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Harvard College Library

SROtA THE FUND GIVEN BT

Stephen Salisbury

CllMof 1817 OP WORCBSTBR. MASSACHUSETTS

For Oreck and Latin Literature

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«^■ÜW

/

ABHANDLUNGEN

ZWEITER BAND.

I

ABHANDLUNGEN

DER KÜMGUCU SÄCHSISCHEN

GESELLSCHAFT DER WISSENSCHAFTEN.

1^

ZWEITER BAND.

MrTBirtRD KAUTE.

LEIPZIG

WBIDMANNSCHE BUCHHANDLUNG. <8S0.

ABHANDLUNGEN

DER PHILOLOGISCe-fflSTORISCHEN CLASSE DER KUNÜKCICH SÄCHSISCHEN

GESELLSCHAFT DER WISSENSCHAFTEN.

t

EBSTER BAND.

MIT BINBH KAUTE.

i^ LEIPZIG

WEIDUANNSCHE BUCHHANDLUNG. 1850.

r

INHALT.

O Anton Westermann, Untersuchangen über die in die attischen Redner einge- legten Urkunden.

Erste Abhandlung S. <

Zweite Abhandlung - 61

Fekobicb August Ukbrt, über Dämonen, Heroen und Genien - 1 37

Theodor MoMiiSEN, über das römische Münzwesen -S21

Edvabd von Wietersheih, der Feldzug des Germanicus an der Weser im Jahre

1 6 nach Christi Geburt -429

Gustav HARTENSTEm, Darstellung der Rechtsphilosophie des Hugo Grotius . . - 483

Theodor Mohmsen, ober den Chronographen vom Jahre 354 -547

o

UNTERSUCHUNGEN

ÜB£R DIE IN DIE

ArnSCHEN REDNER EINGELEGTEN URKUNDEN

VON

ANTON WESTERMANN-

ERSTE ABHANDLUNG.

DIE MODALITÄT DER ATHENISCHEN GESETZGEBUNG, GEPRÜFT AN DEN

IN DIE REDE DES DEMOSTHENES GEGEN TIMOKRATES §§. SO S3.

27. 33. 39. 40. 59. EINGELEGTEN URKUNDEN.

Abhandl. d. K. S. Ges. d. Wisseosch. ir. 1

Der Glaube an die Echtheit der Urkuoden, welche sich in den Reden des Demosthenes vorfinden, hat durch die in unsem Tagen geführten Untersuchungen einen heftigen Stoss erlitten. Bisher ist es bloss die Rede vom Kranze gewesen, auf welche die Kritik in dieser Beziehung ihr Augenmerk gerichtet hat : nur für die Midiana noch ist ein kleiner Anfang gemacht worden. Es dürfte nun aber wohl an der Zeit sein, auch die übrigen Reden, in denen dergleichen sich findet, in die Unter- suchung mit hinein zu ziehen. Ueber die Möglichkeit der Echtheit die- ser Urkunden, über die Einrichtung der alten Archive, über die Existenz alter Gesetz- und Urkundensammlungen, und was dergleichen mehr ist, im Allgemeinen zu reden, nützt, wie jetzt die Sache steht, zu nichts mehr: darauf vielmehr kommt es an, die Urkunden selbst Stück für Stück einer scharfen Kritik zu unterwerfen, ihren Inhalt Punct für Punct sorgfältig zu prüfen und aus dessen Beschafienheit, mit Rücksicht auf die beglaubigten Staats- und Rechtszustände des altischen Alterthums, ein Urtheil für oder wider die Originalität zu abstrahieren. Der nach- stehende Aufsatz ist bestimmt, eine Reihe von Untersuchungen über diesen Gegenstand zu eröffnen.

Die Modalität der Gesetzgebung in Athen zur Zeit der Demokratie war durch Gesetze geregelt, deren Inhalt von Demosthenes g. Lept. p. 484. §. 89 ff. und g. Timokr. p. 705. §. 17 ff. und von Aeschines g. Ktesiph. p. 59. §. 38 f. ihren Hauptpuncten nach angegeben wird. Von diesen Stellen ist die erste besonders insofern wichtig, als sie, wenn auch nur in allgemeinen Umrissen, die Sache aus historischem Gesichtspuncte erörtert, die Gegenwart mit der Vergangenheit zusam- menhält. Ursprüngliches und später Hinzugetretenes scharf sondert. Hieraus ergeben sich zwei verschiedene Gesetze über diesen Gegen- stand, von denen das eine angeblich von Selon gegebene wiederholt von Demosthenes als der ncdaidg pofiog hei-vorgehoben (§. 89. 6 na^

4 Anton Westermann, Untersuchungen

Xaiög vo/iog ovrco xeXevei voiiod^erelVj §. 92. Xaßi fioi rov vofxov^ %a& 6v fjaav oi nqoregov vo/io&eraiy §. 99. aaq)wg 6 naXaiog neXsvei vofiog), das andere neuere flüchtig nur §.91. angedeutet, von Aeschines a. 0. aber seinem wesentlichen Inhalte nach vollständig mitgetheilt wird. Gleichwohl ist das alte Gesetz nicht durch das neue als aufgehoben zu denken, im Gegentheil erscheint das erstere bei Demosthenes noch in voller Geltung (§. 89. 6 nalaiog^ öv ovrog nagißri), und demnach war das Verhältniss beider nicht das der Entgegensetzung, sondern das der Nebeneinanderstellung : das neue betraf nicht, wie das alte, den gan- zen Organismus der Nomothesie, sondern nur einen Zweig derselben, dessen weitere Ausbildung im Laufe der Zeit durch besondere Um- stände nöthig geworden war, und ist in der Hauptsache nur als ein Zusatzartikel zu jenem zu betrachten.

Hier beschäftigt uns nur das alte Gesetz. Eine Combination der Anfuhrungen des Demosthenes in der Leptinea und Timokratea denn auch in dieser Rede kann er unter ganz gleichen Verhältnissen kein anderes Gesetz als dieses vor Augen haben ergiebt folgendes als dessen allgemeinen Inhalt.

4 . Es ist nicht jeder Zeit erlaubt, Gesetze zu geben, sondern der Zeitpunct vorgeschrieben, an welchem ein neuer Gesetzvorschlag überhaupt eingebracht werden darf. Tim. p. 705. §. 48. %ai tiq^tov fxiv a7tavr(ov xifovog iari yey^a/ifjievog^ iv eJ nQO(rri^i voixod-eTaiv. Das- selbe hat der Redner im Sinne, wenn er Lept. p. 484. §. 90. von hti %aiQoy re^ivreg vo/ioi und §.91. von dem vo/io&ereiv or av rig ßovXi]' Tai spricht, jener gesetzwidrigen Massregel einflussreicher Staatsmän- ner, welche durch ihre bedenklichen Folgen zruletzt eben den Erlass jenes anderen neuen Gesetzes herbeiführte.

2. Das Volk hat in der zu diesem Zwecke zu berufenden Ver- sammlung, der ersten des Jahres, vor Einbringung eines Gesetzvor- schlages erst mittelst Abstimmung darüber zu entscheiden, ob über- haupt ein neues Gesetz über den betreffenden Gegenstand ftothwendig sei oder man sich bei dem bestehenden beruhigen wolle. Tim. p. 707. §.25. ngcirov /liv iq)' v/iTv eTioirjaap dia%eiQOToviavy noreQOv eiaoioreog iorl vofiog xaivög i] doxovaiv d^neiv ol mifievoi.

3. Erklärt sich das Volk für ein neues Gesetz, so erfolgt dessen Einbringung noch nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der dritten Volksversammlung : mittlerweile muss der neue Gesetzvorschlag, um

ÜBER DIB IN PIC ATTISCBBN RkBHKK EIIKSBLKGTSM URKUNDEN. 5

denselben zur allgemeinen Kunde zu hrkigen und Jedermanfi in den Stand zu setzen, das Für und Wider zu ewigen, bei den Eponymen a«sgeh«agt (Tkn. p. 705. §.48. eh* oväi t6&' cSc äv ind&r^} iox^ di- deme vovto ZQmrH^y cUl« J^fornairu nQ&rov füp ix&^hfai n(f€HS&$ tAp inmvvfimv YQo^avray 0MomiV rcS ßouüJ^piiv^. p. 707. §. 2S. furit ^avra

rifhfiv cau&ciiav imAfj^itfPy ip de r^ fieraiv X(f6v^ rovrtp nQoeeTf»lcfp TOii ßovh[>fieP04g e/a^Q€$p imts&epai rw^ pafn^vg nQoa&ep r&p eni^pv" fm^y ip* 0 ßovXofiepQ^ aMe^TjT^ci^ Map dav/upogop v^uv narid^ nri^ 9>(Mecrf9 MW iwKra ax^AiiP dpreivfi), auch dem Schreiber Übergeben werden, wel-^ eher denselben in den dazwischen fallenden Versammlungen öflfentlich zu verlesen bat (Lept. p. 485. §. 94. soi tt^ rovra^p / mevaiep i%- &9tpai aQOff&e tAp enwpvfjuop wai TfS ^Qecfj^fitwrei TwqcöiovPiUy rovrop #' ip n»^ haüj]cicu^ äpayi'^v^meiPj W enaorog vfuip dnovaw noiXmiS nai wxiwa ü%6kiiP cit&ifidifi€Pog^ &p y md (Unata %ai 0^iMpi(fovray ravra pofw&erfi).

4. In der dritten Volksversammlung selbst werden die Bedingun- gen, unter dene« Nomotheten zu ^nennen, in Erwflgung gezogen. Tim. p. 707. §. 25. ovd^ ip ravrfj Ts^dipw deäiiitaaßp^ oU« ixutifasßiu 90^' o TP rw^ POftfOdilsFW na&iSiTe.

5. Vor diesen aus der Zahl der Gescffaworenen genoinmenen No^ «lotheten (Lepi. p. 485. §. 93. na^' vfiJpj mp wh ofm/wK&si) erfolgt hierauf die Verhandlung, und zwar in Form einer Schriftklage, y^^f^* Lept. p. 484, §. 89. jnfwpeni^vi pUpy &p %k n^^ rAp vimQxivrm^ p6fMP (tti %a3mQ ixe$p tjyfJTaif p. 486. §, 96. x^^ rohvp AeTrtiptiP ^ ^(>6- re^v TA/&ipa,& t6p iavrov pofMOPy niflp rovrw ekmse y^a^i/JiepoCf und dab&r laast Demosthenes, weicher sich eben in diesem Falle befindet, §. 95. seme Klagsehrift gegen das Gesetz des LepÜDcss veiiesen : Xaßi um idye nqm^v fUp ä woS tovtov po/juw yeyi/^fifiu&ay el^* ä ifofur iüp uptI jQvre»p reO^Piu*

6. Bei diesen Verbandlungen waren die Tfaefflnotbetea tiitttig« Lept. p. 4S7. §. 98. ä ii nQoa nh ^m/io^toiv eii^^^ rairr' ia»<i Id" yw» mc^fuyeit^ i(*&i Sriv^aei. §. 99. 6 nalAXAOi po/wg^ ]mk#' öp oi &e0fio* ^7(M TOVT0P v/up 7uxficy^afil/ap. §. 400. oi &ec/iO&:eTcti wecdra y(f€^

7. Das ahe Giesetz wird dnreii StaatswwJilte, wpdixM, cvpijy^^h vertheidigt. I^ept p. 504. §. 446. jiifupnu ^ v^ POfM^ wmSimoi ete. liflR. p. 744. §. 36- Twc wniyo^WQ, wk are«f>oiofww, difatt am nA-

6 Anton Wbstermann, UNTBRSucflCNGEN

aa$ Tig cmitav. Das neue Gesetz aber muss für Alle gelten (Tim. p. 705. §. 1 8. fura ravr* eni näoi rov avrdv vofxov rtS-dvai %ekBvai), kann jedoch überhaupt nur unter gleichzeitiger Aufhebung des alten, an dessen Stelle es sich setzt, eingebracht (Lept. p. 484. §. 89. nccgeusipegeiv d' avrdv aXkov^ 6v av nSij kvwv ixeivop. Tim 705. §. 48. nQog TovToig Xvuv rovg ivavrlovg), nach geschehener Annahme aber, welche durch die Abstimmung der Nomotheten erfolgt (Lept. p. 484. §. 89. v/iSg d\d%ovaavTag iksa&ai rov x()«/ttw), nicht wieder zurück* gezogen werden (Lept. p. 487. §. 99. r!} viietiga y»^q>o) rovrov rov vofiov kv&evrog rov na^aioevex^ivTa tcvqiov elvai aaq>fSg 6 naXau>g us" Xevei vofwg).

8. Gegen denjenigen, welcTier einer dieser Bestimmungen beim Einbringen eines neuen Gesetzes nicht nachkommt, steht einem Jeden der Weg der öflfentlichen Klage oflFen. Tim. p. 705. §. 18. iav de ng Tovrwv 'iv naqaßiiy tc3 ßovh)fievG> didwm ygd(p€a&ai. p. 706. §. 37. ygaxpaa&ai enaarov eariv.

Dies die Puncte, welche Demosthenes an beiden Stellen aus dem Gesetze hervorhebt. Dass er dabei in der Timokr. p. 706. §. 19. und p. 707. §. 24. nicht von einem, sondern von mehreren Gesetzen spricht (o/ v6/io$y ovroi navTsg oi vo/wi), ist unverfänglich und berechtigt auf keinen FaU zu der Annahme, dass er hier andere Bestimmungen vor Augen habe als bei dem einen vofiog in der Leptinea, vielmehr weist dies, nicht ohne die rhetorische Nebenabsicht den Gegner als die Ge- setze in Masse verletzend darzustellen, wohl nur auf die einzelnen Pa- ragraphen oder Hauptpuncte, d/xam,- wie er sich Lept. p. 485. §. 94. ganz von derselben Sache bescheidener und sachgemässer ausdrückt, des ziemhch umföngüchen Gesetzes hin. Ebenso wenig kann aber auch der Umstand, dass die Anführungen aus dem Gesetze nur theilweise an beiden Stellen gleichlautend sind, sonst aber die eine diesen, die andere jenen Passus desselben heraushebt, einen Zweifel an der Iden- tität des zu Grunde liegenden Gesetzes aufkommen lassen. Denn wenn auch die in diesen Reden behandelten Fälle beide als Verletzung der bei der Nomothesie geltenden Rechtsbestimmungen in genere einander gleich sind, so sind sie doch wieder in specie von einander so weit ver- schieden, dass der Redner mit gutem Rechte jedesmal diejenigen Par- tien des Gesetzes hervorheben konnte, an welchen die Verletzung des- selben am schlagendsten sich nachweisen liess, wie z. B. in der Timo-

ÜBER DIB IN DIB ATTISGHBlf RbDNER BIN6ELB6TBN URKUNDEN. 7

kraiea den Passus über die Massregeln, welche dem wirklichen Ein- bringeD des neuen Gesetzes vorausgingen, und den, dass ein Gesetz ftlr Alle gleich gültig sein müsse, indem Timokrates nicht nur beim Einbringen des seinigen jene vorbereitenden Massregeln gänzlich ausser Acht gelassen, sondern auch in demselben darauf ausging, einen Theü der fiscalischen Schuldner vor dem andern zu bevorzugen, und wieder in der Leptinea den Passus von den Nomotheten, da Leptines sein Ge* setz gar nicht vor diese gebracht, sondern dasselbe auf anderem Wege, vermuthUch durch unmittelbaren Vortrag an die Yolksgemeinde, durch* zusetzen gewusst hatte. So ergänzt die eine Stelle die andere, wenn auch nicht in so weit, dass wir behaupten dürften, nun das Gesetz voU- ständig zu kennen, womit wir uns um so weniger schmeicheln können, da nicht die eine auf Ergänzung der andern berechnet ist und es über- haupt auch dem Redner (vergl. Tim. p. 705. §. 18.) weder hier noch dort auf eine specielle und vollständige Inhaltsangabe angekommen sein kann, er ja überdies an beiden Stellen (Lept. p. 485. §. 92. Tim. p. 706. §. 20.) das ganze Gesetz von dem Schreiber noch besonders verle- sen lässt.

Unter diesen Umständen kann es nicht anders als höchst willkom- men sein, dass die Timokratea in der Gestalt, in welcher sie gegen- ' wärtig vorliegt, uns zu Hülfe kommV Dort nämlich ist p. 706. §. 20

I 23, nachdem der Redner zur Verlesung der Gesetze über die Mo-

i dalität der Gesetzgebung aufgefordert, eine Urkunde folgenden Inhalts

eingefügt. j (20) *JE7UX€i^(novia vofiif^. *JSm de rijg Tigwrtjg nqvravBiag rij

ipiexarti iv r^ i^H^y inetdav «v^ra* 6 x^Qvi^ in^x^iQoropiav nomv r&v vofjmvj nQiSrop fiiv ne(fi rtSv ßovXsvnxäPy devre^ov di rcip noiwmvy elra oi neivrai roh ivvia oQXOVoiPy eira nüp äkktop oqx&v. iJ d* ijU" XBiQinopia ioTfo ij TtQOTSQa^ orw dottovaiv aQ%eiv oi vofioi oi ßovXevrinoij ij d^ vcriQCL^ orm fi^ öomovoip^ elra räp xoivcip xarä ravrd. jtjp d* ini- XBiQOTOPiav siPcu tüp vofifop xara rovg vofiovg rovg xcifie'povg. (21) iap de r$veg rcip vofi&p twp %e$fiivtop dnoxelQOTOPri&ciaiy rovg n^vrape^g^ ig)' &p ap ij en$x^^QOTOPia y^ptjTCUf Ttoutp neqi räp dnoxe^Qoroptj&^prwp i^v TeXevraiap rmp TQmp exithjaiciPy rovg äi nqoiÖQOvg^ oi ap rt/j^wo* nQO^geiovTeg ep ravrri rf} exxkrioltfy x^t^'^^C^^^ indpayxeg n^iSrop /urd rd iegd neql t(3v vofio&eräp^ utad'^ 6 ri xa&edovprai^ xal negi rov d^yv- (fiovj ono&ep totg POfio&eraig eorar rovg de pofiodirag e}pai ex räp

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Hält man diese Urkunde mit den oben ans den eigenen Anftdirun- gen des Redners ausgezogenen gesetzlichen Bestimmungen über den- tselben Gegenstand zusammen, so ergeben sich in der That nicht unbe- deutende Abweichungen : es fehlen nämlich in derselben, einiges We- nige abgereelmet, die Pnncte von 5—8, welche wir als Theile des Ge- selzes aus den obigen Anführungen kennen gelernt haben, wogegen sie in der Ausführung der einzelnen Partien und auch sonst einiges Neue vom Redner nicht erwähnte enthält. Der letztere Umstand ist ganz unverfänglich, altein auch der erstere an sich durchaus noch nicht hin- reichend, um die Ansicht zu begründen, es könne diese Urkunde das Gesetz nicht sein, welches Demosthenes verlesen Hess. Zwar eingangs- wase p. 705. §. 18. spricht er von dem ganzen Gesetze oder, nach eeiner Art sicli auszudrücken, von allen den Gesetzen, welche sich auf die Gesetzgebung und das dabei statthabende Verfahren beziehen, und giebt deren Inhalt summarisch an : wenn er aber hierauf zum Schreiber gewendet p. 706. §. 19. fortfährt, xai fioi laßi rovrovoi rovg pofiovg nai dvAypto&ty so nöthigt dies noch keineswegs zu der Annahme, dass mm eben jenes Gesetz oder die dasselbe bildenden Abschnitte voll- ständig vorlesen worden seien. Es wird dies eben nur so viel gewe- sen sein, als der Redner zuerst verlesen zu lassen für gut fand, näm- lich, wie die Recapitulation §. 25. und die folgende Anwendung auf

CBBR die IR MB ATTIgeSKN RSMfSB SmOELEQTBll UeKUNDEN. 9

den yoiüegaaden Paß lehrt, der Theil des Gesetzes, welche die vor Einbringung eines neuen Gesetzes zu beobachtenden vorbereitenden Massregehi anonhiete, also gerade das, was den lohalt der eingelegten Uiioinde bSdet. Die tlbrigen beiden in der Inhaltsangabe des Gesetzes p. 705. §. 1 8. nffisihaft g^nachten Hauptpunete aber ' dass ein Gesetz flir Alle gleich gültig sein solle und dass gleichzeitig mit dem neuen auch das entgegengesetzte alte aufgehoben werd^i müsse erledigt der Redner, wenn anch in umg^ebrter Ordnung, weiter unten erst p. 710. §. 33. und p. 749. §. 59, wo er die gesetzlichen Bestimmungen t^ber beide, obwohl sie strrag genoiümen nnr Theile jenes einen gan- zen Gesetzes sind, dodi wieder als besondere Gesetze verlesen lässt, eine Zerstück^ng des urspiUnglich Zusammengehörigen, welche dieils durch die ganze Anlage der Rede, theils durch die Absicht bedingt ist, das Gedftchtniss der Zuhörer nicht durch den Vortrag des ganzen «m* f^glichen Gesetzes auf eismal zu sehr in Anspruch zu nehmen, son- dern dieselben bei jedem Hanptpunde besonders zu orientieren.

So würde denn vorlüufig die in Rede stehende Urkunde als der erste Theil des Gesetzes betrachtet werden k(kmen. Was die Fassung derselben im Allgemeinen betriflft, so ist diese angenommen Uber^ haiqpt, dass das Gesetz, wie Dem. Lept. p. 4S5. §. 93. versichert, von Selon herrühre allerdings nicht die alte solonische. Die soloni* sehe Verfassung kennt noch keine n^ed^oi^ diese wurden erst nach Ablauf Aen peloponnesischen Krieges eingesetzt; eben so fremd sind derselben ^ iTmwfAoiy die Repräsentanten Aet erst von Kleisthenes eingellihrten zehn Phylen, und auch die Besoldung der Nomotheten ist eine Einrichtung, welche erst einer weit späteren Verfessungsperiode, 4fi^ perikleisohen, angehört. Allein an diese besondere Fassung des Gesetzes hat auch Demosthenes gewiss nicht gedacht, als er dasselbe ein solonisches nannte, nur der Kern, die Sache galt il^ für solouisch, die Form mid aOerchngs auch der eine imd der andere Zusatz kdnnte wohl der Zeit angehören, wo die alten solonischen Gesetze restauriert und die Fassang ders^ben umgeschmolzen wurde, der Zeit der Wie- deriierstell^Hag der Demokratie Olymp. 94, 2.

Hat sidi aus dieser bisherigen allgemeinen Betrachtung kein Grund ergeb^i, die Identität der hier eingelegten Urkunde mit dem von De- mosthenes angezogenen und bei Gelegenheit der Leptinea und Timo^ kratea wirklich verlesenen Gesetze in Zweifel zu ziehen, so dürfte da-

40 Anton Wbsteuiann, UNTEBSucftoMBN

gegea eine Prttfiiiig des Inhaltes im Einzelnen nicht ganz zu demselben Resultate führen.

Die Urkunde führt die Ueberschrift in^ixe^^oropla vofitdv (rich- tiger mixei^oTovla t£p p6fifop\ ein Titel, welcher, da die Gesetze un- seres Wissens im Einzelnen keine besonderen Ueberschriften führten, zur näheren Bezeichnung des Inhalts erfunden sein mag. In einem Cod. Coisl. (v) lautet derselbe sachgemässer schlechthin v6fio$.

inl di T^g TtQcirrjg ngvraveiag rfj ipdexaTfj iv tc3 dij/^tOy eneidav ev^Tirai 6 x^Qv^y imxeiQoroviav noielv r&v vofJttov. Dies stimmt genau zu p. 708. §. 26. ov% avdfuivev ovddva rmv Tcrayfid- v<op xqovidv iv roh vofjtoiQj akka rijg. imtkijalagy iv ^ rovg vo/iovg i7t€xsiQorovijaar€y ovmjg ivdemnjg rov huxTOfißtu&vog u. s.w., wodurch das sonst von keinem Schriftsteller weiter; auch von den Granunatikera nicht, berührte Factum einer jährlich vom Volke vorzunehmenden Re- vision und Bestätigung der sänmitlichen Gesetze ausser Zweifel gesetzt wird, eine Massregel, welche in der in jeder Prytanie wiederholt statt- findenden Epicheirotonie der Behörden ein Seitenstück hat. Nur das Datum, der 1 1 . Hekatombäon, welches bei Demostbenes selbst, da er von einer bestimmten Thatsache spricht, ganz in der Ordnung ist, könnte gleichlautend auch in der Urkunde gebraucht Zweifel erregen. Es hängt dies mit der immer noch nicht zur Entscheidung gebrachten Frage zusammen, ob die ordentlichen Versammlungen in den einzelnen Prytanien auf feste Tage gefallen seien oder nicht. Das zwar hat Hr. Schömann d. comit. Ath. p. 47 ff. richtig erkannt, dass schon der zahlreichen Feste wegen die Versammlungstage nicht in jeder Prytanie dieselben waren. Aus den Datierungen der Urkunden in der Rede vom Kranze freilich möchte, wie jetzt die Frage über deren Echtheit steht, eine Bestätigung dafür nicht hergeleitet werden können. Leider aber ist die Zahl anderweitiger glaubwürdiger Angaben zu gering, um die Sache vollkommen zur Evidenz zu bringen. Auf den Inschriften bis zur Zeit der Einführung einer eilften und zwölften Phyle, die natürUch hier nicht in Betracht kommen kann, sind gerade die Ueberschrifl.en meist verstümmelt. Das Corpus inscr. gr. giebt nur zwei Inschriften, in denen das Datum erhalten ist: Nr. 90. hil Kakkiargdrov oQxovrog

(Olymp. 106, 2), inl öoq Tt^fiTtTtjg TtQvravevovisrjQ t(>/ti/ rijg nqv^

raPHagj und Nr. 105. inl Nmod^gov aQxoprog [0\^va^. \\^,^,), ml rijg K€%^omdog exrtjg nqvravdagj yafitjkmvog ipdetMxrtiy &rtj %al eintoor^

Ober die in die attischen Rednbe eingelegten Urkunden. 1 1

t^g nqvTOf^elagy maüjiaioj ' zwei andere die athenische 'EipfjfUQig ä^oiokoymiy v.J. 4 840. Nr. 374. ml 0iXo%kdavg a^xovrog (Ol 1U, 3.), mi T^g Oimjidog ivartjg n^vravelagy &apytj3u6ivog devriga iinafuvovy rgirri %al emoary Ttjg nqvravBlagy und Nr. 404. inl Ktjfpiaoddpav ä^tnfTog (Olymp. 403, 3. oder 414, 2.), inl r^g ...vtvrldog n^tottjg ngvroa^eiag höwarri Ttjg n^vraveiag.* Von den Anführungen bei den Rednern hingegen kann nur Weniges mit einiger Sicherheit hierher bezogen werden. Chronologische Angaben pflegen dieselben in der Regel nur zur Feststellung wichtiger Staats- und Kriegsereignisse zu machen. Die Beschliessungen des Volkes können in solchen Fallen na- türlich nicht an die ordentlichen Versammlungstage gebunden gewesen sein, sondern geschahen, wenn sie auch zuweilen mit diesen zusam- mengefallen sein mögen, doch gewiss weit häufiger ausserordentlicher Weise, wesshalb denn auch Aeschines d. falsa leg.p. 37. §. 72. die Aeusse- rung thut, dass man in Kriegszeiten mehr ausserordentliche Versamm- lungen, ovpthiTOi inxXfjalouy halte, als solche, welche gesetzlich an- geordnet seien. Finden sich daher z. B. bei Demosthenes und Aeschi- nes in den Berichten über die Ereignisse des Krieges mit Philipp von Makedonien hin und wider Tage erwähnt, an denen das Volk zur Be- scUussnahme einberufen wurde, so werden diese ihrer Natur nach von einer Untersuchung über die ordentlichen Versammlungstage ausge- schlossen werden müssen. Nur eine Stelle der Art findet sich bei Aeschines g. Ktes. p. 57. §. 27, welche mit Recht hierher bezogen werden kann. Es heisst dort: inl yaQ Xa$Qiovdov aifxovrog &agyfj)uci' ifog fiTjvog devriQif (p&ivoprog ixxhjoiag ovmig fyQay}€ %pi]q>$cfia ^fjfiO' a&dvijg. Hr. Schömann (a. 0. p. 54) hält diese Versammlung für eine ausserord«[ithche, weil nach Etym. M. p. 4 34 , 4 3. die devri^a (p&i- voPTogy und ebenso die t^Itti und T€T()<is, eines jeden Monats zu den moipQadeg ij/idpcu gehörte, au denen man keine öffentlichen Geschäfte vomsdim (Lucian. pseudolog. 42). Diese Behauptung kann jedoch in solcher Allgemeinheit unmögUch für richtig gelten. Seltsam sticht da- gegen schon ab, was PoUux 8, 4 47. von den Areopagiten sagt, Ka&* Btccinap fnijva TQmv tj/is^äv idlna^ov itpei^^g, rardQTrj (p&ivovrog^ '^Q^Vll^ ievTBQa. Aber es finden sich auch noch andere unzweideutige Spuren

* Der Verf. muss bemerken, dass die *E(f>ri(iaQig i^x^^oXo/iHij ihm nur bis zum Schlüsse des Jahrgangs 4840 vorgelegen hat.

\ % Anton Wbsteuunn, UifTBBSwcMovQEv

(^tetttUcher Oe^ohaftsthatigkeit an cUesea Tdgea. Uoflicher ;8Wiir irt, ob die Yolksvarsammluiig mi Skirophorioa {aw^ipo^mviK mt9 /<«r* eiW^) uDter dem Archou Diatimos, m weicluer der BeacUnose zu Owst* sten des KöBigB Audoleon gefsuist wurde (Hall, archttol. Int. Bl. 4834* Nr. %)^ auf eiae Ttrofftrij wie mao angenoiomea hat, loder niobt vtet- mehr auf eiae m/mnj ^Ivoptos gefeiten sei, indem d»s Jahr das Vif>- timod niebit genau bekannt, und demnaefa unbestimmbar i^ ob der Skirophorion damals ein voller oder ein hohler Monat gewesen. Da^e^ gen haben wir eme bereits von Sohm angeoixlnete regelmässig Hatte- Versammlung unmittelbar nach der Feier der Mysterien, Andok. d. myst. p, 45. §« 141, und zwar ^orii^fop^mvoi; dyS&ji puer^ eimda Q9A der Ia^ sohrift bei Ross d. Demen y. Att S. VII, desglefedben eine Yolkisvensamm^ tnng . eSwg QyÜfi fier' simtkc in der 'JEtfni/i. df^atoX. vom I. 4839* Nr. 283, und auch die von Aeschines a. 0. erwähnte Yolkvrersami&tiing Stt^yrjh^poi dßVT^Qff ip&lpaprog ist durch den Zuaate huhjaiag. aimf^ hinreichend deulüoh als eine ordentliche bezeichnet, abgesehen m»ßh 4aY00u ddss Mdi dew wahren historischen ZiifWMaainenhflmge des dwt Erzählten, wie ihn ridhUg Hr> Droysen in dar Schrift über die Echtheit der Urk. in Dem. IL v. Kranz S. 49*^2S festgestellt hat, zun Abhalten einer anßserordenüichen Yersammiung damals kein aMbigender Grund vorlag. E& fiel aber diese Yersammhmg, da Olymp. 440, 3. ein ßchaUrr fahr war, nach der gewöhnlichen Annahme auf den 8. Tag der 40. Fry*- tanie^ Diese Angabeo, so dürftig sie sind, reichen docii in Yerbindmag mit der in Rede ^stehenden Stelle der Timokratea, wo doch jedesfi^ die xuQia iniArjaia gemeint ist, hin zu dem Beweise, dass die ordenl-^ liehen Yolksversammlungen nicht in allen Prytanien auf dieselben Tage fielen. In der ersten Pry tanie finden wir die erste der vier gesetzlich aor geordneten Yersammlungen am 1 1 ., in der fttnfisn am 3.^ in der zehn- ten am 8. Tage gebalten, und ganz dieselbe Erscheinung kehrt w^ Zeit der zwölf Phylen wieder, wo die er^te der nun in jeder Prytanie abzuhaltenden drei onlentUchen Yersammhingen z. B. in der zweiten Prytanie auf den 9. (Inschrift in der'üqpi;^. d();(. v.J.4837. Nr.1.), mS&t siebenten Prytanie auf den 8. (Corp. inscr. Nr. 124), in der eäUten Pry-^ tanie auf den 1 1 . Tag (ebend. Nr. 141) derselben fillft. Wie also, Irar- gen wir, kann, wenn die Yersammlungstage nicht fixiert waren, in einem Gesetze gleichwohl der Tag einer Yersammiung als fest besünunt ange- nommen werden? Ein Doppeltes i&t denkbar, dass nämlich wemgstans

üBBR DIE MS AtTtMn» RiMn iinottLSoinii Urkcnden. 43

die $m^i^ iK9tlt}üiui^ die erMe nnd ttrsprttiigheh einzige jeder Prytmie, eiii ftir all^nal entweder auf bestinflnte Prytaaiieiilage, z. B. die der ersten Prytanie jedesmal auf den 11., die der fttnften auf den 3., die der zehnten auf den 8. Tag derselben, ^^ oder auf feste Monatstage, wie die der ftmften Pryianie auf den 25. Mamaktericm, die der zehntes aof den vorletzten ThargeÜon, gefallen seien. Das Erste ist zwar ftir den Fall, von welchem wir ausgehen, für die Versammlung am 4 1 . Heka- lombäon, wo der Monatstag mit dem der tVytanie zusammenfallt, un- verfänglich, und wird scheinbar auch durch die oben aus der 'Egjtjfi. it^. Nr. 404 angeführte Inschrift bestätigt: gleichwohl ist dies nicht eben sehr wahrscheinlich, wenn man bedenkt, dass durch die hftufig embilenden Schaltjahre das ohnehin schon schwankende YerhAltniss der Prytanien zu den Monaten völlig verschoben wurde, ^^ so z. B. fiel der dritte Tag der fünften Prytanie eines gemeinen Jahres, der %h. Mamakterion, in einem Schaltjahre gar nicht in die fbnfke, sond^nm noch in die vierte Prytame und dies um so mehr, wenn die mehr und meJhflr sich geltend machende Ansicht die richtige ist, dass die Uebers^ttöse der Schaltjahre nicht, wie die vier ttbenBähügen Tage de» gememen Jahres, nach einem festen Turnus, sofern man auch dies als sicher betrachten darf sondern jedesmal durchs Loos auf die emzefaien Prytamen nach einem zur Zeit noch unbekannten Schenut ver- theilt worden seien. Jedesfalls mehr hat das Andere für sk))i« indem auf diese Weise eine jede sonst möglidie CoUision der Versammlungen mit den zu feiernden Festen am sichersten vermieden wurde : aflein bis die zur Beweisftthrung erforderliche Anzahl von Urinmden aufgefunden sein wird, kann auch diesem Auskunflmittel kein grosseres Gewicht als das einer blossen Yermuthung beigelegt werden. Wand die vorlie- gende Urkunde als echt erwiesen, so würde sie jedenfalls das ihrige zur Bntscheidung der Frage beitragen : da jedoch ihre Echtheit eben erst erwiesen werden soll, so wird mittlerweile auch das r^ SpdeHAtri als problematisch und möglicher Weise aus p. 708. §. 26. der Rede selbst entnommen betrachtet werden müssen. Der Redner selbst hdtte guten Grund, den Monatstag, den 41., namentlich hervorzuheben, weil Thnokrates unter Hintansetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Ter« mine gleich am folgenden 42., dem Tage der Kronien, sein Gesetz einbradite : in dem Gesetze aber, welches das Ganze der Nomothesie betraf, war es ausreichend und wohl auch der hergebrachten Form

4 4 Anton Wbstbriiann, Untersuchungen

angemessener, die Versammlung, anstatt nach dem Tage, rf} ipiataTfiy vielmehr mit dem Prädicate zu bezeichnen, welches ihr vor anderen zukam, ri} mvqiif imtXtjaia.

n^&rov f^iv neql r&v ßovXevriMävy devregop di r&v %oiViivj elra Oi neivrai roig ivißia a^x^^^^^y elra reiw aXX(av dgx^^' ^^^ Passus, der weder seinem Inhalte noch seiner Form nach geeignet ist, die Echtheit der ganzen Urkunde ausser Zwei- fel zu stellen. Man wird doch wohl annehmen dürfen, dass es nicht bloss eine Auswahl, sondern die Gesammtheit der Gesetze war, wdche einer jährlichen Prüfung und Bestätigung durch die Yolksgemeinde bedurfte. Allein mit den hier genannten vier Puncten ist die Gesammt- heit der Gesetze keineswegs erschöpft. Wo bleiben die Gesetze über die Gerichtsordnung, wo die über die Rechtsverhältnisse der Staats- angehörigen? Und wollte man auch zur Noth die ersteren mit Rück- sicht auf die Yolksgerichte mit unter die zweite, die letzteren als an die Hegemonie der Behörden . geknüpft unter die dritte und vierte Classe bringen, wiewohl dies immer eine ziemlich starke Zumuthung sein würde, so fehlten doch mindestens die Cultgesetze, welche sich unter keine jener Classen vernünftiger Weise subsumiren lassen. Es gebricht sonach dieser Classification an allem Princip und mit ihr kann unmöglich der Gesetzgeber selbst geglaubt haben, das Ganze der Gie- setzgebung zu erschöpfen. Freilich hatte auch Selon seine Gesetze ganz anders classificiert : er theilte sie ein in Tiohriuoi vofioiy pofw^ n$gi räv idi(Brvi%&v imd vofwi itegi röv kifciv (Photius lex. s. v. xv^ ßsiSy Schol. Plat. PoUt. p. 372), und diese Classification ist in der That^ wie man auch immer das Material der beiden ersten Classen unter die- selben vertheilen möge, erschöpfend. Von dieser Anordnung abzuge- hen, als man nach Vertreibung der Dreissig die solonische Gesetzge- bung mit den inzwischen nöthig gewordenen Modificationen wieder herstellte, war kein Grund vorhanden: dass man sie. im Gegentheil festhielt, ergiebt sich schon aus dem Umstände, dass Nikomachos, einer der Revisoren, mit der Redaction der in unserer Urkunde gar nicht berührten solonischen Ritualgesetze insbesondere beauftragt war (Lys. g. Nikom. p. 184. §. 17jf.). Man wende nicht ein, dass diese Classe der Gesetze ausserhalb der Competenz des Volks gelegen habe ; denn gerade in diese Kategorie gehörte das von Timokrates (p. 708. §. 26flF.) verheissene Gesetz : doch selbst wenn jener Einwand begründet wäre.

Ober die in die attischen Redner eingelegten Urkunden. 1 5

so würden wenigstens di6 beiden andern Classen, die auch bei Dem. g. Tim. p. 760. §. 4 92. ihre Bestätigung finden, festgehalten werden müssen. Was aber femer die sprachliche Form unserer Stelle be- trifft« so ist dieselbe über die Massen hart und ungelenk. mix^iqoToviav nouiv rwv v6fimvy Ttg^rov fjdv ne^l räv ßovXevri/nt&Vy hier ist die Anknüpfung durch neql anstatt der einfachen Fortführung mittelst des Genitivs eine sehr lockere, nachdem sie aber einmal beliebt war, musste doch wohl, zumal bei so scharfer Eintheilung, nicht devregov di rwv xoiväPy sondern devregov di neql t&p inoiv^v (und so haben in der That die Mss. Akrs) fortgefahren werden. Auch der Ausdruck iito$vol vofioi (denn schwerhch ist uoipciv mit dem Scholiasten durch n^ay/juirfav zu vervollständigen) ist nicht unbedenklich. Zwar kommt derselbe auch bei Lys. g. Nikom. p. 484. §. 17. und Dem. g. Pant. p. 977. §. 37. vor, jedoch in einer ganz anderen Bedeutung, in der solcher Gesetze, welche sich nicht auf eine bestimmte Classe, sondern auf die Gesammtheit der Staatsbürger als solcher beziehen ; hier aber, wo die no$voi vofwi mit- ten zwischen Rath und Behörden stehen, bezog sie offenbar der Yer- fesser auf den Antheil, welchen die Yolksgemeinde, das %oiv6vj an der Staatsregierung hat, und in dieser Beziehung möchte der Ausdruck %oivol vofioi nicht weiter vorkommen. Femer elra o'i %elvrm roTg ivvea &Qx(yoa€Vy elra rmv aiXiop oqx&v. Bei dem letzten Puncte ist der syn- taktische Zusammenhang noch lockerer und kann nicht einmal durch Einschiebung eines n€(fl^ wie es H, Wolf wollte, hergestellt werden. Dagegen ist die vofwif-sTint] ßgaxvXoylay womit Schäfer diese Fassung des Gesetzes rechtfertigen wollte, ein sehr missliches Auskunftmittel. Denn einmal zugegeben auch, dass die athenischen Gesetzgeber der Kürze des Ausdrucks sich befleissigten, obwohl das gar nicht zuzu- geben ist, indem die noch vorhandenen Reste athenischer Gesetze und anderer Staatsurkunden vielmehr den Beweis davon hefem, dass man vor Allem auf Deutlichkeit bedacht war und dieser zu Liebe eher ein Wort zu viel als eins zu wenig setzte so wird man doch schwerlich in dem Streben nach Kürze so weit gegangen sein, demselben, und noch dazu bei so einfacher Gliederung des Satzes wie an der vorlie- genden Stelle, die Angemessenheit des Ausdrucks aufzuopfern.

'^ di eJtix^^QOTOvia earco ij nQoregay oro) doxova$v aQ" neiv Ol vo/iioi ol ßovXevrixoi^ i^ di voriQay orw firj doKOvaiv,f Hierin ist wenig Logik. Die ganze Einrichtung führt den Namen in'-

t6 Ainoii Wbstbriianii, UrnnsocHUifOBii

XiMQCT6pla tmp p6iiom^. Da diese nun miittelsl Abgtimnwmg aofigefilhri wurde, uod zwar durch eine doppelte, 80 dasa zuerst die^enig^i stanm* t^i, welche sich bei den bestehendett Gesetoeu beruhigten, dann die« wdche etwais gegett dieselben einzuwenden hatten, so kann doch nicht jede dieser beiden Abstimmungen, welche zusamm^i genonsiaen erst die ijuxeiffOTOPia bttdeten, nun wieder fiOr sich denselben Namoi ge- habt haben, sondern jede für sich war eine-ein&che xH^wariciy beide zusammen bildeten, da eine Alternativa vorlagt ^ne d^Btqov^in (Timokr. p. 707. §. 25. %ai uqwtop fdp iq>* v^b^ip tnöiifffaP d$axß$^o^o^ viapf it&T$ifov eiüö*^rios iori pofiog murog ij ^otwoBüi^ u^xetp ot %ufUPOi)^ und wieder in dem besonderai FaUe, daas die AbBtimmung auf einen schon vorhandenen Gegenstand gerichtet ist, eine mix^i^aropid* *

«Ira TOP xoiPüip 3»a7«r tavra. Der Grenitiv tAp uoiptip wUrde sich an mpgß$i^oa4a in seiner Eigentlichen Bedeutung richtig anachlie- ssen, w&hrend dies bei der Bedeutung, in weidier hier das Wort ge^ braucht ist, nicht ao der Fall ist^ Streng geüommen musste d^nnach fortgefahren werden ol woppoi mnu tmfta (nämlich m^ ioMovap a^ip 96ai St^ fMj) oder wenigstens erra ne^i räp MnfWP Mvtvt rmim* Weniger streng mag es damit genommen werden, dass hier bei der zweiten Classe abgebrochen wird, wtthrend doch oben deren vier un- terschieden werden. Ein&cher und sachgemässer war es jedesfoUs su sagen ttip kotimp^ und vielleicht ist hieraus erst durch die Schuld der Abschrdber tAp hsoivAp entstanden. Mit der hier erwähnten Abstim-* mung jedoch muss es noch eine ganz besondere Bewandniss gehabt haben. Man vergegenwärtige sich nur einmal rec^ deutlich die ange- ordnete Procedttr. In der ersten Versammlung des Jahres soll gl^h anfangs über die sammtlichen Gesetze in einer besümmten Reihenfolge durchgestimmt w^deu» in dopp^ter Weise bei jeder Classe von Ge- setzen: erst sollen jedesmal die * stimmen, d^nen die bestehenden Gesetze ausreichend zu sein scheinen, dann die, denen nicht; werden zufolge dieser Abstimmung (durch die Majorität natüriich) Gesetee ver^ werfen, m sollen darüber in einer spateren Versammlung weitere Ver-- handlungen angestellt werden. Ich gestehe, dass icJi mir v(m dieser

* NachtrSgliche Bemerkung. Erst später ist uns aus der zu Oxford erscbienenen Beafbeitung der Red^ des Demosthenes durch Hm. W. Dindorf bekannt gswordea, dass im Cod. £ nidit 17 di imxsi^&topia, sondern 4 '^ %^t^^yBOPht st#bCy und das ist denn auch ohae Zweifel daa liohtise.

€beii die in die attischen Redner eingelegten Urkunden. 1 7

Abstimmung, wie sie hier anbefohlen ist, keinen rechten Begriff machen kann. Unmöglich kann man doch gleich ohne Weiteres dem Volke die Frage vorgelegt haben : wollt ihr euch bei den bestehenden Gesetzen beruhigen? Das Volk, die Masse, hat als solches kein Urtheil darüber; denn so grossen Antheil auch dasselbe in einem Staate wie der atheni* sehe am öffentlichen Wesen nahm, so war die Zahl der Rechts- und Gesetzkundigen doch, wie es auch nicht anders sein komite, verhält- nissmässig nur gering, bei weitem die Mehrzahl waren Laien, /d/cSra/, welche, eben weil ihnen die höhere Einsicht abging, bei der Frage * wer will sich bei den bestehenden Gesetzen beruhigen?' und diese wurde zuerst gestellt in den meisten Fällen ihre Zufriedenheit mit der bestehenden Ordnung hätten aussprechen müssen. Wenn daher auch alle Rechts- und Gesetzkundigen sich vereinigt und bei der zwei- ten Frage insgesammt ihr Missfallen ausgesprochen hätten, so wären sie doch überstimmt gewesen, und es würde, da doch offenbar der nächste Zweck der Abstimmung der war eine Majorität zu gewinnen, nie oder doch nur in höchst seltenen Fällen zur Abänderung eines Ge- setzes gekommen sein. Doch nein, es gab ja auch in Athen immer Leate in Menge, welche, sei es aus angestammtem Hasse der Armen gegen die Reichen oder aus Lust am Scandal oder aus politischer Ueberzeugung oder aus irgend welchem anderen Grunde, in der Unzu- friedenheit mit der bestehenden Ordnung der Dinge ihren gemeinsamen Mittelpunct hatten. Wie nahe wäre es durch die bei der Epicheirotonie der Gesetze alljährlich vorzunehmende Abstimmung diesen Leuten ge- legt gewesen, eine Reaction, einen Umsturz der Dinge herbeizufüh- ren. — Aber auch abgesehen davon, so liegt noch ein formelles Be- denken darin, dass nicht über die Gesetze einzeln, sondern classen- weise abgestimmt werden sollte. Zuerst z. B. ward über die Senats- gesetze gestimmt. Unter diesen konnte das eine und das andere sein, dessen Abschaffung wünschenswerth schien. Da jedoch die Abstim- mung eben nicht auf das Einzelne, sondern auf das Ganze gerichtet war, so waren diejenigen, welche ein einzelnes Gesetz dieser Classe abgeschafft wissen wollten, genöthigt gegen das Ganze zu stimmen, ohne dass man gleichwohl sieht, wie im Fall der Uebercinstimmung nun jenes aus der ganzen Masse herausgefunden werden konnte und welche weitere Procedur damit erfolgte. Das Alles ist im höchsten Grade bedenklich und kann unmöglich in dem Willen des Gesetzgebers

Abhaodl. d. K. S. Ges. d. Wisseiiscfa. II. 2

18 Anton Wxstbkmann, Untersughungbn

gelegen haben. Die ganze Procedur muss demnach eine etwas ver- schiedene gewesen sein ; sie wird nicht, wie es in unserer Urkunde angegeben ist, einzig in der Abstimmung des Volks bestanden haben, sondern, wie schon Hr. Schömann de comit. Ath. p. 253 und Hr. Platner Proc. n. S. 32 erkannt haben, mit gewissen anderweiten Verhandlungen verbunden gewesen sein. Hr. Platner ist der Ansicht, dass, nachdem diejenigen gestimmt, welche mit den bestehenden Gesetzen zufrieden waren, nun denen das Wort verstattet wurde, welche der entgegenge* setzten Meinung waren, wobei demjenigen, der ein altes Gesetz an- greifen und statt dessen ein neues in Vorschlag bringen wollte, Gele- genheit gegeben war, durch Entwickelung der Gründe, warum ein Gesetz untauglich und nachtheilig sei, seinen Antrag vorzubereiten und auf diese Weise die Zustimmung des Volkes dazu zu gewinnen, dass ein Gesetz in Anklagestand versetzt werde. Hierauf seien die Stimmen gezahlt worden, und es sei, wenn sich das Volk durch Stimmenmehrheit mit Aesx bestehenden Gesetzen zufrieden erklart, dadurch ein jeder Gesetzvorschlag als unstatthaft wegge&Uen. Allein diese Procedur ist offenbar ohne rechten Sinn. Hatte der eine Theil des Volkes und das war, wenn die Frage schlechthin gestellt wurde, aus den angege- benen Grttnden in den meisten Fallen der bei weitem grössere schon seine Entscheidung dahin abgegeben, dass es bei den bestehen- den Gesetzen sein Bewenden haben solle, warum bedurfte es dazu noch von Seiten des anderen Theils einer Entwickelung der Gründe für die entgegengesetzte Meinung, da diese mm doch, und wenn sie noch so überzeugend war, auf die bereits geschehene Abstimmung nicht zurückwirken konnte? Es kann kein Zweifel sein, die Entwicke- lung der Gründe, die Debatten mussten, wie Hr. Schömann ganz richtig bemerkt, der Abstimmung vorausgehen, und hiernach hat man sich die ganze Procedur der Epicheirotonie etwa folgendermassen vorzustellen. Der Vorsitzende bringt classenweise die Gesetze zur Spracbe, zuerst die Senatsgesetze, und stellt die Frage, ob Jemand gegen das fernere Bestehen derselben Einwendungen zu machen habe. Ein jeder athe- nische Bürger hat das Recht die Aufhebung eines Gesetzes zu bean- tragen. Will er von diesem Rechte Gebrauch machen, so ergreift er jetzt das Wort und sucht das Volk durch Entwickelung seiner Gründe und unter Verheissung eines neuen von der Nothwendigkeit der Auf- hebung dieses oder jenes Gesetzes zu überzeugen. Eben so wird es

OBBR DIB IN DIE ATTISCHEN RbDNEE EINGELEGTEN UrKDNDEN. 1 9

einem Jeden frei gestanden haben, diese Gründe zu bekämpfen und das angc^ffeue Gesetz za vertheidigen. Nach geschlossener Debatte schreitet der Vorsitzende zur Abstimmung : erst stimmen die, welche fUr Beibehaltung des bestehenden Gesetzes, dann die, welche für Ab* Schaffung des angegriffenen Gesetzes sind, wobei die Majorität der Stinmien entscheidet. Auf gleiche Weise wird durch alle Classen der Gesetze durch gestimmt. Dies Alles, sollte man meinen, sind Dinge, die sich nicht so schlechthin von selbst verstehen, sondern in dem zur Feststellung der ganzen Procedur eigens erlassenen Regulative klar mid deutlich angegeben werden mussten.

fiovg rovg i€e$fiivovg. Vergebens sucht man den eigentlichen Sinn dieser Phrase zu enträthseln. Nicht als ob die Worte an sich unver- ständlich wären, die Bestätigung der Gesetze soll geschehen nach den bestehenden Gresetzen, aber ich frage, wie kann das Gesetz, dessen Gegenstand ganz eigentlich die Feststellung der bei Bestätigung der Gesetze zu beobachtenden Formen ist, nun, nachdem es dieselben festgestellt, wieder auf andere Gesetze verweisen, angeblich als solche, welche über denselben Gegenstand bindende Bestimmungen enthalten? Taylor corrigierte dah^ t^p d' änoxei^oTwiaw und dies ist von Hm. Schelling de Solonis legg. p. 50 gut geheissen worden. Beide ver- kannten jedoch, dass man dadurch über die logische Schwierigkeit nicht hinauskommt, indem ja die omoxBi^oTovia eben auch nur ein Theil der ganzen den Namen imx^i^oropia führenden Massregel ist und tlber die Modalität der Abschaffung kein anderes Gesetz als das eben vor* liegende Aufschluss geben kann und soU. Mit Hm. Schelling aber bei den Bestimmungen über die wiox^iifaTwia an die von Aeschines g. Ktes. p. 59. §. 38 f. angegebenen zu denken, ist aus Gründen, welche einer weiteren Entwickelung nicht bedürfen, unstatthaft.

&waiy rovg n^vraveigj i^p* mp äp ^ imx^^QOTOvla fivtiraiy noietp n£^l räw dnoxe^fOtovfj&ePtG^P ri^p reXtvraiap rmv TQi&p aunkijaiäp. Demosthenes selbst nennt p. 707 §. 25. schlecht- hin n^w r^irtiv insthjaiap. Wenn dagegen in der Urkunde die letzte räp TQiäv i»ad^öi£p angegeben wird, so ist klar, dass der Verfasser derselben drei Versammlungen als ein Ganzes dachte, es fragt sich

nur, ob die erste, die des 1 1 . Hekatombäon, mit ein- oder abgerechnet.

2'

20 Anton Wbstermann, Untebsuchungen

Bedenkt man, dass, so lange Athen zehn Phylen hatte, vier ordentliche Volksversammlungen in jede Prytanie fielen, so ist man versucht das Letztere anzunehmen und unter der rekevraia rciv tqiwv eKithjamv die letzte der nach Abzug der ersten für die Prytanie noch übrigen Ver- sammlungen, also die vierte der ersten Prytanie, zu verstehen, und dafcir könnte man noch einen Beweis in der Leptinea zu finden glau- ben, wo unter den die Vorbereitung zur Einführung eines neuen Ge- setzes betreffenden Bestimmungen p. 485. §. 94. auch die hervorge- hoben wird, rc5 y^a/i/iiarei naqoiäovvaij rovrov d' ev raig ixK^Tj- ölaig dpayiyv(0(jx6iVf woraus auf den ersten Blick sich zu ergeben scheint, dass zwischen der ersten Versammlung, in welcher die Epi- cheirotonie selbst vor sich ging, und der letzten mehr als eine und mindestens zwei Versammhmgen mitten inne gelegen haben müssen. Allein dies liegt nicht nothwendig darin und es kann die in Rede ste- hende Versammlung sehr wohl schon die dritte gewesen sein. Aus- drücklich sagt ja der Redner an der erstgenannten Stelle (Timokr. §. 25.) Ti^p TQirrjv dntdii^av ixxhjöiav^ vtai ovo' ev ravTtj nd-evai dedd^ %aaiPf dXka axexpaad-ai xa&* o ri rovg vofiod-irag ^ad-ielre. Mit dieser Versammlung kam also die Sache noch gar nicht zum Abschluss, sie war nur zu den Verhandlungen über die Einsetzung der Nomotheten bestimmt, und nehmen wir an, was doch gewiss ganz imbedeuklich ist, dass auch in dieser Versammlung die neuen Gesetzvorschläge durch den Schreiber gelegentlich mit verlesen wurden, so haben wir schon, wenn es die dritte war, die erforderliche Mehrheit der Ver- sanunlungen. Nimmt man dazu noch, dass der schlichte Ausdruck des Redners n^v r^lrriv ixxhjaiav nach griechischem Sprachgebrauche nicht wohl etwas anderes besagen kann als die dritte Versammlung überhaupt, die erste nicht ab-, sondern eingerechnet, der an sich schon etwas gesuchte Ausdruck der Urkunde n^v reXtvraiav rwv r^tcop iKxhjomp aber durch die oben versuchte Erklärung (die letzte der nach Abzug der ersten noch übrigen drei Versammlungen der Prytanie) noch gezwungener wird, so möchte man allerdings glauben, dass auch der Verfasser der Urkunde kerne andere Versammlung gemeint habe als die dritte der ersten Prytanie, nur dass er dann, indem er die drei Versammlungen durch den Artikel zu einem Ganzen zusammenfasst, von der falschen und nur für die Zeit der zwölf Phylen geltenden Vor- aussetzung, welche übrigens auch der Scholiast zur vorliegenden Stelle

ÜBER DIE IN DIE ATTISCHEN ReDNBR EINGELEGTEN URKUNDEN. 2f

theilt, ausgegangen sein muss, es habe in jeder Prytahie nur drei ordentliche Versammlungen gegeben.

rovg de n^oidQovgy oi av rvx(oai TtQoeiQevovreg iv ravrri rfj i%»Xf]ai€fy jfpij/iar/ffii^ «;rai/ay3Cf g 7tQ(Srop fiera ie^a tibqI räv vofioS-eTwVy Ka-O'' 6 ri %a&adovvraiy %ai ne^i Tov d^yv^iov^ öno^sv rotg vo/io&eraig eatai* rovg de vo/io- &erag elvai in rdiv d/KOfioHorcop rov tjXiaariHdv oqxov. Auch Demosthenes sagt p. 708. §. 25. axeipaad-ai x«*' o ri rovg vofio- Mrag xa&ieTrey und bei ihm, dem es nur auf eine allgemeine Inhalts- angabe ankommt, ist dieser summarische Ausdruck wohl begreiflich, das Gesetz selbst aber konnte da, wo es sich um die Bedingungen handelt, auf welche Nomotheten bestellt werden sollen, kaum eine Lücke offen lassen. Von diesen Bedingungen werden zwei, jedoch auch diese als etwas zu denselben gar nicht Gehöriges, sofort ange- knüpft, das Aufbringen der den Nomotheten zu gewährenden Besol- dung und die Ernennung derselben aus der Mitte der Geschworenen, eine dritte weiter unten §. 23. erst nachträglich und beiläufig ange- führt, die nämlich, dass den Nomotheten die Dauer ihrer amtlichen Fanction nach Yerhältniss der Zahl der vorgeschlagenen Gesetze zu bestimmen sei, und endlich eine vierte, die Zahl der Nomotheten überhaupt, gänzlich mit Stillschweigen übergangen, was Alles in einem Gesetze, welches doch das,, was es bestimmt, nicht zugleich stellen- weise als schon bekannt voraussetzen kann, höchst auffällig ist. Fassen wir diese Bedingungen, die Art der Wahl der Nomotheten, ihre Besol- dung, die Dauer ihrer Amtszeit und ihre Zahl, einzeln ins Auge.

1. Die Nomotheten sollen aus der Zahl der Geschworenen genommen werden. Hr. Böckh (Staatshaush. I. S. 257) versteht unter den letzteren gewesene Richter, gewiss richtiger Hr. Schömann (de comit. p. 257) Richter des laufenden Jahres. Denn hätte man die No- motheten aus den gewesenen Richtern nehmen wollen, so würde dies eine unendliche Weitläufigkeit des Wahlmodus voraussetzen lassen: man hätte eine Concurrenz ausschreiben, die Berechtigung jedes Ein- zelnen prüfen, die erforderliche Anzahl durchs Loos bestimmen und diese, da der gewesene Richter nicht mehr durch seinen Eid gebun- den war, aufs Neue in Eid und Pflicht nehmen müssen. Das Alles vermied man, wenn man die Nomotheten aus den Richtern des laufen- den Jahres nahm : hier war weiter nichts vorzunehmen, als durchs

22 Anton Wbstermann, Untbbsüchüngbn

Loos die Richterabtheilungen zu bestimmen, dm*ch deren Combination das CoUegium der Nomotheten gebildet werden sollte. Dass dies das Geschäft der Prytanen gewesen, besagt der Beschluss in der Timokr. p. 708. §, 27, mit welchem Rechte, wird sich unten zeigen.

2. Von dem Betrage der Besoldung für die Nomotheten besagt unser Gesetz nichts, sondern blos 6na&€v iarai^ nur von der Quelle, von der Kasse spricht es, aus welcher das Geld entnommen werden soll. Dass der Betrag der Besoldung für die aus den Richtern genom- menen Nomotheten nicht ausdrücklich bestimmt wird, Hesse sich allen- falls erklaren, wenn, wie Hr. Böckh mit grosser Wahrscheinlichkeit vermuthet, dieser Sold ein für allemal kein anderer war als der gewöhnliche Richfersold ; denn in der That ist ja auch die Function der Nomotheten keine andere als eine rein richterliche. Allein eben wenn es der gewöhnliche Richtersold war, so ist die Frage ona&ev iincu eine ziemlich überflüssige. So lange die Richter als Nomotheten zu Gericht sassen, waren sie von ihrer Function als heliastische Richter suspendiert, die Besoldung der Nomotheten war also eigentlich gar keine Hehrausgabe, sondern trat nur an die Stelle des mittlerweile ausfallen- den gewöhnlichen Richtersoldes. Nichts war daher natürlicher, als dass aus derselben Kasse, auf welche dieser angewiesen war, vermuth- lich der Tributeasse (vergl. Fritzsche diss. de merc. iud., Rost. 1839.], auch die Besoldung der Nomotheten bestritten wurde.

3. Die Bestimmung über die Dauer der Function der Nomotheten lautet dahin, das Volk solle im Yerhältniss zur Anzahl der neu in Vor- schlag gebrachten Gesetze eine Zeit festsetzen, binnen welcher sie ihr Geschäft vollzogen haben müssen. Diese Fassung hat eine formelle Schwierigkeit, über die man sich wenigstens klar zu werden versuchen muss. Die Anberaumung eines Termins kann keinen andern Zweck haben, als den, die Vollziehung des gewordenen Auftrags möglichst zu beschleunigen. Wenn nun die Nomotheten den Termin nicht einhalten, sollen sie dann daftlr verantwortlich sein? Man sollte es meinen, und doch ist dies mit dem ganzen Wesen der Nomotheten unvereinbar. Ihnen steht nichts zu als die richterliche Entscheidung übisr Annahme oder Ablehnung eines vorgeschlagenen Gesetzes, auf Beschleunigung der ganzen Angelegenheit üben sie keinen Einfluss : es ist Sache einer damit beauftragten einleitenden Behörde, das Geschäft vorzubereiten und nach geschehener Vorbereitung den Gegenstand vor die Nomothe-

ÜBER DIB IN DIB ATTISCHEN ReDNEE EINGELEGTEN URKUNDEN. S3

ten zur Entscheidung zu bringen. Von Rechtswegen also sollte dieser Behörde der Tennin gesetzt sein. Wenn gleichwohl derselbe den No-> motheten gesetzt wird, so ist dies, wenn es anders richtig ist, wohl kaum anders zu erklären als so, dass dabei mehr das Ganze der Nomo- thesie selbst, die erst mit dem Spruche der Nomotheten als abgeschlos- sen betrachtet werden kann, als das Einzelne der Procedur ins Auge gefasst, die Benennung a potiori gegeben ist.

4. lieber die Zahl der Nomotheten setzt unsere Urkunde nichts fest, und doch ist es nicht glaublich, dass darüber, mag sie nun eine ein für allemal bestimmte oder für jeden einzelnen Fall nach Massgabe der Umstände besonders zu bestimmende gewesen sein, in dem Ge- setze, welches das ganze Wesen der Nomotheten organisiert, nichts- festgesetzt gewesen sei. PoUux 8, 101. giebt sehr bestimmt die Zahl der Nomotheten ein fUr allemal auf 1 000 an {vofAo&hcu d* ijaav xiUoi). Man hat diese Angabe in Zweifel gezogen mit Rücksicht auf den Be- schluss in der Timokr. p. 708, §, 27, worin unter Anderem die Ein- setzung von 1001 Nomotheten ausdrücklich beantragt wird, was, im Fall die Zahl derselben eine feste war, unstatthaft gewesen wäre, und hieraus wieder gefolgert, dass PoUux seine Angabe aus eben diesem Beschlüsse geschöpft und irrthümlich auf alle Fälle übertragen habe. Es ist zu bedauern, dass mit Ausnahme einer Stelle des Andokides de myst p. 11. §.84, welcher aber, da der Fall dort ein ausserordentlicher ist, entscheidende Kraft nicht beigelegt werden kann, sonst keine Zahlen von Nomotheten überliefert werden. Allein auch unser Fall ist streng genommen ein ausserordentlicher. Zwar in so weit hatte Timo- krates den vorgeschriebenen Weg eingehalten, als er die erste Ver- sammlung der ersten Prytanie, damals den 1 1 . Hekatombäon, in wel- cher die Epicheirotonie der Gesetze vorgenommen wurde, abwartete, um ein neues Gesetz anzukündigen. Von hier ab aber geschah alles ausser der Ordnung. Anstatt nämlich nun sein Gesetz schriftlich einzu- reichen, dasselbe öffentlich auszuhängen und die dritte Versammlung der Prytanie, welche erst gegen Ende des Monats fiel und in welcher vorgeschriebener Massen erst die Bestellung von Nomotheten vorzube- reiten war, abzuwarten, trug er gleich in der ersten Versammlung, unter dem Verwände, dass sein Gesetz auf die Feier der Panathenäen sich bezöge, welche bereits am SS5. des ersten Monats einfielen, darauf an, gleich für den folgenden Tag, den 12., der noch dazu ein Feiertag

24 Anton Westermaxn, Unterslghungen

war, Nomotheten zu bestellen. Das Volk genehmigte den Antrag ; nun aber Hess Timokrates <die Maske fallen und brachte vor die Nomotheten ein Gesetz, das mit dem angekündigten in gar keiner Beziehung stand. Wenn nun in jenem Beschlüsse auf Einsetzung von 1 000 Nomotheten angetragen wird, so gewinnt es allerdings den Anschein, dass auch diese Zahl eine ausserordentliche war. Gleichwohl fehlt es diesem Schlüsse an der erforderlichen Bündigkeit, so lange nicht die Echtheit auch dieser Urkunde nachgewiesen ist, welche ich allerdings aus so- fort zu entwickelnden Gründen stark in Zweifel zu ziehen wage.

Der Beschluss lautet so. 'JSni rijg Ilavdiovidog Tt^torfjgy ivdandrr} rijg itQvraveiag^ Ti/AOH(jdT^g elneVy onmg av Ta ie^a d-vrirav %al rj dioU Htjoig ixavi^ yevrjrair %ai et rivog ivöal nqog ra Ilava^vcua dioiKJj&jjy Tovg TtQvraveig rovg rijg Ilavdiovidog xa&ioai, vofwd^arag avQiov^ rovg di vofAod^irag elvai Kva Tcal xikiovg i% rwv d/^iio/noKoriOPy ovvvofw&ers'iv de Tcal TfjP ßovkijp.

Gleich die Eingangsformel ist unvoUständig und musste nach dem Muster der derselben Olympiade angehörenden Inschrift im Corp. inscr. Nr. 90 so heissen : ijtl Gov&ijfiov a^xorrog^ ini rijg Ilavdiovidog (pvk^g TtQwrtjg TtQvravevoviSTjgy ri 6 delva iy^afifiareve^ ivdeTtdrj] rijg nqvraveiagj rtov nQoeÖQfüv i7T€\};ijq>ia€P 6 deivuy edoiev ri} ßovk^ xai r0 dij/iGf^ Tifio- KQoirfjg ainev. Ist die Urkunde echt, so könnte sie nur entweder unmit- telbar aus dem athenischen Staatsarchiv oder aus einer alten Urkunden- sammlung genommen sein. In beiden Fällen, auch im eirsten, denn so schön auch Hrn. Böckhs Hypothese über die mögliche Einrichtung des athenischen Archivs zur Erklärung und Vertheidigung der formlo- sen Actenstücke in der Rede vom Kranze ausgesonnen ist, so beruht dieselbe in ihrer Künstlichkeit doch immer auf Voraussetzungen, denen man nur dann einen hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit zu- sprechen könnte, wenn dadurch allein alle gegen die Echtheit jener Urkunden obwaltenden Bedenken erledigt werden könnten, in bei- den Fällen würden wir die Datierung des Beschlusses vollständig ha- ben. Aber selbst auch einmal angenommen, dass der Gelehrte, welcher diese Actenstücke in die Rede eintrug, die Originalurkunde fand und dass er, die ganze Eingangsformel für seine Zwecke fllr überflüssig hal- tend, aus derselben nur das Wichtigste hervorhob, so würde wenig- stens der durchaus fehlerhafte Ausdruck iiii rijg Ilavdiovidog n^torr^gy wobei der Zusatz nQvravevovatjg oder uQvraveiag unentbehrlich ist,

t'BER DIE IN BIB ATTISCHEN ReDNBK EINGELEGTEN URKUNDEN. 25

einerseits eine grosse Flttchtigkeit beim Copieren oder Excerpieren der Urkunde verrathen. Allein der Mann wusste es allerdings nicht besser : derselbe Fehler kehrt unten in dem p. 712. §. 39. und p. 723. §. 71. eingefügten Gesetze des Timokrates zwei Mal wieder, und diese auf- fallende Unkenntniss der parlamentarischen Formen dürfte, zumal wenn noch andere Gründe hinzutreten, eben sowohl andererseits als ein Moment für die Annahme einer später versuchten Nachbildung der Ur- kunde betrachtet werden können.

Und in der That hat man nach anderen Gründen nicht allzu weit zu suchen. Zwar die Pandionis als nQvravevovaa (pvhq mag man einst- weilen gelten lassen ; denn ob diese wirklich in jenem Jahre die erste Stelle erloost gehabt, oder der Verfasser nicht, da er nun einmal des Namens einer Phyle bedurfte, aufs Gerathewohl die erste beste genannt habe, dies kann nicht anders als durch den Fund eines Actenstücks aus dem Anfange des nämlichen Jahres zur Evidenz gebracht werden. Ab^ gleich der Name des Antragstellers giebt Anlass zu gegründetem Be- denken. In einigen Handschriften (.2Frv) heisst derselbe TifioTt^ärfjg^ was neuerdings Hr. Yömel wieder aufgenommen, sonst ^EmuQarrigy und dies rechtfertigt der Scholiast durch die ganz treffende Bemerkung, fy^arpsv ^EnmqairriQy tpikog rov TifioxQorovg* ei yaQ ttal ra ovo ijtolriüev 6 Tifiox^Ttjgy vnoTtrog av iy^vero. Demosthenes selbst scheint auf Verschiedenheit der Person hinzudeuten, indem er schon p. 708. §. 26. es geradezu ausspricht, dass Timokrates die Sache nicht für sich aUein, sondern mit fremder Hülfe durchgesetzt habe, dann wieder p. 709. §. 28. den Urheber des Antrags ö y^diptav avro nennt und diesem §. 29. mit den Worten Ti/ioxQarTjg ovroal den Verfasser des fraglichen Ge- setzes selbst gegenüberstellt. Allerdings bleibt hier die Möglichkeit offen, dass Ti/^OK^drtjg in der Urkunde ein Schreibfehler ist: allein eben so denkbar ist es auch, und diese Ansicht erhält durch die Aucto- rität des Cod. -S' ein nicht unbedeutendes Gewicht, dass ein gelehrter Abschreiber aus den eben genannten Rücksichten das originale Tifw- x^drTjg in ^EniTc^drfjg umänderte, woraus folgen würde, dass der Ver- fasser der Urkunde, ohne sich das Sachverhältniss recht zu vergegen- wärtigen und dasselbe klar zu durchschauen, den Antragsteller und den Urheber des Gesetzes irrthümlich für eine und dieselbe Person genommen hätte. Ist sonach der Name Timokrates hier ziemlich ver- dächtig, so verdient doch auch der andere, Epikrates, wenn er erst

26 Anton Wbstkiuunn, Untbbsughunqbn

durch Correctur entstanden ist, nicht mehr Glauben. Zwar der Name Epikrates kommt in jenem Abschnitte der Geschichte Atliens mehr als ein Mai yor^: aliein wenn es schon zweifelhaft ist, dass demVerfiasser dieser Actenstttcke die Originale vorgelegen haben, so wird man doch noch viel weniger annehmen wollen, dass, selbst wenn jenes der Fall wäre, ein späterer Ueberarbeiter des Demosthenes es der Muhe fUr werth gehalten habe, blos um der Berichtigung eines einzigen Namens willen nochmals auf das Original zurückzugehen. Der Name Epikrates wird also hier keine besonderen Ansprüche auf historische Geltung ha- ben können.

Noch deutlicher spricht für die Unechtheit dieser Urkunde der eigentliche Inhalt des Beschlusses und dessen fernere Fassung. Als Motiv für die Einsetzung von Nomotheten wird angeAihrt, omog av

ivdeX nQog üava&ijvaia d$o$%f]d-^. Den Inhalt giebt der Redner selbst p. 709. §. 28. mit den Worten, ivedvfi^^r ava^i^yv^mo- (livov jov ip7)(pia/MxroQ (oq rex^umi 6 yfwpmp avro r^v dioi^tjaiv %al TO Ttjg ioQTfJQ n^oarrioafieyoQ wtrenaTyovy avßiMV top &t twp pofjuop X^QPovy avTos fy^a^ev avQiov vo/w&erelp^ w /la ^C qv% Iv' wg %alr Xiara yivoiro t$ wv negl rijp 4o(fTijp {ovdi ya(f ijv vnoXomop ovd* c(dioi%9]rov ovdiv)^ aiX Iva u. s. w., summarisch an. Und nun betrachte man unsere Urkunde genauer, onmg Ap tol Uqu &vfjraiy davon freilich weiss Demosthenes nichts, und wie konnte er auch wohl? Denn dahin war es doch mit Athen noch nicht gekommen, dass

* Epikrates aus Pallene Corp. inscr. Nr. 4 68. ürk. üb. d. att. Seewesen Nr. X. e, 40, E. aus Gargettos ebend. Nr. II. 26, £. mit dem Beinamen 6 Kv^ßitav Demosth. d. falsa leg. p. i33. §. «87. Aeschin. d. falsa leg. p. 48. §. 4 50. Athen. VI. p. «4« D. Harpokr. s. v. *EmKQatfig und Xv^ßiatp, E. als Verfasser eines Gesetzes über die Epheben genannt von Lykurg bei Harpokr. s. y. ^EniH^aTtjg, Aucfa sonst ist der Name häufig in Athen zu allen Zeiten bis herab auf die römische: E. aus Achamfi Plut. Themist. 24 (ein späterer Achamer desselben Namens in der Inschrift bei Curtius d. port. Athen, p. 46), E. der Lakonist mit dem Beinamen HaxioqtoQog {^xtvotpopog? vergl. Sintenis zu Plut. Pelop. 30), E. Freund des Lysias Plat. Phaedr. p. 827 B, E. aus dem Demos Aethalidä Corp. inscr. Nr. H6, E. aus Halä ebend. Nr. 4 83, 2. Boss d. Demen v. Att. Nr. 39, E. aus lonidä Boss a. 0. Nr. 92, E. aus Oinoe Corp. inscr. Nr. 478, 32. 474, E. aus Päania ebend. Nr. 744^ E. ausSunion Boss a. 0. Nr. «2,— u. Andere ohne Angabe der Demen in d. ürk. üb. d. Seewesen Nr. XVII. c, «7. 49. Corp. inscr. Nr. HO. 268. 272. *£qifj(*. a^x^ioX. v. J. 4 839. Nr. 4 09. [Demosth.] Brot. p. «404. §. 4. Diog. Laert. V. 62. Cic. epp. ad fam. XVI. 24,6.

OBBR DIB IN DIB ATTISCHBlf BbDKBB BlNGBtBGTEll UrKUNDBII. 27

die vorgeschriebenen Opfer^ nnd noch daza die an einem so ^chtigen Feste wie die Panathenäen denn diese müssen doch verstanden werden, obgleich der Verfasser sich mit einem dttrren ra ie^a begnügt mid ungeschickt genug die Hauptsache, die Panathentten selbst, erst am Ende wie beiläufig nachbringt jemals ungebracht geblieben waren, und dass es, um dies ins Werk zu setzen, einer besonderen Erinnerung o<der gar eines ausserordentlicher Weise zu erlassenden Gesetzes bedurft hatte. Das Folgende, nal i; d$oii€fia$Q Inav^ yivti'* Tai %al bI riPOQ ivdel ngds ra Ilava&t^vaia dio$nf]&^^ ist, wenn auch mit den angeführten Worten des Redners dem Sinne nach im Allgemeinen übereinstimmend, mindestens nicht deutlich und präcis genug ausgedrückt. Unter diolntjoig mag der Verfasser, wie es auch gewöhnUch gefasst wird, die Mittel zur Bestreitung der Kosten verstan- den haben, und diese Objectivierung des Wortes dioirnjaigy welches eigentlich die Verwaltung und Verwendung gegebener Mittel bedeutet, ist nicht ohne Beispiel (Dem. g. Steph. I. p. 1 1 11 . §. 32. tj nai&* ijfi^ifap dioirniüiQ, der tägliche Verbrauch) : wenn hingegen gleich darauf itoi* neip vom Anschaffen des Fehlenden gebraucht wird, so ist ihm eine Bedeutung untergelegt, welche es sonst nicht hat und wofür jcaraowwa- Chp oder no^lCaw der eigentliche Ausdruck ist. Doch hiervon abgese- hen, durch diese wenigen ziemlich armseligen, zum Theil völlig in der Luft schwebenden Vorstellungen also hätte Timokrates, oder wer sonst, glauben können, ohne Weiteres die Zustimmung des Volks für seinen Antrag zu gewinnen, hätte das Volk sich bewegen lassen können, sofort den Antrag zu genehmigen, und noch dazu welchen Antrag, den nämlich, nicht über einen bekannten und hinreichend vorbereiteten und durchgesprochenen Gegenstand nun endlich so oder so zu beschliessen, sondern um eines im Augenblicke erst auf die Bahn gebrachten, aber angeblich dringend nothwendigen Gesetzes willen mit Beiseitesetzung aller deshalb vorgeschriebenen Formen die sofortige Ernennung emer Commission zu beschliessen, welche dasselbe prüfen und nach bestan- dener Prüfung genehmigen solle. Wenn schon bei Dingen von weit geringerer Wichtigkeit, wie die Inschriften lehren, die Antragsteller es sich möglichst angelegen sein lassen, in ihren Anträgen alle diejenigen Momente hervorzuheben und zusammenzustellen, welche dazu dienen können, dieselben dem Volke zur Annahme zu empfehlen, so liegt es auf der Hand, dass im Falle des Timokrates, dessen ganzer Plan ja auf

2S Anton Westerhann, Umtebsughüngen

Annahme des Antrags von Seiten des Volk« gebaut war, Alles aufge- boten werden musste, um die Sache möglichst plausibel zu machen. Der Antragsteller wird die mangelhalfte Ausstattung der Panathenäen gerügt, wo möglich auf irgend eine Thatsache aus der jüngsten Vergan- genheit, welche dies bewies, Bezug genommen haben, und daran wird es nicht gefehlt haben, ungeachtet der Behauptung des Demosthe- nes p. 709. §. 28. ovSe yctQ ijv vnoXomop ovd* aiu>imirop ovddv er wird die Eitelkeit und den Ehrgeiz der Athener aufgestachelt, vielleicht auch ihr eigenes Interesse, was z. B. durch Bezugnahme auf das Theorikon sehr leicht geschehen konnte, in Anspruch genommen, vor- nehmlich aber, was ja Demosthenes selbst aus dem Antrage hervor- hebt (§, 28. TO T^g iogrrjg nQoorrjaa/iePog xarenelyop), die sofortige Ernennung von Nomotheten mit Hinsicht auf die so nahe bevorste- hende Feier des Festes als dringend dargestellt haben.

Von alle dem findet sich in unserer Urkunde auch nicht die Probe, und so wird man das Misstrauen gegen die Echtheit derselben wohl nicht für unbegründet halten. Und auch der Rest ist nicht geeignet, dieses Misstrauen zu entkräften, rov g n^vravaig rovg rijg ZlaV" diovidog xa&iaa$ voiiod-irag avQiov. Zugegeben einmal, es waren die Prytanen, welche die Nomotheten einsetzten, obwohl sich auch dagegen sehr bald wohlbegründete Bedenken herausstellen wer- den, aber wozu dann rovg nqvravBig rovg rljg Ilavdiovidog? DiePhyle, welche die Prytanie führte, ist ja schon eingangsweise genannt, und es versteht sich doch nun ganz von selbst, dass die Prytanen dieser Phyle angehören müssen, da es zur Zeit nur eben diese und keine anderen Prytanen gab. Genau genommen war selbst die Erwähnung der Pry- tanen überhaupt, auch wenn sie das Geschäft besorgten, überflüssig, da die Modalität der Ernennung der Nomotheten als in allen Fällen gleich schon anderweit gesetzlich festgestellt war. Und eben dies gilt von dem folgenden Passus, rovg de vofiod^irag elvai eva ml x^^ovg in Twp of^co/j^oKOTtov. Gewiss, allein auch das bedurfte einer beson- deren Erwähnung nicht, da die Nomotheten nie anders als aus der Zahl der Geschworenen genommen wurden. Gerade durch diese scheinbare, zwar wohl gemeinte, aber übel angebrachte Genauigkeit in Nebendingen gegenüber der flüchtigen und mangelhafl;en Behandlung der Hauptsache giebt sich die Armseligkeit dieser Nachbildung am deutlichsten zu erkennen. Hierdurch erhält nun auch die beantragte

€bbr die ih DIB AmsooDi Rbmob BnCKLBCm UsKncDD. M

Zahl der Nomotheten, die 1000, ihre e^-estfidie Bedevtang. Es ist die Normalzahl, die dn fkir aDemal fpst^ieselsle, ^le sie awli ISJIul a»- giebt. Freilich ist daraiis nichls weniger als ein Moment lur die Echt- heit der Uiinmde abzuleiten. Die Zahl war dem Ver£ftsser beiannt. uDd so benutzte er, gerade so wie er es bei den anderen eben genann- ten die Einsetzmig der Nomotheten betreffenden Formalitäten thut. dit> sen Umstand zur weiteren AosfUinmg and Aosslaffiennis der Neben- partien des Beschlusses. Daran also, dass die Zahl der Nomotheten in jedem besonderen Falle erst ausserordentlicher Weise bestimmt worden sei, ist nicht mdir zu denken« so fauure dies nur ans einer so

verdächtigen Uriamde und auch dann nur unter der uneiweislichen

Voraussetzung gefolgert werden kann, dass PoIHcl, dem doch noch andere Quellen zu Gebote standen, seine Angabe aus eben dieser Ur- kunde, und noch dazu irrthtimlicher Weise das Besondere veFalUemei- nemd, entlehnt habe.

Und nun noch die SchlussfonneK öVPPOfio&€T€iP di uai ri^r ßovXijp. Hier ist die Frage ober die Iheilnahme des Rathes an der Gesetzgebung ilberhaupt anzuknüpfen, eine Frage, welche mit Sicher- heit zu beantworten äusserst schwierig ist Die Theilnahme des Rathes konnte entweder eine ordentliche oder eine ausserordentliche sein. Der Verfasser kann bei den Worten ai^rro/iodmiw di wai rr^r ßovhr^w an das Eine wie an das Andere gedacht haben : allein im ersten Falle sagt er abermals etwas ganz Ueberflttssiges, da, wenn die Theilnahme des Rathes eine ordentliche war, dies sich von selbst versteht, im an- dern Falle hingegen etwas Unglaubliches. Nicht als ob eine ausseror- dentliche Theihiahme des Rathes au der Gesetzgebung an sich unglaub- lich und unerhört wäre, einmal wenigstens konmit sie vor bei der Wie- dereinführung der freien Verfassung nach Vertreibung der Dreissig (Andok. de myst. p. 1 1. §. 82 f.) : allein das übersteigt doch allen Glau- ben, dass gerade Thnokrates oder sein Helfershelfer, anstatt die Auf- merksamkeit von dem beabsichtigten Betrüge abzulenken, die Unvor- sichtigkeit begangen oder die Frechheit gehabt habe, die Zuziehung des Rathes ausserordentlicher Weise zu beantragen. Denn in diesem Falle konnte er doch schwerlich darauf rechnen, dass der Betrug un- entdeckt bleiben und der ganze nicht einmal sehr fein angesponnene Plan zu dem erwünschten Ziele durchgeführt werden würde. Oder konnte er hoffen, durch die Zuversichtlichkeit, die sich in diesem Theile

30 Anton Wsstbruann, Untbbsuchijkgbn

des Antrags ausspricht, das Volk za bestechen, ohne doch zugleich selbst dabei Gefahr zu laufen? Das mag in der That die Meinung des Verfassers gewesen sein, der Passus cwvofwd'erBtv di »al rijp ßovix^w scheint das Gegenstuck zu der Aeusserung des Demosthenes (p. 708. §. 26.) bilden zu sollen» dass am folgenden Tage, wo Timokrates sein Gesetz einbringen wollte, die Kronien gefeiert wurden und deshalb die ßövX^ dg>€ifjUpt] war. Denn kam der Rath, so argumentiert unser Ver- fasser, an diesem Tage nicht zusammen, so war es auch, für Timokrates gefahrlos, die Theilnahme desselben an der Gesetzgebung zu beantra- gen. Dabei bedachte er jedoch nicht, dass, da ja mit dem ganzen An- trage auch dieser letzte Passus desselben vom Volke einmal angenom- men worden, der Rath sich auch des Feiertages ungeachtet unweigeriich zur Ausführung der ihm ausserordentlicher Weise llbertragenen Ge- schäfte hätte einfinden müssen. Das freilich lag nicht im Plane deis Timokrates, aber eben deshalb kann auch das avvpofio&eretv di %al t^p ßovki^v nicht auf seine eigene Rechnung kommen. Allein es steht auch der Umstand, dass Timokrates einen Tag abpasste, wo der Rath sich nicht versammelte, in einem ganz anderen Zusammenhange mit der Sache als man gewöhnlich anzunehmen scheint. Erst durch die Dai^ Stellung derselben p. 715. §. 45 ff. erhalt dieser Umstand seine richtige Bedeutung. Das Gesetz des Timokrates war darauf berechnet, den Schuldnern des Staates gewisse Vergünstigungen und Erleichterungen zu verschaffen. Dagegen verordnete ein anderes Gesetz, dass, wer zu Gunsten der Staatsschuldner einen Antrag stellen wolle, zuvor davon dem Raihe Anzeige machen, sodann darüber, vermuthlich unter Ver- mittelung desselben in Form eines Gutachtens, mit dem Volke verkeh- ren und endlich nach ertheilter Genehmigung, wozu 6000 Stimmen erforderlich waren, in der gesetzlichen Weise und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Termine seinen Antrag einbringen solle. Nichts von alle dem that Timokrates. Unter Verheissung eines für die nahe bevor- stehenden Panathenaen zu erlassenden Gesetzes erschleicht er am 11. Hekatombtton die Ernennung von Nomotheten für den ndchsffol- genden Tag : statt jenes bringt er an diesem ein Gesetz zu Gunsten der Staatsschuldner vor die versammelten Nomotheten. Der Tag war ein Feiertag, wo weder der Rath Sitzung hatte, noch das Volk sich ver- sammelte. Beim besten Willen also, den er freilich nicht hatte, worauf er sich jedoch berufen mochte, konnte Timokrates an dem Tage weder

€BER DIB IN DIB ATTISCHEN RbDNBB B1N6BLB6TEN UbKUNDBN. 31

den Rath noch das Volk von seinem Vorhaben in Kenntniss setzen, der Einhaltung der vorschriftsmassigen Termine aber war er bereits durch den am 1 1 . vom Volke genehmigten Antrag überhoben, und so legte er ohne Weiteres sein Gesetz, freilich ein ganz anderes als das ver- heissene, den Nomotheten zur Genehmigung vor. Hieraus ist klar, dass das ganze Manöver des Timokrates darauf berechnet war, den Rath nicht als die die Gesetzgebung überhaupt, sondern nur als die den besonderen Zweig derselben, welcher die Staatsschuldner betraf, con- trolirende Behörde von der Ausübung seiner Competenz auszuscUiessen. Allein eben auf diesen besonderen Zweig scheint sich auch die ganze ordentliche Theilnahme des Rathes an dem Materiellen der Gesetzge- bung beschränkt zu haben, während sie in formeller Beziehung wohl nur in der Berufling der Volksversammlungen zur Epicheirotonie der Gesetze und zu den Debatten über die Nomotheten durch die Prytanen, und etwa noch in der Verlesung der neu vorgeschlagenen Gesetze in den dazvrischen fallenden Volksversammlungen durch den Rathsschrei- her bestand. Wenn aber der Verfasser unseres Beschlus/ses auch die Nomotheten selbst noch von den Prytanen eingesetzt werden Ittsst, so muss dies, abgesehen davon, dass es durch kein weiteres Zeugniss be- glaubigt ist, schon in seinem Zusammenhange als ganz unzulässig er- scheinen. Timokrates will die Competenz des Rathes umgehen, und doch sollen die Prytanen %a&icai vofw&dwaQ av^sop. Aber das würde ja eben die Gegenwart des Rathes, welche vermieden werden soll, an an diesem Tage voraussetzen lassen. Wenn es noch eig avQwv hiesse, so würde mindestens diese Voraussetzung in Wegfall kommen. Allein der Verfasser hat gerade dies beabsichtigt, fügt er ja sogar noch sein övpvo/ÄO&$v€iP ii nai ti^p ßovkiqv hinzu, nach dem bereits Bemerkten ein sprechender Beweis, dass er den ganzen Zusammenhang der Sache völlig missverstanden hat. Darf man eine Vermuthimg wagen, so wird das Geschäft der Einsetzung der Nomotheten vielmehr den Thesmo- theten zu vindicieren sein. DieThesmotheten beaufsichtigen und ordnen den gerichtlichen Geschäftsgang, sie sind es, welche die Gerichtstage durch öflSentlichen Anschlag bekannt machen, sie welche die Richter erloosen und wieder den competeuten Behörden die einzelnen Richter- abtheilungen zuloosen. Die Nomotheten aber waren ja eben nichts anderes als Richter und wurden aus der Mitte der Heliasten selbst f genommen, ihre Sitzung war im Wesen wie in der Form eine Ge-

32 Anton Westbrvann, Untersuchungen

richtssitzung. Wenn daher der Verfasser der Urkunde den Thesmo- theten die Prytanen substituirt, so ist er vermuthlich von der falschen Voraussetzung ausgegangen, dass die vor den Nomotheten zu fuhren- den Verhandlungen in einer Volksversammlung vor sich gegangen seien, eine Voraussetzung, auf welcher in gleicher Weise auch die Angaben in zwei anderen unten in derselben Rede folgenden und von uns nach- her näher ins Auge zu fassenden Urkunden verwandten Inhalts (p\ 710. §. 33. und p. 712. §. 39.) beruhen.

Nach diesem Allen dürfte nun wohl die Behauptung nicht zu ge- wagt erscheinen, dass dieses Decret keinen Anspruch auf Originalität habe, sondern eine von ziemlich ungeschickter Hand verfertigte ver- unglückte Nachbildung sei.

Kehren wir von dieser Abschweifong zu der Urkunde tLber die Revision der Gesetze zurück. Es hat sich als wahrscheinlich ergeben, dass die Zahl der Nomotheten ein für allemal 1000 (1001) war. Diese Zahl kann, wie schon gesagt, in dem Gesetze, welches das ganze Wesen der Nomothesie regelt, nicht unbemerkt geblieben sein. Wenn also unsere Urkunde die Zahl der Nomotheten überhaupt unberührt lässt, so bleibt nichts übrig als entweder dieselbe für lückenhaft zu erklären oder ein Verderbniss anzunehmen, das etwa durch Einschie- bung der alten Chiffer X (jcdiovg) oder XI [eva xai xiXiovg) hinter rovg di pofw&erag eJvai beseitigt werden könnte.

iap d' öl TiQvraveiQ fitj noiwoi xara ra ycy^a/jfiepa t'^p ixxXrialap rj oi nqoedQOi /atj ;|f()iy/uar/aa)a* xara ra ysy^afi-

fispa^ 6(p€iX€iP rwp fiip nQvrapemp ixaorop x^^^^^ ^Q<^Xf^^^ ie^ag rfj 'yfS-tjPUy roip di nQoed^fOP enaüTog 6(peiXer(o Tfr- TaQaxoPTa d^axfioig h^ag rfj yf&tjpa. Nicht an der im Curialstil wohl zulässigen Wiederholung der Worte narä ra ysy^a^i/iha ist hier Anstoss zu nehmen, obgleich dieselbe von einigen Abschreibern (Aks) und Herausgebern lästig befunden worden, wohl aber an dem seltsa- men Verhältniss der Geldbussen von 1 000 und 40 Drachmen, welche die Prytanen und die Proedroi, im Fall sie ihre Pflicht nicht erfüllen, zahlen sollen.- Scheinbar sind allerdings die Prytanen hier die wichti- gere Person ; denn wenn sie die Versammlung nicht berufen, so kön- nen auch die Proedroi den vorgeschriebenen Gegenstand nicht zur Verhandlung bringen : gleichwohl aber war, wenn zwar die Prytanen die Versammlung beriefen, die Proedroi jedoch die Verhandlungen

ÜBER DIB IN NE JlTTlSCHSlI ReDIISS EINGELEGTEN URKUNDEN. 33

nicht in der vorgeschriebenen Weise eröflheten, die Pflichtversäumniss der letzteren der der ersteren in der Wirkung mindestens gleich, so dass die Summen von 40 und 1000 Drachmen immer in einem schreien- den Missverhältnisse zu einander stehen würden. Allein man wird auch nicht umhin können, das Yerhältniss der Strafbarkeit der Prytanen imd der Proedroi im Fall der Pflichtversäumniss gerade als das umgdcehrte zu betrachten, wenn man Folgendes erwägt. Den Prytanen ist aufge- geben, wie es oben h^sst, nomv ne^l twv wiox^i^oTOPtj'd'dvTaav r^v rd^BüTaiop räv TQiwp AeuhjOicip^ d. i. die dritte ordentliche Yersamm- long der ersten Prytanie. Hier kann der Nachdruck nicht auf dem sromv liegen; denn dass die Einberufung einer ordentlichen Volksversamm- lung jemals habe unterbleiben können, ist bei der Einrichtung der gan- zen GceschSiteordnong des athenischen Rathes geradezu undenkbar. Der Nachdruck liegt vielmehr auf den Worten ne^i r6v djtoxc^orovtj" diprmfj der G^enstand der Verhandlung ist den Pry.tanen vorgeschrie- ben, ffir welchen sie die Versammlung berufen sollen. Es lag ihnen ob, vor jeder Versammlung die Gegenstände derselben mittelst An- schlags zur öffentlichen Kenntniss zu bringen (Pollux 8, 95. ii^oy^- tpovai n^ T^g ßovi^g xal n^ tilg &tnki]iuagy vni^ äv dei x^fueti^uv). Für unsem Fall bringt dies Aeschines zur völligen Evidenz, wenn er g. Ktes. p. 59. §. 39. bei Gelegenheit des Gesetzes über die Nomothe- ten neueren Stils sagt, tovg di n^vraveig noulv hndtjoiav iTn^^dtpavrag vofwdtrc^g^ Wenn es also an unserer Stelle heisst, iav d' oi n^vraveis ft^ nQtäiU mra yeyQiifi/ieva r^v eKxXtjoiaf^ so ist damit nicht der Fal} gesetzt, dass die Prytanen die Versammlung überhaupt nicht be- rufen, sondern nur der, dass sie es nicht auf die vorgeschriebene Be- dingung thun, d. h. in dengi Pi^ogramm, auf der Tagesordnung nicht die Nomotheten als einen der Gegenstände der Verhandlung namhaft ma- chen^ Das Vergehen der Prytanen in diesem Falle ist mithin im Grunde ein blos formelles und mit 1 000 Drachmen gewiss streng genug be- straft. Weit grösser hingegen und ein wirkliches Verbrechen ist das Vergehen, welches die Proßdroi sich zu Schulden kommen lassen, wenn sie, nachdem die Prytanen ihre Pflicht erfüllt, nun ihre Schuldig- keit nicht thun und dßß angekündigten Gegenstand gar nicht zur Ver- handlung bringen. Und sie, die Strafbareren, welche in ihrer Eigen- schaft als Proedroi tlberhaupt einen überwiegenden Einfluss hatten und das eigentliche leitende Princip der Volksversammlung waren, während

AMMBdl. d. K. S. Ges. d.Wisseiuch. II. 3

34 Anton Wbstbrvann, Untbrscchungbn

den Prytanen nur die Besorgung gewisser äusserlicher die Verhand- lungen im Volke vorbereitender Geschäfte blieb, sie sollten bei so pflichtwidrigem Verfahren mit der Kleinigkeit von 40 Drachmen weg- gekommen sein? Nimmeimehr. Das Missverhältniss fühlte schon Reiske: wenn er aber raTraQäKovra fivag ftlr Terra^äMOvra d^axfiaQ corrigiert, so ergiebt sich zwar ein richtigeres Verhältniss, jedoch steht dem entgegen, dass die Athener ihre Strafsätze nie, und noch dazu, wie hier, neben Drachmalansätzen, nach Minen ausdrücken, wie ihnen überhaupt die Berechnung nach Minen nie recht geläufig gewesen ist, und überdies ist die Summe von 40 Minen nach attischem Strafrecht ebenso wenig ein normaler Satz als 40 Drachmen. Der Fehler dürfte, vorausgesetzt, dass dieser Angabe eine alte Quelle zum Grunde liegt, eher in der Zahl reTrccQaKovra zu suchen und daftlr /iv^lag zu schrei- ben sein. Die Zahlen wurden in den alten Urkunden, wie ausdrücklich Herodian in der Schrift neQi oQi&fiwv berichtet, und wozu die Inschrif- ten Belege in Menge liefern, durch die Buchstaben ausgedrückt, welche man numeri decadici nennt. Nach diesem System bezeichnete man /nv- Qiai durch M (z. B. Corp. inscr. Nr. 158.). Wie leicht war es also möglich, dass ein Leser aus später Zeit, wo dieses Zahlensystem zwar nicht völlig abgekommen, aber doch aus dem gewöhnlichen Gebrauche verdrängt war (es kommt da nur noch bei stichometrischen Angaben in den MSS. vor), diese Chiffer M auf das damals gangbare Zahlenal- phabet, die sogenannten numeri litterales, zurückftlhrte und sie, anstatt für 10000, für 40 las. Das einzige Bedenken dabei ist, dass derselbe Leser doch die vorhergehende Chiffer X= i 000 richtig gelesen ha- ben müsste. Doch kehrt dieselbe Erscheinung in gleicher, ja noch auffallenderer Weise wieder bei Suidas s. v. nid&Qov^ wo es heisst, dass das athenische Volk dem Sohne des Aristeides, Lysimachos, y^g 7i;€(pvT€VfievTig id(OQijaaTO oätcö nle&Qa xal dQoaifiijg ixarov. Die erste Zahl axTw ist verderbt und nach Dem. g. Lept. p. 491 . §. 115. [Avoi'- /idx^ dw^eav emarov fih iv Evßoia nke&^a yrjg neqyürev/uvtjg tdoaavy ixarov di ipiXijg) gleichfalls in ixarov zu verwandeln. In der über das Geschenk ausgestellten Urkunde stand Hy d. i. ettarovy was nach dem späteren Zahlenalphabet ftlr 8 galt. Seltsam ist dabei nur, dass die- selbe Chiffer das eine Mal richtig für 100, das andre Mal falsch für 8 gelesen wurde.

Kai ivdei^ig avräv iarto ngog rovg d'eü/jio&dTag^ na^a-

Ober die in die attischen Redner eingelegten Urkunden. 35

7i€Q eap TiQ apxv og>eik(ov rw dtjfioaim' oi de d'ca/io&erai TOtfg ivdBix&ivra^ BioayovTfßv aiq ro dixaari^Qiop %ara rov ifOfiov ^ fi^ dvi6vr(üv eig^'j^Qeiov nayov dg Karakvopreg rrjp enavoQ&wifiv räv v6/i(»p. Hr. Meier (Att. Proc. S. 243) erklärt dies so : ' wenn jene Pry tanen oder Proedroi nicht auf der Stelle bezah- len, und doch ihr Amt nicht niederlegen, so soll Endeixis gegen sie stattfinden, völlig consequent, denn dann lässt sich ja von ihnen mit vollem Rechte sagen, dass sie tc? druiool^ dfpeiXovreg a^x^^<^^* ' Diese Erklärung geht von Voraussetzungen aus, weiche einer näheren Be- leuchtung bedürfen. Legen wir eine verwandte und unserer Urkunde gegentlber sichere und unverdächtige Stelle, Dem. g. Lept. p. 504. §. 1 56, zum Grunde. Hier rügt der Redner, dass, während von Rechts- wegen ein jedes Verbrechen nur mit einer einfachen Strafe, einem na^elv oder omoriüaij zu belegen sei, Leptines in seinem Gesetze fllr den Fall, dass Einer die Atelie vom Volke begehre, drei Strafen zu- gleich angeordnet habe, ^jirifiog lorco^ heisst es in dem Gesetze, %ai ^ ovala &t]fwaia hna. Das sind zwei Strafen, wirft Demosthenes dazwi- schen. Weiter bestimmt das Gesetz, elva^ de %ai evdelieig %ai anayto* yag ' iav d' di^^ evoxog iarto r^ vofi^y ög %eiraiy eav rig oipeikwv i^XH ^^ drjfwai^* Er meint den Tod, fttgt der Redner erläuternd hinzu, denn diese Strafe steht darauf: folglich sind der Strafen drei. Auch diese Stelle nun will Hr. Meier nach Analogie des Staatsschuldnerge- setzes so verstanden wissen, dass Endeixis gegen den Verbrecher nur in sofern stattfinden sollte, als er, nachdem er in Folge des Vergehens atimos geworden, doch fortfuhr von den Rechten der Epitimoi Ge- brauch zu machen. Allein in diesem Falle hätte Demosthenes unmög- lich sagen können, Leptines stelle gleichzeitig drei Strafen gegen das eine Verbrechen auf. Denn dann war ja die dritte nicht gegen das Verbrechen selbst gerichtet, sondern eine ganz eventuelle und auf ein neues möglicherweise erst aus dem Verhältnisse, in welches der bereits verurtheilte Verbrecher eingetreten war, hervorgehendes Verbrechen berechnete Strafe. Drückt also Demosthenes sich richtig aus, woran zu zweifehl wir keine Ursache haben, so muss dort, gerade wie Atimie und Confiscation, so auch die Todesstrafe den überführten Verbrecher sofort haben treffen können. Hierzu kommt aber auch noch, dass, wenn die Absicht des Gesetzgebers mit der Meier'schen Erklärung zu- sammenträfe, der erstere entweder zu viel oder zu wenig sagen würde :

3*

35 Asrros WwsiEmu3%. UnsMccacscKai

za Tid, wefl es dao» gar nJclit erst der Aiiweiidiiiig des StaQtssrhsJd- •er^r^sefzes bedurfte, sondeni nach atlisdieai Redite schon jeder Atnnos eben dadurch, dass er Rechte der Epftimoi «sorpierte, dem Ter&fareo der Endems oad Apagoge sich aussetzte, ze wenig, weil dann eine LdkAe oIEbd and es zweifelhaft bleibt, auf welehen FaD denn eigentlich dies Rechtsver&hren angewendet werden soDe. Denn diesen Zweifel erle^figt die blosse Analogie des StaatsschnUnergeselzes noch keineswegs, und wie die Worte des Gesetzes lauten, besagen sie eben nor, dass gegen das in Rede siehende Y^brechen verfahren werden soDe, wie gegen das, welches Staatssdioldner in einem bestimmten Falle begehen. Die Endeixis, mit welcher die Apagoge als nur formell verschieden Hand in Hand geht, and welcher der Begriff der Anzeige eines offenlamdigen Verbrechens zmn Gnmde liegt, war in ihren Folgen sehr verschieden, wie sie auch in sehr verschiedenen Fallen zur Anwendung kam. Sie ging gegen Sykophantie, Mord, Yer- radi o. s. Wm vor Allem aber gegen Atimoi, sofern sie Rechte, die ihnen als solchen nicht zustanden, sich anmassten, und unter diesen wieder insbesondere gegen die Staatsschuldner. Die Grammatiker fiais- sen, was die Folgen betrifft, alle diese Falle schlechthin zuswomen und erklaren die unter der Form der Endeixis anzustellende Klage für eine schatzbare. Dem widerspricht aber direct vornehmlich denn die Stelle bei Lysias g. Andok. p. 1 04. §. 1 5. lasst sich auch focultativ auffassen die angeftlbrte Stelle der Leptinea, wo für den dort be- handelten Fall als unausweichliche Folge der Endeixis die Todesstrafe angegeben ist. Es ergiebt sich hieraus, dass für gewisse Fälle die Endeixis schatzbar war, für andere unschätisbar. Der Fall nun in der Leptinea ist der, idv ng öipeihop a^ r^ (hifwaiw. Man ist hiemach versucht, mit den Grammatikern das Besondere auf das Allgemeine zurückzuführen und somit die Todessfarafe fUr Staatsschuldner anzu- nehmen, sofern sie die staatsbürgerlichen Rechte der Epitimoi usur- pierten. Allein die sonst noch von den Rednern angeführten Beispiele bestätigen dies in solcher Allgemeinheit nicht. Aristogeiton war, ob- wohl Staatsschuldner, als Kläger und als Redner in der Versammlung aufgetreten; gleichwohl läset die erste der gegen ihn gerichteten Reden p. 797. §. 92. die Wahl zwischen der Todessb-afe imd einer Geldbusse, und in der Midiana heisst es p. S73. §. 182, dass, als Pyirhos der Eteobutade, der als Staatsschiddner sich in die Zahl der Geschworenen

Ober die in die attischen Redner eingelegten Urkunden. 37

eiogedrängt, auf geschehene Anzeige gerichtet wurde. Einige von den Richtern auf Todesstrafe antrugen, was offenbar doch die Mög- lichkeit noch einer anderen Strafe offen lässt. Hiemach scheint es,, dass man in dem Gesetze des Leptines das Wort S^x^^^ nicht in dem vagen Sinne, wie es z. B. Aristot. Pol. 3. 1, 4 f. gebraucht, von jedwe- dem Antheil am öffentlichen Wesen, was auch in einem Gesetze kaum zulässig sein möchte, sondern buchstäblich vom Verwalten eines Staatsamtes nehmen müsse. "^ Der Staatsschuldner kann verschiedene widerrechfrliche Handlungen begehen, er kann yQdq>€a^i, d^/itjyoQeiv^ iutiiuvy und in diesen Fällen ttberlässt das Gesetz die Strafe zu be- stinmien den Geschworenen : hingegen iav aQXfiy wenn er ein öffentli* ches Amt verwaltet, dann soll er den Tod erleiden, eine Steigerung^ deren Nothwendigkeit sich schon in der zweiten Rede gegen Aristo- geiton p. 801. §. 1. ausgesprochen findet. So erhalten wir also eine Abstttfimg der Strafe gegen Staatsschuldner, welche sich Handlungen erlauben, zu denen sie nicht befugt sind : die höchste Stufe ist der Tod» wenn ein solcher sich in ein Staatsamt eindrängt, die vorgeschriebene Klagform aber, unter der gegen den Verbrecher zu verfahren, die Endeixis oder beziehefldlich die Apägoge. Leptines nun verhängt das- selbe Verfahren gegen den, welcher vom Volke die Atelie begehrt»

* Die alten Erklärer des Demosthenes machten diesen Unterschied nicht, der Verfasser der Inhaltsanzeige derLeptinea p. 452 wenigstens substituiert ohne Weiteres 6ixi^Hv dem ifX^*^- Ueberfaaupt ist diese ganze Stelle ein sprechender Beweis für die Leichtfertigkeit, mit welcher in den Rhetorenscbulen dergleichen Actenstücke re- prodaciert wurden. Das Gesetz des Leptines soll, und noch dazu avtoTg ^ftaa&, wie versichert wird, so gelautet haben: onoig ip oi nkovaimiajo^ iHzov^ciai, (itidiva iccikt^ tlvtu nXriv wv otq>* '^QfAoSiov xal ^A^maytixopog %al rcoy iwvia a^ortmv, fiildi ro Xoinop i^ilpcu rcji ^fia» amjd-fvt^ didopcti' ii dt zig cUcji ahnw, SzifAOP av- Toy fiP€U Kai yiwog xai oinia» xal vnoxelo'&ai y^a^aig uai ipdfiieauf, ii Ü xtd ip lovTOig aX(S, tpoxop (lpa& tolg amoig olaniQ oi dixaCopzig, orap 6g>iiXon£g rcf dtjfUh- aio^ dixaina^. Combinieren wir dagegen das, was Demosthenes selbst p. 457. §. t, p. 462. §. 48. p. 466. §. 29. p. 473. §.55. p. 495. §. 427. p. 496. §. 428. p. 504. §. 456. p. 506. §. 4 60. als die eigenen Worte des Gesetzes hervorhebt, so wird fol- gende Passung desselben dem Originale jedesfalls weit näher kommen : önwg ip oi Tilovauirccroi la^ovQymaip, fuiiipa arekij tJptu fiiiti tüp noXnmp iiffti xöip iaatsXmp' fußf t(Sp itpfop, inlfSg fitjdtpa nXijp r£p agi" ^A^iiodiov xal '^^afToythoPOg;, ftijSi To Xomop i^iiput r<j» t'iffio» ti^p aiiXuap dovpat fAtjötPi * iap 8i rig aht}arj, Svifiog tatfo xal 71 ovata dtifuoala * fl^cu Si xal ipötl^ttg xal mtayfoyog * iiuf i* akm, (poxog ?im» rcji POfUf, og ueitai, iap v«^ bq^ilXmp afx^ ^^ drifio^iw.

38 Anton Westermann, Untersüchcngen

und da er auf dieses Verbrechen die höchste Strafe gesetzt, die Endeixis ersten Grades verstanden wissen will, so wendet er die schon im Staatsscbuldnergesetze getroffene Bestimmung auf das seinige an und sagt, iav d' oAoJ, ivoxoQ eoTW vofio)^ og xsiTaiy idv rig 6q)€ik(ov ä^xn TW drifioalo)y d. h. er soll den Tod erleiden.

Indem wir nun diese Sätze auf den vorliegenden Passus unserer Urkunde anwenden, so können wir die Meier'sche Erklärung dessel- ben nicht für richtig anerkennen. Denn wäre der Sinn, dass Endeixis erst eintreten solle, wenn die Prytanen und die Proedroi durch Ver- zögenmg der Zahlung ehrlos geworden und gleichwohl ihr Amt nicht niederlegen, so musste dies eben so ausdrücklich bemerkt werden als im gleichen Falle das Entsprechende in dem Gesetze des Leptines. Zugleich ist es aber auch gewagt, die Analogie des a^x^iv der Staats- öchuldner auf unsem Fall in soweit auszudehnen, dass Endeixis ein- treten soll, wenn die durch Nichtzahlen der Strafe ehrlos gewordenen Prytanen und Proedroi ihr Amt nicht niederlegen. Hr. Meier meint, dann Hesse sich ja von ihnen mit vollem Rechte sagen, dass sie dtifioisl^ 6(p€ikovT€g ä()xovai. Eigentlich nicht, denn die Function des Prytanen und des Proedros ist streng genommAi keine d^x'J ^^^^ *^" genommen, es sei dem so, so wäre der Zusatz völlig überflüssig, da dann keine Analogie mehr, sondern der Fall selbst vorläge, und sich von selbst versteht, dass jedes Verbrechen nach dem Gesetze zu rich- ten ist, welches die Bestrafung desselben zu seinem Gegenstande hat. Und doch zeigt das xa&ansify dass hier eine schon anderweit gege- bene Bestimmung auf einen verschiedenen Fall übertragen werden soll. Aber jene Annahme ist auch nicht einmal unter der Voraus- setzung richtig, dass man aQxsiv von den Prytanen und Proedren sagte. Die Proedroi wurden jedesmal nur für die eine bevorstehende Volksversammlung gewählt, mit dem Schlüsse der Versammlung war auch ihre Function beendigt. Wie also hätte es einem Proedros ein- fallen können, sein Amt, das factisch am nämlichen Tage zu Ende war, nicht niederzulegen? Eher wäre dies auf die Prytanen anwendbar; allein man bedenke, dass der hier besprochene Gegenstand in der dritten Versammlung der Prytanie verhandelt wurde, also gegen das Ende der Amtszeit der Prytanen hin, nach deren Ablauf sie in die Reihe der einfachen Buleuten zurücktraten. Jene Annahme würde so- nach nur unter der Voraussetzung haltbar sein, dass man die wenigen

ÜBER DIE IN DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN URKUNDEN. 39

noch übrigen Tage der Prytanie zur sofortigen Anstellung der Endeixis habe benutzen sollen, für welchen Fall jedoch die Apagoge das geeig- netere Verfahren gewesen sein würde; oder man müsste die Sache noch etwas weiter ausdehnen und annehmen, dass es darauf abgese- hen gewesen sei, den pflichtvergessenen Prytanen und Proedros auch zur Abdankung als Buleutes zu nöthigen. Das Alles sind Dinge, welche in das Gesetz hineinzutragen wir nicht berechtigt sind. Der Wortlaut unserer Stelle besagt weiter nichts, als dass die Prytanen und die Proedroi, wenn sie ihre Pflicht in der angegebenen Weise versäumen, vermittelst der Endeixis zur Verantwortung gezogen werden sollen, und dass dies die Absicht des Gesetzgebers gewesen sei, ergiebt sich doch ganz deutlich auch aus der folgenden Bestimmung, dass die Thesmotheten, faUs sie unterlassen würden, die durch Endeixis be- langten Verbrecher in den Gerichtshof einzuführen, ihres Rechtes, in den Areopag einzurücken, verlustig gehen sollen, dg xaraXvovree r^v ijiaw^toisiv r&v r6/i(ov, ein Ausdruck, der ganz unstatthaft wäre, wenn die Endeixis nicht eben auf den ausgesprochenen Fall, die Verhinde- rung der Revision der Gesetze, sondern erst auf den Zwischenfall eines neuen Verbrechens berechnet gewesen wäre, auf den Zwischenfall der Ausübung der Rechte der Epitimoi von Seiten der durch Nichtzahlen der Geldbusse atim Gewordenen. Uebrigens hat die gegen pflichtver- gessene Prytanen und Proedroi unmittelbar gerichtete Endeixis an sich nichts Bedenkliches: analog ist der aus Xenophon Mem. 1, 1, 18. 4, 4, 2. und Piaton Apol. p. 32 B. bekannte Fall, dass der Epistates der Prytanen, dessen Stelle später der Proedros vertrat, welcher dem Volke die Abstimmung über einen verhandelten Gegenstand verwei- gert, durch dasselbe Rechtsverfahren bedroht ist. Eine andere Frage freilich ist es, mit welchem Rechte unsere Urkunde die Endeixis ersten Grades androhe, xat^dnsQ idv rig ä^xv otpaikwv reo &rjfioam. In unserm Falle ist den Verbrechern die Strafe bestimmt, die Erlegung von 1000 und 1 0000 Drachmen, und nur diese oder höchstens noch eine nQoa- Ti/iijaig kann die Folge der deshalb anzustellenden Endeixis sein. Aber die Folge der Endeixis ersten Grades war, wie gezeigt, der Tod. Dies Beides lässt sich auf keine Weise vereinigen, indem nach atti- schem Rechte die Strafe eine einfache, ein nad-elv oder dnoriaa^y sein musste, und so wird denn, wenn auch sonst nichts, doch mindestens dieser Passus, na&dneif ärifioai^y als verdächtig gelten müssen.

iO Anton Wbsteriiann, Untersuchungen

n^o di TtJQinnXtjaiagoßovXofievogyld'fivalmpinTi&eTio TtQoa&e TWP intavvfMcov y^axpag rovg voiaovQj Qvg av ri&fi^ onwg av npog t6 nktjd'og rtov ret^eprwv v6/i(0V 'ipf](piariTai 6 dijfiog ne^i rov xifovov roig vofiod'iTai^g. 6 di r^&elg top %aiv6v vdfiovy dpaypatpag eig Xev%tü(Aa^ iKT$&€rio nQoa&s T&v inmvviAmv öatjfisQai, i(og av ly innXtjaia ydvtjTai. Wir haben hier zwei in der Hauptsache ziemlich gleichlautende Bestimmun- gen. Taylor bemerkte zur zweiten 'atia cansütutio aliunde sumta de eodem nto' : dagegen hält Hr. Schelling (de Solonis legg. p. 47 sq.) beide für organisch von einander verschieden und bezieht die erstere auf den Fall, dass Jemand aus eigenem freien Antriebe ein neues 6e-' setz beantragte, die letztere auf den, dass die Einbringung eines neuen Gesetzes in Folge der Erklärung geschah, welche das Volk in der er- sten Versammlung bei der Epicheirotonie tlber die Nothwendi^eit neuer Gesetze abgegeben hatte. So mag sich der Verfasser der Ur- kunde die Sache vielleicht gedacht haben, ob aber richtig, ist eine andere Frage. Angenommen, es sei die Unterscheidung richtig, so wäre die Fassung des Ganzen völlig formlos. Denn ein Gesetz darf keinen wesentlichen Punct stillschweigend voraussetzen, sondern muss seine Bestimmungen vollständig entwickeln. Es mtlsste also in diesem Falle genau und ausdrücklich angegeben werden, unter welchen Be- dingungen überhaupt das Einbringen eines neuen Gesetzes gestattet sei, dass es nicht nur in Folge jener Erklärung des Volkes, sondern auch unabhängig davon einem Jeden zustehe, und welche Formalitä- ten, wenn sie überhaupt verschieden waren, in jedem dieser beiden Falle zu beobachten seien. Wie aber hier die Worte lauten, so gehört ein ziemlicher Grad von Divinationsgabe dazu, den eigentlichen Sinn der Verordnung herauszufinden. Es werden zwei Classen derer ange- nommen, welche Gesetze beantragen : von der ersten heisst es 6 ßov- Xofuvog iKf$&drcii y^a^ag rwg vofiovg ovg &if TtSijf von der zweiten 6 r$&€ig VW luumv vo/wv* Die Bezeichnung der ersten Glasse, welche diejenigen enthalten soll, die aus eigenem freien Antriebe ein neues Gesetz beantragen, findet Hr. Schelling deutlich genug in den Worten rovg po/iovg ovg äif ti^. Das ist aber auch nur einigermassen deutlich kaum unter der Voraussetzung zu nennen, dass man die beiden Classen und ihren Inhalt schon im voraus kennt, nicht aber hier, wo die Ver* Ordnung sich gar nicht erst die Mühe nimmt, dem Leser zu sagen^ dass

ÜBEB DIB IN DIB ATTISCHEN üljSiniBB BIirGELEGTEN' URKUNDEN. 4f

es überhaupt zwei Glassen giebt Doob lassen wir uns dies einmal gefallen, die Gesetze^ ov^ w rtSftjp sind irgend welcbe noch nicht be-^ kannte, die Einer bei Gelegenheit der jährlichen Revision aus eigenem freien Antriebe geben wilt. Nun eher die andere Glasse, ö din&ug top wuwv wfiov. Der Artikel weist darauf hin, dass das zu gebende Ge- setz ein semem Gegenstande nach bereits bekanntes ist, das ist, meint Hr. Schelling, das bereits in der ersten Versammlung vom Volke verlangte (denn so wird wohl der etwas zweideutige Ausdruck rogaia p. 47 zu verstehen sein). Aber wer sollte glauben, ' dass man dieses Gesetz schlechthin 6 wxt^og vofioQ genannt, also mit demselben Prädi- cate bezeichnet habe; weiches in gleichem Masse auch den Gesetzen der ersten Classe zukommt? Denn ein Gesetz, von dem ich weder den Gegenstand noch den besonderen Inhalt kenne, ist doch nicht weniger Kcüpog als das, von dem ich zwar den Gegenstand, nicht aber den In- hait kenne. Das Prädicat nairag kommt schlechthin allen Gesetzen zu, die vor den Nomotheten verhandelt werden,: mag auch die Modalität, unter der sie in Vorschlags gebracht werden, sein welche sie immer wofle. In der Thät, der Gesetageber verstand seine Sache schlecht. Wenn er dem Verständniss seiner Leser nicht besser zu Hülfe zu kom- men wusste. Nicht weniger misslich aber steht es mit den anderen Puncten, . welche bei jeder dieser angeblichen beiden Classen als be- sondere Bestimmungen '.bemerkt sind. Die eine von diesen, die öffent- Uche Ausstellung des Gesetzes bei den Eponymen, ist für beide gleich, die Wiederholung konnte sich der Verfasser ersparen, wenn er das beiden Gemeinschaftliche am rechten Orte zusammenfasste. Doch ist die Fassung an beiden Stellen etwas verschieden, bei der ersten Classe schlechthin ' entS^rm n^oa&e r&v mmvifMav^ bei der zweiten genauer ipcty^a^ag eig Xiimwfia hnUi-irm nQOO&e rwv moavvfAmv 6mifJiiQ€Uj iwg iv i] iisxXfiaia* yavfjrai* Soll etwa damit gesagt sein, dass die erste Classe ihre Gesetze nicht auf XevMOfsara schreiben, dieselben nicht all- täglich bis zur bestimmten Zeit aushängen soll? Gewiss nicht. Die

* So, 1^ i$t*kfißltt, wie schon der Scholiast gelesen zu haben scheint, ist offenbar für das handsphrifUiche i^x^fjala nach Dobree's Verbesserung mit den Züricher Her- ausgebern zu schreiben, denen sich, jetzt auch Hr. W. Dindorf anschliesst : es ist die nämliche Versammlung gemeint, welche kurz vorher schon durch den Artikel als eine bestimmte bezeichnet war, dieselbe, welche oben 17 TfXivrata xmw xQiAv ixxktjatmv hiess.

42 Anton Westervann, Unteisughungen

Verschiedenheit der Fassung hat also gar keinen Sinn. Ausserdem ist noch eine zweite Bestimmung bei der ersten Classe angefügt als Motiv für die Ausstellung der von ihr beantragten Gesetze, onmg av npog ro nX^Svg TCöv T^ivrtüv v6fi<ov %pt](piaTjTou 6 dfjfiog n€()l rov xQovov rolg vofw&haig. Dass aber auch diese Bestimmung hier nicht an ihrer Stelle ist, liegt auf der Hand. Die von der zweiten Classe ausgehenden Vorschläge gehörten doch auch zu dem nX^&og der Gesetze, welche vor ^ie Nomotheten zur Verhandlung kommen sollen : ist also die Zahl der Gesetze überhaupt von Einfluss auf die Dauer der Function der Nomotheten, so versteht sich, dass auch diese Bestimmung für beide Glassen gemeinschaftlich sein muss. Ueberhaupt aber ist diese Moti- vierung der öffentlichen Ausstellung selbst nicht ganz unverdächtig. Man erwäge nur, was Demosthenes wiederholt als die Absicht des Gesetzgebers in dieser Hinsicht bezeichnet: Lept. p. 485. §. 94. iv' inaoTog vfmv dnovaag noXXaxig %al %aTa axok'^v axeyjafievogy av 17 %al diwxut xai ovfMpeQOvraf ravTa vofw&er^y Tim. p. 705. §. 1 8. ünurnnv TcS ßovXofitva>y p. 708. §. 25. iv^ 6 ßovXofievog isnÄpfjTaiy %av davfi(po^op v/iiv Karidrj Tiy (p^cc<ni 9utl xctra axoXtjv avteiniß^ p. 710. §. 32. ro ßov- Xevaao&a^ nal intetpaa&cu ne^l rovTtov vfiag navrAwg dveXf&Vy p. 711. §. 36. rov nQO€idhvai navrag. Diese Wiederholung desselben Gedan- kens kann nicht zufällig sein, sondern berechtigt zu der Annahme, dass in ähnlicher Weise auch der Gesetzgeber das h&Bivfu motivierte, und in der That lässt sich ein treffenderes und gewichtigeres Motiv nicht leicht ausfindig machen. Ward aber über die Dauer der Function der Nomotheten etwas bestimmt, so steht das mindestens hier nicht an seiner Stelle, sondern war streng genommen oben zur Sprache zu bringen bei der Frage %a&^ o ri %a&edovvrai. Zur Gewissheit endlich wird der Verdacht gegen die Echtlieit dieses Theiles der Urkunde durch den Umstand erhoben, dass noch eine Bestimmung, welche als mit der öffentlichen Ausstellung neuer Gesetzvorschläge verbunden Dem. Lept. p. 485. §. 94. aus unserem Gesetze ausdrücklich hervor- hebt, hier gänzlich unerwähnt geblieben ist, die nämlich, dass gleich- zeitig die Vorschläge dem Schreiber übergeben und von diesem in den nächstfolgenden Versammlungen verlesen werden sollen, eine Bestimmung, welche, wenn es zwei Glassen von Antragenden gab, nicht, wie Hr. Schelling meint, nur auf die eine (die erste), denn eine petitio principü scheint uns in der Behauptung zu liegen, dass das in

ÜBER DIE IN DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN URKUNDEN. 43

der Leptinea angezogene Gesetz von dem in der Timokratea überhaupt verschieden sei, sondern sicherlich auf beide sich bezog. Ist nun schon hiemach auf die Unterscheidung dieser beiden Glassen nicht viel zu geben, so erscheint sie vollends als gänzlich unzulässig, in so- fern sie mit einer zu Anfang der Verordnung gegebenen Bestimmung in directem Widerspruche steht. Es hiess dort, das Volk solle mittelst Abstinmiung tlber sämmtliche Gesetze sich erklären, ob es dieselben für ausreichend halte oder nicht: fanden sich darunter welche, deren Abschaffung wünschenswerth schiene, ' so sollen darüber weitere Ver- handlungen gepflogen werden. Hierdurch ist offenbar nur eine einzige Classe von neuen Gesetzvorschlägen gestattet, diejenigen nämlich, welche die Stelle der vom Volke verworfenen vertreten sollen. Eine zweite Classe, wie sie Hr. Schelling anninmit, ist daneben nicht denk- bar. Denn was hätte die Abstimmung des Volks für einen Sinn gehabt, wenn nun Jeder noch nach Belieben und aus eigenem freien Antriebe mit neuen Vorschlägen hätte hervortreten und Gesetze angreifen kön- nen, bei denen doch das Volk sich beruhigen zu wollen ausdrücklich erklärt hatte? Das Recht, ein neues Gesetz zu beantragen, hatte aller- dings jeder athenische Bürger, sofern er enirifiog war, allein die ver- fassungsmässige Ausübung dieses Rechtes war in jedem Falle durch die Abstimmung des Volks in der zur Epicheirotonie der Gesetze ver- ordneten Versammlung bedingt. Beiläufig noch zu dem Ausdruck 6 ßovXofievog ^A&rivaiwv acceptieren wir bestens die wenn auch nicht gerade auf unsere Stelle berechnete, doch mit Recht auf dieselbe an- wendbare Bemerkung des Hm. Meier in der Schrift über die Privat- schiedsrichter und die öffentlichen Diäteten Athens S. 7 : ' allerdings erlauben sich die Redner selbst zuweilen eine solche Ungenauigkeit des Ausdrucks und sagen "jeden beliebigen" {änavri tw ßovlofisv^), wo sie eigentlich nur jeden beliebigen Athener, der die gesetzliche Befugniss hat (ott. t. ß. rwv '^STjvalwp olg e^eari) meinen : aber einem Gesetze darf man doch eine solche Ungenauigkeit nicht zutrauen?*

aigelad-ai di xal rovg avvanoXoyijaofi^vovg top dijfiov roTg vofxoig^ oi av iv rotg vo/xo&eraig kitovrai^ nivre av* d(fag «I '^ü'fjPaitov anavrtoVy rij ivöeKarrj rov ixarofißaiä- vog fit] p 6 g, Dass zur Vertheidigung der angegriffenen Gesetze vom Volke Sachwalter ernannt wurden, unterliegt keinem Zweifel und wird von Dem. Lept. p. 501. §. 146. und Tim. p. 711. §. 36. bestätigt. Doch

|i AinTON WsSTfiBiiAiiN, Untersucbukgbr

ist gleich auffallend, dass diese hier nicht mit ihrem eigentlichen Na- men avpi^yo(foi oder oMvtoi genannt werden, sondern cvvomokoytioo'' jtiifoiy und dann nicht minder der Zusatz roig vofwiZy oi rolg ^«o* fw&arcuQ Xvmvrai. Denn das nur beabsichtigte Aufheben eines alten Gesetzes kann doch nicht wohl al^ etwas Factisches bezeichnet wer- den. Höchstens wHre das Xvwprai erträglich, wenn man es einseitig vom Standpuncte dessen aufiasst, der dn neues Gesetz beantragt, weil ^r es eben nur kvcov ixetvtip konn^ (Lept. p. 484. §. 89): aber auch dann noch w^de der Ausdruck an ziemlicher Unbestimmtheit leiden. Der Siiun wäre /die Gesetze^ deren Aufhebung bei den Nomotheten beantragt wird/,- gewiss nicht, wie es Reiske in der Uebersetzung fasste, *die Gesetze, von welchen d^e - Gesetzgeber (Nomotheten) unter

r

sich beschliessen werden, dass sie ausgetilgt und aufgehoben werden rnttssen.' Depn die awijyo^Qi sprachen ja vor der Abstimmung der Nomotheten und das Resultat derselben war noch völlig unbekannt und' eben durch die Yerthßidigung der angegriffenen Gesetze von Sei- ten der isvvqyo^ init^ bedingt.' War ab^ in jedem Falle die Prä- sumption so schlechthin für die neuen Gesetzyorschläge, so hätte man sich die durchaus, erfolglos^ Muhe der Yertheidigung der allen sparen können. 7^ Die Zahl der ovvi^oqoi wird hier ein für allemal auf fünf bestimmt, was ebenfalls nicht unbedenklich ist. Ein Bedenken gegen die Fünfzahl' erwachst wenigstens aus Dem. Lept. p. 501. §.146. jßqtivrat dk t0 vo/jjo} avvdinoi ^tai fiaXasü^ oi deivoi Idyeiv avÖQeg^ yieco-« ddfias ""jixUQvevQ ml ^A(fiCTp(p&v 'y4£t]vmfi Hai Kf](pia6doTog bk KB^a-- /Miop nuu Juvlaq 'JE^x^^* Hier sind es also nicht fünf, sondern nur vier, welche zur Yertheidigung eines angegriffenen Gesetzes gewählt worden. F. A. Wolf suchte in den Prolegg. zur Lept. p. 1 45. dies mit der ' vorliegenden Gesetzesstelle durch die Vermuthung zu vereinigen, dass Leptines selbst der fünfte gewesen sein möge, und dies hat aller- dings ]V][anches für sich. Es war seit der Annahme des Gesetzes mehr als ein Jahr verstrichen, Leptines selbst demnach fttr dasselbe nicht mehr mit seiner Person verantwortlich (p. 501. §. 144.). Gleichwohl bezeichnet ihn Demosthenes durchweg als den Gegner, mit welchen er es vornehmlich zu thun hat und welcher zunächst und hauptsäch- lich zur Widerlegung sprechen wird. In welcher Eigenschaft, fragt sich, hätte das Leptines thun können? Gewiss am nächsten liegt es anzunehmen, als vom Volke dazu bestellter Anwalt. Und doch ist dies

ÜBKB DIB IN DIB ATTISCHEN RbDNER BIN6BLB6TEN URKUNDEN. 43

mit der Bestimmtheit mid Ausschliesslichkeit des Ausdrucks an der genaimten Stelle des Demosthenes, fj^vra^ Se reS v6/jtG) mvikmiy wor- auf die Namen folgen, nicht wohl vereinbar. Denn dadurch wird doch^ offi?nbai* LeptineS'Yon eben (Beser Kategorie ausgeschlossen. Es bleibt daher kaum etwas anderes tibrig als zu vermuthen, dass verfassungs- mässig der Urheber emeS Gesetzcfs, wenn er auch nacheingelrÄener Veijährung nicht mehr mit seiner Person däfhr einstehen mus^te^ (k)ch fortwährend undauf Lebenszeit alsde^ natürliche Vertreter desselben be- brachtet wurde, und im Falle ^ines Angriffs darauf gehaHen war, zunächst und in der Hauptsache zu dessen Yertheidigung zu s[^rechen. Daher führt auch die Rede des Demosthenes nicht schlechthin den Titel negl rrjg anXeiagy sondern mit dem Zusätze TtQog jimrlprjv. Wenn nun dem Leptines als dem Hauptvertheidiger noch vier ßeistände* zugetheilt werden, welche in diesem- Falle recht eigentlich iivranüJiöpjao/Mi^oi' waren, so ist dies in der Wirkung freilich ganz daisselbd als ob von Haus aus gleich fünf Sytiegoren dazu emianfit wohien wären; nicht aber in der Form, und darauf kommt es doch hier ganz vorzöglich an, und ist jene unsere Annahme richtig, so wird auch ein Wort'darl&er in der betreffenden Verordnung gestanden haben. Wenn übrigens der Scholiast zu unserer Stelle bemerkt, nevre di apigag »aS-* omotov v6- lu^ ixei^oTovovvy so berechtigen die Worte der Urkunde, wie sie hier stehen, und nur mit ihnen haben wir es doch zu thun, dazu in keinem Falle. Wäre die Bemerkung richtig, so müsste wenigstens xa&' eva hinzugefügt werden. Dter Wortlaut des^ Gesetzes gestattet nur die Annahme, dass jedei^al'und für alle Gesetzvorsehiäge, so viel^ und 80 wen^ deren auch Ä*itt mochfen, die Anzahl dfef Vertheidiger der* angegriffenen Gesetze nieht mehr und nicht wehigerals fünf betragen* solle. Einen hohen Grad- von iiftierer Wahrscheinlichkeit hat weder

das Eine noch das Andere: viel! wahrscheinlicher ist es, dass die Zahl

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der zu ernennenden ^rwi/yopo^ von dfem Gesetzgeber gar nicht bestimmt, sondern die Bestimmüiig derselben nach Massgabe des Bedtlrfhisses, der Zahl der angegriffenen Gesetze und ihrer grösseren oder geringe-

re» Wichtigkeit dem ' eigenen Ermessen der jedesmaligen WaMver-;

Sammlung anhaim gestellt worden sei. Und ebchn dasselbe möchte auch aaf alle die übrigen Fälle aussiudehhen sein, in denen (wnjyoifoi (häufig auch Mtri^yt^ot^ genannt von ihrem* Standpünct ali^ öffentliche Ankläger aus) ds ausaerordeiitKdier Wfeise vom Staate 'bestdhe^ An-

46 Anton Westermann, Untersuchungen

wältc vorkommen, wie bei der Eisangelie auf Hochverrath (Aesch. g. Ktes. p. 61. §. 52. Plut. Cim. 10. Auct. vit. dec. orr. p. 833 F.) und sonst bei ausserordentlichem Verfahren gegen die Sicherheit des Staa- tes gefährdende Verbrechen (Dinarch. g. Dem. §. 51. 58. 113. g. Aristog. §. 61.), An letzterer Stelle, der einzigen, wo überhaupt eine Zahl genannt ist, heisst es i^/uig ol wtvfiyoqoi di%a ovreg. Ich zweifle, ob hieraus gefolgert werden darf, dass die Zahl zehn die stehende der Synegoren gewesen sei (Schömann de comit. p. 210). Den Schluss bilden die Worte rij ivdexdrrj rov ixaro/ißaioipog fitjvog. 'Mirar haec addita* bemerkt dazu Schüfer. Es dürfte jedoch weniger der Zu- satz selbst als die Form desselben auff^lig sein. Man hätte mit Zu- rückbeziehung auf das Vorhergehende etwa evdvg h rf} xvQia iKxhjaicc oder, wenn das Datum richtig ist, ev{}vg rrj irdenartj r^e nqvraveiag erwarten sollen. Der Zweck dieser Bestimmung aber wird kein ande- rer gewesen sein, als denen, welcher zu Gunsten der angegriflFenen Gesetze sprechen sollten, die zur allseitigen Erwägung des Gegen- standes und zur Vorbereitung der Vertheidigung erforderhche Zeit zu geben.

Hieran schliessen sich die beiden oben S. 6 erwähnten und von Demosthenes selbst als Fragmente desselben Gesetzes bezeichneten, aber aus den angegebenen Gründen als selbstständige Gesetze aufge- führten Actenstücke p. 719. §. 59. und p. 710. §. 33.

Das erste derselben lautet so. Mridi vofxov i^ctpcu in avdifi d'eivaiy iav [iri rov avröv eni naaiv ^A&rivaioig Ti&fj^ tprjfpiaafidviap fi/^ kkoTTOV iioMöxdmvy oig äv do^rj xQvßdrjv xptitpi^ofiivoig. Der Inhalt dieser Verordnung ist zur ersten Hälfte echt: mit den nämlichen Worten geben denselben Andokides v. d. Myst. p. 1 2. §. 89. und Demosthenes g. Aristokr. p. 649. §. 86, g. Timokr. p. 759. §. 188. und g. Steph. H. p. 1 1 32. §. 1 2. Die andere Hälfte schwebt in der Luft und kann erst dadurch mit jener in einen erträglichen Zusammenhang gebracht wer- den, dass man entweder mit Reiske ti oder mit Petit aus Andok. p. 1 2. §. 87, an welcher Stelle der nämliche Zusatz in ganz ähnlicher Fas- sung sich findet (iav /itj ila%iüX^Xioig do^fi x^vßdtjv %pri(pi^o(iivoig), iav fiTj in der Mitte zwischen beiden einschaltet. Diese Zusammenhangslosigkeit bezeichnet deutlich genug den ganzen Satz als eine Randglosse, deren Inhalt vermuthlich aus der Gesetzesstelle bei Andokides a. 0.

ÜBER DIK IN DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN URKUNDEN. 47

geflossen ist*, und welche später unverändert in den Text selbst über- ging. Im letzteren Falle würde die Richtigkeit des Satzes lediglich auf jener Stelle im Andokides beruhen ; doch tritt hier wieder das Beden- ken ein, dass die Worte nicht die eigenen des Redners sind, sondern in einer gleichfalls dort erst eingelegten Urkunde stehen. Die Con* Sequenz, womit die Redner überall den Inhalt dieses Gesetzes angeben, ohne jenes Zusatzes irgend zu gedenken, scheint uns allerdings von grösserer Bedeutung zu sein, als man gewöhnUch einzuräumen geneigt ist. Insbesondere aber ist gerade die vorliegende Stelle der Timokratea geeignet, den Zusatz in einem sehr verdächtigen Lichte erscheinen zu lassen. Demosthenes rügt hier eben weiter nichts, als dass, während Gleichheit Aller vor dem Gesetze als höchster Grundsatz im Staate an- erkannt sei, Timokrates gleichwohl ein Gesetz gegeben habe, welches nicht allen Büi^em ohne Ausnahme, sondern nur einem Theile dersel- ben zu Gute kam. Wäre hingegen das Einbringen eines solchen Ge- setzes, wie der Zusatz besagt, in dem einen Falle zulässig gewesen, dass dafür zuvor die Einwilligung von sechstausend Bürgern mittelst geheimer Abstimmung eingeholt wurde, wie hätte Demosthenes, der doch von vom herein Alles aufbietet, um den Beweis zu führen, dass das Gesetz des Timokrates formell unzulässig sei, dies mit Stillschwei- gen übergehen können? Es war dem Timokrates nicht eingefallen, jene vorläufige EinwiUigung einzuholen, sondern er hatte seinen Antrag unmittelbar gleich vor die Nomotheten gebracht : er war also, abgese- hen von der Nichterfüllung aller übrigen vorgeschriebenen Formalitäten, schon in dieser Beziehung straffällig. Es ist kaum denkbar, dass De- mosthenes ein so schlagendes Argument sich habe entgehen lassen, wenn es wirklich im Recht begründet war, wie er denn auch nicht ermangelt hat, in dem ganz analogen Falle p. 715. §. 46 ff. dasselbe wacker auszubeuten.

Das zweite Actenstück ist folgenden Inhalts. T&v di v6fi(ov rwv xstfidvan^ /lij iistvcu Ivcai {iridivaj iav fii^ iv po/iod-hcugy tots d* i^eivah

* Hr. Diudorf, welcher in der Oxforder Ausgabe den ganzen Passus streicht, ISsst denselben vielmehr aus den Worten der Timokratea p. 715. §.45 ( iäp fifj

nfvßifjp ifni(p*iofiivoig) geflossen sein.

i8 Anton Westebmann, Unter8üghun6bn

fiiv Tte^l rav %si/uPov^ ei doMi ininjinüG Hvat tm d^/4J^ r^ l^^i'ceiW ^ ovy tftsira neql tov n&ifuvovi oningov d* av %HQOTOV^<smaiv oi POfio&itaiy rovTOP wv^iop slvai* ivavriw di vofiov /i^ i^eivai rtS-dvoi Tciv vöfifov Twv x€i^fih0if /itjddvi. . iav ob tis Xvaag nvä rwv vo/imv tAp TteifiePdMß Stegov d^rid^ fi^ httt^deiov tc5 dfifUji r^ ^^Sfjvcuwv ^ hav^ riov Twv %Bifiiv(XiV ra>j rag yQaqAg alvw 9olt ainov %arä rov vofioPy dg Tceiraiy idv rig fi^ iititijieiov &jj v6fiov*

Auch dieses Gesetz ist schwerlich durchaus echt. Zwar der erste Passus, räp Xvtjj ist seinem Inhalte nach ganz unverdächtig und stimmt mit den Anführungen des Redners seihst (vergl. die einlei-r tungs weise unt^r 5. und 7. angegebenen Puncte) überein: in for-^ melier Hinsicht nur ist hier das wiederkehrende r^ ßovXo/idpc^ 'Jl&ij^ vaiiop anstOssig (s. S. 43). Erhebliche Bedenken hingegen stehen dem folgenden Abschnitte, dmxeiQotonctp m(fiw elvai^ entgegen. . Wenn nämlich der Verfasser die Abstiminung durch die Proedroi vorgenom-r men werden lasst, so ist er von derselben Voraussetzung ausgegangen, deren Richtigkeit wir oben S. 32 bei der zweiten Urkunde bestritten, dass nämlich die vor den Nomotheten zu führenden Verhandlungen in einer Volksversammlung vor sich gegangen seien. Wir halten es dage- gen für entschieden, dass diese Verhandlungen im Wesen wie in der Form von den gewöhnlichen Gerichtsverhandlungen nicht versclueden waren, und hiemach wird wohl auch dem Ausdruck iv. naQaßvarüi p. 71 5. §. 47. gegen den Scholiasten, welcher denselben durch kd-S-^ erklärt, seine ursprüngliche Bedeutung zu vindicienen sein ; denn.e^ ist natürlich, dass Verhandlungen, welche im Wesen wie in der Form gerichtliche waren, auch in einem' Gerichtshöfe vor sich gingen i und haben schon dort die Vermuthung aufgestellt, dass das Geschäft der Einsetzung der Nomotheten nicht den Prytanen, sondeni den Thesmor theten obgelegen habe. Wir halten aber auch dafür, dass nicht die Proedroi, sondern die Thesmotheten bei den Verhandlungen der No- motheten den Vorsitz führten. Um dies zu beweisen,, ist von dem Fall der Klage gegen Leptines auszugehen.

Die Frage ist hier, ob diese Klage vor Nomotheten oder vor einem gewöhnlichen heliastischen Gerichtshofe verhandelt worden sei. Für die letztere Ansicht erklärte sich F. A. Wolf in den Prolegg. zur Lept. p. 1 40 f. unter Bezugnahme auf zwei Stellen dieser Rede. Leptines

Ober dib in die attischen Redner eingelegten Urkunden. 49

hatte nämlich behauptet, die Gegenpartei werde, wenn sein Gesetz verworfen werden würde, nun ihrerseits das ihrige gar nicht einbrin- gen, sondern fallen lassen. Darauf antwortet Demosthenes p. 487. §. 100. iyj^wfjie&* fjfi€igj iyto^ 0OQfii(oVy äilov et Tiva ßovlercu^ &fja€iv rbv pofwp. iari di dijnov p6/wq vfuvy iav rig vnooxofuvog n top d^- fiov ^ ßavkijp ^ diiuumjQiOV i^ananjariy ioxcira ndax^iv. fyyvd/ia&af vniaxyovfie&a. ol &€a/AO&£Tai ravra yQcupovrooVy inl rovroig ro n^ayfia fifviis&io. So hätte, meinte Wolf, Demosthenes nicht sprechen können, wenn nicht das Gesetz seiner Partei, im Fall der Abwerfung des lepti- tieischen Gesetzes, einer nochmaligen Procedur, wodurch es Geneh- migung erhielt, zu unterwerfen gewesen wäre : dies sei die förmliche Einbringung vor den Nomotheten zu Anfang des nächsten Jahres, hier dagegen handle es sich nur um Abwerfung des alten und darum, ein Präjudiz für das neue künftig von den Nomotheten zu bestätigende zu gewinnen : nicht also schon vor diesen, sondern in einem heliastischen Gerichtshofe sei die Sache verhandelt worden*. Und eben dies sei auch an der anderen Stelle p. 498. §.137. ausgesprochen: ntsKeve^a rovrovg ravg i^ovvrag inig rov vo/wv ygafpecd-iu %arä top vofiovy ov nce^€iaq>€QOfi€P vvv i^/uhy ij ^ivranf rifi&Vy wane^ iyyvd/u&a %ai q)a' fiiv &ijO€$Py ^ Q-ivrag avrovgj orav ngcirov yivfüVTai vofio&erou. Hr. Schömann, der sich in der Schrift de comit. Athen, p. 280 dieser Ansicht anschliesst, glaubt noch den Unterschied annehmen zu müssen, dass Gesetze, welche schon vor längerer Zeit in Kraft getreten, nur vor den Nomotheten abgeschafft und mit neuen vertauscht, hingegen Ge- setze von jüngerem Datum, wie das des Leptines, welche zwar Bestä- tigung erhalten, aber noch nicht durch den Gebrauch hinreichend sich festgesetzt hatten, zu jeder Zeit auch vor einem gewöhnlichen Gerichts- hofe angegriffen werden konnten, wobei die Procedur von der gemei- nen YQOiq^ na^avo/ionf nur dadurch sich unterschieden habe, dass der Urheber des Gesetzes für seine Person unverantwortlich war, dem Gesetze selbst aber von Staatswegen Anwälte zur Yertheidigung gestellt wurden. Nun stelle zwar auch Demosthenes im Namen seiner Partei ein neues Gesetz gegen das des Leptines auf, allein das geschehe nicht als etwas Yorschriftsmässiges und Erforderliches, wie vor den Nomo- theten, sondern nur um vorläufig davon die Richter in Kenntniss zu setzen und durch die Aussicht auf ein zweckmässigeres Gesetz diesel- ben zur Abschaffung des schlechteren geneigter zu stimmen. Nicht

Abbandl. i. K.S. Ges. d. Wissenfch. II. 4

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50 Anton Wkstermann, Untersuchungen

sofort also nach Abwerfung des leptineischen Gesetzes sei das demsel- ben entgegengestellte gleich in Kraft getreten, sondern nun erst vor die nächste Sitzung der Nomotheten zur Bestätigung zu bringen ge- wesen.

Wäre diese Beweisfühnmg richtig, so würde daraus ein bedeu- tendes Moment für die Unechtheit der in Rede stehenden Urkunde ab- zuleiten sein. Denn es versteht sich doch wohl von selbst, dass, wenn wirklich das Alter eines Gesetzes von so entschiedenem Einflüsse auf die Modalität derAbschaflFung desselben war, dies nicht stillschweigend vorausgesetzt werden konnte, sondern in der Verordnung, welche jene Modalität überhaupt bestimmt, ausdrücklich angegeben werden musste. Gleichwohl heisst es hier schlechthin, rwv eW vo/aoup t&v meifiivwv fiij «I- flvai Xvcai fitjdevay iäv firi iv vo/w&traigy rore di itetvcu tc5 ßovXofievip ^^dTjvaliov XvBiv. Allein diese Unterscheidung zweier Classen von Gesetzen ist lediglich aus der selbst erst noch zu beweisenden Annahme gefol- gert, dass die Leptinea vor einem heliastischen Gerichtshofe, und nicht vor den Nomotheten gesprochen sei : sie beruht weder auf irgend einem alten Zeugnisse, noch auf rationellen Gründen. Alle Gesetze, einmal angenommen, haben gleiche Ansprüche auf Geltung, mag nun ihre An- nahme erst gestern oder schon vor hundert Jahren erfolgt sein, ja gerade das jüngere Gesetz als solches stiefmütterlich zu behandeln und zu jeder beliebigen Zeit den Angriffen seiner Gegner preiszugeben, war bedenklich. Und welches Alter musste denn ein Gesetz erlangt haben, um in die Reihe der ebenbürtigen eintreten zu können? Hierzu kommt übrigens noch das Bedenken, dass, wenn die Heliäa das Recht hatte, ein angegriffenes Gesetz abzuschaffen, denn hatte sie das nicht, so war auch die ganze Klage ohne Sinn ohne jedoch zugleich das neue zu genehmigen, der Fall eintreten musste, dass es über einen Gegenstand nach Befinden ein Viertel-, ein halbes Jahr lang und darüber gar kein Gesetz gegeben hätte. Mit dieser Unterscheidung der Gesetze fällt aber auch die Annahme, dass die Leptinea vor einem heliastischen Gerichtshofe gesprochen sei. Sie muss vor den Nomotheten gehalten sein, und Demosthenes selbst deutet dies mehrmals unverkennbar an. Das Gesetz, sagt er p. 484. §. 89, verordnet Folgendes über die Ge- setzgebung : wer ein bestehendes Gesetz für unzweckmässig hält, der solle als Kläger dagegen auftreten (yQatpeo&ou^ worüber wir, beiläufig gesagt, in unserer Urkunde auch etwas erwartet hätten) und zugleich

ÜBER DIE IN DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN URKUNDEN. 51

ein anderes Gesetz an dessen Stelle einbringen, vfiag d' duavaanag üdüdtu TOP %Qeinm (vergl. p. 507. §. 163 f.). Das kann doch, da die Annahme eines neuen Gesetzes auch nach Hrn. Schömann's Ansicht nur durch die Nomotheten erfolgen kanu, nur so viel bedeuten als: ihr, die Nomotheten, sollet das vorzüglichere von beiden wählen. Hierauf folgt p. 485. §. 93. die Verlesung des Gesetzes und die Hervor- hebung der Hauptpuncte desselben, wie Selon verordnet habe, Gesetze zu geben, erstlich noQ v/ilv^ iv rotg 6/Kofwx6c^f dann unter Aulhebung der entgegenstehenden, femer dass das neue Gesetz zuvor öffentlich bei den Eponymen ausgehängt, dem Schreiber übergeben und von die- sem in den nächstfolgenden Volksversammlungen verlesen werden solle. Von allen diesen Vorschriften hat Leptines keine einzige befolgt, und ich glaube auch wenn er es gethan hätte, würdet ihr nicht ja dazu gesagt haben, ij/i€ig di, co avö^eg 'j^&tjpawi^ navzdy und nun lässt der Redner die f(fa^ gegen das leptineische und zugleich das dage- gen aufgestellte Gesetz verlesen. Dazu endlich noch die öfter ge- brauchten Ausdrücke nctQ€ia(p€^iVy dvreiaipegsiP pofWPj 6 7ux^€Hf€Pex&€ig pofiogy einmal p. 498. §. 1 37 gar mit dem Beisatze vvvy welche doch nicht wohl auf ein nur in späte Aussicht gestelltes, sondern lediglich auf ein wirklich eingebrachtes Gesetz anwendbar sind, wie namentlich auch aus den Anführungen aus der alten Verordnung p. 484. §. 89. imd p. 487. §. 99. erhellt, wo das eine Mal vom Einbringen eines neuen Gesetzes auf dem verfassungsmässigen Wege der Ausdruck na^oipd^ip vofiop gebraucht, das andere Mal bemerkt ist, dass zugleich mit Abwerfung des angegriffenen Gesetzes der na^ioBPexid'sU vofwg in Geltung treten solle.

Gerade die letztgenannte Stelle aber bedarf noch einer besonderen Erörterung. ^Ef^ diy sagt der Redner, ori fdp t^ vfieti^ V^99 "^^^ Tov rav po/wv Xv&dproQ top naquo^exd'iPTa »v^iop eJpiu acupäg 6 na^ Xawg %ekevu po/iogy nad'* dp oi ^ea/w&hcu tovtop v/iip ncc^y^cnpaPy iawiy tpa fi^ neqi rovrov rig aptdejqj fWi. lieber dieser Aeusserung schwebt allerdings noch einige Unklarheit. Der Redner fürchtet durch Berufung auf diesen Passus der Verordnung Widerspruch hervorzuru- fen. Wäre der gefürchtete Einwand so unstreitig, wie es Hr. Platner (Process H. S. 37) in Uebereinstimmung mit der Wolfschen Annahme ausspricht^ der, dass der vorliegende Fall die Anklage eines alten, nicht die Einführung eines neuen Gesetzes zum Gegenstande habe, dann

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52 Anton Westermann, Unterscchcngen

ivttrde sich in derThat unsere Ansicht nicht langer halten lassen. Allein so ganz sicher scheint denn doch diese Erklärung nicht zu sein. Denn war der Fall ein verschiedener und ist nach gemeiner Logik ein jedes Gesetz nur auf den Fall anwendbar, für welchen es gegeben ist, wie konnte es dann einem Redner von so logischer Schärfe wie Demosthe- nes überhaupt einfallen, ein Gesetz in dieser Verbindung zu erwähnen, welches er, eben weil er in einem verschiedenen Falle war, anzuspre- chen gar kein Recht hatte? Schon diese Einmischung einer fremdarti- gen Bestimmung, wenngleich sie unter ablehnender Form geschieht, war an sich hinreichend, von Seiten der Gegenpartei gerade den Wi- derspruch herbeizuführen, welcher angeblich vermieden werden soll. Mit Rücksicht hierauf muss man wohl versuchen der Sache noch eine andere Seite abzugewinnen. Zwei Möglichkeiten bieten sich hier dar. Die eine würde in der Yermuthung bestehen, dass jener Passus der alten Verordnung, es solle die Verwerfung des angegriffenen Gesetzes durch die Nomotheten die sofortige Annahme des neuen als nothwen- dige Folge nach sich ziehen, im Laufe der Zeit eine Modification erfah- ren habe. An sich zwar hat diese Vermuthung keinen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit, indem der Redner nicht befugt war, auf eine ge- setzliche Bestimmung, die nicht mehr in voller Geltung war, sich zu beziehen. Allein man wird durch die Worte der in Rede stehenden Urkunde [dtaxet^orovlav de nomv ravg nQoed^ovg nsQi Tavrayif rmv VO" /ifOVj nQwav /jUv neQi rov neifuvov^ ei dontel enirijdeiOQ elvtu rcS ^/i9> T^ *Ad7ivaim9 ^ av^ mura neQi rov ri&efievav), in welchen eine ganz andere Bestimmung enthalten und statt der einmaligen Abstimmung über das angegriffene Gesetz, dessen Verwerfung nach der ursprüng- lichen Bestimmung ohne Weiteres die Annahme des neuen nach sich zog, eine doppelte Abstimmung geboten und also zugleich mit der Ver- werfung des alten Gesetzes auch die des neuen als möglich in Aussicht gestellt ist, nothwendig darauf hingeführt. Gleichwohl ist diese Proce- dur in solcher Allgemeinheit durchaus widersinnig, indem dann unter Umständen der Fall eintreten musste, dass keines von beiden Gesetzen den Beifall der Nomotheten erhielt, durch Verwerfung beider aber eine Lücke in die Gesetzgebung gekommen sein würde. Nimmt man dazu noch, dass jenes alte Gesetz in der Hauptsache noch fortbestand, da ja die Thesmotheten auch jetzt noch dasselbe ihres Theils vollzogen (p. i87. §. 99.) und ebenso LepUnes als Gesetzgeber an dasselbe ge-

ÜBER DIE IN DIE ATTISCHEM RedUSR EniGELEGTBM URKUNDEN. 53

bonden war (p. i8i. §. 89.), so wird zwar auf die oben aufgestellte Yermuthong einer im Laufe der Zeit vorgenominenen Modification die- ses Gesetzes nicht viel zu geben sein, zugleich aber auch die Massrege) einer doppelten Abstimmung der Nomotheten als äusserst problematisch erscheinen, und die Urkunde selbst in diesem Theile schwerlich als unverdächtig betrachtet werden können. Und so bliebe denn nur der andere Ausweg offen, der aus dem besonderen Standpuncte, welchen die Nomothesie zur Zeit der Leptinea einnahm, herzuleiten sein möchte. Die Schilderung daselbst p. 484. §. 91 f. lässt ericennen, mit welcher Willkühr damals von Seiten derer, welche an der Spitze der Angelegen- heiten standen, die Gesetzgebung gehandhabt wurde, und die Fälle des Leptines und des Timokrates selbst geben die sprechendsten Belege dazu. Man setzte sich nach Umständen bald über die eine, bald über die andere, bald über alle die vorgeschriebenen Formen hinweg, und so mochte es wohl auch zuweilen vorgekommen sein, dass eine Partei, um eines ihr unbequemen Gesetzes sich zu entledigen, dasselbe unter Entgegenstellung eines neuen angriff, dieses selbst aber, nachdem jenes durch den Spruch der Nomotheten beseitigt war, der obigen Clausel der Verordnung zum Trotz freiwillig wieder zurückzog. Und hierauf mag sich &ijaßiv an der ersten der von Wolf geltend gemachten Stellen (p. 487. §.100.) beziehen. Der Redner giebt füir sich und seine Partei das Versprechen, sie wollen, wenn das Gesetz des Leptines ab- geworfen sein werde, das ihrige &i^o€iPy er macht sich verbindtich, dasselbe nicht zurückzuziehen, sondern durchzuführen, er fordert die Thesmotheten auf, dies zu Protokoll zu nehmen, und legt die Sache ganz in ihre Hände. Das Futurum ^ijaeiv ist dabei nicht nothwendig auf etwas erst in weiter Aussicht Stehendes zu deuten; denn nach Demosthenes sprachen möglicher Weise noch fünf andere Redner, Leptines und die vier ihm beigeordneten Staatsanwälte, und hierauf erst erfolgte die Abstimmung der Nomotheten. Das nämliche Verspre- chen wiederholt sich an der zweiten Stelle (p. 498. §. 137.); dort aber sind die Worte orav n^ärop yivmfnu vofw&hai gar nicht nothwendig auch mit auf q>afiep &fja€$p zu beziehen, sondern nur mit &evrag avrovg zu verbinden : wenn wir unserm Versprechen nicht nachkommen, mö- gen unsere Gegner unser Gesetz zu dem ihrigen machen und es selbst einbringen, natürlich bei der nächsten Sitzung der Nomotheten, indem dasselbe in diesem Falle als ein aufs Neue in Antrag zu brin-

54 Anton Westebmann, Untbrsuchcngkn

gendes erst alle die vorgeschriebenen Formalitäten nochmals zu durch- laufen hatte. Streng genommen war jenes Versprechen, so lange der naXaioi v6/ws noch in Geltung war, etwas Ueberflüssiges : allein der Redner verzichtet freiwillig auf diesen Vortheil, er accommodiert sich gewissermassen dem herrschend gewordenen Missbrauche und lässt sich auf den Einwurf des Gegners ein, um keinen Streit über den Rechtspunct zu erregen, nicht als ob er glaubte, dass dieser nicht an sich schon durchschlagend sei, aber für ihn, der eben noch am Anfang seiner politischen Laufbahn stand, war es doch einigermassen bedenk- lich, jener mächtigen Coterie gegenüber, die damals, Eubulos an der Spitze, den Staat regierte und aussog und welche hier durch das col- lective r^g hinreichend bezeichnet ist, zu unsanft an diesen faulen Fleck zu rühren und durch Erörterung von Dingen, welche tief in das Trei- ben der Parteien eingriffen, die Sache auf das Gebiet der Persönlich- keit hinüber zu spielen. Und eben diese Rücksicht darf man wohl auch als 'den Grund für die durchaus gemessene und bedächtige Haltung betrachten, in welcher die ganze Rede gegen Leptines geschrieben ist. Wir gewinnen hieraus für unsere Urkunde so viel, dass nicht die Proedroi, sondern die Thesmotheten es waren, welche, wie bei der gemeinen ygaqff] nagavoiudv (vergl. g. Aristog. II. p. 803. §. 8. Poll. 8, 87), so auch hier als einleitende Behörde den Vorsitz fährten und die Abstimmung leiteten. Und es ist dies auch der Sache selbst ganz angemessen, da die Thesmotheten (oi ml rovg v6/iovg nkij^ovfiepofi Lept. p. 484. §. 90.) die Gesetze überhaupt nach ihrem formellen Theile zu beaufsichtigen hatten.^ Allein selbst wenn unsere Ansicht folsch und dennoch die Leptinea vor einem heUastischen Gerichtshofe gespro-

* Analog ist, wenn PoUux 8, 88 von den Thesmothelen sagt, xa avfißoXa to TiQog tag nokeig xvQOvai, wiewohl ungenau ausgedrückt. Wir theilen ganz die Ansicht des Hrn. Platner Proc. u. Rl. I. S. 4 08 : 'diese Bestätigung geschah unstreitig von den Thesmotheten nicht für sich, sondern mit Zuziehung des Geschwornengerichts. Sie ist dieselbe, welche bei Abfassung neuer und Abschaffung alter Gesetze den Nomothe- ten überlassen wird, indem dei^leichen Staatsvertrilge in ihrer Verbindungskraft für den attischen Staat den Gesetzen zugezählt werden müssen. Dass die avfißoXa von den Richtern bestätigt wurden, ersieht man aus der Rede über Halon. p.78 (§. 9.): avfjißoka nvQia 6G€G&ai, inndav iv Tcji dixaavtjfjlff rcji naQ* viiiv xvQm&rjy tag 6 v6^ flog xeXiVH,* Dazu noch Dem. g. Lept. p. 485. §. 93. naq* vfiTv, iv xotg 6fAWf*on6at, naQ* oTaneQ ttctl ToAAa »VQoikai»

€BER die I?r DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN URKUNDEN. 55

chen wäre, so würde gleichwohl mindestens dieser Punct feststehen. Denn nur dann, wenn die Thesmotheten den Nomotheten präsidierten, hat es einen achten Sinn, wenn Demosthenes die ersteren auffordert, sein Versprechen, er wolle, nämlich in der nächsten Sitzung der No- modieten, sein Gesetz wirklich einbringen, zu Protokoll zu nehmen.

Aus den nämlichen Gründen kann nun aber auch das Gesetz des Timokrates, welches p. 712. §. 39. 40. sich eingelegt findet und dessen erster Abschnitt sich p. 723. §.71. wiederholt, nicht als echt betrachtet werden. Dasselbe lautet, wie folgt. *JEni Ttjg Ilaviiovidog nQdrTjg^ dco^ iexarrj x^g n^vravBiag (§. 71. vollständiger mi rfjg Ilavdiopidog n^dnjg^ n(fvraP€iag dtod&icmjf twv ngodd^oop i7tmpijq>ia8P ^jäqiOTox^g Mvqqipov* üiog), Ti/ion^dtrjg eine' %ai h rivi r&v ofpaikovrtöv drifioai&) n^oine^ rifM^tjrcu utara v6fioiv rj narä '^{piafuz deofwv ^ Xomov n^oari/irid^y slpcu cevrm ^ ä^m vnip &^ivov iyyvtjrag Haraar^aai rov 6q>€tXrifjunogy mg &iß 6 äij/iog xeigortmimiy iq fiiiv istriaeiP d^yv^iov 6 w(plBP ' rovg di TtQodd^cvg enix^t^atopeiw m&if&Y%egy otccp rig xad-usravai ßovhjrai'' T€5 de naraifr^octPTi rovg iyyvrjragy iav anodid^ rrj noXsi ro d^yvQiov^ iq>^ w naT^OTTjas rovg iyyurjTagy wpeto&ai r&v dea/uiv. iav di fiij xaru'- ßakg ,TÖ a^YVQiOP ij avTog ^ oi iyyvtiral ini rijg evarrig n^vravclag^ rw fih cieyyvtj&dpra deddo&ai^ rmv ii iyyvtjTcip &rjfwalap etvai rtjp ovaiccw. jkqI de TWP wvovfiipwp ra rehj nai iy/vw/ievtav %al ixXeyovrwv xai r&v fua&ioaifjut /^la&ov/jisvoinf %ai räv iyyvtoiiivmv rag nga^eig ehcu rij no* Xh %tc^a rovg vo/iovg rovg iteifievovg. iav d* ini v^g ivanjg nqvraveiag offihnj ^^ t;<mf(pot; ivuxvrov ini nys ivdrrjg ^ ä&u!mjgn(fvravelag inrlvsiv.

Auch der Verfasser dieser Urkunde geht von derselben falschen Voraussetzung aus, das Gesetz sei in einer Volksversammlung debat- tiert worden, ungeachtet der ausdrücklichen Versicherung des Red- ners p. 708. §. 26. und p. 715. §. 47, dass an jenem Tage, dem der Eronien, nicht nur der Rath nicht zusammenkam, sondern auch das Volk feierte denn nur da wären die Proedroi und das i7nyn]q>iS€iv an ihrer Stelle. Die ganze Eingangsformel ist augenscheinlich erfun- den, und noch dazu nicht einmal glücklich erfonden. Ueber das fehler- hafte ini r^g Ila^diovidog nQwrtjg ist schon oben S. 24 gesprochen. Die vollständigere Formel p. 723. §. 71 . fügt noch den Namen des ver- sitzenden Proedros hinzu, Aristokles aus Myrrhinus. Gerade diese No- tiz ist Gegenstand lebhafter Erörterung gewesen, indem sie tief in das Wesen der Proedroi eingreift. Der Gau Myrrhinus nämlich gehörte zur

56 Anton Wbstbrmanii, Untersuchungen

Phyle Pandionis : Aristokles war sonach Prytan und Proedros in einer Person, und ganz vorzüglich auf diese Angabe stützte man die Ansicht, dass es ausser proedri non-caniribules auch caniribules gegeben habe. Nach Hm. C. F. Hennann's gründlicher Auseinandersetzung in der Schrift de proedris apud Athenienses (ind. lectt. Gotting. 1 8||) wer- den nun aber jene contribules, die, wie auch Hr. Meier in der Al^andl. über die Schiedsrichter S. 1 6 f. erkennt, weiter nichts als ein Himge- spinnst unkritischer Grammatiker sind, hoffentlich in den Lehrbüchern der attischen Alterthümer zu spuken aufhören. Der Myrrhinusier Ari- stokles ist vermuthlich ebenso aufs Gerathewohl erfunden wie die Phyle Pandionis, und bedenkt mau, dass oben im Hauptgesetz dieser ganze Passus fehlt, so wird man gewiss eher mit Hm. Hermann hier an eine interpolierende 'inepta eruditi sedidiUu* zu denken haben, als mit Hm. Meier es als glaublicher betrachten, dass der Redner (?) sich p. 712. §. 39, wo doch das Gesetz zum ersten Male und vollständig verlesen wird, eine für seinen Zweck irrelevante Abkürzung gestattet habe. Herr Meier vermuthet übrigens, um die Stelle, welche er für echt hält, mit den attischen Zuständen in Einklang zu bringen, dass man Mvq^I" i^ovnevg oder Mv^Qivovnrj&ev oder Mvqqivowtoumv fikr MvQQivavasog zu schreiben habe, obwohl er selbst anerkennt, dass die alten Quellen vom Gau MvQQivovmj kein anderes Demotikon kennen als Mv^ift^

Die Authenticität des übrigen Inhalts dieses Gesetzes ist nicht das Verdienst dessen, der es eingelegt, sondem es ist derselbe, mit Aus- nahme des Schlusssatzes wörtlich aus den eigenen Anführungen des Redners zusammengestellt: Ti/ioicQcmjg cS^uUy p. 723. §. 72. p. 725. §. 79. p. 726. §. 82, ravg di ßovhjrai p. 727. §. 84, tc5 di räp dea/mv p. 727. §. 86. (nach Cod. S richtiger ro d(f/vQiap o wq>XBP iav oTvodidwy aq>Bl(j&ou rov dsa/iov), iav ovaiav p. 728. §. 87. Den Stoff zum Reste bietet derselbe p. 71 3. §. 41 . p. 71 9. §. 59. p. 731 . §. 1 00. Nur in den Schlussworten, iäv d* inlrijg ivdrtjg nQvraveiag otpXriy rov vareQov iviavrov ini r^g ivdrtjg ij de%drtjQ n^vravelag iKrlv€$Vy welche übrigens im Cod. Bodleianus fehlen, steckt ein Feh- ler. Unmöglich kann es denen, welche in der neunten Prytanie Schuld- ner wurden, frei gelassen worden sein, ob sie in der neunten oder erst in der zehnten Prytanie des folgenden Jahres zahlen wollten, um so weniger, da diese an sich schon durch die beinahe jährige Gestundung

ÜBER DIE IPI DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN URKUNDEN. 57

einen unverhältnissmässigen Vortheil vor denen genossen, welche in einer früheren Prytanie ihre Zahlungspflichtigkeit nicht hatten erfüllen können, und doch nur Gestundung unter Umstanden von zwei, drei, vier Prytanien u.s.w. erhielten. Der Termin der Zahlung war in solchen Fallen, wenn nicht besondere Bestimmungen getroffen waren, ein für allemal die neunte Prytanie (Andok. de myst. p. 10. §. 73. Dem. g. Timokr. p. 730. §. 93 f.). Herrn Vömels Vorschlag, auch an der ersten Stelle evdrrjQ ^ dexartjg für ivdrrjg zu schreiben, reicht demnach nicht aas, vielmehr wird man entweder, wenn dies richtig ist, an der zweiten ^ d&tdTTjg zu streichen, oder überhaupt diesen Zusatz ganz zu entfernen haben, indem sich ja von selbst versteht, dass, wenn der, welcher in der neunten Prytanie Schuldner geworden, bis zu derselben Prytanie des folgenden Jahres Gestundung erhalten soll, der Schuldner aus der zehnten Prytanie auch nicht vor dem nämlichen Termine zur Zahlung genöthigt werden kann. "^

Kehren wir zurück zu der Urkunde, von welcher wir ausgingen (§. 33.). Mit den Proedroi wird zugleich auch das dtuxHQoroviav noulv und gleich darauf das xeiQorovelv von Seiten der Nomotheten einiger- massen problematisch. Ersteres ist allerdings von dem Vorsitzen- den, welcher die Volksversammlung zur Abstimmung über eine alter- aative Frage auflbrdert, gesagt richtig (Dem. g. Androt. p. 596. §. 9.

* Wäre, wie Herr Meier de bon. damnat. p. 4 38 annimmt, die neunte Prytanie jedesmal von dem Tage an zu rechnen^ wo die Schuld begonnen [ah eo inde die, quo die debüores aeram esse mcepissent), so dass also z. B., wer in der ersten Prytanie des Jahres schuldig ward, in der zehnten desselben Jahres, wer in der zweiten^ dritten vierten u. s. w., in der ersten, zweiten, dritten u. s. w. des folgenden Jahres Zahlung zu leisten hatte, so würde gar der ganze Schlusssatz als völlig unstatthaft erscheinen. Dass jedoch diese Ansicht nicht die richtige ist, vielmehr der Zahlungstermin ohüe Böeksicht auf die Zeit des Eintritts der Schuld in allen FSllen die neunte Prytanie eines jeden Jahres war, erhellt deutlich aas den Folgerangen, welche der Redner p. 730. §.93. aus dem Gesetze des Timokrates zieht: tig ovv noqog «bra«; r/V cmoardkrio^ TM TQonov fj GTQtaia; TicSg ta ^^i]fjiaTa eidTtga^Ofiev, ia» tnaOTog otpXiGxaptotf iyyvfj- tag xa&iOT^ xari rov rovrov vofiov, akXa (i^ t6 ngoarj^ov noifj; iQOVfiav v^ Jla Totq"KXXifjahv *TifiOUQttTOvg ifOfiog iati nag* ^futß' avafuivat* oi/v r^ idtanjp ngwa^ pilwf, (iTct vor' i^ifuv,* TQvto yciff Xosmop» Und wieder p. 734« §. 98. nag ovp av% iaican^* atfotyxij xataXv^'^vai r^g ttoA^cu^, otup al fAip tcSw teXdip xaraßokai fiij iKavai 01(7« T^ öio^mtiaH^ aXK* ivöitj nokXdÜP, xal fAi^di xcarva cUA' 17 mgl kijyopta tPUWTOP y kaßilp, TU di nQoaxaTaßXTJLKna Tovg fitj Ti^aprag fi^ xvgla tj fi ßovXij foiSi Ta dixaaniQia 3tjgm, aXka Mt&tarwatp e/yvijTag ttX9^ ^^ ipdrtjg ng/wup^iag / Tug 9* bnxm tI nonjoüiupf u. s. w.

Abbaodl. d. K. 8. Get. d. Wusessch. II. 5

58 Anton Westermann, Untersuchungen

Aesch. g. Ktes. p. 59. §. 39.), nicht aber von dem Vorsitzenden eines Gerichtshofes, als welcher doch die Nomotheten zu betrachten sind. Die Auffordenmg von Seiten dieses an die Richter, zur Abstimmung zu schreiten, wii'd gewöhnlich durch rfiv xpijfpov didovai ausgedrückt (Lysias g. Alcib. IL p. 1 44. §. 2. Dem. g. Mid. p. 542. §. 87. g. Eubul. p. 1 302. §. 13.), seltener durch ini^iplSeiv (g. Timokr. p. 717. §. 55.), niemals durch ducxHQoroviav noulv^ wie es auch von den Richtern nie %€i^- rovelvj sondern immer \\niq)i^end'cu heisst.

Im nächstfolgenden Passus, Bvavrlov de v6(aov fi^ i^elvat Ti&evai T&v v6[A(ov rwv %ei(isv(ov firidevij herrscht wenigstens einige Unklarheit. So schlechthinkann das nicht verstanden werden, da es ja unter den bereits oben angegebenen Bedingungen gestattet war und auch der Redner p. 71 1 . §.34. als Hauptpunct des Gesetzes hervorhebt, o^x ia Toig imaqx^'^^^ POfwig ivavriov BlofpiqeiVy sav fiij kvarj rov nQore^op icei/ievov. Es scheint, der Verfasser will, nachdem er gesagt, in welchem Falle das Einbringen eines neuen Gesetzes zulässig sei, nun den freilich aus dem Obigen sich ganz von selbst ergebenden FaU hervorheben, dass derjenige strafläUig werde, der, ohne jene Bedingung einzuhalten, ein einem älteren widerstreitendes neues Gesetz gebe. Nur widerspricht dem gewissermassen wieder die Fassung des letzten Satzes, iäv di rtg Xvisag Tivä rwp vofitov r&v xsifABvmv SreQOV dvri&t} firi im^ Ti^deiov T(p dtjfiq) riß ^Ad-rivaitov ^ ivavriov rmv %€i[iBvmv tö), wo man das als gemeinsam vorausstehende Xvoag riva rciv vo/mov twp %eifi6V(äv auf beide Theile des Satzes beziehen und annehmen möchte, dass auch bei dem ivavriog rwv xBifievoav rtp das Aufheben eines früher bestehenden Gesetzes vorausgegangen sei. So bliebe nur der eine Fall tübrig, dass Einer an die Stelle eines alten Gesetzes, dessen Aufhebung er beantragt, ein neues setzt, das wieder einem dritten noch in Geltung stehenden Gesetze widerstreitet. Sollen aber, wie wir allerdings zu glauben geneigt sind, die Worte kvaag riva räv v6(Amv rtov kci/uvwv nur auf die erste Hälfte bezogen werden, auf denjenigen also, der ein un- zweckmässiges Gesetz in Antrag bringt, so dass auf die andere schlechthin nur der Urheber eines eVai^/os rmv Tteifievmv rm käme (vergl.Lept. p. 486. §. 96. xeXevovTog vdfwv %ai Ttar* avro rovro evoxov eivai rij yQaq>f}y iav evavriog rj Toig nq&tBQOv xBifUPOig vofioig), so ist jedesfalls die erforder- liche Klarheit und Präcision zu vermissen und die Möglichkeit eines Missverständnisses sehr nahe gerückt. Der Vollständigkeit halber hätte

ÜBER DIE IN DIE ATTISCHEN ReDNBR EINGELEGTEN URKUNDEN. 59

man übrigens bei diesem Passus neben havriov auch noch das zweite Prädicat, welches im Folgenden so stark hervorgehoben wird, ^^ mi- n^detavy erwähnt zu sehen erwartet.

Was endlich die Schlussworte, rag yQatpag elvai %ar avrov xara rov vofiov^ og Kslraiy idv rig firi in^ri^deiov &{] vofiovj anlangt, so ist die Verweisung auf ein anderes Gesetz, welches sich auf das Rechtsmittel gegen den bezieht, der einen unzweckmässigen Antrag stellt, in dem Gesetze, welches eben die Bedingungen feststellt, unter welchen Anträge überhaupt gestellt werden dürfen, doch etwas befremdlich. Es lässt sich hierüber nicht absprechen, da die ganze. Anlage und Gliederung der athenischen Gesetze zur Zeit noch so gut als unbekannt ist. Gleichwohl ist bei dem praktischen Sinne der Athe- ner nicht sehr wahrscheinlich, dass man im Gesetz die Strafbestim- mung jedesmal von dem betreffenden Verbrechen getrennt und als etwas für sich Bestehendes aufgestellt habe. Denn wollte man dies festhalten, so würde, um nur dies Eine anzuführen, auch der Passus in der ersten der von uns behandelten Urkunden sehr verdächtig werden, wo (§. 22) die Strafe gleich mit im Zusammenhange angegeben, welche die Pry- tanen, die Proedroi und die Thesmotheten im Betretungsfalle zu erwar- ten haben, und nicht deshalb auf ein besonderes Strafgesetz verwiesen ist. Es liegt aber auch das eigentlich Befremdliche nicht sowohl in der Verweisung selbst, dergleichen eine wohlgeordnete Gesetzgebung ohne lästige Wiederholung des schon Gesagten überhaupt nicht wohl ent- behren kann, als vielmehr in der Art und Weise der Verweisung. Wie die Bestimmungen selbst, welche das Einbringen eines Gesetzes be- dingten, so waren auch die Fälle, in denen eine Abweichung vom ver- fassungsmässigen Wege möglich war, je nachdem Einer die eine oder die andere oder mehrere oder alle Bestimmungen verletzte, äusserst mannichfaltig : in allen Fällen aber war das vorgeschriebene Rechtsver- iahren gegen den Verbrecher die yQaqrfi oder Schriftklage, und zwar ihrem besonderen Wesen nach die ygagn^ na^avdficov. Gab es nun ein für alle diese Fälle gemeinschaftliches, oder für jeden besonderen Fall ein besonderes Gesetz? Man sollte das Erstere meinen, und doch scheint der Verfasser unserer Urkunde der anderen Meinung gewesen zu sein, indem er auf einen vofiogy og neiraij iav rig firj inin^deiov &y vofAovy verweist. Das Einbringen eines dem Staate nachtheiligen Ge- setzes war nur ein besonderer Fall ; gab es daher für diesen ein be-

5-

60 Anton Westermann, Untersuchungen ü. s. w.

sonderes Gesetz, so möchten auch fttr alle übrigen besonderen Fälle besondere Gesetze erforderlich gewesen sein, wie wenn ein Gesetz nicht zu Anfang des Jahres und unter den vorgeschriebenen Formali- täten eingebracht wurde, wenn es anderen bestehenden Gesetzen zu- widerlief, wenn es nicht für die Gesammtheit der Bürger bindend, wenn es rückwirkend sein sollte u. s, w. Aber nein, unser Verfasser will ja das Gesetz, auf welches er verweist, iav ng fi^ eTiinjdeiov &!} vofwv, ausser auf diesen Fall auch noch auf den angewendet wissen, wenn Einer ein Gesetz giebt, das einem anderen bestehenden zuwider- läuft. Als ob das nicht zwei ihrer Natur nach ganz verschiedene Fälle wären, die auch vomRedner selbst p. 720. §. 61. p. 721. §. 66. p.722. §.68. sehr genau geschieden werden; denn ein Gesetz kann einem anderen in Geltimg stehenden zuwiderlaufen und doch an sich ein äusserst zweckmässiges und vortheilhaftes sein. Nach gleicher Logik, wie der Verfasser den zweiten Fall mit unter das Gesetz über den ersten subsumiert, könnte man auch den angegebenen dritten und vier- ten und fünften und jeden anderen Fall unter dasselbe bringen. Dies ist hinreichend, sollten wir meinen, den Schlusssatz in dieser Fassung zu verdächtigen. Es scheint vielmehr klar, dass das Gesetz, worauf hier schliesslich als auf ein verschiedenes verwiesen wird, kein ande- res sein kann als das vorliegende selbst, das Gesetz nämlich, oder, wie Demosthenes in der Timokratea die Sache seinem Zwecke gemäss auf- fasst, der Complex von Gesetzen, welcher sich auf die Modahtät der Gesetzgebung bezog. Ausser den beiden Bestimmungen, welche der Redner, weil Timokrates dagegen insbesondere gefehlt hatte, beson- ders aus demselben hervorhebt, werden in demselben auch alle die anderen, welche beim Einbringen eines Gesetzes zu beobachten waren [äXka 71€qI c5y oifdip lacog vfiäg Karemiyei vvv dnoveiv p. 705. §. 18.), mit namhaft gemacht, und am Schlüsse das gemeinsame Rechtsver£adh- ren, welches in allen den verschiedenen Fällen zur Anwendung kam {iäv de TiQ> TOVTcov 6V Tia^aßfjf to5 ßovXofxivrp diöwai yQa(p€iS&ai ebend.), erörtert gewesen sein.

UNTERSUCHUNGEN

Ober dib in dib

ATTISCHEN REDNER EINGELEGTEN URKUNDEN

VON

ANTON

ZWEITE ABHANDLUNG.

PRÜFUNG

SÄyMTLICHER IN DIE ATTISCHEN REDNER EINGELEGTEN

ZED6BNAUSSA6EN.

AUairil. i. K. S. Gat. «.WitMueh. II. 6

Indem wir sämmtlichc m die attischen Redner eingelegte Zeugnisse einer Prüfung unterwerfen, müssen wir den Satz an die Spitze stellen, dass solche fUr echt nur dann erkannt werden können, wenn sie den Anforderungen genügen, welche wir sowohl der Form als dem Inhalte nach an gerichtliche Zeugenaussagen zu stellen berechtigt sind.

Die Form scheiden wir in eine doppelte, eine juristische und eine sprachliche. Für die juristische Form der attischen Zeugenaussagen haben wir folgenden Beleg bei Demosthenes in der R. g. Konon p. 1 266. §. 31 . ifißdXlercu fjuz^tvgiav tpevd^ y Kai iniyQaipsrcu lAoqrvifa^ ai^(»co- novQ ovQ ovd* vfuig ä/voijaeip oio/miy iav catovofirey 'jJiiri/iogäJiaTifjuw ^ItcLQuvQj *j4^X^ßiddrjQ j^fj/tor^Xovg ^jiXouevg, Xcu^ri/iog Xa^ifidvovg Ili&evg fA€C(fTV(favaiv ämepai äno deinpov /urä K6v^»vogy %al nQoaekd'elv h äyoifa /laxo/uvoig '^^iarcavi nal rj? viei reo Kovukvogy nKtl /i^ naraicu JKopfopa ^AQiiSTiüva. * Dass hier die Zeugen in der dritten Person reden (vergl. g. Aphob. HI. p. 853. §. 31 .}, während sie in unseren Aussagen stellenweise (s. Nr. 3 8.) in der ersten Person redend eingeführt wer- den, ist ohne Belang, entscheidend aber die Art der namentlichen An- fUhrung der Zeugen. Dieselben waren, wie sich das bei jeder öffentli- chen Handlung von rechtskräftiger Wirkung versteht, natürlich nur sofern die Zeugen attische Bürger sind vollständig, also unter Hin- zofUgung des Namens des Vaters und des Demos zu nennen. Gegen diese stehende Form aber Verstössen gar sehr unsere Aussagen, indem sie mit unbegreiflicher Inconsequenz bald dieser Bedingung nachkom- men (wie Nr. 9. 10. 13. 18. 31. 32. 33. 37. 38. 49. 50. 51. 53.), bald wieder sie vernachlässigen und die Zeugen entweder bloss mit ihrem eigenen Namen (52), oder mit HinzufUgung nur des väterlichen Namens (2. 3?) oder des Demos (1. 4— 8. 10. 39 48) anführen, ja nicht selten (19 30. 34—36) in ihrer Formlosigkeit so weit gehen,

dass sie die Namen der Zeugen gänzlich unterdrücken. Es kann

6^

64 Anton Westemiann, Prüfung sämiitlichee

hiemach von der Echtheit sämmtlicher Urkunden dieser Art nicht wohl

die Rede sein.

Bei Beurtheilung der sprachlichen Form derselben aber kommt eine Frage in Betracht, welche man bisher ganz bei Seite gelassen hat, die nämlich, wer denn eigentlich in Wirklichkeit die gerichtlichen Zeu- genaussagen formuherte. Man wird bei dem festesten Glauben an die Echtheit dieser Actenstücke gleichwohl nicht in Abrede stellen können, dass einzelne in denselben vorkommende Ausdrücke und Wendungen nicht der mustergültigen Gräcität angehören und dass ein ziemlicher Theil derselben mehr oder minder an einer gewissen Ungelenkigkeit und Schwerfölligkeit in der Darstellung leidet. Das würde sich erklä- ren lassen, wenn man annehmen dürfte, dass die Zeugen selbst ihre Aussagen schriftlich aufgesetzt hätten. Die Zeugen standen begreif- licher Weise nicht alle auf einer gleich hohen, viele, namentlich die in Privatprocessen auftretenden, auf einer verhältnissmässig niedrigen Bildungsstufe, und die von ihnen selbst aufgesetzten Aussagen werden natürlich gerade keine Muster der Gräcität und Composition gewesen sein. Allein es hat diese Annahme doch wenig für sich. Denn abge- sehen davon, dass bei weitem die meisten Zeugnisse von einer Mehr^ heit abgelegt werden, so kam ja gerade auf die besondere Fassung der Aussage sehr viel an, es kam nach Art der Athener in der Regdi darauf an, dass der Zeuge aussagte nicht was und wie er wollte, son- dern was die Partei, welche ihn aufstellte, ihn aussagen lassen wollte, und auf diese besondere Fassung der Aussagen war wohl auch immer ein*'gutes Theil der Rede selbst berechnet und gebaut. Es scheint hier- nach das Angemessenste zu sein, dass man annehme, nicht die Zeugen, sondern der Redner selbst habe, natürlich nachdem er sich mit seinen Zeugen, und falls er die Rede ftlr einen Anderen fertigte, gleichzeitig mit' diesem seinen dienten vernommen, die Aussagen formuliert. Ist dies ja doch auch ftlr den besonderen Fall wirklich constatiert, dass Männern von zweifelhafter Gesinnung oder solchen, welche der Ge- genpartei angehörten, ein Zeugniss angetragen wurde : da war es der Redner selbst, welcher die Formel der Aussage aufsetzte (Aesch. g. Tim. §. 45. 47. 67. Dem. g. Eubul. p. 1303. §.14.7). Und unter diesef Voraussetzung würden allerdings die Anforderungen an die Tonn der Zeugnisse etwas höher zu stellen sein, da sich doch annehmen lässt, der Redner werde auf die Fassung der Beweisurkunden kaum min-

IN DIB ATTISCHSII RedNBR B1NGEU£«TBN ZEUGENAUSSAGEN. 65

dere Sorgfolt verwendet haben als auf die Fuhrung des Beweises selbst.

Was hingegen den Inhalt dieser Zeugnisse anlangt, so begnügen wir uns mit der bescheidenen Anforderung, dass derselbe in allen Stücken sowohl den damaligen Staats- und Rechtszuständen Athens im Allgemeinen als auch insbesondere dem entspreche, was der Redner damit beweisen will: zeigt sich aber, dass diese Uebereinstimmung, und darauf namentlich ist unsere Beweisführung gerichtet, im Ganzen nur in ungenügendeiQ, Masse vorhanden ist, so glauben wir auch ein Recht zu haben, die Echtheit dieser Urkunden in Zweifel ziehen zu dürfen.

Die Erörterung der Frage über die Entstehung derselben behalten wir einer Schlussbetrachtung über die Entstehung sämmtlicher in die attischen Redner eingelegten Urkunden vor. Doch sei hier vorläufig soviel bemerkt, dass die Meinung, sie gehören insgesammt einem und demselben Verfasser an, kaum haltbar sein dürfte. Denn nicht nur dass die Zeugnisse der einzelnen Reden mit einander verglichen von verschiedenem Gehalte sind (die schülerhaftesten sind ohne Zweifel die der Timarchea des Aeschines), so scheint schon der Umstand auf eine Mehrheit von Verfassern hinzuweisen, dass sie, blos mit Ausnahme von Nr. 37 49, bei weitem nicht in allen, sondern in mehreren guten Handschriften nur reihenweise enthalten sind, und zwar in folgendem Yerhältniss:

Nr. 1 . 2. fehlen in den Mss. As.

- 3. . . . . iUt.

-4. ... - Ar.

. 5. 7. - . - - AJfcr.

- 6. 8. - - - - A. . 9. ig. . . . - js-.

-19-30. ^ . . - :S0FB. -31.36. . . . . ^.

-50. ... df.

-51 -53. - . . . /: Und zu dem nämlichen Schlüsse führt auch die Fassung einzehier Rei- hen oder Gni|^n von Zeugnissen, welche sich durch gewisse wieder- kehrende Stichworte, wie Nr. 3 8. Jtjfwa&evfig, ^ fioifrvQovfuvy Meidiag 6 nffirofiMPog vno ^tifioa&ipovgy 38 44. NAuQa tj pwi d/«)-

66 Anton Westermann, Prüfung sämvtlicher

ptCofiiptjj oder durch andere Eigenthümlichkeiten, wie 19 30. durch ihre Namenlosigkeil, 3 8. durch Auflführung der Zeugen in der ersten Person, 50 53. durch Verbindung der ersten und dritten Person, u. s. w. deutlich als Reproductionsversuche verschiedener Httnde zu erkennen geben.

Die Ordnung, in welcher die einzelnen Zeugnisse zur Sprache kommen, ist die nämliche, in welcher sie in den Ausgaben auf einander folgen. Dass dabei auch die der Rede vom Kranze (1 . 2.) und der ge- gen Meidias (3 S.) aufs Neue zugezogen worden sind, bedarf kaum einer Rechtfertigung.

L Zeugnisse der Rede des Demosthenes vom Kranze.

1. p. 272. §.135. (jtaQTVQOVOi JrifW(S&iv€i vm(f cai&vrmp otiky KcMiiag SowiBvgy Zijvtov ^Xvevgy JKXtwp 0aXrj^gy Jtjfiovtxog Maga-^ &(oviogy OTi rov drifiov nori xBiQOTOViqaamog Atoxivriv avvdixop tmk(f rov leQOv rov iv z^iyA» eig rovg ^^fupiiPrvovag avped^evaavreg i^/ietg in^l-' vafiev'Tne^eidrjv o^iov eJvai /naXXopvne^rijg itokeiog TJyetVj %ai dneardXi] ^Tneqeidfig.

2. p. 273. §. 137. TeUdrifiog KXimvogy Tnegei&fjg KaXkoUax(fovy NfKOfiaxog ^lotpavrov fjLaqrvqovoi ^fj/zoa&evH %ai eTKo/iöaavro ini rmv

0TQart]ywPy eidevai^iaxlrtjp '^TQOinijrov Ko&iOKidfjv aw€Qx^f^^^^^ ^^^^^^^^ eig v^v Ogaatavog omav %al xoivoXoyov/uvop 'Avaiiv(fi^ 6g ix^i&fj elvai xaraaxonog na^ä ^iXinnov. avrcu dnedo&fjffav ai fiagrvQiou inl Ni%iav htaro/zßamvog rgirri iara/ievov,

lieber diese beiden Actenstücke hat ausführlich Hr. Droysen in der Schrift über die Echtheit der Urkunden in Dem. R. vom Kranze S. 127 ff. und 179 ff. gesprochen. Die von diesem Gelehrten gegen die Echtheit beider aufgestellten Gründe sind von Hm. Böhnecke in den Forschungen auf dem Gebiete der att. Redner I. S. 333 ff. ignoriert (erst nachträglich S. 677 ff. wird Einiges dagegen bemerkt), dagegen von Hrn. Yömel in der 3. und 4. Abth. seiner Unters, üb. die Echtheit der Uric. in Dem. Rede vom Kranze einer Prüfung unterworfen wor- den. Zugegeben auch, dass bei dieser Prüfung sich das eine und das andere der geltend gemachten Momente als weniger stichhaltig oder als zu sehr auf die Spitze getrieben ausgewiesen hat, so ist doch im Ganzen sowohl als für die beiden vorliegenden Documente insbesondere

IN DIB AinSCHBH RSDUBK BINGBtBGTBN ZbVGBNAUSSAGBN. 67

die Zahl der theils vergeblich bekämpften theils unerledigt gelassenen Einwürfe gerade noch gross genug, um den Beweis für die Echtheit noch immer als nicht geführt erscheinen zu lassen. Zunächst Verstö- ssen unsere beiden Zeugnisse gegen die hergebrachte Form, indem sie die als Zeugen auftretenden Personen das eine Mal mit Hinweglassung des Vatemamens nur mit dem Demosnamen, das andere Mal mit Hin- weglassung des letzteren nur mit dem ersteren bezeichnen. Die erste Namenreihe nennt Hr. Droysen mit Recht trivial, die andere bunt zu- sammengewürfelt: keiner von allen erscheint in dieser Zusammensetzung auf den gleichzeitigen Inschriften oder sonst in der historischen Ueber- lieferung.* Was aber den Inhalt anlangt, so wollen wir in Nr. 1. an dem vTsiQ dndvrwPy welches Hr. Vömel Abb. IV. S. 1 dahin erklärt, dass die vier Areopagiten nicht im Namen Aller, sondern im eigenen Namen statt Aller (d. h. so viel als, was diese vier bezeugen, könnten alle, welche jenen ehemaligen YerhandlungeD beigewohnt, bezeugen) aussagen, einmal keinen Anstoss nehmen. Anstössiger aber ist jedes- falls das vage und inhaltslose nord, obwohl Hr. Yömel meint, es sei dabei nicht auf die genaue Angabe der Zeit, sondern nur auf das Factum angekommen. Gewiss : auch vermissen wir eine genauere Be- stimmung nicht der Zeit, sondern des Factums selbst. Nicht dass dem Aeschines überhaupt einmal von Seiten des Areopags die Bestätigung verweigert wurde, sondern der Grund aus welchem es geschah, dass es geschah, weil er durch sein Benehmen in der Angelegenheit des Antiphon das öffentliche Zutrauen verscherzt hatte» dies ist entschei-

* Auf diesen wichtigen Ponct bat zuerst Hr. Droysen a. 0. S. 7 aofinerksam ge- macht. 'Dazu kommt, dass von den etwa 50 Namen von Zeugen, Gesandten, Rednern, Beamteten u. s. w., die in den verschiedenen Urkunden genannt und zum Theil mit dem Namen des Vaters und des Demos näher bezeichnet werden, uns aus anderen üeberlieferungen her so gut wie keiner bekannt ist, obschon sich der Katalog der aus Demosthenes Zeit bekannten attischen Personen auf nahe an SOOO Namen belftuft. Namen, die naturlich zum grössten Theil die der reicheren und bedeutenderen Leute jener Zeit sind.' Naturiich findet dieses Argument seine Anwendung hauptsächlich auf diejenigen Reden, weldie in den Kreis des öffentlichen Lebens fallen. Ergtebt sich hier, dass die vom Redner selbst erwSbnten Personen meist auch anderw&rls durch die üeberiiefemng bestätigt werden, die in den eingelegten Urkunden hingegen erwähnten sonst nicht weiter genannt werden, so dürfte dies dazu dienen, den Verdacht noch mehr zu befestigen, dass die letzteren nur einer Fiction ihre Entstehung yerdanken. hn Anhange ist dies betspiekweise an der Rede gegen Meidias nachgewiesen.

6S Anton WssTBRUAifii, PtCniNO SAionrLian»

dend, und da hieraof der Bewas des Demogthraes gerichtet iti, so koBUte auch dieser liiatorische Zusanimeiihaag m der Zeugenaosaage nicht ^ohl mit Stillschweigen übeiigangen werden. Endlich moaa auch jeder Unbefangene gestehen, dass die allgemeine und milde Fassung des Urdl^s der Areopagiten, en^ivmfiep 'TimQiidfiP &itop ehm /jia^hfP vnif rijg n6Xec9g IfyeiPf den eigenen scharfen und energischen Worten des Redners §. 1 34, t^Otov fiip ev&ifg arnjiccaep wg n(fod6T^Vf 'Tmifsidfi di kd/up n^oadraiBf nuxl raüra dno rov fim/wv tpiQOVOa r^P ^ipop ef^faiBy %ai üv&afiia ti;^(pog '^pexOfj rcjo fuaif^ tovt;», nicht mitspricht.

In der zweiten Aussage ist das mmfwaapto ini t£p nr^cmiywp etwas durchaus Apokryphisches, zumal in der Zusammenstellung mit fWftvifQViu. Dem Wortlaute nach kann dieses eben nur von der geg^H wttrtigM uud (br den vorli^enden Zweck, nicht von einer früher bei einer anderen Gelegenheit gemachten Aussage verstanden werden, wie es die Herren B^kh und Winiewski nahmen, welche der Meinung sind, dass Demosthenes gleich damals (Ol. 109%) auf den Grund dieses Zeug^sses den Aeschines bei den Strategen dennnciert habe. Hr. Vömel hingegen fasst (Abb. III. S. 8) die Sache so. Demosthenes habe sich dieses Zeugniss erst zum Behufe des Processes gegen Aeschines über den Kranz nachträglich ausstellen lassen, darauf gehe die chronologi- sche Notiz am Schlüsse, avnu medo&tjcop cU fux(fTüifiai mi Ntmov huxto/ißmmpos r^ir^ ictafiipov. Dieser Nikias sei nicht, wie Andere annehmen, ein Prytanienschreiber, sondern ein Archon, freilich nicht der rechte, denn man müsse Nt^rov corrigieren und erhalte so Ol. 112,1. Damals habe Demosthenes sich das Zeugniss ausstellen lassen, vor den Strategen aber seien die Zeugen vereidigt worden, weil diese die Behörde gewesen, welche die connexe Sache, die des Anaxinus, instruiert, das Forum aber, vor dem der zukünftige Process, der zwi- schen Demosthenes und Aeschines, zu führen war, noch nicht bestimmt gewesen. Allein auch diese Argumentation können wir nicht als rich- tig anerkennen, indem sie auf falschen Prämissen beruht. Nach unseren Begriffen von der attischen Processordnung ist es gar nicht denkbar, dass, nachdem die Klage gegen Ktesiphon, deren Entscheidung nach der gewöhnlichen Annahme Ol. 112, 3. erfolgte, von Aeschines bereits Ol. 110, 4. eingereicht war, noch bis Ol. 112, 1. das Forum unbestimmt gewesen sei, vor dem dieselbe zur Entscheidung kommen sollte. Es war ja für jede Art der Klage die Instructionsbehörde ein für allemal

IN DIB jnnscBii Rbmbk bimkuotbh Zbuukaussagbn. 69

im Yoratts vom Gesetz bestimnit. Eine Klage konnte nicht anders als bei der oompelenten Bebörde, bei der welche die Hegemonie des Ge- richts hatte, allgebracht werden. Brachte also Aeschines bei den Thes- BOtfaeten denn diese hatten bei der yQa(pj naQav6fji(av die Compe- taiE Ol. 4 1 0, 4. seine Klage an, so kann es fünf Jahre später nicht noch rwetfeihaft gewesen sein, vor welches Foram dieselbe gehörte. Ans eben diesem Grande aber kann anch von einer Vereidigung der Zettgen vor den Strategen hier nicht wohl die Rede sein : denn in die- sem Falle mosste die Abgabe des Zeugnisses vor den Thesmotheten erfolgen. Ueberdies spricht auch das noch gegen die Yömelsche Hy- pothese, dass sie auf einer erst gegen die Mss. im Texte vorzunehmen- den Aendenmg beruht, welche selbst vneder dadurch sehr bedenklich wird, dass nicht einmal Niketes als Archon Ol. 1 12, 1. vollkommen fest stdiit. Allerdings nennt ihn so Dionys. v. Halik. in der Beurth. des Detnarchos cap. 9, doch beiArrian. exp. Alex. II. 24,6. heisst derselbe Aniketos and bei Diod, 47, 40. Nikeratos. Endlich ist, auch wenn man an dem Plural avttu cu fia^rv^icu weiter nicht anstossen will, doch jene ganze chronologische Notiz Ober die Abgabe des Zeugnisses in diesem selbst dbrchaus ohne Beispiel und deshalb schon an und fUr sich mit misstrauisdiem Auge zu betrachten. Was konnte der Verfasser wohl damit m^en? Nach unserm DafUiiialten hat sie nur einen Sinn, wenn das Zeugniss nicht erst jetzt im Verlauf der Untersuchung der Ktesiphonteischen Sache, ftlr welche eine Zeitangabe gar keine Bedeu- tung hat, sondern früher bei einer anderen Gelegenheit abgelegt ist. Dem steht nur, wie schon bemerkt, das fio^rv^vai und in Beziehung auf die Sadie selbst Anderes, was Hr. Droysen entwickelt, entgegen, aber eben deshalb kann auch das Actenstück nicht echt sein. Einen Archon soll der Pseudonyme Nikias gewiss vorstellen : Hr. BOhnecke (S. 334) versteht den von Ol. 1 1 2, 3, was wir aus den angeführten Grttnden nicht glauben können, Hr. Winiewski (Comm. in Dem. or. d. cor. p. 350} meinte man könne, wSire überhaupt ein Archon zu verste- hen, ml Ntmfi&xov corrigieren, wodurch man bis Ol. 1 09, 4. hinauf käme. Das würde der Wahrheit jedesfalls naher kommen, wenn über- haupt dieser ganzen Fiction etwas Wahres zum Grunde läge. So lange dies nicht erwiesen ist, scheint es rathsamer, die Sache auf sich beru- hen zu lassen, als in vagen Vermuthungen sich zu ergehen.

70 AinrOH Wbstbuuiiii, PKeFuno simrucBU

II. Zeagnuse der Rede des Demosthenes gegen Meidias* Die Zeugenaussagen der Midiana sind fUr die Frage über die Echt- heit jener Documente überhaupt von besonderer Wichti^eit, weil bei diesen, da die Rede nie gehalten und der Process geg^i Meidias von Demosthenes gar nicht zu Ende geführt worden ist, selbst das Recht der Existenz in Zweifel gezogen werden kann. Ich habe in meiner Abhandlung de litis üutrumentis quae exstant in Demosihems araUane tu Midiam (1844) über diese Aussagen bereits meine Ansicht geäussert und würde daher dieselben hier mit Stillschweigen übergehen können: doch einmal scheint es für die Erledigung der Frage erspriesslich, wenn die Zusammenstellung der verwandten Urkunden eine vollständige ist, sodann aber hat auch Hr. Yömel in seinem Nachtrag zu der Abhandl. über die Echth. der Urk. bei Dem. (Frankf. 1845) meine Untersuchung einer Kritik unterworfen, die mich zu einigen Gegenbemerkungen ver- anlasst, an welche einiges Andere nachträglich sich anknüpfen lassen wird. Hr. Yömel geht von dem Satze aus : 'das Ueberlieferte gilt für echt, so lange nicht seine Unechtheit sicher nachgewiesen ist.' Hier scheint uns aber die Forderung doch etwas zu hoch gespannt. In Sa- chen des antiken Schriftenthums ist die Kritik nur selten im Stande, die Echtheit oder Unechtheit wirklich zur Evidenz zu bringen und einen sicheren vollständigen Beweis zu führen. Hm. Yömel selbst z. B. gel- ten die vierte Philippika, die Reden ne^l cvpraicü^Sy m^l tSp ngog *^idlavd(iov awOfjxmvy ein Theil der Timokratea, die beiden gegen Aristogeiton und andere Reden des Demosthenes für unecht. Wir thei- len in Betreff der meisten diese Ansicht : allein wir fragen, ist dies wirklich sicher und bis zur Evidenz erwiesen? Oder ist der Beweis dafür, dass die Rede m^l 'j/Xovpijaav nicht von Demosthenes, sondern von Hegesippos, dessen Namen er ohne Weiteres darüber setzt, ver- fasst sei, wirklich und vollständig geführt? Wir möchten dafOr nicht einstehen, ohne jedoch deshalb zu verlangen, dass darum Jedermann jene Reden für echte Werke des grossen Meisters halten müsse : aber wir nehmen unsererseits auch dasselbe Recht in Anspruch. Giebt es denn ausser Echt und Unecht kein Drittes ? Wir meinen. Einiges hegt jedesfalls dazwischen, das Unsichere mit allen seinen Graden vom Yer- dächtigen bis zum Unwahrscheinlichen. Wo also die Natur der Sache einen förmlichen Beweis zu führen nicht gestattet, da kann man wohl mit der moralischen Ueberzeugung sich begnügen.

IN DIB AinSCKKR RSDNKK KINGBLBGTBH ZbüGBHAÜSSAGSN. 71

3. p. 521. §. 22. Ila/ifidiffjs Uafi/iipavg cmqxpg Hxmß x^^XO^^ow

htdarrog di (ao$ ^^fjfMoa&iravQy ^ fux(fTV(fmy ariiptxpap ;f(woatfi' Ane so- Toumtvaatu mal ifianop dmxifvaap noi^acuy Sntog noiin€vo€u ip avroig Tfi^ rav ^iovvaov nofunjPy mal i/wv awiduicaptog ixvra mal kx^vrog na^* ificevT^ eroi/ia^ eiimf]9ijaag n^og /le pimrwQ Mesdiag o n^ip6fUPog imo j/fiiwo&ipovgj ix^^ /^^' icevrov mal äXkavgy inexei(ffja€ duxtpd-eiifeip TOP oritpavop mal ro i/juxTiOPy mal nva fiiv avräv ikvfiiqptnoy ov fädproi narra ye ^&vpi^&9j iia rd ii^upavivra fu mtoXvoai.

Hierzu bemerkte ich, dass die Angabe eines einzigen Kranzes der eigenen Änfbhrang des Redners, welcher §.16. von Kränzen in der Mehrheit spricht, nicht recht entspreche. Hr. Vömel entgegnet : * so gut §.16, wo ein Kleid, und §.25, wo mehrere Kleider erwähnt werden, sich, wenn man will, widersprechen, und der Widerspruch nur oratorisch ist, indem eine Kleidung auch mehrere Kleider ein- schliessen kann, und wenn unter mehreren Kränzen einer davon ver- dorben wird, man auch sagen kann, diese Kränze wären verdorben worden, gerade so viel und so wenig widerspricht jenen Stellen das Zeugniss, das sich nur genauer und der Wahrheit getreuer ausdrückt.' Ich finde nicht, dass hierdurch mein Einwurf widerlegt ist. Die Ver- weisung auf die Kleider ändert die Sache nicht, denn an den angeführ- ten Stellen stehen sich nicht Ifianov und i/ucrsay sondern ied^g und i/Mrrm entgegen, von denen bekanntfich das erste collecüv ist, so dass ein Widerspruch, auch ein oratorischer, beim Redner selbst gar nicht vorhanden ist Wenn also Demosthenes von Kränzen !und Kleidern spricht, die er bei dem Zeugen bestellt (und darum handelt es sich hier, um die Bestellung, nicht um das Mehr oder Minder der Beschädi- gung durch Meidias), der Zeuge aber nur von einem Kranze und von einem Kleide weiss, so ist eine Ueberemstimmung Beider nicht vor- handen : anzunehmen aber, dass das Zeugniss nur genauer und der Wahrheit getreuer sich ausdrücke, sieht einer petitio prindpH so ähn- lich als ein Ei dem andern. Demosthenes wird es doch wohl besser gewusst haben, und wenn er sagt, er habe Kränze machen lassen, so waren es sicherlich mehrere Kränze und nicht bloss ein einziger, ja es ist dies sogar nothwendig, da er §. 1 6. bemerkt, er habe die Kleidung und die Kränze als Festschmuck Air den Chor machen lassen. Auch dies übersah unser Mann, wenn er seinen Zeugen die Absicht der Be-

72 Amra Wesjemmmmm^ Pbcfub« siMnucmi

«teihnig TOD Seifeii des Deoiosllieiies dahin ai^eben BmI, mo^

Das rSUhaelhafle offienbar verdeibfe £nfXK (ohne Accent im ^^ vulg. inaifp^^ Terwandelt Hr. Yömel in vnuqjpB. Dies schioi mir CT^rfehlenswerfh w^en des folgenden durch alle Handschriften ge- schützten Partie. t%wß {jtjcm H. Wolf;. Für die Echtheit des Zeugnisses ist freilich dadurch nichts gewonnen ; denn vxapxeiv im Sinne des ein- bchen ehai gehört doch wohl nur einem ziemlich spaten Stadium der GrSicitat an. Es ist aber darauf kein Gewicht zu legen, da möglicher Weise doch in diesem Worte ein Demotikon yerboi^n sein kann, wenn auch nicht gerade Reiske's Ueifyaaevg oder das von Buttmann vorgeschlagene und jetzt von Hm. Dindorf aufgroommene *JE^ie6g: palfiographisch scheint sich EirmuoQ nflher anzuschUessen.

Hinter diesem Zeugnisse habe ich eine Lttcke im eigentlichen Sinne nicht angenommen. Nicht ausgeiaJlen wird etwas sein« wohl aber nicht hineingetragen, nämlich die übrigen Zeugnisse, welche nothwendig sich an das eine angeschlossen haben müssen. Hr. YOmel stellt dies in Abrede, und doch ist es, dünkt mich, unabweislich. Auf eine ausführliche Auseinandersetzung kann hier, da dies für die Un- echtheit des eingelegt^i Zeugnisses allerdings nichts beweist, was zu behaupten mir aber auch gar nicht eingefoUen ist, nicht eingegangen werden. Nur mache ich in der Kürze wiederholt auf Folgendes auf- merksam. Nachdem der Redner eine summarische Uebersicht der ihm von Meidias in Beziehung auf seine Choregie zugefilgten Beleidigungen gegeben, und daran die Bemeriamg angeknüpft, dass Meidias auch gegen Andere eine überaus grosse Menge boshafter Streiche verübt, zeichnet er sich §. 21 . den Weg vor, den er gehen will, und sagt, iidiiyim di n^ärop fiip oaa avrog vßQiadtjVy iji^t&* oaa v/ieig^ fura ravra di %ai top oXXop ßiov avrav ndrra iietnaato. Der erste Theil beginnt mit dem Zeugnisse des Goldschmidts, schliesst aber gleich mit §. 22., und sofort wird §. 23. der zweite Theil eingeleitet. Ist es nun schon an und für sich denkbar, dass der ganze erste Theil nur aus diesem einzigen Zeugnisse bestanden habe? Gewiss nicht, und die Erzählung §. 1 3 1 8. lässt noch ganz andere Dinge erwarten, und eboiso der Rückblick §. 25., iini di n^&mv /Up kmpo oim ä&9iXog MfAp ii Ap idia n^g ripog cevrog dieimp oanjj^äiXeTO /loiy ag nneq ähj&Ag ijun6p&up ravta a id/Wy dhag idiw /io$ n(foa^p ain^ XaxÜPy rmp

IN DIB ATTI8C0KN RbDNER BINGBtKGTBN ZBC«BlfA08SA6Blf. 73

fih i/iariiop %ai r£p %^va&if arefpdpwv riJQ 9$€up&0ifag %al riJQ f$BQi rar fo^ov nainjg eT^jp^iag^ ßXaßijgy &v d* hqto üAfia vßQia&cu ^fUy vfipemg^ Aber Demosthenes sagt ja auch §. 81 . kdye ftoi rtjv roS xffvüoxi^^ nQtiTtjp Xaß6p (ML^Tv^lavy und es versteht sich hiernach ganz von selbst, dass dem ersten noch andere nachgefolgt sein mttss^d, wozu der Stoff in obiger Erzählung gegeben ist. Freilich kommt der Redner wie Hr^ Vömel bemerkt, unten §. 77 ff. wieder auf Kränkungen, die Meidias gegen ihn verübt, zu sprechen : aber einmal können die dort folgenden Aussagen mit der unsrigen als der ngforri schwerlich im Zusammenhange gedacht werden, sodann aber sind die dort und in anderen Theilen der Rede besprochenen Kränkungen anderer Natur, eine Art von Beiwerk, womit die Haupthandlung theils motiviert, theils weiter ausgeführt wird. Die Haupthandlung, die Demosthenes gericht- lich verfolgt, ist die That des Meidias vor und an den Dionysien, sie ist der eigentliche Gegenstand der Klage, sie war hier gleich zuerst in allen ihren Theilen zu constatieren, und darauf bezogen sich alle die Zeugnisse, von denen hier nur das erste reproduciert ist. Der Ver^ fasser desselben übersah entweder das n^cmjvy oder b^nügte sich damit, da Demosthenes kein zweites ausdrücklich verlangt. Der Redner bat es vermuthlich hier beim ersten Entwürfe nicht für nöthig gehal- ten, die wiederholte Aufforderung an den Schreiber, das zweite, dritte und die folgenden Zeugnisse zu verlesen, besonders zu notieren, und dies so wie andere etwa noch einzuschaltende erlttutemde Bemerkunr gen dem mündlichen Vortrage oder einer späteren Ueberarbeitung vorbehalten.

4. p. Sil. §. 8S. KaXJua&iptig Siff^mog^ J^&pnixog Soginiog^

IjBkofX&ru M%Utla i^ovXfjg^ rm %al vvv vn avrov itqivofAiv^ &tjfiOöiaj

vov navTog cuxm^ MtUfia» del n^oqwmiifupfnf nm aPoßaiXofJU^ov»

Ant meinen Einwurf, dass dies Zeugniss bei weitem nicht Alles das beweise, was Demosthenes verheisse, entgegnet Hr. Vömel, dass es doch das Resultat von all den vorher angeführten Vorgängen be- weise. Man lese aber die ganze Erzählung §. 78 --^ 8 J . und nehme dazu die einleitenden Worte §. 77, so wird man bei unbe&ngener Be- trachtung gestehen müssen, dass es dem Redner daran lag, nicht bloss jenes Resultat, das übrigens auf die Vorgänge gar keinen Rückschluss

74 AhTOR WESTBKüANIf, PbOFÜRG SÄmTUCHU

machen Hess, überhaupt auch nicht eigentlich ein Resultat, sondern nar das letzte Glied in der ganzen Kette jener Vorgänge war, sondern diese selbst in ihrem ganzen Zusammenhange zu beweisen. Wenn ich femer %Qia$p XBkoyxfna M^idla iSovXfjQ für nicht attisch eriddrte, so dachte ich dabei nicht sowohl an die Form des Prät. HXoyx^^ ^Is viel- mehr an die Zusammenstellung desselben mit n^iavy eine Verbindung, die ich noch jetzt für unattisch erklären muss, und von der auch Hr. Vömel nichts weiter zu behaupten wagt, als dass sie wenigstens nicht unrichtig sei. Was endlich aber die Verzögerung der Entschei- dung in dem Process i^ovhjs anlangt, so hängt die Frage über die Dauer derselben, welche in dem Zeugniss auf acht Jahre angegeben ist, wieder von einer anderen Frage ab, von der nämlich, in welchem Jahre die Rede gegen Meidias geschrieben sei, und diese fiihrt, da Demosthenes in dieser §. 1 54 sein Lebensalter auf 32 Jahre angiebt, wiederum auf eine dritte zurück, auf die nach dem Geburtsjahre des Redners. Hr. Vömel behauptet die Richtigkeit jener von mir in Zweifel gestellten acht Jahre unter Verweisung auf seine Recension der Böh- necke'schen Forschungen (Zeitschr. f. d. Alterth. Wiss. 1846. Nr. 9 ff.), wo diese Verhältnisse in der That in höchst scharfsinniger Weise be- sprochen, das Geburtsjahr des Demosthenes Ol. 98, 4, und die Abfas- sung der Midiana OL 1 07, 1 . angesetzt wird. Mittlerweile sind jedoch durch zwei andere von dieser Forschung sowohl als auch von einander unabhängige Untersuchungen, die der Herren C. F. Hermann im Göttin- ger Lect.-Verz. vom J. 1845 46 und Droysen im Rhein. Mus. n. F. Bd. IV. S. 406 438, andere wiewohl gleichfalls nicht übereinstim- mende Resultate erzielt worden, so dass jene Fragen vor der Hand wenigstens als noch schwebend zu betrachten sein dürften. Es scheint unthunlich, die Erörterung dieses Gegenstandes, welche, da sie alle die von verschiedenen Seiten hervorgehobenen Momente zu prüfen und zu besprechen hat, eine sehr weitschichtige zu werden verspricht, der vorliegenden Untersuchung ins Schlepptau zu geben. Ich behalte mir daher eine solche für einen andern Ort vor und will einstweilen auf das aus jener Zeitangabe gegen die Echtheit der obigen Urkunde her- geleitete Argument verzichten.

5. p. 544. §. 93. NixocT^arog Mvp^ipovoiogy Carlas '^(pidpwog oidafiev ^tifioa&iv9]P^ w /la^rvQOv/ieVy %ai Mcidiav top %Qip6fUPOP imo ^^fjfioa&ipovQy öt' avT^ ^ti/ioa&iptjQ ekux^ t^p tov iiui%tifOQiov dimjPy

IN MB AinSCnN RkDNBK KI1V6BUI6TBN ZbCGBNADSSAGBH. 75

ÜjOfidpovg äioiTtjT^p Sriformpa^ %al iimel ijuep 1} wvQia rav p6/iOVy wm anapnjacePTa Metdiap inl t/jp dUuraVy 63Jm nceraXinopra. yiro/iepfjg ii i^/iov ffwra Msidiav^ i7$$irrd/M&a Madlav net&ovra x&¥ re JS'rQdratva T^ Sicurriv^p %ai ijfMQ^ örrag htelvoig roh %Q&P0^g ä^oprag^ Snmg tijv dUuTOP avT^ oTtoduunjaofiePy %al iMvra d^xftag nePvf^mPTaj umI meid^ ov% VTu/Julpa/uPy n(fowmeüJ^oaima fjfjup wxl avTf»g änoXkufirta. imi d$a rctvTtiP tijp ahiop inunafu&a Srffarmpa vno Metdiov itaraß^fa" ßwdipva %ai m^fa napra ra dincua arifAV^iPTa.

Cregen das Wort ncmtj^iop an sich habe ich nichts, es mag diese Form neben namffoifia bestanden haben, obwohl sie weiter nicht vorkommt -^ wohl aber gegen den Gebrauch desselben in einem gerichtlichen Zeugnisse. Die attische Rechtsterminologie ist, wie im Grunde jede andere, so fest ausgeprägt, dass eine jede Abweichung davon als Willkür erscheinen muss. Unsere Rechtsquelien kennen nur den Ausdradc ucanjyoQiag ditnjy dies war der stehende, imd es ist kein Grund abzusehen, warum die Zeugen sich eines anderen bedient haben sollten. Das ncan/yoQiav wird aus dem leidigen Bestreben, die Worte des Redners selbst zu variieren, wie sich dasselbe auch in anderen der in die Reden des Demosthenes eingelegten Urkunden kondgiebt (vergl. F. Franke ditp. de hgum formaU» quae m Demoitke- m$ Arütocratea reperkmtur, Meissen 4 848), zu erklaren sein.

Der Ausdruck 7 nv^la rav pofiov ist, wenn auch nicht gerade felsch zu nennen, doch immerhin auffallend. ' Der vom Gesetze ausge- hende Termin' übersetzt es Hr. Ytfmel. Das würde aber die attische Rechtssprache eben durch 17 nv(fia 7 ht rav p6fwv ausgedrückt haben. Yeigl. g. Meid. p. 568. §.466. r^p t6p pdfmp rdiiPy g. Timokr. p. 709. §. 29. TOP TOtf tt^q)iafjiaTog XQOPOPf p. 710. §. 32. top x(fOPOP tAp m tAp p6fM>p. Allein lassen wir auch dieses formelle Bedenken feilen, so liegt doch ein weit wichtigeres materielles in dieser angeb- lichen m^ia Tov p6/iov. Die mvQia ist der Gerichtstag, der Tag, an welchem eine Streitsache zur Entscheidung kommt. Eine jede nvQia war an und flir sich gesetzlich, da sie unter Auetoritat der Gesetze von der competenten Behörde anberaumt ward. Der Zusatz tov p6fwv würde also entweder überflüssig sein, oder schliessen lassen, dass es filr die tfffentUch^ Diäteten denn vor einem solchen ist die in Rede stehende Sache verhandelt worden eine doppelte Art der mv^la gab, eine, welche sie selbst etwa nach eigenem Ermessen oder in

76 Anton Wbstbuunn, PsDrcN« SAnmicmk

Uebereinstimmaiig mit den Parteien anseUteii, und eine andere, welohe das Gesetz deuselben anberaaiDta und wekdie als eine Snsserste Frist zu fassen sein wttrde. Allein die Existenz der letzteren ist ttbemos zweifelhaft: denn nicht nur dass in unseren Quellen, die doch oft genug von den Diateten sprechen« von einer solchai gesetzlich festgestellten nv(fia nie die Rede ist, so ist auch eine solche Beschränkung der Jnri»- dicticm der Diateten im Allgemeinen, wie sie bei den heliastisch^i Gerichten nur in einigen wenigen Fallen vorkMuait, «^ oder soU mmk auch bei den Schiedsrichtern etwa nur einzelne bestimmte Falle anneh- men? — gar m'cht sehr wahrscheinlich, schon deshalb nicht, weü hier dieselben Rechtsmittel, die Entscheidung hinauszuschieben, gestallet waren, wie bei dem gemeinen Rechtsverfahren (imd dies msbesovidere auch in dem vorliegenden Falle, s, §. 84») : aber sie war aucb nicht nothwendig, da die Möglichkeit einer schnelleren Eriedigimg der Rechtssachen an sich schon in deoa Wesm des sefaiedsrichteitidien Verfahrens lag. Wie der Verfasser unseres Zeugnisses auf diese m^ Tov vofMv gekommen sei und wie er sich dieselbe gedadit habe, nnss dahin gestellt bleiben*

Nicht minder auS^g schienen mir die Ausdrucke YtnfUtni^ ü i(fi^fiov wxwa MaMw und mnafi^ev^ü^ra zn sem. Zu dem erstem bemerkte ich, dass es hatte w/Mptq^ iM iff]/*o¥ (nicht d^fiow) Mudio» hatte heissen sollen. Hr. Vomel entgegnet, auch die Ümtf werde fyfifioc oder iiftiti^ genannt, wie §. 8< , und wobwA MeMov stehe wie ebenda^ selbst Tcwro». Ich selbst habe ^(ffj/wQ gar nicht anders genommen« wd nicht auch, sondern einzig und allein dimj (oder im besosnderen Falle iioi^a) kann zu iipifsog verstanden werden. Eben darin lag aber auch der Grund meines Bedenkens, Man kann hier i^fton eben sowohl auf das entferntere ti^v tov n^wnn^giw ^im^p als anf das nähere äüum^p beziehen: im einen wie im andern Falle ist die gegen Meidias ange^ stellte Klage zu verstehen, die nun zur Entscheidung komm» aoUte. Meidias erscheint nicht, die Klage wird i0]/M>^» Kann man nun sngen, dass sie dies merä Msadlw wurde, und hittte man nicht wenigstens Msiäia erwarten sollen? Fur mnaß(fußw^4p%a aber meinte ich sei xaTadiMa^ri^ffttj^ der entsprechende attische Ausdruck. ' Das wire «Iwas Anderes', sagt Hr. Vömel, 'das hiesse den verurtbeilten, jenes aber heisst betrogen, eigentlich um den verdienten Kampfpreia ga- bracht/ Nicht so ganz, sollte ich meinen, denn auch in mxruß4fmß^ii§$9

IN DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. 7?

liegt offenbar eine Beziehung auf richterliche Sentenz, auf das Abspre- chen des Kampfpreises durch den ß^aßevs oder Kampfrichter. So erklärt Phoüus lex. p. 1 34 ntwraß^ßevircu (vermuthlich mit Beziehung auf Ep. ad Col. 2, 18.) durch naraXayiC^a^iOy naranpiverio^ itaraytavi^Ba&ciiy und deutlich ist dieselbe Bedeutung auch an der von Hm. Vömel angezo- genen Stelle des Eustath. z. IL a^ 402. ausgedrückt, naraß^ccßeve^ ath- rop^ Sc qxzaip Ol naXoioiy rov gwcMov &€0/m)v nQo&efievog dU %aiov. Sehr alt möchte übrigens der in dem bekannten Ausdrucke des Eustathios oi itaXouol zu suchende Gewährsmann nicht sein : iaro^ei Jiivfiog bemerkt der venetianische Scholiast zu derselben Geschichte (D. <tj 399), wobei auch immer erst noch zu beweisen wäre, dass Eu- stathios auch den Ausdruck aus seiner Quelle mit hinüber genommen hat. Bis jetzt wenigstens ist nwiaßffaßeveiv bei den Attikem noch nicht gefunden.

Ferner hatte ich als nicht unverdächtig angeführt, dass das Zeug- niss angeblich von den gewesenen Archonten, deren Aussage aller- dings als sehr gewichtig erscheinen musste, abgelegt wird, während doch Demosthenes selbst §. 85. nur sagt, er habe die Sache von ehiem der damals Anwesenden erfahren. Ich will darauf keinen Werth legen: allein wenn Hr. Yömel das rh hervorhebt (§. 85. m iyd v&v na^ayepo" fidpwv Tivog iTEVP&avo/Mfjp), womit er vermuthlich sagen will, dass die- ser nur Einer gewesen, während doch Demosthenes eine Mehrheit von Zeugen aufruft (§. 93. uaXei fwi rovrmv rovg fid^rvQag), so ist dieser Einwurf leicht dadurch zu beseitigen, dass Demosthenes eben mehr als nur dies, namentlich das §. 86. und 87. Berichtete, bezeugen iiess. Freilich sagt er nicht bei jedem einzelnen Puncto, das und das wolle er bezeugen lassen : wenn er aber am Schlüsse der ganzen Darstellung den Satz hinstellt, cAXa fzfjv wg dhj&ij XeytOy mkai /wi rovr^ap rovg /m^* TVQagy so scheint es sich von selbst zu verstehen, dass er nicht nach Belieben nur für den einen oder den anderen Punct, sondern flLr das Ganze Zeugen stellte.

Auf das gewiss nicht unerhebliche Bedenken endUch, welches in den Worten iko/idvovg diainjr^v ^'T^anxwa liegt, womit, obwohl Straton ein öffentlicher Schiedsrichter war, doch unvericennbar ein Privat- schiedsrichter bezeichnet wird, begnüge ich mich hier nur ganz in der Kürze hinzuweisen, indem ich dasselbe bereits in den Berichten über die Verhandl. d. Ges. d. Wiss. Bd. I. S. 448 zur Sprache gebracht habe.

AUumU. d. K. S. 6«. d.WisMBScb. II. 7

78 Anton Wbsterharn, Prüfung sÄmnxiCHBR

6. p. 549. §. 407. ^iOpiaiOQ *^(pidvaiogy 'j4vTiq>iXog Uaiavuv^ duMf&aQevTOQ Nixodfifiov rov oixeiov rifmv ßiam duvwrm vno 'Aqioto^xov tov M6axov ene^^fiev rov (povov rov *j4^lino^x^^' aio&ofievog di rftvra Meidias 6 vvv nQ$p6fuvog vn6 ^tjfioa&dvovg^ cS /ia^TvgovfieVy mai&ep ijfiSg didovg xdQ/jKtra t6v fiip '^gicra^x^^ a&&ov dupeivcuy ^tnAOttOiPH di T^p yQaq>f]v rov q>6vov nagaygccipaa&ai*

Den Ausdruck ^Qfiara sucht man vergebens zu beschönigen. Dass die Athener auch für geringes Geld bestechlich waren, ist eine bekannte Sache : doch nicht den Zeugen kam es zu, die Summe, sie mochte so gering gewesen sein als sie immer wollte, wegwerfend (wie an der angeführten Stelle des Arist. Plut. 379) xigfutta zu nennen, weil dies ja so herauskommen würde, dass sie bei einem grösseren Gebote sich wohl hätten bereit finden lassen, auf den Antrag des Mei- dias einzugehen, 'na^fiara ist doch immer noch von xf (»/iar/a verschie* den*, bemerkt noch Hr. Yömel. In der Form ja, in der Sache nein: denn kleines Geld kann man nicht noch kleiner machen als es ist."^ Das rttthselhafte naifajfgd^acf&ai am Schlüsse aber, in welches ich mich nicht finden konnte, eridärt Hr. Yömel so : ' nagafg&^ao&ai vWrd im attischen Processe nicht blos von der Einrede gebraucht, sondern auch z. B. Dem. Aristokr. 51 . ooovg in rSv (poPit^v po/ntop nccif^ygcnpA* fiTjVj «ich habe mir neben angeschrieben.» Ebenso §. 63. Dann heisst es auch den Schiedsrichter oder den Magistrat anschreiben lassen. Dem. Boeot. n. §. 16. na^yQonpaftepo^ Sohopa'Eqx^^^ dicuTtjTijp. In unserer Stelle «die Anklage auf Mord den Magistrat für Demosthenes anschreiben lassen» mit dem Nebenbegriff des tnebenbei» auf betrüge- rische Weise, «wie Reiske und Buttmann bemerken. Daraus entstand die Bedeutung des Betrügens überhaupt. Hesych. TtaQ^^ptjaey nccifey^* ^atOf ^nurriüep. ' Dies ist die von mir übersehene Erklärung Reiske's, welche derselbe im Index nachtrügt : operam dare ut m UbeUo accusaUh

xtpfM in der allgemeinen Bedeutung 'Geld' gehört erst der späteren GrScitat an, obwohl auch hier der Gebrauch des Wortes kein durchaus harmloser m nennen 1 Min möchte. Ver^. ausser Er. loh. %, 16. noch den 92. der von Boissonade xuersi I herausgegebenen Briefe des angeblichen Krates (Noüces et Extraits t XI. P. %. p. 41), wo einer der von Seei^ubero Gefangenen erzählt, wg di ijxofup eg t*w n6X$p, mi tjövpa/Ae^a ae^fia /evta^cu auroig (wo sich ihnen Gelegenheit darbot uns zu Tersil- bem), npa^yaj^ot ^giäg ig itfo^aw. Aehnlich nfQfiartop im 28. der ang^liehen Briefe des Diogenes.

IN DIE ATTISCRElf RrDNBR EINQEJLKGTBN ZBrGENAUSSAGBN. 79

m de eaede cammma nomen Demosthenis Umquam komicidae ab aetuari^ (umotar^ur, tametm aetoribw ipfii comtaret, hame criminaiiMem fakem^ mentitam et fiagitiasam €s$e. Ich will die Richtigkeit derselben zuge^ ben, glaube jedoch nicht, dass dadurch alle Bedenken beseitigt sindt Meidias fodert die Zeugen auf, die Mordklage, welche $ie gegen Aristarehos angestellt, fallen und vom Magistrat fttr Demostheneß b^ trü^icher Weise anschreiben zu lassen. Das ist wenig wahrscheioljch, weil es einen doppelten Betrug in sich schliesst, einmal den der Zeun gen selbst, sodann aber auch einen von Seilen des Magistrats. Denn dieser durfte doch von Rechtswegen nicht so ohne weiteres nur m die Stelle des Namens des Aristarehos den des Demostheqes seilen, sondern auf verfassungsmassigem Wege konnte an den letzteren die Sache nicht anders als durch eine neue von jener ei'sten unabhän^gQ Klage gebracht werden. Meidias hätte im obigen Falle wenigstenß seinen Beutel noch einmal aufthun mttssen, um auch den Magistrat zu jener geseJis^drigen Handlung durch eine Handvoll Heller zu gewin^ Ben, und selbst dann konnte er nicht hoffen, dass der Betrug unenU deckt bleibe. Das na(fay^a^ao&ai beruht also auf etwas misslichen Voraussetzungen, die überdies gegenüber dem einfachen Ausdruck^ des Redners selbst §. 1 04, xQVf^^' ima^peiro dmoHVy ei tpv P^ßfM^^ '^og omflSrro ifii^ kaum begründet erscheinen können.

7. p. 6&4. §. 1 21 . AvfsifiaxoQ *Altone»^&ePy Atj/idag ^QVV^V9%

ij eioayysXia idoOrj eis n^v ßovkTjV vneq ^^QioraQxov rov JUoaxQVy flr* *iiy NmodrifiQV mevropm^ oiäafUPMe$9iav rov nQivofievov vno Afjfwa^A^ovQy

<p fUXfTVQOV/MV^ Üj^OPTa 9F()OC T^V ßovi^V Wal UyQVTO^ H^äßViü It€^^

elvai rw Niwo&rjfwv tpoviay StXX^ ^jiqiaraQXOv^ iml ToijrQV avrgv jf^yovevat GsuTOXBiQay utai cvfj^ßovXevovra r^ ßovlfj ßfn/Si^eiv ml t^v ofxlaw fijv ^jiQusraQXQV nai fw^afißdvav wurov. ravra d' (k^s n^OQ r^v ßov^P Tg n^OT&^cufi fjwf' AqumoQX'^ ^^ t^ ijfiSv avP^dfinP7jK(og. oidafH^ d^ iK^f MeidiaiVy ck Amltd-ep mo riJQ fiovkiJQ rovrovg ropg i^oyqvg ei^tjxp^gj^ pfgr €h}Xv&6Ta naidv mg 'A^iava^xop xal r^v d^iiop ifißeßXtj^ofa xaj o/sPvovTu xflcr' iiwl^iag /ifjdhf itar* avrov n^og r^v ßovX^P ei^iUvu^ qtaSXQPp nai aiiQVPra *A^loTc^x^^ onpig &p dmiXaiji avr^ ^tjfwa^'pfjft^ Die wenigen hierzu von mir gemachten kriljßchen Bemerkungen klHmen natürlich nicht den Zwßck gehabt haben, die Unßchtheit ^esQf Urkunde eu begründen. Ich will dieselben sehr gern fallen lassßn,

80 Anton Wbstbrvann, Prüfung säkvtlichbr

ebenso das a^iovvra ^^^iara^x^^ on(og &p duxXkairi avrw ^tifwad-ivfiv am Schlüsse preisgeben und zugestehen, dass bis auf die Unvollstän- digkeit der Namen, welche dieses Zeugniss mit allen übrigen dieser Rede gemein hat, und auf die widerliche Tautologie in den Worten fifjddva BveQOv eivai rov Ntxodijfiov (povia^ äXk^ '^glarcc^x^^y ^ ravrop uvrov (oder avrov) yeyovivcu avrox^tQa^ gegen den Inhalt desselben nichts einzuwenden ist. Von unserem Standpuncte aus aber, den man uns den zahlreichen und schweren Yerdachtsgrttnden gegen die tlbri- gen gegenüber doch um dieses einen Actenstücks willen aufzugeben nicht zumuthen kann, beweist dies nichts weiter als dass es hier unse- rem Manne, weil er sich genauer als sonst an die Angaben des Redners (§.116 ff.) gehalten hat, einmal gelungen ist, eine Aussage zu reprodu* eieren, welche, wenn auch nicht der Form, doch dem Inhalte nach dem Originale ziemlich nahe gekommen sein mag.

8. p. 568. §. 168. Kkifav Sovvievgj "^^iCTOtdijg Ilcuavievg^ na[xq>iXog^ Nixfj^arog ^yixBQdovoiogj JBvKn^fuov Stpijmogy na&* dp iMUQW CK SrvquiV dnenXsofuv devQO rcS otoAo) navriy ervxofuv TQiTjQcc^" Xovvng nai avrol %al Meidiag 6 vvv »Qivo/uvog vno ^tj/tioo&evovgy w fiaqrvQOVfiev. navrog di rov oroXov TtXeovta^ ev ra^Uy %ai räv t^hjQ" a(>;f(oy ixoPTGiv Tia^ayyeXiLia fiij ;|fa)(>/^«(F^^ Iwg av devQo xaranlavomfupy Meidiag vnoXeupd-üg rov oroXov^ %al ycfiiaag rijp vavv ivXa^ Kai x^Q^" ncüP iutl ßoGKfj/iaTCOV %al aXktav rivcivy luxrdnlevaep eig Ilei^aia fiovog /M&* riftigag &6oy %ai ov av^Tcareartjas rov aroXov fisra räp äXi/op

TQitjgd^X^^*

Das Hauptbedenken gegen die Echtheit dieses Zeugnisses liegt in

den Namen Tlafjupikogy Niuij^arog '^x^Q^^<^^^9 indem beim ersteren der Demosname fehlt, Nikeratos aber, der Sohn des Nikias (§. 1 65.) und daher ohne Zweifel der Familie angehörig, aus welcher der be- kannte Feldherr und Staatsmann Nikias stammte, vielmehr zum Demos Kydantidä zählte. Hr. Böckh hat, um diesen groben Fehler zu besei- tigen, in seiner Erkl. d. Urk. über das att. Seew. S. 247 behauptet, es sei der Name NimjQarog als hier von einer fremden Hand aus dem Vorhergehenden eingesetzt zu streichen und also IldfupiXog *^x^9^^^ oiog zu lesen, ein Name, welcher in der That einmal bei Aesch. g. Tim. §.116. erscheint. Hr. Yömel hat NiM^Qorog nur eingeklammert, weil dieser Name möglicher Weise doch echt sein könne, aber mit seinem Demosnamen Kvdapridrig hinter *Ax^Qiovciog gesetzt werden müsste.

IN DIE ATTISCHEN ReDNBR EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. 81

Jedesfalls ist es misslich, durch ein solches Gewaltmittel erst der Ur- kunde aufhelfen zu müssen. Hm. Yömel gilt nach seinem eigenen Geständniss das Ueberlieferte fUr echt, so lange nicht seine Unechlheit sicher nachgewiesen ist. nafupiXoQ^ Nuti^Qorog *j4x€QdovoiOQ ist hier von allen Handschriften überliefert : gleichwohl soll von diesen Namen einer gestrichen oder gar einer versetzt und ein anderer eingeschaltet werden. Wo ist nun dafür der sichere Nachweis? Hier, wenn irgend- wo, stehen die verschiedenen Ansichten einander schroff gegenüber. Hr. Yömel glaubt sich durch das Ueberlieferte nur in so weit gebun- den, als sich dasselbe mit seinem Glauben an die Echtheit dieser Ur- kunden vereinigen lässt, wir aber halten an dem Ueberlieferten fest, um an dem Gehalte desselben die Unechtheit zu erweisen. Mögen Unparteiische entscheiden.

IIL Zeugnisse der Rede des Demosthenes gegen Lakritos.

Der Sprecher dieser Rede hatte sich durch seine Freunde, die Brüder Thrasymedes und Melanopos aus Sphettos, bereden lassen, gemeinschaftlich mit einem Karystier den beiden Brüdern Artemon und ApoUodoros aus Phaseiis unter Verbürgung eines dritten Bruders die- ser, des Lakritos, die Summe von 30 Minen zu einer Handelsuntemeh- mung vorzustrecken. JBovXofuxi ovv^ sagt er p. 925. §. 9, t^s cv^^qo- q>^g oKOvaai vfiäg ngürov^ xa&* ijv idaveioa/uv ra x^f'^'^^y ^^ '^^ lioqfTv^mv räv naqayBVOfAdviav reo davela/iaTi' insira nsQi rmv äXkai^ imdeiio/ievy oia kroixwifvxnoav ovroi negi ro ddveiov. Xtye r^v ovyyqcl" yjjy, ijtciTa rag fsa^rvQiag. Nun folgt die ovj^gcupij §. 10 13. mit der Unterschrift fid^rvQeg ^OQ/sitop Ilei^auvgy Kf]g>ia6dorog Bomriogy 'HXiodtoQog IIiT&evg. Hieran schliessen sich §.14. die Zeugnisse. Aiye dfi %cu rag fm^rv^iag.

9. MAPTTPIAI. AQX^oixidrig Agx^ddfiavrog AvayvQoiaiog fjutqrvQH my¥&/i%ag ncc^* iavr^ nara&i^sdui AvdQoiOJa SqrrimoVj Nav- n^aTtiv Ko^^GTioVy A^i^t&vay AnoXkodiOQOv ^(MnjXiTag, xal eJvoci naq

Aiys d^ %al ttjv räp TtagayBvofnviOP fiu^vqlav.

10. MAPTTPIA. SeofioTog iooreXijgy Xa^tvog Aeimovo^gy ^opfitwp K7j(piao(p€ivrog Jlei^ievgy Ktjipioodiogog Bomriogy *IlXi6d(OQog fhrd'evg /utQrv^fOvai naqeivaiy or' idaveiatv Avd^oxkfjg AnoXkoÖmif^

82 Anton Westsriiann, Prüfung SÄmTUCHBR

Im Cod. S fehlen nicht nur diese und di6 folgenden Docnmente, sondern auch die beiden Avertissemenfs, Xif^ dfi %al tag fia^rv^lag und khye dfi xai t^p twp na^ayepoiiipxav fjux^rvQlaPj und wohl auch das folgende MAPTTPIA^ so dass vermuthiich dort sich nichts als die beiden Lemmata STrTPA4>H und MAPTTPIAI findet Aber auch die Zeugenunterschrift des Vertrags ist nicht unverdächtig : nicht als ob wir das Factum an sich als möglich in Abrede stellen wollten, -^ dekin dass dergleichen Verträge von Zeugen unterschrieben wurden, ist, obwohl es eben erst ans der yorliegenden Stelle bewiesen wird (vergl. Meier Att. Proc. S. 501), doch sehr glaubUch allein jener ganze Passus und überdies noch die folgenden Worte Hy^ i^ xal T€e$ fia^vQiag fehlen gleichfalls in einigen Handschriften, im Aug. 1 . und Paris, r. Dieselben Namen kehren in der Aussage Nr. 10. wieder und werden von demjenigen, der hier noch eine besondere Zeugenunter- schrift fOr nothwendig hielt und nachtrug, von dort entlehnt sein. So viel aber scheint uns klar, dass, wenn die Unterschrift echt ist, dagegen aber die Aussage Nr. 4 0. nicht anders lautete als hier, diese vollkom- men überflOssig wäre, da ja dann der Vertrag hinreicfafend schon be- g^laubigt ist und es nur einer Recognition der Unt^schriften bedurfte, nicht abeir einer besonderen Aussage der nämlichen Zeugen als der ^cc^ayepo^iepoi. Die schlichten Worte des Sprechers selbst §. 9. lassen nü^ erwarten, dass erst der Vertrag und sodann davon ge^renni die Aussagen der bei der Auszahlung desDarlehns gegenwärtig gewesenen Zeugen verlesen werden. Diese Aussagen drängt unser Verfasser in eine einzige fict^rv^ia Nr. 1 0. zusammen. Dagegen würde sich nichts einwenden lassen, da ein solches Zeugniss eben sowohl mit Rücksicht auf die Form eine fiaQTvgla als mit Rücksicht auf die Mehrheit der gleichzeitig aussagenden Personen fiecgrvQicu genannt werden konnte. Aber unlogisch ist es, wenn dagegen das Zeugniss Nr. 9, welches in der Ausss^e nur einer einzigen Person bestellt, in der Mehrzahl als /mQTVQiai aufgeführt wird. Dieser Uebelstand lässt sich nur dadurdi heben, dass man das zweite Avertissement, oder besser mit S beide fallen lässt. An Echtheit freilich gewinnen auch dadurch beide Urkun- den nicht, am allerwenigsten Nr. 9, welche weder mit den eigenen Worten des Sprechers in Einklang steht, noch durch ihren Inhalt sich

IN DIE ATTISCHBlf ReDNBR EIKGELSGTBIf ZfiDGENAUßSAGEN. 83

als besonders glaubwürdig darstellt. Der Sprecher verfaeisst nur die Aussage rw fut^^mp rtZp ncc^j^epofjsrmv reS dapeia/MTi. Unser Zeuge dagegen sagt aus, dass die contrahierenden Parteien einen schriftlichen Vertrag bei ihm deponiert haben. Wo sind hier die naQayevofuvoi r^ daveiofi4tri fio^rv^f Und wie in aller Welt, fragen wir femer, kcmnte es dem Sprecher einfallen, etwas bezeugen zu lassen, das des Bewei- ses gar nicht bedurfte ? Es ist dem Lakritos niemals beigdcommen, die Existenz jenes Vertrags und dessen Inhalt abzuleugnen, viehnehr erkannte er denselben an und suchte sich durch allerhand Ausflüchte anderer Art der eingegangenen Verbindlichkeit zu entziehen. Noch mehr aber, der Zeuge sagt, der bei ihm deponierte Vertrag liege noch in seiner V^wahrung. Woher hat denn also der Sprecher seine (fvj7Qa(jpij ? Es könnte eine Abschrift gewesen sein. Allein wer ver- bürgte dann die Identität? Hätte nicht, wie es in dem gleichen Falle g. Steph. L p. 1106. §. 17. verlangt wird, wenn überhaupt ein Zweifel obgewaltet hätte, das Original selbst vor Gericht produciert oder we* nigstens die Abschrift als eine beglaubigte nachgewiesen werden nas- sen? Das alles sind Fragen, welche unser Mann, wenn er hoffte seinen Erfindungen einen Anstrich von Wahrheit geben zu können, zuvor sich selbst vorlegen und beantworten musste. Mit diesem Zeugnisse zu- gleidi ^It auch daß andere, Nr. 10, indem es theil weise gleichfalls darauf gerichtet ist, die Hinterlegung der Vertragsurkunde m consta- tieren. Zu verwundern ist nur, dass der Verfasser beider Stücke die sehr sprechenden Winke völlig unbenutzt gelassen hat, welche §.6— S. und 1 5. über den vermuthlichen Inhalt der Zeugnisse enthalten. Das ganze Geschäft ward durch Thrasymedes und Melanopos, die Söhne des Diophantos aus Sphettos, eingefädelt. Beide stellten dem Sprecher den Lakritos aus Phaseiis vor und bewirkten durch ihre Fürsprache, dass jener den Brüdern dieses, Artemon und ApoUodoros, in Gemein- schaft mit einem Karystier 30 Minen auf Seezins vorstreckte. Lakritos verbürgte sich zugleich für die Rückzahlung des Capitals nebst Zinsen, er selbst setzte den Vertrag auf und untersiegelte ihn mit. Immerhin mögen auch noch andere Zeugen zugegen gewesen sein, wer wollte das läugnen? aber am nächsten liegt es doch an diejenigen zu denken, welche die Anleihe vermittelten, an Thrasymedes und Melanopos. Und sicher werden diese auch ein Mehreres ausgesagt haben, als blos dass sie zugeg^i gewesen, womit so gut als nichts gesagt ist. Statt dieser

84 Anton Westermann, Prüfung sÄwitlichsr

erhalten wir eine Menge anderer Namen, die insgesammt ohne weiteres für echt zu halten nach Obigem uns schwerlich zugemuthet werden kann. Ueberdies zeigt sich hier bei denen athenischer Bürger noch die Inconsequenz, dass der Name des Vaters nach Belieben bald hinzuge- setzt, bald weggelassen ist. Der Sprecher heisst *^pd^onXijg ^fpijmog hier §.14, wie schon oben in der Vertragsurkunde §. <0. und unten §. 23. Er selbst nennt sich nirgends und unser Verfasser wird auch keine näheren Nachrichten gehabt haben. Freilich nennt ihn die In- haltsanzeige der Rede ebenso, doch ist das nicht entscheidend, da sehr wahrscheinlich diese erst auf unseren Urkunden fusst. Dass er ein Sphettier gewesen, ist vielleicht daraus geschlossen, dass demselben Demos auch Thrasymedes und Melanopos angehörten, nur dass der Umstand, dass diese jenem imn^detoi waren, zu diesem Schlüsse noch nicht berechtigen würde. Der Karystier, welcher einen Theil des Dar- lehns trug, dessen Name aber auch in Nr. iO. nicht wegbleiben durfte, heisst NavHQajTjgf so wenigstens nach den besten Mss. F0, was mit allen neueren Herausgebern seit Reiske in NctvaiH^ajrjg zu ändern kein hinreichender Grund vorhanden ist, denn NavTt^rtjg^ eine Form, die auch sonst vorkommt (Thukyd. 4, 119. Aesch. g. Tim. §. 41. Dionys. Halic. Rhet. 6, 1 u. öfter), verhält sich zu Navasx^artjg ebenso wie Navxkfjg zu NavaiiAijgj Navuv&fjg zu Navanv&fjgj ^cMCQarrjg zu -5V»<w- T^drtjgy S6mQ(fftog zu SwcimQarog u. a. m. Von den übrigen kommt anderwärts nur vor ein 0oQfii(ov ÜBiQaievg in derUrk. üb. d. att. Seew. X. d, 41. XIV. c, 173, und ein 'HhodtoQog Ilt&evg aus römischer Zeit im Corp. Inscr. Nr. 1 85. Sonst ist auffallend KtjtpModcoQog {K7](pia6do- Tog §. 1 3.) BoKOTiog^ den ich noch immer der Absicht des Verfassers nach für einen Böoter halte. Denn weder eine Stelle v^e die unsrige, noch die kritisch unsichere des Philostr. vit. soph. II. 1,7. [iv rw BoKoriq) ^TjXia^y wofür einige minder gute Handschriften dijfic(i bieten), noch endlich die in Attika gefundene Inschrift '^vritcXijg KXeoa&epov Bomriog x^^if^ bringen die schon von Corsini aufgestellte und jetzt von Hm. Ross (d. Demen v. Attika S. 64 f.) wieder aufgenommene Vermu- thung zur Evidenz, dass es in Attika einen Demos Bomnoi gegeben habe. Vergl. die Zeitschr. f. d. Alt. Wiss. 1848. Nr. 7. und über die Form Bomriog C. Keil syll. inscrr. Boeot. p. 54 und 235.

11. p. 929. §. 20. 'EQaaixX^g fiagw^ei xvßeQvav t/jp vavVy ijp *Tßh]Qiog ipavxXrJQHy HKci sidhai y/noXkoitoQOP ayofuvov iv tc3 nXolf*}

IN DIB ATTISCilKlf ReDNBM BINGBLBGTBR ZbUGRNACSSAGBN. 85

fUfähf ay^iyi/wp äyea&cu iv rcS jiloi^ * AnoXkod^s^Qov esQ top FIoptop.

\%» 'iTmla^ *u4&tipivmov '^)^xa(fpaaö€VQ /MCifTV(f€$ avfinXatP ip r^ 'Tßhjalav Pfjl dionev^p t^p pavPj nal aidipou ^Anokkodmifop top 0aaf^Xi^ tifv ayofMSPOv ip TfS Ttiom Mdp&9jg eig top IIoptop oIpov Mepdaiov %$Qa/ua Ter^faxoCM nePTi^%oPTay äXXo di fitjdip fpoqriop.

1 3. i7(poc Toiad' iiß/Ao^Tv^aep *Aqxiad^Q Mptjtmpid&v *A%a^eif^^ SAoT^Tog 0iXlniiov 'loruuo&ep^ JEvfid^ix^Q Evßoiov 'laruuo&ePy 0iXTiaA9]g Kniclov S'^meramp^ ^lopvöiog ^tj/iox^aridov XoiXiiä9jg.

Der Sprecher bezeichnet die zu verlesenden ActenstUcke durch die Einzahl als eine fiaifwQivty der Verfasser hatte daher besser gethan, die beiden ersten Hbrigens auch dem Inhalte nach gleichlautenden Ab- schnitte mit einander zu verschmelzen. Die beigegebene iu/Mt^TVQia hat aus eben dem Grunde wenig Wahrscheinliches, ist aber auch so ohne weiteres angehängt durchaus formlos und ohne Beispiel, das ausgenommen, welches weiter unten §. 34. (Nr. 18.) in der nämlichen Fassung wiederkehrt. Sie ist also kein wirkliches Zeugniss, sondern nur eine in der Luft schwebende Behauptung, der es an aller Begrttn* düng gebricht. Denn bekanntlich musste in Abwesenheits- oder Krank- heitsfädlen die Aussage vor glaubhaften Männern abgelegt und von die- sen wieder als Zeugen vor Gericht beglaubigt werden (Isäos ttber die Erbsch. d. Pyrrhos §. 20 ff. Aesch. v. d. Trugges. §. 1 9.). Der Inhalt ist bis auf die 450 Krftge, worüber wir nicht maitten wollen (der Text hat avdi nePTaxoaia ne^fiux), §. 18 und 49, von den Namen aber der des Patrons Hyblesios §. 18. und Erasikles nebst Hippias §. 33. gegeben, von denen der Verfasser den ersten zum Steuermann, den anderen zum Supercargo macht. Von Hyblesios und Erasikles nennt er weder den Namen des Vaters noch den des Demos, oder, felis er sie für Fremde hielt, des Vaterlandes; etwas freigebiger ist er bei Hippias, der, wenn er nicht anders woher war, wohl aus Halikamassos gebürtig gewesen sein kann. Der Verfasser scheint aber gerade ftir diese Stadt eme besondere Vorliebe gehabt zu haben : ein zweiter Ha- Ukamassier figuriert Nr. 1 4, ein dritter Nr. 1 3. Die übrigen Namen in Nr. 1 3, lauter unbekannte Grössen, sind theilweise in den Handschrif- ten arg entstellt. Gleich der erste lautete wohl nicht 'u4x^^€y wie Hr. Vömel aus F0 schreibt, noch weniger y/xQ(i^^i9 wie Ar, sondern wie statt der Vulg. '^pxa*?^ jetzt Hr. Dindorf nach Reiske's Verbesserung

86 Anton Wbstbmunn, PrOpüng SAinniiGHn

gegeben hat, 'j^j^x^a^g (vergl. Dem. g. Leoch. p. 1084. §. 2. Corp. luscr. Nr. 652). An der dritten Stelle schalten wir aas Ar den Namen ßvfiÄQix^g Evßoiov *Iijvicui&er mit den neuesten Heransgebem ein, obwohl Evfia^ix^g nar auf einer durch Corp. Inscr. Nr. 1 1 96. gestütz- ten Emendation des Hm. L. Dindorf benrfit, wSdirend Hr. Vömel nach Aug. 1 . Evfi&xiQog schreibt, der Ck>d. r aber das gewöhnlichere Ei^ fuxxog darbietet. Für Evßoiog als Namensform kann ausser dem pari- schen Dichter bei Athenftos jetzt noch der Athener in d. Urk. üb. das att. Seew. XHI. c, 60. IV. d, 499 angeführt werden. 'limcuo&ep aber möchte wohl in 'Eisricuo&ev zu Andern sein. An die Stadt in Euböa ist schwerlich mit Reiske zu denken, denn diese filhrte damals schon ziemlich allgemein den Namen Oreos, und so weit her das Zeugnis« holen zu lassen, verlohnte sich kaum der Mühe : der attische Demos aber findet sich auf Inschriften unseres Wissens stets 'Earicua gesdirie- ben. Der folgende Name, welchen Hr. Keil spec. onomat. gr. p. 4 II in 0tvTia&rig geändert wissen will, ist vielleicht mit Hm. Yömel ^#JU rddijg {Ar (pitctadrjg) zu schreiben als Patronymicum von ^iXrrig: dage- gen möchten wir nicht mit demselben Krtiisaädoeg für Kttjoiov aus §.34. (Nr. 18.) corrigieren. Freilich ist wohl derselbe gemeint, doch kömite man eben sowohl an jener Stelle Knjfsiw aus der vorliegendea hersrtellen. Es mag ein NachlUssigkeitsfdiler desVer&ssers selbst sein, wie oben unter Nr. 1 0. Kf](pta6doTog und Ktjtpioo&to^g. Schliesslich ist nicht unerwähnt zu lassen, dass in den Zeugnissen 14.42. und in den weiter unten folgenden übersdl nur von dem emen der Brüder, ApoUodoros, die Rede ist. Genau genommen waren beide zugleich zu nennen : zugegeben aber, dass es ao einem von beiden genug war, so hat sich der Verfasser gerade in seiner Wahl vergriffen. Denn aus der ganzen Darstellung (vergl. bes. §. 3. 4. 15. 16« 30.) ei^ebt sich deut- lich, dass nächst Lakritos der von den Brüdern bei dem geübten Be- trage am meisten betheiligte Artemon war.

1 4. p. 930. §. 23. It^Qccrog *^Xi%ot^aawvg fia^rv^ iaPHi$tu ^AnoXkodi&QOi spdeua (ivag a^fVQiov ini r^ ifmoqUfj ijp rffBV iv t^ 'Tßhi* mov vrjl €ig top IlorroPj uai rotg iiui&ep dprayo^tMf&eiaiy nai fM] eideptu avTov dedavuofidvop nttQa *^pd^oiddovg o^vqiop " ov yaQ av dccpeia^u fxvtog '^TtoXXoddi^tp a^yv^iop.

Das Factum berichtet der Sprecher §. 28, hinzugethan sind nur der Name und die Summe des aufgenonunenen Geldes. Die letztere

IN DU ATnSGKBN RbDUBII iKlNGSLE6TBm ZsiJ0BMIl6SAGBN. 87

wird durch did voü Hm. Vömel aofgenommene Lesart der Ifsg« Ar ^ d(fjrv^i4M^ ivdeim fjofa^j eitugermaäseii verdächtig : denn es hat gan^ den A&schek, als ob ursprünglich nur a^^tw im Texte gestanden habe und dies von späterer Hand durch den Zusatz ^vd&ia fiv&g naher be* stimmt worden sei.

1 5. p. 934. §. 33. *ji!Wo}lfsmdiji 'jäkuuM^vwfaei^g fjux^tvifs! aiW«-

ßavrop iml t^ vtiiy ijv 'T^isjamg ipavnkijQ€iy %ai r^ vavX^ rS s/c TMß ilovFOP * uo$Pi»P6iv di mu avjw rijg Pitig 'Tßhjci^^ ital mjfmlsip 4avtüi rnttdrceg ip Ty Pf/iy %al orc dutp&d^ 1} poHq^ na^mnx^ ravg oüa[r€»g Toi^ iavTOVf %at muxff&l^tp i^üvr^ kcu qt4 ij paCg mp^ dmfd-a^ na^anhiovtia »g Seviwsiosp H HcnPtMCßV^ov.

46. §. 34. 'JS^oüiMk^g pux^tvp^ avfjmXeip 'Tßkijoiip mvßs^Ap t^p povp eig top JlwroPy %ai St€ na^iiäAu ^ pavg £ig OBvdoaiap ix UaPT^ mxmikwy ^tüpat icep^p r^p pccSp na^unXdavoaVy uai ^AnoXkodA^ov avrm sw fpevfowog pvpi ttjp dixtjP ft^ siPtu ohop ip xXoitpy aXka mxQOfe» ft9-4U T&p T^ Beväoamg npi oipo9) K^ %€^/ua m^l oydmJTtopra.

i 7. 'Iitniag *AdfjPiTamv 'AXMC^aaaevg 'fm^rv^Ip avfinXet *Tßhi^ Wo dwneb^p rifp pmr»y xal Sre ncc^nXi^ tj rcevc sig Seväoaiap i% llwp^ Ttiumalovy ip&icf&tu 'AjmkXoda^^p e'ig ttjp pavp iqmp äyyeiop €P ^ dvo uai To^ixovg w^ptm ipdetM ^ diiäsmt nai üqfuxt aiyuay dvo ddofiag ^ T^ig^ äkXo d* avdip.

18. JUgog rütad^ iiafia^vi^cep EvipihjTog Jafiunifä/ov Atpidpaiogj *l7S7mcg Ti/wSdpo^ Svfuurd&tjgj ^t&OT^atog ^iXmaov 'Im;uxt&9^ePy lA^spofu&ijg ^TQavtapog S^iuou>gy 0iXTid&f]g KiTjCiKXdovg SvTtetmdp. Die Unechtheit dieser Urkunden würde ganz evident sein, wenn Reiske's Erklärung die richtige wäre, dass das Schiff, welches Havarie erlitten, em von dem Fahraenge, auf welchem Art^non und ApoHodo- ros nach dem Poi^s und zurück fuhren, verschiedenes gewesen sei. Allein es ifiA daran nicht zu denken : denn abgesehen davon, dass in diesem Falle der Sprecher sich ganz anders hätte ausdrücken müssen, so Wäre es völlig unbegreiflich, warum er von diesem gewichtigen Argumente, welches ja den Gegner des offenbaren Betrugs überführte, in dieser Beziehung gar keinen Gebrauch machte. Es ist hier überall nur voa einem und demselben Fahrzeuge die Rede. Als nämlich ge- raume Zeit nach ihrer Rückkehr die Schuldner noch keine Miene mach- ten, ihre Yerbmdlichkeit zu lüsen, gab Lakritos vom Gläubiger gedrängt

88 Anton Wbstbuiann, PmfiFCNG samktlighkr

die Erklärung ab, es sei ihnen dies nicht möglich, da das Fahrzeug auf der Rückfahrt zwischen Pantikapäon und Theudosia Schiffbruch gelitten und dabei die von ihnen geladene Rückfracht, bestehend aus Salzfleisch, koischem Weine und einigen anderen Gegenständen, verlo- ren gegangen sei. Dagegen behauptet der Sprecher, das Schiff sei leer gegangen bis auf einen kleinen Yorrath von koischem Weine und Salzfleisch, den ein Bauer dort in Pantikapäon für seine Knechte einge- kauft und mit sich geführt. Den Schiffbruch selbst, wobei übrigens das Fahrzeug nicht unterging, sondern nur beschädigt wurde, stellt er keineswegs in Abrede, doch nicht sie, die Gegner, hätten, da sie keine Rückfracht nach Athen geladen, durch die Havarie Schaden erlitten, sondern Antipatros aus Kition, welcher auf das Fahrzeug und das Fähr- lohn Geld vorgestreckt gehabt. Und nun lässt er die Zeugnisse verie- sen, die er mit den Worten einleitet : xcU fwi iAzßi r^p (laqrvQiaVy n^&^ TOP fiiv ttjP ^jänoXkfovldovy or& *jivrijt(tt(foq ijv 6 darsiaag ini r^ nloiwy rovroiG d' ovS* oriovv n^ooijitei riJQ ravajriagy msira t^p ^EqacmkiQvg «ai v^p 'Inniovy mi oydaijnapra [Jtopop negafiia na^yhro ep reS nikol^. Augenscheinlich zur Erklärung des Umstandes, dass Antipatros nicht selbst, sondern ApoUonides fär ihn aussagt, fingiert der Verfasser in Nr. 1 5, dass ApoUonides selbst Theilhaber an dem Schiffe des Hyble- sios gewesen. Das ist jedesfalls nicht übel erfunden, obwohl das zum Grunde liegende Yerhältniss nicht nothwendig gerade dieses gewesen sein muss, sondern eben sowohl auch ApoUonides als Theiinehmer an den Geschäften des Antipatros oder als dessen GeschäflsAlhrer gedacht werden kann, der in Abwesenheit seines Compagnons oder Principals das Zeugniss ablegte.

