r 23 W 21 >= 2% P 2 8 53 55 8 0 0 » L- >> » 7 > >> >>> < 5253 2 >.» > = >>> . 5 E 8 35 an DDP] . . . 2 >>) 5 TER 02. >> PPA 333 < . 15. — 3 8 252 —— = 3 a ö © N * 25 7 Er a 2 5 > DI? en en HE) Y)) 2 = Zn — 2 — Tibrary of the Museum COMPARATIVE ZOÖLOGY, AT HARVARD COLLEGE, CAMBRIDGE, MASS, Founded by private subscription, In 1861. AAA | No. 6654 | ln 2 5 5 * — * f * — - — N . „ An # 1 4 15 9 . u. . a 83 * 4 v2 nun * Be 1 . N P * ET EEE 19. VIII. Citerariſches. 1) Die leidige Thatſache, daß unſere Flußkrebſe neuerdings von der ſogenannten Krebs— peſt ſo ſehr heimgeſucht werden, iſt geeignet, die Aufmerkſamkeit in erhöhtem Grade auch auf die Naturgeſchichte des Krebſes zu lenken. Eines der neueſten Werke auf dieſem Ge— biete iſt das in franzöſiſcher Sprache geſchriebene Werk von Th. H. Huxley, betitelt: L'écre— visse, introduction a l'étude de la zoologie; erſchienen zu Paris, 1880, bei Germer Bailliere et Cie. Es behandelt auf 260 Seiten die Phyſiologie, Morphologie ꝛc. des Krebſes, iſt mit Abbildungen ausgeſtattet und enthält am Schluſſe auch eine Ueberſicht zahlreicher, die Krebſe behandelnder Werke und Schriften. 2) Im Verlage von Herrcke K Lebeling (Expedition der Deutſchen Fiſcherei-Zeitung) in Stettin iſt der zweite Jahrgang von Dunker's Fiſcherei-Kalender ſoeben erſchienen. Der erſte wurde auf der Berliner Internationalen Fiſcherei-Ausſtellung mit der Silbernen Medaille prämiirt, der höchſten Auszeichnung, die für Literatur gewährt wurde. Obgleich dieſer Jahrgang eben ſo reichhaltig iſt, wie der erſte (er enthält u. a. das ganze Geſetzesmaterial), hat die Verlagshandlung doch den Preis des Buches auf 1 M 50 gebunden und 1 A, brochirt ermäßigt. Während diefer Kalender für Fiſchhändler, Teich— wirthe, Fiſchzüchter, Angler ꝛc. beſtimmt iſt, dient eine andere Ausgabe, der „Taſchen— Kalender für See- und Binnenfiſcher“, ausſchließlich den Zwecken der Fiſcher— bevölkerung. Dieſe Ausgabe koſtet in feſtem Einbande, als Notizbuch in der Taſche zu tragen, nur 1 M. IX. Schluß- Bemerkung. Die Anhäufung von Stoff nöthigt uns, den Bericht über die ſehr intereſſante General-Verſammlung des Bayerischen Fiſcherei-Vereins vom 11. Dezember und die darin gefaßten, in die Organiſation ꝛc. des Vereins tief eingreifenden Beſchlüſſe auf nächſte Nummer zu verſchieben. Die Redaktion. Inserat. 2 * ’ 12 Dunker's Fiſcherei⸗Kalender für Deutſchland, Oeſterreich und die Schweiz auf das Jahr 1881. Zugleich Adreßbuch aller bei der Fiſcherei, dem Fiſchhandel ꝛc. betheiligten Vereinen, Behörden, Beamten ze. Zweiter Jahrgang. Prämiirt mit der Silbernen Medaille in Berlin 1880. Preis geb. 1.50 M Erſchien ſoeben bei Herrcke & Lebeling in Stettin. Der Kalender enthält neben dem Kalendarium, Tabellen für den Fiſchhändler, Teichwirth, Fiſchzüchter und Angler, eine überſichtliche Zuſammenſtellung der in den verſchiedenen deutſchen Staaten und der Schweiz geltenden Geſetze und Verordnungen, das Fiſchereiweſen betreffend. Dieſe Zuſammenſtellung erleichtert den Ueberblick über die zahlreichen und ſehr verſchiedenen Beſtimmungen in hohem Grade und iſt für Jeden, der mit dem Fiſchereigewerbe zu thun hat, eine ſehr intereſſante und werthvolle Gabe. Für den See— fiſcher von Werth iſt ein Artikel über die Einrichtung und Erfolge der Sturmſignale an den deutſchen Küſten. Ferner finden wir Tabellen zum Zählen und Meſſen der Fiſcheier, ein deutſch— italieniſches Fiſchwörterbuch, eine Vergnügungstour ab Eſens in Oſtfriesland auf den Schellfiſch— fang. Von Werth iſt uns die Lebensbeſchreibung und das Bild von W. Horak, dem bekannten böhmiſchen Teichwirth und Verfaſſer eines vortrefflichen Buches über die Teichwirthſchaft in Böhmen. Den Beſchluß bildet das Adreßbuch für Deutſchland, Oeſterreich und die Schweiz, Poſt- und Tele— graphenbeſtimmungen, Münzvergleichungstabellen und Vergleichung der Thermometer-Scalen. Ich kann den Kalender allen Fiſchern und Freunden der Fiſcherei auf das Wärmſte empfehlen. Berneuchen, den 14. Dezember 1880. M. v. d. Borne. Für die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. Dayerifche JNiſcherei⸗Zeitung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. x — 2 Ce * A Nr. 1. München, 26. Januar 1881. VI. Jahrg. Die „Bayerifhe Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Klonat einmal in der Regel in der Klitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kal. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerale werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. — = — —— Inhalt: 25 . für Schwaben und Neuburg. — II. meien Verein. — III. Die Coloniſirung des Rachelſees. — IV. Ueber Lachs forellenbaſtarde. — V. Die Amaule im Starnberger-See. — VI. Eine glückliche Otterjagd. — VII. Zur Zucht des Zanders. VIII. Kleinere e — IX. General-Verſammlung des bayer. Fiſcherei Vereines am Samſtag den 11. Dezember 1880. — X. Fiſcherei-Monats-Kalender. 1. Kreis-FJiſcherei- Verein für Schwaben und Neuburg. (Ausſchuß-Verſammlung.) Augsburg, 8. Jänner 1881. Am 28. Dezember 1880 fand unter dem Vorſitze des Vereins-Vorſtandes, Seiner Excellenz des Herrn Regierungspräſidenten von Hörmann die dritte Ausſchuß— Verſammlung des Fiſcherei-Vereins für Schwaben und Neuburg ſtatt. Der Herr Vorſitzende gab bekannt, daß ſich durch die ſehr dankenswerthe Ver— mittelung des Herrn Gutsbeſitzers und Premierlieutenant a. D. Rauſch in Kempten, dann des Herrn Bezirksamtmann von Schiber in Lindau und des Herrn Bezirks— amtmann Spengler in Mindelheim Vereinsſectionen gebildet haben. Die Section Kempten zählt 26 n und hat Herrn Rauſch, Gutsbeſitzer und Premierlieutenant a. D. in Kempten, als Vorſtand, Herrn Kaufmann Chapuis als ſtellvertretenden Vorſtand und Secretär und Herrn Privatier Haeberlin als Kaſſier gewählt. Die Section Lindau beſteht aus 46 Mitgliedern und hat Herrn Rittmeiſter von Campell in Aeſchach als J. und Herrn Privatier Grard in Lindau als II. Vor⸗ ſtand gewählt. * X 2 Die Section Mindelheim hat 29 Mitglieder und wird ihre Vorſtandſchaft dem— nächſt wählen. Um den verſchiedenen Vereins-Sectionen und den einzelnen Mitgliedern die Beſchlüſſe des Ausſchuſſes auch ohne beſondere Zuſchriften zur Kenntniß zu bringen, wird die Redaction der „Bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung“ erſucht, fernerhin Berichte über die Ausſchuß— Verſammlungen in ihrer Zeitung zu veröffentlichen, und wird eine Anzahl von Exemplaren der genannten, vortrefflich redigirten und das Intereſſe für die Sache lebhaft anregenden Zeitung den Sectionen und den Mitgliedern des Vereines geliefert, beziehungsweiſe vermittelt werden. Von verſchiedenen Seiten, insbeſondere auch vom deutſchen Fiſcherei-Verein in Berlin, iſt der Verein um ſeine Verwendung angegangen worden, daß bei Wieder— herſtellung des Fabrikwehres der Spinnerei und Weberei Ulm in der Iller bei Ay ein Fiſchpaß angelegt werde, damit die Wanderfiſche durch das Wehr nicht wieder am Auf— ſteigen in der Iller gehindert würden. Bei den vom Vereine gepflogenen Verhandlungen zeigte ſich, daß die Spinnerei und Weberei Ulm in anerkennenswertheſter Berückſichtigung der Fiſcherei-Intereſſen von ſelbſt bereit war, bei jenem Wehre einen Fiſchpaß anzulegen. Der Plan darüber wurde dem Vereine vorgelegt und von dieſem als zweckmäßig begut— achtet. Zweifel beſtanden nur bezüglich der Frage, ob die Querſparren des Fiſchpaſſes zu den Seitenwänden rechtwinkelig oder ſchräg nach aufwärts zu ſtehen haben ſollen. (Siehe „Bayer. Fiſcherei-Zeitung“ 1880 Nr. 1 S. 5 und Nr. 3 S. 25). Im gegebenen Falle iſt dieſe Frage, bei der geringen Steigung des Fiſchpaſſes (1: 10) nicht ſehr erheblich; im Allgemeinen aber entſchied ſich der Ausſchuß nach den inzwiſchen erhaltenen Aufſchlüſſen dafür, daß es zweckmäßiger ſein dürfte, die Querſparren ſchräg aufwärts zu ſtellen. Auf Anweiſung des Deutſchen Fiſcherei-Vereines find durch Herrn Oberbürger— meiſter Schuſter in Freiburg 30,000 Felcheneier hiehergeſendet worden, welche in der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Fiſchermeiſters Karl Schöppler in Augsburg zur Entwicklung gebracht wurden. Wenn die jungen Fiſche verſandtfähig ſind, ſollen ſie in einigen Seen der Bezirke Kempten, Immenſtadt oder Füſſen ausgeſetzt werden. Schließlich wurde die Feſtſetzung von Prämien für Erlegung von Raubthieren, welche der Fiſcherei ſchädlich ſind, ſowie für erfolgreiche Anzeige von Fiſchereifreveln und Fiſchdiebſtählen angeregt, und ſoll zunächſt das zur Beſchlußfaſſung nöthige Material geſammelt werden. 5 II. Anterfränkiſcher Jiſcherei-Verein. Würzburg, 18. Jänner 1881. In unſerem Kreiſe haben wir bisher einen Strich gehabt, die Rhön, der wie er von Natur reich iſt an herrlichen Salmonidengewäſſern, ſo von Jahr zu Jahr mehr verarmte an deren edlen Bewohnern. Und ſolcher Gewäſſer ſind doch ſo viele da vorhanden: ſo ergießen ſich als zwei preiswürdige Rhönflüſſe nach weitem getrennten Laufe Saale und Sinn bei Gemünden mitſammen in den Main. Und hat die Saale ſelbſt zwar weniger Salmonen, ſo ſind ihre rechtsſeitigen oft recht ſtarken Zuflüſſe, wie Streu, Elz, Brand, Steinach, Aſchach, Thulba und Schondra von Haus aus deſto beſſere, wenn auch zum Theil überfiſchte Edelfiſchbäche. Freilich mag die Forelle, die Aeſche, wohl nirgends einen trefflicheren Abſatz finden, als gerade in den Rhönbädern Kiſſingen und Brückenau; wurde doch im Bad 3 Kiſſingen während der hohen Saiſon der letzten Sommer das Pfund Forellen bis zu 6 Mark bezahlt. Das reizt zur übermäßigen Ausbeutung der Bäche; wenn nur damit die Pflege der Fiſchwaſſer, die Nachſetzung von Brut, namentlich auf künſtlichem Wege gewonnen, nur einigermaßen den gleichen Schritt eingehalten hätte. Aber in letzterem Punkte verhielt man ſich hier faſt durchaus negativ. Während im Speſſart, unter der Führung unſerer bewährten Ausſchußmitglieder, Herrn Eduard Rexroth in Lohr, G. Hunkel in Marktheidenfeld und anderer rühriger Männer die Pflege der Fiſcherei neuen Aufſchwung gewann und Brutanſtalten in Marktheidenfeld, Lohr, Aſchaffenburg, zu Grünau am Kopfbach, einem Nebenbache der Haßloch, zu Lindenfurt im Hafenlohrthale und in Brunnthal bei Schloß Kleinheubach entſtanden, ſchien mit dem gegen Willen des Eigenthümers durch Verluſt der Quelle herbeigeführten Aufhören der Brutanſtalt des Herrn Hoteliers Kaiſer in Kiſſingen im Rhöngebiete die Luſt zur Gründung von Brutanſtalten erſtorben. Vergebens wenigſtens verſuchte unſer Verein ſeit mehreren Jahren, in mehrfach eingeſchlagenem Wege des ſchriftlichen Ver— fahrens zur Gründung von Brutanſtalten in der Rhön aufzumuntern. Die Einſetzung von etwa 30 000 junger Lachſe in die Sinn im Jahre 1879, von 50 000 Stück Lachsbrut in die Streu im Jahre 1880, war alles, was an künſtlich gewonnener Brut bisher in die Rhönwaſſer auf Veranlaſſung unſeres Vereins eingeführt zu werden vermochte. Nur in Rupoden an der Sinn war ſeit 1878 eine von unſerem verdienten, leider mittlerweile verſtorbenen Ausſchußmitgliede Reinhard Freiherrn von Thüngen-JZeitlofs gegründete kleinere Brutanſtalt, welche jährlich etwa 5000 Stück Bachforellenbrut erzeugte, thätig. Erſt zwei über die Zucht der Forelle, mit vornehmlicher Berückſichtigung der künſtlichen Zucht, unter Demonſtration von Brutapparaten und dergleichen gehaltene Vorträge unſeres 1. Vorſtandes, der eine ſtattgehabt am 10. Oktober 1880 zu Brückenau, der zweite am 31. desſelben Monats in Mellrichſtadt, beide unter warmer Unterſtützung der treffenden kgl. Bezirksamtmänner Herrn Baron v. Hörmann und Kienle, vor einer je größeren Anzahl von Zuhörern, die damit verbundene perſönliche Berührung mit Fiſchereiintereſſenten, ſodann die mehrfach ſtattgefundenen, theils ſchankungs- theils leihweiſe Ueberlaſſung von der Oertlichkeit angemeſſenen Brutapparaten ſeitens unferes Vereins brachten nun in letzter Zeit auch in der Rhön Bewegung in die Sache. Zur Zeit arbeiten im Rhöngebiete folgende 10 Brutanſtalten: an der großen Sinn: die größere der k. Badverwaltung Brückenau mit verbeſſerten kaliforniſchen und Coſtuſchen Apparaten, eine kleinere des Schreinermeiſters Heinlein in Brückenau, mit theilweiſe ihm vom Vereine geſchenkten Kuffer'ſchen Zinkapparaten, die Brutanſtalt des Herrn k. Oberförſters Sebald in Oberbach, mit ihm vom Vereine geſchenkten verbeſſerten californiſchen Apparaten, die Vereinsbrutanſtalt im Kloſter Kreuzberg im Betriebe der dortigen Franziskanermönche mit verbeſſerten kaliforniſchen Apparaten, die ſchon oben bezeichnete von Thüngen'ſche Anſtalt in Rupoden; an der kleinen Sinn: die Brutanſtalt zu Kothen mit vom Vereine geſchenkten verbeſſerten Coſtu'ſchen Apparaten, 4 an der Dollnau, einem noch auf bayerischen Gebiete gelegenen Nebenbache der Fulda, eine weitere Brutanſtalt in Motten; außerdem noch im Bezirksamte Mellrichſtadt zu Baſtheim eine Brutanſtalt des Fiſchers Raimund Leicht, zu Fladungen eine Anſtalt des Beigeordneten Lukas Kümmeth und zu Nordheim die des Gutsbeſitzers Ferdinand Schloth. Auch im übrigen Unterfranken ſchreitet das Brutgeſchäft, das in dieſem Jahre größere Dimenſionen annimmt, als je vorher im Kreiſe, munter vorwärts. Namentlich entwickelt unſere Vereinsbrutanſtalt Aſchaffen burg eine recht vielſeitige Thätigkeit; nicht allein, daß in ihrem Baſſin Forellen gehalten werden, um mit ihnen die künſtliche Befruchtung an Ort und Stelle vorzunehmen, ſo hat ſie an Eiern ſolche von Bachforellen, Rheinlachſen, Blaufellchen und Schnäpel, dann kaliforniſche Lachſe bereits ausgebrütet. Unſer Verein hat nemlich die angenehme Mög— lichkeit, in dieſer unſerer Aſchaffenburger Brutanſtalt, dem ſich für unſere Sache warm intereſſirenden Herrn Profeſſor der Zoologie Dr. Graff an der kgl. Centralforſtlehranſtalt daſelbſt das genügende Material zu Studien in der künſtlichen Fiſchzucht zur Verfügung zu ſtellen. Zur Zeit freilich iſt genannter Herr Profeſſor von Aſchaffenburg abweſend, da er nach Beſichtigung unſerer Würzburger Brutanſtalt im Auftrag des kgl. bayer. Staatsminiſteriums der Finanzen ſich auf der Reiſe nach Münden und Caſſel befindet, um die da beſtehenden Einrichtungen für Fiſchzucht, beziehungsweiſe für deren Unterricht in Augenſchein zu nehmen. Wir haben alſo die glänzende, wenn auch noch beſcheidene Hoffnung, daß unſere bayeriſchen Forſtleute, die Pfleger unſeres Waldes, künftighin auch in der Fiſchpflege Unterricht erhalten ſollen. Eine zweite Angelegenheit, die zu einer Zeit aus der Mitte unſeres Vereines angeregt wurde, die Errichtung einer Karpfenbörſe in Nürnberg für den ſüd— deutſchen, ſpeziell bayeriſchen Markt, ähnlich der in Cottbus beſtehenden, geht unter der thatkräftigen Aegide des Herrn Bürgermeiſters Freiherrn von Stromer in Nürnberg, des 2. Vorſtandes des mittelfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Vereins ihrer Verwirklichung entgegen. Trügen nicht alle Anzeigen, ſo begrüßt die Stadt Nürnberg ſchon im Herbſt 1881 die erſte bayeriſche Karpfenbörſe in ihren Mauern. Auch die namentlich durch unſere Ausſtellung gegebene Anregung, den nordiſchen Seefiſch bei uns zur regelmäßigen Marktwaare zu machen, trägt Früchte; ſeit 1. September 1880 beſteht in Würzburg eine durch Herrn Kaufmann K. Amſchler gegründete Markthalle, welche großen Umſatz in friſchen Seefiſchen hat und ſehr dazu beiträgt, die Fiſchnahrung bei uns mehr und mehr in Aufnahme zu bringen. Mit Schluß dieſer Zeilen laufen von verſchiedenen Brutanſtalten Berichte ein, wonach die zur Beſetzung unſeres Mains in dieſem Jahre beſtimmten Rheinlachseier faſt ſämmtlich ſchon in den beſtimmten Anſtalten eingetroffen ſind, freilich auch dabei ein Bericht unſerer Aſchaffenburger Brutanſtalt, der Manches zu denken gibt. Am 11. No— vember 1880 fing ein Aſchaffenburger Gewerbfiſcher bei Welzheim einen 6 Pf. ſchweren Lachs. Unſere Vereinsmitglieder in Aſchaffenburg, welche mit großer Aufopferung für das gemeine Beſte und in erſter Linie für unſere Mainfiſcher Lachſe bebrüten und ausſetzen, wollten den Lachs kaufen, erhielten aber von deſſen glücklichem Fänger den Beſcheid: „Den Lachs bekämen ſie nicht und wenn ſie für das Pfund 3 Mk. mehr bezahlten als jeder Andere.“ Richtig wurde dann der Lachs an Schauermann in Frank— furt verkauft. Difficile est satiram non scribere! — 2 III. Die Coloniſtrung des Nachelſees. Wolfſtein-Freiung, 26. Dezember 1880. Auf der Oſtabdachung des Rachels, des zweitgrößten Berges im Böhmerwalde, liegt auf bayeriſchem Gebiet der Rachelſee. Er iſt von Touriſten oft beſucht und ge— ſchildert worden. Man könnte ihn den Walchenſee des bayeriſchen Waldes nennen. Seine landſchaftlichen Reize, die etwas düſtere Großartigkeit, der melancholiſche Zauber, den er, wie die inneren Parthien des Waldes überhaupt, beſitzt, ſollen hier nicht näher beſchrieben werden. Dagegen möchte ich eine andere, freilich negative Eigenthümlichkeit des Sees in ichtyologiſcher Hinſicht hier zur Erörterung bringen: er hegt keine Fiſche in ſeinen ſchwarzen Tiefen. — Da hätten wir alſo das todte Meer des bayeriſchen Waldes. Freilich behaupten Einige, daß in dem See doch eine gewiſſe Gattung kleiner Forellen gefangen werde. Von ſolchen kleinen Forellen glauben indeß wieder andere Skeptiker, daß ſie anderswo geſtohlen worden ſeien und daß man guten Grund habe, den Rachelſee als Fangort vorzuſchützen. Die Meinung der Orts- und Sachkundigen geht mit verſchwindenden Ausnahmen dahin, daß der See abſolut fiſchleer ſei. Die Urſachen dieſer Erſcheinung ſind noch nicht genugſam ergründet. Es müſſen beſondere lokale Einflüſſe ſein, die ſich hier im fiſchfeindlichen Sinne geltend machen. — Im Allgemeinen, zumal was Höhenlage, Temperatur, Untergrund, phyſikaliſche Eigenſchaften des Waſſers ꝛc. anlangt, zeigt der See wenig Verſchiedenheit von ſeinen Brüdern, dem Arber⸗-, Biſtritzer- und Dreiſeſſel-See, die ſämmtlich forellenreich ſind. Insbeſondere, was Höhenlage betrifft, iſt ohnehin Brehm ein gewichtiger Gewährsmann dafür, daß die Forelle bis zu 6— 7000“ abſoluter Höhe hinaufſteigt, daß alſo der See für Salmoniden nicht zu hoch liegt. Auch muß in Betracht gezogen werden, daß der Abfluß des Rachelſees, die Schwarzach, ſich in Bezug auf Fiſchfauna in nichts von den anderen Gewäſſern des bayeriſchen Waldes unterſcheidet. Die herrſchende Anſicht leitet die Fiſchleere des Sees von chemiſchen Eigenſchaften des Waſſers ab. Es ſoll gelöste ſchädliche Schwefelverbindungen enthalten, in dem Maße, daß entweder die Fiſche ſelbſt, oder die zu ihrer Nahrung erforderlichen Orga— nismen nicht gedeihen können. Unterſtützt wird dieſe Anſicht durch das Vorkommen von Schwefelkies in dem vom Arber herſtreichenden Hauptkamm des Gebirges. Sei dem, wie ihm wolle, die Löſung dieſer Frage böte viel Intereſſantes. Sie bildet aber auch die Vorfrage für die Coloniſirung dieſes verödeten Fiſchereigebiets. Iſt das Waſſer des Sees nicht an ſich „giftig“ für den Fiſch, ſo iſt es jammerſchade, wenn dieſer ½ —⁰ 4 Stunden im Umkreis haltende See nicht mit den entſprechenden Fiſchgattungen bevölkert wird. Beſondere Schwierigkeiten dürfte die Löſung dieſer Vorfrage nicht bereiten. Das Experimentiren mit geeigneten lebenden Fiſchen, die in das Waſſer des Rachelſees zu ſetzen und dort zu beobachten wären, die chemiſche Analyſe des Seewaſſers, die Unter— ſuchung des Untergrundes, der Temperatur ꝛc., all das ſind Aufgaben, die ſich ohne beſonderen Aufwand von Wiſſenſchaft und Koſten bewältigen laſſen. Steht aber feſt, daß Fiſche in dem Waſſer leben können und iſt hiemit auch die Vermuthung nahe gelegt, daß die Entvölkerung des Sees durch zufällige Umſtände, Epidemien, Ab— ſperrung der Laichplätze, anhaltende abnorme Schneewaſſerverunreinigung ꝛc. hervor— gerufen wurde, jo ſollte man mit der Wiederbevölkerung nicht ſumen. Zum Einſetzen geeignet erſcheint nun vor Allem die Seeforelle des bayriſchen Waldes, insbeſondere jene des Biſtritzer-Sees, die 6 Pfund und darüber ſchwer wird. Dieſe Salmoniden würden im Rachelſee annähernd die gleichen Exiſtenz- Bedingungen finden, wie in ihren angeſtammten Wohnſitzen. Nebenher wäre der Verſuch mit Saiblingen und Madue-Maränen zu machen, der hiemit auch für die übrigen Seen des bayeriſchen Waldes angelegentlichſt. empfohlen wird. Die gleichzeitige Beſetzung des Sees mit Futterfiſchen (Ellritze, Schneider ꝛc.) wäre ſelbſtverſtändlich nicht außer Acht zu laſſen. Es wäre nun unſeres Erachtens eine dankbare Aufgabe für den ſo rührigen niederbayeriſchen Fiſchereiverein, das fragliche Projekt, nachdem der See Eigenthum des Staats iſt, bei der königl. 6 Regierungs-Finanzkammer von Niederbayern in Anregung zu bringen. Der Etat der Staatsforſten iſt zwar in jüngſter Zeit das Schmerzenskind des Herrn Finanzminiſters geworden, gleichwohl dürften vielleicht einige hundert Mark für fraglichen Zweck Gnade in den Augen unſer ſparſamen Volksvertreter finden. Es handelt ſich um Anlage eines Bruthäuschens für Seeforellen, Saiblinge und Maränen am See ſelbſt, eventuell an deſſen Abfluß. Dasſelbe wäre der Obhut der Forſtbedienſteten zu übergeben. Sollte die Anlage in der Nähe des Sees wegen der Schwierigkeit der Schutzes und der Beaufſichtigung gegründeten Bedenken begegnen, ſo wäre die Brutanſtalt in der nächſten Nachbarſchaft einer Oberförſters- oder Förſters— wohnung zu errichten. Nebenher wäre auf den Bezug ausgewachſener Seeforellen aus dem Biſtritzer-(Oſſa-) See Bedacht zu nehmen. Dieſe könnten theils direkt in den See verpflanzt, theils, wenn thunlich, als . für die Brutanſtalt verwendet werden. Das Gelingen des Coloniſirungs-Verſuchs ſelbſt hängt zwar von jo mannigfachen Faktoren ab, daß ich ihn auch im günſtigſten Fall nur dann als realiſirbar bezeichnen möchte, wenn er mit zäher Ausdauer und Unverdroſſenheit feſtgehalten wird. Gleichwohl tentare licet. Der Geſichtspunkt des öffentlichen Intereſſes iſt nicht immer identiſch mit dem eines Aktionärs und der indirekte Gewinn für Wiſſenſchaft und u 5 1 im Falle des Mißlingens unſeres Projektes nicht zu unterſchätzen. IV. Weber Tachsforellenbaſtarde. Nürnberg, im Dezember 1880. Vielleicht intereſſirt es die Leſer der baher. Fiſchereizeitung, Reſultate der künſtlichen Fiſchzucht zu vernehmen, welche ein Nichtfachmann mit außerordentlich primitiven Mitteln auf kleinem Areal erzielt hat. Vor etlichen Jahren ließ ich aus der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Oberbürgermeiſters Schuſter in Freiburg im Breisgau 1000 Stück dort angebrütete Eier „Lachsforellen— baſtarde“ kommen. Der Preis war ein ſehr mäßiger, die Verpackungsart vortrefflich, die Abſendungszeit günſtig gewählt und ſo kamen dieſe embryonirten Eier, an welchen ſchon die Augenpünktchen zu erkennen waren, wohlbehalten auf dem Gute in Mittelfranken, für welches der Ausſatz beſtimmt war, an. Die Eier wurden einfach in einem nur handhoch mit Kies und Tufſteinmulle gefüllten Kiſtchen nach der von Herrn Schuſter beigegebenen Vorſchrift ausgebreitet und ſtatt des Deckels mit Waldwedeln überdeckt. Das Kiſtchen war an den Schlegel eines mäßig großen Forellenweihers in der Weiſe angenagelt worden, daß der Waſſerabzug gerade noch über das Kiſtchen wegfloß, auf deſſen kiesbedecktem Boden die Eier lagen. Es dauerte nicht lange, ſo waren die kleinen Thiere ausgeſchlüpft, anfänglich unbeholfen, mit ihrer hochgelben Dotterblaſe ausgerüſtet, nach etlichen Tagen ſchwimmfähig. In dieſem Stadium wurden die zarten Fiſche ausgeſetzt und zwar der größte Theil in jenen früheren Forellenweiher, in welchem das Brutkiſtchen angebracht geweſen war, ein anderer Theil in benachbarte Bäche, welche in das am Gut vorbeifließende Flüßchen münden. Der Teich iſt offenbar für den Verſuch ſehr geeignet geweſen; er war ſeit etlichen Jahren mit Forellen nicht mehr beſetzt worden, hatte an der tiefſten Stelle etwa 8 Fuß, einen herrlichen Zufluß aus der benachbarten, ſtarken Quelle und war offenbar relativ ſehr nahrungsreich. Obwohl künſtliche Fütterung als zu umſtändlich unterlaſſen wurde, ſah man doch bald die kleinen munteren Fiſche da und dort aus dem Waſſermooſe, welches ſich im Weiher immer wieder, trotz öfterer Reinigung, bildet, hervorſchwimmen, die ſeichteren Stellen aufſuchen und blitzſchnell verſchwinden, ſobald ſie etwas Verdacht Erregendes am Ufer wahrnahmen. An Oſtern 1879 wurde der Teich zum erſten Male nach der Beſetzung abgelaſſen, da man wahrgenommen hatte, daß ein paar Exemplare ſich viel ſchneller entwickelt hatten, als die große Menge der andern und die Gefahr nahe lag, daß die wenigen 7 8 u 7 * 5 27 “nor h endon ihre Hoinsron Goſchmiſtor hoi eintretender Pahrunosſorge nerſneiſen möchten und 2 Heilage zur „Bayeriſchen Fiſckerei⸗Zeitung“, Jalirg. VI, Ar. 1. Baperiſcher Fiſcherei-Verein. u KRegulakiv, betreffend die Bildung ſländiger Geſchäfls-Ausſchüſſe. SU Zur Förderung der Aufgaben der Vereinsthätigkeit werden drei ſtändige Geſchäfts-Ausſchüſſe gebildet, nämlich: a) I. Ausſchuß: für Fiſchkunde und Fiſchzucht; b) II. Ausſchuß: für Fiſchfang; c) III. Ausſchuß: für Rechtsſchutz und Geſetzgebung. 8 2. Die Mitglieder des Directoriums haben in jedem Ausſchuſſe Sitz und Stimme. Außerdem werden durch das Plenum des Vereins in einer Monats— oder Generalverſammlung je auf die Dauer eines Jahres in jeden Ausſchuß wenigſtens fünf Mitglieder aus der Zahl der ordentlichen in München wohnhaften Vereinsmitglieder nach relativer Stimmen— mehrheit mittelſt Wahlzettels gewählt. 8 3. Nach Ablauf der Wahlperiode können die bisherigen Ausſchuß— mitglieder wieder gewählt werden. Kommen im Laufe der Wahlperiode einzelne Ausſchußmitglieder in Abgang, ſo findet für den Reſt der Wahlperiode eine Nachwahl ſtatt. e ER NS 4 8 15. Die Beſchlüſſe der Ausſchüſſe haben nur gutachtliche Eigenſchaft. Die definitive Beſchlußfaſſung bleibt der Plenarverſammlung (Monats- oder Generalverſammlung) vorbehalten. Eine ſelbſtändige definitive Erledigung ſteht nur dem III. Aus- ſchuſſe zu, wenn es ſich um einen der in § 13 erwähnten Geſchäfts⸗ gegenſtände handelt und die Sache ohne principielle Bedeutung für die Vereinsintereſſen iſt. 8 16. In jeder Monatsverſammlung iſt durch die Vorſtände ſämmt— licher Ausſchüſſe oder durch ein hiezu beſtimmtes Ausſchußmitglied über die ſeit der letzten Monatsverſammlung gepflogenen Ausſchuß— verhandlungen Bericht zu erſtatten. Die im Ausſchuß erledigten Gegenſtände, welche zu einer Beſchluß— faſſung der Plenarverſammlung Anlaß geben, ſind vorher beim Direc— torium zur Tagesordnung der letzteren anzumelden. Ba Die Ausſchüſſe haben den auf die Gegenstände ihres Geſchäfts— kreiſes bezüglichen literariſchen Erſcheinungen ihr Augenmerk zuzu— wenden und über letztere in den Monatsverſammlungen kurzen Bericht zu erſtatten. 8 18. Die Ausſchüſſe können von der Plenarverſammlung auch mit der Ausführung der durch letztere gefaßten Beſchlüſſe betraut werden. 8 19. Durch das gegenwärtige Regulativ bleibt das Recht der ſämmt— lichen Vereinsmitglieder, ſelbſtändig Anträge an die Plenarverſammlung zu ſtellen, vollſtändig unberührt. Die Plenarverſammlung kann jedoch ſolche Anträge zur Vor— berathung an einen Ausſchuß verweiſen. 8 20. Die erforderlichen Regieausgaben der Ausſchüſſe werden aus der Vereinskaſſe beſtritten. Beſchloſſen in der Generalverſammlung, München am 11. Dez. 1880. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. 7 Großen ihre kleineren Geſchwiſter bei eintretender Nahrungsſorge verſpeiſen möchten und da im Ganzen der kleine Weiher unmöglich für allzu viele Fiſche die nöthige Aeſung bieten konnte. Das Ergebniß war ein überraſchendes; es wurden 144 Lachsforellen— baſtarde gefangen, davon ein ſo ziemlich ein Kilogramm ſchwerer Fiſch und zwei Stück zu etwa ein Pfund; die übrigen waren ſammt und ſonders nur gut ſpannenlang und in der Größe von hübſchen Setzlingen. Die drei großen Fiſche wurden alsbald verſpeiſt; ſie waren von feinſtem Geſchmack, geradezu delikat. Der Reſt wurde zur Wieder— beſetzung des Weihers, zum Ausſatz im Bach und in ein paar von Quellen geſpeiſten Weiherchen und Dümpfeln benützt. In dieſem Frühjahre beobachtete man, daß in dem größeren Weiher mehrere Fiſche abgeſtorben waren, was darauf hindeutete, daß der Teich trotz der Reduktion des Beſatzes für die Zahl der nunmehr gleich großen, aber heranwachſenden, daher nahrungsbedürftigeren Fiſche zu klein ſei. Der Weiher wurde daher wiederum und zwar im Auguſt abgefiſcht und ergab etwa 80 Stück ſchöne Fiſche von 200 bis 600 Gramm Gewicht. Die Thiere waren von herrlichem Anſehen, doch in der Farbe nicht alle gleich; ſie ähneln ſehr der Bachforelle, ſind aber in der Form und in der mehr oder weniger hellen, röthlichbraunen Farbe des Rückens ſehr wohl von Forellen zu unterſcheiden. Ein Theil hatte weißes, der andere das bekannte gelbliche Fleiſch der ſogenannten Lachsforellen, obwohl ſie zuſammen, wie geſchildert, von Jugend auf in demſelben Teiche gewachſen waren. Obwohl Baſtarde, und zwar ſtammend aus dem Ei der Bachforelle, befruchtet mit der Milch des Rheinlachſes, waren ſie mit Milch und Rogen reichlich verſehen und ohne Zweifel laichfähig. Dies hat ſich auch thatſächlich bewahrheitet. Vor wenigen Tagen, alſo zur Laichzeit der Forelle, hat ein mir befreundeter wackerer Oekonom einen Frevler abgefaßt, welcher aus einem von mir gepachteten Bache eben erſt einen Lachs— forellenbaſtard, der gerade abgelaicht hatte, geſtohlen hatte. Der Frevler hatte den Fiſch mit der Hand gefangen und trug ihn noch lebend bei ſich, als er erwiſcht und ihm die Beute abgejagt wurde. Der Fiſch wog 950 Gramm und war ein Weibchen. Er war nach meiner Berechnung fünf Jahre alt und hatte offenbar im Fluß mehr Nahrung und ſolche in beſſerer Auswahl gefunden, als ſeine Geſchwiſter im Weiher, welcher jetzt nur noch mit etwa 25 Stück beſetzt iſt. Für dieſe kleine Zahl erzeugt dieſer Teich nach früheren Beobachtungen beim Beſatz mit Forellen genugſame Nahrung. Ich kann nicht genug ſchildern, welche Freude mir dieſe Reſultate gewähren; da die Lachsforellbaſtarde bis zu acht und zehn Pfund ſchwer werden können und Standfiſche ſind, ſo iſt ihre Züchtung zu empfehlen; ſie verlangen aber Stellen von acht bis zehn Fuß Tiefe, welche ſie freilich im November — wie wenigſtens der verübte Frevel zeigt — verlaſſen, um in Seitenbächen zu laichen. Da dieſe Baſtarde ein Kunſtprodukt ſind und in der Natur niemals vorkommen, ſo können ſie auch dem ungläubigſten Landwirthe den ſchlagendſten Beweis liefern, daß die künſtliche Fiſchzucht kein Schwindel iſt und daß man beim Vorhandenſein geeigneter Gewäſſer mit wenig Geld Schönes und Bea ſchaffen kann. 8. V. Die Amaule im Starnberger-See. 8. Dezember 1880. Es dürfte von Intereſſe ſein, Einiges über die wahrnehmbare Einbürgerung von Amaulen zu erfahren, welche in zwei Abtheilungen, zuerſt am 4. Februar 1878 in ſechs Stück von 2½—4 Pfund Gewicht, dann die zweite Abtheilung am 29. Mai 1880 mit 26 Stück, in den Starnbergerſee eingeſetzt wurden.“) Die erſte Entdeckung geſchah im Auguſt und September 1878 in der Nähe von Schloß Berg, woſelbſt von Sachverſtändigen an einem beſtimmten Platze längere Zeit — * Vergl. Fiſcherei-Zeitung, Jahrgang 1880, Nr. 7 5 junge Amaule, in der Größe von 2—3 Zoll wahrgenommen wurden, die von der Brut des erſten Einſatzes herrührten. Die zweite Jahresbrut von 1879 wurde in den gleichen Monaten bei Seeshaupt vorgefunden. Im März laufenden Jahres wurde ſodann in dem Magen eines bei Feldafing gefangenen Hechtes ein ganz friſch verſchluckter, circa 7 Zoll langer Amaul angetroffen. Derſelbe wurde von Herrn Hoffiſcher Kuffer in Spiritus gelegt und befindet ſich zu Jedermanns Anſicht noch heute in deſſen Beſitz. Endlich wurde vor ungefähr 14 Tagen von dem Fiſcher Liedl nahe bei Schloß Berg an einer Legſchnur ein Amaul im Gewichte von ungefähr / Pfund gefangen und lebend in den Behälter des Wirths Wismayer in Berg überbracht, welcher, nachdem er ſich überzeugt hatte, daß er hier einen jungen Amaul vor ſich habe, der noch ein paar Jahre geſchont werden müſſe, denſelben wieder dem See zurückgab und ſeinem weiteren Wachsthum überließ. Durch dieſe von Zeugen verbürgten Thatſachen dürfte auch für den bedächtigſten Zweifler der Beweis der Ueberführung des Amauls geliefert ſein und es iſt zu erwarten, daß recht bald zahlreiche Nachkömmlinge dieſes koſtbaren Fiſches im genannten See zum Vorſchein kommen werden, wenn erſt die heurige Nachbeſetzung von 26 Stück, größten— theils ſchweren Mutterfiſchen, ihre Jungen liefern wird.“) VI. Eine glückliche Otterjagd. Burghauſen, 8. Dezember 1880. Der vorige Monat bot uns hier das ſeltene Glück einer Fiſchotterjagd. Ein Schulknabe, welchen der Weg an der Wöhr vorbeiführte — einem am Fuß des hieſigen Kaſernberges gelegenen, einige 30 Tagwerke großen Weiher — ſah daſelbſt eine Fiſchotter ſchwimmen, und erzählte dieß in der Schule angekommen ſeinem Herrn Lehrer — einem eifrigen Nimrod. Derſelbe bezweifelte nun ſehr die Richtigkeit dieſer Angabe, und erſt nach verſchiedenen an den Knaben geſtellten Fragen, welche derſelbe klar und deutlich beantwortete, hoben ſich ſeine Bedenken, und benachrichtigte er ſofort mit ein paar Zeilen den betreffenden Jagdpächter. Binnen kurzer Zeit zogen drei Schützen auf die Wöhr hinaus, neugierig der Dinge, die da kommen werden, da in der Wöhr ſeit Menſchengedenken keine Otter geſchoſſen wurde. In wenigen Minuten war der ſpiegel— glatte Weiher erreicht; da lag er im herrlichſten Sonnenſcheine, mit kryſtallklarem 6—8 Schuh tiefem Waſſer, fo, daß man ſelbſt das kleinſte Fiſchchen ſchwimmen ſehen konnte — auf der rechten Seite mit ſich verflachendem gänzlich ſchilffreiem Ufer, von Wieſen umgeben — links eine kleine bewaldete Leite, von welcher hie und da Stauden in das Waſſer hineinhingen. Hier alſo war die Otter zu ſuchen; raſch beſtiegen zwei Schützen ein Schiff, geführt von kräftiger Ruderhand, während der dritte mit den Hühnerhunden die Ufer an der Leiten abſuchte. Es währte nicht lange, zogen dieſelben an, und im nächſten Augenblick ſchwamm ſchon die Otter in das tiefe Waſſer hinaus, ganz am Boden dahin, ſo, daß der Schlamm hinter ihr aufſtieg. Ruhig fuhr das Schiff hinter derſelben her, und wartete gelaſſen auf den Augenblick, wo dieſelbe „) Wir nehmen mit Vergnügen von dieſer Mittheilung Kenntniß und konſtatiren zugleich, daß mehrfach vom Kochelſee der Wunſch laut geworden, den Amaul auch in dieſen hiefür gewiß ebenſo geeigneten See zu verpflanzen. Die Red. 9 zum Luftholen das Köpſerl aus dem Waſſer heben würde. Es währte ein paar Minuten, da fielen zwei Schüſſe, das Waſſer färbte ſich blutigroth, und in nächſter Minute lag die Otter im Schiffe. Es war eine junge. Ob nicht noch die „Alte“ da iſt? äußerte einer der Jäger, ſuchen wir weiter! geſagt gethan, aber vergeblich ſuchten wir die ganze Wöhr entlang; „ſuchen wir nochmals zurück“, hieß es, und nach längerer genaueſter Suche jagten uns die Hunde gleich zwei Ottern auf einmal unter den Stauden heraus, deren eine unter dem Schiffe hindurchſchwamm. Beide wurden erſchoſſen, und war wirklich die „Alte“ dabei; die dritte war auch eine junge. Wir ſuchten noch eine geraume Zeit, fanden aber nichts mehr, und ſo zogen wir in der heiterſten Stimmung, mit der ſeltenen Beute beladen, wieder heimwärts. Die Jäger ſowohl als der Schiffführer ſind ſämmtlich Mitglieder des hieſigen Fiſcherclubs, und war ihre Befriedigung über die ſo glückliche Erlegung dieſer ſchädlichen Raubthiere in unſerem Fiſchwaſſer eine um ſo größere, als erſt bei näherer Beſichtigung eine Anzahl todter großer Fiſche meiſt mit abgebiſſenem Kopfe gefunden wurde, darunter zu unſerem größten Leidweſen ein paar Waller, welche Fiſchgattung erſt vor einigen Jahren in der Wöhr eingeſetzt wurde und vortrefflich zu gedeihen ſcheint. Schließlich fühlt ſich der Fiſcherclub Burghauſen verpflichtet, dem Herrn Hauptlehrer B. für ſeine umgehende Anzeige den beſten Dank auszuſprechen, indem wir bloß durch die raſcheſte Vertilgung dieſer Fiſchräuber vor weiterem empfindlichen Schaden verſchont blieben. F. VII. Zur Zucht des Zanders. Von geehrter Hand wurde uns der nachſtehende Artikel aus dem „Schleſiſchen Landwirth“ mitgetheilt, den wir wegen feines allgemeinen Intereſſes mit Vergnügen hier zum Abdruck bringen. Zur Zucht des Zanders machte Herr Oberförſter Reuter in der vor Kurzem ſtattgehabten Generalverſammlung des Frankfurter Fiſcherei-Vereins nach dem „Landboten“ folgende Mittheilungen: Der Zander iſt ein ſo ſchmackhafter und beliebter Fiſch, daß er uns recht gut die Mehrzahl der anderen Edelfiſche erſeten kann, und er hat gewöhnlich einen höheren Preis, als der Karpfen, wenn er nicht zu klein auf den Markt gebracht wird. Er koſtet im Durch ſchnitt pro 50 Kilo 66 Mk., während für Karpfen 60 Mk., Hecht 45 Mk., Barſch 30 Mk. von den Händlern gezahlt werden. Was nun die Vorbedingungen zur Zanderzucht anbetrifft, ſo ſind zunächſt diejenigen Gewäſſer zu wählen, in denen dieſer Fiſch überhaupt vorkommt, und daß man dann erſt zu denen übergeht, die bisher keine Zander hatten. Dieſelben ſind ſehr ſcheu und lieben deßhalb die tiefen und geſchützten Stellen der Gewäſſer, auch aus dem Grunde, weil ſie viel Sauer— ſtoff gebrauchen, welchen im Winter bei Eis die tiefen Seen vorzugsweiſe bieten; haben ſie einen oberirdiſchen Zufluß, um ſo beſſer. Da nun der Zander ein großer Raubfiſch iſt und ſich vorzugsweiſe von Uekelei, Bleien und anderen Fiſchen ernährt, die aber klein ſein müſſen, da er einen kleinen Schlund hat, ſo iſt auch erforderlich, daß die zu beſetzenden Gewäſſer möglichſt reich an ſolchen Fiſchen ſind, und daß andere Raubfiſche von geringerem Werthe, wie Hechte und Barſche ſoviel wie möglich weggefangen werden. Je mehr Nahrung der Zander hat, deſto fetter wird er und wächſt dann auch erſtaunlich ſchnell. Es iſt nun noch die natürliche Vermehrung des Zanders in's Auge zu faſſen. Da er ſehr ſcheu iſt, ſo hat man keine Gelegenheit, ihn beim Laichen zu beobachten, aus allen Umſtänden muß man aber annehmen, daß er ſeinen Laich an tieferen Stellen und vorzugs— weiſe auf Sand, Steinen und Holzſtämmen ablegt, denn in rein ſumpfigen Gewäſſern kommt 10 —̃ꝛ— —j4jẽᷣ— der Zander nicht fort. Man muß alſo darauf ſehen, daß die zur Nachzucht beſtimmten Gewäſſer an den Ufern hin und wieder bei 1 Meter die angegebene Beſchaffenheit haben. Ich bewirthſchaftete 8 kleinere Seen zwiſchen 2 und 60 Hectaren und habe folgende Erfahrungen gemacht. Als ich ſie übernahm, gehörte der Zander zur Seltenheit, es waren einzelne große Exemplare und Laich kam nicht aus. Es mußte entweder eine Degeneration eingetreten ſein, oder es mußten Laichplätze fehlen, und ich ſuchte beiden Uebelſtänden abzu— helfen, indem ich 1876 ca. 500 Stück junge Zander à etwa 1/2 Kilo ſchwer, einſetzte. Außerdem ſchaffte ich durch Verſenken von Sand und kleinen Steinen Erhöhungen und an den Ufern Schlupfwinkel durch Verſenken von Stubbenholz mit verzweigten Wurzeln und Steinen Laichplätze, und ich hatte die Freude, daß bald junge Zander gefangen wurden. Hierdurch ermuthigt, ſetzte ich alljährlich mehrere Centner für den Markt beſtimmte Zander aus fremden Seen ein, um die Familien friſch zu kreuzen. Gerade dieſe eingeſetzten Zander wuchſen ſehr ſchnell und wogen nach drei Jahren per Stück drei Kilo. Die friſch eingeſetzten Fiſche laichten ſtets beſonders gut in den 6 Seen, die durch einen Bach verbunden waren. In einem größeren See ohne Zufluß, der weder Sand noch friſches Holz bekommen hatte, kam mehrere Jahre hindurch kein Zanderſamen aus. Beim Transport der einzuſetzenden Zander iſt noch zu erwähnen, daß man nicht zu viel in ein Gefäß nehmen darf und das Waſſer kühl halten muß, auch iſt es gut, ſie im Gemiſch mit anderen Fiſchen zu transportiren, weil die Zander ſich ſehr leicht mit ihren ſcharfen Schuppen und Stacheln verletzen und ſchon nach drei Tagen infolge deſſen blind werden, weshalb ſie auch gleich nach dem Fang verſandt werden müſſen. Zum weiteren Gedeihen der Zander gehört auch der Schutz und die Ernährung der— ſelben. Den erſteren gewährt man ihnen, indem die Hechte und Barſche, als ihre größten Concurrenten beim Raube kleinerer Fiſche, herausgefiſcht werden, außerdem fiſche ich mit dem Zugnetz nur einmal zu Anfang des Winters und höchſtens noch einmal im Frühjahr, ſchon deshalb, um durch die häufige Störung ſie nicht ſo wild zu machen. Was die Ernährung anbetrifft, ſo ſorge ich dafür, daß die Zander ſtets in hin— reichender Menge die kleinen Fiſche in ihrem Gewäſſer finden, die der Art und Größe nach ihnen die paſſendſten und liebſten ſind. Zu dem Zwecke werfe ich bei jedem Fiſchzug trotz allen Proteſtes der Fiſcher, alle die kleinen wilden Fiſche, die zur Nahrung der Zander dienen, wieder in's Waſſer zurück. Ferner ſuche ich den Lieblingsfiſch des Zanders, nämlich den beſcheidenen Uekelei, auf jede Weiſe zu vermehren; ich baue überall an der Sonnen— ſeite Laichplätze für dieſen Fiſch und bewerkſtellige dies mit großem Erfolg dadurch, daß ich an flachen Stellen und an den Sandbänken Raſen legen laſſe, damit das Waſſer hinein— ſpielt, oder ich lege an den Waſſerrand Quecken, die friſch auf dem Felde ausgehackt ſind, und laſſe ſie etwas mit guter Erde bedecken, ſodaß ſie noch in das Waſſer hineinragen. Sie treiben im Waſſer friſch fort und der Uekelei-Laich kommt an den friſch wachſenden Trieben ſehr ſchön aus, weil ſich dort keine Pilze anſetzen können. Wo ſolche Stellen ſich nicht anbringen laſſen, werden zur Laichzeit der Uekelei die Uferſträucher durch Schlagen mit Knitteln geknickt, ſo daß ſie in das Waſſer hineinfallen, und darauf laichen dann die Uekelei ſehr gern. Soweit gedeihen meine Zander ganz vortrefflich, ſie nähren ſich gut, ſind fett und wachſen ſchnell; ſie vermehren ſich ſo ſtark, daß ſie ſchon jetzt nach 4 Jahren bei einzelnen Zügen die Mehrzahl der gefangenen beſſeren Fiſche bilden. VIII. Kleinere Mittheilungen. Der vom Kreiscomité des landwirthſchaftlichen Vereins der Oberpfalz und von Regensburg herausgegebene „Bauernfreund“ enthält in Nr. 35 vom 10. Dezember 1880 folgende intereſſante Mittheilung: „Freiherr von Frays, Gutsbeſitzer auf Erneſtgrün bei Waldſaſſen, gibt nachſtehend auffällige Erſcheinungen bei ſeiner Teichfiſcherei bekannt, über welche bereits verſchiedene entgegenſtehende Meinungs-Aeußerungen laut wurden. Freiherr von Frays würde deßhalb ein auf längere Erfahrung ſich ſtützendes Urtheil über den vorgetragenen Sachverhalt dankbar begrüßen. Die Redaktion. 11 „In einem meiner Forellenteiche, den ich im Spätſommer 1879 mit 167 Stück kleiner, aus einem Bach entnommener Forellen beſetzt hatte, aus welchem in früheren Jahren bei ähnlicher Beſetzung ſtets annähernd die gleiche Anzahl entnommen wurde, fanden ſich bei Gelegenheit der im Monat Juli h. J. vorgenommenen Fiſcherei nur 54 Stück Forellen im Geſammtgewicht von 11 Kilo vor, dazu aber zu meiner Ueber— raſchung drei Aale im Gewicht von je 1—1¼ Pfund. Im Frühjahr 1877 habe ich von Hüningen 1000 Stück Aalbrut bezogen und dieſe in 2 Weiher eingeſetzt, welche tiefer als der vorerwähnte Forellenweiher gelegen ſind, und durch das von dieſem ablaufende Waſſer geſpeiſt werden. Zweifellos ſind die Aale aufwärts in den Weiher gezogen und haben ſich dort mit Forellen gemäſtet. Es iſt wohl bekannt, daß Forellen ihrem eigenen Geſchlechte nachſtellen, es wurde daher bei Beſetzung des fraglichen Teiches darauf Rückſicht genommen, dieſelben in moͤglichſt gleicher Größe einzuſetzen, der bedeutende Abgang iſt demnach auf dieſe Weiſe nicht zu erklären. Eine Entwendung der Forellen iſt bei der Lage des Weihers und der ſteten Be— aufſichtigung gänzlich ausgeſchloſſen. Es erübrigt alſo nur anzunehmen, daß die Aale ſich mit Forellen genährt haben, welche Annahme noch weiters dadurch beſtärkt wird, daß alle Aale, welche ich ſowohl aus den Weihern, in die ſie eingeſetzt wurden, oder aus Gräben und ſelbſt aus Karpfen— weihern (Streckteichen) im Laufe des Sommers gefangen habe, ein Gewicht von höchſtens 1/a Pfund erreicht hatten. Auf Grund dieſes Vorkommniſſes glaube ich annehmen zu müſſen, daß wo Forellen gezogen werden können und wollen, die Aalzucht nicht cultivirt werden kann.“ Von Vilshofen, 13. Januar 1881. Die hieſigen Fiſcher machten heute aber— mals einen glücklichen Fang in der Vils. Die Beute ergab über 2 Zentner Hechte, wahre Prachtexemplare, und über 12 Zentner Braxen, Rothaugen und Barben. Die Krebspeſt im Kochelſee. Die leidige Krebskrankheit hat nun auch unſer krebsreichſtes Seegebiet, den Kochel- und Rohrſee ergriffen. Die Unterſuchung, welche Herr Profeſſor Harz und Herr Hoffiſcher Kuffer kürzlich dort anſtellten, hat ſehr traurige Reſultate ergeben. Nachdem der betreffende Bericht ohnedieß in mehreren Blättern der Tagespreſſe bereits veröffentlicht iſt, unterlaſſen wir unſererſeits eine weitere Publikation desſelben und wollen hier nur die Notiz beifügen, daß nach den uns neueſtens zugegangenen Mittheilungen die verheerende Krankheit fortdauert. Aus der Oberpfalz wird uns von geehrter Seite geſchrieben, daß dortſelbſt die Elemente zur Bildung eines Kreisvereines leider noch nicht bereift ſeien. Es iſt dieß um ſo mehr zu bedauern, als die Oberpfalz namentlich durch ihre Weiherfiſcherei eine hervorragende Bedeutung unter den Provinzen des Landes einnimmt. Auch an Abſatz dürfte es nicht fehlen. Sind doch beiſpielsweiſe die vielbeſuchten böhmiſchen Bäder in unmittelbarer Nähe. In der Waldnaab bei Waldſaſſen gibt es prächtige Aale. Der Hauptfiſch der zu züchten wäre, iſt jedoch der Karpfe, dann die Forelle und der Hecht. IX. General- Verſammlung des bayer. Fiſcherei-Vereines am Samſtag den 11. Dezember 1880. I. Bei der heutigen Verſammlung, welche nach § 15 der Statuten als General— Verſammlung einberufen war, gab der I. Präſident, Seine Excellenz Herr Reichsrath Freiherr von Nietham mer zunächſt den Allerhöchſten k. Erlaß bekannt, welcher auf das Huldigungs-Telegramm des Vereines vom 16. November 1880 erfolgt war. Weiters wurde eine Zuſchrift des k. Regierungs-Präſidenten Herrn von Lipowsky in Landshut verleſen, worin derſelbe ſeinen Dank für die jüngſte Ernennung zum Ehrenmitglied des Bayeriſchen Fiſcherei-Vereines zum Ausdrucke brachte. 12 II. Der Herr Vereinskaſſier legte die Rechnung für das abgelaufene Vereinsjahr vor, welche ſofort in allen Theilen anerkannt und mit dem Abſolutorium des Rechnungs— ſtellers verſehen wurde. III. In weiterer Folge ſchritt man zur Wahl des Direktoriums, wobei ſämmt— liche bisherigen Mitglieder wieder gewählt wurden. Das Vereins = Direktorium beſteht ſohin im Jahre 1881 aus folgenden Herren: 1) Seine Excellenz Herr Freiherr von Niethammer, I. Präſident. 2) Herr Oberauditeur Erl, II. Präſident. 3) Herr Amtsrichter Dr. Lammer, Schriftführer. 4) Herr Hauptmann a. D. Fiſcher, Kaſſier. Weitere Vereinsämter bekleiden: Herr Adjunkt Dr. Gemminger als Vereinsbibliothekar und Herr Notar Eiſenberger als Redakteur der Vereins-Zeitſchrift. IV. Freudige Acclamation erregte die Anzeige von der nunmehr zur Thatſache gewordenen Gründung eines Mittelfränkiſchen Kreisfiſcherei-Vereines, worüber Vortrag erſtattet wurde. V. Ein Geſuch des Fiſchereiꝙ-Vereines in Schwabmünchen um Ablaſſung von angebrüteten Forelleneiern wurde willfährig beſchieden. VI. Herr Vereins-Bibliothekar Dr. Gemminger referirte über den erfreulichen Stand der Vereinsbibliothek und machte zugleich auf die bedeutenderen neueren Erſchein— ungen im Gebiete der Ichthyologie und Fiſcherei aufmerkſam, wobei einzelne hervor— ragende Werke vorgezeigt und näher erörtert wurden. VII. Nach Erledigung dieſer Gegenſtände erhob ſich Herr Oberappellrath Dr. Staudinger, um in einem gründlichen, wohldurchdachten Vortrag den von ihm geſtellten Antrag, die neuere Organiſation des Vereines durch Bildung beſonderer ſtändiger Ausſchüſſe für die einzelnen Richtungen ſeiner Thätigkeit zu beleben und zu verſtärken, näher zu motiviren. Das überzeugende Material, welches der gewandte Redner hiebei vorführte, ließ in der Verſammlung ungetheilten Eindruck für die Gediegenheit ſeiner Vorſchläge zu— rück und wurden dieſelben in der hierauf erfolgten Diskuſſion mit einer geringen Modifikation einſtimmig angenommen. Wir laſſen das Regulativ — welches den Gegenſtand dieſes Antrages und Be— ſchluſſes bildete — der heutigen Nummer als Beilage folgen und empfehlen dasſelbe namentlich unſeren geehrten Kreis-Vereinen zur gefälligen Beachtung. Noch in derſelben Verſammlung wurde durch Stimmenwahl die Beſetzung der einzelnen Ausſchüſſe und die Beſtimmung ihrer Vorſtände vorgenommen, ſo daß dieſelben ſofort ihre Thätigkeit eröffnen konnten. X. Sifderei- Monats - Kalender. Januar. — Laichzeit: Mit dem 20. Januar iſt die Schonzeit der Forellen (Wald-, Bach-, Teich-, Fluß- und Steinforellen, Trutta Fario) beendet. In dieſem Monate iſt fortan für keine Fiſch— gattung Hegezeit. — Angelſiſcherei: Bei gelinder Witterung und Sonnenſchein, wenn überhaupt die Schnur eisfrei bleibt, auf Hechte und Huchen. Mit kleinen Köderfiſchchen werden ſchwere Alten (Aitel, Dickkopf, Sgualius cephalus, L.) gefangen. Der Aal fängt ſich an der Nachtſchnur. Februar. — Laichzeit: Auch in dieſem Monate beſteht keine geſetzliche Schonzeit. Einzelne Hechte ſuchen ſchon die Laichplätze auf, weßhalb ſie in Gewäſſern, in welchen keine edleren Fiſche vor— kommen, im Intereſſe der Fiſchereiberechtigten zur Schonung empfohlen werden. — Angel- fiſcherei: Bei mäßiger Temperatur ſind wie im vorigen Monat die Mittagsſtunden zu benützen und iſt für den Fang des nun ſehr ſchmackhaften Huchen die geeignetſte Zeit. Aale werden an der Nachtſchnur gefangen. Baur die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. 1Hiezu eine Beilage: Regulativ über Bildung ſtändiger Geſchäfts-Ausſchüſſe. 6657. Ala 2, I 87. (N ä x EEE N 2 — 1 / Dayerifche Fifdjerei- Zeitung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. Nr. 2. mlünchen, 15. Februar 1881. VI. Jahrg. die „Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Leſtellungen bei den kgl. Poſtauſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Die Teiche um Tirſchenreuth. — II. Ueber künſtliche Köder. — III. Fiſcherei-Aus⸗ ſtellung zu Greifswald. — IV. Verbreitung der californiſchen Lachſe und der Maränen in Bayern. — V. Kleinere Mittheilungen. — VI. Verſammlung des bayeriſchenFiſcherei-Vereins am Samſtag den 29. Januar 1881. — VII. Mittheilungen aus den Ausſchüſſen des bayeriſchen Fiſchereivereins. — VIII. Fiſcherei-Monats-⸗Kalender. a I. Die Teiche um Tirſchenreuth. Marktheidenfeld a/ Main, 3. Nov. 1880. Mit großer Befriedigung muß jeder Freund des bayeriſchen Fiſchereiweſens das mehr und mehr ſteigende Intereſſe für Karpfenzucht wahrnehmen. Hat es ja doch Zeiten gegeben, wo mehrorts in Bayern die Teichwirthſchaft in hohem Schwunge ſtand, und heute noch iſt dieſer Zweig der Fiſcherei in Bayern immer noch anſehnlich ver— treten. Unter Anderm iſt dies der Fall zu Tir ſchenreuth in der Oberpfalz, wo die ganze Umgegend mit einer Unzahl von größeren und kleineren Teichen bedeckt iſt. Dieſe Teiche rühren zum großen Theile von dem ehemaligen reichbegüterten Kloſter Waldſaſſen her, und heute noch ſteht davon zu Tirſchenreuth der ſ. g. Fiſchhof — jetzt Sitz des kgl. Amtsgerichts und Rentamts — auf einer ehemaligen Inſel des oberen Stadtweihers, zu welcher eine lange maſſige Steinbrücke jetzt noch führt. Sehr viele dieſer Teiche oder Weiher und gerade die größten — ſo beſonders der obere und untere Stadtweiher mit etwa je 100 ha faſt rings um Tirſchenreuth — ſind mehr oder minder lang ſchon zu Wald, Wieſe, ſeltener zu Feld, kultivirt und werden wohl nie mehr ihrer früheren Beſtimmung zugeführt. 2 Die Zahl der als ſolche noch beſtehenden Teiche iſt aber immer noch ganz er— heblich, und dürfte deren Abnahme aus mehrfachen Gründen jetzt wohl nicht mehr weiter greifen und auch nicht mehr zu empfehlen ſein. Waldkulturen in Weihern wurden ſeither ſchon faſt ausſchließlich nur von Gemeinden und Stiftungen für größere zuſammenhängende Flächen ausgeführt; der Private wird ſich ſchwerlich dazu verſtehen; die Rente iſt ihm zu fern gerückt, bis dahin mannigfach gefährdet und ſchließlich kaum höher. Zu Wieſen ſind von den jetzigen Teichen um Tirſchenreuth nach ihrer Lage, wie nach ihrem Boden die wenigſten gut geeignet. Die Kulturen ſind ziemlich koſtſpielig; dabei iſt ein nachhaltiger Erfolg in Menge und Güte des Futters ſehr fraglich; der Ab— ſatz in manchen Jahren, z. B. heuer, ſchwierig und die Rente dann ſehr gedrückt. Wie ganz anders iſt es damit jetzt in der Fiſcherei beſtellt! Um 1850 ftellte ſich das Pfund Karpfen en gros noch auf kaum 20 48, und ſeitdem in rapider Steigung bis heute auf 50-60 ; dabei iſt der Abſatz für Tiſch- wie für Setzwaare immer ein coulanter, und der Betrieb verhältnißmäßig mit geringer Mühe und wenig Koſten verbunden. Die Teichfiſcherei um Tirſchenreuth ſollte deßhalb extenſiv keiner weiteren Ein— ſchränkung, intenſiv aber jeglicher Förderung unterzogen werden. Die Teiche um Tirſchenreuth ſind unter ſehr viele Beſitzer vertheilt. Die Meiſten beſitzen nur einzelne, verſtreute Teiche. Doch find noch 4 — 5 Familien zu Tirſchenreuth, die in größeren meiſt zuſammenhängenden Flächen eine vollſtändige (ſyſtematiſche) Fiſcherei mit Brut-, Streck-, Abwachs- und Winterungsteichen beſitzen. Die Teiche ſind von verſchiedenſter Größe; doch geht auf Tirſchenreuther Markung jetzt keiner mehr über 20 ha hinaus. Nur wenige liegen in Feldflur; die meiſten in Wies- und Waldgrund in dem Dreieck Tirſchenreuth-Wieſau-Mitterteich. Der Boden iſt meiſt ein lehm-, thon- und ſandig gemiſchter, ſeltener ein Moorgrund. Hauptzweck der Tirſchenreuther Teichwirthſchaft iſt immer der Karpfen, meiſt Spiegelkarpfen, wohl auch der ſchuppenloſe Schleienkarpfen, ſelten der vollbeſchuppte ge— meine Karpfen. Ihm geſellen ſich manch andere Teichfiſche bei, theils mehr, theils weniger nutzbar (Hecht, Barſch, Schleie, Grundel); die species Weißfiſch, Rutte, Steinbeißer ſind nur vereinzelte Erſcheinungen, die Karauſchen ziemlich verſchwindend. Eingeſetzt werden von all' dieſen Nebenfiſchen wohl nur kleinere Hechte in Abwachs— und allenfalls Schleien in Streckteichen. Hecht und Barſch nehmen öfters auch wohl überhand; man läßt dann gerne, wenn möglich, zur Vertilgung verſteckter Brut den Teich nach dem Ausfiſchen etliche Tage offen liegen. Auch Krebſe gibt es, werden aber nicht beſonders gepflegt. Nach Lage und Boden iſt die Nährkraft der Tirſchenreuther Teiche im Allgemeinen nicht beſonders günſtig, die Beſatzſtärke, wie der Jahreszuwachs deßhalb auch meiſt mittelmäßig. Die Karpfen haben aber ſelbſt vom Weiher weg faſt nie einen Moosgeſchmack (möſeln nicht). Sie ſind deßhalb beliebt für die Küche und ge— ſucht im Handel. Seit einigen Jahren ſchon wurden mit importirten Karpfen von Schwarzenfeld (Bezirksamt Nabburg) Verſuche gemacht. Sie zeigten ein ganz erſtaunliches Wachsthum doch will man für die nachfolgenden Jahre, und wohl auch für die Brut davon wieder 15 ——— eine Degeneration beſorgen und theilweiſe bereits erfahren haben. Es müßte deßhalb der Wechſel verhältnißmäßig raſch wiederholt werden. Dieſe Wahrnehmungen dürften ſo ziemlich mit dem zuſammenfallen, was in der Feldwirthſchaft mit dem Samenwechſel erfahren wurde. Karpfen aus kalten Teichen (in nördlicher, waldiger Lage mit Moorgrund) wachſen in wärmeren Teichen (freiere, ſonnige Lage mit Sand- oder Miſchboden) weſentlich raſcher. Es wurde dieſes in der Gegend ſelbſt ſchon längſt erprobt; ſelbſt äußerlich prägt ſich ein Unterſchied aus; die letzteren ſind meiſt weicher und lichter. Futter zufuhr von Außen findet nicht ſtatt; aber es wird nach je 4—6 Jahren faſt jeder Teich einmal den Sommer über „leer gelaſſen“ und geeigneten Falls auch mit Haber beſtellt, der in günſtigen Jahrgängen oft eine ganz ſchöne Ernte liefert. In einem ſolchen Teiche werden Karpfen das folgende Jahr gegen font doppelt groß; manch- mal wurde aber auch ſchon das zweite Jahr noch beſſer befunden. Abgeſtuft find die Karpfen nach Brut, Plötzen, Setzlingen und Karpfen (Handels— gut). Aber weit entfernt, daß hiemit etwa immer nur ein Jahrgang bezeichnet wäre; ſchon die ſchwache Brut des erſten Jahres, ſ. g. Grummetbrut, gilt auch im zweiten Jahre noch als Brut; Plötzen mögen wohl auch 3—4, Setzlinge 5—6 Jahre erreichen. Mit 2 Pfund und darüber ſind ſie „Karpfen“ und werden verkauft; en gros meiſt nach Eger. Leider wurden und werden die Altersſtufen nicht immer in geſonderten Teichen ausgeſchieden, ſondern wird oft alles, was nicht „Karpfen“ iſt, in den Einſatz zurück— geworfen. Es iſt das ein großer Fehler. Es werden Fiſche, die nie mehr viel verſprechen, fortgeſchleppt und damit ein alter, verkümmerter Fiſchſtand geſchaffen. Die Karpfenbrut wird in eigenen Teichen (Brutteichen) gewonnen, die keinerlei ſtändigen Zufluß haben. Sie füllen ſich bei dem Herbſtfiſchen meiſt von einander, die oberſten durch Regen und Schneewaſſer (Himmelteich). Von Hechten, wohl auch Barſchen werden dieſe Teiche ſorgſamſt rein zu halten ge— ſucht. Es gelingt dieſes aber — oft in unerklärlicher Weiſe — nicht immer. Schleien und Grundeln werden meiſt geduldet. Zu Laichkarpfen werden im Frühjahre immer ſchöne Fiſche ausgeleſen. Aber es wird zu wenig auf das Geſchlecht, auf das richtige Verhältniß zwiſchen Milchnern und Rognern (etwa 2: 5) — an vertiefter, im ſpäteren Frühjahre oft mit Milch gefüllter, bez. an erhöhter Stelle der Geſchlechtsöffnung kenntlich — geſehen. Die Zahl der Schlagkarpfen iſt ſehr verſchieden — etwa 60 Stück auf 1 ha. Es wird aber meiſt noch mehr oder minder viel Brut — ein- auch zweijährig — bei— geſetzt, was wohl beſſer unterbliebe. Beſetzt wird nach Schock (60 Stück); es wäre aber zur Feſtſtellung von Wachs— thum und Rente ſicher von Intereſſe und der Mühe werth, auch das Gewicht zu notiren. Zur Sicherung und Förderung der Brut wird ſoviel wie nichts gethan. Einlegen von Reiſig zum Laichen und darnach Abſonderung der Laichkarpfen, wie es meines Wiſſens in Hüningen ſchon geſchehen und in der bayr. Fiſchereizeitung 1880 S. 92 er— wähnt iſt, wurde noch nicht verſucht, noch viel weniger an künſtliche Befruchtung gedacht; es wird mit dieſer wohl gewartet werden, bis andere ſcharfſinnige Züchter die Klebrigfeit der Karpfeneier überwunden haben. 