>> >. 3 52 Kibrarp of the Museum OF COM PARATIVR ZOÖLOGY, AT HARVARD COLLEGE, CAMBRIDGE, MASS, Founded by private subscription, In 1861. No. 665% Mar. 241878. Hl 31581. * . 8 e * eis Payeriſche Fifherei-Beilung Organ des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. Nr. 1. München, 15. Januar 1879. IV. Jahrg. Die „RNayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Seftellungen bei den kgl. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I Zur Jahres-Wende. — II. Verſammlung des Kreisfiſcherei-Vereines von Niederbayern. — III. Nochmals die Otter-Frage. — IV. Vom Chiemſee. — V. Aus der Oberpfalz. — VI. Literariſches. — VII. Kleinere Mittheilungen. — VIII. Verhandlungen des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. — IX. Fiſcherei⸗Calendarium. — X. Correſpondenz. I. Zur Jahres-Wende. N Tölz, 15. Januar 1879. Mit heutiger Nummer tritt das Organ des Bayerischen Fiſchereiweſens zum erſten Male unter neuem Schilde in die Oeffentlichkeit. \ Das Blatt hat das alte Kleid abgelegt, unter welchem es vor drei Jahren in die Welt geſendet wurde, und nachdem es ſeine Lebensfähigkeit erprobt, haben wir dem Kinde nun auch den rechten Namen gegeben. Die allgemeine Zuſtimmung, welche dieſe Umwandlung gefunden, und worüber uns zahlreiche Kundgebungen vorliegen, beweiſt uns, daß wir das Richtige getroffen haben. Möge dieß ein günſtiges Vorzeichen für die glückliche Löſung der Aufgabe ſein, die ſich die „Bayeriſche Fiſchereiꝙ-Zeitung“ geſtellt hat, nämlich den vater— ländiſchen Fiſcherei-Intereſſen ein treues und kräftiges Organ zu ſein, im Sinne des an der Spitze des Blattes ſtehenden Wahrſpruches: „Vermehren und hegen, „Dem Schöpfer zur Ehre, „Den Menfden zum Segen.“ 2 Wir werden im Angeſichte dieſer edlen Aufgabe unſere volle Kraft ein ſetzen und getreulich halten, was wir in der letzten Nummer der „Mittheilungen ꝛc.“ des vorigen Jahrganges verſprochen. Wir vertrauen dagegen auch auf die fortdauernde Unterſtützung unſerer Freunde und rechnen auf einen erweiterten Kreis derſelben. Mit dieſen Vorſätzen und Hoffnungen ſchreiten wir rüſtig an die neue Arbeit und eröffnen hiemit den erſten Jahrgang der Bayeriſchen Tiſcherei⸗Zeitung. II. Verſammlung des Kreisfiſcherei-Vereines von Niederbayern. Landshut, Dezember 1878. Statutengemäß fand am 6. Dezember die dritte Vereins-Verſammlung des Kreisfiſchereiꝙ-Vereines für Niederbayern im Saale des Prantl-Garten zu Landshut ſtatt, zu welcher ſich außer einer anſehnlichen Anzahl Vereinsmitglieder und Fiſchereifreunde auch die eben verſammelten Landraths-Mitglieder ſowie Delegirte der Fiſcherei⸗Vereine zu Straubing und Regen eingefunden hatten. Der I. Vorſtand des Vereines, Herr Regierungs-Präſident von Lipowsky, eröffnete die Verſammlung mit der Begrüßung der Herren Landräthe und Delegirten Raus den Bezirken und ergriff ſofort die Gelegenheit, des erfreulichen Beſuches der Herten Landräthe, welche im vorigen Jahre bereits durch Einſetzung eines Poſtulates in den Kreisetat zur Prämiirung für Fiſchotter-Erlegungen ihr Intereſſe für die Hebung des niederbayeriſchen Fiſchereiweſens bekundet hatten, über die bisherige Thätigkeit und über die Beſtrebungen zur erfolgreichen Förderung des Fiſchereiweſens Ko * verbreiten. In gedrängter Kürze erfolgte dann ein Ueberblick über Gründung, Aufgabe ann Wirkungskreis des Kreis-Vereins und der binnen kurzer Zeit gebildeten und in aner- kennenswerther Thätigkeit fungirenden 10 Fiſchzucht-Vereine in Niederbayern, des Perſonalſtands an Mitgliedern u. ſ. w. Um den allgemeinen Klagen über den Verfall des Fiſchereiweſens und über die in erſchreckender Weiſe zunehmende Fiſcharmuth der vielen früher ſo fiſchreichen Gewäſſer abzuhelfen, habe der Kreisfiſcherei-Verein ſich die ſyſtematiſche und rationelle Pflege des Fiſchereiweſens zur Aufgabe geſtellt. Die Fiſcherei— Vereine Niederbayerns ſuchen durch verſchärfte Controlle und Aufſicht über den Vollzug der Vorſchriften über Fiſchfang, Schonzeit, Fiſchfrevel ꝛc. und durch Wiederbelebung der Fiſchereiwäſſer mittels künſtlicher Fiſchzucht, Einſetzung von Setzlingen geeigneter Fiſchgattungen das Fiſchereiweſen in Niederbayern aufzuſchwingen. Sehr tüchtige Kräfte leiſten bis jetzt ihren Beiſtand und greifen mit Rath und That erfolgreich in dem neuen Unternehmen, deſſen Organiſation ſich bewährt habe, ein. Der niederbayeriſche Kreis-Verein zählt zur Zeit 267, die Lokal-Vereine zu= ſammen über 1060 beitragleiſtende Mitglieder. Mehrere künſtliche Fiſchzucht-Anſtalten ſind eingerichtet, einzelne im Werke. Der Kreisfiſcherei-Verein hatte ſich der wohlwollendſten Unterſtützung der k. Staats— und Kreisregierung ſowie des niederbayeriſchen Landrathes zu erfreuen, was dankbar anerkannt wurde. Die vom Landrathe pro 1878 genehmigte Etatpoſition zur Prämiirung für Fiſchotter-Erlegungen iſt nahezu verausgabt. Nachdem durch fortgeſetzte Verab— ver / reichungs-Prämien gegründete Ausſicht beſtehe, den Verheerungen dieſes häufig vor— kommenden und der Fiſcherei höchſt gefährlichen Raubthieres möglichſt Einhalt zu bieten, ſo knüpft Herr Redner hieran die Bitte, daß der niederbayeriſche Landrath auch für die Zukunft dem Fiſchereiweſen erſprießliche Unterſtützung zu Theil werden laſſen wolle, wobei es der Initiative des Landrathes überlaſſen werde, Ueberſchüſſe aus der Poſition für Prämien vorbezeichneter Art dem Kreisfiſcherei-Vereine zu ſeinen Zwecken zu über— lafjen. *) Ueber die Leiſtungen des Kreis-Vereines und der Fiſchzucht-Vereine nach den verſchiedenſten Richtungen des Fiſchereiweſens gibt der erſte Jahresbericht des Kreis— fiſcherei-Vereines befriedigende Ausweiſe. Noch ſei anzuführen, daß der Kreisfiſcherei— Verein gemäß § 15 ſeiner Statuten bereits 3 Vereins-Verſammlungen mit Vorträgen abgehalten habe, welche allgemeinen Anklang gefunden haben und von fachkundiger Seite für werthvoll erachtet worden ſind. Sodann gab der I. Herr Vorſtand ein Reſumé über die ſeit der General— Verſammlung im Juli d. J. von dem Ausſchuſſe des Kreis-Vereines behandelten Fiſcherei-Vereins-Angelegenheiten. Aus dieſem umfaſſenden Material ſind hervorzuheben die fortgeſetzten Erhebungen über die Anlage eines Fiſchpaſſes (Fiſchaufſtieges) am oberen Iſarwehr bei Landshut. So wünſchenswerth die Herſtellung einer ſolchen Anlage geweſen wäre, ſo mußte dennoch die Durchführung derſelben aufgegeben werden, nachdem die techniſchen Unterſuchungen und Erhebungen ergeben haben, daß ein geſicherter Zweck dieſes Fiſchpaſſes nur mittels eines tiefen Einſchnittes in das Wehr zu erreichen wäre. Eine derartige Aenderung an der beſtehenden Wehranlage ſei aber ohne empfindliche Benachtheiligung der an den bezüglichen Iſararmen anliegenden Triebwerke nicht zuläſſig. Eine andere den Ausſchuß wiederholt beſchäftigende Angelegenheit betrifft die Anlage einer künſtlichen Fiſchzucht am Hundsbrunnen bei Vilshofen, beziehungs— weiſe die Gewährung einer Subvention aus Kreisvereinsmitteln hiezu. Der Kreisverein ſei gerne bereit, zur Schaffung derartiger Anſtalten hilfreiche Hand zu bieten, allein die möglichſt erſprießliche verwendung der zu Gebote ſtehenden Vereinsmittel lege dem Verwaltungsausſchuſſe Vorſicht und Pflicht auf, ſeine Geldzuſchüſſe nur Unternehmungen zuzuwenden, bei welchen von vorneherein die Erzielung günſtiger Zuchterfolge in ge— ſicherter Ausſicht ſtehe, oder von welchen ſolche bereits nachgewieſen iſt. Der Ausſchuß hat deshalb Veranlaſſung genommen, die Anſtalt durch ein mit der Einrichtung ſolcher Anlagen vertrautes Ausſchußmitglied beſichtigen zu laſſen, und wird ja nicht unter— laſſen, dem Geſuche des Fiſcherei-Vereins Vilshofen nach den weiteren Ergebniſſen der Verhandlungen ſeine Antheilnahme zu ſchenken. Für mehrere Fiſchereivereine und Privat-Fiſchzuchtanſtalten wurde der Bezug von Hechten⸗ und Huchen-Setzlingen, ſowie von befruchteten Forellen- und Saibling-Eiern vermittelt. Als ſehr erfreuliche Thatſache ſei zu konſtatiren, daß ſich zu den bisherigen 9 Lokalvereinen nun noch ein zehnter in Regen gebildet hat, welcher ſich neben dem *) Der Landrath hat pro 1879 wiederholt 500 Mark für Fiſchotter⸗Prämiirungen genehmigt und den Ueberſchuß pro 1878 dem Kreisfiſcherei-Verein zur Verfügung geſtellt. A * Zwecke der künſtlichen Aufzucht des Lachſes und des Huchen zur Aufgabe geſtellt hat, ein Jahr lang gar nicht zu fiſchen, Prämien für die Anzeige von Fiſchdieben und Fiſchfrevlern auszuſetzen und ſofort mit Neubevölkerung durch Hechten- und Huchen— Setzlinge zu beginnen. Von Seite der k. Regierungs-Finanzkammer wurden dem Kreis-Fiſchereivereine mehrere Geſuche bezüglich der Verpachtung ärarialiſcher Fiſchwaſſer zur gut— achtlichen Aeußerung zugeſchloſſen übergeben. Der Kreis-FFiſchereiverein betrachtet dieſes Verfahren als eine ehrende Vertrauensſache, weil gerade hiedurch Gelegenheit geboten iſt, die ärarialiſchen Fiſchwaſſer nach und nach in die Hände rationeller und tüchtiger Fiſchpächter zu bringen, wodurch ſowohl die Intereſſen der Fiſcherei als auch die Intereſſen des Staates als Fiſchwaſſer— beſitzer gefördert werden. Bei ſeinen Gutachten-Abgaben glaubte der Ausſchuß im Intereſſe einer rationellen Bewirthſchaftung der Fiſchwaſſer durch die Pächter der k. Rechnungs⸗Finanzkammer den Wunſch zu unterbreiten, die bisher übliche 6jährige Pachtperiode in eine 10 jährige jederzeit widerrufliche zu verlängern. Außerdem werden der k. Regierung Kammer der Finanzen ausführliche Vorſchläge des Verfahrens und der einzelnen Beſtimmungen der Pachtverträge ärarialiſcher Fiſch— gewäſſer demnächſt unterbreitet. Die gerichtliche Freiſprechung eines wegen Anwendung unerlaubter Fiſchfang— werkzeuge (Rührſtange) zur Anzeige gebrachten Fiſchwaſſerpächters im bayer. Walde gab dem Fiſchereivereine Wolfſtein Veranlaſſung, den Kreis-Fiſchereiverein zu erſuchen, eine authentiſche Interpretation des im § 6 der oberpolizeilichen Vorſchriften vom Juli 1872 über Fiſch- und Krebsfang enthaltenen Begriffes „Rührſtange“ zu erwirken und zugleich bei der k. Regierungs-Finanzkammer zu veranlaſſen, daß dem bezüglichen Fiſch— waſſerpächter, den der Verein Wolfſtein ſofort der Mitgliedſchaft verluſtig erklärte, der Pacht abgenommen werde. Der Ausſchuß hat dieſe Angelegenheit einer eingehenden Würdigung unterſtellt und hat die k. Regierung, Kammer des Innern, erſucht, Beſchwerde zur Wahrung des Geſetzes bei der k. Oberſtaatsanwaltſchaft ein— zuleiten. Zugleich hat der Ausſchuß an die k. Regierungs-Finanzkammer die Bitte geſtellt, dem Pächter, wenn dieſes nach dem Pachtvertrag zuläſſig wäre, ſofort den Pacht abzunehmen. Letzteres iſt bereits geſchehen. Bezüglich der vom Deutſchen Fiſcherei-Verein erbetenen Aufſchlüffe über die Fiſcherei-Gewäſſer in Bayern iſt ein Spezialkomité gewählt worden, welches mittels Einvernahme von Sachverſtändigen aus den verſchiedenen Hauptflußgebieten das geeignete Material ſammeln, ſichten, zuſammenſtellen, und dann dem Ausſchuß zur weiteren Beſchlußfaſſung und Behandlung übergeben wird. Ein weiteres von der k. Regierung Kammer des Innern abverlangtes Gutachten betrifft „die Schädigung der Fiſchzucht in öffentlichen Gewäſſern durch die Ent— nahme und Abfuhr von Eis“ und iſt der Kreisfiſcherei-Verein aufgefordert, ſich über das Bedürfniß, die Thunlichkeit und die Nothwendigkeit zu äußern, ob die für die Entnahme und Abfuhr von Eis aus öffentlichen Flüſſen zu ertheilende Erlaubniß auf beſtimmt zu bezeichnende Flußſtrecken zu beſchränken ſei. Der Ausſchuß hat ſich durch Vermittlung der Fiſcherei-Vereine Landshut, Deggendorf und Paſſau mit mehreren mit den Fiſcherei-Verhältniſſen in der Iſar, Donau und dem Inn vertrauten Sach— 5 — — verſtändigen ins Benehmen geſetzt und wird auf Grund dieſer eingehenden Erhebungen in der Lage ſein, ein den Verhältniſſen vollkommen entſprechendes Gutachten der kgl. Regierung vorzulegen. Auch mit der vom Deutſchen Fiſcherei-Vereine für das Jahr 1880 projektirten II. internationalen Fiſcherei-Ausſtellung hatte ſich der Ausſchuß zu beſchäf— tigen, indem er auf geſtellte Anfrage des Deutſchen Fiſcherei-Vereines wegen eines eventuellen Defizits ſich zur Leiſtung bis zur Maximalhöhe von 15 l verbindlich machte und indem er bezüglich des genannten Unternehmens eine Ausſchreibung an die Fiſcherei-vereine ergehen ließ, worin er zur eventuellen Beſchickung dieſer Ausſtellung aufmerkſam macht. Schließlich ſei noch bemerkenswerth, daß der Kreisfiſcherei-Verein die Einrichtung getroffen habe, in den einzelnen Bezirken des Kreiſes aus der Zahl der Vereinsmitglieder Vertrauensmänner zu wählen, mit welchen ſich der Ausſchuß in allen die Fiſcherei— und Vereins-Angelegenheiten betreffenden Fragen in das Benehmen ſetzt und ſei hier in anerkennenswerther Weiſe zu konſtatiren, daß ſämmtliche gewählte Herren die auf ſie gefallene Wahl auch angenommen haben. Nachdem der Herr Vorſitzende ſeine Berichterſtattung geſchloſſen hatte, wurde Herr Kreisforſtmeiſter Winkelmair erſucht, ſeinen zugeſagten Vortrag über Perlfiſcherei abzuhalten, welcher Einladung derſelbe auch ſofort nachkam.“) Dieſer Vortrag, welcher in äußerſt anſprechender Weiſe zum Ausdrucke gebracht worden war, wurde mit ungetheilter Aufmerkſamkeit aufgenommen und dem Herrn Redner der Dank der Verſammlung ausgeſprochen. Anſchließend an dieſe geſchichtlichen und fachlichen Erörterungen und an die nähere Bezeichnung der Mittel, welche zur Hebung der Perlfiſcherei im bayeriſchen Walde noth— wendig ſeien, wurde durch Herrn Lehrer Freundorfer an einer mitgebrachten Perl- muſchel gezeigt, an welchen Zeichen die Muſcheln, in welchen Perlen ſich befinden, zu erkennen ſeien, wie die Perle ſich entwickelt und wie ſie ihre Lage in der Muſchel hat. Der II. Herr Vorſtand k. Regierungsaſſeſſor Müller hatte durch Vermittlung eines Perlbachpächters eine Kollektion ächter Perlen aus Bächen des bayeriſchen Waldes der Verſammlung zur Anſicht mitgebracht. In dieſer Kollektion waren die Perlen in den verſchiedenen Stadien der Reife vertreten und wurden auch dieſe bei der Vorzeigung gegebenen Erörterungen mit lebhaftem Intereſſe aufgenommen. Nach Behandlung des programmmäßigen Theiles ergriff der I. Herr Vorſtand nochmals das Wort, um den anweſenden Landrathsmitgliedern ſowie den übrigen Gäſten den Dank für die den Verein ehrende Betheiligung auszuſprechen. In Erwiderung dieſer Anſprache gab Herr Landraths-Präſident Harlander von Straubing im Namen der anweſenden Herren Landräthe die Verſicherung, daß ſämmtliche Herren der an ſie ergangenen Einladung mit Vergnügen gefolgt ſeien, und daß die vernommenen Vorträge und Erörterungen die Ueberzeugung über die Wichtigkeit der Vereinsbeſtrebungen beſtärkt hätten, ſo daß der niederbayeriſche Landrath, ſoweit es die Mittel geſtatten, gerne bereit ſei, zur Förderung der Vereinszwecke nach Möglichkeit mitzuwirken. ) Wir werden dieſen intereſſanten Vortrag in einer folgenden Nummer wenigſtens auszugs⸗ weiſe mittheilen. Die Redaktion 2 6 . III. Nochmals die Otter-Frage. München, Januar 1879. F. Die in Nr. 9 der „Mittheilungen“ des vorigen Jahrganges enthaltene Ab— handlung zu Gunſten einer Unterſtützung des Otterfanges durch den ober— bayeriſchen Landrath war, wie ſich nachträglich gezeigt hat, ein Streich in die Luft, indem die Frage einer ſolchen Unterſtützung in der dießmaligen Landraths-Verſammlung gar nicht geſtellt wurde, und als der fragliche Artikel erſchien, die Friſt hiefür bereits abgelaufen war. Bei der Bedeutung der Sache für die Intereſſen der Fiſchzucht können wir uns gleichwohl nicht verſagen, auf jene Abhandlung nochmals zurückzukommen und zunächſt die Urſachen zu erörtern, aus welchen in neuerer Zeit allenthalben Klagen wegen über— mäßiger Vermehrung der Fiſchottern laut werden. | Vor dem Jahre 1848 waren in Bayern meiſtens nur größere Jagdbezirke und in dieſen gelernte Jäger aufgeſtellt, die ſich das Waidwerk zur Lebensaufgabe gemacht hatten, daher in alle Geheimniſſe der ſchwierigen Jagd auf Fiſchottern ſowohl als auch in die verſchiedenen Fangarten eingeweiht waren, auch keine Mühe ſcheuten, dieſes früher verhältnißmäßig noch werthvollen Thieres habhaft zu werden. Mit der neuen Jagdgeſetzgebung haben ſich dagegen die Verhältniſſe vollſtändig geändert. Gegenwärtig werden nämlich die einzelnen Gemeindefluren — und auch dieſe nicht ſelten in mehreren Jagdbögen — verpachtet; wenigſtens gehören zur Zeit umfaſſende, mehrere Gemeinden in ſich ſchließende Jagdbezirke, welche von gelernten Jägern verſehen werden, zur Ausnahme, die gelernten Jäger haben vielmehr aufgehört und wird auf dem über— wiegend größeren Theile der Bezirke die Jagd nur von Dilettanten ausgeübt, denen ſowohl das Verſtändniß für dieſe ſchwierige Jagd als auch jedes Intereſſe hiefür größtentheils mangelt. Hiedurch erklärt ſich das unverhältnißmäßige Ueberhandnehmen des ſo ſchädlichen Raubthieres, deſſen Beſeitigung bereits eine Lebensfrage für die Hebung der Fiſchzucht geworden iſt. f Nach der bayeriſchen Geſetzgebung gehört der Otternfang nicht zur Fiſcherei, ſondern zur Jagd und wurde deßhalb vom oberſten Gerichtshofe in einem Erkenntniſſe vom 29. Oktober 1867 ausgeſprochen, daß ein Fiſcher, welcher ohne Einwilligung des Jagdberechtigten Fiſchottern fängt, des Jagdfrevels ſchuldig ſei. Was die Art und Weiſe der Jagd auf dieſe Thiere betrifft, ſo wurden dieſelben früher entweder auf dem Anſtande oder mittelſt eigener Otternhunde erlegt oder durch im Waſſer angebrachte Vorrichtungen gefangen. Es iſt hier nicht der Ort, auf die großen Schwierigkeiten dieſer einzelnen Fangarten näher einzugehen; thatſächlich ſteht aber feſt, daß auf dem Anſtande Ottern nur mehr ausnahmsweiſe erlegt werden, daß die Otternhunde wenigſtens in den meiſten Gegenden nahezu ausgeſtorben ſind, endlich daß die Jagdberechtigten ſich mit dem Otternfange bei dem gegenwärtig ſo geringen Werthe dieſer Thiere ſchon mit Rückſicht auf den hiezu nothwendigen Zeitaufwand und die für Beiſchaffung der Fanggeräthe nöthigen Auslagen überhaupt nicht mehr befaßen. In welch' mißliche Lage aber der Fiſchereiberechtigte ſich unter dieſen Verhält— niſſen verſetzt ſieht, bedarf wohl keiner weiteren Auseinanderſetzung; was hilft da künſt— liche Fiſchzucht, was helfen alle ſonſtigen für die Hebung des Fiſchbeſtandes gebrachten 2 Opfer, wenn ſich dieſe Raubthiere in größerer Zahl einfinden und nur wenige Tage hinreichen, um Alles ſo mühſam und mit Koſten Zuſtandegebrachte zu vernichten. Und das Alles ſoll der Fiſcher geduldig über ſich ergehen laſſen und für immer zur völligen Wehrloſigkeit verurtheilt ſein! — ein Zuſtand in Wirklichkeit dazu angethan, nicht nur die Luſt zur Emporbringung der Fiſcherei zu benehmen und die Fiſchräuber in ihrem Syſteme zu beſtärken, weil ja doch Alles, was ſie nicht fangen, von dieſen Raubthieren verſchlungen wird — ſondern überhaupt jeden erfolgreichen Betrieb der Fiſcherei auf rationeller Grundlage geradezu unmöglich zu machen. Daß hier baldige Abhilfe dringend geboten iſt, bedarf keiner weiteren Begründung ebenſowenig als es nicht dem mindeſten Zweifel unterliegen kann, daß dieſe nur im Wege der Geſetzgebung zu erreichen iſt. Die Rechte des Jägers ſollen in dieſer Be— ziehung ungeſchmälert bleiben, aber auch dem Fiſchereiberechtigten ſoll — wie in Preußen — geſtattet werden, ſich gegen den größten Feind durch im Waſſer anzu— bringende Fangvorrichtungen zu ſchützen. Möge dieſe Anregung wenigſtens dazu dienen, die Intereſſenten zu einem gemeinſamen Schritt zu vereinigen, um in dieſer Richtung eine Abänderung des Jagdgeſetzes herbeizuführen. Die k. Staatsregierung, die für Hebung der Fiſchzucht ſtets die größte Bereitwilligkeit an den Tag gelegt hat, wird auch hier ihr Entgegenkommen nicht verſagen. IV. Vom Chiemſee. Graſſau, Januar 1879. Der jüngſte Lachsfang in der Tyrolerache während der Monate Oktober und November fiel nicht ſo ergiebig aus, als in den letzteren Jahren. — Ein Gleiches über minderen Fang berichtet die Stettiner Fiſchereizeitung in ihren allgemeinen Wochenberichten von den nördlichen Gegenden Deutſchlands, ohne daß Sachverſtändige hinſichtlich der verminderten Wanderluſt dieſes Edelfiſches im verfloſſenen Jahre beſondere Gründe anzugeben vermöchten. Vergleichungen der Fangreſultate mit früheren Jahren ergeben übrigens, daß dieſe Erſcheinung keine neue iſt. Dagegen iſt erfreulich zu konſtatiren, daß in Bezug auf Maſſenaufzucht und Ver— breitung dieſer Fiſchſorte die dem königlichen Aerare gehörige Fiſchzucht-Anſtalt Brand— ſtätt bei Graſſau ganz weſentliche Fortſchritte macht und dort vom In- und Auslande eine ſo erhebliche Nachfrage nach embryonirten Lachseiern eingetreten iſt, daß mehr als die Hälfte der Aufträge nicht befriedigt werden konnte. Der Vorſtand dieſer Fiſchzuchtanſtalt, welche ſich vor Kurzem eines Beſuches des Herrn Direktors Haack aus Hüningen zu erfreuen hatte — hält nämlich an der ſich geſtellten Aufgabe feſt, in erſter Linie das Waſſerbecken des Chiemſees mit jährlich mindeſtens 60,000 jungen Lachſen zu bevölkern, und erſt was über dieſes Quantum verfügbar bleibt, zur Hebung der bayeriſchen und deutſchen Fiſchzucht ſowie zur Rentir— lichkeit der jungen Anſtalt zu verwenden. Es iſt für den Beſucher der Anſtalt Brandſtätt ein hoher Genuß, einen großen Theil dieſer für den Chiemſee beſtimmten, bereits dem Ei entſchlüpften jungen Fiſchchen in den Kuffer'ſchen Bruttöpfen — andere Apparate können dort wegen Mangel an 8 oberſchlächtigem Waſſer nicht zur Verwendung gebracht werden — geſund und munter tummeln zu ſehen. Als eine ganz merkwürdige Thatſache iſt zu konſtatiren, daß unter den 60,000 jungen Lachſen 15 Stück mit Doppelköpfen ſich befinden, welche in einem beſonderen Behälter untergebracht ſind und ſich eben ſo friſch und munter bewegen, wie ihre einköpfigen Geſchwiſter von gleicher Entwicklung. Ichthyologen, welche für dieſe Naturerſcheinung beſonderes Intereſſe haben, können dieſelbe z. Z. an Ort und Stelle in Brandſtätt beſehen und haben ſich zu dieſem Zweck lediglich an den königlichen Seewart Huber, Eiſenbahnſtation Ueberſee, zu wenden. V. Aus der Oberpfalz. Vom Fiſcherei-Verein Cham. Oktober 1878. Anbindend an die Mittheilung vom Juli 1877 in Nr. 6 dieſer Blätter haben wir weiters zu berichten: In der Anſtalt zu Willmering wurden auch wieder im vorigen Jahre 15,000 Forelleneier, aus München bezogen, in vier Tiegeln zur Brut angelegt. Hieraus wurden 4100 Stück Forellen erzielt, die theils auf Beſtellung abgegeben, theils durch den Verein in der Umgegend ausgeſetzt wurden; unter anderen kamen auch in Alt— mannshof bei Bamberg 1000 Stück wohlbehalten an. Ueber das Fortkommen der in früheren Jahren zur Ausſetzung gelangten Forellen lauten theilweiſe die neuerlich eingezogenen Erkundigungen ziemlich günſtig. Sehr ſchöne von uns gezogene Forellen beſitzen wir in einem eine halbe Stunde von hier befindlichen Weiher. Dagegen ſind anderweitige Verſuche gänzlich mißglückt. So waren von 300 jungen Forellen, die durch Herrn Baron von Reitzenſtein, Gutsbeſitzer von Hötzing, im Jahre 1876 in einen Weiher geſetzt wurden, im darauffolgenden Jahre 16 Stück wieder vorgefunden worden, im zweiten Jahre aber waren ſie verſchwunden. Das Vorhandenſein von Hechten machte dieß wohl erklärlich. In denſelben Weiher wurden dann, nachdem er von dieſen Räubern gänzlich geſäubert worden war, im Jahre 1877 wieder 1100 Stück eingeſetzt; aber auch von dieſen fand ſich ſpäter keine Spur mehr vor. Die Urſache vermochte man nicht zu entdecken. Ein erfreulicheres Reſultat erzielte der genannte Gutsbeſitzer mit der Einſetzung von Aalbrut. Wie bereits früher gemeldet, wurden für denſelben im Jahre 1876; aus der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen 1000 Stück eben ausgebrütete Aale vermittelt und in einen Weiher eingeſetzt. Dieſem Weiher reihen ſich in kurzen Ent— fernungen fünf weitere an. Im heurigen Sommer fanden ſich nun darin ein einziger Aal, im zweiten Weiher zwei und im dritten 30 Aale in der Länge von 25 —30 em. und in entſprechender Dicke vor. Andere wurden in einem dem Regen zufließenden, 100 Schritte entfernten Bache geſehen. Vermuthlich find ſolche auch in die drei weiter unterhalb gelegenen Weiher gewandert. Der Verſuch wurde heuer wiederholt und für Herrn Baron von Reitzenſtein neuerdings 1000 Stück Aalmonte beſtellt. Von der erſten Sendung kam leider nicht Ein Fiſchchen lebendig an. Mit dankeswertheſtem Entgegenkommen wurde durch Herrn Direktor Haack ein zweites Tauſend und zwar unentgeltlich zur Verfügung geſtellt. Dieſe Sendung gelangte wohlbehalten an den Ort ihrer Beſtimmung. 9 Seit dem verfloſſenen Jahre hat ſich der hieſige Fiſchereiverein zur Aufgabe geſtellt, neben künſtlicher Forellenzucht auch Karpfenzucht in der Abſicht zu treiben, eine aus den Gewäſſern der Umgegend verſchwundene reine Karpfenart heranzuziehen und zu verbreiten. Es wurden zu dieſem Zwecke in der Nähe vier Weiher in Pacht genommen, und in einem derſelben drei Schlagfiſche eingeſetzt, die aus einem ehemals dem nun aufgelöſten Schottenkloſter in Regensburg gehörigen Weiher bei Strahlfeld herſtammen. VI. Citerariſches. 1. Aus der Hand des verdienſtvollen Schriftführers des unterfränkiſchen Kreis- fiſcherei⸗Vereins Herrn Regiments-Auditeurs Friedrich Zenck in Würzburg iſt kürzlich in der Thein'ſchen Buchdruckerei zu Würzburg ein „Kurzer Leitfaden für künſtliche Forellenzucht“ erſchienen, den wir allen denjenigen, die ſich mit dieſer Aufzucht befaßen, ſowie allen Freunden der künſtlichen Fiſchzucht überhaupt auf's Beſte empfehlen können. Das Büchlein iſt zunächſt für die unterfränkiſchen Fiſchereiverhältniſſe geſchrieben und für die Mitglieder des dortigen Kreisfiſcherei-Vereins beſtimmt, geht aber in ſeiner Bedeutung weit über dieſen Rahmen hinaus, indem es die allgemeinen bis in die Neuzeit erprobten Lehren und Erfahrungen über künſtliche Fiſchzucht zuſammenfaßt und in einer eben ſo klaren als bündigen Darſtellung zur Veranſchaulichung bringt. Dasſelbe verfolgt hauptſächlich den Zweck, die künſtliche Forellenzucht in Unterfranken zu fördern, und glauben wir, daß dieſer Zweck durch die Verbreitung des hier gebotenen praktiſchen Wegweiſers auch in weiteren Kreiſen angeſtrebt und erreicht werden dürfte. Gerne ſchließen wir deshalb dem am Fuße des Schriftchens ausgeſprochenen Wunſche an, daß dieſe Anleitung dazu beitragen möge, die unterfränkiſchen Bäche wieder mit Forellen zu bevölkern und damit, wenn auch nur im Kleinen, ein Werk des Volkswohles zu fördern. 2. Erſter Deutſcher Fiſcherei- und Fiſchzucht -Kalender für das Jahr 1879. Unter dieſem Titel bietet der Verfaſſer des vor etwa Jahresfriſt erſchienenen vortreff— lichen Buches: „Der praktiſche Fiſchzüchter“, Herr J. Meyer, Aſſiſtent an der kaiſerl. Fiſchzucht⸗Anſtalt in Hüningen, den Fiſchereifreunden eine werthvolle und voll— kommene Neujahrsgabe dar. Dieſer Kalender enthält für den Fiſchzüchter und Angler ſowie für Jedermann, der Intereſſe für das Fiſchereiweſen beſitzt, eine reiche Auswahl der intereffanteften Notizen und Mittheilungen; jo einen praktiſchen Angel- und Laich— kalender, eine tabellariſche Naturgeſchichte der Süßwaſſerfiſche, eine Laichtabelle, Anleitung über Köder (Teig⸗ und Grundköder), Beſchreibungen von Brutapparaten, eine Zuſammen— ſtellung der wichtigſten Bücher und Abhandlungen über Fiſchzucht, Anweiſungen zum Präpariren von Fiſchen und Fiſcheiern, eine ausführliche mit 3 Bildern ausgeſtattete Darſtellung der kaiſerl. Fiſchzucht-Anſtalt Hüningen, einen Preistarif dieſer Anſtalt u. A. Am Schluſſe des Büchleins findet ſich eine Art Eſſay über die Bedeutung der Deutſchen Fiſcherei-Zeitung, der auf uns einen beſſeren Eindruck gemacht hätte, wenn er weniger excluſiv und reklamartig gehalten wäre. Hievon abgeſehen begrüßen wir den Fiſcherei-Kalender als ein wirklich beachtenswerthes und zeitgemäßes Unter— nehmen, dem wir für jedes Jahr eine Fortſetzung wünſchen. an 10 VII. Kleinere Mittheilungen. Landshut, Dezember 1878. In der Sitzung des Niederbayeriſchen Land— rathes vom 11. Dezember genehmigte die Verſammlung den Antrag des Ausſchuſſes auf Gewährung einer Summe von 500 A. zu Prämien für Vertilgung von Fiſchottern ohne Debatte mit dem Beiſatze, daß der allenfallſige Ueberſchuß dem Kreisfiſcherei-Vereine von Niederbayern zur Verwendung für Hebung der Fiſchzucht zu überlaſſen jei.*) Paſſau, 6. Januar 1879. Im Hauſe des Herrn Fiſchermeiſters Hofſtettner wird durch drei Tage ein Fiſch, Waller, gezeigt, der das enorme Gewicht von 93 Pfd. und eine Länge von ca. 8 Fuß hat. Der Koloß wurde in der Nähe von Gaishofen gefangen, liegt für den Zuſchauer in einem geräumigen Trog und wird durch immer— währendes friſches Abwaſſer am Leben erhalten. Die Nacht bringt er in einem großen Behälter in der Donau zu. Aus dem Laaberthale, 7. Januar. In der Landshuter Ztg. war jüngſt zu leſen, daß die Fiſchottern in der Gegend von Schaffhauſen in der Schweiz zum großen Nachtheile der Fiſchzucht ſich bemerkbar machen ſollen. Dieſe Thiere nehmen auch in der Gegend von Oberlindhart, an der kleinen Laaber, in welcher ſich die ge— ſuchten Hechte und insbeſondere die delikaten großen Krebſe ſehr gerne aufhalten, über— hand. Den raſtloſen Bemühungen des Jagdpächters Emmer von Neuburg iſt es mit beſonderer Beihilfe zweier Pächter des Fiſchwaſſers dahier gelungen, 3 Prachtexemplare von Fiſchottern, wovon die größere 20 Pfund wog, zu tödten. Einer weiteren Geſell— ſchaft von 5—6 Stück iſt man bereits wieder auf der Spur. VIII. Verhandlungen des Nayeriſchen Fiſcherei-Vereins. General⸗Verſammlung am 14. Dezember 1878. Vorſitzender: Der I. Präſident Herr Reichsrath v. Niethammer, Excellenz. 1) Nach Verleſung des Protokolls der letzten Sitzung wurden mehrere auf den Stand des Vereins bezügliche Mittheilungen gemacht. Aus denſelben heben wir hervor, daß der Verein zur Zeit 151 Mitglieder zählt, darunter 113 in München wohnhafte, 37 auswärtige und ein Ehren-Mitglied. 2) Als neues Mitglied wurde Herr Hippolyt Harlander, kgl. Regiments— Auditeur in München, vorgeſchlagen durch Herrn Ober-Auditeur Erl, angemeldet und aufgenommen. 3) Herr Hauptmann a. D. Fiſcher erſtattet im Namen des zum allgemeinen Be— dauern noch immer durch Kränklichkeit an dem Beſuche der Verſammlungen verhinderten Herrn Generallieutenants a. D. v. Mayer den Rechnungs- Bericht pro 1878, welcher Bericht unter Ertheilung der Decharge und mit dem Ausdruck des Dankes einſtimmig genehmigt wurde. 4) Herr von Schagintweit-Sakünlünski gibt in einem kurzen Vortrage Auf— ſchlüſſe über ſeine Beobachtungen betreffend das Aufſteigen der Fiſche des Puga-Baches in Tibet und verſpricht dieſen Gegenſtand in einem Auſſatze in der Vereinszeitung näher zu erörtern. 5) Herr Landrath Wiespauer von Traunſtein ergreift das Wort, um die Gründe darzulegen, aus welchen die Fiſcherei bei der diesjährigen Landrathsverſammlung von Oberbayern leer ausgegangen iſt. Derſelbe bemerkt u. A. daß nach geflogenen Erheb— ungen die Zahl der alljährlich in Oberbayern erlegten Ottern gegen 400 (?) betrage und daher zu ihrer Prämiirung ein unverhältnißmäßig großes Kapital erforderlich wäre. Dagegen ſei in anderer Beziehung, namentlich was den Unterricht über die Fiſchzucht Und Oberbayern? betreffe, noch Vieles zu thun, und wäre vor Allem an den land wirthſchaftlichen Schulen damit der Anfang zu machen, in welcher Richtung Redner als Mitglied des Landrathes weiter hin zu wirken verſpricht. i Die Verſammlung beſchließt, die Sache nicht beruhen zu laſſen, und beauftragt ein Mitglied, hierüber in einer der nächſten Sitzungen Vortrag zu erſtatten und formulirte Anträge zu ſtellen. 6. Herr Notar Eiſenberger von Tölz macht die Verſammlung auf das von Neujahr an als „Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheinende Vereinsorgan aufmerkſam und empfiehlt dasſelbe der ferneren Unterſtützung der Mitglieder. Herr Miniſterial— Direktor v. Wolfanger ſchließt ſich dieſer Anregung an und nimmt zugleich Veran— laſſung, ſich in anerkennenden Worten über die Zeitſchrift zu äußern. In ſeiner Anſprache betonte Redner die nothwendige Förderung der Fiſcherei-Intereſſen durch ein vaterländiſches Fachorgan, welches dem ſich allenthalben und namentlich im Kreiſe Niederbayern entfaltenden Vereinsleben als Vermittlung und Stütze dienen müſſe. 7. Herr Rechtsanwalt Kaul theilt einige Curioſa mit und wird dieſelben auf Anſuchen in der Vereinszeitung veröffentlichen. 8. Hierauf wurde zur Neuwahl des Vereins-Direktoriums geſchritten. Der I. Herr Präſident wurde unter allgemeiner Acclamation um Wiederannahme der I. Vorſtandsſtelle gebeten, was Se. Excellenz zur Freude der Verſammlung zuſagte. Eine gleiche Zuſicherung lag von Seite des Herrn Vereinskaſſiers vor, und wurde dieſelbe mit dankender Acclamation acceptirt. Herr Generallieutenant v. Mayer wird demnach die Rechnungs- und Kaſſageſchäfte des Vereins unter perſönlicher Stellver— tretung des Herrn Hauptmann Fiſcher weiter beſorgen. Für die Stelle des II. Präſidenten war eine Neuwahl nothwendig, nachdem Herr Profeſſor v. Siebold aus Kränklichkeitsrückſichten eine Wiederwahl entſchieden abgelehnt hatte. Die Verſammlung nahm dieſe Erklärung mit Bedauern entgegen und beſchloß einſtimmig, Herrn Profeſſor v. Siebold „in Anerkennung ſeiner großen Verdienſte „um die Intereſſen des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins und die ichthyologiſche Wiſſenſchaft überhaupt“ zum Ehren-Präſidenten des Vereins zu ernennen. Als II. Präſident wurde hierauf Herr Oberauditeur a. D. Erl durch Acclamation erwählt. Endlich wurde das Schriftführeramt Herrn Dr. jur. Lammer übertragen und dem bisherigen Sekretär Herrn Rechtsanwalt Kaul, welcher in Folge vermehrter Berufsgeſchäfte eine Wiederwahl ablehnte, für die ſeit drei Jahren bewährte Mühe— waltung und Hingabe an die Vereinsintereſſen der einmüthige Dank der Verſamm— lung votirt. Das Bureau des Bayerischen Fiſcherei-Vereins iſt demnach nunmehr conſtituirt wie folgt: Ehrenpräſident: Herr Profeſſor v. Siebold. I. Präſident: Herr Reichsrath v. Niethammer. II. Präſident: Herr Oberauditeur Erl. Kaſſier: Herr Generallieutenant v. Mayer. In Stellvertretung Herr Haupk— mann Fiſcher. Sekretär: Herr Dr. Lammer. Die beiden Neugewählten erklärten ſofort die Annahme der auf ſie getroffenen Wahl. 9. Den letzten Gegenſtand der Tagesordnung bildete die Erfüllung einer weiteren Ehrenpflicht, indem die Verſammlung auf Vorſchlag des II. Herrn Präſidenten den „um die Hebung des Fiſchereiweſens in ganz Deutſchland hochverdienten“ Präſidenten des deutſchen Fiſchereivereins, Herrn v. Behr-Schmoldow, k. Kammerherrn, Mitglied des deutſchen Reichstages und des preußiſchen Herrenhauſes ꝛc., mit ſympathiſcher Ein— ſtimmigkeit zum Ehrenmitgliede des Bayeriſchen Fiſchereivereins ernannte. — — 12 IX. Jiſcherei-Calendarium.“) Monat Jänner. Laichzeit (nach Ziff. 4 der bayer. Fiſchereiordnung vom 27. Juli 1872) vom 20. Oktober bis 20. Jänner für Forelle (Wald-, Bach-, Teich-, Fluß- und Steinforelle Trutta Fario). Außerdem im Monat Jänner und Februar keine Hegezeit. Angelſiſcherei — bei gelinder Witterung und Sonnenſchein — auf Aſche, Barſch, Hecht, Huche, Rothauge und Schied. Aal fängt ſich an der Nachtſchnur. *) Unter theilweiſer Benützung des Meyer'ſchen „Fiſcherei-Kalenders“. X. Correſpondenz. Herrn R. in Lohr. Ihre dankenswerthe Mittheilung iſt uns zugekommen und wird dieſelbe in nächſter Nummer Verwendung finden. Die Anmeldung zum öſterreichiſchen Fiſchzüchtertag hat noch Zeit und wird ſeinerzeit mit Vergnügen von uns beſorgt werden. Herrn K. L. in Pfronten. Ihrem Anſuchen wurde durch Zuſendung von Nr. 9 der „Mittheilungen“ unter Kreuzband entſprochen. Laſſen Sie die Verbreitung unſeres Blattes Ihnen empfohlen ſein. Herrn B. in Geiſenfeld. Wir erſuchen Sie, das Abonnement bei Ihrer Poſtanſtalt zu beſtellen und haben deßhalb die uns gemachte Einzahlung an Ihre geehrte Adreſſe zurückgehen laſſen. Herrn A. K. St. in Ehrenberg, Poſt Hohenwart. Gewünſchte Zuſendung folgt durch Kreuz— band; die eingetretene Verzögerung wollen Sie gütigſt entſchuldigen. { Herrn Dr. A. G. in Aſchaffenburg. Durch ein Verſehen kam die Ihnen vor 3 Wochen gemachte Zuſendung kürzlich wieder an uns zurück und haben wir ſofort deren Weiterbeförderung unter richtiger Adreſſe beſorgt. Dagegen bitten wir um gefällige Rückgabe der in Handen habenden Duplikate, unter der Adreſſe der Redaktion, da die meiſten Nummern vergriffen ſind und noch fortwährend Nach— frage ſtattfindet. Durch das nunmehrige monatliche Erſcheinen des Blattes ſind die beregten Mißſtände ſicher gehoben und rechnen wir daher auf Ihre fernere freundliche Unterſtützung. Herrn Verwalter B. in R. Ihre geehrte Mittheilung hat durch eine Zuſendung des Herrn Hoffiſchers Kuffer, welcher in Bezug auf die Aalzucht gleich günſtige Erfahrungen gemacht hat, eine ſehr erfreuliche Beſtätigung erhalten und werden beide Mittheilungen in nächſter Nummer veröffentlicht werden. Wir erachten die Zucht der Aale für eine große Anzahl mittelfränkiſcher Gewäſſer beſonders empfehlenswerth und werden jedes hierauf gerichtete Beſtreben gern unterſtützen. Nach Traunſtein. Einlauf erhalten und verwerthet. Beſten Dank. Herrn H. K. in Augsburg. Nr. 8 des Jahrganges 1877 haben wir erſt jetzt ausgemittelt und ſenden Ihnen ſelbe durch Kreuzband. Bezüglich Ihres weiteren geſchätzten Anſinnens wird demnächſt entſprechende Mittheilung erfolgen. Herrn F. in Regen. Wir bedauern, daß der Raum dieſer Blätter es uns nicht ermöglicht, alle uns zugehenden Mittheilungen in raſcher Folge zu bringen. Ihr intereſſanter Bericht wird jedoch ſobald als möglich eine Stelle in unſerer Zeitung finden. Expedition des Amberger Tagblattes. Ihrem Wunſche wird gerne entſprochen werden und haben wir das Nöthige hiezu bereits angeordnet. Herrn v. H. in Einſiedel. Ihrem werthen Anſuchen entgegen kommend haben wir uns ſofort an Herrn Dr. N. gewendet und werden Ihnen deſſen Antwort ſofort nach Einlauf mittheilen. Uebrigens hat uns ein tüchtiger Waidmann kürzlich eine Skizze über den Gegenſtand verſprochen, die wir, ſowie wir ſie erhalten, in unſerer Zeitſchrift veröffentlichen werden. Die Redaktion. Mr. Spencer F. Baird, Washington. We have received your letter d. d. 11. November 1878 with the summaries of your reports of fishery and make use with great pleasure of your friendly offer consisting in the exchange of the mutual publications on fishery. Therefore we send our owns from beginning — since 1876, as we shall send you for the future all the numbers of our „Bayerische Fischerei-Zeitung“. We shall be very glad of your return, for your publications are indeed the best guides in this matter, Munich, 10. Jan. 1879. Most respectfully the redaction of the „Bayerische Fischerei-Zeitung“. Für die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in Münden. 4 N27 N A . Wee N 8 M 0 N BANN) WE EN UN 0 Ws 10 SEE * A ayeriſche zuldherei- Zeitung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 2. München, 15. Februar 1879. IV. Jahrg. Die „Bayerifhe Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Df. berechnet. Inhalt: I. Zur Geſchichte des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. — II. Der Saiblingfang im Walchen⸗ ſee. — III. Ueber das Anſteigen der Fiſche des Püga-Baches in Verbindung mit dem Borar- Lager von Ladäk. — IV. Berichte aus Niederbayern. — V. Beiträge zur Frage der Aal-Fiſcherei. — VI Vom Maine. — VII. Kleinere Mittheilungen. — VIII. Verhandlungen des Bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. — IX. Avis für Aalzüchter. — X. Correſpondenz. I. Zur Geſchichte des Nayeriſchen Jiſcherei-Vereines. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein hat bekanntlich in der General-Verſammlung vom 14. Dezember v. Js. ſeinen langjährigen II. Präſidenten Herrn Profeſſor von Siebold in München zum Ehrenpräſidenten, dann den Präſidenten des Deutſchen Fiſcherei-Vereines Herrn von Behr-Schmoldow in Berlin zum Ehrenmitgliede des Vereins ernannt. Im Nachſtehenden veröffentlichen wir die aus dieſem Anlaſſe erfolgten Erwiderungs— Schreiben dieſer beiden um das Deutſche Fiſchereiweſen hochverdienten Männer, deren Dankesäußerungen einen werthvollen Beitrag zur Geſchichte des Vereines bilden. An Seine Excellenz Herrn Reichsrath Freiherrn v. Niethammer, I. Präſidenten des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. Euer Excellenz haben durch die Mittheilung, daß die am 14. dieſes Monats ſtattgehabte General— verſammlung des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins mich einſtimmig zum Ehrenpräſidenten dieſes Vereins ernannt habe, mir eine ſehr große Freude bereitet. Wenngleich ich dieſe mir erwieſene Auszeichnung mit dem größten Danke in Empfang nehme, ſo fühle ich 14 es leider nur zu ſehr, daß ich dieſelbe kaum verdient habe, indem ich in den letzten Jahren, obwohl ganz gegen meinen Willen, aus Geſundheitsrückſichten die Verſammlungen des geehrten Vereins, in welchen ich früher ſo gerne geweilt habe, höchſt ſelten beſucht habe. Ich kann jedoch verſichern, daß ich nur aus den vorhin genannten Rückſichten den Beſuch der Vereins-Verſammlungen verſäumt habe; genoß ich doch die Freude, wenn ich der Verſammlung aus meinen ichthyologiſchen Erfahrungen Mittheilungen machen durfte, ſtets aufmerkſame Zuhörer vor mir zu ſehen. Ich muß geſtehen, daß die nach ſolchen Vorträgen mir erwieſene, aber nach meinem Gefühl wohl kaum in dem Maße verdiente Anerkennung meiner geehrten Zuhörer in mir ſtets ein ſehr wohl— thuendes Gefühl erregt hat, und daß ich, ſeitdem ich mich zurückzuziehen genöthigt ſah, dieſe aufmunternden Anerkennungen jetzt ſehr vermiſſe. Indem ich Euer Excellenz meine Bitte wiederhole, dem geehrten Vereine für die mir erwieſene Ehre meinen innigſten Dank auszuſprechen, unterzeichne ich mich als Euer Excellenz * München, den 19. Dezember 1878. hochachtungsvollſt ergebener C. v. Siebold, Profeſſor. An den Bayeriſchen Fiſcherei-Verein in München. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein hat laut Schreibens vom 16. dieſes Monats mir die hohe Ehre erwieſen, mich zum Ehrenmitglied dieſes großen und hochanſehnlichen Vereins zu ernennen. \ Ich habe nicht verfehlt, im Ausſchuß des Deutſchen Fiſcherei-Vereins Vortrag über ſolchen Act zu halten. Ich nehme an, daß der Bayeriſche Fiſcherei-Verein, wie er mir im Mai dieſes Jahres Gruß und Handſchlag an den Deutſchen Fiſcherei-Verein aus München mitgab, auch diesmal die mir widerfahrene Ehre dem Deutſchen Fiſcherei-Verein zugedacht habe, deſſen ſchwacher zeitiger Vertreter ich bin. Der Deutſche Fiſcherei-Verein hat mich beauftragt, ſeinen lebhaften und warmen Dank für ſolchen Act der Collegialität unſerer ſüddeutſchen Arbeitsgenoſſen abzuſtatten. Indem ich ſolches hiermit ganz ergebenſt ausrichte, darf ich wohl die Verſicherung hinzufügen, wie hoch es mich beglückt, daß ſolche Ehre auf mich gefallen iſt. Möchte es mir gelingen, unſern gemeinſamen Intereſſen in Ihren ſo wichtigen Waſſerflächen ein wenig dienen zu können. Schmoldow, den 25. Dezember 1878. v. Behr II. Der Saiblingfang im Walchenſee. Das k. Staatsminiſterium des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, hat auf Anſuchen der Walchenſee-Fiſcher bezüglich der Saiblinge, für welche nach der Landesfiſcherei-Ordnung vom 27. Juli 1872 die Monate November und Dezember als Schonzeit gelten, den Fang dieſer Fiſchgattung im Walchenſee während des Monats November in widerruflicher Weiſe genehmigt. Die hierüber ergangene Entſchließung der k. Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern, lautet: Unter Bezugnahme auf $ 2 der oberbayeriſchen Kreis-Fiſcherei- Ordnung vom 22. Januar 1877 (Kreisamtsblatt S. 97) wird mit Genehmigung des k. Staats— miniſteriums des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, ab— weichend von den im § 1 der allgemeinen Fiſcherei-Ordnung vom 27. Juli 1872 bezüglich der Laich- und Schonzeit einzelner Fiſchgattungen getroffenen Anordnungen den Fiſchern am Walchenſee der Saiblingfang daſelbſt während des Monats November ausnahmsweiſe und bis auf Weiteres geſtattet, wobei jedoch das Verbot, Saiblinge unter dem Normal-Maße von 20 Centimeter zu fangen, ſowie während der geſammten Laich- und Schonzeit zu Markt zu bringen oder ſonſtwie feilzubieten, auch fernerhin aufrecht erhalten bleibt. München, den 1. Februar 1879. Nönigliche Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern. Frhr. v. Herman, Präſident. Lederer. 15 — — III. Aeber das Anſteigen der Fiſche des Vüga-Vaches in Ver- bindung mit dem Vorax-Tager von Tadäk. Vo Hermann von Schlagintweit⸗Bakünlüne lt. Vorgetragen am 14. Dezember 1878. Da in dem nächſten Hefte der Sitzungsberichte der k. Akademie eine größere Abhandlung über „Bor-Verbindungen in Tibet,“ nach meiner Mittheilung am 6. Juli erſcheint, werde ich aus derſelben ſy e das Vorkommen von Fiſchen in einem durch den Zufluß von heißen Quellen ung Inlich warmen Hochwaſſer und die Daten, die ſich dabei geboten haben, hier beipr .) Ich werde an dieſelben auch: die Höhengrenzen von Fiſchen im allge— meinen und über die vorzüglichiter ingungen ihres Verſchwindens einige Zahlen— angaben anreihen. Vergleicht nn damit die Begrenzung durch die Höhe für den Menſchen und für Wirbelthiere, Di in freier Luft ſich aufhalten, jo läßt ſich für die Fiſche erkennen, daß auf die die Verminderung des Luftdruckes?) einen verhältnißmäßig ſehr geringen Ein" u hat, der vorzüglich mit den Unterſchieden in der Lebensweiſe einzelner Nen coincidirt. f zahlreichen Mineral-Quellen im oberſten großen Becken des Püga-Thales uin Rüphu, einer Provinz des Königreiches Ladäk im weſtlichen Tibet, find borax— haltige; die mittlere Höhe derſelben iſt 15 310 engl. Fuß ü. M. Im Jahre 1856 hatte mich meine Bereiſung der tibetiſchen Salzſeen 3) mehr— mals in die Nähe geführt, am untern Ende, was mir Anhaltspunkte zur Beurtheilung auch der allgemeinen topographiſchen und geologiſchen Verhältniſſe bietet; 1857 war mein Bruder Adolph 3) an das obere Ende des Boraxbodens gekommen. Der Pügabach zeigte hier, ungeachtet ſo bedeutender Höhe, eine Wärme, welche der des Gänges im indiſchen Tieflande gleich zu ſetzen iſt. Am heißeſten waren jene unter den verſchiedenen Thermen, welche ſo kräftig aufſteigen, daß ſich große Ablagerungskegel bilden. Das Maximum der Wärme war an dieſen Stellen 72,50 C. geweſen, 1857 am 5. Juni 9 a. m. (Die Siedetemperatur des deſtillirten Waſſers iſt in Püga, dem Sommerdorfe am Borax⸗-Lager bei 15 264° Höhe und bei 17,2 engl. Zoll entſprechendem Barometer— ſtande 85,250 bis 85,300 C.) Für die Lufttemperatur in Tibet bei dieſer Höhe ergibt ſich das Jahresmittel = 1,30 C. 5) Die weniger ſtarken Thermen, wenn ſie auch als Quellen austreten und ſtändig abfließen, hatten hier meiſt 54 bis 580 C.; und die Wärme des Püga-Baches erreicht, 1) Die Höhen ſind in engliſchen Fuß gegeben, nemlich ebenſo wie in den „Results,“ zur Erleichterung des Vergleiches mit der meiſt engliſchen Literatur über Indien und die umgebenden Gebiete; 1000 engl. Fuß = 304,79 Meter S 938,3 pariſer Fuß. — Ueber Transſeription ſei hier nur erwähnt: ch — ti im Deutſchen; h S hörbare Aſpiration; j — dſch; ſh = ſch; v = w; z = weiches ſ. Auf jedem mehrſilbigen Worte iſt der Haupt⸗ ton angegeben. Die Erläuterungen darüber find enthalten in unſeren „Results of a scientific Mission to India and High Asia, by Herm., Ad., and Rob. de Schl.“ Leipzig: F. A. Brockhaus; London: Trübner and Co.; 9 Vols. and Atlas of 120 Plates. (Der 5. Band iſt jetzt in Bearbeitung). 8 2) Unſere Beobachtungen über den Einfluß der Luftverdünnung ſind erl., auf den Menſchen bezogen, „Results“ Vol. II, S. 481—485; auf thieriſches Leben im allgemeinen S. 501 —504. 3) Bericht darüber gab ich in „Unterſuchungen über die Salzſeen im weſtlichen Tibet und in den Theil Rüpchu und Pangköng“, Denkſchr. d. II. Cl. der k. b. Ak. der Wiſſ. Band XI 4) Bald darauf ermordet zu Käſhgar in Oſt-Turkiſtän, 26. Aug. 1857. 5) Unſere directen vergleichenden Beobachtungen mit Thermobarometern und Barometern ſind gegeben „Results“, Vol. II, S. 26—32. Die allgemeine Tabelle für die Abnahme der Lufttemperatur findet ſich Vol. IV, S. 548. 16 — —— von der Mitte des Salzlagers an bis etwas unterhalb desſelben noch, im Sommer 25 bis 300 C. als Mittel ſeines frei abfließenden Waſſers. Wo Quellen aus dem Schlamme des Baches austreten, kann ober dieſen die Wärme des abfließenden Waſſers noch bedeutend ſteigen und, was vielfach von Wich— tigkeit iſt, bleibt dann auch im Winter ſtets ſehr groß. Solch exceptionelle Verhaltniſſe machen ſich ungeachtet der iſolirten Lage und der geringen Ausdehnung ihres Gebietes in ihrem Einfluſſe auf Vegetation und Fauna ſehr deutlich bemerkbar. f Die Vegetation bot ſich dabei als eine ungewöhnliche vor allem durch Auf— treten von Waſſerpflanzen im Bache ſowie in den Quellen. Von Phanerogamen ſind es meiſt Potameen, die vorkommen, unter den Cryptogamen ſind Algen in ſehr ver— ſchiedenen Formen vertreten. 0 Von Thieren zeigten ſich im warmen Waſſer des Püga-Baches innerhalb des Beckens eine kleine Apus-Krabbe t) und in auffallenden Anzahl, ungeachtet des unge— wöhnlichen aber noch immer relativ geringen Salzgehalle J Fiſche ähnlich jenen in den etwas tieferliegenden Gebirgsbächen der Umgebungen. Der günſtigen Temperatur wegen ſcheint ſich dabei vor Allem ihre Zahl zu vermehren, durch ſeitlich Herbeikommen, vielleicht auch durch locale Fortpflanzung daſelbſt; in ihrer Größe, die um mehr als Handlänge bei den kräftigſten Exemplaren erreicht hatte, ſcheinen fie ſich e en den Fiſchen im kalten Waſſer in ähnlicher Höhe zu unterſcheiden. je Daß, bei jo geſteigerter Wärme des Waſſers und in indirekter Weiſe auß da unteren Luftſchichte am Waſſer ſelbſt, der geringe Luftdruck, obwohl dort nur /, genauer 0,575 des Luftdruckes im Meeresniveau betragend, den Aufenthalt von Fiſchen nicht nothwendig ausſchließe, ließ ſich aus den allgemeinen ſchon damals uns bekannten Verhältniſſen folgern. (Schluß folgt.) IV. Berichte aus Niederbayern. Fortſetzung der Fiſcherei-Vereins-Berichte. 5. Fiſchzucht⸗Verein Straubing. Der Fiſchzuchtverein Straubing hat im Laufe des vergangenen Herbſtes unter Benützung einer in der ſogenannten magiſtratiſchen Frohnveſte gelegenen, dem Stadt— magiſtrat Straubing gehörigen, als vorzüglich geeigenſchaftet erachteten Quelle nach dem Muſter der Strauß'ſchen Fiſchzuchtanſtalt in Simbach eine künſtliche Brutſtätte mit einem Koftenaufwande von 1000 M errichtet und während des Winters 1877/78 a. 8000 Stück Bachforellen, b. 8000 Stück Lachsforellen, c. 16000 Stück Saiblinge künſtlich ausgebrütet. Von den ausgebrüteten Fiſchen, welche in den angelegten Streckbaſſins vorzüglich gediehen, hat der Verein 2000 Stück in einem ſtädtiſchen, ſchon früher theilweiſe mit Forellen bevölkerten Quellenbache ausgeſetzt, 6000 Stück hat der Gutsbeſitzer Hermann Rabl von Einhauſen bezogen und in ſeinen aus Quellwaſſer beſtehenden Teichen unter— gebracht, 3000 Stück hat der Verein an Herrn Rentbeamten Plutz in Mitterfels und Conſorten behufs Einſetzung in den dortigen Perlbach abgegeben, 3000 Stück hat Herr 1) Dieſe Cruſtacee dürfte wohl dieſelbe ſein, welche ich am Tſomoriri-See in Rüpchu, bei gegenwärtiger Uferhöhe von 15 130 Fuß ſowohl lebend in dem im Eintrocknen begriffenen Waſſer des Salzſee's als auch, gut erkennbar noch, an den Uferabhängen bis hinan zum früheren Rande des See's getroffen habe. „Reiſen in Indien und Hochaſien“, Band III, S. 217. (Von den deutſchen, beſchreibenden Reiſeberichten iſt der abſchließende Band IV jetzt im Druck; Verlag von H. Coſtenoble, Jena. — Die Ausgabe desſelben habe ich erſt begonnen, nachdem in den „Reſults“ die topographiſchen und klimatologiſchen Zahlendaten publicirt waren.) 17 — — Rn Poſthalter Wagner zu Straubing erhalten, um ſie probeweiſe in einem mit Quellwaſſer untermiſchten Altwaſſer der Laaber unterzubringen, 2000 Stück haben in kleineren Parthien diverſe Private, darunter Lehrer Scheidacher in Pönning, der Oekonom Huber in Schleinkof ꝛc. geliefert erhalten, für den Reſt liegen Beſtellungen nach Falkenfels, Windberg und Ingolſtadt vor, welche bei nächſter günſtiger Gelegenheit effektuirt werden. Sämmtliche Setzlinge find an ihren Beſtimwungsorten in ausgezeichnetem Zu— ſtande angelangt und gedeihen, wie ſich theils persönlich überzeugt, theils von den Ab— nehmern in Erfahrung gebracht wurde, bis jetzt vorzüglich. Einer in der Bayeriſchen Fiſchereizeitung enthaltenen Anregung Folge leiſtend, hat der Verein ferner durch den Hoffiſcher Kuffer in Münzen 1000 Stück junge Aale — eine größere Quantität war nicht mehr zu hal bezogen und ſie verſuchsweiſe in der ſogenannten „alten Donau“, einem et er Donau, eingeſetzt. Für den Fang von ti und die erfolgreiche Erſtattung von Anzeigen wegen Fiſchfrevels hat der Vo. nien ausgeſetzt und auch bereits mehrfache Ge— legenheit zur Ausbezahlung g ben gefunden. Im Uebrigen enn ſich beſtrebt, das Intereſſe für die Hebung des Fiſchereiweſens üb⸗ e die Pflege der künſtlichen Fiſchzucht insbeſondere allent— halben durch U und Mittheilungen in öffentlichen Blättern, insbeſondere aber dad noch zu becken, daß die Fiſchzuchtanſtalt dem allgemeinen Beſuche zugänglich gemacht eemüht wurde, den Entwicklungsprozeß der befruchteten Eier, die Funktion der inzelnen Geräthſchaften, den Zweck der verſchiedenen Einrichtungen den Beſuchern durch eigene Anſchauung und eingehende Erklärung zum Verſtändniß zu bringen. Dieſen Bemühungen iſt es denn auch gelungen, eine ebenſo allgemeine, als wohlwollende Theilnahme für den Verein und deſſen Unternehmen wachzurufen und in verhältnißmäßig kurzer Zeit die Zahl der Mitglieder auf 370 zu erhöhen. Durch die Beiträge der Mitglieder, ſowie durch die wohlwollende Unterſtützung aus Kreis-, Diſtrikts⸗ und Gemeindemitteln war es auch ermöglicht, wenigſtens theil— weiſe für die bedeutenden materiellen Opfer aufzukommen, mit denen die Errichtung der Fiſchzucht⸗-Anſtalt verknüpft war. Aus den täglich ſich mehrenden Anfragen und Beſuchen aus Nah und Fern kann die angenehme Ueberzeugung gewonnen werden, daß das Intereſſe und die Theilnahme für den Verein und deſſen Zwecke in ſtetem Wachsthum begriffen iſt und in immer weitere Kreiſe dringt. Der in Mitterfels gegründete Fiſch zucht verein beabſichtigt, dem Vereine als Filialverein beizutreten, und mehrere Grundbeſitzer, wie Oekonom Dreyer in Hienhart, Bürgermeiſter Betzenhauſer in Oberſchneiding ꝛc. haben auf Anregung des Straubinger Vereins ihre ſeit Jahren verwahrloſten, nicht unanſehnlichen, vom Quellwaſſer geſpeiſten Weiher in den Stand zu ſetzen begonnen. V. Beiträge zur Frage der Aal-Jiſcherei.