In Nr. 16. ist höchst auffällig, was von Apollodoros gesagt wird, avTov Tov q>€vyoprog pvvl rrjp diurjp. Denn gegen diesen ist gar keine Klage angestellt worden, sondern der Gläubiger hielt sich nach dem Tode des Hauptschuldners Artemon an dessen Bruder und Erben La- kritos, während von dem dritten Bruder Apollodoros gar nicht weiter die Rede ist. Vergl. p. 924. §. 3. «ycJ di xqfHAUTa dapelaag '^I^r^fimpi rm TOVTOv ääeXtp^ nara rovg iiAitOQi%ovg POfiovg eig top IUvtop k€u naXip 'u4&ijpaS€f reXevn^üfaPTog ixeipov nqlp vaiodovpal fioi ra x^fjuna^ jiax^hoi TovTfp eikfjxcc ttjp diwr^p ravrtjp uarä rovg avravg poficvg toü- Tovgy wxid'* ovane^ t6 avfißoXaiOP inoiTjadfifjPy ddehpw opti rotrTO) ^i» PQV %ai ex^PTi änapra ^ Aqrifioi^pogy %al 6a ip{^dde naräuna %ai oaa

IN DIE ATTISCHKH RbDHBR EINGELEaiHm ZeCGBHAüSSAGBN. 89

fjp avTW ip Tfi 0a€njkidij %ai nXtj^avofim ovri t&v ixeipov anavrt^p. Ueberdies war za der Zeit, auf welche die Aussage gerichtet ist, Arte- mon noch am Leben: freilich kann er, der mittlerweile Verstorbene, jetzt nicht als der Beklagte bezeichnet werden, aber da es sich hier und im folgenden Zeugnisse nur um die Vorgänge bei der Fahrt im Pontos handelt, so durfte er auch auf keinen Fall unerwähnt bleiben. Denn Artemon leitete die ganze Angelegenheit, er war die Seele des Geschäfts, und nach der Aeusserung p. 928. §. 16, rov d' ddeXfpov top avrov *^Qrifju»va nXevtfeta&ai inl rotg xQ^t^^^^'^j könnte selbst das in Zweifel gezogen werden, ob der dritte Bruder, Apollodoros, überhaupt an der Fahrt nach dem Pontos Theil genommen habe. Weniger wesent- lich ist, dass der Verfasser die orafAvoi (§. 32.) in xegd/nm verwandelt hat. Auch dies waren allerdings Geftlsse, in denen Wein versendet wurde (p. 928. §. 18. 19.), aber der Sprecher wird schon seinen Grund gehabt haben, warum er sich des Ausdrucks ard/ivoi bediente. Bei- läufig, die oivovKma xe^dfiiay und oben p. 926. §. 10. in der Vertrags- urkunde inl oivov xegccfiioig Mevdaioigy obwohl etwa eben so gedacht oder ausgedrückt, wie im Deutschen der verrufene ' lederne Handschuhr macher' oder * gebackene Obsthändler', müssen wir uns schon gefallen lassen, da auch Aristoph. Lys. 1 96. Sdaov oivov ara/Liviov (vergl. Ecel. 1119. ßdai' dfupoQeidto^ sich erlaubt. Richtiger dagegen Nr. 11. ohov Meviaiov xe^dfiia.

Nr. 17. steht mit den eigenen Worten des Sprechers in Wider- spruch. Er läugnet eben, dass Artemon im Pontos Rückfracht geladen, die Kleinigkeit von Wein und Fleisch aber, sagt er, welche sich vor- fand, sei nicht von ihm als Handelswaare, sondern von einem Land- manne als Wirthschafl;sbedarf eingenommen worden. Es reimt sich folglich hiermit nicht zusammen, wenn nun doch zugestanden wird, dass Apollodoros (vielmehr Artemon) etwas der Art bei sich geführt. Zudem lässt es der Verfasser nicht bei dem rd^^x^g bewenden, sondern ftlgt auch aus eigenen Mitteln noch Wolle und Ziegenfelle hinzu. Das sollen vermuthlich die dXX ärra (§. 31 .) sein, die aber eben in Wirklich- keit gar nicht existierten. Ueber die Art der Verpackung verschiedener Waaren im Alterthum ist unseres Wissens nichts Näheres überliefert. Dass eingesalzenes Fleisch in thönemen Gefässen, %e(fd/ua^, und Häute

* Doch yergl. Ghion Epist. 6. {%6fuai fiov 0aii^fAog ta^liov ^odiav (?) nal fiAt^ zog ifKpo^Hig navge nal rot; fAv^ivov Oivov «e^ifua etitoai.

00 AifroH Wumiuini, Pküfohc aÄnnrucna

in Bündeln, Msfuu (von denen Yermathlicb jedes eme hestiaimte Zahl entfaiell), versendet worden, begreift sich: fiir die Wolle jedoch wollen uns die ayf^Ta nicht recht einleuchten, und schon Reiske nahm daran Anstoss. * ayyüop^ ein Gefitös/ hemeriLt er in der deutschen Ueber- Setzung. 'Was ist das nun? Ein Sack? oder eine Kiste? Dem Worte nach sollte es wohl eher eine Kisle als einen Sack bedeuten. Aber schafflen denn die Alten ihre Wolle in Kisten fort? Das thut nm ja heut zu Tage nicht, und zwar aus guten Ursachen. '

Mit der i%fux(frv(fia am Schlüsse (Nr. 18.) hat es ganz die nAmli^he Bewandtniss wie oben nnter Nr. 1 3. Yon den hier Gienannten kamen zwei, Sostratos und Philtiades, schon ebendaselbst vor. Der Verfasser wird hier wie dort Handelsleute verstanden haben, welche zu der R^se nach dem Pontes und zurttck verschiedene Gelegenheiten benutzten.

IV. Zeugnisse der Rede des Demosthenes g^egen MaLart«los.

19. p. 1059. §. 31. fmqrvQoviu ncc^poi n^g r^ dtcurt/rfi imi NiitOff^fMCv a();ifovfüff^ 6tm ipitcfjas 4hfXo/MXfi ij EvßovXidov '&vyaT^^ tqv fik^ifav Tov '^ypiav ravg dfMpiaßtjr^tfavrag cßvrp ndprag.

Dem steht entgegen, dass der Process, in Folge dessen Phylo-t mache in den Besitz der Erbschaft kam, nicht vor emem Diäteten, son«^ dem wie bei Demosthenes selbst p. 1051. §. 4 und 6. klar und deutUcb geschrieben steht (§. 4. ual av fiovov fjvt^&riaapy cAXa Mal noptif^aroi' ddSctPTig fHvai dmiUidrropro and vov dsMaer^ ^iov^ und §.6. Invf^ iwimj^v iv dixccarfi^ioi änavtag rovg äfi^t^^rtjoapraQ iavtfiy fnh Tf»g siel fjua^l oiroi^ «ai ov% oiavrcu inv aire rotg vofioig toTü Vfser^^Q nsl&e^ai oütb roig yvaa&eiat^p ivr^ dixaCTtj (> i^y dila mepra t(^o«« 790Pinix^i^ovPTegaq)€Xdö&ainaXirT^v yvpai»a rev tüJj^fOPy opvfi^iQ avr^ i^fffjiplaaa&s), vor einem heliastischen Gerichtshofe gelUhrt worden ist. Und will man es auch als möglich zugeben, dass die Parteien zuvor einen öffentlichen Schiedsrichter angingen, und der von diesen verw* theilte Theil erst die Sache vor einen Gerichtshof brachte, so kattn doch, eben weil das schiedsrichterliche Urdieil angegriffen md umge^ stossen wurde, das Zeugniss, wenn es Beweiskraft haben soU. sich einzig und allein nur auf das Urtheil letzter Instanz, auf das der Ge-* scbworenen, beziehen. Hierdurch wird aber auch die gleich folgende chronologische Notiz iTil NiMifnlfiov äQxovrog (Ol 104, 4. 3|f) ai^sserst

IN DIE ATTlSCBn RbDNSR BINGBLB6TBN ZbUGBNAUSSAGBN. 94

problematisch. Der Beweis fireilich, dass Phylomache in diesem Jahre den Process nicht gewonnen habe» lässt sich in Ermangelung eines an- derweiten festen chronologischen Haltepunctes in unserer Rede sowohl als in der mit dieser genau verwandten des Isäos über die Erbschaft des Hagnias nicht führen : allein es wird auch von der andern Seite her zugegeben werden mtlssen, dass solche Schllisse, welche man, die Echtheit des Actenstttcks ohne weiteres angenommen, aus einer Notiz von so zweifelhafter Natur hergeleitet hat, wie z. B. der Schluss auf die Zeit der Rede gegen Makartatos bei Hrn. C. de Boor in der Schrift über das attische Intestat- Erbrecht S. 139 ff., nicht als vollkommen bündig betrachtet werden k(kinen, sondern einer weiteren Begründung noch gar sehr bedürfen. Doch bleibt es immer seltsam, dass der Yei^ fasser ganz gegen seine und seines Gleichen Gewohnheit und ohne dass eine besonders dringende Veranlassung dazu vorhanden war, über- haupt eine Zeitangabe macht. War er vielleicht gerade tlber diesen Punct genauer unterrichtet? Die Jahresangabe würde sich retten las- sen, dürfte man annehmen, dass sie aus den alexandrinischen nivaxeg geflossen sei : nicht als ob dort von dem Processe der Phylomache die Rede gewesen w&re, wenigstens wird uns nicht ttberUefert, dass in diesem ein namhafter Redner aufgetreten wäre ; aber unmittelbar dar- auf erhob Theopompos Einspruch, und die für diesen geschriebene Rede des IsÄos ne^l rov 'j^yviov xkij^ov gehört vielleicht noch in das- selbe Jahr und war unter diesem in den alexandrim'schen Registern verzeichnet. Doch beruhe diese chronologische Notiz worauf sie immer wolle, sei sie selbst richtig, fiir die Anthenticität des Zeugnisses selbst kann daraus, wie sonst die Sachen stehen, nichts gefolgert werden.

Es folgen zwei Reihen von je ftlnf Zeugnissen §.35 37. und 42 46, welche im Wesentlichen sich auf zwei Puncto beschränken und vornehmlich durch die Individualität der einzelnen Zeugen sich von einander unterscheiden.

I. Reihe. 20. Ma(fTVQOvci dtifiorai eJpcu ^iXa/Q^ EvßovXldov tuxtqI %ai nokBfAfav& reo noTQl rea ^j/yviov^ %al eidivai ^Xofiaxriv Ti]P p$lTdga ti^v EvßavXidov vo/jiiCo/ievtjv dddiq^v $lvai IIoJjiiAWfOQ tov na- r(^g toi; 'jiyviov o^OTfur^iav %ai o/wfifjrQiar, %al fitidevog nwTior* movifcu iog ydpono aädigiOQ Ilokiiimvi r^ *u4yviov.

21 . Maqrvifovo$v Olvav&nvj ti^v /it}T$Qa rov n&Ttnov rov iavrmp S^fOTW^iiavy avmpMV hvcu ht nat^adekqmw JloXefifovi narfi rcS

92 AirroN Wksteuiann, Peüftog sämmtlichi»

nccrgia %ai dfio/nfjTQiay ij l^'^l'^Q ^ ßvßovXidav rov juerQOQ "i^Q ^vJj^fAa" XfjC Tfjg SfdOi^iov yvvvuMQ.

22. MocQTv^ei avyyevijg elvou xai (p^artj^ %al &ijfiitrig *^y^^ ^ JEvßcvXiärjy »ai wnoveiv rov nargog rov iavr&v %ai rth oXkiov cvyysvmf^ OTi adeXxfog ovdelg iyevero rcS JJoXdfuovi^ nwrqi rc3 'jäyviavy cUUkf^ d* ofJumoT^ia xai ö/wfifir(fla ^Xofmxn ^ f^'^'^Q ^ EvßovXUtov rov na^ TQog ^Xofx&xng r^g StoGiO'iov yvvcuxog.

23. Ma^wqei nannop elvai icevrov *A(fxiXoxop xai noi^aaadtu iavrov vioPy xai tlvai avrov av/yev^ üoXifJitiVi nar^i rc? 'AypioVy xai axovciP *yl^xiX6xov xai t&p äXXciyp Gvyyeväv^ ori ddehpog ovdeig ndmar* eyevero IIoJie'fKovi narqi *AypioVj adeXqj^ i* o/WTUxr^ia xai o/io/jttj^ r^ia 4hXofiaxf] fj f^'^l'^Q ^ JEvßavXldav rov mcr^g r^g 0vXo/jiaxfjg rqg So^Gi^iov yvpaixog.

24. MagrvQel rov nar^Qa rijg iavrov yvpa$x6g KaXXlar^arop avejptop BtPai ix ntxr^adüxpayp IlolIfAfiivi reo nar^i r^ ^jiyviav xai Xa^t^ fffifm riß nar^i tc3 Seonofjmovy r^p de /jfjre'Qa rrjv iavrov äP€tpiOv naida €iPai üoXdfiwviy xai Hyup riiv /j^fjrdga rijp airth n^og avrovg noXXamg, ori 0vXofiaxrj ^ /^^'^(^ ^ EvßovXidov adeXxp^ ^p IloXe/juafPog rov 7$ccr(f6g

ov *Aypiov ofxonarQia xai öfio/itjrQia^ xai ori adekcpog ovdeig ndnore Ytvoiro UoXifKiypi narqi r^ ^jiypiov.

II. Reihe. 25. Magrvqel iwyyeptjg etvtu IIoXifAWPi riß ^jifpiov na^ rqly xai äxoveip rov narQog rov iavrov dpetpioifg eJpai ix Tutrifa&dXfpfOP noXififüPi ^iXayQOP re rop EvßovXidov nari^a xai 0(xPOGr(fartjP ri^ SrQariov OvyareQa xai KaXXitnQccrop rov nariqa r^g StootS'iov yvpat^ xog xai Evxrtjfiopa rop ßaotXevoapra xai XaQidtjfitop rop ncere(fa rop Sionofinov xai SrqaroxXiovg^ xai eJpas^ rotg rovrov vl^ci xai 'yifpux ip reo atrr© yipu EvßovXi&ijV xara rop nariqa rov iavrov ^iXay^oP^ xarä di rtjP fifjrd^a rijp iavrov ^vXofiaxrjp POfAtSofiepOP ape^iop clvai Evßav^ XidrjP 'ylypia TCQog narqog ix rtiS-idog yeyopora LiyWa rijg nqog narqog.

26. MaqrvQOvni avyyavetg eipai IIoXifAtQPi r^ narqi tc3 'jiy^iov xai ^iXayqtp rcS narqi r^ EvßovXidov xai Evxr^fiopt tc? ßaoiXsvaavFiy xai tldipai Eimviqfiopa adeXxpov ovra ofionarQiov 0iXayQw rw narffi T€S EvßovXldoVy xai onore tj imdixaoia iqv rov xXij^ov rov 'yjypiov Evßov^ Xidji nQog rXavxdOPa^ in ^ijp Evxnjfiopay ix narqadiXtptov opetpiop ovra

IN DIB ATTISCHEN RSDNBR EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. 93

ÜcUfmpi T^ Ji[at^ 'Ayviin)^ imu fju9] a/MpiaßriT^iscu JEvmjfiova Evßw^ iüfl Tov %kiq^ow Tov ^Apfiov, fjt9jS* äJiXop fifjäipa wxra yivo^ totb.

27. Jttu^Tvgovai rov Tutri^a rov iavt&v STQOTatra Gvyyevij eivai IhUfJuav& rjS narqi r^ '^yvlov »al XoQi&i^fi^ t0 tiotqI r^ Oeono/inov Mal ^tJüUYQtB T^ naTQi r^ EvßovXidovj Mzi axaveiv rw iavräv noTQo^y in ^ikay^g kdßoi yvvaiMa n^mtiP fih ^vXofiaxijP dd^^v IIokB/M>' wx tav non^og rov 'Ajviov ofirmat^lap %tu o/AOfifjTQiaPy nai yev^<f&ai ^ildyQ^ in fuh tiJQ 0vko/iajpjg EvßovJudijVf djto&avwarjg di ^lofi&xng itiQap Xaßelv yvpaixa 0iXay^op Tekeaimtrjv^ xal yevieidui o/MmdtQiOP ßh dd^tpop EvßovUdri MsPBt^iaj öfWfi^rQiOV ii finjy %od Evßovkidov aiuftßßtftri^saPTOQ tov tktf^ov tov ^Ajpvöv ttard yBVog MePBoO'ia fiii dfi^ (piaßtjTijaai rov xXijgov rov Ayviov^ fitjd* Evtmj/iova rov ddeXqfdp top ^iXdf^oVy fUjd' aXkov /itjdBPa %ard yivoQ n^og Evßovki&ijp rine.

28. Mcc^rv^et TOP natiffa rop icevrov *jiqxiiJta%op ovyyepij eJpai IJo^ ij^udPt rw noT^i r& Aypiov nal XctQiiiqfm r^ nargi r^ Beonofjmov nai ^ddy^ rm TUXT^i reS EvßovUdovy xcu dxoveip rov mxrifog rov iavrwp^ Sri' 0iXay^g Xdßoi yvpatxa nQtartjP /jUp 0vXofidxriP ddeXq)i^p üokifjuüPog rw nwtQog rov 'Aypiov ofsoTtargiap fuu oftofi^rgiap, xai yeread-cu in fiip ^Xofiaxijg EvßovXidfjPy dnodxtpovmig ii 0vkofidp]g Mqap kaßeip yv^ ptma ^üLofQOP TeleaimtrjPj xal yepiadiu ^iXayq^ ix TeksalTunjg MePi' Q&ioj öfiOTidr^iop /up dd^q>6p EvßovXidri^ 6fWfii^r(fiOP di /ii^^ d(Mf>i4sßifi^ r^aoproQ di Evßovkidov rov xXi^qov rov 'Aypiov xard yivog Mepeod-ia ^ d/Mffioßfjrilcai rov xkrJQov^ [ii]d* Evxnjfiopa rop diSekq/op ^iXdy^ovy fjajd* aXXop iirjöha xard yipog ngog EvßovXi&rjP rore.

29. MaqiTvqü rop nariffa rijg iavrov finjr^g Kcckklorifarop dMi" ifop €iP(u Evxnjfwpi r0 ßaoiXsvoapri xal ^iXayQip rw jiorQl tcS Ev" ßotvUdovy dpeipiovg d' eJpai rovrovg IIolifMovi r^ narql rdp *Aypim) xal Xiiqidfifjup r^ nai^gl r^ Beojtofjmovy xal dxoveip rijg fitirpog rijg iavroSy Sri ddehfog ov yipono nokifiwpi r^ Tuzrql rwAypiovy ddeX(f>i] de yipoiro Q/umaT^la xal o/iofirir^la iPvkofidxrjy xai ravrrjp Xdßot r^p ^vko/idjp]'^ ^/-> hxy^gy xal yipoiro ii avräp Evßovkiitjg 6 narij^ 6 0vko/idxrig r^g ^«>- 9i&eov yvpoixog.

Wir nehmen, um festen Boden zu gewinnen, die zweite Reihe voraus ; denn hier wird sich sogleich die Unechtheit dieser Documente an einem recht schlagenden Beispiele ergeben. Zuvor jedoch ist es bei den etwas verwickelten verwandtschaftlichen Verhältnissen der Com- petenten nöthig, dass man sich, so weit die Anführungen des IsSos und

Abhaadl. d. R. S. Ges. d. Wiisensch. II. 8

^94 Anton Westsrmann, Prüfung sammtlichse

des Demosthenes das Material dazu an die Hand geben, ein möglichst klares Bild von dem Geschlechte der Buseliden bis ins sechste Glied zu machen suche. Zu diesem Zwecke ist in der Beilage unter I. eine Geschlechtstafel angehängt, welche sich in der Hauptsache an den Entwurf des Hm. Schömann zum Is%os p. 448 anschliesst, wogegen die zu gleichem Zwecke entworfene Tafel, welche Hr. de Boor seiner Schrift Über das attische Intestat- Erbrecht beigefügt hat, von unserm Standpuncte aus in sofern als verfehlt betrachtet werden muss, als in ihr neben den Angaben des Redners selbst auch die des Verfassers der Zeugnisse, ohne dass man ihren Gehalt zuvor einer Prüfung unterwor- fen hat, als authentisch und über allen Zweifel Erhaben mit eingereiht worden sind.

Der erste Zeuge der zweiten Reihe (Nr. 25.), welcher, wie alle übrigen, sich nicht nennt, giebt sich schlechthin als einen at;/^^g des Polemon zu erkennen. Das könnte er wohl nur als Verwandter des zweiten Mannes der Wittwe des Polemon gewesen sein; denn Pole- mons eigene Linie starb mit seinem Sohne HagniasH. und seiner Tochter -Tochter aus (Mos §. 8. 9.), und er selbst, Polemon, war mit einer Enkelin seines Vaters -Bruders Stratios vermählt, so dass ein Verwandter des Polemon zugleich auch von dessen Vater her ein Ver- wandter der übrigen Linien war, es also seltsam wäre, wenn ein sol- cher sich avyyevi^g gerade nur des Polemon genannt hätte, und nicht, wie die anderen Zeugen, auch des Philagros, Charidemos u. s. w. Dieser Zeuge begnügt sich damit, die Verwandtschaft der drei Linien des Geschlechts des Buselos, welche hier überhaupt in Betracht kom- men, im dritten und vierten Grade festzustellen, und sagt aus, er wisse von seinem Vater, den er auch nicht nennt, es seien in gleichem Grade mit einander verwandt als Brüderkinder Polemon, der Vater Hagnias IL, Philagros, der Vater Eubulides H., Phanostrate, die Tochter des Stra- tios, Kallistratos, der Vater der Frau (Mutter) des (Sosias) Sositheos, Euktemon und Charidemos, der Vater des Theopompos und des Stra- tokies, und eben so wieder die Eander dieses, ^ des Charidemos, so wie Hagnias II. und Eubulides 11. unter einander, nur Hagnias H. einen

* To7g TovTQv viiüt, nicht xovrmv, wie Hr. Dindorf jetzt nach H. Wolfs Vorschlag gegeben hat; denn in den Tovxfav vWai wäre ja Hagnias, der doch unmittelbar darauf besonders aufgeführt wird, schon mit inbegriflfen.

Hagn:

Habron

KleokritM

PnWnn^ (Schwester "'*""" Straöos n.)

rid«mos

Tochter

ocbtN- BagDias H. Glaul

(Schter Hakartatw Sohn

Tochter (Termlhlt mit Kallistratoa)

r

IN DIB ATTISGHBN RbDNBR B1N6ELB6TEN ZbCGSNAUSSAGEN. 95

Grad n&her mit Eubulides ü., da des ersteren Yatersschwester Phylo- mache I. zugleich die Matter des letzteren war. Allzu viel Ordnung herrscht in dieser Zusammenstellung gerade nicht: auffallend ist wenig- stens, dass die Angehörigen des dritten Grades nicht in ihrem natür- lichen Zusammenhange aufgeführt sind, sondern die Phanostrate, welche der dritten Linie, der des Stratios, angehört, von ihrem Bruder Chari- demos getrennt und mitten zwischen Eubulides, Kallistratos und Eukte- mon, welche von der zweiten Linie sind, hineingestellt wird. Kallistra- tos als Vater der Frau des Sositheos mag ein Schreibfehler sein : Reiske, dem die Züricher Herausgeber des Demosthenes und Hr. Dmdorf fol- gen, corrigierte nach §. 74. ^maiov für Smaid^iwj Wolf hingegen fjn^T^s für yvpainoQy und dies letztere ist vielleicht vorzuziehen, nicht nur weil, wie Hr. de Boor a. 0. p. 49. bemerkt, solche Verwechselun- gen der Bezeichnungen der Verwandtschaft oft vorkommen, sondern auch weil gerade der Name des Sositheos als des Sprechers der Rede und als dessen, für welchen das Zeugniss abgelegt wird, hier von Bedeutung zu sein scheint. Doch dies Alles ist nichts gegen den Um- stand, dass der Zeuge, oder vielmehr unser Acteüschmied, in aller Harmlosigkeit eine Frau aus einem Manne macht. Die Phanostrate, des Stratios Tochter, hat niemals existiert, wie Hr. Schömann zum Isäos p. 448 fg. evident erwiesen hat. Freihch steht noch bei Hm. Vömel und in der neuesten Dindorfschen Ausgabe des Dem. §. SSSS. rov di SrQoriov eydvovro rov ddeXtpov rov ^Ayviov ^avoar^arij %ai Xa^i^ dri/wsy und ebenso las jedesfalls auch der Verfasser unseres Zeugnisses in seiner Handschrift. Das Richtige aber, ^avoar^arogy steht im Aug. 1 . imd in Bekkers Cod. r und ist hiemach auf Hm. Schömanns Verlangen von den Züricher Herausgebern hergestellt worden. Bei Isäos nämlich führt §. 8. der Sprecher, Theopompos, als an der Erb- schaft des Hagnias gleichberechtigte äveyjitip naideg an sich selbst, Eubulides IL, Stratokies und Stratios IL, den Bmder der Mutter des Bagnias, und fügt hinzu: Ttal yaQ oi nareQ^g tKitHv rjaav dve\ptoi ix jsargadikfptav. Von diesen kann Stratios nicht etwa der vierten oder [tinften Linie, der des Habron oder Kleokritos, angehört haben, da nach Demosth. §. 20. diese bei der Erbschaft des Hagnias gar nicht concur- rierten, sondem ohne Zweifel war er ein Enkel Stratios L, und da die V^erwandtschaft über lauter Männer ging, so muss Stratios I. ausser

Iharidemos, dem Vater des Stratokies und des Theopompos, noth-

8'

96 Anton Westermann, Prüfung sämmtlicher

wendig noch einen zweiten Sohn gehabt haben, von welchem Stratios U. abstammte, und dieser zweite Sohn war kein anderer als unser Phano- stratos. Die Bündigkeit dieser Beweisführung wird selbst von Hm. de Boor p. 63 anerkannt : wenn aber derselbe gleichwohl die Nothwen- digkeit der Aenderung ^avoer^arog für 0avocT^€m] bei Demosthenes a. 0. in Abrede stellt, so hat er dafür eingestandener Massen eben kei- nen anderen Grund als den, dass in unserer Zeugenaussage die frag- liche Person nicht als Mann, sondern als Frau, als des Stratios Tochter Phanostrate, aufgeführt ist. Gewiss ein triftiger Grund, wenn sich die Echtheit dieses Documents erweisen Hesse. Da jedoch dasselbe auch aus anderen Gründen anrüchig ist und das von Isäos angegebene Yer- wandtschafteverhältniss eine andere Deutung durchaus nicht zoldsst (denn von den von Hrn. de Boor p. 63 f. versuchten Auskunftmittefai ist das eine, die Annahme, dass Stratios I. ausser Charidemos und Phano- strate noch einen Sohn gehabt haben möge, von welchem Stratios n. abstammte, nach seinem eigenen Geständniss unwahrscheinlicfa, das andere aber, welches er natürUcher findet, die Anaahme, dass der aus- drücklichen Eridärung des Demosthenes §. 20. zum Trotze dennoch einer der Nachkommen des Buselos aus der vierten oder fünften Linie die Erbschaft des Hagnias beansprucht habe und von diesem Stratios Q. abstamme, in Wahrheit ein verzweifeltes) *, übrigens auch es sich gar

* Verfehlt ist es demnach auch, wenn Hr. de Boor auf seiner Geschlecbtstafel die Linie des Stratios so feststellt :

Stratios

Phanostrate (Apolexis Prospaltios) Charidemos

■v ' '

Hakartatos I. Tochter Theopompos Stratokies

Hakartatos IL Die Bemerkung des Demosthenes §. 76 L, dass der Name Hakartatos weder sonst in der Linie des Stratios, noch überhaupt in der Familie des Buselos vorkomme, sondern ix Tmv nfbg firjrgog sei, beweist, dass Makartatos L nicht könne ein Enkel des Stratios gewesen sein, sondern dass er einem fremden Hause angehörte und nur durch seine Schwester, die Theopompos geheirathet hatte, mit dem Hause des Stratios verschwS" gert war. Sein Vater war Apolexis aus Prospalta, Demosth. §.48. 65. Dieser halle drei Kinder, zwei Söhne, Hakartatos und Chäreleos, und eine Tochter. Die ersten bei- den starben kinderlos und ihre Hinterlassenschaft kam an die Schwester, die an Theo- pompos Terfaeirathet war und von ihm zwei Söhne hatte, von denen der eine nach seinem Oheim gleichfalls Hakartatos (IL) hiess. Durch seine Frau ward Theopompos veranlasst, einen von diesen seinem verstorbenen Schwager Hakartatos L als Sohn zu

IN DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. 97

nicht erst dämm handelt, den Text des Demostfaenes nach blossen Wahrscheinlidikeitsgrttnden zu corrigieren, sondern nur danun, eine lange verkannte handschriftliche Lesart in ihr altes Recht wieder ein- zasetzeh : so kann das Resultat keinen Augenblick zweiifelhaft sein, das Zeugniss ist erfiinden und sein Verfasser verräth sich als Fälscher da* durdi, dass er auf eine nachweisUch verderbte Stelle des Redners fassend seinen Mann etwas bezeugen lässt, was der Wahiheit direct zuwider lauft, und noch dazu in einer Sache, wo ein Irrthum geradezu unmüglich war; denn ob des Stratios Kind ein Sohn oder eine Tochter war, darüber konnte doch ein Angehöriger des Geschlechts sich nicht wohl täuschen.

Es leuchtet ein, dass dieses eine Zeugniss auch die anderen sBmmflidi nach sich zieht, und es kommt nun eigentlich nicht sowohl

substituieren, Isäos §. 48. 49, und dieser war kein anderer als Makartatos U., Demosth. §. 77. Somit ging dieser zugleich auch in den Demos und die Phratrie seines Adoptiv- vaters über. Die letztere war wahrscheinlich, möglicher Weise wenigstens, eine von der der Buseliden verschiedene. Gleichwohl erscheint Makartatos II. bei Demosth. §.4 3 f. als derselben Phratrie mit diesen angehörend. Dies wird daraus zu erklären sein, dass nach Demosth. §.78. Makartatos n. wieder seinen Sohn in das Haus seines müt- terlichen Oheims hinein adoptieren liess, und, was daraus zu folgen scheint, selbst in das seines eigenen Vaters, und somit auch in dessen Demos mid Phratrie zunickkehrte, eine Massregel, welche vielleicht durch das mittlerweile erfolgte Ableben seines Bru- ders veranlasst worden war. So stellt sich die Verwandtschaft mit dem Hause des Stratios in folgender Weise : Stratios

Charidemos Apoiexis aus Prospalta

Theopompos Tochter Makartatos I. Ghäreleos

Sohn

Sohn Makartatos IL Adoptivsohn Makartatos II.,

"^ hierauf an dessen Stelle dessen Sohn

Noch deutlicher aber widerlegt sich die Annalune des Hrn. deBoor durch die Stelle unserer Rede §. 63 f., wo Demosthenes bemerkt, dass nach Solons Bestimmung bei Leichenbegleitungen alle diejenigen Frauen ausgeschlossen gewesen seien, welche nicht IAIX9* iaßeipwtritog mit dem Verstorbenen verwandt waren. Bei der Bestattmg Hagnias ü. sei es demnach weder der Mutter des Makartatos (L) noch der Fran des Theopompos erlaubt gewesen zu erscheinen, denn bdde gingen dem Hagnias niohts an, sondern gehörten zu einer andern Phyle und zu einem andern Demos. War aber die vermeintliche Phanostrate die Mutter Makartatos L, so war es ihr unverwehrt, bei dem Begr&bnisse zu eradieinen, da sie ja dann Gesdiwisterkind mH Hagnias gewe- sen wSre.

98 Anton Westsuiann, Prüfung sähmtlicher

darauf an, die Unechtheit derselben erst zu beweisen, als darauf, den grösseren oder geringeren Grad der Geschicklichkeit zu prttfen, womit ihr Verfasser sie erfunden und gefasst hat. Vor Allem wird man berech- tigt sein, diejenigen Angaben mit Misstrauen zu betrachten, welche in den AnAlhrungen des Isäos und Demosthenes ihre Bestätigung nicht finden. Eine solche ist gleich in dem ersten Zeugnisse der Euktemon, welcher das Amt des Archen -König verwaltet hat nnd dessen Person auch in die drei folgenden Aussagen mit verflochten ist, genauer in der zweiten als Sohn Eubulides I. und als Halbbruder des Philagros, als dfwnoT^iogy folglich als Sohn des Eubulides aus zweiter Ehe bezeich- net. Weder IsUos noch Demosthenes kennen ihn, und auch von einer zweiten Ehe des älteren Eubulides ist weder hier noch dort auch nur die leiseste Andeutung zu finden. Neue Personen treten in den folgen- den Aussagen auf: in der dritten (Nr. 27.) ein Straten, angeblich Verwandter des Polemon, Charidemos und Philagros, mit seinen Kin- dern, sodann eine zweite Frau des Philagros, Telesippe, mit ihrem Sohne Menestheus, der also ein Halbbruder Eubulides 11. war (ein Menestheus kommt allerdings auch bei Demosth. §. 74. vor, dort aber sagt Sositheos nur, %al ya^ 6 Mevea&eifg ^ixeiog tjv ri^g i/iijg ywcunSg: ob der Verfasser des Zeugnisses hinsichtlich des Verwandtschaftsgrades das Richtige getroffen, steht dahin), in der vierten (Nr. 38.) mit der dritten fast gleichlautenden ein Archimachos, abermals ein Ver- wandter des Polemon, Charidemos und Philagros, nebst seinen Kin- dern, — in der fünften (Nr. 29.) endlich eine ungenannte Tochter des KaUistratos (Demosth. §. 73. kennt nur eme, die Mutter des Sositheos) und deren gleichfalls ungenannter Sohn.

Nicht minder zahlreich ist der Zuwachs an neuen Personen der nämlichen Familie in der ersten Reihe der Zeugnisse : im zweiten (Nr. 21.) Oenanthe, die Urgrossmutter der ungenannten Zeugen, und ihr Sohn Stratonides: beide mttssten, da die erstere eine ave^piu ht nttr^adikxpmv HoUiMävi gewesen sein soll, in den ersten drei Linien aber, der des Hagnias, Eubulides und Stratios, kein Platz mehr offen ist, der vierten oder fünften, der des Habron oder Kleokritos, angehört haben, und Oenanthe die Tochter eines von diesen beiden gewesen sein, im dritten (Nr. 22.) ein ungenannter iwyyev^g %ai (p^arriQ %ai driiA&Trig ^Ayvia %ai EvßavXi&fiy von dessen Verwandtschaft;sgrade man vergeblich sucht sich einen deutlichen Begriff zu machen, im vierten

IN DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. 99

(Nr. 23.) wieder ein ungeaannter avyyevi^g desPolemon und sein Gross- vater Archilochos, welcher ihn angeblich an Sohnesstatt annahm. Was Dobree veranlasste, allen Handschriften zuwider ^A^xifiaxav und *j4^X^fiaxov zu emendieren, und Hm. Dindorf diese Emendation in den Text zu setzen, ist uns nicht völlig klar. Denn dass in dem vierten Zeugnisse der zweiten Reihe (Nr. 28.) ein Archimachos als Verwandter des Polemon, Charidemos und Philagros aufgeführt ist, kann doch, zu- mal bei dem gänzlichen Mangel an näheren Angaben über den Grad und Zusammenhang dieser verwandtschaftlichen Verhältnisse, auf uil- sere Stelle nicht zurückwirken. Und selbst einmal die Identität der beiden angenommen, wer bürgt denn dafttr, dass nicht vielmehr umge- kehrt das Zeugniss Nr. 28. aus unserer Stelle zu corrigieren und dort *j4^X^X^^ f^ -^^X^/^X^^ zu schreiben ist? Dagegen geben wir zu bedenken, dass der Archimachos Nr. 28. emen Sohn, den Zeugen selbst, und ausser diesem noch mehrere Kinder hat (denn so nur ist der Ausdruck fiaqrv^Bi cmovhp rov nargog rav iavrüv zu halten, indem der Zeuge zugleich seine Geschwister mit begreift, ein Ausdruck, der jedoch, da er sich auch in dem dritten und fünften Zeugnisse der ersten Reihe (Nr. 22 und 24.) wiederholt, etwas Maniriertes hat, das auf gemeinsame Entstehung dieser Documente hmweist), schwerlich also Veranlassung gefunden haben kann, seinen Enkel zu adoptieren. Unsem Archilochos hat der Verfasser augenscheinlich als eine ganz verschiedene Person und etwa in demselben Verhältnisse gedacht wie Eubulides H., der nur eine Tochter hat, sich aber einen Sohn wünscht, und da ihm dieser Wunsch unerfüllt bleibt, das Verlangen ausdrückt, sich einen der Söhne seiner Tochter, die freilich damals noch nicht geboren waren, substituiert zu sehen, iva fi^ iS€^f^(»OiJ 6 olnogj ein Verlangen, das erst später nach seinem Tode in Erfüllung ging. Oder soll etwa der Sohn des Archimachos Nr. 28. eben diesen Adoptiv- sohn vorstellen? Im fünften (Nr. 29.) endlich noch eine Tochter des Kaltistratos nebst deren Ehemanne und dessen Geschwistern und Mut- ter, sämmtlich ungenannt, von denen die letzte wieder eine dve^iov luxig des Polemon gewesen sein soll, also vermuthlich als eine Enkelin des Habron oder Kleokritos gedacht ist.

Dies Alles fUor baare Münze hinzunehmen ist eine etwas starke Ziunuthung. Beweisen freilich lässt sich unserer Seits nicht, dass alle diese Personen nicht ih Wirklichkeit existiert haben : allein nachdem

100 Anton Westermann, Prüfung sämmtlighsr

einmal der Verfasser auf einer Fälschung ertappt worden, sind wir in unserm Rechte, wenn wir verlangen, dass der Beweis für ihre Existenz von der andern Seite her gefUhrt werde, und, so lange als dies nicht geschieht, den ganzen unverbürgten Zuwachs der Sippschaft als ein blosses EUmgespinnst desselben betrachten. So viel muss als entschie- den gelten, dass ihm die Originale selbst nicht vorgelegen haben : denn in diesem Falle würden die Namen der Zeugen und anderer zu der Fa- milie des Buselos gehöriger Personen nicht fehlen. Aber er nennt doch einige der letzteren bei ihren Namen. Woher hat er diese? Denn weder Isäos noch Demosthenes kennen sie. Haben diese Leute etwa in der Geschichte Athens eine Rolle gespielt? Nicht dass wir wttssten; sind doch selbst em Paar Frauen darunter, die nicht mit zu zählen pflegen. Oder hat sich unser Mann etwa die Mühe genommen, den Begräbnissplatz der Buseliden (Demosth. §. 79.) aufzuspüren, um aus den dort befindlichen Grabsteinen seine Kenntniss von den Gliedern der Familie zu vervollständigen ? Zugegeben aber auch, dass dies zu seiner Zeit noch möglich war, und dass ein Mann, wie der Verfasser etwa zu denken ist, sich gemüssigt sehen konnte, für einen so kleinen Zweck verhältnissmässig so grosse Mittel aufzubieten, so würde doch sicherlich die Ausbeute etwas reicher und auch sicherer ausgefallen, und der Verfasser nicht so oft genöthigt sein, sich, wo er den genealo- gischen Faden nicht anzuknüpfen weiss, hinter den vagen Ausdruck avyyevfjg zu verstecken. Doch so weit werden sich seine Forschong^i auch auf keinen Fall verstiegen haben, da er, wie es den Anschein hat, nicht einmal weit näher hegende Hülfsmittel für semen Zweck benutzte und ausbeutete, wir meinen die oft erwähnte Rede des Isäos über die Erbschaft des Hagnias. Hätte er diese nur mit einiger Au&nerksamkeit gelesen, so würde ihm jener grobe Irrthum mit der angeblichen Tochter des Stratios schon gar nicht begegnet sein. Aber es ist auch auffiaüllend, dass er die günstige Grelegenheit, aus eben diesem Zweige der Familie der BuseUden einen Theil seiner Zeugen zu entlehnen, gänzhch verab- säumt hat. Nachdem nämlich der Tochter Hagnias I., Phylomache, die Erbschaft zugesprochen war, so erzählt Isäos §. 4 0 £F., erhoben die Enkel des älteren Stratios, Stratios IL, Stratokies undTheopompos, ersterer ein Sohn des Phanostratos, letztere Brüder und Söhne des Charidemos, ihre Ansprüche an dieselbe, bevor jedoch die Sache noch anhängig wurde, starben die ersten beiden weg und die Erbschaft kam an Theo-

IN DIS ATTISCHKN RePHBI BINGBLBGTBlf ZbUGBRAUSSAGBR. 101

pompös. Diesem abw machte sie wieder ein Sohn des Stratokies streitig unter dem Vorgeben, dass Theopompos noch bei Lebzeiten seines Vaters Stratokies mit diesem eine Theilung der Erbmasse ver- abredet habe, drang jedoch nicht dorch, und die Familie des Theopompos blieb im Besitz bis zu der Zeit, wo Eubulides ID. als Adoptivsohn Eubulides II. aufe Neue Streit mn die nttmliche Erbschaft erhob. Ausser dem Sohne nun hatte Stratokies noch vier Töchter (§. 37,), und ebenso Stratios 11. mehrere Kinder (§. 1 5. 1 9.) hinterlassen. Die letzteren zwar wagten es nicht, dem Theopompos sich zu widersetzen, aber der Ver- lust des gehofiften Erbtheils mag ihnen nicht weniger empfindlich ge- wesen sein als dem Sohne des Stratokies und seinen Schwestern« Diese ganze G^ieration war mittlerweile herangewachsen und vielleicht eine neue dazu, und hier vornehmlich hatte unser Mann seine Zeugen gegen den verhassten Theopompos und seinen Anhang zu suchen. Nam^i freilich gewann ei; auch dadurch nicht, denn diese verschweigt Isaos, wohl aber gewann er eine Reihe von Individuen, deren Existenz ausser aUem Zweifel war und deren Verwandtschaftsgrad mit Sicherheit sich bestimmen liess.

Sehen vor nun naher zu, was eigentlich alle diese Zeugen aussa- gen. Die der ersten Reihe (Nr. 20 24.) sagen sammüich aus, sie wttssten nicht anders als dass Phylomache I. und Polemon von eioem Vater und von einer Mutt^ stammen, und hatten nie gehört, dass Pole- mcm einai Bruder gehabt. Wie stimmt dies zu den Worten des Redners selbst? 'jipttylypwmey sagt dieser §. 35, ra^ fjuxqirvqiaQ tuq vnoKoiiwv^f

wai öfMOfifiT^ia t^ Ilokiiifa^i r^ ^Ayvlw nonffL Denn das hatte Theo- pompos gelaugnet, obwohl hierdurch, wie Hr. de Boor a. 0. S. 25 zu zeigen sucht, die Erbrechte der Phylomache in keiner Weise beein- trächtigt wurden. Gut, das wird durch die eine Hälfte d^ Aussagen bezeugt. Was dachte sich nun aber unser Mann dabei, wenn er noch überdies die Leute aussagen lasst, sie hatten nie gehört, dass Polemon noch anen Bruder gehabt? Und wenn er noch zehn Brttder hatte, dar- aus kmmte doch natürlich Niemand folgern, dass gerade die Schwester von einer anderen Mutter war. Ist also die andere Hälfte des Beweises »xf den nämlichen Punct gerichtet, so konnte sie wohl kaum anders lanten als so : sie hätt^i nie gehört, dass sich Hagnias I. ein zweites Mal vermählt habe. Doch wir sind weit entfernt, dem Verfasser der

1 02 Anton WsstbioianN', Prüfung sämmtlicher

Documente eineo solchen Unsinn aufbürden zu wollen, er hat mit die- sem Zusätze offenbar etwas ganz Anderes bezweckt, wozu in den Wor- ten des Redners §. 29, Seono/inog d* 6 tovtovI nect^^ MaMo^arovy am Sp tov oixovrav ^Afviovy hpeuisaro n^og ravg d^wxarai; vn€(f/ieye&eg %p€vdog nepl re rljg 0vXo/MXijg t^( tov üoXifiünfog ddsiApijgy nj&idög ^ 'jiyvifyvy or& tnm ijp r^ UokifMavi r^ rov 'jiyviov viel d/umar^ia %ai Ofw/j^r^ia dddiApijy neu naJuv ngoanouyv/ierog rov avrov oüiav slpa$ 'Ayviay ovdm^nore yevd/ievogy der Schlüssel liegt. Zweierlei nämlich behauptete Theopompos, einmal,- Phylomache sei nur eine Halbschwe- ster des Polemon, nur von einem Vater mit diesem, aber von einer anderen Mutter, und dann, er selbst, Theopompos, sei aus dem Hause des Hagnias. Offenbar auf Widerlegung dieser letzten Behauptung ist die andere Hälfte der Aussago berechnet, man wisse nicht, dass Pole- mon einen Bruder gehabt. Allein war dies für Theopompos das einzige Mittel, seine Zugehörigkeit zur Linie des Hagnias zu beweisen, dass er seinen Vater zu einem Sohne Hagnias I. machte? Die Lüge war zu grob und Theopompos selbst viel zu schlau, als dass er etwas hätte behaupten sollen, was so leicht zu widerlegen war. Allerdings mag es ihm mit dieser Behauptung nicht gerade sehr Ernst gewesen sein, er wird sie nur so hingeworfen haben, um die Richter zu täuschen. Gleich- wohl aber muss er doch auch für den Fall, dass der Gegner dieselbe aufgriff, gerüstet und auf einen plausiblen Grund gefasst gewesen sein, und dieser war vermuthUch kein anderer als der, dass seines Vaters- Bruders-Tochter mit Polemon, dem Sohne Hagnias L, vermählt gewe- sen war. Doch selbst zugegeben, dass, wenn Theopompos zur Linie des Hagnias gehören wollte, sein Vater ein Sohn Hagnias I. und ein Bruder des Polemon gewesen sein müsste. Aber ist es wahrscheinlich, dass dann der Sprecher, ohne dieses Verhältniss erst näher zu bezeich- nen, so schlechthin und nur beiläufig seine Zeugen aussagen liess, es sei ihnen von einem Bruder des Polemon nichts bekannt, wobei es der eigenen Combination der Richter überlassen bheb, den eigentlichen Sinn dieser Worte zu entdecken ? Und war es nicht viel einfacher und sachgemässer, jene Behauptung des Theopompos durch einen Nachweis der wirklichen Abstammung desselben anstatt durch Angabe dessen, was nicht gewesen, zu widerlegen? Hierzu kommt noch, dass der Redner als Inhalt der jetzt zu verlesenden Zeugnisse ausdrückUch nur das Verhältniss der Phylomache zum Polemon bezeichnet (und dies

IN DIE ATTISCHBlf Rsi^flSR EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. 103

erhellt aach ganz deaHich aus der Art und Weise, in welcher er sich §. 39. darauf zurttckbezieht : i^/teh di y^ ^'^^^ iia^rv^a^ vfiip Toaovravai na^€cx^/i>e&a T^^i "tilg HoUiitüPog dddig>^g^ rtj&idog d" ^Afvlm), alle flbrigen Aussagen dagegen für eine andere Stelle aufspart, und zu die- sen gehört ganz offenbar auch die über die wahre Abstammung des Theopompos (vergl. §. 47 50.), die man freilich weiter unten unter den Zeugnissen der zweiten Reihe vergebens sucht. Doch sucht man auch Anderes dort vergebens, wenn, wie es wenigstens den Anschein hat, der Inhalt der weiteren Aussagen vom Redner §.40. so angege- ben wird: T^nrta^ d^ 6 ßavko/jierog /ux^rv^aarfo ^ 6g avx iqaav dddupoi üfjumar^ioi %ai o/wfiijTQioi IloXdfiwp xal ^Xofiaxi]^ fj ori ovx ijv 6 fup nöXe/ion^ vi6gy i^ dk 0vXo/Aaxij &vyaTfiQ ^^ypiov rav BovadXov viiogy ^ OTi 6 Hokifiwv ovn tjp nar^Q 'Ayviovy ov imlv 6 MJQogy ovd' i^ adektpif ^ nole/ianfog iPvXofiax'l rfj&igy ^ wg ö Evßavkiirjg ov» tjv 0vXo[i&xrig viog ovdi 0iXdy^av rav dveipiov rw *j4ypiovy ^ iueipo 5ti EvßovXidov Tov aretpiav rav 'Ayviov ov% ami ^Xo/idxfj &vyajfi^ ij pvv evi ovaa^ wd" viog ovToal 6 nahy eicTtenot/fj/i^vog wzra rovg p6/iovg rovg vfieri' ^ovg eig top EvßovXidov olnovy ij cig 6 Seonofinog 6 tovtovI ncmj^ üfcexct^rdrov in rov otnov tjp rov '^y^iov. Das Zeugniss über den ersten Ponct, über das Yerhältniss der Phylomache zum Polemon, ist zwar schon abgegeben, wird aber hier als ein für die ganze Fassung noih- wendiges Glied in der Kette der Beweise nochmals zugezogen und an die Spitze gestellt. Zu bezeugen ist noch erstens, dass Polemon und Phylomache Kinder Hagnias I. waren, zweitens dass Hagnias ü., der Erblasser, em Sohn des Polemon, imd Phylomache seine Tante, drittens dass Eubulides n. ein Sohn der Phylomache und des Philagros, eines Bruderssohnes Hagnias I., viertens dass Phylomache ü. eine Tochter Eubulides 11. und deren Sohn Eubulides UI., und dass dieser in gesetzmässiger Weise semem mütterlichen Grossvater als Sohn substi- tuiert worden sei, fünftens dass Theopompos nicht der Linie des Hagnias angehöre. Und was sagen nun wirklich unsere Zeugen, die der zweiten Reihe, aus? Der erste (Nr. 25.) besagt, es seien Polemon, Philagros, Phanostrate (!), KaUistratos, Euktemon und Charidemos Brü- derkinder gewesen, und mit des letzteren Söhnen, Theopompos und Stratokies, so wie mit Hagnias, dem Sohne des Polemon, sei Eubulides durch seinen Vater Philagros in gleichem Grade verwandt, mit Hagnias überdies noch durch seine Mutter Phylomache, die Tante desselben.

194 Anton Westskiunn, Pküfvng sÄmTiiGHSK

Der zweite, dritte und vierte Zeuge (Nr. 26 2S.) geben sich als Yer- vvandte des Polemon, Philagros und Charidemos an und bezeugen zum Theil (Nr. 27. 28.), dass Philagros zuerst die Phylomache, die vollbttr- tige Schwester des Polemon, geheirathet und mit ihr einen SohnEubu- lides gezeugt, nach ihrem Tode aber sich zum zweiten Male mit Tele- sippe vermählt, die ihm einen Sohn Menestheus geboren, welcher jedoch auf die Erbschaft des Hagnias eben so wenig Anspruch erhoben als Euktemon, der Bruder des Philagros, sämmdich aber, dass schon Eubulides 11. wegen der Erbschaft processiert (mit Glaukon, it^og JTW- xiops^ wie ohne Zweifel richtig Hr. Schömann zum Isaos S. 450 das sinnlose n^tmkuovaa im zweiten Zeugnisse §. 43. emendiert), ein Passus, der jedoch mehr als zweifelhaft ist, da nicht nur nach Demosthenes §.3. zu- erst Phylomache IL, die Tochter Eubulides ü., offenbar erst nach dessen Tode, die Erbschaft streitig machte, sondern auch nach Isttos §. 9. das Vermögen des Hagnias selbst erst nach Eubulides II. Tode durch Testament in Glaukons Hände kam. Der fünfte (Nr. 29.) oidUch be- zeugt, dass KaUistratos ein Bruder des Euktemcm und des Philagros, und diese Geschwisterkinder mit Polemon und Charidemos gewesen, femer dass Polemon keinen Brader, sondern nur eine voUbürtige Schwester gehiabt, und diese Philagros geheirathet, der mit ihr Eubu- lides n., den Vater der jungem Phylomache, gezeugt. Wie hoch der Grad der Geschicklichkeit anzuschlagen sei, womit diese Actenstttcke erfunden und ge&sst sind, ergiebt sich aus dieser Znsammenstellung von selbst

30. p. 1 074. §. 70. MctQTV^ovaiv oMoXov&^acu '^Qcupijpaäe mr^- xhjd'BVTeg vno Sio<s$&iov eig rovg 'Ayviov dyQovg^ msiStj Oiono/jutog eTudixaaoTO tqv xXijqov tov '^lyvlovy %ai mtÖBwvvvai crirolg Sfacld'iop rag ekaiag n(f€fiPi(o[iavag &c rov'^ypiov dy^ov. Auch dieses Zeugniss wird in seiner namenlosen Fassung keinen grösseren Ansprach auf Authentici- tat zu machen haben und gehört ganz in dieselbe Kategorie, wie die vorgenannten. Gegen den Inhalt ist nichts einzuwenden, der Redner selbst giebt §. 69. 70. diesen an die Hand. Nur das '^^agnipaie k<»nmt auf eigene Rechnung unseres Actenschmieds. Ein Ort musste natürlich genannt werden, und zu diesem Zwecke war einer so gut wie der andere, wenn es überhaupt nur ein Ort in einer Lage war, vro mögli- cher Weise Oelbanmzucht getrieben werden konnte. Es konnte wohl sein, dass Hagnias aui^ Oion zu Araphen ein Landgut besass : nach dem

IN DIE ATTISCnN ReDNER BINGELB6TEN ZrCGEIIAIIS SAGEN. 105

jedoch, was yoraasg^angen ist, haben wir kernen Gnmd, dag unsenni Manne auf sein schliohtes Wort zu glauben.

V. Zeugnisse der beiden Reden des Demosthenes gegen

Stephanos.

31. IL I. p. 1104. §. 8. J^r^gxxwoQ M^PixJidwg 'jixe^w^ "B^^ diog *jEmydwovg Aaiim^feSQ^ JSm&ijg 'Jl(ffMLTiiQg Kv^ndtivauirg fMQ-

0OQfiitaif ^AnoXkadio^oVy el fiTi (fft/app amiy^rnfftt Hvai rm dM&ipt£r rar HaaicatPQg t6 jr^a/ifMareTorf ö ipeßaXeTO 0o^filc(^ eig top ixivfyify avoiYBiw mg iio&i^Tiag rag Haelmvagy ag noQeixero nqog rov dianrj'njp Aft^lag o Kriq>MUHff&VTog vridBim^g * *jino)A6dmQOv ie oim i&ÜMiP äifoiyent * «Jnvr de Ta dPTi/(faq>a rwp diodTinmv rtov Ilaaiwifog.

Dnrch dieses Zeugniss giebt ApoUodoros, der Sprecher der Rede,^ vor, seinen gegen Phonnion geführten Process verloren haben. Der Stoff dazu ist aus den Aeusserungen des Redners I. §. d ^. und n. §. 5. geschöpft, die Sache sei zuerst vor einen Diäteten gebracht,, und hier angeblich von Phonnion eine Schrift produciert v^(H^n,. welche euie Abschrift des Testaments des Pasion enthalten soHte : da Apollodoros die Richtigkeit dieser Angabe in Abrede gestellt^ so habe Phormion diesen mittelst einer Proklesis aufgefordert, das Original dies; Testaments, welches nachträglich Amphias bei dem Diäteten einge- reicht, zu eröfEnen, Apollodoros jedoch sich darauf nicht eingelassea. Dies, so wie dass die von Phormion producierte Schrift wirkUch eine Abschrift des Testaments gewesen, werde von Stephanos und Anderen bezeugt. Auch die Namen sind zum Theil gegeben, zunächst die der streitenden Parteien, sodann der Schiedsrichter Tisias und des Kephi- sophon Schwager Amphias (I. §. 10. 17. II. §. 5.), so wie det Zeuge Stephanos. Was hier zunächst den Schiedsrichter Tisias aidnngt, so ist nicht unverdächtig, dass dieser dem Demos Achamä zugetheilt wird. Dieser Demos nämlich gehörte zum Stamme Oineis. Die diesem Stamme angehörenden öffentlichen Diäteten hielten gemeinschaftlich mit denen der Erechtheis ihre Sitzungen in der Heliäa (Dem. g. Euerg. p. 1 1 42. §. 12.), das Schiedsgericht in der Angelegenheit des Apollodoros und Phonnion aber gmg nach p. 1 1 05. §. 1 7. in der Poikile Stoa vor sich. Mit Beziehung auf das, was ich in den Berichten fib. d. Yerhh. d. Ges.

1 06 Anton Westsrmann, Prüfung sammtlichu

der Wiss. Bd. I. S. 441 ff. über diesen Gegenstand vorgetragen habe, kann ich nicht anders als die Angabe, dass Tisias ein Achamer gewe- sen sei, als eine aufs Gerathewohl hingestellte betrachten. Es ist jedoch gleichwohl nicht unmöglich, dass dieser Angabe eine Annahme zum Grunde liegt, ähnlich der, welche von Hudtwalcker (fib. d. Dittt. S. 72) und anderen Gelehrten beliebt und erst von Hm. Meier in der Schrift ttb. die öffenü. u. Privat-Schiedsr. S. 23 als ungegrilndet nachgewiesen worden ist, dass nämlich die öffentlichen Diäteten immer zum Stamme des Beklagten haben gehören müssen. Oder hielt der Verfasser der Urkunde den Schiedsrichter etwa fOr einen ccnnpromissarischen? Dann lag es in der That nahe, ihn zu einem Achamer zu machen. DiePrivat- Schiedsrichter wählte man aus seinen Freunden, Verwandten und Gau-

genossen. Und so erscheint hier nicht nur der Beklagte, sondern auch der Kläger Apollodoros, angeblich eines Achamers Sohn (§. 28.), gleichfalls als ein Achamer (§. 46.). Wir lassen die Richtigkeit dieser letzten Angabe, da sie einzig auf diesen Actenstücken beruht, dahin gestellt sein, und bemericen nur, dass die Verwandtschaft zwischen Stephanos und Apollodoros, da sie durch die weibliche Linie vermitr- telt war (I. §. 54.), einen beiden gemeinschaftlichen Demos nicht noth- wendig voraussetzen lässt. Der Beklagte femer heisst hier und §. 46. mit seinem vollen Namen Sriq>avoQ MsvexXeovg ^AxotQvev^. Ein Sri' q>avog ^^x^^^s erscheint als Trierarch Ol. 144, 3. in den Urk. üb. das att. Seew. XVII. a, 29, und Hr. Böckh bemerkt hierzu S. 250, dass dieser ohne Zweifel derselbe sei, gegen welchen die Demos thenischen Reden gerichtet sind. Es fehlt aber immerhin noch Einiges, um die Sache zur Gewissheit zu erheben. Zwar das Alter des Demostheni- sehen Stephanos steht nicht unbedingt entgegen. Aus den Verhältnis- sen, wie sie unsere Rede darstellt, geht ziemlich deutlich hervor, dass Stephanos mindestens in gleichem Alter mit Apollodoros stand, eher vielleicht noch um einige Jahre älter war als dieser. Denn er hatte zur Zeit der Rede Ol. 108, 1. bereits eine verheirathete Tochter (§. 66.), während die beiden Töchter des Apollodoros (Ol. 104, 3. noch na$dia fuxQiy g. Polykl. p. 4225. §. 64.), von denen eine später ihren Oheim Theomnestos heirathete (g. Neaer. p. 4 345. §. 2.), damals noch ledig waren (p. 1424. §. 74.), Apollodoros aber, der beim Tode seines Vaters Ol. 1 02, 3. (n. p. 1 1 32. §. 4 3.) bereits das 24ste Jahr zurückgelegt halte (f. Phorm. p. 954 . §. 22.), war Ol. 96, 3. geboren. Angenommen,

IN MB ATHSCHBlf RbDNSI BIlfGBLBGf BN ZbUGBNAUSSAGBN. 1 07

Stephanos war von gleichem Alter, so würde er Ol. 444, 3. noch in den siebziger Jahren als Trierarch aufgetreten sein. Freilich ist das kein Ding der Unmöglichkeit (vergl. Böckh Urk. IIb. das Seewesen des attischen Staates S. 4 82), aber bei einem so schlechten Patrioten, als dieser Stephanos war, der sich bis in seine fünfziger Jahre allen Leitur* gien zu entziehen gewusst hatte (I. p. 4424. §. 66.), ist es eben auch nicht sehr wahrscheinlich. Wichtiger ist, dass auf der Inschrift der Name des Vaters des Trierarchen Stephanos fehlt. Es ist daher un* mfiglich zu beweisen, selbst einmal die Echtheit unserer Urkunde ange- nommen, dass dieser Stephanos von Acharntt nicht einer anderen Familie angehört haben könne. Sriq^außo^ war ein in Athen sehr gewöhnlicher Name ; einer aus Euonymon kommt in den Urk. üb. d. Seew. YII. b, 35. vor, Andere aus Halä im Corp. Inscr. Nr. 573, aus Epieikida 275, aus Kephisia 305, aus Eorydallos 494, aus Probalinthos bei Ross Demen Y. Att. Nr. 5, aus Eroiada angeblich bei Dem. g. Neär. p. 4 358. §. 40, den Reiske ftlschlich mit dem unsrigen identificierte, Andere ohne Angabe des Demos bei Plat. Men. p. 94 C. Athen. 6. p. 234 E. Dion. Halic. Deinarch. 40. Corp. inscr. Nr. 272. Ephem. arch. 4839. Nr. 300, ja selbst ein Stephanos aus Achamä aus der Zeit der dreizehn Stamme bei Ross a. 0. Nr. 7. Von den beiden übrigen Zeugen ist der erste, ^EvdiOQ *jEmydpovg AaijmtQeiij nur im Cod. Yen. 0 erwähnt, wobei der Gedanke an biterpolation nicht ganz abzulehnen sein dürfte. Doch darf nicht verschwiegen werden, dass Ol. 443, 4. in den Urk. Üb. das Seew. XIY. a, 3. ein KQiroiriiAOQ *Evdiov Aufiitr^^Q vorkonmit, wel- cher möglicher Weise ftir den Sohn des unsrigen gelten kann. Uebri- gens gehört der Name ^Evdios nicht gerade zu den Seltenheiten : einen Athener ''iS. führt Isäos in der III. R. an, einen ''i?. AyQvXevg die Inschr. bei Ross a. 0. Nr. 2, einen Spartaner Thuc. 5, 44. 8, 6. 42, einen Delphier Corp. Inscr. Nr. 4690. Seltener, fttr Athen wenigstens, ist der Name Swv&fjCy obwohl derselbe schon frühzeitig in Griechenland eingebür- gert zu sein scheint (theogn. y. 829) und schwerlich mit Hm. Ber§^ im Rhein. Mus. n. F. Bd. III. S. 222 auch für die frühere Zeit bloss als Sciavenname zu betrachten sein wird. Derselbe war gewissennassen dorcli die Sage geadelt, welche den Stammvater der Skythen Skythes zu einem Sohne des Herakles und der Echidna machte (Herod. 4, 4 0). Ein Seitenstück dazu geben der Korinthier Ai&ioxpj des Archilochos Zeitgenoss, Athen. 4. p. 4 67 D, und jlifivsy der Bruder des Lysandros,

4 08 Anton Westemann, PrCfukg sämmtlicher

Xenoph. Hell. 2. 4, S8. (vergl. Corp. Inscr. Nr. 4211), beides Namen, welche nicht lediglich dem ethnologischen Gebiete angehören, sondern gleichfalls in die mythischen Sagenkreise hinübergreifen. Yergl. Hygin. Fab. 160. 183. Plin. Naturgesch. 6, 30. Daher selbst ein Tyrann der Zankläer sich des Namens Skythes nicht zu schämen brauchte (Herod. 6, 93. Aeiian. verm. Gesch. 8,17), und denselben fuhrt auch ein Eoer bei Herod. 7, 460, ein spartanischer Heerfahrer bei Xenoph.Heli. 3. 4, SO. Plut. Ages. 16, ein Athener im Corp. Inscr. Nr. 1002. Der Name 'j4(f/ictTevi endlich kommt sonst nicht weiter vor, die Form ist die de- motische und stinmit mit dem von Stephanos aus Byzanz angeftlhrten Ethnikon des angeblichen Demos Hanna oberein. Unklar sind übri- gens die Schlussworte des Zeugnisses gefasst, eipw di tu aprly^^iupa rwv dmd7i%Sp räp Uccöifovog. An ra dPTiy^aq>a als dasSubject schliesst sich wp diodfixSp nicht richtig an, und es mttsste, wenn man nicht mit dem Verfasser der Inhaltsanzeige der Rede raie oder mit Dobree ravT* für schreiben will, wenigstens apriyQtupa als PrSdicatsbestim- mung wiederholt werden. Der Redner selbst drückt sich deutlicher aus §.10. ßlpai di äs ccvrol /leficcQTVQ^Haai diciSi^%as dPTiy^dtpavs äte/- ptop^ und §.'23. oim irdk/iijaep dpriyQatpa ehai a nci^eix^o ^o^fiitop rmp noQ* avrw fut^rvQfjaai.

32. p. 1107. §. 19. Kritpicoqmp KßtpdXmPog 'AffUhdiog futqrüQH xoptoXsupdiiPai avT^ imo rov narQog yga/i/ioTSiOPj mp^ m iitiY€YQaq>diu Smd^itfj Ilaaifopoq.

Das sind bis auf den Zusatz vno rov na^i^os und die Angabe der Herkupft des Mannes die eigenen Worte des Redners §.18 und .20. Die Form KBq>ak(avoq ist nicht anzutasten, obwohl auf Inschriften Ä«* ipaXicDP die stehende ist (Corp. Inscr. Nr. 1 67. Urk. üb. d. Seew. XVU. c, 7.) : denn wie bei anderen Namen dieser Endung (vergl. 'uiftndUwp und *A(iniki}Wy ^ApögiiAP und ^Apdqiovj OoiPmp und Ooipanf^ 'IwtiMf und "ImtmPj 'Podifop und 'P6dcoPy SrQovd-iiop und SrQOv&fop^ Tavgmp und TavQwp^ 0qvpl(ap und ^^v^p), so mögen auch hier beide For* men neben einander bestanden haben, und so findet sich K^pdi^p ohne Variante bei Polyb. 8, 1 4. Plut. Arat. 52. (vergl. Arcad. d. acc. p. 1 3, 2), wogegen der bekannte Historiker aus Gergitha bald so bald so geschrieben wird. Vergl. Lobeck Aglaoph. p. 995. Unter den Athe- nern des Namens Kt]q)iao^6p auf Inschriften findet sich nun allerdings ein Aphidnäer als Trierarch in den Urk. üb. das Seew. X. b, 115 und

IN DIE ATTISCHBN ReDNBR BIN6ELE6TEN ZeCGENAISSAGEN. 109

als Allführer der Flotte XIII. c, 100. und XIV. c, 10. d, 242, und einer desgleichen im Corp. Inscr. Nr. 599. Hr. Böckh identiiiciert an der ersten Stelle S. 442 den Feldherm mit unserem Zeugen: doch steht auch hier entgegen, dass auf der Inschrift der Name des Vaters nicht beigefügt ist. Leicht möglich, dass der Verfasser unserer Urkunde durch eine Stelle der Rede g. Neär. p. 1348. §.9 f. veranlasst worden ist, seinen Kephisophon auf gut Glück zu einem Aphidnäer zu machen. Dort wird erzählt, dass Kephisophon, der sehr wahrscheinlich von dem unsrigen nicht verschieden ist, und Apollophanes den Stephanos, der aber nicht mit unserem zu vei'wechseln, angestiftet, gegen Apollo- doros eine Klage auf Mord anzustellen, weil er angeblich einst, um einen entlaufenen Sclaven aufzusuchen, nach Aphidna gekommen sei und dort eine Frau dermassen gemisshandelt habe, dass sie an den empfangenen Schlägen gestorben sei.

33. p. 1118. §. 55. Zernag Oeofivi^GTov yl&fioveifg fia^ftv^ü rqv &vyttTiQa avrov ixdovpai *u4no^dwg^ xarä rovg vofwvg ywai%a i^BiVj xcu fifidenwTtore na^ccyepda&aif /jujdi ala&ea&ai ot& yljioUi^doygog

Deinias ist als Schwiegervater des Apollodoros hier §. 56, so wie f. Phorm. p. 949. §. 17. und g. Polykl. p. 1214. §. 24. 26. genannt. Der Name des Vaters Theomnestos mag richtig sein: denselben nämlich führte auch der Sohn des Deinias, welcher den ersten Theil der Rede gegen Neära sprach (p. 1 360. §. 16. vergl. p. 1345. §. 2.). Jedoch ver- steht sicli, dass auch aus dem Namen des Sohnes mit Sicherheit etwas nicht gefolgert werden kann. Ein *y/&fioP6vg findet sich auf Inschriften unter den zahlreichen Athenern Namens Jeivlag (Corp. Inscr. Nr. 115. 165. 169. 199. 208. 293. Urk, üb. das Seew. X. d, 90. XVI. a, 123. 192. Ross Demen Nr. 4. 5. 5^ 136. 137. 138. 157.) und Geof^Pfjoroi; {Corp. Inscr. Nr. 172. 178. 183. 186. 199. 606. Ross. a. 0. Nr. 157.) nicht. Um aber von dem eigentlichen Inhalte des Zeugnisses einen richtigen Begriff zu erhalten, muss man die ganze Stelle in ihrem Zu- sammenhange betrachten. Der Redner hebt es als etwas Unnatürliches und besonders Strafwürdiges hervor, dass Stephanos nicht nur über- haupt, sondern sogar gegen seinen Blutsverwandten falsch Zeugniss abgelegt. 'Seine Mutter nämlich und meiner Frauen Vater Sind Ge- schwister, er selbst also und meine Frau Geschwisterkinder und seine Kinder und die meinigen Geschwisterkinder im zweiten Gliede. Glaubt

AMuumU. d. K. 8. Gm. d-Wisfeaach. II. 9

110 Anton Westbrmann, Prüfung sämmtlichbr

ihr nun wohl, dass er, wenn er meine Töchter aus Mangel in eine Lage versetzt sähe, die seinen Verwandten wenig Ehre machte, dem Bei- spiele Vieler folgend dieselben aus eigenen Mitteln ausstatten würde, er, der sich nicht entblödet, um ihnen das Ihrige zu entziehen, selbst falsches Zeugniss abzulegen, und Phormions Schätze höher achtete als die Bande der Blutsfreundschaft ? Zum Beweis fUr meine Behauptung lies das Zeugniss des Deinias und rufe diesen selbst. ' Nach Verlesung des Zeugnisses fährt er fort : * in der That, Deinias gleicht jenem auf ein Haar, er der für seine Tochter und für seine Enkelinnen und für mich aus Verwandtschaftsrücksichten nicht einmal die Wahrheit gegen ihn bezeugen will. Ganz anders aber machte es Stephanos : er nahtn keinen Anstand falsch gegen uns zu zeugen, und nicht eiimial die sei- ner Mutter schuldige Rücksicht hielt ihn ab diejenigen in die äusserste Armuth zu stürzen, welche durch sie mit ihm verschwägert sind.' Deinias verweigerte also das verlangte Zeugniss, und es ist nur ein Kunstgriff des Redners, wenn er gleichwohl denselben vorfordert und seine Aussage verlesen lässt, darauf berechnet, das Benehmen des Stephanos gegen seine Anverwandten durch den Contrast im möglichst gehässigen Lichte darzustellen. Wes Inhalts das von ApoUodoros dem Deinias abverlangte Zeugniss gewesen, müssen wir uns bescheiden nicht zu wissen : es handelt sich hier auch nur um die wirkliche Aus- sage des letzteren. Diese war offenbar ablehnend, es wird eine ein- fache itxofwala gewesen sein, eine Erklärung, dass er, der Aufgefor- derte, von der in Rede stehenden Sache nichts wisse. Der Verfasser unserer Urkunde begnügt sich damit nicht, sondern lässt in der ersten Hälfte den Deinias bezeugen, dass er dem ApoUodoros seine Tochter in gesetzmässiger Weise zur Frau gegeben. Dies schien ihm nöthig, weil der Aufforderung an den Zeugen eine Erörterung der Verwandtschaft mit Stephanos vorausgeht. Gleichwohl ist dieser Theil der Aussage nicht nur ganz überflüssig, indem die Verwandtschaft beider Theile selbst gar nicht in Zweifel gestellt worden ist, sondern auch völlig un- statthaft, weil ja der Sprecher gleich nachher versichert, Deinias wolle ovdi Td?,rj^ (laqrvQttv. Sollte aber auf diesen Punct eingegangen wer- den, so reichte es nicht aus, dass Deinias blos versicherte, seine Tochter dem ApoUodoros gegeben zu haben, sondern er musste noth- Wendig auch seiner Schwester gedenken, der Mutter des Stephanos, durch welche die Verwandtschaft zwischen diesem und ApoUodoros

IN DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN ZeüGENA€SSAGEN. 111

vermittelt war. Die andere Hälfte der Aussage ist allerdings ablehnend, aber ihrem Inhalte nach durchaus ungehörig. Deinias soll aussagen, er sei nicht zugegen gewesen, noch wisse er darum, dass ApoUodoros den Phormion aller seiner Ansprüche entbunden habe. Freilich hatte das Phormion bei dem vorher geführten Pröcesse behauptet und, wie der Sprecher §. 5. sagt, durch falsche Zeugen erhärtet: allein damit hatte Stephanos nichts zu thun, sein Zeugniss ging einzig auf das Testament des Pasion, und von keinem anderen kann hier die Rede sein, zumal da §. 7. ApoUodoros sich ausdrücklich dahin erklärt: mgi /jUp di] rwv äkktop rwv /lefuc^w^ijKOTCDVy orav nQog inteivovg eiaiwy rote €()c3, n€^i civ rf' ovToal Sretpavog fisfMaQTV^rixsvy ijdr] neiQacoficu dtda- öxe&v vfiaQj und §. 40. rriv yäg dixtjv^ iv (} ravra i/iaQTVQij&fj^ nctQeyQa- ^OTO 0OQf4.i(ov TiQog i/ii fiii eiaaydyifjiov eJpcu dg ätpevrog e/wv räv ipihjfmrwp ctvrov. tovto roiwv iyd [uv oida tpevdog ovy %ai ikayS^^ Stop eiöito n^og rovg ravra /ic/iaQTV^i^OTag' Tovrro de ovx olov re Totfr' dneiv. Unmöglich kann also die Aussage des Deinias, wie sie auch immer ausgefallen sein mag, sich auf etwas bezogen haben, was gar nicht in Frage kam : denn ein Zeugniss bezieht sich immer auf einen bestimmten Fall und muss, da es fUr diesen gefordert und gegeben wird, auch stets eine bestimmte Antwort auf eine bestimmte Frage enthalten.

34. p. 1 1 1 9. §. 60. fia^TVQovai (plXoi elvai %al enirr^deioi ^op- fiicoviy %ai TtaQBivai nQog rw diai'njTfj Tiaiccy ore ijv an6q>aoig Trjg dV«/- TTjg *ylno}lodwQO) nQog^OQfjLimvay %ai eidivai r^v /laQTV^iav v(prjQr^/J6P0V J^'rifpavoVy ijv ahiärai airrov *yJl7tokX6d(o^og vq)eXiodai.

Hier und bei den beiden folgenden Aussagen hat der Verfasser sich gar nicht die Mühe genommen, die Namen der Zeugen zu erfinden (s. d. Einleitung). ApoUodoros spricht §. 57 f. von einem nicht näher bezeichneten ihm abhanden gekommenen Zeugnisse, das für ihn von grösster Wichtigkeit sei : er habe es in der Actenkapsel nicht vorge- funden und daher anfangs auf die Instructionsbehörde Verdacht ge- habt, aus später ihm mitgetheilten Indicien aber ermittelt, dass Stepha- nos selbst während der Verhandlungen vor dem Diäteten dasselbe ihm entwendet, als er, der Sprecher, einmal, um einen Zeugen vereidigen zu lassen, von seinem Platze aufgestanden war. Die Zeugen geben sich als Freunde und Vertraute des Phormion zu erkennen. Der Spre- cher sagt davon nichts : vermuthlich wollte der Verfasser der Urkunde

112 Anton Wbstermann, PbCfcng säiihtlichbi

die darauf folgende Exomosie motivieren. Ueber die Art der Entwen- dung selbst erfahren wir vom Sprecher mehr als da, wo man es eigent- lich erwarten sollte, im Zeugnisse. Doch etwas Neues bringt dieses allerdings: die Sache soll am Tage der dnotpao^g oder des schieds- richterlichen Urtheils vor sich gegangen sein. Es sei erlaubt dies in Zweifel zu ziehen: so lange noch neue Zeugen auftraten, wie hier, war auch die Sache noch nicht zum Spruche reif. Anderer Art ist der von Hm. Schömann im Att. Proc. S. 678 angezogene Fall bei Dem. g. Timoth. p. 1190. §. 19: dort war das Zeugniss ausdrücklich erst für den Gerichtstag zugesagt und wird daher auch an diesem erst ein- gefordert.

35. p. 1119. §.61. /Mi^rvgovai nc^elvaiy ore *^7toXX6d(ogog nifoimaXeiTO Srifpavov naqadovvai tov nalda top mtoXov&ov eig ßaaavov ne^i rijg vq>aiQiaeiag rov yga/i/ianiovy nutl ygafi/iara tjv troi/iog yQaipeiv 'AnoXkodio^og^ utaS-* o ri iarai ^ ßaaavog. ravra di nQOxaXovfiivov ^^noiXodwQov ovK B&eXijaai nccQadovvai Sriifavovj aXka cmoxQivaa&cu *u4iio}Xodw()(p dinaSsa&aiy d ßovh>noy ei ri (pfjaiv ddix€ta&ai vq>* iavrov.

Nachdem die aufgeforderten Zeugen die Aussage abgelehnt, lässt der Redner ein anderes Zeugniss und die dazu gehörige Proklesis ver- lesen. Xaßi [wij sagt er, ravTrjv r^v fjutqrvQlav utal t^v ngoxhiaiv. Es folgt das Zeugniss mit dem doppelten Lemma MAPTTPIAy JIPO^ KAHSIS. Das sind aber zwei ganz verschiedene Dinge. Entweder hat das der Verfasser übersehen, oder er hielt es nicht für nöthig, den Inhalt der Proklesis noch besonders anzugeben. Das Letztere ist nicht sehr wahrscheinlich, da sonst alle von Apollodoros producierte Beweis- stücke nachgebildet sind : doch würde man in diesem Falle mindestens das Lemma ÜPOKAHSIS ans Ende des vorliegenden Zeugnisses zu verweisen haben. Gewissenhafter ist im gleichen Falle der Verfas- ser der in die Rede gegen Neära eingelegten Urkunden §. 1 23 f. gewe- sen. Ueber den Inhalt des Zeugnisses selbst lässt sich, da der Redner, die ßdoavog ausgenommen, keine Andeutung giebt, nichts weiter sagen als : wenn es nicht anders war, wird es schon so gewesen sein.

36. IL R. p. 1135. §. 21. fiu^rvQOvai nccQSiVcuy ore n^ovxaXeiro *AnoXk6d(OQog 4>OQfjii(ovay ore i^iiov dnodovvai AnoXkodco^og 0OQfilmva rag &€Qanaivag eig ßaaavov y ei firi (ptjai 0OQ(xltov %al n^ore^ov dietfd-aQ^ iievai T^v pfiriQa rfjv ifitjVy nglv ov oaiotpaivei ^oQfiioDV y^/iai iy^vtiad-

IN DIB ATTISCHEN RbDNER BINGBLEGTEB ZEUGENAUSSAGEN. 113

fAevoQ ctVT^p 7ta(}a Ilaaifovog. ravra de TtQonccXovfiepov *j4noiXodciQOv ov% i^&thjas 0OQfJii(av na^adovvai rag &€Qa7ialmcQ,

Was zuerst die Form anlangt, so würden kVusdrücke wie ore n^ov- nLokeiro ore ij^iovy nQoreQOV it^lv ovj n^OKctlovfUPOv ylTtoJ^XoddQOv av» fj^&fiaey nur unter der Voraussetzung hinzunehmen sein, dass nicht der Redner selbst, sondern einer der Zeugen die Aussage formu- lierte (s. d. Einleitung). Aber das sinnlose r/jv /irjreffa ttjv ifiijVy was schon Reiske rügte, verräth nicht, wie Schäfer meint, einen 'hamnem siili parum exercitaH\ sondern einen Fälscher, der sich nicht einmal die Mühe nahm, seine Fälschung zu bemänteln. Nicht besser steht es mit dem Inhalte der Aussage. Dieselbe enthält nur einen von den Puncten, welche der Sprecher mit klaren Worten verheisst, wenn er unmittelbar vorher sagt : äXiM /i^p Sri eyd /lev oaiedruiovp TQiriQaQX^Pj rerekevrijüei d* 6 ncmjp ndXa&y ore ovrog eyijfiey rag de &eganaiPag aiyrop i^^ravp tal '^liow negl avrov tovtov ßaaaviSeo&ai avragj et ravr* dktj^ eariy Mal €0^ nqoemkoviiriPj Xaße fioi r^v fMxqwQtap. Den letzten Punct hat unser Mann nicht einmal richtig aufgefasst, wenn er das dte(p&aq%epai zum Hauptgegenstande der Aussage macht. Er hat dies aus der ersten Rede entnommen, wo allerdings ApoUodoros sich unverhohlen über das sträfliche Yerhältniss ausspricht, in welchem Phormion noch bei Lebzeiten seines Vaters Pasion mit dessen Gattin lebte (s. p. 1 1 09. §. 27. p. 1125. §. 79. p. 1126. §. 84). Allem hier liegt dies weder in dem neql avrov rovrovy noch hat der Sprecher ein Interesse, gerade dies zu beweisen. Er will vielmehr beweisen, dass ein Testament des Pasion, wie das vom Gegner aufgezeigte, gar nicht existierte. In die- sem vermachte angeblich (I. p. 1 1 10. §. 28.) Pasion seine Wittwe dem Phormion : wäre dies gegründet, so würde Phormion mit dem Vollzug der Ehe nicht so lange noch gezögert und zu diesem Zwecke erst einen Zeitpunct abgepasst haben, wo er, ApoUodoros, der als Sohn seine Einvnlligung nicht gegeben haben würde, abwesend war. In dem ne^l avrov rovrov scheint demnach in der That etwas anderes nicht enthalten zu sein als eine Beziehung auf diesen letzteren Umstand, auf den absichtlichen Vollzug der Ehe in Abwesenheit des ApoUodoros, ein Umstand, der als Gegenstand häuslicher Debatten leicht zur Kennt- niss des dienenden Personals gekommen sein konnte.

114 Anton Wbstermann, Prüfung säjhmtlicheh

VI. Zeugnisse der Rede [des Demosthenes] gegen Neära.

37. p. i 352. §. 23. ^iXoar^arog Jiowciav KoX(ovij&ev fjutqrV'

xaTay€<j&ai itaQ^ avnS^ ore eig fjivanjpia ine&ijfifjaav iv KoQiv&oi oinovaai' * xaraarrjoai di avrag dg avriv jivaiav rov KBq>akovj q>iXov ovra iavTfß nal minjdewp.

Was hier zunächst den Namen des Zeugen betri£fl, so steht nur 0iX6oTQaTog Koi.(ovij&€Vy wie ihn der Redner selbst §. 22. nennt, fest. Derselbe ist als Ankläger des Ghabrias bekannt aus Dem. g. Meid, p. 535. §.64, und wie Hr. Böckh erkannte, ist auch der ^doaTQarog oA . der Urk. üb. das Seew. X. f, 37 kein anderer. In derselben In- schrift aber lautet der unmittelbar vorhergehende Name JIOtiTSlOS . Ali . (nicht JSly wie Hr. üssing inscr. gr. ined. p. 68 versichert). Hr. Böckh ergänzt auch hier KoXamj&ev und identificiert den Dionysios mit dem in unserm Zeugnisse als Vater des Philostratos genannten: dass Vater und Sohn zusammen Trierarchie leisteten in einer SynteUe, könne nicht befremden, sondern sei vielmehr sehr wahrscheinlich. Allein das ist nur eine Behauptung und kein Beweis, und noch dazu eine Behauptung, die auf dem unbewiesenen Satze beruht, dass die vorliegende Urkunde echt sei. Zugegeben, die gemeinschaftliche Trierarchie des Vaters und Sohnes war möglich, warum aber soll sie mehr als dies, warum sogar wahrscheinlich sein? Hierzu konmit die fragmentarische Beschaffenheit des Steines. Vom Demosnamen sind nur die beiden Buchstaben J[Jl zu lesen, ob aber vor diesem ein oder zwei Buchstaben fehlen, ist nicht ausgemacht, und da die Inschrift nicht aroix^dov geschrieben ist, etwas unsicher, und so könnte man eben sowohl yJfkwneTc^xf-ep oder nXto&^uvg ergänzen. Doch ergänze man auch KoXwvtjt^evy wer will verbürgen, dass jene beiden Vater und Sohn sind? Jiovvmog KoXtovfj&ep kommt in verschiedenen Zeiten auch anderwärts vor, s. Ross Demen Nr. 8. 109. 1 10: allein Awvvaiog ist einer der allergewöhnlichsten Namen (jiovvotog Ayyskijihv Corp. Inscr. Nr. 193, AyqvUbg 196\ A&fwvevg 194. 558«, Ai&aXidrig 564, 'AXfomKlj&ev Ross Demen Nr. 47, A/jupir^oTcij&ev das. Nr. 1 6, Ava(pXv- mm C. I. Nr. 280. 587, 'Ax^^^^^ 205. 606. Urk. üb. d. Seew. XI. c, 63. XUI. d, 115. Ross Demen Nr. 6\ Begermdrig C. I. Nr. 305,/i?;ri. m](piaiog Ross Demen Nr. 10, Eimv^Uhjg C. I. 303, Evwpvfievg 196^

IN DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTER ZEUGENAUSSAGEN. 415

'JFI^oldfjs 191. 192, KijTTiog 111, Kmwvevg Ross Demen Nr. 6^, KoikfiQ C. I. 275, KQfxmidriQ 466, KvdaSTjvaievg 147. 190. 353. 607, Ephem. arch. 1839. Nr. 280, Ja/iTEr^evg C. I. 200, uietwcow«;^ 270, MaQa^tavtog 481. Ross Demen Nr. 14. 189, Mehreug C. I. 270. 285. 688. 689, Svmraithv 172. Ross Demen Nr. 93, eh Oiov C. I. 270. 275. 741, /7a/af'««i5c 193, 196. 274, neegaievg 216. Ross Demen Nr. 5*, n^aöuvg C. I. 353, J^aXafiiviog 762, S'rj/iaxi&tjg 763^, ^ovpievg 194. 265. Ross Demen Nr. 6*, Stftimog C. I. 192, T^ixo^vaiog Ross Demen Nr. 174, 0aXtjgevg C. I. 275, ^vkdawg Ross Nr. 189, Xoka^yevg C. I. 192), und so wftre es nicht zu verwundem, wenn unser Verfasser, da er eben nur einen Namen brauchte, gerade auf diesen verflel.

Entschieden aber sprechen gegen die Ansicht, dass der Dionysios der Urk. üb. das Seew. der Vater unseres Philostratos gewesen sei, die. in unserer Rede angedeuteten Zeitverhältnisse. Nach der gewöhn- lichen Anhahme war der Redner Lysias geboren Ol. 80, 2. (Leb. d. zehn Redn. p. 835 C) und starb im achtzigsten Lebensjahre Ol. lOO^/s (Dion. Halic. Lys. 12). In welcher Zeit er das hier geschilderte Verhältniss mit der Hetäre Metaneira angeknüpft, 'wird nicht angegeben. Ist jene Angabe richtig, so muss man offenbar vom Todesjahre des Lysias eine ziemliche Reihe von Jahren zurückgehen, zwanzig mindestens, also bis OL 95, 2, und mit sechzig Jahren war er immer noch ein ziemlich alter Sünder. Weniger zu rechnen verbietet der Umstand, dass nach §. 30. die Mutter desselben noch am Leben war, die also um diese Zeit etwa achtzig Jahre gehabt haben würde. Philostratos, bei welchem Lysias seine Schöne unterbrachte, war damals noch unverheirathet: als Freund des Lysias wird er im Alter diesem nicht allzu weit nachgestanden haben, doch rechnen wir wieder zwanzig ab und geben ihm vierzig Jahre. Zur Zeit der Rede gegen Neüra war dieser Philostratos noch am Leben, denn der Sprecher ruft ihn selbst zum Zeugen auf {amop TOP ^dooT^arav fiaqrvifa wxkä §.23). Die Rede fällt aber etwa zwi- schen Ol. 109 110. Philostratos müsste also unter den obigen Vor- aussetzungen damals ein Alter von ungef^r hundert Jahren gehabt haben. Schon das ist schwer zu glauben. Aber in eben diese Zeit (denn die Inschr. X. der Urk. üb. das Seew. ist nach Hm. Böckh erst nach Ol. 1 09, 3 verfasst und ihr Inhalt bezieht sich auf die Zeit von Ol. 108, 4 109, 3) soll nicht allein er, sondern auch sein angeblicher Vater Dionysios, der damals mindestens seine 120 1 30 Jahre gehabt

116 Anton Westbmann, Prüfung sämmtlicher

haben müsste, Trierarchie geleistet haben ! Es liegt auf der Hand, dass, ganz abgesehen auch von dem ganz unverbürgten Dionysios, diese Berechnung eine irrige ist, und zwar nicht nur für PhUostratos, sondern auch für Lysias selbst. Denn aus der Schilderung, welche der Verfasser der Rede g. Neära §. 20 33. von den Ereignissen macht, die zwischen der Ankunft der Metaneira zu Athen und dem Jahre des Archon Sokratides Ol. 101, 3 mitten inne liegen, geht deutUch hervor, dass man, um das Jahr des ersteren wenn auch nur annähernd zu fin- den, von Ol. 100, 2 als dem Todesjahre des Lysias nicht zwanzig, son- dern weit weniger Jahre zurückgehen darf. Taylor versuchte diese Bedenken durch die Annahme zu beseitigen, dass der hier genannte Lysias nicht der bekannte Redner, sondern ein anderer jüngerer glei- ches Namens sei. Dass der Verfasser unserer Urkunde ihn für jenen nahm, indem er ihn Avclav %6v KeipaXov nennt, was er aus seinem Piaton wissen mochte, ist von keinem Belang. Der Redner selbst aber bezeichnet ihn hinreichend deutlich durch das Prädicat 6 aoq^nsrfjg §. 21 , und es ist an einen anderen dieses Namens, der sich auch sonst nicht nachweisen lässt, keinesfalls zu denken. Mit mehr Geschick und gewiss auch mit grösserem Rechte hat Hr^ F. Vater in Jahns Archiv Bd. IX. S. 1 65 ff. die Sache von der anderen Seite angegriffen, indem er die Richtigkeit der Angabe über das Geburtsjahr des Lysias in Zweifel stellt. Es ist hier nicht der Ort, diese schwierige Frage noch- mals durchzusprechen. Sehen wir nur, wie nach dem Ergebniss der Untersuchung des Hm. Vater sich das Alter des Philostratos stellt. Nach seiner Ansicht wäre Lysias nicht Ol. 80, 2, sondern erst 87, 1 geboren : die Ankunft der Metaneira zu Athen falle etwa dreizehn Jahr vor Lysias Tode, also Ol. 97, 1 , wo Lysias selbst im vierzigsten Jahre stand, sein Freund Philostratos aber etwa im fttnfunddreissigsten ge- standen haben möge. Unter diesen Voraussetzungen würde der letztere zur Zeit der Rede g. Neära ungefähr neunzig, oder wenn wir von jenen dreizehn Jahren, die immer noch zu hoch angenommen sind, noch fünf, und eben so viele wieder von den fttnfonddreissig des Philostratos in Abzug bringen wollen, achtzig Jahr alt gewesen sein, immerhin für einen noch Trierarchie leistenden Athener ein ganz anständiges Alter, wiewohl kein unglaubliches. Dass aber der angebliche Vater dieses Achtzigers, Dionysios, damals noch am Leben gewesen und gleichzeitig mit ihm Trierarchie geleistet, müssen wir entschieden ablehnen.

IN DIE ATTISCifSN RsDNEB EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. 117

Ueberdies ist auch der Inhalt des Zeugnisses selbst nicht sehr geeignet, ein grosses Zutrauen gegen die Echtheit desselben zu er- wecken : denn es entspricht nur zum Theil der unmittelbar vorherge- henden eigenen Inhaltsangabe des Redners : dg ovv dXi]^ ^Y^y or^ N&naqhriq tjv xai tji^Xov&ei ixeivrj nal ifna&aQvei r^ ßovXo/iivef> dva- limteiPy T^yvrmv vfiiv oainov top 0iX6arQarov fiaQw^a xceAco.

38. p. 1 353. §. 25. EvtpiXtjrog 2^i/ifovog jil^iovBvgy ^jiq&crofxaxog KQiTodfifjiOv *^kamexij&ev^ fia^rv^ovaiv etdivm Sifiov rdv OarraXov ätpixofuvov ^jidriva^e eig ra Ilixpadiqvaut ra fieyakaj %ai fiet^ avrov NiXccQdnjv %al Niou^av r^v wvi ayv^vi^ofiivriVj luti lutrdyea&ai avrotfg noiqd KrtjatTJmq) r^ TTMVxtavidovj %ai avfinlveip /mt^ avriSv Neaigar wg irai^av ovaap nal aXXayp noXk&p mt^oprwv utai Gvfinipovrtap na^a KrtiotitJtijji.

Die Namen so wie der Inhalt dieses Zeugnisses sind vollständig §. 24. gegeben. Warum der Verfasser beim Knqcmnog den vom Redner hinzugefügten Demosnamen KvdaprUhjg unterdrückt, ist nicht abzusehen. Wir bemerken nur noch, dass ein Evq>ihirog ^iiwpevg auch Corp. Inscr. Nr. 1 72 vorkommt, ein ^/i^iarofiaxog *^X(on:&tij&ep in den Urk. üb. d. Seew. in. b, 5, sehr wahrscheinlich der unsrige, den auch Dem. g. Aristokr. p. 624. §. 13. und g. Theokr. p. 1333. §. 35. nennt. Vergl. BOckh Urk. S. 25.

39. p. 1354. §.28. "IimitQx^^ *j4&fiopevg /icc^rvQei Sevoi^ldrip %ai avTOP /ua&wcaa&ai Niai^ap ev KoQlp&m t^p pvp äycoviSo/iiptjp dg ircu^av ovcap t&p fua&a^povaciPy nal av/inip€$p bv KoqiP&fp N^aigap fie&* avTOv %ai Seponkeidov rov TtOirjrav.

Der Inhalt der Aussage mag ungefähr so gelautet haben : s. §. 26. Dort heissen die Liebhaber der Neära SepoxKeidrig 6 noitiTiljg nai "InnoQxog 6 vnanginjg. Hier wird der erstere zuerst schlechthin Sepo- %kei&ijg und erst am Schlüsse Jffeponlsidrig 6 noiTjnjg genannt. Man hätte gerade das umgekehrte Yerhältniss erwartet, oder vielmehr, da von einem Athener die Rede ist, die Nennung des Vaters und des Demos : doch war Xenokleides vielleicht in Athen unter dem Namen ö noitjnjg

bekannt, denn auch Dem. v. d. Trugges. p. 447. §. 331 . nennt ihn so.

*

Beim Hipparchos hingegen hat der Verfasser das Prädicat ö vnoxQinjg weggelassen und an dessen Stelle ein *^&/iopevg offenbar von eigener Erfindung gesetzt: den Namen eines Vaters hinzuzuerfinden hat er sich die Mühe nicht genommen.

118 Antoh Westermanii , PkCfuhg SÄIUITLICHBR

40. p. 1355. §. 32. 0lkay^og Mdurevg fut^rvQH luxQBivai h KoQiv&o)j or« 0qwimp ö ^ijfwxaQovg däehpoc utareti^ei einoöi /iväg Neai^ag r^g vvv d/wviSofi€Pfjg Tifuzvogida rm Koqiv&ifp %al EvxQarBi TW jisvnadiip' %ai xaraO-elg ro aqyvqiov ^S^cro anaymv yl&tjpa^B

Vergl. §. 29 32. Der Zeuge wird allerdings ausgesagt habeo, dass er bei Auszahlung des Geldes gegenwartig war : von dem Zwecke der Zahlung wird dabei natürlich auch die Rede gewesen sein und darauf richtet der Sprecher auch das Zeugniss (§. 32. in' ikev&eqla %ai ig)* cS iv Koqlvd^ /m^ igyaCeo&cu). Unser Bfann weiss nichts da- von, fügt aber den ganz überflüssigen Passus von der Reise nach Athen eigenmächtig hinzu. Freilich brachte Phrynion die Neära nach Athen (§. 33. a(fi%6[ievog roiwv devqo exo^ airniv), es war aber kein Grund vorhanden, dies bezeugen zu lassen, auch sagt der Redner nichts da- von : Beide erschienen zu Athen und das war Beweises genug. Der Zeuge heisst ^Ihx/y^og MeUreig: so nennt ihn der Redner in der Kürze, wie er es im gleichen Falle auch weiter unten zu wiederholten Malen thut. Im Zeugnisse selbst kann natürlich der Name des Vaters nicht gefehlt haben, doch ist das unserm Verfasser so gleichgültig, dass es ihm hier wie unten gar nicht einftdlt, die Ergänzung des Fehlendai zu versuchen. Fast noch unverantwortlicher ist es, dass er den Phry- nion als einen Bruder des Demochares auftischt. Kai rig ijnovae nw- noTB^ fragen wir mit Demosth. g. Boot. I. p. 997. §. 9, ^ lunä notw pOfAOV 7tQO<mapctyQa(fOir* ap tovto t6 noQ&Y^ofifia ^ oUo ri TÜLfjv 6 nari]^ %ai 6 ^fwg; Freilich war er ein Bruder des Demochares und der Redner sagt es §• 30. ausdrücklich, ftigt aber hinzu, dass er ein Sohn des Demon und aus Päania gebürtig gewesen sei, und hiernach war er nothwendig auch in der Urkunde zu benennen. Nicht zu ver- schweigen aber ist, dass Athenäos 13. p. 393 F. mit Beziehung auf unsere Stelle eben diesen Phrynion JtifAoxoQovg ddeXtpsdavg und nicht ddä^g nennt Wäre dies richtig, so würde die Unechtheit der Ur- kunde evident sein : denn man wird doch in diesem Falle nicht anneh- men können, dass der nämliche Schreibfehler, addiqfogy sich nicht nur in den Text der Rede, sondern auch in das urkundlich abgefasste Zeug- niss eingeschlichen habe, vielmehr ist klar, dass dieses jener erst nachgebildet ist und Phrynion hier als Bruder des Demochares lediglich aus dem Grunde figuriert, weil er dort in der nämlichen Qualität er-

IN DIE ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. 119

scheint. Leider lässt sich über das verwandtschaftliche Yerhältniss beider nichte Sicheres .ermitteln, und nur unter der Voraussetzung, dass der hier genannte Dempchares der Demochares aus Päania bei Demosth. g. Euerg. p. 1145, §.22. 1147,28. 1148, 32. ist, würde Phrynion als dessen Bruder angesehen werden müssen. Auch das steht nicht ganz fest, so wahrscheinlich es ist, dass beide nebst Demon der Familie des Demosthenes angehörten. Hr. Böhnecke wenigstens stellt in seinen Forschungen I. S. 642 dies in Abrede, doch liesse sich die Verwandtschaft herstellen, wenn man den Demon als einen Bruder des väterlichen Grossvaters des Redners Demosthenes ansehen dürfte, woraus sich mit Berücksichtigung der sonst bekannten Angehörigen die in der Beilage unter II. aufgestellte Geschlechtstafel ergeben wtirde.

41. p. 1356. §. 34. Xii»vi&ijg Svneramvy Sv&ermv KvÖaO^' vcuwQ /io^TVQOvai xhjOijvai vno Xaß^iov eni demvov^ Sra ra eKivi%ta %mia Xaß^iag t^q vimjs tov ci^/LuxroQj %cu eiür^aad-ai mi K^Xmdij wxl siddviu 0QVvi(OPa na^ovra iv t^ deinv^ rovTfp exorva Naai^av t^v wvi dyanfiSofuvrjPy %ai wx&evdetip Cf&Q avravg %ai 0^wliapa %ai Necu* (fm^y nuxl aioduv&s&ai avrol anfMrafiivovQ xrig vrmtog n^og Niaiqav Süjovg %ai riav dioxopmf ripag^ oi tjuav Xaßgiov oüthtu.

Wir fühlen uns nicht versucht, diesen Schmutz noch breiter zu treten und überlassen es dem Leser selbst, sich zu überzeugen, wie wenig das Einzelne dieser Aussage dem entspricht, was der Redner selbst §. 33. als deren Inhalt angiebt. Sehr naiv aber ist es, wenn die Zeugen versichern imu xad'evdeiv o^^a^ avravg ttai aie&dpea&iUy eine Naivetät, welche Schäfer durch Damm's Erklärung der ursprünglichen Bedeutung des %a&€vdeip 'decmnbere quietis caussa, quam et ingüans ca- pere pote^f vergeblich wegzndisputieren sucht. Auch ra &tivi%ia r^g nmig rov ä^/iarog ist einzig in seiner Art. Was die Namen anlangt, so sind dieselben gegeben, nur fehlen hier wie oben die der Väter des Chionides und Euthetion, so wie der des Demos des Ghabrias, welcher aus Aixone war, beiläufig ein Beweis für die Richtigkeit der Annahme von Ulrichs (oi hfuveg %al ra fjumqa reixrj rmv *^&. p. 27), dass das Yorgebirg Kolias, denn bei diesem gab Ghabrias seinen Schmauss, nicht mit Leake beim jetzigen Trispyrghi, sondern eine Stunde weiter südlich bei Hag. Kosmas anzusetzen ist: denn in dieser Gegend etwas südlicher lag Aixone. Uebrigens wird Ghabrias der bekannte Feldherr gewesen sein : der Demos Aixone gehörte zum Stamme Kekropis und

1 20 Anton Westerkann, PrOfüng säxiitlighbr

eben diesem ist aaf einer von Wordsworth (Athens and Attica p. 1 40, vergl. Zeitschr. f. d. Alt. Wiss. 1844. Nr. 73.) bekannt gemachten In- schrift der Sohn des Ghabrias, Ktesippos, zugetheilt.

42. p. 1358. §.40. ^l^Tfjs KeiQiaSfjQ fuxffvv^et TtoXs/Mz^x^^^^^^ avTov xareyyvri&ijvai Ndai^av rijP vwi äymviCo/iiyfiP vno ^pvploiPog rov /trifjLox&Qovi ädehfOVy %ai eyyvfjrag yep^adtu Neai^g STiq>avQv 'EQOia&fjVy rkavKBTijv KtitpiateUj '^QieroKQarTjv ^aXtjgea.

Wollen wir uns auch die drei Bürgen gefallen lassen, obwohl es gleich darauf nur heisst dwyyvri&eica d' vno 2T€q>avovy so ist doch dieser ganze letzte Passus, den auch der Redner selbst durch nichts andeutet, überflüssig und es wird in dem Zeugniss eher etwas von der Veranlassung zur Yerbürgung der Neära gestanden haben. Vom Phrynion, dem Bruder des Demochares, ist oben unter Nr. 40. ge- sprochen. Ob Stephanos ein j&r'()o/adi7P gewesen? Glauketes könnte der von Dem. g. Timokr. p. 703. §. 12. 740. §. 28, imd Aristokrates der g. Nausim. p. 992. §.27. und g. Kon. p. 1269. §. 39. erwähnte, gewesen sein, wären diese Bürgen nur selbst verbürgt.

43. p. 1361. §. 47. MAPTTPIA. Srnvi^og Ahanexfi&ev,

rrjrai yev6fi^o$ ne^i Neai^aQ rijg vwi dywPiSofidrfig Sriipavop %al ^qvpitüvay rag di duxXkayäg elvcu %a&* ag dii^iXaSaVy oiag naQi%etiu AnoXkodto^og.

JIAAAAFAI. Karct rode dii^Uuxiav ^^vpicova xai STiq>avoVj Xgijo&ai i^TBQov Neal^a rag iaag tjfi^Qag rov fitjvog ncc^' iavroig ix^v^ ragy av fiij ri avroi avrotg cvYX^^(i(OGiv.

Es ist gar kein Grund vorhanden, die iioMayal von der fux^rvQia zu trennen, da ja eben die Schiedsrichter zugleich auch die Zeugen sind, also über den Inhalt des von ihnen zu Stande gebrachten Ver- gleichs nicht auf ein besonderes Instrument sich berufen, sondern die- sen gleich selbst bezeugt haben werden. Sollte aber einmal der Ver- gleich besonders gegeben werden, so durfte derselbe nicht so ärmlich ausfallen, zumal da die Worte des Redners §. 46, yvdfitjp cmeq^vavroy xai ovTOi iv^/ieivav avrfjy rtjv (ih ap&^cmov Bkev&i^av etvai %ai ccvt^p avTtjg xvQiaVf ä d' i^ijX&ep ix^vaa NicuQa na^a ^Qvvimvog x^^^S ifuxriiov xai xQ^oitov xai &€(fancuvwVy a ovrij rij dv&^wnm ^yoQcia&fiy dnodovpcu 0qvvloypi navra* avvßipai d' huxTBQm ij/u^ap noif* ijfie^ap* iäp de xai äXXtog nwg oAX^iAyvg Ttei&wa^y ravra xvqut eJpcu * d' irnnj^

IN DIB ATTIS€HBN RsDNEl EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. 1 21

Jkia Tfj avd-Q^ntp top ixovra äel noQixHVj %at ix rov XoiTtov Xifovov ipU Xavg Bivai oiU.^Xois nai /li] /iPtjOinaxeiVy ein ergiebiges Material darbie- ten. Hätte sich unser Verfasser streng an diese Worte gehalten, so würde ihm auch nicht die Albernheit entfahren sein, die in dem rag laag ^/u^ag rov fitjvog liegt : die vollen Monate zu dreissig Tagen zwar gestatteten eine gleiche Theilung, wie aber sollte es bei den hohlen Monaten gehalten werden? Die Namen endlich sind vom Redner ge- geben: von diesen kommt anderwärts nur ^loyeirwv ^ylxoQvevg vor als Schatzmeister der Göttin Ol. 95, 3, Corp. Inscr. Nr. 150.

44. p. 1361. §. 48. EvßovTjog IlQoßaXiciogy Jiond&rig MeXi- revgy Kn^aoMf Keqafiifov /icc^rvQOvoiPy in€i&^ ai iiakXayal iyevopro ai negi Neai^ag 0QVvi<oPi %ai ST€q>aPoy^ noXkdxig avvdemv^acu avroig %cu avfiniveiv {(SVfinuTvr) [uraNealgag rijg wvl äytoviSo/idvtjg xai onore

Gegen den Inhalt dieser Aussage ist nichts einzuwenden, da sie mit den Worten des Redners stimmt. Die gegebenen Namen sind, wie überall in diesen Urkunden, wo der Redner selbst diese nicht hinzu- fügt, ohne die väterlichen Namen aufgeführt. Nur bei dem ersten lässt sich jetzt noch dieser letztere ergänzen nach der Inschrift bei Ross Demen Nr. 1 56. Evßavlog [S7ipip]diipov Il^oßaXiaiogy jiemxd^g inoitj" o€P. Yergl. Leb. d. zehn. Redn. p. 840 C. Dessen Sohn ist jedesfalls der Snip&a^og 6 EvßovXov bei Dem. g. Kon. p. 1 259. §. 7, und derselbe vielleicht auch der Spintharos, dessen in unserer Rede p. 1 358. §. 39. gedacht ist (doch konnte dieser auch der SniP&aQog MpriatS-eidav 4hjlaaiog der Urk. üb. d. Seew. XYI. b, 101. sein), und dessen Sohn wieder der Eubulos derselben Urk. XYI. c, 143, wenn man dort II[goßaXiaiog ergänzen darf, der EvßavXog 6 Smvd-oQov bei Paus. .1.29,10.

45. p. 1363. §. 54. ^ff&ßrtAQ jityikuvg fJutqrvQBij inei&ij ^o&tro NeaiQag &vyceT6^a iyyvfjaavra txvr^ Sti^avov tig iavrov ovaav i9t;/a- r^Qaj y^atpao&ai avrav y^atp^v nQog rovg d-eafjuy&irag nara top pofWPy mal T^p ap&Qomop inßaXelp ix r^g iavrov olxiag %al ovxeri ovvoi%eip avrfjy %al XaxSprog avr^ Sretpapov elg ^delop cirov dMkvaaa&ai ngog cevrop SrHpaPOPy Sars t^p y^cup^p dpai^a&^pcu noQa rüp d-eCfAod-erwp %al T^p dlxTjP Tov airovy tjp ikaxep ifiol Sriifapog.

Auch diese Urkunde ist schlecht gerathen, da ihr Verfasser sich zwar im Ganzen an das Gegebene angeschlossen, aber aus einer seltn

1 S2 Anton Wbstbkiiann, Piopdr« gÄnuiCHBi

sameo Grille die eiazelneo Puncte nicht in ihrer richtigen Aufeinander- folge gelassffli und dadurch den wahren Zusammeohang der Sache ge- stört und zerrüttet hat. Das erste, was Phrastor that, als er den Betrug des Stephanos meride, war, wie aus der sehr deutlichen Erzählung §. 51 ff. erhellt, dass er die ihm angetraute Tochter der Neära ver- stiess, und zwar ohne ihr Eingebrachtes herauszugeben, ein Punct, der jedesfalls auch in dem Zeugnisse zur Motivierung der dätrj ahov des Stephanos mit anzugeben und an die Stelle des gaoz tlberflussigen xoJ ormri avvoateip avr^ zu setzen war: hierauf klagte Stephanos wegen Ruckzahlung oder Verzinsung der eingebrachten dreissig Minen, und diese Klage erst erwiederte Phrastor durch eine f^cup^ bei den Thes- motheten. Hierdurch aufs Susserste gefährdet verzichtete endhch Stephanos auf die Mitgift und liess seine Klage fallen, worauf auch Phrastor die seinige zurückzog. Ganz unstatthaft ist ubrigens, da das Zeugniss in der dritten Person gehalten ist, das e/iol am Schlüsse.

46. p. 1365. §.61. TtfiöoTQwtoz'Eiiai^&ev, Säv&amoi'E^aia- dtjCf Eväixt]g 0(tXTj^ey "jdwTOi Aoauädtii, Evqi((av<äq AtyiUevi, Isi- %i7moe Ketfiakij^ev fta^rv^ovaiv tivat tkU ovtovc »eu 0^ä<no^a top AlyO.Ua, räv yevvtjTäVf oi" »aXovvTai JB^vridat^ «« äiiovrtoe 0(iäaTO- foe eiaäytiv töv vlav avrov eig roig yevp^taSf eiddres ovrol Ort 0^ä- OTopoc vioe ehj tifs dvyar^s tije Neat^aCy MäXieiv eicayetv ^f/äaro^ TÖV viöv.

Auch dieses Zeugniss giebt sich in seiner Armsehg^eit dem über- reichen vom Redner selbst §. 55 60. gebotenen Stoffe gegenüber als eine verunglückte Nachbildung zu erkennen. Nachdem nttnüicb Phrastor die Phano, die ihm angetraute Tochter der Nettra, Verstössen, vertiel er in eine schwere Krankheit. Niemand kümmerte sich um ihn, denn er war mit seinen Angehörigen zerfallen. Da erbarmten sich Phano und Neara seiner und pflegten ihn. Theils aus Erkenntlichkeit dafür, theils in der Absicht, falls er die Krankheit nicht überstände, sein Vermögen nicht lachenden Erben in die Hände fallen zu lassen, erklärte er hierauf den Knaben, den mittlerweile die verstossene Phano ihm geboren, für den seinigen und nahm ihn in sein Haus auf. In seinem Verhältnisse zur Phano änderte dies zwar nichts, denn bald nach seiner Wiederherstellung vermählte er sich [aufs Neue mit einer Bürgerin, der Tochter des Satyros aus Melite, aber mit dem Kinde war es ihm Ernst. Noch während seiner Krankheit [h t^ da&waiff ät.

IN DIE ATTISCffBN RSDlfER BIN6ELBGTSN ZEUGENAUSSAGEN. 1 23

wie ohne Zweifel §. 59. richtig nach Schäfers Vorgang Hr. Dindorf fttr h 'tri d0&€V€ia de hergestellt hat) Uess er dasselbe den Angehörigen seiner Phratrie und seines Geschlechts (es führte dieses den Namen B^idai) zum Behuf der Einzeichnung in die beiderseitigen Register präsentieren. Die Genneten, welche das ganze Yerhältniss kannten, und also wussten, dass der Knabe von mtttterlicher Seite nicht eben- bürtig war, weigerten sich dessen und wiesen Phrastor ab. Dieser erhob hierauf eme Klage gegen jene und brachte die Sache vor einen öffentlichen Schiedsrichter: dort trugen ihm die Genneten den Eid dar- über an, dass nach seinem besten Wissen dieser Knabe wirklich von ihm in rechtsgültiger Ehe gezeugt sei, doch Phrastor weigerte sich den Eid zu leisten, wd ori dhj&ij ravra Uyto, fügt der Redner hinzu, rov- toMf vfitv fia^Tv^uQ Tovg na^ivrag JB^vridwv naQs^o/iai. Und was be- saget! nun die Zeugen? Ganz allgemein nur, dass sie als Angehörige der Brytidä die Aufnahme des Knaben in das Geschlechtsverzeichniss hintertrieben haben, den eigentlichen Beweis aber bleiben sie schuldig. Und doch kommt im vorliegenden Falle gerade hierauf alles an. Der Redner yerheisst §.55. ein Zeugniss rov re 4>QacT0Q0Q xal rciv (pQare^ (>flw avTOv utai yevvtjrwPy (6g icri ^dnj NeaiQa avTt]. Wir wollen hier, die (pQäre^eg nicht ui^eren, indem vermuthlich die Einführung des Kindes in das yhog mit der in die q>^ar^la zusammenfiel: aber wo bleibt das Zeugniss des Phrastor? Wir meinen natürlich nicht, dass der Redn^ diesen ein besonderes Zeugniss wird haben ablegen las- sen, sonst würde er ihn namentlich aufrufen : aber so viel ist klar, dass

ihm in dem Zeugnisse der Brytidä eine gewisse Rolle muss zugetheilt gewesen sein, eine Rolle, welche in der obigen Erzählung deutlich genug bezeichnet ist Nicht darauf kam es an, bloss schlechthin aus- zusagen, * wir haben den Phrastor verhindert, sein Kind in das yevog einzuführen,' denn damit war doch immer die Rechtmässigkeit der Verweigerung noch nicht erhärtet, sondern darauf, zugleich die Un- rechtmässigkeit der Forderung des Pbrastor zu beweisen, und diesen Beweis hatte eben dieser selbst geführt, indem er den ihm vor dem Diäteten angetrageuen Eid, nach seinem besten Wissen sei der Knabe von ihm in rechtsgültiger Ehe mit einer Bürgerin gezeugt, ablehnte. Korz hierauf, auf die vor dem Diäteten gefUÜiirten Verhandlungen, wird sich die Zeugenaussage namentlich bezogen haben, denn dadurch ward erst klar, was bewiesen werden sollte, wg imi iirf] Necu^a oSttj.

124 Anton WBStEimANN, Prüfung sammtlichbr

Was die Form anlangt, so haben die gespreizten Worte /la^Tv^ovüip ehai %ai avrovg %cu ^QaaroQa top Aiyikiia rwv yeppTjreip oT %aXovvTai B^vrldcu schon anderwärts Anstoss gegeben. Hr. Meier ist geneigt denselben ich weiss nicht welchen tieferen Sinn unterzulegen, wenn er de gentil. Att. p. 39 bemerkt, 'festes quod in gente sua sign^camda ianüs utuniur verborum ambagibus, probabik facU namen aut nan adma- dum in iisu fuisse aut habuisse aliquid quod rei verilati repugnaret.* Wir unserer Seits vermögen darin nichts weiter zu erkennen als die Unbe- holfenheit einer unberufenen Hand. Die Zeugen endlich sind aus den verschiedensten Demen zusammengewürfelt. Wir haben dagegen nichts, indem das yßvog etwas vom &lj/iog ganz Verschiedenes ist und aus verschiedenen Beispielen, besonders aus dem Geschlechtsverzeich-^ niss der 'jifwvavd^idai in d. Hall. Litt. Zeit. 183S. Nr. 196. und bei Ross Demen Nr. 6. bekannt ist, dass die Mitglieder eines Geschlechts verschiedenen Demen und Stämmen angehören konnten. Sonst sind die Leute völlig unbekannt, die bischriften kennen keinen : nur einen EvixhtoQ 0(dTjQevs haben wir uns aus der Ephem. arch. 1840. Nr. 371. notiert.

47. p. 1368. §. 75. MAPTTPES. NavaitpiXog KetpaXfj^svj ^^QiaTOfiaxog KetpoX^d-ev (JuzQTVQOvaiv iyywjral yepda&ai ^Enatvhov rov AvdQioVy OT* i(pTi ^r€(pavog fwixov €iXtjq>€Pai 'Enalvarov* %al incidij ii^M-ev 'Enaiveros na^a Sreipavov %al mf^iog iyhero avrovy yQoytaa&ai yQagnjv Sriipavov nqog rovg S-eofiod-hagy Sri avrov ädl%mg bIq^s * %ai avToi duxXkaxrai yevo/ievoi d^aXkaiai ^Encuverov %ai Sri^avoVy rag de duxXhxYv^g elvai äg na^ix^rcu ^AnoXkodmQog.

JIAAAATAIn *Em roiöde diijkXaiav Sriipavov %ai ^Enaivetov Ol duOJkcxMTaij rtov /liv yey€Ptj/j^v(xyp ne^l rov ei^y/iov /iridefiiap fipeiap tX^iPy 'Enahetop de dovpai x^iots d^axfiäg 0apol eig txdoaiPy eneidfi xe'x^TjTai avT^ no^Xamgy Sri(faPOP di ncc^ixeip 0apo} ^Enaipir^j dnorap knidrifiri xal ßovkijrai ovpelpat avrf].

Stimmt dies auch in der Hauptsache mit der Erzählung §. 64 70, so lassen doch schon die Worte, mit denen der Redner das Zeugniss einleitet, xal ori^ ndpra ravr dXij^ ksywy voraussetzen, dass dasselbe im Einzelnen ausführlicher und in Entwickelung der Motive reichhal- tiger ausfallen werde : es ist dies aber auch ganz unabweislich, wenn wirklich das bewiesen werden soll, was der Redner beweisen will. Auch hier, wieder ist der Beweis darauf gerichtet, on ovn eori Mtuifa

IN DIB ATTISCHEN ReDNER EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. .1 23

avTfj dtmj. Dies aber geht aus der Aussage in der vorliegenden Fas- sung mit nichten hervor. Die Zeugen sagen bloss aus, sie hätten sich für Euänetos verbürgt, als dieser von Stephanos angeblich auf /loix^ia ertappt worden, und als jener darauf gegen diesen eine Klage wegen unrechtmässiger Haft bei den Thesmotheten angestellt, beide mit ein- ander wieder ausgesöhnt. Wie in aller Welt soll sich hieraus ergeben, dass Neära keine Bürgerin, sondern eine Fremde ist? Doch nicht etwa bloss aus der Klage des Euänetos ? denn diese ist an und für sich gar nicht entscheidend, da sie ja auf Zureden der Vermittler vom Kläger selbst zurückgenommen wurde. Ueberdies wird Neära, gegen welche das Zeugniss gerichtet ist, gar nicht einmal genannt, und auch ihre Tochter Miano, welche doch in der ganzen sauberen Geschichte eine Hauptrolle spielt, kommt erst beiläufig in dem angehängten angeblichen Vertrage vor. Kurz es ' ist Alles in der möglichst unklaren Weise aus- gedi-ttckt, und käme uns nicht der Redner selbst durch seine klare Aus- einandersetzung zu Hülfe, so wäre es geradezu unmöglich, aus diesem Zeugnisse allein den beabsichtigten Beweis zu deducieren. Wir mei- nen, es war Pflicht der Zeugen, zuerst den Thatbestand, die üeber- rumpelung des Euänetos bei der Phano und die darauf begründete Brandschatzung des Stephanos, wofür sie als Bürgen eintraten, zu con- statieren, hierauf die Klage des Euänetos wegen ungesetzlicher Haft und Erpressung nebst deren Motiv, dass nämlich Phano nicht des Ste- phanos, sondern der Neära Tochter sei, aufzuführen, und dann der von ihnen gestifteten Versöhnung nicht so schlechthin, wie es hier geschieht, zu gedenken, sondern zu eiwähnen, wie der Antrag dazu von Stepha- nos selbst ausgegangen, wie dieser sich erboten, wenn Euänetos die Klage zurücknähme, die Bürgen ihrer Verbindlichkeit zu entlassen {§. 68.), und bei der deshalb anberaumten Conferenz auch nicht das Geringste zu seiner Rechtfertigung habe anbringen können, sondern sich aufs Bitten gelegt und zuletzt dem gutmüthigen Gegner noch tau- send Drachmen abgetrotzt (§. 69. 70.). Hierin, in diesen Manövers des Stephanos, lag der eigentliche Beweis, der Redner selbst legt diesen seinen Zeugen deutlich in den Mund, und sonach kann dies Document, da es die Hauptsache geflissentlich umgeht, für echt nicht gelten. Bei- läufig, warum unser Verfasser die Schiedsrichter hier als diaXKaxrai auffährt, ist schwer zu sagen. Allerdings waren sie ihrem Wesen nach dioiXomaly ihr Geschäft das diaJiXarreiv (§. 70.), ihr Spruch eine AoA-

AUiandL d. R. S. Ges. d. WiaceDseh. II. 10

1 26 Anton Wbstkbvann, PrOfün« sÄnrrucim

Xayij (§. 47.) : gleichwohl war ihre ofBcielle Benennimg dtoifnjrai (§. 69. 70.), und es ist kein Grund abzusehen, warum sie selbst sich nicht mit ihrem eigentlichen, sondern mit jenem allgemeineren Prädicate bezeich- net haben sollten. Die Trennung aber der angeblichen duMceyal von dem Zeugnisse hat hier eben so wenig Sinn als oben unter Nr. 43 : hier wie dort fallen Schiedsrichter und Zeugen zusammen und werden ttber den Inhalt des von ihnen gestifteten Vergleichs gleich selbst mit ausgesagt haben. Dass das Urtheil der Schiedsrichter schriftlich auf- gesetzt wurde, ist an sich gar nicht unwahrscheinlich : dass dies aber in der Regel geschehen sei, wird schwerlich mit Hm. Meier (über die öffentl. und Privatschiedsr. S. 6, 11) lediglich aus unseren verdächti- gen Documenten zu folgern sein, ja nicht einmal, wenn die Echtheit derselben erwiesen wäre, gefolgert werden können. Denn es lässt sich ja auch denken, dass das Urtheil ftir den Sprecher auf sein Verlangen, um vor Gericht produciert zu werden, nachträglich aufgesetzt worden sei. Hier kommt übrigens das nolXoau^ sowohl als auch der Schlusssatz, Sr^tpapov di noQixuv 0avm *EnaiviTt[ky imirav im^/i.^ %ai /JövXfjrcu avpsivcu avrijy ganz auf eigene Rechnung unseres Verfassers. Das Er- stere ihm aufs Wort zu glauben berechtigt die ganze Darstellung des Redners nicht, das Letztere hingegen verräth zwar eine lebendige Ein- bildungskraft, macht aber den Euanetos ohne Noth zu einem grossen Tölpel, wenn er nicht einsah, dass unter solchen Umstanden die vor- gespiegelte HtdöoiQ der Phano nur eine Schwindelei des Stephanos war, die er gleichwohl mit tausend Drachmen honorierte. Ueber die Zeugen endlich ist nichts bekannt als was der Redner selbst §. 65. von ihnen sagt, dass nSimlich Aristomachos Thesmothet gewesen, Nausiphilos der Sohn des gewesenen Archen Nausinikos (Ol. 1 00, 3) war. Ob beide zum Demos Kephale gehörten, steht dahin.

48. p. 1 373. §. 84. Smyivri^ 'Egxievi /M^rv^ty Sts avrdg ißa- aüievsy pjfjuu 0aP(o wg Steq>avov ovaav dvyini^y hui ii ^o&ero ^- nanj/idf^ogy njp äp&^tmav i»ßakeip %ai ovndri cwoataiv avr^y %al Sri(pavw amkaaai äno rijg ngoed^ias xai om iav m nciQid^uv ctvr^.

Den Inhalt dieser Aussage scheint der Verfasser aus den Worten §. 79, (pd^e &t] %al /juxQW^iap noQ&oxmfjuM vfitv di mo^^rov fiiv yeye^ ^fUPijPy o/jtmg di (xvTotg roh nej^ayfjiivoig midei^m fpopeffav avactp av- Tfjv nai äXti&ij y abgeleitet zu haben, welche er offenbar so auffasste, dass der Sprecher nicht den ganzen Verlauf der vor dem Areopag ge-

IN DIE ATTISCHEN RsDNEB EINGELEGTEN ZEUGENAUSSAGEN. 1 27

pflogenen geheimen Verhandlungen (§. 80 83.), sondern bloss den Erfolg, die offenkundige That, die Lossagung des Theogenes von der Phano und dem Stephanos, bezeugen lassen wolle. Es ist jedoch sehr die Frage, ob jene Worte zu dieser Folgerung berechtigen. Der Beweis würde nichts weniger als bündig sein : denn wie ist es möglich, aus dem blossen Erfolge, aus der offenkundigen That des Theogenes, auf den Vorgang, auf die vorher insgeheim vor dem Areopag gepflogenen Verhandlungen einen Schluss zu machen? Die letzteren würden völlig in der Luft schweben, wenn nicht auch darauf mit das Zeugniss gerich- tet wäre, und überdies ruht gerade hier der eigentliche Schwerpunct des Beweises, indem ja der areopagitische Rath es war, dem es gelang, dem Verbrechen auf die Spur zu kommen. Uns scheint, in dem Aus- drucke TOiQ nm^ayfi^poig liege nicht eine Beziehung bloss auf die That, welche Theogenes in Folge jener Verhandlungen vollzog, sondern es ist damit der ganze Verlauf der Sache bezeichnet. Ich will euch, sagt der Redner, noch einen Beweis vorlegen, der zwar insgeheim geführt worden ist, den ich aber durch eine einfache Erzählung der Thatsachen aufklären und bewahrheiten will. Nun folgt die Erzählung. Als die neun Archonten und unter diesen Theogenes, welcher die Stelle des Basileus versah, zur festgesetzten Zeit auf dem Areopag erschienen, nahm der versammelte Rath Gelegenheit, die Berechtigung der Basi- linna einer Prüfung zu unterziehen, und machte die Ent(Jeckung, dass dieselbe nicht bürgerlicher Herkunft sei. Der Unwille der Areopagiten wandte sich zunächst gegen Theogenes : man war im Begriff denselben zu einer Busse zu verdammen, weil er durch seine Verbindung mit einer Fremden die geheimsten Sacra des Staates profaniert, da nahm dieser selbst das Wort und erklärte, er sei der Betrogene, Stephanos habe ihm das Weib als seine in rechtsgültiger Ehe erzeugte Tochter, sich selbst aber als Beisitzer und Gehülfen im Amte aufgeschwatzt; seinen Irrthum wolle er durch sofortige Lossagung von beiden wieder gut zu machen suchen. Der Rath ging darauf ein und suspendierte sein Urtheil : sofort vollzog Theogenes das gegebene Versprechen, in- dem er die Phano verstiess und den Stephanos aus seinem Bureau ver- jagte. Die Areopagiten gaben sich hierauf zufrieden und erliessen ihm die Strafe. Die Art und Weise, in welcher unmittelbar hieran das Zeugniss angeknüpft wird {tcal ori ravr dhjdij keytoy rovtfov vfilv fiaQ^

rvQa avTOV top Oeoysvriv KoXä xal dvayxdaoa iiaQWQeiv), zeigt deutlich,

10*

1 2S Anton Westebhann, Prüfung sämmtlicikb

dass sich dasselbe auf das Ganze, and nicht bloss auf einen Theil des Erzählten, die Yerstossung der Phano und des Stephanos, bezog. Auch das dvapuxacD [Aoqrv^Btv ist charakteristisch. Man begreift nicht recht, wie Theogenes sich hatte weigern können, tkber die gerechte Rache auszusagen, die er an Phano und Stephanos genomioen : das aber be- greift man wohl, dass es ihm nicht angenehm sein konnte, die ganze ai^erliche Geschichte wieder aufeuwärmeu und die klagliche Rolle zu bezeugen, welche er dabei gespielt. Ist diese unsere Ansicht die rieh* tige, so richtet sich auch «das Zeugniss, wie es voriiegt, selbst, und es ist nicht weiter nöthig, Kleinigkeiten aufzustechen, wie das schwatz- hafte TTiv T€ arO^emop e%ßaXelv %al ovxhi avpoatetv avr^y nai Sritfapov äneXdacu cmo rfjs mxQed^elag «a« ovn iav hi nageiQeveir avnp. Nur das sei noch erwähnt, dass derselbe Mann, der hier vom Redner als *Eqxibv(; (oder 'Eqxwv^j s. Polemonis fragm. 65 ed. Preller) aufgerufen wird, oben §. 72. als Ka&iOKldfjg bezeichnet wurde. Da eine und die- selbe Person nicht zweien Demen zugleich angehört haben kann, ist entschieden eins von beiden unrichtig. 'E^xtia wird nicht anzutasten sein. Die Variante des Cod. r oqx^^^^ ^^^'^ gleich nachher im Zeugniss wieder dpx^Q^^ ^^^' obwohl sie von Schäfer gebilligt wurde, von kei- nem Belang: den Uebergang bildet die Lesart des Cod. i; oqxuvq (vergl. g. Lept. p. 501. §. 146.), aus welcher auch anderwärts das prätentiöse aqx^Q^^ sich herausgebildet hat, wie bei Aesch.g.Ktes. §.138, Leb.d. zehnRedn. p.836E, und vielleicht auch in den angeblichen Briefen des Themistokles 14 (11) in den An&ngsworten iq nov A^unti^ 6 agx^^f^^ %al AvaavdQO^ 6 Snafißti^idrjg Kai IlQMfdmjg {Il^opdmjg) 6 üffaouvQy falls hier nicht aus Plut. Them. 23 Aetoßottjg ö Ay^kevg zu corrigieren ist. Der Fehler wird vielmehr in Ko^hnntidtjp liegen. Sehr ansprechend ist Hm. Yömels Yerbessenmg Koi^wpidfjPy was in dem folgenden opdfw- nop evyepfj eine Stütze hat. Vergl. Meier de gentil. Att. p. 47.

49. p. 1387. §. 123. 'iTtnoH^artig 'Inmm^aravs Jl^ßaXioiogy ^fjfioa&dprjs Afifioüd'ipovg UauxPuvQy ^wtpipfjg AioqMPOvg AXamewij- &fjPj AiOfi^Pfjg 'Aqx^ov KvdfxdriPaievQy Aeipiccg 0OQfjtidov KviaPTtiijQy Avaifucxog Avaimtov AiytXieug /m^rv^avai nccifeipcu 6p dfOQ&y m * ylnoXk6dw(fog nQotmaXeho Sriq^x/POP a^mp mxffadavpcu eig ßdaccpop tag d-sQanaipag ne^l wp ^tmto AnoXkodtoQog Srifpopop negi Necu^Qy Sti- q>apop d' ovK e&ek^acu ita^aäovpat^ rag &€^naipag * t^p di n^xisjaip upai ijp na()^x^Tai AnoXkidwQog.

IN DIB ATTISCHBII RbDNBK EIN6BLB«TBN ZeuGBNADSSAGEN. 429

Stephanos batte behauptet, Neära sei uicht seine Frau, und die Kinder, welche er habe, seien aus einer früheren Ehe mit einer Bür- gerin entsprossen. Der Sprecher machte hierauf jenem mittelst einer Proldesis den Antrag, eine Anzahl von Sklavinnen zur peinlichen Frage zu stellen, mit dem Versprechen, von der Kl^e abstehen zu wollen, w^in die Aussagen derselben jene Behauptung unterstützen würden, Stephanos aber lehnte den Antrag ab. S. §. 119 123 und die hier- nach formulierte Proklesis §. 1 24. Das vorstehende Zeugniss soll nur den wirklich erfolgten Antrag beglaubigen. Gegen den Inhalt dessel* ben haben vWr nichts, und auch über den etwas ungelenken Ausdruck suqi mv ißTMPto '^noXkadu^oQ Sritpavov ne^l Neal^g kann man sich leicht hinwegsetzen. Aber wer garantiert uns die Identität der Zeugen,' da der Redner selbst keinen namentlich anführt? Unter den Genannten ist nur ^tj/ioaOtvrig JrifWis&ivovg JlaMPievg bekannt und geläufig, die tthrigen kommen unseres Wissens sonst nirgends vor. Bemerkenswerth aber ist, dass hier vneder einmal, wie oben unt^ 37 und 3S, der Yer- fesser ausnahmsweise sich herbeigelassen hat, die Namen der Väter mit anzugeben.

YIL Zeugnisse der Rede des Aesehines gegen Timarchos.

50. §. §0. Muiy6lag Niniov ües^aievg fio^wpei. ifwl iyiveto h ffi üvin^d'eUf Tifia^og 6 e7Ü rov JBv&vdhcov icerQeiov noti xco&eSo^ fuwogy neu mxta t^p yrSaiv fWi t^p n^g ovrop noXvoQtip €ig t^v pvp

Der Verfasser dieses Documents hat nicht daran gedacht, die ganze Reihe der vom Redner verhetssenen Aussagen {Sva ii /itj ita^ Tiflßa^y ngärov [liv TtdXei fioi rovg eidorag TIiaolqxop tovtopI diaiTti/i&' wp ip Tfj MwfokoL oixlay fneira t^p 0aidQov fia(fTüQi(tP dpaylypwaMy mu rAevraiaP di /uu Hße r^p avrov Miisy6la fAagrv^iap) wiederzuge- ben, sondern sich nur an diesem einen versucht. Das Eigenthümliche des Falls scheint ihn zu diesem Versuche verlockt zu haben, und aller- dmgs war die Sache pikant genug. Misgolas hatte den Timarchos zur Befriedigung seiner Lust ft^rmlich ins Haus genommen : jetzt soll er seine eigene Schande bezeugen. Um ihm dies leicht zu machen,^ sagt ier Redner, habe er ein Zeugniss fttr ihn aufgesetzt, welches, ohne

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1 30 AtiTON Westbuiahn, Picpdrg sAmnxicHBi

der Wahrheit zu nahe zu treten, doch die Schensslichkeit der Sache bemäntele, und zu welchem sich zu bekennen, wenn anch nicht gerade ehrenvüll, doch unverfttoglich sei (§. i5. iytö Toiwv xatTiep öfioiAyov- /idvov Tov n^äyfucToe, ätei&t} iv dataarrjpia eafih, yi^^cupa fiaq-cv^ütti MtOföXa äJai^^ fidv, ov» äaaiievrov Si, öc fym iftovrov nsi&ta. aM fiiv /äp TOVPOfia TOV (^ov, ö m^eats TTffds rovjovy ov» i^y^ätfuo^ ovit ä^Xo fif^aipa ovdivy Ö mtC^fuö» iariv i* top vöfnav t^S röii/^ fux^ Tvqrjaavriy a di sartv vfiiv äxovovai yväpt/itty mUvivva (W reJ ^«ep- TVQovvri xai fi^ aiax^ä, rovra j^y^capa). Mögen Andere finden, dass hiemach der Verfasser des Zeugnisses den rechten Ton getroffen habe, wir bekennen, dass wir, abgesehen auch von dem hölzernen xarä t^ yvwaiv fiof t^v n^e airtov, uns mit der bloss in den Worten avv^d-eut und yvtöaig liegenden Zweideutigkeit, welche zu der Umständlichkeit, womit Aeschines das Zeugniss einleitet, in gar keinem Verhältnisse steht, nicht begnügen können. Die Art und Weise femer, auf weldie Timarchos als ö eni tov Ev&vSimv t'aTQelov-TtoTi na&sCöfuros charak- terisiert wird, ist zwar nicht unrichtig (der Ausdruck ist ans §. 40. entlehnt), aber hier kaum an ihrer rechten Stelle. Timarchos wird schlechthin mit dem Namen seines Vaters und seines Demos bezeich- net worden sein, oder' mindestens mit dem ersten, wie anter Nr. 53. Falsch hingegen ist die Behauptung noXva^tiSp eis t^v vvv ov Hii- XiTiov, denn weiter unten §. 53. lesen wir, dass Hisgolas schon langst den Timarchos von sich getban und dieser seitdem aus einer Hand in die andere gegangen war. Ein noch stärkerer Verstoss gegen die Wahrheit aber, der jeden Versuch, die Echtheit dieses armseligen Machwerks zu retten, geradezu abschneidet, liegt in dem Namen des Zeugen, Mtcy6hes Nmov JJet^aitvs. Hoffentlich verdient Aeschines mehr Glauben, wenn er ihn §. H . MtayöiMC Navu^ätovii KoXXvrevs nennt.

51. §. 66. fuxpTv^ei Hicnixctt' TiftcUov XoXa^svs. ejrta äf6- fievov eis dovXeiccti iiTcö 'Hytjaävd^ov UiTrälcatov ä^eiXöfojv eis üev&e- Qiap. x^övß» d' vare^ov tköiäv ti^s ifii lIiTTäXaxos egitj ßovJiea&a* daxXv&^vai tu ngds 'Ify^aavSpoPf ngone'fiifjas avr^ ÖQaodtu ijv te avroe evetudeacero 'Hy^oavä^ov %ai Tifia^xov xai ^v 'Hy^aavdQos Tijs dovkeias avtAp' nai dteXv&rjOav äaavTiag.

52. '^ftq>ia&h^s /tofTVffei. eya äy6fiePov eis dovitiaf viti 'Hjr^- aäpä^ov ntrrälaxov äipeiXoft^v eii iXev&f^iav, wti ra iiijs-

IN DIB ATTI8CHKN RbDNER BIN6BLS6TBN ZeUGBNADSSAGEN. 1 34

Wie Timarchos nach Auflösung des Verhältnisses mit Misgolas dem Pittalakos, einem Staatssklaven, sich preisgab, dann diesen ver- liess und dem Hegesandros sich in die Arme warf, beide hierauf den Pittalakos, der seine Beute nicht fahren lassen wollte, in seinem Hause meuchlings, überfielen und halb todt schlugen, und als dieser klagbar wurde, Hegesandros ihn als sein Eigenthum, als einen ihm gehörigen Sklaven reclamierte, wie femer hieraus, als ein gewisser Glaukon sich dazwischen legte und den Pittalakos in Ubertatem vindicierte, ein neuer Rechtshandel entstand, der vor ein Schiedsgericht gebracht sich in die Lttnge zog und nimmer zur Entscheidung kam, bis endlich Pittalakos der Quälereien satt und die Hoffhungslosi^eit seiner Sache erkennend sich zur Ruhe fügte, diese ganze saubere Geschichte erzählt aus- führlich und mit vielen Nebenumständen Aeschines §.53 64. Eine reiche Fundgrube, die jedoch auszubeuten dem Yer&sser der vorlie - genden Zeugnisse nicht im entferntesten eingefallen ist. Zuerst lässt der Redner Tlcmuxiva top XoXu^iay top dg^eko/jupop eig ikev&e^iap top ntTToXamp auffordern, sein Zeugniss abzulegen. Dieser, angeblich ein Sohn des Timäos, sagt Nr. 51. einfach aus, er habe den Pittalakos gegen die AnsprtLche des Hegesandros vindiciert: kein Wort weder Ober die Motive dieser seiner Handlung noch llber die rechtlichen Fol- gen derselben, und doch war es überaus nahe gelegt, mindestens über den daraus hervorgegangenen Rechtsstreit, ttber das Verfahren vor dem Diäte ten, ttber das Benehmen des Hegesandros etwas zu bemer- ken, indem dadurch erst der Rücktritt des Pittalakos, der hier ganz in der Luft schwebt, erklärlich wird. Von der Ungelenkigkeit des Aus- drucks im Schlusssatze, wo ttbrigens die Handschriften bedeutend von einander abweichen, indem ganz unverkennbar die Abschreiber be- mttht waren, jeder in seiner Weise, das Unklare klar zu machen, soll weiter nicht gesprochen werden : aber es liegt darin auch ein materiel- les Bedenken. Das begreift sich, dass Pittalakos vom Hegesandros loszukommen suchte und dass von ihm der Antrag zu einem Vergleiche mit diesem ausging. Wie aber, fragen wir, kann er von einer von Hegesandros gegen ihn angestellten Klage reden? Gegen Pittalakos selbst war ja gar keine Klage angebracht und eine ümj i^keiag vol- lends ist ein Unding. Ward ein als Sklav in Anspruch genommenes In- dividuum in libertatem vindiciert, so ging die Klage, die dimj i^oHfiiiewg oder mpaHfio^^Qy natürlich nicht gegen dieses Individuum, welches ja

1 32 Artoh WssniMiiiH, Piüfuh« sauitliciu

das Bagobject selbst war, sondeni der Scfw^ klagte gegen den iicu^p^ hier Hegesandros gegen Glaokon. Pittalakos war freflicb Air seine Per- son dorch die Klage iicuifdi3aiog mit der &mlBia bedroht, gleidiwohl aber ist es völlig formlos, wenn hier Pittalakos seinem Patron Glankon die Meldung macht, dass er dem Hegesandros angetragen, gegen Erlass der gegen ihn, Pittalakos, angeblich angesteUten Klage iovleiag die seinige, die geg^i Hegesandros and Timarcfaos angesteflte (Termnthlich vß(fm>Qy §. 62.) fiadlen za lassen. Hr. Meier bemerict zwar im Att. Proc. S. 402, 76, schon der Artikel in den Worten ijp [^m^Vj 'IfyijataßäfOQ tiJQ dwkelag avvw h&uxXiaato dente an, dass der Zeoge nicht den eigen- tfaumlichen Namen einer Actio angeben, sondeni nor die Klage SEcu^- öetßg bezeichnen wolle. Allein das ändert in der Sache nidits : denn einmal ist, und noch dazu in einer gerichtlichen Aussage, jedes Ding bei seinem Namen zu nennen, sodann aber ist aach der Artikel gar nicht nothwendig anf diese Weise, sondern sehr wohl durch die gege- bene Beziehung auf einen bestimmten Fall zu erklären, gerade wie oben unter Nr. 5. rtjp rov ncm^yoQiov dimjp und unter Nr. 6. n^ Y^^'VV rav q>ipov. Das wsoeifTwQ am Schlüsse endlich ist gleichfells unverant- wortlich : die Lesart des Cod. Helmstad. %cd ovm iuXv^oap ist eine Correctur, wodurch diesem Documente grfiadlich äienso wenig aufge- holfen werden kann als durch Hm. Bekkers Vorschlag, Msavtmg an den Schluss des folgenden zu setzen.

Nr. 52 verdient kaum eine Widerlegung. An^histhenes, dessen Vater und Demos nicht angegeben werden, will ebenfidls den Pittalakos vindiciert haben. Nein, Aeschines weiss davon nichts, mdem er §. 62 sagt, er nosfifri de $uxk^ yevSfiSPog 6 JlnraXaMa^ n^mtimei opi^i %ai /laXa x^ov^ * iari rig rXuvnmp XoXa^ev^y ovrog mniw agnuifem» eig ilev&eplap, und §. 65. den Glaukon als top dq)€X6/iepap elg HevO-e^icep wp n$Tta}4XMap aufruft. Es war auch an Einem genug, und selbst wran noch ein Zweiter hinzugetreten wäre, so würden doch beide die Handlung nur gemeinschaftlich haben vollziehen können und auch das Zeugniss gemeinschafllich abgelegt haben, zumal da dieses zweite mit dem ersten vODig gleich gelautet haben soll, was der Verfasser durch sein etcetera am Schlüsse imdeutet. Demi es leuchtet mir nicht ein, was Hr. frdßoke annimmt, dass die Worte %ai ra ii^g verba Ubrarü rdi- fttom partem testitnofiii deecnbere nolentk seien, weil für die Abschreiber die emgelegten Urkunden doch un Grunde eben sowohl Theile der Rede

m DIE ATTISGIBN ReBNER EINGSLBGTBN ZBCGBNAimSAGEN. 1 33

waren als die Worte des Redners selbst. Oder soll man annehmen, dass schon die Abschreiber die Schttlerhaftigkeit dieses Geschreibsels erkannten und deshalb nicht der Mühe werth hielten, damit sich wei- ter zu befassen? Auf jeden Fall haben wir an diesen Proben gerade genug, und es wird nicht eben sehr zu beklagen sein, wenn nochMeh- reres dieser Art hier verloren gegangen sein sollte. In der Aufforderung des Redners §. 65, %al rag hi^ag fmgrvQiag ävaylyv(o<ni€, lag minde- stens die Veranlassung, eine ganze Reihe von Zeugenaussagen zu reproducieren, so wie in der vorausgehenden Erzählung ein reiches Material dazu.

53. §. 68. 'üj^oavdQog //upikov Srei^ievg fioQTVQeL ore wxri" nlevaa i^ 'JEJlfjanovTOVy nardXaßov tioqu IIiTraXaiicfp rw xvßevrp d#ctT(>/- ßopta Tov Tifuxqxov rov '^QiC^XaVy %al «f enelvtjg ri^g yvtoaewg ix^cd- finip Tifxaffx^ oiiiktov ry avrfj ä^aei rj %ai ro nqoreQov Aemddfjutvn.

Gehört in die nämliche Kategorie wie Nr. 50. Ob der Verfasser den richtigen Grad von Unfläterei getroffen, wie ihn Aeschines beab- sichtigt und in den Worten §. 67. yiy^tojtfa d' avr^ fiaQTVQiav Noa/z/co- ri^av fiiv ^ xar* haivovy fii^Q^ dk oaq^eoriqav ^ r^ Miay6Xa andeutet, dies zu entscheiden überlassen wir den Sachverständigen. Dieselben werden auch wissen, was unter a^oig zu verstehen ist. Echt kann aber die Urkunde nicht sein, denn Hegesandros (ob des Diphilos Sohn?) war nicht aus Steiria, sondern aus Sunion, wie kurz vorher Aeschines selbst §. 63. deutlich genug angiebt [Jionei&et. t{5 Sovvmy dfifiortj ovri rov 'HYfjaapi^ov), imd dies bestätigen vollkommen die Urk. üb. d.att.Seew., wo XIV. c, 69 der Bruder desselben, Hegesippos, als Sunier erscheint. Richtig ist dagegen TifioQxov rov 'Api^i^kovy s. §.102. Pittalakos, der in seiner wahren Eigenschaft §. 54. als drifiooiog o/Wnjg t^c; ?;oA6a>^ auftritt, ist hier mit dem Beinamen o mfßevnjg beehrt, was wohl nur aus den §. 59. erzählten Umständen entnommen ist. Das Verhältniss des Hege- sandros zuLeodamas endlich, dessen Erwähnung allerdings hier durch die Worte des Redners §. 69, wxi rov AetodafiavTa oarig ^v ov yiyp(oa7ia>Py eqp* vfAßig idv^ßi^oare v^g /lot^tv^iag dpayiyvwcotofuvfjgy geboten war, erläutert §.111. Hr. Franke bemerkt richtig, dass es danach hier Uiodifiug ifioiy nicht Aetoddfioprt^ heissen musste.

134

AirroR Wkstbuunn, PrOpon6 sÄminicnK

Anhang zu Seite 67.

die Personalien in der Rede des Demosthenes g. Meidias

betreffend.

A.

Personen, welche vom Redner selbst genannt sind. *)

Na«eB

axov

dog gtvlfig)

*jifX€tlta¥ BXfnoiog Boiatxog

d%o*l^q Ut't'&ivg JUft$ftog JEv9»PVfiivg

Evalup (des Leoda-

mas Bruder) EvßovXog

JEvKtijfAOfv jiiaiupog EvitttjfAmp Aovüuvg JSv^dfjfiog Sx^a*

Tonkiovg

SioCoridfig

Sgatwlaxog (des Meidias Bruder)

Stelle

§. 4oi. ne.

§. 60.

§. ««8.

§. <3i.

§. S46.

§.74.

§. 6«. (HL)

§. SOS.

§.74. §. S06. §. 4 66. §. 403. 439.

§. 4 66.

§.69.

§.78.

aaderweite Ueberlicferaa;

Aesch. g. Um. §. 474. ▼. d. Trugges. §. 4i8. 4 66.

bekannt.

Dem. g. Boeot. L p. 40S3. §.52. Athen. 6,2i4 C.

IsXos 8, 49. Uric. Ob. d. alt Seew. II, 94. Urk. üb. d. Seew. XIV. c, 66. 4 48. Leb. d.

zehn Redn. p. 8ii A. J&ix&ftog JwnMovg

JEvmrvfAivg.

Aristoph. EkkL i08.

bekannt.

Dem. g. Timokr. p.70S. §.7?

dessen Sohn ^t^tnoMXijg Ev^iiifuov Jiofuuug, Leb. d. zehn Redn. p. 86S A.

vermuthllch der ßeoCoTidtig NixoarQorov K^ Kiwevg Corp. Inscr. Nr. 472, dessen Vater der bei Plat. Apol. p. 33* erwähnte Niko- OTfOTog SioCinidov gewesen sein wird.

ßQaavXoxog KtifptaodmQOv 'j^vayvQaoiog ürk. üb. d. Seew. XIV. d, 38. XVL a, 99. Dem.g. Aphob.n.p.8i4.§.47.g.Polykl.p.48S2.§.62.

Die der Slteren Geicbichte angehSrigen sind anberiicksiclitigt geblieben.

IN BIS ATTISCHBll RbDNBR BUfGSLBGTSlf ZbUGBNAUSSAGBII.

435

Kfonwog

Jvüii&iUfjg

NamtoXifMg Nuti^farog N&xlov üoXviuxtog

IlokvCtiXog

§. 36.

niffog ^Ettoßorni'

h9

§. 48t.

Iwnflmv

§.68.

£%km¥

§. {%t.

IftUqog

§. 48t.

Sxffiawfiß 0ahjfevg

§.83.

TtilapiiTjg

§. 47.

Tifionpanjg

§. 439.

Tufiag (des Iphikra-

tes Broder)

§. 6t.

0Mifog Ninoatfi"

xov

0dimtlSr]g UXofuilognaiapuvg

StoUe §. 6t. §. 467.

§. 43t.

§. 480. §. 474.

§. 4 67.

§. SOS. 246. §. t46.

§. 4 66. §. 439.

§. 464.

§. 208. S46. §. 474.

aoiarweite Ueberliefenia; bekannt, ob der, gegen welchen Deinarchos die Rede

nifl vifuSv schrieb? Dion. Halic. Din. 40. könnte der Trierarch XQuaupog 'EQ^uvg der

Uric. üb. d. Seew. lY. f, 26 sein.

*A%afvevg üric. üb. d. Seew. XIU. c, 6i. 83.

d, 4 64. XIV. d, tOi. tt6. e, 437. XYI. b,

44. Dem. g. Lept. p. 504. §. 46. Aesch. g.

Ktes. §. 438. Ktnvpvivg Corp. Inscr. Nr. 2t 4. Urk. üb. das

Seew. XIY. a, 45. Schüler des Isokrates,

Dem. g. Kallipp. p. 4240. §. 4 4 f. Trierarch/

g. Timokr. p. 703. §.4 4. Dem. g. Theokr. p. 4332. §.32. MikiTfvg Urk. üb. das Seew. XIU. c, 46. 80.

XIY. d, 4 86. 220. Leb. d.zehnRedn. p. 843 F. Xvdavridtjg ürk. üb. das Seew. XI. b, 3.J|XIY.

c, 20. d, 4 43. XYI. a, 474. vermothlich Kvdavtiitig, Urk. üb. das Seew.

Xm. a, 37. Yergl. das. S. 249. Böhnecke

Forsch. I. S.643.

einen £xfitfav 0aXt]^vg haben wir ans der Ephem. arch. 4839. Nr. 325 notiert.

bekannt aus der Timokratea des Demosth.

*PafAvovüiog Aesch. g. Tim. §.457.

wohl der Redner (Harpokr.) und Trierarch aus Phlya. Urk. üb. das Seew. 11. 29. 30.

Yater und Sohn. 0dofi^Xog 0dntnidov Ilaut- puvg Corp. Inscr. Nr. 243. 0iX6firjXog Jltua^ vuvg Urk. über das Seew. n. 90. X. e, 444.

> Lysias 49, 46. Schüler des Isokrates, Isokr. ▼. Umt. §.93. Dessen Sohn Oihjmiitjg 0«- Xofiijkov n€ua¥uvg, oft in den Urk. erwähnt. Yergl. Dem. g. Theokr. p. 4332. §. 33.

1 36 AnTOH WeSTEHIUKII, PlOrUM SÄMMTLICHEB ^^ ZBeGBRAüBSAGSlI.

NaMM

Xaßfiag XafiMktiitjg (Arehoa)

Statte

§. 6i. §. 467.

§.64. §. «78.

anderwaite Ueberlieferaag

8. oben unter Nr. 37.

ob der ÜHfoiivg der ürk. üb. d. Seew. X. d,

4«. XIV. c, «73? bekannt. Arch. Ol. lOi, S. DJod. 45, 8S.

Personen, welche in den Urkunden genannt sind.

aaderweile Ueberliercroog

Nameo

Stelle

^u^rtlfpiXogllcuapiivg

Nr.

6.

*A(fl(naQXog Mo-

üxov

-

6. 7.

^^fiOTonk^g Tlcutt"

vuvg

-

8.

Jtjfitag £ovvuvg

-

7.

diipffftog BoQiniog

-

i.

J$ovvaiog l^gj*^-

valog

-

6.

EiriY0f30g

§.

4 0.

JSvxn^ftmv 2g>^tTiog

Nr.

. 8.

Kakkiü^ivrig 2(pnT'

Tiog

-

i.

Kldiav £ovpiivg

-

8.

Avalfiaxog 'uiXami^

xfjd^ep

-

7.

Mvrjai&eog Ir^Aewr«-

X^^^P

-

4.

Moaxog Ilcuavuvg

-

7.

Nmij^aTog ^^X^Q^

dovaiog

-

8.

NiXQÖfjfiog

-

6. 7.

NmomQüctog Mvf-

Qivovaiog

-

6.

üafifAiprjg nafAfit-

vovg

-

3.

HifKptXog

-

8.

^xQoxmv

-

6.

0ctplag *Aqiidvaiog

-

5.

0ikiifnaiP £g>i^iog

-

7.

Xiffig SoqUvog

1

7.

vom Redner §.404. gegeben.

Evxn^fuop §. { 65. gegeben.

Nixi^fatog §. 4 65. gegeben, Demos falsch, bekannt aus Aesch. g. Tim. §. 478. v. d. Trug* ges. §. 4 48.

vom Redner §. 4 63. gegeben, vom Redner §. 83. gegeben.

TIBER

DÄMONEN, HEROEN UND GENIEN

VON

FRIEDRIGH AUGUST UKERT.

Wie in Rom ausser den Römern noch ein Volk von Statuen war, so ist Nasser dieser realen Welt noch eine Welt des Wahns, weit mächtiger beinahe, in der wir leben. Goethe.

AUtandl. d. R. 8. Ges. d. Wlssentdi. II. 1 1

/

en folgenden Abhandlungen hat der Verfasser zu zeigen versucht,

2he Ansichten über Dämonen, Heroen und Genien sich bei Griechen

Römern aUmähiich entwickelten. Es ergiebt sich, dass man in den

testen Zeiten die Götter selbst in gewisser Hinsicht Dämonen

Ate, dass man später erst diese als neben den Göttern stehende

sen betrachtete und dass vorzüglich die Philosophen die wechseln-

i Ansichten über dieselben ausbildeten und verbreiteten. Die

roen, ursprünghch Menschen, die man ihrer Tüchtigkeit wegen

itete und hochhielt, wurden erst spät als den Göttern ähnliche We-

a betrachtet, erhielten dann Opfer und Gaben wie die Olympier und

irden als Helfer durch Gebet herbeigerufen. An sie wendete sich

tzüglich die gläubige Menge, und Sagen in grosser Zahl thun dar,

ms sie in Noth und Gefahren aller Art als Beistand leistend und rei^

üd erschienen. Von den Griechen entlehnt ist was über Dämonen

pi Heroen bei Römern sich findet. Eigenthümlich ist diesen die Yer-

Ummg des Genius. Vorzüglich seit dem zweiten punischen Kriege

lard er genannt und gehoben und sein Ansehen wuchs mit den fol-

|Riden Jahrhunderten.

Wie die Lehre von den Dämonen, Heroen und Genien grossen jSfaifluss auf die Ausbildung der Lehre von den Engeln, Seligen und Beiligen hatte, so sehen wir auch, dass in Hinsicht der Verehrung die- ser letztem ein ähnlicher Gang wie bei jenen sich nachweisen lässt.

hl den ersten drei Jahrhunderten und bis gegen die Mitte des vierten, findet sich nicht die mindeste Spur davon, dass die verstorbe- nen Märtyrer von den Christen angebetet, oder um Hülfe angerufen wä- ren. Dankbare und bewundernde Erinnerung an ihr edles Beispiel, Aufmunterung demselben nachzuahmen, hohe Begriflfe von ihrer vor- zttgUchen Seligkeit, und Freudenbezeigungen, die man an ihren Ge- burtstagen oder Gedächtnissfesten, nut Uebungen der Frömmigkeit

11*

1 40 Friedbich August Uksbt,

gegen Gott verband, machten die Yerehnmg aus, welche man ihnen erwies. Weit gefehlt, dass man das Gebet an sie gerichtet hätte, betete man vielmehr zu Gott öffentlich für sie.

Die ansehnlichsten Lehrer der ersten Kirche glaubten mcht ein- mal, dass die Heiligen gleich nach ihrem Tode in den Himmel, oder zur völligen Seligkeit gelangten. Sie wiesen ihnen vielmehr einen Zwischenort zum Aufenthalt bis i^um Ende der Welt an. Man getraute sich nicht zu entscheiden, ob sie, eben so wie die Engel, zum Besten der Menschen wirksam wären.

Erst im vierten Jahrhunderte finden wir die Anbetung der Heili- gen. In den letzen dreissig Jahren desselben bewahrte man die Ge- beine der Märtyrer in den Kirchen und schrieb ihnen eine wunderbare Kraft zu. Eben so gieng es mit der gottesdienstlichen Verehrung der Engel und der Jungfrau Maria.

DÄMONEN. In den homerischen Gedichten finden wir die Götter Seog und Jalfioyif genannt*. Nitzsch bemerkt mit Recht: *ö«6g bezeichnet bei Homer das Göttliche, als die höhere Trefflichkeit einer über das gemeine Mass begabten Natur \ Seog wird aber auch gebraucht, wenn man bei dem Gott das gleichsam menschliche, physische, das der Grieche ihm beilegt, heraushebt. Wenn vom Essen, Trinken, Schlafen, Liebesge- nuss u. s. w., von Theilnahme der Bewohner des Olympus an Festen und Opfern die Rede ist, so heissen sie Seoi^ als solche haben sie Kinder*, selbst mit Sterblichen, nie wird in Verhältnissen der Art z/a/- fiiov gebraucht, das häufig auf das Geisterartige, in Worten nicht Fassliche geht. Oft findet sich aber auch Jodfimf ganz gleichbedeutend mit ö^og*; so wenn von der Athene erzählt wird^ sie gieng zum Olympus :

dfofiar ig aiyioxoio ^log /ura dalfiovag a^Xavg.

K . Plut. de def. orac. \ 0. üeber die Ableitung von Juifimp s. Greozer Symb. m, 1, 4. Zeitschrift för Alterthumswiss. 1829. Nr. 150. p. 1S03. t. D. XXIV, 859. Od. XI, 630.

3. n.ni,i20. V,438.i59.88ii].8.w. Od.in,13i.166. IV,875u.s.w. vgl.Nitzsch. 1,8.89. II, S. 64. Wachsmatb bellen. Aiterth. IV, 101. Nägelsbacb bomer. Hieol. S. 67.

4. n. I, tt%. vergl. die Scbol. u. Eustath.

ÜBER Dämonen, Heroen und Genien. 141

Der Dichter sagt': S-agoog ivdnvevoe dalfi(0Vj imd Athene erklärt dem Telemachos*:

aXka fih avTog evl g>()aal injai vai^aeigy

äkka di %ai dai/j^wv vnoihjaerai * ov yaQ 6t(0

Hau war aufmerksam geworden auf eine im Menschen liegende geheime Kraft, die sich auf mancherlei Weise ankündigt; auf jene unerklärliche, wonderbare Gewalt, die einer ausübt durch sein Erscheinen, sein Aeosseres, seinen Blick, sein Auge, den Ton seiner Stimme, und die geisterartig Gehorsam heischt und findet, der man sich beugt und die alle verehren^.

Der Sänger schildert öfter ^ wie ein Krieger drei Mal anstürmt, und endlich, beim vierten Andrang, mit unvs^derstehlicher Gewalt durchdringt; da erkläit er: eniücvro dcUfiovi laog. Er sagt',

T^ig fuv eJteiT moqovaey &orp dräkaprog "yl^i: als er den AngriflF wiederholt, heisst es*^:

t6 rhaqrov emaavro dalfiovi laog.

Derselbe Ausdruck wird vom Achilles gebraucht, als er im Schlachtge^ filde unaufhaltsam umhertobt". Selbst ein (jk)tt, der Ares, sagt vom Diomedes, der ihn verwundet**, er stürmte an duifiovi Jaog.

An eine solche unwiderstehliche Kraft der Gottheit dachte man, wenn man einen Eid leisten wollte. Daher erklärt Agamemnon, " ovd^ mto^am nQog dai/u)Pogy und Menelaos meint *^,

OTmoT* ävriQ e&eXrj nQog dalfwva qxari fiax^Oxf-ai - ov %6 &€6g ri/iay r&xa oi fieya Jtfjfia xvkia&ri.

5. Od. IX, 384.

6. Od. Uly S6. Einer sagt. Od. XV, t6\, zum opfernden Telemachos: Xia- oofi' inig &vionf %al daifiovog,

7. Yergi. Goethes Werke Th. XLVm, S. 475. ^ Man könnte, mit eini- ger YerSoderong, einen Ausdruck des Tacitus gebrauchen -— Germ. c. 9. daifio^ v»y nomine appeüant seoretum ülud quod sola reverenOa videnL

8. D. V, 438. 469. 884. XVI, 705. XX, 447.

9. D. XVI, 784. «0. V, 786.

H. n. XX, 493. XXI, 4 8. 227. \t. n. V, 884. «3. n. XIX, 488. 44. n. XVII, 98.

1 42 Fribdrigh August Uksrt,

Er hält aber dafür ^, mit Ajas vereint könne er in den Kampf gehen, %ai n()6g daifwva ncQ.

Gleichsam als Stellvertreter des Geschicks erscheint der Dämon in mehreren der angeführten Stellen ^^, und wenn im letzten Gesänge der Ilias und mehrere Male in der Odyssee*^ von den Göttern gesagt wird, dass sie das Geschick der Sterblichen spinnen'^, so heisst es auch**,

Als Odysseus durch Athene ein anderes Aeussere erhalten hat and Telemachos ihn ganz verändert erblidct, sagt dieser '^

oi) ovy* *Odvao€vg iaai nat^Q i/i6s * aXla fu //aliM»¥

Odysseus, merkend, dass ihn Unglück treffen werde, erUflrt^,

Wenn ein Gott Verderben bringt, bösen Rath ertheilt, so wii-d er Jaifimv genannt. ** In einer Stelle ^ bezeichnet der Ausdruck Tod und Unheil : dem eindringenden Dic»nedes ruft Hektor zu : ' lass ab, nagos TOS daifwva iwa»/ Die Odyssee bezeichnet den Schaden stift^oiden Dämon ooch durch einige Beiwörter, er heisst crvysQog^f fuxMog^j

15. V. «Oi.

«6. Vergl. Eust. ad II. VI, 407. p. 66«. ad Od. XIV, p. «766.

«7. n. XXIV, 525. Od. I,«7. 10,208. XI, «38. VHI, 579. XX, «96. II. XX, «27 heisst es, tu nfiaetai äßaa oi Al^a fuvoiiipta inivtiOB Xlvap, vergl. 0. XXIV, 49. 209.

«8. Solger SchrifteD. 0, 658 bemerkt anrichtig,^^as Bild [vom Spinnen gebrauche der Dichter vom Jaifimv an sieben Stellen, niemals von Siog. Er nennt II. XXIV, 523 und fünf Mal in der Odyssee die Götter als das^Schicksal spinnend.

«9. Od. XVI, 64.

20. Od. XVI, «94. vergl. X, 29«. 3 «8. XH, 40.

2«. Od. XH, 295. vergj. VH, 248.

22. n. XV, 8. 468. XXI, 93. IX, 600. In der Odyssee, Xi, 58«, wird das Jammergeschick des Tanftalns erx&hlt, vom Versiegen des Wassers heisst es, MatuC^ vaaxi de öaifAfov.

23. II. VIU, «66.

24. Od. V, 396, von einem Kranken heisst es:

axvyegog dt oi £^(»af Julfimp,

aanaaiov ö^ aQa Tovye ^ioi xaxcfi^og üvtrctr, Ares heisst so II. XVm, 209 und die Erinnyen II. IX, 454. Od. XX, 78.

25. Od. X, 64. XXIV, «48.

-<

ÜBEB DlVOlfEN, HXBOBN UNP GXNIBN. 1 43

XtABXOi*^ Binar klagt^ aad fi4 /fcdij^ofo^ «Joiv mcm^y und Penelope er- klärt, ^ Tooa fag fw$ imooev^ mm& Jaifmiv, ^ Einmal findet sich in der Siade^ oi^wdaifmp.

Nii^nd wird im Hpmer Jaifmf^ von Wesen gebraucht, die von der Gottheit verschieden wären. Auch in den homerischen Hymnen, welche sonst manche Ansichten über die Götter enthalten, die von den in der lUas und Odyssee vorkommenden abweichen, ist JoIimov ganz mit 9«ög gleichbedeutend.^

Andere Ansichten finden wir in dem Zeitalter, das man nach dem Hesiodus genannt hat. Uns sind grössere und kleinere Bruchstücke er- halten, die man diesem Sänger zuschreibt, und die man schon in früher Zeit, seltsam genug, zu mehreren Liedern zusammengeordnet hat.

Im Schilde des Herakles sagt dieser Göttersohn der homerischen Vorstellung gemäss,^

wräif i/Äol /ifalfmp x^'^^^^^^ iuereiXeT* oei^Aet;^.

h der gaw^en Theogonie ist nicht vom Dämon" die Rede ; nur am

26. Od. XIX, %o\.

S7. Od, IX, 61. vergl. NSgelsbach homer. TheoL H7.

28. Od. XVm, 255. XIX, 129. XX, 87.

29. Auch das Adjectiyum 3ai(A6p&og gebraacht Homer h&ufig, so oft maq sieb über etwas betroffen fühlt, sich Yerwondert, etwas bewundert. In der Anrede findet es sich nicht selten (Yergl. Flut, de Is. et Os. 26). Zeus redet so die Here an (II. I, 561. lY, 34)> Odysseos den Zeos (Od. XVm, 4 5), Helena die Aphrodite (U. m, 399), Hektor die Andromache (D. IV, 486). Als Odysseus das Heer von Gbereilter Rückkehr abhalten will, wendet er sich freundlich zu den Anführern und nennt den Einaelnen iaiftovii (D. n, 190), strafend redet er den Gemeinen eben so an (II. II, 200. vergl. n. YI, 326. 407. 521. X, 40. m, 448. XXIV, 194. Od. HT, 774. XIV, 443. XVm, 15. 405. XIX, 70. vergl. Schol. Q. n, 490. 200). Des Odysseus GefShrten nennen auch um sq (Od, X, 477).

30. n. ni, 182.

31. Hynm. in ApoU. I, 21. 190. in Merc. II, 138. 343. 331* in Ger. HT, 235. 300. 338. in Bacch. VH, 31 . in Vm. XIX, 22. 47. Schiffer werden angeredet im» fmtoi H. in Bacch. VH, 12. 26. vergl. Plut de def. or. 11.

32. Scut. Berc. 94.

33. Theog. 655 findet sich da^fiOPiog in der Bedeutung wie es im Homer vor- kommt, vergl. Op. 207. Op. 314 ist wohl iwj/mi^ zu lesen, wie in der aOB der Theogonie angeführten Stelle.

1 i( FuEDucH Adgüst Uebbt,

Schloss** wird einer erwähnt, aber aof ganz andere Weise als in der Ilias and Udyssee. Der Dichter zahlt" die Göttinnen aof:

Alle, wie viel unsterblich in sterbUcher Hflnner Gemeinschaft Kinder gezeugt, volUcommen wie ewige GOtter an Büdong. Unter diesen ist Eos",

dem Eefalos brachte sie dar den edelen Sprössling

Phaetbon, mächtiger Kraft, Unsterblichen ahnlich an BOdung. Dieser, da zart in der Blute der üppigen Jagend er aufwuchs. Ward als tändelndes Kind, von der holdanlttchelndea Eypris Weg im Schwange gerafll, und im Heiligthom der Tempel Zum nacbtfeiemden Huter bestellt, ein göttlicher Dämon". Eine ganz andere Ansicht finden wir dann in den Tagewerken. In der Theogonie ist aar von einem Geschlecht der Menschen die Rede, das vielleicht mit den Göttern zugleich entstand", durch Zeus aber ein kummervolles Dasein erhielt. Im Anfange der Tageweise wird auch von dem frtUiesten Zustande der Menschen gehandelt. Es heisst". Siehe, zuvor ja lebten die Stamm' erdbaoender Menschen Fem den Leiden entrückt, und fem mühseliger Arbeit, Auch Krankheiten des Webs, die Tod' herbringen den Männern. Die Pandora wird ihnen von den Göttern gesendet and der Dichter erzählt,

das Weib hob jetzo den mächtigen Deckel des Fasses,

Rüttelte dann, dass (dem Menschen hervoi^eng Jammer und Trübsal. Der Sänger nahm an, dass die Nachkommen dieses Geschlechts noch

3i. Theog. 991.

35. V. 960.

36. V. 986.

37. Jttliiora iio» nennt ihn der Dichter. HtHner bat oft das Beiwort iio^, imd gebraacht es von GÖUinnen, Heroen, einigen andern Personen, selbst den Saahirten hebt er dadurch, nie wird es auf einen Gott angewendet. Eben so ist « bei Hesiodus, der dies ehrende Beiwort mehrere Haie Frauen und Gattinnen giebt. Theog. S60. 376. 969. lOOi. 1017. Pausanias I, 3, I führt die Geschichte des Pliaethon aus dem Iledodos an, wohl ans demGedSchtniss, ond, wie manchmal, nicht genau. Dm üeber- einstimmung za bewerkstelligen, hat man Terschiedene Aeoderungen Torgeschlagen. Vei^. Harckscfaeffel Hesiodi, Eumeli et al. fngm. p. 93.

38. Ibeog. 586.

39. Op. ct. D. 90.

übbb^Dämonen, Hbroen und Gbnibn. \ 45

die za seiner Zeit lebenden wären. Später wird in demselben Gedichte eine andere Sage mitgetheilt, der znfolge mehrere Geschlechter der Menschen nach einander anf Erden gelebt haben, so jedoch, dass kei- nes als von dem anderen abstammend gedacht wird. Die beiden er- sten bildeten (schufen, noitjaav) die Olympier^, die folgenden Zeus**. Diese Vorstellung scheint einer Zeit anzugehören, da die Götter immer weiter zurücktraten, hnmer weniger in näherem Umgange mit den Menschen gedacht wurden, und man anfieng, Mittelwesen anzunehmen, die gleichsam zur Verbindung zwischen Unsterblichen und Sterblichen dienten. Uns interessieren hier die zuerst ins Dasein gerufenen, das goldene Geschlecht, die in behaglicher Ruhe, ohne Mühe und Sorgen, wie die Götter lebten.

Und wie in Schlaf hinsinkend, verschieden sie. Sie dauern aber fort und zwar als Aufseher der Späteren ^. avrag ineidrj tovto yivog xara yata %aXvtpeVy ^ rol /iip dalfiovig^ eiai /ftog /leyaXov diä ßovXäg io&Xoi*^, inix&ovioiy q)phxxeg^ &vfjTwv dv&^conoiv. Ol ^a qwX&aaovaiv re dixag tai axirJua (^y(ty ijiga iaaa/iepoi navTtj (poiTwvreg in aiavj nkovTodorai* %ai tovto /ie(fog ßaadijiov eaxov^^.

40. V. HO.

41. V. U3. 158.

42. V. 121—186.

43. Schol. ViUois. D. I, 222. Völker Mythol. des bpet. Geschlechts S. 250.— Preller Demeter and Persephone S. 223. Hermann, Verhandl. der dritten Ver- samnil. der Philol. S. 62.

44. Rudolph, ad Ocell. Lacan. de rer. nat. 276.

45. Diese Verse werden von mehreren, mit einigen Abweichungen, angeführt. Bei Plato Gratylus p. 398. de rep. V, 469 heissen sie

ol liiif Jaifiopeg &yvoi irtvf;&6ptov tfltd^ovaip

ia^Xol, ttXfiiitaitoi, ijpvkamg ß'vtjfcäp av&QoinotP, hst dasselbe hat Plntarch, de Is. et Os. 26. de def. or. 12. 39. de genio Soor. 23. *E<f^kol hat Gotüing mit Recht beibehalten, Plutarch erklärt es richtig, o Ttj tvxu nal ty dvHifiH TiQoiitov, vergl. Graev. lectt. Hes. c. 6. ^Ayvoi mochte im platonischen Zeitalter BeiM finden, als man viel von guten und bösen D9monen sprach. Buttmann, lylhoL n, S. 25 hat manche nicht zu haltende Behauptungen. Vergl. noch Schulzeit. 833. Abth. n. Nr. 2. S. 10.

46. ^XoL%ig erklärt Munter, Relig. der Carthager S. 13, für eine orientalische Idee.

47. Macrobius, Saturn. I, 9, hat folgende Uebersetzung :

\

I

1 46 FtlBDEIGH ArocsT UURT,

Nach homerischer Ansicht ^en alle Gestorbenen, nur nicht Uenelaos, zum Hades, wo sie, mit Ausnahme des Tiresias, besinnungslos ein Schattenleben filhren, und nur einige, wie Ixion, Tantalus u. s* w., Strafe bttssen. Im hesiodischen Zeitalter waren, wie wir sehen, andere Vorstellungen aufgekommen. Wie diese Zeit von den Dämonen an- nahm, dass sie das Thun und Treiben auf Erden beachteten, so Üiatra, nach der Odyssee^, dies die Unsterblichen selbst: %cU TS d'eQl Selvoiaiv ioumeg äiXodan^iciPf

Von denselben Dämonen spricht Hesiodus spater^, Ast dieselben Aus- drücke wie oben beibehaltend, wenn er die Könige auffordert, das Recht nicht zu beugen :

r^k yä{f fiv^iol^ etaip inl fßitpl navXvßore^ffi

o! ^ (ffvXdaoovaiv re dl%a^^'^ neu axMm ^a^ ^i^a iaaä/iePOi nirjjj q^oirärreg in mw^. Plutarch ist der Meinung'", dass Hesiodus diese Dämonen nicht

Indigetei dM fato MummU Iwiß tU iunt Qwmdam hanrnef, modo cum mperis humana tuentur Largi ae munißä, ku regum nunc quoque nacH. verg). Plnt. de def. orac. IS. 4S. XVn, i86.

49. Dp. et D. S50.

50. Pdeudo-Heraclit. epist. in Cool ad Bnnap. p. i)l4« Boisson. In den bibli- ficben Büchern finden wir Heere yon Engeln, f Mog. 3S, I. S. viele Taosende, Daniel 7, 4 0. Psalm 403, S9. 34. und 94, H. Hieb 33, S3. Tob. 3,25. Matth. 48, 4 0.

54. Vergl. über Zeos Dp. et D. S67. iibw Dike v. S56.

55. Dass man diese Angaben auf die Dämonen bezog, ergiebt sich aus Maximus Tyrios, Diss. XIY, 6, der bemerkt, die Schaar der D&Donen sei gross, ond zum Beweise fuhrt er diese hesiodischen Yerse an, mit einer Abänderung :

T(fig yitQ fWQiOi fitrlw inl j;^Qvl jrovivßo^ilfy

a&iviaoi^, Zi^pog nfonoioi. Eben so hat Sext. Bmpir. ady. Phys. 88. adv. Math. 8. Glem. Alex. adm. in gentes p. 35 ed. Pott. Euseb. praep. ev. Y, c. ult.

53. De def. orae. 40. veingl. Graev. lectt. Hes. c. 4. Buttmann Mythologus n, S. S3. Greuzer Symb. II, 4 0. Vieiieicht bewogen Angaben, wie sie Hesiodus über das zweite Geschlecht aufstellt, Op. et D. 4 S7, den Plutarch zu dieser Annahme.

Cbbr Dämonen, Hbiosn und Genien. 1 47

für unsterblich gebalten, so wie audi die Nympben. Er fobrt an^, dass er diese sagen lasse :

Neun Geschlechter durchlebt die geschwätzige Krabe von

MSUmera Frisoh ausdauernder Kraft, and der Hirsch drei Alter der Krtthe ; Drei Hirschleben hindurch wird der Rab' alt ; aber der Phönix Dauert neun Rabengeschlechier, und vierzehn Alter des Phönix Wir schönlockige Nymphen, des Aegiserschtltterers Töcbter. Derselbe Schrffisteller bemerld;", Hesiodus unterscheide zuerst be- stimmt vier jEQit Vernunft begabte Wesen, Götter, dann viele und gute DXmonen, dann Heroen und Menschen, indem er die Halbgötter zu den Beroen rechne.

Seit dieser Zeit finden wir h&ufig dieDamonea als Wesen genannt, die neben den GöUem walten. Je mehr diese sieh von den Menschen entfernten, desto wohKhatiger mochte es sein, Wesen anzurufen, die den Sterblichen näher standen und sich besonders für sie interessier- ten^. Der zitndbinende Verkehr mit d^n Orient blieb nicht ohne Ein- flnss, da dort frtth die Lehre von guten und bösen geistigen Weaen ao%estelU war. Auch das sich i^igemde Ansehen der Orakel, vor* züglioh des delpfalschen'^, das die Einführung mancher Gottheiten be- günstigte ^, mochte die Verehrung der Dämonen, so wie der Heroen, befördern. Plato erklflirt"^, indem er von der Einrichtung des Staates spricht, dem delphischen Apollo komme es »i, die Tempel und Opfer m bestiflimen, und auf welche Art sonst Götter, Dämonen und Heroen ztt verehren wttrm. Auch die immer mehr sich verbreitende Kennlniss

54. De def. orac. 41. vergl. Aoson. Id. XYIH 4e aetatibas animaliam. Mart. CapeU. de nopt. Philol. E, i 67. 65. Plttt 1. 1.

56. Man dachte wie Zoega (Leben dess. von Welcker) : 'Es ist etwas so Behalt- cbes darin, ein Wesen anzubeten, das für mich mehr Gott ist als für einen anderen, solch eine WSnne, mit der ich meinem Genius die Hände entsegenstrecke, ihm sage, ich bins, der dich so lange geliebt, so oft dir seine Gebete dai^ebracbt, der dich ans der Menge der Grötter auserlesen, um auf dich seine Hoffnung zu setzien.'

57. Hesiod. Theog. 499.

68. Diod. Sic. IV, 80. Auch in den frühesten Zeilen sollte das Orakel zu Dodona, das damais allein existierte, die Einüihrong von Goltheiten und Verehrung derseibm angeordnet haben. Herod. H, 52.

59. De rep. IV, p. 427. vergl. de }e§g. iV, p. 746.

4 48 Friedrich August Ukbrt,

der homerischen Gedichte, und die stets zunehmende Anerkennung derselben, erregten die Aufinerksamkeit auf den oft darin erwähnten JaifMoif und lehrte ihn von verschiedenen Seiteia kennen, so dass man dadurch die Gottheit in gewissen Beziehungen bezeichnete, häufig als Schicksal und als die Macht, welche das Schicksal bestimmt Manche Stellen durften Gelegenheit geben auch an Wesen zu denken, die dem Sterblichen abhold waren und ihm Unheil sendeten.

Je mehr man über das Schicksal, den Zufall, das Böse in der Welt nachdachte, desto mehr Schwierigkeiten fand man bei der Lösung die- ser Probleme, und mochte glauben, durch Annahme solcher Mittelwe- sen eine Art von Lösung gefunden zu haben ^. Daran scheint Plutarch zu denken^, wenn er sagt, 'diejenigen hätten viele Schvnerigkeiten beseitigt, die Dämonen gelehrt hätten, als Mittelwesen zwischen Göt- tern und Menschen ; möge es nun', setzt er hinzu, 'eine Lehre sein von den Magiern durch Zoroaster, oder von den Thrakern durch Orpheus, oder aus Aegypten oder Phrygien.*

Verfolgen wir nun chronologisch die über Dämonen vorkommen- den Ansichten und sehen vvde sie modificiert vnirden. Archilochus® und Alkman ^ erwähnen sie und bezeichnen dadurch die Götter und Lenker der Geschicke, wie Homer. Nach einigen war Zaleukus der erste, welcher böse Dämonen nannte^; andere liessen den Charondas davon reden**, der auch die dai/iovag iariovxovQ zu verehren befahl*

Die ionischen Philosophen handelten ebenfalls über die Dämonen. Thaies sprach von Göttern, Dämonen und Heroen. Jene waren ihm geistige Wesen, Heroen die Seelen verstorbener Menschen^. Das All

60. Man dachte wie Ovid, Trist. H, 4, Sf 5.

ütque Deos caekumque simul tubUme tuenü Non vac€U exigtus rebus adesse lovi.

61. De orac. def. iO, H.

6S. Archii. ap. Plut. Thes. 5 : tavvti^ yag nHPO& daifioveg eiai fMix^lQ*

63. Schol. Hom. fl. I, %tt. Hesych. v. ipadaifMpl(€&p. Interpp. ad FuJgent. ed. Staveren p. 7fS.

64. Stob. Sent. p. S79 ed. Gesner.

65. Stob. tit. 4i. p. S9S.

66. Aelian. var. bist. Vm, \%.

67. Athenag. legat. pro Christ, c. Sf : ngmog Sal^g dia^ii, eig &(6p, elg dat- fMvag, lig IJQmag. akXa ^eop idp top povp tov noafMv ihaye^, daifMPog de ovaiag tpvxixag, nai tjQomg tag x^x^^^t*^^^ yfvxäg tAp up^^no^p. -r- Aristot. de an.

üBBR Dämonen, Hbrosn und Genien. 4 49

ist belebt, erklärt er, und voll von göttlicher Wesen, oder, wie er auch sagte, voll Dämonen.

Die Pythagoreer scheinen vorzüglich zur Ausbildung der Lehre von diesen Mittelwesen beigetragen zu haben ; sie verwunderten sich ^, wenn jemand sagte, dass er keinen Dämon gesehen habe^. Sie spra- chen von guten und bösen Dämonen ^^, und durch dieselben sollten die Menschen Anzeichen von Krankheit und Gesundheit erhalten, so wie Träume ^^ Man nahm an, dass sie auch Einwirkung auf unsere Hand- lungen hätten ^. Das Göttliche ist, nach der Ansicht dieser Philoso- phen, eine durch das Universum verbreitete Seele ^, die menschlichen Seelen sind Theile derselben ^^, sie gehen aus einem Körper in den an- dern; in der Luft schwebende Seelen nannten sie Dämonen und He-

I, 5. Plat de plac. phil. I, 8. Stob. Ecl. phys. . c. 3. p. 5i ed. Heeren. Proclus in Gratyl. p. 73, Tzetz. exeg. in 11. p. 65. Diog. LaSrt. I, 27. Gic. de legg. ü, H. Wyt- toob. de immort. animi. Opp. T. H. p. 504.

68. Aristot. ap. Apulei. de deo Socr. p. 53 ed. Francof. Eusebius in Hieron. c. H . l&ugnet, dass Pythagoras jemals, wie Apollonius, angegeben habe mit (jöt- tem und DSmonen umzugehen, weil weder Archytas, noch Philolaus> noch Plato sich dessen rühmten. Aristoteles ist aber ein wichtigerer Gewährsmann, vergl. lam- blidi. p. 34.

69. Pythagoras und mehrere der ihm ähnlichen Philosophen möchte man mit Lavater vergleichen. Hegner (Beitrage zur näheren Kenntniss und wahren Darstellung J. C. Lavaters. Leipz. 1836.) sagt über diesen: Sein Glaube war individuell in das Wort der heUigen Schrift hineingebildet, er erwartete einen persönlichen, antworten- den Gott, innige Erfahmngsweisheit. Er lebte und schrieb in steigender Erwartung von höheren Kräften und der Gabe sie anderen mitzutheilen. Seine Spannung ward verstärkt durch die Zusicherung des Prinzen Carl von Hessen in Schleswig, dass der Apostel Johannes noch beständig fortlebend auf Erden wandle und Lavater bald sicht- bar besuchen werde ; er wähnte in seinem eigenen Hause ein Orakel zu haben, hiess deshalb ein Schwärmer, gab sich poetisch und prosaisch Mühe, Andere auf seinen Glauben hinzuleiten, dessen Hoffnung nicht in Erfüllung gieng. Er versprach den Seinen oft, nach dem Tode bald in dieser, bald in jener Gestalt, unerkannt und halb- erkanat zu erscheinen. Es geschah nicht.

70. Plutl de Is. et Os. 25.

71. Diog. LaSrt. VHI, 33. Pythagoreer halten auf Traumdeutung. Gic. de div. h 3. U, 68.

7S. Aristoxenus ap. Stob. Ecl. phys. p. SO 4. Diog. Lagrt. Vm, 3S. Lobeck Agiaoph. 893.

73. Gic. de nat. Deor. I, 41. de Senect. 21.

74. Aristot. de antma. I, 3.

4 50 Fbikdrich August Ukbit,

roen^. Phitarch berichtet ^^ 'Pythagoras, Plato, Xenokrates nnd Chry- sippus hätten, den alten Theologen folgend, gelehrt, die Dämonen wä- ren viel stärker als die Menschen und hätten eine weit kräftigere Natur; das göttliche Wesen besässen sie aber nicht unvermischt. ' Sie können Leid und Freude empfinden^. Pythagoras lehrte^, 'die Götter mttsse man mehr ehren als die Dämonen, die Heroen mehr als die Menschen.' Phokylides sang von Dämonen, die den Menschen zugetheilt wä- ren^. Bei Theognis^ bestimmt, wie bei Homer, der Dämon das Ge- schick. Manche mochten die Willenskraft, die Seele, wovon des Meik' sehen Handlung abhängig ist, als solchen betrachten. Des Menschen Gemtith ist sein Dämon, sagte Heraklit^, der annahm, dass alles voll von Dämonen und Seelen wäre ^. Die Seele des Menschen erklärte er, und eben so wohl auch den Dämon, für einen Theil des allgemeinen Feuers, oder der allgemeinen Vernunft, die den Himmel umfasst und alles regiert^. Die Menschen sind sterbliche Götter, seiner Ansicht nach, die Götter unsterbliche Menschen, lebend jener Tod, sterbend jener Leben**.

75. Plat. de plac. phil. I, 8. Ck. de div. I, 3. Diog. LaSrt. Yin, S9.32.

76. De b. et Os. S5. Diog. LaSrI. 1. 1.

77. Ocellus Lucanos de rer. nat. m, 3. 4. sagt: im Himmel sind die 601- ter, auf Erden die lleDSchen, in dem Räume zwischen beiden die DSmonen.

78. Diog. LaSrt. Vm, 49, S3. In dem dem Pythagoras zugeschriebenen Gol^ denen Gedichte (dass es nicht von ihm ist, s. Schol. ad Categor. Aristot p. 13 ed. Bekker) findet sich auch manches ober die DImonen v. 4 4. 17. 60. Gewöhn- lieh werden die DImonen nach den Göttern genannt, dann die Heroen; hier ist es umgekehrt.

79. Fhocyl. ap. Clem. Alex. Strom. Y. p. 786^ Bnseb. pr. ev. XIO, 13. p. 687.

80. Theognis ed. Welck. 406. 415. 4 SS. 4 57.

84. Alexand. Aphrodis. de feto 56. Verg). Stob. Senn. GH. p. 559. Plnt. qaaesL Plat. p. 999. Orig. c. Gels. VI. p. 698. ed. Spenc. p. S83. ScUeiermacher, in Wolfe Mos. der Alterth. Wiss. I. S. 505, übersetzt: 'des Menschen Gemülh ist sein Ge« schick', und bemerkt, daifiwp bedeatet hier cdme Zweifel dasselbe was sonst eifut^ fuvfi. So fibersetzt er Origg. 1. 1. itiQap di om^^) ^n$og linovai npog daifuowog, wmg niQ nmg n^og wdfog, ein thörichter Ifann vernimmt nicht mehr vom Schicksal, als ein Kind yon eioem Manne. Yergl. Arist Top. If, S. Eost. ad U. VH. p.775. TheoD. progymn. c. 5. lamblich. protrept. c. 8. Cic. Tusc. qu. I, S6. Seneca ep. 34. Macrob. in Somn. Scip. II, 19. S. dagegen Brandis Gesch. d. Philos. 4, 477.

82. Diog. LaSrt. IX, 7. vergl. Aristot. de part. an. I, 5.

83. Plut. de Is. et Os. 76. Sext. Empir. adv. Math. YU, 4 96. Stob. Ecl. I. p. 500.

84. dem. Alex. Paedag. HI, 4. p. S4 5.

tBBR Dlll09rBll, HlSROlBN OHB GsNIBN. 1 51

I

?

Wie sich die Ansichten über die Dämonen gegen und während des peloponnesischen Krieges gestalteten, der so grosse Veränderongen unter den HeUenen in den verschiedensten Beziehungen, in Religion, Politik, Sitten u. s. W., hervorrief, ersehen wir aus mancherlei Nach- ^ richten.

^ Der Philosoph Demokritus, der einen grossen Theil seines Lebens

k auf Reisen in fernen Ländern anbrachte ^, war als Naturforscher be- » rühmt nnd galt selbst als Wunderthäter und Weissager. Nach seiner »: Ansicht schweben seltsame, ungeheure Gestalten überall umher ^; t Dämonen, die sich aus den in dem unermessenen Räume herumfliegen- I den Atomen bilden. Sie haben menschenähnliche Form, werden durch ^ Töne und Stimme vernehmbar, nähern sich den Menschen und offenba- K ren ihnen die Zukunft. Sie sind theils gut und wohlthätig, theils übel- I; wollend und bösartig, langdauemd, doch nicht unvergänglich. Durch §k ihre Erscheinung haben die Sterblichen Begriffe von Göttern be- ^ kommen^.

' Empedokles nahm ein luftiges, geistiges Wesen an, wovon er,

wie die t^thagoreer vom heiligen Feuer, Heraklitus von der göttlichen, das All umgebenden Luft glaubte, dass es die Ursache des Lebens, Empfindens und Denkens aller Natoren, und die Urquelle aller Götter, Dämonen tmd Seelen sei^. Die Dämonen sind von den Göttern ver- schieden, lehrte er, durch Fehlbarkeit oder Sündhaftigkeit. Die Seelen Ider Menschen sind gefallene Dämonen, die allmählich wieder, ihre Schuld söhnend, zur Seligkeit zurückkehren^. Im Menschen sind sie ^eichsam in der Verbannung^. Sie besorgen die irdischen Angelegen- heiten, stehen den Orakeln u. s. w. vor^. Es giebt gute und böse".

85. Qem. Alex. Strom. I. p. 30i.

86. JSIimla. *^ Zu untArscheiden tdn denen, die sich, UACh manchen Miiloso- fhok, T(m iJlen Kdrpem trennen, und dadurch machen, dass man diese sehen kann. Diog^ LaM. K, ii.

87. Stil. Bmpir. adr. Ulys. I. p. 88t. adv. Math. IX, 49. Porphyr, ap. Eu- s«b. pr. ev. V, 5. nut. de def. orac. p. 449. CIc. de Div. I, 3. it, 43. n, f 3. 30.

88. Se&t. Empir. VU, 4t7. Ammon. Com. in Aristot. lib. ne^l ipfitjvilag. p. 91.

89. Oem. Alex. Strom. V, p. 607. IV, p. 534. »Sext. Empir. adv. Math. IX, 4S9. st. de Is. et Ca. S8. de etil. 47. Eoseb. pr. ev. V, 5.

90. Hut de exil. p. 607. Stob. Serm. 38. p. S30 ed. Gesner.

94. Fseado-Orig. phflos. c. 3. Plut. de def. orac. 4 6. de tranq. an. 25.

95. Flut de def. orat. 47. SO. de vitand. aer. al. 7. Vergl. die orphischen («dichte. Hymn. 1, 34.

4 52 Fbiedbich August Ukbht,

Zu derselben Zeit lehrte Sokrates, auch durch das^ was er ttber das Dämonische bemerkte, die Aufmerksamkeit Vieler erregend", die er schon in früher Jugend auf sich gezogen hatte ^.

Er gab viel auf Orakel und Wahrsager**, und verwies in irgend bedeutenden Angelegenheiten, wenn nicht augenblicklicher Entschluss nOthig war,, seine Freunde an dieselben. Er meinte**, das Lehren sei ihm von der Gottheit aufgetragen, durch Orakel, Träume*' u. s. w. Oft gerieth er in Ekstase** und war überzeugt, dass die Götter tugendhafte Männer ihres Vertrauens und ihrer Offenbarungen würdigten**. Wie seine Zeitgenossen sprach er gläubig von Göttern, Dämonen und He-

93. Bekannt ist, dass man die ausfabrlichsten Nachriditen über den Genius des Sokrates bei Plato, Xenophon, Platarcb (de genio Socratis) und Haximus Tyrins (Diss. XIV. XV.) findet. Diogenes LaSrtius bat wenig, was zu unsenn Zwecke dient. Er giebt über Plato folgende Anekdote (HI, 4, Si. §. 35.): q>»al di %at £m%firfjp itnavaanm Toy AvQw apayweianortos IHarmvog, ^Hfaukeig, tmetp, iig noXXi ftav nwutfeidid^ 0 PHOfianog, ovn iXfya yuQ mv oi% ii^*£ £mxQücnjg yiyQoqup onnif.

Ausserdem was in denGescbicbten der griechiscben Philosophie über den Geniiis des Sokrates voricommt, vergl. Hess Parallele des Genius des Sokrates mit den Wun- dem Christi. Götting. 1777. 8. Ueber den Genius des Sokrates. Fhookf. u. Leipz. 4777. - JustI histor. philos. Untersuchung über den Genius des Sokrates. Lei|ii. 1779. 8. Meiners verm. Schriften. Lemgo 4776. Tb. 3. Wieland, Aristipps Briefe, Buch I. Er. 10. Dess. AristodSmon, im Anf. Solger Schriften II, 664 . Thiersch, Jährt), d. Litter. Wien 4 848. 3 Bd. S. 83. Krische Forschungen auf dem Gebiete der alten Philosophie. GÖtting. 4 840. 4, SS7. v. Limburg Brouwer bist de la civilisation mor. et relig. des Grecs. T. VI. p. 76.

Um zu sehen, wie verschieden man dieselben Stellen ausgelegt und beurtheOt bat, vergl. man: Gibbon bist, of the decl. and fall of the Rom. Emp. c. 60. und die Recens. von v. Heusdde Characterismi principum philosophorum etc. Amsterd. 4839.8. in der Allg. Litt.-Zeit. 4840. Nr. 74.

94. Man erzählte (Plut. de Socr. daem. SO.), sein Vater habe über den Kna- ben das Orakel befragt; dies befahl, er solle den Sohn thun lassen, was er wolle, ihn zu nichts zwingen, von nichts abhalten, er müsse vielmehr seinem Treiben freien Spielraum gestatten, nur dem Zeus Agoraios und den Musen Gelübde thun, übrigens sich aber nicht weiter um seinen Sohn kümmern, weü dieser schon in sich selbst einen Wegweiser durch das Leben habe, der besser sei als alle andern Lehrer und Erzieher.

95. Xenoph. Mem. I, 4. S. 47. 49. IV, 3. 4S. Plato Tim. Apolog. Sympos. PoKt

96. Plato Apolog. p. 33. Gic. de div. I, S5. 54.

97. Phaedo p. 60.

98. Plato Conviv. p. t%0. Diog. LaSrt. H, S3. Gell. N. Att. II, 4.

99. Xenoph. Mem. Socr. IV, 7. 40. I, 5. Plut. de gen. Soor.

Obsm Dämonen, Hehobn umi> Genien. 1 33

roea^^; und erUSUIe die Dämonen ^^ fttr Gotter; oder Sohne der Göt- ter, viele der von Homer und anderen Dichtem ober die Gottheit verbreiteten Ansichten verwarf er aber^^ als unwürdig und stellte edlere auf.

Als ein Anzeichen, wodurch ihm die Gottheit ihren Willen kund gebe, nannte er etwas Dämonisches, r6 Jaifi6viov^^, und erklärte es (tir eine Stinmie ***, die durch göttliche Fügung ihm dies oder jenes zu

lOO.PlatoApalog. p. S7.

101. Apolog. p, U. •*-* Vergl. Aristot. Rhet. m, 48.

4 OS. Plato Eotyphro p. $.

4 03. Dass Plato und Xenophon ro dcuf^qnov immer als AdjooUvwri gQbraucbtan» sdgUi Solmaider Xeocph. Convi?. I, 4,9. «^ Pialo giebt das zq erglUizaQde Sab- atamaTom an, da er sagt: *— Bulbydem. p. 373, de rep. VI, 496. Tbeages 4 20. Apolog. p. iO. Pbaedms Sil. -*- %o elw&o^ on^lov xa dai^owwv, oder Aloib. h p. 4 03 : To i€Ufi6v$ov ipm¥ti»iMt, Seine Freunde klagten —<- Plut, de Socr. daemoo« c. SO. dass, wemi sie ihn um Auskunft darüber baten, sie keine Antwort erfaftlten bitten, und desbaU) nicbt weiter in ibn gedrongao wären. --^ Plato Usat ihn Theaet. p. 4 50 ^^ erklären: xal om^ ijdii noXkol fw^ fi^ptidufiw, tig Tovg f$iv ükloi^g

40i. Tbeages p. 4)18. ior^ yaQ rk M^ h^l(f^ n€^m6f4§¥&¥ if$oi in nau^g

luHm n^tifTHv, rovrav mOTifcanjv, npor^mf* di ov9*nQv^^ neu iip %lq fiQ^ wfip (pi- Xwv avanoivmMy nal yiwfccu ^ iptovij, tavrdv tovto catOTfote^, ntd evK i^ nQmTH¥* Yeegi. Apolog» p. 34. 40. Biaedrus, p. 24S. '£bin ti/uUw top nnaiwv dußßptlvHv, to dm^ipwv Tt nai %o 4m&6g otjiMiov fw^ yfyvia^cu^ iff^asQ [iü ii ^ iniQ%Hf e ikäXm Ts^mHv) nal %i>va (pmvnv Hoia mnoi&ew auQvifa^' . ij /m ovt^ e$ m^po^ T^fiv aw i(poamai»fMii, £g n ^ftßffifinwa slg vo ^hqp* ^^

Er nennt es aucb AIcib. I. p. 4 03 %l dcunoviov iposnl^iim* Alolb. I. p* 4 3i er^ kUrt er das Dämonium far göttUcb und sagt, de rep, II. p. 38 S, mtviy «^a i^ivöig TO öa&fAovtop tc neu ro '^siop. Alcib. I. p. 4Si. TergL Xenopb. Mem. IV, 3. 4 4. 45. 8, 5. 4, 4y 4. Apolog. ü» 43 ; ol (lip oianß^vg vi nal ipinfwg, *mi avfißol^ug te nal liornig woiii^ovai tgig ngotnmaivQfnag ihm ' iyei öi rouro daifioviap nalä nal Qtftm, Qvreag opoi^Cw^ ^ Uti^itnifa nal BQwti^ Xiyiw väp totg o^y^w awah- Tt^ivranf vi^p top ^iw dvpafup*

Plut. non posse suav. yiv. sec. Epic. c, %%: Smn^oxfig oioiupog avrtf vd dai/io^ p$op dwXifia^a^ in iifUPilag.

Aelian. var. bist. Yin, 4. Appulei. de daen. Soor. ed. Ondend. T. H. p. 4 63. 465. Nach Cicero -^ de div« I, 54 erklärte Sokrates, wie die Sokratiker, esse diomum quiddam, quod daemomon appeUat, cui semper ipse paruerü, nmqMgm mpifh knü, saepe revocaniL Er gebraucht aucb praesagUio dhma. Veiigl. Josepbt c. Ap. U, 37. Odg. in Gels. lib. VI. p. S80.

Pythagoras soll Porphyr, de vit. Pytbag. p. 4S wie Demokritiia ^ s. vorh^

AbhtndL d. R. 8. Gm. d.WiMeii8ch. II. 12

4 54 Fribdmich August Uumt,

than nicht gestatte, aber nie, wie Plato sagt, zurathe. Xmophon erklärt, dies Dttmonion habe ihm angedeutet was er thun und nicht thun solle ^.

S. 151. den DSmonen Laut und Stimme beigelegt haben. Hermias Comm. in Plat. Phaed. p. 93. erklärt, Plottnus hatte dieselbe Ansicht. Die Platoniker miter- schieden die dämonische Stimme von der durch die körperlichen Organe hervorge- brachten Menschenstimme. Die Dämonen, erklärten sie, brauchten keine Zungen, um zu uns zu reden ; das Vehikel aber, dessen sie sich bedienen, ist dem unsrigen ver- wandt. Yergl. Psellus de operat. daemon. p. 1 8 f.

Plutarch de gen. Socr. 20. lässt den Simmias, der viel beim Sokrates ge- wesen, erzählen, in seiner Gegenwart habe dieser nülosoph, wenn jemand sagte, er habe durch eine Erscheinung (di* oxffimg) eine göttliche Anzeige erhalten, einen sol- chen einen Windbeutel genannt; wenn. aber jemand von einer Stimme (ifwtpii) spradi, die er yemommen, so habe er darauf geachtet und sich sorgfältig erkundigt. Er selbst habe daher mit seinen Freunden geschlossen, dass das JaigAOP^av des Sokrates kdoe Erscheinung, sondern eine Stimme, ein Wort sei, das auf ungewöhnliche Weise ihm zukomme. Wie dies möglich sei, sucht dann Simmias auf verschiedene Weise zu erklären.

Plutarch c. 9. 10. zeigt, dass man noch andere Wege einschlug, dies rSth- seihafte Jm/aopiop zu erklären. Bald sollte Sokrates auf zufälliges Niesen geachtet oder durch die Schärfe seines Verstandes in zweifelhaften Fällen das Richtige gefanden haben ; noch Andere Hessen ein Wesen ihm zur Seite stehen, wie dem AchiUes die Athene, das in zweifelhaften Fällen, wenki sein Verstand nicht ausreichte, mit ihm sprach und seinem Entschlüsse etwas Göttliches verlieh.

Maiimus Tyrius entlehnt das Meiste aus Plato. Lactanfius, Inst. div. II, 15. ISsst den Teufel thätig sein.

105. Euthydemus sagt zum Sokrates Ifemor. IV, 3, IS. die Gdtter wä- ren gutiger gegen ihn als gegen andere, (tyf fitjdi imQiOTmfuvM vno aov n^oatjfuu'- poval 90V, äxi xf^ noitiv, mal & /tit). Sokrates erklärt Hem. I, 1, i. ro iaifio^ vwv orjfi€U9€t'9, Kai noXXolg ruv iwovttap ngaifyoQiue, ra iUp noulhß, %a di (i^ no^üw, wg ro0 dcufwvlov nfoofjfuiivortog.

Nach Plutardi de gen. Socr. II. behauptete Sokrates nicht etwas Anderes, sondeili Jaifioviop shav t6 kwXvov ij xikniov ek^ys,

Clemens v. Alexandrien sagt Strom. I. p. 368. ed. Pott. rc^ üox^arH vo Jaifioviop ahiov ^p, ov^l fc^ KtaXvop, iXkit n^otfmop, ii ttai fo} nfotrQiJtep,

Diog. LaSrt. 0, 5, 1 6 : iU/i di xai n^oofjfialpHp ro dwfAOPiop ra fiäXopta

avrtS,

Plato's undXenophons verschiedene Ansichten zu vereinen hat man auf mancher- lei Weise versucht. Tennemann, Gesch. d. Philos. H, 33. Schleiermacher, Anm. %• Apolog. S. 436. Ritter, Gesch. d. HiUos. II, 44. Erische, Forschungen S. S30.

Limburg Brouwer meint T. I. p.76. Xenophon habe Recht, au reste Fässer^ tion qtte k demomon ne dofmoit jamais des ordres ne se trouvt que dans les dkdogues dorU faniUmU est douteuse. Cor dans le Phedre les mots, ael ^ mifs%H o &p fuXXm nQücnHPf SQfU ewdemment üUerpoles, ptUsque id jitstemefU le ddmonion donne ufi ordre, eekä de chanter tme paMnodie pour rAnunar, Le passage de Clement (tÄlexandrie,

ÜBER Dämonen, Heroen und Genien. 1.55

Nicht nur bei wichtigen Angelegenheiten, sondern auch bei Kleinigkei- ten ward ihm diese Warnung zti.TheiP^. Sie belehrte ihn über die, mit welchen er umgehen solle und hatte Einfluss auf den Verkehr mit denselben *^.

Dichter und Geschichtschreiber zur Zeit des peloponnesischen Krieges, während welcher grosse Veränderungen in den religiösen Vor- stellungen eintraten ^^, folgten bald der einen, bald der anderen der hier mitgetheilten Ansichten. Sie sprechen oft von Dämonen*^, ge-

Strom. I. p. 368, ne now est pas plw lUile, parceque il est corrompu. Je me con^ terUe de refnarquer que la conjecture de Potter me semble la pius probable. U veut dire amsi: ovx^ /tit) nporgenov, akXm xatXvov,

406. Plato Apolog. p. 40. 17 yä^ ^ua^&via (aoi fiuvt^nYi ij vov daigwpiovj iv fiiv Tcp n^a&cv X9^^V ^<<^ ndw nvnvrj mI tjv, neu navv int OfUH^olg ivawiovfAi^, ii Tt fiiXXoifu (Afj OQ'&äQ n^aiuv, xa/ toi iv aXkoig koyoig noXXaxov dti fu inia%i Xiyovsa fuia^v» wvl di ovdafAOv ne^l vavnjv r^v nga^w ovt iv t^yo^ ovdevl, ovr iv Hym fjvavß-iokfj fiot. Er hatte das traurige Ende des Zuges nach Sicilien yor- aosgesagt, nngav d* i^eazi wvl Xaßeiv xov arjfisiov, Plato Theages 129. Yei^l. Flut. Aldb. 17. Nicias 4 3. Die auf der Flucht bei Delium sich ihm anschlössen wur* den gerettet, die anderen kamen um. Flut, de Socr. daem. 4 4 . Socrat. ep. 4 . ed. Orelli p. 6. Cic. de Div. I, 54. Als er einmal mit mehren Freunden durch Athen ging, stand er plötzlich still und forderte die übrigen auf, dies auch zu thun. Nach geraumer Zeit wendet^ er sich nach einer andern Strasse, wohin ihm mehrere folgten. Einige blieben in der vorher eingeschlagenen Richtung {dg d^ to ^antQurovg iki/iomg Jcufioviov), geriethen unter eine Heerde Schweine, wurden umgeworfen und besudelt. Flut. 1. c.

407. Flato Theages p. 429. Alcib. I. p. 405. 4 24.

Keiner von ihnen hatte so bestimmt hervorgehoben, dass die innere warnende Stimme zuverlässiger sei als alle andern Anzeichen (Schleiermacher, Flato*s Werke 4 Th. 2 Bd. S. 44 5. Yergl. Brandis Gesch. der griech.-röm. Fhilos. ü, 60). Zu einer Zeit, welche gerichtliche Untersuchungen gegen diejenigen befahl, welche die herrschenden Ansichten über die Götter nicht bUligten (Flut. vit. Fericl. 32.), konnten jene Aeusserungen des Sokrates genügen, ihn anzuklagen (Flato Apol. p. 26. Eutyphr. p. 4 3.) als "^ioifg didaaxovca f*^ vofiiC^iv ovg 17 noXig voiii^u, tzega di daifAOvuc uaivä, Böttiger, Ideen zur Kunstmyth. I, 28. meint unrichtig, Sokrates führte «luya ÖMfAOvia ein aus dem barbarischen, d. h. asiatischen Göttersysteme.

Etwas Aehnli(^es wie vom Sokrates wird vom Scipio erzählt^ man sagte : ro dcur- Hovtov iJKHv TO avvffi'tg avv^, kou xakav xovg noUfdovg. Appian. de reb. Hisp. 26. Vergl. 23. Liv. XXVI, 4 9.

4 08. Eurip. Troad.894. Yalck. diatr. Eurip.Y.YI. Bouterweck Gomm. Soc. Gott: IV, 859.. Müller, Dorier I, 288.

409. Was von den Göttern verhängt ist, nennt Herodot zb Jcufiovi^ov, II, 4 20. ffl, 65. V, 87. Jalfwvig Götter I, 86. 87. Er sagt VD, 4 8. titei di dair- fiovifj Tig ylvncu o^fii] xal EkXfjvccg (p^oQfi xig HoriXafißivu ^^^Xcctog. Yergl. Thuc.

12*

1 56 FuBDKiCH August Uukt,

wlfhnlich dadurch die Götter bezeichnend, sehen Wesen, die neben den- selben stehen, oder das Schicksal. Als Unheil bringend mochten viele sie betrachten^.

Hannig&lüge Angaben ttber die Dämonen finden wir dann bei den Philosophen.

Plato's Ansicht von denselben steht in genauem Zusammenhange mit seiner Lehre von den Seelen. In seinen Schriften findet sich keine bestinmite wissenschaftliche Erörterung liber den Grund des Bösen und des Uebels in der Welt, vielleicht benutzte er dazu die Lehre von den

IV, 47. 76. n, 64. Dionysos und Herimles heissen datfuttf und &iog. Herod. U, 43. 44. IT, 79. über Zamolzis s. IV, 1*6. aber Jagäij und j^vitia&j Herod. V, 8S. 83. Pausan. ü^ 30, 5. Schol. Aristid. T. m. p. Sf 6. Er nennt nie ^fot and dmt- ftavig neben einander, als verschieden, wie die Späteren. Jaiftowte, gebraucht er ganz wie Homer. IV, IS6. Simonides nannte (Plut. de mafign. Herod. 39. Athen. Xm, 4. p. 573. Schol. Find. Ol. Xm, 3S. Anthol. gr. Palat T.IL p. 763. ed. Ja- cobs.) die Frauen in Korinth, welche die Aphrodite mn Sieg gegen die Perser anfleh- ten, dcuftopiai, «aro dalfuova wie ix ^iwf. Find. Ol. IX, 4S. Fyth. I, 79. Herod. I, m. Vergl. Yalck. ad Herod. m, 153. -^ Find. Pyth. V, 464. Jiog toi poop fuyag xvßefpf Jal/juop iwi^wv q>lXtov. Bnrip. Ion. 1374 : ta xov ^am (up Xf^^^» ^^ di dulfiopog ßttfia. Pindar mit den Zeus an, Olymp. XIH, 38 : Sepoipwvrog iS^we ialfAOPog qvqov, Thuc. lY, 97 nennt OfAmxhag dcclfwvag %ai xov *AnokXm, Yei^. Schol. Burip. Hec. 164: nov rig ^emw, ^ daifiwv cor' biotqwyig. Man sagte, Bnrip. Iph. AuL H 36 : iJ notpuit funga uat rvpj, dalfAatp t' iftog, aach Tv^a dttifAOPOg, Find. 01. Vm, 88, rv^a &imv, ^ihj rixn, Herod. I, 4S6. IV, 8. V, 93. Auch Spätere haben diese Ansicht, Bemosth. p. S97. 3S6. H73. Aeschin. p. 69.

Aeschyhis, Fers. 6S4, nennt den Darius, der in der Unterwelt ist, Jtäftova, und Buripides sagt, von der Alcestis, 1003. avra mni nQoMwf* opÖQog, yCfir d* imi im* H€UQa dttlfuar. Vgi Lucian de luctu S4. Isocrat Faneg. 44 . Soph. fragm. üwq. 499 : ovte dalfAnv, wtt xig ^iäv.

Abweichend heisst es in dem nicht Euripideischen Rhesos 974 : K^vjnog f iv apvQoig r^g d' vnaf/vfov x^opog apd^fmno9til(*mp xelaertu ßXijimp tpiog, Box^ov nQoq}i^g. Andere Abweichungen s. t. 483. YergJ. 56. 244. 304. 347. 7S8. 884. 995.

V^ie verschieden auch damals dieselbe Erscheinung beurtheilt wurde, zeigt Hero- dot VI, 75. Clepmenes, der König von Sparta, ward wahnsinnig, man erklärte es auf mancherlei Weise, es als Zorn der Gottheit betrachtend. Die Spartaner aber gaben (c. 84) sein unmSssiges Trinken als Ursache an und sagten: i% icufiopiov fäv avdepog ficerfjpoi KXtOfUpea.

4 40. Hippokrates (de virgjm. p. 56S) bemerkt, dass aberglftubige Menschen sich Tag und Nacht von übelwollenden Dfimonen umgeben glaubten.

üBSM Dahoken, Hsmobn und Genien. 1 57

Dämonen, da die Platoniker angeben*^, dass diese unsterblich waren wie die Götter, aber Leidenschaften hätten wie die Menschen *".

Götter und Dämonen nennt Plato gewöhnlich zusammen, als Ge- gaistände der Verehrung ^^^ Er unterscheidet Götter, Dämonen, Göt- tersöhne, Heroen"*. Wir stehen unter Göttern und Dämonen*'*. Der Gott will nur das Gute***. Die Dämonen sind Göttersöhne **^ und bes- ser als wir**^ und die Vermittler zwischen den Göttern und Menschen. Sie überbringen jenen die Bitten und Opfer, und verkttnden den Sterb- lichen die Befehle derselben und was sie für die Opfer bewilligen. Sie besorgen die Mantik, alles was sich auf Opfer und Weihungen be- zieht, auf Beschwörungen, Wahrsagungen und Zauber.

Plato erklärt auch**^ er habe oft gesagt, dass die Seele ein .drei- faches Wesen habe ; das ausgezeichnetste sei in dem höchsten Theile des Körpers, eriiebe uns von der Erde zu der Verwandtschaft mit dem Himmel, da wir kein irdisches, sondern hii^mlisches Geschöpf wären und Gott habe es uns als den Dämon gegeben.

Unsere Seele ist unsterblich *^. Nach dem Tode schwebt sie, von

411. Augostin. de civ. Dei. Vm, 14.

IIS. Nach Plutarch. de orac. def. 4 7.

413. De legg. IV» 747. V, 7S9. 738. De rep. m, 39S. Phaedrus Si6. S47. Tergl. Aogostin. de civ. Dei Vm, SO. Er nennt auch die Dämonen nicht, Creuzer Symb. m, 46. Jalfimv für Gottheit Phaedrus p. 240. S74. Er sagt auch, de legg. X, 909 : ^tolg %al dal(Aoa& xeu ncual ^mv, Die PlStze ihrer Verehrung be- stimmty de legg. Vm, 848. Y, 738. 747. '^säv ve nai t£v ino^ivmv &€o7g daifiiwanf.

4 4 4. De legg. \U, 799. 804. 848. IV, 604.

4 4 5. De legg. X, 906: ivfifMXO^ ii fi(ih &€ot t€ ifM xac dalfiopfg, ^fu7g d* av nwiifAura ^teiv %ai dmfiovmv, «- Plato nennt^ ap. Clem. Alex. Strom. V, p. 253, den DSmon ipvXaxa. Zu sehr beschriüdkt den Gebrauch von Jalfinp Krische, Forschungen I, 322.

4 4 6. De rep. U, 380: /ui} niyimp akiop top ^iw, iXXa täp iyct&mp. p. 382: nwrrrj äfa a^tvdig ro daifiOViOP t^ xal to ^iiop,

4 47. Apolog. p. 27.

4 4 8. De legg. IV, 743. Gonviv. p. 202 : Seog ii up^^Aju^ ov fu/pvra^f «UAa dm Twitov naaa imip ij OfuXla %ai iMxkixrog ^eoig 7i(f6g ipd'ifoinovg, »al iy^t^o^Oit* wd X€t&€vdova*. Yergl. auch d. Piaton. Epinomis p. 484. Plut. de Is. et Os. 26. De orac. def. 42. Anstid. or. U. p. 406. ed. lebb. Hermias ad Plat. Pbaed. p. 93. ed. Ast.

4 49. Timaeus p. 89. 90.

4 20. Gratyl. p. 403. Phaedr. 80.

4 58 Friedrich August Ukert,

ihrem Dämon geführt***, zum Hades, dort gerichtet zu werden**. Da- selbst, oder am Acheron, büssen sie die heilbaren Sünden, um zu er- neuertem Lebenslaufe zurückzukehren*®; die unheilbar dem Bösen verfallen sind, werden, andern zum abschreckenden Beispiel, in den Tartarus hinabgestossen ; die aber heilig und in der Wahrheit ge- lebt, finden ihren Lohn auf den Inseln der Seligen ***, oder, nach einer andern Sage, oben im Himmel, oder in den ihnen verwandten Gestir- nen"*, oder auch in den reinen Behausungen über der Erde, in denen sie, alle künftigen Zeiten hindurch, körperlos leben sollen, in An- schauung der Herrlichkeiten dieses Ortes **•. Seelen, die vom Irdischen sich nicht abzulösen vermögen, umschweben schattenartig die Grä- ber**'. Die nicht ganz sich dem Irdischen hingegeben, kehren auf die Erde zurück, und müssen sich in irdischen Verkörperungen erproben, indem sie die verschiedenen Lebensweisen der Menschen in verschie- denen Körpern versuchen, ja selbst durch das ganze Thierreich ge- hen ^. Jede Seele, die eine neue Wanderung auf der Erde beginnt, darf sich einen Dämon zum Begleiter auswählen**; die Seelen erschei-

4 24. Phaedo p. 4 07: 6 i^aarov daifimv, otniff C^ptu siXiix^i (cf. Lysias p. 4 98). Plotinas spielt darauf an, UL, Ennead. lib. IV. p. 284. Das Buch heisst ne^l tov fikrjxoTog rifuig dccifjiovog, eben so auch Hermias, Gomment. in Plat. Phaedr. p. 96. Sallustius, de diis et mundo c. 20. p. 278 ed. Gale, sagt: oi ^iktjxifteg ^fiag dalfioveg. Bei Plato im Axiocbus, p. 374, wird kein Dämon als Führer ge- nannt, es heisst von den Seelen oaoig iv rcji ^^v daifuov iyad'og imnpevaev.

4 22. Gorg. 524. Phaedo 4 08. cf. 50.

423. üeber die Zeit s. Phaedrus p. 249. Phaedo p. 407.

424. Hiaedo p. 4 43. De rep. X, 645. Gorg. 525.

425. Tim. 42.

4 26. S. noch andere Ansichten de rep. X, 644. Phaedo 4 08 4 4 4.

427. Phaed. 84. Fischerad c. 4 0.

428. Phaedrus p. 256.248. Timaeus p. 42. 90. De rep. X. p. 682. Phaedo p. 82.

429. De rep. X, 647. Phaedo p. 457. Stob. Ecl. phys. p. 44. Von der Begleitung eines Dämons spricht auch Aeschines (Dial. lU, 29). Nach dem Tode geht die Seele unter die Erde, wo Pluto wohnt, üeber den Acheron und Cocytus gelangt man zum Minos und Rhadamanthys zum Gefilde der Wahrheit {ntdlov akti^dag). Die Richter prüfen jeden und man kann sie nicht täuschen. Die ein guter Dämon beseelt hat (oaoig (liw ovv iv rep Cv^ Jalfiwv aycc&dg iniitvevatv), kommen an den Ort der Frommen [dg xov top eiueßäv X^Q^'')' ^^ ®^ müdes Klima herrscht, der Boden alles in Ueberfluss bringt. Man findet Unterhaltung mit PhUosophen, Theater, Ghortänzer, Musüc. Die Bösen werden von den Furien zum Erebus, Chaos und Tartarus geführt, wo die Strafbaren sind.

üBEB Dämonbn, Hbboen UND Genibn. 4 59

nen vor den Parzen. Ein Prophet erhalt von der Lachesis Loose und Entwürfe der Lebensweise und erklärt den Seelen, sie sollten sich einen Dämon wählen ^^. Die Loose und Lebensplane werden dann ausgeworfen, jene bestimmen, in welcher Folge jeder einen von diesen sich nehmen kann, und da der Plane weit mehr sind als der Loosen- den, so ist keiner in seiner Wahl beschränkt. Nach getroffener Wahl erscheinen alle vor der Lachesis, die mit jedem den erwählten Dämon als Huter entsendet^.

Plato nennt aber auch ^^ die Gestirne und die Götter Dämonen.

Da man bei Dämonen immer mehr an den Göttern untergeordnete, ihnen dienstbare Wesen dachte, so scheint es seit dieser Zeit gewöhn- licher geworden zu sein, einem jeden Gott einen Dämon zu geben *^.

Weniger als man erwartet spricht Xenophon, des Sokrates Schü- ler, von Dämonen, und versteht darunter, wenn er sie in Beziehung auf seine Angelegenheiten erwähnt, die Götter, das Göttliche ^^. Er war aber des Glaubens, dass die Götter, die Alles wissen und überall gegenwärtig sind, auf mannigfaltige Weise den Menschen ihren Willen kund geben. In wichtigen Angelegenheiten befragte er das delphische Orakel'^, benutzte Opfißr seinen Entschluss zu bestimmen*^, er suchte

430. De rep. X, 617. Ovx vfiag dalfiatv Xi^iercUj iXl* vfuig dwfiova tuf^^ aeo'd'^, a()^ di adionoxov, ijp ufiäp xal irifAii^p nkiop %al tkaxtop avr^g exot- inog l^H, ahla ikofiepovy '&eog apakiog.

134. p. 6S0. ixsipijp d* imatnc^ op €ikno dal/iopa, tovtop fpvXaxoi ivfine/mtip TQV ßiov, neu anonXfjQünijv xtSp alff'&evitaP, Brandis, Gresch. der gr.-röm. Philos. II, 448., macht mit Recht aufmerksam, dass was Plato in den Läuterungsstrafen im Hades angebe, mit dem Fegfeuer verglichen werden könne; der Philosoph stellt auch die Füii)itten der Abgeschiedenen als wirksam dar zur Abkürzung; ihrer Pein.

135. Timaeus p. 40, de legg. Y, 738. Er spricht, Phaedrus p. 274, von einem Gott Thenth in Aegypten und nennt ihn auch Dämon. Yergl. Macrob. Sat. I, 4 9. Eros heisst^ Conv. 202 JalfAfop fAfyag, p. 478 fiiyag '&fog» Phaedrus p. 246. Macrob. Sat. I, 23. Yergl. Cratylus p. 397 über iya'&ol und q>Q6vi(A0i.

433. Plut. de def. orac. 4 2. Strabo X, 474. Schon bei Homer und Hesiodus werden untei^eordnete Wesen als Diener der Götter erwähnt« Od. X, 348. lY, 386. Hes. Theog. 994. S. über solches Yerhältniss Lobeck Aglaoph. p. 4 234. Diod. Sic. lY, 84. Pausan. I, 2, 4. Athen. II, 3, 39. Etym. m. v. ^Ad^ivg.

434. Gyrop. YH, 6, 26. 6 öaifMtP ^(iip navra GVfinaffiaxevaxe. YI, 4 2. Bist, gr. YH, 4, 3. Sympos. Ym, 4. Apol. XIY, 24. Yom Sokrates sagt er, Mem. I, 4, 8: 70 deufioptop itxvr^ aijfialpuv.

435. Anab. m, 4.

436. Anab. UI, 2, 2. Y, 6. 9. 40. YI, 2. 3. 4.

1

1 60 Fmbdrich Adgcst Ucnr,

ftath bei den Wahrsagern '^, hielt Träume fllr sehr beachtimgswerth^, and glaubte, dass das Niesen ein Anzeichen gewahre^.

Xenokrätes, einer der Freunde Plato's ^^, nannte die Seele eines jeden seinen Dämon ^^. Er nahm gute und böse Dämonen an, die letzten erfreuten sich an blutigen und traurigen FestiÜchkeiten^^. Der- selben Ansicht waren Chrysippus*^ und Euklides***.

Nach dem peloponnesischen Kriege, als Ochlokratie in vielen Staa- ten herrschte, nahm Freigeisterei auf der einen Seite überhand, auf der anderen Aberglaube. Man spottete mit den Eomikera ober das Heilige und di*angte sich zu geheimnissvollen Weihen, horchte auf Weissa- gungen und Orakelsprttche mannigfaltiger Art, und nahm manche Ge- bräuche fremder Gottesverehrung an***. Die Lehre von den Dämonen behielt man bei, modificierte sie aber auf mannigfoltige Weise. Durch äeMv9alfii0v^ das man sonst im guten Sinn für gottesfttrchtig, yne S^^xte- ß^Qy gebrauchte, bezeichnete man allmählig den in Aberg^uben befan- genen*^.

Aristoteles meinte *^^, iai/wpsw ovdip i&FiP^ aXk* ^ ^6g ij SwS i^yw. Br hielt die Dämonen fttr niedrigere Wesen als die Götter. In- dem er von Träumen handelt*^, erklärt er, die Dämonen sendeten die Träume, nicht die Götter, da auch schlechte Menschen träumten und die Zukunft vorhersähen, so wie auch andere Wesen.

Seine und seiner Zeitgenossen Ansicht sprach Menander aus*^:

U7. Anab. V, Ä. 3.

138. Anab. m, I. FV, 3. Cic. de div. I, 25.

439. Anab. m, 2.

UO. Plut. de orac. def. 4 3.

U4. Aristot. Top. TL, 2. Vergl. Suid. y. JSidufyumf, mtovSakt.

4 42. Phit. de Is. et Os. 26. De orac. def. 4 3. 47.

443. Plut. 1. l

4 44. Censorin. de die nat. 3.

4 49. Lobeck Aglaoph. !, 627 670.

446. Vergl. die Bemerkungen von Schneider in seinem Lexikon nnd BQttiger, KcinstmytboL I, 4 00. Xenoph. Gyrop. m, 3, 58. AgesiL U, 8. Aristot. PoUt. V, 9.. 4 5. Bei Theopfarast. Gharact. XVI tind den Stoikern Antip. Tars. Athen. Till, 346 finden wir es im schlechten Sinne.

4 47. Rhet. 11, 23, vergl. Gale ad op. myth. p. 529. ,

4 48. De divinat. per soma. 2. '&€6mfana fiiv oin crr inj tu Irtmvfa iiU' fi6vM fA€vroi. 17 ya^ gyvaig dtufwpla aXX* av ^ila,

4 49. Plut. de tranq. an. 4 5. Stob. ed. phys. l. p. 468. Giern, kht. Strom. V.

€BEM DiMONEN, HeKOBN UND GenIBN. f 6f

«t^g yepo/isp^y fwarafwfdg rov ßiav teyof&6g * Hcatav yaif dtxifiop* m i^futfteov ehHU ßlop ßk&marta %^<niv.

Von der Lehre der Stoiker über Dämonen ist uns wenig erhalten. Sie meinten^, es gäbe Dämonen, die Theii* an den Menschen nähmen und Aufseher derselben wttren^. Unter den Dämonen gab es auch böse™. Die Seelen dauern nach dem Tode fort (sie sind dann Heroen), die der gewöhnlichen Menschen lange Zeit, die der philosophisch gebil- deten bis zum Weltbrande, von dem auch die Dämonen verzehrt wer- den***. Sie sprachen auch von weiblichen Dämonen***, die ebenfalls bei früheren erwähnt werden.

Die bisher mitgetheilten Ansichten nahmen viele von den Späte- ren an, zum Theil wählten sie aus verschiedenen Systemen was ihnen zusagte****, und suchten diese Ansichten zu vereinigen.

Die Römer haben wenig Über die Dämonen, deren Stelle bei ihnen der Genhis vertrat. Was sie ttber jene anfahren, ist aus Griechen ent- lehnt. Wer von den letzteren ttber römische Geschichte u. dgl. schrieb, nahm keinen Anstand, ihnen griechische Ansichten zu leihen.

p. 260 ed. Sylb. Enseb. pr. ot. Xm. p. 103. Schol. Theoer. II, 'S 8. Amm. Marc. XXI, 14. Metneke ad Menand. fragm. XVm. p. S03. Vergl. Senec. ep. HO. Wyttenb. B. erit. m, 4. p. 84. Heind. ad Plat. Phaed. p. 249. Menand. ap. Gell, n, 23.

150. Diog. LaSrt. Vn, 4, 79. §. 4 5. Fiat, de plac. phil. Vergl. Oataker in Marc. Anton. V, 27. XU, 26.

454. Diog. LaSrt. Vn, 4,53. §. 88. «^ Marc. Anton, m. extrem. V,40. Vin,45. Xfl, 3. V, 26. U, 47. m, 4. Epictet. ap. Arrian. I, 4 4. sagt vom Zeus: cUA' \ovif wdiv ^inf %td ink^fmov iiteuftvj^ na^imtiae^ thv iniarov ialfunfa, %fxl wufidwM qHflisüHv tcvtw ccirtf^ netl tovtw ixotfitirov ital onaQoXoxiüTOP.

152. Manches üebel in der Welt mochten sie dm*ch Binwirlrang der bösen DU- Bionen entsdiiddigen. Plut. de repugn. Stoic. 34 37.

453. Fliit. de repugn. Stolc. p. 4054. adv. Stoic. p. 4075. Theodoret. Serm. T. p. 546 (T. IV. p. 824. ed. Hall.). Euseb. pr. ev. XV, 20. Tertall. de anima 54.

454. Seneca ep. 4 4 0. Plin. n, 7. (5.) Soph. Oed. Gol. 4394. Eurip. Hippel. 99. Aristoph.ap.Suid.T. w ww ^fQfJiol ßmfAol. Procal. in Um. p. 4 5. Hermias in Plat. Pfaaedr. p. 87. Bachm. Anecd. I. p. 432.

454\ Aach spfltere nennen die Gdtter ialfjuop, so Meleager Nr. 28. p. 4 4. An- thol. T. I. Aristaenet. H*, 4 5. p. 95, und eben so das Scbidcsal. Meleager sagt Nr. 24. p. 9 : iXix&\ uvai, iXa^i, ai yitQ ^lov wQUfi JalfAmv.

1 68 Fmbdmich August Uukt»

Der gelehrte Yarro^ gab an^^: dass hoch im Aether die göttli- chen Wesen wären, unter ihnen, im Luftraum^, die Dämonen, die den Göttern nachständen, aber treflFlicher wären als die Menschen. Wie jene hätten sie die Unsterblichkeit des Körpers,- wären aber, wie diese, nicht ohne Leidenschaft.

»

Dionysius von Halikaraassus, ein Grieche, indem er von religiösen Ansichten der Römer handelt, unterscheidet Götter und Dämonen ^^, bezeichnet aber oft durch diesen Namen jene, und erklärt ^*, das gan^e Wesen der Welt sei gemischter Art, zwischen den Göttern und Men- schen stunden die Dämonen, die sich bald zu diesen, bald zu jenen gesellten und das Geschlecht der Heroen zeugten.

Plutarch, auf Pindar verweisend ^^, erklärt, des Menschen Seele sei göttlicher Art und komme vom Himmel. Der Mensch kann zum Heros werden, zum Dämonen und gleichsam zur Gottheit sich erheben. Bei einer andern Gelegenheit sagt er^^, nachdem er des Hesiodus An- sicht von Göttern, Dämonen, Heroen und Menschen dargelegt, dass Manche annehmen, es könnten mit Körper und Geist grosse Verände- rungen vorgehen. Wie aus Erde Wasser, aus diesem Luft und aus der-

4^5. August, de civ. Dei. VI, t, Lactaot. de fals. relig. I, 6. 456. Aagost. de civ. Dei. Vm, U. YU, 6. 167. Vergl. Lucan. IX, 6. Mail. Gap. c. 8.

458. Antiq. rom. I, S3. 38. 56. U, 48. 24. SB.. Aeneas heisat Heros I, 54. Herkules ist daifMap, 1,39, Satornus daifitop und ^iog, f, 34.77. H, 48. Er gebraucht ^iog, daifKov und to daifMu^w als gleichbedeutend. 0, 73 nennt er, onoooi fi^ iaaot tovg n€Qt ta ^ua ij daifiopi^a atßcuffjiovg. Ganz nach platonischer Ansicht l&ssl er den Romulus sagen, H, 63 : fii 6 kax^y or« iyHvafifiv dctifAtow (lg S'iovg ayertu top &inßbv ixnXtjQciactwa atäpa. Bei der Okrisia ist er ungewissi lü, S, wer sie umarmt habe, er meint es sei vielleicht ein Gott gewesen, oder ein Dämon, oder HephSstoSy oder ein Heros. Ovid, Fast. VI, 627, nennt den Ynlcan, nachPliniusXXXYI,70 war es der Lar familiaris. Dionysius von Halikarnass nennt» IV, 4 4, die Lares compitales auch HQiaag nfovciniovg. Ein Römer übersetzt Jaifioveg durch Indigetes, Macrob. Sat I, 9. Wie schwankend man in der Erklärung dieses Wortes war s. Yirg. G. I, 498. Aen. XU, 794 das. Servius und die and. Erkl. ^ Klausen, Aeneas II, 907, giebl nicht Befriedigendes.

459. I, 77.

4 60. Romulus c. 28. cf. Wyttenb. ad Eunap. p. 4 4 0. Ueber des Plutarchus Ansicht von den Dämonen s. Schreiter doctrina Piutarcbi et theologica et moralis in Ilgen Zeitschrift für die histor« Theologie. VI. Bd. S. 44 u. s. w.

4 64. De def. orac. 4 0.

ÜBER Dämonen, Heroen und Genien. 1 43

selben Feuer werde, so würden Menscheti zu Heroen, diese zu Dämo- nen, und von diesen gelange man, nach geraumer Zeit, gereinigt durch Tugend zur Gottheit. Andere hingegen, die sich nicht selbst beherr- schen, kehren in sterbliche Leiber zurück*®.

Die Dämonen sind*® stärker als die Menschen und gewaltiger, des Göttlichen aber sind sie nicht rein und unvermischt theilhaftig, sondern sie empfinden Freude und Leid. Wie bei den Menschen ist auch bei ihnen ein Unterschied zwischen Tugend und Bösem. Sie die- nen *•* als Mittler zwischen Göttern und Menschen, da es unwürdig ist, anzunehmen, dass die Götter alles selbst thun; diese haben jene gleichsam zu Dienern, Aufsehern bei Opfern und Mysterien, sie wandeln umher die Frevler und Uebermülhigen zu strafen, bisweilen zeigen sie sich auch den Menschen*®.

indem er von der Vorsehung handelt, bemerkt Plutarch *®, diese sei dreifacher Art. Die erste und höchste ist der Verstand des ersten Gottes, oder auch dessen gegen Alles wohlthätiger Wille, nach welchem ursprünglich alle göttlichen Dinge durchaus auf das Schönste und Beste geordnet sind. Die zweite Vorsehung ist die der Götter vom zweiten Range, die ihren Aufenthalt im Himmel haben. Nach diesen geschehen die Dinge sterblicher Wesen in gehöriger Ordnung, so wie überhaupt das, was sich auf die Fortdauer und Erhaltung aller und jeder Ge- schlechter bezieht. Die dritte Vorsehung und Fürsorge kann man füg-

4 6S. Er gebraucht &i6g, dalfiav, daifioviop oft als gleichbedeatend (Demosth. 3. Sulla 6. Marius 8. 24. Pericl. 34. Dio S4. 66.). Wenn er römischen Quellen folgt, gebraucht er am häufigsten '&i6g, schwankt aber oft, wie andere. Er nennt (Num. 49.) den Janus einen Dämon oder König, der bei anderen ein Heros heisst (Lydus de mens. fV, J. ed. Roelher p. i 47. ed. Schow p. 57.) und zwar rerayfAevog im tov aepog, nal dC aurov rag riSv avß'Qci'Jimv ii^äg opaqfe^ea&M to7g xQihroat, Plutarch unterscheidet Götter und Dämonen (Fab. Max. 17.). Er fragt (YII. Sap.conyiv. Mor. 4 53.) ti (OfpehfAokatov ^ '^eog. xl ßkafie^ciTorov ^ daifAfov. tI ^(ofiaXaakcctovf tvj^. Seine Meinung ist (de esu cam. Moral. 996.): to ip ^fup SXoyov »al Srawiov not ßlaiov oi ^hov^ iXka daifioviHOP. Vergl. de def. or. 4 4. 45.

4 63. Flut, de Is. et Os. 25. De def. or. 4 6.

4 64. 1. 1. c. 4 3.

4 65. Plut. Dio. %. 55. Gaes. 64.

4 66. Die Schrift de fato ist voll von Lücken und bietet der Schwierigkeiten viele. Ob sie dem Plutarch gehöre, möchte man bezweifeln. Ich benutze hier die Ceber- selzung von Kaltwasser Plut. moral. Abhandl. Th. Y, S. 407.

164 FuBDUCH ÄDGCST UuBT,

lieh den Djlmonen zueignen, welche aof Erden zu Wächtern und Auf- sehern der menschlichen Handlungen gesetzt sind.

Die bösen Dämonen ktinnen auch sterben, meint Plutarch"', und fuhrt zum Beweis folgende Geschichte an. Ein gewisser Epitharsos, zu Tiberius Zeit, bestieg ein Frachtschiff, worauf viele Reisende waren, mu nach Italien zu geben. Bei den Echinaden überfiel sie Windstille. Die meisten im Schiff waren noch wach, als man von der Insel Paxae drei Mal denlhamus rufen hörte. Keiner wusste, das« ein ägyptischer Steuennann des Namens auf dem Schiffe sei, und als er, zum dritten Male gerufen, sich kund gab, befahl ihm die Stimme, bei Palodes vor- beifahrend solle er verkünden, der grosse Pan sei ge8tort>en. Tbamus beschloss nur, wenn in jener Gegend Windstille eintrete, den Auftrag zu vollziehen. Bei Palodes waren Wind und Wogen nihig und der Aegypter rief, gegen das Land gewendet, der grosse Pan sei gestor- ben I Alle hörten sogleich ein Seufzen. Als sie in Rom angekommen waren, ward dies Ereiguiss bald bekannt, Tiberius Hess den Thamus holen, glaubte die Erzählung, befahl nach dem Pan zu forschen, und die Alterthumskundigen meinten, es sei der Sohn des Hermes und der Penelope'**.

Plutarch setzt hinzu, man erzahle, bei Britannien waren viele zer- , streute, öde Inseln, einige wären von Dämonen und Heroen bewohnt. Von dem Könige abgeschickt sie zu untersuchen, sei einer zu der näch- sten geschifft, die nicht viele Einwohner habe, von den Britanniem aber fUr heilig und nicht zu entweihen betrachtet werde. Als er noch nicht lange dagewesen, hätten Sturme mit Blitz und Donner getobt. Die Leute eitiSrten, ein höheres Wesen sei- gestorben ; denn wie ein ange- zündetes Licht nichts Widriges habe, erlöschend aber unangenehm sei, 60 hätten auch grosse geistige Wesen beim Aufflammen etwas Wohlthä- tiges und Unschädliches, beim Untergang aber eiregten sie Sturm und Gewitter, auch wohl Pest. Auf einer der Inseln bewachte Briareus den schlafenden Kronos, und um ihn wären viele Dämonen, als Gef^i^ icn und Diener. Nach Einigen war** der Mond der Aufenthaltsort

U7. De der. or. t8. Vergl. de fac. in Oii>. Inn. 16. 30.

< $8. Vtiber den Glaoben dee Tiberiiu an DimoiMD and seinen Tettehr mit Ha- gierns, Dio Coas. LVU, «K.

US. Plut. de ew. Soer. S7. 19. 30. qouat. B<»a. p. S8S. De lacie in orli.

Cbbk D1xon£n, Hsrobn imD Genien. 165

guter Dämonen, der Fronunen und Heroen. Diese letzteren finden wir jetzt auch manchmal Dämonen genannt ^'^.

Auf folgende Weise charakterisiert Maximus Tyrius die Dämo- nen^" : (rott bleibt immer an demselben Ort, um ihn aber sind unsterb- liche Wesen der zweiten Ordnung, &€ol devreQoi genannt, die den Lei- denschaften unterworfen sind. Zwischen Himmel und Erde sich auf- haltend, sind sie stärker als die Menschen, Diener der Götter, Vorge- setzte jener, den Göttern sehr nahe, sorgsam für die Sterblichen. Die Menschen würden zu sehr vom Anschauen und Verkehr mit den Himm- tischen getrennt sein ohne diese Dämonen, die als Vermittler zwischen der Menschen Schwäche und der Götter Herrlichkeit eintreten. Ihre Zahl ist gross ^. Einige heilen Krankheiten, andere geben den Rathlo- sen Bath, andere verkünden Verborgenes^'', andere sind thätig bei Künsten, begleiten auf Reisen. Einige sind in der Stadt, andere auf dem Lande, oder auf dem Meere. Verschiedene bewohnten mensch- liche Körper, so des Sokrates, Plato, Pythagoras, Zeno, Diogenes. Einer setzt die Menschen in Schrecken, ein anderer liebt sie, jener hat die Obhut über die Stadt, dieser tlber das Kriegswesen. So viele verschie- dene Menschennaturen es giebt, so viele Dämonen sind auch.

Ein Platoniker hat folgende Schilderung ^^^ Es giebt gute und böse Dämonen, beide haben einen feinen, geistigen, aber wandelbaren und vergänglichen Körper; unterschieden sind sie darin, dassdie guten stets Meister ihres Körpers bleiben, die anderen aber von ihm be- herrscht werden. Jene müsse man als die Beschützer der Menschen, Thiere und Gewächse verehren, als die Lenker der Jahreszeiten, als die

Inoae p. 9iS. Porphyr, de antra Nymph. 18. lamblich. de vita Pythag. §. 30. Hierocles comm. in cann. aur. p. 34S. Euseb. pr. ev. fll. p. Hl.

470. Pausan. Vffl, 4 0. Max. Tyr. diss. XV, 7.

474. Max. Tyr. diss. XIV, 8. XV. XVÜ, 48. Vergl. Alcinous X, 4 5.

475. Er erinnert an Heaiod. op. S6S. Vergl. Diss. XVU^ 47.

473. Vergl. Diss. XIX, 5, wo er dies wiederholt, er erwShnt aber auch avd-gd^ nwf ocQi daifjiopioii die ebenfalls wahrsagen. Vei^l. Tertullian. de anima p. 665. ed. Proben.

471. Ap. Porphyr, de abst, D, 37. Ein Platoniker, der römische und griechi- sche Ansichten zu vereinen suchte, erklärte, nach Augustinus (de civ. Dei IX, 74): animas hominum daemones esse, A ex hominibus fieri Lares, si merüi sunt boni; Le- mures seu Larvas, si mali, Manes autem Deos dUsi, cum incertum est^ bonorum eos Hoe malorum esse merüorum» Apulei. de deo Soor. p. 50 ed. Ehuenh.

4 66 Fmiedkich Adgcst Ukeit,

Lehrer ntttzlicher Künste und Beschäftigangen, als die Yerkttnder der Zukunft und Geber aller irdischen Guter. Gottlose Schändung ihrer heiligen und erhabenen Natur sei es, wenn man glaube, dass sie jemals den Menschen geschadet hätten, oder schaden könnten.

Die bösen Dämonen hingegen wären die Ursache aller Un&lle, die Menschen und Thiere träfen. Sie verursachten Erdbeben, Ueber- schwemmungen, Seuchen, Hungersnoth und suchten die Menschen zu tiberreden, dass alle diese Uebel von den guten, aber erzürnten Göt- tern herkämen. Sie entzünden in dem Menschen alle unmässigen, ge- hässigen Begierden und Leidenschaften, reizen zu Ausschweifungen, Aufruhr und Krieg, sie verfuhren zu thierischen Opfern, von deren Fett und Dampf sie sich mästen. Auch deswegen müsse ein weiset Mann sich hüten, empfindende Geschöpfe zu schlachten und zu opfern, damit er nicht die bösen Geister an sich ziehe und sie herbeilocke.

Manche Philosophen behaupteten aber^^, es gebe keine bösen Dämonen. Wenn sie von Gott ihre Kraft hätten, sagten sie, so könnten sie nicht böse sein, da Gott nur Gutes verleihe, hätten sie aber dieselbe anders woher, so brächten die Götter nicht alles hervor, was doch der Fall sei.

Auch später blieb der Glaube an Dämonen und meistentheils legte man bei den Untersuchungen darüber die platonischen Ansichten zum Grunde.

Apulejus*^* nimmt dreierlei Stufen der Gottheit an, und zeigt, dass man von Dämonen im dreifachen Sinne rede. Der Ausdruck bezeichne die Seele des Menschen, so lange sie noch im Körper wohne, die Seele nach dem Tode, und die geistigen Wesen, die nie einen Körper gehabt, sondern Begleiter des Menschen durch das ganze Leben sind und ihn nach dem Tode zum Gericht ftlhren. Sie sind ewig und Diener der Götter, die zu hoch stehen, um unmittelbar in das Leben der Menschen einzugreifen.

Plotinus ^^ lehrt, in der intelligiblen Welt gebe es keine Dämonen,

475. Plut. de Stoic. repugnant. 37. Sallust. de diis ed. Gale p. 266.^

176. De Deo Socratis ed. Gadend. p. 4 34 etc. De habitad. doctr. Plat. Philos.

477. Ennead. UI, i, 3. p. 284. 5,6. p.296. Vergl. Creuzer, Symbol. IE. p.89

der die hier angeführte Uebersetzunggiebt. Plotinus spricht nur gelegentlich, Indem

er über den platonischen Mythus von der Geburt des Eros handeln will, von den

Dämonen.

üBEB Dämonen, Heroen und Genien. 1 67

sondern nur Götter, eben so im Sinnlichen, wo die Gottheiten zweiter Ordnung sich finden. Sie reichen bis zur Sphäre des Mondes und hän- gen ab von jenen intelligiblen Göttern, wie die Stralen von den Sternen abhängig sind, von denen sie ausfliessen. Dann folgen die Dämonen ; sie sind die Spur, die Fussstapfen der Weltseele. Die Seele rein und an und fttr sich, zeugte Götter ; die Seele, strebend nach dem Guten und Schönen, zeugte Eroten. Dies ist die eine Glasse der Dämonen. Die übrigen Dämonen werden auch von der Weltseele gezeugt, aber durch andere Kräfte, zum Dienst der Welt, um alles zu erfüllen und mit dem Ganzen harmonisch zu verwalten. Denn die Weltseele musste auch in die Welt sich erstrecken, darum zeugte sie die Kräfte der Dä- monen, die mit dem Ganzen von ihr selbst zusammenstimmen. Wie können sie das, und welcher Materie sind sie theilhaftig? Keiner kör- perlichen, denn sonst wären sie sinnliche Wesen. Denn wenn gleich viele annehmen, die Dämon^i, als solche, haben luftartige oder feu- rige Leiber, so entsteht ja noch zuvor die Frage, wie können sie über- haupt zu einem Leibe koomien, da ja das absolut Reine sich nicht so- fort mit dem Körper verbindet. Es muss zuvor ein Gegensatz in ihnen gesetzt werden, der als der Grund einer Verbindung mit einem Leibe gedacht werde, denn warum verbindet sich die eine Natur damit, die andere nicht? Der Grund dieser Vermischung ist eine intelligible Ma- terie. Was dieser letzten theilhaftig ist, das gelangt durch sie auch zur Verbindung mit dem Leibe.

Spätere setzen die Lehre von den Dämonen mit der yon den En- geln in Verbindung und vermischen heidnische und christliche Ansich- ten™. Viele betrachten die Dämonen als nur üebeles wollende, Scha- den stiftende Wesen, entgegengesetzt der göttlichen Güte.

Dies sind die Ansichten, die ipan allmählich über die Dämonen aufstellte, und die mehr oder weniger Anklang fanden. Einige Anga-

178. Porphyr, vit. Plotin. Ej. ep. ad Aret. Proclns in Tim. n. 47. Ensebius, Praep. ev. IV. 5, bemerkt: fiiv yaq nag tjfup ^«r« Xoyui, ovd^ oXmg^ iya&ov oldtv 6vofAa(Hv daifiova, nuwag Si novrjQOvg ilpoi t^g kf^ecug Tovrtjg^ xai d^ nal xrig n^oürjyoflag fierHhjxo^aQ»

Mart. Gap. U. 9, 3. quoniam (daemones) cogitationum arcana superae annuntiant potestati, etiam angelus potent nuncupari. Vergl. Aristid. or. tig'A'diivcw. Porphyr, de abst. n, 38.

Die Neugrlechen glauben an böse Dämonen, die sieBroukolakas nennen. Pouquev. ▼oy. en Gr. lY. p. 246. 445.

468 Fbiurigh Auoust Ukiit,

ben, die uns erfaaltea sind, machen uns noch mit vensichiedeaeQ Eigen* thttmliobkeiten dieser Mittelwesea bekamit.

Dass man sie verehren müsse, ist allgemein anerkannt, und da äe gewöhnlich mit den Göttern zusammen genannt werden, rief man sie mit diesen an, und mochte sie als Theilnehmer an den denselben dar^ gebrachten Opfern und Ehrenbezeugungen betrachten. V(m Opfern und Gaben, die ihnen besonders bestimmt waren, von eigenen Festlichkei- ten für sie findet sich nichts^^.

Man redet nur im Allgemeinen von DSmonen und hatte für die Einzelnen keine besonderen Namen ^^. Nur in Beziehung auf gewisse Eigenschaften^ die man ihnen zuachrieb, in wiefern sie Frevel straft», oder als Heil und Segen bringend betrachtet werden, s|Mrach man von ein^iu 'j^kacreoQ^^^j einem *jiya&odmfmp^.

Da man gewohnt war, die Götter Dämonen zu nennen, diese in mehrerer Hinsicht den Heroen ähnelten, und da selbst die Seelai aller Verstorbenen in manchen Beziehungen beiden ve'wandt gedacht wur- den ^, so schied man nicht immer streng v(m einander, was diesem

479. Zu beachten ist eine Bemerbuig bei nutarch, quaest. Graec. VI; von den Opantiern handelnd sagt er: dvo d* ^üop Ufstg na^* awt^tg, 6 (Uv m^l ta 0um

480. Porphyr, de abst. n, S7.

484. '^AaoTOD^ heisst der DSmon insofern er Frevel straft. Aesch. Pers. 354. Soph. Oed. Col. 788. Plut. 4 58S. 4624. Xenarch. ap. Athen. IT, 63. Plut. Cic. 34. Qnaest. gr. SB, Inscript. Triop. ed. Salmas. p. i ed. Visconti p. SS. P&usao. I, 30. Swd. V. MihjTog. Hesych. Etym. m. PoUox ---* Gnom. V, S6. §.434. hat ein Ca- pitel, ntQi dcuf^ovwv räv räv igcSv, giebt aber nur folgendes : ol di iolfiopig, ot fiiv Xvovreg rag ifog aXi^ixaxoi Xtyovrcu^ ianmofinaioiy morfoncuot, Xvaioi^ f>vitoi. oi di xv^ovvrtg^ aXin^Qioi, aXirrjQttod^tgy ngoatgoitaioi, naXafivaioi,

485. Diod. Sic. IV, 54. Euseb. pr. ev. m, 4 4. Gomot. de nat. deor. %%. Der gateO&mon und die gnteTyche wurden inLebadeia verehrt. Fausan, IX. 39, S.— Denselben Beinamen führte ein Gott. Pausanias berichtet Vm. 36, B. in Arka- dien wSre, in der Gegend des Flusses Helisson, ein Ten4>el ^Ayv^w d-ißU. Er meint, wenn die Götter den Menschen das Gute veriiehen, und Zeus der höchste Gott sei, so möchte man muthmassen, es sei ein Beiname des Zeus.

Einen Trunk beim Mahle nannte man 'A/u'&^ov JcufMPa, Athen. XV, 5. p. 675. Nach Platarch «*-** Sympos. VÜI, 3. versuchte man den neuen Wein am frühesten im Antbesterion, tuiti r^y ^fiiQooß wivtiP ^[Uig fup U/nd-w ^m§»apog, *A%if(inmk di m^otylav n^oaayoQCvovaiv.

483. Der Scholiast zu Eurfp. Ale. 4 4 40: dfuißovmw ttf tw^u^ bemerkt: Ttf tmv pin^mv nvfif^, ipaal yuQ xovg peuQovg ialfiovag, ^~ Die Seelen der Gestorbenen

ÜBEB DlMONER, HbHOXN VKD OenIBN. 160

oder jeadem der genannten geistigen Wesen zukomme, sprach i>aid im Allgemeinen von einem Oott und nannte auch wieder statt desMJfeen den Dämon oder Heros. Besonders häufig ist diese Yerwechsblmog bei Späteren»**.

Die Sage erzählte aach, dass Dämonen bisweilen im Kriege Theil am Kampfe genommen hätten, wie die Heroen. Als die Aricadier in Elis einfietM und die Bleer ihnen gegentlberstanden^, kam eine Frto mh einem saugenden Kinde zu denselben, eitiärend, sie habe das Kind geboren und bringe es als Mitkämpfer den Eleem. Man setzte das Kind nackt vor dem Heere hin . und als die Arkadier nahten ward es zum Drachen. Dies schreckte die heranrttckenden und die Elee^ er- fochten ^nen ausgezeiehneten Sieg. Der Drache schien dann in die Erde zu ^iten, an der Stelle emchtete man einen Tempel und ver^ ehrte die Eiieithyia^ die den Knaben unter die Menschen gebracht und mit ihr den Sosipolis, wie man den Dämon nannte ^.

Man yfBT des Glaubens, dass unschuldig Ermordtete gerächt wer- den ^, die Starafe traf nicht bloss den Frevler, mid man nwsste die

heissen xarax^OPioi Saifjioveg und dalfioveg ß^iroh Borville dd Charit, p. t65 ed. Lips.

184» Plalo sagt de legg. DL, 914. wofi^biv q>vlin^$v hfoHav ialfto¥n %a Touivra, und er meint die Artemis, s. schol. Ruhnk. p. 238. Yarro de' Hng. lat. VI. p. 83. fiip. Gerda ad Yirg. Aen. HT, 511 . Strabo Y, S26 nennt die Feronia Jalfuop. Agdistis wird Jaifuaif genannt Paus. YEL, 17. Andere geben an, die Heroen hätten bei Delphi siegreich gegen die Gallier gekämpft» Pausmiasy YIII, lOi, spricht von Dämonen. Yergl. Suid. ▼. Kitvq, Bachm. Anecd. L p. 43. 'E^vw^. Philostr. Imagg. 2. YergK Strabo YI, 856 mit Pausan. YI, 6. Gewöhnlich wer^ den Götter und Dämonen neben einander genannt, auffallend ist daher bei Meüander (de Bnoom. p. 62 ed. Heeren), avtmkuoAvag i9«lfiova tivu ^iov ZtiXovimtcof. Mark- land, ad Eurip. Iph. Aol. 1514, zweifelt an der Ric^ti^eü der Lesart, Jacobs emiendiert ¥tov. In den Inschriften, Gruter. BfXY, 6 und Ross Reise nach den grieoh. Inss. I, 175. fl, 41. Aot. Soc. graec. II. p. 76, YI, ^otg Aui(ioQt ist wohl die Gotymiction zu suppheren.

185. Pausan. YI, 20.

186. Pausan. 1. c. und c. M nennt ihn ^«d$ und daifiwp. » ^walnokig ^Hkeiovg hufti^iog da/fi»p, Creozer, Symb. IY,.214, eridärtohoe Grund den Dämon ^ den Bacchus, Böttfger, üithyia 8. 16, denkt an den Phallus.

187. Die Seelen der Gestorbenen kümmern sich noch um die Angelegenheiten der Lebenden (Plato de legg. XI, 927. Schol. Burip. Hippel. 317.) und der Geist des Erschlagenen verfolgt den Mörder (Plato de legag. IX, 865). Ueber die in dieser Be- Ziehung herrsdbieDden Ansicfaten findet man Belehrung in der Geschichte des Sparta-

Abhandl. d. K. S. Ges. d.WiMensch. II. 13

1 70 Friedrich August Uksrt,

Manen auf irgend eine Weise begütigen ^". Auch Dämonen übten Rache, wenn ihr Schützling beleidigt ward, sie konnten ebenfalls versöhnt werden, ja man hegte sogar die Ansicht, dass sie durch physische Ge- walt genöthigt werden konnten, ihre Verfolgungen einzustellen und sich zu entfernen. So erzählt die Sage^^, als Odysseus, nach Trojas Zerstörung, auf der Heimfahrt nach Temesa in Italien kam, beleidigte einer von seinen Gefährten ein Mädchen und ward gesteinigt. Odysseus rächte ihn nicht, der Dämon aber des Erschlagenen tödtete stets viele Leute des genannten Ortes, ohne Unterschied des Alters. Schon waren die Städter entschlossen, Italien zu yerlassen, aber die Pythia gebot zu bleiben und den Heros zu versöhnen. Sie sollten ihm einen Bezirk weihen, eine Kapelle bauen und jedes Jahr die schönste Jungfirau der Stadt ihm zur Gattin geben. Dies geschah und der Dämon verhielt sich ruhig. Um Ol. 76 kam ein olympischer Athlet nach Temessa, sah das gerade dem Dämon bestimmte Mädchen, entbrannte für sie und sie versprach die Seine zu werden, wenn er sie befreite. Er wartete die Ankunft des Dämons ab, besiegte ihn im Kampfe, jener verschwand im Meere imd die Gegend hatte Ruhe. Euthymus, der Athlet, erreichte ein hohes Alter und ward plötzlich der Erde entrückt **^. Den Dämon sah Pausanias abgebildet, er war schwarz, von schrecklichem Ansehen und trug Kleider von Wolfsfellen. Sein Name, Lybas^'S stand auf dem Gemälde.

ners Pausanias bei Pausan. IH, 17. Plut. vit. Gimon. 6. de sera num. vind. 4 0. Eurip. Ale Schol. extr. Beim Scholiasten des Buripides 1. 1. ist wohl statt iif Smdklif zu lesen iv Otyakiif, so wie bei Plutarch, de sera num. vind. 17. /| ^raXiag zu Sn- dem ist OiyotXlaq.

188. Vergl. Herod. I, 167. Pausan. II, 3, 6. Schol. Eurip. Med. S73. 1384. Axithol. Palat. I, 408. Pausan. I, 43. Man sprach von Graungestalten, die dabei thStig waren und bildlich dargestellt wurden, Juiau, Pausan. 1. 1. notvij, Pausan. X, 88. IX, 38. vergl. Sext. Empir. adv. Hiys. IX, 19.—- Noch jetzt denken die Grie- chen die Pest als eine alte Frau, die, schwarz gekleidet, des Nachts tödtliches Gift in jedes Haus haucht.

189. Pausan. VI, 6. Die Geschichte ward mit mancherlei Abänderungen er- zShlt. Strabo YI, 255. Aelian. var. bist. Vm, 18. Prov. Gent. 11, 31. X, 72. Suid. v. £ud-vfAog. Anton. Lib. 8. Vergl. über die Stelle im Pausanias Kayser im Rhein. Mus. für Philol. Neue Folge. 5r Jahrg. 1846. S. 359.