16 Die Ausbeute an Brut iſt außerordentlich ſchwankend, eine Menge ſchönſter Brut im einen — ſpärliche, ſchwache Brut im anderen Jahre, auch ſchon gänzlicher Ausfall. Es iſt nicht leicht, über Urſache und Wirkung ſich darin immer klar zu ſein; viel wird jedenfalls auf die Sommerwitterung, beſonders zur Laichzeit, ankommen. Ueberhaupt dürfte die Brutzüchtung beim Karpfen immer noch der fatalſte Punkt ſein, wo Studiren und Probiren nimmer abzulaſſen hätte. Bei der großen Unſicherheit der Ausbeute ſind vorſorglich noch zu viele und zu große Flächen als Laichteiche nöthig und das ſtarke Schwanken in Menge und Güte der Brut iſt auf die Stetigkeit des Teichbetriebes von übelſtem Einfluſſe. Die Brut- und auch die Streckteiche werden jeden Herbſt gefiſcht; die Abwachs— teiche werden theilweiſe 2, ſelbſt 3 Jahre „ſtehen“ gelaſſen. Der Ertrag iſt bei jo verſchiedenartigen Teichen und ſo verſchiedenartiger Bewirthſchaftung ſchwer zu fixiren. Mit 1 Ztr. Zuwachs auf 1 ha durchſchnittlich möchte im Allgemeinen wohl jeder Be— ſitzer zufrieden fein; es wäre das etwa 1000 , Kapitalwerth für 1 ha Weiher. Holz, Buſchwerk, Streu (Waſſergräſer), Futter — aber faſt nur ſaures Gras, wie Ried⸗ und Wollgräſer, Simſen, Binſen — find in der Umgrenzung der Teichflächen mehr oder minder erhebliche Nebennutzungen. Nicht ſelten wird die Teichſtreu an Bauern — gegen Zahlung oder ¼ Antheil — zur Ausbringung überlaſſen. Sie wird entweder im Sommer gemäht und ausgeſchwemmt oder beim Herbſtfiſchen trocken ausgeſchafft. Im Uebrigen wird ihr Dungwerth — wohl mit Recht — nicht gerade hoch angeſchlagen. Wie anderwärts, find auch die Fiſchereien um Tirſchenreuth mancherlei Elemens tarſchäden und Feinden ausgeſetzt. Strenge Winter haben ſchon manche kleine, mangelhafte Winterſtallungen ſchwer heimgeſucht. Große Waſſer — bei Schneegang, Regengüſſen — haben dann und wann ſchon Fiſche ausgehoben und Dämme beſchädigt. Auch treiben unerwünſchte Fiſch— intereſſenten da und dort einmal ihr finſteres Handwerk. Die Fiſchottern machen wohl jährlich großen Schaden, beſonders in den kleineren Brutwinterungen. In früherer Zeit ſoll denſelben weit mehr zu Leib gegangen worden ſein. Seit Jahren aber ſchon hat Tirſchenreuth eben auch, wie andere Gegenden, betreffs der Abhilfe zu klagen, und ein guter Wille dafür iſt ja ſchon allenthalben wahrzunehmen. Auch Füchſe find beim Herbſtfiſchen, wenn etwas verſehen wird, in nächtlichen Beſuchen ſchon unerbetene Gäſte geweſen. Dazu kommt das Heer fiſchgieriger Lüftebewohner — Geier, Aare (ſ. bayer. Fiſch.- Ztg. 1880 S. 100), Habichte, Reiher, Wildenten, Taucher; — den Krähen und Bach— ſtelzen aber dürfte ihr beſcheidenes Mahl beim Herbſtfiſchen wohl zu gönnen ſein. Was die Waſſerkäfer und alle ſonſtigen ſchwimmenden und kriechenden Waſſer— gethiere den Fiſchen zu ſchaden vermögen, iſt noch wenig erforſcht und beobachtet worden. Aber von lasciven Froſchattaquen auf den Karpfen, wie ſie in der bayer. Fiſch.-Ztg. 1880 S. 101/3 faſt haarſträubend zu leſen, habe ich nichts geſehen oder gehört. Und damit möge denn dieſes gedrängte Bild der Tirſchenreuther Teichfiſcherei abgeſchloſſen ſein; vielleicht könnte es den in den Vereinen für Bayern ſtrebenden Fiſcherei— kreiſen einigermaßen dienſam ſein, auch jenes Gebiet nach Möglichkeit — mit Rath und That — in den Bereich ihres Wirkens zu ziehen. = II. Ueber künftlide Köder. Sie brachten in Nr. 9 Ihrer geſchätzten Zeitung eine Anmerkung, wonach die Herſtellung eines allen Anforderungen genügenden künſtlichen Köders zu den würdigſten Aufgaben des Angelſports gehören dürfte, und glaube ich geehrte Redaktion dahin ver— ſtanden zu haben, daß ſie mit dieſem künſtlichen Köder hauptſächlich nur einen ſolchen für Raubfiſche, beſonders Hechte, im Auge hat. Denn künſtliche Köder für Fliegen— fiſcherei, Käfer, ja ſogar künſtliche Fleiſchmaden, Heuſchrecken und Regenwürmer, gibt es eine Unzahl. Selbſtverſtändlich ſpielen darunter nur die künſtlichen Fliegen eine größere Rolle, und auch unter hundert Arten der letzteren taugen gemeiniglich höchſtens zehn beim Gebrauche etwas. Der Unterſchied und Werth nun zwiſchen natürlichen und künſtlichen Ködern gipfelt in dem Satze: „Die Natur kann niemals ganz erſetzt, höchſtens nachgeahmt werden.“ Da nun Herr Stork in Ulm in Nr. 8 der „Bayer. Fiſchereizeitung“ von 1880 ſehr warm für die künſtlichen Spinnfiſche eintritt, ſo wollen wir uns heute nur eingehender mit dieſen beſchäftigen. Vor Allem glaube ich nicht, daß Herr Stork mit jenem Artikel Reclame für ſein „reich aſſortirtes Lager von Fiſchereigeräthſchaften“ machen will, da er uns aus einigen ſehr guten Abhandlungen in der „Deutſchen Fiſchereizeitung“ nur als höchſt uneigennützig erſchien. Vielmehr nehme ich an, er ſei von den Vorzügen ſeiner künſtlichen Spinner ſelbſt überzeugt und habe mit ihnen bedeutende Reſultate erzielt oder wenigſtens erwartet. Aber er läßt uns mit dieſen von ihm ſelbſt erzielten Erfolgen im Unklaren. Herr Stork hat vollkommen Recht, wenn er ſagt: „die Imitation der Farbe und Form eines natürlichen Fiſches bleibt ſolange werthlos, ja hinderlich, als es nicht gelingt, mit dieſen imitirten Fiſchen gleichzeitig auch die natürlichen Bewegungen eines lebenden Fiſches darzuſtellen, ein Problem, das wohl niemals zu löſen möglich!“ Dasſelbe glaube ich ſehr gerne auch. Da ſitzt eben der Haken. Doch kenne ich aus Erfahrung ſelbſt mehrere künſtliche Spinner und bin im Beſitze von ſolchen, wobei es eben nur auf ein richtiges Spinnen des Anglers ankommt, damit der Köder aus— gezeichnet ſpielt und ſich den Bewegungen eines lebenden möglichſt nähert. Wahr iſt auch, daß es nicht der „todte“ Fiſch iſt, welcher anzieht und den Raubfiſch reizt, ſondern nur „der auf weiteſte Entfernung blitzartig verbreitete, durch ruhiges und raſches Rotiren hervorgebrachte Glanz ſeiner Schuppen.“ Jedenfalls wird ein hungriger, gieriger Hecht durch einen ſchön gegen ihn ſpielenden künſtlichen Köder geradeſo zum Darauflosſchießen gereizt, als durch einen natürlichen Döbel oder Lauben. Allein jetzt kommt ein wichtiger Faktor in Betracht — die Sinne der Fiſche! Abgeſehen von dem Gehörſinn, welcher bei den Fiſchen am ſchlechteſten entwickelt iſt, kommt doch ihr Geruchs- und Geſchmacks— ſinn, vor Allem aber ihr ungemein ſcharfes Geſicht, zur Mitwirkung. Nehmen wir nun an und vergegenwärtigen wir uns den Moment „der Hecht fährt auf den künſtlichen Köderfiſch, reſp. Spinner, los“, ſo können hier zwei Fälle eintreten. Entweder greift der Hecht mit geöffnetem Rachen und großer Wucht den Köder, ſo wird beim ſofortigen raſchen Anhauen wenigſtens ein Haken ſitzen, und es iſt aller Wahrſcheinlichkeitsberechnung nach der Hecht gefangen. Aber es kommt nun der zweite Fall: der Hecht ſchießt auf den Köder los, ohne den Rachen zu öffnen — und dieß kommt hundertmal vor, ſelbſt bei lebenden Köderfiſchen —, ſo wird er im höchſten Falle mit der Schnauze daranſtoßen, um ſeinen Irrthum ſofort zu erkennen und mit einer blitzſchnellen ſchlangenartigen Wendung wieder nach ſeinem Standorte zu fahren. Er hat eben „Lunte gerochen“. Es wäre in ſolchem Falle noch eine äußerſt günſtige Chance für den Angler, daß der Hecht ſich bei jener ſchnellen Drehung noch an den gewöhnlich am Ende eines Spinners frei nachhängenden Doppelhaken an der Außenſeite ſeines Körpers fangen würde, wobei ihn dann der Angler ſehr vorſichtig behandeln muß und noch lange nicht in ſeiner Gewalt hat, wenn er ihn nicht ſofort auf's Land ſchleudern kann. Und dieſer zweite Fall iſt es, der eben bei künſtlichen Spinnern meiſtens paſſirt, abgeſehen davon, daß der Raubfiſch, wenn ihm der auch noch ſo ſchöne und praktiſche Spinner nur im 12} Leiſeſten verdächtig erſcheint, gar nicht darauflosſchießen, ſondern ihn meiſt neugierig umſchwimmen wird, wenn er überhaupt ſeinen Platz verläßt. Unter hundert Fällen wird es eben neunzigmal vorkommen, daß der Raubfiſch den künſtlichen Spinner entweder gar nicht ergreift, oder nicht ſo feſt, um ſich zu fangen, wozu noch vielleicht geringe Geiſtesgegenwart des Anglers zum ſofortigen Anhieb und andere Hinderniſſe nachtheilig einwirken können. Dagegen iſt es mit einem natürlichen Köderfiſch ganz etwas Anderes. Wenn er auch wirklich nicht ſo ferm und ſchön ſpinnen ſollte, ſo hat er doch den gar nicht hoch genug zu ſchätzenden Vortheil eben ſeiner Natürlichkeit für ſich. Denn jeder Fiſch, ob lebend oder todt, gibt einen Geruch von ſich, während ein Stück Neuſilber, Platina oder Blech abſolut geruchlos iſt, wenn es nicht lackirt wird und dadurch noch nachtheiliger wirkt. Eben dieſer Geruch iſt es, welcher z. B. den Hecht veranlaßt, den natürlichen Köderfiſch, wenn er nicht mit gar zu vielen großen Hacken bewehrt iſt, meiſt ſehr ſcharf zu ergreifen. Er wird ſich ſelbſt gegen eine kleinere Verletzung durch einen Haken ab— geſtumpft zeigen, wenn er einmal ſeine zahlreichen ſcharfen Zähne nur in das Fleiſch des Köderfiſches geſchlagen hat. Da findet ſelbſt ein nicht zu flinker Angler zum Anhieb die nöthige Zeit, und mir ſelbſt iſt es paſſirt, daß ich öfter Hechte an's Land warf, bei denen die Haken noch gar nicht oder äußerſt ſchlecht gefaßt hatten, der Raubfiſch aber den Köder nicht ſchnell genug fahren ließ oder fahren laſſen wollte. Ich will heute vom Schluckhaken gar nicht ſprechen, der mir in manchen Gegenden noch gänzlich un— bekannt zu ſein ſcheint, wie ich mich heuer bei einer Anglertour überzeugte, und der doch ſelbſt in ſehr verkrauteten Waſſern herrliche Dienſte leiſtet. Ich z. B. ſpinne mit ihm überall geradeſogut, wie mit einem eigentlichen Spinnfiſch. f Ich gebe ja ſehr gerne zu: „Ja, es werden, — bei einiger Geſchicklichkeit und Uebung, wenn Wind und Wetter günſtig und überhaupt Fiſche da ſind —, auch mit den künſtlichen Ködern Raubfiſche gefangen.“ Ich ſelbſt fing ja ſchon welche damit. Allein die Chancen ſind gegen das Angeln mit natürlichem Köder ſo ungünſtige und geringe, daß ich wetten möchte, bis Herr Stork mit ſeinem beſten und ſchönſten Spinner drei Hechte in ſeine Gewalt bekäme, hätte ich mit natürlichem Köder in dem nämlichen Gewäſſer mindeſtens neun Stück gefangen. In meiner 25jährigen Anglerpraxis hatte ich bis heute doch Gelegenheit genug, mit ausgezeichneten Sportsmen bekannt zu werden. Aber nicht Einer zog den künſtlichen dem natürlichen Köder vor. Richtig iſt nur, daß in tiefen, raſchſtrömenden und pflanzen— armen Gewäſſern ein und derſelbe künſtliche Spinnfiſch weit beſſere Chancen hat als in ſeichtem, trägem und verkrautetem. Einen Univerſalköderfiſch für alle Gewäſſer zu finden, dürfte vergebliche Mühe ſein, und ſo werden die geehrten Collegen von der Angel auch in Zukunft beim natürlichen Köder bleiben und den künſtlichen nur im äußerſten Nothfalle benützen. Auch beim Angelſport iſt das Natürliche das Einfachſte und Beſte! W. Anmerkung in Vertretung der Redaktion. Die in vorſtehendem Artikel in Bezug genommene Redaktionsbemerkung in Nr. 9, S. 88, des Jahrg. 1880 unſerer Zeitung, hat nicht ſowohl den Gegenſatz zwiſchen natürlichem und künſtlichem Köder, in Sonderheit für den Hechtfang, im Auge gehabt, als vielmehr den Gegenſatz zwiſchen der Verwendung lebender und lebloſer Köder. Es war beabſichtigt, namentlich zu betonen, wie wün— ſchenswerth es aus mannigfachen Geſichtspunkten wäre, durch Gewinnung zweckentſprechender künſtlicher Köder der Nothwendigkeit enthoben zu werden, lebende Köder zu verwenden und ſolche an die Angel zu ſpießen. Insbeſondere gilt dies in Anſehung der ſo verbreiteten Verwendung lebender Würmer. Daß allerdings künſtliche Nachbildungen ſolcher bereits exiſtiren, iſt freilich bekannt. Ebenſo bekannt iſt aber auch, daß dieſe künſtlichen Nach— bildungen vorerſt noch keinen genügenden und völligen Erſatz für den natürlichen Wurm— köder darbieten, ein ſolcher vielmehr erſt noch zu ſchaffen iſt. Bis dieſes gelingt, möge immerhin die Verwendung des lebenden Wurmköders, ſoweit irgend thunlich vermieden, wenigſtens nur als Nothbehelf betrachtet, insbeſondere aber die unreife liebe Jugend möglichſt davon zurückgehalten SE werden. Gerade in dem dadurch ermöglichten und vielfach ſchon erzielten Zurückdrängen der Wurmfiſcherei liegt eine der reſpektabelſten und würdigſten Seiten der Fliegenfiſcherei. Auch abgeſehen hiervon ſcheint uns übrigens der geehrte Herr Einſender des vorſtehenden, mit Vergnügen aufgenommenen Artikels von dem Werthe der jogen. künſtlichen Fliegen in ihrer Mannigfaltigkeit doch wohl etwas zu gering zu denken. Es iſt ja zweifellos richtig, daß manche dieſer Kunſtprodukte überhaupt wenig Werth haben und daß es kaum ſolche giebt, welche überall und jederzeit mit gleichem Erfolge verwendbar ſind. Aber ſo ſchlimm, wie oben angedeutet, dürfte es damit im Allgemeinen doch lange nicht ſtehen. Beiſpiels— weile wird man aus dem Umſtande, daß in gewiſſen Forellenbächen der bayeriſchen Voralpen zwar die shornfly oder die governorfly treffliche Erfolge ſchaffen, aber die vielberühmte künſtliche Maifliege in ihren verſchiedenen Geſtaltungen dort nur ſelten zu einem Fange verhilft, ſicherlich nicht ſofort die Folgerung ableiten dürfen, daß die Maifliege überhaupt nichts tauge oder daß jene anderen Fliegenarten auch anderswo ſtets die gleichen Reſultate erwarten ließen. Der Werth aller dieſer Fliegen-Imitationen iſt und bleibt ſicherlich ſtets nur ein relativer. Ebenſo gewiß iſt andererſeits aber auch, daß da, wo die Ver— wendung von Inſektenköder nach Oertlichkeit, Zeit, Waſſerſtand und Fangobjekten überhaupt am Platze iſt, wohl mit Regelmäßigkeit auch die eine oder andere Gattung künſtlicher Fliegen mit gutem Erfolg verwendbar ſein wird. Gerade darin liegt eine große Bedeutung dieſer Kunſtprodukte. Wie ſehr gewiſſe und namentlich künſtliche Köder eben nur eine relative Wirkung haben, dafür möge folgende Notiz einen Beleg geben. Das bekannte Werk v. d. Borne's über Angelfiſcherei S. 121 f. u. 335 empfiehlt als Köder für die Aeſchenfiſcherei, und zwar zum ſogen. Heben und Senken, in hohem Grade die künſtliche Kohlraupe (cabbage grub). Von dieſem, im Handel noch ſehr wenig verbreiteten und hier zu Lande auch noch wenig beachteten Köder wurde einmal in dem wohlgehegten Leitzachfluſſe im bayeriſchen Gebirge von unſerem, dort fiſchereiberechtigten Vereinsgenoſſen, Herrn Apotheker Schillinger von München, einem erfahrenen und feinen Angler, im Spätſommer bei ziemlich hohem und etwas ange— trübtem Waſſer Gebrauch gemacht, nachdem vorher alle Verſuche mit anderen Ködern den Erfolg verſagt hatten. Herr Schillinger fing nun mit der künſtlichen Kohlraupe in kurzer Zeit aus einer einzigen, nicht ſehr umfangreichen Flußvertiefung (ſogen. Gumpe) nicht weniger als 14 Aeſchen, ſämmtlich größerer Art, im Einzelgewicht bis zu mehr als 2 Pfund auf— ſteigend. Anderswo dagegen ſind Verſuche mit gedachtem Köder, welche allerdings hier zu Lande bisher nur vereinzelt blieben, vergeblich geweſen. Alſo genau das gleiche Verhältniß, wie es ſchon v. d. Borne, a. a. O., S. 335, angegeben hat. Es wäre nicht unintereſſant, wenn einmal mit dieſen und ähnlichen künſtlichen Ködern (v. d. Borne, a. a. O., S. 123 f.) ausgedehntere und länger fortgeſetzte Verſuche gemacht würden. Die bayeriſche Fiſcherei— zeitung würde Berichte über die Ergebniſſe mit Vergnügen veröffentlichen. Anlangend die in vorſtehendem Artikel vornehmlich behandelte Frage, ob der natürliche Fiſchchenköder, in Sonderheit der natürliche Spinnfiſch, oder der künſtliche Spinnköder den Vorzug verdiene, ſo liegen darüber aus neueſter Zeit, anläßlich der Veröffentlichungen des Herrn Stork in Ulm, bereits eine Reihe von Meinungsäußerungen für und wider die eine oder andere Köderart vor. Allenthalben wird darüber geſtritten. Unſere Bayeriſche Fiſcherei— zeitung, die Stettiner deutſche Fiſchereizeitung und die Wiener öſterr.-ungariſche Fiſcherei— zeitung, enthalten unterſchiedliche hierauf bezügliche polemiſche Artikel. Die Bayer. Fiſcherei— zeitung wird auch ſtets gerne weitere Feſtſtellungen der bezüglichen Erfahrungen veröffentlichen. Aber ſo viel ſcheint ſchon jetzt ziemlich gewiß zu ſein — zu einer allgemein ſicheren, abſtrakten Entſcheidung wird die Frage wohl kaum gedeihen können. Der Werth aller— dabei in Betracht kommenden Köderarten wird ebenfalls ſtets nur als ein relativer ſich darſtellen. Ganz abgeſehen von dem Grade der Geſchicklichkeit des Anglers und ſeiner Be— fähigung, mit Leichtigkeit von einer gewöhnten Köderart zur Führung einer neuen anderen überzugehen, kommen dabei noch eine Reihe, den Erfolg verſchiedenartig beeinfluſſender ſonſtiger Faktoren in Betracht. Insbeſondere muß als ſehr weſentlich im Auge behalten werden, mit welcher der verſchiedenartigen Methoden der Anwendung des natürlichen Fiſchchen— 20 köders der künſtliche Spinner im gegebenen Falle verglichen und unter welchen Waſſer- und insbe— ſondere Trübungs- und Strömungsverhältniſſen die eine oder andere Köderart verſucht wird. Der künſtliche Spinnfiſch wird beiſpielsweiſe vielleicht unſchwer jene Methode des Angelns auf Hechte mittelſt ſchwimmenden Korks und ſogen. Nothperlen, wie ſolche an der Donau, namentlich in der Wiener Gegend, noch viel im Brauche iſt, übertreffen. Er wird umgekehrt ebenſo ſehr und vielleicht noch mehr als der natürliche Spinnköder vor der ſogen. Schluck- oder Trollangel zurückſtehen müſſen, wenn es ſich um die Angelfiſcherei in einem trägen und ſtark verkrauteten Waſſer handelt. Gerade dort — nicht blos „ſelbſt dort“, wie es oben heißt — iſt der natürliche Schluckköder zweifellos vorwiegend am Platze. Andererſeits wird der künſtliche Spinner in ſtark ſtrömen— den, krautfreien Waſſern mit dem natürlichen Köder viel leichter concurriren können, dort den natürlichen Spinnfiſch möglicher Weiſe erreichen, den natürlichen Schluckköder aber ſogar leicht übertreffnn. Auch darauf kommt es an, welche Art von künſtlichen Spinnern zur Probe gedient hat. In dieſer Hinſicht werden manche Stimmen laut, welche z. B. den ſchon länger bekannten Gazetteſpinner trotz all und alledem immer noch den neuen Stork'ſchen Fabrikaten vorziehen. Ob mit Recht, wollen wir vorerſt nicht entſcheiden. Doch möge die Andeutung geſtattet ſein, daß ſich verſchiedene der Einwände gegen die neuen Stork'ſchen Spinner auf einzelne Conſtruktionsmängel beziehen, welche der Eine oder Andere betont. Sie dürften ſich aber doch vielleicht beſeitigen laſſen. Stdgr. III. Fiſcherei-Ausſtellung zu Greifswald. Am 11., 12. und 13. März 1881 veranſtaltet der baltiſche Centralverein für Thierzucht und Thierſchutz in Verbindung mit ſeiner zu Greifswald ſtattfindenden 3. Geflügelausſtellung eine Ausſtellung von lebenden und todten See- und Süßwaſſerfiſchen, Fiſchbrut und embryonirten Eiern, Fiſchconſerven, Geräthen zur Fiſchzucht und zum Fiſchfang, Aquarien, wiſſenſchaftlichen Leiſt ungen (Literatur) und darauf bezüglichen Gegenſtänden und Sammlungen. Mit der Ausſtellung iſt eine Prämiirung (Staats- und Vereinsmedaillen, Ehrendiplome) und eine Verlooſung verbunden. Die Prämiirung findet am 10. März 1881 ſtatt. Die Anmeldung der Ausſtellungsgegenſtände hat ſpäteſtens bis zum 28. Februar 1881 bei dem Ausſtellungscomits zu Händen des Herrn A. Karſtädt in Greifswald zu erfolgen. Einſendung der Ausſtellungsgegenſtände frankirt in den Tagen vom 6.—9. März 1881. Rückſendung auf Koſten des Vereins, mit Ausnahme leicht verderblicher Objecte, über deren Verwerthung das Ausſtellungs— comité eine Verſtändigung mit dem Ausſteller ſuchen wird. Die Verſandtbehälter müſſen mit dem Namen und Wohnort der Ausſteller verſehen ſein. Für lebende Fiſche ſind die erforderlichen Ausſtellungsbehälter mitzuſenden. Beaufſichtigung der Aus— ſtellungsgegenſtände durch das Comité, jedoch ohne deſſen Haftung für zufällige Verluſte oder Beſchädigungen. Unkoſten erwachſen dem Ausſteller nicht, mit Ausnahme einer Proviſion mit 10% zu Gunſten der Ausſtellungskaſſe für etwaige Verkäufe der aus— geſtellten Objecte. IV. Verbreitung der californiſchen Tachſe und der Maränen in Bayern. Der Vorſtand des Deutſchen Fiſchereivereins in Berlin hat eine Anzahl befruchteter Eier von ſogen. californiſchen Lachſen (Salmo Quinat), dann von der berühmten amerikaniſchen Maräne (Coregonus albus) auch für Bayern, insbeſondere für die oberbayeriſchen Seen, zu beſtimmen die dankenswerthe Güte gehabt und die betreffenden Sendungen an Herrn Hoffiſcher Kuffer in München adreſſirt. Nachdem die Brutzeit günſtig abgelaufen und namentlich die Lachsbrut, abgeſehen von einigen Verluſten, bei ihrem ſchnellen Wachsthum ſehr gediehen und ſentwickelt war, wurden von den gedachten koſtbaren Edelfiſchen beſtimmungsgemäß unlängſt ausgeſetzt: a) durch Herrn Kuffer ungefähr 2 500 Stück ausgebrütete Maränen in dem Tegernſee, um fie dort dort einzubürgern, dann 500 Stück aaliforniſche Lachſe ebenfalls in dem von Herrn Kuffer hiefür beſonders geeignet erachteten Tegernſee, der größere Theil dieſer letzteren Fiſchgattung aber mit 7000 Stück junger Fiſche in Seitenplätzen der Iſar bei München; b) durch Herrn Secretär Heckenſtaller, unſeren in der künſtlichen Fiſchzucht ſo ſehr erfahrenen und bewährten Vereinsgenoſſen, etwa 2500 Stück der Maränen und 100 Stück californiſche Lachſe in dem Würm- (Starnberger) See. Wir wünſchen den Ankömmlingen fröhliches Gedeihen und werden über die weiteren Ergebniſſe der Maßregel, ſoweit ſie der Beobachtung entgegentreten, ſpäter weiter berichten. — V. Kleinere Mittheilungen. Vom Tegernſee. Welch' köſtliche Beſitzung, auch in Hinſicht der Fiſcherei, unſer herrlicher Tegernſee iſt, weiß man weit und breit. Auch in der Weite wird man daher immer gern das Eine oder Andere von ihm hören. Unter dem Einfluſſe mannig— facher ſchädigender Verhältniſſe hatte freilich auch im Tegernſee, wie überall anderswo, die Fiſcherei in den letzten Jahrzehnten ſchwer gelitten. Doch ſind immer noch ſtatt— liche Reſte des alten Fiſchreichthums aus vergangenen Zeiten der Kloſter-Herrſchaft übrig. Seit etwa vier Jahren war die Fiſcherei-Berechtigung in dem zu den Beſitzungen der k. Civilliſte gehörigen Tegernſee ſammt Zugehörungen an den k. Hauptmann a. D. Herrn Frhrn. v. Reichlin-Meldegg verpachtet. Man durfte fi) der Hoffnung hingeben, daß dieſe Maßregel dem weiten, herrlichen Fiſchereigebiete zum Vortheil gereichen werde. In der That hat auch Frhr. v. Reichlin der Fiſcherei im Tegernſee viel Zeit und Mühe gewidmet und insbeſondere auch, wie ſchon früher in der bayer. Fiſchereizeitung (vgl. z. B. 1878 S. 31, 1879 S. 57) berichtet wurde, der künſtlichen Fiſchzucht und dem Einſetzen junger Brut edler Fiſchſorten ſein Augenmerk zugewendet. Neueſtens iſt aber Frhr. v. Reichlin von jenem Pachte wieder zurückgetreten und zwar aus eigener Initiative und freiem Willen. Er ſuchte damit einem Wunſche Sr. königl. Hoheit des Herrn Herzogs Karl Theodor in Bayern entgegenzukommen, welch' Letzterer perſönlich darauf Werth legt, von ſeinem am Seegeſtade gelegenen Schloßgute aus, dem ehemaligen Sitze der alten Kloſter- und Seeherren, auch die Fiſchereiberechtigung im See ausüben laſſen zu können. Dieſes Entgegenkommen des Frhrn. v. Reichlin hat höheren Orts ſehr gewogene Würdigung gefunden und iſt demſelben insbeſondere auch eine Allerhöchſte Königliche Anerkennung „für ſeine hervorragenden Leiſtungen im Gebiete des Fiſcherei— weſens“ zu Theil geworden. Die neue Fiſcherei-Adminiſtration aber begrüßen wir mit dem Ausdrucke des tief empfundenen Wunſches, wie der berechtigten Hoffnung, daß unter ihrer Leitung und einſichtigen Fürſorge das begonnene Wiederaufblühen der Fiſcherei im Tegernſee raſch und kräftig fortſchreiten möge. Von der Iſar. Kürzlich wurden von zwei gewandten Anglern (den Herren DDr. A. und Pf. von München) in der Iſar bei Grüneck unterhalb München in wenig Stunden 6 Stück Huchen im Geſammtgewicht von 75 Pfund und im Einzelgewicht von 6—39 Pfund mit der Angel, bei einer Kälte von — 50 R. und etwas ange— trübtem Waſſer, erbeutet. Ein ſtattlicher Fang, der zugleich Zeugniß davon abgiebt, welchen Werth die Iſar als Huchenwaſſer beſitzt und wie ſehr es darauf ankommt, gewiſſe Schädlichkeiten dort zur Beſeitigung zu bringen. VI. Verſammlung des bayeriſchen Jiſchereivereins am Samstag, den 29. Januar 1881. Auf Antrag der hiezu ſtatutenmäßig erforderlichen Anzahl von Mitgliedern war die heutige Verſammlung als außerordentliche Generalverſammlung einberufen 22 —— 2 —— — worden, um in dieſer Eigenſchaft nach 8 17 des Statuts über einen eingekommenen Antrag auf Abänderung des die Mitgliederbeiträge betreffenden $ 5 des Statuts zu berathen. Die Generalverſammlung, bei welcher der I. Vereinspräſident, Herr Frhr. v. Niethammer, Excellenz, den Vorſitz führte, konnte jedoch in die Berathung des gedachten Gegenſtandes nicht eintreten, da für die zur Beſchlußfähigkeit in Anſehung einer Aenderung der Vereinsſatzungen erforderliche erhöhte Anzahl anweſender Vereins— mitglieder noch eine Perſon fehlte. Der fragliche Antrag wird hienach einer neuerdings anzuberaumenden außerordentlichen Generalverſammlung wiederholt unterbreitet werden. Im Uebrigen erledigte die Verſammlung als einfache Monatsverſammlung diejenigen ſonſtigen Geſchäftsgegenſtände, für welche ſie mit der anweſenden Mitgliederzahl ſtatutenmäßig beſchlußfähig war. Zunächſt gab die Verſammlung anläßlich des betrübenden Todes zweier hochver— ehrter Vereinsmitglieder, des Herrn Staatsraths und Staatsminiſters a. D. Max v. Neumayr, Excellenz, ſowie des Herrn Reichsraths Grafen von Preyſing ihrer Theilnahme durch Erheben von den Sitzen ehrenden Ausdruck. Nach Verleſung des Protocolls der vorigen Sitzung durch den Herrn Vereinsſecretär Dr. Lammer berichtete der Vorſtand des III. Ausſchuſſes, Herr Oberappellations— gerichtsrath Dr. Staudinger, über die ſeitherige Thätigkeit dieſes Ausſchuſſes und zwar ſowohl über diejenigen Gegenſtände, welche der Ausſchuß bereits ſelbſtändig in eigener Zuſtändigkeit erledigt hatte, oder welche noch bei demſelben in Behandlung ſind, als auch namentlich über zwei der Beſchlußfaſſung der Plenarverſammlung zu unterſtellende Anträge des III. Ausſchuſſes. Letzterer legte nämlich die Entwürfe von zwei Vor— ſtellungen vor, von denen die eine an das kgl. Staatsminiſterium der Juſtiz, die andere an den Magiſtrat der Haupt- und Reſidenzſtadt München gerichtet iſt. In der Erſteren ausführlich motivirten Vorſtellung erbittet der Verein von dem kgl. Staats— miniſterium der Juſtiz entſprechende Weiſungen an die kgl. Staatsanwaltſchaft behufs Herbeiführung eines kräftigeren ſtrafrechtlichen Schutzes der Fiſcherei— intereſſen. In der Eingabe an den Stadtmagiſtrat München aber wird auf gewiſſe Mißſtände und Vorkommniſſe in Bezug auf den Fiſchhandel, beſonders auf dem Fiſchmarkte, aufmerkſam gemacht und um verſchärfte Aufſicht, namentlich hinſichtlich der Beobachtung der Hegezeit und des Brüttelmaßes, gebeten. Beide Entwürfe wurden von der Verſammlung einſtimmig und mit vollſter Befriedigung gebilligt. Wir werden auf dieſelben des Näheren zurückkommen, ſobald die amtliche Beſcheidung erfolgt ſein wird. Ueber die ſeitherige Thätigkeit des I. Ausſchuſſes berichtete in Vertretung des durch Unwohlſein verhinderten Herrn Ausſchußvorſtandes Dr. Gemminger der Vereins— ſecretär Herr Dr. Lammer. Dem Vorſchlag des Herrn Oberappellationsgerichtsraths Dr. Staudinger, daß auch über diejenigen in den Ausſchüſſen verhandelten Gegenſtände, welche zu einer Beſchluß— faſſung der Plenarverſammlung keinen Anlaß geben, jedoch für weitere Kreiſe von Intereſſe ſind, periodiſch in der Fiſchereizeitung berichtet werden ſolle, ſtimmte die Ver— ſammlung ohne Diskuſſion bei. Das Vereinsmitglied, Herr Dr. Otto May, Generalſecretär im Generalcomité des landwirthſchaftlichen Vereins, erbat ſich in ſehr dankenswerther Weiſe für eine nahe bevorſtehende Berathung dieſes Generalkomités über die Tarifirung der Fiſche 23 beim Eiſenbahntransporte die Unterftügung und Meinungsäußerung des Fiſcherei— vereins. Da die Kürze der Zwiſchenzeit das Eintreten in eine collegiale Berathung des Gegenſtandes nicht mehr geſtattete, wurde Herr Hoffiſcher Kuffer, welcher mit den Wünſchen und Bedürfniſſen des Fiſchhandels in fraglicher Richtung vertraut iſt, erſucht und committirt, die gewünſchten Aufſchlüſſe beim Generalcomité des landwirthſchaftlichen Vereins abzugeben. Ueber verſchiedene Einläufe berichtete Herr Vereinsſekretär Dr. Lammer. Als neue Mitglieder wurden auf Wunſch aufgenommen die Herren: Eduard Feldner, Kunſtmühlbeſitzer in Pappenheim, Wilhelm Gareis, kgl. Regierungsaſſeſſor in München, Karl Kleiter, Fabrikbuchhalter in München, Dr. G. May, praktiſcher Arzt in München, Dr. Hermann Pemſel, kgl. Advokat und Rechtsanwalt in München. VII. Mittheilungen aus den Ausſchüſſen des bayeriſchen Jiſchereivereins. Nach dem in der Plenarverſammlung vom 29. Januar 1881 gefaßten Beſchluſſe werden unſere Blätter fortan auch Berichte über ſolche in den drei neugebildeten ſtändigen Geſchäftsausſchüſſen gepflogene Verhandlungen bringen, welche zu einer Berathung in der Plenarverſammlung nach dem Ausſchußregulative keinen Anlaß geben, oder dazu noch nicht bereift ſind, gleichwohl aber bereits in Fiſchereikreiſen zu intereſſiren geeignet ſein dürften. Wir beginnen heute die Reihe dieſer Mittheilungen mit folgenden Notizen: 1) Der erſte Ausſchuß (für Fiſchlunde und Fiſchzucht) iſt gegenwärtig mit Be— rathungen über die durch Anträge von Vereinsmitgliedern angeregte Frage beſchäftigt, ob nicht bei der k. Staatsregierung in Antrag zu bringen ſei, daß ſie bei einer hiezu geeigneten öffentlichen Lehranſtalt Bayerns eine amtliche Verſuchs- und Unter— ſuchungsſtation zuichthyo— pathologiſch, en Zwecken, 'alſo namentlich zu Forſchungen über die Krankheiten der Fiſche, über die Infection des Laiches mit Paraſiten und Aehnliches, errichten möge. Die Sache iſt im Allgemeinen, wie namentlich mit Rückſicht auf die künſtliche Fiſchzucht, zweifellos von hohem Werthe. Ob, wo und in welcher Weiſe ſich aber jene objectiv wohlberechtigte Idee etwa zur Verwirklichung bringen läßt, muß zur Zeit noch als eine offene Frage bezeichnet werden. 2) Der dritte Ausſchuß (für Rechtsſchutz und Geſetzgebung) hat bereits, wie aus obigem Sitzungsberichte hervorgeht, zwei ſehr wichtige Gegenſtände zur Beſchluß— faſſung in die Plenarverſammlung gebracht, außerdem aber noch Einiges ſelbſtändig erledigt, wovon namentlich Folgendes hervorzuheben iſt: a. Nachdem in Erfahrung gebracht war, daß man von Seite einer Anzahl von Eigenthümern der Ufergrundſtücke am Würmfluſſe damit umgehe, zum Zwecke von Ausbeſſerungen an den Uferbauten eine ſehr beträchtliche Strecke des Flüßchens bei Dachau durch Ableitung des Waſſers auf einige Zeit gänzlich trocken zu legen und daß dies noch dazu während der jüngſtver— floſſenen Laichzeit der Forellen, welche in der Würm ſehr der Hege bedürfen, hätte geſchehen ſollen, wendete ſich der Ausſchuß an das k. Bezirks— amt Dachau mit dem Erſuchen, auf Grund der einſchlägigen geſetzlichen und ſonſtigen Vorſchriften (Art. 52 und 100 des Waſſergeſetzes vom 28. Mai 1852, Art. 13 und 20 f. des Uferſchutzgeſetzes vom 28. Mai 1852, Art. 126 Ziff. 1 des Pol.⸗St.⸗G.⸗B. vom 26. Dezember 1871, $ 1 der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 und § 2 der oberbayeriſchen Kreisfiſchereiordnung vom 22. Januar 1877) die durch jenes Beginnen in Ausſicht ſtehenden Schädigungen der Fiſchereiintereſſen im Wege amtlicher Intervention abwenden zu wollen. Das k. Bezirksamt Dachau kam dieſem 24 — Erſuchen mit der dankenswertheſten Bereitwilligkeit entgegen und erwiderte, daß die Vertretung der Ufergenoſſenſchaft vor Amt die Zuſicherung gegeben habe, es ſollten jene Arbeiten keinenfalls vor dem 15. Februar 1881 erfolgen und es ſolle hiebei auch das gänzliche Ablaſſen des Waſſers überhaupt ver— mieden werden. b. Mehrere Fiſchereiberechtigte von Wolfratshauſen und Schäftlarn hatten die Vermittlung des Vereins angerufen zum Zwecke der Beſeitigung der Hinderniffe, welche die Waſſerbauverhältniſſe an der Maximiliansbrücke in München dem Aufſteigen der Fiſche in der obern Iſar bereiten. Nach Ausſchußbeſchluß wurde hierauf erwidert, daß an gedachter Brücke bereits auf Veranlaſſung des bayeriſchen Fiſchereivereins ein Fiſchſteig errichtet worden wäre, der ſeinen Zweck unter normalen Verhältniſſen auch vollkommen erfüllen würde. Es walte zur Zeit aber der Mißſtand ob, daß die Münchener Fiſcher gerade an dieſem Fiſchſteige, woſelbſt ſich die Fiſche beſonders anſammeln, fortgeſetzt die Fiſcherei ausüben, wodurch eine namhafte Zahl der auf Wanderung begriffenen Fiſche dem Waſſer entzogen werde. Dieſer Uebelſtand ſei mittelſt der gegenwärtigen Geſetze und Verordnungen nicht mit ausreichen dem Erfolge zu bekämpfen. Allein bei dem in Ausſicht ſtehenden Erlaſſe neuerlicher Beſtimmungen werde der bayeriſche Fiſchereiverein nicht verfehlen, in dieſer Richtung geeigneten Orts die entſprechenden Anträge behufs Ermöglichung der Beſeitigung ſolcher großer Mißſtände anzubringen. In Bearbeitung ſind beim III. Ausſchuſſe unter Anderem verſchiedene Fragen bezüglich des Fiſchens mittelſt Eiseinſchlagens, dann bezüglich der Eis ge— winnung aus Fiſchwaſſern, namentlich aber die ſehr wichtige Frage der Ab— wendung von Schädigungen der Fiſcherei durch Flußcorrectionen, und zwar ſowohl im Allgemeinen als in Sonderheit mit Rückſicht auf die dermaligen ſolchen Verhältniſſe an der bayeriſchen Donauſtrecke und an der Iſar. Es wäre wünſchens— werth, wenn die bei dieſen Stromcorrectionen beſonders intereſſirten Fiſchereiberechtigten allenfallſige verläſſige Aufklärungen und etwaige berechtigte und durchführbare Anreg— ungen im Einzelnen baldigſt dem III. Ausſchuſſe des bayeriſchen Fiſchereivereins zugehen laſſen würden. Zur Notiz. Ueber die äußerſt erfreuliche Entwicklung des Vereinslebens in Mittelfranken (Gründung des mittelfränkiſchen Kreisfiſchereivereines, ſowie des Ortsvereines in Nürnberg, Einrichtung einer Karpfenbörſe daſelbſt ꝛc.), dann über den Inhalt des erſten Circulars des Deutſchen Fiſcherei— vereines für 1881 werden wir in nächſter Nummer ausführlich berichten. VIII. Fiſcherei-Monats-Kalender. März. — Laichzeit“): Mit 1. März beginnt die geſetzliche Schonzeit für die Aeſche (Aſche, Thy- mallus vulgaris) und endet mit 30. April. Jene für Huchen (Rothfiſch, Salmo Hucho) läuft vom 15. März mit 30. April. Auch der Hecht laicht in dieſem Monat und iſt derſelbe wegen der leichten Fangweiſe während dieſer Periode der unbefugten Aneignung leider ſehr ausgeſetzt. Angelfiſcherei kann je nach Temperatur und Witterung Vormittags und in den erſten Nach— mittagsſtunden mit Erfolg betrieben werden. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. CSN, May K. 2 Payeriſche Aiſcherei⸗Zeilung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei-⸗Vereines. Ar. 3. München, 15. März 1881. VI. Jahrg. Die „Bayerifde Siſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Der ſtrafrechtliche Schutz der Fiſcherei. — II. Das Vereinsleben in Mittelfranken. — III. Fiſcherei-Verein für Schwaben und Neuburg. Ausſchuß-Verhandlungen. — IV. The land-locked salmon. — V. Circular des deutſchen Fiſchereivereins. — VI. Zur ichtyologiſchen Geographie. — VII. Kleinere Mittheilungen. — VIII. Außerordentliche Generalverſammlung des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines vom 12. Februar 1881. — IX. Weitere Vereinsnachrichten. — X. Necrolog. — XI. Literariſches. — XII. Offene Correſpondenz. — XIII. Fiſcherei-Monats⸗ Kalender. I. Der ſtrafrechtliche Schutz der Jiſcherei. Wer die Geſchichte der in Bayern nun ſchon ſeit mehr als einem Vierteljahrhundert ſich freudig entwickelnden, auf neuerliche Hebung der Fiſchereiverhältniſſe gerichteten Be— ſtrebungen kennt, weiß auch gar wohl, daß dieſe Beſtrebungen nicht blos in den Fiſcherei— vereinen ihren Sitz hatten, ſondern vor allem auch auf Seite der k. Staats— regierung ſtets eine weiſe, gedeihliche Pflege und Unterſtützung fanden. Schon Anfangs der ſechziger Jahre hatte die damalige neue bayeriſche Straf- und Polizeiſtrafgeſetzgebung eigene wohlthätige Beſtimmungen zum Schutze der Fiſchereiintereſſen getroffen, an deren Stelle inzwiſchen korreſpondirende Beſtimmungen im deutſchen Strafgeſetzbuche und im revidirten bayeriſchen Polizeiſtrafgeſetzbuche vom 26. Dezember 1871 getreten ſind. Verſchiedenartige ergänzende oberpolizeiliche Vorſchriften, Kreisfiſchereiordnungen, gleichwie unterſchiedliche Verwaltungsmaßnahmen ſind nach und nach dazu gekommen — Dank vor Allem der gewogenen Fürſorge, welche das k. bayer. Staatsminiſterium des In nern der Fiſcherei ſtets bereitwilligſt angedeihen läßt. Wenn es trotzdem in und mit der Fiſchereiſache noch nicht wieder allenthalben ſo beſtellt iſt, wie es ſein ſollte, ſo 26 muß dies auf die Thatſache zurückgeführt werden, daß die, wie anderswo, ſo auch hier zu Lande nach und nach eingeriſſenen Schäden und Uebelſtände zu tief gegriffen hatten, als daß es nicht längerer Zeit und nachhaltiger Bemühungen bedürfte, um ſie wieder auszurotten. Wir ſind hocherfreut, heute abermals einen vollwichtigen Schritt verzeichnen zu können, welchen unſere Sache vorwärts gethan hat. Wir haben von einem Erlaße zu berichten, welchen diesmal das k. bayriſche Staatsminiſterium der Juſtiz in Erwiderung auf die ſchon in voriger Nummer S. 22 erwähnte Vorſtellung des bayriſchen Fiſchereivereins an ſämmtliche Oberſtaatsanwälte an den kgl. Oberlandesgerichten gerichtet hat und welchen nicht blos jeder Freund der Fiſcherei, ſondern überhaupt jeder Freund von Recht und Ordnung im Staate aufrichtig begrüßen wird. Der Erlaß iſt gezeichnet von Seiner Excellenz dem k. Staatsminiſter der Juſtiz, Herrn Dr. v. Fäuſtle, und datirt vom 23. Februar 1881, Nr. 2483. Abſchrift hievon iſt dem bayeriſchen Fiſchereiverein mit— getheilt und von dieſem auch den Kreis- und Ortsfiſchereivereinen des Landes über— mittelt worden. In Nachſtehendem theilen auch wir den weſentlichen Inhalt des ziemlich umfangreichen Aktenſtücks in gedrängter Kürze mit. Der Miniſterialerlaß faßt zunächſt in ſeinem Eingange das Hauptſächlichſte von dem, was der bayer. Fiſchereiverein in ſeiner ſehr eingehenden Vorſtellung im Allgemeinen erörtert hatte, in Folgendem zuſammen: Der Fiſchereiverein bezeichne als eine hervor— ragende Urſache des Rückganges der Fiſchbeſtände in den bayriſchen Gewäſſern die wachſende Ueberhandnahme der Fiſchereifrevel, ſowie der ſonſtigen Verletzungen der zum Schutze der Fiſcherei beſtehenden ſtrafgeſetzlichen Beſtimmungen. Die Eingabe betone, daß gerichtliche Einſchreitungen gegen derartige Verfehlungen verhältnißmäßig ſelten ſeien und daß, wenn in einzelnen Fällen ſolche erfolgten, die im Falle der Verurtheilung ausgeſprochenen Strafen in der Regel nur ganz geringe Geldſtrafen ſeien, welche für die von denſelben Betroffenen entweder nach ihren Verhältniſſen kaum ein Strafübel bilden oder doch durch die mittelſt der Geſetzesverletzung erlangten Vortheile ſehr häufig überwogen würden. Als nächſter Grund aber für die Seltenheit der Einſchreitung bei Fiſchereidelikten bezeichne der Fiſchereiverein die ungenügende Kenntniß der beſtehenden Vorſchriften auf Seite der zunächſt zur Aufſicht und Anzeigeerſtattung verpflichteten äußeren Organe der Strafrechtspflege, wobei angeführt werde, daß jene Organe, mit Einſchluß der Gendarmerie, namentlich über den Inhalt der zu Art. 126 Ziff. 1 des Pol.⸗St.⸗G.⸗B. v. 26. Dezember 1871 erlaſſenen oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 häufig mangelhaft inſtruirt ſeien, daß Viele derſelben den Fiſchereifrevel irriger Weiſe noch als Antragsdelikt betrachten und daß Andere Anzeigen nur dann erſtatten zu dürfen glaubten, wenn fie den Frevler ſelbſt auf friſcher That betreten hätten, während eine Ueberführung durch Beweismittel anderer Art im Wege des ſtaats— anwaltſchaftlichen Ermittlungsverfahrens oder einer Hauptverhandlung unſchwer zu be— wirken wäre. An dieſes Vorbringen des Fiſchereivereins knüpft nun der Miniſterialerlaß zunächſt den allgemeinen Auftrag an die k. Oberſtaatsanwälte, die ihnen untergebenen Staatsanwälte dahin anzuweiſen, daß ſie die hier in Betracht kommenden ſubalternen Hilfsbeamten der Staatsanwaltſchaft unter gleichzeitiger Verſtändigung der Amtsanwälte ihres Bezirks auf die beſtehenden 27 Vorſchriften zum Schutze der Fiſcherei hinweiſen, die Hilfsbeamten über den Inhalt dieſer Vorſchriften eingehend belehren und die genaue Beachtung der ertheilten Inſtructionen ſorgfältig überwachen. Im Anſchluſſe an dieſe allgemeine Anweiſung wird die Staatsanwaltſchaft zur eigenen Beachtung und entſprechenden Inſtruction des Unterperſonals noch auf ver— ſchiedene hervorragend wichtige Punkte ſpeziell aufmerkſam gemacht. Als beſonders wichtig wird bezeichnet die ſtetige, ſtrenge Einſchreitung gegen Verletzungen der auch für die Fiſchereiberechtigten geltenden Vorſchriften der Min.-Entſchl. v. 27. Juli 1872 über die Zeit und Art des Fiſch- und Krebsfangs, ſowie der einzelnen Kreis— fiſchereiordnungen, beſonders in Bezug auf Einhaltung der Schonzeit und des Normalmaßes, ſowie auf Nichtanwendung verbotener Fanggeräthe oder ſonſtiger verbotener Fangarten. Der Wichtigkeit dieſes Punktes ganz entſprechend, wird auch eigens darauf aufmerkſam gemacht, daß Fiſche, für welche eine Schonzeit gilt und eben im Laufe iſt, nicht allein nicht gefangen, ſondern auch nicht zu Markt gebracht, noch ſonſtwie feilgeboten werden dürfen und daß jede Art ſolchen Ver— kaufs, alſo auch in den Privatverkaufslocalen der Händler, neben der Strafe nach Art. 126 des Pol.⸗St.⸗G.⸗B. auch die Einziehung der Fiſche zur Folge haben ſoll. Der Miniſterialerlaß hebt ebendeshalb zugleich auch mit vollem Rechte her— vor, daß eine Ueberwachung des Fiſchhandels nicht allein vom Standpunkte der den Polizeibehörden obliegenden Präventivthätigkeit, ſondern auch zum Zwecke der Strafverfolgung bei verbotswidrigem Verkaufe von Fiſchen auf Seite der ſtaatsanwalt— ſchaftlichen Hilfsbeamten geboten ſei. Im Anſchluſſe an das Vorbringen des Fiſcherei— Vereins wird die Staatsanwaltſchaft dabei auch darauf aufmerkſam gemacht, daß die beſtehenden Vorſchriften ebengedachter Art auch nicht unter dem Deckmantel des § 3 der Min.⸗Entſchl. v. 27. Juli 1872 umgangen, alſo auch Fiſche, welche während der Schon— zeit auf Grund diſtriktspolizeilicher Erlaubniß nur behufs künſtlicher Befruchtung ge— fangen wurden, nicht etwa, vor oder nach der Befruchtung, noch zu verbotener Zeit veräußert werden dürfen. Einen beſonderen Hinweis erhielt die Staatsanwaltſchaft ferner auf die entſprechende Handhabung des § 361 Ziff. 9 des deutſchen Strafgeſetzbuchs über die ſtrafrechtliche Verantwortlichkeit Dritter bei Fiſchereidelikten, namentlich auch hinſichtlich der Anwendung dieſer Geſetzesbeſtimmung bei Verfehlungen der Bedienſteten von Gewerbsfiſchern, oder bei Fiſchereifreveln von Angehörigen und Gewerbegehilfen der Müller. Die Staats— anwälte und Amtsanwälte ſollen behufs raſcher und ergiebiger Repreſſion in Fällen wirklich ermittelter Fiſchereifrevel ferner ſtets auch noch in pflichtgemäße Erwägung ziehen, ob nicht in den geſetzlich zuläſſigen Fällen von den Seitens der Geſetzgebung gebotenen ſtrengeren Hülfsmitteln, insbeſondere von der Beſchlagnahme der einer Einziehung unter— liegenden oder als Beweismittel erheblichen Gegenſtände, der Durchſuchung und unter Umſtänden ſelbſt der vorläufigen Feſtnahme Gebrauch zu machen ſei. In Anſehung der Strafanträge erhielten die ſtaatsanwaltſchaftlichen Beamten An— weiſung, nur ſolche Strafen in Antrag zu bringen, welche bei dem Verurtheilten wirklich das Gefühl und die Wirkung eines Strafübels hervorzubringen vermögen, und welche — namentlich bei Geldſtrafen — nicht außer Verhältniß zu dem rechtswidrig erlangten oder angeſtrebten Vortheile, ſowie dem zugefügten oder beabſichtigten Schaden ſtehen. . 28 In ſchwereren Fällen, namentlich gegenüber der Gewinnſucht und dem Eigennutz, fol auch die Beantragung der geſetzlich ſtatthaften Freiheitsſtrafen ſtaatsanwaltſchaftlicher Seits in Erwägung gezogen werden. Ganz beſonders hervorzuheben haben wir endlich aber auch noch die in dem Miniſterialerlaſſe ausgeſprochene Hinweiſung der Staats— anwaltſchaft darauf, daß bei den Strafanträgen neben den beſonderen Umſtänden jedes Falles, jeder Zeit namentlich auch das in Frage kommende öffentliche Intereſſe und die der Fiſchzucht zugefügte Schädigung in Betracht zu ziehen ſei. Geſchieht letzteres fortan regelmäßig und mit conſequenter Energie, ſo wird damit jener höhere Standpunkt gewonnen, welcher wahrhaft zum Heile der Sache dient und von den Fiſcherei-Vereinen auch längſt vertreten wird! Noch weiteres über dieſen wichtigen Erlaß zu ſagen, würde den Eindruck, welchen derſelbe unſeren Leſern zu machen geeignet iſt, nur ſtören. Wir erachten es aber als unſere tiefempfundene Pflicht, an dieſe Mittheilung den Ausdruck des ehr— erbietigſten, aufrichtigſten Dankes zu knüpfen für die hohe Förderung, welche Seine Excellenz der kgl. Staats miniſter der Juſtiz, Herr Dr. v. Fäuſtle, den öffentlichen Fiſchereiintereſſen auf ſtreng geſetzlichem Boden zugewendet hat. Nur unter dem Schutze des Geſetzes, nur unter dem Schirme des Rechts und der ſtaatlichen Ordnung können die jetzt jo vielſeitigen Bemühungen um die Wiederbevölkerung unſerer vaterländiſchen Gewäſſer gedeihen und Früchte tragen. II. Das Vereinsleben in Mittelfranken. A. Als der hochgeehrte frühere kgl. Regierungspräſident von Oberbayern, Herr Frei— herr von Herman, anläßlich ſeiner Verſetzung nach Ansbach ſeinerzeit in einer Ver— ſammlung des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines ſich verabſchiedete, gab derſelbe in ſeinen Abſchiedsworten die allgemein freudig begrüßte Zuſicherung, daß er ſich die Hebung und Förderung der Fiſchzucht auch in ſeinem neuen Wirkungskreiſe angelegen ſein laſſen und insbeſondere die Gründung eines Kreisfiſchereivereines für Mittelfranken mit allen Kräften anſtreben werde. Dieſe Zuſage hat ſich früher verwirklicht, als zu hoffen war. Denn ſchon vor einigen Monaten hatten wir die erfreuliche Thatſache zu verzeichnen, daß ſich die Zahl der bayerischen Kreisfiſchereivereine wiederholt um einen vermehrt hat, welcher das waſſerreiche Mittelfranken einſchließt. Er wird ein reiches Feld des Wirkens finden. Die Pflege der Fiſcherei in einer ganzen Reihe größerer und kleinerer, theils ehedem, theils jetzt noch fiſchreichen Flüſſe verſpricht dort reichen Lohn für den Einzelnen, wie für die Geſammtheit. Vorab die durch einen geſegneten Thalboden ſich windende Alt— mühl mit ihren zahlreichen, ſtattlichen Hechten, mit dem dort beſonders großen Schied und mit den berühmten, jetzt leider ſo dezimirten Krebſen, dann die Wörnitz und Wieſeth, die beiden Rezat, die Rednitz, Pegnitz und Regnitz, die Aiſch und die Zenn, die beiden Bibart und die Aurach, die zahlreichen und zum Theil noch wohlbeſetzten Forellen-Bäche im fränkiſchen Jura und zwar ſowohl in deſſen nördlicherem Zuge aufwärts von Hersbruck, wie in der ſüdlicheren Berggruppe bei Pappenheim und Eichſtädt und in den Zwiſchen— ſtrichen im Altdorfer Lande — ſie Alle nehmen die Aufmerkſamkeit der Pfleger der Fiſchereiintereſſen in hohem Maße in Anſpruch. Dazu kommen noch zahlreiche, über verſchiedene Landſtriche verbreitete „Fiſchweiher“, welche einer rationellen Teichwirthſchaft ein weites Feld eröffnen. Iſt auch Franken der Zahl der Fiſchgattungen nach etwas ärmer an ſolchen als Altbayern (vgl. Jäckel, in der Bavaria Bd. III Abth. 1 S. 133), 29 jo bietet doch gerade Mittelfranken die beachtenswerthe Eigenthümlichkeit, daß ſeine Ge: wäſſer zum Theil dem Donau-, zum Theil dem Main- und Rhetngebiete zugehören. Man trifft daher dort auch ſpecifiſche Repräſentanten der beiden Stromgebiete, beiſpiels— weiſe ſowohl den Waller, wie den Aal. Der mittelfränkiſche Kreis verein zählt dermalen bereits 215 Mitglieder, darunter verſchiedene Städte und Marktsgemeinden. Die Statuten des Kreisvereins find am 9. Februar 1881 definitiv feſtgeſtellt worden. Wir werden darauf ſpäter noch eigens zurückkommen. Vorläufig heben wir daraus Folgendes hervor: Die Vereins— mitglieder verpflichten ſich zur Entrichtung von 3 Mark Aufnahmsgebühr und einem Jahresbeitrag von 2 Mark, wovon ein Dritttheil den ſich bildenden Lokalvereinen zu ſelbſtändiger Verwendung überlaſſen wird. Mitglieder ſolcher Lokalvereine, welche ihren Beitritt zum Kreisverein erklären, werden von ſelbſt Mitglieder des Kreisvereines. Die Vorſtandſchaft des Vereines wird auf 3 Jahre gewählt und beſteht aus 2 Vorſtänden, einem Sekretär, einem Kaſſier und vier ſachverſtändigen Mitgliedern. Die aus der erſten Wahl hervorgegangenen Mitglieder der Vorſtandſchaft ſind folgende: Herr Freiherr von Herman, k. Regierungspräſident in Ansbach, I. Vorſtand, Herr Freiherr von Stromer, I. rechtskundiger Bürgermeiſter in Nürnberg, II. Vorſtand, Herr Haas, Regierungkanzliſt in Ansbach, Sekretär, Herr Lang, Regierungsſecretär in Ansbach, Kaſſier, dann als ſachverſtän dige Mitglieder die Herren I. A. Meiſenbach in Nürnberg, Scheuermann in Dinkelsbühl, Friedr. Köderer in Gunzen— hauſen und Mayerlein in Thurnhofen. Die Publikation der wichtigeren Verhandlungen des Kreisvereins wird in Folge gütiger Uebertragung durch die „Baheriſche Fiſchereizeitung“ erfolgen. Es wird uns zu beſonderem Vergnügen gereichen, recht oft über die Thätigkeit des neuen Vereins, dem wir ein herzliches „Glückauf“ zurufen, berichten zu können. Aus den Verhandlungen der Sitzung vom 9. Februar 1881 heben wir ſofort Folgendes hervor. Zur Beſprechung kam unter Anderem namentlich die Frage der Fiſchereilegitimationskarten. Daß durch eine beſtimmte Form der Legitimation den polizeilichen Vollzugsorganen die Controle erleichtert und dadurch der Schutz der Fiſcherei gegen Frevel und Diebſtahl weſentlich vermehrt werde, wurde von faſt allen anweſenden Fiſchereiberechtigten anerkannt und von letzteren zunächſt dieſer Schutz als erſtes und dringendſtes Erforderniß zur Hebung des Fiſchereiweſens bezeichnet. Eine Abſtimmung über die Frage der Nothwendigkeit der Einführung von Fiſchereikarten ergab das Reſultat von 22 Ja gegen 3 Nein. Es ſoll demnach an die k. Regierung von Mittelfranken die Bitte um Exlaſſung einer oberpolizeilichen Vorſchrift über Ein— führung der Fiſchereilegitimationskarten, welch' letztere bereits ſeit 2 Jahren in Unter— franken mit gutem Erfolge im Gebrauche ſind, geſtellt werden. Herr Bürgermeiſter Freiherr von Stromer ſtellte ferner das Anſuchen, es möge an die k. Kreisregierung die weitere Bitte geſtellt werden, durch ihre betreffenden Organe ſtatiſtiſche Erhebungen darüber pflegen zu laſſen: 1) wie viele Reiherhorſte dermalen noch im Schußbach bei Windsheim vorhanden ſind, dann 2) wie viele Fiſchreiher im letzten Jahre zur Zeit des Flüggewerdens der jungen Reiher beim herkömmlichen Abſchießen erlegt worden ſeien? Wir freuen uns über beide Anregungen aufrichtig. Der Feinde der Fiſcherei ſind unter Menſchen und Thieren nur zu Viele! 30 B. Dem mittelfränkiſchen Kreisvereine trat ſehr bald ein eigener Ortsfifherei- verein in Nürnberg zur Seite.“) Die am 3. Februar 1881 beſchloſſene Conſti— tuirung dieſes Vereins hatte zum Ausgangspunkte die Erwägung, daß es für die zahl— reichen Mitglieder des Kreisfiſchereivereins aus Nürnberg auf die Dauer zu umſtändlich und beſchwerlich werden würde, allmonatlich zur Kreisfiſcherei-Vereins-Verſammlung eigens nach Ansbach zu reiſen. Man hielt es deshalb für nöthig und im Intereſſe der Sache gelegen, noch einen eigenen „Orts fiſchereiverein Nürnberg“ zu gründen. Dieſer Ortsverein, mit dem Sitz in Nürnberg, ſchließt ſich dem Kreisfiſchereiverein für Mittelfranken in Ansbach auf Grund der Satzungen des letzteren enge an. Dieſe Satzungen gelten auch für Jenen mit einigen beſonderen Nebenbeſtimmungen. Für die Zwecke des Ortsvereins wird außer dem Beitrag für den Kreisverein ein weiterer Jahresbeitrag von 1 , erhoben. Der Ortsverein wählt ſich einen J. und II. Vor— ſtand, ſowie einen Sekretär, der zugleich die Kaſſageſchäfte beſorgt. Die Vorſtandſchaft des Ortsvereins vermittelt den Verkehr mit dem Kreisverein und übernimmt die in § 13 der Satzungen des Kreisvereins aufgeführten Verpflichtungen. An den Ortsvereins— Verſammlungen können Fiſchereiintereſſenten, auch wenn ſie nicht Mitglieder des Vereins ſind, jedoch nur mit berathender Stimme, Theil nehmen. In den Vorſtand des Orts— vereins wurden gewählt: Herr Frhr. v. Stromer als J. Vorſitzender, Herr Frhr. v. Andrian als II. Vorſitzender und Herr Bankaſſiſtent Herter als Sekretär. Der Ortsverein hat bereits wiederholt Verſammlungen abgehalten. Beſchloſſen wurde, junge Aale von der Fiſchzuchtanſtalt in Hüningen kommen zu laſſen, und dieſe Aal— brut jedem Liebhaber gegen Bezahlung (1000 Stück ca. 9 M 50 ½) zur Verfügung zu ſtellen. Eine Kommiſſion, beſtehend aus den Herren Meiſenbach, Engelbrecht und Staub, wurde beauftragt, eingehende Beſtellungen auf Aalbrut anzunehmen. Herr Staub theilte mit, daß 20000 Stück junge Aale beſtellt wurden. Hievon ſind 15000 Stück durch feſte Beſtellung in Anſpruch genommen; 5000 Stück bleiben in Reſerve und werden bei etwaigem Mangel an Abnehmern auf Koſten des Vereins ausgeſetzt. Bei Ankunft der Aalbrut ſoll durch die Preſſe eine Anweiſung über die Behandlung der Aalbrut veröffentlicht werden. Auch mit der Ausſetzung von 2000 Stück Aeſchen— eiern in der Pegnitz ſoll eine Probe gemacht werden. Mit dem bekannten, trefflichen Kenner der Karpfenzucht, Herrn Wenzel Horak, fürſtl. Schwarzenberg'ſchem Domänen— Director in Budweis, wurden Verbindungen angeknüpft. Derſelbe ließ dem jungen Vereine alsbald ausführliche, in langjähriger Praxis erprobte Verhaltungsmaßregeln für die Karpfenzucht zukommen und ſtellte weitere Mittheilungen freundlichſt in Ausſicht. Ueber den etwas ſchwierigen Angel fang der Karpfen gab Hr. Bürgermeiſter Frhr. v. Stromer im Vereine Mittheilungen. Als beſte Lockſpeiſe erachtet er Kartoffelſtückchen, gut im Moos gereinigten Regenwurm und Weißbrod mit Honig. Die Zucht des Karpfens und der Handel mit demſelben iſt für Mittelfranken von großer Be— deutung und zwar ſowohl wegen der ſchon erwähnten dortigen großen Zahl vorzüglicher Karpfenteiche, als auch deshalb, weil die Karpfenzucht dort ſchon von Alters her, wenn auch mit wechſelnder Intenſität und Sorgfalt, gepflegt und ſehr volksthümlich, auch der Verbrauch an dieſen Fiſchgattungen vielfach mit fränkiſchen Sitten und Bräuchen ver— wachſen iſt. Aus dieſen und anderen Gründen muß es daher als ein höchſt glücklicher Gedanke betrachtet werden, daß die Grün dung einer Karpfenbörſe in Nürn: berg in Angriff genommen wurde. Die Anregung hiezu ging bekanntlich vom unter— fränkiſchen Kreisfiſchereiverein in Würzburg aus. Um die Realiſirung des Projekts hat ſich Herr Bürgermeiſter Frhr. v. Stromer beſonders verdient gemacht. Die Abhaltung der erſten Karpfenbörſe iſt ſchon für dieſes Jahr und zwar für einen Tag im Monat September 1881 beſchloſſen. Das Lokal und der Tag werden noch eigens be— kannt gegeben werden. Sämmtliche Intereſſenten unter den bayeriſchen Karpfen— züchtern und Fiſchhändlern ſind zur Theilnahme eingeladen. Nach Thunlichkeit ſoll *) Die weitere Bildung von Ortsvereinen in Ansbach und Fürth ſteht ebenfalls bevor. 