“) A. Von der Altmühl. Mitgetheilt von Herrn Verwalter Bolgiano in Rebdorf. Am 6. Mai vor. Is. erhielten wir von Herrn Hoffiſcher Kuffer in München 2000 Stück junge Aale — Montee — die bei ziemlich hoher Temperatur eine vier— ſtündige Fahrt zum Bahnhof in Eichſtädt zu machen hatten, zugeſandt. Dieſelben waren in Holzſchachteln à 1000 Stück mit Eis und Pflanzen ſehr zweckmäßig verpackt, ſo daß auf dem Transporte keines der ungefähr 6 Centimeter langen, ganz dünnen Fiſchchen zu Grunde gegangen war. Die Sendung wurde ſodann in größeren und kleineren Parthieen ſammt je einem Theile der Verpackungspflanzen auf einer Altmühlſtrecke von ungefähr 1¼ Stunden *) Wir erlauben uns hier auf die unten folgende Notiz „Avis für Aalzüchter“ ausdrücklich aufmerkſam zu machen. 18 Länge vertheilt, und ſchwammen die kleinen Aale ſofort munter den nächſtbelegenen natür— lichen Verſtecken zu. Anfangs dieſes Monats nun iſt zufällig einer dieſer Aale in der Länge von 15 Centimeter und der Dicke des kleinen Fingers eines Mannes gefangen worden; ſelbſtverſtändlich wurde demſelben die Freiheit zurückgegeben. Dieſes merk— würdig raſche Wachsthum hat unter den Fiſchwaſſerbeſitzern der Umgegend derart Auf— ſehen erregt, daß wir Hoffnung haben, nächſtes Frühjahr wieder einige Tauſend in der Nähe von Dollnſtein in die Altmühl einſetzen zu ſehen. B. Aus München. Mitgetheilt von Herrn Hoffiſcher Ruffer. Die geehrte Redaktion wünſcht Aufſchluß über das Ergebniß der im vorigen Jahre von mir vermittelten Verſendungen von Aalbrut. In dieſer Beziehung kann ich vor Allem mittheilen, daß nach den mir zuge— gangenen Berichten die Verſendungen durchaus gelungen und allenthalben erfreuliche Fortſchritte in der Ausbreitung dieſes leicht gedeihlichen und ſchnellwachſenden Fiſches zu conſtatiren ſind. 5 Im Monate April und Mai vorigen Jahres bezog ich von Herrn Direktor Haak aus Hüningen eine Quantität von ca. 74,000 Stück Monte, die in gatem Zuſtande hier ankamen und von da in die verſchiedenen Provinzen Bayerns in entſötechender Verpackung verſchickt wurden. N Im November vorigen Jahres überſandte mir Herr Direktor Haak weiters zur eigenen Anlage probeweiſe zweijährige Montee ca. 200 Stück, die ſeither bei mir im Futter ſtehen und ſo außerordentlich an allſeitigem Wachsthum zunehmen, daß ſich wohl kein Fiſch in Bezug auf gleiche Entwicklungsfähigkeit mit ihnen meſſen kann. Dieſe jungen Aale ſind während der wenigen Monate, wo ſie in meiner Fütterung find, um 2—3 cm in der Länge vorangeſchritten und befinden fi durchaus wohl und munter. Sie werden zur Zeit mit Fiſchlaich gefüttert und zeigen eine große Gefräßigkeit. Später gedenke ich ſie mit Fiſchleber und ſonſtigen Eingeweiden zu füttern. Nach meiner Anſicht hat der Aal in Bayern eine Zukunft und namentlich ſcheinen mir die Gewäſſer des Donaugebietes und die langedehnte Waſſerſtrecke des Donau— Main-Kanales zu deſſen Aufnahme geeignet. K. VI. Vom Maine. ite i 3 i 8 Mitgetheilt von Herrn Rexroth in Lohr Dezember 1878. Bezüglich der Anfrage Nr. 7 des bayeriſchen Fiſcherei-Organs über die Reſultate der von Hüningen oder Freiburg erhaltenen Fiſcheier habe ich Folgendes zu berichten: Durch Vermittlung des Unterfränkiſchen Kreis-Fiſchereivereins erhielt ich von der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt zu Hüningen die am 13. April ds. Js. abgeſandten und am 14. Abends angekommenen 2000 Stück Aeſcheneier. Am 15. Früh wurde das Kiſtchen geöffnet und mit Waſſer beſprengt, in welchem die Eier ausgebrütet werden ſollten. Hiebei fand ſich, daß 52 Stücke abgeſtorben waren, die folgenden 14 Tage gingen durchſchnittlich 40 — 70 zu Grunde, die übrigen ſchlüpften aus und waren ſehr munter, ſtarben jedoch in weiteren 8 Tagen ſämmtlich ab, ohne daß ein Grund hie— für ausgemittelt werden konnte. Zum Ausbrüten hatte ich einen Brutkaſten verwendet, der ſein Waſſer aus einem anderen oberhalb ſtehenden erhielt, in welchem Forellen ausgebrütet waren, die ſich ſehr gut entwickelten; unterhalb ſtand ebenfalls Forellenbrut, die mit wenig Verluſt davonkamen. Als Brutwaſſer hatte ich reines Quellwaſſer benützt. In dieſem Jahre habe ich vorläufig 30,000 Forelleneier eingeſetzt und benütze hiezu zwei Brutanſtalten, um zu ſehen, welche Quelle ſich am beſten eignet, und werde ich 19 — — noch in einigen Wochen ein weiteres Quantum einſetzen, da die Forellen im Lohrthale im November, im Rechtenbachthale aber, durch welches ein Bächchen aus dem Speſſart kommt, erſt Ende Dezember und Anfang Januar laichen. VII. Kleinere Mittheilungen. d Von der Laaber, Jänner 1879. Unter Verein zur Hebung der Forellen— fiſcherei in der oberpfälziſchen Laaber erhielt vom landwirthſchaftlichen Kreis-Comité zu Regensburg einen weiteren Zuſchuß von 100 Auch in Oeſterreich wird dermalen Fiſcherei-Geſetz vorbereitet und ſoll demnächſt dem Reichstage vorgelegt werde Auf Befehl des Gouvernements Aftrahan wurden in den verſeuchten Orten nicht blos ſämmtliche Fiſchdörr⸗ A und ſonſtige zum Fiſchereibetriebe dienende Gebäude und Vorrichtungen. “ ern auch ſämmtliche Vorräthe an gedörrten Fiſchen verbrannt. Auf dieſe Wen wurden gegen 80,000 Ctr. Fiſche durch Feuer vernichtet. Aus Amer wird außer dem Galifornifchen Lachſe nunmehr bereits eine weitere, bb i bisher unbekannte Fiſchart nach Deutſchland verpflanzt. Von dem benihm amerkkaniſchen Fiſchzüchter Livingſton Stone ift nämlich eine Anzahl von „s Eiern eines amerikaniſchen Edelfiſches — Salmo fontinalis — an den deutſchen Fiſcherei-Verein überſendet worden und glücklich am Beſtimmungsorte angelangt. Die Sendung wurde der Anſtalt des Herrn von dem Borne in Berneuchen zur Aus— brütung übergeben. Nürnberg, 10. Februar. Während das neueſte Reichsgeſetzblatt die Einfuhr alles Pelzwerkes aus dem Lande des Beherrſchers aller Reußen ob der drohenden Gefahr der Einſchleppung der Peſt verbietet und ſchon deßhalb die heimiſchen edleren Pelze im Preiſe ſteigen werden, meldet das neueſte Heft der „Fundgrube“ Folgendes: „Das geſuchteſte und modernſte Pelzwerk iſt in Paris gegenwärtig das der Fiſchotter. Es ſoll, wie ſich ein Pariſer Blatt ausdrückt, in der eleganten Welt ein wahres Furore machen. Es wird zu Muffen, zum Beſatz von Damenkleidern aller Art, zu Mänteln, zu Krägen von Herrenüberziehern, zum Verzieren von Cigarrenetuis ꝛc. verwendet und ſein Preis iſt ſehr hoch.“ Wenn jetzt unſere Nachfolger Nimrod's, denen außer dem Preiſe des Pelzes noch eine Prämie für die Erlegung jeder Fiſchotter winkt, ſich nicht aufraffen, um den verhaßteſten Feind aller Angler und Fiſcher zu Waſſer und zu Land, bei Tag und Nacht, mit allen jagdmäßig erlaubten Mitteln zu bekämpfen und zu vernichten, dann geben wir für alle Zukunft die Hoffnung auf gebührende Einſchränkung dieſes bei uns noch immer zahlreich vorkommenden Raubzeuges auf. VIII. Verhandlungen des Vayeriſchen Jiſcherei-Vereins. Monats⸗Verſammlung am 18. Jänner 1879. Vorſitzender: Der I. Präſident Herr Freiherr von Niethammer. 1. Nach Bekanntgabe des Protokolls der letzten Sitzung wurden die an der Spitze unſeres heutigen Blattes ſtehenden Dankſchreiben des Ehrenpräſidenten Herrn Profeſſors v. Siebold in München und des Ehrenmitgliedes Herrn v. Behr-Schmoldow in Berlin verleſen. Beide Schreiben wurden mit Akklamation aufgenommen und werden im Vereins⸗Archive hinterlegt werden. 2. Eine Zuſchrift des landwirthſchaftlichen Bezirkscomitss Kempten, den Otter— fang betr., dient als weiteres Material zu den in dieſer Angelegenheit demnächſt zu faſſenden Beſchlüſſen. 3. In der Beſchwerde der Würzburger Stadtfiſcher gegen die von der k. Regierung von Unterfranken K. d. J. in der jüngſten unterfränkiſchen Kreis⸗Fiſcherei⸗ Ordnung eingeführten Fiſchkarten, dann gegen die in der Landes-Fiſcherei- Ordnung vom 27. Juli 1872 vorgeſchriebene Ma ſchenweite verlangte das k. Staatsminiſterium vom Fiſcherei-Verein die Abgabe eines fachtechniſchen Gutachtens. tach einem umfaſſenden Vortrag des Sachverhaltes wurden die bezüglichen An⸗ träge des Referenten mit einer kl en Modifikation einſtimmig zum Beſchluß erhoben. 4. An das k. Staatsminiſte: Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, geht eine Petition des ins, im Betreff der Verpachtung der ärarialiſchen Gewäſſer. 5. Als neue Mitglieder ſind angem det und wurden heute aufgenommen: a) Herr Regierungs-Präſident herr von Herman in München, vor⸗ geſchlagen durch den I. äſidenen Herrn Frhrn. v. Niethammer; b) Herr Hauptmann a. D. Leopold Frhr. von Schrenk in München, vorgeſchlagen durch Herrn Rechtsang Faul. 6. An die Stelle des Herrn v. Siebold wird . Vereins-⸗Sekretär Herr Dr. Lamer als Mitglied des Schiedsgerichtes für den Teenies gewählt. IX. Avis für Aalzüchter. Herr Direktor Haak, Vorſtand der kaiſerl. Fiſchzucht-Anſtalt in Hüningen, auch für dieſes Jahr den Verſchleiß von Aal-Brut für Bayern Herrn Hoffiſcher Kuffer in München übertragen. Die Verſendung wird demnächſt beginnen und iſt eine rechtzeitige Beſtellung der hierauf reflektirenden Fiſchwaſſer-Beſitzer um ſo mehr erwünſcht, als einerſeits der Ge— ſammtbedarf hienach zu bemeſſen iſt, andererſeits auch die Waſſerpflanzen, in welchen die Verpackung und Verſendung am zweckmäßigſten geſchieht, bei längerer Verzögerung der Beſtellung nicht mehr zu haben ſind. Es werden daher diejenigen, welche ſich Aal- Brut anzuſchaffen wünſchen, erſucht, ihren Bedarf recht bald Herrn Hoffiſcher Kuffer in München aufzugeben. X. Correſpondenz. Herrn Ad. in M. Bezüglich Ihrer Anfrage verweiſen wir Sie auf § 11 u. ff. des preuß. Fiſchereigeſetzes vom 30. Mai 1874, worin die „Fiſcherkarten“ unter der Bezeichnung „Erlaubniß⸗ ſcheine“ vorgeſchrieben und eingeführt ſind. Herrn Dr. F. (Bodenſee). Zu Ihren Dienſten. Nachdem uns jedoch Nachrichten über gleiche Erſcheinungen auch aus Baden zugegangen ſind, wollen wir vorerſt das Ergebniß der hier angeſtellten Diagnoſe eines Sachverſtändigen abwarten. Die Sache verdient jedenfalls unſere vollſte Beachtung und wird ſie finden. Herrn G. Ingolſtadt. Leider ermöglicht uns der bemeſſene Raum unſeres Blattes nicht, Ihre geſchätzte Mittheilung noch in dieſer Nummer zu verwerthen; wir werden ſie um ſo ſicherer für die nächſte verwenden. a Herrn Hugo Hitſchmann Wien. Ihrem Antrage wird mit Vergnügen entſprochen werden. Herrn D. Frankfurt. Gewünſchten Beſcheid werden Sie demnächſt erhalten, da die ver— anlaßte Recherche noch nicht beendigt iſt. Herrn W. in Tr. Fiskaliſche Forſte betr. Halten Sie die Sache für unſere bayeriſchen Verhältniſſe wirklich von Wichtigkeit? Uns iſt kein einſchlägiger Fall bekannt; wir ſind jedoch gerne bereit, die Angelegenheit auf Ihre Anregung hin weiter zu verfolgen und ſehen daher gütiger Mit— Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Nuchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. — * N Bayeriſche Jiſcherei⸗Zeilung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. Nr. 3. München, 15. März 1879. IV. Jahrg. Die „Nayeriſche Jiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Alonats. Das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inferate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Ein Dankeswort. — II. Ueber das Anſteigen der Fiſche des Püga-Baches in Verbindung mit dem Borax-Lager von Ladäk. (Schluß.) — III. Die Acclimatiſirung des Aales im Donau— gebiete. — IV. Anſtalten für Coregonen- und Salmoniden-Zucht in Bayern. — V. Unterfränkiſcher Kreisfiſcherei-Verein. — VI. Von der Traun. — VII. Kleinere Mittheilungen. — VIII. Ber: handlungen des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins. — IX. Correſpondenz. — Anfrage. — Inſerat. I. Ein Dankeswort. Das Amtsblatt des k. Staatsminiſteriums des Innern brachte in der jüngſten Nummer die folgende Dienſtes-Nachricht. „Seine Majeſtät der König haben Sich allergnädigſt bewogen gefunden, „unterm 12. Februar l. J. dem Miniſterial-Direktor im k. Staatsminiſterium des Innern, „Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, Eduard von Wolfanger, „ſeinem allerunterthänigſten Anſuchen entſprechend, in Anwendung des § 22 lit. C und B „der IX. Beilage der Verfaſſungs-Urkunde unter allerhuldvollſter Anerkennung ſeiner mehr „als vierzigjährigen, mit Eifer, Treue und Hingebung geleiſteten ausgezeichneten Dienſte in „den dauernden Ruheſtand treten zu laſſen und ihm den Titel und Rang eines Ge— „heimen Rathes koſtenfrei zu verleihen.“ N Dieſe Nachricht hat wie für die bayeriſche Landwirthſchaft überhaupt, deren mäch— tiger Förderer Herr Miniſterial-Direktor von Wolfanger allzeit geweſen, jo nament— lich auch für die Intereſſen der vaterländiſchen Fiſchzucht eine hervorragende Bedeutung. Speziell dieſe Blätter verdanken ſeiner unermüdlichen Anregung nicht blos die kräftigſte Unterſtützung, ſondern gewiſſermaßen ihre Entſtehung. 22 Wenn eine ſolche ſchaffende Kraft nach Jahrzehnten patriotiſcher Arbeit die Feder niederlegt, um den Reſt eines an Verdienſten und Ehren reichen Lebens in wohl— erworbener Ruhe zu ſchauen, ſo iſt nichts erklärlicher und gerechtfertigter als die dank— bare Huldigung Derjenigen, die Zeugen eines ſo umfaſſenden Wirkens geweſen. Wir glauben darum eine Ehrenpflicht zu erfüllen, indem wir hier im Namen aller Fiſcherei-Freunde Bayerns den Ausdruck dankbarer Anerkennung der große Ver— dienſte niederlegen, welche der Vater der bayeriſchen Culturgeſetzgebung als langjähriger Referent für Fiſcherei- Angelegenheiten um die Hebung und Förderung dieſes Zweiges der vaterländiſchen Volkswirthſchaft ſich erworben hat. Möge der Gefeierte in ſolchen Kundgebungen neben demjenigen Lohne, welchen das eigene Bewußtſein treuerfüllter Pflicht gewährt, zugleich einen erneuten Beweis der allſeitigen Verehrung empfangen, die ihn in den wohlverdienten Ruheſtand begleitet, und im reichſten Maße alle Segnungen eines ehrenvollen ungetrübten Alters genießen ad multos annos! II. Ueber das Anſteigen der Fifde des Vüga-Vaches in Ver- bindung mit dem Borax-Tager von Tadäk. Von Herrn Hermann von Sclagintweit-Sakünlünski. (Schluß.) Die Höhengrenze der Fiſche, auch in kalten kleinen Flüſſen in Tibet, hatten wir wiederholt innerhalb der ganzen Breitenunterſchiede vom Himälaya bis zum Karakorüm etwas über 15 100 engl. Fuß ſich erheben ſehen; dieſes iſt der Mittel— werth ihrer Höhengrenze, und zwar für den Sommer demnach. Nain Singh, früher ein Begleiter und Hülfsbeobachter von uns, der dann von der indiſchen Landesvermeſſung als Native Assistant in Dienſt genommen wurde, ſah Fiſche auch im TengrisSee, in Oſt⸗Tibet; als genäherte Höhenzahl nennt er 15 500 engl. F. Doch iſt auch die nörd— liche Breite desſelben ſchon um nahezu 1 ¼ Grad geringer als z. B. jene des Püga— beckens, und ſeine ganz centrale Lage zwiſchen Süd- und Nordrand an einer der breiteſten Stellen der Maſſenerhebung Hochaſiens begünſtigt dort zugleich eine verhältniß— mäßig etwas langſamere Verminderung der Wärme mit der Höhe. ) In den Alpen kommen Fiſche im Sommer vereinzelt in Höhen über 7000 engl. Fuß noch vor; in den Seen am Großen Sct. Bernhard, Höhe des Obſervatoriums im Kloſter 8115 engl. Fuß (2473 Meter), gedeihen weder eingeſetzte Forellen noch andere Fiſche. Doch könnte ſogar ſchon die Höhe bei 7000 engl. Fuß in den Alpen den Temperaturverhältniſſen gegenüber noch etwas größere Widerſtandsfähigkeit bedingen, als in Tibet bei 15 100 Fuß — wo z. B. für das Jahresmittel der Lufttemperatur 1,5 C. ſich ergibt, und wo überdieß die Wirkung der Inſolation eine viel günſtigere iſt als in den Alpen. In den Centralalpen liegt die Höheniſotherme für das Jahres— mittel der Luft von 1,5 C. bei 6070 engl. Fuß Höhe, jene von 0 C. bei 6820 Fuß.) Bedeutend iſt deſſenungeachtet der Unterſchied der Temperaturverhältniſſe keinesfalls zu nennen; es genügt, daß das Verweilen von Fiſchen an den oberſten Aufenthalts— plätzen in den Alpen auf etwas kürzere Zeit ſich beſchränke, um zu bewirken, daß die temporären Wärmeminima des Waſſers ſowie der Luft im Schatten nahezu die gleichen ſind wie an jenen oberſten Fiſchplätzen Tibets, die von Thermen nicht beeinflußt ſind. 1) Den günſtigen Einfluß ausgedehnter Maſſenerhebung auf die Temperatur in unter ſich gleichen Höhen verſchiedener Gebirgstheile, habe ich erläutert für die Alpen in „Phyſikaliſcher Geogr.“ Band I 1850, S. 378-380; für Hochaſien in „Results“ Vol. IV 1866, S. 562 —564. 2) Umgerechnet nach den Zahlen in parifer Fuß, welche als Tabelle der Höheniſothermen in unſeren Unterſuchungen in den Alpen, Bd. J 1850, S. 345, gegeben ſind. 23 — Jedenfalls müßte verminderter Luftdruck, wenn er auf jene Fiſcharten, die gerade an den oberſten Begrenzungen ſich aufhalten, von deutlichem Einfluß wäre, viel früher ſchon bei dem Anſteigen in Hochaſiens Höhen ſich bemerkbar machen. Wenn überhaupt das Athmen der Fiſche im Waſſer, in gleicher Art wie jenes der in freier Luft lebenden Thiere, durch den Luftdruck direct afficirt würde, wäre Gleich— heit der Temperatur bei ſo bedeutender Ungleichheit des Luftdruckes an den Grenzen ſtändigen Aufenthaltes ) in den Alpen und in Hochaſien nicht anzunehmen. Die Athmungsorgane der Fiſche, die „Kiemen,“ fungiren bekanntlich in der Art, daß ſie im Waſſer ſelbſt arbeiten, indem ſie aus der vom Waſſer abſorbirten Luft Sauerſtoff aufnehmen und für dieſen Kohlenſäure abgeben. Direkten Einfluß übt der Druck der Luft auf ſolche Fiſche aus, welche einige Zeit, wie der Aal, auf dem Lande aushalten können, ſowie auf alle jene, welche über die Waſſerfläche ſich emporſchnellen, ſei es um nach Futter zu haſchen, oder um ſich zu reizen und dabei Sauerſtoff aus der freien Atmoſphäre in ihre Kiemen zu bringen; letzteres entſpricht dem allgemeineren Schnappen nach Luftbläschen, wenn deren im Waſſer frei werden. Es mögen gerade deßhalb manche ſonſt gegen die niedere Temperatur widerſtandsfähige Fiſchſpecies von Standorten in großen Höhen der Tropen durch geringen Luftdruck ausgeſchloſſen ſein, ebenſo wie andere, ähnlich organiſirte in ihrer Vertheilung während des Winters dadurch beſchränkt ſind, daß eine cohärente Eisdecke in hoher Breite oder ſchon in mittelgroßer Höhe zu lange ſie verhindert, ſich mit der Luft direkt in Verbindung zu bringen. — Auch phyſikaliſch intereſſant war es, daß in den Alpen ſowie in allen Theilen Hochaſiens für die abſolute Begrenzung des Vorkommens von Fiſchen in großen Höhen nur die Temperaturvertheilung als das Bedingende ſich ergab; doch genügt es zu berückſichtigen — was bisher noch nicht als die nöthige Veranlaſſung hiezu aufgefaßt wurde —, daß die abſorbirte Luft ſowie andere in Waſſer abſorbirte Gaſe vom Vor— handenſein in flüſſigem Zuſtande ſich nicht unterſcheiden und daß eine Größe der Aenderung eintrete, die in analoger Weiſe dem Unterſchiede zwiſchen Waſſer in gas— förmigem und in flüſſigem Zuſtande entſpricht, da auch factiſch das ſpecifiſche Gewicht von Waſſer, das Luft abſorbirt enthält, ſehr wenig nur vermindert wird.) Der ſo bedeutende Volumenunterſchied zwiſchen der Gasform und der durch Com— preſſion (mit Abkühlung) entſtehenden Flüſſigkeit, der durch direkte Experimente zuerſt für die Kohlenſäure, und bald darauf, 1877 von Pictet und von Cailletet, auch für den Sauerſtoff bekannt wurde, bietet nach meiner Anſicht gleichartige Daten, die ſich anführen laſſen. Die der Abſorption der Gaſe ſich unmittelbar anſchließende Diffuſion — ent— ſprechend der ebenfalls „gleichmäßigen Vertheilung“ gelöſter Salze — trägt viel dazu bei, die einmal aufgenommenen Gaſe ſtärker zu fixiren. — Der Bericht über die zoologiſchen Beobachtungen während der Reiſen ſowie die ſyſtematiſche Analyſe neuer Species, die dabei geſammelt werden konnten, wird Theil des Vol. VII der „Results“ bilden. Für die Fiſche insbeſondere iſt es nicht unwahr— ſcheinlich, daß, ungeachtet vorherrſchender Verſchiedenheit von europäiſchen Formen, die nähere Unterſuchung derſelben wenigſtens manches, bei Auftreten unter gleichen Wärme— bedingungen und gleichen geologiſchen Verhältniſſen, in ſeiner Verbindung mit an— deren Urſachen genauer wird beurtheilen laſſen. 5 1) Für Stunden, etwa für Tage noch, kann allerdings auch bei dem Athmen in freier Luft — wie beſonders bei dem hohen aber kurzen Anſteigen einzelner Vögel ſich zeigt — gewiſſer Grad des Widerſtandes gegen Luftverdünnung geleiſtet werden; es tritt als erſte Affection des Körpers dann Beſchleunigung des Athmens ein. 2) In dem Eingangs genannten akademiſchen Berichte iſt die betreffende Detail-Analyſe der phyſikaliſchen Verhältniſſe S. 534—537 gegeben. 24 III. Die Acclimatiſtirung des Aales im Donaugebiete. Von Herrn Direktor Jaack in Hüningen. 8. März 1879. Es iſt die Behauptung aufgeſtellt worden, die Einführung von Aalen in das Donaugebiet ſei deßhalb nicht lohnend, weil der geringe Salzgehalt des ſchwarzen Meeres ein natürliches Hinderniß biete; aus dem gleichen Grunde ſei der Aal in dem Flußgebiete der Oſt ſee nicht vorhanden. Hierauf iſt zunächſt Nachſtehendes zu erwidern: Es iſt unrichtig, daß der Aal in den Flüſſen, welche ſich in die Oſtſee ergießen, nicht vorkomme, im Gegentheil enthalten ſämmtliche Flüſſe und Seen Mecklenburgs, Pommerns und der Provinzen Oſt- und Weſtpreußens Aale. In einigen Flüſſen wird ſogar ein ſehr erheblicher Aalfang betrieben. So iſt mir bekannt, daß an dem Ausfluſſe eines oſtpreußiſchen Sees der Aalfang einen jährlichen Pachtzins von 15,000 M. abwirft. Der Aalfang iſt an den meiſten Flüſſen ein ſo erheblicher, daß derſelbe in der Regel getrennt von der ſonſtigen Fiſchereinutzung verpachtet wird. Der geringe Salzgehalt des ſchwarzen Meeres dürfte alſo für die Acclimatiſirung des Aales ein Hinderniß nicht ſein. Er Ganz anders liegt die Sache allerdings zufolge der neuen Theorie über die Naturgeſchichte des Aales. Hiernach ſind ſämmtliche in die Flüſſe aufſteigenden Aale, alſo auch die ſpäter zurückwandernden und als erwachſene Fiſche gefangenen Aale ausſchließlich Weibchen. Die Männchen, welche nie die Größe der Weibchen erreichen, bleiben in dem Meere oder doch in dem Brackwaſſer zurück und wandern nicht. Es muß alſo in der That, falls dieſe Theorie poſitiv begründet, und es liegen ja bereits hiefür ziemlich exakte Beobachtungen vor, auf eine eigene Fortpflanzung der Aale im Donaugebiete ſo lange verzichtet werden, bis man eine Anzahl männlicher Aale in das ſchwarze Meer gebracht hat. Zunächſt hat die Einführung von Aalbrut in das Donaugebiet noch gar nicht den Zweck gehabt, das große internationale Donaugebiet mit Aalen zu bevölkern. Es haben einzelne Privatperſonen Aalbrut zu dem Zwecke bezogen, um in ihren größeren Teichen und Seen, eventuell auch in einigen Flüſſen ſtarke Aale zu züchten. Es iſt ja bereits mehrfach darauf hingewieſen worden, daß der Aal auch in den zum Donaugebiete gehörenden Gewäſſern zu einer erheblichen Größe heranwächſt und von dieſem Geſichtspunkte aus habe ich bis jetzt den Aal-Import nur aufgefaßt. Dem Privatbeſitzer dürfte es ſicher auch genügen, wenn die Mehrzahl der von ihm in ſeine Gewäſſer ausgeſetzten Aale ein Gewicht von 4—5 Pfd. erreicht; ein einziger Aal bezahlt dann ja bereits die Ausgabe für 1000 Stück junger Aale. Jedoch auch größere Corporationen, welche ſich die Acclimatiſirung der Aale in dem ganzen Donaugebiete angelegen ſein laſſen wollen, dürfen ſich ſicherlich nicht dadurch abſchrecken laſſen, daß die von ihnen etwa ausgeſetzten jungen Aale ſämmtlich Weibchen ſind, daß dieſelben alſo wohl zu einer erheblichen Größe heranwachſen, ſich aber nicht fortpflanzen können. Der Aal gebraucht nach unſern bisherigen Erfrhrungen mindeſtens 4— 5 Jahre um jo groß zu werden, daß er ſeine Rückwanderung in das Meer antritt. Wollen alſo größere Bereine ſich für die Acclimatiſirung der Aale in das große Donau— 25 gebiet intereſſiren, ſo müſſen ſie doch ſtets mit dem Ausſetzen der kleinen weiblichen Aale beginnen, und hiermit ſogar einige Jahre fortfahren. Nach 3—4 Jahren mögen dieſe Vereine dann von der Nord- oder Oſtſee her, eventuell auch von Frankreich oder Italien eine Anzahl männlicher Aale beziehen und dieſe in das Brack— wajjer des ſchwarzen Meeres ausſetzen. Dies wäre doch nach meinem Dafür— halten der einzig mögliche und einzig richtige Weg, den Aal dauernd in dem Donau— gebiete heimiſch zu machen. Zunächſt wollen jedoch ſämmtliche Beſitzer von größeren Teichen, Beſitzer von Seen und größeren Flußſtrecken ſich damit begnügen, aus der mit ſo großer Leichtigkeit und zu jo geringen Koſten zu erhaltenden Aalbrut recht große Aale zu züchten und zu fangen. Dem Privatbeſitzer wird der zurückgehende große Aal ſtets lieber ſein, wenn er ihn gefangen in ſeinem Beſitze hat, als wenn er ihn frei abſchwimmen laſſen muß in der unſichern Hoffnung, daß dieſer Aal vielleicht im fernen ſchwarzen Meere ſich fortpflanze und die Brut vielleicht wieder zum Theil in ſeine Gewäſſer zurückkehre. Für den Beſitzer eines Gewäſſers in Bayern ſpeziell iſt die Hoffnung, daß ein abwärts gehender Aal ſich im ſchwarzen Meere fortpflanze, wohl ſtets nur eine ſehr zweifelhafte, da vielmehr Wahrſcheinlichkeit vorhanden, daß derſelbe auf ſeinem weiten Wege bis in das Meer einem an dem Einſetzen der Aale völlig unbetheiligten Fiſcher zur willkommenen Beute wird. Es dürfte alſo wohl für Niemanden ein Grund vorhanden ſein, auf die Ein— führung von Aalen in ſeine Gewäſſer zu verzichten, ſelbſt wenn ſämmtliche eingeſetzten jungen Aale nur Weibchen find, da ja ſämmtliche marktfähigen Aale ebenfalls aus— ſchließlich aus Weibchen beſtehen. 3 IV. Anſtalten für Coregonen- und Salmoniden-Zucht in Bayern. Mitgetheilt von Herrn Sekretär Heckenſtaller. München im März 1879. Der Deutſche Fiſcherei-Verein hat es zur Durchführung ſeiner Abſicht, mehrere bayeriſche Seen mit Goregonen= und Salmonidenbrut zu bevölkern, für förderlich erkannt, daß die Pflege der embryonirten Eier bis zu ihrer Entwicklung als junge aus— ſetzbare Brut in Anſtalten beſorgt werde, welche dem Waſſerbereiche, dem jene zukommen ſolle, möglichſt nahe ſind. Zu dieſem Zwecke beſuchte der Direktor der kaiſerlichen Fiſchzucht-Anſtalt bei Hüningen, Herr Haack, Anfangs November v. Is. mehrere Seen in Oberbayern, um zur Anlage ſolcher Anſtalten anzuregen und die etwa nothwendigen Anleitungen über Verbeſſerungen in der Einrichtung und Anlage zu ertheilen, ſowie geeignete Punkte für Neu⸗Anlagen auszuerſehen. Als beſonders günſtig erſchienen demſelben die Terrain-, Waſſer- und ſonſtige Verhältniſſe für Errichtung einer Fiſch⸗Brutanſtalt an den Sieben Quellen bei Starnberg. Eine Quelle, welche ſich durch erhöhte Lage, große Reichhaltigkeit, ſeltene Reinheit und ſtets gleiche Temperatur des Waſſers auszeichnet, iſt zugleich mit dem benachbarten Areale Eigenthum des Herrn Kinzinger, Silberarbeiter in Starnberg, der als ein Mann von großer Vorliebe und vielem Verſtändniß für die Sache nicht nur die Quelle 26 ſelbſt und ein kleines Brutlokal, ſondern auch feine Perſon behufs Uebernahme der Pflege der Anſtalt zur Verfügung ſtellte. Auch an den Einſender dieſes, der im öfteren Verkehre mit Herrn Direktor Haack mit dem Gegenſtande ſich vertraut gemacht hat, erging die Einladung, an der neu zu gründenden Anſtalt mitzuwirken und erachtet ſich derſelbe nunmehr für verpflichtet, die dießjährigen Ergebniſſe zur Kenntniß der Fiſcherei-Freunde zu bringen. Von vorbezeichneter Quelle wurde eine Waſſerleitung in Eiſenröhren von 2 Zoll Durchmeſſer nach dem 120 Meter entfernten Bruthaus geführt, wo das Waſſer in einer Höhe von circa 5 Fuß in eine mit ſyriſchem Asphaltlack beſtrichene horizontal ange— brachte Vertheilungs-Rinne ausmündet. Von dieſer weg verſorgen ſechs Hähne das nöthige Waſſer nach den darunter aufgeſtellten ſechs californiſchen Brut-Apparaten, welche zur Verhütung des Entweichens der jungen Coregonen mit horizontalen Vor— ſieben verſehen wurden. Nach Fertigſtellung dieſer Anlage trafen am 18. Januar (fd. Is. die von dem Ritter gutsbeſitzer Herrn Eckart auf Lübbinchen für Rechnung des Deutſchen Fiſcherei-Vereins über— ſendeten 10,000 Madue-Maränen-Eier ) ein, deren Zuſtand bei ihrer Ankunft ein vorzüglicher war. Die Eier waren durchſichtig hell, die Embryonen bewegten ſich ſchon darin, und dennoch waren nur 20 kranke Eier am erſten Tage zu entfernen, auch während der darauffolgenden 14 Tage war nur ein Abgang von 12— 14 Eier täglich; demnach war an dieſer Sendung im Ganzen nur ein Verluſt von etwas über 200 Eier bis zum vollſtändigen Ausſchlüpfen der jungen Maränen bemerkbar. Eine zweite Sendung für gleiche Rechnung langte aus der kaiſerlichen Fiſchzucht— anſtalt bei Hüningen am 26. Januar in Starnberg an, nämlich 5000 Eier der trutta lacustris des Genfer-Sees, welche von Mutterfiſchen im Gewichte von 40 und 50 Pfunden gewonnen waren. Dieſe fanden Aufnahme in zwei Brutapparaten und waren von ſo ausgezeichneter Beſchaffenheit, daß ſie nur einen täglichen Verluſt an pilzkranken Eiern von 6—8 Stück hatten, demnach für die Tage vom 26. Januar bis 12. Februar, an welchem Tage die jungen Seeforellen alle ausgeſchlüpft waren, kaum 150 Stück. Aber auch die junge Brut hielt ſich ſo gut, daß vom 13. bis 23. Februar nur 4—5 Stück täglich davon ſtarben. Eine dritte Sendung: 10,000 Blaufelchen-Eier aus Radolfszell am Bodenſee, von Herrn Oberbürgermeiſter Schuſter überſendet, traf am gleichen Tage (den 26. Januar) ein. Dieſe Eier waren in ihrer Embryonirung ſchon ſo weit gediehen, daß ſie nur mehr 10 bis 12 Tage bis zum Ausſchlüpfen der jungen Fiſchchen im Apparate lagen. Dieſe Eier hatten bei ihrer Ankunft viel Schimmelbildung, mehrere Tage hindurch mußten je 200 verdorbene Eier entfernt werden. Vielleicht waren ſie ſchon im Stadium der Embryonirung zu weit vorgerückt, als ſie verſendet wurden. Eine vierte Sendung Edelfiſch-Eier kam noch am 2. Februar an, und zwar 5000 Eier der trutta lacustris des Vierwaldſtätter-Sees, wieder von Herrn Direktor Haack abgeſendet. Von dieſen war bis zum 23. Februar nur eine ebenſo geringe Ziffer an kranken Eiern zu zählen, wie an jenen der Genferſee-Forelle. f *) Maränen find eine Renken-Gattung, die in mehreren Seen Norddeutſchlands in einem Gewichte bis zu 16 Pfund anzutreffen ſind. Maränen und Blaufelchen, welche gleichzeitig in den Tagen vom 2. bis 5. Februar ausſchlüpften, konnten bereits am 23. Februar in den See ausgeſetzt werden; was nur an mindertiefen, pflanzenbewachſenen Stellen geſchah, welche immer noch über 200 Meter vom Seeufer entfernt ſind. Die ausgeſetzten Maränen mögen die Zahl von 9500 erreicht haben, wogegen die Blaufelchen etwa 7500 betragen mochten, da außer den wegen Schimmelbildung entfernten Eiern noch eine Anzahl bereits ausgeſchlüpfter Coregonen in Abzug kommt, welche während der Dotterſackperiode ſtarben. Bei dem Ausſetzen waren zugegen: Seine Excellenz Herr Oberſthofmarſchall Baron von Malſen, dem das Zuſtandekommen des ganzen Unternehmens vorzugsweiſe zu verdanken iſt, und ein k. Hofbeamter, ſowie der mit der Pflege der Brutanſtalt betraute Herr Kinzinger und der Berichterſtatter. Da der Starnberger See bereits Coregonen und Salmoniden enthält, ſo läßt ſich mit Zuverſicht annehmen, daß ſowohl die bereits ausgeſetzten Coregonen, als auch die in einigen Wochen auszuſetzenden Seeforellen-Arten gedeihen, vielleicht ſogar von gleich vorzüglicher Qualität werden, wie die bisher ſchon einheimiſchen verwandten Arten. (Fortſetzung in der nächſten Nummer.) V. Anterfränkiſcher Kreisſiſcherei-Verein. Würzburg, Februar 1879. Am 2. Februar d. Is. Vormittags 11 Uhr fand im Sprechſaale des Bürgervereins zu Würzburg die ſtatutenmäßige Generalverſammlung ſtatt. Der Vorſitzende, Herr Regierungsrath Goſſinger, gibt zunächſt einen allgemeinen Ueberblick über die Thätigkeit des Vereins im letzverfloſſenen Jahre, worauf der interimiſtiſche Vereinscaſſier, Herr Rechtsconcipient Scherpf, die Jahresrechnung zum Vortrage bringt und Decharge erhält. Im Einzelnen erklärt Herr Regierungsrath Goſſinger es für die zunächſt wichtigſte Vereinsaufgabe, daß den Fiſcherei-Verordnungen Achtung verſchafft werde. Wenn einge— wurzelte Mißbräuche ſich auch nicht binnen Jahresfriſt ausrotten ließen, ſo ſei immerhin ſchon jetzt ein Erfolg zu conſtatiren, nachdem in- Unterfranken im Jahre 1878 wegen Fiſch— frevel 167 gerichtliche Anzeigen und davon in 150 Fällen Verurtheilungen erfolgt ſeien. Der Vorſitzende beantragt, die bezüglichen acht Gendarmen und den Polizeiſoldaten Grimm in Aſchaffenburg, welche ſich in der Aufſicht gegen Uebertretungen der Fiſcherei-Ordnungen thätig gezeigt haben, mit 105 Mark zu prämiiren und für das Jahr 1879 erhöhte Prämien vorzuſehen, was von der Verſammlung durchaus gebilligt wird. Zur Otternfrage über— gehend, gibt der Vorſitzende bekannt, daß im Jahre 1878 9 Ottern in der Reuße gefangen oder erſchlagen, 56 erſchoſſen, 19 in der Falle gefangen, ſohin 84 Ottern erlegt und mit je 6 A prämiirt wurden. Der Landrath von Unterfranken ſei nicht mehr geneigt geweſen, auf Prämiirung der Ottererlegung einzugehen, habe dagegen dem Kreisfiſcherei-Vereine eine Subvention von 600 J bewilligt, was mit Dank hervorzuheben ſei. Vorſitzender glaubt, daß ſich auch die Generalverſammlung mit der Otternfrage zu beſchäftigen habe und ſich wegen der legislativen Austragung dieſer Sache in dringender Weiſe an die höchſte Stelle wenden ſolle. Die damit angeregte lebhafte Discuſſion über die Otternfrage, an der ſich mehrere Mitglieder, insbeſondere die Herren Bezirksgerichtsrath Leußer und Auditeur Zenk be— theiligten, bezeugte, wie brennend für den Fiſcher dieſe Frage ſei bei der Thatſache des unverhältnißmäßigen Ueberhandnehmens der Otter und der Ungenügendheit deren bisheriger Verfolgung. Man war einig, daß bei dem geſteigerten Nothſtande ein erweitertes Recht der Abwehr ſtatuirt werden müſſe. Gegen die proponirte Ausdehnung des Rechts der Er— legung der Otter auf Jedermann, der vorher von ſeinem Vorhaben dem örtlichen Jagd— 28 inhaber Mittheilung gemacht, wie dieß jüngſt im benachbarten Meiningen eingeführt wurde; ferner dagegen, daß dem Nichtjagdinhaber die Erlegung der Otter mit Legbüchſen und Schußwerkzeugen überhaupt geſtattet werde, erhoben ſich die Stimmen der anweſenden Jagd— beſiter. Es wurde im Laufe der Discuſſion berührt, daß das landwirthſchaftliche Kreis— Comité von Unterfranken und Aſchaffenburg bereits im Jahre 1857 einen Beſchluß gefaßt habe, dahin, es möge dem Fiſchereiberechtigten die Otterjagd gegen Auslieferung der Otter an den Jagdpächter geſtattet werden. Gerade gegen letzteren Zwang ſprachen ſich aber mehrere Herren aus, da dem Jagdberechtigten ganz gut das geringe Opfer zugemuthet werden könne, auf die Otter zu verzichten, wenn er ihrer nicht ſelbſt habhaft werden könne und gerade dieſe Ablieferungspflicht, abgeſehen von dem heutzutage geringen Werthe des Otter— felles, viel Läſtiges habe. So beſchloß zuletzt die Verſammlung, es ſei an höchſte Stelle die dringliche Bitte zu ſtellen, es möge im Wege der Spezialgeſetzgebung „dem Fiſchereiberechtigten“ das Recht zu— geſprochen werden, die Ottern „mit Fallen und ähnlichen Fanggeräthſchaften, jedoch unter Ausſchluß von Schußwerkzeugen“ zu erlegen und „die erlegte Otter für ſich zu behalten,“ alſo nicht an den Jagdberechtigten abzuliefern. Von ſelbſt reihte ſich hieran die Frage, wie den Reihern, dieſen ebenſo ſchädlichen als bei uns häufigen Fiſchfeinden, beizukommen ſei; die Verſammlung beſchloß nach längerer Beſprechung, eine Prämie von 60 ½ für jeden erlegten Reiher auszuſetzen. Eingehend erwogen wurde hierauf die Beſetzung der unterfränkiſchen Gewäſſer mit edleren Fiſcharten, insbeſondere die Beſetzung des Mains mit Karpfenbrut. Hier hat der Verein nicht allein die bei dem unſchonſamen Betriebe der Mainfiſcherei gerechtfertigte Obſorge, daß die eingeſetzten Karpfen nicht ehebevor ſie die Laichreife und gehörige Entwicklung erreichen, wieder herausgefangen werden; ſondern es beſchäftigt ihn namentlich auch der Punkt, wie bei den ſchwachen Mitteln des Vereins ausreichend billige Karpfenbrut zu beſchaffen. Der Verein hat bekanntlich zur Erzeugung von Karpfenbrut die Michelfelder Gemeindeweiher auf längere Jahre erpachtet. Der Adminiſtrator derſelben, Ausſchußmitglied Herr Dieß aus Marktbreit, erſtattete über das Rechnungs- und ſonſtige Ergebniß derſelben Bericht und conſtatirt leider, daß im Jahre 1878 die wahrſcheinlich zu ſpät eingeſetzten Mutterkarpfen wenig Brut, dagegen bei Abfiſchung der Teiche ſich 5000 Stück ein- und zweijährige Schleihen ergaben. Die Teiche ſollen fofort wieder mit guten Karpfen— Mutterfiſchen beſetzt werden. Ein ſehr billiges Offert von Karpfenſamen, das Herr Dreß im Auftrage der Frhr. v. Zobel' chen Rentenverwaltung ſtellt, wird beſtens acceptirt. Um den Main, namentlich in der Nähe der beiden Städte Würzburg und Aſchaffen— burg, an welch beiden Orten gerade die Raubfiſcherei am ſtärkſten betrieben wird, wieder mit Karpfen und andern beſſern Fiſcharten zu beſiedeln, müſſen Ausſetzungsſtellen gewählt werden, welche der jungen Karpfenbrut genügende Sicherheit für Fortentwicklung gewähren. Glücklicher Weiſe finden ſich dieſe, bei Würzburg der neuangelegte Winterhafen, bei Aſchaffen— burg das ſogenannte Bannwaſſer, eine nahezu 100 Tagwerk, nämlich den Hafen und deſſen Umgebung umfaſſende gut geeignete Waſſerfläche. Die Verſammlung beſchloß, es ſeien dieſe beiden Mainſtellen, an deren erſterer dem Staate, an deren zweiter dem k. Hofmarſchallamte das Fiſchereirecht zuſteht, vom Vereine zu pachten, mit dem Zwecke dieſelben hauptſächlich als Laichſchonreviere zu behandeln. Für das Aſchaffenburger Bannwaſſer liegen die Ver— hältniſſe um ſo günſtiger, als das k. Hofmarſchallamt ſelbſt unſerem Vereine den Pacht offerirt hat. 8 Daß real gebotene Vortheile übrigens auch mitunter Gewerbsfiſcher vermögen, auf augenblicklichen kleinen Nutzen in Ausſicht künftigen beſſern Gewinns zu verzichten, beweiſt ein jüngſt von den Kitzinger Fiſchern gefaßter Beſchluß, künftighin zur Sommerszeit mit Eisgarn nicht mehr zu fiſchen. Bekanntlich hat der Kreisfiſcherei-Verein im Oktober v. Is. bei Kitzingen die 5000 Stück Michelfelder Schleihenbrut in den Main geſetzt. Auch in der Generalverſammlung waren erfreulicher Weiſe Vertreter des Kitzinger Fiſcherei- Vereins anweſend, und bezeichnend wurde gerade auf ihre Anregung hin beſchloſſen, an höchſter Stelle dahin zu wirken, daß in Ergänzung der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 29 — ey dem Karpfen ein Brüttlmaß von 20—25 Centimeter und eine Laichſchonzeit für April, Mai und Juni, dem Hechte ein Brüttlmaß von 40 Centimeter gewährt werde. Dieſer Beſchluß hat umſomehr für ſich, als, abgeſehen von den ſchon im Allgemeinen gegenüber unſeren Schonverordnungen viel ſtrengeren Schonbeſtimmungen des preußiſchen Fiſcherei-Geſetzes vom 30. Mai 1874 in den das Maingebiet berührenden preußiſchen Regierungsbezirken durch die da geltenden Ausführungsbeſtimmungen dem Karpfen und Hechte je ein Brüttlmaß von 28 Centimeter bewilligt iſt. Außerdem wurden in der Verſammlung noch verſchiedene Punkte erörtert, ſo die Ein— ladung des deutſchen Fiſcherei-Vereines zur großen Fiſcherei-Ausſtellung im Mai 1880 zu Berlin, die ſo erwünſchte Anlage von möglichſt vielen kleinen Forellen-Brutanſtalten an Mühlen und ähnlichen Etabliſſements, die Bedeutung namentlich Ihres Fachorgans, der bayeriſchen Fiſchereizeitung, welche wie ſchon öfter ſo auch dießmal allen Intereſſenten warm empfohlen wurde. Auch bezüglich der 100,000 jungen Lachſe, welche der deutſche Fiſcherei-Verein in dieſem Jahre wieder unſerem Maingebiete zugewendet, wurde, ſoweit bis jetzt überſichtlich, Bericht erſtattet und über die Einſetzungsſtellen, inſoferne ſeitens des um unſere Sache hoch— verdienten Herrn v. d. Wengen iu Freiburg / B., der mit der Ausſetzung der Lachsbrut vom deutſchen Fiſcherei-Vereine commiſſariſch betraut iſt, nicht bereits Verfügung getroffen wurde, die Anſicht der Generalverſammlung eingeholt. Bezüglich dieſer jungen Lachſe ſoll Ihr Blatt ſeinerzeit einen eingehenden Bericht erhalten. In den Ausſchuß wurden ſchließlich zu den bereits darin befindlichen Mitgliedern gewählt: Die Herren Bezirksgerichtsrath Leußer, Privatier Georg Hartmann, Dr. Fraiſſe, Buchdruckereibeſitzer, Heinrich Stürtz von hier, Privatier Dr. Gmeiner aus Aſchaffenburg. Der Ausſchuß wählte ſodann aus ſeiner Mitte die Herren und zwar als I. Vorſtand Regierungsrath Goſſinger, als II. Vorſtand Auditeur Zenk, als Schriftführer Rechts— concipienten Scherpf und als Caſſier H. Stürtz. VI. Von der Traun. 28. Februar 1879. Wer im Sommer oder Herbſt die landſchaftlich jo reizende Gebirgstour von Traun— ſtein über Siegsdorf, Ruhpolding nach Reitimwinkel einſchlägt und damit den Ort Seehaus mit dem Ferchenſee berührt — welch' Letzterer bekanntlich in ganz Bayern die ſchmackhafteſte Forelle birgt, — hatte in den vergangenen Jahren oft zu beklagen, daß in dem dortigen Wirthshauſe dieſe Delikateſſe ſelten mehr zu haben war. Bevor die Giſelabahn erbaut und eröffnet wurde, bezog der Fiſcher Recht von Seehaus ſeine jungen Einſatzfiſche aus den Tyroler Forellenbächen. Dieſer Bezug hat inzwiſchen durch das Bedürfniß an Edelfiſchen, welches ſich in den Wirthshäuſern von Tyrol von Jahr zu Jahr mehr geltend macht, aufgehört und dadurch, daß Recht nicht mehr nachſetzen kann, entſtand die Entvölkerung des Ferchenſee's. Die Chiemſee-Adminiſtration Traunſtein, welche in Bezug auf Hebung der Fiſch— zucht im Chiemgau nach verſchiedenen Richtungen thätig iſt, hat in dieſem Jahre in ihren Fiſchzuchtanſtalten ganz vorzügliche Brutreſultate in verſchiedenen Fiſchgattungen erreicht. — Um nun der Fiſcharmuth in dem bezeichneten See abzuhelfen, wurden von derſelben am Sonntag den 23. Februar über 8000 Stück ausgezeichnet reife Saibling— brut verſuchsweiſe dort eingeſetzt und iſt die Adminiſtration Willens, dieſes Verfahren in den nächſten Jahren in ſo lange fortzuſetzen, bis über den Erfolg zweifellos geur— theilt zu werden vermag. 30 — Nachdem der frühere Fiſcher von Seehaus, „Flori“, Saiblinge aus dem Königs— ſee dort gehalten hat, welche jeder fürſtlichen Tafel Ehre gemacht hätten, iſt wohl nicht zu beſorgen, daß der gemachte = mie werde.“) VII. Kleinere Mittheilungen. Dachau, 18. Februar 1879. Dem hieſigen Fiſchmeiſter und Jagdbeſitzer Herrn Wörl glückte es kürzlich, in der Amper zwei Fiſchottern zu erlegen. Es waren zwei Prachtexemplare, wovon der eine 19, der andere 25 Pfund wog. Waſſerburg, 20. Febr. 1879. Einen ſeltenen Fang machte am 10. ds. Mts. Herr Seilermeiſter Heilingbrunner von Waſſerburg, indem derſelbe im Inn einen Huchen im Gewichte zu 32 Pfund und zwar mit der Angel fing. Von Au am Inn wird geſchrieben: Von dem Bauersſohne Joſeph Grandl von Agg wurde im Innfluß ein 27 Pfund ſchwerer Huchen gefangen, und zwar mit den Händen ohne alle Vorrichtung. Es iſt das wohl ein ſeltener Fall, der auch in weiteren Kreiſen bekannt zu werden verdient, um ſo mehr, als der Genannte auch ſo ehrlich war, den Fiſch dem betreffenden Fiſcher einzuliefern. Draxelsried, 5. März. Die Verſammlung des niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei— Vereins vom 6. Dezember v. J., in welcher jo gelungene Abhandlungen über Fiſcherei, Krebsfang und Perlfiſcherei vorgetragen wurden und insbeſondere die Schädigung der Fiſchzucht und Perlbäche beſprachen, ſowie die Hebung der Perlfiſcherei im bayeriſchen Walde als nothwendig erachtet wurde, läßt auch bei uns die Hoffnung auftauchen, daß der an Forellen und Perlenmuſcheln ſo überaus reiche Asbach, welchem jetzt die Gefahr droht, durch die Trift zerſtört zu werden, in Schutz genommen wird. Der Werth des Baches an Muſcheln wurde vor 3 Jahren auf 8000 fl. geſchätzt. Schonung der Forellen. Zur jetzigen Zeit ſtellen Raubvögel den Forellen in unglaublichſter Weiſe nach; wenn Jeder, der im Beſitze eines Jagdſcheines iſt, einen ſolchen Vogel tödtete, ſo würde der Forellenzucht bedeutender Vorſchub geleiſtet. Zu dieſen Raubvögeln gehören der Eisvogel, die Waſſeramſel, der Fiſchreiher und die Tauchente: die Reiher ſind im Frühjahre am beſten zu ſchießen, weil dieſelben aus der ganzen Umgegend auf einem Platze horſten. Ein Paar Eisvögel, welche ihre Jungen nur mit Fiſchbrut füttern, ſind im Stande, den ganzen Samen aus einem Bache zu vertilgen. Alſo Schonung der Forellen. Mittelſinn, 22. Februar. Ein in unſerer Gegend gewiß ſeltenes Vogel— exemplar, eine „dreizehige Möve“ von 92 em Flugweite und 42 cm Länge hat ſich in ihren Streifzügen vom hohen Norden hierher verirrt und wurde, ganz ermattet, mit leichter Mühe eingefangen. Sie iſt im Beſitze des Jagdpächters Karl Sachs dahier. Frankfurt a. M. Wildhändlern, welche in der hieſigen Markthalle Lerchen feilhielten, wurde der Verkauf in Rückſicht auf die Verordnung, betreffend die nützlichen Vogelarten, unterſagt. (Bravo!) Haunſtetten bei Augsburg, 10. März. Vergangene Woche wurde durch den Jagdpächter und Schmiedmeiſter H. J. Meggle in der benachbarten Meringerau eine 21pfündige Fiſchotter mittels eines alten Tellereiſens gefangen. Es iſt dieß bereits die dritte Otter, welche im Laufe des heurigen Winters im hieſigen Revier zum Fang gebracht wurde. Aus Mittelfranken. Es mag auch für uns in Bayern von Werth ſein, zu t un, welcher Richtung hin in Preußen die Behörden in den Aus— *) Wir ren ſelbſt zu denjenigen, die in dem romantiſchen Seehaus die oben angedeutete Erfahrung gemacht haben. Wir begrüßen daher den Verſuch der Chiemſee— Adminiſtration, den quellen— reichen Ferchenſee mit weiteren Edelfiſchen zu beſetzen, als einen durchaus glücklichen Gedanken, zweifeln bei den günſtigen lokalen Bedingungen nicht an einem lohnenden Erfolge und erſuchen unſern geehrten Correſpondenten jedenfalls um ſeinerzeitige weitere Mittheilung. Die Redaktion. 31 ü— — führungs⸗Verordnungen zum Fiſchereigeſetz angewieſen werden, den zum Ruin der Fiſchereien führenden Mißbräuchen zu ſteuern. Dieſe Vorſchriften legen beſonderes Gewicht auf eine ſcharfe Beaufſichtigung des Marktverkehrs (wohl auch der Einzelverkaufsſtellen) und der Verſendung von Fiſchen und Krebſen, namentlich auf den Eiſenbahnen, damit die zum Verkauf oder zur Verſendung kommenden Fiſche und Krebſe mindeſtens das vorge— ſchriebene Minimalmaß haben. Alle unter dem Minimalmaß vorgefundenen Exemplare ſind wegzunehmen und die lebenden Thiere ſofort in ein benachbartes offenes Gewäſſer zu ſetzen, die zuwiderhandelnden Fiſchhändler aber zur Strafe zu ziehen. Durch dieſe Maßregel, verbunden mit einer genauen Controle der Legitimation der die Fiſcherei ausübenden Perſonen, hofft man in Preußen die Hauptübelſtände der dortigen Fiſcherei zu beſeitigen. O. St. VIII. Verhandlungen des Vayeriſchen Jiſcherei-Vereins. Monats⸗Verſammlung am 1. März 1879. Die Verſammlung wurde durch den J. Herrn Präſidenten mit einer Anrede eröffnet, worin derſelbe die auf Anſuchen erfolgte Ruheſtands-Verſetzung des k. Miniſterial— Direktors und nunmehrigen Geheimen Rathes Herrn v. Wolfanger beſprach und deſſen Verdienſte um die Förderung der Vereinsbeſtrebungen, insbeſondere um das Zuſtande— kommen der Vereinsſchrift mit gebührendem Danke hervorhob. Herr Geheimrath v. Wolfanger, in der Verſammlung anweſend, und durch dieſe Kundgebung ſichtlich gerührt, erwiderte dieſelbe durch bewegte Dankesworte und be— merkte hiebei u. A., daß er mit Allerhöchſter Genehmigung einen Theil der bisherigen Geſchäfte fortführe und ſich darunter insbeſondere das Referat über Fiſchereiweſen vor— behalten habe, welche Erklärung ſympathiſch aufgenommen wurde. Sodann folgten: 1. Verleſung des Protokolls der Sitzung vom 18. Januar l. J. 2. Mittheilung einer Zuſchrift des Ingolſtädter Fiſcher-Clubs über die Berechtigung zur Angelfiſcherei in der Donau, nebſt der hierauf ergangenen Antwort. 3. Bekanntgabe einer höchſten Entſchließung des k. Staatsminiſteriums des Innern, betreffend die Beſchwerde der Würzburger Stadtfiſcher gegen Einführung von Fiſcherkarten ꝛc. 4. Diskuſſion über die Verpachtung ärarialiſcher Fiſchwaſſer. 5. Verleſung einer Einladung zur Fiſcherei-Ausſtellung zu Greifswalde am 7., 8. und 9. März. 6. Rechenſchaftsbericht des k. Notars Eiſenberger in Tölz, als Redakteur der Bayer. Fiſchereizeitung pro 1878. 7. Mittheilung einer Einladung zu dem am 3. Juni in Kammer am Atterſee ſtattfindenden I. öſterreichiſchen Fiſchzüchtertag. Es wurde ſofort conſtatirt, daß mehrere Mitglieder des Vereins dieſer Einladung Folge leiſten werden und wird weitere Kund— gebung hierüber in einer der nächſten Verſammlungen erfolgen. 8. Vortrag über ein Geſuch der Chiemſeefiſcherei-Pächter um Abkürzung der Schonzeit einiger Fiſchſorten. Nach eingehender Debatte, an welcher ſich der II. Präſident Herr Oberauditeur Erl, Herr Geheimrath v. Wolfanger, Herr Regierungspräſident v. Herrmann, Herr Notar Eiſenberger, Herr Gutsbeſitzer v. Finſterer in Grabenſtätt ꝛc. betheiligten, wurden die Anträge des Referenten einſtimmig angenommen. 9. Der Austritt des Reichsrathes Herrn Freiherrn v. Ponikau aus dem Vereine wurde zur Kenntnißnahme mitgetheilt. 10. Als neue Mitglieder wurden aufgenommen: a) Herr Friedrich Zenns, k. Stiftungs-Adminiſtrator in München, b) Herr Friedrich Zanders, k. Hofſtabskaſſier in München, 32 c) Herr Joh. Nep. Ritter v. Bedat, Hauptmann im k. Infanterie-Leib⸗ regimente in München, d) Herr Dr. Jakob Morf, Aſſiſtenz-Arzt I. Claſſe im k. I. Cuiraffier⸗ Regimente in München, e) Herr Ludwig v. Wolf, Diviſions-Veterinär im k. I. Cuiraſſier-Regimente in München, ) Herr Freiherr v. Wohnlich, Gutsbeſitzer in Oberföhring. IX. Correſpondenz. Herrn Forſtmeiſter L. in P. Mit größtem Intereſſe haben wir den von Ihnen mitgetheilten Rechtsfall vernommen und werden ihn, was freilich nur in entſprechenden Abſätzen möglich iſt, unſern Leſern vollſtändig mittheilen. Die Frage iſt vorläufig richterlich abgeſchloſſen, ſie kann aber immerhin im Wege der Verordnung wieder auftauchen und wird jedenfalls bei einer allenfallſigen Reviſion der Fiſchereiordnung ihre Würdigung finden. Herrn Z. in Würzburg. Durch überaus freundliche Mittheilung und weitere gütige Zus ſicherung Alles wieder ausgeglichen. . K. Poſtaliſches. Der uns mitgetheilte Artikel, deſſen thatſächlichen Inhalt wir als richtig vorausſetzen, betrifft eine uns ſchon mehrſeitig zugegangene Klage und wird deshalb in nächſter Nummer Aufnahme finden. Fiſcherklub in Burghauſen. Auf unſere Umfrage hinſichtlich Ihres brieflich geſtellten Anſuchens haben wir ein günſtiges Reſultat nicht zu erzielen vermocht. Hechten-Setzlinge ſind über— haupt ſchwer zu bekommen und auch nicht immer zur Fortpflanzung tauglich. Sollten wir noch eine ſachdienliche Ermittlung machen können, ſo werden wir Ihre Adreſſe vorgemerkt halten. An die Traun. Beſten Dank für gütige Mittheilung. Herrn E. in Buchloe. Ueber Ihre Angelegenheit zogen wir Herrn Hoffiſcher Kuffer zu Rathe und wurden von ihm an die Adreſſe des Herrn Hildebrand in München gewieſen, wo Sie eine ganze Auswahl des gewünſchten Artikels erhalten werden. Herrn L. St. in Berlin, Müllerſtraße 14a. Die Erfüllung Ihres Wunſches vom 3. März wurde angeordnet. Fiſcherklub in Linz. Wir ſind gerne bereit, Ihr volkswirthſchaftliches Unternehmen, und zwar nicht blos auf dem durch Ihre jüngſte Zuſchrift an den Bayeriſchen Fiſcherei-Verein angedeuteten Wege, ſondern auch in jeder anderen Weiſe auf das kräftigſte zu unterſtützen. Zunächſt Gewün ſchtes folgt in nächſter Nummer. Herrn G. S. in Landsberg a/ Warthe. Wir erſuchen um gefällige Notiz, in welcher Weiſe wir von Ihrer jüngſten Zuſendung Gebrauch machen ſollen. Herrn Rentbeamten L. in P. Ihre verdienſtliche Arbeit haben wir einem Fachmanne zur Prüfung übergeben, und nachdem uns ſein Gutachten erſt unmittelbar vor Schluß des Blattes zuge— „kommen, können wir dasſelbe erſt in nächſter Nummer bringen. Jedenfalls dürfen wir Ihnen jetzt ſchon zu dieſer Recenſion Glück wünſchen. Herrn M. und M. in Augsburg. Ihre freundliche Mittheilung haben wir, wie Sie aus dieſer Nummer erſehen, beſtens verwerthet, und erſtatten hiefür verbindlichen Dank. Herrn E. M. in Burhave (Oldenburg). Ihrem Wunſche wurde mit Vergnügen entſprochen. Herrn B. H. in Amberg. Wir haben die Druckerei beauftragt, Ihnen die gewünſchte Nummer unter Kreuzband zu ſenden. Die Redaktion. Anfrage. Wo und zu welchem Preiſe erhält man Karpfenſetzlinge, (Schuppen- und Spiegelfiſche). Offerten ſind an die Redaktion der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung zu richten. AÄAVIiSO. Den verehrlichen Beſtellern von Malbrutmontee diene zur gefälligen Kenntnißnahme, daß die Annahme der Beſtellungen nur bis 20. März dauert. Der Preis pr. mille iſt Mark 10.— jedoch werden die Verſandtkoſten beſonders berechnet und nicht unter ein Tauſend abgegeben. t Münden, ben 5. März 1879. Hochachtungs voll! Für Gebrüder Kuffer, . Hoffiſcher. Für die Redaktion Hermine M. Eifenberger in Tölz. Kgl. Hof⸗ Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. den Nuchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. Be ler zur 92 - — EDEL RN Wi e N N W ell bayeriſchen Fiſcherei- Vereines. Nr. 4. München, 18. April 1879. IV. Jahrg. Die „Nayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Slonats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inferate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. „Otter und Biber gehören nicht in den Forſt, haben auch keine Freyung noch Hege.“ — II. Ein Ausflug an den Königsſee. — III. Anſtalten für Coregonen- und Salmoniden-Zucht in Bayern. — IV. Zur Fiſchotterfrage. — V. Berichte aus Niederbayern. — VI. Vom oberöſter— reichiſchen Fiſcher-Club. — VII. Ditervertilgung. — VIII. Vereins-Verhandlungen. — IX. Kleinere Mittheilungen. — X. Literariſches. — XI. Erſter öſterreichiſcher Fiſchzüchter-Tag in Kammer. — XII. Correſpondenz. 5 I. „Otter und Biber gehören nicht in den Jorſt, haben auch Keine Freyung noch Hege.