190. Plinius zufolge, VII, 48, ward er noch bei seinem Leben vergöttert.

191. Nach anderen hiess er Alybas. Steph. B. h. v. Bekker Anecd. 1317. Abbildungen von DSmonen werden wenig angeführt. Pausanias sah (X, 28, 4} in der

üBEB Dämonen, Hebobn und Genien. 17t

Verschiedene Krankheiten schrieb man dem verderblichen Ein- flasse der Dämonen zu ^, und glaubte durch magische Kräfte gewisser Kräuter ^"^ und Steine*** sie bannen zu können. Man sprach auch von Dämonischen, aus welchen der Dämon ausgetrieben ward *•*.

Diese geisterartigen, gespensterähnlichen Wesen *•• erschienen auch bisweilen den Menschen*^, und in entscheidenden Augenblicken sollten sie bedeutenden Männern sich gezeigt und ihnen ihr bevorste- hendes Geschick verktindet haben *^.

Lesche zu Delphi, welche Polygnotus gemalt hatte, den Eurynomos dargestellt. Die Ezegeten sagten, es sei einer der Dämonen des Hades, der das Fleisch der Todten verzehre und nur die Gebeine übrig lasse. Pausanias bemerkt, in der Odyssee und andern alten Gedichten, die vom Hades und den Schreckgestalten daselbst handelten, finde sich nichts über diesen D&mon, den der Maler blauschwarz, wie die Schmeiss- fliegen, dargestellt hatte. Er zeigte die Z&hne und unter ihm war eine Geierhaut aus- gebreitet.

4 9%. Hippocrat Aret. Gappad. de morb. chron. I, 9. giebt unter anderen ür^ Sachen der Epilepsie an, fj dalfiopog tig top a^^^vmop iigidov, i} ^vfijrctp totg oftov, T^wÖB inl»hianw h^gqw. «-» Hesych. Phavorin. : daQ^v, Maxedowi^noq daifiatp, ^ vni^ x6i¥ voamitftup üfovttu. Spiter galt der Teufel als Ursache der Epilepsie, 8. Athenag. Comm. in Matth. de Lunaticis ap. Montf. Collect, nov. Patrum. T. U. p. 40. 44.

193. Lydns de mens. p. 163 ed. Roether. Geopon. XI, 8. 5. 7. Hesych. v. 'Piiivog et Alb. ad I. L Diosoorides. Apulei. de viri. herb. 10. 19.

194. Aristot. mir. ansc. 194. Stob. XCYin. Plut. de fluv. p. 1157.

495. Plut. quaest. sympos. YH, 5, 4 : oi Mayoi rovg dmfAW^oiUvovg %tX(vova% ra *Eq>iaia ygofifitaa JtQog avrovg xavaXtyi&v xai 6pofJia(€ip. Ludan. Philops. 1 6. ApoUon. Tyan. HI, 38. lY, 20. «5. VI, 27.

496. Homer spricht schon von Shnliohen Erscheinungen, Od. XX, 355. Gespen- sterartige Wesen finden sich mehrere bei den Griechen, so Empusa, Mormo u. s. w. Arisloph. Ran. 294. Eq. 693. Menand. ed. Meineke p. 145. Spanh. ad Gallim. IT in Dian. 67. Theoer. XY, 40. ~ Yergl. Piat. de legg. IX, 865. XI, 977. Man fragt: ov ti dtufiopia didolxag^ Lucian. Luc. s. Asin. 24. Fhilos. 17.

497. Lucian iSsst erz&hlen, I^iilopseud. 46: aneikmv iitXavve^ top dcti/AOpa. fyw Qvp nai ildop iS&ovra iiikapu %at ucoipmdfi t^p x^oiotp. Man glaubte (lamblioh. de myster. H, 8), dass sie bald eine grosse, bald eine kleine Gestalt annähmen (Philostrat. Vit Apoll. Tyan. lY, 45), und dass ein DSmon den andern scheute. Plut. Anton. 4 3. ConsoL ad Apoll, de fort. rom.

498. Piutarch fuhrt mehrere solcher Erscheinungen an, bemerkt» dass manche nicht daran glaubten, ist aber der Meinung, dass man nicht daran zweifeln könne, da so wahrhafte Männer sie gesehen und selbst davon gesprochen halten, s. vit.Dion» 2.—* Caes. 69. Fab. Max. 47. Brutus. 36. 48. Die Erscheinung erklärte, sie sei ö aog^ Ol ß^ouTt, daifuup X9tx6g, Brutus sah oxltip q>oߣQäp ipd(idg iuipvXov to fieyid-og, nai

13'

FUIDIICH Adgdst Ukb»,

n.

HEROEN'. Id den bomerisclieQ Gedichteo finden wir oft die Heroen' ei^ wähnt, sie erscheiDen als die bedeuteDdsteD unter den Sterblichen, ausgezeichnet durch Körperkraft, Schönheit, Muth, Thatenlust und Ta- pferkeit, zum Theit mit den Göttern verwandt*. 'Hffvtt ist ein ehr^ides Beiwort ftlr die Edlen im Volke*, wie für die Könige*. Der Dichter singt' vom Zorn des Achilles:

'Jl^täatv. Agamemnon redet die versammeltea Krieger an':

jpdtnov xo ildoe. Vit. DioD. 6S. Yalerius Haximos erzShlt, I, 7, 7, vom Cassina, er habe gswhen, htymmem ingetUü magmüuimü, eotorit nigri, iquaüdwn barba et co- piUo demiuo. Er sagt, er aei Kaxo^mifuai'.

1 . Deber Heitwii ist im Altertbame viel geaehrieben worden, nnt aiod nur abg^ riBSene NacbrichteD um] die Tit«) einiger Werii« erbaUen. Poaidoüu jit^l 'HQtitn xtd Jai/tovlw. Hacrob. Sal. I, 33. Jtoxl^e i' tqi n'f'i 'H^wm avträyfuat. Pfut. quaast. graec. 40. 'Avaiifuiwi^os tf r^ 'Hfiuoloyltf. Athen. XI. p. (98. Unter den Neaeroa bat am anaftihriicfaiteii Grenzer darüber gdtancMl in der Symbolik Tb. m, 1—100. Vei%l. Bennann Staate-AIterth.IH, SS. Scbwenok in Welckere Rhein. Uns. VI, S87. Geppert, in Boinem Buche 'die Götter tmd Heroen der alten Welt Nach klassischen Dichtem dargestellt, Leipzig 1843. 3.' beabsiohligte, wie schon der Titel laigt, etwas anderes als der Terf. dieser üntersocliting.

S. Deber den homerischen Begriff von Heros s. Hos. Cantabr. phil. O, 73 93.

9. Lucian. dial. mort. UI, t: o ftijit ä»&^»mÖ9 int, fä/t* #<öc mu otwa^fi^

rtfö*'

int.

. HfJbtT die Ableitung s. Plato Cratyhu p. 398. EnsL ad H. L p. 17. Etym. tu. p. 3911 (437). ApolloD. Lex. hom. s. v. "Hpett, Endocia ap. VUIois. soecd. gr. T. L p. 318. Hesycb. T. L p. 1443. Tei^l. Angustin. de dv. Dei. X, 11. Hart CapeUa II, S. 160. bidor. Hispal. ori^. VU, 98. Lennep. Btym. p. 333. 34&. Hennann 6taal»-Alterth. H, 69. not. 7. üd>er den Accent handelt Arcadius ntpi com» ed. BfiTkw. LipB. 8. p. 92. 13S. Deber die Declmation s. Lobeck Bdl%rynich. p.lS9. Pliavorin. lex. p. 385. Dindorf.

S. Aristot. Prob. XIX, 49. Comntos de nat. Deor. ed. Osann. 31. p. 187. Apot- lon. 1«. hom. p.84. LehradeArist.Stnd.hom. S. 108. ProclosadHesiod. C^.109. Ilierosles in carm. anr. ed. Needham. p. 36 eiUlit Herosa und Dimoneo ßr dietd- ben, eine Tarwechselung, die oft bei SpBterso Toricommt.

S. IL I, 3.

7. IL n, 110. 356. VI, 67. XT, 314. 733. XIX, 78.

üBEH Dämonen, Heroen und Genien. 173

Geachtet im Leben, nach dem Tode ihrer Thaten wegen gepriesen, werden sie keineswegs als göttliche Wesen betrachtet und verehrt, nnd sie haben keinen weiteren Einfluss auf die Menschen, als alle an- deren im Hades. Von d^i Abgeschiedenen heisst es im Allgemeinen^:

nicht mehr wird Fl^ch und Gebein durch Sehnen

verbunden ; Sondern jenes vertilgt die gewaltige Flamme des Feuers Alles, sobald aus dem weissen Gebein das Leben hinwegfloh. Nur die Seel* ^ütfliegt, wie ein Traum, von dannen und

schwdbet. Odysseus trifft den Agamemnon in der Unterwelt und sagt von ihm^: nicht haUf er annoch die spannende Kraft und die Stärke, Wie sie vordejaci ihm gestrebt in den leichtgebogenen Gliedern. Achilles schildert den Hades ^^ als den Ort,

wo Todte

Wohnen besinnungslos, die Gebild' ausruhender Menschen. Derselbe erklärt", er wolle lieber bei einem UnbegUterten dienen, als Herrseher aller Gestorbenen sein.

Nur dem Menelaos wird, durch den Proteus, verkündigt^, ihm stehe ein anderes Schicksal bevor,, als den ttbrigjen Heroen. Er er- klärt ihm:

dich führen die Götter dereinst an die Enden der Erde

Zu der elysischen Flur^^ wo der bräunliche Held Rhadamanthys Wohnt, und ganz mtihlos in Seligkeit leben die Menschen. Als Grund wird angegeben^^ :

8. Od. XI, «19— !BSt.

9. Od. XI, 393.

10. Od. XI, 475. AchiUes sagt, 0. XXiü, 103: 17 ^a Tig i(n& xal hv *^tdao dofwiop

Die Seele hat^ D. XXm, 66, nach dem Tode ganz die Gestalt des Lebenden. Auch ^tere nahmen dies an, so Antisthenes Eust. ad Hom. p. 12SS (1396) , €hry- sippiis aber meinte, sie wurde nach dem Tode kugelförmig.

11. Od. XI, 489.

U. Od. IV, 6631.

13. S. über Elysimn Plat. de fac. in orb. Ion. 87.

14. ▼. 569.

iTi Frieobigh Acgcst Ukbbt,

*

Weil du Helena hast und Zeus als Eidam dich ehret ; dass er aber Einfluss auf die Sterblichen gewinnt, wird nirgends ge- sagt, eben so wenig vom Kastor und Pollux, die selbst gütlicher Ehre theilhaftig wurden**:

Denn auch unter der Erde von Zeus mit Ehre begäbet, Leben sie jetzt um den anderen Tag, und jetzo von Neuen Sterben sie hin; doch Ehre gemessen sie gleich den Göttern ^^ Keine Andeutung aber findet sich, dass sie, wie später, als Retter in Seegefahren angerufen, worden, obgleich sich dem Odysseus Gelegen- heit genug dazu darbot. Eben so wendet sich keiner an den Herakles um Beistand. Ihn traf der Ithaker im Hades und schildert ihn*^, nach- dem er vom Sisyphos gesprochen :

Jenem zunächst erblickt' ich die hohe Kraft Herakles, Sein Gebild, denn er selber, im Kreis der unsterblichen Götter, Freut sich der festlichen Wonn', und umarmt die blühende

Hebe. Leukothea, die dem Schiffbrüchigen Beistand leistet, erscheint unge- rufen **,

vordem ein sterbliches Weib mit melodischer Stimme,

Jetzt in des Meers Salzfluthen der göttlichen Ehre geniessend. Auch Tiresias, der, allein von den Gestorbenen, in der Unterwelt seine Besinnung behielt, von dem es heisst^':

: dem ungeschwächt der Verstand ist :

Ihm gewährte den Geist im Tod auch Persephoneia, Dass er allein wahrnehme ; denn andre sind flatternde Schatten; auch er ist ohne weiteren Einfluss auf die Menschen. Dasselbe gilt von solchen, die von den Göttern entruhrt wurden ; so vom Cleitos**. Ihn brachte

die goldenthronende Eos,

Seiner Schönheit halber, zum Sitz der unsterblichen Götter.

15. Od. XI, 30S.

1 6. Auch vom Aeneas heisst es, TL. XI, 58 : ög T^mal d-tog wg tlito äijfup,

17. Od. XI, 604. Vergl. U. XVffl, 147. 4 8. Od. V, 355.

19. Od. X, 493.

JO. Od. XV, «49.

VBKR DlMONEN, HeROBN UND GfiNlElC. 1 75

Vom Ganymedes heisst es ebenfalls nur^, er war

der schönste der sterblichen Erdebewohner :

Ihn auch rafften die Götter empor, Zeus Becher zu füllen, Wegen der schönen Gestalt, dass er lebte mit ewigen Göttern. Ein einziges Beispiel finden wir im Homer, das später mit zur Ausbildung des Heroenkultus mag beigetragen haben, wie ein Sterb- licher, in die Nähe der Gottheit versetzt, jährlich von den Athenern Opfer erhält, ihn günstig zu stimmen. Indem die vor Troja lagernden Griechen aufgezählt werden, fahrt der Dichter an**:

Dann die Athenä bewohnt, des hochgesinnten Erechtheus Wohlgebauete Stadt, des Königes, welchen Athene Pflegte, die Tochter Zeus (ihn gebar die fruchtbare Erde) Und in Athenä setzt' in ihren gefeierten Tempel ^ : Wo das Herz ihm^ erfreun, mit geopferten Farren und Lämmern, Jünglinge edler Athener, in kreisender Jahre Vollendung. Wenden wir \ms zum Hesiodus.

In der Theogonie wird wenig über die Menschen angegeben. Erst unter Zeus werden sie erwähnt**. Als Heroen, aber ohne dass etwas über ihre Eigenthümlichkeit gesagt wird, sind genannt, Jasios**, der mit Demeter den Flu tos erzeugt, und Anchises^, des Aeneas Vater.

«4. n. XX, «3«. Vergl. V, 265. —"HQfag. Elym. m.

22. n. n, 546—654.

23. Als Athene Scheria yerlässt, Od. VII, 80 heisst es:

'7xno 9* ig MaQtt&mva, xnu evQvayvMw 'A^iim^v, dvp€ i* *EQix&iiog nv%ivo¥ dofiov.

24. D. n, 549 sagt Homer:

Had* d* iv 'A^-fivijg etaep im /W niop& vti^ *

ir^ddt fitv ravQOia& nal UQVBwg IXaovüai

XOVQ0& *u^^tjvaifav. Die alten Ausleger schwankten, auf wen das fuv zu beziehen sei. Eustathius, p. 283 (24 4) erklärt: iXiovtat xiiv^A^fiväv. Die kleinen Scholien denken an Erechtheus und der Vflloison. Schol. sagt: man opfere der Athene weibliche Thiere und deshalb sei fuv nicht auf die GrÖttin zu beziehen. Denkt man sich die Verse laut vorgetragen, was bei den Alten stets zu beachten ist, so wird man (Aiv mit Brechtheus verbinden. Voss bezieht es auf Athene, Heyne und Wolf auf Erechtheus. Neben der Athene finden wir auch später den Erechtheus in Athen verehrt. Herod. V, 82.

25. S. vorher Dämonen S. 4 44.

26. Hesiod. Theog. 94 0.

27. v. 4009.

i76i FHIRDHICB AüOUST UutT,

Heroen der Taphier und Teleboer kommen im Schilde des Herakles vor ^, AmphitryoQ heis&t Heros ^, eben so Solaos ^. E& sind dieselben Ansichten wie bei Homer; andere finden sich in den Tageweri^en, oder, wie Voss das Gedicht nennt, in den Hauslehren.

Nach der YcHrstellung Homers, ist die Vorzeit, bis zum brojani- schen Krieg, nicht sehr lang : in dieser hesiodischen Erzahloag aber ist vom ersten Dasein der Menschen bis auf diesen Krieg eine geramne Zeit verflossen, mehrere Geschlechter haben nach einander auf Erden gelebt und' jedem mochte eine nicht kurze Zeit angewiesen sein. Das erste, goldene, Geschlecht schaffen die olympischen Götter, das zweite, silberne, ebenfalls ^^ Die folgenden schafil Zeus, das dritte von Erz®, kein Metall wird bei dem vierten genannt*. Jedes Ge- schlecht stirbt ganz aus, nicht die Nachkommen dea frofaecem bilden das folgende.

Ueber das vierte Geschlecht singt dw Dichter^:

Jetzo schuf noch ein viertes, das nähr^cide Land bewohnen, Zeus der Kronide hervor, das edeler war und gerechter, lener Heroen Geschlecht, das götUicbe : welche die Vorwelt Einst Halbgötter* genannt^ in der Ej^d' unendlichen BAnmen.

S8. Scut. Herc. 19. 89. V. 37.

30. V. 78. 418.

31. Dp. etD. 127.

32. T. 443.

33. Wahrscheinlich ist das Fragment, v. 4 56 471, aus einem aaderen Sagen- kreise entlehnt, da hier die Vergleichung mit dem Metalle fehlt. Man mag es eingefügt haben, als die homerischen Gedichte bekannter wurden, ihr A^sehn immer stieg nnd man für die darin yerherrlichten Helden anter den hesiodischen Qrescbtechtem keines worauf diese Yorstellmig passend war, zu finden meinte.

34. Op. V. 4 56.

35. _ Ol xaXeovTa&

'Hfd'&eoi TiQtniQif y^vey, jtar' anel^ova yaiap. Sehr schwankend ist nQoxiQi^ 7^^^V^ gebraucht, da 4^ Dichter da^ vor seiner Zeit lebende Geschlecht, wovon er eben handelt^ bezeichnen will^ ohne im mindesten den Hörer auf seinen Standpunkt aufmerksam zu machen.

Im Homer werden nur ein einziges Mal die n^si^ioi erwähnt, TL XU, 23^ und der Schollast macht mit Recht aufmerksam, dass die Krieger unter Agamemnon nicht so genannt werden, sondern frühere bei Herkules. Eustathius hal nichts zu der angeföhr- ten Stelle, und bemerkt früher (p. 4 8) nur im Allgemeinen, das» die . Alteii die Könige

€bbk Hamoren» Hkiobn hkb GiNiBN. in

Sie auch hat das Yerderben des Kriegs und die grässliche

Zwietracht TheUs im Kadmeei^efiM, an der siebentborigen Thebe, Attsgelilgl in dem Kampf um Oedipus weidende Heerden ; Andere auch in Schiffen durch mSk^hliges Wogengetünanel Fttlirend in Trog's Land, der lockigen Helena wegen : Wo sie in Nacht einhttUte die endende Stunde des Todes. Diesen entfernt von den Mensehen Yerkebr und Wandel ge- während, Ordnete Zeus der Yaler den Sitz am Bande des Weltalls Fern bei den 6wig€«i dort, wo Eronos übet die Herrschaft'^. Und sie wohnen nwimehr» mit stets unsorgsamer Seele,

TOD Gdtfem ableiteten. Andere eiidärten den Yers fOr Dicbt homerisefa. Die Angabe det HesiodoB iSisst «UleBaai» das» er um kannte, oder wenigslena gleiche Ajmdtk h^^. Bei SpSieren werden Öfter die 'Ifyi^sQi erwShnt. Pindar nennt so (Ue Argo^ nauten (Pyth. lY, 20. 3i7. 375), Plato (Apolog. p. S8. 47. Cratylus p. 398. Hipp., mai. p. 293) spricht von denen, die bei Troja fielen, dem Xenophon (Sympos. 8, ihm folgt Dio Chrysost. or. VI. T. n. p. 105) sfaid Protesilaos, Orestes, Pylades, The-- sens Halbgötter, eben sa da» Plati> (Hlp|x naL pw 293), daher Branek mit Unrecht dem Nestor diese Benennung streitig macht (Epigr. Aristot. AnthoL T. I. p. 11 3) und nach Eustathius (ad II. ü, 688. p. 296) ij/AS^lmp statt r^fu/^mv lesen will. Isokrates (Paneg. p. 69. Nicocl. p. 45. ed^ Langp) nennt die (jöttersohoe tifu^tei^ Diodor (lY, i.) unter- scheidet sie von den Heroen, Plutarch (de orac. def. p. 4^5] meint, Uesiodus habe die Halbgötter zu den Heix>en gerechnet (vergl. Luciaa NeeyoiD. 1&. 4. Deor. Gonv« 76).

Diodor spricht^ auch bei den Römern von Halbgöttern (Exe Mai. XXXYU, 4. p. 1 28 Dind.), und römische Dichter, seit August» erwähnen oft Semidei und bezeich- nen dadurch häufig die untern Gottheites, Dryaden, Huien u. s. w. Ovid. Met. I, 192. XIY, 843. Heroid. TV, 49. Jbiß 80. Lucan. Phara. IX, 7. StatTheb. HI» 518. Y, 643. YI, 444. IX, 376. AchiU. I, 74. H, 363. Grat. Cyneg. 63. Aiison. Id. XI, 24. Rutil. Itin. I, 366. Serv. ad Yirg. Aen. I, 496 verweiset auf Hesiodua und erklärt: Heror, vir {orüs, semideuij flw ab homine habens, ver^; au Aen. YI, 429. *— Seine Bemerkung zu Aen. YIH, 3 4 4 zeigt, wie mangelhaft seine Angaben nach Griechen sind.

36. Deber den Kronos scheint man viele Sagen gehabt zu haben. Hier ist er Henrscher über die. Seelen der gestorbenen Heroen; die lUade, Ym,. 478 —484 und die Theogonie 747. 729. 761 handeln nur von seinem Aufenthalt in der Unterwelt, vex^. Buttmann (MsfthoL H, 68), der aber manche Schwierigkeiten nicht berücksich- tigt, die sich in den Sagen vom Krono^finden, diese verdienen noch eine genauere Untersuchung. Wir wollen hier nur bemerken, dass Proklus v. 4 69 verwirft und er ia den meisten Handschriften fehlt. Buttmann erklärt : ' ich schreibe i(ifiaaiX*v€^ denn , nur diess passt in den Zusammenhang, auch habe ich das Komma nach a^ctvatmw

1 78 Fribdbich August Ukbit,

An des Okeanos tiefem Gewogt, in der Seligen Inseln, Hochbeglückte Heroen ; denn Honigfrüchte zum Labsal Bietet des Jahrs drei Mal der triebsame Grund des Gefildes. Mit Recht bemerkt Plutarch ^, Hesiodas habe zuerst Götter, Dä- monen, Heroen und Menschen unterschieden. Dass aber die Menschen die Heroen angerufen, dass diese an dem Schicksale der Sterblichen Theil genommen, was von den Dämonen ausgesagt wird*, darüber findet sich nichts bei dem Dichter*. Erst als die Orakel, sich hebend, die Anbetung der Heroen empfahlen *, betrachtete man diese immer mehr als Helfer in der Noth, und je weiter die Götter von den Men- schen zurücktraten, desto eifriger suchte man Trost und Unterstützung bei solchen Mittelwesen, die selbst als Sterbliche dasLoos der Mensch- heit getheilt hatten, und hoffte sie zu erhalten. Man lebte des Glau- bens, dass sie auf mancherlei Weise auf das Geschick der Erdebewoh- ner Einfluss hätten und das Thun und Treiben derselben beachteten. Im siebenten Jahrhundert vor Christus mögen diese Yorstellongen allge- mein verbreitet sein. Wie man gewöhnlich die Einführung neuer Ge- bräuche, Aufstellung neuer Ansichten an einzelne Namen knüpfte, so liess man die Sage berichten ^S Drako habe den Heroendienst anbefoh- len, was einige selbst dem Triptolemus zuschrieben.

gestrichen, denn nur in Bezug auf Kronos konnte der Urheber dieses Verses gesagt haben vfjXov int' i&apit<»pr

Voss (Antisymb. I, 210. Myth. B. %. Ausg. ff, 21) Kest TfjXov in i^apartov, Göttling TtjXov COT* a&cnf«rmv * ro7a&p Kqopoq ifjißamXevei. Der Verf. der Inschrift auf die Regilla (Iscrizioni greche Triopee ed. Visconti. Rom. 1791. p. 3S) las wohl bei Hesiodus nur ifjißaa&Xtuti, -^ Die Sage vom Kronos, seinem Verweilen in den Inseln der Seiigen und der Heroen daselbst hat Pindar Olymp. II, i 27.

37. De orac. def. 40.

38. Op. y. 4 22.

39. Religiöse Gebräuche suchte man überall als uralt darzustellen, daher darf man sich nicht wundem, dass Spätere die Verehrung der Heroen in die frühesten Zei- ten setzen. So sollte Herkules dem Pelops einen Altar gewidmet haben, Apollod. II, 7, 2. Ueber andere s. Pherecyd. ap. Schol. Ap. Rhod. IV, 4 094. Ap. Rhod. I, 4048. n, 835.

40. Dass Torzäglich das delphische Orakel die Anbetung der Heroen befahl, zei- gen viele Nachrichten. Herod.1,4 67. V, 4 4 4. VH, 4 47. Plut. Cleomed. 49. Aristid. 4 4. Aelian. bist. an. ÜI, 20. Pausan. I, 32. BÖckh. Corp. Inscr. T. I. p. 887. Athenag. legat. 4 2. Plin. VII, 48.

44. Porphyr, de abst. IV, p. 380. Vergl. Petit, de legg. Att. p. 69.

üBEB Däuonbn, Hbvobn imo Genien. 1 79

Thaies und die folgenden Philosophen beschäftigten sich mit Un- tersnchangen ttber das Wesen der Heroen und Dämonen'^; vom Epi- menides hiess es"*^, er habe vertranten Umgang mit Göttern und Heroen,

Welche Ansichten ums Jahr 600 v. Chr. über diese Mittelwesen herrschend waren, was man von ihnen erwartete, ergiebt sich aus eini- gen uns erhatteoen Berichten.

Adrastus ward in mehreren Gegenden Griechenlands und Klein- asiens als Heros verehrt^, mid ein Heroon desselben stand auf dem

Markt zu Sicyon. Elisthenes, der, um 600, diese Stadt beherrschte, wollte die Anbetung des Argivers nicht gestatten^, und fragte das delphische Orakel, ob er ihn entfernen dtlrfe**? Die Antwort war: 'Adrastus sei der König der Sikyonier, er aber verdiene Strafe. * Klisthe- nes gab jedoch seinen Plan nicht auf. Er schickte nach Theben in Böotien und eridärte, er beabsichtige den Menalippus, des Astrabaims Sohn, als Heros aufzunehmen^, der des Adrastus Todfeind war und seinen Bruder Makistus, so wie den Schwiegervater Tydeus erschlagen hatte. Jene willigten ein und S^lisUienes wies ihm einen heäigen Bezirk im Prytaneum selbst -an und bestimmte ihm die Opfer und Feste des Adrastus ^. Die Sicyonier verehrten diesen sehr. Ausser anderen Eh- renbezeugungen stellten sie seine Leiden in tragischen Gh(k*en dar^, und beachteten den Dionysius nicht, sondern den Adrastus ; Klisthenes bestimmte aber die Chöre für deirDionysus, die Opfer ^ dem Menalif^us.

42. Plut. de plac. Philos. I, 8. Thaies, Pytbagoras, üalo, die Stoiker sagen: ^^a/- §iOvag vnaQXHw ovalag yfvx^nag, dv<u dl %ai ij^mctg rag xi^fo^tofitpag %&u amfii-' Tc»v, xai aya&ovg fiip rag iya&ag, Kaxovg di vag tpariXag, 'JSnlxov^og di oifdiv rou- xmv lyxqlyH. Plato de legg. IV^ p. 747. Euseb. praep. ev. XV, 40. Tzetz. Exeg. in n. p. 65. Proclus in Cratyl. p. 73.

43. Mas. Tyr. diss. XXH. p. 223. XXVHI. p. 280 ed. Heins.

44. Herod. IX, 27. Antimach. fragm. 48. Apollod. I. 4, 43. III. 7, 2. nott. Heyn. Pausan. H. 20, 4. IX. 48, 1. Creuzer Exe. I. ad Herod. ed. Baehr. T.I. p. 890.

45. Herod. V, 67. Ghrysost. or. de regno p. 43. B.

46. Vergl. über Austreibung von (Göttern Valck. ad Herod. I, 472.

47. Verg]. über diesen Pausan. IX. 48, 4. ApoHod. HI. 6,8. I. 8,5. Aesch. VUc. Tb. 403. Eurip. Phoen. 784. 4 666. Schol. et Valck. ad 1. 1. Schol. fl. V, 4 25. Ovid. Ibis 547.

48. ^Qiag %aX o^dg, Vergl. Schol. Pind. Nem. IX, 27.

49. ra ni&ta umov T^a/i»oia$ ;|ropoi(rt iyiQcuQOP* Thiersch Einl. z. Pindar ly 454. Jacob, quaest. Soph. p. 44. Pinzger dram. sat. or. 4. Grysar. com. dor. p. 34.

50. Tfjk di aXkfj¥ 'dvaifjp, Yergl. Creuzer Gomm. Herod. p. 224.

ISft FUKDUGH AUGCST UUKT,

Wie man überzeugt war, dass Grötter siehtbar in Schladiten den Sterblichen Betstand leisteten^, so glaubte Bian dasselbe von öen He- roen. Die Epizephyrischen Lokrer liessen in ihren Reihen einen Platz leer für den Ajas^. Im Kampf gegen die Krotoniaten am Sagra, vor Ol. 55, wollte der Krotoniate Autoleon, nach Pausanias Leonymns, dwdi jene Lücke eindringen, eine Gestalt'^ aber verwundete ihn an (ter Hüfte oder Brust und er litt lange daran. Einige behaupteten, der He- ros sei der Ajas gewes^i, andere dar Achilles. Das Orakd zu Delphi, wo er fragte, wer ihn verwundet habe und wo er Heiluiig finden könne, rieth ihm, die Insel des Achilles im Pontus auf^usudien. Er that es, versöhnte die Heroen daselbst und besonders den Lokrer Ajas. Als er abfuhr, befahl ihm Helena, daod Stesichoms zu sagen, er möge eine Palinodie singaoL Dies geschah und der Dichter «rhieU sein Gesicht wieder**.

Nach gleicher Ansicht versprachen die Spartaner den Lokrem, die um Unterstfltzong baten, sie würden ihnen die Dioskuren scfaidcen, keine Kriegerachaaren**. Eben so verhiessen die Aegineten den B^ stand födemden Thebanem*^^ ihnen die Aeakiden zu senden. Als die Thebaner im Kampf geg^ Athen Verlusle erlittati, schickten sie aufs Neue zu den Aegineten, mit der Erklärung : 'die Aeakiden brächten sie ihnen zurück, sie baten um Mttnner/ Die Inselbewohner griffen dann selbst die Athener an.

Zur Zeit der Perserkriege wuchs der Glaube an die Wunderkrafl der Heroen, im Drange der Zeiten, und fand auf mancherlei Weise Be- glaubigung*^.

54. Herod. VUI, 65. Paosan. I. 45, 4. 36, 4. IL S9. 33^ VIU, 4a, 4. Xenoph. Gonviy. 8. Plut. Themist. 45. LucuU. 48. Aristid. T- IL p. S58 ed. lebb. Polyaeo. Sirateg. m, 4 4, S. lostki. XXIV, 8.

55. Conon. narr» 4 8. Panaan. III, f9. Schol. Plai. ap. Siebeok* Aoeed. gr. p. &4. Schol. ad Plat. Phaedr. ed. Ast. p. 88. 89.

53. 0iafia. & Valck. ad Uerod. VIU, M. VI» 9.

54. Plato Phaedros p. %iZ. Said. v. 2vi}a^»^o^ ahf&tsvifa vAw M SayQ«jc. Isoer. eneom. Helen, p.329. Strab.VI, 164. lustin. XX, 3. Zeoob*II. GenU Adag. 47. Heyne op. ac. H. Bpim. I. ad Prolus..I. ei Prol. X. p. 484.

55. Diod. Sic. fragm. ed. Dindoxf. p. 45. XVI. £ast. ad Homer, p. S48. Zenob. Adag. U, 47.

56. Herod. V, 80.

57. Wie geneigt man um diese Zeit war, neue GegensUlode der Verehrung aul^

e

ÜBBB DAHONEH, HbKOVR VVn GSNIBN. 481

Auf semem Zuge gegen Athen entsendete Xerxes" eine Heeres- abtheifamg, mm den Tempel in Delphi zu plttndem. Bei der Annäherang derselben erklärte der Gott, er werde schon sein Heiligthum schützen. Die Bewohne von Delphi fluchteten, bis auf Sechzig und den Prophe- ten. Dieser verkündete, als die Feinde nicht mehr fem waren, dass die Waffen aus dem Innern des Tempels, die kein Sterblicher berühren durfte, herausgeschafft wären. Wie die Perser sich in der Nähe des Tempels der Athene befanden, schlug der BUtz in ihre Reihen, zwei Felsengipfel vom Pamassus schmetterten mit grossem Geräusch viele von ihnen nieder, und ans dem Tempel erscholl Geschrei und Kriegs- ruf. Schrecken ergriff die Barbaren, sie flohen von den aus dem Ge* bii^ hervorbrechenden Hellenen verfolgt und erlitten grossen Verlust. Die dem Blutbad entkamen, versicherten, ausser andern Schrecknissen wären sie auch von zwei Bewaffneten, die übermenschlich gross gewe« sen, verfolgt und hätten durch sie viele verloren. Die Delphier erklär* ten, dies wären zwei ihrer heimischen Heroen gewesen, Phylakos und Autonoos, itoren heilige Bezirice in der Nähe des Tempels lägen^.

Uebarall glaubte man die Einwirkung der Götter zu erkennen. Vor der Schlacht bei Salamis, als die Perser Attika verheerten •^, er- blickten zwei Hellenen, die im thriasischen Gefilde waren, Staub in der Gegend von Eleusis, als ob eine Schaar von 30,000 Mann herbei- zöge, und vernahmen Lärm wie von mystischen Jakchos. Es sei ein Götterzeichen, erklärte man, es verkünde den Persem Unheil und Hülfe konmie den Athenern von Eleusis.

zunehmen, zeigt was Tom Pan erzShlt wird. Er forderte bei Te^ea einen nach Sparta eilenden AlbeDer au^ aein fiefimnden zu Xuaaem, warum aaan ihn in Athen nicht yeiehre, da er der Stadt oft nfitzKch gewesen sei und sein w^rde. Naeh dem siegreif chen Kampfe, da man seiner Angabe Glauben schenkte, weihte man ihm ein Hei- ligthum^ bracfale ihm jihrlioh Opfer und feierte ihm einen Fackellaof. Pausen. I. SS, 4. ym, 54, 5. Said. y. "/TtxlntP. T. L p. US. Lucian. Dial. Deor. SS, 3.1 Ins accus. 9. Auch in der Seeschlacht soll Pan den Athenern Beistand geleistet haben. SchoL Soph. Ai. 707.

58. Herod. Vm, 3j5.

59. Fast dassdbe erzSUt Diodor. XI, 4 4. lustin. H, f S. Gtesias, Exe. Pisrs. §. S5, sagt, ein heftiges Hagelwettw habe die Perser vernichtet. Nach Plutarch, Num. 9, steck- ten die Perser den delphischen Tempel in Brand, was Herodot, 1. L und O, 480. y, 4 SO, nicht sagt.

60. Herod. Vm, 65. Schol. Aristoph. Nub. SOS. Plut Themist. 4 5. Aristid. f. p. 55. S48. U, p. 350. SchoL in Aristid. ed. Fh>mmel. p. 65. S54.

«

1 82 Fribdrich Atoust Ukbrt,

Ehe der Kampf bei Salamis begann, erbebte, bei Sonaenaufgang, Erde und Meer®^ man beschloss um Theilnahme die Götter anzurufen und den Beistand der Aeakiden zu erflehen. Man betete zu den Göt- tern und rief den Ajas und Telamon zur Hülfe aus Salamis herbei. Für den Aeakus und die Aeakiden sandle man ein Schiff ab. Als die Helle- nen sich zum Kampfe ordneten, kam dies Fahrzeug von Aegina zurttck und die Schlacht begann. Nach dem Si^ge weihte man den Göttern Geschenke®, dem Ajas ward eine Trireme in Salamis aufgestellt**.

In der Schlacht selbst zeigte sich auf den Schiffen ein Drache^. Das Orakel erklärte, es sei der Heros. Kychreus. Er hatte in Salamis einen Tempel und genoss zu Adien göttliche Ehre®.

Auch am Kampfe bei Marathon nahmen, nach Angabe Späterer, viele Heroen Theil, und manche wurden in der 'folgenden Zeit für hoch- heilig gehalten, so der Theseus^. Während der Schlacht sah man einen Mann, der in seinem Aeusseren einem Landmanne glich und mit seiner Pflugschaar viele Barbai*en erschlug. Nach dem Getümmel war er verschwunden. Das Orakel befahl den Echetlaeus als Heros zu verehren^. Den delphischen Gott finden wir vorzüglich genannt, wenn von Verehrung der Heroen die Rede ist".

64. Herod. Vm, 6i. Hi. Flut. Themist. 4 5. 69. Herod. VUI, 494.

63. Vergl. Philostr. Heroic. XIX. p. 743. vit. Sophist, ü, 4, 546.

64. Diod. Sic. IV, 72. Pausan. I, 36.

65. Plut. Thes. 4 0. yergl. Schneide win in d. Zeitschr. f. Alterthomswiss. 4 843. Nr. 4 4 5. S. 947. Lycophron, Cassand. 4 4 0, nennt daher Salamis die Insel des Drachen. Yergl. Steph. B. v. KvxQ^vg. Wessel. ad Diod. S. lY, 72. Apollod. 01,2, 47. Strab. IX, 398 et nott.

66. HiU. Thes. 24. 35. Pausan. I, 42. Herodot erwShnt des Beistandes der He- roen nicht and hebt den Theseus nirgends hervor. Er handelt von einer anderen Er- scheinung. YI, 4 47.

67. Pausan. I, 32. Aesop, der in Delphi getödtet war, sollte bei Thermopylae, als Heros, mit gegen die Perser gekämpft haben. Ptol. Hephaest. 6. Said. v. awaßuS- pai. Aiaomoq. Schol. Aristoph. Yesp. 4 254. Av. 470. Eadoc. p.247. Zenob. 1, 47. Grauert de Aesop. p. 38. Später sollte Marsyas, der Musiker, mit gegen die Gal- lier gekämpft haben, Pausan. X, 30. -^ Auch bei dem Zuge ^et Gallier gegen Delphi sollten Götter und Heroen das Heiligthum vertheidigt haben. Pausan. X, 23. YUI, 4. 4 0. Wessel. ad Diod. XI, 4 4. Gic. de div. I, 37. lustin. XXIY, 8. Wie Theseus seit dem Kampf bei Maratfa<m gehoben ward, so eriiielt Pyrrhus, des Achilles Sohn, der mit für Delphi kämpfte, seit der Zeit grosse Ehre, da man ihn früher nicht sehr achtete. Pausan. I, 4. X, 7. 24. Diod. S. XIII, 4 05. Stroh. IX, 424 (543).

68. Aristides befragte, vor der Schlacht bei Ptatäa, das Orakel, und dies verhiess

üBBi Damonsk, Heiobn und Gbnibn. 1 83

Im Jahre 4S8 v. Chr. hatte Gleomedes zu Olympia seinen Gegner im Faustkampf erschlagen und deshalb den Preis nicht erhalten. Er ward wahnsinnig, ging nach seinem Geburtsort, Astypalea, und war Ursache, dass in einem Gebäude durch Einsturz mehre Kinder das Le- ben verloren. Mit Steinen von den Bürgern verfolgt, floh er in den Tempel der Athene, stieg in einen Kasten daselbst und machte den Deckel zu. Lange versuchte man umsonst diesen zu öffnen, als man ihn endlich zerschlug, fand man den Gesuchten nicht und wendete sich um Rath nach Delphi. Die Pythia befahl den Geomedes als Heros zu verehren, was auch geschah ••.

Theagenes, um dieselbe Zeit lebend, war der Sohn des Timosthe- nes, oder, wie seine Landsleute behaupteten, des Herkules, der als Erscheinung {g>ao/M) die Mutter umarmt hatte. Ausgezeichnet durch Stärke, war er fast in allen Kampfarten Sieger. Eine ihm gesetzte Statue erschlug einen seiner Feinde, jene ward angeklagt und, den Gesetzen des Drako gemäss, ins Meer geworfen. Die Insel blieb seit der Zeit unfruchtbar. Sie sollten die Verbannten zurückrufen, befahl das Orakel zu Delphi. Dies geschah, aber half nicht. Die Pythia erin- nerte daran, man habe den Theagenes vergessen. Zufällig zogen Fi- scher in ihren Netzen die Statue aus der Tiefe, sie ward aufgestellt und Theagenes erhielt Ehre wie ein Gott^^. Pausanias bemerkt noch, auch an vielen anderen Orten wären von Hellenen und Barbaren dem Heros Statuen errichtet, er heile Krankheiten und werde sehr geachtet.

Die gefahrvolle Zeit der Perserkriege beförderte sehr den Glauben an Dämonen und Heroen und Plato mochte besonders auf diese Periode

den Sieg, wenn man Gelübde thue dem Zeus, der Here, dem Fan, den Nymphen, und Opfer brSchte den Heroen Androkrates, Leukon, Pisander, Damokrates, Hypsion, AkUeoo, Polyidos. Plut. Arislid. H. Yergl. Tbuc. II, 74. Clemens Alex. Gehört, p. 35.

69. Pauaan. VI, 9. Suid. v. KXeoiujdrig.

70. NofiiCwaiP Sri ^«cj» ^€tv. Pausen. YI, H. Athenag. legat. i S. Athen. X. p. 412. Eiistah. pr. ev. Y, 34.

So gläubig im Allgemeinen solche und ähnliche Ansichten aufgenommen wurden, fehlte es doch nicht an Zweiflern. Als Qeombrotus Theben belagerte, Xenoph. bist. YI. 4, 7. sagt man, ein Orakelspruch erkläre, die Lakonen würden bei dem Denk- mai der Jungfrauen geschlagen werden. Man meldete, dass in der Stadt alle Tempel- thören sich Yon selbst gedfihet hätten und die Priester yersicherten, dies bedeute Sieg. fan Tempel des Heiirales sollten auch die Waffen verschwunden sein, als ob er selbst zur Schlacht ausgezogen wäre. Andere erklärten, es wäre Betrug.

484' FniSBUiCfl AuoüST Uum,

2:iiriick6eheii, \^im er bemerkt'^: *da88 vorzüglich Frauen, alle Schwa- chen, alle die sich iii Gefahr und Mangel befinden, oder auch solche, die recht im Olück sind, Tiel zu weihen und zu geloben pflegen^. Sie hatten Erscheinungen wachend und träumend,' meinte er, 'und diese zur Ruhe zu bringen fDdlten sie Häuser und Platze mit Altären und Kapellen.' Dichter verbreiteten diese Ansichten^, und bei ihnen und den Prosaikern finden wir nun häufig, bis in späte Zeiten^, neben den Göttern die Heroen als Gegenstände der Yerehinmg genannt.

Pindar verherrlicht oft die Heroen^*; die Tragiker behandeln mei- stens die Schicksale derselben, die über das Loos der gewöhnlichen Menschen erhaben sind, höher als diese stehen, den Göttern näher.

Hippokrates räth ^* dem Kranken, nach bösen Träumen den Heroen zu opfern. Herodot, durchdrungen von der Ansicht, dasB die Götter

74. De lee^. X, p. 94 0. Den Ifariendienst beförderten Torzfiglich Frauen. Epiphan. adv. haeres. p. 4 058. ed. Paris. 4 622.

72. Id^vasig vn&axveia^av &io7g xal dalfioat x«? mtwl ^säv. - Er hielt das Gesetz für noUiwendig, fi^ xiKtijif^tit ^H^p h idlmg ointeug Upi.

73. Die Chrysost or. XV. T. I. p. 4S.S: vovg z^ayt^aig uakiTw ^^mt^ag, oTg ye nKnevovüip ot"JSkbjv£g, oSg yiiQ Ihhvqi, iirodetKvvovaip fjfOfagTOVTO^ (paipop' vai ivayl^ovtig dg ijQtaav/

74. Später ward'2?()a)^ für einen Gestorbenen gebraucht, ohne dass man an gött- liche Ehre dachte. Alciphr. UI, 37. 73. Spanh. trad. de Ges. du Jufien. p. 104. In- schriften s. Reines. Syniagm. p* 677. Spon. miso. emd. mL p. 330. 334. Monzen &. Seguier. sei. num. p. 64. Y^rgl. Jacobs Anthol. gr. Xu, 328. Pakt. p. 344. Letronne rech, pour servir k l'hist. d. TEgypte p. 374. Osann. Syllog. p. 334. Muller ArchSol. S. 687. Boeckh. Corp. Inscr. I. n. 2474. Ross inscr. II. p. 203. Keil analecl. epigr. p. 42.

Ross Reise II, 4 8 bemerkt, 'der Brauch, dass namentlich auf einigen dori- rischen, aristokratisch regierten Insekt, wie Thera und Anaphe, die SprÖsslinge der regierenden Geschlechter nach ihrem Tode als Heroen geweihi wurden, ist berats aus Inschriften sattsam bekannt, und ähnliches stellt sich jetzt für einige der attisch -ioni- schen Inseln, namentlich für Amorgus heraus. Auch auf böotiscben Grabsteinen steht gewöhnlich der Verstorbene neben seinem Pferde, mit dem Zusatz, ji^mg x^^- ^^ in attischen Inschriften ist mir noch kein Beispiel davon vorgekommen. Man findet es auch in Makedonien, Corp. Inscr. I. n. 4956. In Larissa faeisst so ein Staatsscbve. n. 4792.

75. Battus ist ihm, nach dem Tode, "Hpmg Xetotnßiig. Pyth. IV, 4 29. 188. Vergl. Diss. ad Ol. VII, 77. Herkules heisst "H^tag ^«6^ Nem. HI, 38. Schol. 1. I. Paus. H, 4 0, 4 . Der von ihm gerühmte Pelops mochte seit des Stasinus Zeit vorzü^ch beachtet werden, da dieser schon nach ihm die südliche Halbinsel Griechenlands be- nannte. Tzetz. ad Lycophr. 54 2. Vergl. Pausan. V, 43.

76. De insomn. p. 378. 379.

Obbi DiHONEif, Hbrosn ühd Gbnibn. 189

alles leiten, den Uebermnth strafen, sich stolz erhebende emiedr^en, Ittsst grosse Begebenheiten durch Götter und Heroen herbeifiihren^. Hub zofolge erklären die Athener'*, sie hofften die Perser zn besiegen, im Vertrauen auf die ihnen Beistand leistenden Götter und Heroen, und Tbemistokles ''' sagt: Hellas sei durch Götter und Heroen von den Per- sern befreit. Thukydides, obgleich in seiner Ansicht über das Schick-^ sal und die Leitung der menschlichen Angelegenheiten von seinem^ Vorgänger verschieden, nennt auch, neben den Göttern, die Heroen als Obwalter der Ereignisse*^. Bei Xenophon findet sich wenig über diese Mittel wesen**; er nennt Achilles, Patroklos, Orestes, Pylades, Thesens und Peirithoos Halbgötter®. Auch Plato hat für alle Heroen diese Benennung®, sie sind ihm Söhne eines Gottes und einer Sterbli» eben, oder einer Göttin und eines Menschen. Sie stehen zwischen den Dämonen und Menschen, und Plato nennt daher nach einander® &€6gy ialfiopeg und nald^g &€wvy und in einem neu einzurichtenden Staate muss vor Allem geordnet werden®, was sich auf Götter, Dämonen und Heroen bezieht. Diese letzten mochten zu seiner Zeit viel besprochen werden®, und er zeigt ^, dass die von Homer aufgestellten Ansichten von Göttern und Heroen beider unwürdig wären.

Aristoteles bemerkt®, dass Menschen durch ihre Trefflichkeit Götter werden, und vergleicht sie mit den Heroen, die man als höhef

77. Herod. Vnr, 409.

78. Herod. Tin, 443.

79. Herod. Ym, 409. 61. 7t. Wie frSber bemerkt ward, gebraucht Rerodot iaifioptg und &ioi ab s^eichbedeutend, nachdem er aber über Götter and Heroen manches bemerkt hat, setzt er hinzu (H, 45) : nafä rmv d^m» %al naQa rdp ^foimp iVfUpeia ehj.

80. n, 46. 46. 48. IV, 87: puifrvgag fäv ^€Ovg »al ijQwag rodg fyx^oflovg not- ijvofjuu, Vergl. Pausan. VHI, 4. Thuc. V, 30 ; ijp fo} w ^mv ij ^geimv xmXvfia j.

84. Er spricht Cyrop. H, 4. HT, 3. THI, 3, als ob die Perser ebenfalls Heroen Tcrdirten. Auch Herodot erzühlt TU, 43, indem er von Xerxes Heer bei Th>ja spricht, 200^ Ol (layoi xoiai tj^mot i^Htiao* ' 8t. Sympos. 8. §.34.

83. Cratyhis p. 398.

84. Polit. IV, 404. IV, 4»7. de legg. VH, 848. X, 948. IV, 747.

85. De legg. V, 738. IV, 747. de rep. IH, 392.

86. Hipp. mai. 285.

87. De rep. m, 394.

88. Arist. Elh. Nicom. VH, 4.

AkhudLd.K.8. Ges. d.WiaMBidi.lI. 14

4 86 Fribdbich August Ukbit,

stehende Wesen betrachtete^. Götter und Heroen unterscheiden sidi von den Menschen durch Körpergrösse ^. Die Stoiker lehrten, der heiTSchenden Ansicht gemäss, die Heroen wären die Seelen gestorbe- ner trefflicher Menschen^. Sie nahmen aber auch böse Heroen an**. Andere erklärten "^v das ganze Wesen der Welt ist gemischt und zwi- schen den Göttern und Menschen stehen die Dämonen, die sich bald zu diesen, bald zu jenen gesellen und das Geschlecht der Heroen zeugen.

Wie man Männer als Heroen verehrte, so wurden auch manche Frauen als Heroinen angerufen^.

Es gab eine übergrosse Menge von Heroen ''^, und ihre Zahl wuchs inomer, obgleich das^Orakel, um 490 v. Chr., erklärt hatte, dass Kleo- medes der letzte sein sollte^. Ueber viele fehlten alle Nachrichten, von den meisten hatte man die mannigfaltigsten Sagen, verschieden nach den Stämmen und Gegenden, und Dichter und Prosaiker erlaubten sich

89. Poiit. vn, u.

90. 1. 1. u.

94. Zeno ap. Diog. L. VII, 151. Yergl. Meoag. ad 1. 1. Lips. physiol. Stoic. I, 48.

92. Plut. de plac. phil. I, 8.

93. Dionys. Hai. ant. rom. I, 77. Obgleich der Heroendienst, nach griechi- scher Art, bei den Römern nicht Statt fand, so erlauben sich griechische Schriftsteller doch von Heroen und deren Verehrung in Rom zu sprechen. So opfern die Römer, Dion. Hai. I, 32, dem Evander und der Gannenta, xa&mtfQ To7g Xomolg ij^min «oi tal(Aoai, KaXlm ^Qmtav werden erwähnt m, 70, und IV, 4 4 nennt er in allen Strassen naXiadaq hQog xoig ^fuai n^ovamloig. IV, t umarmt die Okrisia ^mw ^ diufioveiv Tig elvi xov iifmog. Bei Diodor (Exe. Mai. XXXVn, i. p. 4 28 Dind.) findet man Götter genannt, auch ^(u&iovg »cd auvocvS^aarrag t^p ^ytitovlav ait^g

94. "HQfütdtg, Find. Pylh. XI, 43. (^aUim. H. in Dion. 4 84. *HQmig, Eust. m Dion. 4047. Etym. m. v. 'Exaktj. 'JSUvri. 'Hfmü^, Suid. Callim. H. in Del. 4 64. Theocrit.XXVI,36. !£r(pcj>ya^^Aristoph.Nub. 34 6. Photius///ipa»aaiM^ al'HQatdeg. Schol. Ap. Rhod. IV, 4309. 4323. 4358. Anthol. ed. Jacobs T. I. p. 206. Valck. Adoniaz. 326. Salmas. inscr. Herod. Att. p. 4 26. Ovid. Trist. I, 6, 33 : Prima hcum sanctas Heroidas inter höheres.

95. Wie bedeutend in Athen die Zahl der den Heroen zur Verehrung angewie- senen Platze war, erhellt aus der Angabe, dass, als im Anfang des peloponnesischen Krieges, die Landleute in die Stadt flüchteten, sie unter anderen die Kapellen, ^^^mt, derselben zu Vi^ohnstätten wählten. Thuc. I, 4 7. -^ üeber die grosse Zahl der Heili- gen s. Mabill. Mus. Ital. T. I. F. 2. p. 80. Schmidt, Handbuch der christl. Kirchenge- schichte Th. V. S. 242.

96. Pausan. VI, 9, 3.

ÜBER Dämonen, Hehobn und Genien. 4S7

grosse Veränderungen und Umbildungen. In den Demen von Attika hatte man andere Sagen als in Athen *^. Der gläubige Pausanias Wagt*, dass die Eleusinier vieles über die Heroen erdichteten, und dass die Exegeten in vielen Gegenden ganz Anderes erzählten, als was man in den Schriften finde*, und dass sie oft Grund und Ursache von diesem oder jenem nicht anzugeben wüssten. Er bemerkt ^^, sehr viele näh- men was sie von Jugend auf in den Chorgesängen und Tragödien ge* hört hätten als Geschichte an. Uns ist offenbar nur ein kleiner Theil der Sagen erhalten, sie werden häufig nur gelegentlich von Scholiasten, Lexikographen und Grammatikern erwähnt, die vorzüglich Dichter als Quellen benutzten ; man sieht bald, wie mannigfaltig und willkührlich die Sagen behandelt wurden*®*.

Ueber die einzelnen Heroen zu sprechen, würde zu weit führen ; wir wollen versuchen, sie in verschiedene Gruppen zu theilen und an- zugeben, was man als Grund ihrer Verehrung betrachtete ; nur wenn es dazu dienen kann, einen Theil dieses Sagenkreises auf eigenthüm- liche Weise zu erhellen, werden wir über einzelne Einiges mittheilen.

Im Allgemeinen finden wir, dass der lebensmuthige, thatenfrohe Grieche des hesiodischen Spruches:

Vor die Unsterblichkeit setzten die ewigen Götter die Arbeit eingedenk blieb, und viele Heroen sollten durch kühne Unternehmungen, besonders kriegerische Tapferkeit dieser Ehre würdig geworden sein. Andere hielt man hoch, weil sie schädliche Thiere bekämpft hatten. Als Heroen rief man die Ordner der Staaten und Gründer der Colonien

97. Paasan. I, 44.

98. I, 38, 7.

99. Pausan. V, ti. U, 34. I, 14.

4 00. I, 3, t. Dio Chrysostomus meint sogar - Or. XXXI. T.L p. 64 0 narr^g iJQmag vo/AiCovai rovg og^od^a nakaiovg cwdQog, iäp fAfjdiv iiaiQetop ^xmaiv,

iC auTOv w Xf^^^^" VerS^- P* ^07. 64 5.

4 04. Wenn man dies bedenkt, wird man sich bald sagen, was von vielen Ver- suchen, aus diesem Sagengewirre die wahre Geschichte der Staaten und Städte zu ent- riUhseln, zu halten sei. £s fehlt uns noch eine vollstSndige üebersicht der Heroen- sagen, die besonders bei dem Eifer, womit man jetzt beflissen ist, die Darstellungen der Basreliefs, der sogenannten Etruskischen Spiegel, der griechischen Vasen u. s. w. zu erklären, dienliqh sein und gegen manchen Missgriff schützen könnte. Eine be- deutende Anzahl der Heroen hat angeführt Wachsmuth hellenische Alterthumskunde. II,S, 411.

14*

4 88 Fbisdrich August Ukbbt,

an. Die Herrlichkeit des menschlichen Leibes betrachtete der Hellene mit Wohlgefallen und den Schönen hielt er den Göttern verwandt'^. Tüchtigkeit des Geistes und unbescholtener Wandel Hessen den Sterb- lichen nach seinem Tode als ein göttliches Wesen erscheinen.

Der Einfluss der homerischen Gedichte auf die Ansichten der Griechen zeigt sich auch hier, die meisten der in denselben verherr- lichten Helden und Frauen wurden als Heroen verehrt *". Auch viele von den Argonauten, die, einer Sage nach '^, den Zug unternahmen, um die Gebeine des Phrixus wieder zu holen, betrachtete man als solche^. Die Grossthaten, welche Herakles vollbrachte, liessen ihn würdig erscheinen als Heros und selbst als Gott angerufen zu werden, und man stritt, ob diese letzte Ehre ihm die Aäiener oder Marathonier zuerst erwiesen*^. Ihn zu verehren sollte das delphische Orakel be- fohlen haben ••^. Den Amazonen brachte man Opfer** Manche, die Hesiodus erwähnt, erscheinen als Heroen, so Prometheus ; auch Geryon ward in Italien verehrt, wo er ein Orakel hatte**.

Selbst solche, die bei Homer und anderen als Frevler gegen die Gottheit erscheinen, wurden in manchen Gegenden als Heroen betrach- tet. Otus und Ephialtes z. B., die den Himmel zu stürmen drohten "^ und den Ares fesselten ^K Nach manchen Kämpfen und Untemehmun-

lOS. Diod. Sic. I, S.

103. Ein, jedoch nicht voUst&ndiges, Verzeichnis« der vor Troja kSmpfenden Helden, die später als Heroen rerehrt worden, giebt Köhler in den Abhandlangen der MQnchener Akademie.

4 01. Find. Pylh. IV, SSI.

4 06. lieber Jason s. Strab. I, 16. 48. XI, 498. 603. 6f 6. 630. Scbol. Aristoph. Eq. 4339. argum. Eurip. Med. Lycophr. 4346. Seh. Ap. Rh. IV, 4S47. Eust. ad Dion. Per. 69 i. lustin. XLH, 3. Das Orakel befahl den Korinthem die Sdhne des Jas(m als Heroen zu verehren. Diod. Sic. IV, 66. SchoL Find. Ol. XHI, 76. Schol. Earip. Med. S73.

406. Herod. IV, 4 08. 4 4 6. Pansan. I, 32. H, 4. Lycophr. 4368. Diod. Sie. IT, 38. 39. Aristid. T. I. p. 33. 60. H, 4 0.

407. Arrlan. exp. Alex. IV, 4 4. Fiat, de Is. et Os. p. 364.

408. Fiat. Thes. 27. Vergl. meine Abhandl. über die Amazonen in den Ab- handlungen der 4. Gl. der königl. Baier. Akademie der Wissensch. Bd. V. 4. Ablhoil.

409. Hesiod. Theog. 287. 309. Diod. Sic. TV, 26. Sueton Tib. 44.

4 4 0. Od. XI, 304. 3 4 2. SpStere erlauben sich, sie als wirklich kimpfend sa schildern. Tirg. Aen. VI, 682. 4 4 4. Hom. n. V, 386.

Ober Dämonen, Heiobn und Genibn. 4 89

gen fandea sie in Naxos ihren Tod und wurden dort verehrt***. Ein Denkmal hatten sie in Anthedon*^.

Dass aber nicht bloss Muth und kriegerische Tapferkeit zur Würde eines Heros den Sterblichen erhoben, sondern auch moralische Treff- lichkeit und Unbescholtenheit, lehrten Pindar und Andere"^. Durch Geistesgaben ausgezeichnete Männer wurden als Heroen verehrt***, Dichter, Philosophen***, Gesetzgeber**^ u. s. w.

Seiner Schönheit wegen erhob man den Krotoniaten Philippos zum Heros und opferte auf seinem Grabe **^. Reichthum liess den Aethidas zu gleicher Würde gelangen **^ Selbst einen Sklaven finden wir als Heros verehrt**^.

Auch Auswärtige sehen wir in nuinchen Gegenden von Hellas als Heroen betrachtet. Das Orakel befahl dem Achämeniden Artachanes, der die Aufsicht über die Anlage des Kanals am Athos durch die Per-

11S. PiDd. Pyth. IV, 456. UDiichiig iSsst Paosanias, IX, tt, auch den H<»ner dies erzShlen. Diod. Sic. V, 52. Plut. de exil. c. 9. Boeckh. corp. Inscr. n. 2i20.

H3. Pattsan. IX, 22. Ihre Schicksale werden auf mancherlei Weise erzählt; sie erscheinen vonräglich als Kämpfer gegen Thraker mid man kann nicht mit Müller Gesch. hellen. StSinme I, 384. 387 sagen: 'die Almaden sind ganz eigentlich thrakische Heroen', so wie nichts berechtigt, s^e 'als Kanalgi^iber ond Austrockner der versumpfenden Bergthftler' zu betrachten.

144. Pindar. 01.11,98. Fragm. ap. Plato Menon. p. 84. Stob.Serm. CXLI. Wech. p. 432. Empedocles ap. Clem. Alex. Strom. IV. p. 637. Ozon.

4 4 5. Orpheus wird als Heros und als Gott angeführt, Athen. XIV, 622. Conen, narr. 45. Tertull. de anima 42. Homer, Aelian. var. bist. IX, 4 5. XHI, 22. Dio Chrys. or. 46. Hesiodus, cert. Hom. et Hes. p. 254. Plut. conv. VII. Sap. 49. Pausen. IX, 38. Vergl. Lobeck. Aglaoph. p. 284. Hesiod. ed. GöttL ed. 2. p. Xm. -* Sophokles, Etym. m. v. JiS^wp.

4 4 6. Aristot. Rhet. II, 23, 44. Timaeus fragm. ed. Göller p. 64. lamblich. Pyth. 470. Diog. Laört I, 4 0. 4 4. Bibl. d. alt. L. u. K. 5. St. Ined. vita Piatonis p. 48. Tac. Ann. VI, 18. Plin. VII, 53. Tertull. de anima. 2. 44.

4 47. Herod. I, 66. Plut. Lycurg. 34. Strab. VHI, 366. Nie. Damasc. ed. Orell. p. 45. Ammonius vit. Aristot. p. 4 4.

448. Herod. V,47. Eust. ad H. p.383. Wachsmuth hellen. Alterth. U, 2. p.345.

4 49. Pausan. I?, 32.

4 20. Flüchtige Sklaven der Ghier, unter Anfährung des Drimaz, hatten sieb iu die Gebirge geworfen, und nöthigten die Inselbewohner 2a einem billigen Vertrage. Später setzte man einen Preis auf den Kopf des Führers» er ward getödtet und seine Untergebenen fugten den Ghiem vielen Schaden zu. Diese gedachten des milden Ver- fahrens des Drimax, bauten ihm ein Heroon, er hiess "Hpmg iifui^g und bei mancbea Gelegenheiten brachte man ihm Opfer* Athen. VI^ 90. p. 266.

1 90 Friedrich August Ukert,

ser führte, und der in Akanthos starb, als einem Heros Opfer zu brin- gen "*. Der Skythe Toxaris, der in Athen seinen Tod fand, ward als Nothhelfer angerufen "*, da er zur Zeit der grossen Pest einer Frau im Traume erschien und die Strassen mit Wein zu besprengen befahl. Dies geschah und er ward nun als Heros, unter dem Namen des fremden Arztes, angebetet, auch in später Zeit, da man ihn immer als Fieber vertreibend betrachtete.

Manche der von Homer gepriesenen trojanischen Helden wurden in verschiedenen Gegenden Griechenlands als Heroen hochgehalten"*. Alexander opferte dem Hektor"*, und die Thebaner brachten seine Ge- beine nach Theben "*. Paris und Deiphobus wurden zu Therapne an- gebetet "•, dem Aeneas opferte man zu Aenia**'.

Obgleich das delphische Orakel, um 490 v. Chr., erklärt hatte ^:

bv dvaia^g Tifia&* wg fifjndri &ptjt6v iorray richtete man sich nicht nach dieser Vorschrift und fahr fort, wie schon bemerkt ward, Sterbliche als Heroen, selbst als Götter zu betrachten und zu verehren. Wir wollen nur einige hier anführen.

Dem Lysander, des Aristokritus Sohn, opferte man als einem Gott und sang ihm Päane^. Als Brasidas in der Schlacht gefallen war"^,

494. Herod. YU, 4 47. Valck. ad 1. 1. Sein Grab war am Isthmus bei Akanthus. Aelian. bist. an. Xm, 20.

422. Lucian. Scytb. ed. Reiz. T. I. p. 859. Jacob Prolegg. p. XXXVm. Hesych. v. VtaQog, Aristomachus, '^Tjpoo^ icctgog. Pbotius p. 75, 21. Demosth. de falsa leg. p. 449.

4 23. Dio Chrysost. or. Tro. XI. p. 3i8. Die Trojaner opferten griechischen Heroen, nur nicht dem Herkules. Strab. Xm, 595. Athenag. legat. p. 4 2.

4 21. Diod. Sic. XYH. p. 499. Er ward als Gott verehrt. Athenag. legat 42. Dio Ghrys. or. XI. Lucian. deor. concil. 42. Philostrat. Heroic. p. 68. Pausan. HI, 48.

4 26. Pausan. X. 48. Sein Grab in Theben. Aristot. Epigr. 44. AnthoL I, 4 46. Tzetz. ad Lycophr. 4 4 94.

426. Aeneas Gazaeus Theophr. p. 42.

4 27. LiviusXL, 4. In einer Inschrift heisst es : ol *lXUig roy naxQiow ^iovjil' vdop. Chois. Gouff. TOy. T. H. p. 432. Ghandler trav. P. H. T. 3. p. 4 43. Walpole Mem. T. I. p. 4 04. Bamberger Rheui. Mus. 4838.

428. Pausan. VI, 9, 3.

429. Plut. Lysand. 4 8. Athen. XV, 52. Athenag. legat. 420. Keil, analect epigr. p. 62.

4 30. Thuc. y, 4 4. Spanh. de us. et praest. numis. diss. IX. p. 565.

ÜBER Dämonen, Heroen und Genien. 1 94

424 V. C3ir., ward er feierlich bestattet, die Amphipolitaner umgaben sein Grab mit einer Einfassung, und er erhielt alle Ehren eines Heros. Man erklarte ihn auch fttr den Gründer der Kolonie und riss das Haus des Hagnon nieder. Als Hephäslion gestorben war, ward er als Heros betrachtet*^; Alexander befahl ihm einHeroon in Alexandrien und auf der Insel Pharos zu errichten. Der Makedonische König selbst ward als Gott angerufen und Ptolemäus erbaute ihm einen Tempel *®. Feld- herm und Könige wurden häufig Heroen *^. Antiochus der zweite hatte einen Liebling Themison, ihm opferte man als dem Herkules Themi- son ***. Athenodorus aus Tarsus, ein Stoiker, Lehrer des Kaisers Au- gustus, schaffte der erwähnten Stadt Erleichterung der Abgaben und man feierte ihm jährlich ein Fest als einem Heros ^.

Manche der Heroen betrachtete man als die aller Hellenen *^, an- dere standen bestimmten Gegenden vor**'', einzelnen Geschlechtern**, Ständen *^, Beschäftigungen. Sie beobachteten der Menschen Thun und Treiben und gaben auf mancherlei Weise ihre Theilnabme kund. Dass

131. Arrian. exp. Alex. VH, U. S3. Das Orakel des Ammon erlaubte Dicht, ihn als Gott zu Terehren, obgleich Diodor XVH, 4 45 das Gegentheil versichert, vergl. Flut Alex. 75. Lucian. de cal. non cred. 47. PoUox IX, 4. §. 4 5.

4 32. Saint Croix ex. crit. p. 480. Demades in Ajlhen ward zu einer grossen G^dstrafe verdammt, weil er vorgeschlagen, den Alexander als Gott anzuerkennen ; Buagoras biisste mit dem Tode, weil er ihn als Gott verehrt hatte. Athen. VI, 4 3. p. 40S. Aelian. v. bist. ¥,4 2.

433. Aratus, Polyb. Tu, 41, 8. Gelon und Theron, Diod. Sic. XI, 38. Ptole- mSus, Diod. Sic. XX, 409. Theocrit. Id. XYH, 46. Antigonus, Plut. Cleomed. 4 6. Lysimachus, Appian. Syr. 61. Parysades, König im Bosporan. Reiche, Strab. YIIj 340.

434. Athen. YH, 390. 4 35. Strab. XIV, 644.

436. '^HgtoagTOvg nolvovg r&p'Ekkriviav, Aristid. T. ST. p. 437.

437. Siol %aV'HQmg ol t^p piv nanxovreg. Thuc. II, 74. 74. IV, 87. Aristoph. Eq. 573. Demosth. de Corona p. 287. Stanley ad Aesch. YH c. Th, 4 4. Xenoph. Gyrop. IL 3, 2.— "^fpjyeriu. Pausan. X. 4, 7. Plut. Aristid. 4 4. Pind. Nem. IV, 75. Vniy 22. Ueber Heroen, die man anrief alsMessene wieder aufgebaut ward, s. Pau- sanias IV, 27.

438. PiviKolf Aelian. var. bist, n, 28. Lucian. Eunuch. 0, 353.

439. Theseus und Herakles standen dem Platze vor, wo Jünglinge sich übten. Päins. IV, 32, 4. Vergl. m, 20, 8. Theseus gewahrte flüchtigen, gemisshandelten Sklaven und allen, die von Reichen und Mächtigen gedrückt wurden, Schatz. Plut. Tbes. 36. -— Tallhybius. Herod. VII, 134.

4 92 Fribdrich August Ükert,

^ie in Schlachten Beistand leisteten ist vorher schon bemerkt ^^, sie kehrten auch gastfreundlich bei SterbUchen ein^^\ pflogen selbst, wie früher die Götter, der Liebe mit irdischen Frauen*^. Manche verkün- deten die Zukunft, und belehrten in ihren Tempehi die Fragenden durch Träume***.

Sie wurden betrachtet als Abwehrer des Unheils *^, man erflehte ihren Schutz. Bei feierlichen Bündnissen und Eiden wurden sie als Zeugen angerufen*^.

Die Heroen galten auch für leicht reizbare Wesen *^, und man

UO. 8. S. 4S5. Besonders werden oft die Diosknren envShnt. Xenoph« gr. y, 3, 4 0. Plat. Coriol. 3. Lysand. 42. Hemsterh. ad Lueian« p. S84. Conen, narr. 48. lastin. XXII, S. Cic. de N. D. II, 2. III, 6. de diy. I, 3i. Bekannt ist, dass sie in Seegefahren als Retter erschienen, Plut de def. or. 30. Ukerts phys.^Cjeo- graphie, so wie Helena Verderben brachte. Bei Euripides Or. 4 635 erscheint sie auch als Sehiflbrüchigen Hülfe bringend, vergl. aber d. Schol. Wie sie, die schönste der Frauen, einem l^sslichen Kinde Schönheit verlieh, s. Fausan. HI, 7, 7. Scbd. Ariatoph. Yesp. 4074.

444. Herod. VI, 4S7. Pausan. HI, 46.

4 42. Herod. YI, 67. 68. Pausan. IH, 4 6.49. dem. Alex. Protrept p. 36. Greu- jKer. Ezc. ad Herod. ed. Baehr. T. HI. p. 806. Pausan. YI, tl. U, 40. Suet. Aug. 94.

443. Trophonius, Pausan.1,34. IX,34. Herod.1,46. YHI^ 434. ScfaoL Aristoph. Nub. 548. Hemsterh. ad Lucian. H. p. 440 ed. Bip. Cic. de N. D. HI, 49. Am- pbiaraus, Pausan. I, 34. Liv. XLY, S7. Herod. I, 46.52. YHI, 4 34. Davis, ad Cic. de div. I, 40. Diod. S. 4, 53. Mopsus, Plut. de or. def. 45. Pausan. H, SO. Y, 47.— Kalchas und Podalirius, Strab.YI, 284. Lycophron. 4 047. Ino, Pausan. lU, 26 s. d. Anm. V. Siebeüs. Pasipfaae, Cic. de div. I, 43. Odysseiis, Tzeiz. ad Lycophr. 799.

Das Orakel des Mopsus bestand noch zu Plotarchs Zeit, de def. orac. 45. Pausa- nias, I, 34, nennt es das untrüglichste, nach Lucian, deor. coucil. 42, log es meistens und weissagte für zwei Obolen.

444. '^norrQOTiaioi. Plut. Sol. 9. Aristid. 4 4. M eineke Menand. p. 4 58. Herod. YI, 69. Es wird sogar ein Fliegen abwehrender Heros erwUmt, Paus. YHI, 26, 4, wie man in Elis dem Fliegen abhaltenden Zeus, anofwii^ Ju opferte. Paus. Y, 4 4, 2. Etym. m. p. 4 49. Lips. Clem. Alex. Protr. p. 24. Gasaub. ad Athen. I. p. 5. um Unglück verkündende Träume abzuwenden, opferte man den Heroen, Hippocrat. de insomn. p. 378. In Olympia wendeten sich die Kranken an den Polydamas, Lucian. deor. concil. 42, die zu Theben an den Hektor. Lycophr. 4205.

4 45. Aesch. SuppL 25. Thuc. U, 74; der König Archidamas sagt: Ssoif oaoi yijv viiv nXonmWa txcte, xal ij^iaeg ivtflaroQie iavi. Yergl. lY, 87. Eurip. Phoen. 494. Spanh. ad Callün. in Pallad. 53. Bei einem Bündniss heiast es, Thuc. Y, 30,

4 46. Herod. YII, 4 69. Menand. ap. Zenob. I, 60. p. 438. Meineke ad Menand.

ÜBEl DlJiONBll, HfilOSN UND GeNIBN. 193

nahte sich stille den ihnen geweihten Orten, nm sie nicht zu stören. Sie Strafken ^^ aof mannigfaltige Weise diejenigen, welche ihre Kapellen und Haine beschädigten^^. Ihr Zorn traf bisweilen nicht unmittelbar den Schuldigen, sondern späte Nachkommen*^. Selbst zoftilliges Be- gegnen konnte Unheil bringen ; wer in der Nacht mit einem Heros zu- sammenkam, den traf oft ein Schlagfluss, oder andere Uebel des Leibes und Geistes *^. Manche Erscheinungen bei Krankheiten, den Schrecken bei der fallenden Sucht, die Angst die des Nachts den Kranken über- fiel, das Aufspringen vom Lager, das Fortrennen u. s. w. schrieb man dem Einfluss der Hekate, oder der Heroen zu ^^^

Unter diesen Heroen, die über die Menschen erhaben waren, die man als den Göttern nahe stehend, ja zum Theil ihnen verwandt be- trachtete, waren manche, von denen man mit Bestimmtheit erklärte, dass sie selbst als Götter zu verehren wären*®. Man nannte auch die Gotter nach den Heroen, oder diese mit ihnen zusammen *®.

p. 168. Strab. VI. p. t55. Aelian. hial. an. VID^ 18. AIciphr. Bp. HI, 88. Scbol. Arigtoph. At. 4490. Soh. Ap. Bhod. I,.881. EubI. ad ü. VI, 21. p. 817. Suid. T. n. p. 736. 'O^mtjg. Ov» ^ifu rovriuy rmpijgmmp* Hesych. Ä^Qintorag, Etym. m. p. 138. Babriae fab. LXm, 7 : »axAp di Ttimop äre irvpMn$v av&Qwioi^

147. Vom I^tesilaos heisst es, Herod. IX, ISO: Sr» »ai rtdiftmg nai raftxoq mp dvwifup npog ^mv ixit tbv idtnüvta tlvsa&iu» Vergl. Herod. Vü, 134. V, 42. Vi, 78. Diod. Bio. V, 6. Xu, 45. Pauaan. m, 4, i%. Athen. II. p. 119. Euat. ad Od. Xn. p. 497.

1 48. Der Heros Anagyms zerstörte Hftuser, als man aas seinem Hain Holz nahm. Said, r.'^pntyvfaoiog. T. I. p. 161. *jiwa^qog. *Op&yv^og. T. H. p. 697. Aristoph. •p. Zenob. Gent. U. ed. Leutsoh. T. I. p. 46. Aristoph. Lysist. 68. Schol. Liban. ep. 78. Diog. Laert. I. 23, 6. Boissonade anecd. gr. I, 268. Bekker anecd. 210, 5. Dem Hain des Bnnostus durfte keine Frau nahen, Plut. quaest. gr. 39; hatte es eine gewagt» so gab er seinen Unwillen durch Erdbeben, Dürre u. dgl. kond, und man sah flm nach dem Meere gehen, sich dort zu baden und zu reinigen.

149. Herod. VU, 134. V^ie verschieden man dasselbe Ereigniss beurtheilte s. Herod. VI» 76. 84. Pausen, m. 4, 5.

150. Aristoph. Av. 1490. Schot. AIciphr. ep. IH, 58. c. nott. Bergl.

151. Hippocrat. de morbo sacro 2.

1 52. Achilles, Pausan. TU, 20. Apoll. Rh. Schol. IV, 8 1 4. Er ward geehrt wie Dionysos und Herakles. Quint. Smyrn. ID, 771. Philoktet, Tzetz. ad Lycophr. 927. Steph. B. T. Minakka. Dio Gass. XXXIV, 8. Dübner ad lustin. XX, 1. •<— Menelaus und Helena, Pausan. III, 1. Isoer. H, 144. Amphiaraus, Pausan. I, 34, Protesilaus, Herod. VH, 33. IX, 120. Thnc. VIU, 102. Tzetz. ad Lycophr. 502. Pind. Isthm. I, 83

194 Fribbrich A1WÜ8T Uixn,

Seit der Zeit, dass man die Heroen als Mitteiirefien zwischen Göt- tern und Menschen betrachtete, sie als Nothhelfer yerehrte, wies man ihnen auch einen andern Aufenthaltsort als den übrigen Gestorbenen an. Homer liess alle Abgeschiedenen im Hause des Hades wohnen^, nur nicht den Menelaos^. Von den Heroen sagt Hesiodus^^:

Diesen entfernt von den Menschen Verkehr und Wandel ge- wahrend, Ordnete Zeus der Vater den Sitz am Rande des Weltalls, Und sie wohnen nunmehr, mit stets unsorgsamer Seele, An des Okeanos tiefem Gewog', in der Seligen Inseln, Hochbeglückte Heroen. Denn HonigfrUchte zum Labsal Bietet des Jahrs dreimal d^ triebsame Grund des Gefildes ^.

Schol. Diomedes, PiDd. Nem. X, IS. Schol. Yaick. diatr. ad Burip. p. US. Lampsake, Plut. de virt. mul. h. y. p. 94 6 ed. Tauchn. T. fl. Herodot meint, id Beziehung aaf den Herakles, nachdem er von dem [jhönikischen nnd hellenischen ge- sprochen, n, 44 : xai doxeovai di fw^ ovto^ OQ'&ifttaa *EXktivmv noiieip, ot itS»

^ouai' rqi di iTiQ(f, oiy ij^mt ivaylCavoi. Yer^. Diod. Sic. lY, 39. Ptol. Hephaest lib. m. p. 343 ed. Gale. Aristid. T. I. p. 60. Pausan. I, 3S. H, 40. Diod. Sic. IV, 4. Cic. deN. D. ffl, 89.

453. Zivg*^/a(A6iJiymvmS^Tta. Lycophr. Gassand. 4 424. 336* Atheoag. legat pro Christ. 4 . Staphylos ap. Clem. Alex. coh. ad gent. p. 24 (32). Eust. ad D. II, 25. p. 4 68. Hesych. v. *Jya(iffiwmp, Tzetz. ad Lycophr. 4369. Die Götter haben Bei- namen von den Heroen, die sie beschützen. Pausen. IX, 23, 3. Heyne ad Yirg. Ctrim, exe. ad V. 220. Poseidon heisst Erechtheus, Lycophr. 4 58. Yergl. Heyne ad Apoi- lod. m, 4 5. p. 332. Ueber Artemis und ApoUo s. Pausan. n, 35. IX, 23.

454. Man sucht den Aufenthalt der Todten bei Homer gewöhnlich im Innern der Erde, nur einige Ausleger nehmen ein zweites Haus des Hades auf der OberflSche der Erde an^ ganz im Westen, jenseits des Okeanos, indem sie ncQ^» vom Durchfahren des Okeanos seiner ganzen Breite nach verstehen, und mlfota für das westliche Ufer des Okeanos nehmen, s. Eust. ad Od. X. p. 4 666. 4 667. vergl. Damm, lex. Hom. BaroL 4765. p. 583. 45S0. 4976. Yölcker homer. Geogr. S. 438. Der Dichter gebraucht aber m^qv wie wir von durchfahren reden, wenn man auch nur einen Theii des Meeres beschifit hat, nicht die ganze Breite desselben, mi^ata sind die Grenzen des Okeanos und des Binnenmeeres, nicht die Westseite des abendlichen Okeanoe.

455. S. vorher Anm. 4 2. 43.

456. Op. etD. 4 66 474.

457. Josephus de b. lud. H, 8, 4 4. bemerkt, dass die EssMier bei den Juden^ahnliche Ansichten hätten wie die Griechen. Den Guten, die sie Heroen und Halbgötter nannten, wiesen sie nach ihrem Tode die Inseln der Seligen zom Aufaathalt an, die Bösen kamen an einen döstem Ort^ rmv iotßm x^qov, im Hades.

ÜBER Dämonen, Hehoen und Genien 495

Spftter, als man die Heroen als höher stehende Wesen betrachtete, fin- den wir ihnen auch diese Aufenthaltsorte angewiesen, aber die nämli- chen Schriftsteller erwähnen auch denselben Heros bald als in Elysium oder in den Inseln der Seligen wohnend, und selbst im Hades ^. Als der Pontns mehr beschiSt ward, sollte die Insel Leuke ihr Wohnplatz sein^^,

Die Griechen suchten Elysium und die Inseln der Seh'gen im Westen^ im Okea- noe. Strab. I. p. 3. m. p. 4 60. Yergi. Tzsch. ad Mel. ffl. 3. p. 583.

158. Aesch. Ghoeph. 340. Pers.-680. Tergl. Yirg.Aen. VI, 640.

159. Achilles war, nach Homer (Od. XI, 466), im Hades und dort fuhren ihn auch andere an (Hephaest. 6. Eudoc. p. 83. Eust. ad Hom. Od. XI. p. 46S ed. Bas.). Arktinus schon liess ihn, durch Thetis, vom Scheiterhaufen nach der Insel Leuke brin" gen (Bibl. der alt. Litt. u. K. 4. Ined. p. 33. vei^L Eust. ad Dion. Per. 545), dort wohnt er auch nach Pindar (Nem. lY, 78. ver^ Thiersch ad 1. 1.) und Euripides (Androqi. 1S64. Iph. Taur.435. Helena 4 69S. vergl. Demetrius aus Dium bei Eust. ad Od. XI. p. 4696. Pausen. X, 24. Quint. Smym. IQ, 77S). Pindar wies ihm aber auch, in einem andern Gedichte (Ol. U, 430. ihm folgen mehrere, Scol. ap. Athen. XV, 695. Brunck. AßaL I, 455. Plato Sympos. p. 479. Apoll, fthod. IV, 84 4. Hephaest. ed. Roulez. p. %t. Schol. Yenet. II. I, 4 45. Didymus 1. 1.), auf den Inseln der Seligen seinen Aufenthalt an, mit Kadmus und Polens. Nach Ibykus und Simonides war er in Elysium (Schol. Apoll. Rhod. IV, 84 4. Schneidewin Ibycus p. 45). Noch andere ver- setzen ihn in den Tartarus (Lucian. dial. mort 48. yerae bist. H, 4 9). Auch über die Schicksale, welche diesen Heros nach seinem Tode trafen, erzShlte man Abweichen- des. Einige Hessen ihn auf den Inseln der Seligen die Helena heirathen (Lycophr. 443. Pausan. HI, 49. Anton. Lib. met. 27. Hephaest. niüostr. Heroic. XIX, 4 6. Stat. theb. in, 170), und mit ihr den Euphorien zeugen. Nach Ibykus, Simonides und anderen verband er sich in Leuke mit der Medea (Lycophr. 474. 798. Schol. Ap. Rh. IV, 54 4. 845. in, S43. Schol. Dionys. Per. 545. Pausen. IH, 49. Schol. Eurip. Andrem. 398. T^etz. ad Lycophr. 430. 474. Apollod. I. 9, 33. Eudocia Viel.), nach verschiedenen war er in Elysium mit Polyxena (Seneca Troad. 974). Manche erzählten (Ant. Lib. meC. 37), dass Iphigenia bei AchiUes in Leuke sei. Auch andere Heroen waren dort mit ihm zusammen. (Pind. Nem. IV, 77. Aesch. Pers. 368. Pausen. UI, 4 9. Eust ad Dion. Per. 545. 680. 693. Niceph. Blem. ap. Beruh, ad calc. Dion. T. I. p. 404. Conen narrat. 48. Strab. VH. p. 34 4). Der Ansicht folgend, dass die Heroen auf den Inseln der Seligen sich aufhalten, mochte man auch sagen, wie Plinius, IV, 37 : Achiüea eadem Leuce ei Managmv dicta, Ueber diese Insel, den Tempel des Achil- les daselbst, sein Leben, über die Opfer, die man ihm bringt u. s. w. s. Arrian. Peripl. Pont. Euz. p. 34. Antig. Garyst. 434. Plin. X, 34. (44). Solin. 49. Max. Tyr. diss. XV, 7. ükert Geogr. der Gr. u. Römer lU, 3, 443.

Menelaos lebt, nach Homer und anderen (Od. IV, 564. Die Chrys. or. XI. p. 364. Dionys. Hai. art. rhet. H, 5. Tatian. adv. gent. 40. Auson. Epitaph. Her. Ep. H.), hl Elysium, verschiedene lassen ihn in den Inseln der Seligen wohnen (Eurip. Hei. 4 678. Aristot. Brunck. Anal. T. L p. 459. Jacobs Anthol. L p. 4 43. Ptol. Hephaest. p. 347. ed. Gale). In beiden Gegenden wird Helena als seine Gefthrtin genannt.

4 96 FftisDiiGH AueusT Uuir,

Andere liessen sie in der Milchstrasse leben *^, auch in dem Loflrmm unterhalb des Mondes ^^, oder im Monde selbst ^^.

Den olympischen Göttern nachstehend hielt man sie höher als die übrigen Gestorbenen und man erklärte, der Mensch könne zum Heros werden, sich zum Dämon erheben und selbst endlich ein Gott werden. Sie hatten ihren eigenthümlichen Kultus ^^.

Den Ort, wo man die Heroen verehrte, nannte man eigentlich J^Tjxog^^, eben so auch die Kapelle. Gewöhnlich hatte der Heros ein Denkmal, GrabmaP®, und einen dazu gehörigen Bezirk^* mit einer Kapelle, Heroon genannt ^'^. Oft waren Bäume umher**, und wer sie

Klidmus und Harmonia find auf den loaeln da* SeligMi (Borip.Baoch. 1336)» «Imb daselbst ist Agamemnon (Artemidor. Qnelrocrit V, i 6), Neoptoleums (Qninl. Smyrn. m, 260i Harmodios und Aristogiton (Athen. XY. p. 695). Alkmeoe (Ant Lib. 33). Penelope heirathet daselbst den Telegonus (Hygin. fab. 137. Tzetx. ad Lycophr. 305). Ueber Diomedes und seine Inseln s. Strab. VI, %Si. Hin. X, 44. Lyc(^^« 601 et Schol. Heroen in Sardo. Aristot. Pliys. lY, H .

Ueber SpStere s. Paul. Aemil. Epigr. ^. Goriom Imcr. Btmse. T. IL S19. Herod. AtUc. ed. Fiorillo p. 38.

460. Philopon. in Aristot. Meteor. I, 8. Macrob. in Somn. Sdp. IL

164. YaiTO ap. Augustin. de civ. Dei YU, 6. Isidor. Hisp. Origg. Ym, 98. Kart. Cap. de nupt. Phil. n.'§. 4 64. Lucan. Phars. IX, 6.

4 62. Bust. ad Od. lY, 4 488. 4 509.

463. Nitzsch> z. Odyss. Th. m. S. 465» sagt richtig: 'heroische Ehre ein üan- nigfache Abstufungen von Kultushandlongen umfassender Ausdruck; immer aber be- zeichnet er ein Höheres als mit dem allgemeinen Todleokultus gegeben ist.* Ehre der Götter und Heroen unterschieden. Diod. Sic. lY, 4 . Plut. de virt. mul. 4 8. Diog. LaSrt. Ym, 83. Liv. XXXIX, 50. Man sagte» Pausan. lY. 3, 6, yi^ iai^Pifuiw tu pq- fuiofupa ijfma»¥. Diod. Sic. lY, 23. XI, 38. Xm, 35. Polyaen. I, 48. Corp. Inscr. n. 2439.

4 64. S. über den Unterschied von aiixog, lifov, puog, Pollux onom. I, 4, 6. Ammon. de differ. verb. p. 96. Eurip. Ion. 300. 399. Thooi. Magister. Enal, ad Od. IX, 249.

4 65. Mvijfta. JUnjfUiov. Thuc. Y, 4 4. Pausan. I, 44.

4 66. Tifiivog, Herod. Ym, 438.

467. 'HfwHov, 'Hqwop, 'Hq^w. Thuc. 1,438. Aristot. Pol. Ym, 44, 4. YI^44. Athen. YI. p. 266. Pausan. m, 45. Yffl, 9. Aelian. t. bist. Y, 47. Bist. an. Ym, 42. Ovid. Fast. lY, 747. Pollux. on. IX, 45. Etym. m. 702. Herod. Y, 47: iid Tov Tag>ov odrov ^^wbv ii^vtrafiivoi, dvaiifai «vtw IXaßn^vtai. Conen, narr. 45 sagt vom Orpheus: Xaßimg ovv ino ai^fiat* fUyuXfj^ ^«nrova», ttfiipog mntf neguifiavrig, o rmg fiiw ^f^ov ijp, iimiQOP d* iiepltniGep lifop ävmi, Ueber Inschriften s. Keil analect. epigr. p. 43. Ueber ein Heroon im Hofe eines

üBBK Dämonen, Hekobn und Gbnibn. 4 97

beschädigte ward in Athen mit dem Tode bestraft^''. Anch hielt man daselbst heilige Thiere '^. Die Gebäude hatten nicht selten bedeutende Grösse ^^, und in manchen fand sich eine Fttlle von Weihgeschenken ^^. Alle Gestorbenen ehrte man auf mancherlei Weise bei der Bestat- tung und wiederholte Feierlichkeiten zu gewissen Zeiten, um sie zu beruhigen ^^. Den Heroen aber weihte man Opferthiere, die man an den ihnen angewiesenen Platzen schlachtete und zum Theil verbrannte, Fur die olympischen Götter' geschah dies auf dem hohen Altar, ßm/wg^ für die Heroen war ein niedriger, und man nannte ihn, wenn man ge- nau reden wollte, iaxa^a^''\ Für manche mochte eine Grube gegraben werden« tlber welcher man die Opferthiere schlachtete*^, wie man bei

Hatases s. Herod. VI, 69« SaBier hist. des Inscr. VH. p. 489. Joiuv. des Savans 1833. p. 960. Wachsmath 0, 3,363. Leake top. of Athens p. f66.

468. Pausan. Vm. 34, I. 35, 7. K. 49, 3. IL 39, 6. Plato de legg. IV, 873. Flut. Aristid. 4 4. Senr. ad Virg. Aen. I, 446.

469. AeHan. var. hist. V, 47. Pausan. II, 38. Herod. V, 43. VI, 78. Aristot. PoKi Vn, 4 4. Polyaen. I, 48. Spanh. ad lul. on L p. 67. 895. Zenob. Prov. I, 55: *A*lvrßu MPHP. Orid. Fast. IV, 747.

479. Aelfan. hist. an. XIH, 36. Peripl. Pont. Eux.

474. Boss kn Kunstblatt 4837. n. 403. Dess. Reise durch die griechischen In- seln. I, 483. Ueber die Erbauung eines solchen Heroons s. Plin. X, 6. Aellan. hisl. an. n, 40. VI, 39. Tzetz. Ghil. IV, 4 33. 888.

473. Protesilaos war inEleus bestattet und hatte dort eine Kapelle, l(fiv, Herod. ?II, 33. Es wird angegeben, Herod. IX, 4 4 6, n^6ü$Xim vaipog t€ xai Ttfupog nt^i mropj €9&u fjy x^iiixta noKku, «ai q>iaXa& XQ^^^^^ ^^^ if/VQHu, xal xaX«og, *€u Svdfjg, nai Slka iifo^funa. Vergl. Arrian. Peripl. Pont. Eux.

473. Wachsmuth H, 3, 390. Eust. ad Od. X, 548. p. 4 668. Vergl. 4396:

474. Im Homer, der keinen Heroendienst kennt, ist iaxiga der Heerd, die Fener- 8teDe> Od. VH, 4 53, wohl zur Bequemlichkeit etwas erhöht und vielleicht mit einem Rosty Feiieii>ock, versehen. Sp3ter unterschied man, Pollux. I, 4 , 5 : iax«Qn ^^ '^^ M»g fAf ids titf6fta(na^ iq>* tig xoiq"HQmaw an<y&vofUP' ip$o^ di top ^imp ßmfiip wkm nenX^naatp. HSuOg werden /}io/mo^ utid ioxi^ai als gleichbedeotend gebraucht. Aesch. Pers. 304. Burip. Heracl. 433. 938. Phoeniss. 384. Vergl. d. Schol. Eust. ad Od. V, 59. p. 4533. 4564. ad Od. VI, 305. p. 4575. Strab. IX, 649. Pausan. V, 43, 5. Ammon. de diff. veii>. p. 47. Valck. Valck. ad Eurip. Hioen. 83. Harpocration. v. icxa^- Apollon. lex. Hom. p. 78. Phot. Hesych. Schol. Ap. Rh. H, 494. Porphyr, de antr. nymph. 6. Lex. rhet. Bekk. Anecd. gr. p. 356. -— Dass es eine Art Rost, Feuerpfenne war, zeigt Eust. ad Hom. p. 4575. 4. Veiigl. Xenoph. Cyrop. vm, 3, 43.

475. Porphyr, de ant. Nymph. 6. toT^ f*ip *OXv(mliHg /^ioTg poovg ts ttai lirj

4

498 FtiEDKiCH August Ukbkt,

einigen das Blut durch eine Röhre in das Grab goss'^. Ueberhaupt fand bei diesen Opfern *^ grosse Verschiedenheit Statt in Hinsicht der Gebräuche*^, so wie in der Wahl der Thiere. Was die Zeit anbetrifft^ so opferte man den oberen Göttern des Morgens, den unterirdischen und Heroen des Nachmittags und Abends *^. Am Tage des Neumonds brachte man den Göttern Opfer, den Dämonen und Heroen an den fol- genden*^. Bei manchen der letzteren war es Sitte, dass sie eher Opfer erhielten als die Götter, mit denen man sie in Verbindung dachte^.

xal ßoifiovg lögvoarco, x&owloiq di xat ij^caaip h%aQag^ inox^oploig Si ßi&fovg *al fie/afa. Pausan. V, <3. Vergl. Moeris p. <05. Vergl. Artemid. Oneirocr, II,3i. Herrn, ad Eurip. Hec. 70. Schol. Creuzer Symb. m, 65.

176. In Daulis war ein fj^äop ^'(>ai ^d^jr^ykov (Pansao. X, 4. Tergi. 39). Nach einigen war es Xanthippas, nach anderen Phokns. Er ward alle Tage verdirt Wenn das Opferthier geschlachtet war, wurde das Blut durch eine Röhre in das Grab gegos- sen und das Fleisch verzehrte man, nach alter Sitte, an demselben.

177. Die Grammatiker bemerlcen, dass man den oberen Göttern ein Opfer brin- gend ^Hv gebrauchte, bei den Heroen sagte man iimyll^uv und mi^^w. Die Opfer der Heroen nannte man oTO]ua und ivaylaficcra, Eust ad Od. XI. p. 4 671 (ii6), Yaick. ad Herod. VI, 38. Wessel. ad Diod. Sic. IV, 4. Gregor. Gor. de dial. §. 409. Koen. p. 5i5. Pollux m, iOS. Vm, 94. U6. Hesych. v. iwaylCnp. Ruhnk. ad Um. p. 404. Eine Menge von Beispielen zeigen aber, dass man den Unterschied oft nicht beachtete.

478. Eigene Bücher über die Gebrinche bei den Opfern der Heroen erw9hnt Athenaeus IX. p. 548.

Beim Opfern hielt man den Thieren, die den oberen Gottheiten bestimmt waren, den Kopf in die Höhe, bei denen für die Heroen und Unterirdischen beugte man ihn zur Erde. Eust. ad II. I. p. 434. Seh. Ap. Rhod. I, 687. Wie Mannigfoltiges man zu beachten hatte, zeigt Folgendes. Noch zu Pausanias Zeit (Paus. Y, 43.) opferten in Elis die Magistratspersonen jShrlich dem Pelops einen schwarzen Widder. Yon demselben erhSlt der Weissager nichts, den Hals bekommt der, welcher das Holz zu allen Opfern besorgen muss, das nur von der Weisspappel genommen werden dar! Wer von den Eleem oder Gastfreunden von dem Fleisch des geopferten Widders isst, darf nicht in den Tempel des Zeus gehen, wie in Pergamum diejenigen, welche dem Telephos opfern, erst wenn sie sich durch Baden gereinigt haben, in den Tempel des Asklepios gehen können. * Dem Herakles wurden zu gewissen Zeiten ein Stier, Eber und Bock geopfert. Diod. Sic. IV, 39. Hesych. v. T^iinva. Aristoph. Plut. 820. Eust in Hom. p. 4 386, i7. 4 676, 37. Yarro de r. r. H, 7. Festus v. Suovetaurilia. Yergl. des Eustathius Bemerkung über die Dreizahl ad Od. X, 5S0. p. 4 668.

479. Pausan. U, 4 4, 7. YI, 23, t. Pind. Isthm. HI, 4 40. Eust. ad H. YHl, 65. p. 698. 838. Etym. m. p. 468. Diog. Laört. YIH, 33. Proclus ad Hes. Op. 763.

4 80. Plut. quaest. rom. 86. Yergl. Dissen ad Pind. p. 588. 484. Pausan. H, 48, 5. UI, 43, 5. lY, 3.

ÜBER DiMONBll, HbROXN UND GsNIBN. 4 99

Ftir manche wurde Geld gesammelt ^^, man stellte Processionen an^^, mid sang ihnen Hymnen.

Den Heroen wurden die Erstlinge geweiht*^. Beim Mahle war für den Zeus die erste Libation, für jene die zweite ^^ und ihnen ward auch am Ende eine geweiht^. Was vom Tische fiel, gehörte ihnen *"^. Auch Gastmahler zu ihrer Ehre werden erwähnt***, und jährliche Feste***. Ein solches feierten die Lokrer dem Ajas, dem Sohne des Oileus **^. Ein Schiff ward dann mit wohlriechenden Sachen aller Art beladen, man zog ein schwarzes Segel auf und ttberliess das Fahrzeug den Wogen und Winden.

Bei den Opfern zeigten sich manche wunderbare Erscheinungen. DieThebaner erzählten*^, dass sie die Opfer für die böotischen Heroen besorgten, auch für die Kinder des Oedipus. Opfere man den letzteren, so trenne sich die Flamme und der aufsteigende Rauch. Pausanias er- zählt dies nach Hörensagen, hielt aber die Angabe fUr nicht unwahr, weil er etwas Aehnlicbes in Pioniae, am Eaikus, gesehen. Dort opfern sie dem Pionis, dem GrtLnder, einem der Begleiter des Herakles und wenn sie im Begriff sind, das Opfer anzuzünden, so steigt von selbst Bauch aus dem Grabe ***.

Statuen und Bilder der Heroen hatte man in grosser Menge, uns

I8S. Herod. IV, 35.

483. Schol. Aristopb. Lysistr. 6iS. Phanodem. ed. Siebeiis p. 54. Hesiod. Aethiop. n, 34.

48i. Thuc. m, 58. Porphyr, de abst. lY. p. 380 ed. Rhoer.

485. Schol. Pind. Isthm. Vi, 40. PoUux Vi, 2, 4 5. Plut. quaest. rom. YH, 93. -— Die dritte Libation brachte man rcp Umr^^t, du Ztar^f^. Schol. in Plat. Miileb. ap. Siebenk. anecd. gr. p. 37. p. 324. Schol. ad Plat. Gharmid. p. 42. Schol. ÄDlhol. lib. n. c. 7. ad carm. Antip. Thessal. Athen. 0, 34. X, 444.

486. Athen. XY, 4 4. p. 639. Aelian. var. bist. I, 20.

487. Schol. Aristopb. At. 4 490. Diog. LaSrt Ym, 49, 34.

488. Plat. Moral. 84 4. Inscr. Ghrater. p. CCXYI, 4.

4 89. Thac. YI, 4 4. Pausan. I, 34. Y, 45. 7. 'B^mtg, ein Fest in Delphi. Hut quaest. gr. Xu. Demosth. pro Corona §. 4 46. Stob. Senn. 420. p. 609.

.490. Pind. Ol. IX, 4 66. Schol. Hom. Od. lY, 499. Schol. ad Tzetz. Antiho- mer. 300. p. 44 ed. Jacobs. Philostrat. Heroic. p. 478. Eudoc. Yiolar. p. 27.

494. Pausan. IX, 48.

4 92. Pausan. IX, 24. Hygin. fab. 68. 74. Cyprian. de idoL p. 260« Lind. Anfhol. Palat. T. I. p. 422. 423. Epigr. 346. 349.

200 Fribdbich August Uuit,

ist indess nur wenig erhalten^*'. Bei manchen war das Charakteristi- sche so bestimmt, dass man es für überflüssig hielt, ihren Namen dazu zu setzen, so Achilles, Sarpedon, Theseus, Memnon ^. Man hatte sie in Priyatwohnungen**' wie in Tempeln^ und pflegte sie selbst durch Küsse zu verehren ^^. Noch zu Pausanias Zeit erhieit sich ihr Dienst ^. Mit dem Glauben an die Heroen verbreitete sich auch der Giaube an die wunderthätige Kraft ihrer Gebeine, ihrer Asche und an die Sa- chen, die in ihrem Besitz gewesen ^^. lieber Krieg, Pest und Unheil aller Art befragt, rieth das Orakel gewöhnlich, dem Verderben ein Ziel zu setzen, die Reliquien aller Heroen aufzusuchen, oder die vorhande- nen zu verehren ^. Man war überzeugt, dass das Schid^sal vieler Fa- milien und der Städte vom Besitz der Gebeine abhangig sei^.

493. Müller ArchSoI. der Kunst. S. 631. 678. Auf Münzen finden sich oft Heroen dargestellt. Spanh. de nsu T. I. p. 663.

494. Dio Chrysost. or. XXXI. ed. Retske. T. I. p. 645.

495. Die Frauen der Sparltner hatten Bilder der Heroen in ihrem Schladjsemaoh* Oppian. Cyneg. I, 327. 350.

496. Ueber Heroenstatuen s. Pausen. X, 4. Ihiersch Epochen d. bild. Kunst. S. Ausg. S. 4 64. Müller Orchomenos. S. 44 4.

Ueber einen Heros in Tliergestah, Lylcos genannt, s. Aristoph. Yesp. Schol. 388. 408. 445. Bemhardy Eratosfh. p. 205. Harpocr. ▼. Jiuiimv. Hesych. ▼. Avnov dt" %ag. Etym. m. p. 234 (254). Suid. v. Avmo^. Poliux. Vm, 40, 24.

497. Cicero, in Verrem Act. H, 4, 42, erzählt von einer trefllichen Statue des Herakles in Agrigent: rictum eius et mentum pauUo erat attrüiui, quod in prec(bu$ et ffratulaUonAue non solum venerofi f>erum etiam oeeukni soknL

498. Pausen. V, 4. Als der Glaube an Heroen sank, suchte man doch darzu- thun, dass ihre Yerehnmg nützlich sei, selbst wenn sie nur Todte wSren. Ltician. Toxaris. T. H. p. 508. Vergl. Alexander s. Pseadomanfis.

4f^9. Vergi. Lobeck Agkiopfaam. I, 280.

200. Plut. de Pyth. orac. 27. 292. Den Lakonen, die im Krieg gegen Tegea unglücklich waren, befahl das delphische Orakel, die Gebeine des Orestes ans dieser Stadt nach Lakedämon zu schafien. Herod. I, 67. Pausen. IH, 4 6, 6. Als die Pest in Orchomenos herrschte, musste man auf Geheiss von De^hi die irdischen Reste des Hesiodus von Naupactus nach der bedrängten Stadt schaffen, was mancherlei Muhe ko- stete. Pausen. IX, 38, 3. Plut. conv. VH. sap. 4 62. Anthol. Pal. H. p. 78. Hom. et Hes. cert. p. 494. Loesn. Jacobs Leben und Kunst der Ahen. L S. 434. Tergl. täMr Orpheus Schol. Pind. Pyth. IV, 34 3. €onon b. Phot. p. 4 44. Pftusan. IX, 30, 4. Wachsmuth AHerth. H, 2. p. 220.

204. Als Perdikkas von Makedonien sterbisn wollte, zeigte er seinem Sohne den PhiCz, wo er begraben sein wollte, und erklärte, dass, so lange seine Nachkommen dort beigesetzt würden, so lange die Herrschaft bei denselben bleibe* Als Alexander bei

Cbbr Dahoiibn, Heboen und Genien. 201

Um sich den Besitz derselben zu sichern und sie zu ehren, be- stattete man sie oft an den heiligsten Plätzen, in Tempeln, bei Altären und Heiligthümem^. Den Zugang zu einer Stadt zu schützen, gab man dem Heros ein Grab oberhalb des Thores ^, oder, auf Befehl des Orakels, in demselben^. Wo aber der Platz nicht hinreichenden Schutz versprach, hielt man die SteUe, wo die Gebeine ruhten, geheim, oder suchte auf andere Weise das Entwenden zu hindern ^. Man war des Glaubens, dass das unbedachtsame Eröfihen eines Grabes der Heroen, oder Vernachlässigung der Ueberreste derselben Verderben herbeiführen könne '^.

Man suchte auch, oft auf Geheiss des delphischen Orakels, aus

anderen Begräbnissplatz erhielt, glaubte man, dadurch sei die Krone seiner Familie genommen, lustin. YII, t. Exe. Diod. Yat. YU. §. 4. p. 3. Euseb. chron. Armen. I, 37. Aristander weissagte (Aelian. var. hist. XU, 64. lul. Yaler. rer. gest. Alex. III, 92), die Stadt, wo der Leichnam des Alexander liege, werde nie erobert werden.

SOS. Andere Todte entweihten den Tempel. Thuc. III, 104. das. Wasse. Herod. I, 64. Diod. Sic. XU, 58.

Hekaerge, üpis und Arge Hess die Sage im Tempel der Artemis zu Delos begr»« ben sein. Herod. lY, 33. Clem. Alex. Protr. p. 39. Saron war im heiligen Bezirk des Tempels der Artemis bestattet. Pausan. II, 30, 7. vergl. HI, 4 6, 5. I, 4 3. Neoptolemus, des Achilles Sohn, ward, auf Befehl des Orakels, bei dem Tempel zu Delphi begraben, ihm opfern die Delphier alle Jahr. Strab. IX, 424. Pausan. X, 24. H^od. Aethiop. H, 34. Ueber andere s. Pausan. III, 49. YIO, 9. Eine An- zahl solcher, die in Tempeln bestattet worden, z9hlt Amobius auf, adv. gent. VI, 6. 7. Aehnliches findet sich bei Firmicus Matemus, de errore prof. relig. ed. Munter, c. 47. der bemerkt, dass die Christen deshalb die Tempel verabscheuen. Yergl. Clem. Alex. Protr. p. 39. ed. Potter. Euseb. pr. ev. H, 6. GyrilL adv. lul. X.p. 344. Athenag. legat. pro Christ. 25. Lykophron, v. 643, gebraucht zvfAßog für eirfen Tempel, wie Yii^. Aen. II, 742 tumulus.

203. Serv. ad Aen. n, 244.

204. Pausan. Y, 42.

205. Pausan. IX, 47, 3. 38, 3. Plut. sept. Sap. conv. 49. Das Grab det Dirke in Theben kannte keiner als die Hipparchen. Plut. de gen. Socr. 5. Aeacus war zu Aegium beigesetzt, h wioQfiir(^\ Paus, n, 29. Beim Grabe des Amphion war Wache, Paus. IX, 4 3. Paus. 11^ 2. ist wohl zu lesen: vcupovg Zifsixpov ttctl Ntiktiog oix ay ii CtjToiij £v^o$ v^g iniXif^afUpog va £vfiiiXov, - Phalantus befahl, lustin. m, 4., dass seine Gebeine zerstossen und auf dem Markte zu Tarent herumgestreul werden sollten, den Partheniem den Besitz zu sichern. Etwas Aehnliches erzShlten Aristoteles und andere (Plut. Selon. 32) von der Asche des Selon.

206. Man sehe die Sage von den Gebeinen des Orpheus, Pausan. IX, 30, 5. Yergl. lamblich. Pyth. XY, 62. p. 4 48. Aehnliche Ansichten hegte man auch in Rom. Suet. Gaes. 84.

Abhaadl. d. K. S. Ge«. d.WiMenscIi. II. 15

202 Friedbich Adglst Uksbt,

entfernten Gegenden Reliquien zu erhalten, denen man grosse Kraft zuschrieb^. Bisweilen rühmten sich auch verschiedene Tempel, die Gebeine desselben Heros zu besitzend

Merkwürdige Reliquien zeigte man in vielen Gegenden. Das Ei, welches Leda gelegt hatte, ward in einem Tempel in Lakonien aufl)e- wahrt^; ein anderer daselbst besass einen Flügel des Dadalus^®. Eine Locke der Meduse schützte Tegea in Arkadien gegen Erobe* rung^^; gleiche Kraft hatte das purpurne Haar des Nisus in Megara und des Pterelaos bei den Teleboem***.

Waffen altberühmter Heroen, besonders derer, die vor Troja kämpften, glaubte man in vielen Gegenden zu besitzen '^^.

Wie man solche Reliquien betrachtete, erhellt aus des Pausanias Bericht über den Scepter, den man in Chaeronea als götüich ver- ehrte**^. Es ist derselbe, den Hephästos für den Zeus machte, den

907. Die Gebeine des Hektor brachte man nach Theben. Pstus. IX, 18. Vergl. Jacobs ad Aristot. Epitaph. XLI. p. 373. Herod. I, 67.

208. Pausan. IK, 29. £1, 49,7. Vergl. über Leichen alter Heroen , Her- kules. Schol. Ven. Xm, 4. Schol. Lycophr. 4 494. 4 708.— Rhesus, Polyaen.VI,i3. Oedipus. Valer. Max. V, 3, 3. Aristid. or. H. p. 172. Sibylle. Paus. X, 4 2,8. Schol. Lycophr. 4 228. Theseus. Paus, m, 3. I, 47. Hippodamia. Pdusan. VI, 20. Pelops. Paus. JIl, 3. V, 43. VI, 22. Tzetz. ad Lycophr. 5i. Aitas, P&usan. VUI, 9. YergL Dionys. Hai. ant rom. I, 64.

209. Pausan. m, 4 6. Vergl. Athen. H, 50. p. 54. Eust. ad Od. I, 64. n.XV,48. 240. lustin. Paraenet. Klausen Aeneas I, 240.

24 4. Sie ward im Tempel der Athene aulbewahrt, Paus. VIII, 47. Suid. ▼. nXi- %0¥ Fo^adog. * Auf andere Art erzählt Apoilodor. n, 7, 3. VergL Eckhel. num. vet anecd. p. 4 42.

24 2. Lobeck Agiaopham. I, 283.

24 3. Den Bogen des Herkules besassen die Krotoniaten. Tzetz. ad Lycophr. 94 4. Steph. B. V. MaxaXka. Aristot. mir. ausc. 4 4 4. Eherne Beile und die Waffen des Diomedes und seiner Gefährten in Daunia, in einem Tempel der Athene. Strab. VI, 434. Aristot. mir. ausc. 4 47. Spanh. ad Gallim. lav. Pall. 38. In Delphi ein Dolch, den der Antenoride Helikaon vor Troja geführt und einen Dreifuss, welchen Achilles beim Leichenspiele des Patroklus als Preis gegeben und den Diomedes weihte. Athen. VI, 24. p. 232. Achilles Lanze war in Phaseiis im Tempel der Athene, des Memnons eher- nes Schwerdt im Tempel des Asklepios zu Nikomedien. Pausan. m, 3. -— Des Pelops Schwerdt zeigte man in Sicyon , im Theseum. Pausan. VI, 4 9, das des Orestes in Rhe- gium. Prob, in Bucol. Viig. p. 4 Keil. In Sicyon besass man eine Menge von Reliquien. Ampelius c. 8.

24 4, Pausan. IX, 40. 44.

ÜBER Dämonen, Heroen und Genien. 303

nachher Agamemoon erhielt, dessen Tochter Elektra ihn wohl nach Phoids brachte. Man nennt ihn Speer {d6(fv). Er soll an der Grenze von Phokis gefunden sein nebst vielem Golde, dies liessen die Böotier den Pholdem und nahmen den Scepter. Man errichtete ihm keinen Tempel, sondern der Aufseher des Heiligtfaums hatte ihn das Jahr über im Hause. Alle Tage werden ihm Opfer gebracht und ein Tisch steht vor ihm mit Fleisch und Kuchen der verschiedensten Art Pausanias meint, unter allen Sachen, die Hephastos gemacht haben sollte, sei dies Scepter wohl das einzige, das man als echt betrachten könne.

In Delphi zeigte man, im Tempel des Apollo, die goldene Kette, welche Aphrodite der Helene gab, und das Halsband der Harmonia. Beide wurden einmal geraubt, brachten aber den Besitzerinnen, die sie zum Geschenk erhielten, Verderben ^\

Die Lakonen bewahrten die Schale, welche Zeus der Alkmene schenkte ^^ und ahnliche, durch ehemalige Besitzer berühmt, hatte man in vielen Orten*". Nestors Becher war in Capua*'*. In Patara, in Lykien, stand, im Tempel des Apollo, ein Mischkrug, den Hephästos gearbeitet hatte *^* ; derselbe sollte einen Kasten gemacht haben, der in Achaja gezeigt ward ^. Zu Metapont, im Tempel der Athene, lagen die Werkzeuge, womit Epeus das trojanische Pferd gearbeitet hatte*".

In Ancyra bewahrte man noch zu Pausanias Zeit ***, in einem Tem- pel, den Anker des Midas, wie bei Cyzikos den Anker der Argonau- ten**'. In der Nähe des delphischen Tempels zeigte man einen nicht

215. Host, ad Hom. XI, 549. Athen. VI, S4. p. S38. Diod. Sic. XVI, 64. Apol- lod. m, 7, 7. Pseuihen. Brot. 85. Plut. de ser. num. viiid. p. 553. Pftusan. IX, 41. Vm, S4. ZoSga Bassiri]. I, i 4. -^ Bei den Peucetiern zeigte man, Aristot. mir. aase. 4 SO, in einem Tempel der Artemis ein goldenes Halsband, das Diomedes einer Hindin anlegte, mit der iDschrift J^fnidiig 'uifttfudi. Agathokles weihte es der Göttin. Var^. Pausan. vm, i 0.

S4 6. Athen. XI, 49. p. 475. Sturz, ad Pherecyd. p. 98.

%il. Schalen der Argonauten in Samothrake, Diod. S. IV, 49 ; des Odysaeus in Girc^i, in Italien. Strab. V. p. 83S.

S4 8. Eust. ad II. XI, 634. p. 869.

9i9. Paosan. IX, 44.

%%0. Pausan. 1. 1.

%%i. Aristot. mir. auac. H6. lustiu. XX, 9.

tt%. Pausan. I, 4.

223. Schol. Ap. Rhod. I, 955. Vergl. Plin. XXXVI, S3.

15'

204 Friedbich August Ukxrt,

grossen Stein ^, man sagte, es sei der, welchen Kronos statt eines Kindes verschlang und nachher wieder ausspie. Man begoss ihn täg- lich mit Oel und bei jedem Feste legte man rohe Wolle darauf.

Das goldene Yliess betrachtete man ebenfolls als eine wundervolle Reliquie^: auch das Fell des Calydonischen Ebers ward als eine solche gezeigt^ und in mehreren Tempeln wollte man die Hauzähne desselben haben ^.

Selbst dem Boden, worin Heroen ruhten, schrieb man in einigen ' Gegenden magische Kräfte zu. Bei Theben war^ ein nicht grosser Grabhügel des Zethus und Amphion, von demselben suchen die Be- wohner von Tithorea in Pholds, wenn die Sonne im Stier steht, etwas Erde zu entwenden. Schüttet man diese an das Grab der Antiope, so wird das Gebiet von Tithorea fruchtbar, das von Theben nicht. Die Bewohner der letztgenannten Stadt bewachen daher, um die angege- bene Zeit, jenes Grab sorgfältig. Bakis hat in seinen Versen dies mit- getheilt

III.

GENIEN.

Indem wir von dem Genius* handeln wollen, müssen wir daran erinnern, dass unsere Nachrichten über die religiösen Vorstellungen der Römer meistentheils bei solchen Schriftstellern sich finden, die in der Periode lebten, als griechische Ansichten unter den Gebildeten in

8S4. Pdusan. X, 24. Yergl. Graevii lecU. Hes. p. 630 ed. Loesner.

225. Schol. Ap. Rh. m, 684.

286. Pausan. Vm, 47. Lucian ad ind. 42.

227. Paus, vm, 29. 46. Procop. B. Goth. 1, 4 5. Spanh. adGaUim. H. in Dian. 220.

228. Pausan. IX, 4 7, 3.

4. üeber den Genius haben viele geschrieben; die mei^n der Früheren be- gnügen sich eine Anzahl von Stellen aus Römern anzuführen. Die reidihaltigste Samm- lung giebt Barth in s. disp. de Genio ad Rutil. Itin. 328. Gegen ihn istClericus ars crit P. n. Sect. 2. c. 6. Von Neueren s. Horazens Briefe von Wieland. Th. n. S. 478. Leipz. 4804. Manso, über den Genius der Alten, in s. Yersuchen über einige Ge- genstände aus der Mythologie der Griechen und Römer. Leipz. 4794. S. 465. Greuzer Symbol. II, 684. 844. Müller, Etrusker 11, 88. Schümann diss. de diis manibus, laribus et genüg. Gryphiswald. 4840. 4. Dess. Ansichten über die Genien. Greifswald 4845. 8. Klausen, Aeneas und die Penaten. 2. Bd. 4 840. S. 4 06. Hertzberg de diis Rom. patriis. Halae 4 840. Yergl. Rec. in der AUg. Litt.-Zeitg. 4844. Nr. 424.

tBER Dämonen, Hbrobn und Genien. 205

Italien allgemein verbreitet waren, dass die Schriftsteller fast nie von einander sondern was ursprünglich römisch und was von Griechen entlehnt und nach ihnen umgestaltet ward, und dass über die unter der grossen Menge herrschenden Ansichten uns wenig bekannt ist.

Erst gegen die Zeit des zweiten punischen Krieges finden wir den Genius bestimmt erwähnt. Sehen wir was uns über den religiösen Glauben dieser Zeit bekannt ist.

Kriege und friedlicher Verkehr führten die Römer nach Unterita- lien und Sicilien zu den Griechen, durch deren Bildung sie angezogen wurden, und viele von diesen lebten in Rom, wo sie ihre Ideen ver- breiteten. Livius Andronicus, um 240 v. Chr., übersetzte die Odyssee ins Lateinische und bearbeitete griechische Tragödien und Comödien, die aufgeführt wurden; dasselbe thaten Nävius und Pacuvius, später Attius. Die horchende Menge fasste die neuen Ansichten auf und was sie gelernt diente zur Erheiterung bei ihren Festen, da sie es oft ma- chen mochten wie Ovid siujgt^:

lUic et cantant quidqtUd didicere theatris, Et celeres iactant ad sua verba manus.

Als der zweite punische Krieg auszubrechen drohte, herrschte unter den Römern grosse Aufgeregtheit in religiöser Hinsicht. Wun- derzeichen aller Art schreckten die schon gereizten Gemüther ^, man suchte auf mancherlei Weise den drohenden Zorn der Götter abzulei- ten, ihn wo möglich zu beschwichtigen, durch Opfer, Gebete u. dergl. Menschenopfer sogar sollten die Himmlischen gewinnen^. Je drohen- der und drückender das Unglück wurde, desto mehr nahm die Furcht vor den Göttern zu'. Fremde, ausländische Ideen fanden Anklang, wurden von den meisten mit Bei&ll aufgenommen ^^ so dass der Senat

S. Ovid. Fast, m, 535» Vergl. Hörat. Ep. D, 1. Ars po<^t. 54. c«t-

3. Livius XXI, 63. Er bemerkt: qitod evenire solet motiit setnel m reHgionem onitnts»

4. Uy. XXn, 56.

5. LiT. XXTV, 4 0. Prodigia eo anno muUa mmtiata sunt, quae quo magis crede^ hont simphces ac religiosi hofmnes, eo plura nuntiabantur,

6. LiT. XXV, 4 : Quo diutius trahebatur bellum et variahant seeundae adversaeque m fion foriunam magis quam anmos hominum, tanta religio, et ea magnch ex parte externa, cwitatem incessit, ut aut homine», aut Dii repente alii viderentw facti, nee iam m secreto modo, atque intra parietes abolebantur Romani ritue, sed in pubUco etiam ae {ovo Capitolioque mulierum lurba erat, nee sacrißcantium nee precantium Deos nof^-r.

206 Friedrich August Ukbrt,

sich genöthigt sah einzuschreiten^. Viele glaubten an unmittelbaren Verkehr mit den Göttern, und dass auch der Einzelne ihres bestimmten Einflusses sich erfreuen könne^.

Ansichten ganz anderer Art, die um dieselbe Zeit verbreitet wur- den, mussten ebenfalls dazu dienen, den alten Glauben zu untergraben und neuen Vorstellungen Eingang zu verschaffen. Ennius tibersetzte die Schriften des Euhemerus und erklärte':

Ego deum genus esse semper dixi et dicam caeUlum : Sed eos non curare opinar quid agat humamim genus. Cicero bemerkt darüber'^, dass der Dichter dadurch grossen Beifidl fand und das Volk ihm beistimmte.

more, SacrificuH ac vßtes oeperant hommum meiUes, quorum mumerum mioßU ruslioa plehs, ex meultis diutmo hello mfestisque agris egestate et metu m urbem eompuisa; et qtMeshu ex alieno errore facilis, qttem velut ex coneessae cartis wu exercebant,

7. Livius I. 1. Es wird geboten : ne quis in publica sacrove loco novo aut extemo rüu sacnfioareU Dass die Römer fremde ReligioDsgebriluche oft annahmen, s. Lobeck Aglaopham. I, 2 4 5.

8. Uns ist wenig über die Ansichten jener Zeit in dieser Beziehong eiiialten. Ei- nigen Auüschluss giebt was vom jüngeren Scipio erzflhlt wird, woraus wir auf die frü- here Periode zurückscliliessen können. Livius pCXYI, 49. vergl. Gell. N. A. Yü^ I. Gio. de rep. I, 47. de off. m, 4. Valer. Max. I, t, 4. lY, I, 6. Vm, 45, 4.) berichtet: fuU Sc^m non veris tantum virMibuB nUrabiUe, sed arte quoque quadam ah tuoenfa tri ostentaHonem earum compoeitus: pleraque apud muUüudinem, aiU per noUumas vi$a spedee, aut veluH divinitus mente monita, eigens : sive et ipse capü quadam supersOtione animi, sive ut imperia consilictque velut sorte oractüi missa, sine cundaHone escsequeren- tur. Ad hoc iam inde ab iniHo praeparans animos, ex q%io togam vtrHem sumsit, nullo die prius tdkan publicam privatamque rem egü, quam in CapitoUum iret, ingressusque andern consideret, et plerumque in secreto ibi tempus tereret. Hie mos, qui per omnem vitam servabatur, seu consulto, seu temere, vulgatae opinionis fidem apud quosdam fecü, stirpis eum divinae virum esse. Eis mircuiulis nunquam ab ipso elusa fides est: quin poUus aucta arte quadam, nee abnuendi tale quidquam, nee palam affennandi, MuUa aUa eiusdem generis, aUa vera, alia assimulata, admiraOonis humanae in eo iuvene excesse^ rant modum, Auch aus Polybius, der umständlich über Scipio liandelt, X, % etc., sehen wir, welche Ansichten seine Zeitgenossen und die Späteren von ihm hegten, indem er sich bemüht zu zeigen, dass er seine glücklichen Erfolge nur seinem Scharf- blick und seiner Klugheit verdanke. Yergl. Appian. de reb. Hispan. VI, 49. 24. S3. Plut. reg. et imperat. apophthegm. 4 6.

9. Gic. dediv. U, 54.

4 0. 1. 1. 50. In den vom Ennius erhaltenen Bruchstücken findet sich nichts über den Genius. Er meint (ap. Serv. ad Virg. Aen. VI, 764) :

Romulus in caelo cum die gemtahbus aevum Degü.

ÜBER Dämonen, Heeoen und Genien. 207

Um in dieser aufgeregten Zeit die Besorgnisse zu stillen und die Götter zu gewinnen, veranstaltete man, auf Anordnung des Senats, nach dem Gebot der Sibyllinischen Bücher, Opfer für mehre Gottheiten, und es wird angegeben, dem Genius brachte man grössere Opferthiere^^ Ueber das Wesen desselben und die Ansichten, die man von ihm hegte, erfahren wir nichts. Man rief ihn wohl an, dass er der Stadt Schutz gewahren möge, neben den Gottheiten, von denen man ewige Jugendfrische und unverwüstliche Kraft zu erhalten wünschte.

Plautus brachte den Genius auf die Bühne. Wie er ihn darstellt^, hat jeder Mensch seinen eigenen, dem er zu Zeiten Opfer bringt. Der Dichter schildert ihn aber vorzüglich als Repräsentanten des heiteren, frohen Lebensgenusses, der Freundschaft; selbst für den trauten Ge- nossen wird er genannt, und statt des Schicksals.

Einer der Geld hat erklärt ^' :

fitf HC et amico meo pro^peraho, et Geniö tneo muUa bona faciam. Ein anderer, dem Geld entwendet ist, klagt ^^ :

egomel me defraudamy

Amtcum meum Geniumque meum ! Es wird bemerkt**:

Sed isti qtd cum geniis mis belligerant, parci promi.

4 4. Uvios, XXI, 62, berichtet, welche Austalten man in Rom und in der Umge- gend getroffen und setzt hinzu : Romae quoque et lecUstemium lunentcfH, et suppHcatio ad aedem Hereulü nornmaOm, deinde universo populo eiroa omnia pulvinaria, mdicta ; et Genio mahres hostiae ccteecte quinque, Schon froher werden uns bestimmte Gott- heiten genannt, die man in Zeiten der Gefahr anrief» Liv. I, 20. YlII,. 9, der Grenius wird aber dabei nicht erwShnt.

Wie geneigt man war, den heiteren, oft frivolen Ansichten der Griechen über die Gdtter BeiÜBill zu schenken, erfaeiit aus der schnellen Verbreitung der Feier des Bacchus. Schon im J. 486 T. Chr. hielt sich der Senat, das Verderbliche derselben einsehend, genöthigt einzuschreiten und sie zu verbieten (Liv. XXXIX, 4 8). Ats etwas spftter griechische Philosophen in Rom lehrten, fanden sie Hörer in Menge, und der Senat glaubte auch hier durch ein Vwbot einschreiten zu müssen. Plut. 11^ 594. üin. XXIX, 4 . Vn, 30.

i%. Gaptiv. n, 2, 40:

-^ Genio hto quando sacruficat. Ad rem dwinam quibus est opus Sanms vasis utitur Ne ipse Genius mse^[>iat

43. PersaD, 3, 4 4.

4 4. Aulular. IV, 9, 45.

45. Tracul. I, 2, 80. Vergl. LucU. ap. Non. I, 47. 34.

208 Friedrich August Ukbrt,

Von einem Gutschmecker sagt einer ^* :

Sapis multum ad Genium ! Es erzählt jemand einem Vater, dessen Sohn lange abwesend war*^:

vidi tuum gnaium, et Genium meian. Der Dichter l&sst jemand fragen ^^:

Ecquis est qui mihi commanstret PhaeJbrammn, Genium meum ? Ein anderer erklärt *•:

teneo dextra Gemum meum. Das Geschick eines Bekannten zu bezeichnen, sagt einer ^:

Nam kic quidem meUarem Gemum tuum non fades. Auf ähnliche Art heisst es bei Terentius^:

Quod iUe unciaUm, vix de demenso suo

Suum defrudans Genium camparsit miser. Dichter mochtet! besonders zur Verbreitung solcher Ansichten bei- tragen^. Dass aber der Crenius immer häufiger genannt, eifriger ver- ehrt ward, erklärt sich wohl aus der Vorstellung, dass jeder seinen

16. Pers. I, 3,.27. II, 3, 43.

17. Ciptiv. IV, 8, 99.

18. Gorcul. U, 3, n.

19. Menaechm. I, 9, S9. 90. Stich. IV, S, IS. 94. Phorm. I, 4, 4 4.

tS. Durch Dichter ist auch, wie Chemnitz Examen Gonc. Trid. p. 646 ed. Genev. 4 644. bemerkt, die Verehnmg der Heiligen Torzuglich gehoben und ver- breitet. Prudentias hat vierzehn Lobgedichte auf Heilige. Ovid meint (ex Pont rV, 8, 55) : Dt quoque earmmUnu (si fas est dicere) fiwU,

Tantaque maiettas ore oanef^Üa eget.

23. Man dachte wie Zoega. S. vorher über DBmonen Anm. 56. Griechen and Römer hatten Shnliche Ansichten wie die Portugiesen (Lositanian Sketches by Kingston. Lond. 4 845). 'Die Religion des Landvolks ist ein vollkommener Heiligen- dienst. Es wendet sich bei jeder Gelegenheit, wo es des Schutzes vor ün^ück, oder Hülfe in Noth und El^ad bedarf, an seine Heiligen. Andere Wesen, wovon es gehört hat, sind, seiner Meinung nach, zu gross und zu beschSftigt, als dass sie auf seine An- gelegenheiten achten könnten, die Heiligen aber halten diese Leute fOr allmächtig, und sie gleichen darin den Neapolitanern, die zu ihrem Erlöser beten, dass er sich bei dem heiligen Januarius für sie verwenden möge.'

' Wenn wir die Heiligen vemachlässigen, so werden sie auch uns vernachlässigen; so haben wir Beschützer im Himmel, so vielfältig wie unsere GreschSfte, unsere Leiden und Bedürfnisse^ erklärte ein rechtgläubiger wackerer Portugiese dem Kingston, und gab ihm später ein Verzeicbniss der vornehmsten HeUigen, mit Angabe ihrer Aemter.

ÜBER Dämonen, Hbeobn und Genien. 209

eigenen habe^ und seiner Obhut überall sicher sein konnte^; da hin- gegen der Lar als Vorsteher, Beschützer der Familie erschien^, und von sich sagen konnte **: ego mm custas et cultar dämm ccii fuero ad- scnptus. Er stand dem Hause vor und wer auszog erklarte : ego mihi aUos deos Penater persequar, alium Larem^. UeberalL wird der Lar als Obhüter des Hauses erwtthnt, häufig statt des Hauses und Heerdes selbst, er beschirmt den Hausvater und die ihm Angehörigen ; nie wird in dieser Hinsicht der Genius genannt, nie wird durch ihn die Woh- nung bezeichnet, immer erscheint er als der Gott des Einzelnen, der seiner Obwaltung anvertraut ist^\ Er wird oft neben den Laren ge- nannt, nie als zu ihnen gehörig, sondern als ein Wesen, das neben und mit ihnen thätig ist. Auf gleiche Weise verhält es sich mit den Penaten.

Man befreundete sich immer mehr mit der Vorstellung, dass ein freundliches, wohlwollendes Wesen über jeden Einzelnen wache, ihn durch das Leben begleite. Wie man aber gewohnt war, von einem Genius als Obhüter des ganzen Staates zu reden, so sprach man nun bald von einem Genius des Landes, wie der einzelnen Gegenden, von Genien des Volkes, wie der Corporationen, Stände, Heere und Abthei- lungen desselben. Man wies allmählig diesem Wesen die Aufsicht über Alles an, über das Grosse, vrie über das Kleine. Auf ähnliche Weise finden wir später, dass jeder seinen Schutzheiligen hat, dass aber der- selbe dem Lande, den Städten, der Gemeine« Corporation, Gewerke u. 8. w. als Obhüter vorstand^.

%i. Schoemaun de diis Manibus et€. p. 4 4.

56. Haut. Marc. Y, 4, 5:

Dt penaies, meum parentum, famütaeque Lar paier, Vobis mando meum parentum rem bene ut tutemmi, 26. Plaut. Quenil. Prolog. Aulul. Prol. v. 3 : hone domum tarn mulios annos est cum possideo et color pairique avoque iam huius qtU nunc habet

57. Plaut. Mercat. V, 4,7. Vergl. Trinum. I, 5, 4. •— Der Lar wird auch anders abgebildet als der Grenius. Ovid. Fast. Y, 4 30. Vergl. nachher Anm. 74.

S7 \ Gensorin. de d. n. 3. BeiSeneca ep. 4 40 heisst er paedagogus. Arrian. diss. I, 4 i, inixQonog,

88. Wie man früher sagte (Symmach. lib. X. ep. 6), ui animus nascentibus, ita papuHs naiales Genn dividuntur, so erklärten die Christen (dem. Alex. Strom. VI, p.898]: narJs n yuQ xa i^vriy xat noXitg vivifiriirviM tSp iyyikoiv ui nQoataalai, Vergl. Lin- denbrog ad Censorin. 3. p. 4 4 .

21 0 FfiisDUCfl AuGCST Ukert,

Sehen wir uns nadi den Angabei der Römer Ober d^i GenioB um, so treffen wir diese nur spärlich und meistentheils süid es Dichter, bei welchen einige sich finden.

Lucilius, ein Freund des jüngeren Scipio; handelte in s^oen Schriften über den Genius und nahm zwei bei jedem Menschen an^.

Ausführlicheres ist uns aus den Werken des gelehrten Varro er* halten, worin er theils das Andenken vieler Gottheiten, die allmählig in Vergessenheit geriethen, zu erneuern^, theils das Wesen und die Eigenthttmlichkeiten anderer darzulegen suchte^. Seine Bekanntschaft mit den Griechen machte, dass er vieles, was diese vom Dflmon anga- ben, auf den Genius übertrug".

Erwähnt wird : Genius qui praq[>osüu9 eiset ae mm haberei amnirnn rerum gerendarum^. Er meinte^, Genium esse wUm cmuspte anmium r^-

29. Gensorin. de die nat. c. 3 : EucUdes SocraUeua dupHeem onmibus omnmo fio- biß Gemum dicit (uiposUum, quam rem apud LuäUum in Ubro Saürarum XVI Ucet eo- gnoscere. Nonius v. genius, parstmonia. Vei^. firagm. Lacilii ad calc. Gensorin. ed. Havercamp. p. 380. Er sprach ganz wie Plautos:

Curet aegrotum, sumptum homini praebecU, Genium mum defrudet, <M pareat,

30. Varro ap. August, de dv. 0ei Vn, 3. VI, 49.

34. August. 1. L VI, 8. ^ Bei Senrius, ad Virg. Aen. XI, 786, heisst er Varro ubique expugnator religionis,

32. Plato Epinomis p. 985. Varro ap. Aug. de c. d. Vn, 6.

33. AI. genendarum, gignendarum.

Man hat aof mancherlei Weise yersucht, zu erklSren, was der Genius sei; die uns durch Spätere erhaltenen Bemerkungen wollen wir hier mittheilen. Aus denselben er- hellt auch, wie schwankend man in der Ableitung des Wortes war.

Paul. Diac. exe. ex lib. Pomp. Festi. ed. Lindem, p. 74 : Gcmrnn appeUabani Dewn, qui vim obtineret omnium rerum gerendarum (Lips. Pbys. Stoic. 1, 49 liest genen- darum). ÄufusHus, Genius, mquiU, est deorum fiUm, et pmene hmnkmn, ex quo honU- nee gignantur, et propterea genius meus appeUahur, quia me genuiL Atii Genium esse putarunt unius ctg'usque hd Deum,

Laberius, ap. Non. c. S. g 39S nennt Genium parentem generis nostri (human^.

Serv. ad Virg. G. I, 302 : Genium autem dicebant antiqui, na^ur^Oem Deum ttfWMt- cuiusque hcij vel rei out hominis.

Id. ad Virg. Aen. VI, 743 : nee ineongrue dscmhsr Genii, quia emm wsus quisque genitus fuerit, ei staUm observaiores deputaniur.

Isidor. Hispal. Origg. VIII, 85. ed. Lindem. : Genium autem dicunt, quod quasi vim habet ommum rerum gignendarwn, seu a gignendis köeris, unde et geniales (einige Godd. genitales) lecU dioebantur a gentäms, qui novo mariio stemebaniur. YvfjL XX, 4 4, 6.

üBBK Dämonen, Hbeobn und Genien. 21 1

tumalem et ideo esse smgulos smgulorumy talem autem tnundi animum Detm esse. Ausführlicher erklärte er^, die Seele [anima) habe drei Grund- krafte, eine, die belebende, die zweite, die sich in den Sinnen äussere, tertmm gradum animae esse summum, gm vocatur Ardmus, in quo intelH- genüa praeeminet, hoc praeter hominem omnes carere mortaKs. In qua, quamam hammesDeo videniur esse similes, hanc partem animae mundi dicit Deim, in nobis autem Gemum vocari^.

Er rechnet den Genius unter die Deos selectos^, und zählt als solche auf ^, den Janus, Jupiter, Satumus, den Genius, Mercurius,

Paul. Diac. p. 70 : Gerdales deos dixeruni (Ufoam, terram, ignem, aerem, ea enm sunt semma remm, qucte Grctecorwn aln aroix^Ta, aUi irofiovg vocanL Duodecimquoque mqtM, hsnam et solem mter hos deos computabtmt. Oeniales autem dieti a gerendo, quia phariMum passe putabarUw, quos postea gerulos appeüanmi.

GenBorious (de die nat. 8) bemerkt : hoc a quibusdam saepe quaesitum, solvendum videtw, quid Genius- Er erklärt dann c. 3 : Genius est Deus, cuius in tutela, ut quisque natus est, vivit. Hie, sive quod ut genamur curat, sive quod una genitur nohiscum, MM etiam, quod nos genüos susdpit ae tutatur: oerte a genendo Genius appellatur,

Appulei. de Deo Socrat p. 49 ed. Elmenh. quodam sigtdficatu et animus hu- manus, etiam nunc in corpore Situs dalfimp nuncupatur eum nostra Imgua poteris Gemum vocare, quod is Deus, qui est animus suus cuique, quamquam sit immortaUs, tor men quodammodo cum homine gignitur, ut eae preces testantur, quibus Genium et pre- eamur ad coniunctionem nostram, id. p. 50 : est et secundo significatu (Genius) spe- des Daemonum anmus humanus emeritis vitae stipendiis corpora sua ahiurans.

Man hat die Frage aufgeworfen, woher Rom die Verehrung des Genius entnom- men habe? Manso (S. 170) meint aus Etrurien und derselben Ansicht ist Hüller (Etrosk. n. S. 88). Schümann (Ansichten über den Grenius S. 6. 1 5) zweifelt mit Recht. Yargieichen wir die Angaben der Alten über Tages (Gic. de Div. H, 23. 38. 0?id. Met. XY, 553. Lncan. I, 637. Serv. ad Yirg. Aen. H, 784. Golumella Hb. X de cultu hori. 345. Stat. Silv. Y, S. Amm. Marc. XXI, 4, 4 6. Lactant. comm. in Stat.Theb. lY, 54 6. Amob. n. p. 4 08. Fulgent. Laur. Lyd. de mens. p. 4 36. de ostentis p. 6. Gensorin. de die nat. 4. Mart. Gap. n. p. 49. YI, 4 3. p. 204. Isidor. Origg. Y!U, 9), so ergiebt sieh, das8 sie nichts weiter aussagen, als dass Tages die Hauptlehren der Haruspicln mitgetheilt habe, und dass Müller dem Festus und anderen Ansichten leihet, die ihnen fremd sind. Yei^. über eine Shnliche Geschichte Serv. ad Aen. lY, 496. Festus y. Bammon.

34. Yarra ap. Aug. de civ. D. II, 7. YII, 47.

35. 1. 1. Yn, S3. Yarro in libro de Diis selectis. Yei^l. Serv. ad Aen. Y, 84.

36. Gic. Gato mai. 24. Yergl. Brandis Gr. Rom. Philos. I, 488.

37. Aug. de civ. Dei YU, 4. Deos selectos atque praecipuos Varro complexus est vokmame ti/fimo. -^ Zu diesen Göttern rechnet er diejenigen quibus aedes dedicaoeruut, eosque pluribus signis omatos notaverunt

38. Augqsi 1. 1. YII, 2.

21 2 Priedeich August Ukebt,

Apollo, Mars, Yulcan, Neptuuus, Sol, Orcus, Liber, Tellus, Ceres, Juno, Lima, Diana, Minerva, Venus, Yesta.

Ungewiss war er, wie andere, über das Yerhältniss, worin der Genius zum Lar stehe ^: Varro similiter hamUms, nunc esse iUosManes^ et ideo Maniam malrem cognomUatem Larum: nunc a&rios rursus deo$ et heroas pronundat appellati, nunc antiquorum senteniiam sequens larvas esse ait Laves, quasi quosdam genios et funcUman anmas morfuomm^.

Ueber den Aufenthalt der Genien sprach Varro ebenfalls^. Er hielt die ganze Welt für göttlich oder Gott. Man unterscheide, sagte er, Aether, Luft, Wasser, Erde, und alle wären voll von geistigen We- sen. Quaiuar partes animarum esse plenas, in aethere et a&re immortaUum, in aqua et terra mortalium: a summa autem circuitu caeli usque ad drcu- lum lunae aelhereas animas esse astra et steUas, easque caelestes deos nan modo intdligi esse, sed eüam videri. Inter lunae vero gyrum et nimborum ac ventorum cacumina a&reas esse animas, sed eas animo non ocuUs videri: et vocari heroas et lar es et genios.

Nach Censorinus^ lehrte Varro, am Geburtsfeste müsse man alle Jahre dem Genius Gaben darbringen, aber kein blutiges Opfer, damit nicht an dem Tage, welcher uns das Leben gebracht, wir dieses irgend einem Geschöpfe raubten. Auch dürfe an diesem Tage keiner ehe etwas von dem Geopferten kosten, als der Darbringer ^.

Bei den Dichtem, die der Zeit nach dem Varro am nächsten ste- hen, wie Lucretius und Gatullus, wird der Genius nicht erwähnt. Auf- fallend ist, dass Cicero ihn nicht berücksichtigt, da in seinen Schriften sich oft Gelegenheit dazu darbot. In den griechischen Quellen, die er benutzte, ist häufig vom- Dämon die Rede, er schlug vor^, ihn im La-

39. Araob. c. gentes. m, i1.

40. Yei^l. Serv. ad Aen. m, 63. Andere betrachieten sie als versohiedeD, 80 findet sich in Inschriften, Orell. Inscr. n. 1727 : Manibus et Gemo; n. 1715: Ge- rdus et Du Manes. Manes wird immer in der Mehrzahl gebraucht, nur Appukjos nennt Dewn Manem.

ii. Ueber Lares, Manes u. s. w. s. Apulei. de habitad. doctr. Plai. p. 585. De Deo Socr. p. 687. Serv. ad Virg. Aen. m, 63. Aug. de ciy. D.IK, H. il. Aug. 1. 1. yn, 63.

43. De die nat. 1.

44. Vergl. Macrob. Sal. ffl, 6. lamblich. de vit. Pythag. I, 5. Porphyr, de abst U. p. 28. dem. Alex. Strom. YII. p. 304.

45. De Universo c. 11. reUquorum, quos Graed ^alfiovag appeUatU, nostri

üBBE Dämonen, Heroen und Genien. 21 3

leinischen Lar zu nennen, lieber diesen spricht er nicht selten und empfiehlt seine Verehrung**. Das Beiwort genialis gebraucht er*''. Gra- nius Flaccus hielt den Genius und den Lar für dieselben^; die mei- sten indess erklHrten sie fUr verschiedene Wesen ^, und verglichen den Dämon der Griechen mit dem Genius, der auch, wie jener, manchmal den Menschen erscheinen sollte'^.

In der Kaiserzeit wird der Genius oft erwähnt, nicht aHein von Schriftstellern, sondern auch in Inschriften und auf Münzen. Auch von einem Tempel des Genius des römischen Volkes ist in dieser Periode die Rede.".

Wie man die Kaiser als den Göttern nahestehende Wesen betrach- tete, und sie nach ihrem Tode zu diesen erhob, so wurde auch ihr Ge- nius vor allen geehrt und man errichtete ihm Tempel ". Den heiligsten

(optnor) Lares, st modo hoc recte eonversum videri potest, et nosse et nuntiare ortum eorwn tnaim est, quam ut profiteri scribere non audeamw. Vergl. Plato Tim. p. 40^

46. Cic. de legg. P, 8. 4 4. 47.

47. Pro Cluenl. c. 5 : leetum genialem pliae suae nuhenU strtwerat,

48. GensoriD. de die nat. c. 3 : eundem esse Genium et Larem, multi veteres me- moriae prodiderunt: in queis etiam Granitts Flaccus in Hbro, quem ad Caesarem de Indi" gamentis reHquit,

49. Genien und Laren werden hSufig neben einander genannt. So haben In- schriften : Laribus Augusti et Genio AugusU sacrum. Grell. Inscr. n. 4 664 . 4 667. 4 659. 1658. 1660. Genio Augusti et Laribus patemis. 1.1. 4 667. Seneca Ep. 90: quid sint Inferi, quid Lares et GenU. Vergl. Calpum. Bei. V, 26. Cod. Theod. lib. XV, 4 0. werden aosdröcklich der Genius und die Penaten unterschieden, vergl. Schoe* mann diss. de Diis Manibus etc. p. 4 6. 4 8.

Viele gebrauchten für das griechische JalfAiav das lateinische Genius. Apulejus «agt (de Deo Soor. p. 2 4 8), Daemonas vero quos Genios et Lares possumus nuncupare, mimstros Deorum. Lactantius bemerkt (div. inst. U, 25): adhaerent singuUs hominibus et amnes ostiaüm domos oecupant, ac sibi Geniorum nomen cukuinunt, sie enim latino sermone Daemonas interpretantur. Tertull. apolog. c. 32 : nescitis Genios Daemonas did et mde diminuiiva voce Daemonia.

50. Valer. Max. I, 7 : Genius a Cassio visus et pariter interrogatus quisnam esset, tespondU »antoM^pa se esse. Vergl. über Dftmonen.

64. Die Cass. XLVII, 2. L, 8: Nuog xov Fiplov xov dijfiov. In der descr. reg. orbis findet sich folgende Angabe : in regione sexta, aedicula GenU Hberorum et aedieulae GenU larium, in regione sepHma GenU Sangi.

52. In einer Inschrift. Romanelli Topografia T. II. p. 470. Orelli Inscr. n. 505. Genius Deioi lulU. Suetonius, Aug. c. 60, erzShlt : Reges cuncti simul aedem lovis Olymp^ Athenis anUquitus inchoatum, perficere communi sumptu destinaverunt, Genioque 6fEi» dedkare.

21 4 Feibdrich AtGtST Ukbrt,

Eid leistete man bei dem Genius des Kaisers, und wer ihn brach ward strenge bestraft^.

Vorstellungen wie die bisher angegebenen blieben lange die herr- schenden. Da im Alterthum kein Dogma als unumstösslich und allge- meingültig aufgestellt war, so finden wir, der EigenthOmlichkeit des Schriftstellers, oder seinem bestimmten Zwecke gemäss, bald diese, bald jene Seite im Gultus des Genius hervorgehoben, und in diesem dunklen Gebiete mochte man sich, besonders was den Genius in Bezug auf die Manen betraf, mit sehr schwankenden Vorstellungen begnügen und grosse Freiheit gestatten.

Wieder sind es hauptsächlich Dichter, aus welchen wir die An- sichten über den Genius in den Zeiten der ersten Kaiser kennen lernen. Virgil, die Vorstellungen seiner Zeit den Früheren leihend, iässt den Aeneas, als er in Latium gelandet ist, unter andern Gottheiten an- rufen** Genium loci. Als er dem Vater ein Todtenopfer bringt, betet er*:

iterumque $alvete, recepü

nequicqtulm cineres, animaeque umbraeqae patemae. Eine Schlange erscheint^, kostet von den Opfern und entfernt sich, da ist Aeneas ungewiss ^,

Geniumve loci, famulunwe parentis

Esse putet.

53. Horaz sang, Ep. n, I, 15 :

Praesenti Hbi tnaturos larffimur h<more$, ^ lurandasque tuum per nomen ponrnntu aras;

NU orUurum alias, nil ortum tak fatenUs. Yergl. Yirg. EcL I, 83. Suet. Galig. S7. Tertnll. Apolog. S7. 38. ad Scapol. 1. Ulpianus Dig. Xn, 2^ 13 de lureiurando: si quis wraverit in repeouniaria per Genium prindpis et peierarü, Imperator noster rescripsit, fustibm eum castigaium dimiUi et ita superdici. Die Griechen sagen (Dio Cass. LXY. p. 275), ofAvvvM tijp tov KaiaoQoq Tvxnv* Nach Gharisius (lib. I. Inst. p. 26) entspricht dem Griechischen Tvxn <^ ^ teinische Gemw. GIoss. Henr. Steph. p. 644 : tvxn ina(nov av&Qmnov Geniu$. Man fasste diese Ansicht, da die Griechen dalfio»v auch für Geschick gebrauchen. Die Rö- mer nennen Genius und Fortuna als verschiedene Gottheiten neben einander. Genio etPortunae. Orelli Inscr. n. 1699. 3458.

54. Aen. YII, 136.

55. Aen. Y, 78.

56. Aen. Y, 85. Yergl. Sil. Ital. ü, 584.

57. Aen. Y, 95. Plinius erzählt p^YI, 44), vom altem Scipio Africanus spre- chend, myrtus eodem loco conspicuae magnitudinis. Subest specus m quo Maines ems

Ober DIhonen, Hbeoen cnd Genien. 215

Ovid, der von derselben Begebenheit spricht^, nennt statt des Schat- tens den Genius des Vaters. Er sagt vom Aeneas :

lUe patris Gemo solemma dana ferebat,

Eine papuH ritus edidicere pias^. Horatius erwähnt^ im Allgemeinen als den Lenker der Geschicke des Menschen den Genius :

Seit Genius y nakde cames qui temperat astrum;

Naturae dem humanae, markdis ^ in wmm

Quodque caput, vuUu nrntabilis, albus et ater. Er wird neben den Penaten angerufen®. Meistens erscheint er als ein heiteres Wesen, das sich freut, wenn der Mensch froh das Leben geniesst, und der selbst durch Festgaben, die man ihm darbringt, ergötzt wird. Von alten Landleuten sagt der Dichter®: . TeUurem perco, Sihainum lacte piabant,

Flaribue et vino Genium memorem brem aem.

ciuiodtre draeo dicUur. Senr. ad Yirg. Aen. Y, 85. 6«org. I, 302 : nuUus locus sine gemo est, qui per anguem pkrumque ostendUtar. Burm. ad Propert lY, 8, 3. Pers. I, 11 3 c. noll. Jahn. Pitt. Herc. lY, tab. 43. Auch die Götter erschienen, wie man Raubte, in Schlangengestalt. Bekannt ist die Saga von der Olympia, Alexanders Matter. Auf gleiche Weise war man in Rom überzeugt, dass Jupiter in Schlangengestalt zur Mutter des Sdpio gekommen sei und Apollo zu der des Octavian. Liv. XXYI, 49. Gell. YH, 1. Yal. Max. I, S, 1. Paosan. lY, 14, 7. Aurel. Yict. vir. iU. 49. Suet. Aug. 94. Dio Cass. XLY, 1. et Schol. Horat. Carm. I, 1, 31. 68. Fast n, 545.

59. Yergl. über Ovids Ansicht von Manen und Genius, Fast, ü, 533. Serv. ad Yu^. m, 61. 168. Minutius Felix, Octav. 39, sagt vom Augustus, sie eins numen voeanty ad imagmes suppUcant^ genkun, i. e. daemonem, etus imphrarU.

60. £p. n, 1, 188.

61. Horaz dachte wohl an die Yorstellung mehrer Philosophen, dass der Genius, als ein Theil der allgemeinen Wdtseele, beim Tode seines Schützlings zu dieser zu- rückkehre, vergl. Wieland zu Horazens Briefen II. 8. 174. Yoss übersetzt:

Waltender Gott der Menschennatur, absterbend für jedes Binzelne Haupt, an Geberde verlnderUch, weiss und geschwSrzet Schömann (de Diis Manibus etc. p. 17. n. 138.) bemerkt,' dass alle den Genius für unsterblich erklärten, itaque nisi quis Horaäum sohm dissensisse credai, out aiüer quam tmigo uOerpungenda ekts verba, aui, quod aHquanto probahüms, emendanda esse conee^ dei, swe cum Bariungio I. p. 34 immortalis scribatur, sioe mortalium, comungen- iUud cum proicimis verbis, in unumquodque caput 68. Ep. I, 7, 94. 63. Bp. U, 1, 144. n, 3, 209.

L

21 G Fbibdrich AUGIST UUKT,

Der Lar erhielt täglich seinen Antheil an Speise und Trank, an Festta- gen spendete man dem Genius Wein, Weihrauch, wohlriechende Sal- ben, man bekränzte sein Bild^. Fröhliche Tänzer betrachtete er mit Wohlgefallen, Trübsinn kränkte ihn^. Persius ermahnt": Indulge gemo, carpamus dulcia, nostrwn est Quod vivis, cinis et Manes et fabula fies^

Nach vollendeter Jahresarbeit tliat man seinem Genius gütlich, besonders an den Satumalien, im December, der deshalb auch dem Genius lieb, Genio acceptw, heisst^, so wie der Winter überhaupt ge- maus genannt ward".

Als einem zeugenden und erhaltenden Wesen war das ehe- liche Lager demselben Genius geweiht". Von Genien der Frauen aber ist nicht die Rede, diese standen unter dem Schutze der Juno'^.

64. Horat. A. P. 208. Tiball. El. I, 7, 49. 11,t, 5. IV, 6, 9. Maecenas ap. Seaec. ep. H4.

Es ist vorher, nach Censorinas, c. 2, bemerkt, dass am Geburtstage dem Genius kein blutiges Opfer gebracht werden durfte, zu anderen Zeiten mochte es geschehen, nach Horaz Carm. lU, 47, 4:

erat Genium meto

Curabis et poreo bimestri

Cum famulis operum soluHt. Solch eine Gabe mochte zu den seltenen gehören. Auch in einem spSt^v Verbot der Opfer ist beim Genius nur von Wein die Rede. Cod. Theodos. lib. XYI. Tit X. ed. Ritter T. VI. P. I. p. 309. Vergl. d. Anm.

Ovid schildert die Festlichkeiten an seinem Geburtstage und dem seiner Frau, Trist Y, 5. HI, 4 3, erwähnt aber den Genius nicht.

65. Pers. lY, U.

66. V, 464.

67. Ovid. Fast, lü, 58. Servius, zu Yirg. Aen. m, 607. Bei. VI, bemerkt, die einzelnen Glieder des Körpers wären den GÖtlem geweiht, das Ohr der Mnemo^ syne, die Stime dem Genius, daher berühre man die Stirn, wenn man ihn verehre.

68. Yirg. Georg. I, 302.

69. Horat. Serm. H, 4, 87. Yirg. Aen. YI, 603. Yergl. Serv. ad Aen. YI, 636. Festus V. genialis lectus, Paul. Diac. ed. Lindem, p. 70. GmiaUs gebrauchen die Dichter oft, etwas Behagliches, Angenehmes zu bezeichnen, Ovid*. Met. X, 95 Yirg.G. lY, 346. Ovid. Met. XIU, 929. Fast. UI, 523. de A. A. I, 425. Ovid sagt auch, Amor. UI, 4 5, 49: nunc elegi moUes, geniaüs musa, vaUte. Für Geist und Ge- schmack gebraucht man Genius, Martial. Epigr. YI, 60. YII, 78. luvenal. YI, 24. 562.

70. Seneca ep. I, 4 40. Plin. II, 7, 5. Gic. de N. D. n, 27. Obbarius ad Horat Ep. I. p. 72. Orell. ad Inscr. n. 4 327. Inschriften auf Ehegatten haben Genio et lu- nofit. Spon. Mise, anliq. 63.

ÜBER Damonbn, Heroen und Genien. 217

Der Genius ward dargestellt als ein Mann mit Scepter und Fitll-

Man betrachtete die Genien als eine Art von Untergöttem ^, die als Vermittler zwischen den höheren Gottheiten und den Menschen dienten, hisofem sie den Willen der Götter den Menschen verkünde- ten und ihn vollstreckten^, erschienen sie als Diener jener, und daher sprach man von einem Genius des Jupiter, des Mars u. s. w. ^^. Nach

SpStere drücken sich unbestimmter ^os. Aroobias, adv. nat. ü, 67 sagt: cum in matrimonium convenUis, toga stemüis kctulos et maritorum genios advocaUs. Gen- soriu. c. 3: nonnulH binos genios in his dumtaxat domibus, quae essent maritae, eo^ lendat putavenmt.

Bei Appulejos, de gen. Socr. p. 45S Oud., findet sich mtUiebrim Genium maluU Gemtam dkere. Seryius bemerict (ad Vii^. Aen. U, 354), m Capiiolio erat el^eug conservatus, cui inscr^tum erat: Genio (Irbis Bomae, Hve mos, eive fevma. Plutarch (qnaest. rom. 64.) erwfthnt: tov ^eov Ixhpov, ^ fiaXiara rijv 'Pcifttiv ata^Hw TtQoatjH^k Med ^vXmup, sh* iarh apQfjif ihi SiliXita,

71. Amm. Marc* XXV, 2, 3. Eckhel. doctr. nom. V, 84. Vn, 97. 347. Böttiger, Archaol. der Malerei. 224. Winkehnann, Werke IV, 84.297. Micali Italia tav. 40. Meyer, Gesch. d. bild. K. I, 33. H, 32. Müller, Handb. d. Archäol. S. 623. Vergl. vorher Anm. 27. Eckhel. T.I. nennt mit unrecht eine Menge römischer Gottheiten Genien. Eben so hat man fölschlich geflügelte Knaben auf Denkmälern für Genien erklftrt. Schömanns Bemerkong ist gegründet: 'die Künstler haben bei all dergleichen Bildern nichts anderes beabsichtigt, als ein alltSgliches Treiben in geföUiger und gewisser- massen idealisierter Erscheinung darzustellen, wo ihnen dann die anmuthigen Knaben- gestalten, überdies durch die Beflügelung über das Gemeinmenschliche erhoben, ein schickliches Mittel boten , auch Geschäft und Arbeit in dem Licht eines heiteren Spiels eri[>]icken zu lassen.'

Seneca ep. 4 4 0 : sepone m praesenUa, quae quibusdam plaeent, unicmque nostrum paedagogum dari deum, non quidem ordinarium, sed hune inferioris notae, ex eorum nw tnero quos Ovidiu» ait de pkbe Deos. Martianus Gapella c. 3. rechnet den Genius unter die Medioximos, yergl. Tertull. de anima c. 39. Apolog. c. 32. Lactant. ü, 4 5. Apulejus (dogm. Plat. p. 204 ed. Oudend.) erklärt: MedioocunU^^ qui tua ratiane et loco et potestate düe eummie sunt minores, hommum natura maiores.

73. Sie üben Einfluss (Apulei. de Deo Socratis p. 403) vel somnäs conformandis, oe{ exl» fissiculandis, vel praepetibus gubemandis, vel oseinibus erudiendis, velvatibus tit* tpirandis, vel fuhmnänu iaeulandis, vel nubibus corusoendis, caeterisque adeo per quae futura eognoseimus.

74. Genii Deorum. Orell. 4730. Sei quei ad huo templum rem deMnam fecerit lovi Libero aut lovis Genio peüeis eoria fanei sunto. Orell. n. 2488. Die Inschr. vom J. 58 a. Chr. Minuk Fei. OctaT. c. 29. Amob. adv. nat. m, 48. lunonis Sospi- tae G. Mart. Gap. de nupk I, 54. Marini frat. anr« II, p. 868.

Senr. ad Virg. Aen. 'in, 95: singuh numina habent inferiores potestaies (quasi)

AUiaadL d. K. 8. Gm. d. WiMeaseh. U. 16

218 Friedrich August Ukkrt,

der Ansicht mancher hatte jeder Mensch einen guten und einen bOsen Genius zum Begleiter^*.

Was wir bisher über den Genius grösstentheils nach Dichtem und Prosaikern . mitgetheilt haben, wird auch durch andere Denkmäler be- stätigt. Betrachten wir die Münzen, so finden sich nur einige aus den Familien der Gomelier und Lentuler, und erst aus später Zeit, mit einem Kopfe, den man für den Genius erklärt, so wie man die dabei stehenden Buchstaben, G. P. R,, Genius Populi Romani liest. Unter den Kaisem aber sind die Münzen, auf welchen der Genius vorkommt, sehr häufig. Eben so verhält es sich mit den Inschriften ; so weit wir nach- kommen können, gehören alle, in welchen der Genius erwähnt wird, in die Zeit des zweiten punischen Krieges und vorzüglich in die der Kaiser. Man nahm immer mehr an, dass die göttliche Kraft überall wirke, dem Grösseren wie dem Kleinen vorstehe und sich als Einzel- wesen bei Lebenden und Leblosen manifestiere '^. Der Genius wird nun immer mehr als Vorsteher und Aufseher in den verschiedensten Verhältnissen des Lebens erwähnt. Das Volk, die Abtheilüngen des- selben, die Curie, die Länder, Provinzen, Colonien haben ihre Genien, eben so das Heer, das Lager, die Innungen der Künstler, Handwerker, Handelsleute. Es gab Genien der Gebäude aller Art, der Plätze und Märkte ^.

Der Glaube an solche Mittelwesen erhielt sich lange. Ammianus

ministrot, ut Venm Ackmim, Diana Virbum. vergi. Serv. ad m, 4 H . -— Sohoeeitfm über Genien. S. 22.

75. Serv. ad Virg. Aen. yi, 743. XII, 638. m, 447. K, 484. Tergl. Schoemann de diis Ifanibas eto« p. SO.

76. Der Kürze wegen verweise ich auf Rasche Lexic. rei nimi« t. Genhis.

77. Serv. ad Aen. III, 144. Etwas andere Ansichten giebt Ambrosch, Jen. Utt-Zeitg. 4 844. Nr, 422, der Sich auf Macrob« I, 17. Serv. ad Am. II, 14«. beruft.

78. Genie Plebis. Grell. 4 694. Calpuro. EcL V, 26. CUandtan. XL, 47. DioGaBS. XLVQ, 2. Qeoius von Lündera, Provinzen a.a.w. OreU. u, 4908. •493. 4943. 366. 493. 4 685 4 694. SYwm3L(Akv^ tip^ Xy ^^ : vi mimae ma9cmiih9r, iki po[^ natales Genä dmduniwr. •— lovi 0. IL «t Genio P. R. OreU. 4683. 4684. G. led 4697. 4704. G. Gaesarom 4746. G. Neronis 4842. G. Pl^s^loriainoniiii 3458. G. exeroitus. 4303. G. Legionis 4794-^4766. G. Rasdronui pep- egrifiorum 4922, -*- G. aacmmenti militaris Apotoi. Mel. IX, 4. <— G. Fori ^inarii. 4087. G. Theatri 4743«-^ Genü Levraorontm MetelU 47U.— leivi GiMlodi etOe- nio thesaaronim 4 682. Vergi. SkaL Silv. Y, I, 74. Glaad. VL Com. Honor. 61«. Rotil. Itiiu I, 46.327.

üBBR Dämonen, Hkrosn und Genien. 219

Harcelliiius erzfthlt in seinem Geschichtswerke ^, wie Jolianiis und Con- stantius Genien erblickten^ und reihet daran folgende Betrachtungen ^^ Gleich von der Geburt an geselle sich ein solches Wesen zu jedem Menschen als Führer des Lebens, der aber nur wenigen sichtbar werde. Er beruft sich dann auf den Menander, der vom Dämon spricht und meint, was Homer von Erscheinungen der Götter und ihrem Verkehr mit den Menschen erzählt, sei alle» von Genien zu verstehen, durch deren Beistand sich auch Pythagoras, Sokrates, Numa, der ältere Scipio und nach einigen auch Marius und Octavianus ausgezeichnet hätten. Ueber die Menge der Genien bemerkt noch Prudentius ® :

Quamquam cur Genium Ramae miki fingitis unum.

Cum portig, domibus, thermis, stabulis, soleaUs

Assignare 9U08 gemos ? perque amnia membra

ürbis, perque locos, Geniorum milia multa

Fingere ne prapria vacet angulus ullus ab umbra f

79. XXI, 4.

80. Vom Julianus erz&hlt er (XXV, S.), in tiefer Nacht, vidü squaUdius, tU confes- nu est proximis, speciem ülam Germ publid, quam, cum ad Äugwtum surgeret culmen, eonspexU in G€Uliis, velata cum capüe Comucopia per aulaea tristius diecedentem, vergl. XVI, it, 13. Constantius confessus est iunciioribus proximis (XXI, i), quod desolch- tus seeretum aUquid videre desierit, quod interdum adfuisse sibi squaUdius exisOmabat: ei puiabatur Genius quidam tutelae salutis adpositus eum reUquisse, mundo dtius digres^ tumim.

81. XXI, 4. ferunt theologi.

88. cont. Symmacfa. II, 444. Vergl. Tertull. de Idolat. tt. Heber die Laren sagt GYid (Fast. V, 45.):

Mille LareSr Geniumque duds, qui tradidü illos, ürbs habety et vici numina trina colunt.

16

ÜBER

•• ••

DAS ROMISCHE MUNZWESEN

VON

THEODOR MOMMSEN.

AMMndl. d. R. S. Gesellteh. d. Witienseb. If. 17

^

ABSCHNITT I. Das HUnzrecbt der italischen Staateo.

1. Dass das Recht, ein allgemeines Tauschmittel in bestimmten Quantitäten zu conventioaellen, vom Staate wie von jedem Staatsbüi^r anzuerkennenden Werthen in Circulation zu setzen, vor Allers wie heut zn Tage ein BestandÜieil und eio Zeichen der staatlichen Souveränität war, bedarf keines Beweises; nur beispielsweise mag daran erinnert werden, dass die Einfuhrung der Monarchie im römischen Mtinzwesen sich knndthat durch die auf Befehl des Kaisers und mit seinem Namen und Bildniss geprägten Glold- und Silberstucke, während nur die Prägung der Kupfermünzen dem Senat als dem Repräsentanten der alten Volks- souveränität verbUeb. Fur die Beortheilung des Verhältnisses der ein- zelnen italischen Staaten zu Rom ist es also von Wichtigkeit, ob er in der römischen Zeit mit seinem Namen gemünzt hat oder nicht; es durfte daher ein nicht unfruchtbares Unternehmen sein, die verschiedenen po- litischen Klassen der italischen Kommunen möglichst scharf zu sondern und das Munzrecht einer jeden Klasse besonders zu prüfen.

2. Wir wenden uns zuerst zu den Konmjdnen der römischen Voll- btirger. Nach römischem Rechte gilt als gemünztes Geld nur dasjenige, welches römisches Gepräge hat; jede andere Geldsorte ist Waare {'mercis loco Piin. H. N. 33, 13, 47. 'vktoriatua oUm ac peregrimu mmmau loco tneräs ut nunc tetradrackma et drachma habebatat' Volus. Maec.). Die strenge Geldschuldklage, die pecuniae certae creditae condicHo

224 Theodor Mommsen,

kann nur angestellt werden aaf 'pecunia signata forma publica popuU Romatd* (lex Rubria c. 21 . 22. v. J. 71 1), und so sagt auch Yolus. Maec. a. E.: 'nurnmi argeniei fanna publica dumtaxat nomen acapkmt^'y eine Klage auf andere Geldsorten, z. B. auf Drachmen würde nur zu der gewöhnlichen certi condictio mit der Intentio quanü ea res est haben fuhren können, da der römische Judex nicht auf die in der In- tentio genannten Drachmen, sondern auf deren Werth in römischen De- naren zu erkennen hat. Folglich gab es im Umfange des römischen Staates nur Ein wirkliches Geld , das r(knische, und es konnte keine in diesen Staat recipierte Kommune mit ihrem Namen münzen, da auch fär sie und ihre Angehörigen das römische Geld ausschliesslich gültig war. Eine Kommune, die im römischen Staate volles Büi^errecht empfing, verlor also damit das Münzrecht, wie sie überhaupt dadurch, dass sie ein Theil des römischen Staates wurde, aufhörte ein Staat zu sein und alle ihre Souveränitätsrechte einbttsste. Die Münzen bestätigen dies vollkommen.

Die Kommunen vollen römischen Bürgerrechts vor dem Socialkriege sind entweder von Rom ausgesandte Bürgercolonien , wovon ich das Verzeichniss hier (nach Madvig' opusc. priora p. 295 sq.) einschalte diejem'gen, bei welchen es nicht ganz feststeht, ob sie latinische oder Bürgercolonien waren, sind mit einem Stern bezeichnet :

Ostia ^ Mintumae.

Antium. Sinuessa.

Lavici. Sena gallica.

Yitellia. Gastrum novum.

Satricum. Aesulum.

Tarracina« Alsium.

^Casinum. Fregenae*.

4 . Dass die ooUmiae marüimae Ostfa Anthim u. 8. L Bürger«- und niehft htinische Colonien waren, ist von MadTig a. a. 0. p. 265 sehr wahrscheinliclv gemacht und wird es noch mehr dadurch, dass keine derselben gemünzt hat. Velitrae habe ich getilgt. Die Nachrichten schwanken (Madvig p. 9195); aber dafür, dass die Stadt weder latinisches nochVolIbürgerrecht hatte, beweist theils das Fehlen derselben in dem Ver- zeichniss der latinischen Colonien, theils besonders die Telitemisclie Broue out den Me- dices (Lepsius inscr. unbr. tab. XXVI n. ti). Die Stadt war wohl eine btosse cimter foedercUa,

t. Castra war Pagus, nicht Colonie, s. Berichte der sSchs. Gesellschaft der Wiss. 4849. n. S. 50.

ÜBER DAS RÖMISCHE MÜNZWESEN. 283

Pyrgi. Satiirnia.

Puteoli *. Graviscae *.

Yoltanuim. Lima.

Litemum. * Fabrateria.

Salemom. Scylacium, als Golonie Minervia^.

Boxentom^ Tar6Iltum^ als Golonie Neptunia*.

Sipontum. "^ Karthago, als Coloaie Junonia^

Tempsa ^ ^ Auximum.

Kroton'. *Aquae Sextiae.

Potentia. * Dertona.

Pisaunmi^ "^Narbo Martins.

Parma. '^ Eporedia.

Mutina. oder es sind mit dem vollen römischen Bürgerrecht beliehene Muni-

cipien. Dies empfingen zuerst von allen dieTusculaner^ dann im J. 416 Lanuvium, Aricia, Nomentum, Pedum (Rubine Ztschr. für Altertbumswiss.

3. Die griechischen oder oskischen Münzen von Phistelia (wohl Puteoli), Pyxus, Temesa^ Kroton, Tarent sind natürlich vor der Deduction der römischen Colonieen dahin geschlagen.

4. Die Kupferstücke mit P I S oder fl I Z A YPl fiN, die man nadi Pisaurum gelegt hat (Eckhel 1, 96. Carelli^ numorvm veterum ItaUae de$criptio, Neap. 484S. fol. p. 4 Jj, sind sicher falsch ; Olivieri, der sie zuerst bekannt gemacht hat, entnahm sie nicht den Originalen, sondern Zeichnungen ganz ungewisser Provenienz, offenbar nach goltziscben Mustern {fondaz. di Pesaro p. 1 4 sg.). W&'en sie Seht, so würden sie eben- Ms vor die Gründung der Golonie 570 d. St. zu setzen sein.

5. Die firüher dieser Stadt beigelegten Münzen (Eckhel 4, 92) hat man längst aus anderen Gründen nach Apuüen gewiesen (Müller, Etrusker 4,.S. 339. MilHngen, cof^ siderations sur la mmismatique de Vanäenne ItaUe, Florence 4844, p. 472).

6. Berichte der sSchs. Gesellschaft der Wiss. 4849. IL S. 49 55.

7. Madvig p. 290 rechnet Carthago zu den Bürgercolonien, was sehr zweifelhaft ist; denn die ersten Colonisten worden ii öhjg Vvakiag (App. b. c. I, 24) berufen. Als latinische Golonie hStte sie das Münzrecht gehabt; doch kommt überhaupt nicht viel darauf an, da sie zwar deduoiert, aber bald nachher in der Weise aufgehoben ward, dass man den LandempfSngem ihre Ackerloose Hess, aber das Gemeinwesen der juno- nischen Golonie vernichtete (Rudorff das thor. Gesetz S. 400 richtiger als Huschke in Bichters krit. Jahrb. für Rechtswiss. 4844. S. 603). Die wenigen Münzen, die von Carthago existieren (Bckbel 4, 437), gehören der augusteischen Golonie, da sie die Stadt als CoUmia Venerea (nicht /tinonta) Karthago bezeichnen und die Magistrate sich Soffeten nennen, was nicht für die gracchanische Golonie passt, aber wohl für die augusteische, grossentheils aus Periöken gebildete (App. Pun. 436).

8. Mwnicipiium anUquisnmum Gic. pro Plane. 8, 49.

226 Theodor Mommsen,

1844. Sp. 882 Anm.), ferner noch vor dem Socialkriege ausser anderen Städten in Latium die Kommunen der Aequer, Yolsker, Hemiker und Sa- Liner*, letztere 486 (Vell. 1, 14). Volles Bürgerrecht hatten auch alle die Städte, denen römische Präfecten Recht sprachen, die sogenannten praefedurae^^, so die volskischen Städte Atina (Cic. pro Plane. 8, 21), Frusino, Privernum, Fundi, Formiae, Arpinum (diese drei seit 566. Liv. 38, 36), das hemikische Anagnia, die sabinischen Städte Reate und Nursia , die Städte an der Grenze von Samnium und Gampanien Ve- nafrum und Allifae und das etruskische Gaere, in Gampanien^ Gumä (nach 874, Abschnitt I, 8), Gasilinum, Acerra, Suessula ''und viele andere" (Fest. V. praefecturae p. 233 Mttll.). Hundert Jahre vor dem Socialkriege scheinen schon alle oder doch die meisten sabinischen und latinischen Kommunen bis zum Liris und obem Yoltumus sich im Genüsse des römischen Vollbürgerrechts befunden und entweder vom römischen Prätor selbst oder von einem römischen Präfecten Recht genommen zu haben. Ausgenommen waren in diesen Districten, so viel uns be- kannt, nur die föderierten Städte Tibur und Praeneste ", femer Velitrae und die latinischen Golonien, wie Signia, Sora u. a. m. (s. u.). Alle diese Kommunen römischer Vollbürger in Italien, sowohl die Go- lonien als die Municipien, haben nun nicht gemünzt, seitdem sie das Bürgerrecht besassen ; es findet sich hiervon keine einzige Ausnahme. Dass römische Münzstätten Münzen mit dem Namen Roms in einer sol- chen Stadt geschlagen hätten, würde indess nichts Auffallendes haben, obwohl mir auch davon kein Beispiel bekannt ist. Die wenigen Städte

9. Cic. pro Balbo 13, 34. de offic. I, U, 35. Dass das volle Bürgerrecht gemeint ist, ergiebt sich ans der Zusammenstellung mit Tnscolum. Vgl. Peter Ztschr. (tir Alter- thumswiss. 18ii. Sp. 217; Rubino das. Sp. 964.

1 0. Wenn eine Ortschaft volles römisches Recht erhielt, wurde naturlicher Weise auch der römische Prätor qui i%u dicit inter cives Romanos ihre rechtsprechende Be- hörde. Für die Orte in der Nachbarschaft von Rom hatte dies keine praktische Schwie- rigkeit; in die entfernteren sandte auf Grund der einzelnen Gesetze, die das Bürgerrecht verliehen, anfangs der Prätor, für die später hinzugekommenen das römische Volk praefecti iure dicundo als Stellvertreter des Prätors. Praefecturae sind also alle in weiterer Entfernung von Rom belegenen Orte vollen Bürgerrechts, mögen dies Bürger- colonien sein (so Satumia, Voltumum, Litemum, Puteoli) oder Municipien wie die im Texte aufgezählten. Hierzu kommen noch die Ortschaften ohne Gemeinwesen wie Capua, Atella, Galatia, die das schlechteste römische Bürgerrecht und Stimm- und Ehrenrechte weder in Rom noch in ihrer Gemeinde haben.

H. Polyb. 6, U. Liv. 43, 21. Cic. pro Balbo 23. Liv. t3, 47.

ÜBER DAS RÖMISCHE HÜNZWESEN. 227

von Mittelitalien diesseits der Apenninen, von denen überhaupt Münzen mit dem Namen der Stadt existieren, sind entweder solche, die nach- weislich latinisches Recht hatten, wie Signia und Alba, oder solche, deren politische Stellung uns unbekannt ist, wie Aquinum, dessen Münzen nun beweisen, dass es bis in späte Zeit, vennuthlich bis zum Socialkriege, das römische Bürgerrecht nicht gehabt hat. Auch in Unter- italien, wo die Münzstätten auch in römischer Zeit um so zahlreicher sind, als es dort an Städten voUen Bürgerrechtes vor 665 fehlt, findet sich nicht eine einzige mit diesem beliehene Stadt, die in römischer Zeit ge- münzt hätte. Die wenigen Städte ausserhalb Italien, welche schon in der republikanischen Zeit das Bürgerrecht besassen, wie Italica in Spanien (dessen Bewohner, die Veteranen des altem Africanus und deren Nachkommen, römische Yollbürger gewesen zu sein scheinen), Aquae Sextiae, Narbo in Gallien haben ebenfalls nicht gemünzt.

3. Die Ertheilung des römischen Bürgerrechts, die bisher für ein- zelne Städte stattgefunden hatte, wurde durch das julische (664) und plautisch-papirische Gesetz (665) auf ganz Italien ausgedehnt. Alle ita- lischen Eonmiünen treten ein in das römische Gremeinwesen, die Sou- veränität aller concentrierte sich in der r^knischen, und somit auch das Münzrecht aller bis dahin bestehenden Staaten in dem Münzrechte R(»ns. Eckhels Urtheil (1 , 82), dass das Münzen in Italien ausserhalb Rom zwar vor der Kaiserzeit aufgehört habe, der Endtermin aber sich nicht näher bestimmen lasse, wird also dahin zu modificieren sein, dass alle italischen Münzen mit Ausnahme der römischen (und etwa einiger wenigen der noch nach 665 den Kampf fortsetzenden Samniter) vor dem J. d. St. 665, v. Chr. 89. geschlagen sein müssen. Eine Ausnahme sollen gewisse Münzen machen mit den Köpfen von August und Tiber, welche in Paestom gefunden zu werden pflegen, und, wie die gewöhn- lichen paestanischen, Duumvim nennen, aber statt der Aufschrift HAIS oder PA ES gewisse Initialen zeigen, gewöhnlich Pectmia Signata (oder

Signata Pecunia) Senatus Constdto, selten T ^^*) Decurianum Decreto

Senatm Sententia (Avellino opuscoli 2. p. 1 34 . Cavedoni im Bull. NapoL 2. p. 11 8.). Dass diese Münzen nicht aus Karthago, wie Eckhel 'temU cameeiura meinte (1 , 1 59. 4, 1 44), sondern aus Paestum herrühren, scheint festzustehen und es ist die eigentliche Veranlassung dieser singulären

I r. Vielleicht Tenmcm$, s. Beilage F.

S88 Theodor Mommsen»

MttBzprägoog keinesweges klar. Doch möchte daran zu erianem s^ dasB der ritanische Seoat, welcher in der Eaiserzeit das Münzrecht io Kupfer besass, wie axnlere Beamte so auch die pästanigchen Decoricoieii UAd Dumovini mit dessen AußfUhrang beauftragen konnte. Da die Auf- fichrift das Senatm Cofmdto oder Sententia ausdrttcklich enthält, gerade wie bei den gewöhnlichen römischen Kupfermünzen, dag^en den Namen der Stadt Pästum vermeidet, so dürfte diese Münzen rechtlidi genommen als römische, nicht als pUstanische zu befrachten sein, her- vorgegangen nicht aus dem Münzrechte der pSstanischen Decurionen, sondern aus dem delegierten Mttnzrechte des römischen S^iats.

An der Ausschliessung der Gemeinden römischer YollbOrger vom Prägrechte hielt man, was Italien betrifft, auch in der Kaiserzeit mit der grössten Strenge fest; weder die alten itahschen Stadtgemeinden noch die italischen MiUtärcolonien der Kaiserzeit haben je mit ihrem Namen gemünzt. Anders war es in den Provinzen. Augustus scheint im ganzen Umfange des römischen Reiches das Mttnzrecht an sich genonmien und nur durch specielle Goncession einzehien Kommunen dasselbe restituiert zu haben (Dio 52, 30. Eckhel 1,82), und zwar enthielt diese Goncession regehnässig nur das Recht, Scheidemünze zu prägen. Nur den grössten und besonders begünstigten Städten, wie z. B. Alexandrien, Antiochien, Caesarea, Tarsus (Eckhel 4, 74), wurde auch Silber zu schlagen gestattet. Seitdem beruhte also das Münzrecht einer Kommune nicht mehr auf der staatlichen Souveränität, sondern auf kaiserlichem Privilegium, und wurde consequent nicht bloss an föderierte Städte verliehen, welche formell sich noch gewissermassen als souveräne Staaten betrachten konnten, sondern auch an Municipien römischen Rechte, wie Sagunt, oder an Bürgercolonien wie Karthago nova in Spanien , obwohl diese auf eine formelle Souveränität keinen Anspruch hatten. Darin aliein zeigt sich eine Spur des alten Verhältnisses, dass den Golonien, die nie Souveränität gehabt, dass Recht der Silberprägung niemals zugestanden ward (Eckhel 4, 499, vgl. 4 , 69). Warum Agrigent und Nemausus eine Ausnähme machen, werden wir später sehen.

4. Wir wenden uns zu dj^enigen italischen Staaten, welche, ohne in den römischen Staatsverband einzutreten, doch durch ein ewiges Bündniss demselben bleibend annectiert waren. Eine besonders aus- gezeichnete Classe unter diesen föderierten Staaten sind die sogenannten latinischen Golonien, welche staatsreditlich durchaus nichte anderes sind

ÜBER DAS RÖMISCHE MülVZWBSBN. 229

als dvüaks foederatae {Latinis, id tst foederaüs Cic. |ut) Balbo 24> 64). Jbre Angekörigen waren also nicht rOinische Bürger» Boodem peregrin narvm mtmero (Oai. 1 , 79) md dienten daher nicht in Legionen nie die Borger mit nnd ohne Stimmrecht, sondern wie die tibrig^i BtindeEh genossen in Flttgeln und Cohorten^. Ihr Recht war nicht das römische nnd jedes römische Gesetz wurde nur durch specielle Reception fttr die latinische Golonie gültig, welche keineswegs immer stattfand*^; aücb das römische Gesetz, welches einer latiniscfaen Golonie das Bürgerrecht gewährte, war nur ein einseitiger Antrag , der ohne Folge blieb, wenn die Golonie nicht auch ihrerseits einwilligte ^^. Die latinischeD Golonien waren also dem Rechte nach vollständig autonome Staat^oi, und die Bezeichnung derselben als Golonien drückt mehr das Factum der von Rom aus geschehenen Gründung , als ein besonderes Rechtsverhältnisa aus; wesshalb auch diese Golonien in ihrer officiellen Sprache, namentlich auf den Münzen sich niemals als solche bezeichnen und auch in den öf- fentlichen Urkunden der Römer nicht so benannt werden, sondern sodi La- (mj naminis u. dgl.^^ Abgesehen von einigen speciellen Privilegien, welche die Latiner vor den übrigen Bundesgenossen voraus hatten ^^ standen jene den Römern nur factisch näher als letztere, durch die Gemeinschaft der Institutionen des Privatrechts, welche einen Verkehr in civilen Formen (das cofnmerckm) ermöglichte, und durch die Gemeinschaft der Sprache. Wir behandeln sie abgesondert von den übrigen Bundesstaaten nicht wegen ihrer staatsrechtlichen Verschiedenheit von denselben, sondern ans einem äussern Grunde. Bei den meisten Bundesstaaten ist es un- möglich, die vor dem Abschlüsse des ewigen Bündnisses mit Rom ge- schlagenen Münzen von den später geprägten bestimmt zu unterschei-

45. Damm stehen bei der AnlzShliing der römischen Streitkräfte im J. d. St. 489 bei Polyb. S, S4 die Römer und die Campaner als die Bürger mit and oime Stimmrecht tosammen, die Latiner aber an der Spitze der BimdesgeDOSseD.

13. So worden das voconische und forische Gesetz über Erbschaften ond Teste« ment doroh besondere Yolicsbeschlüsse aoch in den latinischen Golonien eingeführt (Cic pro Balbo 8, 91. Walter RG. 4, S. S67); dagegen das römische Gesetz, welches die Pönalstipolatianen und die Interessenklage beim Yerlöbniss abschaAe) eriüelt in denselben keine Gültigkeit (GeU. 4, 4.).

44. Cic pro Balbo 8, S4« Ygl. lexlol. monicip. v. 459.

4 5. Ygl. über diese Formel die bei Kiene riten. Bondesgenossenkrleg S. 4 48 if;. gesammelten Stellen; dem Resoltate des Yf. kann ich nicht beipflichlen.

46. Walter Rechtsgesch. Bd. 4, §. S43.

230 Theodor MomMssrit

den; wogegen bei den latinischen Golonien der Äbschhiss des Bttnd- nisses, der mit der Stiftung der Golonie zusammenftdlt, sich theils durch

Veränderung des Namens, wie z. B. in Paestum und Gopia, theils durch die Einftihrung lateinischer Sprache in nicht lateinisch redenden Gegenden auch auf den Mtinzen scharf hervorhebt ^*\ Nur in wenigen Fallen bleibt es zweifelhaft, ob die Münzen einer Stadt von ihr als latinischer Golonie oder vor der Stiftung derselben geschlagen sind.

Ich gebe zuvörderst nach Madvig a. a. 0. das Yerzeichniss der latinischen Golonien, welches fllr die bis zum J. 545 deducierten, aus welchem Jahre wir eine vollständige Aufzählung besitzen, als ge- schlossen anzusehen ist; auch von den wenigen später deducierten wird uns kaum irgend eine unbekannt geblieben sein. Beigeftlgt ist eine Uebersicht der von jeder Stadt bekannten Münzen, welche im Verlaufe der Untersuchung einzeln gerechtfertigt werden ynrd.

Signia im Volskerlande . . deduciert 259 d. St. .. silberne Sembellen.

Norba mi Volskerlande . . deduciert 262.

Ardea im Volskerlande . . deduciert 312 Kupfer aus dem Li-

bralfuss?" Girceii im Rutulerlande .. deduciert 361.

Sutrium in Etrurien deduciert 371 .

Nepet in Etrurien deduciert 372.

Setia im Volskerlande . . deduciert c. 376.

Gales in Gampanien deduciert 420 silberne Didrachmen,

kupferne Obolen. Fregellae im Volskerlande. . deduciert 426.

16^ Naturlich ist hier nur die ofßcielle Sprache gemeint; denn wer wollte es leugnen, dass in Sussa und Cales auch griechisch und oskisch gesprochen ward? Der Stadtname einer lateinischen Golonie steht nie anders auf den Münzen als lateinisch; mancher weniger wesentliche Beisatz aber ist griechisch, so die Mftnzbiichstaben auf den Münzen mit B O M A N O und der Yictona (Beil. M, k, l,i.]\ die Buchstaben I Z auf den Münzen von Aesemia und Suessa (Abschn. lY, 5); sogar A AOZTAZ (wenn die Lesart richtig) auf Münzen von Suessa. (Mionnet S. I, 393). Wohl zu unter- scheiden von dem Gebrauche der lateinischen Sprache auf den Münzen der htmischen Golonien ist das Yorkommen derselben auf den Kupfermünzen campanischer und firen- tanischer Städte in der letzten Periode ihres Münzwesens, wo der Gebraudi der htei- nischen Sprache schon stai^ um sich griff so in Larinum, Teate Apulum, Gaiatia, Teanum Sidicinum, Aquinum. S. meine unterital. Dialekte S. 4 07.

47. Abschni 111, 3.

ÜBER DAS BÖmSCHB MÜNZWESEN.

231

Loceria

Suessa

Pontiac,

Saticula

Interamna

Sora

Alba

Naniia

Carseoli

Yenusia

Hatria

in ApnKen deduciert 440. . . Kupfer aus dem Libral-,

Vierunzen- und Zwei- unzenfuss ^^.

in Campanien . . . deduciert 441 . . . silberne Didrachmen, ku- pferne Obolen.

volskische Insel... deduciert 441.

in Samnium deduciert 441 .

im Volskerlande . . deduciert 442.

im Volskerlande. . deduciert 451 ^.

im Marserlande. . . deduciert 451 , . . silberne Libellen u. Sem- bellen*

in Umbrien deduciert 455.

im Aequerlande . . deduciert 456.

in Apulien deduciert 463. . . Kupfer aus dem Libral- ,

Vierunzen ? - , Zwei - unzen-, Unzen- und Semuncialfuss.

in Picenum deduciert 465. . . Kupfer aus dem Vier-

zehnunzenfuss^.

I S. Die römischen in Lnceria geschlagenen Silber- und Kupfermanzen mit der Aolschrift ROMA nnd ^ kommen hier, wo es sich um das Münzrecht handelt, nicht in Betracht, da das Beizeichen ^ nur tien Ort andeutet, wo die Römer ihr Münzrecht übten. Dasselbe gilt von den römischen Stücken mit C A und K A (vermuthlich in Canusium geprSgt, Riccio mon. famigl. p. 361) P H Q (Riccio 1. c).

1 9. Auf der Silbermünze mit COBANO (s. Anm. %t) wollte Millingen SOP ANO lesen, allein nach genauer Untersuchung des bisher einzigen Exemplars durch Luynes, Lenormant und Longpörier nahm er seine Yermuthung selbst wieder zurück.

SO. Da man im Lande der Marser möglicher Weise schon yor dem J. 154 das hteinische Alphabet gebraucht haben könnte, so giebt die lateinische Aufschrift AIrBA keinen Tollen Beweis dafür, dass diese Münzen in die Epoche gehören, wo Alba latei- nische Golonie war. Doch ist dies immer wahrscheinlich, und um so mehr, als man in Mittelitalien überhaupt erst spSt angefangen hat Silber zu münzen —in Rom erst i85 und die ganz Shnlichen Münzen von Signia jedenfalls in die Periode fallen, wo diese Stadt latinische Golonie war.

ti. Biner gdediischen Pflanzstadt die Münzen mit der Aufschrift HAT (nicht H AT B I) zu geben) wie Müller Etr. 4, S. 307, BÖckh S. 380 (g. gewollt haben, schemt mir YÖUig unmöglich; um sich davon zu überzeugen, braucht man nur das aes grave im Zusammenhange zu betrachten und die genaue Uebereinstimmung dieser Stücke mit den ariminensischen und yestiniscben zu erkennen. Dass aus der Schwere der Asse keinesweges auf ein veriiSltnissmSssig hohes Alter derselben geschlossen werden

232 TflEODm MomMSBiit

Gosa in GanqfMiiien.. deduciert 481 silberae Didrachmen?, Im-

pfeme Obolen*.

Paestum in Lacanien . . . deduciert 481 gilbeme Didrachmen^, ka-

pfane Obolen; Kopf»

aus dem Semuncialfuss.

darf, hat Böckh S. 379 aasgefuhrt and wird sich unten noch deutlicher zeigen; die Mannigfaltigkeit der Typen , der durchaus nicht alterthümliche Kunststil, endlich der constante Gebrauch der Aufschrift weisen diese Stocke vielmehr unter die jopgsteii Sorten des gegossenen Kupfergeldes. Demnach schreibe ich es der Periode zu, wo Hatria latinische Calonie war. Die lateinische Aufschrift entscheidet allerdings nicht ganz bestimmt, da in Picenum früh die Nationalsprache unterging, wie u. a. die Münzen der Yestiner beweisen ; aber eben so wenig ist BÖckhs Einwendung von Grewicht, dass Hatria als römische Colonie nach römischem Gewicht hStte münzen müssen. Bairia war als latinische Colonie autonom und konnte wie jeder andere Staat Mass vnd Ge- wicht beliebig feststellen.

22. Wo die Colonie Cosa gelegen, ist nicht klar. Nach Liv. 27, 4 0 ist sie an der Westküste von Italien zu suchen (et ab altera mari Pontiani et Paestatd et Co$am); danach ist an die Hirplnerstadt Compsa, die tief im Binnenlande lag, sicher nicht zu denken. Eher könnte man an die Rüstenstadt Gosa im südlichen Etmrien denken, allein auch das hat Madvig p. 299 nach Ruhnkens Vorgang mit Recht verworfen, Uieils wegen der Zusammenstellung von Cosa und Posidonia, theUs weil um 484 in Etrurien kein Land gewonnen ward, wohl aber im südlichen Italien. Andere haben an den Fluss KoGag bei Frusino (Strabo V, 3, 9) gedacht oder an das Castell Gosa im thorischen Gebiete (Caesar de b. c. 3, 24. 22), welches Cluver p. 4204 für das heutige Cassano hlUt; keine dieser Vermuthungen hebt alle Schwieri^eitaa. Jedenfedls gehören dieser Stadt die seltenen Kupfermünzen mit dem Marshaupt und dem aufgezSumten Pferdekopf und der Inschrift C O S A N O oder C O Z A N O (Bckhel 4,90. CareUi p. 5.), deren Typen genau ebenso auf römischen in Gampanien geschlagenen Münzen wiederkehren; auch s für « erinnert an die ähnliche Orthographie der banünischen Tafel. Söditalisch sind die Münzen jedenfalls, wahrscheinlich campanisch. Für Cosa konnte auch, seit im 5. und 6. Jahrh. der Rhotacismus einzureissen begann und s namentlich zwischen zwei Yocalen in r überging, Gora gesetzt werden. Daher möchte dieser Stadt auch die bisher einzige Silbermünze mit dem Apollokopf und dem speerfaaitenden Reiter und der Aufschrift C O B A N O gehören (MiUingen ancien tooins 4 83 4 . p. 4 . , ooosidörations p. 237 und besonders im Supplement dazu p. 22; oben Anm. 49.). Der Stil und die Endung auf N O weist die Münze nach Gampanien hin, ebenso das Gewicht , waches mit den Silberstücken von Gapua und den jüngsten römisch-campanischen überein«- stimmt.

23. Diese sehr seltenen Stucke mit dem Apollokopf nnd den Dioskoren und der Inschrift n A I ^ T A N O finden nch bei CareUi p. 96 ; lOllingen recueil de in^dadUes grecques inedites 484 2. p. 20; Avellino opuec II. p. 93; Mülingen oonsid. p. 235. Dazu gehören gewisse Kupfermünzen, welche durch dieselbe AulBchrift (statt der ge- wöhnUchen P AI S oder PAES) und den Mangel des Werthzeicfaens sich aus- zeichnen; sie sind TheUe von Didrachmen, wie die gewöhnüdien Theile von Denaren.

ÜBER D48 RfiHISCHB MuNZWESEN. 233

Ariminum ia Gallien .... deduciert iS6. . . Kupfer aus dem Vierzehn-

uQzenfuss ^ ; kupferne Scbeidi^münze.

Haliessa^% in Samnium. . dedueiert 486. . . kupferne Obolen.

später BenevenL

Firmum in Picenum. . . deduciert 490. . . Kupfer aus dem Vierzehn*

unzenfuss **.

Aesemia in Samnium . deduciert 491 .. . kupferne Obolen.

Brundisium in Galabrien . . deduciert 51 C^. . . Kupfer aus demVierunzen-,

Uncial - u. Semuncialfiiss.

94. Bs ist eine erwiesene Thatsache, dass das schwere Kupfergeld mit dem schnauzbärligeDi die Halskette führenden Gallierkopf (aes grave del Museo Kircheriano d. lYy tav. l, p. 4 06) nach Rimini gehört. Die fast ausschliessliche Provenienz dieser sehr seltenen Stficke aus der dortigen Gegend ist durch Borghesi und Bianchi coft- slaliert; der GaUierkopf eignet sich für die gallische Stadt» und auch die sieben Typen der Rückseite passen vortre£flich auf eine Stadt, die zugleich das römische Haupt- quartier gegen die Gallier war (Pferdekopf Schild Dolch und Scheide auf den drei grösseren Stücken) und der Kriegshafen (Dreizack Delphin Schiffsschnabel^ Muschel auf den vier kleineren), und wiederholen sieh in elgenthümlicher Welse in dem gallischen Krieger in ganzer Figur auf der geplagten und mit dem Namen bezeichaeften Münze von Ariminum. Sind aber die Münzen in Ariminam gegossen, so muss das nach der Deduction der Golonie dahin geschehen sein. Unmöglich können die Münzen von den Galliern herrühren, wie Borghesi bei Gennarelli p. 49 meint; sie sind zwar roher Arbeit^ aber sehen keinesweges wie barbarisehe aus. foei Gewichte folgen sie zwar denen der Hatrianer und Yestiner; die Weise aber, die Vorderseite mit einem festen Typus, die Ruckseite mit einem besondern für jedes Nominal zu bezeichnen, so wie die gegossenen Münzen nie, die geprägten stets mit einer Aufechrilt zu versehen, ist augen-- scheiniich nicht ihren n&chsten Nachbarn, sondern dem fernen Rom entlehnt. Darauf konnte man aber m Ariminum nur fallen, seit die Stadt latiniscbe Golonie war. Dass man den GaHier, obwohl die Senonen seil 474 die Stadt verloren hatten» als Stadt- wappen beibehielt, ist nicht unnatürlich. Danach werden also gerade diese schwersten aller Gussmünzen mit die jüngsten von allen sein und ins Ende des fünften und den Anfang des sechsten Jahrhunderts gehören.

24*. In meinen unterital. Dialekten S. lOS habe ich geze^, dass die Aufeebrifl MALIEir oder MALIE^A weder griechisch Boch oskisdi ist, sondem lateinisch. Da die Münzen entschieden unteritalisch sind und die lateinische Sprache hier nicht Landessprache ist, müssen sie einer latinischen Golonie angehöret^ wo dann an keine andere gedacht werden kann, als an Maiuessa (= (A^lo£Gaa, Feminio wie Saessa, Sinuessa zu Maluentum), das spätere Benevent. Es efgiebt sieh clsoy dass die Eömer nicht gleich bei der Golonisierung, sondem erst sp&ter den Namen der Stadt ioderten.

Hft. S. über das erst kürzlich zum Vorschein gekommene Kupfergeld von Firmum mit der Aufschrift FtB die in Beil. D, 3 gegebenen Nackweisungen.

234 Theodor MoimsENt

Spoletium in Umbrien deduciert 51 3.

Gremona in Gallien deduciert 536.

Placentia in Gallien deduciert 536.

Gopia in Lucanien deduciert 561 .. . As und dessen Theile

aus dem Semuncialfuss. Yalentia im Bruttierlande., deduciert 565. .. As und dessen Theile

aus dem Semuncialfuss.

Bononia in Gallien deduciert 565.

Aquileia in Gallien deduciert 573.

Garteia in Spanien deduciert 583**.

Den latinischen Golonien stand, wie diese Uebersicht zeigt, im All- gemeinen das Münzrecht zu als wesentlicher Bestandtheil ihrer Auto- nomie. Unzweifelhaft übten sie dasselbe anfangs unbeschränkt und münzten, wenn sie wollten , in allen Metallen ; allein es ist bemericens- werth, dass keine nach dem Jahre 485 gegründete Golonie jemals Silber geschlagen hat. Dies ist dasselbe Jahr, wo die Römer statt des Kupfers Silber zu ihrem Gourant erklärten und für Rom darin zu münzen be- gannen ; augenscheinlich wurde von da an den neuen Goloni^i in ihrem Bundesbriefe die Autonomie im Münzwesen durch Untersagung der Sil- berprägung beschränkt und nur für Kupfer das Münzrecht ihnen gelassen ähnlich wie August später mit dem Senat verfuhr. Aber auch die vor 485 deducierten Golonien scheinen mit diesem Jahre das Recht d^ Silberprägung verloren zu haben, denn nur so erklärtes sich, warum von Gosa und namentlich von dem an Kupfermünzen so reichen Pästum nur so äusserst wenige Silberstücke vorhanden sind sie schlugen Silber nur von 481 485. Dagegen giebt es nicht wenige Didrachmen von Suessa, das von 441 485, noch mehr dergleichen von Gales, das von 420 485 Silber schlug; die seltenen Stücke von Alba, die noch viel seltneren von Signia werden wohl alle nicht lange vor 485 geprägt sein. Dass von Luceria, Yenusia und Hatria kein Silber existiert, wird daher

S6) Die Bürger von Garteia erlangten durch das plautisch-papirische Gesetz die GiYit&t nicht, da dies sich heschrttnkte auf die in Italien domUicierten Bürger der ISderierten StSdte. Demnach hStte die Stadt sowohl vot als nach 665 auf den Grand ihrer Latinitäty d.h. ihrer Autonomie, das MQnzrecht üben können; es scheint dies indess nicht geschehen zu sein, sondern Garteia hat dem Anscheine nach wie andere spanische Städte erst miter August, ohne Zweifel damals nicht auf Grund derLatinitSt, sondern auf Grund einer speciellen kaiserlichen Brlaubniss zu münzen angefangen. Eckhel I, 47.

ÜBER DAS RÖMISCHE MOllZWBSEN. 236

kommen, dass diese Städte vor 485 keine Veranlassung hatten, in einem bei ihnen wenigstens nicht ausschliesslich gangbaren Metalle zu prägen; später nicht mehr das Recht dazu besassen. Die Silberdenare der italischen Bundesgenossen waren ein Versuch, das von Rom usurpierte Monopol zurückzugewinnen.

Aber nicht bloss in der Silberprägung scheint später das Münzrecht der Golonien beschränkt worden zu sein, sondern sogar zu irgend einer Zeit in der Prägung der Asse als der Münzeinheit, so dass diese Münz- stätten nur reine Scheidemünze, d. h. Astheile zu münzen berechtigt waren. Alle pfundigen und höheren Serien haben ihren As, mit Aus* nähme der jüngsten noch nicht vollständig bekannten firmanischen; ebenso die aus den^ Vierunzenfuss mit Ausnahme von Brundisium , wo das Fehlen desselben auf anderen Gründen beruht; man münzte hier in der ersten Periode überhaupt nur Sextanten und Uncien, um den griechischen Diobolen und Obolen sich zu conformiren. Aus dem Zwei- unzenfiiss finden sich dagegen keine Asse, mit Ausnahme der venusi- nischen einfachen und doppelten nummi (?), wenn dies Asse sind und nicht viefanehr Dextanten (Absch. IV, 5) ; aus dem Uncialfuss giebt es keinen einzigen As. Das Fehlen der Asse bei der dritten Reihe von Luceria, der vierten von Venusia, in Pästum und Brundisium kann un- möglich zuftdlig sein, um so weniger als die gleichzeitig mit der dritten Ittcerinischen in Luceria geschlagene römische Serie den As hat. Es muss danach angenommen werden, dass die Römer anfangs einzeben, alsdann bei Einfilhrung des Zweiunzenfusses (51 3} wohl allen sonst münzberech- tjgten Golonien Asse zu schlagen verboten. Die Asse von Gopia und Va- lentia aus dem Semuncialfuss widersprechen dem nicht ; seitdem mit dem J. 537 man angehört hatte nach Assen zu rechnen (Abschn. V, 6) und der Sesterz an die Stelle des As getreten war, erstreckte sich das Recht Scheidemünze zu schlagen auch auf den As mit und kann es daher nicht befremden, dass die nach diesem Jahre deducierten Golonien Asse prägten. Dabei darf nicht verschwiegen werden, dass auch in den unteritalischen Girculationsverhältnissen, wie wir sehen werden, eine Veranlassung lag, die Prägung der Asse zu unterlassen ; doch hat diese anderswo nur zu sparsamerer Prägung derselben, nicht zum völ- ligen Unterlassen geführt. Auch ist diese Veranlassung in der Zeit, woraus die jüngsten der oben genannten Serien stammen, schon nicht mehr vorhanden gewesen.

236 Theodor HdimsEif,

5. Abgesehen von diesen theils mit dem }. 48S, th^ts später er- folgten Beschränkungen des Mttnzrechts hat jede Colonie dasselbe nach Landesbraach , d. h. nach dem Gebrauch der umliegenden Landschaft gettbt. Wir fassen hier kun: susammen, was in den folgenden Abschnitten ausführlicher wird entwickelt werden. In Gampanien, Lncanien, dem Bruttierlande und Calabrien war^i sübeme Didrachmen neben kupfer- nen Obolen die gangbare MUnze; die StKdte lateinischen Rechts Cales, Suessa, Gosa, Paestum, Brundisium, Copia, Yalentia münzten daher, so weit sie vor 485 deduciert waren, Sitberdidrachmen neben Eupferobolen nach campanischem Fuss; (fie jttn^ren Cokmiett münzten Kupfer mit Unzenzeichen, und zwar Brundisium in der ersten Periode noch so, dass die Eupferstttcke mit zwei und einer Engel zu- gleich als Diobolen und Obolen onrsieren konnten. In der zweiten Pe- riode münzten Pästum, Brundisium, Copia, Valentin nach dem Aufhören der Obolenrechnung in Unteritalien nur den As und dessen Fractionen. In diesen Provinzen, wo die Sitte zu münzen allgemein verbreitet v^rar, giebt es keine latinische Colonie, die nicht gemünzt htttte. In Samnium, das weniger Stadt- als Gauverfassung hatte, war das Münzen nicht landüblich; daher hatSaticula gar nicht, Benevent sehr wenig, und nur die jüngste Golonie Aesernia,die bhthendste Stadt Samniums in der römischen Epoche, zahlreich gemünzt. - In Apulien wird um die Zeit der Gründung von Luceria undVenusia das Münzwesen noch im Entstehen begriffen gewesen sein, und zwar unter dem Einflüsse theils Gampaniens, theils der Tarentiner. Beide Städte scheinen daher nach dem Muster Roms ihr Mtinzwesen eingerichtet' za haben; nur wählten sie in Folge des Verkehrs mit Grossgriechenland zum Theil andere dem Obolensystem angemessene Nommale, namentücii statt des Semis den Quincunx. Ganz ahnlich verführen die Gokmien an der Ost- küste, Hatria und Firmum, in deren Umgegend Wenfalls wenig od^ gar nicht gemünzt ward und die darum gleichfalls römische VoriDilder be- folgten, jedoch mit den ihren Yeriittltnissen angemessenen Modificationen. Ariminum hat indess wenig, die jüngste Colonie Firmum noch weniger gemünzt ; vermuthlich weil bald nach ihrer Grttndimg 486. 4M das römische Geld in diesen Gegenden allein herrschend ward. Gar nicht münzten die gallischen Golonien des 6. Jahrhunderts Cromo na, Placentia, Bononia, Aquileia; als sie gegründet wurden, cur- sierte in Norditalien vermuthlich vorzuj2:sweise schon römisches Geld

ÜBER DAS RÖMISCHE MÜNZWESEN. 237

und konnte es keineswegs zweckmassig erscheinen, eine neue Sorte kupferner Scheidemünze bei den umwohnenden Barbaren in Gang zu bringen. Ob die umbrischen Goionien Narnia und Spoletium, die elruskischen Sutrium und Nepete, die volskischen und äquischen Signia, Norba, Ardea, Circeii, Setia, Fregellae, Pontiae, In- teramna, Sora, Alba, Garseoli Kupfer gemünzt haben oder nicht, ist nicht bestimmt zu entscheiden. Es war nicht bloss römischer, sondern altgemein lateinischer und etruskischer Gebrauch, nur die geprägten, nicht die gegossenen Münzen mit dem Stadtnamen zu versehen. Von der Masse des gegossenen mittelitaUschen Kupfers ohne Aufschrift gehört wahr- scheinlich ein sehr grosser Theil diesen Goionien an ; die schweren Asse von Ardea und vielleicht von Alba werden unten nachgewiesen wer- den (Abschn. III, 3), von anderen können wir nur im Allgemeinen ver- muthen, dass sie auch Kupfer gemünzt haben werden, wie z. B. von Signia, das doch mit der Ausmünzung von Silber seine Münzthatig- keit sicher nicht angefangen haben wird. Andere dieser Goionien mögen übrigens auch gar nicht gemünzt haben, obgleich, wenn man die noch nicht in Serien geordneten gegossenen Kupferstücke überschaut, man zugeben wird, dass die Zahl der Kupfergussstätten nicht gering gewesen sein kann. Als es in Latium Gebrauch ward, sämmtliche Nominale zu prägen (um 513 d. St.), hatten indess sämmtUche Prägstätten zwischen Tiber und Liris ausser der römischen schon aufgehört; ja noch mehr, schon bei der ersten Reduction des römischen Asses um 485 hat keine der latinischen und volskischen Prägstätten sich betheiligt. Für Umbrien und Etrurien aber gilt dies nicht; dort finden sich, obwohl nicht zahlreich, gegossene und geprägte Münzen des reducierten römischen Fusses. Silber war in Latium vor 485 nicht Gourant; doch haben Alba und Signia vermuthlich in Folge des Verkehrs mit Gampanien einige Silberstücke mit ihrem Namen geprägt, deren Silberwerth den campani- schen Diobolen und Obolen gleichstand und die in der Heimath als sil- berne Libellen und Sembellen das Vorbild der spätem römischen Silber- prägung abgegeben haben. Dass das Münzrecht sämmtlicher latini- scher Goionien mit dem J. 665 durch die Ertheilung des Bürgerrechts unterging, ist schon oben bemerkt worden.

Noch sind zwei ausseritalische Städte latinischen Rechts hier zu er- wähnen: Agrigent inSicilien undNemausus in Gallien. InAgrigent ward, ohne die alte griechische Gemeinde aufzuheben, wahrscheinlich im

Abhandl. d. R. S. G«a. d.Wifsensch. IL 18

238 Theodor Hommsen»

J. 547 d. St., aus sicilischen Colonisten eine Colonie gegründet, welche, wenn sie gleich insofern keine latinische Colonie war, als sie in der far-- mula togatorum nicht stand, doch gewissermassen latinisches Recht gehabt haben muss, indem sie ofiiciell auf ihren Münzen sich der lateinisdien Sprache bedient und Kupfer wie Silber geschlagen hat (Eckhel I, 1 23. Mionnet 1,70.71 . S. 1, 89.) Da die im J. 485 erfolgte Beschränkung desMünz- rechtes der Föderierten auf Scheidemünze nur auf ItaUen sich bezog, stand nichts im Wege, Agrigent das volle Münzrecht zu gestalten. Das Gewicht der sehr seltenen Silbermünze ist leider nicht bekannt. In einer ähnlichen Stellung befand sich woU Nemausus, das unter allen römischen Co- |

lonien, welche Silber geschlagen haben, allein sich als CO^onia bezeich- net (Eckhel 1, 66. 4, 499. Mionnet 1, 184 187 und dazu Paids p. 7), und dessen Silberstücke unzweifelhaft einer Periode angehören, wo die übrigen silbermünzenden Golonien (die lateinischen vor 485 deducierten) längst aufgehört hatten Silber zu schlagen, so dass es seiner Zeit nebst Agrigent die einzige römische Colonie mit dem Rechte Silber zu prägen gewesen sein wird. Nemausus hatte aber nach Strabo 4, 1 , 1 2 launi- sches Recht und gehorchte den römischen Provinzialbeamten nicht ; un- zweifelhaft war ihm die Latinität noch in der Zeit der Republik ertheilt worden und damit das Munzrecht, welches, da das Gesetz von 485 nur Italien betraf, hier in seinem vollen Umfange zur Ausübung kam. Demnach münzte Nemausus auf den Fuss von Massilia. Als aber August im ganzen Umfange des römischen Reiches das Recht der Silberprägung an sich nahm (Abschn. I, 3.), wurde auch die Mtinze von Nemausus auf Kupfer beschränkt, wesshalb alle Münzen desselben, die Eaiserköpfe tragen, von Kupfer sind. Den zahhreichen Städten, welchen erst die Kaiser das latinische Recht verliehen, konnte natürlich noch weniger das Recht der Silberprägung damit gegeben sein ; das Recht Kupfermünzen zu schlagen war dagegen vermuthlich in diesem Privilegium mit begriffen.

In der republikanischen Zeit enthielt also das latinische Recht als ein Bundesvertrag besten Rechts seiner Natur nach das Recht Silber zu schlagen, welches im J. 485 den latinischen Städten in Italien durch specielle Verordnung genommen, aber von den wenigen ausseritalischen Golonien, die vor der Eaiserzeit latinisches Recht erhallen hatten, bis auf August geübt ward.

6. Ausser den von den Römern gegründeten und mit lateinischem Recht bewidmeten Bandesstaaten sind nach und nach sämmtliche ita-

ÜBER DAS RdMISGHB HÖNZWESEN. 239

fische Stadt- oder Volksgemeinden in ein mehr oder weniger gttnstiges Bondesverhsdtniss zu Rom getreten. Ehe wir zu der Zusammenstellung und Würdigung der in den Schriften und Münzen aufbewahrten Zeug* nisse über die politische Stellung dieser föderierten Staaten übergehen» wird es zweckmässig sein, die allgemeine Frage hier aufzuwerfen, ob die Entziehung der Silberprägung, die fur die latinischen Golonien im ]. 485 eintrat, so wie die Beschränkung im Prägen der Asse auch auf die übrigen föderierten Staaten sich erstreckt hat. Eine solche Deduction lässt sich begreiflicher Weise aus den Münzen selbst mcht wohl führen, da man es den Münzen dieser Staaten nicht ansehen kann, was bei denen der lateinischen Golonien allerdings möglich war, ob sie vor oder nach Abschluss des Bündnisses mit Rom geschlagen sind. Wir werden uns also begnügen müssen allgemeinere Gründe zu entwickeln und demnächst zu untersuchen haben, ob es Silbermünzen föderierter Städte giebt, die mit Sicherheit nach 485 zu setzen sind.

Zunächst sahen wir schon oben, dass die latinischen Golonien nichts waren als besonders privilegierte Bundesstaaten. Es ist gar kein innerer Grund abzusehen, warum man eine Restriction der bundesgenossischen Rechte gegen sie hätte zur Anwendung bringen sollen, nicht aber gegen die übrigen Bundesgenossen , deren Stellung im Allgemeinen eine we- niger vortheilhafte war. Materiell und formell war der Uebergri£f der römischen Gentralgewalt bei den Latioem wie bei den übrigen Bundes» genossen gleich arg und gleich sicher keinen Widerstand zu finden. Durch einen ähnlichen Gewaltstreich ward im J. 561 das römische Geld- schuldrecht durch das sempronische Gesetz auf alle Italiker ausgedehnt (Liv. 35, 7) und im J. 568 die Feier der Bacchanalien allen Italikem untersagt. Wollte man allenfalls an der formalen Autonomie der Bundes- genossen nicht rütteln, so mochte man durch ganz Italien die Gemeinden zum fundus fieri zwingen. Hätte man die Massregel auf die durch ganz Italien zerstreuten und im Ganzen genommen ihr Münzrecht wenig ge- brauchenden latinischen Golonien allein beschränkt, so wäre sie voll- kommen sinnlos gewesen, wogegen sie gegen die föderierten Staaten gerichtet praktisch und bedeutsam wird. Gewiss hatte man dabei weder Cales und Suessa im Auge, noch Alba und Signia, sondern zunächst und vor allem Tarent. Wir werden unten finden, dass Tarent allein unter allen grossgriechischen Münzen einen altem und einen jungem Fuss der Silber-

mUnze gehabt und wahrscheinlich unter allen gi*ossgriechischen Staaten

18*

240 Theodor Mommsen,

zaletzt das Münzrecht noch in grossem Umfange geübt hat ich will hier nur daran erinnern, dass in Grossgriechenland auf Silbermttnzen das halbmondförmige Sigma ausschliesslich auf dieser jungem Classe der tarentiner Didrachmen vorkommt. (Vgl. auch Abschn. V, 2.). Man erinnere sich der Zeitverhältnisse. Die Tarentiner, besorgt wegen der steigenden Uebermacht Roms, hatten die Gallier, Umbrer und Etrusker zum Kriege gegen Rom bestimmt; den Gesandten der Römer an die unteritaiischen Bundesgenossen, C. Fabricius, der diese von 'Neuerungen abmahnen sollte, hatten sie gefangen gesetzt, den Admiral L. Yalerius, welcher römische Kriegsschiffe in die durch das tarentinische Bündniss den Römern zu betreten untersagte Meeresbucht führte, mitten im Frieden geschlagen und getödtet, die Samniter und Campauer, ja selbst die Mes- sapier gegen Rom ins Feld geführt, die bundestreuen Städte Thurii, Kau- lonia und Rhegion zerstört, hatten den römischen Gesandten verletzt, hatten endlich Pyrrhus gerufen, und als dieser entwichen war; die Kar- thager^ Endlich im J. 482 war Tarent erobert worden und die Römer konnten ihren Sieg nach Willkür benutzen. Man wird es in diesem Zu- sammenhange verstehen, was es bedeutete, wenn drei Jahre später Rom das Recht Silber zu münzen für sich in Italien monopolisierte und die tarentinische Münzstätte zu schliessen befahl. Der Krieg war ein ^ er- nichtungskrieg gewesen und vernichtet ward Tarent durch diesen Schlag in seinem Handel und seinem ausgebreiteten Geldverkehr.

Wenn sonach innere Gründe uns zwingen, die Entziehung des Rechtes, in edlen Metallen zu münzen, auch auf die übrigen föderierten Staaten zu erstrecken, so fehlen auch die äusseren Beweise nicht ganz. Es giebt eine Menge italischer Kupfermünzen römischen Fusses und mit den Werthzeichen des römischen Uncialsystems, auch von Städten, die nie Colonien waren, wie z. B. von Larinum, Teate, Uzentum, Petelia; wie er- klärt es sich, dass ausser den Münzen der revolutionierten Italiker keine einzige italische Silbermünze mit römischen Werthzeichen versehen und auf römischen Fuss gemünzt ist^? Es wird sich unten zeigen, dass Tarent in seinen jüngsten Münzen sich dem Fuss der römisch- campanischen vor 485 in Unteritalien gangbaren Silbermünzen accommodiert hat (Abschn. lY, 6) ; wie wäre es denkbar, dass Tarent nach 485 nicht auch dem Denarfuss

t7. Wegen der Zeichen X X und X auf den Uünzen von Populonia s. Ab- schnitt m, 4 .

ÜBER DAS RÖMISCHE MÜNZ WESEN. S41

nachgemunzt hätte, wenn es damals noch hätte mttnzen dürfen? Es spricht dies alles dafür, dass die unteritaUschen Nummen und die römi- schen Denare nie und zu keiner Zeit neben einander bestanden haben, sondern dass sie auf einander gefolgt sind und vielleicht unmittelbar einander abgelöst haben ; gar sehr wird dies dadurch imterstützt, dass meines Wissens grossgriechische und römische Silbermünzen niemals zusammen gefunden werden, was doch entschieden der Fall sein müsste, wenn sie zu gleicher Zeit in Umlauf gewesen wären. Hätten ferner die grossgriechischen Städte längere Zeit unter römischer Botmässigkeit gemünzt, so würden wir in römischen Namen, in Gomplimenten gegen die Machthaber des Tages, in von Rom entlehnten Typen die Spur davon finden, wie z. B. die Kupfermünzen mit den Typen von Neapel und der Aufschrift PaMAiaN (Eckhel 1, p. 114. Millingen consid. p. 131) wirklich eine solche Artigkeit sein werden, zu der man übrigens schwer- lich Kupfer verwandt hätte, wenn man in dem edlem Metall noch hätte prä- gen dürfen *^*. Meines Wissens existiert aber nur eine grossgriechische Sil- bermttnze, die bestimmte Beziehung hätte auf Rom : die bekannte vonLokri, von dem gewöhnlichen Gewichte der grossgriechischen Nummen, welche die sitzende Roma von der Fides gekränzt darstellt, mit den Aufschriften AOKPaN PaMH niZTIZ. Eckhel 1, 176 bezieht dieselbe auf die von den Lokrem im J. 549 bei dem römischen Senat durch- gesetzte Abberufung ihres Henkers Pleminius unleugbar passend, aber schwerlich mit zwingender Nothwendigkeit. Auch im Kriege mit Pyrrhus erfuhr Lokri die 'Fides' der Römer. Nach Pyrrhus Sieg bei Heraklea verriethen sie ihm die römische Besatzung , nach Pyrrhus Enlr- weichung den Römern die Besatzung des Pyrrhus, wofUr dieser sie hart mitnahm für ihre späteren Verdienste und Leiden müssen die Römer ihnen damals den ersten Yerrath verziehen und ihnen den alten Bund wieder gewährt haben, und auch darauf kann die Münze sich be- ziehen^. — Wenn somit das Argument, welches in der Abwesenheit

t7*. LeDOrmaDt introd. k T^lite cöramograph. I, p. XLVH setzt diese Münzen ins J. 433, wo die Römer mit den Neapolitanern zuerst sich verbündeten; in dieselbe Zeit setzt er die Silbermünze mit X A PI AE12 Z, die er dem von Liv. 8, fl5 erwähnten Charilaus beilegt.

88. Selbst wenn die Münze wirklich auf die Bestrafung des Pleminius ginge, würde sie doch nur beweisen, dass Lokri von der allgemeinen Hegel ausgenommen gewesen ist. Damit könnte man den schlechtem Styl dieser und überhaupt der lokri-

242 . Theodor Mommsen,

aller Bezüge auf römische Verhältnisse in den grossgriechischen Silber- münzen für unsere Meinung liegt, dass die itaUsche Silberprägung mit 485 d. St. aufhörte, durch diese Instanz nicht erschüttert wird, so ist ein fernerer schlagender Beweis dafiir gegeben in der grossen Reihe von unteritalischen Münzstätten, die auf kupferne Scheide- münze sich beschränkt haben. Es ist offenbar unzulänglich, wenn man dies aus der Armuth und Kleinheit dieser Städte erklärt; von vielen wissen wir bestimmt das Gegentheil, z.B. von Larinum, Salapia, Aquinum, Tuder, überhaupt aber prägt eine arme Stadt wenige, aber nicht gerade nur kupferne Münzen. Besonders aber ist es notorisch, dass alle die Städte, welche früh zu münzen angefongen haben, Silber aufweisen, dagegen die, welche erst spät begannen, bloss Kupfer was eben nur bedeuten kann, dass zu einer bestimmten Epoche den Städten das Recht Silber zu schlagen entzogen Ward. Messina's Bewohner kann man in numismatischer Beziehung zu Italien rechnen; Zankle und Messana münzten Silber und Kupfer, die Mamertiner (nach 475) nur Kupfer. Bei manchen Städten unterscheiden wir zwei Epochen, von denen die erste Silber und Kupfer, die zweite bloss Kupfer aufweist. Am evidentesten ist dies bei Teanum Sidicinum ; die Münzen mit oski* scher Aufschrift sind in Silber und Kupfer, die natürlich jüngeren mit lateinischer bloss m Kupfer. Millingen bemerkt von Rhegion (consid. p. 80), Laos (p. 51), Thurii (p. 64) und Yelia (p. 93), dass die meisten Kupfermünzen dieser Städte nicht den silbernen gleichzeitig seien, son- dern schlechtem Styls und überhaupt jünger. Aber auch von Populonia ist es bemerkens werth , dass dessen Silbermünzen alle oder fiaust alle (Millingen consid. p. 1 66) nur auf einer, die Kupfermünzen dagegen auf beiden Seiten geprägt sind, so dass letztere einer spätem Epoche anzugehören scheinen. Demnach sind wohl alle die zahlreichen und schönen italischen Silbermünzen vor 485 d. St. (v. Chr. 269, Ol. 127, 4) geschlagen.

Es fragt sich femer, ob den föderierten Staaten auch die Prägung

sehen Münzen (Milllogen consid. p, 66) in Verbindung bringen. Allein selbst diese Aus* nähme halte ich für unwahrscheinlich, da es kaum glaublich ist, dass Lokri dann nicht den Denarfuss angenommen haben würde. Der schlechtere Styl dieser Münzen ist leicht erldSrlich; die Münzen sind allerdings mit die jüngsten der grossgriechischen und Kunst und Bildung stand überhaupt in Lokri niedriger als in Tarent und anderen Städten.

IJBER DAS RÖMISCHE MUNZ WESEN. 243

des höchsten EupferstUcks, des Asses, zu ii^end einer Zeit untersagt ward. Allerdings bemerken wir auch hier wieder den Mangel der Asse und zwar sogar noch viel constanter als bei den latinischen Colonien. Tuder, das in der altem Serie den As hat, entbehrt ihn in der jttngem sonst unendlich viel zahlreicheren^; Uzentum endigt mit dem Semis, Larinum, Teate, beide Serien von Orra mit dem Quincunx, Gra.... und Petelia mit dem Quadrans. Ich kenne überhaupt von keinem föderierten Staate einen As, wenn man nicht den räthselhaften kupfernen, dem gleichartigen venusinischen (Abschn. I, 4) entsprechenden Nummus (?) von Teate als solchen betrachten will. Dabei ist allerdings in Anrechnung zu bringen, dass die meisten Bundesgemeinden nach dem Obolen - und nicht nach dem Unzensystem münzten, und dass selbst die, welche for- mell nach dem Unzensystem gemünzt haben, doch materiell die Unze als Obole betrachteten ; wobei es denn ganz natürlich erscheint, dass nmn in Kupfer nicht über das Pentobolon hinausging, wie z. B. auch in Region die höchste kupferne Scheidemünze wohl das mit P bezeichnete Pentobolon war; denn das Sechsobolenstück, die Drachme, pflegte schon von Silber zu sein. AUein wenn man diese Erklärung auch für die meisten der oben erwähnten Prägstätten zulassen kann, so passt sie doch weder für Uzentum , das ja eben den Semis hat, noch flir Tuder, da in Umbrien das Obolensystem nie gegolten hat. Es wird demnach die Beschränkung im Prägen der Asse, die wir bei den latinischen Colonien wahrnehmen, wohl auch für die übrigen föderieiien Staaten zur Anwendung gekommen seih, obwohl vielleicht eine ganz feste, fUr alle Städte gleich anwendbare Regel nicht aufgestellt worden ist.

7. Wir lassen nun eine kurze geschichtliche Uebersicht der Bundes- verbältnisse derltaliker folgen, so weit bei der Lückenhaftigkeit des Ma- terials dies möglich und für die Münzen von Wichtigkeit ist. Dass vor 485 den gleich verbündeten Staaten das Münzrecht und nach 485 wenigstens das Recht, Eupferscheidemünze zu prägen, in der Regel unbeschränkt zu- stand, versteht sich ; es wird der Zweck dieser Uebersicht sein, zu unter- suchen, ob nicht den Staaten ungleichen Bündnisses das Münzrecht gänz-

29. Die absichtliche üebertragung der Typen des frühem Asses mit dem Adler auf den neuen Semis und Triens, welche die Jesuiten aea grave p. 79 behaupten, ist irrig; denn die Semisse und Trienten mit dem Adler sind aus dem schweren, nicht aus dem leichtem Fuss.

Sii* ' Theodor Mommscn»

lieb gefehlt hat. In Latium gab es ausser den latinischen Golonien nur wenige föderierte Staaten ; wir kennen als solche aus den Schriftstellern Tibur und Pränesfe, aus der vehtemischen Bronze Veliträ, aus den Münzen Aquinum (Abschnitt I, 2.). Ob jene drei Städte gemünzt haben, wissen wir nicht. In Canipanien stand Neapel seit dem Frieden von 428 in einem selbst im hannibalischen Kriege durch keinen Treubruch ver- letzten Bundesverhaltnisse mit Rom, das die Neapolitaner nach dem So- cialkriege ungern mit der Civität vertauschten (Cic, proBalbo 8, 21. vgl. Liv. 26, 24), denn Neapel verlor dadurch das Exilrecht (Polyb. 6, 1 4. Liv. 29, 21) und die Befreiung vom Dienst in den Legionen gegen Stellung von Schiffen und Matrosen (Polyb. 1, 20. Liv. 35, 16). Nola rühmt sich schon im zweiten punischen Kriege seiner alten amiciHa mit Rom (Liv. 23, 44) und bewahrte ihm die Treue trotz zweimaliger Belagerung durch diePunier; ebenso Nu ceria (Liv. 23, 15. 27, 3), dessen Bündniss das Exilrecht gab (Cic. pro Balbo 28). Von der politischen Stellung von TeanumSidicinum wissen wir nichts, als dass die Stadt Partei nahm für Rom gegen Hannibal (Liv. 22, 57. 23, 24. 26, 14). Die genannten Staaten gleichen Bündnisses übten sämmtlich das Münzrecht im vollen Umfange bis 485, und seitdem wenigstens das Münzrecht für Kupfer, von welchem letztern indess Nola wohl keinen Gebrauch gemacht hat. Von der politisch wie numismatisch sehr eigenthümlichen Stellung von Gapua, Atella, Galatia wird unten die Rede sein. In Grossgriechenland finden wirVelia in besonders freundschaftlichen Beziehungen zu Rom, das von dort oder von Neapel die griechische Gerespriesterinnen zu erbitten pflegte (Cic. pro Balbo 24); es ging nicht zu Hannibal über und scheint gleich Neapel nur Schiffe und Matrosen gestellt zu haben (Polyb. 1 , 20. Liv. 26, 39). Aehnlich war es mitLokri, das sowohl nach dem Abfall zu Pyrrhus als nach dem zu Hannibal (Liv. 23, 30) seine Ver- fassung gleichsam zum Ersatz für die erlittene Unbill zurückerhielt (Liv. 29, 21); auch diese Stadt erfüllt ihre Bundespflicht durch Stellung von Schiffen (Polyb. 1, 20. Liv. 36, 42. 42, 48). Rhegion hielt fest an Rom sowohl im Kriege gegen Pyrrhus wie in dem gegen Hannibal ; es wird mit Neapel zusammengestellt (Liv. 35, 16) und stellte ebenfalls Kriegsschiffe (Liv. 26, 29. 35, 16. 36, 42. 42, 48). Von Velia, Lokri, Rhegion existiert eine Menge auch kupferner Münzen, und es scheinen diese Städte ihre Münzthätigkeit lange fortgesetzt zu haben. Ganz besonders begünstigt war Heraklea, das im J. 476 mit Rom ein

ÜBER DAS RÖMISCHE MUNZWESEN. .245

foedus prape singulare abschloss und gleich Neapel dasselbe mit der Ci- vität zu vertauschen sich sträubte (Cic. pro Balbo 22). Tarent, ob- wohl es mit Neapel und Rhegion zusammengestellt wird (Liv. 35, 1 6) und ebenfalls Schiffe stellte (Polyb. 1, 20. Liv. 35, 16), verlor durch den hannibalischen Krieg seine Autonomie (StraboVI, 3, 4; vgl. Liv. 27, 21. . 25) und muss damit jedenfalls völlig zu münzen aufgehört haben. Die beiden letztgenannten Städte haben indess wie es scheint schon nach 485 wenig oder gar nicht gemünzt; ebenso Metapont, Kroton, Thurii u. a. m. , sei es nun in Folge ihres gänzlichen Verfalls oder in Folge ihnen entzogener politischer Rechte. Dass auch Heraklea früh zu münzen aufhörte, ist auffallend. Die Bruttier wurden nach dem hannibalischen Kriege hart bestraft und statt der Kriegs- mit Knechtsdiensten belastet (Cato bei Gell. X, 3), wobei die treue Stadt Petelia unzweifelhaft ausgenommen ward (Liv. 23, 20. 30). Hiermit wird es zusammenhängen, dass letztere Stadt allein unter allen brutti- schen spät und mit Unzenzeichen gemünzt hat; während die bruttischen Kupfermünzen vermuthlich alle älter sind als der zweite punische Krieg, in Folge dessen den Bruttiem wie ich glaube das Münzen untersagt ward. Von dem Bündnisse der Sallentiner, die 480 486 be- zwungen wurden, so wie von dem der noch weniger bekannten P e u- cetier wissen wir nichts; das Münzrecht haben mehrere Ortschaften hier geübt, meistentheils mit Anwendung der römischen Unzenzeichen. Die Apuler scheinen etwas früher zu münzen aufgehört zu haben, da bei ihnen nur das Obolensystem erscheint; Arpi z. B. könnte in Folge des hannibalischen Ki-ieges das Münzrecht verloren haben (vgl. Liv. 34, 45). Was die samnitischen und sabellischen Völkerschaften be- trifft, so ist es bemerkenswerth, dass bei der letzten Erhebung dieser Stämme gegen Rom im Kriege mit Pyrrhus fast allein dieFrentaner (nebst den Marrucinem und Pälignem) auf Seiten der Römer fochten ; s. Niebuhr 3, S. 557, A. 887. Vgl. Sil. Ital. 15, 566: fidemque exuere indocilis sociis Frentanm in armis, und besonders das neulich entdeckte Fragment des Dionys über die Schlacht bei Asculum (hinter der Didotr- sehen Ausg. des Josephus p. 2). Sollte es damit in Verbindung stehen, dass von allen sabellischen und samnitischen Stämmen allein die Fren- tanerinFrentrum, Larinum undTeate, diese aber auch viel und län- gere Zeit gemünzt haben? Es müsstealso wohl um 480 den übrigen ver- wandten Stämmen das Münzrecht entzogen sein (vgl. Niebuhr 3, 61 4).

246 Theodor Mohm^en,

Von Umbrien und Etrurien ist wenig zu sagen; von Camerinum (Walter Rechtsgesch. S. 264, A. 20) und Iguvium (Cic. proBalbo 20, 47) wissen wir, dass sie gleiches Bdndniss hatten, Tuder^s politische Stellung ist uns unbekannt (die Civität erhielt es erst im Bundesgenossenkriege, Si- senna 1. IV, bei Non. v. iusso), ebenso das Genauere über Etrurien (vgl. Niebuhr 3, 505). Nach 485 ist in diesen Gegenden sehr wenig gemünzt worden; nurTuder und etwa Vetulonium und Populonia haben nach diesem Jahre dort Kupfer geschlagen. So wenig es möglich ist, überall das Verhältniss der Münzen einer Stadt zu ihrer politischefi Stellung bestimmt festzustellen, so scheint sich doch aus dieser fluchtigen Uebersicht so viel zu ergeben, dass den ungleich fö- derierten Staaten das Münzrecht ganz entzogen war und dass das Vor- kommen jüngerer, namentlich mit römischen Werthzeichen versehener Kupfermünzen ein Kriterium des foedus aequum ist.

8. In einem ganz eigenthümlichen Mittelverhältnisse zwischen Ci- vität und Föderation, wofür der technische Name civitas sine mffragio oder cäritisches Recht ist^, hat sich Capua und ein Theil Campaniens

30. Vgl. meine Tribus S. 157 fg. und Rubioo Ztschr. fSr Allerthumswisjenschaft I8ii Sp. 977 fg. In meiner frühem Darstellung ist der wesenUiche Unterschied der ek)e$ 9me suffragio, welche ein Gemeinwesen und in demselben Stimmrecht haben, nnd derjenigen cwes sine suffragio, welche ausser allem GemeinTerbande stehen und nir- gends stimmberechtigt sind, ausführlich und wie ich glaube richtig entwickelt. Irrig aber sind zu der zweiten Ciasse, in der die Aerarier und seit 5ii die Capuaner sich be- fanden, auch dieCaeriten gerechnet (vgl. auchRubino a.a.O. Sp. 883), welche Yielmehr zu der erstem gehörten und das Bürgerrecht ohne Stimme ea condichne ut semper remp. aeparatxm a populo Romano haberent zuerst unter allen italischen Ortschaften empfingen (Gell. XVI, 13); also vor il6, wo Capua, Fundi, Formiae in dies Verhältniss eintraten; wahrscheinlich im J. iO I , wo Caere nach einem Bundesbruch mit Rom Frieden schloss. Livius* Darstellung dieses Vertrages VII, SO ist sentimental und geschminkt; aus Dio p. S7 Bekk. ergiebt sich, dass Caere damals seine halbe Landmark verlor; und 80 wird man auch die vom schol. Craq. ad Borat. Ep. I, 6, 68 erhaltene Notiz von der Verleihung der civitas sine suffragio an die Caeriten nach ihrer Besiegung auf den Frie- den des J. 401 beziehen dürfen. -> Die tabulae Caerüum werden allgemein alle cives sine suffragio umfasst haben, so dass sowohl die (wahrscheinlich von den betreffenden Stadtbehörden eingeschickten) Bürgerrollen der Gemeinden ohne Stimmrecht, als auch die in Rom angefertigten (Liv. 58, 36) Verzeichnisse der Aerarier und der sonst ausser dem communalen Nexus stehenden römischen Bürger integrirendeTheile des caeritischen Registers ausmachten. Nachdem um die Mitte des sechsten Jahrtiunderts die cioitates sine suffragio ganz aufgehört hatten und cives sme suffragio nur noch die Aerarier und die ihnen Gleichgestellten waren, wurde die jetzt uneigentlich gebrauchte Bezeichnung des caeritischen Registers selbstfolglich auf die Aerarier eingeschränkt.

ÜBER DAS RÖMISCHE MüNZWESEN. 247

nebst einigen anderen italischen Gemeinden längere Zeit befunden. Die schärfste Definition dieses eigenthttmlich modificierten Bürgerrechts giebt Festus v. municeps p. 1 42 Mull. : die Bürger dieser Gemeinden sind römische Bürger und werden schlechtweg von Polyb. 1 , 6 'PtofiaToi genannt; es hätte somit ihr Gemeinwesen in das römische aufgehen und römische Beamte, römische Conscription, römisches Recht, römische Sprache und Namen, römisches Mass und Gewicht an die Stelle der ein- heimischen Institutionen treten müssen (Abschn. I, 2), allein ausnahms- weise hatten diese Kommunen sich ausbedungen stets ein von dem rö- mischen gesondertes Gemeinwesen zu behalten {ut semper rem publicam separatim a papulo Romano haherent). Dies Halbbürgerrecht gestattete also den Capuanem ein staatsrechtlich, nicht bloss faktisch von dem römischen gesondertes Gemeinwesen. Eine Folge davon war die be- sondere Conscription die Campauer dienten zwar nicht wie die Bundesgenossen unter Präfecten in Gehörten, sondern wie die Römer unter Kriegs tribunen in Legionen, aber nicht wurden sie den römischen Abiheilungen eingereiht, sondern sie bildeten besondere campanische Legionen. Femer hatten die Gemeinden ihre besonderen Beamten obwohl seit 436 ein stehender römischer Commissär in Capua residierte (Liv. IX, 20), behielt doch die Stadt ihren eigenen Magistrat, den Med- dix tuticus. Die Bürger behielten ihre campanischen Namen, und die oskische Sprache blieb wie Inschriften und Münzen beweisen die officielle. Die politischen Rechte der Campaner als solcher blieben also im Wesentlichen bestehen, wogegen ihnen die ihnen sonst als römischen Bürgern zukommenden Rechte in Rom mitzustimmen bei den Gemeinde- wahlen und römische Aemter zu bekleiden natürlich versagt wurden. Ihre römische Civität wird ausser dem Conubium und Commercium, dem Pro- vocationsrecht u. dgl. politisch wesentlich einen formalen Charakter ge- habt haben. Sie h i e s s e n römische Bürger, ihre Heerabtheilungen Legio- nen, ihr Aufgebot wird bei Polybius 2, 24 mit dem römischen zusammen den italischen Contingenten gegenübergestellt ; aber faktisch römische Bürger waren sie nicht und sind in keine Tribus aufgenommen worden '^ wodurch sie allein schon von der römischen Conscription und dem Stimm- recht in den Centurien wie in den Tribus ausgeschlossen waren.

31. Fondi and Formiae erhielten k\% die cjtnto tiM suffragio, aber erst 566 das Stimmrecht und die Tribus.

248 Theodor Mommsen,

Die erste Stadt, welche in dies eigenthümliche Rechtsverfaältniss zu Rom trat, war Caere im J. d. St. 401 (Arno. 30). Im J. 416 folgte Capua, und ohne Zweifel gleichzeitig mehrere kleinere Nachbarstädte, deren Bewohner häufig unter dem allgemeinen Namen der Campaner mit einbegriffen zu sein scheinen, z. B. wenn von campanischen Legio- nen die Rede ist. Es erhielten dies Recht Atella (Fest. y. nmnicq^ p. 131. 142) und Calatia wohl schon 416, welche Städte nach den Mttnzen zu schliessen in engster Gemeinschaft mit Capua standen und im zweiten panischen Kriege dessen Schicksal tfaeilten (Liv. 22, 61. 26, 16. Rubino a.a.O. Sp. 980); femer Cumae und Suessula gleichfalls im J. 41 6 (Liv. 8, 1 4. Fest. v. municeps p. 1 31 . 1 42), Ac errae im J. 422 (Liv. 8, 17. Fest. v. municeps p. 131. 142. Müll. Rubino a. a. 0.), auch einige samnitische Ortschaften (Yell. 1,14. Madvig opusc. priora p. 238), z. B. etwa Sabatia (Liv. 26, 33). Diese Gemeinden scheinen die Hauptmasse der cives sine sufpragio ausgemacht zu haben. Hierzu kam noch eine Reihe volskischer Städte, so Fundi undFormiae im J. 416 gleichzeitig mit Capua, Privernum 425, Anagnia 448, Arpinum und Trebula 451; über andere fehlen uns vermuthlich die Notizen. Offenbar war es seit 400 d. St. System der Römer, die femer liegenden eroberten Städte nicht mit dem vollen römischen Bürgerrecht zu belehnen, wo man denn auch römisches Recht und römische Admi- nistration bei ihnen hätte einführen müssen. Lieber gab man ihnen ein Btti^errecht, welches die Kommunen den Römern namentlich in militärischer Hinsicht vollständig unterwarf, ohne doch die römischen Beamten mit der Detailverwaltang und der schwierigen Einführung des vollen römischen Rechts zu belasten. Dies Halbbttrgerrecht erhielten ausser Cäre wohl die meisten volskischen und campanischen Städte, so- weit es ihnen nicht gelang ein gleiches Bündniss zu erwirken, wie dies z. B. bei Neapel und Nola der Fall war; in den entfernteren Landschaften hat man wie es scheint auch dies HalbbOrgerrecht nicht ertheilt, son- dern dasselbe dort ersetzt durch die Form der ungleichen Bündnisse. Indess bestand das Institut der civitas sine mflragio nicht lange. Die Gemeinwesen von Capua, Atella, Calatia wurden im hannibalischen Kriege 544 von den Römern vollständig aufgelöst und die Städte zu Conciliabulen herabgesetzt, ebenso vielleicht noch andere der kleinen benachbarten Ortschaften. Von den treugebliebenen Cumanern finden wir, dass sie auch nach 544 in dem alten Yerhältniss blieben und des^

6ber das römische Munzwesen. 249

halb die nicht schuldigen Gampaner in die Btti^errolle von Gumae ein- getragen wurden (Liv. 23, 31). Vollbürger waren sie im J. 574 noch nicht, da sie erst damals durch Privilegium das Recht erhielten, im innem Verkehr sich der lateinischen Sprache bedienen zu dürfen (Liv. 40, 42), was sehr charakteristisch ist für die Stellung dieser Halbbürger- gemeinden; doch erhielten sie die volle Givität noch vor dem Social- kriege (Fest. v. munidpium p. 1 27) , ohne Zweifel damals, als Gumae Prafectura ward (Fest. v. praefecturae p. 253. Mttll. Abschnitt I, 2): Aehnlich wie von Gumae scheint das Schicksal von S u e s s u 1 a und A c e r r a gewesen zu sein (s. das.). Auch den volskischen Ortschaften mit Bürger- recht ohne Stimmrecht muss im Laufe des sechsten Jahrhunderts das Stimmrecht ertheilt sein; Fundi, Formiae, Arpinum empfingen es 566. Ueberhaupt ist es klar, dass man in der zweiten Hälfte des VI Jahrhunderts alle civitates mie suffiragio, soweit sie nicht zur Strafe ganz aufgelöst wa- ren, in praefecturae mit vollem Bürgerrecht umgewandelt hat, indem man die Schwierigkeit, welche die Leitung der Rechtspflege und Verwaltung dieser entfernteren Gommunen von Rom aus machte, in Folge deren man früher die alte Gemeindeverfassung hatte bestehen lassen in der Form der civitas sine suffragio, jetzt beseitigte durch Ernennung beson- ders delegierter Stadtvorsteher, der sogenannten praefecü iure dicundo. Vor 401 und nach c. 580 hat wohl keine civitas sine sufjragio bestanden. Vergleichen wir hiermit die Münzen, so haben nur Gapua, AteUa und Galaiia (Beil. N) Münzen mit ihrem Namen geschlagen ; die anderen Städte mit Bürgerrecht ohne Stimme haben mit ihrem Namen nicht gemünzt. In Gapua sind aber auch nach der einstimmigen durch Stil- und Typenähn- lichkeit wohlbegründeten Meinung der kundigsten Numismatiker die zahl- reichen Silberdidrachmen mit dem Januskopf und der von der Victoria ge- lenkten Quadriga des Jupiter, und der Inschrift ROMA, femer die Münzen von Electrum mit denselben Typen, aber ohne Aufschrift, und die Gold- münzen mit dem Januskopf und dem Föderationstypus und der Aufschrift ROMA geschlagen^. Ein capuanisches Kupfers tück entspricht genau

32. Avellino opuscol. U, p. 38 sg. MiUingen consid. p. Sil. Borghesi BuIIetl. Napol. t. IV, p. 46 sg. L enorm an t behauptet sogar p. XLH. XLIH der introd. zu der 61ite c^ramographique T. I, dass derselbe Stempelschneider, von dem der Stempel zu dem triens von AteUa herrührt, auch die Stempel geschnitten habe von noch er- haltenen Gold- und Silbermünzen der angegebenen Sorten. Die Behauptung des- selben Kenners (p. XLU note), dass die fraglichen Goldmünzen theils altern, theils

250 Theodor Mommsen,

der römischen silbernen Didrachme bis auf die Aufschrift; die Typen der Rückseite des Silber- und Goldsilberstücks kehren wieder auf den drei in jeder Stadt höchsten Nominalen der cainpanischen Städte, auf dem Medaillon (As?) von Capua, dem Triens von Atella, dem Sexlans von Calatia ; die Typen der Rückseite des Goldstücks sind häufig auf den Quadranten und Sextanten von Capua und Atella. Der Jauuskopf dagegen findet sich nur auf einer einzigen der oskischen Münzen ; ohne Zweifel weil der Januskult den Campanern specifisch römisch erschien und der Doppelkopf auf eine oskische Münze nicht recht passte. Die Quadriga dagegen war für alle diese Münzstätten der erste und wichtigste Typus, dem man überall den besten Platz anwies ; zunächst ward alsdann der Föderationstypus berücksichtigt, vielleicht anspielend auf den Vertrag mit Rom, zumal da von den beiden S[riegern der eine römisches, der andere griechisches Costüm trägt (Lenormant, introd. k T^lite cäramo- graph. I, p. XLIII). Es fragt sich nun bei diesem evidenten offenbar absichtlichen Zusammenhange der silbernen römisch-campanischen und der kupfernen capuanischen, atellanischen und calatinischen Münzen, von wem jene geprägt worden sind. Gewöhnlich nimmt man an, dass Rom in Capua eine Münzstätte für Campanien angelegt habe, wie es ohne Zweifel durfte und wie auch sonst öfters geschah; allein wenn man sich erinnert, dass der Zusammenhang der silbernen Münzen mit den kupfernen nach Ausweis der Typen ein innerlicher, nicht bloss durch lokale Einwirkung auf den Stil erklärlicher ist, und ferner weiss, dass die Campaner seit 416 der Stadt römische Bürger waren, so wird die Annahme bei weitem wahrscheinlicher, dass die Campaner selbst diese Münzen als cives Romani geschlagen haben. Ihre ganz eigenthüm- liehe Doppelstellung als integrierender Theil des römischen Staats und doch wieder als selbstständige Kommune liegt uns hier wie im Bilde vor Augen : Gold und Silber, die mehr für die äussere Circulation be- stinmit waren, schlugen sie als römische Bürger mit römischer Schrift®*

Jüngern Stils vorkämen, und letztere aus einer Restitution der römischen Kaiser her- vorgegangen seien , hat keine Wahrscheinlichkeit.

32*. Es ist kein Widerspruch, wenn eine civitas sine suffragio (Capua) auf ihre Münzen römische Aufschrift setzt, und eine andere Stadt desselben Rechts (Gomae) sich von Rom aus das Recht erwirbt, Öffentliche Auctionen in lateinischer Sprache halten zu dürfen. Den Gebrauch der römischen Sprache ihnen nur so weit zu gestatten, als sie eben Bürger waren und nach aussen hin als solche auftraten, nicht aber in inneren Angelegenheiten, war sehr natürlich.

6ber das römische MCnzwesen. 249

halb die nicht schuldigen Gampaner in die Bürgerrolle von Gumae ein- getragen wurden (Liv. 23, 31). Vollbttrger waren sie im J. 574 noch nicht, da sie erst damals durch Privilegium das Recht erhielten, im iimem Verkehr sich der lateinischen Sprache bedienen zu dürfen (Liv. 40, 42), was sehr charakteristisch ist für die Stellung dieser HalbbUi^er- gemeinden ; doch erhielten sie die volle Givität noch vor dem Social- kriege (Fest. v. fmmicipium p. 1 27) , ohne Zweifel damals, als Gumae Prafectura ward (Fest. v. praefecturae p. 253. Mull. Abschnitt I, 2): Aehnlich wie von Gumae scheint das Schicksal von S u e s s u 1 a und A c e r r a gewesen zu sein (s. das.). Auch den volskischen Ortschaften mit Bürger- recht ohne Stimmrecht muss im Laufe des sechsten Jahrhunderts das Stimmrecht ertheilt sein; Fundi, Formiae, Arpinum empfingen es 566. Ueberhaupt ist es klar, dass man in der zweiten Hälfte des VI Jahrhunderts alle civitates dne wffragio, soweit sie nicht zur Strafe ganz aufgelöst wa- ren, in praefecturae mit vollem Bürgerrecht umgewandelt hat, indem man die Schwierigkeit, weiche die Leitung der Rechtspflege und Verwaltung dieser entfernteren Gommunen von Rom aus machte, in Folge deren man früher die alte Gemeindeverfassung hatte bestehen lassen in der Form der civiias sine suffragio, jetzt beseitigte durch Ernennung beson- ders delegierter Stadtvorsteher, der sogenannten praefecti iure dicundo. Vor 401 und nach c. 580 hat wohl keine civitas sine suffragio bestanden. Vergleichen wir hiermit die Münzen, so haben nur Gapua, Atella und Calatia (Beil. N) Münzen mit ihrem Namen gescdilagen ; die anderen Städte mit Bürgerrecht ohne Stimme haben mit ihrem Namen nicht gemünzt. In Gapua sind aber auch nach der einstimmigen durch Stil - und Typenähn- lichkeit wohlbegründeten Meinung der kundigsten Numismatiker die zahl- reichen Silberdidrachmen mit dem Januskopf und der von der Victoria ge- lenkten Quadriga des Jupiter, und der Inschrift ROMA, femer die Münzen von Electrum mit denselben Typen, aber ohne Aufschrift, und die Gold- münzen mit dem Januskopf und dem Föderationstypus und der Aufschrift ROMA geschlagen^. Ein capuanisches Eupferstück entspricht genau

32. Avellino opascol. U, p. 32 sg. MilÜDgen consid. p. Sil. Borghesi BulleU. Napol. t. IV, p. i6 sg. Lenormant behauptet sogar p. XLII. XLm der introd. zu der ^lite c^ramographique T. I, dass derselbe Stempelschneider, von dem der Stempel XQ dem triens von Atella herrührt, auch die Stempel geschnitten habe von noch er- haltenen Gold- und Silbermünzen der angegebenen Sorten. Die Behauptung des- selben Kenners (p. XLÜnote), dass die fraglichen Goldmünzen theils Sltem, theUs

252 Theodor Mommsen,

einigten Städte im J. 544 hörte ihre Mttnzthäügkeit auf. Ob andere unteritalische Städte mit civiias sine su/fragio als cwes Ramani ge- münzt haben, lässt sich zwar nicht näher bestinmien; doch hat es die höchste Wahrscheinlichkeit, dass die meisten der römisch-campaDi- schen SilbermUnzen mit B O M A N O und später mit B O M A nicht von römischen Magistraten im Auftrage Roms in Unteritalien gemünzt wur- den, sondern vielmehr von campanischen oder volskischen Sladt- gemeinden, die das Halbbürgerrecht von Rom erhalten hatten.

ABSCHNITT U. Der rOmische Libralfuss.

1 . Die Römer haben nicht früh zu münzen angefangen. Der Mao- cipationsact, d. h. die älteste Form des Kaufes und überhaupt alle Ge- schäfte per aes et libram sind angepasst einem Zustande, wo man wohl schon Mass und Gewicht und im Erz einen allgemeinen Werthmesser^), aber nicht zu bestimmten Gewichten ausgemünzte Erzstücke kannte. Daher wog man statt zu zählen und schlug zum Zeichen des abgeschlos- senen Handels an die eherne klingende Wage mit dem als Kaufpreis hin- gegebenen rohen Erzstück {rauduSj rodusculum). Das römische aes in der Zeit der Republik bestand wie das griechische aus Kupfer mit einem Zusatz von Zinn und Blei ; G ö b e 1 (über den Einfluss der Chemie auf die Ermittelung der Völker der Vorzeit, Erlangen 1842. 8. S. 29) fand in einem As und Semis mit dem Janus- und Jupiterskopf und der Prora folgende Mischungsverhältnisse :

Kupfer Zinn Blei

As 79.30 6.55 14.13

Semis 83.10 5.68 11.16

Zink findet sich erst in den Kupfermünzen der Kaiser. Einen andern vielleicht noch altem Werthmesser gaben ftlr die Römer die Rinder und die Schafe ab, worin die ältesten Multen festgesetzt sind. In einer Periode Roms also, wo die wesentlichsten Grundlagen des Staats- und

I. Vgl. über die Nutzbarkeit des Kupfers als Waare Niebuhr 4, 475. Von dem aes als allgemeinem Werthmesser kommt aestmare, wie schon oft bemerkt ist.

CBER das BÖmSCHE Ml)NZWESBN. 253

Privatrechts schon feststanden und wo das römische Volk durchaus nicht mehr ein barbarisches genannt werden kann, rechnete man nicht nach Geldstücken, sondern theils nach Schafen und Rindern, theils und zwar gewöhnlicher nach Pfunden Kupfer.

Die praktische Bequemlichkeit musste indess sehr bald darauf führen das an Geldesstatt dienende rohe Kupfer weoigstens in Barren von einigermassen regelmässiger Form zu giessen, um die Aufbewahrung and den Trausport zu erleichtem ; ebenso wie man vor der Prägung von Silber und Gold im römischen Aerar die Silber- und Goldbarren aufbewahrte (Yarro apud Non. v. lateres p. 526 Merc). Sehr an- schaulich wird uns diese Sitte durch zwei Funde, die in neuester Zeit ia Etrurien gemacht sind, von grösseren Quantitäten solcher Barren, ia der Art wie man die aera stipata in den alten Gellen (Yarro Y, 1 82) sich zu denken hat. Der erste Fund geschah bei den von Melchiorre Fossali im Oct. Nov. 1828 geleiteten Ausgrabungen bei Yulci; der durchaus glaubwürdige Entdecker selbst berichtet darüber in einem Briefe an Gennarelli (in dessen mon. prim. p. 1 1). Südöstlich (a levanie esHvo) von der Stadt unmittelbar neben dem ponte della Badia, einem antiken und unverletzten Bauwerke, fünf Palmen unter dem Boden, fand sich ein mittelgrosser roher Topf ganz angefüllt mit Kupferstücken; da der Topf für sich allein und ohne alle Spur eines Grabes in der Nähe gefunden ward, auch in einer so geringen Tiefe, wie die Gräber, wenn nicht der obere Theil abgepflügt worden ist, sie selten zu haben pflegen, kann es wohl nur ein vergrabener Schatz sein. Die Stücke waren von ver- schiedener Form : 4 ) von längUch viereckiger, darunter auch zerbrochene ; diese wogen zwei oder drei Pfund und trugen (meistens?) die Typen des stehenden Rindes und des Tridens. 2) Würfel, vom Rost sehr ange- fressen und an den Rändern abgestumpft, gegossen und ohne Werth- zeichen und Typus, wiegend von einem Pfund bis zu einer Unze. Diese Würfel machten etwa ein Sechstel der Gesammtmasse aus. 3) Yon gedrückt elliptischer Gestalt, zum Gewicht der Theile des As, meisten- theils vom Gewicht des Sextans. Der Schatz wurde mit anderen Alterthümem nach dem Palast Candelori in Rom transportiert, wo meh- rere Personen ihn sahen, und die ganze Sammlung vom Kardinal Galleffi um 4500 Scudi fürs vaticanische Museum gekauft. Aus dem vaticani- schen Museum wurde dieser Schatz durch Luigi Grifi ins gregorianische übertragen, wo er aber unbegreiflicher Weise verschwunden ist; nur drei

AUwadl. d. K. S. Gaaelltcb. d. Wiuenseh. II. 19

254 Theodor Mommsen,

viereckige und zerbrochene Stücke der ersten Sorte haben sich erhalten und sind aus dem gregorianischen ins kirchersche Museum gewandert; die Typen sind : stehendes Rind auf beiden Seiten Steuerruder (fMfiofi^) zwischen zwei Delphinen) (fressende Hühner Ast auf beiden Seiten (vgl. Marchi bei GennarelH p. 22). Ein zweiter ahnlicher Fund wurde an den Quellen des Arno unter dem Berge Falterona gemacht, wo in einem trockengelegten heiligen See eine Menge bronzener Weihgeschenke auf- gelesen ward (Bull.deirinst. 1838, p. 65 70. MicaliM. I. p. 88.). Gen- narelH sah dieselben bei Braun in Rom und darunter ein kleines (altes oder neues?) Behältniss, worin vielleicht tausend formlose Kupferstücke, grosse und kleine, von jedem Gewicht (von zwei Unzen bis zwei Pfund, sagtinghi- rami Bullett. 1. c. p. 66) sich befanden, darunter verschiedene Fragmente viereckiger Barren. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch diese Stücke grossentheils als Geldeswerth der Gottheit dediciert worden smd; ob- wohl hier weniger sicher als bei dem Fund in Yulci ein Geldschatz uns vorliegt. Mit diesen beien Funden sind noch die einzeln entdeckten Barren zu vergleichen, die in Beil. C (Tuder, am Schluss) und T aufge- führt sind. Wir sehen hieraus, dass man in der Epoche, wo Kupfer nach dem Gewicht als Werthzeichen diente, die kleineren Stücke unter einem Pfund ungeformt liess, höchstens ihnen eine rohe runde oder cubische Form gab, den grösseren Stücken dagegen eine regeünässigere länglich viereckige (in Todi Stangen-) Form gab und ihnen irgend eine Marke aufdrückte, sehr oft die eines Rindes, aber auch Schweine, Hähne, Delphine, Tridenten, Gaduceen, Schilder, Schwerter, Dreifüsse u. dgj. kommen vor und überhaupt waren die Marken eben so arbiträr wie später die Töpferstempel auf den Ziegeln. Nicht minder willküriich ist natürlich das Gewicht; der schwerste Barren, der uns bekannt ist, der pembroke- sehe mit dem Rinde, wiegt g^en 7 altrömische Pfund, der fragmentierte picenische, dem vielleicht über die Hälfte fehlt (Gennarelli p. 1 6) noch 1^1 Pfund. Dass man die Stücke zerhieb und beliebig theilte, beweisen die namentlich in dem Schatze von Yulci zahlreich gefundenen Frag- mente (Gennarelli p. 4 8). Es ist offenbar, dass alle diese Stücke nach dem Gevncht galten ; doch würde es nicht befremden, wenn auf einem solchen Stück auch ein Werthzeichen vorkäme, wie das in der That bei einem Stück mit dem Rinde und OH der Fall ist (Beil. S a. E.). Nor war eine solche Werthmarke nichts als ein von dem Besitzer willkührlich zugefügtes Zeichen, welches immer noch der Yerification vermittelst der

ÜBER DAS BÖKISCHS MüNZWESSN. 2^55

Wage bedurfte. Der Giesser, der zum Giessen keiner öffentlichen Autorität benöthigt war, konnte seinen Namen auf die Barren setzen, obwohl wir hiervon kein Beispiel haben ; dag^en durfte der Name und das Wappen der Stadt nicht auf diese Barren gesetzt werden, da dieselbe in keinerlei Weise, nicht einmal wenn der Staat sie giessen liess, auf eine Öffentliche und formale Geltung Anspruch hatten. In der That findet sich kein einziger Barren mit der Prora oder einem sonst be- kannten Stadtwappen, und Aufschrift hat unter allen viereckigen nur das berühmte borgianische jetzt ün kircherschen Museum befindliche Stück mit dem Pegasus und dem Adler und der Aufschrift B O M A ^4 O M , dessen Aechtheit jetzt w(Al nicht mehr zu bezweifeln ist"^). Dieses Stück halte ich für eine Münze, nicht für einen Barren, etwa ein Anderthalb- denarstück des Trientalfiisses (Beil. S); es mag von irgend einem rö- mischen Beamten, der in oder bei Yelitrae residierte, herrühren und ist dem Asse mit dem Rind und B O H A und dem Decussis mit der geflügelten Victoria und B O M A zu vergleichen.