31 dabei auch über die Landesgränzen hinausgegangen werden. Sicherem Vernehmen nach iſt bereits eine zahlreiche Betheiligung zugeſagt, vorwiegend von bedeutenderen Karpfenzüchtern, weniger von den Inhabern kleinerer Züchtereien. Und doch läge auch deren allſeitige Betheiligung ebenſo im Intereſſe der Sache, wie in ihrem eigenen. Bleiben letztere weg, ſo werden eben die bedeutenderen Züchter vorab den Markt beherrſchen. Möchten daher doch auch die Anderen ſich der richtigen Einſicht nicht verſchließen und zeitig erkennen, was zu ihrem eigenen Vortheil dient. Die fragliche neue Ein— richtung gereicht ja beiden Theilen zum Nutzen, den Produzenten wie den Abnehmern und wird namentlich für den Markt in Süddeutſchland, den Abſatz und Bezug an guten Setz- und Brutfiſchen weſentlichen Einfluß haben. Unter allen Umſtänden iſt ſie höchſt wichtig für den Aufſchwung der Teichwirthſchaft und ein weiterer, erſprießlicher Schritt vorwärts auf der Bahn, welche die Fiſchereivereine verfolgen. III. Jiſcherei-Verein für Schwaben und Neuburg. Ausſchuß⸗ Verhandlungen. In der am 1. Februar 1881 unter dem Vorſitze Seiner Excellenz des Herrn Regierungspräſidenten von Hörmann abgehaltenen Ausſchußſitzung wurden 36 neue Mitglieder in den Verein aufgenommen. Die Felchenbrut, welche aus den vom Deutſchen Fiſcherei-Vereine überſendeten 30,000 Felcheneiern erzielt wurde, iſt zur Hälfte an die Sektion Kempten für den Niederſonthofer See und zur anderen Hälfte an die Vereinsmitglieder in Immenſtadt für den Alpſee verſendet worden und nach den inzwiſchen eingelaufenen Berichten an beiden Orten glücklich angelangt. Die Einſetzung in die Seen fand unter freudiger Theilnahme von Freunden der Fiſchzucht in gelungenſter Weiſe ſtatt. Demnächſt wird auch die Brut von 5000 Maränen-Ciern, welche wir gleichfalls dem Deutſchen Fiſcherei-Verein in Berlin verdanken, zur Einſetzung in den Niederſont— hofer See unſerer Sektion in Kempten zugeſendet werden. Um die Verſuche zur Einbürgerung des Aales im Donaugebiete zu unterſtützen und zur Sammlung von Erfahrungen in dieſer Beziehung beizutragen, hat der Verein 2000 Stück Aal-montée beſtellt, welche in die Schmutter und in die Zuſam eingeſetzt werden ſollen. Ueberdies hat ein Ausſchußmitglied aus ſeinen eigenen Mitteln noch weitere 1000 Stück Aal-montée zur Einſetzung in den Lech und in die Augsburger Stadtgräben beſtimmt. Bezüglich einer von Kempten und Immenſtadt dem Ausſchuſſe zur Kenntniß gebrachten Beeinträchtigung der Fiſchzucht in der oberen Iller durch die Ausflüſſe einer Gasfabrik werden vorerſt nähere Erkundigungen eingezogen. IV. The land- locked salmon. Der „vom Land eingeſchloſſene“ Salm. Der bayer. Fiſchereiverein erhielt vor Kurzem durch freundliche Zuſchrift des deutſchen Fiſchereivereins die erfreuliche Mittheilung, daß von Profeſſor Baird in Waſhington ein Geſchenk von 20,000 Eiern des land-locked salmon in nächſte Aus— ſicht geſtellt ſei“). Es wird, wie ich glaube, nicht ohne Intereſſe ſein, einige Notizen ) Ueber dieſen Punkt enthält der nachfolgende Vereinsbericht, S. 38, Weiteres. D. Red. 32 — — über dieſen ſehr empfehlenswerthen Fiſch, wie ſie in dem Report of the Commissioner for 1872— 73 (Washington 1874) en find, auch in deutſchen Kreiſen bekannt zu geben. Es heißt dort pag. 71: „Gewiſſe Waſſerflächen in Maine, beſonders die oberen Seen des St. Croix, Reed's Teich bei Ellsworth, Seba-Fluß- und Teich ſind bewohnt von einer Lachs— Varietät, in Gewohnheit und Erſcheinung dem Seelachs ähnelnd, aber in der Größe abweichend. Ihr durchſchnittliches Gewicht in den meiſten obengenannten Plätzen be— trägt 2— 5 Pfund, doch werden deren zuweilen ſolche von 10 — 15 Pfund Gewicht gefangen. Der Sebago-Lachs iſt viel größer; der reife Fiſch hat ein Durchſchnittsgewicht von 6—8 Pfund. Ein ähnlicher Fiſch kömmt auch in den Seen von Neubraunſchweig, vielleicht auch in Neuſchottland vor. „Viel Scharfſinn wurde bei der Erörterung der Frage aufgewendet, ob dieß der ächte Lachs ſei oder nicht. Sie ſcheinen zwar kleine, unbedeutende Eigenthüm— lichkeiten zu zeigen, doch iſt bis jetzt kein Unterſchied von irgend einer Wichtigkeit bemerkt worden. Sie nehmen die Fliege mit großer Begierde und es gibt keinen Fiſch, welcher dem Sport beſſer entſpricht, beſonders da, wo ſie zahlreicher vorhanden ſind. Dr. A. C. Hamlin von Bangor verdanken wir eine ſehr intereſſante Abhandlung über dieſen Fiſch, welche in Lippincott's Magazine im Monat Mai 1869 p. 338 veröffentlicht iſt. Dieſer Herr behauptet nach einer ſehr ſorgfältigen Unterſuchung, daß fragliche Varietät in Wirklichkeit neueren Urſprungs iſt, indem ſie ſich erſt ſo entwickelt hat ſeit dem Errichten von Mühlendämmen an den erwähnten Strömen. Er glaubt genügende Beweiſe zu beſitzen, daß vor 40 — 50, möglicherweiſe vor 100 Jahren keine ſolche Fiſchart in dieſen Gewäſſern bekannt war, und daß nur nach dem Bau der Mühlendämme (wodurch einerſeits das Aufſteigen der Fiſche von untenher unmöglich, anderſeits die in den oberen Gewäſſern abgeſperrte, junge Brut gegen jeden Verſuch, dieſelben zu überſchreiten, ſcheu gemacht wurde) der Fall eintrat, daß der ſogenannte land-locked salmon erſchien. Dieſe Schlußfolgerung iſt jedoch von anderen Autoren angefochten, wie von Dr. A. Leith Adams. Nichts deſtoweniger hat der land-locked salmon, ob eigene Spezies oder Varietät vom ächten Lachs, einen großen Werth zur Verſetzung in unſere kleinen Seen und es iſt im Vorſchlag einer weiteren Verſammlung, (falls es der Kongreß begutachtet) in größerem Maßſtabe Eier zu beſchaffen und die jungen Fiſche in die mehr nach Weſten liegenden Ge— wäſſer zu verbreiten c. —“ Demnach beſtehen die Haupteigenſchaften dieſes Fiſches, welche ihn zur Verpflanzung und Akklimatiſirung in unſeren kleineren, abgeſchloſſenen Alpenſeen ſo empfehlenswerth machen, in ſeiner Eigenthümlichkeit, gleich der Aeſche, Forelle, dem Lachs und Huchen nach der Fliege zu ſpringen, was bei unſeren Seeforellen nicht der Fall iſt, und in dem höchſt wahrſcheinlich durch Iſolirung entſtandenen Mangel des Wandertriebs. Nach analogen Beiſpielen aber, hinſichtlich der durch Iſolirung oder Lokaliſirung bedingten Variabilität bei Fiſchen, hat die Beobachtung Dr. Hamlin's ſehr viel Wahrſcheinlichkeit für ſich. Die „Conſtanz der Arten“ iſt ſchon ſeit Langem ſtark in's Wanken gerathen bei allen Jenen, die den Legionen alljährlicher, meiſt im Studirzimmer komponirten ſogenannten Arten, von denen die Natur nichts weiß, keinen rechten Glauben ſchenken. Trotzdem gibt es immer noch eine, wenn auch ſtets abnehmende Anzahl ehren— werther Männer, welche getreu der alten Anſchauung, unläugbaren Thatſachen von Ver— änderung, Anpaſſung und Vererbung Auge und Ohr verſchließen, obwohl Vater Noah mit ſeinem umfangreichen Spezieskaſten bei Fiſchen ausnahmsweiſe am wenigſten in's Gedränge gerathen ſein dürfte. 5 Dr. G. 33 V. Circular des deutſchen Jiſchereivereins. Das erſte Circular für 1881 liegt vor uns. Fürwahr mit reichem Inhalte. Vom Standpunkte unſerer bayeriſchen Intereſſen aus erwähnen wir vor allem den Bericht des verdienſtvollen Vorſtands des unterfränkiſchen Kreisvereins, Herrn Fr. Zenk in Würzburg, über die Maincorrectionen und die im Verfolge dieſer Angelegenheit von den unterfränkiſchen Fiſchereivereinen erzielten, den Fiſchereiintereſſen weſentliche Förderung gewährenden trefflichen Anordnungen der bayeriſchen Staatsregierung. Der bayeriſche Fiſchereiverein hat ſich, wie in dieſen Blättern (1881 S. 24 u. 36) mehrfach erwähnt, mit der ganz analogen Angelegenheit der Flußcorrection an Donau und Iſar bereits befaßt. Wir werden daher ohnehin Veranlaſſung haben, auf jene Erlaſſe noch eigens zurückzukommen. Aus dem Gebiete der Fiſchzucht bringt das Circular einen eingehenden Bericht über die künſtliche Lachszucht des Maingebiets während der Brütperiode 1879/80, ferner verſchiedene Artikel über die Fortpflanzung des Aales, über Aufzucht und Verſendung der Aale, ſowie ſonſtige Beiträge zur Naturgeſchichte dieſes Fiſches. Ueber die Verſendung friſch befruchteter Fiſcheier bringt Herr v. d. Borne einen intereſſanten Artikel. Bezüglich der Erfolge mit der köſtlichen amerikaniſchen Forelle (Salmo fontinalis) berichtet Herr Director Haak in Hüningen ſehr Günſtiges. Er ſchildert das Wachsthum dieſer Fiſche als erſtaunlich. Zwei Weibchen hatten bei ihm ein Gewicht von je 400 Gramm, bei einem Alter von 1 Jahr 6 Monaten. Bei der wahrhaft übermäßigen Freßgier dieſer Thiere zeigte ſich jedoch eine völlige Iſolirung derſelben als ganz unumgänglich. Auch iſt Fütterung des noch vorhandenen Beſtandes mit lebenden Fiſchen in Ausſicht genommen, wobei eine eigentliche Ueberfütterung erfahrungsmäßig nicht leicht eintritt. Herrn Haak gelang es, circa 8000 Eier dieſer Forellen zu gewinnen und mit der Milch aus männlichen amerikaniſchen Exemplaren zu befruchten. Von der auf Seite 2 des Circulars erwähnten Sendung des amerikaniſchen Cox e— gonus albus (Whitefish) ſtammen auch jene nach Bayern gelangten und bei uns gut verſorgten Eier, deren wir ſchon in unſerer vorigen Nummer gedachten. Anträgen auf Abgabe von Huchen- und Aeſcheneiern, ſowie Offerten für Lieferungen ſolcher Eier an den Deutſchen Fiſcherverein ſieht dieſer Letztere entgegen. Preiſe von 25— 100 Mark werden vom deutſchen Fiſchereiverein ausgeſetzt für verſchiedene Leiſtungen im Gebiete der künſtlichen Zucht und des Transports des Zander, Hecht und Barſch. Dem bezüglichen Ausſchreiben, auf welches wir hier nur kurz verweiſen können, ſind zum Anhalte Erörterungen des Herrn Directors Haak über Gewinnung und Erbrütung von Barſcheiern, dann Mittheilungen des Herrn Wenzel Horak über Züchtung des Zander beigegeben. Wir behalten uns vor, näher auf dieſe Anweiſungen zurückzukommen. Ueber Einiges Weitere aus dem Circulare werden wir eigens berichten. Eben kommt uns auch noch Circular Nr. II zu Handen. Von deſſen Inhalt wird in Bayern namentlich ein eingehender Bericht des unterfränkiſchen Kreis— fiſcherei-Vereins über deſſen ausgedehnte und erfolgreiche Thätigkeit hohes Intereſſe erwecken. Auch wir werden auf letztere noch zu ſprechen kommen. Abgedruckt iſt auch im Circular II eine Bekanntmachung der k. Regierung von Oberfranken vom 18. Dezbr. 1880, wonach aus den vom oberfränkiſchen Landrath hiefür bewilligten Mitteln Prämien von je 6 Mark für Erlegung von Fiſchottern ausgeſetzt find. Unter Nr. XI bringt das Circular einen beachtenswerthen Artikel über Krebs zucht. VI. Zur ichthyologiſchen Geographie. IJ. Vorkommen und Wanderungen der Aale. Marktheidenfeld, Februar 1881. Die „Bayer. Fiſcherei-Zeitung“ enthält im Jahrgang 1881 Nr. 1 S. 11 in einem Mitgetheilt „Aus der Oberpfalz“ in Abſ. 4 den Satz „In der Waldnaab bei Waldſaſſen gibt es prächtige Aale.“ Dieſer Satz dürfte inſoferne irrthümlich ſein, als einerſeits Waldſaſſen nicht an der Waldnaab, ſondern an der Wondreb liegt und anderſeits in der Waldnaab keine Aale vorkommen.“) Dieſe Berichtigung möge zugleich den Anlaß bieten, zur Geographie der Fiſche in dortiger Gegend eine nicht ganz unintereſſante Erſcheinung hervorzuheben. Waldnaab und Wondreb im nordöſtlichen Winkel der Oberpfalz bilden die beiden Hauptflüſſe des Bezirksamts Tirſchenreuth. Sie kommen beide aus dem bayeriſch-böhmiſchen Grenzgebiete herunter und durchfließen beide in nordweſtlicher Richtung den Amtsbezirk Tirſchenreuth. Dann aber bei Wieſau fällt die Waldnaab raſch nach Süden ab, theilt die Oberpfalz ziemlich in zwei Hälften und mündet etwa 3 km oberhalb Regensburg in die Donau. Die Wondreb dagegen verläßt nördlich von Waldſaſſen alsbald Bayern, mündet in die Eger und mit dieſer ſodann bei Leitmeritz (Böhmen) in die Elbe. Beide Flüßchen — faſt demſelben Schooße der Erde entſprungen — nehmen alſo einen grundverſchiedenen Lebenslauf, das Eine in die Nordſee, das andere in's Schwarze Meer. Es iſt das aber nicht der einzige Unterſchied, der zwiſchen ihnen beſteht. Auf ihrem nordweſtlichen Laufe, und zwar in der Linie Tirſchenreuth —Wieſau die Waldnaab, in der Linie Großkonreuth — Mitterteich die Wondreb, kommen beide Flüßchen ziemlich nahe zuſammen, und iſt an einigen Punkten (ſo an der Bahnlinie Wieſau — Mitterteich) ihre Waſſerſcheide eine Jo unmerkliche, daß die Waſſer beider Gebiete auf der Grenze faſt ſich miſchen. Während nun in der Wondreb der Aal immer ſchon heimiſch und nicht ſelten iſt, habe ich aus dem ſo nahliegenden Naabgebiete noch nie von einem Aale gehört. Daß der Aal im Donaugebiete überhaupt nicht möglich wäre, darf nach den neueren Erfahrungen nicht wohl mehr angenommen werden. Wenn gleichwohl im Bereiche der oberen Waldnaab hart neben Aalgewäſſern kein Aal zu finden iſt, ſo dürfte dieß nur ſo viel beweiſen, daß die ſonſt gern angenommene Wanderung der Aale über Land doch wohl nur beſchränkter Natur iſt. Außerdem wurde wohl noch nie ein Verſuch gemacht, den Aal aus der nahen Wondreb in die ſo fiſcharme Waldnaab und in die vielen umliegenden Teiche und Tümpel überzuführen. 21 II. Vorkommen von Fiſchen in der Bergregion. Im Anſchluſſe an die in Nr. 1 S. 5 der diesjährigen Fiſchereizeitung enthaltenen Bemerkungen laſſe ich nachſtehend einige Notizen folgen, welche ich der Güte unſeres naturforſchenden *) Wir haben das Original der betreffenden Notiz nachge ſehen und gefunden, daß dortſelbſt der Name des Fluſſes „Wondreb“ richtig angegeben iſt und nur durch einen Druckfehler in „Waldnaab“ verwandelt wurde, ſo daß unſer geehrter Herr Correſpondent aus der Oberpfalz, auf deſſen Mit— theilungen wir uns prompt verlaſſen können, gerechtfertigt erſcheint. Die Redaktion. 35 —— Landsmannes, des Herrn Oberlandesgerichtsraths Dr. F. Arnold in München, verdanke. Dieſer hat ſie auf ſeinen bekannten lichenologiſchen Bergtouren in Tyrol gewonnen. Bei Kühthei, zwiſchen Innsbruck und dem Oetzthal, liegen im Gebiete des Gneis und Glimmer in einer Höhe von beiläufig 7000“ die zwei Finſterthaler Seen und die zwei Plendeleſeen. Nach den Angaben der Wirthsleute in Kühthei ſollen in dieſen Seen noch Fiſche vorkommen, welche als Forellen bezeichnet, aber nur mehr handgroß werden. Bemerkenswerth iſt, daß die Fiſche aus den Finſterthaler Seen bitter ſchmecken und deßhalb nicht gut genießbar ſein ſollen, während jene Fiſche, welche die aus den Seen nach dem Oetzthale zu führende Ache enthält, als ganz ſchmackhaft ver— ſpeiſt werden. Im oberen Fleimſerthale ſollen die dort ziemlich zahlreich vertretenen kleinen Seen auf den Porphyrbergen in der Regel keine Fiſche enthalten. Nur ausnahmsweiſe kommen in zwei dortigen Seen nach Arnold Fiſche vor. Zunächſt im Lago di Trutte (ſo bezeichnet in der k. k. öſterreichiſchen Generalſtabskarte), ſüdlich von Predazzo, im Porphyrgebiete. Dort wurden von einem Fiſcher zwei kleine Fiſche in Gegenwart des Herren Dr. Arnold aus dem See gefangen. Dr. Arnold verbrachte ſie in Spiritus nach München und übergab fie Herrn Geheimrath v. Siebold, welcher die Fiſche als Salmo salvelinus beſtimmte. In Predazzo wurden dieſelben marini (ob vom lateiniſchen muraena abgeleitet?) genannt. In einem zweiten See jener Gegend, bei der Alpe alle Vocche, nordweſtlich von Paneveggio, kommen ebenfalls noch Fiſche vor. Die beiden letztgenannten Seen liegen am oberen Ende der Waldregion, 5000 — 6000“ hoch. In den vier kleinen Seen, welche am Fuße des Cavallazzo liegen (den drei ſogenannten Colbricconeſeen und dem noch um weitere 300° höher befindlichen Cavallazzoſee), ſollen nach Verſicherungen der Bewohner von Predazzo und der dortigen Hirten wiederum keine Fiſche zu treffen ſein. Stdgr. VII. Kleinere Mittheilungen. Zucht von Barben und Döbeln. Nach dem Circulare des Deutſchen Fiſchereivereins, 1881, Nr. 1, S. 44 iſt Herrn Friedrich Rohrmann in Heidelberg die Zucht von Barben und Döbeln (Aiteln, Alten) gut geglückt. Beide find am 8. Tage nach dem Einſetzen mit wenig Verluſt ausgeſchlüpft. Die Augenpunkte waren ſchon am 3. Tage mit bloßem Auge ſichtbar. Bei einer anderen Parthie Barbeneier, welche am 13. Juni eingeſetzt wurde, ſind die Fiſchchen am 19. Juni, alſo nach 6 Tagen, ausgeſchlüpft. Künſtliche Fiſchzucht bei Amberg. Hierüber wird unterm 12. Februar 1881 von einem Mitgliede des Amberger Fiſchereivereins folgendes gütigſt mitgetheilt: „Die Fiſchbrutanſtalt unſeres ſtrebſamen Mitgliedes, Mühl- und Fiſchereibeſitzers Herrn Decker in Hammerphilippsburg am Roſenbache erfreut ſich ſchon den zweiten Winter hindurch des beſten Gedeihens. Der Genannte hat drei Bruttiegel aufgeſtellt, welche vom Waſſer des Roſenbaches beſpült werden. Die im vorjährigen Winter 1879/80 aus— gebrüteten etwa 3000 Fiſchchen haben bereits eine durchſchnittliche Länge von 6—8 Centi— metern, während die vor Kurzem ausgeſchlüpften ungefähr 1 Centimeter lang ſind. Sämmtliche jüngere Generation ſchwimmt in einem kleinen Weiher, welcher mit dem Bache in Verbindung geſetzt werden kann, luſtig umher. 5 Künſtliche Fiſchzucht in Marktheidenfeld. Anfangs Februar 1881. Die jungen kaliforniſchen Lachſe bei Herrn Kaufmann Kunkel dahier Gayeriſche — — Fiſchereizeitung 1880 S. 128), von denen etwa die Hälfte ſchon nach Würzburg abge— geben iſt, gedeihen prächtig. Sie werden ſchon ſeit langem mit gekochtem Kalbshirn, auf Reibeiſen in das Waſſer verrieben, gefüttert und haben dieſes Futter überraſchend gerne angenommen. 15 Wallerfang. Hofkirchen, 3. März. Geſtern wurde, wie der „Donau— zeitung“ mitgetheilt wird, von den Fiſchern Gg. Hartl und Michael Kirmair ein Waller in dem ſeltenen Gewichte von 146 Pfund gefangen. Lachsfang. Im Main bei Culmbach wurde unlängſt ein 14½ Pfund ſchwerer Lachs gefangen. (Circular des Deutſchen Fiſcherei-Vereins 1881, Nr. 1, S. 5). Otternvertilgung. Hierüber bringt Herr von Behr-Schmoldow im Circulare des Deutſchen Fiſchereivereins 1881, Nr. 1, S. 23 folgende ebenſo intereſſante als beachtenswerthe Mittheilung: Mein Jäger nimmt einen etwa 6 Zoll langen, todten, noch ziemlich friſchen Fiſch, ſchneidet längs des Rückgrats eine tiefe Spalte hinein und ſtreut in dieſe Strychnin, etwa ſo viel wie eine Erbſe groß. Die Spalte wird nun zugedrückt, dem Fiſch ein ſpitzer Stock in den Bauch geſteckt und dieſer Stock nun derart ſchräge in den Grund des von Ottern beſuchten Baches oder Teiches befeſtigt, daß der Fiſch in der Stellung, als ob er ſchwimme, etwa 3 bis 4 Zoll oberhalb des Waſſerſpiegels ſchwebt. — Während der Tageshelle muß allerdings ein Baumzweig über dem Fiſch angebracht werden, damit nicht Krähen den Fiſch nehmen. Auf dieſe Weiſe hat mein Jäger in den letzten Wochen zwei ſtarke alte Ottern getödtet. Wenige Schritte nur noch macht der Otter, nachdem er den Fiſch nahm — fließt ſterbend gewöhnlich abwärts mit dem Bachwaſſer“. Vorſicht iſt bei Anwendung dieſer Methode jedenfalls ſehr nöthig! Auch überſehe man dabei die Vorſchriften über Erwerb, Verwendung ꝛc. von Giftſtoffen nicht! VIII. Außerordentliche General -Verſammlung des bayer. Fiſcherei⸗Vereines vom 12. Februar 1881. Die auf 12. Februar 1881 neuerdings anberaumte außerordentliche General— Verſammlung war zahlreich und zwar auch von der zu Statutenänderungen erforderlichen Anzahl von Mitgliedern beſucht. Den Vorſitz führte der I. Vereinspräſident Seine Excellenz Herr Reichsrath Frhr. von Niethammer. Nach Verleſung des Protokolles der vorigen Sitzung berichtete Herr Hauptmann a. D. Frhr. von Reichlin-Meldegg über feinen Rücktritt von dem Pachte des Tegernſee (Bayer. Fiſcherei-Zeitung 1881 S. 21) und ſtellte die Vorlage einer eingehenden Darlegung ſeiner dortigen vierjährigen Fiſchereibewirthſchaftung in Ausſicht. Der Vorſtand des III. Ausſchuſſes Herr Ober— appellationsgerichtsrath Dr. Staudinger referirte über die Thätigkeit dieſes Ausſchuſſes, in Sonderheit über den fortſchreitenden Stand der Flußcorrectionsangelegenheit für Donau und Iſar, bezüglich welcher Sache ſich der III. Ausſchuß jüngſt auch mit den Kreisfiſchereivereinen in Würzburg, Augsburg und Landshut, dann mit dem deutſchen Fiſchereiverein zu Berlin in Verbindung geſetzt hat. Den Hauptgegenſtand der Berathung bildeten die Anträge des Herrn Major von Sutner auf Abänderung einer Reihe von Beſtimmungen der Statuten in den §§ 2, 4, 5, 8, 9, 14, 17, 20. Der Herr Antragſteller begründete eingehend feine Vor— ſchläge. An der Discuſſion betheiligten ſich außerdem namentlich die Herren Geheimrath von Wolfanger, Regierungsrath Maltz, Amtsrichter Dr. Lammer, Oberappellations— 37 gerichtsrath Dr. Staudinger. Sämmtliche Anträge fanden — mit einem Amendement des Herrn von Wolfanger zu § 2 — einſtimmige Annahme. Wir heben von den Statuten— änderungen beſonders folgende hervor: Im § 2 wurde durch einen hierauf gerichteten Zuſatz als Vereinszweck namentlich auch die Unterſtützung des Vollzuges der zum Schutze der Fiſcherei und Fiſchzucht beſtehenden Geſetze und Verordnungen bezeichnet. Im § 4 wurden die Vorausſetzungen für die perſönliche Fähigkeit zum Eintritt in den Verein etwas erweitert und bezüglich der Formen der Aufnahme Regelung dahin getroffen, daß bezüglich der Auf— nahme von Einzelperſonen, wie bisher, ſtets Ballotage zu entſcheiden hat, die Aufnahme von Corporationen, Vereinen und Anſtalten aber auch im Wege der Faſſung eines gewöhn— lichen Vereinsbeſchluſſes, ſohin mittelſt gewöhnlicher Abſtimmung und dadurch erzielten Mehrheitsbeſchluſſes, erfolgen kann. Zu § 5 wurde beſchloſſen, den Jahresbeitrag der in München wohnhaften Mitglieder von 3 auf 5 Mark zu erhöhen. Es wurde betont, daß dieſe Erhöhung hauptſächlich zu dem Zwecke erfolge, um dem Vereine eine aus— gedehntere Wirkſamkeit zu ermöglichen. Neuerdings wurde dabei angeregt, es möge die Errichtung einer eigenen Vereinsbrüteanſtalt in Erwägung genommen werden. Auch gelangte der Wunſch zum Ausdruck, daß es dem auch auf die Fiſch— bevölkerung der bayeriſchen Gewäſſer, insbeſondere der oberbayeriſchen Seen in ſo dankenswerther Weiſe Bedacht nehmenden Deutſchen Fiſcherei-Vereine gefallen möchte, bei der Einleitung der betreffenden Maßregeln und namentlich bei dem Vollzuge der zu jenem Zwecke dienenden ſchankungsweiſen Sendungen von Fiſcheiern x. auf die vermittelnde Mitwirkung des mitgliedmäßig mit ihm verbundenen bayerijchen Fiſchereivereins als ſolchem in etwas ausgedehnterem Maße als bisher zu reflectiren, indem durch eine ſtetige Mitwirkung unſeres Vereins die Beobachtung eines ſyſtematiſchen conſe— quenten Vorgehens in der gedachten Richtung weſentlich gefördert werden könnte und dem bayeriſchen Fiſchereiverein zugleich die ihm von Außen doch häufig imputirte Mitver— antwortung für die Zweckmäßigkeit der Ausführung weſentlich erleichtert würde.) Im § 9 des Statuts wurde, nach einer Seitens des Herrn Oberappellationsgerichtsraths Dr. Staudinger erfolgten eingehenden Begründung der Zweckmäßigkeit des Vorſchlags von rein objektiven Geſichtspunkten aus, ein Zuſatz eingeſtellt, wonach die Wahl der Directorialmitglieder fortan ſtets mittelſt Wahlzettels zu erfolgen hat. Die übrigen Aenderungen der Statuten ſind vorwiegend formeller Natur und beziehen ſich hauptſächlich auf die Frage, unter welchen Vorausſetzungen die Vereinsverſammlungen in den verſchiedenen Fällen als beſchlußfaͤhig zu erachten ſeien. Nach Erledigung dieſes Gegenſtandes referirte Herr Landgerichtsdirektor Müller über die momentane Reparaturbedürftigkeit des Fiſchſteigs an der Maximiliansbrücke in München. Beſchloſſen wurde, von dem Stadtmagiſtrate München Abhülfe zu erbitten. In Bezug auf Anträge des Herrn Hauptmanns a. D. von Baligand auf Einſtellung von zwei weiteren Zuſätzen in das Ausſchußregulativ vom 11. Dezember 1880 wurde allſeitige Verſtändigung darüber erzielt, daß die beregten Zuſätze als entbehrlich zu erachten ſeien. Insbeſondere war man bezüglich der Anregung, daß vorgeſchrieben werden möge, es ſolle von der Anberaumung von Ausſchußſitzungen auch den an den Verhandlungsgegenſtänden betheiligten Antragſtellern vorher ſtets und ſpeciell Kenntniß ) Wir verweiſen in dieſer Beziehung auch auf die nachfolgende Mittheilung S. 38, inhaltlich deren oben gedachter Wunſch ſich bereits erfüllen zu ſollen ſcheint! Die Redaktion. 38 gegeben werden müſſen, ſchlüßlich übereinſtimmend in der Anſchauung, es würde ſolches in allen denjenigen Fällen, in denen es überhaupt ausführbar ſei, von den Ausſchuß— vorſtänden nach nun erfolgter Anregung fortan ohnehin nicht unterlaſſen werden. Nach— dem Herr von Baligand weiter bekannt gegeben hatte, daß nächſter Tage eine günſtige Entſchließung der Generaldirection der Verkehrsanſtalten betreffs des erleichterten Poſttransports von Fiſchbrut erfolgen würde, beſchloß die Verſammlung, es möge der I. Ausſchuß nach dem Erſcheinen dieſer Entſchließung das dadurch etwa Veranlaßte alsbald in Erwägung nehmen. Schlüßlich machte Herr von Baligand auch noch auf eine intereſſante Handſchrift im kgl. National-Muſeum dahier aufmerkſam, welche, das Tagebuch und Calendarium eines Kloſterſchaffner's in Tegernſee aus dem Jahre 1534 enthaltend, sub Nr. 1502 des Bibliothek-Catalogs zu finden, in Pfeiffer's Germania IX, 192 aber beſchrieben iſt und deren Anhang in Haupt's Zeitſchrift für deutſches Alterthum Bd. 14 pag. 162— 179 unter dem Titel: „Tegernſeer Angel- und Fiſchbüchlein“ von Dr. A. Birlinger veröffentlicht wurde. Als neues Vereinsmitglied wurde der Fiſchereiverein Amberg aufgenommen. IX. Weitere Vereinsnachrichten. Betreffs des Fiſchſteigs an der Iſar in München iſt zu berichten, daß aus Anlaß der vom bayer. Fiſchereiverein gegebenen Anregungen die Reparatur des gedachten Fiſchſteigs bei ſehr freundlichem Entgegenkommen des Herrn Flußbaumeiſters ſofort zur Thatſache geworden iſt. Dabei wurden die Steinbauten an der Sohle des Steigs zugleich in einer Art und Weiſe vollzogen, welche geeignet iſt, das ſchädliche Fiſchen (Fiſcherei-Zeitung 1881 S. 24) am Fuße des Steigs, namentlich mittelſt ſog. Ducker zu verhindern oder mindeſtens weſentlich zu erſchweren. Der deutſche Fiſcherei-Verein hat unlängſt dem bayeriſchen Fiſcherei— Vereine in höchſt dankenswerther Weiſe ohngefähr 18000 Stück Eier des landlocked salmon (vergl. oben S. 31), welche ohngefähr Anfangs Mai aus Amerika eintreffen werden, zum Geſchenke angeboten, um ſie in bayeriſche Gebirgs— ſeen zu verpflanzen. Dieſe von fortdauernder Fürſorge für unſere herrlichen ſüd— deutſchen Gewäſſer zeugende Gabe wurde vom bayeriſchen Fiſcherei-Vereine mittelſt Dringlichkeitsbeſchluſſes der Wochenverſammlung ($ 14 Abſ. 2 des Statuts neuer Faſſung) vom 24. Februar 1881 dankbarſt angenommen, mit der Zuſage, daß die für Bayern beſtimmten Eier (weitere 2000 Stück werden für den Madueſee in Pommern reſervirt) ſ. Zt. in Bremen durch einen Vertreter des bayeriſchen Fiſcherei-Vereins in Empfang genommen und von letzterem die weiteren Koſten getragen werden. Die fernere Behandlung der Sache wurde dem I. Ausſchuſſe übertragen. Aus den Ausſchüſſen des bayeriſchen Fiſcherei-Vereins. Der I. Ausſchuß iſt aus Anlaß eines Antrags von Vereinsmitgliedern zur Zeit auch mit Erwägungen, betr. den Unterricht über Fiſchzucht an den landwirthſchaftlichen und tech— niſchen Schulen Bayerns, beſchäftigt. — Im II. Ausſchuſſe ſind größere Arbeiten im 39 Laufe zum Zwecke der Conſtatirung der beim Fiſchfang etwa beobachteten Mißſtände. — Im III. Ausſchuſſe ſind zu den bereits in Angriff genommenen Arbeiten noch weiterhin Verhandlungen gekommen über verſchiedene an höchſter Stelle anzubringende Bitten betreffs der in Verwaltung der Finanzbehörden ſtehenden ärarialiſchen Fiſchwaſſer. Zunächſt wurde beſchloſſen, ſich wegen der Angelegenheit vorher mit den Kreis-Fiſcherei— Vereinen in's Benehmen zu ſetzen. Fernerhin wurde im Auftrage des k. Staatsminiſteriums des Innern für dieſe Stelle ein Gutachten erſtattet über ein eingekommenes und auch vom Orts⸗Fiſcherei-Vereine Troſtberg zur Gewährung befürwortetes Geſuch um Geſtattung des Huchenfanges in der Chiemſeeache, Alz und Traun zur Laichzeit und mittelſt Anwendung des verbotenen Wurfgers. Der Ausſchuß und das nach § 14 Abſ. 2 des Statuts zur Faſſung eines Dringlichkeitsbeſchluſſes conſtituirte Plenum haben ſich einſtimmig und auf's Entſchiedenſte gegen die Gewährung jenes Geſuches ausgeſprochen und zwar unter Darlegung des obwaltenden Maugels jeder rechtlichen und factiſchen Grundlage des Geſuchs, ſowie unter eingehender Widerlegung aller hiefür vorgebrachten Gründe. — Um die ſehr nothwendige Regelung der Fiſchereiverhältniſſe in verſchiedenen Moos— gewäſſern im Bezirksamtsſprengel Erding, insbeſondere in der Gemeinde Berglarn, herbeizuführen, wurden entſprechende Anträge an das Bezirksamt Erding beſchloſſen. Der Fiſcherclub Ingolſtadt hielt am 21. Februar 1881 ſeine vierte ordentliche Generalverſammlung ab. Der hiebei neugewählte Ausſchuß desſelben beſteht dermalen aus den Herren Bader, Lieutenant a. D., als Vorſtand; Greger, Kaufmann, als Secretär; Speicher, Regiſtrator, als Kaſſier, dann den Herren Prunner, Gamrieth und Rauch als Ausſchußmitglieder und H. Altmann als Requiſitenmeiſter. Beim Fiſchereiverein Amberg wurden für 1881 in den Ausſchuß gewählt die Herren Stadtſchreiber Klug, Rechtsanwalt Hauch, Staatsanwalt Engerer, Juwelier Teuffel von Amberg, Fiſcher Pröls von Vilseck, Fiſchereibeſitzer Fink von Hirſchau, Mühlbeſitzer Decker von Hammerphilippsburg, Gutsbeſitzer Dorfner in Theuern. Als I. Vorſtand fungirt Herr Klug, als II. Vorſtand Herr Hauch. X. Necrolog. Der oberöſterreichiſche Fiſchereiverein hat einen ſchweren Verluſt erlitten. Herr Johann Danner, k. k. Oberrechnungsrath, welcher erſt im Dezember ſeinen 60. Geburtstag und zugleich das vollendete 40. Dienſtjahr im Staatsdienſte feierte, iſt unlängſt geſtorben. Er war nicht nur ſelbſt ein paſſionirter Angler, ſondern auch ein eifriger Förderer der Fiſchzucht. Mitgründer des früheren 1. Fiſchereiclubs für Oberöſterreich, war er der— jenige, welcher die Quelle ausfindig machte, welche die Anſtalt in St. Peter bei Linz ſpeiſt. Er war Mitglied des Central-Ausſchuſſes für den Fiſchereitag in Kammer und ſeitdem allbeliebter und äußerſt thätiger Vicepräſident des Eingangs gedachten Vereins. XI. CTiterariſches. Eben erſchien die zweite Auflage des Schriftchens: Kurzer Leitfaden für die künſtliche Forellenzucht von Friedrich Zenk, I. Vorſtand des unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei— Vereins, Ehrenmitglied des bayeriſchen Fiſcherei-Vereins, 12%, Würzburg 1881. Druck der Thein'ſchen 40 Druckerei“. Die Geſammtheit der Leitungen des Verfaſſers auf dem Gebiete der Pflege der Fiſcherei— Intereſſen iſt in der That wahrhaft hervorragend. Auch das vorgedachte Büchlein zeugt neuerdings von ſeinen ſchätzbaren Erfahrungen, ſeinem warmen Eifer für die Sache und ſeinem praktiſchen Verſtändniſſe. Der Herr Verfaſſer gibt allgemeine und ſpezielle Anleitungen zur künſtlichen Forellen— zucht, lehrt die Art der Befruchtung der Eier und ihre Behandlung im Bruttroge und beſchreibt die zweckmäßigſten Brutapparate nach den drei Gruppen der kaliforniſchen Apparate, der Glas— roſtapparate (namentlich des verbeſſerten Coſta'ſchen Apparates) und der Kuffer'ſchen Bruttiegel. Ein eigener Abſchnitt handelt auch von der Brütung im offenen Bache, je ein anderer von der Pflege der jungen Fiſchchen und dem Ausſetzen derſelben. Wir empfehlen das ſehr verſtändlich geſchriebene und zugleich nett ausgeſtattete Schriftchen namentlich der Beachtung aller Derer, welchen es um die Gewinnung einer guten Anweiſung zu Forellenzuchtverſuchen zu thun iſt. Auch der bereits erfahrenere Züchter wird übrigens darin manche ihm ſchätzbare Bemerkungen, Winke und Beobachtungsreſultate niedergeſchrieben finden. XII. Offene Correſpondenz. Herrn W. in Amberg. Ihre mit Brief vom 27. Februar mitgetheilten Anſichten über künſtliche Fliegen werden wir, ſoweit ſolche ſachlicher Natur ſind, in einer der nächſten Nummern möglichſt wörtlich verwenden. Aber Sie werden doch ſicher ſelbſt wünſchen, daß einige dabei einge— floſſene Bemerkungen wegbleiben? XIII. Fiſcherei-Monats-Kalender. April. — Laichzeit: In dieſem Monate laichen Aeſche (Aſche, (Thymallus vulgaris), Haſel (Squalius Leueiseus), Hecht, Huche, Naſe Chondrostoma Nasus), Nerfling (Idus melanotus), Rothauge (Leueiscus rutilus), Schill (Amaul, Zander, Lucioperca Sandra). Die geſetzliche Schonzeit läuft für Haſel vom 1. bis 30. April, einſchlüßig. Schill vom 1. April bis 31. Mai, einſchlüßig. jene für Aeſchen und Huchen endet mit 30. April. Angelſiſcherei: Forellen und Lachſe haben ſich vom Laichgeſchäfte erholt, und iſt ihr Fleiſch wieder ſchmackhaft. Mit dem Wiedererſcheinen der Inſecten auf dem Waſſer, iſt an warmen, windſtillen Tagen das Fiſchen mit der künſtlichen Fliege auf Forellen angezeigt. Anmerkung: Das Fiſche conſumirende Publikum möchten wir in ſeinem Intereſſe darauf auf— merkſam machen, daß in dieſem Monate beſonders die Naſe und der Nerfling (auch Frauen— fiſch genannt), zu Tauſenden während und nach dem Laichgeſchäfte gefangen und auf die Fiſch— märkte gebracht werden. Dieſe ſtets minderwerthigen Fiſche ſind während und nach der Laich— zeit geradezu werthlos, da ihr ohnehin ſüßliches, grätiges Fleiſch nun noch dazu weich und geſchmacklos iſt. Sierra k. „ SEO e 500-600 Narpfenſetzlinge 2 per Stück 100 — 200 Gramm wiegend, geſucht. sale jet Offerten erbittet baldigſt Schmid, Alois, Landsberg am Lech. 55 80 VPP ee r Für die Redaktion dennoch: M. Ei enberger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. Se I IQ, x Payeriſche Tiſcherei⸗Zeitung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗ Vereines. Nr. 4. München, 15. April 1881. VI. Jahrg. Die „mayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden geſtellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Die Vereinsbildungen in Bayern, insbeſondere die Gründung neuer Kreisfiſcherei— vereine. — II. Die Fiſchereivereine und das Fiſchergewerbe. — III. Beförderung von Fiſchlaich und Fiſchbrut durch die Poſt. — IV. Coregonus albus — Whitefiſch. — V. Preisausſchreiben des deutſchen Fiſchereivereins. — VI. Erbrütung und Zucht von Sommerlaichfiſchen, ins- beſondere von Zander (Schill), Hecht und Barſch. — VII. Fiſchzucht am Tegernſee. — VIII. Kleine Mittheilungen. — IX. Monatsverſammlung des bayeriſchen Fiſchereivereins. — X. Weitere Vereinsnachrichten. — XI. Literariſches. — XII. Fiſcherei-Monats-Kalender. — Inſerate. I. Die Vereinsbildungen in Bayern, insbeſondere die Gründung neuer Kreisſiſchereivereine. Abermals haben wir verſchiedene hocherfreuliche Thatſachen zu verzeichnen. Die ſchon ſeit längerer Zeit angebahnte Gründung eines Kreisfiſcherei— vereins für die Oberpfalz, mit dem Sitze in Regensburg, hat ſich am 7. März 1881 vollzogen. Die im $ 1 der Satzungen befindliche Feſtſtellung der Vereinszwecke entſpricht im Weſentlichen den Beſtimmungen hierüber in den Statuten der anderen bayeriſchen Fiſchereivereine. Der Jahresbeitrag iſt auf 3 Mark feſtgeſetzt. An der Spitze des Vereins ſteht ein Ausſchuß. Derſelbe ſetzt ſich zuſammen aus einem Vor— ſtande, einem Stellvertreter deſſelben, einem erſten und zweiten Secretär (letzterer zugleich Kaſſier), dann aus acht weiteren Mitgliedern. Der Ausſchuß iſt befugt, ſich bei beſon— deren Anläſſen durch Cooptation zu verſtärken und Sachverſtändige zu ſeinen Sitzungen beizuziehen. Das Ehrenpräſidium des Vereins haben Seine Königliche Hoheit der Herr Herzog Max von Württemberg in Regensburg übernommen. Der Ausſchuß beſteht zur — Zeit aus folgenden Herren: J. Vorſtand: Herr Regierungspräſident von Pracher, ſtellvertr. Vorſtand: Herr Rechtsrath Heitzer, I. Secretär: Herr Bezirksamtsaſſeſſor Hörmann, II. Secretär und Kaſſier: Herr Oberreviſor Seitz, ſämmtlich von Regens— burg; Ausſchußmitglieder die Herren: Privatier von Glaß, Privatier Meiche und Hauptmann Muſchi von Regensburg, dann die Herren Schiffmeiſter Bauer von Stadtamhof, Gaſtwirth Fahrübel in Mariaort, Gutsbeſitzer Freiherr von Frays in Ottengrün, Gutsbeſitzer Freiherr von Reitzenſtein auf Reuth, Gutsbeſitzer Freiherr von Schönſtätt auf Wolfring in Amberg. Zur Förderung der Gründung des Kreisfiſchereivereins Regensburg hat der ober— pfälziſche Landrath bereits im Voraus einen Zuſchuß von 300 W in das Kreisbudget für 1881 eingeſtellt. — Zahlreiche Flüſſe und Teiche, vorab eine Strecke der Donau, die Naab, die Vils und der Regen und viele andere kleinere Gewäſſer harren der Fürſorge des neuen Vereins. Möge dieſe ſich raſch zu voller Blüthe entwickeln und reiche Früchte tragen, zum Beſten des Kreiſes und des geſammten Landes! ö Das gleiche Bedürfniß bezüglich eines Kreisfiſchereivereins beſtand zweifellos in Oberfranken. Auch dort, an der Urſprungsſtätte und den Jugendgeſtaden des Mains, der Saale und Eger, an der Ebrach, Wieſent und unteren Aiſch, an den prächtigen Forellenbächen des fränkiſchen Jura und des Fichtelgebirges, findet die Vereinsthätigkeit ein Feld des ausgedehnteſten und ſegensreichſten Wirkens. Dank den Anregungen des Vorſtandes des Fiſchereivereins Bayreuth, Herrn Privatier Schirmer, kam auch am 27. März 1881 die Conſtituirung eines Kreisfiſchereivereins für Ober— franken mit dem Sitze in Bayreuth zu Stande, wozu wir aufrichtigſt freudigen Glückwunſch darbringen. Die Statuten des jungen Vereins entſprechen im Weſentlichen denen der übrigen Kreisfiſchereivereine. Hinſichtlich der Bildung örtlicher Sectionen ſchließen ſie ſich den Satzungen des ſchwäbiſchen Kreisvereins in Augsburg enge an (Fiſchereizeitung 1880, S. 99). Als Mitgliederbeitrag find jährlich 3 „, zu entrichten. An der Spitze des Vereins ſteht der alljährlich zu wählende Ausſchuß in Bayreuth, zuſammengeſetzt aus einem erſten und zweiten Vorſtand, einem Secretär, einem Kaſſier und acht Ausſchußmitgliedern. In dieſen Ausſchuß wurden zuerſt berufen die Herren Regierungspräſident von Burchtorff, J. Vorſtand; Privatier Schirmer, II. Vor— ſtand; Redacteur Zimmermann, Secretär; Zimmermeiſter Struntz, Caſſier, ſämmt— lich von Bayreuth; Regierungsrath Dr. Papellier von Bayreuth, Gutsbeſitzer Frhr. von Milkau von Trieb, Conditor Gaab von Lichtenfels, Privatier Maſel von Heinersreuth, Gutsbeſitzer Rothe von Roſenhammer, Regierungsrath Kellein, Kauf— mann Schwarz, Hoffiſcher Langheinrich von Bayreuth, als Ausſchußmitglieder. Bemerkenswerth iſt noch Folgendes: In § 1, Nr. III, der oberfränkiſchen Statuten iſt auch als Vereinszweck hervorgehoben: „auf die Vertilgung der den Fiſchen und Krebſen ſchädlichen Raubthiere, vorzüglich der Fiſchottern, hinzuwirken, und mit allen geſetzlich erlaubten Mitteln anzuſtreben, daß den Fiſchwaſſerbeſitzern auch in Bayern wie in andern deutſchen Staaten die Berechtigung zu Theil wird, die Fiſchottern in ihren Gewäſſern mittelſt Fallen fangen und behalten zu dürfen.“ In dieſer Beziehung wurde in der Verſammlung namentlich Folgendes betont: Die vorerwähnte Berechtigung liege im Intereſſe der Fiſchzucht. Andere Staaten, wie z. B. Preußen, Baden, hätten den Fiſchwaſſerbeſitzern die in Rede ſtehende Befugniß längſt eingeräumt, es müſſe auch bei uns mit allen geſetzlichen Mitteln auf eine des— 43 fallſige Aenderung der Geſetzgebung hingewirkt werden. Das oft gehörte Bedenken, daß die Jagdberechtigten, denen die Erlegung der Fiſchottern, als zur Jagd gehöriger Thiere, bisher allein geſtattet ſei, ſich gegen die angeſtrebte Aenderung auflehnen würden, ſei nicht berechtigt; der Jagdſchutzverein Bayreuth habe ſich mit großer Majorität für dieſelbe ausgeſprochen. Von Intereſſe iſt ferner auch § 2 derſelben Statuten. Er lautet: „Der oberfränkiſche Kreisfiſchereiverein zahlt Prämien: a) bis zu 5 M. für Anzeigen von Uebertretungen der oberpolizeilichen Vor— ſchriften über Fiſcherei und Krebsfang; b) bis zu 10 A für Anzeigen von Fiſchereifreveln; c) bis zu 15 M für Anzeigen von unberechtigtem Ablaſſen von Weihern und Teichen, ſowie von Anwendung explodirender und giftiger Stoffe zum Fiſch- und Krebsfang. Bei beſonders hervorragenden Leiſtungen können die vorſtehend feſtgeſetzten Prämien erhöht werden. Es werden auch Anzeigen honorirt, die zur polizeilichen Confiscation zum Verkaufe gebrachter Fiſche und Krebſe überhaupt geführt haben. Allgemeine Vorausſetzung für Gewährung dieſer Prämien iſt die nachgewieſene rechtskräftige Verurtheilung des Angezeigten. Außer bei Confiscationen werden nur Prämien für Anzeigen, welche Fiſchwaſſer von Vereinsmitgliedern betreffen, bezahlt.“ Dem Vernehmen nach iſt endlich auch noch in Speyer ein Kreisfiſcherei— verein für die bayeriſche Rheinpfalz zu Stande gekommen. Nähere Berichte hierüber fehlen uns noch. Beſtätigt ſich dieſe anſcheinend ſichere Nachricht, jo wäre die Reihe der Kreisfiſchereivereine geſchloſſen, welche dem Bayeriſchen Fiſchereivereine als Landesverein, zugleich auch als Aelteſtem der Fiſchereivereine unſeres engeren Vaterlandes und urſprünglichem Träger der heimiſchen auf Hebung des Fiſchereiweſens gerichteten Beſtrebungen, zur Seite treten konnten. Die bayeriſchen Fiſchereivereine ſind unter ſich von ſelbſt verbunden durch die Gemeinſamkeit und Gleichartigkeit ihrer Beſtrebungen und Ziele, durch die gleiche Liebe und Hingabe für ihre gemeinſchaftliche Sache und durch den patriotiſchen Wunſch, mit der Pflege derſelben dem allgemeinen Beſten, der öffentlichen Wohlfahrt in unſerm ſchönen Bayernlande zu nützen, damit zugleich aber auch den nämlichen Beſtrebungen, welche ſich jetzt allgemein in unſerm ganzen großen deutſchen Vaterlande mehr und mehr zur Blüthe entfalten, zu dienen und ſich einen ehrenvollen Platz in den Reihen der deutſchen Fiſchereivereine zu ſichern. Je inniger ſich die bayeriſchen Fiſchereivereine in der Verfolgung ihrer Ziele auch formell an einander ſchließen, um ſo näher kommen ſie den letzteren. Es war eine langſam ſtetige, aber um ſo mehr betrübend ſicher wirkende zer— ſtörende Arbeit, welche feindliche Kräfte an dem früheren Reichthum unſerer heimiſchen Gewäſſer verrichteten. Lange, zielbewußte, ausdauernde Arbeit wird es daher auch koſten, dieſen alten Reichthum wieder zu erreichen. Für das Gebäude des Wohlſtandes, an welchem die Fiſchereivereine bauen, bedarf es einer breiten und tiefen Grundlage, vieler einzelner Bauſteine, zahlreicher Arbeiter, emſigen Fleißes der Bauleute, mannig— faltiger Erfahrungen und Kenntniſſe als Richtſchnur und Winkelmaß. Um alles dieſes zu gewinnen, gilt es jetzt vor Allem für die Fiſchereivereine, ſich nach unten auszudehnen und ihre Ortsvereine und Sectionen möglichſt über das ganze Land zu verbreiten, ſich treue Mitarbeiter allüberall zu gewinnen, ihren Beſtrebungen die öffentliche Sympathie zu erringen. Wohlan auf dieſem Wege Hand in Hand gemeinjam vorwärts! 15 15 44 — —— II. Die Jiſchereivereine und das Jiſchergewerbe. Aus der Feder eines ſichtlich unbefangenen Beurtheilers bringt eben die „Süd— deutſche Preſſe“ einen trefflichen Aufſatz, welcher in ſchlagender Weiſe die ſich immer wieder erneuernden mißliebigen Bemerkungen der Gewerbsfiſcher über die Fiſchereivereine beleuchtet und in wohlwollender Weiſe eine Verſtändigung auf der Grundlage objectiv beſonnener Beurtheilung der Verhältniſſe anzubahnen ſucht. Fürwahr ein rechtes Wort zur rechten Zeit! Das Mißtrauen und die Oppoſition vieler Gewerbsfiſcher gegen die Fiſchereivereine ſind ſo alt wie letztere ſelbſt. Jene bedauerlichen Erſcheinungen waren aber von Anfang an bis zur Stunde gleich ſehr ohne jede Berechtigung. Was die Gewerbsfiſcher den Fiſchereivereinen vorwerfen, iſt bekanntlich mancherlei: Mangel an Einſicht in die Fiſcherei— verhältniſſe, Mangel an Rückſicht auf die ſachverſtändigen Meinungen Derer vom Gewerbe, hauptſächlich aber Beeinträchtigung der gewerblichen Intereſſen durch die vorzugsweiſe Bedachtnahme auf conſequente Durchführung der zur Pflege und zum Schutze der Fiſcherei erlaſſenen geſetzlichen und verordnungsmäßigen Vorſchriften. Gerade in letzterer Richtung haben jene Anſchauungen vieler Gewerbsfiſcher bei uns neueſtens wieder an Schärfe zugenommen, ſeitdem die Handhabung der einſchlägigen Rechtsnormen, nur zum Beſten der Sache und zur Befriedigung aller objectiv Urtheilenden, wieder an Energie zu gewinnen ſcheint. Wenn die Fiſchereivereine hiezu da und dort die An— regung gaben, ſo erfüllten ſie damit von vorneherein nur ihre Pflicht gegenüber der von ihnen vertretenen Sache, wie nicht minder gegenüber der öffentlichen Meinung. Wer die Verhältniſſe kennt und ſie nimmt, wie ſie ſind, aber nicht ſein ſollten, wird jene Anregungen den Fiſchereivereinen wahrlich nicht verargen können, eher danken müſſen. Sie können ebendeshalb jene Stimmung ſo vieler Gewerbsfiſcher nur lebhaft bedauern — aber ſie können und dürfen ſich dadurch in der Verfolgung ihrer gemein— nützigen Ziele gewiß nicht beirren laſſen. Nur „viele“, nicht alle Gewerbsfiſcher ſind übrigens in jene Mißſtimmung gerathen. In der That hört man da und dort auch recht verſtändige, beſonnene Aeußerungen, insbeſondere auch die Meinung, daß, wenn Alle dem Geſetze ſich zu fügen haben, dem Einzelnen daraus kein Schaden im Verhältniß zu Andern erwachſen könne. Es iſt dies einerſeits eben ſo richtig, als es andererſeits gewiß iſt, daß Privilegien und Monopole der Einen immer Andere ſchädigen und ſo das Rechtsgefühl verletzen. Solche vernünftige Anſichten Mancher werden aber leider durch die leidenſchaftlichen Stimmen Anderer ſehr in den Hintergrund gedrängt. Mögen die Beweggründe zu einer Haltung letzterer Art außer Erörterung bleiben. Sie ſind dazu angethan, ſich ſelbſt zu richten. Aber Eines iſt mit jenem Aufſatze entſchieden zu betonen. Was in letzterer Zeit zur Förderung geſetzmäßiger Zuſtände im Fiſchereigebiete hier zu Lande geſchah, hat durch— aus nichts Neues gebracht, ſondern nur eingeſchärft, was längſt ſchon Rechtens iſt. Wer aber hat Anſtoß gegeben zu ſolchen Einſchärfungen? Zwar nicht ausſchließlich, aber zu großem Theile gerade ſo manche Gewerbsfiſcher, welche es um augenblicklichen Vortheils willen ſchlechthin nicht über ſich zu gewinnen vermochten, ſich dem Geſetze und Rechte zu fügen. Unterordnung unter das Geſetz iſt aber von den Gewerbsfiſchern ebenſo zu fordern, wie von jedem anderen Staatsbürger. Wenn an den gegenwärtig geltenden Vorſchriften fiſchereipolizeilicher Art in einem oder dem anderen Punkte etwas zu beſſern ſein ſollte, ſo wird die bekanntlich im Laufe befindliche Reviſion dieſer Vorſchriften hiezu Gelegenheit bieten und man wird gewiß jedes durch ſachliche Gründe unterſtützte und mit den Intereſſen der Geſammtheit vereinbarliche Anliegen des Fiſchergewerbs allſeitig gerne und objectiv in Würdigung ziehen. In dieſer Richtung iſt nur zu bedauern, daß ſich die Gewerbsfiſcher von den mit Gutachten befaßten Fiſchereivereinen faſt vollſtändig ferne halten. Dann aber haben ſie gewiß auch kein Recht, ſich hintennach über Nichtberückſichtigung ihrer Meinungen und Intereſſen zu beklagen. Auch dürfen ſich die Fiſcher gewiß nicht der Anſchauung hingeben, daß bei ſolchen Gelegenheiten immer gerade ih re Intereſſen, ſoweit ſie rein gewerblich-materieller Natur ſind, ausſchließlich oder auch nur in erſter Linie in 45 Betracht kommen könnten. In erſter Linie ſteht immer das Intereſſe der Geſammtheit, die Rückſicht auf die Sache. Soweit dieſe es erlaubt, wird man in den Fiſchereivereinen gewiß jeder Zeit und bereitwilligſt auch die Intereſſen des Fiſchereigewerbes vertreten. Arbeiten ja doch überhaupt die Fiſchereivereine mittelbar immer auch für das Fiſchereigewerbe! Dieſes wird gar manchen Orts ernten, wo die Fiſchereivereine geſät haben. Laſſe man doch endlich einmal den ſo oft ſchon vorgebrachten, und ebenſo oft ſchon, neueſtens erſt in dem Eingangs erwähnten Aufſatze widerlegten Scheingrund, daß die Fiſchereivereine nur dem Angelſport huldigten und nur deſſen Intereſſen zu vertreten geneigt ſeien, auf ſeinem Unwerthe beruhen. Soweit der Angel— ſport in den Vereinen gepflegt wird, dient ſolches aus längſt bekannten Gründen mittelbar ebenfalls der Sache. Jene Sportangler aber, welche der Sache ſchaden und bei der Fiſcherei nichts, rein gar nichts als das Vergnügen oder den Gewinn im Auge haben, ſind wahrhaftig nicht im Schooße der auf Ordnung haltenden Fiſchereivereine, ſondern außerhalb derſelben zu ſuchen. Und haben denn nicht auch ſo manche Sportangler Kenntniſſe und Erfahrungen in ſeltenem Grade? Braucht es desfalls der Nennung wohl— bekannter Namen? Gewiß nicht. Im Uebrigen muß die ſo gerne von gewerblicher Seite aufgeworfene Frage, ob denn wirklich in den Fiſchereivereinen die nöthige Einſicht zur Beurtheilung der Fiſchereiverhältniſſe vorhanden ſei, des Näheren hier unerörtert bleiben. Man könnte aber ſicherlich dieſer Frage mit gleichem Rechte die andere gegen— über ſtellen, ob denn auf Seite der Gewerbsfiſcher bei dem maßgebenden Einfluſſe pecuniärer Intereſſen mannichfacher Art immer auch ein unbefangenes Urtheil voraus— geſetzt werden könne? Ueber beide Fragen dürfen die betheiligten Gruppen je für ihren Theil unmöglich ſelbſt entſcheiden. Sie wären Richter in eigener Sache. Die Antwort muß und kann wohl Anderen überlaſſen bleiben. Thatſächlich begehren die Gewerbs— fiſcher ſehr entſchieden von den Fiſchereivereinen ein unbedingtes Vertrauen in ihre fach— männiſchen Meinungsäußerungen. Man wird ihnen ein ſolches Vertrauen ſicherlich gerne ſpenden, wo immer möglich. Aber Vertrauen iſt eben auch eine gewiſſe perſön— liche Empfindung. Es läßt ſich im Grunde genommen darüber nicht rechten, jedenfalls dasſelbe nicht erzwingen. Der Grad ſolchen Vertrauens wird ſich immer richten nach dem Grade der erprobten Verläſſigkeit der betreffenden Perſönlichkeiten. Erſterer ſteigt und ſinkt mit dem Grade ihrer Objectivität, ihres gejegmäßigen Verhaltens und des etwa bemerkbaren Vorwaltens von egoiſtiſchen Tendenzen, welche mit der Sache ſelbſt im Widerſpruch ſtehen. Zudem beruht jedes Vertrauen auf Gegenſeitigkeit. Wer ſich den Fiſchereivereinen abhold zeigt, wird doch billiger Weiſe nicht die Eigenſchaft eines Vertrauensmanns derſelben beanſpruchen können! Das Werk der Fiſchereivereine iſt ein Werk des Friedens. Sie werden daher ſicherlich allenthalben auch nur ein aufrichtig friedliches und einträchtiges Zuſammen— gehen mit dem Fiſchergewerbe wünſchen und anſtreben. Aber ſie können dies nur wollen und wünſchen auf der Grundlage jener Principien, auf denen die Vereine ſelbſt ſtehen und deren Anerkennung ſie daher auch auf Seite des Fiſchergewerbes unbedingt vorausſetzen müſſen. Dies ſind aber alle Zeit: volle Geſetzmäßigkeit, Wahrnehmung der öffentlichen Wohl— fahrt als maßgebende Richtſchnur für Gegenwart und Zu— kunft, Unterordnung der Einzelintereſſen unter die über— wiegenden Intereſſen der Geſammtheit! Dr. Staudinger. III. Beförderung von JFiſchlaich und Jiſchbrut durch die Voſt. Die k. bayer. Generaldirektion der Verkehrsanſtalten, Abtheilung für Poſt und Telegraphen, hat in obigem Betreff nachfolgende Entſchließung (Verordnungs- und Anzeigeblatt der k. bayer. Verkehrsanſtalten 1881 Nr. 20 S. 122) erlaſſen: Nachdem Sendungen der im Betreffe bezeichneten Art während des Transportes eine beſondere ihrem Inhalte entſprechende Beachtung erfordern, um möglichſt gut erhalten in 46 die Hände der Adreſſaten zu gelangen, werden den k. Poſtanſtalten für ihr bezügliches Verhalten nachſtehende Vorſchriften zur pflichtmüßigen Darnachachtung bekannt gegeben. 1) Sendungen mit Fiſchlaich oder Fiſchbrut, welche durch eine in die Augen fallende und deutliche Bezeichnung als ſolche kenntlich gemacht ſind, müſſen ſowohl bei den Aufgabepoſtanſtalten als auch unterwegs, ſowie bei den Beſtimmungs-Poſtanſtalten in der ſorgſamſten und vorſichtigſten Weiſe behandelt werden. 2) Derartige Sendungen ſind ihrem Beſtimmungsorte auf die ſchnellſte, zu Gebote ſtehende Weiſe zuzuführen. Dieſelben haben daher — ſoferne dieß überhaupt noch thunlich iſt — mit dem nächſten nach der Aufgabe geeignet abgehenden Courſe auch dann noch Weiter— beförderung zu finden, wenn die Einlieferung zur Poſt nach Eintritt der für dieſen Cours im Allgemeinen feſtgeſetzten Schlußzeit ſtattgefunden hat. Auf ſolche Sendungen finden deßhalb auch die eine beſchränkte Benützung der Eil- und Courierzüge zur Packetbeförderung betreffenden Vorſchriften keine Anwend ung Sendungen mit Fiſchlaich oder Fiſchbrut dürfen ferner nicht nur bei der Beförderung innerhalb der Bahnpoſtwagen, ſondern auch während der Lagerung bei den Ortspoſt— anſtalten niemals in die Nähe des erwärmten Ofens geſetzt, ſondern müſſen entfernt davon, thunlichſt an einer kühlen, jedoch vor Froſt geſchützten Stelle aufbewahrt werden. Auch iſt ſorgſam darauf zu achten, daß dieſelben beim Ein-, Aus- und Ueber: laden keine ſtarken Er ſchütte rungen erleiden. Derartige Sendungen ſind deßhalb unter Hinweis auf ihre Eigenart von den übrigen Sendungen ſtets getrennt zu über— geben. Iſt auf der Sendung noch beſonderen auf die Behandlung bezüglichen und die Conſervirung des Inhalts bezweckenden Wünſchen in augenfälliger Weiſe Ausdruck gegeben, ſo iſt dieſen Wünſchen Rechnung zu tragen, ſofern nicht ein dienſtliches Hinderniß im Wege ſteht. Sendungen mit Fiſchlaich oder Fiſchbrut ſind im Ortsbeſtellbezirke alsbald nach der Ankunft und daher auch außer der gewöhnlichen Beſtellzeit gegen Entrichtung der gewöhnlichen Beſtellgebühr dem Adreſſaten zuzuſtellen. Im Landbeſtellbezirke hat die Zuſtellung bei den gewöhnlichen Beſtellgängen zu erfolgen. Werden die Sendungen vom Adreſſaten bei der Beſtimmungspoſtanſtalt abgeholt, ſo hat die Ausantwortung ohne Einhebung einer Zuſtellgebühr zu erfolgen. München, den 17. März 1881. Dieſe Anordnungen ſind im Intereſſe der Fiſchzucht freudig zu begrüßen. Es möge ebendeßhalb auch geſtattet ſein, der Eingangs gedachten hohen Stelle hiefür öffentlich den gebührenden Dank auszuſprechen. = 2 IV. Coregonus albus — Vhiteſiſch. Wie ſchon berichtet, iſt nunmehr auch der aus Nord-Amerika ſtammende Coregonus albus, in ſeiner Heimath Whitefiſch genannt, unſeren heimiſchen Seen zugeführt worden. Ueber dieſen werthvollen Fiſch gab Herr Profeſſor Baird in Waſhington, welcher die Ueberführung der Eier nach Deutſchland vermittelt hatte, in einem von der öſterr.-ungar. Fiſchereizeitung 1881, Nr. 12, S. 101, abgedruckten Briefe folgende intereſſante Notizen: „Die Whitefiſche, welche wir in großen Maſſen züchten, find Coregonus albus, ſehr ähnlich dem europäiſchen Coregonus Maraena, aber ſie kommen bei uns in größerer Menge vor. Sie beſchäftigen an den großen Seen Nord— Amerikas viele Tauſende Menſchen und liefern ein Erträgniß von mehreren Millionen Dollars. Sie gehören zur Lachsfamilie und nähren ſich hauptſächlich von Krebsarten. Als Raubfiſche werden ſie aber in keiner Weiſe angeſehen und wurden bei uns auch noch nie mit Erfolg künſtlich gefüttert. Sie halten ſich in der Tiefe der niedrig gelegenen kalten Seen auf, wo ſie vortrefflich gedeihen.“ 47 Weiteres über dieſe Fiſchart enthält der pennſylvaniſche Report of the State Commissioners of Fisheries for the year 1878, p. 19. Wir entnehmen daraus im gekürzten Auszuge folgende Notizen: „Der Fiſch iſt am Rücken grau, am übrigen Körper hübſch weiß, hat, aus dem Waſſer genommen, ein glänzendes Ausſehen. Der Kopf iſt klein und erſcheint bei herannahender Laichzeit geradezu auffallend und unverhältniß— mäßig klein. Die Laichzeit beginnt um die Mitte des Spätherbſtes. Der Fiſch ſucht dann zur Ablegung des Laiches ſeichtes Waſſer auf, während er ſich ſonſt in tiefem Waſſer aufhält. Er erſcheint zu gewiſſen Zeiten an ge— wiſſen Stellen in großer Anzahl, und verſchwindet dann zeitweiſe wieder. Man hat daraus auch ſchon auf eine Wandereigenſchaft geſchloſſen, aber ohne hinreichenden Grund. Der Whitefiſch iſt ein außerordentlich fruchtbarer, aber nachläſſiger Laichfiſch. Letztere Eigenſchaft läßt zur Sicherung der Brut künſt— liche Nachhülfe oft als wünſchenswerth erſcheinen. Die Jungen wiſſen ſich aber den Raubfiſchen zu entziehen, ſind ſehr munter und halten ſich auch ſchon gerne in der Tiefe. Hinſichtlich der Nahrung des Whitefiſches beſtehen bis jetzt keine Anhaltspunkte dafür, welche berechtigen würden, ihn zu den fleiſch— freſſenden Arten, zu den eigentlichen Raubfiſchen zu zählen. Er ſcheint vor— wiegend von Pflanzen (2), Waſſerinſekten und verſchiedenen Cruſtaceenarten zu leben. Eine Unterſuchung des Mageninhalts ergab namentlich das Vorhanden— ſein von Reſten des Cyelops. Gefangen wird der Fiſch mit Netzen. Mit Gerte, Schnur und Angel iſt nichts auszurichten. Mit der künſtlichen Züchtung des Whitefiſches wurden bereits außerordentliche Erfolge erzielt. Sein Werth als Nahrungsmittel iſt bedeutend. Das Fleiſch ſchmeckt angenehm, iſt ſaftig und zugleich zart. Dasſelbe iſt fett und nahrhaft, erzeugt jedoch keine Ueber— ſättigung. Es wirkt ſtets angenehm auf den Gaumen und man kann es lange fort genießen, ohne deſſen überdrüſſig zu werden.“ V. Preisausſchreiben des deutſchen Jiſchereivereins. Einem von geſchätzter Seite ausgeſprochenen Wunſche entſprechend, folgt nachſtehend Näheres über das bereits in Nr. III S. 33 erwähnte Preis ausſchreiben des deutſchen Fiſchereivereins, in der Hoffnung, daß ſich dadurch namentlich auch Concurrenten aus dem Donaugebiete zur Betheiligung beſtimmen laſſen möchten. Als Preiſe ſind ausgeſetzt: 1. 100 Mark demjenigen Fiſchzüchter, welcher im Jahre 1881 zuerſt einige hundert künſtlich befruchtete Zander-(Schill-) Eier in einem ſolchen Zuſtande an näher zu bezeichnender Stelle zur Ablieferung bringt, daß die Eier daſelbſt zur normalen Entwickelung gelangen. Bei den, nach der erſten prämiirten anlangenden Sendungen wird der Verein unter gleichem Vorbehalt für jedes Hundert Eier, welches zur normalen Entwickelung gelangt, eine Entſchädigung von 2 Mark zahlen, bis der normalen Eier etwa 10,000 Stück eingegangen ſind. . 50 Mark demjenigen, welcher mindeſtens 100 junge Zander (Schill), aus künſtlich befruchteten Eiern gewonnen, derart (ohne Begleiter) an die noch näher zu be— zeichnende Stelle abzuſenden vermag, daß die Fiſchbrut dort lebend ankommt. 25 Mark demjenigen Fiſchzüchter, welcher im Jahre 1881 zuerſt einige hundert künſtlich befruchtete Hecht- und Barſch-Eier in einem ſolchen Zuſtande an näher zu be— zeichnender Stelle zur Ablieferung bringt, daß die Eier daſelbſt zur normalen Entwickelung gelangen. Der Preis gilt ſowohl für Hechte als Barſche. 25 Mark Demjenigen, welcher mindeſtens 100 junge Hechte und Barſche, aus kün ſtlich befruchteten Eiern gewonnen, derart (ohne Begleiter) an die noch näher zu bezeichnende Stelle abzuſenden vermag, daß die Fiſchbrut dort lebend ankommt. . Der deutjche Fiſcherei-Verein ſagt zu, im Herbſte 1881 bis zu 10,000 kleine Zander, aus künſtlich befruchteten Eiern erzogen, anzukaufen und mit 50 Mark à Mille, exel. Bahn⸗ 48 fracht zu bezahlen, wenn der Verkäufer das Riſiko übernimmt, daß die Fiſchchen nach 24 ſtündiger Reife auf der Eiſenbahn (ohne Begleiter) geſund an der ihm zu bezeich— nenden Empfangsſtelle ankommen. In allen Fällen iſt eine Beſchreibung, wie die Befruchtung vorgenommen und welche Reſultate ſie bis zur Abſendung gehabt hat, beizufügen. Der Verein behält ſich das Recht vor, in ſämmtlichen obigen Fällen event. den glaubhaften Nachweis zu verlangen, daß die Befruchtung auf dem beſchriebenen Wege erfolgte. In den Fällen der Ziffern 1, 2, 3, 4 müſſen zwiſchen der Stunde der Abſendung und der Entnahme aus dem inzwiſchen nicht geöffneten, poſtverſandtfähig verpackten Gefäß mindeſtens 14 Stunden verfloſſen ſein. Den nöthigen Ausbrütungen unterziehen ſich die Herren Dr. Hermes im Berliner Aquarium, Profeſſor Dr. Nitſche in Tharand und der unterfränkiſche Kreisfiſcherei— verein (Vorſtand Herr Regimentsauditeur Zenk) in Würzburg. An dieſe Stellen ſind die auszubrütenden Eier, ebenſo aber auch bezüglich der Preisaufgaben 2 und 4 die Fiſchbrut zu ſenden. Es empfiehlt ſich, in allen Fällen von der Abſendung telegraphiſche Anzeige an die Empfangsſtelle (in Würzburg unter der Adreſſe des Herrn Regimentsauditeur Zend) zu ſenden. Auf der Verpackung ſind die vom deutſchen Fiſchereivereine zu beziehenden rothen Fiſchverſandtzettel zu befeſtigen. Dem Abſender ſteht die Wahl zwiſchen den Empfangsſtellen frei; auch kann er an mehrere derſelben Sendungen richten. Für das Donaugebiet wird ſich beſonders Würzburg empfehlen. In die dortige Jury ſind auch die Herren Privat— dozenten DDr. Kenell, Kunkel und Stöhr berufen. Von den Empfangsſtellen wird über Tag und Stunde des Eintreffens genau Buch geführt werden. VI. Erbrütung und Zucht von Sommerlaichſiſchen, insbeſondere von Zander (Schill), Hecht und Varſch. Bereits in Nummer 1, Seite 9, des laufenden Jahrgangs der bayeriſchen Fiſcherei— zeitung finden ſich Mittheilungen über die Zucht des Zanders (Schill, Amaul). Im Anſchluß an ſeine diesjährige Preisausſchreibung (vergl. oben S. 47), veröffentlichte nun neuerdings der deutſche Fiſchereiverein in ſeinem Circular 1881, Nummer 1, Seite 10, verſchiedene Angaben des bekannten Fiſchzüchters Herrn Wenzel Horak über denſelben Gegenſtand, welchen wir folgende Sätze entnehmen: „Man kann Zander in einem 10 Fuß tiefen gemauerten Hälter bei ſtarkem Waſſer— zufluß dahin bringen, daß ſie an Strauch oder anderen Gegenſtänden laichen. In dem Baſſin der Wiener Weltausſtellung haben die Zander ſtark gelaicht; der Behälter war gut gewäſſert, doch waren weder Strauch noch andere Gegenſtände darin. Die Zander unter— ſcheiden ſich im Striche oder im Laich von andern Fiſchen dadurch, daß ſie vom Monat März bis zum September laichen, je nach Verhältniſſen. Man kann Zander in tiefen Behältern ſo reif werden laſſen, daß ſie abgeſtrichen werden können. Dieſes iſt zur Gewinnung des Laichs anzurathen. Aber, um bald und reifen Laich zu erhalten, müſſen die Zander gut gefüttert werden, denn im abgemagerten Zuſtande würden ſie nicht laichen. In Behältern kann man ſich überzeugen, ob und wie die Reife vorwärts ſchreitet. Haben die Zander im Behälter gelaicht, dann iſt es, wenn man Brut gewinnen will, gerathen, die alten Zander jo bald als möglich zu entfernen. ꝛc. ꝛc. Das gleiche Circular gibt auch eine Anleitung des Herrn Direktor Haak von Hüningen über die Zucht des Barſches. Vom praktiſchen Standpunkte aus betrachtet, erſcheint letztere für unſere bayriſchen Gewäſſer von minderer Bedeutung. Barſche kommen ja hier zu Lande bekanntlich noch faſt allenthalben vor und vermehren ſich von ſelbſt ausreichend. Gar oft ſind ſie ſogar zahlreicher vorhanden als mit Rückſicht auf andere Fiſchgattungen wünſchens— werth wäre. Uebrigens iſt die Qualität der Barſche in Hinſicht des Werths ihres Fleiſches vielfach unterſchätzt. Manchen Orts mag daher ihre Züchtung immerhin nicht ohne Werth ſein. Deshalb und wegen des theoretiſchen Intereſſes, welches Herrn Direktors Haak Mit— theilungen gewähren, mögen einzelne Punkte derſelben nachfolgend auch hier eine Stelle finden. 