“ “) In No. 1 der Baheriſchen Fiſcherei-Zeitung iſt wiederholt der Otternfrage gedacht und der Wunſch ausgeſprochen, daß dem Fiſchereiberechtigten, unbeſchadet der Rechte des Jägers, geſtattet werden möchte, ſich gegen die Fiſchottern durch im Waſſer anzubringende Fangvorrichtungen zu ſchützen. Dieſer Vorſchlag bezeichnet den einzigen Weg, auf welchem dem Ueberhandnehmen jener gefährlichen Fiſchräuber wirkſam entgegengetreten werden kann; überdies vindicirt er dem Fiſcher nur ein Recht, das ihm früher wohl allent— halben zuſtand. Wie die an der Spitze ſtehende alte Jagdparämie andeutet, war die Berechtigung zum Erlegen und Fangen von Fiſchottern keineswegs ein Ausfluß der Jagdgerechtigkeit, ſondern ſtand dem Fiſchereiberechtigten zu. So ſcheint es bis zum Beginn des 17. Jahr— ) Piſtorius, Thesaurus, parociniarum germ, iur, Cent. 1. No, 70, hunderts gehalten worden zu ſein; der churfürſtlich pfalzgräfliche Rath Dr. Nos Meurer, der in ſeinem „Jag vnnd Forſtrecht“ vom Jahre 1602 ſich mit der Frage beſchäftigt, „Ob dem Forſt-Herren von wegen Forſts oder aber dem Waſſer-Herrn das Otter oder Biber iagen gebüre vnnd zuſtande“, — kommt zu der Entſcheidung, daß dieß Recht dem Waſſerherren mehr zuſtehe als dem Jäger, und führt als Gründe an, daß die Ottern ſich mehrentheils im Waſſer und am Geſtade aufhalten und von Fiſchen leben, dann daß die Ottern an Fiſchen und Waſſern großen Schaden zufügen, ſo zwar „daß, wo denen nicht gewehrt, kein Fiſch im Waſſer bliebe“; außerdem will er von erfahrenen und geübten Jägern wiſſen, daß die Ottern gar nicht in den Forſt gehören und ſelbſt in dieſem, wenn der Forſtherr nicht zur Hand ſei, von Jedermann erlegt werden dürfe, es ſei denn, daß die Hunde zu oft in den Wald geführt würden und dadurch dem Jagdherrn beſonderer Schaden erwüchſe. Kaiſer Leopold I. (1658 —1705) verordnete für das Herzogthum unter der Enns, daß der Biber- und Otternfang im Waſſer oder zunächſt an den Geſtaden dem allein, welchem das Fiſchwaſſer zuſteht, gebühren. Noch im 17. Jahrhundert jedoch macht ſich, beſonders in den landesherrlichen Verordnungen das Beſtreben bemerkbar, das Jagdregal auch auf die Fiſchottern auszu— dehnen. Schon die Gejaidsordnung für Ober- und Niederbayern von 1616 zählt in Art. 16 die Fiſchottern der Jagdbarkeit zu, geſtattet aber deren Erlegung unter gewiſſen Einſchränkungen Jedermann; dabei ſoll Jedem, der eine Otter „als der dem Fiſchwerck gantz ſchädlich“, nach Hof bringt, mit Belaſſung des Balges das Gebührliche gereicht werden. Auch eine Zelliſche Verordnung vom Jahre 1637 erlaubt, daß Ottern wie Wölfe und andere Raubthiere von Jedem geſchoſſen werden dürfen; doch ſollen ſie an's Amt abgeliefert werden. Von da ab jedoch werden Ottern und Biber faſt ſtets unter dem Wildpret be— griffen und geſchützt; ſo von der Magdeburger Polizeiordnung von 1688, welche das Fangen und Schießen dieſer Thiere mit 10 Rthlr. Strafe belegt; die Sachſen-Alten— burgiſche Landes-Verordnung von 1705, die Chur-Sächſiſche Conſtitution von 1717, die Heſſen-Caſſel'ſche Fiſcherordnung von 1777 folgten dieſem Beiſpiele. Das Bayer. Landrecht von 1756 erwähnt der Fiſchottern gar nicht; nur in den annotat. zu Theil II c. 3 Ziff. 3 findet ſich die Bemerkung eingeſtreut, daß Ottern und Biber an vielen Orten, ſonderbar in Schwaben zur Fiſcherei gehören, anderer Orten aber, wie auch in Bayern, jedoch dergeſtalt zur niederen Jagd, daß man die Bieberfüß und die Schwänze nebſt den Ottern in die Hofküche gegen Bezalung der Taxe und Ueberlaſſung des Balges liefern ſolle; Kreitmayr wiederholt damit lediglich die Beſtimmungen der bayeriſchen Gejaidsordnung von 1616. Alſo ſelbſt in einer Zeit, in der das Jagdregal durch Landesordnungen und durch die Schriftſteller die größte Ausdehnung erhalten hatten, gab es noch Gegenden, in welchen man die Fiſchotter der Fiſcherei zuwies. Das neue preußiſche Landrecht erklärt den Fang der Fiſchottern und Bibern als allemal zur Jagd gehörig ($ 172), ſpricht alſo den Fiſchereiberechtigten die Befugniß ab, ſeine Fiſchwaſſer von Ottern zu befreien, was umſomehr auffallen muß, als das— ſelbe Geſetzbuch ($ 189) dem Fiſchereiberechtigten geſtattet, Enten, welche die Beſitzer der an Privatflüſſe und Bäche ſtoßenden Grundſtücke ohne ſeine ausdrückliche Erlaubniß halten, wenn er ſie auf dem Waſſer betrifft, — zu pfänden oder zu tödten. en 35 Die meiſten Schriftſteller jener Periode traten ebenfalls für die Jagdbarkeit der Fiſchottern ein; doch gab es auch Andere, die dieß Raubthier für die Fiſcherei in An— ſpruch nahmen. Runde (in ſeinen Beiträgen zur Erläuterung vorſtehender Gegenſtände II. Nr. 11) widmet der Frage, ob die Fiſchottern zur Jagd oder zur Fiſchereigerechtigkeit gehören, eine Abhandlung und ſpricht die Ottern den Fiſchereiberechtigten zu. Einen Mittelweg geht eine Sachſen-Eiſenach'ſche Landesordnung vom 21. Juni 1799, nach welcher Jedermann die äußerſt ſchädlichen Fiſchottern wegfangen, jedoch nicht ſchießen darf; nur die Jäger dürfen Ottern fangen und ſchießen. Aehnlich im Heſſiſchen Amte Steinheim, für welches ein Reſkript an die Ober— forſtbehörden zu Seligenſtadt und an den Beamten zu Steinheim verordnet: „daß der Fiſchotter, als ein der Fiſcherei höchſt ſchädliches und daher möglichſt zu vertilgendes Raubthier, dem zur Fiſcherei Berechtigten, es mag derſelbe Eigenthümer oder Pächter ſein, wenn derſelbe von ihm innerhalb der Grenzen ſeiner Fiſchereiberechtigung, im Waſſer oder unmittelbar an dem Ufer desſelben mit Garnen oder Fallen gefangen werde, billig zuzuerkennen, das Erlegen dieſer Thiere mit Schießgewehr hiegegen den bloßen Fiſchereiberechtigten ... verboten und nur allein dem Jagdberechtigten erlaubt ſeyh. . . — (Schluß folgt). II. Ein Ausflug an den Königsſee. i April 1879. Von der Traun. Ihre Zeitung bringt in den monatlichen Mittheilungen von verſchiedener Hand Berichte über das Entſtehen neuer Fiſchzuchtanſtalten, ſowie über die Erfolge ſchon beſtehender. | Geſtatten Sie mir, der ich gerne des Jahres über in einem weitern Umkreiſe über ſolche Anſtalten Rundſchau halte, um theils meine bisher geſammelten Erfahrungen zu vermehren, theils mir ein Bild zu verſchaffen, in wie weit und mit welchem Erfolge die künſtliche Fiſchzucht im ſüdlichen Oberbayern Fortſchritte macht, Ihnen Mittheilung über den jüngſten Beſuch einer Anſtalt zu erſtatten, welche an dem äußerſt ſüdöſtlichſten Punkt des deutſchen Reiches liegt, nämlich St. Bartholomä am Königsſee. Als ich mich bei meinem vorjährigen Frühjahrsbeſuch auf dem genannten fürſtlichen Jagdſitz überzeugte, daß nicht nur der Fiſchfang auf jenem See ein nicht befriedigender ſei, ſondern daß auch die vorhandenen Netze zum Fiſchfang auf Saiblinge nicht entſprechen und der Betrieb künſtlicher Fiſchzucht in bezeichneter Fiſchgattung ſehr im Argen liege, gab ich dem dortigen kgl. Förſter und Nutznießer der kgl. Seefiſcherei den Rath, einen Wechſel in der Perſon ſeines Fiſchers eintreten zu laſſen. Dieſer Rath wurde auch nach einem ungünſtigen Sommerfiſchfang im Herbſte v. J. befolgt, indem Herr Förſter Zeller mich brieflich erſuchte, ihm eine geeignete Perſönlichkeit zu beſorgen. Von meinen mehrmaligen Rundreiſen auf den Seen des Salzkammergutes und dadurch gewonnenen Bekanntſchaften mit den dortigen Fiſchern war ich ſofort in der Lage, einen Fiſcher und Fiſchzüchter erſten Ranges nach St. Bartholomä empfehlen zu können. Es war dieß Franz Höplinger, der ältere Sohn des kaiſerl. öſterr. Hof— fiſchers Höplinger in St. Wolfgang. Derſelbe hatte im Kloſter zu Kremsmünſter in den Jahren 1865 bis 1869 nebſt dem vorausgegangenen Unterricht bei ſeinem Vater das Fiſcherhandwerk und die künſtliche 36 Fiſchzucht gründlich erlernt, was ihm der Vorſtand des Stiftsküchenamtes, Pater Raphael Stingeder, unterm 29. Dezember 1869 in einem vorzüglich empfehlenden Zeugniß beſtätigte. Franz war es auch, der vor Kurzem den auf dem Eiſe des Königsſee's ver— unglückten Forſtgehilfen mit eigener Lebensgefahr vom Tode des Ertrinkens errettete. In Berchtesgaden, namentlich am Königsſee, dauert bekanntlich der Winter etwas länger, als an den paradieſiſchen Ufern der Traun. Es iſt daher nicht zu verwundern, daß ich auf meine brieflichen Anfragen im Monate Februar und Anfangs März, ob der Königsſee ohne beſondere Gefahr zu paſſiren ſei, ſtets eine verneinende Antwort erhielt. Endlich am 28. März ließ ich mich durch die ſchönen ſonnigen Tage und in der Ver— muthung, daß die in St. Bartholomä aufgezogene Saiblingbrut bald in den See eingeſetzt werden würde, nicht länger mehr abhalten und begab mich nach Berchtesgaden, um am 29. März mein Vorhaben auszuführen. Nachdem ſich dort auf meine Einladung ein der Fiſcherei Kundiger zu dieſer Excurſion nicht ohne einiges Bangen angeſchloſſen hatte, wurde Morgens zu Fuß an das Ufer des Königsſee's gewandert. — Der Obmann der dortigen Schiffergilde war über unſer Erſcheinen und die Abſicht, nach St. Bartholomä befördert werden zu wollen, ſehr überraſcht und verhehlte nicht die Schwierigkeiten, welche uns das Eis am obern Theil des See's wahrſcheinlich bieten werde. Wir Fiſcher und Jäger dürfen jedoch bei Ausübung unſeres edlen Waidwerks vor ein Bischen Gefahr nicht zurückſchrecken. — Zwei kräftige Schiffer wurden ausgewählt und raſch glitt ein in Bezug auf Feſtigkeit ꝛc. mit Sorgfalt ausgewählter Kahn mit uns in den See hinein. Dreiviertel Entfernung ſind bald glücklich zurückgelegt, und nun nähern wir uns dem Eiſe, welches St. Bartholomä noch feſt umſchloſſen hält. Unſere Schiffer laviren rechts und links und ſuchen eine möglichſt mürbe Stelle des Eiſes zu gewinnen, was ihnen auch an der linken Seite des See's endlich gelingt. Das Eis zu betreten, war nicht mehr möglich, es mußte daher mit Aufbietung aller Kraft durchbrochen werden und auf dieſer eroberten Bahn gelangten wir nach einiger Zeit ziemlich echauffirt am Ziele unſerer Reiſe an. Dort freundlichſt aufgenommen, gingen wir ſogleich an die Beſichtigung der künſtlichen Fiſchzucht. Dieſelbe befindet ſich zunächſt der Schiffslände, iſt ſonnig gelegen und wird von ganz vorzüglichem Quellwaſſer geſpeist. Franz hat hier ſeine Schuldig— keit gethan. Sämmtliche Kuffer'ſche Apparate waren mit junger ſehr gut entwickelter Brut und Eiern, circa 30000 Saiblinge und 6000 Forellen, gefüllt. Bei der Temperatur des Waſſers von durchſchnittlich nur 4 bis 5 Grad R. vollzieht ſich dort die Eier— entwicklung naturgemäß langſam, was für die dortigen Verhältniſſe ganz geeignet iſt. In dieſem ſowie nächſten Monat kommt ſämmtliche Brut in den See. — Nachdem man den Herrn Förſter Zeller — welcher für Hebung der Fiſcherei im Königsſee gegebenen Rathſchlägen gerne Rechnung trägt — begrüßt und beglückwünſcht und ihm im weitern Laufe der Unterhaltung namentlich auch die Anſchaffung ſowie Anwendung neuer, bewährter Apparate, als: kaliforniſchen Trog, Willmoth'ſchen Trichter ꝛc. empfohlen hatte, begab man ſich zur Beſichtigung der Fiſchbaſſins in und außer dem Haufe. Auch dieſe zeigten gegen das Vorjahr eine weſentliche Verbeſſerung und einen größeren, gut genährten Fiſchſtand. Hierauf wurde Bericht erſtattet über die Menge großer Hechte, welche der neue * N 37 Fiſcher im Spätherbſt noch gefangen hat, — worüber die Hoteliers von Berchtesgaden ſehr erfreut ſein ſollen und der Geſchicklichkeit des Fiſchers vollen Reſpekt zollen — und alsdann die im Winter von Franz angefertigten neuen Netze für den Saibling— fang beſichtigt und geprüft. Ein Vergleich dieſer mit den noch vorräthigen ältern Netzen fiel entſchieden zu Gunſten der neuen aus und es iſt mit aller Sicherheit anzu— nehmen, daß dieſe tiefgehenden, feinen Fangwerkzeuge im Sommer gute Fangreſultate liefern werden. 5 Inzwiſchen war mehr als eine Stunde Zeit verſtrichen und es galt nun, die ſeit November vorigen Jahres gemäſteten Saiblinge einer Gaumenprobe zu unterziehen, welcher Aufgabe ich und mein Reiſebegleiter uns ohne Anſtand um ſo lieber unter— zogen, als auch unſere See- und Eisparthie eine Stärkung des Magens ſchon für die Strapazen der Rückfahrt nothwendig erſcheinen ließ. Ich kenne die Saiblinge der öſterreichiſchen und bayeriſchen Seen, ſowie die des Achenſee's in Tirol in Bezug auf deren Geſchmack ſo gut wie irgend einer. Die am 29. März in St. Bartholomä geſpeisten fand ich gegenüber früheren Jahren ſo vor— züglich, daß ich nochmals Veranlaſſung nahm, mein Examen über die Art der Fütterung dieſer Fiſche neu aufzunehmen. Franz beantwortete meine Fragen hierüber damit, indem er erklärte, daß ihm von den Jagdgehilfen jene Hirſchkälber, welche den ſtrengen Winter in den Bergen des Königsſee's nicht zu ertragen vermögen, deßhalb verendet gefunden werden und im Fleiſch noch gut erhalten ſind, zur Speiſung dieſer Fiſche überlaſſen werden. Er waidet dieſelben aus, bringt das Fleiſch auf Eis, welches dort nicht mangelt, und füttert damit nach Bedarf. Das ausgezeichnete Quellwaſſer, dazu die Speiſung mit dieſem Edelwild macht es wohl erklärlich, daß man in dieſer Früh— jahrszeit in St. Bartholomä mit dem Genuſſe einer Fiſchdelikateſſe erlabt wird, welche Gourmands bei Arnold, Arnsberg, Junemann oder Grodemange in München in gleicher Güte vergeblich ſuchen. Die Rückfahrt von dem einſamen Bartholomä wurde Nachmittags 2 Uhr angetreten und durch einen ſcharfen Südoſtwind noch ziemlich erſchwert, doch gelangten wir wohl— behalten aber ordentlich erkältet wieder bei unſerer Abfahrtſtelle und zwar mit dem feſten Vorſatze an, auch im Sommer dem herrlichen Königsſee einen Beſuch zu machen, um den Sommerfiſchfang mit den neuen Netzen eingehend kennen zu lernen. Nächſtens berichte ich Ihnen vom Chiemſee und deſſen Nebengewäſſern. III. Anſtalten für Coregonen- und Salmoniden-Zucht in Bayern. Mitgetheilt von Herrn Sekretär Hekenftaller. München, den 12. April 1879. II. Schlierſee. Eine zweite Anlage für Ausbrütung von Coregonen und Salmoniden wurde am Schlierſee von Herrn Hoffiſcher Schrädler, welcher ſich auf Veranlaſſung des k. Oberſthofmarſchall-Amtes gegen Ende vorigen Jahres nach den Fiſchzuchtanſtalten zu Radolfszell am Bodenſee und zu Hüningen im Elſaß zur beſſeren Information begeben hatte, nach den ihm dort zu Theil gewordenen Anleitungen und den örtlichen —— Verhältniſſen am Schlierſee entſprechend hergeſtellt. 38 Eine Quelle, ungefähr 30 Fuß vom Seeufer entfernt, liefert das nöthige Waſſer nach einer geräumigen Schiffhütte in eine Vertheilungsrinne, welche ebenſo wie in der Anſtalt bei Starnberg mittels Hähnen, durch die das ablaufende Waſſerquantum regulirbar iſt, die (1/2 Fuß tiefer angebrachten) ſechs californiſchen Brut-Apparate verſieht. Auch für dieſe Anſtalt wurden auf Koſten des Deutſchen Fiſcherei-Vereins 10,000 Madue-Maränen von Herrn Eckart auf Lübbinchen abgeſendet. Dieſelben trafen am 20. Januar ebenſo wohlbehalten an, wie jene für Starnberg und hatten ebenſo geringe Verluſte, nur ſchlüpften die jungen Maränen etwa 8 Tage jpäter aus dem Ei und auch nicht ſo gleichzeitig wie an den 7 Quellen, wo ſie bei einer Tem— peratur, welche die Mitte zwiſchen 60 und 70 R. hält, innerhalb 24 Stunden alle aus dem Ei ſchlüpften. Die zweite Sendung 10,000 Coregonen-Eier (Blaufelchen) langte am 30. Januar mit viel Schimmelbildung an; das Ausleſen der kranken Eier nahm 2 Tage in Anſpruch; es dürfte hiebei ein Verluſt von circa 2500 Eiern anzunehmen ſein. Ein Vorſieb oder ein Auffang-Apparat zur Verhütung des Entweichens der jungen Brut war hier nicht nöthig, da vor den Abfluß-Tüllen der einzelnen Apparate weg eine Rinne mit geringem Gefälle die entweichenden Coregonen in den See gleiten ließ. Hier wurden dieſelben in einem ſorgfältig zuſammengefügten Bretter-Einfange von circa 100 U Fuß bei einer Waſſertiefe von nur 1 Fuß ſo lange abgeſperrt gehalten, bis ſie die Dotterblaſen aufgezehrt hatten. Dienſtag den 18. Februar beſuchten Seine Excellenz Herr Baron von Malſen in Begleitung des II. Vorſtandes und zweier Mitglieder des Bayer. Fiſcherei-Vereines auch dieſe Anſtalt und überzeugte ſich von dem ſchönen Erfolge der künſtlichen Fiſchzucht an der in großer Anzahl wahrnehmbaren munteren jungen Brut. Auf ihr Fortkommen durfte wohl gerechnet werden können, da ja in dieſem See die Renken von jeher anzutreffen waren und beſondere Raubfiſche“) nicht vorhanden find. (Fortſ. folgt). IV. Zur Jiſchotterfrage. März 1879. B. Von der Altmühl. Unter dem Titel „Die Prämiirung der Fiſchotter-Jagd“ erſchien in Nr. 8 des vorigen Jahrganges dieſer Blätter ein Aufſatz aus Mittelfranken, mit deſſen zweitem Theile wir, ſo ſehr wir mit dem erſten übereinſtimmen, nicht ganz einverſtanden ſein können. Der Herr Verfaſſer bezweifelt, ob das gegenwärtige Syſtem der Prämienver— theilung zur Ausrottung der Thiere recht förderlich ſei, bemängelt, daß für jede Otter die Prämie bezahlt werde, ohne Unterſchied, ob ſich der Jäger dabei beſondere Mühe gegeben hat, oder ob ihm der Zufall günſtig war, und gelangt hiebei zu der Annahme, daß man nur einzelne, am richtigen Platze wohnende Spezialiſten auf Fiſch— otter bei entſprechendem Erfolg ausgiebig prämiiren, die unterſchiedloſe Prämiirung dagegen einſtellen ſolle. Hinſichtlich der Förderlichkeit des jetzigen Prämiirungsſyſtemes erlauben wir uns, dem alten Satze folgend, daß „Zahlen beweiſen“, ein kleines Rechnungsexempel anzuſtellen. *) Bekanntlich fehlt der Hecht in dieſem See; nur Saibling und Bürſchling rauben hier. Es iſt eine alte Jägerregel, daß eine Fiſchotter tagtäglich eine ihrem eigenen Gewichte entſprechende Menge Fiſche und Krebſe vernichte. Das Durchſchnittsgewicht einer Otter beträgt niedrig gegriffen 15 Pfund. Wir wollen aber, um allen Einwendungen zu begegnen, nur 10 Pfund annehmen. Leider haben wir die Behelfe nicht zur Hand, um eine Durchſchnittsberechnung der drei ſeit Einführung der Prämiirung verfloſſenen Jahre zu liefern. Wir beſchränken uns daher auf das Jahr 1876, in welchem nach einer Notiz in dieſen Blättern, 65 Stück zur Prämiirung bei der kgl. Regierung von Mittelfranken angemeldet wurden. Dieſe „Fünfundſechzig“ würden im Laufe eines Jahres 365 X 65 X 10 Pfund oder 237,250 Pfund Fiſche und Krebſe vertilgt haben. Das Pfund durchſchnittlich zu nur 50 Pfennigen gerechnet, würden ſie zu ihrem Unterhalt um 118,625 Mark Fiſchwerth vernichtet haben. Setzen wir nun den Fall, es ſeien nur ſechs davon von ſolchen Perſonen erlegt worden, die durch die allgemeine Prämmiirung zu beſonderem Eifer bei Ausübung dieſer Jagd angeſpornt wurden, ſo wurde hiedurch doch ein eventueller Schade von 11,565 Mark verhütet. Die Förderlichkeit der ergriffenen Maßregel dürfte demnach kaum zu beſtreiten ſein. Darauf, ob auf die Erlegung beſondere Mühe verwendet worden ſei, oder nicht, kömmt hier nichts an, abgeſehen davon, daß eine ſolche Unterſcheidung im Praktiſchen wohl ſchwerlich durchzuführen wäre. Denn wer beurtheilt die Größe der aufgewendeten Mühe? Zeugen werden ſchwer beizubringen ſein. Und wenn auch, ſo fragen wir: Wo iſt die Grenze? Wo geht die beſondere Mühe an, wo hört die müheloſe Erlegung auf? Derlei Verklauſulirungen ſchaden mehr, als ſie nützen. Der Erfolg iſt die Hauptſache — auf welche Weiſe er erzielt wurde — Nebenſache. Denn eine per Zufall oder von einem Sonntagsjäger erlegte Otter hat gewiß nicht weniger Appetit entwickelt, als eine von gleicher Größe, welche von einem Spezialiſten mit vieler Mühe erlegt wurde. Gegen ein Uebel von ſo allgemeiner Verbreitung helfen nur allgemeine, Alles umfaſſende Maßregeln. Iſt auf die erfolgreiche Ergreifung von ſolchen eine Belohnung geſetzt, ſo muß ſie Jedem zugänglich ſein, wenn ſie zur allgemeinen Thätigkeit an— ſpornen ſoll. Der Herr Verfaſſer des beſprochenen Artikels führt ja ſelbſt an, daß eine recht entſchiedene Abnahme der Otſer bei uns deshalb nicht zu bemerken ſei, weil die Thiere aus den benachbarten Regierungsbezirken einwandern, in welchen die Prämiirung nicht beſteht. Trachten wir daher mit allen Mitteln, anſtatt dieſe wohlwollende Maßregel zu beſchränken, derſelben auch in den übrigen Kreiſen unſeres engeren Vaterlandes nicht nur, ſondern in ganz Deutſchland Eingang zu verſchaffen. Mögen hierin alle Separat, Spezial- und Ausnahme-Beſtimmungen fern bleiben, nur in der möglichſt großen Ver— breitung des Prämiirungsſyſtemes liegt die Hoffnung auf Erfolg! Wir ſelbſt kennen Jagdaufſeher, Jagdpächter, Certificatbeſitzer und Fiſcher, welche ſich zum Anſtand auf Fiſchotter oder Fallenlegen hauptſächlich durch den in Ausſicht ſtehenden Prämienbetrag bewegen laſſen; hiebei büßt ſo manche Otter ihr Daſein ein, welche des Pelzwerthes allein wegen ihr räuberiſches Gewerbe noch lange hätte treiben dürfen. f Er — Bei einem ſo „unberechenbaren“ Thiere, das in einer Nacht ſtundenlange Ent— fernungen durchſtreift, können der Verfolger nie genug ſein. Viele Hunde ſind des Haſen Tod, deshalb iſt es wahrſcheinlicher, daß z. B. zehn mittelmäſſige Jäger, welche ſich auf zehn verſchiedenen Ausſtiegen anſetzen, eher eine Otter zur Strecke bringen, als ein Spezialiſt, der ja doch nur in einer Nacht an einem Wechſel ſtehen kann. Laſſen wir daher auch dem Dilettanten die Freude, prämiirt zu werden, vielleicht regt es ihn an, ſich zu einem Spezialiſten auszubilden. V. Berichte aus Niederbayern. Fortſetzung der Fiſcherei-Vereins-Berichte. 6. Fiſchzucht⸗Verein Vilshofen. Der Verein beſteht aus 48 Mitgliedern und hat bereits Anfangs April Brut- und Aufziehbaſſins in unmittelbarer Nähe der Stadt am rechten Ufer der Vils an einem Platze, welcher vom Hauptzollamts-Controleur in Simbach als hiezu beſonders geeignet bezeichnet worden war, errichtet. Am 4. April l. J. wandte ſich der Verein an die k. Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen mit dem Anſinnen, uns 2000 Stück angebrütete Eier von Huchen und 2000 Stück desgleichen von Schill ſenden zu wollen. Indeſſen waren Huchen- und Schill-Eier nicht mehr aufzutreiben. Ebenſo konnte Hoffiſcher Kuffer in München einer Beſtellung von 2000 — 3000 angebrüteten Huchen- und 2000 Schill-Eiern nicht entſprechen. Infolge deſſen beſteht erſt im Oktober oder November Ausſicht, angebrütete Forellen-Eier in die Brutbaſſins einſetzen zu können. Rentbeamte Herr Stetter, Mitglied des Vereines, hat auf eigene Koſten ein kleines Brutbaſſin angelegt, auch angebrütete Eier angeſetzt, jedoch haben ſich nur wenige Fiſchchen entwickelt, weil das verwendete Waſſer ſich hiezu, wie es ſcheint, nicht eignete. 7. Fiſchzucht-Verein Wegſcheid. Der Bezirks-Verein zählt 29 Mitglieder, wovon 22 in Wegſcheid, 7 auswärts domiciliren. Seit deſſen Gründung im April 1877 wurden 4000 Forellen-Eier, und zwar je 2000 im Jahre 1877 und 1878 erworben und ausgebrütet; im erſtgenannten Jahre gingen durch Hochwaſſer ꝛc. etwa 500 Stück zu Grunde. Der embryoniſirte Laich wurde im vorigen Jahre von dem k. k. öſterr. Oberamts— controleur Strauß unentgeltlich überlaſſen, im laufenden Jahre dagegen von der Hoffiſcherei der Gebrüder Kuffer in München bezogen. Die aus letzterem Laiche entwickelten Fiſchchen erfreuen ſich zur Zeit des beſten Wohlſeins, werden gegenwärtig noch in Brutkäſten gefüttert und demnächſt in einen neuangelegten Streckteich überſiedelt. Zum Zwecke der Ausſetzung wird die Pachtung oder käufliche Erwerbung eines Baches von Seite des Vereines angeſtrebt. Der Verein beſitzt jetzt zwei Fiſchbehälter, zwei Brutkäſten, einen Streckteich; zum Herbſte wird derſelbe noch zwei Brutkäſten anſchaffen und ſodann zum erſten Male den Laich ſelbſt gewinnen und embryoniſiren, ſo daß im künftigen Frühjahre auf den Ausfall von 1012000 Fiſchchen gehofft werden kann. Die Bäche des Bezirkes ſind zumeiſt in feſten Händen; deren Ertrag dient dem lokalen Bedürfniſſe, das er im Sommer, wo Touriſten ꝛc. große Anforderungen ſtellen, kaum befriedigt. Das Streben des Vereines, auf rationelleren Betrieb der Fiſcherei, Schonung und beſſere Beaufſichtigung der Fiſchwaſſer hinzuwirken, hatte bis jetzt noch geringen Erfolg. 41 VI. Vom oBeröfterreihifhen Jiſcher-Club. Linz, 22. März 1879. Aus der am 14. ds. vom Ausſchuſſe abgehaltenen Sitzung iſt zu conſtatiren, daß das hohe k. k. Ackerbauminiſterium in Wien eine an dasſelbe gelangte Beſtellung mit Forellen⸗Eiern dem Fiſcherclub in Linz übertrug. Das k. ungariſche Miniſterium für Ackerbau erſuchte vor der Beſchlußfaſſung über das Fiſchereigeſetz den Club um ſein Gutachten über die Wanderung der Donaufiſche und über die Feſtſtellung der Schonzeit auf die Dauer von zwei Monaten. In erſter Richtung wurde die Erklärung abgegeben, daß die Wanderung der Fiſche zur Laichzeit und bei ſehr hohem oder ſehr niedrigem Waſſerſtande ſtattfindet. Am weiteſten wandern zur Laichzeit Huche, Hauſen, Sterlet und Schaiden. Kurze Strecken wandern Glattdick, Schill, Barſch, Hecht, Karpfen, Schleihe, Barbe und alle übrigen Friedfiſche. Bezüglich der Schonzeit ſprach der Ausſchuß ſich dahin aus, daß April und Mai die zwei geeignetſten Monate für die einzuführende Schonzeit ſeien, weil in denſelben die meiſten Donaufiſche laichen. Das hohe k. k. Ackerbauminiſterium bewilligte zur Durchführung des erſten | öſterreich. Fiſchzüchtertages in Kammer einen Beitrag von 100 Gulden. Zur Förderung der Beſtrebungen des Clubs ſpendeten Herr Clewelyn Freiherr von Kaſt 10 Gulden, Herr Generaldirektor Joſ. Werndl in Steyr 20 Gulden, Herr Fabriksbeſitzer Johann Grillmayer 20 Gulden. Die Regierungsvorlage und der Ausſchußbericht des Abgeordnetenhauſes über das Fiſchereigeſetz wurde zur Beurtheilung einem Comité des Clubs übergeben, um bei der bevorſtehenden Berathung im Reichsrathe die Beſeitigung allfällig darin enthaltener Uebelſtände durch einen oberöſterreichiſchen Abgeordneten anzuſtreben. Das correſpondirende Mitglied des Clubs, Herr Joſeph Zangerl in Gmunden überſendete zwei höchſt intereſſante Berichte über ſeine vieljährigen Erfahrungen in der Befruchtung und Ausbrütung der Salmoniden und Coregonen. Ueber Erſuchen des Clubs ſendete der deutſche Fiſchereiverein durch ſeine kaiſerl. Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen unentgeldlich 12,000 Rheinlachs-Eier, um die daraus erhaltene Brut im Donaugebiet ausſetzen und die Einführung dieſes werthvollen Fiſches daſelbſt kräftigſt durchführen zu können. Hievon befinden ſich 7000 Stück in der Anſtalt des Clubs in St. Peter und 5000 in der Anſtalt des Herrn Georg Wieninger in Schärding. Ueber eine Einladung von Seite der Clubvorſtehung langte eine Antwort des Herrn C. von Sie bold, k. Profeſſor der Zoologie an der Univerſität in München, ein, wornach das Erſcheinen dieſes großen Naturforſchers am Fiſchzüchtertag in Kammer in Ausſicht ſteht. VII. Gttervertilgung. Rebdorf, März 1879. Zur jetzigen Zeit halten ſich die Fiſchotter gerne in Haufen von Schilf oder Waſſer— gras auf, welche, zur Streu beſtimmt, ſchon länger an den Ufern der Flüſſe und Teiche ſtehen, ja ſie richten darin, beſonders bei hohem Waſſerſtande, der ihre ſonſtigen Baue inundirt, förmliche Baue ein. Dieß iſt an den zum Aus- und Einſchlüpfen benützten Oeffnungen, ſowie an der in der Nähe befindlichen Loſung leicht erkennbar. Hat man nun dieſe Anzeichen bemerkt, umſpanne man, ohne lange zu unterſuchen, i 5 . i ob die Otter drinnen ſteckt oder nicht,“) den Streuhaufen mit einem Garn, gehe dann an 2 die Demolirung des Haufens und ſchreite bei Hervorkommen der Otter mit der gerade zur Hand befindlichen Waffe, ſei es Gewehr, Axt oder Ruderſtange, ſofort an deren Erlegung. ) Mir ſelbſt iſt vor einigen Tagen die Erlegung einer in einen derartigen Haufen einge— mietheten Otter durch die Voreiligkeit des Fiſchers, welcher dieſelbe mit einem Handbeil erſchlagen zu 42 VIII. Bereins-Berhandfungen. Verſammlung des Baheriſchen Fiſcherel⸗Vereins am 29. März 1879. 1. Verleſung des Protokolls über die letzte Sitzung. 2. Mittheilung einer bereits unterm 24. Januar 1856 erlaſſenen Entſchließung der k. Regierung von Oberbayern, wodurch die k. Rentämter angewieſen wurden, bei Verpachtung ärarialiſcher Fiſchwaſſer zunächſt dem Münchener Fiſcher-Club unter näherer Bezeichnung der Pachtobjekte und Bedingungen Kenntniß zu geben. 3. Das k. k. ungariſche Ackerbau-Miniſterium erſuchte um ein Gutachten über Wanderungs- und Laichverhältniſſe der Donaufiſche behufs Erlaß einer Fiſchereiordnung für Ungarn. Nachdem Herr Profeſſor v. Siebold die Abgabe eines ſolchen Gutachtens ohne umfaſſende Lokalkenntniſſe für unmöglich erklärte, ſah ſich aus gleichem Grunde auch der Bayeriſche Fiſcherei-Verein zu einer ablehnenden Antwort unlieb veranlaßt. 4. Es wird bekannt gegeben, daß Herrn Hoffiſcher Kuffer in München die Er— laubniß zum Fange einer beſtimmten Anzahl von Huchen zur Laichzeit zum Zwecke künſtlicher Befruchtung ertheilt wurde. 5. Der II. Präſident, Herr Oberauditeur Erl, erſtattete Vortrag über ein vom k. Staatsminiſterium des Innern abverlangtes Gutachten, betreffend eine Eingabe der Ingolſtädter Fiſcher um Geſtattung einer engeren Maſchenweite, Aufhebung des Verbotes der Nachtfiſcherei und Beſeitigung der Schonzeit für Weißfiſche ꝛc. Nach eingehender Debatte wurde, dem Vorſchlage des Referenten entſprechend, die Abweiſung ſämmtlicher Anträge begutachtet. 6. Als neue Mitglieder wurden aufgenommen: a) Herr Reichsrath Graf Karl v. Arco-Valley, b) „ Privatier Joſeph Fahrmbacher in München, c) „ Bankbeamter Hugo Grünenthal in München, d) „ Oberſthofmarſchallſtabs-Caſſier Wilhelm Eßl in München. IX. Kleinere Mittheilungen. Aus dem Chiemgau, 12. April 1879. Die zahlreichen Ichthyophagen in Trau— ſtein machten am geſtrigen Charfreitag ziemlich lange Geſichter. Als ſie nämlich, reſp. die verſchiedenen weiblichen Abgeſandten derſelben, Vormittags zum Fiſchmarkte kamen, um durch einen echten Salmoniden ihren Faſtentiſch zu verſorgen, fanden ſie den Markt nur durch einige Weißfiſche vertreten, während der große und edlere Theil der für dieſen Mittag beſtimmten Waſſerbewohner in der Traun Reißaus genommen hatte. Wie wir nämlich erfahren haben, hatte der Fiſcher das mit vielen Edelfiſchen beſchwerte Netz Tags vorher in der Traun eingehängt. In der Nacht kam plötzlich Hochwaſſer von den Bergen, welches das Netz zerriß und den Fiſchen die Freiheit wieder gab. Nur zwei ſollen im Netze zurückgeblieben ſein, die übrigen aber das Weite geſucht haben. Um Mitternacht ſoll ein heiteres Lied durch die Lüfte geklungen haben, nach der bekannten Melodie: 3 „Ein freies Leben führen wir.“ Kundige verſichern, es ſei der Abſchiedsgruß der befreiten Traunſteiner Charfreitags-Fiſche geweſen. Einer davon, ein beſonders weichgeſinnter, ſoll mit dem Schwanenſang unter— getaucht ſein: „Wenn du eine Köchin ſiehſt, „Sag', ich laß ſie grüßen.“ können glaubte, vereitelt worden. Derſelbe machte ſich, ohne weitere Vorſichtsmaßregeln zu treffen, an das Auseinanderreißen des Haufens, währenddem entſchlüpfte die Otter durch eine unbeachtet gebliebene Seitenöffnung und entſchwand trotz nachgeworfenen Handbeils geſund in die nahe Altmühl. Doch habe ich in einem einige hundert Schritte entfernten Haufen die Spuren ihrer Anweſenheit ſchon wieder aufgefunden und hoffe ſie nun doch noch zu bekommen. Bolgiano. * * . 2 43 — — ñ — Nürnberg, 13. März. Herrn Papierfabrikanten Meyer gelang es, am 12. ds. zwei junge Fiſchottern im Schwarzachfluße bei Burgthann lebend zu fangen. Von der Laaber, 9. März. Der Verein zur Hebung der Forellenzucht in der oberpf. Laaber zählt dermalen 41 Mitglieder und erſtreckt ſeine Thätigkeit vom Urſprunge der Laaber bis zur Einmündung in die Donau. Er hat im Jahre 1878 62,000 Forelleneier vom Hoffiſcher Kuffer in München bezogen. Dieſelben wurden in 10 Brutkäſten und 100 Bruttiegeln ausgebrütet und in Eichhofen, Bachermühle, Schön— hofen, Beratzhauſen, Beilnſtein, Königsmühle, Parsberg und Finſterwalling in die Laaber eingeſetzt. 2000 Stück Lachsforelleneier wurden nach Teimering abgegeben. Sämmtliche Koſten betrugen bisher 827 AM, wovon 154 M auf Prämien für 8 Stück eingelieferte Ottern und 70 AM auf Prämien für 7 Anzeigen von unberechtigtem Fiſchen verausgabt wurden. Möge der Verein eines andauenden Gedeihens ſich zu erfreuen haben! Dingolfing, 29. März. Der hieſige Fiſcher, Herr Franz Brunner, fing vor einigen Tagen in der Iſar dahier einen Huchen im Gewichte von circa 60 Pfund und einen ſolchen mit 19 Pfund. Dieſe ſeltenen Prachtexemplare zogen viele Bewunderer an. Dingolfing, 1. April. Die vom Fiſcher Brunner dahier gefangenen großen Huchen wurden in ihrem Fiſchbehälter polizeilich verſperrt, weil ſelbe in der Laichzeit gefangen wurden. (Das haben wir uns gedacht. D. Red.) X. CTiterariſches. Fauna der Süßwaſſer⸗Fiſche von Mitteleuropa nach von Siebold, mit einer Anleitung zum Beſtimmen derſelben von F. A. Lori, qu. k. Rentbeamten. — Paſſau, F. W. Keppler. 1878. Der Verfaſſer dieſes Handbuches hat die keineswegs geringe Aufgabe übernommen, ein wiſſen— ſchaftliches Werk von der Bedeutung und dem Umfange, wie das berühmte Buch von Siebold, durch ſorgfältiges Studium und auszugsweiſe Bearbeitung einem größeren Kreiſe zugänglich zu machen. Es iſt ihm gelungen, ein Buch zuſammenzuſtellen, durch deſſen Gemeinfaßlichkeit hauptſächlich dem Laien die wiſſenſchaftlich begründete Kenntniß unſerer Süßwaſſer-Fiſche möglich gemacht wird, nicht ohne daß darin auch den Anſprüchen von Fachleuten thunlichſt Rechnung getragen wäre. Auch die „Stettiner Deutſche Fiſcherei-Zeitung“ empfiehlt dieſe fleißige Arbeit, indem ſie bei Recenſion derſelben bemerkte: „Dem Laien, dem häufig Fiſche durch die Hand gehen und dem in Folge der überall verſchiedenen Lokalnamen die richtige Benennung dafür fehlt, was er für einen Fiſch vor ſich hat, iſt durch das vorliegende Handbuch Gelegenheit geboten, die wiſſenſchaftliche Be— ſtimmung der Arten zu erlernen, denn es ſind in demſelben die Hauptunterſcheidungs— Merkmale der einzelnen Familien, Gattungen und Arten der Fiſche genau bezeichnet, ſowie die in allen Ländern üblichen Benennungen dafür erſchöpfend aufgeführt.“ Es iſt dieſe Schrift deßhalb allen Denjenigen, die ſich aus Beruf oder Neigung näher mit dem Gegenſtande vertraut machen wollen, beſtens zu empfehlen, und ſollte dieſelbe in der Bücherſammlung eines jeden Fiſchereifreundes zu finden ſein. Noch einen beſonderen Vorzug des Buches möchten wir hervorheben. Dasſelhe enthält nämlich für jede Fiſchgattung nicht blos die wiſſenſchaftliche Bezeichnung, ſondern auch die in ganz Deutſch⸗ land hiefür üblichen Lokalnamen. Gerade im gegenwärtigen Zeitpunkte, wo namentlich durch die um faſſende Thätigkeit des Deutſchen Fiſcherei-Vereins die Beſtrebungen für Hebung des Fiſchereiweſens eine immer weiter reichende, geradezu nationale Bedeutung gewinnen, iſt es nun von doppeltem Werth und Gewinne, die uns Süddeutſchen bisher mehr oder minder fremden Fiſchbezeichnungen des Nordens, wie z. B. Bleie, Plötze, Karauſche, Aland ꝛc. in die bei uns gebräuchlichen Fiſchnamen überſetzt zu ſehen und ſo wird umgekehrt der norddeutſche Fiſchereifreund aus dem Buche über die ihm bisher fremden Namen des ſüddeutſchen Fiſcherei-Verkehrs die gleiche erwünſchte Belehrung finden. Auch der geringe Preis des Buches“) kann der Verbreitung desſelben nur förderlich ſein und ſo wünſchen wir, daß dasſelbe einen großen Leſerkreis finden und den vom Herausgeber beabſichtigten Nutzen ſtiften möge. . *) Bei Beſtellung durch Vereine beträgt der Preis per broſchirtes Exemplar 1 M. 80 Pf.; bei größeren Beſtellungen folgt außer freier Zuſendung noch überdieß auf 10 Cxemplare 1 Frei⸗Exemplar. Das Buch erſcheint z. Zt. noch im Selbſtverlag des Herausgebers. Die Red. +4 ——————— XI. Erſter öſterreichiſcher Fiſchzüchter- Tag in Kammer. Nach den bisher bei der Centralleitung eingelaufenen Anmeldungen werden an den Verhandlungen am erſten öſterreichiſchen Fiſchzüchter-Tag in Kammer am Atterſee (Oberöſterreich) theilnehmen: Der ganze Ausſchuß des Erſten Fiſcherklubs für Oberöſterreich in Linz; zwei Vertreter des Vereines für künſtliche Fiſch— zucht in Iſchl, deren Namen ſpäter bekannt gegeben werden; drei Vertreter des Jagd- und Fiſcherei-Schutzvereines für den Innkreis in Ried: hochw. Herr Feichtinger, Stiftshofmeiſter in Reichersberg, Herr Anton Mayr in Altheim, Herr Georg Wieninger in Schärding; als Erſatzmann Herr Oberförſter Lorenz Will in St. Martin; fünf Vertreter des Brünner Fiſchzucht-Vereines: Herr Emil Weger, Vorſtand, Herr Dr. Friedrich Klob, Herr Emil Krones, Herr Martin Radoſta, Mitglieder des Ausſchuſſes; Herr Freiherr von Washington, Präſes, und die meiſten Directionsmitglieder des ſteiermärkiſchen Fiſcherei— Vereines in Graz; Herr Gottein, Director der Salzburger Centralanſtalt für Fiſchzucht; zwei Abgeſandte des niederöſterreichiſchen Jagdſchutzvereines in Wien, die Advokaten: Herr Dr. Joſef Schwach, Herr Dr. Anton Willner; ein Repräſentant und ein Berichterſtatter der Deutſchen Fiſcherei-Zeitung in Stettin; ein Repräſentant, ein Berichterſtatter: Herr Aimé von Wouwermann und ein Stenograph der öſterr.-ungar. Blätter für Kaninchen-, Geflügel-, Bild und Bienenzucht in Wien. f Den Beſitzern von Theilnehmerkarten für den Fiſchzüchter-Tag in Kammer am Atterſee am 2. und 3. Juni d. J. haben bis jetzt nachbenannte Directionen bedeutende Fahrpreisermäßigungen bewilligt: Kaiſerin Eliſabeth Weſtbahn mit Ausnahme der Courier-, Schnell- und Eil— züge vom 1. bis 3. Juni zur Hin- und vom 3. bis 5. Juni zur Rückfahrt; Kronprinz Rudolfsbahn mit Ausnahme der Schnellzüge vom 25. Mai bis 2. Juni zur Hin- und zur Rückfahrt bis incl. 10. Juni; Kaiſer Franz Joſefsbahn mit Ausnahme der Courierzüge vom 25. Mai bis 1. Juni zur Hin- und vom 4. bis 8. Juni zur Rückfahrt; Königl. ungariſche Staats-Eiſenbahnen vom 25. Mai bis 11. Juni für die Hin- und Rückfahrt; Mondſee-Dampfſchiffahrts-Unternehmung 50procentigen Nachlaß vom 20. Mai bis 10. Juni; Atterſee-Dampfſchiffahrts-Unternehmung eine Claſſe Abſtufung billiger vom 20. Mai bis 10. Juni. XII. Correſpondenz. Herrn J. B. in Geiſenfeld. Ihrem Anſuchen um Bekanntgabe von Adreſſen für den Bezug ſchöner Setzkarpfen können wir leider noch nicht entſprechen, werden jedoch unſere Recherchen fort— ſetzen und etwaige Ermittlungen Ihnen ſofort mittheilen. Herrn J. O. in Pfaffenhofen. Gewünſchtes wird Ihnen zugekommen ſein; wegen der etwas verſpäteten Erledigung bitten wir um Entſchuldigung. Ihrem weiteren Antrage wird in der nächſten Sitzung des Fiſcherei-Vereines entſprochen werden. Adreſſe wegen Karpfenſetzlingen vorgemerkt. Herrn K. Schr. in Oberſtdorf. Ihre Zuſchrift wegen Beſetzung Ihres Fiſchwaſſers haben wir Herrn Hoffiſcher Kuffer zum Gutachten übergeben, und werden Sie Aufſchluß von dort demnächſt erhalten. Die weitere Anfrage erledigten wir durch Zuſendung der Statuten des Bayer. Fiſcherei— Vereins und bemerken Ihnen hiezu, daß die Aufnahme in den Verein jedem unbeſcholtenen Fiſcherei— freunde offen ſteht. Herrn P. Kriger in Czerlany (Galizien). Geehrtem Wunſche wurde durch heutige Poſt— ſendung entſprochen. Fioiür die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. IN N N N 9 N N \ 4 Bayeriſche Jiſcherei⸗Zeitung. — — Organ des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. Nr. 5. Münden, 15. Mai 1879. IV. Jahrg. Die „Vayeriſche Jiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Klonats. Das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poftauftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Df. berechnet. F Inhalt: I. Die internationale Fiſcherei-Ausſtellung zu Berlin im April 1880. — II. Zum erſten Oeſterreichiſchen Fiſchzüchtertag. — III. „Otter und Biber gehören nicht in den Forſt, haben auch keine Freyung noch Hege.“ (Schluß.) — IV. Ueber Schleppfiſcherei. — V. Fiſcherei-Curioſa. — VI. Verhandlungen des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins. — VII. Fiſcherei-Kalender. — VIII. Correſpondenz. — Inſerat. I. Die internationale Jiſcherei-Ausſtellung zu Berlin im April 1880. Tölz, Mai 1879. = Wir haben bereits in Nr. 8 des vorigen Jahrganges der „Mittheilungen über Fiſchereiweſen“ das obige Ausſtellung ankündende Ausſchreiben des Deutſchen Fiſcherei— Vereins bekannt gegeben und in Nr. 9 ſodann das Programm der Ausſtellung mit— getheilt. Indem wir auf dieſe beiden Aufſätze verweiſen, werden wir dieſem bedeutungs— vollen Unternehmen nunmehr unſere volle Aufmerkſamkeit zuwenden und in fortgeſetzten Mittheilungen über den Stand und die Entwicklung desſelben unſern Leſern regel— mäßigen Bericht erſtatten. Für heute haben wir auf Grund eines uns zugegangenen Circulars der Aus— ſtellungs⸗Commiſſion Folgendes über den Gegenſtand zu berichten: 1. Die Ausſtellung, welche unter dem Protektorate Seiner Kaiſerl. und Königl. Hoheit des Deutſchen Kronprinzen und dem Ehrenpräſidium des Staatsminiſters Dr. Friedenthal ſteht, umfaßt im weiteſten Umfange Gegenſtände aus allen Theilen der Erde, welche in Beziehung zur See- oder Binnenfiſcherei ſtehen; insbeſondere 4 alle Arten von Wafferthieren, lebend oder ausgeftopft, in Alkohol oder in Abbildungen; alle Produkte von Waſſerthieren; Fiſchereigeräth aller Art im Original oder in Modellen; Fahrzeuge für Binnen- und Seefiſcherei aller Nationen in Modellen oder Abbildungen; alle Materialien zur Fiſcherei in verſchiedenen Stufen der Verarbeitung; alle Maſchinen und Werkzeuge zur Verarbeitung der Rohſtoffe; alle Vorrichtungen zur künſtlichen Zucht von Waſſerthieren, Brutapparate, Modelle oder Abbildungen von Zuchtanſtalten, Ein— richtungen zum Schutz oder zur Vervollkommnung der Waſſerthiere; Aquarien; alle Vor— richtungen zur Aufbewahrung und zum Verſandt friſcher Waſſerthiere; alle Vorrichtungen zur Verarbeitung, Zubereitung oder Conſervirung der Fiſchereiprodukte; Modelle von Fiſcherhäuſern und Fiſcherkoſtümen; Alles was ſich auf die Unterſuchung der Gewäſſer in Beziehung auf den Fiſchbeſtand bezieht; Alles, was geeignet iſt, die Geſchichte der Fiſcherei zu illuſtriren, endlich die Literatur und Statiſtik der Fiſcherei und Ueberſichten über die geographiſche Verbreitung der Fiſche. 2. Die Bedingungen der Ausſtellung ſind für die Ausſteller möglichſt günſtig geſtellt. Die Koſten des Arrangements, des Lokals, der geſammten inneren Einrichtung, die Koſten des Transports von den Bahnhöfen in Berlin nach dem Ausſtellungslokale, die Koſten der Beaufſichtigung und Bewachung der Ausſtellungsgegenſtände und die Koſten des Rücktransports trägt die Ausſtellungs-Commiſſion. Für Gegenſtände von hervorragendem Intereſſe würde die Commiſſion nicht abge— neigt ſein, auch die Koſten des Her transports zu übernehmen. Ausſteller, welche dieſe Bewilligung beanſpruchen, werden erſucht, ſich darüber mit der Ausſtellungs-Commiſſion in Verbindung zu ſetzen. 3. Die Ausſtellung wird in der neuerbauten großen Ausſtellungshalle des land— wirthſchaftlichen Muſeums zu Berlin und in den angrenzenden Räumlichkeiten ſtatt— finden; ſie wird in der zweiten Hälfte des Monats April eröffnet werden. Vorläufig iſt eine Dauer der Ausſtellung von mindeſtens vier Wochen in Ausſicht genommen. 4. Es wird eine Prämiirung hervorragender Ausſtellungs-Gegenſtände durch eine internationale Jury ſtattfinden und ſollen die näheren Beſtimmungen darüber zeitig bekannt gemacht werden. Auch hofft der deutſche Fiſcherei-Verein die ausgezeichnetſten Leiſtungen durch beſondere Preiſe krönen zu können. Zur Gewährung von Prämien an gewerbsmäßige Fiſcher für die durch die Ausſtellung ermittelten beſonders tüchtigen Leiſtungen auf dem Gebiete der Fiſcherei iſt ein beſonderer Fonds in Ausſicht genommen. 5. Die Ausſtellung verfolgt das Ziel, die Fiſcherei aller Länder der Erde in engem Rahmen zu veranſchaulichen, Verbeſſerungen anzuregen, Aufklärungen zu geben und das Intereſſe für eine verſtändige Pflege der Gewäſſer und für rationelle Fiſchzucht in immer weitere Kreiſe zu tragen. Bereits ſind der Ausſtellungs-Commiſſion, die aus den hervorragendſten Mitgliedern des Deutſchen Fiſcherei-Vereins zuſammengeſetzt iſt, ſchon jetzt aus faſt allen Ländern der Erde Mittheilungen zugegangen, welche eine ſehr rege Betheiligung des Auslandes, namentlich auch der überſeeiſchen Länder in ſichere Ausſicht ſtellen. Zahlreiche beſtimmte Zuſagen und Anmeldungen ſind ſchon gegenwärtig bei der Ausſtellungs-Commiſſion eingegangen. In den meiſten Staaten haben die hohen Regierungen dem Unternehmen ihre beſondere Unterſtützung zugeſagt und überall iſt das— ſelbe mit lebhafter Theilnahme und großem Intereſſe aufgenommen. Es ſteht zu hoffen, daß auch das fiſchreiche Bayern hiebei würdig vertreten ſein werde. art = 5 * 2 1 r 47 6. Unſer Organ erkennt es als eine patriotiſche Ehrenpflicht, allen Fiſcherei— freunden Bayerns, welche ſich für dieſes bedeutungsvolle Unternehmen intereſſiren, und ſei es durch Ausſtellung von Gegenſtänden, Uebernahme von Garantie-Scheinen ꝛc. zu betheiligen gedenken, als Vermittler zu dienen. Schon jetzt erbieten wir uns zur koſtenfreien Zuſendung des Ausſtellungs-Pro— grammes, welches, nebenbei bemerkt, in drei Sprachen erſcheint, zur Mittheilung von Garantie-Scheinen und Entgegennahme von Zeichnungen und allen ſonſt gewünſchten Aufſchlüſſen. Namentlich empfehlen wir allen denjenigen, welche das Unternehmen durch irgend eine Aktion zu fördern geneigt ſind, die Theilnahme an dem Garantiefond, welcher den Zweck hat, die Ausſtellung gegen ein allenfallſiges Defizit ſicher zu ſtellen und in einem ſolchen Fall den Unterzeichner eines Garantie-Scheines verpflichtet, zur Deckung der Koſten bis zu einem Höchſtbetrage von 15 Mark zu concurriren. Dieſe mehr den Charakter einer moraliſchen Unterſtützung an ſich tragende Sub— vention dürfte um ſo leichter zu gewähren ſein, als nach der ganzen Anlage die Ferne— haltung eines Defizites bei regelmäßigem Verlauf der Ausſtellung erhofft werden kann. II. Zum erſten Heſterreichiſchen Jiſchzüchtertag. Gelegentlich der Verſammlung der öſterreichiſchen Fiſchzüchter und Fiſcherei-Intereſſenten in Kammer am Atterſee (Oberöſterreich) am 2. und 3. Juni d. J. ), für welche auch viele Mitglieder ausländiſcher Fiſcherei-Vereine ihren Beſuch anmeldeten, werden nachbenannte Gegenſtände zur Ausſtellung kommen. | A. Fiſche. Von der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt bei Hüningen in Ober-Elſaß: diesjährige californiſche Lachſe und Aal-Montce. Von der Fiſchzuchtanſtalt des Erſten Fiſcherklubs für Oberöſterreich: diesjährige Rheinlachſe und Huchen. Von der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Köttl in Zipf: diesjährige Forellen und Aeſche; verſchiedene Fiſche aus den Salzkammergut-Seen. Von Herrn A. Fruhwirt in Freiland: Präparate von Fiſcheiern u. Brutfiſchchen. Von Herrn Joſ. Zangerl in Gmunden: Präparate von Fiſcheiern u. Brutfiſchen. Von Herrn Johann Köttl in Zipf: Präparate von Fiſcheiern und Brutfiſchen. Von Herrn O. Iwerſen in Lübeck: marinirte und geräucherte Seefiſche. Von Herrn Johann Ericher, Fiſcher am Gmundnerſee: geräucherte und ge— . B. Kunſt⸗Gegenſtände. Vom Erſten Fiſcherklub für Oberöſterreich: Gypsabgüſſe von Fiſchen, von ſeinem Ausſchußmitgliede Herrn M. Fiſcher in Linz; — photographiſche Ab— bildungen von Fiſchen, aufgenommen in der photographiſchen Anſtalt des Herrn A. Red in Linz unter der Leitung des Ausſchußmitgliedes Herrn Hermann Danner in Linz. Vom fürſtl. Schwarzenberg'ſchen Muſeum in Frauenberg (Böhmen): Gruppen von Fiſchen und fiſchſchädlichen Thieren. Von Brüdern Baß in Wien: diverſe Aquarien. C. Brutapparate und Fiſchereigeräthſchaften. Von Herrn Joſef Zangerl in Gmunden: Verbeſſerter Brutapparat zur Zucht der Coregonen; ein neuerfundener Apparat für Salmoniden; verbeſſerte Bruttöpfe. 9 Theilnehmerkarten zu zwei Gulden, welche den Beſitzern namhafte Vortheile bei den Fahrten auf Eiſenbahnen und Dampfſchiffen und während des Aufenthaltes in Kammer darbieten, ſind bei der Centralleitung des Fiſchzüchtertages in Linz zu haben. 48 Von Herrn Johann Köttl in Zipf: Brutapparate aller Syſteme, Transport— gefäße für Fiſche, Netze u. dgl. Von Herrn Emil Weeger in Brünn: Ein neues Fiſchtransportgefäß. Von Herrn Carl Züntl in Linz: verſchiedene Fiſchſtöcke. Vom Erſten Fiſcherklub für Oberöſterreich: ſechs Transportgefäße für Brutfiſchchen. Von der Mechaniſchen Netzfabrik und Weberei, Actiengeſellſchaft, in Itzehohe (Holftein): eine Auswahl von Fiſchgarnen. Der Erſte Fiſcherklub für Oberöſterreich in Linz, welcher durch die Veranſtaltung dieſes Erſten öſterreichiſchen Fiſchzüchtertages hauptſächlich die Organiſirung und Hebung des Fiſchereiweſens in Oeſterreich bezwecken will, mußte wegen der ihm zur Verfügung ſtehenden geringen Geldmittel ſeine Thätigkeit für die mit dieſem Feſte verbundene Ausſtellung auf das geringſte Maß beſchränken und ſich deshalb auf die Unterſtützung wohlwollender und ſtrebſamer Freunde der Fiſchzucht verlaſſen. Trotzdem iſt die Be— theiligung an derſelben eine für die Unternehmung erfreuliche geworden und hat daher die Centralleitung in Folge der vom hohen k. k. Aberbauminiſterium ſoeben bewilligten Vertheilung von Staatspreis-Medaillen an die Ausſteller den Anmeldungstermin für die Ausſtellung bis 15. Mai erſtreckt, um auch der Competenz nach dieſer Auszeichnung Spielraum zu geben.“) III. „Otter und Biber gehören nicht in den Jorſt, haben auch keine Freyung noch Hege.“ (Schluß.) Die Privatrechtslehrer ſind, ſoweit ſie den in Frage ſtehenden Gegenſtand berühren, in ihren Anſichten getheilt; ſo z. B. erkennt Danz in ſeinem Handbuch des heutigen deutſchen Privatrechts 1796 Bd. I S 110 unter Berufung auf Leyſer jus georgicum Lib. III c. 14 das Einfangen der Fiſchottern dem Jäger zu, während nach Mittermaier (Grundſätze des allgem. d. Pr.-R. 1830 S. 273) die Conſequenz der Rückſicht auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Ottern und die Pflicht, jeder Ausdehnung des Jagdregals entgegenzutreten, gemeinrechtlich fordert, dieſe Thiere nicht als Gegenſtände der Jagd zu betrachten. In Bayern ſelbſt beſtand kein einheitliches Herkommen. In Ober- und Nieder- bayern iſt die Fiſchotter im Hinblicke auf die Gejaidsordnung von 1616 zur Jagd zu rechnen, in Schwaben zur Fiſcherei. Hieran änderte auch das Geſetz vom 25. Juli 1850, die Beſtrafung der Jagd— frevel betreffend, Nichts. Es beſtimmte in Art. 1: Des Jagdfrevels macht ſich ſchuldig, wer in einem fremden Jagdbezirk ohne Einwilligung des Berechtigten entweder 1) die Jagd ausübt oder 2) in anderer Weiſe ein zu der Gattung des Wildes gehöriges Thier .... ſich zueignet, oder 3) zum Fangen des Wildes Schlingen ſtellt ꝛc. ꝛc. Immer muß es ſich alſo um ein zur Gattung des Wildes gehöriges Thier handeln. Dabei wurde aber die Frage, ob die Otter zum Wilde gehörig, ganz unbe— rührt gelaſſen und iſt dieß daher auch fürder nach der bisher Iltenden Civilgeſetz— gebung oder Herkommen zu entſcheiden. Ebenſowenig hat hieran das deutſche Reichs— ſtrafgeſetz gerührt, deſſen 88 292 mit 295 an die Stelle des bayeriſchen Geſetzes vom 25. Juli 1850 getreten ſind. Oppenhoff Comm. § 292 Note 18 u. 21. *) Auch aus dem benachbarten Bayerlande wird einer regen Theilnahme an dieſer ſchon durch die Wahl von Zeit und Ort begünſtigten Verſammlung entgegengeſehen. Der Bayeriſche Fiſcherei— Verein wird eine Delegation dahin abordnen; auch von anderer Seite ſind uns bereits zuſtimmende Erklärungen zugekommen und bleibt nur zu wünſchen, daß die Anmeldungen, zu deren Entgegennahme die unterfertigte Redaktion ſich wiederholt erbietet, nunmehr ungeſäumt erfolgen möchten. Die Red. der Bayer. Fiſch.⸗Ztg. | h 0 g > ö P Der Schutz der offenen Gewäſſer in Bayern mit einem hiſtoriſchen Rückblick auf die Niederbayeriſchen Fiſcherei-Verhältniſſe. Vortuug gehalten von Herrn Rechtsrath Zuetſch in Landshut in einer Verſammlung des Niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins. J. Seit uralter Zeit hat ſich der Menſch die Thierwelt durch künſtliche Züchtung zu Nutzen gemacht. Die Domeſtikation unſerer Hausthiere, ihre Veredelung und Raſſenbildung ſind wie die künſtliche Befruchtung des Fiſch-Eies auf das gleiche Beſtreben zurückzuführen, ſich die Natur zum Vortheile des Menſchen dienſtbar zu machen. Und doch wäre es ein großer Irrthum, wollte man die ſogenannte künſtliche Fiſchzucht mit den übrigen Erſcheinungsformen der künſtlichen Züchtung zuſammenwerfen. Sie ſind vielmehr durch eine weite Kluft von einander getrennt. Unſere Urväter haben ſich z. B. in dem wachſamen Haushunde, oder, wenn Sie wollen, der Taubenzüchter in der orientirungsfähigen Brieftaube Formen geſchaffen, die, einmal fixirt, dem Menſchen erhalten bleiben, wenn nur das einmal gewonnene Produkt der künſtlichen Züchtung ſeinen natürlichen Lebensbedingungen in der Freiheit conſequent und für immer entriſſen bleibt. Ganz anders dagegen verhält es ſich mit der künſtlichen Fiſchzucht. Durch eine rationelle künſtliche Fiſchzucht ſollen das Fiſch-Ei und die Fiſchbrut, welche ja bekanntlich den größten Gefahren in der Natur ausgeſetzt ſind, nur für eine kurze Dauer unter die ſchützende Hand des Menſchen genommen werden, um dann ihren natürlichen Lebensbedingungen, der Freiheit und ihren Gefahren wieder zurückgegeben zu werden. Die künſtliche Fiſchzucht iſt demnach lediglich ein Nothmittel, mit welchem der Natur unter die Arme gegriffen werden ſoll, um einer gänzlichen Entvölkerung unſerer Gewäſſer dadurch vorzubeugen, daß ihnen wenigſtens der Samen ihrer Bewohner erhalten bleibt. Daraus folgt nun aber, daß die künſtliche Fiſchzucht, von ſo hoher Bedeutung ſie auch für die Hebung des Fiſchereiweſens iſt, nur einen Theil der großen Aufgabe ausmacht, welche der Neuzeit zufällt, wenn ſie das verfallene Fiſchereiweſen wieder zu Ehren bringen ſoll. 4 Alle Mühe, aller Aufwand an Koſten und Zeit, mit welchen die künſtliche Fiſchzucht verbunden iſt, ſind vergeblich, wenn nicht zugleich Sorge dafür getragen wird, daß die aus— geſetzte Brut groß wächſt, daß ſie vermehrungsfähig wird, mit anderen Worten, wenn die Gewäſſer nicht geſchont, die Fiſche nicht gehegt werden. „Vermehren und Hegen, dem Schöpfer zu Ehren, dem Menſchen zum Segen“ iſt das Motto, das der Bayeriſche Landesfiſchereiverein ſo ſinnreich an die Spitze ſeines Organes geſtellt hat. Auch darf nicht vergeſſen werden, daß ſich ja die künſtliche Fiſchzucht überhaupt nur auf beſtimmte Fiſcharten beſchränkt, auf die Edelgeſchlechter unſerer Gewäſſer, die ſogenannten Salmoniden. Nun ſind aber z. B. in unſerem ſüdlichen Donaugebiete, wie die Statiſtik nachweist, gegen 60 Arten eßbarer Fiſche vertreten, von denen nur 9 dem Geſchlechte der Salmoniden angehören. Die übrigen 51 Arten ſind daher dem Schutze der künſtlichen Fiſchzucht entrückt und ausſchließlich auf den Schutz der offenen Gewäſſer angewieſen; denn die Fiſcharmuth in unſeren Gewäſſern iſt ja eine allgemeine und wenn in der Wirthſchaft, wie bisher, fortgefahren wird, ſo dürfen wir ſicher ſein, daß in ein paar Decennien eine zweipfündige Barbe oder ein Flußbarſch trotz der großen Fruchtbarkeit dieſer Fiſcharten ebenſo zu den Selten— heiten unſerer einheimiſchen Gewäſſer zählen werden, wie jetzt der größte Theil unſerer Edelfiſche. 