Wenn sonach alles diese Barren als den primitiven Vorläufer des (jeldes zu bezeichnen scheint, so ist doch nicht zu leugnen, dass die- selben dem Stil nach keineswegs in sehr ferne Zeiten gesetzt werden

*) Dieses in seiner Art durchaus einzige Stück wurde in Velletri gefunden zugleich mit der bekannten volskischen Bronze, nach Fea miscell. S, p. 4 95 : ^Nel terrüorio (di Velletri) fu trovata una lamma di branzo in lingua volsca, e due anüchissimi assi rettango- Ueri, uno de* quaU fa stampato dalT Ab, Eckhel nella sua silloge numsmaUea.* Genauer Eckhel sylL p. 98: *addo repertwn ftdsse in agro Veütemo vna cum altero eitadem formae paraUehgramm sed UHtterato, in cuius una fade exhibetur ptsgio, in altera eius. Vagina, utrwnque magno pretio ab erudiOssimo praeside emptum suoque illustri Museo quod VeUtris est iUatum! Es stellt bekanntlich auf der einen Seite den Adler mit dem Blitze in den Klauen dar, auf der andern den fliegenden Pegasus, darunter B O M A N O M, und findet sich gestochen bd Eckhel syll. p. 90, tab. IX (vgl. D. N. I, 86. 5^ 50), besser im Bullett dell* Inst. 1844. p. 5^ 68. Das borgianische Exemplar (von dem eine Unzahl falscher Copien in Umlauf sind] ist übergegangen ins Museo Borbonico und aus diesem nicht auf dem allergeradesten Wege ins Kircherianum. Die chemischen Untersuchungen, die mit grosser Sorgfalt angestellt worden, haben dessen Aechtheit dargethan, so weit cties auf solchem Wege möglich ist. Die Fabrik ist nicht romisch; doch ist das Stück wohl auch nicht in Gampanien entstanden, da die Aufschrift der dort gepiligten zahlreichen romischen Münzen constant ROMANO, niemals B OM ANOM ist. Wahrscheinlich ist dieses Stück in Velletri selbst gegossen. Eih anderes viereckiges Stück mit Dolch und Schwert und der Aufschrift R O H AN O (Wiczay I, 387) hat der Besitzer selbst als verdSchüg bezeichnet.

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256 Theodor MoMMssr«»

können. Luynes sah allerdings in einer italienischen Sammlung ein viereckiges Kapferstttck sehr alten SUls (Lenormant äite c^ramograph. introd. T. 4 . p. XXIX) ; im Allgemeinen aber sind diese viereckigen Barren keineswegs archaisch, sondern haben oft ein recht neues An- sehen. Hierbei ist nun zuerst zu erwUgen, dass das Barrengiessen sehr wohl fortbestanden haben kann neben dem Münzen ; namentlich in der Epoche des Libralfusses, wo das Kupfer im Ganzen nach dem innern Werthe galt, konnte der Private sehr wohl neben den öJQTentlichen Mtmzen Barren anfertigen. Ja wenn jene Münze mit dem Rinde und dem Werth- zeichen IUI nicht trügt obwohl allerdings eine bessere Beglaubigung für dieselbe dringend zu wünschen wttre , so hat man noch zur Zeit des Trientalfusses daneben Barren gegossen, denn die Münze wiegt ungeftihr 13 röm. Unzen; unglaublich ist das nicht, da auch noch in diesem Fuss das Kupfer dem Silber gegenüber nach seinem innem Werthe galt und der Private durch BGmgabe des Kupfermetalls zum no- minalen Münzwerthe keinen Gewinn machte. Zweitens aber handelt es sich für die Barren nicht um ein absolutes, sondern um ein relatives Alter : sie sind Kiter als das gemünzte Geld, welches, wie wir sehen werden, in Rom nicht vor 300 d. St., in anderen italischen Ländern wohl noch später aufkam. Vor diese EinfUhrungsepoche der gegosse- nen Münzen kann immer ein guter Theil der viereckigen Barren fallen. Hierbei ist besonders zu beachten, dass wo nicht alle doch jedenfalls die meisten Barren ans Etrurien und Umbrien stammen, welche Pro- vinzen, wie wir unten sehen werden, wahrscheinlich erst spät, etwa im 5. Jahrh. der Stadt das Erz zu münzen begonnen haben. Vor diese Epoche setze ich den Schatz von Yolci, der allerdings eine gleichzeitige Girculation von Münzen und Barren ausschliesst; man thut dem Augenschein Gewalt an durch die Annahme, dass dieser Schatz vergraben sei zu einer Zeit, wo schon gemünztes Geld circuliertc. Sonach würden wir jene ältere Epoche der Barrencirculation allerdings nur für Etrurien als direct bewiesen ansehen können ; indess wird eine analogische Anwendung, sei es fur die römische Geschichte, sei es we- nigstens für die Gestaltung der römischen Sage, gewiss gestattet sein. Vergleichen wir mit diesen Incunabeln des italischen Münzwesens die römische Sage, woftlr die Belege bei Böckh S. 462. 387 fg. zu- sammengestellt sind. Die albernen Notizen über Numa's Leder- , Eisen- und Eupfergeld verdienen kaum der Erwähnung ; besserer Art ist eine

ÜBEK DAS KÖMISCHE MüNZWESBN. 257

andere auf Varro zurückgehende Tradition, welche drei Perioden unter- scheidet : die des aes rüde, des aes jkilum mit Thierfiguren und des be- kannten römischen Eupfergeldes mit der Prora. Vor Servius so er- zählt Plinius 33, 1 3, 43j bedienten sich die Römer des aes rttde (wofür er Timaeus citiert) ; Servius erfand es zuerst das Erz zu zeichnen {prinms aes signavit) und zwar mit den Figuren von Rindern und Schafdn (Plin. 18, 3, <2. VarrQ ap. Non. v. verbecem p. 189. Plut. Poplic. 11. quaest. Rom. 41), Schweinen (Plut. 11. cc.) und Hammeln (Yarro 1. c). Keine einzige Autorität schreibt Servius das mit der Prora bezeichnete Kupfergeld zu; dagegen legt eine achtbare Quelle (auct. de vir. ill. 7, 8) ihm die Einführung bei von Mass und Gewicht. Nach der Tradition also hat Servius nicht das gemünzte Geld eingeführt '^), sondern nur Mass und Gewicht geordnet und indem er Kupfer nach dem (xewicht geben hiess, einen allgemeinen Wer thmesser erfunden; auch das bis dahin rohe und formlose MetaU in Barren giessen gelehrt, die sich bequem wägen Hessen und nicht mit Werthzeichen, aber mit Marken versehen waren. Die gemarkten Kupferbarren scheinen das servianische aes signatum zu sein, und tragen auch allerdings am häufigsten die von den Alten angegebenen Typen des Rindes oder Schweines ; ob wirklich römische Eupferbarren der Art oder die Kunde von dem etruskischen aes flatum Varro's Doctrin veranlasst habe, ist nicht wohl auszumachen. 2. Die Römer waren also der Meinung , dass in der EOnigszeit es noch kein gemünztes Geld bei ihnen gegeben habe. Wann die mit Werthzeichen versehenen und regelmässig ohne Wage cursiereuden Geldstücke zuerst eingeführt worden, wird uns auch von den Alten berichtet, die Angabe scheint aber bisher übersehen zu sein. Bekannfr- lich bestanden die ältesten Yermögensstrafen in Yiehbussen, welche an den Staat fielen, so dass, wie später von aes oder argentum multatickm, man anfänglich von pecus fmdtaticium sprach (Fest. v. ctnbus p. 292 Müll.) und der peculatus zunächst das diebische Wegtreiben des dem Staate gehörenden Viehes war (Fest. v. peculatus p. 237 cf. p. 213. Vgl. Paul. V. aesümata p. 24. depeculatus p. 75. maximam tnultam p. 144. evem p. 1 95. Varro V, 95. Gell. XI, 1 .). Die ursprünglich unbegrenzte Be-

*) Nor bei Cassiodor var. form. VII, 5S heisst es: (monetam) Servius rex in aere primum impressisse perfdbeiur. Ueber die angeblidi senrianische gegossene SUbermünze Dachher; es ist dies eine von der Sage über die EinIQhning des Erzgeldes ganz ver^ schiedene Ueberlieferang.

258 Theodor Mommsen,

fagniss des Magistrate in der Erkennung der Viehbossen wurde später beschränkt durch Einführung eines Maximum von 2 Schafen und 30 Rindern; höhere Yermögensstrafen unterlagen seitdem der Provo- cation. Dies Maximum ward eingeführt nach Cicero de rep. II, 35. Dion. X, 50 im Jahre 303 durch die lex Atertiia Tarpeia, nach Fest. v. peculatus im J. 302 durch die lex Menema Sexüa, also nach der einen Angabe in dem Jahre, wo die Gesandtschaft nach Athen abging zur Er- langung der solonischen Gesetze, nach der andern in dem Jahre vor dem Amtsantritte der Decemvirn. Später im J. 324 durch die lex Julia Papiria wurden die Yiehbussen der maxima muUa umgesetzt in Geldstrafen, wobei das Schaf zu 10, das Rind zu 100 Assen gerechnet ward (Cic. 1. c. Liv. 4, 30). Nach Festus aber v. ovibus geschah diese Umwandlung der Yiehbussen in Geldstrafen poMtea quam aere 9ignato cwitas coepit, in Folge der Einführung des Kupfergeldes, wonach also 300/2 der Staat noch kein gemünztes Geld kannte, dies dagegen im J. 324 schon in Rom eingeführt war. In die Zwischenzeit also füllt die Ein- führung des Geldmünzens in Rom. Dann aber war dasselbe ohne Zweifel ein Bestand theü der Decemviral- Gesetzgebung. In der Zeit vor den zwölf Tafeln ist nirgends in beglaubigter Weise von bestimmten Geldsummen die Rede ; denn das angebliche Gesetz des Numa, wonach für spoUa opima den Siegern resp. 300, 200, 100 Asse gegeben werden sollen (Fest. v. apima p. 1 89), ist sicherlich aus viel späterer Zeit und von den servianischen Gensussätzen ist es ebenfalls ausgemacht, dass sie anfünglich in Morgen Landes ausgedrückt waren und später in Geld umgeschrieben wurden. Auch das Sacramentum, das den Pontifices von den besiegten Litiganten zu geben war, bestand ursprünglich sehr wahr- scheinlich in Opfervieh, welches für den glücklichen Beginn des Pro- cesses den Göttern dargebracht ward, etwa 5 Schafen bei kleineren, 5 Rindern bei wichtigeren Processen (daher später SO und 500 Asse). Es finden sich femer Spuren, dass statt der Geldbossen bei Körperver- letzungen vor den zwölf Tafeln die TaUon bestand (Cato apud Prise. VI, 1 3. p. 1 0 Putsch). Wenn bei der Geburt und dem Tode jedes Römers nach Ser. Tullius ein Stück Geld gezahlt werden musste (Dion. IV, 1 5) und wenn das Volk zur Bestattimg des Menenius Agrippa Sextanten zusammentrug,

*) Aus ganz anderen Gründen ist San Giorgio (BalleU. dell' Inst. 4 847. p. US) zu demselben Resultate gekommen, dass Rom erst im Anlange des i. Jahrh. d. St. an«* gefangen habe Kupfer zu giessen.

ÜBER DAS KÖMISCHE MDNZWESEN. 259

ebenso wenn fttrs Ueberfabren vom Gapitol nach dem Palatin ein Qua- drans gegeben ward, so ist nichts im Wege hier an rohe Stücke nach dem Gewicht zu denken, wie die Funde von Volci und Falterona sie zeigen. In den zwölf Tafeln dagegen erscheinen überall bestimmte Geldsätze, so für das Sacramentum, für die Busse bei Injurien u. s. w. Wenn die Decemvim also kein gemünztes Geld vorfanden, konnten sie kaum umhin es zu schaffen, und nahe genug ward ihnen dies gelegt durch das Beispiel Solons, welcher die drakonischen Viehbussen (Pollux9, 61. Böckh S. 1 22) zu Gelde setzte, indem er das Schaf zu einer, rdas Rind zu 5 Drachmen anschlug (Demetr. Phaler. bei Plutarch Sol. 23.). Aehn- lieh mögen die Decemvim das Schaf zu 10, das Rind zu 100 Assen gerechnet haben, was denn zwanzig Jahre später auch auf die maxima muUa angewendet ward. Die Realität dieser lex hUia Papiria über Um- wandlung der Vieh - in Geldbussen zu bezweifeln ist kein Grund vor- handen; dagegen scheinen die Angaben über die gesetzliche Fest- stellung der multra mprema in Häuptern Vieh nicht historisch. Die ältesten Forscher kannten eine vor der lex lulia Papiria bestehende muUra eiqMrema in Häuptern Vieh ; wann aber diese festgestellt worden, darüber scheint ihnen keine Notiz vorgelegen zu haben. Sie wussten nur, dass dieselbe vor den Decemvim, welche das Geld und die Geki* strafen einführten, festgestellt worden sein mttsste und scheinen da- durch auf den naiven Einfall gekonmien zu sein, ihre Einführang un* mittelbar vor die Decemviralgesetzgebung zu setzen, und zwar Einige in das Jahr des Beginns der Vorarbeiten dazu (300), Andere in das lahr vor dem Antritt der Decemvirn (302). So kamen jene zu der lex Atemia Tarpeia, diese zu der lex Menenia Sexüa, die ich beide nicht für historisch halten kann.

Seit den Decemvim also gab es römisches Geld ; doch ist uns^ gar nichts darüber bekannt, in welcher Weise der Staat sein Münzsecht austü)te, ja es wäre nicht unmöglich, dass der Staat es gar nicht selber ausgeübt hätte, sondern das Giessen von Redemptoren unter Aufsicht der römischen Beamten besorgen liess ; denn dass jeder Private hätte Münzen giessen dürfen und nur etwa nachher eine obrigkeitliche Ap- probation eingetreten wäre, ist wenig wahrscheinlich. Soviel ist ge- wiss, dass die Errichtung einer eigenen Münzstätte und wahrscheinlich auch die Ernennung eigener Münzbeamten erst mit der Einführung der Silberprägimg im J. 485 stattfand.

260 Theodok MoMicsBif,

3. Das älteste römische Kupfergeld wurde gegossen*); nicht weü man nicht zu prägen verstanden hätte, sondern weil die Prägmaschinen fllr so schwere Stücke, wie selbst das kleinste römische war, nicht genügten; denn die ursprüngliche römische Unze war noch dreimal schwerer als das gewöhnliche grossgriechische Silberstück. Noch in der Periode des Libralasses hat man indess angefangen die zwei geringeren Nominale, Sextanten und Uncien, auch zu prägen, während man die viel grösseren stets goss ; weshalb unter den geprägten Stücken nur ein Theil der Sextanten und Uncien auf den Libralfuss passt, während die anderen Nominale geprägt nur von reducierten Füssen vorkommen (s. S. 262.). Das Vorbild aber der ältesten gegossenen Asse war nicht der römische Barren, sondern das runde griechische Silberstttck, und zwar in seiner ausgebildeten Gestalt. Gut urtheilt hierüber Lenormant in der introd. des T. 1 der 61ite c6ramographique p. XXX (wo nur die angebliche Stelle des Festus v. patres es ist gemeint v. ptmdo p. 246 Müll. zu beseitigen ist) : 'La monnaie primUive de VItaUe itaii ou glohuleme ou ä ViUU de bracteaie incuse, et les aSy dant la forme est tres- reguliere, sdloignent ä la fois du globule et de la bractSate, Si une monnaie (Fargent a servi de modele aux premiers as, ga a d& 4lre une piece frappie sur un flan regulier, et dicorie de figwes en kaut relief\ und nachher : 'la lenüUe (der Asse) est d^une helle forme, renfUe dans le centre, saminr dssant vers les hords. Das nächstliegende Muster waren für Rom die kumanischen Münzen, die sehr früh die vollkommene Form angenonmien haben, und um 300 d. St. wohl schon vollständig ausgebildet waren. Da man bisher nach Pfunden und Unzen Kupfer gerechnet hatte, war es sehr natürlich, auf diese Gewichte jetzt die Stücke zu giessen. Die Nominale, die man ausgab, waren As (doch wohl = aes, sanskritisch ajas), Semis, Triens, Quadrans, Sextans und Uncia; Theile der Unze hat Rom eben so wenig wieDupondien u. s. f. in der Zeit der Libralasse ge- gossen. Jedes Stück war mit sdnemWerthzeichen versehen (IS:: .*. .. .);

*) Im brittischen Museum befinden sich vier noch durch die Gusszapfen verbun- dene Asse (Pinkerton essay on medals 4, 4 04). PIcoroni besass Formen von Sandstein mit den Unzenpunkten^ welche zusammensdilossen und in denen zugleich mehrere Stücke verfertigt wurden, die dann leicht auseinander zu brechen waren. Sie waren in Rom gefunden. So berichtet Passen paralip. p. 4 6S ; in Ficoronfs Schriften finde ich nichts davon. Sollte der ungenaue Passen hier eine Verwechselung mit den bekannten Formen von Bleimedaillen, die Öfter vorkommen, sich haben zu Schulden kommen lassen?

OBER BAS RÖMISCHE M0RZWESEN. 261

diese Zeichen sind alle acht römisch und wohl schon früher auf den Ge- wichten üblich gewesen. Ohne Zweifel sollte ursprünglich der As ein volles römisches Pfund Kupfer ==^6165 par. Gr. wiegen und so die Theile nach Yerhttltniss ; da es indess praktisch nicht möglich war eine gleiche Grösse der Gussformen zu erreichen und jedenfalls das Metall beim Giessen sich einmal mehr ausdehnt, das andere Mal mehr ver- dichtet, ohne allen Zweifel die Stücke auch nicht justiert worden sind, so kann es nicht anders sein als dass die wirklichen Gewichte der noch vorhandenen Stücke keineswegs geiiau den Nominalgewichten ent- sprechen. Das zeigen auch die Wägungen bei Passeri paralip. in Dempst. p. 193 sq. JBöckh p. 391. 401. 402. Barth, das röm. Ass, Leipzig 1838, p. 9, welche hier zu vermehren nicht nothwendig scheint. Natürlich richtete man den Guss so ein, dass die Münzen, da sie einmal nicht genau ausfallen konnten, eher zu leicht als zu schwer wurden. In der That ist bis jetzt nur ein As bekannt, der das römische Gewicht- pfund von 6165 Gr. übersteigt der oli vierische von 13-J altröm. Unzen 6918. 6 par. Gr., welcher indess viel zu einzeln steht, als dass man daraus auf ein von dem gewöhnlichen verschiedenes Münzgewicht- pfimd der Römer zu schliessen berechtigt wäre"^]. Das wirkliche Durchschnittsgewicht der wohlerhaltenen Stücke von grösserm Nominal (denn bei den geringeren Nominalen ist theils die Ungleichheit der Aus- münzung noch grösser, theils auch relativ von grösserm Einfluss) ist von 1 1 altrömischen Unzen bis herab gegen 9. In der Sammlung des Collegio Romano, welche an Zahl und Auswahl allen anderen von aes grave vorangeht, wiegen unter 21 Libralassen der schwerste 6721 Gr. (= 1 0 u. 6 dr.) oder über 1 1 altröm. Unzen, der leichteste 4790 Gr. (=9 U.) oder über 9 altröm. Unzen**); der nächstfolgende von fast

*) BÖckh S. 391 sieht das aeginaeische Gewichtpfond von 6860 par. Gr. darin, worin man ihm nicht beistimmen kann In Olivieri's eigenem Verzeicbniss fehlt dieser As ganz, er steht nur bei Passeri tab. HL. cf. p. 1 63 und als genau kann die WSgung auch keineswegs gelten. Die beiden arigonischen Asse von 4 i Unzen 67 Karat und H Unzen 5 Karat wogen nicht 6443.6 und 6S0f.5 par. Gr., sondern nach der rich- tigen Reduction 6if9 und 5Sf 6 Gr., d. i. \0^ und -f* 4 0 altröm. Unzen. **) Die genaue Uebersicht ist nach dem specchio bei Gennarelli p. 68:

67 J4 (= 40Ü. 6 Dr.)

6664 (r= 10 U. 6 Dr., zwei Expl.)

6466 (=40U. SDr.)

6388 (= 10 U. I Dr.)

202 Theodc« MoimsfiH,

5 altröm. Unzen (s. Beil. S) gehört schon nicht mehr demLibralfuss an. Von zwölf Semissen wiegt der schwerste 2661 Gr., der leichteste 2129 Gr., diese gehen also von + 11 bis 8^ Unzenfuss. Ebenso geben die barthschen Wägungen nur Stücke von gegen 1 1 bis etwas unter 9 Unzen (20^ bis 1 6 Köln. M. G) und ebenso gehen die römischen Asse von Passeri nicht unter 8 neuröm., d. h. gegen 9 altröm. Unzen , wonach sie erst mit 4| Unzen neuröm. wieder anfangen. Böckhs Wägui^en p. 401. 402 geben 28 Stücke zwischen 11 und 9 Unzen; dagegen zwischen 9 und 4 Unzen nur 2 und zwar eiaen Sextans und eine Unze, also nur geringere Nominale. Der nominelle Libralfuss schwankte also zwischen 1 1 und 9 As, und war in der That ein Zehnunzenfiiss. Bemerkenswerth ist es nur noch, dass die geprägten Sextanten und Unzen, welche wie gesagt in der spätem Zeit die pfundige Serie bilden halfen, anscheinend auf einen Fuss von 6 5 Unzen gemünzt sind ; s. Böckh S. 403. Barth S. 14. 15. ae$ grave del M. K. p. 41, wo diese Stücke falsch auf den Yierunzenfuss bezogen werden. Der q^eccUo giebt zwei geprägte Sextanten von 532 Gr. (= 1 Unc.) + 6 U. f. ; zwei von 399 Gr. (= 1 8 Den.) + 4^ U. f. ; eine geprägte Unze von 355 Gr. (= 16 Den.) 8^ U. f.; fünf von 266 Gr. {= 12 Den.) + 6 U. f.; diese gehören sämmtlich dem Libralfuss. Dass man gerade diese Stücke leichter ausbrachte, ist sehr natürlich, theils weil dadurch das Material verringert und die Prägung emUOglicht wurde, theils weil die kleinsten Nominale immer von selbst in die Scheidemünze übergehen. Es wird daher gestattet sein die geprägten Sextanten und Uncien aus d^oi 6 oder 5 Unzenfuss mit den höheren Nominalen aus dem 1 0 oder 9 Unzenfuss zu einer Reihe zu verbinden. Uebrigens ist die Zahl der Libralasse (d. h. der Asse von 1 1 bis 9 Unzen) so bedeutend und sind dieselben so viel zahlreicher als die Münzen des ältesten reducierten Fusses {ae$ grave p. 41), dass sehr lange Zeit und viel länger als auf den letztem nach dem Libralfuss gemünzt sein muss. Dass man den As und seine

5255

(=9Ü.

7 Dr.,

drei Ex.)

5489

(=:9Ü.

6 Dr.,

zwei Ex.)

5422

(=9 ü.

5 Dr.,

drei Ex.)

5056

(=9 ü.

4 Dr.,

zwei Ex.)

4989

(=9 ü.

3 Dr.,

zwei Ex.)

4923

(=9 ü.

2 Dr.,

zwei Ex.)

4856

(=9 ü.

4 Dr.)

4790

(= » Ü.J

\

Ober das ndiiiicHB MCriwesen. 263

Theile durchschnittlich um etwa 10^ unter dem Nennwerthe aus- gemünzt hat, ist allerdings wohl mit Absicht geschehen ; man mochte dadurch theils das Einschmehsen der Münze durch die Kupferschmiede verhindern wollen, welches bei vollwichtigen oder gar überwichtj^en Münzen nicht ausbleiben konnte, und zugleich eine Art Schlagschatz als Entschädigung fUr die Gusskosten und Gewinn für den Staat damit be- zwecken. Bei einem Gewicht von 11 altrömischen Unzen war ein Nachmünzen wohl kaum zu besorgen, und wenn es geschah, nicht von wesentlichem Nachtheil ftir das Gemeinwesen. Bringt man die Kosten des Gusses in Anschlag , die um so höher sind, je wohlfeiler das Metall ist, 80 war der Gewinn schwerlich bedeutend genug um für die Mtdie und die von den römischen Beamten zu erwartenden Ungelegenheiten und Strafen zu entschädigien. Dass diese von Staatswegen mit Werth-^ zeichen versehenen Stücke regelmässig nicht zugezählt, sondern zu- gewogen wurden, halte ich für eine Verkehrtheit des Plinius (33, 1 3, 42. vgl. Gai. 1 , 1 22), worin man ihm nicht folgen sollte. Wer auf Pfunde Kupfer contrahieren wollte, dem stand es frei, und nichtrömisches Kupfergeld konnte natürlich, wenn man es streng nahm» nur nach dem Metallwerthe gelten ; allein römisches Geld mit römischen Typen und Werthzeichen musste ohne Zweifel im öffentlichen Verkehr und bei den ö£Eientlichen Kassen nach dem Nominalwerthe genommen werden. Hätte man auch hier nach Belieben die Wage anwenden können, so hätte man auch damit eigentlich noch kein Geld gehabt und würde es unbegreiflich sein, was der Staat bei den späteren Reductionen des Kupfers gewonnen hätte. Der Gebrauch der Wage, der Plinius und Gaius getäuscht zu haben scheint, hatte seinen Ursprung und seinen Grand in einer frühem Periode ; seit Emfiihrung des Geldes in Rom war er ein rein symbolischer.

Aufschriften haben die gegossenen Stücke niemals ausser den Werthzeichen; die geprägten sind dagegen stets mit B OMA bezeich- net (Böckh a. a. 0. S. 398. 401. 405). Es scheint dies ursprünglich technische Gründe gehabt zu haben, indem bei Gussformen Buchstaben schwieriger herzustellen sind als bei Stempeln. Nur ausserhalb Roms gegossene und nicht mit den acht römischen Typen bezeichnete rö* mische Gussmünzen haben den Namen, so der schon erwähnte bor- gianische Quinquessis mit R O M A N O M und andere bei Böckh S. 388. 389 aufgeführte Münzen. Was die Typen betrifft, so zeigen sämmt-

264 Theodor M(niifSEif»

liehe Nominale auf der eia^i Seite ein Schiff, auf der andern einen Götterkopf. Nach den Alten stände das Schiff mit dem Januskopf der Asse im Zusammenhang, entweder als Andeutung des Schiffes, worauf Sa- turn zu dem Janus nach Italien gefahren, oder weil Janus das Schiff erfunden (s. die Stellen bei Eckhel V, 14); aber es scheint das bloss zur Erklärung des Typus der Asse erfunden, und zwar recht unge- schickt, da das Schiff nicht blos auf dem As sich findet. San Giorgio's Vermuthung (BuUet. 1847, p. 143), dass die Typen an den Sieger in der Seeschlacht bei Drepana (494) und Erbauer des Janustempels C. Duillius erinnerten, wäre sehr ansprechend, wenn Duillius 200 Jahre früher gelebt hätte ; so ist sie freilich unmögUch. Vielleicht soll das Schiff Rom als Seestadt bezeichnen, denn dass um 300 Rom wiederum wie in der Zeit der Tarquinier die Ettste von Latium beherrschte, beweist die Besetzung von Antium 295 und von Ardea 31 2. Von den Götter- köpfen steht Janus auf dem As penes laman prima (Varro ap. Aug. CD. VII, 9,1); Jupiter auf dem Semis penes lovem summa (Varro 1. c.) *) ; Minerva auf dem Triens und der Uncia wohl als Erfinderin der Zahlen (Liv. VII, 4) ; Herakles auf dem Quadrans in seiner eigenthümlich itali- schen Bedeutung als Hüter des Gehöftes und Mehrer des Vermögens ; Mercur auf dem Sextans als Patron des Handels und Wandels. Der Stil dieser Köpfe deutet auf Ueberlieferung einer fertigen Kunst ; es ist eine gute Bemerkung Aldini's [sul tipo primario deUe antiche manete deüa Ramana repubüca in den memorie delF Academia di Torino, T. IV, p. 256), dass der Januskopf viel schlechter stiUsirt ist als die übrigen, bei denen man griechische Idealformen benutzen konnte. Die ältesten gegossenen Stücke sind die schönsten, der Stil sinkt mit dem Gewichte, was sich spater bei den geprägten Münzen wiederholt {aes grace del M. K. p. 45. Barth p. 14); man Hess anfangs sorgf^tiger die Formen fertigen, später flüchtiger und nachlässiger. Ein feiner Kunstkenner, Lenormant (61ite c^ramograph. introd. T. 1. p. XXX), urtheilt darüber: Quon exor- mine avec attention les ae en apparence Ips plus grossiers, on y trauvera tautes les gtuäitös qm appartiennent essenüeUement aux monnaies de la grande ipoque et ä l'art le plus avand: la lentiüe en est £une bette forme^ renfiie dans le centre, s'amincissant vers les hords; le rdief des figures est

*) Im brittischeD Museum soll sich ein As mit Jupiterskopf und Prora finden. Akerman catalogue of the roman coins, p. 7. Einen Semis mit Januskopf und Prora giebt Arigoni i, 5.

OBBK das BÖMISCHB MOllZWBSEN. 265

ferme, savant, et les raccowrcu eanformes aax Uns dela perspective. La couranne de Jupiter sur le semis, le caeqt§e de Minerve sur le triens et Vonce, lapeau de Kon qfdrecauvre la Ute d'Heraüe sur le quadrans, le pitase aüi de Mercure sur le sextans sant ajustSs avec la grace fädle qtd n appartiennenl quaux beaux iemps de VarU Ces pieces, il est vrai, et surUmt les as, prisentent une apparence de rudesse, mais ceUe rudesse mime nest paini le rSsultat.de Vinexpirience; eehn qui a modelt les cheveux et la harhe des tites de Jamts les plus grossieres, aurait iU certamement capohle dTexicuter un travail plus complet et plus saigne: le proddi quil a mis en praO^pie, et qui consistait ä masser les ondulatums de la chevelure et mime la convexiti des yeux, au moyen de boulettes de cire au ^argüe posies sur le riUefde la Ute, dinote une main qui sejaue des difficultis de Vart

Auf diesen libralen, wenn gleich nicht vollwichtigen Fuss hat Rom ftist zwei Jahrhunderte hindurch schweres Kupfergeld gemünzt; ge- münztes Silber kannte man damals nicht, sondern rechnete in der Staats- kasse wie in denen der Privaten nach Pfunden Kupfer (Fest. v. pondo p. 246 Müll). Indem wir uns vorbehalten im Y. Abschnitt auf die ge- nauere Bestimmung, wann und wie der Libralfuss abgeschafft ward, zurückzukommen, wenden wir uns jetzt zu einer übersichtlichen Dar- stellung des sonstigen italischen Mttnzweseits zur Zeit des römischen Libralfttsses. In den Wechselbeziehungen zwischen dem römischen und dem italischen Münzwesen besteht die Hauptschwierigkeit, aber hof- fentlich auch der Hauptgewinn dieser Untersuchung.

DRITTER ABSCHNITT.

Das nord-* und mittelitalische Münzwesen zur Zeit des römischen

Libralfusses.

1 . Im ganzen nördlichen und mittleren Italien bis zum Yoltumus im Westen, bis zu den Abhangen des Garganus im Osten, also bei allen eigentlich italischen Stämmen nördlich von den chalkidischen Colonien in Campauien und dem halbgriechischen Apulien war in ttlteren Zeiten vorwiegend Kupfer Courant. Silber- und Goldmünzen sind hier selten. An der ganzen Ostküste und in Umbrieu kommen gar keine vor;

266 Theodor Mommsen»

in Latiom haben Rom und vor Rom Alba and Signia Silber g^mttnzt, indesB sind unzweifelhaft alle diese Silbeitnttnzen nicht alter, sondern jünger als die Einführung der Kupfermttnze in Latium und sie sind im Zusammenhang mit dieser, aus der sie hervoi^egangen, zu betrachten. Umgekehrt war es inEtrurien, wo allem Anscheine nach eine Periode der Silberprägung der Periode der schweren Asse voranging. Hierher gehören namentlich die ziemlich zahlreidien Silbermttnzen, welche auf der einen Seite ganz oder Säst ganz glatt sind und das Gepräge nur auf der andern zeigen. Ob diese Mttnzen, welche regelmässig ohne Aufschrift sind, zuweilen die Aufschriften 'puphmd oder p' führen, sämmtlich in P o p u 1 0 n i a geschlagen oder auch Mttnzen anderer Städte darunter ent- halten sind (wie z. B. Capranesi Ann. dell' Inst. t. Xu, p. 204. Gennarelli p. 81. 82 behaupten), ist zweifelhaft; doch sind entscheidende Grttnde für letzteres nicht vorgebracht. Sicherer ist es, dass diese Priignng in sehr froher Zeit begonnen haben muss ; theils wegen der einseitigeD Prägungsweise, welche wahrscheinlich den grossgriechischen mcusi (abgekommen um 300 d. St.) in der Weise nachgeahmt ist, dass man weniger dünne Silberplatten nahm um die Mttnzen besser zu conservieren und daher der Typus nicht zugleich auf beiden Seiten sichtbar werden konnte ; man beachte auch die Weise die nicht geprägte Rückseite doch mit Aufschrift zu versehen, was bei den Mttnzen von Populonia wie bei den ältesten grossgriechischen stattfindet. Der zweite Grund, den An- fang dieser Mttnzthätigkeit hoch hinauf zu rücken, liegt in den Verschie- denheiten des'Stils und der Arbeit, die auf den ältesten wiridich archaisch sind, so wie in den sehr abweichenden Gewichten desselben Nominals, femer darin, dass silberne Scheidemttnze vorhanden ist und erst an die jüngsten Silberstücke sich im Stil entsprechende auf beiden Seiten geprägte kupferne anschliessen (Gennarelli 1. c. Lenormant älite c^ra- mograph. introd. T. I. p. XL. T. II. p. XXII.), welche letzteren vielleicht noch nach dem Aufhören der SilberprS^ung fortgemünzt wurden. Er- innere man sich, dass das sämmtliche aes grave weder in der Form der Münze noch im Stil archaistisch erscheint, hier aber beides eintritt, so werden wir gerechtfertigt sein in der Annahme, dass diese Mttnzen dem aes grave vorausgingen. Uebrigens prägte die Stadt ihre silbernen (vielleicht auch goldene) Münzen auf attischen Fuss (Böckh S. 126), unzweifelhaft veranlasst durch dai Handelsverkehr mit Sicilieu, wo dieser Fuss der übliche war, während Grossgriecbenland ge-

Ober das bömischb Mgnzwbsen 267

wohnlich nach einem andern mttnzte. Die Münzen (s. Beilage A) sind attische Tetradrachmen von 310 304 Gr. statt 328.8; Didrachmen von 168 ^^144 Gr. statt 164.4 (vielleicht ist auch ein Stück von 4 02 Gr. ein schlecht gemünztes oder verautztes Didrachmon) ; Drach- men von 77 58 Gr. statt 82.2; Triobolen von 37 36 Gr. statt 41; endlich Trisemiobolen oder halbe Triobolen von 1 9 Gr. statt 20^ . Einige der leichteren Didrachmen von 1 56 1 50 Gr. (ebenso das zweifelhafte von 1 02 Gr.) sind mit X X , einige der Drachmen, so z. B. die von 77 Gr., sind mit X bezeichnet, und es liegt allerdings die An- nahme (Böckh S. 471) nahe, dass diese sehr leichten attischen Di- drachmen und Drachmen zugleich als römische Doppeldenare und De- nare bezeichnet worden seien (normal 1 46. 9 und 73. 4), wonach diese Münzen erst nach dem Aufkommen der Denare in Rom, also nach 485 geschlagen sein könnten^). Allein dagegen spricht wiederum Anderes. Das Gewicht passt nicht genau, sondern ist etwas höher ; auch kommen Bezeichnungen vor wie X XO (Mionnet 45), O x XO (Mionnet S. 38), X (Eckhel numi anecd. tab. II. n. 1) wie denn auch die Ziffern anschei- nend Werthzeichen auf den kleineren Silbermünzen (All— VII— Cll Mionnet S. 21 . 22. 23) keineswegs den römischen korrespondieren. Das Hauptbedenken aber hat schon Eckhel numi vet. anecd. p. 1 2 geltend gemacht. 'Characier perpetum est signum X, quo quid notari voluerint, non assequor. Denam suspicianem nemim credo inüciet, nam in aeneis per-- inde atque argenteis occunit, et in Ulis quoque, quarum pondus out vaUh- rem impressae undarum notae tarn definivere. Astrum putärem, sed istud in numo 1 5 (tab. I,) alia forma efßgiaUir! Jetzt kennt man Kupfermünzen auch mit XX (Micali storia degli antichi popoli Ital. T. 3. p. 212 tav. 1 1 5. n. 9. 1 0), vielleicht auch Goldmünzen mit X (Mionnet S. 1 4). Demnach vidrd man diese Münzen nicht als auf römisches Denargewicht und mit römischen Denarzeichen gemünzt betrachten können, sondern man hat auch diese dem attischen Fuss und der Epoche von c. 250 485 zuzurechnen.

Gleichartig und gleichzeitig den Münzen von Populonia scheinen folgende aus Volsinii und Yolci :

*) Die Annahme, das8 diese Zeichen in Populonia selhststi&ndig entstanden seien und das YerfaSltniss des einheimischen Sühers zum einheimischen Kupfer bestimmt hStten, hat geringe Wahrscheinlichkeit.

9[68 Theodor MoiofgEif,

Yolßinii in Etrurieo hat MttUer (Etr. 1, 333) einen GoldquiDar mit bekränztem Frauenkopf, daneben < anf (leryorder6eite,nnd lanfendem Hmid, darunter 'veku auf der Rückseite beigelegt, über den zu vgl. Schlichtegroll in seinen Annalen der Numismatik, Bd. 2. S. 20, Wiczay mus. Hedervar 1, n. 314 und Avellino opusc. n, p. 100 sg. Die Atti*ibution ist nicht unwahrscheinlich.

Bei den Ausgrabungen in Y o 1 c i (per quanto possiamo credere aes grave delM.K.^.i02) fanden sich in einem Grabe zwei Münzen gleich- artigen Gepräges, mit einer halb knienden geflügelten Gorgo mit eng- anschUessendem Gewände von feinem Stoff und Schlangen in den Händen '^) auf der Vorder- und einem eigenthttmlich geformten Rade auf der Rückseite, welches an das quadratum iiiamm erinüerL Die eine, schwerer und von roherem Stil, jetzt in der Sanmilung von de Luynes imd publiciert in dessen mir nicht zu Gesicht gekommenen chaix de me- daiUes grecques, Paris 1840, pl. 1. n. ö, ist ohne Aufschrift; die zweite leichter und feiner gearbeitete jetzt im CoUegio Rtmano befindliche zeigt zwischen den Speichen des Rades vier Buchstaben folgendermassen :

nach der sehr genauen Abbildung aes grave dd M. K. tav. di euppl. cl. 3, n. 9 *^ Da, wo zugleich zwei Exemplare dieser bis dahin unbe- kannten Münze sich fanden, ist sie wahrscheinlich geschlagen ; freilich ist es nicht sicher, dass Vulci der Fundort ist. Die Aufsdxrift, die im Kreise geschrieben ist und die man also wohl zu lesen anfangen kann, wo man will, könnte hOE^=p^^ heissen, d^s ist pei&esa, wie be- kanntlich eine kleine etruskische Kupfermünze mit dem Merkurkopf und der Eule hat (Eckhel 1 , 93). Wo diese Stadt gelegen habe, wissen ynt nicht; Müller (Etar. 1, 337) hat auf Pisa gerathen; so wie aber Closium etruskisch Camars hiess, ist es nicht undenkbar, dass Yolci Peilhesa geheissen haben. Das Grewicht wird leider nicht angegeben.

*) Verwandt ist der Typus der Nemesis auf den uralten Münzen von Camarina (Eckhel 4, 204. Böckh p. 334].

**) Capranesi in den Annaii deir Inst. T. Xn, p. 203, tay. d*agg. P. 4 giebt die Aufschrift also: OE

um (penifla) :^ Faesulae lesen zu können. Ich halte mich an den unbefangen und besser gemachten Stich in dem Werk der Jesuiten.

Ober das römischb Mükzwbsbn. 269

2. Wenden wir uns nun zu den nord- und mittelitalischen Enpfer- mOnzen, so begegnet uns hier zuerst die wichtige und schwierige Frage über das chronologische Yerhältniss der verschiedenen Sorten zu ein- ander. Man hat dafttr allgemeine Kriterien aufzustellen versucht, und bald die schwersten Sorten, bald die mit den einfachsten Typen und vom rohesten Stil für die ältesten erklärt. Keine dieser Methoden scheint mir richtig. Stil und Gewicht sind im Allgemeinen ziemlich sichere Führer, wo man Stücke derselben Prägstätte chronologisch ordnen will ; allein relativ angewandt fuhren beide Kriterien im höchsten Grade irre. Was das Gewicht anbetrifift, so scheint in dieser Periode keineswegs eine allgemeine italische Münzconvention existiert zu haben, welche eine gleichmässige Wandelung des Kupferfusses zur Folge gehabt hätte; sehr schweres Kupfergeld des einen Staates konnte also dem leichten des andern gleichzeitig sein , indem für jeden Staat das Kupfer des andern streng genommen nur als Waare galt. Wir werden später sehen, dass gerade die schwersten Kupferasse so ziemlich die jüngsten sind. Lepsius, der sich mit Recht gegen diese ältere Annahme einer für ganz Italien gleichmässigen periodischen Gewichtsreduction erklärt hat, substituiert ihr in semer Abhandlung ** über die Verbreitung des italischen Münzsystems von Etrurien aus*' eine andere, welche das Alter der Münzen nach der Einfachheit der Typen bestimmt; ihm folgt hierin Gennarelli. Die ältesten seien die etruskischen mit 1 oder 2 Typen, die nächstfolgenden die mit 7 Typen , wie z. B. die römischen , die dritte Reihe bilden die mit sechs verdoppelten Typen und die daraus entstandenen mit 1 2 Typen, wie die latinischen, die vierte endlich die mit 1 2 Typen und Aufischrift, wie die Münzen von Hatria und Tuder. Hierin liegt unzweifelhaft etwas Richtiges; eine solche Stufenfolge ist unverkennbar, aber es fragt sich gar sehr, ob sie zugleich als chronolo- gischer Leit&den gelten kann. Je näher die Prägstätten an Campanien liegen, desto schönere und künstlichere Arbeit haben sie geliefert; je weiter man nach Norden vorrückt, desto mehr sinkt der Stil. Die schönsten Stücke des gegossenen Kupfergeldes gehören dem südlichen Latium zwischen Liris und Tiber an; so die wunderschöne Suite des Asses mit dem Apollokopf (mus. Kirch, cl. 1 . tav. 9.] : auch der Eberkopf der ältesten venusinischen, der Apollokopf und das springende Pferd der ältesten lucerinischen Asse (S. 223) zeigen den Einfluss geschickter apuliscber Künstler. Von viel geringerer Arbeit sind die römischen Asse,

AMmbA. i. R. B. GMellseh. i. WiiMOicb. 11. 20

270 Theodor Mommsbn,

doch herrschen noch die Köpfe darauf vor, wenn gleich oft von mehr hIs mittelmässiger Ausführong. Jenseits der Apenninen werden die Köpfe schon selten; Hatria, Tuder, Firmum haben GOtterkOpfe oder ähnliche bedeutende Bildwerice regehnässig nur noch auf den Assen , während auf den kleineren Stücken die Lanzenspitzen, Kenlen, KrOge, Muscheh, Lanzen, Sterne u. dgl. m. überall die Dürftigkeit des Kunstgeschickes verrathen. Auf noch niedrigerer Stufe steht die Fertigkeit der Arbeiter in Etrurien, dem die etruskische Serie von Tuder und die von Iguvium sich anschliesst. hi Etrurien herrscht das einfachste und bequemste aller Münzzeichen, das Rad, noch vor und verbindet sich nur mit einfachem Geräth, Krug, Anker, Doppelaxt u. dgl. ; diejenigen Serien allein, welche auch wegen des im Vergleich nut den übrigen etruskischen Münzen leichten Gewichts fUr jünger gehalten werden dürfen, wie die von Yolterra, haben Köpfe und Inschrift. Ein kunstgeschichtlicher Zu- sammenhang liegt hier vor Augen ; allein willkürlich ist es, weil Etrurien einfachere Typen brauchte als Latium, darum die etruskischen Münz^i fUr älter zu erklären ; die etruskischen Arbeiter konnten auch bloss we- niger geschickt sein. Gesetzt, Rom hätte zuerst gemünzt und damit für das italische Münzwesen den Anstoss gegeben ; war es nicht sehr natürh'ch, dass, wie die Etrusker und die Latiner diesem Beispiele folgten, jene die Typen vereinfachten und verunstalteten, diese sie vermannigfaltigten und verschönten ? Absolute Kriterien des Alters giebt also weder das Ge- wicht noch der Stil an die Hand; nur das kann allgemein behauptet werden, dass alle Serien mit Aufschrift verhältnissmässig jung sind. Umkehren aber lässt auch dieser Satz sich nicht; Rom, das einmal ohne Aufschrift zu münzen begonnen hatte, hat auf gegossene Münzen niemals eine Aufschrift gesetzt, und seinem Beispiele folgten seine Colonien Lo- ceria, Venusium und Ariminum. Es bleibt also nichts übrig als unter Verzicht auf generelle überall entscheidende Merkmale des Alters ibr jede einzelne Serie nach den speciellen Daten die Periode der Ent^ stehung und des Aufhörens zu ermitteln. Einige Suiten sind chronolo- gisch leicht und sicher zu bestimmen, wie die von Rom und die seiner Colonien Luceria, Yenusia, Hatria, Ariminum, Firmum. Das gemeinschaft- liche Vorkommen dieser der Zeit nach bestimmten Stücke bei Münzfunden mit chronologisch nicht fixierten, die auf Gleichzeitigkeit einen Schluss gestattende Verwandtschaft oder Gleichheit der Typen, endlich die Er- mittelung solcher Klassen, welche im Stil und Gewicht connex sind und

ÜBER DAS RfitflSCHE MuifZWESEN. 271

daher gemeinschaftliche Verattderungen in beiden Beziehungen erfahren haben, kann hier allein zum Ziele führen. Wegen der Gewichte verweise ich auf die in den Beilagen B, C, Z), E gegebene Zusammenstellung der mir bekannten Gewichte nichtrönuscher schwerer Eupferstttcke, unter der Bemerkung, dass bei der ungenauen Ausmünzung der kleineren No- minale ich für die mittelitalischen Serien regelmässig nur Asse und Semisse berücksichtige. Bei sämmtlichen umbrischen, etruskischen und picenischen Münzstätten habe ich dagegen alle mir zugänglichen Wägungen gesammelt.

3. Von allen mittelitalischen Serien schweren Kupfergeldes ist die mit dem Apollokopf (Beil. £,1) die sch(^nste im Stil und eine der häufigsten ; die meisten anderen Serien, ja sogar einige Stücke der rö- mischen sind gegen diese selten {aes grave p. 61)*). Sie kommen vor in der Umgegend von Rom, besonders an der Küste [aes grave 1. c); doch scheinen sie in der unmittelbaren Nähe Roms und nördlich davon wem'ger circuliert zu haben, da bei dem Funde von Monte Mario (s. u.) nur ein As, bei dem von Amelia nur ein Triens dieser doch so häufigen Sorte sich befand. Dass sie dagegen bis nach Campanien hinein circulierten, beweist der Fund von 1 7 Quadranten dieser Sorte im Thal von Sarzano bei Capua (Daniele numism. Gapuana p. 1 8) ; auch in Agnone in Samnium wurden zwei Stück dieser Serie für das Berliner Museum erworben. *-* Hiemach Schemen diese Stücke in einer Stadt des südlichen Latiums, wie etwa Fundi oder Formiae, geschlagen, und auch die Schönheit des StQs passt gut zu der Annahme, dass dieselben an der campanischen Grenze entstanden sind. Dagegen scheinen die vier connexen Serien (Beil. JE, 2. 3. 4. 5.), welche vermuthlich vier verschiedenen Städten angehören, in näher bei Rom gelegenen Orten gegossen zu sein. Die Jesuiten erhielten aus der Umgegend Roms, sowohl aus dem Ge- biete der Rutuler, Volsker, Aequer, Hemiker als aus Etrurien und vom rechten Tiberufer, in wenigen Jahren so zahlreiche Exemplare dieser

*) Nach dem Specchio finden sich im Mus. Kirch. :

von der dritten connexen Serie . . 71 Stück.

Apolloserie 6S

ersten connexen 27 ,,

Radserie 82

vierten connexen 24

zweiten connexen 20

Becherserie 3 f,

20*

99

>9

»

99

99

99

272 Theodor Mohmsbn»

vier Serien, dass ihr Museum jetzt deren 1 40 zählt, darunter 1 i (nach dem specchio nur 1 0) Asse {aes grave p. 47. 48. 52. 1 02). Ein Httnz- fund in der Villa Petagna auf dem Monte Mario bei Rom gab Asse der ersten, zweiten und dritten Serie neben zweien mit dem Rade, einem mit dem ApoUokopf und mehreren römischen {aes gr. p. 48. 54. 56. 61.). Etwas später, 2^ Mai 1 843, im Gebiete von Amelia auf dem rechten Ufer der Nera, 6 oder 8 Miglien entfernt von deren Einmündung in die Tiber, fand sich ein anderer bald darauf vom Mus. Kirch, erworbener Schatz von 45 sämmtlich libralen Münzen: 27 römische Asse und 5 ro- mische Semisse ; 2 Dupondien, 4 Asse, 1 Semis der Radserie ; 3 Asse der dritten connexen Serie, 2 Asse der ersten connexen, 1 Triens der Apolloserie (Gennarelli p. 1 67). Zur näheren Fixierung bemerke ich, dass die beiden ersten Serien die des Götterkopfes mit phrygischem Helm ohne oder mit Keule vermuthUch in die nächste Nähe von Rom gehören, etwa nach föderierten Städten wie Tusculum nnd Präneste; theils macht der oben angeführte Fund von Monte Mario dies um so mehr wahrscheinlich, als die Asse beider Serien selten sind, theils spricht da- für der mit dem Typus der römischen kupfernen wie silbernen Denare übereinstimmende Typus des As. 300 Exemplare der Unze der ersten Serie ohne Keule fanden sich zusammen im Neapolitanischen, v^'e es scheint inApulien; 45 derselben besitzt Fiorelli (mon. rare 1843, p. 12). Von der zweiten Serie wurden in Agnone in Samnium einige Stücke fiir das Berliner Museum gekauft. Ftlr die dritte Serie mit Mercur und Janus, deren Asse allein unter den Assen der vier connexen Serien häufig sind und die überhaupt nach der römischen am stärksten ver- treten ist, ist bemerkenswerth, dass ein noch zahlreicheres Ripostiglio als das von Monte Mario, gefunden in der Gegend von Ostia ausschUessIich Asse dieser Serie gab [aes grave p. 48), so dass deren Ursprung unzwei- felhaft in der Gegend von Ostia und zwar, da die Asse so zahlreich sind, in einer blühenden Stadt zu suchen ist. Da an Ostia selbst als an eine römische Bürgercolonie nicht gedacht werden kann, so liegt nichts näher als diese Serie der launischen Golonie Ardea zuzuschreiben, wo be- kanntlich Handel und Kunst zn früher Blüthe gelmigt sind. Das eine Exemplar des seltenen As der vierten Serie, das sich im Collegio Ro- mano befindet, kam aus der Sabina {aes grave p. 48. 54), und damit ver- einigt es sich, dass mein Reisegefährte Friedländer bei unserer gemein- schaftlichen Anwesenheit in Agnone in Samnium sieben Stücke dieser

ÜBER DAS RÖMISCHE HÜNZWESEN. 273

keineswegs häufigen Suite fUr das Berliner Museum erwarb. Ein Semis dieser Suite soll bei Chiusi (?) gefunden sein (Gori mus. Etr. T. II. p. 426). Die Provenienz deutet auf die Gegend von Alba und Carseoli ; weitere Entdeckungen werden diese Sorte näher fixieren. Fiorelli (mon. rare 1843, p. i 2) bezeugt, dass die kleineren Nominale der dritten und vierten Serie vom Triens abwärts so wie die sicher diesen verwandten Stücke ae8 grave del M. K. ine. tav. V, n. 1 . 2. 3. 4. 5. 6. regelmässig aus Apuliea kommen. Die R a d s e r i e , die einzige pflindige, welche Dupondien aufweist, welcher aber auch dafür die Unze fehlt, kommt nicht selten vor in der römischen Campagne, vsrie denn der Münzschatz von Monte Mario zwei Asse dieser Serie enthielt, doch weisen manche Spuren bestimmter auf eine Provenienz aus den nördlicheren Distrikten, nament- lich der Fund von Amelia, wo diese Serie nach der römischen die zahl- reichste war. Der Quadrans und der Sextans dieser Serie fanden sich mit römischen Kupfermünzen, mit Kupfermünzen der Frentaner, Aeser- niner und Teanenser (mit der Aufschrift TIANO) und einer silbernem von Neapel in Rapmo im Gebiete der Marruciner in jener Gräbergrotte, welche die bekannte marrucinische Inschrift enthielt (s. meine Abhand- lang ml bronzo diRapinoAnnaiiXYlll, p. 148). Auch in A^one wurden drei Stück dieser Serie ftir das berliner Kabinet erworben. Theils nach der Provenienz, theils nach der Analogie mancher Typen (?) hat Fiorelli (monete rare 1843, p. 7) diese Serie Luceria beigelegt, was nicht richtig sein kann, da Luceria sonst den Quincunx, die Radserie dagegen deu Semis bat, doch aber immer (Ür den Fundort beweist ; der Sextans dieser Serie ist gemein in den neapolitanischen Museen (Fiorelli p. 12). Fast möchte man an Alba am Fucinersee denken, wozu all diese Spuren sehr gut passen ; das ist ftir mich ausgemacht, dass Alba, ehe es Silber prägte mit dem Namen, Kupfer ohne Namen gegossen haben v^rd"^). Ueberdies deuten die Analogien der Münzen der Radserie mit den* römischen theils in dem System der sieben Typen, theils in der Uebereinstimmung des Typus der Asse und Dupondien der Radserie mit den späteren Denaren, Tripondien und Dupondien der Römer darauf hin, dass diese Münzen von einer römischen Golonie geschlagen*

^ Den Einwand erwarte, ich nicht, dass die silberne Scheidemünze von Alba und Signia vor die Periode des ctes grave von Latium falle, ähnlich wie die Silbermünzen von Populonia wirklich Uter sind als das etrusUsche aes graoe; es ist unmöglich, jene* Münzen vor 300 d. St. za setzen.

274 Theodor Momiisen,

sind, was Alba ja war. lieber die Provenienz der ungemein seltenen Stücke der Becherserie fehlen alle Angaben; von den noch nicht in Serien geordneten Assen und Semissen finde ich nur bCTOieib, dass der As mit dem Löwenkopf in Perugia vorkam (Passeri paralip. p. 1 85} und der Semis mit Becher und Schwein zweimal von Tivoli kam {aes grave p. 65). Die noch nicht in Serien zusammengestellten kleineren Nominale übergehe ich ganz. Hierzu konmien endlich noch die schweren Kupferstücke von Luceria und Venusia.

Die bisher aufgeführten Sorten machten das in Mittelitalien zur Zeit des Libralfusses nebst dem römischen circulierende Kupfergeld aus. Sie circulierten vor allem in Latium, kamen aber einzeln auch nach Campanien hinüber, wo sie dem Silbercourant begegneten. Es ist bemerkenswerth, dass von dem mittelitalischen Kupfergelde nur die kleineren Sorten vom Triens abwärts in das Gebiet, wo Silber Courant war, ihren Weg £anden; offenbar weil man dort sich wohl die kupferne Scheidemünze gefallen liess, aber nicht gegen kupferne Asse und Semisse Silber oder Waare hingeben wollte. Dass nach Samnium auch die höheren Nominale kamen, erhellt aus den Erwerbungen in Agnone; dort scheint wem'gstens im nördlichen Theile das mittelitalische Kupfer dem unteritalischen Silber begegnet zu sein, welches ebenfalls in Samnium circuliert haben muss. Die Beute von Saepinum und anderen sanmitischen Städten nach deren Bezwingung durch Papirius im J. d.St. 461 bestand in 2,533000 schweren Assen, die aus den verkauften Sklaven gelöst waren und in 1 830 Pfund Silber, ^d captum ex urbibus erat (Liv. X, 46). Jener Verkauf gegen römisches Courant beweist nichts für die samnitische Geldcirculation ; das Silber dagegen wird wohl grossentheils in campanischen und lucanischen Silbermünzen bestanden haben, welche in den Städten circulierten. Die Münzen von Lu- ceria und Venusia beweisen, dass im nördlichen Apulien auch schweres Kupfergeld gangbar war, obwohl daneben die Silbermünzen von Arpi u. a. in Umlauf gewesen sein müssen ; wahrscheinlich war faktisch auch hier das Kupfer mehr Scheidemünze und wird Luceria nicht eben viel Asse und Semisse geprägt haben, dagegen häufiger die kleineren Nominale ; wess- halb jene auch so sehr selten sind. Somit beherrschte dies Kupfergeld Latium ausschliesslich und drang ein in die Abruzzen, in Nordapulien und Samnium, ja selbst in Campanien. Aber auch gegen Norden zu hat es die Tiber überschritten und das ganze südliche Etnuien aus- schliesslich occupiert. In Veji, Caere, Toscanella, Cometo (Tarquinü)

ÜBER DAS RÖBaSCHE HuNSWESEN. 275

Volci, Bomarzo finden sich niemals etniskiscbe Asse, sondern stets nur romische. Bei den Ausgrabungen in Orte (am rechten Ufer der Tiber auf dem halben Wege zwischen Rom und Ghiusi und Perugia) achtete Arduini genau auf alle in den Gräbern vorkommende Mttnzen, fand auch gegen 50 Stttck, darunter aber nicht eine einzige etruskische, sondern ausser drei Assen der latinischen Serien lauter römische {aes grtwe p. 1 01). Damit stimmt die Versicherung des erfahrenen M. Fossati ttberein (Gennarelli p. 12), dass er bei seinen yieljährigen Nachgrabungen nur ein einziges Mal in einem etruskischen Grabe Münzen und zwar römische Un* dalmttnzen gefunden habe : in einem unberührten Grabe links unmittelbar neben der gemalten grotta del Gardinale auf der Höhe zwischen Tarquinii und dem Meere. Latinische Asse fand Carlo Gampanari in Vulci und Tuscanella, Regulini in Gaere (Gennarelli p. 27). •— * Des Fundes bei Amelia ist schon S. 272 gedacht. Erst jenseits des Sees von Bolsena be- ginnen die etruskischen Münzen, von denen so wie von den umbrischen und transapenninischen später zu handeln sein wird.

4. Was den Fuss dieser Serien anbetrifft, so ergebeti die in Beil. E verzeichneten Angaben folgende Resultate, wobei ich die nur einzelnen Stacken entnommenen übergehe: i . Apolloserie ; .... 43-J[^ bis unter 1 H.

2. Serie mit Mercur und Janus

(3. connexe) 12^ bis 10.

3. Venusia über 1 1 .

4. Luceria über 1 1 .

5. Radserie über 1 1 bis unter 1

6. Serie mit der Sichel (4. conn.) über 11 bis unter 1 0.

7. Serie mit Schwein und Becher über 11 bis unter 1 0.

8. As mit dem LOwenkopf tü)er 10^ bis 9.

9. Serie des Götterkopfes mit Yo-

gelhelm (1 . conn.) 10 bis unter 9.

1 0. Serie mit der Keule (2. conn.) über 10 bis unter 9.

41. As mit B OM A und dem Rinde ... 10 bis 8^.)zusammen>

1 2. Semis mit Stierkopf und Schiff über 1 0 bis unter 9^./ gehörig?

13. As mit Apollokopf und Hahn 8 und darunter"^).

*) Dieser im Stil und Gewicfal von den mittelitaüschen Assen sdu* abweichende As ist vielleicht dem tudertiner Münzfoss zuzuzählen, s. u. S. S8I.

276 Theodor Mommsen,

Es sind diese Abweichungen offenbar nicht so sehr verschiedene MünzfUsse als Abweichungen eines und desselben Fnsses, welche nicht verhinderten , dass im gewöhnlichen Verkehr alle Asse dieser Serien sich gleichstanden ; natttrlich ohne dass ein Rechtszwang dieselben an- zunehmen anders als in jedem Staate für die Asse dieses Staates be- stand. Den sichersten Beweis hierfttr liefert der Fund von Monte Mario, in dem die Asse von 1 . 2. 5. 9. 1 0, und der von Amelia, in dem Stücke von 4 . 2. 5. 9 neben römischen sich fanden. Der Fuss aber, welcher bei diesen Stücken zum Grunde liegt, ist offenbar der römische, den wir oben bestimmten auf H bis 9 röm. Unzen. Die Abweichungen mögen durch zufällige und locale Ursachen veranlasst sein ; warum die zur Circulation in Gampanien und zum Austausch gegen das dortige Silbergeld bestimmte Apolloserie schwerer ausgemünzt ward, vrird sich unten (Abschn. III, 7) zeigen. Auch auf die Eigenthümlichkeit der lucerinischen und venusinischen Münzen, statt des Semis den Quincunx zu prägen, kommen wir zurück. Im Uebrigen sind die Nominale den römischen gleich, nur dass die lucerinische Serie und die erste und dritte der vier connexen auch noch die Semuncia kennen. Das Fehlen der Aufschrift ist allen diesen mittelitalischen Münzen mit Ausnahme der römischen mit dem Rinde gemeinsam.

Die Zeitbestimmung ist ftir einen Theil dieser Serien mit Sicherheit gegeben, so für die römische 300 485 d. St., die lucerinische 440 485 d. St., die venusinische 463 485 d. St., femer, wenn wir oben richtig vermuthet haben, fiir die ardeatische Serie mit Mercur und Janus 312 485 d. St. Dass in Rom der Libralfass im J. 485 abgeschafft ward, setzen wir hierbei vorläufig als bewiesen voraus; dagegen könnte es zweifelhaft sein, ob die damals für Rom eingetretene Reduction auch in diesen und den übrigen mittelitalischen Prägstätten dem Libralfuss ein Ende gemacht habe. Ein rechtlicher Zwang, dem Beispiele Roms zu folgen, bestand allerdings ftir die anderen Staaten nicht, und die transapenninischen Staaten haben auch wirklich noch nach 485 auf den altem Fuss gemünzt. Da aber in den mittelitalischen Staaten, wie so eben gezeigt ward, ungefähre Gleichheit der Nominale und des Ge- wichtes der Münzen bestand, welche eine ausdrückliche oder still- schweigende Münzconvention dieser Staaten anzunehmen nöthigt; da die Münzen dieser Staaten neben einander circulierten ; da femer der im J. 485 in Rom eingeführte reducierte Fuss in einigen dieser Staaten,

ÜBER DAS RÖMISCHE MCnZWESEN. 277

namentlich in Luceria ebenfalls vorkommt, so wird man nicht zweifeln dtlrfen, dass mit dem J. 485 in allen mittelitalischen Münzstätten der Libralfuss gänzlich aufhörte. Viele derselben scheinen ganz aufgehört zu haben zu arbeiten, vermuthlich desshalb, weil damals zugleich in Latium Silber Gourant ward, dessen Prägung Rom ihnen untersagte; bloss Scheidemünze zu schlagen mochte ihnen nicht mehr der Mühe werth scheinen. Wann die anderen oben nicht erwähnten Münz- stätten zu arbeiten angefangen haben, ist nicht auszumachen ; nur das steht fest, dass alle diese Serien unter sich und mit der piUndigen rö- mischen gleichzeitig sind. Die Funde von Monte Mario und Amelia, die vollkommen mit einander übereinstinunen, geben für die römische, die Apollo- und die Radserie so wie die ersten drei der vier connexen einen äusseren und unwiderleglichen Beweis ihrer Coexistenz; aber auch fllr die übrigen Serien lässt die Verwandtschaft in Typen, Gewicht u. a. m. mit den vorigen nicht daran zweifeln. Unmöglich wäre es an sich nicht, dass eine dieser Serien früher angefangen haben könnte als die römische ; doch liegt keinerlei Beweis hierftir vor, und wenn wir oben richtig vermutheten, dass die solonische Gesetzgebung , nicht der Voi^ang der italischen Nachbarn die Römer zur Einführung des Münzens veranlasst hat, wird es dadurch wahrscheinlich gemacht, dass es viel- mehr Rom war, nach dessen Beispiel seine Nachbarn, namentlich die ihm föderierten Städte und latinischen Golonien Kupfer in Mttnzformen gössen.

5. Wir gehen über zu den uinbrischen und etruskischen Münzen. Jene sind regelmässig mit Aufschrift versehen und daher mit Leichtig- keit zu bestinnnen ; unsers Wissens haben in Umbrien indess nur Tuder und Iguvium gemünzt. Der wichtigste umbrische Münzort ist Tuder, dessen Münzen die häufigsten unter allen norditalischen sind und überall in Umbrien und Etrurien sich finden {aes grave p. 80), z. B. in Perugia (Gennarelli p. 27). Doch bezieht sich dies vorzugsweise auf die Münzen des reducieirten Fusses, welche nicht in diese Periode gehören ; die Stücke der schwereren Serien sind auch von Tuder selten {aes gr. p. 77). Merkwürdig ist es, dass Tuder zwei schwere Serien hat, wo- von die eine an die etruskischen, zunächst die cortonensischen Serien sich anlehnt mit äusserst einfachen den iguvinischen verwandten Typen ; doch ist die vollständige Gleichheit der Typen m allen Nominaledl welche das Kriterium der etruskischen Münzen bildet, hier schon

278 Theodor Mommsen,

verlassen. Diese Serie dürfte die ältere Bein. Die zweite schwerere Serie schliesst sich dagegen in den Typen an Hatria an. Der Stil dieser zweiten Serie ist nicht gut, verglichen mit den mittelitalischen Münzen : Köpfe fehlen ganz und auch sonst sind die Typen sehr vereinfacht ; am besten ist noch der schlafende Hund auf dem Semis (1. c. p, 81). Eigen* thümlich sind Tuder die mandelförmigen Quadranten, Sextauten und Unzen (höhere Nominale haben diese Form nicht, mit Ausnahme eines einzigen Semis), welche, obwohl ohne Aufschrift, nach der Provenienz (Passeri paralipom. p, 1 61 . Ae$ grave p. 85) *) und der Analogie des Ge- wichts mit gutem Grund nach Tuder gelegt worden sind; die Barren in Stangenform, die zum beliebigen Zerhauen bestimmtt gewesen zu sein scheinen und ähnliche Zeichen tragen wie die ovalen Mtlnzen, scheinen die fehlenden höheren Nominale zu vertreten, und auch davon fand sich einmal eine grosse Anzahl im Gebiete von Todi (Passeri p. 1 59). Diese ovalen Münzen dürften dem Gewichte nach zum Theil noch den schwe- reren Serien angehören, obgleich auch nach der Reduction diese Münz- weise beibehalten ward. Neben Tuder und wohl vor diesem hat auch Iguvium gemünzt, doch sind dessen Münzen nicht zahlreich und finden sich fast nur bei Gubbio selbst. Sie gehören sämmtUdi in diese Periode. Die Typen sind noch einfacher, der Stil noch unvollkonunener als der der tudertischen Münzen. Hiedurch und durch den Gebrauch eines Typus für je zwei Nominale (wofiir sich jedoch auch in Tuder Analogien finden) bilden sie den Uebergang zu den etruskischen, bei denen im Gegensatz der für Mittehtalien aUgemeinen Regel , jedes Nominal durch einen besonderen Typus zu bezeichnen ein und der- selbe Typus beständig für alle Nominale ausreicht. So erscheint es uns wenigstens auf den Tafeln der Jesuiten, über deren Zuverlässigkeit in- dess die Anm. Beil. B zu Anf. zu vergleichen. Ueberdiess sind diese Typen die möglichst einfachen ; das Rad spielt die Hauptrolle, und da- neben erscheinen Becher, Krug, Axt und dergleichen einfache Geräthe mehr. Nur zwei leichtere und unzweifelhaft jüngere Serien haben Köpfe. Auf der ältesten Serie stets, auf anderen zuweilen {aes gr. p. 93) ist der Buchstabe, mit dem die Münze bezeichnet werden sollte.

*) Diese wird bestritten von Gennareili p. 24, der nach Speroni's Beobacfatoogoi bemerkt, dass die Münzen auch in Ghiusi, Perugia und Gortona vorkommen. Dios widerstreitet indess der tudertischen Heimath nicht.

UBBB las hDhugbe MAnzwesen. 879

gogar erst nach öem Gusse mit einem Stempel eingeschlagen. Die fl^math dieser Münzen zu bestimmen , ist um so schwieriger, als sie im Ganzen alle selten sind {aes grave p. 96) ^). Im Allgemeinen ist zu erinnem an die schon S. 275 erwähnte sehr merkwürdige Thatsache, dass im südlichen Etrurien diesseits Chiusi die etruskischen Kupfer- münzen gar nicht vorkommen {aes grave p. 101), die Heimath derselben also ausschliesslich in dem nördlichen Etrurien zu suchen ist. Am leichtesten bestimmt sich hier Volaterrae, dessen Münzen Aufschrift haben. Die der übrigen Serien kommen nicht zusammen mit denen von Yolterra vor, sondern die mit dem Kopf von vom (die seltensten aller etruskischen) aus dem Binnenlande von Etrurien {le parü piu inteme deW Etrvria medüerra$iea o kubapennina, Aes grave p. 92), vermuthlich aus einer Stadt, deren Name mit C anfing; die der (angeblichen) acht ttbrigm Serien aus der Gegend von Chiusi, Cortona und Arezzo (1. c. p. 93. 100). In der That scheinen diese angebUchen acht Serien einem und demselben Münzsystem anzugehören, indem der einzige auf beiden Seiten der einen wohl ältesten Sorte befindliche Typus auf allen übrigen Stücken gewöhnlich ganz ebenso, selten etwas variirt wiederkehrt. Es könnten diese Münzen von mehreren zu einer Münzconvention zu- isammengetretenen Städten herrühren, obwohl auch mehrere Serien in einer und derselben Stadt geschlagen sein können ; dass der Zwölfstüdte- bund der Etrusker auch eine derartige Münzconvention in sich schloss, wäre sehr möglich. Was die genaueren Bestimmungen betriflft, so hat die Annahme der Jesuiten, dass die erste und älteste Serie mit dem Rade auf beiden Seiten, die in allen Nominalen complet ist, aus Cortona stammt, die grösste Wahrscheinlichkeit. In dem durch drei Generationen gesammelten Museum Goltellini, welches das GoUegio Romano erwarb, war diese Sorte am zahlreichsten vertreten {aes gr. p. 88. 94) **). Die Constanten Zeichen dieser Sorte < (denn V braucht man nicht zu lesen) oder C Schemen den Anfangsbuchstaben des Namens zu enthalten ^'^'^).

*) Die Sammlang des GoUegio Romano zählt etwa 90 Nummern. Aes gr. p. 89.

**) Nach derVersichermig desGanonicus Mazzetti (aus Chiusi!) hätten indess diese Sammler die meisten Stücke in Chiasi M^orb^i (Gennarelli p. S6).

***) Dass diese Bezeichnungsweise auch sonst vorkommt, beweisen die Münzen mit der Eule, die bald 'pei^esa oder *peüesd, bald bloss V bezeichnet sind. Garelli Descr. p. 2. 3. n. I i. Mus. Kirch, tav. di suppl cl. 3. n. 8. Ebenso findet sich 'puplund neben 'p .

280 Thbodor Hommsbii»

Die zweite Serie mit den Radlinien auf beiden Seiten (von der Dapon- dium, Quadrans, Sextans im Coli. Rom.) ist eigentlich nichts als eine jüngere Wiederholung der ersten ; das Dupondium kommt hinzu und ist hier eben so häufig wie der As von der ersten Serie {aes gr. p. 1 00), der Typus wird etwas nachlässiger behandelt, das Gewicht etwas leichter. Da nun auch das Dupondium des Gollegio Romano aus der Sammlung Coltellini stammt und zwei andere Dupondien ebenfalls in Cortona sidi finden {aes gr. p. 1 00), so scheinen die Jesuiten mit Recht in dieser Serie eine zweite und jüngere cortonensische ericannt zu haben. Mit den überdiess noch nicht mit Sicherheit gelesenen Buchstaben a und l (oder ti, c ?) auf dem einen Dupondium weiss ich nichts anzufiaungen. Für die dritte Serie mit Rad und Bipennis, die ziemlich häufig vorzukommen scheint und bis auf den Sextans nachgewiesen ist, finde ich nirgends bestimmte Angaben über die Provenienz ; als Münzbuchstaben erscheinen "^ 3 V, von denen O auch als Nebenform von "^ oder 3 vorkommt (s. meine unterital. Dial. S. 9), V orthographisch mit "^ wechselt, z. B. 'laucnid* und 'lavcniaV (Lanzi saggio 1, p. 465. ed. 8), so dass die Stadt, welche die Heimath dieser Serie ist, einen mit v oder u anfangenden Namen gehabt haben mag. Verwandt der vorigen scheint die sechste Serie mit Rad und Anker (wovon Triens und Quadrans noch nicht nach- gewiesen sind), welche als Münzbuchstaben ebenfalls "^ oder O zeigt, zuweilen aber auch die vollständigere jetzt ziemlich genau constatierte Aufschrift 'vpn, worin Passeri vielmehr Yetulamum zu erkennen glaubte. Der Provenienz nach (?) setzen Sesfini ckmes gener. geogr. nom. I. p. 7. II. p. 5. 6. und Müller Etr. 1 , 336 diese Münzen nach Yettuna bei Perusia. Ist indess die Aufschrift wirklich 'vpri, so kann weder Yettuna noch Yetulo- nium auf diese Münze Anspruch machen. Die Provenienz ftthrt nach Arezzo, wo der eine Quinquessis aufbewahrt ward, und der Quelle des Arno, in dessen Nähe am Berge Falterona das zweite bekannte Exemplar dieser Münze sich fand (Beil. £, 6.). Die der vorigen sehr verwandte, aber seltnere siebente Serie mit Rad, Anker und der Aufschrift 'x^' (wovon meines Wissens nur As und Unze bis jetzt nachgewiesen sind) scheint mir mit Recht nach Camars, d. i. Ckuium von den Jesuiten gesetzt zu sein. Lepsius (ital. Münzsystem S. 68) wendet zwar ein, dass der Name Camars umbrisch gewesen sei, allein abgesehen davon, dass eine scharfe Grenze des Etruskischen und Umbrischen noch gar nicht gefunden ist, am wenigsten bei Localnamen, sind wir doch durchaus nicht berechtigt

Cber das römische MOnzweseh. 281

den alten Namen der Stadt Glusiom darum als mnbrisoh zu bezeichnen, weil es in Umbrien Camerter giebt ; um so weniger, als noch Polybins die Clnsiner seiner Zeit Camerter nennt. Zwei Asse dieser Sorte waren im Museum Bacci in Arezzo (Lanzi saggio t. 2. p. 21 ed. 2). Die vierte Serie mit Rad und Becher (wovon der Triens fehlt) findet sich nach Lanzi I. c. 2. p. 92 in der Gegend von Chiusi; die Buchstaben MM O ms c weiss ich nicht zu erklären. Dieselben drei Buchstaben finden sich abwechselnd auf zwei häufigen geprägten etrusidschen Kupfer- münzen : Mohrenkopf )( Elephant mit einer Schelle um den Hals und : Herkuleskopf mit dem LOwenfell )( laufender Hund (Eckhel 1 , 95. oe» grave iao. di ntppl. cl. 3. n. 5. 6. p. 37), welche in derselben Münzstätte gemünzt scheinen. Die fünfte Serie mit Rad und Weinkrug ist ohne alle Auf- schrift und auch über die Provenienz findet sich nichts ; ja ihre Existenz ist problematisch, da das CoUegio Romano einzig die Unze davon be- sitzt. — Die Girculation aller umbrischen und etruskischen Münzen scheint nicht weit die Grenzen überschritten zu haben ; weder in Latium noch in den transapenninischen Gegenden finden sich die etruskischen und umbrischen Asse. Dagegen sollte man erwarten, dass sie den Ver- kehr der Etrusker mit den Galliern vermittelt hätten.

6. Der Fuss der umbrischen und etruskischen Münzen ist im All- gemeinen bedeutend niedriger als der mittelitalische. Am höchsten steht die Adlerserie von Tuder, welche regelmässig auf 7^ 8 Unzen- fuss kommt, aber einzeln auf 9 (so ein As), 1 0| (Trienten, Sextanten, Unzen), ja auf 1 i^ (Semis) und 15^ (Triens) Unzen steigt; unvericennbar schwankt diese Stadt wie in den Typen so im Gewicht zwischen dem etruskischen Fuss und dem von Hatria (s. u.). Unter den Serien, welche die- sen Einfluss des ostitalischen Fusses nicht empfonden, stehen am höchsten im Ganzen über 7 Unzen Iguvium, die Radserie von Gortona, nnd die Serie mit Rad und Becher, denen die Serie mit Rad und Bipennis von etwa 6^^ U. f. und die mit Kopf und Opfergeräth von etwa 6 U. f. sich anschliessen ; leichter im Ganzen über 5 Unzen sind die tudertische Radlinienserie, die (cortonensische?) Rad- linienserie, die Serie mit Rad und Anker und die verschiedenen Serien von Yolaterrae. Man sieht, dass (abgesehen von den Schwankungen Tuders nach Hatria hinüber) die umbrischen und etruski- schen Städte in ähnlicher Weise wie die mittelitalischen demselben Mttnzfiiase folgten und, wenn gleich im Laufe der Zeit eine Reduction

282 Theodor HoiDfSBif»

eintreten und einige Staaten etwas schwerer, andere etwas leichter münzen mochten, doch im gewöhnlichen Verkehr die Asse von Gortona, Iguvium, Tuder und Volaterrae vermnthlich neben einander cursierten. Einen eigenen umbrischen Mttnzfuss neben dem etruskischen anzuneh- men, wie die Jesuiten gethan haben, ist nicht richtig ; eher könnte man einen eigenen tudertischen annehmen, doch ist auch dieser viehoiehr nur eine Varietät des gemeinen umbrisch- etruskischen. In dem Verkehr mit Mittelitalien konnten freilich dessen Asse den etruskischen nicht gleich- geachtet werden, sondern diese waren ungeföhr nur halb so viel werth; wovon dann die Folge sein mochte die in Etrurien häufigere Ausmtlnzung der Dupondien. Diese mag man im Verkehr d^i römischen und latini- schen Assen gleichgesetzt haben.

Was die Zeitbestimmung anbetrifft, so kann es nicht bezweifelt werden, dass die etruskischen Serien unter sich alle ungef^r gleichzeitig sind. Nur die von Volaterrae verkündet sich durch die Aufschrift und das leichtere Gewicht als jünger, jedoch kann auch sie nicht in der Weise jünger sein, dass sie durch ein längeres Intervall von den tibngen getrennt wäre, sondern sie filngt vielmehr da an, wo die anderen zu Ende gehen, die ja auch schon einzeb einen ähnlichen leichten Fuss und Anfänge der Aufschrift zeigen. Aber auch die umbrischen Serien müssen den etruskischen ungef^r gleichzeitig sein, nicht bloss weil beiden der Münzfuss und die Werthzeichen gemeinsam sind, sondern besonders desshalb, weil ein Quadrans von Iguvium mit Aufschrift M. K. cl. II. tav. 4. 4 den Typus der älteren Serie von Cortona genau wiedergiebt (nur dass das Rad drei Speichen erhält statt vier) und den- selben offenbar copiert hat, ebenso aber die Serie von Tuder mit den Badlinien und drei Halbmonden einen den etruskischen durchaus gleich- artigen Typus trägt. Für das relative Altersverhältniss der umbrisch- etmskischen Suiten kommen aber noch vornehmlich die Werthzeichen in Betracht. Statt des gewöhnlichen I finden sich auf der Sme mit dem Rade und dem tudertischen As mit den Radlinien und Halbmonden zwölf Kugeln; es ist wahrscheinlich, dass diese Bezeichnung die älteste ist, und das der tudertische As, der Aufischrift hat und sehr leicht ist, diese alte Art der Werthbezeichnung nur in Folge der Nach- ahmung eines älteren Musters aufgenommen hat. Wichtiger noch ist die Bezeichnung des Semis. S ist den Etruskem und Umbrem ganz un- bekannt; \ier etruskische Serien (Rad Rad und Bipennis ^— Bad und

ÜBER DAS RÖMISCHE MÜNZ WESEN. 283

Anker Rad und Becher)^, so wie die tudertische mit Badlinien imd Halbmond brauchen dafür sechs Kugeln, die übrigen, also die mit dem Kopf und Opfergeräth und sämmtiiche Serien mit Aufschrift von Yola- terrae, Iguvium, Tuder setzen dafür O, das vielleicht als halbe Kugel die Hälfte bezeichnet ; vgl. die römische Nota des sicUicus oder der Viertel- anze O . Von allen Serien mit O sind aber auch sonst Gründe namhaft zn machen sie für jünger zu halten, indem sie theils leichteres Gewicht, theils Aufschrift, theils künstlichere Typen haben als*die übrigen; es scheint demnach ausgemacht, dass das Zeichen O erst verhältnissmassig spät für : : : eingetreten und als Kriterium der jüngeren Serien anzu- sehen ist. Auch das Vorkommen von Dupondien und noch höheren No- minalen, in den Serien der Radlinien, des Rades und Ankers und den volaterranischen , ist ein Anzeichen ihres jüngeren Alters. Im Ganzen erhellt, dass nicht Etmrien von Umbrien, sondern umgekehrt Umbrien von Etrurien den Gebrauch der Münzen empfing; dafür bürgt die Nachahmung ursprünglich etruskischer Typen in Tuder und Iguvium und der constante Gebrauch des jüngeren etruskischen Zeichens ftir den Se- mis, so vne die vollen Aufschriften im Vergleich mit den blossen An- fangsbuchstaben der etruskischen Münzen. Dass die tudertischen Münzen in Stil und Gewicht den etruskischen überlegen sind , widerspricht dem nicht, sondern erklärt sich durch den stärkeren Verkehr der Tudertiner mit Mittelitalien und der Ostküste, wo die Kunst entwickelter und die Münze schwerer war. Schwierig ist es für die chronologische Fest- stellung der Münzen überhaupt absolute Data zu ermitteln ; doch lässt sich *wenigstens die Meinung von der sehr frühen Entstehung des etruskischen Kupfergeldes widerlegen, Es ist schon mehrmals heiTor- gehoben, dass nur das nördliche Etrurien Kupfer gegossen hat, während im südlichen nur römische und latinische Münzen vorkommen ; das ist nur begreiflich, wenn die Sitte Kupfer zu münzen in Etrurien erst nach der Eroberung des südlichen Theils durch die Römer aufkam. Veji's Eroberung Mit ins 1. d. St. 358, die Gründung von Sutrhun und Nepete 371 . 372., Caere ward 401 unterthänig und gleichzeitig Tarquinii be- zwungen (Niebuhr 3, 96) ; um 400 herrschte Rom bis zum ciminischen ViTalde und dem See von Bolsena. Erst gegen 100 Jahre später unter-

*) Die problematischen Semisse mit Rad und Anker und ';|ra' und mit Rad und Weinkrug, beide nach den Tafeln der Jesuiteip mit sechs Kugehi; ebenso den mit den Badlinien angeblich mit O, übergehe ich.

284 Theodor MoimsEif,

lagen definitiv Yolsinii und Volci ; die nördlichen Stttdte Cortona, Ar- retium, Clusium, Penisia, Volatenrae, Vetolonium, Populonia scheinen damals noch nicht botmässig geworden zu sein (Niebuhr 3, 504). Hierin finde ich den Beweis, dass man vor 400 in Etarorien Ober- haupt nicht in Kupfer gemünzt hat, denn sonst würden vnr von Veii, Caere, Tarquinii Asse besit2;en; im höchsten Grade unwahrscheinlich ist es aber, dass Etrurien gar noch früher als Rom, vor 300 d. St., Kupfer gegossea haben soll. Oben Abschn. II, 1 . S. 256 wurde es viel- mehr wahrscheinlich gemacht, dass das System der Barren längere Zeit in Etrurien und Umbrien fortbestand als in Latium; und überhaupt ist es ja evident, dass das etruskische wie alles andere aes grave^ nach der Form der Münzen und dem Stil zu urtheilen, keineswegs archaischen, sondern vollkommen ausgebildeten Mustern nachgebildet wurde, wie sie vor 300 d. St. wohl keine griechische Stadt liefern konnte. Frühestens um 400 etwa mochte das Münzen der schweren Asse in Etrurien und Umbrien beginnen. Auf das fünfte Jahrhundert der Stadt weist noch eine Spur. Der schlafende Hund auf dem Semis von Tuder enspricht genau dem Typus der Rückseite des hatrianischen Asses, dessen Vorderseite ein Silenuskopf von vom dem Silenuskopf von der Seite auf den geprägten tudertischen Münzen gleicht {aes graw p. \\\). Ohne ^tscheiden zu wollen, was Original und was Copie ist obgleich Hatria als die südlichere Stadt mit Münzen besseren Stils eher Anspruch darauf hat die Originale geliefert zu haben als Tuder ist die Gleichzeitigkeit der tudertischen und der hatrianischen Münzen durch diese Analogie so gut wie erwiesen ; letztere aber sind jünger als 465 d. St. (oben S. 234). Wir glauben demnach nicht zu irren, wemi wir die elruskischen und die umbrischen gegossenen Münzen im Ganzen ins flinfte Jahrhundert der Stadt setzen. Dieselben sind zu wenig zahl- reich und zu einförmig, als dass sie sich über eine lange Periode erstrecken Uessen. Ein Endtermin für diese Münzen lässt sich indess genau nicht .feststellen. Tuders jüngere Sme folgt dem Vierunzenfuss, der in Rom von 485 bis 51 3 galt; hier scheint denmach in dieser Epoche der Achtunzenfuss aufgegeben zu sein. In Etrurien daegen finde ich vom Vierunzenfuss nur schwache Spuren in den Sextanten von J^opulonia, den Trienten von Tla....; es liegen keine Beweise vor, dass die dortigen Münzstätten so wie die iguvinische um 485 ebenfalls ihre Thätigkeit eingestellt haben, obgleich es nicht wahrscheinlich ist, dass sie

ÜBER DAS RÖMISCHE MuNSWESBN. 285

noch bis in die spätere Zeit gemünzt haben, wo das Prägen allgemein den Kupferguss verdrängte. Aus den Berichten über die gallischen Triumphe (Liy. 31 , 49. 33, 23. 37) ergiebt sich indess, dass noch um die Mitte des sechsten Jahrhunderts in Gallien neben römischen Denaren {bigati) viel schweres Eupfergeld circulierte, darunter vermuthlich auch elruski- sches. Der Verkehr mit diesen Barbaren, welche die ihnen einmal be- kannten Münzstücke den neueren vorzogen, mag an manchen Orten die fortdauernde Ausmünzung schweren Kupfers veranlasst haben.

7. Die dritte Klasse der gegossenen italischen Kupfermünzen bilden die der italischen Ostküste von den Abruzzen bis nach Rimini an der gal- lischen Grenze. Ausser den geprägten Münzen von Ancona mit griechischer Aufschrift, die nicht demUncialsystem, sondern wahrscheinlich einem Obo- lensystem, sei es dem unteritalischen oder dem der gegenüberliegenden griechischen Küste angehören "^j, kennen wir hier nur vier Münzstätten, die alle mit Sicherheit bestimmt sind. Die eine ist die der Ve st in er, wo die Aufschrift V E ^ in Verbindung mit der mehrfach bezeugten Provenienz (ans Ascoli inPicenum: Lanzi sagg. T. 2. p. 51 7. ed. 2; aus Pinna, der Haupt- stadt der Vestiner, mehrere Unzen und Semuncien : aes grave p. 114) an der Attribution keinen Zweifel lässt. Ebenso gesichert durch Aufschrift und Provenienz sind die Münzen von Hatria und Firm um, und durch die Provenienz wie durch die genaue Uebereinstinunung der Typen der geprägten und mit Aufschrift versehenen Münzen mit den nicht beschriebenen gegossenen die von Ariminum (s. S. 233). Die Cir- colation jeder Sorte war zunächst local, wie die Provenienzen be- weisen ; bemerkenswerth ist, dass auch in der Gegend zwischen Rimini und Atri die Kupfermünzen dieser Städte selten sind {aes grave p. 110, für Fermo bestätigt von de Minicis bei Gennarelli p. 50), dass dagegen die Münzen von Atri in Rimini vorkommen (Borghesi bei Gennarelli p. 49), was auf Seeverkehr zwischen beiden Städten deutet. Das Kupfergeld von Ariminum mit dem Gallierkopf und ebenso das von Firmum könnte demnächst ftlr den Handel mit Gallien bestimmt ge- wesen sein, wo ja noch im 6. Jahrhundert schweres Kupfer Gours hatte (s. oben III, 6 a. E.); nur so scheint es begreiflich, warum beide Städte in ihrer isolierten Stellung und zu einer Zeit, wo zu Rom der Libralfuss

*) Gewichte: 469 Gr. (= 466 Carelli); 164 Gr. (= 8.S Gramm K. R.). Die zwei Sterne der Münze bezeichnen sie als Diobolon.

Abhndl. d. R. 8. 6«. d. Witfeueh. II. 21

286 TflEODOlt MOMMSEN,

schon abgekommexi war, schweres Kupfer giessen anfingen. Auch die Zeitbestimmung dieser Münzen ergiebt sich ohne Mühe : die hatrianischen sind jünger als 465, die ariminensischen jünger als 486, die firmaner jünger als 490 d. St. ; die vestinischen sind unzweifelhaft den Münzen der Nachbarstadt Hatria gleichzeitig. Die drei letzteren Sorten sind sehr selten, die erste ziemlich zahlreich. Der constante Ge- brauch derAufschrift auf den Münzen derHatrianer,Vestiner und Firmaner entspricht dieser späteren Periode ; dass die gegossenen Münzen der Ari- minenser ohne Aufschrift sind, ist schon oben S. 233 aus der durchgängig bei denselben sichtbaren Nachahmung der römischen Münzweise erklärt worden. Dass der Stil auf den Münzen dieser römischen Grenzfeslung ziemlich roh ist, begreift sich; besondere Analogie mit den iguvinischen {aes grave p. 108) sehe ich nicht. Viel besser ist der Stil der Münzen von Atri (ib. p. < 4 3) *) und Fermo. Im Ganzen nähert sich der Stil mehr dem freilich viel schöneren cistiberinischen als dem umbrisch-etruski- sehen ; nur scheint Tuder nach Hatria seine Münzen copiert zu haben. Die Eigenthümlichkeit dieser Münzen besteht ausser in ihrer auffallenden Schwere besonders in der abweichenden Wahl der Nominale. Von Fermo kennt man bisjetzt nur Quadrans und Sextans ; von den Vesti- nem existiert nur Sextans, Unze und Semuncia ; es wäre nicht unmög- lieh, dass sie statt der höheren Nominale Silber geprägt hätten, doch ist die ihnen von Lanzi a. a.-O. und danach von Eckhel D. N. I, 99 beige- legte Silbermünze des Museum Borgia mit VES:l41i Mond und Stern )( Pallaskopf ungemein zweifelhaft**). Von Hatria dagegen und Ariminum existieren alle Nominale, zu den gewöhnlichen aber tritt noch die Semuncia hinzu und an die Stelle des Semis der Quincunx. Diesel- ben Erscheinungen , die Semuncia und der Quincunx , finden sich bei den apulischen Colonien der Römer, Luceria und Venusia, und zwar hier nicht bloss in den pfundigen Serien, sondern auch in den geprägten aus dem Vier* und Zweiunzen- und Uncialfuss, wogegen Venusia im

*) Der SUenuskopf auf dem As ist einem griechischen Original nachgeahmt, das sich auf einem geschnittenen Stein (abgebildet bei Lenormant eliie eeratnograph. in- trod. h p. XXXIX.) erhalten hat.

**) Gestochen bei Sestini descrvptio ntim. vet Ups. 096. p. 9. t. I. n. 6, wo die Aufschrift lautet:

Sollte es eine Münze von Populonia sein?

Ober das eömiscbe Münzwesbn. S87

Semuncialfuss Semisse gemünzt hat. Ja sogar bei den römischen Mün- zen, die in Luceria geschlagen sind aus Sextantar- und Uncialfoss, so- wie bei den ähnlichen in einer mit P anfangenden Stadt geprägten

ans dem Unzenfuss (Beilage P) finden sich neben den gewöhnlichen rö* mischen Nominalen noch halbe Unzen, Funfunzen- und sogar Zehnunzen-

Stücke » mit S bezeichnet , welche sonst ganz unerhört sind. Quin-

conces kommen femer statt der Semisse vor in Teate vielleicht im pfun- digen , jedenfalls im Zweiunzen- , in Larinum im Unzenfuss, femer in Capua im Dreiunzenfuss, in dem messapischen Orra im Unzen- und so- gar im Halbunzenfuss. Ohne Ausnahme gilt der Satz, dass in allen Se^ rien des nordöstlichen und südlichen Italien, welche den Semuncialfuss übersteigen "*) , niemals ein Semis vorkommt, sondem entweder anstatt dessen der Quincunx oder keines der beiden Nominale, wie z. B. Brun- disiom im Yierunzenfbss nur .Sextanten, Unzen und Semuncien, im Un- zenfuss nur vom Triens bis zur Semuncia schlug ; ähnlich Barium , Cae- lium , Petelia u. a. m. Erst mit dem Semuncialfuss beginnen in diesen Provinzen die Semisse, aber erscheinen dann auch überall und in grosser Zahl ; so in Paestum, Gopia (?), Valentia, Brundisium , Uzentun\, Yenusia nur Orra hat noch im Semuncialfuss Quincunces gemünzt.

Es fragt sich um die Erklärang dieses merkwürdigen Factums. Die Jesuiten, welche dasselbe, wenn gleich nicht in seinem ganzen Umfang, zuerst erkannt haben, nahmen an, dass bei den transapenninischen Völ- kem der As nicht zwölf, sondem zehn Unzen gehabt habe {ae$ gr. p. i 03), worin Lepsius ihnen beistimmt (ital. Münzsystem p. 72). Jeden- falls müsste dies dahin erweitert werden , dass das Decimalge wicht im ganzen südlichen und östlichen Italien landüblich gewesen sei, denn auch Capua hat ja Quincunces ; allein auch so ist die Meinung g&nzlich unhaltbar. Wäre in Luceria der Decimalfiiss üblich gewesen, so würde man sicher das Fünfunzenstück eben als das was es war, als Semis nut dem S bezeichnet haben ; die Bezeichnung mit fünf Kugeln spricht also recht eigentlich fUr den Duodecimalfnss. Ganz entscheidend ist aber das Argument, womit Böckh S. 375 fg. den auch ihm sich aufdrängen- den Gedanken des Decimalfusses beseitigt hat : ich meine die Stücke mit fünf Kugeln und der Aufschrift ROMA, denn ein römisches Pfund

*) Nur die römischen in Luceria und andern süditalischen Städten geprägten ha- ben den Semis neben dem Quincunx; was ihrer zwiefachen Heimath sehr ange- messen ist.

21*

288 Thbodoh MoMMSBif,

von zebn Unzen ist doch sicherlich ein Ganzes , welches drei Viertel hat. Hierzu kommen jetzt noch die Zehnunzenstücke mit dem Werth- zeichen S . . . . , welche jede Möglichkeit eines Decimaifusses ausschlies- sen. Auch ist es ja allbekannt, dass in Sudilalien und in Sicilien ebenso wie in Latium und Etrurien das Duodecimalsystem herrschte und die Litra Silbers oder Kupfers auch dort in zwölf Theile zerfiel. Sonach steht es fest (und auch Gennarelli p. 41 sg. hat dies richtig erkannt), dass die Quincunces wirklich ^ der Asse sind und die Frage kehrt wieder, wie man dazu kam in einem so aufTallenden Nominal so zahl- reich zu münzen. Die Erklärung finde ich in der Berührung des ita- lischen Assystems mit dem System der Drachmen im südlichen und östlichen Italien. Die Italiker gingen beim Münzen aus von dem As als der Einheit und richteten ihre Scheidemünze ein auf Bruchtheile dieser Einheit ; die Griechen dagegen legten bei der Scheidemünze gewöhn- lich nicht die Drachme als Einheit zu Grunde, sondern die kleinere Einheit des Obolus, welche sie nach Bedürfniss vervielfachten. So war dem Römer ein Sechstel des As {sextans), was dem Griechen zwei Obolen, ein Diobolon war; so kam es ganz natürlich dahin, dass die Griechen 1. 2. 3. 4. 5 Obolen münzten, wo die Italiker halbe, Drittel-, Viertel-, Sechstel- und Zwölftelasse gössen oder schlugen. Die rhegi- nischen Kupfermünzen, welche gewiss dem reinen griechischen Obolen- system angehören und nicht vom italischen Uncialsystem influenziert sind, zeigen als Werthzeichen drei und vier Kugehi oder Striche und P, wahrscheinlich nevrwßoXov (unten Abschn. lY, 3. S. 298). Da nun eine Ausgleichung des Uncial- und Obolensystems zunächst ftlr den Detail- verkehr dringendes Bedürfniss war, so lag nichts näher als die beiden Scheidemünzeinheiten, den Obol und die Unze sich gleichzusetzen, so dass der luceriner Triens in Tarent ein Tetrobolon war, das Diobolon von Tarent ein Sextans in Luceria. Nur fur den Semis passte dies nicht mehr; denn das Sechsobolenstück war bei den unterilalischen Griechen nicht mehr Scheidemünze, sondern eine silberne Drachme ; da nun zu- gleich ein dem hellenischen Pentobolon entsprechendes Nominal den Italikem fehlte, so war nichts natürlicher als dass sie den Semis auf- gaben und anfingen als höchste Scheidemünze den Quincunx zu prägen. Somit ist die Existenz des Quincunx neben dem Fehlen des Semis überall ein Beweis, dass die betreffende Serie des Uncial Systems dem Obolensystem accommodiert ward, und da dies in ganz Unteritalien und

J}BER DAS RÖMISCHE MÖNZWESEIf. 289

jenseits der Äpenninen bis zur EinfÜhruDg des Semuncialfusses am 660 d St. der Fall war, so hat in diesen Gegenden die Abschaffung der alten hellenischen Rechnungsweise und die Einfuhrung der römi- schen erst in der Mitte des sechsten Jahrhunderts staltgefunden. Nur in dem vergessenen Winkel Italiens, dem messapischen Lande, hat mit dem alten barbarischen Dialekt auch der Quincunx, d. h. die Rechnung nach Obolen, noch langer sich behauptet.

Durch die Einführung des Quincunx war nun allerdings die Aus- gleichung der Nominale zwischen den Italikem und den Hellenen er- folgt; allein es konnte dies nicht genügen, wenn man nicht ebenfalls die inneren Werthe ins Gleiche setzte. Der tarentiner Kaufmann konnte von seinem Abnehmer in Hatria nun zwar die schuldigen Obolen in hatrianischen Unzra sich entrichten lassen; allein mindestens bei grösseren Zahlungen musstö er doch bei diesem Tausche allzusehr ver- lieren. Das leichteste Didrachmon von Tarent, welches überhaupt in Unteritalien den niedrigsten Mttnzfuss gehabt hat, wog doch noch etwa 1 22 par. Gr. ; gab er dasselbe oder den Werth desselben weg gegen einen römischen wenn gleich vollwichtigen As von 6165 Gr., so gab er sein Silber flir das funfzigfache Gewicht in Kupfer hin , während , wenn das Kupfer als Mttnzmetall nach seinem inneren Werthe ausgebracht ward, in Italien und Sicilien ein Kupferwerth von -^ j-^ des Silbers con- stant angenommen war und im Handelswerthe das Kupfer vielleicht noch etwas schlechter stand (s.u.). Dies Verhaltniss führte zuzweiCon- Sequenzen. Einmal erhöhten die Städte, welche mit den Griechen durch ihr Kupfergeld verkehren wollten, den Fuss. Die Asse von Hatria und Ariminum wiegen constant 43 15 altrömiscbe Unzen, sind also um die Hälfte schwerer als die gewöhnlichen römischen von c. 10 Unzen; noch höher (wie auch die Jesuiten bemerken p. 86) gehen die ge- ringeren Nominale, die bei Hatria meistens auf 14 17, einzelne Quin- cunces sogar auf 20 und 22 Unzen stehen, bei den Vestinem und in Ariminum durchschnittlich noch etwas schwerer sind, bei jenen 1 7 1 84, bei diesen 16 1 8| Unzen. Von Fermo findet sich ein Stttck aus dem llU.f.*"). Luceria und Yenusia scheinen sich vom römischen Gewicht

*) Ob ein anderes aas dem 8 U. f. nur diese beiden sind bis jetzt bekannt darch Vernutzung so leieht ist oder Fermo zuweilen dem Fusse von Tuder, zuweilen dem hatriatischen folgte, ist noch. nicht ermittelt.

290 Theodor Mommsbn«

weniger weit entfernt zu haben ; doch zeigen auch in Luceriä nament- lich die kleineren Nominale regelmässig den Fuss von 12, 43, ja einzeln bis 1 6 Unzen, wogegen Stücke aus dem eigentlich römischen 9 1 4 U.f. selten sind. Ebenso möchte das schwerere Ausbringen der Apolloserie unter den mitteliialischen sich ebenfalls aus ihrer Bestimmung (S. 276) 2um Zwischenhandel mit den süditalischen Stänmien erklären, um so mehr als sie einer Grenzstadt von Latium angehört und auch in Gampanieo gefunden wird. Durch diese Erhöhung des inneren Werthes der Kupfer- münzen erhielt dieselbe zwar keineswegs noch den inneren Werth des Silberstücks, welchem sie im Cours gleichgestellt werden soUte, allein etwas mehr genähert war sie demselben doch immer und wohl mochte der schwerwichtige Quadrans von Hatria eher Gnade finden vor den Augen des griechischen Handelsmannes als der kaum halb so schwere römische, der nichts war als nurWerthzeichen. Aber natürlich konnten auch durch diese Erhöhung die italischen Kupferstücke nicht den Cha- rakter der Scheidemünze verlieren, und wenn man auch die kleineren Nominale loswerden konnte, durfte man doch nicht leicht erwarten, den As gegen die Silberdidrachme auszutauschen. Hieraus erklärt sich ein zweites Factum : die äusserste Seltenheit der Asse in all den Serien, die ausschliesslich oder vorzugsweise auf den unteritalischen Handel angewiesen waren; von Fenmo kennt man noch gar keinen As, von Ariminum und Yenusia nur je ein Exemplar, drei von Luceria, und auch von Hatria sind die ächten Asse äusserst selten, während dessen Münzen im Allgemeinen zahlreich, weit häufiger als die umbrischen und arimi- nensischen sind {aes grave p. 413). Daran schliesst sich die fernere Beobachtung, dass von den mittelitalischen Serien nur die geringeren Nominale vom Triens abwärts, von diesen aber grosse Quantitäten, z. B. 300 Unzen desselben Gepräges auf einmal, im heutigen Königreich Neapel gefunden werden (S. 274); sehr natürlich, denn den Semis nahm man dort nicht für die Drachme, den As nicht für das Didrachmon, eher die kupferne Unze für den kupfernen Obol.

Eine andere Erklärung hat Böckh S. 380 aufgestellt, die aber nicht genügend scheint ; er meint, es seien Kupfergruben in der Nähe von Ha- tria gewesen und die daraus entstehende Wohlfeilheit des Kupfers habe die Hatrianer veranlasst den Fuss zu erhöhen. Abgesehen davon, dass diese Wohlfeilheit kaum ein genügendes Motiv sein dürfte, ist dagegen einzuwenden, dass es noch sehr zweifelhaft ist, ob in dieser G^end

ÜBER D4S RÖMISCHE MÖNZWESEN. 294

gicil Kupfer findet. Meines Wisseos spricht weder ein alter noch ein neuer Gewährsmaon von Kupfergmben an der Ostküste Italiens; nur Asoati {asservaziani sapra una antica statuetta giom. Arcad. T. II, Parte III.) beruft sich auf den Abbate Bellenghi dafUr, dass auf dem Monte Catrio in Picenum das Kupfer sich sogar an einigen Stellen gediegen finde. Allein ein solches Zeugniss reicht offenbar nicht aus. Eisen findet sich jetzt aUerdings in den Bergen hinter Rimini. Die Dea Cupra, die Städte Cupra maritima und Cupra montana in Picenum scheinen in der That Böckhs einziger Beweis zu sein für die Existenz von Kupfergruben in Picenum ; allein die Dea Cupra ist ja nichts anderes als die Dea bona (Varro I. 1. V, 1 59 cf/prius = bontui), wie der Mars q/pritis von Gubbio der gute Mars, und keineswegs ist Dea Cupra die Kupfergöttin, die auch wohl nicht vom cuprum, sondern von dem damals üblicheren Worte aes benannt worden sein würde. Nach unsrer Meinung hat vielmehr der Verkehr mit den Griechen, besonders mit den grossgriechischen Staaten, die Eigenthümlichkeiten der schweren Kupfermünzen in den trans- apenninischen Staaten bedingt, namentlich die Wahl der Nominale und die vorwiegende Beschränkung der Münzthatigkeit auf die Anfertigung von Scheidemünze. Dass der Handelsverkehr dieser Gegenden sich nach Süden richtete und besonders mit Korinth , Kerkyra und Tarent der Umsatz stattfand, ist bekannt genug. Die Gräcisierung von ganz Apulien, wo die akamanischen Kupfermünzen (namentlich die mit der Aufschrift OINIAAAN), die epirotischen und ätolischen theils zu römischen, auch canusiuischen überprägt (Riccio mon. di Lucer a p. 4. 1 2), theils nicht überprägt, massenweise vorkommen; die tarentiniscben Typen auf den apulischen Münzen, selbst denen von Teate ; die Existenz der Stadt Ankon griechischen Namens, griechischer Sprache und Münzen smd dafür genügende Beweise.

8. Wir schliessen hiermit die Uebersicht des nord- und mittel- italischen Münzwesens und wenden uns zu der Betrachtung des gleich- zeitigen süditalischen Silbercourants. Doch ist vorher noch eine Sorte mit ROMA und römischen Werthzeichen bezeichneter Kupfermünzen zu betrachten, welche bei dem bis zur Einführung des Semuncialfusses^ (Mitte YI. Jahrh.)^ in Unteritalien durchgängig herrschenden Obolen- System grosse Schwierigkeit macht, da sie ausgemacht unteritalisch und entschieden vy dieser Periode geschlagen ist. Den römisch- campanischen Silberstücken stehen meistentbeils römische Kupferstücke

292 Theodor Homvsen«

ohne Werthzeichen , wahrschemiic)i Obolenund halbe Obolen, auch noch kleinere Stücke zur Seite (Abschn. IV, 6), welche vollkommen den anderen sttditalischen Kupfermünzen gleichartig sind. Sehr veremzelt und auffallend erscheinen dagegen folgende vier nicht eben seltene und nach Gewicht und Fabrik entschieden zusammengehörige vier Stücke, sämmtlich mit der Aufschrift ROMA und resp. i. 3. 2. 1 Kugel: T r i e n s : Frauenkopf mit Diadem )( Herkules bekämpft den Cen- tauren. Quadrans: jugendlicher weiblicher Kopf, mit einer Eberhaut be- deckt )( springender Stier, darunter eine Schlange. S e X t a n s : Wölfin säugt die Zwillinge )( Adler mit einer Blume im

Schnabel. U n c i a : Strahlenhaupt von vom )( Mond und zwei Sterne.

Die Fabrik der Münzen soll campanisch sein (Avellino opusc. 2. p. 32) ; für die sehr eigenthümlichen Typen finde ich nirgends eine recht ent- scheidende Analogie. Das Sonnenhaupt mit der Strahlenkrone findet sich zwar auf den Münzen von Atella und den diesen verwandten von Ve- lecha (Friedländer Annali T. XVIII. p. i 50 sg.), allein der Typus kommt auch sonst vor, in Tarent z. B. und in Ruvo und als Beizeichen auf römi- schen in Luceria geschlagenen Assen, und es erscheint nicht ausreichend begründet, wenn Avellino 1. c. bloss dieser Analogie zu Liebe die Unze nach Atella oder Capua weist, zumal wenn man nicht die Unze allein, sondern die ganze Serie ins Auge fasst. Mit mehr Wahrscheinlichkeit hat Cavedoui , theils per ragion della fabbrica uniforme^ e segnatamente pel taglio deW orlo a modo di conto tronco, particolariiä che ricorre anche in monete di Arpi e di Salapia, theils nach Analogie der Typen mit ve- nusinischen, arpanischen und salapinem diese Münzen nach Apulien gewiesen (Bull. Nap. a. IL p. 11 6). Unterilalisch sind die Stücke jeden- falls. — Dem Gewichte nach, woflir Böckh S. 408 die Belege in ge- nügender Vollständigkeit zusammengestellt hat^}, setzen diese Stücke einen As von sechs Unzen und darüber voraus ; wonach sich auch die Zeit bestimmt : sie müssen aus der Epoche des Libralfusses stammen. Zwar sind sie etwas leichler als die mittelitalischen Kupferstücke des

*) Ich füge noch einige Trienten hinzu: 4047 (z= S ünc. 34 Car., Arigoni I, H]; 977 (= 52.4 Gramm K.K.]; 928 (967 Garelli p. 4. n. 23); 889 (= 47. % Gramm K. K.) par. Gr.

€ber das römische H€nzwe8en. 293

Libralfosses ; allein bei den kleineren Nominalen kam es so genau nicht

aaf die Schwere an und es stand nichts im Wege, den Triens eines Asses von sechs dem eines Asses von neun Unzen gleichzuachten. Die bei schwererem Gewicht sehr schwierige Prägung kam hinzu, wobei man sich erinnere, dass in Rom selbst in einer und derselben Serie die gegossenen Asse bisTrienten im 10- oder 9-, die geprägten Sextanten und Unzen im 6- oder SUnzenfiiss erscheinen (Abschnitt II, 3). Demnach wären diese Stücke älter als 485 und es steht dem nicht entgegen, dass über einen Triens ein Triens der uncialen, also nach 537, in Canusium geprägten römischen Serie mit CA geschlagen ward (Riccio monete di Lucera p. i) ; damals können noch immer ein- zelne Trienten dieser Sorte in Umlauf gewesen sein"^). Das auffallende Fehlen des As und Semis erklärt sich , wenn man die Serie als eine librale und auf den Verkehr zwischen Mittel- und Unteritalien berech- nete betrachtet; es ist dann deren Mangel eine der Seltenheit der Asse von Luceria und Hatria und dem ausschliesslichen Vorkommen der vier kleineren Nominale der Libralserien in Unteritalien gleichartige Erscheinung. Man möchte die Münzen am liebsten irgend einer apuli- schen Stadt zuschreiben , wie etwa Luceria, wo die Römer diejenigen Sorten geprägt hätten, welche sowohl in Latiom als in der griechischen Umgegend gangbar waren, so dass der Triens auch ein Tetrobolon war. Das Prägen des Quincunx mag fUr eine römische Münzstätte damals noch unpassend erschienen sein ; erst aus dem Sextantarfuss finden sich römische Quincunces. Sehr wahrschainlich prägte dieselbe Stadt auch zugleich Silber mit römischer Au&chrift, vermuthlich die Didrachmen mit der Aufschrift ROMANO und der Wölfin wie auf dem Sextans"^).

*) Der Quadrans dieser Sorte kommt auch in niedrigeren Füssen vor, wo er dann die Aehre hat; 8. die Stiche Mus. Exrch. cl. i. tav. XII. col. 2. n. 8. 9. Im K. K. sind ausser vier schweren Stücken des Sechsunzenfusses (das schwerste yon 761 Gr. r= 10. 4 Gramm] drei mit der Aehre von 298 (= 45. 85 Gramm), 145 (= 7. 68 Gramm, und 103 (=: 5.48 Gramm) vermathlich das erste aus dem Zweiunzen-, die letzten zwei aus dem Unzenfuss. Auch dies beweist, dass die schwere Suite sicher yor 543 geschlagen ist, wo der Sextantarfuss aufkam.

**) Es giebt noch eine andere Sorte geprägter ziemlich schwerer Kupferstücke söditalischen Stils, welche nach Rom aus dem Königreich Neapel kommt (aes grave p. H8). Diese ist ohne Inschrift, und zeigt auf der einen Seite zwei ringende Epheben, auf der andern zwei Halbmonde und zwei Sterne. Mit diesen Typen finden sich fol- geode Nominale :

S94 Tbeodor Mommsen,

VIERTER ABSCHNITT. Das MüDZwesen in Unteritaiien sur Zeil des HÜmiseheB Librmlfasses.

4. Die Chronologie des grossgriechischen Mttnzwesens, dessen Anfänge in die Königszeit Roms fallen , festzustellen , liegt ausserhalb der Grenzen unserer Untersuchungen ; nur zum leitenden Anhalt soll^ einige Data hier zusammengestellt werden. Die älteste der iZeit nach zu bestimmende Münze ist die uralte von Siris und Pyxus, welche, wie wir sehen werden , zugleich von allen erhaltenen das höchste Ge- wicht hat. Siris ging unter um Ol. 50 (v. Chr. 580, J. d. St 174, unter Tarquinius Priscus ; Lorenz vett. Tarenünatvm res gestae. Elberfeld 1 838. p. 14.15); wenn Eckhel I, 1 52 die Miinze später setzt, weil Pyxus erst um Ol. 77. 2 (v. Chr. 471, J. der St. 283) von Mikythos gegründet

Semü: 3ü.f...798 Gr. (=1^ unc. Passen tab. 3, 3)

Bezeichnet mit sechs Kugehi neben den Epheben und mit sechs im Abschnitt der Ruckseite. Passen 1. c. und danach M . K. ine. lY, A. 4 ; ein anderes Exemplar, das das Coli. Rom. Ton Baron d'Ailly erhielt, ist beschrieben daselbst p. H7. GennareUi p, SS.

Triem. Mus. Kirch, p. H 7. GennareUi p. X S ; Werthzeichen auf beiden Seiten.

Qtuubrans fehlt.

Sextans, -|- 1^ . . . 34S (= 4 semunc. ^ dr. dto., Rarmu, wo die Münze auch gestochen ist,

T. n. tab. 4. n. 1. WerChzeichen auf beiden Seilen.)

Unda (ohne Werthzeichen). -|- 3 133 (zz % dr. GennareUi p. 75). Gestochen Mus. Kirch, ine. IV, A. 5.

In Grossgriechenland wüsste ich diese Münzen nicht unterzubringen; nirgends finden sich dort sechs Kugein zur Bezeichnung des Semis. An Etrurien zu denken verbietet der StU und die Provenienz. SoUten diese Stücke etwa nach lipara gehören? Dort finden sich die sechs Kugeln und es stimmt auch das Gewicht; der Seztans bei Böckh S. 366 von 291 Gr. ist aus dem 3}Unzenfuss, der beschädigte Quadrans eben- das. von 400 Gr. noch über 3Unzenfuss, der Sextans bei Arigoni I, 4 4 von 75 car. =: Si6 Gr. fast Dreionzenfuss. Von Sicilien stammen nach GennarelU p. 56 die wunderiichen Münzen von unten abgeschnittener eUiptischer Form mit den Werth- zeichen :: I* '• auf der unteren Fläche (Mus. Kirch, ine. lY, B„ 4. S. 3) und eine andere ebenfalls eigenlhümlich geformte Münze mit Eichel zwischen zwei Blättern )( P (GennareUi 1. c. tav. I. n. i aus dem Mus. Kirch.).

ÜBER DAS ilO«l8tH£ Mf!f2\VESEN« S95

worden, so hat mit Reclit de Laynes [Nmo). Antud^ 1, p. 395) hiergegea eiiigewaiidiykliüBsPyxus als achaeisohe Goionie schon vor der Besetzung durch Miky thos den Messaneser bestanden haben müsse. Gleichzeitig sind die Münzen von Sybaris, welches Ol. <4. 4 (v. Chr. 72t, J. d. St 33) gegründet, OL 67. 2. (v. Chr. 514, J. d. St. 243, im Jahre vor der Vertreibung der Könige) zerstört ward ; abgesehen natürlich von den viel ^ätereii Münzen einer anderen und jüngeren Stadt gleichen Namens mit der Aufschrift SY B A. Vor Ol. 74. 4 (v. Chr. 481, J. d. St. 273)^ wo die Stadt Zankle den alten Naitaen verlor und Mesr- Sana umgenannt wilrde, fallen die den Münzen von Zankle gleichartigen Achtobolen^ und Obolenstttcke vonRhegion (s. unten). IncttseMttn* zen von Metapont, die überprägt sind auf sicilische von Gela, Syrakas, Agrigent aus der Zeit Hieron des Ersten (-f Ol. 78« 2 = v. Chr. 467, J. d. St. 287) erwähnt de Luynes a. a. 0. p. 389 ; vgl. Avellino opusc. III. p. 334 sg. Ein grosser Abschnitt im grossgriechischen Münzwesen tritt ein mit der Einführung der euklidischen Schrift, welche etwa gleichzeitig wie in Attika OL 04. 1 (v. Chr. 403, J. d. St. 351), viel- leicht hie und da noch etwas früher aufgekommen ist. Heraklea, ge- gründet OL 86. 4 (v. Chr. 433, J. d. SL 324 .) hat noch Münzen mit der voreuklidischen Aufschrift HE'^);Kumae, das 01.89. 4 (v. Chr. 423, J. d. St. 334) zu münzen aufhörte, hat ausschliesslich Münzen mit vor- enldidischerAufschrift; £aulonia, welches nach der Eroberung durch den ältea-en Dionysius OL 97. 4 (v. Chr. 389, J. d. St. 365) zu münzen angehört haben mitss, hat schon einige Münzen mit euklidischen Buch- staben. — Etwas früher, etwa OL 8t. 3 (v. Chr. 454, J. d. St. 300)^ scheinen die incusen Münzen abgekommen zu sein {Btdlett. deW Imt 1847. p. 4 40), welche Prügweise abrigens niemals ausschliessUch be- standen bat, sondern fisist aliein auf die achaeischen Colonien sich be- schrankte, ja nach de Luynes' Meinung auch hier nicht die älteste war die sehr kleinen Silberstucke mit dem Typus im Relief auf beiden Seiten halt er für älter, wie denn auf einem solchen allein sich der ältere Name

*) AuchThnrii, gegründet 01.84. 4 (v.Chr. 414, J.d.Si.3IO), hStta Münzen mit voreuklidischer Schrift schlagen können ; dies ist indess nicht geschehen. Es scheint <fie Stadt w&hrend der ersten 40 Idire ihres Bestehens nicht gemünzt su haben. Aach die Münzen des jüageren Sybaris haben eulclidische Schrift, und dürfen nicht mit de Luynes a.a.O. am v. Chr. 45S, J.d.St. 30S gesetzt werden, sondern nicht vor die zweite Ulfte des vieHen Jahriinnderts.

296 . Theodor Mommseii,

vonKaulonia AYAm^ findet. Jedenfalls bestand neben derPrttgong der incusen Mtlnzen in den achaeischen Colonien die gewOhnlidie PrOgweise in Tarent, Rhegion und Sicilien. Früher als die vorenldidische Schrift muss die incuse Monzweise abgekommen sein, weil von Eaulonia, Slto- ton u. a. St. es zahlreiche nicht incuse Mttnzen gibt mit voreoldidischer Schrift. Was das Aufkommen der Kupfermünze in Grossgriechenland betrifft (vgl. darüber San Giorgio und Cavedoni BuU. deV Inst. 4 847. p. 1 41), so haben nicht bloss Sybaris und Zankle, sondern noch Knmae (erobert Ol. 89. 4, J. d. St. 331), Himera und Selinus (beide zerstört Ol. 92. 4, J. d. St. 345), Naxos (zerstört Ol. 94. 2, J. d. St. 351), keine sichere Kupfermünze hinterlassen , ja sogar Kaulonia hat nur Silber ge- schlagen^) ; also noch Ol. 97. 4 (v. Chr. 389, J. d. St. 3G5) münzte man in Grossgriechenland regelmassig nur Silber ^^. Posidonia und Laos, von denen dieses Ol. 97. 3 (v. Chr. 390, J. d. St. 364), jenes wohl noch früher von den Lucanem erobert ward (Niebuhr 1 , 96) , haben zwar Kupfer gemünzt; es steht indess nichts im Wege, diese Kupfermünzen in die Zeit der lucanischen Occupation zu setzen, ja die oskischen Magi- stratsnamen auf Kupfermünzen von Laos weisen ausdrücklich auf diese Epoche. Auch die oskischen Städte in Campanien Uria, Phistelia, AlUfee, die etwa zu münzen angefangen haben werden, als Cumae auf- hörte, haben kein Kupfer hinterlassen; wir wissen zwar nicht, in welche Zeit ihre Zerstörung oder Unterjochung fallen mag, doch ist es nicht unwahrscheinlich , dass sie mit der theilweisen Occupation Campaniens durch die Römer im Anfonge des fllnflien Jahrhunderts der Stadt zusam- menhüngt. Die ältesten römisch*campanischen Serien mit BOMANQ, die nicht vor 416 fallen können, haben zwar Kupfar, es ist aber seltai. Demnach dürften die grossgriechischen Kupfermünzen erst um 400 d. St. beginnen , womit natürlich nicht geleugnet wird, dass einzeln man ge-

*) Eine archaische Kupfermünze mit dem gewöhnlichen Typus und dem Namen yon Kaulonia auf der einen Seite, auf der andern mit demDreifuBS und KPO (Avellino opusc. III, p. 423. Raoul-Rochette mem. de nunUsmatique p. 7) ist in jeder Hinsicht ex- ceptionell ; sie beweist übrigens keinenfalls, dass Kaulonia Kupfer gemünzt hat, da sie ja in Kroton geschlagen sein kann.

**} Kaulonia wurde zweimal zerstört, einmal in dem angegebenenJahre durch den altem Dionysius, alsdann durch die Campaner wShrend des Krieges mitPyniias um 473 d. St. (Pausan. VI, 3). Da alle Münzen von Kaulonia etwas AUerthümliches haben (Eckhel I, 1 68) und besonders da Kupfermünzen günzlich fehlen, ist es wohl nicht zu bezweifeln, dass schon nach der ersten Zerstörung die Stadt zu münzen anlhörto.

ÜBER DAS RömSCHB MONZWESBN. S97

wissermassen Nothmlinzeii schon frtther Kupfer geprägt haben könne, wie den metapontiner OBOAOS« Im AUgemeinen darf mananneh- meo, dass die Masse der grossgriechischen Münzen vor die hicanische Invasion nm 360 St. fg. föUt. Schon damals begannen die blühen- den Städte za verfallen und zu verarmen und mit dem Handel sank na- türlich auch die MOnzthatigkeit. Die Epoche von 200—360 d. St. ist die Biüthezeit der grossgriechischen Colonien und zugleich die Entste- hungszeit ihrer meisten und schönsten Münzen. Nur Tarent und Neapel haben später noch schön und viel gemünzt.

2. Wir wenden uns zur Betrachtung der Nominale und Gewichte der Silber- und Kupfermünzen Grossgriechenlands , wobei wir indess nicht streng an die mit dem J. 485 abschliessende Periode uns halten» sondern das ganze Drachmen- und Obolensystem zusammenfassen.

Die Rheginer, die auch in anderen Beziehungen mehr an Sicilien als an Italien sich anschliessen, folgen im Münzfuss dem in Sicilien vor- herrschenden , d. h. dem attischen. Das Verzeichniss der sämmtlichen mir bekannten Münzgewichte von Rhegion in Beilage / giebt hierfür den Beweis ; doch gehören diese Münzen verschiedenen Perioden an. Die sicilische Nachbarstadt von Rhegion, die auch im Münzwesen genau mit dem rheginischen übereinstimmt, hat mit dem Namen Zankle wie es scheint, nur zwei Sorten gepüägt: grössere Stücke von bis 107 Gr. (Böckh S. 1 4 3. Mionnet p. 32) und kleinere von \ 4. 33 Gr. (Böckh a. a. 0.), entsprechend den liieginischen Stücken von 109 Gr. und dar- unter und den archaischen Obolen von 1 4. 4 Gr. und darunter, welche auch durch Eigenthümlichkeiten in der Aufschrift sich auszeichnen (s. Beilage/a. E.). In seiner ersten Mttnzperiode hat Rhegion ebenfalls nur solche Stücke geschlagen, und umgekehrt gehören die Stücke von etwa 1 09 Gr. sämmüich dieser ersten Periode an. Böckh a. a. 0. vermuthet, dass diese Münzen von Zankle und Rhegion nicht auf atti- schen, sondern auf euböischen Fuss geprägt seien, als euböische Drach- men und Obolen zum Normalgewicht von 44 4} und 49 Gr. Dazu stimmen indess die Gewichte keineswegs, worauf um so mehr Nachdruck zu legen ist, als Rhegion auch noch in der zweiten Pe-« riode gut und vollwichtig münzte. Richtiger wird man beide Sorten ' als attische Achtobolenstücke und Obolen, normal 109. 6 und 43. 7 Gr. ansehen. Warum man in ältester Zeit nicht Drachmen , sondern Acht- obolenstücke geschlagen, weiss ich freilich nicht ; indess kann man, wie

298 TmoDOR MoimsEif,

BOckh S. 330 mit Bezug auf eine freiKch viel jtkngere Silbeniittiize des Pyrrbus von 105 Gr. (vgl. Mionnet p. S7) that, an den gewöhnKchen Tagessold von vier Obolen denken , oder auch es mag dieser Umstand in eigenthttmlichen Verhältnissen etwa des Silberstflckes zu dem Kupfem talent in Rh^ion und Zankie seinen Grund haben. •^«- In der zweiten Periode prägte Rhegion attische Tetradrachmen, ganze und halbe Drädi- men und Obolen, die nichts Besonderes haben. Der Aufischrifl nach zerfallt diese Periode wieder in zwei andere , wovon die erste , welche alle Tetradrachmen, alle Drachmen and einen Theil der Obolen nm&sst, das f] im Namen nicht kennt ; die zweite , wo die Aufschrift P H lautet, begreift alle Triobolen und einige Obolen. Im Gewicht sind beide gleich. Die jüngsten sehr seltenen älbermttnzen von Rhegion mit der Aufschrift PHP INIIN geben sehr abweidiende Gewichte, €4 und S2 Gr. und scheinen stark reducierte Drachmen und Triobolen.

Die Bruttier (s. Beil. K) haben in Gold nach attischem Fuss ganze und halbe Drachmen zu 82. 2 und i1 . 1 Gr. normal geschkigen. Im Silber entsprechen die seltenen Münzen mit den Dioskuren von o. 4 08 Gr. im Gewicht den erwähnten Achtobolenstttcken von ZianUe und den Silb^rmünzen des Pyrrhus , mit welchen letzteren sie auch gleichzeitig sein mögen. Die gewöhnlichen Silberstttoke stehen meistens auf 89 Gr. (einzeln bis 99 Gr.) bis hinab zum Gewicht der attischen Drachme ; die Hälften auf 47 bis hinab zum Gewicht des attischen Triobolon. Woher dieser seltsame Mttnzfuss rührt, vermag ich nicht anzugeben.

Die Kupfermünzen der Rheginer haben meistens Werthzeicheiit welche zwar in römischen Ziffern, zuweilen auch dai^h Kügelchen aufr* gedrückt sind, aber gewiss nicht auf r(teoische Münzwerthe und Münz« theile passen. So hat die kleinste Sorte der Kupfermünzen das Zeichen XII (Garelli 249—229), ähnlich dem XII auf Kupfermünzen derMamer- tiner, dem -.'XIII oder XII auf syrakusanischen Münzen (vgl. über diese Böckh S. 355). Die übrigen Werthzeichen sind vier Kugeln auf Münzen von c. 235 Gr. (Carelli 407- 4 40. Arigöni anHqui tob, IX.), vier Stridie auf den zahlreichen Münzen von c. 67 Gr. und darunter (Carelh 426 —4 34. 464—248); drei Striche auf Münzen theils von c. 450 Gr. (Ca- relli 4 52—4 57), theils von c. 52 Gr. (Carelli 458—463); endlich viel- leicht n {nevTOv/Hiov oder mvrtoßoXov ?) bei Stücken theils von etwa 208 Gr. (CareUi 432. 4 34. 4 44 —454), theils von c. 406 Gr. (Carelli 433. 435 439). Striche statt der Kugehi finden sich auch auf Münzen

ÜBER DAS MmSGHlS MüMZWBSEN. S99

der Kataneser und Mamertiner; römisch sind die Wertkzeichen schwer-* lieh» Uebrigens erkennt man selbst in diesen nngenanen Kupfergewich- ten die gerade in Rhegion mehrfach wiederholte Reduction des Kupffer* geldes, in Folge deren das rheginische Kapfertalent zuletzt eitien halben römischen Silberdenar galt (Fest. v. talentortm p. 359. BOckh S. 34 äS)«

Auch unter den bruttischeü Enpfermttnzen haben einige zwei Ku- gehl als Werthzeichen^) (Carelli 127. 428. Böckh S. 364. 370); sie wiegen 836—327 (=lT3^Loth, bei Posem-Klett)~30<. 24— 294. 72 _ 292. 7—246 {= 75 car. Arig. 4,11) Gr. Auch diese halte ich nicht für Sextanten, sondern eher für Diobolen ; im ADgemeinen haben die Städte, welche unter dem Einfluss der römischen Mtlnzverhaltnisse Ko* pfer mit Werthzeichen schlugen, nicht bk>B Sextanten gemtbizt, wahrend bei den Griechen Diobolen die currenteste Scheidemünze ausmachten. Den bruttischen verwandt scheinen die lokrischen Münzen mit einem oder zwei Sternen, Obolen und Diobolen , welche letztere auch im Ge* wicht den bruttischen entsprechen (Carelli 26 28).

3. Die ttbrigen Griechen in Unteritalien haben nicht wie die Rheginer aiuf attischen Fuss gemünzt. Nur ganz einzeln finden sidi von den Städten am ionischen Meere attische Didrachmen (normal 1 64. 4 Gr.); so vonTarent emes von 463. 48 Gr. (= 1 34 M. Br. Böckh S. 307), vielleicht auch von 4 55. 52 Gr. (= 4 62 Carelli n. 4 4 3), von Lokri ein Stück von 4 63. 2 Gr. (= 4 70 CarelU n. 4 7), von Kaulonia einestvon 4 60. 32 Gr. (= 4 67 Carelü n. 4), vielleicht auch zwei von Velia von 4 58. 4 Gr. (= 4 65 Carelli n. 35. 44), vgl. ein anderes von 456. 48 (= 463 Carelli n. 32). Von anderen Stocken bleibt es zweifelhaft , ob es leichte attische Didrachmen sind oder die gewöhnlichen nur zu hoch ausgemünzten unteritalischen Sil<- berstücke. Wir wenden uns zunächst zur Betrachtung des tarentini- sehen Münzwesens.

Wahrend alle achaeischen Colonien sich so gut wie ganz des Gold- münzens enthielten, hatlarent veriiältnissmassig viele Goldstücke schla- gen lassen und zwar nach dem für Goldprägung allgemein ang^oiomme*- nen attischen Fuss (BOckh S. 4 33) und in den in Siciüen tiblichen Sor- ten (Böckh S. 328), d. h. Didrachmen normal 464. 4, Drachmen 82. 2, Tetrobolen 54.8, Triobolen 44.4, Diobolen 27.4, Obolen 43.7, He-

*) Der angebKche Qoadrans der Brattier, -wovon Böckh S. 364 spricht, gehört Dach Bnmdisittm.

300 Tbbobor H0IIM«Bll9

miobolen 6, 9 par. Gr. (s. BeilageJT). Da diese Münzen meist Magistrats- namen zeigen, sind sie verhältntssinässig jung. Was die Silbermttn* zen betrifft (s. Beilage JT), so ergiebt sich aus dem Verzeichniss der ijoir bekannten archaischen Stucke mit der Aufschrift T A R A ^ oder T A P A f , dass dieselben bis 153 Gr. gehen und nicht leicht unter 4 50 Gr. sin- ken. Unter denen mit jüngerer Aufschrift sind drei Klassen zu unter- scheiden. Die erste steigt bis 4 50 Gr. und steigt im allmähligen Sinken bis etwa 1 37 ; unter 4 56 Stttcken dieser Sorte bei Garelli stehen 48 auf etwa 4 48 Gr. , was als Durchschnittsgewicht anzusehen ist ; das Nor- malgewicht mag noch etwas höher gestanden und von dem der archai- schen Stucke sich nur um wem'ge Gran unterschieden haben. Auf die- sen Stucken fehlen die Magistratsnamen in derRegel ganz oder sind sie doch nur mit wenigen Buchstaben angegeben ; nicht häußg finden sie sich vollständig ausgeschrieben. Dadurch und durch das Nichtvorkom- men des halbmondförmigen Sigma charakterisiert sich diese Sorte als die älteste, auch abgesehen von dem Gewichte. Die zweite Sorte machen die Münzen aus mit der abbrevierten Inschrift T A P oder TA , deren Gewichte bei Garelli und Mionnet alle zwischen 436. 32 u. 425. 76 Gr. liegen ; nicht bloss findet sich keine MUnze mit abbrevierter Inschrift jenseit dieser Grenzen , sondern es finden sich auch innnerhalb dieser Grenzen nur sehr wenige Münzen anderer Sorten bei Garelli nur 8 unter 23, bei Mionnet nur 2 unter 40. Diese Sorte, charakterisiert durch die abgekürzte Aufschrift und das Durchschnittsgewicht von etwa 435 Gr., ist Übrigens die am wenigsten zahb'eiche; bei Garelli zählt sie nur 45 Stucke. Eine dritte Sorte umfosst die Munzen von 424 Gr. bis etwa 410, einzeln auch noch leichter. Garelli hat deren 96 Stuck, wo- von 52 von 422 4 48 Gr., so dass 422 als das Durchschnittsgewicht betrachtet werden darf. Voll ausgeschriebene Magistratsnamen sind hier so sehr Regel , dass unter Carelli's 9i6 Stucken, unter MionneCs 28 nur je vier dieselben nicht haben. Hier findet sich auch nicht gar selten das halbmondförmige Sigma. (Garelli 458. 277. 333—335.340. 354. Mion- net 446.^) Durch Beides so wie durch das leichtere Gewicht charak- terisiert sich diese Sorte als die jüngste. Demnach wurden sich filr Ta- rent vier Verschiedene Gewichtklassen ergeben :

*) Sonst ist diese Form aaf italischen Kupfermünzen kaum anzutreffen ; nur die jüngeren Münzen yon Asculum haben sie (Uionnet S. ii% 444).

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ÜBER DAS RömSCHB MCNZWESEN. 301

archaische Mttnzen 4 52 Gr.

Münzen ohne Magistratsnamen i 48

Münzen mit TAP oder TA 135

Münzen mit Magistratsnamen 4 22 wovon wenigstens die letzte sicher auf einer plötzlichen und absicht- lichen Reduction beruht. Auf die Scheidemünze der Tarentiner lasse ich mich hier nicht ein, um nicht zu weitläufig zu werden. Hälften sind häufig , sie kommen schon mit archaischer Aufschrift vor, z. B. CareUi 47. 48. 49 zu 72, 96 (== 76) , 70. 08 (=73) , 69. 6 (=72^) Gr. ; also schon damals münzte man die Hälften verhaltnissrnttssig bedeutend leichter, als die Ganzen. Dies geschah noch mehr in späterer Zeit und bei den kleineren Sorten, den Sechsteln und Zwölfteln, die nicht leicht voUwichtig zu 25 und 1 2. 5 Gr. vorkommen, sondern um meist 2 3 Gr., auch mehr niedriger stehen. Sechstel sind am häufigsten (Garelli 409 ^624), aber auch halbe und Viertelsechstei und noch kleinere Siiber- stücke bis zu 1 . 92 par. Gr. (=: 2 CareUi n. 23. 24) herab finden sich in nicht geringer Zahl. Keine grossgriechische Stadt hat so viel silberne Scheidemünze , dagegen aber hat Tarent auch nur selten kupferne ge- prägt. Eine Uebersicht derselben giebt Fiorelli tnonete rare p. 1 4. Die Kügelchen darauf sind schwerlich Werthzeichen (B(k;kh S. 327), da ei- nige Stücke auf der einen Seite drei, auf der andern zwei Kugeln haben. Tarents Pflanzstadt Heraklea folgt dem tarentinischeu Fuss; es findet sich dort der Münzfuss von 148 und von 122 Gr., wogegen der archaische Münzfuss sowie der von 1 35 Gr. nicht vorzukommen schei- nen. Garelli giebt unter 18 Stück 8 zum Gewicht 150 145, 1 von 140, 2 von 134, 6 von 125—119, 1 von 110; Mionnet 8 von 149—138, 2 von 123. 5—122, 1 von 113 Gr. (Beüage F.).

4. Wir kommen zu den Münzen der achäischen Colonien Sybaris, Thurii, Kaulonia, Metapont, Terina, Laos, Temesa, Kroton, Posidonia, Asia, nebst den sogenannten Bundesmünzen von Pyxus und Siris, Kro- ton undPandosia u. a. m. Dass zwischen diesen Staaten eine Münzcon- vention existiert haben muss , ist bekannt *) ; nicht bloss stimmen ihre Münzen in Form, Aufschrift und Gewicht überein, sondern es sind auch einige mit dem Namen zweier oft entlegener Staaten bezeichnet, ver-

*) Auch die Symmachie der Achaeer im Peloponnes hatte Gleichheit ihrer Masse, Gewichte und Münzen zur Folge. Polyb. U, 37, 4 0.

Abliudl. 4. K. S. GeMÜseh. d. WiiMnach. !!. 22

302 Theodor Mommsen,

muthlich zu dem Zwecke , solchen Stücken in beiden Staaten gesetz- lichen Gours zu verschaffen. Im Gewichte stimmen die Münzen dieser Staaten mit dem der beiden ersten tarentinischen Reihen , wovon man sich aus den in Beilage F übersichtlich mitgetheilten Gewichten der ca- rellischen Stücke überzeugen kann , denen noch hinzuzufügen sbd die in Beilage G gesammelten Gewichtsverzeichnisse sämmtUcher Münzen von Sybaris und einigen anderen Städten. Vgl. auch Böckh S. 307. 308. Die uralten Münzen von Siris und Pyxus zeichnen sich auch im Ge- wicht aus , indem sie bis 1 55 Gr. gehen , was sonst kaum vorkommt. Die Münzen von Sybaris stimmen aufs Vollständigste mit den archai- schen von Tarent, sie gehen von 1 53 bis 1 46, einzeln bis 1 36 Gr. und stehen durchschnittlich auf 1 50 Gr., wie dies auch de Luynes bestätigt, indem er (Annali 1842 p. 131) das Gewicht der Münzen von Sybaris zwischen 1 50 . 61 6 (8 grammes) und 1 49 . 674 (7. 95 gr.) p. Gr. angiebt. Die jüngeren Münzen von Thurii verhalten sich zu den sybaritischen genau wie die zweite Klasse der tarentinischen zu der ersten ; sie ge- hen von 150 bis 131 Gr. und stehen durchschnittlich auf 148, so na- mentlich auch die Doppelstücke. Sehr vereinzelt stehen drei Stücke von 123, 118, 117 Gr. Ebenso gehen die Münzen von Kaulonia von (155)152 bis 131 Gr., vereinzelt 127 und 88 Gr.; als durch- schnittliches Gewicht der vollwichtigen und wohlerhaltenen Stücke er- giebt sich auch hier 1 48 Gr. Die Münzen von Metapont gehen von 152.6 bis 131 Gr., unter 131 bis 99 stehen bei Carelli nur 12 von 104. Die incusen Münzen gehen von 152. 6 bis 148 (eine einzige wiegt 1 40 Gr.) ; die beiden schwersten Stücke über 1 50 Gr. sind incus. Von den nicht incusen ist das Durchschnittsgewicht 1 48 Gr. ; 16 von 88 stehen darauf. T e r in a geht von 1 48 1 28 Gr. ; die leichteren Stücke sind seltener, die meisten stehen auf 146 und 142 Gr. Von Laos und T e m e s a gilt dasselbe ; die Seltenheit der Münzen gestattet indess kein ganz sicheres Urtheil. Die Münzen von Kr o ton beginnen mit 153. 6 und sinken allmählig bis gegen 122 Gr., einzeln sogar bis 111 ; leichtere Stücke sind hier häufiger als in den andern achäischen Münz- stätten. Die Stücke über 1 49 Gr. sind alle incus , doch gehen auch die incusi schon herab bis 1 28. 6 und dürfte es daher nicht wohl mög- lich sein, in Krotou ein den tarentinischen Münzfüssen von 148, 135 und 122 Gr. analoges Münzsystem anzunehmen, zumal da unter 128.6 nur 9 von 54 carellischen Stücken stehen. Posidonia endlich.

ÜBER DAS RÖMISCHE MÜNZWESEN. 303

geht von 1 52 bis 1 37 Gr. , einzeln bis 1 29 ; die Münzen mit jüngeren Aafscbriften steigen nicht über 143 Gr. Die seltene Silbermttnze nut der Aufschrift PAISTANO schliesst sich diesem Fnss an; sie wiegt i 34. 4 Gr. Ueberblicken wir diese Resultate, so erkennt man ganz tthnliche Mttnzverhältnisse wie in Tarent. Die Stücke mit archaischer Aufschrift und von incuser Form gehen bis 1 53 und stehen normal auf i 50, doch finden sich auch schon in dieser Klasse leichtere Stücke, na- mentlich von Kroton, wovon ftinf incusi von 131 128 vorkommen, aber auch sonst, z. B. eins von Posidonia mit POME^ von 123 Gr., eins von Kaulonia von 1 1 5 Gr. mit i V R )l , eins von Laos mit ^ R A MO^ und eins ohne Aufschrift von 129. 6 und 128. 64 Gr. u. s. f. Die jüngeren Stücke stehen durchschnittlich auf 1 48 Gr. und gehen im Ganzen nicht anter 131; schwerere Stücke sind selten , leichtere auch nicht häufig, namentlich nicht von Thurii and Metapont. Keinenfalls be- rechtigen die wenigen Stücke unter 131 Gr. zu der Annahme eines dem reducierten tarentinischen von 122 Gr. entsprechenden reducierten Fasses. In Betracht der Yemutzung , der Ungleichheit in der Ausmün- zong und der vorübergehenden Münzverschlechterungen können we- nige Münzen geringeren Gewichts niemals zur Annahme eines reducier- ten Fusses berechtigen, wenn nicht noch andere bedeutsame Merkmale hinzutreten. Anders war es in Tarent, wo nicht bloss eine grosse Zahl Münzen auf ein bestimmtes gleiches Gewicht hinführten , sondern auch in den Magistratsnamen und dem sigma lunatum andere Kriterien für das jüngere Alter dieser Klasse sich fanden. Mir ist diese Form des « Sigma auf keiner Münze einer achaischen Colonie vorgekonmien, wor- aus man vielleicht schhessen darf, dass letztere nicht mehr prügten, als diese Figur auf Münzen üblich ward (vgl. Franz elem. ep. p. 231). Auch historisch wissen wir, dass Tarent länger geblüht hat, als die an- deren grossgriechischen Städte. Man vergleiche ihre verschiedene Stel- lung vor und während des Krieges mit Pyrrhus.

Lokri, das erst spät zu münzen angefangen haben muss, folgt dem achäisch- tarentinischen Fuss; seine Münzen gehen bei Garelli von 145 bis 135, einzeln 119 Gr. Die Münze mit PfiMA RISTIS wiegt 139 (Mionnet 91 3) 1 35 (= 1 41 Garelli n. 1 4) 1 33. 47 (= 1 09^ Mus. Brit.) 1 31 . 1 5 (= 1 07^ Hunter) Gr.

Von Yelia gilt ungefähr dasselbe. Von 85 Münzen bei Garelli ste-

22*

304 Theodor Hommsen,

hen 58 zwischen 1 44 and 1 39 Gr. ; hinauf gehen sie bis 1 58, hinab bis 1 33 Gr., einzeln auch noch tiefer.

Zweifelhaft ist es , ob man das grossgrieehische Silberstack von c. 152 Gr. als Didrachmon (ähnlich dem attischen von 164. 4 Gr.) oder als Drachme (ähnlich der äginäischen von 1 37 Gr. , Böckh S. 77) be- trachtete, d. h. ob man 12 oder 6 Obolen darauf schlug; denn dass das Silberstttck in Obolen getheilt ward, beweist schon der OBO AOX auf metapontini sehen Kupfers tücken. Zur Beantwortimg dieser Frage ist in Beilage G das Yerzeichniss der sämmtlichen mir bekannten Scheide- münze von Sybaris zusammengestellt, weil von dieser Stadt, die keine Scheidemünze in Kupfer geprägt und wohl ain frühesten zu prägen an- gefangen und wiederum aufgehört hat, ttber den ursprünglichen Cha- rakter der kleinen Silbermttnze am ersten Aufschluss zu erwarten ist Danach ist das gewöhnlichste kleine Silberstück nicht ein Zwölftel, son- dern ein Sechstel des grösseren; Zwölftel komm^i wenig oder gar nicht vor. Da es nun nicht anzunehmen ist, dass Sybaris ursprüng- lich nur Diobolen und gar keine Obolen geschlagen habe , wird man das grosse Silberstück als Drachme zu sechs Obolen von SS5 p. Gr. an- zusehen haben. Ausser den Obolen finden sich noch nach de Luynes a. a. 0. Halbstücke oder Triobolen , femer Diobolen bis 46 , Trihemio- bolen bis 36. 5 und vielleicht Yiertelobolen von 6. 72 Gr. Ebenso giebt es von Thurii an kleinerem Silber nur Obolen von c. 22 Gr. (Carelli n. 75 117) und auch in den übrigen grossgriechischen Staaten ist dies die vorherrschende Sorte. Das Silberstück der achäischen Colonien von 1 52 Gr. war also eine Drachme, und zwar eine noch schwerere, als die in Achaja landübliche äginäische oder nax^Ja von 137 Gran. Böckh S. 309 vermuthet, dass die Achäer in Italien die heimische Drachme dess- halb um c. 15 Gr. schwerer ausgemünzt hätten , um sie im Conrs dem attischen Didrachmon von 164. 4 Gr. gleichzustellen. Es ist das sehr wahrscheinlich, da es nur so sich erklärt, wie man einzeln in Tarent, Lokri u. s. f. auf attischen Fuss münzen und wie die unteritaliscben Drachmen neben den Tetradrachmen und Didrachmon attischen Fusses von Rhegion, Messana, Syrakus, Gela, Agrigent circulieren konnten. Dass dies aber der Fall war, beweist der in Galabrien gefundene Schatz archai- scher Münzen, wovon Avellino opmc, II. p. 168 das Yerzeichniss gibt^}.

II -

. *] Auch die uberprSgten Münzen sind in dieser Beziehung zu beachten; nament- lich hat Melapont öfters sicillsche Münzen umgestempelt. Avellino opuic. ü. p. 84.

ÜBER DAS RÖMISCHE HuMZWESEN. 305

Die grossgriechische Siibermtinze stand also im Verkehr dem attischen Didrachmon gleich, und desshalb sagt auch Hesychius : nax^lfi i^axHl * To didqaifiov ^j^xouoi (vgl. BOckh S. 81) d. h. die Achäer nannten das (attische) Didrachmon eine nax^ia i^axfi^ oder eine äginäische Drachme, sie setzten n^üinlich jenes ihrer (erhöhten) äginikischen Drachme gleich. Bei den Dorem, namentlich in Tarent und Heraklea, hiess das gleich schwere Silberstttck p6/wg^ was Aristoteles bei PoUux IX, 80 fttr Tarent, die herakleischen Tafeln, die nach Silberminen und Nomen rech- nen, für Heraklea bezeugen. Die Benennung war aber überhaupt dorisch (PoUux IX, 79) und scheint sich tiber ganz Unteritalien erstreckt zu haben ; denn was soll man anders ergänzen als vofiog bei den Aufschriften ^af- rog^ SiQivoiy Tfiat^o^f Nwkaiog^ Peyivog f Aus Grossgriechenland kam das Wort zu den Römern, bei denen nummw jedes Silberstack bezeichnet. Wie viele Drachmen oder Nummen auf die Mine gingen , ist aus den Münzen nicht zu ersehen ; doch möchte ich die Stelle des Plautus Tntcui. II, 7, 1 1 , wo fünfzig Nummi auf die Mine gerechnet werden^) , auf den grossgriechischen Nummus beziehen , der also hierbei als Didrachmon angesehen wäre.

In späterer Zeit hat man auch in Grossgriechenland angefangen, die Scheidemünze in Kupfer zu prägen es geschah dies indess (Abschn. rV, 1 , S. 296) wohl erst seit dem J. 400, und grosse Bedeutung hat in Gross- griechenlaud diese kupferne Scheidemünze nie gewonnen. Tarent hat, wie schon bemerkt ward, nur selten Kupfer geschlagen ; auch von He- raklea, Thurii, Metapont, Kroton, Laos, Terina, Posidonia, selbst von Yelia ist Kupfer selten, vermuthlich weil diese Städte ihre Mttnzthätig- keit überhaupt früh etwa Ende des 5. Jahrhundert der Stadt wer- den eingestellt haben. Mehr Kupfer gibt es von Lokri, das indess wohl grossentheils der Zeit nach in die Epoche nach 485 gehört; die zahl- reichen Kupfermünzen der Bruttier und die diesen gleichzeitigen weni- gen lukanischen werden sänuntlich vor dem Ende des hannibalischen Krieges geschlagen sein. In das Ende dieser oder den Anfang der näch-

in.p.33l 8g. deLuynesfi ouv. armales I, p. 389. Vgl.Ballettm» 184S. p.74. über einen iD Calabrien gefiiDdenen Schatz von über 1000 fast sfiminüich incuseD MönzeD, dar- unter die meisten yon Sybaris, Kroton, Kaulonia, einige von Tarent, 3 von Pyxas, t von Laos.

*) Bdckh S. 458. Scaliger de re nmmn. p. 1 3 nimmt indees den nummus bei Plautus durchgängig als ein Goldstück von i 0 Sllberdracbmon Werth.

306 Theodor Mommsen,

sten Periode gehören wahrscheinlich die Münzen einiger Städte, welche bloss Kupfer geschlagen haben , wie Vibo, Medma , Nuceria bei Terina, die ältesten Serien von Orra und Uzentum ohne römische Werthzeichen, nnd einige andere minder bedeutende oder unsichere Stücke. Alle diese Kupfermünzen sind ohne Werthzeichen und ihre natürlich rein conventio- neile Geltung ist deshalb nicht mit Sicherheit zu bestimmen ; die gewöhn- lichen Stücke scheinen Kupferobolen zu sein, doch mögen auch halbe und vielleicht selbst Doppelobolen daneben in Kupfer vorkommen. Es mag noch das carellische Yerzeichniss der Gewichte einiger solcher Ku- pfermünzen in der Note seinen Platz finden *).

5. Wir wenden uns zu den campanischen und apuliscben Münzen, WQVon eine, so weit meine Quellen reichen, vollständige Uebersicht der Gewichte in Beilage L sich findet. Obenan steht hier an Alter wie an Gewicht K umae (vor 331 d. St.), dessenMünzen von 1 44 1 30 Gr. wie- gen ; vereinzelt stehen einige leichtere wohl beschädigte und eine sehr alte von 156 Gr., vielleicht eine attische Didrachme. Die kleineren Stücke scheinen sehr unregelmässig ausgemünzte Sechstel und Zwölftel. Hierauf folgt Neapel, dessen Münzen von 143 bis 125 Gr. herab- gehen; nur neun unter allen mir bekannten sind leichter und wohl un- zweifelhaft nur durch zufidlige Umstände um ihr rechtes Gewicht ge- kommen. Die schwersten Stücke von 143 Gr. sind zugleich sehr alt; das sehr alte von de Luynes mit der Inschrift NEH nOAlS^ im Stile ähnlich den Tetradrachmen von Syrakus und Gela, ist das schwerste von allen, die de Luynes und mir vorgekommen sind. Die meisten Stücke stehen 140 134 Gr. Kleineres Silber hat Neapel nicht viel geschlagen, son-

*) Lokri 296. 293. 270. 262. 264. 259. 257. 255. 254. 252. 247. 244. 240. 236. 235. 229. 221. 248. (drei Ex.) 2H. 205. 204. 200. 495. 494. 493. 484. 484. 472. 468. 464. 460. 458. 437. 435. 434. 422. 443 (zwei Ex.) 99. 97. 95. 94. 90. (zwei Ex.) 84. 83. 82. 69. 67. 65. 64. 63. 55. 47. 46. 45. (zwei Ex.) 37. 36. 35.

Vibo mit CEI: 273. 258. 459. 4 42.

mit EinflNIEflN: 485. 480. 477. 442. 408. 402. 95. 94. 60. 59. 52. 44.

Lucanimit AOYK ANOM : 298. 278. 270. 65. 63.

mit AYKIANflN: 278. 234. 444 carellische Gran. Im K. K. sind Exemplare mit AOYK ANO M von 239 Gr. (=42.7 Gramm ; Ty* pus Mionnet 485) ; von 479 Gr. (zi: 9. 5 Gramm. Typus Mionnet S. 632) ; von 68 and 64 Gr. (= 3. 6 u. 3. 4 Gr. ; Typus Mionnet S. 633) ; mit A Y K I AN fl N von 68 Gr. (z=3.6 Gramm. Typus Mionnet S. 634). Man unterscheidet hier drei verschiedene durch Grösse, Gewicht und Typus unterschiedene Nominale.

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ÜBER DAS RÖMISCHE MuNZWESEN. 307

dem meistens kupferne Scheidemttaze ; doch finden sich in Silber Hälften, Viertel (?) , Sechstel und Zwölftel letztere nur archaisch , da nach- her hierfür Kupfer angewandt ward , sämmtlich in der Regel nicht vollwichtig ausgemünzt. Die Münzen von Phistelia bestehen in Nummen zum Gewicht von 141 1 27 Gr. und zahlreichen Zwölfteln von 12.5 Gr. und darunter.. Von AI Ufa e giebt es nicht wenige Zwölftel von demselben Gewicht , femer Vierundzwanzigstel , die mit I bezeichnet sind"^). Nummen existieren auch , sind aber sehr seilen und nicht gewogen. Die Nummen von Uria gehen von 141 bis 1 30 Gr. (nur einer ist leichter), die meisten Stücke stehen auf 1 38 1 37 Gr. Die verwandten noianischen Stücke gehen von 137 bis 128 Gr. und stehen grossentheils von 133 131 ; sie sind ein Geringes leich- ter als die von Uria. Diesen ähnlich sind die Stücke von Nuce ria von 1 37— ^130 Gr. (eins von 106 ist vielleicht subärat) und von Tea- num von 1 36 1 28 Gr. ; ein Stück wiegt 1 22 Gr. Auch die eine Münze der Kampaner von 1 37. 3 Gr. zeigt dasselbe Gewicht. Von den htini- sehen Golonien hat die älteste Cales (420 485 d. St.) auch die schwer- sten Stücke ; von 1 39 Gr. bis herab zu 1 28 ; nur 2 sind leichter. Meh-- rere stehen auf 137 Gr. Die Münzen von Suessa (441 485) gehen von 135 bis 129; drei stehen noch tiefer. Mehrere stehen auf 134. Die einzige pästanische Münze (481 485) wiegt 134. 4 Gr., indem sie anschliesst an die niedrigsten Gewichte von Posidonia. Sehr viel leichter ist die einzige Münze von Cora (Gosa? 481 485?) 1 1 4. 46 Gr. und die einzige von Capua 112 Gran. Von all diesen Städten hat ausser den ersten vier (Kumae, Neapel , Phistelia, Allifae) keine silberne Scheidemünze aufzuweisen. Da die Zwölftel darunter bei weitem die häufigsten Stücke sind , scheint man in Campanien den Nummus als Di- drachmon betrachtet zu haben. InApulien haben nur Arpi undTeate Nummen geschlagen; jene gehen von 135 bis 124 Gr., von Teate sind nur zwei Stücke von 1 34 1 33 Gr. gewogen. Die kleinen offenbar sehr ungleich ausgemünzten Silberstücke von Arpi, Canusium, Caelium und Rubi getraue ich mir nicht zu bestimmen; vielleicht sind die von 34 26 Gr. Trihemiobolien , die von 19 10 Obolen, die von 7 Gr. Hemiobolien. Von Alba und Signia in Latium giebt es kleine Sil-

*) Da man in Campanien den Nummus als Didrachmon betrachtete, könnten diese Stücke halbe Obolen und das Zeichen H als ifiioß6X&o¥ in fassen sein.

308 Theodor Mommsen»

berstttcke vom Gewicht derer von Phistelia und Alli&e, von Alba audi doppelte voa diesen, von 21 49 Gr.

Ueberblicken wir diese Reibe, so erkennt man deutlich das im Laufe der Zeit allmählig sinkende Gewicht. Während die ältesten gross- griechischen Milnzen auf und sogar über 1 52 , die folgende Klasse auf 148 Gr. steht, ist das schwerste hier vorkommende Gewicht 144, und es findet sich dies nur in Eumae , sicher der ältesten Mttnzstadt Campa- niens, welche aber doch wohl erst zu mtlnzen begann , als man z. B. in Posidonia den Nummus zu 1 44 Gr. ausbrachte. Nicht lange nach Kumae begann dessen Tochterstadt Neapel zu münzen ; deren älteste Münzen erreichen fast das Gewicht der kumanischen, während die jüngsten leichter sind als die leichtesten kumanischen offenbar weil Kumae früher zu münzen aufhörte als Neapel. Ausser Kumae und Neapel hab^n nur Allifae und Phistelia noch silberne Scheidemünze, was auch ein Kri- terium dafür ist, dass sie früh zu münzen angefangen ; so hat denn auch Phistelia noch einzelne schwere Stücke, ebenso Uria, welcher Städte Mttnz- thätigkeit ganz oder hauptsächlich, wie bemerkt (Abschn. IV, 1 , S. 296), ins vierte Jahrhundert der Stadt fallen muss. Alle übrigen Städte haben nur kupferne Scheidemünze und erreichen nicht 1 40 Gr. ; so Nuceria, Teanum (dessen Silbermünzen mit metapontinischen zusammen sich fin« den. BuUettino 1846. p. 98), die Campaner, femer die latim'schen Colo- nien Cales , Suessa , Paestum , deren Münzen wohl sämmtlich ins filnfle Jahrhundert der Stadt gehören und von denen Suessa , dass etwa 20 Jahre jünger ist als Cales , ein um c. 4 Gr. leichteres Münzgewicht hrt. Ganz abweichend und kurz vor 485 zu setzen sind die absichtlich re- dncierten Münzgewichte von Gera und Capua.

Aufschriften, Typen und Gewichte beweisen, dassApuUen erst spät und unter campanischem Einfluss Nummen zu münzen begonnen hat"^) ; die wenigen Silberdidrachmen von Arpi und Teate werden wohl nicht lange vor 485 geprägt sein. Aelter scheinen die kleinen Silberstücke mit den abgekürzten Aufschriften A KA PY KAI, welche vielleicht mehr unter

*) Apolische Münzen archaischen Stils und archaischer Aufschrift existireo nicht. Die Münze mit der angebliche Aufschrift ^OMAifl A (Ignarra de pal. Nec^. p. 250. Avellino opusc. I, 124. 154. cf. II, 103) hat ohne allen Zweifel in der That die Aufschrift (x^AP P ANO^ (vgl. Lenormant eUte ceramograph. I, introd. p. XLK), da die Typen so wie Stü and Aufschrift ganz genau den Münzen der Campaner ent- sprechen.

UBEB DAS RÖMISCHE MoNZWESEN. 309

tarentinischeai Einflass entstanden sind; von einem rybastinischen mit dem Sonnenkopf hat Avellino in seiner schönen epistola de argefUeo Bu- ba$ti9unvm numo dargethan, dass er sich auf eine Confnderation mit Alexander von Epirus und Tarent bezieht, also ums Jahr 420 ge- schlagen ist.

Wie Campanien, Samnium und Apulien an griechischen Silbermün- zen hinter Grossgriechenland zurückstehen, übertreffen sie dies dagegen weit dnrch die Quantität der kupfernen Scheidemünze (Beilage Q) unzweifelhaft weil die Münzthätigkeit hier später begann und später auf- hörte als in den südlicheren Städten* Die Menge der Münzstätten, wo nur Kupfer geschlagen ward, und die ungemein überwiegende Masse des Ku- pfers auch bei denen, die in beiden Metallen gemünzt haben, bestätigt un- sere oben aufgestellte Behauptung, dass in Gampanien und Apulien vor 485 Silber und Kupfer gemünzt, nach 58 4 nur in Kupfer fortgemünzt ward. Nur von Nola ist das Kupfer seltener als das Silber und wahrscheinlich diesem gleichzeitig, da dieselben Buchstaben M I auf Silber- und Kupfer- münzen sich finden (Avellino opusc. i. p. 53) ; die Kupferstücke sind auch etwas schwerer, als die gewöhnlichen campanischen und fallen wohl eben- falls vor das J. 485. Voran steht in Gampanien in Bezug auf die Menge der kupfernen Scheidemünze Neapel. Da die Werthzeichen auf der cam- panischen Scheidemünze durchgängig fehlen und die Gewichte bei diesen kleinen Stücken höchst ungenauer Ausmünzung wenig entscheiden, wird es schwierig sein, über die Nominale zu entscheiden. Im Ganzen stimmen die Gewichte der neapolitanischen Kupferstücke mit denen der Münzen von Cales (nach 420 geschlagen), Suessa (nach 441), Benevent (nach 486), Aesernia (nach 491), der Frentaner, von Teanum, Compulteri.a, Nuceria, Caiatia, Aquinnm, Aquilonia, de- ren Kupfermünzen alle von demselben Nominal zu sein scheinen, indem sie über oder unter 1 20 Gran stehen ; im Verkehr stand^i sie sich ohne Zweifel gleich. Es werden vermuthlich sämmtlich kupferne Obolen sein ; Nuceria allein scheint auch halbe Obolen geprägt zu haben. Speciell gehören noch zusammen die Münzen von Compulteria, die von Teanum mit oskischer Aufschrift, die meisten von Cales, viele von Suessa und einige von Aesernia, die mit einem grossen Theil der neapolitanischen Kupfermünzen (darunter dem mit Pfi M Alfl N bezeich- neten Stücke) dieselben Typen gemein haben : den Apollokopf und den Stier mit Menschengesichte; ja die Münzen von Compulteria, Suessa

310 TflEODOR MOMMSER,

and Aeseraia zeigen auch die auf neapolitanischen Münzen häufigen Buchstaben I Z zwischen den Beinen des Stiers ; und Cales , Suessa, Gompulteria haben sogar neapolitanische Kupfermünzen nachgestem- pelt, wohl als Surrogat des Ueberprägens (Eckhel I, p. 4 1 7. Mionnet S. 343). Diese Münzreihen sind offenbar gleichzeitig, vermuthlich aus der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts, da Aesemia noch nach 491 ei- nige, aber nicht mehr viele Münzen dieser Art geliefert hat. Jünger und wohl aus dem 6. Jahrhundert sind die Münzen mit dem Pallaskopf und Hahn von Teanum, Cales, Suessa, Caiatia, Aquinum; den Beweis , dass sie jünger sind , giebt die hier lateinisch gewordene Aufschrift der Münzen von Teanum^). Die geographisch noch nicht fixierten Münzen von Irnum , deren hybride Aufschrift auch unter kei- nen der bekannten süditalischen Dialekte sich bringen lässt , und die von Maliessa (S. 233) haben ihr ganz eigenthümliches Gewicht. Die Münzen von Capua, Atella und Caiatia werden unten abge- sondert behandelt werden ; sie gehören nicht dem griechischen Obolen-, sondern dem römischen Uncialsystem an.

In Apulien gibt es einige Münzen mit Werthzeichen , von denen es nicht leicht auszumachen ist, ob sie demUncial- oder dem Obolensystem angehören ; ich meine die Münzen von Caelium und Barium (Beilage R, 3. 4) mit zwei oder einem Stern. Ein ühnliches zwiefaches Nominal unterscheidet man bei den Münzen von Ausculum Apulum und bei der ültem Serie von Uzentum ; auch anderswo ist es vorhanden , tritt aber bei der Unregelmässigkeit der Ausmünzung weniger klar hervor. Es ist nicht wohl zu entscheiden , ob diese Stücke Diobolen und Obolen sind, oder Sextanten und Unzen ; doch ist es zu beachten, dass die drei Münzstätten von Caelium, Barium und Asculum sich charakterisieren, jene beiden durch den Gebrauch von U) statt ü (Mionnet I, 305. 311. 312; auch KAIAEINflN, Eckhell, 140. Mionnet I, 310 ist bemerkens- werth), diese durch C statt Z (oben S. 300 Anm.). Es scheint, als ob

*) Nicht uninteressant ist die in den Annali XVHI , p. H 8 mitgetbeilte Notiz über die in einer mamicinischen Nekropolis bei Rapino gefundenen Münzen; es war eine silberne von Neapel und gegen 100 kupferne, darunter verschiedene römische, der Quadrans und Sextans der Radserie (von Alba am Fucinersee?), zehn von Aesemia, eine frentanische, zwei von Teanum mit lateinischer Aufschrift. Diese Münzen sind zwar nicht schlechthin gleichzeitig und können es nicht sein, da sie aus mehreren Grä- bern stammen, aber es sind sttmmtlich Stücke, die am Ende des 6. oder im Anfang des 6. Jahrhunderts der Stadt in Circulation waren.

ÜBER DAS RÖfinSGHE Münz WESEN. 311

das Erscheinen der Werthzeichen mit dem der jüngeren Bachstabenfor- men in Zusammenhang steht. Diese Stücke mögen daher durch römischen Einfluss hervorgerufen sein ; ähnlich wie Brundisium in der ersten Pe- riode blos Sextanten , Unzen und Semuncien prägte. Wir lassen uns hier nicht weiter auf das Detail ein und verweisen nur auf die in Bei- lage Q mitgelheilten Gevnchte. Der Zeit nach sind die apulischen Münzen , wo Silber wenig , grosses Silber fast gar nicht vorkommt , im Ganzen noch jünger als die campanischen und gehören in ihrer Haupt- masse sicher dem 6; Jahrhundert der Stadt an.

6. Zu diesen campanisch -apulischen Münzen gehören auch die zahlreichen mit dem Namen Roms bezeichneten, aber in und für Campa- nien geschlagenen Silber- und Goldstücke mit der Aufschrift ROMANO und ROM A*) , wovon das Verzeichniss der gewogenen Stücke in Bei- lage M sich findet. Die Goldmünzen mit dem Januskopf und dem Föde- rationstypus und die von Silber (selten von Electrum) mit demselben Janus- kopf und dem Jupiter in der Quadriga sind in Capua geschlagen (Abschn. I, 8). Die Silberstücke Beilage MI, 1. II, 1 haben die Typen der Kupfer- münzen von Gosa (Marshaupt gezäumter Pferdekopf) , die von Bei- lage M, 1 , 2. II , 2 die Typen der Kupferstücke von Benevent (Apollo- kopf — springendes Pferd) ; bemerkenswerth ist indess auch , dass die Asse von Luceria auf der einen Seite den jugendlichen Herculeskopf, auf der andern bald das springende Pferd, bald den aufgezäumten Pferdekopf zeigen. Die Victoria welche den Lorbeerkranz an einen Pal- menzweig bindet (Beilage M, I, 4), kehrt vneder auf Kupfermünzen von Ausculum, Apulum. Wenn diese Uebereinstimmung der Typen die cam- panisch-apulische Provenienz dieser Stücke im Allgemeinen beweist, so dürfte es doch nicht zu rechtfertigen sein, die einzelnen Sorten eben den Städten zuzuweisen , deren Kupfer ähnliche Typen zeigt. Was das Gevncht der Silbermünzen betrifft, so sind sie mit der altem Auf- schrift ROMANO (I) im Allgemeinen schwerer: die mit dem Pferde- kopf (1) wiegen 139 136 Gr., die mit der Wölfin (3) 138 —126, die mit dem sprii)genden Pferd (2) 135, 127, 120; etwas leichter sind die mit der Victoria (4) von 127 119, regelmässig von 125 Gr., einzeln von 108. Leichter sind die Stücke mit der Inschrift

*) Der Versuch, diese Münzen zu latinischen zu stempeln, ist von den Jesuiten und von Gennarelli p. 33 gemacht, aber mislungen.

312 Theodor MoMMSEif,

ROMA (ü); die mit dem Pferdekopf (1 ) wiegen einzeln 435, regel- mässig 1 27 1 1 8 Gr., die mit dem springenden Pferd and dem Apoliokopf (2) 1 25 1 1 7 Gr. ; mit demselben und dem Marskopf (l) ebenMls 1 25— 117 einzeln 1 39, 1 29 Gr., hier kommen auch von der ersten und zweiten Sorte Häiaen von 66—55 und 60 Gr. vor. Die Stücke mit ROMA und dem Januskopf wiegen ungefähr ebensoviel, wie die drei zuletzt er- wähnten Sorten, 1 28 1 1 8, einzeln 1 29. 1 1 4 Gr. , wenn die Inschrift vertieft und das Silber rein ist ; die Stücke von schlechterem Silber, deren Inschrift m relief ist, sind meistentheils sehr niedrig und unregel- mässig ausgemünzt; sie gehen einzeln bis 128, aber selten über 120, da- gegen herab bis unter 1 00 Gr. Zugleich mit diesen Silberstttcken sind auch kupferne Obolen und halbe Obolen mit der Aufschrift R O MA nach campanischer Sitte geschlagen worden (Beil. M). Offenbar haben die Städte, welche als römische Halbbürgergemeinden diese Münzen präg- ten, oder die römischen in Unteritalien sich aufhaltenden Magistrate mit diesen Münzen sich an den campanisch-apulischen Münzfuss angeschlos* sen , wie er beim Eindringen der Römer in diese Gegenden bestand ; die mit ROMANO bezeichneten drei ersten Sorten folgen dem Foss von Gales und Suessa und mögen den Münzen dieser Colonien gleich- zeitig sein. Die mit ihren höchsten Gewichten an die niedrigsten der vo- rigen Klasse sich anschliessenden Münzen mit ROMANO und der Victoria sowie alle mit ROMA bezeichnete sind leichter, als sämmtr liche grossgriechische und campanisch-apuliscbe und finden nur in dem reducierten Fuss von Tarent und in den Münzen von Cora und Capua ent- sprechende Gewichte, sodass also zuletzt vor 485 vorzugsweise nur noch diese Staaten neben den römischen Gonunünen in Unteritalien Silber gemünzt zu haben scheinen. Doch soll nicht in Abrede gestellt werden, dass manche der länger bestehenden Prägstätten auch noch um diese Zeit auf schwereren Fuss zu münzen fortgefahren haben. 3o ist die lo- krische Münze mit PfiMA RISTIS wohl aus der Zeit des Pyrrfaus und wiegt doch 1 39 1 31 Gr. ; ebenso wiegt die pästanische Münze aus den Jahren 481 485 noch 134 Gr., indem sie augenscheinlich sich an den letzten Fuss von Posidonia anschloss , dessen Münzen Carelli bis 1 37 Gr. hinabgehen. So mögen Neapel , Cales , Suessa u. a. Städte bis zum J.485 noch immer auf ihr altes Gewicht gemünzt haben. Den Silbermünzen mit dem Januskopf schliessen sich die schon erwähnten römischen Goldmünzen mit demselben Kopf und dem Föde-

OBER DAS RÖMISCHE MCnZWESEN. 313

rationstypas an *), welche, wie bemerkt, vermuthlich von der römischen Gemeinde in Gapua geschlagen sind. Nach den in Beilage M mitgetheil- ten Gewichten ist es nicht zu bezweifeln , dass dieselben nach römi- schOTi Gewicht zu i Unze oder sechs scriptula (= 1 28. II Gr.) , 1 sex- kik oder l scriptula (85. 6 Gr.) und 3 scriptula (61. 22 Gr.) ausgebracht wurden. Es wäre wttnschenswerth zu wissen, wie viele der correspon- direnden Silberstttcke auf das Goldstück gingen, und es ist hierüber wiridich vor Kurzem eine Angabe zum Vorschein gekommen. Auf dem bis- her einzigen dem Kunsthändler Sibiglio in Rom gehörenden und von Bor- ghesi {lettera al GennareUi sopra una sextula ^oro. Roma 1 841) herausge- gebenen Exemplar der zweiten Sorte von 85. 6 Gr. steht die Zahl XXX, was nach Analogie der Zeichen AX— XXXX— XX {sestertü) auf den jün- geren römischen Goldmünzen den Werth des Goldstücks in der damals gewöhnlichen silbernen Rechnungsmünze bezeichnen muss. Sesterze können es aber schon darum nicht sein , weil , wenn in dem jüngeren Fuss 3 Scrupel Gold == 60 Sest. sind , m dem alteren nicht l Scmpel 30 Sesterze gelten können ; überhaupt aber gab es weder Denare noch Sesterze, als man jene Goldmünzen prägte. Natürlich, ja fast nothwen- dig war es dagegen, den Werth der Goldmünze in der correspondieren- den Silbermünze auszudrücken ; es war dies ein verringertes Didrachmon (wir sahen S. 307, dass man die schwere aginaische Drachme in Gampanien als Didrachme behandelte) und sonach liegt es am nächsten, das Gold- stück von 4 Scrupeln gleic^h 1 5 solcher Didrachmen oder 30 Drachmen anzusetzen, das von 6 Scrupeln also gleich 22^ Didrachmen oder 45 Drachmen, das von 3 Scrupeln gleich ii\ Didrachmen oder 22^ Drach- men. Um hiemach dasYerhältniss des Goldes zum Silber berechnen zu kön- nen, müsste man noch das Normalgewicht der römischen silbernen Didrach- men wissen, von denen die bessere Sorte durchschnittlich 1 26 1 1 8, die schlechtere noch weniger wiegt. Da das Gold nach römischem Gewicht gemünzt ist, wird es auch das dazu gehörige Silber sein, und nahe liegt es, das Normalgewicht der Silberdrachme dem Normalgewicht des höch-

*) Die Stücke von Electnim mit dem Janoskopf und der Quadriga, 52 48 Gr. schwer, übergehe ich , da sie theiis ohne Aufschrift sind , theils das VerhSltniss der Münzen von Eiectrum zu den goldenen und silbernen noch seine Aufklärung erwartet. Sie passen weder auf die Gold- noch auf die SUbergewichte. Nach Plinius 33, 23, 80 besteht das Eiectrum aus f Gold und x Silber, nach Isidor orig. 4 6, 24 aus J-Gold und { Silber.

31 i Theodor Mohmsbr ,

8ten Goldstückes gleich zu setzen. Dies würde ein NormalveiiialtQiss des Goldes zum Silber wie 22^ zu 1 ergeben , wobei zwar unzweifel- haft das Gold zu hoch ausgegeben ward (vgl. Böckh S. 466), aber dieses älteste Yerhältniss passt wohl zu dem späteren seit 536 d. SL von 47:4 und dem noch jüngeren etwa 704 d. St. von 11:1 (Böckh S. 460) ; das Gold ist gegen Silber anfangs bedeutend über den Marktwerth aus- gegeben.

Die römischen Commünen begannen also etwa um die Zeit, wo Cales und Suessa zu münzen anfingen (420 441 d. St.) , für Unterita- lien Münzen mit dem Namen Roms zu schlagen. Anfangs schlössen sie sich hierbei an die landüblichen Gewichte an ; spttter fingen sie an, nach römischem Gewicht Yiertelunzen in Gold und Silber zu prägen, wovon die letzteren aber stark verringert wurden. Dass nach einer wohl beglaubigten Notiz im J. 485 ,,primum papulus Ramanus argmto uti coepir (Liv. epU. 1 5) hindert durchaus nicht, diese nicht für die Circu- lation in Rom bestimmten Münzen römisch-campanischer Gemeinden vor 485 zu setzen. Der Annalist meint offenbar, dass seit 485 in Rom Sil- ber Courant geworden sei ; was nicht auf die erste Ausmünzung der rö- mischen Nummen für Campanien, sondern nur auf die erste AusiUttnzung der Denare für Rom gehen kann. Böckh's Meinung (S. 452 fg.), dass jene röm.-campan. Stücke die ältesten seit 485 geschlagenen Denare seien, bedarf nach der oben gegebenen Auseinandersetzung über ihren Zu- sammenhang mit den älteren Münzen der campanischen Griechen keine besondere Widerlegung. Wären jene Münzen Denare, so müssten sie auch in und um Rom sich finden , was nicht der FaU ist ; auch haben alle ächtrömischen Münzen in jedem Metall stets Werthzeichen gehabt und würde man dies schwerlich bei den ältesten weggelassen haben, wo es gerade am unentbehrlichsten war. Böckh hat die Hypothese auch nur aufgestellt, um einen dem Libralas angemessenen Denar zu gewin- nen, hat aber dazu dennoch theils einen zu niedrigen Eupferwerth von ^^ des Silbers, theils em viel zu hohes Normalgewicht der römisch- campanischen Silberstücke von 154par. Gr. annehmen müssen. Es wird sich unten zeigen, dass der Silberdenar gar nicht dem Libralas, sondern einem reducierten angepasst wurde.

7. Schwierig ist es das Yerhältniss des römischen Silbers zum römischen Kupfer zu bestimmen. Da gleichzeitig Kupfer und Silber mit dem Namen ROMA gemünzt wurden , konnte eine officieUe Be-

OBBR das RÖMI8CHB MüNZWBSBN 31 5

Stimmung des YerbKltnisses zwischen beiden Couranten nicht wohl miterbleiben ; denn war eine Steuer ausgeschrieben, so konnten sich doch die römischen Kassierer in Rom nicht weigern , das römische Sil- ber, in Cales nicht, das römische Kupfer anzunehmen. Es käme zunächst darauf an, den gebräuchlichen Werth des Kupfers gegen Silber zu berechnen. Böckh S. 340 hat namentlich aus der Gleichstellung des Pfundes Kupfer in Sicilien mit dem aeginaeischen Obolos oder der Silberlitra nachgewiesen, dass man in Sicilien in sehr alter Zeit einen Kupferwerth von y^ bis -^^ , im chalkidischen Fuss ^J-^ des Silbers zu Grunde legte ; femer, dass in Rom sowohl in der servianischen Zeit als im Anfang des vierten Jahrhunderts ein ähnlicher KupfeAvrerlh von •s^^ bestand, indem man den pfttndigen As dem sicilischen Nummus von 20. 55 par. Gr. gleichachtete. Einen ganz ähnlichen Kupferwerth von -2 Sir fd^<l Aristoteles zu seiner Zeit, d. i. um 423 d. St., in Sicilien (Böckh S. 351). Alle diese Angaben ergeben ziemlich übereinstimmend einen Kupferwerth von ungefähr -^g^ fttr Italien und Sicilien in den er- sten fünf Jahrhunderten Roms "^^j. Sucht man nun, um diesen Fuss den römischen Itfünzverhältnissen anzupassen, nach einem kleinen Silber- gewicht, das einem grossen Kupfergewicht etwa wie 280 : 1 entspräche, so liegt sehr nahe das Scripulum, wovon 288 auf das Pfund gehen. Danach wäre ein Scripulum Silber so viel als eine Libra Kupfer und

*) Daza passt sehr schlecht der Kapferwerth von -^^ den Böckh S. 348 aus dem angeblichen servianischto von ihm S. 466 in die erste HftUte des i, Jahrh. d. St. gesetzten Nummus folgern zu müssen glaubt. Ganz abgesehen von der willkührlichen Annahme des Alters und der gleichfalls willkürlichen Gleichstellung dieses Stückes mit zehn Libralassen scheint überhaupt die Stelle desVarro (beiCharis. p. 81 Putsch p. 59. Lind.] nicht richtig verstanden zu sein. Nummum argenteum, heisst es, flatum primum a Servio TulHo dicunt; ü quaUuar scriptUis maior fuU qfMun nunc est. Das heisst wohl nicht, dass er einen Denar und i Scrupel wog {TB^ -f" ^^f = ^ ^^ Gr.), denn selt- sam wSre es, das üebergewicht über eine nicht auf Scrupel geprägte Münze in Scrupeln anzugeben; sondern dass er i Scrupel =z 85|- Gr. wog und also schwerer war als der spStere Denar von 3-^ Scrupeln (gut cum IV scr^lis esset, maior fuit quam nunc est). So versteht auch Scaliger de re numm» p. 48 die Stelle. Die ganze Notiz aber ist höchst verdächtig. Wie wäre man dazu gekommen je Silber zu giessen, da man früher , prägte als goss und nur darum Kupfer in der älteren Zeit nicht prägte, weil die Stücke zu gross waren? Varro sah die Münze nicht selbst und scheint der ganzen Notiz nicht getraut zu haben ; sollte sie nicht von einem Archäologen herrühren, der sich wunderte, dass der Denar nicht auf Scrupel geprägt war, und darum ein ''servianisches" gegos- senes Silberstück erfand, welches das volle Gewicht gehabt hätte?

316 Thbodor Mommsen,

der Kupferwerth -fl« des Silbers; der vollwichtige campanische Nam- mus von etwa | Thalem preoss. Silberwerth gleich sechs Libralassen. Denarii können diese Stücke also nicht wohl geheissen haben, sondern nur nummi; wenn die Campaner jedem ihrer Ritter seit 41 4 '*denarios num- mos quadringenos quinquagenos" (Liv. 8, 1 1 ) zu zahlen hatten, so ist da- bei denarios späterer erklärender Zusatz. Ein Libralas Mrurde also in Silber dargestellt durch ein Silberstack von einem Scrupel =: 21 . 4 Gr. und ein solches hiess darum auch UbeUa*), die Hälfte = 10.7 Gr. iem- bella, das Viertel = 5. 3 Gr. tenmcita. Von diesen Mttnzsorten UbeUae, sembellae, teruncii sprechen die Alten wie von viirklich vorhandenen und keineswegs Rechnongsmtlnzen ; und in der That passen die ältesten Silbermünze von Latium, die von Alba und Signia auf das Gewicht der UbeUae und sembeUae^). Von Rom giebt es derartige Münzen nicht (Eckhel Y, p. 17); es ist aber sehr glaublich, dass diese kleinen Stücke auch in Rom circulierten und Yarro zur Erklärung plautinischer Stellen, wo libella sprichwörtlich für eine kleine Münze vorkam, dies ange- merkt hatte.

8. Noch bleibt uns eine merkwürdige Klasse der unteritalischen Kupfermünzen zu betrachten übrig : ich meine die Quincunces, Trienten, Quadranten, Sextanten und Unzen nebst anderen nicht mit Werth- zeichen versehenen grösseren und kleineren Stücken von Capua, Ate Ha imd Calatia, die in jeder Hinsicht sehr vereinzelt da- stehen. Dieselben hängen so innig zusammen mit den Silberstücken, die die Aufschrift ROMA und den Januskopf tragen (Abschn. I, 9), so v^e mit dem capuanischen Silberstück , dessen Typen der Triens von Capua hat, dass es unmöglich scheint dieselben in verschiedene Epochen zu verlegen. Unzweifelhaft sind diese Stücke materiell betrachtet die

*) Varro V, 174: numnU denarü deeu$na Ubeüa, quod Ubrum pondo [a»] vaMat et erat ex argenio parva. BOckh S. 488 folgert hieraus nicht richtig, dass, als man Silber- libellen zum Werthe von Kupferpfunden schlug, man auch schon Denare zum Werthe von zehn Kupferpfunden geschlagen habe. Anfangs schlug man bloss Ubellen, als der As noch pfundig war; später, als man nach der Reduction des As Denare zu münzen begann , prttgte man keine Libellen mehr, fuhr aber fort, den einem reducierten As entsprechenden Silberwerth als Libella zu bezeichnen.

**) Nach Ramus I, p. 28 steht auf der Vorderseite der Sembella von Signia V; sollte dies das Zeichen der eembeUa sein, wie wir V auf Münzen der Brandisiner (und der Vestiner?) als Zeichen der setrwneia finden?

ÜBER DAS B0HIS€HB MONZWESBN. 317

Obolemnttnze, welche den römischen und capuanischen Didrachmen zur Seite stand. Dass dieselben aber mit den römischen Werthzeichen versehen sind , wie sie sonst in diesen Gegenden gar nicht, am wenig- sten im fünften Jahrhundert gebräuchlich waren, ist offenbar eine Folge davon , dass die Campaner cive$ Rofnani waren. Sie suchten eine Ehre darin oder mussfen sie darin suchen, dass sie wenigstens formell das Unzensystem adoptierten , obgleich materiell die Stücke immer Obolen blieben und ohne allen Zweifel in Rom nach dem uncialen Nominal keineswegs Gours hatten. Sie sind daher nicht auf den Libralfuss ge- münzt, was auch noch nicht einmal ausgereicht haben wUi*de; denn hatte auch die capuanische Unze eine volle Unze Kupfer gewogen , so hätte man sie doch nicht für eine römische Unze geben können, weil sie ja zugleich als Zwölftel des Silberstacks ein halbes Pfund Kupfer galt (S.346). Die capuanische Unze konnte also in Rom niemals als Unze eines römischen Asses cursieren, sondern entweder hatte sie Gours als Zwölfteldidrachme gleich dem römischen Semis, oder wahrscheinlicher sie cursierte dort gar nicht. Vielleicht war das eben mit der Grund, wesshalb auf die capuanischen Kupfermünzen mit Uncialzeichen niemals römische Aufschrift kam, dass man die Girculation der nach conventio- nellem Yerhältniss zum Silber ausgemünzten Kupferscheidemünze und des nach dem materiellen Werthe ausgebrachten Kupfercourants nicht neben einander dulden konnte, dann am wenigsten, wenn beide Münz- sorten sich als römische ankündigten. Die Girculation des capuanisch- römischen Silbercourants neben dem römischen Kupfercourant machte dagegen keine Schwierigkeit, so wie ein Verhaltniss beider Gourante vom Staate festgestellt war. Der Kupferfuss der Gapuaner ist daher ein rein conventioneller, beruhend auf einer imaginären Gleichstellung des Silberasses zu 12 Unzen mit einem Kupferstück von drei Unzen Gewicht; wobei man sich hüten muss, an den römischen Yierunzenfuss zu denken und in dessen Epoche (485 513) sämmtliche campanische Stücke aus dem Unzensystem hinabzurücken. Dieser Kupferfuss rührt vielmehr entschieden daraus her, dass man der Unze das in Unteritalien übliche Gewicht des kupfernen Obolus gab von l Unze = 1 28 Gran und danach die anderen Nominale bestimmte. Was die einzelnen Nomi- nale beUifft, so hat Galatia nicht über das Diobolon, Atella nicht über das Tetrobolon gemünzt; Gapua hat nicht nur den Quincunx oder das Pentobolon, obwohl selten, geschlagen, sondern einzeln auch schwere

Aliliandl. d. K. S. Ges. d. WiueDsch. II. 23

318 Theodor HoMMSEN»

Stücke bis zum Gewicht von zwei Unzen Stücke, zu denen sich in ganz Unteritalien nichts Analoges findet. Unzweifelhaft hängen auch diese mit dem römischen Bürgerrecht der Capuaner zusammen und mögen eine Art Nachahmung des römischen aes grave sein ; ob und wie man sie aber dem Obolen- oder dem Unzensystem angepasst hat, ist nicht zu bestimmen. Wie Gapua die schwersten Kupfermünzen auf- weist, hat es auch die leichtesten ; Stücke von 1 8 Gr. kommen ausser in den geringsten Nominalen des späteren Semuncialfusses sonst kaum vor, und nur die römisch -campanischen mit ROMA und dem Hunde (Beil. M a. E.) haben ähnliches Gewicht von 28. 26. 23 Gran. Viel- leicht sind dies die bisher nicht nachgewiesenen und dem eigentlich römischen Münzsystem jedenfalls fremden sextulae, von denen Yarro y, 171 wie von wirklich geprägten Münzen spricht: aeris minima pars sextula, quod sexta pars unciae; das Gewicht -^^ = 21 Gr. passt für Kupfermünzen sehr genau. Solcher Stücke gingen also 72 auf das Silberstück. Man scheint auch Stücke von zwei und vier sextvlae aus- gemünzt zu haben ; doch sind bei den höchst ungenauen Kupfergewichten die Nominale nicht mit Sicherheit zu bestimmen, indem hauptsächlich der bekannte Typus die Stücke kenntlich gemacht zu haben scheint.

Was die Epoche anbelangt, in der diese Münzen entstanden sind, so ist schon bemerkt(S. 250. 251),dassdiecapuanischenSilberstttcke mitder Aufschrift B OMA 416 485 , einige leichtere vom Denargewicht nach 485, die capuanischen Silbermünzen mit oskischer Aufschrift kurz vor 485 geschlagen sein müssen. Die campanische Kupfermünze wird diesen gleichzeitig sein, nothwendig aber älter als 544, wo die Gemeinwesen von Gapua, Atella, Galatia aufgelöst wurden. Damit stimmt es wohl zusammen, dass die Unze mit den Typen des Strahlenhauptes und des Elephanten, die bald ohne Aufschrift, bald mit der griechischen kmi' &chv\tl' FtXexoC, bald mit der oskischen 'ocfe' vorkommt, und zwar in allen diesen Varietäten sehr häufig als jüngerer Typus über einen altem überprägt (vgl. Avellino opusc. II, 35), aufgeprägt ist auf eine Münze der Mamertiner, in einem Exemplar mit FeXsxa, das also nach 475 fällt, in einem andern ohne Aufschrift auf die Münze von Hieron dem Ersten mit dem Reiter (Wiczay 2, 65) etwa aus dem sechsten Jahrhundert. Die nach Ficoroni {memorie diLabico p. 95) bei Labico gefundenen zwei römischen Goldmünzen von SO resp. 40 Sesterzen (geschlagen nach 536) und die zwei capuanischen Sextanten (a und b in unserer Beilage)

ÜBER DAS RÖMISCHE MÜNZWESEN. 319

können demnach sehr wohl neben einander cursiert haben ; namentlich da mit dem Aufhören der capuanischen Prägstätte natürlich die M^ünzen noch nicht sofort ausser Cours kamen.

FÜNFTER ABSCHNITT. Die Reductionen des As und die Einführung des l^ilbergeldes in Rom.

1. Scriptula CCLXXXYIII (d. i. ein Pfund) as antiquus rwster ante heUum Punicum pendebat , sagt Varro de de re rt^t 4,10; und nament- lich auf diese Stelle gestützt haben wir die Periode des nominellen Li- bral-, in der That 1 0 9 Unzenfusses bis zum ersten punischen Krieg gegen 490 d. St. erstreckt. Um diese Zeit also muss in Rom die erste Reduction des Kupfers stattgefunden haben. Fragen wir nun, welche Reduction in Rom die älteste war, so bezeichnen Plinius 33, 13, 44 (und ebenso Fest. v. epit. v. grave aes p. 98 ; eextantari p. 347 Müll.) als den unmittelbaren Nachfolger des Libralfusses den Sextantarfuss , des- sen Einführung und die Abschaffimg des Libralfusses Plinius und Fest. epit, in die Zeit des ersten, Fest. v. sextantari wohl aus Versehen in die Zeit des zweiten punischen Krieges setzt. Die Münzen ergeben indess, wie schon Niebuhr I, 478 (2. Ausg.) geltend macht, ein anderes Resultat. Wir sahen oben(Abschn. II, 3.S.261), dass die Reihe der römischen Asse und analog, wenn gleich mit mindererBestimmtheit, der kleineren Nomi- nale in allen Kabinetten abbricht mit einem As von 9 Unzen und etwas darunter, um mit einem um 4 5 Unzen leichteren wieder zu beginnen. Die in Beilage S zusammengestellten Gewichte von Assen und Semissen dieser ersten Reduction ergeben, dass in den grössten Museen, wie in dem römischen der Jesuiten, dem wiener, dem berliner, dem kopenhagener, denen von Arigoni, Passeri undOlivieri, kein As oder Semis zwischen 9 und 5-5 Unzen vorkommt; ja selbst Asse von 5| Unzen sind äussert sel- ten — ich kenne nur drei , welche überdies vernutzte oder schlecht gemünzte oder falsch gewogene Stücke des libralen oder Sextantar- fusses sein können und regelmässig folgt auf einen As aus dem 9-Unzenfuss sofort einer aus dem Vier- oder Dreiunzenfuss. Diese nicht wegzuleugnende Thatsache widerlegt Böckh's Annahme (besonders

S. 450), dass die Reductionen von 12 bis 2 Unzen nur in allmäbliger

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SSO Theodor Mommsen»

Devalvierung und erst die Sextantarreduction in einem Gesetze ihren Grund habe ; das Gewicht der Asse sinkt nicht aihnählig, sondern plötz- lich und in einem sehr merklichen Intervall auf die Hälfte oder das Drittel des früheren , wobei eine ausdrückliche und selbst gesetzliche Vorschrift nicht gefehlt haben kann. Die Jesuiten werden also mit ihrer Empirie hier das Richtige gefunden haben , indem sie cl. I. tab. DI, B. col. 1. m 1. 2 eine römische Serie im Yierunzenfuss unmittelbar auf die librale folgen Hessen. Nur das kann zweifelhaft sein, wann diese Re- duction stattgefunden habe. Festus und Plinius fanden offenbar keine auf sie bezügliche Notiz, imd überhaupt keine Notiz über eine Reducüon vor der auf den Sextantarfuss ; woraus sie schlössen, dass bis auf dessen Einführung die Asse libral gewesen seien. Yarro dagegen , der tlber das alte Münzwesen ungemein gut unterrichtet gewesen sein muss, bringt die Sextantarreduction in keinen Zusammenhang mit der Abschaf- fung des Libralfusses, und wir glauben deshalb an seiner Nachricht fest- halten und annehmen zu müssen , dass ihm die Trientalreduction be- kannt war und er deren Einführung von dem ersten punischen Kriege datirte. Darin bestärkt uns die von Böckh S. 44 1 erwiesene Thatsache, dass der Sextantarfuss noch im J. 510, drei Jahre vor dem Ende des ersten punischen Krieges nicht eingeführt war , denn die damals dedu- eierte Golonie Brundisium hat noch Sextanten und Unzen im Yierunzen- fuss geschlagen. Die Sextantarreduction fällt also nicht in den Anfang, sondern um das Ende des ersten punischen Krieges (51 3) ; wäre nun aber Yarro in einem ähnlichen Irrthum befangen gewesen , wie Festus und Plinius , d. h. hätte er die Sextantarreduction für die älteste des libralen Asses gehalten, so hätte er schwerlich geschrieben ,,ante bellum Punicum'\ was vielmehr auf das Anfangsjahr 490 hinführt. Es kommt hinzu, dass alle bis zu diesem Jahre deducierten norditalischen Colo- nien , selbst noch das i86 gegründete Ariminum , pfundige Asse ge- gossen haben , aber keine jüngere ; obgleich dieser Beweis allerdings nicht durchaus Stich hält, da die römische Reduction auf den Mttnzfuss der anderen autonomen italischen Staaten mehr indirect als direct einwiricte. Den Normalfuss dieser Serie zu bestimmen , ist beim Mangel be- stimmter Traditionen aus den erhaltenen Stücken selbst kaum möglich. Empirisch ergibt es sich , dass Stücke über Yierunzenfuss bis 5^ Unzen zwar vorkonunen, aber sehr rar sind , dass es dagegen an Stücken aus dem Yierunzenfuss nicht fehlt, obwol die aus dem Drei- und Drittehalb-

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unzenfoss noch häufiger sind und die Jesuiten sogar daraus ohne allen Grund eine eigene reducierte Serie des Dreiunzenfusses gebildet haben (tav. III, B. col. Ä. C. col. 1 . n. 3 1 2.) ; endlich, dass die Stücke die- ses Fusses in einer beständigen Reihe gegen den Sextantarfuss zu sin* ken. Erwägt man nun, dass die sogenannte librale Serie constant um l zu leicht ausgebracht ward und dass nach dieser Analogie der Normalfuss der jtingeren Serie auch wahrscheinlich höher war als der durchschnitt- liche, so könnte man meinen, um zugleich die Asse von 5^ Unzen zu erklä- ren, dass diese Reduction eigentlich bestand in einer Herabsetzung des Asses auf die Hälfte, welche durch Gesetz oder Sitte bald in eine Her- absetzung auf I sich verwandelte. Dies erfolgte um oder kurz vor 490. Während der 23 Jahre des ersten punischen Krieges sind die Stucke dieses ersten reducierten Fusses entstanden, wozu sowohl die im Vergleich mit den pfundigen Stucken verhältnissmässig grosse Sei* tenheit dieser reducierten {aes grave p. 41) als auch die wahrscheinlich durch die Finanznoth veranlasste fortgesetzte Deterioration des Fusses''^) sehr gut passt. Letztere endigte wahrscheinlich damit, dass man bei der Regulierung der Finanzverhältnisse nach Beendigung des Krieges den damals durch Devalvierung erreichten Durchschnittsfuss, worin der As etwa zwei Unzen wog, legalisierte und bleibend feststellte.

2. Wir fanden oben (Abschn. H, 3. S. 262), dass man in der letzton Zeit des Libralfusses die vier grösseren Nominale goss , die zwei klei- neren goss und prägte. Ebenso verfuhr man anfänglich in der Epoche des Yierunzenfusses ; beim allmähligen Sinken desselben auf drei Un- zen und darunter wurden die Trienten und Quadranten so viel leichter gemacht, dass man dies^ immer (?) , jene gewöhnlich, nicht goss , son- dern prägte {aes grave p. 40). Der Stil verschlechterte sich mit dem Sinken des Gewichtes in gleichem Yerhältniss. Wichtiger ist das Hinzutreten neuer Nominale. In der pfändigen römischen Serie ist ohne Ausnahme das höchste Nominal der As ; von allen übrigen mittelitali- schen gilt dasselbe"^"^) mit Ausnahme der Radserie (von Alba?), welche Dupondien aus dem Elfunzenfuss besitzt. In dem römischen Vierunzen-

*) Daher sagt Plinios sehr richtig 33, 43, 44: lihraU p<mdus aeris imminutum est beUo Pwdco prkno, cum mpentis res p^Uea non tufficeret, eonsÜMumque ut aeses seostantario pondere fenrentur. Nur mässte es inentale slaU Ubrale heissen.

**) Den Gewichlaogaben der pembroke'schen Siüdce mit demApollokopf und mit dem Greif (Beil. E, 4 . 8 a) traue ich nicht.

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fuss erscheinen nun Dupondien, Tripondien und Denarii mit den Werth- zeichen II IM X aus dem Yierunzenfuss und dessen Devalvierungen (Mus. Kirch, cl. 1. tav. 1. tav. 2, n. 1. 2. 3); Nominale, welche dieser ersten reducierten Serie ausschliesslich eigen sind und sowol dem pfundigen als dem Sextantarfuss fehlen. Es war sehr natürlich , dass man bei der Reduction des As , welche unvermeidlich denselben auch im Cours herabsetzen musste , doch nicht verzichten wollte auf Stücke, die im Cours den bisher höchsten wenigstens gleichkämen. Der Typus derProra bleibt auf dem Revers all dieser Stücke. Auf einem wahrschein- lich ausserhalb Rom (in Luceria ?) geschlagenen Denar findet sich die Auf- schrift ROMA und die geflügelte Victoria, sonst aber bleibt es bei der Constanten Sitte der Römer , Gussmünzen nicht mit Aufschrift zu ver- sehen. Auf den eigentlich römischen dieser Art ist der Avers entlehnt zunächst von dem Dupondium der Radserie , welche auf dem Zwei- pfundstück den Typus ihres Pfundstücks einfach wiederholt: ein weib- licher Kopf mit einem Helme, dessen ausgezackte Crista in einen Yogel- kopf ausläuft wenn man die Abbildungen Mus. Kirch, cl. 1. tav. 8. n. 1 . und tav. 1 . n. 1 . tav. 2. n. 1 2 vergleicht, wird es augenfällig, dass die römischen Künstler ihr Vorbild missverstanden und die Zacken der Grisla in einen Blätterbesat^; verwandelt haben. Es ist bekanntlich streitig, ob dieser Kopf eine Roma oder eine Minerva darstelle*) ; ftir uns kommt es hierauf nicht weiter an, nur das ist evident, dass dieser nicht auf römischen , sondern auf latinischen Assen heimische Kopf (Mus. Kirch, cl. 1. tav. i. 5. S), weil er auf dem Dupondium der Rad- serie sich fand , mit dem Nominal zugleich nach Rom übersiedelte und dort als regelmässiger Typus des doppelten, drei- oder zehnfachen As- ses Anwendung fand.

Hier begegnen wir nun der wichtigen und schwierigen Unter- suchung über die Einführung des Silbercouranis in Rom und die Ent- stehung der Silberdenare. Es ist eine durch die Uebereinstinmaung von Liv. epit.15. Plin. 33, 13, 44. cf. 42. Zonar.Vffl,?. Euseb. (bei Hier. Ol. 127,3. Syncell. p.275Par.) vollkommen beglaubigte Thatsache, dass die

*) Aldini (wil lipo primario Mle antiche monete deUaRomana repubblica in den me- morie UelX Academia di Torino serie IL Um. 3. 4.) beruft sich für die erstere Erklärung aaf ein Harmonnedaillon im Museum zu Pavia, welches die durch beigeschriebene Na- men kenntlichen Köpfe des Romulos und Remus mit demselben Vogelhelm be- deckt zeigt.

ÜBER DAS rOhisghe Münzwesen. 323

EinfUhrang des Silbers als couFanten Geldes in Rom unter dem Consulat des G. Fabios Pictor und des Q. OgulniusGalhis, 485 d. St., 5 Jahre vor dem ersten punischen Kriege (490) stattgefunden hat, zunächst auf Ycran- lassung des bei Ueberwindung der Gariciner in grosser Menge erbeu- teten Silbers. Den genauesten Bericht hierüber gibt Suidas v. Movrira (wohl aus Sueton, vgl. v. '^aaaQia) : Im Kriege gegen Pyrrhus und die Tarentiner hätten die Römer, als sie in grosser Geldverlegenheit gewe- sen , einen Spruch der Juno Ratherin oder Moneta erhalten , dass bei gerechten Kriegen das Geld ihnen nie fehlen werde. Der Spruch be- währte sich und zur Erinnerung an denselben wurde die römische Präg- stätte im Tempel der Juno Ratherin errichtet und die Münze selbst von der Gottheit tnaneta benannt^). Offenbar ist die Silberprägstätte ge- meint, welche im J. 485 errichtet ward; der enge Zusammenhang der Silberprägung mit der Besiegung Tarents erscheint hier sehr klar. Dass in der Epoche des Ljbralfusses es keine besondere Münzstätte gege- ben (oben S. 259), sieht man gleichfalls; wahrscheinlich sind um dieselbe Zeit auch die tresviri monetales aere argento auro flando feriundo**) ein- gesetzt worden, von denen wir ausPomponius (1. 2. §. 30 D. de or. iur. 1 . 2) wissen , dass sie in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts zuerst ernannt wurden.

Dass PUnius und Festus a. a. 0. (ebenso Volus. Maecianus de asse] an die Erzählung von der ersten Silberprägung die Bemerkung knüpfen, dass die Denare, Quinare und Sesterzen, welche man 485 fg. in Silber schlug, anfangs 10, 5, 2^ pfilndigen Assen gleich gewesen seien, ist die nothwendige Folge ihres S. 319 fg. nachgewiesenen Irrthums ; denn wenn sie den Trientalfuss übersahen und die pfundi- gen Asse bis 51 3 erstreckten , musste freiUch wohl der Denar von 485 ursprünglich auf den pfundigen Ass gemünzt sein. Allein da es eine ab- solute Unmöglichkeit ist, ein Silberstück von 73. 39 par. Gr. zehn Pfun-

*) So scheint die Stelle zu fassen ; der Name und auch der Tempel der Juno Mo« neta ist viel Slter als 485. Becker Topographie p. 409.

•*) Dies scheint die richtige Auflösung der auf Münzen (Eckhel 5, p. 64) und In- schriften (Grell. 569. 3453. 3441 etc.) häufigen Abkürzung A.A. A. F. F, nach Yergleichung von Gic. de legg. 3, 3, 7 : aes argentum aummve publice signanto; I. S. §. 30 D de or. iur. \. t; triumviri monetales , aeris argenti auri flatores; Cic. ad fam. Vn, 18 : Treoiros vites censo; audio capitales esse. Mallem auro aere argento (schreibe aere argento auro) essent, im Ablative wie iure dicundo. Monetales heissen sie z. B. OreUi 6003.

324 Theodor MomisBN«

den Kupfer gleichzusetzen, d. h. einen Silberwerth des Kupfers von etwa -3^ anzunehmen, hat nian sich hier auf verschiedene Weise ge- holfen. Böckh S. 452 fg. hat versucht, einen schwereren römischen De- nar nachzuweisen, aber obwol er sich dazu solcher Stücke bedient hat, welche entschieden nicht zur Girculation in Rom bestimmt gewesen und vor 485 geschlagen sind , und obwohl er diesen ein Gewicht von 1 54 p. Gr. beilegt, während selbst die schwersten dieser Sorte um 1 5 Gr. leichter sind , hat er doch noch den ebenfalls viel zu niedrigen Kupfer- werth von :|^ annehmen müssen (Abschn.IY, 6. S. 31 4). Richtiger hat Niebuhr (I, 483 der 2. Ausg.), um den Silberdenar gegen das Kupfer- stück auszugleichen , nicht jenes für schwerer erklärt , sondern dieses für reduciert und den Silberdenar für gemünzt auf einen kupfernen von 30 Unzen ; was im Allgemeinen das Wahre ist , nur bedarf die Be* hauptung einer näheren Begründung imd Modificierung.

Wenn gegen 490 d. St. der Libralfuss aufgehört und der Triental- fuss ihn ersetzt liat, so ist es eine nothwendige Folge , dass der seit 485 geschlagene Silberdenar nicht dem libralen, sondern dem Triental- fuss angepasst ward ; dass Festus und Plinius dem widersprechen, kann hier nichts ausmachen , da ihre Behauptung , wie gesagt, nichts ist als die nothwendige Consequenz davon, dass sie den Trientaifuss nicht kannten. Ganz anders spricht Yarro Y, 174: nimm deHom decuma Ur bella, quod Ubram pondo [as] valebat et erat ex argento parva, d. h. „ein Zehntel des silbernen Denars heisst Pfündchen, weil diese Münze ehe- mals ein Pfund Kupfer werth war ; es war eine kleine Silbermttnze.'' Yarro kennt also wohl Silberlibellen , die dem Libralfuss entsprachen, wie wir deren auch S. 31G von Alba nachgewiesen haben; allein von Silberdenaren, die dem Libralfuss entsprochen hätten , ist nirgends bei ihm eine Spur. Dass aber wirklich erst mit oder nach der Einfüh- rung des Trientalfusses der Silberdenar aufkam, dafür spricht vor allem das gleichzeitige Erscheinen des Kupferdenars. Unmöglich ist es frei- lich an sich nicht, dass man das Zehnpfimdstück in Silber ausgemünzt hätte , während man in Kupfer gleichzeitig nicht höher als Pfundstücke münzte ; aliein bei weitem natürlicher scheint es doch , die Entste- hung der Silber- wie der Kupferdenare in dieselbe Epoche zu setzen. Beide Denarsorten haben nicht bloss das Werthzeichen gemein, sondern es erscheint auch der constante Typus der Kupferdenare, der weibliche Kopf mit dem Yogelhelm, ebenso constant auf den älteren Silberdenaren

ÜBER DAS RÖMISCHE MÜNZWESElf^ 325

(Eckhel 5, 111) und die geflttgelte Victoria in der Biga auf einem sogar mit Aufschrift versehenen Eupferdenar erinnert an den Typus ahnh'cher sehr alter silberner denarii bigati. Dass bei den gegossenen Kupfermün- zen regelmässig die Aufschrift fehlt, ist in der Ordnung; die Prora dagegen blieb dem Kupfer ausschliesslic^h eigen , ebenso wie die Dios- koren dem Silber in allen seinen Nominalen , dem Denarius , Quinarius und Sestertius. Bei dieser innigen Verwandtschaft der vorhandenen äl- testen silbernen und der kupfernen Denare und bei der Wahrscheinlich- keit, dass der Silberde na r nicht bloss zehn kupfernen Assen, sondern einem wirklich in Kupfer vorhandenen Nominal nachgemünzt worden sei, wird die Uebereinstimmung der Zeitverhältnisse, indem der Silber- denar 485, der Kupferdenar zugleich mit dem Trientalfnss kurz vor dem I. 490 eingefölhrt ward , uns berechtigen , beide Neuerungen im Mttnzwesen fllr gleichzeitig und zusammengehörig zu erklären. Es wurde also im J. 485 beschlossen, mit Verlassung des Libralfusses den As zu vier Unzen auszubringen und das höchste Nominal in Kupfer, den Decussis von 40 Unzen einem neu zu prägenden Silberstück von 73. 9par. Gr. gleichzustellen. Es fand also damals zwar eine Reduction des As statt , aber keineswegs hörte man auf, das Kupfer nach seinem inneren Werth als Münze zu verwenden. (Vgl. auch oben Abschn. H, 1 . S. 256.)

3. Ist der zuletzt aufgestellte Satz richtig , so muss er zwei Er- scheinungen uns erklären : das Gewicht des Silberdenars und das Auf- kommen des silbernen Sesterz als gewöhnlicher Rechnungsmünze an- statt des Kupferasses. Das Gewicht des Denars , welches durch Pli- nius 33, 46, 132 u. A. (Böckh S. 468) auf ^V ^^^ Pfundes Silber und durch eine Menge empirischer Beobachtungen '^) übereinstimmend da- mit auf 73. 39 par. Gr festgestellt ist, ist sehr auffallend. An das jüngste römisch-campanische Silberstück (Beilage 3f , II , 5 b) schliesst er sich schwerlich an, obgleich es möglich ist, dass die leichtesten Exemplare dieser Reihe von 71 . 70. 63 Gr. nicht durch Veinutzung so leicht sind, sondern weil sie nach 485 in Capua dem mittlerweile in Rom entstan- denen Denar nachgemünzt wurden (Abschn. I, 8. S. 251). Dies Ge- wicht ist nicht Ursache, sondern Folge der römischen Ausmünzung von

*) Namentlich Letronne*s in den consid, gmerales sur revalutiofi des monnaies greo- ques etromaines p. 43. Er hat unter 1900 von ihm selbst gewogenen Denaren boi -fj^ ein Gewicht von 73 74 Gr. gefunden; nur 34 wogen über 77, nur 7 unter 66}> Gr.

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Denaren. Der eigenthümliohe grossgriechische Münzfuss ward wohl vielmehr durch die Massregehi des J. i85 ganz au%ehoben. Dagegen ist es wahrscheinlich , dass man bei der Bestimmung des Denars die atti- sche Tetradrachme im Auge hatte , welche damals im fünften Jahrhun- dert der Stadt in Attika und wenig anders in Sicilien etwa 306 307 Gr. wog, was eine Drachme von 76—77 par. Gr. giebt (Böckh S. <25). Allein die specielle Normierung des Gewichtes und die Feststellung des Nominals kann nur in eigenthttmlich römischen Verhältnissen ihren Grund haben, und zwar muss entweder eine bestimmte Fraction des Pfundes das Gewicht der Silbermünze bestimmt haben, ähnhch wie man in Gold nach scripulis münzte ; oder man muss ein bestimmtes Kupfer- gewicht nach seinem materiellen Werthe in Silber reprSsentirt haben. Ersteres ist nicht der Fall , worüber schon die Alten sich gewundert zu haben scheinen (S. 315Anm.); der Denar wiegt etwa 3^ Scrupel und geht nicht auf in eine der üblichen Fractionen des Pfundes. Wenn wir dagegen den zweiten Weg einschlagen und dabei den in Rom sowohl für die ser- vianische Zeit als für den Anfang des i. Jahrhunderts nachweislichen Kupferwerth von -^J^ des Silbers, so dass ein Scripulum Silber einer Libra Kupfer gleich ist (Abschn. IV, 7. S. 315), zu Grunde legen, und danach den Silberwerth des höchsten Nominals aus dem Trientalfuss, des kupfernen Denarius berechnen, so erhalten wir ein Silberstück von 3] Scrupel, zwischen 71 und 72 par. Gr. , was eben der gewöhnliche Silberdenar ist, so weit abgerundet, dass eine bestimmte Stückzahl auf das Pfund ging und der attischen Drachme um einige Gran genähert.

Berechnen wir umgekehrt das Silberstück von 73. 39 Gr. nach dem Kupferwerth von -j^Jg , so erhalten wir einen Decussis von 2H36 Gr. oder etwa 41 römischen Unzen; der Quinar von 36. 69 Gr. würde einer Kupfermasse von 10568 Gr. oder 20-^- Unzen, der Sesterz von 18.34 Gr. einem Kupferstück von 5284 Gr. oder reichlich 10 Unzen gleich sein. Der Sesterz entsprach also genau dem nominell pfilndigen, in der That um ^ leichteren As und es war natürlich ihn dem ehemali- gen Libralas gleichzuachten. Es ist daher in der Ordnung , wenn Se- sterz und Libralas häufig gleichbedeutend gebraucht wird; was ver- muthungsweise schon Huschke (Servius TuUius S. 1 67) aufgestellt hat. Hierdurch erledigen sich eine Menge scheinbarer Widersprüche, die bisher mich und Andere zu unrichtigen Hypothesen verleitet haben so die

ÜBER DAS RÖMISCHE MONZWESEN. 3S7

Angabe der Injurienstrafe gewöhnlich zu 300, 4 50, 25 Assen , aber bei Paulus (CoUat 2, 5, 5) zu 300, 150, 25 Sesterzen; die Angabe über das Maxunum der nicht der lex Yocania unterworfenen Erbschaften bei Gajus 2, 274 zu 100,000 Assen, bei Dio Cass. 56, 10 und dem falschen Asconius inVerr. 2, 1, 41 p. 188. Orell. zu 100,000 Sesterzen; die Notiz, dass Yirgil fttr jeden Vers zu Ehren des Marcellus ^dena sestertia (Donat. vita Virgilii c. 1 2) oder eine Belohnung in 'aere gravi' {Sevy. ad Aen.VI, 862) von August empfing, d. i. 10000 Pfundasse oder Silbersesterzen. Eben dahin rechne ich , dass die römischen Goldmünzen mit Werthzeichen iX XXXX XX ohne Beiftjgung des Nominals versehen sind ; man konnte ebensowohl an Libraiasse als an Sesterzen dabei denken. Neben die- ser materiellen Reductiön der alten pfundigen Asse findet sich allerdings auch die formelle , wie z. B. des aacrammtum der XII Tafeln von 500 (pftlndigen) Assen auf 1 25 Sesterze (Gai. 4, 95); aber diese nur kraft einer besonderen lex {Papiriaf). Es ist nicht möglich und auch für un- sere Zwecke nicht nothwendig hier auf die Consequenzen dieses Satzes einzugehen, die namentlich füi* die Frage , ob die sogenannten serviani- sehen Censussdtze auf den pfundigen oder auf den Sextantaras zu be- ziehen sind, von grosser Bedeutung sein werden; so viel ist aber klar, dass der Sesterz in Silber d^n Pfunde aeris gravis gleich ist und es da- her nur verschiedene Ausdrucksweise ist , ob man in aere gravi oder in Sesterzen rechnet. Ganz ähnUch konnte man in Rhegion, wo das Kupfer- talent einem römischen Yictoriatus gleichstand, beliebig in Talenten oder in Yictoriaten rechnen , und wenn in Inschriften von Tauromeniön nach Talenten Kupfers zu 1 20 Litren gerechnet wird (Böckh S. 295. 359), so ist unzweifelhaft eine Silbermttnze zum Werth des (reducierten) Ta- lents gemeint, wie z. B. das syrakusanische Talent von drei Denaren Silberwerth. So erklart sich einerseits, dass auch in der Zeit, wo Ku- pfer nur noch Scheidemünze in Rom war , z. B. eben in der angeführ- ten lex Voconia von 585 und regelmässig bei den vom Staat gegebenen Geldgeschenken bis in spate Zeit (Böckh S. 41 4), noch in aere gravi ge- rechnet ward ; andererseits, dass nicht der Denar, sondern der Sesterz, d. h. eigentlich noch immer der Libralas bei den Römern als gewöhn- liche Rechnungsmünze diente.

4. Wenden wir uns nun zu den übrigen italischen Prägstatten , so hatten diese sämmtlich seit 485 Silber zu schlagen aufgehört und es bildeten seitdem ausser den etwa noch circulierenden alteren Stücken,

328 Theodor Mommsen,

welche aber gewiss bald verschwanden, da sie alle schwerer waren als der Denar, nur Denare das allgemeine italische Silbercoorant. Im zwei- ten panischen Kriege war auch in Unteritalien schon der bigaius und quadrigatus die gewöhnliche Mttnze ; in quadrigaUs wird das Lösegeld der bei Cannae gefangenen Römer und Bundesgenossen bestimmt (Liv. 22, 52. 68) , quadrigati schenken die Venusiner den von Cannae flüch- tenden römischen Soldaten (Liv. 22, 5i) , 500 bigali G. Marcellus dffli NolanerL.Bantius"^). Es kann sich also hier nur um die nicht römische Kupfermünze handeln, in Bezug auf welche wir im Allgemeinen bemer- ken, dass eine directe Rückwiiiamg der römischen Reductionen anf die übrigen Commünen nicht stattgefunden haben kann, da letztere immer noch autonom blieben. Nur eine indirecte, wenn gleich natürlich sehr mächtige Einwirkung kann angenommen werden. Wie also in Rom der Trieutalfuss aufkam , brauchten die andern Italiker nicht zu folgen ; und wenn z. B. Brundisium zuerst auf den Yierunzenfiiss münzte , so darf man daraus wohl schliessen, dass in Rom zur Zeit der Gründung Brondi* siums der Trientalfuss bestand, nicht aber, dass die Münzen dieses Fus- ses von Brundisium alle vor Aer Abschaffung des Trientalfusses in Rom geprägt sind. Wenden wir uns zu den einzelnen Ländern , so hat Latium unzweifelhaft nach 485 überhaupt nicht gemünzt. Die etrus- ki sehen Serien könnten zum Theil dieser Epoche angehören, indem die Eioführung des Yierunzenfusses vieUeicht den wenig schwereren und stets sinkenden tuskischen Kupferstücken kein Ende machte. Geprägte Reihen dieses Fusses fehlen indess. Die Sextanten von Populonia von 3 1-J Unzenfuss können ebensowohl dem römischen Yierunzenfiiss an- gehören, als kupferne Diobolai zu den attischen Drachmen, welche Po- pulonia vor i85 münzte, gewesen und später als solche Diobolen fortge- münzt sein, von deren Yerhältniss zu den römischen Denaren noch unten die Rede sein wird. Aehnlich wie diese Kupferstttcke von Populonia können auch die von Peithesa und ähnliche ebensowohl in diese Epoche gehören, wie in die vor i85. Eher mögen hierher gehören die geplag- ten Trienten mit dem Janus- oder Jupiterkopf und der Prora , welche wahrscheinlich nach Telamon gehören (Beü. A a. E.), aus reichlich Drei- unzenfuss; ferner die von 'vaü....\ Auch die Serie mit Rad und Anker reicht mit den kleineren Nominalen in diesen Fuss hinein, ebenso

*) Ut. %3, 15. Plutarch MarceU. 40 uennt dafür ifaxftitg ifyvQlou mnaxoaiug.

CBEB das römische HCnZ WESEN. 329

die mit Rad und Bipennis. Jedenfalls hat Etrorien verhaltnissmässig früh zu münzen aufgehört. In Umbrien hat Iguvium nach 485 wohl nicht gemünzt; dagegen ist die grosse Masse der tudertini* sehen Münzen, sowohl der platten als der mandelförmigen, auf einen schwachen Yierunzenfuss ausgebracht , dessen Anfang vermuthlich in die Zeit des römischen Trientalfusses fällt , obwohl derselbe in Tuder noch fortgedauert zu haben scheint , als man in Rom schon schwächer münzte. Bemeritenswerth ist es, dass dieser leichteren Sehe von Tuder schon der As fehlt. An der italischen Ostküste werden Hatria und die Yestiner noch nach i85 eine Zeitlang fortgefahren haben, auf ihren schwereren Fuss Kupfer zu giessen; Ariminum und Firmum haben ja sogar erst mit i86. i90 ihre Münzthätigkeit begonnen. Ari-* minum muss einige Zeit dieselbe fortgesetzt, auch einzeln noch den As gemünzt haben , obwohl bei der grossen Seltenheit auch der anmi- nensischen Stücke nicht eben lange. Firmum münzte wohl nur we- nige Jahre. Es ist schon mehrmals darauf anfmr rksam gemacht worden, dass das schwere Kupfergeld in der Mitte des 6. Jahrh der Stadt, wo Kupfer in Rom schon Scheidemünze war, in Gallien noch in grossen Massen drculiert haben muss; im Triumph nach HasdrubaFs (und der Gallier) Niederlage bei Sena wurden 3 Mill. Sesterzen , 80000 Pfundasse (Liv. 28, 9.), in dem über die Gallier 55i (Liv. 31 , i9) 320000 Pfimdasse, 170000 Pfund (? Denare?) Silber, in dem über die Insubrer und Cenomanen 551 (Liv. 33, 2i) 237500 Pfundasse, 79000 Bigati, in dem gleichzeitigen über die Ligurer und Bojer (Liv. 33, 37) 254000 Pfimdasse, 53200 Bigati zur Schau getragen. Sollten sich die italischen schweren Kupferstttcke , seit sie durch das Silber aus der italischen Gii^ cnlation verdrängt waren, nach Gallien gezogen und dort ihren alten conventioneUen Werth behauptet haben? Dies würde die Münzthätig- keit von Ariminum einigermassen erklaren. Reducierte Münzfüsse kom- men in diesen Gegenden nicht vor. *— In Unteritalien folgten Luceria und Venusia, die bis dahin pfUndig gemünzt hatten , der römischen Trientalreduction , wobei Venusia auch darin an das Vorbild sich an- schloss, dass es die höheren Nominale goss , die niedrigeren prägte. Luceria hat noch den As aus dem Vierunzenfiiss ; ob auch Venusia , ist ungewiss. Auch die Römer in Luceria haben mit ihrem Namen schon im Trientalfuss gemünzt. B ru ndi s ium , das in der Epoche des Trien- talfusses 51 0 gegründet ward, prägte seine erste Serie in diesem, wenn

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gleich wahrscheinlich die meisten Stücke denen des Sextantarfusses in Rom gleichzeitig sind ; Brundisium kennt diesen nicht. Es münzte übri- gens in diesem Fuss nur Sextanten, Unzen und halbe Unzen. Gapua münzte schon vor 485 seine Scheidemünze auf Quadrantalfoss und brauchte daher seinen Fuss um so weniger zu ändern, als der Triental- fuss faktisch sehr bald zum Quadrantalfuss herabsank. Es konnte viel- mehr jetzt, wo mit der alten unteritalischen Silberdrachme auch der No- minalwerth des capuanischen Kupferstückes wegfiel, dasselbe ohne weiteres in Rom nach seinem Werthzeichen cursieren ; und so finden wir auch wirklich , dass bei Labico zwei capuanische Sextanten (a u. b Beil. N) gefunden wurden (oben S. 31 8). Alle diese Städte änderten übrigens ihre Nominale nicht, Quincunces und Semuncien blieben, Se- misse finden sich nicht. Man wird also fortgefahren haben, nominell den As als Didrachmon zu betrachten (den Denar also als zv^nzig Drachmen) und die Unze als Obolos (S. 31 7) ; was natürlich ein leerer Name und wohl auch nur für die Fractionen des Asses , nicht für As und Denar selbst üblich war , aber es doch möglich machte , dass die vielen unteritali- schen griechischen und oskischen Städte fortfahren oder in dieser Pe- riode beginnen konnten, kupferne Obolen zu münzen, welche in der That Unzen waren*). Dies war um so eher möglich, als das gewöhn- liche Gewicht der grossgriechischen Kupfermünze von etwa 120 Gr. recht gut auf das Gewicht der Unze im Dreiunzenfuss = 1 28 Gr. passt. 5. Um das Jahr 51 3, am Ende des ersten punischen Krieges vrarde, wie schon bemerkt, der As um die Hälfte devalviert und damit der Sex- tantarfuss in Rom eingeführt (Mus. Kirch, cl. I. tav. ni. C. col. 2. n. 1 7) , womit gleichzeitig die kupfernen Denare verschwanden und die silbernen ausschliesslich übrig blieben, wie denn auch nun , wo die Asse nur so schwer waren, wie der Sextans im Libralfuss, natürlich alle Stücke gemünzt werden konnten. Indess ist, was den As betrifft, zu bemerken , dass flir die nicht mit Beizeichen oder Familiennamen ver- sehenen Asse des Sextantarfusses Guss und Prägung neben einander vorkommen. So finden sich im Mus. Kirch. (Genn. p. 70) sieben gegos- sene (zwei von 998 Gr. = 1 u. 7 dr., zwei von 931 Gr. = 1 u. 6 dr.,

*) Aus solchen Reductionen des unteritalischen Rupfergeldes auf den römischen Denar sind Bestimmungen hervorgegangen wie die bekannte bei Festus, dass das neapolitanische Talent (Kupfer) sechs Denare, das rheginische einen Victoriatus gelle.

ÜBER DAS RÖmSCHE MÜNZWESEN. 331

zwei von 798 Gr. = 1 u. 4 dr.*), einer von 732 Gr. = 1 u. 3 dr.) und fünf geprägte (zwei von 976 Gr. == 1 u. 20 den. , drei von 754 Gr. = 1 u. 10 den.) Asse des Sextantarfusses ; femer fünf gegossene (einer von 538 Gr. = 1 u., einer von 465 Gr. = 7 dr., einer von 399 Gr. = 6 dr., zwei von 332 Gr. = 5 dr.) und fünf geprägte (zwei von 532 Gr. = i u., drei von 355 Gr, = 16 den.) Semisse dieses Fusses; sogar unter den Trienten finden sich noch gegossene sextantare (zwei von 332 Gr. = 5 dr. , einer von 266 Gr. = 4 dr.) , ebenso unter den Quadranten (einer zon 266 Gr. = 4 dr.) , unter den Sextanten (sechs von 199 Gr. = 3 dr., acht von 133 Gr. = 2 dr.) und unter den Unzen (vier von 66 Gr. = 1 dr.). Man sieht hieraus, dass Guss und Prägung auch noch in dieser Zeit neben einander vorkommen (daher auch die Münzmeister aere fiando feriundo) und dass nur wo der Name hinzukommen sollte, man nach dem constanten Gebrauch der Römer auf gegossene Münzen keine Aufschrift zu setzen in diesem Falle stets Stempel schnitt. Es liegt nicht in den Grenzen dieser Untersuchung, die Chronologie der rö- mischen Denare und Asse im Einzelnen festzustellen, auf denen in dieser Zeit die Beizeichen beginnen (Aehre^^), Anker, Greif u.dgl., gewöhnlich auf der Prora), die Anfangsbuchstaben des Prägorts (wie P = Luceria, CA oder KA = Canusium, p, H, Q, vgl. Beil. P. nnd Riccio man. delle fanUgüe p. 264. mon. di Lucera p. 4. Barghesi Bull. Napol. lY. p. 46) und der Namen der münzenden Beamten , die auf schwereren Assen, als die des Sextantarfusses sind, nicht vorkommen***). Nur die Einwirkung der römischen Reductionen auf die italischen Stadtmünzen, die bei deren Untersuchung bis jetzt auffallend vernachlässigt wird , ist hier zu erör- tern. Vom Sextantarfuss nun wüsste ich im ganzen nördlichen und mitt- leren ItaUen ausser Rom kein sicheres Beispiel, mag man nun dort damals gar nicht mehr gemünzt oder in älterem Fuss zu münzen fortge- fahren haben , was von Tuder wahrscheinlich ist. In Unteritalien wird

*) Arigoni I, 5 hat einen ähnlichen von 784 Gr. = 1 u. 95 car., den Passen nu-- mnu rarissimtts nennt.

**) Dass derSextans und die Unze mit derAehre M. Kirch, cl. 4. tav. UI. G. col. 4. n. H. i% aus dem Dreiunzenfuss sind (aes gravep. 44), glaube ich nicht. Andere Stacke mit der Aehre höheren Nominal» sind vielmehr seztantar oder noch leichter, ein As z. B. Arigoni 4, 4 0 wiegt 354 Gr. = 408 car.

***) In 01ivieri*s Katalog wiegt der schwerste As mit Beizeichen (Keule) 4 042 Gr. (= 4 unc. S3 den.), d. i. fast genau 2 Unzen , der schwerste As mit Familiennamen {JPuria) 643 Gr. (= 4 unc. 5 den.).

332 Theodor MomisEif,

Capua im Quadrantalfoss fortgemUnzt haben. Dagegen sind es wieder Luceria und Venusia, die wie in so vielen andern Beziehungen so auch hier dem römischen Mttnzwesen sich möglichst eng anschliess^i, aber den Quincunx und in Luceria auch die Semuncia noch immer fest- halten, wie denn auch diese beiden Nominale in der von Rom zu Lu- ceria geprägten sextantaren Serie auftreten. Mit der Serie von Venusia geht durchaus parallel die des apulischen Teate (welche Stadt in firü- herer Zeit silberne Didrachmen und kupferne Obolen geschlagen hatte), sowohl im Gewichte welches sextantar und undal ist , als auch in den Typen , indem das grösste Nominal von Teate seine Typen dem Quin- cunx. von Venusia, die drei kleineren Nominale die ihrigen dem Sextans von Venusia entlehnen ; endlich in den ' sehr eigenthttmlichen Nomina- len. Triens, Unze und Semuncia mangeln beiden Serien; dagegen er- scheinen in Teate ein , in Venusia zwei noch schwerere Stücke als der Quincunx, N I und N i I in Venusia, N in Teate. Bine sichere Erklä- rung dieser Zeichen ist noch nicht gefunden ; die Auflösung ncmwu» und nummi duo liegt zwar nahe, allein wann ist jemals nummus von einer Kupfermünze gesagt worden ? und wenn man dies auch zulassen will, welches Nominal ist denn dieser kupferne Nummus ? Schwerlich der As, der im Sextantarfuss nirgends ausserhalb Rom nachzuweisen ist, und der doch sicher sein gewöhnliches Zeichen führen wüi*de; viel- leicht eher der Dextans, der in der römischen Serie von Luceria aus dem Uncialfuss an der Stelle des Quincunx des Sextantarfusses er- scheint. Das Gewicht passt ; die Stücke sind etwa doppelt so schwer wie die dazu gehörenden uncialen Quincunces. Dann wären diese Stücke von zehn und zwanzig Unzen Zwölftel und Sechstel des Denars von 120 Unzen (S. 330) gewesen. Brundisium hat im Sextantarfuss nicht gemünzt, da es aber im uncialen münzte , scheint es in dieser Zeit fortge- fahren zu haben, auf Vierunzenfuss zu prägen. Noch folgen dem Sex- tantarfuss Barium und Caelium, Sofern diese Städte wirklich Sex- tanten und Unzen prägten (S. 310); wenn die Münzen dieser Städte, wie es scheint, die jüngsten apulischen sind (a. a. 0.) und in die Epoche 513 fg. follen, so würden die meisten nicht mit römischen Werthzeicben versehenen apulischen Kupferobolen in die Periode vor 513 zu setzen sein. Denn hätten damals noch andere apulische Städte zu mün- zen fortgefahren , so würden die römischen Werlhzeichen sich wohl nicht bloss auf Caelium und Barium beschränken.

ÜBER DAS RÖMISCHE MüNZWESEN. 333

ff

6. Auch der Sextantaifuss sank schnell; dieStttcke aus demselben sind selten vollwichtig. Loa hannibalischen Kriege» unter Q. Fabius Maximus Dictatur, also 537 d. St. , wurde der As abermals herabge- setzt um die Hälfte (Plin. 33, i 3, 45) und es begannen damit die un- cialen Asse (Mus. Kirch, cl. I. tav. III. C. col. 2. n. 7 42). Gegossene Asse dieses Fusses finde ich nicht, obgleich es einzeln dergleichen ge- geben haben mag, da selbst im Semuncialfuss noch einzelne gegossene Asse vorkommen. Dagegen finden sich im Mus. Kirch. (Gennarelli p. 69) gegossene Semisse (199 Gr. = 3 dr., 133 Gr. = 2 dr.) , Trienten (1 99 Gr. = 3 dr., 1 33 Gr. = 2 dr.), Quadranten (1 33 Gr. = 2 dr., zwei von 66 Gr. = 1 dr.), Sextanten (zwei von 66 Gr. = 1 dr.), welche man hierher rechnen kann ; es wäre möglich, dass man den Namen des Magi- strats nur auf die Asse gesetzt, für dessen Theile aber um zu sparen sich zuweilen mit Gussformen statt der Stempel begnügt hätte. Doch sind freilich alle Schlussfolgerungen aus dem Gewicht so kleiner und so ver- nachlässigter Kupfermünzen höchst unsicher. Die Unze ward als. gar zu klein geworden im Uncialfiiss in Rom selbst wohl nicht mehr ge- münzt ; wenigstens fehlt sie auf den Tafeln der Jesuiten und im specchio p. 72 ist die leichteste geprägte doch noch 67 Gr. schwer, d. i. 1 i U. f. Wichtiger als diese Neuerung waren zwei andere gleichzeitige , ob- wohl nicht unmittelbar damit zusammenhängende : die erste eine Bestim- mung wahrscheinlich der lex Flaminia minus solvendi (Fest. v. sesterti p. 347 nach MüUer's Ergänzung) , dass der Denar künftig 1 6 statt 1 0 Asse haben solle ein Gesetz, bei dem man wohl voraussetzen muss, dass damals die Schuldverschreibungen auf Asse ausgestellt zu werden pflegten, und zwar nicht auf aos gravp. , sondern auf Asse des Triental- resp. Sextantarfusses , d. h. eigeAtüch auf Zehntel des Denars. Indem nun der As ^ des Denars wurde, konnte der Empfänger von 1 600 Assen oder 1 60 Denaren mit 1 00 Denaren seine Schuld tilgen (Böckh S. 472). Ganz klar ist es nicht, wann diese Massregel stattgefunden; Plinius setzt sie in die Dictatur des Fabius 537, wenn sie aber auf einem Gesetz des G. Flaminius beruht, so war dieser zwar Consul 537, indess war er schon gefallen , als Fabius die Dictatur antrat. Jedenfalls muss sie um diese Zeit erfolgt sein. Die zweite ungefähr gleichzeitige Neuerung ist die Einführung der Goldmünzen. ..Aureus nummus,*' sagt Plinius. 33, 13, 47, „post annas LIpercussus est quem argenteus, ila ut

Abhaadl. d. K. 8. Gm. d. Wiiaeudi. 11. 24

334 Theodor Mommsen,

scrupulum valeret sestertüs vicenis''^); also 51 Jahre nach 485, d. i. 536. Bekanntlich schlug man damals Goldmünzen mit dem Marskopf und dem Adler und der Aufschrift B O M A , zu drei verschiedenen durch die Werthzeichen 4'X XXXX XX [aeris gravis oder Sesterzen) onterschie- denen Nominalen und zum Gewicht von 3, 2, 4 römischen Scnipeln (Eckhel 5, p. 30. Letronne cormd. gen4r. p. 73. Böckh p. 459). Das Gold hatte in diesen Münzen reichlich den 47fachen Werth des Sil- bers. Dass diese Goldmünzen in und zunächst filr Unteritalien und Sici- lien geprägt worden (Eckhel a. a. 0.), kann man gern zugeben, da dort die Einwohner an Goldmünzen gewöhnt waren; übrigens finden sie sich auch einzeln bei Rom. So berichtet Ficoroni {memorie di Labico p. 85) den Fund zweier solcher Goldmünzen von 20 und 40 Sest. nebst 2 capuanischen Sextanten bei Labico. Also um dieselbe Zeit 536/7,

*) Post annumLXII las man bisher; post armosLl hat aber der Bomb. Was weiter bei Plinius folgt, ist unverstSndlich ; es lautet im Bomb, : „quod effidt in UbraU raäone sestertü qui tunc erant CCCC"; im cod, Budaei: „quod effidt in libras ratione sestertU qui tunc erant D, nongenti" ; in der vulg,: „quod effecit in Ubras ratione sestertiomm qui tunc erant sestertios DCCCC." Letronne*s Erklärung dieser Stelle in den consid, gener. p. 60 stützt sich auf Plin. 1 9, i, 21 : *quatemi8 denarüs scripula eius (Uni byssinij per- mutata quondam ut auri reperio*; womit Plinius, wie Letronne meint, den ehemaligen Marktpreis des Goldes gegen Silber andeutet (1 Scrupel oder 21.4 Gr. Gold =r 4 De- nare oder 293.56 Gr. Silber, etwa 1 : 13-f). Da nun in der Münze der Scrupel Gold nicht zu 4 , sondern zu 5 Denaren ausgegeben worden , habe der Staat bei jedem Pfund Gold, das er münzte, i 4 52 Sesterzen gewonnen, wovon ihm nach Abzug der PrSgkosten ein Gewinn von 900 Sest. geblieben sei, und das sage Plinius, bei dem man zu effecit lucri aus früheren Stellen hinzuzudenken habe. Allein diese Erklärung ist nicht zu halten. In der Stelle 49, 4, 24 spricht Plinius gar nicht von dem ehemaligen Markt- preis des Goldes , sondern von dem ehemaligen Marktpreis des Byssus , den er ver- gleicht mit demWerthe des Goldes (und zwar dem Münz-, nicht dem Handelswerlhe) in seiner Zeit, wo der aureus von etwa 4 37 Gr. (Letronne p. 83} 400 Sesterzen galt, der Scrupel Gold von 21.4 Gr. also fast 4 Denare. Damit föllt die Basis der Letronne- sehen Annahme; die willkührliche Annahme des Schlagschatzes zu 252 Sest. auf das Pfund Gold und die ebenso willkührliche Er^nzung des Wortes lucri^ welche durch das durch fünf oder sechs Sätze getrennte resp. lucrata est nicht gerechtfertigt wird, können wir übergehen. Ich kann in dem Satze : quod effidt m Ubrali ratione sester-

thrum qui tunc erant nur den Sinn finden : „welches bei der Berechnung auf das

Pfund (Goldes für dasselbe) [5760] der damaligen Sesterzen gibt'^; „der damaligen" hat Plinius darum hinzugefügt, weil zu seiner Zeit der Denar etwa 4 0 Gr. leichter war (63. 45 Gr. Letronne p. 50). Wie freilich aus FDCCLA* hat werden können CCCC oder D. nongenti oder DCCCC, ist nicht abzusehen.

ÜBER DAS RÖMISCHE MüNZWESEN. 335

im Anfang des zweiten panischen Krieges, beginnen die römischen Goldmünzen, die Denare von 1 6 Assen und die unoialen Asse.

Von den unteritalischen Prägstätten, die um 537 noch in Thätig- keit erscheinen, Brundisium, das auf den Yierunzen-, Ca[pua, das auf den Dreiunzen-, Luceria, Yenusia und Teate, vielleicht auch Barium und Caelium, die im Sextantarfoss prägten , hat die erste den Uncialfuss adoptirt und vom Triens bis zur Semuncia darauf ge- münzt. Capua mit seinen Nebenstädten verlor in den ersten Jahren dieser Periode sein Münzrecht. Venusia und Teate, auch wohl Ba- rium und Caelium, scheinen mit denselben Typen und Nominalen wie im Sextantarfuss auch im uncialen das Münzen fortgesetzt zu ha- ben, und dasselbe gilt von der römischen Münzstätte in Luceria; es ist sogar nach den Gewichten wahrscheinlich , dass die dextantes der rö- misch-lucerinischen Münze , vielleicht auch die nwnmi {f) von Yenusia und Teate dem uncialen und nicht dem Sextantarfuss angehören. Die autonome Prägstätte von Luceria wird mit dem Sextantarfuss aufgehört haben. Als neue Prägorte traten hinzu Larinum, dessen Münzen eher UDcial als sextantar sind ; es prägte vom Quincunx bis zur Semuncia. Femer tritt Orra auf mit Münzen vom Quincunx bis zur Unze.

7. Wir kommen endlich zu der letzten Reduction, in der der As zum dritten Male um seine Hälfte vermindert und, wie man ihn von vier Unzen zu zwei , von zwei zu einer herabgesetzt hatte , so jetzt auf eine halbe Unze reduciert ward. Was die Zeil dieser Reduction betrifll , so setzt Borghesi den Anfang der Semuncialmünzen um die Zeit des Sulla (Böckh S. 473. 474); wogegen Böckh (S. 358) Instanzen angefahrt hat von Uncialassen aus der Zeit nach dem Tode des Pompejus. Es ist in- dess zu bedauern , dass man bei diesem Streit nur die Familiemünzen beachtet hat; hätte man die italischen Stadtmünzen mit berücksichtigt, so würde man wohl zu andern Resultaten gekommen sein. Nicht bloss finden sich unter diesen semunciale Asse in grosser Zahl, die noth- wendig alle älter sind als das Jahr 665 , sondern was besonders auf- fallend ist, die Colonien Copia und Yalentia, gegründet 561 und 5G5, haben ausschliesslich im Semuncialfuss gemünzt. Nun ist es zwar nicht nothwendig, dass diese Städte gleich nach ihrer Gründung zu münzen begannen, aber wahrscheinlich ist es doch nicht, dass sielangc Zeit dies unterlassen haben, zumal Copia, das bald wieder verfiel. Noch weniger

wird man sich darauf berufen dürfen, dass bei der formellen Autonomie

24*

336 Theodor Mohhsbn,

der italischen Gommliaen sie ja dea Semuncialfuss nicht von Rom ent- lehnt zu haben brauchen ; denn wenn man die Bedeutung dieser Auto- nomie und die Beschaffenheit des italischen Münzwesens jener Zeit ins Auge fasst und dann wahrnimmt, dass neun unteritalische Städte in gleichmässiger Weise auf diesen Fuss gemünzt haben, wird gewiss kein Unbefangener veri^ennen, dass deren Münzfuss nur auf Nachahmung des römischen beruhen kann. Hierzu kommt noch, dass Plinius, nachdem er die Uncialreduction berichtet hat, fortführt: ^^rnox lege Papuia semunr ciarii asses facti'' ; wobei es doch mindestens sonderbar wäre, wenn Plinius den Zeitraum von 537 680 mit dem Worte mox bezeichnet hätte. Ich bin im Gegentheil überzeugt, dass das papirische Gesetz wirklich ,,bald" nach 537 gegeben wurde; es könnte immerhin das Ge- setz des Yolkstribuns L. Papirius sein, wodurch ///im capitales zur Er- öffnung der Processe durch iocramenlum und zu deren Aburtheilung er- nannt wurden (Fest. v. sacramentum p. 347 M.) ; worin zugleich auch viel- leicht die Reduction des Sacramentum von Assen auf Sesterze gesetzlich festgestellt ward (Gai. 4, 95) und welches Huschke wegen Liv. 25, 7 ins J. d. St. 541 gesetzt hat. Doch auf diese lose Combination gebe ich wenig; aber vor 561 muss das Gesetz erlassen sein. In dieses Jahr fällt die lex Semprania de pecunia credila, welcher unsere lex Papiria nach der älteren Annahme gleichzeitig sein soll ; es steht nichts im Wege diese für richtig zu halten. Damit soll natürlich nicht behauptet werden, dass alle uncialen Asse vor 561 geschlagen seien; erwägt man, dass auch noch nach 680 unciale Asse vorkommen, so wird man, wie auch Böckh schon gethan hat, zu dem Schlüsse kommen, dass das Gesetz tiberhaupt nur facultativ war und vermuthlich nur ein Minimum der Re- duction bestimmen wollte, schwerlich um der Münze einigen materiellen Werth zu sichern , sondern weil die allzu kleinen Kupferstücke fUr den Verkehr selbst beschwerlich wurden. In diesem Fuss werden eigent- lich gar keine Gewichtverhältnisse mehr beobachtet ; die Trienten und Quadranten von Paestum z. B. sind regelmässig gleich schwer und kaum die Grösse unterscheidet sie ein wenig. Die Typen und Werthzeichen bestimmen hier fast ausschliesslich das Nominal. So konnte der Sem- uncialfuss früh eingeführt werden , ohne doch den uncialen zu verdrän- gen ; der von Borghesi aufgestellte Satz könnte insofern seine Richtig- keit haben, als mit 680 die uncialen Asse regelmässig aufhören, nicht aber würde man alle semuncialen in die Zeit nach 680 zu verweisen

ÜBER DAS RÖMISCHE MüNZWESEN. 33?

berechtigt sein. Es gibt gegossene Asse selbst aus dem Semuncialfuss ; d'Ennery p. 124 führt deren vier an, von denen der schwerste 242 Gr. wiegt. Sollten diese aus der Zeit nach Sulla sein ? Doch könnte selbst das zugegeben werden , dass die römischen Munzmeister regelmässig von der ihnen gestatteten Befugniss vor 680 keinen Gebrauch gemacht hätten, wohl aber die italischen, namentlich wo neue Prägstätten ent- standen. Möge man bei erneuerten Untersuchungen über die römischen FamilienmUnzen auch die Städtemttnzen so berücksichtigen, wie sie es verdienen.

Bei dem Semuncialfuss, wovon eine Serie Mus. Kirch. cl.I. tav. III C. col. 2. n. 13 19 abgebildet ist, fehlten regelmässig die Unzen und häufig andere Nominale ; so in Rom, in Copia und Yalentia , wo man überall nur bis zum Sextans münzte , in Brundisium und Orra , wo man aufhörte mit dem Quadrans , in Yenusia und Uzentum , wo gar nur der Semis gemünzt ward. Petelia dagegen und wie es scheint die unbe- kannte Stadt Gra .... haben blos Quadrans , Sextans und Unze ausge- bracht, und Paestum alle Nominale vom Semis bis zur Unze. Hier er- scheint sogar ein neues sonst nicht vorkommendes Nominal, die Sescun- cia, bezeichnet mit o Z ; solche Stücke giebt Garelll n. 206. 207 und zwei andere, finden sich im berliner Münzkabinet , zum Gewichte von etwa 45 Gr. Der As erscheint hier wieder bei den beiden jüngsten italischen Colonien , die überhaupt gemünzt haben ; ohne Zweifel weil er jetzt schon vollständig Scheidemünze geworden war. Bemerkens- werth ist es , dass alle diese semuncialen Serien den bisher nirgends in Unteritalien vorkommenden Semis statt des Quincunx zeigen '^) , bis auf die zwei, die mit dem Quadrans endigen, und eine, die von Orra, die noch den Quincunx hat. Es beweist das, dass mit dem Aufkommen des Semuncialfusses auch die formale Obolenberechnung in Unteritalien dem Uncialsystem wich, mit Ausnahme etwa des messapischen Gebietes. Danach ist es auch wahrscheinlich, dass die Kupferobolen ohne Werth- zeichen, wie die von Aesernia und anderen Städten, um diese Zeit ab- kamen ; es scheint nun Regel geworden , dass entweder auf römische Nominale gemünzt wird oder gar nicht mehr. Was die einzelnen Se-

*) Vgl. noch die Münze mit dem Yulcanskopf und der geflügelten Maske, mit der Inschrift S(emis) PAL A Cl N V, wie Borghesi bei Gennarelli p. 35 liest; mit Recht vermuthet derselbe darin eine Form wie AISEBNINO. Die Heimath ist ungewiss.

338

Thbooob Mohhsbn, übeb das Ron. Hcnzwesen.

rien betrifll, bo habeo von deD bisher thaügen Prägstatteo den Semun- cialfuss adoptirt Venusia, Brundisium und Orra, wozu hinzutre- ten , wohl in Folge des von den beiden letzten Städten gegebenen An- stosses. Uzen tum, das bis dabin Obolen ohne Werthzeichen geschla- gen halte, und die uabekannte Stadt Gra . . . ., ferner die beiden neu gegründeten Colonien Copia (561) und Valentia (565), und endlich Petelia und Paestum. Petelia durfte durch sein besondere Bevorzu- gung nach dem banDibaüschen Kriege zum Münzen veranlasst worden sein. Paestum hatte schon früher einmal silberne Didrachmen und Ku- pferobolen geschlagen , moss aber darauf in seiner Miinzthatigkeit eine längere Pause gemacht haben. In diesem semimcialen Fuss dagegen sind pästanische Münzen massenweise geschlagen worden, und es hat so- gar Paestum seine, wenn gleich uicht mehr autonome Werkstatt noch in der ersten Kaiserzeit im Auftrag des römischen Senats fortgesetzt (Abscbn. I, 3. S. 227).

BEILAGEN.

Die folgenden Beilagen geben eine Uebersicht der Gewichte verschiedener italischer Münzsorten. In der ersten Columne ist bei den mit römischen As- oder Unzen- zeichen versehenen Stacken angegeben, wie viel altrömische Unzen der As des betreffenden Stückes wiegen würde, d. h. auf welchen Unzenfuss nach römischem System dieselben gemünzt erscheinen. In der zweiten Columne wird das Gewicht des Stückes angegeben, reduciert auf pariser Gran (wovon 4 8.8S745 = 4 Gramm). In Klammem ist die Gewichtangabe, wie ich sie fand, und meine Quelle bei- gesetzt; wo kein Nominal beigefügt ist, hat man das der Quelle gewöhnliche zu verstehen. Für diejenigen Klassen, auf die es hier vorzugsweise ankommt, habe ich mich bemüht, möglichst zahlreiche Angaben zusammenzubringen, da bei dem ungleichen Gewicht der mit Ausnahme der Goldstücke nicht justierten und oft nicht gut erhaltenen Münzen jede aus wenigen Exemplaren gezogene Folgerung höchst precür bleibt. Dabei kann ich das Bedauern nicht unterdrücken, dass die Numismatiker mit Ausnahme der englischen so selten, die Gewichte beifügen, obwohl die Schwere der Silber- und selbst der Kupfermünzen für die Entscheidung über Aechtheit, Heimath und Nominal der Münze von grosser Bedeutung ist, ganz abgesehen von den etwa weiter aus dem Gewicht zu folgernden historischen Momenten. Es ist wenig con- sequent, die geringste Varietät des Typus mit oft iSstiger Sorgfalt zu verzeichnen und das Gewicht zu übei^ehen. Für meine Zwecke sind mir von meinem Freunde Jul. FriedlSnder in Berlin eine Reihe WSgungen aus dem königl. Münzkabinet in Berlin (bezeichnet K. K.) und der Sammlung seines Yaters (in Grammen), und von dem Hrn. Stadtrath v. Posern-Klett in Leipzig, dessen Verlust wir alle bedauern, kurz vor seinem Tode einige andere von Münzen seines Kabinets (in kölnischem Gewicht) mit- getheiit worden. Die übrigen Wigungen entnahm ich hauptsSchlich folgenden Werken, die meistens nur einfiich mit dem abgekürzten Namen angeführt worden sind, so weit sie dem höchst übersichtlichen eckhelsohen System folgen. Auch ohne Band- und Seiten- zahl wird man die gemeinten Münzen danach mit Leichtigkeit finden; wo grössere Münzreihen aufgeführt sind, wie bei Hunter, Garelli, Mionnet, ist die Ordnungsnummer beigefugt.

Vaes grave del Mtueo Kircheriano owero le monete primitive de' popoli delV Italia media. Roma 4 839. i. pp. 4 20 und ein Band von 39 Tafeln querfol. Die Ver- fasser dieses Werkes, das auf der reichsten aller jetzt existierenden Sammlungen gegossener Kupferstücke, der des CoUegio Romano zu Rom, beruht und dessen Tafeln vortrefflich gearbeitet sind, haben das Verdienst, die Gussmünzen ohne Aufschrift zu- erst grossentheils in eine Reihe von Serien zusammengeordnet au haben. Ueber die Zuverlässigkeit der Tafeln ibt indess die Anm. zu Beil. jB S. 345 zu vergleichen und der Text der VSter Marchi und Tessieri ist elend und nachlässig gearbeilet.

340 Beilagen.

Die Gewichte werden nur in sehr allgemeiner und oberflSchlicher Weise in neo- römischen Unzen angeführt, was indess durch den unten anzuführenden von Ze- lada herrührenden, mit ziemlich genauen WSgungen versehenen Katalog derselben Sammlung, wie sie im J. 4778 beschaffen war, und durch den speccMo des Buches vonGennarelli ersetzt wird. Eine Kritik dieses Werkes ist vonLepsius erschienen : ''Ueber die tyrrhenischen Pelasger in Etrorien und Ober die Ver- breitung des italischen Hünzsystems von Etrurien aus. Zwei Abhandlungen etc. Leipzig 1842. 8. pp. 80.*' Ueber die späteren Erwerbungen der Sammlung bis 4 843 s. GennareUi p. 22. 4 67; es kamen hinzu 95 Stück aus dem Museum Re- cupero in Catania, 63 aus der Sammlung des römischen Arztes Paertas, der Schatz von Amelia von 45 Stück (oben S. 272), der sog. Quincussis mit BO M A N O M u. a. m. Ob sie in den neuesten Unruhen gelitten hat, ist mir nicht bekannt.

Numismata masei Honorü Arigoni. T. 4. 2. 3. 4. Tarvisii 4744 59. M. Die Ge- wichte, die im vierten Bande vorkommen, entnehme ich in Bnnangehmg des- selben (er ist höchst selten ; ein Exemplar befindet sich in Gotha] Sestini's Catth- iogus numorum veterum Musei Arigoniani (Berolini 4 805. fol.), einer systematisch geordneten Uebersicht der arigonischen Kupfertafehi. Arigoni giebt die Ge- wichte der mit Uncialzeichen versehenen Kupferstücke an und ist eine Haupt- quelle für die Gewichte der gegossenen Münzen ; er rechnet in Unzen und Karat, ohne nähere Angabe, welche Unze gemeint sei. Böckh S. 363 nimmt die ünase Arigoni*s zu 562 par. Gr., allein es kann dies unmöglich richtig sein, wenn man nicht annehmen wUI, dass Arigoni von jeder Sorte durchaus die schwersten Stücke besessen hat. So v^ürden z. B. in der Apolloserie die drei arigoniscben Asse danach auf 7528 7388 74 4 4 Gr. zu stehen kommen, wShrend von allen sonst bekannten kein einziger über 6900 Gr. steigt; und dasselbe YerhBltniss fand ich fast überall bei Zugrundelegung des von Böckh angenommenen Gewichtes, namentlich auch bei den römischen Assen (S. 261 A.*). Nun giebt es zwei veoezia- nische Gewichte : das Gold - und Silbergewicht (peao grosso), dessen Mark oder halbes Pfund (von 8 Unzen und 4 4 52 Karat) 238.4993 Gramm wiegt, und das Apothekergewicht (peso sottüej, dessen Pfund (von 4 2 Unzen und 4728 oaraH) 304. 2297 Gramm wiegt. Die Unze des Gold- und Sübergewiehts von 4 44 Karat ist danach => 564.37 pariser Gran, der Karat «=3.9 Gran; die Unze des Apo- thekergewichts gleichfalls von 444 Karat :«» 472. 68 Gran, der Karat 3. 282 Gran. Rechnet man nach der letzteren, so passen alle arigonischen Wägungen eben so gut, wie sie bei der Rechnung nach der schwereren Unze unbrauchbar sind ; es ist also unzweifelhaft nicht mit Böckh diese, sondern jene zu Grunde zu legen, was auch bei dem Gebrauch des BÖckhschen Werices künftig zu beachten sein wird.

A V e 1 1 i n 0 im BuUeiUno areheohgioo NapoleUmo an verschiedenen Stellen ; rechnet nach once, tretest, acini (s. Riccio).

C. W. Barth, das römische Ass und seine Theile. Leipzig 4838. pp. 24 und 6 Tafeln Steindruck. Enthält Wägungen mehrerer gegossener Kupferstöcke aus der Sammlung des Yerüassers in kölnischen Loth, die ich »»275 Gran rechne. Die Mark kölnisch ist genau => 233.8423 Gramm.

Velerumpoptihrum etregum numi qtU in MuseoBritannico adservantur. Londini 4814. Von Taylor Gombe. Rechnet nach Troygewicht; der Gran engl. 4. 22 par. Gr.

Beilagen. 341

Catalogu9Mu8eiCa€$arei Vmdobonenris numorum veterum, Yiodobonae 4779. T. I.S. fol. (von Eckhel). Rechnet nach nürnberger Unzen zu 8 Drachmen zu 60 Gran; ich rechne mit Böckh S. 46 die Unze «» 562, die Drachme 70. %b, den Gran SS 1 . 4 7 par. Gran.

Eqnitis Franciscl Carellii nummorum veterum luüiae quos ip^B collegit et ordine geo- graphko disposaü descriptio. Neapoli 484 S. fol. pp. 4 52. Dies sorgfölüge Ver- zeichniss einer ungemein reichen und in unteritalischen Münzen nicht leicht übertroffenen Sammlung giebt überall, auch bei den Kupfermünzen, die Gewichte an. Welches Grangewichte Garelli sich bedient hat, finde ich nirgends angegeben, doch habe ich mit Zugrundelegung der sehr genau ausgebrachten Goldmünzen der Tarentiner und der Bruttier ermittelt, dass 4 00 carellische Gran ungefähr gleich 96 pariser sind ein Yerhältniss, das sich durchgängig bestätigt hat.

Catalogue raisonne d'une collection de medaüles (Leipsic) 4774. 4. pp. 4 6S. Von Schachmann. Rechnet nach Gran, wovon 56 4 ungr. Dukaten {aoertiss. p.YUI), also, diesen »^65 par. Gr. gerechnet, nach Granen zu 4. 4 68 par. Gran, d. i. . nach nürnberger Gewicht.

Francesco Daniele, numümatica Capuana; monete anHche di Capua. Napoli 4802. i, pp. 4 28. Rechnet p. 63 nach grani de^ diamanti, weiche zu bestimmen schwierig ist, da nur Gewichte von Kupfermünzen darin angegeben werden« Wenn man sie den carellischen Granen gleichrechnety passen die Zahlen; und es werden doch die beiden neapolitanischen Sammler sich yermuthlich desselben Gewichtes bedient haben.

Thomae Dempsteri a Muresk Scott de Etruria regaU HM VIL Florentiae 4723. fol. T. 4. 2. T. I. tab. LYI LXI werden eine Anzahl etruskischer Münzen in Kupferstich und mit Angabe des Gewichte in florentiner (s. T. II, p. 78 explic. Bo- narotae) Unzen und Denaren mitgetheilt Das florentiner Pfund zu 4 2 Unzen von 24 Denaren ist »» 339.542 Gramm; ich rechne es dem römischen 339. 456 Gramm gleich, also die Unze zu 532. 2 ; den Denar zu 22. 2 pariser Gran.

Catalogue des medaüles anUques et modernes du Cabmet c^M. d*Ennery (von Bom6 de risle). Paris 4788. 4. pp. 707.-^ Gewicht in französischen onces, gros u. grams.

Achille Gennarelli, la moneta primiiiva e i manumenU delPltalia atUiea messt in rap^ porto cronologico e ravvidnati alle apere d*arte delle aUre nazioni civili deü' an^ tiehitä, Diss, coronata della Pontif. Academia Romana di Archeologia il cft 24. Äprile 4842. Bomae 4843. pp. 468. 4. Das Werk beruht auf den Tafeln des aes grave und den Untersuchungen von Böckh und Lepsius. Manches ist nicht ungeschickt, obwohl die Untersuchung an sich wenig eindringend ist. Am wichtigsten ist der von P. Marchi im J. 4 844 (p. 67) ausgearbeitete "specehio dei pesi dell* aes grave del Museo Kircheriano^ p. 59 76, in röm. Unzen und Drachmen.

Hay m, thesauri Britannici T. 4. mterprete Christiani, T. 2 interprete Khell. Yindobonae 4763. 4765. Rechnet nach englischen Gran (s. Mus. Britann.).

Numorum qui in museo Gulielmi H u n t e r asservantur descripUo, opera Caroli Combe. Londini 4782. 4. Eine Hauptquelle für italische Silbermünzen; rechnet nach engl. Gr. (s. Mus. Britann.).

Mionnet, poids des medaüles grecques d* or et d' argent du cabinet royal de France. Paris 4839. 8. pp. 246. Rechnet nach französischen gros und grains.

Uoni(aucon,r antiquite expliquee et representee en figures, besonders Supplement T. m. Paris 4724. fol. Rechnet nach französischen gros und grains.