49 — „Zur Laichzeit des Barſches, welche gewöhnlich April und Mai eintritt, genügt ein ganz ge— ringer Druck auf die Bauchwand des Weibchens, um das ganze Band, in welches die Eier vereinigt, austreten zu machen. Die Befruchtung geſchieht dann in gewöhnlicher Weiſe. Man läßt die Eier eines Barſchweibchens (doch müſſen die Eier ganz leicht, ohne größeren Druck hervortreten) trocken in ein flaches Gefäß fallen. Hat man die Fiſche vorher ſortirt, ſo kann man ganz wohl die Eier von 2—3 Weibchen nach einander nehmen. Hierauf läßt man etwas Milch (Samen) von 1 bis 2 Männchen über die Eier fließen (beſſer iſt es, ſtets 2 Männchen zu zu nehmen), dem man die Milch ebenfalls durch einen gelinden Druck auf die Bauchwand austreten macht und ſchüttet dann ſchnell etwas Waſſer in das Gefäß. Jetzt bewegt man das Gefäß ein wenig, auch kann man ganz gut mit der Hand vorſichtig etwas umrühren, ſo daß die Eier mit der verdünnten Milch in innige Berührung kommen. Man läßt nun das Gefäß ruhig einige Minuten ſtehen, in der Praxis ſo lange, bis in einem zweiten Gefäße die gleiche Manipulation durchgeführt, und erneuert dann das Waſſer ſo lange, bis es völlig klar abfließt. Die Ausbrütung der ſo befruchteten Eier iſt nun ebenfalls eine überaus leichte Sache. Am zweckmäßigſten dürfte wohl ein dem Seth-Green'ſchen Shad-Apparat nachgebildeter Holzkaſten mit Siebboden ſein. Derartige einfache Holzkaſten, mit Siebboden verſehen, in einem See leicht ver— ankert, ſo daß durch die Wellenbewegung eine Erneuerung des Waſſers ſtattfinden kann, würden ſicherlich ihren Zweck völlig erfüllen. Kann man dieſe Kaſten an Orten aufſtellen, woſelbſt eine ſchwache Strömung ſtattfindet, ſo dürfte der Erfolg noch ſicherer ſein. Ebenſowohl könnten die v. d. Borne'ſchen Brutapparate mit aufſteigendom Waſſerſtrom, durch Fluß waſſer geſpeiſt, mit beſtem Erfolg angewendet werden. Nach meinen bisherigen Erfahrungen taugt kaltes Quellwaſſer, eben ſo wie völlig unbewegtes Waſſer abſolut nicht zur Erbrütung von Barſchlaich. Die jungen Barſche ſind ſo bald wie möglich der völligen Freiheit zu übergeben. Es iſt deshalb rathſam, die Siebe bei den Seth-Green'ſchen Apparaten ſo weit zu wählen, daß die jungen Fiſche von ſelbſt entweichen können, event. iſt die eine Wand des Kaſtens in einem Charnier be— weglich herzuſtellen, damit derſelbe nach erfolgtem Ausſchlüpfen der Fiſchlein umgelegt werden kann. Bei Anwendung der v. d. Borne'ſchen Brutkaſten iſt das Vorſieb ganz wegzulaſſen und darauf zu achten, daß der Ablauf des Waſſers direkt mit dem Fluſſe in Verbindung gebracht wird, damit die Fiſchlein ganz nach Belieben dem freien Waſſer zuwandern können.“ Weitere Mittheilungen über die Erbrütung von Sommerlaichfiſchen enthalten die Berichte des Fiſchereivereins der Provinzen Oſt- und Weſtpreußen, 1880/81, Nr. 3, aus der Feder des Herrn Fiſchmeiſters Böttcher in Dt. Eylau. Demſelben iſt die Ausbrütung von Hechten, Barſchen und Plötzen geglückt, dagegen bezüglich des Zanders ſchon gleich die Befruchtung mißlungen, indem Milch und Rogen als ein Klumpen ſich darſtellten. Beim Hecht ſchlüpften die Erſten am 18., die Letzten am 21. Tage aus. Verluſt etwa die Hälfte. Die Ausbrütung des Barſch geſchah in 12 Tagen bei ſehr wenig Verluſt. Ueber die ver— wendeten Brutapparate ſchreibt Herr Böttcher wörtlich Folgendes: „Meine Brutapparate beſtehen aus weißen Gläſern, deren Inhalt 4 Liter beträgt. Dieſelben fülle ich mit reinem Seewaſſer und lege darein die befruchteten Eier. Sobald die Eier in die mit Waſſer gefüllten Gläſer gelangten, wurde das Waſſer milchig und ich goß das milchige Waſſer ſo lange ab und reines Waſſer zu, bis das Waſſer ganz klar blieb. Dann ſtellte ich die Gläſer an ein Fenſter in der Stube, oder draußen an eine geeignete Stelle, aber nicht in die Sonne, ließ ſie ſo drei Stunden ſtehen und verſah ſie dann wieder mit friſchem Waſſer. An einem Tage gab ich fünfmal friſches Waſſer. Das Ab- und Eingießen machte ich auf folgende Weiſe: Ich nahm ein Stück Gaze, band es feſt über die Oeffnung und ſeihte das Waſſer ab, dann nahm ich eine Gießkanne und goß das Waſſer oben durch die befeſtigte Gaze wieder hinein. Schadhafte Eier entfernte ich mit einem kleinen Keſcher von Garn.“ Auch bei gedachtem Fiſchereiverein ſelbſt ſind nach jenem Berichte Verſuche mit der Brütung von Hecht⸗, Barſch- und Kaulbarſch-Eiern gelungen. 50 uaunammnnannane VII. Jiſchzucht am Tegernſee. Nach einer ſehr intereſſanten Denkſchrift des Herrn Hauptmann Freiherrn von Reichlin-Meldegg, Mitglied des bayeriſchen Fiſchereivereins, wurden von Erſterem während ſeines vierjährigen Pachtbetriebs des Tegernſee folgende Quantitäten von Edel— fiſchen künſtlich gezüchtet und in dieſem See und deſſen Zuflüſſen ausgeſetzt: 79,900 Lachſe, gewonnen von Stammexemplaren aus dem Tegernſee; 46,600 Saiblinge, gewonnen von Stammexemplaren aus dem Tegernſee; 80,000 Saiblinge, gezüchtet aus Tegernſee-Saiblingen befruchtet mit Schlierſee— ſaiblingen; 87,500 Saiblinge, gezüchtet von Exemplaren größerer Race aus dem Schlierſee; 3,000 Baſtarde von Saiblingen und Forellen; 4,000 Bachforellen; 10,000 Lachſe, aus dem Genfer und Vierwaldſtätter-See ſtammend; 80,000 Blaufellchen; 20,000 Maduemaränen. Die Eier zu den drei letztgedachten Poſten waren Zuwendungen des deutſchen Fiſchereivereins. Wird die Nachzucht auch nur annähernd in dieſer ſorgſamen, von warmer Hingabe an die Sache getragenen Weiſe noch längere Zeit fortgeſetzt, ſo wird der Tegernſee wieder eine Zierde der bayerischen und deutſchen Fiſchwaſſer! Herr von Reichlin-Meldegg macht übrigens darauf aufmerkſam, daß die Saiblingrace im Tegernſee ſich ſeit langer Zeit ſchon conſtant als auffallend klein erweiſt, weshalb derſelbe auf Züchtung einer größeren Race mit Hülfe der Gewinnung von Schlierſee-Brut oder der Kreuzung mit Schlierſee-Saiblingen Bedacht nahm. Die vorgedachte That— ſache dürfte auch fernerhin die Aufmerkſamkeit bei der Seebewirthſchaftung weſentlich in Anſpruch nehmen und zu verſchiedenartigen Erwägungen Anlaß geben. Eine Beſſerung wird ſich aber gewiß nur ſehr allmählich erzielen laſſen. VIII. Kleine Mittheilungen. Fiſchereiausſtellung in Greifswald. Von den auf der diesjährigen Fiſcherei— ausſtellung in Greifswald vertheilten Prämien dc. erhielten zuerkannt folgende Aus— ſteller aus Bayern: 1) Silberne Vereinsmedaille: Johannes Eckart, München, für conſervirte friſche Forellen und Aeſchen; 2) Broncene Staatsmedaille: Gebrüder Kuffer, München, für eine Collection friſcher Fiſche (Huchen, Saiblinge ꝛc.); 3) Ehrendiplom: Heinrich Hildebrand, München, für Angel- und Fiſchereigeräthe. Eine Lachsforelle mit dem Gewichte von 28 Pfund wurde Anfangs März ds. Is. in der Donau, woſelbſt ſolche Fiſche ſelten ſind, bei Deggendorf gefangen. IX. Monatsverſammlung des bayeriſchen Jiſchereivereins vom 12. März 1881. In der zahlreich beſuchten Verſammlung führte den Vorſitz der I. Vereinspräſident, Seine Excellenz, Herr Freiherr von Niethammer. Nach Erledigung anderer geſchäft— licher Mittheilungen gab Herr Vereinsſecretär Dr. Lam mer einen Jahresbericht bekannt, welcher über das Wirken des Vereins im Jahre 1880 auf ergangene Aufforderung der k. Polizeidirection München zur Einbeförderung an höhere Stellen mitgetheilt worden iſt. Ein ähnlicher ſehr intereſſanter Bericht des trefflichen unterfränkiſchen Kreisfiſcherei— vereins in Würzburg wurde ebenfalls der Verſammlung zur Kenntniß gebracht. Die in dieſem Blatte S. 38 bereits erwähnte, im I. Ausſchuſſe und in der Wochenverſammlung bereits vorläufig erledigte Angelegenheit, betreffs des land- locked salmon wurde der Monatsverſammlung bekannt gegeben. g 51 — num nn tamens des III. Ausſchuſſes berichtete Herr Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger über den hocherfreulichen Erlaß des k. Staatsminiſteriums der Juſtiz vom 23. Februar 1881 (Fiſchereizeitung S. 25.) Die Verſammlung beſchloß, Seiner Excellenz dem Herrn Juſtizminiſter Dr. v. Fäuſtle geziemend den wärmſten Dank aus— zudrücken und jenen Erlaß auch den übrigen Fiſchereivereinen des Landes mitzutheilen. Den weiteren Bericht über die Thätigkeit des III. Ausſchuſſes erſtattete theils der II. Vereinspräſident Herr Oberauditeur Erl, theils der Ausſchußvorſtand Herr Dr. Staus dinger. Außer dieſen beiden Herren betheiligte ſich an der darauf folgenden Be— ſprechung der bezüglichen Angelegenheiten (ſ. Fiſchereizeitung S. 39) auch Herr Regier— ungspräſident Frhr. v. Feilitzſch. Für den II. Ausſchuß berichtete deſſen Vorſtand Herr Stabsarzt Dr. Steichele über eine in dem Ausſchuſſe der Vorberathung unterſtellte Angelegenheit, Betreffs der Uebernahme einer literariſchen Arbeit aus dem Gebiete des Fiſchereiweſens durch den Verein, beziehungsweiſe durch eine von demſelben hiefür zu beſtellende beſondere Com— miſſion. Die Verſammlung faßte nach näherer empfehlender Beleuchtung der Angelegen— heit durch Herrn Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger bejahenden Beſchluß im Sinne der Ausſchußanträge. Als Vereinsmitglieder wurden aufgenommen die Herren: Albert Frhr. von Reck von München, k. Major, Hofmarſchall Ihrer kk. Hoheiten Herzog Maximilian und Karl Theodor in Bayern, Peter Zirkel, Eiſenbahnconducteur von München, Dr. Zantl, prakt. Arzt von Rottenbuch, Lorenz Riedmüller, Lehrer von Bayerſoien, Peter Baumgartner, Stadtfiſcher von Freiſing, Paulus Daimer, Fiſcher von Gaden bei Erding, Franz Beßl, Gaſtwirth von Gaden bei Erding. X. Weitere Vereinsnachrichten. Auf Grund des ihm von der Plenarverſammlung des bayer. Fiſchereivereins er— theilten Auftrages hat deſſen I. Ausſchuß in Sitzungen vom 24. und 25. März 1881 über die Abholung, Verſorgung und Verwendung der zur Ankunft am 31. März ds. Is. aus Amerika aviſirten Eier des land-locked sea salmon (Binnenſeelachs) Beſchluß gefaßt. Zur Abholung der Eier in Bremerhafen (Geeſtemünde) wurde Herr Miniſterialſecretär Heckenſtaller committirt. Näheres über dieſe ganze Angelegenheit hoffen wir in nächſter Nummer berichten zu können. Im III. Ausſchuſſe wurden außer mehreren an die nächſte Monatsverſammlung zu bringenden Vorlagen außerdem noch berathen und beſchloſſen eine Vorſtellung an die Staatsanwaltſchaft am k. Landgerichte München I, bezüglich auf den in München be— dauerlich um ſich greifenden verbotswidrigen Verkauf von Fiſchen zur Schonzeit derſelben, namentlich in Gaſthäuſern, Reſtaurants ꝛc. ꝛc., ſowie auf die verbotswidrige Einbring— ung ſolcher Fiſche von auswärts nach München, ferner mehrere Eingaben an die k. Bezirksämter München II, Landsberg, Weilheim und Freiſing, mit der Bitte um Vorkehrungen gegen den verbotswidrigen Fang und Verkauf von Amaul (Schill, Zander), Aeſchen und Huchen während der gegenwärtigen Schonzeit. Bei der Dringlichkeit der Sache wurde hierüber ſofort auch in der Wochenverſammlung nach § 14 Abſ. 2 des Statuts zuſtimmender Plenarbeſchluß gefaßt. XI. CTiterariſches. Das in unſerer heutigen Nummer mit Inſerat angezeigte Schriftchen von A. Haldenwang, Director der Fiſcheulturanſtalt Geisbach bei Baden-Baden, betitelt: „Beſprechungen über die Fiſcherei und die Fiſchzucht im Schwarzwald, mit beſon derer Rückſicht auf die Forelle“, verfolgt zunächſt die Tendenz, zur vermehrten künſtlichen Nachzucht der Forelle in den Schwarzwaldgewäſſern anzuregen. Zu dieſem Zwecke gibt es eine Reihe auch anderwärts intereſſanter 52 — — yy Notizen über dieſen Gegenſtand, ſowie allgemeine Anleitungen für jene Zucht. Nebenher gehen verſchiedene andere beachtenswerthe Mittheilungen, jo namentlich über Aufzuchtverſuche mit Salmo Quinat (californiſcher Lachs) und Salmo fontinalis (amerikaniſche Forelle). Erſtere Spezies wurde in Gaisbach mit Erfolg bis zur Zeit der Geſchlechtsreife in Teichen fortgezüchtet, unterlag dann aber großer Sterblichkeit. Die angeſtellten Unterſuchungen ergaben mangelhafte Ausbildung der Geſchlechtsorgane. Ebendeshalb urtheilt der Verfaſſer über die Zuchtfähigkeit dieſes Fiſches abfällig. Es ſcheint aber mit jenen Erfahrungen noch keineswegs bewieſen, daß Salmo Quinat bei rechtzeitiger Ausſetzung in fließende Gewäſſer dort nicht doch ſich zu acelimatiſiren und fortzupflanzen vermöchte. Die in dieſer Hinſicht für das Rheingebiet betonten bekannten Nachtheile der Fangzuſtände in Holland würden ja anderwärts wegfallen. Günſtigeres verſpricht ſich Herr Haldenwang von der Aufzucht des Salmo fontinalis. Weitere, wenn auch nur kurze Bemerkungen finden ſich auch über die Zucht der Aeſche, des Lachſes, des Aals, Hechtes und Barſches. Auf letzteren wird mit Grund minderer Werth gelegt. Das Schriftchen dringt mit Recht auf ſtrenge Einhaltung des Brüttel— maßes und der Schonzeiten und desfallſige gute obrigkeitliche Ueberwachung. Endlich gibt es ein— zelne Notizen über die Beſeitigung der Fiſchfeinde aus der Thierwelt, namentlich der Otter, Spitz— mäuſe, Reiher, Waſſeramſeln und Eisvögel. Für Diejenigen, welche immer noch den Letzteren das Wort reden, möge berichtet ſein, daß Herr Haldenwang die Conſumtion eines einzigen Eisvogels an kleinen Fiſchchen auf gegen 4000 Stück in einem Jahre berechnet. Das kleine Schriftchen wird gewiß gerne geleſen werden. XII. Sifderei - Monats -Kalender. Mai. — In dieſem Monate beginnt die Laichzeit der Sommerlaichfiſche, und wird im nächſten fortgeſetzt. Die geſetzliche Schonzeit beſteht für: Alten (Aitel) vom 15. Mai mit 15. Juni. Barben, Brachſen und Schleihen vom 1. Mai mit 30. Juni. Schied vom 1. mit 31. Mai. Schill (Amaul, Zander) vom 1. April mit 31. Mai. Frauenfiſche, Hechte, Karpfen, Lauben, ſog. Mairenken, Naſen, Nerflinge und Rothaugen laichen ebenfalls, doch beſteht für fie keine geſetzliche Schonzeit. — Für die Küche find zu empfehlen: Aale, Forellen, Kilche, Lachſe, Renken, Rutten und Saiblinge. Vor dem Ankaufe der un— ſchmackhaften, eckelerregenden Laichfiſche möchten wir wiederholt warnen. Angelfiiherei: Der Fang mit der Fluggerte auf Forellen und Aeſchen kann in voller Aus— dehnung betrieben werden, da die Inſekten ſich wieder in großer Anzahl auf dem Waſſer be— finden, und die Fiſche gut genährt ſind. Die Aeſchen haben ſich in kurzer Zeit vom Laich— geſchäfte völlig erholt. Inserate. Im Verlage der Hofbuchdruckerei von A. von Hagen in Baden-Baden iſt ſoeben erſchienen: Beſprechungen über die Tiſcherei und die Fiſchzucht im Schwarzwald mit beſonderer Rückſicht auf die Forelle von A. Haldenwang. Preis 1 Mark. a 1000 bis 2000 Sarpfenfeblinge], Cin ee. der Karpfenzucht u. Anlage neuer pr. Stück 50 bis 100 Gramm wiegend, werden geſucht, ſo auch Teiche, ſowie die verſchiedenen verſuchsweiſe Schleihen, Amaul und Aal de. Fangarten der Fiſche in Teichen Preis-Offerte pr. 100 erbittet baldigſt VVV ein großes Gut in Curland zu 1g ff 5 iger 1 engagiren gewünſcht durch Alois Wolfmüller, Seebeſitzer 0 Bayerſoyen ö al RER STERN z. Z. in Münden, Briennerſtraße Nr. 31/o. Libau, Curland. 3a N Für die Redaktion verantwortlich : M. Ei fe nbe rg er in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Ruchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. des bayeriſchen Fiſcherei⸗ Vereines. Nr. 5. München, 15. Mai 1881. VI. Jahrg. Die „Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Der oberpfälziſche Kreisfiſchereiverein. — II. Amtlicher Erlaß, den Fiſchereiſchutz betr. — III. Fiſchereikarten in Mittelfranken. — IV. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — V. Die Schonung der Fiſche während ihrer Laichzeit und erſten Jugend. — VI. Der kali— forniſche Lachs (Salmo Quinnat). — VII. Künſtliche Fliegen. — VIII. Kleine Mittheilungen. — IX. Monatsverſammlung des bayeriſchen Fiſchereivereins. — X. Weitere Vereinsnachrichten. — XI. Literariſches. XII. Fiſcherei-Monats-Kalender. — Inſerate. J. Der oberpfälziſche Kreisſiſchereiverein. Regensburg, am 27. April 1881. Am 24. März l. Is. war unſer Verein in der Lage, feine erſte Ausſchußſitzung zu halten und waren dabei nicht nur ſämmtliche Ausſchußmitglieder von Regensburg und Stadtamhof, ſondern zum Theil auch die auswärtigen anweſend. Es galt nach der aufgeſtellten Tagesordnung in drei Hauptrichtungen zu verhandeln: über Regelung mancher Formalien des Vereins, über Herſtellung einer Fiſchereiſtatiſtik und über Kräftigung des Fiſchereiſchutzes. Eine erſchöpfende verläſſige Statiſtik über ſämmtliche Fiſchgewäſſer des Kreiſes, fließende wie ſtehende, wurde als Grundlage eines allſeitigen planmäßigen Vereinswirkens erachtet. Der Verein muß ſein Feld kennen, auf dem er zu arbeiten hat. In Würdigung deſſen wurde zu einer Fiſchwaſſerſtatiſtik des Kreiſes bereits Ein— leitung getroffen und mit geneigter Unterſtützung der Behörden, ſowie mit Beihilfe unſerer Vereinsgenoſſen und ſonſtigen ſachkundigen Perſönlichkeiten dürfte es gelingen, allmählig ein thunlichſt vollſtändiges genaues Werk, eine förmliche ichthyologiſche Geo— graphie des Kreiſes zu gewinnen. Herr von dem Borne hat zwar eine derartige Darſtellung der Fiſchgewäſſer für ganz Deutſchland bereits in Angriff genommen. Allein nach den ſeitherigen Veröffentlichungen dürfte unſer Kreisgebiet noch geraume Zeit im Ausſtand bleiben und auch dann jene Arbeit das wichtige Kapitel der Fiſcherei— berechtigungen nicht mit umfaſſen. Gegen die Frevel- und Raubfiſcherei hielt der Ausſchuß für zweckdienlich, daß ähnlich, wie Seitens des k. Staatsminiſteriums der Juſtiz mit höchſtem Erlaß vom 23. Februar 1881 an die k. Staatsanwaltſchaften, auch den Polizeibehörden und ihren Dienftorganen eine erhöhte Bedachtnahme auf den Fiſcher ei— ſchutz dringlichſt nahe gelegt werde. Unſerer Anregung entſprechend hat die k. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg nicht ge— ſäumt, mit Ausſchreiben vom 13. April l. Is. Nr. 8381 und vom 16. April l. Is. Nr. 9185 — die ganze Nr. 34 des Kreisamtsblattes füllend — in dankenswertheſter Weiſe entgegenzufommen.*) Die Erwägungen, inwieweit etwa die beſtehenden Fiſchereivorſchriften zu ergänzen und insbeſondere Fiſcherkarten einzuführen ſeien, wurden vorerſt ausgeſetzt. Es wurde angenommen, daß vielleicht in Bälde eine neue Fiſchereiordnung für Bayern zu ge— wärtigen wäre und dabei die ſeitherigen Erfahrungen im Fiſchereiſchutze ohnehin Berück— ſichtigung finden würden. Auf Erlegung von Fiſchottern wurden ſchon vor 3 Jahren (Reg.-Entſchl. vom 11. Juni 1878, Kr.-A.⸗Bl. S. 497) aus Kreismitteln Preiſe & 6 M bewilligt, und wurden ſeit dieſer Zeit über 1300 l für Vernichtung ſolcher Fiſchräuber ausbezahlt. Gleichwohl iſt der Bedarf noch kaum geringer geworden, und läßt ſich daraus auf die große Verbreitung dieſer Thiere ein Schluß ziehen. Der Verein wird darnach auch noch zu erwägen haben, ob mit Prämien allein dieſem Uebel genügſam abzuhelfen ſei. Auch die Fiſchfeinde der Vogelwelt, die Reiher, die Fiſchaare, die Taucher ꝛc. wurden bereits in's Auge gefaßt. Es ſind Erhebungen im Gange, und je nach Er— gebniß wird der Verein auf die Köpfe dieſer Fiſchliebhaber einen Poſten in dem Etat vorſehen. Gegenüber der Frevel- und Raubfiſcherei wurden noch außerdem Anzeige— prämien, wie ſie ſchon mehrfach in Jagd und Fiſcherei beſtehen, mit Für und Wider in Erwägung genommen. Die Beſchlußnahme wurde aber bis zu weiterer Information vorbehalten. Die Vereinsleitung hat mit dem Gendarmerie-Compagnie-Commando Regensburg Benehmen gepflogen, und iſt die Frage ſoweit bereift, um für die nächſte Etatsaufſtellung mit in Betracht kommen zu können. Auch die Nachtheile der neueren Flußbauten für den Fiſchbeſtand der Donau wurden im Ausſchuſſe zur Sprache gebracht, und es wurde als Vereinsſache erklärt, die Fiſchereiintereſſen hierin zur Wahrung zu bringen. Mittlerweile hat der Verein auch von anderer geehrter Seite“) Veranlaſſung erhalten, in der Frage Stellung zu nehmen und hat nicht ermangelt, für unſere Donauſtrecke ſachförderlich einzutreten. Von derſelben Seite wurde unſer Verein auf gewiſſe Verhältniſſe bezüglich der ärarialiſchen Fiſchgewäſſer aufmerkſam gemacht. Es wurde ſofort Erhebung darüber eingeleitet, und wird je nach Ergebniß von unſerem Standpunkte aus das Weitere wahrzunehmen ſein. Aber nicht blos in Bekämpfung von Hemmniſſen, auch im aktiven Fiſcherei— weſen hatten wir, obſchon unſere Vereinsgründung dafür in ſchon ziemlich vorgerückte Jahreszeit fiel, noch einigermaßen Gelegenheit, thätig zu ſein. *) Wir begrüßen dies mit großer Freude! Der Erlaß iſt ſo vortrefflich und ſo ſehr von allgemeinem Intereſſe, daß wir es uns nicht verſagen können, denſelben trotz unſeres knappen Raumes nachſtehend vollſtändig abzudrucken. Möge dieſes Beiſpiel der hohen Kreisſtelle aller Orten Nachahmung finden. Die Red. ) Nämlich vom bayeriſchen Fiſchereiverein. Die Red. 55 Der deutſche Fichereiverein hat in aufmerkſamſter Weiſe unſerem Vereine Huchen— und Aeſcheneier zur Verfügung geſtellt. Es wurden 30,000 Aeſcheneier erbeten, die von unſerem thätigen Laber-Verein für die oberpfälziſche Laber erbrütet werden. Zur Karpfenzucht, die uns ja in der Oberpfalz beſonders am Herzen liegen muß, hat uns der deutſche Fiſchereiverein 30,000 Karpfeneier zur Erbrütung und Aus— züchtung zugewendet und Herr von Behr-Schmoldow, der hochverehrte Präſident des deutſchen Fiſchereivereins, noch weitere Zuſagen gemacht. Es find nun von den Vereinen in Cham, Floßenbürg, Neuſtadt a / W.-N., Wald— münchen und Tirſchenreuth,“) letzterer Seits insbeſondere von Herrn Baron von Frays zu Ottengrün, Anmeldungen eingegangen und hoffen wir ſo einen Verſuch mit etwa 60,000 Karpfeneiern noch in dieſem Jahre machen zu können. Regelmäßige Maſſenerzeugung geſunder Karpfenbrut — unabhängig von allen möglichen feindlichen Einflüſſen — halten wir für Eines der wichtigſten Probleme der Karpfenzucht in Teichen und Flüſſen. Ein Mitglied unſeres Vereins, Herr Brauereibeſitzer Beck in Taimering, will in einem kleinen abgeſchloſſenen Teiche mit 1000 Stück Aalbrut eine Probe machen. Wir haben uns hierwegen nach München gewendet. Schließlich iſt es noch das Projekt einer Vereinsbrutanſtalt in Regensburg, mit dem wir uns lebhaft beſchäftigen. Es wurde mancherlei ſchon darüber erwogen und erhoben. Wahrſcheinlich können wir ſchon der nächſten Ausſchußſitzung ein Ergebniß zur Genehmhaltung unterbreiten. II. Amtlicher Erlaß, den Jiſchereiſchutz betr. Die k. bayer. Kreisregierung der Oberpfalz und von Regensburg hat im Anſchluße an den bekannten höchſten Erlaß, welchen das kgl. Staatsminiſterium der Juſtiz am 23. Februar 1881 (ſ. oben S 26) ergehen ließ, unterm 13. April 1881 nunmehr auch für das Gebiet der polizeilichen Thätigkeit höchſt zweckmäßige, wohlbemeſſene An— ordnungen zum Schutze der Fiſcherei getroffen, welche geeignet ſind, bei guter conſe— quenter Durchführung die Fiſchereiſache für die Oberpfalz in hohem Maße zu fördern und auch Anregungen in weiteren Kreiſen zu geben. Die betreffende, im oberpfälziſchen Kreisamtsblatt 1881 S. 338 veröffentlichte, Regierungsentſchließung lautet wörtlich wie folgt: „Auch in der Oberpfalz werden nicht ſelten Beſchwerden wegen Ueberhandnahme der Fiſcherei— frevel, namentlich in der Nähe von Triebwerken, wie Mühlen, Glasſchleifen u. dgl., ſowie darüber geführt, daß die Vorſchriften über Hegezeit und Normalmaß der Fiſche unbeachtet bleiben, und daß verbotene Fangarten in Uebung ſeien. 75 Die Urſache hievon wird darin erblickt, daß einestheils die einſchlägigen Beſtimmungen nicht genügend bekannt wären, und daß anderntheils deren Vollzug in mangelhafter Weiſe gehand— habt werde. : Demgemäß werden die Diſtrikts- und Ortspolizeibehörden angewieſen, die Organe des Polizei⸗ und Sicherheitsdienſtes zu einer nachdruckſamen und gleichmäßigen Wachſamkeit bezüglich des Fiſchereiſchutzes ſowie dazu anzuhalten, daß ſie zu dieſem Behufe ſich mit den deßfalls beſtehenden Beſtimmungen vertraut machen, die Fiſchwaſſer beaufſichtigen, das Feilbieten von Fiſchen über— wachen, Zuwiderhandlungen vorbeugen, und wenn ſie vorkommen, dieſelben zur Anzeige bringen, endlich auch von dem Mittel der vorläufigen Beſchlagnahme ergiebigen Gebrauch machen. N Für nähere Unterweiſung der Gendarmerie- und Polizeimannſchaft, zu welch' letzterer in den Gemeinden auch die für jene Obliegenheiten nöthigenfalls eigens zu verpflichtenden Flurwächter einzubeziehen ſind, wird Nachſtehendes bemerkt: 1) Ueber die Zeit und Art des Fiſch- und Krebsfangs geben die oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 (Kr.⸗A.⸗Bl. von 1872 S. 11451149) Norm. Ferner gilt für den Regierungs- bezirk der Oberpfalz und von Regensburg die Fiſchereiordnung vom 14. Auguſt 1872 (Kr.⸗A.⸗Bl. von 1872 S. 1149 —1151, wieder abgedruckt im Kr.-A.-Bl. von 1880 S. 117-119). Die in den ö ) In der Oberpfalz beſtehen nun folgende Ortsvereine: in Amberg für das Vilsgebiet, in Cham, in Eichhofen für das Labergebiet, in Floßenbürg, in Neuſtadt a/ W.-N. für das obere Wald⸗ naabgebiet, in Pleiſtein, Tirſchenreuth und Waldmünchen. 96 Kreisamtsblättern von 1873 ©. 158 und von 1880 S. 121 und 122 wiederholt veröffentlichte Vorſchrift über Hege der Hechten und Karpfen ꝛc. fällt hinweg, weil dieſelbe außer Wirkſamkeit geſetzt wurde (Kr.-A.-Bl. von 1880 S. 271). Zu beachten iſt ferner, daß ſowohl die ſchwereren wie leichteren Fiſchereifrevel (SS 296 und 370 Ziffer 4 des Strafgeſetzbuches für das Deutſche Reich) von Amtswegen verfolgbar ſind, und ein Strafantrag nicht mehr nothwendig iſt. Hiernach wird derjenige, welcher zur Nachtzeit, bei Fackellicht oder unter Anwendung ſchäd— licher oder explodirender Stoffe unberechtigt fiſcht oder krebſt, mit Geldſtrafe bis zu 600 M oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten, und derjenige, welcher überhaupt unberechtigt fiſcht oder krebſt, mit Geldſtrafe bis zu 150 &, oder mit Haft beſtraft. Ebenſo wird nach Art. 126 des Polizeiſtrafgeſetzbuches an Geld bis zu 60 M oder mit Haft bis zu 14 Tagen beſtraft, wer den vorerwähnten oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 und der oberpfälziſchen Fiſchereiordnung vom 14. Auguſt desſelben Jahres zuwiderhandelt. 2) Es iſt daher von den Polizeibehörden und ihren Bedienſteten jeder Fiſchereifrevel und jede ſonſtige Verletzung der zum Schutze der Fiſcherei beſtehenden ſtrafgeſetzlichen Beſtimmungen zum Zwecke ſtrafgerichtlicher Verfolgung zur Anzeige zu bringen, ohne Rückſicht, ob ein Straf- antrag geſtellt wird und ob die Anzeige auf eigener Wahrnehmung oder auf Mittheilung einer dritten Perſon beruht, wenn nur eine Ueberführung des Frevlers und des Zuwiderhandelnden durch Beweismittel irgend welcher Art möglich gemacht iſt. Sohin darf eine Anzeige um deswillen, weil der Thatbeſtand zweifelhaft oder der Nachweis ſchwierig erſcheint, nicht unterlaſſen werden. Die Anzeige iſt an den Amtsanwalt und in den Fällen des § 296 des R.-Str.-G.-B., ſohin bei den ſchwereren Fiſchereivergehen, an den Staatsanwalt zu richten, und in derſelben nicht bloß der Thäter und die ſtrafbare Handlung mit Bezeichnung des Ortes und der Zeit, ſondern auch, wenn bekannt, anzugeben, ob derſelbe rückfällig und Gewohnheitsfrevler iſt, welche Werkzeuge (Netze oder Angelzeug) gebraucht wurden, welchen Beſtand an Fiſchgattungen das betreffende Gewäſſer hat, auf wie hoch der Schaden nach dem Umfange des Fiſchfangs mit Anſchlag der Größe, Zahl, Qualität und des Marktwerthes der gefangenen Fiſche ſich beläuft, zu welcher Tages— zeit, ob an verborgenen Plätzen gefiſcht wurde, ob ſchwer zu entdeckende Legangeln gelegt wurden und dergleichen mehr, was nemlich auf die größere oder geringere Bedenklichkeit des Frevels oder der Uebertretung Bezug hat. 3) Wie ſchon angedeutet, ſind nicht bloß Fiſchereifrevler anzuzeigen, ſondern gegebenen Falles auch Fiſchereiberechtigte, letztere wenn ſie den oberpolizeilichen Vorſchriften über die Zeit und Art des Fiſch- und Krebsfanges entgegen handeln und ſogenannte Raubfiſcherei treiben, ins— beſondere was die Laich- und Schonzeit der beſtimmten Fiſcharten wie z. B. Aeſche, Huchen, Schill, Aitl, Schleie, Barben, Brachſe, Forelle, dann was die Maſchenweite der Netze, die Länge der beſtimmten Fiſcharten (Normalmaß) und das Verbot aller Fangarten und Inſtrumente anlangt, welche auf die Fiſchbrut und die Nachhaltigkeit des Fiſchſtandes nachtheilig einwirken, z. B. das Fiſchen in zugefrorenen Gewäſſern mittelſt in Eis gehauener Oeffnungen, der Gebrauch grober Werkzeuge, als Fallen, Lege- und Schlageiſen, Schlagangeln, Fiſchkörbe, Stürſtangen und Fiſchgabeln. 4) Mancher unerlaubte Fiſchfang würde unterbleiben, wenn nicht auf ſichern Abſatz der gefangenen Fiſche gerechnet werden könnte. Deshalb iſt ein ganz beſonderes Augenmerk auf den Fiſchhandel zu richten und die marktpolizeiliche Thätigkeit namentlich in dieſer Richtung auf das Rührigſte zu entfalten. Außerdem iſt nicht zu überſehen, daß Fiſche, für welche eine Laich— und Schonzeit gilt, während dieſer Zeit weder gefangen noch zu Markte gebracht, noch auch ſonſt wie feilgeboten werden dürfen. Es erſcheint nämlich jede Art des Verkaufs ſolcher Fiſche, einſchlüßlich des in den Privatlokalitäten der Händler ſtattfindenden, als ſtrafbar. Die Fiſchmärkte und ſonſtige Verkaufsſtellen ſind mithin einer ſtändigen Controle zu unter— werfen, insbeſondere da, wo ein ordnungsmüßiger Betrieb des Fiſchfangs überhaupt ſchon in Zweifel ſteht, und empfiehlt ſich für größere Stadtgemeinden und für Landgemeinden, innerhalb deren Bezirken größere Weiher gelegen ſind und nicht unbeträchtliche Maſſenverkäufe von Fiſchen ſtattfinden, daß zum dießbezüglichen polizeilichen Ueberwachungsdienſte ſolche Perſönlichkeiten beſtimmt werden, welche mit den einſchlägigen Fiſchereiſchutzvorſchriften ſich vertraut gemacht haben. Dieſen Polizeibedienſteten iſt ſodann aber auch eine ortspolizeilich beglaubigte Tabelle über die eingeführte Laich- und Schonzeit ſowie über das Normalmaß der Fiſche nach Maßgabe der SS 1 und 5 der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 mit der Auflage zu behändigen, dieſelbe in Ausübung ihres Dienſtes immerwährend bei ſich zu führen. Ebenſo ſind dieſelben unter der gleichen Verpflichtung mit einem verifizirten Meterſtabe zur Meſſung derjenigen Fiſche zu verſehen, welche nur in beſtimmter Länge gefangen, feilgeboten oder verkauft werden dürfen. 5) Ein für wirkſamen Schutz der Fiſcherei nicht zu unterſchätzendes Mittel, von welchem Polizeibehörden und Polizeiorgane bislang den gewünſchten d häufigen Gebrauch nicht allenthalben gemacht haben, iſt die vorläufige Beſchlagnahme. Nach Art. 126 Abſ. 3 des P.-St.⸗G.⸗B. werden die bei der verbotenen Art der Ausübung des Fiſch- und Krebsfanges gebrauchten Geräthe eingezogen. Ferner unterliegen nach Abſ. 4 dieſer Geſetzesſtelle Fiſche, deren Fang während der Laichzeit verboten iſt, oder welche das vorgeſchriebene Normalmaß nicht haben, der Einziehung, wenn ſie zu Markt gebracht oder ſonſtwie feilgeboten werden. Nach einer anderen geſetzlichen Beſtimmung ($ 94 der Strafprozeßordnung) find Gegenſtände, welche als Beweismittel für die A von Bedeutung ſein können oder der Einziehung 57 unterliegen, in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weiſe ſicher zu ſtellen und endlich in Beſchlag zu nehmen, wenn ſich die Gegenſtände in dem Gewahrſam einer Perſon befinden und nicht freiwillig herausgegeben werden. Polizeibehörden und Polizeibedienſtete haben daher zu der ihnen zukommenden Befugniß und Obliegenheit der vorläufigen Beſchlagnahme in allen geſetzlich zuläſſigen Fällen zu ſchreiten und bei Gefahr auf Verzug oder gegenüber Perſonen unter Polizei— aufſicht ſogar die Wohnungen zu durchſuchen. Es iſt angezeigt, die gemeindlichen Polizeiorgane auch mit den deßfallſigen Beſtimmungen näher bekannt zu machen, und können hiefür die Vorſchriften in den 88 114—116 der Dienſtes— inſtruktion für die Gendarmerie-Mannſchaft (Amtsbl. des k. Staatsminiſteriums des Innern vom Jahre 1879 S. 423) zur Richtſchnur genommen werden. Daß und wie nöthigenfalls ſelbſt mit Feſtnahme von Fiſchereifrevlern vorgegangen werden ſoll, 1 875 iſt nach Maßgabe der SS 129—133, dann 144—147 ebendaſelbſt weitere Anleitung zu geben. Die unterfertigte Stelle vertraut namentlich zu dem Pflichteifer der Diſtriktspolizeibehörden, daß ſie nicht nur die erforderlichen in Vorſtehendem angedeuteten Maßnahmen treffen, ſondern auch deren Vollzug bei allen ſich darbietenden Gelegenheiten durch öftere Controle während des Jahres ſichern werden. Bei dieſem Anlaſſe werden dieſelben auch noch auf § 3 Abſ. 1 der mehrerwähnten Vor— ſchriften vom 27. Juli 1872 aufmerkſam gemacht, und wird die Erwartung ausgeſprochen, daß ſie von ihrer Kompetenz der Erlaubnißertheilung für den Fang von Lachſen, Huchen und anderen Edelfiſchen während der Schonzeit zum Behufe der künſtlichen Befruchtung bemeſſenen Gebrauch machen und ſich hiebei vergegenwärtigen werden, daß ſchon Fälle vorgekommen ſind, in welchen unter dem Deckmantel einer ſolchen Erlaubniß gleichwohl vor oder nach der Befruchtung jene Fiſche veräußert und hiedurch die beſtehenden Vorſchriften umgangen wurden. Schließlich werden die Diſtriktspolizeibehörden angewieſen, die oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872, nebſt der Kreisfiſchereiordnung demnächſt in den Amtsblättern zum Abdrucke zu bringen und in ſonſt geeigneter Weiſe auf die Verbreitung allgemeiner Kenntniß dieſer Be— ſtimmungen, ſowie auch der SS 296 und 370 Ziff. 4 des Reichs-St.-G.-B. und des Art. 126 des P.⸗St.⸗G.⸗B. Bedacht zu nehmen. Regensburg, den 13. April 1881. Königl. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, Kammer des Innern. v. Pracher, Präſident. Bohn.“ III. Fifdereikarten in Mittelfranken. Die k. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, hat auf Antrag des mittelfränkiſchen Kreisfiſchereivereins die Einführung ſolcher Fiſcherkarten, wie ſie bereits ſeit einigen Jahren in Unterfranken in Anwendung ſind, auch für Mittelfranken beſchloſſen und demnach auf Grund des Art. 126 Ziff. 1 des Pol.-St.⸗G.⸗B. vom 26. Dezember 1871 unterm 30. März 1881 folgende, durch das Kreisamtsblatt für Mittelfranken 1881 Nr. 30, S. 298, verkündete oberpolizeiliche Vorſchriften erlaſſen: 1) Niemand darf ohne eine von der zuſtändigen Diſtriktspolizeibehörde auf ſeine Perſon ausgeſtellte und nur für dieſe Perſon gültige Legitimation (Fiſcher-Karte) fiſchen oder krebſen. 2) Der Inhaber einer ſolchen Fiſcherkarte muß dieſelbe bei Ausübung des Fiſch- und Krebsfanges mit ſich führen und ſie auf Verlangen den polizeilichen oder ſonſtigen Aufſichtsorganen unweigerlich vorzeigen. 3) Die Fiſcherkarte iſt von der Diſtriktspolizeibehörde, in deren Bezirk der Fiſch- und Krebsfang ausgeübt wird, nach dem von der k. Regierung, Kammer des Innern feſt— geſetzten Formular auf die Dauer je eines Kalenderjahres gebührenfrei auszuſtellen. 4) Dieſe Ausſtellung hat bei den Fiſcherei-Berechtigten auf Grund der Notorietät oder ſonſtiger genügender Berechtigungs-Nachweiſe, außerdem auf Grund eines nöthigenfalls ortspolizeilich zu beſtätigenden Erlaubnißſcheines, und zwar nach Maßgabe dieſer Erlaubniß zu erfolgen. 5) Gegenwärtige Vorſchriften treten mit dem 15. Mai 1881 in Wirkſamkeit und ſind vom leichen Zeitpunkt an alle nicht hiemit im Einklange ſtehenden Beſtimmungen in der Fiſchereiordnung für Mittelfranken vom 7. Auguſt 1872 (Kreisamtsblatt für Mittelfranken von 1872, S. 1624) aufgehoben. 58 — IV. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Von Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger in München. (Die Nummern I-III dieſer Serie kleiner Aufſätze ſ. in der Fiſchereizeitung 1880 S. 62, 73, 112.) IV. Der Handel mit Fiſchen während ihrer Schonzeit. Als gegen Ende vorigen Jahres mein kleines Büchlein: „Der Fiſchereiſchutz durch die Strafgeſetzgebung“ entſtand, war nach damals begründeter Annahme die Publikation neuer „oberpolizeilicher Vorſchriften des k. b. Staatsminiſteriums des Innern über Zeit und Art des Fiſch- und Krebsfangs“ in nächſter Ausſicht. In gedachtem Schriftchen iſt daher, um daſſelbe nicht gleich wieder theilweiſe veraltet erſcheinen zu laſſen, eine nähere Erörterung und Beſprechung der bisherigen oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 abſichtlich weg geblieben und der Inhalt der letzteren nur im Allgemeinen charakteriſirt worden. Ich behielt mir damals im Stillen vor, nach dem Erſcheinen der revidirten Vorſchriften zu jenem Schriftchen noch ein zweites Heft mit Erläuterungen dieſer neuen Vorſchriften herauszugeben. Dieſe Abſicht hege ich noch heute. Ihre Aus— führung wird ſich aber wohl noch länger verzögern, und zwar einfach deshalb, weil auch die Feſtſtellung und Publikation der revidirten Vorſchriften, ſicherem Vernehmen nach namentlich wegen der noch ſchwebenden Verhandlungen über die Rheinfiſcherei— convention, zweifellos erſt nach einiger weiterer Friſt erfolgen wird. Inzwiſchen haben ſich verſchiedene Anſtände ergeben in Bezug auf die Bedeutung und Tragweite einiger in den ober— polizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 enthaltenen wichtigen Beſtimmungen. Es ſind dies zudem gerade ſolche, welche mindeſtens in nahezu gleicher Form ſicherlich auch in den neuen Vorſchriften wiederkehren werden. Einige Bemerkungen über jene Beſtimmungen, wie über die hervorgetretenen Anſtände, dürften ſich daher, zumal bei der Wichtigkeit der bezüglichen Fragen, auch jetzt noch rechtfertigen und zwar umſomehr, als die Darlegung jener Anſtände dabei auch Gelegenheit gibt, die eine oder andere Andeutung über diejenigen Grundſätze einzuflechten, welche ſich in den fraglichen Richtungen auch für die Zukunft empfehlen dürften. In letzterer Zeit iſt namentlich öfter die Frage zur Beſprechung gekommen, wie weit die Beſchränkungen gehen, welche die Beſtimmungen der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 über die Schonzeit dem Handel mit Fiſchen nach verſchiedenen Richtungen auferlegen. Der Widerwille, ſich den beſtehenden Vorſchriften in dieſem Punkte zu fügen, iſt bekanntlich faſt allenthalben ſehr groß. Die Betheiligten ſuchen ſtändig nach Ausflüchten und Umgehungen aller Art. Es wird ſich daher gewiß ver— lohnen, einmal den Standpunkt und die Tragweite der hierauf bezüglichen, dermalen geltenden Beſtimmungen in den Hauptpunkten juriſtiſch prägnant zu kennzeichnen. A. Der $1 der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 beſtimmt im Abſ. 2 — wie man meinen ſollte, ſehr deutlich — wörtlich Folgendes: „Die Laie und Schonzeit der nachgenannten Fiſcharten iſt genau einzuhalten und dürfen ſolche während dieſer Zeit weder gefangen, noch zu Markte gebracht, noch ſonſtwie feilgeboten werden.“ Dieſe Vorſchrift enthält alſo zweierlei, einmal Fangverbote und zum Andern Handels verbote. Bei der disjunctiven Faſſung mit „weder“ und „noch“ ſtehen dieſe Formen vorſchriftswidrigen Beginnens ſelbſtändig nebeneinander. Sie 135 1 1 0 auch bei der Auslegung und Anwendung der Vorſchrift wohl auseinander zu halten. Das Fangverbot geſtaltet ſich interpretativ einfach. Verboten iſt, auch jedem Fiſchereiberechtigten, ganz allgemein der Fang der Schonfiſche vom Anfang des erſten bis zum Ende des letzten Tages der Schonzeit. Innerhalb dieſer ganzen Periode iſt es abſolut verboten, den betreffenden Schonfiſch zu fangen. Es begründet darin keinen Unterſchied, ob der einzelne Fiſch das Laichgeſchäft ſchon beendet („verlaicht“) hat oder ob er etwa wegen Alters und Größe oder wegen Mißbildung ſteril oder aus localen Urſachen am Laichgeſchäfte behindert iſt. Nichts von alledem begründet eine 59 zuläſſige Ausrede. Wenn auch vielleicht der einzelne Fiſch durch den Fang nach beendigtem Laichgeſchäft ꝛc. ſeinem Naturzweck nicht mehr entzogen würde, ſo duldet doch ebenſo der allgemeine Wortlaut wie die principielle Tendenz der betreffenden Vor— ſchrift ſchlechthin keine ſolchen conereten und individuellen Unterſcheidungen. Verboten iſt ferner jede Art ſolchen Fangs, alſo auch der Fang mit ſonſt erlaubten Geräthen, und ebenſo die Angel- wie die Netzfiſcherei. Etwas complicirter geſtaltet ſich die Frage bezüglich der Tragweite der Handels— verbote.“) Von vorneherein muß hier nochmals entſchieden betont werden, daß dieſe Handelsverbote ebenſo, wie nach dem ſchon hervorgehobenen Wortlaut, jo auch nach Sinn und Zweck der Vorſchrift ſelbſtändig neben den Fangverboten ſtehen. Immerhin haben Beide einen gemeinſamen Ausgangspunkt. Die logiſch-legislatoriſche Grundlage gedachter Handelsverbote iſt nämlich einfach folgende: Sollen die Fang— verbote ihren Zweck etreichen, ſoll das Fangen der Schonfiſche zur Schonzeit unter— drückt und hintangehalten werden, ſo iſt es vor allem nöthig, daß auch die Ver— werthung des Fangs unter Strafe geſtellt wird. Daraus entſpringt vor allem die Nothwendigkeit der Handelsverbote im Allgemeinen. Es müſſen dieſe Handels— verbote aber auch ganz allgemein gehalten ſein, ſo zwar, daß überhaupt gar keine Fiſche der betreffenden Art zu verbotener Zeit in Handel kommen dürfen. Schlechterdings würde es nicht angehen, in jedem einzelnen Falle erſt unterſuchen zu laſſen, ob der verkäufliche Fiſch etwa auch mit Verletzung eines Fangverbots occupirt wurde. Solches würde den Vollzug der Vorſchrift in gewaltige Unordnung bringen, Geſetzesumgehungen begünſtigen und den Zweck, welcher erreicht werden ſoll, vereiteln. Soll die Vorſchrift in ihrer Totalität, ſollen Fang— und Handelsverbote miteinander den damit bezielten Erfolg der Hebung der Fiſcherei erreichen, ſo müſſen alſo nothwendig auch die Handelsverbote in voller Allgemeinheit erlaſſen, aufgefaßt und durchgeführt werden. Dies iſt denn auch der zweifel— loſe Sinn der im § 1 der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 erlaſſenen Handelsverbote. Sie ſind ganz allgemeine nach ihrem Wortlaute und nach ihrer Zweckbeſtimmung. In erſterer Richtung muß namentlich ſehr betont werden, daß in jenem § 1 nicht etwa blos das Feilbieten der in conereto verbotswidrig gefangenen Fiſche, als Species im juriſtiſchen Sinne, unterſagt, ſondern wortdeutlich beſtimmt iſt, daß „die nachgenannten Fiſcharten“ alſo die ganzen Genera, nicht feilgeboten werden dürfen. Daran wird auch eine neue Vorſchrift nichts ändern können und dürfen, ſollen ſolche fiſchereipolizeiliche Beſtimmungen überhaupt einen Nutzen haben. Im Einzelnen ergeben ſich aber aus dem unumgänglich nothwendigen und in § 1 der Miniſterial— Entſchließung vom 27. Juli 1872 auch bereits vorliegenden allgemeinen Handels— verbote von ſelbſt die rechtlichen Conſequenzen dahin, daß die Schonfiſche zu verbotener Zeit nicht feilgeboten werden dürfen, a) gleichviel, ob ſie unberechtigt oder verbotswidrig gefangen wurden oder nicht, b) gleichviel, von wem ſie gefangen ſind und von wem ſie nun feilgeboten werden, c) gleichviel, wann ſie gefangen wurden, und d) gleichviel, wo ſie gefangen worden ſind. Zu a. Das Feilbieten der Schonfiſche iſt um ſeiner ſelbſt willen, ſchon wegen dieſer Thatſache allein, verbotswidrig. Es bedarf im concreten Fall zum Zwecke poli— zeilicher oder richterlicher Einſchreitung dagegen keines Nachweiſes, daß die betreffenden Fiſche auch verbotswidrig gefangen wurden. Letzteres iſt ganz gleichgültig. Die Ein— ſchreitung wegen verbotswidrigen Feilbietens iſt ganz ſelbſtändig zuläſſig, iſt unabhängig von einer Einſchreitung wegen verbotswidrigen Fangs. ) Wenn wir diejen Ausdruck gebrauchen, jo müſſen wir uns zugleich gegen die Auffaſſung verwahren, als ob es ſich um Einſchränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit handelte. Hier ſtehen allein polizeiliche Beſchränkungen aus ſachlichen Geſichtspunkten in Frage, welchen ſo viele Gewerbe und Handthierungen unterliegen. Solche landesrechtliche Beſchränkungen ſind nach längſt anerkannten Rechtsgrundſätzen auch neben der Reichsgewerbeordnung zuläſſig. Zu b. Das Handelsverbot bezüglich der Schonfiſche muß aufrecht erhalten werden gegen Jedermann. So wird es immer gehalten werden müſſen und ſo liegt rechtlich die Sache auch ſchon jetzt nach § 1 der Miniſterial-Entſchließung vom 27. Juli 1872. Das Feilbieten von Schonfiſchen zu verbotener Zeit iſt verbotswidrig, mag es erfolgen von wem immer, ſei es von demjenigen, der ſie auch gefangen hat, oder von einem Händler oder von einem ſonſtigen Dritten, welcher ſie ſelbſt erſt erworben hat. Zu c. Mit dem Tage, an welchem die Schonzeit eintritt und endet, beginnt und ſchließt auch der Termin für das Handelsverbot. Es beſteht nach den geltenden Vorſchriften keine Ausnahmebeſtimmung, welche es als zuläſſig erſcheinen laſſen könnte, daß Fiſche, auch wenn ſie nachweislich ſchon vor Eintritt der Schonzeit gefangen wurden, nach Beginn derſelben noch feilgeboten werden dürften. Die oft gehörte Ausrede: „die Fiſche ſind noch von früher her“ oder „wir haben die Fiſche ſchon lange in unſerem Fiſchkaſten gehabt“ iſt nach den beſtehenden Vorſchriften unbehelflich. Wer es mit der Fiſchereiſache gut meint und wem an Aufrechthaltung der fiſchereipolizeilichen Vorſchriften ernſtlich etwas liegt, wird in der That auch zugeben müſſen, daß es hier“) kaum anders gehalten werden kann. Die Fiſche werden durch den Fang — von Ausnahmen abgeſehen — ſelten ſo beſchädigt, daß ſie nicht lebend aufbewahrt werden könnten. Einem lebenden Fiſche ſieht man aber nicht an, wann er gefangen wurde. Die Zu— lafjung anderer Nachweiſe über die frühere Fangzeit wäre bei Fiſchen höchſt bedenklich und würde zu allerlei rechtlichen Irrungen, namentlich aber mit aller Leichtigkeit zu Geſetzesumgehungen führen. Zudem können andererſeits auch Fiſche, welche noch vor der Schonzeit lebend gefangen wurden, meiſtentheils auch bis zu deren Ablauf aufbewahrt werden, namentlich von Seite derer, gegen welche die Handelsverbote hauptſächlich, wenn auch nicht ausſchließlich, gerichtet ſind, nämlich Seitens der Gewerbsfiſcher und Fiſch— händler. Was aber todte Fiſche betrifft, ſo verderben dieſelben ohnehin ſo leicht und raſch, daß eine Zulaſſung des Nachverkaufs nach Eintritt der Schonzeit aus mehrfachen Geſichtspunkten unräthlich wäre.““) Sie iſt auch ſonſt nicht nöthig. Jeder Fiſcher und Fiſchhändler weiß oder ſoll wiſſen, wann die Schonzeit beginnt. Er kann ſich danach richten. Alles Andere ſind gemeinhin nur Ausflüchte und Beſchönigungen verbotswidrigen Handelns. Die Gewährung einer Nachfriſt wäre im Grunde genommen und im Erfolge nur eine Verkürzung der Schonzeit. Jedenfalls wird ſich behaupten laſſen, daß einer ſolchen Nachfriſt weit mehr Bedenken entgegenſtehen, als ſie objectiv betrachtet — und abgeſehen von ihrem eigenthümlichen Werthe für die Verfolgung indi— viduell-ſubjectiver Tendenzen — zu nützen geeignet wäre. Was übrigens oben bezüglich des Fanges „verlaichter“ oder ſteriler Fiſche bemerkt wurde, gilt auch hieher bezüglich des Feilbietens. Gleichbedeutend iſt es endlich auch, ob die Schonfiſche noch lebend oder bereits todt in Verkehr gebracht werden. Zu d. Für die Anwendung der fraglichen Handelsverbote iſt es gleichgiltig, ob die Schonfiſche unmittelbar aus ihrer Freiheit gefangen, oder zunächſt aus Teichen, Behältern oder ähnlichen Aufbewahrungsorten entnommen wurden, deren Beſchaffenheit die Fiſche als ſchon früher occupirt erſcheinen läßt. Das Feilbieten der Schonfiſche iſt nach $ 1 Abſ. 2 der oberpolizeilichen Vorſchrift vom 27. Juli 1872 ferner verboten ohne Unterſcheidung, aus welchem Gewäſſer die betreffenden Fiſche ſtammen und es iſt jenes Verbot ebenſo anzuwenden in Bezug auf ſolche Schonfiſche aus bayeriſchen Ge— wäſſern, wie bezüglich ſolcher, welche von auswärts nach Bayern gebracht wurden und in Bayern zu hier verbotener Zeit feilgeboten werden.““) Auch in dieſer letzteren Hinſicht muß zur Stütze dieſer nach meiner Ueberzeugung mit Grund nicht anfechtbaren ) Auch bei der Jagd hat man mit der Nachfriſt zum Verkaufe des vor Eintritt der Schon— zeit geſchoſſenen Wildes ſchon bedenkliche Erfahrungen gemacht. 5) Selbſt die Möglichkeit von Eislagerung mit in Betracht gezogen. *) Zu beachten iſt, daß nicht der Import nach Bayern als ſolcher, ſondern die Feilbietung in Bayern verboten iſt. Gegenüber dem Reichsrecht wäre eres nicht zuläſſig, iſt aber letzteres zweifellos ſtatthaft. — Daß etwa die Feilbietung der betreffenden von auswärts bezogenen Fiſchart dann hier in Bayern unter einem veränderten Namen erfolgt, ändert nichts an der Sache. 61 — — — Auslegung wiederholt auf den ganz allgemeinen Wortlaut des §S 1 Abſ. 2 a. a. O., auf die darin gebrauchte Redewendung von „Fiſcharten“ (j. oben) und die allgemeine Tendenz der Vorſchrift hingewieſen werden. Letztere iſt eine Art von Controll— vorſchrift und als ſolche muß ſie allgemein gehalten ſein und ebenſo auch verſtanden werden. Sonſt wäre ſie nutzlos. Es kann daher gar nicht darauf ankommen, ob der importirte Fiſch auswärts gefangen werden durfte, wenn er nur ein ſolcher iſt, welcher zur Zeit in Bayern nicht in Verkehr kommen darf. Die Zulaſſung des Feilbietens der von auswärts nach Bayern gebrachten Schonfiſche würde Umgehungen der Hege— vorſchriften Thür und Thor öffnen“) und wäre eine Ungerechtigkeit gegen die heimiſchen Fiſcher, welche erfahrungsgemäß dazu führt, daß auch die letzteren in einem gewiſſen natürlichen Rechtsgefühle ſich weigern, die heimiſchen Vorſchriften zu beobachten. Freilich kann man in der juriſtiſchen Discuſſion über dieſen Punkt den Einwand hören, daß ja unſere Verordnungen doch nur den Schutz der bayeriſchen Gewäſſer bezweckten, daß ſich dies auch aus dem erſten Abſatz des § 1 der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 ergebe und folglich auch der zweite Abſatz nicht auf Fiſche aus außer— bayeriſchen Gewäſſern angewendet werden dürfe. Die beiden Vorderſätze ſind allerdings richtig. Aber die Concluſion iſt gleichwohl falſch. Eben um des Schutzes der bayeriſchen Fiſchwaſſer und der bayeriſchen Fiſchzucht willen ſind die Handelsverbote nöthig und wenn ſie dieſen ihren Zweck erreichen ſollen, ſo müſſen ſie, wie ſchon wiederholt betont wurde, ganz allgemeine ſein. Die Ausſchließung der Feilbietung von auswärts bezogener Fiſche fraglicher Art und zu fraglicher Zeit iſt daher ein nothwendiges Mittel zu jenem Zweck, und muß daher als ſolches auch durchgeführt werden.““) Was die Art der Verwerthung von Schonfiſchen betrifft, ſo iſt letztere nach unſeren Vorſchriften verbotswidrig, gleichviel, ob die Feilbietung im Bereiche eines Gewerbebetriebs oder außerhalb eines ſolchen erfolgt, ob ſie offen oder heimlich geſchieht, ob ſie ſtattfindet auf öffentlichem Markte oder in irgend welcher Form des Privatverkehrs. Es iſt alſo auch verboten das Feilbieten in Privatverkaufslocalen der Händler, mittelſt ſogenannten Hauſirens“ **), in Gaſthäuſern und Reſtaurants, ſowie in jedem ſonſtigen ſelbſt rein privatem Verkehr. Einiger beſonderer Worte hierüber bedarf es nur bezüglich des Feilbietens in Gaſthäuſern, Re— ſtaurants, Garküchen, Fiſchbratereien u. dgl. Gerade auf dieſem Wege kommen gemein— kundig viele Schonfiſche zu verbotener Zeit zur verkäuflichen Verwerthung. Zweifellos iſt dies ein Unfug, der bei Allen, welche Rechtsgefühl beſitzen, dasſelbe verletzen muß. Nach meiner Ueberzeugung fällt aber auch dieſes Verfahren unter die Verbote der Miniſterial-Entſchließung vom 27. Juli 1872.7) Klar iſt es natürlich von vorneherein, daß Wirthe, Garköche ꝛc. ꝛc. um dieſer ihrer Gewerbsqualität willen nicht das Privi— legium beanſpruchen können, das thun zu dürfen, was allen anderen Leuten verboten iſt. Die allgemeine Faſſung jener Vorſchrift ſchließt ihre Anwendung auf die hier beſprochene Form der Feilbietung nicht aus. Im Gegentheil. Die Tendenz der Vor— ſchrift rechtfertigt ebenfalls dieſe Anwendung in hohem Maaße. Daß die Fiſche in Gaſthäuſern zu ſofortigem Conſum offerirt werden, iſt offenbar irrelevant. Daß ſolches in friiher Zubereitung Fr) erfolgt, muß auch als rechtlich belanglos erachtet werden. Eine Specification der Fiſche im rechtlichen Sinne liegt ja gewiß nicht vor. Der Fiſch bleibt immer Fiſch und es wäre ſchwer zu begreifen, welchen inneren Unterſchied es *) Man wird aus der Beſchaffenheit der hier in Betracht kommenden Fiſche kaum je feſt— ſtellen können, wo fie gefangen wurden. Nachweiſe mit Facturen, Briefen dc. ſind nicht verläſſig und ſchließen Ungehörigkeiten nicht aus. Die Zulaſſung ſolcher mittelbarer Nachweiſe wäre daher zweifellos ſehr bedenklicher Natur. *Die Frage wird übrigens vorausſichtlich demnächſt zur höheren richterlichen Entſcheidung kommen. Angeſichts der bisher gemachten Erfahrungen wird man für die neuen Vorſchriften eine recht ſorgfältige Redaction zu wünſchen haben! ***) Hier kommen außerdem noch die ſonſtigen Beſchränkungen des Hauſirhandels in Betracht. 7) Auch hierüber werden wir wohl bald höhere richterliche Entſcheidung erhalten! Im Intereſſe der Fiſchzucht iſt es ſicherlich gelegen, daß obiges fernerhin nicht mehr geduldet werde. Tr) Zweifelhaft erſcheint die Frage höchſtens bezüglich der ſogen. Fiſchconſerven. Auch hier kann übrigens die Sachlage in conereto jo ſein, daß unſere Verbote einſchlägig find. 62 k— — ö—.;. — begründen ſoll, ob der Fiſch zuerſt feilgeboten und dann gekocht oder zuerſt gekocht und dann feilgeboten wird. Ueberdies ſind, nebenbei bemerkt, auch in Gaſthäuſern ꝛc. die Fiſche ſehr häufig mittelſt der Speiſekarte ſchon eher offerirt, als ſie zubereitet werden. Der Begriff des „Feilbietens“ erfordert übrigens, daß die Waare zum Erwerb gegen Entgelt angeboten wurde, keineswegs aber auch, daß es wirklich zu einem Ankaufe oder einer ſonſtigen Veräußerung kam. Schon das bloße Angebot genügt. Das Angebot kann in der verſchiedenſten Art erfolgen, in realer oder verbaler Weiſe oder durch ſonſtige concludente Handlungen. Nicht nöthig iſt, daß mit dem realen Anerbieten ein verbales verbunden ſei oder umgekehrt. Eben deshalb genügt beiſpiels— weiſe auch ſchon ein bloßes Auslegen oder Ausſtellen auf dem Markte oder in Privat— verkaufslokalen. Was namentlich in den Letzteren an lebenden oder todten Fiſchen, mögen dieſe in Gefäßen oder feſtſtehenden Behältniſſen ſich befinden, der Auswahl des Publi— kums unterſtellt oder auch nur zugänglich iſt, muß als „feilgeboten“ erachtet werden. Ebenſo trifft dieſer Begriff auch zu beim Angebote mittelſt der Schrift oder des Druckes, alſo z. B. mittelſt Einſchreibens in eine aufgelegte Speiſekarte oder in ein angeſchlagenes oder ausgegebenes Preisverzeichniß oder mittelſt Zeitungs-Annonce. Eine ſolche Annonce z. B. iſt an und für ſich ſchon verbotswidrig. Zuwiderhandlungen gegen die Handelsverbote des 8 1 Abſ. 2 der Miniſterial— Entſchließung vom 27. Juli 1872 find nach Art. 126 Ziff. 1 des P.⸗St.⸗G.⸗B. vom 26. Dezember 1871 zu beſtrafen. Daneben greift die im Abſ. 4 deſſelben Artikels obligatoriſch vorgeſchriebene Einziehung der verbotswidrig feilgebotenen Fiſche Platz.“) Unter den allgemeinen geſetzlichen Vorausſetzungen (St.-G.-B. § 40, 42, P.⸗St.⸗G.⸗B. Art. 18) kann dieſe Einziehung übrigens auch ſelbſtändig vorgekehrt werden.“) (Fortſ. folgt.) V. Die Schonung der Jiſche während ihrer Laichzeit und erſten Jugend. Einem von hochſchätzbarer Seite ausgeſprochenen Wunſche entſprechend bringen wir nachſtehend einen Artikel zum Abdruck, welcher unter obiger Ueberſchrift im „Augsburger Sonntagsblatt“ 1881, Nr. 15, S. 59, jüngſthin veröffentlicht wurde. Wir müſſen uns dabei aber geſtatten, einige redaktionelle Anmerkungen anzufügen. Jener Artikel lautet: „In den oberpolizeilichen Vorſchriften zu Art. 126, Ziffer 1, des Polizeiſtrafgeſetzbuches vom 26. Dezember 1871 iſt für nachbenannte Fiſche eine Schonzeit und ein kleinſtes Normalmaß angegeben: *) Die Faſſung des Art. 126 Ziff. 4: „Fiſche, deren Fang während der Laichzeit verboten iſt“, iſt abſtract zu verſtehen. z) Edel, Comm. z. P.⸗St.⸗G.⸗B. S. 194, Staudinger, Fiſchereiſchutz S. 43. Jüngſthin trat mir übrigens von juriſtiſcher Seite ſogar die Anſicht entgegen, daß Art. 126 des P.-St.-G.⸗B. nur die Einziehung der verbotswidrig feilgebotenen Fiſche vorſehe, dagegen keine Strafe für ſolche Feilbietung zulaſſe. Ich muß geſtehen, mir iſt eine ſolche Auffaſſung geradezu unerklärlich. Nach meiner Ueberzeugung iſt ſie grundfalſch. Die hieher einſchlägige Strafbeſtimmung iſt doch wahrlich im Art. 126 Ziff. 1 des P.-St.⸗G.