2 — Aus allen dieſen Gründen dürfte es ſich daher wohl der Mühe lohnen, die Beſtrebungen des Fiſchereiweſens auch von dieſem Geſichtspunkte aus näher zu beleuchten und dem Schutze unſerer offenen Gewäſſer einige Aufmerkſamkeit zuzuwenden. Verlaſſen wir die künſtlichen Brutſtätten und folgen wir der ausgeſetzten Fiſchbrut hinaus in die Seen, Flüſſe und Bäche, ſo tritt uns hier ein Kampf um's Daſein entgegen, wie er ſonſt nirgends auf der bewohnten Erde vorkommt. Ein ewiges Rauben und Morden herrſcht in den Tiefen der Gewäſſer. Ein Fiſch frißt den anderen auf. Der Größere verſchlingt den Großen, der Große den Kleinen und der Kleine den Kleineren. Die eigene Art, ja ſelbſt die Glieder der eigenen Familie werden in dieſem Kampfe nicht geſchont. Und neben dieſem Kanibalismus bringen die verſchiedenen Waſſer- und Schwimm— vögel, Waſſerratten und Waſſermäuſe, Kerbthiere aller Art mit ihren Larven und namentlich die räuberiſche Fiſchotter dem Fiſchvolke unzählige Gefahren. Man bedenke nur, daß die Fiſchottern im Königreich Bayern allein nach zuverläſſigen Berechnungen im Jahre durch— ſchnittlich gegen 2,800,000 Kilo Fiſchfleiſch auffreſſen. Die Natur nun aber, ſo mörderiſch ſie auch mit den Bewohnern der Gewäſſer umgehen mag, ſorgt doch immer ſelbſt wieder für eine Ausgleichung in dieſem gegenſeitigen Kampfe ihrer lebensfähigen Organismen. So ſtellt ſie in ihrem Haushalte dieſem ungeheuren Ver— nichtungsetat der Fiſche eine Fruchtbarkeit derſelben entgegen, die an's Unglaubliche grenzt, wenn man denkt, daß z. B. der wenigſt fruchtbare Fiſch, ein Lachs oder Forelle, im Jahre durchſchnittlich zum Mindeſten 30 bis 40,000 Eier abwirft, während ſich die Eierzahl eines Barſch auf 300,000 bis 400,000, die eines Stör oder Hauſen gar auf Millionen beläuft. Würde es ſich daher blos um dieſen natürlichen Kampf um's Daſein allein handeln, das würde noch lange nicht zu einer allgemeinen Abnahme der Fiſche führen. Das, was unſere Fiſchwaſſer wirklich empfindlich berührt und gefährdet, ſind ganz andere Faktoren, Faktoren, welche in erſter Linie zurückgeführt werden müſſen auf die ſteigenden An— forderungen der Neuzeit an den Verkehr, an die Landwirthſchaft und an die Induſtrie. Noch viel ſchlimmer und verderblicher aber iſt der gänzliche Mangel einer werk— thätigen Pflege der Gewäſſer, einer vernünftigen rationellen Bewirth— ſchaftung derſelben. Bleiben wir zunächſt innerhalb der Grenzen unſeres engeren Vaterlandes, ſo ſehen wir die offenen Gewäſſer zum weitaus größten Theile in den Händen gewerbsmäßiger Fiſcher, welchen die Fiſchereiberechtigung entweder durch Pachtverträge vom Staate oder der Gemeinde übertragen iſt, oder welche dieſelbe auf Grund ſogenannter Fiſchereigerechtſamen oder ſtaatlicher Conceſſionen ausüben. Hier entrollt ſich nun unſeren Blicken ein ganz und gar troſtloſes Bild. Anſtatt eine Ausgleichung der anderweitigen zumeiſt irreparabeln Schädigungen des Fiſchſtandes durch eine pflegliche Behandlung der Gewäſſer anzuſtreben, werden die Fiſchwaſſer von den Fiſcherei- berechtigten in einer ſo rückſichtsloſen Weiſe ausgebeutet, daß, wenn nicht eine baldige Umkehr auf dieſem Wege eintritt, in nicht allzulanger Zeit der gänzliche Verfall der Fiſcherei in Ausſicht ſteht. — Und in dieſer Beziehung ſteht obenan die Ausübung der Fiſcherei auf Grund der beſtehenden Fiſchereigerechtſamen. Dr. Joh. Ant. Faiſt, Mitglied des Bezirkscomités des landwirthſchaftlichen Vereines in München, hebt in ſeiner Broſchüre über „die Fiſche der bayeriſchen Gewäſſer 1871“ ausdrücklich hervor, daß es vorzugsweiſe die vielen Theilnehmer von Fiſchereigerechtſamen ſind, welche gerade in Niederbayern jeder Förderung der Fiſcherei hemmend entgegenſtehen. Und mit Recht. Ein nur oberflächlicher Einblick in das Weſen dieſer Gerechtſamen muß uns leider die Wahrheit dieſer Behauptung nur zu ſehr bekräftigen. Wir brauchen uns nur in unſerer nächſten Umgebung umzuſehen. In Landshut z. B. exiſtiren zur Zeit 11 gewerbs— mäßige Fiſcher, welche ſämmtlich die Fiſcherei auf Grund ſolcher Gerechtſamen ausüben. Dieſe Gerechtſamen berechtigen ihre Inhaber zur Ausübung der Fiſcherei in der Iſar oder ihren Altwäſſern und Zuflüſſen entweder ausſchließlich innerhalb des Stadtbezirkes oder über denſelben hinaus, je nachdem ſie im Beſitze von Stadtfiſcherrechten oder Urbarfiſcherrechten ſind. Sr 0 3 Die Stadtfiſcherrechte ſind, nebenbei bemerkt, auf ſtaatliche Conceſſionen zurückzuführen, welche ſpäter die Eigenſchaft von Realrechten erhielten, die Urbarfiſcherrechte auf fürſtliche Belehnungen, erblicher Natur, aus den Herzogszeiten. Im Beſitze von ausſchließlichen Stadtfiſcherrechten ſind von den hieſigen 11 Fiſchern 3. Die übrigen 8 Fiſcher haben Urbarfiſcherrechte und zwar ſind 4 hievon als obere Urbarfiſcher berechtigt, die Fiſcherei von der hl. Geiſtbrücke Iſar aufwärts bis Eching auszuüben, die 4 übrigen als untere Urbarfiſcher von der hl. Geiſt⸗ brücke abwärts bis Frauenberg. Von dieſen 8 Urbarfiſchern haben 5 außer ihren Urbar— rechten auch noch das Stadtfiſcherrecht, ſo daß in den Händen der hieſigen 11 gewerbsmäßigen Fiſcher 16 Fiſchereirechte ruhen und faktiſch auch ausgeübt werden auf der kurzen Waſſerſtrecke von kaum 4 Stunden zwiſchen Eching und Frauenberg. Die Urbar- und Stadtfiſcher zugleich haben nun ein erklärliches Intereſſe daran, ihre doppelten Rechte möglichſt auszunützen, denn fie haben ja auch die doppelten Steuern und Abgaben hiefür zu entrichten; die excluſiven Stadt- oder Urbarfiſcher dagegen haben alles Mögliche aufzuwenden, um ſo viel aus ihren Fiſchwaſſern herauszufangen, daß ſie mit ihren doppeltberechtigten Collegen concurriren können. Da muß nun Winter und Sommer, Tag und Nacht geſchafft und gearbeitet werden, da muß Alles heraus aus dem Waſſer, was darin nur Leben hat; wer da ſchonen wollte, der wäre ſchon im Vorhinein verloren, es wäre dieß aber auch ganz ſinn- und zwecklos, denn was der Eine nicht fangt, das fangt der Andere. Daß ſich unter ſolchen Umſtänden auf der Oberfläche des Waſſers ein Kampf um das tägliche Brod entwickeln muß, der dem in der Tiefe um Nichts nachſteht, liegt klar. Und dieſer Kampf entſpinnt ſich nicht blos um Landshut auf der Waſſerſtrecke zwiſchen Eching und Frauenberg, er entſpinnt ſich auf der ganzen Iſar, der ganzen Donau und überhaupt auf allen bayeriſchen Gewäſſern, wo immer dieſe Fiſchereigerechtſamen zu Hauſe ſind. Und nicht erſt jetzt wird ſo gewirthſchaftet, ſo werden unſere Gewäſſer behandelt bis zurück auf 300 Jahre und noch darüber hinaus. Waren ja z. B. in Landshut im Jahre 1835 noch 13 ſolche Fiſchereirechtler, im Jahre 1700 deren 24, im Jahre 1565 gar 33, worunter 7 Hof- und Urbarfiſcher mit 19 Knechten und 26 Stadtfiſcher mit zweimal ſo viel Gehilfen dieſelbe Waſſerſtrecke befiſchten. Und in der Mitte des 15. Jahrhunderts haben nach Aufſchreibungen von Zeitgenoſſen nicht weniger als 70 ſolche Fiſcher in Landshut ge— hauſt, von denen viele, wie der Chroniker Staudenraus mittheilt, es zu einer ſolchen Wohl— habenheit gebracht haben, daß ſie während der großen Hochzeit Herzog Georg des Reichen 5 bis 6 Pferde einzuquartieren in der Lage waren. Da muß man ſich in der That nur darüber wundern, daß überhaupt in unſeren Gewäſſern ein Fiſch noch exiſtirt und es iſt ganz und gar erklärlich, wie nach den in neuerer Zeit gepflogenen Erhebungen das Erträgniß der bayeriſchen Flüſſe und Bäche in den letzten 20 Jahren allein um 25% hat abnehmen können. Gegenüber einer ſolchen Jahrhunderte langen Behandlung der bayeriſchen Fiſchwaſſer müſſen aber auch gewiß alle ſonſtigen Gefähr— dungen des Fiſchſtandes nahezu verſchwindend erſcheinen, und ſie verſchwinden auch factiſch: denn zurück bis in das 15. Jahrhundert, wo es noch keine Dampfſchiffe und Flußcorrectionen gab, wo man noch nichts von Triften und chemiſchen Fabriken wußte, wo im Gegentheil noch viele und große Waſſerflächen durch unzugängliche Wälder und Sümpfe geſchützt waren, da finden wir auf jedem dritten Blatte der alten, in den Archiven vergilbten Aktenfaszikel ganz die nämlichen Klagen documentirt, wie heutzutage über die eigennützige Ausbeutung der Fiſchwaſſer durch die Fiſchereirechtler, und ſchon in der älteſten bayeriſchen Fiſchereiordnuung vom Jahre 1553 wird gleich Eingangs des erſten Capitels bitter geklagt über die große Unordnung des Fiſchens auf der Iſar, der Donau, dem Innſtrom und der Salzach und über die faſt gänzliche Verödung des Fiſchwerkes durch die rückſichtsloſe Be— handlung der Fiſchwaſſer Seitens der Fiſchereiberechtigten. So viel von der Ausübung der Fiſcherei auf Grund der Fiſchereigerechtſamen, welche leider gerade in unſerem Kreiſe Niederbayern ſo ſehr vertreten ſind, daß man wohl ſagen kann, durch fie werden faſt alle unſere zuſammenhängenden Gewäſſer beherrſcht. Wie ſollte — gegenüber einer ſolchen Wirthſchaft das hombopatiſche Mittel der künſtlichen Fiſchzucht allein noch etwas ausrichten können? Wie vermöchten da die koſtſpieligſten und gemeinnützigſten Anſtalten, wie die Anlage von Wanderpäſſen und Schonrevieren, ja ſelbſt die vollſtändige Ausrottung der Fiſchotter die übrigen Gefährdungen der Fiſcherei noch zu paralyſiren? Das ſind Tropfen in's Meer, die verſchwinden müſſen unter dem Schwalle dieſes förmlichen Ausrottungsſyſtems. Damit ſoll aber nun keineswegs geſagt ſein, daß bei unſeren Fiſchern ein Verſtändniß für eine vernünftige Bewirthſchaftung der Fiſchwaſſer gar nicht vorhanden wäre. Ein Fiſcher im Alleinbeſitze eines Fiſchwaſſers, mag ihm dasſelbe vom Staate oder von der Gemeinde über— tragen ſein, wird ſchon im eigenen, handgreiflichen Intereſſe ſchonen und hegen, und es wird dieſes um ſo ſicherer der Fall ſein, wenn bei Vergebung der Fiſchwaſſer auf eine ſorgfältige Auswahl in der Perſon und zugleich auf die Feſtſetzung möglichſt langer Pachtperioden Rückſicht genommen wird. Da läßt ſich allerdings viel ausrichten und ſehr viel verbeſſern durch Vereinsthätigkeit, Genoſſenſchaften, gemeinnützige Anſtalten und namentlich durch ein reges Intereſſe für die künſtliche Fiſchzucht. Wo aber das nicht zutrifft, wie bei der großen Anzahl von Theilnehmern an unſeren zuſammenhängenden Gewäſſern, wo Niemand eine Verpflichtung fühlt, für's Ganze zu ſorgen, wo der gewerbsmäßige Fiſcher den koſtſpielig gezüchteten und ausgeſetzten Fiſch im erſten Stadium ſeiner Entwicklung wieder herausfängt, da gibt es nur ein Mittel, die Fiſcherei vor ihrem gänzlichen Verfalle noch zu retten, und das iſt die ſchützende Hand einer vernünftigen und ſtrengen Geſetzgebung. In Staaten nun, wo eigene, den Verhältniſſen angepaßte Fiſchereigeſetze beſtehen, da iſt es mit weniger Schwierigkeiten verbunden, ſolchen eingewurzelten Mißſtänden mit Erfolg zu begegnen. So räumt z. B. das preußiſche Fiſchereigeſetz von 1874 dem Staate einfach das Recht ein, derartige gemeinſchaftliche Sonderrechte durch Ablöſung zu beſeitigen, wenn es das öffentliche Intereſſe erheiſcht. Solche Fiſchereigeſetze beſtehen ferners in Baden, Sachſen und Württemberg. Wir in Bayern haben ein eigenes Fiſchereigeſetz nicht. Der Schutz unſerer Fiſchwaſſer iſt ausſchließlich auf die im Verordnungswege er— laſſenen Schon vorſchriften angewieſen. Das Reichsſtrafgeſetz, ſowie das bayeriſche Waſſerbenützungsgeſetz enthalten zwar einige auf die Fiſcherei bezügliche Beſtimmungen. Das erſtere beſchäftigt ſich jedoch lediglich mit der Beſtrafung der Fiſchfrevel, das letztere mit dem Fiſchereirecht nur inſoweit, als dieſes mit anderen öffentlichen Intereſſen der Waſſerbenützung collidirt. — Die eigent— lichen Vorſchriften über die Ausübung der Fiſcherei find durch den Art. 126 des bayer. Pol.⸗Str.⸗Geſ.⸗B. der adminiſtrativen Regelung auf dem Wege der Exlaſſung von ober— polizeilichen Vorſchriften zugewieſen. Inſoferne es ſich daher um den Schutz unſerer offenen bayeriſchen Gewäſſer handelt, haben wir lediglich mit dieſen Schonvorſchriften zu rechnen. Um nun aber dieſelben richtig beurtheilen zu können, iſt es nothwendig, vor Allem einen gedrängten, hiſtoriſchen Rück— blick auf die einſchlägigen, älteren Vorſchriften zu werfen und dieſe dann mit unſeren neuen Schonvorſchriften in Zuſammenhalt zu bringen. Ich habe vorher ſchon einer Fiſchereiordnung vom Jahre 1553 erwähnt. Dieß iſt mit Ausnahme einiger Beſtimmungen aus dem Jahre 1528 die älteſte bayer. Fiſcherei— ordnung, die ich kenne. Sie iſt der bayer. Landesordnung von 1553 unter Herzog Albrecht von Ober- und Niederbayern einverleibt und nahezu wörtlich in die bayer. Landes-Polizei— ordnung von 1616 übergegangen. Seit dieſer Zeit iſt ſie geltendes Recht in Bayern, und ſpeciell in Niederbayern bis zum Jahre 1855 geblieben, alſo volle 300 Jahre lang. Auf dieſer alten Fiſchereiordnung von 1553 baſiren auch alle neueren niederbayeriſchen Fiſchereiordnungen aus den Jahren 1855, 1856, 1862 und 1873, und namentlich auch die oberpolizeiliche Vorſchrift des kgl. Staatsminiſteriums des Innern vom 27. Juli 1872, welche die gegenwärtig geltenden Normen über die Ausübung der Fiſcherei für das ganze Königreich bildet. (Fortſ. folgt.) Für die Redaction verantwortlich: M. Eiſen berger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. a eg Ne Gleichwohl hat der oberſte Gerichtshof des Königreiches Bayern in einem Er— kenntniſſe vom 29. Oktober 1867 ausgeſprochen, daß die Fiſchotter ohne Rückſicht auf bisheriges Recht oder Herkommen zu dem Wilde gehöre, das nach § 12 Abſ. 2 der Allerhöchſten Verordnung vom 5. Oktober 1863 zu jeder Zeit erlegt werden darf. Ebenſo weiſt eine Entſchließung des k. Staatsminiſteriums des Innern vom 21. Dezember 1857, welche unten noch erwähnt werden wird, allgemein die Vertilgung der Fiſchottern dem Jagdpächter und Jagdeigenthümer zu. Die große Schädlichkeit der Fiſchottern für die Fiſcherei iſt längſt anerkannt und auch jene Landesverordnungen, welche die Ottern der Jagd zuzählten, gaben dem Ausdruck. So befiehlt die Heſſen-Caſſel'ſche Fiſchordnung vom Jahre 1777, daß die Forſtbedienſteten auf alle Art ſich befleißen ſollen, die Fiſchwaſſer von Fiſchottern in ihren Revieren zu reinigen. In Sachſen-Altenburg behielt ſich der Landesherr (1705) vor, zuweilen Otternfänger zu beſtellen, „weil andere keinen Beſcheid darum wiſſen.“ In neueſter Zeit, in welcher allenthalben der Hebung der Fiſchzucht große Sorgfalt zugewendet wird, mußte ſich umſomehr das Augenwerk der betheiligten Kreiſe wieder auf möglichſte Ausrottung der Fiſchottern richten und wird allerorts bedauert, daß bei dem dermaligen Stande der Geſetzgebung es den Fiſchereiberechtigten unmöglich iſt, wirkſam gegen den gefährlichſten aller Fiſchräuber vorzugehen. Der Fiſcher iſt hierin völlig vom Jäger abhängig. Die Gründe, aus welchen vom Jäger die Vertilgung der Ottern nicht zu erwarten iſt, ſind ſchon in Nr. 1 der bayeriſchen Fiſchereizeitung angedeutet. So ſteht denn der Fiſcher nahezu ſchutzlos dem ärgſten Plünderer der Fiſchwaſſer gegenüber. Zwar beſagte die ſchon erwähnte Miniſterial— Entſchließung vom 21. Dezember 1857: „Da Klagen laut geworden ſind über bedenk— liche Vermehrung der Fiſchottern, ſo haben die Diſtriktspolizeibehörden, in deren Bezirk dieſe Erſcheinung bemerkbar iſt, Maßregeln zur Beſeitigung eines ſolchen Uebelſtandes zu ergreifen. Dieſe haben zunächſt die Jagdpächter und Jagdeigenthümer zu vollziehen; erweiſet ſich aber der Vollzug durch dieſe als unzureichend, ſo kann die Mitwirkung des für den öffentlichen Dienſt verpflichteten Jagdperſonals oder der Fiſcher, Müller x. ꝛc. oder auch das Zuſammenwirken der Erſteren wie der Letzteren in mehreren benachbarten Jagdbezirken von Amtswegen verfügt werden.“ Ob dieſe Beſtimmung je zur Anwendung gelangt iſt, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden; daß dieſelbe jedoch wirkungslos bleiben mußte, wird jedem mit der Fiſchotternjagd etwas Vertrauten ſelbſtverſtändlich ſein. In einzelnen Kreiſen hat man zu dem Mittel gegriffen, den Fang und die Erlegung der Ottern zu prämiiren; in Oberbayern ſcheiterten die darauf abzielenden Anſtrengungen. Aber auch anderwärts ſcheint man von der Bedeutung dieſer Maßregel nicht mehr recht überzeugt zu ſein, zumal trotz der ſchwerfälligen Controle Mißbräuche unausbleiblich ſind. So erſcheint als das einzige, den berechtigten Klagen der Fiſchereiberechtigten ein Ziel ſetzende Mittel: denſelben den Fang der Fiſchottern und nur unmittelbar an deren Ufern zu geſtatten, während ihnen der Gebrauch von Schießwaffen unterſagt bliebe. Eine ſolche Anordnung wurde 1805, wie ſchon oben bemerkt, für das heſſiſche Amt Steinheim getroffen; wie ſich dieſelbe bewährt hat, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, allein keinesfalls laſſen ſich hiegegen bedeutende Bedenken erheben. Es hat denn auch in neueſter Zeit die preußiſche Fiſchereiordnung vom 30. Mai 1874 in § 45 den Fiſchereiberechtigten erlaubt, Fiſchotter und Taucher ohne Anwendung von Schußwaffen zu tödten und zu fangen. Das hier Erörterte berührt nur eine der vielen Fragen, deren Regelung durch ein Fiſcherei-Geſetz in Bayern längſt gefühltes, dringendes Bedürfniß iſt. Für das Zuſtandekommen eines ſolchen Geſetzes thätig zu ſein, dürfte wohl eine der nächſten Aufgaben des Fiſcherei-Vereines ſein. L. 50 — — IV. Aleber Schleppſtſcherei. Mitgetheilt von Herrn Otto Heintz in München, k. Bezirksgerichtsrath a. D. I. Kenntuiß des Waſſers.) München, April 1879. Die Fiſcherei mit der Schleppleine wird von Vielen auf den bayeriſchen See'n mit großer Vorliebe betrieben; ſchöne Reſultate werden jedoch nur von Einzelnen erreicht. Es hat dies ſeinen Grund hauptſächlich darin, daß nur Wenige ſich die Mühe geben, die Tiefe des Waſſers, da wo ſie fiſchen, kennen zu lernen und es unterlaſſen, hiernach die Länge und Beſchwerung der Angel, ſowie das Fahren zu richten. Alles dieß muß zuſammenpaſſen, wenn günſtige Erfolge erzielt werden ſollen. Grundbedingung der Schleppfiſcherei iſt Kenntniß des Terrains. Der Fiſcher muß die Tiefe des Waſſers, die darin befindlichen unterſeeiſchen Bergrücken, Pfähle und ſonſtigen Hinderniſſe genau kennen, um ihnen rechtzeitig mit der Angel auszuweichen. Er lernt dies am ſchnellſten, wenn er einige Stunden dazu verwendet, zu lothen und ſich an einzelnen Hauptpunkten, z. B. Pfählen, dem Anfange und dem Ende eines Bergrückens ꝛc., gerade Luftlinien zieht, welche ſich daſelbſt ſchneiden. Um das Reſultat der Vermeſſungen feſtzuhalten, fertigt er am beſten einen Plan an. Man denke ſich, um die Sache verſtändlicher zu machen, auf der Nordſeite eines großen See's einen Berg, auf der Höhe desſelben einen Thurm. Von letzterem läßt ſich über eine Schiffhütte nach dem Pfahle, deſſen Stelle ich mir merken will, weil er ſich am Ende eines unterſeeiſchen Bergrückens befindet, eine gerade Luftlinie ziehen. Auf der Oſtſeite des See's findet man eine andere gerade Linie, etwa von einem hohen Baume auf einem Berge über eine Pappel am Ufer, welche die zuerſt gefundene Luftlinie an dem Pfahle ſchneidet. Habe ich beide Linien in Gedanken vor mir, ſo kann ich den Pfahl niemals wieder verlieren, weiß beim Vorüberfahren genau, wo er ſteht und werde ihm mit Leichtigkeit ausweichen können. Hat der Fiſcher in dieſer Weiſe einmal die Hauptpunkte feſtgeſtellt, ſo iſt es ihm leicht, längs des unterſeeiſchen Bergrückens ꝛc. auch bei trübem Waſſer eine Fahrſtraße einzuhalten, deren Tiefe er genau kennt und auf welcher er ſich bald mit gleicher Sicherheit zurecht findet, wie der Forſtmann im Walde. Von welchem Nutzen es auch in anderer Beziehung iſt, raſch auf einem großen See einen Punkt wieder zu finden, möge folgender Fall beweiſen. Ich ſtreifte allein im Würmſee, mitten zwiſchen Starnberg und Berg, und hatte nicht bemerkt, daß das obere Ende meiner Angelſchnur ſchadhaft geworden war. Ich ließ die Angel wieder in's Waſſer, ſah dieſelbe aber zu meinem großen Erſtaunen zuletzt in der Tiefe ver— ſchwinden. Ich hielt ſofort mit dem Schiffe ſtill, zog zwei gerade Luftlinien, die ſich an der Stelle, wo ich mich befand, ſchneiden und konnte daher den Platz, wo die Angel lag, nicht mehr verlieren. Am folgenden Tage war es mir leicht möglich, dieſelbe aus einer Tiefe von 40 Meter mit einem Seile, an welches ich einen kleinen Anker befeſtigt hatte, dadurch, daß ich den Mittelpunkt der Angel berechnete und mit dem Anker quer über dieſelbe hinfuhr, wieder an das Tageslicht zu fördern. (Fortſ. folgt.) V. Jiſcherei -Curioſa. Mitgetheilt von Herrn Rechtsanwalt Raul in München. I. In der ſtädtiſchen Fruchthalle zu Kaiſerslautern (Rheinpfalz) hängt ein in Blech dargeſtellter Hecht von ſo immenſer Größe, wie ich einen Fiſch, ſelbſt Stöhr und Waller nie geſehen habe. Derſelbe ſoll das getreue Contrefei eines vor Jahrhunderten in dem dortigen jetzt nicht mehr exiſtirenden Stadtweiher, ſ. g. Kaiſer-Woog gefangenen Hechtes ſein, und zwar ſoll Dieſes, wenn mir recht erinnerlich iſt, zur Zeit Kaiſer *) Zwei weitere Aufſätze desſelben Herrn Verfaſſers werden „die Angel“ und „das Allein— Streifen“ behandeln. Die Red. 2 0 — —w—ũ Barbaroſſa's, welcher daſelbſt ein Schloß beſaß, geſchehen ſein. Ob Geſchichte oder Sage hier zu Grunde liegt, vermag ich ſelbſtverſtändlich nicht zu unterſcheiden; doch dürfte die Chronik genannter Stadt, welche aus dieſem Anlaſſe einen Fiſch im Stadt— wappen trägt, nähere Aufſchlüſſe zu ertheilen vermögen. i II. Ein Fiſch in einer Kirche gefangen iſt gewiß eine Seltenheit! Ein ſolcher von etwa Armeslänge (welcher Gattung weiß ich nicht) hängt in dem ſtädtiſchen Rathhauſe zu Karlſtadt in Unterfranken. Bei einem durch Austritt des Maines entſtandenen Hochwaſſer war nämlich Letzteres in die Kirche gedrungen, wohin ſich dann der Fiſch verirrt hatte. III. (Pfälziſcher Kurier Nr. 20.) Frankenthal. Ein junger Mann fing im Rheine mit der Angel einen circa einen Meter langen Salm. Frage: Iſt dieſes möglich, da, wie ſowohl Herr Kuffer als auch Herr Haack aus Hüningen verſichern, der aus dem Meere in die Flüſſe aufſteigende salmo (Rheinlachs und Salm ſind hier jedenfalls gleichbedeutend) während ſeiner Flußwanderung nicht die mindeſte Nahrung zu ſich nimmt? VI. Verhandlungen des Vayeriſchen Jiſcherei-Vereins. Monats⸗Verſammlung am 26. April 1879. 1. Nach Verleſung des Protokolls der letzten Sitzung wird eine Einladung zu dem am 2. und 3. Juni in Kammer am Atterſee ſtattfindenden I. öſterreichiſchen Fiſchzüchter-Tag bekannt gegeben und die Vertretung des Vereins durch einen Delegirten beſchloſſen. 2. Das k. Staatsminiſterium des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, theilt Abſchrift in höchſter Entſchließung mit, wornach das jüngſt geſtellte Geſuch der Ingolſtädter Stadtfiſcher um Verkleinerung der vor— ſchriftsmäßigen Maſchenweite ꝛc. abſchlägig beſchieden wurde. 3. Ferners folgt Bekanntgabe einer weitern höchſten Entſchließung des genannten k. Staatsminiſteriums, in welcher unter ausführlicher Motivirung eine allgemeine Reviſion der oberpolizeilichen Vorſchriften über die Zeit und Art des Fiſch— und Krebsfanges — Landes-Fiſcherei-Ordnung vom 27. Juli 1872 — angeordnet wurde. Dieſe Entſchließung fußt auf dem Standpunkte, daß einzelne Beſtimmungen der fraglichen Verordnung einer Aenderung bedürftig erſcheinen. Denn wenn auch die bisher zur Kenntniß des k. Miniſteriums gelangten, zumeiſt aus Kreiſen des gewerbs— mäßigen Fiſchereibetriebes hervorgegangenen Geſuche und Beſchwerden größtentheils der hinreichenden Begründung entbehrten, indem ſie lediglich auf dem unverkennbaren Streben beruhten, die Ausübung der Fiſcherei den im Intereſſe der Fiſchzucht gebotenen Ein— ſchränkungen möglichſt zu entziehen, ſo hätten ſich doch andererſeits mannigfache Zweifel und Bedenken über die Auffaſſung und Zweckmäßigkeit einzelner Beſtimmungen ergeben. Dieß gelte hauptſächlich von den Fanggeräthen und insbeſondere von der in § 4 der mehrerwähnten Verordnung feſtgeſetzten Maſchenweite der Netze, welche in den Fiſchereigeſetzen und Verordnungen mehrerer deutſchen Staaten anders normirt ſei 2c. ꝛc. Es werden nunmehr über dieſe wichtige Frage die in den einzelnen Kreisregierungen vorhandenen Fiſcherei-Vereine, Innungen und ſonſtige bewährte Fachmänner gutachtlich einvernommen und die deßfallſigen Ergebniſſe einer weiteren Prüfung unterſtellt werden. 4. Hierauf erfolgte nähere Mittheilung über die im April 1880 zu Berlin ſtatt— findende internationale Fiſcherei-Ausſtellung. Die Verſammlung erklärt die möglichſt lebhafte Theilnahme Bayerns an diefem . großartigen, von dem Deutſchen Fiſcherei-Verein veranſtalteten Unternehmen als Ehrenſache und behält ſich weitere Beſchlüſſe in der Sache bevor. 5. Anknüpfend an frühere Schritte wird eine Eingabe an die k. Regierung von Oberbayern um einen Beitrag zur Förderung der Fiſcherei-Intereſſen aus Kreisfonds beſchloſſen und dieſem Geſuche durch den in der Verſammlung 52 A anweſenden k. Regierungspräſidenten Herrn Freiherrn von Hermann die Befür— wortung der Kreisſtelle zugeſichert. 6. Den letzten Gegenſtand der Tagesordnung bildete ein umfaſſender Vortrag des Vereins-Schriftführers Herrn Dr. Lammer über die vom k. Miniſterium vorgelegte Frage, ob und in wie weit bei Entnahme von Eis aus öffentlichen Gewäſſern die Interreſſen der Fiſcherei betheiligt erſcheinen? Aus den verleſenen Berichten der einzelnen Kreisregierungen, ſowie zahlreichen Gutachten von Bauämtern und Sachverſtändigen ging hervor, daß die geſtellte Frage ſehr verſchieden aufgefaßt und beurtheilt wurde. Nach einer animirten Debatte, bei welcher ſich außer dem Herrn Referenten namentlich die Herren Geheimrath von Wolfanger und Rechtsanwalt Kaul be— theiligten, wurde der Antrag des Herrn Referenten, wornach es bei der Verſchieden— artigkeit der örtlichen und klimatiſchen Verhältniſſe jedenfalls wünſchenswerth erſcheine, daß die Eisgewinnung im vorgängigen Benehmen mit dem Fiſchereiberechtigten geſchehe, einſtimmig zum Beſchluſſe erhoben. VII. Fiſcherei -Kalender.) Mai. — Laichzeit für Barbe, Barſch, Brachſe, Schied, Amaul, Schleihe, Hecht, Karpfe, Naſe, Nerfling, Rothauge, Maifiſch, Laube, Pfrille ꝛc. — Angelſiſcherei: Der beſte Monat für Forelle. Auch Lachs und Nerfling fangen ſich gut. Juni. — Laichzeit für Barbe, Brachſe, Schleihe, Karpfen, Waller, Mairenke, Nerfling, Stichling 2c. — Angelfiſcherei: Richtigſte Zeit für die Angelfiſcherei bis Mitte Monats noch Forelle, ſodann Huchen, Lachs, Schied, Laube, Nerfling. *) Unter Benützung des Meyer :'ſchen Fiſcherei-Kalenders. VIII. Correſpondenz. r. Greifswalde. Wir können über die fragliche Ausſtellung nichts berichten, da uns keinerlei Einladung hiezu oder ſonſtige Mittheilung zugegangen iſt. Für viele deutſche Herren exiſtirt eben Süddeutſchland nur auf der Karte. Herrn v. M. in München. Geehrtem Wunſche entſprechend haben wir die Fortſetzung des Fiſcherei-Kalenders wieder aufgenommen. Herrn Bally in Säckkingen a. Rh. (Baden). Ihrem Anſuchen vom 29. v. Mts. entſprechen wir mit Vergnügen und wünſchen, daß die überſendete Probe ihr weiteres Intereſſe erregen möge. Redaction der öſtr.⸗ung. Blätter für Geflügel- u. Fiſchzucht ꝛc. Wien III Hauptſtr. 9. Wir offeriren Ihnen, gleichwie mehreren einſchlägigen Zeitſchriften Oeſterreichs, ein Tauſch— Exemplar und ſind zur Nachlieferung der fehlenden Nummern bereit. Herrn r. in Würzburg. Wir können Ihnen mittheilen, daß eine Ergänzung des Calendariums auf Grund der neueſten Vorſchriften im Werke iſt, und werden Ihnen gern ein Exemplar vermitteln. Herrn John in Königswartha (Sachſen). Erledigung Ihrer Poſtkarte erhalten Sie durch Kreuzband. Herrn G. in Ingolſtadt. Wir ſehen uns zuvor noch zu einer ſpeziellen Anfrage veran— laßt, die Ihnen dieſer Tage zugehen wird. Herrn C. W. Müller in Burhave. Wir können von Ihrem jüngften Offert keinen Gebrauch machen. VVV o — PPP Die Kun ſt Mit 5 fein colorirten Kupfern. F 5 Beh 2 P Zweite woßlfeilere Ausgabe. 1 1e 1 en fi S C h E rei 1879. gr. S. in e mit Vergoldung. \ Merk. | auf Forellen und Afdıen | Vorräthig in allen Buchhandlungen, in in Deutſchland und Oeſterreich. Von John Horrocks. München bei Theodor Ackermann, Promenadeplatz 10. Für die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. Hiezu eine Beilage. Payeriſche Jiſcherei⸗Zeitung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 6. München, 18. Juni 1879. IV. Jahrg. Die „Bayerifhe Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Konats. Das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden Veſtellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. rr Inhalt: I. Vom öſterreichiſchen Fiſchzüchtertag. — II. Die Fiſcherei-Verhältniſſe im Donau-Main- Kanal. — III. Anſtalten für Coregonen- und Salmoniden-Zucht in Bayern. (Schluß.) — IV. Die Tegernſeer-Fahrzeuge. — V. Kleinere Mittheilungen. — VI. Vereins-Verhandlungen. — VII. Fiſcherei-Kalender. — VIII. Correſpondenz. — Beilage: Der Schutz der offenen Gewäſſer in Bayern. Vortrag von Herrn Rechtsrath Duetſch in Landshut. I. Vom öſterreichiſchen Jiſchzüchtertag. Abgehalten zu Kammer am Atterſee am 2. und 3. Juni 1879. 14. Juni 1879. Die Anberaumung des jüngſten öſterreichiſchen Fiſchzüchtertages enthält eine neue Anerkennung des Fundamentalſatzes, daß in der Aſſociation unſere Stärke liegt. Derartige Verſammlungen haben entweder den praktiſchen Nutzen, daß ſie in der gegenſeitigen Mittheilung neue Geſichtspunkte finden laſſen und den Kreis der Kenntniſſe erweitern, oder wenigſtens den moraliſchen Erfolg, daß ſie das Bewußtſein der Bundes— genoſſenſchaft ſtärken und zu neuem Schaffen anregen, oder beides zugleich. Von dem erſtgedachten Effekte läßt ſich aus der Eingangs bezeichneten Verſammlung, wenn man allenfalls von dem allerdings eben ſo intereſſanten als belehrenden Vortrag des Herrn Direktors Haak von Hüningen über die Aufgabe der Fiſchzucht im Donau— gebiete abſehen will, nichts Abſonderliches berichten; im Allgemeinen war die Wahr— nehmung durchdringend, daß der Zuſtand des Fiſchereiweſens in Oeſterreich noch ſehr im Argen liegt und jedenfalls noch ſchlimmer ſteht, als bei uns. 54 Auch iſt das Vereinsleben auf dieſem Gebiete dortſelbſt noch ſehr wenig entwickelt; einzelne Genoſſenſchaften, wie namentlich der oberöſterreichiſche Fiſcher-Club in Linz, entfalten zwar eine ſehr lobenswerthe Thätigkeit, aber es iſt für den Stand der Sache in dieſer Richtung bezeichnend genug, daß in der großen öſterreichiſchen Monarchie erſt drei Fiſcherei-Vereine, nämlich zu Linz, Graz und Brünn (Mähren) beſtehen. Ein weiterer Verband, der Jagdſchutz-Verein in Ried, kann vermöge ſeiner eigentlichen Ten— denz nur halbwegs dazu gerechnet werden. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein hat dem Projekte eines öſterreichiſchen Fiſchzüchter— Congreſſes von Anfang an ſeine volle Theilnahme zugewendet und zu derſelben einen eigenen Abgeordneten in der Perſon des Redacteurs dieſer Blätter delegirt. Bayern war außerdem durch zahlreiche Fiſchereifreunde, ſo insbeſondere durch Herrn Chiemſee— Adminiſtrator Wiespauer von Traunſtein, Herrn Hoffiſcher Kuffer von München, Herrn Dr. Möller, Redakteur der Süddeutſchen Preſſe, Herrn Rentbeamten von Lori in Paſſau, als Delegirten des dortigen Fiſcherei-Vereins ꝛc., und ſo andere ſehr wacker vertreten. Um ſo mehr mußte es auffallen, daß dieſe nachbarliche Theilnehmerſchaft von Seite der Geſchäftsleitung — die Freundlichkeit einzelner Herren abgerechnet — ſich keiner Würdigung zu erfreuen hatte und es außer den Berathungen an jedem ge— ſelligen Mittelpunkt fehlte, in welchem eine derartige Vertretung hätte Ausdruck finden können, eine Wahrnehmung, die in dem gaſtfreundlichen Oeſterreich doppelt befremdete. Die Tagesordnung für die am Pfingſtmontag den 2. Juni Vormittags 9 Uhr anberaumte Verſammlung lautete: 1. Begrüßungsrede des Herrn Dr. Joſeph Scherer, Obmann des Feſtauſchuſſes. 2. Eröffnungsrede des Präſidenten Herrn Max Freiherrn von Washington, Präſes der k. k. Landwirthſchafts-Geſellſchaft und des ſteiermärkiſchen Fiſchereivereines. 3. Einleitung zur Verhandlung über die Gründung einer Centralleitung, beſtehend aus Delegirten der öſterreichiſchen Fiſchere-Vereine, zunächſt mit dem Verſammlungsorte Wien, zum Zwecke eines einheitlichen Vorgehens in allen wichtigen gemeinſamen Ange— legenheiten, durch Herrn Johann Danner, k. k. Oberrechnungsrath und Vorſtand— Stellvertreter des Fiſcherclubs in Linz. 4. Einleitung zur Beſtimmung eines Centralorganes zur Veröffentlichung der die Vereinsintereſſen und die Fiſchwirthſchaft betreffenden Aufſätze durch Herrn Hermann Danner, Leiter der Fiſchzucht-Anſtalt des Fiſcherclubs in Linz. 5. Einleitung zur Erledigung der Frage, in welcher Weiſe die Fiſchwäſſer am beſten überwacht werden können, eventuell Anſchluß und Unterſtützung des kürzlich ent— ſtandenen Schutzvereines für Jagd und Fiſcherei im Innkreis. — Gründung ähnlicher Vereine in allen Gauen Oeſterreichs durch Herrn Lorenz Will, gräflich Arco'ſchen Oberförſter in St. Martin. 6. Antrag auf Bildung der die Ausſtellung beurtheilenden Jury von Herrn Anton Mayer, Vorſtand des erſten Fiſcherclubs für Oberöſterreich in Linz. 7. Vortrag des Herrn Haak, Direktor der kaiſ. Fiſchzucht-Anſtalt nächſt Hüningen in Oberelſaß, über die Aufgabe der Fiſchzüchter im Donaugebiete. | 8. Vortrag des Herrn Emil Weger, Vorſtand des Brünner Fiſchzucht-Vereines, über ein neues Transportgefäß für Fiſche. Nach erfolgter Anſprache des Obmannes Herrn Dr. Scherer, Bürgermeiſter von Vöklabruck, wurde die Verſammlung durch den k. k. Bezirkshauptmann von Vöklabruck, als Chef der politiſchen Behörde, in deren Bezirk der Verſammlungsort gelegen, in einer längeren gediegenen Rede begrüßt, welche die Bedeutung der Fiſcherei für die Volks— wirthſchaft hervorhob, die Urſachen ihrer Verfalles erörterte und auf die Wichtigkeit der Berathungen des Fiſchzüchtertages zur Hebung dieſes Zweiges hinwies. Redner ſchloß mit einem Hoch auf Kaiſer Franz Joſeph, in das die Verſammlung enthuſiaſtiſch einſtimmte. Nach ihm ergriff das Wort Herr Hofrath von Rinaldini von Wien als Ver— treter des k. k. Ackerbau-Miniſteriums. Derſelbe betonte das lebhafte Intereſſe der kaiſerlichen Regierung an den Verhandlungen des Congreſſes und an dem Wiederaufblühen der Fiſcherei in den öſterreichiſchen Landen, erwähnte die Gründe, welche das Miniſterium zur Zurücknahme des jüngſt dem öſterreichiſchen Reichstage vorgelegten Fiſchereigeſetzes be— ſtimmten und die vorzugsweiſe in der Schwierigkeit der vom Reichstage angeregten gleich— zeitigen Regelung der Fiſcherei-Rechte gipfelten, und erklärte als eine der dringendſten und vornehmſten Aufgaben des Fiſchzüchtertages die im Programme aufgeſtellte Gründ— ung einer Centralleitung ſämmtlicher öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereine, um damit ein einheitliches Organ zu ſchaffen, welches der Regierung in der ungeſäumten Um— arbeitung des Fiſchereigeſetzes und allen ſonſtigen einſchlägigen Fragen als Berather und Bundesgenoſſe dienen könne. Dieſe Anſprache machte einen ſehr günſtigen Eindruck. Der Redner ahnte übrigens wohl kaum, daß gerade der von ihm hervorgehobene Punkt der Tagesordnung eine ſo ſchwierige Aufnahme und Behandlung finden werde, wie es wirklich der Fall war. Hierauf wurde auf Vorſchlag des Obmannes Dr. Scherer der Präſident des oberſteiermärkiſchen k. k. Landwirthſchafts-Geſellſchaft und des ſteiermärkiſchen Fiſcherei— Vereines, Herr Max Freiherr von Washington, Gutsbeſitzer auf Schloß Böls in Steiermark, zum Vorſitzenden der Verſammlung erwählt. Derſelbe, ein in parlamentariſchen Formen gewandter Mann, zeigte ſich dem durch den Gang der Debatten vielfach erſchwerten Verhandlungsmaterial vollkommen gewachſen und eröffnete ſein Amt mit einer vortrefflichen Rede, in welche der Spruch aus Schillers „Glocke“: Von der Stirne heiß Rinnen muß der Schweiß, Soll das Werk den Meiſter loben, Doch der Segen kommt von oben! ſinnig verflochten war. Auf Vorſchlag des Vorſitzenden wurde ſodann zum Präſidenten-Stellvertreter Herr Anton Mayer, Vorſtand des oberöſterreichiſchen Fiſcher-Clubs, zu Schriftführern die Herren Friedrich Müller aus Graz, Graf Hohenwart-Gerlachſtein aus Vöklabruck und Vinzenz Franz aus Linz ernannt, womit das Bureau der Verſammlung con— ſtituirt war. Von den nun folgenden, zum Theil langwierigen Verhandlungen und deren Er— gebniſſen erwähnen wir hauptſächlich den nur nach heftiger Gegenwehr, namentlich der ſteiermärkiſchen Delegirten, zu Stande gekommenen Beſchluß einer Central— leitung mit dem Sitze in Wien und den weiteren ohne Debatte gefaßten Beſchluß, daß als Organ der öſterreichiſchen Fiſcherei-Intereſſen fortan die Deutſche Fiſcherei-Zeitung in Stettin zu dienen habe und wollen es unverholen ſagen, daß wir uns ebenſoſehr über die ſchwere Geburt des erſteren Beſchluſſes, als über die Einmüthigkeit des letzteren gewundert haben. 56 Als guter Deutſcher konnte man über die Wahl eines — noch dazu fo ferne liegenden — deutſchen Organes zur Vertretung der öſterreichiſchen Fiſcherei-Intereſſen nur erfreut ſein; vom öſterreichiſchen Standpunkte fanden wir dieſe Entſcheidung und die Einhelligkeit, mit welcher ſie gefaßt wurde, merkwürdig. Den hervorragendſten Theil dieſer Verhandlung bildete unſtreitig der obenerwähnte Vortrag des Herrn Direktors Haak über die Beſetzung des Donaugebietes mit neuen Edelfiſchen, illuſtrirt durch eine Anzahl lebender Aale, Madü-Maränen und kaliforniſcher Lachſe, die in kleinen Exemplaren ausgeſtellt waren und munter in den Gläſern herum— ſchwammen. Wir werden dieſen Vortrag, der damals nach den ermüdenden Debatten über die Schaffung einer öſterreichiſchen Centralleitung ꝛc. geradezu erfriſchend wirkte und auch für uns Bayern von hohem Intereſſe iſt, wenigſtens im Auszuge mittheilen. (Schluß folgt.) II. Die Fiſcherei-Verhältniſſe im Donau-Main-Kanal. Eine Stimme aus Mittelfranken. Re Juni 1879. In den bayeriſchen Mittheilungen über Fiſchereiweſen und zwar in den Nummern 4 und 5 des Jahrgangs 1876 wurde ein Aufſatz über den Donau-Main-Kanal als Fiſchwaſſer gebracht, welcher einige Winke über die Möglichkeit einer Aufbeſſerung des Fiſchbeſtandes in dieſem Gewäſſer enthielt. Wir wiſſen nicht, ob bei der heuer ſtatt— findenden Verpachtung verſchiedener Abtheilungen des Kanals jenen Anregungen Rechnung getragen werden wird, hoffen dies aber um jo mehr, als fi) der Kanal im bayerischen Budget durch eine beſonders hohe Rente ſeiner Fiſcherei — irren wir nicht, ſo betrug dieſelbe anno 1876 ſammt Antheil an den Jagdpachtſchillingen im Ganzen nur 1925 fl. — nicht eben auszeichnet. Die damals gemachten Anregungen betrafen unter Anderem die Verbeſſerung des Beſtandes an edeln Fiſchen [Karpfen und Aalen] im Kanal durch eine geordnete und controlirte Beſetzung mit guter Brut Seitens der Pächter und eine Aufſicht bei den Fiſchereien behufs Reduction der geringwerthigen Fiſchſorten. Um aber den Pächtern nicht blos Laſten, ſondern auch Vortheile zuzuwenden und um ſie zu höheren Pachtangeboten zu veranlaſſen, dürfte der Frage näher getreten und techniſch und finanziell geprüft werden, ob nicht behufs einer gründlichen Fiſcherei der einzelnen Haltungen des Kanals und behufs der alsdann möglichen Entfernung der vielfach überhand nehmenden räuberiſchen Hechte, Bärfiſche und der werthloſen Fiſche, die Ab— theilungen in einem gewiſſen den Pächtern im Voraus oder wenigſtens rechtzeitig bekannt gegebenen Turnus, (jo daß etwa jede Abtheilung alle 3 oder 6 Jahre an die Reihe käme) nach Schluß oder vor Beginn der Kanalſchifffahrt abgelaſſen werden könnten. Dies würde, wenn ausführbar, eine weit planvollere Bewirthſchaftung der einzelnen Strecken des Kanals als bisher zulaſſen, die Pächter, da ihnen zu einer gewiſſen Zeit eine grundhaltliche Nutzung ihres Einſatzes an Karpfen- und Aalbrut bevorſteht, zur Pflege ihres Waſſers ermuntern und eine Reduktion der überhand nehmenden Raubfiſche und der ſchlechten Sorten (Rothaugen, Karauſchen ꝛc.) zulaſſen. Eine große Erleichterung könnte den Pächtern ferner dadurch zu Theil werden, daß ihnen bei einer Garnfiſcherei im Kanal die dem Aerar gehörigen Nachen und Plätten gegen eine billige Gebühr und gegen volle Haftung für jeden Schaden miethweiſe zum Gebrauch überlaſſen würden. Beilage zu Ar. 6 dev „Hayeriſchen Fifherei:3eitung.“ Der Schutz der offenen Gewäſſer in Bayern mit einem hiſtoriſchen Rückblick auf die Niederbayeriſchen Fiſcherei-Verhältniſſe. — — Nor HEA gehalten von Herrn Rechtsrath Duetſch in Landshut in einer Verſammlung des Niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins. A Die bayeriſche Fiſchereiordnuung von 1872 enthält im Prinzipe durchaus keine Neuerungen. Die Grundſätze über die Ausübung der Fiſcherei ſind ganz die alten geblieben, und wo die Detailvorſchriften über Zeit und Art des Fiſchfanges erſchwerende Modifikationen erlitten haben, geſchah dieß lediglich mit Rückſicht auf die geänderten Zeitverhältniſſe. Zu den wichtigſten dieſer Vorſchriften zählen nun aber vor— zugsweiſe: die Feſtſetzung einer Schon- und Hegezeit, ſowie eines Minimal— maßes für die einzelnen Fiſcharten; dann die Vorſchriften über eine Normal-Maſchen— weite der Fangnetze und endlich das Verbot des Nachtfiſchens. Gehen wir auf dieſe einzelnen Vorſchriften etwas näher ein, ſo finden wir, daß die Nothwendigkeit, die Fiſche zur Laichzeit zu ſchonen, ſchon in der älteſten Fiſchereiordnung von 1553 anerkannt iſt. Dieſe hatte ſich jedoch lediglich darauf beſchränkt, gewiſſe beſonders ergiebige Fangarten temporär zu verbieten. Erſt mit dem Jahre 1855, alſo nach Ablauf von vollen 300 Jahren, wurden allenthalben in den verſchiedenen Kreis-Fiſchereiordnungen des Königreiches für einzelne Fiſcharten beſtimmte Laichzeiten feſtgeſetzt, zu welchen die Fiſche überhaupt weder gefangen, noch verkauft werden durften. Ich brauche wohl kein Wort darüber zu verlieren, daß die Feſtſetzung einer beſtimmten Laichzeit und das Verbot, während dieſer Zeit die Fiſche zu fangen, ein großer Fortſchritt und eine unabweisbare Nothwendigkeit für die Erhaltung des Fiſchſtandes iſt. Aehnlich verhält es ſich mit dem Minimalmaße der Fiſche. Ein ſolches war zwar ebenfalls ſchon im Jahre 1553 beſtimmt. Dasſelbe war aber damals den Verhältniſſen angemeſſen ein noch ſehr beſcheidenes. — Mit dem Jahre 1856 mußte auch hier eine Wendung eintreten und in allen folgenden Fiſchordnungen mußten die Anforderungen an das Minimalmaß immer höher geſtellt werden. Es iſt intereſſant, die ſtufenweiſen Aenderungen in dieſer Richtung an einem Beiſpiele zu überblicken. So war z. B. für unſeren Rieſen der Iſar, den Huchen, von 1853 — 1856 ein Minimalmaß feſtgeſetzt von 10 “, was ungefähr einer Spanne gleichkommt und nach unſerem jetzigen Maße 22 Centimeter, vom Auge bis zur Schwanzwurzel des Fiſches gemeſſen, ausmacht. Die niederbayeriſche Kreis-Fiſchereiordnung von 1856 hatte für den Huchen ein Minimalgewicht von 1 Pfd., die Verordnung vom Jahre 1862 ein ſolches von 2 Pfd. feſt— geſetzt und die bayeriſche Fiſchereiordnung von 1872 ſchreibt für dieſen Fiſch ein Minimalmaß von 44 Centimetern vor, ſo daß das Normalmaß des Huchens in den letzten 20 Jahren gerade um das Doppelte ſich vergrößert hat. Was ferners die Maſchenweite der Fangnetze anlangt, ſo war eine ſolche ebenfalls ſchon in der älteſten Fiſchereiordnung vom Jahre 1553 vorgeſchrieben durch das ſogenannte Brüttelmaß und zwar in einem Umfange von 1,7 Centimeter im Gevierte. Neben dieſer Leer- oder Brüttelmaſche, wie ſie hieß, war ausnahmsweiſe auch ein engeres Geſtricke, das ſogen. dicke Netz, für den Gründlfang geſtattet. Dieſe ganz kleinen Fiſchchen, die Gründlinge oder Grundeln, welche dazumalen die Iſar auf ihrem kieſigen Grunde in ungeheurer Menge beherbergte, waren zunächſt als beliebtes Gericht für die Hoftafeln beſtimmt und mußten deßhalb von den Fiſchern zu gewiſſen Zeiten auch an den Hof abgeliefert werden. Ihr Fang war jedoch erſt von Johanni an geſtattet und durfte mit Rückſicht auf den Schutz der anderweitigen Fiſchbrut das dicke Netz vor dieſer Fangzeit nicht in Verwendung kommen. mn Schon die bayeriſche Landespolizeiordnung von 1616 hat das alte Brüttelmaß auf circa 2 Centimeter im Gevierte erweitert und im Jahre 1856 haben die Fiſcher von Landshut ſelbſt die Nothwendigkeit eingeſehen, durch Innungsſatzung die Maſchenweite ihrer Raum— geſchirre auf 1 “ vorzuſchreiben. Bei dieſer Maſchenweite beließ es auch die niederbayeriſche Fiſchereiordnung vom Jahre 1862, bis die oberpolizeiliche Vorſchrift des k. Staatsminiſteriums von 1872 die Maſchenweite auf 3 Centimeter im Gevierte feſtſetzte. Die Feſtſetzung einer genügenden Maſchenweite iſt von der allergrößten Wichtigkeit für die Erhaltung des Fiſchſtandes. Mit den erhöhten Anforderungen an das Minimalmaß der Fiſche mußte auch ſelbſtverſtändlich die Maſchenweite eine größere werden; denn nur eine entſprechende Weite der Fangmaſchen bietet ſichere Garantien dafür, daß nicht zu kleine Fiſche gefangen werden. Wir Alle wiſſen, wie ſchwierig gerade in dieſer Beziehung die Controle iſt. Früher war dieß ganz anders, da konnte das Hauptgewicht der Controle auf das Fiſchmaß gelegt werden, es mußte da jeder Fiſch zu Markt gebracht werden und der Hausverkauf, ja der Fiſchhandel überhaupt waren durchweg unterſagt. Zudem hatten die Fiſchereiordnungen von 1553 und 1616 angeordnet, daß für jeden Fiſch, der in den Häuſern, Truhen und Gruben der Fiſcher unter dem vorgeſchriebenen Maße vorgefunden wurde, eine Extraſtrafe von 17 Pfennigen zu entrichten war, und noch ein niederbayeriſches Regierungs— ausſchreiben aus dem Jahre 1842 hat die ſtrengſten Hausunterſuchungen und Truhenviſitationen bei den Fiſchern angeordnet und vorgeſchrieben, daß jeder Fiſch, der dort unter dem Minimal— maße vorgefunden wurde, ſofort confiscirt und wieder in das Waſſer geworfen werden mußte. Das Alles hat jetzt aufgehört. Die Geſetzgebung iſt eben mit Rückſicht auf die geänderten Verkehrs- und Erwerbsverhältniſſe humaner geworden, dafür aber hat ſie auch das Recht und die Pflicht, für Mittel zu ſorgen, welche einen Mißbrauch der jetzigen Freiheiten ver— hindern; und ein ſolches Mittel bietet einzig und allein eine genügende Maſchenweite der Fanggeräthe. — Von gleich großer Wichtigkeit für den Schutz der Fiſche iſt endlich das Verbot der Nachtfiſcherei. Auch dieſes Verbot iſt ein uraltes. Das Fiſchen zur Nachtzeit verbietet ſchon die älteſte Fiſchereiordnung von 1553 unter einem eigenen Titel und alle Fiſcherei— ordnungen bis auf die Gegenwart haben dieſes Verbot aufrecht erhalten. Kreittmayr in ſeinen Anmerkungen zum bayr. Landrecht illuſtrirt dieſes Verbot mit den treffenden Worten: „daß ſich das Sprüchwort im Trüben iſt gut fiſchen nur gar zu ſtark und zum Ruine des Fiſchwerkes verifizirt und daher auch in vielen Fiſchereiordnungen verboten ſei.“ Deſſenungeachtet iſt gerade dieſes Verbot ein Gegenſtand immerwiederkehrender Klagen der Fiſchereiberechtigten. Die Fiſcher von Landshut und Vilshofen haben erſt in aller— neueſter Zeit einen wiederholten Sturmangriff hiegegen unternommen, — das k. Staats— miniſterium aber hat aus wohlerwogenen Gründen auch neuerdings die Aufrechthaltung dieſes Verbotes dekretirt. Und in der That, ich wüßte nicht, wie es ſich auch nur im Ent— fernteſten rechtfertigen ließe, zu einer Zeit, in welcher die Anforderungen für die Hebung des Fiſchereiweſens dringender als je herantreten, eine Maßregel aufzugeben, die ſchon bis in's XVI. Jahrhundert zurück für die Erhaltung des Fiſchſtandes als unentbehrlich erachtet werden mußte. — So viel von den wichtigſten unſerer Schonvorſchriften. Dieſer Zuſammenhalt der früheren bayeriſchen Fiſchereiordnungen mit den neueren Schonvorſchriften führt uns nun zu folgenden Schlüſſen: Erſtens, daß die Nothwendigkeit der Ausübung der Fiſcherei Beſchränkungen aufzuerlegen ſchon vor mehr als 300 Jahren eingeſehen wurde, zweitens, daß die in Bayern dermalen geltenden Fiſchereivorſchriften kein willkührliches Machwerk der Neuzeit ſind, ſondern das nothwendige Produkt einer ſtufenweiſen Entwicklung, bedingt durch eine Jahrhundert lange Mißwirthſchaft auf unſeren Gewäſſern; drittens aber, daß dieſe legislatoriſche Entwicklung viel zu langſam vorwärts ſchritt und deßhalb auch von dem Verfalle des Fiſchereiweſens und der rapiden Abnahme des Fiſchſtandes weitaus überflügelt werden mußte. Gerade dieſe letzte Thatſache iſt es, welche den Vollzug der neueren Vorſchriften ſo ſehr erſchwert und denſelben den gewerbsmäßigen Fiſchern ſo hart em— pfinden läßt. Mit vollem Rechte klagt jetzt der Fiſcher, daß er von dem Fiſchfange 3 — außer der Laichzeit mit der weiten Maſche und vom Fange bei Tage allein nicht mehr leben kann. Daran ſind aber nicht die neuen Vorſchriften ſchuld, daran trägt Schuld, daß man den Fiſchſtand überhaupt ſo weit herunter kommen ließ, daß man Jahrhunderte lang bis vor 20 Jahren den Fiſch mit der Brut im Leibe hat herausfangen und die Gewäſſer mit dem alten Brüttelnetze förmlich hat ausrotten laſſen. Leider, daß ſich erſt mit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Einſicht Durchbruch verſchaffen konnte, daß auf dieſem Wege nicht mehr fortgewirthſchaftet werden kann. Heutzutage aber darf eine aufgeklärte Polizeiverwaltung die Augen den Anforderungen der Zeit nicht mehr verſchließen und ſich namentlich nicht irre leiten laſſen, die Intereſſen des öffentlichen Wohles den Sonderintereſſen Einzelner unterzuordnen. Gerade der Umſtand, daß in Bayern das Fiſchereiweſen ge= ſetzlich nicht geregelt iſt, macht es der Verwaltung und ihren Organen zur doppelten Pflicht, möglichſt hohe Anforderungen an die Schon vorſchriften zu ſtellen, an ihre Ueberwachung und an ihren Vollzug. Unſere jetzigen Schonvorſchriften, wenn ſie eingehalten werden, reichen vollſtändig aus, um dem verfallenen Fiſchereiweſen wieder aufzuhelfen und wir dürfen ſicher fein, daß bei einem ſtricten Vollzuge der Bayerischen Fiſchereiordnung neben einem rationellen Betriebe der künſtlichen Fiſchzucht in nicht allzu langer Zeit der frühere Fiſchreichthum zum großen Theile wieder hergeſtellt ſein wird. Ein ſtricter Vollzug unſerer Fiſchereiordnung bedingt aber nothwendig eine vollſtändige Umänderung des Wirthſchaftsſyſtems auf unſeren Gewäſſern. Ohne Opfer Seitens der dadurch Be— troffenen wird das freilich nicht abgehen. Einmal aber muß eine Wendung eintreten, und beſſer früher als ſpäter. Die gegenwärtigen Communikations- und Transportmittel, die überraſchenden Erfolge der Teichwirthſchaft in einzelnen Bayeriſchen Provinzen wie z. B. in Oberfranken und namentlich in der Oberpfalz weiſen darauf hin, wie das ausſchließliche Gewerbe, des jetzt ſo ganz und gar uneinträglichen Fiſchfanges in andere Bahnen gelenkt werden kann und wie bei einigem guten Willen durch den Fiſchhandel und insbeſonders durch die Fiſchzucht in geſchloſſenen Gewäſſern die Ausfälle, welche eine rationelle Bewirthſchaftung der offenen Gewäſſer allerdings zur Folge haben muß, wieder ausgeglichen werden können. Möchten unſere gewerbsmäßigen Fiſcher dieß beherzigen und nicht erſt abwarten, bis ſie durch den Drang der Verhältniſſe oder den Polizeidruck zu beſſerer Einſicht gezwungen werden. — Den Fiſchereivereinen der Neuzeit aber obliegt die ganz beſondere Aufgabe, auch in dieſer Richtung für den Schutz der offenen Gewäſſer thätig zu ſein und durch Belehrung in Wort und Schrift, ſowie durch eine rege und allſeitige Unterſtützung der polizeilichen Control— organe den Vollzug der beſtehenden Fiſchereiordnungen ſichern zu helfen. Die einflußreiche und thätige Hand, mit welcher unſer junger Kreisverein in's Leben gerufen wurde, und die Umſicht und Opferwilligkeit, mit welcher dieſer Verein geleitet wird, ſind Bürge dafür, daß der Kreisfiſchereiverein für Niederbayern ſeine Aufgabe nach allen Seiten hin zum allgemeinen Wohle und Beſten löſen wird, damit unſerem wohlhabenden und waſſerreichen Kreiſe Niederbayern auch dieſer Theil des Nationalwohlſtandes erhalten bleibt. Mit dieſem Wunſche ſchließe ich und erlaube mir nur noch die Worte eines ächten Fiſchereifreundes Max von dem Borne auf Berneuchen zu ortiren, welche in der Nummer 5 der Mittheilungen des bayeriſchen Fiſchereivereines über Fiſchereiweſen Wiederhall gefunden haben und das dokumentiren, was ich heute auszuführen die Ehre hatte. Da heißt es unter Anderm: „Wenn wir den Fiſchen nur geſtatten, ſich zu vermehren und zu einer zweckmäßigen Größe heranzuwachſen, ſo iſt der frühere Fiſchreichthum in wenigen Jahren wieder vorhanden, und wenn wir außerdem menſchliche und thieriſche Fiſchräuber bekämpfen, ſo gelingt es häufig, unſere Gewäſſer fiſchreicher zu machen, als ſie früher je geweſen ſind. Wenn wir aber die Fiſche auf ihren Laichplätzen fangen, und ihnen nicht geſtatten, heranzuwachſen, ſo können wir nicht erwarten, daß wir gute Fiſchereien haben, da wir dann nicht nur die Zinſen, ſondern auch das Kapital verzehren. — Für die Redaction verantwortlich: M. Eiſen berger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. R 57 Jetzt muß jeder Pächter zu einer Fiſcherei mit dem Garn, welche ſich ohne Benützung eines Kahnes kaum ausführen läßt, ſein Fahrzeug ſelbſt zur Stelle zu bringen, was für Pächter, welche entfernt wohnen, vielfach keinen Kahn beſitzen oder ſich ſolchen anderwärts nicht verſchaffen können, höchſt läſtig und koſtſpielig iſt, während die dem Kanalamt gehörigen Fahrzeuge unbenützt daliegen und ſicher von einem ehrbaren Pächter durch den Fiſchereigebrauch nicht beſchädigt würden. Es dürfte überhaupt das notoriſch höchſt unbeſchäftigte Perſonal des Kanals angewieſen werden, den Fiſchereipächtern etwas an die Hand zu gehen, die Fiſcherei möglichſt zu fördern, die Pächter und Un— befugte zu controliren und namentlich die Schiffer von Freveln abzuhalten. 