342 Beilagen.

Olivieriy deüa fondcLzione diPesaro. Si aggiugne una leUera cUBartheUmy sopra le me- dagUe greehe cH Pesaro, le piä anHehe Romane, ed altre d'ItaUa» Pesaro 1757. fol. pp. 56. Giebt p. 49 sg. den mdice delle anOche numete di bronxo romane ed üa- liche ehe si eonservano presse Vautore col hro peso. Rechnet in rSmischen Unzen und Denaren (s. Passeri).

Jo. Baptistae Passerii m Thamae Dempsteri Ubros deEtnma regaU paraüpomena, Lucae 1767. foL Hierher gehört die Dias, de re nummaria Etruscorum p. 147 SI6, besonders die Angaben Gber die Mönzen von Todi p. 476, die tabb. 4 8 mit Angabe der Gewichte und das sog. Chromeon mmimarium p. 493 S 16. Die Angaben der Tafeln In neurömischen Unzen zu 532. S Gr. und Denaren {%i auf die Unze) zu SS. 2 Gr. sind zurerlSssiger aJs die des Chronieon, in dem sämmt- llche Münzen auf ihren in halben neurömischen (p. 4 63) Unzen bestinunten Fnss zurückgeführt und danach registriert sind ; die Methode wie die Ausfuhrung sind gleich unzuverlässig. Die aus ArigonI, Dempster und Olivieri entnommenen Ge- wichte sind übergangen; sie nützen zu nichts als die Nachlässigkeit Passeri*s zu beweisen, der nicht bloss die venezianischen Unzen Arigoni's den römischen gleich rechnete, sondern auch sich sehr häufig anderweitig versah. Die Wägungen aus den Sammlungen Passeri und Olivieri (nicht alles ist dem Katalog entlehnt, da das Museum seit 4757 sich sehr vermehrt hatte) und einige andere sind auf- genommen worden. Oefters scheint indess auch die Bezeichnung " mus. Pass" auf olivierische Stücke zu gehen, da die passerische Sammlung grossentheils an Olivieri überging (Olivieri fond. di Pesaro p. 29). Sämmtliche passerische An- gaben sind mit der grössten Vorsicht zu benutzen.

Nwnismata antiqua «n tres partes divisa ooUegü Thomas Pembroehiae comes. 4746. T. 4. 2. 3. Rechnet nach englischen Unzen und Gran.

R a m u s, caUüogus numortmi veterum Graecorum et Romanorum Musei Regis Daniae, T. I. U. p. 4. 2. Hafoiae 4 816. 4. Rechnet nach dänischen Pfund zu 32 Loth (semunciae) zu 4 Quentchen (draekmae) ; nach seiner eigenen Angabe ist das Pfund dänisch BS 40388 hoU. As, wovon 40488 4 franz. Pfund sind. Ich rechne das Mark von i6 Loth 234.969 Gramm, also das Loth «=» 276.53, das Quentchen = 69. 4 par. Gr. ; es ist ungefähr köhiisches Gewicht.

Rice 10 (Gennaro), le monete attribuUe alla zecca diLucera, Napoli 4 846. 4. Die Ge- wichtangaben sind ziemlich ungenau. Rechnet nach neapolitanischen Pfunden zu 4 2 once zu 30 trappest zu 20 aeM; das Pfund ist «» 320.775 Gramm. Danach rechne ich das Pfund 6040. 49, die oncia 503. 35, den trappeso 4 6. 78, den acmo 0.83 par. Gran.

R omö de Tlsle, metrologie ou tables pour servir ä l* MelUgence des poids et mesures des aneiens. Paris 4789. 4. pp. 244. Ausser älteren Wägungen sind besonders die Münzen der d' Ennery'schen Sammlung benutzt. Rechnet nach französischeu gros und grams.

Musei Hedervariani in Hungaria nufnos a$Uiquos descripsit C. Michael a Wiczay. Yin- dobonae 4814. T. 4. 2. 4. Rechnet nach ungr. Ducaten zu 65 par. Gran.

(Zelada) de nummis aliquot aereis undeUibus epistola. Romae 1778. 4. Rechnet nach neurömischen Unzen von 532.2 und Drachmen von 66.5 par. Gran, 8 Drachmen auf die Unze.

Beilage A.

343

BEILAGE A. Geprägte MQnzen von Populonla nebst denen von TIa.... und Vati....

par.

Gr.

309.

88 (

309.

87 (

304.

5 (

161.

95 (

159.

54 (

159.

84 .(

4 58

(

158

(

156.

89 (

153.

46 (

158.

58 (

150.

67 0

150.

64 (i

144

{]

104.

76 0

77.

6 (]

74

(

64.

08 (:

58.

37 (.

37.

5 (]

35.

78 {'•

49.

8 (:

49

0

Silbermttnzen von Populonia.

SS 854 engl. Gr. MiUingen consid. p. 4 64.)

= 853^ engl. Gr. MUlingen 1. c.)

Mionnet S. 4 7) Eber schreitet über die Berge )(

BS 4 38|-, Hunter) Gorgoneion X zwei Mercurstäbe.

»» 4 30f , Mos. Britann.) jugendlicher Herinileslcopf mit Löwenfell )( Keule.

= 430^, Hunter) jugendl. Herkuleskopf mit Löwenfell )( Keule.

Hionnet S. 4 6) jugendl. Herkuleskopf mit Löwenfell )(

Mionnet 48) OA.... Gorgoneion )(

s=> 8.3 Grm. K. K.) Gorgoneion X X )(

s=> 8.45 Grm. K. K.) Gorgoneion )(

= 8.4 Grm. K. K.) Gorgoneion X X )(

= 4 834, Bunter) Gorgoneion XX K

' 8 Grm. K. K.) Gorgoneion X X )( Mionnet S. 34) Goi^oneion )( Polyp.

> 406, Carelll) Gorgoneion XX )( Halbmond. Mionnet 50) unb&rtiger Kopf mit Lorbeerkranz X )( Mionnet 47) Mercur, dahinter O )(

3.4 Grm. K. K.) weiblicher Kopf mit Kranz )(

> 3. 4 Grm. K. K.) jugendlicher Kopf mit Kranz )( Mionnet 49) Gorgoneion )(

4.9 Grm. K. K.) männlicher jugendlicher Kopf )(

> 80, Garelli) jugendlicher Kopf mit Lorbeerkranz )( Mionnet S. 84) derselbe Kopf.

u.f.

EupfermOnzen von Populonia.

Behelmter Pallaskopf, 8 Kugelchen )( Eule, zwei Sterne, Halbmond, IMir.Cr. 'pupluna: 866 («-t 48 röm. Denare, Passen parälxp. tab.Y, zwei Exemplare des Mus.

Guamacci.) 828 (=4 8.4 Gnn. K. K.)

4 66 (=84 röm. Drachmen, Zelada aes graioe p. 30.) U7 (= 4 43, Carelli.)

Kopf mit Hauptbinde, X, zwei Kügelchen )( Pflanze, Kranz, Kette, \.Auna!

t 4 55 (s3s 7 röm. Denare. Passen paraUp. tab. Y.)

+ H

8

I

344 Beilage A.

Yulcanuskopf mit Lorbeerkranz, X ]( Zange, Hammer, Eette/|>fip/tina.'

par. Gr.

266 (= \t röm. Denare. Passen 1. c.)

148 (= 45 car., Arigoni I, 9 als Triens von Lemnos.)

Kupfermünzen von Tla.

Januskopf mit spitzem Hut wie auf den Münzen von Yolaterrae t : )( Prora, . u. f. par. Gr. darüber mit etruskischer Schrift 'tia\

-{-3 554 (= 4 unc. \ den. Olivieri: doch ist das Exemplar nach Passeri p. 484

vüio flaturae eamberante Iknbo). Dies ist der einzige sichere Typus, gestochen bei Olivieri forukus. di Pesaro p. 55 nach einem Expl. von Olivieri; aes grave ine, tav. Y, n. 49 nach einem andern des kircherschen Museums. Aus Olivieri schöpften Passeri p. 484, tab. 3, 4 (der die Münze zum Sextaus macht) ; Guarnacci orig. JtaL l, tav. 4 7, n. 9 (der die Werthzeichen weg- ISsst); Lanzi t. ü, tab. 6. n. 4 (offenbar aus Guarnacci); Eckhel 4, 94. Weniger sicher ist ein anderer Triens bei Lanzi 1. c. n. 5, der nicht angiebt, wo er herrührt :

bärtiger Kopf mit langem Haar, tt , 'tla )( , Prora, ♦«♦♦, *tto'. Ganz unsicher ist ein angeblicher Decussis, den Lanzi t. S, p. 69. ed. t aus einer Zeichnung Gori*s entnahm, mit demselben bSrtigen Kopf, X, 'tlate* )( Prora, X ; und ein Stück ohne Werthzeichen mit behelmtem bartlosem Kopf )( Prora, vielleicht Halb* mond, 'tl*, bei Guarnacci tav. 25. n. 9 (danach Lanzi L c. n. 6), der aber selber sagt p. 288 : *poco di dette due lettere i da fidarsi, per essere assai consunte, Die ge- wöhnliche Attribution dieser Münzen nach dem Hafen Telamon bei Yolci ist nicht zu verwerfen ; der Typus ist- entlehnt von Yolaterrae und Rom.

Kupferne Münzen von Yatl.

Unbäriiger Herkules mit dem Löwenfell, zwei Kugehi ) ( Dreizack zwischen zwei Delphinen, zwei Kugeln.

Die Aufschrift auf der Kehrseite dieser Münze ist nach dem wohlerhaltenen ber- liner Exemplar und einem andern von Friedländer im römischen Münzhandel ge- sehenen deutlich 'vatf; vor der Stirn des Herkules steht noch ein undeutlicher Bucb- stab, etwa ein M . *vatf las auch Micali storia degU antichi pop. It, t. 3, p. 8 4 2. monum. tav. CXY, n. 8 und wenig verschieden 'vot* Hunler tab. XXYU, n. 4 5.) Auf einer der carellischen Tafeln lautet die Aufschrift: N V M V A+. Sestini*s Lesung [lett di contin, HI, p. 4 4) Uel\ die Müller Etr. 4, 333 adoptierte, ist irrig. Zuweilen ist gar keine Aufschrift vorhanden oder erkennbar gewesen, z. B. Montfaucon Suppl. T. IH, p. 4 08. pl. 48, 9. Das beriiner Exemplar und das von MicaU sind Sextanten, bei Hunter und Montfaucon ist nur eine Kugel angegeben. Gewichte:

U. f. par. Gr.

324 (Montfaucon; als Sextans genommen 4 U.f.; als Uncia 7|^U.f.) -f 2 4 93 (=« 4 0.25 Gramm, Sextans des K. K.)

■■

Beilage B.

345

BEILAGE B. Das etnisktsche schwere Rupfergeld *).

I. Rad auf beiden Seiten (Cortona?)

Typus constant auf beiden Seiten das Rad, von 6 Speichen auf dem As, von 6 oder 4 auf dem Semis, von i auf den kleineren Nominalen. Ohne Aufschrift, doch finden sich Öfters auf der Seite, wo das Werthzeichen nicht steht, einzelne Buch* Stäben, besonders V oder <, auch O, die aber stets nach dem Guss eingeschlagen sind; aes grave p. 95. Werthzeichen gewöhnlich nur auf einer Seite: I %, 6, 4, 3, t Kugeln, die Uncia ohne Werthzeichen. Mus. Kirch, cl. III. tav. 3, vgl. cl. II, tav. 4. n. 3 .

*) Jedem, der die ttusserste Seltenheit des etmsklschen aes grave kennt, musste es höchst aufbllend sein , dass auf einmal in den Tafeln der Jesuiten acht Serien desselben zum Vor- schein kommen in einer solchen Vollständigkeit, dass anch nicht ein einziges Nomina] ihnen fehlt und kein einziges Stück des etmsklschen aes grave unter dem incerte erscheint. Wenn man nun sieht, dass diese Verfasser an anderen Stellen sich nicht gescheut haben, in der Reihe fehlende Stücke beliebig zu erfinden (so die Unze der Serie mit Rad und Anker cl. III, tav. 8, n. 7; den verringerten As von Todi d. 11. tav. S. n. 4), so konnten die Verfasser, nachdem sie das Princip festgestellt hatten, dass die tuskischen Serien durch alle Nominale gleich seien, sich anch berechtigt glauben, überall die in ihrer Sammlang fehlenden Nominale zu ergänzen. Ich würde diesen Verdacht indess nicht ausgesprochen haben, wenn nicht in dem von Pater llarchi im J. 4844, also 2 Jahre nach Publication des aes grave, für Gennarelli verfertigten 'speccMo dei pesi deU* aes grave del M. K* auffallender Weise von den meisten dieser etruski- sehen *' vollständigen'* Serien mehrere Nominale fehlten. Ich gebe die Uebersicht :

Rad auf beiden Seiten Radlinien auf beid. S. Radlinien u. Halbmonde Rad und Bipennis:

im speccMo vorhanden* alle sechs Nominale. Dupondinm, Quadrans, Seitens. Semis, Triens, Quadr., Sezt., Uncia. As, Semis, Quadrans.

im speccfUo fehlen:

Rad und Becher Rad und Weinkrug

Rad und Anker

: As, Semis, Quadr., Seit., Uncia.

Uncia.

: Dupondium, Semis, Seztans.

Rad und Anker mit %a

Uncia.

Kopf und Opfergeräth Volaterrae :

As, Semis, Triens, Uncia.

As. .

Triens (sonst bekannt) , Sext., Uncia (geprägt, sonst be- kannt).

Triens.

As, Semis, Triens, Quadrans, Sextans.

Quincussis (sonst bekannt), As (sonst bekannt) ,Triens, Quadrans, Uncia (geprägt, sonst bekannt).

Dupondium, As (sonst nach- gewiesen), Triens, Quadr., Seztans.

As, Triens.

: Semis, Quadr., Sext., Uncia.

: alle sechs Nominale.

Dass die im speechio fehlenden Stücke im mus. Kirch, nicht existieren, ist um so gewisser, als der specMo 90 Nummern aufführt, die etruskische Abtheilnng des Mus. Kirch, aber nach aes gr. p. 89 etwa 90 Nummern zählt. Ein TheU derselben wird vom P. Marchi aus Zeich- nungen und älteren Stichen ergänzt sein, so der Quincussis mit Rad und Anker aus Dempster, allein die Existenz aller im speechio fehlenden und sonst nicht nachweisbaren Stücke ist durchaus problematisch.

3i6 Dbilicb B.

%:. t

^«.Gr«

-n

379t (—7 0. 1 dr. Gcod.)

+ 7

3659 r=> 6 o. 7 dr. Geno.)

+ H

3393 ^=>6o. 3 dr. Gem.)

H

33iS (=» 477. 5 GniDiD, K. K., Dicbt ganz erhalten.)

81

U63 (

-•71

4264 (

-n

944 (

+ 7

934 (

+ 6

798 i

¥42

4064 (

7

599 (

6

632 (

+ n

332 (

6

266 (

-H

228 (

u

499 (

1796 («» 3 u. 3 dr. Genn.)

Trietu.

a 2 o. 6 dr., Genn.) J , - ».- ,•

' > dassdbe Stod?

= 2 o. 3 dr.» Zeiada; nichi bei Genn.) 9

QuadranM. = 50 Grm. K. K.) = 4 a. 6 dr. Genn.) = i n. 4 dr., zwei Expl. Genn.)

SexiamM. = 2 u. Genn.)

= 4 u. 4 dr. Genn.)

=> 4 n., zwei Expl. Genn.)

üneia. » 5 dr. Genn.)

» 4 dr. Genn., fünf Expl.)

»42.4 Gramm K. K.)

a 3 dr. , Genn., drei Expl.)

2. Radlinien auf beiden Seiten.

Typus der vorigen Serie gleich , nor sind die Speichen durch Linien bloss an- gedeutet. — Ohne Aufischrift; nur das Dupondium M. K. tav, di suppL 5 hat auf der Vorderseite A, auf der Rückseite 4 nach p. 38 wogegen es p. 400 heisst: auf der

I

Rückseite steht nicht V, wie p. 38 gedruckt sein soll, sondern Werthzeicben |

stets auf beidenSeiten : ii i O t< ^ *♦, die Unze ohne Werthzeichen. Mus. Kirch.

cl. III. tav. 4 0. cf. tav. di suppL 5. |

I

u.f. p.f.Or. Dupondium.

+ 6 5155 (— 9 n. 7 dr. Genn.)

I

Am? Semis? Triens? \

Quadrans, |

ij. 599 (— 4 u. 4 dr. Genn.)

Sextans. \

4| 399 (— i 6 dr. zwei Expl. Genn.)

4 332 («n 5 dr. zwei Expl. Genn.)

Uneia?

Beilage B. 347

3. Rad und Bipennis.

Typus auf der einen Seite das Rad der ersten Serie, auf der andern das Eisen der Dqppelaxk Auf der Seite, wo die Doppelaxt ist^ findet sich meistens ein Buch- stabe: ^ V 3; im Mus. Kirch, findet sich der erste auf As, Semis, Triens, Unze, der zweite auf As, Quadrans, Sextans, der dritte auf dem As und der Unze. 4 fuhrt Gave- doni zu Carelli tab. I, 3 von einem As des Instituts von Bologna an. Andere Buch- staben kommen nicht vor. Werthzeichen nur auf der Axtseite : I B S I < , ebenso * auf der geprSgten Unze. Gegossen von As bis Sextans; die Unze geprSgt. Die an- geblichen halben und Viertelunzen, die im ttes grave in Folge des Gewichts angenommen werden, scheinen nichts als reducierte Unzen, da auch die Stücke von 1 66. 4 55. 89 Gr. das Unzenzeichen haben. Mus. Kirch, cl. DI, tav. i, wo indess n. 6, die Unze, fin- giert ist, s. p. 29; die geprilgten Münzen tav, di suppl. cl. 3. n. I 3.

pur. Gr. '^'

3396 («» 6 u. 9 dr., t Expl. Genn.) 31 S6 (bss 5 u. 7 dr., Zelada. Genn.]

Semis.

1886 (ea 3 u. 13 den. Dempster LIX, 6. Mus. Med.)

4730 (»» 3 u. 9 dr. Genn.)

4 689 (»> 89.7 Gramm, K. K.)

4 663 (=» 3 u. I dr., zwei Expl. Genn.)

4397 (»» tu. 5 dr. Genn.) )

4 474 (»1 3 u. 4 6 car. Arigoni 4,7.)

Triens.

6 998(e=:4u. 91 den. 9 Passeri tab. 6 Mus. OUv.; Olivieri selbst giebt

das Gewicht: 4 u. 18 den. «» 934 Gr.) 4-5^ 976 (As von 5|- Unzen, Passeri Mus. Pass.) -^ i 709 (As von i Unzen, Passeri Mus. Pass.)

3 499 («s I u. 8 car., Arigoni 3, 4 4.)

3 488 («a S9 den. Olivieri.)

3 473 («» I u., Arigoni 3, 4 4.)

Quadrans. + 6 798 («» I u. 4 dr. Genn.)

4- 5^ 73S (— i I u. 3 dr. Genn.)

2^ 305 (»B 93 car., Arigoni 3, 44.)

S S44 (tt- 4 4 den., Olivieri.)

Seamans?

Unda, geplagt. 7|. 34 4 («» 4 4 den., Passeri tab. 6, n. 5. Mus. OUv.) 7 304 (As von 7 Unzen, Passeri Mus. Pass.)

7 »89 (=»43 den., Olivieri; ebenso Passeri tab. 6, n. 7, Mus. OUv., ohne

Werthzeichen.)

U.f. + 6

7

6* 6

6i

348 Beilage B.

U. f. |Mir. Gr.

-|- 6 266 (»» 12 den., Puseri tab. 6, n. 6. Mus. OUo.)

i 166 (=> 2^ dr., Zelada une. 11, 8.)

3^ 4 55 (As von 3 1. Unzen, Passen, Mus, Pass. OHoieri.)

2 89 (sa 27 car., Arigoni 3, 9 ohne Werthz.; As von 2 Unzen, Pässeri,

Mus. Pass. zwei Stöcke.]

4. Rad und Becher.

Typus auf der einen Seite das Rad der ersten Serie, auf der andern ein zwei- gehenkelter Becher. Auf der Becherseite meistens ein Buchstabe, Mi (nicht M, 8. €ies grave p. 29) auf dem As, M auf Triens, Quadrans, Üncia, 3 auf Semis und Sex- tans. Werthzeichen auf der Becherseite I H n *** «« , Unze ohne Werthzeichen. Mus. Kirch, cl. III, tav. V, tav. di suppL n. 6.

ü. f. iMir. Gr. ^•

7 3592 (bs 6 u. 6 dr. Genn.) -|- 6^ 3393 (=> 6 u. 3 dr. Genn.]

SenUs.

+ 74 4996 (=> 3 u. 6 dr. Genn.)

7^ 4929 (»o 3 u. 5 dr. Genn.)

4- 7 4863 (s» 3 u. 4 dr. Genn.)

7 4730 (»» 3 u. 2 dr. Genn.)

Triens?

Quadrans* 4 026 (»* 54.5 Gramm. K. K. Zweifelhaft^ ob mit drei oder zwei Kugeb.) 865 (»E 4 u. 5 dr. Genn.) 898 (=s 4 u. 4 dr. Genn.) . 599 (=a I u. 4 dr. Genn.)

Sextans.

69 f (=»2 semunc. 2 dr. Ramus.) 665 (ss 4 u. 2 dr. Genn.) 599 (=s 4 u. 4 dr. Genn.) 532 (ai 4 u., zwei Expl. Genn.)

Unda. 399 (sa> 6 dr. Genn.)

332 (=» 5 dr. Genn.]

435 (oE 44 car.y iirigoni 3, 40.)

8

6

U

8

7

+ 6

9

+ 3

5. Bad und Weinkrug.

Typus auf der einen Seite das Rad der ersten Serie, auf der andern ein unten zugespitzter Weinkrug. Keine Buchstaben. Werthzeichen auf der Krugseite I H U % «« * M^* ^ireh. cl. m, tav. 6.

Beilaob B. 3i9

Asf Semis? Triens?

V.f. ptr.Gr. Quadrans?

6|- 845 («= I onoe 3 gros 23 gr. Montfaucon SuppL T. m, pL 45, p. lOi.)

Sextana?

üncia.

H 199 [«,3 dr. Genn.]

6. Rad und Anker.

Typus aof der einen Seite das Rad der ersten Serie, auf der andern ein Anker mit rwei Ringen. Auüsdhrift ^wischen den Speichen des Rades, so dass der An- fangsbuchstab Susserlich nicht zu erkennen ist, auf dem Quincussis des Museum Bacci Bemp^ter LXI, \ und daraus aes grave cl. 11, tav. 7, und ebenso auf dem zweiten Exemplar dieses Quincussis, das im i. 4840 auf der Höhe des Apennins am Berge Falterona auf der Grenze von Toscana und der Romagna sich mit anderen Assen fand und ins ilorentiner Kabinet kam (Mlcali monum. üiedL 4844 p. 80.):

« 14 « 4 « ^

Die Auüschrift auf dem olivierischen As bei Passeri p. 4 83. tab. 6, 4 (woTon Lanzi t %, tab. 7, n. 4 einen ungenauen Nachstich gegeben hat) wird + |^«««A an« gegeben; woraus Passeri p. 303 VETLVNA heraus- oder vielmehr hineinlas. ^ Sonst auf Dupondium, As, Semis, Triens '^, auf Quadrans, Sextans, üncia 3, jedoch auf letzterer auch ^, s. Pembroke 3, 4 4 6. Arigoni 3, 8. Passeri t. 6, n. 4 4. Zelada unc. 2, 7. - Werthzeichen V II I B n V «* , stets auf .der Ankerseite, nur. auf der geprägten Unze auf beiden Seiten. Gegossen Quincussis, Dupondium, As bis Sextans, die Unze gq>rSgt. Mus, Kirch, cl. III, tav. 7. 8., wo s^er die Unze n. 7 fingirt ist, s. p. 30; die geprägte Unze tav. di st^l cL 3. n. 4.

Quincussis.

5( 4 3837 (a» t libr. t unc. Dempster LXI, 4. Arretii apud Jo. Hier. Bacd;

dasselbe Gewicht hat nach Micali a. a.O. das florentiner Exemplar.)

Dupondium.

5|. 5588 (=> 40 u. 4 dr. Genn.)

As. - 7^ 37S5 (As Ton 7 Unzen, Passeri itb. 6. Mus. Okv., nach p. 203 Mus. Pass.)

Semis. 6 4530 (=a S u. 7 dr. Genn.)

6 45S3 (»» 3 u. 32 car. Arigoni 4, 43.)

Triens? Quadrans?

Sextans.

7 599 («» 4 u. 4 dr. Genn.)

AbhMdL d. R. 8. Ges. d.WitMudi. IL 25

350 BtmjuBSM B.

U. r. fw. Gr.

r 3 S66 (— It den. Pttseri tab. 6. o. 9. JAm. OJw. As Ton 3 ümen Jfus.

Po».) ♦) r 4 89 (As TOD 4 Unze, Pasgeri Jf«f. Pom.) *)

CTnoia, geprtfgt. 4- 6 S66 (i« IS den., Pksseri tab. 6. n. 40. 14. Mu$. OUv. OUTieri giebl ein

Bxpl. zu 4 4 den. an.)

i 4 66 (■» t^ dr., Zelada wie. t, 7.) 3^ 4 55 (—7 den. OliTieri p. 55. 56.)

_ 3^ 4ii (— ii cur., Aiigoni i, 9.)

3^ 444 (-» 43 car., Arigoni 3, 8.)

4- t 89 (As Ton t Unzen, Passeii ¥«#. Pois. OlMeri,)

7. Bad und Anker mit '%a.'

Die Typen die der yorigen Serie. AnüMdirift auf der Ankerseite AJ^ m {a. Wertbzeichen die der Torigen Serien Dapondimn, As bis Unze, alle ge- gossen. — ifiif. Kirek. d. m, Ist. 9.

Ihp<mdimn? Ab. SemUf IHmuf Quadfamf Smhm?

ünda. i\ 499 (— Sdr. Genn.)

8. Kopf und Opfergerttth.

Anf der einen Seile jugendlicher Kopf mit fliegenden Haaren und spitzem Bot ▼on Tora; OennarelU p. 95 Ter^eicht damit eine an der Tiber gefondene Bronzefignr mit «hnlichiim spitzen Hut (Jfta. Greg, t. 4 . tov. XLDl). Auf der andern Messer und Beil, dazwischen auf As und Semis ein Punkt. -— Anftchrift auf der Beilseile eonstant C. Werthzeichen auf der Beilseite: I (t s. ust ^. p. 98) O | i t « . »— Mm. ITtreft. cl. m, Ist. 9.

As?

ü.t pw.Or. Smnu.

6| 4 663 (»> 3 u. 4 dr. Genn.) 6 4530 (— 9 u. 7 dr. Genn.)

THens? Quadrmu.

Quadn 5|. 799 [mm 9|Loth, Barth p. 45.) + 5 665 (m 4 u. 9 dr. Genn.)

Siootmu, 4^ 399 (— i 6 dr. Genn.)

*) Den oonlüsea paflseriscfaen Angaben Ist nicht zu trauen ; Termuthlicfa sind seine beiden angeblichen Sextanten Tiehnehr Unzen gewesen.

BBitAffi B. 351

ü.f. ptr.Gr. ^^'•^-

7 S88 (As von 6| Unzen, Passeri ifii5. Pa$t.)

+ 6 S66 (a i dr. Genn.)

9. Volalerrae.

Auf der einen Sehe jugendliciier ndbSrtiger Doppelkoiif mit einem Piieus über beiden HSnptem, der in der Serie ohne Keule stampf ist {aes grave p. 38, ine. tay. Y. h. 18), in der Serie mit der Kenle und der mit dem Delphin aber zugespitzt; auf der andern Seite in der einen Serie gar kein Typus, in der zweiten eine Keule, in der dritten ein Delphin. AufBchriit oonstant *veia^r% auf der unbeschriebenen resp. Keulen- nnd Delphinseite. Werthzeichen auf derselben Seite in der Serie ohne Keule II I O •—*••••• f in der Serie mit der Keule II I O tt ♦% t , in der mit dem Delphin I O, die kleineren Nominale kommen hieven nicht vor. Mus. Kirch. cL HL tav. I., ine. T, 47.

A. Serie ohne Keole«

V.t HT.Or. Dupandiim. •)

^ 567S (i« 4S unc, Arigoni 3, 43.)

+ 5 53SS (—140 Unzen, Dempster LYI, t. Mu$. Medic.)

5 6t 55 (»s9unc. t4 den., Olivieri.)

As.

H 37S5 (As von 7 Unzen, Passen Mus. Pass,)

7 3526 («a 6 u. 45 den. Dempster LYI, 3. Mus. Barberini.)

4950 («I circ. 30 aurei, Wiczay 4, 329, wo die Rückseite so angegeben ist: rota et nota assis I. Wohl Semis.)

Semis.

8^ 1429 (As von 8 Unzen, Passen Mus. Pass.)

6 4574 (b» 2 u. 23 den. Dempster LIX,,3. Mus. Med.) ^ 4444 (>-* 2 u. 47 den. Olivieri.)

5 4286 (»> 2 u. 40 den. Dempster LYHI, 4. Fhr. Mus. Guadagni; ein StOck

ausgebrochen.)

Triens.

+ 6 4064 (As von 6 Unzen, Passeri Mus. Pass.) 4-4^ 798 4 u. 4 dr., Zelada.)

Quadrans.

Tl* 933 (»idsemunc. 4( dr. Bamus.) -^ 4 632 (-H 4 unc., Zelada. Gennarelli.)

4 488 (n» 22 den. Dempster LIX, 4. Mus. Med.)

*) Das Dupondium von 80 neurömischen Unzen, Zelada dtip. ü., ist falsch» s. über dies ''svergognato dupondio'* aes grave p. 94 und AveiHno JMI. Nap. T. 8. p. 428. Schon Guamacci orig. Ual, B, p. 286 envtthnt es.

25*

-r.„-J=— -1

._ •- *"• *•

^. 4«,..l.«.t»

-:r^^^;^-^^'-

4 330 -1

i.m-.

Beilage B. 353

ü. r. par. Cr. ^**^-

-|- 6^ 288 (-»den. 13, Dempster LVIIF, 5. Mus. Med,) + 5| Si4 (^ den. 4 4, Dempster LVUI, 6. Mus. Med.)

C. Serie mit dem Delphin.

Äs.

5^ 9864 («» 5 u. 9 den. Dempster LYI, 4. Mus. Med.) -|- 5 2694 (sa 4^ u.y Pembroke 3, 4 4 6, ohne Aszeichen.) 4-5 2664 (>-* 5 u. Dempster LYI, 4. Mus. Med.)

5 2577 (sB 5 u. 65 car., Arigoni 3, 4.}

5 2468 (s» 5 u. 32 car., Arigoni 3, 2.)

Semis.

6 4 54 6 (>-* unc. 3 c. 30, Arigoni 4, 7.) •)

Nach der Yersicherung der Verfasser des aes grenze p. 9 4 existieren viele falsche Asse mit dem Delphin; doch ist der As im Maseo Borbonico nach d'Ailly's unter- suchangen Sicht, und auch der florentiner Advocat Rusca erhielt diese Sorte mehrmals ansYolterra (ib. p. 4 48). Das Mus. Kirch, selbst erwarb später einen Sehten As mit dem Delphin nebst dem Semis dazu (Gennarelli p. 22). Guamacci giebt vor dem I. Bd. der origüd iuüiche ein solches Stück ohne Werthzeichen, das nach Bd. n. S. 482. 282 4 4 unc. 4 4 den. der Ubbra odiema Volterrana wiegt. Diese ist nach Guamacci etwas leichter als die florentiner: auf diese berechnet wöge das Stück 64 64 Gr. Die Aechtr- heit lasse ich dahingestellt. Der Semis findet sich im pariser Kabinet, und wohl ohne Grand meinen die Jesuiten, dass die Rückseite retouchiert sei (1. c. p. 94). Mindeslens zweifelhafter Aechtheit ist die gepiUgte Münze von Yolterra mit dem Jüng- lingskopf mit fliegenden Haaren und dem Delphin, auf beiden Seiten *velaM>\ auf der einen recht-, auf der andern rückläufig (Avellino opuse. II, p. 4. tav. II, n. 4. Mus. Khrch. mc. tav.Y, n. 4 6. p. 94): sicher falsch ist die arigonische Münze 3, 9 (schwer 43 car. «« 43 Gran) mit einem Altar auf der einen und einer schlechten Nachahmung der Inschrift *velaM>' auf der andern Seite.

Guarnacci orig. Hol. T. IL p. 283 führt noch folgende Gewichte von volaterraner Münzen seiner Sammlung an, ohne die Typen anzugeben; nur bemerkt er, dass die grössten den Delphin haben:

8 unc. 4 den. {nel monastero de* PP. Camaldolesi di Volierra) 5 unc. 4 2 den. 4 4 gr. 4 unc. 4 4 den.

«7

«6 44

4 4 , das leichteste von den 50 Stücken seines Kabinets.

Auch Gennarelli giebt die Typen der volaterraner Münzen nicht an; die Gevrichte sind^ soweit sie nicht schon bei Zelada stehen :

par. Gr. Semis.

4 863 (=» 3 u. 4 dr. ; zwei Expl.)

•) Sestini giebt das Gewicht so an: "Vnc. 8 ME .K. 80.** Was bedeutet MB?

354

Beilagb B. C.

par. Gr. 998

798

73S

93f 73S 699

599 532 465

33S 199

Trimi»^

4 a. 7 dr.)

' ' } wc^ die beiden zdada'schen THentcD. I o. 3 dr. )

f a. 6 dr.)

I n. 3 dr. , zwei ExpL)

4 VL. 4 drO

StsdasMm 4 Q. 4 dr.)

4 u., zwei ExpL) 7 dr. , drei ExpL)

ündtB.

5 drO

3 dr. , zwei ExpL)

BEILAGE C. Das umbrische schwere RupfergeM.

ü.f.

4. Tader.

A. Auf der einen Seite dieselben Radlinien wie auf der eCraskischea (certooeiH siechen?) Serie Beil. B,%\ aof der andern auf den drei grossen Nominalen drei gegen ehiander gestellte Halbmonde, auf den drei kleinen bioes ^das Wertbseichen. Ani^ schrHt nur anf dem As zwisehen den Sp^chen des Rades : 'Mer»'. Werthzeiehen: 42. 6. i. 3. S. 4 Engeln. -— Die kleineren Kominale Mu$. Kirch, d. m, taT. ii.%

fgr. Gr. ^'

2794 (a» 5 once 6 den. wohl römischen Grewichts, Coltellini congetture sopra l'iscr. della torre di S. Marmo. Penigia 479^, p. LXXXTf. Ygl. Sestini lettere IV, p. 4 52. Akennan catai. of roman cwm p. 6.)

Setms. 4730 (= 3 u. 2 dr. Genn.) '

4 659 (»B 88. 4 Gramm K. K.)

4 463 (»B 2 n. 6 dr. Genn.)

TrienM* 998 (=-B 4 u. 7 dr. Genn.)

QwidTomM, 798 («n 4 a. i dr. Genn.)

599 (»i 4 a. 4 dr. Genn.)

7

+ H

6

*) Die Attriboiion dieser Serie scheint mir anrweifelhaA, wenQ man die pfoblematische Existenz des im «paccfcto fehlenden As der tay. XI erwägt und den coltelUnischen As damit verbindet. Es ist auch sonst nicht selten, dass aur die höchsten Nominale Aufschrift tragen.

BsDucaB C.

355

V,t fw. Gr.

6 63S (— I u. Crenn.)

-1- i|. 399 (s- 6 dr. Genn.)

+ i^ 199 (=3 dr. Gem.)

Seoftmu.

Unda.

u.r. 9

+ 6

B. Von As, Semis und THens kommt ein GeprSge vor, das all diesen Nominalen gemein ist: Adler mid Füllhom. SpSter hat jedes Nominal seine besonderen Typen. Qoadrans, Seztans und üncia auch mandelförmig und mit dem Typus des Zweiges. AufiKhrift auf den drei grösseren Nominalen *ttUere*, auf den drei kleineren *lii'; in der leichteren Serie 'tutere auch zuweilen auf dem Quadrans. Die mandelfönnigen Stücke ohne Aufechrift Werthzeichen die gewöhnlichen etruskischen : I O ts «% t « Der leichteren Serie fehlt der As; die Abbildung Mus. Kirch, cl. n. tav. t, n. I ist fingirt, 8. den Text dazu p. S6. Mus. Kbrch. cl. II, tav. I . t. Die schwere Serie ist, wie der specckio zeigt, im GoU. Rom. nicht vollst&ndig, namentlich fehlt auch der As, der ergSnzt sein wird aus Dempster LX, I, welcher Stich selbst wieder aus Fontanini's anüqu. Bartae p. 139 ed. 3 entlehnt ist; Fontanini gab den As ex museo FkonmU, Ich gebe alle nur bekannte Typen und WSgungen.

As. par. Gr. Adler, 'tutere , I }( Füllhorn mit Traube und Weinblatt, I 4634 (»» 8 u. 17 den. OUvieri.) 3493 (s» 6 u. Passeri p. 476.)

Semis. a) Adler, 'MeTe\ O )( Föilhom mit Traube und Weinblatt, O .

Fass.; da- von 6 Unzen ] nach Passen p. 24 4 Mus. Pass. GiovanelU.) 4 536 («I 3 u. 36 car., Arigoni 3, 4S.)

b) Schlafender Hund, *Mere\ O }( Leier O .

7 u. OÜTieri.)

3 onces 6 gros 24 grains, d'Ennery p. 4S9.) aaa 4 u. Passen p. 476; As von 8 Unzen, Passeri Mus. OHv. Scheint

dasselbe Stück, das Oliyieri zu 7 Unzen angiebt.) «1 4 u. 4 car., Arigoni 3, 4«)

=a 4 u. 48 den. Passeri p. 176; As von 3^Unzen, Passeri Mus.Fass.) »■ 4 u. 4 6 den. Dempster LX, 5 Mus. Med,) OM 4 u. 15 den. Olivieri;) ea 4 u. 4 4 den. Dempster 1. c. Mus. Guadagni.) OB* 4 once 3^ gros, Montfaucon S. m, p. 4 04.) BM 4 u. 43 den. Olivieri.)

=a 4 u. 4 dr. Genn. , drei Expl. ; As von 8 Unzen Pass. ilfitf . Pass.) %l Loth, Barth p. 4 6.) :^ 4 u. 4 4 den. Dempster LX, 5 Mue. Med.) «»2f Loth, Barth p. 46.) = 4 once t\ gros, Montfaucon I. c.)

7? 6

\ (Semis eines As von 6^ Unzen, nach Passeri p, 203 Mus. ( gegen ^^ 3 Unzen Passeri p. 476 ; Semis eines As v(

4 59771 - _^ ^.. «^ n «. ^t».%

<H

3726 (

H

2484 {

-H

2429 (:

H

4904 0

+ 3*

934 (:

3*

887 (:

865 (

842 (

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820 ('.

798 (.

794 (:

3

776 {:

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««7 U f Tt / *• "^"»^

«« (- 1 ;* L •"• '^''^^

' »• < J den. OliWeit) fw«- ^ . ,

Angaben: ^ ^'^ '»» <ia«egen fofeende venrtrta

'«-«^«»•««.Passerip.ne.)

J«ssen p. JOS, Mus. Pais,^ />•

von 4j rnzoT/'"'"' ^'-^'•' ^»^o»^ - TWen. eü.es A.

bj zwei ^«t I c ^n«i3 nichl vor.

;H «66« (A, von «6 n '"'"'' ** ^^ «««^«« Hand tt

TT _ '««• ^»P«er LX, 3 yj j^^^

Bbiiace C.

357

u.r.

par. Gr.

+ H

4 597 (<

+ 8

887 (

4

687 (

665 (

680 (

H

599 (

698 (

58i (

576 (

571 (

568 (

550 (

53S (

3

640 (

iU (

"

477 (

468 (

465 (

4SI (

H

408 (

399 (

396 (

39S (

380 (

367 (

348 (

%

341 (

328 (

S95 (

H

S66 (

H

H97 (

9

H54 (

H

IH3 (

H

1064 (

4

532 (

465 (

3*

432 (

424 (

399 (

388 (<

> 3 n. Dempster LX, 2 Mus, Med.) Ab von 5 Unzen, Passen Mus. Pass.) *B 4 u. 7 den. Olivieri.)^ »=a 4 u. 2 dr.y Genn.) 4 o. 48 car.y Arigoni 3, 5.)

"B 4 n. 4 dr., Zelada, der schwerste von sechs; 2 Expl. Genn.) 4 once 22 grains^ Montfancon S. ni^ p. 407.) 2^ Loth, Barth.) 600 Garelli n. 4.) »> 4 u. 30 car.y Arigoni 3, 5.) «a 4 n. 29 car.y Arigoni 3, 5.) 2 Loth, Barth.)

«a 4 unc. Olivieri; 2 Expl. Genn. ; As von 3 Unzen, Passen Mus, Pass.) 23 den. Olivieri.) BS 4 sem. 3 dr«, Ramos zwei Expl.) I Loth, Barth.) *=> f nnc, Pembroke 3, 4 47.) «a 7 dr. Genn. zwei Expl.; «» i^ Loth, Posem-Klett; 24 den.

Dempster LX, 6 Mus. BonarroU,) «a 20 den. Dempster LX, 6 Mus. BonarroH.) »»425 CareUi n. 5.)

den. 48. Olivieri; «a 6 dr., Zelada, der leichteste von sechs.) >=» 5|- gros, Montfancon S. T. m, p. 407.) «a 5 gr« 32 grains, Montfancon L c. p. 408.) «» 4 sem. 4^ dr. Ramus.) B-i 4 42 car., Arigoni 4, 46.) S3 406 car., Arigoni 3, 8^) aaa 4 04 car., Arigoni 3, 5.) sa 4 00 car., Arigoni 3, 4 2.) sa 90 car., Arigoni 3, 5.) den. 4 2, Olivieri; As von 4 J. Unzen, Passeri Mus, Pass.)

Quadrans* . Anker, 'tu, ♦*♦ )( Frosch ♦%

2 n. 2 dr., zwei Expl. Gennarelli.)

= 64. 4 Grm. K. K.)

=> 4^ unc, Pembroke 3, 4 25, ohne Aufschrift und als Sextans.)

= 2 u. Gennarelli.)

«= 4 u. Dempster LXI, 3. Mus. Med,; =- 4 unc. Olivieri; «» 4 unc.

3 Expl. Gennarelli.) = 7 dr., drei Expl. Gennarelli.) 6 j- dr. , Zelada, der schwerste von acht.) ^ 4 9 den. OUvieri.) = 4 8 den., Dempster LXI, 2 Mus, BonarroH; = 6 dr., zwei Expl.

Genn. ; As von 3 Unzen, Passeri Mus, Pass.) •■ 5 gros 28 ^. Montlaucon Suppl. T. III, p. 407.)

368

u.r.

H

par.Gr. 377 363 362 356 354 351 346 344 341 338 315 305 989 988 S85 966 939 913

4 0^ 887 (As

H

739

8

710

+ n

665

H

694

7

599

+ 6

539

H

465

399

4

355

339

4

340

3*

977

+ 3

966

8

956

944

943

H

999

499

H

477

455 433

As

As

Beilagb C,

47 den. Olivieri.)

6 gros 3 gr. «fEnnery p. 430.) 5 gros 9 gr. Montfancon I. c.)

4 6 den. Dempster LXI, 4 Mus. B<marrotL)

4 08 car., Arigoni 3, 6.)

5 dr. Dümb. Gew., Eckhel Mus. Caes.) 4 sem. 4 dr. Ramus.)

4^ Loth, Barth p. 4 6 und Posem-ndt; 368 €arelli n. 7.)

404 car.y Arigoni 4, 48.)

4 5 den. Olivieri; 5 dr. 3 EzpL Gennarelli.)

96 car.y Arigoni 4, 94 als üncia.)

93 car.y Arigoni 3, 9 als üncia.)

88 car.y Arigoni 3, 4 9 zwei Stück.)

43 den., Olivieri.)

87 car.y Arigoni 3, 4 9.)

4 9 den., Olivieri.)

3^dr., Zelada, der leichteste von acht.)

65 car., Arigoni 3, 9 als Sextans.)

Seoetam,

Tridens, *tu\ t )( Heoschrecke «♦

von 4 0 Cnzen, Passen Mus. Pass., wohl durch Dmokfehler tmter

den Quadranten.)

4 unc. 9 den. Olivieri.)

von 8 Unzen, Passeri Mus. Pass.)

4 u. 9 dr. Genn.)

4 n. 46 car., Arigoni 3, 7 als Unda.)

4 u. 4 dr. Grenn.) 4 n. Genn.)

7 dr. Genn.)

6 dr. Genn.)

4 6 den. Passeri p. 477.)

5 dr. , drei Ezpl. Genn.) 4 4 den. Olivieri.)

4 sem. Ramus.)

4 dr. [unc. scheint Druckfehler] , Zelada, der schwerste von fünf;

Genn. ; As von 3 Unzen, Passeri Mus. Pass. Olwieri.)

78 car. Arigoni 3, 4 9.)

4 4 den. Olivieri.)

74 car., Arigoni 3, 8 als Uncia.)

4 0 den., Dempster LEX, 6 Mus. Bonarroti.)

3 dr. [unc. scheint Druckfehler] , Zelada, der leichteste von fünf;

Genn.)

8 den. Olivieri ; auch wohl As von 9 Unzen Passeri Mus. Pass., Bonarrotae, wo die Heuschrecke als Rlnme angegeben wird.)

7 den. Olivieri.)

von 4^ Unzen, Passeri Mus. Pass.; «» 8 den. Passeri p. 476.)

BnLM» C,

3ft0

o.r.

fw.Gr.

+<•♦

465 (<

«04

4i3 (.

40

43S <

«0

iSI (>

H

ilS (

+ 9

399 0

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351 (

8

338 (

+ H

33S 0

7*

324 (

+ 6

S66 (

6

tS4 C

*♦

499 0

i

477 0

i

47J 0

H

4 48 0

3

433 0

3

424 0

H

444 0

Lanzenspitze, 'in*, )( Becher,

i Mm. Pq$9., aus Versehen unter den Sex-

t 7 dr. GeonO As von 4 0 Unzen, isDse&o 6|^ dr. , Zelada, der schwerste n>Q ßnl)

> 49 den. OHneri.)

> 44Loth, Barth.) I 6 dr. , fünf Expl. Genn.) 3 14, 4 Grm. K. K.) >|-ünc. Pembroke 3, 4 47.)

> 403 car., Angoni 4, S4. 3, 9.)

> 6 dr. Genn.)

> 98 car., Ärigoni 3, 9.) s 4 dr., zwei Expl. Genn.)

> S30 Carelli n. 8.)

8 3 dr. , Zelada, der leichteste von ISof ; drei Expl. Genq.) 8 den. Olivieri; As YOin 4 Unsen« Passeri ifuf. Am».) : I loth, Barth.)

> 45 car., Arigoni 4, 9.)

> % dr., drei Expl. Genn.; As tod 3 Cnzen, Fassm ifuf. Poms,) « 37 Car., Arigoni 3, 8.) : den. 6 OliYieri; As von t\ Unzen, Passen Mm, Pa$$.)

Ob der Typus Frbsch )( Schildkröte wirklich tndertinisch ist, weiss ich nicht; ich finde folgende WSgongen solcher Münzen:

par. Gr.

340 (»44 den., Olivieri, mit TV, als üncia.)

f66 (mit TV, Passeri Mm. Pass,, Üncia eines As Ton 6 Unzen.)

SIO (aa 64 car., Arigoni 3, 7 als üncia; mit VI Arig. 3, 4 4 als Sextans.)

S07 (= 63 car., Arigoni 4, 21 mit VD als üncia.)

Mandelförmige Semissen, Quadranten, Sextanten and Trienten

ohne Anfechriit, auf der einen Seite meistens Gr3te, auf der andern das Werthzeichen.

Dem Fandort nach tadertinisch.

Semis

von ovaler Gestalt onter den neuen BrweilMingen des SSteh, (Gennarelli p. 22).

BBS I a. 6 dr..

U.f.

HT. Gr. Quadram.

+ 61

865 (b» 4 u. 5 dr., Zelada quadr. Y, 3.; nach Gennarelli

d. i. 934 Gr.)

-6i

820 (n» 4 n. 43 den. Olivieri.)

-H

686 (== 4 a. 65 car., Arigoni 3, 6.)

5

624 (>=a 4 u. 46 car., Arigoni 3, 6.)

5

622 (= 2 sem. 4 dr. Hamas.)

360

Beilage C.

u.r.

pir« Gr.

H

73J (

+ n

669 (

7

599 (

+ H

B77 (

6*

554 (

+ 6

532 (

6

548 (

6

510 (

H

474 (

H

465 (

H

462 (

6

424 (•

6

415 (

+ *i

399 (

*i

396 (

4

355 (

338 (

338 (

328 (

308 (

3>

295 (

3

256 (

199 (

+ n

332 (

+ 6

266 (

+ 5

222 (

+ U

499 (

4

177 (

4

163 (

+ 3*

159 (

3

128 (

3

124 (

H

442 0

Seoßtani. 1 n. 3 dr. Genn.) 697, Carelli p. 6, n. 4 4.)

4 n. 4 dr.y Zelada, der schwerste tod lunf, Genn. ; ««■ 4 n. 3 den. Olivieri.)

4 u. 2 den. Olivieri.) 4 n. 4 den. Passeri p. 476.) 4 u. Genn. ; As von 6 Unzen, Piftsseri Mus. Pa$$.) 4 sem. 3 j. dr. Ramns.) 23 den. Oll Vieri.)

6 gros 42 grains, d'Ennery p. 4 29.)

7 dr. Genn.)

6 dr. 35 gr. nürnb., Eckhei Mus, Caes.)

4 9 den. Olivieri.)

4 sem. 2 dr. Ramus.)

6 dr. Genn.)

^i gros, Montfaacon S. HI, p. 407.)

4 6 den. Olivieri ; zwei Eipl.) 403 car., Arigoni 4, 24.)

5 dr., Zelada, der leichteste von fünf, Genn.) 400 car., Arigoni 3, 6.)

94 car., Arigoni 3, 4 4.)

90 car., Arigoni 3, 6. 3, 7.)

78 car., Arigoni 3, 7.)

3 dr. Genn.)

Uncia. ^ 5 dr. Genn.)

4 dr. Genn., zwei Expl.)

40 den. Passer! p. 476; As von 5 Unzen, Passeri ifi». Pom.)

3 dr., Zelada nnc. nr, 3. Genn.)

8 den. Olivieri, zwei Expl.) H dr. Ramus.)

4 66, Carelli p. 6, n. 45.) 39 car., Arigoni 3, 7.) 37 car., Arigoni 1. c.)

34 car., Arigoni 1. c.)

GeprKgte Monzen, gewölinlich ohne WerUizeichen.

a) Silenuskopf mit Epheakranz )( Adler, 'iutere*.

(Auf einem Exemplar Zelada unc. III, 2 mit einer Kugel versehen^ also fincia. In Silber falsch.)

par. Gr.

4 00 (b=s 4| dr., Zelada aes grave p. 33.) 89 (>=» 4 den. Olivieri.) 68 (<»3, 6 Grm. K. K.)

361

66 (— i

65 (*»

6M— 69 (^

55 (»> f (—

1 dr^ Zelidi Mt fr. pu33,

A derKv^; ««M car^ Ali«

m3,H;

a 3 den. Ofirari; «mm om

sAsTQQ I^Odbqd» ftfiS. Jf

bi^#te.^

68Caraii n. H.)

19 cv., Arieoni 3, fl.)

I8car., Ar%0tt3, H.)

9^ d». Oimeri.)

46car., Arieonl 3, fl.)

53 Ctfdii B. 10.)

b) Faunenkopf mit Hörnern )( Fallhom, 'tmiert. (Senonciai

ii (»» 2 den. Pässen p. 476.)

31 (= I. 8 Gnn. K. K.; -»35 Carelli n. 49.)

c) Kopf dem Hm )( Sdiwein Pakein, 'teKr«\ (Ite. AtA, too. df jifipl. d. n, 9.) gewogen.

Viereckige Sticke mit der Grite oluie Aolschrill, der PkOTenienz nach todertimsdi (Passeri p. 459).

Rind )( GrSte mit fünf Annan an jeder Seite.

Froher im Besils eines gewissen Abbate Mascioli in Todi, nach dessen Tode der Pfarrer Giovanelli es zeichnen liess ond die Zeichnung an OUvieri schickte. Olivieri /bnd. äi Pesaro p. 98. Passeri p. 1 60. Alle q>Sleren Stiche sind nach Ohyiefi*s Stich wiederholt, was von allen folgenden Stücken gilt.

ftr. Gr.

S8207 (= 53 onc. Ofiyieri tav. I.)

Delphin )( GrIte mit 3 Armen. 4 6949 (»> 34 onc. 90 den. OUyieri tar. 9.)

Gr&te mit sechs Armen auf jeder Seite. 4 8998 («3 31 onc. 6 den. Olivieri tay. 3, f. f.)

GrSte mit vier Annen mid acht Kugeln in den ZwischenrSumen auf beiden Seiten.

953 (a» 4 onc. 49 den. Olivieri tav. 3, f. 9.)

GrSte mit zwei Armen und vier Kugeln in den Zwischenriumen auf beiden Seiten.

54 0 (— 93 den. OUvieri tav. 3, f. 3.)

Baumzweig auf beiden Seiten aus dem Schatz von Yulci (oben S. 9 5 i .) 7930 (»s 4 3 onc. 4 4 den. Mus. Kirch. Gennarelli p. 4 6. 76. Fragment.)

GrSte auf beiden Seiten aus der Sammlung Recupero in Gatania, aber sicherlich nicht sicilischer Provenienz. Genn. p. 99.

4759 («»3 onc. 99 den. Mus. Kirch. Genn. p. 76; Fragment.)

362 BsiLACE C.

PiBtfserfs lab. L H. sind nach den oÜTierlsdien MOnsen gestochen, andere Shnlidie Stdcke hat er nfcht gehabt; seine on^atdilich confiisen und im tadertinisdien Chronicon ganz anders als in dem italischen lautenden Angaben über diese Stacke berahen nur auf einer yerwirrten und sich selber widersprechenden Benutzung der olivierischen Daten. Diese Stücke scheinen Barren ; ich kann in den Kugeln der kleineren keine Werthzeichen erkennen.

S. Iguvium.

As und Semis, Triens und Quadrans, Sextans und üncia finden sich mit den- selben TypeUy so dass drei Typenpaare für sechs Münzen ausreichen. Andere Stucke weichen ab und scheinen zum Theü incompleten Serien anzugehdren. -— Aufscfarift 'ikui>ins* (seltener 'Unwim); fehtt auf einem Sextans» Tietteiohl auch auf einer Unze. Werthzeichen I O itt| t* i t| « . Mus. iSTiroA. ch II. tar. 3. 4 A.; tav. di nuppL B. %, 3.; ine. tav. \, A. 43. Ich gebe sHuuntliche Typen und WSgungen.

a) Serie von drei Typeo|Maren.

Am {M. K. oL n, tav. 8, I. taiv. i, i.) Stern oder Sonne von M Strahlen )( Halbmond, vier Sterne, 'Ueuvku oder'ikuvim,

U.r. par. Gr.

-f- 7 3659 («• 6 u. S4 den., Passeri paralip. tab. i, Iguoü apud CarUum.)

+ 7 3637 6 u. U den., Dempster UX, 4 Mus. M0die.)

+ 6^ 3393 («-I 6 u. 9 den., Passeri L c, Mu$. MontemMm Pmma; Umn JKm.

OUo.)

Semü. {M. K. cl. II, tav. 3, t. tav. 4, t.)

Dieselben Typen. 4- 7 1863 («» 3 u. M den., PMseri Jfut. ManiemdUid et (Hh.)

Triens {M. K. d. H, tav. 8, B.) Zange )( Füllhorn, 'ikuoins\

H 1S64 ("— tu. 3 dr. Genn., zwei BxpL) 7 1197 (»a S u. S dr. Genn., zwei Expl.) -f- 6 1064 (ca S u. Zelada, ohne Inschrift wohl aus Tersehen. Sdieint eins der

vorher erwShnten Exemplare.)

Quadrcms (Jf. K. cl. II, tav. 3, 6.) Dieselben Typen. ^ i 53S {mm i u., Passeri tab. 3.)

Sextans {M. K. tav. di suppL t.) Füllhorn auf beiden Seiten, 'ikuvins\

Unäa [M. K. tav. di sttppl. 3.) Dieselben Typen. 4 33S (esb 8 dr. Genn., zwei Expl.) 3 S66 (■» 4 dr. Genn.)

'

Beiu€B C. D. 363

b) Einzeln flehende Stocke.

Seffnü (Jf. K. d. II, tay. 3, 3.) Gerstenkorn» zwei Sterne )( Halbmond, Knöchel, 'ihwms\

U.t par. Gr.

6 160$ (na t n. SO den., Pttsseri L o. tab. i, Iguoü c^pud CarUum.)

Semü [U. K. cl. n, tay. 3, 4.) Hehn )( Füllhorn, *ikuivms\

QuadroM (If. K. d. H, tay. i, 4.) Rad mit drei Speichen auf beiden Selten, 'tibtiomt*.

6 764 (-» I n. 10 den. röm. Capranesi BuUetL deW Ist. 1833, p. 160.)

Seofftana {M. K. ine. tav.Y, A, 13.) [Werthzeichen] )( Zweig, 'iku/vit».

SexUms {M. K. cL II, tay. 3, 7.) Dieselben Typen ohne Anfschrift. fi|. 48S («> l| Loth, Barth p. 4 5.)

Der Mens ohne Aitfschrift mit dem yierspeichigen Rade auf beiden Seiten Jf. JT« d.Q, tay. 4, 3 gehört unzweifelhaft zu cl. m, tay. 3 ; dass die Unze mit der Traube und dem Werthzeichen « cl. II, tay. 3, 8 iguyinisch ist, ist nicht ausgemacht. Gennarelli giebt die Gewichte der zehn Stucke des CoU. Rom. an ohne die Typen genauer zu bezeichnen. Unbestimmt bleiben folgende:

u. t pw. Gr. Swiis.

7^ 1863 (— *3 u. 4 dr.)

7 1796 (<-* 3 u. 3 dr.)

Stxtom. + 4^ 399 (— 6 dr.)

BEILÄGE D. Das schwere Kupfergeld des nordtfstUdien Italien.

4. Vestini.

Nur Sextans, Unze und Semunda sind bis jetzt bekannt. -^ AuüM^hrift VE^. Mus. Kweh. cl. lY, tay. 3. B.

Swtans.

u.f. Mr. Gr. Ocbsenkopf yon yom )( Halbmond, VE^. 17^ löst (— Sj-u., Pembroke 3, (17.) 17 1463 (— * S u. 6 dr. Genn.)

364 Beilage D.

UMa. ü.f. pr.Gr. Axt )( Muschel, VE S.

+ 18^ 798 (a 1 u. 4 dr. Genn.) 17 738 {= 4 u. 3 dr. Genn.)

Semunda? a) Schah )( VES. I8| 399 (»» 6 dr. Genn.)

b) ^ )( VES, U^ 3H (=^ 1 sem. J dr^ Ramos. T. f, (ab. I, n. I.)

üeber das Zeichen der Semuncia V s. Beil. i{; es kommt auch vor auf Münzen von Bniadisium. Rämus* Exemplar war indess yemutzt. '

2. Hatria.

Zwölf Typen. Aufschrift H AT. Die Aufschrift H ATRI, die mit angefSfart zu werden pflegt, findet sich bei keinem glaubwürdigen Referenten ; sie scheint zo- zückzugehen auf Molinel Cab. de S. Genevieve, pl. 4 4, f. 4 1, der ganz unzuvertSssig.ist. Werlhzeichen I ***** **** ****** S ; auf dem As statt I auch wohl |f «=^ Ubra. Quincunx statt des Semis; Semuncia. Mtu. Kirch, ch lY. tay. S. 3.

As. Silenuskopf von yom, ^tuu' )( schlafender Hund, 1. *)

U.f. ptr. Gr.

45 7747 {= 44 u. 4 dr. Zelada.) ) ^. ,u o*« , •*

, -,-. / w r. «.X J dasselbe Stückt •*)

4 4^ 7454 (=> 4 4 u. Gennarelli.) ) ; '

4 4^ 7384 («= 4 3 u. 7 dr., Zelada; sehr beschädigt.) 44 7224 (=> 45 u. 40 car., Arigoni 3, 4.)

44 7248 (<=» 42 onces 4 gros 48 gr., d*Ennery p. 439.)

434 6949 {tr=* 43 u. Genn.)

4 3^ 6852 (»» 4 2 u. 7 dr. Zelada.) 4 3 6662 (=» 4 2 u. 4 dr. Genn.)

4 2^ 6386 (:=i 4 2 u. Genn.)

42 6487 («» 4 4 u. 5 dr. Genn.)

QiUncwiOD, . Kopf in der Muschel, 'hat' )( Pegasus,

22|> 4790 (a> 9 u., Passeri paralip. p. 4 64, tab. 3, Perusiae apud Galasnim.) 20 4324 (»> 8 u. 4 dr., zwei Exemplare, Gennarelli und Bdckh p. 377, wo- von das eine das folgtode des Zelada sein ittusa.) 20 4294 (s= 8 n. ^ dr. Zelada.)

•) Die drei Asse, deren .Gewichte von Rom aus Btickh p. S82 mitgetheilt wurden, sind eben die in der Schrift Zeiada's aafigeftihrten.

**] Die Stttcke von Gennarelli und Zelada müssen dieselben sein ; man beachte die ver- schiedenen WSgongen.

BCILAGE D.

365

U.f. U

u

46^

45

Ui

44

43^

43

4S

6

H i

4 t

H H

i

48^

ptr. Gr. 3326 ( 3099 ( 3004 ( 2960 (

49^ 3826 (

+ 48| 3493 (

47 2886 (

+ 43 2262 (

2432 ( 2429 f 2083 ( 4996 ( 4929 ( 4 863 ( 4796 ( 4730 ( 4 659 ( 4 560 (

4364 ( 4330 ( 4249 ( 4238 ( 4497 (' 4 494 ( 4037 ( 4034 (

834 (

840 (

798 ( 795 ( 17 732 (

45^ 665 ( AblMBifl. d. K. S.

BS« 6 unc. 2 dr. Genn.) »»4 64.6 Grm. K. K.) 5). a. Pembroke 3, 4 47.) 5 a. 4^ dr. Zelada.)

Triens. Becher, *haf )( Kopf mit lockigem Haar, ♦♦«'«

6 a. 2 dr. röm. , Böckh S. 377, wohl Ex. des Coli. Rom. und dasselbe, das nach Gemiarelli 6 u. 3 dr. wiegt.)

6 u. ithn., Böckh S. 377, wohl Exemplar des Coli. Rom., aber nicht bei (xennarelli.)

BS 6 u. 4 5 car., Arigoni 4, 4 5.)

=> 4 a. 2 dr. Genn.)

Quadram. Delphin, 'hat* )( dicker Fisch, ««♦

s=»7|Loth, Barth p. 4 2.)

BBS 4 o«, Zelada, der schwerste von dreien; Genn.)

3 onces 4 gros 67 grains, d*Ennery p. 430.)

SS 3 u. 6 dr. Genn.)

CS 3 u. 5 dr. Genn.)

BS 3 u. 4 dr. Genn.)

Ba 3 u. 3 dr. Genn.)

> 3 a. 2 dr. , Zelada, der leichteste von dreien.)

> 88, 4 Grm., K.K., schlecht eitalten.) . 4 625 GareUi n. 4.)

Sextans.

Schuh, 'hat' )( Hahn ^

s= 2 o. 4 ^ dr. , Zelada ; nach Genn. "2 n. 5 dr.) SS 2 o. 4 dr. Genn.)

> 4304 GareUi n. 2.) ii Loth, Barth p. 4 2.) 2 u. 2 dr. Genn.) =B 63. 4 Grm. K. K.) ca 3 sem. 3 dr. Ramus.)

4 o. 7| dr., Zelada; nach Genn. 4 u. 7 dr. »» 998 Gr.. zwei

Expl.) n> 4 n. 4^ dr. , Zelada, nach Genn. 4 a. 4 dr.) BS 43 Grm. K. K., schlecht erhalten.)

ünda. 'hat* ){ Anker.

4 u. 4 dr. Genn.)

«s 2 sem. 3^ dr. Ramus.)

sas 4 u. 3 dr. , zwei Ex. Genn.)

s«s 4 u. 2 dr., Zelada; zwei Ex. Genn.)

G«f. d.WiiMBich.lI.

26

366 Bbiiagg D.

U. r. par. Gr.

m 624 («»33 Grm. K. K.)

U^ 646 (=> 32.7 Grm. K. K.)

44^ 640 (=» 32.4 Grm. K. K.)

1 4 599 (b=» 4 a. 4 dr. Zelada, Gean.) + 4 3| 586 (= 4 u. Pembroke 3, 4 47.)

Semunaa. a) H ){ A, X 24 i5i (»24.4 Grm. K. K.) 45^ 332 {'=' 5 dr., Zelada onc. I, 3. Gean. zwei Bx.)

15 322 («»335, CareUi p. 2.)

4 4 299 {= 4j- dr., Zelada, 1. c, naeh Genn. 4 dr.) -I- 13 284 (= 44.9 Grm. K. K.)

b) A )( Cadoceiia. Oboe Werihzeichen.

26 567 (= 29.6 Grm. K. K.; »eatocbeD BttiL N^. ü, tav. 2. n. 4.)

15 266 (=4 dr. Genn.)

+ 4 4 239 (= 73 car., Arigoni 3, 40.)

-i- 4 4 233 (= 3^ dn, Zelada unc. I, 4.)

9^ 499 («=>3 dr. Genn., zwei Ex.) 8 473 («=2|dr. Ramus.)

Durchschnitt aus 24 Münzen von Ariminum im Mus. Kirch, (tpeechio p. 74):

höchstes Gewicht: 7783 Gr. (»=> 4 4 u. 45 den.) miltieres : 6896 ,, (=»12 a. 23 den.) niedrigstes : 5924 (=» 4 4 u. 3 den.)

3. FirmuDi.

Nur Quadrans und Sextans bis jetKt bekannt. Aufschrift F I R . Mus. Kirch, cl. n, tav. IV, B. 8. 9., berichtigt nach besseren Exemplaren von de Minicis bei Gen- narelli p. 50 53, danach wiederholt oben p. 338.

Quadrans.

Franenkopf mit geflochtenem Haar, ♦«* Ochsenkopf, darüber tlld' (nicht Q I J). Drei Exemplare sind bis jetzt bekannt : eins im Museum der Uni- versität von. Perugia, herausgegeben von Vermigltoli (opuse. IV, p. 85; vgl. Müller Ehr. 4,338. aes gr. I.e. n. 8. p. 87), geAmden beiFermo nach de Minicis {BuUett. delV Inst 4 838, p. 47.); dies gehört nach Vermiglioli einem As von acht Unzen an und wiegt nach dem aes gr, 8| + 4 064 (über 2 Unzen) ;

das zweite vom Advokaten Speroni in einer Fermo benachbarten Stadt gekauft und später ins Mus. Kirch, übergegangen (Grennarelli p. 22. 54); das dritte in der Sammlung Bellini in Osimo (Gennarelli p. 54, wo es auch abgebildet ist).

Sextans, Bipennis, ♦« )( Lanzenspitze, daneben FIB.

Ein Exemplar abgebildet aes gr, 1. c. n. 9. (woher? im speccMo fehR die Münze), wovon die Aufschrift undeutlich; später erhielten die Jesuiten eme bessere

Beilage D. 367

Zeichnung (desselben Exemplars t) von Kopenhagen mit deatlicher Aufschrift (Gennarelli p. 52). Ein zweites (oder drittes) Exemplar von de Minicis bei Fermo gekauft und abgebildet bei Gennarelli p. 52 ; dies wiegt "vahUando <m poco du manoansuL per rottura* 14 H97 (=> tl- once, de Minicis bei Gennarelli p. 54.)

4. Ariminum.

Sieben Typen. Ohne Auü^hrift. Quincunx statt des Semis ; Semuncia. Mus. Kirch. cl. IV, tav. 1.

As.

Gallierkopf )( Pferdekopf (ohne Werthzeichen) m 7454 («s 44 unc, Passeri tab. 7 Mus. Pass.)

Quincunx. GaUierkopf )( SchUd

+ 47 3659 (—1 6 unc. 7 dr., Zelada, Gennarelli. Zwei Quincunces des Coli. Rom.

im Fuss von 4 6 neuröm. Unzen, aes grave p. 406. Dies wäre 3547 Gr.; der eine davon wird der zelada'sche sein, den auch Gennarelli allein kennt)

Triens. Gallierkopf )( Dolch und Scheide, «•«•

Quiuhrans^ Gallierkopf )( Dreizack, «««

30 i^ 2664 (-» 5 unc. Passeri tab. 7 Mus. Pass.)

+ 48^ 2394 (— 4^ u. Passeri tab. 7 Mus. Pass.)

i^ 2429 (— 4 u. OlivierL)

4 6^ 2407 («1 3 ionc. 23 den. Pietro Boi^esi im aes ffrave p. 407.)

46^ 2404 (»3 4 unc. 64 car. Arigoni 4, 47.)

46 2062 («> 3 u. 7 dr. Genn.; As von 46|- Unzen. Passeri Mus» Oliv.) 4 4 4796 (s=s 3 u. 3 dr. Zelada, Genn.)

m

Sextans. . GaUierkopf )( Delphin **

+ iS^ 4596 (— 3 u. Passeri tab. 7 Mus. Pass,)

46^ 4397 (o-i 2 u. 45 den. Olivieri; wofGr Passeri tab. 7 2^ u. angiebt.)

46 4350 (=74.7Grm. K. K.) 45( 4330 (— 1 2 u. 4 dr. Genn.)

+ 45 4303 («— 2 u. 409 car., Arigoni 4, 20.)

46 4264 («- 2 u. 3 dr., Zelada, Genn.)

44| 4242 (As von 4 4 Unzen, Passeri Mus. Pass.)

43|. 4 453 (»» 2 u. 4 den. Olivieri; As von 43 Unzen, Passeri Mus. Pass.) 9^ 798 (— . 4 u. 4 dr. Gennarelli.)

26*

368 Beilace D.

ünda, Gallierkopf )( SchiffiMchnabel « .

U. r. par. Gr.

-f 48^ 798 (=» 4 o. i dr. Gennarelli.)

-|- 48 77^ (As von 17| Unzen Passen p. 49i Mus.Pass., genauer als tab. 7

4^ Unzen.) ^ 47 73S (b» 1 u. 3 dr., Zelada, nicht bei Gennarelli; «=-: 4 n. 9 den. OUvieri,

wofür Passen tab. 7 4 ^ Unzen giebt.) . 141 680 ("« 4 u. 45 car., Arigoni 3, 47.)

li 599 («=« 4 u. 4 dr. Genn.) + 43^ 584 (t— 34 Gramm, K. K.)

4S^ 538 («a 4 u. G^nn.; As von 48 Unzen, Passen Mtu. Pass.)

Semuneia., Gallierkopf )( Muschel (ohne Werthzeichen).

4 8 386 («»8 gros 86 grains, Montfaucon Suppl El, p. 40i.)

4* 47 366 (—i 5J> dr., Zelada onc. 11, 9; nach Genn. 6 nnc.)

4 6 343 (—1 48.8 Grm. K. EL; ein grosses Stück ausgebrochen.)

454 ^^^ (" ^ ^i» Zelada 1. c, Genn.)

-|- 43^ 894 (»> 45.6 Grm. K. K., gat erhalten.)

Geprägte Mdnse.

Barbarenkopf mit zottigem Bart und fliegenden Haaren, auf dem Haupte ein Hut mit Lorbeerkranz, am Halse ein Streifen des Gewandes, )( nackter Krieger mit wallendem Haar ohne Helm, um den Hals die Kette, in der Rechten das Schwert, in der Linken den Schild, unter der rechten Achsel ein längeres and ein kürzeres Schwert (s. über dies gallische Kostüm besonders Borghesi bei Gennarelli p. 46 sg.), im Abschnitt ARIM (nicht A R IMNO).

par. Gr.

4 47 (-» 6. 8 Grm., K. K., gut erhalten.)

98 (— i 5.8 Grm., K. K., mflssig erhalten.)

89 (»»93 Carelli.)

88 (<-< 86 GareUi.)

Durchschnitt aus 47 Stücken von Ariminum im Mtu, Kirch. (speccMo p. 71):

höchstes Gewicht: 6963 Gr. (<» 43 once 8 den.)] mittleres 6608 (—48 40 ) niedrigstes 64 80 (— 44 48 )

Beilagb E.

369

BEILAGE E. Das mlttelltalische schwere Kupfergeld.

i . Serie des Apollokopfes.

Sechs Boppeltypea. Ohne Aufschrift. As ohne Werthzeichen. Keine Semuncia.

Mtu, Kirch, cl. 4. t^v. IX.

As. Apollokopf auf beiden Seiten.

-«-unc. 48^, Pembroke 3, 4 SO. Wohl yerschrieben für 8^.)

B> 4 3 röm. Unzen, Passeri Mus. Pass. : ea 4 3 unc. Genn.)

366. 5 Gnn. K. K.)

BaS5 Loth, Barth p. 4 2.)

■a 42 u. 3 dr. Grennarelli.)

«■4 4 onces ^ gros, Hontfauoon SuppL IH, pl. 44.)

»- 337. 6 Grm. K. K.)

»* 43 u. 57 car. Arigoni 4, 9.)

SS 43 u. 24 car. Arigoni 4,40.)

«a 4 4 u. 5 dr. Grennarelli.)

SS 24 semnnc. 3^ dr. dSnisch. Ramus.)

■» 4 4 u. 2 dr. Zelada, der schwerste von sechs ; zwei Ex. Genn.)

sa> 42 u. 95 car. Arigoni 3, 3.)

OB 4 4 u., Zelada p. 23 als Semis.)

BBS 4 0 u. 7 dr. Genn.)

aa 40 u. 6 dr. Genn.)

MB 40 u. 4 4 den. Olivieri.)

SB« 4 0 u. 3 dr. Genn.)

■a 4 0 u. 2 dr. Genn.)

BM 4 0 u., Zelada, der leichteste von sechs, und Passeri Mus. Pass.)

Semis. springendes' Flugelpferd auf beiden Seiten.

e-i 42 semunc. 2^ dr. dSnisch. Ramus.)

As Ton 43 neuröm. Unzen, Passeri.)

=. 477 Grm. K. K.)

Ol 6 röm. Unzen, Zelada, der schwerste von fünf; zwei Ex. Genn.)

KB 4 4 semunc, i^ dr. dSnisch. Ramus.)

»- 4 6i Grm. R. K.)

BB 6 u. 72 car. Arigoni 4^ 4i.)

«a 5 onces 2 gros 42 grains, d'Ennery p. 4 29.)

a> 5 u. 6 dr. Genn.)

*»> 464.5 Grm. K. K.)

KB 6 u. 55 car« Arigoni 4, 4 4.)

u.r.

par. Gr.

T24

40776 (

43*

6946 (

431

6904 (

43i

6875 (

43

6596 (

43

6572 (

-421

6357 (

-421

6332 (

+

6244 (

42

6487 (

42

6049 (

441

5987 (

441

6984 (

-441

5854 (

+ H

6787 (

44

5654 (

44

5566 (

44

5524 0

+ 401

5455 (

-401

5322 (

431

3492 (

<3*

3460 (

43

3333 (

421

3493 (

+ «8

3446 (

42

3088 (

42

3072 (

42

3066 (

42

3060 (

42

3044 (

42

3046 (

370

BSIUQB E,

V.T.

par. Gr.

Hi

2988 (

Hi

2987 (

Hi

8903 (

H

2860 (

.H

8834 (

-iOi

8668 (

-\0i

8664 (

+ 40

8600 (

10

8594 (

10

8560 (

iO

8687 (

B> 5 Unzen Troy, Pembroke 3) 488.)

==> 5 u. 4 8 den. OÜTieri : as 5 u. 4 dr. Genn.)

"B 5 Unzen 8 Drachmen 45 Gran nimb. Gew. , Eckhel Mus. Caet.)

5 u. 3 dr. Grennarelli.)

'=» 40 semunc. 4 dr. dSnisch, Ramos.)

B= 8 u. 94 car. Arigoni 4, 48.)

As von 4 0 Unzen, Paaseri Mm Fmu. Oho. : «> 5 u. Genn.)

e=s 5 u. 78 car. Arigoni 3, 8.)

=> 4 u. 7 dr., Zelada, der leichteste Ton fünf; Genn.)

5 u. M car. Arigoni 4, 4 4.)

= 4 o. 6 dr. Genn.)

Triens. Pferdekopf auf beiden Seilea.

Quadrans. laufendes Schwein, auf beiden Seiten.

Sextans, jugendlicher mSnnlicher Kopf mit spitzem Hut auf boiden

üncia. Gerstenkorn auf beiden Seiten.

2. Serie des Götterkopfes mit dem Yogelhelm, erste der vier connexen.

Sechs Doppeltypen. Ohne AuüBchrift. Werthzeiehen dordi aUeNonnaale: Semunda.

Mus. KMu cl. 4 . teT. lY.

ü.f.

40

40

40

40

As.

jugendlicher Kopf mit phrygllsciMm Hefan auf beiden Seiteo*

yvt. Gr.

5450 (—873.5 Grm. K. K.)

5484 (s»8f uno. Pembroke 3, 4880

5488 (— 9 u. 5 dr. Genn.)

5056 (= 9 u. 4 dr. Genn.)

4896 (= 860 Grm. K. K.)

Semis. behehntes Pallashaupt auf beiden Seiten.

5 u. 3 dr. Genn.) 4| u. Pembroke 3, 4 83.) ■» 5 u. 49 car. Arigoni 4, 43.) 4 onc. ^ gros 4 0 gr. Montfancon Suffl. 10, pL 48.) «> 4 u. 3 dr. Genn.) BS 4 u. 8 dr. Zelada, Genn.) BS 4 u. Zelada; nicht bei Genn.) > 4 u. 4 car. Arigoni 3, 7.j

44

8860 (

40t

8635 (

H

8486 (

9

8350 (

9

8388 (

9

8868 (

H

8489 (

7i

4904 (

BBaA« E.

37«

v.t.

10

+ H

+ 9

«

H

-H

(^y^ Bijto auf beiden Seiteo.

1740 («=1 20.7 gr. 84 gr. d'Bnnery p. UT)

4 663 (=» 3 unc. 1 dr. Genn.)

4597 (a» 3 u. Zelada. Genn.)

4656 («B 5 semunc. %^ dr. dänisch. Ramus.)

4467 (=3 a. 15 car. Arigoni f, f6.)

1242 (As von 7 Unzen, Passeri.)

QuadroM. offene Hand auf beiden Seiten.

Mnscbel auf beiden Seiten.

Uncia, Knöchel auf beiden Seiten.

Semunda, Eichel auf beiden Seiten.

3. Serie des Götterkopfes mit dem Vogelhelm und der Keule daneben, zweite

der vier connexen.

Dieselben sechs Doppellypen, mit Keule auf beiden Seiten als Beizeichen. Ohne Auf- schrift. Wertbzächen fehlt auf dem As. Keine Senmoda« Mus, Kirch. cL 4. ta?« Y.

As.

«• H unc. 23 car. Arigoni 4, 4 0.)

=a 9 u. 3 dr. Genn.)

8 u. 45 den. Olivieri.)

»-> 9 u. 90 car. Arigoni 4, 4 4.)

Semis. 5 u. 4 dr. Gennarelli.) =*^\ neapol. Unzen, Ricew mon. di Lucera cl. 4. n. 2 fUlschlicb

als Semis von Lnceria.) 4 onces 4^ gros 6 gr. Montfaucon Suppl. iO, pl. 42.) »a 9 isemunc. 4^ dr, dänisch, Ramus.) -»> 9 Loth köln., Posem-Klett.) 4 u. 5 dr. Genn.) "> 4 u. 4^ dr. Zelada.) BS 4 u. 4 dr., Zelada, nicht bei Genn.) »s 4 24 Grm. K. K., nicht ganz erhalten.) »> 8 Loth köln., Barth.) «= 4 u. 3 den. Olivieri.) 4 u. 4 den. Olivieri.) »B 4 n. 76 car. Arigoni 3, 8.)

V.

f.

p«r. Gr.

+

10

5275 (>

+

H

4989 (:

9

4590 (

9

4549 0

m

2727 0

*n

2643 (

*H

2634 (

10

2593 {>

9*

2475 (

H

2464 (

n

2428 (

+

9

2395 (

9

2335 (

H

2200 (

H

2495 (

H

2454 (

«4

2440 (

dasselbe Stück.

372

ü.f.

8 + 7}

par. Gr.

1969 (> 1907 (=

Beilage E.

3 a. 7 dr. Zelada unter den Assen XI, t. Genn.) i u. 24 car. .Arigoni 1, 43.) 3 u. 4 4 den. Olivieri.)

Triens, Quadrans, Sextans.

Uncia»

ü.f.

-4H 42i

+ 42

42

4. Serie des Mercur und Janus, dritte der vier connexen (Ardea?)

Die Typen des As eigenthämlich, von den übrigen Nominalen die eine Seite ent- sprechend den Typen der ersten und zweiten connexen Serie, die andere mit neuen Typen. Ohne Aufschrift. Werthzeichen durch alle Nominale. Semuncia vorhanden.

Mus. Kirch, cl. 4. tav. YI.

As,

Hercurkopf mit Flugelhelm )( jugendlicher Januskopf.

par. Gr.

6384 (=» 4 2 u.y Gennarelli zwei Expl., Passeri Mus, Pass, Oliv. Bei Olivieri findet sich kein solches Gewicht.) = 43 u. 64 car. Arigoni 3, 4.)

B=» 4 0 onces 7j- gros, Hontfaucon SuppL T. m, p. 4 4 4.) «. 4 0 onces 7 gros 4 4 gr., d'Ennery p. 429.) «»44^ Unzen, Passeri Mus, Pass. OUo. Bei Oliv, findet dies Gewichi

sich nicht.) »" 4 4 u. 3 dr. , Gennarelli zwei Expl.) = 34 9.76 Grm. K. K.) =s 4 4 u. 2 dr. Zelada, nicht bei Genn. (s. o.); »» 4 2 u. 96 car.,

Arigoni 3, 3.) = 2 4 1 Loth köln., Posem-Klett.) =■ 4 4 u. 4 dr. Genn.) =" 4 4 u. Genn.)

4 2 u. 45 car., Arigoni 4, 9.) 40 onc. 20 den. Olivieri.) 4 0 onc. 4 8 den. Olivieri.) 4 4 u. 4 99 car., Arigoni 4, 40.) =»49 semunc. Ramus.) =3 9 u. Zelada.) s= 7 onc. 22 den. Olivieri.)

42

<H + 441

+ 44i -44*

444 -444 + 44

44 + 40

40

6345 6300 6278 6448

6054 6024 5987

5982 5924 5854 5820 5766 5724 5557 5254 4790 3884

+ 424 4 24

3260 3493

Semis.

behelmtes Pallashaupt )( jugendlicher Kopf mit zieriichem Haarputz.

6 u. 4 dr. Genn.)

6 u. Zelada, der schwerste von dreien; zwei Expl. Genn.)

u.r.

p«r. Gr.^

+

3437 (

+ ««

3437 (

+ <>

3426 (

IS

3093 (

48

3060 0

IH

8927 (.

H

3S5S (<

+ 40J

«785 {'-

«0*

«727 0

+ 10

2625 (=

10

2593 (-

H

2i85 (-

Bbilaoe E. 373

—i 5 onces 34- gros 5 grains, Montfeacon Suppl, lU. pL42,!be8cli&digt.)

»= 4 66.58 Grm. K. K.)

B3 5 a. 7 dr., zwei Expl. Genn.)

«=- 5 u. 6^ dr. , Zelada, der leichteste yod dreien.)

s=» 5 u. 6 dr. Genn.)

ea 5 a. 42 den. Olivieri.)

6 tt. 5 car. Arigoni 4, 4 2.)

»« 401 Loth, Barth p. 4 3.)

> 5 u. 4 dr. Genn.)

> 439.i Grm. K. K.) * 9 semoDC. 4^ dr. Rainiis.)

> 5 u. 37 car., Arigoni 4, 44.)

Triena, BUtz )( Delphin.

Quadrans. offene Hand )( zwei Gerstenkörner.

Secctans,] Muschel )( Gaduceus.

üncia, Knöchel )( «

Semuncia. Eichel )( Z

5. Serie des Mercur und Janus mit der Sichel, vierte der vier connexen.

Dieselben zwölf Typen, mit der Sichel auf der Rückseite als Beizeichen. Ohne Auf- schrift. Werthzeichen nicht auf dem As. Semuncia fehlt. Mus. Kirch, cl. 4 . tav. TU.

>

ü.f. ptr. Gr. '^•

. 40^ 6447 (— 9J unc. Pembroke 3, 424.)

+ 40 5247 (»> 9 onces 33 grains, Montfaucon Suppl. T. IE. pl. 44.)

+ 40 5206 (= 9 onces 22 grains, d'Ennery p. 4 29.)

40 5400 (»3 8 onces 6\ gros 24 grains, Montfaucon 1. c.)

40 5064 (=»9 Unzen 5 Gr. nümb. Gew., Eckhel Mus. Caes.)

40 5056 (=> 9 u. 4 dr. Gennarelli.)

Smis.

^^ 3238 («» 6 onc. 2 den. Olivieri.) I

4 4J. 2927 (=5 u. 4 dr. Genn.) I

+ 4 4 2885 (— 4 53. 2. Grm. K. K.)

4 4 2839 (— 6 u. 4 car., Arigoni 3, 6.) i

374

BBIL4CS E.

u.r.

par. Gr.

10*

1787 (.

lOJ

S695 (<

10*

S661 (

-404

S646 (<

+ H

S486 l

H

845S (

H

2i39 (

H

2429 (

+ ö

«397 (

9

tut (

9

2252 (

■» 5 IL 1 dr. GeniL)

2807 Garelli p. 6. n. 4.)

sa 5 u. Genn.)

«■ i onc. 22 den. Olivieri.)

=> 4 32 Grm. K. K.)

=s 5 unc. 27 car. Arigoni I, 42.)

>«■ 4 unc. 4 4 oder 45 scrip. Gori Mus. Etr. l, iah. 497. n. 9. n,

p. 426.) -" 429 Gnn. K. K.)

Ba 4 onces 4 gros 24 gr. d'Ennery p. 429.) 4 onc. 6 den. OliTieri.) »a 4 u. 4 40 car. , Arigoni 6.)

(Juadrans.

Sextans.

(Inda,

6. Radserie.

Rad von sechs Speichen als constanter Typus der Vorderseite ; Typus der Rück- seite für Jedes Nominal verschieden. Ohne Aufschrift. Werthzeichen auf jedem Nominal; fehlt zuweOen auf dem Sextans; Dupondien kommen vor; die Unze fehlt. Mas. Kird^

cL 4 . tav. YIU.

Dupondium.

Rad )( Götteikopf mit Vogelheln.

U. f. par. Gf .

4 4* 4 4708 (-» 22 röm. Unzen. Zelada. Genn.) + 44 4 4492 (-» 24 unc. 45 car. Arigoni 4, 4.) -|- 4 0 40934 (s=" 48 onces 7 gros 62 grains, d^Ennery p. 428.)

As. Typen des Dupondium.

a 4 0* Unzen, Passeri Mtu. Pass.)

=> 40 unc. 3 den. OlivierL)

a 9 u. 7 dr. Gennarelli.)

» 9 u. 5 dr. Gennarelli.)

=> 269.4 Grm. K. K.)

=> 9 u. 4 dr. Genn.)

» 40 u. 85 car., Arigoni 1, 4 4.)

= 9 u. 4 den. Olivieri.)

» 9 röm. Unzen: Baasen Mus, Pass^ xidA imCoU.Mom. der leichteste

von dreien.)

44

5586 (

4 0*

5388 (

+ 40

5255 (

40

5422 (

40

5073 (

40

5056 (

40

5006 (

- n

4842 (

- H

4789 (<

Beilage E.

375

u.r. 13 H iOi iOi 40 40 40 40 9

ptr. Gr.

3060

SS 64

2664

8635

S54i

S5S8

2549

8509

2395

Semis. Und )( springeoder Stier.

«a 5 u. 6 dr. Gennarelli.)

«»! 5 tt. 3 dr. Zeiada. (renn.)

= 5 u., Passen tab. 8. Mus, Pass.)

=> i| n., Pembroke 3, 483.)

»» 9| Loth, Posenk-Klett.)

ks von 9^ Unzen, Passen Mus» Pass.; »■ i n. 6 dr. Zelada. Genn.)

»= 8684 Carelli p. 6. n. 4.)

«i 9). Loth, Barth.)

=3 4 u. 48 den. Olivieri; &= 4 u. 4 dr. Genn.)

Triei^. Rad )( springendes Pferd.

Quadrans. Rad )( springender Hand. Vgl. Gennarelli p. 88.

Sextans. Rad )( SchUdkrÖte.

Unda fehtt.

7. Beoharaerie.

Becher als constanter Typus der Vorderseite; Typus der Rückseite verschieden.

Ohne Aufschrift. Werthzeichen nicht auf dem As. Semuncia fehlt Mus. Kirch, cl. 4.

tay. X.

As. Semis. Triens,

Becher )( Pallaskopf mit Hehn.

Quadrcms. Becher )( Heh».

> 8 u. 7 dr. Gennarelli.) ' 8 u. 6 dr. Genn.)

> 5 semunc. 4 dr. Ramus.) 8 u. 54- dr. Zelada.) | wohl dieselben Stücke wie die zwei von

> 8 u. 5 dr. Zelada.) ) Gennarelli. I 4 semunc. 8^ dr. Ramus.)

Sewtans» Becher )( Muschel. I 4 u. 5 dr. Gennarelli.)

Unda. Becher )( Keule.

ü.f.

par. Gr.

48

4 530 (

44i

4 463 (

4 4i

4 458 (

+ H

4 430 (

»» 44

4397 (

40

4879 (

40

865 (<

376 Beilage E.

8. Einzelne Asse, Semisse und Quincunces.

a) Am. Mut. Kireh. me. 17, B, A. jugendlicher Herknleskopf )( Greifkopf.

T 28^ H566 (»» 49j^ unc, Pembroke 3, 4 SO. Die M8nze oder die Zahl scbeiiit

falsch; oder DupondiumT)

b) As. {Mus. Kireh. cL 4 . far. XI.) Löwenkopf, d^ Schwert im Maul )( Pferdekopf.

U. f. per. Gf .

41 5588 (b» 40 u. i dr. Gennarelli; ob dasselbe Stuck, was Zelada giebtY)

4 4 5505 {f=m9^u., Pembroke 3, 4 24.) 4 0^ 5388 (— 40 u. 4 dr. Zelada.)

40| 538S (— 4 0 u., Passen tab. 8. Mus. Pass.)

9 4657 (-» 8 u. 48 den. Olivieri.)

c) As. (Mus. Kireh. ine. tao. 4. n. 4.) lorbeergekrSnzter Apollokopf )( Hahn.

8 44 Si («»T n. 6 dr., Zelada. GennareUi.)

8 4094 (—7 onces 59 grains, d*Bnnery 43S.)

8 40S7 («» 8 u. 75 car. Arigoni 4, 4 4.)

d) As. Jupiterkopf )( Adler mit dem Fisch in den Klanen, und Modo^ .granun (nach Publication des aes gram fürs M%ks. Kireh. erworben. Gennarelli p. tt.)

e) Semis. Mus. Kireh. cl. 4 . tav. XI.) Becher )( Schwein.

3033 (>«■ 6 u. 60 car. Arigoni 3, 3.) 2588 (>«■ 4 u. 6 dr. Zekida. Genn.) 8464 (>»> 4 u. 5 dr. Genn.)

f) Semis. {Mus. Kirch, ine. tav. 4. n. 8.)

Stierkopf )( Schiff.

8787 (— 5 u. 4 dr. Genn. p. 74.)

8480 (-»« 4 88.5 Grm. K. K., schlecht erhalten.)

8395 (■» 4 u. 4 dr., Zelada, nach Genn. 8464 Gr. «==- 4 u. 5 dr.)

g) Semis. {Mus. Kireh. ine. tav.' 8. n. 4.)

Jünglingskopf mit der Hauptbinde )( Gerstenkorn, zuweilen auch Gaduceus. 4 8|. 34 93 («» 6 u. Zelada. Genn.)

h) Quineunx. bärtiger Kopf mit der Hauptbinde )( SchUd.

48 -f' S^*^ (über 6 neap. Unzen. Riccio man. dette famigke tay. 69. p. 858.

Mionnet möd. rom.T. 4, p. 7. ed. 8.)

Anmerkung. Das schwere Kupfergeld von Luceria s. Befl.l^ vonYenusia s. Beil.O,

von Teste (?) s. Beil. A, die mit ROMA bezeichneten vielleichl in Luceria gemünzten Stücke mit dem Rinde s. BeU. P.

4J

40

H

lOi

H

- H

BsiLAGB F.

377

BEILAGE F. Gewichte der grossgriechischen Nammen In der carelllschen Sammlung.

Stttckzahl....

par. Gr. 168. S 460.11 458.4 156.48 455.69 468.6 458.64 454.68 450.73 449.76 448.8

447.84

446.88

445.09 444.96 444 448.04

442IO8

444.43 440.46 489.8 488.84 487.88 486.88 485.86 484.4 488.44 482.48 484.58 480.56 499.6 498.64 497.68 496.79 495.76 494.8 498.84 498.86 499.88 494 .09 490.96 490

449.04 448.08 447.49 446.46 445.9 444.94 443.98 449.89 444.86 440.4 409.44 406.56 409.79 99.84 95.04

car. Gr. 470.. 467.. 465.. 468.. 469.. 460.. 450.. 458.. 457.. 456.. 455..

454..

458.

459 454 450 440.

448..

447. 446. 445. 444. 448. 449. 444. 440. 489. 488. 487. 436. 485. 484. 488. 489. 484. 480. 499. 498.5 498. 497. 496. 495. 494. 498. 499. 494. 490. 449. 448. 447. 446. 445. 444. 444. 407. 404. 99.

Sy. baris

Thurii

67 eiBf. ; 7dopp.

Te- rina

95

KrotOD

56

Kau- lonia

80

.4.

..4.

1

.6

..8...

7einf.;

4dopp.

4 0 eiof. ;

4 dopp.

..4...

.9.

.4

.4.

6 einf.;

4 dopp. ...9... 4 dopp.

.8

.9^ .4

4 dopp.

9.

4

5.

4.

.6.

.9 .4 .9

4.

4 locus.

4 Ido. 4 ine. 4ino. ...4..

8 ine; 4

4 ine; 4 9 ine; 8

4 ioc.

.. 4..

4 ine; 9

9 ine; 4 ..9..

8 ine; 8 ...4..

4 ine. ...9.. ...4..

4 ine

8 ine; 4 4 Ine; 4 ...4..

8

.9 .4.

4

Meta- pont

408 düf.; 4 dopp.

4 4

..9... ..8... 4 9 einf.; 4 dopp.

..7...

,6 .0

.9

,40. .8.

.8 .4 9

.9, .9

.4

.9,

.9

.4

,9.

Posi- donia

99

Velia 88

.8 .9

9.

4,

8 ,4

Lokri 48

.9

.4

4

,4

4 4

4

.5 40

44

44

6 0

8

.9

.4

4

.4, .8.

4 4

4 4

4

,4 .4

9

.9. .4

Tarent

989

Hora- kiea

48

4 archaische 9 arch. ; 9 4arch.; 7.. ....94

.94

4 arch. ; 4 4 ....45....

4 arch. ; 44 ...44

.8

,9

.8.

6

4

7

;:V(TA)..

« (TA) ; 4

..9 (TA) 8 (TA) ; 4

9iTA);4

.4 (TA)

4 (TA); 9 ....4

4....

4

.4. 44

.8.

.6 44 43 .8 40 .8 .6 .9 .4 .4 .8

4

,4 4

..4

.4

4 8

.4 .4

4 8 4

378

BsiufiE 6.

BEILAGE 6. Sllbermtlnzen von Sybarls, Pyxus, Pandosla, Laos, Temesa.

ptr. Gr.

Sybaris.

453.6 1

[= 4 60 CareUi 4.)

462.64

[=4 59 Carelli a.)

4 52.5 1

Mionnet S. 829.}

454.5

[Mionnet 654.)

4 50.72 I

[=4 57 Carelli 2.J

450.06 1

= 423 Hunter.)

4 49.5

Hionnet 650.)

448 1

Rom6 de Tlsle p. 78.)

4 47.84 1

'— 4 54 CareUi 5.)

4 46.4 1

[=4 20 Hanter.)

4 42.08 1

[=4 48 CareUi.)

440 1

[Mionnet' 649.)

438.47 1

[—4 4 3^ Mus.Bnt)

436.03 1

;= 4 44^ Mus.BrÜ.)

46.48 1

[=40 Catal. raisonn^.)

46.36

;= 38 Mus, BrÜ.)

46.08 1

[ 48 CarelU n. 6.)

45 1

Mionnet 652.)

44.64 1

= 46). CarelU n. 42 mit

ZYBAPIS.)

^3.5 1

[Mionnet 654. beschädigt.)

36.48 1

[^ 38 CarftUi 7.)

36.29 1

[— 29J Hunter.)

30.5 1

25 Hunter.) . .

27.84 1

[=29 CareUi n. 4 8.)

27.36 1

[=28^ CareUi n. 24.)

26.4 1

[= 27| CareUi n. 27.)

24.96 1

26 CareUi 28.)

24.48 {

[=4.30 Gramm. Luynes AnnaU

4842. p. 434.)

24 1

= 25 CareUi 9. 34.)

23.52 1

= Ui CareUi 8. 29.)

23.04 1

[»: 24 CareUi 32.)

22.87 (

= 4 8} {Mus. Brit)

22.6 1

'=s 4.20 Oramm, Luynes 1. c.)

22.56 1

= 23^ CareUi 20. 30.) .

22.08 (

23 CarelU 22. 23; 44 mit

ZYBA.)

par. Gr. 24.96

48 Pembroke 2, 29 mit XYBA.)

24.65

(=47J {Mus. Brit)

24.6

(s±st2j- Carem 49; 45 mit

.

XYBA.)

24.5

(Mionnet 655.)

24.35

(=, 4 7* Bunter,)

24.42

{^ 22 CareUi 4 3 mit SYBA.)

20.74

(= 47 Mus.Brit mit ZYB A.)

20.74

(<» 4.40 Gramme«, Lvynes I.e.)

20 64

(»24^ CareUi 24. 25.)

20.4 6

(=24 CarelU 4 6 mit ZYB A.)

49.68

(«20^ CarelU 26.)

49.5

(Mionnet 656.)

49.2

{<^tO CareUi 40.)

48.24

(= 49 GareHi 47 mit AB YZ.)

46

(Mionnet S. 830.)

6.72

(=7 CareUi 4 4.)

Pyxus uid Stm.

455

(Mionnet S. 635.)

454

(Hionnet 490.)

Croton xxad Pandosia.

i48.8

(«».4 55 CareUi.)

448.5

(Mionnet 927.)

Laos.

4 48

(Mionnet 527.)

429.6

(-»4 35 CareUi.)

428.64

(»» 434 CareUi.)

24.48

(»« 4 . 5 Gramm, K. K., mit dem

Stier.) 20.74 (=4.4 Gramm, K. K., mit dem Stier.)

Temesa.

4 47.5 (Mionnet 993. S. 4074.) 4 44.4 2 (= 4 47 CareUi.)

BtiiLAce B. 379

BEILAGE H. Goldene und archaische MQnzen von Tarent.

ptr« Gr.

[4 61.4. Normalgewicht der attischen Didrachmen.]

I6S.S6 (= 433 Gr. Hnnter 4.)

4 62 (Rom^ de l'Isle p. 94, SammlnDg d'Ennery.)

464.76 («> 468^ CareUi 4. 3.)

4 64. 65 (— 438^ Mus. Britam.)

4 64.5 (Mionnet 356. 357.)

4 64.S8 («» 4 68 CareUi S.)

4 64.04 (= 438 Gr. Mus. Bntann.)

4 64 (Rom^ de Tlsle Sammlang d*Ennery p. 94 zwei Stücke; Mionnet 355.)

4 58.6 (= 430 Gr. Pembroke 4, 5.)

[S%.% Nonnalgewicht der attischen Drachmen.]

84. 4S («»84^ GareUi 4.) 84 (Mionnet 368.) 80.64 (—84 GareUi 43. 44.) 80.5 (Mionnet 363.)

80.4 6 (— 83J- Garelli 7.)

80 (Romö de Tlsle p. 9 4 , Sammlung d*Ennery zwej Stücke ; Mionnet 3 6 4 . S. 537.) 79 (Mionnet 358.)

[54.8 Normalgewicht des attischen Tetroholon.]

54.84 (=56^ Garelli 6.)

53.67 («=3 8.85 Gramm K. K. PaUaskopf )( Knabe lenkt zwei Delphine.)

[44.4 Normalgewicht des attischen Triobolon.]

40. 5 (Mionnet 359.) \

40.38 (•» 48 GareUi 8. 9.) | mit ApoUokopf and Adler.

39.04 (-» 38 Gr. Haym Mus. Brü. H, 453.) )

[87.4 Normalgewicht des attischen Diobolon.]

87 (Romö de Flsle p. 91. Sammlung d'Emiery.)j ^^ ApoUokopf und dem

86.88 («188 GarelU 40. 4 4.) \ ... *^ ^ ,,

I lowenwurgenden Herakles. 86.83 (»>84^Gr. Mus. Britam. unter Heraklea.) /

[4 3.7 Normalgewicht des attischen Obolos.]

16.32 (»> 47 GareUi 48.) 4 6 (Mionnet 367.) 4 4 (Mionnet 360.) 4 3.44 («»4 4 GareUi 5.)

[6.95 Normalgewicht des attischen Hemiobolos.)

7.34 (— 0.39 Gramm K.Ki Strahlenkopf von Tom )( BUtz, T A P A N T I N fl N .)

380 Bbiiage H.

Schwierigkeit machen nur die GoldmSiizeii mit der sonderiMren Aufschrift KNVANlfi (so nach FriedlSnders Ifittheilong auf der Silbermünze), deren Ge- wichte ebenso vereinzelt stehen, wie die der Silbermünzen mit demselben Namen:

par. Gr.

in Gold: 430 (Mionnet 368.)

427 (Mioonet 369.)

in Silber: 96.5 (Mionnet 370.)

94.4 5 (—5 Gramm K. K.)

83.32 (»-92 Carelli 408.)

66.24 (»»69 Carelli 406.)

63.36 {= 66 CareUi 407.)

FriedlSnder schreibt mir über diese: ,, Ich weiss nicht, ob sie Seht existiert; falsch existiert sie sicher. Das Berliner Exemplar ist falsch; ans denselben Stempeln ist das Exemplar der mionnetschen Pasten, also auch falsch. Für die UnSchtheit sftmmtlicher Exemplare mit dieser wunderlichen Aufschrift, bei der wahrscheinlich ein schlechtes Exemplar von NEYMHNIOZ als Yorbüd ge- dient hat, spricht besonders, dass man sie in Silber und in Gold hat, was no- erhört ist bei den griechischen Münzen ; femer dass von den zwei Yorderseilen, mit welchen diese Kehrseite abwechsefaid vorkommt, dem Pallaskopf und dem bärtigen Bacchus (Eckhel nummi anecdoH p. 34, tab. m, 9. 40), die leidere gewi» aus dem nSmlichen Stempel auf einer andern falschen taientioer Münze des L K. vorkommt."

SUbermünzen mit voreuklidischer Aufechrift.

par. Gr.

453.46 (»»8.45 Gramm K,K.)

4 52.52 (-»8.4 Gramm IL IL)

4 52.5 (»» 425 Gr. Mus. Bntann.)

4 5i.68 (»»458 GarelU n. 46. 55. 56. 57.)

4 54.58 (»» 4 24} Hunter n. 7.)

4 54.54 (»» 8.05 Gramm K. K., zwei Expl.)

45i.28 (»» 424 Gr. Mus. Brüann.)

450.72 (»» 457 GareUi n. 54. 80.)

450.64 {= 8 Gramm K. K., drei Expl.)

450.36 (»» 423| Gr. Bunter n. 2.)

450 (Mionnet 384.)

449.76 (»» 156 Carelli n. 45. 50. 53. 74.)

4 49.25 (Mionnet S. 564.)

4 48.76 (»»7.9 Gramm K. K.)

447.62 (»» i2i Gr. Hunter 3.)

4 46.88 (»» 453 Carelli n. 64. 69.)

4 45.79 (^419^ Hunter 4.)

444 ' (= «50 CareUi n. 74. 72.)

4 4i.25 (Mionnet 379.)

424 (Mionnet 384.)

Beilags /.

^81

BEILAGE /. SUbermfiiizeD von lU^iim.

par. Gr. [328.8

Normalgewicht der attischen Te- tradrachme.]

3S7.36 (»«344, Carelli n. 47.) 3S((.96 («»S68, Pembroke %, U.) 3S5.7i (-»267, Pembroke t, 24.) 324.5 (Mionnet 952.) 324.48 (»-*338, Garelli n. 4.) 323.94 (— 265}^, Bunter n. 5.) 323.66 (— 265-;^, Mus. Britarm.) 322.56 (= 336, Carelli n. 4 9.) 320.64 (»-334, Carelli n. 9.) 349.64 («» 262» Mus. Britann.) 348.72 («»332, CareUi n. 48.) 34 6 (Mionnet 949.) 34 4.5 (Mionnet 948.) 292 (Mionnet 954.)

[4 09.6 Nonnalgewicht des Achtobolen-

stücks nach attischem Fuss.]

4 09.44 (»«4 4 4, Carelli n. 7.) 108.88 (a=89|^, Hanter n. 4.) 4 08.48 (»> 4 4 3, Garelli n. 8.) 4 05.22 (:» 86}, Hunter n. 3.) * 4 03 (Romö de Flsle p. 4 05.) 94 (BGonnet 947. S. 4045.)

[82.2 Normalgewicht der attischen Drachme.]

84 (Mionnet 954.) 80.64 (-»84, Carelli n. 4 4.) 79.68 (-=> 83, Carelli n. 20.) 79.30*(= 65, Pembroke 2, 26.) 79.06 (»» 64^, Mus. Britann.)

Die Münze ohne Aufschrift mit Löwenkopf und (}uadratum incusum von 57. 95 Gr. (-BB 47}^ Hunter n. 4), welche BÖckh S. 4 43 als halbe chalkidische Drachme ansieht, ist schwerlich in Rhegium geschlagen. Bemerkenswerth ist noch, dass die Acht- obol^stücke constant die Aufschrift haben N 0 1 3 3 fl oder N O I 3 3 4 (nur Miomiet S. 4045 201930; 947 ZONI33q), welche auf anderen Stücken nicht vorkommt; die Tetradrachmen und Drachmen die Aufschriften SO N I 3 3 ^, N O N 1 3 3 S (beide auch mit 8 wie auch rechtläuiig), P H F I N O N, ohne dass den Verschiedenheiten der AuÜBchrift verschiedene Gewichte entsprSchen; die IVi-

AMMBdl. d. K. 8. Ges. d.WiSMBMsfa. IT. 27

par. Gr.

78.72

78.69

78.38

78

77.85

76.8

75. 8>

64.44

[44.4

39.65

38.4

37.44

36.48

36.29

28.6

22.08

[43.7

= 82, Carelli n. 40.)

64J., Hunter n. 2.) *=• 64 J, Hunter n. 6.) Mionnet 953.) = 67, Catal. raisonM.) = 80, Carelli n. 2.)

79, Carelli n. 3.) = 64, Carelli n.30.) Au&chrift

PHriNQN, sehr jung. Normalgewicht des attischen

Triobolon.] 32|, Unnter n. 7.) «= 40, Carelli n. 24.) = 39, Carelli n. 22.)

38, CareUi n. 23.) = 29 J, Hunter n. 8.) = 30, Carelli n. 24.) = 23, Carelli n.34.) Aufschrift

PHTINfiN, sehr jung.

Normalgewicht des attischen Obolos.]

4 5.49 1

[•= 4 2^1^, Mus. Briiann.)

45.36

[= 4 6, Carelli 25. 26;)

4 4.4 1

[= 4 5, CareUi 43. 4 4. 27.)

44

(Mionnet 945.)

43.72 (

= 4 4J, Hunter n. 9.)

43.5 (

Mionnet 946.)

43.44 1

= 4 4, GardU n. 4 5. 4 6. 28. 29.)

42.5 1

Mionnet 957.)

42.48 \

43, CareUi n. 4.)

40.56 1

= 4 4, Carelli n. 5.)

9.6 (

= 4 0, CareUi n. 6.)

3S2

Bbilagb L K.

obolen conctant P H ; die Oboleu O 3 fl (so die vier leichtesteo Stocke von il. 6 9.6 Gr.), R E C I oder P H , letztere beide ohne correspondierende Abweichoog der Gewichte. Diö sehr feltaen wmd jnagen fluche mit R HriNilN haben rerminderte Gewichte.

BEILAGE K. Gold- HDd SHkermiinzen der Biutttar.

1 . GoldmttQ£en.

par. Gr [88.2

Normalgewicht der attischen Drachme.]

(Mlonnet 760.) (a> 65^, Hunter n. 4.) 79.68 (—83, Carelli 4. «.) 79.6 (Mlonnet 759. 764.) 78.08 (-^ 64, Mus. Britann.)

80 79.94

ptr. Gr.

[44.4 Normalgewicht des attiscbeo Triobohm.}

40.32 (=4«, Careffi n. 3.)

40 (Mionnet 756.)

39.84 (— 44|, CareDi 4.)

39.5 (Mlonnet 757.)

2. Silbermttnzen. 4. Dioskarenköple )( Dioskuren zu Pferde.

p«r. Gr. 408.27 4 05.6

99.5

95.04

95

94.08

94.49

89.28

89.06

89

88.5

88.32

88.44

88

87.53

87.36

87. t3

86.5

86.4

85.75

85

-:«*5.75 Gnu. E. K.)

4 40, GareUi 4 4.)

2. Mit anderen Typen.

Mionnet 765.)

99, CarelU n. 25.) Mionnet 762.)

98, GareUi n. 24.)

74f , Hunter n. 2. 8.)

93, GareUi n. 6.) «» 73, Hunter n. 3.) Mionnet 764.) Miomiet 767.)

«»92, CarelU n. 40. 48.) =a» 72 J, Hunter n. 7.) Mionnet 766.) ■-i74-J, Hunter n. 9.)

94, CarelU n. 7. 4 6. 20.) ^■744-» Hunler n. 4.) Mionnet. 768.)

mm dO, CarelU n. 5. 4 5.) Mioonel 763.) Mionnet 769.)

par. Gr. 84.83

84.46

84.48

83.52

83.54

83.5

83

82.8

84.74

80.64

78.72

77.4 6

75.84

75.5

74.98

69.4 2

47

46.08

41^

44.4 6

43.34

42.5

42.24

44.4

»=* 73, Catal. raisofme.)

88, CarriU n. 47. 84.) -=^ 69, Mus. Bntatm.]

87, CarelM n. 26.)

6a^, Munter n. 6. 6.) Mionnet & 94 9.) Mionnet S. 94 2.)

= 4-4 Grm. K. K.)

67, Mus. Brü., zwei Stücke.)

84, CarelU n. 22. 23.) -=> 82, CarelU n. 8.) - «= 63J-, Mus. Brumm.) = 79, CarelU n. 49.) Mionnet 770.)

= 59, Pembroke 2, 7.) ==72, GareUi n. 9.)

Mlonnet 773^)

=»48» CareUi n. 41,)

MioQAet 771.) » 46, CareUi n. 4 2.) » 35|, Mus. Btikam)

Mionnei 772.) ^ 44, CarelU n. 4 9.) =>^2.2 Gnu. K. K.)

Beiiacs L.

383

BEILAGE l. Silbermiinzen von Campanleo, Apullen und LaUum.

1

4. Kumae.

Gflridmfiim*

par. Gr.

p«r. Gr.

439 1

[Mioanet 444.)

[27. 4 Normalgewicht des attischen Di-

438.24

(—444 Careffi 22,)

oooion.j

437.28 1

[^ 443 CareUi 8.)

tl

(Hiosmet 4 35.).

434.4

(i^UO CareUi 4.)

433.59

[^409^ Bmiter 4.)

Sribermünzen.

433.5 i

[m^msf, & 273.)

456.ia 1

[^ 4 63 CarolU 98.)

432.48

»438 CareUi 43, 25.)

Ui.57 1

[— ^4H floQter 5.)

434.52 1

[>^437 CaivUi 4.9.)

Hi I

4 60 CarolU 7. S7.)

434.45

» 407^ B«nter 4.)

U3.96

[p- 4 48 HuQter 3.)

430.84

[«-4071 HuQter 2.)

143. Oi 1

W. 449 Carelli 6. 48.)

430

Ntoimat S. 27 4 4

US. 08 1

>=>448 CareUi 47. 49.)

4 27.68

4 33 CareUi 4 2. 20.)

444. 2S 1

W>7.5 Gramm K. K.)

420.96

426 CareUi 23.)

444. 4S 1

= 447 CareUi S, 3.)

420

425 CareUi 4 6,)

440.3 1

[-^445 Mw. Britann.) .

402,5

[MiomiQi 439.)

440.46 1

[»«-4 46 Carelli 6.24.)

27 1

[Mioimet 436.)

439.34 1

[c»7.4 Gramm K. K.)

9.76

;— 8 Mu9. Britwm.)

439.t 1

445 Carelli %i. 26.)

9.42

{^9\ CareUi 29.)

439.08 \

[»444 Pembroke t, 4 7.)

7.53

«^ 0. 4 Giamm K. K.)

2. Neapolis.

|Mr. Gr.

par. Gr.

443.485 (as7.6 Gramm, Luynes Annali

440 (

4842, p. 434, mon. delV

439.99 (

Inst, m, tav. 35, f. 3.)

439.5 (

443.04 1

[mm 449 CareUi, ein Expl.)

439.2 (

442.43 1

[— 4 46} Hnnter, ein Expl.)

439.08 (

442.08 1

;—> 448 CareUi, Tier Expl.)

439 (

442 1

[Mionnet, ein Expl.)

444. 4!l 1

;«» 447 CareUi, drei Expl.)

438.5 (

444 1

Mionnet, drei Expl.)

438.47 (

440.6 i

[»4 4 5} Hanter, ein Expl.)

438.28 (

440.46 1

[a- 446 CareUi, drei und zwan-

438.24 (

zig Expl.)

438 (

[Mionnet, ein Expl.)

» 4 U| Hunler, ein Expl.) [Mionnet ein Expl.)

> 445 CareUi zwanzig Expl.)

> 4 4 4 Hunter, ein Expl.) [Mionnet zwei Expl. ; Romö de

risle p. 74 ein Expl.) [Mionnet zwei Expl.). *\\Z\ Hunter ein Expl.)

> 4 49 CaUü. raüofmi.) [—4 44 CarelU, neunzehn Ex.) [Mionnet drei Expl.)

27*

384

par. Gr. 437.86

437.5

437.88

437.25

437.4«

437

436.32

436.25

436.03

436

4 36.58

435.5

435.42

435.36

435.25

435.44

435

434.75

434.5

4 34.4

434.2

434

4 33.69

433.59

433.6

433.44

433

432.98

4 32.67

432.48

432.37

432.06

432

434.75

434.52

434.5

Beilage L.

par. Gr.

( SS 4 43 Hunter ein Expl.; Mus.

434.46 (<

Brüann. ein Expl.; Pembroke

430.56 (

2, 22 ein Expl.)

430 (

(Mionnet ein Expl.)

429.62 (

(i». 4 43 Garelli zehn ExpL)

429.6 (

(Mionnet ein Ex., »=4 4 2^ Honter

429.32 (

vier Expl.)

4 28.64 (

( 4 48 Catal. rais. zwei Expl.)

4 28 (:

(Mionnet Tier Expl.)

4 27.68 (<

(=a 4 42 Garelli Tierzehn Expl.)

426.72 (

(Mionnet ein Expl.)

425.76 (

(». 4 4 4| Hanter ein Expl.)

424.44 (

(Mionnet ein Expl.)

422.88 (

(s« 7. 2 Gramm K. K. mit

422 (

NEOPO^ITE^)

442 (

(MionneC ein Expl.)

444.36 (

(bsb 4 4 4 Honter zwei Expl.)

408 (

(».4 44 Garelli sechs Expl.)

405.6 (

(Mionnet ein Expl.)

404.76 (

(— 4 4 0J Hanter ein Expl.)

83.52 (

(Mioni^et nenn Expl.)

72 (

(Mionnet ein Expl.)

68.4 6 (

(Mionnet ein Expl.)

67.5 (

(»4 40 Garelli zwölf Expl.)

67.2 (

(=4 40 Hnnter ein Expl.)

64.32 (

(Mionnet ein Expl.)

64.05 (

(.i 7. 4 Gramm K. K. mit

63.36 (

NEOPOHTE*)

63.43 (

(.» 409|. Honter zwei Expl.)

62.5 (

(Mionnet zwei Expl.)

62.4 (

(»«4 39 Garelli vier Expl.)

60.48 (

(Mionnet drei Expl.)

58.56 (

(ss 4 09 Mus, BriUmn. zwei

34.56 (

•Expl.)

27.84 (

(»» 4 08^ Hunter ein Expl.)

26.88 (

(-.4 38 Garelli vier Expl.)

25.92 (

(».4 08} Hunter zwei ExpL)

22.08 (

(=> 4 08| Hunter ein Expl.)

43.44 (

(Mionnet vier Expl.)

42.48 (

(Mionnet ein Expl.)

44.52 (

(t» 437 Garelli zwei Expl.)

40.56 0

(Mionnet zwei Expl.)

9.6 (

s 4 07| Honter zwei Expl.)

> 4 36 Garelli drei ExpL) Mionnet sechs Expl.)

= 4 06^ Hunter ein Expl.) '•»4 36 Garelli zwei Expl.)

»406 Mus. Brit. ein Expl.) >= 434 Garelli zwei ExpL) [Mionnet ein Expl.) [mMm 4 33 Garelli vier Expl.)

- 4 32 Garelli vier Expl.) >= 434 Garelli ein ExpL)

* 4 02 Hunter ein Expl.) 428 Garelli ein ExpL) 400 Mus. Britann. ein ExpL) Mionnet ein Expl.) 4 46 Garelli ein Expl.) Mionnet ein ExpL)

- 4 4 0 Garelli ein ExpL)

> 406 Garelli ein Expl.) ;— 87 Garelli ein Expl.) Mionnet ein ExpL) '**»1\ Garelli ein ExpL) Mionnet ein ExpL)

> 70 Garelli ein ExpL) > 67 Garelli ein Expl.)

;»- 52} Mus. Brü. ein ExpL)

> 66 Garelli vier Expl.)

> 54|^ Honter ein ExpL) I Mionnet ein Expl.)

- 65 Garelli drei ExpL) ;— 63 Garelli zwei ExpL) ;— 64 Garelli ein Expl.)

- 36 Garelli ein Expl.)

- 29 Garelli ein ExpL) a 28 Garelli ein Expl.) » 27 Garelli ein Expl.)

> 23 Garelli ein Expl.)

> 4 0 J Mus. Britann.)

- 4 3 Garelli ein ExpL)

> 4 2 Garelli ein ExpL) [>-■ 4 4 GareUi zwei Expl)

4 0 Garelli ein Expl.)

i

Beilage L.

385

p«r.

Gr.

Ul.

42 (

438.

28 (

U6.

64 (

434.

6 (

434.

4 (

4J7,

5 (

4 2.

6 (

4«.

48 (

44.

89 (

= 4 47 Carelli n. 4)

B= 4 4 9 Catal, raisorme,)

= 4 42 Mus, Britann.)

Mionnet 644.)

= 4 40 Carelli n. 4 2.)

Mionnet 642.)

«> 40| Hunter Posidonia n. 4 0;

Mionnet 823.) > 43 CareUi n. 44.) 9| Hunter Posidonia n. 4 4.)

3. Phistelia.

par. Gr. 44.52

44.5 44

40.56

4 0.37 40

9

8.64

4 2 Carelli n. 22.)

Mionnet 822.)

Mionnet 823.)

= 4 4 Carelli n. 45. 46.47.48.

4 9. 20.) ■= 8J^ Mus. -ßrt(aim.) d'Ennery p. 82. Mionnet 823.) Mionnet 823.) = 9 Carelli n. 24. 23.)

4.

AUifae.

par. Gr.

par. Gr.

42.48 (—43 CareUi 4. 2. 3.)

44.3

4 t (— 42| CarelH 4. 5.)

44

4 4.52 (— 42 Gamlli 6.)

3.95

(b» 0.6 Gramm K. K.) (Mionnet S. 490.) 3. 95 (»» 0. 24 Gramm K. K., mit Z .)

par. Gr. 444.82 444.5 444

440.46 139.5 4 39.2 439.08 438.77 438.5 438.24 438.46 4 37.5 437.28

437.25

437

436.64

436.33

436.32

4 35.7.2

5.

446^ Hanter Uria 4 5.) Mionnet 348.)

Mionnet S. 464.) = 4 46 CareUi 4 2.) Mionnet 349.) » 445 CareUi 5. 49. 24.) =»4 44 Pembroke 2, 23.) 443;- Hunter 4.) Mionnet S. 465.) »->4 44 CareUi 3. 9. 47.23.24.) »- 4 43j Hunter 43. 4 6.) Mionnet 34 6.)

= 443 CareUi 4. 3. 45. 46. 48.)

4 42^ Hunter 2.) Mionnet 320.)

=- 4 42 Hunter 47.)

{44| Hunter 4.) = 4 42 CareUi 8.) = 444» Hunter 7.)

üria.

par. Gr. 435.42 435.36 435.41 4 35 434.4 434.2 433.89 433.63 433.28 432.98 432:62 432.48

434.76

434.52

430.56

430

428.64

425.96

448.95

«4 4 4 Pembroke 2,23. Hunter 5.) -444 CareUi 4. 4 4.) » 4 40| Hunter 8.) Mionnet 34 5.)

440 CareUi 27. 28.) »* 4 4 0 Mus. Brüann.) = 4 09} Hunter 9. 4 4.) «»445 CtUal. raisanne.) = 409^ Hunter 6.)

»a 4 09 Mus. Brüann.)

= 4 08} Mus. Britann.)

-- 4 38 CareUi 4 4. 22. 25. 26.

34. 32.) =1 408 Hunter 40.) = 437 CareUi 20. 30.) = 436 CareUi 29.) Mionnet 34 4.) = 4 34 CarelK 2.)

403} Hunter 42.) «»97}. Mus. Britann.)

Die Yerschiedenbeiten der Aufschriil correspondierea nicht verschiedenen Gewichtenb

386

BEILAGE L.

6. NoI«.

pir. Gr.

par. Gr.

437.28 (

4 43 Carelli 4. 40.)

434.52 \

[—437 Carelli 3.9. 4 4. 43.)

436.5 I

Mionnet S. 376.)

434.5 1

Mionnet S. 372.)

136.32 1

[= 4 42 CareUi 4 2.)

434.45 1

[= 4 07^ Hnnter.)

136 1

Hionnet S. 374.)

430.56 1

;— 436 CareUi 5.)

435 \

Mionnet 236. 237.)

430.5 1

[Mionnet 238.)

43i.i {

;«a 4 40 Carelli 4 5.)

429.6 1

;— 4 35 Carelli 8.)

433.5 1

[Mionnet S. 373.)

428.64

[>» 434 CareUi 6.)

433.44 1

[= 439 Carelli 4. 2. 7. 4 4.)

7.

Campaüi.

,

par. Gr.

p«r. Gr.

437.S8

4 43 Carelli.)

4 27

(IGonnet S. 246, beschSdigt.)

8. Nuderia Alfatema.

par. Gr.

4a7.25 (»f 4 4 2|. Mm. Brikmn., zwei

Expl.) 436.32 (= i42 Carelli 4. 5.) 434 (Mionnet S. 38 4.) 434.44 (= 439 CarelU 4. 2.)

par. Gr.

432.5 (IGonnel 244.)

432 (über 7 Gramm, K. K.)

4 34.52 (—4 37 CarelU 3.)

4 30.56 (=4 36 CareUi 6.)

406.75 (—87}. Hunter. Gefattert?)

9. T^fittfn Sidicinum.

par. Gr. 436.03

435.36

430.23

428.4

4 4 4} Mu^.BHkmn.)

4 44 CarelU.)

406} Hanter; Afw. BHtann.)

405 Hnnter.)

par. Gr.

4 28.02 (»= 6.8 Gramm, ew«l Expl.) 4 28 (Mionnet 262.) 422.88 (— 428 Cardi.)

40. (

dales.

1

par. Gr.

par. Gr.

439.2 i

[— 4 45 CareUi 40.)

434

[Mionnet 4 07.)

438.24 1

[— 4 44 CareUi 9.)

432.47 {

444 CakU. rais.)

437.86 1

[—4 43 Pembroke 2. 43.)

432.37 1

["» 408} Mus.BriUmn.)

437.46 1

[— 7. 3 Gramm K. K.)

434.5 1

[fast 7 Gramm K. K.)

437.28 1

[— 4 43 CareUi 4. 6.)

434.45 1

[—4 07»- Hnnter 4.)

437.25 1

442} Hunter 4.)

430.54 (

407 Hunter 3.J

437 (

[Mionnet 4 06.)

429.6 1

[— 435 CareUi 3.)

435.36 1

[=4 44 Carelli 6.)

427.68 {

433 CareUi 7.)

435 1

[Mionnet 4 08. 409. S. 234.)

447.42 1

'—422 CareUt 4.)

434.5 .1

Mionnet 410. 4 4 4. & 230.)

413 1

[Rom^ de l'Isle p. 54.)

434.4 (

'— 4 40 CareUi 2. 8.)

BtILAfiE L.

4i.

Saessa.

pir. Gr.

par. Cr«

435.36

(^444 GarelU 7.)

4J9.4(

(— 435 GareUi 3.)

ISi.4

(.440 GareUi 4. 4.

8.)

4S9.32

(«»4 06 Hnnter.)

434

(Mionnet S. S90.)

429.0S

(»^ 6.8 Gramin K. K.)

433

(Mionnet 263.)

424.8

(».130 Garem 5.)

43S.06

(=»» 408j^ Hnnter.)

422.88

(_428 GareW 2.)

130.5

(IDonnet 264.)

1

42t). 47

(».98} Mus. BHtann.)

430

(Mioanet »62.)

42.

Piesliun.

4 3i.i

(>» 440 GareDi Posidonia

n.

96.)

387

43. fcoi:a.

4 44. 46 («M 93 Or. ea^. IDUiligtti ^mcimU oote of gr$ek citiet and kktg$, LondOD 4834. p. 4.)

4 4. Capua.

a

H2.02 (»" 5.95 Gramm, Lnynes AtinaH X. XIU, p. 434.)

45. Arpi, 435.36 (—1444 GareUi 4.)

434.76 (—408 Hanter.)

4 28.64 (—434 GareUi 2.)

428 (BGomiet 298.)

425 (Mionnet 300.)

424.8 (—430 GareUi 3.)

420.54 (*— 6.8 Gramm, K. K., sehr minirt.)

34.5 (Mionnet 297.) ) mit PaUaskopf und drei Aehren (Zeichen des Trfobolon?

25.92 (— 27 GareUi 4.) ) Bull. Nap. a. U. p. 4 47.)

47.28 (-1- 48 GareUi 5.) ) mit PaUaskopf und springendem Pferd (Mionnet

46.66 (—0.885 Gramm IL K.) } S. 448.)

42.05 (— > 0.64 Gramm K. K., zwei vortrefDich erhaltene Exemplare.)

40.56 (— 44 GareUi 6.7.)

mit Haken «iid «pringeDdem Pferd (Mionnet S. 446.)

46. Teaie.

4 33. 7 (—7.4 Gramm K. K.) 433 (Mionnet S. 489.)

Hi.i

i«i it. *d

a86 ft»L4fiB L.

p.r.Gr. "' Canusiam.

40.56 (=H Carelli i.) I * i^ a t w .. u /«.

7.53 («sa 0.4 Gamm K. K., zwei Expl.)) '

48. Uria Apuliae?

19. S4 (*=^ I5| Hunter tab. LXn, U: ot;» vofafi# in corofia )( YP, de^khüm. Die Attribulion ist zweifelhaft. Von RavoT Cf. Btäl. Nap. ü, p. 71.)

4ft. aubi.

19.2 (

48.83 (

18 (

49.77 (

43.48 (

T.Ö3 (

7.53 (

80 Carelli 4. t. 3.) =a 4 Gramm K. K.) } Pallaskopf )( Aehre. Mionnet S. 474.)

4.05 Gramm K. K.) 1 Herkules Löwenwurger )( Pallaskopf. =- 0.7 Gramm K. K. vematzt.) | (Mionnet S. 47S.) »«0.4 Gramm K. K.) Strahlenkopf )( zwei Halbmonde PY. AA »»0.4 Gramm K. K.) Blitz )( Ochsenkopf.

80. Gaellum.

43.48 (—0.7 Gramm K. K.) Herkules Löwenwurger, K AI )( Pallaskopf. 40.56 (—44 Carelli 4.) ) ^ ^ w « ,. .

7.9 (- 0.4t Gramm K.K.) r^^^^«^^'«-^^P'-

S4. Alba. 24 (—25 Careni.) 23.54 (—4.25 Gramm K. K.) 24 (Mionnet 78.) 4 9.24 (—45-1- Hunter.) 4 4 (Mionnet 77.) 40.9 (=> 9 Pembroke 2, 2.) 10.56 (— 4 4 Carelli.)

40.36 («»0.55 Gramm K. K., etwas vemutzt) 9.6 (— 4 0CareUi.)

äS. Sigiua.

42.48 (—4 3 Carelli.)

40.9 («»9 Millingen conHderaiüms p. 237.) 40.54 (a-«0. 56 Gramm K. K., wohl erhalten.) 40 (Mionnet S. 474.)

BEiLAftS M. 380

BEILAGE M. RSmisch-camiMiiilsche Silber- und GoUnttozea.

A. Silbermiiiizen.

I. mit der Inschrift ROMANO.

9

1. behelmtes Marshanpt )( aai^ftmnter Pferdekopf.

ptr. Gr.

139.5 (Mionnet S82.)

139.15 (— >7.39Grm. K. K.)

138 (Hionnet S8S.)

437. S8 {^ 113 Garem n. 39.)

436.311 (— U% Carelli d. 38.)

In Kupfer -

par. Gr.

422.4 («»6.6 Grm. K. K.) 14 < («Sde«.» OUTierL) 100.8 (»- 405 Carelli 46. 47.) 72 («»> |- röm. Unxe Passeri paraUp» p. 241.)

S. loii>eerbekranztes Apollohanpt )( springendes Pferd^ darüber Stern.

135.38 (—7.19 Grm. K. K.) 427 (yemutzt; Mionnet S. 407.) 420.-47 (— 98f Hanter.)

In Knpfer nicht vorhanden*

8. jogendlicher Herkuleskopf nüt der Hauptbinde» am Halse Löwenfell und Keule )( Wölfin slugt die Zwillinge.

437.86 I

[■«4 43 Runter.)

434.2 1

[—4 40 Pembrokö 2, 26.)

434 1

Mionnet 284.)

433.63 1

'■-■4 45 Catal. raisonnd.)

131.84 (

o* 7 Gnu. FriedlSnder. Vortrefflich erhalten.)

434.76 1

[«» 4 08 Mus. BrUatm,)

430.7 1

;-» 6.94 Grm. K. K.)

430.56 1

[—436 GareUi n. 36.)

429.9 1

;»> 6. 9 Grm« K. K») '

427.65 1

[= 6.78 Gnn. K. K.)

426.27 1

;— 403^ Mus.Brüann.)

In Kupfer: 455 (-«7 den. Olivieri.)

890

BSiLAfiE M.

ptr.Gr.

127.68

126.69

IS6.66

IS5.6

1S6.35

1S4.8

4S4.6

4«i.S8

4S3.6

4S3

4SS.88

121.04

4S0.5

420.47

149.66

149.25

40«. i8

i. behelmtes Pallashanpt, )( Siegesgöttin bindet deo Loibeataranz an eine Palme.

4 33, Garett 11.44.) «• 6. 676 Gnn. K. K.) «- 403 Hanter.) Mionnet 279.)

402f Hanter.)

430 GareUi n. 40.) Hionnet 276. 276. 277. t80.) «■■ 6. 6 Gnn. K. K.) Hionnet 178.)

Ifionnet 274.) mm 428 CareUi n. 42.) MB 406 C(UaL raiionne^ Ifionnet 273.)

98^ Honter.)

98 Mui. BriUmn.)

97f Honter.)

4 43 GareUi n. 43.)

In Kupfer nicht vorhanden; die Ufinxe bei-ftattiiis % p. 17. n. 66 ist die Anima einer gefutterten Sübendttiie.

Bloss in Kupfer kommen Tor: a) Jugendlicher Kopf mit der Hauptbinde )( Löwe hebt die Pfote auf:

put.Gr,

248 (—4 4.6 Grm. K. K.) 4 88 (—40 Grm. K. k.) 4 65 (— 472 GareUi n. 45.) 4 63 (— 470 Garem H. 44.)

ß^ bartloser Miabnter Kopf )( i^dler auf dem UÜs, im VMß die Meta, darunter K (Mus, Mrikum^ Oewichtaagabe fohlt.

n. mit der Inschrift ROMA.

4 . behelmtes Marshaupt )( aufgezäomter Pferdekc^ (wie R O M A N O n. 4 .)

436.4 45 (— 4 40|- Hnnter.)

427

426.72

426

425.66

423,5

423

(Wicsay 2, n. 45.)

(— 432 GareUi n. 47.)

(Savot diseours sur les medaiües anUques, Paris 4itl. 4«, p. 466. 459;

ob mit ROMA oder ROMANO, ist nldit «ng^geken.) (»•403 Pembroke 2, 26.) («a 4 04j- Hunter.) (—Mionnet 292.)

Bkum M, S»i

pir.Gr.

no.5l (— 6.i Grm. K. K.)

H8.63 (— 6.3 0rm. K. K.)

H8.34 (—97 Jftt». INt'ftmn.)

H7.69 (»»6.S5 6nn. FriedUinder. MittelmSssig erhalten.)

66 (Wiczay %, n. i6.)

58.66 (—48 Mu8,BrUann.)

66.68 (— 58 Carelli. n. 48» vematzt]

^.Gr. IfaKnpfer:

89 66 62 60 47

-a 4 den. OliTieri.) -B 3 den. Olivieri.) sss 3.3 Gim. K. K.) ■bat 3. S Gnn. K.) 49 CareUi n. 34. 3S.)

S. lorbeerbekr&nztes ApoUohaupt )( springendes Merd (wie ftOM ANtf . n. S.y aber ohne den Stern.)

439.34 (—7.4 Grm. FriedlSnder.) 129 (Wiczay 2. 48.) 425.66 (— 403 Pembroke 2, 26.) 424.74 (— 402J Hunter.) 424.28 (—6.6 Grm. K. K.) 420.96 (— 426 GareHi n. 44.) 420.85 (-- 404 Catal. raisorme.) 4 49.56 (—98 ifti^..Ori<afiii.) 4 49.04 (— 424 GareUi n. 43.) 4 47 (Mionnet 293.) 60.5 (Mionnet 294.)

p.r.Gr. In Kupfer: i.

66 (*B 3 den. Ottvioi^ 58 (=. 3. 4 Grm. K. K.) 57 (»a 59 Carelli n. 29.) 56 (— 3 Grm. K. t.) 55 (— 67 Carelli n. 30.) 48 («« CtMU II« 98^ 47 (—2.5 Grm. K. K.)*

3. behelmtes Marshaupt (wie ROMANO n. i), Keule )( fpringe|id«8 Pferd. (wieROMANO n. 2.), Keule.

431 (WiciMiy t, 47.)

424.8 (—430 GareUi n. 45.)

423 (Mionnet 294.)

422.64 («^«00^ Hanter.)

449.57 (=»6.35 Grm. K.K.)*

4 4 6.54 (—95|jrttf.Brttan9t.)

3»2

Bolacb M.

par. Gr.

60 (<

In Kapfer:

7.7 Gnn. K. K.)

4 Dac. 50 Gr. Wiczay S, 54.)

3. $ ChiD. K. K.)

4. unbirtiges Doppelhaupl mit Lorbeerkranz )( springendes Pferd,

ROMA (e^nras barbarisiert, in der firiedlSnderschen Sammlung in Berlin. Gewichtangabe fehlt.

5. anbärtiges Doppelhaupt mit Lorbeerkranz )( Jupiter in der von der

Victoria gelenkten Quadriga.

a) von feinem Silber und mit vertfeffer Schrift:

par. Gr.

4S9 (d'Ennery p. 4 66, das schwerste Stück von fünf.)

198.04 (p^ 6.8 Grm. FriedlSnder.)

ISO. 44 (—6.715 Grm. iL K.)

195 (Wiczay t, 38.)

194.44 (-» 4 09 Pembroke 3, 18.)

494 (Eisenschmid de ponder. et mens. Argentor. 1708. p. 135; Prokesch- Osten

Monatsberichte der berliner Akademie, Nor. 1848. p. 418.) 193.84 (*» 4 99, Garelll n. 49.) 4 93.7 (—•6.57 Grm. K. K.) 4 93.44 {^m 6.54 Grm. K. K., etwas vemutzt.) 193 (Wiczay 9, 39.) 199.4 (»>6.5 Grm. K. K.) 494.54 (-«6. 45 Grm. K. K.) 4 90 (d'Ennery, das leichteste Stack von fünf.) 4 48 (Wiczay 9, 40.) 4 44.48 (—6.08 Grm. K. K.)

In Kupfer: 74 (Wiczay 9, 49.)

Diese Sorte mit vertiefter Schrift, aber zu gewöhnlichem Denargewicht bat Tngan restituiert. Neomann ntum pop. et reg, 11, p. 984, tab. YII. n. 40. EckhelY, 98. 408.

b) von schlechtem Silber und mit hervorstehender Schrift:

T490 (Wiczay 9, 44.)

4 98.04 (—6.8 Grm. Friedländer.)

4 94 (Wiczay 9, 49.)

4 93 (Wiczay 9, 43.)

490.47 («a 98|, Pinkerton 4, 434; das schwerste Stück von fun&ehn im Mus,

Hunter.)

4 49.04 (— 4 94 Garelli 90.)

4 48.5 (Prokesch -Osten Monatsberichte der berliner Akademie, Nov. 4848, p. 448.)

447.78 (—6.955 Grm. K. K.)

4 45. 9 (— 95, Pinkerton 1. c.

psr. Cr.

HS.S4 (-» 9S, Piakerton 1. o.) 4H (d'EoDery p. 167.)

} («« 90 84, Pinkerton !• c, etwa zehn Stücke.) 4 09.48 )'

97. 9 (»e 0. 9 Gm. K. K.)

88.5 (K. K.) v^nmlit.)

74.98 (-» 59, Pinkerton 1. c.)

70.76 (— 58, Pinkerton 1. c.)

63 (d'Ennery p. 167.)

In Kupfer nicht vortianden.

Der beriiner serraius von 48. 75 Gr. (Böckh S. 463) ist jetzt als falsch ausrangiert Savot p. 156 fuhrt zwei solcher Münzen von i26 Gr. an, ohne anzugeben, ob die Buchstaben erhöht oder yertieft waren. Dasselbe ist von sechs Exemplal^n in der InedlSnderschen Sammlung: f24.28 (»»6. 6Grm.) 420.54 (»»6. 4Gna.) H 9. 57 (s» 6. 35 Grm.) 4 4 6. 75 (= 6. 9 Grm.) nur nicht bemerkt worden; ferner nicht von acht römischen Exemplaren bei GennareUi p. 84. 88 : 454. 47 (■« 6 den. 93 gr. röm. Mus. Kirch.); 498.55 (=* 5 den. 48 gr. Mus. Kirch.); 496.5 (««• 6 den. 46gr. Mus.Kiroh.); 495.59 (-» Öden, iögr., zwei Expl. SibigKo); 499.57 (»> 5 den. 43 gr. SihigHo); 4 49.77 (««Öden. 9 gr. Sibiglio); 4 4 4.97 (*» 5 den. 4 gr. Mus. Kirch.)

Bloss in Kupfer kommen vor, sämmtlich mit der Aufschrift ROMA ;

a) Uerkuleskopf mit Keule und LöwenfeU )( geflSgeltes Pferd, darüber Keule.

ptr. Gr.

433 (—6 den. Olivieri.) 90 (-» 404 Carelli n. 3Ö.)

/S) Frauenkopf mit Mauerkrone )( Reiter mit der Peitsche.

463 (»«8.4 Grm. K. K.) 4 41 (•» ö den. Olivieri.) 40Ö (»>5.6 Grm. K. K.) 95 (-« 99 CarelU n. 97.)

y) behehnter Frauenkopf mit Halsschmuck )( zwei Füllhörner. {Riccio mon. famigUari tav. 67. n. 8.)

403 89 38 98 96 93

i) Fraueokopf mit pbrygischem Hehn )( Bund.

■=» f Loth, Posern-Klett.)

4 den. Olivieri.)

uncia eines As von ^ Unzen, Passeri.)

—•36 Carelli n. 33.)

«> 4.5 Grm. K. K.; »- 99 Carelli.)

^ Ldh, 9 Expl. bei Posern-Klett.)

».4.9 Grm. K. K.)

394

BttLkotM.lN.

pv. Gr. (. 56

53.4 51.84 c. 48

B. Mänzeii von Gold und Elednm.

I. nnbSrtiger Doppelkopf mit Loii>6erknuiz )( Inpfter in der Ton der Victoria geleitetenQuadriga (wie R O M A n. 5). Ohne Aufechrift; von Blectnm.

(0.45 Gramm leichter als das niedrigste JWontoal der folgenden CMd- stucke, im pariser Kabinet; Lenonnant al Witte elte eeramegrapk L vUrod. p. XLIY.)

(— t.St Grm. Friedttnder.)

(«»54 Cuem ti.) (Wiczay 2, 6.)

ptp. Gr. 130.54 IS9.S5 1X8.4 IS8.0S4 1S8

85.44t8

64.66

64.25

64

63.8337

i, onbttrtiger Doppelkopf mit Lorbeerkranz )( kniender Priester mit dem Schwein zwischen zwei Kriegern, ROMA. Auf den Münzen zweiter Grösse XXX. Ton Gold.

n«* 407 Pembroke I, 6.)

pariser Kabinet» Leironne eoMidL p. 73.)

pariaer Kabinet, Letronne L e.)

««a 6.80 Grm., Yortrefflicfa erhaÜMi, Borghesi oben 6. 313.)

Eckhd y, p. 31 aus dem wiener Kabinet; Wiezay I, pu f^.)

«> -|- 9S grani romani oder 4.51667 Grm. Borghesi S. 343.)

BS 53, Pembroke 4, 6.)

per. Kab. Letronne 1. c.)

Wiczay 4, p. 48.)

3.39 Grm. Borghesi 1. c.)

BEILAGE N.

Kupfermttnzen von Capua, Atella, CalaUa.

4. Gapna.

Gewichte der Silbennünzen s. Beil. L, S. 387.

Capua hat mit sehr versohiedfioen Typen steta anf.dtiiselben Fnss gemOnzt, ebenso Atella und Calatia. Die beigefügten Zahlen verweisen auf die kürzlich er- schienenen „oskischen Münzen'' von Friedländeri wo Taf. I. II. Ol. sSmmtlicbe Münzen von Capua gestochen sind.

Ohne WertkzeichenM

a) Januskopf )( Jupiter in der Quadriga (Mkatt f/M« <w. ü eUm. tav. 59 f. 4 4.)

Friedl. a*

Bbilmb N. 895

b) Japier-* imd taM^opf )( JvipVb&r in der QiniWgft» FHedl. 9.

U.f. par. 6r.

4074 (-«Hl 9 Carelli n. 4; ohne Aufschrift. 880 (— « 947 Daniele n. IS; von kleinerem Modulns, mit Aufschrift.)

>

QtitnciifKi/. Pallaskopf )( Pegasus. Friedl. 3, S^ 505 (-i* 5S6 Daniele n. (t.)

*ohne XVefikzeichen; vermufhüch Triem^, . lupiterkopf )( Adler auf dem Blitz. (Typen der Silbermfinze.) Friedl. I S.)

476 (-1« S6. % Qrnu K. K.) 459 (— 47S Daniele n. I.) 439 (-«444 Carelli n. S.)

Trieru. Jupiterkopf )( Blitz. Friedl. 4.

3 480 (-« 499 Daniele n. 15.)

Quadrmu* a) Cereskopf )( Rind. Friedl. 5.

H 334 (—348 Daniele n. 16.) 30S (-«315 Carelli 20.)

b) Jupiterkopf )( zwei Krieger mit dem Schwein (Arellino apuse. U^ p. 379.) Friedl. 9.

Sextam. a) Jupiterkopf )( Diana in der Biga. Friedl. 14.

3 S5I (— S6I Daniele n. 5.)

249 (=I3.S Grm. K. K.)

237 (= 247 Carelli n. &!)

230 (= 240 GareUi n. 6.)

^ 2^ 229 (=» 239 CarelU n. 7.)

b) Jupilerkopf )( zwei Krieger mit dem Sckwein. Friedl. 10.

3| 300 (==»312 Carelli n. 4.) 2^ 204 (»212 Daniele n. 14.)

c) Jupiterkopf )( Adler mit dem MHi. Friedl. 13.

2| 236 246 Daniele n. I.) J^. H 4 54 (= 160 CarelU n. 3.)

*] Wahrscheinlich ans einer Zeit, wo Capua wie Atellfl nur bis zum Triens münzten und das h<)chste Nominal ohne Werthzeichen liessen, was iHler Torkommt«

396

JBeiuioe If.

v.t.

1-3

par. Gr. S88 (

%iZ (

u\ (

235 (

«30 (

SS8 (

«i

248 (

d) HerttttoskDpf )( Löwe hflh den Speer. FriedJ. 4.

= (d*Ennery p. 43«.) = 253 Daniele n. 8.} = 25«,CareUi n. 27.) = 12.5 Gnn. K. K.) = 70 car. Arigooi I, H .) = 238 Garelli n. 28.) = 227 Garelli n. 29.)

e) weiblicher Kopf mit Mauerkrone )( Reiter mit dem Speer. Friedl. \ 6.

U9 4 37 43i 427 426

Uncia, a) Jupiterkopf )( Victoria krttnzt die Trophäe. Friedl. 4 4

= 455 Garelli 8.) = 4 43 GareUi 9.) = 7. 4 Grm. K. K.) = 4 32 Garelli 40.) = 434 Garelli 4 4.)

b) Pallaskopf )( Victoria mit dem Kranze (Daniele n. 3.) Friedl. 45.

^ 454 (: 444 0

H

432 (:

422 (■■

420 (:

4 08 (:

c) wie Sextan$ e. Friedl. 47.

8 Grm. K. K.) 4 47 Daniele n. 2.)

d) Dianakopf )( Eber. Friedl. 7.

4 37 Garelli n. 4 4.)

4 27 Daniele n. 4.)

4 25 Garelli n. 43.)

4 43 Garelli n. 4 2.)

ohne Wertkzeichen.

a) Kopf mit Hauptbinde )( zwei verhüllte Figuren. Friedl. 22.

4 04 (= 408 Daniele n. 7.) 98 (=»102 GardM n. 26.)

b) derselbe Kopf )( Blitz. Friedl. 23.

400 74 66 64 45

c) Gereakopf )( Aehre. Friedl. 24<

5. 3 Grm. K. K.) 74 GareUi 24.) 69 Garelli 22.) 64 Daniele n. 4 4.) 47 GareUi 23.)

Bbilaoe N. 397

^■r. Gr. ^) Apollokopf )( Leier. Friedl. 25.

9S (== 4.9 Gnn. K. K.) 85 (= 89 Carelli n. 15.) 84 (= 88 Daniele n. 6.) 74 (=77 Carelli n. <6.) 64 (^ 64 Carelli d. H. 4 8.) 57 (= 59 Carelli n. 4 9.)

e) jugendlicher Kopf )( flirschkuh sSugt den Knaben: Friedl&nder 19. 20. 42 (== i4 Daniele n. 47; 2.26 Grm. K. K.) zi (^ 40 Carelli n. 25.)

f) behelmter Kopf )( Elephant. Friedl. 26. 54 (= 56 Carelli n. 24.)

g] behelmter Kopf )( Trophäe. Friedl. 24. 48 (=»=49 Daniele n. 4 8.)

h) jugendlicher Uerkuleskopf )( Cerbenis. Friedl. 4 8.

2. At^lla.

Triens.

u.r. pw.Gr. Jupiterkopf )( Jupiter in der Quadriga.

+ 2^ 459 (=«24.4 Grm. K. K.)

Sexkmi.

Typen des Quadrans b und Sextans 6 von Capua.

3 255 (= 266 Carelli.)

Üncia.

a) Typen der Unze a von Capua.

3 436 (= 4 42 Carelli.) 2^ 4 09 (=5.8 Grm. K. K.)

b) Sonnenhaupt Ton vorn )( Elephant. (Unze, Avellino opmc, II, p. 34.)

2^ 407 (=4 4 4 Carelli.)

2 84 (= 88 Carelli.)

3. Calatia.

Sextans, Typen de« Triens von Atella.

3 228 (= 238 Carelli.)

Üncia.

Jupiterkopf mit Lorbeerkranz )( springendes Pferd.

ohne Wertktekhm, Neptonuskopf )( Dreizack (Micaii momtm. iav. €Xy. n. 48.)

Abkudl. d. K. S. Gm. d.WbMBseli. II. 28

398 Beilage 0.

BEILAGE 0. Münzen von Venusia.

Erste Serie, gegossen, Libralfoss.

Diese Serie, die auf der einen Seite den halben Eber, aof der andern wechselnde Typen zu haben scheint, ist erst kürzlich, nameutlich nach der Provenienz, zusammen- gestellt und nach Venusia gewiesen worden (Avellino BuU, Nap, 2, 3i. 3, 4 5.); was durch die unten anzuführende Semuncia mit dem Eberkopf und VEl sich bestätigt. Diese Serie hat keine Aufschrift.

As. halber Eber )( Herkuleskopf; ohne Werthzeichen.

U. f. par. Gr.

\t 6040 (= 4 2 neap. Unzen. Bull. Nap. 3, 15.)

Einen andern As mit Eberkopf )( Hundskopf und auf beiden Seiten dem Zeichen des Asses I beschreibt Riccio mon. famigl. p. 251. n. 4 nach einem Exemplar des Mweo Barbonico; dasselbe sehr grosse Stück findet sich auch in den unedierten Tafeln von Carelli t. 45. n. t und bei AyeWino Bull. Nap. 2, 34. tav. 2, fig. 6 nach einem im Amphi- theater zu Yenosa gefundenen Exemplar. Bei diesen wird das Zeichen des Asses nicht angegeben; sollte es der fehlende Quincunx sein? Das Gewicht ist unbekannt.

Quincunx fehlt»

Triens. halber Eberkopf )( Leier.

U.f. par. Gr. "^ '^

14 1863 (= 3 u. 4 dr. Zelada; nach Genn. p. 75 = 3 u. 5 dr. 1929 Gr.) -f 10 1770 (= 94 Grm. K. K.)

10 1680 (= 1750 Carelli unter Camars n. 3.)

91. 1654 (= 3 unc. 72 car. Arigoni 3, 10.)

9J- 1625 (= 5 semunc. 3^ dr. danisch. Ramus.)

Quadrans. halber Eber )( Herkuleskopf. 8 4 023 (=» 1 onc. 1 trapp. Bull. Nap. 2, p. 34.)

Sextans. Ebeilopf )( Eule.

13 1119 (ss 2 once 2|> denari rom. ; beschädigt. Capranesi Ann. deW hat.

1840. tav. Q. n. 1.)

1 1 922 («= 960 Carelli, unterCamars als Uncia, vgl. die Tafeln dess. 51. o. 1 . 4- 8} 745 (r» 1 unc. 83 car. Arigoni 3, 15.)

^ 6 ' 532 (n. 1 unc. Gennarelli p. 75 zu Mug. Kirch, thc. 11, 7.)

üneia fehlt.)

Beilage 0. 399

Zweite Serie, gegossen.

Die Dicht mit dem Eberkopf verseheoen Gassmönzen von Yenusia zu ordnen. hat bis jetzt nicht gelingen wollen. Ich stelle hier einige Angaben zusammen, die indess den Fuss nicht erkennen lassen.

1) ohne Werthzeichen ; drei Halbmonde )( Muschel.

a) ohne Aufschrift {BuU. Nap, t. 2, p. 35, tay. 2 f. 4. ; Mus, Kirch.

#

ine, tav. 3. n. 4.)

per. Gr.

1904 (d'Ennery p. 13S.)

4762 (=3^ Unzen, wohl neapol. Bull, Nap. 3, 4 5.)

4 573 (= 3|- neapol. Unzen. BuU, Nap. 2, p. 35.)

b) mit {Bun. Nap. t. 2. p. 35. tav. 2 f. 2.)

839 (4| once nap. Bull. Nap. 1. c.)

Eine andere Münze giebt auf beiden Seiten den Halbmond, und darüber vielleicht eine Kugel. Bull. Nap. 1. c.

2) ohne Werthzeichen ; drei Halbmonde )( Delphin. 4 54 0 (= 3 neap. Unzen. BuU. Nap. 3, 45.)

3) Delphin auf beiden Seiten.

a) ohne Aufschrift:

Quadrans: Bull. Nap, 2, 35. 1

Sextans: Carelli tab. XXIX, 4 2. Gennarelli p. 22.55 f nicht ohne Werthzeichen, halb so gross wie der Quadrans: l gewogen. Bull. Nap. 1. c. 55. )

b) mit \£.

Qtuidrans: aes. grave del Mus. Kirch, p. 4 47. ) nicht

Sextans: Mus. Kirch, ine. tav. 3 f. 3. Bull. Nap. 2. p. 3i. (gewogen

P. Marchi bei Gennarelli p. 22. 55 bemerkt, dass der Sextans ohne Aufschrift zu dem mit Aufschrift in Grösse, Gewicht und fehlender Aufschrift in demselben Yer- h&ltniss stehe, wie der Sextans der pfundigen lucerinischen Serie zu dem Sextans der trientalen.

Dritte Serie, geprägt, Trientalfuss.

Der Quadrans ohne Aufschrift, Sextans und fg. mit bezeichnet. Die höheren Stücke fehlen hier wahrscheinlich, weil sie gegossen wurden, und sind also wohl in

der zweiten Serie versteckt.

Quadrans. .drei Monde, drei Sterne, Punkt )( Jiipiterkopf,

ü.f. par.Gr.

2^ 32i {^ 337 Carelli Yelia n. 470.)

28*

MO BteiLiOB 0.

SextanB.

Rediaskopf )( zwei Delphine 31 .

U. f. pu*. Of .

par; Gh

+ «i t33 (—12.4 Gnn. K. K.)

^96 (*^ 4 6. 5 Gnu. K. K.)

Xt7 (—236 CarelHYelia 47i.)

480 ( 55 car. Arigoni 4, 4 4.)

2^ 248 (»= tr? Careili Veiia 473.)

n

Unoia. , Herkules trftgt die Keule )( Löwe den Thyrans auf der Schulter, VE.

113 (»» 4S8 Careili Yelia 479.) 122 (=6.5 Grm. K. K., lleur de coin.) 87 (d*Ennery p. 406.)

Semuncia. Eberkopf, X, )( Eule auf dem Oelzweig, >£.

5t («« 2.75 Grm. K. K.; vgl. Bull. Nap, t, p. 34.^

Vierte Serie, geprägt, Zweiunzen- und Unzenfüss. alle mit bezeichnet. Hat die gröeste Aehnlichkeit mit der Serie von Teate S. 443.

iV. 11 (tmmm dm?)

Herkules mit der Keule, \E, N. 1 1 )( Dioslmron lu Pferde, C AQ (Careili Uv. 89, n. 4. Bull Nap. 2, p. 37, tav. 2^ f. 4 4.) NiQht gewogen.

iV. / (nummiw?) Bacdiushaupt )( sitzende Frau mit dem Thyrsus.

par. Gr.

par. Gr.

628 ('= 654 Careili unter Yelia

hU (— 29 Grm. K. K.)

n. 477.)

493 (=»26.2 Grm. K. K.)

569 (»= 593 Careili 478.)

U. f. par. Gr. 4| 322 ( 340 (

Quincuna:, Jupilerkopf )( Adler mit dem Blitz.

U. r. par. Gr.

»335 Careili Yeli» 4 67.) = 254, Haym thes. Bri- tonn. 2, p. 208.) 307 (=» 252, Pembroke 3, 4 28.)

297 (d'Ennery p. 4 30.) 296 (=»4 5.7 Grm. K. K.) 244 (»>254 GareUi Yetia 4 68.) 4-4 223 {^ 232 Careili Yelia 469.)

Triens fehlt. Frauenkopf im Schleier ]( drei Monde, drei Sterne, Punkt.

U. f. par.Gr.

|i 482 (=490 Careili Yelia 472.) «75 (»»9.3 Grm. IL K.)

D. r. par.Gr.

4 434 (»440 CareUi Yelia 471.) 4 47 (».6.2 Gm. K; K.)

Beilage 0. P.

Sextans. PallaakQpf )( Eule mit dem Oelzweig.

401

U. f. par. Gr.

^ 103 («a 407 Carelli Yelia 175.)

10$ (—5.4 Grm. K. K.)

08 (»-30 car. Arigoni 1, H.)

88 (». 4.7 Grm. K. K.)

U. f. par. Gr.

I

üncia fehlt.

86 (»» 90 <kretti Velia f 76.) 56 (=a 46 Hayin thes. Britann* S, p. 108.)

Pfinlle Serie, geprägt, anter Scmuncialfiiu.

Semis,

Merkurkopf )( Flügelschuh, VI, S. [Bull. Nap. t. 2. p. 37.)

U. f. ptr. Gr. J. 38 (= J'Grm. K. K.)

Andere Noiäinale kommen in dieser Serie nicht vor; die Typen wechseln, so z. B. hat ein anderer Semis den Strahlenkopf und Mond andrstem, \E, S (Bull, Nap.- 1. 2 , p. 3 8 .) Oeflers scheint S zu fehlen, so z. B. ist wohl ein solcher Semis die kleine Miinze mit dem Seekrebs, und dem Frosch, von a4 Gr. (■»> 35 Carelli Velia n. 180); 29 Gr. (1.55 Grm. K. K.)

as

BEILAGE P. MUnzen von Luceria.

Erste Serie, gegossen, Libralfuss.

Ohne Aufschrift; auf dem As die Namen zweier Duumvirn in sehr alter Schrift:

^.PV^IO.kF C.MODIO.GR.F (wohl Gracchi 61.; vgl. den Aequer

Gracchus Cloelius Liv. 3, 25.) Mus, Kirch, cl. V. tay. I. A.

As. \) Apollokopf mit Lorbeerkranz )( springendes Pferd, Stern*).

U. f. par. Gr.

-f H 5720 (=> 88 ungr. Duk., Wiczey Mus, Hedervar. T. L n. 904. tab. 2. f. 42.) 1 4 5536 (»a etwa 4 4 vermutlilich neapolitanische Unzen. BtUkU. dsll' Inst. 4^47.

p. 4 59.)

2) tterkiileskopf mit Lowenfeli mid Keule ;)( aufgezäwiiler Pferdekopf.

4 4 5536 (a» 4 4 neap. Unzen. Riccio zecca cU JLuQsra 4, .4. Vgl. aes grave del

M. K. p. 416.)

^) itaoh dem Stich von Wiczay wiederholt in der Xitelvignelte obea S.ttl.

409 Beilage P.

Qwnetmx.

schrSges Krenz auf beiden Setleo. U. r. pir. Gr. ID 1139 (=* J* oiice lupoL, Ricdo I. c. I, 3.)

Trimt. Blitz )( Keule.

•^ IS 1<39 (—> 4* ODce nap., Biccio 1. c. I, i.)

II (898 {— 100.8 Gnn. K. K.) .

9( 1661 (^=3 DDC. 7i car., Arigoni <, 16.)

9 1S30 159i Carelii p. 6 D. 13.)

Quadraiu. SechsslrahlJger Stern ]( Delphin.

■}• 13 1636 (-^ 3^ ODCe nap. Riccio I, S.) -|- IS 1697 (^^3 Q. GcDli.)

IS 1591 (=8*.6 Gnn. K. K.)

Moscfael )( Würfel.

ISi I34S (™.84once nap. 1 .,„.-■ l j. ,. l, « . ,,

' ' ! vieleStuckezwiscnendieseDGewicntenllKxiol.G.)

15 1133 (— SJonce nap. j

ünxe. 1) Froich )( Lanzenspitze. (3 661 (= 1 onc. 4 trapp. Riccio 1, 7.)

J) Frosch )( Aehre.

16 S99 (*= t u. 1 dr. Zelada mdae tab. 1, 8.) iS S37 (^ 1 onc. S trapp. Riccio I, 8.)

3) ohne Angabe des Typus. (6 666 (^^i I u. S dr. Genn.)

Smtunäa. 13 336 (»<|onc. Riccio 1,8.)

A

DarcbBchnitt aas 17 Stücken im Mw. Kinh. {ipeec/m p. 74.)

höchstes Gewicht: 6808 Gr. [= IS once 19 den.) Puss von (3|D. mittleres ; 6364 (■» H once 13 iten.) fS^n niedrigstes : 6366 (e=>«IDoDce S den.) 10^,,

Beilage P.

403

Zweite Serie, gegoflnsen, Vierunzenfasst mit Ir. Die Typen sind dieselben wie die der ersten Serie. Mus. Kirch. chV^ (av. f, B.

1

As. Apoilokopf )( springendes Pferd.

» 3 unc. 55 car. Arigoni 3, 10.)

« 3 one. nap. Riccio 2, 1.)

« 2 unc. 6.} dr. Zelada; 2 u. 6 dr. nach Genn.)

» 2 anc. 5 dr. Genn.)

73.7 Gnn. K. K., beschädigt.)

» 62.9 Gnn. K. K., beschädigt.)

ü.r.

par. Gr.

+ 3

4598

3

1540

3

U97

+ H

4397

+ H

4388

-H

4484

3*

763

H

765

H

732

3

683

3

674

3

634

i

684

H

604

H

59 4

3

532

+ H

465

+ H

465

3

399

3

378

n

332

u

402

4

332

3

266

5

+ 6 6 3

248

248 200

4^ 499

433

426

66

I

Quincunx.

* 40.5 Grm. K.^.)

> 4} once nap. Riccio i, 3.)

' 4 unc. 3 dr. Zelada; zwei Expl. Genn.)

4 unc. 64 car.y Arigoni 3, 40.) »35.8 Grm. K. K.)

> 33. 5* Grm. K. K.)

Triens. i36.3 Gr. K. K.)

f onc. 6 ti^ppesi Riccio 2, 4; das schwerste von 4 0 Stücken.)

* 34.4 Grm. K. K.)

> 4 unc. Genn.)

7 dr. Genn.)

Quadrctns.

- 7 dr. Genn.)

> 6 dr. Genn.)

: I onc. Riccio 2, 5.) s 5 dr. Genn.)

Sextans.

>*4 onc. meno 6 trapp.' Riccio 2, 6.)

> 5 dr. , zwei Expl. Genn.)

: 4 dr. Genn.)

üncia.

4) Frosch )( Lanzenspitze. •'i onc. meno 2 trapp.' Riccio 2, 7.)

2) Frosch )( Aehre. ■'^ 0. meno 2 trapp.' Riccio 2, 7.)

> 3 dr. rom. Passeri paralip. tab. 8.)

3) ohne Angabe des Typus.

> 3 dr. Genn.)

Semuneia. ■' 2 dr. Genn.)

> j- onc. Riccio 2, 8.)

- 4 dr. Genn.)

L

404 Beilage P.

Durchschnitt ans 4$ Stficken Dm Mus. Kireh. {»pteekio p. 7i.)

höchstes Gewicht: 1840 Gr. (»=^ 30. ff den.) Pass von -f- UV. mittleres : I4f9 ,, (— SO. 16 den.) ,, ,, 3 ,, niedrigstes : fSJO (= JO. 7 den.) 8^

Dritte Serie, geprägt, Zweiunzeiiftiss. mit |r oVC E R I . Die Typen sind denen der vorigen Serien verwandt, nur ausgebildeter.

Qumcunx, behelmter Minervenkopf )( Rad.

U.f. par. Gr.

f|. 332 (= 5 dr. Zelada aes grave p. S5.)

288 (»>300 Carelli.)

285 ("=» i- onc. t trapp. Riccio.)

174 (»» %%% Gr. engl. Pembroke 3, f 18.)

270 (d'Ennery p. 430.)

.f 4 25S (— 262 Carelli.)

490 (mm 58 carati Arigoni f, 9, vemutzt.)

Trient. Herkuleskopf )( Keule, Röcher, Rogen.

4j 252 (= ^onc. Riccio.) 242 (= 252 Carelli.) + 4 497 (= 60 car. Arigoni anHqtd 4,9.)

Eine fibnliche Münze ohne Werthzeichen und mit der Aufschrift IrOVKDEI Avellino Bull. Nap. 4, 4 29. Uv. 8, f. 3 wiegt 302 Gr. (^onc. 3 trapp.); als Triens betrachtet wSre sie nicht voll im Zwei- unzenftiss geprSgt.)

QuadroMS, Neptunuskopf )( Delphin, Drenack.

4^ 476 (— 483 Carelfi.)

4 68 (ea.^onc. Riccio.) + 4 160 (»» 4 67 Carelli.)

Sextarts. verhüllter Ceres- oder Yenuskopf )( Muschel.

4>. 4 30 (»- 435 Carelli.) 4 26 {=* { oncia. Riccio.)

Uncia. Apollokopf )( Frosch. 2 84 (>-« 5 trappesi. Riccio.) 1^ 59 (-«64 Carelli.) 57 («59 Carelli.)

BnuM» P. 405

SimutneiMf, ahne WerIhMeichen.

a) DioskoroDkÖpfe )( LOVCERI. Pferde der Dioskuren (Riccio). Gewicht nicht

angegeben.

b) Dioflknrenköpfei T }( |r, Pferde der Dioskuren. par. Oiu

(«-• 67 CanlU.)

44 (-^ S trapp. » aeini Riocio.)

Ob die letcte Sorte Senuncta ist mki ob sie so der autonomen oder der rOmisdn- hMeriniscben Serie gehM» bleibe mreilelhaft; doch ist entere Meinung wahrscbetaiKcher. tJnter Sexl«ntarf(is0 gehto die Stficke von Luceria nicht herab.

Ausser der eigenen bestand in Luceria eine römisclie HunzstStte. Ob schon pfundige Gussmunzen dort verfertigt wurden, ist zweifelhaft; doch kann man folgenden As hierher sieben :

weiblicher Kopf von vom )( Rind, darfiber \r, darunter ROMA {aes grave del

M. K. me. Y, 46. ntppl. ß. 4.) u. r. r«f . fr.

10 &48< (d'Bnaery p. 41^7.) ' 8^ i32i (-» 8 u. 4 dr. Zelada.)

wofern |r liier nicht libra bedeutet. In Rom und uberliaupt in Latium gegossen ist der As sicher nicht (iöekk S. 869); gefunden ist dae Exemplar des Coüegio Bomano 'neue terre laüni (aee grave p. 69.). Sicher gehört dagegen nach Luceria der gegossene mit V bezeichnete As und desgl. Semis mit den gewöhnlichen römischen Typen aus dem Trientälfuss: ü.r. r«r.Gr. ^•

-f- 3 4 697 (reichlich 3 Unzen; unter den neuen Erwerbungen des Mus. Kirch.

Gennarelli p. tt.)

Semis, 3| 839 (-i* 4|once Riccio t, t.)

3 788 (aus dem Dreiunzenfbss, aes grave cl. I, tav. HI B. col. 4. S B, p. 41.)

den Riccio unrichtig zu der autonomen Serie stellt; beide Stücke sind nur darum nicht mit ROMA bezeichnet» weil die Römer auf ihre gegossenen Münzen nie AufSschrift setzten. Zu diesem gegossenen As und Semis finden sich geprUgte Sextanten, Unzen und Semuncien (s. u.J; die Trienten und Quadranten fehlen noch. Vollständige, durch den Buchstaben |r kenntliche und gepriigte Reiben sind vorbanden aus dem Sexlattar- und dem Uncialfass, welche neben den üblicheo römischen Nominalen in Sill>er (wo aber der Denar nicht vorzukommen sdieial) nnd Knpior noch sndere nicht eigentlich römische geben. Wir lassen die Uebersicht folgen, iodem wir im Uebrigen ausser auf Riccio's Schrift verweisen auf Avellino BulL Nap. III, p. 4 6. 1 6. 67. Fiorelli Und. n, p. 99 und tnonete rare 4843, p. 71.

Vietoriatus oder -^Denar. Jupiterkopf Ir )( Victoria ki^nzt eine Troph&e. ROMA.

Ausser V bald auf der Vorder-, bald auf der Röckseite findet sich snweHen auchT entweder auf der Gegenseite, wenn Ir auf der Vorderseite steht» oder mit |r zusammen-

406 Bbij^gb P.

gezogen T auf der Röckseite. IMe. BedentoDg dieses auch auf dem Sesterz von Silber so wie auf dem Seztans, der Uncia und Semuncia yod Kupfer befindlichen Buchstabens ist unklar. Am nächsten läge es ein Werthzeichen darin zu vermulhen, wie auf dem Quinar statt des T das Zeichen V erscheint, und allerdings finden wir bei Voku, Maedan., dass T die Nola des Teruncius oder Quadrans ist und der halbe Besten bezeichnet wird als Ubella teruHchu, d. i. 4^ As, was man in der Nola T vermnthen könnte ; oder auch man könnte T auf dem Sesterz als tenmeim eines als As gefassten Denar (vgl. Yarro Y^ Hi), T auf demYictoriatos als Bezeichnung für die sembeiia »- |r und den ierundiu »«T, d. i. J- Denar nehmen, üeber |r als Zeichen der sermmcia oder sembeUa vergleiche, was über die Münzen der Brundiäner, Yestiner und Signiner S. 316 Anm. und unten BeU. A, bemerict ist. Die Zeichen auf den Kupfermünzen weiss ich nicht zu deuten.

[normal 56.04 Gr.]

63.7 («>U trapp, meno 5 acini' Riccio i, 9. mit |r auf der Yorderseite.) ' 56. 3S («>'3 trapp. 6 adni' Riccio 4, H müT auf der Rückseite,* Riccio i, 42

mit k auf der Y. S., T auf der R. S.) 47.86 (bb 3 trapp, meno 3 acini Riccio 4, 10 mit Ir auf der Rückseite.) '44.03 (»- 2. 9 trapp. Avellino B. N. III, 67 mU |r auf der-Y. S. , T auf der R. S.)

Qtnnar,

Frauenkopf mit Geierhelm 1^ V )( Dioskurra, ROMA. Yon schönem Stil, finden sich in Apulien, Riccio hat sechs Exemplare.

[normal 36.68 Gr.]

41.03 (oi 8 trapp. 9 ac. Riccio 4, 13.)

36.88 («B % trapp. 4 ac. Riccio 4, 14; |r auf der Rückseite.)

Sester», Derselbe Kopf V )( Reiter, ROMA, T.

[normal 48.36 Gr.]

18.44 (s» 4 trapp. 2 ac. Riccio 4, 46.)

As. römischer Typus, |r, zuweUen Beizeichen auf der Prora.

U. f. ptr. Gr.

4| 766 (-« 4| onc. Riccio 6, 4.)

4^ 735 {^m 4 unc. 80 car. Arigoni 4, 4 0 mit dem Loii>eerkranz über der Prora.)

-I- ^ 394 (— 420 car. Arigoni 4, 4. n. 8.)

+ ^ 285 («»^onc. 2 trapp. Riccio 6, 4.)

Dextans, Ceres mit dem Aehrenkranz )( Jupiter in der Quadriga, ROMA, |r, S..m

4 476 (-i* 496 Carelli p. 4. n. 24.)

474 (-» 7| ungr. Duk. Wiczay 2, 74.)

464 (d'Ennery p. 427.) i 449 (a^'onc. 4 meno 5 trapp.' Riccio 4, 4.)

Semis. römiacher Typus, |r, zaweilen Beizeichen auf der Prora.

U. t par. 6r.

4^ 449 (-» 4 onc. meno 6 trapp. Riccio i, t, mit Stern, Victoria, Strahlenkopf

auf der Prora.) 41. 369 («a i onc. meno 8 trapp. Riccio 5, t.) 4 Si6 (»* 75 car. Arigoni 4, 3. n. t.) i S04 (— it trapp. Riccio 6, 2.)

Outnctfiia;. Apollokopf k )( Dioskuren, ROMA

t 474 (= tS trapp. 6 acini AveUino B. N. ül, p. 67.)

473 (— 7 aur. 48 gr. Wiczay t, 69.)

456 (— S4. 2 Gramm, Sammlung Este. Gavedoni BulL Nap. III, p. 48.)

447 (d*Ennery p. 4S7, fölschlich dh iriens.)

425 (— 443 Garem p. 4, n. S5.)

t 403 («B S4 trapp. Riccio 4, 3.)

Triens. römischer Typus, |f.

41. 85S (=- I onc. Riccio 5, 3.)

4 4 48 (-» 45 car., Arigoni 4,5. n. 4.)

4 -f 134 (=rüber 8 trapp. Riccio 6, 3.)

QtMdrans. römischer Typus, |r.

S| 34 2 (— 256 Gr. Pembroke 3, 428.)

2 235 («-> 44 trapp. Riccio 5, 4.)

-1-4 453 (= 9.2 trapp. AveUino B. N-, lU, 67.)

I 404 (e» 6 trapp. Riccio 6, 4.)

Sextans,

a) römischer Typus, |r, zuweilen Keule als Reizeichen.

21. 248 («» 43 trapp. Riccio 5, 5.)

4. 4^ 4 48 (— 45 car. Arigoni 4, 42.)

4^ 404 (— 6 trapp., AveUino B. N. lU, 67.) 4 84 (b» 5 trapp., Riccio 6, 4.)

b) Pallaskopf .. ^ )( Dioskuren, T, ROMA (Röckh S. 44 0.)

3 255 (—4 4^ dMi., Olivieri p. 55, ohne V, T, ROMA.) 2 485 («" 4 4 trapp., Riccio 4, 4.) 2 473 (d*Ennery p. 4 28, ohne T.)

408 BiiLiCB P:

3| U3 (— H7 gr. Pembroke 3, IS9.)

S^ H7 (— 7 trapp. Riccio 5, 7.)

Sj. <0i (t— I Loth, Barth p. 45.)

2 74 (=» i.8 trapp. Avellino ITtill. Nap. Ol, 67.) 4. 1 50 («» 3 trapp. Riccio 6, 7.)

b) weiblicher Kopf mit phrygischem Helm > lr )( Reiter mit der Lanie, ROMA, T (AveUino) oder T (Fiorelli monei$ rare p. 6.)

t 85 (— 5. i trapp. Avettiao Buü. Nap. m, 67.)

SemuMo.

Merkarkopf )( Prora, ROMA fr Z {«nirelleo Cahlt fr oder S

Riceio p. 3.) i

31. 70 («» über i trapp. Rioeio S, S.) 3 64 (— 67 CareUi p. 3. n. H.)

Die Semancien und die Unzen and Sextanten nicht rdmisdieD» so wie ein Thefl derselben riknischen GeprSges scheinen, soweit bei diesen kleinen Nominalen dem Ge- wicht zu trauen ist, dem Trientalfuss anzugehören und mit der zweiten autonomeQ Serie und dem gegossenen As und Semis dieses Fnases verbunden werden zu mösseo. In den anderen Stücken erkennt man deutlich eine Sextantar- und eine undale Serie, so wie auch, dass man in der Sextantarserie den Dextans noch nidit schlug, dagegen in der Uncialserie den Quincunx aufgab und dafür den Dextans substituierte, wodurch man ein mit dem Quincunx der Sextantarserie gleich grosses und gleich schweres Stuck in der Uncialserie erhieit. Dabei mögen noch zwei dem lucerinischen Quincunx und Dextans sehr Shnliche, nur statt fr mit P bezeichnete Stücke einer mit dem Ndl)eii- buchstaben P versehenen nach Riecio imfi. delfe famigUe p. 964 undaleo Serie erwähnt werden; wovon ausserdem As, Semis, Triens, Quadrans, Seitans und Uocia existieren:

ApoUokopf mit Kranz )( Jupiter in der Quadriga, RoN A , im Abschnitt:

w p

U. f. fw» Gr.

l 3S4 (— 47. S GranuD K. K., unediert.)

Typen des rdmisch-lucerinischen Quincunx, nur P statt fr (vgl Eckhel V, 45. Jfttf. Kirch, tav. di suppL col. 4 m /l n. 3.) 4. ^ 4 48 (— 6.S5 Gramm K. K.)

445 (-a 35 car. Arigoni 4, 44.) ^c. 407 (Exemplar von Riccio, das auf den SenuDcirffoas pasBl. BulLJfap-

m, p. 67.)

Hier finden wir beide Nominale neben einander, in schwachem Undalfuss (nicht in semuncialem, zumal da aus diesem fist gar keine Quincunces mehr vorkommen). Ofienbar sind die Stucke denm von Luceria nachgemonzt, wahrschönlich in einer apuüschen Sladt, deren Name mit P aslng. -^ Ton dem Exemplar des QuincmuL bei Mentfiucon (Sitppi T.ni, p. 4 40) von 488 Gr. ist nicht angegeben, ob «s fr oder P baue, wie dem fibeihaupt dieser Nebenbuchstabe bei der Pubücati<»i beider Mönzfen binfig uhfrnrhoi worden ist.

Bbilace 0. 409

«

. BEILAGE Q. Ibvrerobolen von CamiMiiiien und ApuUeo.

Knma«. (angdbliA: ohne faiselirift. IGonnet S. 28S.)

i%% Gr. (—6.5 Gr. K. K.)

Nola.

153 (= 160 CareOi) U6 (— ISS Carelli] 138 (= U4 Cai^)

117 (a» 6.2 Gramm K. K.) Cales. mit Apollokopf and Süer.

139 HO Gr. (=137. 134. I3S zwei Bx. 430. 427. 4S6. 125 zwei Ex. ISi. 123. 120. 419. 144 CaiellL) mit Pallaskopf imd Hahn.

122 80 Gr. («» 427. 426. 423 zwei Ex. 4 47. 83 Cai^li.) Saessa. mit Merkorkopf imd Herkules löwenwurgend (ARBOVH)

446 416 Gr. (»» 152. 443. 437. 436. 127. 424 Carelli.) bU ApoOokopf mid Stier.

434 408 Gr. (—440.432.434. 426. 125. 420.414.443.442 CarellL) mit PaDaskopf und Hahn.

IS5 80 Gr. (— 430. 425. 403. 88. 83. CareUi.) Teanam. mit Apollokopf imd Stier, oskisch.

IS4_76 Gran (»> 426. 425. 420. 447 dreiEx. 446.414. 402 zwd ExpL 40i. 96 zwei ExpL 79. CareOL) mit PaBaskopf imd Halm, lateinisch.

430 446 Gran (»> 435. 423. 424. CardlL) Compolteria. mit ApoUokopf und Stier.

403 (»-407 CareOi) 96 (=5.4 Granmi K. K.) 93 (—97

Careffi) 92 (— 4.9 Gramm K. K.) 80 (»» 83 Carelti.) Aesernia.

458 (»»8.4 Gramm K. K.) 443 («»7.6 Gramm K. K. mit

AISERNIH) 444—98 (= 450. 446. 445. 443. 438.

432. 434. 423. 422. 424. 449. 402 CaiellL)

Caiatia. mit Pyiaflia>pf imd Hahn.

446 (»-424 CareOi) 404 (»»408 CarellL) Aquinam. mit Pldbskopf und Hahn.

422 («» 6. 5 Granmi K. K.) 424 (»- 426 CareOi) 445 (»»6.4

Granun K. K.) 94 (»> 98 CareOi.) Naceria.

447 (»-422 CareOi) 404 (— 5. 5 Gramm K. K. mit 'degcmmm)

402 (»- 406 CareOi) 93 (— 97 CareOi) 64 40 67.

66. 44. 42 CareOL) aog. Marcina.

107 (— 5.7 Gnom L K.)

410 Beilage Q.

Beneventum.

Mali es. Irnum.

FroDtani.

H9 («n 4S4 CareUi.)

71 (—74 Garelli) 68 (<=» 3. 6 Gramm K. K.) 66 (== 69 CareUi.)

7S (= 3.8 Grm. K. K.) 88—58 (— 9S. 80. 74. 66. 6S. 60 Carelli.)

U3 (—7.6 Gramm K. K.) UO IS4 (— 146. 438. 437. 1S9 CareUi.)

AquiloDia.

43S («^138 CareUi) 431 (—436 CarelU) 4SS (—6.5 Gramm K. K.) 99 (—403 CareUi.) Ausculum. mit Pferd and Aebre.

4 46 (— 4 5S CareUi) 437 (—7.3 Gr. K. K.) mit Löwe und Aehre. 74 (—74 CareUi.)

mit Herkuleskopf and der Victoria.

86 (— 90 CareUi) 82 (— 85 CareUi.)

Hyria am Garganus.

37 (— 39 CareUi.)

Arpi.

4 68 (— 8.9 Gramm K. K.) 4 63 60 (— 470. 4 52. 4 50 drei

Expl. 4 47. 4 45 zwei Expl. 4 44 zwei Expl. 4 40. 4 37. 436

zwei Expl. 433. 4 34. 4 24. 4 22. 4 48 zwei Expl. 4 44. 407.

400. 90 zwei Expl. 75. 73. 63 CareUi.)

Salapia.

Canasiam. Rabi.

490 54 Gr. (— 498. 495. 4 83. 458 zwei Expl. 4 45. 440. 435. 4 34. 4 30 zwei Expl. 4 26. 4 40. 4 00. 84. 56 CarelU.)

432 426 (—437. 434 CareUi.)

424 27 (— 4 29 zwei Expl. 84. 57. 52. 46. 34. 28 CareUi.) Batantam. mit Pallaskopf und Aebre.

472 4 00 (— 479. 4 67. 4 48. 4 4 5. 4 04 CareUi.) mit Taras und Muschel.

86 43 (—90. 62. 57. 45 Carelli.) mit Eule und Blitz.

60 45 (— 62. 57. 47 CareUi.)

Neapolis Apuliae.

4 23 73 (— 4 28. 4 25. 79. 76 Carelli.)

Gry

Sly

Azetini.

39 (—44 Carelli.)

41 (—43 CarelU.)

HO 58 (—4 4 5. 4 4 2. 89. 61. 60 Carelli.)

Beilage Q.

411

Besonders auszuzeichnen wegen der Wertbzeichen sind die Münzen von Gaelium nnd Barium:

Caelium.

Sextans.

a) Pallaskopf )( Trophäe.

U. f. par. Gr.

i OS (Montfaucon Suppi T. 3, pl. 50, ' 7, p. HO.) 4 8S («» 26 carati, Arigoni 4,12.)

70-53 (=73-65 Carelli fünf Stück.)

ü.f.

2

par. Gr.

185 (=9.8 6rm. K. K.)

4 56 (-«8.3 Grm. K. K.)

408 (»> 143 Carelli 9.)

H

<i

iii (.

98 (<

n

H3 (:

102 (' f 94 ('

u.r.

3 2

par. Gr. 424 (< 86 (•

b) Pallaskopf )( Victoria.

4 46 GareUt 45.) 4 02 Carelli 47.) 98 CarelU 4 6.)

c) Jupiterkopf )( Pallas mit Schild und Speer.

gegen 6 Grm. K. K.) 4 06 Carelli 3.) 95 CarelU 2.)

Uncia, a) Typen des Sextans a.

par. Gr.

6. 6 Grm. K. K.) 90 Carelli 20. 22.)

66 (>» 20 car. AHgoni 4, 4 2.) 65—64 (—68 64 Carelli 49.24.)

b) Jupiterkopf )( Blitz.

58 (— 60 Carelli 5.)

+ <

Barium. Jupiterkopf )( Amor auf dem Schiff.

Sextans,

403 (> 82 (< 79 0

U. U par« Gr.

4 07 CareUi.) 85 Carelli.) 82 Carelli.)

53 ('

50 (:

55 CareUi.) 52 CareUi.)

Üncia. U.r.

par. Gr.

48 (»50 Carelli.) 4 38 (•-« 40 CareUi.)

412

Bf 1L4W R,

BEILAGE R. SQditaliscbe KupfermOnzen mit rVmlschen Werlhzeicheo.

4 . Larinum.

Es giebt Dur eine Sef4e mit Werthzeichen, die zwiBchen üdckl- wad Sextantar- fu88 schwankt.

Qumeunx. Pallaskopf )( Reiter.

U. r. fw, 6r.

Si5 (—256 GareUi 1.) i 243 (— n.3 6mi.K.K.;»»SS2

Carelli 2.) 207 (»*fast HGrm. K.K.) 202 (»»210 Carelli 3.)

Triens. Jupiterkopf )( Adler auf dem Blitz.

U. f. |>ar. Gr.

4- 4 201 (-» 10.7 Grm. K. K.)

«56 (— 163 GareUi 6.) + ^ H3 (— 118 CareUi 6.)

Quadrate. Uerkuleskopf )( Centaur.

U. f. p.ir. Gr.

<| 4 69 (—9 Grm. K. K.) 1 420 (— 125 CareUi 7.)

4 400 (— 6. 3 Grm. K. K.)

u.f.

ü.r.

U

Sextam. Ceraskopf K Delphin.

par. Gr.

76 (—84 CareUi 6.)

77 (=> 80 CareUi 9.) 76 (— i Gnn. K. K.)

ühcia. ApoUokopf )( Füllhorn.

pw.Gr.

84 (—87 GareUi 40.) 75 (—78 CareUi 41.) 62 (— 3. 3 Grm. K. K.)

ohM Wertfueichen, wohl Semuneia. Diana )( Hund.

u.f. ptr. Gf.

2 62 (—64 GareUi 4 2.)

i. Teate Apulum.

Gewichte der sUbemen Didrachmen s. BeiL L, S. 387.

Einen gegossenen Quincunx mit Pallaskopf und Eule legt Riccio BtdL Nap. 3, 45 nach Teate; er wiegt 2013 Gr. (=- 4 once nap.), ist also aus dem O^Unzenftiss.

Die geprägte Serie hat die grösste AehnUchkeit mit der vierten yennsinischen S. 400 sowohl im Gewicht als in den Nominalen. Es sind beide eher zwei Serien vom Zwei- unzen- und Unzenfuss als eine aus dem Zweiunzenfiiss, da in aUen vier Nominaleo Stücke vorkommen, die fast genau auf das Normalgewicht des üncialfnsses passen.

BeiLAGE R.

413

+ «^

Nummus? Jupiterkopf )( Adler, N.

ü. f. par. Gr.

Ö98 [= 623 Carelli I; jedoch ohne N u. ohne T I AT I .) 500 (=26.55 Grm. K. K.) 484 (= 504 Carelli n. 2.)

Quincunx, Pallaskopf )( Eule.

379 (= 20.^5 Grm. K. K.) 363 («=> 378 Carelli 3.) 289 (=1 15.35 Grm. K. K.} 280 (»> 292 Carelli 6.) 276 (= 288 Carelli 4.) 269 (e» U.26 Grm. K. K.) 240 (= 250 Carelli 5.) I 210 (d*Ennery p. 4 30, falsch als pSstaniscb.) 202 (=210 Carelli 8.) 180 (= 55 car. Arigoni 1, 9.) m (=52 car. Arigoni 1, 9.)

Triens* Uerkuieskopf )( Löwe. II. 254 (=13.5 Grm. K. K.)

par« Gr.

239 (=12.7 Grm. K. K.) 209 (=218 Carelli 9.) i 161 (= 168 Carelli 10.)

Qtiadrans, Typen des Quincunx.

2 23*5 (= 12. 5 Grm. K. K.)

225 (=234 Carelli 11.)

218 (=11.6 Grm. K. K.)

1 128 (= 133 Carelli 13.)

MO (=115 Carelli 1 2.)

Sextans, Typen des Quincunx.

4-11 139 (=145 Carelli 15; » Gr. K. K.) 124 (= 129 Carelü 18.) 11*8 (=123 Carelli 14.) 1 8i (»-88 Carelli 16.)

83 (= 86 Carelli 17.)

üncia, Typen des Quincunx.

7.4

Von dem Slück mit Jupiterkopf )( T I A T I , Reiter auf dem Delphin ist noch nicht ermittelt, wie viel Kugeln es trSgt; nach Carelli ist es Quincunx. Gewicht:

par. Gr.

139 (=7.4 Grm. K. K.) 120 (=: 6.35 Grm. K. K.) 118 (= 123 Carelü n. 19.)

Vgl. überhaupt Friedländer osk. Münzen S. 50.

3. Gra.... Calabriae?

Es findet sich nur eine Serie:

Quadrans. Jupiterkopf )( zwei Adler.

par. Gr.

U. f. par. Gr.

82 (=» 26 carati Arigoni 1, 40

^ 66 (>« 69 Carelli 6.)

als Triens.)

61 (—64 Carelli 5.)

71 (=74 Carelli 4.)

60 (**» 62 Carelli 2.)

67 (= 70 Carelli 7.)

49 (=15 car. Arigoni 1, 12.)

Abhandl. d. K. 6. Gas. d. Wissenseh. II.

29

4U

Beilage R.

U. f. ptr. Gr.

ohne Werthxeichen, wohl Sextans. Japiterkopf )( Adler.

\ 45 33 (—47 34 Garelli 8 4S.)

ohne Werthzeichm , wohl Üncu$, Delphin )( Muschel.

^ n— n (— <8 12 Carelli 43. U.)

4. Orra.

Erste Serie. Unzenftiss.

alle Stücke Pallaskopf )( Adler auf dem Blitz; ORRA und daneben gewöhnlich AA.

U. f. par. Gr. I 2ÖI (> 476 ('

Quincunx.

>S09 GarelU n. I.) - 4 83 CareUi n. %.)

Triens. -I- ^ HO (-» 4 45 Carelli 3.)

Sextans. 4 64 {— 67 Carelli 4.)

par. Gr.

64 (»64 Carelli 5.)

49 (»»45 car. Arigoni 4, 4S.)

ohfhe IVerihMeickm, wohl Unda.

par. Gr.

54 (»» 53 CareUi 9.) 3S (~33 Carelli 10.) %9 (—30 CareUi 4 4.) 49 (~20 CareUi 4 2.)

Zweite Serie. Ralbanzenfüss.

Qitmcunx, gekränzter jugendlicher Kopf )( leierspielender Knabe.

U. f. par. Gr. I 104 (—5.4 Grm. K. K.) 96 (—4 00 Carelli n. 43.) 92 (— 4.9 Grm. K. K.)

U. f. par. Gr.

86 («»90 CareUi n. 44.) 75 {mm 23 car. Arigoni 4, 9.) 4- I 74 (— 77 CareUi n. 45. 16.)

Triens. Derselbe Kopf )( fackeltragender Knabe.

^ 88 (—92 CareUi n, 47.)

Quadram. Dersett>e Kopf )( Knabe mit der Binde.

I 64 (—67 CareUi 4 8.) 60 (—63 CareUi 49.) 46 (—4 4 car. Arigoni 4, 4 4.)

Beilage R.

415

Eine dritte Sorte bilden die Münzen mit dem Herkuleskopf und dem Blitz, da- neben O R R A und r O R ; davon finden sich

ohne WerUaeichen.

par. Gr.

ns (»»485 CareUi ti.) 170 (= 477 Carelli 82.)

Quadraru.

U. f. par. Gr.

+ .^ 77 (— 80 Carelli 23.)

5. Uzentum.

Pallaskopf und Herkules mit dem Füllhorn.

Die filtere Sorte hat keine Werthzeichen und bei Carelli zwei Gewichte von c. SOG 475 und iO tS Gr.; von der jüngeren existiert nur der Semis mit fol- genden Gewichten:

par. Gr.

74 (d'Ennery p. 4 06.) 78 (=76 Carelli 6.)

u.r.

par. Gr.

+

97 (=404 Carelli 6. 7.)

87 (>» i. 6 Gramm K. K.)

81 (—1.3 Gramm K. K.)

6. Brundisium.

Die Aufschrift B R V N und die Typen Neptunuskopf und männliche Figur auf einem Delphin sind allen Münzen gemeinsam; nur auf den kleinsten sind letztere vereinfacht.

Erste Serie. Vierunzenfuss.

Sextan$.

U.r. par. Gr.

409 (— 426 Carelli n. 22.)

U. r. par. Gr. 467 ( 456 (

4 343 (—284 Pembroke 3,4 26.)

450 (

324 (—338 Carelli n. 24.)

bhcta.

fi

484 (— 4 89 Garem n. 9.)

4 86 (

4 472 (— 479 Carelli n. 8.)

76 (

4 68 (— 475 Carelli n. 7.)

75 (

173 Carelli n. 15.) 8.3 Grm. K. K.) 4 56 Carelli n. 4 0.)

mit £, Semi4ncia.

»90 Carelli n. 4 4.) »79 Carelli n. 43.) -78 Carelli n. 4 2.) 29*

4(6

Beilage R.

Zweite Serie. UBzenfass.

Trietis.

U. f. ptr. Gr.

\ < 64 (= 8. 6 Gnn. K. K.) 4 61 (= «68 Carelli n. 42.) U4 (= <50 Carelli n. 4«.) 123 (d'Ennery p. «30, den Bnil- tiern beigelegt.)

Qiutdrans,

«55 (=«6« Carelli n. 32, der schwerste von neun.) « «32 (=7 Grm. K. K.)

«26 (d'Ennery p. «30, den Brut-

tiern beigelegt.) (=95 Carelli n. 75.)

Sextans.

« (= 84, Carelli 23, der schwerste von acht.)

U. f. par. Gr.

72 (= 48 (=

40

= 22 car. An'goni «, «t.)

» 50, Carelli 30, der

leichteste von acht.)

Uneia.

32 (— 42 33. Carelli n. «6 bis 20.)

mit £ oder V, Semuncia,

25 1

[=26 Carelli 4.)

22 1

[—23 Carelli «.)

1

[=22 Carelli «4.)

20 1

\= Carelli 5.)

«9 1

[= «9J. Carellf 2.)

«8 1

[= «9 Carelli 6.)

«5 1

[— «6 Carelli 3.)

Dritte Serie. Halbanzenfüss.

+ h

1

«82 «7« «65 «64 «57 «56 «53 «48 «47 «46 «42 «39 «37

«33 «32 «28 «27 «25 «22 «20

Semü,

«90 Carelli 52.)

«78 GareUi 64.)

«72 Carelli 60. 63.)

«7« Carelli 73.)

«64 Carelli 66.)

8.3 Grm. K. K.)

8. « Grm. K. K.)

«54 Carelli 6«.)

«53 Carelli 59.)

«52 CareUi 68.)

«48 Carelli 45.)

7. 4 Grm. K. K.)

«43 Carelli n. 74; «»7. 3

Grm. K. K.)

«39 Carelli n. 67.)

«38 Carelli 5«. 54. 62.)

6.8 Grm. K. K.)

«32 Carelü 53. 55.)

«30 Carelli 58.)

6. 5 Grm. K. K.)

«25 Carelli 69.)

U.f.

+ 1

par. Gr. ««9 ( ««8 ( ««« ( «07 ( «06 ( «00

(=

> «24 Carelli 56.) ' 36 car. Arigoni «, 8.) '■ 5. 9 Grm. K. K.) « « « Carelli 70.) ^«^0 Carelli 7«.) ' «04 Carelli 50.) 98 (— 5. 2 Grm. K. K. zwei

Stöcke.) 96 (—«00 CareUl 57.) 66 (— 20 car. Arigoni «, 8.)

92 (— > 96 Carelli n. 72.) 89 (= 93 Carelli n. 43.) 75 (= 78 Carelli 44.) 66 (= 20 car. Arigoni «, 9.)

Quadrans,

39 (*— 4«, Carelli n. 40, der leichteste von 9 Stuck.) 33 («"34, CareUi n. 31.)

Beilacb R.

447

Das Zeichen £ ist die Nota der Semuneia nach Yolus. Maecianus und den In- schriften, und diesem ohne Zweifel ist das Ir der Münzen von Brundisium verwandt, das vielleicht auch auf der Semuneia der Vestiner vorkommt. S. die reichen Samm- lungen bei Marini Arvali p. 227 sg. Die andere Nota £ ist gleichbedeutend und wohl aus S entstanden. Sie scheint die Sltere von beiden.

7. Gopia.

Einzige Serie. Semuncialfuss.

As. Januskopf )( Füllhorn.

U. f. par. Gr.

-1-1. Ii9 (~ 155 Garelli n. U9.)

Semis (Mionnet 698.) weiblicher Kopf )( Füllhorn.

Triens, PaUaskopf )( Füllhorn. _ I 66 (= 20 carati, Arigoni 1,10.)

Quadrans, Herkuleskopf )( Füllhorn.

U. f. par. Gr.

_ 1 47 (—49 Carelli n. 150.) 24 (»»1.3 Grm. K. K.)

Sextans (Mionnet 700. cf. S. 875.) Merkurkopf )( Füllhorn.

üncia fehlt.

8. Valentia.

Einzige. Serie. Semuncialfuss.

As.

Jupiterkopf )( geflügelter Blilz.

U.f. par. Gr.

-i 199 (

= 207 Carelli 13.)

196 (

10.42 Grm. K. K.)

187 (

;= 195 Carelli 14.)

185 1

;— 193 Carelli 15.)

172

[«-• ^ Loth köln. ; Sammlung

von Posern-KIett.)

162 \

[=, 8. 6 Grm. K. K.)

160

;= 167 CarelU 16.)

14i

;— 150 Carelli 17.)

i 131 1

=■40 car. Arigoni 1,8.)

113

;= 6 Grm. K. K.)

1

Seinis.

Junokopf )( doppeltes Füllhorn oder

Stier.

U. f. par. Gr.

149 («, 155 Carelli n. 18.)

119 (s» 6.3 Grm. K. K.) 117 bis 98 (= 122 102 Ca- relli zehn Stück.) 105 (»* 3:2 car.y Arigoni 1,8.) 86 bis 58 (CarelU drei Stück; K. K. 1 Stück 4 Grtn. ; Posern-KIett 1 Stück ■^(T Loth.)

418

Beilace R.

Triem.

a) Pallaskopf ]( Eule.

p-r. Gr.

^ 96 61 (Carelii rdnf Stück; K.K.

4 Stück 5. i Grm.)

b) Gereskopf )( Füllhorn. + ^ lOS (—6.4 Gnn. K. K.)

Qu4tdran8, Herkuleskopf )( zwei Keulen.

i 51—37 (=53 39 Carelii

sechs Stück.)

Sexians. Apollokopf )( Leier.

p«r. Gr.

+ i Sa «5 (= 54 S6 Carelii

sieben Stück.)

Uncia fehlt.

Terunciui?

Merkurkopf T )( Caduceus. (^uü. N<^.

II, p. 4S4.)

u.r.

9. Pelelia.

Quadrans. Jupiterkopf }( Jupiter mit dem Blitz.

83—78 (= 86 76 Carelii, vier Stück.) 63 (= 66 Carelii.)

Sextans. Apollokopf )( Diana mit Fackel oder Hirsch.

+ i

65 48 (= 57 60 Carelii sieben Stück.)

38 (=39 Carelii.)

Uneia,

Marskopf )( Victoria hält das Gewand

^1

75 (— 78 Carelii n. 88.)

40. Paestum.

Semis.

Von 40 Semissen bei Carelii übersteigt nur einer um ein Geringes das Semoncial- gcwichl des Semis, die meisten sind viel leichter, sehr oft um die Hälfte und mehr.

Auf denselben Fuss sind Triens, Quadrans, Sextans, Sescuncia und Uncia ausgeprägt; die Aufführung der Gewichte würde zwecklos sein. Wie überhaupt beim Semuncialfuss sind die Gewichte wenig abgestuft und der Triens durchschnittlich eben so schwer wie der Quadrans ; so dass die klehieren Nominale scheinbar auf höheren Fuss gemünzt sind.

Beilage S. 419

BEILAGE S. RSnlsctae MQnzen des Trientaiftisses

Decussis. a) Göttin mit dem Yogelhelm X )( Prora X.

u*i« per» Gr.

4 20SS4 (==»38 unc. Zelada aus dem Mus. Capponi, s. die Vorrede. Dasselbe

Exemplar des Mus. Capponi giebt Gori Mus. Eir. I, tab. 496, n. 6. cf. p. 420 zu 40 römischen Unzen «a 21288 Gr. an und steht bei Passen, ebenfalls aus dem Mus. Capponi, unter dem As von 4 Unzen. Dieser Decossis ist jetzt im Gollegio Romano nnd ist das Exemplar, welches nach dem oes grave p. 41, Gennarelli p. 68 und einer Mittheilung bei Böckh S. 384. 39 Unzen I Dr. na 20824 Gr. wiegep soll.)

-^ 3 4 6071 (=- 34 unc. Arigoni 3, 24. 22 mit Lanzenspitze als Beizeichen.)

-I- 2^ 43682 (— 25 unc. 47 den. Olivieri.)

b) geflügelte Victoria in der Biga, ROMA, X )( Prora, X.

4 49530 (»» 41 unc. 46 car. Arigoni 3, 23. 24.)

Tressis.

4 6040 (»« 42 onc. nap. Riccio mon, famigl, p. 250.}

4 5924 (t— 4 4 unc. 4 dr. Gennarelli.)

3 5688 (-=» 4 0 unc. 5^ dr., Zelada; nach Gennarelli 4 0 unc. 6 dr.)

3 5672 («» 4 2 unc. Arigoni 3, 20.)

2J- 4790 («=> 9 unc. aes grave p. 44, Gennarelli.)

Dupondius,

3j^ 3524 («SB kaum 7 once nap. Riccio 1. c.)

4- 3 3293 («a 6 unc. 4 J- dr. Zelada; nach aes gr, p. 41, Gennarelli <== 6 unc.)

3 2973 (= 4 0 semunc. 3^ dr., Ramus.)

3 2844 (= 4 onces 7 gros 36 grains, d'Ennery p. 4 28.) + 2^ 2764 (= 5 unc. 4H<*» Zelada.)

As,

4- ^i S924 (== 6 unc. 26 car., Arigoni 3, 2; folgt auf einen As von 4624 Gr.

=s 9 unc. 4 4 2 car. , d. i. 9 U. f.) 5^ 2866 («-4^unc., Pembroke 3, 4 23.) ' 5^ 2836 (= 6 unc, Arigoni 4, 4.) + ii 2464 (=s 4 u. 5 dr. Gennarelli, folgt auf einen ks von 9 u. ==» 4790 Gr.) -f- 4^ 2395 (aa 4|. once, Passen Mus. Pass,, folgt auf einen As des Passen von

8 Unzen «. 4258 Gr., fast 8^U.f.)

420

v.t.

ptr. Gr.

+ *

sud (

+ *

21S9 (

4

4951 (

+ H

4897 (

+ H

4863 (

H

4764 (

3

4598 (

3

4 553 (

3

4530 (

3

4463 (

3

4434 (

+ n

4 397 (

+ H

4330 (:

H

4264 (

n

4497 (:

BeiuüGe S.

= 7 semanc. 3 dr., Ramus^ folgt auf einen As von 47J^ seoranc.

= 4736 Gr., + 9ü.f.) = 4 unc. Gennarelli. Passer! Mus. Pass.) = 3 onc. 46 dan., Olivieri, folgt auf eioen As von 8 onc. 6 dan.

4394 Gr., S^-ü-f.) K. K. Böckh S. 404, folgt auf einen As von 81 Ü. f.) = 3^ unc. Passen Mus, PassJ) = 3 onces ^ gros Montfaucon SuppL 3, 43.) »- 3 unc. 55 car., Arigoni 4, 2.} = 2 unc. 5 dr. 58 gr. nurnb. Gewicht, Eckhel Mus. Caes., folgt auf

einen As von 8 unc. 6 dr. 45 gr., 9^ü. f.) «= 2 unc. 7 dr. Gennarelli.) = 2 unc. 6 dr. Gennarelli, zwei Expl.)

= 3 onc. 5 car. Arigoni 4, 2; der nScbstfoIgende ist sextantar.) 2 unc. 6 dr. Gennarelli, zwei Expl.) = 2 unc. 4 dr. Gennarelli, zwei Expl. : Passeri Mus. Pass.) ==3 2 unc. 3 dr., Gennarelli.) = 2 unc. 2 dr. , Gennarelli zwei Expl. ; das nSchstfolgende wiegt

4 unc. 7 dr. = 998 Gr. und ist sextantar.)

Semis.

H

+ 3^

3^ 3

3

-n

H97 (= 2 unc. 5 dr. Grennarelli, nach Semis von 4 unc. =2429 Gr.) 93 4 (= 4 u. 4 8 den.. Oliv., nach Semis von 4 u. 4 den. =* 2350 Gr. 9 U. f. ;

BS 4 u. 6 dr. , Genn., nach dem obigen Semis von 4397 Gr.) 902 (Kramer, Böckh S. 402, nach Semis von 9^XJ.L) 798 (= 4 unc. 4 dr. Gennarelli, zwei Expl.) 732 (»> 4 unc. 3 dr. Gennarelli, zwei Expl.) 689 (=4 unc. 66 car. Arigoni 4, 2, nach Semis von 4 unc. 440 car.

2252 Gr., SJ^Ü.f.) 599 (= 4 unc. 4 dr. Gennarelli, zwei Expl.; der folgende wiegt 4 unc.

»> 532 Gr. und ist sextantar.)

Auch der Quadrussis (im Museo Borbonico?), der auf beiden Seiten das Rind und zwischen dessen Beinen das Werthzeichen IUI hat (Riccio mon. famigliari p. 250, tav. 68), obwohl er kaum als römische Münze gellen kann, da er die forma publica nicht hat, scheint auf diesen Fuss geprägt; er wiegt 4 3 neap. Unzen == 6544 Gr., d. i. reichlich Dreiunzenfuss. Das bekannte borgianische Slück (S. 255) mit Pegasus und Adler und der Aufschrift ROM ANOM von 30355 G. (»- 57 röm. Unzen nach Eckhel Y, 50 bestätigt von Capranesi BuU, 4 844, p. 56; = 58 unc. 4 dr. nach Gennarelli a. E. 30954 Gr.) könnte man danach auch als ein Anderthalbdenarstück des Trientalasses ansehen. *)

*) Nach dem so eben uns zukommenden Bull. deW Inst. 4848 p. 85 hat Fr. Capranesi in den memorie nunUsmcUiche von Diamilla das Fragment eines dem berühmten borgianischen verwandten sog. Quincunx herausgegeben.

Beiuge T. 421

BEILAGE T. Barren mtt Marken*).

stehendes Rind auf beiden Seiten. Das Stück mit diesem Typus und der

Marke 1 1 1 1 s. S. 420. Barren mit dem Rinde kamen zahlreich vor in dem Schatz von Vulci, S. J53, von wo das eine Expl. des Mus. Kirch. Gewichte :

par. 6r.

439S0 (»> 6} ^. Troygewioht, Pembroke 3, H9.)

32085. Hussey p. \tO. 431 spricht von drei viereckigen Stucken des briU- tischen Museums, wovon jedes 3|Ä(. avoir du poids wiegt und diese ^have the bull.*

25588. Molinet Cabinet de S. Geneuieve p. 47. pl. XIV. als Quadrussis; Mont- faucon T. III. p. 4 64. pl. 88 [Cabmet de M. FoucauÜ, pese 4. Iwres); Eisenschmid (in der Vorrede) nach Henrions Mittheilung aus Paris. Molinet und Montfaucon geben das Gewicht nicht genau an, Eisenschmid den Typus nicht, sondern er bezeichnet das Stück nur als Quadrussis; ohne Zweifel richtig hat Böckh S. 386 diese Angaben verbunden. Ein solches Stück, vielleicht dasselbe, ist jetzt im pariser Kabinet (Mionnet rar. et princ des med. rom. 1, 1.) 7540 (= U onc. 4 den. im Mus. Kirch. GennarcUi p. 76; Fragment. Die beiden (?) Stücke des Mus. Kirch, mit diesem Typus stammen aus dem Museum Recupero in Calania, sind aber nicht in Sicilien gefunden. Gennarelli p. 17. 92.) 3792 (= 7 onc. 3 den. im Mus, Kirch. Gennarelli p. 76. Fragment.)

zwei Hahne, zwei Sterne )( zwei Tridenten, zwei Delphine, womit die

nach Gennarelli oben S. 254 gegebene Beschreibung wohl zusammen- fällt: Lanzi ed. 2. II. p. iO«; Akerman descripHon of rare Roman coins, T. 4. p. 2; Riccio p. 250 als Quadrussis; in Holzschnitt bei Lenormant et de Witte elite ceramographique mtrod. T. t. p. LVm. LIX; ein Fragment bei Car. tab. XL, 2; Gennarelli p. 76 zwei Stück, beide fragmentiert, das eine aus dem Schatz von Volci. Gewicht : 4 0777 («- 20 unc. 6 den. im Mus. Kirch. Gennarelli, p. 76, fragmentiert.) 4058 («« 7 unc. 4 5 den. im Mus. Kirch., GennarelU 1. c, fragmentiert.)

*) Die tudertinischcn Stücke s. S. 864.

422 Beilage T.

Tridens )( Caduceas. Lanzi ed. t. ü, p. lOS. loghirami mon. Etr. ser. IL tav.

S 3. Garelli tab. XXXIX. GeDDarelli p. 75; kam vor io dem Schatz von Volci, oben S. S53.

p«r. Gr.

31754 («» 59 unc. 16 den. im Mw. Kirch. Gennarelli p. 76. YollstSodig. Dies Stück stammt aus bomarzo: Geiinarelli p. 16.)

länglicher Schild mit zwei Donnerkeilen )( länglicher Schild.

Lanzi ed. S. IL p. iOS; Akerman L c. ; Riccio L c, beide als Quadnissis.

Akerman giebt das Gewicht des schwersten der beiden Qua- drüben dieses nnd des mit den zwei HShnen auf 3 Pfd. IS Unzen engl. «=» 3S0S5 Gr. an.

Elephant ]( Sau. Lanzi ed. S. II, p. 101. Riccio p. 2i9. tav. 67 als Qumquessis.

Gestochen bei Garelli tab. XXXVIII.

Dolch )( Scheide. Lanzi ed. S. 11. p. 102. Gefunden in Velletri zugleich mit dem

Barren mit ROMANOM, oben S. 255. Gestochen bei Garelli tab. XL, I.

oberer Theil eines Dreifusses (Anker (?) Gennarelli p. 16. SS. 76 im Mw.

Kirch, aus der Sammlung des Arztes Puertas wiegt

3349 Gr. («" 6 onc. 7 den. Fragment.)

Vgl. das Fragment bei Garelli tabi XXXIX, S mit dem obem Theile eines Weinknigs und scluilgen Linien.

Adler auf dem Blitz )( Parazonium. (Mionnet rar. et prix des med. rom. T. I.

p. 1 wahrscheinlich im pariser Kabinet.)

mit unbestimmtem Gepr&ge im Mus. Kirch., gefunden unter einer alten Eiche

im Gebiet von Nereto in der Provinz von Teramo, dem alten ager FraetuUanus (Gennarelli p. 16. 110), wiegt

S7630 («" 51 onc. SS den. Gennarelli p. 76. Fragment.)

NACHTRAGE.

S. 3Si A. S4 a. Da die Aufschrift dieaer MuDzen jetzt durch FriedlSnder (oskische Münzen S. 67) auf MALI ES (nicht f) festgestelU und das Alphabet also nicht, wie ich meinte, rein lateinisch, sondern gemischt ist aus griechischen und lateinischen Buchstaben, ist es nicjit mit Sicherheit zu behaupten, dass diese Münzen einer latiuischen Kolonie angehören, obwohl es noch immer wahrscheinlich ist.

S. S36 Z. 9 V. u. sehr. Hatria Ariroinum und

S. S68 Z. i V. u. sehr. O für 0.

S. 308 Zl li fg. Ueber die Epoche, in der die oskisch- campanischen Silbermünzen entstanden sind» vgl. meine unterital. Dialekte S. 4 04 106.

S. 309 Z. U lies 485 für 584.

S. 310 Z. 6 lies 5 für 6.

S. 33S Z. 4 3. Triens und Unze fehlen in Teate nicht (S. 44 3), in Yenusia vielleicht nur zufSUIg.

S. 341 Z. IS. Erst nach Beendigung des Druckes kamen mir Avellino's tn CarelUi numorum vetemm ItaUae descripHonem adnotaHones [edüh C exemplarium) Nea-« poU 4834. fol. zu Gesicht, wo p. S die von mir vermisste Bestimmung der carellischen (und zugleich der danielischen) Grane (nach Cagnazzi) dahin ge- geben wird, dass 4 grano cto* diamanti <"■ 0.054 3S. 4. pariser Gramm ist. 400 carellische Gran sind danach (den Gramm zu 48.8S7 par. Gran gerechnet) ■>■ 96.6S0 par. Gr., so dass die von mir befolgte Gleichung (4 00 Gr. Carelli = 06 par. Gr.) nur um ein Geringes von der Wahrheit abweicht.

Ich fQge eine Cebersicht der Resultate der vorstehenden Abhandlung hinzu; die kleinen Zahlen verweisen auf die Seiten derselben. Nicht ohne Bedenken habe ich mich entschlossen, sie in dieser tabellarischen Form vorzulegen, da die chronologischen Data sich meistens nur approximativ und .relativ feststellen lassen. Möge man es bei Benutzung dieses Schema*s nicht vergessen , dass es nur eine un- geföhre Daretellung der italischen Münzchronologie geben kann und soll.

424

Uebersicht.

NORDITALIEN.

J.d.St.

um 250.

Populonia beginnt nach incosen Muslem auf attischen Fuss Silber, spSter auch Gold zu münzen. S66 268

Ebenso vielleicht Volsinii und andere etrus- kische StSdte.

Kupferbarren in Etrurien ;

die schwereren Stücke gemarkt.

Aus dieser Zeit

der Schatz

von Voici.

256

um 400. Das nördliche Etrurien und Umbrien be- ginnen Kupfermünzen zu giessen, zuerst Gor- tona, Iguvium u.a. im 7U.f. ; etwas später Tu* der, Yolaterrae u.a. im 5U.f. S77 2Si

Gleichzeitig die

Ailerserie von

Tuder. 278

Tuder adoptiert denTrientalfusSy münzt jedoch keineAsse mehr. 243. 246. 284

Jüngste etruski-

sehe Münzen.

284. 343-344

465. Hatria beginnt Kupfer zu gies- sen 231;

gleichzeitig die Yestiner 285.

486. GleichfallsAri- minum.

490. Gleichfalls Fir- mum.

In Picenum ge- ringe Ausprä- gung der höhe- ren Nominale ; Einführung d6s Quincunx und Erhöhung des Fusses in Folge desYerkehrs mit denGebieten des Silbercourants. 285—294

ROM UND LATTUM.

OM fude.

Häupter Yieh und rohe ungewogeoe KupfiN* der Sage nach die iltesten Tai mittel.

i. d. si.

176 219. Servius er6ndel die Wage und leiul Fertigung gemarkter Kupferbarreo.

aes

libra.

303. Die Decemvim führen nach griediischen das Münzen ein. 267 259

Libralasse binnen 269 fg., ohne dass die ganz aufhören. 257.

Yiele lati-

niscbe

Städte und

Golonien

Im südl. Etru- rien ist röm. u. latin. Kupfer Courant. 275

beginnen

nach dem Muster Roms in ähn- lichem Fusse

zu münzen.

27t

277

NormiruDg des rom. pfers gegen rom. S] im Yeriiältniss 298:' 314—346.

Die Stücke mehreren lat. Serien vom Trieos wärts circulieren in panien und besooders Apolien. 274

Rom schlägt besondd

K. M. schweren Fqm

vom Triens abwärts ^

diese Girculatioii.

292 293 <

45L Alba münzt silberne Li- bellen und Sembellen, gleichzeitig SigniaSem- bellen.23t. 234. 307.

485. LibrcUfuss abgeschaß, Trientalfvss emgefyki\

damit Dupondien und Decussen. 321 31t

Dmare eingeführt 323— 327 u. ausscUiesslkk

Sübercourant für ganz Italien. 239—241

Erste eigene Münzstätte errichtet. 323

Die Latiner ausser Rom hören auf zu münze

237. 277

Uebersicht.

425

ÜNTERITALIEN.

33. Sybaris gegründet.

174. Münzen von Pyxns n. Siris. S9i. SOS

243. Münzen Yon Sybaris h5ren auf. S95

273. Acbtobolenstucke von Zankle u. Rhe- gion hören auf. 297

300. Die mcitsen Münaen der achoächen Kolofuen lUfren auf. 295

331. Münzen von Heraklea beginnen. 295

331. Münzen von Kumae hören auf. 295. Die Samniter nach Gampanien. Grie- chisch-oskische Münzen von Capua, Phistelia, Uria, Allifae. 296. 308

Die verbündeten achäischen Kolonien Sybaris , Kroton, Metapont, Laos, Posidonia n. s. f. münzen erhöhte Sginetische

Drachmen 30 i 305 ;

das dorische Tarent und Heraklea gleichzeitig Nummen Ton

gleichem Gewicht 299 301;

Rhegion gleichzeitig auf attischen Fuss 297 298;

wenig spSter das chalkidische Kumae^ alsdann Neapel In

Gampanien 306 308.

302—303, die Bruttier in eigenem Foss zu münzen 298

351. die voreuklidische Schrift verschwindet von den Münzen, 295

365. Münzen von Kaulonia hören auf. 295. 296 Thurii, Lokri, Yelia beginnen im grossgriechischeu

400. Capua, Phisteliay Uria, Allifae hören auf zu münzen.

400. kupferne Scheidemünze beginnt. 296. 298. 305

416. die cwes RomaniCampani beginnen zu mün- Neapel, Nola, zen, in Silber mit ROMA, in Kupfer mit Nuceria, römischen Unzenzeichen 316 3f9| aber Teanum,

oskischer Aufschrift. 248—25^ 31 1— 34 4.

420. Cales beginnt in Silber und Kupfer zu münzen.

441. Soassa beginnt in Süber und Kupfer zu münzen.

480. lokrische Münze mit PUMA RISTIS 241

481. Paestum und Cosa (?) beginnen in Silber imd Kupfer zu münzen. 232

Städte aequi foederis^ üben das

volle Münzrecht. 244. 308 Ebenso Yelia, Lokri, Rhe- gion, besonders Tarent.

Apulien beginnt in Silber und Ku- pfer zu münzen in Arpi, Rubi, Gae- lia, Ganusium. 308 420. Rubi münzt kleines SUber. 309

440. Luceria beginnt in romischem Li-

bralfuss zu münzen. 463. Yenusia gleichfalls.

Redacierter Fuss der Tarentiner und der cioes Ronumi Campani. 30t. 303. 307

485. das Silbennünzen hört auf. 234. 239 242, mit Ausnahme yielleicht der Denare der römischen Capuaner. 25 i

Tarenti Heraklea, Kroton, Metapont, Thurii u. a. St. haben nach dieser Zeit wohl nicht mehr gemünzt. 245

426

Uebersicht.

NORDITALIEN.

ROM UND LATIUM.

Der As

sinkt allmählig

von i

bis gegen % Unzen.

513. TrienUdfua abgeschafft , Sextantarfim emgefuhrL 339

Beizeichen und Familiennamen begioneii. Auen italischen Städten das Mimsen

Der -As

sinkt

allmShlig

von % bis gegen

1 Unze.

536/

T

Sextantantarfuss abgeschafft, ündalfuss eingeßihrt.

Denare zu 4 6 stall zu iO Assen aiur- gebracht; der Denar wird Muozeinheil slatt des Asses. Goldmünzen beginnen. 835. 333

um 560. Semundalfuss gestattet. 335

665. Ganz Italien erhalt die römische Civität, alle italischen MUnzsiätten

Uebersight.

437

486. Obolen von (? Malies «=) Benevent beginnen. S33

491. Obolen von Aesernia be- ginnen, gleichzeitig die der Frentaner S45 und die von Lariuum ohne Uncialzeichen und mit griech. Aufschrift.

510. Brandisium beginnt im Yier- unzenfuss zu münzen.

UNTERITALIEN.

Obolensystem bleibt bestehen. Uncial- zeichen nur auf den Münzen einiger latinischen Golonien und auch hier dem Obolensystem accommodiert, daher Quincunx sUttSemis. 289 289. 330. Nach Uncialsystem imTrientalfuss mün- zen Luceria, Yenusia, Brundisium. 329

Ende des V. Jahrh. Kupfermünzen mit dem Hebon von Nea- pel u. anderen cam- pan. StSdten. 309.

Zahlreiche Kupfer- münzen in ganz ünteritalien; Ancona, Salapia, Yibo, Medma u. a. St. beginnen Kupfer zu münzen. 242.306.309 -3H

des Asses vntersagt. 235

Obolensystem bleibt bestehen; uncial- zeichen und lateinische Sprache wer- den hSufiger und erscheinen auch auf Münzen der StSdle, die nicht latinische

Golonien sind. Nach Sextantarfuss münzen die Römer

in Luceria, Yenusia, Teate 332,

vielleicht auch Caelium u. Barium 310.

Brundisium münzt fort im Yierunzen-

fuss. Asse hören auf.

544. Münzen von Gapua, Atella, Calalia hören auf. Gleichzeitig die der Lucaner und Bruttier, wofür Pe- telia zu münzen beginnt. 245

Obolensystem bleibt bestehen, Uncial- zeichen und latein. Sprache greifen

weiter um sich^

Nach Sextantarfuss münzen die Römer

In Luceria, Yenusia, Teate, Larinum,

Brundisium, Orra. 335

Kupferobolen von Teanum , Aquinum, Gales, Sue8sa,Gaiatia, Telesia mit Pallaskopf und Hahn. 3 1 0

Dom Obolensystem h^t auf] der UncicUfuss für ganz Italien eingeführt. 337 338

561. Gopia be- ginnt zu münzen,

565. Yalentia be- ginnt zu münzen,

und erhalten das Recht, den jetzt Scheide- münze gewor- denen As zu schlagen.

Im Semuncialfuss münzen Gopia, Yalentia, Yenusia, Brundisium, Orra, Uzentum, Gra..., Petelia, Paestum» Asse schlagen nur die neu gestifteten

Golonien.

664 fg. Revolutionsmünzen der Italiker in Silber nach römischen Mustern u. römischem Fuss.

ausser der römischen hören damit auf autonome Münzen zu schlagen.

DER

FELDZÜG DES GERMANICUS

AN DER WESER

IM JAHRE NACH CHRISTI 6BBURT.

VON

£. YON WIETERSHEIM.

Abhudl. d. K. 8. Gm. d. WiMenidi. II. ^

Mit deutscher Urgeschichte für den besondern Zweck sächsischer be- schäftigt, führten mich im Juli 1849 Familienangelegenheiten auf den classischen Boden der Römer -Feldzuge. Je denkwürdiger diese Zeit, in welcher mit Deutschlands Aufgange in der Geschichte Roms Unter- gang beginnt, um so beklageuswerther das Dunkel der Quellen, das Meinungswirrsal der Forscher. Berechtigt war daher gewiss der Ver- such, durch Selbstanschauung des seit Jahrtausenden unveränderten Wahlplatzes vermehrtes Licht dafür zu gewinnen. Ob der Erfolg beloh- nend , weiss ich nicht.

Mich hat er vielfach aufgeklärt , vor Allem darüber, Was mehr oder minder genau zu erforschen nach dem jetzigen Stande der Quellen überhaupt unmöglich, was möglich ist, oder doch scheint. Zu letzterem rechne ich vor Allem den Feldzug des Germanicus an der Weser im J. 46 u. Z., worüber sich meine Ansicht so fest gestellt hat, dassichsie auf die Gefahr hin der Selbstleuschung bezüchtigt zu werden dem öffentlichen Urtheil vorzulegen mich verpflichtet glaube.

Die Römerkriege in Deutschland vom J. 4 2 vor bis 4 6 nach Chr. Geb. bilden ein so eng zusamihenhangendes Ganzes, dass jede Darstel- lung eines Theils derselben nothwendig unvollkommen bleiben muss. Tritt gegenwärtige Abhandlung hiermit in Widerspruch , so möge dies der Wunsch entschuldigen , das örtlich Erkannte in noch frischer Er- innerung nieder zu schreiben.

1. Die Römerkriege gegen Deutschland im Allgemeinen.

Die achtundzwanzig Jahre der Römerkriege zwischen Rhein und

Weser, in welchen die grösste Frage europäischer Zidcunft, ob das

Herz des Welttheils echt germanisch bldben , oder , wie dessen Westen

30*

432 E. VON WlBTEBSHEIM,

und Süden i romanisiert werden solle, für alle Zukunft entschieden ward, zerfallen in drei Hauptabschnitte:

1) die Zeit des systematischen, militärisch - politischen Unterwer- fungsplans, von Drusus bis zu Yarus Niederlage, 1 2 vor bis 9 nach Ch. 6. ;

2) die Zeit der Abwehr imd Sicherung des linken Rheinufers , von 9 bis U nach Chr. G. ;

3) die FeldzUge des Germanicus, vom Herbste 1 4 bis zu Ende des J. 16 nach Chr. G., zwar militärisch der ersten Periode sich anschlies- send , politisch aber ohne festen Plan.

2. Tibers Politik gegen Deutschland«

Von der Schule her gewöhnt, Augusts Nachfolger Tibenus Clau- dius Nero Caesar nur als Scheusal zu betrachten , irrt selbst das reifere Urtheil über denselben nicht selten darin , dass es die Charakterfehler des Menschen , superbia, saevitia, ira, simulatio, secretae Kbidines (Tac. 1. 4), zu einseitig aus dem christlichsittlichen Standpunkte , die Verdienste des Kriegers und Staatsmanns aber zu wenig in das Auge fasst. Kein Held, wie Drusus sein Bruder und Germanicus sein Neffe , aber von seltener Klugheit und Umsicht, Meister in den Künsten der Strategie, Diploma- tie und Politik, durchschaute er sicherlich den drohenden Verfall des alternden Roms und die beginnende Kraftentwickelung des jungen Deutschlands scharf genug , um den Gedanken an bleibende Eroberung entschieden zu verwerfen. Darin stimmte auch damals offenbar die na- tionale Politik Roms mit der persönlichen des Imperators überein. Con- gilium coercendi intra tertninos imperii , der Rath des sterbenden Au- gustus (Tac.1. 11), vsrar das Gebot jener; formido, ne Germanicus, in cu- iu8 manu tot legiones, immensa sociorum auxilia, mirus apud papubm favor, habere imperium quam exspectare mattet (Tac. 1,7) die geheime Triebfeder dieses.

Nicht allein die Ketten gebrochen, nicht allein die Schmach Deutsch- lands gesühnt , auch das böse Gelüst des Römers in der Wurzel ausge- tilgt hatte , unterstützt von der Zeit Läufen , Armin.

3. Die Politik des Germanicus.

Anders die Sachlage, anders die Auf&ssung fbr einen Anerben des Throns {mmmae spei propiar Tac. I. 34) , den Kriegsbefehlhaber in

DBft Feldzüg des Gebmanicus an der Wbseb. 433

Gallien und Germanien , Tibers Adoptivsohn und Neffen Germanicus Cae - sar, der im J. 14 n. Gh. das di^eissigsle Jahr noch nicht"^) erreicht hatte.

Nach Yarus Niederlage unstreitig Tiber' nach Gallien begleitend, hatte er jedesfalls nach Die C. LXYI. 25 am Feldzuge des J. 1 1 Theil genommen, das Jahr 12 aber, in welchem er das Consulat verwaltete, so wie unstreitig auch das J. 1 3 in Rom zugebracht (Dio C. LXYI. 26 und 28). Erst im Jahre 1 4 ward derselbe von August wiederum, reli- gua belU patraturus, nach Gißrmanien gesandt (Yell. Pater. II. 113). Der bisherige Kriegsplan in Deutschland seit Yarus Niederlage war Tibers Werk : Sicherung der Rheingrenze und Wiederbelebung des Kriegs- muthes und Selbstvertrauens des Heeres durch ängstlich vorsichtige Yerhtttung jedes Unfalls, neben möglichst langem Yerweilen in Feindes- lande. jJedidreg yoLQ fii] xal av/i(po(}a a^^ig lUQmiofao^v^ ov naw noQ^w Tov 'Piqpov n^oijX&oVy dXX avrov rov furonf&ifov fuivavreg Dio Cas8. LYI. 25. So im J. 11, ähnlicherweise unstreitig, worüber die Quellen schweigen, in den Jahren 12 bis zu Augustus Tode im J. 14. Dass letzterer, indem er selbst noch dem Germanicus den alleinigen Be- fehl in Deutschland übertrug , nachdrücklichere Kriegführung wünschte, ist kaum zu bezweifeln. Beruhigend nämlich, aber das schwergekränkte Nationalgefühl nicht befriedigend war das bisherige Ergebniss gewesen, daher abolenda infamia ob amismm cum QuintiUo Varo exercitum (Tac. I, 3) des Krieges fernerer , noch unerfüllter Zweck.

Undenkbar ist, dass dieser letztere des Germanicus jugendliches Gemüth nicht ergriffen, eben so undenkbar, dass derselbe nicht in Sie- gesruhm , in wachsender Liebe des Heeres und Yolkes den sichersten Weg zur künftigen Herrschaft erblickt habe. Wenn er daher den meu- terischen Legionen, welche ihm die Gewalt antrugen, entgegnete: maritwrum potius quam fidem exueret (Tac. I, 35), so widerstand er zwar dem Wagnisse offener Empörung , gewiss aber nicht der leisen Yerfüh- rung versteckten Ehrgeizes.

»

4. Der Aufstand der Legionen am Niederrhein.

Beide Zwedce förderte, so unerwartet als, nach überstandener Ge- fehr, willkommen, der Aufstand der vier niederen Legionen des Heeres,

^ Er starb 34 Jahr alt (Sueton Caiigala 4) unter dem Consulate des M. Junius Si- lanos UDd L. Norbanus, also im J. 49 (Dio C. LVU. 18).

434 B. VON WlBTEBSnEIM,

wahi*sch^Blich in der ersten Hftlfte 4es Sq[)tembers i 4 nach der Kunde von Augusts Tode am 4 9. August d. J."^)

Auf dem Gipfel der Wnth und des Frevels hatte sich der Heaterer- troiz der ersten und der zwaneigsten Legion zu Köln an dem erschttttenn den Anblicke der Flucht Agrippinas , Augusts Enkelin , Gennanicos Ge- mahlin , mit ihrem Kinde aus dem Römerlager in das gallische Trier g&* brechen. Nicht ohne mehrfache schwere Verletzung der Kriogszucht wandelte sich die Empörung in ein Blutgericht der Yerftüirteii ttb^ die Verführer.

Eben so bei der fünften und einundzwanzigsten Legion za Vetera, sei es aus nunmehriger Furcht vor der Uebermacht der treuen Mehin zahl , oder aus gleichem Umschlagen des Trotzes in Scham, nur wil- der , grausiger die Blutscene , inörderischer Ueberfall auf Geheiss deß Legaten statt der Form eines Gerichts.

Hierauf zweiter Gemüthswecfasel , helsser Drang die eigene , dop* pelte Schuld durch fremdes Blut zu entsühnen. Truce$ eiiam tum ammo$ eupido involat eundi in bostem, piaculum funnis; nee aUter pos$e plaemi commUUonum manes quam si pectoribus impiü honesta tmlnera aceepisieni (Tac. L 49).

*) Augost starb lu Noh in Gampanien, etwa 3i geograpb. MeUoa jenseits Born« Sein Tod ward nach Tac. I. 5 und Suelon Hb. tt eine Zeit lang verheimlicht Rech-» nen wir nun 3 Tage bis die ofßcielle Nachricht nach Rom kam , nnd 7 Tage far den Courier von Rom in das Hauptquartier des Germanicus, wahrscheinlich bei Köln. Die- ser war aber in Gallien (Tac. I. 33) , unstreitig bei den Sequanem (3#)y und nahm zo- Törderst diese nnd die belgischen Völker in Pflicht , und eilte dann auf die Nachrieht der Unruhe des Heers schneU zurück. Nachricht bei einer Bntfemnng voo M bis 50 Meilen, Verpflichtung, Rückkehr, müssen wenigstens 6 Tage weggenommen haben. Also am 5. Sept. etwa Anfang des oflenen Aufslandes. In dessen Verlaufe kommt (Tac. I. 39) eine ausserordenUiche Gesandtschaft von Rom an , unzweifelhaft in Folge eines Couriers von Germaolcos, worauf daher wenigstens 15 Tage zu rechnen sind. Von dieser Zeit an mindestens S Tage für Stillang des Aofstandes bei KiUo. HierauC bereitet Germanicus ein Heer vor, um die 2 Legionen in Vetera anzugreifen (Tac. I. i5. iS). Nachdem dies fertig ist, dandum adhuc spaUmm ratm (48), achreBit er erst an Gae- cina ; darauf die Mordscene daselbst ; endlich das Verlangen der Soldaten gegen den Feind geführt zu werdeu. Reohnen wir auf dies alles nur i Tage, und mindefliens 3 von der Marschordre bis zum Abmärsche, da es doch einiger Vod>ereitung bednrfley einschliesslich des Brückenschlagcns über den Rhein , so ergeben sich überhaupt iO Tage vom i9. August bis 29. September.

Jedesfalls war es uamäglich, dass der Rheinübergang früher als in der letzten Woche des Septembers erfolgen koiiale.

hEH Feldzug dbs'Gbuiamigiis an dbb Wbser. 435

Geitnanicus folgte dem Drange des Heeres , fidirte es über den Bhein. äo fi^erte die Macht äusserer Umstände des Feldkerm innem Wunsch, enthob ihn der Verantwortlidikeit gegen Tiber, erleichterte selbständiges Handeln.

5. Die FeidxOge des Jahres 14 vnd 15*

Der mit sechsiindrwansig bis aditandzwanzig tausend Mann untere nommene Heii)stfeldzug des Jahres 44 beschränkte sich aal einen lieber^ fiadi der Marsen.

Zuerst mit seltener Kühnheit und Schnelligkeit vollführt, in verhee« rendem Vordringen unvorsichtig fortgesetzt, beinah unheilvoll endend, wenn nicht der Muth des Helden im Rttckzugskampfe gegen die Bructe- rer, Usipeter und Tencterer (unstreitig auch Marsen) den Fehler des Feldherm wieder gut gemadbt hätte.

Zu wenig war dies des Erfolges um die Nattonalefai^ fQt* befrie^ digl zu erklären, su viel um den glttckUdi begonnenen Krieg aufzugeben. Darum schien^ dessen Fortsetzung geboten, darum mochte Tiber nicht wagen , Volk und Herr durch entschiedenes Verbot derselben zu reizeoi

Dem improvisierten Feldzuge des Jahres 14 folgte ein zweiter, durch strategischen Plan und Aufgebot materieller Macht gleich vortreff- lich vorbereitet, im Jahre 15.

Unstreitig galt diesmal den Cheruskern der Hauptschlag» Unmittel-^ baren Angriff aber vermied der Feldherr kittglich, suchte vielmehr zu^ nächst die Madit der vorliegenden Völker zu brechen , und , indem er dabei zugleich erstere theils in ihrem linken , theils in ihrem rechteA FIttgel nur erst bedrohte, wahrscheinlich der römischen Partei un* ter den Cheruskern, an deren Spitze Sogest stand (dessen Zwist mit Ar<^ min wohl im Geheimen geschürt ward) , die Oberhand zu verschaffen. Deshalb wandte er sich zuvörderst in plötzlichem Ueberfalle gegen die Chatten, während Caecina, wahrscheinlich am linken Ufer der Lippe von* rückend, die Cherusker von Unterstützung letzterer abhielt und den Angriff der Marsen siegreich zurückschlug. Kriegspläu und Intrigue ge-^ langen vollkommen , letztere vielleicht mehr als wünschenswerth war, da bei Entsatz des von seinen Landsgenossen umdrängten Segests auch dessen Tochter, Armins schwangeres Weib, gefangen genommen wurde, diese Tropäe aber Armins natürlichen Ungestüm zu höchster Wuth Steigerle.

436 E. VON WiKTBisniM,

Je grösser deshalb die Besoi^ss , desto berechneter war die aun beginnende Offensive gegen die Cherosker selbst. Vom Niederrhein und von der See her concentrisch vordringend vereinte sich an der Mittei- ems, wahrscheinlich in der Gegend der jetzigen Stadt Lingen, oder Meine , das über 80000 Mann starke Heer. Zuerst i^stematische Ver- hec rang des Bnicterer Landes , dann behutsames Vordringen auf das varianische Schlachtfeld. Klug zog sich Armin , solcher Macht nicht ge- wachsen, in Wald und Berg {(wia) zurück, und als der schlachtdOr- stende nachrückende Germanicus dennoch , sobald ii^nd möglich {M primum copia fuit Tac. I. 63), den Angriff wagte, v^ard sdne Reiterei durch den plötzlichen Angriff Armins mit den im Walde verborgen» Trappen so entschieden geworfen, dass sie auf der Flucht seihst die ihr zur Unterstützung gesandten Hülfstrappen in Verwirrang bradite.

Glück genug daher, dass der Caesar durch kräftiges Vorführen der geordneten Legionen im entecheidenden Augenblicke die in diesem Waldgefechte unvermeidliche Niederlage noch in so weil abzuwenden vermochte , dass Tacitus den Erfolg der Schlacht für zweifelhaft {mani- bus aeqtds abscessum I. 63) erklaren und der Rückzug anscheinend ohne weitera* Verlust angetreten werden konnte.

Noch verderblicher aber als Varas Niederlage drohte letzterer zu werden. Vier Legionen unter Caecina wären in Wald und Sümpfen (un- streitig zwischen Dülmen und Boiicen , kaum 6 Meilen vom Bheinufer) von den Deutschen vernichtet worden , wenn nicht Mangel an Kriegs- Zucht und Widersprach des MitfUbrers Inguiomar Armins trefflichen Plan vereitelt hätten. Zwei andere Legionen im Tieflande an der See- küste von ViteUius unvorsichtig geführt, entrannen dem Unteifiange durch eine plötzliche Springflut mit Verlust des Gepäcks , vieler Pferde und Menschen.

Mehr des Ruhmes , aber auch mehr der Gefiadir und des Verlustes, als der vorhergehende hatte dieser Feldzug gebracht Gerade in diesem Ausgange aber lag für den Feldherra, dessen persönlicher läegeszauber, für das Heer, dessen Muth und Vertrauen zu jenem noch ungebeugt waren , dringende Aufforderang zu Fortsetzung des Krieges.

Anders dachte Tiber, ^) nicht aUein aus Eifersucht gegen Germa«

*) Dies ei^ebt sich aus der nach dem Feldzuge im J. 1 5 zo Ende dieses oder Anfang des J. 16 beabsichtigten, nach dem folgenden ausgeführten Rückberofung des

DBft FbLBZCG DBS GbBMANICDS AN DBB WbSBB. i37

Dicos, sbodern gewiss auch in klarer Würdigung des Sinnlosen solch unerhörter Krafitanstrengungen ohne politischen Zweck [dignum prae^ mium Tac. I. 3). Nie den geraden, immer den Schleichweg gehend, ver- suchte er daher jenen , unter dem Vorwande der Unruhen bei Parthem und Armeniern , nach dem Orient zu senden , anscheinend jedoch in so wenig entschiedener Form , dass Germanicus ohne offene Auflehnung ausweichen konnte.

Dies beweist zur GnOge, dass Germanicus auch bei dem folgen- den Feldzuge nicht Deutschland für den Kaiser, sondern nur noch Ruhm, fitr sich erobern wollte. Denn so stumpfen Blickes war der Caesar nicht, um darüber im Zweifel zu sein, dass es zu Deutschlands bleiben- der Unterwerfung eines ganz anderen Kriegsplans bedürfe als seines bisherigen, bei welchem selbst der ferne Sieg, ohne ausreichenden Stützpunkt in der Nähe"^], ohne Bündniss mit den Völkern an der obem Ems und Lippe , stets zur Quelle wachsender Gefahr wurde.

War die Unterwerfung des Cheruskervolkes seit Armin es führte überhaupt noch möglich , so war sie dies offenbar nur auf zwei Wegen. Entweder, unter Vermeidung jedes vorzeitigen Angriffs des Feindes jen* seits des Gebirgszuges, allmähliche Unterwerfung und bleibende Occupa- tion der grossen westfälischen Ebene von dem Höhenzuge zwischen Ruhr und Lippe bis zu den Bundesvölkern an der Nordsee , wozu die vorliegenden Völker, insbesondere die Bructerer, entweder gewonnen, oder vernichtet , oder durch weit grossartigere , auch zu Winterlagern geeignete Fortificationen gezügelt werden mussten, oder und letzte- rer Weg wäre, bei befestigter Seeherrschaft, unstreitig der sichrere gewesen Gewinnung oder Unterwerfung der Völker zwischen Weser und Elbe , namentlich der Langobarden , um gleichzeitig von Westen und Norden her Cheruslden zu bedrohen.

Dieses war zu erwähnen, weil jener letztere Weg bei den Feldzü- gen im Jahre 1 5 und 1 6 dem Germanicus vorgeschwebt zu haben scheint, nur dass er seine, bei des Kaisers Missgunst {aversa patrtd vobmtas Tac. n, 5) voraussichtlich kurze Gewalt offenbar mehr für persönlichen Sie* gesdurst als für folgerechte Ausführung eines politisch militärischen

Germanicus, aus TU>er8 Worten: posse et Cheruicos eelerasque rebelUum genies, qwmdo Ramanae ultiam consuUum esset, intemis diseordüs reUnqui (Tac. II. 5 und 26), und aus dem spätem Verbalten des jenem im Kriegsbefehle folgenden Drusus. *) Dafür konnte das CasCell Aliso in Feindes Land unmöglich genügen.

I

* «

i38 B. VON WlBTBKSBBlIf,

Kriegsplans auszubeuten strebte , bei welchem der Eteiq>terfo% jedes« falls nur nach längerer sorglich vollendcfter Vorbereitung möglich war.

6. Der Frühjahrs -Felduig im J. 16.

Der Feldzug des Jahres 1 6 zerfallt in mehrere völlig getrennte Ope- rationen. Zuerst derEinfoll desSilius in das Land der Chatten mit einem Deere leichter Truppen. Gleicher strategischer Zweck wie im J. 1 6, minderer Erfolg , weil plötzliche Regengüsse hinderten. Gleichzeitig, durch den Caesar selbst mit 6 Legionen , anscheinend ohne das volle Contingent der Hülfstruppen , der Entsatz des von der Deutschen bela«* gerten Castells an der Lippe , unstreitig Aliso , was derselbe benutzte, um die Militärstrasse von dort bis zum Rheine durch neue Seitenbe^ festigungen und Strassendämme zu sichern (novii UmitUnu aggeriXmsque permunüa Tac. IL 7].

Nicht Eroberung Aliso's, )nur eine militärische Diversion konnte auf deutscher Seite der Zweck des Angriffs sein. Armin wollte deo Germanicus von der Hauploperation, die ans den Zurüstungen ihm kund geworden , abziehen , oder doch die für letztere allein geeignete Jah*^ reszeil möglichst beschränken , vielleicht auch fllr seine eigene Rtisiung noch Zeit gewinnen. Unstreitig gelang ihm dies so weit, dsiss das Frühjahr bis gegen Johannis über dem ersten Theil des FeldzugeiS verstrich.

'7. Die Römerstrassen am NieJerrhein.

Bevor ich zum zweiten Abschnitte dieses Feldzuges dem eigent liehen Gegenstande gegenwärtiger Abhandlung übergehe ^ sind die Römerstrassen auf dem Kriegsschauplätze näher zu erörtern.

Kaum hat , meines Bedünkens , ein neuerer Schriftsteller um die Geschichte der Römer* Feldzüge sich verdienter gemacht« als der ver- storbene General d, Inf. V. Müffling durch sein classisches Werk : lieber die Römerstrassen am rechten Ufer des Niederrbeins von C. v. M. Ber- lin, 1834. Möchten dessen Mängel und Lücken in Bezug auf Quellen- kunde noch grösser sein als sie es wirklich sind,*) solche Sach^ und

*} Auch an Widersprüchen fehlt es dieser Abhandlung nicht. Der merkwordigstct ist, dass der Verfasser S. 69 annimmt, derPeidzug des J. 16 schliesse mit dem Entsatz

DER Feldzog des Gbuianicus an der Weser. ISO

Ortskendtniss , wie sie der Verfasser (früher Chef des grossen General- stabs und Commandierender in der Provinz Westfalen) besessen und entwickelt hat, verbreitet, anf das ewig unabänderliche Terrain gegrün- det , mehr Licht über das Dunkel der Vorzeit als allqs Bücherwissen.

Mich wenigstens haben dessen Ergebnisse, obwohl ich vorher, bei vielleicht gründlicherer Vorbereitung aus den Quellen , in vielem ande- rer Ansicht war , entschieden überzeugt. Derselbe nimmt an, die erste, schon von Drusus benutzte und allmählich hergestellte Militärstrasse vom Rhein nach Aliso sei auf dem linken Ufer der Lippe und zwar auf dem Höhenzuge, in einiger Entfernung von ihr, hingegangen. Bei Castrop, wo sich die Strassen von Castra vetera und dem oberhalb gelegenen Asciburgium vereinigten, sei das zweite Marschlager gewesen, das dritte bei Unna , das vierte bei Soest, das fünfte bei Gesecke , das sechste bei Aliso, wobei es nicht darauf ankomme, ob sie ein oder zwei Tage mehr auf den Marsch verwandt hätten. Aliso nimmt er bei den jetzigen Dorfe Elsen i'l Stunde von Paderborn an. Aber auch dessen Annahme bei Liesbom unfern Lippstadt ^) würde der gedachten Strassenlinie nicht entgegenstehn, da es alsdann von der Gegend von Soest (wovon es we-^ nig über 2 Meilen entfernt war) am fünften Tage -Marsche zu erreichen gewesen wäre.

Später, zumal nach dem Bündnisse mit dem Chauken sei das Bedürf- niss einer zweiten Militärstrasse vom Niederrhein nach der Niederwe- ser eingetreten , welche unstreitig , das unwegsame Marschland mög- lichst links lassend, von Vetera über Borken und Dülmen, zwischen welchen Orten .die ponies longi über die Sümpfe (jetzt der Ballov, des weissen Veens oder der Hallappe) nach Telgte an der Ems geführt habe , von wo aus sowohl die Hunte und Niederweser , als die obere Ems und Lippe zu erreichen gewesen seien.

von Aliso (vermutblich lag ihm nur eine unvollendete schriftliche üebersetzung der be- treffenden Stelle derAnnaicn des Tac. vor], während er in einem Nachtrage von S. 6$ an eine Bescbreibung ded Weserfeldzuges folgen lassi, welche indess seiner nicht würdig ist, auch nicht einmal auf genauerer Ortskunde (der Kriegschauplatz lag gross- tentheils ausserhalb seiner Provinz) beruht.

'*} An einem dieser beiden Punkte muss, worüber auch die grosse Mehrzahl der Schriftsfelter überemstimmt , nach den Worten und dem Sinne der Quellen Aliso schlecfalcrdings gesucht werden. Die nShere Brörteruog gehört nicht hierher.

i

440 E. VON WlBTBBSHBllI,

8. Der Marsch zur Weser.

Vor Eröffnung des Feldzuges des J. 1 6 erwog, wie Tac. IL 5 berich- tet, Germanicus: fundi Gemumos ade et imth locis, kwari fikris, pab^ dibus, hrevi aestate et praematura hieme; mum militem haudpermde vulne- ribtis quam spatiis itmerum , damno armorum afjßci ; fessas GalUas mi- nislrandis eqtds ; longum impedünetUarum agmen oppartumim ad insidUu, defensantibw iniquum. At ei mare intretur, pramptam ipeie possessUmem et hostibus ignotam, simul bellum maturim meq)i, legumeeque et camr meatus pariter velU ; integrum equitem equoeque per ara et aheoe fbrnd- num media in Germania fore. Meisterhaft ist hierin die Darstellung der allgemeinen Schwierigkeiten römischer Kriegführung in Deutschland, ungenügend aber die Hervorhebung des Unterscheidenden in den Dis- positionen für den Feldzug des J. 16, im Vergleich zu dem vorjährigen, in welchem gleicherweise vier Legionen zu Schiff in die Ems geführt wurden.

Das Eigenthümliche hierbei ergiebt sich indess aus der Vergleichung der Stellen L 60 u. IL 6 und 7. Darin, dass Germanicus im J. 16 nicht nur einen weit grösseren Theil des Heeres, namentlich fast die ganze Reiterei , welche im Jahre 1 5 den Landweg durch das Gebiet der Frie- sen einschlug, sondern unstreitig auch Proviant und Bagage fUr den weiteren Bedarf nach der Laudung (praemisso cammealu) durchaus zu Schiff transportierte.

Offenbar war aber das integrum equitem equoeque bei dem gera- den Landmarsche von kaum 30 Meilen, von dem drei Yiertheile auf sicherer Strasse durch die westfälische Ebene ganz ungefährdet zu- rückzulegen waren , bei schonenden Märschen eben so leicht und je- desfalls auf einfacherem und kürzerem Wege zu erreichen als auf dem Wasser- und Landwege durch Holland, den Ocean und die Emsgegend.

Erleichterte Beschaffung der Fourage für 20000 bis 30000 Caval- lerie- und Packpferde , welche auf diese Weise theils zu Schiffe mitge- führt , theils an der Mittelems von den chaukischen Vöikem bezogen werden konnten , mag bei der Wahl des Seeweges mitgewirkt haben, entscheidender aber sicherlich fofgendeu Umstand.

Zu den römischen Militäreinrichlungen gehört^ unstreitig ein beson- derer Sammelplatz für die von den Galliern und den Bundesgenossen zu stellende Reiterei, indem das ungleiche Eintreffen der Contingente, die

DBB FbLDZUG DBS GbBVANIGüS AN DBB WbSBB. 441

ihnen nach zum Theil weiten Hfirscben aus der Heimat zu gewah- rende Erholung , vielleicht auch die Musterung , Uebemahme und ge- wisse Yorttbungen , längere Benutzung eines solchen unzweifelhaft er- forderten. Hierzu dürften aber die grasreichen batavischen Inseln '^) weit geeigneter gewesen sein als die Umgegend, von Yetera.

Dies vorausgesetzt, musste, zumal die Bataver selbst vorzugsweise Reiterei stellten, der Seeweg von Holland bis in die Ems allerdings den Landmarsch der Cavallerie wesentlich abkürzen, -wie dies auch daraus her- vorgeht, dass solche schon im Jahre 1 5 nicht auf der Militärstrasse über Telgte, sondern durch Friesland marschierte, welches, hätte deren Sam- melplatz bei Yetera gelegen, ein ungemeiner Umweg gewesen sein würde.

Grossartig die Rüstung, tausend Schiffe, theils tiefgängig, theils flachbodig, viele mit breiten Yerdecken fUr Wurfgeschtttz {tormenta) Pferde und sonstigen Transport gebaut, wurden vorgerichtet. Nicht ohne Schwierigkeit , wie es scheint, die Beschaffung des colossaien Materials, namentlich an Pferden {fessas GalUas admmitrandig equis), unerachtet des im Jahre vorher, Tac. I. 71, berichteten Wetteifers Gal- liens , Spaniens , Italiens , die Yerluste des Heeres zu ersetzen. Daher Yerzug des Aufbruchs , der durch den Angriff der Deutschen auf Aliso kaum wesentlich vermehrt sein dürfte.

Tacitus sagt nirgends ausdrücklich , und die Yemunft verbietet an- zunehmen , dass die nach Aliso entsandten Legionen , welche je nach dessen Lage höchi^ns 7 bis 1 0 Meilen von der Weser entfernt waren, 25 bis 30 Meilen bis zum Anfange des Drususcanals zurückmarschiert seien , um mit einem Umwege von mehr als 1 00 Meilen wieder in die Nähe ihres früheren Standortes zu gelangen. Es scheint indess , dass, nachdem die Deutschen vor Ankunft des Heeres bei Aliso auseinander gelaufen waren {ad famam adventus eius dilapsij, ein Theil des Römer- heeres, wie schon zu Deckung der Befestigungs- und Wegarbeiten längs der Strasse erforderlich war, wieder zurückgezogen worden sei, welcher dann wohl dem Feldherm auf den Einschiffungsplatz folgte , während ein Corps von so imposanter Stärke , dass es gegen Angriff im offenen

*) Ob die an der Grenze der Friesen gelegene (yegend des rechten Rheinufers, (die agri vaoui etmüUum usuisepositi deren Tac. XIII. 6i in späterer Zeit gedenkt) schon damais zu demselben Zwecke gedient habe , ist zweifelhaft. Jedesfails lag sie der ba- lavisohen Insel näher als dem Lager bei VeCera. Weshalb die Annahme , dass sie als Sammelplati benutzt worden , obiger Voraussetsong nicht entgegen tritt.

143 E. VOK WiSTBBSBBni,

Ldnde, zumal m der Ntthe der Festang, gesichert War, anrttckUieb imd sich erst später der Hai^tannee anfera der Weser wieder anteUoss^). Unstreitig aber bestand das plötzlich zum Entsittze nach Aliso ent- gandte Heer &st nur aus Legionssoldaten ohne Httlfstruppeu, da der Einberufung letzterer {migtis ad oetuus GaUiarum Tac. II. 6) kurz zuvor erst gedacht wird , solche unstreitig auch gleich auf den Hauptsdmmel« platz in Holland dirigiert worden Ovaren.

Das die Einschi£fung , den Transport zur See und den Landmarscb des Heeren bis zur Weser beschreibende achte €apitel des Tacitus ist so unvollständig, unziisammenhangend und voll von Widersprüchen, äaas eine Yerstttmmelung der Urschrift, wie solche schon Manliert vor- aussetzt, sehr wahrscheinlich ist.

Tacitus gedenkt zuerst nur der Schi£ffiüurt b i s zur Ems {usqtte ad Amuiam ftamen) , sd%X dann cUum Amigiae rdicta, und tadelt den Ger- Banicus dass er nicht weiter hinauffuhr , und statt am rechten , am liu- ken Ufer der Ems landete.

Gewinnt es schon hiemach den Anschein, dass Gennanites sogleich bei dem Eintreffen in der Ems das Heer ausschiffte , so wird durch die Verluste,^ welche die Meeresflut {aestuaria adcrescehte tmda) ihm zufbgte, ausser Zweifel gesetzt, dass die Landung noch innerhalb des Ber^hs dieser letztem erfolgte. Dies widersprach aber der vorher bestimmt er- klärten Absicht mitten in Deutsöhlaod zu landen : mtejprum equüem e^M»* qM per ara et aheos fiuadnum mediu tu Germanim fore; ja dar Limd* marsch war von da bis zur Weser noch etwas weit^ als voü Ye- tora aus.

Höchst unwahrscheinlich ist femer der grobe Fehler, desaen def Feldherr hier beischnldigt wird. Ob der Bericht, der dem Tacitua vor- lag, unvottstttndig, vielleicht mit missgünstiger Kritik versehen war, oder die Urschrift htckenhaft uns zugekonmien ist, wissen wir nicht. Am wahrsoheinMdisten ist , dass besondere Gründe , z. B. der Zustand der Pferde , die Schwierigkeit der FhissschiiÜBJirt mst so ungeheurer Flotte, der zu grosse Tiefgang eines Theils der Schiffiß, eine von dem urqprüi^ liehen Plane abweichende frühere Landung, vielleicht in der Gegend Von Emden oder Leer, und zwar so plötzlich bedingten , dass dieselbe.

*) Diese Ansieht wird dUknrch beslilist, dass nach beendigtem Peldsage mehrere Legionen aaeh wieder aof diees ^stmIbb Landwege xuröckkehrten (Tao. IL S3>.

DBft FeLDZVG BS8 GlllllAmCUfi AN DBB Wb8BB. 443

weil das recbte Ufer dasu uogeejgiiet war . auf dem linken (muweifel- halt dem westliclieii, niebt dem der Flotte links liegenden (taüichen) er- folgen muaste.

Unter dem Ausdrucke AnUme, wo die Flotte blieb, verstehen alle Aos- leger ans. apracblichea Grttnden nicht den Fluss , sondern einen gleich-^ namigen Ort , wie denn unzweifelhaft auch bei der Station der Flotte ein schtttzendes Gasteil mit genügender Besatzung liegen, bei dessen Er- richtung aber auf einen geräumigen Hafen und breites Fahrwasser Rtteksicht geoöaiBiieoL sein musste, weshalb solches der MUndung nahe, etwa bei Emden, zu suchen ist; woraus jedoch keinesw^s folgt» dasB jener Punkt gleich ursiMittglich £ur Landung bestinunt war, da die zu deren Schutze notwendige Rttekfahrt der Schilfe stromabwärts dahin keinerlei Schwierigkeit bot»

Ueber die MarschUnie von der Landling bis zur Wes^, ober ded Ankuaftsputtkl letoterer, kern Bericht, sd ed, dass dieser dem Tacitaa adbat fehlte oder daas die betreffende Stelle uns verferen gc^ngea«

Wir müssen diese Lücke aus dem uns Bekannten, dem Punkte deä Abmarsches nach der Ijundang ^ und dem Kriegsverlaufe an der Weser, za ergftttzen suohe*«

2iwiflciieiL Rdima md Minden (d. i. Pretosaisch M.) wird die Berg^ ketta YOn der Weser getrennt und lüsst dort dem Laufe der Wasser wie dem Verkehre der Völker nur das grossartige Thor der Porta West-» fidica offdn. Hier die GtenzSdieide zwischeB dem Berg- nnd Flach- lanide der Weser, oberhalb der Porta tiur Gebirge, unterhalb sokter bis zt&n Meere ttv Ebenö.

Ini letzterer das deMache Heer zu finden war undenkbar : Anr iin G^ii^ge^ aosaerstenfitlla unnlitlelbar vor sofehem, konnte es au^esteUt sein; deofl ni<äit auf offenem Felde, nor in günstigerem Terrain, Wdd, Bei^, StuPf^ kodnt0 Armin der Wucht römischer Legionen zu wider^ stehen hoffen. Wo der Feind, dahin der Marsch ; also zur Weser obeiv halb der Porta, und zwar, wie §.10 näher nachgewiesen werden wird , nach dem untern Theile der Mittelweser zwischen der Porta und

Dies voräiH^setzt, mnss als Ankunfisputtkt die Gegend Tön RehmK aus folgenden Gründen angenommen werden. Zwischen der Weser und dem Ossning (Teutoburger Wald) zieht sich ein 5 Meilen breites Hügel- kmd, das ausserhalb der dasselbe durohsehn^dendeB NatMStcasam

iii E. VON WlBnftSHSIlf, ^

der Flussthfiler , damals sicherlich sehr schwer za passieren war. Dies ergiebt nicht nar dessen heutige Beschaffenheit^ sondern auch die un- zweifelhaft^) hierauf bezügliche Schilderung des Dio Cassius LYI. 20 (ra rB foQ o^ nai qxxQcsyj^wdfi %al opw/iaXa). - Daher musste jedes durch diese Gegend marschierende Heer eine der drei Naturstrassen innehal- ten; also entweder

a) die der Werre, welche durch die Dorenschlucht ttber Lage nach Herford,

b) die des Lutterbachs , welche durch den Bielefelds* Pass eben dahin fuhrt, oder

c) die der Else , welche das Thal zwischen dem Ossning und dem Wesergebirge durchschneidend ttber Melle und Bünde geht.

Alle drei aber , von denen die baden ersten den Römern schon frllher als Hilitärstrasse gedient hatten, vereinigen sich drei Stunden oberhalb der Weser zwischen Dorf Engem und Löhne in dem theil weise breiten Thale der mit der Else vereinten Werre , die sich unfern Rhema in die Weser ergiesst.

Ein Blick auf die Gegend oder auch nur auf die Charte , und nie- mand wird bezweifeb , dass , wie grösstentheils noch heute , aHe Stras- sen vom Niederrhein (durch den Ossning) wie von der Niederems über Osnabrück zur Weser oberhal b der Porta schon vor Rhema im Wer* rethal sich vereinigen mussten.

Gesetzt selbst, Germanicus habe nicht Rhema selbst, sondern einen weiter oberhalb gelegenen Punkt, z. B. Rinteln , als Ziel seines Harsches zur Weser bestimmt, so würde der Weg dahin über Rhema die Weser hinauf, zwar nicht der kürzeste, aber immer der sicherste, weil in der linken Flanke gedeckt, vor allem aber der leichteste und bequemste ge- wesen sein , da auf jedem andern die zahlreichen von den Bergen zur Weser abfallenden Thalschluchten transversal durchschnitten werden mussten.