⸗B. deutlich genug gegeben! Nach dem, was oben aus— geführt iſt, gehören zweifellos auch die fraglichen Handelsverbote als Controlmaßregeln erſtens zu dem Geſammtgebiet der Vorſchriften über Zeit und Art des Fiſchfangs und zweitens ebenſo auch zu dem längſt üblichen Inhalt der Fiſchereiordnungen. Auch überſieht jene Anſicht gänzlich, daß Abſ. 4 des Art. 126 ſich auch auf Uebertretungen hinſichtlich des Brüttelmaßes erſtreckt, hier aber doch wahrlich Beſtrafung nach Ziff. 1 zweifellos iſt. Geht aber Abſ. 4 in dieſem Punkte von der Zuläſſigkeit einer Beſtrafung nach Ziff. 1 aus, ſo iſt dies doch ſicher ebenſo auch in dem anderen dort behan— delten Fall. Auch die Geſchichte des Geſetzes ſpricht evident gegen jene Anſicht. Art. 126 des P.⸗St.⸗G.⸗B. von 1871 entſpricht fait wörtlich dem Art. 231 des P.-St.-G.-B. von 1861. Im P.⸗St.⸗G.⸗B. von 1861 aber war die Confiscation nach dem Syſteme Straffolge, ſetzte alſo auch im Principe eine Hauptſtrafe voraus. Bei der Reviſion des P.-St.-G.-B. im Jahre 1871 dachte man aber (ich kann dies als der damaligen Geſetzesentwicklung nicht ganz ferne ſtehend beſtimmt verſichern) nicht entfernt daran, nur die Einziehung ſtehen laſſen und die Hauptſtrafe beſeitigen zu wollen! Dazu lag auch nach dem Syſtem des deutſchen St.-G.-B. bezüglich der Einziehung kein Grund vor. Die Motive zu dem jetzigen Art. 126 im Entwurfe von 1871 erklären ihn auch in der That ausdrücklich als dem Art. 231 des P.-St.⸗G.⸗B. von 1861 entſprechend. Da kann doch Niemand mehr zweifeln! 63 „Aal (Wanderfiſch), Weiche, Alten (Aitel), Barbe, Brachſe (Blei), Forellen (alle Arten), Haſel (Weißfiſch), Huchen (Rothfiſch), Lachs (Salm), Renken lalle Arten), Rutte (Aalrauppe), Saibling, Seeforelle (Silberlachs), Schied, Schill (Amaul), Schleie.“ Von jeder Schonzeit und Normalmaß ausgeſchloſſen ſind: „Hecht, Bürſchling (Barſch), Zingel, Karpfen (Goldkarpfen, Lederkarpfen, Spiegel— karpfen und Schuppkarpfen), Goldnerfling, Nerfling (Aland), Frauenfiſch, Perlfiſch, Rothaltel (Plötze), Karauſche, Naſe,“) Waller, nebſt mehreren anderen Gattungen, welche aber ein Gewicht von einem Pfund faſt nie erreichen.“ Hechte, Karpfen und Waller ſind bezüglich der Schonung auf $ 4 lit. b verwieſen “), welcher lautet: „b. im Uebrigen ſind in Flüſſen und Altwaſſer nur Netze mit einer Maſchen— weite von 3 Centimeter im Gevierte zum Fiſchen zu verwenden. Bei der Controle der Netze iſt eine Abweichung von 1/0 nicht zu beanſtanden.“ Vergegenwärtigt man ſich aber ein Rechteck von 3 Centimeter im Gevierte, ſo wird man leicht erkennen, daß z. B. ein Karpfe von wenigen Loth Gewicht bereits nicht mehr durch eine ſolche Maſchenweite entweichen kann, alſo ſicherlich gefangen wird. Da aber für Karpfen ein kleinſtes Normalmaß auch nicht angegeben iſt, ſo können ſo ſehr kleine Karpfen un— beanſtandet auf allen Märkten verkauft werden. Erwägt man ferner, daß die Fiſcher wohl Netze mit engern, faſt nie aber mit weitern Maſchen im Gebrauche führen, und nach Obigem bei der Controle der Netze eine Abweichung von ½0 nicht zu beanſtanden iſt, jo kann man ſich unmöglich der Ueberzeugung erwehren, daß mit dieſer Vorſchrift ein genügender Schutz für obengenannte Fiſche nicht gegeben iſt. Es iſt nicht zu verkennen, daß Hechte, Bürſchlinge und Waller, ihrer großen Ver— mehrung und gemeinſchädlichen Gefräßigkeit wegen, zu jenen Fiſchen gehören, welchen im Intereſſe allgemeiner Fiſchzucht eine Schonung nur in ſehr beſchränktem Maße zu Theil werden ſoll. Anders iſt die Sache gelagert bei den Friedfiſchen. Die Karpfen werden z. B. erſt geſchlechtsreif im dritten oder vierten Lebensjahr, und erreichen bis dahin ein Gewicht von 1½ bis 2 Pfund. — Ein Karpfe von einem Pfund geht aber ſchon nicht mehr durch ein Netz mit einer Maſchenweite von 5 Centimeter. Aehnlich iſt das Verhältniß der Größe der andern genannten Fiſche zur Maſchenweite der Netze. Einen genügenden Schutz der Fiſche in der Maſchenweite von 3 Centimeter der Netze wird wohl ſchwerlich Jemand er— kennen wollen. Die Edelfiſche unſerer Flüſſe ſind von der Natur auf Fiſchnahrung angewieſen und vermögen ſich nur in ihrer erſten Jugend von Infuſorien und Waſſerinſekten zu ernähren. Sollen aber die Edelfiſche gedeihen und zahlreich werden, ſo müſſen ſie genügende Nahrung in den Flüſſen finden, ſonſt ſind ſie genöthigt, einander ſelbſt aufzuzehren. Die oben angeführten oberpolizeilichen Vorſchriften geſtatten aber gerade jene Fiſche von jedweder Schonung auszuſchließen, welche von der Natur ſo eigentlich beſtimmt ſind, den Edelfiſchen als Hauptnahrung zu dienen. In dieſer Beziehung iſt auf die Naſe hin— zuweiſen. Die Naſe (Chondrostoma, Cyprinus Nasus) iſt ſo allgemein bekannt, daß eine Beſchreibung hier füglich unterlaſſen werden darf. Sie ernähren ſich von Verweſungsſtoffen, Waſſeralgen und andern niedern Pflanzen. Sie ſcheinen von der Natur ſo eigentlich dazu beſtimmt zu ſein, die Flüſſe von den eingeleiteten Fäkalien und niedern Pflanzenkeimen zu reinigen, ſie aufzuzehren und in Fleiſch zu verwandeln, und damit den Edelfiſchen zur Nahrung zu dienen. Gegen die Laichzeit hin, welche in die Monate April und Mai fällt, *) Anmerk. der Red. Wegen der Frage, ob dermalen für die ſogen. „Naſen“, „Chon- drostoma nasus“, eine geſetzliche Schonzeit beſtehe, vgl. den in der bayer. Fiſchereizeitung 1879, S. 87, 94, 106, 115, mitgetheilten Rechtsfall, in welchem de lege lata die verneinende Frage zur Geltung gekommen iſt. Wohl zu unterſcheiden davon iſt die andere Frage, wie die Angelegenheit bei einer Reviſion der fiſchereipolizeilichen Vorſchriften zu behandeln wäre. ) Anmerk. der Red. Es kommen doch auch noch jene anderen Vorſchriften in Betracht, welche, wie z. B. § 6 der oberpolizeil. Vorſchriften vom 27. Juli 1872, gewiſſe Fangarten und 5 im Intereſſe des geſammten Fiſchbeſtandes allgemein und für jede Zeit derbieten. verſammeln ſich die Naſen in großen Schaaren von dem Hauptſtrom in die Nebenflüſſe, ſuchen hier kieſige Stellen auf, über welche das Waſſer ſchnell dahinfließt, und legen auf ihnen ihre zahlreichen Eier ab. Die Jungen ſollen bereits nach 14 Tagen ausſchlüpfen, und dann nach und nach den größeren Flüſſen zuſchwimmen. In dieſe ſchöne Ordnung im Haushalt der Natur wird durch die eigennützige Hand der Menſchen ſtörend eingegriffen. An allen Orten, wo ſich Naſen ſammeln, um ihr Laich— geſchäft zu vollziehen, mühen ſich die Menſchen, um Maſſenvertilgung zu treiben, unbekümmert um die Folgen. Obgleich das Fleiſch der Naſen um dieſe Zeit wäſſerig und ſchlecht iſt, und für den Menſchen faſt gar keinen Nahrungswerth hat, ſo werden ſie dennoch gefangen, um oft ſogar nur als Dünger verwendet zu werden. Eine größere Vergeudung der von der Natur geſchaffenen Nahrungsmittel iſt wohl kaum denkbar! Die Fiſcher behaupten freilich nicht 5 Prozent der laichenden Fiſche wegzufangen; wo aber die Fiſche überhaupt nicht gezählt werden können, kann auch nicht von Prozenten geſprochen werden. Unbeſtreitbare Thatſache iſt, daß noch zu Zeiten Grandauer's in der Wertach bei Augsburg innerhalb 2—3 Wochen gegen 15,000 Kilogramm und darüber Naſen erbeutet wurden, und daß gegenwärtig an dieſem Fangort nicht mehr der 20. Theil hievon gefangen wird. Die Fiſcher ſuchen dieſe Abnahme dieſer Fiſche den Fluß-Correktionen zuzuſchreiben, vergeſſen aber, daß dieſes nur auf ſolche Fiſche Anwendung finden kann, welche durch die Uferbauten von ihren natürlichen Laichplätzen abgehalten werden, wie dieſes bei den Karpfen, Schleihen, Brachſen ꝛc. der Fall iſt, welche zum Laichen warmes, ſchwachfließendes Waſſer und ſchlammigen Grund mit vielen Waſſerpflanzen benöthigen. Die Naſen laichen aber auf kieſigen Grund mit ſchnell fließendem Waſſer und werden alſo durch die Uferbauten nicht nur nicht von ihren Laichplätzen verdrängt, ſondern es werden ihnen im Gegentheil durch die Uferbauten neue Laichplätze geſchaffen. Die Urſache der ſo großen Abnahme der Naſen ſind nur allein die Menſchen, welche ungehindert durch Geſetze oder Verordnungen dieſen Fiſch in jener Zeit maſſenhaft vertilgen, wo er am meiſten geſchützt werden ſollte. ) *) Anm. der Red. Bezüglich der Frage, ob den Naſen de lege ferenda ein beſonderer Schutz durch Feſtſetzung einer Schonzeit zuzuwenden ſei, ſind die Anſichten ſehr getheilt. Ein faſt gleichzeitig mit Obigem erſchienener Artikel in der „Augsburger Abendzeitung“ (Nr. 105, zweites Blatt), welcher übrigens die Genera leuciscus (Haſel, Weißfiſch) und chondrostoma (Naſe) vermiſcht, plaidirt ſehr gegen einen ſolchen Schutz der Naſe. Es heißt dort: „Von dieſem Schutz ſollte unbedingt die Familie der Weißfiſche (Leueiseus) aus— genommen ſein, ſchon aus Rückſicht für diejenigen Fiſcher, welche es ſich wegen der wenigen Wochen, wo der Weißfiſch (ſpeziell die Naſe) laicht, vor dem Erſcheinen jener Beſtimmung viele tauſend Gulden koſten ließen, um in den Beſitz und in die Ausbeute eines „Naſenwaſſers“ (Naſenbaches) zu kommen. Iſt die Laichzeit vorüber, ſo iſt das Fiſchen in ſolchen Gewäſſern vergeblich, denn die Weißfiſche kehren wieder in ihre alten Stand— quartiere zurück und bleiben hier, zu kleineren Gruppen vereint, meiſtens in den Tiefen ſtehen. Die Naſe iſt der wenigſt ſchmackhafte und grätigſte Fiſch. Die geringe Nachfrage nach ihm, ſein kurzes Leben außerhalb des Mutterwaſſers und die verhältnißmäßig große Mühe, welche zur Sommer- und Herbſtzeit — denn nur da kann der Fiſch gefangen werden, weil unter dem Eis auch alles Fiſchen verboten iſt — der Fiſcher damit hat, ihn mit dem geſetzlich achtzehn Meter langen Zugnetz einzugarnen, lohnen es überhaupt nicht, ihm zu Lieb den ganzen Tag zu vertragen. Auch hat der Weißfiſch (Naſe) von den dilettantirenden Fiſchern, den Fluganglern, keine und von den Fiſchottern wenig Nachſtellung zu befürchten, denn dieſe letzteren ſchauen erfahrungsgemäß keinen Weißfiſch an, ſo lange noch eine andere ſchmackhaftere Beute aufzutreiben iſt und ſo verdient denn ſpeziell die Naſe nur den Titel: „Raubfiſchfutter“. Warum ſoll ſie alſo nicht in den paar Wochen, während denen es ſich einzig lohnt, ihr nachzuſtellen, in größeren Maſſen da gefangen werden, wo es zu dieſem Zweck um ſchweres Geld gekaufte ſogenannte Naſenbäche gibt? Beſonders nachdem alljährlich immer wieder dieſelben Maſſen von Naſen in dieſe Bäche eintreten und dieſer Umſtand dafür ſpricht, daß die Vermehrung des Fiſches eine ſo enorme iſt, daß das Herausheben einiger Zentner Laichfiſche nur als kleiner, keinenfalls Verderben bringender, nützlicher Aderlaß am großen Geſchlechte der Weißfiſche angeſehen werden muß.“ R Wir wollen unſererſeits für heute nicht näher unterſuchen, auf welcher Seite das Richtige iſt. Vielleicht liegt es, wie ſo oft, in der Mitte! Uebrigens ſcheint bisher weſentlich auch in's Gewicht gefallen zu ſein, daß Chondrostoma als ein in allzu großer Vermehrung dem Laiche der Edelfiſche nicht ganz ungefährlicher Laichfreſſer gilt. In Vertr. St. 65 Unſere Fiſcher behaupten in dieſer Angelegenheit genau den Standpunkt der holländi— ſchen Fiſcher am Rhein, welche auch die behufs des Laichens ſtromaufwärts ziehenden Lachſe mittels Stehnetze maſſenhaft fangen, und ſo zur Ausrottung dieſer werthvollen Edelfiſche ihr Möglichſtes beitragen. Die Laichzeit aller Cyprinus-Arten fällt in gewöhnlichen Jahrgängen in Süddeutſchland in die Monate April, Mai, Juni und Juli. Beabſichtigt man unſere Flüſſe mit dieſen Fiſcharten wieder dichter zu bevölkern, ſo dürfte es ſich empfehlen, alle Netzfiſcherei in den Flüſſen in der Zeit vom 15. April mit 15. Juli ganz zu verbieten und Uebertretungen ſtets mit Wegnahme des Fanggeräths zu beahnden. Nicht in der Maſchenweite der Netze von 3 Centimeter kann ein Schutz der Fiſche erkannt werden, ſondern darin, daß alle Friedfiſche während ihrer Laichzeit nicht mit Netzen gefangen werden dürfen. Die meiſten Fiſche nehmen während ihrer Laichzeit keine Nahrung zu ſich, gehen daher auch nicht an die Angel. Aus dieſem Grunde könnte die Angelfiſcherei in der Zeit vom 15. April bis 15. Juli gewährt werden, weil dadurch der Fang auf Raubfiſche ſeinen un— geſtörten Fortgang nehmen und damit einem etwaigen öffentlichen Bedürfniß nach Fiſchſpeiſe auch genügt werden könnte.“) So ſehr anerkannt werden muß, daß durch die Eingangs bemerkten oberpolizeilichen Vorſchriften im öffentlichen Intereſſe unſern Edelfiſchen durch Aufſtellung einer Schonzeit und eines kleinſten Normalmaßes ein Schutz geſchaffen wurde, ſo laſſen dieſe Vorſchriften doch eine weſentliche Lücke erkennen. Es iſt der Fang der betreffenden Fiſche während ihrer Schonzeit zwar verboten, aber den Gaſtwirthen iſt es nicht verboten, dieſelben in dieſer Zeit zu kaufen, und im gekochten Zuftande wieder zu verkaufen. Der ehrliche Fiſcher iſt hiedurch im Fiſchfang und Verkauf während der Schonzeit wohl beſchränkt, — der unehrliche Raubfiſcher aber wird ſich vom unerlaubten Fiſchfang ſo lange nicht abhalten laſſen, als er in den Gaſtwirthen ſeine Leute findet, welche feine Fiſche gern kaufen und ſtraffrei auf ihren Speiſekarten, führen dürfen. So lange gedachte Vorſchriften ſich nicht auch auf den Verkauf ſolcher in der Schonzeit befind— licher Fiſche bei den Gaſtwirthen ausdehnen, d. h. ſo lange es denſelben nicht verboten iſt, ſolche Fiſchſpeiſe in gedachter Zeit zu verabreichen, ſo lange werden die Wirkungen ſolcher Vorſchriften zum großen Theil illuſoriſch ſein, weil die Möglichkeit des Verkaufes an die Gaſtwirthe immer eine Prämie für den verwegenſten und ſchlaueſten Raubfiſcher bleiben wird.“)“ N. *) Anm. der Red. Dieſer Vorſchlag, die Angelfiſcherei in der Zeit vom 15. April bis 15. Juli allgemein frei zu geben, erſcheint doch wohl nicht annehmbar und zwar, von allem Anderen abgeſehen, ſchon deshalb nicht, weil in dieſer Zeit auch Aeſche, Huchen, Schill, Barbe ze. Laichzeit haben, und namentlich dieſen auch Schutz gegen Angelfang gewährt werden muß. Wie ſehr gehen doch die Anſichten auseinander! Anderwärts, wie z. B. in Rheinpreußen (Deutſche Fiſchereizeitung 1881, S. 129) verbietet man die Angelfiſcherei und legt der Netzfiſcherei nur Be— ſchränkungen auf. — Bei dieſer Gelegenheit möge auch Einſprache erhoben ſein gegen den in der „Augsburger Abendzeitung“ Nr. 105 vertretenen Vorſchlag, die Anwendung des Gern (Neptuns— gabel, Fiſchgabel ꝛc.) wieder zu geſtatten. Man berückſichtige doch beiſpielsweiſe nur, wie ſehr damit die Huchen, und zwar gerade zur Laichzeit, decimirt zu werden pflegen! In Vertr. St. i Was hier im Allgemeinen gegen den Unfug, daß Schonfiſche in Gaſthäuſern dem Publikum angeboten werden, geſagt wird, iſt vollauf zu billigen. Die freundlichen Leſer unſerer Blätter werden auch gefunden haben, daß eben gegenwärtig der bayer. Fiſchereiverein ſehr dagegen ankämpft. Es iſt jene Art des Feilbietens von Schonfiſchen aber auch bereits als verboten und ſtrafbar zu erachten. Vgl. desfalls den Aufſatz unter Nr. IV. unſeres heutigen Blattes. In Vertr. d. Red. St. VI. Der kaliforniſche Fachs (Salmo Quinnat). Mitgetheilt von Herrn Miniſterialſelretär Heckenſtaller in München. (Nach authentiſchen Quellen.) Genannter Fiſch iſt einheimiſch in den Staaten der Pacifikküſte, iſt aber bereits ſehr zahlreich überführt in die Gewäſſer der atlantiſchen und der Miſſiſippi-Staaten und ſeit drei Jahren auch in mehrere Waſſer unſeres europäiſchen Continents, beſonders in 66 — — Deutſchland und Oeſterreich. Es wird von den Fiſchzüchtern anerkannt, daß er alle anderen Lachsarten an Feſtigkeit (Friſche), Lebenszähigkeit und Freiheit von jeder Em— pfindlichkeit gegen Krankheiten übertrifft. Er vermag eine ſehr hohe Temperatur des Waſſers zu ertragen. Auch iſt bekannt, daß dieſer Lachs ſelbſt in ſeichten, trüben und trägen Flüſſen exiſtirt. In den Berichten der Fiſcherei-Commiſſäre von Californien für die Jahre 1874 und 1875 iſt folgende Aufſtellung in Bezug auf den kaliforniſchen Lachs enthalten: „Derſelbe geht in großer Anzahl den San Joaquin-River behufs feines Laichgeſchäftes hinauf. Während der Monate Juli und Auguſt ſchwimmt er 150 Meilen durch das heißeſte Thal im Staate, wo die Temperatur der Luft zur Mittagszeit ſelten eine geringere als 800 Fahrenheit d. i. 220 Reaumur, oft ſogar 1050 Fahrenheit d. i. 32½ 0 Reaumur iſt, und wo die durchſchnittliche Temperatur des Fluſſes am Boden 790 Fahrenheit d. i. 200 Reaumur und an der Oberfläche 800 Fahrenheit d. i. 211/20 Reaumur. Wenn dieſe Fiſche das Rinnſal des San Joaquin-Fluſſes verlaſſen, ſteigen ſie in den Zuflüſſen empor und finden ihre Laichgründe in mit dem Schneewaſſer genährten Quellen derſelben. Die Temperatur des Sakramento-Fluſſes während des Monats Juli iſt nach zehnjähriger Durchſchnittsberechnung 740 66“ Fahrenheit d. i. 190 Reaumur, jene des Mac Cloud-Fluſſes war nach den Beobachtungen Livingſton Stone's im Juli 1874: Luftwärme Maximum Minimum Mittlere Temperatur 1060 Fahrenheit 480 F. 76,40 F. — 380 Reaumur 700 R. — 90T: Waſſerwärme 620 Fahrenheit 540 F. 570 F. „ e ener ee 5 Nicht allein ſolch hohe Temperatur des Waſſers beſtehen aber dieſe Lachſe, auch gleichzeitige ſtarke Trübung hielt ſie nicht ab, den San Joaquin-Fluß in großen Schaaren aufwärts zu gehen.“ — Daraus folgt, daß ihre Akklimatiſirung in wärmeren und nicht geradezu reinen Flüßen möglich werden wird. Eine ſolche gelang auch in einer großen Anzahl ſüdlicher gelegener Flüſſe im Oſten Amerika's in der That. Sogar im Miſſiſippiſtrom hofft man dieſe Lachſe mit Ausſicht auf Erfolg eingeſetzt zu haben. Das Durchſchnittsgewicht des Salmo quinnat des Sakramentofluſſes iſt 20 Pfd., jedoch kommen auch einzelne übergroße Exemplare bis zu 100 Pfd. vor. Der Wohl— geſchmack desſelben iſt, wenn er friſch iſt und geeignet zubereitet wird, kaum minder gut, als der des Lachſes der atlantiſchen Küſte, des Salmo Salar. Er wird auf den Märkten Kaliforniens ſowohl als auch im Oſten als Delikateſſe gekauft und erzielt hohe Preiſe. — In Zinngefäßen konſervirt und verſendet, findet er einen ausgedehnten Markt in den Vereinigten Staaten ſelbſt, beſonders aber in Auſtralien. Welche reiche Handelsquelle hiedurch eröffnet wurde, ergibt ſich aus ſtatiſtiſchen Veröffentlichungen in dem „Weekly Astorian“, Astoria, Oregon. Für die Saiſon 1875 lauten die Aufzeichnungen bezüglich des Handels mit Columbia-River-Lachs auf ein Geſammtgewicht von 13'000,000 Pfd., welche konſervirt in den Handel gebracht wurden, und einen Geſammtwerth von 1,430,000 S repräſentirten. Außerdem wurden die Lachsköpfe zur Oelfabrikation verwendet und großer Erlös erzielt. Eine einzige ſolche Anſtalt gewann 9000 Gallonen Oel. Die Bücher der Central-Pacifik-Eiſenbahngeſellſchaft weiſen nach, daß von einzelnen Plätzen am Sakramento- und San Joaquin-River in der Zeit vom 1. November 1874 bis 1. Auguſt 1875 4 079,025 Pfd. Lachs verſendet wurden. Eine Vorſtellung von der Bedeutung einer Staatsanſtalt, wie ſie Livingſton Stone an der Mac Cloud-Riverſtation leitet, wird man ſich machen können, wenn man ſich einige Zahlen vor Augen hält. Jener große Fiſchzüchter begann ſeine Thätigkeit an der Mac Cloud-Riverſtation Anfangs Auguſt 1873. Es war in Abſicht, 2 Millionen Lachseier zu gewinnen; davon wurde am 20. September die erſte Partie mit 300,000 Eier verſendet, die zweite mit 67 — — — 500,000 am 30. September, die dritte mit 330,000 Eier am 7. Oktober, die vierte mit 250,000 Eier am 14. Oktober. Die fünfte mit 20,000 Eier wurde am 19. Oktober direkt in den Mac Cloud-River gelegt und 500,000 wurden erbrütet. Die Geſammt— ſumme belief ſich ſonach auf 1900,00 Lachseier. Im Jahre 1874 betrug die Zahl der von dieſer Station aus nach dem Oſten verſendeten Lachseier 4,155,000 Stück. In der Station ſelbſt wurden für kaliforniſche Waſſer erbrütet 850,000 Lachseier — Totalſumme 5'005,000 Stück. Im Jahre 1875 ſtieg die Produktion ſchon auf eine Anzahl von 8 629,900 Lachs— eier. Es iſt dies eine Ladung von über 100 Bushels mit einem Gewicht ſammt (Ver— packung) von über 10 Tonnen, welche nach hunderten von Plätzen der Union verſendet wurden. Im Jahre 1876 belief ſich die Produktion auf 7 498,500 Lachseier, von welchen eine ſchöne Anzahl auch nach Neuſeeland und nach den Sandwichs-Inſeln geſchickt wurden. Sollten ſich die Hoffnungen erfüllen, welche bezüglich des Fortkommens dieſes Lachſes im Donaugebiete gehegt werden, ſo würde dies ein Glück für die an dieſem Strome und ſeinen Seitenflüſſen Wohnenden und eine Genugthuung ohne Gleichen ſein, die hier dem vereinten Streben aller Derer zu Theil würde, welche aller Orten eifrig bemüht find, unſere vaterländiſchen Gewäſſer wieder nutzbarer zu machen.“ VII. Künſtliche Fliegen. Einer uns gewordenen gefälligen Zuſchrift unſeres Herrn W-Correſpondenten entnehmen wir Folgendes: „In Nr. 2 Ihrer geſchätzten Zeitung vom 15. Februar a. curr. folgt unmittelbar auf meinen Artikel: „Ueber künſtliche Köder“ eine Anmerkung in Vertretung ſehr geehrter Redaktion, in welcher es Seite 19 heißt: „Daß der Einſender des Artikels von dem Werthe der ſogen. künſtlichen Fliegen in ihrer Mannigfaltigkeit doch wohl etwas zu gering zu denken ſcheint.“ — Ich möchte nun doch nicht, daß meine Ausführungen eine ſolche Interpretation erfahren und bitte vor Allem um Entſchuldiguug, wenn ich mich nicht klar genug gegeben haben ſollte. Ich hatte mit meiner Bemerkung nur die meiſt ſehr prekäre, ſchablonenhafte und ſchlaudrige Fabrikationsmanier der hunderterlei Arten künſtlicher Fliegen, Käfer, Kreeper, Grashüpfer, Raupen, Maden u. dgl. im Auge“) und glaube mit dieſem Satze gewiß die Erfahrungen und Beobachtungen der weitaus großen Mehrzahl der paſſionirten Fliegenfiſcher für mich zu haben. Es iſt nicht meine Abſicht, den Werth und Nutzen der künſtlichen Fliegen verkleinern oder ganz negiren zu wollen, was ſchon daraus erhellt, daß ich zehn Prozent als durchſchnittlich „tauglich“ bezeichnete. Ich weiß ſehr wohl, es gibt vorzügliche engliſche und franzöſiſche, obwohl immer noch ziemlich theuere, Fabrikate dieſes Genres, und auch in Deutſchland hat man bereits angefangen, etwas Gediegenes zu liefern. Allein im Allgemeinen ſind doch die künſtlichen Fliegen in den Fiſchereigeräthehandlungen eben auch nur ein Verkaufsartikel wie jeder andere. Die meiſten käuflichen Fliegen ſind ſo ſchlecht gebunden, daß ſie bei ihrer raſchen Abnützung auch einem beſcheideneren Preis noch nicht ent— ſprechen würden. Uebrigens halte ich meine Anſicht aufrecht, daß auch die beſte und ſchönſt gewundene künſtliche Fliege gegenüber einem unſcheinbaren natürlichen Inſekte unſtreitig ge— ringeren Werth bejigt**) — und dieſen Unterſchied wollte ich überhaupt mit meinem Artikel nur hervorheben. Ich habe ja ſelbſt ſchon häufig zu künſtlichen Ködern, hauptſächlich beim Salmonidenfange gegriffen. Auch erzielte ich damit — in einigen Schwarzwaldflüſſen z. B. — ſo manch' ſchönes Reſultat, und bin alſo durchaus kein prinzipieller Gegner der möglichſt der Natur nachgebildeten Fliegen. Es lehrt ja auch die Erfahrung, daß die Fiſche *) Wir zweifeln daran allerdings nicht mehr. Aber herauszuleſen war das aus jenem Artikel ſchwer. Der Herr Verfaſſer ſprach dort davon, daß „unter hundert Arten gemeinhin höchſtens zehn (alſo Arten) etwas taugen“. Die Tauglichkeit nach der Sorgfalt bei der Fabrikation iſt aber doch gewiß mehr eine individuelle als generiſche Eigenſchaft des Fabrikats. D. Red. * Im Prinzipe ſicherlich. Aber die praktiſche Durchführung desſelben in größerem Umfange ſcheitert eben bekanntlich ſehr häufig an der Zartheit der natürlichen Inſektenköder, welche meiſtens ſchwer an die Angel zu heften ſind und bald davon wieder abfallen. D. Red. 68 ſogar auf „Phantaſiefliegen“ eingehen. Kenne ich doch Gegenden, wo die Forelle mit dem um den Haken gewundenen „Pfauenſpiegel“ gefangen wird, während in einer Gegend des bayeriſchen Waldes und auch Thüringens ein paar Federn vom Rebhuhn als Flügel am Haken zur Erbeutung dieſes Edelfiſches hinreichen. Ich für meine Perſon glaube, daß kein Verfertiger künſtlicher Fliegenköder eine beſtimmte natürliche Fliege getreu nachbilden kann. Alles, was er bewerkſtelligen kann, iſt, etwas hervorzubringen, das, unter oder auf dem Waſſer ſchwimmend, eine ungefähre Aehnlichkeit mit den über dem Fluſſe ꝛc. fliegenden Inſekten oder mit jenen beſitzt, welche unter der Oberfläche eben mit dem Tode ringen. Bei Anfertigung künſtlicher Inſekten ꝛc. kommt es mehr auf Genauigkeit in der Farbe, als in der Geſtalt an. Man muß alſo die Farben der lebenden Inſekten gründlich ſtudiren, die in den betreffenden Angelmonaten gerade über den verſchiedenen Fiſchwaſſern ſchweben. Das Fliegenmachen gelangt meiner Anſicht nach nicht eher zu einer Vollkommenheit, bis ſich die Fliegenmacher möglich vollſtändige Sammlungen von natürlichen Inſekten anlegen, dieſe mikroſkopiſch unterſuchen, deren Farbe und Anatomie ſtudiren und dann unter mikroſkopiſcher Unterſuchung der zur Nachbildung auszuwählenden Materialien das künſtliche Inſekt der Natur möglichſt treu nachahmen“). Beim Fiſchen mit künſtlichen Inſekten ſcheint es mir überhaupt mehr auf die Art und Weiſe anzukommen, in welcher das „Kunſtprodukt“ den Fiſchen dargeboten — präſentirt — wird. Mit dem geehrten Herrn Verfaſſer der Anmerkung bin ich vollkommen einverſtanden, daß auch mit der „künſtlichen Kohlraupe“ auf Aeſchen in manchem Gewäſſer gute Reſultate erzielt werden können. Habe ich doch ſelbſt ſchon öfters mit „natürlichen“ Kohlraupen, die leider nur ein etwas zarter Köder ſind, Forellen und Aeſchen, ja einmal mit einer ſehr großen weißlichen Kohlraupe einen 11/ Pfund ſchweren Hecht gefangen. Jedenfalls werde ich bei Gelegenheit mich den vom Herrn Verfaſſer angeregten Verſuchen mit künſtlichen Kohlraupen, die man ſich unſchwer auch ſelbſt fertigen kann?“), anſchließen.“ F. W. VIII. Kleinere Mittheilungen. Land- Iocked sea salmon (amerikaniſcher Binnenſeelachs). Den früher in Ausſicht geſtellten eingehenden Bericht über den Transport und die Erbrütung der aus Amerika nach Bayern verbrachten Eier des land locked sea salmon, dann über die weitere Behandlung und Verwendung der jungen Fiſchchen können und werden wir erſt in ſpäterer Nummer bringen. Für heute nur folgende wenige Notizen. Der Transport von Nordamerika bis Bremerhaven und von dort bis München und in die Brütungsanſtalten (in Tegernſee, Starnberg und München) iſt vortrefflich gelungen. Die Fiſchchen find bereits ausgeſchlüpft und entwickeln ſich vorzüglich. Weder an den Eiern, noch bis jetzt auch an der jungen Brut haben ſich irgend nennenswerthe Ver— luſte ergeben. 5 Was den Namen dieſer Fiſchart betrifft, jo irrt allerdings Herr Swetitſch, wenn er in der „Oeſterreichiſchen Fiſchereizeitung“ Nr. 16 meint, die Bezeichnung: „land-locked salmon“ (oder richtiger gejagt: „land-locked sea salmon“) ſei dem Namen eines nordamerikaniſchen See's entlehnt. Die Unrichtigkeit deſſen hat ſchon Herr Weeger in derſelben Zeitung Nr. 17 nachgewieſen und jüngſthin auch die „Stettiner Fiſchereizeitung? Nr. 18 betont. Die von Herrn Weeger vorgeſchlagene deutſche Bezeichnung: „amerikaniſcher Seelachs“ trifft annähernd das richtige. Noch zutreffender wäre wohl: „amerikaniſcher Binnenſeelachs“. Es entſpräche dies ſchon wört— lich am beſten der engliſchen Bezeichnung. Außerdem handelt es ſich hier nicht um *) Einverſtanden. Nur wird nicht gerade immer eine förmliche mikroſkopiſche Unter⸗ ſuchung nöthig ſein. In der Regel wird es für obigen Zweck die Loupe auch thun; nicht ſelten ſelbſt ſchon das unbewaffnete Auge. Recht gut iſt die gelungene Gegenüberſtellung von Abbildungen des natürlichen und künſtlichen Inſekts in dem auch ſonſt trefflichen und empfehlenswerthen Werke von A. Ronalds, The fiy-fishers entomology. Eight edition. 8°. London 1877 D. Red. *) Die Anfertigung iſt gut beſchrieben bei v. d. Vorne, Angelfiſcherei, S. 121 f. D. Red. 22 einen Seelachs im Allgemeinen, ſondern um eine beſtimmte (ob wirkliche oder angebliche?) Varietät, welche namentlich den Wandertrieb der Lachſe verloren haben ſoll. (Vgl. S. 32 unſeres heurigen Jahrgangs). Auch dafür wäre: „Binnenſeelachs“ ſehr zutreffend. Kleine ſchwimmende Brutanſtalten wurden bereits in verſchiedenen, wegen ihres ſtarken Gefälls, nicht zufrierenden Bächen eingerichtet. Der als Bachapparat gearbeitete californiſche Trog wird in einem ſchwimmenden Holzkranz jo befeſtigt, daß ſeine Ausfluß— röhre etwa bis zur Mitte im Waſſer liegt. Die der Ausflußröhre gegenüberliegende Sieb— wand wird gegen den Strom gerichtet und der Waſſerzufluß mittelſt des Schiebers regulirt. Die Befeſtigung der ganzen Vorrichtung muß eine derartige ſein, daß ſie den Veränderungen des Waſſerſtandes leicht folgen kann. Ein Stroh- oder Rohrdach, welches auf dem kleinen Floß befeſtigt und zur Controle der Eier aufzuklappen iſt, ſchützt die Apparate vor Schnee und Staub. Bei dem reichlichen Waſſerzufluß und der niedrigen Waſſertemperatur bedürfen die ſo aufgeſtellten Apparate einer weniger ſorgfältigen Controle als die in Bruthäuſern untergebrachten, in welchen, von trockenen Eiern aus, die Pilzbildung ſchneller um ſich greift. (Circular des Deutſchen Fiſchereivereins 1881 Nr. 1 S. 47.) Ueber künſtliche Ausbrütung und Aufzucht der Aeſchen, über hiebei gemachte Erfahrungen ꝛc., wären der Fiſchereizeitung verläſſige Mittheilungen ſehr erwünſcht, da andererſeits Erkundigungen in dieſer Richtung eingelaufen ſind. Eine neue Fiſchbrüteanſtalt wurde in München von Herrn Karl Kleiter, Mitglied des bayeriſchen Fiſchereivereins, mit Benützung vorzüglicher Quellen an den Ab— hängen des Nockherbergs, unlängſt errichtet. Aale. Ansbach, 25. April. Durch die Obſorge des Kreis-Fiſchereivereins von Mittelfranken wurde es ermöglicht, 20,000 Stück Aalbrut aus der kaiſerlichen Fiſchzucht— Anſtalt Hüningen (Elſaß) in die größeren fließenden Gewäſſer des Kreiſes einzuſetzen, nämlich in die Altmühl bei Herrieden, Gunzenhauſen und Eichſtätt zuſammen 6000 Stück, in die Wörnitz bei Dinkelsbühl und Waſſertrüdingen zuſammen 3000 Stück, in die Schwabach und Roth zuſammen 4000 Stück, in die Pegnitz bei Hersbruck 3000 Stück, in die Rezat bei Lehrberg 2000 Stück und in die Aiſch bei Neuſtadt a./ A. 2000 Stück. Karpfenzucht. Am 8. April d. Is. find vom Fiſchereiverein Kitzingen 1000 Stück Karpfenſetzlinge in den Main ausgeſetzt worden. Fiſchereipolizeiliche Vorſchriften. Wie offen dieſe immer noch übertreten werden, ergibt ſich aus folgenden Thatſachen. Vom 1. März bis 30. April iſt Schonzeit für Aeſchen, vom 15. März bis 30. April für Huchen und vom 1. April bis 31. Mai für Schill. Dieſe Fiſcharten dürfen daher in gedachter Zeit weder gefangen, noch zu Markt gebracht oder ſonſtwie feilgeboten werden, wie in § 1 der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 klar und deutlich geſchrieben ſteht. In Nr. 72 der „Donauzeitung“ vom 25. März 1881 wird nun offen von einem Gaſtwirth in Paſſau zu einer Fiſch— Parthie mit Huchen eingeladen. In Nr. 193 des „Fränkiſchen Kuriers“ vom 15. April 1881 bietet eine Nürnberger Firma öffentlich Schill zum Kaufe an! In Roſenheim ſollen in der Oſterzeit auf offenem Markte die ſchönſten Huchen und Aeſchen feilgeboten worden ſein! Iſt wohl gegen dieſe offenkundigen Geſetzwidrigkeiten eingeſchritten worden? Otternvertilgung. Erfreulich ſind die ſich mehrenden Anzeichen, daß jetzt doch da und dort den Ottern ernſtlicher zu Leib gegangen wird. Nach der „Halle'ſchen Zeitung“ ließ man ſich in Thüringen eigens zwei zur Fiſchotterſuche abgerichtete Hunde von einer berühmten Meute Englands kommen. Der bekannte Otternjäger Schmidt hat in jener Gegend während 2¼ Monaten 46 Fiſchottern erlegt. Nach Mittheilungen, welche die Herren Schirmer und Reg.-Rath Dr. Papellier im oberfränkiſchen Fiſchereiverein gemacht haben, wurden im Jahre 1880 in Mittelfranken für 120, in Unterfranken für 86, in Niederbayern für 84 getödtete Fiſchottern Prämien bezahlt. In Oberfranken ſind ſeit der Prämienbewilligung durch den Landrath (15. Dez. 1880) bis Anfang April 1881 ſchon 17 Otterntödtungen zur Prämiirung angemeldet. Dieſe 17 Thiere hatten ein Geſammt— gewicht von 232 ½ Pfund, ſomit durchſchnittlich von je nicht ganz 14 Pfund. Herr Graf 70 — —— Lothar v. Hegnenberg-Dux tödtete aber bei der Mühle in Steinach, Bez.-Amt Friedberg, kürzlich eine Otter, welche ohne Fell 22½¼ Pfund wog. Von dieſem Herrn und ſeinem Jäger Tangl wurden im letzten Jahre 4 Ottern erlegt. Auch aus Kitzingen a/ M. erfahren wir, daß dort Herr Jäger Roth zwei Ottern leine trächtig) erlegt hat. IX. Monats-Verſammlung des bayer. Jiſcherei-Vereins vom 23. April 1881. Die am 23. April 1881 abgehaltene Monats-Verſammlung des bayer. Fiſcherei— Vereins, in welcher der I. Vereinspräſident, Herr Freiherr von Niethammer, Excellenz, den Vorſitz führte, hatte ſehr bemerkenswerthe Verhandlungsgegenſtände, welche, wie in der Verſammlung ſelbſt, ſo auch in weiteren Kreiſen großes Intereſſe zu erregen geeignet ſind, auf der Tagesordnung. Die Verhandlungen geſtalteten ſich um ſo intereſſanter, als zufällig gerade auch Herr von Behr-Schmoldow, Präſident des deutſchen Fiſcherei-Vereins und Ehrenmitglied des bayeriſchen Fiſcherei-Vereins in München anweſend war, die Verſammlung unſeres Vereins mit ſeinem Beſuche beehrte und ſich auch lebhaft, warm und anregend an den Diskuſſionen betheiligte. Namens des III. Ausſchuſſes referirte zunächſt Herr Dr. Goſſinger, Rath am Verwaltungsgerichtshof, über einen von ihm ſelbſt geſtellten und im Ausſchuſſe berathenen Antrag, welcher auch in der Plenarverſammlung zur Annahme gelangte. Danach wird eine Eingabe an das k. Staatsminiſterium des Innern gerichtet und dieſes um Maß— nahmen gebeten, welche geeignet wären, eine Beſſerung in der manchen Orts ſehr mangelhaften Bewirthſchaftung derjenigen Fiſchwaſſer, in denen einer politiſchen Gemeinde oder Ortsgemeinde als ſolcher das Fiſchereirecht zuſteht, herbeizuführen, insbeſondere die Ueberlaſſung ſolcher Fiſchwaſſer zu meiſt ungeregelter Ausbeutung Seitens der einzelnen Gemeindeglieder und ihrer Angehörigen einzuſchränken und an Stelle ſolcher Zuſtände entſprechende Verpachtungen unter geeigneten Modalitäten und an geeignete Perſönlich— keiten zu ſetzen. Ueber zwei weitere Anträge des Herrn Hofſtabskaſſiers Eßl berichtete Namens des III. Ausſchuſſes, deſſen Vorſtand Herr Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger, mit dem Ergebniß, daß die auf dieſe Anträge bezüglichen Ausſchußvorſchläge einſtimmige Annahme fanden. Es werden hienach von Seite und auf Koſten des Vereins Plakate, theils auf Leinwand, theils auf Papier hergeſtellt, welche die in Bayern vorgeſchriebenen Schon— zeiten und Normalmaße der Fiſche und Krebſe erſehen laſſen und dazu beſtimmt ſind, auf ſämmtlichen bedeutenderen Fiſchmärkten des Landes, in den Dienſtlokalen der zur Aufſicht auf Fiſchwaſſer ꝛc. vorwiegend berufenen Gendarmerieſtationen, ſowie an ſonſtigen von den Diſtriktspolizeibehörden zu beſtimmenden Orten angeſchlagen zu werden. Die zur Durchführung der Maßregel nöthigen Anordnungen werden mittelſt einer von der Verſammlung genehmigten Eingabe von dem k. Staatsminiſterium des Innern erbeten werden. Zufolge des zweiten Antrags des Herrn Hofſtabskaſſiers Eßl wird zum Zwecke der Anbahnung einer Statiſtik der Fiſchwaſſer zunächſt von der k. Regierungs— finanzfammer von Oberbayern ein Conſpect der in Oberbayern befindlichen ärarialiſchen Fiſchereiberechtigungen, dann von dem k. Oberſthofmarſchallſtabe ein gleicher Conſpect ſämmtlicher in Bayern zur k. Civilliſte gehörigen Fiſchwaſſer und Fiſchereirechte er— beten werden. Nach Erledigung dieſer Gegenſtände berichtete Herr Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger über Inhalt, Richtung und Erfolg derjenigen Schritte, welche im Schooße des Vereines und ſeines III. Ausſchuſſes jüngſthin unternommen wurden, um die Vorſchriften über die Schonzeiten der Fiſche, namentlich auch im Bereiche des Fiſch— handels und der verbotwidrigen Feilbietung von Schonfiſchen in Gaſthäuſern zu beſſerer und umfaſſender Durchführung zu bringen. Aus dem bezüglichen längeren Berichte iſt insbeſondere hervorzuheben, daß der Stadtmagiſtrat München die Inſtruktionen hinſicht— 71 — — lich der Aufſicht auf den Fiſchmarkt in München neuerdings eingeſchärft und insbeſondere kürzlich auch eine beſondere polizeiliche Controlle der von auswärts nach München ge— langenden Fiſchſendungen in Bezug auf Einhaltung der Schonzeit, ſowie auch des Brüttelmaßes verfügt hat. Theils von Seite des Stadtmagiſtrats München, theils von Seite des Fiſchereivereins ſind auch die benachbarten Stadtmagiſtrate und Bezirksämter um Vorkehrungen gegen den Fang und Verkauf von Schonfiſchen, ſowie namentlich um Ueberwachung der von auswärts nach München abgehenden Fiſchſendungen erſucht worden. Gegen mehrere Perſonen in München iſt auch wegen . Feilbietens von Fiſchen bereits ſtaatsanwaltſchaftlicherſeits ſtrafrechtliches Verfahren eingeleitet worden. Wegen jener die Fiſchereiꝙ-Intereſſen fördernden Maßnahmen wird dem Stadtmagiſtrat München der Dank des Vereins votirt. Für den I. Ausſchuß referirte Herr Major von Sutner über den in dieſen Blättern ſchon mehrfach erwähnten Antrag des Herrn Major von Baligand betreffs der Einrichtung einer ichthyo-pathologiſchen Unterſuchungsſtation in München. Der I. Ausſchuß vertrat dieſen Antrag unter Annahme einiger Modifikationsanträge des Herren Oberappellationsgerihtsrathd Dr. Staudinger und die Plenarverſammlung ſchloß ſich dieſen Vorſchlägen ebenfalls einſtimmig an. Es wird hienach bei dem k. Staatsminiſterium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten die Bitte ein— gereicht, in Bayern ein oder zwei (in München und Würzburg, je für das Donau- und Maingebiet) amtliche ichthyo-pathologiſche Unterſuchungsſtationen zur Errichtung bringen zu wollen. Nach dem gutachtlichen Vorſchlage des I. Ausſchuſſes (Referent Herr von Sutner) nahm ferner die Verſammlung einſtimmig den Antrag der Herren Prof. Dr. O. May und Dr. Staudinger an, daß bei dem k. Staatsminiſterium des Innern für Kirchen— und Schulangelegenheiten die Einführung eines regelmäßigen Unterrichts über natürliche und künſtliche Fiſchzucht an der landwirthſchaftlichen Abtheilung der techniſchen Hochſchule, an den Landwirthſchafts- und Ackerbauſchulen, ſowie an den landwirthſchaftlichen Winter— ſchulen zu erbitten ſei. Herr von Behr gab hiebei die gütige Erklärung ab, daß der deutſche Fiſcherei-Verein jeder Zeit bereit ſein würde, für ſolche Unterrichtszwecke künſtlich befruchtete Fiſcheier abzugeben, was von der Verſammlung dankbar begrüßt wurde. Herr von Sutner berichtete endlich noch Namens des I. Ausſchuſſes über die von Herrn Hauptmann Frhrn. von Reichlin-Meldegg vorgelegte Denkſchrift über ſeinen Fiſchereibetrieb im Tegernſee während ſeiner Pachtung desſelben. Der Inhalt der Denkſchrift gereichte der Verſammlung zu beſonderer Befriedigung und wurde volle Anerkennung ausgeſprochen. Außer Herrn von Behr betheiligten ſich an den Diskuſſionen über die vorſtehend erwähnten Verhandlungsgegenſtände die Herren: Major von Baligand, Regierungs— rath Maltz, Profeſſor Dr. O. May, Major von Sutner, Oberappellationsgerichts— rath Dr. Staudinger, Geheimrath von Wolfanger. Nachdem Herr Vereinsſekretär Dr. Lammer noch verſchiedene geſchäftliche Mit— theilungen gemacht hatte, ſtellte ſchließlich Herr Major von Sutner noch den Antrag, den I. Ausſchuß um ein weiteres Mitglied zu verſtärken. Die Verſammlung beſchloß ſolches einſtimmig und wählte ſofort mittelſt Wahlzettels als weiteres Mitglied des I. Ausſchuſſes Herrn k. Regierungsaſſeſſor Wilhelm Gareis in München. Als neue Vereinsmitglieder wurden aufgenommen: 1) Der Kreisfiſcherei-Verein für Oberpfalz und Regensburg in Regensburg, ferner die Herren: 2) Graf von Boos-Waldeck in Vagen, Poſt Bruckmühl; 3) Ernſt Schanzenbach, Rechtsconzipient in München; 4) Oskar Walter, Rentner in München; 5) Michael Werner, Stadtfiſcher in München; 6) Auguſt Vogel, k. Rentbeamter in Weilheim; 7) Adalbert Zottmayer, Poſt- und Bahnexpeditionsvorſtand in Weilheim; 8) N. Wellein, k. Oberamts-Telegraphenmaſchiniſt in Roſenheim. 72 X. Weitere Vereins nachrichten. Der Ortsfiſchereiverein Nürnberg hielt am 7. April ds. Is. wieder eine größere Verſammlung ab, in welcher Herr Kaufmann Staub einen eingehenden Vortrag „über den Werth der Fiſche und deren rationelle Zucht“ erſtattete. Raumbeſchränkung ver— hindert uns, über dieſen Vortrag näher zu berichten. Der Inhalt desſelben iſt auch inzwiſchen ſchon durch die Tagespreſſe mitgetheilt und beſprochen worden. Mit Herrn Staub wäre es als ſehr wünſchenswerth zu erachten, wenn über die Fiſcherei— erträgniſſe aus deutſchen Gewäſſern allmählich nähere ſtatiſtiſche Anhalts— punkte zu gewinnen wären. Dem Verein lagen Tellereiſen zum Fiſchotternfang vor, gefertigt, von Herrn Laubſägefabrikanten Kißler in Nürnberg. — Zum Kaſſier des Vereins wurde Herr Kaufmann Staub in Nürnberg gewählt. Nach einer Mittheilung unſeres oberpfälziſchen Herrn W-Correſpondenten wurde am 20. März 1881 zu Neuſtadt a. d. Waldnaab ein „Fiſchereiverein für die obere Naab“ gebildet, welcher bereits etliche 40 Mitglieder zählt. Vorſtand iſt der dortige Herr Bezirksamtmann Frhr. v. Reizenſtein. (Unſer Herr Correſpondent fügt dieſer Nachricht folgende Bemerkungen bei: „Der junge Verein übernimmt eine ſchwierige aber äußerſt lohnende und dankbare Aufgabe mit ſeinem Zwecke, die Fiſcherei und Fiſchzucht in der oberen Naab und den in deren Gebiet gelegenen anderen Gewäſſern zu heben und zu regeln; denn bisher war es in dieſer Beziehung mit wenigen Ausnahmen von Weiden aufwärts ziemlich troſtlos beſtellt, beſonders in Hinſicht auf den Fiſchfang. Von Ein— haltung der Beſtimmungen über Laichzeit und Brüttelmaß war ohnehin keine Rede, und beim Fange ſelbſt ſpielten häufig Legangeln, ja ſogar Dynamit eine ſehr traurige Rolle. Möchte dies durch das Eingreifen des Vereines und den Beitritt aller Fiſchereiberechtigten der dortigen Gegend zu demſelben recht bald anders werden!“ XI. Citerariſches. Von dem ſchon früher einmal von uns empfohlenen praktiſchen und handſamen Büchlein „Geſetze und Verordnungen in Bayern, betr. die Ausübung und den Schutz der Fiſcherei,“ München in Commiſſſon bei Finſterlin, 1877, ſind noch Exemplare vorräthig. Das Brochürchen, welches auch eine Tabelle der Schonzeiten und Brüttelmaaße enthält, ſollte in keines Fiſchers Hand fehlen, zumal es nur 50 3 koſtet. XII. Sifdierei - Monats -Kalender. Juni. — Laichzeit: Die geſetzliche Schonzeit beſteht in dieſem Monat für nachſte hende Laichfiſche Alten (Aitel) vom 15. Mai bis incl. 15. Juni; Barben, Brachſen und Schleien vom 1. Mai bis incl. 30. Juni. Mit Beginn des Monats Juli iſt die Laichzeit der Fiſche im Allgemeinen be— endet und tommen laichende Fiſche nur ausnahmsweiſe vor. Bis Anfangs Oktober beſteht keine geſetzliche Schonzeit. — Angelſiſcherei: Aeſche und Forelle ſind gut genährt und ſpringen gerne nach der künſtlichen Fliege, — bedeckter Himmel, leichter Gewitterregen ſind dem Fange beſonders günſtig — auch iſt der Morgen und Abend den heißen Mittagsſtunden vorzuziehen. Inserate. Ein Fiſchmeiſter, der Karpfenzucht u. Anlage neuer Teiche, ſowie die verſchiedenen Fangarten der Fiſche in Teichen und Flüſſen verſteht, wird für ein großes Gut in Curland zu engagiren gewünſcht durch 5 Inkern. Rachweiſungs⸗Bureau Libau, Curland. 3b Mein großes Lager von allen möglichen Liſcherei-Geräthſchaften (eigenes Fabrikat) erlaube ich mir den hohen Herrſchaften beſtens zu empfehlen. 5 a Hochachtungsvoll Ba Lindau im Bodenſee. C. T. Sraro. Baur die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. % Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. Payeriſche Hfherei. Zeilung. Organ bayeriſchen Fiiherei:Bereines. Nr. 6. München, 15. Juni 1881. VI. Jahrg. Die „Rayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden geſtellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Die Bewirthſchaftung der gemeindlichen Fiſchwaſſer in Bayern. 1 Der Reiher und die Reiherhorſte. im Schußbachwalde. III. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. IV. Fiſcherei⸗ vorſchriften in Oberöſterreich. V. Circular des Deutſchen Fiſchereivereins. VI. Kleinere Mit— theilungen. VII. Monatsverſammlung des bayeriſchen Fiſchereivereins. VIII. Ausſchuß-Ver⸗ handlungen des Fiſchereivereins für Schwaben und Neuburg. IX. Weitere Vereinsnachrichten. X. Literariſches. — Inſerate. 1. Die Bewirthſchaftung der gemeindlichen Jiſchwaſſer in Bayern. Zur Hebung des Fiſchereiweſens dürfte in hohem Grade auch die Entſchließung beitragen, welche in allerjüngſter Zeit das k. Staatsminiſterium des Innern über den obenbezeichneten Gegenſtand erlaſſen hat. Sie iſt bekanntlich veranlaßt worden durch eine Vorſtellung des bayerischen Fiſchereivereins (vergl. oben S. 70) und lautet wörtlich: An die k. Regierungen, Kammern des Innern, die k. Bezirksämter und die ſämmtlichen Gemeindebehörden. Kgl. Staatsminiſterium des Innern. Der bayeriſche Fiſchereiverein hat ſich in einer an das k. Staatsminiſterium des Innern gerichteten Vorſtellung über die bezüglich der Benützung der gemeind— lichen Fiſchwaſſer beſtehenden Verhältniſſe näher verbreitet. In vielen Gegenden Bayerns befänden ſich Seen, Weiher, Flüſſe und Bäche oder einzelne Strecken der beiden letzteren im Eigenthume von politiſchen oder von Ortsgemeinden, oder es beſäßen dieſe Gemeinden das Fiſchereirecht in fremden Gewäſſern. In Folge unwirthſchaftlicher Behandlung der Fiſcherei in dieſen Gewäſſern ſeien die letzteren theils bereits verödet, theils der Gefahr voll— ſtändiger Verödung ausgeſetzt. Es komme nicht ſelten vor, daß ſolche gemeind— 76 liche Fiſchwaſſer — ſtillſchweigend oder in ausgeſprochener Weiſe — der all— gemeinen Benützung preisgegeben und das gemeindliche Benützungsrecht nahezu derelinquirt ſei. In anderen Fällen ſei die Benützung auf Grund Gemeinde— beſchluſſes unentgeltlich ſämmtlichen Gemeindegliedern, unbeſchränkt oder für den Hausbedarf, und mitunter nicht bloß den Gemeindegliedern, ſondern auch ihren Familienangehörigen und Hausgenoſſen geſtattet. Nicht ſelten bemächtigten ſich auch Einzelne, z. B. die an das Fiſchwaſſer angrenzenden Grundbeſitzer und Mühlbeſitzer, des Fiſchereirechtes der Gemeinde, ohne hiebei von Seite der Ge— meindevertretung Einſpruch zu erfahren. Im Intereſſe der betheiligten Gemeinden wie im Intereſſe der Hebung der Fiſchzucht im Allgemeinen erſcheine es dringend geboten, dieſen unwirthſchaft— lichen Betrieb zu beſeitigen und ſtatt deſſen die Verpachtung der gemeindlichen Fiſchwaſſer oder einen geregelten Regiebetrieb herbeizuführen. In beiden Fällen werde jedoch darauf Bedacht zu nehmen ſein, daß nur ſolche Perſonen zur Pachtung oder zum Regiebetriebe zugelaſſen werden, welche für die ordungsmäßige Aus— übung der Fiſcherei hinreichende Gewähr bieten; die Pachtdauer werde entſprechend lang zu bemeſſen und den Pächtern, wo ſogenannte Fiſchereikarten eingeführt ſind, die Auflage zu machen fein, nur eine beſchränkte Anzahl von Erlaubnißſcheinen auszuſtellen. Indem das k. Staatsminiſterium des Innern Veranlaſſung nimmt, die Gemeindebehörden auf die vorſtehend berührten Verhältniſſe aufmerkſam zu machen und zur Beſeitigung der erwähnten Mißſtände, wo ſolche beſtehen, dringend auf— zufordern, ergeht zugleich an die k. Regierungen, Kammern des Innern, ſowie an die k. Bezirksämter der Auftrag, dieſe im Intereſſe des Volkswohlſtandes nichts weniger als unwichtige Angelegenheit fortwährend im Auge zu behalten und auch von ihrer Seite auf eine pflegliche Behandlung der gemeindlichen Fiſchwaſſer nach— drücklich hinzuwirken, auch gegebenenfalls nach Maßgabe der Beſtimmungen der Gemeindeordnung, insbeſondere der Beſtimmungen über die Nutzungen des Ge— meindevermögens, aufſichtliche Verfügung zu treffen. München, den 18. Mai 1881. v. Pfeufer. N N Der Generalſekretär, Die Benützung der gemeind⸗ v. Schlereth, lichen Fiſchwaſſer betr. Miniſterialrath. Aufrichtigſten Dank der hohen Stelle für dieſe abermalige gewogene Förderung der Fiſchereiſache. An den k. Kreisregierungen und Bezirksämtern liegt es nun zunächſt, den von der k. Staatsregierung gegebenen allgemeinen Directiven entſprechend, auf dem fraglichen Gebiete im Einzelnen Ordnung zu ſchaffen und eine pflegliche, rationelle Be— handlung der gemeindlichen Fiſchwaſſer anzubahnen. Sie werden ſich damit den größten Dank aller Derer ſichern, welchen die Fiſchereiſache am Herzen liegt. Sie werden darin aber auch gewiß allenthalben auf etwaiges Anfordern von den Fiſchereivereinen bereitwilligſt unterſtützt werden. Wiſſen ſich die Vereine ja doch ſachlich Eins mit den Organen der öffentlichen Gewalt in dem Streben nach Hebung des Wohlſtandes der Gewäſſer und nach Herſtellung muſtergiltiger Zuſtände zum Beſten der Sache, zur Ehre Bayerns, zur Kräftigung des Nationalreichthums in Deutſchland! II. Der Reiher und die Neiherhorfte im Schußbachwalde. Anläßlich einer von dem mittelfränkiſchen Kreisfiſchereiverein eingeleiteten Erhebung über die Reiherhorſte im Schußbachwalde bei Windsheim gab nach der 77 „Fränk. Zeitung“ Herr Pfarrer Jäckel von Windsheim, deſſen Leiſtungen als Ornithologe wie als Ichthyologe ohnehin ſchon in weiteſten Kreiſen hochgeſchätzt ſind, unlängſt folgende Darlegung: „Nach dem Berichte des ſtädtiſchen Oberförſters Herrn Funk zu Winds— heim-Linden vom 5. März ſind in den Abtheilungen Steinbacher Rangen und Stock— wieſenſchlag im Schußbachwalde dermalen 50 Reiherhorſte vorhanden, von denen bis zur Berichtszeit nur 15 beſetzt waren. Der Fiſchreiher iſt, obwohl auch im ſtrengſten Winter einzelne ganz dableiben, bei uns ein Zugvogel, der uns im September und Oktober verläßt, und einzeln Anfangs März, der Hauptſache nach aber erſt Ende März wieder zurückkehrt, ſo daß faſt mit Gewißheit angenommen werden kann, daß pro 1881 ſämmtliche 50 Horſte wieder beſetzt ſein werden. Im Jahre 1880 wurden nach Funks Bericht 15 alte und junge Reiher abgeſchoſſen und dürften ca. 30 Stück Junge ab— geflogen ſein. Hiezu iſt zu bemerken, daß in früherer Zeit alljqährlich kurz vor dem Flüggewerden der Jungen im Schußbach ſolenne Reiherjagden in unwaidmänniſchſter Weiſe abgehalten wurden, Herr Funk aber dieſen Metzeleien ein Ende gemacht hat und ſeitdem nur einzelnen Herren waidmänniſchen Abſchuß geſtattet. Praktiſchen Nutzen gewährt der Fiſchreiher nicht. Sein äſthetiſcher Werth iſt gering; denn in ſeiner barocken Geſtalt liegt nichts, was gefällig oder liebenswürdig anmuthen könnte. Das widerlich riechende Fleiſch iſt ungenießbar.“) Die Federn des Kopfes und der Unterbruſt der alten Männchen waren ehedem ein beliebter, von Schmuckfederhändlern ſehr geſuchter und theuer bezahlter Artikel; zur Zeit aber find Reiherfedern faſt ganz aus der Mode.“) In Mäuſejahren fängt er zwar Mäuſe und fand ich bei ſtarker Feldmausvermehrung ſeinen Magen und Kropf nicht ſelten voll von dieſen verderblichen Wühlern. Auch die der Fiſcherei und der künſtlichen Fiſchzucht jo verderbliche Waſſerratte (Hypudaeus am- phibius) und Waſſerſpitzmaus (Sorex fodiens) ſchnappt er weg, wo fie ihm aufftößt. Doch iſt dieſes ſein unſtreitig nützliches Wirken von gar keinem Belang gegenüber dem Schaden, den er an den Fiſchwaſſern anrichtet. Fiſche, gleichviel welcher Art, ſind ſeine hauptſächlichſte Nahrung. Nicht bloß die gemeinen, wenig geachteten Cyprinoiden, wie Weißfiſche, Lauben, Giebel (Alburnus lucidus, Scardinius erythrophthalmus, Leueiscus rutilus, Squalius dobula und lepusculus), ferner Greßlinge, Schmerlen und kleine Barſche (Gobio fluviatilis, Cobitis barbatula und Perca fluviatilis), die man ihm gerne gönnen würde, verzehrt er, er raubt ebenſo unſere werthvollſten Speiſefiſche, Karpfen, Hechte, Aale und Forellen, wird den Brutteichen und der jungen Karpfen— brut, die er maſſenhaft frißt, und, wenn er Ruhe hat, bis auf die letzte Schuppe aus— zufiſchen vermag, ſehr nachtheilig, fängt Fiſche von ziemlicher Größe und Schwere, Hechte von 26 em. Länge und bis zu ½ Pfund Gewicht, und raubt ſogar Fiſche von ſolchem Wuchſe, daß er ſie nicht hinabwürgen kann, ſondern andern Räubern, Krähen, überlaſſen muß. Im Winter 1879/80 fand man einen todten Reiher, der an einer 400 gr. ſchweren Forelle, die ihm im Schlunde ſtecken geblieben, erſtickt war. Wie der Fiſche, ſo iſt er auch der Krebſe Feind und verzehrt ſie öfter in ſolcher Zahl, daß ſein Magen von Krebsſchwänzen, Scheeren und Panzern und der Kropf von noch ganzen Krebſen vollgeſtopft iſt. Fröſche frißt er auch, doch nur, wenn nicht beſſeres zu haben iſt, als Nothbehelf, namentlich im Winter, wenn es ihm recht kümmerlich geht. Sonſt nimmt er auch noch mit Waſſerkäfern (Dytiscus, Ilybius u. ſ. w.) vorlieb und raubt bei Gelegenheit junges Waſſergeflügel. Aus dieſer Darlegung ergibt ſich, daß der Fiſch— reiher Schonung und Hege nicht verdient und ſeine Verminderung, beziehungsweiſe die Beſeitigung der großen Reiherſtände, zu denen der in Schußbach befindliche gehört, im Intereſſe der Fiſcherei zu wünſchen iſt. Denn der Reiher iſt ein arger Freſſer und der tägliche Nahrungsbedarf einer Kolonie von 50 Paaren Brutvögeln und ihren Jungen iſt ein ſo großer, daß die Schußbach-Reiher denſelben aus der kleinen Zenn und ihren Beibächen unmöglich decken können, ſondern gezwungen ſind, ihre Raubzüge in die um— *) Dasſelbe wird übrigens da und dort doch gegeſſen, z. B. von Jägern in Oberbayern. Mit welchem Grade von eulinariſcher Berechtigung, mag freilich dahingeſtellt bleiben. Die Red. *) Neueſtens ſollen die Reiherfedern für Putzzwecke wieder mehr in Nachfrage ſein! Die Red. 89 mn DEZE — KR liegenden Flußthäler der Aiſch, Biebert, Rezat und Altmühl zu erſtrecken. Es iſt richtig, daß die Rabenkrähen (Corvus corone) und der Kolkrabe (Corvus corax), von dem ein Paar mitten im Schußbach-Reiherſtande brütet, zur Verminderung dieſer Fiſch— räuber beitragen, daß ſie jeden Augenblick, wo ein brütendes Reiherweibchen durch irgend welche Veranlaſſung den Horſt verlaſſen muß, klug wahrnehmen, um die Eier aus dem— ſelben wegzutragen. Doch ſind Krähen wie Raben einem mit ſo furchtbarer Waffe, wie der Reiherſchnabel es iſt, ausgeſtatteten großen Vogel gegenüber nicht im Stande, den— ſelben in erträglichem Stande der Vermehrung zu halten. Es würde ſich deshalb em— pfehlen, die jungen Schußbach-Reiher zu der Zeit abſchießen zu laſſen, wo ſie noch nicht flugbar geworden ſind. Die alten Vögel ſind zu vorſichtig und ſcheu, als daß ihnen am Horſte ein ſonderlicher Abbruch gethan werden könnte. Energiſch fortgeſetztes Ab— ſchießen würde die Alten wahrſcheinlich doch zuletzt veranlaſſen, ihren Stand aufzugeben und ſich zu zerſtreuen. Die früheren Metzeleien, deren oben Erwähnung geſchehen, haben dies allerdings nicht vermocht. Um das gewünſchte Ziel zu erreichen, müßte für jedes Paar gelieferter Reiherfüße oder für jeden Kopf eine erkleckliche Prämie, etwa 60 Pfennig, wie ſie der unterfränkiſche Kreisfiſchereiverein für jeden erlegten Reiher bezahlt, ausgeſetzt werden. Der Schußbach-Reiherſtand iſt eine mittelfränkiſche Spezialität, die ihresgleichen nur in einigen Kreiſen Bayerns hat, und deren Verſchwinden der Ornithologe von Fach bedauern wird. Der Magiſtrat der Stadt Windsheim dürfte keine Veranlaſſung haben, ſich für Erhaltung der beſagten Spezialität beſonders zu intereſſieren. Denn wenn auch im Schußbach, wo die Reiher auf Nädelhölzern horſten, ein Schaden durch ſie in forſtwirthſchaftlicher Beziehung noch nicht konſtatiert werden konnte, — der ätzende weiße Unrath der Reiher, womit ſie die Horſtbäume beſpritzen, ſoll das Athmen der Blätter der Laubbäume, auf denen Horſte ſtehen, ſehr beeinträch— tigen und die Stämme oder doch einzelne Aeſte zum Abſterben bringen, auch das Gras unter den Horſtbäumen ſo bekalken, daß es ganz verdirbt, — ſo kann doch auch von einem Nutzen der Reiher für den Schußbachforſt keine Rede ſein. Ceterum censeo, ardeas esse delendas.“ III. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Von Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger in München. IV. Der Handel mit Fiſchen während ihrer Schonzeit. (Fortſetzung.) : B. In voriger Nummer wurde die durch die beſtehenden Vorſchriften geſetzte Regel beſprochen. Dieſer Regel gegenüber ſtatuiren ſowohl die oberpolizeilichen Vor— ſchriften vom 27. Juli 1871, als die Kreisfiſchereiordnung für Oberbayern gewiſſe Ausnahmen. Die Ausnahmen ſind theils localer, theils allgemeiner Natur. 1) Die localen Ausnahmen theilen ſich wiederum in ſolche, welche die ſonſtigen allgemeinen Fang- und Handelsverbote verſchärfen und in ſolche, welche den letzteren gegenüber gewiſſe Erleichterungen begründen. a) An verſchärfenden Vorſchriften ſind folgende namhaft zu machen: § 1 Abſ. 4 der Miniſt.⸗Entſchl. vom 27. Juli 1871 jagt: „Der Fang und Verkauf der Saumlinge (Salblinge, auch Saiblinge genannt) iſt im Rhein- und Maingebiete gänzlich verboten.“ Gemeint ſind damit die dortigen jungen Lachſe. Inſoferne hat die Vorſchrift keinen anderen Inhalt, als denjenigen, welcher ſich auch ſchon aus dem im $ 5 enthaltenen allgemeinen Verbote des Fanges und Feilbietens unbrüttelmäßiger Lachſe ergibt. Eben— deßhalb erſcheint es nicht nöthig, auf die Dehnbarkeit des Begriffs: „Rhein— = und Maingebiet“, namentlich in Hinficht des Feilbietungsterritoriums, ſowie auf die Incorrectheit des Ausdrucks: „Verkauf“, ſtatt „Feilbieten“ kritiſch näher einzugehen. Weiterhin wurde von der kgl. Regierung von Oberbayern am 28. Mai 1878 folgende Vorſchrift erlaſſen: „Das Fangen von Amaulen im Würmſee iſt verboten. Werden bei einem Fiſchzuge auf Fiſche, deren Fang erlaubt iſt, Amaule gefangen, ſo müſſen dieſe Letzteren wieder in das Waſſer geſetzt werden.