5 v. S. III. Anftalten für Coregonen- und Halmoniden-Zucht in Bayern. Mitgetheilt von Herrn Sekretär Heckenſtaller. München, Mai 1879. III. Tegernſee. Eine dritte Anſtalt für Ausbrütung der Coregonen und Salmoniden wurde im Fiſcherei-Gebäude am Tegernſee von dem Pächter des See's, Herrn Premierlieutenant Baron von Reichlin-Maldegg, eingerichtet, und zwar nach dem gleichen Grundgedanken wie jene in Schlierſee. Die Pflege dieſer Anſtalt iſt in den Händen eines Mannes, der bereits vor Jahren unter Anleitung des verſtorbenen Herrn Hofrathes Dr. von Stephan im Bade Kreuth ſich mit künſtlicher Fiſchzucht befaßte, nämlich des Herrn Franz Merkl, ehemaligen Hausmeiſters im Bade Kreuth. In uneigennütziger Weiſe widmete ſich derſelbe mit unermüdetem Eifer ſeiner Aufgabe und wurde dafür von günſtigen Reſultaten belohnt. Die dem Einſender dieſes von dem mit der Reſpizienz über die Brut-Anſtalt ſich beſchäftigenden kgl. Forſtmeiſter Herrn Grattenthaler übermittelten Aufzeichnungen dürften den beſten Ueberblick bieten: Von den an Ort und Stelle und im benachbarten Schlierſee gewonnenen Eiern wurden befruchtet und in die Brut-Apparate gelegt: 1. am 27. November 1878 etwa 7000 Stück Lachsforellen-Eier aus dem Tegernſee, wovon nach 85 Tagen die erſten Fiſchchen ausſchlüpften. Bei einem Abgang von täglich 3 bis 4 Stück kranken Eiern konnten am 2. April l. Is. gegen 6700 völlig entwickelte junge Lachsforellen in den Tegernſee ausgeſetzt werden; 2. am 9. Dezember v. Is. 18,000 Stück Saibling-Eier aus dem Schlierſee. Der tägliche Eierverluſt war durchſchnittlich 5 bis 6 Stück, nach 74 Tagen ſchlüpften die Fiſchchen aus und wurden am 22. März 1879 circa 17,500 junge Saiblinge ausgeſetzt; 3. am 12. Dezember v. Js. beiläufig 4,000 Saibling-Eier aus dem Tegernſee, mit Forellen-Milch befruchtetet. Hievon ſtarben täglich 8 bis 9 Eier ab, nach ungefähr 70 Tagen ſchlüpften die jungen Baſtarde aus und gelangten deren circa 3000 Stück ebenfalls am 22. März zur Ausſetzung. Von den vom Deutſchen Fiſcherei-Vereine für den Tegernſee vermittelten embryonirten Coregonen- und Seeforellen-Eiern trafen in dieſer Anſtalt ein: 1. am 18. Januar eine Sendung von 20,000 Blaufelchen-Eiern aus der kaiſerlich Deutſchen Fiſchzuchtanſtalt Hüningen. Dieſe waren bei ihrer Ankunft — . anſcheinend ganz geſund, überzogen ſich jedoch nach vier Tagen derart mit Schimmel— bildung, daß deren ſofortige Ausſetzung in den See für gut befunden wurde; 2. am nämlichen Tage die zweite Zuſendung, nämlich 10,000 Stück ſchon angebrütete Maränen-Eier vom Madue-See aus der Anſtalt des Herrn Eckart auf Lübbinchen, von denen die jungen Maränen nach 20 Tagen mit geringem Verluſte ausſchlüpften. Ihre Ausſetzung fand am 5. Februar ſtatt; 3. am 26. Januar trafen aus Hüningen ein: 10,000 Stück Seeforellen- Eier, von denen 5000 von der trutta lacustris des Genfer-Sees und 5000 von jener des Vierwaldſtätter-Sees gewonnen waren. Nach 20 Tagen ſchlüpften dieſe Fiſche aus dem Ei und zwar mit kaum nennenswerthem Verluſte und wurden dieſelben am 2. April l. Is. in den See ausgeſetzt. Das Ausſetzen ſämmtlicher jungen Fiſchchen wurde am weſtlichen Ufer des See's in der Nähe des ſogenannten ärarialiſchen Söllbachſtadels als dem hiefür geeignetſten Platze vorgenommen. IV. Die Tegernſeer-Jahrzeuge. In No. 6 des II. Jahrganges der „Mittheilungen über Fiſchereiweſen“ wurde über die verſchiedenen Arten der Schleppfiſcherei, ſowie der Anköderung geſprochen und erübrigt noch, das Augenmerk auch auf die Fahrzeuge zu richten, die bei dieſem Sport eine ſo weſentliche Rolle ſpielen. Am meiſten erleichtert dieſe Fiſcherei — zumal wenn der Schleppfiſcher allein fährt und ſein Fahrzeug ſelbſt lenkt — ein leichtes Boot, das vermöge ſeines ſoliden Baues volle Sicherheit bietet, zugleich aber auch ohne Geräuſch in Bewegung geſetzt und ſchnell gewendet werden kann. Einſender hat in dieſer Beziehung auf vielen Seen Beobachtungen angeſtellt und iſt zu dem Reſultate gelangt, daß die am Tegernſee gefertigten Fahrzeuge alle übrigen weitaus übertreffen. Wie ſehr dieſe Ueberzeugung bereits Verbreitung gefunden hat, geht unzweideutig ſchon daraus hervor, daß das Abſatzgebiet für dieſe Fahrzeuge ſich trotz der verhältnißmäßig noch ſehr hohen Frachtkoſten ſchon nach allen Richtungen hin erweitert und Einſender dieſelben auf den entlegenſten Gebirgsſeen getroffen hat. Dieſe Erſcheinung findet aber auch ihre guten Gründe in der Beſchaffenheit und den Vorzügen der Tegernſeer Boote. Dieſe Boote, die genau nach Beſtellung auf Kiel gebaut und häufig auch mit Segelvorrichtung verſehen ſind — wie dieſe Schiffbauer überhaupt ein rühmliches Beſtreben nach allen nur möglichen Verbeſſerungen kund geben — zeichnen ſich nämlich nicht nur durch die gefällige Form, Verwendung des beſten Materials, ſolide Bauart und Dauerhaftigkeit, ſondern dabei auch noch durch beſondere Billigkeit aus. Die Ruder ſind äußerſt leicht und die ganze Vorrichtung über— haupt ſo bequem, daß ſogar Kinder ſtundenlange ohne jede Anſtrengung das Geſchäft des Ruderns allein verſehen können. Von dieſen auf Kiel gebauten Booten verdienen jene mit flachem Kiel wegen des ſchnelleren Wendens den Vorzug. Einſender hat ſelbſt bereits zwei kleine Exemplare ſolcher Boote von Tegernſee bezogen und treibt ſeitdem faſt regelmäßig allein die Schleppfiſcherei mit beſonderer Vorliebe und günſtigem Erfolg, hiezu ſich der ſogenannten Genfer Vorrichtung zum Einhängen der Schnur bedienend, wobei die Glocke nicht nur jeden Biß, ſondern auch jedes leiſe Anſtreifen der Angeln an Moos ſofort anzeigt. 5 59 —ä—— ——m V. Kleinere Mittheilungen. Altenmarkt, 26. Mai 1879. Endlich iſt der große Wurf gelungen, und kam am Sonntag den 25. ds. Mts., unter Beihilfe des Herrn Bezirks-Amtmanns von Traunſtein, ein Fiſcherei-Verband unter dem Titel „Fiſcherei-Verein für den Bezirk Troſtberg“ zu Stande; ſämmtlich Eingeladene, bei 20 an der Zahl, hatten ſofort bei— geſtimmt und unterzeichnet. Herr Wiespauer, vormaliger Bürgermeiſter von Traunſtein und Adminiſtrator der Chiemſee-Fiſcherei, hatte durch ſeinen Vortrag weſentlich bei— getragen, daß die Anträge des Herrn Bezirks-Amtmanns ohne viele Debatte angenommen wurden. Nachſtehende Mitglieder wurden auf Antrag des Herrn Bezirks-Amtmanns 50 Akklamation in den Ausſchuß gewählt: Herr v. Büttner, herzogl. Verwalter in Stain, als Vorſtand; Herr Max Zettel, penſ. Regiſtrator in Altenmarkt, als Schriftführer; Herr Rieger, Kürſchnermeiſter in Troſtberg, als Kaſſier; Herr Dietl, Bürgermeiſter und Brauereibeſitzer, 1. Ausſchußmitglied; Herr Hacke, herzogl. Oberförſter in Stain, 2. Ausſchußmitglied; Herr Xaver Berger, Fiſchmeiſter in Obing, 3. Ausſchußmitglied und Herr Kaeſer, Fiſcher von Troſtberg, 4. Ausſchußmitglied. Auch iſt man gewillt, nach Eintreffen der Genehmigung der kgl. Regierung von Oberbayern, dem Bayeriſchen und dem Deutſchen Fiſcherei-Verein beizutreten. Ingolſtadt, 17. Juni 1879. Vergangenen Freitag den 13. ds. Mts. kam die vom hieſigen Fiſcher-Club bei Herrn Hoffiſcher Kuffer in München beſtellte Aal— brut an, welche nicht nur in die Donau und einige Altwäſſer, ſondern auch in einen Tümpel und Weiher eingeſetzt wurde. Die jungen Aale zeigten bei Ankunft ſowohl, als auch beim Einſetzen ein ſehr reges und friſches Leben und iſt ſohin ſichere Hoffnung gegeben, daß dieſer unſerem hieſigen Flußgebiete bisher fremde Fiſch nun auch hier fortkommen, wachſen und ge— deihen wird, zur Freude aller hieſigen Ichthyologen und Ichhtyophagen. VI. Vereins-Verhandlungen. Monatsverſammlung des Bahyeriſchen Fiſcherei-Vereins. Samſtag, den 24. Mai 1879. Vorſitzender: Der I. Präſident, Herr Reichsrath Freiherr von Niethammer Exc. 1. Verleſung des Protokolls der letzten Sitzung. 2. Auf Einladung des I. Herrn Präſidenten beſchließt die Verſammlung die ſofortige Beſtellung einer Spezial⸗Commiſſion für die vom k. Staatsminiſterium ange— regte Reviſion der Fiſchere-Ordnung und wurden als Mitglieder dieſer Commiſſion mit dem Rechte der Cooptation ernannt: a) Herr II. Präſident Oberauditeur Erl, b) Herr Appell-⸗Gerichts-Präſident, Reichsrath von Haubenſchmid, c) Herr Vereins-⸗Sekretär Dr. Lammer 3 d) Herr Notar Eiſenberger, e) Herr Hauptmann a. D. von Suttner, 60 f) Herr Rechtsanwalt Kaul, 9) Herr Hoffiſcher Kuffer, welche Herren ſämmtlich die Annahme dieſer Wahl erklärten. 3. Es erfolgt Bekanntgabe einer Miniſterial-Entſchließung, betreffend die nächſt— jährige Fiſcherei-Ausſtellung zu Berlin, welche Entſchließung durch weiteren Bericht erledigt wird. 4. Eine Aufforderung des k. Staatsminiſteriums des Innern, betreffend den Entwurf von Pachtverträgen bei Verpachtung ärarialiſcher Fiſchwaſſer, wird an eine Commiſſion verwieſen. 5. Als Abgeordneter des Bayer. Fiſcherei-Vereins zu dem öſterreichiſchen Fiſch— züchtertag in Kammer wird Herr Notar Eiſenberger von Tölz gewählt, welcher die Annahme dieſer Delegation zuſichert. 6. Als neue Mitglieder wurden aufgenommen: a) Herr Heinrich Maltz, k. Regierungsrath in München, b) Herr Premierlieutenant a. D. Ludwig Sailer in München, c) Herr Stud. jur. Philipp Freiherr von Frays in München, d) Herr Oekonomie-Beſitzer Johann Oſtermayr von Pfaffenhofen, e) Herr Realitäten-Beſitzer Karl Holzer in Fürſtenfeldbruck, f) Herr Hoffiſcher Schrädler in Fürſtenfeldbruck. VII. Jiſcherei-Kalender. Juli. — Die Laichzeit iſt im Allgemeinen beendet und mithin auch die geſetzliche Schonzeit für Sommerfiſche. Karpfen, Brachſen und Schleihen, welche erſt verlaicht haben, bedürfen noch der Erholung. — Angelſiſcherei: Tage mit bedecktem Himmel oder leichten Gewitterregen ſind den klaren, heißen vorzuziehen. Der Juli eignet ſich beſonders zur Flugfiſcherei. Dagegen Angelfiſcherei auf Hechte und Huchen wenig oder keinen Erfolg verſpricht. — Erfahrungsgemäß eignen ſich im Juli am beſten nachſtehende Fliegen zur Flugfiſcherei: Redspinner, Iron blue, Hofmannsfancy, Orangefly, little Cinamonfly, Kowdunfly. — Ueber die zum Fange günſtige Tageszeit laſſen ſich keine verläſſigen Anhaltspunkte aufſtellen, indem die lokalen Verhältniſſe von zu großem Einfluße ſind. In langſam fließenden Gewäſſern auf dem Flachlande wird der Morgen und Abend vorzuziehen ſein, während bei raſchfließenden, oder kalten Gebirgswäſſern der Mittag vielleicht ausſchließlich gute Beute verſpricht, die Fiſcherei beſonders auf Aeſchen überhaupt ſehr launiſch iſt. VIII. Correſpondenz. a Herrn Z. in Altenmarkt. Ueber geſchätzte Mittheilung ſehr erfreut und weitere Nachrichten über die fernere Entwicklung des ſo glücklich begonnenen Unternehmens erbeten. Herrn R. in Ingolſtadt. Werthem Wunſche wurde entſprochen. Herrn B. in Eichſtädt. Betreffend den Otterfang iſt uns eine Zeichnung eines neuen Fanggeräthes zugegangen, die wir Ihnen als Fachmann zur gefälligen Beurtheilung mittheilen werden. Herrn S. bei Augsburg. Falls Ihnen der von uns erſtattete, ſelbſtverſtändlich den Raumverhältniſſen unſeres Blattes entſprechend beſchränkte Bericht über den öſterreichiſchen Fiſch⸗ züchtertag nicht genügt, empfehlen wir Ihnen die Nr. 11 der öſterreichiſch⸗ ung ariſchen Blätter für Geflügel- x. und Fiſchzucht in Wien, in deren Beilage Sie eine ausführliche Darlegung über den Verlauf des Congreſſes finden werden. Eventuell ſind wir auch erbötig, Ihnen dieſe Nummer ſelbſt zu verſchaffen, können überhaupt die erwähnte Zeitſchrift Ihnen und jedem Landwirthe auf's Beſte empfehlen. Die Red. —— Für die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof-Buchdruderei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. Hiezu eine Beilage. * ayeriſche Tiſcherei⸗Zeitung. — Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. 7. München, 18. Juli 1879. IV. Jahrg. Die „Bayerifde Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgung 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: J. Vom öſterreichiſchen Fiſchzüchtertag. (Schluß.) — II. Vom Kreis-Fiſcherei-Verein für Niederbayern. — III. Ueber Schleppfiſcherei. (Fortſetzung.) — IV. Vom Altmühlhecht. — V. Berichte aus Niederbayern. (Schluß.) — VI. Der Lachs der Pacific⸗Küſte. — VII. Zur Fiſcherei⸗Statiſtik. — VIII. Kleinere Mittheilungen. — IX. Fiſcherei-Kalender. — X. Corre— ſpondenz. — Berichtigung. — Inſerat. 1. Vom öſterreichiſchen Jiſchzüchtertag.) (Schluß.) Die mit der Verſammlung zu Kammer vom 2. und 3. Juni d. Is. verbundene Ausſtellung beſtand aus zwei Theilen. — Den Einen bildeten die mit wenigen Ausnahmen aus öſterreichiſchen Fiſchzuchtanſtalten, Flüſſen und Seen ſtammenden größeren und künſtlich gezogenen kleineren Edelfiſche. Als Ausſtellungslokal diente ein dem Fiſch— züchter Herrn Köttel in Zipf gehöriges, nahe am Atterſee gelegenes anſehnliches Brut— haus. — Die Jungfiſche waren in fünf doppelreihig und terraſſenförmig ſich abſtufen— den kleineren Baſſins ausgeſtellt, reichlicher Zufluß von Quellwaſſer lief von einem Baſſin zum andern, und verſorgte ſchließlich einen darunter befindlichen großen Behälter, in welchem ſehr ſchöne Exemplare von 2 bis 7 Pfund ſchweren Saiblingen und Forellen, ſowie eine Seeforelle aus dem Atterſee von circa 18 Pfund durch Herrn Köttel ausgeſtellt waren. *) cf. Nr. 6 der „Fiſcherei-Zeitung.“ Vorſtehenden Schlußbericht verdanken wir dem be— geiſterten Fiſchereifreunde, Herrn Miniſt.⸗Sekretär Heckenſtaller, der ſich aus Intereſſe für die Sache der Abordnung des Bayer. Fiſcherei-Vereins nach Kammer angeſchloſſen hatte. D. Red. — Außerdem waren noch mehrere Apparate und Aquarien mit durch Bleiröhren vermitteltem Zu- und Abfluß des Quellwaſſers mit munterer, ſchön entwickelter Edel— fiſchbrut: Saiblinge, Aeſchen, Renken und Forellen beſetzt. Die erſten 2 terraſſenweiſe angebrachten Baſſins waren beſetzt mit 350 cali— forniſchen Lachſen, 4 Monate alten, 7 Ctm. langen, ſehr flüchtigen, munteren Fiſchchen, aus den im verfloſſenen Winter aus Californien überbrachten Eiern des Salmo quinat in der Anſtalt zu Hüningen gezogen. — Ein weiteres Baſſin enthielt circa 60 junge Maränen, aus den Eiern der großen Maräne des Madue-See's in Pommern ſtammend, ebenfalls in Hüningen bis zu gleicher Größe von 7 Ctm. Länge mit Infuſorien und Cruſtaceen gezogen. Ferner war Aal-Montsée in kleinen californiſchen mit Vorſieb und Deckel verſehenen Bruttrögen ausgeſtellt. Dieſe drei verſchiedenen Sorten Jungfiſche wurden von Herrn Direktor Haack von Hüningen über München, Salzburg nach Kammer in Blechkannen mit Eisbehältern ohne allen Verluſt transportirt. Sie feſſelten wegen ihrer Neuheit, Größe und Schönheit das allgemeine Intereſſe in gleichem Maaße wie der am Schluſſe des Berichtes in den Hauptzügen wieder gegebene Vortrag des Herrn Direktors Haack. In den weiteren Baſſins waren Rheinlachs- und Huchenbrut vom Linzer Fiſcher-Club, Aeſchen- und Forellenbrut von Herrn Fiſchzüchter Köttel aus Zipf, Forellenbrut von Herrn Gehmayr in Ungenach; ferner Forellen von der fürſtlich Wrede'ſchen Fiſchzucht-Anſtalt in Hüttenſtein ausgeſtellt. Außerdem waren noch von Herrn Scheuermann aus Dinkelsbühl in zwei kleinen Baſſins jüngere und ältere Goldorfen untergebracht. Es muß anerkannt werden, daß ein rühmlicher Wetteifer in den Beſtrebungen der einzelnen Fiſchzüchter und Vereine Oeſterreichs an dem Voraufgeführten wahrzu— nehmen war und ſteht ſicher zu erwarten, daß im Laufe der Jahre dort Vieles geleiſtet werden wird, weil ihre Aſſoziationen auf praktiſchen Verſuchsfeldern fußen und das Zuſammen— wirken vieler für die Sache begeiſterter und fachkundiger Herren mit praktiſch erprobten Männern wie Köttel, Zangerl, Gehmayr x. ꝛc. nur zu guten Zielen führen wird. Der zweite Theil der Ausſtellung war im Schloſſe Kammer untergebracht, deſſen innerer Hofraum mit den einen Halbkreis bildenden Arkaden hiezu ganz vorzüglich geeignet war. Es waren hier eine größere Anzahl von Werken über Fiſchzucht, Angelfiſcherei und Fiſchkunde, photographiſche Abbildungen, ſowie Gyps-Abgüſſe von Fiſchen, ferner aus dem fürſtlich Schwarzenberg'ſchen Muſeum in Frauenberg ſchöne Nachbildungen von Fiſchen, Ottern und den Fiſchen gefährlichen Vögeln zu ſehen. Es waren hier aufliegend Pläne über größere Fiſchzucht-Anſtalten ꝛc., Netze aller Art von ſchöner Arbeit, Angelgeräthe mehrerer Firmen, ſowie verſchiedene Transport-Geſchirre und Brut- Apparate ausgeſtellt, ebenſo geräucherte und gebratene Fiſche wie Saiblinge, Aeſchen, Renken und Forellen von den Fiſchern Herrn Köttel und Herrn Johann Ericher, auch ausländiſche Firmen waren mit geräucherten und marinirten Fiſchen vertreten. Bei der Vertheilung der Staatspreiſe wurden prämiirt: 63 1) Herr Zangerl aus Gmunden für feine Leiſtungen im Gebiete der künſtlichen Fiſchzucht, ſpeziell der der Coregonen. 2) Herr Köttel aus Zipf ſowohl für ſeine Leiſtungen im Gebiete der Fiſchzucht, als auch für ſeine Verdienſte um das Zuſtandekommen der erſtmaligen Ausſtellung. 3) Herr Gehmayr in Ungenach für feine Leiſtungen im Gebiete der Forellenzucht und einige weitere verdienſtvolle Mitglieder der öſterreichiſchen Vereine. b Belobende Anerkennung wurde zu Theil Herrn Scheuermann, Goldorfen— Züchter aus Dinkelsbühl in Bayern. Es iſt nun noch nachzuholen der Kern des ſo glänzenden Vortrages des kaiſerl. deutſchen Fiſchzucht-Anſtalts-Direktors Herrn Haack über die Aufgabe der Fiſchzüchter im Donaugebiete. Redner anerkennt die Wichtigkeit der Beſtrebungen der künſtlichen Fiſchzucht, aber damit ſei die Aufgabe nicht erſchöpft. Es muß unſere Aufgabe ſein, den Fiſch zu einem Volksnahrungsmittel zu machen. Um dieß zu erreichen, wird man ſich mit der Zucht der Wan derfiſche zu beſchäftigen haben. — Zwar ſeien bis jetzt zwei Fiſcharten im ſchwarzen Meere anzutreffen, welche in die Donau aufwärts wandern, das ſeien die Störarten und der Maifiſch, doch kämen dieſe mehr in den unteren Donauſtrecken vor. Nachdem man bereits auch von dieſen Fiſchen künſtliche Zucht gelernt habe, ſo ſolle man auch auf ſie ſeine Aufmerkſamkeit richten. — Doch wichtiger als dieſe beiden Arten ſind die Wanderlachſe, weil ſie die Flüſſe von der Mündung bis zur Quelle durchziehen und ſo den Anwohnern des ganzen Flußlaufes Segen bringen. Von der Zucht der Rheinlachſe ꝛc. im Donau-Gebiete könne man ſich kaum etwas verſprechen, da dieſe nur in Flüſſen zu gedeihen ſcheinen, die dem Norden zufließen; deßhalb ſolle man ſich mit der Zucht des Salmo quinat (des kaliforniſchen Lachſes) befaſſen, von welchem Redner die feſte Ueberzeugung habe, daß er ſich acclimatiſiren laſſe. Es gibt keinen Fiſch, der ſolche Lebenszähigkeit und Schmiegſamkeit für fremde Ver— hältniſſe beſitzt. Er entwickelt ſich in vorzüglichſter Weiſe und hat ein wunderbares Wachsthum. Er kommt aus dem warmen Waſſer des Ozeans, er wird auch groß werden im ſchwarzen Meere und als ſchwerer Lachs die Donau hinaufſteigen. Die Einführung dieſes Wanderfiſches in die deutſchen und öſterreichiſchen Gewäſſer kann alſo einen Nutzen ſtiften, der in ſeinem Werthe unſchätzbar iſt. Durch Züchtung dieſer Fiſche kann unſer Wirken ein überaus erfolgreiches ſein. Noch verbreitete ſich Herr Haack über den Aal und ſeinen Werth im Donau— Gebiete in ähnlicher Weiſe, wie er ſich in einer früheren Nummer unſerer Vereins— ſchrift darüber ausgeſprochen. Ferner legte der Vortragende der Verſammlung die Züchtung der Madue— Maräne, die ſich ihrer Schnellwüchſigkeit wegen für die herrlichen See'n Oeſterreichs beſonders empfehle, dringend an's Herz. „Deßhalb wollen wir, um einen Anfang mit der Acclimatiſirung der Maräne in einem der See'n zu machen, dieſe Fiſchlein“) dem Kammer⸗(Atter⸗⸗See übergeben und hoffen, daß fie der Stamm einer großen Maränen - Familie werden mögen.“ — Schließlich äußerte ſich der Redner noch über ) Haack zeigte circa 60 Stück Maränen in einem Aquarium der Verſammlung vor. — Die californiſchen Lachſe dagegen wurden von Herrn Haack einem Mitgliede des Linzer⸗Fiſcherelubs behufs Einſetzung in einen Zufluß zur Donau übergeben. 64 Vereins-Bildungen mit einem Central-Verein an der Spitze und über ihre Zwecke und Bedeutung und mahnte zu gemeinſamer Thätigkeit. — Wollen wir uns der Hoffnung hingeben, daß der von der Kraft der Ueberzeugung beſeelte Vortrag mit ſeinen praktiſchen Vorſchlägen bald gute Früchte bringe. II. Vom Kreis -Jiſcherei-Verein für Niederbayern. General-Verſammlung. Landshut, den 3. Juni 1879. Die zweite Generalverſammlung am 30. Mai 1879 des Kreisfiſchzucht-Vereins für Niederbayern ſeit ſeiner im Jahre 1877 erfolgten Gründung hat ſo Manches des Intereſſanten geboten, daß wir uns nicht verſagen können, einen kurzen Umriß in die Oeffentlichkeit zu bringen. Der Kreisfiſchzucht-Verein zählt dermalen 265 Mitglieder. Die 20 Fiſcherei— Vereine haben die Anzahl ihrer Mitglieder vermehrt von 1038 des Vorjahres auf 1080. Künſtliche Fiſchzucht wird in 8 Vereins-Anſtalten, Deggendorf, Greinet, Lands— hut, Regen, Straubing, Vilshofen, Waldkirchen und Wolfſtein, dann in 5 Privat— Anſtalten zu Deggendorf, Frauenau, Paſſau, Simbach und Urfahr betrieben. Ueber die Erfolge dieſer Unternehmungen hatten die Fiſcherei-Vereine anziehende Berichte erſtattet. Es durfte für die erſten Angriffe nicht voller Sieg auf der ganzen Linie erwartet werden. Eine Reihe von Einflüſſen machen ſich auf dieſem Gebiete geltend, deren Urſache und Weſenheit nach den lokalen Verhältniſſen erforſcht werden muß, ſo daß nicht leicht ein noch ſo eifriger Züchter, ohne Lehrgeld zu bezahlen, zum Ziele gelangt. Am häufigſten wurde überſehen, die Fiſchzuchthütten gegen Eindringen zu ſichern und die Brut in den Behältniſſen entſprechend zu verwahren. Es iſt gar kein Zweifel, daß aus Mangel vorſichtiger Verwahrung der Behältniſſe und genügender Abſperrungs-Vorrichtungen die ausgeſchlüpften Fiſche entkommen ſind, wie dieſes in den Anſtalten zu Landshut, Vilshofen, Regen, Wolfſtein der Fall war. Auf dieſe Weiſe entfiel ein großer Theil der Errungenſchaften und des Lohnes vieler Ausgaben und Mühen. Als beſonders erwähnenswerthe Leiſtungen der Fiſcherei-Vereine heben wir hervor: Der Verein Landshut hat ſeine künſtliche Fiſchzucht-Anſtalt in die Ackerbauſchule zu Schönbrunn verlegt. Dieſelbe wird mit Beginn des Winters erweitert. Zucht wie früher von Huchen, ſo neuerlich von Saiblingen in Bruttiegeln nach Strauß zeigte ſich günſtig. Einzelne Exemplare wurden der Verſammlung vorgezeigt. Der Verein Griesbach hat einen 25 Ar haltenden Weiher zum Einſetzen von Karpfen und Krebſen angelegt und Private zur Anlage von Karpfenteichen angeeifert. Die vor zwei Jahren von Vereinen in zwei Teichen ausgeſetzten Forellen gedeihen. Dem Verein Deggendorf iſt es gelungen, nächſt Deggendorf am Mühlbogen— bache einen ganz paſſenden Platz zur Erbauung einer künſtlichen Fiſchzucht-Anſtalt zu gewinnen, in welcher Saiblinge und Forellen mit Beginn des Winters gezogen wurden. Die von dem Verein Paſſau im Bache ausgeſetzten Saiblinge und Forellen ſind nicht mehr zu entdecken, wodurch ſich neuerlich die auch von Anderen ſchon gemachte desfallſige Wahrnehmung beſtätigt und die Erfahrung herausſtellt, daß, weil, was die Saiblinge betrifft, dieſe Fiſche in tiefe Gewäſſer gehören, ſich kleine Bäche zum Aus— ſetzen nicht eignen. Dagegen gedeihen Saiblinge in Teichen mit friſchem Waſſerzufluſſe. Vereins-⸗Vorſtand Herr Forſtmeiſter Landgraf hat nämlich einen mit Quellenwaſſer geſpeiſten Teich im Neuenburger Wald im vorigen Jahre errichtet, die eingeſetzten ein— jährigen Fiſche mit Pferdefleiſch und Würmern gefüttert und hiedurch bereits Exemplare mit 150 Gramm erzielt. Derſelbe machte auch den Verſuch der Züchtung von Forellen aus angebrüteten Eiern ohne weitere künſtliche Vorrichtung in einem mit hd ee A 65 — Abtheilungen verſehenen Kaſten mittels Ausbrütung der Eier auf einer Unterlage von gewaſchenem Kies, wobei das Quellwaſſer 6 Centimeter gleichmäßig über den Eiern erhalten wurde. Die Embryonen entwickelten ſich nach Abſonderung der abgeſtorbenen und untauglichen Eier zuſehends, trotzdem bei Regenwetter der lehmige Boden der Quelle ſich dem Waſſer mittheilte und die Eier mit ſeinem Schlamme förmlich inkruſtirte. Nach acht Tagen waren ſämmtliche Fiſchchen ausgeſchlüpft und entwickelten ſich ohne beſondere Vorrichtung in den Brutkäſten ganz vortrefflich, mit Hirn gefüttert. Dieſe Einrichtung verurſachte wenig Mühe und hatte ſichtlichen Erfolg. Dermalen iſt die Anlage eines weiteren Karpfenteiches in Arbeit. Der Verein Straubing hat bereits eine vorgeſchrittene Fiſchkultur. In ſeiner künſtlichen Fiſchbrut-Anſtalt ſind im verfloſſenen Winter 35,000 Stück Forellen-Eier ausgebrütet worden. 25,000 Eier wanderten hievon nach Frauenau, eine Partie nach Windberg, eine andere nach Waldmünchen. Die im vorigen Jahre in Fiſchwaſſer aus— geſetzten Edelfiſche ſollen vorzüglich gedeihen. Ueber die in die Donau eingeſetzten 2000 Stück Aale konnte nichts ermittelt werden. Der Verein beabſichtigt, nachdem das Auffüttern der ausgebrüteten Forellen mit verhältnißmäßig großen Koſten verbunden iſt, die gezüchteten Edelfiſche ſofort nach Verluſt des Dotterſackes in die Freiheit zu ſetzen, wo ſie die ihnen zuſagende Nahrung unſchwer finden können. Es wurde in der Ver— ſammlung bemerkt, daß dieſes Vorgehen anderwärts bereits ſtattgefunden habe (vergl. Bericht des Vereins in Paſſau), man aber wieder zur künſtlichen Auffütterung in den Baſſins zurückgekehrt ſei, da die in die Freiheit gelaſſenen Fiſchchen meiſtentheils zu Grunde gehen. Im Laufe des Jahres wird ein größeres Baſſin zur Aufzüchtung ein— zelner Exemplare der Fiſche angelegt, welches dazu benützt werden ſoll, um damit die künſtliche Anbrütung der Eier ſelbſt vornehmen zu können. In der Verſammlung wurde hervorgehoben, daß nach den von Strauß in Simbach gemachten Erfahrungen die ausſchließlich in den Baſſins der Anſtalt groß gezogenen Fiſche zur Fortpflanzung ſich nicht eignen ſollen. Der Verein Vilshofen hat 12,000 Stück ausgebrütete Forelleneier aus der Kuffer'ſchen Anſtalt in München bezogen. Ueber 9000 Fiſchchen waren gewonnen, als mit einem Male alle verſchwunden waren, ohne daß an der Fiſchhütte ein gewalt— ſames Eindringen von Außen wahrgenommen werden konnte. Nachdem ſich nunmehr einzelne Fiſchchen in dem an der Fiſchhütte vorbeiziehenden Anfallwaſſer zeigen, ſcheint der Schlüſſel dieſes räthſelhaften Verſchwindens der Thierchen gefunden zu ſein, indem auch hier, wie bei anderen Anſtalten, die Fiſchchen durch mangelhafte Abſperrvorrichtung völlig aus den Fiſchhütten entkommen ſind. 8 (Schluß folgt.) III. leber Schleppſiſcherei. Mitgetheilt von Herrn Otto Heintz in München, k. Bezirksgerichtsrath a. D. II. Die Angel. München, April 1879. Ein weiteres Erforderniß der Schleppfiſcherei iſt Kenntniß des Tiefganges der Angel. Derſelbe wird mit dem Senkblei da gemeſſen, wo man mit dem Köder auf den Boden gekommen iſt. Er hängt von der Beſchwerung und Länge der Angelſchnur ab. Von Bedeutung iſt dabei auch ein gleichmäßiges Fahren mit dem Schiffe; bei ſchnellerem Fahren geht der Köder in die Höhe, bei langſamerem dagegen in die Tiefe. Zur Beſchwerung der Leine bedient man ſich entweder mehrerer Senkbleie, oder, was noch einfacher iſt, einer ſtarken Kette von Meſſingdraht. Die Letztere wird in verſchiedenen Längen, von 5, 10, 20 ꝛc. Meter, in die mit mehreren Umläufen verſehene Leine eingehängt, ſo daß ſich oberhalb der Kette die ſtarke Hauptſchnur in einer Länge 66 bis zu 50 Meter, unterhalb derſelben eine dünnere, am beiten braun gefärbte, Seiden— ſchnur bis zu 12 Meter Länge befindet. An die Kette werden je nach der Länge derſelben Seitenangeln eingehängt, welche es möglich machen, Köder für die verſchiedenen Tiefen anzubringen. Die Seitenangeln beſtehen aus einer dünnen Leine oder Seidenſchnur von 6 bis 10 Meter Länge und ſind an beiden Enden mit Umläufen zum Einhängen verſehen. — Ganz beſonders möchte ich die Kette demjenigen empfehlen, der allein ſchleppt, d. h. der ſelbſt die Ruder führt und ſtreift. Er wird ſich bald überzeugen, daß mit der Kette ein Verwirren der Angelſchnur, welches ſo häufig durch die Blei entſteht, ganz zu vermeiden iſt und es bei einiger Uebung dahin bringen, daß er mit 2 und 3 Ködern, ſogar in Tiefen von 40 Meter, allein ſtreift. Der Hechtfang iſt in großen See’n vom Monat Mai bis Ende Oktober gewöhnlich ſehr ergiebig, beſonders längs der ſteilabfallenden Seeufer und der unterſeeiſchen Berg— rücken, an welch' letzteren die Hechte mit Vorliebe ſich aufhalten. Man ſuche ſich deß— halb eine Fahrſtraße von circa 12 bis 14 Meter Tiefe, beſchwere die Leine mit einer Kette von 10 Meter Länge und hänge am obern Ende derſelben eine 10 Meter lange Seitenangel ein. Die Kette ſoll ſo ſchwer ſein, daß der untere Köder in die Nähe des Bodens, der obere 4 bis 5 Meter höher geht. Iſt die Hitze im Hochſommer andauernd, ſo ſieht man den Hecht viel an der Oberfläche des Waſſers. Man fängt ihn dann im ganzen See, auch an Stellen, wo er ſonſt nicht zu treffen iſt, gewöhnlich mit dem oberen Köder. Größere Hechte ſtehen häufig tiefer und werden mit dem unteren Köder gefangen. Iſt der Sommer dagegen regneriſch, ſo kommt es vor, daß nur wenige Hechte an dem oberen Köder anbeißen; ſie ſtehen dann tiefer und werden nur von ſolchen Fiſchern in größerer Zahl an dem unteren Köder gefangen, die es verſtehen, denſelben in der Nähe des Bodens gehen zu laſſen. Will man auf Lachsforellen oder Saiblinge in größern Tiefen fiſchen, ſo iſt es nothwendig, eine längere oder ſtärkere Kette zu nehmen. Um dieſelbe nach Bedürfniß verlängern zu können und zugleich einem Verdrehen der Kette vorzubeugen, iſt es zweck— mäßig, Theile von 5 und 10 Meter mit Umläufen zum Einhängen zu verſehen. Die Hauptſache bleibt immer, daß man mit dem unteren Köder während des Streifens in die Nähe des Bodens gelangt, wo ſich dieſe Fiſche meiſtens aufhalten. Man wird gut thun, an den von den Fiſchern ſogenannten Ferchenbergen zu bleiben. Es ſind dies unterſeeiſche Bergrücken oder auch ſteile Abhänge mit feinſandiger oder ſteiniger Oberfläche. Um an ſolchen Stellen mit Gewißheit in der Nähe des Grundes zu fiſchen, iſt mein Verfahren folgendes: Ich befeſtige an dem unteren Ende der Kette einen großen Drilling ohne Spitzen und Widerhacken, während ich die unterſte, circa 10 Meter lange Angelſchnur gleich einer Seitenangel 2 Meter oberhalb des Drillings einhänge. Da der Köder, während das Schiff in Bewegung iſt, parallel mit der Oberfläche des Waſſers geht, wird er nie gleichzeitig mit dem unterſten Ende der Kette auf den Boden kommen, vielmehr immer wenigſtens einen Meter davon entfernt ſein. Ich laſſe daher während des Fahrens ſo viel Kette in die Tiefe, bis der Drilling eben auf den Boden anſtreift. Dies gibt ſich in der Hand des Fiſchers durch ein leichtes Zucken kund. Wird das Gefühl intenſiver und iſt daraus zu entnehmen, daß man an ſeichtere Stellen gelangt 67 iſt, jo läßt ſich der Tiefgang der Angel leicht durch theilweiſes Einziehen derſelben oder ſtärkeres Rudern reguliren. Je nach der Tiefe, in der ich ſtreife, hänge ich noch eine oder zwei Seitenangeln ein, welche 5 und 10 Meter vom Boden entfernt gehen. Ich habe, wie dies am Garda-See üblich iſt, bei einer Tiefe von 80 Meter mit einer langen Kette und 10 Ködern zu ſtreifen verſucht, bin jedoch davon abgekommen, da der Erfolg die darauf verwendete Mühe nicht aufwog. Solange das Waſſer noch friſch iſt, im Würmſee bis in die zweite Hälfte des Juni, fängt man die Saiblinge an nicht ſehr tiefen kieſigen und ſandigen Stellen un— weit des Ufers mit der gewöhnlichen Hechtangel. Die Bodenbeſchaffenheit lernt man bei der Fiſcherei auf Hechte leicht kennen. Das Vorhandenſein von Kies iſt nämlich, wenn die Angel, wie es öfters auch unabſichtlich geſchieht, den Boden berührt, an einer eigenthümlich zuckenden Bewegung zu erkennen. Zieht man dieſelbe ein und findet ſtatt Moos und Waſſerpflanzen Nichts an dem Köder, wie allenfalls etwas Sand, halbver— moderte Blätter von Laubholz oder ein leeres Schneckenhäuschen, ſo iſt die Vermuthung beſtätigt und die Anweſenheit von Saiblingen nicht unwahrſcheinlich. Als Köder ſind bei hellem Wetter und glattem See die natürlichen allerdings vorzuziehen. Da es aber ſchwer iſt, dieſelben in guten Exemplaren immer vorräthig zu haben und die Anköderung mit Mühe verbunden iſt, ſo habe ich ganz darauf ver— zichtet und benütze bei hellem Sonnenſchein Köderfiſche von polirter Goldplatirung, bei bedecktem Himmel dagegen ſolche von polirter Platinaplatirung, da letztere vor Silber— platirung den Vorzug hat, nicht zu orydiren. Bei nur einigermaßen bewegtem Waſſer ziehe ich die künſtlichen Köder wegen ihres großen Glanzes den natürlichen vor. IV. Vom Altmühlhecht. Rebdorf, im Juni 1879. Der Hecht in der Altmühl verdiente unbedingt ein beſſeres Schickſal, als ihm ſolches auf Grund der zur Zeit beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungen zu Theil geworden ift.*) Denn der Hecht iſt in der That der Edelfiſch in der Altmühl, welche außer ihm nur ſporadiſche Rutten, ferner Aitl, Schleihen, Rothaugen, Barſche und Brachſen, Barben und Schiede und wie all' das kleine unſchmackhafte Fiſchgeſindel noch heißen mag, ernährt. Er iſt nicht nur an Qualität, ſondern auch an Quantität hervorragend unter den Altmühlbewohnern. Während das Pfund aller anderen Altmühlfiſche im Preiſe von 30 bis höchſtens 50 Pfennig ſteht, wird er nie unter 70 Pfennig, oft mit 1 Mark 20 Pfennig bezahlt. Leider iſt dieſer gute Fiſch in merklicher Abnahme begriffen und iſt es an der Zeit, den irrationellen Fiſchereiberechtigten ein mahnendes „Quousque tandem!“ zuzurufen. Der Altmühlhecht iſt ſteter Verfolgung ausgeſetzt, für ihn exiſtirt kein Privilegium und keine Schonzeit, „denn“, ſagt der Fiſcher, „der Hecht iſt ein Raubthier wie der Fuchs, und der hat auch keine Schonzeit.“ Drum ſteht der biedere Fiſcher gerade während der Laichzeit an den Wieſengräben, bewaffnet mit der Drahtſchlinge, hierzu— Vergl. den Artikel „Pro Lucio Esoce“ aus der gewandten Feder eines Niederbayeriſchen Fiſchereifreundes in Nr. 7, 8 und 9 der „Mittheilungen“ Jahrgang 1877. Die Red. ur lande ſinnig „Schnelldraht“ genannt und geht dem großen und kleinen Hechtgeſchlecht unnachſichtlich zu Leibe. Man ſollte ſolches Wüthen gegen den eigenen Wohlſtand um ſo weniger für möglich halten, als ſich der Hecht ſchon früher in der Altmühl einer geſetzlichen Schonzeit erfreute. — Einer im Jahre 1615 erlaſſenen Altmühlordnung entnehme ich Folgendes: „Wann der Fiſch im Martio bis in Heumonath in Laich iſt, ſollen die Fiſcher nicht Macht haben, Hecht, Nörfling ꝛc. ꝛc. bei Vermeidung 6 fl., nach geſtalt des Verbrechens auch einer höhern Straff, aufzufangen.“ Ferner: 0 „Bei Straff 5 fl. ſoll kein Hecht, Nörfling ꝛc. auf failen Markt ge— bracht oder ſonſten aufbehalten und verkauft Deren, welche nicht zum wenigſten 1) Pfund wägen thun.“ Dieſe Beſtimmungen wurden in der im Jahre 1735 erneuerten allgemeinen Altmühl⸗Waſſer- und Fiſch-Ordnung aufrecht erhalten, und zwar von einer zu Ohrnbau verſammelten Delegirten-Commiſſion der Fürſtenthümer Eichſtätt, Oettingen-Spiel- berg, Brandenburg-Ansbach, dann des Deutſchritterordens, der Grafſchaft Pappenheim, der Freiherrſchaften Crailsheim, Zach und Leutersheim. Man erſieht daraus, daß unſere Vorfahren ſchon vor mehr als zweieinhalb Jahr— hunderten den Werth des Hechtes als Hauptfiſch der Altmühl wohl erkannt haben, während ihre Nachfolger, nur auf den Gewinn des Augenblickes bedacht, und unterſtützt von einer Lücke der beſtehenden Schonvorſchriften, ſinnlos fortwirthſchaften, bis mit dem letzten Hecht die Hauptrente ihrer Fiſchwaſſer verloren gegangen iſt.“) Soviel vom Altmühlhecht, vielleicht ein andermal von den Altmühl-Krebſen! B. V. Berichte aus Niederbayern. Schluß der Fiſcherei-Vereins-Berichte. 8. Fiſchzucht-Verein Wolfſtein. Der Verein, am 30. Dezember 1877 gegründet, zählt zur Zeit 49 Mitglieder, welche zum großen Theil Fiſchwaſſerbeſitzer oder Fiſchwaſſerpächter ſind. Trotz der vorgeſchrittenen Brutſaiſon hat der Verein ſofort nach der Gründung einen Verſuch mit embryonirten Forellen-Eiern aus der Kufferſſchen Anſtalt gewagt. Theils der Mangel eines Quellwaſſeretabliſſements, theils prinzipielle Erwägungen ließen einen Verſuch mit Bachwaſſer angezeigt erſcheinen. Der Brutkaſten mit 3 Tiegeln und 6000 Eiern wurde zu dieſem Zwecke in einen, aus dem Sausbache abzweigenden Leitungsgraben geſetzt. Dieſer Leitungsgraben führt durch den Hofraum und Garten des Altenerder— ſchen Hammerſchmiedanweſens. Da der Waſſerlauf unter den Nebengebäuden des Anweſens durchgeführt wird, hat er eine etwas wärmere Temperatur als der Hauptbach. Das Gefäll iſt entſprechend, das Waſſer friſch und klar, ein Forellenwaſſer im eigenſten Sinn des Wortes. Vorſorglich wurde der Kaſten mit doppeltem Filter verſehen. *) Es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß bei der im Gange befindlichen Reviſion der Fiſcherei-Ordnung dem Hechte wenigſtens der Schutz eines Minimalmaaßes zu Theil 5 N ie Re up 69 Die Entwicklung der Eier nahm in dieſem Apparat im Allgemeinen den normalen Verlauf. — Charakteriſtiſch war die ganz ungewöhnlich lange Zeit von der Entwicklung der Augenpunkte bis zum Ausſchlüpfen der Fiſche, das häufige Platzen der Eier und die ungünſtige Wirkung, die das Hintereinanderſtellen der Tiegel im Kaſten zur Folge hatte. Von Inſekten wurde die Brut wenig beläſtigt. Byſſus trat nur in der Periode des Schneegangs, als der Sausbach anſchwoll und trotz der Filter ſtarke Sedimente brachte, in größerer Ausdehnung auf. Erſt gegen Mitte April waren ſämmtliche geſund gebliebenen Eier ausgeſchlüpft. Gegen Ende April zeigte ſich eine größere Sterblichkeit unter der Brut. Der Verein leitete dieſelbe von vermehrtem Sauerſtoffbedürfniß ab, ſchloß aus manchen Anzeichen, daß die Tiegel nicht mehr entſprechende Luftvolumina bieten möchten und glaubte, zumal da die Fiſche die Nabelblaſe größtentheils verloren hatten, an deren Evacuirung gehen zu dürfen. Da bekanntlich die Evacuirung in die Bäche bei ſo junger Brut geringe Garantieen für deren Gedeihen bietet, und es um Sammlung weiterer Erfahrung über die neu beginnende ſchwierigſte Zuchtperiode zu thun war, ſo wurden die Fiſche in ein in dem erwähnten Leitungsgraben errichtetes Baſſin gebracht, woſelbſt ſie ſich noch befinden. Die Fütterung geſchieht nach Strauß mit feingeſiebtem Hirn. Auch hier macht den Fiſchen der ungemein ſtarke humoſe Niederſchlag des Bach— waſſers viel zu ſchaffen. Die Sterblichkeitsziffer iſt 3—4 per Tag und es iſt wenig Gewähr gegeben, daß eine größere Anzahl von ihnen bis zum Herbſt am Leben erhalten werden kann. Gleichwohl iſt die Saiſon erſprießlich geweſen, ſofern ſie Gelegenheit zur Be— obachtung bot und die Anſammlung empiriſchen Materials ermöglichte. Auch der Nachweis der Irrationalität von Bachwaſſerzüchtung ſcheint hiemit nicht erbracht. Bei der projektirten Gründung des größeren Etabliſſements iſt der Verein übrigens glücklicherweiſe in der Lage, Bach- und Quellwaſſerzucht nebeneinander zu treiben und vergleichende Beobachtungen anzuſtellen. Anfangs Mai hat der Verein ſich an den deutſchen Fiſcherei-Verein um eine Parthie Aeſchen-Eier gewendet und ſolche aus der Anſtalt des Herrn Oberbürgermeiſters Schuſter in Freiburg auf Veranlaſſung des deutſchen Fiſcherei-Vereins gratis erhalten. Die Sendung, eirca 5000 Stück, langte aber in ſehr bedenklichem Zuſtande an. Die Entwicklung war ſchon zu weit vorgeſchritten. Die meiſten Eier waren verdorben und was noch geſund war, ſchlüpfte ſofort in der nächſten Nacht aus. Es mögen ihrer einige Hundert geweſen ſein, die Fiſche befinden ſich zur Zeit wohl und geben Hoffnung auf Gedeihen. Für die nächſte Brutſaiſon iſt die Errichtung eines größeren Etabliſſements dahier und mehrerer Nebenanſtalten in Waldkirchen und Röhrenbach, vielleicht auch in Grainet, beabſichtigt. Was die Fiſchereiverhältniſſe im Bezirke im Allgemeinen anlangt, ſo wurden auch dieſe in der ſeiner Zeit zur Einſicht vorgelegten Denkſchrift anläßlich der Gründung des Vereins ausführlich erörtert. Die Grundübel, an denen das Fiſchereiweſen im Bezirke krankt, ſind: 1) ungenügender Schutz, 2) die Trift, 3) die Wieſenwäſſerung, 4) ein irrationelles Verpachtungsſyſtem der ärarialiſchen Bäche. (Andere gibt es nur wenige.) In Bezug auf Schutz der Fiſchwaſſer iſt Manches geſchehen. Die Gendarmen und Gemeindediener ſind mit Inſtruktionen verſehen und die zur Anzeige gebrachten Frevler werden keineswegs glimpflich behandelt. 70 — Zur Laichzeit der Wanderfiſche laſſen es die Sicherheitsorgane an Flußpatrouillen nicht fehlen und es iſt auch heuer wieder die Entdeckung mehrerer Frevler gelungen. Trift und Wieſenwäſſerung zu beſeitigen, liegt nicht in der Macht des Vereines, es iſt nur von einem Fiſchereigeſetz radikale Abhilfe zu erwarten. Was aber das dermalige Syſtem der kurzen Zeitpachte (drei Jahre) für die ärarialiſchen Bäche des Amtsbezirks anlangt, ſo iſt hier allerdings Abhilfe möglich und nothwendig. Eine Forelle braucht erfahrungsgemäß drei Jahre bis ſie nur ¼ Pfd. ſchwer wird. Wenn alſo ein Fiſchzüchter zum Einſetzen von Edelfiſchbrut ſich entſchließt, ſo riskirt er unter den gegenwärtigen Verhältniſſen, daß ein Andrer erntet, wo jener geſäet hat. Dieſes Verhältniß der Pachtzeit wird vom Verein weiter verfolgt werden. VI. Der Tachs der Vaciſic-Küſte. Tölz, 4. Juli 1879. Von geehrter Hand wurden wir auf einen kürzlich in der Illuſtrirten Zeitung erſchienenen Bericht aus New-York d. d. 1. Juli 1879 aufmerkſam gemacht, den wir, wiewohl er zunächſt den amerikaniſchen Lachs betrifft, doch als eine auch für uns intereſſante Mittheilung resp. Beſtätigung unſern geehrten Leſern in der Hauptſache nachfolgend kund geben wollen. Sehr intereſſant iſt die Lebensweiſe des Lachſes. Jeder weiß heutzutage, daß der Lachs zur Laichzeit vom Meere in die Ströme hinaufſteigt und dort ſeine Eier deponirt; daß die jungen Lachſe dann wieder in das Meer zurückgehen, dort heranwachſen und bei ihrer Reife ebenfalls wieder ſtromauf ſchwimmen. Wenigen aber wird es bekannt ſein, daß dieſe Fiſche von der Zeit an, in welcher ſie das Meer verlaſſen, bis zu ihrer Rückkehr in's Seewaſſer keine Nahrung zu ſich nehmen. Fiſchkommiſſär Livingſton Stone wollte ſich hievon überzeugen und ließ bei den Regierungs-Brütanſtalten am Me-Cloud-Fluſſe, 450 Meilen von der See entfernt, mehrere Tauſend Lachſe ſchlachten und ihre Mägen unterſuchen. In keinem derſelben wurde eine Spur von Nahrung gefunden. In einer Fabrik für das Einmachen des Lachſes am Columbia River wurden die Mägen von 90,000 Fiſchen unterſucht; nur in zweien derſelben fand man Nahrung und zwar ſolche, die aus der See ſtammte. Der Lachs legt im Seewaſſer eine Menge Fett an, das ſein Vorrath für die lange Reiſe landeinwärts iſt; fett und wohlgenährt, den Magen voll von kleinen Fiſchen, Krebſen u. ſ. w., ſteigt er den Strom hinauf, und abgemagert, mit leerem Magen, kehrt er in's Meer zurück. VII. Zur Jiſcherei-Statiſtiß. Tölz, Juli 1879. Die Erhebungen, welche behufs Herſtellung der von Herrn von dem Borne angeregten und durch den Deutſchen Fiſcherei-Verein zur Ausarbeitung übernommene Fiſcherei-Statiſtik gepflogen wurden, haben uns manches intereſſante Material über vaterländiſche Fiſcherei-Verhältniſſe in die Hand geliefert, das wir in kurzen Aufſätzen für dieſe Blätter verwerthen wollen. Wir beginnen dieſe Darſtellung mit A. Kochelſee. 1. Der Kochelſee gehört ſowohl nach feiner Lage als nach ſeinem Inhalt an Fiſchwerk nur theilweiſe zu den Alpen-Seen, indem lediglich die ſüdliche Seite vom Gebirge begrenzt iſt, während die weſtliche und namentlich nördliche Seite in ein weit gedehntes Moos, den ſog. Rohrſee, ausläuft. 7¹ Der Kochelſee wird, wie ſchon oben angegeben, von der Loiſach durchſtrömt, was ſelbſtverſtändlich auf das Vorkommen und die Entwicklung der Fiſche von Einfluß iſt. Zum großen Schaden der Fiſchzucht im Kochelſee iſt oberhalb der Einmündung der Loiſach ein großer Kanal“) angebracht, welcher die Flöſſe mit Umgehung des Sees unterhalb wieder der Loiſach zuführt. 2. Der Kochelſee, 1834 über der Meeresfläche, ift 11/2 Stunden lang und 1 Stunde breit. Seine größte Tiefe beträgt 42 Klafter oder 252 Fuß, ſein Flächen— inhalt circa 1600 bayeriſche Tagwerk. Er hat einen einzigen Zufluß, den Jochbach, und einen Durchfluß, die Loiſach. 3. Vorherrſchende Fiſchart im Kochelſee iſt die Renke — Saibling kommt nicht vor — ſodann folgen Lachsforellen, Brachſen, Hechte, Aitel, Nerflinge (in beſonderer Güte), Rutten, Barben, Naſen, Bürſtlinge ꝛc. Karpfen kommen im See weniger vor. Der anſtoßende Rohrſee iſt ein berühmter Unterſtand für Krebſe, die hier in großer Menge ſich aufhalten. Die Größe der Fiſche des Kochelſees iſt durchſchnittlich eine mittlere; beſonders große Exemplare kommen nur einzeln vor. 4. Die Waſſerverhältniſſe des Kochelſees ſind dem Gedeihen der Fiſchzucht beſonders günſtig. Das Durchſtrömen der Loiſach, dann der Anſchluß des weiten Rohrſees, in welchem die meiſten Fiſcharten des Sees zur Laichzeit einen günſtigen, ruhigen Unterſtand ſuchen und finden, machen dieſen See zum bevölkerten Standorte der beſten und ſchmackhafteſten Fiſche. 5. Der Fiſchreichthum des Kochelſees würde noch viel größer ſein, wenn nicht zwei bedeutende Mißſtände ſchädlich einwirken würden. Den einen bildet der ſchon erwähnte Floßkanal, der in Folge mangelhafter Beſchaffenheit und Aufſicht faſt die ganze Zeit offen iſt, dadurch eine Menge von Waſſer, das ſonſt mit der Loiſach dem Kochelſee zuginge, dem See entführt und ganze Ufer— ſtrecken, damit aber auch die ſchönſten und beſten Laichplätze der Fiſche trocken legt. In neuerer Zeit iſt hiezu ein weiterer beſchwerlicher Umſtand getreten, nämlich die Anlage einer Straße von Kochel nach Schlehdorf, welche Straße an der nördlichen Seite den See durchſchneidet und hiedurch die für das Gedeihen des daſelbſt befindlichen Fiſchwerkes ſo nothwendige Verbindung mit dem Rohrſee aufhebt. Nur ein paar Durch— läſſe vermitteln dieſen Zuſammenhang noch, ſelbſtverſtändlich in ungenügender Weiſe; ſo wird der Rohrſee langſam vertrocknen und ſein für die Hege des dortigen Fiſchwerkes ehedem ſo wichtiger Einfluß hat nahezu aufgehört. (Fortſetzung folgt.) VIII. Kleinere Mittheilungen. Ansbach, 26. Juni 1879. Kürzlich fing der als guter Fiſcher bekannte Gaſt— wirth Herr Neidhart dahier in einem Altwaſſer der Rezat einen Aal, welcher 90 em. lang und circa 4 Pfund ſchwer war. Vor mehreren Jahren wurde nämlich von Herrn Privatier Haas dahier eine Partie Aalbrut in die Rezat eingeſetzt und es iſt wahrſcheinlich, daß der jüngſt gefangene Aal von jener Brut abſtammt, womit für die Schnellwüchſigkeit dieſer Fiſchgattung gewiß ein neuer erfreulicher Beweis erbracht iſt. Regensburg, 2. Juli 1879. Das Kreis-Comité des landwirthſchaftlichen Vereins der Oberpfalz und von Regensburg hat in ſeiner jüngſten Sitzung beſchloſſen, die Mittheilungen des Deutſchen Fiſcherei-Vereins, ſoweit thunlich, in feinem Organe „Der Bauernfreund“ kundzugeben und zur Beſchickung der internationalen Ausſtellung dieſes Vereins zu Berlin im April 1880 einzuladen. ) Gegenwärtig iſt man daran, dieſen Kanal, deſſen Anlage große Verſandungen des Loiſach— beetes zur Folge hatte, wieder zu beſeitigen und einen geregelten Einfluß der Loiſach in den Kochelſee herzuſtellen, womit vielfache Beſchwerden der dortigen Fiſcher gehoben würden. Die Red. 12 — ũ — Ueberhaupt iſt im Schooße dieſes Vereins, vorzugsweiſe durch die dankenswerthen Anregungen einzelner Comité-Mitglieder, das Intereſſe für Fiſchereiweſen in erfreulicher Zunahme begriffen. Vohenſtrauß, Juni 1879. Im benachbarten Pleiſtein hat ſich ein Verein von Fiſchereifreunden mit der Benennung: „Fiſchzucht-Verein für Pleiſtein und Um- gegend“ gebildet, welcher ſich die Hebung der Fiſchzucht in den umliegenden Gewäſſern und die Regelung des Fiſchfanges als Hauptzweck vorgeſetzt hat. Als J. Vorſtand des Vereines wurde gewälht: Herr Gutsbeſitzer Wittmann in Finkenhammer. “) Ismanning, 23. Juni 1879. Am 21. ds. Mts., früh 6 Uhr, wurde von dem glücklichen Waidmann, Herrn Forſtgehilfen Grasmann von hier, in der Iſarau bei Ismanning eine Fiſchotter (Rüde) durch Schuß erlegt. Das Gewicht der Otter betrug 9 Kilo, die Länge ihres Körpers mit Ruthe 1,30 M. (Bravo!) *) Glück auf! Unſere Zuſendung werden Sie erhalten haben. Die Red. IX. Jiſcherei-Kalender. Auguſt. — Die Laichzeit iſt mit dem vergangenen Monate beendet, und haben ſich die Sommer— Laichfiſche vom Laichgeſchüfte wieder völlig erholt. — Angelfiſcherei: Wie der vorhergehende Monat ſo iſt auch dieſer für die Flugfiſcherei ſehr günſtig, und wird in Beziehung auf Tages— zeit und Köder auf die Andeutungen in der vorhergehenden Nummer dieſes Blattes verwieſen. An Tagen, an welchen die Inſectenwelt in großer Zahl auf dem Waſſer ſich befindet, wird die Flugfiſcherei weniger erträglich ſein, da bei ſolchen Futtermaſſen die künſtliche Fliege von den Fiſchen kaum beachtet wird. Manchmal gelingt es dann mit einer kleinen Heuſchrecke, welche überhaupt wie jeder natürliche Köder beſtens empfohlen werden kann, ein günſtiges Reſultat zu erzielen. X. Correſpondenz. Herrn Profeſſor T. in Regensburg. Für gütige Mittheilung beſten Dank mit der Bitte um fernere Bedachtnahme. Herrn Expeditor F. in G., Mittelfranken. Bitte um Nachricht, ob Sie noch auf Karpfen-Setzlinge reflektiren. Gewünſchte Statuten ſind unter Kreuzband abgegangen. Redaktion der Nürnberger Preſſe. Für den neuen Beweis fördernden Wohlwollens wärmſten Dank. Herrn M. in F. Eisabfuhr betreffend. Eine bereits vorliegende Abhandlung der nächſten Nummer wird Ihnen die gewünſchten Aufſchlüſſe bringen. Herrn R. in Lohr. Herzlichen Dank für die freundliche Mittheilung, welche in nächſter Nummer Verwendung finden wird. Weitere Kundgebungen erwünſcht. Die Red. Berichtigung. In dem Vereinsberichte in Nr. 6 der „Fiſcherei-Zeitung“ pag. 6 findet ſich unter den neu aufgenommenen Vereins mitgliedern der Name des k. Hoffiſchers Herrn Franz Schrädler mit Angabe des Wohnortes Fürſtenfeldbruck anſtatt „Schlierſee“, was hiemit berichtigt wird. D. Red. Inserat. Tiſcherei-Ausſtellung 1873. Greifswald 1879. Anerkennungs⸗Diplom Staats⸗Medaille. H. Hildebrand München, Ottoſtraße Nr. 3 /b . empfiehlt jein reichhaltiges Lager von Angelgerten, eigenes Fabrikat, in den verſchiedenſten Sorten, künſtliche Fliegen in 100 Nummern, künſtliche Fiſchchen und ſonſtige Köder, Angeln, Schnüre ze. in beſter engliſcher Waare und reichſter Auswahl. Welt⸗Ausſtellung Wien Tiſcherei-Ausſtellung Lemgo 1879. Ehren⸗Diplom. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. J e Sn 105 N 00 NK 008 . n : 0 a Bayerifche Fifherei- Zeitung. —ñ Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 8. München, 20. Auguſt 1879. IV. Jahrg. Die „Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Klonats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Bf. berechnet. Inhalt: I. Vom Kreis-Fiſcherei-Verein für Niederbayern. (Schluß.) — II. Vom unterfränkiſchen Kreis⸗Fiſcherei-Verein. — III. Ueber Schleppfiſcherei. (Schluß.) — IV. Die Eisabfuhr in Fiſchwäſſern. — V. Bayeriſches Fiſcherei-Calendarium. — VI. Zur Frage des Otterfanges. — VII. Ein Haifiſch. — VIII. Kleinere Mittheilungen. — IX. Fiſcherei-Kalender. — X. Correſpondenz. — Beilage: Perlfiſcherei in Niederbayern. (Vortrag.) 1. Vom Kreis-Jiſcherei-Verein für Niederbayern. General-Verſammlung vom 30. Mai 1879. (Schluß.) Landshut, den 3. Juni 1879. Im Bezirke des Vereins Wolfſtein befinden ſich nunmehr drei künſtliche Fiſchzucht— Anſtalten. Jede derſelben wurde mit 6000 embryonirten Forelleneiern aus der Kuffer'- ſchen Anſtalt in München beſetzt. Leider hat man in der Anſtalt zu Wolfſtein nicht genug Vorſicht angewendet, auch hier ſind ſämmtliche Fiſchchen unbemerkt entkommen, nur jene, welche bereits im Streckbaſſin waren, ſind gerettet. In dem Bachwaſſer— Etabliſſement des Herrn Bräuers H. Baſſinger zu Greinet entwickelte ſich die Brut ſehr günſtig, ſpäter aber verunglückte dieſelbe. Dieſes Etabliſſement wird erweitert und zur Forellen-Pflanz-Station für den Bezirk Wolfſtein umgeſchaffen. Das Bachwaſſer-Etabliſſement in Waldkirchen wird einer Umänderung unter— zogen. Es zeigte ſich der Schlamm des fließenden Bachwaſſers für die Zucht in den Strauß'ſchen Bruttrögen ſchädlich. Erfreulich iſt der diesjährige Aufgang der Huchen in der Ilz und ſchwarzen Ohe. Exemplare von 1 Meter Länge wurden beobachtet. Bei der Brut wurde der Erfahrungsſatz beſtätigt: je kälter das Waſſer, deſto rüſtiger die Brut. 74 Das Inventar des Fiſcherei-Vereins Wegſcheid hat ſich um 2 Brutkäſten ver— mehrt. Der Ausfall der Forellen-Brut wurde durch Hochwaſſer decimirt. Ein größeres Reſultat lieferten die Verſuche mit Einbürgerung von Karpfen, welche von Vereins- Mitgliedern in Breitenberg, Raſtbüchl und Schönberg in eigens dazu angelegten Teichen angeſtellt wurden. Die junge Brut wurde aus Teichen des Kloſters Schlößl in Aign in Oberöſterreich bezogen. Von den Vereinen Gries bach und Pfarrkirchen wurde die Karpfen-Zucht und Maſtung beſonders in's Auge gefaßt und ſowohl von Privaten als von den Vereinen ſelbſt mehrere Karpfenweiher neu angelegt. Außerdem iſt noch zu erwähnen, daß die von dieſen Vereinen im Vorjahre in Quellwaſſer-Teichen eingeſetzten Forellen ſehr gut gedeihen. Faſt ſämmtliche Vereine haben es ſich angelegen ſein laſſen, die Frevler gegen die Vorſchriften über Fiſch- und Krebsfang ſtreng zu verfolgen, und einige Vereine belohnen ſogar ſolche Fiſchfrevel-Anzeigen, welche eine Beſtrafung nach ſich ziehen, mit rämien. x Aus der für Erlegung von Fiſchottern vom Landrathe zur Verfügung geftellten Poſition zu 500 Mark wurden für 70 zur Anzeige gebrachten Exemplare 420 Mark Prämien ausbezahlt, der Reſtbetrag von 80 Mark wurde dem Kreisfiſcherei-Verein zur wei— teren Verwendung zugewieſen und für 1879 ebenfalls wieder zu gleichem Zwecke eine Etats⸗Poſition zu 500 Mark vom Landrathe genehmigt. Es dürfte kaum einem Zweifel unterliegen, daß durch fortgeſetzte Prämiirung eine fühlbare Abnahme dieſer läſtigen Fiſchvertilger erzielt werden wird. Die Verſammlung nahm die fortſchreitende Bewegung und Entwickelung der Fiſcherei-Angelegenheiten mit allſeitiger Befriedigung auf und zollte den Leiſtungen der Fiſcherei-Vereine vollſte Anerkennung. 