*) Vergl. Ciostenneier: WoHermanD den Varns schlag, S. 87 ff. Si8. Ohne die- sem für alles Oertliche and üricundliche classischen Schriftsteller im übrigen allent- halben beizupflichten, namentlich hinsichtlich der Richtung des dritten Marsditages nnd der Gegend der Vernichtung des Vams, wird die unbefangene Kritik kaum noch bezweifeln können , dass Vams von der Weser zwischen Minden und Rinteln toschei- nend durch das Lippe-Detmoldische, und zwar in den ersten Tagen sicherhch ausser- halb der MifitSrstrasse zog, und in diesem oder dem benachbarten jetzt sehen Gebiete s^nen Untergang fond.

DER Feldzug dbb GstiiANicus an der Weser. 446

^ Kann sonach über den Ankunftsptmkt bei der Weser* kaum noch «em Zweifel obwalten , ßo ergeben sich für den Marsch von der Ems- mttndung dahin zwei Linien, die eine Mngs der Ems und Baase auf- wärts bis zur Wasserscheide zwischen Ems und Weser in dem breiten von dem Ossning und der Weserkette gebildeten Thale und dann die Else und Werre hinab , die andere von der Niederems zur Niederhunte und dann letztere hinauf bis in die Gegend von Minden ; die erste also über da$ jetzige Osnabrück , die zw^te über OIdenb(irg.

Letztere , welche Herr von Müßling nach der seiner Schrift beige- fügten Charte annimmt, insofern allerdings minder schwierig, da sie die Moore der Niederems , wenn auch nicht ganz, doch anftcbeinend mehr vennred als erstere, besonders aber, weil sie bis zur Weser in der Ebene blieb, wahrend auf ersteper die loteten sec^s Meilen durch Berg- land, mindestens durch Hügelland führten.

Dennoch entscheide ich inich für den Marsch über Osnabrück, nicht um deswillen, yreil die andere Linie unterhalb der Porta mir Weser führte (denn die Porta liegt Minden so nahe , und der Marsch durch dieselbe am linken Ufer aufwärts war, nachdem letzteres, insbeson«- dere die Bergkette , von Feinden vollständig gereinigt , wenn auch nicht ohne alle, doch ohne grosse Schwierigkeit, gewiss ohne Gefahr, mög- lich) , sondern aus folgenden Gründen. Germanicus ursprünglicher Plan war, die Ems weiter hinaufeuschiffen {media in Germania). Darauf musste die von ihm angelegte, mindestens vorbereitete Militärstrasse gegründet sein, wofür vorher zu sorgen im befreundeten Lande der Chauken, worin er sogar Besatzungen hatte (Tac. I. 38) , eben so leicht als unter aHen Umstanden nothwendig war. Dies bestätigt vor allem auch die oben erwähnte Stelle des Tacitus IL 8, ermium in eo quod mm subvemi: denn hätte Germanicus ursprünglich über Oldenburg marschieren wol« len , so musste er die Ems unbedingt schon bei Leer , nur bis 5 Stun- den vor deren Ausflusse, verlassen. Eben so war die Marschlinie tlb^ Osnabrück für die Vereinigung des Heeres mit dem bei Aliso zurückge- bliebenen Corps die entsprechendste, wie denn auch die Stelle am Schlüsse des 8. Gap,, m^tanü ca^a Gaesari Anffmariomm defecUo atergo ntmlia* tar, dafür spricht. Unstreitig lag nämlich das Hauptland der Angrivarier östlich der Bergkette der Weser, ja theilweise jenseits dieses Stromes seft>st. Der Marsch über Oldenburg hätte daher durch deren Land führen müssen, in welchem Falle eine defecüo (welcher Ausdruck übrigens ein

Ahhandl. d. K. S. Ges. d.Wi88Qii«ch. II. 31

446 E. VON WtBTBMHSW,

TorhergeheBdes Bttodniss beweist) viel «nwahraeheittlicher ist, als wenn dieselben durch die Bergkette vom Caesar getrennt ond gegea ihn geschützt waren. Unter allen Umständen aber muss derselbe zur Zeit dieses Abfalls schon an der Werre , und an oder nahe der We- ser gestand^i haben , weil nur auf dieser Stelle die Angrivarier sich im Rücken des Heeres befonden.

9. Von der Ankunfl an der Weser bis zur Idistavisus-Schlaehl.

Nach erster Erwähnung der Weser folgt bei Tacitus Cap. 9 nn- oiittelbar das Gespräch zwischen Annin und seinem Bruder Flavius.

Ein ortskundiger Forscher in Rinteln vennuthel , dass dies bei Vlotho stattgefunden , weil die Weser dort ungewöhnlich sclimal , mid wesent- liche Aenderung hierin, nach Beschaffenheit der Ufer, kaum anzundi« men sei. Da die gewöhnUche Breite der Weser, an 250 bis 350 El- len , eine derartige Unterredung sehr erschweren musste , so ist diese Yermuthung der Erwähnung werth, widerspricht auch der Annahme nicht , dass die Weser schon bei Rehma erreicht worden , da Germani- ous bei Rehma und von da bis Vlotho dieselbe noch i^ Stunde und mehr links liegen lassen konnte, kurz vor Vlotho aber sich ihr, der vor- rückenden Bei^e halber , unbedingt ganz nähern musste.

Am Tage nach diesem Gespräche standen die Deutschen jenseits der Weser in Schlachtordnung. Pogtero die Germanarum acies tram Yiewrgm stetit (Cap. 14).

Ich vermuthe, nach dem Folgenden, dass dies auf den H5hen von Eisbergen (2 Stunden oberhalb Vlotho) bis Rinteln der Fall gewe- sen ist , wo sich eine 1 ^ Stunden lange , | bis | Stunde breite , für ein CavaUeriegefecht wohl geeignete Ebene findet, welche sogar, wenn die Weser vormals wirklich südlicher von Rinteln unterhalb MAllenbeck nach Varenholz ihren Lauf gehabt haben sollte, ungleich ausgedehnter ge we* sen sein würde.

Unzweifelhaft lag es , wie die Folge ergiebt , nicht in Armins Plan, den Uebei^ng zu verhindern ; die Au&leUung mag daher auch nicht un- mittelbar am Ufer, sondern nur in einiger Entfernung von demselben auf den Höben stattgefunden haben.

Nichts destoweniger hielt der Caesar , wie Tadtus im 11. Cap» be- richtet, den Uebergang in solcher Nähe des Feindes ohne Brückenschlag

DER FbLDZUG DBS GeRMANICDS AN DER WeSER. 4i7

und Brttckaikopf nickt für angemessen , Hess aber auf zwei von einan- der entfernten Punkten Cavallerie-Gorps unter Stertinius und Aemilios durch Fürte Ober die Weser gehen , um den Feind aus seiner Stellung zu locken {ut hastem diducerent). Zugleich setzte der batavische Kriegs- filhrer Cariovalda mit seiner trefflichen Reiterei durch den Strom wo er am reissendsten war. Der Ausdruck, den Tacitus von diesem braucht, erupit, wahrend er von den Erstem sagt Caesar equitem vado trandUU, hisst es rweifeUiaft, ob Cariovalda auf Ordre, oder aus eignem, echt ger- manischem Ungestüm handelte, welches letztere wiewohl an sich das unwahrscheinlichere dessen spttteres tollkühnes Vordringen , im Ge- fbhle seiner nur durch Sieg zu sühnenden Schuld , erklären konnte.

Hiernach würde anzunehmen sein, dass das Centrum der römischen Armee unfern des jetzigen Yarenholz gestanden , das Cavallerie - Corps des linken Flügels in der Gegend von Yeltheim , das des rechten zwi- sehen Eisbergen und Rinteln , Caiiovalda aber im Centrum in der Nahe von Eisbeinen über die Weser gegangen sei.

Die plmnties salHbus drcwmecta, in welche hierauf die Cherusker, ftigam smulantes, den Cariovalda verlockten , und ihn dann geordnet in der Fronte und von deji Seiten {coorH et undique effuü) angriffen, findet sich hier genau in dem Thale des zwischen Yeltbeim und Eis- bergen in die Weser mündenden Baches , der in seinem oberen Theile beinah \ Stunde lang auf zwei Seiten von den vorspringenden Berg- rücken umschlossen ist. Cariovalda büsste seinen unvorsichtigen Huth mit s^nem und vieler Edein (unstreitig seiner camites) Leben ; der zur Hülfe eilende Stertinius rettete die Uebrigen.

Hierauf folgt im 1 2. Cap. ohne nähere Angabe der Weserübergang des Caesars und die Anzeige eines Ueberlüufers : delecium ab Arminio la- cum pugnae; canvemsee et alias nationes in sihamBßrctdi sacram, aueuros- que nodumam castranm oppugiuUifmem.

Hieraus fblgt dreieriei :

1 ) dass die folgende Idistavisus*Schlacht nicht auf dem Platze der frühem Stellung, wo das Reitergefecht vorfiel,. geliefert wurde, weil der Ansdrudc: Wahl des Kampfplatzes, delecHum ioonm pugnae, auf eine andere Stelle als diejenige, wo sich das deutsche Heer bereits be- fand, schliessen lässt;

2) dass zwischen jenem Reltertreffien und der Hauptschlacht meh- rere Tage vergiengen zur Vereinigung mit .den Hülfstruppen der verbün-

31*

448 C VON WlBTBUSHEflf,

deten Völker {oomenisse et alias nationes) , zur Abhaltung eines Kriegg- raths mit den Fohrem derselben, wie zur neuen Aufstellung, welche Tage der Caesar zum Stpomtibergange benutzte ;

3) wenn auch nur mit einiger Wahrscheinlichkeit dass der Sammelplatz der Bandestruppen unfern des jetzigen Harr eis bei Eil- sen war. Ohne auf die gewöhnliche Meinung der Forscher , welche in diesem und dessen Umgegend die »iha Herculü vermnthet, Werth zu legen, weil der etymologische Schluss offenbar unhaltbar ist, da sicht- lich kein deutscher Gott den deutschen Namen Hercules führte, so scheint doch die oigenthümliche Lage des Harreis , eines westlich und nördlich an die Ebene, östlich und südlich an dai» Gebirge stosseaden, doch aber von letzterem sich abtrennenden Yorberges der Bestimmung zu einer Opferstätte und einem geheiligten Orte wohl zu entsprechen, während der vorhergehende und folgende Geschic^tsverlauf diese An- nahme vollkommen unterstützt. Denn die Aufstdlung der Deutschen oberhalb Eisbergens und Rintelns deckte genau den hinterliegenden Har* rel , und scheint daher mit Rücksicht auf den Versammlungsort der Bun- destruppen gewählt. Im Simtelgebirge aber, wie Wilhelm. in seinen Germanien S. 48 meint, konnte die Silva Berculis nicht liegen, weil vor und in solchem, wie sieh später ei^eben wird, die Idistavisus- Schlacht selbst stattfand, der Wahlplatz für letztere gewiss aber, wenn auch von Armin vorher ausersehen , erst in dem nach Eintreffen der Bundestruppen gehaltenen Kriegsrathe bestätigt wurde , Kriegsrath und Schlacht aber, wegen des delectum locumpugnae, kaum auf derselben Stelle gewesen sein dürften.

Den Uebergangspunkt suche ich in dem vorspringenden Wmkel der Weser bei Rinteln , mindestens jenseits dieser Stadt , weil unmittelbar oberhalb derselben das Wesergebirge sich dem Strome zu sehr nähert, und dessen Ueberschreitung unterhalb gedachter Stelle ftlr den FaU des Rückzugs gefährlich gewesen wäre. Obgleich dies aber mehr mili- tärische Wahrscheinlichkeit hat als ein Uebergang bei Eisbergen, so ist doch nicht zu verkennen^ dass die oben angeführte StdUe im 4 4 . Cap., na- mentlich die Worte uthostem (Uducerent, beinah mehr fUr den StromOber- gang an der Stelle des Reitergefechts, also bei Eisbergen, sprechen. Dass ein Brückenkopf angelegt und besetzt wurde , versteht sich von selbst.

Die vorerwähnte Anzeige des beabsichtigten nächtlichen Ueberfalls des Römeriagers schien Glauben zu verdimien. Der Anblick der feinde

DER Feldzu« dss Geimanicijs an der Weser. 449

lielieQ Wackttfeaer, die KecogDOscierungen bestätigten die Ntthe des tm- mengi et incondili agminis der Deutschen. Hierauf zu Anfang der Nacht die Erforschung der Stiounung des rOmisch^k Heeres durch den ven- kieideten Feldherrn , gegen Morgen der durch dessen Wachsamkeit ver- eitelte Ueber&ll , dann Versammlung des Heeres (wohl nur der Führer) und Reden beider Feldherm, endlich von römischer Seite Signum fugnae datum, was hier unstreitig nur Befehl und Zeichen zum Abmarsch aus dem LagQT auf das Schlachtfeld heissen kann, da beide Heere vorher in merk- licher Entfernung von einander gestaaden haben müssen. Dies ergiebt sich nS^ich aus Obigem, die Stellung des Feindes musste erst reco- gnosüiert weitlen , die Speculatores hatten nur das Wiehern der Pferde, das Greräusch des Heeres, das daher jedesfalls im Walde, also auf und hinter den Bergen stand, vernommen , femer daher, dass es im 1 6. Cap. von den Anführern der Deutschen heisst proelium poscentes in campum deducunts und von dem römischen Heere Hc ineessit, endlich aus der Zeit des Beginns der Schlacht , der fiinften Stunde des Tages römischer, also gegen \ 1 Uhr Vormittags unserer Rechnung, was auf merkUche Ent- fernung des Lagers vom Schlachtfelde schliessen lässt. Der Auüstellung der Deutschen vor der Schlacht wird weiter miten noch gedacht werden.

10. Die Idistavisus- Schlacht.

Alle Forscher stimmen darin tiberein, dass die Idistavisus-Schlacht, die grösste der Römer in Deutschland, von welcher irgend eine, die einzige, von welcher uns genaue Kunde zugekommen ist, zwischen Miur den (genauer der Porta) und Hameln geschlagen worden sei. Dies ist in der-That zweifellos, weil sich unterhalb der Porta rechts der Weser keine Berge mehr finden, ein Vordringen bis oberhalb Hamelns (sechs Meilen von Rehma) aber tollkühn gewesen wäre , weil die Weser vor und bei Hamdn durch ein \ \ Stunden langes Thal geht , das am linken Ufer auf zwei Punkten gar nicht zu passieren ist, auf dem rechten aber bei einer Breite von. nur \ bis \ Stunde grosse ßefehr darbieten würde- Unstreitig musste daher ein vorsichtiger Feldherr, um den Feind bei Ha«- mein anzugreifen, den Strom bei Rinteln wieder verlassen und auf des- sen linkem Ufer durch ein an sich Areifich sehr ungünstiges Gebirgstenr rain über Bösingfeld und Schwtifcber , oder über Bamtrupp , oder r das Sicherste --^ über Pyrmont Iftngs der Emmer marschieren , und dtf^

450 E. VON WlBTERgllEIlf,

Weser erst oberhalb Hamelns passieren; was mit Tacitns Bericht, nach welchem der Uebergang ohne weiteres mmiittelbar auf das Reiterge- fedit folgt , nicht übereinstimmt , sicheriich anch , als ein ausserordent- liches , sehr gewagtes Manöver nicht unerwähnt gebheben sein würde.

Vor allem ist aber hierbei nodi Folgendes in das Auge zu fassen.

Zweimal ward im J. 15 das cheruskisohe Land von den Römern angegriffen. Zuerst bei Segests Entsatz , während des innem Krteges der Parteien unter sich, wobei die Vermuthung eines Conflicts zwischen der den Römern feindlichen und der ihnen günstigen Partei Armin und Segest sehr nahe liegt. Die Geiangennehmung seines Weibes ent* flammte Armins Hass zur Wuth. Als nun in demselben Sonmier, höch- stens sechs Wochen später, Germanicus vom Bructerer Lande aus die Nordwestgrenze der Cherusker überschritt, konnte, bei der einleuchten- den Schwierigkeit ein deutsches Volksheer von bedeutender Starke durch Bündnisse und Aufgebot in so kurzer Zeit zusammen zu bringen, Armins Rüstung noch nicht so weit vollendet sein , um einem Röm^^ beere von wenigstens 80000 Mann die Spitze zu bieten. Darum zog er sich bei des Feindes Annäherung in das Gebirge (m avia) zurück, den An^ griff nur da annehmend , wo Wald und Sümpfe die Vertheidigung be*- gUnstigten , des römischen Heeres freie Entwickelung hinderten,

Anders im J. 16. Unzweifelhaft hatte Armins grosser, Rache dür* stender Geist, die Macht seines Einflusses benutzend, alles aufgeboten, um nicht allein die Cherusker nebst ihren alten Bundesgenossen und Schützlingen, sondern auch die hinterliegenden Sueven filr den heili^ gen Nationalkrieg zu entflammen. Höchst wahrscheinlich mochte sogar deren Theilnahme an demselben, ohne Marbods Zustimmung, den ersten Anlass zu dem im L 17 zwischen die$em und Armin ausgebrochenen Kriege gegeben haben, wobei Tac. H. 45 den Abfeil der Semnonen und Langobarden ven Grsterem zu Letzterem berichtet.

Auch von Chatten , Marsen und Bructerem mochten Freischaaren, schwerlich die gesammte Volkswehr dieser von Germanicus schon so hart gezüchtigten , ihm Ho nahe wofmenden Stämme , das Bundesheer -verstärkt haben,

Sei dem wie ihm wolle, Armin, römisch -gebildet, strategischen Blicks, an der Spitze eines freiheitsbegei$terten zahlreichen Bundes- heeres, wollte nicht mehr zurückweichen vor der Entscbeidungsschlacbt, daher diese , zwar nicht im offenen Felde , aber doch in solcher Posi-

DER Feldzug des Gekhanici/s an der Weser. 451

iion annehmen, die einerseits ihm nicht ungünstig, andererseits doch aber auch fUr die Römer nicht durchaus abschreckend war , namentlich ihrer Streiticraft die Möglichkeit freier Bntwickeiung iiess.

Schiecht hatte dieser Absicht der Rückzug oberhalb Hamelns ent- sprochen, welcher nicht allein einen grossen Landstrich Cheniskiens, auf beiden Ufern der Weser, in ihm den Herculeswald, den Hohenstein und den Teut , sondern auch das ganze Land der Langobarden der Ver- wüstung des Feindes, deren Bewohner dem Schicksale der Chatten, Mar- sen und Bructerer preisgegeben haben würde.

<

Dass hiemach das Idistavisus-Feld überhaupt zwischen der Porta und Hameln lag , wird , wie ich zu glauben wage , niemand bezweifeln ; nur das weitere Wo steht noch in Frage.

Barth, deutsche Urgeschichte 2. Ausg. Th. 2. S. 44 1 1 2 , Wilhelm a. a. 0. S. 164, v. Müfflinga. a. 0. S. 65 und v. Ledebur Land und Volk der Bructerer S. 228 nehmen dasselbe zwischen der Porta (Hausberge) und Rinteln an , und zwar die beiden Erstem genauer in der Thalebene zwischen Hausberge und Holltrapp. Dies ist aber an sich eine Unmög- lichkeit, da zwei, zusammen mindestens über 150000 Mann (vergl. die Anmerk. zu § 1 5) stai^e Armeen nicht auf einem Raum von noch nicht f Quadrat Meile eine Schlacht liefern können , widerspricht aber beson- ders dem Schlachftericht des Tacitus ganz entschieden. Diese Behaup- tung erklärt v. Müßling daher für fast absurd , indem er das von ihm angenommene Schlachtfeld auf dem Höhenplateau unter der Bergkette von der Porta (dem Jacobssteine) bis zum Bückeberge flir das in jener Gegeid einzig denkbare ausgiebt, wobei jedoch hinsichtlich des «Bttckebergs Ji eine Nam^isverwechselung vorgefallen zu sein scheint, da die Schlachtlinie dies eine volle Meile rückwärts der Weserbergkette liegende Waldgebirge unmöglich mit inbegriffen haben kann.

Anders ortskundige Forscher. Schon der würdige Veteran Director Grotefend in Hannover versicherte mich , dass das Schlachtfeld bei dem Orte Stau unfern Oldendorf zu suchen sei. Eben so ein ortskundiger Gelehrter zu Rinteb. Dieselbe Ansicht ist in der Geschichte der Graf- sdbaft Schaumburg von D. Piderit , Hauptprediger zu Rinteln (Rinteln, 1831), S. 1 6 ausgesprochen. Wird solche dagegen in der kleinen Schrift : Zweifel und Ansichten über die örtliche Lage des von Drusus erbauten Kastells an der Lippe S. 44 für unwahrscheinlich erklärt, so ist nur zu bedauern , dass der sachkundige Verfasser (der lange in Rinteln wohn-

^52 E. .VON WlfiT£lSH£IM,

hafte kurh. General v. BardelebeD) weder dafür irgend einen Grund, noch eine andere Meinung ausgesprochen hat.

Mit dem Tacitus in der Hand betrat ich nun den gedachten, auf der beigefugten Charte mit 1 bezeichneten Wahlplatz.

Unzähliche Mal hatte ich die SteÜQ gelesen , das Bild der Schlacht war und blieb mir dunkel. Auf dieser Stätte begann es sofort sich zu beleben , und trat mir bald mit einer Klarheit und Bestimmtheit vor die Seele , die sich zur entschiedenen Ueberzeugung erhob.

Um diese wo möglich auch den Lesern zu gewähren, zuerst wörtlich der Schlachtbericht des Tacitus, II. 46.

Sic accensos et proelium poscentes in cang)fim , cui Idistaviso namen, deducunt. Is medias inter Visurgim et coUes , ut ripae ffumims cedunt mU prominentia montiufn resistunt, inaequaUter sinuatur. Pane tergum insurgebat iilva, edifis in altum rands et pt^ra humo inter arbarum tnmbos. Com' pum et prima iilvarum barbara ßdes tenuit: sali Cherusci iugainsed^e, ut proeliantibus fiomanis demper incurrerent. Noster exercitus de incessit, auxiliares Galli Germanique fronte^ past quos pedites sagittarii; dein quattuor^egiofies et cum duabus praetoriis cohortibm ac delecto eqmte Caesar ; exin totidem aliae legiofies et levis armatura cum equite sagiüario, ceteraeque sociarum cohartes. Intentus paratusque mUes , ut ürdo agminis in aciem adsisteref. Yißis Cherusconm caterviss q^ae per ferodam proru- perant, validissimas equitum incurrere latus, Stertifiium cum ceteris turmis drcumgredi t^gaque invadere iubet, ipse in tempore adfuturus. Interea pulchenimum augurium , octo aquilae petere silvas et mtrare visae , im" peratorem advertere. Exclamat, trent, sequerentur Ramanas aves, pro^ pria legionum numina, Simul pedestris ades inferfur, et praemissus eques, postremos ac latera impulit. Mirumque dictu » duo hosüum agmina £versa fuga, qui silvam tenuerant, in aperta, qui campis adstU^ant, in dlvam ruC' baut. Medii inter hos Cherusd colÜbus detrudebantur ; inter qfios ii^dgnis Arminias manu voce vulnere sustentabat pugnam. Jncubueratque sagitta" riis, illa rupturus, ni Raetorum Yindelicorumque et Gaüifoe coh&rtes dgna obiedssent. Nisu tarnen corporis et impetu equi pervadl, oblifus fa^ dem suo cruore , ne nosceretur. Quidam agfiitum a Chauds inter auxilia Romana agentibus emissumque tradiderunt. Virtus seu (raus eadem IngmO' mero effugium dedit. Ceteri pasdm trtmdati. Et pleroßquß p-anare Visurgim conantes iniecta tela aut vis fluminis, postremo moles ruentium et ind- dentes ripae operuere. Quidam turpi fuga in summa arborum iiid, ramüqu^

DER Feldzug 0ss Gehmani^ us m deh Wesel 453

se occiUta9te$, ajknoü$ sagitUmis per ludibrkm figebantur; Mos prerutae arbQre9 adfiixere. Magm ea victaria neque ctuenta uobis fuU.,. Qwntn, ab hara diei ßd nottem com hostes deeem mitia pasmmm cädaverUms atque armis oppUvere.

Hiemach lag das Schlachtfeld mitten zwischen der Weser und den Hohen. Den Saum des Waldes {prma mharum) und das offene Feld (nothwendig das vor dem Walde), also das Plateau, hatten die Deutschen besetzt, dqn Kamm des Gebirges (Ift^a) die Cherusker allem.

Als die rt^mische. Schlachtordnung. den Deutschen gegenüber stand, brachen die Cherusker per ferüciam (also ohne Befehl) vorzeitig los. Dies wahrnehmend liess der Caesar durch den Kern der Reiterei {vali- dissimos eqtdtes) den Feind in den Flanken angreifen {incurrere laHui), den Stertinius aber mit dem Reste der Reiterei den Feind ganz umgehen und im Rücken attaquieren, wobei er hinzusetzt : ip$e in temp&re adfiUU' ru8. Dieser Zusatz scheint zu beweisen, dass Germanicus, voraus- setzend Armin werde auf diese Umgehung vorbereitet sein, das Gewagte des Manövers und die Nothwendigjkeit einsah, den Stertimas nicht nur durch den die Feinde beschSUEtigenden Frontalangriff zu unt^rstütz^i, somlem auch eine Reserve für ihn bereit zu halten. Zugleich liess er das Fussvolk in der Fronte angreifen. Das Manöver gelang. Simid pe- destris acies infertur, et praemmus eques postremos miul ac latera (also beide Flügel) impuUt. Die im Rücken angegriffenen Deutschen wur- den von dem Berge zur Ebene herab , die , welche das Fussvolk in der Fronte angriff, den Berg hinauf gedrängt. Nur im Centrum, wo die Che- rusker den Berg hinab getrieben wurden, machte Armins Muth und Geistesgegenwart» unstreitig von der geordneten Formierung seines persönlichen Gefolges besser unterstützt ^ den Sieg eine Zeit lang strei- tig. Er würde die in der vordersten Schlachtlinie stehenden Bogen- schützen durchbrochen haben {iUa rupiwrw, was einen Colonnenan- griff voraussetzt), wenn nicht die gallischen und deutschen Hulfstruppen sich ihm entgegengestellt hätten« wodurch sein geordneter Schlacht- haufe wie es scheint gesprengt und er sich für seine P^son durchzu* schlagen .genöthigt wurde.

Diesem Bericht füge ich die Besohreibutig derjenigen Oertlichkeit bei , in welcher ich das Schlachtfeld bei Hessisch Oldendorf in der Mitte zwischen Rinteln und Hameln erkannt habe. Hier findet sich ein sUd-

454 B. VON WlBTEHSHElIf, ^

lieh von der Weser , nOrdUch von der Bergkette begrenzter Raum , von ungeAihr einer Quadrat- Meile, der westlich von dem Dorfe Welsede beginnend sich östtich bis Fischbeck hinzieht. An beiden Enden des- selben ziehen sich breite Thalschluchten aus dem Gebirge bis zur We- ser herab , welche die gegenüberstehende Bergkette auf der westlichen Seite von der Pagen- und Schaumburg, auf der östlichen von den vom Dorfe Pötzen rechtwinklich nach der Weser zu streichenden Bergen so entschieden absondern , dass sie sich dem Auge als eine von der tlbri- gen Kette getrennte , eine einzige zusammenhangende Bergwand dar- stellt. Besonders breit und so sanft ansteigend, dass Cavallerie in Trab und Galopp durch solche, imd zwar ebensowohl von Weibeck als von Fischbeck aus , aufrücken kann , ist das über Höfingen und Haddessen sich hinaufziehende Thal. Der diesem letztem westlich gogenttber- stehende Berg h^sst in der Gegend der Sfantel (im engem Sinne). An diesen scbUesst sich, durch ein enges, von dem Plateau aus nicht sicht- bares Thal, getrennt, der Hohenstein, vor welchem sich etwas niedriger, sdber ebenfalls steU , der Wenigenberg erhebt. Auf diesen folgt in der Reihe der Mittelnberg , neben welchem ein vierter , wo ich nicht irre der Ameianxenberg, die zusammenhangende Wand scbUesst, vrelcbe auf dieser Seite durch einen merklichen Einschnitt von der Pagenbui^ getrennt igt,

Der innere Raum dieses Umfengs zerftlUt in drei Theile :

a) die Tbalebene der Weser , deren Breite je nach den Krttm- inungan des Stroms und den Yorsprttngen des ersten Höhenzugs l bis ^ Stunde beträgt ;

b).das Plateau, welches südlich von dem gegen 40 bis 50 Fuss hohen und ziemlich steilen Höbenrande des Weserthaies, nördlich von der Bergkette begrenzt, von ersterem zu letzterer in einer Breite von | bis H Stunden in saniter Abdachung aufsteigt;

q) die bereits geschilderte Bergwand selbst.

Noch ist über die muthmassliche ursprüngliche Cultur- Beschaffen- heit zu bemerken , dass wir uns die Thalebene als Wiese , das Plateau, von der Natur durch hohe Fruchtbarkeit imd Sonnenlage zum Acker- bau bestimmt , als Feld denken müssen, während das Gebirge unzw^ felhaft von jeher, wie heute noch, mit Buchen und Eichhochwald bedeckt war, der von Natur so licht gestellt ist, dass selbst Caval- lerie , wenn auch nicht in Colonne , in ihm unzweifelhaft vordringen

DEl FeLDZU6 des GsillANICaS AN DER WeSEH. 4SÖ

kann^). Nach meiner Ansicht erstreckte sich die am Saume des Wal- des und in solchem aufgestellte Schlachtlinie der Deutschen Iflngs und jenseits (von der Weser aus) der jetzigen Dörfer Rhoden, Barlsen, Zersen, Bensen und Haddessen, während die Cherusker im Gentrum rückwärts auf dem Wenigen- und theilweiae wahrscheinlich auf dem Mitteln -Berge standen, da der Hoheustein, dessen Gipfel wenigstens, aus zu steil ansteigenden Klippen besteht , um hierzu geeignet gewe- sen zu sein.

Unstreitig lag es in Armins Plane, Cherusker, weil er bei solchen die meiste Disciplin voraussetzte, als Reserve zu benutzen, und da- mit namentlich , bei etwaniger Ueberflügelung , auf die er hier gefasst sein musste, den betreffenden Feind anzugreifen**), was durch den nicht zu zttgelnden vorzeitigen Ungestüm seiner Cherusker, welcher den Verlust der Schlacht entschied , vereitelt ward.

Als nun Germanicus diesen Fehler wahrnahm , entsandte er über Hofingen den Stertinius, um den vor dem Simtel nach Haddessen zu aufgestellten linken Flügel der Deutschen theils in der Flanke, theils aber auch, ihn ganz umgehend, im Rücken anzugreifen und diesen Angriff bis auf das Gentrum auszudehnen, wozu er wahrscheinlich die Schlucht zwischen dem Simtel und dem Wenigenberge benutzt hat. So ward der linke Flügel von den Bergen zur Ebene herabgedrängt , dergestalt, dass ein Theil desselben, wahrscheinlich die jenseits heimischen Chat- ten und Marsen , durch die Weser sich zu retten suchte, Der rechte Flügel ward ebenfalls, aber wie es scheint mit minderem Erfolge, in der Flanke angegriffen und, hierdurch in Verwirrung gebracht, von der Ebene vor den Bergen in solche hinauf getrieben. Im Centrum machte Armin selbst , mit der Reserve von den Höben herabgedrängt , eine Zeit

'

*) MeHcwürdig die Uebereinstimmong der jetzigen Beschaffenheit mit der Schil- derung des Tacitus. Nooh findet sich bier die sihM, edOis in aUvm ramis ei pmn hMmo inier arbmvm trtmooe, zugleich aber auch, wie Germaoicas (Cap. ii) in seiner Rede sagt, inter trtmcos cn-borum et enata humo virgulta, ersteres Dämlich im Eichen-, letzleres im Buchenwalde , der Natur beider Holzgattungen entsprechend, aber durch das BuchengestrSnch , meist Slammausschlag, weder so hftufig noch so dicht y dass es den Wald selbsl för Cavallerie unrng9nglioh machen dirfte.

^} Unzweifelhaft wärde das Vordringen der Reiterei im Walde einer disclplioier<- ten Infanterie, selbst mit alter Bewaffnung, gegenüber, höchst gefährlich und Sterti- nius, der sich hier nicht leicht und schnell bewegen konnte, seinerseits wiederum ei- nem Flankenangriff ausgesetzt gewesen sein.

456 E. von WiBTnsmiH,

lang den Sieg streitig , schlug sich dann , von der Menge ttberwältigt, durch und floh das Thal abwärts , unstreitig mit einem nidit geringen Theile seiner Truppen, worauf er 1 0000 römische Schritt (zwei Heilen) weit, also bis gegen Eisbeiigen hin, verfolgt und das Fehl mit Leichen Erschlagener imd Waffen bedeckt ward.

Wahrscheinlich mag hierbei die linke Seite des deutschen Cai- trums das Schicksal des gesammten linken Flügels getroffen, der an den rechten Flügel sieb lehnende Theil desselben aber , wie dieser im Hauptwerke selbst , entweder rückwärts in die Berge sich zurückgezo- gen oder dem fliehenden Armin sich angeschlossen haben.

Das römische Heer rückte in der von Tacitus genau beschriebenen Ordnung, die ich zunächst nur auf den Aufmarsch {noster exercUm sie incesiifj beziehe, entweder in der Thatebene, oder, wo jetzt die Chaussee läuft , auf dem Saume des Höhenzugs parallel der Weser vor, und stellte sich dann , jener Ordnung entsprechend {ut ordo agmims m aciem adsisteret) in tiefer Schlachtordnung auf, jedoch mit derjenigen ab- geänderten Entwickelung der Streitkräfte, welche der vorbemerkte, durch den vorzeitigen Angriff der Cherusker bedingte Schlachtplan er- forderte.

Einen Zweifel bei Yergleichung des Tadtus mit obiger Darstellung darf ich nicht verschweigen. Dessen Bericht beginnt mit dem gedach- ten Losbruch der Cherusker , und lässt hierauf etsi die Umgehung und den Angriff im Rücken folgen , welche unter | Stunden Zeit kaum aus- geführt sein konnten , während die Cherusker zum Herabeileu von den Bergen sicherlich keine Viertelstunde brauchten.

Damit im Widerspruche sagt er späterhin, zu der Zeit, wo der Angriff im Rücken bereits ausgeführt war und der linke Flügel der Deutschen in die Ebene herabgedrängt wurde , medii inter hos Cherusci coUibus detrudebantur. Diesen anscheinenden Widerspruch weiss ich nur so zu erklären , dass es Armin bei jener vorschnellen eigenmächti- gen Bewegung der. Cherusker gelang , einen Theil derselben noch auf den Höhen bei sich zurückzuhalten, seine Schlachtreihen aber bereits zu gelichtet waren , auch seine Truppen {pamdos adversis) der Ordnung und Disciplin bei Unl^en zu sehr entbehrten, um den Stertinius noch mit Erfolg angreifen zu können.

So wurden die Deutschen geschlagen, nicht weil es Armin an Kriegskunst, dem Heer an Tapferkeit, sondern weil es letzterm ao

ÜBE FkLDZüG DBS GBlXANlCtS AN BEB WbSBB. 457

Kriegszucht, an tactischer Sicherheit and an demjenigen passiven Muttie nnd blinden Gehorsam gebrach , bei welchen der besonnene Feldherr einen ungünstigen We<ihse)fiiH der Schiacht nicht selten leicht wieder ausgleichen kann.

\(m Vormittags 1 1 bis gegen 8 Uhr Abends dauerte die Schlacht wenn diese, wie ich ani^hme, in der ersten Evitte des Augusts vorfiel.

Die Grösse des feindlichen Yerlusts giebt Tacitus nicht an; nach seinem Berichte sollte man glauben , kaum ein Drittheil sei entronnen;

Schon seine Quelle mochte , wie die Bulletins unsrer Tage, lieber- treibung. enthalten ; er selbst geftMt sich in pikanter Beschreibung von Nebendingen , wie des Herabschiessens von Bäumen und des Rettungs* Versuches durch die Weser, bei dem viele umgekounnen sein, sicherlich aber, bei der gmngen Breite des Stroms, mehrere sich gerettet haben durfte.

Doch gbube ich den Verlust der Deutschen, von deren linkem Flü^ gel gewiss nur wenige entrinnen konnten , auf ein Drittheil ihres Hee- res schätzen zu mtlssen.

11. Würdigung der Zweifel gegen das aDgenommene Schlachtfeld.

An dem unzweifelhaften Vordersatze festhaltend, dass das Schlacht- feld zwischen der Porta und Hameln lag . findet man dafür auf die- ser tiberfaaupt sechs Meilen langen Strecke nur drei denkbare Oert- lichkeiten.

a) Das auf der Charte mit 2 bezeichnete Plateau oberhalb des We- serbogens von Rehma bis Eisbergen , gegen Norden von der Bergkette, vom Jacobssteine an der Porta bis zum Dorfe Kleinbremen , begrenzt, jenseits welches letzteren die Schlucht, durch welche die heutige Chaus- see voti Rinteln nach Btickeburg und Mindra geht , das Gebirge durch- sdineidet.

Also ein und dieselbe Oeitlichkeit im Hauptwerke fUr die Ankunft an der Weser, das Gespräch, das Cavalleriegefecht , den Stromttber- gang, das Lag^, die Recognoscierung, und die Schlacht. Dass dies umnögfich sei , will ich bei der Etlrze des Berichts unsrers Geschichts- schreibers nicht behaupten. Man k(^nnte sich allerdings Ankunft, Ge- spräch, und Brücke bei Rehma, das Cavalleriegefecht und späterhin das Lager in der Thalebene denken , von wo die Armee zur Schlacht auf

458 E. VON WlBTBKSBBW,

das aasgedehnte Plateau marschierte , au dessen Orange am Saume der Berge die Deutschen standen.

Das dies aber, nach obiger wortgetreuen Darstellung des Veriaufe vor der Schlacht , nicht wahrscheinlich ist , leuchtet ein. Besonders das dekctum ab Armimo locum pugnae, dessen erst t>ei Erwähnung des Ein- treffens der Bundesfruppen gedacht wird, die Unsicherheit über die Auf- stellung des Feindes vor der Nacht, welche dem Schlachttage voraus- gieng , sind hiermit schwer zu vereinigen. Am toUktthnst»:! wttrde die Lagerung in einem so engen Cul de Sac, virie die Thalebene zwischen Behma und Hausberge , auf beinah drei Seiten von der Weser , auf der vierten von dominierenden, zum Theil steilen Htdien umgeben, gewesen sein. Eben so wenig kann aber das Lager auf dem vordem Plateau zwischen Holltrupp bis jenseits MöUbergen angenommea werden , weil hier schon der Anfang des Schlachtfeldes sein musste, Tacitus aber aus- drOckUch den Auanarsoh aus dem Lager, und dann erst die Bildung der Schlachtlinie berichtet.

•Femer ist nicht zu bezweifeln, dass dieBrttdce in genügender Ent- fernung und solcher Lage vom Schlachtfelde sich befinden musste , dass fttr den Fall des Verlustes der Schlacht das Heer vor derselben wieder formiert werden konnte, was hier mathematisch unmöglich gewesen wäre, da letzteres in diesem Falle die steilen « unmittelbar von der We- ser an aufsteigenden Höhen zwischen Holltrupp und Vlotho herunterge- drängt worden und daselbst von der im engen Thale unerreichbaren Brücke abgeschnitten gänzlicher Vernichtung preisgegeben gewesen sein würde.

Noch entscheidender und zweifelloser aber steht die Ortlichkeit entgegen. Das fragliche Plateau ist heute noch grösstentheils Wald , in dem sich mehrfache Tbäler und Sümpfe befinden, und stellt sich überhaupt nur als ein von d^ Natur zum Waldbau bestimmter Vorläu« fer des Hauptgebirges dar, welchen damals sicherlich, mit Ausnahme des östlichen Abhanges vielleicht, nur Wald und Sttmpfe bedeckten.

Vor dem Jacobssteine neben der Porta ist dies Plateau femer durch eine t Stunde lange so tief und steile Schlucht von dar Hauptkette ge^ trennt^ dass ein Manövrieren von solcher auf das Plateau herab und umg^ kehrt beinah unmöglich gewesen wäre. Daher hätten diej)eutschen hier vor der Schlucht stehn müssen, und zwar derjenige Flügel derselben, welcher nicht im Rttcken umgangen*, also den Berg hinauf getrieben

DBK FBLDZC6 DBS GeBMANICVS ATT DER WeSEB. 459

wurde , weil eine Umgehung derselben mit einem starken CavaUerie- Corps durch diese Schkicht bei deren Enge schlechterdings unaus- führbar gewesen wttre. Offenbar war aber bei dieser Stellung der Rückzug in der Bergkette hinauf weit gefohrlicher als der in das wal- dige Plateau nach der Weser herab, was der Erzählung des Tacitos/ nach welcher gerade der thaleinwttrts gedrängte Flttgel beinah aufge^ rieben wurde , eines grossen Yerlusts des erstem aber nicht gedacht wird, entschieden widerstreitet.

Selbst auf dem linken Flügel der Deutschen ist hier die Möglich- keit einer Umgehung durch ein starkes Catalteriecorps nicht denkbar, da die oberhalb Eleinbremen auslaufende Schlucht hierzu viel zii eag erscheint (die heutige Cbauasee von Riniehi nach Bückeburg und Ulkh den ist fast ganz durch Sprengung in den Fels geschnitten)^ solohe-aucb schwerlich unmittelbar vom Plateau aus, sondern .nur durch Herabst^ir gen in das Thal bis nahe zur Weser bei Rinteln und Wiederaufsteigea zu erreichen gewesen wttre.

Möchte ein ^chkundigerer Bfonn diese Localität gründlich uad un- befiaagen untersuchen, was v. MüSlii^, der, auf der hergebrachten Meinung fussend , nur im Anhange dieser Sohlacht beiläufig gedenkt, offenbar nicht gethan hat

Nach meiner entschiedenen Ueberzeugung ist es rein unmög*- lieh , dass die Schlacht auf gedachtem Plateau stattgefunden habe.

b) Ein zweites Schlachtfeld, auf der Charte mit 3 bemetkt, bietet sich zwischen Rinteln und dem §.10 beschriebenen dar, vor dem Theile der Bergkette, welcher wesdich der Obernkirchener Qiaassee mit dem Missingsberge beginnt und mit der Pagenburg und der , auf einem Ver- berge liegenden , Schaumburg abschliesst.

Meines Erachteni^ würde dies mit dem Geschichtsverlaufe vor dem Kampfe ungleich mehr zu vereinigen sein als das unter a Erwähnte; doch ist der Raum hier für eine so gewaltige Schlacht offenbar viel zu beschränkt. Denn nur auf der ösüichen Hälfte , von Weisede bis Westendorf, findet sich hi^ überhaupt ein Plateau, das jedoch zwi- schen Coverden und Westendorf, also gerade im Centrum » nur i bis ^ Stunde Breite hat, während jenseits Westendorf die bewaldete Berg- wand bis unmittelbar zur Thalebene vorrückt. Nur wenn die Wesqr» statt deren jetziger Krümmungen, vormals ingera der Linie von Sarbke nach Rumbeck geflossen sein sollte, was jedoch weder der Wahr^

t6$ E. von WlETBKlKlM,

gchemliehkeii nodi dem Bericfale des Tadtiig eDtqwidit , würde notb- dtirftiger Ratrai hier allenlails m findeD gewesen fiem.

Erscheiot ttbrigens avf diesem Phtee die Umgehmg mO^idier als auf dem vorerwähnten , so wOrde solche doch hier fkb* ein starkes Ca- valleriecorps ungleich grössere Schwieri^eit als auf dem (Mdendwfer Schlacbtfelde dargeboten hab^i , da die Thaleinschnitte schmaler und steiler , der Berg, auf dem die Pagenboi^ stand, aber sraier Eklhe und Steile wegen für einen Angriff in der Flanke and im Rttcken offenbar viel weniger Erfolg gewahren misste.

c) Das § 4 0 omsttndlich beschririiene bei Hessisch Oldendorf (No. 1 der Charte), wobei nur noch nachlrtlglidi za bemerken ist, dass die sol* ches im Centram durchscbnadenden Bsdie and Schlachten, die, bei Bensen and Zersen aus dem Walde tretend , bei KrOcfceberg sich verei- nigen, das Manövrieren zwar erschwert, nicht aber ganz verhindert haben dürften.

Der Pflichttreue bin ich indess die Bemerkung schuldig, dass ich nur den untern Lauf dieser Bäche selbst gesehen, tiberhaupt den gan- zen obem Theil des Schlachtfeldes, namentlich die daau gehörige Berg- wand, nidit persönlich untersucht, vielmehr mich theilweise auf Ftthrer und auf die Charte verlassen habe. Indess findet sidi etwa zehn Miau- ten nordöstlich von Weibeck eine Anhöhe , weldie einen so merkwür- dig vollständigen Ueberblick des ganzen Plateaus gewährt, dass ich mich von solcher aus mit einem hohen Grade von Genaui§^eit zu orien- tieren vermochte.

So viel über die Oertlichkeit. Steht es nun fest, dass die Idistavi- Stts-Sdilscht zwischen der Porta und dem Engpässe vor Hameln ge- schlagen worden , was niemand leugnen wird ; so steht es auch eben so zweifellos fest, dass in diesem Räume, dessen Längenausdeh- nung in der Sehne der Bergkette nur etwa 4 Meilen , im Bogen der Weser gegen 6 Meilen beträgt, dessen Breite zwischen S^ Stunde (jenseits Vlotho) und *( Stunde (bei Westendorf) wechselt , ein viertes Schlachtfeld im Wesentlichen nicht vorhanden ist, daher man zwischen einem der drei vorbesdiriebenen sich zu entscheiden hat.

Dies habe ich mit klarem Bewusstsein gethan, umsttedlich die Gründe dafür entwickelt.

Männern, die mit mehr Sachkenntniss mindestens gleiche Orts* künde veri)inden , überlasse ich das Endurtheil. Der Selbstteuschung

DER Fbldzug des Gbrhanigus an der Weser. 461

anterworfen , werde ich metoen Zweck Förderung der Wisseuschaft auch dann erreicht haben, wenn mein Irrthom zu gründlicher Berich- tigung und möglichster Feststellung der Streitfrage mittelbaren An- lass giebt.

Eines würde mir, sollte ich das Rechte getroffen haben, von Werth sein , die Ehrenrettung des grossen Meisters , dessen Bericht über die Idistavisus- Schlacht*) so oft für unklar und mangelhaft erklart dadurch Licht und überzeugende Wahrheit gewinnt.

12. Die Folgen der Schlacht«

Kurz berichtet darüber Tacitus im 18. und 19. Cap. Folgendes. Das Heer rief auf dem Wahlplatze den Kaiser Tiber zum Imperator aus, warf einen Mahlhügel auf und errichtete auf diesem aus Waffen (der Feinde) ein Siegcsdenkmal mit einer die Namen der besiegten Völker enthal- tenden Inschrift.

Nicht so sehr aber hatten Wunden , Trauer und Menschenverlust die Deutschen mit Schmerz und Wuth erfüllt, als dieses Denkzeichen.

Sie , welche so eben ihre Wohnsitze zu verlassen , über die Elbe zurückzuweichen sich bereiteten , dürsten wieder nach Kampf, greifea zu den Waffen. Volk, Adel, Unerwachsene, Greise fallen das römische Heer wieder an , beunruhigen es.

Aus diesen wenigen Worten ergeben sich nicht unwichtige ge- schichtliche Thatsachen.

Die Deutschen konnten sich nicht allzuweit vom Schlachtfelde ent*

*) Die ehemals gewöhnliche Erklärung des Namens Idistavisus «das ist eine Wiese» ist schon längst so entschieden verworfen, dass es überflüssig ist, die Ver- kehrtheit derselben näher nachzuweisen. In der dortigen Gegend sucht man In Id i s- tavisus den Namen des Gutes Stau, das am Rande des Plateaus in der Thalebene liegt. Allein dieses Gut, ein isolierter Wirthschaftshof ohne Dorf, im Inundationspro- file der Weser, ist ohne Zweifel viel späteren Ursprungs, indem man nicht annehmen kann, dass damals das Bett der Hochgewässer, zumal bei grösserer Fülle derselben, zur Anlage einer Gulturstätte erwählt worden sei, wozu sich der wenige hundert Schritt entfernte Höhenrand, auf dem jetzt das Dorf Weibeck liegt, ungleich mehr eignete. Die meiste Beachtung verdient wohl Jacob Grimms Vermuthung (über zwei entdeckte Gedichte aus der Zeit des deutschen Heidenthums S. 5, deutsche Mythologie 2. Ausg. S. 372], dass Idisiaviso zu lesen sei, wo dann Idistavisus bedeuten würde Nympharum oder puellarum pratum.

Abhaodl. d. K. S. Ges. d.WissenMh. II. 32

462 E. VON WiETBRSHEW,

fernen , mussten mindestens einen Beobachtangsposten zurückgelassen oder, wie wahrscheinlicher ist, in den nächsten Tagen sich dem Schlacht- felde wieder genähert haben, was, vom Walde gedeckt, mit einem klei- nen Detachement unschwer war.

Da ihr Rückzug , wie sowohl der Schlachtverlauf als die Oertlicb- keit der zweiten Schlacht beweist , nach Westen gerichtet war , so ist anzunehmen , dass sie sich in und jenseits des über zwei Meilen lan- gen, beinah rechlwinklich auf die Bergkette der Weser s tossenden Ge- birges geborgen hatten, dessen Hauptrücken der Bückeberg bildet. Von hier aber war die Rückseite der Bergwand vor dem Scblachtfelde we- nig über zwei Stunden entfernt.

Ist es gegründet, dass Siegestropäe und Festfeier die Deutschen so erbitterte , so mag der heilige Hain und Opferaltar des Hohensteins, vor welchem unmittelbar jenes aufgeführt ward, dazu mitgewirkt, das Spiel harmloser römischer Eitelkeit als Entweihung des Nationalheilig- thums ihnen gegolten , daher ihr religiöses Gefühl das machtigste in der Kindheit der Völker auf das tiefste erregt , zu fanatischer Wuth entflammt haben.

Keinesweges aber pflichte ich der Folgerung derjenigen bei, welche aus den erneuten Angriffen Zweifel gegen den entscheidenden Sieg selbst ableiten. Auch nach dem Verluste eines Drittels , ja der Hälfte ihres Heeres , blieb der Rest unbesiegbar , wenn sich der Feldherr auf den kleinen Krieg , auf das den Römern so gefährliche System der Ver- lockung in ein Terrain beschränkte, wo die Grösse ihrer Streitmacht ihnen mehr schädlich als nützlich war.

Unzweifelhaft ward aber auch das deutsche Heer durch das letzte Aufgebot (durch den Landsturm wrürden wir sagen) vneder ergänzt, was ich in dem iuventus, senes zu finden glaube. Selbst die, welche das wehrpflichtige Alter noch nicht erreicht oder schon überschritten, grif- fen nun zu den Waffen, rapiunt arma, ein Ausdruck, der sich im we- 'sentlichen nicht auf diejenigen beziehen kann, welche bei Idistavisus schon mitgefochten , sondern nur auf vorher Zurückgebliebene , wenn wir nicht gegen die Wahrscheinlichkeit annehmen wollen , ein grosser Theil Versprengter sei nach der Schlacht in die Heimat entwichen , und habe erst später aus religiösem Fanatismus die Waffen wiederum er- griffen.

Sei dem wie ihm wolle, unzweifelhaft hat Armin, der Schwächen

DER FeLD2U6 DBS GeRMANIGUS AN DER WeSER. 4(S3

wie der Kraft seines Volkes kundig, alles aufgeboten um des Heeres Zahl und Muth wieder zu erhöben.

In dieser Absicht unstreitig hat er auch die westliche Rückzugs - Unie beibehalten. Wenn gleich nämlich vom Schlachtfelde aus, weil sein linker Flügel umgangen und fast ganz vernichtet worden war, die Rettung allein in dieser Richtung möglich blieb , so stand doch nichts entgegen in den nächsten Tagen nach der Schlacht den schützenden Deister zu übersteigen und sich durch das Leinethal in den SoUinger Wald und das weiter anstossende östliche Wesergebirge zu werfen, wohin Germanicus ihm schwerlich zu folgen wagen durfte. Dort war Alles Gebirge und cheruskisches Land, Germanicus ward immer weiter von seiner Rückzugslinie abgeführt : r warum also zog sich Armin nicht dorthin , anstatt westlich nach der Ebene , nach der Fremde zu mar- schieren ,- dadurch aber das römische Heer seiner Operationsbasis zu nähern?

Nicht strategischer Fehler, nur politischer Zweck kann dies gewe- sen sein , und zwar unstreitig Rücksicht auf die Sueven , namentlich die Langobarden*). Das cheruskische Volk mochte mit seiner ganzen Streit- kraft ihm zugezogen sein ; jene , die Verbündeten , hatten unstreitig um Hülfstruppen gesandt : bei diesen also war noch frisphe Kraft, die er am sichersten für sich zu gewinnen hoffte , wenn er den Krieg nach deren Grenze zog. Schutzlos waren die Langobarden in ihrer Ebene ; nur sie daher können an Rettung über die Elbe gedacht haben,, m'cht die Che- rusker, welche in den Bergen ihrer Ostmark uneiTcichbar waren. Wahrscheinlich hätte jene mithin solches mag er ihnen vorgestellt haben die Rache der Römer getroffen , wenn Armin , sie preisge- bend, in sein inneres Land zurückwich. Auch die Angrivarier zu erneu- tem Abfall zu bewegen hoffte er vielleicht.

Endlich ziehe ich aus obiger Geschichtserzählung des Tacitus noch die Folge, dass zwischen der Idistavisus- Schlacht und der zweiten ein

*) Zweifelhaft erscheint, ob das vorem'ähnte religiöse Motiv auf die Sueven, welche einen besondern gemeinsamen Nationalcultus hatten, eben so gewirkt habe als auf die Cherusker. Mir scheint indess die gewaltige Aufregung der Deutschen über die römische Tropäe überhaupt etwas übertrieben. Wahrscheinlich benutzte dieselbe der römische Rapport als Deus ex machina um daa Wiederauferstehn der für beinah vernichtet ausgegebenen Feinde begreiflich zu machen.

32»

464 E. VON WiKTBRSHBIH.

Zeitraum von mindestens acht Tagen, wahrscheinlich ein noch längerer, verstrichen sei.

Die auf jene folgende Nacht brachte das römische Heer unstreitig in dem Lager zu, welches wir zwischen dem Schlachtfelde und Rinteln, etwa zwischen Engem, Westendorf und Eohlenstädt suchen müssen. Der Erholung und Reinigung war der nächste Tag bestimmt.

Die Errichtung der Tropäen, die militärisch -religiöse Festfeier, die grosse Parade auf dem Schlachtfelde vor des Kaisers Bilde '^), nahmen sicherlich wenigstens fernere zwei Tage weg.

Weit mehr Zeit aber brauchte Armin zur Ergänzung, zur neuen Formierung seines grossentheils versprengten Heeres.

Wie viel zum Marsche auf das zweile Schlachtfeld nOthig war, kann erst nach dessen Erörterung bestimmt werden.

Selbst bei dessen Annahme . auf dem nächsten Punkte bedurfte es dazu wenigstens zwei Tage, so dass die zweite Schlacht erst am sechs- ten Tage möglich war, was jedoch, wie sich weiter unten ergeben wird , eine zu frühe Annahme scheint

Das agmen Romanum repente incursant des Tacitus mag sich übri- gens theils auf das Lager und die vor solchem aufgestellten Beobach- tungsposten, theils, und zwar in grösserem Masse, auf den Marsch nach dem Aufbruche aus dem Lager beziehen.

13. Die zweite Schlacht.

Postremo dcligunt locum flumine et aüvis clausum , arta intus plamtie et hunUda: Silvas quoqüe profunda palus ambibat, nisi quod latus unum Angrivarii lato aggere extulerant, quo a Cherusois dirimerentur. Hie pedes adstitit : equilem propinquis liwis texere , ut ingressis silvam legionibus a tergo foret. Nihil ex hisCaesari incognitum: consilia, locos, protnpta, occuUa noverat , astusque hostium in pemiciem ipsis vertebat. Seio Tuberoni le- gato tradit equil^ campumque^ peditum aciem ila instruxit ut pars aequo

*} Der jüngere Plinius sagt in seinem Panegyricus an Trajan: Itaque non ie apud imagines, sed ipsum praesentem audientemque consalutabant imperatarem. Bekannt- lich ward diese Auszeichnung (gewissermassen das umgekehrte unsrer Orden) dem Kaiser vom Heere verliehen und von ihm, neben dem Titel Imperator vor dem Na- men, nach solchem mit Angabe der Zahl, bei mehrmaliger Verleihung, gefuhrt. Z. B. Imperator Tiberius Imp. IlL

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DER FeLDZDG DBS GeKHANICCS IN DEB WsSBR. <i65

ttt tUoam adtto incederet, pars obiecttan aggerem enilereUtr; quod arduam, sUn, cetera legaUs permint. Quibus plana evenerant, facile imipere: qua impugnandus agger, ut si murum succederent, gravibm iupeme iciibw cm- /Uctabanlur. Sensit dux imparem comminus pugnam, remotisque paultm legionibus funditores Ubraloretque exailere tela et proturbare hostem iubet. Missae e formentis hastae, qaantoque conspicui magis propugnatores, tanto pluribüs vulneribus deiecU. Primus Caesar cum praetoriit coborübus, capto vallo , dedit impetum in silvas : collato ilUc groAt certatttm. Hostem a tergo palus, Romanos flumen aut montes claudebant: uiriique necessttas in toco, spes in virtute, salus ex victoria. Nee minor Germanis animus, aed genere pugnae et armorum si^erabantur , cum ingeas multitudo artis locis praelongas kaslas non protettderet , non cotligeret, neque adsultibus et velocitate corporum uterelur, coacia stabile adproeUum; contra miles, cui scutum pectori adpressum et insidens caputo manus, latos barbarorum artas, nuda ora foderet, viamgue strage hostium aperirei, impromplo iam Arminio ob conlmta perictUa, me illmn recens acceptwn vulnus tardaterat. lamqtte sero dm subdudt ex acte legionem faciendis castris: ceterae ad noclem cruore hostium satiatae sunt. Equites ambigue certavere.

■Zuletzt ipostremo) wShlea sie eme Stelle* beginnt Tacitus (11.19) seinen Beriebt. Dies zuletzt bedingt ein Vorhergehendes, was nur in dem incursare et turbare agmen Romanum, worauf es unmittelbar folgt, gefunden werden kann. Also vorher ein ErmUdungskneg, un- . unterbrochene Neckereien der Römer, durch welche Wenige ein gan- zes Lager besonders während der Nacht allannieren können. Neaer Beweis, dass zwischen beiden Schlachten mehrere Zeit ver- strich, gewiss absichtliches Hinhalten Armins, damit die neue Rüstung inmiUelst vollendet werde , der Sonmier immer mehr verlaufe. Gleich- wohl ist ein zu langes Verweilen des Caesars in der Gegend von Rinteln schon wegen der Verpflegongsscbwierigkeit fUr ein so grosses Heer nicht anzunehmen.

Mochte derselbe nümlich auch an der Weser ein oder mehrere Magazine haben , welche von den Chauken her durch Zufuhr auf dem Strome, so lange bis sich Armin nach der Idistavisus-Schlacht demselben wiederum in westlicher Richtung näherte , leicht gefüllt werden konn- ten , so ist doch bei dem ungeheueren Bedarf© eines solchen Heeres längeres Stehnbleiben auf einem Punkte kaum zu glauben.

Vor allem aber würde dafür gar kein strategischer Zweck denkbar

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sein. Nur so lange bis Annia seinen weitern Kriegsplan entwickelt hatte, konnte Germanicus verweilen. Sobald er diesen kannte, mnsste er entweder angreifen oder den Feind umgehend vordringen oder zu- rttckgehn. Aus diesen Gründen kann äussersten Falls ein Zwischen- raum von 10 bis 12 Tagen bis zur zweiten Schlacht angenommen werden.

Femer sehen wir aus den einleitenden Worten Armins Rückkehr zu der alten KriegsfUhrung. Wiederum zog er sich in avia, in Berge, Wälder und Sümpfe zurück, wo der enge Raum die volle Entwickelung römischer Streitkräfte hinderte.

Wo aber lag die neue Blutstätte? Flumen, profundapalus, mantes, ein Fluss , ein tiefes , sumpfiges Binnengewässer und Berge , sind die Eennmal^i welche auf eines Schlachtfeldes bemessenen Raum be- schränkt die Forschung leiten müssen.

Ist unter flumen zuvörderst die Weser gemeint? Viermal nennt Ta- citus in dem Berichte über diesen Feldzug. dieselbe, Gap. 9. 12. 14 und 17, zweimal mit ausdrücklicher Bezeichnung als flumen Gap. 9, flumen Visurgis, und Gap. 14, inter Vtsurgim et coUes, ut ripäe fluminis cedunt, zweimal nur mit dem Eigennamen. Grosse Nachlässigkeit wäre es ge- wesen , wenn er in der darauf folgenden Stelle , locum fiumine et silvis clausum, falls er einen andern Fluss meinte, nicht dessen Namen, oder, kannte er diesen nicht , mindestens dem flumine das unbestimmte Pro- nomen quodam beigefügt hätte.

Hierzu konunt , dass es auf dem rechten Weserufer ausser der Leine und Aller, welche bei Hudenmühlen sich vereinigend unfern Nienburg in die Weser münden , keinerlei Gewässer giebt, das irgend wie als Fluss (flumen) bezeichnet zu werden und einem Römerheere den Rückzug zu erschweren [claudere) geeignet gewesen wäre.

Auf dem linken möchte äussersten Falls die Werre nach ihrer Vereinigung mit der Else , und die grosse Au , von dem Punkt an , wo letztere drei Meilen nördlich von Lübbecke jetzt in das hannoversche Gebiet tritt, bis Nienburg für ein flumen gelten können. Bei letzterer dürften sich Sümpfe finden, aber keine Spur von Bergen; überdies musste sie schon dem Gebiet der Ghauken, mindestens dem der Angriva- rier angehören, während die fragliche Schlacht nach Tacituß zwar an der Grenze letzterer, aber offenbar noch im Gheruskerlande ge- schlagen wurde. Die Hauptsache aber ist, dass auf dieser Stelle,

DER Feldzug >des Germanigds an der Weser. 467

abgesehen von der Gefahr eines offensiven Weserübergangs in der Flanke der Römer, die westlichen Sümpfe der Au im Rücken oder in der Flanke nicht der Deutschen, sondern der Römer gelegen hätten, in der Ostlichen Rückzugsiinie Ersterer aber die im Flussthale nothwen- dig waldleere Weser sich befunden hätte, welches bei dem Ver- luste der Schlacht entscheidenden Umstandes Tacitus gewiss gedacht haben würde.

An der Werre, die durch Hügelland und ein meist breites Thal fliesst, ist keine profunda palus weder jetzt vorhanden , noch nach des Bo- dens Beschaffenheit in der Vorzeit denkbar. Unglaublich gewagt wäre auch ein ebenfalls offensiver Weserübergang der Deutschen nach der Werre hin gewesen, weil solcher entweder in der Nähe des Römerheeres unfern Rehmä stattfinden , oder , wenn unterhalb der Porta , ein Vor- dringen durch diesen , auf dem linken Ufer stundenlangen , engen Pass zur Folge haben musste.

Ungleich mehr militärische Wahrscheinlichkeit bietet ein Rückzug bis zu der auf dem nächsten Punkte unfern Wunstorf kaum 5 Meilen von der Weser entfernten Leine , ja selbst bis zu deren Vereinigung mit der Aller ; allein der gänzliche Mangel von Bergen an deren Ufern tritt die- ser Annahme entschieden entgegen.

Profunda palus femer umgab die Wälder [sUvas) auf dem Schlacht- felde, den Deutschen, welche in und vor denselben standen , den Rück- zug abschneidend.

Palm bedeutet sowohl See als Sumpf. Bedient sich Tacitus, wenn er letztem bezeichnen will, in der Regel des Plurals, so spricht er doch I. 63 in den Worten: trudebanturque in paludem, gnaram vincentibus, iniquam nesciis, offenbar nur von einem Sumpfe. Unstreitig aber deutet der Beisatz profunda mehr auf einen See, wenn auch mit Sumpfrändem , als auf einen blossen Sumpf ohne Wasserspiegel , nicht nur weil die Eigenschaft der Tiefe bei ersterem kennbarer , sondern auch weil sie entscheidender ist , da es bei einem offenen nicht flies- senden Gewässer fast nur auf die Tiefe ankommt , bei einem Sumpfe aber Breite, Untergrund imd Vegetation in demselben viel behindernder sein können als die Tiefe.

Wahrscheinlicher daher dünkt auch mich , wie alle bisherige For- scher, die Annahme eines Sees fiXr pdm; als zweifellos aber kann dies schlechterdings nicht, und zwar um so weniger betrachtet werden, je

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unbestimmter die Grenze zwischen einem sumpfigen See und einem Sumpfe mit innerem Wasserspiegel ist.

Der Bei^e gedenkt Tacitus nicht bei Beschreibung des Schlachtfel- des , nur am Schlüsse des 20. Gap., hostem a tergo palus, Romanos /bi- men aut montes claudebant, erklärt sie aber fUr entscheidend, weil er die schöne, in dieser Kraft der Kürze unübersetzbare Stelle daran knüpft: Für Beide in der Oerüicbkeil Zwang, Hoffiiung in der Tapferkeit, Rettung im Siege.

Alle bisherigen Forscher haben, durch die palm verleitet, das zweite Schlachtfeld am sogenannten Steinhuder See gesucht.

Dies wird durch hohe militärische Wahrscheinlichkeit unterstützt. Es lag in der Ruckzugslinie der Deutschen, vorausgesetzt, dass diese aus den bemerkten poUtischen Gründen eine nordwestliche , die Lan- gobarden deckende war , wie in der Angriffslinie der Römer gegen die Niederelbe, deren Entfernung von der Weser bei Minden nur etwa 21 Meilen betrug.

Die auf der Charte mit 4 bezeichnete Oertlichkeit entspricht in meh- rerem Betracht der Beschreibung. Zwar ist der Steinhuder See jetzt beinah 2 Meilen von der Weser entfernt, allein der Bach , wiederum Au genannt , der den See mit der Weser verbindet , fliesst durch ein Thal, das jetzt noch bis zur Stadt Rehburg grossentheils ein Sumpf ist , der sich sonst, bei mehrerer Wasserfttlle und minderer Cultur, sicherUch der Weser weit mehr näherte. Der Grenzwall derAngrivarier ging dann nördlich von der Au 1 bis 1^ Stunden lang zur Weser, etwa bei Stol- zenau. Die Deutschen hatten hier, die Fronte nach Westen gerichtet, die sumpfige Au im Rücken , den Unken Flügel vor den Rehburger Ber- gen, den rechten auf und hinter dem Grenzwalle; die Römer hatten die Weser im Rücken, zur Linken den Grenzwall, zur Rechten den Höhen- zug von der Weser bis Loccum. Eng war das Schlachtfeld hier aller- dings nicht , aber der Wald konnte ftlgiich so ausgedehnt sein , dass in dessen Mitte nur eine arta et humida (eben deshalb holzleere) plamUes frei blieb.

So stimmte denn alles trefflich zusammen, wenn nicht ein entschei- dendes Kennmal ganz fehlte, die Berge, welche den Römern, nächst der Weser, den Rückzug versperrten. Die isolierten Rehburger Berge, an sich unbedeutend und leicht zu umgehen, konnten dies nicht sein, konn- ten diesen zwar den Deutschen wenigstens ersichweren, nimmermehr

DER Feldzug des Gbrmanigus an der Weser. 469

aber den Römern , da sie gar nicht in deren Rückzogslinie lagen , auch gegen drei Stunden von der Weser entfernt sind. Nun findet sich zwar auf guten Charten ein von Dohren an der Weser rechtwinklich über Seelenfeld bis zur Loccumer Flur streichender Höhenzug, der eine klei- nere Wasserscheide bildet, allein dieser, gewöhnlichen Ftthrem, bis auf einen kleinen Hügel bei Loccum , ganz unbekannt , ist selbst nach dem Urtheil eines darüber befragten Sachverständigen so unbedeutend, ja fast unbemerkbar , dass es rein unmöglich ist« den Ausdruck Bei^e {mantes) auf ihn anzuwenden. Ich fragte noch einen ausgezeichne- ten Geognosten, ob hier nicht vielleicht eine merkliche Niveauveräü- derung durch Abschwemmung und Ausfüllung in achtzehn Jahrhunderten stattgefunden haben könnte , derselbe verneinte solches jedoch auf das Bestimmteste.

So giebt es hier nur eine Alternative : entweder die Schlacht ward da nicht geschlagen , oder der Bericht ist nicht allein ungenau , sondern wirklich unwahr, möge nun die QueUe (mulhmassUch den römischen Militär -Rapport) oder den Tacitus die Schuld treffen.

Man hat an den , unter gleichem Breitengrade wie der Steinhuder, gegen 7 Meilen westlich von der Weser entfernten Dummen- See un* fem Diepholz gedacht, gegen welchen aber die, der Annahme der grossen Au als flumm oben entgegen gestellten Gründe nur noch viel schlagender sprechen.

Das fragliche Schlachtfeld weiter aufwärts an der Weser, etwa oberhalb Rintelns oder gar Hamelns zu suchen, ist unmöglich, weil Seen oder Sümpfe von grösserer Tiefe und Ausdehnung dort weder jetzt sich finden , noch früher vorhanden gewesen sein können. Der- gleichen sind überhaupt in einem Berglande , durch dessen tiefste Aus- furchung ein grosser Strom, alle Seitenzuflüsse in sich aufnehmend, fliesst, dicht neben und doch getrennt von letzterem naturgemäss nicht zu finden.

Das Characteristische in Tacitus Beschreibung ist auch, dass die pro- funda paliis silvas amhibat. Sumpf findet sich allerdings theilweise auf der § 11 unter a geschilderten Hochebene vor der Weser, aber nicht den Wald umschliessend , sondern in solchem, also umgekehrt vom Walde umschlossen. Dergleichen Stellen waren (vergl. Tac. H. 63) den Deutschen günstig , nur den Römern geMrlich , keine den Rückzug ab- schneidende Schranke einer profunda pahs.

470 E. VON WiETBlSHEIM,

Ausführlicher als nöthig, weil dem, welcher das Schlachtfeld an die obere Weser verlegen wollte , der Beweis der daselbst vorhande- nen Eennmale obliegen würde, ist dies mit Rücksicht auf Wilhehn, der solches a. a. 0. S. 1 65 auf der westlichen Hälfte des Schlachtfeldes No. 3 der Charte zu finden glaubt , behandelt worden , wo derselbe in dem Weserbogen, dessen Sehne eine Linie von dem Dorfe Engem nach Ahe bildet, eine sumpfige Niederung voraussetzt. Abgesehen davon, dass solche hier nicht im Rücken der Deutschen , sondern der Römer gelegen haben würde, findet sich auch daselbst zur Zeit nur eine rieiche Fruchtebene, auf der drei grössere Güter oder Vorwerke, Seehof, Klein- und Gross -Neelhof abgebaut sind. Möglich, dass das zwischen dem den Bergen zunächst liegenden Seehof und dem Dorfe Ahe entspringende kleine FUess vormals eine kurze Sumpfslelle gebildet , sogar der Name jenes Gutes auf ein Binnengewässer (wahrscheinlich einen künstlichen See *) für das Jacobskloster in Rinteln) sich bezogen hsiie : eine profunda palus ist im Inundationsprofile der Weser , auf drei Seiten von solcher umschlossen , schlechterdings nicht denkbar. Wiederum hat sich hier der fleissige, aber nicht selten ganz unkritische Forscher durch die Namen der Dörfer Engern und Landwehr, auf deren Grund er die Südostgrenze der Angrivapier hier annimmt, daher auch das Schlacht- feld auf diese Stätte verlegt, irre leiten lassen. Dass jene Grenze noch im Flachlande lag, keinesweges aber, wie hier der Fall gewesen sein würde , das Bergland quer durchschnitt , würde sich mit überzeugender Wahrscheinlichkeit darthun lassen , wenn es dessen noch bedürfte und nicht vielmehr genügte die etymologische Grundlage jenes Schlusses zu entkräften.

Orte, welche nach einem Volksstamme benannt sind, beweisen vielmehr, dass das betreffende Land nicht seine Heimat, als dass sie es war, weil man gewöhnlich nicht die Regel, sondern die Ausnahme bezeichnet. Wie viel Orte im jetzigen Königreiche Sachsen sind nach Franken, Sachsen**), Schwaben benannt, obwohl nie einer dieser Stämme dort heimisch war. In der Regel bezeichnet solches die Natio- naUtät der ersten Anbauer, und nur wenn neben den Colonisten des

*) Aus einer von Piderit a. a. 0. S. 192 (vergl. S. 167) abgedruckten Urkunde y. J. 1348 ergiebt sich^ dass der Ausdruck See (Ze) für Teich gebraucht wurde.

**) Dass das Volk der alten Sachsen niemals im jetzigen Königreiche dieses Na- ' mens gewohnt habe ist bekannt.

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DER FbLDZCG DBS GbrHANIGUS AN DER WbSEB. 471

eigenen Volkes auch Fremde sieb ttbersiedeiten , gaben auch erstere nicbt selten dem Orte den Namen. So z. B. in Rheinfranken FrankAirt und Sachsenhausen , im Königreiche Sachsen Deutsch- und Wendisch- Luppa , Pauisdorf u. s. w.

Dass aber die spätere Provinz Engern so wie die häufigen Orte dieses Namens m dortiger Gegend denselben von den in weit späterer Zeit dahin vorgedrungenen Angrivariem herleiten, ist nicht zu be- zweifeln.

Den grossen Irrthum, in den Resten und Namen von La ndw eh- ren, Hagen u. dergl. (bezirklichen und örtlichen Vertheidigungsanstal- ten aus der sächsischen , weit mehr aber aus der mittelalterlichen Zeit) überall Grenzmarken der Urzeit ableiten zu wollen , hat schon Glöster- meier a. a. 0. S. 69, 102 u. 139 so gründlich, zum Theil urkundlich dargethan , dass ich weiter nichts hinzuzufügen habe als die vollstän- dige Bestätigung dieser Ansicht durch die so ausgezeichneten neuem Geschichtsforscher Westfalens , namentlich, wie ich aus mündlicher Un- terredung weiss, durch den verdienten E. F. Mooyer zu Minden.

War ich zuerst selbst betroffen, dass von der wilhehnschen Land- wehr bei Engem an eine fortlaufende Reihe von Dörfem , die sich mit «Hagen:» endigen, bis zum Steinhuder See führt*), so wird doch von Geschichtskundigen in der Grafschaft Schaumburg und Minden allge« mein angenommen, dass «Hagen» {indago) nichts als einen Wildzaun bezeichne , wie solche in jener holzreichen Zeit theils von den Jagdbe- rechtigten gegen einander, theils von den Dorfgemeinden gegen das verheerende Wild überall errichtet worden , was auch Piderit a. a. 0. S. i 39 bestätigt.

^ach dieser für gegenwärtigen Zweck vielleicht zu ausgedehnten Abschweifung zu dem streitigen Schlachtfelde zurückkehrend , habe ich noch einer scharfsinnigen und interessanten Vermuthung des Herrn Bürgermeisters Rose zu Herford zu gedenken.

In der von der Porta nach Westen und Osnabrück zu streichen- den Weserbergkette entspringt bei Lübbecke ein kleiner Bach, die Bastau genannt, der zuerst gerade nördlich uqd dann in fast rech- tem Winkel, parallel mit dem Gebirge in einem Abstände von ^ bis 1 ganzen Stunde , trägen Laufs bei Minden in die Weser fliesst. Noch ist

*) Aber auch ausser und neben dieser findet sich derselbe Name häufig.

472 E. VON WlfiTERSHEltf,

dessen zum Theil stundenbreite Niederung als Sumpf von zahllosen Gra- ben durchschnitten auf den Charten bezeichnet.

Dass dieser vormals viel mehr Tiefe und Gewässer enthalten haben könne, erklärte der gedachte Forscher für wahrscheinlich.

Also die profunda palus neben Fluss und Bergen.

Eines hat mich bei dieser Idee ungemein angesprochen, die des grOssten Feldherrn würdige strategische Wahl dieser Stellung für die Deutschen , welche von hier aas gleichzeitig des Germanicus Rttckzugs- linie gegen Osnabrück wie dessen Angriffslinie zur Elbe bedrohte , er- steres besonders dadurch , dass Armin von hier aus durch einen kürze- ren Flankenmarsch dem zwischen der Weserbergkette und dem Oss- ninge durch Berge zurückgehenden Germanicus zuvorkommen konnte. Daher war letzterer, wenn die Deutschen wirklich in diesem Winkel standen, beinah gezwungen, solche, bevor er rückwärts oder vorwärts gieng, daraus wieder zu vertreiben.

Entgegen steht dieser Vermutbung fast nur die ungemeine Enge des Schlachtfeldes und die ungeheuere Gefahr Armin in diesem Schlupf- winkel anzugreifen. Beides aber bestätigt Tacitus , welcher die plam- Hes (die hier nur zwischen dem Gebirge und der sumpfigen Bastau sein konnte) ausdrücklich für eine aria, die Römer aber, wenn sie m'cht sieg- ten , fUr rettungslos erklärte. Denken wir uns auch das Schlachtfeld in dem auf der Charte mit 5 bezeichneten Räume erst etwa 1 -^ bis 2 Stun- den von der Weser beginnend, so dass die Römer Bergkirchen im Rücken hatten, so findet sich, bei ausreichender Lage, eine Breite von l bis 1 Stunde. Die Reiterei dürfte der Cäsar grossentheils ganz zurück- gelassen haben, wie auch das zu bestätigen scheint, dass nicht der ge- wöhnliche hochverdiente Cavallerie- General Sterlinius, der die Idistavi- sus- Schlacht entschied, sondern Sejus Tubero solche commandierte. Sie mag in der Thalebene zwischen Minden und der Porta, wie am unteren Lauf der Bastau und an den Yorbergen der Kette, zu Deckung des rech- ten Flügels und der römischen Rückzugslinie, aufgestellt worden sein.

Wirklich könnte aus dem an sich auflälUgen Umstände , dass Sterli- nius nicht bei der Schlacht war"^), ein Grund mehr für die letzte Oertr- lichkeit hergeleitet werden , da die weite Ebene der erstem am Stein-

*) Dass solcher verwundet gewesen, ist nicht vorauszusetzen, weil er unmittelbar nachher commandierte.

DER FbLDZUG DBS GbRVANICCS AN DER WbSER. 473

huder See, zumal nicht jeder Wald, wie wir bei Idistavisos sahen, die Anwendung der Gavallerie hinderte , unstreitig geeignetes Terrain fttr solche dargeboten haben Würde.

Indess muss ich die Frage , ob eine Schlacht hier factisch möglich war, einem sach- und ortskundigeren Urtheil als das meinige ist Überlas- gen, zumal ich, erst auf dem Rückwege gedachte Vermuthung erfahrend, die betreffende Oertlichkeit mit Rücksicht auf dieselbe nicht selbst be- sichtigen konnte.

Dass übrigens die sonstige Schlachtbeschreibung auf diese Stelle passt , namentlich der angrivarische Grenzwall im linken Flügel der Ro- » mer, zwischen der Bastau und der Bergkette, hier geeignete Stätte fin- den würde , liegt am Tage.

Entweder am Steinhuder See und dessen sumpfigem Ausflusse, oder an letzterer Stelle muss , meiner inm'gsten Ueberzeugung nach, das Feld der zweiten Weserschlacht gesucht werden.

Ergiebt sich die tactische Möglichkeit auf letzterem, so würde ich, aus Pietät gegen Tacitus, den offenbarer Unwahrheit (nicht blosser lieber- treibung) zu bezüchtigen mein Gefühl sich sträubt , unbedingt für dieses mich entscheiden , darin wenigstens kein wesentliches Bedenken finden, dass solches auf dem linken Weserufer lag.

Allerdings erwähnt Tacitus keines Stromübergangs zwischen bei- den Schlachten , aber auch nicht nach der letzten. Zugegeben selbst, dass dessen Erwähnung bei Antritt« des Rückzuges als selbstverstanden vorauszusetzen, daher mit mehrerem Grunde zu übergehen war, so scheint doch der negative Schluss aus dieser Unterlassung unstreitig un- gleich schwächer als der positive , der sich aus vollständiger Ueberein- stimmung« der so genau bemerkten eigenthümlichen Kennmale des Schlachtfeldes mit einer noch vorhandenen Oertlichkeit ergeben würde. Eben so wenig ist diesem Schlachtfelde entgegen zu stellen , dass auch auf diesem die Deutschen nach der verlorenen Schlacht über die Weser sich zwückziehen mussten , v^e dies oben gegen dessen Annahme an der grossen Aue angeführt worden ist. Denn an letzterer Stelle war die Verfolgung bis zur Weser leicht, auf ersterer unmöglich oder doch äusserst schwierig, weil die Sümpfe der Bastau, durch welche die Deutr- schen fliehen mussten, die Römer behinderten. Hatten letztere daher weiter unten, etwa bei Stolzenau, die Mittel zum Uebergange vorberei- tet , so konnten sie diesen Punkt gewiss früher erreichen als die Römer.

474 E. VON WlBTBBSHBIV,

Allerdings liegt indess hier auch wieder die Vermuthung nahe, der Cae- sar würde, wenn er, wie vorauszusetzen, deren Uebergangspunkt kannte , auf dem rechten Weserufer ein Beobachtungs- namentlich ein Cavallerie- Corps gegen letztere vorgeschickt haben, was in dem Falle wenigstens ohne Schwierigkeit gewesen sein würde , wenn das ganze Heer erst zwischen Minden und der Porta über die Weser gegangen wäre. Sei dem wie ihm wolle, mir wenigstens scheint es kein ent- scheidendes Bedenken gegen das gedachte zweite Schlachtfeld darzu- bieten , dass die Deutschen auf solchem wieder über die Weser zurück mussten.

Noch bleibt die Frage zu erörtern, auf welchem Wege das Römer- heer auf das zweite Schlachtfeld gelangte , mochte dies am Steinhuder See oder bei Minden liegen. In beiden Fällen war es jenseits der Porta, in beiden konnte die Armee nicht auf dem rechten Weserufer durch die Porta marschieren , weil der Engpass vor Anlegung der in die Fei* sen gesprengten Cöln- Mindener Eisenbahn auf dieser Seite schlechter- dings keinen Heeresdurchzug gestattete.

Nur auf das linke Weserufer zurückkehrend daher hätte der Caesar längs der Weser marschieren können , musste dann aber in beiden Fäl- len durch die westliche Porta ziehen , um , wenn er an den Steinhuder See wollte , den Strom unterhalb solcher zum zweiten Male zu über- schreiten. Unmöglich war dies nicht , zumal wenn Armin, in der Absicht den Feind in die Falle zu locken, dea Uebergang nicht erschwerte ; wahr- scheinlich aber ist es keinesweges.

Daher zweifle ich nicht , dass das römische Heer in beiden Fällen über die Berge in der Richtung von Rinteln nach Bückeburg oder Min- den marschierte, was, da diese Bergkette, nachdem Armin das zweite Schlachtfeld gewählt, verlassen oder doch nur schwach besetzt sein mochte , zu nothdürftiger Herstellung einer Militärstrasse auch Zeit ge- nug war , gewiss nicht so viel miUtärische Bedenken bot als die Päis- sage der Porta in der Nähe des Feindes, während der Rückmarsch durch letztere , nachdem in Folge der zweiten Schlacht der Feind ans seiner Stellung in deren Flanke vertrieben war, keine wesentliche Schwierigkeit mehr finden konnte. Indess wiU ich nicht in Abrede stel- len , dass es , bei Annahme des zweiten Schlachtfeldes links der Weser, natürlicher gewesen wäre, auf der schon vorhandenen befestigten Brücke unfern Rinteln überzugehen , als erst im Angesicht des Feindes unmit-

DER Feldzug des Germanigus an der Weser. 475

telbar vor dem Schlachtfelde. Offenbar hängt die Entscheidung dieser Frage davon ab , was mehr militärische Gefahr bot , der Offensivüber- gang in der Fronte des Feindes oder der offensive Flankenmarsch durch die linke Seite der Porta. Die Entscheidung stelle ich Sachkundigem anheim.

Ueber den Schlachtverlauf ist, abgesehen von der Oertlichkeits- frage , dem Berichte des Tacitus wenig hinzuzusetzen.

Der linke Flügel der Römer griff den Grenzwall an, dessen Erstür- mung misslang, so dass die Deutschen nur durch Schleuderer und Wurf- geschutz (das sonach auch in Schlachten mit Erfolg angewendet ward) von demselben vertrieben werden konnten. Das Centrum griff die Posi- tion im Walde an. Es drang mit Leichtigkeit vor, mag aber aus Vor- sicht zurückgehalten worden sein, da der Caesar selbst erst später, nach- dem er den Wall genommen, den entscheidenden Angriff unternahm. Der rechte Flügel scheint nur zur Deckung des Haupttreffens gegen Um- gehung durch die von Armin im Walde verborgene Reiterei bestimmt ge- wesen, und hier das unentschiedene Cavalleriegefecht vorgefallen zu sein*

Den Kampf im Walde entschied die für das Gefecht im Gedränge geeignetere und zugleich schützendere Bewaffnung der Römer , ge- wiss aber auch ihre Ueberlegenheit in der Zahl , zu deren Gunsten.

Dass Tacitus gänzliche Vernichtung des deutschen Fussvolkes selbst nicht angiebt, widerstreitet der vorher bemerkten Gefährlichkeit auch ih- rer Stellung nicht schlechterdings , weil ein in Wald auslaufender Sumpf zwar wohl geordneten Rückzug hindern , aber dem Einzehoen zumal bei einbrechender Nacht genügende Schlupfwinkel darbieten konnte. Dass Germanicus die Legionen nicht erst in der Nacht , sondern nur spät am Tage {sero diei) zuiti Lagerschlagen zurückzieht und das Blutbad nur durch die Hülfstruppen fortsetzen lässt, unterstützt die Oertlichkeit bei Minden, weil hier der Lagerplatz unstreitig nur in der Thalebene der Weser , also in merkUcher Entfernung vom Schlachtfelde , gesucht wer- den konnte.

14. Die Folgen der Schlacht und der Rückzug.

Mann an Mann im engen Räume zusammen gedrängt , war es em Horden mehr als eine Schlacht gewesen. Nicht der Gefangenen bedürfe es, rief der Caesar, nur des Volkes gänzliche Vernichtung könne des

476 E. VON WlETERSHEIM,

Krieges Ende sein. Diese erreichte er sicherlich nicht , namentlich blieb die deutsche Reiterei ongeschwächt.

Wohin sich die Deutschen zurückzogen wissen wir nicht , unstreitig giengen sie in beiden Fällen in der Nacht, da wo es am leichtesten und vorhergesehen war , über die Sümpfe , entweder der Au oder der Bastau zurück, im zweiten Falle (wenn das Schlachtfeld vor Minden war) so- bald irgend möglich über die Weser, jenseits deren der weite Schaum- burger Wald und unfern dessen der Deister des Heeres Trümmern Schutz bot

Diese Rückzugslinie wird durch das anscheinende Preisgeben der Angrivarier bestätigt , weil sich diese , als Stertinius gegen sie zu ziehen im Begriff war, freiwillig unterwarfen. Die Vorbereitung dieses Angriffs, das Erscheinen der Abgeordneten , das Verhandeln mit ihnen hat wahr- scheinlich 6 bis 8, mindestens 3 bis 5 Tage in Anspruch genommen.

Sollte der Kriegszug gegen dies Volk aber bessern Erfolg haben als der zu Anfang des Feldzuges nach Cap. 8 (§. 8 am Schlüsse) bereits ausgeführte , so musste er auch gegen deren Wohnsitze auf dem rechten Ufer gerichtet sein , mindestens diese ernstlich bedrohen.

Deshalb nehme ich an, dass sich das römische Heer, wo auch das Feld der Schlacht gelegen haben möge , nach solcher gleichzeitig auf beiden, durch eine Brücke verbundenen Weserufern aufstellte.

Mit drei Worten «wegen vorgerückter Jahreszeit» {aduUa tarn aestate) begründet Tacitus den Rückzug nach doppeltem Siege.

Waren Flotte und Heer, wie §. 6 u. 8 bereits bemerkt worden, erst gegen Ende Juni zur Abfahrt bereit, so mussten bei dem Aufenthalte der Einschiffung, dem Verluste mehrerer Tage an der Niederems, und der nothwendigen Schonung für Ross und Mann, mindestens drei, wdbr^ scheinlich gegen vier Wochen bis zur Ankunft an der Weser vergehen.

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Rechnet man nun eben so lange auf den Feldzug und die Nebenexpedi- tionen gegen die Angrivarier , femer 1 0 bis 14 Tage auf den über 30 Meilen langen Rückweg bis zur Emsmündung, bei welchem die Ein- schiffung jedoch unstreitig weit mehr oberhalb als auf dem Hinmarsche, doch schwerlich vor Meppen , wo die Haase sich mit der Ems vereint, erfolgte, so war der September erreicht, oder mindestens ganz nahe, be- vor das Heer zur Nordsee gelangte. Gefahrvoll der Ocean, besonders für den Römer, der auf dem Meere besser zu siegen als zu schiffen wusste. Ein wenig widriger Wind oder Windstille, und die Zeit der

DER Feldzug des Gebvaiiigüs jin der Weser. 477

AequinoctiaU Stürme begann. Stand aber, wird man hier entgegen, die Sache also, woher dann Armins Besorgnis», weshalb das Blutvergiessen der zweiten Schlacht , da der baldige Rückzog des Feindes mit Sicher- heit vorauszusehen war? Nicht des Landes Eroberung, aber einen ra-^ sehen Yerheerungszug in die langobardische und die angrenzende Ebene zwischen Weser und Elbe , wie solches bereits zweimal Chatten und Marsen getroffen , noch im Spätherbste des J. 1 6 gegen diese sich wie- derholte, wollte Armin abwenden, eine Defensiv -Stellung wählend, aus der er nach Umständen zur Offensive gegen den rückziehenden Feind sich wenden k(hmte. Und dies gelang ihm vollkommen.

Nicht so dem Germanicus, meinen moderne Geschichtschreiber mehr deutschen Herzens als unbefangenen Urtheils. Auch dessen zwei- ter Feldzug soll völlig missglttckt sein.

Anders ist meine Ansicht. Der militärische, der persönliche Zweck war vollkommen erreicht, dem Ruhme und der Rache reiche Genüge geschehen. Einen politischen aber konnte das ganze Unternehmen über- haupt nicht haben. In einem halben Sommer, gegen des Kaisers Willen, den Abruf beinah in der Tasche , durch einen isolierten plötzUchen An- griff auf das Centrum deutscher Macht das Land bleibend unterwer- fen zu wollen, das wäre Absurdität gewesen, deren man den Caesar Germanicus nicht zeihen soll.

War eine Unterwerfung der Cherusker überhaupt möglich? Ja und nein , erwidere ich.

Despotischer Willkür, wie der Syrer und Aegypter, hätte sich der Deutsche nimmermehr gebeugt. Der leitenden Gewalt römischer Schutz- herrschaft, in der mildernden Form des Bündnisses, wie bei Friesen und Chauken, hätte sich auch das innere Deutschland sicherlich endlich un- terworfen , wenn Waffengewalt und Diplomatie im Bunde langsam , vor- sichtig, aber beharrlich diesen Plan verfolgt hätten. Der Ausfllhrung des- selben aber stand nicht allein Tibers Neid und Eifersucht , auch dessen richtiger Blick entgegen ; weil der Zweck ausser allem Verhältnisse zu den Mitteln , zu des endlichen späten Gewinns nicht zu berechnenden Opfern stand.

Die weitere Geschichte des Rückzugs, den mehrere Legionen nach Cap. 23 zu Land antraten, liegt ausser dem Plane dieser Abhand- lung. Der Herr über Römer und Deutsche demttthigte den Sieger. Nach wenig Tagen günstiger Fahrt zerstreute Sturm die Flotte. Sdilecht

AMtendl. d. R. S. Gefellich. d.Wi«seD«di. IL 33

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waren unstreitig die Schiffe , noch gchlechter gewiss die Leitung. Man baate auf Ruder und Segelwerk zugleich , die Anordnung , die kundige Behandlung des letztem war noch nicht zu der Vollendung neuerer Zeit gediehen, bei welcher ein Element durch das andere besiegt wird ; am wenigsten bei den Römern. Dtirftig ersetzten Sonne und Gestirne den Mangel des Compasses.

Die Grösse des Verlustes giebt Tacitus nicht genau an ; unstreitig giengen die flachbodigen Transportschiffe für Cavallerie- und Packpferde und Bagage , welches Alles zur Verhütung de^ Umschlagens tiber Bord geworfen ward , wohl beinah insgesammt zu Grunde ; die übrigen wur- den bis auf die bei den Chauken jandende Trireme des Feldherm an wüste Eilande und ferne Küsten verschlagen. Von der Mannschaft wur- den plerique, was die Mehrzahl, aber auch nur Viele bedeuten kann, nach nothdürftiger Wiederherstellung der geretteten Schiffe auf den Inseln (unstreitig zwischen Jahde und Ems) halb veriiungert wieder aufgenommen. Andere kehrten später durch Loskauf oder freiwillige Rückgabe aus femer Sklaverei wieder zurück, Erlebtes, Gesehenes, oder Eingebildetes in wunderbarer Mähre schildernd.

15. Der Herbst- Feldzug.

Das Gerücht des Verlustes der Flotte erhob wie zur Eriegshofihung die Deutschen , so zu neuer Zwangsgewalt den Caesar. Mit diesen Wor- ten beginnt Tacitus das 25. Capitel.

Ungebeugten , einer bessern Sache würdigen Muthes im Unglück, sandte der Feldherr sofort den C. Silius mit 30000 Mann Fussvolk ge- gen die Chatten , während er selbst mit stärkerer Macht das Land der Marsen*) überzog, deren Heerführer Malovend, dessen Unterwerfung kurz vorher angenonunen worden , die Stelle verrieth , wo emer der Adler der varianischen Legionen, im Walde vergraben, bewacht werde. Die Besatzung ward , durch einen Scheinangriff in der Fronte aus ihrem

*) Wenn irgend etwas v. Ledeburs , dieses sonst hochverdienten Forschers, Annahme vom Siege der Marsen jenseits des Ossnings zwischen Ems und Weser widerlegen kann, so ist es, nSchst dem Ueberfalle der Marsen im J. 14, dieser SpSt- herbst-Feldzug gegen dieselben, bei welchem der Feldherr sicherlich nicht wieder ober den Ossning oder auf 2 bis 3 Meilen von der Weser vordringen konnte. Meines Erach- tens hat in der so schwierigen Marsen -Frage Zeuss, der sie mit den Sigambera für identisch hSlt, das Richtige getroffen.

DER Feldzug des Geuaiiicus an der Weser. 479

Versteck gelockt, zagleich im Rücken umgangen und die Erde durch- wühlt ; beides mit Glück. Um desto rascher drang der Caesar in das In- nere vor , überall verwüstend , den Feind , wenn er Stand zu halten nicht wagte , versprengend , wenn er widerstand , schlagend.

Nie zuvor hatte, wie Gefangene verriethen, grössere Furcht die Deutschen erfüllt. Für unüberwindlich, selbst durch keinerlei Missge- schick zu beugen erklärten sie nun die Römer , welche nach dem Un- tergange der Flotte , dem Verluste so vieler Waffen , nachdem die Ge- stade des Meeres mit todten Pferden und Menschen bestreut seien, mit derselben Tapferkeit, mit gleichem Ungestüm, als ob ihre Zahl vermehrt sei , wieder einbrächen.

Aus diesem Berichte entnehmen wir, dass dem Germanicus minde- stens gegen 70000 Mann noch zu Gebote standen, sein Verlust durch den Sees türm mithin, wenn man annimmt, dass das Heer bei Antritt des Rückzuges noch 90000 *) Mann stark war, gewiss die äusserste Zahl in keinem Falle über 20000 Mann betragen haben kann. Hat er näm- lich auch bei den letzten Streifzügen in der Nähe vielleicht einen Theil der Besatzungen der Plätze des linken Rheinufers mit verwendet, so dürften doch auch gar Manche aus dem schiffbrüchigen Heer als krank und kraftlos zurückgeblieben sein.

Den Kern der zu jenen Expeditionen bestinmiten Truppen mögen übrigens die auf dem Landwege zurückgekehrten Legionen gebildet ha- ben, bei denen sich sonach gewiss auch eine starke Cavallerie befunden

r

hat , deren es für derartige Verheerungszüge noth wendig bedurfte.

Von dem Erfolge des Silius gegen die Chatten wird nichts berichtet.

16. Schluss.

Das Heer zog in die Winterquartiere, erfreut, dass das Missgeschick zur See dui*ch den günstigen Erfolg des Herbst -Feldzugs wieder aufge-

*) Der Etat einer Legion war 6400 Mann Infanterie und 786 Mann Cavallerie: 8 Legionen hätten hiemach 54608 Mann zShlen sollen. Nimmt man die Hülfstruppen, wie gewöhnlich geschieht, eben so stark an, so konnte die Armee des Germanicus äusserstens HOOOO Mann enthalten. Die Unsicherheit solcher Berechnung liegt jedoch am Tage , und es wird mir schwer zu glauben , dass die Armee eine solche Stärke gehabt habe : deshalb habe ich auch solche immer merklich schwächer angenommen, bei obigen 90000 Mann aber einen Etat von i 00000 bei dem Ausmarsche vorausgesetzt.

33*

480 E. VON WlBTERSHBIBf,

wogen worden. Der Caesar erhöhte dies Gefühl durch Freigebigkeit, je- dem den Verlust , welchen er angab , vergütend.

Nicht zweifelhaft schien es, dass die Feinde wankten, Rathschlägeii des Friedens sich hingaben , so dass im nächsten Sommer die Beendi- gung des Krieges zu hoffen sei.

Aber Tiber rief den Germanicus zu dem ihm schon zuerkannten Triumphe nach Rom. Genug, schrieb er ihm wiederholt, der Erfolge und Unfälle ; glückliche und grosse Schlachten ; aber auch der schweren Ver- luste möge er gedenken. Er selbst , so oft von August nach Germania gesandt, habe mehr durch PoUtik, als durch Gewalt ausgerichtet. Die Cherusker und andere aufständische Völker möchten, nachdem der Rache Roms Genüge geschehen, ihrer innem Zerwürfiodss überlassen werden.

Germanicus bat nur noch um ein Jahr. Tiber griff ihn schmeidielnd bei dem Ehrgefühl an, versprach ihm das zweite Gonsulat, und fügte Iiinzu , wenn es des Krieges noch bedürfe , möge er doch dem Drusus (des Kaisers Sohne) auch Gelegenheit zum Ruhme , zu Erwerbung des Imperator -Titels gönnen.

Germanicus fühlte die Falschheit, aber unterwarf sich, die deutsche Erde , die er, sich unvergänglichen Ruhm erwerbend , mit Blut gedüngt hatte , für inuner verlassend.

Nach ihm siegte kein Römer mehr jenseits des Rheins in Deutsch- lands Herzen ; die Zeit aber bereitete sich vor, wo Deutsdie jenseits der Alpen siegen sollten.

Gemessen hatten sich die grössten Feldherrn des ersten Jahrhunderts unserer Zeit, Germanicus und Armin. Wer unter beiden der grösste, kann weder nach der Zahl der Siege, noch nach dem endlichen Erfolge bemessen werden. Nur die Summe der Mittel , welche diesem vne je- nem zu Gebot standen, könnte für die Entscheidung den Massstab geben.

Höchst schwierig ist aber bei der eigenthümUchen Verschiedenartig- keit der Verhaltnisse deren Vergleichung. Vieles und Wesentliches stand unzweifelhaft auch dem Deutschen zur Seite. Erwägt man aber, dass unter allem , was dem Feldherm Noth thut , des Heeres Gehorsam das Wichtigste ist, gute Kriegszucht aber und, darauf gegründet, passi- ver Muth sich nur bei den Römern, bei den Deutschen hingegen , zügel- los im ersten Angriffe wie im Vortheile , verzagt im Nachtheile , gar

MImiiJImifäi Jrrli.S.etii.il.iriiUl.lml.aassifi^.1 S.UI.

DBR FbLDZDG des GeRHANIGüS AN DER WeSBR. 481

nicht fand , so dürfte das Uebergewicht der Mittel bei Gennanicus , das des Verdienstes daher bei Armin zu suchen sein.

Eigenthttmlich ist die Ironie des Verhängnisses in der Gleichartig- keit der Schicksale, vor allem des Endes beider grossen Männer.

Beinah gleichen Alters (Armin 1 Jahr älter *) ), als Lehrlinge der Kriegs- kunst Waffengenossen gegen die Pannonier und Dalmater, dann 7 Jahre, von 1 0 bis mit 1 6 n. Chr., sich bekämpfend , erreichen beide im J. 1 7 den Gipfel des Glanzes, Gennanicus im Triumphe, Armin im Siege über Marbod.

Zu gleicher Zeit für beide Anfang des Unterganges , aus gleicher Wurzel der Eifersucht ; aber Eifersucht der Despotie gegen Gennanicus, der Volksfreiheit gegen Armin.

In demselben Jahre 1 9 , in welchem Tiber sich öffentlich rühmt, das Anerbieten des Ghattenfürsten Adgandestrius , Annin zu vergiften, mit Abscheu zurückgewiesen zu haben , vermittelt er (fast unbezwei- felt) die heimliche Vergiftung des Germanicus, seines NeflFen und Sohnes. Zwei Jahre später nur föllt , durch gleiche Tücke der Verwandten {dolo propinqtwrum) auch Armin.

Noch unreif ftir grosse Männer war Deutschland, überreif Rom.

*} Nach Tacitas II. 88 starb Armin im 37. Jahre, und zwar, obwohl dessen Tod unter den Ereignissen des Jahres 1 9 berichtet wird , wegen der Worte : duodecim an- nos potentiae, vom J. 9 an gerechnet , erst im J. 21. Dass Armin bei den Römern ge- dient hatte, bezeigt Teil. Paterc. U. 108, assiduus nUHUae nostrae prioris comes; dies konnte aber kaum anderswo als in den pannonischen Feldzügen von 6 bis mit 8 nach Chr. Geb. geschehen sein, bei deren AnCang derselbe S2, Germanicus 81 Jahr alt war.

Die beigefügte Charte ist aas der 87. und den angrenzenden Sectionen der reymannschen topographischen Specialcharte von Deutschland entlehnt.

DARSTELLUNG

DER

RECHTSPHILOSOPfflE DES HUGO GROTIUS

VON

G. HÄRTENS^

Abhandl. d. K. S. Cm. iI. Wbseoseh. II.

34

Wenn man den Hugo Grotius hänfig den Vater der neueren Natur- rechtslehren genannt bat, so konnte damit zweierlei gesagt werden sol- len ; entweder dass er der neueren Zeit zuerst den Gedanken der Wich- tigkeit philosophischer Untersuchungen über das Recht zum Bewusstsein gebracht, oder auch, dass er diesen Untersuchungen eine Richtung gege- ben habe, welche weiter verfolgt zu der Gestaltung der Rechtsphilo- sophie führen musste, die man vorzugsweise mit dem Namen des Natur- rechts bezeichnete. Jene Anregung rechtsphilosophischer Untersuchun- gen kann ihm jedoch wenigstens nicht ausschliesslich zugeschrieben wer- den. Denn nicht nur politische Fragen waren zu Ende des 16. und zu Anfang des 17. Jahrhunderts vielfach und nicht bloss von Jean Bodin, den Orotius selbst nennt *), erörtert worden , sondern lange bevor Bacos viel- seitiger Blick das BedUrfniss einer philosophia civilis erkannt hatte , in- dem er den Juristen vorwarf, dass sie wie Gefesselte sprächen [tanquam e vinculis sermocinantur), hatten Johann Oldendorp und Nicolaus Hemming auch Versuche einer systematischen Darstellung der philosophischen Rechtslehre gemacht , denen zehn Jahre vor dem ersten Erscheinen der Schrift des Grotius Benedict Winkler gefolgt war"^"^). Ob man aber die Arbeit des Grotius für das erste Glied einer Reihe rechtsphilosophischer Versuche erklären dürfe , die durch eine directe Entwickelung der in ihr aufgestellten Grundsätze zu der Lehre geführt wurden , welche das acht- zehnte Jahrhundert als sogenanntes Natuirecht jedem positiven Rechte ge- genüberstellte , das zu entscheiden verlangt eine genauere Vergleichung der Anfangs- und Endpunkte jener Reihe, als welche gewöhnlich ange- stellt worden ist. Dass sowohl Grotius als die Späteren das vernünf- tige, von jeder äusseren Autorität unabhängige Denken für das Mittel er-

*) De iure belli et pacis, Proleg. § 67.

**) Vergl. G. V. Kaltenbom, die YorlSufer des H. Grotias aafdem Gebiete des ius oaturae and geotiam u. s. w. Lpz. 4848.

34'

486 G. HARTENSTEin,

klärten, durch welches es möglich sein müsse, über die Frage : was recht sei, ins Reine zu kommen; dass sie also (wenn man ftir nOthig halt, die Vernunft gleichsam zu personificieren] diese fllr das positive Mass des Rechtsbegriffs und seiner Anwendungen erkläien, ist dabei nicht das Entscheidende : ohne dieses Vertrauen zu dem vernünftigen Denken hört jede Untersuchung über das Recht auf eine philosophische zu sein und verwandelt sich in den gedankenlosen Gehorsam gegen irgend eine aos- sere Autorität, sei es nun eine theologische oder eine historische. Das Entscheidende Rir jene Vei^leichung musste vielmehr in dem Inhalte dessen gesucht werden , was Grotius und die Spateren fllr das eigent- liche Wesen des Rechts , (Ur die Grundlage und Quelle aller Rechtshe- Stimmungen ansehen. Eine solche Vergleicbung dürfte aber leicht zu dem Resultate fuhren, dass die Spateren nicht sowohl die Principien des Grotius weiter entwickelten , sondern sich vielmehr gleichsam an Stelloi anbauten, die er leer oder unbewacht gelassen hatte, und dabei in eine Richtung hineingeriethen, die der Denkart des Grotius immer fremdartiger wird und mir da Anknüpfungspunkte an ihn übrig lusst, wo wir ihn selbst schwaiikond und unsicher finden.

In diesrr Beziehung mag eine kurze Erinnerung an die Haaptam- risse der naiiii rechtlichen Lebren erlaubt sein, wie wir sie in der kanti- schen Pcrioito vollständig ausgebildet finden. Der oberste Grundbegriff des Nalurret'ljls ist hier der der angeborenen und unverausserUchea Rechte; uuabliitngig von jeder bestimmten Willensausserung, ja von je- der Beziehiinj; zu anderen Vemunftwesen sollte jeder Einzelne kraft seines biossfn Daseins gewisse lirrechte besitzen. Diese Behauptung «angeborener», «absoluter» Rechte stützte sich wesentlich auf die Ab- filraction niclil nur von jedem bürgerlichen und politischen, sonden auch von jedem geselligen Zustande , und es galt zugleich fUr eine we- sentliche Aufifabe der Wissenschaft, diese Abstraction möglichst streng festzuhalten, um zu bestimmen, welche Rechte jeder unabhängig voo der Bezieiiuni; auf andere schon habe und in die geselligen VerhaltnisBe mit hinein bringe. Welche freilich diese absoluten Rechte seien, dar- über waren und blieben die Meinungen ihrer Vertheidiger fortwährend getheilt: bezeichnend ist, dass man mit der weiteren Ausbildung der

1na(..i-rn,^ljtlifluiB Theorien die Zahl der Urrechte immer mehr be- te, so dass Kant nm- ein einziges, die Süssere Freiheit, kennt. h ; denn ist die Person als wollen könnend , schon kraft dieser

DIE Rechtsphilosophie des Dugo Grotius. 487

Möglichkeit , ohne irgend einen Vorgang , der sie in ein bestimmtes Yer- haltniss zu anderen setzte , Besitzer und Träger gewisser Rechte , so ist die ungehemmte Äusserung ihres Wollens, also die äussere Freiheit^ selbst das angeborene Urrecht. Nur gelangt man von diesem BegrifTe aus nicht zu den Formeln , welche Kant und Fichte an die Spitze des Natur- rechls stellen. Die wahre Gonsequenz wäre der Satz des Hobbes und S{Nnoza : was jeder will und durchsetzen kann , das darf er ; wenn da- gegen Kant"^) das «allgemeine Princip des Rechts» in dem Satze aus- spricht : « eine jede Handlung ist recht , die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines Jeden mit Jedermanns Freiheit nach einem allge- meinen Gesetze zusammen bestehen kann», und Fichte '^'^) die Formel des Rechtsgesetzes schärfer dahin bestimmt: «beschränke deine Freiheit durch den Begriff der Freiheit aller übrigen», so ist nicht abzusehen, wie mit der Freiheit als dem Urrechte die Beschränkung dieser Freiheit soll vereinbar sein. Wenn aber überdies Fichte die Freiheit «als das Recht in der Sinnenwelt nur Ursache zu sein» bis zu der Behauptung einer «unendlichen Berechtigung» steigert, gleichwohl aber die gänzliche Un- bestimmtheit dieser «unendlichen» Berechtigung ihn zu dem Geständ- nisse nöthigt, dass es keine angeborenen und ursprünglichen Rechte auf «irgend etwas» gebe, dass vielmehr das «eigentliche Menschenrecht» nur « in dem Rechte eines Jeden auf die Voraussetzung aller Menschen bestehe, dass sie mit ihm durch Verträge in ein rechtliches Verhältniss kommen können», also in «der Möglichkeit, sich Rechte zu erwerben», während «jedes positive Recht auf etwas auf einen Vertrag sich grün- de»***), — so liegt darin eine solche Verflüchtigung des Werths und der Bedeutung des angeborenen Rechts, dass der Begriff desselben sich als ein ganz inhaltloser und entbehrlicher erweist f).

*) Rechtslehre, Einleit. § C.

•♦) Gnindl. d. Nalurr. I, § 8 (Werke Ilf, 9J). •»♦) Fichte, Grimdl. d. Naturr. ü, §. 22 (Werke ffl, 388 f.).

t) Ähnlich sagt P. A. Pfizer (Gedanken über Recht, Staat und Kirche Bd. I, S. 39) : «Geht man von dem Begriff des Menschen als rechtsfähiges Wesens aus, so ist sein unveräusserliches Recht oder Urrecht , das Recht, unter dem Rechtsgesetze zu stehen und nach dem Rechtsgesetze behandelt zu werden. Dieses Urrecht fasst alle anderen Rechte in sich». Also das Recht, welches dem Menschen wirklich angeboren fst, ist die blosse Möglichkeit Rechte zu erwerben! Durch die Versicherung, dass dieses Urrecht alle anderen Rechte in sich enthalte, wird der Mensch an Rechten nicht reicher als der Arme durch die TrSume von den Schätzen , die er möglicherweise be- kommen kann.

488 G. Hartersteiü,

Dahin gieng nun freilich arsprttnglich die Absiebt der Schule keiaes- wegs; im Gegentbeil glaubte man an den angeborenen Rechten einen werthvoHen Besitz , namentlich einen Schntz gegen die man9herlei unter Umständen lästigen Besümmangen positiver Rechtsznstände zu haben. Dass die angeborenen Rechte gleich seien, verstand sich von selbst ; der Name Mensch, der Begriff der Persönlichkeit gab davon jed^m gleichviel. Aber sie sollten auch unverlierbar und unveräusseriich sein; zwar nicht factisch, denn von der angeborenen Rechtsgleichheit zeigte die WirkUchkeit oft nur künmierUche Reste , aber rechtlich ; jeder fremde Wille , der sie antastet , war rechtswidrig , selbst wenn er mit Einstimmung des Inhabers der angeborenen Rechte gebandelt hätte. Seine angeborenen Rechte selbst dann wieder geltend zu machen, wenn er ausdrücklich darauf Verzicht geleistet hätte, steht jedem in jedem Augenblicke frei; sie sind überhaupt eine unverrückbare Grenze fär alle positiven Rechtsbestimmungen , welche ihnen zuwiderlaufen ; denn wie die letzteren auch entstanden sein mögen, dem verletzten Natur- recht gegenüber sollte ihnen jede Berechtigung fehlen.

Trat durch diese Sätze das Naturrecht mit dem positiven Rechte in einen Gegensatz, der consequent festgehalten zu einem unauflösbaren Conflicte werden musste , so näherte es sich andererseits dem positiven Rechte dadurch, dass es alle Rechte schlechthin für erzvvingbar er- klärte. Recht und Zwang treten ganz einfach als Correlatbegriffe auf, dergestalt, dass ein Recht besitzen und dasselbe durch Zwang geltend machen dürfen eines und dasselbe bedeute und eben so keine Befug* niss auf den Namen eines Rechts Anspruch machen könne , zu welcher es keine Befugniss gebe, sie durch Zwang durchzusetzen. Zwang nämlich, als Verhinderung eines Hindernisses der Freiheit (des Urrechts) müsse noth wendig selbst Recht sein; mitbin sei die Befugniss, den, der dem Rechte Abbruch thut , zu zwingen , mit dem Rechte nach dem Satze des Widerspruchs verknüpft*). Da auf dem Gebiete der absolu- ten Naturrechte jeder Einzelne mit seinem Rechte völlig isoliert steht, so musste die Frage, wem die Befugniss zum Zwange zustehe , auch zu

*) Kam, Rechtsl. Einleil. § D. E. Fichte, Nalurr. I, § 4 (Werke ffl, B4): tAuf dem Gebiete des Naturrecbts hat der gute Wille nichts zu thun; das Recht ixtuss sich erzwingen lassen, wenn auch kein Mensch einen guten Willen hätte, und darauf geht eben die Wissenschaft des Rechts aus, eine solche Ordnung der Dinge zu ent- werfen. Physische Gewalt und sie allein giebt ihm auf diesem Gebiete die Sandioo» .

DIE REGHTSPHILOaOPHIfi PE8 HUGO GrOTIUS. 489

Gunsten jedes Einzelnen beantwortet werden ; er selbst darf zunächst sein Recht erzwingen; aber da das Recht auch als «die Möglichkeit eines mit Jedermanns Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zosasnmei^ stimmenden durchgängigen wechselseitigen Zwanges vorgestellt wurde », so durfte jeder Einzelne nicht nur seine eigenen , sondern auch fremde Rechte durch Zwang schüteen '^) ; ja jeder darf sogar jeden Anderen nöthigen, mit ihm in eine bürgerliche Yer&ssung zu treten^). Die rohen Begriffe eines Gundiing Ober den Um&ng des Rechts zu zwingen und die Art seiner Anwendung, welche den Juristen Hugo veranlassten, dieses Naturrecht eine Todschlagsmoral zu nennen, sind in der kanti* sehen Schule keineswegs verschwunden ; man vermied nur so aul&l* lende Beispiele zur Erläuterung anzuwenden, als Gundiing mit einer gewissen Behaglichkeit anfuhrt''''^). Der Gewinn^ den man durch diese enge Verknüpfung zwischen Recht und Zwang zu machen glaubte, lag. übrigens hauptsächlich in der gänzlichen Absonderung der Recbtslehre von der Sittenlehre; den dabei unvermeidlichen Verlust, dass der Rechtsbegriff der Form seiner Gültigkeit nach in dieselben Grenzen ein- geschlossen wurde , auf welche der Staat ihn beschränkt , schlug man nicht hoch an ; war doch der Staat selbst als blosse Rechtsgesellschaft diesem Naturrechte nichts als eine auf die Realisierung der allgemeinen Freiheit eingerichtete Zwangsanstalt.

Die angeborenen Rechte waren jedoch wenigstens nicht die ein-

*) Kant, Rechtsl. Einl. § E. Hufelaod, Lehrb. d. Naiarr. t. Aufl. § US ; «Jeder Mensch hat das Recht , seine and anderer vollkommene Rechte durch Zwang zu erhalten». YergL ebendas. § 415.

**) Kant, Rechtsl. § 8. In diesem Punkte ist Fkhte besonnener, iür ihn giebt es «kein Zwangsrecht ohne ein Recht des Gerichts» (Werke III, 95). Das Recht zu zwingen ist ihm ein bedingtes und begrenztes.

***) Hafeland a. a. 0. § 120 scheut sich nicht, seine AulzShlang dessen., wor- auf der Einzelne ein absolutes Zwangsrecht habe, auf den Satz zu gründen : «Recht zum Zwecke schliesst Recht zu Mitteln in sich». Man muss den ganaeo Abschnitt im Einzelnen durchgehen, um die gedankenlose Leichtfertigkeit zu l^wundem, mit wef- cher man damals allgemeine S8tze hinstellte, die in dieser Allgemeinheit praktisch an- gewendet jeden Augenblick zu dem schnödesten Unrecht führen milssten. Er schliesst § 1 40 mit dem Satze ; «Ein Theil der Zwecke geht auf den Genuss der Glückseligkeit. Ich halte also jeden durch Zwang ab, der mir Gluckseligkeit oder die Mittel dazu rau- ben oder ihre Er^-erbung erschweren will» . §.144 heisst es : «jeden der sich mehr ursprünglich vollkommene Rechte gegen mich anmesst, als nach meiner Überzeu- gung allen zukommen, darf ich mit Zwang zurücktreiben».

490 6. Hartenstein,

zigen, welche das Naturrecht kannte. Dass ansdrttckliche WUlenserklä- rangen , Zugeständnisse und Versprechen Rechte und Pflichten erzeu- gen, wo vorher dergleichen nicht vorhanden waren, dass Urkunden und Gesetze, als Zeugen solcher Willenserklärungen , Rechtstitel gewähren, die sich nicht auf die allgemeine Natur des Menschen , sondern auf be- stimmte Vorgänge und Verhältnisse gründen , das konnten selbst die entschiedensten Vertheidiger der angeborenen Rechte nicht übersehen. Es giebt also neben den ursprünglichen und « absoluten » auch erwor- bene und « hypothetische » , somit auch übertragbare und veräusserliche Rechte. Nur sollte die Erwerbung der letzteren nicht bloss auf gegen- seitigen Willenserklärungen, auf Verträgen, sondern auch auf « einseitiger Willkür B, auf Occupation beruhen können^), so jedoch, dass durdi die letztere nur Rechte auf Sachen , nicht auf Personen erworben wer- den können. Um das Recht aus der Occupation zu begründen , hatten die älteren Lehrer des Naturrechts bisweilen den blossen animu» habendi für ausreichend erklärt ; schon durch ihn sollten gewisse Sachen aus der communio bonorum primaeva herausgehoben und in das Eigenthum des Occupierenden gebracht werden können ; meisteniheils forderte man jedoch gewisse Handlungen und Zeichen, an denen sich die Occupation wenigstens erkennen lasse ; das Zueignungsrecht und zwar auf Grund einseitiger Willkür blieb aber ein ursprüngliches Recht, gleichviel ob man es mit Kant einfach für ein Postulat der praktischen Vernunft

*) Kant, Rechtsl. § 8 : «Wenn ich (wörtKch oder durch die That) erkläre, ich will, dass etwas Äusseres das Meine sein solle , so erklSre ich jeden Anderen für Ter- bindiich, sich des Gegenstandes meiner Willkür zu enthalten». Hufeland § 212 Anm.: «Alle erworbenen Rechte erfordern zu ihrer Wirklichkeit ausser dem ursprüng- lichen Rechte sie zu begründen, noch Willkür eines oder mehrerer Menschen». § 819 233. «Von vielen Sachen 'kann mancher Gebrauch (als Mittel zu gewissen Zwecken) nicht anders gemacht werden, als wenn sie jemand ausschliessend ge- braucht. Da jeder Mensch nun vermöge seiner Persönlichkeit Zwecke haben, und dazu allerhand (I) Mittel gebrauchen darf, so hat er auch ein Recht, diese Sachen aus- schliessend zu gebrauchen. . . Jeder Mensch hat demnach ein Recht sich Eigenthum zu erwerben (Zueignungsrecht). Der Rechlhabende beurtheilt seine Zwecke, folglich auch, was ein Mittel für dieselben sein könne und wie es dies sein könne, und also ebenfalls , was er für sein Eigenthum halte. Demnach beruht die ganze Beurtheilung der Rechte des Eigenthümers im Naturzustande auf der Einsicht des Rechthabenden» . § 225: «Der Grund des Bigenthums beruht eigentlich auf der Vorstellung des Be- rechtigten, dass eine Sache sein Gut sei» u. s. w.

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotiüs. 491

erklSürte *) , oder sich dabei auf den Satz berief, dass das Recht zum Zwecke auch Recht zu, den Mitteln gebe**). Diese ganze vielfach schwankende Lehre von der Occupation v^r aber zuletzt doch nur ein Erbstück aus dem römischen Rechte, wobei man nur vergass, dass dort der Satz : res mdUua cedit primum occupanti eine anerkannte und fest- gestellte Rechtsregel war, während das Naturrecht ihm unabhängig von einer solchen gesellschaftlichen Anerkennung Gültigkeit beilegte. Es könnte überhaupt gefragt werden, ob gerade dieser Satz mit dem Geiste jenes Naturrechts verträglich sei ; wenigstens meint Kant , im Naturzu- stande gebe es überhaupt nur ein provisorisches , kein peremtorisches Mein und Dein ; Fichte aber gründet, obwohl es im Begriffe der Persön- lichkeit liege , dass die Person irgend etwas ihren Zwecken unterordne, das Eigenthumsrecht ganz und gar auf gegenseitige Anerkennung, auf die Vereinigung mehrerer Willen zu einem Willen***).

Rttcksichtlich der Verträge war für das Naturrecht nicht sowohl die allgemeine Möglichkeit, Verträge zu schliessen und durch sie Rechte zu übertragen , Gegenstand der Frage , als vielmehr der Grund ihrer Verbindlichkeit. Kant erklärte die Frage : warum soll ich ein Verspre- chen halten? für schlechthin unbeantwortlich , und die «jedem von

*) Eine Maxime nftmlich , nach welcher, wenn sie Gesetz würde , ein Gegenstand der V^illkür herrenlos werden müsste, erklärt Kant für rechtswidrig (Rechtsl. § 2).

**) S. die so eben aus Hnfeland angeführten Stellen. Hoflbauer, Naturr. 4. Aufl. § 119 sagt: «Wenn ich eine Sache occapiere, so erwerbe ich das Eigenthum derselben und zwar durch Zueignung. Denn indem ich Besitz yon einer Sache er- greife und die Absicht habe , sie zu der meinigen zu machen , mache ich von ihr als einer herrenlosen Sache einen Alleingebrauch. Dieser Alleingebrauch hört aber nicht auf, wenn ich nicht mehr im Besitze der Sache bin. Jeder , der yon ihr einen Allein- gebrauch wider meinen Willen machen wollte , würde mich daher im Gebrauche mei- ner Sache hindern, zu dem ich doch ein Recht habe». Der Sprung von dem Factum des Zugreifens zu dem Rechte aus diesem Zugreifen ist hier recht augenscheinlich. Das «denn» ist nichts als die Wiederholung derselben Yersicherung.

***) Kant, Rechtsl. § 15. Fichte, Naturr. I, § IS (Werke JU, S. 420 fg.). Die SStze : qui prior tempore, potior iure und res nullius cedit primum occupanti, gelten ihm erst unter Voraussetzung der zur Errichtung des Rechtszustandes vereinigten Willen. Sehr unnöthig erscheint dabei S. 126 die ausdrückliche Erinnerung, die Person, so- bald ihr die Existenz einer Person ausser ihr bekannt werde, müsse ihren Besitz auf ein endliches Quantum der Sinnenwelt beschrSnken; es ist auch ohnedies dafür gesorgt, dass die BSume nicht in den Himmel wachsen. «Welches Quantum aber», meint er, «jeder gewShlt habe, oder wShIen wolle, hSngt von seiner Freiheit ab» . Also sehr viel dürfte einer sich aneignen wollen, aber nur nicht Alles!

492 G. HlRTENSTfilN,

selbst begreifliche Elntscheidung , dass ich es halten sott» , dnfoch filr ein Postulat der praktischen Vernunft. Dabei Ittsst er die Ansicht vom Vertrage wenigstens nicht unerwähnt, dass die Aneignung des Ver- sprochenen Besitzergreifung einer zu Gunsten eines bestimmten An* deren derelinquierten Sache sei , wo dann die Erwerbung durch Ver- trag als eine näher bestimmte Art der Occupation erschiene ^. Geht man auf den Grundbegriff jenes Naturrechts , den der Freiheit , zurück, so ist die verbindende Kraft der Vertrage nicht nur nicht zu begreifen, sondern auch nicht zuzij^estehen ; dass ich jetzt muss (denn der Ver- trag soll eine erzwingbare VerbindUchkeit begründen), weil ich ehemals wollte oder zu wollen erklärte, lässt sich, wie Stahl (Rechtsphiios. Bd. I, S. 1 1 3) richtig bemerkt , so nicht herausbringen. Überdies wird der Umfang der verbindlichen Verträge durch die unveräusserlichen Rechte vielfach beschränkt; bei Conflicten der ersteren mit den let^ teren kennt das Naturrecht c^nedies keine verbindlichen Verträge; würde aber die Verbindlichkeit der Verträge den angeborenen Rechten gegenüber aufrecht erhalten, so könnten die letzteren leicht auf eine verschwindende Grösse zusammenschrumpfen, die weder Werth noch Bedeutung hätte ^).

*) VergL Kant, Rechtsl. § 18. 19. Anm. Uufeland a. a. 0. § S70 beruft sich für den Satz: «der Versprechende hal kein Recht mehr, seine WilieasmeiDong zu ändern, da er seine Willkür für immer bestimmt hat», lediglich darauf 261), dass das Sittengesetz mir nicht verbiete, aach dauernde, ohne Zeiteinschi^nkung güllige Maximen mir vorzuschreiben. Es handelt sich aber nicht um eine Erlauboiss, Vertiüge zu schliessen, sondern um den Grund der Pflicht, sie zu halten. Eben so, wenn Gxos (Lehrb. d. Naturr. 6. Aufl. § 479) die Heiligkeit der Verträge darauf gründet, dass durch die Zulfissigkeit der einseitigen Zurücknahme eines bereits acceptierten Ver- sprechens die Möglichkeit aller Verträge aufgehoben würde, so heisst dies doch nur so viel als: wenn Verträge nicht gälten, so gäbe es eben keine Verträge; wenn er aber noch hinzusetzt: «hierdurch würde aber alle vernünftige Bestimmung der wechsel- seitigen Verhältnisse unter den Menschen unmügUch gemacht», so beweist das jm viel: es giebt genug «vernünftige Bestimmungen der wechselseitigen Verhältnisse unter den Menschen», die nicht auf Verträgen beruhen.

**) Vergl. Suhl, Rechtsphiios. I, S. H 4 4 47. Nicht viel besser ist freilich, was Stahl selbst «zur Lösung dieser Dialektik» hinstellt. Der Fehler sei, dass die Freiheit auf einen Begrifi^ gegründet werde. «Ist sie durch den frei^i Willen GoUes eingesetzt, so weichen alle Schwierigkeiten : sie reicht so weit, als er es woUte, sie hat ihre Grenze, in wie weit sie sich selbst veräussern darf, durch die Bestimmung, die er ihr gab; innerhalb dieser Grenze hat sie ihre wahrhaft freie, Änderung wirkende Bewegung; -weil Gott nicht wie Vernunft bloss Nothwendiges hervorbringen kann». Wie weit

DIE' Reghtsphilosopdib 0ES HüGo Grotius. 493

Vei^eicht man nun mit diesen GnmdbestiinmuDgen des spSteren Natorrechts die Rechtslehre des Grotius , so spricht schon das nicht für eine principielle Verwandtschaft zwischen beiden, dass Grotius den Grund und Boden des Rechts nicht in der isolierten Existenz des Ein- zelnen , sondern in den geselligen Verhältnissen der Menschen suchte. Eben so wenig findet sich bei ihm jenes Hindrängen auf eine Losreis- sung der Rechtslehre von der Ethik; welches in der kantischen Periode für die wesentliche Bedingung der richtigen Entwickelung der ersteren gehalten wurde ; auch nicht jenes Pochen auf die angeborene Freiheit der Person als solcher , die kraft ihres blossen Daseins der Träger und Besitzer einer schwankenden Masse erzwingbarer Urrechte sein sollte, verbunden mit jener Verzagtheit » die sich im Nothfalle mit der nackten Persönlichkeit» mit der blossen Möglichkeit Rechte zu erwerben, be- ruhigt. Es möchte überhaupt schwer sein , irgend eine der Schroff- heiten in ihm nachzuweisen » an denen die Rechtslehren aus der kauti- schen Periode so reich sind. Je mehr man jedoch die Geschichte der Rechtsphilosophie gewöhnlich fast ausschliessend aus dem Standpunkte des kantischen Naturrechts behandelt , oder doch , auch wo dies nicht geschehen ist, den Grotius als den ersten in dieser Reihe betrachtet bat , desto weniger scheint es Überflüssig , seinen eigenen Gedanken- kreis einer näheren Untersuchung zu würdigen.

Das Werk de iure belli etpacis, welches fast ein Jahrhundert hin- durch ein die Grenzen einer bloss hterarischen Geltung weit über- schreitendes Ansehen genossen hat , und an welches ihre Erörterungen über die wichtigsten Fragen des öffentlichen Rechts anzuknüpfen sehr ausgezeichnete Männer nicht verschmäht haben , ist allerdings kein sy- stematisch geordnetes Ganzes der Rechtsphilosophie. Um ein wichtiges Capitel des Völkerrechts, das ius belU et pacis, zu bdiiandeln, scheint es,, habe Grotius nach subjectivem Bedürfhiss ohne sonderliche Ordnung eine Reihe allgemeiner Untersuchungen zu Hülfe gezogen. Mehr Ge- wissenhaftigkeit in der Unternehmung und mehr Menschlichkeit in der Führung des Kriegs seinen Zeitgenossen zu empfehlen, die sittliche Rohheit einer ländergierigen, bald hinterlistigen, bald gewaltthätigen Politik an rechtliche und sittliche Schranken zu erinnern und dem Geiste

wollte denn Gott, dass die Freiheit ohne ihre Bestimmang so ▼eiietcen sich Terliis«- sere? Der Fehler liegt nicht darin, dass man die Freiheit auf einen B^iriff, sondern darin, dass man das Recht auf die Freiheit gründete.

i9i G. Hartenstein,

der Ehrlichkeit, Versöhnlichkeit, Billigkeit und Treue Eingang in die Ge- müther zu verschaffen, ist sein nächster Zweck "^j. Um ihn zu erreichen, um seine eigene Stimme durch das Gewicht des Alterthums zu verstär- ken , theilt er aus dem Schatze seiner Belesenheit die Gedanken der Weisesten und Besten unseres Geschlechts in reicher Fülle mit, um sein eigenes Urtheil an sie anzuknüpfen, oder ihre Aussprüche geradezu zu seinen eigenen zu machen. Gleichwohl spricht er die Absicht aas, das Studium der Rechtswissenschaft überhaupt durch die «natürliche Rechtslehre » , als den bei weitem edelsten Theil derselben , zu beför- dern**). Und der That, wenn man das ganze Werk mit einiger Auf- merksamkeit im Zusammenhange liest, findet man bald, dass demselben, wenn auch nicht der logische Schematismus eines Gompendiums, dodi, mit Ausnahme eim'ger episodischer Gapitel , ein viel sorgfältiger über- legter Plan zu Grunde liegt, als die Gapitelüberschriften errathen lassen, ein Plan , der in Verbindung mit dem Thema des Titels beinahe allen wesentlichen Fragen der philosophischen Rechtslehre ihre natürliche, in der Sache selbst liegende Stelle anweist.

Die dem speciellen Zwecke zunächst liegende Hauptfrage: «iAie bellum aliqtwd mstum et quod bdlum iustum Ht**^, führen unmittelbar zu der Frage nach dem Begriffe des iustum, und den allgemeinsten Be- stimmungen darüber ist das 1 . Gapitel des 1 . Buchs gewidmet. Der Begriff des Kriegs aber als eines Status per vim certantium gestattet eine Anwendung ebensowohl auf bella privata als publica, und als bella pti- blica sind nicht nur die gewaltsamen Streitigkeiten zwischen unabhän- gigen Staaten, sondern auch die zwischen Untertbanen und Regierungen zu betrachten. Kann man nun nicht allgemein behaupten, dass der Krieg unter allen Umständen verwerflich und ungerecht sei (1. i , c. ii) , so führt die Vorbereitung der Entscheidung über die Zulässigkeit zunächst der öffentlichen Kriege zu Erörterungen über den Staat, über den Be- griff und die veränderlichen Grenzen der höchsten Gewalt, über das davon abhängige Verhältniss der Unterthanen zur Regierung , und über

*) Prolegom. § 28. 89. Videbam per ehristianum orbem vel barbaris genübus pudendam belH HeenUam: levibus out nullü de cawis ad arma procurri , qtdbus semel sumtis nuUam iam divini, nuUarh humani iuris reverentiam, plane quasi uno edicto ad omnia seeiera emisso furore a. s. w.

**) Prolegom. §. 30—32. ♦»*)LI,c. I, §1,3.

DIE Rechtsphilosophie dbs Hugo Grotius.

496

die BedÜDgungen , unter welchen jenen selbst ein gewaltsamer Wider- stand gegen diese erlaubt ist (1. i, c. in v). Eine viel wichtigere, weil allgemeinere, Untersuchung aber ist, gleichviel ob gewaltsame Streitig- keiten den Staat berühren oder blosse Privatverhaltoisse , die über die rechtfertigenden Ursachen desselben ^) , also die über die allgemeinen Grundlagen des Rechtszustandes, dessen Verletzung die Anwendung gewaltsamer Mittel als tadellos erscheinen lässt, und diese Untersuchung giebt dem Grotius die Veranlassung, im S.Buche, dem eigentlichen Kern des Werks , die Grundbegriffe der natürlichen Rechtslehre darzu- legen. Rechtfertigungsgrund gewaltsamer Mittel kann nur eine Rechts- verletzung sein , entweder wenn sie zu befürchten steht , oder wenn sie geschehen ist. Der erste Fall führt ihn zu der Frage nach den Bedin- gungen und Grenzen der gerechten Selbsthülfe und Nothwehr, der zweite zum Ersatz und zur Strafe ^. Ersatz sowohl als Strafe setzen voraus , dass man wisse , was und warum jeder etwas das Seinige nen- nen könne. Das Seine nennt jemand etwas entweder nach allgemeinem menschlichem oder nach besonderem Rechte. Ab hoc, sagt nun Grotius (1. II, c. u, §. 1, 1), quod homifdbm commune est, mcipiamui. Hoc ius out directe est in rem corporakm, out ad actus aliqtws. Res corporales out va- cuae sunt a proprietate , aut tarn aliorum propriae. Res , quae a proprie- täte vacant, aut tales sunt, ut propriae fieri nequeant, aut ut possmU Dem- gemttss erörtern die folgenden Capitel die Frage nach der Entstellung theils des Eigenthums an Sachen, theils der Rechtsansprüche an Perso- nen und deren Leistungen , unter dem Gesichtspunkte sowohl der ur- sprünglichen als der abgeleiteten Erwerbung [acquisitio origisiaria und derivativa) und mit Berücksichtigung eben so der öffentlichen , wie der Privatverhaltnisse***). Abgeleitete Erwerbung setzt entweder be-

*) I. II, c. I, § 1, 1. Veniamus ad causas belli, iustificas intelligo; nam sunt et cUiae, quae movent sub ratione uiUis, disUkwtae mt&rdum ab üs, quae moverU sub rar- Hone üuH,

**) a. a. 0. § I, 4. Causa iusta belli susc^iendi nulh alia esse potest, nisi iniuria. § 2, I. Ac plane, quot actionum forensium sunt fontes, totidem sunt belli; nam ubi iu~ dicia defidunt, incipü bellum. Dantur autem actiones aut ob iniuriam non factam out ob factam. Ob non factam , ut qua petitur cautio de non offendendo, item damni infeeti et ifUerdieta alia, ne vis fiat. Factam, aut ut reparetur, aut ut puniaiur. Quod reparan^ dum venu, aut spectat id, quod nastrum est vel fuit, aut id quod nobis debetur, sive ex paetione , sive ex malefido, swe ex lege. Factum ut puniatur, parit aecusationem et tu- dieia puhUca,

***) Die Rubriken der Capitel sind : c. II, de his, quae homnibus eommumter com^

496 G. Hartbnstein,

stimmte WilleBserklttrungen und Handlimgen derer voraus, die über ihre Rechte verfügen dürfen, oder Gesetze. An den ersten Fall knttf^ Grotias die Frage nach der Veräusserlichkeit der Begierongsrechte , an den zweiten die Bestimmungen über die Intestaterbfolge an. Der Frage, unter welchen Gesichtspunkt die Erwerbungen fallen , welche das rö- mische Recht als acqtdgUianes iuris gentium bezeichnet, ist das 8. Capitel gewidmet und zur Vervollständigung der ganzen Untersuchung dient noch das 9. und 1 0. Capitel , jenes über die Frage , wie Eigenthums- rechte sowohl in Privat- als in öffentlichen Verhältnissen ohae Über- tragung erlöschen, dieses indem es von den Pflicbten handelt, die aus dem dommium entstehen, eine Untersuchung, die rttcksichtlich der Grenzen der Eigenthumsrechte sich den Erörterungen des 2. Capitels ergänzend anschUesst.

Die nicht abgeleitete, sondern ursprüngliche Entstehung eines Rechts durch Willenserklärungen und Handlungen ftthrt auf den Begriff des Versprechens und des Vertrags ; die ganze Lehre von den Veiirll- gen, und ihrer Bekräftigung (durch den Eid), die Anwendung derselben auf Staatsverträge und Bündnisse , endlich die auf die Auslegung der- selben sich beziehenden Fragen werden im Zusammenhange des 41 46. Capitels behandelt. Endlich folgt gemäss der obigen fiinthei- lung im 47. Capitel die Lehre vom Ersatz, und im 20. und 24. Ca]Htel die von der Strafe. Vereinzelt stehen in diesem ganzen Buche nur das 48. und 49. Capitel, de iure legationum und de iure sepuUurae, welche Grotius beide als willkürliche Institute des Völkerrechts betrachtet und an einer Stelle einschiebt, an welcher sie in den geschloss^ien Zusam- menhang seines Werkes nicht passen.

Hatte er nun durch diese Erörterungen die Grundlage fUr die Frage nach den Rechtfertigungsgründen des Kriegs gewonnen , so konnte die Bestimmung der ungerechten Ursachen desselben keine Schwierigkeit machen. Auf die kurze Angabe derselben (Cap. 22) folgt noch die Er- örterung über zweifelhafte Ursachen (Cap. 23), die Warnung, auch ge-

petiunt; o, Mf de acquitäione onginaria rerum; das IV. Capitel de dereUcOone proe- mmta et eam Mecuia occvpaüone, itsucapione et praeeeripHone ist erttaterndar Anhang daza ; c. V, (ie acquinOone origmaria iwrie in penonas (hier von der £he^ dem Aeohte der Eltern gegen die Kinder, den rechtlichen Wirkungen geaelladiaAlicher Verbindun- gen, und der freiwilligen Unterwerfung unter Andere) ; c. VI, de acgtäsiUone denvatioa facto hominis; c. VII, de acquieUiene derwfativa per legem.

DOS Rechtsphilosophie des Hugo Ghotius. 497

gerechte StreittgkeiteD und Kriege nicht leichtfertig anznfengen (Cap. 24), endlich die Untersuchniig, in wiefern man zu Gunsten Anderer sich in Kriege einlassen dttrfe (Gap. 25) und in wiefern die , welche nicht ihre eigenen Herren sind, an einem Kriege sich betheiKgen dürfen (Gap. 26). Alle diese Betrachtungen bewegen sich allerdings fast gleichmUssig ohne ^stematische Sonderung auf dem Gebiete des inneren und Süs- seren Staatsrechts, wie des Privatrechts, aber ledi^ich aus dem Grunde, weil die allgemeinen Grundsätze der Gerechtigkeit filr alle diese Ge- biete dieselben seien. Das dritte Buch dagegen bezieht sich fast aus* schliesseftd auf das äussere Staatsrecht, das internationale oder YlAker^ recht, und zwar eb^ mit Rücksicht auf den Krieg. Es enthält die Be- antwortung der zweiten Hauptfrage des ganzen Werks: quid in hello imium sit. Um nun die Ansicht vom Kriegsrechte , die er vorfand , die Ansreht : dass , wmin einmal Krieg sei , jegliche Gewalttätigkeit und Härte zwischen den kriegfillirenden Parteien gestattet sei, zu er- adittttem, ftifart er die Folgen und Anwendungen dieses Satzes m ihrem ganzen Uotfange aus (besonders im 4 8. Gapitel) ; aber nur um am Auf- fange des 1 0. Capitis zu sagen : iegenda mihi retro vesUgia et eripienda beUum geteniäbm paene anmia, quae largiias videri posswn nee tarnen lar^ gitu» eum; Nmn cum primum hanc iuris gentium partem expiicare sum 4^i§re8$u$, tertatui 9wn^ tum esse aut Ucere muUa dici eo, quod itnpune fimU, . « . quae tarnen aut exarbitent a reeü regula, eioe tUa in iure striete dieio, me in aUarum wrtutum praecepto pomta est, aut carte omittantur aamcüm et mmore apud bonos laude. Diese Schranken , welche die Ge* waH audi im Kriege nicht verletzen darf, die ten^era$nenta circa ins beUi, die theils im BegriffB des Rechts, theils in andern ethischen Rück- Aditen, thetis endlich selbst in Gründen des Nutzens liegen^), setzt nun das 10 46. Capitel auseinander; und nach einer episodischen Erörterung üb^ die Rechte und Pflichten der Neutralen (Gap. 1 7) und über die Handlungen der Priva^ersonen in^ Beziehung auf einen öffisut- lichen Krieg (Gap. 18) beschäftigen sich die letzten Gapitel mit den nachdrücklichsten Hinweisungen darauf, dass Treue und Glauben auch unter Feinden nicht verietzt werden dürfe ; nur dadurch könne auch der

*) Darüber, dass er solche Gründe geltend macht, entschuldigt er sich 1. lU, c. XIII; § 8, 1, in folgenden Worten: quamquam yroprie instüuH nostri non est, quid ex um Sit inqidrere . . , tarnen ipsa virtus viks hoc saecuh ignoscere miAt debet, si, quando per se contemniiur, ex tUiUtatibus ^m pretksm fado.

498 G. Hartenstbin»

gerechteste Krieg seinem Ziele, dem Frieden, zugeführt and ein Yeriass auf den wiederhergestellten Rechtszustand gewonnen werdei). ImÜia quidem, sagt er '^) , m caeteris stds pariibus habet ^Mqfdd obsatri: at fidd vmculum per se manifestum est, imo ideo qwque wwpatur, ut de negoüis omms demalur obscuritas.

Diese ein£ache Überzeugung, dass Treu und Glauben die Bfii^- schaft fUr alle gesellschaftlichen Verbindungen , die Grundlage und da* Stützpunkt des Rechts sei, auch da , wo Süssere Gewalt nicht mehr hin- reicht ^) , weist nun von selbst in den An&ng des Werks zurück und führt zu der Frage , iii welchem Sinne Grotius das , was er kss naturae oder ins naturale nennt, von dem positiven Rechte unterschieden und zur Begründung oder Berichtigung des letzteren geltend gemacht habe. Hiermit hängen die allgemeinen Bestimmungen über das Wesen, die Entstehung und die Heiligkeit des Rechts genau zusammen , und somit auch die über die Rechte theils auf Sachen , theils auf persönliche Lei- stungen. Aber sein ganzes Weric durchzieht zugleich das Bestreben, der Gestaltung des positiven Rechtszustandes die Rttdcsicht auf ethisdie und religiöse Forderungen zur Begleiterin zu geben; das Recht h<M ihm in gewissem Sinne auf Recht zu sein , wenn es in einen schrofTen Gegensatz zu diesen Forderungen tritt. Das gilt auch von dem , was et vom Rechtsschutz, namentlich vom Strafrechte sagt und lässt sich selbst in seine Lehre vom Staate und den Verhältnissen zwischen der ober^ sten Gewalt und den Unterthanen verfolgen. Lässt man nun alles das bei Seite liegen , was sich ausschliessend auf völkerrechtliche Verhältp- nisse bezieht , so ist doch , um seinen rechtsphilosophischen Gedanken- kreis kennen zu lernen , nOthig auf folgende Punkte näher einzugehen : auf den Begriff und die Bedeutung des ius naturale; auf« seine Lehre von der Entstehung bestimmter Rechte (angeborene Rechte, Occupation, Vertrag) ; auf die näheren Bestimmungen des formellen Rechts durch ethische Rücksichten; auf die vom Rechtsschutz durch Zwang und Strafe ; endlich auf die Lehre vom Staate und dem Verhältoiss zwischen der obersten Gewalt und den Unterthanen.

♦) 1. ra, c. XXV, §.<,«.

^) a. a. 0. § 1, 1. fide non tantum respubUca quaeUbet cofUmetur, sed et maiar tUa gentium societas; hac sublata tollitur, quod inter hommea^t commercwm. Ebeod. 3. non potest diu prodesse doctrina, quae hommem hominihus insodahüem faeit.

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotios. 499

Grotius unterscheidet sogleich im Eingänge seines Werks einen unveränderlichen, sich immer gleichbleibenden von einem veränder- lichen, vielfach wechselnden Theile der Rechtswissenschaft (Prolegom. § 30). Für jenen gebe es unveränderliche Principien, für diesen nicht ; jener könne daher in eine wissenschaftliche Form gebracht werden, die- ser nicht; Um , was zu jenem gehöre , zu finden , müsse man von der individuellen Bestimmtheit der Verhältnisse eben so absehen , wie der Geometer seine Gestalten ohne Rücksicht auf die physische Beschaffen- heit der Körperwelt construiere (Proleg. § 58). Jenes Unveränderliche und Gleichbleibende in den Rechtsverhältnissen und Rechtsforderungen nun nennt er ft/s naturale oder ins naturae; die Wissenschaft von den- selben die iurisprudentia naturalis et perpetua (Proleg. § 31). Er be- dient sich -damit einer Bezeichnung , die er. nicht erfunden, sondern vor- gefunden hat. Zweierlei hatte diesem Begriffe eines natürlichen Rechts und einer natürlichen Rechtslehre den Ursprung gegeben: theils die kritische Beurtheilung solcher positiver Rechtsgestaltungen , welche der Berichtigung und Verbesserung zugänglich und bedürftig erschienen ; theils die Frage nach den Gründen , warum gewisse Rechtsinstitute sich durchschnittlich überall wiederfinden, wo Menschen mit einander ver- kehren. In der ersten Beziehung hatte schon Sokrates dem vofirp dUatov gegenüber sich auf ein (pvaei dixaiov berufen , welches seine verbin- dende Kraft nicht erst von äusseren Satzungen zu entlehnen brauche ; in der zweiten hatten nicht nur die Stoiker, den Begriff des (pvcn %al fi^ &60€i dixaiop sich aneignend , von gewissen allgemeinen Grundbe- stimmungen der menschlichen Natur [n^wra rijg qyvaecjg) als einer Rechts- quelle , sondern auch unter dem Einflüsse der stoischen Lehre die rö- mischen Juristen von einem im naturae und ius gentium gesprochen, um solche Rechtsbestimmungen zu bezeichnen, welche die Natur selbst alle lebende Wesen gelehrt habe oder welche unter den Menschen ans gleichen und gemeinsamen Verhältnissen und Bedürfnissen sich immer wieder auf gleiche Weise erzeugen {ius quod naturalis ratio constiiuit) und äusserlich in gemeinsamen Rechtsinstituten hervortreten {quod per- aeque custoditur). Für angeboren würden dergleichen Rechte höchs- tens in dem sehr schwankenden Sinne erklärt werden können , in wel- chem alles, was ihatsächlich auf der Grundlage gegebener Naturverhälf- nisse beruht, angeboren genannt wird. Zugleich bedienten sich aber die römischen Rechtsbücher des Wortes naturale häufig zur Bezeich-

Abhandl. d. K. S. Ges. d. WwMB«cfa. II. ^ '35

500 G. HARTBNSTEm,

Dang solcher Ansprüche, die nicht auf blossen Natarverhältnissen , son- dern auf sittlichen Ideen beruhen , welche , ursprünglich von der Idee des Rechts unabhängig, gleichwohl bei der Gestaltung, Anwendung und Fortbildung desselben beachtet zu werden verlangen. Sie sprechen von einem im naturae aequum; sie sagen : id quod sefnper aequum et bo- num est, ius dicUur, id est ws naturale; sie bezeichnen die benigna iuris interpretatio als iuris naturalis moderamen; und der Begriff des natürlichen Rechts umschliesst ihnen alles das, was auf dem Grunde entweder gegebener Naturverhältnisse und Naturbedürfnisse , oder sitt- licher Forderungen als Quelle oder Regulativ des positiven Rechts beachtet zu werden verlangt und verdient.

Grotius nun , obwohl er die römischen Namenerkidrungen des ius naturae und des ius gentium verwirft und für den letzteren Ausdruck die seitdem gewöhnlich gewordene Bedeutung des äusseren Staats- rechts, Völker- oder internationalen Rechts in Anspruch ninmit^), stimmt doch im allgemeinen mit der Rechtsanschauung der römischen Juristen überein und wesentlich dadurch unterscheidet sich seine Lehre vortheilhaft von den leeren Abstractionen des späteren Naturrechts. Indem er aber alles, was für die Feststellung und Aufrechthaltung des Rechtszustandes vielleicht aus sehr verschiedenen Gründen nothwendig oder wUnschenswerth ist, unter der gemeinsamen Bezeichnung des ius naturae ziisammenfasst , wird ihm dieser Begriff so vieldeutig , dass er zwischen sehr weiten Grenzen hin und her schwankt. Gerade hierin liegt eine der kenntlichsten Veranlassungen iiir die Späteren , die ganze Lehre vom Rechte in einer von Grotius sehr verschiedenen. Weise auf den Begriff des natürlichen Rechts zu gründen.

Um dies zu zeigen , muss zunächst an die Bestimmungen erinnert werden , die fast durchgängig allein angeführt werden , wenn von des

*j 1. I, c. I, § H, 4 und 2. Discrimen, quod in iuris Romard ItMs exsUU, tU ius immutahile aliud sit, quod animantibus cum homine sit commune, quod arctiori sigmfi- catu vocant ius naturae, aliud hominibus proprium, quod saepe ius gentium ntmcupant, usum vix ullum habet, Nam iuris proprie capax est nonnisi natura praeceptis utens ge- neralibus .... Quod si quando brutis animantibus iustitia tribuitur, id fit improprie tx quadam in ipsis umbra raUonis et vestigio. Proleg. § 47. Sicut cuiusque civitatis iura utilitatem suae civitatis respiciunt, ita inter civitalcs aut omnes aut plerasque ex consensu iura quaedam nasci possunt et nata apparent . , , Et hoc ius est quod gentium dicitur, quoties id nomen a iure rutturali distinguimus. Daher gelten völkerrechtliche Bestim- mungen nicht so allgemein als das iits naturae 1. I, c. i. § \k, i.

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. SOI

Grotius Rechtslehre die Rede ist. Nachdem er die Ansicht zurückge- wiesen , dass der ganze Unterschied zwischen Recht und Unrecht nur ein relativer, mit den Rücksichten des Nutzens veränderlicher sei (Proleg. § 5) , knüpft er nach Art der stoischen Berufung auf die oiW- €oaig an den sogenannten Geselligkeitstrieb als eine den Menschen aus- zeichnende Eigenschaft an. Inter haec, sagt er Proleg. § 6 , quae hamini sunt propria , est appetiius societatis, id est communitatis non qualiscunque, sed tranquillae et pro sui intellectus modo ordinatae, cum his, qui sunt sui generis. Haec vero , ftihrt er § 8 10 fort , quam rudi modo expressimm societatis custodia humano intellectui conveniens fons est eius iuris, quod proprie tali modo appellatur; quo pertinet aUeni abstinentia et, si quid alieni habeamus aut Ituri inde fecerimus , restitutio , promissorum implm* dorum obligatio, damni culpa illati reparatio et poenae inter homines* meri' tum. Aus dieiäer ersten Bedeutung des ius fliesse dann eine zweite, weitere , die sich nicht auf den Trieb der Geselligkeit beschränke, son-* dem auf die Beurtheilung dessen sich beziehe, was im Zusammenhange des Lebeus nützlich oder schädlich, angenehm oder unangenehm sei; es gezieme der menschlichen Natur , diese Beurtheilung gegenüber augen- blicklichen Begierden und Leidenschaften aufrecht zu erhalten ; et quod taK fududo plane repugnat, etiam contra ius naturae, humanae scilicet, esse intelUgitur. Was Grotius hier andeutet, sondert das 1. Capitel des 1 . Buches genauer. Am bestimmtesten, heisst es hier § 3, 1 , gebe sich der BegriflF des Rechts durch sein Gegentlieil, das Unrecht, zu erken- nen; ius nihil aliud, quam quod iustum est, significat; idque negante magis sensu, quam aiente, utiussit, quod iniustum non est. Est autem in* . iustum, quod naturae societatis ratione utentium repugnat. Von dieser er- sten Bedeutung des Rechts (im objectiveu Sinne) komme die zweite, nach welcher es die persönliche Befugniss bedeute , etwas ohne Vor- wurf des Unrechts zu besitzen und zu thun"^). Endlich gebe es noch

*) a. a. 0. § i , I . Ab hac iuris significatione diversa est altera, sed ab hae ipsa veniens, quae ad personam refertur, quo sensu ius est qualitas moralis persanae compe^ tens ad aliquid iuste habendum vel agendum. Personae compeUt hoc ius, etiamsi rem in-- terdutn sequatur; quae iura reaUa dicuntur eomparatione facta ad aUa mere personalia: non quia non ipsa quoque personae competant, sed quia non olt'i competunt, quam qui rem certam habeat, Qualitas autem moralis perfecta facultas nobis dicitur, minus per^ fecta aptitudo» § 5. Facultatem ICti nomine sui appellant; nos post haec ius proprie aut stricte dictum appellabimus.

35*

502 G. Hartenstein»

eine dritte Bedeutung, nach welcher es überhaupt eine sittliche Ver- bindlichkeit bezeichne '^).

Dass Grotius sittliche Forderungen, welche nicht unmittelbar unter den Begriff der Gerechtigkeit im engeren Sinne fallen , gleichwohl mit dem Worte iustum bezeichnet, darin folgt er nur dem gewöhnlichen Sprachgebraucbe seines ganzen Zeitalters. Nicht nur die von Aristo- teles entlehnte Unterscheidung einer iustilia universalis und particularis, sondern auch der theologische auf die Bibel gegründete Sprachgebrauch hatten daran gewöhnt, unter iustitia ganz allgemein die Angemessenheit des Verhaltens an sittliche Gebote, und damit zugleich Erfüllung einer Rechtspflicht gegen Gott zu verstehen. Grotius fühlt nun das Bedürf- niss , das Recht im eigentlichen Sinne aus dieser zerfliessenden Breite der Wortbedeutung heraus zu heben. Er findet den Anknüpfungspunkt in der socieias und auch das ist nichts Neues ^ ; wichtiger ist , dass diese Beziehung auf die socieias ihm nicht das ist, was dem Rechts- begriff seinen Inhalt, sondern nur das, was ihm das Gebiet seiner Anwendbarkeit darbietet. Nur bedeutet socieias dem Grotius durchaus nicht Gesellschaft im strengen Sinne des Worts , nicht eine Vereinigung einer Mehrheit von Willen zu einem und demselben Zwecke , sondern eigentlich nicht mehr als ein Zusammenleben, bei welchem jeder, ohne ein eigentliches gesellschaftliches Wollen, sehr wohl seinen eigenen Zwecken nachgehen kann ; sie bedeutet ihm nur die Gesammtheit der Beziehungen und Berührungen, die in dem Zusammenleben einer Mehr- heit wollender Wesen nicht ausbleiben können ''^'^). Ist nun das Recht

*} a. a. 0. § 9, 4. Est et terUa iuris significatio, quae idem valet, guod lex, quo- ties vox legis largissvine sumiiur, ut sit regula wtuum tnoralium obUgans ad id, quod rectum est . , . Diximus autem ad rectum obligans, non simplidter ad iustum, quia ius hac notione non ad solius iustitiae, sed et aliarum virtutum materiam pertinet. Attamen ab hoc iure, quod rectum est, laacius iustum didtur»

**} Er selbst erinnert an die oixeicaa^ der Stoiker ; dass da , wo der einzelne losgelöst von allen Beziehungen zu andern betrachtet wird , von Recht und Unrecht nicht die Rede sein könne , dies zu verkennen war erst dem späteren Naturrecht vor- behalten. Bei den Vorläufern des Grotius ist die Beziehung des Rechts auf die socieias entweder ausdrücklich ausgesprochen oder liegt wenigstens ihren Erörterungen zu Grunde. Vergl. z. B. die Notizen, die Kaltenborn a. a. 0. S. 476 aus Bolognetus mit- theilt; noch deutlicher tritt dies in Winkler^s Schrift an vielen Stellen hervor.

***) Wenn er z. B. 1. II, c. xn, § 9, 4 sagt: inter contrahentes proprior quaedam est socieias, quam quae communis est hominum, so bezeichnet, da nicht jeder Vertrag ein Gesellschaflsvertrag ist, das Wort socieias gewiss nicht mehr als eine Beziehung,

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 503

an die societas in diesem Sinne gebunden , so ist seine Voraussetzung eine Mehrheit wollender Wesen, die sich in einer gemeinsamen Sinnen- welt bewegen. Was für diese Willen Recht sei, oder werden solle, er- kennt er aus dem, was das Recht verneint. Was aber sein würde ohne das Recht, spricht er deutlich aus, indem er dasjenige Merkmal der societas hen'orhebt , welches ihr ohne das Recht fehlen würde {commu' nitatis custodia non qualiscunqtie, sed iranquillae et ordinatae). Das also, was das Recht verneint, ist der Streit, der Unfriede, der Mangel an Ordnung; und zwar wird das Alles nicht aus Rücksichten des Nutzens , sondern desshalb verworfen , weil es der Natur vernünftiger Wesen zuwiderlaufe, also kraft eines unmittelbaren sittlichen Urtheils. Dergleichen unmittelbare sittliche Urtheile bezeiclmet er mit seinem gan- zen Zeitalter als Forderungen der vernünftigen Natur, als dictamen re* ctae Talionis '^).

Das Recht ist mithin dem Grotius zunächst ein formaler Begriff; er bezeichnet eine Summe von Bestimmungen über das Verhalten wol- lender Wesen zu einander, ohne deren Beachtung die Bedingungen ei- ner friedlichen und geordneten Gesellung abgeschnitten sein würden.

im Verhältniss der Willen, welches hier durch den Gegenstand , über welchen sie pa- ciscieren, vermittelt wird. Dass der Begriff der societas nicht sogleich von vorn herein hinlänglich genau bestimmt wird , hat aber aUerdings im weitem Verlauf die Folge, dass solche Rechtsverhältnisse, welche die Ansprüche der Einzelnen an einander aus- einandersetzen, Grenzlinien zwischen ihnen ziehen, nicht hinlänglich geschieden werden von solchen, welche auf der eigentlich gesellschaftlichen Verknüpfung der Willen zu einem gemeinsamen Wollen beruhen. Desshalb tritt bei Grotius der ni^ sprüngllche Charakter des Rechts, die Abgrenzung der Rechtssphären, nicht hinläng- lich in den Vordergrund, und in diesem Sinne sagt Herbart (Analyt. Beleucht. des Naturr. u. d. Moral S. 64), der Begriff der Gesellschaft komme bei ihm zu früh.

*) I. I, c. I, § 10, 1. § 3, 4. Est iustum[quod naturae societatis ratione Uten- tium repugnaU c. ii , § 1, 5. quod necessariatn cum natura rathnali et sociali habet re- pugnantiam. In demselben Sinne sagt er 1. II, c. xi, §. i, 4 : deum contra naturam suam facturutn, nisi promissa praestaret. Proleg. § ii. gtuüieicunque incitamenta con- temnere hae tantuim de causa, ne societas humana violetw, hoc iusiitiae proprium est. Dass Rücksichten des Nutzens hinzutreten können, bemerkt er selbst mehr als einmal (z. B. Proleg. § 4 6); dass sie das Recht nicht begründen, ist bei ihm ein so durchgrei- fender Gedanke, dass es dafür kaum einzelner Belege bedarf. Beispielsweise mag die Zurückweisung der epicurischen Lehre erwähnt werden, die der Gerechtigkeit nichts gelassen habe, nisi nomen inane, ut quam nasci diceret ex sola conventione neque ducere ulterius, quam communis duraret utilitas, abstinendum autem ab his quae alteri nocitura essent, solo poenae metu (l. 11, c. xx, § 44, 4).

504 G. Hartenstein,

Die Träger des Rechts im subjectiven Sinne sind die wollenden Wesen selbst ; alles Recht ist ursprünglich persönlich. Aber der Wille und des- sen freie , nur einseitige Äusserung in der Sinnenwelt ist ihm nicht die Quelle , sondern die freie Befugniss solcher Äusserungen die Wirkung des Rechts; das Recht nicht der Ausfluss der Freiheit, sondern die rechtliche Freiheit gleich dem Umfange der Befugnisse , die jemandem rechtlich zustehen *). Er bezeichnet ferner das Recht im subjectiven Sinne ausdrücklich als facultas tnoralis; ob aber eine solche Befugniss durch Zwang geltend gemacht werden könne und wie weit, darüber schweigt er wenigstens bei der Darlegung der ersten Grundbegriffe. Auch weiss er nichts von einer Begründung des Rechts durch ein so- genanntes Erlaubnissgesetz, auf welches sich das spätere Naturrecht mit der oberflächlichen Bestimmung berief : recht sei , was man thun dürfe, und sittlich, was man thun solle**).

Zur näheren Bestimmung des Rechtsbegriffs bedient sich nun Gro- tius der längst vor ihm eingeführten , in seinem Zeitalter allgemein an- erkannten Unterscheidung zwischen ius naturale und ius voluntarium (1, I, c. I, § 9, 2). Er definiert das erstere (ebendas. § 40, 1) als dicht- tum rectae rationü indicans actui alicui ex eins convenientia aut disconve- nientia cum ipsa natura rationali inesse moralem turpüudmem aut necem- iatem moralem, ac consequenter ab auctare naturae Deo talem actum aut vetari aut praecipL Von angeborenen Rechten im Sinne der Späteren liegt wenigstens in dieser Definition nichts ; jedenfalls ist sie aber so weit, dass sehr Verschiedenartiges unter ihr gleichmässig Platz finden konnte. Und wirklich müssen wenigstens drei Classen von Forderungen unterschieden werden, die Grotius im Verlaufe seines Werks auf das ius naturale zurückführt.

Zuerst bezeichnet er, wie schon angedeutet, als ius naturale die allgemeine Verbindlichkeit, theils sittlichen Ansprüchen überhaupt, so

*) 1. I, c. I, § 5. Facultatem ICH n<miine sui appelhnt, .... sub quo conUneiur potestas tum in se, quae libertas dküur, tum in aHos u. s. w. In der Anmerfeung setzt er ausdrücklich hinzu : Ubertatem facultaüf nomine optime definiunt Romani JCtL

**) J. I, c. I, § 9, 4 . Permissio proprie non est actio legis, sed^ctcUonis negatio, msi quatenus alium ab eo, cui permittitur, obligat, ne irr^edimentum ponat ; 1. ü, c. ▼, § S8. agendi impunitas improprie ius dicüwr, Dass der Begriff des Erlaubten auf dem Gebiete des Rechts seine Stelle habe, ist dadurch nicht ausgeschlossen; Grotius bemerkt aus-* drticklich, dass der Sprachgebrauch Häufig das als ein Recht bezeichne, dem das Redit nur nicht widerspreche (I. I, c. i, g i 0, 3),

DIE Reghtsphiosophib des Hugo Grotius. 505

weit sie in die Beziehungen der Einzelnen zu einander eingreifen, theils den bestimmten Forderungen des Rechts und der Billigkeit zu genügen.

4

Obwohl er nämlich die weite Ausdehnung des Begriffs ius naturale über das ganze Gebiet des Sittlichen selbst fUr einen Misbrauch erklärt^), so beruft er sich doch vielfach auf diese weite Bedeutung. So , wo er die natürliche Befugniss zur Nothwehr durch sittliche Gründe beschrankt un<i das occidi , quam occidere velle , für laudabilius erklärt. Nam , sagt er 1. II, c. 1, § 9, 1, ius naturae, quatenus legem significat, non ea tan- tum respicit, quae dktat iustitia, quam expUtricem diximus, sed aliarum quoque virtuium, ul temperantiae, forütudinis, prudentiae, actus in se canti- net, ut in cerüs ctrcumstanüis non honestas tantum, sed et debitas, in dem- selben Sinne , in welchem es z. B. 1. II, c. xxiv, §1,1 heisst : plerum'^ quß magis prium rectumque est de iure suo cedere, oder 1. III, c. i, § 4, 2: non semper ex omni parte üdtum est, quod iuri stricte suMo congrtnt; saepe enim proximi Caritas non permittit, ut summo iure utamur. Vor* zugsweise ist es die Billigkeit , die er häufig als ius naturale bezeich- net'^). Aber auch die Bereitwilligkeit zu Zugeständnissen und Hand- lungen , ohne welche der Friedens- und Rechtszustand gar nicht ent- stehen und Haltbarkeit gewinnen könnte , ja selbst die Verbindlichkeit, den Anforderungen bestinmiter und concreter Rechtsverhältnisse Ge- nüge zu leisten, wird als ius naturae bezeichnet. So heisst es (Proleg. § 15) : iuris naturae estpactis stare; ähnlich in einem besonderen Falle (1. II, c. XI, § 5, 2) , wo von den Bestimmungen darüber die Rede ist, in welchem Alter jemand verbindliche Verträge schliessen kann: hi effectus sunt proprü legis ciinlis ac proinde cum iure nafurae ac gentium nihil habent commune ; nisi quod quibus locis obiinent, ibi eas servari etiam

*) 1. I^ c. I, § 1 0, 3. interdum etiam per abusionem ea, quae ratio honesta et oppo^ suis meHora indicat, etsi non debita, solent dici iuris naturalis,

**) Das ganze Weiic ist voll von Beispielen. Ausdrücklich werden acquitatis et iuris naturalis praecepta einander gleichgestellt 1. III, c. xi, § 4 6. An einer andern Stelle (1. II, c. xvm, § i, 3) heisst es : bonum et aequum id est ius naturae. Für die Verträge wird der Satz aufgestellt (1. II, c. xii, § S) : m x^ontractibus natura aequaUtatem imperat et ita quidem, ut ex inaequalitate iiu oriatur minus habentü Das Strafrecht wird mit aus- dröcklicher Verwerfung der Ansicht, dass es nur ex dvili iurisdictione seinen Ursprung habe (1. II, c. xx, § H, i), darauf gegründet, dass es dem natürlichen Rechte nicht zu- widerlaufe(a. a. 0. § 4, S) : inter ea, quae natura ipsa dictat Uäta esse et non iniqua est et hoc, ut qui male fecit, malum ferat. Aber auch die bestimmteren Grenzen, auf welche die Idee der Billigkeit die Strafe beschränkt, werden einfach als dictaimina naturae und ihre Nichtachtung als Verletzung des natürlichen Rechts bezeichnet, so z. B. a. a. 0. § o, S.

506 G. Harte.nsteik,

naturale est*). Ja sogar, wenn das positive Recht etwas bestimme, was das natürliche unbestimmt lasse , wird die Verpflichtung , die Be- stimmungen des ersteren zu respectieren , als Forderung des letzteren hingestellt**)..

Eine zweite Bedeutung des ius naturale ist die , dass es gewisse Bestimmungen bezeichnet, die aus der Natur menschUcher Lebensverhält- nisse sich aufdringen und rechtlich anerkannt werden müssen, wenn der Streit nicht auf allen Punkten immer wieder von neuem ausbrechen soll. Auch für diese Bedeutung lassen sich bei den Yoi^ängern des Grotius Pa- rallelen nachweisen '^^'^). In diesem Sinne knüpft Grotius den Begriff des natürlichen Rechts an das an, was die Stoiker ra ixQmra nuxra qwaiv nann- ten, an die natürlichen Triebe, Bedürfnisse und Neigungen, deren Nicht - befriedigung den Menschen als Naturwesen zum Widerstände treiben würde f). Dergleichen natürliche Ansprüche sind unabhängig von den positiven Gesetzen und Einrichtungen des Staats ff) , und Rechtsbestim- mungen , welche ihnen Genüge leisten, finden sich in der Regel da , wo nur keine natürliche Verderbniss istfff). Namentlich gehören hierher

*) Ganz ähnlich wird 1. H , c. xiv, § 8 gesagt : übt dominium aut ius aUud aUcui legüimo modo partum est, id ne sine causa ei auferatur, iuris est naturalis.

**) I. II, c. c. n, § 5. Cum lex civilis aliud constiluit, eam observari debere ius ipsum naturae dictat.

***) So namentlich bei Domin. Solo de iustitia et iure, YergUdie Anführungen aus demselben bei Kaltenborn, Vorläufer d. Grotius S. 1 6i ff.

f) 1. I, c. n, § 4. Haec quaestio [an bellare unquam iustum sü) ad ius naturae pri- mum exigenda, Cicero ex Stoicorum libris erudüe disserit esse quaedam prima naturae, Graecis n{)mxa H<nä (pvGiv, quaedam consequentia, quae Ulis primis praeferenda sint. Prima naturae vocat, quod simulatque natum cst^animal, ipsum sibi conciliatur et com- mend€Uur ad se conservandum u. s. w. Über die Rangordnung der Forderungen des ius naturae, je nachdem sie sich entweder auf sittliche Gebote oder auf blosse Naturbe- dürfnisse gründen, lässt er jedoch keinen Zweifel, indem er sogleich hinzusetzt: At post haec cognita sequi notionem convenientiae rerum cum ipsß ratione, quae corpore est potior, atque eam convenientiam , in qua honestum sit propositum, pluris fadendum, quam ad quae sola primum appetiOo ferebatur; quia prima naturae commendant nos qui- dem rectae rationi, sed ipsa recta ratio carior nobis esse debet ... In esoammando iure naturae primum videndum, quod Ulis inHiis oongruat, deinde veniendum ad illud, quod quamquam post oritur, dignius tarnen est , . . Hoc ipsum vero, quod honestum didr mus, pro materiae dwersitate modo in puncto consistit, . . . modo Uberius habet spatium. Das erstere entspreche dem eigentlichen Rechtsbegriffe.

Ü) 1. Ü, c. XX, § iO, i. illud WS naturae, quod et ante institutas dvitates fuü et nunc etiam viget, quibus in locis homines viinmt, in famiUas, non in dvitates distribuiL tti) 1. n, c. V, § 1 1, 3. naturale recte dicitur, quod apud plerosque non corruptos,

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius.

607

-die natürlichen Ansprüche des Menschen auf Unverletztheit des Lebens, den Gebrauch seiner GUeder, auf äussere Dinge , ohne welche er nicht leben kann, obwohl Niemand das Reclit habe, sich selbst das Leben zu

nehmen, oder sich zum Selbstmord zu verpflichten*). Überhaupt er- streckt sich diese Bedeutung des ius naturae auf alle Bestimmungen und Entscheidungen , die nicht bloss im allgemeinen , sondern auch je nach der Natur des vorliegenden Sachverfaältnisses sich als die angemessen- sten und entsprechendsten darbieten '^). Auch das Gewohnheitsrecht gehört hierher, nicht als ob blosse Gewohnheit an sich schon Recht sei, sondern weil darin eine auf die Natur des Menschen oder einzelner Lebensverhältnisse sich gründende Hinweisung auf eine bestimmte Ge- staltung der Rechtsverhältnisse liegt ^*=^).

Aber diese Ansprüche , die sich ^uf die Natur des Menschen oder besondere Verhältnisse gründen , sind bei weitem nicht alle gleich all- gemeingültig, gleich dringend. Er warnt ausdrücklich, verhältniss- inässig weitverbreitete Sitten und Gewohnheiten sogleich fkir ius naturae zu halten f ). Desshalb widmet er den Erwerbungsarten, welche das rö-

sed naturae convenienter se habentes obHnet, mit Beziehung auf den Incest, während es- von den verschiedenen Bestimmungen über die Ehen unter VerschwSgerten ebendas. § 13, 1 heisst: a mero iure naturae non venire haec interdicta,

*) i. I, c. II, § 1 , 6. Vita, membra, Hbertas sie quoque (nämlich etiamsi dominium, quod nunc ita voeamus, introductum non esset) propria cuique essent, acproinde non sine iniuria ab alio impeterentur, Sic et rebus in medio positis uti et quantum natura desiderat eas dbsumere, ius esset occupantis; quod ius qui ei eriperet, faceret iniuriam. 1. U, c. xvu, § 2, 1 . Damnum est ro tkairo», cum quis minus habet suo, sive illud süum ^si compe- Ut ex mera natura, sive aceedente facto humano . . . Natura hommi suum est vita, non quidem ad perdendum, sed ad custodiendum, corpus, membra, fama, honor, actiones prjo^ priae, Vergl. 1. H, c. xxi, § H, 2. HI, c. xi, § 18, 1.

**) So beruft sich Grotius auf das ius naturae bei der Entscheidung über die Art, wie bei Abstimmungen getheilte Stimmen zusammenzurechnen sind (1. II, c. v, § 49), wie die Zeitdauer des Waffenstillstands zu berechnen ist (1. UI, c. xxi, §. 3, i), was von den Erben eines in der Kriegsgefangenschaft Verstorbenen rücksichUich des Löse- geldes gefordert werden kann (ebendas. §. 29. 30) und so in vielen Fällen. Den Vor- zug hat das, quod naturaU simpUcitati congruentius est,

***) 1. n, c. XII, § 26. 1. in, c. VII, § 5, 2. lex naturae . . . id est lex consuetudims generalis ab aUqua ducta ratione naturaU, quomodo iuris naturalis vocem abusione qua~ dam interdum sumi alibi quoque demonstravimus. Darüber, dass Grotius das Gewicht des Gewohnheitsrechts wesentlich auf die Wirkungen eines zu prtsumierenden tadtus oonsensus gründet, später.

f) 1. n, c. XX, § H. i%. Cautiones non mdlae adhibendae sunt, prima ne mores civiles, quamvis inter multos popuhs non sine ratione receptos, sumantur pro iure na-

508 G. Hartensteu«,

mische Recht als acquisitiones iuris gentium bezeichnet, abgesehen davon, dass er diese Bezeichnung für unpassend erklärt, im 8. Capitel des 2. Buches eine ausführliche Erörterung, um zu zeigen, dass die Bestim- mungen über die rechtlichen Wirkungen der Accession, Specification u. s. w. von mancherlei Rücksichten und Bedingungen abhängen und für eine verschiedenartige Gestaltung der Rechtsverhältnisse Raum las- sen. So bemerkt er z. B. rücksichtlich der Bestinunungen des römi- schen Rechts über das Eigenthum an eingefangenen , aber ivieder ent- laufenen Tbieren (a. a. 0. § 5) : vdde faUuntur recenüores ICü^ qm haec ita puiant naturalia, ut mutari nequeant ; sunt enim naturalia non simpli* citer, sed pro certo rerum statu et si aliter cautum non sil ; germanische Recbtsgewohnheiten bestimmen hier und in ähnlichen Fällen vieles an- ders, ohne desshalb verwerflich zu sein"^). Was er selbst in solchen Fällen für ius naturae erklärt , stützt sich auf die Abwägung der vorlie- genden Umstände und früherer Rechtsverhältnisse (a. a. 0. § 8 17); was diese unbestimmt lassen, muss durch positive Gesetze ei^änzt wer- den; das positive Recht kann und soll da eintreten, wo das ius naturale nicht deutlich genug spricht; Gesetz und ausdrückUche Übereinstim* mung können etwas dem ius naturae zuwiderlaufendes feststellen **) ;

turali . . ,, secunda, ne temere annumeremus a natura vetitis, de quihtu id non saiis coHstat,

*) Die Erörterung über Confusion und Specification (a. au 0. § f 9 ff.) sdiliesst 26) mit den Worten : haec ideo annotavimus, ne quis reperta iuris gentium voce apud Romanos iuris auctores statim id ius intelUgat, guod mutari non possit, sed dUigenter di- slinguat naturalia praecepta ab his, quae pro certo rerum statu sunt naturaUa, et iura multis popuUs seorsum communia ab Ms, quae societatis humanae vincukun oontmeni. Zur Erläuterung dient unter Anderem auch die Art, wie er die Intestaterbfolge recht-> fertigt (I. Ily c. VII, § 3) : successio ab intestato quae dicitur, posito dominio, remota omni lege doili, ex coniectura voluntatis naturalem habet originem, . . cum credUnle non esset, eius eum {dominum) mentis fuisse, ut post mortem suam bona ocoupanti cederet. Die natürliche Präsumtion spricht für den Erbgang zu Gunsten derer, die dem Erblasser am nächsten standen. Sind keine Kinder da , so- entscheide bei verschiedenen Yer- wandtschaftsgraden die billige Rücksicht auf die natürlichen Verhältnisse (a. a. 0. § 9, S. videndum est, quis sit in beneficOs ordo moivime naturalis)» Strenge Nothwen- digkeit lasse sich dabei nicht nachweisen ; a. a. 0. § H , f : haec quae didmus , qwav quam naturali coniecturae maa^ne sunt oomsentanea, non sunt tarnen iure naturae neces- saria; ac proinde ex diversis causis vohintatem humanam moventUfus variari solent, paetis, legibus, moribus. An einer andern Stelle dagegen, bei den Controversen über die Yerflichtungen des bonae fidei possessor (1. ü, c. x, § 8 f 3) benimmt ihm die Rücksicht auf das römische Recht diese Freiheit des Urlheils.

**) 1. II, c. XV, § 5, 4 . foedera aUa idem constituunt, quod iuris est naturalis, aüa

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotivs. 509

ja ein unzweifelhaftes positives Recht macht die ganze Frage nach dem natürlichen Rechte überflüssig*).

In einer dritten Redeutang endlich bezeichnet das ins naturae nichts anderes , als die nothwendigen Folgen aus gewissen rechtserzeugenden Willenserklärungen und schon bestehenden Rechtsverhältjoiissen , also das, was nicht Grund und Motiv für die Feststellung eines Rechts , son- dern Wirkung und Folge desselben ist. So sagt er 1. I, c. i, § iO, 4: Sciendum ins naturale non de iis tantum agere , quae citra voluntatem hu* manam existunt , sed de müliis etiam, quae voluntatis humanae actum con- sequuntur. Sic dominium, quäle nunc in um est, voluntas humana intro- duxit : at eo introducto nefas mihi esse, id arripere te invito , quod tui est daminii, ipsum indicat ius naturale. Schon m den Prolegomenen 1 5) hatte er gesagt : cum iuris naturae^ sit pactis stare . . , ab hoc ipso fönte iura civilia fluxärunt. Nam qui coeiui alicui se aggregarunt, . . hiaut eX' presse promiserunt, aut ex negotii natura tacite promisisse debebant in* telligi, secuturos se id, quod aut coetus pars maior aut hi, qiiibus delata po- testas erat, consHtuissent. Darauf, dass im Eigenthumsrechte vieles liegt, was als nothwendige Folge desselben zum natürlichen Rechte gehöre, kommt er mehrmals zurück *'*'). Namentlich gehört hierher das Recht der freien Disposition über das Eigenthum. Daher nennt er sowohl die Veräusserung , als die Errichtung eines Testaments ein natürliches Recht***). Eben so bezeichnet der Ausdruck ius naturae in dem ganzen

illiquid ei adiiciunt. 1. JI, c. in, § f 0, 3. multa quae natura permittit, ius gentium ex communi consensu potuit prokibere, Ebendas. c. ii, § 5. cum lex civilis alitni constituit, eam observari debere ius ipsum naturae dictaU Lex enim civilis . . . polest Ubertatem na- turalem circumscribej-e et vetare, quod naturaliter licebat. Eben so heisst es bei der Lehre über die rechtliche Nichtigkeit gewisser Verträge 1. U, c. xi, § 8, 3 : in hoc quo^ que genere lex eiviHs utilitaHs causa multa irrita solet facere, quae naturaliter obligarenU An einer andern Stelle (1. II, c. in , § 6) sagt er Jedoch : humana iura multa constituere possunt praeter naturam, contra naturam nihil.

*) So sagt er (1. lU, c. i, § 5, 5) rucksichtlich der Frage, ob die Flagge die Waare deckt: hanc quaestionem ideo ad ius naturae retuHmus, quia ex historüs nihil comperire potuimus ea de re iure voluntario gentium esse constitutum.

**) z. B. 1. II, c. X, § f , 5. Ad dominü naturam nihü refert, ex gentium an ex d^ viU iure oriatur; semper enim secum habet, quae sibi sunt naturalia u. s. w.

***) 1. II, c. VI , §. 4 , f . homiines rerum dommi ut dominium aut totum aut ex parte transferre possint, iuris est naturalis post ifttroductum dominium; inest enim hoc in ipsa dommü, pleni scilicet, natura, Ebendas. § 1 4. illud sciendum est, cum de aUenaUone agv/mus, sub eo genere nobis etietm testatnentum comprehendi, Quanquam enim testamen"

510 G. Hartenstein,

Abschnitte über die Erbfolge in der Regierung (I. II , c. vii , § 4 2 ff.) die Folgen bestehender und anerkannter Rechtsverhältnisse, und in ähn- licher Weise Hessen sich noch andere anfahren.

So vielfach sich nun auch Grotius bei seinen Erörterungen über einzelne bestimmte Rechtsverhaltnisse auf das ins naturae als ihre Quelle beruft, so unterlässt er doch beinahe durchgehends, anzugeben, in wel- chem Sinne dies geschieht ; und diese Mangelhaftigkeit in der Behand- lung der ersten Grundbegriffe konnte durch die offene Vielseitigkeit sei- nes Blicks nicht ersetzt werden. Ein so vieldeutiger Begriff, wie der des im naturale, ist immer vielen Umwandlungen ausgesetzt, und dadurch, dass er ihn in der Unbestimmtheit liess, in welcher er ihn überkommen hatte, hat Grotius zum Theil die Art verschuldet, wie das spatere Natur- recht sich denselben zurechtlegte. Um jedoch diese Unbestimmtheit nicht grösser erscheinen zu lassen , als sie bei Grotius selbst ist , darf man nicht vergessen, dass er neben dem ius naturale auch ein ius voUm» iarium kennt, quod ex voluntate originem ducit (1. I, c. i, § 43). Dieses ist gemäss der damals ebenfalls allgemein angenommenen Unterschei- dung entweder divinum oder humanuni. Jenes beruht auf ausdrücklichen Kundmachungen des göttlichen Willens *) ; da aber diese kein Gegen- stand der philosophischen Kritik sind, so begnügt er äch, in Beziehung auf das ganze ius divinum zu zeigen , dass namentlich die mosaische Ge- setzgebung schlechthin nur die Juden verbinde '^) , so wie bei solchen Fragen , wo die Aussprüche der Vernunft mit den besonderen göttlichen Geboten zu streiten scheinen, zu erörtern, in wiefern dies der Fall sei '^). Das Verhältniss Gottes zu dem Menschen bezeichnet er häufig als dominium plenissimum f) , ohne desshalb gemeint zu sem, einer

tum, tU actus aUi, formam certam accipere possü a iure dvili, ^a tarnen eius fubstantia cognata est dominio et eo dato iuris naturalis . . . AUenatio in mortis eoentum ante eam revocabilis retento interim iure possidendi ac firuendi est iestamentum.

*) Er unterscheidet deren drei, die erste nach Erschaffung des Menschenge- schlechts, die zweite nach der Sündfluth durch die mosaische Gesetzgebung, die dritte durch Christus.

**)L I, c. I, § <6. «7.

***) So z. B, bei der Frage nach den Grenzen der erlaubten Selbsthülfe (1. 1, c. n, § 5 ff.) und bei der Lehre vom Eide (1. H, c. xm, §. Sl).

f ) 1. II, c. XXI, § 1 i, I Deus ius dommU plenissimuni habet, ut in res nostras ita in vitam nostram, ut munus suum, quod sme uUa causa et quovis tempore auferre cuivis quando vuU potesL 1. III, c. iy, § 9, I. Dei in homines ius maius est, quam hominum in

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotids. 511

schlechthin unbestimmbaren Willkür Qottes die Selbständigkeit der Be- griffe von Recht und Pflicht aufzuopfern. Die Idee der Gerechtigkeit , in dem ganzen weiten Umfange, welchen Grotius diesem Begriffe zu- schreibt, schwebt über jedem Willen, auch über dem Gottes; daher ist das iu8 naturae adeo immutabile, ut ne a Deo quidem mutari queat"^) und die Idee der Gerechtigkeit wird ihre Bedeutung behalten, etiamsi daretur, Deum non esse (Proleg. § 11). Nicht eine frivole Selbstüberhebung der Vernunft liegt in diesen Sätzen , sondern sie sind der Ausdruck der Überzeugung, dass das Löbliche und Verwerfliche des Wollens und Handelns sich nach einer von jeder Willkür, auch einer göttlichen un- abhängigen Beurtheilung, nach einem idealen Massstabe richte, den man in jener Zeit als die aetema et immutabilis iusti et boni natura , Leibnitz als ewige sittliche Wahrheiten bezeichnete und um dessen willen Kant, sagt : «r selbst der Heilige des Evangeliums muss mit unserem Ideal der sittUchen Vollkommenheit verglichen werden , ehe man ihn dafür er- kennt»**). Rücksichtlic)i der Anerkennung sittlicher Werthbestim- mungen hatte Grotius noch nicht mit der Gonfusion vieler neueren Sy- steme zu kämpfen, welche die Frage nach dem Ursprünge und den Quellen des Guten und Bösen , des Rechten und Unrechten fortwährend verwechseln mit der nach dem Inhalte sittlicher Ideen und Gebote; wenigstens beruhigt er sich in dieser Beziehung sehr einfach bei dem Gedanken : illud ipsum ins naturale , quanquam ex principiis homini inter- nis profluit, Deo tarnen adscribi merito potest, qui ut talia principia in nobis existerent, ipse voluit (Proleg. § 12). Daher sagt er auch (ebendas. § 48) : voluntas Dei libera cum vero iure naturae nunquam pt^nat. Das

bestias. Daher dürfen wir uns die Handlungsweise Gottes auch nicht immer zum Bei- spiel nehmen. Yergl. 1. HI, c. i, § i, 3. 1. II, c. xxi, § U, 3.

*) 1. I, c. I, § 4 6, 5. Er setzt erläuternd hinzu: qfMnquam enim wimensa est Dei potentia, dtd tarnen quaedam passunt, ad quae üla se non extendit; quia quae ita dtcun- tur, dicuntur tantum, sensum autem, qui rem exprimat, nullum kabent, $ed 9%bi ipsis re- pugnant, Sicut ergo, ut bis duo hon sint quatuor, ne a Deo quidem effici potest, ita ne hoc quidem, ut, quod intrinseca ratione malum est, malum non sit. Daher ist Gott an seine eigenen Versprechungen gebunden (1. H, c. xi, § 4, 4); eine Unwahrheit wäre trotz seines dominium plenissimum seiner unwürdig (i. IH, c. i, § 20, f ).

**) Diese Denkweise mag man rationalistisch nennen ; wenn man aber als ein Merkmal dieses Rationalismus geltend macht, er lege der Vernunft «die Freiheit bei, die Gültigkeit jedes Gebotes annehmen oder nicht annehmen zu können» (Stahl, Rechtsphilos. I, S. 61), so ist das in Bezug auf Grotius ebenso unhistorisch, wie in Beziehung auf Leibnitz und Kant.

512 G. Hartenstein,

iu8 divinum voluntarium bezeichnet ihm daher hauptsächlich das, was das Sitten- und Rechtsgesetz unbestimmt lässt"^), sowie solche Forde- rungen , welche Gott kraft des dominium plmissimum an den Menschen factisch gestellt hat und Hoch stellt. Die Frage freilich, in welchem Sinne und ob überhaupt von einem Rechtsverhältnisse zwischen Gott und dem Menschen die Rede sein könne , hätte dem Groüus hier sehr nahe gelegen , zumal er weit entfernt ist , in der Weise des Spinoza Macht und Recht für eins zu erklären ; vielleicht hätte er dann auch nicht übersehen , dass die Grundlage aller Rechtsverhältnisse , die Be- rührung in einer gemeinschaftlichen Sinnenwelt fllr das Yerhältniss zwi- schen Gott und dem Menschen gänzlich fehlt.

Rücksichtlich des iu9 voluntarium humanum , welches neben dem naturale allein in den Kreis der Betrachtung fällt , unterscheidet er da, wo er den Begriff desselben zuerst einführt, fast nur beispielsweise und zum Zwecke einer vorläufigen Orientierung df ei Arten desselben , das iu8 civile, als das , quod a potestate civili profidscitur, und noch zwei an- dere Arten, je nachdem die Geltung des ius voluntarium auf einen enge- ren Kreis beschränkt ist als der Staat, oder sich tlber einen weiteren erstreckt. Das letztere ist das Völkerrecht {ius gentium) ; zu dem erste- ren gehört das iuis patrium, dominicum und dem ähnliches '^). Er scheint dabei die Frage ganz zu überspringen , ob die durch den Willen der Einzelnen entstehenden Recshtsverhältnisse ihre SancUon und Bedeutung erst innerhalb des Staats und durch ihn erhalten oder nicht ; er scheint die Grösse und Beschaffenheit des Gebiets , für welches das ius volun^ tarium gilt, zu verwechseln mit der Frage nach dem Grunde dieser Gül- tigkeit selbst. Erwägt man jedoch , dass er für den Staat zum minde- sten alle die Schranken einer gesetzgeberischen Willkür anerkennen musste, die in dem von der Sanction des Staats ganz unabhängigen ius naturale liegen, und dass er ein Leben ausser dem Staate wenigstens nicht unter die Unmöglichkeiten rechnet, so darf man vermuthen, dass er die Frage : ob Rechtsverhältnisse, die lediglich durch den Willen der Betheiligten gestiftet sind, ihre verbindende Iiraft erst durch das Dasein einer das Recht schützenden Macht erhalten , nicht werde bejaht, dass

*) 1. II, c. I, § 1 0, 1 a. E.

**) 1. ly c. I, § 4i, f . Iu8 areUus patens et ab ipsa dvili potestate non veniens, quanquam ei subditum, varium est, praecepta patria, dominioa et m qua sunt smiUa,

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 513

er vielmehr dem ins voluntarium eine von der Grösse des Gebiete, für welches es gilt, unabhängige Autorität werde beigelegt haben.

Dass aus Willenserklärungen und Handlungen, welche als gewollte aufgefasst zu werden gestatten, Rechte entstehen, wo vorher kein Rechts- verhältniss war, dies zu leugnen kommt dem Grotius niemals in den Sinn ; er hätte sich sonst unmöglich so durchgehends auf Versprechen und Verträge , als die Quelle des zwischen den dabei Betheiligten be- stehenden Rechts, berufen können''^). Es ist aber nicht das einseitige Wollen, sammt der Möglichkeit, dasselbe einem Andern gegenüber durchzusetzen , das , was das Recht erzeugt (dass er eine ursprüngliche Erwerbung durch Occupation annimmt, ist, wie sich nachher zeigen wird« nur eine scheinbare Ausnahme dieses Satzes) ; sondern indem alles Recht ein Verhältniss zwischen mehreren Willen bezeichnet, muss der Wille des Andern auch dabei sein , wo ein Rechtsverhältniss entstehen soll^ und der bestimmteste Ausdruck eines solchen Verhältnisses zwischen mehreren WiUen ist der Vertrag. Hätten , als Grotius schrieb , Hobbes und Spinoza ihre Ansichten über die Verbindlichkeit der Verträge schon ausgesprochen gehabt , so würde jener wahrscheinlich ausführlicher auf diesen Punkt eingegangen sein. Was sich in seinem Werke darüber findet , bietet fast nur gelegentUche Bemerkungen von ungleichem. Ge- wichte dar. In den Prolegomenen § 4 5 setzt er zu den schon angeführ- ten Worten : iuris naturae est pactis stare ; ab hoc ipso fönte iura civilia fluxerunt, in Parenthese die kurze Erläuterung hinzu: necessarius enim erat inter homines aliquis -se obligandi modus , neque vero alius modus na^ turalis fingi potest. Diese Worte schliessen nicht streng die Annahme aus , dass die Verbindlichkeit der Verträge nur ein Nothbehelf sei , der

*) 1. n, c. V, § fO, 4. Frincipiufn et hie et in alüs acHbus humams, unde ius oritur, est ius iüud, quod facultatem morälem interpretati sumus svmul cum voluntate sufficiente. QtMe voluntas sit sufficiens ad ius produceudum, infra melius tractabitur, ubi de promissis m genere agetur. Das gilt von der Entstehung eines Rechts nicht nur auf Sachen y sondern auch auf die Person und Leistungen Anderer; der consensus ist eine der Uauptquellen , auf welche er (1. 11, c. v) die acquisitio originaria iuris in personas zurückführt. Er geht dabei so weit, dass er die vertragsm'assig unbedingte Unterwer- fung eines Volks unter einen Machthaber und die Leibeigenschaft für rechtlich möglich erklärt (1. I, c. m, § 8, f 3). Für solche Rechtsverhältnisse, die sich auf Willenserklä- rungen gründen, macht er gelegentlich den Satz geltend (a. a. 0. § f 7, %) : ius non ex eo quod optimum huic aut ilH videatur, sed ex voluntate eitu, unde ius oritur, metien- dum est.

514 6. Hartenstein»

wegfallen würde , wenn sich eine andere Art der Yerpflichtang erden - ken Hesse ; sie lassen unbestimmt , ob die Heilighallung der Verträge Sache des Bedürfnisses oder der Pflicht sei. Nicht viel bestimmter ist, was er bei anderen Gelegenheiten sagt : die Natur der menschlichen Gesellschaft dulde es nicht , dass hinreichend deutlich erklärte Willens- bestimmungen wirkungslos seien*). Dass gleichwohl der ganzen Lehre von den Verträgen bei ihm noch ein anderer Gedanke zu Grunde liegt, zeigt die Art , wie er sich über die Verbindlichkeit blosser Versprechen erklärt. Er bestreitet die NichtVerbindlichkeit der sogenannten pacta nuda, quae camam non habenl, oder wie man es damals, an den aristote- lischen Begriff der dMaioövvrj avvaXkaxriKij sich anlehnend, bezeich- nete: quae non habent awakkayfia (1. II, c. xi, § 1). Auch entspringt diese Verbindlichkeit derselben nicht erst aus den bürgerlichen Gesetzen; denn für diese selbst liegt der Grund ihres Ansehens in ihrer Ähn- lichkeit mit den Verträgen**'). Vielmehr ist ihm die Verbindlichkeit der Versprechen und Verträge nur ein anderer Ausdruck für die Idee des Rechts selbst. Ut promissa praestentur, sagt er 1. II, c. xi, § 4, 1, venit ex natura immutabilis iustitiae , quae Deo et omnibm his , qui ratione utuntur, 8U0 modo communis est. Diese immutabiUs iustitia ist nichts als das missbilligende und verwerfende Urtheil, welches den treffen würde, welcher den anderen veranlasst hat , auf die. dem Versprechen gemässe Handlung zu rechnen, ohne dann dieser Erwartung zu genügen; so dass, wenn nunmehr Streit (entsteht; der Wortbrüchige allein als der Urheber desselben angesehen werden müsse. In diesem Sinne läuft jede Worlbrüchigkeit der custodia societatis tranquillae entgegen und es gilt allgemein , was er in dieser Beziehung auf einen bestimmten Fall (1. II, c. III, § 8, 13) sagt: quod initio est voluntatis, postea effectum habet necessitatis. Irgend eine erkennbare Kundgebung der Willen ist dabei natürlich nicht nöthig, obwohl die Art derselben nicht das Wesent-

*) 1. II, c. IV, § 3. Ncn patüur natura humanae societatis, ut actibus animi suffi- cienter indicatis nulla sit efficacia. 1. III, c. xix, § 4> 3. ex societate rationis et sennonis nascitur obligatio ex promissis; § 2, S. quia homines communionem habent iuris fuUu- ralis, ex eo nascitur, ut pacta servanda sint.

**) 1. 11, c. X, § 3. ratio nulla reperiri potest, cur leges, quae quasi pactum com- mune sunt populi, . . obligationem pacUs possint addere, voluntas autem cuiusque, hoc omni modo agerttis, ut se obliget, idem non possit, praeserttm ubi lex dviUs impedimenr tum non affert.

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 5t ö

liehe ist^); wesentlich ist dagegen, dass einerseits ein bewusstvoUes

Wollen deutlich und anzweideutig an den Tag gelegt werde '^), und dass andererseits , wo es sich um eigentliche Übertragung von Rechten handelt, die acceptatio des Promissarius erfolge. Grotius würde auf das letztere nicht so viel Gewicht gelegt haben, als er thut (1. II, c. xi, § 14 ff.), wenn er, obwohl er es nicht ausdrücklich ausspricht, nicht gesehen hätte , dass eigentlich erst durch eine ausgesprochene und an- genommene Willenserklärung ein Yerhältniss zwischen den Betheilig-* ten entsteht , welches den Versprechenden nicht bloss sich selbst , son- dern auch dem Andern verpflichtet.

Es scheint nun nicht nöthig, weiter auszufahren, wie von diesen Grundsätzen aus Grotius die Be(lingungen der NichtVerbindlichkeit ge-

*) 1. n, c. IV, § 3* /um effectus, qui ab animo pendcnt, non possunt ad solum animi actum consequi, nisi is actus signis quibusdam indicatus $ü; quia nudis animi iUitibus efficientiam iuris tribuere non fuit cöngruum naturae humanae, quae nisi ex signis actus cognoscere non potest. 1. II, c. xi, § i, S. ICtorum dicta de pactis nudis respiciunt id, quod Romanis legibus erat introductum, qiuie deliberati animi Signum certum consti- tuerunt stipulationem . . . Possunt autem naturaliter deliberati animi esse signa praeter stipulationem aut si quid ei simile ad actionem pariendam lex civilis postulat. Quod au^ tem fit -animo non deliberato , id nos quoque ad obligandi vim non credimus pertinerel vergl. 6bendas. § H .

**) Grotius unterscheidet dabei (a. a. 0. § S i) drei Grade minder oder mehr ▼erbindlicher WiHenserkläniDgen. Primus gradus est assertio eacplicans de futuro ani- mum, qtU nunc est; et ad hone, ut vitio careat, requiritur veritas cognitionis pro tempore praesenti, non autem, ut in ea cogitatione perseveretur. Habet enim animus humanus non Umtum naturalem potentiam mutandi consüium, sed et ius, Secundus gradus est, cum vo- luntas se ipsam pro futuro tempore determinat, cum signo sufficiente ad indicandam per- severandi necessitatem. Et haec pollicitatio dici potest, quae seposita lege civili obligat quidem aut absolute aut sub conditione, sed ius proprium alteri non dat, . . . Tei'tius gradus est, ubi ad determinationem talem accedit Signum volendi ius proprium alteri con- ferre: quae perfecta promissio est, similem Habens effectum, qualem alienatio ctomtmt. Est enim aut via ad alienationem rei, aut alienatio particulae cuiusdam nostrae libertatis. Illuc pertinent promissa dandi, huc promissa faciendi, lo dem dritten Gliede liegt die beschränkende Bestimmung, dass das eigentliche streng verbindliche Versprechen eine Übertragung eines Rechts sei, welches der Versprechende besitzt. Dehnt man diese Beschränkung auf alle \ertrSge aus, so führt sie zu der Voraussetzung, dass alles Recht etwas ursprünglich/ unabhängig von bestimmten Willen$acten Vorhandenes, nur auf verschiedene Weise Theiibares sei, und leitet dann unvermeidlich in die Bahn hinein, in welcher sich das spätere Nalurrecht bewegte. Dass Grotius im Grunde diese An- sicht nicht theilt, geht daraus hervor, dass er Versprechen und Verträge als rechtserzeu* gende Vorgänge bezeichnet, z. B. 1. U, c. xiv, § 9 ex promissis et contractibus ius nas- citur; vergl. oben Anmerk. * zu S. 5t 3.

Abiiandl. d. K. S. Ges. d. Wisseosch. II. " 36

516 G. Hartenstein,

wisser Versprechen und Verträge erörtert. Es kommen dabei Mangel an gehöriger Urtheilskraft , Irrthum , Furcht , CoUision mit fremden Rechten u. s. w. ausführlich und sorgfältig zur Sprache. Versprechen, aufweiche eine nicht von dem Promissar erregte Furcht Einfluss gehabt hat, er- klärt er jedoch keineswegs für nicht verbindlich (a. a. 0. § 7 ; vergl. 1. II, c. XVII, § 17 ff.). Namentlich gehört hierher das 19. Capitel des 3. Buchs ; fast nirgends tritt die ehrenhafte Gesinnung des Grotius heller hervor, als hier, wo er von der fides inter hostes handelt. Selbst Auf- ruhrern und Räubern, ja sogar wortbrüchigen Feinden will er Wort gehalten wissen (c. xix, § 13, 1 ; vergl. I. II, c. xiii, § 16). Hervorzu- heben ist auch noch, dass er mehr als einmal darauf aufmerksam macht, dass die positiven Gesetze die schwankenden und zweifelhaften An- sprüche ergänzen und regeln müssen, die aus solchen Versprechen und Verträgen entstehen , bei denen etwas an den Bedingungen ihrer ver- bindenden Kraft fehlt, z. B. bei den Versprechen Minderjähriger und in vielen andern Fällen.

Dass er femer bei der ganzen Lehre von den Versprechen und Verträgen und somit allen aus ihnen hervorgehenden Rechtsverhält- nissen die Erzwingbarkeit der vertragsmässigen Leistung gar nicht für das erste , das Rechtsverhältniss wesentlich charakterisierende , eiklärt, dass er vielmehr eine Rechtsverbindlichkeit auch da behauptet, wo äus- serer Zwang entweder gar nicht möglich ist oder nur selten angewen- det wird, davon ist, abgesehen von dem, was er über die Rechtspflich- ten der Machthaber im Staate sagt "*) , ein vorzugsweise deutlicher Be-

*) 1. II, c. XIV, § 6, I. ContracUbus , quos rex cum suhditis imit, obligari eum na- iuraliter tanium, non civiliter, ICti ferme omnes consenUunt; quod ioquendi genus per- obscurum est Nam naturalis obligatio inter dum a iuris auctoribus dicitur per abusionem de eo, quod fieri natura honestum est, quamquam non vere debäum. ... 2, Civi- liter obligari ex actu suo quis dici polest aut eo sensu, ut obligatio procedat non exmero iure naturali, scd ex iure civili, vel ex utroque, aut eo sensu, ut in foro actio inde detur. Dicimus ergo ex promisso et contractu regis, quem cum subdilis iniit, nasci veram et pro- priam obligationem, quae ius det ipsis subditis» . . Quodsi tales sint actus, qui a rege, sed ut a quovi^ alio fiant, etiam civües leges in eo valebunt: sin actus sint regis qua regis, ad eum civiles leges non pertinent . . . Neque tarnen eo minus ex utrovis adu nascetur actio; nempe ut declaretur ius creditoris; sed co actio sequi non poterit, ob sta- tum eorum, quibuscum negotium est. Die Späteren, l^ei welchen Recht und Zwang Correlatbegrifle zu werden anflengcn , tadeln daher auch den Grotius , dass er Rechts- verbindlichkeiten ohne Zwang aberkennt, z. B. Cocceji in seinem Coromcnlar 'zu Prolegoni. § 64 und zu I. II, c. iv.

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 517

leg die Art, wie er ohne Rücksicht auf äusseren Zwang die Lüge als eine Rechtsverletzung darstellt (1. III, c. i). Nach den nöthigen Vor- erinnerungen über den BegriflF der Lüge fährt er § 11, < fort: Huie notioni haiari strictiar mendacii, qua naturaliter illicikim est, significatio differentiem aliquam propriam adnciat neeesse est, quae, si recte res in- spiciatur^ . . . nuUa videtur aUa dari passe praeter repugnmitiam cum iure existente et manente mus, ad quem ser$no aut nota dirigitttr; nam sihi »6* minem mentiri , ut maxime falsum proferat, satis constat. Ins hie intelligo non quodvis et rei extrinseeum, sed quod prt^um sii huic negotio et co(fnah$m. Id autem nihil est aliud quam iudicandi libertas , quam hmmes colloquentes his, quibus colloquuntur^ debere quasi pacta quodam tacita t»-* telUguntur. Haec emm, nee alia est mutua illa obligatio, quam homines introduci voluerunt, simulatque sermone notisque simiUbus uti instituerunt; nam sine tali obligatione inane fuisset tale repertum. Es ist freilich eine ungeschickte Wendung, wenn er den Gebrauch der Sprache als eine menschlicl^e Erfindung und Einrichtung bezeichnet , deren Nutzen ohne den stillschweigenden Vertrag der Wahrhaftigkeit aufgehoben werden würde ; es ist auch das ein schiefer Gedanke , dass der Lügende das Recht des Belogenen auf «Freiheit des Urtheils» verletzt; denn diese Freiheit des Urtheils wird dem letzteren durch den Versuch , ihn zu be^ lügen, nicht geraubt ; aber es liegt doch in dieser Auffassung der Lüge der Gedanke , dass der Lügende etwas fUr wahr giebt , dessen Unwahr^ heit er selbst weiss und zwar in der Voraussetzung und Absiebt , der Andere werde und wolle das Falsche Air wahr hinnehmen ; dass er also die vorausgesetzte und von ihm in Anspruch genommene Übereinstim- mung des fremden WoUens mit dem eigenen verletzt. Desshalb setzt Grotius auch sogleich hinzu : desideramus autem', ut quo tempore sermo fit, ius illud subsistat ac maneat, « . . tum vero requiriiur, ut ius, quod laeditur, eius sit, quicum loquimur, non alierius. Fehlen diese Bedin- gungen , so kann sich das Tadelnswerthe und Widerrechtliche der Lüge nach vielfach abgestuften Graden vermindern, und diesen Gesichts- punkt benutzt Grotius in dem Folgenden (§12 ff.) sehr sorgfältig , um die verschiedenen Ansichten über die Verwerflichkeit oder Nichtver- werflichkeit der Lüge auf ihr Mass zurückzuführen.

Diese Auffassung der Lüge hängt bei ihm genau damit zusammen, dass er auch in andern Fällen eine stillschweigende , aber mit Grund

vorauszusetzende Übereinstimmung der Willen, also gewisse nicht aus^

36*

518 C. Hartenstein,

drücklich erklärte, aber anzunehmende Willensbestimmungen der Be- theiligten für eine Quelle des Rechts erklärt. Dass der tacitus consenr- 8U8 Rechte begründe , spricht er nicht nur ausdrücklich aus *) , sondern er leitet daraus auch mehrere weitreichende Bestimmungen ab.

Hierher gehört vor Allem seine Lehre von der Occupation (I. H, c. II ). Der Vorstellungsweise seines Zeitalters gemäss geht er von einer . communio bonorum primaeva aus und schildert diese als einen Zustand, der nur bei einer grossen Einfachheit der Lebeneverhältnisse oder einer sehr gleichmässig verbreiteten gegenseitigen Liebe haltbar gewesen sein würde**). Ob er gemeint habe, dass die communio bonorum irgend einmal factisch bestanden habe , darauf kommt im Wesentlichen nicht viel an ; man kann ihre Annahme als die Voraussetzung eines Zustandes betrachten, in welchem Rechte bestimmter Personen auf bestimmte Sachen nicht vorhanden, ja in welchem das Bedürfniss imd der Ge- danke bestimmter Rechtsgrenzen noch nicht erwacht war. Der ganze Begriff einer solchen communio kann also als eine Abstraction von be- stimmten Eigenthumsrechten, oder, wenn man will, als eine Fiction an- gesehen werden , die man eben zum Behufe der Untersuchung macht, wie solche Rechte und Rechtsgrenzen entstehen. Die Antwort auf diese Frage ist nun bei Grotius folgende (1. H, c. ii , § 2, 5) : Res in proprieta- tem iverunt nan animi actu solo ; neque enim scire alii poterant , quid du suum esse veUent, ut eo abstinerent, et idem velle plures poterant; sed pacto quodam aut expresso, ut per divisionem, aut tacito, ut per occupaüa- nem. Simulatque enim communio displicuit, nee instituta est divisio, cen- seri debet inter amnes convenisse, nt, quod quisqm occupasset , id proprium haberet. Also nicht der blosse Act der Aneignung begründet das Recht des Eigenthums ; das blosse Zugreifen enthält vielmehr eine Nichtach- tung der anderen Willen, und erst die Voraussetzung des allgemeinen Einverständnisses, jeder dürfe das, was er nahm, als das Seinige be- trachten und behalten, lässt den Begriff des Rechts an den occupierten Sachen entstehen. Dem Nehmen des Einen steht zur Seite die Bereit-

*) SilenUo quaedam conoeniri, sagt er 1. lU, c. xxiv, ^ i , Vfo er de fide tacUa han- delt, noii male a lavoleno dictum est, quod et in pubUds et in privaUs et m rnkcHs con- ventionibus usu venu. Causa haec est^ quod consensus qualitercunque indicatus et ac- ceptatus vim haltet iuris iransferendu

**) a. a. 0. § 8, I. Neque is Status durare non potuit, si aut in magna quodam simpUcitate perstiUssent hommes, aut vixissent inter se in mukta quadam exirma caritate.

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 519

Willigkeit des Übcrlassens von Seite der Übrigen ; aber dieses Über- lassen ist nicht SQhleehthin Sache der Willkür; der Ausdruck: censeri debet , deutet darauf hin , dass der, welcher in Beziehung auf eine lachen occuiMjerte Sache nicht überliesse , den Vorwurf auf sich laden würde, Urheber des Streits zu sein. Es giebt also bei Grotius ein Recht Bus der Oceupation erst deshalb und insofern , als es eine Pflicht für die Übri- gen giebt, das schon Occupierte als ein fremdes Eigenthum zu re- spectieren *).

Ganz in ähnlicher Weise behandelt er auch die Verjährung; die Erwerbung durch sie betrachtet er als eine Oceupation derelinquierter Sachen. Dass nämlich das^ Eigenthum durch ausdrückliche Erklärungen und Handlungen aufgegeben und auf Andere übertragen werden kann, versteht sich von selbst ; bei der VerjähruLg entsteht die Frage , inwie- fern dies durch Überlassungen so geschehen könne , dass ein Anderer ohne Unrecht die aufgegebene Sache sich aneignen darf. Grotius be- aierkt hierüber zuvörderst, dass der blosse Zeitverlauf kein Recht ver- nichte, folglich auch keins begründe "^j; was das Recht begründet, ist auch hier die Voraussetzung , dass der Berechtigte sein Recht habe auf- geben wollen***), und eben darum, weil diese Voraussetzung an sick

*) Aus demselben Gesichtspunkfe macht Grotius 1. IT, c. x, § I, S allgemein die obligatio geltend, qua tenetur is, qui rem nostram habet in Sita potestate, efficere, ut in nostram potestatem veniat, Nam sicuti in verum cammunium statu observaf^a erat ae- qualitas quaedam, ut huic non minus quam alteri rebus communibus uti liceret, ita intro- ducto dommio haec quasi societas inter dominos contracta est, ut, qui rem cUienofn in sua potesteUe haberet, eam domino redderet . . . Quia. vero haec obUgaHo tanquam ex con- tractu universali omnes homines tenet et ius quoddank rei domino parit, eo fit,ui «th^u- lares contraetus, quippe tempore posteriores excepiionem inde acc^nant. Auf der andern Seite trägt er aber auch Bedenken, den Begriff des Privateigentliums in solcher Strenge festzuhalten ^ dasa ihm gegenüber alle gesellschafUichen Bedürlhisse und Forderungen verstummen müsstea und ^s nicht auch Pflichten für die Eigenthümer gäbe.

**) 1. U, c iVy. § t. Ten^us ex suapte natura vim nuUam effectricem habet: nihü enim fit a tempore, quamquam nihU non fit in tempore.

***) a. a. 0. § 5 ,. 1 . Qui sciens et praesens tacet, consentire videtur. ... Sic qui rem suam ab aUo teneri seit nee quidquam eontradicit multo tempore, is,, nisi causa aUa manifesta appareat, non videtur id aUo fecisse animo„ quam quod rem iUam.in suarum rerum numero esse nollet . . . Ebendas. 4. Ut ad dereUcHonem praesufnendam valeat Silentium f duo requiruntur, ut süenHum sU sdentis et ut sit lütere volentis. § 6. Ut haec duo adfuisse censeantur, valent et aUae coniecturae: sed temporis in. utrumque magna vis est, § 8, f. Obadat aliquis, cum homines se suaque ament, non. debere eos credi, quod suum est, iactare ac proinde actus negativos etiam cum magno temporis spatio non suffir-

520 G. Hartenstein,

nicht unter allen Umstanden und Yertiältnissen gleich klar und unzwei-- felhaft ist, wird auch hier eine Ergänzung des «natüriichen» Rechts, wie z. B. schon rttckächtlich der Länge der Verjährungsfrist, durch poist- tive Bestimmungen nOthig. Die Art dieser Ergänzung hängt von der Natur der Verhältnisse ab und ist bedingt durch die Präsumtionen, auf welche die letzteren rücksichtlich des Willens der Berechtigten führen.

Ebenso ftlhrt Grotius , um noch ein weitreichendes Beispiel anzu- führen, die GtJtigkeit des Gewohnheitsrechts auf die Zulässigkeit der Voräussetzimg stillschweigender Übereinkunft zurttck. Die rechts- erzeugende und rechtsbildende Kraft der Gewohnheit und des Herkom- mens stellt er zwar trotz ihrer Wichtigkeit für die historische Entwicke* hing der Rechtszustände keineswegs in den Vordergrund seiner Be- trachtungen : er berührt sie durchaus nur gelegentlich : aber er verkennt sie auch keineswegs ; nur dass er die rechtserzeugende Kraft derse&en nicht in der blossen Thatsache des Herkommens , sondern eben in der durch Sitte und Gebrauch begründeten Voraussetzung eines bestimm- ten , wenn auch nur stillschweigenden Einverständnisses der Wollenden sieht. In diesem Sinne sagt er (I. I, c. in, § 24, 11): patieniia in im iransit, und deshalb unterscheidet er Gewohnheiten Einzelner unter einander von soldien, welche die Voraussetzung eines allgemeinen Einverständnisses gestatten '^). Die näheren Bestimmungen , unter wel- chen die Gewohnheit eine rechtliche Wirkung gewinnt , hängen aber wieder mit allen den Überlegungen zusammen , welche überhaupt nö-

eere ad eam, quam dkomm, eonieduram. Sed eogitare rursum d^emus, bme &perandwn de hominibus, ac prxupterea non futandwn, eos hoc esse anmo, ut rei caduoae i^awa ho- minem alterum velmt in perpetuo peccato versari, quod evitain saepe non poterit sme loJi* dereHoHone, i. Quodsi etiam defkerent ea, quae dkmmus, tarnen adversus praesw^tio' nem, qwt qwsque sua servare oeUe oredümr, validior est tritera, quod credihUe non «K, q^emquam eius, quod vutt, iongo tempore nuUam ptane edere signifiootUmefn idoneam. Den Satz: tausend Jahre Unrecht sind kein Tag Recht, würde er nicht unbedingt eo- gegeben haben. Er sagt a. a. 0. § 1 0, 4 : quod dicüur, quae ah iniUo non valent, ex post facto conoalesoere non posse, hano habet esDoepUonem, nisi eausa nova, im per h parere idonea, interoesserit,

*) Vergl. S. 507 Anm. *** Haec eunt eius generis, sagt er i. RI, c i, § 9, 5 *ven gewissen Handlungen im Kriege, ut a quows suo arbitrio etiam contra consuetudinem usurparipossint, quia oonsfietudo ipsa singulorum arbitrio j^ non quasi eomensu commiim introducta est, quoHs eonsuetudo obKgat nominem, 1. HI, c. ti, § 22, I. Sub legis n&- mine etiam eonsuetudinem rede introductam vohmus oomprehendi.

DIB Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 521

thjg sind, wo der stillschweigenden Einwilligung eine rechtserzeu- gende Kraft soll beigelegt werden können^). Dass er auch sonst den mit Grund vorauszusetzenden Willen der Berechtigten für die Behand- lung der von ihm abhängigen Verhältnisse auch da als entscheidende Norm ansieht, wo eine bestimmte Erklärung dieses Willens nicht vor- liegt, zeigt auch seine Lehre von der Intestaterbfolge (vergl. oben S. 508 Anm. *), die er übrigens durchaus aus dem Gesichtspunkte des präsum- tiven Willens des Erblassers , nicht aus dem der Beziehung der Familie zum Staate behandelt.

Aus den bisherigen Erörterungen ist wenigstens soviel leicht zu erkennen , dass der Rechtszustand dem Grotius durchaus nicht auf der Spitze irgend eines einzelnen abstracten Begriffs schwebt, dass er sich vielmehr den Inbegriff dessen , was Recht sei oder werden solle, als ein aus sehr verschiedenen Quellen hervorgehendes , nach den Gra- den seiner Gültigkeit und Zweckmässigkeit vielfach abgestuftes Ganzes von Bestimmungen für den Verkehr und die Beilihrungen der Menschen unter einander denkt. Während ein sehr grosser Theil dieser möglichen Bestimmungen dem eigenen Ermessen und Wollen der Betheiligten an- heimfUlIt , schwebt über allen das ius naturale in seiner weitgreifenden Vieldeutigkeit als eine Summe regulativer Principien , nicht sowohl in dem Sinne, dass es Forderungen und Ansprüche bezeichnet, welche jeder Einzelne als sein Recht geltend machen dürfe, sondern vielmehr in dem Sinne, dass es Vorschriften andeutet, die jeder zu erfüllen hat, damit ein vernünftiger gesellschaftlicher Zustand entstehen könne ^).

*) z. B. 1. II, c. IV, § 6, S vergleicht er die Entstehung des Gewohnheitsrechts mit der YeijShrung, indem er sagt : Haec quoque [consuetudo) , semoHs legibus civilibus, quae certo tempore ac modo eam introduci volunt, . . introdtAci potest, ex eo quod . . . ioleratur; tempus, quo consuetudo effectum iuris acc^, non est defimtum, sed arbitra- fium, quantum satis est, ut concurrat ad sigmßcandum consensum.

**) Die Vorläufer des Grotius bedienen sich übertiaupt viel seltener des Ausdrucks ius naiurae, als lex naturae, und die Bedeutung des ersteren wird durch die des letz- teren bestimmt. Lex naturae bezeichnet ihnen aber nicht Befugnisse des Einzelnen, aondem eine allgemeine Regel , der sich jeder zu unterwerfen hat. So definiert z. B. Hemming die lex naiurae als divinitus impressa mentibus hotninum noHUa cerla prifici" picfum cognitionis et actionis atque conclusionum ex istis principiis demonstratarum. Ebenso sagt Winkler (princip, iur, 1. il, c. i): Dicemus legem a iure differre, ut consti- hiens a oonsiituto, causam ab effectu. In dem späteren Naturrecht war es umgekehrt; denn die angeborenen Rech te waren da das erste.

522 G. Hartenstein,

Es dringt sich also die Frage auf, ob der Begriff angeborener Rechte dem Grotius ganz fremd und unbekannt ist, und diese Frage kann um so weniger übergangen werden , als an das , was bei ihm darüber vor- kommt , sich die Lehre von dem Rechtszwange, zunächst unter der 6e- slalt der Selbsthülfe, genauer anschliesst, als es bei seinen übrigen Principien nöthig gewesen wäre.

Den Ausdruck tura connaia erinnere ich mich nun nicht irgendwo bei ihm gefunden zu haben ; auch was er acqvmtio originaria iuris nennt ist nichts weniger als ein angeborenes Recht ; denn jede solche Erwerbung setzt entweder bestimmte Naturverhältnisse (wie z. B. bei* den Rechten der Eltern über die Kinder) oder Willenserklärungen, und, wenn nicht ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung der 6e- theiUgten, doch ein schon geordnetes System eines anerkannten Rechts- zustandes voraus. Gleichwohl kommen bei ihm ein paar Stellen vor, in welchen zwar nicht das Wort, aber der Gedanke angeborener Rechte enthalten ist. Recta ratio ac natura societatis, sagt er I. I, c. ii, § 1, 5, non omnem vim inhibet, sed eam demum quae societati repugnat , id est quae ins alienum iollit. Nam societas eo tendii , ut mum cmque salvum sit communi ope et conspiratione. Quod facile inteUigi potest locum habi- turum , etiamsi dominium » quod nunc ita vocamus , introductum non esset. Nam vita » membra , libet^tas sie quoque propria euique essent ae proinde non sine iniuria ab alio impeterentur. Sic et rebus in medio positis uH et quanium natura desiderat eas absumere ius esset occupantis; quod ins qtd ei eriperety faceret iniuriam*). Es giebt also ein mum euique vor den geselligen Berührungen , welches vielleicht Grotius selbst als ein ange* borenes zu bezeichnen wenigstens an dieser Stelle nicht Anstand ge- nommen haben würde. Wie schwankend jedoch der Umfang der hier ganz gelegentlich auftretenden , von jeder Beziehung zu andern unab^ hängigen Rechte ist, lässt sich schwer verkennen ; denn wenigstens das Recht, sich so viel anzueignen als die Natur verlangt, könnte, da doch zunächst nur jeder für sich selbst wissen kann, vy^ie viel er brs^uqht, fiir eine gewaltthätige , genuss- und habsüchtige Natur sehr weitausge^ dehnt werden, während andererseits das blosse Leben sammt dem Gebrauche der Glieder und dem nackten Begriffe der Freiheit viel we-

*) Vergi. 1, [l, c. XVII, § S, 4. Natura homim suum est vita, non quidem ad per^ ißndu/m^ sed ad custodiendum, corpus, meml^ra, fama, konor^ actiones praprü^.

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 523

niger bedeutet , als was Grotius selbst in einem geordneten Reohtszu- stand dem Einzelnen zugestanden wissen will. In der That macht er aber auch von diesen Sätzen keinen weitem, die YeranlassuDg, bei wel- cher er sie ausspricht, ttberschreitenden Gebrauch , vielmehr beschrankt er sie durch spätere Erörterungen dergestalt *) , dass von den darin lie- genden Rechten nichts übrig bleibt, als die Erinnerung Naturverhältn nisse und Naturbedttrfnisse , welche Befriedigung erheischen , wenn der Friedensstand eintreten und Festigkeit gewinnen soll. In diesem Sinne konnte er sagen , dass jemandem ein Recht von Natur zustehe, ohne dabei an angeborene Rechte im Sinne der Späteren zu denken.

Der ganze Begriff der angeborenen Rechte wird nämlich bei ihm in der That nur zu dem Zwecke eingeführt , um da , wo kein geordneter Rechtszustand genügende Sicherheit darbietet, die Selbsthülfe und

*) Hierher gehört die Art, wie er das Recht aus der Occupation auf die Bedin- guDg eines allgemeiDen gegenseitigen Oberlassens einschränkt (s. oben S. 6f 8). Das Recht am eigenen Leben beschränkt er durch die Pflicht seines vemüniligen Ger brauchs. Dass er die Freiheit im Sinne einer rechtlich begründeten Befugniss aufiasst, dariiber s. oben S. 60i Anm. *. Die natürliche Freiheit ist ihm etwas, was sich mit rechtlicher Wirkung veräussem lässt. Liberias, sagt er 1. ü, c. xxii, § 4 f , cum natura competere hominibtis aut populis dicitur, id intelUgendum est de iure naturae praecedente factum kumanum et de übertäte xtnä are'ffjaiv, non de ea, quae' est xor ipcematfjra, hoc est, ut natura quis servus fum sit, non ut ius habeai ne unquam serviat; nam hoc sensu nemo Hber est. Von der freiwilligen Unterwerfung , subiectio ex consensu , han- delt er ausführlich 1. II, c. y, § S6 ff. Es giebt von ihr verschiedene Arten und Grade. NohiUssima spedes est arrogatio, ignobilissifna, qua quis se dat in serviiutem perfectam. Zwischen beiden liegen mancherlei Grade der servitus imperfecta, ut quae aut in diem sit, aut sub condiUone, aut ad res certas 30). FreiwUlige Hingabe in vollkommene Dienst«- barkeit in ihren rechtlichen Wirkungen zu bezweifeln , fällt ihm gar nicht ein ; er er- innert an unsere Vorfahren, die um ihre Freiheit spielten. Er setzt hinzu § S7, t: Est autem servitus perfecta, quae perpetuas operas debet pro alimentis et alüs, quae vitae necessitas exigit; quae res si ita acdpiatur in terminis naturaUbus (also auch ohne dass dem Herrn das Recht über Leben und Tod des Dieners zusteht, § 28) nihä habet m se nmiae aeerbitatis. Nam perpetua ista obligatio compensatur perpetua illa alimentorum certitudine, quam saepe non habent, qui diumas operas locant. Das Recht über die Kin- der solcher Dienstleute leitet er aus den auf ihre Auferziebung verwendeten Kosten ab, welche jedoch abgearbeitet werden können 28). Was er 1. HI, c. vu über das Recht des Herrn über kriegsgefangene Sklaven sagt, muss mit c. xiv verglichen wer- den, welches das temperamentum drca captos enthält. Yergl. oben S. i97. Zu den unveräusserlichen Rechten rechnet er die Freiheit gewiss nicht; dagegen kennt er eine andere Art unveräusserlicher Rechte; nämlich solche, welche auf unveränder- lichen Naturverhältnissen und unübertragbaren Pflichten beruhen, z. B. die väterliche Gewalt; vergl. 1. HI, c. vn, § 4,

524 6: Hartensteiu»

Nothwehr zu rechtfertigen. Inter prima naturae, sagt er L II, c. n, §1,4, nihil est quod belh repugnet, imo amnia potius ei faveni. Nam et fims bdli, vitae membrarumque canservatio et rerum ad nitam utiüum aul retenOo out acquidtio üUs primis naturae maaanne comemt^ et vi ad eam rem , ei opus sit^ uti^ nihil habet a prime naturae dieaentaneum, cum ani* numtibus eingulis vires ideo sint a natura attributae, ut sibi biendis titvan* disque sufficiant. Daher ( § 6) noii est contra sodetatis naturam sibi pro^ 9picere atque coimilere , dum ius aüemm non tollatur ; ac prainde nee vis, quae alterius iura non vital y iniusta est. Auf diese Zulässigkeit der Selbsthuife kommt er natttrlich oft znrttdc , da sie nur ein anderer Aus- druck filr den nächsten Gegenstand seines Werks, den Krieg, ist; na- mentlich im 1 . Capitel des 3. Buchs; ja hier beruft er sich sogar auf den Satz , dass das Recht zum Zwecke auch Recht zu den Mitteln gebe und dass daher das Recht der Selbsthülfe sich so weit erstrecke, als die Sicherheit des Berechtigten es verlange*). Aber bei dieser ganzen Lehre, aus der dann das moderamen inculpatae tutelae der Spateren hervorge- gangen ist, vermischt Grotius die Frage nach der Zulässigkeit der Selbst- hülfe und Nothwehr innerhalb eines schon geordneten Rechtszustandes mit der Bedeutung, welche dieselbe da hat, wo ein Rechtsverhältniss zwischen den Betheiligten eigentlich gar nicht besieht. Wenn zwei in einem Zustande, der durch Recht und Gesetz nicht im mindesten geordnet ist, um Leib und Leben kämpfen, oder überhaupt in emer Lage sind , in welcher die Bedingungen einer rechtlichen Auseinander- setzung entweder gar nicht vorhanden sind oder beharrlich und gewallt sam versagt werden, so ist die Natumothwendigkeit des daraus entr- stehenden Kampfes nichts weniger als der Ausdruck eines Rechtsver- hältnisses, vielmehr die reine Negation desselben ; je weniger die Men-

*) a. a. 0. § t , 4 . Ea, quae ad fittem duount in morali materia, aesttnuUkmem m- trinsecam acdpiunt ab ipso fine: quare quae ad finem iuris consequendi sunt necessaria, necessitate sutnta non secundum physieam subtiHkUem, sed UMraUier, ad ea ius ke^en itUeUigimur. Ius dieo iUud, quod stricte ite dicitur et facultatem agendi in solo soaetaUs respectu sigmßooL Quare si vitam aliter eervare nonpossum, Ucet mihi vi quaUounque aroere eum, qui impetity etiamsi forte is peccato vaoet: quia ius hoc tum proprie ex pec- cato tUterius oritur, sed ex iure, quod mihi pro me natura concedit^ Sogar das ius laesi infinitum kottuni bei ihm vor. L. II, o. i, § 10, \. Si mera iusätia explectrix respieia- tur, . . . q%Mmquam ihoequaUa sunt mors et alapa, tarnen, qui imuria me parai affieere, is mihi eo ipso dat ius . . . adi}ersus se infinitum, qwUenus aliter miUum a me areere nequeo.

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 526

sehen za einander in ein YerhSltniss treten , welches sich von dem zn wilden Thieren unterscheidet, desto weniger kann von einem Rechts- verhältnisse zwischen ihnen die Rede sein *). Grotius ist anch nichts weniger als abgeneigt, die m^sprttnglich jedem Einzelnen zustehende Befugniss, sein Recht zu schützen, innertialb der letzteren fallen zu las- sen. Er sagt 1. 1 , c. rv, § 2, 1 : civili societate ad iuendam tnmquiUitatem i$tgtitiUa, statim cwitaii ius quoddam malus innos et nostra nascUur, qua* tefius ad finem iUum id necessarium est. Potest igitur cwitas ius iUud re* sistendi primUscmtm puhlicae pacis et ardinis causa prohibere. Et quin toluerit dubitandum mm est , cum aüter non possit finem suum cansequi. Nam si manml itiud resistendi ms , non iam dvitois erit, sed dissotuta mul- Htudo; wobei die Frage nahe liegt, ob eine Befugniss, die im Staate den Begriff des Rechtszustandes aufhebt , ausserhalb des Staats ihm zu entsprechen geeignet sei. Innerhalb der Rechtsgesellschaft unterliegt es dem Grotius keinem Zweifel , dass das Recht der Selbsthttife erst da eintritt, wo ein anderer Rechtsschutz nicht zu erlangen ist"**^) ; dasselbe kann daher hier nur momentan sein , und die (jesetze über die Grenzen der erlaubten Selbsthüife sollen die Dringlichkeit der Umstände nicht Oberschreiten ^^^). Zwischen unabhängigen Staaten giebt es freilich in letzter Instanz kein anderes Mittel der Entscheidung als den Krieg ; und obwohl er hier die Befugniss zur gewaltsamen Selbsthttife weiter aus- dehnt als rücksichüich der Verhältnisse blosser Privatleute f), so

*) 1. U, c. I, § 3. sufficit, quod ego non teneor id, qfwd ille intentai, paü, non magisy quam si hestia oüma pericuhtm intenlaret Es ist gewiss eine gefährliche Ver- wechselung, wenn Handkingen, die da, wo die Bedingungen der Möglichkeit des Rechtszustandes von der andern Seite versagt werden, unvermeidlich sein mögen, selbst als Ausdruck eines Rechts bezeichnet werden. Die Folgen dieser Verwechse- lung treten bei Grotius nur desshalb nicht so schroff hervor, weil er sehr soiigfältig die Pflicht des Angegriffenen hervorhebt, seine Selbsthülfe nicht weiter aaszudehnen als die lusserste Noth verlangt (1. II, c. i, § 5, t . pencuhim praesms requiritur et quasi in ptincto) und sie überhaupt auf engere Grenzen einschränkt^ als die damaligen Theo- logen und Juristen (a. a. 0. § f 0 ff.). Es kann hier auch an seine eigene Bestim- mung erinnert werden, dass das, was unter Umständen erlaubt ist, desshalb noch nicht als Rec^t bezeichnet werden dürfe ; vergK oben $.604 Anm. **

**) 1. ü, c. f , § 2, f . üti iudida defioiunt, indpit bellum,

***) 1. II, c. 1 , 9 U. Quaeritur a notmaüiSy mn neu kx sattem civiMs, ut ius habens vOae et neds, si quo casu permiUat furem interfioi a privaio, smui etiam praestet, ui id ab onwii cu^ sit Hbemm, ifiMm« vero id o(moedeudum arbiiror u. & w,

t) a. a. 0. § 4 6.

5^ G. Hartenstein»

macht er doch die Rechtmässigkeit eines Kriegs nicht bloss von der Rücksicht auf frühere Rechtsverhältnisse abhängig , sondern er will die letzteren auch im Kriege respectiert wissen.

Alles, was nun Grotius von der Selbsthülfe sagt^ g^lt auch von dem Rechtszwange. Der Zwang tritt hinzu zu dem schon vorhandenen Rechte, gleichviel ob es ein natürliches oder ein durch Verträge erwor- benes ist, als Mittel seines Schutzes, seiner Rcsahsierung, sobald die frei- willige Erfüllung desselben versagt wird. Jpsum quiprammt, ssrgt er 1. II, c. XVI, § i, solum gi $pectamu8, sponte id praestare obligatur, m quod obUgari voluit. Sed quia intemi actus per $e spectabües non sunt, et certi aUquid statuendum est , ne nulla sit obligatioy si qvisque sensum quem vellet sibi affingendo liberare se passet , ipsa dictante naturdli ra&one m est ei» cui quid pramissum est, promissorem cogere ad id, quod reeta üUer- pretatio suggerit. Nam alioquin res exitum non reperiret: quod m mara- Ubus pro impossibüi habetur. Sowie es dem Grotius aber tlbwhaupt mehr darum zu thun ist , auseinanderzusetzen, was Recht sei oder wer- den solle , als die Mittel des Rechtsschutzes und der Rcchtsverfolgung in eine genauere Betrachtung zu ziehen , so bleibt es auch in Beziehung auf den Rechtszwang so ziemlich bei dieser allgemeinen Einweisung auf dessen Unentbehrlichkeit, ohne dass er auf eine sorgfältigere Unter- suchung über die Bedingungen, Formen und Grenzen desselben an- zugehen sich veranlasst findet. Es begegnet ihm hierbei mehr als ein- mal , dass er das Recht der Zwangsanwendung verwechseR mit der physischen MögUchkeit derselben und das erstere von der letzteren abhängig macht, wodurch die ganze Frage sich verschiebt '^). Auf die ganze Lehre von der Selbsdiülfe und dem Zwange hat bei ihm theils der schwankende Begriff der sodetas , theils der Umstand nach- theilig eingewirkt , dass der nächste Zweck seiner Schrift ihn verleitete, die Selbsthülfe als das Erste, den gesellschaftlichen Rechtsschutz als das Zweite , Abgeleitete zu betrachten , während er doch selbst mehr- mals den Gedanken wenigstens andeutet, dass das unbedingte Recht

*) Namentlich begegnet ihm dies bei der Frage nach dem VerhSltntss der Unter- thanen za der obersten Gewalt im Staate. Vei^. die oben S. 54 6 Anm. * angeführte Stelle. 1. I, c. HI, § 4. Cogere cdim inferiaris natura repugtuU. 1. 11, c. xxv, § ?, 4. Par parem cogere non potest, mn cui id quod ex iure debetur stricte düsto; at superior co- gere potest eUam ad ea, quae virtus qitaeUbet praeo^ü, quia m iure proprio st^eriari^ qua superior est, hoc est comprehensum.

DIE Rechtsphilosophie des Hitgo Grotics. 527

der Selbsthüife eigentlich einem Zustande angehört , der den Charakter des Bechtszustandes noch nicht angenommen oder ihn , wenn auch nur momentan, verloren hat.

Verwandt mit dem Zwange ist die Strafe. Je sorgfältiger Grotius gerade diesen Gegenstand behandelt, desto nothwendiger ist es, zu- vörderst noch die allgemeinen ethischen Rücksichten nHher zu bezeich- nen , an welche er die Gestaltung und Handhabung des Rechts gebun- den wissen will, und dadurch die oben S. 504 ff. gegebenen Andeu- tungen zu ergänzen. Diese Rücksichten werden ihm wesentlich be- stimmt durch die Ideen der Billigkeit und des Wohlwollens. Zwar son- dert er diese beiden Begriffe weder unter einander, noch von dem Be- griffe des Rechts mit hinlänglicher Genauigkeit, vielmehr schliesst er sie , wie oben nachgewiesen , sämmtlich unter dem weitschichtigen Na- men des iu8 naturale ein ; aber die Rücksicht auf beide ist ein seine Erörterungen dnrchgehends begleitender Gedanke und ein Rechtszu- stand, sowie eine Geltendmachung desselben, die beide ganz unbeachtet iiessen , hat in «einen Augen nur einen untergeordneten Werth. Nach- dem er einmal den Satz ausgesprochen hat (I. I, c. in, § 4, 3): amnia dicta quanhimvis universalia , aequitatem habent interpretem , darf es nicht überraschen , wenn wir ihn überall , wo das Yerhältniss des Leistens und Empfangens in Frage kommen kann , auf denselben zurückkommen sehen. Um dies an einigen wichtigen und weitgreifenden Beispielen zu zeigen, mag daran erinnert werden, dass er 1. II, c. ii, § 6 sich die Frage vorlegt: welche Rechte auch unter Voraussetzung des Eigen- thums Allen an fremden Sachen bleiben*). Er setzt sogleich hinzu: quod guaeri mirum forte aliquis putet, cum proprietas videatur absorpsisse iu$ illud amne « quod ex rerum communi statu nascebatur. Sed non ita est. Spectanäum enm est, quae mens eorum fuerit, qui domima singularia mtro' duxerunt ; quae credenda est talis fuisse , ut quam minimum ab aequitate naturali recesserit. Nam ä scriptae etiam leges in cum sensum trahendae sunt, quatenus fieri potest, multo magis mores , qui scriptorum vinculis non tenentur. Er leitet daraus, unter Hinzufügung der nöthigen Beschrän- kungen , theils das Recht , im Falle der äussersten , auf keine andere Weise vermeidlichen Noth fremden Eigenthums zur Befriedigung unab- weisbarer Naturbedürfnisse sich zu bedienen , theils das Recht des un-

t

*) Videamus ecquod ius communiter hominibus contpetai in eas res, guoe iam prtH priae aHorutn factae sunt.

528 G. Hartenstein,

*

schädlichen Gebrauchs fremder Sachen ah; aus letzterem dann weiter als Forderungen der natürlichen Billigkeit das' Recht der ungehemmten Benutzung schiffbarer Gewässer, das eines durch DurchgangszöUe nicht gehemmten Verkehrs, die Pflichten der internationalen Hospitalität, die Freiheit der Ansiedelung und AhnUches"*^. Ganz m gleicher Weise^ macht er 1. II, c. xu, § 8 ff. bei der Lehre von den Verträgen den schon oben angeführten Satz geltend : in contractibus natura aeqtMlUatem imperatt et ita quidem ut ex inaequaUtate im oriatur mimi» habenti » um ausführlich zu entwickeln , welche Folgen dieser Satz theils rücksichtlich dw rechts* erzeugenden Kraft der Willenserklärungen, theils rflcksichtlich des Ob- jects habe, um welches es sich handelt '**] , wobei er auch auf die Frage nach dem veränderlichen Werthe des Geldes als des Mittels der Aus- gleichung, nach der Zulässigkeit der Zinsen und Monopole eingeht Ebenso dringt er 1. II , c. xvi , § 26 ff. bei der Auslegung der Verträge, wo später eingetretene Umstände eine wörtliche Auslegung des Ver- trags als dem ursprünglichen Willen der Contrahenten nicht angemessen erscheinen lassen wtlrde, auf billige Restriction des Vertrags '^^). End-

*) a. a. 0. § 6 24.

**) a. a. 0. § 8. Haee (lequalitas partim consistit in actibus tum praecedaneis tum princip<Uibu8, partim in eo de quo agüur. § 9, 4. Ad praecedaneoB actus perHnet, quod i8, qui CUM aUquo cotUrahU, vüia sibi nota rei de qtta agüur signifieare debet ... § f 0. Neque vero tanium in intdlectu rerum, sed et in voluntatis wu quaedatn contrahentilnu inter se aequaliias debetur, non quidem, ut, ei quis antecessit metus itute incussus, is demi debeat; id entm contractui extrinsecum est; sed ne quis incutiatur eontrahendi causa, aut si incussus est, ut demaiur ... § H, 1. /n ipso adu prinaipali haee desidertUur aequalitas, ne plus exigatur, quam par est, Quod in benefids contractibus hcumvix habere potest , , . AI in permutatorOs omnibus soüicite id observandum est, nee est, quod quispiam dicat, id quod altera pars amplius promittit, donatum certseri, Neque emm solet hie esse tales contractus ineuntium antmus, nee praesumendus est nisi oppareaL Quod emm promütunt aut dant, credmdi sunt promiUere aui dort tanquam aequale et, quod accepturi sunt utque ius aequaUtatis ratione debitum ... § IS, I. Bestat aequalitas m eo, de quo agitur, in hoc consistens, ut, etiamsi nee celatum quicquäm sit, quod dictum opportuit, nee plus exactum, quam deberi putabatur, in re tarnen deprehendatur in- aeqwüitas, quamquam sine culpa partium, puta quod Vitium latebat aut de pretio erra- batuT, ea quoque sit resarcienda et demendum ei, qui plus habet, reddendumque mmus habenti ... §43,4. Notandum est , quandam rei aequalitatem spectari et in contracti- bus beneficis, sed ex supposiHone eins quod agitur, nequis sdUcet ex benefido damnum sentiat ... 2. Quae omnia Romanis quidem congruunt legibus, sed'non ex üUs primitus, sed ex aequitate naturali veniunt.

*^) Repugnontia causae emergentis cum voluntate solet ab oratoriae ariis magistris referri ad cum quem dixi locum ne^l ^tjrov xai dtavotag. Est autem duplex: nam aut

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 529

lieh bei Entecheidang des streitigen Rechts widmet er eine besondere Re- trachtong der Function des Schiedsrichters {arbüer) , welcher eine billige Ausgleichung der gegenseitigen Ansprüche herbeizuführen bestimmt ist, und dehnt hier den Regrüf der aeqtntas so weit aus , dass sie alles um- fasst, quod reetim fit , quam tum fiU eüam extra iusüHae praprie dictae re- gula9 (1. III, c. XX, § 46. 47). Er stimmt hier dem Aristoteles bei, indem er sagt : aequi ei cammodi hominis esse 9 eis diturav fAoXkov ij eig dimjv ßavlea&ai iivai * 6 yä^ dia$TfiT^g ro inietMig o^a ^ 6 de d$%a(n^g lov v6' (wv. %ai TOVTOv ivena dMUTtir^g ev^d&tj 5n(og ro imsuteg l^vh*

Rei dem Gewichte , welches Grotius im Allgemeinen auf die Idee der Rilligkeit legt, Ittsst sich nun erwarten, dass er eine Lehre, die we- nigstens zur Hälfte auf dieser Idee beruht, nAmlich die vom Straf- recht, nicht ohne Rücksicht auf sie werde ausgeführt haben. Er de- finiert die Strafe sogleich im Eingange seiner Untersuchung über diesen Gegenstand (1. II, c. xx, § 1, 1) als malum passionis qiwd infligitur ob fnalwn acüonis und unterscheidet sie durch die Reziehung auf das letz- tere vom blossen Schadenersatz ^) , worin zugleich der Gedanke liegt, dass das Strafübel sich zunächst und wesentlich auf absichtliche Übel- thaten bezieht. Die Frage, ob überhaupt gestraft werden dürfe, be* antwortet sich ihm ganz einfach durch den Satz : inter ea , quae natura ipsa diciat lidta esse et non iniqua, est et hoc , ut qm male fecil , malum (erat (a. a. 0. § 1,2); die Rilligkeit erhebt keinen Einspruch gegen verdiente Strafe; das erste aber, was die letztere zu beachten hat, ist aequalitas inter culpam et poenam (ebendas. § 2, 1). Eben deshalb gehöre die Zufllgung der Strafe nicht zur iustitia assignatrix, welche

volufUas coUigitw ex tuUuraU ratione aut ex aUo signo voluntaüg. DUudieandae vohm' tau ex naturah ratione Aristoteles . . propriam virtutem iribuit in intellectu, yvm/Ativ sive evyvwfioavin^p t. e, aeqwpnuientiam, in voluntate vero inulxfiav t. e, ciequäatem, quam sapienter definit correcUonem eins, in quo lex deficit ob universaUtatem . . . Nam quia casus nee praevideri omnes posswU nee exprimi, ideo Ubertale qüadam opus est eximendi casus, quos, qui looutus est, si adesset, eooüneret: non tarnen temere, . . sed ex sufftdentibus indicüs. Certissimum indidum est, si quo casu verba sequi ülidtum esset, id est pugnans cum ftaturaUbus et divinis praeceptis. . . . Secundum erit indidum, si verba sequi . . . rem aeque aesOmanti sit ninds grave et intolerabile , sive absolute spectata conditione huinanae natvrae sive comparando personam et rem, de qua agitur, cum ipso fine actus u. s. w.

*) 1. II, c. XVII, § it. Jn criminibus viUositas actus ab effeotu discemenda est; Uli poena respondet, huic damni repartUio.

530 G. Hartenstein,

einem das ertheilt , worauf er einen Rechtsanspnich habe , sondern zur explebrix , jedoch auch dies nicht in dem Sinne , als ob die Strafe dem Verbrecher etwas gebe, was man ihm schuldig sei, sondern in sofern, als zu ihrer Erlragung der Verbrecher durch seine That selbst sich stillschweigend verbunden habe^). Grotius verwirft also die sittliche Nothwendigkeit der strafenden Vergeltung und somit die später so genannte absolute Strafrechtstheorie ; und zwar aus dem Grunde, weil die StrafzufUgung ohne ein anderes sie rechtfertigendes Motiv ihm als eine Verletzung des Wohlwollens verwerflich erscheint. Quia omm ' poena, sagt er 1. II, c. xx, § 22, 2, praesertim gramr, atiquid habet, quodper se spectatum, nan qtddem iustitiae, sed carüaii repugnat, facik patiiur ratio ab ea (d>stifieri , niti maiar et iusiior Caritas quasi irrefraga- biliter obstitit. Denselben Gedanken drückt er a. a. 0. § 4 und 5 so aus: hämo ita homini altert ipsa consanguinitate aUigattir, ut nocere ei non de' beat, fUsi boni alicuius consequendi causa. Bei Strafen Gottes sei das Verhaltniss wegen dessen absoluter Machtvollkommenheit ein anderes; at homo cum haminem sibi natura parem punit, aliquid sibi debet habere propositum. Strafe , lediglich um der Strafe willen, fällt ihm zusammen mit der Rache ; dictat ratio homini nihil agendum, quo noceaktr homm alteri , nisi id bonum aliquod habeat propositum; in solo autem inimid do* lore ita nude spectato nuUum est bonum, nisi falsum et imaginarmm, . . .

*} 1. U, c. XX, § 2 und 3. Dicere poenam deberi ei, qui deliquit, plane est uihvqo». Nam cui proprie debetur aliquid, is in alUrum im habet. Sed cum deberi aUcui poenam dicimus, nihil volumus aHud, quam aequum esse, ut puniatw, . . Hoc in re est aliquid, quod ad contraetuum naturam accedü: quiasicut, quivendit, eOamsi nihil peaäianter dieat, obligasse se censetur ad ea omnia, quae venditionis sunt naturaUa, ita qui deUquü, sua voluntate se videtur obligasse poenae, quia crimen grave non pqtestnon esse pum- büe, ita ut qui direete vult peccare, per consequentiam et poenam mereri voluerit. Es ist nicht überflüssig, bei dieser ganzen Lehre von der Strafe des Grotius defensio fidm eatholicae de satisf actione Christi advertus Sodnum (Lu^d. Batav. 1647} zu vei^eichen. Der Beweis für den Satz: poena non est debitum, wird dort S. 37 ff. sehr ausführlich iii dem Sinne zu führen gesucht , dass der Verletzte keinen Rechtsanspruch auf Bestrafung des Verletzenden habe. S. 42 setzt er hinzu: Quaeret forte aliquis, cum deberi paena dicUur, quis hie sit creditor, Notwidum vocem debere non semper denotare relaHonetn inter duas personas, Saepe: debeo hoc facere, nihil {Uiud est quam: cqnvenü hoc a me fieri, sine respectu ad alteram personam, Contrarium in praemOs; recte enim dicüur, debetur ilH praemium, at certa persona, quae debeat, seposüa lege dviU, non apparet . . . Ordo rerum bonwnque publicum fungitur vice credilorisy cuius orditus bona dispen- saOo rectori permissa est, £r verlangt öffentliche Ankläger, als Verlieler des ordo publicus.

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 531

pugnat ergo cum natura homims in hamin^n agentis atieno dolore qua dolor est satiari.

Demgemftss legt er sieb die Pflicht eioer genaaerea Untersuchung über die die ZufUgung der Strafe reehtfertigenden Motive auf ^). Dieses Motiv, der Zweck der Strafe , kann liegea in der utilitas aut eiüe, qui peccmnt, aut eius, cuius mtererai, nan peccatum esae, aut indisUncte quorum- Übet. Der ei^te bezeichne die Besserung des Verbrechers , die padfigo- gische Wirkung der Strafe , die jedoch ihrer Natur nach enge Grenzen habe; solche Strafen können sich wenigstens nicht bis zur Leb^is- strafe ausdehnen**). Der zweite Zweck ist Siqhening des Verletz- ten gegen die künftigen Verbrechen entweder des Verbrechers selbst oder anderer. Ne qui laesua est, ab eodem nuUum patiatur, tribus modis curari potest; primium si toUatur, qui deüquit, deinde si vires nocendi ei adimaniur, postremo si mala suo dedoceatur delinquere, quod cum emendathne, de qtjui iam egimus, coniun(dum est. Ne ab alüs laedatur, qtd laemis est, punitiane non quavis, sed aperta atque conspicuat quae ad exemptum pertinei, obtinetur (a. a. 0. § 8, 1). Der dritte Zweck ist allgemeine Sicherheit gegen Verbrechen , und die Mittel seiner Er- reichung fallen mit denen der Erreichung des zweiten zasanunen ''***).

In diesen verschiedenen Zwecken der Strafe sind die Gesichts- punkte , welche später als die beherrschenden Grundgeclanken der so- genannten relativen Strafrechtstheorieen aufgestellt und weiter entwickelt worden sind, ebenso vollständig als deutlich enthalten ; Grotius selbst ist jedoch nicht der Meinung, dass irgend einer dieser Gesichtspunkte mit Ausschluss der übrigen das ganze System strafrechtlicher Bestimmungen zu beherrschen ftihig oder berechtigt sei. Vielmehr spricht er ausdrück- lich den Satz aus (a. a. 0. § 1 3, 1) : omnes fines cessare oportet, utpoenae non sit locus, und würde ohne Bedenken diejenige Strafe in jedem ein- zelnen Falle für die beste erklärt haben, welche die verschiedenen möglichen Zwecke am wirksamsten und vollständigsten erreichte. Wer

*) a. a, 0. § 6, 4* Liquet hominem ab komme non rede pumri passe tantum pu- niendi causa. Quae ergo utHitas rectam fadat poenam, videamus, § 6, 2. Subiilius haec exammanda sunt.

**) Vergl. a. a. 0. § 7, \ i mit § 20, T

***) a. a. 0. § 9, 4. UtUüas indistincte quorwnlibet easdem habet partes, qtuis üla, quae ad laesum pertmet NameDÜich gehören hierher alle abschreckeude Strafen, quae ideo adhibentur, ut unius poena metus sit multorum.

Abbaodl. d. K. S. Gcf. d. WiMcnsch. II. 37

532 G. Hartbnstein,

ihm daraus den Vorwarf des Synkretismtts machen wollte, mQ68ie nach- weisen , dass der Versuch , mit einem an sich zulässigen Mittel mehrere Zwecke zugleich 2:u erreichen, diesem Vorwurf unterliege; leugnen lässt sich jedoch nicht , dass des Grotius Erörterungen über die Falle, in welchen gestraft oder die Strafe erliuKen werden soll , so wie über das Mass der Strafe von dieser Rttcksioht auf die möglichen Wirkangea der Strafe so abhängig sind , dass er mehrmals in Gefahr kommt , die Grenzen 2a ttbersehen , welche er «elbst durch den Begriff der ftüilg- keit der Zufügung der Strafe ge20gen hat.

Auf die so eben angedeuteten speciellen Fragen geht er nämlich sehr ausführlich ein, so dass er sagen zu dürfen glaubt, er hoffe bei diesem schwierigen und dunkeln Gegenstande nichts wesentliches ttbergangen zu haben (a. a. 0. § 37). Br wirft zuvörderst die FVage auf (a. a. 0. § 1 8, 1) : sinine omnes ncius vilio^i tai€$, nt pumi «6 iumu nüm$ po$mt. Fttr nicht straftar erklärt er hier erstlich die aeku mere mtemos, wie wohl d^ Grund daftlr, qma naturae fMMmae non cangruum est, ut ex actibus mere intemis tue et obligalie inter bamine$ na$c0iur, ge- wiss nicht entscheidend ist ; sodann actus inemtahües humanae näturae 49), für welche er mit grosser Milde ziemlich weite Grenzen zieht ; endlich solche Handlungen , quae neo direete nee indirectc tpectant ad so- cietatem kumanam out ad haminem alium (§80); denn die BestraAii^ solcher Handlungen würde , fatts sie nicht pädagogisch wiricen soll , für den Menschen gar keinen Nutzen haben und ist daher ebenso, wie die Bestrafung von Fehlem , deren Gegenthetl sich nicht erzwingen Ittasi, Gott zu überlassen ^).

*) Zu den Handlungen, quae ad socUUUem kwnanttm non spectant, rechnet Gro- tius die Verbrechen gegen Gott nicht. Zwar erklärt er die Religion zunächst für ein Verhältniss des Menschen zu Gott; aber sie hat ihm als Grundlage der Gerechtigkeit eine wichtige Bedeutung für die Gesellschaft. Er widmet daher del* Frage nadi der Strafbarkeit der Verbrechen gegen Goil eine aasfuhriiche Erörtemqg («u a. Ov § 44 bis zu Ende des Gap.). Die Strafbarkeit irreligiöser Handlungen beschrUnkt er auf die Verletzung der vier Fundamentalartikel aller Religion, die er § i5 ausdrücklich auf- zählt (I, Deum esse et esse unum; t, Deutn nihil esse eorum quae videntur, eed Ms aU- quid sublimius; 3, a Deo curari res humanas et aequissimis arbitrüs düwkcari; 4, mm^ dem Deutn esse opißcem rerum ofrmium), so wie auf die Verletzung der liieniiis berNir- gehenden Pflichten des Menschen gegen Gott. Has notiiias, ftthrt er § 46, 4 fort, qvi incipiunt tollere, coerceri posse arbitror nomine humanae söcietaHs, quam sine pro- bahiU raHone violant. Darum findet er aber nicht überall, wo diese Grundlagen der Religion nicht Glaube der Massen sind, Zwaugsmiltel und Strafen gerechtfiMligC. ßimt

DIB Rechtsphilosophie des Hugo Grotius. 533

Bei der Beantwortimg der Frage ferner : ob , wenn eine an sich strafbare Tbat vorliegt , gestraft und in welchen Fallen die Strafe erlas-* sen werden soll , unterscheidet er zwischen Strafen vor dem Gesetze und nach dem Gesetze (a. a. 0. § 21). Strafen ohne ein vorausgegan- genes Strafgesetz findet er durchaus nicht unzulässig , qma naiuraüler, qui deUquUt in eo statu est, ut ptmin licite possit, und weil er überhaupt die ganze Strafgewalt gar nicht ausschliessend und in dem Grade an den Staat bindet, dass erst ein vorausgegangenes Strafgesetz die Be- strafung offenbarer Bosheit rechtfertigen könnte. Ob aber die, wenn auch verdiente Strafe wirklich zugefügt werden soll , das macht er von der Verknüpfung der Zwecke , um deren willen gestraft wird , mit der Strafe abhängig. Quare, sagt er a. a. 0. § 22, 4 , si fines Uli per se mo- raU aestimatione necessarii non eint out alü fines ex opposito occurrant non minus utiles et necessarii , aui fines poenae propositi alia via obtineri pos- sint, iam apparet nihil esse, quod ad poenam exigendam praedse obliget. Grössere Schwierigkeiten habe die Erlassung der Strafen da , wo ein Strafgesetz vorhanden sei , quia legis auctor aliquo modo legibus suis obU- gatur (a. a. 0. § 24). In sofern aber der Gesetzgeber die Gesetze aus zureichenden Gründen auch ausser Wirksamkeit setzen könne und weil bei der Zufügung der Strafe zweierlei zu beachten sei ; die Grösse der Schuld [merilum) und die Wirkung der Strafe {uHlitas poenae) , so könne intra meriti inodum die letztere Rücksicht eine Milderung oder Ver- schärfung der Strafe bedingen. Es liegt hierin schon , was § 29 aus- drücklich ausgesprochen wird , dass die Grösse der Schuld nicht nach der Grösse des zugefügten Übels und der Absicht des Handelnden zu- sammengenommen , sondern lediglich nach den Motiven , welche theils antrieben , theils abhalten konnten und sollten , und nach dem Verhält-

eooeuiMles sunt, sagt er § i7, i, ei ab hominibus certe non pumentU, qui, cum legem a Deo proditam nuUam accepermt, aut aslrorum aut aHarum rerum naturalium virtutes aui epirüus eokmt . . , , ita imptis magis, quam errantibus annumerandi sunt, qui ad cacodaemonas , quos tales esse norunt, aut vitiarum nomina, aut homtnes, quorum vita fmt ßägitüs plena, diimtis honoribus cokre instUiuunt, Nee minus ilU, qui deos colunt ho-- mmum mnoeentum sangume. Ober die Verfolgungen der Heiden und Juden durch die Christen and der Christen untär einander spricht er sich § 48 ff. überaus ruhig und mUd and in einer Weise aus , die im siebzehnten Jahrhundert noch nicht die gewöhn- liche war. lustius, setzt er§ 54, i hinzu, Uli punientur, qui in eos, quos Deos putant, irreverentes aut vrreHgiosi sunt

37*

534 G. HARTEifSTEm,

nisse des Handelnden zu diesen Motiven zu besiiromea sei"^). Eine äusserliche , gleichsom mechanische Abmessung des Strafübels mit dem durch das Verbrechen zugefügten Übel verwirft Grotius aus zwei Gründen , ersth'ch weil es unbillig sein würde , dass der Schuldige und Unschuldige in gleicher Gefahr sei (daher selbst geschärfte Todesstrafen in gewissen Fallen nicht verwerflich seien) . sodann weil dieselbe Strafe von verschiedenen Personen sehr verschieden empfunden werde *^) ; zwei Gesichtspunkte , w^elche die neueren Strafrechtstheorien , wirkliche Unbilligkeiten weniger fürchtend , als scheinbare , häufig aus dem Auge verloren haben.

Es scheint nun nicht nöthig, im Einzelnen nachzuweisen, wie Grotius dieselben Grundsätze im 21 . Capitel auf die Lehre de commum- catione poenarum anwendet. Die beiden Sätze , dass die Theilnahme am Verbrechen auch die Strafe auf die Theilnehmer zieht, und dass die Strafe nur den treffen dürfe, der mitverbrochen hat, sind hier der Natur der Sache nach die leitenden Grundgedanken und namentlich der erste wird durch einzelne wichtigere Fälle erläutert. Rücksichtlich des letz- teren ist die § 9 aufgeworfene Frage befremdend : an culpa non com- municata communicetur poena? Ganz unbedingt verneint Grotius diese Frage nicht ; unter andern erklärt er Gütercontiscationen, die nicht bloss den Schuldigen, sondern auch Unschuldige treffen, nicht für unzulässig; indessen ist er doch bemüht zu zeigen , dass nothwendige Folgen einer

*) In vneriio excmiiftanda venhtnl causa, quae impuHt, causa, quae retrahere de- buü, et personae idoneüas ad utrumgue. Zu den Ursachen, welche abhalten sollten, gehört auch die Grösse des zugefugten Übels (§30, I). Das Verhältniss der Person zu den Motiven fordert Berücksichtigung des Temperaments, des AHers, Geschlechts, der sonstigen individuellen Umstände der That. Omnino illud tenendum est, beisst es § 34, 2, quo animi eligentis iudicium magis impeditur, quoque magis causis naluralibuSy eo, quod delinquitur, minoris esse,

*) a. a. 0. § 32, 4. Tenendum est, quod Pythagorici dicehant: iustitiam esse to uvcmiTiov&oa id est parem passionem in poenis, id nan ita accipi debere, quasi qui aUeri nocuü deliberato et sine causis culpam valde minuentibus, tanUindem nocumenU nee am-- pHus ferre debeat ... S. Neque enim aequum est, ut par sU periculum innocentis et nocentis . . Hoc inde quoque aestimari patest, quod delicta quaedam non consummaia et ideo consummatis minora, nocumentum inftigani par cogitato, . . cui consequens est, utperfecOs criminibus maior respondeat poena ; sed quia morte nihil est gravius eaque iterari non potest, ideo intra eam necessario consistitur, additis tarnen interdum pro me- rito cruciatibus, § 33. Poenae magnitudo non tantum nude spectatur, sed cum respeeiu ad patientem. Nam multa eadem pauperem onerabit, divitem non onerahit u. s. w.