“ Zweck der Vorſchrift iſt die Ermöglichung der Erhaltung, Fortpflanzung und Einbürgerung jener Amaule, welche durch die Bemühungen des Herrn Adjunkten Dr. Gemminger von München in den Jahren 1878—1880 (bayer. Fiſchereizeitung 1880, S. 59) vom Ammerſee in den Würmſee überführt wurden, um auch letzteren See mit dieſer ſchätzbaren Fiſchgattung dauernd zu bevölkern. Jenes Verbot erſtreckt ſich auf das ganze Jahr und auf Amaule jeder Größe; aber es bezieht ſich ſeinem Wortlaute nach nur auf den Fang und das Behalten gefangener Amaule aus dem Würmſee. Ein Verbot des Feilbietens ſolcher Amaule iſt nicht ausgeſprochen. Deßhalb und da § 1 Abſ. 2 der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1871 ſich nur auf das Feilbieten während der Schonzeit bezieht, ſo erſcheint die Thatſache des Feilbietens von Amaulen aus dem Würmſee (auch wenn dieſer Urſprung nachweisbar ſein ſollte) für ſich allein und außerhalb der allgemeinen Schonzeit nicht ſtrafbar, ſoferne nicht zugleich eine Verletzung des $ 5 wegen nicht normalmäßiger Größe des Feil— bietungsobjekts vorliegen ſollte. Die Reg.-Entſchl. vom 28. Mai 1878 enthält ſonach eine gewiſſe Lücke, wenn auch — hoffentlich nur vorläufig — von geringer praktiſcher Bedeutung. Erleichternde Ausnahmen gegenüber den allgemeinen Vorſchriften beſtehen dermalen für den Fang gewiſſer Fiſche in den oberbayeriſchen Seen. Sie ſind enthalten in oberpolizeilichen Vorſchriften der Kreisregierung von Ober— bayern vom 22. Januar 1877 und 1. Februar 1879, welche Erlaſſe, ſoweit ſie die oberbayeriſchen Seen betreffen, zum Theil an die Stelle der gleichzeitig — man darf in mancher Beziehung ſagen leider — aufzehobenen alten See— ordnungen getreten ſind. In den vorbezeichneten oberpolizeilichen Vorſchriften wurden beſondere Beſtimmungen getroffen bezüglich des Fanges des Saiblings für den Tegern-, Schlier- und Walchenſee, der Seeforellen für den Chiem- und Tegernſee, der Renken für den Staffelſee und des Schieds für den Ammer— und Chiemſee. Der Saibling darf nämlich im Tegern- und Schlierſee auch in der verordnungsmäßig angenommenen Laichzeit, “) im Walchenſee wenigſtens auch im Monat November gefangen werden. Ebenſo iſt der Fang des Schieds im Ammer- und Chiemſee an eine Schonzeit nicht gebunden. Die Schonzeit für die Seeforellen (Lachsforellen) iſt für den Chiem- und Tegernſee ganz abweichend von den allgemeinen Vorſchriften beſtimmt, nämlich abgekürzt und ihr Beginn ſchon auf einen früheren — — — *) Faktiſch differirt die Laichzeit ſehr nach der Größe des Saiblings und der Oertlichkeit. 80 Zeitpunkt verlegt.“) Ebenſo iſt die Schonzeit der Renken für den Staffelſee etwas abgekürzt.“) Wie verhalten ſich nun dieſe Sonderbeſtimmungen zu den allgemeinen Beſtimmungen? Dieſe Frage, welche ich übrigens zunächſt nur de lege lata behandle, iſt ſehr einfach, inſoweit es ſich um den Fang der betreffenden Schonfiſche in den bezeichneten Seen handelt. Der Fang iſt eben einfach für dieſe Seen, ſoweit dort eine Ausnahme von den allgemeinen Vorſchriften für gewiſſe Fiſche ſtatuirt iſt, in den von der ge— meinen Schonzeit eximirten Perioden erlaubt. Etwas weniger einfach ge— ſtaltet ſich dagegen die Frage bezüglich des Verhältniſſes dieſer exceptionellen Fangverbote zu den allgemeinen Handelsverboten. Vulgär geſprochen lautet dieſe Frage: dürfen Fiſche gedachter Art, welche in den bezeichneten Seen zu einer für dieſe Waſſergebiete ausnahmsweiſe freigegebenen Zeit erlaubt gefangen wurden, dann auch während des Laufs der allgemeinen Schonzeit, ſohin während der Fortdauer der allgemeinen Feilbietungsverbote, „zu Markt gebracht oder ſonſtwie feilgeboten“ werden? Bei Beantwortung dieſer Frage kommt man bei korrekter juriſtiſcher Auslegung unwillkürlich zu Unterſcheidungen und in Folge der eigenthümlichen Redaktion der Reg.“ Entſchl. vom 22. Januar 1877 zum Theil auch zu etwas bedenklichen Reſultaten. a. Indem die Regierung von Oberbayern mit Entſchl. v. 1. Febr. 1879***) für den Walchenſee den Fang des Saiblings für den Monat November „ausnahmsweiſe und bis auf Weiteres“ geſtattete, fügte ſie ſelbſt bei, daß gleichwohl das allgemeine Verbot, „den Saibling während der ge— ſammten Laich- und Schonzeit zu Markt zu bringen oder ſonſtwie feil— zubieten“ aufrecht erhalten bleibe. Damit liegt für den Walchenſee die Sache ſehr klar. Der dortſelbſt im Monat November gefangene Saib— ling darf bei Strafe nicht dor 1. Januar verkauft oder auch nur feil— geboten werden. T) Zu dem gleichen Reſultate gelangt man übrigens auch bezüglich des Saiblingfangs im Schlierſee und Tegernſee und des Schied— fangs im Ammer- und Chiemſee. Die oberpolizeilichen Vorſchriften vom 22. Jan. 1877 ſagen in dieſer Hinſicht wortdeutlich nur, daß „der Saibling im Schlierſee und im Tegernſee auch in der Laichzeit gefangen werden“ dürfe und daß im Ammer- und Chiemſee der Fang des Schieds an eine Schonzeit nicht gebunden ſei. Fang und Feilbietung ſind an ſich ſchon wohl auseinanderzuhaltende verſchieden— ) Sie dauert im Allgemeinen vom 1. Oktober bis 31. Dezember, dagegen für den Tegernſee vom 1. September bis 1. November, für den Chiemſee im Seegebiet vom 15. September bis 1. November, in der Chiemſeeachen vom 15. September bis 15. Oktober. ie) Nämlich (ſtatt wie im Allgemeinen für die Periode vom 15. November bis 15. De— zember) feſtgeſetzt auf die Zeit vom 15. November bis 7. Dezember. den) Daß hiezu ausreichende Gründe gegeben waren, wird vielfach ſtark bezweifelt! 7 6 wird übrigens Behauptet, daß u in gewerblichen Kreiſen gleichwohl geſchehe und gerade von dort aus ſchon öfters zu verbotener Zeit Saiblinge zu Handelszwecken verſendet worden wären. Sollte dies richtig ſein, ſo würde dies wohl zureichend ſein, um von dem in der Reg. -Entſchl. vom 1. Februar 1879 ausgeſprochenen Vorbehalte einer Wiedereinziehung der zugelaſſenen, ohnehin vielfach ſtark angefochtenen Begünſtigung Gebrauch zu machen. 81 artige Begriffe. Sie find, wie ſchon früher ausgeführt wurde, nach der Terminologie der Generalvorſchriften vom 27. Juli 1872 wohl unterſchieden, und es beſteht nicht der mindeſte Grund und die mindeſte Berechtigung zu der Annahme, daß die Additional vorſchrift vom 22. Jan. 1877 abweichende Begriffe gewählt habe oder auch nur habe wählen wollen. Es muß alſo auch hier ſchon aus Gründen der ſog. grammatikaliſchen Auslegung angenommen werden, daß nur der Fang ausnahmsweiſe erlaubt, dagegen auch hier eine Feilbietung während der ganzen allgemeinen Schonzeit ausgeſchloſſen iſt. Der Fiſcher hat eben mit der Verwerthung des Fangs an Saibling und Schied einfach zuzuwarten, bis die ganze allgemeine Schonzeit abgelaufen iſt. Einer Aufbewahrung der hier fraglichen Fiſcharten bis zu dieſem Zeitpunkt ſteht auch bei geeigneten Vorrichtungen wohl kein phyſiologiſches Hinderniß entgegen. Wohl aber würde die Zulaſſung des Verkaufs, wenn ſolcher nicht allgemein geſtattet iſt, ſondern, wie z. B. bezüglich des Saiblings gegenüber dem Walchen-, Königs- oder Würmſee unterſagt bleibt, die Marktverhältniſſe verwirren. Es gilt dies zumal bezüglich des Schieds, der ja auch in Flüſſen vorkommt und manchen Orks einer der gewöhn— licheren Marktfiſche iſt. Das hienach gewonnene Auslegungsreſultat ſteht auch ſonſt mit dem inneren Weſen der einſchlägigen Vorſchriften vollſtens im Einklange. Die Gründe zur ausnahmsweiſen Zulaſſung des Fangs der fraglichen Fiſchgattungen in den erwähnten Seen ſind ja ſicherlich haupt— ſächlich aus der Erfahrung geſchöpft worden, daß es ſchwer iſt, dieſe Fiſchgattungen aus den Tiefen der benannten Seen anders, als zur Laichzeit, zu gewinnen. Ermöglicht man dieſe Gewinnung, ſo folgt dar— aus noch keineswegs auch die Nothwendigkeit, ſofort auch die Ver— werthung mittelſt Verbringens in den Markt- und Handelsverkehr zu geſtatten. Vielmehr ſprechen dagegen, wie erwähnt, entſchiedene Bedenken und namentlich auch Rückſichten der Gerechtigkeit und Billigkeit auf die Fiſcher an anderen Plätzen.“) Ebenſo entſpricht aber unſer Reſultat auch der ſchon früher dargelegten Bedeutung der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872, insbeſondere dem Umſtande, daß dieſe letzteren die Feilbietung der Schonfiſche allgemein und ohne Rückſicht darauf verbieten, ob letztere legal gefangen wurden oder nicht. (Vgl. vorige Nr. S. 59 fg.) Kein Fiſcher oder Fiſchhändler kann ſich alſo, wenn er zu allgemein verbotener Zeit Saiblinge oder Schied feilbietet, darauf berufen, daß die concreten Fiſche aus den obengedachten Seen herſtammen. Es wäre dies, wenn auch wahr, in Anſehung des Feilbietens rechtlich ohne Belang und unbehelflich. 3. Etwas abweichend hievon geſtaltet ſich das Verhältniß bezüglich der See— forellen im Chiem- und Tegernſee. Ich bin zwar lebhaft überzeugt, daß in dieſer Hinſicht die Regierungs-Entſchließung vom 22. Januar 1877 es nicht anders hat halten wollen, wie bezüglich des Saiblings ) Im Würmſee ſoll übrigens die faktiſche Laichzeit des Saiblings mit der verordnungs— mäßigen Schonzeit überhaupt nicht zuſammentreffen. N— — — (S. oben). Allein der Wortlaut des Erlaſſes iſt eben anders. Er verlegt in Anſehung der Seeforellen für Chiem- und Tegernſee die ganze Schonzeit ſchlechthin und daher auch mit allen Rechtsfolgen. Vergleicht man aber damit den Wortlaut des $ 1 Abſ. 2 der Generalvorſchrift vom 27. Juli 1872, ſo wird man begreifen, daß kein Richter eine Verurtheilung ausſprechen kann, wenn eine nachweislich im Chiem⸗ oder Tegernſee zu dort erlaubter Zeit gefangene Seeforelle z. B. in den Monaten November und Dezember, zu einer Zeit, wo anderweitig noch, aber dort nicht mehr Schonzeit iſt, zu Markt gebracht wird. Es iſt dies eine durch die Redaktion der Regierungs-Entſchließung vom 22. Januar 1877 bedingte, aber innerlich nicht zu rechtfertigende große Anomalie gegenüber dem, was ſowohl Allgemein, wie namentlich auch bezüglich des Saiblings aus dem Tegernſee (wie auch Schlier- und Walchenſee), zweifellos Rechtens und principiell auch das allein Richtige iſt. Ganz ſo verhält es ſich übrigens auch bezüglich der Renken, welche aus dem Staffelſee in der Zeit vom 8. bis 15. Dezember gefangen und während dieſer Zeit feil— geboten werden. Hier tritt die Anomalie noch greller zu Tage, weil hier die Verkürzung der Schonzeit ſo unbedeutend iſt, daß es ſich, wenn die Verhältniſſe nicht gar zu ſehr im Kleinen aufgefaßt werden, wahrlich nicht rechtfertigen kann, eigens eine ſolche Anomalie eintreten zu laſſen. Dabei weiß ich gar wohl, daß einmal gefangene Renken ſich nicht längere Zeit aufheben laſſen. Daraus folgt aber gewiß nur, daß die ganze Ausnahme für den Staffelſee am beſten beſeitigt würde, zumal dort der Renkenſtand ſehr der Schonung bedürftig und auch das bedenkliche Fangen unter dem Eiſe, und zwar mit dem Netze,“) im Schwange fein ſoll. Eines iſt aber noch zu betonen. Ich habe oben ausdrücklich gejagt: eine nach— weislich im Chiem- oder Tegernſee gefangene Seeforelle“. Es handelt ſich hier um eine Ausnahme. Für eine ſolche ſpricht aber keine Vermuthung. Für ihre Annahme genügt auch nicht die bloße Behauptung. Ihre Exiſtenz muß erwieſen ſein, wenn eine Exculpation gegenüber den all— gemeinen Verboten eintreten ſoll. Ein ſolcher Urſprungs-Nachweis iſt aber zunächſt Sache der Vertheidigung. Man kann nicht der Anklage den Beweis der Negative zumuthen, daß ein Fiſch nicht aus einem be— ſtimmten Waſſer ſei — und zwar meines Erachtens auch nicht im Strafprozeße. (Fortſetzung folgt.) IV. Fiſchereivorſchriften in Gberöſterreich. Die öſterreichiſch-ungariſche Fiſcherei-Zeitung veröffentlicht in Nr. 20 des heurigen Jahrgangs das unterm 7. November 1880 für das Erzherzogthum Oeſterreich ob der Enns erlaſſene Geſetz, betreffend einige proviſoriſche Maßregeln zur Hebung der Fiſcherei in den Binnen— gewäſſern, nebſt den hiezu von der k. k. oberöſterreichiſchen Statthalterei in Linz am 19. April 1881 erlaſſenen Vollzugsvorſchriften. Dieſe Erlaſſe ſind unter allen Umſtänden intereſſant und enthalten für die dortigen Verhältniſſe entſchieden einen Fortſchritt, wenn auch deren Inhalt von unſerem Standpunkte aus in verſchiedener Hinſicht zu einer Kritik der Zweckmäßigkeit Anlaß gibt. ) Mit der Angel iſt es dort nach Reg.-Entſchl. vom 22. Januar 1877 erlaubt. 83 Im Allgemeinen erſtrecken ſich jene Vorſchriften hauptſächlich auf die Schonzeiten und das Brüttelmaß der Fiſche, auf das Verbot gewiſſer Fangarten, auf die Einführung von Fiſcher— karten, auf den Fang von Fiſchottern, Reihern ꝛc. ꝛc., auf das Verhältniß der Fiſcherei zur Waſſerbenützung und auf die Ueberwachung zum Schutze der Fiſcherei. Im Vergleiche mit den bayeriſchen Beſtimmungen ſind die oberöſterreichiſchen Vorſchriften theils ſtrenger, theils bleiben ſie hinter erſteren ſowie hinter dem, was überhaupt im Intereſſe der Fiſchhege an Beſchränkungen auferlegt ſein ſollte, nicht unerheblich zurück. Für einige Punkte wollen wir unſeren Nachbarn gerne einen entſchiedenen Vorzug ihrer neuen Vorſchriften vor unſeren bis— herigen zugeſtehen. In Nachſtehendem mögen einige nähere Angaben über den Inhalt jener Erlaſſe hier Platz finden, um eine Parallele mit den bayeriſchen Vorſchriften ziehen zu können. In Oeſterreich iſt auch für Hechte, Waller (Welſe), Karpfen, Naſen (Näslinge) und ſämmtliche andere Weißfiſcharten eine Schonzeit eingeführt. Für Hechte und Näslinge freilich nur mit Einſchränkungen. Nach § 2 Abſ. 2 des oberöſterreichiſchen Geſetzes kann nämlich für Hechte und Näslinge, gleichwie für Huchen, der Fang „in anderzeitig unbefiſchbaren Gewäſſern“ zur Laichzeit geſtattet werden. Im Anſchluſſe daran beſtimmen die Vollzugsvorſchriften, daß im Junfluſſe, in der Salzach, Traun und Enns Huchen auch zur Schonzeit gefangen werden dürfen, jedoch nur unter der Bedingung, daß der Laich zur künſtlichen Fiſchzucht verwendet wird. Hechte dürfen in den Seen und fließenden Gewäſſern, wo Aſchen und Forellen als Hauptſache vorkommen, auch zur Schonzeit gefangen werden. Näslinge dürfen, inſoweit es bisher üblich war, in beſtimmten Gewäſſern, auch während der Schonzeit gefangen werden. Auch für den Fang von Saiblingen, Seeforellen, Renken in den Gebirgsſeen ſind in Ober— öſterreich auf Grund des § 2 Abſ. 2 gewiſſe Ausnahmen gegenüber den allgemeinen Schon— vorſchriften zugelaſſen. Ebenſo können Ausnahmen von den Fangverboten behufs künſtlicher Fiſchzucht oder zum Zwecke wiſſenſchaftlicher Unterſuchungen ſtattfinden. Andererſeits treffen die Ss 3 und 4 des Geſetzes folgende wichtige, und im Vergleich mit unſeren Vorſchriften ſtrengere Beſtimmungen: $ 3. Die politiſche Landesbehörde kann für beſtimmte Gewäſſer mit Rückſicht auf die Laichperioden der darin vorherrſchenden oder anzuziehenden werthvolleren Fiſcharten Zeiten feſtſetzen, in denen der Fiſchfang überhaupt in dem betreffenden Gewäſſer zu ruhen hat, inſoferne — bei gemiſchtem Fiſchbeſtand — die Feſtſetzung ſolcher Zeiten thunlich iſt, ohne durch die darin liegende Ausſchließung des Fanges auch nicht— laichender Fiſcharten die Nutzung des Gewäſſers erheblich zu beeinträchtigen. In Betreff der im zweiten Abſatze des § 2 erwähnten Gewüäſſer iſt bei allfälliger Feſtſetzung ſolcher Verbotszeiten ferner darauf Rückſicht zu nehmen, daß hierdurch der Fang der nur zur Laichzeit erbeuteten Fiſcharten nicht ausgeſchloſſen werde. § 4. Während der in Ausführung des 8 3 feſtgeſetzten und kundgemachten Zeiten iſt der Fiſchfang in dem betreffenden Gewäſſer verboten. Insbeſondere dürfen Netze, Reuſen, Fiſchkörbe, Fallen, Fangkäſten und ähnliche Fanggeräthe in das Waſſer nicht eingelegt werden, und ſind, wenn ſie ſchon früher eingelegt waren, vor Beginn der Verbotszeit zu beſeitigen oder zum Fiſchfange un— brauchbar zu machen. Die Dauer der Schonzeit iſt durchſchnittlich kürzer bemeſſen als in Bayern, insbeſondere für Forellen auf die Zeit vom 16. Oktober bis 15. Dezember beſchränkt. Als Schonzeiten ſind beſtimmt für Rutten der Monat Januar, für Hechte der Monat Mai, für Waller der Monat Juni, für Karpfen die Monate Mai und Juni, für Naſen der Monat April und für „ſämmtliche andere Weißfiſcharten“ der Monat Mai. Die Brüttelmaße ſind (und zwar offenbar für die ganze Länge des Fiſches berechnet) folgende: 15 Centimeter für Bärſchlinge und Bodenrenken, 20 Centimeter für Forellen, Aſchen, Saiblinge, Renken, Rutten, Schleien, Zingel, Frauennerfling und Barben, 25 Centimeter für Hechte, Schille und Karpfen, 40 Centimeter für Huchen, Lachſe (Seeforellen, Lachsforellen), Welſe und Aale. Unläugbar ſind dieſe Maße zum Theil ſehr niedrig gegriffen. Fiſche von geringerer Größe dürfen nach jenem Erlaſſe niemals feilgeboten werden; daß ſie überhaupt nicht gefangen bezw. behalten, und daher auch anderweitig nicht verwendet werden dürften, iſt nicht zu leſen. Zur Schonzeit dürfen Schonfiſche auch bei längerem Maße nicht feilgeboten werden. Doch ſind hier für einige Fiſcharten ſehr bedenkliche Einſchränkungen beigefügt. Dem Feilbieten iſt übrigens auch das Verabreichen in Gaſthäuſern ausdrücklich gleichgeſtellt. Anlangend die Fangarten, ſo wird im Geſetz allgemein verboten die Anwendung von en Dynamit und anderen explodirenden Stoffen, von Kokelskörnern, Krähenaugen und dergleichen betäubenden Mitteln, ferner die Anwendung „von ſogenannten Fiſchſtechern (Gerren)“, ſowie das Einhängen von Reuſen, Fiſchkörben und anderen Vorrichtungen zum Selbſtfange der Fiſche in Wehrdurchläſſen und Schleußen. Weitere Verbote in Betreff beſtimmter Fangarten, Fangmittel oder Fangvorrichtungen überhaupt, welche den Fiſchbeſtand ſchädigen, können nach dem Geſetze von beſtimmten Behörden für die einzelnen Gewäſſer oder Waſſergebiete erlaſſen werden. Demzufolge wird in der Vollzugsvorſchrift ſofort verboten: das Legen von Fiſch— fallen, das Lichtfiſchen und Krebſen zur Nachtzeit und das Schießen der Fiſche. Legſchnüre dürfen nur an tiefen Stellen und in den Seen angebracht werden, gleichwie die Senkgarne nur dort, wo keine Fiſchzüge ſind. Die Maſchen der Netze, welche zum 11 (ausgenommen zum Einſatze) aller einer Schonung ausgeſetzten Fiſche in fließenden Gewäſſern benützt werden, müſſen im trockenen Zuſtande mindeſtens 26 Millimeter im Geviert = 676 Quadratmillimeter weit ſein. Auf Teiche und andere ähnliche Waſſerbehälter, welche zu Zwecken der Fiſchzucht an— gelegt ſind, finden übrigens die bisher erwähnten Vorſchriften über Schonzeit und Fang— arten keine Anwendung. Nach § 11 des Geſetzes darf Niemand den Fiſchfang ausüben, ohne mit einer, feine Befugniß zum Fiſchfange in den betreffenden Gewäſſern beſcheinigenden „Fiſcherkarte“ verſehen zu ſein. Nur zum Fiſchfange in Teichen, welche in ihrer ganzen Ausdehnung innerhalb geſchloſſener oder eingefriedeter Oertlichkeiten, wie z. B. Gärten oder Parkanlagen liegen, iſt die Fiſcherkarte nicht erforderlich. Die ohne Beiſein des Fiſchers zum Fiſchfange ausliegenden Fiſcherzeuge müſſen nach $ 13 des Geſetzes mit einem bei dem Amte der Ufergemeinde an— gemeldeten Kennzeichen 9 ſein, durch welches die Perſon des Fiſchers ermittelt werden kann. Sehr beachtenswerth — auch in Anſehung der Beſſerung des bezüglichen Rechtszuſtands in Bayern — find die 88 15 — 17 des Geſetzes, welche wir daher in Folgendem wörtlich wiedergeben. § 15. Dem Fiſchereiberechtigten iſt es geſtattet, die Fiſchotter, Fiſchreiher und andere den Fiſchen ſchädliche Thiere in ſeinem Fiſchwaſſer oder in unmittelbarer Nähe desſelben zu jeder Zeit, jedoch ohne Anwendung von Schußwaffen und Gift, zu fangen oder zu tödten; dem Jagodberechtigten ſteht ein Einſpruch dagegen nicht zu, doch bleibt ihm die Verfügung über die in ſolchen Fällen gefangenen oder erlegten Thiere vorbehalten. Dieſelbe Befugniß haben die vom Fiſcherei-Berechtigten zum Schutze ſeines Fiſch— waſſers beſtellten und von der politiſchen Behörde in dieſem Amte beſtätigten Perſonen, welche mit beſonderer Geſtattung der politiſchen Behörde vom Fiſcherei- Berechtigten fallweiſe oder zeitweilig mit dem Fange oder der Erlegung für die Fiſcherei ſchädlicher Thiere betraut werden. J Wildenten dürfen von dem Fiſcherei-Berechtigten oder deſſen Fiſcher weder gefangen, noch getödtet werden. b Der Vieheintrieb in die Fiſchwäſſer während der Laichzeit iſt Jedermann unterſagt, doch bleiben von dieſem Verbote die ortsüblichen Viehſchwemmplätze ausgenommen. $ 16. Aus Anlaß der Errichtung gewerblicher oder anderweitiger Anlagen, bei welchen Waſſerbenützungen vorkommen und bei welchen nach den das Waſſerrecht regelnden Geſetzen, nach dem beſtehenden Gewerbe- oder anderweitigen Geſetzen eine behördliche Bewilligung erforderlich iſt, ſind zu den bezüglichen Verhandlungen ſtets auch die dabei intereſſirten Fiſcherei-Berechtigten beizuziehen und deren begründete Einwendungen angemeſſen zu berückſichtigen. § 17. Die politischen Bezirksbehörden haben angemeſſene Verfügungen zu treffen, damit bei Waſſerbenützungen, welche nach 0 das Waſſerrecht regelnden Geſetzen keiner behördlichen Bewilligung bedürfen, vermeidliche Beeinträchtigungen der Fiſcherei hintan— gehalten werden. Dieſe Verfügungen ſind bei Erlaſſung der in den vorerwähnten Geſetzen zur allgemeinen Regelung der Ausübung ſolcher Waſſerbenützungen vorgeſehenen Polizeivorſchriften von Amtswegen, ſonſt aber über Einſchreiten des Fischerei Berechtigten zu treffen und iſt hiebei insbeſondere auf die Hintanhaltung ſchädlicher Störungen der Laichplätze Rückſicht zu nehmen. Zum Fiſchereiſchutze können auch Privatbedienſtete der Fiſchereiberechtigten unter be— ſtimmten Vorausſetzungen herangezogen und amtlich verpflichtet werden. Den Organen des Fiſchereiſchutzes ſteht das Recht und die Pflicht zu, die Fiſchwaſſer ihres Dienſtſprengels, die Wehren, Schleußen, Dämme, Radſtuben u. ſ. w., inſoferne dieſe Anlagen die Fiſcherei be— rühren, zu beaufſichtigen, die Fiſcherſchiffe, Fiſchbehälter, ſowie auch die Fiſchereigeräthe zu unterſuchen, dann zur Beſchlagnahme von Fiſchen und Fiſchereigeräthſchaften, ſowie zu Ver— haftungen unter den geſetzlichen Vorausſetzungen zu ſchreiten. St. 85 V. Circular des Deutſchen Jiſchereivereins. * Nummer 3 der diesjährigen Circulare des Deutſchen Fiſchereivereins iſt jüngſt erſchienen. Dasſelbe gedenkt in ſehr freundlicher We iſe der in Bayern hervor— tretenden Beſtrebungen für die Fiſcherei, und zwar ſowohl auf officieller Seite wie im Gebiete der Vereinsthätigkeit, insbeſondere auch im bayeriſchen Centralvereine und in deſſen Ausſchüſſen, ſowie in den Kreisvereinen. Wir ſind darob aufrichtig erfreut — und zwar hauptſächlich deshalb, weil der Ausdruck ſolch' freundlicher Geſinnung zugleich eine treffliche Gewähr für ein werkthätiges Zuſammenwirken in der gemeinſamen guten Sache bietet. Beſten Dank auch für die gütige Erwähnung unſeres Blattes. Gegen— über dem ſehr beachtenswerthen Vorſchlage des Deutſchen Fiſchereivereins in Bezug auf wechſelſeitigen Austauſch der Vereinsberichte und Vereinsdruckſachen erklärt ſich die „Baye riſche Fiſchereizeitung“ mit Vergnügen zu jedem thunlichen Entgegenkommen bereit. Von dem Inhalte des Circulars 3 iſt noch beſonders hervorzuheben eine dort abgedruckte Petition des Rheiniſchen Fiſchereivereins, betr. Erlaß einer Novelle zum preußiſchen Fiſchereigeſetze behufs beſſerer Ordnung und Einführung von Fiſchereigenoſſenſchaften, ferner ein Bericht von N. K. Fairbank über die Fortpflanzung des kaliforniſchen Lachſes im ſüßen Waſſer und ein Aufſatz des Herrn Prof. Dr. Altum in Eberswalde über Fiſchfeinde in freien Gewäſſern, welcher in dieſer Hinſicht namentlich auch auf die Lachmöve (Larus ridi— bundus), die Fluß- und ſchwarze Seeſchwalbe (Sterna hirundo und fissipes), die Taucher— gans (Mergus merganser), die Haubentaucher (Colymbus cristatus, rubricollis und minor) ſowie die Teich- und Bleßhühner (Stagnicola chloropus und Fulica atra) aufmerkſam macht. Zu erwähnen iſt endlich auch noch, daß nach dem Circular Capitain Bade (Adreſſe Oſtſeefiſcherei Wendorf bei Wismar) junge Satzaale, 2 jährig, 36— 40 Centimeter lang, um 10 Mark für 100 Stück, franko Bahnhof Wismar, bei freier Rückſendung der Transportgefäße, verſendet. VI. Kleine Mittheilungen. Fiſchereigeſetzgebung. Das großherzoglich-heſſiſche Regierungsblatt publizirte am 12. und 16. Mai 1881 in Nr. 10 und 11, Seite 43 ff., 59 ff., ein heſſiſches Geſetz vom 27. April 1881, die Ausübung und den Schutz der Fiſcherei betr., dann ein am 19. Januar 1880 zu Berlin abgeſchloſſenes Uebereinkommen zwiſchen Preußen und Heſſen wegen Herbeiführung übereinſtimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fiſcherei. Näheres über den Inhalt in einer unſerer nächſten Nummern. Fiſcherkarten. Gegen die Einführung von Fiſcherkarten in der Art und Aus— dehnung, wie ſolche jüngſthin nach unterfränkiſchem Muſter auch in Mittelfranken erfolgte, werden im „Fränkiſchen Kurier“, Nr. 271 h. Irs., beachtenswerthe Einwendungen erhoben. Die ganze Frage iſt jedenfalls durchaus nicht ſo einfach gelagert, als es auf den erſten Blick bedünken möchte und bedarf einer eingehenden Prüfung. Wir werden ſpäter näher darauf eingehen und verweiſen vorerſt auf die nachfolgende Mittheilung S. 87. Fütterung der Karpfen. Der im April ds. Is. ausgegebene Bericht des Fiſcherei— vereins der Provinzen Oſt- und Weſtpreußen (1880/81, Nr. 4) enthält einen längeren Artikel über die Teichwirthſchaft, welchem wir folgende Stelle über Karpfenfütterung entnehmen: „In gleicher Weiſe wie bei unſeren warmblütigen Schlachtthieren läßt ſich auch bei den Karpfen, indem man ihnen, neben ihrer natürlichen Nahrung noch beſonderes Kraft⸗ futter reicht, in kürzerer Zeit ein höheres Gewicht erzielen. Es werden zur Fütterung je nach Umſtänden ſehr verſchiedenartige Dinge verwendet. So kann man geringwerthiges Mehl mit Lehm, Schafmiſt und ähnlichen Stoffen vermiſcht, zu Klößen formen; aus 86 — — gekochten Linſen, Bohnen, Erbſen, Kartoffeln macht man mit Kleie, Trebern oder Malz— keimen einen Teig, der, in größeren Stücken gebacken oder an der Luft i von den Karpfen gerne verzehrt wird. Auch können thieriſche Stoffe, als dicke Milch, Quark, gekochtes Blut, Würmer, Maikäfer, Schnecken, Engerlinge, theils allein verfüttert, theils mit den vorhergenannten Stoffen zuſammengeknetet werden. Fleiſch von gefallenen Thieren in die Karpfenteiche zu werfen, iſt wegen der Verderbniß des Waſſers nicht empfehlenswerth, dagegen kann man daſſelbe zweckmäßig verwerthen, indem man es ent— weder in durchlöcherten Käſten über den Teichen aufſtellt, oder es in beſonderen Gruben mit Stroh, Miſt und anderen Abfällen gemiſcht offen liegen läßt. Die Fliegen legen ihre Eier daran und die Maden fallen im erſten Falle maſſenhaft ins Waſſer und werden von den Fiſchen begierig aufgeſchnappt, während ſie aus den Gruben beim Umſtechen des Inhalts in großer Menge geſammelt und beliebig verfüttert werden können.“ Fröſche als Karpfenfeinde. Der obenerwähnte Artikel über Teichwirthſchaft bringt ferner auch bezüglich der in Nr. 10 S. 101 des vorigen Jahrgangs unſeres Blattes beſprochenen Frage einige Bemerkungen, deren Wiedergabe wir um des dort ausge— ſprochenen Wunſches willen nicht verabſäumen wollen. Im gedachten Artikel heißt es wörtlich: „In den eigentlichen Winterteichen und noch mehr in den über Winter beſetzten Ab— wachsteichen, wenn dieſelben im Frühjahr nicht abgelaſſen werden ſollen, iſt das Vor— kommen größerer Mengen von Fröſchen oder Kröten durchaus nicht zu dulden, weil dieſelben mitunter im erſten Frühjahr das Erkranken oder Eingehen einer größeren oder geringeren Zahl von Fiſchen veranlaſſen, indem ſie ſich auf deren Köpfe feſtſetzen, die Vorder füße in die Augenhöhlen klammern und die Karpfen wochenlang am Freſſen hin— dern. Die alten Karpfenzüchter, denen ſolche Vorkommniſſe ſchon bekannt waren, meinten, daß die Fröſche den Karpfen Gehirn und Augen ausfräßen (wozu ſie natürlich ganz unfähig ſind), auch wohl, daß ſie ſich von ihren Reitthieren nur dahin tragen ließen, wo es viel Futter gebe, um ihnen dieſes vor dem Maul fortzufreſſen. Dieſe Erklärungen ſind ganz irrig. Die männlichen Fröſche oder Kröten, und ſolche werden allein auf den Köpfen der Karpfen gefunden, hocken bekanntlich ſchon wochenlang vor dem Laichen auf den Weibchen, um bei der Ablegung der Eier dieſe ſofort zu befruchten. Der Umarmungs⸗ trieb der brünſtigen Männchen iſt ſo unwiderſtehlich, daß ſie ſelbſt todte Weibchen nicht loslaſſen, und in Ermangelung weiblicher ſich auch an männlichen Fröſch en, Kröten oder irgend welchen lebloſen Körpern feſtklammern. Die Köpfe der in 15 Brunſtzeit der Fröſche noch ſehr trägen Karpfen ſcheinen ihnen dazu ganz geeignet, und man hat mit— unter beim Ablaſſen von Teichen im Frühjahr Dutzende, ja Hunderte von Karpfen mit Fröſchen oder Kröten beſetzt gefunden.“ Ueber Gefährlichkeit der Fröſche für die Karpfenbrut leſen wir ferner in dem obenbezeichneten Oſt-Weſt-Preußiſchen Vereinsberichte in der Abtheilung „Miscellen“ Folgendes: „Fröſche als Feinde der Karpfenbrut. In Kanold's „Sammlung von Natur und Mediein“ berichtet Helwing, der „eurieufe Theologus von Angerburg“ 1721 Folgen— des: „Die Fröſche habe ich jederzeit vor unſchuldige Kreaturen gehalten. Allein dieſes Jahr habe ich ihre Künſte und Tücken kennen gelernt. Ich habe nemlich zum öfftern aus meinem Fenſter bey warmen Sonnenſchein im Graben obſerviret, daß die Fröſche ſich gantz ſtille und unbeweglich gehalten, biß die Karpffen-Brut häuffig um fie herumgeſtanden. Sobald ſie nun ihr tempo erſehen, ſind ſie ſchnell unter ſolche gefahren, und mit ihren großen und weiten 9 0 eine erſchnappt. Die Probe habe beim Auffchneiden einiger Fröſche gefunden, „daß ſie 2 biß 3 Stück Strich im Leibe gehabt.“ Otter. Ueber die chere Schädigungen der Fiſcherei durch Fiſchottern kommt ein wahrer Nothſchrei aus Oberfranken. Man verſucht dort das Möglichſte, um dieſen ſchädlichen Unholden beizukommen, aber ohne zureichenden Erfolg. Die Kreis— regierung hat ſich ſelbſt veranlaßt geſehen, auf Grund der Jagdpolizeiverordnung vom 5. Okt. 1863 $ 18 außerordentliche Abſchußmaßnahmen anzuordnen. Eine durchgreifende Abhülfe iſt übrigens, wie in anderen für die Fiſcherei höchſt wichtigen Punkten, ſo auch hier zweifellos von vorgängiger Betretung des Geſetzgebungsweges abhängig. Dieſe Ueberzeugung bricht ſich jetzt bei uns mehr und mehr Bahn. Und das iſt gut fo. VII. Monatsverſammlung des bayeriſchen Jiſchereivereins vom 21. Mai 1871. Beim Beginne der Verſammlung, in welcher der II. Präſident, Herr Oberauditeur Erl, den Vorſitz führte, erfolgte vor Allem die hocherfreuliche Mittheilung, daß Seine 87 königliche Hoheit, Herr Herzog Karl Theodor in Bayern dem Vereine als ordentliches Mitglied beizutreten geruhten. Wir begrüßen dieſe That— ſache auf's lebhafteſte, einerſeits als einen neuen Beweis der allbekannten Hingabe des hohen Herrn an die verſchiedenſten, dem Wohle der Menſchen dienenden Beſtrebungen, andererſeits aber auch als eine ganz beſondere Ehre für den Verein, gleichwie als eine in hohem Maße förderliche Anerkennung für die ſachlichen Ziele, welche derſelbe verfolgt. Aus der Reihe der erledigten geſchäftlichen Gegenſtände iſt Folgendes mitzutheilen: Die weiteren Erwägungen und Maßnahmen in Bezug auf Verwendung der vom Landrath von Oberbayern zum Zwecke der Förderung der Fiſchzucht in dieſem Kreiſe auch für 1881 wieder bewilligten Summe von 800 AM wurden auf Vorſchlag des Herrn Vereinsſekretärs Dr. Lammer dem 1. Ausſchuſſe übertragen. Angeregt wurde hiebei, daß die Ergebniſſe der aus jenen Mitteln ſubventionirten Züchtungen entſprechend con— trolirt und die gewonnenen Erfahrungen durch Mittheilungen im Vereine oder durch die Vereinszeitſchrift in weiteren Kreiſen nutzbar gemacht, ſowie daß ausgegebene Brut— apparate, welche von den Empfängern nicht mehr benützt werden, wieder eingefordert und anderweitig verliehen werden ſollen. Ueber die Thätigkeit des III. Ausſchuſſes erſtattete Herr Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger längeren Bericht. Hienach wird die Fiſcherkartenfrage nach der Rechts- und Zweckmäßigkeitsſeite vom III. Ausſchuß einer eingehenden Prüfung unterſtellt und zunächſt eine Denkſchrift hierüber ausgearbeitet. Hinſichtlich der bereits einer Reviſion unterſtellt geweſenen oberpolizeilichen Vorſchriften über Zeit und Art des Fiſch- und Krebsfanges iſt beim kgl. Staatsminiſterium des Innern eine nochmalige Superreviſion angeregt worden und zwar einerſeits mit Rückſicht auf gewiſſe neuerliche Erfahrungen, ſowie in der Rechtſprechung hervorgetretene Anſtände, andererſeits mit Rückſicht auf den Inhalt der inzwiſchen angebahnten Rheinfiſcherei-Con— vention. Betreffs der Plakate über Schonzeit und Brüttelmaß der Fiſche (Fiſchereizeitung 1881 S. 70) ſind vom kgl. Staatsminiſterium des Innern ſehr dankens— werthe Anordnungen im Sinne der geſtellten Bitte ergangen. Der kgl. Oberſthofmar— ſchallſtab hat den erbetenen Conſpect (Fiſchereizeitung 1881 S. 70) über die zur kgl. Civilliſte gehörigen Fiſchwaſſer ſehr entgegenkommend mitgetheilt, dagegen die kgl. Regierungs— finanzkammer von Oberbayern der auf die ärarialiſchen Fiſchwaſſer des Kreiſes bezüg— lichen analogen Bitte, mit deren Gewährung die angeſtrebte Herſtellung einer Fiſch— waſſerſtatiſtik weſentlich gefördert worden wäre, nur in engen Gränzen und mit ſehr beſchränkenden Vorbehalten eine Gewährung in Ausſicht geſtellt. Als Mitglieder wurden in den Verein aufgenommen die Herren: Carl Otto Braun, Kunſtmaler in München, Theobald von Fiſcher, kgl. Major a. D. in Tegernſee, Max Schkoſſer, kgl. Hofopernſänger in München, Andreas Zacherl, Fiſcher in Achering bei Freiſing. VIII. Ausſchuß-Verhandlungen des Jiſcherei-Vereins für Schwaben und Neuburg. Augsburg, 20. April 1881. In der heutigen Sitzung wurden 74 neue Mitglieder in den Verein aufgenommen und die Mittheilung mit Freude begrüßt, daß ſich nun auch die Vereins-Section Sont— hofen-Immenſtadt förmlich konſtituirt hat. Die Section Sonthofen-Immenſtadt zählt jetzt 51 Mitglieder und beſteht die Vorſtandſchaft dieſer Section aus folgenden Herren: Franz Haggenmüller, k. Notar in Immenſtadt, Vorſtand, dann Chriſtian Althaus, Käſehändler in Sonthofen, — Auguſt Behringer, k. Oberförſter in Burgberg, — Kaspar Engſtler, k. Oberförſter in Fiſchen, — Franz Joſeph Herz, Kaufmann in Immen— ſtadt, — Karl Hiebler, Goldarbeiter in Immenſtadt, — Freiherrn Wilhelm von Pappus, Hauptmann à la suite und Rittergutsbeſitzer in Rauenzell, — Auguſt 88 Urban, Apotheker in Sonthofen und Franz Sales Zillibihler, Käſehändler in ni delang, Ausſchußmitgliedern. Die durch Vermittelung der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt bei Hüningen beſtellten 4000 Stück Aalbrut ſind eingetroffen und wurden davon 2000 Stück auf Rechnung des Vereines zur Hälfte in der Schmutter und zur anderen Hälfte in der Zuſam ausgeſetzt. Die übrigen 2 000 Stück, welche von zwei Ausſchußmitgliedern auf eigene Koſten beſchafft worden ſind, wurden im Augsburger Stadtgraben ober- und unterhalb des Jakober Thores ausgeſetzt. Die Ausſchußmitglieder Herr Major Weiß und Fiſchermeiſter Schöppler er— ſtatteten Bericht über eine Beſichtigung der Fiſchweiher des Herrn Baron von Freyberg zu Haldenwang. Herr Baron Freyberg beſitzt auf ſeinen Gütern eine größere An— zahl von Fiſchweihern, von welchen ſich beſonders die zwei bei Landstroſt gelegenen vorzüglich zur Karpfenzucht eignen. Der eine dieſer Weiher umfaßt, wenn er voll— ſtändig geſpannt iſt, 1½ Tagwerk und ſoll als Streichweiher für ausgeſuchte Streich— karpfen böhmiſcher Race benützt werden, während der zweite Weiher 6½ Tagwerk umfaßt und als Streckweiher dienen ſoll. Außerdem werden dortſelbſt noch zwei weitere Weiher mit zuſammen 51/2 Tagwerk als Streckweiher angelegt. Da Herr Baron von Freyberg, welcher den Abgeordneten des Vereines mit dankenswertheſter Bereit— willigkeit entgegenkam, ſowohl die Weiher durchaus zweckmäßig herſtellen, als auch alle für die Zucht guter Karpfen nöthigen Vorbereitungen in entſprechendſter Weiſe treffen läßt, werden die Teichwirthe in den nächſten Jahren aus dieſer Karpfenzuchtanſtalt wirklich gute Setzlinge beziehen können und wird hiedurch einem der erſten Bedürfniſſe für das Aufblühen der Teichwirthſchaft im Kreiſe Schwaben und Neuburg abgeholfen werden. Mehrfache Anfragen wegen des Bezuges von Forellen-Brut werden dahin beant— wortet, daß in der Fiſchzuchtanſtalt des Hrn. Schöppler in Augsburg ſolche Setzlinge unter Garantie für ihre Lebensfähigkeit abgegeben werden. Während der abgelaufenen Laichzeit der Huchen konnten hier nur einige Tauſend befruchtete Hucheneier gewonnen werden, da unter den gefangenen 7 Huchen zufälliger Weiſe nur ein einziger Rogner ſich befand und auch dieſer ſchon größtentheils gelaicht hatte. IX. Weitere Vereinsnachrichten. Dem bayeriſchen Fiſchereiverein hat ſich jüngſt auch der Kreisfiſcherei— verein von Oberfranken als Mitglied angeſchloſſen. Das gleiche war ſchon früher der Fall Seitens der Kreisfiſchereivereine für Niederbayern, Unterfranken, Schwaben und Oberpfalz. Im I. Ausſchuſſe des bayeriſchen Fiſchereivereins wurde am 26. Mai 1881 Folgendes verhandelt: Eine von den Fiſchern am Starnberger See geſtellte Bitte um Herabſetzung des Brüttelmaßes der Renken, worüber das k. Staatsminiſterium des Innern dem Fiſchereiverein gutachtliche Aeußerung aufgetragen hat, wird wegen Mangels jedes zureichenden Grundes für jene Maßregel zur Abweiſung begutachtet. — Der Oberſt— hofmarſchallſtab wünſchte Gutachten über die Frage, ob der geplanten Verlegung des Dampf— ſchiffländeplatzes in Tutzing Bedenken im Intereſſe der Fiſcherei entgegenſtänden. Der Ausſchuß iſt der Anſicht, daß durch die fragliche Verlegung eine erhebliche und dauernde Schädigung der Fiſcherei nicht bewirkt werde. — Auf eine Anfrage eines auswärtigen Fiſchereivereins, die Vermittlung von Aalbrut betreffend, wird zu erwidern bechloſſen, daß es für heuer hiezu ſchon zu ſpät ſei. Als Bezugsquellen wurden hiebei bezeichnet: vor allem Hüningen, ſowie auch Gardaſee, Livorno und Comacchio bei Venedig. — Allen dieſen Beſchlüſſen des I. Ausſchuſſes trat auch das nach 8 14 Abſ. 2 des Statuts konſtituirte Plenum bei. Im Ortsfiſchereiverein Nürnberg, welcher zur Zeit 41 Mitglieder zählt, wurde nach dem „Korreſpondenten v. u. f. Deutſchland“ beſchloſſen, für jeden erlegten Reiher, ſowie für jeden „Fiſchgeier“ (womit ſicherlich der Flußadler, weißbäuchige Fiſchadler, 89 Pandion haliaetus L. gemeint ſein wird?) eine Prämie von 60 ½ zu bezahlen. In welchem räumlichen Umfange, ſagt unſere Ouelle nicht. Nach dem vorliegenden Berichte über die am 26. Februar 1881 abgehaltene dritte Generalverſammlung des Fiſchereivereins in Metz entwickelt dieſer Verein eine höchſt erfreuliche Thätigkeit. Er ſtrebt, im Einklang mit den nach dieſer Richtung aller Orten ſich regenden Bemühungen, eine Verbeſſerung der Fiſchereigeſetzgebung, Hebung des Fiſchereiſchutzes, Verbote nachtheiliger Fangarten (zu denen dort auch das Fiſchen mit dem Wurfnetze vom Ufer aus gerechnet wird), und Wiederbeſetzung der lothringiſchen Flüſſe mit Fiſchen und Krebſen eifrig an. X. Titerariſches. Die ſogenannte Krebspeſt, ihre Urſache und Verhütung. Von Profeſſor Dr. C. G. Har; in München. 12. Wien 1881. * Das unlängſt unter obigem Titel erſchienene Harz'ſche Schriftchen enthält einen einfachen Abdruck jener Serie von Artikeln, welche Profeſſor Dr. Harz in der öſterreichiſch- ungariſchen Fiſchereizeitung, Jahrgang 1880 und 1881, über die unter dem Namen „Krebspeſt“ leider ſo bekannt gewordenen Krankheitserſcheinungen unter den Krebſen veröffentlichte. Der Verfaſſer kommt auf Grund der von ihm angeſtellten Expertiſe zu der Anſchauung, daß die Urſache jener für die Krebſe ſo perniciöſen Krankheitserſcheinungen keinenfalls in der ſchädigenden Einwirkung pflanzlicher Organismen auf den Krebskörper, alſo namentlich auch nicht in paraſitiſchen Pilzbildungen u. dgl. gelegen, ſondern vielmehr in der Exiſtenz eines mikroſkopiſchen thieröchen Paraſiten, des Distoma eirrigerum v. Baer zu ſuchen ſei, welch' letzterer von Außen in den Krebs eindringe und hier das Muskelgewebe durchwandere, um ſich ſchließlich darin einzukapſeln. Das Vorkommen von Exemplaren des Distoma eirrigerum hat Harz nach ſeinen Verſicher— ungen im Körper kranker Krebſe beſtimmt conſtatirt. Gleichwohl iſt die Annahme, daß dieſes Vor— kommen des gedachten Thieres auch die Urſache der ſogenannten Krebspeſt ſei, vorerſt noch als wiſſenſchaftliche Hypotheſe zu betrachten. Profeſſor Harz gibt dies auch ſchließlich ſelbſt loyal zu. Im Eingange des Schriftchens, S. 1, behauptet er zwar anfänglich, daß er in der Lage geweſen ſei, „die Urſache der Krankheit zu ermitteln“. Auch ſpäter noch, S. 44, ſtellt er den ganz ſicher lauten⸗ den Satz auf: „die Krebspeſt iſt demgemäß eine der Trichinoſis in Verlauf und Wirkung höchſt ähnliche Invaſions-Krankheit, hervorgerufen durch den noch näher zu beſchreibenden Leberegel, das Distoma eirrigerum v. Baer“. Schließlich aber, S. 45, muß der Verfaſſer doch einräumen, daß dieſe ſeine Anſchauung „zwar ſehr Vieles für ſich hat, daß ſie alle die vorkommenden Krankheits- erſcheinungen in befriedigender Weiſe zu erklären vermag, daß ſie aber endgiltiger Beweiſe derzeit noch entbehrt.“ Werden einmal ſolche Beweiſe vollkräftig erbracht ſein, dann mag ſich Profeſſor Dr. Harz mit Recht das Verdienſt vindieiren, zuerſt auf den richtigen Weg zur Löſung der „Krebs— peſtfrage“ hingeführt zu haben. Inzwiſchen iſt das Schriftchen unter allen Umſtänden als ein intereſſanter und dankenswerther Verſuch zur Klärung noch dunkler Verhältniſſe zu bezeichnen und bietet jedenfalls eine Anregung und Grundlage für weitere exacte Forſchungen in der von dem Verfaſſer angedeuteten Richtung. Sollen übrigens ſolche Forſchungen zu einem ſicheren Endergebniſſe führen, ſo werden ſie, wie uns bedünken will, auf etwas breiterer und verläſſigerer Baſis ſich aufbauen müſſen, als es bei dem vorliegenden Harz'ſchen Forſchungsverſuche der Fall iſt. Nicht wenige der Angaben, welche Profeſſor Harz vorführt, beruhen nur auf Hörenſagen oder auf brieflichen und mündlichen Relationen ſolcher Gewährsleute, welche zu wiſſenſchaftlich-kritiſchen Beobachtungen kaum geeigenſchaftet ſein dürften. Auch auf Berichte in gewöhnlichen Tages— blättern recurrirt Profeſſor Harz nicht ſelten, obwohl aus dieſen Quellen wiſſenſchaftlich brauch— bares Material erfahrungsgemäß nur ausnahmsweiſe fließt. Was aber Profeſſor Harz an Mit⸗ theilungen aus Fachblättern, oder an Beobachtungen von wiſſenſchaftlichen Gewährsmännern (wie z. B. des Herrn Direktor Haak) vorführt, ſcheint uns nicht erſchöpfend genug. Ebenſo erſcheinen die Reſultate der eigenen Unterſuchungen des Profeſſor Harz ſchon deßhalb noch nicht recht beweiskräftig, weil dieſe Unterſuchungen ſich vorerſt nur auf die Ergebniſſe an und aus einigen wenigen Seuchenherden beſchränkten und bis jetzt weder zeitlich ſo lange fortgeſetzt, noch experimentell ſo tiefgehend genen zu ſein ſcheinen, als es zu ſicheren Reſultaten bei wiſſenſchaftlichen Fragen vorwürfiger Art erforderlich zu fein pflegt. Einen der dunkelſten Punkte in den Harz'ſchen Deductionen bildet jedenfalls die Frage, auf welchem Wege das Distoma eirrigerum in den Krebs⸗ körper gelangt. Harz ſchreibt darin den Fiſchen, in Sonderheit ihren Eingeweiden und Ererementen, eine weſentliche Vermittlerrolle zu. Es kann dies richtig ſein — aber bewieſen iſt es vorerſt auch noch nicht. Gerade dieſer Punkt iſt aber von größter Wichtigkeit für die praktiſche Seite der ganzen Frage, nämlich hinſichtlich der prophylaktiſchen Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung der Krebskrankheit. Was in dieſer Hinſicht Profeſſor Harz bis jetzt vorſchlägt und empfiehlt, hat ohnehin nur Werth in Anſehung der Verwahrung und Fütterung von Krebſen in geſchloſſenen Behältniſſen. Für die in Freiheit befindlichen Krebſe weiß Profeſſor Harz auch keine Sicherungs— 90 maßregeln vorzuſchlagen. Aber ſelbſt in erſterer Hinſicht ruhen ſeine Vorſchläge auf einer noch ziemlich hypothetiſchen Grundlage und dürften für die deßfalls vorgeſchlagenen Maßnahmen die von Profeſſor Harz ſelbſt gewählten Bezeichnungen als „vollſtändiger und ſicherer Hilfsmittel“ (S. 2) vorerſt als noch etwas ſanguiniſch ſich darſtellen. Immerhin erſcheinen ſie vorſichtshalber recht beachtenswerth. Es mag deßhalb hier eigens erwähnt ſein, daß Profeſſor Harz vor der Fütterung der Krebſe mit zerkleinerten Fiſchen, Fiſcheingeweiden und ſonſtigen Fiſchabfällen warnt und es ſelbſt für zweckmäßig erachtet, die Krebsbehältniſſe nicht in gleicher Waſſerſtrömung mit Fiſch— behältniſſen anzubringen. Kaum zu bezweifeln und ſehr zu wünſchen iſt, daß Profeſſor Harz ſeine Forſchungen auf der betretenen Bahn fortſetzen werde und fernere Ergebniſſe veröffentlichen möge, wie es neueſtens auch von ihm bereits in der Zeitſchrift des landwirthſchaftlichen Vereins in Bayern, 1881, S. 193 u. 245, geſchehen iſt. Ebendeßhalb aber möge nebenbei noch eine wohl— meinende Bemerkung verſtattet ſein: etwas größere Sorgfalt in der Sichtung und Anordnung des ſachlichen Stoffs würde dem Harz ' ſchen Schriftchen ſehr zu gut gekommen ſein. Handbuch des Fiſchereiſport. Von J. Meyer, Aſſiſtent an der kaiſ. Fiſchzuchtanſtalt bei Hüningen im Elſaß. 8. 272 S. Mit 95 Abbildungen. Wien, Peſt und Leipzig, A. Hartlebens Verlag. Ladenpreis 5 M 40 4. * Das Büchlein ift feiner äußeren Erſcheinung nach, das heißt: was die typographiſche Aus— ſtattung und den Einband betrifft, nett und anſprechend. In dieſem Punkte und inſoweit ſtimmen wir der öſterreichiſch-ungariſchen Fiſchereizeitung gerne zu. Dagegen vermögen wir uns dem überſchwenglichen Lobe, welches das ebengedachte Blatt (1881, Nr. 18 S. 149) dem Inhalte des Buches gezollt hat, nicht anzuſchließen. Namentlich gegen den auf den eigentlichen Angel— ſport bezüglichen Theil des Inhalts wird von ſehr erfahrenen, trefflich geübten und praktiſchen Angelfiſchern in Bezug auf Richtigkeit, Genauigkeit, Vollſtändigkeit und Zweckmäßigkeit vieler An⸗ gaben und Rathſchläge des Verfaſſers manche Oppoſition erhoben. In der That ließe ſich zum Nach- weis der Berechtigung ſolcher Kritiken leicht eine Anzahl von Belegſtellen namhaft machen. Auch die beigegebenen Abbildungen laſſen Vieles zu wünſchen übrig. Dagegen wollen wir dem Büchlein hinſichtlich des auf die Fiſchzucht bezüglichen Theils ſeinen Werth als populärer Anweiſung nicht im Mindeſten abſprechen. Hierin ſtehen ja dem Verfaſſer Wiſſen und Erfahrung zweifellos gleich ſehr zur Seite. Doch findet ſich auch in dieſem Kapitel Befremdendes. So iſt z. B. auf S. 188 die „Zucht von Sommerlaichfiſchen“ und „Teichwirthſchaft“ nach Begriff und Modalitäten unrichtig identifizirt. Auch ſcheinen uns die Anweiſungen für künſtliche Fiſchzucht zu wenig nach den einzelnen Fiſcharten ſpezialiſirt zu ſein. Inserate. Im Verlage der Hofbuchdruckerei von A. von Hagen in Baden-Baden iſt ſoeben erſchienen: Beſprechungen über die Tiſcherei und die Tiſchzucht im Schwarzwald mit beſonderer Rückſicht auf die Forelle von A. Haldenwang. Preis 1 Mark. a Mein großes Lager von allen möglichen Fiſcherei-Geräthſchaften (eigenes Fabrikat) erlaube ich mir den hohen Herrſchaften beſtens zu empfehlen. Hochachtungsvoll 5b Lindau im Bodenſee. C. T. Graroôò. Ein Fiſchmeiſter, der Karpfenzucht u. Anlage neuer Teiche, ſowie die verſchiedenen Fangarten der Fiſche in Teichen und Flüſſen verſteht, wird für ein großes Gut in Curland zu engagiren gewünſcht durch Inkern. Nachweiſungs⸗Hureau Libau, Curland. 36 am" wem kann man kleine 3 bis 5 Zoll lange Welſe, Waller genannt, bes ziehen? Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Nuchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. e N 2 ya aöpfer zur DE 62 4 D ING RS SEE hr ba E Z = . * ayeriſche Jiſcherei⸗Zeilung. Organ des 5 bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 7. München, 15. Juli 1881. VI. Jahrg. Die „Nayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Beftellungen bei den kgl. Poftanftalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende petitzeile mit 20 Df. berechnet. Inhalt: I Einladung. — II. Die Fiſcherei im Bodenſee. — III. Ichthyo-pathologiſche Unter— ſuchungsſtation in München. — IV. Unterricht in der Fiſchzucht. — V. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — VI. Die amtlichen Berichte über die Berliner Fiſchereiausſtellung von 1880. — VII. Die Verpflanzung einer neuen amerikaniſchen Lachsart in bayeriſche See'n. — VIII. Sequela piscatoria. — IX. Kleinere Mittheilungen. — Notiz. — Inſerate. 1. Einladung. Der Bayerische Fiſcherei-Verein iſt durch die vom Landrathe von Oberbayern zur Förderung der künſtlichen Fiſchzucht und zur Bevölkerung der oberbayeriſchen Gewäſſer mit Edelfiſchen für 1881 neuerdings zur Verfügung geſtellten Mittel abermals in die angenehme Lage verſetzt, diejenigen Kreisangehörigen, welche ſich mit dieſer Aufgabe befaſſen wollen, hiemit einzuladen, ſich unter näherer Bezeichnung ihrer Fiſchwaſſer— Verhältniſſe darüber zu äußern, welche Arten von Edelfiſch-Eiern ſie allenfalls bedürfen. Der Bayeriſche Fiſcherei-Verein beabſichtigt, den Anſuchenden — nach Maßgabe der zu Gebote ſtehenden Mittel — gut embryonirte Edelfiſch-Eier, ſowie entſprechende Brutapparate, theils unent— geldlich, theils gegen mäßige Vergütung, zu beſchaffen, ferner die nothwendigen Unterweiſungen ſchriftlich und ſoweit thunlich auch durch perſönliche Anleitung zu ertheilen. Für die nächſte Brut-Periode, welche mit dem kommenden Spätherbſte beginnt, wird es ſich empfehlen, für Bäche und Flüſſe nur Forellenbrut, für Seen dagegen, in denen Edelfiſche mit Ausſicht auf Erfolg eingeſetzt werden lönnen, Seeforellen-, Saibling: und Renkenbrut zu züchten. 92 — — Behufs rechtzeitiger Orientirung über die Bedürfnißfrage und behufs Vorkehrung aller weiteren Maßnahmen wird erſucht, die hierauf gerichteten Wünſche (unter genauer Angabe der dem Beſtimmungsorte zunächſt liegenden Poſt- oder Eiſenbahn-Station) binnen längſtens 4 Wochen an die Adreſſe: 0 Bayeriſcher Liſcherei-Uerein in München (Adelgundenſtraße 13/0 l.) einzuſenden. Um weitere Verbreitung gegenwärtiger Einladung durch die Organe der Preſſe wird erſucht. ö München, den 15. Juli 1881. Der Nayeriſche Fiſcherei- Verein. II. Die Jiſcherei im Vodenſee. *7 Die jahrelang erfolglos gebliebenen Bemühungen zur Ordnung und Hebung der in beklagenswerther Weiſe vernachläſſigten Fiſcherei im Bodenſee ſcheinen endlich doch zu einem allſeitig befriedigenden Ergebniſſe zu führen. Soviel bekannt, hatte die bayeriſche Staatsregierung, auf Anregung von Seite Badens und der Schweiz, ſchon im Jahre 1870 ihre Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, ſich an der gemeinſamen Regelung der erwähnten Verhältniſſe zu betheiligen. Doch waren beſtimmte Vorſchläge zu dieſem Zwecke erſt zu Ende des Jahres 1877 an Bayern gelangt. Aber auch nun ergaben ſich unerwartete Hinderniſſe, indem die k. k. öſterreichiſche Regierung ſich mit Rückſicht auf die Verhältniſſe ihrer einſchlägigen Legislation zur Zeit außer Stand erklärte, der beabſichtigten Übereinkunft der Uferſtaaten beizutreten, und nach— dem endlich auf Vorſchlag der bayeriſchen Regierung in die internationalen Verhandlungen, unter dem Vorbehalte des zu erhoffenden ſpäteren Anſchluſſes von Sſterreich, eingetreten werden ſollte, ergaben ſich aus nicht näher bekannter Veranlaſſung erneute Verzögerungen. Inzwiſchen hatte im Jahre 1878 der deutſche Fiſchereiverein in Berlin durch ſeinen un— ermüdlich eifrigen und verdienſtvollen Vorſtand, Herrn von Behr auf Schmoldow, es unternommen, eine Verſammlung von Sachverſtändigen aus den meiſtbetheiligten See— ufer-Staaten an Ort und Stelle zu veranftalten, um durch Beſprechung der fraglichen Fiſcherei-Intereſſen, — in ſelbſtverſtändlich unpräjudicirlicher Weiſe, — die Wege zur Verſtändigung vorerſt auf techniſchem Gebiete ebnen zu helfen. Eine zweite Expertiſe zu gleichem Zwecke hat — ſoviel wir wiſſen mit Gutheißung und mindeſtens theilweiſer officiöſer Mitwirkung der maßgebenden Faktoren, — zu An— fang des Monats Juni l. J. in Lindau ſtattgefunden. Nach Allem, was wir von dieſem höchſt dankenswerthen Vorgehen bis jetzt erfahren konnten, waren die Ergebniſſe der Zuſammenkunft in hohem Grade befriedigend und geeignet, die Hoffnung auf ein baldiges Zuſtandekommen der dringend wünſchenswerthen Einigung der Uferſtaaten neu zu beleben. III. Zchthyo-pathologiſche Anterſuchungsſtation in München. Die Vorſtellung des bayeriſchen Fiſchereivereins an das k. Staatsminiſterium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten wegen Errichtung ichthyo-pathologiſcher Unterſuchungsſtationen iſt nicht ohne Erfolg geblieben. Im Auftrage des gedachten hohen . 93 ARD k. Staatsminiſteriums hat die Direktion der k. Centralthierarzneiſchule in München dem bayeriſchen Fiſchereivereine am 17. Juni 1881 folgende amtliche Eröffnung zugehen laſſen: „J) Die k. Centralthierarzneiſchule iſt mit größtem Vergnügen bereit, Fiſchlkrankheiten nach allen Richtungen zu unterſuchen und wird ſich freuen, wenn ihr durch den Fiſchereiverein ein recht reichliches Unterſuchungsmaterial zugeführt wird. Sie wird auch Sorge für geeignete Veröffentlichung der erhaltenen Reſultate tragen. 2) Die bezüglichen Unterſuchungen werden zunächſt durch die Profeſſoren Dr. Bonnet und Dr. Harz vorgenommen.“ Dieſe Mittheilung iſt mit Dank und Freude zu begrüßen. Das Erreichte führt abermals vorwärts. Sache der Fiſchereivereine und der ſonſtigen Intereſſenten an der Fiſchzucht iſt es nun, die durch die hohe Einſicht der k. Staatsregierung eröffnete Ge— legenheit zu benützen und damit die neue Einrichtung zu Leben und Wirken zu bringen. Nähere Kenntniß von den Krankheiten der Fiſche und Krebſe iſt ja von unendlichem Werthe. Sie iſt geeignet, oft vieles zu retten oder auf richtigere Wege zu leiten. Mögen daher vor allem ſämmtliche Fiſchereivereine bei jedem ſich ergebenden Anlaſſe es nicht verabſäumen, ſich auf dem nun geebneten Wege die erforderliche Belehrung über vor— kommende Fiſchkrankheiten zu verſchaffen und mit Einſendung von Unterſuchungsmaterial zugleich die auf nähere Ergründung der bezüglichen Verhältniſſe gerichteten wiſſenſchaftlichen Beſtrebungen im allgemeinen Intereſſe praktiſch zu fördern. Die Bezugnahme auf die Fiſchereivereine in obigem Schreiben wird übrigens doch wohl kaum excluſive zu verſtehen ſein? Wir würden wenigſtens, von ganz objektiven Geſichtspunkten geleitet, ſehr wünſchen, daß auch den außerhalb der Vereine ſtehenden Fiſchzüchtern die Benützung jener Unter— ſuchungsgelegenheit verſtattet ſei. Nöthigenfalls werden übrigens unſere Vereine gewiß auch ſehr gerne vermittelnd eintreten. IV. Alnterricht in der Fiſchzucht. * Anknüpfend an das vom bayeriſchen Fiſchereivereine dem k. Staatsminiſterium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten am 23. April ds. Is. unterbreitete Geſuch, betreffend die Einführung eines regelmäßigen Unterrichts über natürliche und künſtliche Fiſchzucht an der landwirthſchaftlichen Abtheilung der techniſchen Hoch ſchule, an den Landwirthſchafts- und Ackerbauſchulen, ſowie an den landwirthſchaftlichen Winterſchulen, (Bayeriſche Fiſchereizeitung, 1881, S. 71) berichten wir über obigen Gegen— ſtand auf Grund von Mittheilungen, welche der Kreisfiſchereiverein von Niederbayern dem bayeriſchen Fiſchereiverein freundlichſt zugehen ließ, Folgendes: Seit Verlegung der künſtlichen Fiſchzuchtanſtalt des Fiſchereivereins Landshut auf das Oekonomiegut der Kreisackerbauſchule Schönbrunn im Herbſte 1878 genießen die Schüler der niederbayeriſchen Kreisackerbauſchule in den Mußeſtunden von dem Vorſtande der Acker— bauſchule, Ackerbaulehrer, Oekonomierath Schinner, Anleitung in der Behandlung des Laiches, der Ausbrütung embryonirter Saibling-, Forellen- und Huchen-Eier, ſowie in der Ernährung und Aufzucht der Fiſche. Der unmittelbar an der künſtlichen Fiſchzuchtanſtalt im Oekonomiehofe der Schule ertheilte theoretiſche und praktiſche Unterricht über künſtliche Fiſchzucht iſt von den Schülern ſehr lieb gewonnen worden und trägt weſentlich zur Einſicht des Werthes einer geregelten, vernünftigen Fiſchereiwirthſchaft und zur Verbreitung der Kenntniß der Pflege der Fiſche und Fiſchgewäſſer in den Kreiſen der Landwirthe bei. Der Kreisfiſchereiverein für Niederbayern betont zugleich ausdrücklich: „daß die Kreisregierung von Niederbayern, Kammer des Innern, das werk— thätige Entgegenkommen des Oekonomierathes und Vorſtandes der Ackerbauſchule Schönbrunn und die Rührigkeit des Fiſchereivereins Landshut, alle ſeitherigen 94 Beſtrebungen des Kreisvereins für obigen Unterrichtszweck weſentlich unterſtützt haben und daß der Kreisverein die Anregung des bayeriſchen Fiſchereivereins wegen Einleitung eines fakultativen Unterrichts im Sinne obiger Einrichtung mit lebhafter Freude begrüße.“ Die Aufgaben der Fiſchereivereine können ihrer Löſung um ſo eher zugeführt werden, je ernſter ſie erfaßt und je energiſcher ſie auf feſten, wohlbemeſſenen Grundlagen verfolgt werden. Solche Grundlagen gewinnt man ganz beſonders durch Verbreitung von entſprechenden Kenntniſſen und durch Klärung der Einſicht in das Weſen der Sache. Was in dieſer Richtung irgendwo und irgendwie geſchieht, iſt in hohem Grade dankenswerth. Es iſt deshalb keine leere Form, ſondern aufrichtig empfunden, wenn wir für Obiges unſeren und unſerer gemeinſamen Sache Freunden in Landshut beſten Dank entrichten. Der bayeriſche Fiſchereiverein aber wird um ſo freudiger vorwärts gehen können, je mehr er ſich in ſeinem Streben von den Kreisvereinen unterſtützt und gefördert ſieht. V. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Von Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger in München. IV. Der Handel mit Fiſchen während ihrer Schonzeit. (Fortſetzung.) 2) Von den Ausnahmen allgemeiner Natur handelt der § 3 der ober— polizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872. Er beſtimmt zunächſt im erſten Satze wörtlich: ; „Während der Schonzeit dürfen zum Behufe der künſtlichen Bef rucht— ung Lachſe, Huchen und andere Edelfiſche nur mit Erlaubniß der Diſtricts— polizeibehörden gefangen werden.