2 Zur Erledigung der an ihn gekommenen Geſchäfte hielt der Ausſchuß 6 Sitzungen ab. Beſonders erwähnenswerth aus dieſem umfangreichen Berathungs-Material iſt außer den in früheren Verſammlungen ſchon angeführten Gegenſtänden die Abgabe eingehender Gutachten an die k. Regierung über Entnahme von Eis aus öffentlichen Gewäſſern in Bezug auf die Fiſcherei-Intereſſen, dann über die Verpachtungs-Modalitäten ärarialiſcher Fiſchwaſſer; ebenſo die Vorſchläge wegen praktiſcher Behandlung des § 6 der oberpoli— zeilichen Vorſchriften über Fiſch- und Krebsfang, ſowie die Erhebungen, Gutachten und Vorſchläge für Perl-Fiſcherei und Erlaß einer Perl-Fiſcherei-Ordnung; örtliche Beſich— tigung der Fiſchzucht-Anſtalten und unmittelbares Benehmen durch Delegirte des Kreis— Ausſchuſſes mit den Vorſtänden der Fiſcherei-Vereine. An den deutſchen Fiſcherei— Verein wurden unter Anlage graphiſcher Darſtellungen auf Grund eingeholter Gutachten durch unſere Vertrauensmänner eingehende Aufſchlüſſe über die Fiſchfaunga der nieder— bayeriſchen Gewäſſer erſtattet und an mehrere Fiſcherei-Vereine erfolgten auf geſtellte Anfragen gutachtliche Vorſchläge über Einrichtung und Anlage, ſowie Zuchtrichtung und Betriebsweiſe für die verſchiedenen Anlagen. Finanzielle Unterſtützungen wurden nach Prüfung der vorgelegten Bau- und Betriebspläne an die Vereine Straubing 100 Mark, Wolfſtein 120 Mark und Deggendorf 200 Mark aus Kreisvereins-Mitteln verliehen. Nachdem der I. Herr Vorſtand noch auf die im Jahre 1880 in Berlin ſtattfin— dende II. Deutſche Fiſcherei-Ausſtellung, ſowie auf die Abhaltung des I. öſterreichiſchen Fiſchzüchtertages in Kammer am Atterſee aufmerkſam machte und zur eventuellen Be— ſchickung beziehungsweiſe Antheilnahme Anregung gab, gedachte Herr Redner noch der Aufnahme der wichtigſten Vorgänge und Angelegenheiten des niederbayeriſchen Kreis— Vereins in der bayerischen Fiſcherei-Zeitung, wofür ſich der bayeriſche Fiſcherei-Verein den lauten Dank erworben und weſentlich zur Belebung der Vereins-Intereſſen beige— tragen habe. Der Erſtattung des mit lebhaftem Intereſſe aufgenommenen Jahresberichtes folgte die Bekanntgabe des finanziellen Rechnungsergebniſſes des Kreis-Fiſcherei-Vereines, welches 1 ein günſtiges zu nennen ift, indem ein Aktivreſt von 938 Mark auf das Rechnungsjahr 1879 übergeht. Nach der Wiederwahl des bisherigen Kreis-Ausſchuſſes und der Aner— kennung der Leiſtungen desſelben ſchloß die zweite General-Verſammlung des Kreis— fiſcherei-Vereines für Niederbayern. II. Vom unterfränkiſchen Sreisfifderei Verein. Voriges Jahr wurden bekanntlich die Lohr und die Sinn mit Lachsbrut bevölkert. In Verwirklichung des Planes, das Maingebiet wieder wie ehedem mit Lachſen (Rhein— ſalmen) zu bevölkern, wurden auch in dieſem Frühjahre wiederum junge Lachſe in paſſende Nebengewäſſer des Mains ausgeſetzt, und zwar dies Mal in der erklecklichen Zahl von 110,000 Stück. Wir verdanken dieſe Spende des deutſchen Fiſcherei-Vereins hauptſächlich den Bemühungen des Herrn von der Wengen i/B., der in unermüd— licher Fürſorge für die deutſchen, namentlich ſüddeutſchen Fiſcherei-Intereſſen gerade unſerem an edlen Fiſchen täglich ärmer werdenden Maine feine vorwiegende Aufmerk- ſamkeit widmet. Von dem heurigen Einſatze hat zunächſt unſer verdientes Ausſchuß— mitglied, Herr Kaufmann Georg Kunkel in ſeiner ſehr gut geleiteten Brutanſtalt zu Marktheidenfeld 30,000 Stück Lachſe mit geringen Verluſten aus dem Ei erbrütet und in zwei Partien unweit Windheim in die Hafenlohr verbracht. Die Fiſche werden da einen um ſo geſicherten Aufenthalt haben, als der dortige Fiſcherei-Rechtbeſitzer, Fürſt von Löwenſtein-Roſenberg, den auf Hebung des Fiſchereiweſens abzielenden Be— ſtrebungen neuerdings das wärmſte Intereſſe entgegenbringt. Die Hafenlohr ſagt erfahr— ungsgemäß den aufſteigenden Lachſen ſehr zu: vor zwei Jahren noch wurde unweit Windheim ein 5 Pfd. ſchwerer Lachs mit der Harpune erlegt, und in den zwanziger Jahren ein an 24 Pfd. ſchwerer Lachs oben bei Rothenbuch gefangen. Die Hauptmaſſe, 50,000 junge Lachſe, kam in dieſem Jahre dem Rhöngebiete zu Gute. Dieſelben ſind von Herrn Seelig in Caſſel erbrütet, von ihm ſelbſt an die Ausſetzungsſtelle, die Streu bei Mellrichſtadt, verbracht und hier unter wackerer Beihilfe unſeres Ausſchußmitgliedes Herrn Georg Hartmann und unſeres Obmanns Herrn Oberförſter Joſeph Ba us mann an paſſende Flußſtellen, allerdings mit einigen Verluſten, eingepflanzt worden. Von den reſtigen 30,000 Stück kennen wir bloß die Thatſache, daß ſie theils in die Kinzig im Heſſiſchen, theils im Coburg'ſchen in Nebenbäche der Itz eingeſetzt und dadurch gleichfalls dem oberen und unteren Maingebiete zugeführt worden ſind. (W. S.) II. Ueber Schleppſiſcherei. Mitgetheilt von Herrn Otto Heintz in München, k. Bezirksgerichtsrath a. D. München, April 1879. 3. Vom Allein⸗Streifen. Wer es verſteht, die Ruder geſchickt zu führen, kann es bei einiger Uebung bald dahin bringen, ohne Beihülfe einer zweiten Perſon zu ſtreifen. Er hat dabei den Vor— theil, unabhängig von Andern Zeit und Ort zu wählen und ſeine eigenen Erfahrungen richtiger verwerthen zu können. Um ſich auch bei längerem Fahren durch Rudern nicht zu ſehr zu ermüden, be— darf der Fiſcher vor Allem eines kleinen, leichten und doch ſicheren Bootes. 76 — — Er muß ferner mit einem Apparate ausgerüſtet ſein, der ihm das Anbeißen des Fiſches anzeigt. Manche bedienen ſich hierzu einer elaſtiſchen Gerte, welche am Schiffs— rande befeſtigt und an deren oberem Ende die Leine eingehängt wird. Andere ſind im Beſitze des vom Genfer See herrührenden, mit einer Glocke und Federvorrichtung ver— ſehenen zweckmäßigen Apparates. Ich wende gewöhnlich einen Gummiſchuh an, welcher dieſelben Vorheile gewährt. Derſelbe iſt an dem einen Ende in die Leine an dem andern in einen am Schiffsrande befeſtigten Stift eingehängt; er zeigt durch ſeine größere Ausdehnung jede an der Angel vorgegangene Veränderung deutlich an. Bevor man mit der Schleppfiſcherei beginnt, breitet man die ganze Angel mit dem unteren Ende nach oben loſe vor ſich aus, ſo daß ſie, wenn das Schiff in Be— wegung iſt, mit geringer Nachhülfe leicht ablaufen kann. Ebenſo verfährt man mit der Seitenangel; man hängt ſie in die Kette ein und verſieht ſie mit dem Köder. Sind alle Vorbereitungen getroffen, ſo beginnt man zu rudern und läßt die untere Angelſchnur nebſt der Kette in das Waſſer gleiten, was raſch und gleichmäßig von Statten geht. Am Ende der Kette, da wo ſie in die Hauptleine übergeht und die Seitenangel beginnt, muß ein Ring angebracht ſein, der durch einen am Schiffsrande befeſtigten Stift gehalten wird. Dadurch wird die Hauptleine am Auslaufen verhindert. Nun läßt man die Seitenangel in das Waſſer und erſt wenn dieſe geſpannt iſt, nimmt man den Ring aus dem Stifte. Die Hauptleine läßt man während des Ruderns lang— ſam durch die Hand gleiten. Dies geht alles ohne die geringſten Schwierigkeiten vor ſich, denn während der kurzen Unterbrechungen von nur wenigen Secunden wird auch der Kahn nicht aus der Richtung kommen. Hat man die Hauptleine in der gewünſchten Länge abgelaſſen, ſo hängt man ſie mittelſt eines kleinen Ringes an den Gummiſchlauch oder einen andern der obener— wähnten Apparate. Ein an das obere Ende der Leine befeſtigter großer Kork ſchützt dieſelbe vor der Gefahr, bei unvorhergeſehenen Zufällen in die Tiefe zu gleiten. Fiſcht man mit mehreren Seitenangeln, ſo iſt das Verfahren dasſelbe. Jede Seitenangel muß geſondert im Schiffe ausgebreitet ſein, um beim Ablaſſen keine Ver— wirrung zu verurſachen. Sie wird mit ihrem oberen Ende in die an der Einhäng— ſtelle mit einem Ringe verſehene Kette gehängt. Es iſt alſo für jede Seitenangel ein Ring und ein am Schiffsrande angebrachter Stift erforderlich, was um ſo nothwendiger iſt, da es beim Einziehen eines Fiſches nur durch dieſe gelingt, die Haupt- und Seitenangeln auseinander zu halten und hiedurch jede Verwirrung zu vermeiden. Nach beendigter Fiſcherei wickelt man die Leine auf eine Haſpel und beginnt, um ſie bei ſpäterer Wiederverwendung leichter in der oben angegebenen Weiſe im Schiffe ausbreiten zu können, mit dem unteren Ende derſelben. IV. Die Eisabfuhr in Fiſchwäſſern. Juli 1879. Die häufig ſehr unterſchätzte, je nach Oertlichkeit aber für die Fiſcherei wichtige Frage der Eisabfuhr aus Fiſchwäſſern hat das k. Staatsminiſterium des Innern zu einer umfaſſenden Enquete veranlaßt, indem eine große Anzahl von Behörden, namentlich Bauämter, und Sachverſtändigen hierüber gutachtlich einvernommen wurden. Auch Seitens des Bayeriſchen Fiſcher-Vereines wurde ein Gutachten in der Sache abverlangt und erſtattet. Aus Anlaß der hierüber erfolgten höchſten Entſchließung hat die k. Regierung von Beilnge zu Ar. 8 dev „Bayeriſchen Fiſcherei⸗Zeifung.“ Die Verlſiſcherei im bayeriſchen Walde. Vortrag des Herrn Kreisforſtmeiſters Winklmair zu Landshut in einer Verſammlung des Niederbayeriſchen Kreis- Fiſcherei- Vereins. Meine Herren! Im Laufe des verfloſſenen Frühlings 1878 gelangte zufällig ein Akt in meine Hände mit der Ueberſchrift: „Die Perlfiſcherei im bayr. Walde.“ — So ferne mir auch der Gegenſtand lag, ich mußte mich gleichwohl mit demſelben befaſſen und bin nun gerne bereit, Ihnen über die Reſultate meiner deßfallſigen Forſchungen einige Mit— theilungen zu geben, nur muß ich Sie um gütige Nachſicht bei der Beurtheilung meines Vor— trages bitten. Ich habe mein halbes Leben nur mit den Bäumen des Waldes verkehrt und dieſer ſtille Umgang fördert ſicher nicht das mündliche Ausdrucksvermögen. Wenn auch die Perle, eine in Kugelgeſtalt frei auftretende Concretion der inneren Schalenwand in mehreren Schalenthieren, z. B. ſelbſt der gewöhnlichen Auſter vorkommt, ſo ſind es doch hauptſächlich nur 2 Geſchlechter, welche die edlen Perlen erzeugen, nämlich: 1) die Seeperlenmuſchel, genus avicula und 2) die Flußperlenmuſchel, unio margaritifer. Die Seeperlenmuſchel oder orientaliſche Perlenmuſchel findet ſich nur in den Meeren der heißen Zone, namentlich im perſiſchen Golf, in Mexiko, Californien und in reicher Zahl an den Küſten von Ceylon. Die engliſche Regierung, welche ſich im Beſitze jener Küſten befindet, läßt dortſelbſt. die Perlen durch Hindu's und Malayen in Regie fiſchen und ſendet zur Ueberwachung der Taucher Kriegsſchiffe ab, welche Truppen an das Land ſetzen. Jeden Morgen gehen die Taucher mit 200 Kähnen in See und kehren erſt Abends wieder zurück, wo ſie alsdann am Strande von Soldaten mit geladenen Gewehren durchſucht und ihnen die Perlen abgenommen werden. — Die Perlmuſcheln kleben am Meeresſtrande oder an den felſigen Riffen 6—10 Meter tief und werden auf die Weiſe zu Tage gefördert, daß ſich der Taucher auf einem an einem Stricke befeſtigten Steine ſtehend zur Tiefe begiebt. Bedarf derſelbe der Luft, was nach 40—50 Secunden eintritt, To zieht er an dem Stricke und wird dann von den im Schiffe zurückgebliebenen Arbeitern möglichſt ſchnell zur Höhe gezogen, um nach kurzer Ruhe wieder zur Tiefe zu fahren. Die Muſcheln werden am Strande geöffnet und die Perlen in die Magazine der Re— gierung verbracht. Durch das unter der tropiſchen Sonne ſchnell eintretende Verweſen der Thiere wird indeß die Luft alsbald derart verpeſtet, daß Fieber und Brechruhr entſtehen und es kamen Fälle vor, daß Wache haltende Soldaten todt am Poſten umfielen. Was nun kann, flüchtet, die Truppen ſchiffen ſich mit der Perlenbeute ein, und ſtille wird es plötzlich an den Küſten, die nun einem großen Friedhofe gleichen — kein Laut iſt mehr vernehmbar auf der öden Inſel, als der melancholiſche Anſchlag der Meereswellen. Mit geringeren Gefahren iſt die Gewinnung der Flußperlen verbunden. Die Letzteren gedeihen nur in kalkarmen Waſſern, wie ſie den Urgebirgen, Granit, Gneis, Glimmerſchiefer entſpringen. Deutſchlands größtes Perlmuſchelrevier iſt der bayeriſche Wald. Alle Verſuche, die Perlmuſchel auch in kalkhaltigen Waſſern zu ziehen, waren erfolglos. Churfürſt Maximilian III. von Bayern ließ aus dem Perl— gebiete des bayeriſchen Waldes viele Tauſend Muſcheln in den Nymphenburgercanal einſetzen und auf das Sorgfältigſte überwachen. Sie gingen ſämmtlich zu Grunde. Ein Freiherr v. Gumppenberg wollte die Muſcheln in der Laber bei Breitenbrunn züchten und legte mit aus dem bayeriſchen Walde bezogenen Muſcheln Perlenbänke an. Indem aber die Laber durch den Jura zieht, enthielt das Waſſer zu viele Kalkbeſtandtheile und die Muſcheln verdarben. 2 — Die Perlmuſchel erreicht, wie aus gezeichneten Exemplaren hervorgeht, ein Alter von 80 Jahren, und die größten im bayeriſchen Walde gefundenen Perlen hatten die Größe einer Erbſe. Hiezu bedarf die Perle einer Entwickelungszeit von 20 Jahren und trifft überhaupt erſt auf 2701 Muſcheln im Durchſchnitte 1 gute Perle. So weit die Blätter der Geſchichte auf vergangene Jahrtauſende zurückreichen, waren die Perlen, das Symbol des Reinen, Zarten und Schönen, ſtets von den Menſchen als koſtbarſtes Kleinod geſchätzt und begehrt. Schon den Indern und Athiopiern bekannt, brachten ſie die Athenienſer nach ihren glänzenden Siegen über die Perſer nach Griechenland und als die römiſchen Adler unter Pompejus ſiegreich aus Afrika und Aſien heimkehrten, befanden ſich unter der reichen Beute werthvolle Perlenſchnüre, welche als Weihegeſchenke zu den Füßen des capitoliniſchen Jupiters niedergelegt wurden. Die koſtbarſte Perle, von welcher die Geſchichte erzählt, beſaß einen Werth von 60 000 Seſtertien, nach unſerem Gelde von 818 000 M. Sie wurde von Julius Cäſar der ſchönen Mutter jenes Brutus zum Geſchenke gegeben, dem er ſterbend das vielbekannte „auch Du mein Sohn“ zurief. d Auch das ſchöne Gleichniß des Weiſen von Nazareth vom Handelsmann, der ſeine ganze Habe willig hingab, um eine einzige koſtbare Perle zu gewinnen, wird hier Er— wähnung finden dürfen. Als Georg der Reiche von Landshut ſich am 14. November 1475 ſeiner Braut vor— ſtellte, trug er auf dem Hute eine Perlenſchnur im Werthe von 50 000 fl., und als ihm Tags darauf die ſchöne Hedwig bei St. Martin am Traualtare die Hand reichte, war ſie mit einer Krone von Perlen und Edelſteinen geſchmückt. Bei dem außerordentlichen Werthe, welcher den Perlen zu allen Zeiten beigelegt wurde, fehlte es trotz aller Aufſicht doch nicht an Perldieben, welche namentlich in mondhellen Nächten an den Bächen des bayeriſchen Waldes ihr gefährliches Handwerk trieben. Auch die ſtrengſten Strafen, wie z. B. Augenausſtechen, Handabhauen, Aufhängen an den allerorts errichteten Perlgalgen, Tortur und Erſchießen, „ohne eintzige verhoffende Gnade und Barmhertzigkeit“ — Ordonnanz vom 6. Auguſt 1717 — wie ſolche noch unterm 23. Auguſt 1746 von dem Cardinalfürſtbiſchofe von Paſſau angeordnet waren, vermochten das Uebel nicht aus— zurotten. Zur Verminderung der Perlmuſcheln trugen auch die Kriegszeiten bei, in denen die fremden Truppen, ſo namentlich die Panduren unter ihrem berüchtigten Oberſten von Trenk, ganz beſonders aber die Franzoſen in den Jahren 1805 und 1806 alle Bäche ruinirten und ausplünderten. In neuerer Zeit geſellte ſich zu dieſen, die Perlzucht ſchädigenden Uebelſtänden auch noch die Holztrifft, wodurch viele Muſcheln aus ihren Lagern geſtoßen und zerſtört werden, und die häufigen Waſſerausleitungen zum Zwecke der Wieſenbewäſſerungen. Alle dieſe mißlichen Verhältniſſe wirkten im Vereine mit einem Strafgeſetze, welches das unberechtigte Perlfiſchen gar nicht ahndete, zur Zeit aber allerdings entſprechend ergänzt it, zuſammen, und iſt es nun jo weit gekommen, daß uns faſt nur mehr der Name unſerer Perlenbäche erinnert, daß dieſelben einſt in reicher Fülle dieſes koſtbare Kleinod hervorbrachten. Das noch Vorhandene zu retten, und zu pflegen, um der gänzlichen Verödung der Perlbäche vorzubeugen, erſcheint als eine keineswegs zu unterſchätzende Aufgabe unſerer Tage und werden ſich Anordnungen in dieſer Richtung gewiß rechtfertigen laſſen. In erſter Reihe wird für eine beſſere Ueberwachung der Perlbäche Sorge zu tragen ſein, zu welchem Behufe das k. Forſtperſonal, die k. Gendarmerie, das Zollſchutzperſonal und die Schutzbedienſtetaen der Gemeinden zu verpflichten wären, alle Entwendungen an Perlen und Perlmuſcheln zur gerichtlichen Anzeige zu bringen. Gleichwie ſich die Verleihung von Prämien bei Jagdfreveln ſehr vortheilhaft erwies, dürfte auch den Anzeigern von Perlmuſcheldieben eine Prämie von 15 — 30 M. verabreicht werden und erſcheinen dieſe Beträge keineswegs als zu hoch gegriffen, wenn berückſichtigt wird, daß ſchon zu Beginn des 18. Jahrhunderts unter der Regierung Maximilian Emanuels 50 fl. zu dieſem Zwecke bei den k. Rentämtern verabreicht werden durften. Nach der Anſicht des k. Univerſitätsprofeſſors von Heßling, der erſten Autorität auf dieſem Gebiete, iſt es unumgänglich nothwendig, die Perlenbäche nur in Zeiträumen von 3 6—7 Jahren zu befiſchen und hiebei alle lebenden Thiere nach geſchehener ſchonender Unter ſuchung der Schale auf ihren Perleninhalt wieder dem Waſſer zurückzugeben. Das Finanzärar wird ſeinerſeits Sorge tragen, daß die zur Zeit noch in ſeinem Beſitze befindlichen Perlbäche nicht mehr, wie früher wiederholt geſchah, veräußert, und daß ferner die Waſſer-Ausleitungen, welche in heißen Sommern zur Vertrocknung der Bäche führen, beſchränkt, und endlich jene kleineren Perlwaſſer, welche ſich doch nicht zur Fiſchzucht eignen, nicht mehr als Fiſchwaſſer verpachtet werden, nachdem dieſes Verhältniß nur dazu benützt wird, unter der Firma des Fiſchfanges die Bäche ihrer letzten wenigen Muſcheln zu berauben. M. H.! Wer das deutſche Land von den Geſtaden der Oſtſee bis zu den eis— bedeckten Fernern Tyrols, von den rauhen Ufern der Weichſel bis zu den ſanften Geländen der Moſel durchwanderte, der wird bekennen müſſen, daß das glücklichſte von allen deutſchen Gebieten unſer geliebtes Heimathland Bayern iſt. In ihrer weiſen Güte, gleichſam ſym— boliſirend, hat die Natur nur unſerem Lande in ſeinen öſtlichen Bergwäſſern die Perlen verliehen. Möchten die Beſtrebungen, von denen ich Ihnen eben zu erzählen die Ehre hatte, dahin führen, daß dem Lande die Perlen erhalten bleiben, mit denen ſich zu ſchmücken es vor allen deutſchen Ländern das erſte Anrecht hat. Für die Redaction verantwortlich: M. Eiſen berger in Tölz. Kgl. Hof⸗ Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. 75 Oberbayern, Kammer des Innern, unterm 31. Mai l. Is. an die ſämmtlichen Diſtrikts— verwaltungsbehörden, dann Straßen- und Flußbauämter eine Ausſchreibung erlaſſen, die wir in nachſtehendem Abdrucke mittheilen. 8 München, den 31. Mai 1879. N. Regierung von e Bammer des Innern. B. w. Gemäß höchſter im Einverſtändniſſe mit dem k. Staatsminiſterium der Finanzen unterm 24. ds. Mts. ergangenen Entſchließung des k. Staatsminiſteriums des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, iſt die Eisabfuhr aus öffentlichen Gewäſſern auf Antrag der Fiſcherei-Berechtigten von einzelnen Uferſtellen und Altwaſſern ausnahmsweiſe inſoweit auszuſchließen, als dieß durch beſondere örtliche Verhältniſſe im Intereſſe der Fiſchzucht und Fiſcherei zweifellos geboten und ohne erhebliche Beeinträchtigung der Eisgewinnung zuläſſig erſcheint. Frhr. v. Herman. Lederer. V. Bayerifdies Jiſcherei-Calendarium. Auguſt 1879. Seit zwei Jahren beſteht für Bayern eine von einem Mitgliede des Vayeriſchen Fiſcherei-Vereines gefertigte, ſehr überſichtliche Zuſammenſtellung derjenigen Geſetzes— und Verordnungs-Beſtimmungen, durch welche das bayerische Fiſchereiweſen geregelt iſt. Dieſes brauchbare Werkchen iſt nunmehr durch einen Nachtrag erweitert worden, welcher die inzwiſchen erſchienenen Verordnungen, namentlich die unterfränkiſche Kreis— Fiſcherei-Ordnung enthält und ſomit dem Leſer ein vollſtändiges Bild des gegen— wärtigen Standes der Geſetzgebung ꝛc. über Fiſcherei-Angelegenheiten bietet. Wir haben ſchon früher auf dieſes brauchbare Werkchen hingewieſen und wollen dasſelbe unſern Leſern und jedem Fiſcherei-Freunde hiemit wiederholt angelegentlichſt empfohlen haben. Namentlich möchten wir die beſtehenden Fiſcherei-Vereine darauf aufmerffam machen und find der Meinung, daß das Büchlein in keiner Vereins— bibliothek fehlen ſoll. Was aber den Werth und Nutzen einer ſolchen Zuſammenſtellung im gegen— wärtigen Zeitpunkte erhöht, iſt der Umſtand, daß dermalen bekanntlich eine Enquste, betreffend die Reviſion der Landes-Fiſcherei-Ordnung im Gange iſt, welche es jedem Fiſcherei-Freund gewiß doppelt erwünſcht erſcheinen läßt, den Stand der Geſetze und Verordnungen, über deren Zweckmäßigkeit er vielleicht ſelbſt zur gutachtlichen Aeußerung veranlaßt iſt, in einer überſichtlichen Form kennen zu lernen. Dabei iſt der Preis des Werkes ſo gering geſtellt, daß kaum die Anſchaffungs— koſten damit gedeckt ſind, da bei Herausgabe desſelben lediglich die Abſicht vorwaltete, einem in Fiſcherei-Kreiſen längſt gefühlten Bedürfniſſe Abhilfe zu verſchaffen. Umſomehr glauben wir darauf rechnen zu können, daß dieſe gemeinnützige Abſicht von den Betheiligten durch Anſchaffung und Verbreitung des Werkchens erkannt und gewürdigt wird und wünſchen, durch gegenwärtige Zeilen hiezu neuerdings ermuntert und angeregt zu haben.“) *) Das Calendarium erſcheint in der Buchhandlung von Finſterhin in München (Salvator⸗ ſtraße) und koſtet per Exemplar 50 Pfennig. Größere Beſtellungen, namentlich von Vereinen. werden auf Wunſch auch durch die Redaktion vermittelt Die Red. — nn Hann nn VI. Zur Frage des Ofterfanges. Tölz, 8. Auguſt 1879. Ueber obigen Gegenſtand haben wir von geehrter Hand je ein Exemplar der „Deutſchen Jagdzeitung“ und des „Waidmann“, in welchen Nummern Anweiſungen und Zeichnungen von Otterfallen enthalten waren, zugeſendet erhalten und unſerm Sach— verſtändigen für Otterfang zur gutachtlichen Aeußerung mitgetheilt. Derſelbe ſchreibt uns hierüber u. A.: „Hinſichtlich der auf Seite 147 der „Deutſchen Jagdzeitung“ beſchriebenen kü nſt— lichen Otterbaue erlaube ich mir meine Anſicht dahin auszuſprechen, daß ich, abgeſehen davon, daß der Verfaſſer der angezogenen Beſchreibung nicht angibt, auf welche Weiſe die Klappe anzubringen iſt, ohne daß ſie der Otter oder allenfalls Vorübergehenden auffällt, auf künſtliche Baue nicht viel halte. Ich kenne deren Anwendung zwar nur in Beziehung auf den Fuchs, habe aber die Erfahrung gemacht, daß Jahre vergehen, bis ein Fuchs in einen derartigen Bau ſchlieft und bin hierin erſt kurz durch einen benach— barten Oberförſter, der vor drei Jahren ſolche Baue angelegt hat, beſtärkt worden. Ein gutes Tellereiſen oder Schwanenhals, in einen ſchon vorhandenen Kanal gelegt, iſt mir lieber. Auch glaube ich, daß man durch das von Waſſerratten und Wieſeln bewirkte Zufallen der Klappe ſich viel häufiger mit unerfüllt bleibender Hoffnung getäuſcht und tüchtig geärgert, als durch den Fang einer Otter erfreut finden wird. Was die Legbüchſe anbelangt, iſt mir dieſelbe als ebenſo ſicher tödtende Vor— richtung bekannt, als fie ihrer hohen Gefährlichkeit wegen verhältnißmäßig wenig benützt wird. Ich habe auf meiner Jagd nur einen Fuchsbau, auf der Waſſerjagd gar keinen Platz, wo ich dieſelbe aufrichten könnte, ohne Gefahr zu laufen, Jemanden todt zu ſchießen. Doch ſind die hier gebräuchlichen weniger gefährlich für den Aufſteller als die im „Waidmann“ abgebildete. Ich habe hier zwei Bekannte, welche Spezialiſten in der Handhabung der Legbüchſe ſind, mit dieſen will ich Rückſprache nehmen und werde das Reſultat berichten. VIII. Ein Haiſiſch. Fiume, 11. Auguſt 1879. Seit längerer Zeit treibt ſich im Quarnero ein ungewöhnlich großer Haifiſch umher, der, in Verfolgung der Thunfiſche begriffen, jüngſt ſämmtliche Netze der Tonnera bei Portore zerrieß und einige Tage ſpäter wiederholt an der Küſte und ſelbſt im Hafen von Fiume beobachtet wurde. Die Fiſcher, die das Ungeheuer ſahen, ſchätzen das Gewicht desſelben auf circa 6000 Kilogramm. Es vergingen faſt zwei Wochen, ohne daß man über den Rieſenhai etwas Neues hörte und ſchon begannen ſich die erregten Gemüther zu beruhigen, als ſich vorgeſtern etwas Unerhörtes ereignete. Pasquale Tonetti, der Eigenthümer der Brazzera „Daniza“ aus Fianona in Iſtrien, ſegelte mit günſtigem Winde dem Hafen von Fiume zu und befand ſich eben in der Nähe von Ika, etwa zwei Seemeilen von der Küſte, als ſich plötzlich ein rieſiger Hai in der Länge von 6—7 Meter aus den Fluthen erhob und ſich auf den Kahn ſtürzte, der an den Hinter— theil der Brazzera angebunden, in der Entfernung von etwa zehn Meter dem Schiffe folgte. Der Angriff war ſo heftig, daß der Kahn umſtürzte. Nun wollte ſich der Hai über den Kahn hinüberſchnellen, als ihm dieß jedoch nicht gelang, ſtürzte er ſich voll blinder Wuth nochmals gegen den Kahn und biß hinein. Mit Entſetzen ſah die Mann— ſchaft der Brazzera dem Treiben des Haifiſches zu, der nun ebenſo plötzlich unter den Wellen verſchwand, als er erſchienen war. Man zog den Kahn an Bord und ſiehe da, a tief im Holz fand man einen Zahn des Haifiſches, der bei dem tollen Angriff gebrochen war und neben dem Zahn erblickte man noch die Eindrücke von fünf anderen Zähnen, In Fiume angekommen, gab Tonetti den ganzen Vorfall zu Protokoll und legte als Beweisſtück den abgebrochenen Zahn bei. Derſelbe glänzt wie Elfenbein, hat eine Länge von über einen Zoll und iſt, trotzdem er bis an die Wurzel im Holz des Kahnes ſtack. nicht im Geringſten beſchädigt, was von ſeiner großen Härte zeigt. Man erinnert ſich keines ähnlichen Falles und unſere Fiſcher betheuerten bisher, daß man ſelbſt im kleinſten Kahn vor den Haifiſchen ſicher ſei, da dieſelben nie einen Kahn attaquiren. Der Hai bei Ika, der mit dem in Fiume geſehenen gewiß identiſch iſt, hat nun das Gegentheil bewieſen und gewiß wird ſich für längere Zeit kein Fiſcherkahn auf das Meer hinauswagen. IX. Kleinere Mittheilungen. Lohr, Juli 1879. Im letzten Winter wurde dahier durch den thätigen Fiſchzüchter Herrn Fabrikanten Rexroth eine weitere Fiſchbrutanſtalt eingerichtet, um ein größeres Quantum Forellen-Eier ausbrüten zu können. Es wurden im Ganzen circa 54,000 Eier eingelegt und zum Theil in Kuffer' ſchen Töpfen, zum Theil auf feinem Kieſe, zum Theil auf Glasröſten ausgebrütet. Von dieſem Einſatz gingen leider aus verſchiedenen Urſachen circa 15,000 Eier zu Grunde, ſo daß das Brut-Ergebniß noch in circa 39,000 Fiſchen beſtand, die bis auf 2000 Stück an verſchiedenen Stellen des Lohrbaches ausgeſetzt wurden. Die letzten 2000 Stück ſind in einen kleinen Weiher verſetzt, um zu beobachten, wie ſich dieſelben im gefangenen Zuſtande bei künſtlicher Fütterung (mit Hirn, Leber ꝛc.) entwickeln, ein Unternehmen, das bis jetzt günſtige Reſultate verſpricht. Weiters wurden ſodann in den Lohrbach 1000 Stück junge Aale eingeſetzt, welche durch Vermittlung des Herrn Hoffiſcher Kuffer in München aus der kaiſerl. Fiſchzucht— Anſtalt in Hüningen hieher geſandt und durch Herrn Rexroth perſönlich in Empfang genommen wurden. Von denſelben war trotz des weiten Transportes — ſie kamen eigentlich aus Gewäſſern in Frankreich — nur ein einziges Stück abgeſtorben, und hofft man auf einen guten Erfolg dieſer Züchtung. An Fiſchräubern wurden von Herrn Rexroth im Laufe dieſes Frühjahres drei ſtarke Fiſchottern, darunter eine mit mehreren Jungen im Leibe, gefangen, ferner in jüngſter Zeit ein Fiſchreiher geſchoſſen und für weitere 40 hier geſchoſſene Exemplare die Vereins-Prämie von 60 Pfennig per Stück ausbezahlt. Von der Sempt, Ende Juli 1879. In Erding hat ſich vor circa anderthalb Jahren ein Verein von Fiſchereifreunden gebildet, der ſich zur Aufgabe gemacht hat, „durch Schonung“ die ſchon von Weſtenrieder „fiſchreich“ genannte Sempt wieder in den früheren Stand zu ſetzen. In der That zeigen ſich auch ſchon die ſchönen Folgen, wie bei geeigneter Hege die Fiſche ſich vermehren und ſelbſt Gegner dieſes Vereines haben ſich bekehrt und freuen ſich mit den Mitgliedern, daß dieſen ihre Opfer durch guten und ſegenbringenden Erfolg gelohnt werden. In bedauerlicher Weiſe herrſcht auch hier der zweibeinige Otter, und konnte trotz ausgeſetzter Prämie von 10 Mark noch keiner gefangen werden. 80 — — — Vor kurzem wurden hier zwei Lachsforellen mit 7 und 9 Pfund in der Sempt gefangen. Ein Beweis, daß die Fiſche, wenn ſie entſprechende Ruhe genießen, — auch im Stande bleiben, denn in den letzteren Jahren waren hierherum keine ſolchen Pracht— Exemplare mehr ſichtbar. Der Verein wird an ſeinem Programm, welches ſich der Deviſe Ihres Blattes anſchließt, feſthalten und durch zeitweiſe Kundgebungen über die Reſultate ſeiner Be— ſtrebungen auch weiterhin anregend zu wirken ſuchen. Von der Alz, Auguſt 1879. Der kürzlich gegründete, in erfreulicher Ent— wicklung begriffene Fiſcherei-Verein für den Bezirk Troſtberg wurde als Mitglied des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereines aufgenommen. N Landshut. Am 13. Juli d. Is. gingen die Herren Forftaffiftenten v. Krempelhuber und Stiefler und Forſtgehilfe Sedlmayer in der Nähe von Hofham auf junge Enten; das Glück war ihnen günſtig, die Herren erlegten 23 Stück; außerdem aber wurde ihnen noch ein ſchönes Beuteſtück zu Theil: eine Fiſchotter war ſo unvor— ſichtig, ſich blicken zu laſſen und mußte dieſen Fürwitz mit ihrem Leben bezahlen, ſie wurde im Waſſer erlegt. Es iſt ein Prachtexemplar, nahezu 18 Pfund ſchwer. VIII. Fiſcherei- Kalender. September. — Laichzeit: Gegen Ende dieſes Monats beginnen die Kilche (Kropffelchen) Core- gonus hiemalis, zu laichen. — Angelfiſcherei: Die Flugfiſcherei kann noch in ihrer ganzen Ausdehnung betrieben werden, und ſind die Fiſche ob der reichlichen Nahrung beſonders ſchmackhaft. Aeſchen und Forellen ſpringen gut auf künſtliche Fliegen, und ſind hievon beſonders zu empfehlen: Red fly, Red spinner, Willow fly, Shorn fly, letztere beſonders günſtig für Forellen zu verwenden. — Huchen und Hechte, beſonders letztere, nehmen nun wieder den natürlichen Köder an, und iſt der Morgen und Abend bei etwas bewegter Waſſerfläche zum Fange günſtig. — Barbe, Aitel (Alte) und Nerfling ꝛc. ꝛc. beißen gut. IX. Correſpondenz. Herrn A. B. in Erding. Geſchätzte Mittheilung empfangen und wie erſichtlich, beſtens verwerthet. Nächſter Tage folgt Weiteres unter Kreuzband. Herrn F. in Grönhard. Aus den vielfachen Anfragen und Geſuchen um Karpfen— brut entnehmen wir, daß in dieſem Artikel ein großer Mangel beſteht und möchten wir Beſitzer von Karpfenteichen wiederholt auf dieſen lohnenden Betrieb aufmerkſam gemacht und um Bekannt- gabe ihrer Adreſſen gebeten haben. Leider können wir Ihnen zur Zeit eine derartige Adreſſe nicht zur Verfügung ſtellen, indem das geringe Angebot, das uns vor einiger Zeit gemacht wurde, längſt untergebracht iſt. Wir werden jedoch dieſen erheblichen Mangel in der Zucht eines ſo beliebten Fiſches im Auge behalten und nach Kräften aufmunternd und fördernd zu wirken ſuchen. Herrn R. in Troſtberg. Von der Gründung Ihres Fiſcherei-Vereines haben wir bereits in Nr. 6 der Fiſcherei-Zeitung Notiz genommen und wünſchen Ihren ſchönen Beſtrebungen beſten Erfolg. Ihrer weiteren geſchätzten Mittheilung entſprechend, überſenden wir unter Kreuzband einige Nummern unſerer Zeitung und erſuchen Sie, das Abonnement auf dieſelbe bei der dortigen Poſt zu effektuiren. „Rebdorf. Herzlichen Dank mit der Bitte um weitere gütige Mittheilung. Herrn G. Steindl, Wien (Währing). Gewünſchtes werden Sie erhalten haben. Künftige Zuſendungen bitte ich gütigſt direkt nach Tölz zu adreſſiren. Würzburger Preſſe. Verbindlichſten Dank. Für die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Ruchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. RUN) aD A Dayerifche Niſcherei⸗Zeilung. — Organ des 4 ng bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. Nr. 9. München, 18. September 1879. IV. Jahrg. Die „Rayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Klonats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Df. berechnet. Inhalt: I. Sommerlaichende Salmoniden im Königsſee. — II. Die Fiſcherei⸗Verhältniſſe im Donau⸗Main⸗Kanal. — III. Der Münchener Fiſchſteig. — IV. Aus Unterfranken. — V. Ders kauf und Verpachtung ärarialiſcher Fiſchwaſſer. — VI. „Haſel“ oder „Naſen“. Ein Rechts— fall. — VII. Fiſcherei-Kalender. — Berichtigung. I. Hommerlaichende Salmoniden im Königsſee. Von der Traun. 5 Am 8. September 1878. In dem über meine diesjährige Frühjahrsforſchung am Königsſee im April l. Is. erſtatteten Berichte, welchen Sie in Nr. 4 Ihres geſchätzten Blattes zu veröffentlichen die Güte hatten, verſprach ich, dem Königsſee auch einen Sommerbeſuch zu machen, um mich von den Reſultaten jener neuen tiefgehenden Fangnetze zu überzeugen, welche der Fiſcher Franz Höpplinger im Winter angefertigt hatte und von deren Wirkung ich ſchon damals ein günſtiges Urtheil abzugeben wagte. Franz Höpplinger gehört nämlich nicht zu jenen gewöhnlichen Fiſchern, welche die einmal erlernte Form des Fangens lebenslang beibehalten wollen, ſondern die durch reifliches Nachdenken ſtets zur Ge— winnung neuer Erfahrungen und Verbeſſerungen zu gelangen ſuchen, wodurch er ſich von zahlreichen Zunftgenoſſen wohlthuend auszeichnet. Ich berichtete damals, daß der Winterlaich der Saiblinge von 1878 in den Monaten November und Dezember ſeinen regelmäßigen Verlauf hatte und daß ich im Monat e 7 — > 82 —— April einen gut entwickelten Beſtand von mehr als 30,000 jungen Saiblingen zur Einſetzung in den Königsſee vorfand. Wer das königliche Jagdſchloß in St. Bartholomä je beſucht hat, wird dort in der geräumigen Vorhalle die Abbildung großer, ſchwerer Saiblinge vorgefunden haben, welche in den verſchiedenen Zeitperioden als Seltenheiten gefangen wurden. Es iſt erklärlich, daß ſich unſer ſtrebſamer Franz dieſe Bilder mit beſonderem Intereſſe anſah und darüber nachdachte, ob denn ſolche Fiſche noch im Königsſee vor— handen und wo deren Standplätze zu finden wären. Mit den neuen tiefgehenden Netzen ausgerüſtet, ſuchte der fleißige Fiſcher unermüdet Tag für Tag die Exiſtenz dieſer Fiſche und deren Standort ausfindig zu machen. Gegen Ende Juni ds. Is. ſah er ſeine Forſcherthätigkeit wirklich belohnt, indem derſelbe bis heute auf ein und demſelben Stand- ort 76 Stück Rieſenſaiblinge im Gewichte von 6 bis 14 Pfund eingefangen hat. Wenn nun ſchon der Fang ſolch edler Fiſche in den geſchilderten Prachtexemplaren das Erſtaunen der Freunde der Fiſcherei erwecken muß, ſo wurde dasſelbe noch über— troffen durch die geradezu unglaublich klingende Mittheilung, daß dieſe Salmoniden— Gattung ſich im Stadium der Laichzeit befinde. Am 16. Juli berichtete mir Franz, daß er bereits über 3000 Eier zur Aufzucht aufgeſtellt habe. Dieſe Entdeckung dürfte für die ichthyologiſche Wiſſenſchaft vom höchſten Intereſſe ſein und zwar deßhalb, weil es bis jetzt unbekannt war, daß irgend eine Gattung von Salmoniden — welche bekanntermaſſen zu den Winterlaichfiſchen gezählt werden — im Hochſommer laichte. Ich begab mich deßhalb am 24. v. Mts. ſelbſt nach St. Bartholomä und über— zeugte mich dort von dem Vorhandenſein von mehr als 14,000 befruchteten Saiblings— Eiern, welche am 30. Juni, 15. Juli, 9. und 21. Auguſt gewonnen wurden, in neun Kuffer'ſchen Brut-Tiegeln aufgeſtellt waren und fi der ſchönſten Entwicklung erfreuten. Von wiſſenſchaftlichem Standpunkte aus wäre nun die Frage zu ventiliren, ob jener Saibling, welcher in den bereits geſchilderten Größen gefangen und von welchem die befruchteten Eier gewonnen wurden, der gewöhnliche uns bekannte Saibling, wie er im Schlier- und Tegernſee, Fuſchl- und Mondſee zu Hauſe iſt und in den Monaten No— vember und Dezember regelmäßig laicht, ſei oder nicht. Ich glaube hierauf mit Nein ant— worten zu müſſen, denn er verhält ſich hinſichtlich der Körperformen gegenüber den uns bekannten Saiblingen — vergleichsweiſe ausgeſprochen — ſo verſchieden, wie das arabiſche Pferd zum Pinzgauer Schlag. Bei meiner Anweſenheit in St. Bartholomä waren in den reſervirten großen Waſſerbehältern noch 17 Stück jener ſchönen großen Thiere aufbewahrt, und um mein Studium an dieſen zu vervollſtändigen, ließ ich mir, mit Bewilligung des Eigenthümers, ſämmtliche Fiſche fangen und in eine große Wanne bringen. Ich unterſuchte dieſelben mit größtem Intereſſe und wage deßhalb auf Grund meiner eingehenden Wahrnehm— ungen die Behauptung, daß dieß nicht der gewöhnliche Saibling iſt. Um ſowohl weitere Beobachtungen an den bezeichneten Eiern in meiner eigenen Fiſch— zuchtanſtalt Veitsgraben machen zu können, als auch Solchen, die meine überraſchende Mittheilung für gutes Fiſcherlatein halten möchten — mit welchem in neuerer Zeit nicht gar zu ſelten aufgewartet wird — den Beweis der Wahrheit zu liefern, nahm ich von ſämmtlichen 4 Sorten je ein entſprechendes Quantum mit nach Hauſe und .... nn nn 83 ſtehen die ſeit geſtern ausgeſchlüpften jungen Fiſchchen als auch die übrigen Eier, von welchen ich faſt gar keinen Verluſt zu verzeichnen habe, jedem Intereſſenten für die Sache zur Beſichtigung bereit.“ . II. Die Jiſcherei-Verhältniſſe im Donau-Main-Kanal. Tölz, 10. September 1879. Die in Nr. 4 und 5 der Mittheilungen über Fiſchereiweſen vom Jahre 1876, dann in Nr. 6 der Bayeriſchen Zeitung vom laufenden Jahrgange enthaltenen Aufſätze über die Fiſcherei-Verhältniſſe im Donau-Main-Kanale haben dem k. Staats— miniſterium des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, Veran— laſſung gegeben, die Aufmerkſamkeit der höchſten Reſſortſtelle, nämlich des k. Staats— miniſteriums des k. Hauſes und des Aeußern, auf die desfallſigen Vorſchläge zu lenken und dieſelben zur thunlichſten Berückſichtigung zu empfehlen. Das Ergebniß dieſer dankenswerthen Anregung liegt nunmehr in einer Ent— ſchließung des letztgenannten k. Staatsminiſteriums an die Generaldirektion der k. Ver— kehrsanſtalten vor, und es gereicht uns zur beſonderen Genugthuung, dieſe Verordnung, an welcher ſich Angeſichts der im Voraus geſicherten energiſchen Mitwirkung des k. Kanal— amtes Nürnberg hoffentlich alsbald ein neuer Aufſchwung der dortigen Fiſchereiverhält— niſſe knüpfen wird, in Nachſtehendem zur Kenntniß unſerer geehrten Leſer zu bringen. Abſchrift Nr. 2296. Staatsminiſterium des Rönigl. Hauſes und des Aeußern. Betreff: Die Fiſcherei-Verhältniſſe im Donau-Main⸗Kanale. München, 24. Auguſt 1879. Auf den Bericht, bez. Betreffs, vom 3. l. Mts., deſſen Beilagen einſchließlich der ſeinerzeit mitgetheilten Exemplare der Nr. 4 und 5 aus dem Jahrgange 1876 und der Nr. 6 des lfd. Jahrgangs der Fiſchereivereins-Zeitung anmit zurückfolgen, wird der kgl. Generaldirektion im Einverſtändniſſe mit dem k. Staats-Miniſterium des Innern, Abth. für Landw., Gewerbe und Handel, Nachfolgendes eröffnet. Den Fiſcherei-Pächtern vom Donau-Mainkanale ſind künftighin im Sinne der gut— achtlichen Aeußerung des Kanalamtes, namentlich in al. 3 des Berichts vom 29. Juli l. Is. gewiſſe Verpflichtungen zu einer rationellen Fiſchzucht aufzuerlegen, dabei aber die Pachtperioden ſo angemeſſen zu verlängern, daß den Pächtern auch die aus der Ausführung jener Obliegenheiten zu erwartenden Vortheile zukommen. Es wird ſich ſehr empfehlen, behufs Formulirung der hierauf bezüglichen Pachtbedingniſſe den Beirat) des bayeriſchen Fiſcherei-Vereins, welcher auf Veranlaſſung des obengenannten k. Staatsminiſteriums hiezu bereit ſein wird, zu erholen. Wenn es auch nicht thunlich erſcheint, dem Kanaldienſtperſonale die kleberwachung der Fiſchzucht und Fiſcherei als ordentliche Dienſtesaufgabe zuzuweiſen, ſo iſt demſelben doch zur Pflicht zu machen, gelegentlich der ordentlichen Dienſtesausübung das ärarialiſche Intereſſe auch nach dieſer Seite, ſoweit immer möglich, wahrzunehmen. Das Perſonal iſt hiewegen durch das Kanalamt mit geeigneten Inſtruktionen verſehen zu laſſen. *) Zu vorſtehendem höchſt intereſſanten Berichte können wir auf Grund erholter Informa— tionen die Mittheilung beifügen, daß Herr Hoffiſcher Kuffer in München ein Quantum der oben beſchriebenen Saibling-Eier aus zwei Brutperioden, vom Juni und Auguſt, zugeſendet erhalten hat, daß die letzteren, wahrſcheinlich wegen noch nicht vollendeter Reife zu Grunde gegangen, die übrigen aber ausgeſchlüpft ſind und bis jetzt in erfreulicher Weiſe ſich entwickeln. D. Red. 84 nn Im Uebrigen erſcheinen die Ausführungen des Kanalamtes vom 29. Juli l. Is. als ſachentſprechend und bieten zu einer weiteren Bemerkung keinen Anlaß. In Vertretung des k. Staatsminiſters: der k. Staatsrath (gez.) von Pfiſtermeiſter. An 1 die Generaldirektion Der Generalſekretär der k. Verkehrsanſtalten (gez.) Dr. von Preſtele. III. Der Münchener Jiſchſteig. | Vor einiger Zeit, es ſind ungefähr zwei Jahre her, fand zwiſchen dem Bayer. Fiſchereiverein und dem Magiſtrat der Hauptſtadt München ein äußerſt lebhafter Brief— wechſel über einen Punkt ſtatt, der von dem einen Theil ebenſo entſchieden vertheidigt, als von dem andern ausweichend abgelehnt wurde. Es betraf dieß die Angelegenheit des Fiſchſteiges an der Iſar zunächſt der Maximiliansbrücke, welcher Steig in feiner damaligen Geſtalt und Anlage ein Greuel in den Augen eines jeden Fiſchereifreundes, was aber jedenfalls ſchwerer wog, ein wahres Hinderniß — ſtatt Hilfsmittel — für die aufſteigenden Wanderfiſche war. Es wurde damals viel Pulver verſchoſſen, und wir ſelbſt haben bogenlange Berichte über die Sache verfaßt und geſchrieben, ohne daß ſchließlich ein anderer Aus— gang erfolgte, als der des bekannten Hornberger-Schießens. Um die Zeit dieſes ſo lohnenden Abſchluſſes unſerer und Anderer redlicher Mühen erhielten wir zur Veröffentlichung in unſerer Zeitſchrift aus der ſchneidigen Feder eines bewährten Mitarbeiters, dem nach dem bekannten Göthe'ſchen Satze: „Man ſpricht vergebens viel, um zu verſagen; „Der Andere hört von Allem nur das Nein,“ der erfolgloſe Aktenſchluß die Milch der frommen Denkungsart etwas verſäuert hatte, ein der Münchener Stadtbehörde gewidmetes „Denkblatt“ zugeſendet, das wir in edler Reſignation — zu den Akten legten. Ohne uns dieſes Altes kluger Vorſicht und Mäßigung, von welchen Eigenſchaften jeder Redakteur, ſelbſt der einer beſcheidenen Monats ſchrift, ein Erkleckliches vor anderen Menſchenkindern voraus haben ſollte, beſonders rühmen zu wollen, müſſen wir doch geſtehen, daß es uns mit großer Genugthuung erfüllt hat, als wir vor Kurzem ver— nahmen, daß die Sache nicht blos neuerdings im Gange, ſondern ſogar in einer erfreulichen Abwicklung begriffen ſei. Und in der That überzeugten wir uns durch einen jüngſten Beſuch am Orte ſelber, daß an der Stelle, wo bisher der ſchwellende Strom jeden aufwärts drängenden Fiſch gewaltſam zurückgeſchleudert, eine Vorrichtung angelegt iſt, die das Aufſteigen der Fiſche in den oberen Waſſerſpiegel durch eine Abſtufung von ſieben kleinen Waſſerkeſſeln ermöglicht, von denen jeder von kleinen Fiſchen, die eben in dieſem Aufgange begriffen waren, wimmelte. Es war in der That intereſſant, dieſen Wandertrieb, der vor keinen Hinderniſſen zurückſcheute, zu beobachten, zu ſehen, wie die Fiſchlein dieſelbe Prozedur im Falle Mißlingens immer wieder erneuerten und den kühnen Sprung um ſo kräftiger wieder— holten, bis endlich das Ziel erreicht war. 85 — Hier mußte es jedem Zuſchauer klar werden, wie berechtigt der Schutz iſt, den dieſer eine Lebensbedingung namentlich der Edelfiſche bildende Wandertrieb faſt in allen Fiſchereigeſetzen, ja ſelbſt in den Einrichtungen Amerika's genießt, und wie dankens— werth darum auch die Beſtrebungen ſind, die dieſen Schutz auch den Fiſchen unſerer Gewäſſer, ſpeziell der Iſar, zu erwirken ſuchen. Vollſten Dank verdient gewiß aber auch das Vorgehen einer Gemeindevertretung, die die ihrem Kreiſe anvertrauten volkswirthſchaftlichen Intereſſen in jeder Richtung wohlwollend beſorgt und verwaltet, und freuen wir uns darum doppelt, dem Magiſtrate der Haupt- und Reſidenzſtadt München dieſe dankbare Anerkennung nunmehr als ver— dientes „Gedenkblatt“ widmen zu können. Es iſt freilich noch Manches zu thun, um die Anlage zu vervollſtändigen und namentlich die aufſteigenden Fiſche vor der gewinnſüchtigen Ausbeutung durch ſtrenges Verbot des Fiſchens an dem Steige zu ſichern. Soweit uns bekannt, hat der löbliche Magiſtrat in letzterer Richtung bereits einen Schritt gethan, indem er die Betretung des Ufers auf die Länge des Wöhres unterſagte. Wie unzureichend aber dieſes Verbot iſt, davon haben wir uns ſelbſt überzeugt, indem ein Fiſcher unterhalb des Steiges in den Fluß hineinwatete, dann ſich dem Wöhre näherte und von dieſem günſtigen Standpunkte aus während unſerer Beobacht— ung in kaum einer Viertelſtunde mit einem großen „Duker“ die ſchönſten Exemplare herausfing. Ein abſolutes Verbot des Fiſchfanges auf der linken Flußhälfte von dem Wöhre bis zu einem ziemlich unterhalb gelegenen Punkte ſcheint uns un— bedingt geboten und möchten wir eine derartige Einſchreitung der zuſtändigen Behörde hiemit angeregt haben. f Wir werden der Angelegenheit, von deren Bedeutung und Wichtigkeit für den Fiſchſtand der Iſar wir von Anfang an auf das lebhafteſte durchdrungen waren, auch fernerhin unſere Aufmerkſamkeit zuwenden und wollen für heute nur noch des redlichen Antheiles gedenken, mit welchem gemäß der uns zugegangenen Berichte Herr Hoffiſcher Kuffer in München durch unermüdliche Anregung und vermittelnde Thätigkeit ſich um das endliche Zuſtandekommen des Werkes verdient gemacht hat. IV. Aus Alnterfrankien. Würzburg, Auguſt 1879. Auch in dieſem Jahre find im Maine mehrere Rheinſalme (Lachſe) gefangen worden, die jedenfalls von der ſeinerzeit durch den Schweinfurter Fiſcherei-Verein in den Main geſetzten Lachsbrut herrühren. So wurde erſt in vergangener Woche von einem Laudenbacher Fiſcher unweit Karlſtadt ein 25 Pfd. ſchwerer Lachs im Netze erbeutet, der letztvergangenen Freitag hier zu Markt war. Erfreulich wirkt daher die ſoeben eingetroffene Nachricht, daß der deutſche Fiſchereiverein uns auch für dieſen Winter wieder 100,000 Stück Lachseier zuwenden wird. Dieſe Eier werden, — gewiß eine Probe für die bereits im Fiſchereiweſen des Kreiſes eingetretenen Fortſchritte, — ſämmtlich in unterfränkiſchen Brutanſtalten ausgebrütet, die daraus gewonnenen Fiſchchen 86 im nächſten Frühjahre dem Gebiete des unterfränkiſchen Maines ſodann wiederum, wie in den letzten zwei Vorjahren, zugeführt werden. ö Durch die Beförderung des Hrn. Regierungsraths Goßinger in Würzburg zum Rathe des Verwaltungsgerichtshofes verliert der unterfränkiſche Kreisfiſcherei-Verein nicht blos ſeinen J. Vorſtand, ſondern auch einen verdienſtvollen Förderer der Fiſcherei— Intereſſen, der durch ſeine anregende Thätigkeit ſo Vieles zur Hebung des Fiſcherei— weſens in Unterfranken beigetragen hat. Hoffentlich wird derſelbe als Mitglied des Bayriſchen Fiſcherei-Vereins in München ſeine Thätigkeit in dieſer Richtung fortſetzen, wogegen er ſich auch in der Ferne der dankbarſten Anerkennung und des freundlichſten Angedenkens aller unterfränkiſchen Fiſchereifreunde verſichert halten möge. f V. Verkauf und Verpachtung ärarialiſcher Jiſchwaſſer. Tölz, 12. September 1879. Einen Gegenſtand mehrfacher Beſchlüſſe und Anregungen Seitens des Bayer. Fiſcherei-Vereins bildete das häufig beobachtete Verfahren der bayeriſchen Finanzbehörden bei der Veräußerung und Verpachtung ärarialiſcher Fiſchwaſſer. Die k. Staatsregierung hat nun auch in dieſer für die Fiſcherei wichtigen Frage eine Anordnung erlaſſen, welche von dem wohlwollendſten Intereſſe für die Hebung der vaterländiſchen Fiſchzucht neuerdings in erfreulicher Weiſe Zeugniß gibt. Wäre eine ähnliche Maßnahme vor einem Dezennium getroffen worden, ſo würde ſich noch manches werthvolle Fiſchwaſſer, das heute ſchon der Ausbeutung und Ver— ödung verfallen iſt, im Beſitze des k. Staatsärars oder in den Händen eines rationellen Fiſchzüchters befinden und damit für die Fiſchzucht erhalten geblieben ſein. Aber das Gute kommt nie zu ſpät und ſo begrüßen wir denn mit aufrichtiger Freude die bezügliche unterm 16. Auguſt l. Is. erlaſſene Verordnung des k. Staats— miniſteriums der Finanzen und laſſen dieſelbe ſammt dem beigefügten Pachtantrags— Entwurfe in nachſtehendem Abdrucke folgen: Nr. 8861. 1. Staatsminiſterium der Finanzen. An die k. Regierungen, Kammer der Finanzen, und die k. Rentämter. In den berichtlichen Vorlagen betreffs der Veräußerung ärarialiſcher Fiſchwaſſer wurde häufig eine erſchöpfende Erörterung der Frage vermißt, ob der Verkauf überhaupt ſich im Intereſſe der Hebung der Fiſchzucht und der Fiſcherei empfiehlt. Da bei Entſcheidung dieſer Frage mit Rückſicht auf ihre volkswirthſchaftliche Seite auch die innere Verwaltung betheiligt erſcheint, und hiebei allgemeine Direktiven nicht gegeben werden können, ſondern in jedem einzelnen Falle eine ſorgfältige Erwägung der örtlichen und ſonſtigen Verhältniſſe vom fachkundigen Standpunkte aus veranlaßt iſt, werden die k. Regierungen, Kammern der Finanzen, im Einverſtändniſſe mit dem k. Staatsminiſterium des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, angewieſen, ſich in Zukunft vor der Antragſtellung mit der einſchlägigen k. Regierung, Kammer des Innern, in's Benehmen zu ſetzen, um derſelben die wünſchenswerthe Erholung und Würdigung ſach— verſtändiger Gutachten zu ermöglichen. Bei der Verpachtung jener ärarialiſchen Fiſchwaſſer, welche ſich zur Veräußerung nicht eignen, iſt nicht ausſchließend auf ein vorübergehend vortheilhaftes finanzielles Ergebniß, ſondern 87 — auch auf eine gedeihliche und nachhaltige Bewirthſchaftung der Objekte Bedacht zu nehmen. Es iſt daher vor Abſchluß der Pachtverträge zu unterſuchen, in wie weit die Perſönlichkeit der Pächter für eine pflichtmäßige Beachtung der beſtehenden Vorſchriften hinſichtlich der nachhaltigen Ausübung der Fiſcherei überhaupt ausreichende Garantieen gewährt; bei den im Verſteigerungswege ſtattfindenden Verpachtungen iſt dem Meiſtbietenden der Zuſchlag zu ver— ſagen, wenn gegen deſſen Perſönlichkeit begründete Bedenken beſtehen. Zugleich wird unter Bezugnahme auf das Ausſchreiben des k. Staatsminiſteriums des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, vom 19. Oktober 1876 Nr. 4726 (Amtsblatt des kgl. Staatsminiſteriums des Innern 1876 S. 421) Veranlaſſung genommen, den nachſtehenden von einer Regierungsfinanzkammer im Hinblicke auf mehrfach wahrgenommene Mißſtände hergeſtellten Entwurf allgemeiner Bedingungen für Fiſchwaſſer— verpachtungen mit den Seitens des bayeriſchen Fiſchereivereins unter Billigung des genannten k. Staatsminiſteriums begutachteten Modifikationen zur entſprechenden Berückſichtigung bekannt zu geben. Es bedarf keiner beſonderen Begründung, daß dieſer Entwurf nur allgemeine Anhalts— punkte zu bieten geeignet iſt; die Feſtſtellung beſonderer Bedingungen, wie z. B. hinſichtlich der Zucht edler Fiſchgattungen und der Beſeitigung der denſelben ſchädlichen Raubfiſche, bleibt der ſachgemäßen Prüfung der concreten Fälle im Benehmen mit den Behörden der inneren Verwaltung anheim gegeben.“) München, den 16. Auguſt 1879. In Vertretung des k. Staatsminiſters der Finanzen, der k. Staatsrath v. Pfiſtermeiſter. Der Generalſecretär: Miniſterialrath Luber. VI. „Haſel“ oder „Naſen“. Ein Rechtsfall.) Paſſau. e „Gaißa“, ein linksſeits in die Donau ſich ergießendes, die Grenze zwiſchen den Bezirksämtern Paſſau und Vilshofen bildendes Flüßchen, iſt, wie kein anderes Gewäſſer des Donauſtromgebietes von den „Naſen“ (Chondrostoma nasus), zur Ablage ihrer Laiche auserſehen. Von Anfang bis Mitte April jeden Jahres dauert die Laich— wanderung dieſer Fiſche aus der Donau dorthin. In einer Entfernung von beiläufig 1 Kilometer vom Ausfluße der Gaißa aufwärts befindet ſich eine Mühle mit hohem, undurchbrochenen und für Fiſche deshalb unüberſteiglichen Wöhre; da heißt es denn: „bis hieher und nicht weiter.“ Die Maſſe der ſtets in großen Zügen ſich einfinden— den Fiſche iſt eine derartige, daß die bezeichnete kurze Flußſtrecke gegen Mitte April jeden Jahres mit faſt gleich großen, nicht mehr als ca. ½ Pfund ſchweren Fiſchen oft förmlich gepflaſtert erſcheint. Wenn nun der Zuzug der Fiſche nachläßt, oder, wie es auch thatſächlich vorkommt, im verhältnißmäßig engen Laichraume kein Platz mehr iſt, dann pflegen ſeit Menſchengedenken die Fiſchereiberechtigten in der Gaißa deren Aus— *) Der „Entwurf allgemeiner Bedingungen für Fiſchwaſſer-Verpachtungen“ folgt in nächſter Nummer. Die Red. **) Der vorſtehende Rechtsfall zeigt eine offenbare Lücke in der beſtehenden Fiſchereiordnung und wird ſicher bei der gegenwärtig im Gange befindlichen Reviſion Berückſichtigung finden, weß—⸗ halb wir ihn auch veröffentlichen. Die Red. 88 flußſtelle mit einem Netze abzuſperren. Nun beginnt der Fiſchfang. Dieſer wird innerhalb des abgeſperrten Raumes mit Tauchnetzen, ſogenannten „Bären“, bewerk— ſtelligt, welche Fanggeräthe von den Fiſchereiberechtigten und ihren Gehilfen in das bei normalem Waſſerſtande durchſchnittlich ¼ Meter tiefe Waſſer eingeſenkt werden, worauf die Fiſche, gegenſeitig ſich drängend, Platz machen, um alsbald oder doch in kurzer Zeit wieder ihren früheren Stand einzunehmen, unbekümmert darum, daß nunmehr unter ihnen das verhängnißvolle Netz lagert. Je nach dem dichten Stande der Fiſche werden mit jedem Zuge oft bis 20 und 25 Stück gefangen. Anderſeits erfolgt der Fiſchfang mittelſt ſogenannter „Netzreuſſen“, welche in dem Abſperrnetze eingefügt ſind und täglich — bei wahrnehmbarer Rückkehr der Fiſche in die Donau mehrmals — ihres Inhaltes entleert werden. Die gefangenen Fiſche werden entweder ſoſort an Ort und Stelle an die ſtets erſcheinenden Käufer billig verwerthet, oder aber in einem im Fluße ſelbſt unter der Radſtube der Gaißamühle angebrachten Behälter zu ſpäterem Verbrauche oder Ver— kaufe aufgehoben, wobei übrigens zu bemerken kommt, daß dieſe Fiſche in der Gefangen— ſchaft nie lange ſich geſund erhalten, ſondern bald an einen ſie wachſend überziehenden Schimmelpilze kranken und dann, nach Verlauf einiger Wochen, zu Grunde gehen. So lange nun der Fang mit dem „Bären“ und den „Netzreuſſen“ ſich lohnt, bleiben dieſe Fangarten Regel. Erſt wenn die Menge der Fiſche ſich lichtet und dieſe nicht ſich anſchicken wollen, nach beſorgtem Laichgeſchäfte wieder die Donau zu gewinnen, um ſich alsdann in den Reuſſen des vorgeſpannten Netzes zu fangen, kommt auch das Zugnetz in Anwendung, bis beinahe der letzte Fiſch dem unerklärlichen Drange, gerade hier ſeine Laiche abzuſetzen, zum Opfer gefallen iſt. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß die Mehrzahl der in der beſchriebenen Weiſe erſt von ihrem Heimathgewäſſer abgeſperrten und dann gefangenen Fiſche ab— laichen, ſoferne ihnen nämlich die hiezu erforderliche Zeit gelaſſen wird. Angeſtellte Verſuche haben ergeben, daß die gegen Ende April eingefangenen Fiſche ſammt und ſonders abgelaicht hatten, was insbeſondere von den weiblichen Fiſchen gilt; nur ver— hältnißmäßig wenige unterſuchte männliche Fiſche, welche ſtets die Ueberzahl bilden, ließen noch Milch von ſich. (Fortſetzung folgt.) VII. Jiſcherei-Kalender. October. — Laichzeit: In dieſem Monate laichen: die Forelle (Trutta Fario), Schonzeit vom 20. Oktober bis 20. Jänner; der Lachs (Rheinſalm Trutta Salar), Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember; die Seeforelle (Rheinanke, Illanke, Lachsforelle, Seelachs, Seeferch, Grund— forelle, Trutta lacustris), Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember; der Kilch (Kropffelche, Coregonus hiemalis). Auch der Saibling (Salmo Salvelinus) beginnt zu laichen, doch iſt die geſetzliche Schonzeit in Bayern erſt vom 1. November an feſtgeſetzt. — Angelſiſcherei: Die Flugfiſcherei wird an warmen Tagen auf Aeſchen noch gute Reſultate haben. Huchen und Hechte beißen gut, ebenſo Zander, Brachſe, Barbe, Aitel und Barſch. Berichtigung. In Nr. 8 der Bayeriſchen Fiſcherei⸗ Zeitung, Seite 76, Zeile 5 von oben, iſt zu leſen ſtatt 1 ee uch; D. R. Für 155 Redaktion ch M. Eisenberger in Tölz. Kgl. Hof⸗ Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. n N N N e 5 Vayeriſche Jiſcherei⸗Zeitung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 10. München, 22. Oktober 1879. IV. Jahrg. Die „Vayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden Veſtellungen bei den kgl. Poſtauſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. An die Freunde unſeres Blattes. — II. Zur Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin. — III. Die Krebs-Krankheit. — IV. Der oberöſterreichiſche Fiſcherei- Verein. — V. Zur Fiſcherei— Statiſtik. (Fortſetzung). — VI. „Haſel“ oder „Naſen.“ (Fortſetzung). — VII. Kleinere Mittheilungen. — VIII. Fiſcherei-⸗Kalender. — IX. Correſpondenz. I. An die Freunde unſeres Blattes. In der letzten Zeit ſind uns mehrfache Reklamationen über mangelnde Zuſtellung der Fiſcherei-Zeitung zugegangen. Die deßfalls von uns angeſtellten Recherchen haben in den weitaus meiſten Fällen als Urſache dieſes Mangels ergeben, daß die geehrten Reklamanten, wahr— ſcheinlich in der Meinung, ſie ſeien auf den ganzen Jahrgang abonnirt, das Abonnement bei Beginn des II. Semeſters unterlaſſen hatten. Wir haben weiters in Erfahrung gebracht, daß die meiſten Poſtexpeditionen wegen der erſchwerten Abrechnung nur halbjährige Abonnements annehmen und erklären uns daraus, daß manche unſerer Abonnenten hiedurch irre geführt wurden. Wir nehmen deßhalb Veranlaſſung, die Freunde unſeres Blattes auf dieſen Um— ſtand aufmerkſam zu machen und ihnen die nachträgliche Beſtellung des Abonnements für das II. Semeſter zu empfehlen, worauf wir für richtige Nachlieferung der bereits erſchienenen Nummern Sorge tragen werden. Tölz, den 15. Oktober 1879. x Die Redaktion. 90 r II. Zur Jiſcherei-Ausſtellung in Berlin.“) 11; Tölz, den 12. Oktober 1879. Die Arbeiten zur Durchführung dieſes großen internationalen Unternehmens ſchreiten rüſtig vorwärts, ſo daß die Eröffnung der Ausſtellung wahrſcheinlich ſchon am 1. März 1880 ſtattfinden wird, welcher früherer Anfangstermin ſich namentlich durch die Rückſichten auf die lebenden Ausſtellungsobjekte empfehlen dürfte. In jüngſter Zeit hat die Ausſtellungs-Commiſſion ein Sendſchreiben erlaſſen, dem wir durch nachſtehende Mittheilung eine weitere Verbreitung in Bayern ſichern möchten. Dieſes an den Bayeriſchen Fiſcherei-Verein gerichtete Schreiben enthält eine Auf— forderung zur Einſendung und Ausſtellung von Fiſcherei-Emblemen und Urkunden. „Die Fiſcher-Innungen“, heißt es darin, „beſitzen zweifellos Urkunden, Abbildungen, Siegel, Fahnen und Embleme verſchiedener Art, welche der Ausſtellung nicht nur zum äußeren Schmuck gereichen, ſondern auch für das ſachverſtändige Publikum und den Gelehrten ein höchſt intereſſantes Ausſtellungsobjekt darbieten würden. Wir müſſen daher dringend wünſchen, dieſe Gegenſtände auf unſerer Ausſtellung vorführen zu können.“ Die Ausſtellungs-Commiſſion wendet ſich daher an den Bayerischen Fiſcherei-Verein mit dem Anſuchen, die im Königreich Bayern vorhandenen Fiſcher-Innungen zur Ein— ſendung der in ihrem Beſitze befindlichen Gegenſtände vorbezeichneter Art zu veranlaſſen. Die Commiſſion hat gleichzeitig eine Anzahl von Anmeldeformularen, welche im Falle der Einſendung auszufüllen wären, beigelegt. Wir können nur wünſchen, daß dieſer Aufforderung recht zahlreich entſprochen werde und ſind zur Abgabe von Formularen an die ſich meldenden Intereſſenten bereit und ermächtigt. Wir möchten daher nicht blos die betheiligten Vereine und Innungen, ſondern auch einzelne Private, in deren Beſitz ſich einſchlägige Gegenſtände, Bilder, Urkunden zc. befinden, angelegentlichſt erſuchen, obiger Einladung Folge zu leiſten und hiedurch bei— zutragen, daß unſer engeres Vaterland auch in dieſer Richtung bei der fraglichen Welt— ausſtellung vertreten werde. Die gleiche dringliche Einladung möchten wir bezüglich anderer Ausſtellungs— produkte, namentlich lebender Fiſche, erneuern und an alle Fiſchzüchter Bayerns die Aufforderung richten, dafür zu ſorgen, daß bei dieſem internationalen Wettkampf das fiſchreichſte Land des deutſchen Reiches in würdiger Repräſentation erſcheine. Auch in dieſer Beziehung ſtellen wir gerne unſere Vermittlung mit dem Bemerken zur Verfügung, daß die Anmeldungen von Ausſtellungsgegenſtänden bis längſtens 1. Jänner 1880 zu erfolgen haben und direkte Anfragen „an die Ausſtellungs⸗“ Commiſſion des Deutſchen Fiſcherei-Vereins in Berlin, Leipziger— Platz 9“ — zu richten ſind. In Bezug auf die Ausſtellung lebender Fiſche wurden wir von betheiligter Seite aufmerkſam gemacht, daß es wünſchenswerth wäre, vor Allem über die Temperatur und Beſchaffenheit des Waſſers, in welchem die Fiſche während der Ausſtellung auf— *) vide Nr. 5 Jahrg. 1879 der Fiſcherei-Zeitung. Be bewahrt werden follen, über die Art der Aufbewahrung, ob in Baſſins oder Aquarien ꝛc. genaueren Aufſchluß zu erhalten. Wir haben uns um ſolchen Aufſchluß an die Ausſtellungs-Commiſſion gewendet und werden das Ergebniß in der nächſten Nummer der Fiſcherei-Zeitung veröffentlichen. III. Die Krebs-Kranheit. München, den 14. Oktober 1879. Schon ſeit längerer Zeit graſſirt bekanntlich unter den Krebſen eine verheerende Krankheit, deren Urſache und Spezies bisher noch immer nicht genau erforſcht werden konnte. Vor einiger Zeit hat ein Profeſſor der Thierheilkunde in München mehrfache Unter— ſuchungen über das Weſen dieſer Krankheit angeſtellt; es war uns jedoch trotz mehr— facher Bemühung nicht möglich, ein Gutachten hierüber zu erlangen. Im Beginne des heurigen Frühjahres legte der verdienſtvolle Landwirthſchafts-Direktor Herr D. A. Rueff in Stuttgart ſeine Beobachtungen über „die Krebspeſt“ in einem Artikel des „Schwäb. Merkur“ nieder, der auch in Bayern Verbreitung gefunden und unſeres Wiſſens die Angelegenheit zuerſt in einer fachmänniſchen Erörterung zur Sprache gebracht hat. Derſelbe conſtatirte, daß die Krankheit ſich bereits über ganz Mitteleuropa verbreitete und namentlich in Bayern, Baden und Württemberg am heftigſten wüthete. In einem einzigen renommirten Fiſchereigeſchäfte Süddeutſchlands gingen innerhalb 4—6 Wochen von Anfangs Jänner bis Februar über 20,000 Stück Krebſe zu Grunde. Die Urſache dieſer Erſcheinung blieb, wie ſchon erwähnt, unaufgeklärt; es war nur zu ermitteln, daß ſie von Paraſiten (Larven oder Milben) herzurühren ſcheine, die ſich an verſchiedenen Theilen der kranken und todten Krebſe zeigten, über deren Natur und Lebensart jedoch gleichfalls nähere Anhaltspunkte noch nicht gewonnen werden konnten. Nach dieſen Verheerungen, die ſich in einzelnen Gewäſſern und Anſtalten bis in den Sommer hinein erſtreckten, war man in den betheiligten Kreiſen mit Sorge darauf geſpannt, ob ſich mit dem Beginne des neuen Fanges der Krebſe dieſelben Krankheits— Erſcheinungen wieder zeigen würden. Leider ſcheint ſich dieſe Befürchtung zu beſtätigen. Wie erhalten hierüber aus einem größeren Fiſchereigeſchäfte folgende Mittheilung: „In der Zeit von Mitte Juli bis Ende Auguſt h. Is. kamen uns theils „aus Oeſterreich, theils aus der Oberpfalz die erſten Sendungen von Krebſen „zu. Nach kaum 3 Wochen konnte man an den übrig gebliebenen Vorräthen „die unliebe Wahrnehmung machen, daß die gleichen Symptome wieder auf— „traten. Die Krebſe fingen wieder an, ſich die Füße auszuzerren, die Scheeren „abzureißen und gegenſeitig abzuzwicken und an ſichtbarem Krampfe leidend auf „dem Rücken zu liegen. Auch zeigten ſich ſowohl am Oberkörper, als auch „in den Weichtheilen und namentlich unter dem Panzer feſt eingeklemmt die „madenähnlichen Paraſiten wieder, die zwar nicht ſo maſſenhaft, wie im Winter, „aber immerhin auffällig waren. Am ſtärkſten machte ſich die Krankheit am „After bemerkbar, indem das Ende, vielmehr das Mittel-Ende des Schweifes „zu ſchwellen anfing und eine eigenthümliche Färbung gleich den todtgewor— „denen Krebſen annahm. In kurzer Zeit waren dann auch dieſe Vorräthe „wieder der Krankheit zum Opfer gefallen. 92 „Später angekommene Sendungen waren häufig ſchon bei ihrem Eintreffen „mit der Krankheit behaftet und ſtarben nach 8 bis 10 Tagen dahin.“ Gleiche Berichte ſind uns auch von anderen Seiten zugegangen. Nach Ausſagen von Fiſchern am Ammer- und Starnbergerſee werden in den dortigen Gewäſſern faſt überall todte Krebſe gefunden, wodurch dargethan iſt, daß die Seuche auch die im Freien lebenden Krebſe bereits ergriffen hat. Dadurch iſt auch ſchon eine bedeutende Abnahme der Krebſe eingetreten. Fiſchwaſſerbeſitzer, die in ihren Bächen ſonſt genug an Steinkrebſen herumtummeln ſahen, faſt unter jedem Stein ſolche zu fangen ver- mochten, verſichern, daß ſie nur mehr einzelne lebende Stücke wahrnehmen. Der Bericht eines oberöſterreichiſchen Krebszüchters beſagt, daß für Jahre hinaus der Krebshandel vorbei iſt, indem nicht blos alle gefangenen, ſondern auch die in offenen Gewäſſern befindlichen Krebſe zu Grunde gegangen ſind. Herr Hoffiſcher Kuffer in München theilte uns mit, daß er vor einiger Zeit einzelne Stücke abgeſondert und zu einigen Fiſchen, Karpfen, Barben ꝛc. in Einen Behälter geſperrt habe, und daß von dieſen Krebſen bis jetzt keiner erkrankt ſei. Auf welche Urſache dieſe Erſcheinung zurückzuführen, ob vielleicht die Fiſche die ſich anſetzenden Paraſiten verzehren oder letztere überhaupt in der mit ſolchen Fiſchen im engen Raume verſetzten Atmoſphäre nicht aufzukommen vermögen, darüber beſtehen zur Zeit nur Vermuthungen. Es wird ſich jedoch lohnen, dieſen Verſuchen weiter nachzuſpüren, ſowie es über— haupt erwünſcht wäre, daß dieſer ein ſo beliebtes und verbreitetes Genußmittel ver— heerenden Seuche auch von berufener Seite ein entſprechendes Augenmerk geſchenkt werden möge. Vielleicht könnten dieſe Zeilen hiezu Anſtoß geben! IV. Der oberöſterreichiſche Jiſcherei-Verein iſt, wie man uns unterm 28. September aus Linz mittheilt, am 8. v. Mts. unter lebhafter Theilnahme der Mitglieder des Fiſcher-Clubs in Linz und anderer Fiſcherei— Intereſſenten glücklich zu Stande gekommen, indem der Statutenentwurf und die ſonſtigen Uebergangsbeſtimmungen vollinhaltlich angenommen wurden. In den Ausſchuß wurden ſofort gewählt die Herren: Rudolf Berghöfer, k. k. Major a. D., Hermann Danner, Johann Danner, k. k. Oberrechnungsrath, Dr. Max Edlbacher, Advokat und Reichstags— Abgeordneter, Michael Fiſcher, V. Frank, Hermann Hoppichler, Joſef Jannach, A. Kortüm, Anton Mayer, Dr. J. Rupp, k. k. Gymnaſialprofeſſor, Auguſt Edler von Schneetter, jub. landſchaftlicher Expeditsvorſtand. Hierauf wurde der oberöſterreichiſche Fiſchereiverein vom Vorſitzenden Herrn Anton Mayer für conſtituirt erklärt und es erfolgte die Einzeichnung der neuen Mitglieder. Darunter befanden ſich außer den Mitgliedern des bisherigen, nunmehr aufgelöſten oberöſterreichiſchen Fiſcher-Clubs die Herren Friedrich und Otto Graf Dürk— heim-Montmartin, Dr. Max Edlbacher, Dr. Franz Krenn, C. Mann, k. k. Baurath, M. Preis!, Apotheker, Joſef Packerle, Oberförſter des Stiftes Lambach, Alois Schropp, Bürgermeiſter in Vöcklamarkt, 3. F. Nowotny, k. k. Finanz-Miniſterialbeamter in Wien, Heinrich Vieweg, Buchhändler in Braunſchweig, wodurch die Zahl der Mitglieder auf 114 ſtieg. Für die Rechnungsperiode 1879/80 fungiren als Reviſoren Herr Eduard Fruhwirth, Eiſenbahninſpektor und Herr Joſef Raar, Realitäten-Beſitzer. 93 Schließlich dankte der Vorſitzende Herr Anton Mayer der Verſammlung und insbeſonders Herrn Emil Holler, Berichterſtatter des in Wien erſcheinenden Fachblattes über Fiſchzucht, für die Theilnahme und empfiehlt ihrem regen Eifer den edlen Zweck des Vereines. Die neuen Einzeichnungen ſeien ſehr erfreulich und berechtigen zu der Erwartung, daß eine große Theilnahme im Lande von Seite aller Förderer volkswirth— ſchaftlicher Intereſſen das gedeihliche Wirken des Vereines kräftigſt unterſtützen werde. Am 18. September trat der neugewählte Ausſchuß zum erſten Male zuſammen und wählte Herrn Anton Mayer, Fabrikbeſitzer, als Präſidenten, Herrn Johann Danner, k. k. Oberrechnungsrath, als deſſen Stellvertreter, Herrn v. Frank als Schriftführer, Herrn H. Hoppichler als Kaſſier und Herrn A. v. Schneetter als Archivar. Ueber Erſuchen des Ausſchuſſes übernahm Herr Hermann Danner wieder die Leitung der künſtlichen Fiſchzucht. Zur Beantwortung des Circular-Erlaſſes des h. k. k. Ackerbauminiſteriums vom Juli 1879, betreffend die geſetzliche Regelung der Binnenfiſcherei, wurde ein eigenes Comitc eingeſetzt. Der Circular-Erlaß des h. k. k. Ackerbauminiſteriums behufs Schaffung eines neuen Fiſchereigeſetzes, das Erſcheinen eines öſterreichiſchen“) Fach— blattes für Fiſchzucht, die Gründung des oberöſterreichiſchen Fiſcherei— Vereines und das Entſtehen mehrerer neuen Fiſcherei-Vereine, endlich der Anſchluß an die Beſchlüſſe zur Erzielung einer Centralleitung von Seite Galiziens ſind Kundgebungen, welche die Bedeutung des Erſten öſterreichiſchen Fiſch— züchtertages in Kammer von Tag zu Tag klarer hervortreten laſſen.“ “) V. Zur Jiſcherei-Statiſtik. (Fortſetzung.) B. Loi ſach. 1. Die Loiſach (Libusa) entſpringt in den Tyroler Bergen, durchfließt nach einem Laufe von 10 — 12 Stunden den Kochelſee und ergießt ſich 4 — 5 Stunden unterhalb — bei Wolfratshauſen — in die Iſar. | 2. Dieſe Vermiſchung mit dem Kochelſee, in welchem übrigens ihr Lauf durch eine Stromfluth ſichtbar iſt, ſcheidet die Loiſach in zwei ſowohl in Rückſicht des Gefälles und der Temperatur, als auch der Fiſchregion verſchiedene Gebiete, wovon dasjenige ober des Einfluſſes in den Kochelſee ſtrenge der Forellen-Region, das unterhalb befindliche vorwiegend der Region der Barbe und Bleie angehört. Bis zur Ein— mündung in den Kochelſee iſt das Gefäll ziemlich raſch, das Waſſer friſch und klar, vom Austritt aus dem See iſt der Lauf träge und das Waſſer weich und warm. Im obern Gebiete iſt, wie bemerkt, die Forelle vorherrſchend, die namentlich in einzelnen Punkten wie bei Eſchenloh Laich- und Unterſtandsplätze hat, wo ſie centner— weile gefangen wird; weiters findet ſich gut und zahlreich die Aeſche — bis zu 2 ſchwer —, und auf dem Wege aus dem Kochelſee aufwärts die Lachsforelle und der Hecht — bis zu 12 T. Im untern Gebiete gibt es gar keine Aeſche mehr, Forellen nur vereinzelt noch, dagegen hervorragend Aitel (Alten) (Cephalus, nordd. Döbel), — bis zu 3 7 — Barben (5—6 T), Brachſen (nordd. Bleie), 5—6 , Hechte, Naſen (am Rhein ) Alſo doch! Die Red. ) Wir können über das Zuſtandekommen des obengeſchilderten Nachbar-Verbandes nur unſere aufrichtige Freude ausdrücken und ſind gerne bereit, zeitweiſe Kundgebungen dieſes Ver— bandes in unſer Blatt aufzunehmen. Die Red. 94 Makrele), Rothaugen (rutilus, nordd. Plötze), Bürſtlinge (Barſche), Gareiſel (Karauſche) und Nerflinge (melanotus, nordd. Aland). Dagegen ſtreichen in dieſes Gebiet ſehr häufig Huchen aus der Iſar herauf und werden in ſchönen Exemplaren, bis zu 20 ®, hier gefangen. Krebſe gibt es in beiden Gebieten, vorzüglich aber in dem untern. 3. Als Wanderfiſch iſt bereits der Huch e genannt, der in einzelnen Exemplaren den Kochelſee durchfließt, eine Reihe von Wehren überſpringt und noch eine gute Strede in die Forellen-Region hineinwandert, bis ihm das Waſſer zu kalt und hart wird. Ebenſo zieht die Lachsforelle häufig aus dem See die Loiſach hinauf und ſucht ſich einen friſchen Standort. 4. Es muß leider beſtätigt werden, daß in der Loi ſach viele Wehre find, welche die Wanderfiſche nur mit Anſtrengung paſſiren können, ſo namentlich bei Weil vor dem Einfluß in den Kochelſee, circa 15 Fuß hoch, bei Schönmühl, Beuerberg und Euras— burg ꝛc., welche Orte ſämmtlich im untern Flußgebiete liegen. Der Wandertrieb und die Widerſtandskraft des Huchen beſiegt zwar dieſe Hinderniſſe meiſtentheils, während die geſchmeidige Barbe durch die Löcher hindurchſchlüpft, die ſich häufig bei ſolchen Wehren finden. f 5. Das Waſſer der Loiſach hat für die in den beiden Gebieten hauptſächlich vorkommenden Fiſcharten ſehr günſtige Bedingungen, daher auch das Fleiſch der Loiſach— fiſche und namentlich der Aitel als beſonders gut und ſchmackhaft gerühmt wird. Dieſelbe hat ſelten Eisgang und an ihren Ufern ſehr ſchöne und geeignete Laichplätze. 6. Der den Wandertrieb der Fiſche erſchwerenden Wehre iſt bereits gedacht; von Fabrik⸗Ableitungen hat das Fiſchwerk in der Loiſach nichts zu leiden, da ſich in dieſer Gegend keine Fabriken befinden; dagegen muß das mehrmals im Jahre vorkommende Hochwaſſer, wobei die Loiſach ganz trübe einherfließt, als ein der Fiſchbrut ſchädliches Moment bezeichnet werden. Einen weiteren erheblichen Mißſtand bildet die eine halbe Stunde unterhalb des Kochelſees einfließende Lain, ein wildes Gebirgswaſſer, welches bei Gewitter oder Schneegang eine Menge Geröll mit ſich führt und die in der Nähe befindlichen Laichplätze mit ſammt der jungen Brut überſchüttet. An der Beſeitigung dieſes Mißſtandes durch entſprechende Correktion wird nunmehr gearbeitet. Hievon abgeſehen gehört die Loiſach vermöge der glücklichen Verbindung von See und Fluß zugleich zu den ſchönſten und fiſchreichſten Gewäſſern, das namentlich für das edlere Fiſchwerk trotz mancher natürlichen Hinderniſſe und des theilweiſe unſchonſamen Betriebes eine vielbeſuchte Heimſtätte bildet. (Schluß folgt.) VI. „Haſel“ oder „Naſen“. Ein Rechtsfall. (Fortſetzung.) Paſſau. Nachdem die beſtehenden Fiſchereirechte in der Gaißa an der kritiſchen Stelle ſeit Menſchengedenken derartig ausgeübt worden waren, glaubten gleichwohl die nicht unin— tereſſirten Fiſcher der Donau, ſowie Freunde der Fiſchzucht im Hinblicke auf die be— ſtehenden geſetzlichen und oberpolizeilichen Beſtimmungen dieſem Raubſyſteme ein Ende bereiten und den in ihrer Fortpflanzung ſo rückſichtslos gehinderten Fiſchen nunmehr den wünſchenswerthen Schutz für alle Zeit verſchaffen zu ſollen. 9 So geſchah es denn, daß, gemäß Gendarmerieanzeige vom 4. April 1874, die einſchlägigen beiden Fiſchereiberechtigten beim zuſtändigen k. Landgerichte Paſſau I. zur Anzeige gebracht wurden, weil ſie „im Gaißafluſſe die Laiche der Weißfiſche durch Netz— anbringen und Fiſchen geſtört, ferner die vom 1. März bis 15. April angeordnete Schonzeit der Hechte durch Fangen eines ſolchen nicht beachtet.“ Der anzeigende Gendarmerie-Wachtmeiſter hat nämlich am 3. April 1874 die Gaißa mit einem Netze gegen die Donau zu abgeſperrt gefunden und geſehen, wie die Fiſchereiberechtigten und ihre Gehilfen „Weißfiſche“ nicht nur mit dem Bären gefangen, ſondern auch mit Fiſchgabeln herausgeſtochen haben; auch wurde in der Gaißamühle ein ca. Zpfündiger Hecht zum Verſpeiſen hergerichtet, von welchem der Anzeiger ſpäter ſelbſt ein Stück verzehrte. Der angeſchuldigte Fiſchereiberechtigte widerſprach die Anzeige nicht, ſondern hat ſich lediglich auf fein ſeit ſchon 100 Jahren unverändert und unbehindert ausgeübtesRecht berufen. Seitens des Vertreters der Staatsanwaltſchaft wurde beantragt, den beſonders namhaft gemachten N. der Uebertretung der Fiſchereiordnung für ſchuldig zu erkennen und hiewegen in eine Geldbuße von 8 Thalern und in ſämmtliche Koſten zu verfällen. Das vom k. Landgerichte Paſſau I gefällte Urtheil lautete: „in Erwägung, daß Angeſchuldigter und ſeine Angehörigen nicht nur mit verbotenen Fiſchgabeln gefiſcht, ſondern Erſterer auch einen Hecht gefangen und verkauft, derſelbe überdieß an der Stelle der Einmündung der Gaißa in die Donau ein Fiſchnetz eingelegt habe, wodurch der freie Zuzug der Fiſche und deren Laichgeſchäfte geſtört und beunruhigt erſcheine, letztere Reate überdies auch in die verbotene Zeit fallen, aus dieſen Gründen wird N. dreier Uebertretungen in Bezug der Vorſchriften den Fiſchfang betr. für ſchuldig erachtet und in eine Geldſtrafe von 8 Thalern eventuell in eine Haftſtrafe von 4 Tagen verurtheilt. Alles dies in Anwendung der verleſenen Art. 126 Ziff. 1 des P.-St.⸗G.⸗B., § 6 der O.⸗V. v. 27. Juli 1872 u. § 29 d. St.⸗G.⸗B. Der alſo Verurtheilte ſubmittirte damals. Am 16. April 1875 wurden die beiden dort Fiſchereiberechtigten wiederholt wegen Abſperrung der Gaißa durch Netze in der Laichzeit der „Weißfiſche“ und „Haſeln“ und wegen Fangens ſolcher Fiſche zur Anzeige gebracht und vom k. Landgerichte Paſſau I mittels Strafverfügung, weil fie den Vorſchriften des Art. 126 des P.⸗St.⸗G.⸗B., § 29 des St.-G.⸗B., Art. 44 des E.⸗G., § 1 der Min.-Vorſch. vom 27. Juli 1872, und § 4 der oberpolizeil. Vorſchr. vom 3. September 1873 zuwider gehandelt, in Geldſtrafen von 14 fl. und beziehungsweiſe 35 fl. (im Rückfall) verur— theilt, gegen welches Strafmandat indeß die Verurtheilten Einſpruch erhoben haben. Die zur ſomit veranlaßten Sachverhandlung erſchienenen Angeſchuldigten gaben das von ihnen wie alljährlich geſchehene Abſperren und den Fang von Fiſchen in der kritiſchen Zeit zu, jedoch behaupteten dieſelben, nicht „Haſeln“ ſondern nur „Weißfiſche“ durch die getroffenen Maßnahmen gefangen zu haben. Die diesmal zugezogenen Sachverſtändigen ließen ſich dahin vernehmen, daß die gefangenen Fiſche ausſchließlich der Gattung der „Naſen“ (Chondrostoma nasus) an— gehörten, daß dies der ſchlechteſte Speiſefiſch hieſiger Gegend ſei und gewöhnlich als „Weißfiſch“ bezeichnet werde, der keineswegs identiſch mit dem einer ganz anderen Fiſchgattung angehörigen „Haſel“ (Squalius leueiscus) ſei, wenngleich letzterer Fiſch in der oberpolizeilichen Verordnung vom 27. Juli 1872 ebenfalls den gegendüblichen Namen „Weißfiſch“ zugelegt erhielt. (Fortſetzung folgt.) VII. Kleinere Mittheilungen. München, 20. Oktober. Nach Schluß der Sommer- und Herbſtſaiſon beginnen nunmehr wieder die regelmäßigen Plenar-Verſammlungen des Bayerischen Fiſcherei— Vereines im Muſeums⸗Gebäude und wird die erſte dieſer Verſammlungen mit ſehr inhaltreicher Tagesordnung am Samſtag, den 25. ds. Mts. Abends ½8 Uhr ſtattfinden. 96 — ꝛ—— Aus den Sitzungen des während der Sommermonate delegirten Ausſchuſſes iſt noch mitzutheilen, daß als neue Vereins-Mitglieder: a) Herr Karl Gaab, Conditor von Lichtenfels; b) Herr Sebaſtian Rauchenberger, k. Oberförſter von Schleißheim, beide auf Vorſchlag des Herrn Hauptmann a. D. Fiſcher, aufgenommen werden. Würzburg, 25. September. Seitdem unſer Verein für die Erlegung der Reiher Prämien ausgeſetzt hat, wird dieſen gefährlichen Feinden des Fiſchſtandes, die ſich im Kreiſe, namentlich längs des Mains, ſo ungemein vermehrt haben, tüchtig zu Leibe gegangen. So ſind allein unſerm Ausſchußmitglied und Bezirks-Obmann Herrn Eduard Rexroth in Lohr in dieſem Jahre bereits 68 Stück Köpfe von im Bezirke erlegten Reihern eingeliefert und von ihm aus Vereinsmitteln prämiirt worden. Vom Chiemſee, 20. Oktober. Das Reſultat des diesjährigen Lachsfanges in der Achen hat ſich im Ganzen befriedigend geſtaltet. Namentlich gegen Schluß der Fangzeit, die mit 15. ds. Mts. ihr Ende erreichte, wurden noch ſehr ſchöne Exemplare gefangen. Es war aber auch heuer eine Herbſtwitterung, wie wir ſie günſtiger ſchon ſeit mehreren Jahrgängen nicht mehr hatten. Genaueren Bericht über das Fangergebniß werden Sie von berufener Seite erhalten; ich will meiner kurzen Mittheilung nur noch die Notiz beifügen, daß die gefangenen Lachſe vor dem Verkaufe zur künſtlichen Fiſchzucht benutzt werden und die Eiergewinnung bereits mit gutem Erfolge begonnen hat. VIII. Fiſcherei-Kalender. November. — Laichzeit: Die Forelle (Trutta Fario), der Lachs (Rheinlachs, Trutta Salar), die Seeforelle (Trutta lacustris) fahren fort zu laichen. Die geſetzliche Schonzeit für den Saibling (Salmo salvelinus) beginnt mit 1. November und endet mit 31. Dezember, jene der Renke (Coregonus Wartmanni) und der Bodenrenke (Coregonus Fera) mit 15. November incl. 15. Dezember. Der Kilch (Coregonus hiemalis) hat ſeine Laichzeit mit Oktober beendet. — Angelſiſcherei: An ſonnigen, windſtillen Tagen ſpringen die Aeſchen um die Mittagzeit noch gerne nach der Fliege, für Hechte und Huchen ſind neblige Tage mit etwas bewegter Waſſer— fläche zu empfehlen. Aale werden mit der Nachtſchnur gefangen. IX. Correſpondenz. Geehrte Redaktion! B . 8. Oktober 1879. Vor ungefähr zwei Monaten fuhr mein Sohn mit einem Kameraden zum Fiſchen auf der L. Nach langem Hinz und Herfahren fanden ſie im Waſſer drei ſogenannte Rohrdommeln, unbefiedert und halb verhungert, eine vierte von einem Raubvogel gräßlich zugerichtet lag neben an. Von den drei lebenden hatte eine einen abgebrochenen Fuß. Mein Sohn nahm aus Mitleid dieſe drei armen Geſchöpfe, die außerdem unfehlbar aus Hunger zu Grunde gegangen oder die Beute eines Raubvogels geworden wären, zu ſich nach Hauſe, band dem verletzten Vogel den kranken Fuß mit Spänen zurecht und fütterte und pflegte ſie alle drei und hatte eine rechte Freude daran, weil die Vögel ganz heimlich wurden, zuſehends gediehen und ſich wunderſchön befiederten. Einige Wochen darauf war öfters die Sprache vom Freilaſſen der Vögel, aber es ſchien noch immer zu früh, da man befürchtete, daß ſie noch nicht vollkommen fliegen und ihre Nahrung ſuchen könnten, da ſie bisher noch immer aus den Händen meines Jungen gefüttert wurden. — Und ſiehe da, an einem Sonntage, nemlich am 28. September heurigen Jahres Nachmittags, erſchien in meinem Hauſe ein Gendarm der benachbarten Station B. in Begleitung eines Jagdgehilfen und erklärten beide, ſie hätten vom kgl. Forſtamte den Auftrag (den ſie jedoch nicht vorzeigten), nach den in meinem Hauſe befindlichen Vögeln zu ſuchen. Man zeigte ihnen, erſtaunt über ein ſolches Einſchreiten, ſofort die drei jungen Rohrdommeln, worauf fie dieſelben konfiscirten und mit dieſem koſtbaren Funde weiter gingen. Mein Junge blickte ihnen traurig nach und war noch lange um das Schickſal ſeiner jungen Pfleglinge bekümmert. Später hörte ich, daß die beiden Sicherheitsorgane die Vögel auf Weiſung des Herrn Oberförſters wieder auslaſſen mußten, daß dieſelben jedoch noch nicht vollſtändig fliegen konnten, und in Folge deſſen einer wieder gefangen wurde, während die beiden anderen wahrſcheinlich verkommen jind. Ich erlaube mir nun die Anfrage: 1. Gehören die fraglichen Vögel nicht auch zum Fangrecht des Fiſchers und iſt insbeſondere die Aneignung derſelben unter den hier erzählten Umſtänden wirklich ſtrafbar? 2. Hat die Gendarmerie oder das Forſtperſonal das Recht, wegen einer derartigen algen eine Hausſuchung vorzunehmen? Antwort: ad 1) Daß Vögel nicht zum Fiſchfange gehören, gilt wohl als ausgemacht, es müßte denn ſein, daß ſich an einzelnen Seegebieten ein entgegengeſetztes Herkommen gebildet hat, was uns von einigen auch bekannt iſt. Daß der junge Fiſcher die armen Vögel zu ſich genommen und hiedurch vom ſichern Tode errettet hat, anſtatt ſie ihrem Schickſale zu überlaſſen, macht ſeinem mitleidigen Herzen alle Ehre, entbindet ihn jedoch nicht von der Pflicht der Ablieferung oder wenigſtens der Anzeige, wenn die fraglichen Vögel nach dortigem Herkommen nur Gegenſtand der Jagd ſein ſollten. ad 2) Ob wegen einer ſolchen Kleinigkeit überhaupt eine polizeiliche Einſchreitung indizirt war, laſſen wir dahingeſtellt und möchten nur wünſchen, daß die Fiſcherei bei gegebenen Anläſſen denſelben wirkſamen obrigkeitlichen Schutz genieße, wie ſich deſſen nach obigem Beiſpiele die Jagd zu erfreuen hat. Die Red. Für die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenb er BR £ in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. ayeriſche Jiſcherei⸗Zeilung. — Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 11. München, 25. November 1879. IV. Jahrg. Die „Vayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Kitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Bf. berechnet. Inhalt: I. Nachruf. — II. Lachsfiſcherei. — III. Zur internationalen Fiſcherei-Ausſtellung. — IV. Ueber die Gewinnung von geeignetem Futter für die Aufzucht von Forellen-, Lachs- und Saibling⸗Brut. — V. Der Verein für Hebung der Forellenfiſcherei in der oberpfälziſchen Laaber. — VI. Vom bayeriſchen Walde. — VII. Ein Fiſcherei-Kalender. — VIII. Vereins- Verhandlungen. — IX. Kleinere Mittheilungen. — X. „Haſel“ oder „Naſen.“ (Fortſetzung.) — XI. Fiſcherei⸗Monats⸗Kalender. — XII. Correſpondenz. — XIII. Inſerate. 1. Nachruf. 13. November 1879. Am 5. dieſes Monats Nachmittags wölbte ſich unter den Klängen eines Trauer— marſches und dem Donner militäriſcher Ehrenſalven das Grab über der irdiſchen Hülle eines Mannes, dem auch wir eine dankbare Erinnerung ſchulden und getreu bewahren werden. Ä Um jene Stunde ward im ſüdlichen Friedhofe zu München ein verdienſtvolles Mitglied des „Bayeriſchen Fiſchereivereines“, Herr Generallieutenant a. D. Anton v. Mayer, Comthur und Inhaber mehrerer hoher in- und ausländiſcher Orden, zur letzten Ruhe beſtattet. Der bayeriſche Fiſchereiverein bezeigte ſeine Trauer über den Verluſt dieſes lang— jährigen hervorragenden Mitgliedes und die ehrende Anerkennung ſeiner Verdienſte, indem er dem Verblichenen einen Lorbeerkranz auf den Sarg legte. 98 Die Redaktion dieſer Blätter, welcher der Verewigte mit voller Begeiſterung für die von ihnen vertretene Sache und dem wärmſten Intereſſe für das vaterländiſche Fiſchereiweſen überhaupt jederzeit nahe ſtand, verliert in ihm einen ſtets treuen Berather und aufrichtigen Gönner, der ſeinen Verkehr mit uns ſeit Monaten nur mehr vom Krankenlager aus ermöglichen konnte, nichts deſtoweniger aber an allen Vorkomm— niſſen des Vereines ſowohl wie unſerer redaktionellen Thätigkeit den lebhafteſten Antheil nahm und dabei eine oft bewunderte Regſamkeit und Geiſtesfriſche an den Tag legte. Eine ſolche Emſigkeit und Ausdauer, die von des Alters Schlägen unberührt bleibt, verdient neben den Auszeichnungen, die ſich der Entſchlafene in ſeinem eigentlichen Berufskreiſe erworben, eine beſondere Ehrung, die wir ſeinem ſtillen Wirken für eine gute gemeinnützige Sache hier mit dankbaren Gefühlen zollen. Mög' ihm die Erde leicht ſein! E. II. Tachsſiſcherei. Vom Chiemſee, 9. Nov. 1879. Die volkswirthſchaftliche Bedeutung der Lachsfiſcherei erkennend, haben bereits vor längerer Zeit nahezu alle Staaten, erfolgreiche Beſtrebungen zur Erhöhung des Erträg— niſſes derſelben gemacht. i Wir ſehen, daß von Seite Englands, Frankreichs, Rußlands, von Schweden und Norwegen, Belgien und Holland ſchon vor mehr als zwanzig Jahren Maßregeln zur Wiederbelebung ihrer Gewäſſer mit Lachſen unter Anwendung der künſtlichen Fiſchzucht und Erlaſſung von Fiſchereigeſetzen getroffen wurden; Amerika erzielte in dieſer Hinſicht im Laufe der letzten Jahre beſonders hervorragende Reſultate, wie uns z. B. die „Süddeutſche Preſſe“ in ihrer jüngſten Nummer 264 mittheilte. In neuerer Zeit hat auch die Schweiz dem Lachsfang ihre Aufmerkſamkeit zuge— wendet und ſich durch Vertrag mit den oberrheiniſchen Staaten verbindlich gemacht, jährlich eine halbe Million kleiner Lachſe in den Rhein zu ſetzen. Holland, welches bereits im Jahre 1877 einen Betrag von fl. 12,000 — zur Hebung der Lachszucht aufwendete, hat im vergangenen Jahre dieſelbe Summe zur Prämiirung für die Einſetzung von Lachſen in ſeine oberen Flüſſe nach Maßgabe der Größe und Anzahl der ausgebrüteten Fiſche gewidmet; ja ſelbſt Japan errichtete nicht etwa in Nachahmung einer in Europa oder Nordamerika vorgefundenen Einrichtung, ſondern aus eigener Initiative, vor eingen Jahren am Sagoni-Fluſſe eine künſtliche Fiſchzuchtanſtalt für Lachſe und ſchützte deren Fortkommen durch Verbot der zeitweiſen Befiſchung des benannten Fluſſes. Deutſchland iſt durch ſeine, ſeit gar nicht langer Zeit der Lachszucht zugewendete Für— ſorge bereits in die erfreuliche Lage gekommen, auf die hiedurch erzielten Erfolge hinweiſen zu können. Es wird an vielen Orten ein größerer Zuzug und Beſtand der Lachſe konſtatirt. Wirft doch zum Beiſpiel eine einzige Lachswehr, jene bei Skinwieth in Qſtpreußen, den Pächtern einen ausgewieſenen Reingewinn zwiſchen 30,000 bis 40,000 Mark ab und dieſer Fall ſteht nicht vereinzelt da. Ebenſo hatte Schreiber dieß in Baſel ſchon im November 1877 Gelegenheit, in Folge ergiebiger Langsfänge — welche unſtreitig nur durch die ſeit Jahren fort— 99 — geſetzte Einfegung von Maſſen junger Lachsbrut in den Rhein ihren Erfolg nachzuweiſen haben — das Pfund ſolcher Fiſche zu dem billigen Preis von 60 bis 80 Pfennige verkaufen zu ſehen. Aber nicht nur in den großen, in- und ausländiſchen bereits erwähnten Flüſſen nimmt die Lachszucht zu. — Auch das bayeriſche Meer, der Chiemſee, birgt dieſen Edelſiſch, allerdings in einer anderen Gattung, in beträchtlicher Menge und es wird dort ſchon ſeit längerer Zeit durch Aufzucht und Einſetzung junger Lachsbrut von jährlich 40,000 bis 60,000 Mark der Vermehrung dieſer Fiſche ganz weſentlich nachgeholfen. Der heurige, ſehr ergiebige Herbſtlachsfang, welcher erſt am 16. Oktober begann, nicht, wie Ihr geſchätztes Blatt irrthümlich berichtete, beendet wurde — hat ein ſehr gutes finanzielles Reſultat geliefert und nebenbei der Chiemſee-Adminiſtration Traun— ſtein ein ausgezeichnetes Eiermaterial verſchafft, worauf die verehrlichen Abnehmer des vorigen Jahres hiemit jetzt ſchon aufmerkſam gemacht werden. An den günſtigen Fangreſultaten des heurigen Jahres trägt weſentlich der Umſtand bei, daß die königliche Kreisbaubehörde, welcher die Bezähmung des wilden Achenfluſſes obliegt, in dem die Lachſe gefangen werden, den Abfluß dieſes Waſſers in den See durch lange Flechtzäune beengte und dadurch zum Aufſteigen der Lachſe ein entſprechend tiefes Rinnſal ſchuf, in welchem auch die ſchwerſten Stücke ihre ſüdliche Reiſe bis Mar— quardſtein fortſetzen konnten. Für dieſe wohlwollende und erfolgreiche Mitwirkung ſei die vollſte Anerkennung hiemit ausgeſprochen. Da aber die Ache ihr Ausfüllungswerk in den Chiemſee unaufhörlich fortſetzt und die Ufer des See's von Jahr zu Jahr weiter hinausſchiebt, ſo tritt ganz natürlich die Nothwendigkeit heran, daß auch fernerhin einem geeigneten Rinnſal der Ache Rechnung getragen werde. Hat dann weiters die Chiemſee-Adminiſtration Traunſtein auch einmal eine Brut— anſtalt mit oberſchlächtigem Quellwaſſer, und nicht wie bisher lediglich mit Bachwaſſer, welches allen Zufälligkeiten unterworfen iſt, dann wird ſpäter in Bezug auf Lachszucht ſicherlich noch ein weiteres günſtiges Fortſchreiten zu verzeichnen ſein. W e III. Zur internationalen Jiſcherei-Ausſtellung. 1 Tölz, 12. November 1879. Nach den uns neulich zugegangenen Berichten iſt die Eröffnung der internationalen Ausſtellung von Produkten und Geräthſchaften der See- und Binnenfiſcherei zu Berlin nunmehr für den 20. April 1880 in Ausſicht genommen. Da die Ausſtellung eine über alle Erwartung großartige Ausdehnung gewinnt, wird die Dauer derſelben auf mindeſtens 6 Wochen erſtreckt werden. Als letzter Termin zur Anmeldung von Ausſtellungs-Gegenſtänden wird der 1. Januar 1880 feſtgehalten, jedoch wegen der umfangreichen Betheiligung faſt aller Nationen als dringend wünſchenswerth erklärt, daß die Ausſteller ſobald als möglich eine wenigſtens vorläufige Mittheilung über die Ausſtellungsobjekte, den erforderlichen Raum und die ſonſtigen Vorkehrungen an die Ausſtellungs-Kommiſſion — Leipziger Platz Nr. 9 — richten, worauf wir unſere bayeriſchen Ausſteller beſonders aufmerkſam machen möchten. 100. Aus zahlreichen Ländern, namentlich aus Schweden, Norwegen, Italien, Nieder— lande, Kanada, Japan, China, den Malayiſchen Inſeln u. ſ. w. ſind umfangreiche Kollektiv-Ausſtellungen angemeldet. In dieſen Tagen verweilte der Konſul Marr aus Scheveningen zu Berlin, um im Auftrage der niederländiſchen Regierung Vorbereitungen für die Ausſtellung ſeines Landes zu treffen. Der Kaiſer hat drei Ehrenpreiſe für die Ausſtellung gewährt. Weitere Ehrenpreiſe ſind von dem König von Sachſen, den Großherzögen von Baden, Oldenburg und Mecklenburg-Schwerin, ſowie von den freien Städten Hamburg und Bremen zugeſagt. Daneben wird ein Fond zur Gewährung von Prämien für gewerbliche Fiſcher angeſammelt. Die Prämiirung erfolgt durch Medaillen in Gold, Silber und Bronce. Für die Vertheilung der Preiſe und Prämien wird eine internationale Jury niedergeſetzt. Als Ausſtellungs-Lokal wird das neuerbaute landwirthſchaftliche Muſeum in der Invalidenſtraße mit zahlreichen Annexen dienen. Der König von Sachſen hat einen ſilbernen Ehrenpreis für nachſtehende zu löſende Preis⸗Aufgabe geſtellt: „Genaue Darlegung eines für beſtimmte, näher darzulegende Verhältniſſe praktiſch ausführbaren Planes bzw. der Mittel, um die den natürlichen Waſſerläufen und Gewäſſern zugeführten Abwäſſer der Fabriken und Auswürfe der Städte für den Fiſchbeſtand der gedachten Gewäſſer vollkommen unſchädlich zu machen.“ In Folge deſſen fordert die Ausſtellungskommiſſion des Deutſchen Fiſchereivereines alle Diejenigen, welche ſich an dieſer Konkurrenz betheiligen wollen, auf, ihre Bewerbungen bis ſpäteſtens 15. März 1880 einzureichen. Die Darſtellung der betreffenden Vorſchläge kann nur in Form von Druckſachen, Manufkripten, Zeichnungen, Apparaten und Modellen geſchehen. Da dieſe Objekte unter Klaſſe VII auf der internationalen Fiſcherei-Ausſtellung ausgeſtellt werden ſollen, ſo würde es erwünſcht fein, wenn die vorgeſchlagenen Verfahrungsweiſen auf der Ausſtellung ſelbſt dem Publikum vorgeführt werden könnten. Wenngleich der Preis zunächſt für die beſte Löſung der ganzen Auf— gabe beſtimmt iſt, ſo iſt doch eine partielle Konkurrenz nicht von vornherein ausgeſchloſſen, und es bleibt der Entſcheidung der Preisrichter vorbehalten, für den Fall der ungenü— genden Löſung der ganzen Aufgabe den Preis demjenigen Bewerber zuzuerkennen, welcher für die größere Anzahl der in der Praxis vorkommenden wichtigen Fälle von ſchädlichen Verunreinigungen der natürlichen Gewäſſer entſprechende erfolgreiche Gegenmaßregeln vorgeſchlagen hat. Für die Angabe einzelner Mittel zur Unſchädlichmachung beſtimmter Fabrikabfälle, ſoferne dieſe Mittel vor den bisher angewandten beſondere Vorzüge beſitzen, iſt von dem Miniſter der Landwirthſchaft ein Acceſſitpreis von 600 M. bewilligt. IV. Aleber Gewinnung von geeignetem Jutter für die Aufzucht von Forellen-, Lachs- und Saibling⸗Brut. Mitgetheilt von A. Heckenſtaller, k. Sekretär. Im Circulare Nr. 5 des Deutſchen Fiſcherei-Vereins vom heurigen Jahre iſt behufs Gewinnung von geſundem Futter für die obengenannten Edelfiſche die künſt— liche Zucht der Barſche anempfohlen. Zur beſſeren Einführung in dieſen noch wenig bekannten Zweig der künſtlichen ER Te Fiſchzucht möchte nachſtehende den Aufzeichnungen des berühmten amerikaniſchen Fiſch— züchters Livingston Stone entnommene Mittheilung dienen: Der Barſch, welcher in den Monaten April und Mai laicht, iſt für den ange— deuteten Zweck ein vorzüglich geeigneter Fiſch, da er maſſenhaft vorkömmt, ſeine ſehr zahlreichen Eier leicht zu ſtreifen, zu befruchten und auszubrüten ſind. Mit dieſen Fiſchen zu manipuliren iſt ſehr eiufach. Man nehme eine große Pſanne beinahe voll Waſſer, ſuche ein reifes Paar, laſſe zuerſt die Milch des Männchens in das Waſſer und verfahre mit dem Weibchen (Rogner) wie folgt: Man halte dasſelbe genau ſo über die Pfanne, daß man das eine Ende des herausfließenden Rogens an den einen Rand derſelben ankleben laſſe, dann ziehe man den Fiſch, deſſen Rogen ohne Unterbrechung wie eine Schnur in das Waſſer ſinkt, lang— ſam gegen den entgegengeſetzten Rand und befeſtige ihn daran. Auf ſolche Weiſe wird der Rogen in das Waſſer herabhängend nicht zuſammen gehen und ſtocken, aber auch nicht erſticken, was er gewiß würde, wenn er ohne dieſen Halt wäre. Hierauf ſchüttle man die Pfanne ein wenig, damit die Zooſpermen dem Rogen näher kommen, um ſo durch ſeine Attraktionskraft zur Befruchtung zu führen. — Eine Stunde darnach ſpüle man die Eier, und wechsle das Waſſer zwei Mal des Tages und in 20 Tagen werden die Eier, wenn das Waſſer nicht zu kalt iſt, ausgebrütet ſein. Die richtige Temperatur des Waſſers wäre 60 Grad Fahrenheit, doch werden die Eier auch eine ſolche bis zu 85 Grad F. beſtehen, in welchem Falle ihre Entwicklung eine ſehr rapide iſt. Bei 95 Grad jedoch würden ſie abſterben. — Noch einfacher als die vorhin angegebene Art des Anhängens des Rogens von einem Rande der Pfanne zum andern mag die ſein, wenn man ein paar Steine in die Pfanne legt, um die Enden des Laiches daran zu hängen. Die Entwicklung des Barſch-Embryo's iſt außerordentlich intereſſant. Ein charak— teriſtiſches Merkmal daran iſt die Bewegung desſelben im Ei, welche faſt ſobald beginnt, als das Fiſchchen darin ſichtbar wird. Das kleine Geſchäpf ſpringt von einer Wand des Eies zur andern mit einer raſchen ſtetigen Bewegung, ebenſo wie man das bei den Infuſorien in einem Tropfen Waſſer unter hoher Vergrößerung beobachten kann. Dieſe Bewegung iſt ſo regelmäßig, wenn die Eier nicht beunruhigt werden, wie das Ticken der Uhr, und zwar unuuterbrochen Tag und Nacht, ausgenommen in dem Falle, wenn die Eier geſchüttelt werden, wo alle Fiſchchen wie durch ein inſtinktives Zuſammen— ſtimmen innehalten. In wenigen Sekunden darauf beginnt dieſelbe Bewegung wieder. Der Rogen kommt von dem Fiſche in Form eines ſchmalen Bandes mit dem Ausſehen, als wäre dasſelbe ganz compakt zuſammengehalten. In wenigen Augenblicken ſchwillt er zu einem ſolchen Umfange an, daß nicht mehr als ein Drittel davon wieder in den Leib des Mutterſiſches zurückgehen würde. Nachdem die Ausdehnung complet iſt, würde der durchſchnittliche Rogeu eines 12 Loth wiegenden Barſches eine Größe haben von 36 Zoll Länge und von 3 Zoll Breite, d. i. 108 Quadratzoll Fläche, was nach ungefährer Schätzung einer Zahl von nicht ganz 7000 Eiern gleichkommen mag. Fraglicher Laich verliert nach einigen Tagen die Eigenſchaft, fremden Subſtanzen _ 102 _ anzukleben, obwohl die Eier ſelbſt noch zuſammenhalten; er kann in die Hand genommen und bei ganz zarter Behandlung ohne Beſchädigung der Eier von drr Stelle wegge— hoben werden. Erſt wieder ein paar Tage ſpäter iſt die klebrige Maſſe, welche bis dahin die Eier umſchloß und zuſammenhielt, abſorbirt und werden ſämmtliche Eier frei. Die Schale, welche den Embryo umſchließt, iſi nunmehr ganz dünn, bis ſie dann platzt und die jungen Fiſchchen frei läßt, welche winzige Geſchöpfe ſind, noch viel kleiner als eben ausgeſchlüpfte Renken jedoch ein geſundes Futter für obengenannte Zugfiſche abgeben. Auf gleiche Weiſe wird man auch bei der Zucht der Amaule zu verfahren haben. V. Der Verein für Hebung der Jorellenſiſcherei in der oberpfälziſchen Taaber hat am 20. September h. J. ſeine dritte Generalverſammlung in Bratzhau ſen abgehalten, wozu ſich 20 Vereins-Mitglieder eingefunden hatten. Der Vorſtand, Herr George Neuffer jun., begrüßte die Verſammlung mit einer Anſprache, dankte für die zahlreiche Theilnahme und erſtattete auf Grund der Statuten Bericht über die Vereinsangelegenheiten wie folgt: Der Verein, welcher vor 2 Jahren in's Leben gerufen wurde, beſteht gegen— wärtig aus 42 Mitgliedern und umfaßt die ſämmtlichen Fiſchereirechte der Laaber von deren Urſprung bis zur Einmündung derſelben in die Donau. Auf Grund des Beſchluſſes der vorjährigen Generalverſammlung ſollte für 1878 die gleiche Anzahl von Forelleneiern für den Verein beſchafft werden, wie im Jahre 1877 und ſollten die Eier an jene Vereinsmitglieder vertheilt werden, welche im Jahre zuvor mit ſolchen nicht bedacht werden konnten. Der Ausſchuß hat zufolge dieſes Beſchluſſes im vorigen Herbſte, beziehungsweiſe im Januar h. Is. 50,000 embryonirte Forelleneier aus der Kuffer 'ſchen Anſtalt in München bezogen und dieſelben in Parthien zu 6000 — 12000 Stück an die betreffenden Vereinsmitglieder vertheilt. Dieſe bedeutende Leiſtung konnte unr dadurch ermöglichet werden, daß dem Vereine ſowohl von Seite der k. Regierung als auch von Seite des landwirth— ſchaftlichen Kreis-Comité ergiebige Zuſchüſſe zu Theil wurden, für welche Unterſtützung der Verein den vorgenannten hohen Stellen ganz beſonderen Dank ſchuldet. Während des abgelaufenen Jahres wurden 9 Fiſchottern in der Laaber erlegt und hiefür 9 Prämien im Geſammtbetrage zu 180 & ausbezahlt; ferner wurden 5 Prämien zu je 10 M für Anzeigen über unberechtigtes Fiſchen in den Wäſſern der Vereinsmitglieder verausgabt. Die zur Einſicht aufgelegten Rechnungen ergaben an Einnahme die Summe von 384 A. und 90 ½, an Ausgaben die Summe von 466 AM, jo daß ein Defieit von 81 AM und 10 ) verbleibt. Nachdem von den anweſenden Vereinsmitgliedern der vorzügliche Erfolg des Beſatzes der Laaber mit künſtlich ausgebrüteten Forellen beſprochen und hiebei con— ſtatirt wurde, daß allerorts die eingeſetzte junge Brut ſehr gut gedeiht, forderte der Vorſitzende die Mitglieder auf, nunmehr aus eigenen Mitteln ſich die Forelleneier alljährlich in reichlicher Menge zu beſchaffen, da der Verein wegen Mangels an Geldmitteln zur Zeit nicht mehr in der Lage ſei, ſolche unentgeltlich abgeben zu können, es aber im hohen Grade wünſchenswerth und nützlich erſcheine, daß das einmal begonnene und mit beſtem Erfolge begleitete Unternehmen auch für die Zu— kunft fortgeſetzt werde. Dieſer Aufforderung kamen ſofort viele Fiſchwaſſerbeſitzer nach und wurden im Ganzen 42000 embryonirte Forelleneier auf eigene Rechnung beſtellt, welche wie 103 in den früheren Jahren, durch die Vorſtandſchaft aus der Kuffer’ihen Anſtalt in München beſchafft werden ſollen. Hierauf wurde der Vereinsbeitrag für das kommende Jahr feſtgeſetzt und nachdem noch die weiteren, die Hebung der Forellenfiſcherei erzielenden Mittel als: Ausrottung der Hechte, Nichteinlaſſen von zahmen Enten in die Laaber ꝛc. ꝛc. ein- lo beſprochen worden waren, die Verſammlung nach 3⸗ſtündiger Berathung geſchloſſen. VI. Vom bayriſchen Walde. Regen. Seit mehr denn 20 Jahren beſteht in Regen ein Fiſcherverein. Derſelbe hatte ſich nur die angenehme Arbeit des Fiſchfangens und Fiſchvertheilens zur Aufgabe gemacht. Durch die widrigen Verhältniſſe in Folge des zu ſtarken Triftens und noch mehr durch den großartig mit Dynamit betriebenen Fiſchdiebſtahl während des Eiſen— bahnbaues iſt der Regen und ſeine Nebengewäſſer ziemlich entvölkert geworden. Es mußte unwillkürlich daran gedacht werden, auf künſtliche Weiſe wieder nachzuhelfen. Es wurde nun im Sommer vorigen Jahres beſchloſſen, aus dem Fiſcherverein einen Fiſchzuchtverein zu gründen, welchem Antrag von den meiſten Mitgliedern be— reitwilligſt zugeſtimmt wurde. Es wurde ferner beſchloſſen, die äußerſte Hege eintreten zu laſſen und wurden Prämien für Aufbringung von Fiſchdieben ausgeſetzt. Für die Herbſt⸗ und Winterſaiſon wurde beſchloſſen, mit künſtlicher Fiſchzucht zu beginnen und zwar mit Forellenzucht für die Seitenbäche des Regens. Für den Regen ſelbſt wird Pflege und Einſetzung des Lachſes als am geeignetſten betrachtet. Der Wunſch vieler Mitglieder wäre, Hechte zu ziehen. Allein da der Hecht der gefräßigſte Raubfiſch iſt, dürfte ſeine Pflege nicht rationell ſein. Zur praktiſchen Ausführung wurde das oberhalb des Wieshofes gelegene Ouellwaſſer benützt und wurden oberhalb genannten Hofes die Brutkäſten angebracht. Es wurde, um den Mitgliedern ein Bild von einer derartigen Einrichtung zu zeigen, ein Ausflug in das Zwieſeler Waldhaus gemacht, um dort die Arbeiten und Verſuche des Herrn Oberförſters Klein zu beſichtigen. Herr Oberförſter Klein hat ſich mit den einfachſten und primitivjten Mitteln ſchon ſeit ein paar Jahren der Forellenzucht gewidmet und bereits ſehr ſchöne Reſultate erzielt; derſelbe hat mit einem Eifer und einer Ausdauer gearbeitet, die alle Anerkennung verdient. Wie einfach und zweckmäßig hat er ſeinen kleinen Weiher angelegt, in welchem ſich die Jahrgänge der gezüchteten Forellen befinden; wie zweckmäßig iſt die teraſſenförmige Speiſung dieſer Weiher mit Quellwaſſer. Herr Oberförſter Klein gab der Geſellſchaft verſchiedene intereſſante Aufſchlüſſe und Erfahrungen kund und ſtreifte ein paar laichfähige Forellen, damit ſich ſämmtliche Anweſenden von der vorzunehmenden Manipulation überzeugen konnten. Mit dem feſten Vorſatze, zu Hauſe mit vereinten Kräften ebenſo mit Ausdauer und möglichſter Umſicht zu arbeiten, kehrte man zurück. Gegenwärtig werden unter Leitung des Vereinsvorſtandes Herrn Schmiedmeiſters Hauf und des Stationsvorſtandes, des Herrn Premierlieutenant a. D. Fürholzer, die nächſten Arbeiten gemacht, um ſofort mit Forellenzucht beginnen zu können. Sind auch noch ſo manche Mitglieder im Verein, die gegen jegliche ihnen unbekannte Unternehmung mißtrauiſch ſind, ſo wird ſie der Erfolg wohl mit den neuen Verſuchen und Beſtreb— ungen befreunden. “) *) Wir bitten, die verſpätete Veröffentlichung geneigteſt nachzuſehen und uns bald wieder mit weiteren Mittheilungen über den Erfolg Ihrer Beſtrebungen zu erfreuen. D. R. 104 — ũ— — VII. Ein Jiſcherei-Kalender. Aus der Feder des Chef-Redakteurs der deutſchen Fiſcherei-Zeitung, Herrn M. Dunker in Stettin, erſchien kürzlich ein Handbuch, das wir wegen ſeines reichhaltigen und intereſſanten Inhaltes hiemit allen Fiſchereifreunden angelegentlichſt empfehlen wollen. Dasſelbe führt den Titel: Fiſchereiꝙ-Kalender für Deutſchland, Oeſterreich und die Schweiz auf das Jahr 1880. Das Buch bringt als Vignette das wohlgetroffene Bildniß unſeres berühmten Ich— thyologen Herrn Profeſſors von Sie bold mit deſſen Facſimile, ſodann eine Karte über Luftdruck, Wind und Bewölkung am Morgen des 15. November 1778, und in einer hübſchen Ausſtattung folgenden Inhalt: Monats⸗Kalender des Teichwirthes. — Monats-Kalender des Fiſchers; Laich-, Fang- und Angelkalender. — Monatskalender des Fiſchbrüters. — Fiſch— wörterbuch. — Münzvergleichungs-Tabelle. — Ein Altmeiſter der Fiſchkunſt (Prof. von Siebold.) — Ueber Witterung und Stromwarnungen. — Der Traum des Anglers. — Kernſprüche. — Ueber Fiſchräucherei. — Meſſen im Jahre 1880. — Chrono— logiſches Verzeichnis der Krammärkte im Jahre 1880. — Adreßbuch für das deutſche Reich, Oeſterreich-Ungarn und Schweiz. — Poſt- und Telegraphenbeſtimmungen. — Anzeigen. Schon aus dieſem Inhalts-Verzeichniſſe iſt zu entnehmen, daß das Buch weit über die Bedeutung eines Jahreskalenders hinausgreift, und wir können hinzufügen, daß das hier gebotene umfangreiche Material mit eben ſo viel Vorliebe als Geſchick und Sachkenntniß verarbeitet iſt. Insbeſonders überraſcht hat uns die Vollſtändigkeit des angefügten Adreß— buches, welches die in Fiſchereiſachen zuſtändigen Stellen und Behörden, die Fiſcherei— Genoſſenſchaften, Vereine und Fiſchzucht-Anſtalten aller Bundesſtaaten des deutſchen Reiches namentlich aufführt und ſpeziell für Bayern eine erſchöpfende Darſtellung aller bezüglichen Einrichtungen enthält. Daß in dieſem Kalender die Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung, das einzige regelmäßig erſcheinende Preßorgan für Fiſchereiweſen in Süddeutſchland, unerwähnt gelaſſen iſt, kann bei dem Herausgeber, der, wie erwähnt, Redakteur der Deutſchen Fiſcherei⸗Zeitung und auf dem von ihm bearbeiteten Gebiete auf's Beſte unterrichtet iſt, nur auf einem unabſichtliche Ueberſehen beruhen. — Wir würden uns freuen, das in jeder as verdienſtvolle Buch in recht vielen Händen zu ſehen. VIII. Vereins-Verhandlungen. Am Samſtag, den 25. Oktober Abends wurden die regelmäßigen Winter— Verſammlungen des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereins unter dem Vorſitze des I. Vorſtandes, Seiner Excellenz Herrn Reichsrath Freiherrn von Niethammer, wieder eröffnet, wobei folgende Tagesordnung erledigt wurde. Zunächſt erſtattete der Vereins-Sekretär, Herr Amtsrichter Dr. Lammer, Bericht über die Thätigkeit des während der Sommermonate delegirten Vereins-Ausſchuſſes, aus welchem Berichte wir Nachſtehendes hervorheben: 1. Am 12. Juni fand eine außerordentliche Verſammlung ſtatt, in welcher der zum öſterreichiſchen Fiſchzüchtertage nach Schloß Kammer am Atterſee delegirte Redakteur der Bayer. Fiſcherei-Zeitung, Herr Notar Eiſenberger von Tölz, ausführlichen Bericht über den Verlauf dieſer Verſammlung und die Beſtrebungen der öſterreichiſchen Fiſcherei— Vereine erſtattete. a. In der Sitzung vom 24. Juli wurde die Aufnahme des Troſtberger Fiſcherei— Vereins als Zweigverein einſtimmig beſchloſſen und zugleich an den hieſigen Stadt— magiſtrat eine Vorſtellung mit dem Erjuchen gerichtet, behufs Fernehaltung ſolcher Fiſche vom Fiſchmarkte, die ſich jeweilig in der Schonzeit befinden, eine ſtrenge Beaufſichtigung anzuordnen. b. In der Sitzung vom 25. September wurde auf Vorſchlag des Herrn Haupt— mann Fiſcher der k. Oberförſter Rauchenberger in Schleißheim in den Verein als Mitglied aufgenommen. 2. Hierauf erfolgte die Verleſung eines vom Vereins-Ausſchuſſe erſtatteten Gut— achtens über zweckmäßige Bewirthſchaftung des Donau-Main-Kanals als Fiſch— waſſer, welches Gutachten wegen ſeiner erſchöpfenden Sachbehandlung den vollen Beifall der Verſammlung fand. 3. Einen weiteren Gegenſtand der Beſprechung bildete eine Entſchließung des k. Staatsminiſteriums des Innern, veranlaßt durch eine Note des k. Staatsminiſteriums des Aeußern, „den Transport von Fiſchen auf den Eiſenbahnen betr.