DIE Rechtsphilosophie ' DES Hugo Grotius. 535

Strafe, die einen andern treffen als den Schuldigen, ebenso wenig eigentliche Strafen sind, als Rechtsnachtheile , die aus verbindlichen Rechtsgeschäften entstehen, ein Unrecht. His distinctionibus positis , sagt er § 12« (ücemus neminem delicti immunem t>b detictum alienum puniri posse. Cuius rei ratio vera est, . , qtda obligatio ad poenam ex merito oritur ; meritum autem est personale , qtdppe ex voluntate ortum Habens, qua nihil est magis nobis proprium^).

Dagegen ist die wichtige Frage noch übrig: wer strafen dürfe. In Beziehung auf sie geht Grotius c. xx, § 2, 3 von dem Satze aus: qui punit ut rede puniat, im habere debet ad puniendum. Dieses Recht ent- steht zwar ex delicto nocentis; sed huius iuris subiectum, föhrt er § 3, 1 fort, id est^ cui ius debetur, per naturam ipsam determinatum non est, Dictat enim ratio maleficium posse puniri, non autem, quis punire debeat, nisi quod satis indicat natura, convenientissimum esse, ut id fiat ab eo, qui sU' perior est , non tamen ut omnino hoc demonstret esse necessarium, nisi vox superior eo sensu sumatur, ut is, qui male egit, eo ipso se qtwvis alio in- feriorem censeatur fecisse . . , cui consequens est, ut sattem ab aeque nocente aeque nocens puniri non debeat. Es sei daher an sich nicht schlechthin un- zulässig, dass der Verletzte oder auch jeder Andere die Strafe zufüge*"*). Wäre nun zu erwarten, dass jeder Einzelne, indem er das ihm oder andern zugefügte Übel vergilt, sich ausschliessend von der Rücksicht auf die Schranken leiten Hesse, innerhalb deren die Strafe zulässig ist, so

*) In der defenaio fidei cathoUetie c. iv hatten dogmatische Rücksichten den Gro- tius verleitet, diese Frage anders zu beantworten. Um die Bestrafung Christi für unsere Schuld zu rechtfertigen, heisst es dort p. 53: Non est simpliciter iniustum aut contra naturam poenae, ut quis puniatur ob peccata aliena. Der Beweis soll in BibelsteUen liegen. Nur freiwillige Übernahme der Strafe für einen Andern wird verlangt. S. 56 heisst es dann noch : Secundum rectam rationem essentiale quidem est poenae, ut in- fligatur ob peccatum, sed non ita essentiale ei est, ut infligatur ei, qui peeeavit; idque ex simHitudine praemü , gratiae et ultionis manifestum est. Man dürfe belohnen, wo kehi Verdienst sei (als ob eine solche Wohlthat noch Belohnung wäre). Huic illud accedit, quod si contra naturam esset poenae, infligi ei, qui non peeeavit, tarn hoc ipsum non 0ifii«lttm esset dicendti/in, sed impossibile (als ob die sittliche Zulässigkett von der physi-> sehen Möglichkeit abhuige).

**) a. a. 0. § 8, 2. Intra aequi terminos si dirigatur vindicta etiam privata, si ius nudwn naturae id est abductum a legibus divinis humanisque et ab his, quae non ne- cessario rei accidunt, respicimus, non est illicita: sive ßat ab ipso qui lacsus est, sivc ab aHo, quando honUnem ab homine adiuvari naturae est consentaneum ; vergl. § 9, 2.

536 G. HARTBl<iBTBIIi»

möchte ihm auch diese Befogniss bleiben , wie sie ihm auch wirklich bleibe, wo keine andere Autorität für ihn eintreten kann^).

Aber nicht nur der Affect würde das-Urtheü falsch bestimmen; auch die Feststellung des Thatbestandes und die Abwägung des Straf- masses verlangt mehr Kenntniss und vielseitigere Überlegung, als von jedem beliebigen Einzelnen erwaitet werden kann; unbillige Urtheile würden nur zu neuen Streitigkeiten Anlass geben ; und deshalb ist es nothwendig , die Untersuchung der Strafbarkeit und die Zufbgung der Strafe einem Willen zu überlassen , von dem sich ein gerechtes und bil- liges Urtheil erwarten lässt , also einer gesellschaftlichen Autorität , dem Gerichte **). Grotius überträgt jedoch diese auf die innere Bedeutung des Richteramts und die persönliche Befähigung der Richter gegründete Beschränkung der natürlichen Strafgewalt ziemlich schnell auf die, welche die Macht im Staate haben und spricht den Einzelnen die Aus- übung der Strafgewalt nicht bloss aus den angeführten inneren Gründen, sondern auch wegen ihrer Unterwerfimg unter eine höhere Gewalt ab. Libertas, humanae societati per poenas consulendi, sagt er a. a. 0. § 40, 1, quae initio apud singulos fuerat, cmtatibus ac iudiciis instituü penes gummös potestates resedit; non proprie quia alüs imperant, sed quia nemini parenL Nam subiectio id ius aliis ahstulit *^ ; ja er räumt dem Machthaber als solchem sogar eine Gewalt über die Gesetze selbst ein f ).

Dieser letzte Punkt führt nun noch zu der Frage, wie sich bei Gro- tius die Lehre vom Staate gestaltet. Indessen muss in Beziehung auf diesen Gegenstand sogleich bemerkt werden , dass gerade ihn Grotius nur ganz flüchtig und fragmentarisch behandelt and dass er eigentlich nur ein einziges Verhältniss im Staate sorgfältiger ins Auge fasst , näm-

*) a. a. 0. § 8, 5. Manet vetus naturaÜB libertas primum in locis, fM wUla m sunt u. 8. w.; vergl. § 9, 5. 6.

**) § S, 4. § 9, 4. placuU honmum iuitis oommumiatibus eo9 deUgere^ ^uo$ qpü- UM» oc prudetUMnos putarmU aui for€ spirareiU,

***) Derselbe Gedanke, dass der Höhere, nichtigere als solcher strafen dürfe, wird auch in der Abhandlung de saüsfaeHone (c. u) weitläufig ausgeführt.

t) De iure b. e. p. I. U, c. ix, § Si, 4. {Legie aueiorem aliquo modo kgAm mi$ obUgarij hoe didmm vervm esse, qwUenus audor legis ui patrs dvitatis epeoMmr, wm qua ckntatis ^sius personam atque auctoriUUem susUnet, Nam qua taUs eet, potesi kgem eUam totam toUere, quia legis humanae natura est, ut a volwUate humana pendeai «on in origine tantum, sed et in duratione. Non debet tarnen legis auetor legem toUere sine probabili causa, peocaturus alioqui in regulas iustitiae gubematricis.

DIB Reghtsphilosophib P£a Hugo Grotivs. $37

Höh clas der obersteo Gewalt im Staate zu dea Uaterthaoen. Von einer nur einigermassen gystematisch angelegten Uutersuchung über den Ursprung und das Wesen des Staats , gleichviel , ob man ihn als ethi- sche Aufgabe oder als Naturproduct , als Gegenstand der Pflicht oder als Werk der Noth wendigkeit betrachte , von einer Analyse seiuer Ele- mente, einer Bestimmung der Art ihres Zusammenwirkens, von einer Erörterung über das Verhaltniss des Staatsganzen zu seinen Theilen, Über die Verschiedenheit ijeiner Functionen und Organe sind bei ihm kaum Spuren zu entdecken, und die Äusserungen, die Ober den einen oder den andern Gegenstand des iqnern Staaterechts und der PoUtik voricommen, sind nur gelegentlich und fragmentarisch. Ohne den Unterschied dessen, was er iocietas nennt, von dem Staate [civitas) ge- nauer zu bestimmen, definiert er den letzteren (1. I, c. i, § 14, 1) bei Grelegenheit der Erwähnung des ins dvile, als coetus perfectus Uberorum haminum iuris firuendi et Qommunis utUitatis cama socialw* Dabei hebt er, obwohl die Ansicht bei ihm durchblickt, der Staat sei das Erzeug- niss eines WoUens, welches die Einzelnen auch hatten unterlassen kön- nen, wenigstens das hervor , dass das Band der Staatsgesellschaft , ein- mal geknüpft, den Binzehien fester binde, als jede andere beliebige Vereinigung '^). Sorgfältiger geht er, wie gesagt, zunächst nur auf den Begriff der höchsten Gewalt im Staate ein, und dieses lediglich des- halb, weU der Begriff e^iies belhm p^Hcum d. h. eius, quod getitur ukimque aucfore eo, qui mnmam potestatem habet in civitate (1. I, c. iii, § 4, 1) Uin unmittelbar darauf hinfahrt. Der Umfong ihrer Befugnisse beruht auf den Merkmalen des Staats , die diesem nicht fehlen dürfen, wenn er den Namen eines Staats verdienen soU^). St quis rectepartiri vetit, fährt Grotius a. a. 0. § 6, 2 fort, facile, quae huc spectantj reperiet onrnia , ita ut nihil aut desit aut redundet, Nim qui civitatem regit, eßm

*) i. TL, c. V, § S3. ComoektiM, qua mulU patru fcmiHarum in umtm popt^um ao cwiMem eoeumt, tnaanmum dai iua wrpori m parUe, qtm haeö est perfectMuia soeieku : neque uUa tst aoUa hwnim exUrna, quae non ßd haue eacietatem aut per «t epectet atU ex «ircumskmtm speetare poeeü. a. a. 0. c. vi» § 4. Qui in ctuitalwii co9uni, eodHatem quandam oontraäuiU pmrpeiuam et imnwruUsm, raäone partium quae iniegrantes dmmtur. Auf da» lnoQii9e(|UM»Een» die mcfa GroUus in dem VMliem Verlauf dieser leteteren Stelle hat zu Schuldea kommen laaseii, hai sdien Granov in seinem Commentare aiifmerks^oi gemacbt.

**) Ca sind die von Thukyd&des beseichneteo , dass der Staat sei «vr^o/vo;, ovro» dinag^ avToiiXfjg; i, l, c. in, § 6, t.

538 G. ÜARTeif STEIN,

partim per se, partim per tdios regit. Per ge autem versatur auf circa tmir- versalia out circa singularia. . Grca umversaUa versatur condendo leges eas" que tollendo (die aristotelische ccqx^'^^'^ovixi^). Singutaria, circa quae versatur,. sunt aut directe publica , aut privata quidem, sed quatemus ad publicum ordinantur. Directe publica sunt äctumes (das Recht des Kriegs und Friedens , der Bündnisse) aut res (Besteuerung, Obereigenthum des Staat; diese Befugnisse bezeichne Aristoteles durch die noXirimri und ßovXevrtytri), Privata sunt res controversae inter singulös, quos pubtiea auctoritate dirimi publicae quietis interest (richterliche Gewalt, dimaQTtusiq). Quae per alterum expediuntur, ea expediuntur aut per magistratus, aut per alios curatores (z. B. Gesandte). Der Träger, das Subject dieser Be- fugnisse , ist zwar im allgemeinen der Staat selbst ; aber ausgeübt kön- nen sie nur durch eine oder mehre bestimmte Personen werden ; über das letztere entscheiden die Gesetze und Sitten der einzelnen Völker*). Der hierin liegende Gedanke, dass die Befugnisse der höchsten Ge- walt von der Beziehung auf das Ganze des Staats nicht losgelöst wer den sollen, wird jedoch von Grotius keineswegs streng festgehalten; vielmehr beeilt er sich, der Lehre von der Volkssouveränetat gegenüber die rechtliche Möglichkeit einer absoluten ' Gewalt des Machthabers zu vertheidigen. Gegen die Meinung derer nämlich , qui ubique et sine er- ceptione summam potestatem esse volunt populi , ita ut et reges, quotiescun- que imperio suo male utuntur, et coercere etpünire Uceat (a. a. 0. § 8, 1), macht er zwei Gründe geltend. Zuvörderst die Möglichkeit, dass ein Volk freiwillig einem Herrscher sich unbedingt unterwerfen könne**); und zweitens das Recht der Eroberung in einem übrigens gerechten

*) a. a, 0. § 1, i 3. Haec summa potestas quod subteetum habetU videamus. Subiectum aUud est commune, aliud proprium; ut Visus subieetum commune est corpus, proprium oculus, ita summae potestatis subiectum commune est civitas, , . . proprium est persona una phiresve, pro cuiusque gentis kgibus ac morüius.

*^ a. a. 0. § 8, 4 9. Licet hommi euique se m priioatam serviMem cui veHt addi- cere; . . quidni ergo populo sui iuris Uceat se uni euipiam aut pluribus Ha addieere, ut regendi sui ius in eum pUme transscribat, nulla eius iuris parte retenta , . . Sicut muHa sunt vivendi genera, alierum altero praestantius , et euique Hberum est, ex tot generäms id eUgere quod ipsi placet, ita popukts eHgere potest quaiem vuU gubemationis formam; neque ex praestantia huius vel üUus fcrmae, qua de re diversa sunt diversorum nuHciff, sed ex voluntate ius meHendum est In dem folgenden führt er verschiedenartige Ur- sachen an, die ein Volk möglicherweise zu einer solchen Unterw^ung bestimmen können.

DIE Recht8puilosop0IB d£8 Hugo Grotius. 399

Kriege^). In beiden Fallen erwirbt der Herrscher, gleichviel ob er ein Einzelner, oder ein herrschender Stand, oder ein herrsdiendes Volk ist, das imperium als eine Art vollständigen Privaieigentbums ; er bat die B^ugniss , Gesetze zu geben und aufzuheben , ist niemand verantwort- lich und kann über den Staat als sein patrimenium ungehetmnt verfügen. Bei der Widerlegung der GrUnde fttr die entgegengesetzte Ansicht (a. a. 0. § 8, 13 ff.) bestreitet er untfer andern die allgemeine Gültigkeit des Satzes: regimen amne earum, qui regurOur, nan qui regunt, causa esse paratum ; ebenso wenig lasse sich allgemein und ohne Ausnahme das Yerhaltniss zwischen dem Herrscher und den Beherrschten als ein Act gegenseitiger Unterwerfung auffassen , tU papulm universm regi recte im- peranü parere dAeaU rex autem nude mperans papulo subüdatar (a. a. 0. § 9) ; denn allgemeine Urtheile über gerechte und ungerechte Regierung, auf welche sich jede der Parteien je nach Umständen berufen würde, reichten hier nicht aus und würden nur zur Verwirrung fllhren ; würde aber die Macht Merklich getheilt und die Grenzen genau bestimmt , so sei dies eine andere Staatsform. Überhaupt trOstet er sich über die Nachtheile, welche die unbedingte Machtvollkommenheit der Herr- schenden mit sich führen könne , mit dem Satze : quaUmcunqtie formam gubematumis anmo finxeris^ rnrnquam incammodis et pericuUs carebis ^).

Man wird gern zugeben , dass Grotius in dieser ganzen Betrach- tungsweise ziemlich be&ngen ist, und seine Erklärer, namentlich J. Fr. Oronov, haben gerade diesen Theil seines Werks zum Gegenstand einer scharfen Kritik gemacht. Begreiflich aber werden die angeführten Be- stimmungen, wenn man sich erinnert, dass Grotius zu einer Zeit schrieb, in welcher der mittelalterliche Patrimonialstaat , dieses Aggregat von Privatwirthschaften , deren jede ein privatrechtlich abgeschlossenes Rechtsgebiet bezeichnete und deren Zusammenhang mit der höchsten Gewalt nur ein sehr lockerer war, dem Absolutismus der in der Person des Monarchen verkörperten Staatsidee zum grösseren Theile zum Opfer gefallen war. Grotius fühlt daher auf der einen Seite das Bedttrf-

*) a. a. 0. § 8 , 6. BbUo iusto, sicut acqumi potest dommium prwatmn, tto et do- mmtum eioüe sioe ius regendi aUunde nun pendens. Neque vero haeo Umium pro utmis mperio, uln id receptwn est, comervando dieta oenseri debent; nam idetn im eademque ratio est pr^cemm, qui plebe eoßchisa oivitatem regunt.

**)f a. ß. 0. § 8, I. § n, S. i»^ difiUime mhil est, quod omni exparte incommodis careat.

344) G. HARTEmTEIN,

niss , den Begriff des Staats Ober die Grenzen einer bloss privatrecbt- lichen Yereinigimg hinaus zu erweitern ; und doch bleiben privatrecht- liehe Normen ihm für die Stellung und Berechüguag der obersten Ge- walt im Staate massgebend , und deshalb trttgt er kein Bedenken, die Befugnisse der höchsten Gewalt, die im Begriffe des reinen Patrimonial- Staats liegen, mit einer gewissen Vorliebe zu entwickeln, und beruft sich durchgehtods bei allen hierher geh(^gen Fragen . insofern er sie überhaupt bertihrt (wie z. B. die Vererbung rnnd Veräosserung) auf privatrechtliche Analogien.

Gleichwohl würde es falsch sein, wenn man ihm die Ansicht unterlegen wollte, als sei der Patrimonialstaat mit unbeschränkter Macht- vollkommenheit des Herrsdiers die einzige rechtlich mögliche und zu- lässige Staatsform , oder als sei er so gleichgültig gegen den möglichen Afissbranch der Gewalt , wie die wiederholte Erinnerung an die Unver- meidlichkeit einiger Nachtheile bei jeder Form der Herrschaft vermu- then lassen könnte. Den ersten Punkt anlangend will er eigentlich nur die rechtliche Möglichkeit der Form der Herrschaft beweisen , ubi im- perium pleno iure praprietaHs pos$idetur; aber da die Befugnisse der hödbsten Gewalt sich, allgemein betrachtet, nach der Art des Rechts- titel richten, auf welchem sie beruht ^), so ist es rechtlieh eben so mög- lich , dass die Herrschaft durch den Willen des Volks übertragen und diese (Übertragung an solche Bedingungen und Schranken gebvmden werde , dass die Befugnisse , welche der Begriff des Patrimonium ein- schliesst, wegfoUen. Theilung der Gewalt, obgleich auch sie ihre Nach- theile hat , ist rechtlich möglich ^) ; namentlich gehört hierher die Art

*) a. a. 0. § H, r Alii habent iure pleno proprieUitis , alU iure usu fiructwmo, aüi iure temporario. Ita summum imperium dictator Ramanus fuibebat iure temporario; reges tarn qui primi eliguntur, quam qui eleeüs legitimo ordim sucoedunt, iure u$w fruetuario ; at quidam reges pleno iure propriiHatis, ut qui iusto hello «9ip«rtiim quaesi- verunt out in quorum diHofiem populus aliquia ita se dedidit, ul nihü esDc^ereUtr.

**) a. a. 0. § n, 4. Notandum, quamquam sunwtum in^erium unum quiddam ac per se indivisum, constans ex Ulis parübus, quas supra enumeraoimus (vergl. obeo S. 537 ff.) addiia summiiate idestt^ iuwuuevwt^, flmi iamen interium, ut dioidatur, sme per pan$s fuas vocant poientiales, sive per partes suhieeävas ... Sic fitri paimt, ut populue regem eUgens quosdam actus #vh' eervet, aUos auietn regi deferai pleno iure; . . . id fieri tunc intelligendum est, si aut esapresee instHuaeur partiäo, amt si quid popuius mir hue Über fuiuro regi imperet per modrnn manentis praecepU, aut si quid addOum, quo intelUgatur, regem eogi' aut pumri posse . . . Ew coactione saltem paritas sequitur ec

DIE RECHTSPUlLOSOraiE DES HUGO GkOTIUS. 541

der ständischen Vertretung {crninfenHis earum, qui papukm in chs^es diMiribulum referunt), die nicht bloss ein erweiterter Staatsrath oder ein Organ ist, die Wonsche und Klagen der Unterthanen zur Kenntniss des Machthabers gelangen zu lassen, sondern welche das Recht hat, de actis principis cognoscmdi atque eHam leges praeäcribendi , quUms princeps teneatur (a. a. 0. § 10, 4).

Rttcksichtlich des zweiten Punktes, des möglichen Missbrauchs der obersten Gewalt unterwirft er nicht nur die letztere allen Forderungen des Rechts und der Pflicht^), sondern er geht auch ausdrücklich auf die Frage naqh dem Rechte des Widerstands gegen die widerrechtlichen Befehle derselben ein (1. I, c. iv). Die Befogniss zu einem passiven Widerstände gegen unsittliche und widerrechtliche Machtgebote ist ihm gar kein Gegenstand des Zweifels*^). Die Frage nach dem Rechte eines activen Widerstands vou Seiten einzelner Privatpersonen oder der Be- hörden , deren Macht selbst nur ein Ausfluss der höchsten Macht ist, beantwortet er zwar im allgemeinen verneinend , indem er gerade hier sorgfältig die Beschränkungen hervorhebt, denen das Recht der Selbst- htdfe innerhalb des Staats unterworfen sei ; aber er kann doch nicht umhin , § 7 die Frage aufzuwerfen : an lex de nan resistendo noe obliget in gramsmo et cerdmmo discriminef und obwohl er selbst die Ertra- gung des Äussersten, wie sie die verfolgten Christen den römischen Kaisem gegenüber übten , als die höchste sittliche Selbstüberwindung preist 7, 16), so verneint er doch diese Frage nicht unbedingt. Ferri emm, sagt er § 7,8, leges ah hommibus solent et debeni cum sensu kumanae imbecUUtaUs. Haec atriem lex de qua agimus pendere videtur a vohmtate earum, qm se primum in soaetatem civüem consodant, a quibus im pcrro ad i$nperantes mmat Hi vero si interrogarentury an velinl anmibus hoc onus i$npon0re, ut mari praeopienl, tpMm tMo casu vim superiarum armis arcere, nesoio, an wUe se sint respanswi , imj forte cum hoc addiiammto, si resisH nequeat, nisi cum maxima reipubücae perturbaOone out exitio phh rimorum umoeentium. Quod enim tau drcumstaniia earHas commendaret.

pnmde rnrnrnUaÜg dMtio. Vergl. das 7. Gap. des 9. Boches über die Vereibong und VeriinsseniDg der RegieniDgsgewalt.

*) 1. I, c. III ^ § 4 6, 4. Ad observaHonem vuris naturaiü et dMU <mms reges teneniur, etianm nihil promiserM.

**) i. I, c. lY, §4,3. lUud apud omnes bonos extra controversiam est, si pM tm- perent naH»r<Ui um out dimnis praecepUs contrarium, non esse fadendum, quod iubent.

542 G. Hartbmsxein,

id m legem quaque kumanam dedud pofse non dubito. Nur die Person des Fürsten soll auch in einem solchen Falle geschont werden , in Worten und Handlungen 7, 6). Endlich , um keine Zweideutigkeit übrig zu lassen, zahlt er § 7 a. E. und § 8 14 ausdrücklich die Falle auf, wo der Widerstand eigentlich gar nicht unerlaubt genannt werden könne ^). Sie sind charakteristisch genug, um noch mit seinen eigenen Worten angeführt zu werden. Primum, qui principes mb poptUo mnt, sive ab itdtio taleai acceperunt potesUUem, sive postea canvetdt, si peccent tu lege$ ac rempubUcam, non tantum vi repelU possunt , sed, si opus sit, morte p»- niri . . . Secundo, si rex aut alius quis unperium abdicavii out mma- feste habet pro derelicto , in eum post id tempus omma Ucent , quae in pri- vatum. Sed minime pro derelicto habere rem censendus est, qtd eam bractat negligentius. Tertio . . . si rex reipsa tradere regnum aut subücere mo- liatur, quin ei resisti in hoc possit, non dubito. . Aliud enm est imperiunky aliud habendi modus , qui ne mutetur obstare potesl populus ; id emm sah imperio comprehensum non est. . . . Quarto, amittitur regnum ^ si rex vere hostili animo in totius poptdi exitium feratur; consistere enim simid non possunt voluntas imperandi et voluntas perdendi. Bei einem Macht- haber, der über ei n Volk herrsche, sei aber, so lange er bei gesundem Verstände sei, dieser Fall nicht wohl denkbar; herrsche er über meh- rere Völker , so könne allerdings der Fall eintreten , dass er. ein Volk dem andern zu opfern die Absicht habe. Sexto^), si rex partem ha- beat summi imperii , partem alteram populus aut Senatus « regi in partem non suam involanti vis iusta opponi poterit. Quod locum habere censeo, etiamsi dictum sit , belli potestatem penes regem fore. Id -enim de hello ex- terna intelligendum est : cum aUoqui quisquis imperii summi partem habet, non possit non ius habere eam partem tuen(ü ; quod uhi fit, potesl rex etiam suam imperii partem belli iure amittere. Septimo, siin delatione imperii dictum silf ut certo eventu resisti regi possit, etiamgi eo» pacta pars impern retenta censeri non possit, certe retenta est aliqua Überlas naturalis et exempta regio imperio. Fasst man diese Fälle unter einen Gesichtspunkt zusammen, so liegt ihnen der Gedanke zu Grunde, dass, wo die höchste Macht die Bedingungen des Rechtszustandes beharrlich versagt , oder

*) § 7, 4 5. Nunc quaedam sunt, quae lectorem monere debemus, ne pulet in hanc legem (de non resistendo) deUnquere eos, qui revera non delinquunt,

♦*) Der fünfte Fall h 2) gehört nicht hierher ; er bezieht sich auf den Bruch der Lehnstreue.

DIE Rechtsphilosophie des Hugo Grotius.

543

wo sie die Grandlageo des Rechtszastandes , auf welchem ihre eigene Befagniss beruht, gewaltsam angreift, dass da auch der gewaltsame Widerstand gegen sie kein Unrecht sei.

Zwischen den allgemeinen Principien der Rechtslehre oder weil denn doch die Idee des Rechts selbst ursprünglich auf ethi- schem Gebiete liegt und die Entscheidung über das, was als Recht zu gelten verdient, ohne die übrigen ethischen Ideen nicht vollständig bestimmt werden kann zwischen den allgemeinen Principien der Ethik und der Anwendung derselben auf die verwickelten Verhältnisse des Staatslebens liegen jedoch so viele und verschiedenartige vermit- telnde Regriffsreihen , dass die Darlegung einer Lehre, die sie ignoriert, immer nur einen fragmentarischen Versuch erblicken lassen würde ; und es würde daher gerathen sein , diese Erörterungen abzubrechen , auch wenn Grotius die Lehre vom Staate besser vorbereitet oder weiter als bis zu dem bezeichneten Punkte verfolgt hätte. Rlickt man rückwärts, so werden sich von selbst die Stellen darbieten , an welchen isich die spä- teren naturrechtlichen Lehren nicht nur von Grotius entfernt haben, sondern zum Theil selbst in eine ihm entgegengesetzte Richtung hinein- gerathen sind. Grotius ist daran nicht ohne alle Schuld ; um sich seinem Zeitalter verständlich zu machen, vielleicht in der Erwartung, er werde von ihm ohnedies nicht missverstanden werden , hat er gerade an den wichtigsten Stellen stillschweigende Voraussetzungen nicht vermieden, seine Grundgedanken nicht hinlänglich von der verdunkelnden Wolke mannigfaltiger Heispiele und fremder Autoritäten losgelöst und vor allem diejenige scharfe und präcise Sonderung der Fundamentalbegriffe unterlassen , welche die unumgängliche Bedingung einer richtigen und fruchtbaren Verknüpfung derselben ist. Erlaubt man sich dagegen das, was er in der unbestimmten Ausdrncksweise seines Zeitalters oft nur andeutet , nicht selten ganz unausgesprochen lässt , in etwas bestimm- tere Begriffe zu fassen, so lässt sich mit Übergehung dessen, was bei ihm selbst schwankend und unklar ist , der innerste Kern seiner Lehre vielleicht kurz in folgenden Sätzen bezeichnen.

Das Recht , als eine Norm für das Verhalten wollender Wesen zu einander, bezieht sich auf die wirklichen oder möglichen Conflicte der- selben unter einander ; es ist selbst eine Regel , die auf die Vermeidung und Schlichtung des Streits gerichtet ist. Dass der Streit missfalle , das& die sittliche Verurtheilung desselben die Grundlage der Autorität ist.

544 G. Hartekstein,

die dem Rechte und allen dem zukommt , was auf die Bildung des RecbtszuBtandes abzielt, das liegt mittelbar in dem Nachdrucke, mit welchem er die custodia societatü no» ^pidiscimque, sed tnmquiUae ei ardinatae als die Aui^gabe und den Beziehungspunkt alles Rechts be- zeichnet'^). Damit verbinden sich in zweiter Ordnung Rücksichten des Bedürfnisses, des Nutzens und der Noth, wenn man will, indem ohne Anerkennung und Heiligbaltung bestimmter Reditsgr^&zen der gesellige Verkehr der Menschen unter einander unmöglich wird. Die Forderung aber, dass das Recht überhaupt gestiftet, anerkannt und ge- achtet werde , ist über jede Willkür erhaben ; sie bezeichnet eine sitt- liche Pflicht des Menschen als vernttaftigen Wesens, die insofi^m in seiner Natur hegt. Für den Inhalt des Rechte, (Ür das, was Recht sei, oder werden kann und soll, dafür giebt es verschied^o^e Gründe der Entscheidung. Ein sehr grosser Theil möglicher RechtsbestimmungeA bleibt dem Willen der dabei Betheiligten überlassen ; sie bestimmen, was für sie nicht kraft eines einseitigen, sondern kraft eines zusamm^i* stimmenden WoUens als Recht gelten soll ; der Inhalt dieser Cberein- kunft wird für sie verbindliche Kraft haben und zwar in dem Grade mehr oder weniger, als sich eine mehr oder weniger klare und unzwei- deutige Übereinkunft nachweisen lässt. Die Frage nach der Sanction und dem Schutze des Staats lässt Grotius dabei zunächst ziemlich un- berührt ; genug , dass die aus Zugeständnissen , welche einem zweiten Willen ausdrücklich oder stillschweigend gemacht worden sind, er« wachsenden Verpflichtungen und Ansprüche für die Betheiligten selbst

^) aDa88 vom Missfallen am Streite die Recbtslehre aufigeheo mußs, bezeugt Gro- tius, indem er nach Zurückweisung der Behauptung, der Nutzen sei die Quelle des Hechts, die ganze Abhandlung an die Betrachtung des Kriegs heftet. Er brauchte niclit ZD sagen : der Streu misiflUit; denn dies llissfailen belebt sein ganzes schöaes Werk». (Herbart, Anal. Sei. des Natuir. d, Moral § 55.) Er sagt es aber auch aasdrüoklich (1. II , c. xxvy § H , 3 : bellum est ret tarn horrenda ut eam nm summa necessUa» aul Vera Caritas honestam efficere nequetU, Kurz vorher nennt er die , welche das Kriegs- handwerk um des Lohnes willen üben, camifice detestabUiore». Nun bezeichnet zwar der Krieg ein VerhSltniss, in welchem der Streit zu der höchsten Spitze Süsserer Gewalttbatigkeiten iörtscbreitet; aber das wSre nicht möglich, wenn er nicht vorher und zugleich in der Tiefe der Gemüther vorhanden wäre, und ihm hier vorzubauen, ihn zu schlichten ohne Gewaltthat ist die Aufgabe des Rechts. Weist doch die Bezeicimong einer Hechtsverletzung als eines Friedensbruchs , die Nebeneinander- slellang der Ausdricke Recht und Friede, rechtlos und friedlos auf die Beziehung zwischen beiden deutlich hiOt

DIE REGHTSPHILOSOraiE DES HuGO GrOTIUS. 545

gelten. So wie aber die WillensbestimmungeQ der Einzelnen, die in ein Rechtsverhttltniss zu einander treten, vielfach an die Rttcksicht aof Naturverbältnisse und sittliche Gebote gebunden sind, welche ihnen selbst die Überlegung nahe legen, ob jeder beliebige Inhalt ihrer Über- einkunft sich diesen Rücksichten gegenüber werde rechtfertigen lassen, so entsteht auch für ein grösseres gesellschaftliches Ganzes, wie der Staat ist, der Anspruch, das System der Rechtsbestimmungen diesen natürlichen Ansprüchen und sittlichen Forderungen gemäss zu gestal- ten. In dieser doppelten Quelle liegen die Gründe für die Bestimmung dessen , was unabhängig von individueller Wahl und Entschliessung als Recht erkannt und geschützt zu werden verdient, obwohl Grotius ge- wöhnlich so spricht, als ob alles dies schon von Natur Recht sei, wo- durch eben der Begriff des Rechts bei ihm in eine schwankende Un- klarheit kommt. Aber indem er wenigstens für einen Theil dieser Be- stinunungen die Möglichkeit einer verschiedenartigen Gestaltung , einen grösseren oder geringeren Grad und Umfang ihrer Angemessenheit an Naturbedürfhisse und sittliche Aufgaben zugesteht , verschliesst er sich wenigstens nicht principmässig dem Gedanken einer zeitlichen Entste- hung und historischen Gestaltung des Rechts. Der Begriff desselben , in der reichen Mannichfaltigkeit seiner Beziehungen auf die rechtserzeu- genden Willensbestimmungen der dabei Betheiligten , auf die besondere Beschaffenheit und Verflechtung der Natur- und Lebensverhältnisse und auf die sittlichen Normen , die der Entwickelung jedes Rechtszustandes zum Leitfaden dienen sollen , bleibt dabei , auch ohne Berufung auf an- geborene Rechte, das Gleiche und Unveränderliche in dem beweglichen Wechsel besonderer Rechtsgestaltungen.

Berichtigung: S. SUinder letzten Zeile des Textes ist statt t natürlich nicht nothig» zu lesen «natürlich nöthig».

ÜBER

DEN CHRONOGRAPHEN VOM J.354

VON

THEODOR MOMMSEN.

Abhaodl. d. R. S. Ges. d. WitMotch. .II. 38

Unter den auf uns gekommenen Ueberlieferungen aus dem römischen Alterlhum nimmt nicht die letzte Stelle ein Sammelwerk aus der Mitte des vierten Jahrhunderts ein, welches ohne allen Anspruch auf litterä- risches Verdienst nur zum unmittelbar praktischen Gebrauch compiliert worden ist , aber manche wichtige historische Daten uns erhalten hat. Es finden sich darin Verzeichnisse der römischen Consuln, Stadiprä- fecten und Bischöfß , eine O^tertafel , eine kurze Weltchronik , eine nach den Königen und E[aisem geordnete Stadtchronik von Rom / eine Be- schreibung der Stadt, ein wenn nicht heidnischer, so doch wenigstens nicht christlicher Kalender, ein Verzeichniss der Gedttchtnisstage der römischen Bischöfe und Märtyrer, das in gewissem Sinne die Grund- lage des spatem christlichen Kalenders geworden ist; sodass die ganze Sammlung als ein Noth- und Hülfsbttchlein für den Gebrauch der Stadt Rom erscheint. Wenn nun gleich seit drei Jahrhunderten diese Samm- lung vielfältig benutzt, die einzelnen Stucke zum Theil, wie z. B. das Consulnverzeichniss und der Papstkatalog , sehr ausführlich bearbeitet worden sind , so hat doch noch Niemand es der Mühe werth gefunden die ganze Sammlung einer kritischen Untersuchung zu unterwerfen und die Ueberlieferung, die Redaction und die Quellen derselben im Zusam- menhang zu prüfen ; ja man hat nicht einmal alle Stücke der Sammlung pubUciert. Desshalb schien es zweckmassig hier, mit Ausnahme allein des "Kalenders , der in der Sammlung der römischen Kalender seinen Platz finden wird, und der Stadtbeschreibung, welche nicht in diesem Sammelwerk allein erhalten und kürzlich erschöpfend bearbeitet wor- den ist, die sämmtlichen gedruckten und ungedruckten Stücke der Sammlung nach den Handschriften vollständig mitzutheilen. Die Ein- leitung wird über die Handschriften und Ausgaben das Nöthige zusam- menstellen und hieran die Untersuchung über Zweck und Material der Redaction anschliessen ; in dieser Beziehung werden auch der Kalender

und das Regionenverzeichniss Berücksichtigung finden.

38*

550 Theodor Mommsen,

I.

Die Handschriften.

1. Die von Peiresc benutzte Handschrift saec. viii oderix.

Zu den mannigfaltigen Plänen, mit denen sich Girolamo Aleandro (f 1 629) beschäftigt hat , gehörte auch der einer neuen Ausgabe des der- Sammlung von 354 einverleibten Kalenders , wozu er von seinem Freunde, dem bekannten gelehrten Sammler Peiresc Mittheilungen (ü)er eine sehr alte Handschrift unseres Chronographen empfieng. Da die Aas- gabe nicht zu Stande kam und auch die Handschrift, welche Peiresc benutzte , seitdem verschollen ist , können wir nicht umhin demjenigen nachzuforschen, was aus Peiresc's oder Aleander's Papieren darüber bekannt geworden ist. In Peiresc's Biographie von Peter Gassendi (zu- erst 1639) ist mehrfach (p. 98. 112) von dieser Handschrift die Rede; ausftlhrlichere Mittheilungen aber finden sich in Peiresc's von Fauns Saint- Vincens in Millin's annales encyclop^iques 1817 tom. 3 p. 193 233 (cf. tom. I p. 260 288) bekanntgemachten Briefen an Aleander und Rubens , auf welche Hr. Prof. Bock in Brüssel mich aufmerksam gemacht hat. Die ursprünglich italienisch geschriebenen Briefe an Aleander hat der Herausgeber in französischer Übersetzung drucken zn lassen für gut befunden. Aleander's noch bei seinen Lebzeiten als nächstens erscheinend angekündigter Commentar zum Kai. Const. {Laur. Pignarius fnagnae matris et Attidis initia, zuerst 1623, p. 16 der Ausg. Amstel. 1 669) ist nie fertig geworden , obwohl Leo Allatius {apes urha- nae p. 124) denselben unter Aleanders nachgelassenen Werken aufflihrt und Holstenius {epp. ed. Boisstmade p. 140 cf. p. 271) unterm 23. März 1 629 bei Peiresc ansucht, er möge sich bei dem Kardinal Barberini dalbr verwenden , dass nicht Suarez , sondern Doni von ihm mit der Herans- gabe der Noten zum Kalender beauftragt werde. Die darauf bezüglichen Papiere Aleanders kamen nach dessen Tode in die barberinische Biblio- thek , wo sie noch vorhanden sind. Philippus a Turre [man vet. Anü ed. 3 Rom. 1 724 p. 223) publicierte ein Fragment daraus und kündigte zugleich an, dass Justus Fontanini damit umgehe dieselben mit dem übrigen litterarischen Nachlass Aleanders bekannt zu machen. Auch die- ser Plan scheiterte. Die von Fontanini genommenen Abschriften kasoen

ÜBEB DEN CHR0II06BAPHEN VOM J. 354. 554

nach Venedig in den Besitz vonMorelU, welcher in den epistolae Septem vor. erud. Patav. 1819. 8. p. 30 sq. also über dieselben berichtet: •Sunt de calsndario epUtolae Aleandri ad Herwartum tres an. 1617, Her- warü ad Aleandrum septem an. 1618, loa/mi» Seldeni ad Nkolaum Fabrik dum Peirescium duae an. 1618^), LaurentU Pignom ad Aleandrtm una, lacoH Sirmandi ad eundem una an. 1617, Peirescii ad eundem tresitalice scriptae an. 1618 ef 1620. hUer eas eminent Herwarti, Akandri et Pig- narii tree, qmbus loca nan pauca Calendarii invicem explicant, ac Peirescii duae, quamm altera Calendarium passim iUustratf altera tum de eo , tum de quattuar aliis chronologiae veteris monumentis tum ineditis ab Aegidio Bucherio an. 1635 m hcem prolatis exquisita eruditione fuse disserit.9 Eine andere Abschrift der barberinischen Papiere besass Gaetano Marini (Arvali p. 151. 388.), welcher auch an E. Q. Visconti Mittheilongen daraus machte (s. dessen lettera interna ad un anüca ar- genteria, Roma 1827 p. 16). Endlich hat mein Freund Giambattista de' Rossi in Rom mir aus den barberinischen Papieren Einiges mitge« theilt ; eine Abschrift der peirescschen Handschrift befindet sich nicht darunter , ja nicht einmal längere Stücke daraus mit Ausnahme der von Marini mitgetheillen natales Caesarum. Wohl aber erhielt Aleander von Peiresc Copien der sämmtlichen Miniaturen des Codex; sie sind nicht &rbig , sondern mit der Feder gezeichnete Umrisse , wie de' Rossi mir versichert*).

Aus den genannten Quellen ei^ebt sich , dass Aleander , den eine Anfrage Herwärts um das J. 1617 zu Studien Ober den constantinischen Kalender veranlasst hatte (Peiresc bei MilUn p. 227) , sich an Peiresc mit der Bitte wandte ihm ttltere Kalender zu verschaffen , welcher ihm denn auch altchristliche Documente der Art aus Mailand , Paris , Glugny u. a. 0. verschaffte (Miliin 1. c. p. 207. 21 4. 218). Endlich im J. 1620

4) Unter der Correspondenz Peiresc's finden sich vier Briefe von Seiden an Peiresc und vier von Peiresc an Seiden, die sich hauptsSchJich mit dem coost. Kalender be- schSfligen. Chardon de la Rochette mSlanges ü. p. 487.

5) Die von Herrn de Rossi beabsichtigte Verdffentlichung dieser Zeichnongen so VBO des peiresc'schen Briefes ist sebr zu wünschen. Ich benutze diese Gelegenheit tun das deutsche Publicum auf einen Gelehrten anfinerksam zu machen, von dem sehr tüchtige Leistungen zu erwarten sind. Seine Untersuchungen über den Chronographen von 351, die ihn grossentheils zu denselben Resultaten geführt haben wie ich sie jetzt voriege, werden ihn hoffentlich in den Stand setzen die gegenwärtig mitgetheUten wesentlich zu ergänzen und weiter zu fuhren.

552 Theodor Mommsen,

empßng er eine Haadschrifl des constantinischen von dem Domherrn Schilder in Gambray (lülillin p. 230). Restmipsit et curam Canslantmiam Kalendarii (schreibt Gassendi in der vita Peirescii p. 112 beim J. 1620), de quo proinde scripsit ad Schilderum Cameracensem cananicum, a quo ülum habuerat, et Franciscum Carondeleiium eiusdem ecclegiae decamm, qui eximia verum bonorum curioeitate tenehatur. An Aleander schreibt er unterm 22 Juli 1 620, dass er an Schilder wegen der Kalenderiiand- Schriften geschrieben (Miliin p. 209) ; am 4 Nov. dess. J. , dass Schilder ihm deren Uebersendung zugesagt (Miliin p. 21 9.) ; endlich am 6. Dec. 1 620 beschreibt er die Handschrift in einem ausftihrlichen Brief an den Maler Rubens : apres avoir quelque temps chercke quelqu ancienne trace manuscrite du Calendrier de Constantin de M. Hervartius^ j'en ai finde- ment trouve tm excellent (Miliin p. 221 C). Dass indess Schilder nicht der Eigenthttmer der Handschrift war , erhellt ^us dem folgenden mir von de' Rossi mitgetheilten Fragment eines Briefes von Peiresc an Aleander : // codice appartiene al presidente dt Arras , dal quäle ii sig. Schildero l'ha ottetmto in prestito per farmelo vedere, a condiHone pero che non passi piü oltre in maniera alcuna , et cfte non esca dälle mie mani , ne che si ritenga se non quanto mono si poträ. Wenn Gassendi dennoch p. 98 sagt : itperrarus codex Peireskii fuit ac etiamnum in iUius bibliotkeca adservatur» , so muss Peiresc die Handschrift später erworben haben, sofern Gassendi nicht hier wie auch sonst öfter geirrt hat. In der Stadt- bibliothek in Garpentras , wohin Peiresc's Handschriften kamen , scheint diese nicht vorhanden zu sein; wobei freilich zu bedenken ist, dass zwischen 1 808 und 1 826 über 1 300 Handschriften von dort abhanden gekommen sein sollen (Libri lettre ä M. Falloux p. 292. 316). Ich bin weder im Stande anzugeben wie jener Präsident von Arras hiess, der die Handschrift im J. 1 620 besass , noch auch sonst andre Spuren der von Peiresc gesehenen Handschrift nachzuweisen ; mögen die franzö- sischen und belgischen Philolpgen hierin glücklicher sein ! Für jetzt sind wir auf Peiresc's Mittheilungen angewiesen, aus denen wir eine Beschreibung der Handschrift zusammenzustellen versuchen. Da Alean- der durch Herwait oder vielleicht nur aus Cuspinian die andern Stücke der Sammlung gekannt zu haben scheint, hat ihm Peiresc nur die Inedita, die natales Caesarum und das astrologische Fragment so wie die Zeichnungen mitgetheilt, was hierbei nicht zu vergessen ist. Die Handschrift gehörte nach Peiresc's Urtheil ins YHI. oder IX.

ÜBER DEN ChRONOGRAPIIBN VOM J. 354. 553

Jahrhundert (Marini Arv. p. 388) ; an einem andern Ort (bei Miliin p. 223) giebt er ihr ein Alter von wenigstens 800 Jahren. Sie war nicht vollständig (Peiresc bei Miliin p. 221 . 222) ; ein gewisser Jean Sibilla hatte im Kalender die fehlenden Bilder und Monatstafeln ungeschickt genug ergänzt, indem er z. B; die Tafel des April aus November und December zusammensetzte. Die von ihm herrührenden Bilder stimmten durchaus nicht zu den anderweitig bekannten Monatsversen. Peiresc erkannte den plumpen Betrug (Miliin p. 229. 230). Die Notizen über die einzelnen Stücke stellen wir zusammen in der Ordnung der unten zu erwähnenden Brüsseler Handschrift , da Gassendi p. 98 die danach gemachte buchersche Ausgabe als einen Abdruck der peirescschen Handschrift bezeichnet und Morelli (s. S. 551) sich ähnlich ausdrückt. Es wird aus dieser Zusammenstellung sich ergeben , dass die Brüsseler Ab- schrift aus dem peirescschen Codex mit Weglassung verschiedener Mi- niaturen geflossen ist; da letztere sich in Rom unter Aleanders Papieren eriialten haben , so ersetzt die Brüsseler Abseift mit den römischen Zeichnungen, deren Publication zu hoffen steht, den Verlust der pei- rescschen Handschrift. Im Ganzen sehen wir aus Morelli , dass die peirescsche Handschrift ausser dem Kalender die vier chronologischen Stücke des Bruxell. (Fasten und Ostertage Stadtpräfectea Depo- sitionen — Bischöfe) enthielt und- aus Peiresc bei MilUn p. 226, dass der Kalender den Schluss des Bandes machte, eben wie im Brux. auch.

1 . Der Fasten gedenkt nur Gassendi p. 98, wonach die peirescsche Handschrift das Gonsulat von Probus und Paternus (279) so wie das vorhergehende nicht ausliess.

2. Ostertage \

o of A^ Hf f f werden nicht besonders erwähnt.

4. Depositionen. Die Anführung Peiresc's bei Miliin p.227: XVIII Kai. OcL Cypriano Africae^ Romae celebratis in CalixH scheint aus seiner Hdschr. entnommen.

5. Papstverzeichniss. Antonius Gappellus de coena et pamone Christi cap. 5 (von mir nicht gesehen, angeführt von Schelestrate antiqu. eccl. Rom. 1692 foL T. I. p. 336) erzählt, dass Peiresc den mitLiberius^ schliessenden Papstkatalog in vetmtis membranis besessen.

6. Der Kalender.

a. Das Titelblatt beschreibt Peiresc bei Miliin p. 223. 225 : Immedia- tement devant la figure de Borne il y a un titre qui parait commun ä

654 TflEOBOB MOMMSSN,

Umtes les choses profanes 9usdites (unten c. d.) qui mmt dam ce ma^ nmorit, dans lequd an vait une table partSe par deux ginies, faite com- me les andern ütres gravis sur les marbres, sur laqueUe an Uten grands caracteres VALENTINE LEGE FELIQTER, et en caraderes plus pe- tits, queique majmcules et carris en rubrique, VALENTINE VIVAS FLOREAS VALENTINE VIVAS 6AVDEAS: et am denx barde du titre, en pe^ caracteres nuguscules, le nom du serf au de taut autre qui icrmt k üvre FVMVS DIONYSIVS FILOCALVS TITVLAVIT. Sur Is titre il y aun monogYamme , dans lequel je crais qucn a voulu com' prendre tautes les lettres de l'inscripiion placie apres VALENTINE FLO- REAS IN DEO, locuHon tres frequente dans ce eiecle, VIVAS IN DEO.— Eine Gopie dieses Titeis findet sich unter Aleanders Paf>iereD , wie de Rossi mir schreibt. b. Es folgen die natales Caesarum, wovon Peiresc an Rnbens schreibt p. 224 : II y a immidiatement avant les planetes ce que le Hure rea- ferme de plus beau ; cest la rqprSsentatian de deux tables, sur lesqudles il est icrit: NATALES C^SARVM ^ Van y voit la staiue de Vempe- reWf de la paitrine en dessus , a^c le eercle autaur de la Ute. II aun globe sur lequel est le phimx, ressemblant presque a un genier ainsi quil est sur les midaäles de Canstance. En face des dites üAles, an vait une grande figure de la Victaire ayant Vaigle aupres d^elle, etunecu rand ä la num, sur lequel eile icrit: SALVIS AV6VSTIS || FEUX VALEN- TINVS ^). Ily aen autre avant la Victaire quatre grandes figures : tune, de Rome, casquie, a/vec le glabe et une petite Yictoire^ qui la cou- ranne; la seconde, ^Alexandrie, debaut, ayant aupres deUe les vaisseaux egyptiens; la troisieme, de Constantinople, debout, mais partant des tours , et comme occupant la place äAnüoche. La demiere est de Treves» dans les Gaules ^ die candmt un barbare captif; cela me fait pr immer ^ que lemanuscritvientde ces endroits^la. Si chaque figure navait pas, aupres d'elle, son inscription et »an propre nom^ fauras pensi, que la iroisieme etait AnAoche et la dermere Canstanlinople, paxe que dans les midailles de Constance la figure de Cansianlinople est ms* quie, et s'il men sauvient bien, ily a pres d'eUe qudques capiifs au quelques trophies. Cest peut^itre une faule du copisiCf^ cor je nai jamais vu Canstantinople avec des tours , m Antioche sans en avoir. Je ne sais

1) Die ZeileoabtheiluQg ist nach de Rossi hinzugefügt.

Obbr den Ghroüographbr vom J. 354. 655

comment ahrs on aurait pu ne päs metire Antioche pamd les mlles prin- cipale$, pmqu eile jouit Umg-temps enc&re apres de tres-^ands hm- neurs dans t Orient. Diese Zeichnung, ^e in der Brüsseler Hand- schrift fehlt, aber unter Aleanders Papieren sich findet, beschreiben aoch Marini Arvali p. 388 und (nach Marini's Mittheilangen) £. Q. Visconti lettera intomo ad an anUca argenteria (ed. % Roma 1 827) p. 4 6 ; auch de' Rossi hat mir darttber Miltheiiungen gemacht. Marini sagt, es seien due tavole omate di püastri can due frantani parUcolari ed un oamune^ dove si vede tma imagine di un Imperatore paludatOs che non ha Corona, ma ha ü gran cerchio attomo il capo, e tiene un globo sul quäle sta la fenice, come si vede in me^aglie di Costamo figlio di CostanHno, ed i accompagnato da due Vittoriole , e dalF isoristime in majuscoh NATALES GAESARVM. Aus Yisconti's Beschreibung ist nur hervorzuheben; dass die vier Stttdte alle stehend dargestellt sind und Alexandria durch Aehren und Schifife bezeichnet ist.

c. Avant k calendrier schreibt Peiresc femer p. 224 on A repri^ sentS les sept pUmites habUlies exactement ä l^anüque. II y manque seu- lement Jupiter et V^nus. Le soleil est justement tel que l'ApoUon de Daphn4; la Urne a le eroissant derrOre les Spaules et une come ren- versie. De' Rossi beschreibt sie als figure di cinquepianeH conaür cune formok astrologiche superstixiase (diese Formeln allein hat die Brüsseler Abschrift) ; mancano Giove e Venere. Noch erwähnt Rossi le figure di sei segni del Zodiaco {le allre mancano)^ die zwar sonst nir- gends vorkommen, aber durchaus in diesen Kreis gehören.

d. Vom Kalender selbst fknden sich nur vor sieben Monatsbilder (Febr. März Mars en berger ist zu lesen Aug. Sept. Oct. Nov. Dec.) mit den Tetrastichen daneben, und acht Monatstafeln (Peiresc bei Miliin p. 222. 231), genau vWe in der Brüsseler Abschrift. Die kurzen Beschreibungen, die Peiresc von den Bildern giebt, passen vOlbg auf die bucherschen Holzschnitte. Aleander schrieb an Peiresc , dass er nicht alle Monatsbilder erhalten' habe, und in der That bemerkt mir Rossi , dass nur eines derselben unter Aleanders Papieren vorhan- den sei.

e. Ily a en outre äla ftndu calendrier schreibt Peiresc p. 223 deux figures de princes, habilles comme les empereurs de ce siecle-lä, que je

crds etre Constance ßls de Constantin et Constance Cisar Gallus.

La figure de Constance Auguste est assise; eUe porle une couronne de

556 Tbkodor Mommseh,

pierreries qtd serre ses cheveux, et äla moniere des samts, eUe aun cercle rond auUmr de la tele; eile tient de la main gauche, un eceptre surmonti d^une demirpetUe figure casquie, partant un petU baucUer^ et ripand de la draite de Vargent, paur marquer ksjaurs de Uberalite di- signds dane le cakndrier, ä ce quü paratt. GaUue Cinar e$t debmU, tenant un pareU sceptre de la mmn gauche , et de la draite une peUte Victoire partant une cauranne et une hranche de palmer. H na pas de diademe camme Vautre, maus üa le grand cercle autour de la Ute. Les habüs sant enrichis de bijoux et iun grand nombre de camees et mrtaut le manteaUf quil parte ä peu pres camme le pallium ä la grecque. Les figures sant m^estueuses, maus eUes ne different pas du praß de leurs medaiUes. Auch Rossi gedenkt dieser Tafel mit zwei Kaisern. Aus der peirescschen Handschrift geflossen scheint 2. die Brüsseler Abschrift = Bruxell. 7542 (7543?) 754S, von einer Hand des xvi. oder xvii. Jahrhunderts, und zwar, wie wir von Bucher in Vict. Aquit. p. 243 erfahren, von der des Pater Herbert Rossweyde. Sie gehört zu dem Appai^t der Bollandisten , von denen sie Bucher im Oct. 1632 erbiet und danach seinen Abdruck veran- staltete. Zu Anfang ist bemerkt: Fragwentum isiud sie descriplum ve- tustissimis characteribus extat a^nsd Ja. Brennerum scultetum senatus LucenUmrg. ') Femer : antiqua scriptura submissa aUm fidt P. Rasweyda et inde aliqua edidü Bucherius. Bucher sagt davon: P. Joannes Bat- landus quasdam mihi P. Herberti Raswegdi p. m. viri schedas abtuUt; erant eae e vetustissima membrana fideliter exscriptae, quam B. Jaannes Brennerus regius aUm in senatu Luxemburgensi secretarius diu penes se habuerat, et tandem D. Assanvillio regi CathaUca a privatis BruxeUae con- sitiis dana transmiserat. Diese alte Handschrift, die von Luxemburg an den Staatsrath d'Assonville in Brüssel kam, war wohl unzweifelhaft eben die peirescsche Handschrift, welche ein Präsident von Arras, vielleicht eben derselbe d'Assonville^, im J. 1620 besass. So weit letztere be- kannt ist hatte sie genau denselben Inhalt und dieselben Lückod wie die

1) In n. 7519 : atUstaUo de membrana ex qua haec descripta (ohne Datum, etwa Yom J. 4 640) bezeugt Remadus Hoart ArchivistJn Luxembuiig, dass sein Schwieger- vater Johannes Breverus (ncj einen röm. Kalender in etwa 6 BL sehr alter Schrift be- sessen; dayoo habe im J. 1 660 der Canonicus Karl Lange eine Abschrift, das Original aber um 4580 der catmUanus ab HassonveUa durch Anton Blanchaus erhalten. Die langische Abschrift ist der Brux. wohl nicht.

9) Die Familie d'AssonviUe ist aus Ams. S. Jöcber unter d'Assonleville.

ÜBBR DEN ChBONOGRAPHBN VOM J. 354. 557

UDS vorliegende Brüsseler Abschrift, nur dass einzelne Zeichnungen in dieser ^¥eggeblieben sind; Gassendi's undMoreHi's oben erwähnte Zeug- nisse für die Uebereinstimmung der ihnen über die peirescsche Hand- schrift vorliegenden Notizen mit der bucherschen Ausgabe bestätigen cüese Yermuthung. Eine genauere Beschreibung der Handschrift, als Bucher sie giebt, verdaüke ich Herrn Bethmann in Berlin, der sie selbst untersucht hat ; danach ist nach Beseitigung einiger durch Ver- binden entstandener Versetzungen der Inhalt folgender:

a) fol. ir. 2v. Fasten von 205 n. Chr. {Antonino II et GetaMar. XXII)

bis 354. Bücher p. 247—251.

b) f. 3r. 4r. Yerzeichniss der Ostertage von 312 an auf 100 Jahre be- rechnet Bucher p. 252 255. *

c) f. 4v. 5v. Yerzeichniss der Stadtpräfecten. Bucher p. 236 241 .

d) f. 6r. V. depositio episcoparwn; item depositio martyrum. Bucher p. 267—269.

e) f. 6v. 7v. Yerzeichniss der römischen Bischöfe. Bucher p. 269 273.

f) f. 8r. Titelblatt mit Valentine fiereas in deo und dem Monogramm. Bucher p. 275.

g) f. 9r. Natales Caesartm. Bucher p. 276.

h) f. 9v 11v. eine unten mitzutheilende Notiz tiberden günstigen oder schädlichen Einfluss der einzelnen Wochentage und der Stunden eines jeden. Jupiter und Venus fehlen. Die fünf Plänetenbilder, die dazu gehören, sind weggelassen , finden sich aber unter Alean- ders Papieren (S. 555). Fehlt bei Bucher. f) f. 1 2r. 1 3r. Die Zeichnungen zu den Monaten Febr. Mart. Aug. Sept. Oct. Nov. Dec.,vierresp. drei auf einer Seite, wie sie bei Bucher p. 279. 280 stehen. Die Bilder zum Januar, April, Mai, Juni, Juli feh- len. — Nach Bucher p. 277, 278 finden sich zu den Bildern vom Febr. Sept. Nov. Dec. in der Handschrift noch Tetrastichen, welche Bethmann nicht erwähnt.

; *) f. 1 4. 1 5. 1 6. [1 7 ist leer] 18.19. 20. 21 . 22. Der Kalender fllr die Monate Jan. Febr. Jul Aug. Sept. Oct. Nov. Dec. ; es fdiilen März bis Juni. Bucher p. 281 —288. Eine Collation dieser Handschrift mit dem bucherschen Abdruck

und Abschrift des ungedruckten Abschnittes h verdanke ich der Ge-

Eiligkeit des Hm. Roulez in Gent.

558 TiiBO0Oi Momiflsiv,

3. Die Bemer Handschrift n. 408 1 3 Bl. fol. saec. IX {Skmer catal. codd. m$$. bibL Bemensis Bernae 4760. T.L p. 376— 379). Wo die Handschrift herrührt , giebt Sinner nicht an ; Bongars hat sie nicht besessen. Dieser Rest einer vollständigeren Handschrift enthält jetzt nnr noch

a) den Schloss des Kalenders und zwar nichts weiter als den Monat . December.

b) Fasten vom Beginne des Consulats {Bruto et CoUatino) bis 264 n. Chr. {GdUeno VI et Satumino) .

Ich habe die wenigen Blätter durch Hm. Albert Jahn in Bern ver- gleichen lassen.

4. Die Wiener Handschfift Yindob. n. 3446 (früher 56 oder bist. prof. 458) chart. sec. XY. exeuntis.^) Früher besass die- selbe der Bath Kaiser Maximilians Doctor Johann Fuxmagen (f 4 499), der seinen Namen in dieselbe eingezeichnet; nach dessen Tode kaufte sie der Bischof von Wien Dr. Faber, der sie im J. 4540 dem CoUegium von S. Nicolai schenkte. Nur die ersten 70 von den 290 Qnartblättem der Handschrift kommen hier in Betracht ; die folgenden enthalten die Chranica PoUmarum von Kadlubek und die hUtoria Getarum des Jomandes , beide von anderer Hand. Ich habe sie tbeils selber be- nutzt, theils durch Prof. Haupts Vermittlung sorgfältige Abschriften aus derselben von der Hand des Herrn Joseph Möller erhalten. Die genaueste Beschreibung der Handschrift gidi>t Garampi bei Roacalli praef. p. XXXI. Wir werden unten nach der Ordnung dieser Handschrift die Stücke aufzählen , welche übrigens darin an mehreren Stellen in Folge von Blattversetzungen im Original durch einander geworfen sind; hier nur vorläufig zur Vergleichung mit dem Brüsseler und B^ner Codex eine Ud!>ersicht, worin die in jenem fehlenden mit ^ bezeichnet sind :

a) Titelblatt mit Valentine fiareas in deo und dem Monogramm.

(Die Natales Caesarum fehlen). h) Der Kalender, vollständig mit den Bildern, aber ohne die Tetra- stichen. "^ c) Annalen von Cäsar bis 639 n. Chr., nrit Lücken.

4) Eine vom P. Jaoingus zum Behuf der Herausgabe einiger Stücke in den Acta Sanctorum im J. 4688 genommene Abschrift ist die Br8iG»eIer Handschrift 7538— 7544 (75i9T).

obbb dbn CmoNOfiiAPHKN VOM J. 354. 559

d) Fasten vom Beginne des Consnlats bis 354 n. Chr.

e) Verzeichniss der Ostertage von 31 Sl an auf 1 00 Jahre berechnet.

f) Verzeichniss der Stadtprdfecten.

g) Depasitio episcaparum. Item dqpmiio martyrum. h) Yerzeichniss der römischen Bischöfe.

*f) Annalen von Cäsar bis 496 n. Chr., mit Lücken. *fc) Weltchronik bis 334 n. Chr. */) Stadtchronik von Rom bis c. 334 n. Chr. *m) Regionen der Stadt Rom.

Aus welchem Original (das übrigens auf keinen Fall älter gewesen sein Jiann als 539 , s. oben c.) die fuxmagensche Abschrift geflossen sei, wird uns nicht überiiefert; die Annahme Garampi's a. a. 0., dass dasselbe diejenige Handschrift gewesen sei, welche der kaiserliche Ge- schichtschreiber Stabius aus der Schweiz nach Wien brachte und welche alsdann Cuspinian benutzte, ist irrig, es war dies vielmehr eine alte Handschrift des Chronicon von Cassiodor. *)

4) Omnes fnbliotheoas evolvo, sagt Cospinian p. 569, u^ annales ah tnteritu vmdi- cem, qtU muUa saeciUa latuerunt. Sic nuper cum oratorem agerem Caesaris Maximiliani ad Hungcxnae regem Vladislaum, Diodori Siculi, Procopü et loannis Monachi historias hcuitenus LatinUaU nen donatas ei nostfü incognitas e tenebris end, ut Laimos adirent ae muUa, quae noa fugerunt, edoeerenL So verschaflte er sich auch eine Handschrift des damals noch ungedruckten Cbronicon von Cassiodor, deren er öfters erwähnt, z. B. p. 569 : inveni post Cassiodori verba in illo unico ac vetusHssimo codice aHquos adhuc ccrutdes; und zwar erhielt er dieselbe von Stabius: unicum habui Camodori exemplar (sagt er am Schluss) quod meus Stabius hämo acernrni ingenü mihi aituUt, ei id plerisque in locia mutihim ac pame abrasum fuiL Habui, (flihrt er fort, übergehend zu der Fuxmagenschen Handschrift) et consules cuiusdam ignoti auctoris (die Fasten ; s. oben d, der wiener Hdscbr.) quem tandem reperi, et vetustissima quaedam chronica, quibus item consules continebantur (die Annalen, c und t der Wiener Hdschr.). Hierdurch erMutert sich die zweite Stelle bei Cuspinian p. 395, die Gara:i pi irre geführt hat: üt omnia quae mihi in manus venerint studiosis profutura afferam, incidi in libellwn vetus^ Ossimum ignoä auctoris, ubi consulum nomina a luUo Caesare ad Theodericum Gothorum regem continebantur , quem inter libros loh. Fuacmageni senatoris Caesarei reperi, Cuius instar alterum exemplum mihi Stabius meus Caesareus historicus vir acerrimi tudicU nuper ex Helveüa attulit, admirandae veiustaüs et quem vix legere poM; ita erat carie et sOu et Uneis corrosus, Hunc et loachvmo Vadio et Georgio CollimiHo viris veterum momtnen- forum proecipue studiosis et plurihus alOs ostendi. Das heisst, Cuspinian benutzte theils die drei Gonsuinverzeichnisse der fuxmagenschen Handschrift, theils das Gonsuhiver- zeichniss des Cassiodor in einem alten aus der Schweiz durch Stabius nach Wien gekom* menen Codex; wenn er letzteres «ein zweites dem ersten entsprechendes Exemplar»

560 Theodoh Mommssn,

VoD diesen vier Handschriften, den einzigen, welche meines Wis- sens auf die neuere Zeit gekommen sind, ') gehören die erste und dritte dem VIII. oder IX., die zweite und vierte dem XVL und XVII. Jahrhun- dert an. Was ihr Verhaltniss zu einander betrifft, so ist die zweite un- zweifelhaft eine Abschrift der ersten und ersetzt uns einigermassen deren Verlust ; es bleibt also zu bestimmen das Verhaltniss d^ peiresc- sehen , der Berner und der Wiener Handschrift. Der Bemer Codex ist kein Fragment des peircscscben , da er einen in diesem fehlenden Theil der Fasten enthalt; folglich hat es jedesfalls von dieser Sammlung zwei Handschriften des 9. Jahrhunderts gegeben, von deren einer uns die Abschrift , von der andern ein Fragment erhalten ist. Es fi*agt sich nur, ob die Wiener Abschrift ftlr uns eine dritte alte Handschrift vertritt oder ob dieselbe aus dem peirescschen oder dem Berner Codex geflossen ist, zu einer Zeit wo dieselben noch vollständiger waren. Nun stimmt die Wiener Abschrift mit der Brüsseler, also mit der von Peiresc, zwar im Ganzen buchstäblich selbst in den offenbarsten Fehlem und Defecten z. B. im Papstkatalog; allein es wird dies doch nicht darauf beruhen, dass beide aus demselben, sondern vielmehr darauf, dass beide aus zwei sehr ahnlichen Exemplaren abgeschrieben sind. Es fehlen näm- lich in der Wiener Handschrift mehrere Stücke , die die Brüsseler hat : so die nabUes Cae$arum (g), die astronomischen Aufzeichnungen {h), die Tetrastichen (t) ; in dem Verzeichniss der Ostertage schliesst die Wiener Handschrift mit denConsuln von 407, die Brüsseler mit dem ersten vom J. 410; die Blattversetzungen der Wiener Handschrift sind in der Brüs- seler nicht vorhanden. Hiemach ist nicht zu bezweifeln , dass die Peiresc -Brüsseler Handschrift einer andern Familie angehört als die Wiener. Dagegen ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Berner Codex eine übriggebliebene Lage des Archetypen der Wiener Handschrift sei. Die Annalen der Wiener Handschrift (c) sind vermuthlich ein fremdar- tiges und ursprünglich zu dem Sammelwerke, mit dem wir uns beschäf- tigen, nicht gehörendes Stück ; wirft man dies heraus , so entspricht die

nenot, so ist dabei nicht an das Original der fuxmag^ascben AbschnA, sondern an die ziemlich genaue Übereinstimmung der Fasten beider Handschriften gedacht.

1 ) Die zu den Monatsbildern gehörenden Tetraslichen, welche in den lateinischen Gatalectenhandschriften gefunden werden , können in diese aus vollständigeren Exem* plaren unseres Sammelwerks gekommen sein; doch ist es auch möglich, dass die poeUsche und die chronologische Sammlung beide aus derselben Quelle schöpften.

ÜBBB DEN ChIONOGRAPHKN VOM J. 3S4. 561

Ordnung der Wiener Handschrift der der Bemer, so weit sie noch vor- handen ist. Was den Text betriflPIt, so stimmen in dem kurzen Ab- schnitt, den die Bemer, Wiener und Brüsseler Handschrift gemein- schaftlich haben, in den Fasten 205 264 n. Chr. die beiden ersten im Wesentlichen ttberein , während der Brüsseler Codex nicht unbe- deutend abweicht (s. 207. 222. 227. 236 u. s. f.) ; an manchen Stel- len scheinen sich sogar aus den undeutlichen Zügen der Bemer Hand- schrift die Fehler in der Wiener Abschrift zu erklären (s. besonders 636, 683 u. c, 162 n. Chr.). Die ersten Seiten der Fasten der Wiener Abschrift stimmen sogar Zeile ftlr Zeile mit dem Bemer Codex. Die geringen Abweichungen der Wiener Handschrift scheinen dagegen gar wohl auf Versehen oder Verbesserungen des Abschreibers beruhen zu können. Bei dem geringen Umfang des Bemer Fragments ist eine ganz sichere Entscheidung allerdings nicht wohl möglich ; so viel aber steht fest , dass der Wiener Codex entweder aus dieser oder einer ganz ähnlichen Minuskelhandschrift des 9. Jahrhunderts herstammt.

n.

Die Ausgaben.

Wir beabsichtigen niu* die aus den genannten Handschriften ge- flossenen Ausgaben einzelner Stücke unsrer Sammlung zusammenzu- stellen. Die nach diesen Ausgaben veranstalteten Wiederholungen werden nur beiläufig berücksichtigt werden.

1 . Die erste Ausgabe des zu unsrer Sammlung gehörigen Kalen- ders findet sich bei der Ausgabe der Fasten Ovids von Philippus Gundelius (Viennae 1513. 4), die mir nicht zu Gesicht gekommen ist und die auch Saxe {praef. ad Vaassen p. xxv) nicht jgekannt hat , ja die Welser schon (s. dessen Briefe an Scaliger v6m J. 1603 opp. p. 803. 804) wie es scheint vergeblich suchte. Auch den Separatabdrack die- ses Kalenders, den Joannes Rasse nach dieser Ausgabe besorgt hat (Viennae 1574 pag. 1 in 8 et in tabula), sah ich nicht, wohl aber das Calendarium Romanum aethmcae vetmtaüs ostendens toto anno dies, {oUm apud Romanos) Calendas, Nonas et Idus u. s. w. cum indice et Caten- dario Numae. Ex Cu$pmam, Natalig CondOs, ManuHi, Gyraldi, tabeUae AntveqnenriSf Chytraei etc. Calendariis coUectum a loanne Ranio. San-

362 Thbodoi II011118K11,

galli, excodebat Leonhardus Sb*aid>. 1 584. (1 S na^BzShlte Bltttter m 4)^]. Hier fiodet sich ein Auszog aus der DedicaitiQii des Philippus Gimr delitts {R. P. D. Bdfmgo de Tannberg, datiert Yiermae PMmmiae 8. Calend, Ociob. 1513), den ich hier wiederhole: Omdii fastorum Kbras sex {nam reliqid dmdermtur) cum nuper etc. lUisque C(ümdari$m Ikmamm vene- randae vetustatis adiunxiy cmu$ copiam mihi Cuqnmamu vir docümmm

ut studiasos dcul plerisque alOs Ua hoc quoque adiuvaret fecU In

Diario mkm quaedam ut Cifiquatria Yotibi Minerves MügistraU et äia ut scripta in CuspiMani exempkri erant, eam ob causam non imnmtan, qma quoddam antiquitatis vestigium prae se ferre videbatUm'. Da deamach die- ser Ik*ack unddievoa ihm abhängenden ans der noch vorhandenen cuspi- manischen Handschrift geflossen sind , habe ich mich um die sehr sel- tene gundelsche Ausgabe nicht sonderlich bemüht.

2. Johannes Cuspinianus (f 1529) benutzte für seine de con- sulibus Romanorum commentarii Basil. 1 552 fol. die Wiener Abschrift, an deren Rande sich Bemerkungen von seiner Hand finden (Kollar anal, «m- dob. t.I. p.945). Er rückte in seine Annalen unter den betreffend^i Jah- ren die wichtigeren Stellen des Consul-, Bischof- und Präfectenver- zeichnisses ein, woraus sie öfter wiederholt sind. Panvinius hat den Schluss der Annalen daraus als Anhang zu seinen Fasten drucken lassen.

3. Petavius, der auch das Papstverzeichniss besass (penes nos ha- bemus, rationar. temp. p. I l.v c. 5), gab in seinem üranologium 1630 p. 1 1 2 sq. den Kalender heraus e nrnseo loannis Georgii Herwarü ah Hochenbourg , wozu er in der Vorrede bemerkt : Calendarunn Con- stantini Magni a loanne Herwarto olim editum, cuius enarrationem 6 fuj^ uoQitrjg Hieronymas Alexander (vielmehr Aleander) scribere instituerat. Wo der kurAirstlich bairische Kanzler Herwart den Kalender herausge- geben hat , habe ich trotz vielfältiger Bemühungen nicht ermittelt ; viel- leicht auf einem einzelnen fliegenden Blatte. In den mir zugänglichen Schriften desselben, namentlich in der Chronologia, ist nirgends davon die Rede, wohl aber erscheint Herwart in der Correspondenz Alean-

\) Die ungemein seltene von mir an ?ielen Orten vergebens gesuchte Schrift er- hielt ich zuletzt von Manchen durch die Güte des Herrn Kari Haiku. An sich ist sie werthlos , giebt aber für die so schwierige Keimtniss der Ausgaben riUnischer Kalen- der wichtige Fingerzeige.

ÜBER DEN ChRONOCBAPIIEN VOM J. 354. 563

ders (s. S. 361). Aus welcher Quelle Herwart schöpfte, weiss ich nicht bestimmt; doch scheint aus Moit^Ili , der Herwärts Briefe an Aleander gelesen haben muss, hervorzugehen, dass er die Wiener Handschrift benutzte. i^Epistolae ^equuntur de calendario Roin. mb Constantio imp. seripto in bihtioiheca Caesarea Vindobonensi servalo, qtMd lo. Georgius ab Herwart denuo in hicem emiserai neque tarnen pro, merilo illustraverai, Adiumenla ab Aleandro iäe iibi qaaerebat. » * Petau's Text stimmt mil dem Wiener fast ganz.

4. Aegidii Bucherii Atrebatis e soc. lern de doctrina temporum eammentarius inVictoriumAquitanum. Antverp.1633und mit neuem Titel- blatt 1664fol., benutzte und edierte die Brüsseler HandschriA p. 235 288, und zwar 1) das Präfectenverzeichniss p. 236 241 ; 2) die Fa- sten von p. Chr. 206—354 p. 247—251 ; 3) die Paschaltafel p. 252— 255 ; 4) die dqi^siUö epiec. mart. p. 267 269 ; 5) das Papstverzeich- Biss p. 269—273 ; 6) den Kalender p. 275—28«. Ducange in den Anhängen zum Chronicon Paschale wiederholte nach Bueher n. 1 unter XVI, n. 2 unter xv, n. 3 unter xviii, n. 5 unter xvii? n. 1 gab auch Schelestrate antiqu. eccl. T.L p. 528 aus Bucher; n. 3 wiederholte (Joh. van der Hagen) observatt. in Prosperi Aquilani chronicon Amstelod. 1733. 4. p. 291 f.

5) In den Actis Sanctorum Apr. T.I (Antverp. 1 675) findet sich der Papstkatalog aus dem liber pontificaUs ergänzt; wenn man die No- ten beachtet, wird man den Herausgeber Henschen weder einer Fäl- schung beschuldigen, wie Eccard gethan, noch ihm ein vollständigeres Exemplar beilegen, wie Schelestrate (I. p. 236 sq.) meinte. Henschen schöpfte ohne Zweifel aus der Brtisseler Abschrift oder direct aus Bucher. In denselben Actis Sanct. lun, T. VII. (Antverp. 1 71 7) giebt Conr. Janingus p. 176 184 den Kalender aus Lambecius, femer aus der Wiener Handschrift und zunächst aus der Brüsseler Abschrift der- selben (s. S.558 Anm.) p. 185 186 die depositiones (hiemach wieder- holt in Mai's Script. Vat. V, 54 fg.), p. 186 188 die historischen Notizen aus den beiden Annalen ; die Consulate. bei denen keine histo^ rische Notizen sich finden , sind weggelassen.

6. Lambecius gab in der bibl. Caesarea append. comment. l. IV addit L Vindob. 1665 79. fol. (wovon KoUarius analecta Vindo-- bonensia 1761. fol. T. I. p. 946 sq. eine zweite Auflage giebt) zuerst den Kalender mit den sämmtlichen Monatsbildern aus der Wiener

Abhandl. d. K. K. Ges. d.Wissensch. II. 39

564 Theoeor Movmsbn,

Handschrift. Daraus wiederholten denselben Schurzfleisch amms Rem. Itilianus Yiteberg. 1704 (nach Petavius, Bucher und Lambecius) , Grae- vius thes. vol. VIII, Montfaucon antiquit^s suppl. T. I. pl. YI f.

7. Norisius diss. tres quamm prima fastos cansulares Anonymi e cod. ms. bibliolliecae Caesareae deprompios exkibet et iUustrat Florent. 1 689 und öfter (hinter dem annus Syramacedonum) gab die Fasten der Wiener Handschrift p. 25 38 ; die von Janing besorgte Abschrift (s. S. 558) war ihm durch Magliabecchi mitgetheilt worden.

9. Eccard corpm historicorum medii aevi Lips. 1723. fol. gab aus der Wiener Handschrift unter I (col. 1 16) die Fasten p. 25—38 und den über paschalis p. 38 40 mit einander verschmolzen; unter II (col. 17 22) das Prafeclenverzeichniss ; unter III (col. 23. 24) die de- positionesi unter IV (col. 25 28) das Yerzeichniss der Bischöfe; un- ter V (col. 29—32) die Kaiserchronik; unter VI (col. 33 40) die An- nalen f. 47—53; unter VII (col. 41—48) die Annalen f. 16—24, je- doch die beiden letzteren sonderbarer Weise mit Auslassung der mei- sten historischen Noten.

9. Sixtus Schier gab den Kalender des Philocalus 1781 zu Wien heraus , vermuthlich aus der Handschrift. Die mir nicht zu Ge- sicht gekommene Ausgabe erwähnt Morelli a. a. 0.

10. Roncalli vetustiora Laünofwn scriptorum chronica Patavii' 1787. p. 1. 2. fol. gab nach den Vergleichungen des Cardinais Garampi aus der Wiener Handschrift unter n. VIII (P. 2 col. 103—132) die An- nalen f. 47—63, unter n. IX (P. 2 col. 139—160) die Annalen f. 15—24, unter n. XI (P. 2 col. 241—248) die Kaiserchronik.

Da die von den vorstehenden Herausgebern benutzten Handschrif- ten fur diesen neuen Abdruck wieder verglichen worden sind , haben wir die Ausgaben bei Seite lassen können.

m.

Die Bestancitheile der Sammlung.

Wir wenden uns zu den Bestandtheilen der Sammlung unseres Chronographen, die wir zunächst einzeln betrachten wollen in der Ordnung der Wiener Handschrift als der vollständigsten von allen, je- doch mit Beseitigung der oflfenbaren Versetzungen.

Cber den Chrokoghafhen vom J. 354. 36d

I. Der Kalender.

Bern. f. 4. Vind. f. 4 li. Bmx. f. 8--9S.

Gnndelias. PelaviuB. Buoheriut. Acta Saact. Lambecios. Sofaier.

Der Kalender unserer Handschrift befasst nicht bloss die gewöhn- lichen zwölf Monatstafeln , sondern folgende Stücke :

1) ein mit Zeichnungen verziertes Titel- und ein ähnliches Schlussblatt, wovon das letztere aliein in Peiresc's Kopie erhalten ist, das erstere auch in der Wiener und Brüsseler Abschrift sich findet (s. die Beschreibung oben S.554. 355). Das Titelblatt nennt den dem das Buch gewidmet war: VALENTINE LEGE FELICITER, VALENTINE FLO- REAS IN DEO (dies auch im Monogramm), VALENTINE VI VAS FLORE AS, VALENTINE VI VAS GAVDEAS und den Verfertiger des Titelblatts so wie der übrigen Zeichnungen , die das Buch illustrie- ren: FVRIVS DIONYSIVS FILOCALVS TITVLAVIT. Das Schluss- blatt stellt zwei Kaiser dar, den einen sitzend mit dem Diadem und dem Nimbus, den andern stehend ohne Diadem mit dem Nimbus allein.

2) Die natales Caesarum , d. h. derjenigen Kaiser , die consecriert waren und deren Geburtstage gefeiert, wurden, gleichfalls auf einem mit Zeichnungen verzierten Blatte, das Peiresc allein uns erbalten hat'). Man sieht darauf das Brustbild des Kaisers mit dem Phönix auf der Weltkugel, einen Typus, der zuerst auf den Münzen der jüngeren Söhne Constantins des Grossen vorkommt (Eckhel VIII p. 111. 504); femer die Bilder der vier Hauptstädte des römischen Reiches, wobei merkwürdiger Weise neben Rom Gonstantinopel und Alexandria nicht Antiochia, sondern an dessen Stelle Trier erscheint. Eine Beischrift lautet: SALVIS AVGVSTIS FELIX VALENTINVS.

3) Der Kalender selbst besteht aus zwei Abtheilungen: einem astronomisch-astrologischen und einem bürgerlichen Kalender. Ich lasse hier den noch ungedruckten Text des astronomischen Kalenders nach

4) Den Text der natales hat auch die Brüsseler Abschrift. Der Wiener Abschrei- ber liess die Tafel wohl weg, weil die natales Caesarum im Kalender selbst sSmmt- lieh wiederkehren , nur dass L. Veras und Trajan zufällig ausgelassen sind. Die Tage des Regierangsantrilts (d. h. der Erhebung zur Gaesarwürde) finden sich erst seit Constantin dem Grossen in den Fasten und Kalendern gleichfalls als naUUes verzeich- net ; die Fasten des Idatius und unser Kalender zeigen durch ihre Uebereinstimmung, dass dies eine neue im vierten Jahrhundert aufgel^ommene Form officieller Kompli- mente war. Auf diese naUUes bezieht unser Yerzeichniss sich nicht.

39*

566

Theodor Momiisen,

der Brüsseler Handschrift folgen; die dazu gehörigen Planetenbilder Qnden sich unter Aleanders Nachlass in der Barberina. Jupiter und Ve- nus fehlen. Die Wiener Handschrift hat diesen ganzen Abschnitt aus- gelassen.

Nocf. I Mar. N

II Sol. G

III Yen. B

im Mer. c

V Lun. c

VI Sat. w

VII lou. B VIII Mar. N

vini Sol. G

X Yen. B

XI Mer. G

XII Lun. G

Diur.

I Sat. N

II lou. B m Mar. n Uli Sol. c

V Yen. B

VI Mer. .c

VII Lun. c VIII IFat. N viin lou. B

X Mar. if

. XI Sol. c

xir Yen. b

f. 9^

Saturn! dies n.

Satumi dies horaque eius euai erit nocturna sive diuma, omnia obscura la-

(sie)

boriasaque 6unt. Qui nascentur pericu- losi erunt , qui recesserit non invenietur, qui decubuertt periclitabitur, furtum fac- tum non inveiiietur.

Noct.

I Yen. B

n Mer. c

in Lun. G

nii Sat. N

V lou. B

VI Mar. N

VII Sol. G

vni Yen. b

viHi Mer. G

X Lun. G

XI Sat. N

xn lou. b

Diur.

1 Mar. c

n Sol. K

ni Yen. b

nii Mer. c

V Lun. c

VI Sat. FT

vn lou. B

vni Mar. ii

villi Sol. c

X Yen. B

XI Mer. c XII Lun. c

f. 4 0*.

Martis dies n.

Marlis dies horaque eius cum erit noc- turna sive diuma , nomen militiae dare, arma militaria comparare utile est. Qui nascentur periculosi erunt, qui recesse- rit non invenietur, qui decubuerit peri- ciitabitur, rurtum factum nim invenietur.

Noct.

I Sat. N

n lou. B

ni Mar. g

IUI Sol. N

V Yen. B

VI Mer. G Vit Lun. G vm Sat. N von lou. D (sie)

X Mar. N

XI Sol. G ' XII Yen. B

Diur. f. 10^

I Mer. G

II Lun. G ni Sat. N IUI lou. B

V Mar. N

VI Sol. c

VII Yen. B vni Mer. c

viin Lun. c

X Sat. N

XI lou. B

XII Mar. N

Mercuri dies c.

Mercuri dies horaque eius cum erit nocturna sive diurna, vilicum aclorem institorem in negotio ponere utile est. Qui nascentur vitales erunt, qui reces- serit invenietur, qui decubuerit cito convalescet, furtum factum invenietur.

Noct.

I lou. B

II Mar. N

ni Sol. G

IUI Yen. B

V Mer. G

VI Lun. G

VII Sat. N

VIII lou. B villi Mar. N

X Sol. G

XI Yen. B

XII Mer. G

Diur.

I Lun. c

II Sat. N ni lou. B

IUI Mar. n

V Sol. c

VI Yen. B

vu Mer. o

VIII Lun. G

vnn Sat. «

X lou. B

XI Mar. N xn Sol. G

f. II*.

Lunae dies c.

Lunae dies horaque eius cum erit nocturna sive diuma stercus in agro mitlere, putea cistemas fabricare utile est. Qui nascentur vitales erunt, qui recesserit invenietur, qui decubuerit convalescet, furtum factum invenietur.

ÜBER DEN Chronographen vom J. 354. 567

f. H\

Nocl.

Diur.

I Mer. G

I Sol.

c

11 Lun. c

11 Yen.

B

III Sat. N

III Mer.

C

IUI lou. B

IUI Lun.

c

V Mar. N

V Sat.

VI Sat. c

VI lou.

B

VII Yen. B

VII Mar.

N

VIII Mer. G

VIII Sol.

C

villi Lon. c

villi Yen.

B

X Sat. N

X Mer.

C

XI lou. B

XI Lun.

XII Mar. N

XII Sat.

N

Solls dies c.

ISolis dies horaque eius cum erit nocturna sive diurna, navigio viam ingredi utile est. Qui nascenlur vitales erunt, qui recesserit invenietur, qui decubuerit convalescet, fur- tum factum invenietur.

Jedem Tag und wieder jeder Stunde ist beigefügt , welcher der sie- ben Planeten regiere und welchen Einfluss er übe ; dabei sind Saturn und Mars mit N, Sol, Luna, Mercur mit C,^ Venus, Jupiter mit B be- zeichnet. ^) Dies erklären Servius (in Virg. Georg. I, 335) : de planetis qvinqueduos esse noxios Martemet Salumum, duos bonos lovem et Vene- rem, Mercunus vero talis est qualis ille cui iungitur; und Plutarch de Iside c. 48 : XcckdaToi di rmv nXavtjrwp rovg &eovg yev€<s&ai oiDg KaXavai dvo fikv dya&ovfyovQy dvo de %a%onoioigj /i^aovg de rovg rQsig äno- ipaivovoi %ai Koivovg. Nist also tioxius, Bbonus, C communis. Hiemach sind sie auch geordnet, so dass die noxii Saturn und Mars beginnen, die coiftmtine« folgen, Mercur, Luna, Sol; die boni, Venus und Jupiter fehlen in der Lücke ähnlich wie auf der alexandrinischen Münze des Antoninus Pius [Barlliilemy Acad. des inscr. et b. l. XLI p. 502 pl.I n. 1 1 . Eckhel D. N. IV p. 70) : Saturn, Mars Sol, Luna, Mercur Venus, Jupiter. In welcher Art der Planet seinen Einfluss geltend mache, wird bei jedem Tage am Schluss kurz angegeben. Die Vertheilung der Stunden und Tage der planetarischen Woche unter die sieben Pla- neten ist nach dem von Dio Gassius 38, 1 9 und Paulus ^Alexandrinus {änorckea/iaTiKij Viteb. 1588 fol. 31, angeführt von Ideler Chronol. I,

I) Lersch's Aufsätze über den planetarischen Götterkreis (Jahrb. des Vereins von Alterthums fr. im Rheinland IV, S. 4 47— «76. V. VI, S. J98— 314. VIÜ, 8.146—4 62) sind mir bei dieser Auseinandersetzung sehr nützlich gewesen.

568 Theodor Mohusen,

1 79, vgl. II, 1 77) dargestellten ursprünglich ägyptischen und von dort aus in Rom eingebürgerten System gemacht. Die Stunden des Tages and der Nacht werden vertheilt unter die sieben Planeten in der Reibenfolge ihrer Umlaufszeit , so dass Saturn , der die längste Bahn hat, die erste, Jupiter, Mars, Sol, Venus, Mercur die folgenden , endlich Luna, deren Bahn die kürzeste ist, die siebente Stunde beherrscht; worauf dann derselbe Reihenlauf bei Saturn wieder beginnt» Der Planet, welchem die erste hora diuma jedes Tages zufällt, beherrscht den ganzen plane- tarischen Tag, d.h. nicht die folgenden 24 Stunden, wie Ideler 1,481 und Lersch a. a. 0. IV S. 1 54 annehmen, sondern die zwölf vorhergehenden Nacht- und die zwölf folgenden Tagesstunden , wie ein Blick auf unsre Tafel lehrt, die den Tag beginnt von der ersten Nacht- und benennt von der ersten Tagstunde. Der planetarische und astrologische Tag begann also nicht wie der bürgerliche der Römer und Aegypter um Mittemacht (Ideler I S. 100), sondern mit Sonnenuntergang, und zwar ohne Zweifel mit dem wirklichen , nicht einem mittleren , so dass die horae diumae und noclumae der Astrologen je nach der Jahreszeit von verschiedener Dauer waren (vgl. Ideler I, S. 87). Dadurch rechtfertigt sich die An- gabe, in der Serv. ad Aen. V, 738, Lydus de mens. p. 13 Schow und Isidor etym. V, 30 übereinstimmen , dass der ägyptische Tag mit Son- nenuntergang beginne. Ideler I S. 1 00 verwirft diese Notiz , da sie auf den bürgerlichen Tag der Aegypter nicht passt; allein dies secwubm Aegyptios kann in dieser Zeil sehr wohl den Tag nach astrologischer Rechnung bezeichnen , und ist insofern ganz richtig. Aus dieser Ver- theilung der Stunden und der daraus hervorgehenden der Tage unter die Planeten nach der Reihenfolge der Umlaufszeit entwickelt sich die Reihenfolge der Wochentage , wie wir sie im Wesentlichen noch jetzt befolgen. Wenn die erste Tagesstunde des ersten Tages nebst den 1 1 folgenden dem Satuin gehört, so fUIIt von den folgenden 24 Stunden die 13, oder die erste hora diuma auf den Sol, und so fort auf Luna, Mars, Mercur, Jupiter, Venus, bis mit dem Ende der zwölften hora diuma des siebenten Tages die erste Woche abgelaufen ist.

Zu dem astronomischen Kalender gehören ohne Zweifel noch die Bilder des Thierkreises , welche ohne weiteren Text wie es scheint sich in der Handschrift gefunden haben und durch Peiresc aufbewahrt worden sind. Neben diesem astronomisch -asfarologisclien Kalender« der die Monde nach dem Zodiacus , vor allem aber die Tag und Stunde

ÜBER DEN ChRONOGIUPHEM VON J. 35i. 569

regierenden sieben Planeten verzeichnet . steht der bUi^erliche Kaien* der, der die einzehien Tage der zwölf Monate mit ihren Festen auf- fuhrt und in den Bildern der Monate die Beschäftigungen jeder Jahres- zeit in Haus und Feld symbolisch darstellt ; ganz wie der Kalender, der im Triclinium des Trimalchio auf den beiden Thttrpfosten auf zwei Ta* fein gemalt war (Petron. c. 30). Die eine enthielt einen bürgerlichen Kalender, wie die parodierende Inschrift: III. ET. FR. K. lAN. C. NOSTER. FORAS. CENAT beweist; die zweite einen astronomischen: iUtera {inacriptum habebat) hmae cursum (die zwölf Zeichen des Thier- kreises) steUartnnque Septem imagi$ies pictas (die Planeten) , et qui dies boni quique mcammodi essent distf$$guente buUa notabaniu/t die dies bani und naxii waren durch Nägel oder Buckeln ausgezeichnet. Noch anschaulicher stellt sich uns dieser astronomisch - bürgerliche Kalender auf einer Zeichnung dar , die in den römischen Titusthermen auf der Wand eingeritzt gefunden worden ii^t. ^) In einem viereckigen Rahmen erscheinen hier in oberster Reihe die sieben Planeten neben einander: Saturn (zerstört) Sol Luqa Mars Mercur Jupiter (zerstört) Venus ; darunter die zwölf Zeichen des Zodiacus im Kreise , bezeichnet mit den Anfangsbuchstaben Aries Taurus Gemini Katwer Leo Birgo Libri- pens Scorpius Sagittarius Kaper Aquarius fisces; neben diesem rechts die Tage I— XV, links XVI— XXX. Neben jedem Wochentag, Monats- stembild und Monatstag ist ein Loch, in deren einem sich ein beinerner Knopf fand; durch das Umstecken dieser Knöpfe gab man Monat, Wochentag und Monatstag an für den 31 . Tag findet sich zwar keine Nummer, aber ein überzähliges Loch zwischen XXVIIII und XXX. Noch in diesem compendiösesten aller Kalender finden sich wesentlich dieselben Bestandtheile wie in dem ausfuhrlichen Kalender unserer Handschrift.

4) Der bürgerliche Kalender in zwölf Monatstafelp , ohne Zweifel der ofßcielie Kalender, wie er im römischen Reiche galt, nachdem

i) Guattani mem. SNoiohpidieh^ suUe ant. e belle arU di Roma. vol. 6 (1816) Roma 4847. p. 160 f. Le antiche camere Eequüine deUe eomunemente delle tertne di Tito dis, edill da Ant. de Romanis Roma 4823 fol. p. 4 2. 24. 59. Die Waod zeigte unter yerschiedenen Kritzeleien, wie ACHILLIS VIVAS u. dgl. (Guattani p. 4 63), die- sen Kalender, welcher, als auf derselben Wand christliche Fresken die h. Felicitas mit ihren Kindern darstellend gemalt, wurden , absichtlich nicht äbermatt ward , offen- bar weil er auch für den kirchlichen Gebrauch diente (Guattani p. 4 64).

570 Thbodor MoMiisBif,

das Heideathum durch Gonstantin den Grossen aufgehört hatte Staats- reh'gioo zu sein und ehe das Ghristenthum Staatsreligion geworden war; die eigentlichea Opfer und heidnischen Ceremonien smd aus demselben gestrichen und die ursprünglich dem Cullus der Götter be- stimmten Tage nur als dies feriati ohne religiöse Bedeutung beibehal- ten, namentlich aber die Spiele unverändert geblieben. Neben der achttägigen römischen Woche ist die siebentägige planetarische in den Kalender aufgenommen ; die Bezeichnung der Tage als fasti nefasti u. s. f ist verschwunden , wofür die Tage des senatus legitimus angemerkt sind. Auch das Eintreten der Sonne in die Zeichen des Thiericreises und in.dieSoIstiüalpuncte und die unheilbringenden Tage (dte^Ae^p/uici^ sind verzeichnet ; andre Notizen, wie canna intrat, arhor intrat sind aus dem cal.rusticum entlehnt. Von christlichen Gebräuchen ist nirgends eine Spur. Es ist indess hier nicht der Ort auf diese wichtige Urkunde einzu- gehen, die in der von mir beabsichtigten Sammlung der römischen Ka-* lender ihre geeignete Stelle finden wird; vergl. vorläufig die Berichte der Sachs. Ges. derWiss.phil. bist. C1.1 850 S. 63 ff. Hier sei nur erwähnt, dass die Berner Handschrift amSchlnss des December die Worte hat: QVAE SIS'QVAM VIS ANNVM CLAVDERE POSSIS, wovon vielleicht die erste Hälfte mit dem gegenüberstehenden das Bild des December dar- stellenden Blatte verloren gegangen ist. Beigegeben sind dem Ka- lender die Bilder der zwölf Monate mit efklärenden Tetrastieben ; letz- tere indess finden sich nur in der Brüsseler Handschrift und zwar auch hier nur für Febr. Sept. Nov. Dec. Vollständig sind sie in verschiedenen Cata- lectenhandscbriflen erhalten^), woraus schon Pithöus sie entlehnt hat; den vollständigsten Apparat giebt Burmann in der Anthologie H p. 360 sq.

Was die Frage betrifft , wann der Kalender wie er uns vorliegt entstanden ist, so gehen die natales Caesanim von Augustus bis auf Constantius I, Constantin den Grossen und Constantius H , welcher do- mimis noster genannt wird. Unter diesem also , der von 337 bis 361 regierte, ist er geschrieben. Da femer die beiden andern Söhne Con- stantius des Grossen, Constantin U f 34U und Constans f 350 in den natales Caesarum fehlen , muss der Kalender nach ihrem Tode abge-

k

4] IfU dw Ueberichrift teiratlicum autenticum de smguUs mensibus z. B. in einer Handschrift von Ayranches saec. (Ravaisson rapport sur les bibl. des dep. p. 124).

IBBR DEN ChRONOGRAPUBN VOM J. 354. 571

ftisst «ein; als divi erscheinen sie nicht, da sie nicht consecriert wor- den sind , wogegen sie , wenn bei ihren Lebzeilen der Kalender ge- schrieben worden wäre, nothwendig als D. N. hatten aufgeführt wer- den müssen. Der Kalender ist also entstanden zwischen 350 und 361 . Dazu passt es auch , dass , während von Constanlius II und Constans die Tage des Regierungsantritts (VI Id. Nov. und VIII K. lan.) im Ka- lender verzeichnet sind , der Tag des Regierungsantritts des ällesten Bruders Constantin II (i. März, s. Tillemont hüL des fimp. IV p. 170. 639.) nicht angemerkt ist ; ohne Frage ist er aus dem öffentlichen Ka- lender getilgt worden, nachdem Constans ihn im J. 340 überwunden hatte. Die ludi Francici , die an den Iden des Julius genannt werden, beziehen sich wohl auf den Sieg über die Franken vom J. 345 (Hieron. z. d. J.). Dagegen führen andere Spuren darauf, dass der Kalender etwas früher und noch bei Lebzeiten von Constans f 350 geschrieben und nachher nur oberflächlich revidiert ward. Dahin rechne ich die Be- zeichnung des Tages, wo Constans die Cäsarwürde erhielt (VIII K. lan.), als natalis invicti schlechtweg. So konnte man nach 350 unmöglich schreiben; es scheint von früher her stehen geblieben. Noch bedeut- samer ist die S. 554 angeführte Inschria SALVIS AVGVSTIS FELIX VALENTINVS in Verbindung mit der Zeichnung zweier Kaiser auf dem Schlussblatle (S. 555). Jene Inschrift allein würde nicht viel beweisen, da in dieser Zeit auch Cäsaren, wenn sie neben einem August genannt werden, unter dem Collectivnamen der Augusti begriffen zu werden pflegen (Eckhel VIII, p. 358 cf. 126); Peiresc's Deutung (S. 555) auf Constantius II und Constantius Gallus, Cäsar von 351 bis 354, würde also mit dieser Inschrift bestehen können. Allein ausgeschlossen wird sie durch das Schlussblatt, das den beiden Kaisern den Nimbus giebt, ein Abzeichen, das noch später den Cäsaren versagt ward (Eckhel VIII, p. 504 vgl. p. 154. 155). Demnach können hier nur Constantius II und Constans dargestellt sein, und es wird sonach wahrscheinlich, dass der Kalender ursprünglich zwischen 340 und 350 geschrieben ward und nach Constans Tode man sich begnügte dessen Geburtstag aus der Reihe der Festtage zu streichen, ohne sonstige Aenderungeu mit dem Kalender vorzunehmen. Dass der Schreiber dem occidentalischen Reiche angehörte und in Rom schrieb , wird sich später ergeben ; dar- aus erklärt sich die merkwürdige Substitution von Trier an die Stelle von Antiochia.

572 Theodok Momiisbn,

IL Annalen von Cäsar bis 539 n. Chr., die Coosulate mil eini- gen historischen Noüzen enthaltend.

Vindob. f. 16— Si.

Cospioian. Acta SancL Eocard. n. YD« Roncalli n. IX.

Ein kürzeres und geringeres Exemplar derselben Anoalen, welche unter VIII wieder vorkommen; s. daselbst.

III. Consularfasten vom Beginne des Consulats bis 334 n. Chr. (der sog. ananymug Narmanm).

Bern. f. S— 4 3 (ron Anf. bis 96i n. Chr.} Vind. f. 96r. dSr. Brux.

f. Ir. av. (806—354 n. Chr.) Cuspinian. Bucherias. Noristos (zuerst voUständig). Eccard. d. I.

Dies Consularverzeichniss ist das vollständigste und zuverlässigste aller handschriftlich erhaltenen. Zu verbinden damit sind die Consular- kataloge , die bei der Ostertafel (lY) und dem Verzeichniss der Stadt- präfecten (Y) vorkommen, so wie die zerstreuten Angaben von Con- sulaten im Papstverzeichniss (YII) und sonst, indem alle diese auf ein und dasselbe Exemplar der Fasten zurückgehen und den unter III ge- gebenen Text hie und da berichtigen und vervollständigen. Beige- fügt ist die Angabe der Schaltjahre nach dem 84jährigen Cyclus , fer- ner der Wochentage, auf die der erste Januar f^t und des Mondalters am 1 . Januar , wonach man die Ostern jedes Jahres berechnen kann. Vgl. über diese astronomischen Daten Ideler Chrono!. II, 238 f.; be- merkenswerth ist, dass die Mondalter nur für den letzten Cyclus 298 n. Chr. f. einigermassen mit den mittleren Bewegungen des Mondes übereinstimmen , während sie in den früheren Cyclen staric und je wei- ter man zurückgeht immer stärker differieren zum deutlichen Be- weis , dass sie nur ftir den letzten Cyclus auf unmittelbarer Beobach- tung, für die früheren dagegen nur auf unvoUkommener Zurückrech- nung beruhen. Dass diese Fasten im J. 354 geschrieben sind, lehrt der Augenschein«

IV. Verzeichniss der Ostertage vom J. 34 2 auf 4 00 Jahre berechnet; Anhang za n. UI.

Tindob. f. 38y. 40r. Bmx. f. 3r 4r, Budierios. Eocard. n. L

Die ursprüng^ch beabsichtigte Ordnung dieses durch Abschreiber und Ergänzer sehr verunstalteten wichtigen Aktenstücks ist von Buche-

ÜBER DEN ChEOHOGMAPIKII VOM J. 354. 573

rius p. 255 266 sehr gut wiederhergestellt worden. Die Rahe der CoDSuln ist richtig von 312 358; worauf, da die Consulate 359 367 fehlen, sofort die von 368—410 folgen. Das Jahr 378 ist unter den gleichgeltenden Bezeichnungen p0$t canwlaUm Gratiani et Mera- baudis und Yalente VI et Yalenüniano um. zweimal gezählt. Die drei letzten Consulate 408. 409. 410 finden sich in der Wiener Handschrift nicht, die mit 407 schliesst; die Brüsseler hört mitten im J. 410 mit den Worten Varrane et auf. Es scheint, die gemeinschaftliche UrKand«* Schrift des Brüsseler und Wiener Manuscripts hier beschädigt gewesen zu sein , so dass in den verloschenen Zügen der eine Abschreiber noch einige Zeilen mehr las als der andere. Unabhängig von der ersten Columne ist die zweite die Daten der Ostertage enthaltende! fortge- führt; es versteht sich also, dass nach dem J. 358 die Ostertage und die Consuln nicht mehr auf dasselbe Jahr treffen. Aber auch hiervcm abgesehen ist die Ostertafel selbst durch den Abschreiber verunstaltet, indem nach dem Ostertag des J. 361 erst dieser noch einmal, dann die Ostertage 355 361 abermals, und alsdann erst der Ostertag des J. 362 folgt. Wirft man diese acht Tage, die neben den Consuln 371-^ 378a stehen, heraus, so bleiben die ächten 100 Ostertage von 312 41 1 , die der Chronograph zu geben beabsichtigte,, wie die Unter- schrift mno cmtesimo ergid)t. Die Consuln hat er selbst offenbar so weit nicht hinabgeführt, sondera wie gewöhnlich in Kalendern die für die Zukunft feststehenden chronologischen Angaben auf eine Reihe von Jahren im Voraus eingetragen und ftlr die Nachtragung der wandelba- ren Zeitbestimmungen leeren Raum gelassen. Die ursprüngliche Auf- zeichnung nebst der unmittelbaren Fortführung reicht nur bis 358; hiernach scheint die Urhandschrift eine Zeit lang vernachlässigt zu sein und der Fortsetzer , der sie alsdann wieder aufnahm , liess neun Jahre aus und zählte ein andres doppelt , so dass er um acht Jahre zu kurz kam. ^) Uebrigens scheint er die Absicht gehabt zu haben die Consuln bis zum Sohluss der lOOjährigen Tafeln, also bis 411 fortzuführen und es dürften der zweite Consul vov 410 und die beiden von 411 wohl nur in Folge der oben erwähnten zufälligen Beschädigung des

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I] Die Handschrift hat also acht Consulate zu wenig und acht Ostertage zu viel. Vielleicht wurde der erste Fehler bemerkt und, indem man ihn an der unrichtigen Stelle verbessern wollte , der Irrthum verdoppelt.

574 Thuom« M0M118BN,

dem Brüsseler und Wiener Codex zu Grunde liegenden Manuscripts fehlen.

Die also wiederhergestellte Paschaltafel schliesst sich nun in ihren ächten Theilen durchaus den voraufgehenden Fasten an. Die Consuln von 31 S 354 entsprechen denselben durchaus; die Ostertage sind berechnet nach demselben 84jährigen Kanon, welcher dem den Fasten beigefügten Yerzeichniss der Epakten jedes Jahres zu Grunde liegt. Im Ganzen stimmen nun auch die Ostertage unsrer Tafel ttberein mit den nach diesem Kanon sich ergebenden, welche bei Ideler II, S. S49 251 verzeichnet sind ; allein es finden sich nicht wenige Verschieden- heiten, von denen manche zwar blosse Schreibfehler, andere aber offenbar absichtliche und sehr merkwürdige Abweichungen von dem 84jährigen Kanon sind. Dass bei den meisten an Schreibfehler nicht zu denken ist, ergiebt sich aus der Wiederkehr derselben Abweichungen bei denselben Jahren verschiedener Gyclen und besonders daraus , dass die von unsrer Handschrift dai^botenen Tage auch Sonntage sind, was nicht zufällig sein kann. IdeleHs Machtspruch , dass unsre Pasdial- tafel ein späteres Machwerk sei (II, S. 275), verdient in der That keine ernsthafte Widerlegung; Niemand, der die Ueberlieferung derselben und die Umgebung in der sie erscheint einigermassen kennt, wird ei- ner solchen Behauptung beistimmen, die bei Ideler zu finden in der That gerechtes Befremden erregt. Vielmehr hat van der Hagen p. 355 f. (s. Ideler a. a. 0. und oben S. 563) mit weit grCteserem Rechte in unsrer Tafel ein aus den päpstlichen Archiven gezogenes Yerzeichniss der zu Rom wirklich gefeierten Osterfeste erkannt; was allerdings auf die Ostertage 312 354 oder vielmehr 358 zu be- schränken ist, da die folgenden 359 41 1 wie oben gezeigt nur durch Berechnung gewonnen sind. Auch die Principien der Aenderungen und Abweichungen von dem 84jährigen Kanon sind von ihm nicht durchaus richtig festgestellt worden; sie bei*uhen ohne Zweifel auf Verfügungen der römischen Bischöfe, bei denen zwarjein Princip zu erkennen ist, aber die strenge Durchftlhrung desselben vermisst wird. Es ist ja auch bekannt genug , dass häufig Zweifel Ober das Datum des Festes entstanden und diese dann durch bischöfliche Rundschreiben er- ledigt wurden (vergl. z. B. Ideler II, 245. 256 u. s. w.). Die Differen- zen zerfallen in folgende zwei Kategorien :

ÜBBR DEN CHBONOaBAPHSN VOM J. 354. 575

1 ) Abftnderongeil des Kanon selbst , veranlasst durch allzu frühes

oder allzu spätes Einfallen des Osterfestes.

a. Verschiebung der zu frühen Paschaltage. Es muss mit der Re- ception des 84jährigen Kanon selbst zugleich nicht bloss in Alexan- drien , wie Ideler meint, (II, i 92. 275), sondern (wie immer die von Ideler S. 247 angeführte Steile des Yictorius zu erklären sein möge) auch in Italien (s. den anan. de computo Ideler S. 245. 248) der Satz angenommen sein , dass das Osterfest nie vor noch an dem Tag der FrUhlingsnachtgleiche (21. März) gefeiert werden dürfe. Deshalb (s. van der Hagen p. 101 f.) wird in dem Jahre des Cyclus 63 (n. Chr. 360) statt des 19. März der 16. April, in dem Jahre des Cyclus 6 (387) satt des 21. März der 18. April angesetzt, d. h. das Osterfest um einen Mondmonat von 28 Tagen verschoben. So zeigt es unsere Tafel und ebenso der anan. de comfputo (Ideler a. a. 0. S. 252. 253), nur dass dieser im 6. Jahre beide Tage nennt, 21 . März und 18. April, mit einer merkwürdigen Bemerkung (van der Hagen p. 252) : man solle sich an das einmal vorkommende Datum des 21. März nicht stossen; denn darin liege nnr ein levis reprehensio, wenn man aber den 28. März ansetze, wo die luna XXIH statthabe, verfalle man in eine cri- minis nota, cum lege sit cautum,ne modum lunae stahUum (cod. statum) aUquis excedat. Er schliesst mit der Bemerkung, zuweilen könne Ostern auf zwei Tage gesetzt werd^i, et gida una observanda est, erit in arbitrio summi sacerdotis canferre cum presbyteris qui dies eligi debeat (S. 245). Aber auch wenn Ostern auf den 22. und 23. März fiel, fand eine Translation statt : so wenn Ostern nach dem Kanon am 22. März zu feiern war, in den Jahren 33 (330) und 44 (341) des Kanon, substituierte man den eine luna späteren 19.ApriP) ; wenn Ostern auf den 23. März fiel , in dem Jahre 60 (357) den nächsten Sonntag, 30. März, im Jahre 71 (368) den vierten Sonntag, 20. April. Auf den 24. März CäUt Ostern nur einmal nach diesem Kanon, im J. 3 (384), wo keine Verlegung bemerkt ist; auch der 25. März^) ist ge-

4) Xni Kai. Mai., wie aach 330 za schreiben ist statt UI Kai. Mai., was kein Sonn- tag ist.

8] Im Jahre 6 (373) ist YHI Kai. Apr. angegeben, wofür man Villi Kai., den 25. MSirz substitairen möchte. Allein der Kanon fordert vielmehr pr. KaL Apr. , was mit van der Hagen p. 304. 317 zu schreiben sein wird, da durchaas kein Grund der Aen- derung abzusehen ist, namentlich bei einem bloss berechneten Osterfest.

5ll6 TffBOMft MomsBit,

blieben in den J. 14 (395) und 26 {S9ii. 406); ja im J. 316 ward so- gar (s.S. 680.) Ostern irregulärer Weise vom 1. April auf den 25. März verlegt. Dass alle die Aenderungen , welche die Ostern des 1 9., 21., 22., 23. März betreffen, nicht bloss für die einzelnen Jahre ver- fügte, sondern auf die Dauer und ohne Zweifel gleich bei Aufnahme des Kanon in Rom festgestellte Rectificationen desselben für den praktischen Gebrauch sind , zeigt theils ihr innerer Zusammenhang, theils der Umstand, dass sie grosseniheils bei Osterfesten vcH^commen, die für den ursprünglichen Yerfertiger des Kalenders zukünftige wa- ren. Das einfache Resultat ist also , dass die Ostei^grenze der lateini- schen Kirche im vierten Jahrhundert der 23. März ist, so dass Ostern frühestens auf den 24. März fallen kann. b. Beschleunigung der zu späten Paschaltage. Der Kanon von 84 Jahren führt im J. 36 (333) auf den 22. April ') , wofür unsre Tafel den vorhergehenden Sonntag, 15. April, an die Stelle setzt. Als das 36. Jahr des Kanon wieder eintrat, im J. 417, wurde durch Yerord- Ordnung des Papstes Leo statt des 22. April der 25. März substituiert (Ideler II S. 247); entweder also war die Verordnung, die für das J. 333 erging, keine kanonische , oder Leo fend für gut sie wieder zu ändern. Auf den 21 . April füllt Ostern in den Jahren des Kanon 9 (390) 20 (317. 401)^ und 82 (379). Die Jahre 9 und 82, welche für unsem Schreiber in der Zukunft lagen , zeigen auch wiiiclich dies Da- tum; dagegen scheint im J. 317 Ostern um eme Woche früher, auf den 1 4. April« angesetzt zu sein , welche Bestimmung eine bleibende gewesen sein muss, da unser Schreiber sie auch auf das J. 401 an- wendet. Ebenso muss ftlr das Jahr des Kanon 23(320. 404), dessen Ostern auf den 17. April füllt, in dem Jahre 320 eine ähnliche Abän- derung stattgefunden haben , indem Ostern damals um eine Woche verfrüht und auf den 10. April angesetzt ward, was der Schreiber auch auf das Jahr 404 anwandte^. Im Allgemeinen aber fand man

4) Auch als luna XIV war dieser Tag anstc^sig; doch entstand dies Bedenken erst in späterer Zeit. S. 680.

t) Bei 347 hat Brux, richtig XVm, Vind. XÜO; 404 haben beide XVII, was in XVm zu ändern ist.

3) Hierdureh erledigt sich das Bedenken, welches van der Hagen p. 299 gegen die Anselzung des Pascha 404 und 404 erhebt dass deren Ostertage auf hma Xf und XIV fallen, während man doch um 400 schon die iMma XVI veriaogte. Das ist

J

ÜBER DEN GüROlfO^lUFm« VOM J. 354. 677

kein Bedenken darin Ostern auf die dem 21 . April kurz vorhergehen- den Tage anzusetzen ; auf den 20. ftült das Fest im J. 66 (363) und durch Yorrückung im J. 71 (368), auf den 19. im J. SS (352) und durch Vorrückung in den J. 33 (330) und 44 (341), auf den 18. in den J. 17 (314. 398), 28 (325. 409), 39 (336) und durch Yorrttckung im J. 6 (387), auf den 17. in den J. 1 (382), 12 (393) und 74 (371). Das Resultat ist , dass man Ostern gesetzlich nicht spater als den 21 . April ansetzte, also wenn sie auf den 22. hatten fallen müssen, diesel- ben eine Woche früher eintreten Hess , dass man aber in dem ersten Decennium der mit 312 beginnenden Periode auch an einem an oder kurz vor dem 21 . Aprii fallenden Ostertag Anstoss nahm und dess- balb in den J. 317 und 320 das Osterfest vom 21. und 17. April auf den 1 4. und 1 0. verlegte ,') wogegen man im J. 31 4 sich den 1 8. April als Datum des Osterfestes gefallen liess. Seit dem J. 320 zeigt sich von diesen Schwankungen keine Spur mehr, ausgenommen dass die in den Jahren 31 7 und 320 getroffenen Bestimmungen für die Jahre 20 und 23 anderer Cyclen massgebend blieben; vielmehr trägt man von da ab kein Bedenken das Osterfest vor und an dem 21. April eintreten zu lassen. Nur in einem Falle, wo im 60. Jahre des Kanon im J. 357 Ostern eigentlich auf den 23. März fiel , aber , da dieser Termin zu früh war, um einen Mondmonat von 4 Wochen hätte vor*, gerückt, also auf den 20. -April hätte angesetzt werden sollen, wählte man ausnahmsweise statt dessen den 30. März, offenbar weil man das so sehr späte Eintreten der Ostern zwar sich gefallen liess, wenn der Kanon es mit sich brachte , aber nicht in denselben hineintragen wollte. Es scheint diese Angabe wie alle vor dem J. 3S8 ver- zeichneten nicht auf Rechnung, sondern auf unmittelbarer Bestimmung

richtig; allein die exceptionellen Bestimimingen für die Jahre 347 nnd 3S0 wirkten hier nach und veranlassten Ausnahmen. Im J. 488 übrigens, wo das 83. Jahr des G^^^ dos wiederkehrte^ war man zur ursprünglichen Regel zurückgekehrt und feierte Ostern den 47. April (XV Kai. Mai.), wie der Annalist von Ravenna (unten n. VIII) zu diesem Jahre beweist.

4) Ein anderer Grund als die NShe dieser Tage an der Paschalgrenze dürfte schwerlich für die Verlegung ausfindig gemacht werden ; denn an der luna XXII oder XXI ^ auf welche die kanonischen Ostern des J. 3f 7 und 320 gefallen sein würden, scheint man keinen Anstoss genommen zu haben (van der flagen p. 34 4. 346) und die Neumonde, die auf den 20. und 47. Milrz fallen, können noch weniger zu einer Aon- dcrung veranlasst haben.

578 Theodoi Moxxsbn,

des römischen Bischofs zu beruhen ; im J. 71 (368), wo derselbe Fall eintrat, berechnet der Schreiber Ostern dagegen allerdings auf den 20. ApriP),

2) Zufällige Verlegungen des Osterfestes. Ich finde deren drei, und zwar jedesmal Yerfrtthungen der Ostern um eine Woche: im J. 316 Verlegung vom 1 . April auf den 23. Mftrz ; im J. 323 vom 1 4. April auf den 7. April ; im J. 340 vom 6. April auf den 30. März. Es ist möglich, dass auch hierbei noch astronomische Gründe mitwirken; doch glaube ich es nicht, einmal weil in dem auf Rechnung beruhenden Theil der Ostertafel 359 411 von diesen Anomalieen aach nicht eine vorkommt, zweitens weil in den Jahren 400 und 407, die ebenso wie 316 und 323 1 9ie und 26te Jahre des Cyclus sind und von einer bleibenden Bestim- mung in Betreff der letztgenannten Jahre mit wSüren getroffen worden, die gewöhnliehen Ostertage des Kanon erscheinen.

Die vielfachen und nicht uninteressanten Belehrungen, die aus unsrer Tafel sich fUr die Berechnungsweise des lateinischen Osterfestes im 4. Jahrhundert ergeben, kann man bei dem trefflichen van der Hagen nachsehen ; so über die Grenze der Neumonde , nach denen das Oster- fest angesetzt wird, vom 5. März bis 2. April, ausnahmsweise auch am 3., 4, 5. April (p. 305 311), und über die Tage des Mondmonats, wo man vor dem nicänischen Concil die luna XIV zuliess , später die bma XV, endlich die luna XVI forderte (p. 320 f.). Hier genügt die Nach- weisung, dass unsre Tafel bis zum J. 358 nicht bloss auf Rechnung, son- dern auf unmittelbarer Aufzeichnung beruht. Wir besitzen in unserer Paschaltafel ein Verzeichniss der in der Diöcese des römischen Bischofs von den J. 312 358 wirklich gefeierten Ostertage so wie eine Voraus- berechnung derselben nach dem damals gültigen Kanon für die Jahre 359 411 ; eine Vorausberechnung, von der indess unter Umständen abgewi- chen sein mag, wie z. B. das Pascha des J. 417 nicht, wie man nach unsrer Tafel vermuthen sollte, auf den 15. April, sondern durch specielte AbkUndigung des Papstes auf den 25. März angesetzt ward. Es bleibt nur eine Frage noch übrig : warum beginnt unsre Paschaltafel mit dem J. 312, d. h. mit dem 15. Jahr des 84jährigen Cyclus? Die Frage

4) Die Ostergrenzen, welche hiernach im 4. Jahrhundert bei dem SijShrigen Cy- clus festgestellt waren, flnden sich fast ebenso wieder bei den alten Dritten , die diesen Kanon am ISngsten in Gebrauch behielten (van der Hagen p. 336 f.)

ÜBER DEN ChIONOGIUPHSN VOM J. 354. 579

föUt zusammen mit einer anderen auch noch nicht genügend beantwor- teten; es ist nämlich dies Jahr der Ausgangspunkt der Indictionenrech- nung, mdem die erste indictio des ersten Quindecennium beginnt mit dem 1. Sept. 312^). Dass unser Schreiber mit dem J. 312 begonnen habe, weil mit diesem die Indictionen begannen, ist möglich, allein nicht eben wahrscheinlich , denn nirgends ist sonst bei ihm eine Spur von der Rechnung nach Indictionen und 15jährigen Cyclen; auch scheint im J. 354 die Rechnung nach Indictionen erst im Aufkommen gewesen zu sein (Tillemont h. des emp. IV, 1 44. Ideler 11, 352). Vielmehr hängt der Anfangspunkt, den der Chronist gewählt hat, wahrscheinlich eng mit der Osterfeier in Rom zusammen. Es ist bekannt, dass Constantin nach seinem Siege über Maxentius am 28. Oct. 312 (Tillemont IV, 135) den christlichen Cultus in Rom freigab ; es versteht sich von selbst, dass es von da an dem christlichen Bischof freigestanden und dieser nicht unterlassen haben wird die Ostern jedes Jahres öffentlich und feierlich zu verkündigen, und dahin zu wirken, dass in seiner Diöcese alle Chri- sten an diesem Tage Ostern feierten. Dann musste aber auch von die- sem Tage an eine römische Ostertafel entstehen , welche die fUr jedes Jahr vom Bischof festgesetzten Tage des Ostersonntags aufführte ^). Ist dies richtig, so liegt es sehr nahe die Benennung der indictio selbst auf die indictio Paschae zu beziehen und diese ganze Indictionenrcchnung mit den Paschalcyclen und den Vorausverkündigungen des nächsten Osterfestes in Verbindung zu bringen. Zwar ist hiemit weder erklärt, wesshalb 15 Indictionen als eine Einheit behandelt wurden, noch warum der Anfang der Indiction auf den 1 . September fiel ; allein der unbefangene Beurtheiler wird ebenso wem'g verkennen können, dass die bisherigen Erklärungsversuche , namentlich auch der savignysche, diese

4) Allerdings findet sich auch ein anderer Anfangspunkt, der erste Sept. des J. 49 V. Chr. (Ideler II, 360); allein es ist evident, dass dieser Indictionenkreis, der 24 Quin- decennien umfasst (1. Sept. 49 n. Chr. 31. Aug. 3H v. Ghr.)| nacb Einführung der Indictionenrechnung nachträglich erfunden ist, um auch die Zeitangaben vor 3iS in der damals üblichen Weise ausdrücken zu können.

8) AUerdings müsste diese Tafel eigentlich mit dem J. 3 1 3 beginnen , da doch frühestens für die Ostern d. J. Constantins Edict wirksam sein konnte. Aliein abge- sehen davon, dass man das Jahr, wo das ersehnte Edict erschien, und dessen noch unter dem Druck gefeierte Ostern konnte an die Spitze stellen wollen , ist es gar nicht unmöglich, dass schon Maxentius den christlichen Cult freigegeben. Tillemont IV, 120.

Ai>baDdl. d. K. S. Ges. d. WiiMnicb. II. 40

580 TiiEODOB MomiSEN,

Schwierigkeiten eben so weaig aaf eine befriedigende Weise he- ben').

V. Verzeichniss der Stadtpräfecten von 258 354 mit der Ueberschrift : ex temporibus GdUeni quis quantum temporis praefectu- ram Urbis administraverit.

Vindob. f. 40v. 43v. 46r. (versetzt.) Brax. f. 4v 5. Gaspinian. Bucher. Eccard. n. U.

Die Wichtigkeit dieses vortrefflichen vom J. 288 und besonders von 302 an bis auf die Tage genauen Aktenstücks ist jedem Geschichts- forscher hinreichend bekannt. Es enthält zugleich Consularfasten für die Jahre 258 354, die wie schon bemerkt aus demselben officiellen Re- gister wie die unter III aufgeführten Fasten entlehnt sind ; sogar offen- bare Fehler wie Gallicano für Gallieno 261. 264 kehren in beiden wie- der. Bei einigen Jahren (307. 308. 311. 312. 317) sind die Consuln in diesem Verzeichniss vollständiger angegeben als in den Fasten. In den Jahren 308 311 findet sich Maxentius, in den J. 351. 352 Magnentius und Decentius unter den Consuln des Präfectenverzeichnisses, während sie in den Fasten getilgt sind ; da diese Empörer in Rom zur Herrschaft gelangten, sind sie natürlich auch in die römischen Fasten eingetragen worden, und während man sie in dem ofßciellen Consulverzeichniss später auslöschte, scheinen sie in dem gleichfalls ofßciellen Sladtpräfec- tenverzeichniss vergessen worden zu sein.

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VI. Depositio episcoporum. Item depositio martyrum.

Vindob« f. 46. 44 (versetzt). Bruxell. f. 6 r. v. Bucher. Acta Sanct, Eccard. n. lU.

i) Savigny (veno. Sehr. II, S. 130 f.) hat bekanntlich die Indictionenrechnung aus dem römischen Sieuersystem zu erkISren versucht. Dass hiebet nacli Indictionen, d. h. nach Jahren vom 4 . Sept. 3 1 Aug. gerechnet und die Steuern in drei vienno- nathchen Terminen am 4. Jan., f. Mai und 1. Sept. entrichtet wurden, ist gewiss; ob aber das mit dem I . Sept. anfangende Jahr für das Steuerwesen erfunden oder nur be- nutzt ward, wissen wir nicht. Da durchaus nicht abzusehen ist , welche besondere Be- quemlichkeit sie für das Contributionswesen gewährte, ist die grössere Wahrscheinlich- keit dafür, dass man bei der Ordnung des Steuerwesens eben nur das damals gewöhn- liche Jahr zu Grunde legte. Dass die Ratastrierung von 15 zu 4 B Jahren erneuert worden sei , ist etne blosse Hypothese, welche noch dazu mit einer Stelle ülpians (l. 4 pr. D. de cens. 50, I B) in Widerspruch steht. Kurz, die Eigenthumlichkeilen des Indic- tionensystems , der Anfangstermin und die Quindecennien , sind von Savigny gar nicht erklärt und es läuft am Ende alles hinaus auf den Gebrauch des Wortes incUctio für das Steuerjahr.

ÜBER DEN Chronographen , VOM J. 354. 581

Dies Verzeichniss der Gedachtnisstage der römischen Bischöfe und Märtyrer ist offenbar für die römischen Christen bestimmt, da mit Aus- nahme dreier afrikanischer Märtyrer (Perpetua und Felicitas XIIII K.Iun., Cyprian XVIII K. Oct.) nur römische Gedächtnissstatten in demselben vorkommen. Ein ahnliches Verzeichniss der Kirche von Karthago hat Mabillon (anall. ed, 1723 p. 163) aus einer Handschrift des VII. Jahr- hunderts bekannt gemacht, mit der Ueberschrift 'Hie continentur dies na- taliciomm martyrum et depositiones episcoporum, quos ecclesia Carthagenis anniversaria celebrat\ Es ist dasselbe ein Vorläufer des christlichen Xalenders , der aus solchen Verzeichnissen sich gestaltet hat. Das Martyrologium ist das älteste aller bekannten; vergleicht man es mit dem martyr. Hieronymi, das die Grundlage der übrigen bildet, so zeigt sich, dass der Redacteur des letzteren unser Verzeichniss vor sich hatte, es (zum Theil mit Missverständniss) benutzte und die in diesem vor- kommenden Daten unter den einzelnen Tagen an die Spitze seines Ver- zeichnisses stellte. Es scheint also der sog. Hieronymus unser Mar- tyrologium bei seiner Arbeit zu Grunde gelegt zu haben. Das Ver- zeichniss der Begräbnisstage der römischen Bischöfe begreift von Lu- cius (f 255) sämmtliche Bischöfe , nur dass Marcellus vom Abschreiber ausgelassen ist und Sixtus unter den Märtyrern steht ; letzteres beweist das Zusammengehören der beiden Verzeichnisse. Geordnet ist dasselbe ähnlich wie das Martyrologium nach der Folge der Gedächtnisstage im Laufe des Jahres ; doch reicht die so geordnete Reihe nur bis auf Sil- vester (f 335 Dec.31), die beiden letzten Päpste Marcus (f 336 Oct. 7)^) und Julius (f 352) sind später nachgetragen. Das Verzeichniss muss demnach ursprünglich zwischen dem 1 . Jan. und 7. Oct. 336 entworfen und alsdann bis nach 352 fortgeführt sein. Dass diese beiden Ver- zeichnisse ebenso wie die Ostertafel als officielle Documente der römi- schen Kirche des IV. Jahrhunderts anzusehen sind, bedarf wohl keines Beweises ; man sieht , dass deren Archiv damals bis in die Mitte des dritten Jahrhunderts hinaufreichte, oder vielmehr bis gegen den Anfang, denn wenn man das Martyrologium hinzunimmt , fehlt von Pontianus an (231 235) die depositio nur eines römischen Bischofs, des Anteros,der nicht mehr als 41 Tage im Amte war^.

4) wenigstens nach der Wiener Handschrift; in der Brüsseler ist er einrangiert.

2) Cornelius scheint darch Versehen des Schreibers zu fehlen, s. zu XVIII K. Oct.

40*

582 Theodor Mommsen,

VII. Verzeichniss der römischen Bischöfe, von Christi Tode bis auf Liberias (352 369), dessen Amtsantritt bezeichnet, sein Todesjahr aber so wie die Dauer seines Amtes in blanco geblie- ben ist. Nach einer kurzen Einleitung lautet die Ueberschrift : quis episcopus quot annis praefuit vel qtu) imperante.

Yindob. f. 4iv. i5r.v. 66v. 66r. (versetzt). Brux. f. 6v. 7v. Guspinian; Bacher; Acta Sanct.; Eccard. n. IV.

Dies Verzeichniss ist sehr merkwürdig und oft besprochen als die älteste und bekannte Grundlage des über pontificalis^). Dass eben unser bis auf Liberius Begierungsantritt fortgefilhrtes Verzeichniss den spätem Bearbeitern vorlag, geht mit Evidenz hervor aus dem Aufhören der Con- sulate in allen späteren Becen^ionen des Über pontificalis mit Liberius. Am nächsten der Zeit nach steht die mit Papst Felix (f 530) unter Ju- stinian schliessende (abgedruckt am besten bei Schelestrate antiqu, eccL T. I p. 401 f., vgl. p. 354 f.), welche bei den beiden letzten Päpsten, wo der Schreiber als Zeitgenosse die Consulate kannte, diese bei- fügte , um sich ihrem Muster möglichst eng anzuschliessen ; aus dieser jüngeren Becension haben wir die zahlreichen Auslassungen und son- stigen Copistenfehler in unsrer Handschrift der älteren berichtigt. Doch findet sich auch in den späteren Becensionen, dem sog. Anastasius, man- ches unserm Katalog Entlehnte , was in der jüngeren Becension fehlt ; so dass diese entweder verkürzt sein oder Anastasius beide Becensio- nen vor sich gehabt haben muss. Dass unser Katalog unter Liberius redigiert ward, ist evident; allein derBedacteur schöpfte nicht aus gleich- artigen Quellen, wie dies auch schon Henschen (Acta Sanct. L c.) u. A. bemerkt haben ; bis auf Urbanus (f 230) giebt er nur die Namen der Bi- schöfe, die Dauer des Amtes nach Jahren, Monaten und Tagen, die gleichzeitigen Kaiser und die Gonsuln des ersten und letzten Jahres eines jeden Bischofs. Diese werden so berechnet, dass jeder Bischof eine Anzahl voller Jahre zugetheilt erhält , so dass die Gonsuln , unter denen sein Nachfolger beginnt, unmittelbar voraufgehen. Dagegen wird von Pontianus an seit 231 die Behandlung eine andre: einzelne histori- sche Notizen werden eingestreut und die Tage des Amtsantrittes und des

1) Genau genommen entstand dieser aus der Vereinigung zweier verschiedenarti- ger Kataloge: des unsrigen, der die Gonsuln nennt, und des bei Schelestrat« I, p. 611 abgedruckten, der die Heimath und die Ordinationen lieferte.

ÜBBR DEN GhBONOGRAPHEN VOM J. 354. 583

I

Todes häufig bemerkt, womit es zusammenhängt, dass der Tod des einen und der Antritt des andern Papstes von nun anregehnSssig nicht mehr in zwei verschiedene, sondern meistens in dasselbe Cpnsulat ge- setzt werden. Folglich stand für den zweiten Theil des Verzeichnisses von Pontianus an bis auf Liberius dem Schreiber eine bessere Quelle zu Gebot, womit es in offenbarem Zusammenhange steht, dass in n. VI die Gedachtnisstage sämmüicher Bischöfe von Pontianus an (mit Ausnahme von Anteros und vielleicht Cornelius) verzeichnet sind, während von den früheren ausser Petrus und Calixtus (f S22) nicht ein einziger genannt wird. Also kirchliche Aufzeichnungen, die um 231 begannen, sind die Quelle des zweiten Theils dieses Verzeichnisses , dessen Glaubwürdig- keit durchaus keinem Zweifel unterliegt , ja das wahrscheinlich einen officiellen Charakter trägt.

Anders steht es um den ersten, der wenigstens einen unzweifel- haften faktischen Trrthum enthält: er stellt nämlich Anicetus vor Pius, während es durch gleichzeitige Zeugnisse vollkommen feststeht, dass Anicetus auf Pius folgte. Aber noch ärger sind die Fehler in der Angabe der gleichzeitigen Kaiser von Sixtus bis Eleutherius und ein offenbarer Rechnungsfehier liegt vor in der Angabe , dass Papst Anicetus 1 53 n. Chr. gestorben, sein Nachfolger Pius im J. 1 46 eingesetzt sei. Sagen wir es gleich , wie es sich mit diesem Katalog verhält : dem Redacteur lag für die Epoche bis 230 nichts vor als ein Verzeichniss der römischen Bischöfe von Petrus an mit Angabe ihrer Amtsdauer, ähnlich wie es Ire- näus, Hegesippus, Eusebius uns auch aufbehalten haben. Um dies dem zweiten Theil des Verzeichnisses , wofür er in der That Consulatsanga- ben vorfand, einigeimassen zu accommodieren , berechnete er nach den ihm vorliegenden Consularfasten und Kaiserverzeichnissen die auf jeden Bischof treffenden Consulate und Kaiser , jene nach den Fasten unsrer Handschrift n. III, diese nach der Kaiserchronik n. X. Hieraus erklärt es sich vollständig , wesshalb die Consuln unsres Kaiserkatalogs in dem ersten Theil durchaus , selbst bei den Jahren wo die Bezeichnungen un- gemein variieren z. B. 161 , die unsrer Fasten sind es konnte nicht anders sein, da unser Redacteur sie aus diesen abgeschrieben hat^).

4) Auch io dem zweiten Theil ist die üebereinstimmuDg fast dorchgSngig (vgl. z. B. die Jahre 308. 309); doch findet sich eine vollstSiidigere Angabe bei dem J. 3 1 1 : MaoDiminiano VIII solo, quod fwt mense Sep. [Eusebio] et Rufino (vgl. das Pr&fectenver- zeichnis z. d. J.)

584 Theodor Mommsen,

Hieraas erklärt es sich ferner, warum jeder Bischof mit dem Jahre an- fangt, welches auf das letzte seines Vorgängers folgt es heisst das nur, dass der Redacteur in den Fasten bloss die vollen Jahre zählte und auf Monate und Tage keine Rücksicht nahm. So begreift man endlich die Entstehung der oben gerügten Fehler. Die Rechnung, welche von den beiden Endpuncten Christi Tod 29 und Pontianus Antritt 234 aus- gehend in diesen Zwischenraum die überUeferten Zahlen einzuordnen' versuchte, kam nämlich nicht aus ; es fanden sich, indem man theils von 231 zurück, dieils von 29 vorwärts rechnete, da wo beide Rechnungen sich begegneten, unter Pius Episcopat acht Jahre zu vieP), was der Schreiber vielleicht auch bemerkt und den Fehler absichtlich auf dies längere Pontificat gelenkt hat , um ihn einigermassen zu verstecken. Eine noch grössere Confusion herrscht in den Angaben der gleichzeiti- gen Kaiser von Telesphorus bis auf Anicius :

Sixtus 117— 186 ..... Hadrianns i 18— 138.

f AntODinus (Pias) 139 161. Telesphorus 127 U7..i„

l Marcos (Aurel.) 462—480.

fVeros 4 6«— 4 69.

Marcos 4 62 480.

f Veras 4 62—4 69.

Anicetus 4 50^-4 53. . . . {..

I Marcos 4 62 4 80.

Pios 446—464 Antoninus Pius 439—464.

Soter 4 62—470 Veras 4 62—4 69.

{Antoninus (d. i. M. Aurel.) 4 62 480. Commodus 4 84—492.

Man sieht, dass bis auf Pius richtig zurück, bis auf Sixtus richtig vor- wärts gerechnet ward, dass aber bei Hadrian ein Versehen vorkam, in- dem der Rechner zu früh mit dessen Regierung fertig zu sein glaubte ; was dann in Verbindung mit dem Fehler in der Berechnung der Consuln dahin führte, dass Antonius Pius und die Divi fratres zweimal im Kata- log vorkommen. Unser Resultat ist demnach, das uns hier vorliegt:

Hyginus 4 38 4 49 . . . . <

l

4) Da in den filteren Verzeichnissen entweder nur Cletos oder nur Anacletos vor- kommt, so scheint einer dieser Päpste zu streichen. Tilgt man den Cktw ann, VI, so kommt die Rechnung ziemlich aus ; ganz genau kann sie ohnehin nicht sein, da sie nur nach vollen Jahren rechnet, auch die Vacanzen nicht beachtet sind. Wahrscheinlich aber hat der erste Verfertiger des Verzeichnisses es den Gonsulaten von Christi Tod bis auf seine Zeit accommodiert, wenn er gleich die Consulate nicht beischrieb.

ÜBER DEN GhEONOGRAPHBN VOM J. 354. 585

i. Ein älteres Yerzeichniss quis eptscoptis quot annis praefuU bis zu Urbanus Tode (230) , welches durch blosse Rechnung vermehrt ward mit der Angabe der Kaiser (daher auch in der Ueberschrift der Zusatz vd quo imperante) und der Consuln des ersten und letzten Jahres. Diese sind brauchbar als Gorrectiv der hie und da corrupten Jahrzahlen , aber als synchronistische Angaben ohne allen Werth.

2. Ein Yerzeichniss von 231 352 , das aus derselben Quelle stammt mit den dq[>ositione8 n. VI und auf synchronistisch zuverlässi- gen, vermuthlich aus einem römischen Kirchenarchiv entlehnten Nach* richten beruht. So weit wir hier nachrechnen können, sind diese Anga- ben vollkonHuen richtig; so namentlich in der Angabe des Todestages Sixtus II. (6. Aug. 258) , und selbst scheinbare Verwirrungen , wie bei Lucius und Slepbanus. erklären sich bei genauerer Untersuchung.

YIII. Annale n von Cäsar (nach vorausgeschicktem Yerzeichniss der Könige) bis 403 und wieder von 455—496.

Vindob. f. 47—53.

Caspinian. Eccard. n. VI. Acta Sanct. RoDcalli n. YIII.

Diese namentlich für die spätere Zeit nicht unwichtigen Annalen, von denen unter n. IL ein geringeres Exemplar vorkommt, erweisen sich durch die Epoche, wo sie entstanden sind, und durch die bedeutenden Abweichungen der Fasten von der bei unserm Chronographen durch- gängig zu Grunde liegenden Recension als ein mit den anderen Stücken unsrer Sammlung nicht zusammenhängender zufällig von dem Schreiber irgend einer Handschrift damit verbundener Bestandtheil. Was darüber femer zu bemerken ist , wird unten in der Einleitung zu dem Abdruck gesagt werden.

IX. Eine Weltchronik, die sich selbst als chronica Horosü be- zeichnet.

Vindob. f. 55r. 6i v. Uaediert.

Die Weltchronik, welche unten abgedruckt ist , hat wenig oder gar kein historisches Interesse; sie schliesst sich im Wesentlichen an die Bibel an. Nach Inhaltsverzeichniss und Vorrede folgt die mosai- sche Genealogie und Fragmente des daran geknüpften Yölkerslamm- baums ; alsdann findet sich vermuthlich eine Lücke , in der der grösste Theil dieser seltsamen Ethnographie und die Epoche von Noah bis auf

586 Theodor Momiisbn,

Josua fehlt ; es folgen die Richter und die Könige von Israel , (|ie Pa- schafeste vor Christus, die Könige von Samaria, der Stammbaum Christi von Adam an, die Propheten, Apostel und Prophetinnen, die Hohenprie- ster, nach einer Recapitulation die babylonische Gefangenschaft, die Kö- nige der Perser imd Aegypter. Hierauf folgt der Epilog, der die Rech- nung noch einmal bei Adam aufnimmt und sie bis auf die Zeit des Schreibers herabfuhrt. Hier heisst es : Item ab Agrippa [71 n. Chr., dem letzten König der Juden] usque ad L. SepHmum Severum urbis^) cansu- lern [194] annimnt VDCCCLXX^. Item a Severo usque ad EmUianum etAquitimän cos$. [249] anni sunt LY; item^ ab EmiUano et Aquitko usque ad Diocletianum IX et Maximimamim YIII coss. [304] oimi 9ml LY. A Diocktiano IX et Maximimano YIII usque ad Optatum et PauUnum coss. [334] anni sunt XXX. Fmnif ergo a mundo constüuto usque ad Paulinum et Optatum cansules anni co XYII [? J. Da die Chronik die congrega- tianes lemporum a constitutione mundi usque ad hodiemum diem verheisst, so ist sie geschrieben im J. 334, oder vielmehr bis dahin fortgeführt, denn allem Anschein nach lag dem Schreiber eine ältere Chronik vor, die mit oder um 1 94 schloss, und die er fortsetzte, indem er in seinem Consulverzeichniss Seite ftlr Seite fortzahlte und so 55 + 55 + 30 nach einander zu der ihm vorliegenden Totalsumme hinzuthat.

Der geringe Werth dieser Chronik würde uns berechtigen dieselbe zu verlassen und zu dem wichtigeren folgenden Abschnitt uns zu wen- den, wenn nicht dieselbe nach einer anderen Seite hin unsere Auf- merksamkeit in Anspruch nähme. Es existiert nämlich von derselben noch ein anderer und zwar älterer am Schluss etwas verstümmelter Text, welcher theils für sich allein als anonymer liber generationis %

1) Sehr, iterum (U für V) ; dass das J. f 94 gemeint ist , ergiebt sich aus dem Fol- genden.

S) Die Zahl ist verdorben, vielleicht : anni sunt CXXIII; a mundo constüuto ad L, S. S. atmi sunt VDCCCLXX. Allein nach der sonst in der Chronik befolgten Rech- nung, die Christi Geburt auf 5500 der Welt setzt, müsse es VDCXCIUI heissenü

3) Die HandschriA LVII fur.LV. Tf.

4} Eine Handschrift des Clermonter Collegs saee, VIII, die aus Faris verschwunden ist (Pertz Archiv VIII S. 13), sich aber jetzt in Middlebiü wiedergefunden hahen aoli, enthielt den Hieronymus, die sogenannten fasU IdaUani (Roncalli n. VII) und den am Ende defecten hher generatioms (bis c. 49 Canis., p. f08 Bonn.); vei^l. besonders T.abb^ bibL nova im sffllabus zu Anf. und Ducange in der Bomer Ausg. des Chron.

ÜBBl DEN ChKONOOBAPHEN VOM J. 354. 587

4

tbeils als erstes Buch der älteren imt 641 schliessenden Recension des sogenannten Fredegar ^) vorkommt. Es ist dieser liher generationü gleich- falls eine kurze an die Bibel sich anschliessende Weltchronik, welche aber genau hundert Jahre früher als die Wiener Handschrift, mit dem Jahre 234 schliesst (vgl. Tillemont Mst. des emp. III p. 242). So weit reicht das Kaiserverzeichniss , das p. 1 1 1 Bonn, schliesst mit Alexander annis XIII diebus IX, und ebenso weit die Rechnung am Scbluss der ersten Abtheilung c. 17 Cams. p. 107 Barm* : a generoHane Chmti usque ad pasmnem aimi XXX et a pasmne usque ad kunc anmnn , qui est XIII impern Alexandri aimus, an. CCVI; fiunt igitur amnes anni ab Adam usque

Psaach. T. U p. 38, der sie zur Berichtigung des Teottes des Über gen. genülzt hat, Dies ist kein Fredegar, sondern vielmehr eine Handschrift, wie sie dem unter diesem Namen, be- kannten Schreiber vorgelegen haben muss; wenn er einen Gregor von Tours und eine solche Handschrift vor sich hatte, konnte er daraus sein Geschichtswerk eompilieren.

i) Ver^ über diesen besonders Pertz im Archiv VU, S. 853 258. J)en Itber ge- neraäonie enthalten nur die Handschriften der Sltem Recension: 4) die von Sirmond, dann dem Clermonter Colleg in Paris, jetzt der Nationalbibliottidc in Paris (euppL 695 6tt, s. Pertz Ardiiv VIU S. 43. 309) besessene aus dem VH. Jahrb. Vgl. über diese Handschrift Ruinart praef. ad Greg. I\<r. bei Bouquet rer. Gall. Script T. ü p. 4 86. Den Über gen. hat daraus herausgegeben Labb^ bibl. nova mse. I. p. 898 309. 8) Die Bemer, beschrieben im Archiv V S. 483. 3) Die dieser gleichartige Londoner Hatlei. 5854. k) Die Wiener Handsdirift hisi. prof. 638 und deren jetzt defectes Original, die VcOic. Christ. 74 3 (Pertz Archiv V, S. 64). 5) Die Leidener Voss, in i^- n. 5., am An- fang und Ende defect. 6) Der codex minor Comsü, wonach Canisius den Hber gener. in den lecU. anU T. U p. 454 4 64 herausgegeben. Schwierig ist es und doch für uns nicht gleichgültig die BestandlheUe und die Buchtheilung des sog. Fredegar zu er- kennen. Wie es scheint, bestand er aus folgenden fünf fiüchem: L Liber generatioms (p. 4 54 4 64 Cams.). U. Auszug aus Hieronymus (p. 4 65 4 88 Canis.). IE. Auszug aus der Fortsetzung des Idatius (p. 4 83—4 94 Canis.). V. Die oroneca cwus- dam sapienüs, der zunftchst sogenannte Fredegar (p*84 8 886 Canis.). Die Handschrift 4 bezeichnet mit Zahlen nur B. 4. 5 (dieses falsch bald mit 4 , bald mit 6), die Hand- schriften 8. 3 bezeichnen 3. 4. 5, die Handschrift i wenigstens 4. 5 (vielleicht auch andre), die Handschrift 5 bezeichnet 3. 4. Die Handschrift 6 hat den liber Quinti lulU Hilarionis de cursu temporum, einen nicht in allen Handschriften vorkommenden und nicht als besondres Buch gezählten Anhang zum Idatius (so in Hdschr. 4. 5; in 4. 8. 3 fehlt er), zum liber quintus gemacht und zählt daher sechs Bücher. Die' Bücher 4 . 8 und wohl auch der Anfang (nicht der Schlass) von 3 sind in keiner Hand- schrift mit Zahlen bezeichnet. Der liber III n^tonjxfo^ofi sancti Esedori episcopi, der in der Handschrift I noch folgt, scheint der Fredegarischen Sammlung nicht anzu-: gehören ; doch vermisst man über diesen noch eine genügende Aufklärung. Die Handschriften der jüngeren Recension lassen den Über generationis aus und substituieren dafür den Hber Q. htm Hilarionis.

588

Thbodob Mommsbh,

ad tertium decimum Alexandri imperataris atmum anni Y DCCXXXYIII, und ähnlich an mehreren Stellen. Der Verfasser schrieb also im J. 234 oder vielmehr fUhrte sein Werk bis dahin fort ; denn da er gerade mit Alexanders Tode aufhört und die Dauer der Regierung desselben an- giebt , die Chronographen aber überhaupt die Gewohnheit haben , mit dem Todesjahr des letztverstorbenen Kaisers zu schliessen, so wird der uns hier vorliegende sein Werk vermuthlich unter Maximin (235 ^238) geschrieben hahen. Dass aber die Weltchronik von 234 und die von 334 in der That ursprünglich identisch und verschiedene Recensio- neu desselben Werkes sind, zeigt die Zusammenstellung des Inhalts- verzeichnisses, der Yorrede und des geographischen Abschnitts in der wiener Chronik mit den entsprechenden Abschnitten des Über generü' tianis.

Chnmica a. 334.

i . In hoc libro sunt

8. coDgregationes temponim vel anoonun

a constitutiooe mondi usqae in hodier-

num diem.

3. divisiones terrae tribus filiis Noe post dilaviunu

4. manifestationea gentium, que gentes ex quibua nate sunt

5. et quas ainguli eorum provincias et ci- yitates habitavenint.

6. quot inßule manifeste.

7. qui ex quibus gentibus advene facti sunt.

8. quot flumina opinata^}.

9. quot montes nominatL

i 0. quot iudices et quis eorum quot annos

iudicavit populum. I f . quot reges in tribu ludeoram et quis

eorum quot annos regnavit.

Liber generatianis ').

I. Liber generationis ab Adam usque ad^. %, Online quae continentur') in hoc libro.

3. Dinumeratio temporum et annorum. Generationes saeculi usque in hunc diem (c. 1.).

4. terrae divisio tribus filiis Noae (c. 2.).

5. declaratio gentium quae ex quibus fsK ctae sunt (c. 3 6).

6. et quas singuli terraset dvitates sortiti sunt (c. 7 H).

7. quantae insulae clarae (ib.).

8. qui ex quibus gentibus traDsmigrave- runt (ib.).

9. quot flumina nominata (c. f I). 1 0. quot montes nominati (c. 1 0).

I \ . quot iudices et quis quot annis popu- lum iudicavit (c. 1 4).

12. quot reges in tribu luda et quis quot annis regnavit (c. 1 5. 1 6).

i) Hauptsächlich nach dem Text von Ducange im Bonner Chr. Pasch. II p. 96 , mit Be- nutzung von Ganisius , Labbö und den Auszügen aus der Bemer Handschr. Pertz Archiv V S. 488. Die Kapitelzahlen sind die von Ganisius. 2) so Labbä Duc. ; incipit 1. generationum primus ab A. u. ad Can. ; incipit liber generationibos adam usque ad Bern. Der Bndtermin war wohl nicht angegeben , weil der Schreiber sein Exemplar auf Fortsetzung einrichtete. 8) so Ca/nis., ordinem quae oontinetur l>uc.lton».| ordinem qui oontinetor loöfttf. 4)tdbr.nominata.

Obbb den Chkohogbaphbn vom J. 354.

589

Chramea a. 334.

18. ostensio Pasche, quis ex qao Pascha senraYii a Moysen computatis aanis.

13. tempora regom Persarum a Cyro et quis quot annis regnavit.

4 4. Domina patriarchanim a geneseos.

1 5. nomina prophetaram. 4 6. nomina apostolorum. 4 7. moJieres prophetisse. 4 8. nomina regam Hebreofam. 4 9. reges qui in Samaria regnaverunt et quis eorum quot annos regnavit.

80. sacerdotum nomina.

% \ . nomina regum Hachedonum ab Ale*

xandro et qüis quot annos regnavit. 88. imperatorum Romanorum nomina aGaio

lulio Caesare et consulibus.

Quorum omnium') per omnia paratum esse veritatis ministrum, Optimum arbitra- tus sum compendiosum sermonem facere ad congruam sapienciam. Opost*) etenim per ostensionem non vacue cogitantes'), sed liquidum secundum veritatem histo- rie, inquirere in brevi que adprehendn- mus; amputantes primum contenciones ignorantinm quae generant litem et obscu- rant sensum ignorantium que possunt studeri.

Liber generaüam».

43. declaratioPaschae et quis quando ser-

vavit ex temporibusMoysi in hunc diem

(c. 47. 48). 4 4. reges Persarum a Cyro et quis quot

annis regnavit (c. 4 9). 47.^) tempora Olympiadum ab Ifito usqne

in praesentem Olympiadem (c. 4 9).

48. nomina patriarcharum ac generationes (c. 20. 84).

49. nomina prophetarum (c. 82).

80. mulieres prophetissae (c. 23).

84. nomina regum Hebraeorum (c. 84).

88. et regum qui in Samaria regnaverant

supra decem tribus et quis quot annis

regnavit (c. 85).

83. nomina sacerdotum (c. 86 30).

4 5. reges Macedonnm ab Alexandre et quis quot annis regnavit (c. 34).

4 6. imperatores Romanorum abAugusto et quis quot annis imperavit (fehlt bei Ca» nis.9 p. 444 Bonn.)').

84. nomina episcoporum Romae et quis quot annis praefuit (verloren),

Quando quidem oportet instructum esse veritatis diaconum^), necessarium existi* mavi, fratres carissimi*^), hunc in brevi de sanctis scriptnris facere sermonem ad cor- roborandam doctrinam, nt per paucas enar* rationes non sine causa inquisitas virtutes veritatis citius agnoscamus; abscindentes prius indoctorumgeneratam contentionem, quae obumbrat sensus [nee tamen] ^) hu- iuscemodi indoctum edoceat.

4) Im Inhaltsverzeichniss folgt hier erst 45. 46; die Ordnung des Textes lehrt aber, dass die Wiener Handschrift die ursprüngliche Folge bewahrt hat. 8) Das Verz. regum He- braeorum am Schlass des liber gener. p. 44 4 Bonn, ist ein Nachtrag, vermuthlich des so- genannten Fredegar, zu c. 84 Canis. ; hier fehlen nämlich bei den Königen von Saul bis Jechonias die Zahlen der Regierungsjahre, welche Fredegar am Schluss nachträgt. 8) sehr, quo- niam oportet; pir omnium htU die Handschrift 6j. 4) soLoM; veritate [ohne diaconum) Due. cet. 5) frater carissime Labb^. 6) d. i, opus est. 7) ccftr. cogilationis.

8} o. s. scdm Canis., o. s. Duc., obombrant (ohne sensus) Labb4.

690

Theodor MonuBii,

Ckramea a. 334.

Qoi aatem diligenter Yolont et stodiose historiam discere, cogooscant gentium di- visiones, et patrom genealogianiy et tem- pomm peregrinationes*), et civitatum con- ventiones, et iudicam dispositiones, et re- gam tempora et prophetanim,

qae autem captivitates in popnlo faemnt 8ub quibus regibua et iudicibus contige- mnt; qai autem sacerdotes foenmt vel quibus temporibuB sacerdotium funxerunt, quae autem divisiones temporum et popo- lorum ÜBcte sunt; ut autem discensio se- num*^) Israel ex patribus in Christo ad- impleretur; et quot ei quanta tempora di- numerantur annorum a constitucion^ mundi usque in hodiemum diem.

Liber generaüonis.

' Summa autem cum industria praevidere cupientes iuxta veritatem, cognoscimus gentium divisionem, et parentum dinume- ratam generationem, inbabitatomm quoque tempora, et bellorum commissiones, et in- dicum [tempora] dispensationes, et regum annos, et prophet^rum tempora qui et*) quibus regjbus nati sunt , qualesque cap- tivitates popufi quibus regibus et quibus iudicibus contigerint, quique sacerdotes quibus temporibus Aierint , et qoae divisio et quae') perditio foda sit, quo autem modo *') generatio seminis Israd de patri- bus in Christo completa sit^ et quol quan- tique per quanta tempora dinumerentur anni a creatura saeculi usque in hunc diem.

Visum est nobis sennonem a Geneseos facere, non ex proprio argumento sed de sacris scripturis testimonia toUentes. Hinc ergo initium sumimus secundum ordina- ctonem a Geneseos acceptam.

Explidt prefatio. Incipit chronica Horosii. Liber generationis mundi. Qua die fecit deus Adam ad ymaginem et similitudinem suam u. s. w.

Existimavimus autem incipientes a Ge- nest iuxta verborum ostensionem sicutex- pedit*) declarare, non ex nostra quadam parte sed ex ipsis sanctis scripturis lesti- ficari. Hinc ergo occasionem accipientes^) iuxta ordinem de G^iesi sermonem la- cimus.

Explicit praeialio.

Incipit narratio.

Liber generationis hominnm. Quo die fedt deus Adam, ad imaginem dei fecit eos «. s. f.

Divisio terre tribus filiis Noe.

Post diluvium trium fratrum in tribus par-

tibus divisa est terra. Sem vero prioris filii portio est aPersida et

ab austro usque in India et Rinoco ura

longitudo. et habet fluvium Eufraten.

Divisio terrae^ tribus filü Noe. «.3:

Post diluvium autem Sem Cham et Japhet

trium fratrum tribus divisae sunt. Et Sem quidem primogenito a Persida et

Bactris usque in Indiam longo et usque

Rhinoconiras ^ est.

Habet autem Japhet flnmen Sem

autem Eufratem.

4) fcftr. tempora peregrinationiB. i) «o LtUfb4, qui ex Co». , qoi et ex Duc, t) d. et q. fokti JH»e. 4) quae ammodo Duc. 5) s€kr. seminis. S) etpeUii LaM Dme.

7) arripientes Labb6 Duc. 8) et de stM Dme. sw. 9) in Rhinoconiris Duc.

OBBR DBN CHBOROGIUPflBll VOM J. 354.

S91

Ckromoaa. 334.

Nonüina filiomm Sem piimogeDitl Noe. Tribus XXV. Hi habitayeront contra orien- tem.

Filii autem Sem.

Helam ex qao Helanite. Asyr^ex quo Asyrii. Arfaxat ex quo Chaldei. Luch ex quo Lazici. Haram ex quo Iturei.

Zebul ex quo Lidü. Gatsera ex quo Gasfeni«

Arfaxat ex quo Sala, Sala ex quo Heber, Heber ex quo Saleeg et lectan , lec- tan genuit Helmodat, Helmodat ex quo Indii, Sala ex quo Betrii.

Aram ex quo Arabes.

Hiduram ex quo Gamer.

Oderba ex quo Mardii.

Lezel ex quo Partii.

Dehelam ex quo Zedirusü.

Asal ex quo Hiscite. Asal autem genuit Melchi. Melchi genuit duos filios, id est Melchi et Melchisedech.

Abimelech ex quo Hircani.

Sabebi ex quo Arabes.

Mamsvir ex quo Amenii.

Eiulat ex quo Gymnosophiste.

Ziezi ex quo Vulgares**).

Nomina provinciarum eorum sunt haec. Aegyptus.

Liber generüäanü» De filiis Sem*). e.e.

De Sem autem seniore filio Noe sunt tri- bus cognitae XXY. Hi ad orientem in-

habitayerunt. Filii Sem.

Helam') de quo Helimei*).

et Assur de quo^) Assyrii.

et Arfaxat unde Ghaldaei.

et Ludim ^ unde Lazones.

et Aram unde Ethes*) priores^). Hos excidit Abraham^. Filii Aram:

Oscevi*) de quo Lydii.

et Gart de quo Gasfeni et Hosoc unde Mossyni *^.

et Arfaxat genuit Sala, et Sala genuit Heber, unde Hebraei. El Heber nati sunt duo filüFalec etDeboc unde du- cit genus Abraham aetatem ^% et le- ctan. lectan autem genuit Elmodal **) de quo Indi, etSalef de quoBactriani.

et Asannot de quo Arabes priores.

et Gyduran**) de quo Kamer '^).

etDersa*'^) de quo Mardi.

et Ezech **) de quo Arriani.

et Declam*^) de quo Gedrusi *^).

et Gebal*^ de quo Scythii priores.

et Abimeel de quo Hircani.

et Sabat unde Arabi*^ primi.

et Ufir de quo Armenii.

et Evilath'*) unde gemnosolaetae '').

Hi omnes Bactriani.

Nomina autem gentium haec sunt. Aegyptus.

e. 9 fin.

4) fehU Duo. 2) Aelam Duc. 8) Aelymei Duc. 4) A. d. q. ftlhU Duc. 5) Ludli Dwc. 6) ates Can. 7) priorisDiic. 8) et setzt Duc. gu. •) Osceun Can. iO) et Gether de quo Garsini et Maer unde Massini Com. 44) n. dadtur g. A. ei tactem Duo.

48) Helmodam Can. 4 3) Daran Duc, 44) Camehi Duc, 45) Derra Duc. 46) Ezei Duc. 47) Glain Can. 48) Cydrusi Can: 49) Hebal Can. 20) Sabaei Can. «4) Oe- vilat Duc. 22) gens helii Can. 28) Wenn hier wirklich die Bulgaren gemeint sind, so dürfte dies die älteste Erwähnung derselben sein. Sie kommen nach Tillemont Mst. des emp. VI p. 547 zuerst ums J. 485 als Gegner Theoderichs vor.

592

Thbodor MonsfiN,

Chromea a. 334. Ethiopia que respicit Indiam.

ei alia Ethiopia, unde prodit fluvios ni- bnis qui respicit contra orientem.

Thebaidis Libia qae exteaditor nsque

ad Cyrinem que est Pentbapolis. Marmorices. Syrthes. Nascimenia. Tautamei.

Lybia Lecti magna quae extenditor as- que ad Syrtia minus.

Komidia. Masyris. Hiscitipolim quae est in terra Salem. Chanaan in regione Sichern iuxta civitatem Salem, ubi regnavit Melchisedech , sacerdos al- üssimi.

«t Kauritanea que extenditur osque ad Herculis statuam.

Aham vero secundus filios Nee a Rino- corura usque ad Gades que est ab Jtustro, et habet fluviumGeon qui vo- <atur Nylus.

Über geMraÜofds.

et Aethiopia quae tendit adversus In- diam.

et altera Aethiopia, unde proßcisciiur flumen Aethiopum , Erythara ^], qnod est rubrum, tendens') ad orientem.

Thebea*) Libyae quae extendii usque Gyrenem.

Marmaris^).

Syrtes habens gentes has: Nasamonas Macas Taufameos'').

Libye, quae a Lepti*) extendit usque minorem Syriem.

Nuroidia Hasseria ^).

Mauritania quae extendit usque Hercu- leas quod est Heracleolicas stilas^ contra Gadiram.

Gham autem secundo a Rhino- c.s.

coruris usque Gadira et Cham

(habet flumen) Geon qui vocatur Ni- lus.

Dass hier zwei Recensionen derselben Schrift vorliegen, wird Nie- mand in Zweifel ziehen. Dass bei einer zum grOssten Theil aus dem alten Testament entlehnten Schrift die Schreiber willkürlich zusetzten und wegliessen, ist begreiflich und erklärt leicht die vorkommenden Differenzen. Der Urheber der jüngeren Recension hat überdiess im Text mehrfach Umstellungen vorgenommen, wahrend er die überlieferte Ordnung im Inhaltsverzeichniss beibehielt ; auch ist wohl durch Zufall der ethnographische Abschnitt defect (oben S. 585). Dass die tempora Olympiadum , die schon in dem liber gen. mehr im Inhaltsverzeichniss als im Text figuriren, in der jüngeren Recension weggeblieben und dass die Namen der Apostel hinzugefügt sind, ist von keinem Belang; auf die Differenzen in Betreff des Kaiser- und des Papstverzeichnisses kom- men wir zurück. Alle Berechnungen, die mit dem J. 234 schlössen, hat

\) extra Coi». 5) Tunlomeos Com.

8) adtendens jiHic. 6) qoalyptii Ga».

S) Th. fem Can, 7} Massacria Ca».

4) Cyr. 11. fehU Duc, 8) Stellas Dw:.

Cbbr den Chronogbaphen vom J. 354. 593

die Reo. von 334 getilgt und dafür den Schluss zugesetzt, der die Rechnung nothdürftig bis 334 fortfuhrt. Diese Abweichungen indess machen es nicht im geringsten zweifelhaift, dass die beiden Recensionen auf dieselbe Quelle zurückgehen. Auffallend ist es, wie bei der genauesten Uebereinstim- mung in Gedanken- und Satzfolge (soweit von Gedanken und Sätzen bei einem solchen Product die Rede sein kann), doch die >\'orte nur selten zusammentreffen; wenn schon dies darauf fuhrt, dass uns hier zwei verschiedene Uebersetzungen desselben griechischen Originals vorlie- gen, so wird dies zur Gewissheit erhoben durch eine grosse Anzahl einzelner Spuren, z. B. traditi sunt allopfUlis (Vind. f. 57. a.) oder popur- Iw traditur allophilis (c. 14 Canis.), vergl. debellavit allophilos (c. 14 Canis.) ; usqae Gadira ad burratn {= boream c. 2 Canis.) ; das seltsame quae autem in der Vorrede der jungem Recension, entstanden aus dem griechischen fiiv di; a Geneseos = and rfjg yevioefog; den veritatis diaconus in der Vorrede, den die jüngere Recension richtiger veritatis minister nennt, und Andres , was ich übergehe , um nur noch der Stelle in der Vorrede zu erwähnen , wo der jüngere Text civitatum conventiones, der ältere belhrum commissiones hat offenbar las jener noXecop nriaeigy dieser noXe/iwv. Hieraus geht auch hervor, dass beide lateinische Texte von einander völlig unabhängig sind.

Eine griechische Chronik des dritten Jahrhunderts ist es also , auf die wir diese beiden Bearbeitungen zurtlckzufUhren haben. Von wem sie herrühre, wird uns nicht gesagt; die ältere Recension überliefert uns gar keinen Namen, die jüngere vermuthlich einen falschen. Die eine Handschrift, die den liber generdtionis ohne den Fredegar hat, giebt gar keinen Namen des Verfassers. Fredegar sagt von seinen Quellen (pi-aef. 1. V p. 219 Canis.) : Beati Hieronymi, Idaüi et cuiusdam sapientis seu Isidori, imoque et Gregqrii chronicas a mundi origine diligentissime percurrens usque decedente regno Guntratnni , his quinqtte chromeis hmus libelli nee plurima praetermissa sigillatim congruentia stilo inserui, qtwd iUi sollertissinie absque reprehensione condiderunt , d. h. von Anfang der Welt bis auf das Ende der Regierung Guntrams die Chroniken des Hie- ronymus, Idatius, eines unbekannten Gelehrten (oder vielleicht des Isidor) und Gregors sorgfällig durchlaufend, habe ich in die fünf Chroniken dieses Werkes das wenige Fehlende ') (denn fleissig und tadellos haben jene ge-

4) Er meint die Aventicum betreOenden Zusätze, z. fi. bei Titos 1. II c. 36.

594 Thbodok M0H118BN,

arbeitet) an den einzelnen Stellen, wie es in den Text sich fügte, einge- ordnet — worauf er weiter sagt, dass er die Geschichte der späteren Zeit aas eigenen Mitteln habe zusetzen mttssen. Mit grOssler Treae habe er seine Quellen benutzt und genannt: uniusquisque Ubri nomen redeat ad auctorem. Da Buch 2. 3. 4 dem Hieronymus, Idatius und Gre- gor gehören, so bleibt der quidam sapiens seu Isidarus für das erste Buch ^). Offenbar kannte Fredegar hievon den Verfasser selbst nicht und rieth auf Isidor, der ja gewöhnlich bei namenlosen theologisch-antiquari- schen Schriften Vaterstelle hat vertreten müssen. Wenn somit die altere Recension anonym auftritt, so ist der Name chronica HarosU, unter dem die jüngere erscheint , sehr wenig glaubwürdig. Von dem bekannten Orosius , der fast ein Jahrhundert später schrieb , kann die Chronik von 334 natürlich nicht verfasst sein; dass ein anderer Schrei- ber dieses Namens sie abgefasst, übersetzt oder fortgesetzt habe , ist zwar nicht unmögUch, allein der Name des Orosius wie der des Isidor haftet auch leicht an historischen Arbeiten , an denen er keinen Theü hat. In den Annalen n. II der Wiener Handschrift heisst es beim J. 378 : Bis cans. Horosius et Prosper fecenml cranicas wo Hieronymus und Prosper Aquitanus gemeint sind. Die Ueberlieferung hat uns also den Namen des Urhebers der Weltchronik nicht aufbehalten , und er bleibt unbekannt, wenn es nicht gelingt, aus inneren Merkmalen und der Zeit der Abfassung ihn zu bestimmen.

Der dürftige Inhalt, der aus der Bibel, einigen Regentenverzeich- nissen und dem an die Kinder Noah anknüpfenden Völkerstammbaum zusammengestoppelt ist, enthält doch eine Spur , die einigen Aufschluss gewährt : die Ansetzung der Geburt Christi auf das Jahr 5500 ^. Dies ist die Zahl, welche der Vater der vergleichenden heidnisch-christlichen

i) Freilich steht er ausser der Ordnung. Ob der Über III Kifon^Km fofi sancii Esedori episcopi (oben S. 587 a. E.) doch gemeint ist? Dann würde der liber generatioms gar zum Fredegar nicht gehören und nur zufälh'g in den Handschriften mit ihm verbun- den sein.

2) Vind. f. 58 a; ebenso der nahe verwandte Anonymus Scaligers p. 67. Die Sltere Recension setzt ungeföhr dasselbe Jahr voraus, wenn sie das f 3. Jahr AleiaD- ders p. 4 07 Bonn, auf 5738 3er Welt setzt; davon abgezogen die 30 Jahre Christi und die 206 von der Passion bis auf Alexanders Tod bleiben 5502. Die Differenz von zwei Jahren weiss ich nicht zu erklären; 5501 Hesse sich vertheidigen , da das Ge- burtsjahr Christi dem Ende 4 500 und Anfang f 504 entspricht. Ducange praef. ehr. Pasch. II p. 27. 34. Bonn.

Ober den Chronographen vom J. 354. 595

Chronologie Julius Africanus und auf seine Autorität hin Hippolytus von Portus, Syncellus (p. 590 Bonn.) und andere spätere angenommen ha- ben*); wogegen Eusebius und alle die ihm folgen, Christi Geburt ins Jahr der Welt 5199 setzen^. Unsere Weltchronik geht also zurück auf African oder auf dessen Schule. Basnage ^ hält ^ie fttr einen Aus- zug aus dem African selbst, allein mit Unrecht; denn African schloss seine Chronik mit dem Tode Maximins 218 (Phot. bibl. cod. 34.) und schrieb unter dessen Nachfolger Elagaballus 221 (Syncell. p. 400), unsre Chronik aber geht bis 234 und ist zwischen 235 und 238 geschrie- ben. — Passender hat der treffliche Ducange (praef. ad Chr. Pasch. 11 p. 20 33 Bonn.) unsre Weltchronik dem Hippolyt von Portus beige- legt, dessen Ostertafel, die Jahre 222 237 umfassend, auf einer Mar- morplatte, die zugleich die Schriften des Hippolyt aufzählt, in der Nähe von Rom gefunden und jetzt im Vatican aufbewahrt ist*). Wir wis- sen aus dem Katalog von Hippolyts Schriften, dass er ausser der AnOJEISlC XI'OMDN TOT HACXA KATA (sie) EN TiX) niNAKI noch eine besondre Schrift XPONIKiON geschrieben (vgl. Schelestrate ant. eccl. I p. 525) und dass er hierin den chronologischen Resultaten Africans folgte , wie er denn überhaupt wohl hauptsächlich diesen ausschrieb. Die Ostertafel von 222 237 passt vortrefflich zu der Zeit der Abfassung der Chronik 235 238; ebenso erklärt sich die sonst in einer griechischen Weltchronik auffallende Aufnahme der römischen Bischöfe sofort, wenn der Schreiber ein Geistlicher von Por- tus war. Das specielle Citat des Syncellus p. 41 4 Bonn., dass der hei- lige Hippolyt Joachim dem Sohne Joachims drei Jahre statt dreier Mo- nate gebe, findet sich wieder wenigstens im liher gener. p. 106 Bonn.

\) Bredow in der Bonner Ausg. des Syncellus II p. 6. Ducange im Bonner Chr. Pasch, n besonders p. 25; die dort angeführte Stelle des Gyrillus bezeugt diese Rech- nung für Hippolyt. ^

t) Bredow a. a. 0. p. 7 f.

3) in Ganisii lectt. ant. ü p. U8, dem Pertz im Archiv VU S. «54 folgt.

4) Grut. HO. 1 44. Mai Script. VaU V p. 70. In S. Hippolyti episcopi et martyris opera curante L A. Fabricio (Hamb. 174 6 fol.) findet man den Kanon mit den wichtig- sten ErlSuterungsschriflen abgedruckt. Auch den Über gener. hat er p. 49 f. auf Ducange's Autorität aufgenommen. Bianchinfs angebliche Beweise, weshalb der liber gen. dem Hippolyt nicht gehören könne (p. H 5 Fabric), sind nur aus seinen seltsamen Vorstellungen von dem Paschalcyclus hervorgegangen.

Abhandl. d. K. S. Get. d.Wisseiisch. II. 41

596 Tdeobob Mohmsen;

c. 16 Canis.^) Endlich erklärt es sich 80 vpllkominen, wie gerade dies schwerlicb weder durch Inhalt noch Form ausgezeichnete Werk mehr- fach ins Lateinische übersetzt ist. Wie die' römischen Bischöfe der er- sten Jahrhunderte grossentheils geborene Griechen waren, müssen auch die Christeogemeinden in und bei Rom noch im Anfang des 3. Jahrh. gros- sentheils aus Griechen bestanden haben , da ein Geistlicher von Portus Arbeiten, die offenbar fiir ein grösseres Publicum berechnet waren, einen Auszug der biblischen Chronologie aus African und eineOstertafel in griechischer Sprache bekannt machte. Natürlich aber versäumte man nicht, dieselben auch ins Lateinische zu übertragen. Die Schrift des Hippolyt wurde von beiden Nationen benutzt, und es könnte sonach nicht befremden, wenn wir ihre Spuren auch in alexandrinischen Quel- len ebenso wie in römischen wiederfinden sollten. Wir machen indess keinen Anspruch darauf, diese ferneren Spuren zu verfolgen^ ; für uns genügt der Nachweis, dass der Chronograph von 354 die Chronik des Hippolyt von Portus mit ihrer Fortsetzung bis 334 in lateinischer lieber- Setzung seiner Sammlung einverleibt hat.

Nachdem es festgestellt ist, dass uns in unsrer Weltchronik eine ursprünglich bis 234 reichende Arbeit des Hippolyt von Portus vorliegt, kehren wir zurück zu der oben S. 592 nur vorläufig angedeuteten Dif- ferenz der älteren und jüngeren Recensron in Betreff des Kaiser- und des Papslverzeichnisses. Die ältere Recension führt im Inhaltsverzeich- niss auf imperalare$ Ramanafwn ab Augusto et quis quot annu impera- vit und giebt demgemäss die blossen Namen mit übrigens sehr genauer

i) Die entsprechende Stelle der jüngeren Recension ist defect.

t) Dass der sog. anonymus Scaligeri (hinter dem Eusebius p. 44 70), die bar- barisch-lateinische Uebersetzung einer alexandrinischen bis auf Anastasius (f 518} fortgeführten Chronographie, entweder aus Hippolyt oder mit Hippolyt aus einer Quelle, dem öfters citierten Africanus, schöpft, ist sicher. Auch das chroniconPaschale bat Shn^ liehe Quellen benutzt, namentlich in dem ethnographischen Abschnitt p. 46 64; verwandt ist auch das exordium HM, das in den Ausgaben der Chronik des Hierony- mus zwischen der Vorrede und der stries regum steht, doch ist dess^i handschriftliche Grundlage unsicher. Index und Vorrede des Über gener, und der chronica Binvsii fin- den sich iodess in diesen Schriften nicht und sie scheinen eher aus den Quellen Bip- polyts, als aus Hippolyt selbst geflossen, dessen Werk der Hber generatkmu venoauth- lich ziemlich treu wiedergiebt. Uebrigens verdienten sowohl der Anon. ScaUg, aJs auch das Chron, Paschale wohl einmal eine eigene Untersuchung, die namentlich auf die Quellen derselben zu richten wSre.

Ober den Ghromogiupben vom J. 354. 597

Angabe der Dauer ihrer Regierung. Wenn die jüngere Recension da- gegen im Inhaltsverzeichniss auffuhrt die imperatarum Romanorum no- ndna a Gnio lulio Caesare et comuübus (d. h. wohl von der republicani- schen Epoche an), und dem entsprechend am Schluss der Wellchronik ein weit ausführlicheres und mit historischen Notizen versehenes aller- dings mit Caesar beginnendes Kaiserverzeichniss folgen lässt (wir wer* den unter der folgenden Nummer davon sprechen), so geht hieraus hervor, einmal, dass das Kaiserverzeichniss, welches auch einfach mit item origo u. s. w. angeknüpft wird, nach der Absicht des Redacteurs eben das im Prolog der Weltchronik versprochene sein soll , eigentlich also einen Abschnitt dieser ausmacht; zweitens, dass dies Kaiserver- zeichniss nicht zu der ursprunglichen Chronik des Hippolyt gehört, son- dern von dem spateren Redacteur an die Stelle des hippolytischen ein- gelegt ist. Anders steht es mit dem Papstverzeichniss. Die ältere Recension verheisst im Inhaltsverzeichniss am Ende nomina episcopo* rum et qtds quot atmis praefuit; es ist Zufall, wenn dasselbe in dem am Schluss verstümmelten Texte fehlt. Dass in der jüngeren Recension dieser Abschnitt sowohl im Inhaltsverzeichniss wie im Text fehlt, ist dagegen weder Versehen noch Zufall ; vielmehr fehlt er gar nicht, son- dern findet sich nur an ein^m anderen Platze. Wir sahen oben S. 585, dass der unter VII erwähnte Papstkatalog in seinem ersten Theile bis zu Pontianus (231 235) Amtsantritt nicbts andres ist als ein nacktes Na- mensverzeiclmiss mit beigefügter Dauer der Amtszeiten der römischen Bischöfe , welches der spätere Redacteur durch HinzufUgung der Con- sulate und der gleichzeitigen Kaiser sehr ungeschickt aufgestutzt und desshalb auch in der Ueberschrift quis episcopus quot annis praefuit vel quo imperante die letzten drei Worte zugesetzt hat. Das Namen verzeich- niss der Bischöfe bis auf Pontianus, das ihm vorlag, ist wahrscheinlich eben das der Chronik des Hippolyt einverleä>te gewesen ; sowohl die Ueberschriften und der Inhalt , wie wir ihn bei Hippolyt nach Analogie des Kaiserverzeichnisses annehmen können , stimmen überein, als auch besonders die Epoche, denn wenn die Chronik mit 234 schloss, fiel ihr Ende in den Episcopat des Pontianus (231 235). Ja es scheint sogar eine directe Spur hier auf den Hippolyt zu fuhren, indem die älteste historische Notiz, die im Katalog vorkommt, unter Pontianus, also lautet: Eo tempore Pontianus episcopus et Yppolitus presbyter exoles sunt depor-

tati in Sardinia in insula nociva Severe et Quintino coss. [235]. Dieser

41*

598 Theodob Mokmsen,

Yppolitus presbyter ist wahrsclieinlich eben unser Hippolyt von Portns (Ducange I. c. p. 27) ; er mag im Exil geschrieben und sein Schicksal am Schluss des Verzeichnisses der Bischöfe angemerkt haben. So ist also das Papstverzeichniss , das wir unter VII als besonderen Abschnitt finden, seiner Grundlage nach eben das, welches wir am Ende der Chronik des Hippolyt vermissen.

X. Stadtchronik von Rom.

Vind. f. 62 65. 70. (versetzt).

Eccard. n. V. Roncalli n. XI. Der Anfang pnediert.

Diese Schrift, die wie eben gezeigt, der Absicht des Redacteors zufolge einen Abschnitt der Weltchronik bildet, aber in der Ausführung selbstständig erscheint und aas ganz anderen Quellen entlehnt ist, trägt die Ueberschrift : Item origo genüs Romanarum ex quo primum in Italia regnare coeperunt. Sie nennt die Könige von Laurentum, Alba') und Rom; die nomina dictatorum , d. i. eine Anzahl berühmter Namen ans der republicanischen Epoche in grösster Confusion und ohne historische Notizen; endlich die Kaiser von Cäsar bis auf Licinius. Gewissennas- , sen umfesst sie also die ganze römische Geschichte. Die Notizen , die sie mittheilt, betreffen aber nicht Ereignisse von allgemein geschieht- Hcher Bedeutung, sondern durchgängig städtische Merkwürdigkeiten: Pesten, Feuersbrünste, Einsturz von Gebäuden, Bauten, namentlich der fUr die römische Plebs so wichtigen öffentlichen Bäder, die der Plebs zu Theil gewordenen Congiarien, die Ankunft grosser Schiffe, monströse Erscheinungen , ja sogar das Auftreten von Fresskünstlem machen den hauptsächlichen Inhalt aus, geschichtliche Ereignisse werden fast nur erwähnt, wenn sie die Hauptstadt direkt berühren, wie z.B. die Kämpfe der Soldaten und der Bürger unter Maximin und Maxentius. Auch das Königsverzeichniss ist von gleichartigem Charakter; es weist den Ur- sprung derjenigen Institutionen nach, die ftir die ^more^ von besonderer Bedeutung waren, des Hausgeräthes, der Strafen, der Congiarien, Fru- mentationen und circensischen Spiele. Das Büchlein ist also keines- wegs ein gewöhnliches Königs- und Kaiserverzeichniss , sondern eine

I) Ich bemerke bei dieser Gelegenheit, dass der Auszug aus der römischen Vor- geschichte, den die Berliner Handschr. saec. \IU. Santen. n. 66 enthSlt und dessen Pertz im Archiv VITI, S. 854 gedenkt, entlehnt ist aus Augustin de civitate dei XVIO c. 15. 16. 19. 24.

ÜBER DEN Chronographen vom J. 354. 599

planmUssig ungelegte und von Romulus bis auf Licinius im gleicbea Sinoe und zu demselbcfi Zweck durchgeführte Stadichronik. Dazu passt auch gar wohl die grosse Fttlle und Präcision der Notizen über die To- pographie der Stadt Rom, welche diesen sog. a^iaiams imperatorum Vin- dobanensis zu einer der wichtigsten Quellen dafür machen. MArkwür- dig ist der trockene Euhemerismus in der Darstellung der ältesten Sagen, der geflissentlich allen Schimmer des Göttlichen abstreift: acht Könige treten auf statt der heiligen sieben , denn Titus Tatius muss ja mitgezählt werden ; Romulus ertrinkt beim Baden , Ancus Marcius wird zu einem Marcius Philippus, Numa ist Erfinder der Betten, Tische, Stuhle und Leuchter , Tarquin der jüngere der Foltern , Bei^werksskla- verei, Ketten und Stockprttgel ! Dass der Schreiber ein Christ war , ist nicht zu bezweifeln, da die Stadtchronik ja ein Theil der christlichen Weltchronik ist ^) ; es ist charakteristisch , in welcher entwürdigenden Weise die römischen Christen des vierten Jahrhunderts die den Vor- fahren heilige Sagengeschichte auffassten. Die gewaltigen geistigen und sittlichen Strömungen , welche durch die Geschichte gehen , ohne auf ein Land und ein Volk sich zu beschränken , wirken immer zerstörend auf den nationalen Kern ; wie segensreich und noth wendig das Christen- thum auch sonst gewesen ist, der römische Sinn und der römische Staat ist in seiner EtgenthUmlicbkeit durch dasselbe zu Grunde ge- gangen.

Da die Stadtchronik nach der Intention unseres Chronographen einen Theil der mit dem J. 334 schliessenden Weltchronik bildet, so muss sie in demselben Jahre geschrieben sein. Hiezu passt es , dass sie mit dem letzten der vor 334 gestorbenen Kaiser, Licinius, ab- schliesst, und dass sie unter Domitian die basilica Comtantma$M als ein neues Gebäude erwähnt. Die Quellen, aus denen der Chronograph diesen Abschnitt zusammentrug, sind kaum zu ermitteln. Kaiserkalaloge gab es zu seiner Zeit genug, ja sogar einen officiellen Index (Vopisc. Aur. 42.); es sind deren theils mit Angabe der Regierungsdauer ^, theils

4) Auch heisst es unter Diocletian: ctrctim templa dommi posuerwU wo aber iUmini vielleicht Emblem ist.

i) Der alexandrinische Anon. Scalig. p. 65. 66 iogt noch die 2^1 der vom Kai- ser bekleideten Consulate hinzu. Das Yerzeichniss bei Scbelestrate antiqu. ecci. I p. 597, das Roncalli mit unserm Kaiserverzeichniss zusammenstellt, ist eine werttilose Compilation aus Hieronymus und Butrop.

600 TheODOB . MOMHSSN,

mit Hinzuft^ang der Todesarten und Todesorte noch melwr^re uns ^- haiten; eine Vereinigung von zwei derartigen V^rteichnissen scheint die Grundlage des Baches geliefert »» hst^en. Den Katalog der zweiten Art, den unser Chroiv>Ä^pfi benutzte , finden wir in der series regum des anD^>"'^l^^^ ^u^^bius (T.II p. 35. 36 Aucher) wieder; dagegen ist das von ihm copierte höchst genaue Kaiserverzeichniss mit Angabe der Regierungszeit sonst nirgends erhalten, nnd namentlidi ist der von Hip> poly t aufgenommene Katalog sicher ein anderer , da dies^ mit August, der unsrige mit Cäsar b^'nnt und die Zahlen sehr wesentlich abwei* chen. Die historischen Notizen, die die KOnigszeit betreffen, dürften aus Suetons drei Bochem de regifn$s entlehnt sein, da die Notiz , welche unser Chronograph über Nnma's Congiarieu und Lederasse giebt, bei Suidas unter Suetons Namen citiert wird ; auch passt die geistlose Be* handlang des Sagenstoflf^ unter allen römischen Schriftstellern am besten fttr Soeton , den Mann der Antichambre und der Anekdoten. Für die republicanische Epoche fehlte es dem Redacteur offenbar an geeig- neten Quellen oder an der Fähigkeit sie zu bearbeiten ; er mag seine wmina dictatarum aus dem Index irgend einer Schrift de mm ähmtr^us compiliert haben. Eine ahnliche Nomendatur findet sich bei Hierony* mus p. 66 Rone, zwischen den Königen und den Kaisem; im armeni* sehen Eusebius fehlt sie an der entsprechenden Stelle, könnte aber am Schluss des ersten Theils gestanden haben. Die Quellen, aus daaten der Chronograph fttr die Kaiserzeit schöpfte, liegen uns nicht mehr vor; Termuthlich eine der zahlreichen Sammlungen von Biographien der Kaiser^). Für die spätere Zeit mag d&r Schreiber auch aus eigener Kunde geschöpft haben , zumal da die Notizen gegen das Ende an Fülle zunehmen ^).

Unsere Stadtchronik ist frühzeitig als Quelle benutzt worden. Sdioa

4) Ein durch das mon. Ancyr. widerlegter Irrtham Suetons über die Congiarien Augusts kehrt bei unserm Chronographen wieder; doch wissen wir nicht , ob dieser Irrthum dem Sueton eigenthümlich war. Dass unser Chronograph die Notizen über die swdlf ersten Kaiser sonst nicht aus Suelon enttobnte, steht lest.

t) Gradezu unmöglich wäre es nicht, dass das am Ende des 4 . Baches Ton Bvse- bfos gegebene rerlorene Kaiserverzeichniss die QiieU» msres Chronograpbeii gewesen, denn Eusebios sehliesst 326. Allein das erhaltene Königsverzeiclmiss p. 359 t Avcber stimmt durchaus mein nut dem unsres CbronograplieD ; imd wie b&lte Ensebius dazu kommen sollen eine Stadtchronik von Rom in seine Chronik einainrückeQ?

ÜBER DEN Chronographen vom J. 354. 601

Eutrop, der unter Valentinian I und Valens (364 375) schrieb, bat in dem Abschnitt von Nero bis Domitian (VII, 14 23) alles aus Sueton entlehnt bis auf zwei Notizen über Bauten in Rom , welche als Zusätze am Ende der Biographien stehen ; bdde finden sich in der Stadtchronik wie- der. Dasselbe gilt von Hteronymus, wie die folgende Abhandlung zeigen wird. Auch bei dem Ver&sser der sog. fasH Idatiani (Roncalli II p. 55), bei Isidor und vielleicht sogar bei Syncellus finden sich Angaben, die aus unsr^r Stadtchronik entlehnt scheinen, wie dies in den Anmerkungen dazu näher nachgewiesen ist. Es ist natürlich, dass ein Noth- und Hüirs- bttchlein , wie der Chronograph von 354 es lieferte , bald nach seiner Abfassung allgemein in Gebrauch kam und daher vielfach ausgesdirie- ben ward.

XL Die Regionen der Stadt Rom (ohne Ueberschrift).

Yiod. f. 66—70.

Es ist dies das bekannte in neuester Zeit so viel besprochene und zuletzt von Preller (Jena 1846) herausgegebene Regionen verzeichniss. Bekanntlich ist dasselbe auf uns gekommen in 2wei Recensionen, von denen die eine in den Handschriften als Curiomm Urbis vorkommt , die andre, die in den Handschriften keinen Titel hat, als Notitia regionum bezeichnet zu werden pflegt. Unsre Sammlung giebt den Text der letz- teren Recension, und zwar, wie die unten abgedruckte Vergleichung ausweist, reiner als^ alle sonst bekannten Handschriften dieser Familie. . Die Untersuchungen der Topographen (s. besonders PreilerS. 54 66) ha- ben dargethan, einmal dass diese Schrift ursprünglich die Grenzpunkte der Regionen der Stadt zu verzeichnen beabsichtigte, zweitens dass von den beiden uns vorliegenden Recensionen zwar keine das ursprüngliche Document ganz rein wiedergiebt , das Curiosum aber nur wenige Um- stellungen und Znsätze sich erlaubt, während die Notitia verschiedene allerdings alte Localitäten zwar in der richtigen Region, aber mit Zerstö- rung der Ordnung des Grenzverzeichnisses einschiebt. DerSchluss indess, den man hieraus gezogen hat , dass das Curiomm älter sei als 'die NoU- tia, ist voreilig ; denn da eingestandenermassen beide Recensionen eine Ueberarbeitung erfahren haben , ist durchaus nicht abzusehen, warum die durchgreifendere Ueberarbeitung später fallen soll als die weniger abweichende. Es kommt vielmehr alles an auf die chronologischen In- dicien , welche die Zusätze beider Recensionen, so wie auf diejenigen.

602 Theodor Mommsen,

welche die in beiden Recensionen ttbereinstimmenden , also dem ur- sprüDglichen Document angehörenden Angaben auf das Alter des ur- sprünglichen Verzeichnisses und der beiden Ueberarbeitungen gestalten-

1 . Die Notitia und das Curiosum übereinstimmend , d. h. die ur- sprüngliche wahrscheinlich officielle Urkunde nennen folgende Gebäude Gonstantins des Grossen :

reg. IV. bagilka nova (so das Cttr. in den Regionen) oder Canstanti- niana (so das Cur. im Breviar und die Notitia an beiden Stellen).

reg. VII porticus Constantini.

re^g. XI arcus Constantini^). Becker (bei Preller S. 60) hat sehr wahrscheinlich gemacht, dass diese Gebäude eigenthch von Maxentius aufgeführt und nach dessen Sturz unter Gonstantins Namen nur dediciert sind ; dass, als das ursprüngliche Document abgefasst ward, die basiUca ConsUmtiniana vielleicht noch nicht dediciert war und desshalb basiUca nova heisst ; endlich , dass der noch heutzutage stehende nach Maxentius Sturz errichtete Triumphbogen, der, wenn er bei Abfassung des Verzeichnisses schon gestanden hätte, als auf der Grenze von vier Regionen gelegen nicht wohl hätte fehlen können, in dem Verzeichniss nirgends vorkommt. Demnach fällt dasselbe seiner ursprünglichen Abfassung nach entweder unter Maxentius (in welchem Fall nach dessen Sturz sein Name getilgt worden) oder unmit- telbar nach dessen Besiegung durch Gonstantin im J. 312; wodurch sich denn auch die Nichterwähnung aller christlichen Localitäten erklärt.

2. Die Notitia ist sicher geschrieben vor 357, wo Gonstantins den grösseren Obelisken im Gircus maximus aufrichten liess [Amm. Marc. XVII, 4), da sie (im Brev.) nur fünf Obelisken in Rom und im Gircus nur den einen von August aufgerichteten kennt ^. Andrerseits hat sie in reg. VIII den equus Constantini nachgetragen, welcher (nach der noch von dem Anon. Einsiedl. in basi auf dem Forum gesehenen Inschrift Orell.

4 ) Allerdings kommen auch die thermae ConsUmtinianae der reg. VI in beiden Recensio- nen vor, aliein an verschiedenen Stellen, theils nach der localen Ordnung, theils neben den Thermen Diocletians; es ist wahrscheinlich, dass diese in der ursprünglichen Urkunde fehlten und von beiden Abschreibern selbststäodig nachgetragen wurden.

t) So nach unsrer Handschrift und der besten von Preller (Ä, saec. IX). Das jüngere aus dem Curiosum interpolierte Handschriften der Notitia den sechsten Obe- lisken hinzufügen, hUtle Preller nicht bestimmen sollen diese Zahl in den Text aufzu- nehmen und dadurch ein wichtiges Moment für die Zeitbestimmung der verschiedenen Recensionen aus den HSnden zu geben.

Cbbb dbn Cumnographsn vom J. 354. 603

1081.) von dem Stadtprafecteü und cansül Ordinarius Anicius Paulinus dem jüngeren, also (s. ddsPräfectenverzeichniss)im J. 334 dediciert ward. Demnach ist diese Recension zwischen 334 und 357 entstanden^); ver- muthlich eben im J. 334 , in demselben Jahre , wo jenes Ross gesetzt ward. Dies ist das Jahr, wo die Welt- und die Stadtchronik geschrie- ben wurden, und mit letzterer erscheint das Regionenverzeichniss äusser- lich und innerlich eng verbunden. Denn nicht bloss folgt die sog. Noti- tia in der Wiener Handschrift unmittelbar auf die Stadtchronik , sondern es findet sich auch überall wo die Stadtchrouik Gebäude erwähnt , so- wohl in der Benennung als in der Auswahl unverkennbare Berücksich- tigung des Regionenverzeichnisses ^ ; es scheint fast als habe der Schrei- ber der Stadtchronik das Regionenverzeichniss vor Augen gehabt und seine historischen Notizen im Hinblick auf dieses ausgewählt. Der auf den ersten Blick unwiderleglich scheinende Einwurf, dass Constan- tin in reg. XI Divm genannt wird , also die Schrift nach dessen Tode 337 zu setzen ist, wird dadurch paralysiert, dass an so manchen andern Stellen das Beiwort fehlt. Wäre die ganze Fassung nach Gonstantins Tode entstanden, so würde der Redacteur das divus wohl überall zuge- fügt haben, während dies ganz vereinzelte Vorkommen desselben an einer Stelle, wo die Originalurkunde nach Ausweis des Curiomm das divus nicht hatte noch haben konnte, vielmehr auf ein Nachtragen des- selben durch einen Leser oder Abschreiber schliessen lässt. Die unter dem Namen der Notitia bekannte Fassung des Regionenverzeich- nisses scheint demnach im J. 334 entstanden und die Interpolationen und Zusätze derselben das Werk desselben Schreibers, der die Welt- und Stadtchronik entworfen hat.

3. Das Ckmosum Urbis ist nach 357 redigiert, da der in diesem Jalire errichtete sechste Obelisk in allen Handschriften des Ctmo^um vor- kommt, und kann nicht jünger sein als das 8. Jahrhundert, in dem die älteste uns bekannte Handschrift geschrieben ist. Jedenfalls ist es jünger

4) Prellers Vermuthung S. 61; dass die NoHtia aus der Zeit des jungem Theodo- sius herrühre, Ist wenig wahrscheiolich. Die Beziehung derselben auf die Regionenbe- schreibung von Gonstantinopei , auf die er sich ausschliesslich stützt , wird schon da- durch beseitigt, dass in unsrer Handschrift, der besten von allen, die rdmischen Regio- nen ohne die constantinopolitanischen vorkommen.

t) Vergl. die horrea piperataria, übt modo est basilica Constantiniana in der Stadt- chronik unter Domitian mit der basilica nova oder Constantiniana bei den Regionariem, die Angabe über die Höhe des von August im Gircus aufgestellten Obelisken u. a. m.

601 Thbodoi MonssN,

als die Notitia, wie denn auch die Sprache viel barbarischer ist und ein- zelne sagenhafte Zusätze schon an die Mirabilien arinnem, wie reg.XfV, wo ans dem 'Bereutem cubantem der NoHUa geworden ist : Herculem sub terram medium cubantem, mb quem phirmum aurum pmtum est. Dass dessenungeachtet das Curioeum minder interpoliert ist als die NoHlia und dem Originaldocument im Ganzen (denn mreg.IY ist es umgekehrt, s. Preller S. 54) näher steht, soll damit natüriich keineswegs geleugnet werden.

Varianten von dem Texte Preller's.

Reg. I. camenas et lacam*) aream appolinis- el calles Ticom TitraHiiin^ oarraoe abaatanti et antiociani Teri {»trictt et lacoa LXXXIK pedea

xnccxvnus')

Reg. IL celemontiom*) cludi laparios'^ domoa CXXXU

Reg. m. loca CCLXXXVU ludam matutinam et dacicum^ coracum caplatorium libie inaulae äDCCLXXYII horrea XVn^) pedes XmCCCL

Reg. lY. apaidatam •— aoram bucinom^ •*- templnm fehU aororum*) pe* dea CmS numero fehlt pedea XXIIS aibarem dafinidia «— curat Iris horrea XVm fehlt balnea LXXV *•) _

Reg. Y. libia «* castrensecam lu malminalem ioaulae lUDGGG (das letzte C später getilgt) domos LXXX horrea XXV

Reg. VI. conatantianaa ^ caatra praetoria fekU^^) inanlae mCGCCm domoa CXLVI") Ucoa LXXm*') pistrina LXVI

Reg. YII. Ganymedes templa d. n, a. et fortunae fehU^*) eqaum tigri datis^'')

CXX fehlt pUtrina XV*') pedea HHCGC*^)

Reg. Vm. romanam et magnum *^ rostras III -* atr. Min. fehlt altam pe- dea GLXVmS -— Sattimi. Veapaaiani et TUi **) greooatadiam^iUr^ yeata IUI aoan- roa aqoam cementem aob aedem greooatadiom fekU borr LXXV balnea LXXXVn lacoa LXXXY piatrioa XV continet pedea XXXLXVn _

Reg. IX. factionum VII edea fnimentariain Balbi qui capet loca XIDG Pom- pei capet loca XVUDLXXX Marcelli capet loca X^ odett capet loca XDG Stadium ca- pet looa XXXLXXXVni*^) Neptoni fehlt^^) matidiae et mardane Adrianeam

Agrippiaoaa Min. Gh. fehU^) iosula feUcle _

Reg. X. ramaoai < auguatiana et tiberiana lapercam^) inaulae ÜDCXLII domos LXXXIX horrea*^) XVIU lacoa LXXXIX")

i)imPrelhrsCoäiSxA,d»rbestmB€mdsdir. derNd. sec. IX. S) Bs fekU also eiapleoia, was si^ zwar den Bdschr. des Curiosum «nd d^r Not, /Uidet, aber dock nmr JOittograpkie aas et apolinis scheint. 8) JDo« Cur. XUGGXIS , cod. Ader NoOUa XUGCXVim. ünsrer Haadsdirifl Lesart sOieint die richtige. 4] mit cod. A. 5) mit cod. A. ^)mücod. A. 7) cod. A. 8) mit dem Cariostm. 9) mit co^ A. 40) cod. A. 44) Becht, denn Constaniin hatte sie zer- stört. Sie /Indensichnia^ ineiner einzigen, fMUch guten, Bdsekr. der NotUia (A). iM)müA. 48)«« demCuriosum. 4 K) Man weiudamü nichts anzufangen; das Curioeum hat sie niM. WoklGjmsmn. 45] A. 46) A. 47) so das Curiosum; aOe Bdschr. der Notüia ausser dieser XVDGC. 48) müA. 40) et Tili haben sonst nur die Bdschr. des Curiosum und diedaraus interpolierten der Notüia. ao] im Ganzen dem Curiosum. 24) A. tt) A. U) A. U) dem Cu- riosum. 15) A.

ÜBER DEN CmONOOBAPflBlf VOM J. 354. 605

Reg. XI. qui capet loca CGGCLXXXY*) trigenenimam FoHoniom fehU^) insulae IIOC') lacos XX pistrina XYI^)

Reg. XU. partorium coraiGciae -^ domos CXLII horrea XXYII^) lacoa LXXXI

Reg. Xm. adventinos Svrae*) prir. lt. fekW) galbee taDicetiana sca-* las pistoram®) balnear LXIIIl

Reg. XIY. beticanom Daomacla Y domitianos ianicnlum motinas fehU ^ diane molinas ianiculom statuam valeriani'} gorgones bryaciannm curato- res n^^ horrea XXY lacos LXXX pistrina XXIII. Continet pedes XXXIII GGCLXXXIX

Bibliotecae fi XXYHI

Obolis. c I. a**) in circo maxioio üdus altum pedes LXXXYIf in baticano tmin altum pedes LXXIl io campo marcio onus altum pedes LXXII6 in maosaieo augvsti sin- guli pedes XLII

Pontes : mululius gesthis et probi

Hontes: diaoiculensis

Gampi : Agrippae onianias brytianos

Basilieae: •— DIpi - matidiae Xarcianae. bascellaria

Thermae XI : tit. trai. '^ sev. comou ant. surae dec agr. al. dioci. coost«

Aquae : cI. marc. - akitioa setina antoniniana Alexandrina

YlaeXXYin ostensis portesis iansalesis

Breviarium^') Gap. n. colosi If amph. II (es fefUt circi II) marcellini, nau- macias nymphea XY ebomei LXXUII marmorei XXXYI viei GGGGXXIUI aed. CGGXXnn vicomag. ooDGLXXU curaL XXYRI domos oo GCXG horrea. GGGXG babea DGGCLYI id est put. fehlt pistrina (statt off. pist.) pnblicae GXLini simul XXI fehlt sunt fehlt Uvor Peregr. fehlt Per. Rav. lect. silli-' cariorum mis. tab. vict. vor IIGGG fUge hinzu : per totam urbem numero

i)fnitÄ. S) auch in A, 9) mU Ä. h) nUt dm Cur. md A. H) mU dem Cur. 9)'mUdemCur. 7) auch in A. S)fnUA. 9) mU A, ^0)mitdem Cur. 44]d. I.Oboli8Ci(l=i]Y. Ebenso hat eod. A., UwM PrHhr dies midU mgkU. 4S) Bm- oMn die rkkUge Ord- nung; sonst iiberaU trai. tit. 4 8] stimmt fast UberaU mit dem Cur.

606 TflJU)DOR MOMWBV,

IV.

Die Sammlang als Ganzes.

lieber blicken wir noch einmal den gesammten Inhalt der ver- schiedenen auf uns gekommenen Handschriften, der uns bisher beschäf- tigt hat, so sondern sich für uns drei grössere Massen.

A. Die erste Abtheilung, welche die ganze Brüsseler Handschrift und die erste Hälfte der Wiener einnimmt, begreift folgende sechs Ab- schnitte :

/. den Kalender, geschrieben zuerst 340 350, überarbeitet zwi- schen 350 und 361. ///. die Consularfasten aus dem J. 354.

lY. die Ostertafel, regehnässig fortgeftlhrt bis 358, mit späteren schlechten Ergänzungen bis 410 oder 411. V. das Präfectenverzeichm'ss aus dem J. 354. VI. Gedächtnisstage der Bischöfe, abgefasst 336 , ergänzt zwischen 352 und 369.

Gedächtnisstage der Märtyrer, gleichzeitig. VII. Yerzeichniss der römischen Bischöfe, seiner Anlage nach um 230 entstanden, vollendet zwischen 352 und 369. Dies ist die handschriftliche Ordnung des Bemer Fragments, des Wiener und auch des peiresc'schen und Brüsseler Manuscripts, nur dass im Wiener die viel jüngeren Annalen zwischen I und UI geraihen sind, und dass der Jean Sibilla , welcher Peiresc's Handschrift ergänzte und vermuthtich neu binden Hess , die n. III zu Anfang defect und die Reste von n. I in losen Blättern vorfand, wo er dann seine Handschrift ftlr zu Anfang defect hielt und die losen Blätter an's Ende stellte. Der Ka- lender, der ein gemaltes Titelblatt hat, auf dem sich der Schreiber nennt, wird wohl jedesfalls an der Spitze des Bandes gestanden haben. Von diesen sechs Abschnitten sind zwei (III. Y.) bestimmt im Jahre 354 ab- gefasst, drei (I. VI. VII.) um dies Jahr, und wenn der letzte (IV) bis 358 fortgeftlhrt ist , so rührt dies , wie schon bemerkt, davon her , dass hier ursprünglich ftlr die Namen der Consuln bis 411 Raum gelassen war und diese die ersten vier Jahre nach Vollendung der Arbeit in dem Exemplare, woraus unsre Abschriften geflossen sind, regelmässig nach-

üBKi DEN CmicmoGiuraEif VOM J. 354.

607

getragen waren. Demnach sind diese sechs Abschnitte im J. 354^) ab- gefasst und als chronologisches Hülfsbttchlein in diesem Jahr veröffent- licht worden, in dem man ausser dem Haupterfordemiss, dem Kalender, noch die Verzeichnisse der wichtigsten Beamte der Stadt Rom und die filr die christliche Feier erforderlichen Tafeln fand.

Dies Büchlein trägt an der Spitze zwei Namen, über die noch einiges zu bemerken ist. Dediciert ist es einem gewissen Yalentinus, einem Christen , wie aus der Formel VaUmtme fioreas in deo erhellt. Lambek (in der Einleitung zum Kalender) denkt an den Yalentinus bei Amm. Marc. XVIII, 3, 5, der primicerim protectarum , tribunus und nach einer im J. 359 grundlos gegen ihn erhobenen Anklage auf Hochverrath dux lUyrici war ; dieser kann allerdings gemeint sein , obwohl die ^ entitdt nicht bewiesen ist. Wenn dagegen bei der boHlica inviaFlamniamiU. IL quae appeUatur Valentini, die unser Papstverzeichniss unter den Bauten des Papstes Julius (337 352) nennt, Bucherp. 273 bemerkt: an forte est Valentinm, cui kalendarivm in8crtbitur?,so ist dagegen einzuwenden, dass diese Basilica , die unweit Ponte molle lag , dem unter Claudius hinge- richteten heiligen Yalentinus geweiht yfdi (Acta SancL Febr. U II p. 752). Ferner heisst es auf dem Titelblatt : Furius hianymus Füocalus titula- vit. Damit ist zu vergleichen eine aus drei Fragmenten bestehende christliche Inschrift, die aus der römischen Basilica S.JIfaWmi in montibus in das vaticanische Museum gekommen ist; die Schrift ist vortrefflich*).

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1) Ein blosser Zufall ist es, dass mit demselben Jahre auch die altere Recension des Chronicon PaschcUe schliesst (Ducange II p. 4 6 Bonn.)« Die römische Sammlung, die uns hier vorliegt, und jene alexandrinisch-<;onstantinopolitanische Chronik sind durch Sprache, Entstehungsart, Zweck and Charakter völlig von einander geschieden.

%) Gedruckt ist sie bei Mai Script. Vatio. vol. V p. 53 ; ich gebe sie nach der ge- naueren Abschrift, die mein Freund Henzen in Rom mir zugesandt hat.

608 TnoBOK Moumsmth,

SCRIBSn FYRIYS DIOI heisBt es hier; es ist wohl mehr

als wahrscheinlich, dass derselbe Filocalus, der unseren Kalender titulierte, die vorstehende Inschrift geschrieben, d. h. die von dem Stein- metz einzugrabenden Züge vorgezeichnet hat. Derselbe scheint also ein berühmter Kalligraph des vierten Jahrhunderts gewesen zu sein, der seinen Handschriften wie den nach seinar Vorzeichnung verfertigten In- schriften seinen Namen beizusetzen nicht versäumte. Auf Inschriften sind dergleichen Angaben äusserst selten ; mir ist nur ein ähnliches Bei- spiel bekannt, eine christliche Inschrift aus dem coemeterwm Maximi, die Btanchini zum Anastasius III p. 88 im Stich mitgetheilt hat. Die oberste Zeile ist der Rest einer Grabschrift .... TIANAE EI VS ; darunter sind gezeichnet die Figuren zweier in dieser Grabstätte beigesetzten Märty- rer, beide sitzend, mit beigeschriebenen Namen MAXIMVS und SECVN- DIN VS ; neben diesen steht dem Beschauer links :

«tIPTVM EST T per ruf? VM und darunter ^

iabulA PICTA EST per

Auch an dieser Inschrift wird die elegam characterum forma her- vollgehoben, wie an der des Furius Dionyi^us ; was sehr gut zu der An- nahme passt, dass sie von Kalligraphen vorgeschrieben wurden. Ob derselbe KaH^raph, der unsre Handschrift illustrierte, sie auch geschrie- ben, ob er ferner den Inhalt derselben selber zusammengestellt hat oder ein Andrer dies that, sind ziemlich mltss%e Fragen. Von einem Verfasser kann eigentlich gar nicht die Rede sein bei einem Werke dieser Art, das nichts ist als* eine Zusammenstellung von Urkunden, die vielleicht aUe als ofiicielle Documente von den römischen bürgerlichen und geistlichen Behörden bekannt gemacht worden sind. Dass das Werk nicht, wie Peiresc vermuthete, in der Gegend von Trier (oben S. &öi), sondern in der Stadt Rom entstanden ist , ist evident nicht bloss d«rch den aus- schliesslich auf Rom berechneten Inhalt , sondern jetzt auch durch das Voricommen des Kalligraphen , der in demfielben erscheint, auf einer rö- mischen Inschrift.

B. Während Peiresc's und die Brüsseler Handschrift uns die S^onm- lung des Chronographen von 354 in ihrem ursprünglichen Umfang auf-

Obbi dbn CnoNMiAFBBii VOM J. 354. 609

bewahrt haben , erschemt dieselbe in dem Wien^ Manoscript vennehrt mit thefls gleichartigen, theils ungleichartigen Zusfttzen. Als gleichartige Ergänzung können wir betrachten die Nummern

IX. Weltchronik |

X. Stadtchronik > geschrieben im J. 334.

XL Regionenverzeichniss J Diese drei Abschnitte bilden ein kleines Werk für sich, von dem es nur zweifelhaft erscheint, ob dasselbe rein änsserlich mit der Sammlung von 354 verbunden ist oder doch auch ein innerer Zusam- menhang stattfindet. Auf den ersten Blick möchte man sich ftar die erste Annahme entscheiden ; allein die zweite scheint dennoch mehr für sich zu haben. Dafür spricht zunächst die Gleichartigkeit beider Sammlungen, von denen jede offenbar für die Stadt Rom berechnet war, und die sich einander nicht ohne Absicht ergänzen. Wer die Consuln , die Präfecten und die Bischöfe Roms verzeichnete , hätte doch , soUte man denken,, auch ein Kaiserverzeichniss geben müssen; dennoch fehlt es in der Sammlung von 354, aber es findet sich in der von 334. Was aber ber sonders die Zusammengehörigkeit beider Sammlungen beweist , ist die oben S. 597 nachgewiesene Thatsache , dass das Yerzeichniss der römi- schen Bischöfe in der Sammlung von 334 desshalb fehlt, weil es in die von 354 angenommen ist. Verbinden wir hiemit die mannigfachen Spu- ren einer um zehn bis zwanzig Jähre älteren Redaction , die die letztere Sammlung im Kalender, in den Depositionen , ja auch im Päpstverzeich- niss, wo die Notizen über Papst Julius 337 352 unverkennbar ein spä- terer Nachtrag sind , noch an sich trägt (S. 606) , so dürfte es wahr- scheinlich werden, dass beide Sammlungen ursprünglich verbunden waren. Zu Grunde liegt vermuthlich die Weltchronik des Hippolyt, die ein unbekannter Römer im J. 334 fortsetzte bis auf seine Zeit und zu- gleich mehrere Abschnitte besonders und soi^fältiger ausführte. Ob derseB)e schon den Kalender, die Fasten, dieOstertafel,das Stadtpräfec- tenverzeichniss hinzufttgte oder nicht, lässt sich nicht ausmachen. Zwan* zig Jahre später wurden diejenigen Abschnitte dieser Sammlung, die am unmittelbarsten ein praktisches Interesse hatten , ergänzt und die zuletzt genannten Stücke, wenn sie in der Sammlung von 334 fehlten, hinzu- geftlgt ; während die Chroniken und das Regionenverzeichniss, auf die es im täglichen Gebrauch weniger ankam, unverändert blieben. Die Handschrift von Peiresc enthielt nur diejenigen Stücke, welche im J. 354

610 Theodor Mowsbn,

dttrchgesehen oder zugefügt waren, wahrend die Wiener die Bestand- theile der ersten und der zweiten Ausgabe mit einander vereinigt.

C. Zusätze späterer Abfassung. IL Annalen bis 539. YII. Annalen bis 496 (Schluss fehlt).

Die Weltchronik des Hippolyt, die überhaupt in Italien und Frank- reich bis in sehr späte Zeiten hinab gebraucht und ausgeschrieben wurde nur der Name des Verfassers scheint früh in Vergessenheit gerathen , wird in der zweckmässigen Gestalt, welche der Annalist von 334 ihr gegeben und sein Nachfolger vom J. 354 bis auf seine Zeil fortgeführt hatte , im Abendlande vielfach benutzt worden sein. Dafür bürgt der ungeschickte Versuch einer Fortführung der Ostertafel bis 410, welche allem Anschein nach nicht 410, sondern später stattgefunden hat ; denn der Schreiber wollte offenbar nur die 1 00 Jahre, für die Platz gelassen war , nachführen, nicht aber bis auf seine Zeit die Arbeit fort- setzen. Dafür bürgen ferner jene beiden Handschriften aus dem Vin. oder IX. Jahrhundert , wovon so weit wir sehen die eine aus Belgien, die andre aus der Schweiz stammt; deren gemeinschaftliches Original nicht älter gewesen sein kann als 410 , da die Supplemente zur Osterta- fel in beiden gemeinschaftlich sich finden, wahrscheinlich aber noch jünger gewesen ist. Es kann nicht befremden , wenn zu einem sol- chen Werke später andre chronistische Werke hinzugeschrieben wurden, die durch nichts andres mit demselben in Verbindung stehen als durch die ungeführe Aehnlichkeit des Inhalts und die Laune des Schreibers. Von dieser Art sind die Annalen , welche wenigstens in ihrem späteren Theil in Ravenna entstanden sind; es sind diejenigen Ubri chnmico- fvm , aus denen der Anonymus Yalesii schöpft. Die Wiener Handschrift enthält davon zwei Exemplare , ein ausführlicheres und ein vericürztes, die leider beide unvollständig sind. Diese Chroniken stehen mit dem Werke des Hippolyt nur in einem ganz äusserlichen Zusammenhang; da dem Schreiber von n. II die Weltchrom'k vorlag und er daraus einen Zusatz aufnahm , wird vermuthlich der Urheber von jenen sie ursprüng- lich einer Abschrift des hippolytischen Werkes hinzugeschrieben haben.

H s dio Beriier Handschrift (S. 558)

Z = die Brüsseler Handschrift (S. 556)

F= die Wiener Handschrift (S. 558)

V. = zweite Hand derselben.

b, := Bachers Abweichungen von Z. Die Blatizahlen der Handschriften sind nnter dem Text angegeben, so weit sie in meinen GoUationen sich vorfinden. -^ Bei den Consulaten sind die Zahlen nach Erbauung Roms und später von Christi Geburt an zugefi^gt. Die Fehler der Handschrift Z erklüren sich aus Lesefehlern in der Ma- juskel, z. B. Aeranius für Afiraniw (Stadtprüf. %91), LacorUbw für (djiaconibus (Papstverz.Fabitts). FäoUianus für Fl, Lollianus (Stadtpröf. 342). Dies ist selten in V, obwohl es vorkommt, z. B. LVII statt LF /f (Weltchr. Schluss). Dagegen sind die meisten Fehler dieser Handschrift aus felsch gelesener Minuskel zu erklären, z. B. ÄracUus für ilrodtttf (Stadtpräf. 304. 312), Dearco für Clearcho (Ostartofel 384) ; btUt =z Bais (Stadtchr. Hadrian), ulmimiUm :=: VinU$Mkm (reg, V), naumada = naumachia [reg. XIV und brev.) , obolisc, Lu:=: obclisci V (brev.) , lanuuino = Ith- nuarino (Ostertafel 328). Sehr häufig wechseln c und f , m und ni, u und n; noch bemerke ich camlum = campum (reg. V.), selkUtu = rellatus (Stadtchr. Romul.), caprat. zz: caprae (das.).

I.

[Fasti consulares.]

u.c.

245. Bruto

246. Pablicolaii

247. Pubiicola in 248.B.Rafo

H9. Yoleto

250. Pubiicola im

251. Tnberfo n 25S.B.Tricosto S53. Aorunco 254. Corouto

555. Helaa

5 56. B. Rufe II

557. Atratino 958. Regellese

I

et collatino lan. xxiix

et tricipitino mar. x

et pulbillo mer. xxi

et acpiilino ion. ii

et tuberto sai. xiii

et tribicitino sei. xxnii

ei lanato lun. v

et bigellino mar. xvi

et rufo iou. xxvi

et longo uen. viii

et cicurino sat. xix

et uocala 8ol. xxx

et augurino mar. xi

et tricostfo mer. xxiii

u. c.

259. Inreligiense et stnicto ioa. im

260 B.CelimoDtiano et cicurino uen. xv

264. Aorunco et uigellino sol. xxyi

262. Macerino et augurino lun. vii

263. Augurino ii et atratino ii mar. xiix

264.B.Gomuto

265. Inlo

266. Rutilo

267. Tusco 2 68. B. Rutilo

269. Yiuulano

270. Mamerco

et labo II mer. xxix

et mamer- uen. x

tino

et uigellino n sat. xxi

et 8abino sol. ii

et uigellino m lan. xm

et maluci- mar. xxiiii

nense

et uiuulano iouis vi

Die Planetennamen sind in B voll ausgeschrieben : LVNA MARS MERGVRIVS lOVIS SATYR- Nirs SOL YBNYS, wogegen VZ nur die drei ersten Buclistal>en setzen. Die Schreibfahler der Handscfarifteo in den Wochentagen des ersten Januar und den Epakten sind aus der 84Jtthrigen Ostertafel bei Ideler II, 249 f. leicht zu berichUgen. 245. B. f. Y. f. 25«. 247. pulbillio V pnlvilloi7. 248. RuflTo F. 249. Yalerio et v. 250. tacipitino«?. 252. constricatus et viscellinus v. 253. Arunco et ruffo F. 254. Gamareno et v, 255. ticurino V Eleala et Geminio v. 256. Ruffo n et Yoicula V et Siculo e. 257. et Minutio v, 258. Regellest V et constricatus v mer XIII F. 260 . Celmiontiano V et geminio t;. 26 1 . uigellino V ; viscellino o. 264 . Gamareno et t;. 268. Sp. Gassius m v. 269. vinulano V aus vihulano geändert? 270. vinulanio V.

Abbandl. d. K. 8. Ges« d. Wisseosch. If. 42

612

Thkodok Mommsen,

u. c.

Q. C.

87 4 . Viaalano [n]

et potito

Den.

XYn

301.

Yero

872.B.Pel08

ei uiuula-

sat. :

ixvm

302.

Yaticano

no n

303.

Sabino n

273. Yiaulano in

eipeloB

lan.

Tnn

304.B.Sabinoin

274. CiDcinnato

et DioDlano

mar.

XX

305.

Barbato

275. Yiuulanoiui

et trutillo

mer.

I

306.

Coritinesano

276.B.Mamerco ii

et stnicto

iOD.

XII

307.

Macrino

277. Paluillo

et lanato

sat.

xxni

308.B.FOSO

878. Rutilo

et stnicfo

sol.

mi

309.

Augurino

279. PobHcoIa

et rutillo

lun.

XV

310.

Siculo

280.B.Yolso

et medullino mar.

XXVI

311.

Macerino ii

281. Mamerco m

et uolscD

iou.

VII

312.B.Yiuullano

882. Ruto

et Qolsco

aen.

XIX

313.

Fnso

283. iDreltgiense

et barbato

sat.

XXX

314.

Macerino

284.B.PotHo II

et mamerco

sol.

XI

315.

Lanato

285. Caelimontia-

1

- et prisco

mar.

XXII

no II

31 6. B. Fidenato

286. Barbato ii

et Qolsoo

merc

m

317.

Fidenati

287. Mamerco ii

et atoullaoo

iou.

XIIII

318.

Maluginense

288.B.Rigillien8e

et prisco ii

uen.

XXV

319.

luÜO 11

289. Viuallano [ii]

et capitolino sol.

VI

320.B.Capilolind

290. Religiense

et medulli-

lun.

xvn

321.

Yiuullano

no [inj

322.

Mamercino

291. Prisco

et faelua

mar.xxviii

323.

Cincinnato

292.B,Tricipitino

et cicurino

mer.

villi

324.B.Crasso

293. Amentioo

et comuto

uen.

XX

325.

Tricipilino

29 i. Publicola ii

et inreli- giense

sat.

I

326.

Cosso

295. Yiuallano

et mallugi-

sol.

XII

327.

Struclo

nense

328.B.C08S0

296.B.Rutullo

et carbeto

lun.

xxni

329.

Arretino

297. Pulvillo

et augurino

mer.

nii

298. niaximo

et celemon-

iou.

XV

330.

Crasso

tino

331.

Arretino

299. Yaticano

et cicurino

uen.

XVI

3 3 2. B. Capitolino

300.B.CapitolaDO

et fontinalae sat.

VII

333.

Capitolino

et trigemino lun. xiix

et lanato mars xxix

et augurino mer. x

et uiuullano iou. xxi

et potito sat. n

et tricosto sol. xnn

et iulio lun. xxv.

etbaiiratoinimar. vi

et philo iou. xvn et lusctno uen.xxvm

et barbato v sat. vnn

et belua sol. xx

et grasso mar. i

et lanato n mer. xn

et capitolino iou. xxni

M

et cincinnato uen. nn

et maximo sol. xv

et grasso lun. xxrii

et tricoisto mar. vin

et cosso mer. xix

ei faccintore uen. xxx

et medullino sat. xi

et mento sol. xxii

et iulo Ion. in

et fidenas mer. xini

ei cincinna- iou. xxv

to n

et mugiliiano uen. vi

et fiso sat. xvn

et menol- lun. xxiix

liano

et ndenas mar. x

et uiullano mer. xxi

et mugiliiano iou. ii

et uiuullano sat. xiii

272. vlQUlano ii F. n fehU B, 278. 878. 274. 275. uinulano F. 877. B. 9>. Y. 85>>. 288. Sabinus ett^. 285. Geiim. F. 887. Yinullano F. 888. et Mamerco V, von denBlben Hand g$ändert. 889. Yinollano ii F; n fehlt B. 890. R^illiense et medullino in F. m fOUt B. 898. camerinus v, 895. Yinulano F. 896. Ralullu F. 899. et gemioios v. Yen. XXYI F. 883. Dabino F. 804. Yionllano F. Yibolianos v. 807. Marcino F. 309. B. 8«. Y. 86«. et Chilone v. 811 . Y fehU F. 818. Yinulano F. 816. Fid. tribunos mnitaris v. 847. fidenato F. 819. Iulo F. 821. YinuUano F. tribunus militaris Zus. v, 888. mamerti- nus F. tribuQUS Zus. v. 888. 884 coss. Zus. v. 885. Tripicilino F. 881 . Atrarinus v. vi- nu'ano F. 888. 884 - 840. 846—860. 368—377 Zus. tribun., trib., tri v. 888. 841-848. 845. 861. 3G8. 388-895. 897—402 Zus. COSS. v. 888. 840. 848. vinullanö F.

ÜBER DEN ChRONOGBAPHEN VOM J. 354.

613

u. c.

334. Cincinnato iii et uulso ii sol.

XXIIII

335. Lanalo 336.B.Stracto ii

337. Tricipitino

338. Arratino in

339. Casso

3iO.B. Viaullano ii et potito

344. Medulliano et cosso

342. YiuuUaDO

343. Mugiliano 344.B.Mainertino

345. Cosso

et ruGllo Iud. v et fidenas in mar. xvi et structoiii iou. xxvn et mugella- uen. vui

no II et cincinnato sat. sol.

346. lolo

347. Yoluso II

348. B. Cosso

349. lulo n

et filippo et rutillo et uolusio et medul- liano et cosso

mar.

mer.

iou.

uen.

sol.

Ion.

AIX XXX

XI XXIII

IUI

XV XXVI

VII

et potito et mamer- tino

350. Maluginense et cicuri-

no ni

351. Hamertino 352.B.Structo in

353. Camello

354. Yolso

355. Augurino

356. B. Potito

357. lulo H

358. Pansa ii

359. Cosso

et structo lu mar. xviu mer. xxix uen. X

sat.

XXI

et fuso

et comuto

et iulo

et capitolino iou.

et longo uen.

sol. 11

lun. XIII mer. xxiiii

VI XVII

et med ulliano sat. xxviii et fidenas luna viiii et uolso mar. xx et medulliano merc. i

360.B. Camello III et publicula iou.

36«. Potito

362. Potito ni

363. Tricipitino 3 6 4. B. Longo

365. Tricosto

366. Capitolino

367. Cursore

et mallugi' sat.

nense et capitolino sol. etmamertinolun. et ambusto mar. et albino iou. et corbo uen. et lanato sat.

3 68. B. Aluginense et cincinnato sol.

XII XXIII

IUI

XV

XXV

VII

XIX

XXX

XI

I u. c.

369. Capitolino et cincinnato mar. xxii

370. Ruro et camillo merc. in

371. Publicola ni et flaue ni iou. xiiii

372. B. Fidenas et grasso uen. xxv

373. Publicola nu et tricipitino sol. vi

374. Publicola v et mamer- lun« xvii

tino VI

et albino mar.xxviii

et siculo mer. viiii

et cincinnato uen. xx

etpretextato sat. i

solo sol. XII

et uiuio lun. xxiii

375. Capitolino

376. B. Fidenas u

377. mamertino

378. lanato im

379. baccbo 380.B.Papirio

381. Sacrabiense et cellemon- mer.

tano

382. Prisco

383. Mamertino 384.B.Hedullino 385. Fidenas in

et cominio et solo et potito et malugi- nense et structo et grasso et laterano

iou. uen. sat. lun.

386. Capitolino

387. Cosso II 388.B.Mamercino

389. Abentinense et haala

390. Petico et calbo 394. Mamercino

3 9 2. B. Haala n

393. Stola

394. Ambusto

395. Rotillo

396. B. Ambusto

397. Rutillo

398. Ambusto H

399. Petico m

400. B. Ambusto III 404. Pelico IUI

402. Publicula

mar.

mer.

iou.

sat.

sol.. et apuenti- lun.

nense et abenti- mar.

nense et uetico et proculo et capitolino sat« et lenas ii sol.

IUI

XV XXVI

VII XIIX

XXIX

X XXI

III

XlIII

xxv

VI

iou. XVII

uen. xxnx villi

XXI

et capitolino mar. i

et lenas n mer. xii

et publicula iou. xxiii

et capitolino uen. im

et publice- sol. xv

la II

et rutillo ii lun. xxvii

ZSk. II fehUY. 887.TripicitiD0K. 3S9.Co8SOF. S40. potittoF. a44.B. &K F.26i>. 943. Mu- giliiailo F. J50. Malugniense et cocurino F. ^57. 358. am R. unus annus v. 360. publi- cola F. 362. Potito II F. capitulino F._ 363. Tripicitin F. 873. B. 4«. V. 27«. tripiciiino F. 874. mamertin F. 877. am A.olympias n v. 379. bacho F. 380. Papiro et iunio F. 882.

commio B, comminio F. 884. et ponlo F; ti und n sind in dieser Schrift kaum zu unterscheiden. 386. Capitulino F. 888. Mamertino F. 399. publicola F.

42*

6U

ThKODOB HoMIfSBN,

u. c.

u. c.

403. Pelico v

et penno ii

mar.

Yin

439. Cursore im

et pilo III

nen

. xvn

iOi.B.Lenas in

et scipione

mer.

XIX

440.B.Libone

et longo III

sat.

XXIIX

405. ' Camelto

et crasso

uen.

XXX

444. Cursore v

et bruto n

lun.

\iiii

406. Lenas im

et coruino

sat.

XI

442. Maximo

et mure

mar.

XX

407. Venno

et torquato

sol.

xxn

443. Bruto iin

et barbula i]

[ mer.

i

408.B.Coruo ii

et uisulo 11

lun.

ni

444.B.Tullfano m

et rutilo

iou.

XII

409. Dorsuo

et rufo

mer.

XIIII

445. Hoc anno dictatores non

sat.

xxni

410. Rutilioiii

et torquato

iou.

XXV

fuerunt

44 4. Coruo III

et cosso in

uen.

VI

446. Hure n

et ruiliano i

sol.

ini

4 1 2. B. Heia in

et rutillo iiii

sat.

xvn

447. Caelo

et uiolense

lun.

XV

44 3. Venno 11

et mamerco

lun.

XIIX

448.B.Tremu1o

et aruina

mar.

XXVI

44 4. Torquato in

et mure

mar.

X

449. Megello

et augurino

iou.

VM

44 5. Mamercino

et philo

mer.

XXI

450. Sofo

et saberio

uen.

XIX

44 6.B.CameI1o

et nepote

iou.

II

454. Rufo

et aduenti-

sat.

XXX

447. Peto

et longo

sat.

XHI

nense

44 8. Grasso

et hella

sol.

XXIIII

452.B.Dextro

et paulo

sol.

XI

449. Caleno

et coruo im

Ion.

V

463. Coruo n

et ruiliano n mar.

xxn

4S0.B.Claudino

et caluino

mar.

XVI

454. Coruo v

el pansa

mer.

in

424. Hoc anno dictalores non

iou.

XXVII

455. Petino

et torquato

iou.

xiin

fuerunt

456. B. Scipione

et centumalc

> uen.

XXV

422. Caluino

etaruinas n

uen.

VIII

457. Ruiiano im

et mure

sol.

Vi

423. Cotilo

et marcello

sat.

XIX

458. Ceco

et uiolense

lun.

XVII

4 2 4. B. Grasso in

et uenio

sol.

XXX

459. Ruiliano v

et mure [im'

mar.

xxnx

425. Priuemas n

et declao

mar.

XI

460. B. Megello n

et regulo

mer.

viin

426. Deciano n

et barbato ii

mer.

XXIII

464. Curgis

et sceuola

uen.

XX

427. Lentulo

et philo II

iou.

im

[462.]

428.B.Libone in

et Cursore II

uen.

XV

463. Megello m

et bruto

sat.

1

429. Gamello n

et bruto

sol.

XXVI

464. Dentato

et rufino

sol.

xn

430. Hoc anno dictatores non

lun.

VII

465. B. Coruino n

et noctua

lun.

xxin

fuerunt

466. Tremulo n

et aruina

mer.

im

43 4. Lanto II

et ceretano

mar.

XVIII

467. Marcellino

et rutillo

Iou.

XV

432. B. Coruo

et ruiliano

mer.

XXIX

468. Maximo

et pelo

uen.

XXVI

433. Caluino n

et albino ii

uen.

X

469.B.Canina

et lepido

sat.

VII

434. Cursore n

et philo III

sat.

XXI

470. Tucco

et metello

lun.

XVIII

435. Murillano ni

et cerritano

sol.

II

47 1 . Caluo

et maximo

mar.

XXIX

436.B.yenno

etflaccina-

lun.

XIII

472. Luscino

et labo

mer.

X

tore

1

473. B. Barbula

et pliiUppo

iOQ.

XXI

437. Barbula

et bruto -

mer. xxiiii j

474. Laeuino

et comunciano sat. n

438. Lucillo

et lenas

iou.

V.I

476. Sabemo

et pirrico

sol.

xiin

40t. pemifl r. 4t6. B. 4^. V. 27i». 4«8. uisalo n B. und wie 0t sckeitU audi V. 448. ma- mcrto r. 445. man«rtioo F. 420. Caudino F. 494.ioa.viiF. 42S. PoUlo F. 42«. et barbato oAfM 11 F. 4S4. Lauto F. 482. Ruitia o F. 488. B. 5«. F 28>. . ^Ki.YfekUV. 448. bruto III F. 447. Ceto F. 448. amiDa B. 457. Rulliaoo F. 458. Geto F. 459. et mure riii F. im fehU B. 464. nifflno F. 467. iou. x F. 469. B. fehlt V, wU auch »mut kk undäa. 470. Tacto F. 472. B. 5^. F. 28^. 478. fliippo F. 474. ooruntiano F.

Ober den Chbonographen vom J. 354.

615

u. c.

476. Luscino u

i77.B.RufiDO II

478. Gurgis ii

479. Dentato ii

480. Dentato in 48I.B.Licioo 488. Cursore ii

483. Claudio

484. Clepsioa ii 4 8 5. B. Gallo

486. Sofo

487. Regulo

488. Pera 489.B.HaxiiD0

490. Caudex

491. Maximo 498. llegello 493.B.Flacco

494. Aaioa

495. Scipiooe

496. Calatioo

497. B. Regulo

498. Longo

499. Nobiliore

500. Asina [u]

50I.B.Cepio 508. Cotta

503. Megello

504. Regulo u 505.B.Pulchro

506. Cotta II "

507. Megello ii

508. Grasso ii 509.B.Buteo

510. Attico

511. Fundulo 518. Catulo 54 3.B. Attico II

et pato II . luD. XXV

et bruto ii mar. vi

et clepsena iou. xvii

et lentulo uen. xxiix

et merenda sat. viiii

et cinna sol. xx

et maximo mar. i

et clepsina mer. xii

et lesio iou. xxiii

et pictore uen. im

et TUSSO sol. XV

et libone lun. xxvii

et pistore mar. viii

et uitulo mer. xix

et flacco uen. xxx

et grasso sat. xi

et üitulo sol. XXII

et grasso lun. iii

et duiUio mer. xiiii

et floro iou. xxv

et paterculo uen. vi

et biesio [iij sat. xvii

et rugulo lun. xxux

et paulo mar. x

et calati- mer. xx

no [ii]

et bleso iou. xvii

et gemino sat. xiii

et pacilo sol. xxiiii

et uolso II lun. v

et pullo mar. xvi

et gemino u iou. xxvii

et butiio II uen. viii

et licinio ii sat. xix

et pulbo sol. xxx

et bleso mar. xi

et gallo mer. xxiii

et albino iou. iiu

et cerco uen. xv

u. c.

514.

Cento

et tuditano

sol.

XXVI

515.

Turrino

et falco

lun.

VII

546.

Gracco

et falto

mar.

XVIII

547.B.Caudino

et flacco

mer.

XXiX

518.

Caudino ii

et uaro

uen.

X

519.

Torquato

et bulbo

sat.

XXI

580.

Albino

et maximo

sol.

II

581.B.Vemico80

et matho

lun.

xm

588.

Leptdo

et malliolo

mer. XXIIII

583.

Matho

et maso

iou.

V

584.

Barbula

et pera

uen.

XVII

585. B.Albino n

etcentumalosat.

XXIIX

586.

Maximo ii

et uerruco*

so [ll]

lun.

villi

587.

Flacco

et regulo

mar.

XX

588.

Torquato ii

et flacco [iij

mer.

1

589.B.Papo

et regulo

iou.

XII

530.

Torquato iii

et flacco [iii]

sat

XXIII

53^4.

Flamio

et pilo

sol.

IUI

538.

Marcello

et calbo

lun.

XV

533.B.Asina

et rufe

mar.

XXVI

534.

Leuino

et sceuola

iou.

VII

535.

Paulo

et salinatore

uen.

XIIX

536.

Scipio

et longo

sat.

xxx

537. B. Gemino

et flaminino sol.

XI

538.

Paulo

et uaro

mar.

XXII

539.

Gracco

et albino

mer.

III

540.

Verrucoso im

et marcello iii

iou.

XIIII

5 4 4. B. Maximo

et Gracco ii

uen.

xxv

548.

Pulchro

et flacco in

sol.

VI

543.

Maximo

et centimaio lun.

1

xvu

544.

Leuino ii

et marcello

mar.

xxux

545.B.Yemicoso v

rv et flacco nu mer.

VIIU

546.

Marcello v

et crispino

uen.

XX

547.

Nerone

et salina- tore

sat

I

548.

MeteUo

et pilo

soL

XU

476. Lustino F. 4S6. Soffo V, 489. nitulo F. 498. nitoll F. k91.nfehUB, 498. nigullo F. 5#9. Asina ii 0t calatina ii F. Beide ii fekUn B. 594. B. 6>. F. 89>. 605. Pnicro F. 548. f. belli p. «. 546. falco F. 648. vorro F. 894. macho F. 688. macho F. 586. ner- mooso F. fi fMt B, 588. 580. ii. iii nach flacco fehlen in B, 5S6. B. 6^». F. 89^». am Bamde punic. Sduiti. Scipiooe B. B. 6i». F. 89^. 648. Pulcro F. 549. ceatamalo F.

616

Theodor Mommsen.

u. c.

SlO.B.Africano 550. Gethego 554. Gaepio 552. Nerone 553.B.LeDtu]o

554. Maximo ii

555. Leniulo

556. Flaminino

557. B. Gethego

558. Parpureo

559. Gatone

560. Africano 564.B.Merula

562. Flaminino

563. Glabrione

561. Asiatico 565.B.yolso

566. Salinatore

567. Lepido

568. Albino 569.B.PuIchro 670. Pulchro

571. Libone

572. Paulo

573. B. Gethego

574. Albino

575. Fuluiano

576. Brato

577. B. Pulchro

578. Spalo

579. Sceoola

580. Paalo 5 8 I.B.Albino

582. Lenas

583. Grasso

584. Mancino 585.B.Philippo ii

586. Paulo II

587. Peto

588. Gallo

ei diuite et tuditano et (eniillo et gemino et peto et cotta et tribulo et cato et rufo et marcello et flacco et longo et termo et enobarbo et nasica et lelio et Dobiliore et messala et flaminino et phylippo et tuditano et licino et marcello et tamphilo ei amphilo ei pisone et fleco ei uolso et gracco et leuino ei lepido et sceuola et lenas ei ligo ei longino ei serrano ei ceplo ei grasso ei penno ei marcello

lun. xKin

mer. im

iou. XV

uen. XXVI

sai. VI

lUD. XVIfl

mar. xxix mer. x

I

IOU.

sai. sol. lun. mar.

XXI

III

XIIII

XXV

VI

lOU. XVII

uen. xxiix sat. villi

sol. XX

mar. i mer. xii iou. ' xxiii uen. im

sol. XV

lun. XXVII mar. vm mer. xix uen. XXX

sat. sol. lun.

XI XXII

III

mer. xiiii iou. XXV uen. VI sat. XVII lun. XXIIX mar. x mer. xxi iou. II sai. XIII sol. xxmi lun. V

u. c. 589.B.Ton]ualo

590. Torquato

59 1 . Graccho n

592. Nasica 593.B.Hesfala

594. Gallo

595. Dolabella

596. Lepido 597.B. Gaesare

598. Leniulo

599. Nasica

600. Opimio OOI.B.Nobiliore

602. Ifarcello ii

603. Lucillo

604. Flaminino 605.B. Gensorino

606. Magno

607. Aemiliano

608. Lentulo

609. B. Aemiliano

610. Gallo

611. Pulchrino

612. Geluo 6l3.B.Geplo 6U. Lellio

615. Pisone

616. Nasica 6 «7. B.Porcina

618. Pilo

619. Flacco

620. Aemiliano 62rB.Scepula

622. Lenas

623. Muciano

624. Lentulo

625. B. Tuditano

626. Opiauio

627. Rauilla

mar. xvi iou. XXVII

UCO. VIII

sat. XIX

sol. XXX

mar. xi

et octano

et longo

ei haina

et sicuto

ei Sirabo

ei cethego

et nobiliore mer. xxiii

ei lenas ii iou. nn

ei borestene nea. xv

et figulo II sol. xxn

et marcello ii Inn. ^ii

et albino mar. xmi

et fuso

ei flacco

ei albino

et balbo

et manilio

mer.

uen. X

sat. XXI

soL II

Inn. xm

et cesoniaoo mer. xxmi et druso loa. vi ei mumnio uen. xvn et mancino sat. xxvtii ei cotta lun. vrni et macedo- mar. xx

nico et seruiliano mer. i ei nepote iou. xn

ei coepio et lenas et bruto ei mancino et serrano ei pisone II ei flacco et pisone et calibo et flacco et nepote ei aquilino et rufo ei cinna

sat. xxm

sol. ini

tun. XV

mar. xxvi

iou. TU

uen. xiix

sat. XXX

sol. XI

mar. xxu mer. m

iou. xnn

uen. XXV

soL VI

lun. xvn

549. Affricano V, 56S. sat. vu K. 557. 57S. Cetego K. 560. AffricaDO F. 564. lae- lue K. 568. B. 7>. V. SO«, filippo K. 569. 570. 577. Pulcro F. 58S. Filippo F. 691. Gracho (ii fehU) F. 594. chetego F. 595. doUabella et nobiUiore F. 597. boresten B.

598. sigalo F. 600. B, 1^. V. S>. 602. flaccaB.' 606. tesoniano F. 614. oepio F.

ÜBER DEN CutOMOailAPUEN VOM J. 354.

en

u. c.

u. c.

6S8. Lepido

et boreste

mar.xxviii

665.B.Pompeio

et strauo

sat.

XVll

eSS.B.Kypseo

et flacco

mer.

villi

666. Sulla

et rufo

lun.

XXIIX

630. LongiQo

et caluino

uen.

XX

667. Octauo

et ciuna

mar.

X

63 1 . Metello

et apellate

sat.

i

668. Ginna

et mario

mer.

XXI

632. Enobarbo

et fäDDO

sol.

XII

669.B.Cinna iii

et caruo

iou.

11

633.B.Opiinio

et maximo

lun.

xxni

670. Garuo ii

ek cinna iiii

sat.

XllI

634. ManUio

et balbo

mer.

im

67 1 . Asiatico ii

et pulbo

sol.

XXIIII

635. MeleUo

et cotta

iou.

XV

67 S. Gratilliano

ei carbo lu

lun.

V

636. Catone

et rige

uen.

XXVI

673.B.Decola

et dolabelia

mar.

XVI

637.B.Diadeiiimo

et sceuola

sat.

VII

674. Sulla

et pio

iou.

XXVI

638. Geta

et eburao

lun.

XVIll

675. Yatio

et pulchro

uen.

VIII

639. Scauro

et megello

mar.

XXIX

676. Lepido

et catulo

sat.

XIX

6i0. Bulbo

et cato

mer.

X

677.B.Mamerco

et iuliano

sol.

XXX

64I.B.Caprario

et carpo

iou.

XXI

678. Oetauio

et curio

mar.

XI

64S. Druso

et caeso-

sat.

u

679. Oetauio

et cotta

mer.

XXIIl

niano

680. Lucullo

et cotta

iou.

Uli

643. Nasica

et bestia

sol.

XIIII

68 4 . B. Yarro

et licinio

uen.

XV

644. Rufo

et albino

lun.

XXV

682. Publicula

et lentulo

sol.

XXVI

645.B.HegeUo

et silano

mar.

VI

683. Lentulo

et horesten

lun.

VII

646. Calua

ei Koteosio

iou.

XVII

684. Magno

et grasso

mar.

XVIU

647. LoDgino

et nepole

uen.

XXIIX

685.B.Nepote

et metello

mer.

XXIX

648. Serrano

et ceplo

sat.

villi

686. Bfetello

et uatia

uen.

X

649.B.Rttfo

et maximo

sol.

XX

687. Pisone

et glabria

sat.

XXI

660. Mario ii

et frimbrio

mar.

l

688. Lepido

et tuUo

sol.

11

i

651. Mario III

et boreste

mer.

Xll

689. B.Sulla

et peto

lun.

XIII

65S. Mario im

et catulo

iou.

XX

690. Caesare

et turmo

mer.

xxnii

«

663. B. Mario V

et aquilio

uen.

Ulf

69 \ . Cicerone

et antonino

iou.

VI

1

664. Mario vi

ei flacco

sol.

XV

692. Silano

et murena

uen.

XVII

t

665. Antonino

et albiDO

lun.

XXVII

693. B. Calpumianc

^ et messala

sat.

XXIIX

656. Metello

et uiuio

mar.

VIII

694. Afranio

et metello

lun.

villi

1

657.B.Lentulo

ei grasso

mer.

XIX

695. Caesare

et uiuulo

mar.

XX

658. AoDobarbo

et loDgioo

uen.

XXX

696. Calsoniano

et cauonio

mar.

l

1

659. Crasso

et sceuola

sat.

XI

697. B. Lentulo

et nepote

iou.

XII

)

660. Calddo

etaenobarbosol.

XXII

698. Marcellino

et philippo

sat.

XXIII

664.B.Flacco

et hereDnic

i lun.

III

699. Magno ii

et grasso

sol.

im

»

66S. Pulchro

et peipeDDO mer.

Xllll

700. Aenobarbo

et phucro

lun.

XV

1

663. Philippo

et caesare

iou.

XXV

7 OI.B. Camino

et messala

mar.

. XXVI

r

664. Caesare

et lupo

uen.

VI

702. Magno iii

solo

iou.

VII

62S. horestenB, oresten n. V. 6S4. appellatoV. 6S2. B.8«. r.S4*. fanne V, 6S6. Catone B; jKtotodtofft oundnistein SfHdb gezogen, dass doi Wort wie Gatclne oder Gatdne ersd^eml. Daher V Gadine. 638. Gatta V. 640. oatto F. 644. carpe V. 642. Ces.V. 650. fimbrio V 654 . oreste F. 660. Calddo BF. 664 . hereniuo F. 668 . Polcro F. 664. F. 64i>. 665. strano F. 666. B. 8»». XXIX F. 667. Oetauio F. 674. ixvii F. 68«. publicoia F. 688. horesten B, horesteo F. Ion. fekU F. 684. mar. fMt F. 690. Cosare F. 694. Affranio F. 696. F. 82-. 697. nepotae B, nepote F. 760. B. 9«. Enobarbo F. 702. et solo F.

618

Theodor Momiisbn,

u. c.

lod. Rofo ei marcello uen.

701. Pdulo et marcello 8at.

705. B. Marcello II et cruscello sol.

Hoc usque dictatores fuenint.

706. 6 . iulio cae« et isauro

sare ii

707. Galeno et uatino

708. Gaesafe iil et lepido

709. B. Gaesare iin et solo 740. Gaesare V et antODino

I

villi

XXX XI

741. Pansa 74 S. Lepido 743.B.Peta(e 74 4. Galaino 745. Gensorino 74 6. Palchro 747.B.Agrippa

748. Pablicula

749. Gornificio 7t0. Libone 7S4.B.Augu8to II 72). Keoobulbo

et kirtio et plaoco et isaurico et pollioiie et sabioo sat. et flacco sol. et gallo luD. et neroa mer. et pompeio iou. et atratino tieo. et tullo sat et.sosio lun. et messala

I

XII XXIII

IUI

XV XXVI

VII XVIII

753. Aogusto in

754. Augusto Uli et grasso 795. B. Aagusto v et apuleio 796: Augusto vi et agrippaii sat.

797. Augusto vti et agrippain sol.

798. Augusto viii et tauro 799« B. Augusto viiti et silano 730. Augusto X et flacco

mar. xxix mer. x

iou« XXI

II

XIII

734. Augusto XI 739. Marcello 733.B.LoUio

734. Apuleio

735. Satumitto

736. Lentulo 737.B.Tumio 788. Kenobarbo 739. Libone

lun. XXItll

mar. v iou. XVII uen. xxiix sat. villi

et pisne et armtio

et lepido sol« xx

et nenia mar. i

et lucretio mer. xi

et lentulo iou. xxiii

6i silato uen« im

et scipione sol. xv |

et pisone lun. xxvi

u. c.

740. Orasso

744.B.Nerone

749. Messala

743. Tuberone

744. Africano 745.B.Dniso

746. Gensorino

747. Nerone

748. Balbo 7 4 9. B. Augusto XI

750. Sabino 754. Lentulo et messaliuo mar. x 759. Augusto xni et siluano mer. xxi 753. B. Lentulo et pisone iou. n p. Ghr.

4 . Gaesare et paulo sat. xiii Hoc. cons. dns fhs xpc natus e vni kl. ian. d. v6n. luna xv

et augure

mar.

Vlll

et varo

mer.

XIX

et quirino

Qen.

XXX

et maximo

sat.

XI

et maXimo

sol.

xxn

et crispitto

Ion.

in

et Gallo

mer.

xini

et pisone

iou.

XXV

et uetere

nen.

VI

et sulla

sat.

xvn

et mfo

lun.

XXIIX

9. Vinicio 3. Lamla 4.B.Gatulo 8. Voleso

6. Lepido

7. Cretico

8. B. Gamello

et uaro 8oI. xxiin et seruilio lun. ir et satumino ttiar. xvi et magno iOU. xxvn

et adruntio

et nerua

et quintl-«

liano. et sabino

et silano

et tauro

uen.

sat.

sol.

vm

XIX XXX

100.

ot capitone oeo.

et silano sextis

SoL Ion.

9. Camerino 4 0. Dolabella 4 4 . Lepido 4 9. B. Gaesare 43. Planco 4 4.' Daobos

4 5. Druso caes. et flacco 4 6. B. Tauro et libone

47. Flacco et rufo

4 8 . Tito caM.[m] et germanH- Sat.

CO cae8« it 49. Sttano et balbo Sd.

9 0 . B. Messala et cotta lun.

mar. xi mer. xxn

im

XV

xxvi m

mar. xvm mer. xxix nen. x

XXI

n

xm

706. isaUrio V. 707. Oaleuo et aattao K. 744. itm JlwHto AUg. v. 746. Potaro F. 748. poblitiola Y. 790i Uboni V. 799. HODobuIbo et sostio V. 796. V. 9%K 784. fri^ sone F. 789. J. 9^. 788. Henobafbo V. 789. Ian. xxvii F. 740. aogorO F. 74«. A£Mcaoo F. 4. sat. fehU F. -^ Bis consaUbuS cHslus natos est viu kl. ianuar. d. Ion. xv F. 8. ttinoio F. 8. ISnilla F. 8. F. 88«. 6. ammUo F. 48. C«Mtfe et Cipitooo F. 48. B. 40«. 4 4. am lt. Augastus moritor v. 48. Tfberio oaes. ui V, TMo oaes. /Mm in) H.

vbbk den Chmonooramkn vom J. 354.

649

p. G.

1 1 . Tito caes. [im] ei druso

mer.

XXIIll

caes. II

t%. Agrippa

et galba

iou.

VI

23. Pollione

et untere

uen.

XVII

2l.fi. Caethego

et varro

sat. :

HXVUI

25. Agrippa

et lentolo

lun.

IX

26. Getulico

et sabioo

mar.

XX

27. Grasso

et pisone

mer.

1

28.fi. SilaDO

et nerüa

iou.

XII

29. Gemino

et gemino

sat.

XXIII

His coDduIibos dns lUC XPC

1 pas-

SU8 e die Yen. luna xiiii

30. Vinicio

et loBgino

soi.

III

31. Tiberiocaes.

V solo

lun.

XV

3 2 . B. Armnllo et akeno- mar. xxvi

barbo 33. Galba et sülla ioa. vit

His cons. pelnis et paalus ad urbem

uenerunt agere episcopaturo.

34. YiteUo

36. Camerino 36.B.AUieno

37. Proculo

38. luliano

et persico uen.

et noniano sat.

et piautino soL

et nigrino mar.

et asprenate mer.

39. C.eaesare ii et caesiaoo iou.

4 0. fi« caesare ut solo uen. 41. C. caesare iiii et satumifio sol. 4 2 . Tilo Claudio ii et longo

43. Tito Claudio in et uitellio

44. B. Grispo II et tauro

45. Ytnicio et coruino

46. Asiatico n et silano

47 . Tito Claudio ini et uitellio ilt sol. xti 48.B<Yitellio et publicola lun. xxiii

49. Yerannio et gallo mer. im

50. Yetere et neruiüanoiou. xv

5 1 . Tito Claudio v et orfito uen . xxvi

52. B.Sulla eiothon« sat vn

53. Silano et antonino lun. xviu

54. Marcello et aulola mar. xxix

XIX

XXK

XI

XXII

m

XIIlI

XXV

VI

lun. xvn mar.xxiix mer. viiii uen. XX sat. I

p. G. 55. Nerone caes. et uetere mer. His cons. passi sunt petrus et pau- ' lus in kal. lulii. 5 6 . B. Satumino et sciptone iou.

et pisone sat. et messala sol. et apronianolun. et lentulo mar. et peto et gallo et nifo et basso et uestino et paulo

XXI

II

XIII XXV

VI iou. XVII

uen. xxiix sat. Villi

et rufo et italico et uinio

sol.

mar.

mer.

iou.

uen.

sol.

lun.

mar.

XX

I xn

XXIII

im

XV

XVII

VIII

mer. x^im

57. Nerone ii

58. Nerone in

59. Gapitone

60. B. Nerone im

61. Turpillino

62. Mario

63. Regulo 64.fi. Grasso

65. Nerua

66. Telesino

67. Gapitone 68.B.TrachaIa 69. Galua n 7 0 . Yespasiano n et tito 7 1 . Yespasiano in et nerua 7 2 .B. Yespasiano im et tito ii

73. Domicianoii et messalinoueU. xxx

74. Yespasiano V et tito m sat. xi

75. Yespasiano VI et tito im sol. xxu 76.B.Yespasianoviiet tito V lun. ili

77. Yespasiano vm et domicia- mer. xmi

no V

78. Gommodo et prisco iou. xxv

7 9 .Yespasiano viiii et tito vi uen. vi 8 O.B.Tito VII et domicia«- sat. xvn

no VII 8f. Sihia et pollione

82. Domitianoviii et sabino

88. Domitianovim et ru/o - 84.B. Domitiano x et sabino

85. Domitiano XI et furuo

86. Domitiano xn et dolabella sol. xxiiii

87. Domitiano xin et satumino lun. v 88.B.DomitianoxnU0trufo mar. xvi

89. Fuluo et atratino iou. xxvii

90. Domitiano xv et nerua uen. viii

lun. xxvm mar. viiii mer. xxi iou. n sat. XIII

21. Uli V, fehlt B, 2ft. galbo F. 24. Getbego V. 26. Gaetulioo V. 99. Hoo oonsole Cristtts passus est die solis lana xnii V. SO. Yintio f sol im F. 12. enobirbo F. SS. Hoc codsule Faocipere 9kM agere F. S5. nonaiano F. S6. plautio F. SS. aspreaatae B, asper- uatae F. 89. ossiano F. 45. Vimoio F. 46. B. 40V 50. neniilliano F. 64. orsitoF. 58. iun. xviu F. 54. auida F. 65. F. 84«. 78. 77. SO. Domitiano F. 80. B. 44«. 87. saturino F.

620

Thbo]K>a HoimsEi«,

p. G. 91. Glabrione

9 2 .B.Domitiano xvi

93. Collega

91. Asprenate

95. Domitianoxyii

96.B.Yaleriano

97. Nerua ii

98. Nerua iii

99. Palma lOO.B.Traiano ni

101. Traiaoo iiu

102. Seniilloii

103. Traiaoo V lOI.B.Surano ii

105. Candido ii

106. Commodo 4 07. Sara

1 08. B. Gallo

109. Palma II 140. Phscina 11 4 . Pisone

4 4 2. B. Traiaoo vi 4 4 3. Celso 4 4 4. Yopisco 4 4 5. Messala 4 4 6.B.Aeliaoo 4 47. Nigro 4 4 8. Adriaoo II 4 49. Adriaoo II 4 20.B.Seaero [ii]

424. Yerou 422. Attiola 4 23. Peiioo

4 2I.B.Glabriooe

425. Asiatico u

426. Yero ni

427. Titiaoo

4 28. B. Asprenate

et traiaoo sai. xix

et satumioo sol. xxx

et priscioo mar. xi

et lateraoo mer. xxii

et demente iou. uii

et uetere ueo. xv

et rufe in sol. xxvi

et traiano ii lan. vii

et senetione mar. xvu

et frootioo mer. xxix

et peto ueo. x et sura ii sat.

et maximo u sol. ii

et marcello lao. xiii et qoadrato mar.xxnn

et cereale ioa. vi

et seoecione uen. xvii

et bradua sat. xxiii

et tuUo lun. im

et ostilo mar. xv

et bolano mer. i

et africano iou. xii

et crispino sat. xxni

et asta sol. im

et pedone lun. xv

et uetere mar. xxvi

et apronianoioa. vii

et salinatore uen. xix

et rustico sat.

et fuluo sol. XI

et augure mar. xxii

et pansa mer. iii

et apronianoioa. xmi

et topquato uen. xxv

et aquilioo sol. vi

et ambibulo lun. xvii et gallicano mar.xxvm

et libone mer. vmi

p.G.

29. Marcello u

30. Catulino 34. Pontiano 32.B.Augarino

33. Hibero

34. Seruiano

35. Luperco 3 6. B. Commodo

37. Caesare II

38. Nigro

et marcello II uen.

et apro et mtino et sergiano et sisenna et uaro et altico

sat.

sol.

lun.

mer.

iou.

XX

I

XII

xxm uu

XV

ueo. XXVI

etpompeianosat. vn et balbino lun. xvui et camerioo mar. xxix

X

39. Antonioo II etpraesenteumer. 40.B.Antoninom et aureliano iou.

caes.

44. SUoga

42. Rufino

43. Torquato 44.B.Auito

et seoero sat.

et quadrato sol.

et attico luo.

et maximo mar.

XXJ

n xim

45. Aütooino mi et aureliano ioa.

caes. n

VI XVD

46. Claro

47. Largo

48. B.Torquato

49. Orfito

50. Gallicano 54. Maximo

52. B. Glabrione

53. Praesente

54. Commodo

55. Seuero 56.B.SUiano

57. Barbato

58. TertiUo

59. QuintUlo

60. B. Bradua 64. Duobus

62. Rnstico

63. Lelliano 64. B.

I xn

im

XV

et seuero uen.xxvm et messalino sat. von et iuUano sol. et prisco mar. et uetere mer. et condiano iou. et homullo uen. et rufino soL et laterano lun. xxvn et sabino mar. vm et augurino mer.xxvnii et regulo uen. et sacerdote sat. et prisco sol. et uaro lun.

augustis mer. et aquiiino iou. et pastore uen. vi et celso sat. xvn

XI XXII

in xon

94. Glabrione V, 9S. prislino V. 94. aspemate V. 97. V, H>. Nema lu B. mlfo F. 99. senecione F. 40i. sarano B. 440. Pristina et orUto F. 445. B. W^. 449. vor wem Zeichen 'MB. 420. n fekU B. 422. auida F. 429. F. SS«. 4tS. Kibero B. 4S7. ^albiuoB. 4S9. II vor eifehU F. presente F. 4 4». 465. 472. 4 7S. 270. Orsito F. 450. B. 42». 452. ko- mullo [oder vielmehr homullo) B, nUt Punkt über dem stoeOen Strich des u; daher honnüo V. 453. Presente F. 456. SUuato und uvi F. 468. Tertallo F. 464. F. n\

tBEB DEN ChBOHOGRAPHBN VOM J. 354.

62f

p. G.

165. Orfito

166. Pudente <67. Yero III 4 68.B.AproniaQO

169. Prisco

170. Claro 471. Seaero

1 72. B. Orfito

173. Seuero [ii] 474. Gallo 175. Pisone l76.B.Polliooe 177. Commodo 478. Orfito

et pudente luo. xxvn et poUioDe mar. x et quadrato mer. xxi et paulo loa. n et apollinare aat. xiii et caethego sol. xxnn et hereoDianolon. v et maximo mar. xvi etpompeianoiou. xxvii et flacco uen. vin et iuliano . sat. xix et apro sol. xxx et quintilio mar. xi et rufo mer. xxiii 479. Commodo II et uero iou. ini 480.B.Prae8ente et condiano uen. xv

481. Commodo ui et birro sol. xxvi

482. Mamertino et rofo lun. vii

483. Commodo IUI et uictorino mar. xviii 484.B.Maralo et eliano ii er. xix 185. Matemo et bradua uen.

486. Commodo V et glabrione sat.

487. CrispiDO et eliano sol. 4 8 8 . B. Fusciano et silano lun. 4 89. Duobus silanis mer.xxini

490. Commodo vi et septimiano iou. vi

491. Aproniano et bradua uen. xvii 4 9S. B. Commodo vi et pertinaoe sat. xxviii 493. Falcone et claro lun. 491. Seuero II et bino mar.

et demente mer. et prisco iou. et rufino sat. et gallo sol. et frontone lun. et uictorino mar. xxvi et mutiano iou. et antonino uen.

X XXI

I

XIII

4 95. TertuUo 4 96.B.Dextro 497. Laterano 4 98. Satuniino 4 99. Anulino SCO. B. Seuero III 1104. Fabiano 202. Seuero nu

et gela ei libone et geta et miliano et maxiiao

p. C.