“ Eine viel, zum Theil aber auch mit Unrecht bemängelte Vorſchrift. Sie bezieht ſich zunächſt auf den Fang von Schonfiſchen zu Zwecken der künſtlichen Fiſchzucht. Solcher Fang iſt danach unter beſtimmten Vorausſetzungen und zu beſtimmten Zwecken geſtattet. Aber eben auch nur der Fang — nicht auch der Handel mit Schonfiſchen, welche zur Verwendung für künſtliche Fiſchzucht gefangen wurden. Solcher Handel iſt in der wortklaren Ausnahmebeſtimmung des § 3 nicht eigens erlaubt. Folglich bleibt es in dieſem Punkte bei dem regelmäßigen Handelsverbote des $ 1, und zwar, ohne Unterſchied, ob die betreffenden Schonfiſche erſt während oder ſchon vor der Laichzeit, und erſteren Falles mit oder ohne polizeiliche Erlaubniß gefangen wurden und ob ſie zur künſtlichen Befruchtung wirklich gedient haben oder nicht. Nach dem bei uns geltenden geſchriebenen Rechte iſt dies zweifellos und muß daher auch, ſolange die betreffenden Vorſchriften einmal beſtehen, das bezügliche Handelsverbot in Vollzug kommen, mag es auch den Fiſchzüchtern und Fiſchhändlern noch ſo unbequem ſein. Sind die Vorſchriften unzweckmäßig, ſo ändere man ſie rationell. Aber die ſubjective Meinung, oder ſelbſt Erfahrung, daß eine beſtehende Rechtsvorſchrift verbeſſerungsbedürftig ſei, kann gleichwohl der Beobachtung der geltenden Vorſchrift legal nicht entheben. Gerade in dem Punkte des Verkaufs der zu Zwecken künſtlicher Fiſchzucht beſtimmten oder benützten Schonfiſche erhebt ſich nun in Kreiſen von Fiſchzüchtern und Fiſchhändlern gegen das geltende Recht heftige Oppoſition — ſo zwar, daß von ſolcher Seite manchmal ſogar erklärt wird, die künſtliche Fiſchzucht könne überhaupt gar nicht beſtehen, wenn nicht der Verkauf der hiezu beſtimmten oder benützten Fiſche auch während der ſonſt allgemein geltenden Schonzeit — darin ruht der Schwerpunkt — geftattet werde. Es liegt zweifellos ein Korn von Wahrheit in ſolchen Auslaſſungen. Jedoch walten dabei nach meiner Ueberzeugung auch offenbare Uebertreibungen ob und je greller und leidenſchaftlicher dieſelben vorgebracht werden, und je entfernter ſich dabei die Betheiligten von dem Boden einer vorurtheilsloſen ſachlichen Verſtändigung halten, um ſo mehr erſcheint vom legislatoriſchen Standpunkte aus Vorſicht und beſonnenes Maßhalten am Platze! Denn ein Zuviel des Gewährens in dieſem Punkte führt erfahrungsgemäß leicht zu ſehr bedenklichen Conſequenzen. Um meine perſönliche Stellung zu der Frage zu kennzeichnen, ſo bekenne ich offen, daß ich ein entſchiedener Gegner jeder unbedingten und un beſchränkten Freigabe des Handels mit ſolchen Schonfiſchen“) bin, welche zu Zwecken der künſt— lichen Fiſchzucht beſtimmt oder verwendet waren. Eine ſolche unbedingte und un— beſchränkte Freigabe würde einerſeits den verſchiedenartigſten Umgehungen des allgemeinen Verbotes Raum geben und andererſeits einzelnen Perſönlichkeiten ein Privileg gewähren, welches in dieſer vollen Ausdehnung nicht nöthig und gerechtfertigt wäre, welches die Scheelſucht und Leidenſchaften anderer vom Zufall, Schickſale und Rechte minder begünſtigter Fiſcher und Fiſchhändler erregt, und das Gefühl der Gleichheit vor dem Geſetze verletzt. Letzteres um ſo mehr, als gar Mancher der Betheiligten nicht zu begreifen vermag, warum ſein Berufsgenoſſe, dem bereits durch die Geſtattung des Fanges von Schonfiſchen und durch die Gewinnung von befruchtetem Laich und von Brut ein erheblicher Vortheil erwächſt, auch noch eine andere, ſo weit gehende Vergünſtigung genießen ſoll. So der prinzipielle Ausgangspunkt meiner Anſchauungen. Damit will ich nun keines— wegs gejagt haben, daß nicht der $ 3 der M. -E. v. 27. Juli 1872 nach mehrfachen Richtungen verbeſſerungsfähig und verbeſſerungsbedürftig wäre. Es iſt dies vor allem ganz entſchieden ſchon inſoferne der Fall, als die Ausnahmsvorſchrift bezüglich des Fangs von Schonfiſchen einer näheren Präciſirung dahin bedarf, unter welchen Voraus— ſetzungen und in welchem Umfange die fragliche diſtrictspolizeiliche Erlaubniß ertheilt werden darf. Es ſollte dieſer Punkt nicht jo allgemein der Discretion der Polizei— behörde anheimgegeben, ſondern namentlich ganz beſtimmt verordnet ſein, daß die frag— liche Erlaubniß nur an ganz verläſſige Perſönlichkeiten ertheilt werden darf und jeweilig auf beſtimmte Zeiträume, Waſſerſtrecken, Fiſchgattungen und Gewichtsmengen beſchränkt ſein muß. Wird die Fangvorſchrift in dieſer Weiſe präciſirt und präcis durchgeführt, dann wird man auch den Intereſſen der Fiſchzüchter nach fraglicher Richtung in Bezug auf den Verkauf beſtimmter Fiſche gewiſſe weitere Conceſſionen machen können. Aber, noch einmal betont, nicht durch völlige Freigabe des Handels mit allen Fiſchen fraglicher Kategorie, ſondern nur durch beſtimmte weitere Ausnahmen, welche mit den aus den vorgedachten principiellen Erwägungen ſich ergebenden nothwendigen Rückſichten etwa noch vereinbarlich ſind. Das Mittel zur Zulaſſung ſolcher Ausnahmen aber wäre das Plombirungsverfahren, welches ſchon anderwärts üblich iſt und welches ich innerhalb beſtimmter ſachlicher Gränzen auch bei uns eingeführt ſehen möchte, damit dadurch den Deſiderien der Fiſchzüchter, ſoweit ſie berechtigt ſind, abgeholfen werde. Hierüber Weiteres und Näheres das nächſtemal. (Fortſetzung folgt.) ) d. h. alſo während der allgemeinen Schonzeit! 96 — q — VI. Die amtlichen Berichte über die Berliner Jiſchereiausſtellung von 1880. I. * Man mag über das moderne Ausſtellungsweſen denken, was und wie man will — ſo viel iſt gewiß: die vorjährige internationale Fiſchereiausſtellung in Berlin war eine für die Fiſchereiſache hochwichtige That, ein Unternehmen von tiefernſtem ſachlichen Werthe, ein wahrhaft fruchtbringendes Werk. Dieſe Ueberzeugung iſt längſt feſt begründet bei allen Denen, welche der Fiſchereiſache näher ſtehen, und welche daher auch wiſſen, fühlen und beobachten, wie weit die dort gegebenen Anregungen nach den verſchiedenſten Seiten fortwirken, wie ſehr dadurch die Erkenntniß und Anerkennung der Bedeutung des Fiſcherei— weſens als volkswirthſchaftlichen Faktors gewachſen iſt, und welche neue Belebung die Pflege dieſes Faktors in den verſchiedenſten Kreiſen gewann. Wie voll berechtigt aber jene Ueber— zeugung iſt, zeigen neuerdings die „Amtlichen Berichte über die internationale Fiſcherei— ausſtellung zu Berlin 1880.“ Es liegen von ihnen bis jetzt zwei Hefte vor: Heft L, betreffend die Fiſchzucht von M. v. d. Boorne, H. Haack, K. Michaelis nebſt einem An— hange über die Angelfiſcherei von M. v. d. Boorne; Heft II, behandelnd die See— fiſcherei von Dr. M. Lindemann. Als weitere Hefte ſollen nachfolgen: Nr. III über Süß waſſerfiſcherei von Dr. A. Metzger, Nr. IV über Fiſchereiprodukte von Dr. H. Dohrn, Nr. y über die wiſſenſchaftliche Abtheilung von J. Asmus, E. Friedel, Dr. O. Hermes, Dr. P. Magnus, Dr. E. v. Martens, Dr. E. Thorner, Dr. L. Wittmack. Das Fiſchereiweſen kann ſich zu dem Werke, welches dieſe Ausſtellungsberichte darſtellen, wirklich Glück wünſchen und Deutſchland kann ſich aufrichtig des Vorzugs freuen, in dieſer Weiſe bahnbrechend vorgegangen zu ſein. Es handelt ſich hier nicht um einen Ausſtellungs— katalog, ebenſowenig um eine Sammlung abgeſchmackter Lobſprüche, wohl aber um ein Werk, welches in ſachlich ernſter, formell wohlgelungener Weiſe die Ergebniſſe, welche das ſchauende Auge, der forſchende Verſtand und die prüfende Erfahrung von der Ausſtellung zu gewinnen vermochten, darzuſtellen und in weiteſten Kreiſen nutzbar zu machen beſtrebt iſt. Was dem Auge damals geboten war, iſt längſt dahin. Was aber heute noch Nutzbares von den Ausſtellungsergebniſſen abzuleiten iſt, ſuchen die Berichte dauernd zu firiren, Wem von unſeren Fiſchereifreunden dieſe mit wohlgelungenen, zahlreichen Holzſchnitten ausgeſtatteten, freilich auch im Geldpunkte koſtbaren Ausſtellungsberichte zugänglich ſind, verſäume nicht, dieſelben zu leſen und zu prüfen. Wohl Jeder wird etwas für ſich zu gewinnen vermögen. Uebrigens iſt jede Abtheilung einzeln verkäuflich und damit die Erwerbung deſſen erleichtert, was dem Einzelnen von beſonderem Intereſſe iſt. Um den reichen Inhalt des Werkes zu veranſchaulichen, und um deſſen Eindringen in die Kreiſe der Fiſchereifreunde zu fördern — nicht um dasſelbe zu erſetzen — wollen wir verſuchen, nachfolgend eine gedrängte Skizze deſſen zu geben, was aus den bis jetzt vorliegenden Heften für unſere heimiſchen Ver— hältniſſe beiſpielsweiſe zu gewinnen iſt. Jeder Einzelne möge dann noch weiter forſchen und ſehen, was ihm zuſagt. U II. Wir beginnen, den jetzigen Saiſonverhältniſſen entſprechend, mit dem Abſchnitte über Angelfiſcherei, d. h., wie die Berichte bemerken, derjenigen Art von Fiſcherei, welche ein Object des Sports iſt. Hier war natürlich viel des Intereſſanten an Ausſtellungs— objecten geboten. Viele Geſchäftshäuſer, auch Vereine und Private hatten ausgeſtellt. Von den Geſchäftshäuſern ſind in den Berichten namentlich folgende wegen beſonderer Specialitäten belobt: Heinrich Hildebrand in München — Fabrikation ſehr guter Angelruthen aller Art, auch recht hübſch gearbeiteter Fliegenruthen und verſchiedener anderer Angelgeräthſchaften, namentlich künſtlicher Köder; I., S. 61. Hermann Stork in Ulm — ſehr hübſche und ſaubere ſelbſt gefertigte geklöppelte Hanf- und Seidenſchnüre und künſtliche Köder für Spinnfiſcherei, Wurmbüchſen, Inſectendoſen, Fiſchtaſchen ꝛc. I., S. 61. Tobias Kober in Augsburg — Anfertigung von mit allgemeinem Beifalle aufgenommenen, ſehr hübſch arrangirten künſtlichen Fliegen bei empfehlenswerther Billigkeit und Güte des Fabrikats. I., S. 61. Sam. Allcock & Comp. in Redditſch, England. — Größte exiſtirende Angel— geräthefabrik. I., S. 68. W. Bartlett & Söhne in Redditſch, England. — Ruthen, Haken, Rollen künſtliche Fliegen- und Spinnköder. I., S. 69. J. A. Nicholai in London. — Sehr ſchöne Iriſche Lachsfliegen. I., S. 70. Antonio Bagetti in Turin. — Große Collection von Gutfäden (Poil, Seidenwurm— darm). Was die Berichte I, S. 79 hierüber bemerken, dient ſehr zur Empfehlung dieſer Adreſſe.“) Bradford & Anthony in Boſton, Nord-Amerika. — Geräthſchaften aller Art, Löffelköder, Fliegen aller Art, Schnüre, ſehr ſchöne Ruthen, ſehr zweckmäßige Rollen. I., S. 63, 64, 68. Sara J. Me. Bride zu Mumford, New-York. — Sehr ſchön gefertigte Fliegen für Forelle, Lachs und Baß. I., S. 65. Conroy, Biſſelt & Malleſon, New-York. — Sehr ſchön und reichhaltig die Fliegen, zum Theil nach amerikaniſchen, theils nach engliſchen Muſtern; ſehr ſchöne, waſſerdichte, geflochtene, emaillirte Seidenſchnüre; ſchöne Ruthen. I., S. 63, 65, 66. Abbey & Imbrie, New-MYork. — Waſſerdichte, bandförmige, nach den Enden feiner werdende, geflochtene Seidenſchnüre; ſehr ſchöne Ruthen; Anglertaſchenbücher. I., S. 63, 6, 8. Förſter, 183 Bowery, New- York. — Durchſichtige Schnüre, Gimpgut. I., S. 66. H. L. Leonhard zu Bangor, Maine, Nordamerika — ſechseckige Ruthen aus Bambus. I., S. 66, Sachliches über verſchiedene ausgeſtellte Angelgeräthe folgt das nächſtemal. (Fortſetzung folgt.) VII. Die Verpflanzung einer neuen amerikaniſchen Tachsart in bayeriſche See'n. Von Herrn Miniſterial-Seeretair Heckenſtaller in München. Der land-locked sea salmon oder schoodie salmon, auch Salmo Sebago genannt, welcher in den See'n und Flüſſen der Staaten Maine und New-Hampſhire in Nord— Amerika ſowie im ſüdlichen Canada, in Neu-Schottland und Neu-Braunſchweig ſehr zahlreich vorkommt, war urſprünglich nach der Anſicht der Naturforſcher ein Wanderlachs, ein Salmo salar, der aber aus mannigfachen Urſachen: z. B. in Folge der Errichtung von Wehren oder Fabriken mit Turbinen, der Einwirkung ſchädlicher Ausflüſſe ꝛc. ı. nicht mehr in das Meer zurückkehrt, noch auch von da rückwärts zieht, ſondern nur mehr in den oberen Waſſern ſtabil ift. Derſelbe wird demnach als „Binnen ſeelachs“““) zu betrachten und benennen ſein. Seit dem Jahre 1873 richtete der Vereinigten-Staaten-Fiſcherei-Kommiſſär, Pro— feſſor Baird in Waſhington, in Verbindung mit den Fiſcherei-Kommiſſären von Con— *) M. v. d. Borne empfiehlt in der deutſchen Fiſchereizeitung, 1881, Nr. 25, S. 207, für Gutfaden neuerdings auch die Firma: „Manifattura d' Articoli da Pesca; Giacomo Faggioni; via S. Pietro a Banchi 14, Genova. **) Wegen des Namens vgl, „Bayeriſche Fiſchereizeitung“ 1881 S. 68, über Herkunft und . n 1 Lebensweiſe ſ. ebendaſelbſt S. 31. Die Red. 98 — — — necticut und Maſſachuſetts ein beſonderes Augenmerk auf die Zucht dieſes Lachſes und erzielte bereits ſehr günſtige Erfolge damit. Prof. Baird machte von den in der jüngſt vergangenen Laichzeit gewonnenen Eiern dieſes Lachſes dem Deutſchen Fiſcherei-Verein in Berlin eine Sendung von 20,000 Stück zum Geſchenk. Der Deutſche Fiſcherei-Verein, wohl durch die Erwägung geleitet, daß dieſes Geſchenk ſich vorzugsweiſe für bayeriſche Seen eigne, überließ in höchſt dankenswerther Weiſe die ganze Sendung dem bayeriſchen Fiſcherei-Verein und erbot ſich überdies, die Koſten für eine perſönliche Abholung der ankommenden Eier in Bremerhafen mit Hilfe der ihm zur Verfügung ſtehenden Fonds aus Reichsmitteln zu begleichen. Zur Empfangnahme der Lachseier wurde ein Mitglied des bayerischen Fiſcherei— Vereins nach Bremerhafen committirt“), woſelbſt erſtere mit dem Lloyd-Dampfer „Donau“ am 3. April d. J. eintrafen. Die embryonirten Lachseier waren bei ihrer Ankunft ſchon ſoweit in der Ent— wicklung vorgerückt, daß in vielen derſelben das Leben ſchon deutlich bemerkbar war. Kranke Eier waren ſehr wenige darunter. Nur die treffliche Art der Verpackung erklärt ſolche geringen Verluſte. Dieſelbe war die gleiche wie bei der vorausgegangenen White— fish - Eier- Sendung. In einer ſoliden Holzkiſte lag in Eis gebettet eine Zinkblech— Kaſſette, welche acht mit Barchent beſpannte Rahmen umſchloß. In jedem Rahmen lagen in 50 Reihen je 50 Lachs-Eier — 2500 Stück, welche mit einem gleich großen Stück Barchent bedeckt waren. Die den Fiſcheiern zugekehrten Barchentflächen waren weich aufgerauht. Sie erhielten ſich, vorher in Waſſer getaucht, während der ganzen Seereiſe vom 19. März d. J., an welchem Tage der Dampfer Newyork verließ, bis zum 3. April d. J., dem Tage ſeiner Ankunft in Bremerhafen, feucht und friſch, da die erhaltene Temperatur von —- 1 R. eine Verdunſtung nicht zuließ. Kaum 60 kranke Eier waren aus der Zahl von 20,000 vom Byssus berührt. Außerdem lagen noch eine Anzahl von nicht ganz 200 Lachs-Eiern, welche einem Rahmen vielleicht durch ein Umſchlagen der Kiſte entfielen, auf dem bloßen Zinkboden der Kaſſette. Dieſe hatten eine bläulich graue Färbung angenommen und wurden von dem Abholungsbevollmächtigten zum verſuchsweiſen Einlegen in Brutapparate Herrn Buſſe in Geeſtemünde überlaſſen. Alle übrigen hatten die ſchöne rothe Farbe und auch die Größe von Johannisbeeren. Am 3. April d. J. Abends wurde dieſe koſtbare Sendung über Bremen und Hannover mit Schnellzug weiter geleitet und traf am 4. Abends 9 Uhr in München ein. Am 5. April d. J. wurde die eine Hälfte mit nahezu 10,000 Eiern in Brüteanſtalten zu Starnberg und München, am 6. April Vormittags die andere Hälfte in einer ſolchen zu Tegernſee untergebracht. Schon am erſten Tage, bald nach dem Einlegen in das Brutwaſſer, ſchlüpften einzelne Fiſchchen aus der Eihülſe. Bis zum 15. April waren ſämmtliche Fiſchchen ihrer Hülle entſchlüpft. Die Dotterſack-Periode, welche ebenfalls nur einen ganz geringen Verluſt an todten Fiſchchen — etwa 3% — ergab, währte in der Brüteanſtalt zu *) Eben der Herr Berichterſtatter, Miniſterial-Seeretär Heckenſtaller. Demſelben hatte zu dieſem Zwecke Seine Exzellenz, Herr Staatsminiſter des Innern, hochgeneigteſt Urlaub ertheilt. Die Red. — nn München bei einer Quellen-Wärme von 71/20 vom 13. April bis 20. Mai, in jener zu Starnberg „ R „l 1 8, 4 5 ‚220 in jener zu Tegernſee 3 P „ 60 noch um einige Tage länger. Die jungen Lachſe entwickelten ſich innerhalb dieſer Zeit zu kräftigen, geſunden, über 3 em langen Fiſchchen mit olivengrünlichem Rücken, mit dunkleren, zwei ſeitliche Längsſtreifen bildenden Flecken darauf und mit weißſchimmernder Bauchſeite. Beſonders gut entwickelt waren die Floßen derſelben. Die erſten in der Brüteanſtalt des Herrn Kleiter zu München entwickelten 2000 jungen Lachſe beſtimmte der bayerische Fiſcherei-Verein für den Alpſee bei Hohen— ſchwangau. Dieſer See, ein Gebirgsſee, 2276 par. Fuß über der Meeresfläche, hat einen Flächen-Raum von 83,82 Hektaren oder 246 Tagwerk. Seine Zuflüſſe beſtehen in einem kleinen Bache und mehreren Quellen. Abfluß iſt kein anderer vorhanden als ein durch Adern des Marmorfelſens, auf welchem das k. Schloß Hohenſchwangau emporragt, durchquellender. Der Transport der jungen Lachſe von München nach Hohenſchwangau wurde am 21. Mai d. J. durch ein Vereinsmitglied“) ſo glücklich vollführt, daß derſelbe faſt ohne allen Verluſt verlief. Es wurde ſich hiebei eines gegen Druck und Erſchütterung genügend geſchützten Glasballons bedient, welcher zur Hälfte mit Quellwaſſer gefüllt war. Vom Augenblicke der Entnahme der jungen Lachſe aus ihrem Brutwaſſer bis zur Einſetzung in den Alpſee, d. i. von Morgens 6 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr, war ſowohl für Erhaltung der geeigneten Temperatur, wie für genügende Zuführung von Oxygen zu ſorgen und geſorgt. Die jungen Lachſe hielten ſich auch bei ihrer Ankunft an der Ausſetzungsſtelle am Boden des Transportgefäßes, ein Zeichen, daß ihnen nichts fehlte. Die Ausſetzung fand in einer ½ Kilometer von Hohenſchwangau entfernten Bucht des Alpſees ſtatt, in welche vom Fuße des Tegelberges eine reiche Quelle ein— läuft. Hier wurde mittelſt Flechtwerk und Moos eine Abſperrung gegen den Zugang von Raubfiſchen hergeſtellt. Für Nahrung iſt vorerſt durch die Natur geſorgt. Später wird in bemeſſener Weiſe Fiſchfutter zugeführt. Haben die hier verwahrten Lachſe einmal eine Größe und Flüchtigkeit erreicht, die es ihnen erleichtern wird, ſich den Verfolgungen der Feinde zu entziehen, dann wird die Abſperrung wieder beſeitigt werden, damit ſie dem See zueilen können. Nach der Beſchaffenheit des See's, der bereits eine Lachsart, den Saibling, enthält, läßt ſich erwarten, daß auch der land-locked sea salmon darin gedeihen werde. Die Fortpflanzung dürfte davon abhängen, ob die Fiſche in dem zufließenden Bächlein die ihnen zuſagenden Laichſtellen finden. Weiter reihte ſich hieran die Ausſetzung der jungen Lachſe der Brutanſtalt in Starnberg, welche am 24. Mai d. Js. in zwei kleinen, am weſtlichen Seeufer oberhalb und unterhalb Ambach in den Starnberger-See (Würmſee) einmündenden Forellen— bächen ſtattfand. Ungefähr 3000, junge Lachſe wurden an verſchiedenen für paſſend befundenen Stellen dieſer zwei Bäche, von denen der ſüdlich gelegene nur Pfrillen, der nördliche auch Forellen enthält, eingeſetzt. Die Länge des Laufes iſt bei dem einen Bache 2 Kilo— meter, durch Wieſen und Waldung, bei dem andern 1 Kilometer, durch Waldung fließend. Beide Bäche haben viel Inſektennahrung. ) Ebenfalls wieder durch Herrn Heckenſtaller ſelbſt. Die Red. 100 Eine zweite Ausſetzung fand am 30. Mai d. Is. in der Nähe von Percha am Starnberger See in einem von Haarkirchen her fließenden Bache mit kieſigem Grunde ſtatt. Die jungen Lachſe ſchwammen wacker gegen die Strömung und ließen ſich dann auf dem Boden nieder. — Dieſe Abtheilung träfe beim ſeinerzeitigen Eintritt in den See das, was ihre Vettern drüben in den Reeds-Ponds- (Rohr-Teichen) zu haben ſcheinen, nämlich Schilf, genug an. Eine weitere Anzahl von circa 800 Lachſen wurden in der Nähe des k. Schiff— ſtadels in Starnberg in einer in längerer Strecke ſich hinziehenden 1 Meter tiefen, jedoch durch maſſenhaft und dicht wachſende Bungen und Potamogeten geſchützten Lage in verſchiedenen Abtheilungen ausgeſetzt. Der Reſt von beiläufig 1500 Lachſen wurde endlich in einem kleinen Bach— rinnſale in der Nähe des k. Schloſſes Berg günſtig untergebracht. Der Würmſee, welcher bei einer Waſſerfläche von 5689 Hectaren oder 16,697 Tgw. eine Länge von 67,720“ oder 5½ Stunden, eine Breite von 16,800“ oder 1½ Stunden hat, iſt 1782“ über der Meeresfläche gelegen und hat in ſeiner größten Tiefe 840“. Seine Zuflüſſe ſind theils Quellenbäche, theils ſolche aus moorigen Lagen. Schnee— waſſerzuläufe, wie in den meiſten Gebirgs-Seen, hat dieſer See nicht, was auf ein gutes Gedeihen des land locked sea salmon hoffen läßt. Die Nachrichten über die völlige Erbrütung der für den Tegernſee beſtimmten 10,000 Lachs-Eier und die Entwicklung der faſt ausnahmslos ausgeſchlüpften Lachſe während der Dotterſack-Periode lauten noch erfreulicher. Die Ausſetzung von circa 8000 jungen Lachſen geſchah an vielen Stellen des Baches der Lampelbeckmühle bei Rottach, unweit der dortigen Fiſch-Reſerve. Dieſer Bach iſt ein Quellen-Rinſal ohne Schneewaſſerzufluß, was für die erſte Jugendzeit der Lachſe von beſonderem Werth iſt. Weitere 2000 Lachſe wurden am 31. Mai l. Js. in einem mit Sicher— ungs⸗Vorkehrungen angelegten Teich bei Kaltenbrunn eingeſetzt, wo man die weitere Entwicklung gut beobachten kann. Dieſer Teich hat einen reichlichen Quellenzufluß von vorzüglicher Klarheit. Die hier eingeſetzten würden dann über Jahr und Tag in den Tegernſee eingelaſſen werden. — Der Tegernſee mit ſeinen von hohen Gebirgsſtöcken abfließenden zwei Hauptzuflüſſen, der Rottach und der Weißach, iſt ein ächter, prächtiger Gebirgsſee, welcher von Lachſen, Saiblingen, Renken, Hechten!), Barſchen, auch Wallern und verſchiedenen Cyprinoiden bewohnt iſt. Seine Ausdehnung iſt 841 Hektare = 2471 Tagw., feine größte Tiefe iſt 300 par. Fuß. Der Seeſpiegel iſt 2277 par. Fuß über der Meeresfläche. Er hängt durch die Mangfall mit dem Flußgebiete der Donau zuſammen. Auch er hat die Bedingungen für ein Gedeihen des neu zugeführten Lachſes und wird ſich dort — im Gegenſatze zu dem abgeſchloſſenen Alpſee — auch erproben, ob das Zurücktreten des Wandertriebs bei dieſen Lachſen conſtant bleibt. Wir wünſchen ſehnlich, daß der neue amerikaniſche Binnenſeelachs in Gemeinſchaft mit dem bereits *) Im Intereſſe der Hege der Salmoneer hat ſchon der frühere Pächter des Sees, Herr Hauptmann Freiherr von Reichlin-Meldegg, auf entſprechende Reduktion der Hechte Bedacht genommen und hingewirkt. Die Red. einheimiſchen Seelachs und dem erſt im verfloſſenen Winter eingeführten kaliforniſchen Lachſe etwa nach Ablauf eines halben Jahrzehnts ein gedeihliches Fortkommen erkennen laſſen möge. VIII. Sequela piscatoria. Einiges aus alter und neuer Zeit. In Tagesblättern war unlängſt folgende Notiz zu leſen: „Viktor v. Scheffel hat einen leidigen Prozeß verloren. Es handelte ſich nämlich um die Frage, ob es den benachbarten Fiſchern ſeines Landſitzes auf der Mettau bei Radolfszell verſtattet ſei, bei Hochwaſſer des Bodenſees auf dem dadurch überſchwemmten Gebiet die Fiſcherei zu üben. Dieſe Frage wurde bejaht. Der Dichter hat ſomit neben dem Mißbehagen über eintretende Ueberſchwemmungen noch das weitere, daß er ſich auf eigenem Grund und Boden von Dritten die Fiſche wegfangen laſſen muß.“ Die Mittheilung iſt geeignet, ſowohl wegen der betheiligten Perſon unſeres genialen vaterländiſchen Dichters in allgemeinen Kreiſen, wie um der Sache willen in Kreiſen von Fiſchereifreunden Intereſſe zu erregen. Ich weiß nicht, ob die Verhältniſſe wirklich ſo beſchaffen ſind, wie angegeben. Es iſt mir auch nicht bekannt, wie das richterliche Urtheil begründet iſt. Aber der Schlußſatz der Notiz läßt vermuthen, daß deren Urheber von einem auf jene Frage bezüglichen intereſſanten Rechtsinſtitute jedenfalls nicht oder doch nicht näher unterrichtet iſt. Es iſt dies die ſogenannte sequela piscatoria oder Fiſchnacheile d. h. das Recht des Fiſchereiberechtigten, beim Ueberlaufen des Waſſers aus ſtehenden oder fließenden Gewäſſern die ausgetretenen Fiſche auf fremdem Grund und Boden noch zu occupiren. Ihrer ſchulgerechten Benennung nach, wie zu Folge früherer Darſtellungen juri— ſtiſcher Schriftſteller ſtellt ſich, äußerlich betrachtet, die Fiſchnacheile als ein Analogon der sequela venatoria, der Wild- oder Jagdfolge, dar. Allein der Inhalt beider Rechtsbegriffe iſt weſentlich verſchieden. Unter Jagdfolge verſteht man in thesi die Befugniß des Jagd— berechtigten, ein innerhalb ſeines Reviers angeſchoſſenes, ſich über die Jagdgränze flüchtendes Wild in fremde, aber noch innerhalb des Staatsgebiets belegene Jagdbezirke, innerhalb gewiſſer Zeit- und Raumgränzen und ohne Vornahme weiterer Tödtungsverſuche, verfolgen zu dürfen. Es handelt ſich alſo hier um den Uebertritt in ein fremdes Jagdrevier und zwar behufs Aufſuchens eines Wildes, welches bereits einer legalen weidmänniſchen Occu— pationshandlung ausgeſetzt war. Anders bei der Fiſchnacheile. Hier ſteht in Frage die Befugniß zur Nacheile gegenüber Fiſchen, welche auf einen gewöhnlich gar nicht als Fiſche rei— revier beſtimmten Grund und Boden gerathen find und zwar nicht in Folge einer occupa— toriſchen Thätigkeit des Fiſchereiberechtigten, ſondern in Folge eines Naturereigniſſes. Auch iſt zu beachten, daß in ſolchen Fällen die Fiſche bei jenem Uebertritte auf fremden Grund und Boden gemeinhin entweder noch gar nicht Gegenſtand einer Occupationsthätigkeit geweſen waren oder umgekehrt, wie z. B. unter Umſtänden beim Austritt aus geſchloſſenen Fiſch— teichen, ſchon vorher nicht mehr res nullius, ſondern bereits Gegenſtand förmlichen Eigen— thums geweſen ſind. Die „Jagdfolge“ reicht in uralte Zeiten hinauf. Man führt ſie auf die älteſten longobardiſchen und deutſchen Rechtsquellen zurück. Sie erhielt ſich auch in ſpäteren Parti— kularrechten, wurde aber durch neuere Geſetze verſchiedener Staaten, namentlich in Bayern und Preußen, beſeitigt oder eingeſchränkt.“) Auch das Inſtitut der „ZFiſchnacheile“ reicht rechtlich auf Jahrhunderte zurück. Wie ich ſchon anderwärts betonte, bedarf es auch bei uns zweifellos einer rationellen Reviſion““) der betreffenden Rechtsſätze. Aber die Fiſchnacheile beſteht entſchieden an vielen Orten noch zu Recht und zwar vielfach noch in alter Geſtalt. Vielleicht intereſſiren die freundlichen Leſer dieſer Blätter einige Notizen über dasjenige, was *) In Preußen ſchon nach a vom 31. Oktober 1848 § 4, in Bayern nad) Geſetz vom 25. Juli 1850 Art. 2 Ziff. 2, Art. ) Ich ſage abſichtlich nicht: e gänzlichen Beſeitigung“. 102 — bezüglich der Fiſchnacheile in verſchiedenen Partikularrechten, welche in Bayern galten oder noch gelten, ſowie in einigen neueren auswärtigen Geſetzen zu leſen iſt. Auch ältere Rechtsquellen ſolcher Art ſind nicht zu verachten. In ihnen kam die rechtliche Volksanſchauung oft mehr zur Geltung, als es heutzutage bei unſeren parlamentariſch präparirten Geſetzen gar manchmal der Fall iſt. Zudem iſt es durchaus nicht immer das ſchlechteſte, was ehedem, zu Zeiten der Blüthe der Fiſcherei, über und für dieſelbe verordnet wurde. Schon vor 265 Jahren hat das alte churbayeriſche Landrecht von 1616 Folgendes beſtimmt: „Wo fließende Waſſer, See, oder Weyer wider jhren gewönlichen Lauff, auff frembde Gründt auslauffen, alſo daß die Herrn oder jnhaber derſelben Waſſer mit Schifflein oder Fiſchzeug darein und darauß frey fahren vnd fiſchen köndten, ſo mögen alßdann die Herrn derſelben Waſſer, vnd Fiſcherey, ſich der Fiſch vnd Fiſchens darinn gebrauchen: So bald ſie aber mit jhren Schifflein vnd Fiſchzeug nit mehr frey darein, vnd darauf fahren künden, alsdann mögen ſich die, deren Gründ ſein, der Fiſch, ſo darauff ſeind beſtanden, wohl vnderſtehen vnd dieſelbigen fahen, vnuerhindert der Herrn, deren die Waſſer, See oder Weyer ſein.“ Weiland Wiguläus Freiherr von Kreittmayr behandelt in ſeinen berühmten An— merkungen zu dem in der Hauptſache noch geltenden jüngeren bayeriſchen Landrechte von 1754 die obigen Rechtsgrundſätze des Landrechtes von 1616 als noch maßgebendes Recht. Er bemerkt aber dazu ausdrücklich, daß ſich das im alten Landrechte theilweiſe zugeſtandene Occupationsrecht des Grundbeſitzers „nur von dem Falle verſtehet, wenn ungeſperrte freye Waſſer, worinn ſich der Fiſch noch in ſeiner natürlichen Freiheit befindet, ausgetreten ſind.“ „Ein anderes,“ ſagt Kreittmayr, „halten die Authoren von geſperrten und geſchloſſenen Waſſern dafür; dann wenn dieſe durch Wolkenbrüche oder Waſſergüſſe ausbrechen, und die Fiſche auf fremde Gründe dadurch weggeſchwemmt werden, ſo mag der Innhaber des geſchloſſenen Waſſers dieſelben als ſein Eigenthum ohne Unterſchied, ob er mit Schiffen nach— fahren kann oder nicht, überall vindiziren, ſofern man nur genugſam geſichert iſt, daß die vindizirten Fiſche die nämlichen, welche aus dem geſchloſſenen Waſſer entkommen ſind.“ Mit dieſer Unterſcheidung und Einſchränkung hat der ſelige Kreittmayr in ſeinem eben ſo juriſtiſch gebildeten, wie zugleich geſunden und nüchternen Urtheile und Verſtande gegenüber dem allgemeinen Standpunkte der churbayeriſchen Geſetzgebung ſo recht eigentlich den Nagel auf den Kopf getroffen. Im Ganzen und Großen wird von einer derartigen oder ähnlichen Diſtinction jede Reviſion der Lehre auszugehen haben, wie ich ebenfalls ſchon andern Orts bemerkte. Daß der von Kreittmayr verlangte Nachweis der Identität der Fiſche gar oft zu erbringen iſt, liegt auf der Hand. Beiſpielsweiſe, wenn Karpfen aus einem Maſtteiche entkamen und kein weiterer ſolcher anderen Herrns in der Nähe iſt oder auch wenn z. B. auf überſchwemmten Wieſen in Maſſen Goldfiſche ſchwimmen, welche bei Hochwaſſer in Folge eines Dammbruches aus ihrem Züchtungsgehege entkamen. So nach der Volksſage erſt jüngſt vorgekommen in der Nachbarſchaft der löblichen Stadt München. Das churbayeriſche Landrecht von 1616 Tit. 29 Art. 1 reiht übrigens an die oben abgedruckte Beſtimmung noch folgende weitere: „Hat aber Jemand neben einem Fiſchwaſſer von alters her Grueben oder Sümpff, der ſoll dieſelb, wann das Waſſer anlaufft, nicht verſchlagen, ſondern dem Waſſer vnd den Fiſchen jhren freyen Lauff vnd gang laſſen, vnd ſo alsdann das Waſſer ſelbs alſo nieder gefallen, vnd abgeloffen iſt, das die Fiſch in der Grueben bleiben müſſen, vnd nit mehr darauß könden vnd derjenig, welcher ſonſten das Hauptwaſſer zu fiſchen hat, mit Schiflen vnd Fiſchzeug auß dem Hauptwaſſer nit mehr frey darein, vnd darauß fahren mag, alßdann mögen die, welchen ſolche Grueben und Sümpff zugehörig, dieſelben wohl außſchöpffen, vnd fiſchen, auch die Fiſch behalten, doch daß ſie die jung Bruet, wider in das Waſſer, darauß ſie durch die Giß getragen ſein, werffen. Wo aber mit ſolchen Grueben vnd Sümpffen von alter ein anders im Brauch herkommen vnd gehalten worden, darbey ſoll es forthin bleiben, doch keinem vergundt ſein, allein von deß Fiſchfangs wegen außer anderer ſeiner Notturfft, von newem ſelche Grueben auff ſein Grund zu machen.“ Frhr. v. Kreittmayr reproduzirt in ſeinen Anm. zum Landrecht von 1754 Thl. II Cap. III S 38 dieſe alte Vorſchrift und bemerkt dazu wörtlich: „Obwohl de Jure communi jeder auf ſeinem Grund Fiſchhalter oder Gruben nach eigenem Belieben anzulegen berechtigt iſt, ſo darf doch ſolches wenigſtens jure Bavarico in der bloßen Abſicht, von Ueberſchwem— mungen profitiren zu wollen, nicht geſchehen.“ 103 In den Rechten der fränkiſchen Provinzen finden ſich ebenfalls Beſtimm ungen über die Fiſchnacheile, welche ſchon aus alter Zeit ſtammen und ihre Geltung bis in die Gegenwart erſtrecken. Die ſog. Nürnberger Reformation von 1564, welche in dieſem Punkte noch heute geltendes Recht enthält, jagt in Tit. XXIV Geſetz 1 8 1, wörtlich folgendes: „Wie man in Güßwaſſern ſiſchen mög.“ Wann fließende Waſſer, oder Weyher, vber jren gewenlichen Fluß aufſteigen, vnd auf ains andern grund außlauffen, Alſo, das die Herren oder beſtentner derſelben Waſſer, mit jren Schifflein vnd Viſchzeug darauf frey fahren vnd viſchen mögen, So ſoll der Herr des grunds, jenen ſolches zu geſtatten, vnd die viſch volgen zu laſſen ſchuldig ſein. So aber die Inhaber oder Beſtentner des Waſſers, in jrem Schifflein, daraus ſie nit treten oder ſteigen ſollen, mit jrem viſchzeug nit frey faren können, alsdann mögen die Herren des Grunds, ſich des viſchens daſelbſt, vnverhindert wem das Waſſer zuſtünde, annemen. Ihrer Provenienz nach wird dieſe Vorſchrift durch von Wölkern in ſeiner „Commentatio suceincta“ von 1737 auf altbayeriſche Quellen zurückgeführt. Wörtlich gleichlautend damit iſt die Vorſchrift, welche ſich in den Dinkelsbühler Statuten Guerſt zuſammengeſtellt 1536, revidirt erſchienen 1738) Thl. I Tit. XVII 8 1 und 2 findet. Für das Gebiet des Würz— burgiſchen Rechts aber ſtellt Weber, in ſeinen „Provinzial- und Statutarrechten des König— reichs Bayern“ Bd. III Thl. I S. 318 die Rechtslage, wie folgt, dar: „Tritt der Fluß durch Überſchwemmungen aus ſeinem Ufer, jo verliert der Fiſchberechtigte jein Eigenthum an den ausgeworfenen Fiſchen nicht, ſondern fordert ſolche von jedem, der ſich derſelben ange— maßt, mit Recht zurück.““) — Auf einem hievon wiederum ziemlich abweichenden Standpunkte ſteht das Preußiſche Landrecht von 1794, wie ſolches in einem großen Theile von Mittel- und Oberfranken noch heute gilt. Es beſtimmt zunächſt in Thl. I Tit. IX $ 176, daß die Fiſche in Teichen, Hältern, Seen und anderen geſchloſſenen Gewäſſern, welche ſich nicht über die Gränze des Grundſtückes erſtrecken, in dem ſie liegen, dem Eigenthümer des Grundſtücks zugehören und fährt dann fort, wie folgt: § 178. „Wenn Fiſche, die in ſolchen Gewäſſern gehegt werden, bei großem Waſſer oder bei einem Durchbruche des Dammes austreten, ſo können ſie von dem Eigenthümer auch auf fremdem Grunde eingefangen werden. 179. Bis in Flüſſe oder Ströme hingegen, oder in andere Gewäſſer, worin ein Dritter das Recht zu fiſchen hat, findet die Verfolgung nur inſoweit ſtatt, als der Eigen— thümer ſichere Merkmale anzugeben vermag, wodurch ſeine ausgetretenen Fiſche von denjenigen, die in dem andern Gewäſſer befindlich ſind, ſich hinlänglich unterſcheiden. $ 180. Wenn Flüſſe, Bäche oder andere uneingeſchloſſene Gewäſſer austreten, jo kann der, welcher darin zu fiſchen berechtigt iſt, die ausgetretenen Fiſche in der Regel nicht verfolgen. $ 181. Vielmehr gehören dieſe Demjenigen, auf deſſen Grunde das ausgetretene Waſſer ſtehen bleibt. $ 182. Bleiben die Fiſche, nach abgelaufenem Waſſer, in Lachen zurück, die jemand zu befiſchen das Recht hat, ſo kann dieſer auch ſolche Fiſche ſich zueignen. $ 183. Es darf aber niemand die Fiſche durch Netze, Zäune, Dämme oder andere Wehrungen, an der Rückkehr in den Strom verhindern.“ Von neueren außerbayeriſchen Geſetzen hat z. B. das k. ſächſiſche Fiſchereigeſetz vom 15. Oktober 1868 die Fiſchnacheile für fließende Gewäſſer einfach beſeitigt. Es ſagt in $ 4: „Wenn fließende Gewäſſer austreten, ſo bleibt das Recht zum Fiſchen für die nach $ 3 Berechtigten auf den Raum innerhalb der Ufer beſchränkt. Die nach dem Rücktritte des Waſſers innerhalb ſeines Grundeigenthums zurückgebliebenen Fiſche zu fangen und ſich zuzueignen, ſteht zwar jedem Grundbeſitzer zu, es iſt ihm jedoch jede Vorrichtung unterſagt, wodurch das Wiederabfließen des ausgetretenen Waſſers oder der zurückgehenden Fiſche in den normalen Waſſerlauf gehindert wird.“ Für ſtehende Gewäſſer beſtimmt das ſächſiſche Geſetz hinſichtlich der Fiſchnacheile nichts. Hienach, dann nach dem Wortlaute des $ 4, ſowie nach § 1 Abſ. 2 ergibt ſich der Schluß, daß in letzterer Richtung die Fiſchnacheile nicht ausgeſchloſſen werden wollte, dieſelbe vielmehr in Sachſen in Kraft bleibt, ſoweit ſie dort nach den anderweitigen Geſetzen und Rechts— grundſätzen zuläſſig erſcheint. Ungefähr ebenſo erſcheint die Rechtslage für jog. geſchloſſene Gewäſſer im Großherzogthum Heſſen, nach deſſen ganz neuem Fiſchereigeſetz vom 27. April ) In dieſem Wortlaute klingt die Bemerkung etwas uneritiſch. 104 — — — 1881. Bezüglich offener Gewäſſer aber verwirklicht Art. 11 deſſ. Geſetzes, im Vergleiche mit dem ſächſiſchen Geſetze, zum Theil wiederum ein weſentlich anderes Princip. Art. 11 ſagt nämlich: „Das Recht zum Fiſchen ſteht während der Ueberfluthung der Ufer eines offenen Fiſchwaſſers dem Fiſchereiberechtigten auch außerhalb der Ufer des Fiſchwaſſers zu. Die nach dem Rücktritt des Waſſers innerhalb eines Grundbeſitzes in Gräben und Vertiefungen ꝛc. ꝛc., welche nicht in fortdauernder Verbindung mit einem offenen Fiſch— waſſer ſtehen, zurückgebliebenen Fiſche darf der Grundbeſitzer ſich aneignen; doch ſind Vorrichtungen, welche den Zweck haben, das Wiederabfließen des ausgetretenen Waſſers oder das Zurückgehen der Fiſche in den normalen Waſſerlauf zu hindern, unterſagt.“ So die geſchriebenen Geſetze. Man ſieht, die Anſchauungen in dieſer Frage ſind noch nicht ſehr geklärt, die Rechtsnormen noch ſehr verſchieden. Eine Kritik ihres Inhalts und eine Beſprechung der legislatoriſchen Geſichtspunkte muß ich mir aber auf ein andermal verſparen. Stdgr. IX. Kleinere Mittheilungen. Fiſchereiverhältniſſe in der Oberpfalz. Der Jahresbericht des Kreiscomités des landwirthſchaftlichen Vereins für Oberpfalz und Regensburg, 1880, bringt folgenden bemerkenswerthen Bericht: Wir können für das abgewichene Jahr mit Befriedigung conſtatiren, daß allenthalben dem Schutze und der Pflege des Fiſchereiweſens eine zunehmende Aufmerkſamkeit geſchenkt wird, die an einem Orte zur Vereinsthätigkeit ſich geſtaltet, an anderen Orten nur auf das Privatintereſſe beſchränkt bleibt, immerhin aber bekundet, daß man den Werth erhöhter Thätigkeit auf dieſem Wirthſchaftsgebiete verſtanden und ſchätzen gelernt hat. Die Karpfen der Oberpfalz aus den zahlreich vorhandenen meiſt gut bewirthſchafteten Teichen bleiben ein geſuchter Handelsartikels. Bei der anerkannten Qualität der ober— pfälziſchen Zuchten fehlt es auch nicht an der Menge, da, wie im Bezirke Eſchenbach in Teichen des Hrn. Glasfabrikbeſitzers P. Heindl zu Trabitz, das Gewicht von 7 Pfd. bei Karpfen und Hechten und 1 Pfd. bei Barſchen (Bürſtling) nicht ſelten erreicht wird, der Fiſchzug aber in den Bezirken Kemnath, Nittenau, Oberviechtach, Roding, Tirſchenreuth und Vilseck hunderte von Zentnern im Einzelnen ergibt. Der Kreis Oberpfalz und Regensburg zählt im Ganzen wohl nur 9 bis 10 land— wirthſchaftliche Bezirke, in denen die Fiſchzucht eine untergeordnete Bedeutung hat. Die künſtliche Aufzucht von Fiſchen wird nicht vernachläßigt; ſo hat der Fiſchereiverein in Cham eine zweite Brutanſtalt errichtet. In Waldmünchen wurde eine eigene geſchloſſene Brutanſtalt von Hrn. k. Hauptzollamtskontroleur Wellen hofer errichtet, welcher Forelleneier von Hüningen bezieht. Herr Lehrer Angerer zu Ebnath hat mit Unterſtützung der gräfl. Caſtell'ſchen Standesherrſchaft ſich mit ſeither gutem Erfolge der künſtlichen Fiſchzucht zugewendet und hofft man dadurch die einſtens ſo fiſchreiche Fichtel— naab wieder zu bevölkern. Der Diſtriktsrath von Kemnath hat dieſem Unternehmen in anerkennenswerther Weiſe 20 M pro 1881 zugewendet. In dem landwirthſchaftlichen Bezirke Oberviechtach hat Herr Gutsbeſitzer Suckart von Lukahammer eine große Anzahl von Forellenſetzlingen bezogen, um deren Züchtung zu verſuchen. Im Bezirke Vohenſtrauß find namentlich die Leiſtungen der Herren Gutsbeſitzer Joſef Wittmann auf Finkenhammer, Michael Beer von Peugenhammer und Mathias Balk von Pinger— mühle in der Aufzucht der Forellen hervorzuheben. Nebenbei findet man jedoch auch einen weniger rationellen Betrieb der Flußfiſcherei. So wird an vielen Orten auch an den ſchönſten Stellen wahre Raubwirthſchaft geführt. Wenn das Nachtfiſchen in neuerer Zeit nicht mehr möglich, ſetzt man Netze in der ganzen Breite des Flußes ein und macht nun am Tage ſaubere Arbeit. Auch im Jahre 1880 wurden von k. Regierung und vom Kreiscomite die Beſtrebungen der Fiſchereivereine mit Baarzuſchüſſen unterſtützt. Von k. Regierung konnte für 85 erlegte Fiſchottern die Geldprämie gewährt werden. 105 — — Aus der Oberpfalz ſchreibt man uns ferner: „In Nr. 1 der Fiſchereizeitung heur. Irs. ſteht auf Seite 11 unter „Aus der Oberpfalz“: „„In der Wondreb bei Wald— ſaſſen gibt es prächtige Aale. Der Hauptfiſch, der zu züchten wäre, iſt jedoch der Karpfe, dann die Forelle und der Hecht.““ Hiezu erlaube ich mir folgende unmaßgeb— liche Bemerkungen: Daß es in der Wondreb prächtige Aale gibt, laſſen wir uns gerne gefallen. Auch der Karpfenzucht räumen wir dort die gebührende Stelle ein, umſomehr, als die Gelegenheit zur Erlangung von geſundem, vorzüglichem Satze inmitten einer blühenden Teichzucht — ich erinnere nur an die Nähe der vortrefflichen böhmiſchen Teichwirthſchaften — ſich nirgends leichter darbieten kann. Mit der Forellenzüchterei aber wird es, wie wir fürchten, ſeinen Haken haben. Wir halten das Waſſer der Wondreb hiezu für zu warm. Eher dürfte noch die Aeſche ſich für dieſes Flüßchen eignen, obwohl auch die Aeſche kältere Waſſertemperaturen vorzieht. Was der Hecht dann noch, wenn wirklich Karpfen- und Forellenzucht betrieben werden will und ſoll, in der Wondreb als Zuchtfiſch zu thun hat, iſt uns nicht ganz klar. Er wird ſich in allen Gewäſſern, 0 in jenen mit Edelfiſchen am erſten, ohnehin von ſelbſt zur rechten Zeit einfinden und ſich bald — leider! — genug bemerkbar machen. F. W.“ Fiſcherkarten. Gegen die in Mittelfranken jüngſthin eingeführte Art von Fiſcher— karten bringt nun auch der Nürnberger „Korreſpondent v. u. f. Deutſchland“ in Nr. 294 eine Reihe von Einwänden. Wir verweiſen desfalls auf unſere vorläufige Bemerkung in voriger Nummer S. 85. Zur Krebspeſtfrage. Gelegentlich einer Beſprechung der Dr. Harz ' ſchen Schrift, welche ſich in den Berichten des oſt- und weſtpreußiſchen Fiſchere ivereins (1880/1 Nr. 4) findet und ähnlichen Anſchauungen, wie unſer Blatt (S. 89), Ausdruck gibt, wird dort— ſelbſt auch hervorgehoben, daß der Zool oge Prof. Zaddach von Königsberg (jüngſt verſtorben) das Distoma cirrigerum auch im Körper geſunder Krebſe häufig beobachtet habe. — Nach Berichten der „Deutſchen Fiſchereizeitung“ ſoll die ſog. Krebspeſt auch in der preußiſchen Rheinprovinz, ſowie in der Schweiz (wie es ſcheint in der Gegend bei Bern) ausgebrochen ſein und in Schleſien ſich mehr und mehr verbreiten. Einheimiſche Perlenfiſcherei. Ein Freund unſeres Blattes ſchreibt: „Kürzlich hatte ich Gelegenheit, eine kleine Collektion auserleſener einheimiſcher Perlen zu ſehen. Sie wurden in neuerer Zeit gewonnen aus den bayeriſchen Perlenbächen, in welchen dem bayeriſchen Staate das ſog. Perlenregal zuſteht (Niederbayern, Oberpfalz), und waren nach Geſtalt, Farbe und Größe von vorzüglicher Beſchaffenheit.“ Königlich bayeriſche Fiſchkulturanſtalt Engelſtein. Anläßlich des in Engelſtein (Eiſenbahnſtation Ueberſee, nahe dem Chiemſee) jüngſt ſtattgehabten Beſuchs oberbayeriſcher Forſtwirthe erſchien ein typographiſch vorzüglich ausgeſtattetes kleines Schriftchen, betitelt: „Engelſtein, königl. Fiſchculturanſtalt“, welches wir zu freundlicher Beachtung um ſeiner ſelbſt und der Sache willen empfehlen. Nach einem „Willkomm“ für die Gäſte, ge— dichtet von Herrn Rentbeamten Hartwig Peetz in Traunſtein, dem unermüdlichen Chiem— gauforſcher, dem Verfaſſer der „Fiſchwaid in den bayeriſchen Seen“ ꝛc., folgt eine Skizze über die Anſtalt ſelbſt. Darin ſind geſchildert deren Lage, Waſſerverhältniſſe und Betrieb. Beigegeben iſt ein Preiscourant, in welchem ſich übrigens zur Zeit nur die Preiſe herangewachſener Fiſche ausgeſetzt finden. Deren Verkauf wird durch die Chiemſee— Adminiſtration Traunſtein und die Seewartei Ueberſee beſorgt. Notirt ſind als Preiſe für 1/2 Kilo: Saibling 2 J 50, Lachsforellen 14 36, Bachforellen 1 50, Aeſche 1, Renke 70 J, Schied 40 g. Gewiß beachtenswerth. Eine Forelle (stattlichen Gewichts) wurde jüngſt bei Pappenheim in der Alt— mühl gefangen. Ein Aal in der Rott. Nach einer uns zugegangenen ſehr freundlichen Mittheilung vom 19. Juni ds. Js. wurde etwa drei Wochen vorher bei Pfarrkirchen in Niederbayern ein 78 cm langer, 2 Pfd. ſchwerer Aal im Rottfluße gefangen. Wahrſcheinlich rührt er von jenem durch Hochwaſſer aus einem Teiche entführten Aaleinſatze her, über welchen 106 Herr Advokat Petzold in Nr. 7 der vorjährigen bayeriſchen Fiſchereizeitung, S. 16, berichtete. Leuchtendes Floß. Ueber dieſe neue Erfindung („Glühwurm-Floß“, „Glow Worm Float“), welches das Fiſchen bei Nacht ſehr erleichtern ſoll, berichtet die „Deutſche Fiſcherei— zeitung“ in Nr. 26 mit Beifügung des Wunſches: „Hoffentlich wird es bald bei uns eingeführt!“ Wir haben den gegentheiligen Wunſch und zwar ſowohl hinſichtlich des gedachten engliſchen Fabrikats, als auch der von Hrn. E. Weeger in der öſterreichiſch— ungariſchen Fiſchereizeitung, 1881, Nr. 26, empfohlenen ähnlichen Apparate. Denn bei uns zu Land iſt das Fiſchen bei Nachtzeit verboten und wir möchten alle Fanggeräthe aus dem Handel verbannt wiſſen, welche zur Uebertretung der Verbote gewiſſer Fangarten irgendwie beitragen. Im Allgemeinen wäre es nach unſerer Anſicht angezeigt, auch das Feilbieten von Fanggeräthen, deren Anwendung verboten iſt, ebenfalls geſetzlich zu ver— bieten und unter Strafe zu ſtellen. Macht es doch einen eigenthümlichen Eindruck, in Angelgeräthehandlungen Gere, Schlageiſen und ähnliches zur Schau ausgelegt und käuflich angeboten zu ſehen, was doch nicht benützt werden darf! Verunreinigung von Fiſchwaſſern. In dem vorjährigen Bande der Fiſcherei— zeitung S. 74 wurde ein Beiſpiel erwähnt, wie in einem Gebirgsbache von einer Stelle, wo Kohlenaſche von den Anwohnern eingeworfen wurde, ſich alle Standforellen zurück— zogen. Dieſes Einwerfen von Aſche wurde voriges Jahr beſeitigt. Heuer ſind nun wieder ſtattliche Forellen an den alten Standplätzen. Genau dort wurde erſt jüngſt eine ſolche im Gewicht von circa 700 Gramm gefangen. Solche Beiſpiele find ſchlagend. Zur gefälligen Notiz. Es wird gebeten, etwaige Zuſendungen für die Redaktion der bayeriſchen Fiſchereizeitung interimiſtiſch bis auf Weiteres nach München, Sonnenftraße 7/III r., zu adreſſiren. Inserate. Die vor Kurzem erſchienene Schrift des Herrn Dr. Julius Staudinger, Rath am kgl. bayer. Oberſten Gerichtshof, a. D., zu München, Der Fiſchereiſchutz durch die Skrafgeſetzgebung nach deutſchem Reichs- und bayeriſchem Tandesrecht für Jiſcherei- f Intereſſenten und Zuriſten erörtert (98 Seiten, Ladenpreis 1% 50 ) findet die fortgeſetzte Aufmerkſamkeit der maßgebendſten Stellen. Gewidmet dem bayeriſchen Fiſchereiverein (zu deſſen jüngſt ſtattgehabtem 25jähr. Jubiläum), hat ſie nun auch der Deutſche Fiſchereiverein in einem ſeiner trefflichen Circulare beſonders hervorgehoben und „der weiteſten Verbreitung würdig“ erklärt. Es liegt im Intereſſe der Fiſcherei, daß überall die richtigen Rechtsgrundſätze zum Schutze der Fiſcherei gehandhabt werden. Die Schrift iſt bei aller Wiſſenſchaftlichkeit ſo durchſichtig und leichtverſtändlich geſchrieben, daß zum Beiſpiel auch das Forſtſchutzperſonal, die Gendarmerie ꝛc. ſich mit ihrem Inhalt vertraut machen könnten, was gewiß ſehr zweckmäßig wäre. Um die wünſchenswerthe weiteſte Verbreitung zu ermög⸗ lichen, offeriren wir den verehrlichen Fiſchereivereinen ſowie allen Freunden der Fiſchereiſache Partien von 25 Exemplaren für nur 15 Mark. Dieſe Vergünſtigung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft. Nördlingen, 1. Juli 1881. C. H. Veck'ſche Buchhandlung. Für die Redaktion verantwortlich: M. Eiſenberger in Tölz. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſfion bei d he odor Ackermann in München. . - N NT N BE BR. RU: A un SEN RS A N W . * . Payeriſche a e — — — Organ 6635 (OA, 8.1557 des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 8. München, 15. Auguſt 1881. VI. Jahrg. Die „Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Klitte des Monats. Das Abonnement betrügt für den Jahrgang 2 Mark und werden geſtellungen bei den kgl. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: 7 Das Fiſchereivereinsweſen. — II. Fiſcherei-Statiſtik. — III. Verunreinigung von Gewäſſern. — IV. Die amtlichen Berichte über die Berliner Fiſchereiausſtellung von 1880. — V. Eisvögel als Fiſcheonſumenten. — VI. Neue Fiſchzuchtanſtalten. — VII. Abſterben von Fiſchen. Nürnberger Karpfenbörſe. — XI. Schonzeit der Rothaugen? — X. Vereins— nachrichten. — XI. Kleinere Mittheilungen. — XII. Literariſches. — Notizen. — Inſerat. I. Das Jiſchereivereinsweſen. Von Herrn Bezirksamtsaſſeſſor Hörmann in Regensburg.“) Mehrfache Kräfte auf Einen Punkt vereinigt, geben erhöhte Kraft, und was jede dieſer Kräfte einzeln nicht vermöchte, iſt ihnen zuſammen ein Leichtes. Das iſt nicht blos ein phyſikaliſches Grundgeſetz. Es iſt allenthalben auch im geſellſchaftlichen, wie im wirthſchaftlichen Leben wahrzunehmen. Wo immer es einen wirthſchaftlichen Aufſchwung gilt, werden gleichſtrebende Kräfte ſich ſammeln und vereinigen, und mit fortſchreitendem Aufſchwunge wird auch die Vereinsbildung mehr und mehr ſich entwickeln. Vereine ſind hienach ebenſo Urſache wie Wirkung des wirthſchaftlichen Fortſchritts, ſie werden durch das erwachende Intereſſe hervorgerufen und ſind hinwiederum ganz Be aßen und geeignet, dieſes Intereſſe zu fördern. +) Bir veröffentlichen mit Vergnügen biefe warme, ſachgemäße und von aufrichtiger Hin— gebung zeugende Anſprache, unter dem lebhaften Wunſche, daß deren Hauptzn weck, zu örtlichen Vereins— bildungen anzuregen, auch von reichem Erfolge begleitet ſein möge. Der Segen für die Sache würde nicht ausbleiben. Die Red. 108 Dieſe Erſcheinung, jo allgemein und regelmäßig fie ſich wohl überall auf wirth— ſchaftlichem Gebiete bemerklich macht, iſt jedoch in letzter Zeit kaum irgendwo lebhafter, als im Fiſchereiweſen hervorgetreten. Nach langem tiefen Darniederliegen begann vor etwa 30 Jahren das Intereſſe für dieſen Wirthſchaftszweig ſich zu regen. Es kam die hohe Bedeutung der Fiſchzucht, wie die Nothwendigkeit einer beſſeren Fiſchereipflege da und dort zum Bewußtſein, und es ſchloſſen ſich Intereſſenten und Freunde der Fiſchereiſache zuſammen, um im Verein für die Sache zu wirken. Die Entwicklung war anfänglich, wie meiſt in allen Dingen, nur eine langſame und mehr vereinzelte, worüber im Maihefte 1873 der Zeitſchrift des landwirthſchaftlichen Vereins bereits eine Darlegung gegeben iſt. Seitdem haben jedoch der intenſive Betrieb, auf den die geſammte Landwirthſchaft hinlenkte, die hervorragende Beachtung, die den landwirthſchaftlichen Spezialzweigen ſich zuwendete, und die enorme Steigerung, die in den Fiſchpreiſen eingetreten, dem Fiſcherei— weſen mächtigen Vorſchub geleiſtet, und die ſchon entſtandenen Vereine ließen es auch nicht fehlen, ihre Sache nach jeder Richtung vorwärts zu bringen. Damit waren die Vereinsbildungen namhaft gefördert. In raſcher Folge tauchte ein Verein nach dem andern auf, und ſind wir in Bayern nun glücklich dahin gelangt, daß an der Seite des bayeriſchen Fiſchereivereins in München als centralen Landesvereins bereits ſechs Kreisfiſchereivereine, in Landshut, Würzburg, Augsburg, Ansbach, Regensburg und Bayreuth beſtehen.“) Eine hohe Stufe der Vereinsorganiſation iſt damit gewonnen, aber ein Abſchluß derſelben kann noch nicht erreicht ſein. Wohl haben der bayer. Fiſchereiverein in ſeinem mehr als 25 jährigen Wirken voran, ſodann die Kreisfiſchereivereine in ihrem kürzeren oder längeren Beſtande ſchon ſehr viel erſprießliches geleiſtet. Aber ſie dürften ſchwerlich in der Lage ſein, den Endzweck ihrer Beſtrebungen, die Wiederbevölkerung unſerer Fiſchgewäſſer, für ſich allein der vollen Verwirklichung zuzuführen. Wenn und wo es gilt, Fragen mehr allgemeiner Natur zu fördern, werden ſie auch immer die berufenſten Organe dafür bleiben. Es wird immer ihre Aufgabe ſein müſſen, den Fiſchereiſchutz nach ſeiner präventiven, wie repreſſiven Richtung wahr— zunehmen, die allgemeinen Erfahrungen in Fiſchereikunde und Fiſchereibetrieb unter ſich, wie mit anderen deutſchen und außerdeutſchen Fachvereinen und-Organen in Austauſch zu bringen, die Fiſchereiintereſſen gegenüber den Staatsbehörden und gegenüber anderen Inſtitutionen im Staate (z. B. Flußbauweſen, Fabrikweſen ꝛc.) zu vertreten, eine an— gemeſſene Vertheilung und Verwendung der verfügbaren Mittel vorzuſorgen. Sobald aber ein unmittelbares Eingreifen zur Hebung unſerer Fiſchbeſtände in Frage kommt, mit einem Worte: für die aktive Fiſchzucht in unſeren zahlreichen Seen, Flüſſen Bächen und Teichen werden die centralen und provinzialen Vereine kaum mehr zureichen. Es wird ein weiterer Ausbau unſeres Fiſchereivereinsweſens unentbehrlich ſein. Wohl haben der Landesverein und die Kreisfiſchereivereine auch hierin durch Er— richtung von Brutanſtalten, Ausſetzung von Brut ſchon manches Verdienſt ſich erworben. Allein es find dieß bis jetzt doch nur mehr vereinzelte Maßnahmen! ), welche gegenüber *) Für die Pfalz iſt inhaltlich eines ganz neuen Berichts zwar die Gründung eines Kreis— fiſchereivereins angebahnt, aber immer noch keine vollendete Thatſache. Die Red. 2 *) Die Thätigkeit einzelner ſolcher Vereine, namentlich des trefflichen unterfränkiſchen Sreis- fiſchereivereins ſcheint uns doch weit über das Gebiet „vereinzelter Maßnahmen“ e Die Red. 109. unſeren ausgebreiteten Fluß- und Bachſyſtemen, mit den weitgedehnten Flächen unſerer Seen und Teiche, nicht erſchöpfend erſcheinen. Dazu kommt, daß nach der Natur der Gewäſſer, welche über Länder und Provinzen ſich hinziehen, und nach dem Weſen ihrer Bewohner, welche keine Grenze kennen, im Fiſchereiweſen mehr, wie faſt in jedem anderen Wirthſchaftszweige, ein gemeinſinniges Zuſammengreifen“) geboten erſcheint. Im Feldbau, in der Viehzucht kann jede Ver— beſſerung auch auf beſchränkterem Raum in ihrem Erfolge meiſt voll überſchaut und genutzt werden. Im Fiſchereiweſen wird die Pflege einer einzelnen Flußſtrecke, der Brut— einſatz an einer einzelnen Bachſtelle, den nächſt Betheiligten ſelten in den Stand ſetzen, ſeine Bemühungen zu ſeinem ausſchließlichen Vortheile zu verwerthen oder auch nur in ihrer Wirkung genauer zu verfolgen. Solche Einzelbeſtrebungen werden, ſo anerkennens— werth ſie ſein mögen, vorerſt immer wenig Erfolg zeigen und vielleicht erſt nach vielfacher Wiederholung etwas mehr hervortreten. Eine raſchere, fühlbarere, ausgedehntere Wirkung könnte wohl nur dann erzielt werden, wenn das geſammte Gebiet unſerer Fiſchereigewäſſer zu gleicher Zeit möglichſt allgemein pfleglich in Angriff genommen würde. f Dafür müßten aber allenthalben geeignete Organe zur Verfügung ſtehen, und dieſe dürften am beiten in Bezirks- und Ortsvereinen ſich bieten. Anſätze dafür ſind wohl überall ſchon gegeben. In den meiſten Kreiſen ſind Zweig— vereine da und dort ſchon vorhanden, und werden der bayeriſche Fiſchereiverein und die Kreisfiſchereivereine wohl ſchon erfahren haben, wie unendlich dienſam ſolche äußere Vereine den Fiſchzuchtzwecken ſind, und anderſeits, wie ſchwierig es iſt, nach entfernteren Waſſergebieten zu wirken, wo vermittelnde Organe nicht zur Seite ſtehen. Die bereits beſtehenden Bezirksfiſchereivereine mögen in ihrem Bereiche das Beſte leiſten. Für's Allgemeine können ſie noch nicht genügen. Sie ſind noch zu ſporadiſch, theilweiſe auch in zu lockerem Verbande. Es wird eine ſyſtematiſche Ausbreitung dieſer Vereine über das ganze Land und eine organiſche Zuſammenſchließung aller dieſer Vereine mit den Kreisvereinen angeſtrebt werden müſſen. Wohl mag die Durchführung dieſes Gedankens manchen Schwierigkeiten be— gegnen, ſie werden aber nicht unbeſieglich ſein; es müßte dieſes Ziel vorerſt nur einmal feſt in's Auge gefaßt werden. Die Kreisfiſchereivereine find auch erſt nach und nach in Jahresfriſten erſtanden, und ſo dürfte auch eine planmäßige Verzweigung von Orts— vereinen über das ganze Land ſich allmählich geſtalten laſſen. Eine geographiſche Anlehnung an die Verwaltungsbezirke, wie etwa bei dem landwirthſchaftlichen Vereine, möchte hiebei keineswegs nothwendig ſein. Es iſt ja das Feld der Fiſchereivereine ein weſentlich anderes, und manchen Orts dürfte ſich eine Congruenz mit dem Verwaltungsbezirke geradezu unpraktiſch erweiſen“ “). ) Einſtweilen die Notiz, daß auf Anregung des ſchwäbiſchen Kreisfiſchereivereins in Augsburg eben der bayeriſche Fiſchereiverein als Landesverein mit Erwägungen hinſichtlich Erzielung eines mehr ſyſtematiſchen einheitlichen Vorgehens in Sachen der Fiſchzucht und der Wiederbevölkerung der Gewäſſer befaßt iſt. Den Kreisvereinen werden darüber wahrſcheinlich bald Mittheilungen zugehen. Die Red. * Wir finden auch ſachlich die Thätigkeit in Fiſchereivereinen den Vorſtänden von Admini— ſtrativſtellen und -Behörden nicht ſo unmittelbar nahe liegend, wie z. B. die landwirthſchaftliche Vereinsthätigkeit im Allgemeinen. Daraus läßt ſich auch die Thatſache erklären, daß die äußeren Verwaltungsbeamten bei aller ſonſtigen zweifelloſen Pflichttreue und Hingebung an ihre allgemeine Aufgabe doch, wenigſtens bisher, noch nicht allenthalben jenen Grad von eigener Initiative hin ſichtlich der Fiſchereipflege gezeigt haben, welcher im Intereſſe der Sache wünſchenswerth wäre. D. Red. 110 Viel natürlicher wird es fein, an die Fluß- und Bachgebiete ſich zu halten. Es ſollte für jedes größere Bachgebiet, für jede größere Flußſtrecke ein Verein ſich bilden mit der Aufgabe, innerhalb ſeines Gebietes das Fiſchereiweſen auf den denkbar höchſten Stand zu bringen. Der Verein könnte füglich auch nach dem Hauptwaſſer, das er vertritt, ſich benennen, wie etwa Verein für die ſchwarze Laber mit dem Sitze in. .. Nur etwa am Sitze des Centralvereins und des Kreisvereins und für deren nächſte Umgebung wird ein zweiter Verein kaum nöthig fein”). An Elementen für ſolche Zweigvereinsbildungen kann es nicht wohl fehlen. Die Fiſchereiberechtigten, die Fiſchwaſſerpächter, zahlreiche andere Intereſſenten und Pfleger des Fiſchereiweſens, wie auch alle Freunde eines wirthſchaftlichen Strebens überhaupt, werden ſicherlich ihre Contingente dazu ſtellen, und es käme dabei ſchließlich gar nicht einmal immer auf eine große Zahl an. Die Organiſation für ſich allein ſchon wäre hoch anzuſchlagen. In ihrer inneren Verfaſſung brauchten dieſe Vereine keineswegs den gleichen Satzungen ſchablonenmäßig unterſtellt zu ſein; es kann der freien Selbſtbeſtimmung darin mancher Spielraum belaſſen ſein. Weſen und Zweck werden von ſelbſt ſich überall gleich bleiben; in Form und Mitteln können Abweichungen nicht ſchaden. Insbeſondere könnten auch die Beiträge innerhalb eines jeden Zweigvereins ſelbſtändig nach Leiſtungsfähigkeit und Bedürfniß geregelt werden, und es ließen ſich ſogar Verbände ohne beſondere regelmäßige Beiträge denken; ſie würden immerhin noch den ſchon angedeuteten Werth einer organiſatoriſchen Intereſſenvertretung für ein Fiſch— waſſer darbieten. Um die Vortheile vereinten Strebens zu wahren, müßten die Bezirksvereine ſtetig in Fühlung mit den provinzialen und centralen Vereinsorganen ftehen. An ein Unterordnungsverhältniß iſt dabei aber ſelbſtverſtändlich nicht zu denken; doch ſollte jeder Bezirksverein ein Mitglied des Kreisvereines ſein, und wäre damit den Bezirksvereinen von ſelbſt auch ein entſprechender Einfluß in letzterem an die Hand gegeben!