“ Es war darin auf die Nothwendigkeit der Aichung der zum Fiſchtransporte dienenden Geſchirre hinge— wieſen; nur dann könne auf die wiederholten Geſuche der Fiſchhändler, welche eine Frachtermäßigung für den Transport lebender Fiſche anſtreben, Rückſicht genommen werden. Dieſer Gegenſtand war Herrn Hoffiſcher Kuffer zur gutachtlichen Aeußerung überwieſen worden. Da derſelbe jedoch erklärte, daß die Verſuche, welche der Beant— wortung jener Anfrage nothwendig vorausgehen mußten, noch nicht angeſtellt werden konnten, ſo wurde beſchloſſen, die Berathung dieſes Gegenſtandes auszuſetzen, von der Sachlage aber dem k. Staatsminiſterium des Innern Mittheilung zu machen. 4. Verleſen wurde ein Schreiben des Herrn Freiherrn von Bran ca duo. Cann— ſtadt, den 1. Oktober l. J., worin derſelbe ſeinen Austritt aus dem Bayer. Fiſcherei— Vereine erklärt. a 5. Durch Ballotage wurden als Mitglieder neu aufgenommen: a) der k. Rath am Verwaltungsgerichtshofe hier, Herr Franz Goſſinger, vorgeſchlagen vom Herrn Bezirksgerichts-Rath a. D. Heintz; b) Der Fiſcherei-Verein Schwabmünchen, vorgeſchlagen vom Vereins-Sekretär. 6. Schließlich machte der J. Herr Vorſtand der Verſammlung die erfreuliche Mit— theilung, daß Herr Graf von Ba ccinetti, Rittmeiſter a. D., dem Vereine einen kunſtvoll gearbeiteten Schrank zur Aufbewahrung von Vereins-Literalien zum Geſchenke gemacht habe, welches Geſchenk dankbarſt acceptirt wurde. IX. Kleinere Mittheilungen. Von der Vils. Oktober 1879. Müller Huber von Niederhauſen hat vor einigen Tagen im Altwaſſer der Vils drei Fiſchotter, darunter namentlich eine von ziemlichem Gewicht, erlegt. Vom Bodenſee. Ende September wurde bei Mersburg im Bodenſee ein Wels (waller Silurus Glanis) von 117 Pfund Gewicht und 2 Metern Länge gefangen. Zur Naturgeſchichte der Aale. Aus Königsberg wird geſchrieben: In der Sitzung des hieſigen Polytechniſchen Vereins am 15. April wurde von Profeſſor Benecke in einem Glasgefäße Aalbrut gezeigt und bei dieſer Gelegenheit Einiges über das Leben der Aale mitgetheilt. Es iſt eine eigenthümliche Erſcheinung, daß ſämmtliche in den Süßwaſſerflüſſen lebende Aale Weibchen ſind und die Männchen ſich im Meere befinden. Die Aale ziehen gegen Ende des Sommers nach dem Meere, um zu laichen, langen dort im Spätherbſte an, graben ſich bis an den Kopf in den Schlamm des Meeresbodens ein und vollziehen dort im Winter die Fortpflanzung. Die Eierſtöcke der Aale liegen neben der Wirbelſäule, gleichen faltigen, fett ausſehenden Bändern und enthalten bei mittelgroßen Thieren bis 57000,000 Eier, die aber ſehr viel kleiner ſind als bei anderen Fiſchen. Die junge Aalbrut ſteigt im Frühjahr in großen Maſſen auf und zieht in die Flüſſe. Die Fiſche ſind auf dieſer Stufe noch geſchlechtslos und entwickeln ſich im ſüßen Waſſer zu Weibchen, während die im Meere zurückbleibenden Männchen werden, jedoch nicht die Größe der Weibchen erreichen, welche im erſten 106 — Herbſte eine Länge von 9“ im zweiten bereits 18“ lang und im dritten Jahre ſo groß ſind, daß ſie in den Handel kommen. Eigenthümlich iſt es, daß man nach dem Laichen an den Mündungen der Flüſſe eine Menge todter Aalweibchen vorfindet. Das Leben der Aale iſt in Frankreich bereits ſeit längerer Zeit beobachtet, ein Gleiches hat in der letzten Zeit in Elbe und Weſer ſtattgefunden, nur in den Flußgebieten Oſtpreußens iſt dies nicht möglich, da man hier noch kein Aufſteigen junger Brut beobachtet hat, trotzdem der Fiſchereiverein Demjenigen eine Belohnung zugeſichert hat, welcher darüber Anzeige zu machen im Stande iſt. X. „Haſel“ oder „Naſen“. Ein Rechtsfall. (Fortſetzung.) Paſſau. Gegen vorſtehendes wörtlich wiedergegebenes erſtinſtanzielle Urtheil hat der Ver— treter der Staatsanwaltſchaft Berufung eingelegt, weil nicht nach ſeinem Antrage erkannt, d. i. die beiden Beſchuldigten der Uebertretung der Fiſchereiordnung für ſchuldig erkannt wurden und hierwegen jeder derſelben in eine Geldbuße von 20 Thaler und in die Koſten verfällt worden iſt. Vom kgl. Bezirksgerichte Paſſau wurde indeß die Berufung als unbegründet ver— worfen und dem kgl. Staatsärar die Koſten der Berufungsinſtanz überbürdet. In den Entſcheidungsgründen dieſes Gerichtshofes heißt es, daß die auf Verwerfung der Berufung und Ueberweiſung der Koſten auf das kgl. Aerar lautenden Anträge ſowohl des Staatsanwaltes als der Beſchuldigten bei der gepflogenen Prüfung und Würdigung des Falles als begründet befunden wurden, in der Erwägung, daß die von den An— geſchuldigten gefangenen „Naſenfiſche“ weder „Haſeln“ ſind, noch unter den Begriff der „Weißfiſche“ im Sinne der einſchlägigen oberpolizeilichen Vorſchriften vom 26. Juli 1872 fallen, ſohin den ihnen vindizirten geſetzlichen Schutz nicht genießen. Unterm 6. April 1878 gelangte an den Vertreter der Staatsanwaltſchaft beim fol. Landgerichte Paſſau I abermals eine Gendarmerieanzeige über das gleiche angeblich gegen Geſetz und oberpolizeiliche Verordnungen verſtoßende Fangen und Verkaufen von „Haſeln, Weißfiſchen und Näßlingen“ in der Laichzeit. Dem vom Staatsanwaltsvertreter der Vorſtandſchaft des Fiſchereivereines für die Stadt Paſſau und Umgegend abverlangten und zu den Akten erbrachten Gutachten darüber, ob abgeſehen von dem Umſtande, daß nach § 4 der oberpolizeilichen Vor— ſchriften vom 3. September 1873 das Verſtellen der Gaißa zur Laichzeit mit Netzen ſtrafbar erſcheine, die zur fraglichen Zeit alljährlich zur Laiche in die Gaißa ziehenden Fiſche als „Weißfiſche“ im Sinne des 8 1 Ziff. 3 der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 zu erachten ſeien, dann eventuell, welcher Unterſchied beſtehe zwiſchen dieſen und den nach hieſigem Sprachgebrauche als Weißfiſche benannten Fiſchen — iſt Folgendes zu entnehmen: Gemäß § 1 Ziff. 3 der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 zu Art. 126 Ziff. 1 des P.⸗St.⸗G.⸗B. vom 26. Dezember 1871 darf der Haſel (Weißfiſch, Rüßling Squalius leueiseus) in der Laichzeit d. i. vom 1. bis 0. April weder gefangen, noch zu Markte gebracht, noch ſonſt wie feil geboten werden. Der „Haſel“ auch Häsling oder Schneiderfiſch Squalius lepusculus (Heck) Cyprinus dobula (Bl.) und Cyprinus leueiscus (Bl.) benannt, bildet mit dem von ihm kaum ſich unterſcheidenden Squalius rodeus (Heck), ebenfalls Haſel genannt, und dem eigent— lichen Weißfiſch Squalius leuciscus (L.), Leuciscus argenteus (Ag.) die 3 Arten der Gattungen Squalius, welche 7 hackenförmige Schlundzähne, jederſeits in 2 Reihen und keine Bartfäden beſitzen, deren Rücken und Afterfloſſe kurz und ohne Stachel iſt und welche ziemlich große Schuppen haben. Squalius leueiscus, der eigentliche Weißfiſch oder Haſel, allein wollte zweifellos durch die obenbemerkte oberpolizeiliche Vorſchrift geſchützt werden (folgt Aufführung der charakteriſtiſchen Kennzeichen nach Profeſſor von Sybold). 7 107 Jener Fiſch, welcher allerdings in ſehr bedeutender Zahl in dem Gaißafluße auf der Strecke von dem hohen Wehre bei Gaißamühle abwärts bis zur Einmündung dieſes Flußes in die Donau von den dort berechtigten Fiſchern alljährlich gefangen worden und auch in der Zeit vom 1. bis 30. April 1878 während des Geſchäftes des Laichens gefangen wurden, iſt die „Naſe“ oder „Näßling“ (Chondrostoma nasus), einzige Art der Gattung Chondrostoma (folgt Beſchreibung). Hieraus erhellt, daß die „Naſe“ oder der „Näßling“ ein anderer, zudem noch einer anderen Gattung angehöriger Fiſch iſt, als der eigentliche „Weißfiſch“ oder „Haſel“ auch „Häsling.“ Beide Gattungen gehören übrigens der Familie der Karpfen (Cyprinoidei) an. Unter der Bezeichnung „Weißfiſch“ werden in hieſiger Gegend vorzugsweiſe die ſehr häufig in der Donau, dem Inn und der Ilz vorkommenden, wenig ſchmackhaften und von vielen ſtärkeren und feineren Gräten durchzogenen „Naſen“ verſtanden. Als Speiſefiſch finden die Naſen hauptſächlich nur während des öſterlichen Faſtengebots Verwendung, zu welcher Zeit des allgemeinen Fiſchkonſums andere beſſere Fiſche rar und theuer, die in Maſſen mit Leichtigkeit fangbaren Naſen aber den Markt füllen und, weil nicht haltbar, äußerſt billig abgegeben werden. Eine nicht zu unter— ſchätzende größere Bedeutung hat die „Naſe“ beziehungsweiſe deren Brut als Speiſe für die in den Paſſauer Hauptflüſſen vorkommenden Edelfiſche und muß dieſes Nahrungs— mittel naturgemäß immer mehr abnehmen, wenn die Laichfiſche vor beendigtem Laichgeſchäfte maſſenhaft gefangen werden. Daß die Art des Fanges der Naſen vor beendeter Laichzeit der Beſtimmung des § 4 der oberpolizeiliche Vorſchrift vom 3. September 1873 zuwiderläuft, iſt kaum zweifelfaft, weil hiedurch jedenfalls die denk— bar höchſte Störung und Beunruhigung der Laichſtellen erreicht ſein dürfte, während doch dieſe allgemein gehaltene Beſtimmung die Fortpflanzung aller Fiſche ausnahmslos geſichert wiſſen will. — Soweit in der Hauptſache das Gutachten des Fiſcherei. vereines Paſſau. XI. Jiſcherei- Monats -Kalender. December. — Laichzeit: In dieſem Monate beenden der Lachs (Rheinlachs, Trutta Salar), die Seeforelle (Trutta lacustris), der Saibling (Salmo salvelinus) und die Renken (Coreg. Wart- manni und Fera) das Laichgeſchäft. Die geſetzliche Schonzeit ſchließt für Renken mit 15. Dezember, während ſie für Forellen noch bis 20. Januar fortbeſteht. Die Angelſiſcherei beſchränkt ſich im Dezember hauptſächlich auf Hechte und Huchen, welche gut beißen und jetzt ſehr ſchmackhaft ſind. XII. Correſpondenz. Herrn B. in Rebdorf. Ihren jüngſten dankenswerthen Aufſatz, welcher in nächſter Nummer des Blattes zur Veröffentlichung gelangen wird, haben wir dem Verfaſſer des veranlaſſenden Artikels im „Waidmann“ mitgetheilt, und werden uns erlauben, Ihnen von ſeiner Erwiderung Kenntniß zu geben. ** Traunſtein. Beſten Dank. Die frühere Mittheilung bezüglich des Beginnes der Fangzeit, beruhte lediglich auf einer irrthümlichen Verwechslung von Anfang und Ende. Herrn Profeſſor T. in Regensburg. Herzlichen Dank für die gütige Zuſendung mit der Bitte um fernere Unterſtützung. Herrn S. Plautus. Vorſchläge zur Aufnahme in den Bayeriſchen Fiſcherei-Verein zu ver— mitteln, ſind wir ſtets mit Vergnügen bereit. Herrn Fr. in Augsburg. Das Betreten der Flußufer bei Ausübung der Fiſcherei betreffend: Wir beabſichtigen, das von der deutſchen Fiſcherei Zeitung angeregte, für die Fiſcherei wicht ige Thema demnächſt ebenfalls in unſerm Blatte zu behandeln. Herrn A. in Freiburg. Den zugeſandten Garantieſchein werden Sie erhalten haben; wir ſtehen für weitere Vermittlungen zu Dienſten. Herrn Pfarrer J. in Windsheim. Wir bitten um kurze Notiz durch Poſtkarte, ob Ihnen die Antwort auf Ihre jüngſte Anfrage, Rohrdommel betreffend, von dem betreffenden Fiſcher, dem wir ſie ſeinerzeit zugeſendet haben, bereits zugegangen iſt, und werden eventuell für umgehende Erledigung ſorgen. Die Redaktion. 108 XIII. Inſerate. 2 1 rette der angebrüteten Fiſch⸗Eier aus der Jiſchzucht⸗Anſtalt Gebrüder ene München. Saiblinge „ per 1000 Stück 5 A 20 e ellenm 8 N N) Bachtorellen. ii nu an. a 1 Si 0 befruchtet 1 4 „ — frucht 5 , Bruttiegel von Zink . 6 „ — Bruttiegel von Thon 2 2,150 Emballage wird Ai Selbſtkoſten berehnel Preis⸗ Eoneant Fifdbrut- Auer nach Muſtern des Herrn von dem Borne⸗Berneuchen. C. W. Mühlbach, mee Neudamm (Neumark). Tiefer Californiſcher Bruttrag 84 Dazu ein Vorſieb zum Verſchluß „ do. als Bachapparat eingerichtet .. JJC Trichter förmiger Bruttrog mit Sieben nnn Dazu ein Vorſieb zum Verſchluß 12 30 Trichter förmiger Bruttrog ohne Siebboden, mit Starker rotirender Strömung, für die Brut von Lachs und Forelle Ä il, Dazu ein Vorſſeb zum Berichlup maus =. on 2 nel Selbſtausleſer für Goregonen=Gier FE Tangkaſten / TOR SE BO VE Ira Transportkaune für Lachs⸗ und Forefeß Do, mit Blasebalg bon Gfmmmiiii Trausportkanne für Coregonen-Bruiiill“!CdGdſgl .. 10 „ — do. mit Blaſebalg Gümmui1imimüi:i ala Für die Redaktion eranbwörtlleh M. Eisenberger! in Tölz. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. . VN N. — — — Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 12. München, 20. Dezember 1879. IV. Jahrg. Die „Rayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Veſtellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. An unſere Leſer. — II. Die Fiſchzucht vor dem oberbayeriſchen Landrath. — III. Zur internationalen Fiſcherei-Ausſtellung. — IV. Die Wildfiſcher aus dem Thierreiche. — V. Vereins⸗ Verhandlungen. — VI. „Haſel“ oder „Naſen“. (Fortſetzung und Schluß.) — VII. Zur Fiſcherei⸗ Statiſtik. — VIII. Kleinere Mittheilungen. — IX. Literariſches. — X. Fiſcherei-Monats⸗Kalender. — XI. Correſpondenz. — Berichtigung. — Inſerate. I. An unſere Ceſer! Mit der heutigen Nummer vollendet das bayeriſche Organ für Fiſchereiweſen ſeinen vierten Jahrgang. Wir können auf dieſe neue Jahreswende mit dem Bewußtſein blicken, das Unſere redlich für die Erfüllung der uns geſtellten Aufgabe gethan zu haben. Wenn nicht alle Wünſche befriedigt werden konnten, jo möge man die Schwierig— keiten berückſichtigen, mit denen ein Blatt zu kämpfen hat, das in ſo verſchiedenen Kreiſen Eingang und eine bleibende Stätte finden ſoll. So muß es ſtets unſer Augenmerk ſein, den Stoff ſo mannigfaltig als möglich zu geſtalten, um den Anſprüchen des Fiſchers, wie des Fiſchereifreundes zu genügen; der eine will belehrt, der andere unterhalten ſein. Nach beiden Richtungen werden ſich uns mit dem kommenden Jahrgang neue Quellen erſchließen, die uns ein ebenſo intereſſantes, als reichhaltiges Material ſichern. Im Vordergrunde ſteht die am 20. April 1880 zur Eröffnung kommende internationale Fiſcherei-Ausſtellung zu Berlin, deren Großattigkeit ſich LK bereits in den bisherigen Vorbereitungen ankündigt und deren wichtigere Erſcheinungen auf dem Gebiete der Theorie und Praris des Fiſchereiweſens wir zum Gegenſtand ein— gehender Berichterſtattung machen werden. Durch die vom oberbayeriſchen Landrath genehmigte Poſition von 800 Mark für Hebung der Fiſchzucht eröffnet ſich dem Bayerischen Fiſcherei-Vereine ein neues Feld ſeiner Wirkſamkeit. Die Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung, das Organ des Vereines, wird nicht blos über den Umfang dieſer Thätigkeit getreulich berichten, ſondern auch ent— fprechenden Anregungen gerne als Vermittlerin dienen. Mit ſolchem Materiale ausgerüſtet, hoffen wir, geſtützt auf das fortdauernde Wohl- wollen unſerer Gönner und Freunde, denen wir auch bei dieſem Anlaſſe den Ausdruck ſchuldigen Dankes erneuern, unſern Leſerkreis nicht blos zu erhalten, ſondern zu erweitern und erſuchen zu dieſem Behufe namentlich die unſern Beſtrebungen zugethanen Organe der Tagespreſſe um ihre fernere empfehlende Mitwirkung. Das Jahres-Abonnement für die allmonatlich in einer Nummer er— ſcheinende Fiſcherei-Zeitung bleibt ungeachtet mehrfacher Extra-Beilagen, zum bisherigen Betrage von 2 Mark. Inſerate einſchlägigen Inhaltes kommen fortan nur zu 10 Pfennig per Petitzeile in Berechnung. Zuſchriften und ſonſtige Einſendungen werden auch fernerhin unter der Adreſſe: f Redaktion der Baheriſchen Fiſcherei-Zeitung in Tölz erbeten. Tölz, den 14. Dezember 1879. Die Redaktion der Bayeriſchen Liſcherei-Zeitung. Eiſenberger. II. Die Fiſchzucht vor dem oberbayeriſchen Tandrath. München, den 14. Dezember 1879. Unſeren Leſern dürfte ſchon bekannt ſein, daß der gegenwärtig verſammelte Land— rath von Oberbayern für Fiſchzucht-Intereſſen eine Summe von A. 800 genehmiget hat. Indem wir dieſen Beſchluß als Reſultat mehrjähriger Beſtrebungen, an denen auch die Fiſcherei-Zeitung lebhaft Antheil genommen hat, mit freudiger Genugthuung begrüßen, veröffentlichen wir in Nachſtehendem einen näheren Bericht über die betreffende Sitzung vom 10. Dezember l. J. und verfehlen nicht, ſowohl der hohen Kreisſtelle und Landraths-Ver⸗ ſammlung, als auch den einzelnen, um die Sache hochverdienten Männern im Namen aller vaterländiſchen Fiſchereifreunde unſeren aufrichtigſten Dank auszudrücken. Landrath Kapfhamer, Mitglied des 2. Ausſchuſſes, berichtet zu Capitel IV § 2 Titel 4 g des Kreisbudgets: Fiſchzucht. „Der bayer. Fiſchereiverein, welcher zugleich auch Kreisverein für Oberbayern iſt, hat an die königl. Regierung die Bitte um Gewährung eines Zuſchuſſes aus Kreisfonds zur Förderung der Fiſchzucht geſtellt. Es wurde, dieſem Anſuchen entſprechend, der Betrag von M 800 pro 1880 in's Kreisbudget eingeſtellt und zwar mit Berückſichtigung des erſprießlichen Wirkens des bayeriſchen Fiſchereivereines für die Hebung der Fiſchzucht überhaupt und für die Fiſcherei— Intereſſen des Kreiſes Oberbayern insbeſondere. Der Verein iſt unabläſſig bemüht, die Fiſchereiberechtigten Oberbayerns mit Rath und That zu unterſtützen, die rationelle Fiſchzucht zu verbreiten und zu fördern, den nöthigen Schutz der Fiſcherei herbeizuführen, edle Fiſchgattungen einzuführen und iſt hier namentlich auf ſeine Beſtrebungen zur Bevölkerung der oberbayeriſchen Seen hinzuweiſen. Weiters iſt zu bemerken, daß mehrere Landräthe der dießrheiniſchen Regierungs— bezirke ihren Kreisfiſcherei-Vereinen zu obigem a Zuſchüſſe aus Kreisfonds gewähren, jo der Landrath von Unterfranken. 0 e.. 00 Niederbag eren AM 500 Mittellganten 1...) .: men „ 600 Aus dem Antrage des bayeriſchen Fiſchereivereines iſt mit Befriedigung wahrzu— nehmen, daß derſelbe jenen Zielen, welche ſchon unterm 20. Februar 1874 in einer motivirten Denkſchrift an das kgl. Staatsminiſterium des Innern Ausdruck gefunden haben, ſeither mit regem Eifer nachzuſtreben bemüht iſt, aber zu der gewünſchten Wirkſamkeit deßhalb nicht gelangen konnte, weil die hiezu nöthigen Geldmittel nicht zu Gebote ſtanden. Die Wichtigkeit der Hebung der Fiſcherei ſowohl im Ganzen als ſpeziell für den Kreis Oberbayern, welcher weitaus die meiſten Fiſchgewäſſer umfaßt, wird nicht verkannt werden können. Es wird deßhalb die Gewährung des in das Budget pro 1880 eingeſetzten Zuſchuſſes von A 800 beantragt. — Nur möchte Referent, ohne der freien Dispoſition des bayer. Fiſchereivereines von vorneherein Schranken ſetzen zu wollen, hinſichtlich der praktiſchen Verwendung der bezeichneten Geldmittel, ſeine auf Einvernehmen von Fachmännern gegründete Anſchauung ausſprechen. Wenn auch der Fiſchereiverein ſeit Jahren den Diſtriktsverwaltungsbehörden die von ihm herausgegebene Fiſchereizeitung unentgeltlich mittheilt, was alle Anerkennung ver— dient, ſo iſt es doch vor Allem wünſchenswerth, daß die Verbreitung dieſer Zeitung in jenen Theilen von Oberbayern, in welchen Privatfiſchwäſſer liegen, möglichſt angeſtrebt werde. Da dieſelbe jedoch für den Laien allein zur Erweiterung ſeiner Kenntniſſe in der Fiſch— zucht nicht ausreicht, wird es ſich empfehlen, wenn der Verein belehrende Fachſchriften von Zeit zu Zeit unentgeltlich in kleinen Parthien, durch die landwirthſchaftlichen Bezirkskomité's unter die Intereſſenten zur Vertheilung und Benützung bringt, um hiedurch beſonders die Förderung der künſtlichen Fiſchzucht anzuſtreben. Es wird dadurch vorausſichtlich der Sinn für die gute Sache geweckt werden, es werden Lehrer oder Förſter, junge Bauernſöhne, auch Gemeinde-Verwaltungen, in deren Nähe Forellenbäche ſich befinden, da und dort gerne Verſuche in künſtlicher Fiſchzucht machen, namentlich wenn der bayerische Fiſchereiverein für unentgeltliche Ueberlaſſung befruchteter Fiſcheier ſorgen wird. Werden dieſe Vorſchläge, deren Ausführung mit wenig Geldmitteln beſtritten werden könnte, berückſichtigt, dann darf ſicher angenommen werden, daß die Fiſchzucht und damit der Fiſchſtand in Oberbayern durch Mitwirkung vieler Kräfte und ſomit auch 112 Kreisvertretung, wie es auch für dieſen Zweig der Landes-Kultur als wünſchenswerth erſcheint, ſich heben werde.“ Der Ausſchuß beantragt daher, an die Genehmigung des Poſtulates die Bedingung zu knüpfen, daß dieſe Summe nur zur Förderung der künſtlichen Fiſchzucht und Bevölkerung der oberbayeriſchen Gewäſſer mit Edelfiſchen verwendet werde, und zugleich an die königl. Regierung die Bitte zu ſtellen, es möchten die ober- und d iſtrictspolizeilichen Vorſchriften zum Schutze der Fiſchzucht ſtrengſtens gehandhabt werden. Die königl. Regierung, vertreten durch Herrn Regierungsrath Malz als Kommiſſär, befürwortete auf das Wärmſte das Poſtulat, welches ſodann vom Landrath einſtimmig genehmigt wurde.“) III. Zur internationalen Jiſcherei-Ausſtellung. IV. Tölz, den 14. Dezember 1879. Die uns über die Fiſcherei-Ausſtellung in Berlin zugehenden Nachrichten zeugen von dem in und außer Deutſchland wachſenden Intereſſe an dieſem großen inter— nationalen Unternehmen. Die Regierungen von Schweden und Norwegen haben neueſtens bedeutende Summen für den Zweck zur Verfügung geſtellt und werden von beiden Reichen ebenſo intereſſante als großartige Collektiv-Ausſtellungen zur Vorführung gelangen. Die Ausſtellungs⸗Commiſſion iſt beſtrebt, nicht nur alle Arten von Waſſerthieren, als Fiſche, Amphibien, Waſſervögel, Inſekten, Schwämme, Korallen ꝛc., ſondern auch alle Arten von Fiſcherei-Geräthen, Fahrzeugen, Apparaten und Modellen ꝛc., ſowie Vorrichtungen zur Verarbeitung, Zubereitung und Conſervirung der Fiſcherei-Produkte zur Anſchauung zu bringen. Außerdem werden Präparate und Abhandlungen über Unterſuchung der Gewäſſer, die Erzeugniſſe der Fach-Literatur und Geſchichte, Urkunden, Bilder, Siegel ꝛc. in geſonderten Abtheilungen zur Ausſtellung gebracht werden. So wird die Ausſtellung nach jeder Richtung ein niegeſehenes, umfaſſendes Geſammtbild des geſammten Fiſcherei— ) Wir können uns nur darüber freuen, daß der Landrath von Oberbayern der Mitwirkung der Fachpreſſe für die Hebung dieſes wichtigen Zweiges der Volkswirthſchaft eine ſolche Bedeutung zuerkennt, glauben aber, daß auch das weiter vorgeſchlagene Mittel der zeitweiſen Herausgabe von Flugblättern ohne gleichzeitige praktiſche Anleitung nicht den erwünſchten Erfolg haben wird. Was vor Allem noththut, iſt eine Unterweiſung der Fiſcher an den einzelnen Fluß- und Seegebieten durch einen rationellen Fiſcher, der ihnen in der Anlage der Brutſtätten, Behandlung des Fiſchlaiches, Auswahl der Geräthe u. ſ. w. mit der nöthigen Belehrung an die Hand geht, zugleich durch zeitweiſe Viſitationen, namentlich zu den Laichzeiten den Betrieb überwacht, für die richtige Verwendung der allenfalls zur Verfügung geſtellten Fiſcheier ſorgt, beſonders tüchtige Fiſcher zur Anerkennung namhaft macht und überhaupt ein thätiges Organ für die nunmehr auch mit entſprechenden Geldmitteln ausgeſtatteten Fiſchzuchtbeſtrebungen im Kreiſe bildet. Ohne den Beſchlüſſen des bayer. Fiſcherei-Vereines irgendwie vorgreifen zu wollen, glauben wir, daß derſelbe ſeine nunmehrige Thätigkeit jedenfalls auch in der hier angedeuteten Richtung entfalten müſſe, denn wenn man die Fiſcher im Lande draußen ſich ſelbſt überläßt, wird alle andere aufgewandte Mühe wenig oder nichts nützen. Freilich wird man den Fiſchern dann auch noch in anderer Weiſe zu Hilfe kommen müſſen, ſo namentlich durch allmählige Beſeitigung der zahlreichen Hinderniſſe, welche in der Verunreinigung der Gewäſſer, der Ueberhandnahme der Otter und Waſſervögel — vergl. den heutigen Artikel von der Alz — und anderen bereits mehrfach erörterten Mißſtänden, der Fiſchzucht im Wege ſtehen und deren wahren Aufſchwung hemmen. Die Redaktion. u weſens darbieten und für die praktiſchen Fiſcher und Fiſchzüchter, wie für Gelehrte und Freunde des Fiſchereiweſens höchſt Lehrreiches und Intereſſantes bringen. Um ſo mehr iſt zu bedauern, daß die Betheiligung aus dem fiſchreichſten Binnen— lande Deutſchlands, aus Bayern, bis jetzt, ſo weit uns bekannt, noch immer eine ſehr ſpärliche iſt und jedenfalls zu der Bedeutung und Koſtbarkeit unſeres heimiſchen Fiſchſtandes nicht im Verhältniſſe ſteht. Nach den uns gemachten Mittheilungen wird zunächſt das rührige Niederbayern auch hier an der Spitze ſtehen. So wird uns aus Straubing berichtet, daß der dortige Fiſchzucht-Verein in Verbindung mit den Fiſchmeiſtern und unter Betheiligung des Stadtmagiſtrates die Ausſtellung mit lebenden Fiſchen und verſchiedenen alten Urkunden zu beſchicken beabſichtigt. Unter Letzteren befinden ſich namentlich die auf Pergament geſchriebene Straubinger Fiſcherei-Ordnung vom Jahre 1553, zwei Per— gamenturkunden über Fiſchereirechte von 1541 und 1620, das Protokoll-Buch der Straubinger Handwerks-Fiſcher von 1662 — 1701 u. ſ. w.“) Außerdem wird der genannte Verein auch einen im großen Maßſtabe gefertigten Plan über ſeine künſtliche Brutanſtalt ausſtellen. Wie wir weiter vernommen, ſoll Herr Hoffiſcher Kuffer in München die Abſicht haben, eine Anzahl von Edelfiſchen größerer Gattung aus den ſüdbayeriſchen Gewäſſern zur Ausſtellung zu bringen, eine Nachricht, die wir mit Freude begrüßen würden. Dagegen verlautet von den übrigen Provinzen und namentlich dem ſonſt ſo thätigen Unterfranken noch gar nichts. Wir möchten deßhalb wiederholt alle Fiſcher und Fiſcherei-Vereine Bayerns auf— fordern, zu einer würdigen Vertretung unſeres Landes bei dieſem großartigen Werke mitzuwirken und ſie zugleich bitten, uns über den Gegenſtand ihrer Ausſtellung ge— fällige Mittheilung zu machen. Wir machen hiebei wiederholt aufmerkſam, daß der Termin zur Anmeldung von Ausſtellungs-Objekten am 1. Januar 1880 zu Ende geht und ſtellen den geehrten Ausſtellern Exemplare von Formularien, die uns von der Ausſtellung direkt zugeſandt wurden, gerne zur Verfügung. Endlich wollen wir nicht unterlaſſen mitzutheilen, daß wir auf mehrfache Anfrage, wie es mit der Unterbringung und Aufbewahrung lebender Fiſche ſteht, uns an die Ausſtellungs-Commiſſion gewendet und von dort die Verſicherung erhalten haben, daß für die Erhaltung lebender Fiſche durch reichlich laufendes Waſſer und eine Anzahl von theils im Freien, theils im geſchloſſenen Raume angelegten Baſſins dergeſtalt Fürſorge getroffen wird, daß allen billigen Anforderungen entſprochen ſein dürfte. IV. Die Wildſiſcher aus dem Thierreiche. Von der Alz, 10. Dezember 1879. „Vermehren und hegen, dem Schöpfer zur Ehre, b dem Menſchen zum Segen“, ſo lautet der Wahlſpruch unſerer Fiſchereizeitung, die ich ſchon ſeit ihrem Beſtehen mit vollſtem Intereſſe leſe. Leider wird es dem Fiſcher draußen ſehr häufig zu ſchwer *) Hat die Fiſcher⸗Zunft der bayerischen Hauptſtadt keine derartigen Dokumente aufzuweiſen? Die Redaktion. 114 gemacht, dieſen Wahlſpruch zu erfüllen. Namentlich in Oberbayern, wo nicht, wie in anderen Kreiſen Prämien auf die Tödtung der Fiſchotter eingeführt ſind, hat der Fiſcher in dieſem Raubthiere ein beſtändiges Hinderniß ſeiner Mühe und Betriebſamkeit vor ſich. Es iſt in der Fiſchereizeitung wiederholt die Frage, ob die Fiſchotter zur Jagd oder zur Fiſcherei gehört, beſprochen, und namentlich durch einen ſehr gründlichen Artikel, der zweifellos aus der Feder eines Rechtsgelehrten herrührt, mit Recht zu Gunſten der Fiſcherei entſchieden worden. Leider iſt nicht bekannt worden, ob dieſer Entſcheid auch von den Jagdberechtigten anerkannt wird. Wenn die Fiſchotter nicht dem Fiſcher zugeſagt wird, ſo kommen wir Fiſcher und Fiſchzüchter mit all' unſeren Mühen auf den Boden, denn bei uns auf dem Lande frägt kein Jäger etwas nach einer Fiſchotter. Der Jäger iſt eine Stunde und noch weiter vom Waſſer entfernt und die Fiſchotter kann von ihm ungeſtört ihr räuber'ſches Handwerk treiben. g Aber auch noch andere gefährliche Feinde der Fiſcherei gibt es unter dem Gejaide in Hülle und Fülle. Am 8. Dezember fand ich auf meinem Forellenbache, wo jetzt die Forellen laichen und viele Zucht-Forellen eingeſetzt ſind, eine große Maſſe von Wildenten, welche durch Gerſtenfutter an den Platz gelockt waren. Dieſe Wildenten haben meinen ganzen Forellenbach ruinirt. Eine Maſſe todter Fiſche, welche für die Wildenten wahr— ſcheinlich zum Verſchlingen zu groß waren, kamen zum Vorſchein. Es wäre doch nicht mehr als billig, daß man den Fang von ſolchem Wild, das dem Fiſcher in ſeinen Erwerb und Eigenthum ſo ſehr gefährlich iſt, auch dem Fiſcher überlaſſen würde. Darunter gehören drittens auch die Reiher und ſonſtigen Waſſer— vögel. Wenn in dieſer Beziehung nicht geholfen wird, dadurch, daß dem Fiſcher wenigſtens ein Mitfangrecht eingeräumt wird, ſo ſind alle Beſtrebungen für Hebung der Fiſchzucht wenigſtens auf dem Lande umſonſt.“) V. Vereins - Verhandlungen. Verſammlung des Bahyeriſchen Fiſcherei⸗Vereins. Am 29. November 1879. 1. Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der I. Präſident, Seine Excellenz Herr Freih. v. Niethammer den Gefühlen der Trauer über den Tod des eifrigen und verdienſt— vollen Vereins⸗Mitgliedes, Herrn Generallieutenant von Mayer, Ausdruck und widmete dem Dahingeſchiedenen, welcher ſeit einer Reihe von Jahren die Geſchäfte eines Vereins- Caſſiers mit vollſter Hingebung verwaltete, einen ehrenden Nachruf. Zum Zeichen der Theilnahme erhob ſich die ganze Verſammlung von ihren Sitzen. 2. Hierauf wurde auf Vorſchlag des Hrn. Präſidenten Hr. Hauptmann a. D. Fiſcher durch einſtimmige Akklamation zum Vereins-Caſſier erwählt. Derſelbe erklärte die Annahme dieſer Wahl und erſtattete zugleich Bericht über den vorgefundenen Beſtand der Vereinskaſſe und des Redaktionsfondes, welche Ausweiſe von der ſorgfältigen und gewiſſenhaften Geſchäftsführung des verlebten Herrn Vereinskaſſiers ein neues ehrendes Zeugniß ablegten. 3. Die Gemeinde Gebensbach, Bezirksamt Erding, hatte ſich wegen Prämiirung eines Jagdberechtigten, welcher eine 8 Kilogr. ſchwere Fiſchotter erlegt hatte, an den *) Die obige Klage iſt vollkommen berechtigt. In den meiſten Deutſchen Fiſchereigeſetzen iſt dem Fiſcher gegen Ablieferung an den Jäger geſtattet, Otter und Reiher ohne Anwendung von Schießwaffen zu tödten. D. Red. 5 bayer. Fiſchereiverein gewendet. Derſelben mußte eröffnet werden, daß dem Antrage leider nicht entſprochen werden könne, indem dem Verein hiezu keinerlei Mittel zur Verfügung ſtehen und der Landrath von Oberbayern ein dahin zielendes Poſtulat ſ. Zt. abgelehnt hat. | 4. Einen weiteren Gegenſtand der Tagesordnung bildete die Angelegenheit des Fiſchtransportes auf den Eiſenbahnen, in welcher der Verein dem kgl. Staats— miniſterium des Innern ein Gutachten abzugeben hatte. Nach einem vom Herrn Vereins— Sekretär erſtatteten eingehenden Vortrag, welchem ein Parere des Herrn Hoffiſcher Kuffer beigegeben war, wurden die Anträge des Referenten einſtimmig angenommen. 5. Das kgl. Staatsminiſterium des Innern hat bekanntlich zum Zweck einer Reviſion der Landesfiſchereior dnung vom 27. Juli 1872 eine Enquete an— geordnet und hierüber ſeiner Zeit dem Bayer. Fiſcherei-Verein Entſchließung zugehen laſſen. Nachdem nunmehr ſämmtliche Gutachten von Vereinen und Sachverſtändigen eingelangt ſind, wurde dieſes Material von Seite der höchſten Stelle dem Vereine zu einem Schluß— reſumé zugeſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt, dieſe ſämmtlichen Aktenſtücke an die für dieſe Angelegenheit beſtellte Kommiſſion zur Erſtattung eines Gutachtens zu übermitteln. 6. Schließlich wurden als neue Mitglieder in den Verein aufgenommen: a. Herr Richard von Mayer, kgl. Secondlieutenant im I. ſchweren Reiter-Regiment in München, vorgeſchlagen vom Vereins-Caſſier, Herrn Hauptmann Fiſcher. b. Herr Profeſſor Dr. Wimmer in Landshut, vorgeſchlagen von Hrn. Hof— fiſcher Kuffer. VI. „Haſel“ oder „Naſen“. Ein Rechtsfall. (Fortſetzung und Schluß.) Der Urtheilsſpruch des k. Landgerichts Paſſau I lautete diesmal auf ſchuldig und verdient dieſes Urtheil ausführliche Erwähnung; es heißt nämlich darin: In Erwägung, daß nach § 1 der oberpolizeilichen Vorſchrift vom 27. Juli 1872 die Laich- und Schon— zeit für Hasl (Weißfiſch, Rüßling) vom 1. bis 30. April beſtimmt iſt, während welcher Zeit dieſe Fiſche nicht gefangen noch verkauft werden dürfen; daß ferner nach § 4 der Vorſchrift vom 3. September 1873 jede abſichtliche Störung und Beunruhigung der Laichſtellen durch Abſperren des freien Zuges der Fiſche verboten iſt; daß durch eigenes Geſtändniß und Angaben der Zeugen hergeſtellt iſt, daß am 5. April die Gaißa gegen die Donau mit Netzen verſperrt und aus erſterem Fluße die Fiſche herausgefangen und feilgeboten worden, daß aber auch als hergeſtellt zu betrachten, daß in der Gaißa der „Hasl“, dann mehrere andere Fiſchſorten, welche man hierorts generell als Weißfiſche bezeichnet, vorzugsweiſe aber „die Rußnaſe“ (Rüßling) vorkommen und in der Gaißa laichen; in Erwägung, daß es ganz irrelevant erſcheint, wenn ein beträchtlicher Theil der Haſeln wegen geringer Größe durch die Netze entkommen, daß ferner die Laichzeiten Rund der verbotene Fang während derſelben nicht etwa blos die Edelfiſche berühren, indem beiſpielsweiſe gerade der Hecht in obigen Vorſchriften ſich nicht aufgeführt findet, daß aber ſicher aus volkswirthſchaftlichen Rückſichten die in obiger Vorſchrift bezeichneten Fiſche unter den beſonderen Schutz des Geſetzes geſtellt find, wie denn gerade der Hasl 5 nach Angabe Sachverſtändiger der beſte Köderfiſch ift und die vielen kleinen und ſchlechteren Fiſche zur Ernährung der größeren und beſſeren Gattungen nothwendig dienen, was auch in dem Gutachten des Fiſchereivereins Paſſau beſonders betont iſt; in Erwägung, daß die Laichzeit auf volle vier Wochen beſtimmt und es daher gleichgiltig iſt, ob zur Zeit des Fanges eine Anzahl Fiſche ſchon verlaicht haben und vielleicht erſt auf ihrem Rückzuge gefangen werden; in Erwägung endlich, daß das Abſtellen mit Netzen einer— ſeits und das Fangen und Verkaufen anderſeits nicht als reales Zuſammentreffen von Uuebertretungen aufgefaßt werden kann, ſondern als blos in idealem Zuſammenhange ſtehend und das Verſtellen mit Netzen lediglich als Mittel zum Fangen und Verkaufen * 5. 4 5 1 116 der Fiſche ſich darſtellt und an und für ſich wohl keine Bedeutung hätte; aus dieſen Gründen ſind die Beſchuldigten einer Uebertretung der Fiſchereiordnung durch Verſtellen der Gaißa mit Netzen, dann Fangen und Verkaufen der Fiſche zur Laichzeit in idealem Zuſammenfluſſe für ſchuldig zu erkennen und wird jeder der Beſchuldigten in eine Geld— buße von 30 Mark event. 6 Tage Haft, ſowie ſammtverbindlich zum Tragen der Koſten des Verfahrens verurtheilt. Alſo geurtheilt in Anwendung der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872, dann vom 3. September 1873, Ausſchreiben des Stadtmagiſtrats Paſſau im Amtsblatt Nr. 14 vom Jahre 1874, Art. 126 Ziff. 1 des P.-Str.⸗G.⸗B. und $ 54 des R.-Str.⸗G.⸗B., Art. 204 der Novelle von 1848. Gegen dieſes Urtheil haben die Verurtheilten das Rechtsmittel der Berufung an— gemeldet. Bei der Sachverhandlung in der öffentlichen Sitzung des k Bezirksgerichts Paſſau beantragte der Rechtsbeiſtand der Beſchuldigten Freiſprechung, der Staatsanwalt dagegen Beſtätigung des erſtrichterlichen Urtheils im Schuldausſpruche, die Strafausmeſſung dem Gerichtshofe überlaſſend. Die vorgerufenen Zeugen und Sachverſtändigen wiederholen lediglich ihre früheren Ausſagen. Mit Urtheil vom 2. Oktober 1878 wurden die Beſchuldigten von der gegen ſie erhobenen Anklage freigeſprochen und Ueberbürdung der Koſten I. und II. Inſtanz auf das k. Aerar. In den Entſcheidungsgründen iſt hervorgehoben, daß „nach übereinſtimmender Ausſage der Sachverſtändigen die gefangenen und verkauften Fiſche „Naſen oder Rüß— linge“ ſeien, welche eine eigene ſchlechte Fiſchgattung und von dem durch oberpolizeiliche Vorſchrift vom 27. Juli 1872 Ziff. 3 aufgeführten Haſel (Weißfiſch, Rüßling, Squalius leuciscus) vollſtändig verſchieden ſei. Für „Naſen“ beſtehe eine ihre Schonung verordnende geſetzliche Vorſchrift nicht. Durch das Fangen der nach Verlaichung zurückkehrenden Fiſche mit Netzen werde die Laiche nicht beſchädigt, wenn auch bei frühzeitigem Fange mit dem Bären (Tauchnetze) eine Störung in dem Laichgeſchäfte der Fiſche erblickt werden müſſe. In rechtlicher Beziehung kann daher von einer Uebertretung des § 6, Abſ. 2 der oberpolizeilichen Vorſchrift vom 27. Juli 1872 ſelbſtverſtändlich nicht die Rede ſein, da eben eine nachtheilige Fangart nicht vorliegt. Da ferner für „Naſen“ eine geſetzliche Schonzeit nicht beſteht, und ſonach dieſe Fiſche auch während der Laichzeit gefangen und verkauft werden dürfen, ſo haben ſich die Beſchuldigten auch nicht einer Uebertretung des verbotswidrigen Fiſchens während der Laichzeit ſchuldig gemacht. Hier— nach kann es ſich lediglich noch fragen, ob eine Uebertretung des § 4 der oberpolizeilichen Vorſchrift vom 3. September 1873 gegeben ſei. Dieſe Frage iſt zu verneinen. Obiger § 4 kann ſich der Natur der Sache nach nur auf ſolche Fiſche beziehen, bezüglich welcher eine geſetzliche Schonzeit beſtehe. Jedes Fangen eines laichenden Fiſches involvirt ſelbſt— verſtändlich eine Störung und Beunruhigung des Laiches und der Laichſtellen und wenn der Fang ſelbſt erlaubt iſt, muß auch die nothwendig damit verbundene Störung erlaubt ſein. Wenn das Fangen als das höhere nicht verboten iſt, kann das bloße Stören als das geringere nicht verboten ſein. Demnach liegt eine ſtrafbare Handlung in keiner Richtung vor.“ Vom Staatsanwalte wurde zwar gegen vorſtehendes Urtheil die Nichtigkeitsbeſchwerde angemeldet, aber, weil beim oberſten Gerichtshof nicht vertretbar, wieder zurückgenommen und ſo wird denn für alle Folge der Fang und der Verkauf der „Naſen“ in der an- gegebenen Weiſe auch während der Laichzeit ungeahndet fortbetrieben werden dürfen — Vielen zur Freude, Vielen zum großen Leidweſen. Auf dieſe Deponirungen hin erfolgte Freiſprechung der Beſchuldigten und zwar in der Erwägung, „daß, obwohl feſtſteht, daß während des Monats April die allzähr— lich von der Donau in die Gaißa laichenshalber einziehenden Fiſche mittelſt Abſperrens an ihrem freien Hin- und Rückzuge gehindert und maſſenhaft gefangen und verkauft werden, daß es ſich aber, abgeſehen von den Behauptungen der Beſchuldigten, daß ſolcher Fang von jeher ungehindert ſtattgefunden, und abgeſehen von der widerlegten Behauptung, als ob die Fiſche erſt gefangen werden beim Rückzuge und nach der Ver- laichung, zunächſt darum zu fragen habe, bei welchen Fiſchen der Einhaltung der Laich- und Schonzeit entgegengehandelt worden; daß in der oberpolizeichen Vorſchrift vom 25. Juli 1872 für die Zeit vom 1. bis 30. April die Schonzeit für die „Haſeln“ als Gattung feſtgeſetzt iſt, wobei ſich die Benennung „Weißfiſch, Rieß— ling“ eingeſchaltet beigeſetzt findet, daß aber bei dem zweifellos blos vulgären und allgemeinen Ausdrucke „Weißfiſch,“ für welchen auch eine ſpezifiſch techniſche Bezeichnung mangelt, auf örtliche und lokale Anſchauungen zu rekurriren iſt, in dieſer Beziehung aber durch die beigezogenen Sachverſtändigen, Zeugen und Angeſchuldigten übereinſtimmend erhoben wurde, daß „Haſel,“ dann „Rußnaſe“ und „Na ſe“ beſondere Fiſchgattungen bilden, der Haſel ſich mehr dem „Aitl“ nähert, die „Naſen“ aber hierorts auch „Weißfiſche“ genannt werden und mit „Naſe“ wohl auch „Näßling“ oder „Rüßling“ gleichbedeutend iſt, in der Bekanntmachung des Stadtmagiſtrats Paſſau vom 26. März 1874 zur erwähnten oberpolizeilichen Vorſchrift aber ausdrücklich bemerkt iſt, daß der Fang und Verkauf der „Naſen,“ „Lauben,“ „Rothaugen“ nicht verboten iſt, aus den beſagten Bekanntmachungen auch unverkennbar hervorgeht, daß über die Bezeichnung „Weißfiſch“ nichts weniger als volle Klarheit herrſcht, „Haſel“ aber, erwieſenermaßen, von den Beſchuldigten nicht gefangen und verkauft wurden und auch der Rechtsgrundſatz „in dubio pro reo“ hier Anwendung finden mag.“ Die Ausſagen der Beſchuldigten, Zeugen und Sachverſtändigen brachten zur Ver— handlung beim kgl. Landgerichte Paſſau I nichts Neues; einer der letzteren ließ ſich jedoch dahin vernehmen, daß auch die um ſelbe Zeit laichenden „Rußnaſen“ oder „Rüßlinge“ in die Gaißa ziehen und wahrſcheinlich mitgefangen werden. Der Staatsanwaltsvertreter beantragte, die Beſchuldigten wegen Abſperrens der Gaißa mit Netzen zu je 30 Mark event. 6 Tage Haft, dann, wegen unbefugten Fangens der Fiſche in der Laichzeit, dieſelben zu je 10 Mark event. 2 Tage Haft und in die Koſten zu verurtheilen. VII. Zur Fiſcherei-Statiſti. C. Walchenſee. 1. Ein ächter Gebirgsſee iſt der Walchenſee, auch Wallerſee genannt, um 550 Fuß höher als der Kochelſee gelegen und doch kaum / Stunden von dieſem entfernt; tief und kalt, von zahlreichen unterirdiſchen Quellen geſpeiſt und rings von waldigen Bergen umgeben, die ihm ein ernſtes Gepräge verleihen. 2. Der Walchenſee iſt 2 Stunden lang, 1½ Stunden breit und an ſeinen weſtlichen Ufern gegen 700 Fuß tief, ſo daß er nach dem Volksglauben für unergründlich gilt. Er hat einen Umkreis von nahezu 7 Stunden und einen Flächenraum von faſt 5000 Tagwerk. Seinen Zufluß bildet die Obernach, ſeinen Abfluß die Jachen. Die Geſtade dieſes großen Waſſerbeckens ſind nur von wenigen Häuſern belebt; überall herrſcht tiefe Ruhe und Einſamkeit. 3. Der hervorragendſte und koſtbarſte Fiſch des Walchenſees iſt der Saibling, welcher hier in beſonderer Menge und Güte gedeiht; ſodann die Renke, wovon all— jährlich gegen 100 Centner gefangen werden, Hechte von vorzüglicher Qualität und Größe, Nutten (bis zu 3 T ſchwer), Aitel und Backfiſche x. Gänzlich fehlen im Walchenſee Barben, Karpfen und Waller (Wels), woraus ſchon erſichtlich iſt, daß der See ſeinen Namen nicht von dieſem Fiſch ableitet. Eigenthümlich iſt, daß gerade die beiden Haupt-Fiſchgattungen des Walchenſees, der Saibling und die Renke, nicht zu ſeinen urſprünglichen Fiſchen gehören, ſondern erſt nachträglich dahin verpflanzt wurden und hier eine ihre frühere Heimath über— ragende Entwicklung fanden. So wurden im Jahre 1480 die Renken aus dem Kochelſee, im Jahre 1503 die Saiblinge vom Tegernſee in den Walchenſee verpflanzt, worüber in Mechelbeck's Chronik des Kloſters Benediktbeuern, zu welchem damals der Walchenſee gehörte, Näheres und Intereſſantes zu finden iſt. Die Zahl der importirten Saiblinge (in der Chronik Röthel genannt) betrug 65, wovon vier auf dem Transporte zu Grunde gingen und 61 Stück zum Einſatz gelangten. Dieſe 61 Stück ſind das Urgeſchlecht der Tauſenden von Saiblingen, welche heute den Walchenſee bevölkern. 4. Wohl kaum ein Landſee hat für die Fiſchzucht vortheilhaftere Verhältniſſe als der Walchenſee, deſſen helles, klares Waſſer und geheimnißvolle Tiefe, wie oben gezeigt, ſchon unſere Altväter mit beſtem Erfolge zu ausgedehnterer Fiſchbevölkerung ermunterte. Er iſt ein eigentliches Waſſergebiet für die Forellen-Region und enthält in ſeiner Tiefe eine Menge von Quellen und Zuflüſſen, die ſtellenweiſe bis zum Spiegel in die Höhe wirbeln. Dem Verfaſſer dieſes iſt es ſelbſt paſſirt, daß er beim Baden im Walchenſee von einem ſolchen eiskalten Strudel erfaßt und nahezu in die Tiefe gezogen wurde. Dabei ſind auch die umgebenden Verhältniſſe für die Hege der Fiſche ſehr günſtig, weßhalb, ungeachtet auch dort bisher ziemlich irrationell gewirthſchaftet wurde, der Walchenſee vielleicht als der fiſchreichſte See Bayerns bezeichnet werden kann. 5. Schädliche Einflüſſe ſind hier nicht vorhanden, wenn nicht die Betriebs— weiſe der Fiſcher durch unbemeſſenen Fang und Mißachtung der Laichzeit ſelbſt ſie ſchafft. Die Fiſcherei iſt hier allerdings ſchwieriger als anderswo, da die Saiblinge und Renken nur zur Laichzeit in die Höhe gehen, wo ſie jedoch durch das Geſetz gegen den Fang geſchützt ſind, zu der übrigen Zeit aber ſich durchgehends in der Tiefe aufhalten, wo ihnen nur ſchwer beizukommen iſt. Klugheit und Ausdauer vermögen jedoch auch dieſe Räthſel der Natur zu löſen, wie denn auch am Chiemſee bereits mit verbeſſerten Netzen, die die dortigen Fiſcher am Bodenſee kennen gelernt, mit dem Fange der ſog. Bodenfiſche ein glücklicher Anfang gemacht iſt. VIII. Kleinere Mittheilungen. Von der Leitzach. Aus der Gegend von Bapyriſchzell wird berichtet, daß der penſ. Förſter Herr Joſeph Sollacher und ein herzoglicher Jagdgehilfe dortſelbſt im abgelaufenen Jahre nicht weniger als fünf ſchöne Fiſchotter gefangen haben, zu welchem Erfolge wir die beiden Waidmännern im Intereſſe der Fiſchzucht herzlichſt beglückwünſchen. Rheinlachs in der Donau. An den oberſſterreichiſchen Fiſcherei-Verein in Linz iſt em Schreiben des Herrn Rudolf Baron von Geymüller junior aus Hollenburg (Bezirk Mautern) an der Donau vom 4. Dezember d. J. angelangt, welches lautet: „Wenn ich nicht irrig berichtet bin, ſo hat der löbl. Fiſchzucht-Verein in Oberöſterreich ſeinerzeit Lachsbrut ausgelaſſen (es geſchah dies im Frühjahr 1878) zum Zwecke eines Verſuches, ob der Rheinlachs auch in der Donau gedeihen würde. Vor einigen Tagen wurde nun vom herrſchaftlichen Fiſchereipächter Hammerſchmid ein junger Fiſch von circa 5—6 Zoll Länge gefangen, welcher von den hieſigen Fiſchern als Rheinlachs agnoszirt wird. Derſelbe wurde in unſerer Anſtalt für künſtliche Forellenzucht eingeſetzt und befindet ſich vollkommen wohl, woſelbſt er jederzeit beſichtigt werden kann. (D. F.⸗Z.) IX. Titerariſches. 1) Schriften verzeichniß. Von O. Gracklauer's Verlag in Leipzig liegt uns ein Verzeichniß ſämmtlicher Schriften über Fiſcherei, Fiſchzucht ꝛc., die von 1820-1879 im deutſchen Buchhandel erſchienen ſind, vor. Dieſe Ueberſicht umfaßt zwölf Gruppen, nemlich: I. Allgemeine Fiſcherei; II. Fiſch⸗ zucht; III. Angelfiſcherei; IV. Seefiſcherei; V. Häringsfang; VI. Auſternzucht; VII. Teich- fiſcherei; VIII. Naturgeſchichte der Fiſche; IX. Fiſchereigeſetzgebung; X. Fiſchereikalender; 119 — —— XI. Fiſchereizeitungen, und XII. Diverſes und enthält in der That eine ſo vollſtändige Angabe aller einſchlägigen Schriften und Werke, Kalender und Zeitungen über Fiſchereiweſen, daß wir, ſoweit unſere Kenntniſſe reichten, uns vergeblich bemühten, eine Lücke darin zu entdecken. Wer ſich dennoch auf einem der verſchiedenen Gebiete der Fiſchzucht durch einen tüch— tigen Wegweiſer unterrichten will, dem können wir obiges Verzeichniß nicht genugſam empfehlen. Es iſt darin nicht blos jedes einzelne Buch nach der Ueberſchrift, ſondern auch nach dem hauptſächlichſten Inhalte angegeben, und was die Zuſammenſtellung beſonders pracktiſch und werthvoll erſcheinen läßt, zugleich der Ladenpreis der einzelnen Werke beigeſügt. Die genannte Verlags-Buchhandlung iſt bereit, alle Aufträge auf die angezeigten Werke beſtens zu beſorgen. 2) Lehrbuch der Teichwirthſchaft. Bei dem gegenwärtig wieder auflebenden Sinne für Fiſcherei und bei der Lage der Landwirthſchaft, welche es gerathen erſcheinen läßt, alle Quellen des Erwerbes zu prüfen und auszunutzen, kommt ein Werk wie das jetzt erſcheinende „Lehrbuch der Teichwirthſchaft. Ein illuſtrirter Rathgeber für angehende, ſowie erfahrene Teichwirthe, für Gutsbeſitzer und Fiſchereifreunde von Carl Niklas“, ſehr zur rechten Zeit. Das Buch erſcheint in 5 Lieferungen à 2 Mark im Verlage von Herrcke und Lebeling (Expedition der Deutſchen Fiſcherei-Zeitung) in Stettin und iſt direckt von dort oder durch jede Buchhandlung zu beziehen. Nach dem Proſpekte dürfte das Werk ſehr erſchöpfend und lehrreich werden. Die erſte Lieferung, welche vorliegt, enthält die Abhandlungen über die Fiſche, die der Teichwirthſchaft nützlichen und ſchädlichen Thiere und die Teichpflanzen. Die ſpäteren Lieferungen werden den Teichbau, den Betrieb, die Buchführung ꝛc. ꝛc. in Wort und Abbildung ſchildern. Das ganze Buch ſchließt eine fühlbare Lücke in der landwirth— ſchaftlichen Literatur. X. Sifderei- Monats - Kalender. Januar. — Laichzeit: Mit dem 20. Januar endet die Schonzeit der Forellen (Wald-, Bach⸗ Teiche, Fluß⸗ und Steinforellen, Trutta Fario). Außerdem in dieſem Monat keine Hegezeit. — Angelfſiſcherei: Bei gelinder Witterung und Sonnenſchein, wenn überhaupt die Schnur eisfrei bleibt, auf Hechte und Huchen. Mit kleinen Köderfiſchchen werden ſchwere Alten (Aitel, Dickkopf) gefangen. Der Aal fängt ſich an der Nachtſchnur. XI. Correſpondenz. Nochmals die Rohrdommel. Hierüber ſchreibt man uns: „Nachdem Sie die Güte hatten, die Geſchichte von den beiden im Mooſe gefundenen Rohrdommeln und ihrer Confiskation durch die Organe der Forſtpolizeibehörde in Nr. 10 Ihres geſchätzten Blattes aufzunehmen, intereſſirt es Sie und Ihre Leſer gewiß auch, den weiteren Verlauf dieſes wichtigen Rechtsfalles zu erfahren. Vor Kurzem erhielt der Fiſcher N. und ſein Sohn eine Vorladung zum Schöffengerichte T., um ſich über den Frevel zu verantworten, deſſen der letztere ſich durch Errettung der beiden unbefiederten Waſſervögel vom ſicheren Tode ſchuldig gemacht haben ſollte. Aus den den beiden Beſchuldigten zugeſtellten Aktenſtücken geht hervor, daß über den Fall bereits die Strafkammer des k. Landgerichtes M. zur Beſchlußfaſſung veranlaßt worden war und die Sache wegen der ſich vorausſichtlich ergebenden minderen Strafbarkeit des Reates ſodann an das Schöffen— gericht verwieſen hatte. Dahin waren vom öffentlichen Ankläger zwei Belaſtungszeugen geladen; zwei Zeugen brachten die Beſchuldigten mit und ſo traten alſo ſechs Perſonen in der Verhandlung auf. Rechnet man dazu das Schöffengericht, den Amtsanwalt und den Protokollführer, ſo waren bei Aburtheilung dieſer harmloſen Sache nicht weniger als 11 Perſonen in Anſpruch genommen, abgerechnet der Senat des Landgerichtes, der ſchon vorausgehend damit befaßt war. Die Verhandlung ergab den Hergang der Sache, wie er in Ihrem Blatte erzählt iſt und es konnte insbeſondere die in der urſprünglichen Anzeige enthaltene Angabe von dem Fang der Vögel durch Schlingen oder Schlageiſen durch nichts erwieſen werden. Damit fiel die eigentliche Beſchuldigung wegen Jagdfrevel von ſelber hinweg und es blieb bei ſtrengſter Auffaſſung höchſtens noch ein Reat des ſtrafbaren Eigennutzes übrig, auf welchen das Gericht auch ſchließlich erkannte, dabei aber nach Antrag des Amtsanwaltes zugleich das geringſte Strafmaß ausſprach und ſohin Vater und Sohn zu je 3 J. Geldſtrafe verurtheilte. An dieſem Urtheile hängen freilich auch die Koſten des Verfahrens, die den verurtheilten Vater als Ernährer einer zahlreichen Familie doppelt empfindlich treffen. Ob derſelbe noch weitere Koſten daran ſetzen und die Berufung ergreifen wird, ſteht dahin; immerhin aber iſt es eine eigenthümliche Ironie, ſagen zu müſſen, daß der junge Menſch, der aus 1a m menſchlicher Regung jich der beiden mutterloſen Vögel erbarmt und fie vom ficheren Untergang errettet hat, vor dem Geſetze gerechtfertigter geweſen wäre, wenn er dieſe armen Geſchöpfe in's Waſſer geſtoßen oder ſonſt ihrem unvermeidlichen Schickſale überlaſſen hätte.“ Nachſchrift der Redaktion. Das Strafbare liegt hier weniger in der Aneignung über— haupt, als vielmehr in dem Umſtande, daß der junge Fiſcher die zur Jagd gehörigen Vögel behalten hat, ohne feinen Fund dem zuſtändigen Jagdberechtigten abzuliefern oder wenigſtens anzuzeigen. Warum auch der Vater geſtraft wurde, iſt uns ohne nähere Kenntniß des Urtheiles nicht erfindlich. Jedenfalls aber zeigt der vorliegende Fall in ſehr draſtiſcher Weiſe, von welchen Bagatellſachen zuweilen die Thätigkeit der Gerichte und der Apparat der gerichtlichen Verhandlung in Bewegung geſetzt wird. Nachdem dieß einmal geſchehen, mußte das Gericht auch zu Recht erkennen und es iſt möglich, daß nach dem formalen Rechte keine andere Löſung erfolgen konnte, als die Verurtheilung; aber eine andere Frage iſt, ob die Anzeige und Verfolgung nothwendig, ob ſie lohnend und glücklich war, mit andern Worten, ob der an den Tag gelegte Eifer zu der Geringfügigkeit der Sache in einem richtigen Verhältniſſe ſtand, und darüber glauben wir, dürften ſelbſt in jagdfreundlichen Kreiſen die Anſichten verſchieden ſein. Herrn W. Vor Allem herzlichen Dank für fortdauernde bewährte Unterſtützung. Die Frage des Fiſcherei-Unterrichtes bildet den Gegenſtand unſeres beſonderen Augenmerkes und haben wir hiefür bereits einiges Material in Händen, wozu uns Ihre jüngſte Zuſendung ganz erwünſcht kommt. Sie werden dieſelbe in der erſten Nummer des nächſten Jahrganges verwerthet finden. Herrn Pfarrer J. in Windsheim. Der Ihnen beſtimmte Brief iſt aus Verſehen des Abſenders liegen geblieben und wurde heute von uns an Ihre geehrte Adreſſe befördert. Herrn S. in Bayriſchzell. Leider find wir nicht in der Lage, Ihre geſchätzte Anfrage in erwünſchter Weiſe beantworten zu könuen. In Oberbayern exiſtirt nämlich kein Fond zur Prämiirung für den Otterfang und auch für die jüngſte Subvention des Landrathes iſt die Verwendung in anderer Richtung vorgezeichnet. Wir werden indeß Ihre waidmänniſche That beſonders in unſerem Blatte erwähnen. Herrn F. in Grünhard. Geehrte Zuſchrift vom 15. d. Mts. noch vor Schluß des Blattes erhalten und werden wir dem darin geſtellten Antrage mit Vergnügen entſprechen. Berichtigung. In Nr. 11 der Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung: Seite 99, Zeile 8 von oben lies: 40,000 bis 60,000 „Stück“ ſtatt „Mark“, 7 102, 0 8 1 7 7 „Jungfiſche“ ſtatt „Zugfiſche“. Inserate. Tiſcherei- Verpachtung. Der gefertigte königliche Hofſtab verpachtet im Submiſſionswege die Fiſcherei in den inneren Kanälen des königlichen Hofgartens zu Schleißheim vom 1. Januar 1880 an auf 6 Jahre und ſind fragliche Angebote verſchloſſen bis incluſ. 28. l. Mts. hierorts einzureichen. Auf mündliche oder ſchriftliche Anfragen wird Auskunft auf dem königlichen Stabsbureau ertheilt, woſelbſt auch die Pachtbedingungen zur Einſicht bereit liegen. München, den 4. Dezember 1879. Königlicher Oberſthofmarſchall⸗Stab. V'reistarif der Kaiſerl. Fiſchzuckk⸗Anſtalt b. Büningen, Stat. 8k. Ludwig, Ober⸗Elsass. 1. Angebrütete Eier von Seeforellen und Huchen oder Donaulachſen zu AM. 6.— das Tauſend. 2. Angebrütete Eier von Forellen, Rheinlachſen, Rittern oder Saiblingen und Lachsbaſtarden zu . 5.— das Tauſend. 3. Angebrütete Eier von Aeſchen zu AM 3.— das Taufend. 4. Angebrütete Eier von Blau- und Sandfelchen zu & 10.— die Zehntauſend. Vorſtehende Preiſe gelten nur für Deutſche Beſteller. Verpackung nach bewährter neueſter Methode unter billigſter Berechnung. Beſtellungen möglichſt bald erwünſcht. Der Direktor: Für die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in Münden. Ae 3 2044 093 327 898 >». >> 4 MM >)»: 4