203. Plautiano

204.B;CUlone

205. Antonino ii

206. Albino

207. Apro 2 0 8 . B. Antonino iii et geta ii 209. Pompeiano et auito 240. Faustino et rufino 24 4. Gentiano et basso 2 4 2 . B. Duobus aspris 243. Antonino im et balbino

sat.

sol.

mar.

mer.

iou.

uen.

sol.

lun.

XI XXII

III

XlUi

XXV

VI

XVII

mar. xxviii mer. vnii

241. Messala 24 5. Laeto 2 1 6. B. Sabine 247. Praesente 2 4 8. Antonino

et sabino

et cereale

et anuKno

et extricato mer.

et aduente iou.

uen.

sat.

sol.

lun.

XX

t

XII

xxni

Uli XV XXVI

vu

XVIII

2 1 9. Antonino ii ei sacerdote uen. 120. B. Antonino III et comazontesai.

224. Grato et seleuco lun.

222. Antonino IUI ei alexandro mar. xxix

223. Maxime et cheliano mer. x 221. B. Iuliano et crispino iou. xxi

225. Fusco et dextro sat. ii ^26. Alexandren et marceUo sol. xiiii

227. Albino et maximo lun. xxv

228.B.Modesto et probe mer. vi 229. Alexandro in et dione iou. xvii

ei clementino uen. xxiix et pelignianosai. vitii et maximo sol. xx et patemo mar. i et urbano mer. xii et quiniiano iou. xxni ei afrioano uen. nii et comelianosoL xv et pontiano lun. xxvu ei auiola mar. vtii et uenusto mer. xix

XVIII

230. Agricola

vini

231. Pompeiano

XX

232.B.Lupo

1

233. Maximo

XII

231. Maximo ii

xxni

235. Seuero

IUI

236. B. Maximo

XV

237. Perpeiuo

XXVI

238. Pio

VII

239. Gordiano

XIX

210. B. Sabino

466. puNone F. 470. 471. «o B. {nur kerenniano) ; dagegen F (2) Seuero et herenniano sol. V|| (4) Claro et cetbego lun. XXIIII. 478. n fehU B. 480. Presente et cordiano V. 484 . byrro F. 485. B. 48i>. 492. Commodo vu et pertinacae F. 498. F. 86>. 20S. ni F. SOS. Flau- clano F. 206. Z. >. 206. Aemiliano b. 207. Garo et Maximo Z. xiii B. 209. Avita F. 242. AsperisF. 245. Leto F. 246. amllinoF. 247. Presente F. 220. B. 48«. 828. uii fehU Z. {ergönst b]. 888. Heliano Z. 888. F. 99>. 887. Sabino et Z. 888. Mar. vi Z. 886. Maximino Z. '

622

ThBODOR MOMMSEl«,

p. G.

Sil. Gordiano if etpompeianoaeü.

SIS. Auico S'43. Arriano Sil.B.Peregrino

545. Pbilippo

546. Praesente

547. Pbilippo II SIS. B. Pbilippo III SI9. Aemiliaiio S50. Decio ii S61. Decio ni S5S.B. Gallo ii

XXX

XI XXII

tu

et protextato^i. el papo ad. et aemiliano Ion. et titiano mer. xnn

et albino ioo. xxv

et pbilippo ueü. vi

et pbilippo 11 sat. xm et aquilino lao. xxvin

et grato mar. vun

et decio cae8.mer. xxi

et uolosiano iou. ii

553. Volusianoii et maximo sat. xin

554. Yaleriano ii et gallieno aol. xxiin

555. Yaleriano III et gallieno II Ion. S56.B. Maximo et glabrione mar. xvi

557. Yaleriano IUI et gallieno in iou. xxvii

558. Tasco et basso uen. vin

559. Aemiliano et basso sat. xix

560. B.Secalare et donato sol. xxx S 6 1 . Gallicano im et uolusiano mar. xi S6S. Gallicano v et fensiano mer. xxni S63. Albino et dextro iou. nii S64.B. Galliano VI et satnrntno nen. x\

565. Yaleriano II et lucillio soL xxvi

566. Gallieno vif et sabinillo lun. vii

567. Paterno et arcesilao mar. xvin SOS.B.Paterao II etmaximianomer. xxix

et pateroo uen. x

et orfito sat. xxi

et batfso sol. ii

et ueldimianolon. . xiii et placidiano mer. xxnu

574. Aorelianoii et capitolino ioQ. vi

575. Aurebanoiu et marcellino uen. xvn S76.B.Tacito ii et aemiliano sat. xxviii S77. Probe et paolmo Ion. ix |

569. Clandio

570. Antiociano

57 1 . Anreliano S7S.B.Qiiieto S73. Tacito

p. G.

78. Probe ii

79. Probe tu S80.B.Messala

81. Probe iiu S8S. Probe v 83. Caro i 84.B.Carino ii

et lupo mar. xx

et pafemo mer. i

et grato iou. xu

et tiberiano sat. xxni

et uictorino soL im

et carino Ion. xv

etnumerianomar. xxvi

S85. Diocietianoii et aristobulo ioa. vn

86« Maximo ii et aquilino uen. xviii

87. Dioeletianoin etmaximianosat xxx

88.B.liaximianoiiet ianuarino sol. xi

89. Basso II etquintittianomar. xxii

90. Dioctetiano im etmaximianomer. m

III

9 1 . Tiberiano et dione iou. 9S. B. Annibaliano etasclepidotouen.

93. Diocletianov etmaximianosol.

nii

94. Gonstantio etmaximlanoliin.

95. Fusco et anallino mar.xxvin

9 6. B. Diocletianov et constan- mer. ix

cio II

97. Maximianov etmaximianouen. xx

11

98. Fauste ii et gallo sat. i

99. Diocletiano VII etmaximianosol. xu

VI

300.B.GonstantioiiietinBximianolun. xxin

iii

301. Titiano . et nepotiano mer. im

3 OS. Gonstantio im et maximia- iou. xv

no im

303. Diocletiano viii etmaximianouen. xxvi

vii

304. B.Diocletiano ix et maximiano sat. vo

viii

305. Gonstantio v etmaximianoviun. xvin

xim xxv

VI

xvn

S41 . II fekUZ. 94i. protextatoS, protextato F, praetaxtato Z. S44. emiliaao V. S46. Pr»- sente V. SS5. B, 18^. S57. F. 87*. in BZ, f§kU V. xxvii BZ, xxiiii F. SSO. Saaculare Z. 864. SOS. S64. gallieno b, 368. Faastino Z. S64. Oalliano B, GalUcaoo VZ, B bridUhierab. S65. Yaleriano v Z, ii Vb. lucillo Z. S67. Mar. viii Z, Mar. xviii Vb. S68. etMariniano Z. 870. Antiocbiano Z. S7S. Yoldiuniano Z. S83. Caro et {ohne I) Z. S84. xxv Z. S86. xxmi F. 387. lu f$9at Z. [ergänsa b), 389. lanuario b, gegen VZ. 389. F. 87i>. Quintiano Z. 893. As- clepiodoto Z. 395. Tusca Z. 396. vi et Gonstantio ii Z.

Ober den Chbonogiaphbk vom J. 354.

683

p. c.

307. Nouies

308.B.Decies

306. Constantio vi et maximiaBO mar. xxix

VI

et constan- mer. x

tino et maximia- iou. xxi

no VII

309. Postconsul.xet sepiimuiii sat. ii

310. Anno ii. postcODS.xetseptimum 8ol. xiii 3H. Maximianoviii solo lan. xxv

312. B.Constantino ii et licinio ii mar. vi

313. Constantino et licinio iii ioa. xvii

iii

314. Volusiano et anniano uen.xxviii

315. Constantino et licinio im sat. ix

IUI

3 1 6. B. Sabine et ru/ino sol. xx 3f7. Gallicano et basso mar. i

318. Licinio v et crispo mer. xii

319. Constantino v et licinio iou. xxiii 3 20. B.Constantino et constan- uen. um

p. C.

3t9. Constantino et constan- mer. xiiii

321.

322. 323.

VI

Crispo II

Probiano Seaero

3 24. B. Crispo m

325. Paulino

tino et conslan- sol. xv

tino II et iujiano lun. xxvii et rufioo mar. vm et constan- mer. xix

tino III et iuliano uen.

326. Constantino vii et constantio sat.

327. Constancio et maximo sol. 3 2 8 . B. lanuario et iusto lun.

XXX XI XXII

m

VIII

tio im

330.

Gallicano

et symaco

iou.

xxv

331.

Basso

et ablauio

uen.

VI

332.B.Pacatjano

et bilariano

sat.

XVII

333.

Dalmatio

et zenoOlo

lun.

XXVII

334.

Optato

et paulino

mar.

X

335.

Constantio

et albino

mer.

XXI

336.B

. Nepotiano

et facundo

iou.

II

337.

Feliciano

et titiano

sat.

xm

338.

Vrso

et polemio

sol.

XXIIII

339.

Constantio ii

et constan-

lun.

V

te II

340.A,AquiUno 341. MarceJIino 342« Constantio

in 343. Placido 344.B.Leontio

345. Amaoiio

346. Post amantio et albioo

347. RufiDO et eusebio 348.B.Pbiiippo

349. Limenio

350. Sergio

351. Post Sergio

et procalo mar. xvi et probino iou. xxvii et conslanle uen. vm

II

et rornnlo sat. xix

et salttslio soL xxx

et Albino mar. xi

mer. xxiii

iou. im

uen. XV

sol. XXVI

et salia et catuUno

etnigriniano lun, vii et nigriniaoo mar. xviii 352.B.Constanciov et constantio mer.xxvm

lun.

353. Constancio VI et constantio n uen. x

354. Cotastantio et constantio sat. xxii

VH III

807. Nmies V. 840. aaoi n V. 842. n vor eifehU V. 844. xviii Z. 824. K.88«. das xweite ii fehlt K. 827. constantio Z. 828. lanuarino Z 829. Constantino ivZ. 880. Sym- macho Z. 883. xxvni 6. 889. das zweite n fehlt Z. 840. AqDindioo Z. 844. Sallostlo Z. 847. RuOoo et Eusebio* Z, post Sergio et Nignniano V. 849. Catollino Z. 852. Constantio v et Constantio caes. Z. xxrx 6. 868. Constantio Z.

62i

Theodor

IL

[Cyclus paschalis.l

p. Chr.

*

342.

B.

Constantino

II

el

licinio n

idos april.

313.

GonstantiDo

in

el

licinio iii

kl. apr.

311.

Valeriano

et

anniano

um kl. mai.

315.

Cooslantino

IV

et

licinio im

ni idos apri.

3f6.

B.

Sabino

et

rufino

vin kal. apr.

317.

Gallicano

et

basso

xvin kl. mai.

318.

Licinio v

el

crispo

vm idus apr.

319.

Constantino

V

et

licinio

im kl. apr.

320.

B.

CoDslantino

VI

et

constantino

m idas apr.

321.

Crispo H

ei

constantino n

im non. apr.

322.

Probiano

el

iuliano

vin kl. apr.

323.

Setiero

el

ruflb

vn idtts apr.

324.

B.

Criapo m

et

constantino m

nit kl. apr.

325.

Paulino

et

iuliano

xiv kl. mai.

326.

Constantino

vn

el

constantio

in idos apr.

327.

Constantio

et

maximo

vu kl. apr.

328.

B.

lanuarino

et

iosto

xvm kl. mai.

329.

Constantino

vm

et

constantino im

vm idos apr.

330.

Gallicano

el

symaco

in kl. mai.

331.

Basso

et

ablauio

m idus apr.

332.

B.

Pacatiano

et

hilariano

im non. apnl.

333.

Dalmatio

et

zenofilo

xvn kl. tnai.

334.

Optato

el

paulino

VII idus apr.

335.

Constantio

el

albino

m kl. apr.

336.

B.

Nepotiano

et

facundo

xiiii kal. mai.

337.

Feliciano

et

litiano

m non. apr.

338.

Vrso

el

polemio

vm kal. apr.

339.

Constancio i

n

el

constante

xvn kal. mai.

340.

B.

Acyndino

el

proculo

m kl. apr.

341.

Marcellino

el

probino

xm kl. mai.

342.

Constancio i

ni

el

constante n

m idus apr.

343.

Placido

el

romulo

m non. apr.

343. V. 38^. Z. 2>. in idos Z. 813. m kal. Z, kl. V; aber weder der 80. Marx,

noch der 4 . Apr. 318 sind Sonntage, Sehr. N. ßir K. 84 5. Sehr, nir idus. 34 7. xnn kl. V. 820. Sehr, lui id. atu 404. 828. Rufe Z. 825. xvin kl. V. 326. Sehr, im idus. 828. La- marino V. xviin Z. 829. et Constantin nii V. 380. Symmacho Z. Scftr. xio kl. 387. F. 39«. . 888. Sehr. vn. kal. 889. 342. Constantio Z.

ÜBER DEN GhRONOGBAPHBN VOM J. 354.

625

p. Chr.

344.

B.

LeoDtio

et

sallostio

xvn kl. mai.

345.

Amantio

et

albino

vn id. april.

346.

Post amantio

et

albino

m kl. apri.

347.

Riiflno

et

Eosebio

pri. id. apr.

348.

B.

Filippo

et

salia

in non. apr.

349.

Limenio

et

catulino

vi kl. apr.

350.

Sergio

et

nigriuiano

XVII kl. mai.

351.

Post sergio

et

nigriuiano

prid. kl. apr.

35«.

B.

Gonstantio v

et

Gonstantio lan.

XI kl. mai.

353.

Coostantio vi

et

constantio ii

III id. apr.

354.

Gonstantio vn

et

Gonstantio ui

VI kl. apr.

%

355.

Arbitione

et

loUiano

XVI kl. mai.

356.

B.

Gonstantio viii

et

ialiano i

vn id. apr.

357.

Gonstantio ix

et

iuliano ii

ni kl. apr.

358.

Oatiano

et

oereale

prid. idus apr.

368.

Yalentinjano ii

et

ualente n

prid. non. apr.

359.

3^9.

B.

Yalentiaponouili et

niotore

XVI kal. mai.

360.

370.

Yalentiniano ni

et

ualente in

VI id. apr.

361.

371.

Gratiano ii

et

prouo

VI id. apr.

36i\

372.

Modesto

et

arintheo

XVI kl. mai.

355\

373.

B,

Yalentiniano iin

et

ualente iv

VII idus apr.

366\

374.

Gratiano in

et

equitio

III kl. apr.

357\

375.

Post gratiano in

et

equitio

II id. apr.

358\

376.

Yalente v

et

ualentiniano Gaes.

iunior prid. non. apr.

359^

377.

B.

Gratiano im

et

merobaude

XVI kl. mai.

360^

378'.

Post gratiano

et

merobaudes

VI id. apr.

364*.

378^

Yalente vi

et

ualentiniano iun.

prd. kl. apr.

362.

379.

Olibrio

et

ausonio

XII kl. mai.

363.

380.

B.

Gratiano v

et

theodosio

prid. non. apr.

364.

38«.

Syagrio

et

eucerio

VI kl. apr.

365.

38S.

Antonio

et

euagrio

XVI kl. mai.

366.

383.

Saturnino

et

syagrio

kl. apr.

367.

384.

B.

Riconiede

et

clearcho

xn kl. mai.

368.

385.

-

Arcadio

et

bautone

prid. id. apr.

369.

386.

Onorio

et

euodio

V. kl. apr.

370.

387.

Yalentiniano ii

et

eutropio

XV kl. mai.

371.

388.

B.

Theodosio ii

et

cinegio

VI idus apr.

372.

389.

Timasio

et

proipoto

vni kl. apr.

373.

390.

Yalentiniano nii

et

neoterio

id. apr.

374.

349. Sehr. VII kl B50. 354. Nigriano F. 852. Sehr, xni. kal. Mai. 855. Lolliani F. •58. caerealt F. .868. n fehlt vor et F. 869. Yalentiniano nobiijss. Z. xvi. idus apr. F.

870. III fohU vor et F. 874 . Probe Z. 872. arin o F. 378. das zweite lY fehlt V. 875. p. c. Gratiani in et Equitii prid. Z. 876. Gaes. fOilt F. iun. Z. 877. mi fehlt Z. 878«. F. 89^. p. c. Gratiani etlierobaudis Z. 879. 895. Olybrio Z. 880. Gratiano vi F.

884. Eucherio Z. 884. dearco F. 885. baulone F. 886. Honorio Z. 887. ni et Z. 888. Gynegio Z. Sehr, pr. Kai., s. S. 575 A. 2.

626

TiEODOB MOMMSBN,

p. Chr.

391.

Taciano

et

symmacho

39«.

fi.

Arcadio aii{. n

et

rufino

393.

Theodosioaug.niel

abundantio

394.

Arcadio aug. iii

et

honorio aug. n

395.

Olibrio

et

probino

396.

B.

Arcadio aug. iv

et

honorio aug. iii

397.

Caesario

et

attico

398.

HoQorio aug. im et

eutychiano

399.

Eutropio

et

theodoro

400.

B.

Slilichone

et

auriliano

401.

YiDceatio

et

frauio

40S.

Arcadio aug. ▼.

et

honorio aug. ▼.

403.

Theodosioaug.

et

rumorido

404.

B.

Honorio vi

et

orestenico

405.

StiKcbone it

et

anthemio

406.

Arcadio ti

et

probe

407.

Tbfiodosio II

et

honorio VI

408.

B.

BasAO

et

Philippe

409.

Theodofio in

et

honorio yii

440.

Yaraoa

et

B.

B.

B.

B.

Anno cenie$imo.

non. apr.

375.

VI kl. apf .

376.

XVI kl. niai.

377.

kal. apr.

378.

XI kl. mai.

379.

prid. id. april.

380.

VI kl. apri.

381.

XV kl. mai.

38S.

V id. apr.

383.

VIII kl. apr.

384.

idua apr.

385.

non. apr.

386.

xiiii kl. mai.

387.

V. id. april.

388.

kl. apr.

389.

if kl. mai.

390.

vni id. apr.

394.

V kl. apr.

39S.

XV kl. mal.

393.

im non. apr.

394.

VII kl. apr.

395.

iduB apr.

396.

non. apr.

397.

XIII kl. mai.

398.

III id. apr.

399.

kl. apr.

400.

XVII kl. mai.

401.

VII idus apr.

402.

III kl. apr.

403.

IUI idus apr.

404.

im non. apr.

405.

VII kl. apr.

406.

xvin kl. mai.

407.

IUI non. apr.

408.

xiiii kl. mai.

409.

mi idus apr.

440.

vii kL apr.

444.

891 . Taliano Z. 894 . aug. vor u fehlt 6. 895.01ybrioZ. 896 . 400 . 40 4 . Viarcadio, Vistilichone, Yihoaorio V; Vi mua out dem S<MUtßg»Hchen entstanden sein. 896. aug. n et F. aug. iii fMt V. 897. Caesario i et V. Sehr. v. kl. 898. xvi kl. Z. 400. Stilicone et AoreliaBO Z. Sehr, viia kl. 404. Strauito Z. 40S. aog. i et V. 404. Aristeoeto Z. 405. Sti- licone Z. 407. VI fehU V. 408. 409. 440. Die Consnin dieser Jahre fehlen V. 409. V. 40«. 440. Varraoe 6. Ost. 895. S^r. viii kl. Ost. S98. Sehr, xiui kl. Ost. 899.

5eAr. lu td. Ost. 404. Sehr. xvm. Ost. 409. fehU Z. Sdnr. vm id. Ost. 408. Sehr. nn kl. Ost. 406. Sehr, vm kl. Ost. 408. Sehr, lui kl. Apr.

ÜBBR DBN ChRONOGBAPHBN VOM J. 354.

627

Ex temporibus Gallieni

ram Urb p. G.

554. Yaleriano ii et Gallieno

555. Yaleriano ni et Gallieno ii

566. Maximo et Glabrione

567. Yaleriano im et Gallieno ni S58. Tosco et Basso

t59. Aemiliano et Basso

560. Saecnlare ii et Donato

561. Gallicano nn et Yolosiano 86t. Gallieno v et Faustino 963. Albino n et Dextro

t64. Gallicano vi et Satumino

565. Yaleriano ii et Lndllo

566. Gallieno vn et Sabinillo

967. Patemo et Harcesilao

968. Patemo n et Mariniano

969. Claadio et Patemo

970. Antiochiano et Orfito

971. Anreliano et Basso 979. Quieto et Yeldumiano

973. Tacito et Placidiano

974. Aureliano ii et Capitolino 976. Aureliano in et Marcellino

976. Tacito ii et Aemiliano

977. Probe et Paulino

978. Probe et Lnpo

979. Probe ni et Patemo

980. Hessala et Grate

981. Probe iin et Tiberiano 989. Probe v et Yictorino 983. Gare et Carino

984.' Garino n et Nomeriano 985. Diodetiano n et Aristobolo

m.

quis quantum temporig praefectu is administraverit.

LoUianns Yalerius Maximus Numnios Albinns Inniaa Donatns Coraeliue Saeoularis Coroelios Saecularis Cornelius Saecularis Numnius Albinus Numnius Albinus Numnius Albinus Paterous Paterous Patemus

Petronius Yolusianus Petronius Yolusianus Flayius Antiochianus Flavius Antiochianus Postumius Yarus Flavius Antiochianus Yirius Orfitus Yirius Orfitus Postumius Suagrus Ovinius Pacatianus Ovinius Pacatianus Yirius Lupus Yirius Lupus Yirius Lupus Ovinius Pateraus Pomponius Yictorianus Titocios Roburras Ceionius Yaras Ceionius Yarus

praefedus urbis. praefectus urbis. praefeetm urbis. praefedus urbis, praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis, praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectue urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectue urbis. praefectus urbis. praefectue urbis. praefectus urbis.

V. f. 401». prefect V durOm^end. administravit V. S64. urbis VZ, urbi b, s. dasJ. t47. 956. 961. 969. 963. Numnius VZ (bei 956 ist indess in meiner CoUation keine Abweichuttg vm b angegeben) , Jiiummiiu b. ' 958. Secular V durchstehend. 960. Saecuiari Z. 964.964. Gallieno 6. 969. V. 44«. 969. 970. Antiotianus V. 979. Antiodanus V. Yoldumiano Z. 975. Syagrios b. 978. Proben et b. 988.Titatia8Z. 984.CaronF. 986. F. 44 1». Aristobolo Z.

Abhandl. d. K. S. Ge§. d. Wisieiisch. II. 43

628

ThBODOB MOMMSEN,

p. C.

586. Maximo ii et AqniliDO funius Maximos praefeetus uHris.

587. Diocletiaoo in et Maximiano lunlos Ifaximas fraefedm tirbt».

588. Maximiano II et lanuarino in. kl. Mar. Pomponius lanuarias praefeetus urhis.

289. Basso ii et Quiotiano Pomponius lanuarianus ftaefechu tirto.

290. Diocletiano im et Maximiano ni Tarranins Gratianos praefeeku wbü, S9i. Tiberiano n et Dione xu.kal.Marc. lunius Tiberianus praefeetus urbis. 29S. AnnibalianoetAsclepiodoto innon.Aug. Gl. Marcellas praefeetus urbis. 293. Diocletiaoo V et Maximiano IUI niidusMar. Septimius Acyndinus praefeetus urbis. ^94. Constantio et Maximiane Septimius Aquindinos praefeetus urbis.

295. Tosco et Anuiino iii idus lan. Aristobolns praefeetus urbis.

296. Diocletiano VI et Constantio II xiikal.Mar. Gassius Dion praefeetus urbis.

297. Maximiano v et Maximiano ii Afranius Annibalianus praefeetus urbis.

298. Faosto n et Gallo Artorins Maximas

299. Diocletiano vii et Maximiano vi Anicias Faastos

300. Constantio III et Maximiano ni kal.Mar. PompeiasFaostinns 304 . Titiano n et Nepotiano Aelias Dionisios

302. Constantio im et Maximiano iin xikal.Mar. Nummios Tascos

303. Diocletiano mi et Maximiano vu

prid. idus Septemb. lunius Tiberianus

304. Diocletiano ix et Maximiano viii

prid. non. lan. Aradius Rufinus

305. Constantio V et Maximiano V prid.idusFebr. Postumius Titianus

306. Constantio VI etMaximiano VI xnnkal.Apr. Annios Anulinos

307. Maximiano vii et Maximino. Ex mense Aprili factum est sextmn consulatom, quod est

novies et Constantino. vi kal. Sept. Insteius Tertullus

308. Consoles quos iusserint D. D. N. N.Augusti. Ex All. kal. Mai. factum est

Maxentio et Romulo. Quod est

decies et Maximiano vii. idus April. Statins Rufinus

309. Maxentio ii et Romulo ii in kal. Novem. Aurelius Hermogenes 3t0. Maxentio m consule v kal. Nov. Rufius Yolusianus

3 f 1 . Consules quos iusserint D. D. N. N. AYG.

Ex mense SepterrUni factum est

Rufino et Busebio. v kal. Nov. lunius Flayianus

312. Maxentio IV consule. Qui sunt

Constantino ii etLicinio ii v idus Febr. Aradius Rufinus

VI kal. Nov. Annius Anulinus

iii kal. Decemb. Aradius Rufinus

praefeetus urbis. praefeetus urbis. praefeetus urbis. praefeetus urbis. praefeetus urbis.

praefeetus urbis.

praefeetus urbis. praefeetus urbis. praefeetus urbis.

praefeetus

praefeetus urbis. praefeetus urbis. praefeetus urbis.

praefeetus urbis.

praefeetus urhis.

d.ÄXXiII prae- feetus urbis.

iterumpraefectus , urbis.

289. die Zeile fehlt Z. lanuarias 6. 293. 294. Septimos F. 294. Acyndinus Z.

297. Aeranias Z. 299. Diocletiano vi V. 804. Dtonysias Z. 802. V. 42>. 804. Ara- cliosK. 807. et MailmianoZ. fectus est sextus consulatusd. Sehr, post sextum c. lusteiusZ. 844. Septembro V. v kal. Nov. bU 312 d. xxxiui p. u. fshUV. 812. m kal. Decemb. Aradius F.

Ober den Curokographen von J. 354.

C29

p. G. 313.

314. 315.

316. 317.

318.

Constantino tu et Licioio iii

Ti idiis Decemb. YolusiaDO et Anniano CoDstaotino iiii etLicinio lui

xiiikal.Septeiiib. Sabino etRufino prid. non.Aug.

CoDSules quos iusserint D.D.N.N.AYG. ExdieÄIlI.kalMar. GalllcaDO et Basso id. Mai.

Ucinio V et Grispo Caes.

RufiusVolusiaDus RufiusYolasiaous

Yetius Rufinus Ovinius Gallicaous

praefeotus urbis. praefectus urbis.

praefectut ttrbis. praefectui urbis.

319. 320. 3SI. 3SS. 3S3. 3S4. 325. 326.

327. 328. 329.

330. 331. 332. 333.

GoDStaotino V etUcinioCaes. kal. Sept. Gonstantino vi et Gonstantino Gaea. Grispo II et GoDStantino ii Probiano et luliano

Severe et Rufino id. Sept.

Grispo iii et Gonstaotino lu Pauiino et luliano prid.noo. lan.

GoDstantino vii et Gonstantio Gaes.

idus Novemb. Gonstantio et Maximo lannarino et lusto Gonstantino vin et Gonstantino lui

vii idus Sept.

Item viu idus Oct. Gallicano et Symmaco Basso et Ablavio prid. idus Apr.

Pacatiano et Hilariano Dalmatio et Zenofilo vu idus April.

Septimius Bassus praefectus wbis.

Ex die III idus lul, m idus Äug, vice il- Hus cognavü Inlius Gassios eo quod ad Augustum profectus est. Septimius Bassus regressus praefectus urbis. Yalerius Maximus Basilittsprae/tfclti» urbis.

Yalerius Maximus Valerius Maximus Yalerius Maximus Lucer. Yerinus Lucer. Yirinus Acilius Sevenis

Anicius lulianus Anicius lulianus Anicius lulianus

Publius Optatianus

Petronius Probianus Petronius Probianus Anicius Panlinus Anicius Paulinus Publius Optatianus

praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis.

praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis.

praefectus urbis d. XXXL praefectus urbis. praefectus urlns. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis

Item VI idus Maias

item in dies XXXII. GeoniusIulianosGamenius praefectus urbis.

334. 335. 336. 337. 338.

Optato et Pauiino Gonstantio et Pauiino Nepotiano et Facundo Feliciano et Titiano Urse et Polemio

V kal. Mai. iH kal. lan.

viidusMartias iduslanuarias

Anicius Paulinus Rufius Albinus Rufius Albinus Yalerius Proculus Mecilius Hilarianus

praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis. praefectus urbis.

315. V. iai". Gonstantino in V. VectiusZ. 347. idus V. 320. Gonstantio vi V.

•21. Gonstantio n Z. 823. idus V. 3i4. Gonstantio Z. Yerinus Z. 326. idus V,

329. F. 43«. 330. Symmacho Z. 833. PubiiliusZ. 5dftr. itenim? CeioniusZ. Kamepins Z. 337. VII idus Z. 338. idus lannarias V. Mecilinius Z.

43*

630 Tbeodok Mommsen,

p. C.

339. Constantio ii ei Constante

prid. idos lalias furgiU8ApronianußfiwfM«»in|>rae/ecft«iir6i5.

Item VIII kal. Novemb. Fabius Titianus praefeeHuvrbis.

340. Acyndino etProculo Ex die 111 non. MtUas in IIU idus lun.

lunius Tertollas vtcarius cognovü, eo quod ad Augustum profectus est Posiea re- versus Fabias Titianus praefeetus urbis. 344. Marcellino et Probino v kal. Mar. AureliusCelsinus praefectug urlns.

342. Constantio III et Constanten kal.Apri. FLLollianusMa- m.nid.VL praefeeHtsuHns.

vortius Itemptiö. non.Iul. AcoCatulinusPhi- pra^/ecftwurto.

lomatias

343. Placido et Romulo Aco Catulinus praefectus urbis.

344. Leontfo et Salustio Aco Catulinus praefectusurhis,

Sed m idus Apr. Q. Rusticus praefectusurhis.

346. Ainantio et Albino Quintus Rusticus prfl^/(PrtM*tif6«-

III non. Inl. Probinus praefectaswbis,

346. Post cons. Amanti et Albini Probinus praefectusurbis.

VII kal. lanuar. Placidus praefectusurbis.

347. Rufino et Eusebio Placidus praefectusurbis.

prid. idus lunias Limenius praefectug praetorio eturbis,

348. Filippo et SaDa UlpiusLhnenius praefectuspraetorio eturbis,

349. Limenio et Catulino Limenius praefectuspraetorio eturbis.

Cessavertmt praefecturae dies XLI a die VI idus April, usque in XV kal. hm. xiiii kal. lun. Hermogenes praefectuspraetorio eturbis.

350. Sergio et Nigriniano Hermogenes praefectuspraetorio eturbis.

in kal. Mar. Fabius Titianus praefectusurbis.

361. Magnentio et Gaisone Fabius Titianus praefectus urbis Herum.

kal. Mar. Aur. Celsinus praefectus urbis Herum.

im idus Mai'as CeliusProbatus praefectusurbis.

VII idus fun. ClodiosAdelfius praefectusurbis.

XV kal. lan. ValeriusProculus praefectusurbis.

36t. Decentio et Paulo ValeriusProculus praefectus urbis iterum.

V idus Sept. SeptimiusMnaseapra^/eeltw ur6uL

VI kal. Oct. NeratiusCaerealis j»foe/«cft«»r6«.

363. Constantio vi et Constantio ii NeratiusCaerealis praefectusurbis.

VI idus Decemb. Vitrasius Orfitus ptaefeetus urbis.

364. Constantio vn et Constantio iii Vitrasius Orfitus praefectusurbis.

340. VII idus lan. Z. 844. V. 48^. 34i. FilolUanas Z. Lolliaaus (oJkne Fl.) F. 844. Sed fehlt V. ob 8;Qb) d(ie)? 847. urbiZ. 354. von Aur. an V. 46«. Caelius Z. 35«. Sep- timus V. Cerealis Z. 854. Orfltus doppelt geschrieben V.

Ober den CHKONoeRAPUEN vom J. 354.

631

10

IV.

Depositio episcoporum.

VI. kal. lanuarias III. kal. lanuar. prid. kal. lanuar. IUI. idus lanuarias XVIII. kal. Feb. III. Don. Mar. X. kal. Mai. IUI. non. Augustas VI. kal. Octob. VI. idus Decemb. DOD. Octob. prid. idus Apr.

Dionisi , in Calisti ^}. Felicis^ in Calisti. Silvestri, in Priscillae. MiltiadeSy in Calisti. Marcellini, in Priscillae^). Luciy in Calisto. Gaiy in Calisto. Steffaniy in Calisti. Eusebii, in Calisti. Euiichianiy in Calisti. Marci» in Balbinae.

t 169. f J74. f 336. i3U. f 304. i S56. t S96. iS55. t 310. f 183. i 336.

luliy in via Aurelia miliario in, in Calisti. f 362.

Item depositio maritrum.

4 6 VIII. kl. lanu. natus Christus in Betleem ludeae. mense lanuario.

XIII. kl. Feb. Fabiani in Calisti.

et Sebastiani in Catacumbas.

XII. kl. Feb. Agnetis in Nomeolana. SO mense Februario.

Till. kl. Martias. natale Petri de catedra').

Z 9<^reiU die ZaMm hier mU Buchttaben. 4. Z f. 6>. F f. 46. 8. Dicoysii Z. Calli- sti Z durchgehend. 6. Miltiadis Z. 7. Lucii Z. Gallisti Z. 8. Gaii Z. Calhsti Z. 9. Ste- phan! Z. H. 49. umgetUlUZ. Butychiani Z. '4t. milario F. 44. Ff. 44>. 45. ludae Z.

4) Bekannter als coem. Calepodii. Anottas, unter Calixtus i p. 48 BUmeh. Arimghi Borna suUerr. i p. 809. S. die depat. marL unter pnkt. /d. Od.

9) Die römische Kirche feiert (s. laningus Acta Sanct, hm, vn p. 486) das Andenken des Papstes Marcellinus (f t04) vi kal. Mai., das des Papstes MarceUus (f t#9) xvn kal. Fein', /beide wurden im coemeterium Priscillae bestattet. Vgl. Aringkl Roma iMerr. ii p. 96. Der Schreiber scheint eine der beiden Zeilen

xvu. (oder xvm) k. Febr. MarceUi PrisdUae, VI. Kal, Mai. MarcelUni in Prieäüae

für eine Dittogräphie gehalten and darum die eine gestrichen, in der andern Macoellini fiir MarceUi gesetzt zu haben.

8) Natalit calhedrae S, Petri apostoU, qua sedk epud Antiockiam. Martyrolog. Bieron.

632

Theodor Mommsbü,

mense Martio. Don. Hartias. mense Maio. xiiii. kal. lun.

mense lunio. III. kl. lol.

mense loHo. VI. idus

III. kal. Aug.

mense Augusto. VIII. idus Aug.

VI. idus Aug.

IUI. idus Aug. idus Aug.

XI. kal. Septemb. V. kal. Sept.

Perpetuae et Felicitatis, Africae.

Partheni et Caloceri in Calisti, Diocletiano viiii et Maxi- miano viii cons. [301]. ^

Petri in Catacumbas,

^t Pauli Ostense, Tusco et Basso cons. [958]*.

Felicis et Filippi in Priscillae.

et in lordanorum, Martialis Yitalis Alexandri.

et in Maximi Silani. Hunc Siianum martiremNovati furaUsont

et in Praetextati, lanuari.

Abdos etSemnes in Pontiani, quod est ad ursum piltatom').

10

15

Xysti in Galisli.

et in Praetextati Agapiti et Felicissimi.

Secundi Carpoferi Victorini et Severiani Albano.

et Ostense vii ballistaria'] Cyriaci Largi Grescentiani Mem-

miae lulianae et Smaragdi. '^

Laurenti in Tiburtina. Ypoliti in Tiburtina. et P^ntiani in Calisti. Tknotei, Ostense. Hermetis in Basillae Salaria vetere^).

9. mense lanaario V. S. Parthini Z. 4. cods. filhU V. ft. fehU V. 7. Ostiense Z. 9. Philippi Z. 44. Haximis V, 49. Pretextetae F. 4S. abdos et sennes Z, abdcn et tennen b, Pontiam V. pilatum Z. 45. Aug. fthU h, Aagusti Z. Systi Z. 46. in f^iU Z. 47. sexto Idus Z, septimo Idus 5. Carpophori Z. 4S. et Ostiense septimo (sexlo b.) ballista- ria Z. 49. iolianecis et ixmaracdi F. 90. Aog. feMi b, 94. Hippolyti Z. 93. Ostiense Z. 94. Sept. fehU Z. Bassillae Z. durchgehend.

4) Das Jahr der Translation Jener Gebeine.

9) Wohl die ttlteste Erwtihnong dieser Localltät , welche jenseits der Tiber vor porta Por- tuentU zu suchen ist und in Jüngeren Urkunden öfter vorkommt (Äringhihoma subterr. ip. 247). Die Annahme , dass auf den Bsquilien ein zweiter Platz desselben Namens gelegen habe, be- ruht auf der zweifelhaften Autorität der Legende der h. Bibiana [Aringhin.p. 467]; indess führte die Kirche dieser Heiligen später davon den Beinamen ad urtum pUeatum , und hieraus ent- lehnten die Interpolatoren des Regionenverzeichnisses den vieus uni püeaU auf dem Esquilfai (Becker Top. 5. 564) und der Verfasser der falschen acta diuma gar die oavpona ad urtum yo- leatum (Lieberkühn vind, Ubr, nup. p. 9),

3) Das martyrolog. JUenmymi: *vi. idus Aug. Romae nataUs sanctorum Secundi Sef>eriam Carpofori VictoHni et Albini et in via Salaria Ostensi Creicentiani Largi Memmiae Mkmae Cyna- dtis et Smaragdt schöpft aus unsren Depositionen, ohne sie zu verstehen, denn aus der Locali- tät Albano ist der Märtyrer Albinus geworden , und via Salaria Ostemi ist sinnlos. Da der To- desort am siebenten Meilenstein der Strasse nach Ostia war (Aringhi i p 957) , so wird baüitta- ria wohl nichts sein als eine Comiptel von milUario, Bücher vermuthete daftlr tii via Salaria.

4) Vgl. über die Saiaria vetut Aringhi n p. 9S.

ÜBER DEN Chronographen vom J. 354. 633

mense Septembre.

non. Sep. Aconti, in Porto^ et Noimi et Herculani et Taurini.

V. idus Sept. GorgoDi, in Lavicana.

ui. idus Sept. ProÜ et lacincti, in Basillae.

5 XVIII. kl. Octob. Gypriani, Afiricae. Romae celebratur in Calisti *).

X. kl. Octob. Basillae, Salaria vetere, Diocletiano ix et Maximiano viii con-

801. [304]. mense Octobre. pri. idus Octob. Calisti in via Aurelia, miliario in. 4 0 mense Novembre.

V. idus Nov. ^ Glementis Semprooiani Claudi Nicostrati in comitatum. III. kl. Dec. Saturnini in Trasonis.

mense Decembre. idus Decem. Ariston in portum.

4. Septembri ii. s. f, Z. 2. Nonni Nonni F. t. Sept. fehU Z. Labicaba Z. 4. Sept. ßhU Z. Hyacinthi Z. 5. V. f. 44^». celebratis die Bandidif^ Peirese't (S. 658;, umn dies nicht Sdlr9i6- oder Druckfehkr bei MOUn ist. 9. Octob. fM Z. H. Nov. fekU Z. aaui F. 44. Decem. fekU Z. pontum F.

4) Obwohl diese Stelle an sich keinen Anstoss giebt, ist sie doch vielleicht comipt. In den defiositiones, die sonst bis auf Anteros aHe Pttpste seit Pontianus nennen, vermisst man den ein- zigen Cornelius, dessen Gedttchtnisstag eben xvni Kai. Oct. fiiUt. Ob celebratur oder celebratis aus CameU entstanden ist?

634 Theodor Mommsen,

V.

[Episcopi Romani.]

Imperante Tiberio Gaesare pässus est dominus noster lesus Chri- stus duobus Geminis cons. [p. Ckr, 89.] viii. kl. Apr. et post ascensum eius beatissimns Petrus episcopatum suscepit. Bx quo tefnpcre per successiouem dispositum, quis episcopus quot aunis prefuitS

vel quo imperante.

Petrus ann. xxv mens, uno d. ix. Fuit temporibus Itberii €aesaris et Gai et

Tiberi Glaudi et Neronis, a cons. Minuci et Longini [p. Chr. 30/ usque Nenne et

Yero [65]. Passus autem cum Paulo die in Id. lulias cons, ss. imperante Nerone. Linus ann. xii m. nii d. xii. Fuit temporibus Neronis, a consulatu Saturnini et 10

Scipionis [56] usque Capitone et Rufo [67]. Clemens ann. ix m. xi dies xii. Fuit 'temporibus Galbe et Yespasiani, a oons.

Tracali et Italici [68] usque Yespasiano yi et Tito [76]. Cletus ann. vi. m. duo dies x. Fuit temporibus Yespasiani et TItt et inlio Do-

mitianiy a cons. Yespasiano vni et Domitiano ▼. [77] usque Domitiano ix et Rufo 45

[83]. Anaclitus ann. xii m. x. d. m. Fuit temporibus Domitiani, a cons. Domitiano x et

Sabine [84] usque Domitiano xvn et CienMOte [96]. Aristus ann OS xin m. vti d. duos. Fuit temporibus novissimis Domitiani et Ner<

vae et TVaiani, a cons. Yalentis et Yen [96] usque Gallo et Bradua [f 08]. 80

Alexander ann. vii m. n d. uno. Fuit temporibus Traiani a cons. Palmae et Tulii

[4 09] usque Yeliano et Yetere [f 1 6]. Sixtus ann. x m. ni d. xxi. Fuit temporibus Adriani a cons-Nigri etAproniani[H7]

usque Yero in et Ambibulo [4 86]. Telesforus annos xi m. ni d. iii. Fuit temporibus Antonini Macrini a cons. Tl- 85

tiani et Gallicani [4 87] usque Caesare et Albino [4 37]. H ig in US ann. xii m. ni d. vi. Fuit temporibus Yeri [et Mord a cons. Magni et Ca-

merini (438) usque Orfito et Friseo (419).

Wir bezekhnm die jüngere bU aufFeUx iv. unter JutUman fortgefiikrte Hecensüm, von der wir den Text bei Schelestrate aniiq. ecel. tom. i p. 404 sq. mu Grunde legen, mit F. Aue dieser ist nur angefilhrt, was mit Sicherheit als unserm Papstkatalog enlMint hexeidmei werden kann, Anastasius ist nur selten ssugexogen, %,Z te> Vf. kk\ 8--6. fehlt F. 5. et quot Z. 8. Minuti Z, Yinucü Z m. 8., Yinicii b. Nervae et Yero Z, Yeteris Z m. 8., Neronis et Yeteris b, fehlt in F. 9. consuJes Z. 44. Rufino F. 4 8—4 6. Cletus vor Clemens F. , ans Suse- bius, die Consuiate sM geblieben. 4 1. Yespasiano vin (oder ix) F; sdur. vu. 44. initia V; Tili a (oder et) Domitiani F. 45. Yespasiani vii F. 47. Anadetus Z. 49. Buaristas 6. F, Eusebius. 80. et Yeteris F. 84 . F f. 45>. Alexander annis oeto Z. 8S. Aeliano F. 8t. Xistus F. 84. Ambidulo F. Angulo F. 85. Antonini et Marci F, richUg. 86. Baibino Z. 87 5. 635 , 4 ergänzt aus F. 87. Severi et Marci F. sehr. Nigri et Gamerini< 88. Or- fito et Gamerino F, Orfidum et Priscum Anastas.

Gbbr dbn Ghkonographbn vok J. 354. 635

Ameiius ann Fuä temporünaSeveri et Mard} a cods. Gallicani et Yeteris

[f50] nsqae Presrate eiRufino [153].

Pias aDQ. XX m. iin d. xxi. Fait tempoiibus AntoDini Pii, a cons. Glari et Severi [416] osque daobos Aogastis [464]. Snb bcdas episcopatu frater eins Brmes li- 5 bmm scilpsit, in quo mandatum continentar, quod ei precepit angehis, cum ve- nit ad illum in liabitu pastoris.

Soter ans. ix [m. vi d. xxi. Fuit temponbus Severi, a oans.Rustiei et AquiUni(^^t) usque Cethego et Clato (470.)

EletUher ann. xv] m. iii d. ii. Füit temporibus Antonini et Gomodi , a cons. Yeri et 40 Hereniani [474] osque Paterno et Bradua [486].

Tictor ann. ix m. ii d. x. Fuit temporibus [Caesarie, a ams. Commodi n et Gla- brionis (486) usque Lateranoet Rufmo (497).

Zypherinus a . . . m. . . . c{ . . . . Fuit temporibus Severi et] Antonini , a cons. Sa- turnin! et Galli [498] usque Presente et Extricato [tM]. 45 Call xt US ann. V. m. II d. X. Fuit temporibus Macrini et Eliogabali, a cons. Antonini et Adventi [S48] usque Antonino in et Alexandre [tt%].

Urbanus ann. viii mens. xi. d. xii. Fuit temporibus Alexandri, a cons. Maximi et Bliani [223] usque Agricola et Glementino [S30].

Pontianus ann. v m. ii d. vii. Fuit temporibus Alexandri^ a cons. Pompeiani et

SO Peligniani [234]. Eo tempore Pontianus episcopus et Tppolitus presbyter exoles

sunt deportati in Sardinia in insula nociva Seyero et Quintino cons. [236]. In eadem

insula discinctus est im kl. Octobr. et loco eios ordinatus est Antheros xi kl. Dec.

cons. SS. [235].

Antheros m. uno dies x. Dormit ni non. lan. Maximo et Africano cons. [236]. 25 Fabius ann. xiiii m. i d. x. Fuit temporibus Maximi et Gordiani et Filfppi, a cons. Maximian! et Africani [236] usque Decio ii et Grato [250]. Passus xii kl. Feb. Hie regiones divisit diaconibus et mul||tas fabricas per cimiteria fieri iussit. Post passio- nem eins Moyses et Maximus presbyteri et Nicostratus diaconus comprehensi sunt et in carcerem sunt missi. Eo tempore supervenit Noyatus ex Africa et separayit de 30 ecdesla Noyatianum et quosdam confessores, postquam Moyses in carcere defünctus est, qui fuit ibi m. xi d. xi.

Go melius ann. um. in d. x. a consul. Decio im et Decio ii [254] usque Gallo et

A . eekr. Yen et Marci. 5. so F, maDdatam continelar quae K, mandatnr cootioetarque quod Z. 6. ad eum b (nMU Z) F. 7—9. ergilm%t ams F. 7. sehr. \etL 44—48.^- §OHMt cm F. 44.4t. fuit 4eiiip. Ant. filMl 6. (nidia Z). M. fikr Gaesaris einige Bamitckr, des Anastas, Helii Pertinads et Severi Hchtig. 4 8. 4 4. f. t. AnUmini et Severini consolatu Sa- luniiiit Antonini et Gallicani F. 45. Gfldlistas Z. 46. sehr. nii. 49—34. Anteros vor Pontianus F. 20. NepoUanns episcopus Z. 24. in Sardinia in Insula uoeina F; in Sardinlam in tesulaai Budnam FAnaH.j wobei man an die Mne Insel Bouenm bei Sardinien (M. PeulJ denken MmUe. Aber Z : in Sardinia in Insula nociva (in iasolam aocivam Sardiniam b), rkkUg> denn Sardinien tear verrufen toegen seines ungesunden KUmas (Farbiger cfte Geogr. m. S. S%9). QnintiaDO Z F. 22. /Ür ditdnctos atkr. defondus; F: in eadem insula afillctus Aistibns ma-. eeratiis defunctw est in kal. Nov. 24. Maximini F. 25. Fablanus b F und die depos. iiMHt. S. 681 i 26. Maximini Z. etQuadrato F. uv Kai. F. 27. laconibos Z. Y t kff*. 28. MaxiBMts oiKifc Anaiaas. , Maximinus F. 29. sunt vor missi feUJt Z. et tempore V, eo* dem t. Z. Anast,

636 Tbbodok Mohmsen,

Yolusiano [S5S]. Sab episoopata eins Novatos extra ecdesiam ordinavit Novatianum in urbe Roma et Nicostratom io Africa. Hoc facto confeaeores /qui se separavenmt a CorneliOi cum Maximo presbytero, qai cam Ifoyse fiiit, ad eccleaiam sunt reversu Post hoc Centomcelis expulai. Ibi cmn gloria donnicioDem accepiL

Lucius ann. ni m. viii d. x. Fuit temporibus Galli et Yolusiani usque Yaleriano lu 5 et Gallieno ii [S55]. Hie exul fuit et postea nntu dei incolumis ad ecclesiam rever- sus est. [DofmU] m noD. Mar. cons. ss.

Steffanus ano. im m. ii d. xxi. Fuit temporibus YaleriaDi et Gallleni, a cons. Yo- lusiani et Maximi [S53] usque Yaleriano lu et Gallieno u [265].

Sixtus ann. n m. xi d. vi. Coepit a cons. Maximi et Glabrionis [256] usque Tosco 10 et Basso [258] et passus est viii id. Aug. [ei prefbyieri praefuenmi] a cons. Tusd et Bassi [268] usque in diem xii kl. Aug. Aemiliano et Basso cons. [259].

Dionisius ann. vin m. ii d. im. Fuit temporibus Gallieni, ex die xi kl. Ang.Aemi- liano et Basso cons. [259] usque in diem vu kL lan. cons. Glaudi et Paterni [269].

Felix ann. v m. xi d. xxt. Fuit temporibus Glaudi et Aureliani, a cons. Glaudi et 45 Patemi [269] usque ad consulatum Aureliano ii et GapitoUno [271].

Butychianus a|nn. viii m. xi d. lu. Fuit temporibus Aurellani, a cons. Aure- liano iii et Marcellino [275] usque in diem iiu idus Dec. Garo ii et Garino cons. [283].

Gaius ann. xii m. im d. vn. Fuit temporibus Gari et Garinii ex die xvi kal. lan. 20 cons. Garino ii et Garino [283] usque in x kL Mai. Diodetiano vi et Gonstantio n [296].

Marcellinus ann. vm m. iii d. xxv. Fuit temporibus Diocletiani et Maximiani ex die prid. kl. lulias a cons. Diocletiano vi et Gonstantio ii [296] usque in cons. Dio- detiano vim et Maximiane vm [30i].|| Quo tempore fuitpersecutio et cessavit episco- 25 patum ann. vn m. vi. d. xxv.

Marcellus annum nnum m. vi d. xx. Fuit temporibu8|| Maxenti , acons.x et Maximiano [308] usque post consulatum x et septimum [309].

Busebius m. im d. xvi, a xim kl. Maias usque in diem xvi kl. Sept.

Miltiades ann. m m. vi d. vm, ex die vi nonas lulias a consulatn Maximiniano vm 30 solo, quod fuit mense Sep. Yolusiano et Rufino [3H], usque in m id. lanuarias Yo- lusiano et Anniano coss. [3il].

Silvester ann. xxi m. xi. Fuit temporibus Gonstantini, a oonsulatu Yolusiani et

4. Gentomcells od^r Cenftumoellas pnlsns est et Amutoi. 6. et Gelllcanum F. edarum F. 7. f. die depot, mari, tmlar dUsem Tage. 8. et Gallicani F. 9. Maximioi Z. 4«. Xystos VF Fuit temporibus YaleriaDi et Dedi /)iyl F jm. 4 4 . et pr. praef. /li^ F , ebioM mkki m d$r ridUigen SteUe. 42. xni. kal. F. 44. vi. kaL F. oonsulibus Claudio et Paterao Z. 46. usque io Z, gegen F. AnreUaui n et Gapltolini Z. 47. Butitiaavs F. Aurdiani m

et Marcellini Z. 48. vu. idus Z, vi. idus depoi. epUc.; idus dhm ZaU F. 20. vu. kaL Z, XV. Kal. F. 94. Garo II 6. F. U. oodwailümBfilgtbsu gegen V Z. 24. Maximi K. prid. fOiU F. Diodetiani v et F, aber ix Anast. 98. Diodetiani ix (vm F) et Maiimiani vm Z F. F 65^. 26. episcopatus Z F. ano. vi F. d. xv F. 27. M. impenvit V, in Feige Mt BUtttervenetgmg , die diei SMcfc unter den KaieerhUatog gebracht hat. m. vn Z. V f. 66«. a cons. Maxentii iv et Maximi usque F. 29. Ftait temporibus Constantii F. 80. m. VI d. K Z. viMr nonas ßhU F. 84 . soUte heUeen Yolusiano Ruflno et Busebio. Für 84 82. F: a oonsulatu Maximini vm (oder n) usque ad Maxentium n, qui fuit mense Septembri Yo- usiano et Ruflno consulibus.

tiBBR DEN ChKOROGüAPHEN VOM J. 354. 637

Anniani [3U] ex die prid. kl. Feb. ueque in diem kL lao. Gonstancio et Albino coss. [335]. Marcus mens. VIII dies XX. Et hie foit temporibos Gonstantini, Nepotiano et Fa- cnndo coss. [336] ex die xv. kl. Feb. iisqoe in diem non. Octob. coss. ss. 5 In ] ins ann. xv m. i. d. xi. Fuit temporibos Gonstantini, a coosulatu Feliciiini et Titiani [337] ex die vui id. Feb. in diem pridie idus Apr. Gonstancio v etGonstancio Gaes. [352]. Hie multas fabricas fecit: basilicam in via Portese mUiario iii; basüicam in via Flaminia mit. ii quae appellatar Yalentini ; basilicam luliam, quae est regtone vii inxta forum divi Traiani; basilicam trans Tiberim regione xiiii iuxta Galixtnm; basi- 4 0 licam in via Aurelia mil. m ad Callistom.

L i b e r i u s fuit temporibus Gonstanti ex die xi cal. luo. in diem

a consulatu Gonstantio v et Gonstantio Gaes. coss. [352].

VI.

In hoc Ubro sunt congregationes temparum uel annorum a canstitutiane

mundi usque in hodiemum diem.

4 6 Dioisiones terrae tribus filiis Noe post diluuium. Manifestationes gentium , que

gentes ex quibos nate sunt. Et quas singuli eorum prouincias et cinitates habitauerunt. Quotinsole manifeste. Qui ex quibus gentibus aduene facti sunt. Quot flumina opinata. Quot montes nominati. Quot iudices et quis eorum quot annös iudicauit populum. Quot reges in tribu iudeorum et qols eorum quot annos regnauit. Ostensio pasche,

20 quis ex quo pascha seruauit a Moysen computatls annis. Tempora regum persarum a cyro et quis quot annis regnauit. Nomina patriarcharum a geneseos. Nomina prophe- tarum. Nomina apostolorum. Mulieres prophetisse. Nomina regum hebreorum. Reges qui in samaria regnauemnt et quis eorum quot annos regnauit. Sacerdotum nomina. Nomina regum machedonum ab alexandro et quis quot annos regnauit. Imperatorum

25 romanorum nomina a gaio iulio caesare et consulibus. Quorum omnium per omnia pa- ratum esse veritatis ministrum, Optimum arbitratus sum compendiosum sermonem fa- cere ad congruam sapienciam. 0 postetenim per ostensionem non vacue cogitantes sed liquidum secundum veritatem historie inquirere in breui que adprehendimus , ampu- tantes primum contenciones ignorantium quae generant litem et obscurant sensum

30 ignorantium que possunt studeri. Qui autem diligenter volunt et studiose historiam discere, cognoscant gentium diuisiones et patrum genealogiam et temporum|| peregrina- tiones et ciuitatum conuentiones et iudicum dispositiones et regum tempora et prophe- tarum , que autem captiuitates in populo fuerunt, sub quibus regibus et iudicibus con- tigerunty qui autem sacerdotes fuerunt, uel quibus temporibus sacerdotium ftinxerunt

i . prid. fehlt F. et Volusiano F. 8. vm. mens. V. 4. xv fetiU F, kl. fehU V. Kai. Oc- tob. F. 6. Fei. et Maximiani F. 7. Caesare consulibus b. miliaria (ohne in) F. 8. 9. vii iaxta bis Tiberim fehU V. 9. Galistum Z. 40. calissUau V, Callistom Z. 44 . Tiberius F. Die erste Lilcke hai V, die zweite V Z. Nadi temporibus schiebt V ein ooustati (sie^ a oons. 4 2. a consulibus Z constacio v V. coss. fehlt b (nicht Z). 48. F f. 55«. 84. f. 56i».

638 Theodok Movksbn,

qiiae autem diuisioiies temporum et populorom fade sunt, xA aut^n diflceosio aeoam Israel ex patribus in christo adimpleretur, et qnot et quantatemporadinamerantaranno- mm a coostitttcione mundi mqae in hodiemum diem. Yisum est nobis sermonem a geneseos facere non ex proprio argomento sed de sacris scripturis testimonia tolleiites. 'Hinc eiigo initium sonümos seeundum ordinacionem a geneseos acoeptam. 5

e. 1. Expiicit prefatio. Incipit chronica horosii. Liber generationis ^*>"**niundi qua die fecit deus adam ad ymaginem et similitudinem saam.

Adam annorum cxxx genuit seth. Seih annorum cc genuit enos. Enos anno- rom Gxc genuit caman. Gaman annorum glxx genuit malaleel. Malaleei annomm cLxyi genuit iareth. lareth annorum cglx genuit enoch. Enoc annorum clxv genuit ma- 40 tusala. Matusala annorum glxxxth genuit lamech. Lamech annorum clxxii genuit noe. fiunt simul anni dgxlii. Noe annorum d genuit fiiios tres, sem, cham d iaphet. Erat autem sem annorum c, quando factum est dtluuiumi cum esset Noe annorum j>g. Fiunt ergo ab adam usque ad dilu||uium anni duo miiia cc xlii, generatlones x.

c. 1. He sunt generatlones sem post diluuium« 45

Anno secundo genuit arfaxath. Arfaxath annorum cxxxvi genuit cainan. Cainan annorum cxxxi genuit sala. Sala annorum cxxx genuit ebes (Hc). Eber annorum Gxxxiiu genuit faleg. fiunt simul anni d xxxi, generatlones y, ab adam generatlones xt anni n. dcc. lxxiu.

c. 2. Diuisio terre tribus filiis Noe. HO

Post dlhiuium trium fratrum in tribus partibus dixjdsa est terra. Sera uero prioris filii portio est a persida et ab austro usque in india et rinocorara tongitodo. et habet flnuium eufraten.

e. A. Nomii^a filiorum sem primogeniti noe. Tribus xxx.

Hi habitauerunt contra orientem. filii autem sem helam ex quo helanite. Asyr ex S5 quo asyrü. Arlkxat ex quo cfaaldei. Ludi ^ quo lazici. Haram ex quo iturei« Zebul ex quo lidii. Gatsera ex quo gasfeni. Arfaxat ex quo sala. Sab ex quo heber. Heber ex quo salecg et iectan. leotan genuithelmodat. Heknodat ex quo ladiL Sala ex quo he- trii. Aram ex quo arabes. Hiduram ex quo gamer. Oderfoa ex quo mardiL Lß^ael ex quo partii. Dehelam ex quo zedirusii. A6al ex quo hiscite. Asal autem genuit melchi. 30 Melchi genuit duos fiiios, id est melchi et m^chisedech. Abimelech ex quo hircani. Sabebi ex quo arabes.|| Mamsuir ex quo Amenü (äe). EMat ex qao gynmosopbiste. Ziezi ex quo vulgares.

^5^ Nomina provinciariim eorum sunt hec.

Aegyptus. ethiopia que respidt indiam. et alia ethiopia, unde prodit fluuius m- 35 hroBf qui respicit contra orientem, Thebaidis. libia que extenditur usque ad cyrinem que est penthapolis. marmorices. syrthes. nascimenia. tautamei. libya. lectimagna. quae extenditur usque ad syrtia. Minus nomidia. masyris. hiscitipolim. quae est in terra s»- lern, chanaan in regione sichem iuxta chiitatem saJem, ubi regnauit melchisedech sa- cerdos altissimi. et mauritanea que extenditur usque ad herculis statuam. 40

4 4. f. 56«. M. f. MK

üBEK DBN Ghborographbn vok J. 354. 639

Aham tero Becondiis filios Noe a rinoeoiura usque ad oades que est ab austro. et c. s. habet fluaimn geon qui uocator Nylua.

Nomina iudicam qui iadicanerunt populum post mortem moysi. «.u.,

Hiesus filius naue praefüit populo annis xxx. Post mortem hiesu filii Daue cum

5 peccaret populus in idolis derelicto deo, traditi sunt chusarsate regi mesopotamie et ser-

uierunt ei annis vii, et cum clamassent ad dominum, dedit Ulis tndicem gottsoniselam

annis xxxt. Cum uero peccaret populus, traditi sunt heglom regi moab annis xivin (sie),

et cum clamassent ad dominum, dedit illis iudicem haoth annis lxxx. Et cum iterum

. peccaret populus, tradiditi (sie) sunt labes regi chanaan annis xx, et cum clamassent ad

4 0 dominum dedit illis iudicem barech annis xl. Et cum iterum peccaret populus, traditi sunt madianltis annis vii, et cum clamassent ad dominum, dedit illis iudicem gedeon annis xl. Post gedeon abimelec filius eius iudicauit populum annis tribus. Post hunc thola filius sela iudicauit annis xx. Post hunc iares galadius iudicauit annis xxii. Cimi iterum peccaret populus, traditi sunt ammanitis annis xviii, et cum clamassent ad dominum,

4 9 dedit illis iudicem ieptha annis vi. Post hunc aaron zabulonitis iudicauit populum an- nis X. Post hunc hebron filius abel iudicauit annis viii. Cum iterum peccaret popu- lus, traditi sunt allophilis annis xl, et cum clamassent ad dominum, dedit illis iudicem ^' *^- samson annis xx. Post hunc samuhel sacerdos iudicauit populum annis xxi et unxit Saul primum regem in Israel, fiunt anni ccccxli. Ab adam autem anni im. cc. xcvi.

20 Nomina Regum hebreor um. idem israel.

Saul regnauit annis xl. Dauid regnauit annis xl et menses vi. Sub hunc fuit sa- cerdos abiathas et prophete gath et nathan. Salaman regnauit annis xli. sub ipso pro- phete nathan et achias de salom. sacerdos autem fuit sadoch. Roboam regnauit annis« XYii. sub ipso diuisum est regnum in samaria et regnum in israel. et prophete idemfue-

25 runt achias et sameias filius helam. Abia regnauit annis n. Asa regnauit annis xli. sub ipso fuit annanias propheta, losaphat regnauit annis xxv menses in. sub ipso pro*-^ pheta fuit helias. et postquam adsumptus est, fuit heliseus discipulus heliae. Ochozias regnauit anaum i menses in. sub ipso idem propheta heliseus et blancona. Athalia mulier ozie regnauit annis viii. sub ea ||idem propheta fuit heliseus. loas regnauit an-

30 nis XL. sub ipso fuit sacerdos ioiada. Amasias annis viii. Ozias regnauit ii. sub ipso prophete amos et isaias filius eius. et osee filius beeri. et ionas filius amathi de goser. loathan regnauit annis xv. sub ipso idem isaias propheta et osee et micheas et ioel. Achap regnauit annis xv. sub ipso idem prophete isaias et osee et micheas; sacerdos vero fuit urias. Ezechias regnauit annis xxix. sub ipso idem propheta fült ysaias. Ma-

35 nasses regnauit annis ly. Amon regnam't ii. losias regnauit annis xxxi. sub ipso pa— scha celebratum est anno xviii regni eius , quia ex quo hiesus naue defunctus est noa est celebratum tale pascha nisi sub ipso , quando elchias sacerdos pater hieremie pro- phete invenit in templo librum legis anno xvin regni iosie. sub ipso prophetauit hotda uxor sellum quae custos erat vestis sacerdotum et sophonias et hieremias. loaz reg-

40 navit annis vi. hunc captiuum duxit nechao rex aegipti et heliachim qui et ioachim ordinauit loco eius. sub ipso idem hieremias et buzi et urias prophete. Ioachim regna- e. 16. uit annis xl. hunc captiuum duxit Nabudonochosor rex in babylonia. Heremias et

40. f. 57». 29. f. 57»».

6i0 ThBODOK M0llll6E!f,

abbacum et ezechlel et malachias et danihel filins iada. hi fuerant prophete. Sab sedechia ductus est populus iudeonim captiuus in babyloniam a Nabudonocbosor rege et feceruDt in captiuitate annos lxx. fiunt ergo a Saul usque ad sedecbiam anni dxlv. Ab adam anni iiiidcccxli.

c. 17. Yt uero melius ostendamus non solum diebus temporibus sed 5

quando vel a quibus celebratum est pascha.

||Ab adam usque ad noe anni iiccxlii. Et a noe usque ad abraam anqi ccxlv. et ab abraam usque quo exierunt fflii israei de egipto per moysen et aaron anni ccccxxx. et celebrauerunt pascha, id est vin kalendas aprilis luna xni.

Et ad profectionem filiorum israei ex aegipto cum transissent iordanem, cum biesu f 0 naue anni dxxxi fecerunt pascha. et ezechias deinde post annos dccclxiui fecemnt pascba* Post ezechiam iosias post annos cxv fecerunt pascha. Post iosiam ezdra post annos cxi fecerunt pascha. Ab ezdra usque ad natiuitatem christi post annos dlxh. fecerunt pascha. fiunt ab adam usque ad natiuitatem christi anni v.o.

e.2s. Nomina regum samariae. 15

Hieroboam regnauit annis xxu. hie fuit seruus salamonis et ydola per montes constituit. Nadap regnauit annis ii. Basa regnauit annis xxim. lambri regnauit annis XII. Ela regnauit annis ii. Agab regnauit annis ii. Agab regnauit annis xxn. {sie). Ochodias regnauit annis xii. sub ipso prae fame filios suos comederunt stercora co- lumbarum in samaria dum obsideretur ab allofilis , quo audito rex ochodias excidit 20 ▼estimenta sua. Hiesus regnauit annis xxviii. loaz regnauit annis xvii. loas regnauit annis xvi. Hierobam regnauit annis xli. Azarias regnauit menses in. Sellum regsame mensem i. Manee regnauit annis x. Faicias regnauit annis n. Faneas regnauit annis x. Osee regnauit annis vnt . sub ipso decem tribus captioas duxit sahnanasar rex assyriorum.

IJNomina regum capitulata a geneseos. )5

e. so. Adam. seth. enos. cainan. malaleel. iareth. enoch. matusala. lamech. noe. sem.

arfaxat. cainan. sala. lamech. eher, falech. ragau. seruch. nachor. thara. abraam. isaac.

iacob. iudam. phares. hesrom. aram. aminadab. naason. salmon. booz. obeth. iesse.

dauid. salomon. roboam. abia. asa. iosaphat. ioram. ozias. iothas. achaz. ezechias. ma- c 11. nasses, amon. iosiam. iechoniam. saJathiel. zorobabel. Aedificata est autem hierusalem 30

sub zorobabel et summus sacerdos faii hiesus filius abiuth. zorobabel genuit abiuth.

heliachim. azor. sadoch. achim. heliud. eleazar. mathan. iacob. ioseph qui desponsauit

mariam vii^nem que christum genuit de spiritu sancto.

e.ti. Nomina prophetarum.

Adam, enoch. noe. abraam. isaac. iacob. moyses. aaron. hiesus naue. heldat. 35 medat. nathan. dauid. salamon. achias. semeias. annanias. helias. micheas. abdias. he- liseus. addon. amos. isaias. osee. ionas. iohel. hieremias. sophonias. bozi. ezediias. hurias. abbacuc. naum. ezechiel. daniel. malachias. aggeus. zacharias. simeon qui christom in manibus tulit. ioannes baptista qui tum agnum Dei ostendit.

Apostolorum nomina sunt hec. 40

Petrus et andreas frater eius. iacobus et ioannes filii zebedei. philippos et tho- mas. bartholomeus et matheus. iacobus alphei et iudas zelothes et symon canantos.

7. f. 58«. «5. f. 58^

Cbbr dbn Ghkonogbaphbn vom J. 354. 6i1

IlMulieres prophetisse. Sara, rebecca. maria soror aaron et moysi. deboira. holda. aDoa mater samuhelis. c. ts. et alia anna que genait mariam de qua Christus natus est. et elizabeth mater iannis. (9ic,) baptiste. et maria virgo que Christum g6nuit de spiritu sancto. 5 Nomina sacerdotum.

Melchisedech. aaron. eleazar. finees. ozias. razazath. moriath. amarioth. aytop. c. S6. sadoch. achimaas. cuins filius est helias. thesbucher. salom. ioram. ioades. hurias. heli- sama qui genuit helchiam cuius filius est hieremias propheta. azarias. sareas. hiesus qui fuit summus sacerdos cum edificaretur hierusalem. post hunc helchias ioachim 1 0 sadoch et zacharias.

Item numerus annorum a constitucione mundi. Ab adam usque ad noe generationes x, usque ad dilunium anni iiccxlii. ab ' arfaxat usque ad falech generationes v, anni dxxxi. et a falech usque dum ueniret abraam in terram chanaan generationes v, anni dcxii. et ab abraam usque profectio-

1 5 nem filiorum israei ex egipto anni ccccxxx. et in deserto moysi anni xl. et hiesus naue preiuit popuio annis xxx. et a hiesu naue usque ad Samuel sacerdotem qui pre- fuit popuio annis xxi et vnxit saul primum regem in israel anni ccccxii. qui fiunt cum annis xxx. quibus prefuit popuio hiesus filius naue anni cgcclxii, ab adam autem anni iiiiccxcvi. A saul usque ad ioachim qui regnauit annis xl fiunt || anni cccglxiii.

20 hunc captiuum duxit nabudonochosor rex anno secundo regni sui in babiloniam., et oxor ioachim susanna filia elchiae sacerdotis, soror hieremie prophetae, a duobus senioribus dum eis nollet consentire criminata est. quam deus per puerum suum da- nielem de damnatione eripuit. et propter hoc ciues babilonie petierunt a cyro rege , - ut eis traderet danielem, quem miserant in lacum leonum. cui abbacus ab angelo

25 de iudea gestatus in babilloniam prandium portauit, et alia die cyrus rex danielem de lacu eict precepit et nihil eum lesum inuenit. et tunc populum iudeorum post lxx annos de captiuilate dlmitti iussit et postea populus de captiuitate profectus est. fiunt anni nnocccxLi.

Cyrus regnauit annis xxx. Gambies {sie.) regnauit annis xix. Zmerdius magus ۥ ^''

30 regnauit aiiiiis vii. Darius regnauit annis xxiii. Xersis regnauit annis xxitu. Arta- xersis regnauit annis xxx. Xersis iunior regnauit annis xii. Gordianus regnauit annis XVII. Darius notus regnauit annis xviii. A taxersis cyri regnauit aimis lxi. Ochus artaxersis regnauit annis xxiii. Darius quem Allexander occidit in arbelisya pugna regnauit annis vii. fiunt autem anni ccxxii. A saul anni dcclxxxvii. Ab adam autem

35 anni vcxiii.

Nomina regnm grecorum que in alexandria regnauerunt. ||Alexander regnauit anni9 vin. Ptholomeus laius soter regn. annis xxii. Ptholo- meus filadelphi regnauit annis xxx. Ptholomeus uergetis regnauit annis xxvii. Ptholo- meus epifani regnauit annis xx. Ptholomeus filometoris regnauit annis xvn. Ptbole^ 40 meus iunior regnauit annis xxvi. Ptholomeus fusci regnauit annis xxv. Ptholomeus euergentis regnauit annis xxvi. Ptholomeus alexi regnauit annis xv. Ptholomeus secun- dus sotheris regnauit annis xxx. Ptholomeus alexi frater regnauit annis xxviu. Ptholo- meus alexandri regnauit annis xxnii. Ptholomeus regnauit annis xx. Ptholomeus dio- nisi regnauit annis xvii. fiunt anni cccxxxv. Ab adam vcgccxlyiii. post ptholomeum dyonisi.

4. f. 59«. 49. f. 59^. 87. f. 60«.

642

ThBODOK MCMIfSBN,

llCompatus annorum ex quo mnndns conditas est et

Adam

CUIU

esset

annorum

ccxxx.

genuit

seih

Seth

cum

esset

annoram

ccv.

genuit

enos

Enos

cum

esset

annorum

cxc.

genuit

cainan

Gainan

cum

esset

annorum

GLXX.

genuit

malaleel

Malaleel

cum

esset

annorum

CLXV.

genuit

iareth

lareth

cum

esset

annorum

CLxn.

genuit

enoch

Enoch

cum

esset

annorum

CLXV.

genuit

mathusala

Mathusala

cum

essov

annorum

CLXVII.

genuit

lamech

I«amech

cum

esset

annorum

GLXXXIX.

genuit

noel

10

Noe uixit annis dg. fiunt

antem ab adam usque ad Item post eataclis-

Sem

cum

esset

annorum

c.

genuit

arfaxat

Arfaxat

cum

esset

annorum

cxxxv.

genuit

cainan

Cainan

cum

esset

annorum

GXXX.

genuit

sala

Sala

cum

esset

annorum

cxxx.

genuit

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Eber

cum

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annorum

Gxxxmi.

genuit

falec

Falec

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annorum

GXXX.

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annorum

CXXXII.

genuit

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,

Seruc

cum

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annorum

GXXX.

genuit

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Nachor

cum

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annorum

LXXIX.

l'genuit

thara

Thara

cum

esset

annorum

LXX.

genuit

abraam

15

SO

||Abraam cum esset annorum g genuit isaac. Fiunt ergo a noe usque ad abraam anni u. Item ab abraam usque ad iacob qui egiptum transiuit anni sunt clxxx. De- inde in egipto fuerunt iudei annis ccccxxx. et postquam exierunt et in deserto lue- 25 runt anni xl. anni in lege moysi diligenter scripti sunt. Inde filius naue sucoes- stt et dux fuit annis xxxii. Deinde über iudicum iudeorum continet annos ccccxc. Deinde über regum iudeorum continet annos xxxiiii. ludea continet annos GccLXXim. Deinde expugnata est hierosohnia et captiui ducti sunt iudaei in babüoniam et ibi foe- runt ann. lxx et deserta fuit iudea et templum eorum annos dcgx. Deinde cyms 30 rex persarum in secundo anno regni sui permisit eos id est iudeos rediie de babi- lonia in iudeam et regem eis restituit.

4. f. 60^. 64«. Ä8. f. 64»>,

ÜBBK DEN GaROKOGRAPBSN VOM J. 354.

643

primus homo plasmatus est a deo cui nomen est adam.

10

et

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uixit

alios

aoDOs

DGG.

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mortuus

est.

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mortuus

est.

noe hoc est usque ad cataclismum ann. ii. cgg.xlii. mum uixernnt sie.

15

SO

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annos

D.

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annos

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mortuus

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annos

CV.

et

mortuus

est.

Ex quo ergo mundus conslitutus est usque ad cyrum regem persarum anni sunt iiiiDCCGCxvi. Deinde iudei reuersi sunt in iudeam de babilonia et seruierunt annos

S5 ccxxx. Deinde cum alexander magnus macedo deuicit darium et uenit in iudeam et deuicit perses et deposuit regnum eorum, et sub macedonibus fuenuit iudei ann. gglxx. Inde reuersi sunt a macedonibus et sub suis regibus fuerunt usque ad agrippam, qui nouissimus fuit rex iudeorum, ann. cgcxlv. Item ab agrippa usque ad l. septimum seueram urbis consulem anni sunt v dcgglxx. Item a seuero usque ad emilsanum

30 (nc) et aquilinum coss. anni sunt lyii. Ab emiliano et aquilino usque ad diocletianum IX. et maximiniannm viii. coss. anni || sunt ly. A diocietiano ix. et maxtminiano viii. usque ad optatum et paulinum coss. anni sunt xxx. fiunt ergo a mundo constituto usque ad paulinum et optatum consules anni oo. xvii.

84 . f. 6i>.

Abbaodl. d. K. 8. Ges. d. WitMOich. II.

44

6i4 Thbodob Momubn,

vn.

Item origo gentis Romanorum, ex quo primum in Italia

regnare coeperunt.

Picus Saturni ßlias^) regiiavit agro LaureDtino usque ad eom locum ubi nunc Roma est, ann. xxivin*). Eo tempore ibi nee oppida nee vici erani, sed paestm habita* venint'). 5

Faunas Pici filius eisdem locis regnayit annis XLim*). Eo tempore Hercnles cum ab Hispania reverterelar, aram quae est Romae ad forum boarium posuit et dedicayit eo quod Cacum filium Vulcaui ibi in spelunca sua oeciderat.

Latin US isdem locis regnavit [a, XÄXVI'^)]. Hie ex suo nomine cives suos Latinos appellavit. Hoc regnante Troia capta est, unde Aeneas Veneria et Anchisae filius fO venit et se cum Latino iunxit unaque bellum gesserunt adversus Rutulos. Eo prae- lio Latinus occisus est et regnum eius penes Aeneam remansit

Aeneas oppidum condidit Lavinium ibique regnavit annis tribus.

Ascanius Aeneae filius regnavit annis xxxvi. Albam longam condidit.

Reges Albani^). I5

Postumus Silvius Aeneae nepos regnavit ann. xxxvii. Ab hoc prognati postea

Albae regnavenint ac Silvi sunt cognominali. Aeneas Silvius regnavit annos xxxi. Latinus Li.

Alba XXVIII. 20

Appius XU. Capys XXVIII. Gampeius xxi. Titns vni.

Agrippa u. 95

Aventinus xxxvui. Procas viu. Amulius LI. RemusSilvius regnavit xvu. Eum Romulus interfecit.

Dt« Btmdithrift 1. cepenmt. 8. Laureutine. 7. ara. 8. occlderet. Bellam cum Troianis. Latinus. 40. regnante et Troia. 44 . venit esse com. 4i. paenus ineam. 43. bellum Aeneas oppidum Rutulis condidit; eine Marginalfßo$9e bellam cum Rutulis iH hier m den Tesd gekommen, wie Z,d bellum cum Troianis, und com tiacfc oppidum ausgefallen. 45. et reges. 4e. Aenae. 46. postea prognati. 26. Adventtnus. 28. et milius.

l'BBR DEN GifftO.NOGRAPHSN VOM J. 354. 645

Reges Romanorum numero viii?).

Romul u s Marfis et Iliae filius regnavit annos xxxviii. ürbeni Komana condidit xi kal.

Hai.y qui dies appellatur Parilia. Hie x menses in annum constituit a Martio in De-

cembrem. Mille iuvenes de piebe Romana legit , quos milites appellavit^), et centum

5 seniores, quos senatores dixit*). Congiarium dedit congium vini inter homines xii ^^).

Hie cum natat ad paludem caprae*^), subito nusquam eomparuit. In numerum deo-

rum relatus deus Quirinus appellatus est.

TitusTatius dux Sabinorum una cum Romulo regnavit annos quinque. Hie Tarpe-

iam, virginem Yestalem , vivam armis defodit eo quod secreta Romuli ei propalare

1 0 noluisset ^^].

NumaPompilius regnavit ann. xli. Pontifices, virgines Vestales inslituit. Hie duos - menses ad x menses Romuli instituit, lanuarium diis superis, Februarium diis in- feris. Hie prior hominibus adinvenit grabata mensas seilas candelabra^*). Congia- rium dedit scortinos asses ^*) et militibus donativum aere incisum dipondium S. 15 TuIliusHostilius regnavit annos xxxii. Hie prior censum egit edictoque suo cavit ut quieunque temporibus ipsius falsum fecisset, daret pro capite suo dimidium ver- becem **). MarciusPbilippus*^ regnavit ann. xxxvi. Gong, dedit assem semissem et militi- bus donativum dipondium semissem. Osliam eoloniam condidit. 20 L. TarquiniusPriscus regnavit annos xxvm. Hie cum fundamenta Capitolii cava- ret, invenit caput bumanum litteris Tuscis scriptum GAPYT. OLIS. RE6IS *^), unde hodieque Gapitolium appellatur. Hie prior Romanis duo paria gladiatorum edidit, quae comparavit per annos xxvii ^®). Servius TuIIius serva natus regnavit ann. xlv. Hie votum feeit ut quotquot annos 85 regnassety tot ostia ad frumentum publicum constitueret*').

Tarquinius Superbus regnavit ann. xxv. Hie prior hominibus adinvenit lautu- mias tormenta fustes metalla flagella carceres exilia. Ipse prior exilium meruit^)« Inter duos pontes a populo Romano fuste mactalus [est] et positus in circo maxi- mo**) sub delfinos**).

30 Item nomina dictatorum^.

P. Gomelius. Scipio Africanus. Fabius Maximus. Apulius. Glaudius PopiKus Lenas

Yalerius Publicola Pompeius Maximus Eneas lulius. Sulla Felix Barbatos. Scipio

Nasica Aemilius Paulus Fabius Gincinnatus. Decimus. litus Marius Plutatius. Gatus

Marius RutuJus. Yalerius Gorvinius Gomelius. Scipio. P. Decius. Q. Fabius Metel-

35 lus. Pius Marius. Licinius Salinator. Gurius. Dentatus. lulius Brutus. -

Item imperia Caesarum. cm

C. lulius Gaesar imperavit annos iii menses vndies vi^J. Gongiarium dedit XG**). **'* Occisus curia Pompeia.

6. caprat. 7. seliatos. 4 4. ann. XYI. vestas. 44. scortftiias. dipoodinm senis. 4 5. XXU. 800 vocavit. 4S. Mancius. asse semis. 49. semis hostiam. 10. caicaret et invenisset. 84. Servilius. XXV. 86. venit. 37. für das DmwrMekheti steU X. S8. ootisos.

44*

046 Theodor Mommsen,

Divus Octavianus Augustus imp. ann. lvi. m. im d. unum. Coog. ded. ter &CGCLXIIS''). Hoc imp. navis Alexandrina primum in portu Romano ^^) introivit nomine Acalus, qui atlulit frumenli modios CCCG , vectores MCC, piper, linteamen, carta, nitria et opoliscum cum sua sibi base, qui est in Circo maximo, altum pedes LXXXVIIS*«). Excessit Nola. 5

Tiberius Caesar imp. ann. xxii m. %'ii d. xxviii. Gong, dedit S LXXIIS. Hoc imp. in civilateFidenis populo spectanle amphitheater niit et oppressil homines uiiccv^. Excessit lliseno. c^uJiC. Gallicula imp. ann. ni.m. viii. d. xii. Gong, dedit X LXXIIS et de|| basüica lulia

sparsit aureos et argenleos, in qua rapina perierunt bomines xxxii [mulieres] 10 GcxLVii et spado*®). Occisus Palatio.

Tiberius Glaudius imp. ann. xiii m. viii d. xxvii. Gong, dedit i^LXXY*'). Hoc imp. primum venenarii et malefici comprehensi sunt; homines xlv, mulieres lxxxv ad supplicium ducti sunt"^]. Hie metas in Circo maximo deauravit'^). Excessit Palalio. 1 5

Nero imp. ann. xiiii menses v dies xxviii. Gong« dedit X G.^}. Hoc imp.fuit polyfa-

gus natione Alexandrinus nomine Arpocras, qui manducavit pauca : aprum coctnm,

gallinam vivam cum suas sibi pinnas, ova c, pineas c, clavos galligares, vitrea fracta,

thallos de scopa palmea, mappas uii, porcellum lactantem, manipulum feni, et adhuc

c. MS. esuriens esse videbalur'^). Nero occisus via Patinaria **). || 10

Galba imp. m. viii d. xii. Gong, promisit sed non dedit. Hie domum suam deposait et horrea Galbae instituit'^). Decolalus foro Romano iacoit.

Otho imp. dies xc. Ipse ße Brixellis interfecit.

Yitellius imp. m. viii. d. xi. Occisus Palalio.

Divus Vespasianus imp. ann. xii. m. viii. d. xxvni. Gongiarium dedit X LXXY. S5 Hie prior tribus gradibus amphilheatrum dedicavit^^j. Excessit Guribus Sabinis.

Divus Titus imp. annos Hie amphilhe- atrum a tribus gradibus patris sui duos adiecit. Excessit Guribus Sabinis cubicolo patris.

Domitianus imp. ann. xvii. m. v. d. v. Gongiarium dedit ter S LXXY*^. Hoc imp. 30 multae operae publicae labricatae sunt^) : alria vii, horrea piperataria ubi modo est basilica Gonstanliniana^*} et horrea Vespasiani *^} , templum Gastorum et lliner- vae*'), portam Gapenam^), genlem Flaviam"), Divorum**), Iseum et Serapeum^^), Minervam Gaicidicam^), Odeum^)^ Minuciam veterem"^, Stadium**), et thermas Tilianas et Traianas *'), amphitheatrum usque ad clipea'^), templum Yespasiani et 35 Tili**), Gapitolium") , senatum»*), ludos uii»^), Palatlum*»), [mieam auream]'^ melam sudantem^) et Panteum*'). Occisus Palatio.

Nerva imp. ann. v. m. im d. unum. Gong. de. K LXXY et funeraticium plebi nrba- *nae inslituit ^ LXIIS^). Excessit hortis Salustianis. c.Mi.Traianus imp. ann. xtx. m. im. d.|| xxvii. Gong, dedit X DGL. Hocimper. mulieres 40 in thermis Traianis laverunt*'). vii. idus lulias excessit Selinunti^.

1. ter a. GCCLXIIS. 8. GCCC. 40. xxxii. cc.xlvii. 44. ocUsus. U. venerarii. ««.Im- perator. 49.manicalum. iO.octisus. 24.Bitte!Iu8. lO.amamph. curis. 97. annos VIII. dies XII. Gong, promisit sed non dedit, aus GaWa. %S. caris. 34. moHa. SS. capaena.

S4. syoodum fUr odeam. S8. faneraticora. 44. SÜenuntt.

ÜBER DEN CURONOGRAPIIBN VOM J. 354. 647

Adrian US imp. ann. xx. m. x. d. xiiii. Gong, dedit oo . Hoc imper. templum Ro-

mae ei Veneris fabricatum est*'^}. Excessit Bais veteribus^). AntOQinusPius imp. ano. xxii. m. viii. dies xxvni. Gong, dedit ^ occc. Hoc imper. CirceosibusApoUioaribus partectorum colamna mit et oppressit homines oo cxii^). 5 Excessit Lorio*®).

Divus Veras imp. ann.vii. m. viii dies xii. Gongiar. ded. ^ cccc. Hoc imper. scrofa porcellum peperit in effigiem elefaoti. Excessit Altino. ' Marcus Aotoninus imp. ann. xvin. m. xi. dies xiiii. Gong. ded. 3i occcl. Hoc imper. instrumenta debitorum fisci in foro Romano arsenint per dies xxx*®). Excessit Pan- 4 0 Donia superiore.

Commodus imper. ann. xvi. m. viii.d. xii. Gong. dedit ü^dcgcl^^. Hoc imp. thermae

Gonmiodianae dedicatae sunt ^'). Excessit domo Victiliana ''). Pertinax imper. d. lxxv. Gongiarium dedit S cl'^. Excessit Palatio. lulianus imp. dies lxv. Occisus Palatio. 15 Divus Severus imp. an. xvii. m. xi. dies xxvni. Gong. ded. X oo c. Hoc imper. Sep- tizonium et thermae Severianae dedicatae sunt^^). Excessit Britanniae. Geta imp. menses x dies xii. Occisus Palatio.

Antoninus Magnus imp. ann. vi. m. ii. dies xv. Gong, dedit Scccc. Hoc imp. ||e.245! ianuae circi ampliatae sunt^^) et thermae Antoninianae dedicatae sunt^*). Hie suam SO matrem habuit^^). Excessit inter Edessam et Garras.

Ma er in US imp. anno uno menses im d. ii. Gong, dedit gl'^). Hoc imp. amphi-

theater arsit^'). Occisus Arcelaida ^. Antoninus Eliogaballus imper.annosvi m.viii.diesxvin. Gong.ded. sccl. BHo- gabalUum dedicatum est®^]. Occisus Romae. 25 Alexander imper. ann. xiii. m. viii. d. ix. Gong, dedit 1^ dc. Hoc imp. fuit pdyfagus

^) natione Italus qui manducavit pau'ca : cistam , lactncas , yascellum sardi-

narium, sardas x, melopopones lxx, tallos de scopa palmea, mappas nii, panes castrenses im, cistam, cardos cum suas sibi spinas, et ebibit vini grecanicum^) plenum et venit ad templum Lasurae^) et ebibit labrum plenum et adhuc esuriens 30 esse videbatur. Et thermae Alexandrinae dedicatae sunt^). Alexander occisus Mo- gontiaco. Maximinus imp. ann. m. m. mi. d. duos. Gong. ded. X cl« Hoc imp. magna pugna

fuit cum Romanis et Praetorianis ^). Occisus Aquileia. DuoGordiani imper. dies xx^). Excesserunt Africae. 35 Pupienus et Balbinns imper. dies xcix. Gong, dederunt & cgl. Occisi Romae. Gordianus imper. ann. v. m. v. d. v. Gong, ded, S gggl. Hoc imp. mula hominem co-

medit. Agonem Minervae in||stituit^). Excessit finibus Partiae. ^^^

Duo Philipp i imper. ann. v. m. v dies xxix. Gong.ded. % gggl. Hi seculares veros in Circo maximo ediderunt^). Occisus seniorVeronae,iunior Romae in castris praetoriis, 40 Decius imper. annum unum m. xi d. xvm. Gong. ded. S ggl. Hoc imperat. thermae Gommodianae^} dedicatae sunt. Occisus praetorio Abrypto'*).

S. bals. 7. figiem. 8. instr. deb. hoc imp. t4. octisns. 45. termes. iO. edissa. 85. pupenius.

648 Theodor Mommskn,

Gallus et Yolasianus iraper. ann. ii in.nii d.ix. Gong. dedenint % ccl. Bis imp. magna mortaiitas fuit**). Occisi in foro Flamiui.

Aemilianus imper. dies Lxxxvin. Occisus ponte Sangoinario **). '

Gallienus cum Yaleriano imper.ann. xini. m. midies xxvni. Yalerianus ooctsns in Syria. Gallienus cong. dedit % oocci. et binionem aureum^). Occisos Mediobao. 5

Claudius imper. ann. unum m. ini d. xini. Cong. dedit &ccl. EzcessH Sirmi.

Qu in tili US imp. dies lxxvii. Cong. promisit sed non dedit. Occisus AquUeia.

Aurelianus imp. ann. v. m. nii.d.xx. Gongiarium dedit &d. Hie rauro urbem cin- xit, templum Solis ^) et castra in campo Agrippae ^) dedicavit , geniam popoti Ro- mani aureum in rostra posuit*^). Porticus termarum Antoniniarum arsenmt et 10 fabricatum est*^. Panem oleum et sal popolo inssit dari gratoite*'). Aeanem ?.*5«7. So|(lis instiluit *<»•). Occisus Caenophrurio *•*).

Tacitus imper. m. vin. dies xii. Occisus Ponte.

Florianus imper. d. Lxxxvin. Occisus Tharso.

Probus imper. ann. vi. m. n. d. xii. Hoc imp. senatores agitaYerunt in Circo maximo 15 missos xini ^^). Occisus Sirmi.

Carus imp. m. x. d. v. Excessit Seleucia Babyloniae.

Garinus et Numerianus imper.ann. ii menses xi.d.ii. Cong.ded. ^ d. Bis imper. fames magna fuit'^') et operae publicae arserunt senatum, forum Caesaris*^), basili- . cam luliam, et Graecostadium *^). Occisus campo Margense*^). 20

Diocletianus etMaximianus imper. ann. xxi. m. xi. dies xn. Cong. dederunt % 00 DL. His imper. multae operae publicae fabricatae sunt: senatum, forum Caesaris, basilica lulia*.®^), seaena Pompei*^), porticos ii*^), nymfea iii*'^, templa n Iseum et Serapeum, arcum novnm^**), thermas Diocletianas. Sparserunt in ciroo anreos et e. m argenteos. Partectorum ^*') podius mit et oppressit homines xin; et||^^') malier 25 Domiiie Irene peperit pueros tres et pueUam. Regem Persamm cum omnibus gen* tibus et tunicas eorum ex margaritis numero xxxii circa templa Domini posue- runt*'*). Elephantes xiii, agitatores vi,, equos gcl in urbem adduxerunt^^'). Ex- cessit Diocletianus Salona, Maximianiis In Gallia.

Constantius et Maximianus ***) in^. ann. xvi m. Tin d. xii. Gong, dedit bis 30 &00 D. Constantius excessit in Gallia ^^^), Maximianus in Daretania*^^).

Severus imp. ann. m m. im d. xv. Ipse se interfecit via Latina milliario m^^*).

Maxentius imper.ann. vi. Hoc imp. templum Romae arsit et fabricatum est^**). Tber- mas in palalio^^*) fecit et circum in catecumbas '*^). Fames magna fnit'^). Romani traxerunt miiitem Moesiacum et occisi sunt Romani a militibus homines vi'^). Ro- 35 manis omnibus aurum indixit et dederunt '^^). Fossatum aperuit, sed non perfe- cit^'*). Occisus ad pontem Mulvium in Tiberim.

Maximianus imper. ann. ix. m. viii. d. vi. Occisus Tarso.

Licinius imp. ann. xv. m. im. d. xvi. Occisus Thessalonica.

7. aquilegia. 44. sale. 42. occisus reno fluvio. 4 7. Babilonis. 49. Caesaris

Patrimonium basilicam. 95. XIII. 29. salonas. 83. fahr, et thermas. 95. VI.

36. fossatum ferunt. 89. Lucinius.

ÜBER DEN Chronographen vom J. 354. 649

Anmerkungen.

4) DassJapns und Satarnas fehlen, ist charakteristisch; der Verfasser hat jedes Wander und so auch die Götterkönige beseitigt. Aehnlich Augostin C. D. 18, 45: primut (rex) Lau- rentum Picw, und Syncellus p. Mi Bonn., der überhaupt hier aus einer Quelle mit dem Ver- fesser der Stadtchronik schöpfte oder ans der Stadtchronik selbst : Africanus kannhiefUr seine Qneiie nicht gewesen sein ; Znavia weist auf einen lateinischen Autor. Mit Syncellus ist hier der Anonymus Scaligers p. 58 (hinter dem Eusebius) verwandt.

i) J7f txov vlhfv Kqovov flaaiXtvtrai X^Q^^ Aavqivrov l^, elrai cf^ rrp^ x^Q*"^ ^^^ ^9^ ^<^^ *Pufitis TtoXing. Syncell. 1. c. Die Zahlen der ersten beiden Regierungen scheinen nacher- funden denen der römischen Könige :

Picus 87 (Sync.) oder 88 (St. Chr.) = RomuJus 87 oder 88. Faunus 44 = Numa 48.

8) eranU partes iOae sineurMms et sine rege, secundum quod narral historia. Anon. Seal. p. 58.

4) 4HXVVW thv vihv avroi/ ITeixov rov xal Jthg hti fid' xal^ oV ^IfQaxlrjs anb 2na-

viag inavel&wv iv (poQfp r$ Xiyofi^vip ßoaqCt^ ßmfiov liytiQt, ^i&tt ävetXeXäxov rov*H<fai(rrov vlov, Syncell. p. 8i8. Tunc BracUus ab Spanorum partilnu rediens arma sua posuU m Koma Ai boarium forum in templo dausit. Anon. Seal. p. 58. Dass die Errichtung der ara maxima auf dem Forum Boarium (Becker Topogr. S. 459 A. 974) unter Faunus gesetzt wird, rührt wohl daher, dass die Sage den Faunus und den Euander zu Zeitgenossen macht (Dionys. I, 84).

5) Die in der Hdschr. fehlende Zahl ist aus Syncellus 1. c. ergänzt.

6) Dies Register der Könige stimmt im Ganzen mltUvius und Eusebius, bis auf eine offen- bar absichtliche Aenderung: der 42. Siivier Remulus ist weggestrichen und unmittelbar vor Romulus gesetzt , wo er durch die Aenderung des Namens in Remus und den Beisatz : Eum Itomulus interfecU mit dessen Bruder identiflcirt wird. So willkürlich Ist hier die Sage histo- risirt worden.

7) Es wird nflmlich T. Tatius mitgezUhlt von dem Verfasser, den die heilige Siebenzahl wenig ktimmert. Die Regierungsjahre stimmen nicht mit den gewöhnlichen Angaben überein, doch kann dies auf Schreibfehlem beruhen. Ich habe vermitteist einiger Aenderungen die Gesammtzahl i45 hergestellt. '

8) Vgl. Isidor. orig. IX, 8 : miles dictus quia miUe erant ante in numero uno vel quia unus est ex mitte electus. Romulus autem primus ex populo milites sumpsit et appeüa- vU : Die gesperrten Worte sind aus Hier. : Romulus primus milites sumit ex populo, die andern vielleicht aus der Stadtchronik.

9) Isidor. orig. IX, 4 : senatui nomen aetas dedit, quod seniores essent; was hieraus genom- men sein kann, aber ähnlich bei vielen vorkommt.

40) Also jedem Mann eine Hemina. Diese imaginäre Geschichte des Ursprungs und der Entwickehing der Gongiarien findet sich vollständig nur hier : Romulus gab jedem Mann eine Hemina Wein, also je zwölfen einen Congius ; Numa jedem Plebejer einen (oder 4 >/2) ledernen As, den Soldaten aber 8 yi erzene Asse ; Ancus endlich gab dem Plebejer 4 y^ , dem Soldaten ay» Asse. Ein Fragment daraus scheint die von Snidas v. aaadqut aus Sueton angeführte Stelle : NovfXfiftg o nQtiTog ßaütXivg juiT« *PütfMvXov *Piofia£oig yeyoyug ano (XtJiJ^oi; xal x^X- xov nenoirffiiva ngtSrog f;(fix^^(Xaro *Piaffiaioig, räv ttqo «r^ou mvrtov Sta axvrivafV xal oatQOxCymv rtiv ;|f^(/Inv nXijQovvranr «ntQ wvofiaaiv ix rov tdCov Mfiarog vovfifxCa. Ebenso ohne Nennung des Sueton Gedren. I. p. S60Bonn. : xal aaaaQia Sk ano aa^fiov {sehr. at^Ti^v) xal x^Xxov ntnotfifjiiva nqwjog 'Ptofjtaioig ixagiaaro, nqlv Ji« axvrtvefV xal (vXivwv xal

650 Theodob Mommsen,

6öt^€t»^vuv Tfiy X^^^^"^ nliiqovvriav anig ix rov tSiov ovcfiarog vovfiut Ixtileafv^; and kürzer Africanus (daraus Syocell. p. 898 Bonn, und Euseb. , aus diesem wieder Chr. Pasch, p. i48 Bonn, und der Xrionymus Scaligers p. 54.) yo/yiaQtoy t^tox^v aaaagut ^vkiva xol oim^ Tiva xal oaTQaxiva (nach dem Text des Syuceilus) . Hieraus ergiebt sich, dass die Gescfaidite von der Entstehung der Congiarien aus Sueton, wahrscheinlich aus dessen Büchern de reg&mi, herrührt, aus denen sowohl der Verfasser der Stadtchronik als Africanus sdiöpften.

44) Der Verfasser insinuirt, dassRomulus wohl beim Baden ertrunken sein möge; über die paltt« caiprae s. Becker S. 628.

41) Die Sage von der Tarpeja erscheint hier in andrer, jedoch nicht ganz klarer Gestalt; Ursache des Todes ist die Treue gegen Romulus, vielleicht die Weigerung die Burg zu öffnen. Tarpeja wird auch sonst zur Vestalin gemacht (Varr. V, 44. Propert. IV, 4, 48), obwohl übri- gens nach dem Verfasser erst Numa die Vestalinnen einsetzt ; bemerkenswerth ' ist der mythi- sche Zusammenhang, welcher zwischen dem Tod der lebendig unter den Schilden begrabenen Tarpeja und der bekannten Strafe der vestalischen Jungfrauen offenbar hier angedeutet wird. Dies scheint eine gute Sagentradition.

4 S) Dass Numa Betten, Tische, Stühle und Leuchter erfunden habe, steht sonst wohl nir- gends ; es ist das Gegenstück zu der Erfindung der Strafen durch Tarquinius Superbus.

44) Vielleicht scortitios assem sftnitsem (asses statt aste») gleichwie Ancus Marcius.

45) Diese Bemerkung über denCensus, die wohl eigentlich bei Numa stehen sollte, ist sonst nirgends zu finden ; wie der mcensus in die Fremde als Knecht vexkauft ward (Walter H. G. §. 464), so hatte der, welcher beim Censiren falsche Angaben machte, sein Haupt mit einem halben (?) Hammel zu lösen. Ob er aus Irrthum oder aus Betrug gefehlt , war wohl gleichgül- tig; vorzugsweise mag an jenen gedacht sein, da der zulUllige Todtschlag ähnlich gesühnt wird durch Entrichtung eines Widders (aries iubiectus) an die Agnaten.

4 6j Dess die Marcii Pbilippi ihr Geschlecht auf den vierten König zurückßihrten , wussten wir (Ovid. fast. VI, 793. Eckhel D. N. V p. 248) ; nicht aber, dass sie auch ihr Cognomen ihm geradezu beilegten. Auch das gehört zu den vielen Zügen, durch welche unser Redacteur be- müht gewesen ist, die römische Sage zu historisiren und zu trivialisiren.

47) Hieraus schöpft Isidor XV, 2 : in loco fundametUi caput hominis liUeris Tuscis notaium invenit et proinde CapitoUum appellawt. Die etruskische Inschrift ist ein achter Zug der Sage, da das gefundene Haupt das des Königs Olus von Volci war (Arnob. VI, 7) und etruskiscbe Zeichendeuler die Inschrift auslegen (Liv. I, 55. Serv. ad Aen. VIII, 345).

4 8] Wie die Spenden sollten auch die circensiscben Spiele auf einen König zurückgeführl werden, wobei man denn natürlich den Erbauer des Circus und den Gründer der ludi Romemi wfihlte.

49) Dass jede Getreidemarke auf ein besonderes Ostium lautete, wissen wir aus Inschrif- ten : C. Vilrius Celer frum. ac. d, VJl osHo XV (Fabretl. 284, 64 7, jeUt im Mus. Borbon.) : C. Sergius C. f. Alcimus frumentum accepit die X oslio XXXIX (Fabrett. 235, 64 8). Vgl. Henzen tab. alim. p. 23. Unzweifelhaft sind die Arkaden der Porticus Minuda frumentaria (Becker Topogr. S. 624. Preller Regionen S. 468) gemeint, welche ebenso mit Nummern be- zeichnet gewesen sein müssen, wie noch jetzt die Arkaden desCoüseo. Dass deren 45 waren und dass der Sage nach Servius so viele Getreidebureaus errichtete , als er Jahre regierte, war uns bisher nicht bekannt ; nur wussten wir aus Aur. Vict. de viris ill. c. 7 , dass die Fra- mentationen von Servius zuerst eingerichtet wurden.

20) Dies hat Isidor V, 27 wörtlich ausgeschrieben : (Tarquinius Superbus) prior lauiumnas tormenta fustes metaUa aique exilia adinvenit et ipse prior ex regibus exiUum meruit. Aus derselben Quelle, der die Stadtchronik dies entnahm, vermuthlich aus Sueton entlehnte es Eu- sebius beim J. 4 470 : T. S. invenit vincula flageUa dppos carceres custodias legamina coüaria catenas exilia metalla (so der armenische Text); oder, wie Hieronyrous übersetzt: T. S. exeogi-

*) Dass Sueton hier die Quelle des Cedrenus ist, wird auch dadurch bestätigt, das« die unmittelbar vorhergehende Notiz über die Entlehnung der Toga von den Isauriern in dem Chr. Pasch, p. 247 ausrübrlicher berichlet wird xuOias i aoffutraTos JSovitmvtog TQayxvXXos'PU' fiaitav loxoQioyQfitfOf aii'eyQdilßttto.

ÜBER DEN CUONOGRAPHBN TOM J. .354. 651

iavU vmciila taurea fu$te$ eomped$$ etUemu UUomias careeres exUia wteiaUa; oder wie Cedren. I. p. i62 wohl aus Eusebius hat: i^svQC Jtafi« fxuanyag ^vXa liQxras (pvXtacics xlotovs niSag alvofis i(oQiag fjiitaXXa. Vgl. Anm. 4 8.

i4) Diese rohe CioeroDensage kommt hier allein vor: der (ans der Verbannung zurückge- kehrte) letzte König sei auf der Tiberinsel (deren Entstehung mit der Vertreibung der Tarqut- nier in Verbindung gebracht wird, Becker S. 654) zu Tode geprügelt und im Gircus bestattet worden.

ii) Ueber die Delphine im Gircus, die M. Agrippa setzte oder wiederherstellte (Dio 49, 4S) s. Bulenger de Circo Rom. c. XIX. Der i^iou$ Delphim , der vom Gircus maximus nach den Höhen von S. Balbina hinaufführte (Becker S. 4ftft. Prelier S. 497), hat von ihnen den Namen.

ii) Dieser Lttckenbüsser soll die Zeit der Republik vertreten ; es sind Namen berühmter Römer ohne alle Rücksicht auf die Zeltfolge hier zusammengehttuft , deren Berichtigung unnütz ist. Vgl. den ähnlichen Abschnitt in der series regum bei Hieronymus p. 66 Rone. , der bei Kuseb. fehlt und vielleicht aus einem besseren Exemplar unsrer Stadtchronik herrührt. Er beginnt: Aomoe poff exactos reges consules quotannis bhU creati, et in maxima urbis calamitaie quanäoque etiam creabaiur didatar : daher die nonUna dictaiorum. Die Gonsularfasten , die beim J. 705 bemerken : hoc usque äictaiores fuerunt (S. 648), deuten damit offenbar auf diesen Abschnitt; was deswegen bemerkenswerth ist, weil hier wieder eine Wechselbeziehung der zweiten Abtheiinng vom J. 884 und der ersten von 854 hervortritt (vgl. S. 609).

54) Von Gflsars Tode 4 5 März 44 drei Jahre sieben Monate sechs Tage zurückgerechnet führt auf das Datum der Schlacht bei Pharsalns (9. Aug. 48) , von wo auch die aera Caesariana be- ginnt. (Eckhel D. N. 4, 400.). Die genauen Angaben über die Regierungsdauer in unserer Stadt- chronik sind wohl zu beachten ;' eine jede derselben zu prüfen ist hier nicht möglich.

55) üeber Gttsars Congiarium von 400 Denaren an alle zum Getreideempfang berechtigte stUdtische Plebejer s. Drumann II!, 645.

16) August gab (nach dem mon. Ancyr. tab. ni) drei Gonglarlen von je 400 Sesterzen und 60 Denare tpartulae bei der deductto in forum des L. Gttsar ; dass die St. Chr. letzteres Ge- schenk nicht als congiarium mitzählt , entspricht dem mon. Ancyr, Die Gesammtsumme ist nach dem mon, Ancffr, 860 Denare; wenn unsre Chronik 862^3 rechnet, so kommt dies daher, weil sie mit Sueton Aug. 44 die eforiuiae nicht zu 60 Denaren, sondern zu 950 Sesterzen ansetzt.

97) Der Plan, einen Hafen bei Ostia anzulegen, rührt von Glisar her (Plut. Gaes. 58. Suet. Claud. 90); dass August ihn wieder aufnahm, beweist die Stelle des Horaz ars poet. 68 F. : reeepius terra Neptunus ekuses aquilonibus arcet, regit opus und die Schollen dazu ; für die Voll-

' endung des Hafens unter August, welche Marini mit Recht aus dem Namen desselben porlus Augusti schloss, ist unsre Stelle entscheidend ; unrichtig bat Prelter (Berichte der sttchs. Ges. d. W. hist.- phU.Gl. 4849 S. 4 6) das detaillierte Zengniss der durchaus glaubwürdigen Stadtchronik verschmttht. Dadurch, dass August den Hafen vollendete, war indess noch wenig geschehen ; erst die An- lage des gewaltigen Molo mit der Insel und dem Leuchtthurm unter Claudius machte den Hafen recht brauchbar.

98) Interessant ist die Notiz über das gewaltige ägyptische Lastschiff Acatus {axttrog), welches den Obelisk des Gircus (jetzt auf Piazza del popolo) mit seiner Base, 4900 Passagiere, 400000 Scheffel Weizen und andere ägyptische Waaren : Pfeffer (Plin. H. N. 6, 98) , Byssus, Papyrus, Nitrum (Plin. 84 , 40 ; nitria, nicht vitria hat die Hdschr.) nach Rom brachte. Dies ist dasselbe Schiff, welches Claudius nachher da, wo er den Leuchtthurm anlegen wollte , ins Heer versenkte. Suet. Claud. 90. Preller a. a. 0. S. 48.

99) Tacit. Ann. IV, 69. 68. Suet. Tiber. 40. Gros. VH, 4. Gluver. Ital. ant. p. 656. Tacitus spricht von mehr als 50000 Verwundeten und Todten, Sueton von 90000 Todten ; die Zahl von 4905 Getödleten, wie unsre Chronik sie giebt, hat ein weit glaubwürdigeres Ansehen als diese beiden Angaben.

80) Heber diese Spendungen vom Dach der Basilica lulia (über welches die vom Capitol nach dem Palatin geschlagene Brücke geführt sein wird, Becker Top. S. 898. S. 484. A. 879.) vgl. Suet. Galig. 87. Die Zahl der Getödteten ist vermuthlich corrupt; vielleicht stand Aomi- nes XXXII, muUeres CCXLVII et spado.

84) Dies bestätigt Dio 60, 95.

89) Tacit. Ann. XII, 59 : de maihematieü ItaUa peüendis factum sc.tum. atrox et irrUum.

652 Theodor Momksbn,

Dasselbe wurde unter Tiberius beschlosseD , wobei ebeofBlIs Hioricbtnngea stattfaiMleo. Tac. Ann. II, Si.

88) Säet. Cland. 24. Becker Top. S. 666.

84} Suet. Ner. 40: dMsU popuio virUim CCCCnummis. Tac. Ann. 48, i4.

85) Dieser Harpokras muss derselbe ägyptische potyphoffui sein, dem Nero lebendige Men- schen zum Frass vorzuwerfen den Gedanken gehabt haben soll (Suet. Nero 87). Vgl. unter Sey. Alexander den Bericht über einen ähnlichen Yielfrass, der nach den Speisen aoch die Be- hälter und die Tischtftcher so wie die Palmenwedel, womit man den Tisch abfi^gte, Ter- schlang ; ferner Vopisc. Aurel. 50. tiber einen solchen Fresser aus der Zeit Anreiians.

86) Die ffia Patinmia kommt nur hier und im Summarium des Reg. Verz. vor; sie muss zwischen der Sdktria und Nommiana gesucht werden (Suet. Nero k%), 8. Preller Reg. S. 298.

87) Wegen der Aofrea GaXUtma s. Prelier S. 402.

88) Zu denen Titus nachher noch zwei fügte , s. daselbst. Vgl. besonders die Arraltafel XXIII, wo den Arvalbrüdem und ihrer Dienerschaft Plätze in drrt Gnidus angewieseo werden : im fiMantofiiHi» primum im mamUmwm $wmmmm i$ctmdum im ma&tUamitm iummmm

89) Suet. Domit. 4 : Congiarium populo w. CCC ter dedU.

40) Das nun folgende Verzeichniss ist ausgesdirieben theito von Butrop 7, 28, der nur .das Gapitol, das forum tramUorium und das siadhm bei Sueton.Dom. 5 fend, die dieomm for- tieu9 und das Iteum und Serapeum aus unserm Katalog zugesetzt haben wird, theüs von Hie- ronymus (p. 448 Rone. , s. den Anliang) und dieser wieder copirt von Prosp«r p 570 fionc. und Gassiodor p. 498 Rone. Die Ordnung der Gebäude in der St. Chr. Ist keine streng locale, doch sind gewisse locale Gruppen erkennbar. So liegen die Gebäude von XMeorM» porUcms bis zum Stadium alle In der neunten, die Thermen des Titus und das Amphitheater in der dritten, die drei folgenden Gebäude in der achten Region.

44) In der achten Region, Becker S. 448.

42) harr hat die Handschrift, nicht forum, wie Roncalli hat. Ein forum Vetpatimni kennt man auch sonst nicht, so dass Becker S. 444 A. 942 sich genötiiigt sah, hier das templum Pacit zu verstehen, das aber keineswegs DomiUan eibaut hat. Übrigens kommen auch die hcrrea VupoikMi nur hier vor. Hier, liat durch Missverständniss Ksspeaiant iemphtm aus den korr^a V9tp€Ltiami, tmnplum Ccutorum gemacht.

48) In der achten Region. Becker S. 288. 85ft. Preller S. 448. Da die Stadtchronik ebenso wie das Curiosum von einem templum Cattorum et Minervae spri<dit and die Noiitia dafür blos das tempium Castorum nennt , ist es wahrscheinlich , dass Domitian nicht neben dem atten Castortempel einen Tempel der Minerva erbaute, sondern bei der Wiederherstellung von jenem denselben den Castoren und der Minerva dedidrte. Hiedurdi entgeht man der grossen Schwie- rigkeit zwischen dem Vestaheiligthnm und der BasUica lulia, da wo noch jetzt die drei Säulen steben, fiir zwei Tempel Platz zu gewinnen.

44) In der ersten Region. Becker S. 468.

45) In der sechsten Region, das Grabmal der Flavier auf dem Quirinal. Becker S. 586.

46) Die Dk>orum porticus, welche auch Eutrop 7, 28 (und aus ihm Hieronymus) unter Do- mitians Bauten nennt, und die ebenfalls blos als Dworum im Regionenverzeiefaoiss in der neunten Region vorkommt, in der Gegend von S. Maria sopra Minerva. Preller 5. 478 will zwar im Regionenverzeichniss nicht die porOcus Dkforum Domitians, sondern ein von Tacitus erbautes templum Divorum verstehen, allein bei dem engen Zusammenhang und der GleicbheÜ des Sprachgebrauchs der Stadtdironik und des Regionenverzeichnisses (hier z. B. hat jene: Divorumf heum et Serapeum, Minervam Chaleidicam, dieses : h. et Serap, M, Ch. D.) ist un- zweifelhaft an beiden Stellen dasselbe Gebäude zu verstehen und zwar der von DomitiaD errichtete Säulengang, in dem die Statuen der consecrirten Kaiser aufgestellt waren.

47) In der neunten Region bei S. Stefano del Gacco nicht weit von S. M. sopra Minerva. Becker S. 645.

48) In der neunten Region bei S. M. sopra Minerva. Becker a. a. 0. Preller S. 478.

49) In der neunten Region, Preller S. 469. Das handschriftliche syMdum ist sinnlos ; wollte man au das forum transitorium denken , so würde dieser halb in reg. IV, halb in reg. YIU belegene Platz (s. meine Abb. de comUioHomaM gXVIlI)hi«r anpasseod zwischen lauter Localitä-

ÜBER DEN CuRONOGRAraBN VOM J. 354. 653

ten der neunten Region stehen. Das richtige odeum gtebl Hieronymaj, der hier die Stadtchro- nilc ausgezogen bat.

50; In der neunten Region, Becker S. 6S4. Preller S. 468.

51) In der neunten Region, auf Piazza Navona. Preller S. 474.

59) In der dritten Region beim Amphitheater, wo Titns sie ceierUer aalegle (Suet. Tit. 7), Domitian sie ausbaute und Traian das (gewiss auch s6hon von Domitian begonnene) Frauen- bad hinzufügte (Anm. 6S): Becker S. 686 fg., der aber nicht an eine Anlage tod Trajan als Gonsul htttte denken sollen. Hieronymos hat hierron Gelegenheit genommen, das fbrum Tror ioni hier zu interpoliren.

58) In der dritten Region. Ueber die eUpei s. Becker S. 68i. A. 4495. Auf den Mttnzen, welche das Amphitheater darstellen (s. die Abbildungen zusammen bei BlalTei Verona ill. V tav. 4.), ist der oberste Ring mit einem Kranze von Kügelchen geschmtlckt, welche eben diese clipei sein werden; warum sie auf der Münze von Titus fehlen, erklärt unser Katalog.

54) In der achten Region, die Raine der acht Sttulen auf dem Forum. Becker S. 845. 857. Preller S. 445.

55) In der achten Region, Becker S. 404. Vgl. noch die Münzen Domitians vom J. 89 mit der Inschrift GAPIT. RBSTIT (Eckhel VI, 877).

. 56) In der achten Region, die restttuirte curia luKa, wie in meiner Abh. de comUio g XIV gezeigt ist.

57) NXmIich matutinut mäffnui Dacicus GaiUew, die die Regionarier in reg. II. III. nennen. Da Hieronymus den ludui matuti»ui nennt, dürfte er in seinem Text der St. Chr. die vier Na- men gefunden haben, die jetzt fehlen.

58) In der zehnten Region. Becker S. 488.

59) In der zweiten Region, Preiler S. 4M. Ich habe dies ans Hier, ergttozt; in unsrer Stadtchr. scheint mica vor meta ausgefallen.

60) In der vierten Region beim Amphitheater. Preller S. 4S8. 64) In der neunten Region. Becker S. 686.

62) In dieser Stelle habe ich Arüher zu finden geraubt, dass Nerva über die Todtengilden dwplehg urbatia eine Bestimmung getroffen habe. Indess ist bei dem füMraiieiwn instituU vfelm^r zu verstehen, dass Nerva im Testamente einem Jeden rt^miscben Btiiger, der seiner Beerdigung beiwohnte, Sporlein von 850 Sesterzen zu geben vorsdirieb. S. meine Sdirift de sodtmc, et eoUeg, p. 408.

68) S. Anm. 58.

64) Trajans Todestag ist sehr bestritten (TiUemont note 88 über Trajan) ; vii idus lul. « 9 Juli kann nicht richtig sein, da Hadrian in Antloohia den Tod Tnyans am 44 Aug. erfuhr. Vielleicht ist vii idus Aug. = 7 Aug. der wahre Tag.

65) Hieraus Hieronymus : Templum Homae et Veneris ab Hadriano Homae faeUtm.

66) Baiae veteres so wie die dadurch voraosgesetzten Baiae novae kommen sonst nir- gends vor«

67) Diect'rcf ru^na erwähnt aucbCapitolinAnt. Pinsc. 9. Das in den Wörterbüchern fehlende Wori parteclum findet sich nur in unsrer Chronik, die hier den Einsturz der foriectorwm co- lumnaj unter Diocletiaii den des parUctorun^ podius beide Male Im Circus erwiihnt. Es schei- nen die Gerüste zu verstehen, welche im Cipcus die hinteren Sitzreihen bildeten.

68) Zwölf Miglien von Rom an der aurelisehen Strasse. Cluver. p. 884.

69) Africanus : ra re Jtifioaitt täij avfjxav xal Toug twv X9^^ ;|f«^T«ff inX T^ff *Pa^awt^ aCag ayoQug xaHtpX^iav (s. Syncell. p. 667; ebendaher Eusebius Hieronymus Cassiodor). Dio LXXI, 82. Spanhem. de usu et praest. U. p. 558. TUlemont U. p. 890. Wörtlich aus unsrer Stadtchronik schöpAen die sog. fasH IdaUatd, die aber das Factum irrig beim J. 248 unter Caracalla eintrugen : Bis cofiM. imtrwnenta deiritorum fisoo foro Ronumo arsermtper dieeXXX.

70) Lamprid. Comm. 46. hat eine etwas niedrigere Summe, 725 Denare.

74) Hieraus Hieronymus: Thermae Cemmodkmae Bomae ßetae. Vgl. Chr. Pasch, p. 49t: SiQfjim KefifAoSiavtcl h'Ftifxij aifuqw^^tn^. Lamprid. Comm. c. 47. Becker S. 689. Preiler S. 444.

72) Becker S. 506. Preiler S. 420.

4

654 Theodor Mommsek,

73) SeiQ GoDgiariam von 100 Denaren erwtthnen Dto 73, 5. Capit Peri. 45.

74) Hieraus Hieronymus : Severo imperante thermae Severiünas Romae fadae et SepUxo- nium exstructum. Vgl. über jene Becker S. 690. Preller S.iik, über dieses Becker S. 434.

75) Becker S. 667.

76) Hieraus vielleicht Hieronymus : AnUminm Romae thermoi $ui nomimis aedi/UxtvU (vgl. Eutrop. 8, SO). * '

77) Spartian. Carac. 40.

78) Ebenso berichtet Dio 78, 34 über diese Spende.

79) Dio 78, 26. Becker S. 68i.

80) Archelais in Gappadocien.

84) Hieraus Hieron. : EUogabalum Umplum itomae aedifUxUwn, Vgl. Becker S. 435. 8i) S. Anm. 85. Der Name scheint ausgefEillen. 88) großcanid cadum ?

84) Unbekannt und wohl verdorben.

85) Hieraus Hier. : Thermae Alexandrinae Romae aedißoatae. Vgl. Bedcer S. 685. Eutrop. 7, 45 : AedißcavU (Nero) Romae thermae, gme ante Neronkmae dictae »tmc Aiexanidrinae appel- lantur (daraus Cassiodor) schöpfte diesen Zusatz zu Sneton , den er sonst hier ausschreibt, entweder aus der Stadtchronik, oder aus der vita AUxandri (vgl. Lamprid. Alex. 25).

86) Besser Romanü cum praetorianis. Tillemont UI. p. 286 (art. 9).

87) Dies scheint die richtige Angabe, nicht m. VI, wie (nadi der richtigeren Lesart) bei Gapitol. Gord. c. 46 steht. S. Tillemont note 4 sur l'empereur llaximin.

88) Aurel. Vict. Caes. 27 : luitri certamme , quod Nero Romam invexerat, auclo fhrmato^tte. lieber diese Neronia vgl. Tac. Ann. XIV, 20. dial. de erat. 44. Suet. Nero 42.

89) Hier scheint ausgefollen, was Hier, autbewahrt hat : Affon müle amnorum acttu.

90) Sehr. Decianae. Becker S. 694 . Preller S. 204 . 94) In MOsien. S. Tillemont lU. p. 285.

92) lieber diese Pest s. Tillemont 111. p. 288.

93) Vielleicht bei Spoleto. Qnver p. 634. Tülemont lU. p. 292.

94) Vermuthlich sind die grossen Goldmünzen mit ViRTVS. GALLIENI. AVGVSTI. ge- meint, die zom Theil mit COS. II bezeichnet sind, also ins Jahr 255 gehören. Ei^üiel VII, 390. 415. Die Münzen Eckhel VU, 406 sind nach Typus und Aufsobrift (DONA. AVG.) zur Erinne- rung an dies Donativ geschlagen. Jene Goldstücke sind Doppelaurei von 50 Denaren , die un- gemein selten geschlagen wurden und bei den Schriftstellern sonst nirgends vorkonomen (vgl. Lftrorme toneid. p. 69).

96) In der siebenten Region. Tillemont III. p. 400. Becker S. 887 %. 597.

96) Ebendaselbst. Becker a. a. 0.

97) Becker S. 860.

98) Beckers. 690.

99) Aurelian gründete die bleibenden und sogar vererblichen tesserae frumentariae. Vopisc Aurelian. 35. 47., wo auch der Oelverthellung gedacht wird.

400) Hieraus Hier. : Primus agon SoU$ ab AureUano comstUtOus.

404) Kaivov (p^ovQMV zwischen Byzanz und Herakleä. Tillemont III. p. 404.

4 02) Das Zeichen zum Rennen mit der llappa zu geben war ein Vorrecht der Magistrate (Suet. Nero c. 22), welches also zu denen mit gehörte, die Probus dem Senat einriiumte (Vo- pisc. Prob. 48. Tillemont III. p. 424).

4 03) FastI Idat. ad a. 284 Caro II et Numeriano : hit cones. magna fames firit.

404) Patrimonium ist Glossem eines Abschreibers, der das forum desshalbCa«far» genannt glaubte, weil es dem Kaiser gehöre. Dass Preller S. 448 daraus atriumMhtervae macht, ist nicht zu billigen, um so weniger, als unter Diodetfan, wo dieselben GebMude als wiedeiiieiffesteilt vorkommen, Patrimonium oder etwas ähnliches nicht wieder erscheint.

4 05) In meiner Abhandlung de comitio Rom. ist gezeigt, dass dieser Brand in der Gegend zwtischen dem Palatin und dem Gapitol wüthete, wo nicht hlos die basUIca Inlia (Beckers. 342) und die Graecostasis (Becker S. 340) zu suchen sind , sondern auch die Curie (g. XIV muner Abb.) und das forum Caesaris (ib. g. XIX).

406) Bei Viminacium in Mösien. Tillemont t. IV p. 6.

ÜBER DEN Chronographen vom J. 354. 655

407) S. Anm. 405.

408) Abgebrannt unter Carinns und von Diocletian prficfaUger wieder beigestellt. Voplsc. Carin. 19. Beckers. 677. PrellerS. 469.

409) Nttmlich die p. lovia und p. Herculea neben demTbeater desPompejus. PrellerS. 469. 440) Orelli inscr. 57. Preller S. 4 40 Anm. »♦*».

44 4) Der im Mittelalter unter dem Namen arcta AnUmini beluinnte Bogen bei Piazza Sciarra, der aucb Im Region enverzelcbniss in reg. Yll als arcus novas aufgeführt wird. Preller S. 486.

442) So oder parte Uorum bat die Hdschr., nicht ponte Harum, wie Roncalli liest. S. Anm.67.

448) quaedam muUer Roncalli, gegen die Hdscbr.

444) Vermuthlich zur Erinnerung an den trinmphirenden Einzug Diocletians und Uaximlns in Rom, worin die Bilder der besiegten VOllser, namentlich der Perser, und die Gattinnen, Schwestern und Kinder des Narses aufgeführt wurden , Eutrop. YIII, 97. Tillemont lY p. 48. Diese perlengeschmückten fercula wird man spfiter in den Tempeln aufgestellt haben , wahr- scheinlich in den capitolinischen, wohin der Festzug ging.*' Domini ist Zusatz eines christlichen Copisten.

445] Muss sich auf denselben Triumph beziehen.

446) Nämlich GaleriM Maximiamu,

447) Abweichend von der gewöhnlichen Erzählung, wonach er zu York in England stirbt. Tillemont lYp. 94.

448) Daräania, Landschaft von Mösien.

449) SeverusTod wird sonst anders berichtet. Tillemont lY, 99 und note 46surConstantin.

450) Aurel. Yict. 40, 26. Becker S. 44S A. 943. 424) Beckers. 436.

422) Beckers. 672. 428) Tillemont lYp. 424.

424) Ein Soldat, der die Göttin Fortuna gehöhnt hatte, wurde von der römischen Plebs er- schlagen , worauf die Soldaten unter den Plebejern ein Blutbad anrichteten. Tillemont t. lY p. 424. Dass der Soldat ein Mösier war und durch die Strassen geschleift ward und dass 6000 Bürger dabei umkamen, lernen wir aus unsrer Chronik.

425) Aur. Yict. 40, 24 : uU primus imtUuto pesHmo munerum 9peei$ ptOret aratoresque (also alle Römer, wie unsre Chronik sagt) peeuniam conferre iibi rogaret. Tillemont 1. c.

426) Dass Maxentius sich auf eine Belagerang vorbereitete und die Stadt verproviantirte, Ist sonst bekannt (Tillemont lY p. 428. 424) ; hier erfohren wir, dass er auch Grüben zu ziehea begann, um die Stadt in Yertheidigungsstand zu setzen.

656 Theooob Mommsbn,

o

Die Chronik, welche nach einem kurzen Verzeichniss der römischen Könige, das in dem einen Exemplar fehlt, die Consain von Cäsar bis auf Justiniaif unter Beifügung historischer Notizen ver- zeichnet, findet sich in der Handschrift in zwei Exemplaren, von denen keines vollständig ist. Das eine bei uns A fol. 47 68 der Handschrift geht von 47 vor Chr. ununterbrochen bis 40S n. Chr., worauf alsdann noch ein einzelnes Blatt die Jahre 455—496 enthält. Das zweite bei uns B fol. 45— S 4 der Handschrift, ist nicht bloss lückenhaft, sondern auch versetzt. Die Uebersicbt der jetzigen Ordnung giebt folgendes Resultat .

fol. 45«— 46» : v. Chr. 47 n. Chr. 4.

fol. 4«>>— 47»»: n. Chr. 77 454.

fol. 47fc^48k: «-,. 45.

fol. 48^— «»•: „475 »87.

fol. M»^88*:„ „4M—,, 471.

fol. S8*— S8l> : 488 455.

fol. 84« : 496 589.

Da86 beide Texte verschiedene RecensiODeii derselben Chronik sind, ist bei der selbst wörtli- liehen Ueberetnstimmung einer grossen Anzahl historischer Bemerkungen nicht zu verkennen ; doch ist tan Ganzen A minder comipt und ausfUhriicher als B. Eigenthflmlidi in B ist , dass der Ablauf der 84iäbrigen Ostercyden notiert wird (447, 497, 386, 870, 448, 589) und die Angabe beim J. 878 : *Bi8 amu, HtHroshu (soll heissen Hieronymus) et Pra9p$r (Aquitanus , dessen erster Tbeil da schliesst, wo Hieronymus aufhört) f909nmt oromion* Der Schreiber benutzte also dte Prosper, aus dem er auch die 84jährigen Perioden nachtrug (vgl. Bucher p. 490). Dass ihm auch die Weltchronik und vermuthlich die ganze hippolytische Sammlung vorlag , ward S. 640 bemerkt (vgl. S. 658. Col. 4 Z. 96. A.) Wunderbar ist es , dass die beiden Texte zum Theil ndien einander fortlaufen, zum Theil einander so ergänzen, das die Ränder, wenn {^eidi nicht genau, an einander schliessen. Der Inhalt beider Texte stellt sich also :

A B vor Chr. 47 n. Chr. 45.

A n. Chr. 46 76.

AB ,, M 77 887.

A— ,, 888 ,, 408,

404 ,, 487.

B ,, 488 ,, 455. A 455 496.

B 496 589,

Einige Aehnlichkeit mit diesen Fasten haben die der alexandrinischen Chronik hinter dem scaligerschen Eusebius p. 66 f. ; doch sind sie noch weit corrupter.

Die Abfassung des ersten Theils dieser Annalen gehört vielleicht nach Rom (vgl. z. B. V. Chr. 46). Der wichtigere zweite Theil von Valentinian an scheint dagegen in Ravenna geschrie- ben (s. besonders zu 488 und Zirardini degli antidU edi/U^' profani di Havenna p. 943 uud im An- hang p. 844, citiert von HoncalU praef. p. xxx) , jedenfalls in Italien. Für die Geschichte des fünften Jahrhunderts ist diese Chronik eine der besten und zuverlässigsten Quellen ; nur dass lei- der der bessere Text A gerade hier sehr lückenhaft ist. Bemerkenswerth ist, dass der sogenannte Anonffmu9 ValesU, eine Chronik von Diocietian bis Theoderich , die Henricus Valesius zuerst hin-

ÜBER DEN ChRONOORAMXN VOM J. 354.

667

ler dem Ammian aas einer sirmondiacheo Handschrift herausgegeben, in dem Abschnitt £. t6 f.. der Überschrieben ist : ^Jtern ex Ubris chronicarum ifUer ceterd, aus unsrer Chronik schöpft, welche dem Anonymus in ihrer vollständigen Gestalt vorgelegen hat. Ueber die Ausgaben unserer Chronik s. oben S. 57i. 585; wir geben hier nach den Abschriften des Hm. Müller beide Re- censionen, so dass A im Text unverändert abgedruckt ist, die Abweichungenxvon B in den Noten angegeben sind ; nur einzelne in A fehlende Consulate sind in [ ] eingeschlossen aus B in den Text gesetzt und die in A fehlenden Jahre 488 455. 499—539 aus B auljgenommen worden.

Reges Romanorum. Romulus regnavit ann.

Nnina Pompilius L. TarquiniuB C. Hostilias Tolios Senrillus Quintus Superbos

regnavit ann. regnavit ann. regnavit ann. regnavit ann.

XXXVI

xxxiin

XXXIII

XXXVIII

XLIII

XXXIIII

regnavit ann. Fiwrunt onrnes anrd ex quo terra condita est usque ad Gotum luUum Cesarem anni

f 0 VXLIIII.

Primue impeTator G, luL Cesar, a. Chr. i7. Gaio lolio Caesare et M. Antonino

? Gretiniano 15 4i?GaioIaUon

43. Hirtio 509.Brato

i6. Gaio lulio lu iS. Mimacio SO 46. Aemilio 41. Antonino

44. Chrysaurico

et Marco et Marco ii et Pansa et Conlatino et Lepido et Planco et Gesare et Servilio

et Antonino Eis consuUbus Caesar occisus est, qui hissextum et lunae cursum admvenit, t5 xkL Ion, luna prima, et imperiwn Octa^

vianus aeeepit puer annorum xyiii. 74. Lentulo et Oreste

70. Pompeio et Grasso

40. Yolusiano etPoIMone

I. A. 47*. H. B. 45*. Levatus est primus imperator Rome B. 48. M. fehlt B. 44. Gre- teniaiio B, 45. Caesare Zus. B. 46. Hyr- tioB. 47. Cnito IT. 48. Caesare Zt». B. 40. Monatio B. 20. Hemiliano B, 99. An- tonino a et thrysanrio B, 98—96. daßirB: H. c. Gaius lulius Caesar mortuus est et acc. i. 0. a. xviii. q. b. et 1. c. a. 97. 98. fehlen B, rMMg. 99. Galbisaone et PuUlone B , rich^ Hger,

49.

39. 38. 37. 36. 35. 34. 63.

33. 39. 30. 34. 83. 99. 98.

Lepido et Planco

His, cons. tres soles m celo aparuerunt.

Gensorino

Pulcro

Gallo

Publicola

Pompeio

Libone

Cicerone

et Salvino et Enobao et Agrippa et Nerva et Comelio et Antonino et Antonino

His consui Äugustus nomen accepit, 4 0

Augusto Augasto n Augusto III Augusto IUI Enobao Augusto V Augusto VI

et TuUio

et Socio

et Grasso

et Messala

et Scipione

et Enobao ii

et Agrippa His consuL Chartago resHtuta est idus luUas.

45

97. Augusto VII 96. Augusto VIII 95. Augusto IX 94. Augusto X 91. Anintio ? Celso 94. TuIIio

et Agrippa et Tauro et Silo et Fiacco et Marcello et Tiberino et EmiUo

90

95

4.9. fehlen B, 8. Gensurino B. 4 . Eno- barbio et Pnloro B, 5. Oallicaao B, 8. Antonino ui et dibone B. 9. Antonino nn et meroqe B, 40. His consulibus Octavianus pronomen Augustinii nomen aeeepit et ab ipso omnes imperatores Aqgnsti vooati sunt B. 44. B. 45t». 44. Hesala B. 45. Enobarbo B. 46. Apuleio (plr Enobao n) B. riehUger. 49. idus aug. B, 90. Silvano (fUr Agrippa) 0. 99. psyiio B. 98. Pisone (filr Flaooo) B. 95. Gelsino et Tiberio B. 96. TuUiano et Hemi* liano B.

658

Trbodor MomisBif,

40

20. Apuleio et Silo

4 9. Salurnino et Cinna

Eis consulibus morüur VirgiUus anno^

rum LX. 48. Duobus Lentulis. 4 8. Lentulo et Cornesio

47. Rufino et Silvano

4 6. Domitio et Bnobaro

cofwu/. aqua Virgo indueta est Ro-

tnam.

4 5. Libone

41. Grasso 43. Nerone

42. Messala

4 5p.C.i?RnbelIio

4 4. Maximo

4 0. Africano

9. Druso

8. Geosorino

20 7. Nerone 6. Balbo 5. Augusto XI I. Sabine 3. Lentulo

25 2. Augusto XII

et Pisone et Lentulo et Yarone et Quirino et Satürnino et Tuberone et Maximo et Crispino et Gallo et Pisone et Yetere et Sylla et Rufino et Messalano

et Silano.

His caruul, Christus natus est viii kl. lan. luna xini.

4. PsUliaDo B, 2. Cynua B. S. 4. fehU B, ^.t,SoA in xwei Zeilen; B läset d. L. aus und Messt Gomifllo. ■■ 7. Ruffino B. 8—4 0 . fehlt B. 44. Nerone flir Libone B. 42. Lentulo u et Grasso J^. 48. Nerone iiB, 44. llesala et Gyrino B. 45. fehlt B. 47. B 46«. Maximo ii et AflHcano B. 48. Anincio filr Druso B. 49. Gensarino et Galllo B. 20. Nerone iii et Pisone n B. 22. Spylla B. 2S* 25 : felice et messelino | lentulo et angure | ossäre et paolo | aagusto xn el silvano | augu- sto XIII et syla B. 26. H. c. n. e. Ghr. fn Betleem ludae sub Herode rege und die prima luna xv. B. Darauf Ab Adam usque ad Noe anni nccun ; et ab Arfisxat usque ad Faledi anni nxxxi ; et a Falech usque ad Abraam anni dcxii ; et ab Abra« am usque ad finemMoysI anni cccclxx. Deinde Sttcoessit Hiesu Nave et a Hiesu Nave usque ad Sani regem Israel anni cccclu ; a Saul usque ad Gyrum regem Persarum anni dxly; a Gyro us-

4. Lentulo p. Gbr. 4. Gesare

2. Yindo

3. Bamia

4. [Gesare

5. Magno

6. Lepido

7. Gretico

8. Gamerino

9. Quintiliano 40. Dolabella 40. Lepido

4 2. Gesare ii

43. Flacco

4 4. Duobns

4 4. Pompelo

His eonsuUbus mmor, Lxxvn.

4 5. Druso

4 6. Tauro ii

47. Falcone

48. Tiberio 4 9. Silvano 20. Messala 24. Tiberio II 22. Agrippa a.G. 7. Nerone 24. Getbego

et Pisone

et Paulo et Yaro

et Servilio S

et Satumlno] et Yalerio et ArunÜo et Nerva n

et Quintiliano 4 0

et Sabine et Silvano et Tauro et GapiCone

et Silvano 4 5

Settis et Apuleio defuneSus est Augustus

et Flaoco 20

et Libone

et Rufino

et Germano

et Balbo

et Gotta 25

et Druso

et Galba

et Pisone

et Yarrone

que ad Alezandrum regem Grecomm anni CGLXxn ; ab Alexandre usque ad Gaium lulium Gaesarem anni cccxxxv ; a Gaio lulio Gaesare usque ad naUvitatem domlnl anni ui, ab Adam autem anni vo. B, aus der WeltchrwUk oben S.644.640. i,Z,wmBDar%v.Chr.eingerU4M^ wo Augure/Iir Pisone. 4 . B. 4 7*». Yinitio et Yar- ro B. 5. Lamia B. Serbflio B. S. fehlt A ; vgl. nachv.Chr.i^. 7.MarcinoetYolesioB. 9,nfehU B. 4 0. Nerva u flir QnlntiUano B. 4 1 . QnintiUla- noetYeroB. 42. 4 S. /bJUm Alar MB und /iMto sieh unten S, 659 Sp.i,Z. 7, lOoBarbo ßlr Tauro. 44. Germanioo et Gapitulino B. 45. Blanoo ei SiUo B, riOUiger. 46. D. S. /UUt B. 47. Pompeiano et Auito B. 4 8. 49. fehlt B. 24 . 11 fehlt B. 22. Ruffino B. 28. Germanlco B. 84. SiUano Am, 2. 25. Gotta B. 29. B I 48«. GettegoB.

tfiER DEN ChBOKOGBAFHKN VOM J. 354.

659

S5. Agrtppa ei Lentolo

86. Getulieo et Sabino 27. Crasso et Pisone S8. Silvano ^ et Nerva

5 32. Enobao et Anintio

30. ViDCio II et Longino

87. Bas60 et Pisone.

Bis oonsulibus paststis est Joannes Bap-

Uata. 40 89. Duobus Geminis.

His cofmUUms Christus pasaus est viii.

kL Apr.

et Silio . et Sila et Vitello et luliano et Pkiutiano et LolUano et Asperiano et Nerva et Saturuino et Venusto et 6h]]o

His consuL Petrus Apostolus ad Bomam 85 venit.

44. Crfspino et Tauro

45. fAsiatico et Cornelio 46.Wincio iii et Silvano

34.

33. 45 34.

35.

36.

37.

38. 80 40.

44.

43.

Tibcrio III

Sulpicio

Persico

Gallo

Gallieno

Proculo

luliano

Publicola

Cesare ii

Saturuioo ii

Tiberio im

t. Pisone u B. 4. Slllano A m, i B. 5. Enobarbo B. Anincio B. 6. Vinitio ii B. 7. daflir Dolabella et Silvano | Lepido et Barbe i Tiberio iii et Silvio B, ; s. oben $. 658, Z. 44 . 12, Sp. 2 , unten Z. 4 8. 9. uii Kl. Sept. sub Herode rege. Natus aniem vui Kl. lulias. Zus. B. 40. Rufflo Gemmo et Rebellio Gemino B. 42. die Veneria luna xin ^m. xini) anno xxxi adventos eitts. Zus. B. 4 8. A 48«. fehlt B hier, s. oben %u Z. 7 ; öafiir Aier Vintto et Longino. 45. Prisco et€nello B, der 9uset%t: His consolibus passus est prothomartyr Stephanos diaconns vii. kl. lanuarias. 45. Gallieno et Noniano B. 47. fehU B. 4 8. et L. fehü B. 4 9. I. et felhU B. Aspemate B. 24. n fehU B. luliano für

Sat. B. 22. II fehU B. 28. B 46^. Gallieno u B. 24. 25. fem B. 27. Vincio u et Cornelio B. (B.)

Abbandl.d. K.S. Ges.d.Wi88ensch. 11.

47.

48.

49.

50.

Tiberio v et Vitellio

Vitellio II , el*Publicola.

His consuUbus Phenix aparuit primum.

52. 53. 54. 55. 56. 57.

Verano

Vetere

Silvano

Tiberio vi

Silvano

Gallieno

Marcellino

Nerone

Satumino

Nerone ii

et Gallo

et Silio 5

et Silio II

et Anlonino

et Olhone

et Antonino n

et Aviola 4 0

et Vetere

et Scipione

et Pisone

His cons. petssi sunt Petrus et Paulus Rome III kaL lulias. 4 5

58. Nerone iii et Messala

60. Nerone im et Cornelio

Pio et Satumino

62. Mario et Gallo

His eons,Jacobus apostolus inkierosoh/*' 20 mis de pinna teinpli deiectus est a lu^ deis v. kl. lan.

63. Rufib et Regulo

64. Crasso ' et Basso

65. Silvano etPaulino 85

66. Celsino et Apuleio

67. Capitone et Rufe

His cons, Nerone de imperio non com- paruit.

68. Italico et Turpilione 30 68. Siiviniano et Othone 70. Yespasiano et Tito

et Tito II

et Tito III

et Vero 35

et Tito IUI

et Tito v

77. Yespasiano vii et Tito vi

78. Commodo et Rufo.

His consulibus ludei devicU sunt a Ve- 40 spasiano imperatore. Yespasiano viii et Tito vii Yespasiano ix et Tito viii

Italico Siiviniano Yespasiano Yespasiano ii Yespasiano in Yespasiano im Yespasiano v Yespasiano vi Yespasiano vii Commodo

32. B. 46l>. 89. 40. 44. fehlt B. 44. A 481». 4s. fekU B.

45

660

Theodoh Momwsen,

81. Silvano 73. DomKiano

83. Domitiano n

84. Domitiano in 5 Domitiano iv

86. Domitiano v Domitiano vi Domitiano vn

90. FIttvio

10 91. Glabrione 99. Domitiano viii 93. Silvano

91. Asperiate

95. Domitiano ix 15 97. Nerva in

Fulvio

96. Sabino

98. Nerva iin

99. Senetione 80 100. Traiano im

101. Traiano v

102. Senecione in

103. [Traiano v

104. Urbano 25 f05. Candido

106. Commodo

107. Senetione im (Gallo

^^^-jAfricano 30 Criaplno n

111. Piaone

et Vero et Mesaalino et Rnfo et Sabino et Rufo II et Dolabelia et Rufo ni et Traiano et Nerva et Traiano n et Salamino et Priseo et Glemente et Dolabella et Rnfo nii et Rafb v et Anlonino et Traiano in et Palma et Franfone et Orfito et Sora n et Maximol et Marcelld et Quadrate et Areale et Sura ni «t Rradna et Crispino et Buieno et Rustico

IIS. Traiano VII

113. Celso

114. Haata

115. Measala^

116. AemiKano

117. Nigro Claro Adriano

Eis COM. sol 119. Hadrianu ISO. Serviliano 121. Severe ISS. A Viola fSS.jPatemo IS 4. 1 Glabrione IS 5. AsiatitM) ISO. Vero

157. Galiieno

158. Torquato ii

159. Celso

130. Catolino

131. Pompeiano 13S. Augurino «33. Tiberio

134. Sei^ano

135. Pompeiano

136. Pompeiano n

137. Leilio

138. Camerino

139. Antonino

140. Antonino n U1. Vero

et Africaoo et Crispino et Pisone et Pedone et Vetere et Apronüm. et Alexandra et Saliaafore. eclipsm passfts etL et Raatico et Pülvio et Augure et Pansa et Torquato et Apronia et Quintillo et Ambigoio et Titiano et Libone et Maroelk) et Apro et Rafino et Sergio et Silvano et Vero et Catiiliano et Commodo et Albino et Nigro et Presente et Vero ii et Silvano

1. Varone B. 2. Messala B. 8. Rulfo B, 5. RuITo B. 6. Dollabella B. nach 6. Vetere et Cettego Zus. B. 7. KufTo B. nat^ 7 : Silvio et N0i*va tm$. B. 8. Reparala /llr Tra- iano B. 9. fektt hier B. 10. Traiano cft Gla- brione B. 18. Aspemaote B. 14. C4e- meote ii ßr Dolabella B. fMch 1 4 : His con- snlibus Domitianas imperalor occiaos est et le- vatus est Traianos Imperator Zus. B. 15. Nerva ii. B Ruffo B. 16. Favio et Ruflö V B. 1 8. 111 «. n B. 19. Senecione B. SO. ni B. S1. B. 17«. im B. 22. II fiir ui B. Syra (ohne II B. 23. fehlt A; nach 23: Seciono (Senecione Rone.) in et Syra u. Zus. B. 25. Quadrato et Caadido B. 26. Cereale B. 27. SeneciODe B. 80. Voleno et Crispino u B.

10

15

20

25

30

1. Traiano vi et Afrlcano ii B. 2. Cei- fiao et Grtaplao oi B. 8. Piaoae m M. 4. Mesala B. 8. Emffiano B. 6. Aproniano J. nach 6 : Fhiot a paaalooe^oatiai uaqne ad oon- aalatam Nigri eT Aproniani anni LXZXUII. Zus.B, T.AMeMttdroB. 9. /MUtJ. 10. Adriaao n B. 42. B. 17i>. Vero B. 18. Ani»- ia B. 14. Torqoate B. 15. Aproalaoo B. 1 7. Vera u et Aaigola B. 18. Tiriane B. 19. n fhkU B. 20. Celaino B. 21. Gapitoino B. 22. Pontiaao. B. RofOao B. 23. BMi^. Sergiaiio n B. 24. Silviano B. 25. Veno m et Sei^iano nB. 26.AnUanoB. 28.BelUoB. 31. Vero mB. 32. A. 49«. B. 23*. Sebero et Silviaoo B,

€ber den Chbokogbaphbn vom J. 354.

661

41. 43. 44. 45. 5 124. 46. 47. 48. 49. 51. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 64.

10

45

10

15

30

Rafino

Torquato ii

Aviola

Antonino ni

GratOi

Claro

Largo

Torquato in

Orsito

Glabrione

Preseote n*

Comoiodo

Severo

Silvano

Barbaro

Tertollo

QainiiUo

Bradaa

AntooiDO Uli

et Torquato et Herode et Maxime et Yero iii et Seleuoo et Severo et Mesaalino et luliano et Prisco et Rooralo et Rufioo et Lateraoo et Sabino et Augurino et Regulo et Sacerdote et Prisco et Vero im

et Aurelio. A Gaio hUio Caesare usque ad dttos Augustus (mni sunt cgxliiii.

64. 61. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 74.

Duobos

Rnstico

Leliaoo

Harino

Oraito

Pudeote ii

Vero V

Pröoiano

Prisco

Cethego

Vero

Augastis. et AquiliDO et Pastore et Celso et Pudeote et PuUione et Quadrate et Paulo et Apolioaro et Claro et Erenniano

1. Herode et Torquato ii B. nach 8 : Sa- tnmino et GaNo. Tut, B. 4. Vero t B. 7. Mesalino B. 8, in fehU B. /%^ 40 Gla- brione et Vetere | Gordiano et Blaiimo | Gel- licano et Tumalo B. 44. ii fehU B. 48. SilvaDo für Sab. B. 44. Augurino et Sil- Tano II B. 46. Tertulo B. 47. Quintilo B. 48. Bardua B. im fehU B. 49. Aureliano B. 30— ifi. Duobas Attgustis | Fiuot a. G. 1. C. u. a. d. A. coitfules a. cciiLnii B. 14. Selliaao B. 15. Macrino B. 36. Horsito et Prudeate B. 37. Pullione et Prudeote ii B. 18. Vero n B. 19. Aproniano B. 80. Appollinare B. 84. Gettego B. 83. Sebero et Herniano B.

471. Orsito

473. SevQro ii

474. Gallo

475. [Pisone

476. PuUione

477. Commodo

478. Orsito

479. Commodo ii

480. Presente Orsito

484. Commodo in

481. MamerliDO

483. Commodo iin

484. Harulo

485. Materno

486. Commodo v 4 87. Crispo

488. Fusciano

489. Duobus

4 90. Commodo vi 4 94. [Aproniano 491. Commodo vii 4 93* Falcone

494. Severo

495. Tertnllo

496. Dextro

497. Laterano

498. Saturaino

499. Anulino

100. Severo n 104. Sabine

101. Severo iii 103. PlauÜano

et Maumo et Pompeio et Flacco et TulUano] et Apro et QuintiUo et Rufe et Vero vi et Grordiano et Rufino et Birro et Rufe et Victorino et Aeliano et Bradua et Glabrione et Aeliano ii et Aeliano Silanis

et Septtmiano et Bradua ii] et Pertinace et Claro et Albino et demente et Prisco et Rufino et Gallo et Fronione et Victorino et Muciano et Antonino et Geta

40

45

10

15

30

4 . Horsito II B. 3 . B 4 S^. Pompeiano B. 4 . f$hU A. e.Xommodo i B. 7. Orsito iii B. Rttffo B, 8. VI fehU B. 4S. fehU B. 44. Veron fUr Birro B. 43^46. Mamertino et Ruffo et Victorino | Commodo im etEmiHaoo | Ifarulo et Glabrione B. 47. Grispino et Eliano ohne n B. 48. et SOano B. 49. et Sila- nis B. 34 . fehU A. 18. Claro ii B. 18. Tertulo B. 17. RuHSno B. nach 17 : His consulibus revolutus est cyclus pasefaalts. Zut, B. 18. B. 49«. 39. Antonino B. 84. 81. dafiir Tertolo et demente ii. | Dextro tt et Prisco n («. Z.35. 86.; B. 88. A 49l». Plau- ciano et Zetta B.

45»

662

Theodor Mommser,

citas Nonäs MarHas,

m-%/*»

204.

Chllone

et Libone

1^05.

[Antonino ii

et Zetta ii]

5 206.

Albino

et Emiliano

207.

Apro

et Maximo

208.

Antonino im

et Geta iii

209.

Poropeiano

et AWta

210.

Faastin.0

et Rußno

10 «n.

Gentiano

et Basso

242.

Duobus

Aspris

213.

Antonino im

et Albino

2U.

Messala

et Saturnino

215.

Caereale

et Laelo

15 2<6.

Sabino

et Anulino

2*7.

Presente

et Extricato

218.

Antonino

et Advento

219.

Antonino n

et Sacerdo

220.

Antonino iii

et Comazone

20 221.

Grato

et Seleuco

222.

Aleiandro

et Severo

223.

Maxlmo

et Aeliano

224.

luliano

et Crispioo

225.

Fusco

et Dextro

25 tu.

Alexandra ii

et Marcello

227.

Albino

et Maximo

228.

Modesto

et Probo

229.

Alexandro in

et Dione

t

230.

Agrioola

et Clemenle

30 23<-

Pompeiano

et PeHgniano

232.

Lupo

et Maximo

233.

Maximo ii

et Pateroo

234.

Maximo iii

et Crbano

4. 9. mchi hi^Tt Mond$m lUMsft Z. 4: bis consulibus pasM suot Perpetua et felicitas Chartagiae Douas Martias sab Severo impera- toreB. 4. fehU A.\ s, obm Z. 4. 2. 7. III et Zetta B. 8. Anito B. 9. Roffino B, 44. et Asparfs B. 43. Albino u B. 44. Laeto et Cer. B. 47. Antomno v B. 48. Anto- nino VI et Sacerdote B. 49. Antonino vii et Gemazone B. 34. Seber B. 33. B. 49i>. 38. Crispo B. 84. 85. Faustino et Maximo | Alexandra ii elDextra | Aibiniano et Maximo in I Fusto et Maraeilo B. 38. Dionisio B.

30. Pelagiano B. 31. Maximo et Lnpulo B.

235. 236. 237. 238. 239. 240. 244. 242. 243. 244. 245. 246. 247. 248. 249. 250.

8evero

Maximo nn

Perpetuo

Pio

Gordiano

Sabino

Gordiano n

Tacito

Hadriano

Peregrino

Pbilippo

Presente

Philippe II

Pbilippo III

Emiliano

Decio

et Qaintiano et Africano et Coraelio et Pompeiano et Aviola et Vennsto et Pompeiano et Pretestato et Papo et Emiliano et Tltiano et Albino et Philippe cons. et Philippe n et Aquilino

40

45

251.

et Grato

Eis contuHh. penecutio ftdt CrisHano- rum ut saerifiearent ydoUs. Decio n et Rustico

Hi» eonsul. poistts est Sanchts Lauren- 20 Hus ni. id. Aug.

252. 253. 254. 255. 256. 257. 258.

Gallo

Volusiano ii Valeriano [Valeriano ii Maximo Valeriano in Tusco

et Yolasiano et Maximo et Gallieno et Galieno n] et Glabrione et Galieno ii

25

259. 260. 261. 262.

et Basso cons. Eis consuHhus passus est Cyprianus m Carthagine xviii kl. Octobris. 30

Aemiliano et Basso ii

Saculare et Donato

Gallieno im et Volusiano Gallieno v et Faustino

4 . fekU B. 4. Potttiano et Pio B. 8. Prataxtato et Attioo B. 9. Adriano B. 4f . Aemiliano B. 43. Filippo akne cons. B. 44. et Filippo B. 46. Grato et Dedo Caes. B. 47. 48. His consulibus passus estSixlus eptsco- pus et Laurentius diaconus Romae vm. idits Augustes. B. 49. B. SO«. Rustico et Decio B. 30. 84 . fehU B. ; #. Z. 47. 48. 33. Maxime et Volusiano II B. 34. fehU B. 26. fehU Ä. 36. Maximo ii B. 37. Galieno ui B. 38. cons. fekU B. 39. A. 60«. episcopus Charta- gtne B. 33. Secufare B. 33. Galieno B. 84. Galieno B.

ÜBER DEN ChRONOGIUPHEN VOM J. 354.

663

263.

Albino

et Dextro

293.

Diocletiano im

et Maximiano m

264.

Gallieno vi

et Satumino

294.

Constancio

et Maximiano

265.

Yaleriano im

et Lolliano

295.

Tusco

et Anulino

266.

Galliono vii

et Sabinillo

296.

Diocletiano v

et Constancio ii

5 267.

Pateroo

et Acersilao

297.

Maximiano im

et Maximiano ii

268.

Paterno ii

et Hariano

298.

Fausto

et Gallo

269.

Claudio

et Paterno iii

299.

Diocletiano vi

et Maximiano v

270.

Antonioo

et Orsito

300.

Constaniio m

et Maximiano iii

274.

Aureliano

et Basso

304.

Tiliano

et Nepotiano

10 272.

[Quieto

et Yeldimnano

302.

Constancio uii

et Maximiano im

273.

Tacito

et Placido

303.

Diocletiano vii

et Maximiano v

274.

Aureliano ii

et Capitolino

Bis consulib. aecclesiae demolite sunt et

275.

Aureliano in

et MarceUino]

Ubri domimci combusH sunt et passa

276.

Tacito II

et Aemiliano

est Sancta Eufemia xvi. kL Octobris.

«5 277.

Probo

et Paulino

304.

Diocletiano viii

et Maximiniano vi

278.

Probo u

et Lupo

305.

Constancio v

et Maximiniano v

279.

[Probo III

et Paterno]

306.

Constancio vi

et Maximiniano vi

280.

Messala

et Grato

His consul. passus est Thmotheus Ro-

281.

Probo III

et Tiberiano

mas X kl, lul.

20 282.

Probo Uli

et Victorino

307.

Diocletiano ix

et Maximiano vii

283.

Caro

et Garino

308.

Diocletiano x

et Maximiniano viii

284.

Garino ii

et Numeriano

309.

post cons. X

et Septem.

285.

Diocietiano

et Aristobolo

344.

Maximiane viii

et Constantio

286.

Maximo

et Aquilino

342.

Constaniio ii

et Licinio

«5 287.

Diocletiano n

et Maximiane

343.

Constantio tu

et Licinio ii

288.

Maximo ii

et lanoarino

345.

Constaniio iv

et Licinio iii

289.

Ba.sA0

et Quintiano

344.

Volusiano

et Anniano

290.

Diocletiano in

et Maximiniano im

346.

Sabine

et Rufino

294.

Tiberiano

et Dione

347.

Gallicano

et Basso

30 292.

Annibaliano

et Asclepiadoto

348.

Licinio im

et Crispo

4. Max. IUI B. 2. Maximiane c B. 4.

. CoDstantino Caesaie et Constancio Ces. ii. B.

5

40

45

20

25

30

2. Maroello fiir Sat. B. 8. iiu fehlt B. Lu- cillo für Lolliano B. 4. Galieno vn etSabinoB. 5. Archesilao B. 6. Marino B. 7. Paterno m ei Claudio B. 8. Aniiociano et Orffito B. 40— n.fekUA. 46. B20^. 41.fehUA. tiacfc 4 8 : His cooBulibus revolulas est cyclus pascha- lism. ZtM. B. 4 9 - 4 4 . 4torndc^<0n Cof. Die Consuln sind in B so geschrieben , dass erst alle erst-, dann alle snveitgenannten mit et, und jwar jede AUheilung m xwei Columnen folgen, 49. mi B. 30. V B. 24. Claro et Cassiano B. 22. Claro ii B, 24. Aquilino et Maximo B. 25. Max. Aug. B. 26. B 34«. lanuario et

Maximiano ii B. 27. 28. Basso ei Maximia- no tu I Diocl. ni et Qu. B. 29. Dione et Tib. B. 30. .\nibaUinno et Asciepiodoto B.

5. fehU B. nach 6: leerer Raum A. 7. B 24«. 8. Consiantino Caes. m et Maximinia- no B. 9. fehlt B. 40. Constantino Caes. uu et Maximiniano mi B. 44. et Max. vi. B. 42. basilicae/Ur eccl. B. 48.44. sunt Octobris fehU B. 45. vn für vi B. 46. Constantio B. 47. Constantio B. 48. 49. vor 45 B. \. kl.

Septemb. B. 20. Constantino (fUr Max. vn) B. 22. fehU B. 23-25. Constantino n et Ma- ximiniano IX I Constantino ni B. Von da bis Z. 4 der nächsten Seite ist der xweite Consul des folgenden Jahres an den Platz des zweiten des vorhergehenden Jahres getreten. Für 25. 26. Constantio lu et Licinio ni A nach Müller gegen Ecc. Rone, 26. 27. Vol. ei Aniano | Coustan» tino IUI ei Latiniano n B. 28. Ruffitio B. .80 A 50^. Crispo ei Liciniano in B.

664

Theodor Moiwsen,

319.

Constaniio v

el Licinio v

349.

Limenio

et Catolino

320.

Constantio vi

et Constantio co:

350.

Sergio

et Njgriano

321.

Grispo II

et Constan : ii

352.

Constantio v

et Constantio nii

322.

Probiano

et laliano

353.

Constantio vi

et Constantio v

5 323.

Severo

et Rttfino

354.

Constantio vii

el Conslanlao vi

324.

Grispo III

et Constancio

355.

Arbitione

et Lolliano

325.

Plautiano

et luliano

356.

Constancio viii

et laliano

326.

CODHtaQl VI

et Constant

358.

Datiano

et Symmaco

327.

Constantio

et Maximiane

359.

Eusebio

et Yratio

10 328.

laliano

et lasto

360.

Constantio x

et laliano m

329.

Constantio viii

et Constant

364.

Tauro

et Florentio

330.

Gallicano

et Symma

362.

Mamertino

et Nevitta

334.

Basso

et Abiaviano

363.

luliano im

et Salostio

332.

Pacatiano

el Hilariano

364.

lobiano

et Baroniano

15 333.

Dalmatio

el ZenoOIo

365.

Yalentiniano

et Yalente

334.

Optato

et Panlino

His eonsui. tnaris actessa ei accessa

335.

Constantio

et Albino

fidt xii. kl Auffustas.

336.

Nepotiano

et Facando

366.

Gratiano N. P.'

et Dagalaifo

His consulibus introierun$ConBtantino~

367.

Lupidno

et fovino

20

pohm Lucas et Andreas,

368.

[Yalentiniano

et Yalente ii

337.

Feliciano

et Titiano

369.

Yalentiniano nefi

et Yictore]

338.

ürso

et Polymio

370.

Yalentiniano iii

et Yalente in

339.

Constantio ii

et Constantio

37t.

Gratiano ii

et Probe

340.

Aquindino

etProculo

J72.

Hodesto

et Arimbeo

25 341.

Hacerino

et Probe

373.

Yalentiano im

et Yalente uii

342.

Constancio in

et Ccmstancio ii

374.

Gratiano iii

et Eqaitio

343.

Placido

et Roraulo

375.

p. c. Gratiani ini

i et Equiti mt

344.

Leontio

et Salustio

Bis eansul. Sarmatae Mam Patmaniam

345.

Amantio

et Albino

devastaverunU

30 346.

p c Amanti

et Albini

376.

Yalentiniano v

et Yalente v

347.

Rufino

et Eusebio

377.

Gratiano im

et Merobaudo

348.

Phiirppo

et Salia

40

15

20

4 . Con&tantino v ei Liciniano uii B. 2.

Goostabtiao vi et Constantino B, 3. Goastan-

tino u B, 6. 7. ßhU B. 8. ConBUDiino vii

el Constantino un B. 9. MaximoB. 40.

lanuario B. 44. ConstaDtino vui et CoDSlao-

tino V B. 42. Symmacho B. 48. B.

84 V Yolabio B. 47. Egea /i»r Alb.B. nocü

47 /)(r 49. SO : His consuIibus passi suat Lucas

et Andreas apostoli u kl. Decemb. B. 22.

Polleiocio B. 2S. et Gonstante B. 25.

Marcellino et Probiano B. 26. Constantio in

et Gonstante ii B. 27. Plactdo et Rumulo B>

sie naek 27 : Constancio im et Constaae iii. B. 90.

Albino B. 84 . Ruffino B. 88. Piiippo el

Sala nach Sp. 8, Z. 2 in B.

25

30

4 . LtBienIo B, S.'Nigiwo B. Con> sISBCto V et CoAstantiiio (ohm ni) B. 4. el Conslantioo ii B. 5. el Coiietai»llso m B. 6. I^hü B. 7. Gonstaiilio B. 8.INiclaoo el Geraale B. 9—44. Tauro el Ypatio | Eose- blo el luliano n. i B. 28*. f Conetaotto n et Flo- rentio I B. 48. Venitta B. 48. msk 4$ B. 44. lurriano et Yarronlaiio B. 18. Yalento Aug. B. Na^ n/fdfft M B. Z. 18, Mm: Hb conss. marisaccessa reoessa fecH per omne Utas XII. kl. August. B. 48. N. P. fOiU B. 19. Lucino et Rufißno B. 80 . 24 . fehlt A. im luidl Yalente fhhU B; aisdaMi: His coos. revolulss est cychis paschalis nn. B. 14. Arintbeo B, 88. Yalentiniano B. 17. Gratiano im el Eqai- tio II. B. 88--84 . f^hU B. 84 . A. 5t>.

€b£r den Cubonogbaphen vom J. 354.

66Ö

378. YaleDtiniaiio vi et Yalente vi

379. Auxonio et Olybrio

Hia cons. Theodosius levatus est mpe- rator a Gratiano Sirmi» 5 380. Gratiano v et Theodesio

381. Syagrio eiEutherio

38 5. AntoDino ei Syagrio u 383. Herobaudo u et Saturino

His eoMuHbus GraUanus occisus est a fO Maasmo leudimo viii kl, Sept. Eo

anno naius est Honarius Conetantino-

poH v. id, Sept* et levatus est Ar-

cadim, 38 i. Riobomere et Clearco

15 385. Arcadio et Bautooe

386. MoDorio NP et Enuodio

387. Valentiniaoo in et Eutropio

388. Theodosio ii et Cyoegio.

His consuL oecisus est Maximus v kL 80 Septemb.

389. Timasio et Promoto

His consuUbus Theodosius Romam in-

troivü cumHonorio idus lunias et exi-

vit inde uu kl. Sept. S5 390. Yalentiniano IUI et Neoterio

His consuHbus Signum apparuit m ceh

quasi colunma pendens per dies vigintL 394. Taciano et Symmaco

His cons. defunctus est Yalentinianus 30 Viennae im. idus lun. Eo die levatus

Eugemus innp, xi. kl. Sept.

392. Arcadio yii et Rufiao

393. Theodosio vi et Abondantio

His cons, tenebrae faete sunt die SoUs

35 hara ii. vi. kl. Nov. Et levatus est

Honorius imperator Constantincpoli in

Nach 4 ; His cooss. Horosius et Prosper fecerunt cronicas et Valeas imperator incensns est B. S. Oxyioio et Olbrio B. S. 4. fehU B. 5. v fehU B. 6. Nucerio für Eoth. B. 7. Syagrio ii et Antonino B. 8. Merobaude et Satnrnino B. 9—48. fehlt B. U. Reci- mede B. 45. B S3^. Archadio Aug. B. 46. Hooorio et Ebodlo B. 47. im ei Eutropio | Gallieno et Plauciano | B. (B).

mütario im a Theodosio patre suo x kl. Febr.

394. Arcadio in et Honorio u

His cons. ocdsus est Eugenius viii, id. Sept. 5

395. Olybrio et Provino

396. Arcadio lui ' et Honorio ui

His cons. Theodosius defunctus est Me- dioUmo xviiL kl. Ion.

397. Cesario et Attico 40

398. Honorio im et Eutichiano

His eons. Gildo ocdsus est pridie kl. August.

400. FUSiilicone et Aurelio

404. YiDceniio et Eravito 4 5

His cons. natus est Theodosius Con- stantinopoli id. Apr., et intravU Alari- cus in Italiam xiiii kl. Decemb.

iOS. Arcadio v et Honorio v

m

i03. Theodosio ei Rumorido 20

His eoss. Theodosius lev€^tus est imp. ConstantinapoU im. id. lanuar.

438. Theodosio xvi

439. Theodosio xvii

440. Yalentiniano 444. Cyro

442. Dioscoro

443. Maxime

et Fausio et Feste et Anatholio et Antholio 11 et Theudosio

25

et Paterio

His consuUbus taerae motus factus est SO Romae et ceciderunt Hatuae et portica nova.

444. Theodosio xviii et Albino

445. Yalentiniano vi et Nonio

446. Aetio^iii et Symmacho 35

44. A64^ B %t^. Nach FaQStino Gentiaiio Messala Leeo Grato Modssto Fuseo Albioo Renato

22. (A). 25. B2S«. tu sehkU B ein : etRnfloo 240. eiBasso 244. et Albino 244. 24S. eiCereale 245. ei Selenoo 224 . eft Pnbo 22s. ei Maroello 22S. 226. etAsterie 444.449. et Grato.

35.

666

Theodob Mommsen,

448.

447. 5 450.

Pofitomiano et Zeiiono

Eis consulibus revoluitis est cyeluspa"

schalis V.

Galepio et Ardabare

Valentin iano vii et Anieno

His consuHbtts defunctus est Theodo-

sius imperator et levatus est Martianus

imperator ConstanHnopolim.

449. 10 454.

452.

453.

454.

455. 45

Austurio Marciano Herculiano Opilione Aethio IUI

20

o

456.

30

457.

35

et Prolegene

et Adelfo

et Asparo

et Vincomalo

et Studio Valentiniano viii et Antemio His consulibus occisi sunt Aetius patri- cius et Veaetius praefectus Valentinia- nus imperator. Et levatus est Maximus imp. XVI kL Apr. et occisus est prid, id. lun. Et intravit Gesericus Romam et predavit eam per dies xiiii. Et le- vatus est imperator in Gallis Avihu

VI. id. Julias. [Et Mauri Romam ve- nerunt et pugnaverunt cum Vandalis]. Et eversa est Sabaria a terrae motu

VII. id. Septemb. die Veneris. lobanne et Yarone

His consul. occisu sest Remistuspatricius

•ie

inpalatio Classis xv kl. Octobr. Et capi- tutts est imperator Placentia a magis.mil. Ricitnere. Et occisus estMessiam patri" cius eius xvi. kl. Nov. Constantino et Rafo His coss. Ricimer magst, mil. patricius (actus est prid. kl. Marcias. Et (actus est Maiorianus mag. rniL ipso die. Et levatus est imperator D. N.'Maiorianus kL Apr. in miliario vi m caimpo ad Co-- lumellas.

48. Nadi IUI wiederholt B. et Vincomalo. 47. et levatus A 54i>. 48. xv kl. B. 49. ii (xj Aofic.; kl. lun. B. nach Iiin. xwei leere Zeilen A. introlvit Ginsericus B. SO. tulit Theodosam Aug. //lir- predavit dies xiiii) B.

21. est in Galliis Av. imp. (ohne vi Id. lulias) B.

22. Et Mauri— Vandalis fehli A. (B). 35. Nach ipso die einige leere Zeilen A,

458. Leone Aug.

459. Fl. Ricimere

460. Magno

461. Severino

et Apollonio et Patricio et Apollonio et Dagalaifo

His coss. depositus est Maiorianus imp. 5

a patricio Ricimere Dertona im. non.

Aug. et occisus est ad fluvium ha vii.

id. Aug.

Et levatus est imp. D. N. Severus xiii.

kl. Decembr, io

462. Leone ii et Severe

463.x Basiiio et Biviano

461. Rustico ' et Olybrio

His coss. occisus est Beorgor rex Ala-

norum Bergamo ad Pedemontis yiii. 15

id. Februarias.

465. Herminerico et Basiiio

His coss. de(unctus est imp. Severus Rome xviii. kl. Sept.

466. Leone iii et Tadano 20

467. Paseo et lohanne

His coss. levatus est imp. don.Anthe- mius Romoe prid. id. Apr.

468. D.N. Anthemio Aug. 11.

His cons. occisus est MarcelHnus in Si- th cilia mense Aug.

469. Marciano et Zenone 11

470. Severe et lordane 474. Leone im etProbia

472. Festo et Marciano 30 His cons. bellum civile gestum est Ro- mae inter Anthemium imperatorem et Ricimere patricio. Et levatus est mp. Oh/brius Romae. Et ofcisus est imp. Anthemius v. id. lulias. 35 Et de(unctus est Ricimer xv kl. Sept.

Eo anno Gundobadus patricius (actus est ab Olybrio imperatore. Et de(unctus est imp. Olybrius Ro- nuie X kl. Novembr. 40

473. Leone Aug. v

Hoc eonsule levatus est imp. Glyeerius Ravena in. non Mar.

Nach 2 leerer Raum A. 4 1 . A. 52«. nach 36 leerer Raum A.

CBEB DEN ChIIONOGBAPHKN VOM J. 354.

667

474. Dom. Leone iuniore Äug«

Bis consul de imperio

Glicerius m portu urbia Romae, Eo anno levatus est D, N. luHw Nepos viii 5 kald, Julias,

475. p. c. Leonis iun. Aug.

Eis cons, introivü Ravennam patricius Orestes cum exercitu et fugavit imp. Nepos ad Dalmatias v kal Sept, 40 ^0 anno Augustulus imp. levattis est

Ravenn a patricio Oreste patre suo prid. kU Novemb,

476. Basilisco ii et Armato

Bis cons. levatus est Odoacar rex x

f5 kah Septemhris,

Eo anno oetisus est Orestes patricius Placentia v kl, Septetnbris. Eo anno occisus est Paulus frater eitu Ravenna in pinita prid, non, Sept,

SO 477. p. c. Basilisci et Armati

Bis consul, occisus est Bravih a rege Odoacro ▼. idus lul. Ravena,

478. Hello v.c.cons.

479. Zenona Aug. cons. 25 480. Bastlio iun.v. c. cons.

Eis cons, ocdditur Nepos imp, vii. idtis Maias, 481. PlacidoY.c. conss.

Eis cons. occisus est

30 ... VII. Id. Octobris,

S— 5. Eine halbe Zeile leer. Exe. § 86 : «Ne- pos patricius ad portum urbis Romae deposuit de imperio Glycerium et factus est episcopus et Nepos fectus imperator Romae». 6. A5S^. 7— 9. Exe. g 86 : «Mox veniens Ravennam quem persequens Orestes patricius cum exercitu. He- tuens Nepos adventum Orestis, ascendens navim fogam petit ad Salonam etibi mansit per aonos v, poslea vero a suis occiditur. < 40~1t. Exc.gS?. «Augustulus qui ante regnum Romulos a paren- tibos vocabatar, a patre Oreste patricio factus est imperator.» 4 4—49. Exe. § 87. «Super-' veniente Odoacre cum gente Scyrorum occidit Orestem patricium in Placentia et fratrem eins Faulum ad Pineta foris Ciassem Ravennae.» i9. 30. Eine halbe Zeile leer.

482. SeverinoT.c. cons.

Bis cons, ocdsus est

Dalmatias v kal, Dee.

483. Faustonev.c. cons.

484. Yenantiov.c. cons. 5

486. Detio v.c. cons.

487. ..uetio v.c. cons.

Eoc cons. pugna facta est inter Odoa-

sio crem regem et Fevvanum regem Rugo-

rum et vicit Odoacar et addtiodt ca- 10

ptivum Fevvanum regem sub die xvii

kal. Decemb,

488. Dinamio et Sifidio

Eis cons, arsit pontus Apolinaris noctu in pascha w kald. Maias, 4 5

489. Probino et Eusebio

490. Pauste v.c. cons.

Eis cons, ingressus est rex Theoderi- cus in fossato pontis Sontis v kal, Sep- tcmbris et fugit Odoacar rex de fossato 20 et abiü in Beronam,

494.

Eo anno ingressus est Odoacar rex m fossatum Erulis in pinita. Et occisus est Libila mag, mil. et ceciderunt po^ 25 puli ab utraque parte. Et clausit se Ravenn Odoacar rex vi. idus lul. et regressus est rex Theodericus in Tidno XI kal. Septemb.

492. D.N. Anastasio p. p. Aug. et Rufo 30

9. Eine halbe Zeile leer, U. noctu A 58«. sehr, porticus. 48-34. Exe. g 56 : «Cui (Theoderico) occorrit venientiOdoachar ad flu- vium Sontium et ibi pugnanscumeodem victus fugit. AtveroOdoacerabiitinVeronam.» Auchdas bei demAnon. Folgende sdieint aus einem bessern Exemplar dieserChronik entlehnt. 28 .DieConsüln fehlen, aber es ist Raum daptr leer gelassen. 28 29. Exe. g 54. «Hoc consule (Olybrio 494) exiit Odoachar rex de Ravenna nocte cum Herulis, ingressus in Pineta in fossato patricii Theode- nci. Et ceciderunt ab utraque parte exercitus, et fugiens Levila magtster milltum Odoacris oc- cisus est in fluvio Veiente. Et viclus Odoacer fugit Ravenna Idibus lulüs.»

668

Thbodob Mokmsbn,

His COM. terre motm factus noctu ante jw/Zortim ctmtus vii kal, lun. 493. Albino v. c. cons.

Hoc cons» regrcssus ttt rex Theoderi- 5 cus Arimmi et venit ctim dromome od

fossatum PalaHpH im kl SeptemMa,

10

45

20

Eo anno pugna facta est mter Fride^ ricum et Eufanem mag, mil, mter Tri- dentutn et Beronam.

Hoc cons, facta est pax inter dm Theo- dericum regem et Odoacrem in. kl, Martias,

Et mgressus est dnus Theodoricus in Ciassem Mar,

Hoe cons, mgressus est Ravennam Theo- doricus III. fion. Mar* et occisus est Odoacar rex a rege TKeodorico m palitio cum comnUliHbus suis.

25

Fluni ergo ab adventu Domini usque ad consulatum Viatoris anni h, ab Adam autem anni vi mtVto« 497. Anastasio Aag. n

496. Paulo ^

30 498. Paalino ▼. c. cons. 499« p. c. Paulini r. c. cons. 500. item p. c. Paulini 504. Abieno et Pompeio ]

509. Abieno iun. et Probe 35 503. Yolusiano 504. Cettego.

consuHbm eo anno mortuus €Sl

7. 8. Zwei leere Zeilen, 4t. Eine leere Zeile. 48. Cf. Exe. g 54. 46. Eine leere Zeile. 49. Eine leere Zeile. SO. Cf. Bxc.

i 55. 28. (A)^ «5. B. «4«. 84. p. c.

. . k . o. c. cons. I Paulini \ B. 85. 85. in einer Zeile B.

Anastasius imperator et levatus est lu- stinus imperator,

505. Theodore

506. Messala

507. Yenantio 5 509. Importuno

54 0. Boetio

514. Feliee

543. Probe

54 4. Senatore 40

545. Florencio

54 6. Petro

547. Agapito

548. p. c. Agapiti

549. Eutarco GUliga 45

550. Rastice 524. Valerie

5SS. Symmacbe ei Boetio

5S3. Maxime.

Eo anno Theodoricus ocddü Sym- so machum et Boeüum et mortuus est post dies xviii et mortuus est lusOnus imperator et levatus est lusimianus imperator.

et Filoximo S5

et lustiniano Aug. et Hilaro | ei Vittelliano ei lustiniano ii et YiteUiani 30

et Horeste et Horestis 5 3 S . Item p.c. Lampadi et Horestis.

His consulibus revolutus est cyclus pa- schaUs VI qui fiunt anni nun. 35

533. Ei iterom p. c soperiorom PaaliDO ei lohanne

p. c. Paulfni ei Apione. His eonsuKbus mortui sunt Aksricus rex et Theodatus rex et levatus est Guiti- 40 gis rex H Bilisarius intravit Romam et predata est NeapoUs a mililänts BiH- sarü.

5S4. Opiliene

525. Probe

526. Olybrio

527. Maburtio

528. p. c. Maburii

529. Decio iun.

530. Lampadio 534. p. c. Lampadi

ANHANG.

Ueber die Quellen der Chronik des Hieronymns').

HieroDyiDus selbst giebt in der Vorrede zu semer Uebersetzung^ des zweiten Baches der Chronik des Eusebins ausfilbrliche Rechenschaft von seinem Verfahren. Er sei» sagt er, Iheils treuer Uebersetzer, tbeils Verfasser : fummtUa quae mki amUsm videbantur adieci , in Ramana tna- xime kistoria und weiterhin : A Nmo et Abraham usque ad Traiae caplwiUUem pura Graeca tramlatio est. A Troia ueque ad XX. Constan^ (wt mmmi nunc addita nunc mixta sunt plurima , quae de Tranquilto et ceteris iUustribus historids curiosissime excerpsknus. A Constaniini autem eupra dUto anno usque ad consulalum Augg. Vaknlis VI et Valentimani II totum meum est. Jetzt, wo uns in der armenischen Uebersetzung ein von allen Interpolationen freier Text des ächten Eusebius vorliegt, kön- nen wir die Prttfung dieser Angabe des Debersetzers und die Scheidung der Materialien unternehmen, in der Hoffnung, die unkritische Compila- tion hiedurch fttr die jetzige Forschung brauchbarer zu machen *).

Es ist durchaus kein Grund vorhanden , die eigenen Angaben des Hieronymns in Zweifel zu ziehen. Wenn er auch in dem nichtrömi- schen Theil Zusätze von Bedeutung gemacht hätte , warum hätte er es verschweigen soltoi ? Nun aber finden sich in der That dennoch eine ganze Reihe nichtrömischer Notizen bei Hieronymus , die bei dem Ar-^ monier fehlen ; es fragt sich , ob diese dem ächten Eusebius gehören

i) loh erlaube mir diese zooächst um das VerhSltniM der Stadtehronik zu Hiero- nymns (s. S. 604] festzustellen geführte Untersuchung hier gleich beizufügen; es kam darauf an, nicht eben in den Hauptsachen neue Resultate zu gewinnen das Verh&lt- {

niss des Hier, zu Sueton und Eutrop ist Ja bekannt genug, sondern die Bestand- theile der Comptlation zum praktischen Gebrauch fibersichth'ch darzulegen.

2) Ich folge im Allgemeinen der neuesten Ausg. von Mai Script vet. nora col- lectio T. l^in. Remae 1833. 4., jedoch mit steter Zuziehung der filteren, namentlich

der Boncallifichen Ausgabe. Mai hat den Hieronymus nicht selten aus dem armenischen i

Eusebius corrigiert und manche schon von Scaliger beseitigte spfitere Zusfitze wieder in ^

den Text hineingetragen. \

670 TOEODOR MOUVSEN,

und von dem Armenier weggelassen oder eigne Arbeit des Hieronymus sind. Einen Theil derselben erkennt man leicht als dessen Werk; es sind kurze und werthlose Zusätze , wie sie jeder mit der heidnischen und chrisüichen Ueberlieferung einigermassen Vertraute mit Leichtigkeit machen konnte. Die wichtigeren darunter, die selbststdndig Facta be- richten, stammen dagegen wohl ohne Zweifel aus Eusebius her. Denn einmal finden sich diese auch schon in grosser Anzahl in den vortroja- nischen Zeiten, wo doch Hieronymus eine pura translatio zu geben ver- sichert; andemtheils kehren die meisten derselben wieder in den cnro- ^difjv überschriebenen fast ganz mit Easebius Kanon ttbereinstiimneQ- den Kapiteln des Syncellus '). Ueberdies sind sie den easebischen No- tizen ganz gleichartig und deuten jedesfalls auf griechischen Ursprung ; rtknische Notizen sind nur sparsam darunter, ähnlich wie bei Eusebius selbst. Es ist also anzunehmen, dass der armenische Uebersetzer in den Zeiten vor Christi Geburt sein Original stark, aber planlos verkürzt hat; in den Zeiten nach Christus hat er wenig oder nichts weggelassen , in- dem alles, was Hieronymus hier vor dem armenischen Text voraus hat, nachweislich von ihm selber zugesetzt ist. Wir geben in Beil. A. ein Verzeichniss der in dem armenischen Eusebius fehlenden und sonst auf keine bestimmte Quelle zurttckzuflihrenden Noten des Hieronymus mit Verweisung auf Syncellus.

Gehen wir ttber zu dem eigentlichen Gegenstand unsrer Untersu- chung, der Ermittelung der römischen Quellen, welche Hieronymus in den vollständigen Eusebius emrUckte. Zunächst finden wir in der ite- gum series et quanto quüque tempore regnaoerit vor dem Kanon, die über- haupt bedeutend von der eusebischen abweicht , in den römischen Ab* schnitten manche Zusätze zum Eusebius, deren Quellen bei diesen nackten Namenreihen weder leicht zu ermitteln noch von grosser Be- deutung sind. Hieronymus nennt

1 . die Könige von Aeneas , mit Angabe ihrer Regierungszeit im

I) Syncellus scheint iodess nicht den Bosebius, sondern vielmehr dessen Quelle, den Africanus ausgeschrieben zu haben, den er auch p. 283 und 489 Rone, dafür citirt. Von da an, wo dieser aufliöri (mit HeliogabaUus) , hört auch die AehnKchkeit auf zwischen Eusebius und Syncellus. Indess ist dies im Resultat für uns gleichgültig; denn dass Hieronymus neben dem Eusebius den Africanus benutzt, ist durchaus unwahrscheinlich.

QUELLEN DES HiEEONYMVS. 671

Ganzen, die bei Eusebius fehlen. Dieses Register kehrt im Kanon genau ebenso wieder, und werden wir dort über dessen Herkunft sprechen.

2. Die Könige von Aeneas bis Tarquinius Superbus, aus Eusebius. Die Summe: hi regnaverunt simtd CCXL, welche dieser nicht hat, be- ruht auf Add/rung der einzelnen Angaben.

3. Ramae post exactos reges conmles bini creati et in maxima urbis calamitate quandoque etiam creabantur dictatores; worauf ein Yerzeichniss einzelner bekannterer Gonsuln und Dictatoren folgt. Genau ist nicht zu ersehen , woraus dies Register entnommen ist ; Scaligers Meinung (im Comm. p. 9. 10.), dass dies ein Rest der von Eusebius und Hieronymus ursprünglich beigesetzten Cousularfasten sei , ist von Yallars im Comm. p. 34. 79 mit Recht verworfen worden; aufEutrop passen nicht alle Namen. Vielleicht war der Abschnitt nomina dictatorum, den wir in der Stadt- chronik finden, die Quelle oder wenigstens die Veranlassung dieses Ar- tikels ; wir werden unten sehen , dass dieselbe zu Hieronymus Quellen gehörte und ihm wohl in etwas besserer Gestalt vorlag, als wir sie kennen.

4. Imperatd^es Romanorum, ein Verzeichniss der Kaiser mit Angabe der Regierungsdauer, dem Hieronymus im Kanon selber aufs Genaueste folgt und an fünf Orten von den Angaben des Eusebius im Kanon ab- weicht, um sich diesem Verzeichniss anzuschliessen :

Arm. Euseb. Hieron. im Kanon und im Verz. Caesar a. v. a. iv m. vii.

Nero a. xiii m. vn. a. xiii m. vii d. xxvui.

Domitian a. xvi. a. xv m. v.

M. Aurel. u. L. Verus a. xix. a. xix m. i.

Pertinax a. i. m. vi.

Hieronymus muss also noch ein andres Kaiserverzeichniss vor sich gehabt haben als das im Kanon enthaltene. Dass er aber auch dies Ver- zeichniss bei Eusebius fand, bezeugt Syncellus p. 669 Bonn. , von Per- tinax : ßaaiXsvaag %ara /liv Evaißiov fiijpag ?f . Hiezu kommt eine andre ähnliche Erscheinung. Von Claudius sagt Hier. : tnoritur in Pala- lio, von Trajan : in Selinunte perit, von Caracalla : interficitur inier Edes- sam et Carras, von Claudius : Sirmii moritur , von Quintillus : Aquileiae occiditur lauter Angaben, die er weder bei Eusebius im Kanon, noch belEutrop fand. Dass seine Quelle wiederum Eusebius war, sagt uns abermals Syncellus , der p. 657 von Trajan sagt, dass er kut Evaißiov iv SeXivovvri Starb. Dies erklärt sich dadurch , dass Hieronymus in ei- nem andern Theile des eusebischen Werkes einen Kaiserkalalog fand.

6?2 Theodor Mommsen,

der die RegieruDgfijahre, und eioen zweiten, der die Todesorte und To- desarten verzeicbnete. Letzterer findet sich noch im armenischen Texl vor dem Kanon p. 36 Aucher, und so weit er geht (die Handschrift bricht ab mit Pupienus und Balbinus) enthalt er alle Angaben des Hiero- nymus wörtlich. Der erste Katalog, der die Regierungsjahre verzeich- nete, wird am Schluss des ersten Theils von Eusebius verheiss^i ; die Lücke der Handschrift hat ihn uns entzogen. Sonach ist unter den Quellen des Hieronymus dieses doppelte bei Eusebius, aber ausser dem Kanon stehende Kaiserverzeichniss mit aufzuführen.

Wir kommen zu der Chronik selbst Schon Scaliger und viele Andere haben, noch ehe der armenische Eusebius bekannt war , es be- merkt, dass das Breviarium des Eutropius von Gründung der Stadt bis zu Diocletians Tod , von wo er dasselbe weniger stark benutzt hat, die vorzüglichste historische Quelle des Hieronymus ist, aus der er den Eusebius ergänzt. Jetzt wo wir den echten Eusebius besitzen^ kann man namentlich für die Kaiserzeit, wo die Einfügung der historischen Notizen in das chronologische Gebäude leichter war , die Chronik des Hieronymus als eine Verschmelzung des Eusebius und Eutrop bezeich- nen. Es muss einer künftigen kritischen Ausgabe des Hieronymus überlassen bleiben, an jeder Stelle die Entlehnung aus Eutrop h^vor- zuheben ; hier genügen wenige Beispiele , um zu zeigen , wie Hierony- mus das Breviar selbst mit theilweisen Missverständnissen ausgeschrie- ben hat. So heisst es in der Chronik beim J. 43 vom Kaiser Claudius : hte est Claudius patruus Drusi, qui apud Mogantiacwn fnanummtum habet; was sinnlos abgeschrieben ist aus Eutrop. YU, 1 3 : Post hmc Claudius fuit, patruus Caligulae , Drusi qui apud Maguntiacum mommenium habet filius 9 indem Hieronymus verband patruus Caligulae Drusi. Ebenso sinnlos ist in der Note beim J. 67 des Hier. : duae Umkm pravmdae sub Nerone factae Pantus cet. das tantum; es rührt her aus Eutrop. YU, 14: duae tarnen pr. sub es f. Pontus cet. , mit Yerwechselung von tarnen und tantum. Bei Eutrop. YH, 15: a senatu hostis iudicabis cum quaereretur ad poenam hat Hieronymus a senatu falsch bezogen und geschrieben : cum a senatu quaereretur ad poenam. Eutrop. YU^ 1 9 : Achaiam Lyciam Rhodum ByzanUum Samum, quae Uberae ante hoc tempus fuerant, item Thraciam Ciliciam Commagenen, quae sub regibus amicis egerant, in provindarum formam redegit hat Hieronymus so zusam- mengezogen: A. L. RJi. B. S. Thr. C. Commagene, quae Uberae asUea

QUBILKN BBS HiERONTMUS. 673

et (/) sub regifms amicis erant, tu prmndas redaetae. Eutrop. VIII, i 7 : Vidus eH ü Severo^ apud Mulmm pantem, interfecius in Palatio ; Hier. : quem po9tea Severus apud Muhnum patUem interfeciL Die Stelle über die späteren Schicksale des Tetricus und der Zenobia Eutrop. x, 1 3 scheint Hieronymus gleichfalls missverstanden zu haben , indem er diu" tisgime vixit Zenobia verband. Selbst dass Hieronymus mit dem Regie- rungsantritt der Kaiser schliesst, unter denen er schrieb , und die Wen- dung praef. p. 7 : reliquum tempus Gratiani et Theodosii laiiom kistariao stilo reservavi, ist offenbar dem Eutrop entlehnt, der also schliesst: re- hqua stilo maiore dicenda sunt, quae nunc non tarn praetermittimus , quam ad maiorem scribendi diligenHam reservamns. An diesen Beispielen wird es genügen ; sie zeigen zugleich , mit welcher wörtlichen Treue Hieronymus seiner Quelle folgte. Es ergiebt sich hieraus, dass Air uns, die wir den Eutrop noch besitzen, alle diese Auszüge und namentlich auch die chronologischen Epochen, unter welche Hieronymus sie ein- gestellt hat, ohne historischen Werth sind und Hieronymus hier eigent- lich gar nicht angeführt werden darf. An einigen wenigen Steilen scheint Hieronymus neben dem Eutrop das fast gleichzeitige grössten- theils aus Eulrop entlehnte Bretiarium Sex. Ruß gebraucht zu haben, s. zu den J. 250. 267. 275.

Ein wichtiger Theil der Zusjitze des Hieronymus betrifft die römi- sche Litterargeschichte. Dieselben sind kürzlich von Karl Friedrich Hermann {de scriptoribus iUustribus quarum iempora Hieronymus ad Eusebü chronica annotavit^ Göttinger Programm 1 848) übersichtlich zu- sammengestellt; ich werde die Nummern dieser Excerpte den Olym- piadenjahren beifügen. Die Hauptquelle des Hieronymus ist bekannt- lich Sueton, den er in der Vorrede allein unter seinen Quellen mit Na- men nennt, und zwar dessen Schrift de viris iUustribus (vgl. besonders Bitschi parerga Plaut. L p. 609 ff.); so sehr ist dies seine Hauptquelle, dass seine Notizen da aufhören, wo Sueton schliesst, mit Quintilian und dem altern Plinius^). Von dieser Schrift ist ein Abschnitt {de iUustribus grammaticis) vollständig, von einem zweiten {de iUustrtims rhetoricis)

4) Die drei letzten Paragraphen bei Hermann verdienen ihren Platz nicht; sie ge- hören zu den Auszügen aus Eutrop. Vgl. Salvius lulianus (§. 98, Ol. 227|) mit Eu- trop. Vlir, il; Fronto (§. 99, Ol. 235, J) mit Eulrop. Vm, i%; ülpianus (§. <00, Ol. «5^,1) mit Eutrop. YIO, 23.

674 Theopor Momksbx,

wenigstens das Inhaltsverzeichniss und der Anfang anf uns gekommen; zwei andre Abschnitte de arataribw and de poeUe werden von Pontanus in einer Notiz über den durch Sicco Polentone angeblich vernichteten Codex (Ritschi a. a. 0. S. 612) genannt und verschiedene vitae sind daraus einzeln auf uns gekommen. Die Vergleichung des Erhaltenen mit Hieronymus Angaben zeigt mit Evidenz, dass die letzteren Excerpte, wenn gleich noch so kümmerliche, aus Sueton sind, und dass Hieronymus nichts Wesentliches zugesetzt^), aber freilich sehr vieles weggelassen hat, z. B. alle Grammatiker vor Verrius Flaccus, alle Redner vor Cicero, alle Historiker vor Sallust. Man sieht, dass man in Hieronymus Zeit von den Schriftstellern der republicanischen Zeit höchstens noch die Poeten las, aber nicht mehr die Prosaisten. Die Vergleichung der erhaltenen Abschnitte mit Hieronymus Auszügen beweist, dass Hieronymus bei jedem Namen die Kategorie, unter die Sueton ihn eingetragen , zu wie- derholen pflegte ; aus dem stehenden Epitheten des Hieronymus kön- nen wir also zurttckschliessen auf die Abschnitte und Eintheilung der suetonischen Schrift. Es schien zweckmässig von den uns bei Hiero- nymus erhaltenen suetonischen Notizen nach diesen Kategorien eine Uebersicht zu geben , bis einmal ein künftiger Herausgeber des Sueton diesen Fragmenten den gebührenden Platz einräumt. Die vier Ab- schnitte der grammBtici rhetores oratores historid stehen unzweifelhaft fest; von den Dichtem ist es zweifelhaft, ob sie in einer Abtheilnng zusammenstanden oder ob, wie ich eher glaube, die poetae, d. h. die Epiker, Satiriker und Lyriker von den Dramatikern, den comoediarum tragoediarum mimarum scriptares, getrennt waren ^. In Ermangelung ei- ner passenderen Rubrik ward Yarro unter den Dichtem als philaeapkus et poeta mit aufgeftjübrt.

4) Eine triviale synonymische Bemerknng ist bei dem Grammatiker Palaemon zu- gefügt ; auch bei Plinius finden sich irrige ZusStze.

2) Vgl. auch Hieronymus ep. GXII p. 738 Yallars. : legisH emm et Graecos et La- tinog, qui vitas vtrorum illwtrium descripsemnt, quod nunquatn epUtqthium tiiuhim m- diderint, sed de ülustribus virü, verbi gratia dudbus philosophis oratoribtu hisioricis poeOs epicis tragicis comicis. Gewiss dachte er bei den letzten Titeln an seinen Sueton. Diese Thfeilung der poetischen Werke geht auf die alexandrinischen Bibliothekare zu- rück. Tzetzes im rhein. Mus. N. F. VI S. 117.

QUELLEN DES HlERONYMCS. 675

L de illu8tribu9 grammaticis.

G. lulios Hyginus grammaticus (§. 63, OL 492,4 oder 493J) »= Suet. c. SO.

Melissus grammaticus (§. 66, Ol. 494,1) = Säet. c. 2 4.

Verrias Flaccos grammaticus (§.69,01.4 96,4) «= Suet. c. 47.

Palaemon grammaticus (§. 85, Ol. 206,4) Suet. c. 23.

Die differenüa zwischen stiila und gutta ist Zusatz des Hier. ; sie fuidet sich ebenso y doch ohne den Namen des Palaemon bei Fronto de diff. p. 4332, 50. Isidor orig, XIII, 20. In den differmtuie sermonum, die un- ter Palaemons Namen noch vorhanden sind, wird zwischen gutta und stilia anders distinguiert (Ritschi 1. c. p. 626. Hermann §.85 not.].

Probos grammaticus (§. 86, Ol. 208,4.) «= Suet. c. 24.

II. de claris rhetoribus.

Plotius Gallus primusRomae Lat.(§. 48, Ol. 473,1) «= Suet. c. 2.

rhetor. docuit

YuUacilius Plautus Latinüs rhetor. (§.20,01.474,4) «^ Suet. c. 3.

Hieronymus hat. den Namen verdorben (L. Otadlius PiHtus heisst er bei

Sueton) und ihn fölschlich zum Freigelassenen des grossen Pompejus ge- macht {manumissus Cn. Pompeium magnum docuit Suet.).

Gestius Latinus rhetor. (§. 60, Ol. 4 94,4) ■» Suet. ind. 6.

Albucius Silo rhetor. (§. 64, Ol. (93,|) = Suet. c. 6.

M.PorciusLatro Latinus declamator(§. 67, OL 494,|) == Suet. ind. 7.

Claudius Quirinalis rhetor. (§. 82, OL 205,4 oder 206,4) = Suet. ind. 12.

M.AntoniusLiberalis Latinus rhetor. (§. 84, OL 206,4 oder 207,1) «= Suet. ind. 4 3.

Statins Surculus rhetor. (§. 87, OL 209,|) := Suet. ind. 4 1.

Gabinianus rhetor. (§. 95, OL 203,4 oder 204,4) = Suet. ind. 4 4.

Quintilianus (§. 96, OL 246,4 oder 247,4) = Suet. ind. 45.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Sueton diesem Yerzeichniss der öffentlichen Lehrer der lateinischen Rhetorik in Rom anhangsweise eine Notiz über die römischen Professoren der griechischen Rhetorik beigegeben hat. Daraus scheint entlehnt:

Nicelas et Hybreas et Theodorus et Plutio nobilissimi artis rhetoricae Graeci prae- ceptores habentur (§. 48, Ol. 4 87,^)

und eine andere Spur davon, auf* die 0. Jahn mich aufmerksam macht, und die um so wichtiger ist, als sie den Sueton namentlich citirt, findet sich Schol. luv. 3, 74 (aus dem Probus des Yalla) : haeus rhetor faxt Atheniensis illiiis temporis ; cuius et Tranquilltts meminiU Die summa- rische Weise , in der vier der bedeutendsten griechischen Rhetoren in einen Satz zusammengedrängt werden, scheint dafür zu sprechen , dass Sueton diese Nachrichten nur anhangsweise mitgetheilt hat. Die An- gabe über ApoUodorus von Pergamus könnte man auch hieher ziehen;

AblModl. 4. K. S. Ges. d. Wissentch. U. . 46

676

Theodor Momusbn,

doch scheint sie eher aus dem Leben des Redners men (s. das.).

Cicero

Messalla Gorvious M. GalidiuB

Domitius Afer

orator ora^or

Corio

orator

Furnii

oratores

MuDatins Plancus

orator

Atratiniu

orator

Passienüs pater

declama

Asinius PolUo

orator

C. Asinius Gallus

orator

Q. Haterius

orator

Yotienos Montanas

orator

Cassius Severos

orator

PassioDus filius

III. de oratoribus.

(§. 42, Ol. 168,3; §. K, Ol. 174,4 od. 475,1; §. S4, Ol. 475,1 ; §. 30, Ol. 180, 4 ; §. 44, 01. 4 84,4 od. 4 85,4. Hiezo fBge ich noch die bei ffifr- ronynras nach §. 4S folgenden Worte : C^jPom- peku Magnus oritwr, deren QueDe sonst nidit nachweisbar ist ; wahrscheinlich bemericte Soe- ton, dass Cicero in demselben Jahre mit Pompe- jus geboren sei. Femer §. 65, Ol. 493,4: Jjf. TulUus Tiro Ciceromt Uberius quiprimius noUu eom- tnenttu est, m Futeokmo praedio usque ad C mn num conseneseU; was anter keine der IQnf Rubri- ken passt,aber sehr wohl amSchloss detvitaCir cmmis gestanden haben kann.) (§.3«,O.480,J;§.6J,(M.488,»;§.74,OL497,J.), (§. 34, Ol. 480,4.) Aas dessen vUa wohl auch §.S9 (OL 479,2.): Apoüodorus Pergamenus Gras- cus orator praeeeptor CaUdü et AugusH darut habetur,

(§. 36,01. 484,4 oder 482,4.) (§. 45,01. 4 86,4.) (§. 53, Ol. 4 88,4 oder 489,4.) (§. 56, Ol. 489,4 oder 490,4.)

declamator (§. 62, Ol. 4 92,2«)

(§. 68, Ol. 4 95,4 oder 496,4.)

(§. 73, Ol. 4 98,2.)

(§.77, OL 200,4 oder 204,4.)

(§. 78, OL 204,J.)

(§. 79, OL 202,4 oder 203,2.)

(§.84, OL 204,2.) Ein Auszug der su^onischeo

Biographie ist erhalten Schol. luv« 4, 84 (s. da«

selbst 0. Jahn), in dem sich die Angabe des Hie*

ronymus wiederfindet.

orator (§. 83, OL 205,4 oder 206,1.)

Die unmittelbar auf das Excerpt über Q. Haterius folgende Angabe:

Servius Plautius corrupti filü reus semet in iudicio interficit (OL 200,4.)

scheint in der Biographie irgend eines Redners bei Sueton gelegentlich vorgekommen zu sein.

QUELLEN B£S HtBRONYJfUS.

677

IV. de poetis.

(§. 4, Ol. 434,4 oder 435,2; §. 6,01. 453,^.) (§. Ä, Ol. <44,J.) (§. 3, OL 446,^.) (§.4,01. 4 48,|.) (§. 5, Ol. 4 60,8.)

(§. 7, OL 455,|.). Stimmt mit der suetonifichen vüa TerentU. (§. 8, OL 456,J.)

(§. 9, OL 4 58,5-; §. 4 4, OL 4 69,|.) (§. 40, OL 4 60,|.)

M. TereDtias Yanro philosophus et (§. 4 4, OL 4 66,4 ; §. 50, OL 488,4 oder 4 89,1.)

poeta

(§. 43, OL 4 69,2.)

(§. 45, OL 4 69,3 oder 470,2.)

(§. 4 6, OL 474,2.)

(§. 47, OL 472,|.)

Q. Ennius

poeta

Naevios

comicus

Plautus

T. Livins

trag. ser.

Statius CaeciUus

com. scr.

P. Terentius

com. 8cr.

PacuviuB

trag. scr.

G. Lucilius

aatir. scr.

L. AUius

trag. scr.

TurpiiiiiB oomicos

M. Furios BibacoloB poeta T. Lacretius poeta

L. Pomponios Atell. scr.

G. YaleriusGatiillus scriptorlyrioiis (§. 49, OL 473,}; §. 33, OL 4 80,4 od. 481,4.)

Terentius Yarro Yirgilius Marc

HoratiusFlaccus

satiricus et ly-

ricus poeta

Publios

mimograpbus

Laberius

mimonimscrip

tor

Ovidins Naso

poeta

Gomiflcius

poeta

GomiGcia

M. Bavius

1

poeta

Gomelius Gallus

poeta

Aemilius Macer

poeta

PhllisUoD

mimographus

Persius Flaccos

satiricus poeta

M . Ana. Lncanus

poeta

(§. 24, OL 474,3.)

(§. 26, OL 477,3; §. 34, OL 480,|; §. 35, OL

484,4 oder 482,4 ; §. 57, OL 490,f ; §. 58, Ol.

490,4: Varitu et Tucea u. s. w., was auch aus

dem Leben des Yirgil herrührt. Auch g. 54, OL

4 89,-j-: Quintilius Cremonensis VirgiUi et Horatn

amicus moritur ist sicher Fragment der vita Vir-

giliij

(§.28, OL 478,4 oder 479,2; §.64, OL 492,3.).

Stimmt mit der suetonischen vita Haratü,

(§. 39, OL 484,2.)

(§. 40, OL 484,f.)

(§.42, OL 484,|; §.75, OL 499,J.)

(§. 43, OL 484,4 oder 4 86,4.)

(§. 47, OL 4 86,«.) (§.51, OL 488,3.) (§.59, OL 4 9 4,J.)

(§. 70, OL 496,2.) (^n^ lateinisdi, wie es 8ch^t,s. Hermann a.a.O., YgL 0. Jahn z. Per- sius praef. p. XC).

(§. 80, OL 203,1; §. 88, OL 240,2.) Stimmt mit der vita, die von dem Siteren Grammatiker Yal. Probus herrührt, aber auch (ürSueton Quelle war. (§. 90, OL 24 4,4.). Stimmt mH dert;tla.'

46

678 TnoDOR Momuse!«,

V. de historicis.

Sallastius Grispus scriplor htstoricus (§. 20, Ol. n3,{ ; §. 46, Ol. 486,2.)

T. Livius scriptor historicus (§. 32, Ol. 480,2 J § '^*' ^'- ^«^>*)

Cornelius Nepos scriptor historicus (§. 14, Ol. 4 85,4^.)

Fenestella historiarum scriptor (§. 76, Ol. 499,3.)

et carminum

Q. AsconiusPedianus scriptor historicus (§. 94, Ol. 24 3,|.)

Plinius Secundus [orator et] historicus (§. 97, Ol. 22 4,3 oder 222,4. Da, wie

Hermann gezeigt hat. Hier, die suetoni- ' sehe Biographie des Siteren Pltnios irr- thumlich auf den jungem bezog, so ^ möchte auch das orator et auf seine Rech-

nung kommen.) Stimmt mit der Biogra- phie, welche um so sicherer dem sueto- nischen Werke de viris iüustribus ent- lehnt ist , als Yincentius Bellovacensis im spec. histor. L. XI. c. 67 sie anfahrt aus Tranquähu üi cathaiogo vtrorum ühuiri" um.

Wir schliessen hieran verschiedene andere mehr oder weniger die Litterttrgeschichte berührende Angaben, deren Quelle nicht mit Sicher- heit ausgemittelt werden kann.

1 . Eine Anzahl Notizen beziehen sich auf Seneca :

lunius Gallio frater Senecae egregius dedamator propria se manu interfecit (§. 89, Ol. 240,4 oder 24 4,4.)

L. Annaeus Seneca Cordubensis praeceptor Neronis et patruus Lucani poetae incl- sione venarum et vcneno hausto periit (§. 94, Ol. 244,4.) Damit zu verbinden: [Soter philosophus Alexandrinus] praeceptor Senecae [clarus habetur] (§. 72, Ol. 4 97,4 oder 498,1.) Das Eingeklammerte ist aus Eusebius.

L. Annaeus Melas, Senecae frater et Gallionis , bona Lucani filii sui a Nerone pro- meretur (§. 92, Ol. 24 1,4 oder 2 4 2,4.) Aus der suetonischen vita Lucani ist dies nicht entlehnt.

Diese Notizen tlber den jungem Seneca und seine Brüder einer suetonischen vita desselben beizulegen verbietet einmal die notori- sche Yerwedbslung des Jüngern GalUo mit seinem Adoptivvater, dem Declamator, die man Sneton nicht zuschreiben kann ; zweitens der Um- stand, dass in den bekannten Abschnitten der suetonischen Schrift für den Philosophen Seneca nirgends Platz ist. Sollten diese Notizen nicht vielmehr in einem gewissen Bezug auf die Controversen des älte- ren Sebeca stehen ? Diese sind den drei Brüdern Navatus (wahrschein- lich dem später lunius Gallio umgenannten) Seneca Mela gewidmet

QUELLEN DES HlERONYMlS. 679

in derselben Ordnung wie Hieronymus sie auffahrt -; derRhetorJunius Gallio der Vater, den Hieronymus mit dem Adoptivsohn verwechselte, kommt sehr oft darin vor. Alles was wir hier lesen , könnte sehr pas- send in einer Vorrede oder Einleitung zu Excerpten aus Senecas con- travemae gestanden haben, wo Rechenschaft gegeben ward über die Schicksale derer, denen das Buch dediciert war.

2. Aus einer gemeinschaftlichen Quelle dürften folgende Notizen stammen :

Nigidius Figulus pythagoricus et magus in exilio moritur (§. 37, Ol. 183,4.). Anaxilaus Larissaeos pythagoricus et magos ab Augusto urbeltaliaque pellitur (nicht

bei Hermaon, Ol. 4 88,4.). Titos Musonium Rufüm de exilio revocat (nicht bei Hermann, OL 24 4,4.).

Aus Sueton rühren diese Angaben gewiss nicht, her; er würde weder Nigidius und Auaxilaus zu magis gemacht , noch überhaupt den letzteren so wie den Musonius Rufus beides griechische Schriftstel- ler — aufgenommen haben. Wenn aber die Notiz über den AnaxJIaus nicht von Sueton ist, ist es auch nicht die über den Nigidius , wie denn auch die suetonischen Kategorien hier fehlen. Vielmehr scheint Hiero- nymus irgendwo eine Angabe über die Austreibungen der Philosophen aus Italien gefunden und daraus diese drei Noten entlehnt zu haben.

3. Die Bemerkung über denjüngerenJlf.jPorau«Cafo«foicti9j»Ai/o«o- j)Ati«(§.27, Ol. 177,4.), der in die römische Litteraturgeschichte nicht ge- hört, da er nichts geschrieben , gehört dem Eusebius (s. unten S. 687). Die über den Juristen Ser. Sulpicius und den P. Servilius Isauricus, von denen letzterer nicht Schriftsteller war, ersterer wenigstens nicht in das suetonische Werk passt, welches offenbar die Juristen nicht mit umfasste; die über Augusts Arzt M. Artorius (§. 49, Ol. 187,4 oder 188,1.); die über den Pantomimen Pylades (§. 55, Ol. 189,|) sind ungewisseren Ur- sprungs , aber schwerlich dem Sueton entnommen. Wir haben die letz- teren in die Beilage C. aufgenommen, da sie vielleicht mit den dort auf- geführten Noten zusammengehören. Dass die Noten über Julian, Fronto und Ulpian aus Eutrop entlehnt sind, wurde schon S. 673 Demerkt.

Prüfen wir nun die Bemerkungen , welche nach Abzug des Euse- bms, Eutrop und Sueton dem Hieronymus übrig bleiben', so wird man darunter zunächst wie natürlich eine Reihe christlicher , besonders lite- rarischer Notizen finden, wofttr bei einem kundigen Philologen, wie Hieronymus war, eine besondere Quellennachweisung kaum sich geben

680 Theodob Movksen,

lassen wird. Uns interessieren cfieselben hier nicht. - Bemerifenswertb sind einige Notizen , welche aus der Localtradition von Antiochia her- rühren (Abr. 1949; n. Chr. 101. 410. 201. 271. 275., wo er eines Vorfahren seines Freundes Euagrias gedenkt, 281. 283. 306.), eine andre aus der Localtradition von Jerusalem [Aeüa CdpttoKna) beim J. 138 n. Chr.; diese entnahm Hieronymus aus eigener Kunde, da er an beiden Orten lange lebte'). Von manchen Angaben geringerer Bedeu* tung wird es stets unausgemacht bleiben, woher sie rtthren ; hervorzu- heben sind hier indess noch drei Quellenschriften , von denen zwei uns verloren , die dritte noch vorhanden ist. Die erste ist eine Schrift de origine genüg Romanae von Janus bis auf den Tod des Romulus (Beil. B.), welche Hieronymus selbst fr. 10, wo er ad verbtim daraus etwas an- führt, im Gegensatz zu seinem griechischen Original als Latina kistaria bezeichnet {aüa historia fr. 5.). Von wem diese Schrift herrühre, lässt sich nicht ermitteln. Ihr Verfasser benutzte Sallusts Catilina (fr. 21) und citiert fur das Alter des Homer den Apollodor und Euphorbius (wohl Corruption eher des Verfassers als des Abschreibers für £phorus , s. Seal. z. d. St.) und den Cornelius Nepos. Er berichtet manches ihm Eigenthttmliche , so dass Lavinia ausser dem Silvius Postumus, den sie vomAeneas hatte, noch mit Melampus den Latinus Silvius gezeugt habe, der nach seinen beiden Brüdern Ascanius und Silvius zur Herrschaft gekommen sei; dass Romulus Feldherr Fabius den Remus erschlagen, dass der Raub der Sabinerinnen im dritten Jahre nach Erbauung Roms stattgefunden. Vergleicht man unsre Fragmente mit Livius, so wird man in den Facten und oft in den Worten einen engen Anschluss be- merken, jedoch so, dass in der Regel unsre Schrift, selbst in ihrer frag- mentarischen Gestalt, noch ausftahrlicher ist als Livius und das erklärt, was dieser andeutet ; ob uns hier Fragmente der Schrift vorliegen, wel- che Livius in diesen ersten Kapiteln hauptsächlich vor Augen hatte, oder, was glaublicher ist, Fragmente einer den livianischen Bericht zu Grunde legenden und weiter ausführenden Bearbeitung , ist nicht mit Bestimmt-

4) Hieronymus schrieb bei Lebzeiten TonGratian (f 383) und Tbeodosius {praef. p. 9 Rone, und in der Chronik 363), noch ehe Theodosius die Gothen ans dem Reiche vertrieb im J. 380 ipraef. 1. c. verglichen mit Tillemont Y. p. 206); wie Yallars in der vita S. Hier, (opp. XI. p. 66) gut gezeigt hat. Damals hatte er schon ISngere Zeil in Antiochia bei Euagrius gelebt (373 fg.), dessen er auch im Chronicon gedenkt (Vallars I. c. p. 36) und war auch wohl in Jerusalem gewesen (ib. p. ZL\

QUELLEN DES HiERONYMUS. 681

heit za entscheiden. Jedesfalls zeigt die Verwirrung in den Zeitangaben fr. 10, dass schon die Quelle des Hieronymus eine sehr trübe war.

Von der zweiten Quellenschrift haben wir die Auszüge des Hie- ronymus in Beilage G. gesammelt. Es sind historische Notizen aus der Zeii von Pompejus Tod bis auf die Schlacht von Actium, von bester Art und sehr detailliert. Die Quelle, aus der Hieronymus hier schöpft, scheint auch Quelle des Dio in den Büchern 43 48 gewesen zu sein, und zwar sind die einzelnen Facta in der Regel bei Hieronymus genauer und detaillierter angegeben als bei Dio, so dass man nicht etwa meinen kann, Hieronymus habe aus Dio abgeschrieben. Für die Verwandtschaft der Angaben bei Dio und 1)ei Hieronymius spricht nicht bloss die zum Theil wörtliche Uebereinstimmimg, sondern auch die Gemeinsamkeit des Feh- lers, dass Kleopatra mit Cäsar in Rom statt in Alexandrien ihren Einzug gehalten. Diese Notizen sind daher ein werthvoUer Rest ; nur darf man auf die Jahreszahlen, denen Hieronymus die Facta beigeschrieben hat, nicht zu viel Gewicht legen. Welchem Schriftsteller Hieronymus diese auch durch Proprietät, Genauigkeit und Eleganz des Ausdrucks bei ihm sich auszeichnenden Fragmente entlehnt hat, weiss ich nicht; sicher aber einem römischen Autor guter Zeit. An Livius zu denken liegt nahe ; indess dagegen spricht , dass die epü. CXI den Tod des Coelius und des Milo, CXII den des Pompejus erwähnt , während bei Hier, die Ordnung umgekehrt ist ; auch stimmen die Prodigien nicht mit Obse- quens zusammen.

Die dritte Quelle, welche Hieronymus benutzt hat, ist die noch vorhandene Stadtchronik, wie die in Beilage D. zusammengestellten Auszüge beweisen. Es sind deren zwar nur wenige, wie die Natur der Sache es mit sich bringt; allein es ist darum nicht minder beweisend, dass die wenigen Angaben des Hieronymus über römische Bauten, wel- che bei Eusebius und Eutrop nicht vorkommen, sämmtlich in der Stadt- chronik verzeichnet sind.. Am schlagendsten ist die Entlehnung bei dem Verzeichniss der Bauten Domitians. Die ersten Worte multa opera Stadium sind wörtlich und mit beibehaltener Reihenfolge aus Eutrop abgeschrieben. Die folgenden Worte sind ebenfalls wörtlich und mit beibehaltener Reihenfolge, jedoch nut Auslassung der schon bei Eutrop genannten und einiger weniger wichtigen, aus der Stadtchronik ent- lehnt; wobei e$ dem Gompilator begegnet ist aus horrea Vespoiiani, km- phim Castarum herauszulesen Vespasiani templumJ Weil er ferner unter

682 Theodor Mommsen,

Domitian thermas Tiüanas et Traianas fand (was ganz richtig ist, da dies zwei zusammengehörige Bttder sind, von denen das letztere, das Frauen- bad, wohl auch unter Domitian gebaut, aber erst unter Trajan dediciert ward) , meinte er auch das farttm Traiani hier anbringen zu dttrfen, das un- ter Domitian ganz verkehrt steht, und stellte desshalb um: thermaeTraia^ nae et Titianae, nicht richtig, denn das Titüsbad war das hauptsächliche. Die unkundige Gompilation aus Eutrop und der Stadtchronik ist hier handgreiflich ; Hieronymus hat hier fUr uns nur den Werth , dass er das auch bei Paeanius und in den besten Handschriften fehlende Glossem odium im Eutrop beseitigt und in der Stadtchronik das sinnlose synodum verbessert in odium, so wie die in der Stadtchronik vor der meta stsdans ausgefallene mica aurea und den Namen des einen ludus ergänzt, welche wahrscheinlich alle vier in den bessern Texten der Stadtchronik genannt waren. Ueberhaupt scheint er ein besseres und vollständigeres Exem- plar derselben als das unsrige ist vor sich gehabt zu haben. Dass er vielleicht aus derselben Chronik das Verzeichniss einiger Consubi und Dictatoren, welches in der series regum zwischen den Königen und den Kaisern steht, entlehnt hat, ist schon S. 671 bemerkt worden. Die Namen stimmen zwar nicht, allein sie schwanken in den Hdschr. des Hieronymus (s. Vallars p. 81) selbst gar sehr; auch mag er die No- menclatur der Stadtchronik bloss als Ausgangspunkt benutzt, die Namen aber aus Eutrop und Victor zugesetzt haben. Was übrigens von den Jahren zu halten ist, denen Hier, die der Stadtchronik entnommenen Notizen beigeschrieben hat , sieht ein Jeder ; an einer Stelle ist sogar noch das Severo imperante der Stadtchronik stehen geblieben.

Endlich ist hier noch einer Stelle besonders zu gedenken , beim J* 214 d. St. : Antoninus Caracalla cognominatus proptfr genus vestis quod Rotnae erogaverat, et e contrario caracaUae ex eins nomine Antonianae (so alle Hdschr.) dictae. Eutrop und Eusebius wissen hiervon nichts ; auch in der Stadtchronik findet sich diese Notiz nicht. Dagegen haben wir dartlber zwei divergierende Berichte: den einen, wonach der Kaiser die Plebs zwang, seine celtischen caracallae ihm abzukaufen und in den Au- dienzen damit bekleidet vor ihm zu erscheinen, in der epitome Aur. Yict. c. 21., worauf auch Dio 78, 3 hinführt; den zweiten (übrigens mit je- nem nicht unvereinbaren), wonach er die caracaUae an die Plebs ver- schenkte und diese nach ihm Antom{ni)anae genannt wurden. Diesem folgt Spartian. Car.9 (vergl. Diadum. 2) : CaracalU nomen accepk a vesti-

QUELLEN DES HiERONYUUS. 683

mmto qtwdpopulo dederat demis80 usquead talos, quod ante nan fuerat; Wide hodieque Antoninianae dicuntur caracaUae huUmnodi in usu ma^ ximo Ramanae plebis frequentatae ; und daraus Yict. deCaes. 21 : Anto- ninus incognita munerum specie urbem Ranumam adfidens, quod indumenta in talos demissa largiretw Caracalla dictus, cum pari modo vesti Anr- tonianae nomen e stw daret. Aus einem dieser beiden Autoren, wahr- scheinlich aus Victor (mit dem er in der Form Caracalla und Antonianae Übereinstimmt) scheint Hieronymus geschöpft zu haben ; was allerdings aufTallend ist, da sich sonst nichts aus Victor bei ihm findet, aber eini- germassen dadurch unterstützt wird , dass Hieronymus im J. 374 (wo er im Begriff war seine Chronik zu schreiben) von einem lombardischen Freunde sich propter notitiam persecutorum Aurelii Yicloris historiam er- bat (ep. X p. 24 Vallars.). Diese Spur einer Benutzung des Victor ver- dient Aufmerksamkeit, da die schwierige Frage über die Echtheit und die Verfasser der verschiedenen jetzt unter Victors Namen bekannten Schriften hier vielleicht einigen Anhalt findet.

Wir schliessen hiemit unsre Untersuchung. Die Epoche von Gon- stantins Regierungsantritt bis auf Valens Tod (310 381) ist von Hiero- nymus, wie er auch in der Vorrede sagt , selbständig bearbeitet wor- den und es kann hier, abgesehen von der Scheidung dessen , was dem Eutrop gehört, von einer Ermittelung seiner Quellen in der Art wie sie bishef versucht ward , nicht mehr die Rede sein. Das Resultat ist, dass Hieronymus sein Chronicon zusammengesetzt hat, aus folgenden Quellen : ,

Noch ganz oder theilweise vorhanden sind :

1 . Kanon und series regum des Eusebius ; wovon er jenen in einem vollständigeren Exemplar benutzt als das armenische ist. Aus dem ersten Theil des Eusebius scheint er die Zah- len der Könige vonMycenae entlehnt zuh2Ü[)en (S. 685), wenn nicht diese auch in der series regum standen. Vgl. auch oben S. 672.

2. Eutrops Breviar.

3. Das breviarium Sex. Ruft, wenig gebraucht.

> 4. Die Stadtchronik, in einem besseren Exemplar von Hierony- mus gebraucht. 5. Suetons Schrift de viris in lilteris illustribus, die Hieronymus vollständig hatte.

j684 Thbodor Mommsbr,

Verloren sind :

6. eine Lalma hi$taria de ort^ine gmUs Rcnumae.

7. ein Werk über die Zeit von Pompejus Tod bis zur Schlacht bei Äctium, das auch Quelle des Dio war.

Hiezu kamen verschiedene einzelne Notizen : vielleicht eine Ein- leitung zu den Excerpten der Controversen des älteren Seneca eine Angabe über die Austreibungen der Philosophen aus Rom Localtra- dition von Anliochia und Jenisalem mancherlei Kunde über christr liehe Dinge , namentlich über christliche Literatur und sonst mancher kleinere, nicht gerade einem bestimmten Buche entlehnte Zusatz. Wie Hieronymus seine Quellen behandelt hat , ist aus der Yergleichung seiner Excerpte mit den noch vorhandenen Originalen zu ersehen : er hat ziemlich planlos ausgewählt, die Texte stark verkürzt, aber wo mög- lich die eigenen Worte beibehalten, oft freilich auch missverstanden. Am wenigsten Werth haben gerade die wichtigsten Angaben, die der Jahreszahlen ; wo er sie nicht ausdrückUch in den Quellen fand , hat er die Anmerkungen beliebig unter gewisse Jahre untergebracht , wie dies Ritschi (parer</. I. p. 623 ff.) mit strengem, aber richtigem Urtheil gezeigt hat imd wie die Yergleichung seiner Auszüge mit Eutrop und der Stadt- chronik augenscheinlich darlegt. Als Zeittafel taugt er wenig, als Ex- cerpierender hat er den Werth seiner Quelle, so dass man ihn nicht brau- chen sollte, ohne in jedem Falle sich erst über diese zu vergewissem. Dass er späterhin selbst wieder Quelle geworden ist und Prosper und Cassiodor fast nichts gethan haben als den Hieronymus ausschreiben, ist so bekannt, dass es Verwunderung erregt bei gründlichen Forschem jene neben diesem als eigene Gewährsmänner erwähnt zu finden.

QOELLBN DBS HlBIONYMUS.

685

A.

Anmericangen des Hieronymus, die im armenischen Texl fehlen und entweder ans Buse- bius entlehnt sind oder sich nicht auf eine bestimmte Quelle zurückführen lassen').

Abr. 4—844 feMen im armenischen Text. [349. Pharaones ex Maneth. fehlt in aUen guien

Handidir. Vgl zum J, 44 44. ] 354 . prinoipium xLvn lob. {fehlt hei Mai,) 864. ccxc annus reprom. (fehlt bei Mai.) 874. ccc annufl reprom. {fehU bei Mai.) 876. GaUithyia sac. Arg. Syncellus p. S83Bonn.

mit der üeberschrift HifgucayoS. 884. cccx ann. repr. 400. quippe cuius statua Zus. des Bier. 402 princ. xLviii lub. (fehU bei Mai.) 404. cccxxx ann. repr. 444. cccxL ann. repr. 444. Hercules Antaeam. VerglunterSlO. Wohl

aus Buaeb. FehU bei SynceüuSj der hier ei-

nen AbschnUt Überschlagen zu haben «dMil. 444. cccLxx ann. repr., xx ann. Bloysis. 449. Primus quadr. Trochiius. Wahrs<M»^

lieh aus Busebius. 452 princ. xlix lub. (fehU bei Mai J 453. XanthnsTriopa Lesb. oond. Wahrs^it^

lieh aus Busebius. 484. XXX ann. Bloysis (fehlt bei Mai.) 455. In Greta regn. Cydon. WoM aus Buse^

bius. 464 . xxxY anno Mosis Gecrops. Zus. des Bier, 464. XL ann. Moys. 482. hanc urbem Euboici. S. p. 290.

484. ccccx a. r. et lx a. M. (fehlt bei Mai.)

485. iudicium Neptuni et Minervae. S.p.290. 489. Iste est Pharao Chencheres. Scheint Zus.

des Bier. 494. Lxx ann. Moys. 498. quaennptaposteaTelegono. S. p. 288.

548. qui et orbem condidit. S. p. 296.

549. In secunda Aegypto regn. Telegonus. 524. Deucalionis fliius Dionysius S. p. 297. 530. Gathfil. TrismegisU. WoM Zus. des Bier. 580. Lacedaemon cond. S. p. 298.

588. Remesses. cui datum est regn.eiectoDa-

nao. 8. p. 298. 548. post Sthenelum Argis rogn. Gelanor. S.

p. 288. 543. Argos sibi Danaus vind. S. p. 288.

643. Erichlhonius pr. qoadr. S. p. 297. 545. Eleazar. S. p. 284.

552. Jesus succ. Bloysi.

569. templ. Delph. ine. S. p. 288.

574. in Greta regn. Asterius. S. p. 289.

592. Melus et Paphus et Tbasus et CaUista

cond. S. p. 299. 594. Bithynia cond. S. p. 299. 597. qui ferr. reper. S. p. 299. 609. Ephyra cond. S.p. 299. 609. Harmonia rapta. S. p. 299. 647. Gadmea et Side cood. S. p. 800. 649. a quo Peloponnesus. S. p. 808.

644. Thebis expulso Gadmo Amph. et Zethus. Wiederholung aus 604?

642. Progne et Philomela. S. p. 804. 655. apud Pythium Pbemonoe. S. p. 804. 688. gesta Persei. (fehU bei Mai.)

705. Den Katalog der KiMge von Myoenae, den der arm. Buseb. am SdUuss der argivi- sdien ohne die JahreszaMen giebt, hat Bie- ronymus mit den Jahreszahlen eingerückt, woM aus dem ersten Theil d^ Busehius p. 483 Mai.

706. Midas. S. p. 806. 709. Ilinm cond. S. p. 805. 748. LaiusS. p. 806.

745. templ. Eleus. S. p. 806.

803. Minos ieges ac iura const. S. p. SOS.

804. Philistus scr. Garth. S. p. 324. 807. Hercules agon. Olymp. S. p. 824. 809. Apri Galyd. S. p. 324.

820. lephte in libro. Zus. des Bier.

884 . a quo Mopsucrene. Wohl Zus. des Bier.

4) Unter dieser Üeberschrift ist zusammengestellt, was Hieronymus mehr hat als der arme- nische Text des Busebius , so weit es nicht aas Eutrop entlehnt oder in die Beilagen B. C. D. auiigenommen ist. So weit möglich ist bei Jeder einzelnen Bemerkung die Quelle angegeben, der Hieronymus sie entnahm , namentlidi ist Syncellus sorgfilltlger verglichen als Mai es gethan ; was Hier, nicht gerade einem bestimmten Buch entlehnt, sondern aus eigener Kunde zugesetzt hat, bezeichne ich als Zusatz des Hieronymus. Was in [ ] eingeschlossen ist, halte ich fllr In- terpolationen im Text des Hieronytnus, der in dieser Beziehung noch einer durchgreifenden Kriük bedarf.

686

Theodor Moviisbr,

835. Menestheos rooritur. S. p. 885.

837. Aegisthas. S. p. 3SS.

846. Sirenas qaoqoe. Zus. des Hier.

855. Tisarnenns. Vgl. zu 795.

857. Zeuxipp. baln. Byz. Vgl. 1549. (864. Hebraei hunc trad. (fehUbeilUmc.)] 864. Hectoris fllii. S. p. 381.

884. agon Lycior. S. p. 334.

900. Saal. S. p. 338. [94 0. Samuel (fehU bei Rone.)]

948. Herad. in Pol. S. p. 384.

988. Enrysth. et Procl. S. p. 886.

988. lones. S. p. 335.

[944. Pelop. nirsus (fehlt bei Hone.)]

964. Myrina cond. S. p. 840.

966. Camae cond. S. p. 340.

968. Ephesas cood. S. p. 840. [980. Samos cond. (fehU bei Rone.) ]

988. a diluvio usque ad Ztuaix des H. ; vgl. S. p. 348.

4005. quod Virgilias. Zusatx des H.

4045. tertio Thraces mare obt. S. p. 340; vgl. unier 4 054 .

4084—4099 fehlt im armenisd^en Text.

44 46. qoi dedit roand. Zusatx des H. j

4 4 43. Hie Zacharias. Zusatz des H.

4483. Lycurgus.

[4 4 44. alter Sesonchoris, Serapis, mit einem Citat auf die membranae aeg^'ptia- cae Ptolemaei , quae dicitur sacra scriptara. FehU bei Seal, und scheint Emblem. Vgl. xum J. 349 und Syne. p. 470.]

4 450. Cypri mare obt.

4459. Elisaeus. S. p. 358.

4467—4880. fehlt im armenischen Text.

4838. Aeg. mare obt.

4849. Osee loel Isaias Oded. S. p. 875.

4855. Hesiodus.

4858. triremia Ath. S. p. 400.

4859. fait antem sab regibus Zusatx des H. (Cyzicus condita fügt Rone, hinxu , fehlt bei Mai.)

4867. mare obt. Milesil. Naucratis.

4894. Messena capitur. Wohl ausEusebius,wie

die folgenden Notixen. 4305. Manasses. S. p. 404 mit Zusatx des Hier. 4305. Taracus Sebic. 4 309. Ecbatana cond. S. p. 378. 4 309. Tarentom Corcyra cond. 4389. HIpponax. 4348. Cbalcedon cond. 434«. Necbepsus. 4354. Aristoxenus. S. p. 404. 4363. Seiinas cond. S. p. 408.

4863.

4870. 4386. 4448. 4448.

[4448.

4445.

[4 450.

4466.

4467.

4 470.

4 478.

4477.

4486.

[4497.

[4 497.

4504.

4505. 4548. 4585.

4530.

4588. [4533.

4538. [4598.

4549. [4550.

[4554. [4557.

4567. 4567.

4568. 4573. 4580. 4588. 4588. 4589. 4649. 4688. 4685. 4649. [4658. 4654.

Borysthenes oond. (feUtbei Rone.) S.

p. 408.

Terpander. S. p. 408.

Sinope = Sidon im arm. Text.

Alcman. S. p. 403.

Perinllras cond.

Alyattes ei Astyages (fehlt bei Rone.) vgl.

unter 4435.]

Hoc tempore liber. Zus. von Hier.

Amosis iste (fehU bei Rone.) ]

Anaximenesw S. p. 454.

ApoUinis response. Zus. von Bier,

Cynis S. c. S. p. 454 .

Harpagos. S. p. 454.

Ibycas.

Dicaearchia oond.

a Davide (fehlt bei Rone.) ]

Olympias (fehU bei Rone.) ]

reges imperaverant annis ccxl (ist die

TotaIsumm9 der 7 regna , s. series reg.

p. 66 Rone, oben ^.674] sive ut quibos-

dam placet ccxLm (aus Eutrop. i, S.)

Naxii mare obt. (fehlt bei Rone.) S

p. 469.

Censu agitato inventa sunt Romae bomi-

num cxx millia. S. p. 458.

bellum Harath. MOtiades Xristides. S

p. 468.

Gelo. S. p. 469.

Aristides. S. p. 470, vgl. 478.

Xerxes pontem (fehU m vielen Hdsehr.) ]

Ath. itenim Piraeum S. p. 470, 5.

Hieron Syrac. regnat (fehü bei Mai.; ]

Zeaxis lavacr. Byz. Vgl. unter 857.

Themistocies. Rone, hat diesen Art. so

kurx wie Euseb., Mai hat ihn erweitert.]

lub. Lxxi (feha in vielenHdschr.)]

Reges gent. div. mare obt. (fehlt bei

Rone.)]

BacchylidesPraxUla aeobuIina.S.p.470.

Romani per legatos ab Atbeniensibos

iura peUerunt, ex quibus xo tabulae

conscriptae. S. p. 484.

Abaris. S. p. 474.

Melissus. S. p. 474.

Aristophanes. S. p. 488.

Socrates. S. p. 488 ; vgl. 489. ^

Pericles.

ex Aetna. S. p. 489.

Ctesias. S. p. 490.

Dionysius. S. p. 494.

Eudoxus. S. p. 494 cf. 489.

Teos rex.

laddus (fehU bei Rone.) ]

Alexander Pheraeus.

Ql'BtLBN DES HIBKONVlirS.

687

4698. hucasque Ifanetlio. S. p. 486. 4669. Ochns Sidonem. S. p. 486. 4678. Dionysius Gorinthum.

4675. Plato. S. p. 404.

4676. Dionys. Corintho; vgl, S. p. 494. 4678. laddus. S. p. 484.

4684. Manasses. S. p. 484.

4686. if( der Name des Cantub Bliinlliis Tor-

quatus Zus» des Hier. 4698. Agathocles. S. p. 59S. 4695. Lamiacum bellttm. S. p. 8ii. 4697. qui divioitate Zug. von Hier. 4697. Demetrius Phalereus. S. p. 584. 4708. Edesseni. S. p. 580. 4748. Theodorus. S. p. 588. 4748. Sdeocas Babyl. S. p. 880. 4788. Demetrius. Vgl. S. p. 549.

4745. Aratus. S. p. 588.

4746. Argenteus uummus pnmam in urbe flguratus. S. p. 588.

4774. Romae templom Vestae inoensum. S. p. 584. (Der ZusaiM Mais correptis abripui( fehlt bei RoncalU und SffnceUus.)

4800. victi ludet.

4848. Scipio Hiberlae mnltas urbes recipit. S. p. 584.

4846. Garthago in ditionem Rom. redigitur.

4888. Eumeuea.

4859. ludas OCC. S. p. 585.

4948. lonatbas. S. p. 544.

4984. Plolemaeus Cyren. rei. Von Biero- ngmus rührt dies sicher nicht her, da er dasselbeFactumzumJAWi ausEutrop.^, 4 4 nachtrug. Vielmehr hat hier im arme- nisehen TeaA der Schreiber durch mehrere Jahre die Notixen toeggelassen; und ancA SynceUuslässt uns hier im Stich, da er die Epoche von der Zerstdrung Karthago* s bis auf SuUa Obersd^lägt, so dass Hieronymus hier allein denEusebius uns bewahrt hat.

4988. Alexander matrem suam occ.

4938. 8yUa Ath. vastai.

4988. Deacriptione Romae tecta inventa sunt homioum cccCLxm miJlia.

4988. templuro Apollinia incensum el Ro> mae Capitolium.

4984. lannaeus rex lud. plurimas civ. oeptt Syriae.

4987. Syiia Romam obtinullet post biennium moritur.

4944. Bellum gladiatorum in Campania; eher aus Euseb. als aus Eutr. 6, 7.

4944. Pompeius uniyersam Hiberiam subiu- gavit ; iito^ <sus Eutrop. t, ^ , da der

Ausdruck Hiberia die griechische Quelle anzeigt.

4946. Crasftus quoque triumpbavit.

4948. M. Porcius Cato stoicus philosophus agnoscitur. Diese Angabe gehört wahr- scheinlich dem Eusebius , nicht dem Sue- toti; Hermann hätte sie unter die Zus. des Hier, nicht aufnehmen soUen. Vgl. S. 679.

4949. Die Notii über den lucus Daphnensium ist aus Eutrop. 6,44 (vgl Brev. Ruft c. \^) jedoch mit Zus. von Hier, aus lAh- caltradition von Antiochia.

4955. Pompeius captis Hieroaolymis ludaeos tributarios facit. S. p. 566.

4955. Ea quae de Catilina oet. S. p. 566. Die Erwähnung des SaUust ist von Hierony- mus Mugepigt,

4957. Pompeius imperaior appellatus. ^. p. 566.

4968. Diodorus Siculns graecae scriptor hi- storiae clarus habetur. Woher diese Notix, ist schwer xu sagen.

4974. Decretum senatus et Atheniensiam ad ludaeos miititur qui per legationem amicitiam postularant. S. p. 577.

4976. Anlonium superat Aug. S. p. 578.

4988. Lunae secundum Romanos cursus in ventusest. Der Ausdirutk sec. Rom. deut- let auf ein griech. Original. Vgl. S. p. 577.

4988. de quo Virg. scr. Zus. des Hier.

4988. Aegypti regn. destr. Zus. des Bier.

4996. Cantabri res novas mol.oppr. S.p.898.'

8045. TertuUianus in eo libro. Zus. des Hier.

p. Chr. 84 . principium lxxxi lubilaei (fehlt bei Mai.)

p. Gbr. 88. Die Angabe über Pilatus wm Bier, erweitert, wofür er sich auf TertuUian in apolog. beruft, den auch Eusebius aber kürxer anführt.

p. Chr. 68. Terrae motus Romae et solis de- fectio. S. p. 686.

p. Chr. 70. Vitellius octavo cet. ; vielleicht auf- gefallen im arm*n. Euseb. , lumn aber atiefc aus Eutrop. 1, 48 xusammenge" steUt sein.

p. Chr. 404 ) hat Hier. Notixen über den Ignor-

p. Chr. 4 4 0 f (jtif von Antiochia xugesetxt.

p. Chr. 480. Hadrianus [ eruditissimus fuit \tk utraque lingua] sed in pnerorum amore parum continens fuit. Die erste Hälfte aus Eutrop. 8, 7 , die zweite Zus. des Hier.

688

ThBODOR MOMMSBlf,

p. Chr. 4M. Hadriaaiift reUqiia tributomm. S. p. €50.

p. Chr. 434. [Aotinoas puer ^gregius] eiimiae pulchritadlDis [in Aegypto moritar, quem Hadrianus vehementer deperiens in deos referi] ; ex eins nomine etiam urbs appellata est. Zus. des Hier.

p. Chr. 435. Basilides mit Zus. des Bier.

p. Chr. 438. Aelia ab Aelio Hadriano condita, et in fronte eioi portae , qua Bethleem egredimnr, ras scolptas in marmore, signiOcans Romanae potestati subiacere ludaeos. Nonnolli a Tito Aelio fllio Ves- pasiani extnietam arbitrantor. Zus. des Hier, aus eigener Kunde.

p. Chr. 444. ;llarcus episc Alex. Vgl. Sync. p. 634 .

p. Chr. 447. Tanrus Berytliis. S. p. 66t.

p. Chr. 466. Apud Pisas peregrinus philoso- phas. S. p. 664.

p. Chr. 469. Der Märigrer Mnliit mm fiter. wugeßgt.

p. Chr. 47S. Blelito Asianns. S. p. 661.

p. Chr. 473. Diooysius. S. p. 665.

p. Chr. 473. Pinytus. 21». d/ds Bier.

p. Chr. 473. Pseudoprophetia mU Xms. von Bier.

p. Chr. 474. Tatlanos, Bardesanes. Im. dar

*■-'

J1I0V .

p. Chr. 46S. Gomm. da Garm. tiiomph. S.

p. 667. p. Chr. 484. Irenaens. 8. p. 668. p. Chr. 434. (Victor) cuios mediocriaextantvo-

lomina. (Zus. des Bier.) p. Chr. 438. Anßkrung der Sekrifiem über die

OsUrweU; Zus. du Oer. p. Chr. 493. Ittdaicum et Samariticvm bellum

vel ortam vel resumptum. p. Chr. 304. Severo imperante thermae Sa*

verianae apud Antiochiam et Romae

ÜBMStae. Tkeiis aus derSiadtckronik,theiU

aus LocaUradiiion von AnUockia. p. Chr. 303. TeriuUianus. Zus. des Bier. p. Chr. 344. Antoninus Caracalla cognomina-

tos propter genus vestis , quod Romae

erogaverai, et e oontrario caraoallae ex

eins nomine Antontanae dictas. Aus

Aur. Vict. de Caes. 21 , wie es scheint;

Pfß. oben S. 683. p. Chr. 380. Geminos , Hippolytus , Beryüus,

clari scriptores. Zus. des Hier. p. Chr. 246. hat Bier. 9U Butrop. 0 , 2 hinsu-

gefügt, dass Philippus praef. praet. war.

Dens^ben Zrnatx hat das brev. Rufi

c. 83.

p. Chr. 347. [PhiUppasPhiUppimiiaiomi

oonsortem regni fiMsii] primusque o-> nmium ex Romanis imperatorflMis Chn- stianus ftiit. Der Anfang wokt am Eah- Irqp. 3,3.

p. Ghr. 250. Hiilippus «rbem Dominis so! in Thracia conslniit. Woker diee ist, ist fcfttiior 9u sagen. ^/edesfaüs ist es eine Verwechselung des tkradsdwn von dem Vater Alexanders gegründeten Phaspfo- poUs und einer von demEaisor imAror- bien gegrikndeien Stadt dieses Nn Also wohl ein Zusats aus Bier. Kunde oder eher Mssverstdndmiss des brev. Ruft c. 3.

p. Chr. 254. diaconus LaureaUos mari.

p. Chr. 254. Antonius monadiiis.

p. Chr. 254. Alexander et Babylas interf. VgL 8. p. 683.

p. Chr. 255. Fabian! , GomelU mors. Vfß. S. p. 683. Cypriani epist.

p. Chr. 255. COat von Cypriam de mortalitate.

p. Chr. 365. Novatos» abweidhend von Bus.

p. Chr. 256. Citat von Cyprians epistolae.

p. Chr. 253. Cyprianus mart. Vgl. S. p. 683.

p. Chr. 264 . Sapor rex Persaium Syriam CUi- dam etCappadodam depopulator. Aus BuseUus*t

p. Chr. 26 7. Odenatus decurio Palmyrenus eol- lecta agrestium manu ita Penas ceddit, ut ad Ctesiphontem castra poneret. Bmirop. 9, 40, ergängt aus dem brev. Rufi c. 23.

p. Chr. 274. Timaeus episc. Aatioch.

p. Chr. 275. Die SteUe Oöer Zenobia ist aus Butrop. 9, 43 , aber die Worte apud Im- mas sind hiuMugefiigiausbnv. Rnfie. 24. Der Schiuss : in qua pugna descen- dAiist,wie Bier, selbst sagt, Famaientrtt' diBon «SHM» Freundes Euagrius in J»- Oochia.

p. Chr. 278. Die NocMcM über den Tod dss Aurotian ist ans Bussb. und Bu9rop. 9, 4 5 lusammongesetzt ; dot Wundenddien des BUtjtes ist Zus. des Bier.

p. Chr. 280. Anatollüs Laodic. episc

p. Chr. 284 . Secundo anno Probi inxta Antio- chenos. cet. LocaUradition von Aar

p. Chr. 283. Cyrillus episc. Antioch.

p. Chr. 283. [Satnminus] magister exercitos novam civitatem Antiochiae orsus est oondere, [qoi poslea imperium mofitns invadere] Apamiae [oooiditar]. Zum

QUELLBN »K8 HlKlOmrHVS.

68»

Theü aut EMirop. %,il , sium TkeU am

TraäUkm vom AnHockkip p. Chr. S99. llarceUinoi Rom. opisc. p. Chr. 8«8-t89. fekU der armenisdie Text,

und da auch S^noeUus fehU, hart die Com-

troteauf; die ormetiiechen Eaoeerpte eM

dikrftiff, p. Chr. tos. terrae molu horribili. p. Chr. aOÖ.decimoDonoanaoeccl.siibyeraae. p. Chr. 806. pers. Christiana secundum Ao-

Uochenos an. cccli. Bier, fügt Überall

die JteeifciNMf iiaek den Jdkrem der Ver^ folgumg MmMU.

p. Chr. 807. Galeriitt oolua.

p. Chr. 809. Für das obscurins roaUimoaiam Eutrop. 40, S nemt Bier, die concabina Helena.

MU DiocieUam Tode, wo Bier, selbetetäadig wird, obwohl er den Eueebins, eo weit er reicht, mnd den Eutrop anch «od^ benutxt hat, schUeuen wir diese Uebersid^t.

B.

Auszüge des Hieronyinus aus einer *Latina histaria de &rigi$te

gentis Ramanae^)*

4 . Ante Aeneam lanus Satunius Picus Faunus Latinus regnavenint annis circi- tercL*).

2. [ii. Ascanius Aeneae ülius] derelicto novercae suae Laviniae regno*) [Albam urbem condidit] et Silvium Postumum fratrem snum Aeneae ex Lavinia filium summa pietate educavit.

3. Aacanioa lulium filimn procreavit,a quo familia luliorum orta. Et propter aeta- tem parvttli^ quia necdum regendis civiboa idoneoserat» Silvium Postumum fratrem SBum regni reliquit heredem.

A. ni. Süvius Postumus, quia post mortem patris editus ruri fuerat educatus, et SUvii et Postumi nomen accepit; a quo omnes Aibanonim reges Silvii vocati sunt.

6. [iv. Aeneas Siivius annis xxxi]. In alia historia repperimus quarto Latinum Sil- vium regnasse Laviniae et Melampodis*) filium, uterinum fratrem Postumi; et quinto, [qui nunc hie quartus ponitur], Silvium Aeneam Postumi filium.

6. VII. SUvius Attius [sive Aegipus**) an. xxvi]^). Siivius Attius [siveAegyptus] AI- bae superioris regis fi]ius fuit.

4) Das in [ ] Eingeschlossene ist von Hieronymus aus Eosebius Übersetzt.

%) Auch in Hier, series regum p. 65 Rone. ; Eosebius hat dies weder hier noch dort. Die Zahl 150 weiss ich sonst nicht nachzuweisen.

8) regno La^Hnü Rone. Vgl. Liv. 4, 8.

4y Der mit Hercules nach Italien kam (Virg. Mn, 40» SSO). Dass er mit der Lavinia sich vermählt, berichtet sonst Niemand.

5) So Seal. ; S. Athys f. Jeggptus Rone. ; Epistus S. Eos. Ann. Bpitus S. Mai und die bist, misc.; liyxünis ZtXovtov Synoell.

6) XXIV lonc.

690 Thbodok MoMVSBif,

7. vni'). [Capys] Attii superioris regia fiiios [annis xwin]').

8. IX. [CarpeDtus Silvias] superioris regis Capyos filius [annis xni]*).

9. X. [Tiberinns Silvias] Carpenti ßlius [annis viii].

40. XI. [Agrippa Silvius]^) Tiberini filius [annis xl]. In Latina historia haec ad verbum scripta repperimus: Agrippa apad Latinos regnante Homenis poeta*^) in Grae- cia damit, ut testatur^) Apollodorus grammaticus et Euphorbius^) liistoricus, ante urbem Romam conditam annis cxxiiii, et, ut ait Cornelius Nepos, ante olympiadem pri* mam annis c^].

4 4 . XII. [Silvius Aremulus] Agrippae saperioris regis filius praesidium Albanonim inter monfes ubi nunc Roma est posuit ; qui ob impietatem postea fulmine interiit. Hu~ ius filius fuit Julius proavus lulii Proculi , qui cum Romulo Romam commigrans funda- Vit gentem luliam.

4S. XIII. Aventinus Romuli') superioris regis maior^^ filius in eo monte qui nunc pars urbis est mortuus ac sepultus aelemum loco vocabulum dedit.

4 3. XIV ^^). [Procas Silviiis an. xxiii]. Hie fuit Aventini superioris regis filius^*).

4 4. XV. Numitor Procae superioris regis maior filius a fratreAmuiio regne pulsus in agro suo vixit. Filia eius adimendi ^*) partus gratia virgo Yebtalis lecta ; quae cum septimo ^^) patrui anno *^) geminos edidisset iufantes, iuxta legem in terram viva defossa est. Verum parvulos prope ripam Tiberis exposilos Faustulus regü pastor armcnti ad Accam LaurentiaiA uxorem suam detulit , quae propter pulchritudinem et rapacifalem corporis quaestuosi lupa a vicinis appellabalur. Uude ad nostram usque luemoriam me- retricum cellulae lupanaria dicuntur ^^;. Pueri vero cum adolevissent, collecta latronum et pastorum manu interfecto apud Albam Amulio avum Numitorem in regnum restitunnt.

4 5. Roma Palüibus, qui nunc dies festu^ est. condita.

4) Die Könige 8. 9. 40 fehlen in der armenischen Handschrift; mit Zuziehung des Syncel- Ius ist indess leicht zu bestimmen, was hier dem Eusebius gehört.

5) Cayis Silvius a. xxvui. Capit i. r. /Uius Rone. S) C. S. annis xin. Bic fuit fUus s, r. Capis Rone. 4) Agrippa fügt Mai hinzu.

5] poeta fehlt Rone. 6] testatUur Rone.

7) Euphorbus Rone. Scaliger glaubt, dass Ephorus gemeint sei.

8) Dieser Bericht ist ganz confas ; Nepos in primo Chronicorum setzte mit Apollodor den Homer 460 J. vor Roms Erbauung. Gell, xvii , 94 .

9) AremuU,U9A. Seal. 4( ) maior fehlt bei Seal.

44) Fehlt in der armenischen Handschrift. 48) Hie - ßUus fehlt bei Mai.

4 8) So Seal. Mai ; adimendae spei Rone. 14) So Seal. Blai; Vulg. xxvn.

45) Da Procas 98 Jahre regierte, war ^Iso Romulus bei Roms Grilndong 48 Jahre alt, nach der allgemeinen Annahme Diouys. 8, 56.

4 6] Vict. ori^o geniis Rom. 84 : (Accam Larsntiam) eo quod preiio corpus esset vulgare solüa Lupam didam, Notum quippe ita appeUari muUeres quaestum corpore fadentes; umdeeteius- modi k)ci in quilms hae consistunt lupanaria dicta. Dieselbe Erklaniog auch Liv. 4 , 4 u. a.

J

ANHANG. QUELLEN DES, HlEKONTMCS. 691

\ 6. Remus nitro ^) pastorali a Fabio Romuli duce occisus est [quidam ab ipso Ro- mulo dicunt] ^] ob trausmissum saltu vallum '].

n. Ob asyli impunitatem magoa Romulo multitudo coniuogitar.

4 8. Circensibus adornatis Consualibus ludis Sabinae raptae anno ab u. c. tertio^) ; et una virginum pulcherrima cunctonim ") acclamatione rapientium Talasso Romuli duci decernitur. Unde in nuptiarum sollemnitatibus Talasso vulgo clamitant ; quod scilicet ta- lis nupta sit. quae Talassum habere mereatur.

1.9. Tarpeia clipeis Sabinorum obruta, unde mons Tarpeius in quo nunc Gapi- tolium.

20. Romani Talio Sabinorum rege regnante cum Romulo, a Curibus Quirites ap- pellati.

2 \ . [Romulus primus milites sumpsit ex populo et nobilissimos c senes] ob aeta* tem senatores, ob similitudinem curae patres appellavit. ^)

22. Secundum quosdam Romulus descripsit in x menses annum [prius sine ali- qua supputatione confusum]^).

23. Romulus apud paludem Caprae nusquam comparuit, et suadente lulioProculo Quirini nomine apud suos consecratus est.

c.

Hieronymus Auszüge aus einer röm. Geschichte der Periode von Cäsar

und August.

Pompeius proelio victus et fugiens a spadonibus Alexandrini regis occiditur (28. Sept. 48 V. Chr., unter Ol. 4 83, 4.)

H. Coelius praetor et T. Annius Milo exul oppressi, res novas in Thuriano Brut- tioque agro simul molientes^]. (48 v. Chr., unter Ol. 4 83, 4).

Romae basilica lulia dedicata') (46 v. Chr., unter Ol. 4 83, 3).

4) rastro Rone. Vgl. Vict. vir. iU. 4 : a Celere centurione rtUro ferjur occisus. %) q. a, i. R. d. bat Mai. hinzugefügt ; fehlt bei Seal. Rodc. 8) 0. t. s. V. fehlt bei Rone.

4) Diese Zeitbestimmung findet sich sonst nirgends. Gewöhnlich yf\rä der Raub der Sa- binerinnen in den vierten Monat, von Cn. Gellius ins 4. Jahr d. St. gesetzt (Dion. S, 84), und so muss auch Hieronymus geschrieben haben, da die hist. misc. 4, 4, die ihn ausschreibt, hier hat anno ab u. c. quarto.

5) besser cunctarum,

6} aus Sali. Catil. 6 : hi vel aetate vel curae simtUtudine patres appeUabantur.

7} die Schlussworte von Hieronymus zugesetzt aus Eutrop 2, 3 von Numa : annum discrip- Sit in XH menses prius sine aliqua supputatione (so ist zu lesen) confusum.

8) vgl Dio 42, 23 ; doch ist die Ortsangabe bei Hier, genauer. Drumann 4, 54.

9) Dio 48, 22 nennt das forum Julium.

Abhandl. d. R.S. Ges.d.Wissen8ch. II. 47

692 Theodor moiiiiseü,

Cleopatra regio comitata arbem ingressa^). (46 v. Chr., unter Ol. 4 83, i}.

Prohibitae lecticis margarilisque uti quae nee vires nee liberos haberent et mino- res esselit annis xuv'). (46 v. Chr., unter Ol. 4S3, 4).

Idibus Martiis C. lulius Caesar in curia occisus, et fasces statim suscepit P. Dola- bella'). G. Caesaris corpus in rostris ob honorem concrematum. (45. März 4 v. Chr., unter Ol. 484, 4.)

Ser. Sulpicius iure consuUus et P. Servilius Isauricus^) publice funere elati (Sulp. 43, Servil. 44 v. Chr.. unter Ol. 4 84, 4).

Romae tres simul soles exorti pauilatim in eundem orbem coierunt^). (44 v.Chr., unter Ol. 4 84, 4).

Inter cetera portenta 'quae toto orbe facta sunt bos in suburbano Romae ad kran- tem locutus est frustra se urgeri; non enim frumeuta sed homines brevi defuturos^). (44 V. Chr., unter Ol. 484, 4).

Antonius adversus Caesarem Augustum bellum movet. (44 v. Chr., unter Ol. 4 84, S).

C. Falcidius tr. pl. legem tulit , ne quis plus testamento legaret, quam ut quarta pars heredibus superesset ^). (40 v. Chr., unter Ol. 484, 4).

Curtius Salassus in insula Arada cum iv cohortibus vivus combustus est^ quod tri- buta gravius exigeret. (40 v. Chr., unter Ol. 4 84, 4)^).

Yibtum Maximum designatum quaestorem agnovit dominus et abduxit'}. (39 v. Chr., unter Ol. 4 84, 4).

E taberna meritoria trans Tiberim oleum terra erupit fluxitque toto die sine in- termissione *^. (38 v. Chr., unter Ol. 484, 4).

Templum Rhodiorum depopulatus est Cassius*^) (4S v. Chr., unter Ol. 4 84, 4.

Secunda secessio Augusti et Antonii (4 t v. Chr., unter Ol. 4 84, 4).

Augusli et Antonii tertiae dissensionis exordium [quod repudiata sorore Caesaris Cleopatram induxisset uxorem] ^'). (33 v. Chr., unter Ol. 4 87, 1).

4) Die 43, 17 TjXd-i is to aarv. Das Factum ist falsch und beruht wohl auf Verwechselung von Rom und Alexandria, s. Seal. z. d. St. Dieselben Worte finden sich auch bei Eutrop. 6, SS in einigen Hdschr., aber da weder Paeanins noch die besseren Handschriften sijo haben, sind sie als aus Hier, interpoliert anzusehen.

5) Gehört zu den Luxusgesetzen und den noXvnaiSlag i^la, die Dio 48, S5 im Allgemeinen erwtfhnt. Sonst komml dies Gesetz nicht vor.

3) Dio 44, SS.

4) Dlo 45, 16.

5) Dio 45, 47. Tgl. Obsequ. 0. 430.

6) Kommt sonst nirgends vor.

7) In ähnlicherweise Dio 48, 83.

8) Weniger genau und ohne den Namen Dio 48, S4.

9) Dio 48, 34 Ma^ifiov yovy uva tufiuvCHV fiilXovta iyvioQtai tc 6 Seanor^g xtä anr^yayiv,

4 0) Wozu Hier, noch fügt : Hgnificans Christi graUam ex gentUnu. Kürzer erwMhnt dasselbe Zeichen Dio 48, 43.

44) Dio 47, 38.

45) Aus Eutrop. 7, 6.

QUELLEN DES HiERONYMUS. 693

Artorius medicus Augusti post Actiacam victoriam naufragfo perit. (31 v. Chr., unter OL ^87, 4).

AgOD Actiacus constitutus *). (30 v. Chr., unter Ol. 487, i).

Pylades Cilix pantomimus, cum veteres ipsi canerent atque saitarent, primus Ro- mae chorum et fistulam sibi praecinere iussit (unter Ol. 4 89, 3).

D.

Hieronymus Auszüge aus der Stadtchronik.

[Multa opera Romae facta, in quibus CapitoHum, foruYn transitoriuoi; Divorum porlicus, fsium ac Serapium, Stadium^)], horrea piperataria, Yespasiani templum, Minerva Chal- cidica ', odlum , forum Traiani , thermae Traianae et Titianae, senatus, ludus matutinus, mica aurea, meta Sudans et pantheon (p. Chr. 92).

Templum Romae et Veneris ab Hadriano Romae factum, (p. Chr. 4 31).

Thermae Commodlanae Romae factae (p. Chr. 4 85).

Severe Imperante thermae Severianae [apud Antiochiam et] ') Romae factae et Sep- tizonium eicstructum (p. Chr. 204).

Antoninus Romae fhermas sui nominis aedificavit^) (p. Chr. 24 6).

Eliogabalum templum Romae aedificatum (p. Chr. 223).

Thermae Alexandrinae Romae aedificatae (p. Chr. 229).

Atlas mens natali Romanae urbis cucurrit et agon mille annorum actus (p. Chr. 260)").

Primus agon Solis ab Aureliano constilutus (p. Chr. 277).

Thermae Diocletianae Romae factae et Maximianae Earthagini^) (p. Chr. 302).

4) Die 54, 4. Könnte auch aus der Stadtchrontk sein , die mehrere Agonen nennt. 2) So ^eit aus Eutrop. 7, 28. 8) Zus. des Hier., s. S. 688.

4) Entweder aus Eutrop. 8, 20 oder aus der Stadtchronik.

5) Der arm. Eus. hat nur: stadiapro dedicatione urbis currebant, so dass der Schlusssatz wahrscheinlich von Hieronymus hinzugetügt ist, vielleicht aus der Stadtchronik, die sonst die Agonen aufführt. Ob auch im ersten Satze etwas von Hier, zugesetzt ist , ist um so schwieriger zu bestimmen , als die Lesart schwankt. Wir folgen der scaligerschen , welche sich auf den Bongarsianus und die Hdschr. der ersten Familie stützt; in andern (s. Pontac. p. 644) steht XL missus bald für, bald vor Atlas mons (oder ÄthaUumas), Auch findet sich cucurrerunt statt cucurrit.

6) Es ist zweifelhaft, ob dies aus der Stadtchronik ist; wenigstens die thermae Max. fand Hier, dort nicht

NACHWORT.

Indem die philologisch - historische Classe der K(}Diglich Sächsi- schen Gesellschaft der Wissenschaften den ersten Band ihrer Abhand- lungen der Oeffentlichkeit übergiebt , ist sie verpflichtet der Fürstlich Jablonowskischen Gesellschaft, durch deren bereitwillige und reichliche Unterstützung ihr die Herausgabe dieses Bandes möglich geworden ist, ihren Dank auszusprechen.

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Drock von Breitkopf und Hlrlei in Leipxig.

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