“). Die pekuniären Beziehungen zwiſchen den Bezirks- und Kreisvereinen werden von vorneherein ſchwer ſich regeln laſſen. Es wird vor Allem abzuwarten ſein, welche Einwirkung die Zweigvereinsbildungen auf den Mitgliederſtand des Kreisvereins äußern werden. Nur die aus öffentlichen Fonds fließenden Mittel, welche hoffentlich mehr und mehr ſich ſteigern werden, wären zunächſt den Provinzial- und Central— vereinsorganen verfügbar zu ſtellen. Im Übrigen wird eine kaſuiſtiſche Vorausbeſtimmung aller Einzelheiten kaum nöthig fein. Es handelt ſich ja nicht um künſtliche Gebilde, ſondern um organiſche Entwicklung des Fiſchereivereinsweſens, und wird es deshalb nur einer angemeſſenen Anregung bedürfen, um aus den vorhandenen Kräften lebensvolle Geſtaltungen zu gewinnen. Daß es dazu komme, wird ſicherlich von Allen gewünſcht und erhofft, denen die hohe wirthſchaftliche Bedeutung des Fiſchereiweſens bewußt und eine Hebung unſerer Fiſchbeſtände angelegen iſt. *) Würde auch neben den Erſteren kaum einen neuen Boden haben. Die Red. %) Von den ſechs Kreisvereinen haben ſich hinwiederum auch bereits fünf (s. Fiſcherei— zeitung 1881 S. 88) dem bayeriſchen Fiſchereiverein mitgliedmäßig verbunden. Die Red. 5 heriſchen Fiſch 9 111 Freilich kann man dann und wann auch Stimmen hören, denen der jetzige friſche Zug im Fiſchereivereinsleben Modeſache dünkt, welche auftauche und verſchwinde — eine Auffaſſung, die zweifelsohne von großer Kurzſichtigkeit zeugt. Es wird dabei drr immenſe Werth verkannt, welchen eine Wiederbevölkerung unſerer zahlreichen, aber ſiſcharmen Gewäſſer für den Nationalreichthum und das Volksnahrungsweſen haben müßte. Es werden die mächtigen Anſtrengungen überſehen, welche anderwärts dieſſeits und jenſeits des Oceans ſeit geraumer Zeit ſchon für das Fiſchereiweſen aufgeboten werden und welche Seitens einer bloßen Liebhaberei niemals gemacht würden. Es werden die namhaften Erfolge vergeſſen, welche gerade bei den Amerikanern als den Meiſtern praktiſchen Sinnes im Fiſchereiweſen ſchon errungen worden. Überſchwängliche Erwartungen allerdings werden nicht erfüllt werden können. Es wäre verkehrt, von den Fiſchereivereinen ſofort einen völligen Umſchwung alles Beſtehenden im Fiſchereiweſen zu verlangen. Was in Menſchenaltern geſündigt wurde, kann in Jahresfriſt nicht wieder gebeſſert werden. Iſt ja doch immer das Niederreißen leichter als das Aufbauen. Zudem iſt der Bereich der Fiſchwaſſerpflege ein ſo weit gedehnter, daß unſere ſeitherigen Mittel für greifbarere Erfolge viel zu gering erſcheinen, und ſind auch die Schäden, welche ſeit langem unſeren Fiſchwaſſerbeſtänden von Induſtrie, Verkehrsweſen und Landes— kultur, ſowie durch frevelnde unvernünftige Ausbeute zugefügt wurden und noch werden, zu tief geriſſen, als daß ſich ſo raſch eine Behebung oder auch nur Milderung derſelben erzielen ließe. Es wird das Aufgebot aller Kräfte, es wird die zäheſte Ausdauer nöthig ſein, damit „neues Leben blüht aus den Ruinen!“ II. Fiſcherei-Statiſtil. Der oberpfälziſche Kreisfiſchereiverein hat behufs Herſtellung einer umfaſſenden und genauen Statiſtik und Geographie aller Fiſchgewäſſer des Kreiſes Fragebogen ent— worfen, welche beſtimmt ſind, an die äußeren Fiſchereivereine ſowie Verwaltungsbehörden verſendet zu werden, mit dem Erſuchen, dieſe Fragebogen zur Beantwortung an kundige Behörden, Dienſtorgane und Private in ihrem Bezirke hinauszugeben, reſp. bezüglich der Fiſchereiberechtigungen und Plannummern der Fiſchgewäſſer auch an die k. Rentämter hinzuleiten. Die geplanten Erhebungen ſollen nach drei Richtungen hin ſtattfinden, für welch' jede einzelne ein Formular der Fragebogen zu dienen hat, und erſtrecken ſich auf folgende Punkte: 1) Formular I betrifft fließende Gewäſſer — jeden Fluß bis herab zum kleinſten Bache —: Name; natürliche Beſchaffenheit des Gewäſſers, Waſſer— lauf, Gefälle, Temperatur, Untergrund, Waſſermenge, Uferbeſchaffenheit; Fiſcharten, (desgleichen Krebſe), Größe, Gewicht, etwaiges früheres Vorhandenſein, Zeit und Grund des Verſchwindens; die den Fiſchen günſtigen Verhältniſſe, Vorhandenſein vieler Tümpel und Altwaſſer, beſondere Pflege, erhöhte Sicherheit; ungünſtige Ver— hältniſſe, Fabriken, Stauwerke, Wehre, Wäſſerungsanlagen, Ablaſſen des Waſſers zur Reinigung, häufige Beunruhigung, Ueberſchwemmungen; ſchädliche Thierarten, ſeitherige Maßregeln dagegen; Fiſchereifrevel, deren Arten Nachtzeit, Sprengſtoffe, Fiſchgabeln, Giftſtoffe), Häufigkeit und Anzeigeverhältniſſe; Raubfiſcherei (während der Schonzeit, unter dem Maß, mit verbotenen Fanggeräthen, zur Nachtzeit), Häufigkeit und Anzeigeverhältniß; Abſatzverhältniſſe; Fiſchereiberechtigte: Namen, Strecken— bezeichnung, Liquidität oder Streitigkeit des Rechts“), Selbſtausübung oder Verpachtung, letzteren Falles an wen? auf wie lange und wie hoch? — Formular II behandelt *) Sehr wünſchenswerth wären doch wohl auch Feſtſtellungen oder wenigſtens, wenn auch vorerſt nur illiquide, Angaben über den Rechtstitel der Fiſchereiberechtigung. Die Red. E 112 die geſchloſſenen Gewäſſer: Seen, Weiher, Teiche, Tümpel, größere Baſſins. Hier erſtrecken ſich die Fragen auf die Namen des Beſitzers und Waſſers mit Plan Nro., Größe in ha, auf Ab- und Zuflüſſe, die vorkommenden Fiſche und die Züchtung von Brut. 3) Formular III endlich will Aufſchluß über die Fiſchzucht— Anſtalten (künſtliche Fiſchzucht), über deren Beſitzer, Umfang, Einrichtung, Art der Waſſerſpeiſung, über Art der gezüchteten Fiſche, Laichgewinnung, über Eierbezug, Verwendung der Brut, Gründungsdatum und ſeitherige Leiſtungen. — Wir erſehen daraus, daß das Gebiet der zu beantwortenden Fragen ein ſehr umfangreiches iſt, und hat ſich der oberpfälziſche Kreisfiſchereiverein einer großen und ſchwierigen Aufgabe unterzogen, als er mit Hinausgabe dieſer Fragebogen die Initiative zur Schaffung einer Fiſchereiſtatiſtik für die Oberpfalz ergriff. Es iſt aber dieſes Ziel ein ganz treffliches, denn eine möglichſt zuverläſſige Statiſtik über alle Fiſchgewäſſer dient als beſte Grundlage aller Vereinsthätigkeit und iſt, wenn einmal geſchaffen, leicht auf dem Laufenden zu er— halten. Solch' ein erſchöpfendes Werk iſt aber nur erreichbar unter Mitwirkung und Beihilfe aller Fiſchereivereine, Fiſcherei-Intereſſenten und Verwaltungsbehörden. Wir wünſchen und hoffen, daß dem ſchwierigen Unternehmen‘ in unſerer beſonders an ge— ſchloſſenen Gewäſſern ſo geſegneten Provinz allerſeits von kundigen Intereſſenten und Freunden der Fiſcherei mit Sympathie begegnet und nirgends ein Mißtrauen (es handelt ſich hier wahrlich um keine Einſchätzung zu Steuerzwecken!) bezeigt werde, glauben viel— mehr, daß die Ausführung überall nach Kräften Unterſtützung und Förderung findet. 5 B. NV: III. Verunreinigung von Gewäſſern. Aus der reichsgerichtlichen Rechtſprechung. Die deutſche Fiſchereizeitung 1881 Nr. 2 S. 9 und nach ihr auch das Circular des deutſchen Fiſchereivereins 1881 Nr. 2 S. 30 veröffentlichten unlängſt ein auf die Rechtszuſtände nach Preußiſchem L.-R. Thl. I Tit. 18, $ 1, 9, 25, 26 bezügliches reichs— gerichtliches Urtheil vom 19. April 1880, welches zunächſt in Anwendung auf Gewerbe— verhältniſſe in einem Falle, wo activ und paſſiv ſolche in Frage ſtanden, ausgeſprochen habe, daß Ableitungen und Zuführungen von verunreinigendem Waller und ſonſtigen derartigen Stoffen in einen Fluß (im gegebenen Falle aus einer Zuckerfabrik) unzuläſſig ſeien. „Es ſei nicht erlaubt, weder direkt, noch vermittelſt des Waſſers oder der Luft auf das Grundſtück eines Andern ſchädliche feſte, flüſſige oder luftförmige Subſtanzen zu tragen und ſei daher der Eigenthümer befugt, ſolche Immiſſionen abzuwehren. Dem Kläger ſei auch zur Sub— ſtantiirung ſeines Anſpruchs der Beweis einer Verſchuldung des Beklagten nicht obgelegen“. Zweifellos geſtattet dieſes Urtheil in dem bezüglichen Rechtsgebiete auch rechtliche Folgerungen zu Gunſten der Fiſcherei. Ein ähnliches, mittelbar für die Fiſcherei belangreiches Urtheil erließ das Reichsgericht am 21. April 1880. Es iſt abgedruckt in der officiellen Sammlung der Entſcheidungen des Reichsgerichts in Civilſachen Bd. 2, S. 210, und erklärt den Berg— werksbeſitzer an ſich für nicht befugt, Grubenabwaſſer auf eines Anderen Grundſtücke oder in fremde Privatflüſſe abzuleiten. Hiegegen ſei der Rechtsweg zuläſſig — abgeſehen von der polizeilichen Intervention dagegen im öffentlichen Intereſſe. Das Urtheil iſt ergangen in Anwendung des preußiſchen Geſetzes vom 28. Februar 1843 über die Benützung der Privatflüſſe, ſowie des allgemeinen preußiſchen Berggeſetzes vom 24. Juni 1865, aber bei dem nahen genetiſchen Zuſammenhang zwiſchen dem bayeriſchen Berggeſetze vom 20. März 1869 mit dem ebenbezeichneten preußiſchen Berggeſetze auch für unſere Verhältniſſe von Intereſſe. St. 113 IV. Die amtlichen Berichte über die Berliner Jiſchereiausſtellung von 1880. III. »Was über einzelne Angelgeräthe berichtet wird, regt das Intereſſe des Angel— freundes mannigfach an. So wird in dem Abſchnitt über die nordamerikaniſche Ausſtellungs— Abtheilung beiſpielsweiſe über Angelruthen folgendes geſagt: „Allgemeine Bewunderung erregte mit Recht die größte Auswahl von Angels ruthen aller Art; ſie waren aus Eſche, Bambus, Lanzenholz, Greenheart, Ceder, Hornbeam, Fichtenholz; bei weitem die Mehrzahl waren von Eſche, Lanzenholz und aus geſplitzten Bambus. Die zuletzt genannten Ruthen ſind von allen die koſtbarſten und geſchätzteſten, weil ſie bei derſelben Haltbarkeit viel leichter ſind, wie die Ruthen aus anderem Material, und weil ſie die beiden wichtigſten Eigen— ſchaften, Elaſtizität und Feſtigkeit, in außerordentlichem Grade vereinigt beſitzen. Sie werden aus der Epidermis des Bambus, von dem alles Mark entfernt iſt, zuſammengeſetzt. Die unteren dicken Enden des Rohrs liefern das beſte Material, und da dieſe viel weniger gekrümmt ſind, wie die viel dünnere Angelruthe, ſo iſt letztere nicht rund, ſondern ſechseckig.) H. L. Leonhard zu Bangor in Maine erhielt für ſolche Ruthen eine goldene Medaille. Sehr ſchöne ähnliche Ruthen waren von Bradford & Antony; Abbay & Imbrie; Conroy, Biſſet & Malleſon ausgeſtellt; ſie waren zur Fliegen- und Spinnfiſcherei, für Forelle, Lachs, Hecht, Striped-Baß u. ſ. w. beſtimmt. Eine einhändige Forellen-Fliegen— ruthe wog 6 ¾ Unzen. Die Stücke, aus denen die Fliegenruthen zuſammengeſteckt ſind, werden nicht, wie in England, zuſammengebunden, ſondern die Beſchläge, die nicht coniſch, ſondern cylinderförmig ſind, paſſen ſo gut aufeinander, daß ſie un— gebunden feſtſitzen “k). Die Ruthen ſind aus 2 bis 8 Theilen zuſammengeſetzt, die Beſchläge von Neuſilber, Meſſing, Nickel plattirt. Unſere beſondere Beachtung verdienen die Ruthenringe. Sie ſind von Neuſilber, Meſſing, theils maſſiv, theils von Draht. Um bei dem Werfen durch die Ringe die Reibung der Schnur möglichſt zu verkleinern, finden wir Ruthen mit Achatringen. Ganz eigenthümlich iſt eine von J. L. Graves zu Springfield in Maſſachuſetts patentirte Angelruthe, Cold Brook genannt, mit der Forellen, Lachſe und Baß gefangen werden. Die Ruthe iſt hohl, die Schnur befindet ſich von der Rolle bis nahe der Spitze im Innern der Ruthe und kommt erſt an der Spitze zum Vorſchein.“ Reben dieſen amerikaniſchen Ruthen war auch eine große Auswahl von zugehörigen Rollen ausgeſtellt, gefertigt aus Hartgummi, Neuſilber, Bronce, Meſſing, Meſſing verſilbert, Celluloid, Ebenholz und Stahl. Als ſehr zweckmäßig wird bezeichnet eine Rolle von Bradford & Antony, genannt Orvis' patent fishing reel. Sie iſt von Neuſilber, vernickelt und ihre Wangen ſind durchlöchert, damit die Schnur auf der Rolle trocknen kann. Eine durchbrochene Rolle von Meſſing ohne Federhemmung, flach an der Ruthe befeſtigt, für die Nottinghamfiſcherei (vgl. v. d. Borne, Angelfiſcherei S. 148) berechnet und ebenfalls den Vortheil leichten Trocknens darbietend, hatte auch die engliſche Firma W. Bartlett & Söhne in Redditſch ausgeitellt. Von Schnüren werden beſonders hervorgehoben: Schnüre von Fiſchbein von den Anderſon-Flußindianern und Eskimos, aus der Haut von Seehund und Wallroß, ſowie aus Zedernrinde und aus Kelp (einer Tangart, nereocystis lutkeana aus dem Stillen Ocean). Unter den Amerikanern brachten, wie ſchon in voriger Nummer angedeutet, beſonders Conroy, Biſſet & Malleſon waſſerdichte, geflochtene emaillirte Seidenſchnüre und Abbey & Imbrie waſſerdichte Seidenſchnüre, welche bandförmig ſind und nach den Enden zu feiner werden. (Fortſetzung folgt.) *) Auch Heinrich Hildebrand in München verfertigt jetzt bekanntlich ſechseckige Ruthen. Sie werden ſehr gelobt und namentlich ſolchen conveniren, welche eine etwas ſteifere Ruthe lieben oder benöthigen. *) Iſt ebenſo auch bei den deutſchen Fabrikaten, z. B. denen Hildebrands in München. LEE 114 — V. Eisvögel als Jiſchconſumenten. Der Eisvogel — Alcedo ispida — iſt für den Fiſchzüchter einer der ſchlimmſten Feinde. Den Ottern, welche mit Recht als berüchtigte Räuber verfolgt werden, iſt wenigſtens lokal inſoferne leichter beizukommen, als ſie da, wo ihnen häufige Nachſtellung und Be— unruhigung wird, nicht lange auf einem Gebiete aushalten. Der Eisvogel iſt ebenfalls, obgleich ſo ſcheu, daß man kaum jemals mit der Schußwaffe unbemerkt anſchleichen kann, doch ein äußerſt frecher Fiſchräuber und ſchwer zu vertilgen. Glücklicherweiſe iſt er bei uns nur Strichvogel. Wo er ſich aber einmal einfindet, um zu fiſchen, richtet er ſeinen Flug nicht eher anderwärts hin, bis ihm das betreffende Gewäſſer einen ſehr reichlichen Tribut geliefert hat. Der Vogel iſt von Sperlingsgröße, grünlich, längs des Rückens himmel— blau, unten braunroth, mit rothen, kurzen Füßen, auch kurzen Flügeln, aber langem, geradem, kantigem und zugeſpitztem Schnabel. Er gehört zur Familie der Verwachſenzehigen Vögel — Familie Spechte — und niſtet in Uferlöchern, nährt ſich vorzugsweiſe von Fiſchen, die er als famoſer Taucher mit außerordentlicher Schnelligkeit aus dem Waſſer holt, ſich in dieſes pfeilſchnell von einem Baumaſte aus ſtürzend. Er iſt bei aller Scheu doch ſo frech, daß er an einem Tage mehrmals an derſelben Stelle angetroffen wird, ſelbſt dann, wenn er mit Schrotſchuß gefehlt wurde. Dieſer ſchöngefiederte, gleißneriſche Burſche richtet namentlich in Aufzuchtbächen unter der Brut mehr Schaden an, als es ſo und ſo viele Ottern dort im Stande ſind. Denn er raubt in einem Tage Maſſen kleiner Fiſche bis zu 4 und 5 Zoll Länge, deren Anzahl zu berechnen ziemlich ſchwer fallen dürfte. Schreiber dieſes ſah einen ſolchen Räuber von einem Baume aus in nicht ganz 5 Minuten wenigſtens 12 mal in die Fluth ſtürzen und faſt jedesmal trug er eine Beute im Schnabel. Es iſt alſo jedem Fiſch— züchter dringend zu rathen, den Eisvögeln mit allen zu Gebote ſtehenden Mitteln nachzu— ſtellen, wo ſie ſich zeigen. Zum Glück fängt ſich dieſer Vogel ſehr leicht in kleinen Teller— eiſen, von welchen man nie zu viele auslegen kann. In den Naturgeſchichten lieſt man zwar allgemein, „der Eisvogel lebe nur einzeln“; man kann aber häufig bemerken, daß eine Ge— ſellſchaft von 4 —6 Exemplaren an irgend einem Bache ſich häuslich niederläßt, wenngleich ein Jeder ſich wohl ſeinen eigenen Jagdgrund wählen und wahren mag. F. W. Bemerkung der Redaction. Was das Vertilgen dieſes Vogels betrifft, ſo müſſen wir noch darauf aufmerkſam machen, das dasſelbe in der noch geltenden bayeriſchen Verordnung vom 4. Juni 1866 $ 1 (R.-Bl. S. 733) unter denjenigen Vogelarten auf— geführt iſt, deren Einfangen, Tödten und Verkauf bei Strafe verboten iſt, und zwar ſowohl bei wie außer der Jagdausübung. Es müßte daher bei uns in Bayern vor Allem erſt auf die Beſeitigung dieſes Verbots hingewirkt werden. Und dazu beſteht ſicher alle Urſache. Selbſt diejenigen, welche entgegen den Verſicherungen zahlreicher Beob— achter den Schaden des Eisvogels für die Fiſcherei nicht ſo hoch anſchlagen und dem hübſchen Geſellen Sympathien entgegenbringen, werden einräumen müſſen, daß ſein Leumund und ſein Lebenswandel doch ſehr viel Fiſchereipolizeiwidriges aufzeigen. Es iſt daher zum Mindeſten ein beſonderer Schutz desſelben kaum am Platze. VI. Neue JFiſchzuchtanſtalten. Von der Traun. Unter den mehrfachen Momenten, welche geeignet ſind, die ge— ſunkene Fiſcherei und den Beſtand von Edelfiſchen im ſüdlichen Oberbayern wieder auf einen früheren Standpunkt zurück zu bringen, ſind die Beſtrebungen bemerkenswerth, welche die herzoglich Leuchtenberg'ſche Gutsverwaltung in Stain und der Fiſchzuchtanſtaltbeſitzer Peter Scheicher jun. in Traunſtein in erfreulicher Weiſe an den Tag legen. Se. kaiſerliche Hoheit der Herzog von Leuchtenberg, welcher von der kgl. Fiſchkultur— anſtalt Engelſtein Einſicht nehmen ließ, gab hierauf ſofort den Auftrag, eine kleine Anſtalt in der nächſten Nähe des Schloſſes zu erbauen. — Dieſelbe, unter der Bauleitung des FKUFEKüUKUA ˙ä! m 115 herzogl. Gutsverwalters von Püttner gegenwärtig größtentheils bereits ausgeführt, iſt ſehr gelungen. In dem vorzüglichen, für die Anſtaltszwecke benützten Waſſer tummeln ſich bes reits Tauſende junger ausgebrüteter Saiblinge und Lachſe (Seeforellen) und zeigen durch ihr Wachsthum ſowie durch ihre körperliche Friſche, daß ihnen eine muſterhafte Pflege geſchenkt wird. — Sind die offenen Baſſins für größere Fiſche und die Einfriedung der Anſtalt mittelſt eleganter Drahtgitter, deren Ausführung demnächſt erfolgen wird, vollendet, dann kann in Stain eine Anſtalt gezeigt werden, auf deren Beſitz ſowohl der Eigenthümer als auch der den Bau durchführende Theil ſtolz ſein darf. Herr Scheicher jun. in Traunſtein bemüht ſich, neben der Aufzucht von Salmoniden für die Verbreitung von Karpfenzucht in Teichen Boden zu gewinnen. Die in dieſem und vorigem Jahr konſtatirten Ergebniſſe ſeiner Verſuche haben ein überraſchend günſtiges Reſultat ergeben, was um ſo intereſſanter iſt, als der Züchter zur Gewinnung von befruchteten Karpfeneiern einen ganz neuen Weg mit Erfolg eingeſchlagen hat.“) Ebenſo haben Karpfenſetzlinge, welche Scheicher im vorigen Frühjahr von Ruhpolding in einer Größe von nur 8—9 em. Länge bezog, in dieſem Monat Juli ein Gewicht von einem Pfund und darüber nachgewieſen und ſind ſomit in der kurzen Zeit zu einer Markt— waare herangewachſen. Auch der Geſchmack dieſer Fiſche läßt, wenn ſie gekocht ſind, Nichts zu wünſchen übrig. W VII. Abſterben von Jiſchen. „Dem „Schw. M.“ ſchreibt man aus Mühlhauſen a/R., 19. Juli: Eine ſehr auffallende Erſcheinung, welche ſeit Sonntag früh hier und in dem benachbarten Hofen wahrgenommen wird, iſt das maſſenhafte Sterben von Fiſchen im Neckar. Dieſelben ſind zu Tauſenden zu Grund gegangen. In Hofen hat man ſie, ſo lange ihr Fleiſch noch friſch war, in vollen Gölten weggetragen und theilweiſe in der Annahme, ſie ſeien durch einen in den Neckar gefahrenen Blitzſchlag getödtet worden, verſpeiſt. Es ſind hauptſächlich die Barben und zwar in der Größe bis zu 1½ und 2 Pfd. betroffen worden. Noch jetzt ſieht man eine große Menge einzeln oder ſchockweiſe an den ſeichten Stellen des Ufers ans Land geſpült und in größerer Zahl hängen ſie in den Geſchlingen der Waſſerpflanzen. Badende, welche ein feineres Geruchsvermögen beſitzen, wollen bemerkt haben, daß das Waſſer einigermaßen verpeſtet ſei. Was die Urſache ſei, ob die hohe Temperatur des Waſſers, welche bei dem ſtillen Lauf desſelben in hieſiger Gegend immer etwas mehr als an anderen Orten betragen mag, ob das Gewitter vom Samſtag Abend und die in ſeinem Gefolge eingetretene Trübung des Waſſers in irgend einem urſächlichen Zuſammenhang ſtehe, ob das Waſſer irgend welche Infektion erlitten, darüber iſt man hier nicht im Klaren. Von Intereſſe wäre es, zu erfahren, ob die genannte Erſcheinung auch an anderen Orten zu bemerken geweſen ſei. Nach einer Mittheilung des „Schw. B.“ kommt der etwas widerliche Geruch des Waſſers gerade von den in Verweſung übergegangenen Fiſchen her. Die badende Jugend fängt die todten Fiſche zuſammen. Sämmtlichen iſt die Schwimmblaſe zerplatzt.“ ) Wäre es denn nicht möglich, dieſer Conſtatirung der Thatſache doch auch Näheres über das Wie? der neuen Methode folgen zu laſſen, da das Intereſſe der Allgemeinheit ſich gerade hierauf richten dürfte? Die Red. So die „Süddeutſche Preſſe“ und „Augsburger Abendzeitung“. Nach der deutſchen Fiſchereizeitung Nr. 30 ſpricht man auch in Nancy von einer epidemiſchen Krankheit unter den Fiſchen in der Meurthe, und zwar auch wieder hauptſächlich der Barben. Die Zahl der ans Ufer gelangenden todten Fiſche ſoll ſo beträchtlich ſein, daß nach dem Berichte der Maire von Jarville dieſelben behufs Abhaltung von Luftverpeſtung und giftigen Fliegen einſcharren ließ. — Nähere authentiſche Nachrichten über Art, Verlauf und Urſache dieſer Erſcheinungen wären uns ſehr erwünſcht. * Uebrigens bringt die „Augsb. Abendztg.“ anknüpfend an das Vorkommniß im Neckar noch weiterhin folgende ſehr ſachgemäße Bemerkungen: „In Bezug auf den in Nr. 200 der „Augsb. Abendztg.“ erſchienenen Artikel über das großartige Abſterben der Fiſche im Neckar dürfte wohl daran erinnert werden, daß ähnliche Vorkommniſſe ſchon mehrfach anderwärts beobachtet wurden. In den meiſten Fällen ſind derartige Erſcheinungen auf Waſſervergiftungen zurückzuführen, welche der— malen durch Fabriken und ähnliche andere Anſtalten ſehr häufig erfolgen dürften. Das Einleiten von Säuren und anderen giftigen Subſtanzen iſt ſelbſtverſtändlich gefährlicher bei langſam fließenden, als bei raſch fließenden Gewäſſern. Auch können langſam fließende Bäche u. dgl. bei höherer Temperatur im Sommer durch eine verhältnißmäßig geringe Anzahl von in Folge von Giften geſtorbenen Fiſchen derartig verpeſtet werden, daß viele oder ſämmtliche ſonſt geſunde Fiſche dieſes Waſſers zu Grunde gehen. Von der Widerſtandsfähigkeit einer Fiſchart gegen faulende Stoffe wird es eben abhängen, ob ſie ſich in ſolchem Waſſer eine gewiſſe Zeit halten kann oder nicht. Meiſt gehen die beſſeren edleren Fiſcharten hierbei zuerſt zu Grunde. Derartige gefährliche Verunreinig— ungen der Fiſchwäſſer kommen indeſſen nicht nur auf dem Lande, ſondern auch, und häufig hochgradig, in größeren Städten vor. So hat Schreiber dieſes hin und wieder Gelegenheit gehabt, zu ſehen, wie an ſtillen Abenden große Mengen von Kloakenfäſſern raſch nach einander ihres Inhaltes in Flußkanäle entleert wurden, wobei zweifellos alle edleren Fiſcharten daſelbſt zu Gunde gingen. In derſelben Weiſe wurde erſt kürzlich die Lohe einer großen Reitſchule mit all ihrem Pferdekoth und-Harn, Pulverſchmutz u. dergl. ohne Weiteres in einen Kanal eines allerdings raſch fließendes Fluſſes geworfen, wobei jedoch ſicher der größte Theil der Fiſche zu Grunde ging. Würde dieſes Waſſer gleich dem Neckar langſamer fließen, ſo hätte man bei derartigen häufigen Gelegenheiten eben ſolche Verpeſtungen des Fluſſes in Folge An— häufung zahlreicher Fiſchleichen beobachten können. Auf der einen Seite werden von Privaten und Vereinen große Summen geopfert, um die Fiſche unſerer Flüſſe und Seen zu vermehren, während auf der anderen Seite häufig noch mehr dieſer Thiere zwecklos und unbedachtſamer Weiſe vernichtet werden.“ — Sollte es übrigens nicht möglich ſein, wegen des ebenerwähnten Vorkommniſſes betreffs Entleerung der Kloakenfäſſer und der Reitſchullohe an geeigneter — in letzterer Hinſicht wahrſcheinlich militäriſcher — Stelle Beſchwerde zu führen? Wir erſuchen den am betreffenden Orte etwa vorhandenen Fiſchereiverein dringend um ſachgemäße Intervention. 117 VIII. Nürnberger SKarpfenbörfe, Entſprechend vielfach ergangenen Anregungen ſoll fortan in Nürnberg für Süd— deutſchland, ähnlich wie dies bereits ſeit Jahren in Cottbus für Norddeutſchland der Fall iſt, ein Vereinigungspunkt zum Abſchluß von Kaufsgeſchäften über den Ertrag der Weiherfiſchereien, eine ſogenannte Karpfenbörſe, geſchaffen werden. Es waltet dabei der Gedanke ob, daß an einem Tage im Jahre vor Beginn der Herbſtfiſcherei ſowohl die Weiherbeſitzer und Fiſcher, als auch die Fiſchhändler und größeren Conſumenten zuſammenkommen. Es ſoll bei dieſer Zuſammenkunft ſowohl den Fiſchzüchtern Gelegenheit geboten werden, ſich gegenſeitig über den muthmaßlichen Ausfall der bevorſtehenden Fiſcherei und den dafür gerechtermaßen zu fordernden Preis zu benehmen, als andererſeits auch die Händler und Conſumenten über die Größe des zu hoffenden Conſums und über die zu gewährenden Preiſe Verhandlungen unter ſich pflegen können. Bei dieſer Gelegenheit ſollen dann Käufer und Verkäufer Kaufsgeſchäfte über zu liefernde Fiſche — insbeſondere Karpfen und Hechte — verhandeln, Preiſe vereinbaren und Käufe auf Lieferung abſchließen können. Die Karpfenbörſe ſoll allen Betheiligten, den Produzenten, den Händlern und Großconſumenten möglichſte Aufklärung über die durchſchnittliche Schätzung des Ertrags der bevorſtehenden Weiherabfiſchung, ſowie einen Ueberblick betreffs der Regulirung der Preiſe der einzelnen Sorten und Qualitäten verſchaffen und dieſen dadurch eine gewiſſe Sicherheit verleihen. Der Börſentag iſt ferner zur leichteren Anbahnung und zum bequemen Abſchluß von Kaufsgeſchäften beſtimmt und ſoll dadurch dem Fiſchzüchter die Möglichkeit gewähren, ſeine Waare beſtens zu verwerthen, um alsdann ſeine Abfiſchung und Lieferung dem Bedarf und Wunſch des Käufers thunlichſt anzupaſſen; während dem Kaufsliebhaber dadurch das Aufſuchen der Weiherbeſitzer erſpart und der Kauf möglichſt erleichtert werden ſoll. Daneben ſollen unter den Weiherbeſitzern Verbindungen wegen leichten direkten Bezugs guter echter Brut, Sämlinge und Setzlinge für die künftige Frühjahrsbeſetzung ermöglicht und auch Erfahrungen über erſprießliche Fiſchzucht und rentable Weiher— behandlung ausgetauſcht werden. Der Karpfenbörſentag, welcher zunächſt nur einmal im Jahre ſtattfindet und deſſen Beſuch mit keinerlei Abgaben, Eintrittsgeldern oder Verpflichtungen verbunden ſein wird, unterſcheidet ſich alſo weſentlich von einem eigentlichen Fiſchmarkt. Die bekanntlich ſehr ſchwer und nur mit Verluſt zu transportirende Waare wird dabei nicht zur Stelle gebracht; dieſe iſt zum größten Theil am Tage der Abhaltung des Börſentages noch nicht gefangen und befindet ſich meiſt noch in den Weihern; die gekauften Fiſche werden erſt ſpäter geliefert und zwar direkt dahin und in der Weiſe, wie es beim Handel vereinbart wurde. Ein Riſiko iſt daher mit dem Beſuch des Börſentages für Niemand verbunden, dagegen für jeden Beſucher freie und unentgeltliche Gelegenheit zur Orientirung über den Stand der Weiherfiſcherei im weiten Umkreis geboten. Der hieſige Ortsfiſcherei— Verein hat nach reiflicher Erwägung aller Verhältniſſe geglaubt, als erſten Karpſen— börſentag Montag den 12. September a. 6. und zwar in den Vormittagsſtunden zwiſchen 10 und 12 Uhr anſetzen zu ſollen; als Ort der Abhaltung wird der Saal im erſten Stock des Café Liebel in der Thereſienſtraße zu Nürnberg beſtimmt, wobei aber auch die geräumigen und hübſchen Wirthſchaftsräume zu ebner Erde zur freien Be— nützung offen ſtehen. Dieſer Tag wurde mit Zuſtimmung eines großen Theils der Intereſſenten aus Bayern und dem weſtlichen Theil von Böhmen gewählt. Sollte eine überwiegende Mehrzahl Betheiligter für kommende Jahre einen ſpätern Tag angeſetzt wünſchen oder das Bedürfniß einen ſolchen erheiſchen, ſo kann einem ſolchen Wunſch ſeiner Zeit Rechnung getragen werden und iſt daher heuer die Wahl des Tages ein Verſuch. f 8 7 1 Indem wir bemerken, daß belangreiche bayeriſche und böhmiſche Fiſchereibeſitzer ihr Erſcheinen bereits zugeſagt haben, laden wir alle Betheiligten, alſo Beſitzer und Pächter von Weihern und Teichen, Fiſcher, Fiſchhändler, Großconſumenten und Gaſt— wirthe ein, den erſten in Nürnberg ſtattfindenden Karpfenbörſentag am 12. September dieſes Jahres, Vormittags 10 Uhr zu beſuchen und bei dieſer Gelegenheit Nürnberg, ſeine Sehenswürdigkeiten und ſeine Meſſe zu beſichtigen. Alle Fiſchereivereine, Fiſchereizeitungen, landwirthſchaftliche Vereine und Zeitſchriften bitten wir, zur Verbreitung dieſer Einladung geneigteſt beizutragen, und glauben wir, daß eine Forderung dieſer Sache der Hebung der Weiherwirthſchaft und des Fiſcherei— weſens — nimmermehr Schaden bringend — nur nützlich ſein kann. Allenfallſige gewünſchte Anfragen bitten wir an unſern Vereinsſekretär, Herrn Regieverwalter Ferdinand Herter hier, zu richten. Der Ortsſiſchereiverein Nürnberg: gez. v. Stromer. gez. Herter. IX. Schonzeit der Nothaugen? * Ein Abonnent unſeres Blattes zu J. in der Pfalz klagt, daß er wegen eines etwa Mitte April d. Is. bethätigten Fangs und Verkaufs von „Rothaugen“ angezeigt und mittelſt amtsgerichtlichen Strafbefehls beahndet worden ſei. Er habe ſich auf die bayeriſche Fiſchereizeitung verlaſſen, worin S. 52 in dem Fiſchereimonatskalender bemerkt ſei, daß für Rothaugen keine geſetzliche Schonzeit beſtehe. Dieſe Behauptung halten wir auch vollſtändig aufrecht. In den oberpolizeilichen Vorſchriften über Zeit und Art des Fiſch- und Krebsfanges vom 27. Juli 1872 iſt unter den Fiſchen mit beſtimmter Schonzeit weder das „Rothauge“ (Leueiscus rutilus, L. Plötze) noch die „Rothfeder“ (Scardinius erytrophtalmus L.) aufgeführt. Nach unſerer Ueberzeugung iſt daher jene Strafverfügung — voraus— geſetzt, daß es ſich in faktiſcher Hinſicht ſo verhält, wie behauptet — rechtlich unbegründet und wäre mittelſt Einſpruchs, Berufung ꝛc. ſicher mit Erfolg anzufechten geweſen. Un— läugbar und ſichtlich iſt übrigens in Bezug auf die Frage der Schonzeit verſchiedener geringwerthiger Cyprinoiden eine gewiſſe Verwirrung und Unklarheit dadurch entſtanden, daß jene oberpolizeilichen Vorſchriften im § 1 Ziff. 3 bei Feſtſetzung der Schonzeit des Haſel, d. h. des Squalius Leuciscus L., neben erſterer altbayriſcher Bennenung auch noch das Synonymon „Weißfiſch“ beifügten. Manchen Orts wird auch der Squalius Leuciscus wirklich „Weißfiſch“ genannt. Anderswo bezeichnet man damit aber auch andere Cyprinoiden, wie die Naſen, Rothaugen, Rothfedern ꝛc., während zugleich der Ausdruck „Haſel“ in dieſen Gegenden nicht landläufig iſt. So ergeben ſich irrige Subſumtionen. Denn das ſcheint doch nach Lage der Vorſchriften und zufolge juriſtiſcher Interpretationsregeln ſicher, daß mit jener Vorſchrift in 8 1 Nr. 3 der ME. vom 27. Juli 1872 eben nur bezüglich des Squalius leuciscus, mag er nun gemeinhin Haſel, Weißfiſch, Rüßling oder ſonſtwie geheißen werden, eine Schonzeit auferlegt iſt, nicht aber auch bezüglich anderer Cyprinoiden, welche in jener Vorſchrift nicht eigens benannt ſind, mögen nun dieſe Anderen auch im Volksmunde „Weißfiſche“ heißen. Eigens benannt ſind dagegen nach Ziff. 6 bis 9 außer dem Haſel noch Barbe, Brachſe, Aitel (Döbel), Schleihe. X. Vereinsnachrichten. Aus dem bahyeriſchen Fiſchereivereine. Es iſt immer ein gutes Zeichen von einem Vereine, wenn er nicht in zurück— gezogener Beſchaulichkeit ein ſtilles Daſein verbringt, ſondern gelegentlich auch einmal entſchieden heraustritt aus dem eigenen engeren Kreiſe und ſachgemäße Berührungs— — 119 punkte nach Außen jucht und gewinnt. Von dieſem Standpunkte aus will es aufgefaßt ſein, wenn der Bayerische Fiſcherei-Verein am Abend des 28. Juli 1881 aus Anlaß des durch das VII. deutſche Bundesſchießen bedingten Zuſammenſtrömens vieler Gäſte in München eine feſtliche Vereinsverſammlung veranſtaltete, welche nach der einen Richtung den ſich für die Fiſcherei intereſſirenden Gäſten, nach der anderen zugleich der Vereins- ſache gewidmet war. Und wie uns bedünken will, mit entſchiedenem Erfolg. Die Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung hat und fühlt keinen Beruf, Feſtberichte nach Art der unter— haltenden Tagesblätter zu ſchreiben. Wir gehen daher auch nicht näher ein auf das Lob der vorgeführten herrlichen Fiſche, welche zu gutem Theil der Güte hervorragender Vereinsmitglieder, an der Spitze Seiner Königlichen Hoheit des Herrn Herzogs Karl in Bayern, der Herren Excellenzen Oberſthofmarſchall Freiherr von Malſen und Graf Max von und zu Pappenheim, des Herrn Hofmarſchall Freiherr von Reck und vieler anderer Gönner des Unternehmens, zu verdanken waren. Wir ſprechen auch nicht näher von des trefflichen Dr. Karl Stieler launiger Mitwirkung oder von der künſtleriſchen Schöpfung Hermann Schneiders, von den Toaſten und der gehobenen Stimmung oder von des Comités (insbeſondere der Herren v. Baligand, Dr. Drey, Fiſcher, Gareis, Dr. Heintz, Kaul, Schillinger) Verdienſten um das wohlgelungene Unternehmen. Auch nur ein Nachgeben gegenüber allſeitigen Wünſchen der Vereins— mitglieder iſt es, wenn der derzeitige ſtellvertretende Redakteur dieſer Blätter denſelben eine von ihm ſelbſt gehaltene Anſprache der heutigen Nummer im Drucke beilegt. Es gibt in ſolcher Hinſicht gar liebenswürdige Zwangsmittel. Aus oberpfälziſchen Vereinen. Sonntag, den 10. Juli l. Is., Nachmittags, wurde zu Parsberg eine Fiſcherei— Verſammlung abgehalten. Es galt den älteren Verein zur Hebung der Fiſchzucht in der ſchwarzen Laber, der unter der Vorſtandſchaft des Herrn Gutsbeſitzers Neuffer zu Eichhofen ſeinen Sitz hat, mit dem neuen Vereine, der unter der Vorſtandſchaft des Herrn Bezirksamtmanns Körber zu Parsberg ſeinen Sitz hat, in geregelte Beziehungen zu ſetzen. Ueber die Form der Organiſation, in welcher der gemeinſame Zweck zu verfolgen wäre, wurden mehrfache Vorſchläge gemacht. Es wurde der Erwägung unterſtellt, ob nicht die beiden Vereine in Einen Verein ſich zuſammenfaſſen ließen. Anderſeits wurden die Gründe und Vortheile, die für zwei Vereine ſprechen, hervorgehoben. Viel Anklang fand ſchließlich der Gedanke, die beiden Vereine ſollen nebeneinander beſtehen, aber alljährlich in gemeinſchaftlichen Verſammlungen ihre Erfolge, ihre Er— fahrungen, ihre weitern Maßnahmen zum Austauſch bringen. Zu weiteren Beſprechungen in dieſem Sinne wurde auf einen noch zu beſtimmenden Tag im September dieſes Jahres eine weitere Verſammlung zu Beratzhauſen angeregt und von der Verſammlung auch beſchloſſen. Der ſeit mehreren Jahren thätige Verein zu Eichhofen hat bereits weit über 100,000 Forelleneier für die Laber ausgezüchtet und wurde am 10. l. Mts. zu Parsberg mehrfach erzählt, wie allenthalben ſchon Nachwuchs davon ſich zeige. Der Verein zu Parsberg hat das nur 2 km lange aber für Forellenzucht äußerſt günſtige Kerſchhofener Bächlein um 24 . erpachtet und hofft damit in der Folge der oberen Laber nachzuhelfen. Dem Parsberger Verein ſind auch einige Fiſcherei-Intereſſenten von der Lauterach beigetreten. Allein die Lauterach zieht nur theilweiſe durch den Parsberger Bezirk und wäre ſehr zu wünſchen, wenn die obere Strecke im Bezirksamte Neumarkt und die untere Strecke im Bezirksamte Burglengenfeld mit der Parsberger Strecke in einen Verein zuſammengeſchloſſen würde. Die Lauterach ii Ran ſich ſchon ein vortreffliches Fiſchwaſſer und müßte es deß— halb eine ebenſo dankbare als verdienſtliche Aufgabe ſein, wenn zur Hege und Pflege der Lauterach mit ihren Seitenwäſſern die Fiſchereiberechtigen und Fiſchereifreunde von Schmidtmühlen über Aderzhauſen, Hohenburg, Allersburg bis nach Kaſtl hinauf in einen Verein geſammelt würden. 0 ck a u 9 . r 3 Ben XI. Kleinere Mittheilungen. *Fiſcherkartenfrage. Wir werden in einer Zuſchrift erſucht, zu dieſer Frage in unſerem Blatte doch Stellung zu nehmen. Es ſei geſtattet, desfalls auf das ſchon früher S. 85, 87, 105 Bemerkte einſtweilen wiederholt zu verweiſen. Sobald die desfalls im bayriſchen Fiſchereivereine angebahnten Berathungen abgeſchloſſen ſein werden, was aus naheliegenden Gründen e der fugitiven Verhältniſſe der Hochſommerſaiſon nicht möglich iſt, wird auch das Vereinsorgan mit eingehenderen Mittheilungen nicht zurückbleiben. Fiſchereitag in Wien. Der Ausſchuß des öſterreichiſchen Fiſchereivereins hat jüngſt beſchloſſen, behufs Erörterung wichtigerer allgemeiner Fiſchereifragen im Frühjahr 1882 einen Fiſchereitag in Wien zu veranſtalten. Zum Zwecke näherer Verabredung hierüber findet am 9. Oktober 1881 in Wien eine Vorkonferenz ſtatt, zu welcher der genannte Verein die Delegirten der in Cisleithanien beſtehenden Fiſchereivereine ein— geladen hat. Eine internationale Fiſchereiausſtellung ſoll im Jahre 1883 in London ſtatt— finden. (Südd. Preſſe.) Zur Warnung der Teichwirthe berichtet die öſterr.-ung. Fiſchereizeitung über eine in Preußiſch-Schleſien aus Rache verübte Oeffnung der Schleuſen eines Fiſchteichs. Der Schaden wird auf 10— 15000 Mark berechnet und daran die Mahnung geknüpft, ſolche Schleuſen mit einem vollkommene Sicherheit gewährenden Verſchluſſe verſehen zu laſſen. Ein Sterlet, von der Schnauze bis zum Schwanze 45 Centimeter meſſend, iſt nach dem „Kurier für Niederbayern“ jüngſt bei Paſſau in der Donau gefangen worden. Elektromagnetiſche Angelapparate. Für die Herren Kollegen vom Angelſport dürfte folgende Notiz über eine dem Herrn Richard Breſch in Berlin patentirte elektro— magnetiſche Fiſchangel intereſſant ſein. Sie erſpart dem Angler auch 1155 die geringe Mühe fortdauernder Beobachtung der Angel! Die Angel ruht nach der „Voſſiſchen Ztg.“ auf einem kleinen Boot, das durch eine ſehr lange Schnur gehalten und an derſelben auch zurückgezogen werden kann. Der Angelhaken iſt ſo eingerichtet, daß in dem Augen— blicke, wo ein Fiſch anbeißt, ein galvaniſcher Strom geſchloſſen wird. Dadurch wird ein im Boote befindliches Eiſenſtück magnetiſch, und der nun angezogene Anker löſt den Hebel, welcher die Angelruthe feſthält. Dieſe ſchnellt in die Höhe, und der gefangene Fiſch ſchwebt in der Luft. Gleichzeitig wird ein Läutwerk in Thätigkeit geſetzt, welches den glücklichen Angler von ſeinem Erfolge benachrichtigt. Wie man hieraus erſieht, wird auf dieſe Weiſe dem Angeln, welches ja ohnehin bei den meiſten Menſchen ſchon an und für ſich als eine geiſttödtende Beſchäftigung gilt, jede Selbſtthätigkeit — außer dem Abnehmen der Beute vom Angelhaken — entzogen. Wir laſſen es deshalb dahin— geſtellt, ob dieß ein Fortſchritt iſt, wünſchen vielmehr von unſerem Standpunkte der Betrachtung der Anglerfreuden aus, daß ſich dieſer Kunſtapparat nicht bewähren oder andernfalls recht wenig Freunde unter den Kollegen erwerben möchte, damit er recht bald ebenſo bei Seite gelegt werde, wie ſolches mit den ſeinerzeit viel Weſen machenden Springhaken- Angeln (mit Federn) geſchah. Uebrigens ſind ſogenannte Läutwerke zum Anzeigen des Biſſes eines Fiſches ſchon ſehr alten Datums, und wahrſcheinlich heutzu— tage noch an der Donau, beſonders in Sſterreich bei der ſogenannten Radangel (Klom⸗ Radl) auf Barben in Mode, wo einfach vorne an der Angelruthenſpitze ein kleines Glöckchen obigem Zwecke genügt. F. W. Hühnerhaut als Köder. Nach dem „Forest and Stream‘ erhält man einen angeblich ſehr erfolgreichen Forellenköder auf folgende Weiſe. Am Halſe des Huhnes ſind helle, ſilberglänzende Haare bemerklich, wenn die Federn ausgerupft ſind. Man reißt nun die Federn aus, aber ſo ſorgfältig, daß die Haare nicht beſchädigt werden. Darauf ſchneidet man die Haut nahe beim Kopfe und ebenſo dicht an der Bruſt des Huhns auf und zieht ſie ab. Erſt behufs Befeſtigung des Köders am Haken ſchneidet man Streifen von der Haut ab, in Form und Größe eines ſtattlichen Wurms. Man 121 ftreife nun das Stück jo über den Haken, „daß es doppelt zu liegen kommt“. Da die Haut zähe iſt, ſoll ſie lange vorhalten. Auch ſoll man ſie, eingeſalzen und feucht gehalten, aufbewahren können. So die amerikaniſche Zeitung. Möchte nicht Einer unſerer Freunde einen Verſuch machen und uns berichten? XII. Siterarifdes. Die Zeitſchrift des landwirthſchaftlichen Vereins in Bayern, herausgegeben von deſſen Generalſekretär, Herrn Prof. Otto May in München, welche auch den Fiſchereiintereſſen eine äußerſt dankenswerthe Beachtung und einſichtsvolle Förderung zuwendet, bringt in ihrem jüngſten Julihefte S. 377 fg. den Anfang eines größeren Artikels über die Zucht der Bach— forellen, mit vorwiegender Berückſichtigung ihrer künſtlichen Zucht, aus der be— währten Feder des unermüdlichen, verdienſtvollen Herrn Friedrich Zenk, J. Vorſtands des unter— fränkiſchen Kreisfiſchereivereins und Ehrenmitglieds des bayerischen Fiſchereivereins. Wir werden ſachlich auf dieſen Artikel zurückkommen. Für heute möge auf denſelben eigens alsbald aufmerk— ſam gemacht ſein. Dr. L. Jacoby, der Fiſchfang in der Lagune von Comacchio nebſt einer Darſtellung der Aalfrage; Berlin 1880, Verlag von Auguſt Hirſchwald. * Das ebenbezeichnete Schriftchen iſt zwar ſchon im vorigen Jahre erſchienen. Die in unſeren Fiſchereikreiſen gerade jetzt bemerkbare neuerliche Zunahme des Intereſſes für den Aal, deſſen Züchtung und deſſen Habilitirung im Donaugebiete laſſen es aber angezeigt erſcheinen, neuerdings auf Jakobi's höchſt werthvollen Beitrag zur Aalfrage aufmerkſam zu machen. Die bezeichnete, ſehr bemerkenswerthe, wiſſenſchaftlich-praktiſche Brochüre führt den Leſer in die Lagunen von Comacchio, jenen am adriatiſchen Meere in der Gegend zwiſchen Ferrara und Ravenna gelegenen großartigen und von Alters her berühmten Fangplatz für Aalbrut, wie für herangewachſene Aale. Der Verfaſſer beſchreibt die Lage und Konfiguration des Platzes, deſſen eigenthümliche Einrichtungen zu Zwecken des Aalfanges, dieſen wohlorganiſirten Fang ſelbſt, ſeine Ergiebigkeit, wirthſchaftliche Bedeutung ꝛc. ꝛe. Von der Bedeutung dieſes Fangplatzes kann man ſich einen Begriff machen, wenn man in Betracht zieht, daß nach Jacobi die Leitung und der Betrieb des Fiſchfangs der Lagune allein eine Zahl von 448 feſt und dauernd angeſtellten Bedienſteten erfordert und daß gegenwärtig in der Lagune von Comacchio (abgeſehen von anderen Fiſchen) beim Herbſtfange der erwachſenen Aale jährlich im Durchſchnitt 728,991 Kilogramm Aale gefangen werden. Auch das dort in den Monaten Februar, März, April ſtattfindende Eintreten der Aalbrut (Montata) in die Lagune wird eingehend beſchrieben. Nach Jakobi iſt die Mehrzahl der bei Comacchio einwandernden Aalbrut zuerſt nicht länger als 6 bis 8 Millimeter und 3000 bis 3500 dieſer winzigen Thierchen gehen auf ein Kilogramm. Dazwiſchen finden ſich größere bis zu vierfacher Länge und darüber. Neben der lehrreichen Schilderung dieſer Verhältniſſe gibt Jacobi zugleich die Reſultate ſeiner wiſſenſchaftlichen Beobachtungen in Bezug auf die Phyſiologie des Aales u. namentlich hinſichtlich der Fortpflanzungsfrage bekannt. Mit Rückſicht auf die Ergebniſſe anderer neuerer Forſchungen, namentlich die Entdeckung des Manſchettenorgans (Ovarium) und des Syrski'ſchen Lappenorgans (muthmaßlich Hoden), dann nach ſeinen Beobachtungen in Comacchio kommt Jacobi, S. 54, zu folgenden intereſſanten Aufſtellungen: „1) Die Aale bedürfen zur Entwickelung ihrer Fortpflanzungsorgane des Meerwaſſers. Sie verlaſſen, wie nunmehr conſtatirt iſt, in Rückſicht auf ihre Reproduktionsorgane durchaus unvorbereitet die Flüſſe und die Brackwaſſerſeen, um im Meere geſchlechtsreif zu werden. Daß dieſe Wanderung in's Meer der Fortpflanzung halber geſchieht, iſt außer dem zwingenden Schluß, dem Aufſteigen der jungen Aale im Frühjahr aus dem Meer, auch unmittelbar aus der Thatſache zu folgern, daß die wandernden Aale, gerade wie die anderen Fiſche zur Laichzeit, aufhören zu freſſen. Die Entwickelung der Fortpflanzungsorgane findet im Meere ſtatt, und zwar nicht an den Küſten, ſondern weiter entfernt im tieferen Grunde des Meeres. Dieſe Entwickelung iſt eine außerordentlich rapide mit Rückſicht auf den unreifen Zuſtand, in welchem die Aale wandern. Sie werden innerhalb weniger (5—6) Wochen geſchlechtsreif und zwar je nachdem ſie in das Meer gelangen; in Comacchio geſchieht die Auswanderung vom Anfang Oktober bis Ende Dezember. Es gibt beſtimmte Hochzeitsplätze der Flußaale im Meere. Dies find Schlammbänke, zu denen die Aale in Maſſen hinziehen, um dort zu laichen. Die junge Brut entwickelt ſich in dieſen Schlammbänken und zieht 8—10 Wochen nach ihrer Geburt zum beginnenden Frühjahr in die Mündungen der Flüſſe ſtromaufwärts. 4) Die alten Aale, Männchen wie Weibchen, gehen unmittelbar nach der Laichzeit zu Grunde. Die ſo außerordentlich rapide Entwickelung ihrer Fortpflanzungsorgane bewirkt eine derartige Erſchöpfung der erwachſenen Aale, daß fie bald nach dem Fortpflanzungsakt ſterben. Dieß iſt der Grund, weßhalb man ſie niemals wieder zurückwandern ſieht.“ Im Weſentlichen ſtimmt damit auch überein, was neueſtens Benecke in ſeinem Werke über die Fiſche ꝛe. Oſt- und Weſtpreußens S. 173 fg. bezüglich des Aals bemerkt. D 0 — ri a Die Verſuche mit Aalzucht bewegen ſich bei uns bekanntlich in zweifacher Richtung. Das Eine iſt die Fütterung und Mäſtung von Aalen in geſchloſſenen Gewäſſern und das Andere ſind die Beſtrebungen nach Vermehrung derſelben in den nördlichen Flußgebieten, ſowie die Verſuche zur Einbürgerung, d. h. zur Erzielung einer genuinen Fortpflanzung derſelben, im fließenden Waſſer des Donaugebietes mit dem ſchwarzen Meere. Jacobi meint S. 54, „daß irgend eine Eigenthümlichkeit in der chemiſchen Zuſammenſetzung oder in dem organiſchen Inhalt des Waſſers vom ſchwarzen Meere der Grund ſein müſſe, weshalb es im geſammten Flußgebiete des ſchwarzen Meeres, ſo in der Donau mit all ihren Nebenflüſſen keine Aale gebe“, d. h. daß ſich ſolche — von eingeſetzten Exemplaren abgeſehen — dort nicht einbürgern. Es mag dieſe Annahme vorerſt dahin geſtellt bleiben. Wer ſich aber für die zweifellos wichtige Aalfrage irgendwie in einer jener beiden Richtungen intereſſirt, verſäume doch nicht, Jacobi's Schriftchen nachzuleſen. Fiſche, Fiſcherei und Fiſchzucht in Oſt- und Weſtpreußen. Von Dr. Berthold Benecke, Profeſſor an der Univerſität Königsberg. Mit 493 Abbildungen von H. Braune. Königsberg 1881, Hartung'ſche Verlagsbuchdruckerei. *Dieſes in 3 Lieferungen erſchienene Werk liegt nun vollſtändig vor. Es gehört zweifellos zu den ausgezeichnetſten neueren Erſcheinungen auf dem Gebiete des Fiſchereiweſens. Wiſſenſchaft, Erfahrung und praktiſche Beurtheilung realer Verhältniſſe haben ſich darin trefflich verbunden. Mag man auch mit dieſer oder jener Anſchauung und mit manchen Vorſchlägen weniger einver— ſtanden ſein — ſo viel iſt ſicher, das Buch iſt eine reiche Fundgrube der Belehrung für die weiteſten Kreiſe. Wenn es auch zunächſt nur über und für die Verhältniſſe in Oſt- und Weſtpreußen geſchrieben iſt, ſo geht doch die Tragweite und der Werth ſeines Inhalts über ſolche räumliche Grenzen weit hinaus. Wir empfehlen daher das Werk mit aufrichtigſtem Vergnügen auf's Wärmſte Jedermann, der ſich für das vaterländiſche Fiſchereiweſen überhaupt intereſſirt. Bekanntmachung. Der baheriſche Fiſchereiverein iſt in der Lage, den Pacht eines forellenreichen Fiſchwaſſers in der Länge von 4,6 Kilometern, nahe bei einer Bahnſtation im jüd- lichen Mittelfranken, Route Ingolſtadt-Nürnberg, zu vermitteln. Allenfallſige Reflek— tanten wollen ſich an den II. Ausſchuß des bayeriſchen Fiſchereivereins wenden, welcher auch gerne nähere Aufſchlüſſe ertheilt. Auf Seite des eventuellen Pächters müſſen vor allem volle Garantien für rationelle und geſetzmäßige Bewirthſchaftung des Fiſchwaſſers gegeben ſein. Zur gef. Notiz! Die Fortſetzung des in voriger Nr. abgebrochenen Artikels: „über den Handel mit Fiſchen während ihrer Schonzeit“ folgt im nächſten Blatte. Bitte der Redaktion. Wir erſuchen unſere geehrten Herren Mitarbeiter und Freunde dringend, bei gleichzeitiger Einſendung mehrerer Beiträge dieſe geſondert zu halten, alſo nicht fort— laufend auf demſelben Blatte niederzuſchreiben, ſondern bei Beginn eines neuen Gegen— ſtandes auch ein neues Blatt zu beginnen. Inserat. Mein großes Lager von allen möglichen Fiſcherei-Geräthſchaften (eigenes Fabrikat) erlaube ich mir den hohen Herrſchaften beſtens zu empfehlen. Hochachtungsvoll 5 Lindau im Bodenſee. E. T. Grarò. Für die Redaktion verantwortlich: in Vertretung des Redakteurs M. Eiſenberger interimiſtiſch Dr. Julius Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Ruchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in Münden. Hiezu eine Beilage: „Vortrag im bayeriſchen Fiſchereiverein.“ Beilage zur „Bayerifchen Liſcherei-Zeitung“ 1881 Ur. 8. SEC. . diu Die Fiſchereiſacſte und die Filherewereine, ihre Lage und Bedürfnille. Anſprache, gehalten in der aus Anlaß des VII. Deulſchen Vundesſchießens in Alünchen am 28. Juli 1881 veranſtalteten feſtlichen Verſammlung des Bayeriſchen Liſcherei-Vereins von dem Vereinsmitgliede Oberappellationsgerichtsrath Dr. Julius Staudinger. Auf Wunſch der Vereinsmitglieder dem Drucke übergeben. Hof- Buchdruckerei E. Mühlthaler, München. SHochverehrte Verſammlung! Der bayerische Fiſchereiverein hat mir die ehrende Aufgabe zugetheilt, in jeinem Namen unſere heutigen verehrten Gäſte zu begrüßen und zwar ſowohl diejenigen, welche als Nichtmitglieder des Vereins auf deſſen Einladung uns mit ihrem Beſuche er— freuten, als auch jene Anderen, welche, obwohl Vereinsmitglieder, doch ob ihres auswärtigen Domicils nur ſelten hier zu erſcheinen vermögen und deshalb ebenfalls auf gaſtliche Ehrung Anſpruch haben. Seien Sie Alle herzlich willkommen und laſſen Sie ſich's wohl ſein einige Stunden in unſerer Mitte. Sehr geehrte Herren! Feuer und Waſſer ſind an ſich heterogene Elemente. Unſere verehrten Schützengäſte huldigen den Kräften des Erſteren, wir aber pflegen die Schätze des Anderen. Wie ſind wir nun eigentlich gekommen zu einer Einladung der Theilnehmer und Gäſte vom VII. Deutſchen Bundesſchießen in unſere beſcheidenen Räume, zu einfachen Ge— ſprächen, zu einer bei aller feſtlichen Anlage doch nur ſchlichten Zuſammenkunft, welche keinen Vergleich aushält mit dem anderwärts gebotenen Feſtprunk? Es bedarf dieſe Frage wohl einiger Aufklärung. Den äußeren Anlaß zu unſerer Einladung bot die einfache Thatſache, daß wir vermutheten, es würden unter den Schützengäſten ſich auch ſolche befinden, welche Anz theil nehmen an unſeren Beſtrebungen. Wir wollten ihnen und uns Gelegenheit geben zu einem geſelligen Austauſch der Meinungen, zur Anknüpfung perſönlicher Beziehungen und wollten auch unſerer Seits beitragen zur Ehrung der Gäſte, auf daß ſie es empfinden und heimtragen das Gefühl, ſie ſeien allſeitig gut aufgenommen geweſen in Bayern und München. Außer dieſem mehr äußeren Anlaſſe boten uns berechtigten Grund zu unſerer Einladung noch tiefer liegende innere Verhältniſſe, welche von ſelbſt einen gewiſſen Zu— ſammenhang der Beſtrebungen erkennen laſſen zwiſchen den Gäſten und uns. Die beider— ſeitigen Berührungspunkte könnte man zunächſt ſuchen wollen in der Uebung des Sports. Das war es aber keineswegs, was uns jene Veranlaſſung bot. Denn Deutſchlands Schützen haben ebenſo Fug und Recht, gegen die Beurtheilung unter dieſem Geſichtspunkte zu pro— teſtiren, wie die Fiſchereivereine gegen eine ſolche leichte Auffaſſung ihrer Beſtrebungen von vorneherein ſich verwahren müßten. Näher läge ſchon die Berührung, welche ſich ergibt aus der uralten Verbindung von Wald und Waſſer, von Forſt und Strom, von Waid— werk und Fiſcherei. Aber auch dieſer Grund dringt mir nicht tief genug. Denn das Schützenweſen dient ja nicht blos den Zwecken des Waidwerks. Seine Aufgaben und Be— ſtrebungen verbreiten ſich in einem weiteren Zirkel und wollen auch beurtheilt ſein unter einem höheren Geſichtspunkt — ebenſo wie die unſerigen. Was uns hier im letzten Grunde zuſammenführt, das iſt die Arbeit im Dienſte einer patriotiſchen Idee. Ich ſage Arbeit — nicht Geſchäftigkeit. Ich betone dies abſichtlich. Als Arbeit im reinen edlen Sinne gilt mir aber jede einem berechtigten Zwecke dienende zielbewußte ernſte Thätigkeit auf wiſſenſchaftlichem, künſtleriſchem, überhaupt geiſtigem Gebiete, auf dem wirthſchaftlichem Gebiete im weiteſten Bereiche, wie überhaupt auf dem Boden aller höheren Beſtrebungen. Ein ſolches Gebiet der Arbeit im Dienſte einer patriotiſchen Idee iſt es, wo wir uns treffen. Wir dienen Alle unſerem Vaterlande, jeder Theil in ſeiner Art. Auf der Idee der Stärkung und Erhaltung vaterländiſcher Wehrkraft und der Vaterlandsliebe hat ſich das deutſche Schützenweſen von Alters her aufgebaut. Von dieſem Geſichtspunkte aus haben, wie männiglich bekannt, ſchon vor Jahrhunderten, als deutſche Art und deutſches Weſen ſich namentlich in den Städten um das dort ſeßhafte 3 Bürgerthum feſtſchloß, die Schützengilden — wenn auch vorerſt nur mit Schnepper und Armbruſt — eine wichtige Rolle, eine angeſehene Stellung im öffentlichen Leben gehabt. Und als Einſicht und Bildung hinausdrangen über die Mauern, als die Feuerwaffe ſich einführte bis in die fernſten Winkel des Hochgebirgs, da verbreiteten ſich auch die Schützen— genoſſenſchaften allerwärts. Kirche, Rathhaus und Schießſtätte waren von Alters her und ſind noch heute ſelbſt in den kleinſten Orten, hier ſogar ganz beſonders, die Symbole öffentlichen Lebens. Was aber dem Schützenweſen eine ſo hervorragende Bedeutung verleiht, das iſt die Volksthümlichkeit jener Idee, welche daſſelbe beherrſcht. Und je volksthümlicher eine Idee ſich geſtaltet, um ſo größer iſt die Gewähr für fruchtbringende Wirkung. Auch wir Arbeiter für die Idee der Fiſchereivereine legen den höchſten Werth auf das Wachſen der Volksthümlichkeit unſerer Beſtrebungen. Die letzten Jahre haben gerade in dieſem Punkte eine überraſchende Wendung zum Beſſeren gebracht. Aber noch iſt darin Vieles erſt anzuſtreben, Vieles erſt zu überwinden, hauptſächlich jo manches Vorurtheil, ſo manche Kurzſichtigkeit und vor allem die Selbſtſucht ſolcher, denen der lockende Gewinn der Gegenwart den Blick verſchließt für die Zukunft. Und deren giebt es ja, wie des Menſchen Natur einmal iſt, gar Viele. Sie gleichen dem Gierigen, dem auf der Spitze eines Baumes lachende Früchte entgegenwinken, der aber in dem Drange nach Erwerb und Beſitz ſofort den ganzen Baum fällt, weil er es nicht über ſich gewinnen kann, erſt eine Leiter zu holen und wenn — was er ja gerade beſonders fürchtet — in— zwiſchen kein Anderer gekommen iſt, die Leiter ſorgſam anzulegen und daran emporzuſteigen mit Schonung für die jungen Zweige und Knoſpen. Vermehren und hegen, dem Schöpfer zur Ehre, dem Menſchen zum Segen! Das iſt dagegen der Wahlſpruch der Fiſcherei— vereine. Und es thut deſſen wahrlich noth! Es gab eine Zeit, in der unſere vaterländiſchen Gewäſſer einen wahren Reich— thum an ſchwimmenden Bewohnern bargen, unter ihnen die edelſten Arten, herrlich an Zahl und an Größe! Darauf aber kam wiederum eine Zeit — und dieſe liegt noch kaum hinter uns — in welcher die Gewäſſer ſich wahrhaft entvölkert zeigten von den ihnen eigenen Gaben der Natur! Was war geſchehen? Eine ganze Zahl feindlicher Faktoren hatte durch viele Menſchen— alter ein ſtetiges und nahezu vollendetes Zerſtörungswerk an unſeren Waſſerſchätzen und damit an einem Theile des nationalen Reichthums vollzogen. Die zerſtörenden Kräfte waren der mannichfaltigſten Art und wirkten mit beklagenswerther Unfehlbarkeit zuſammen. Es waren natürliche und künſtlich geſchaffene Schädigungen, individuelle und geſellſchaftliche Angriffe auf die Fiſcherei-Intereſſen, poſitiv zerſtörende Handlungen und negativ wirkende ſchwere Unterlaſſungsſünden. Die Einzelnen und die Geſammtheit wütheten förmlich an den Waſſern. Kein wirthſchaftliches Princip mehr — nur Erwerb und Genuß für den Augenblick; — keine Achtung mehr vor dem Rechte des Anderen, — keine Unter— werfung unter die öffentliche Ordnung mehr, ſelbſt nicht im eigenen Intereſſe und in dem der eigenen Nachkommen; — keine Reaction gegen ſolche Zuſtände, weder von Seite der Gemeinde, noch des Staats, — keine genügenden Geſetze oder doch kein entſprechender Vollzug ſolcher zur Einſchränkung der Willkür des Einzelnen und zur Abwehr frevelhafter Eingriffe. So war es geſtanden. Dazu geſellten ſich noch mannichfache die Fiſcherei ſchädigende Conſequenzen der neueren Culturentwicklung, insbeſondere des Verkehrsweſens, der Waſſerbauten und zwar namentlich der Flußcorrectionen, des Gebahrens der die Waſſerkräfte ſchranken- und ſchonungslos gegenüber der Fiſchwelt benützenden Induſtrie und der vielſeitigen modernen Rückſichtsloſigkeit in Bezug auf förmliche Vergiftung und Verpeſtung der Gewäſſer durch ſchädliche Effluvien und durch Aehnliches, was nichts weniger als ſchön iſt. Wie konnte es da anders kommen? Aber es blieb Gottlob auch die Gegenſtrömung nicht aus, wenn ſie auch ſo ſpät ein— trat, daß es höchſte Zeit war, noch zu retten, was gerettet werden konnte. E 4 — In jenen Zeiten, in denen man endlich die Nothwendigkeit erkannt hatte, nicht blos auf die Vermehrung des Geldes als Tauſchmittels, ſondern vielmehr auf die Vermehrung des wahren Volksvermögens, auf die Erſchließung nachhaltiger Einkommensquellen Bedacht zu nehmen — in jenen Zeiten, in welchen die Verdichtung der Bevölkerung insbeſondere auch auf die Erhöhung der Intenſität des Betriebs der Landwirthſchaft und auf die Ausnützung ihrer Nebenzweige Bedacht zu nehmen gebot, da warf man auch auf die Fiſcherei endlich wieder ein achtſames Auge. Staat und patriotiſch geſinnte Private ſuchten einander in die Hände zu arbeiten. Geſetzgebung und Verwaltung begannen die Fiſchereiſache wieder mehr zu hegen. Die Zeit der Fiſchereivereine war gekommen. Hier in München in der Mitte unſeres Vereins befinden Sie ſich zugleich an einem der älteſten Ausgangspunkte ſolcher Beſtrebungen. Schon vor mehr als 25 Jahren entſtand hier unſer Verein, mit dem ausgeſprochenen Zwecke, das Fiſchereiweſen zu hegen und zu pflegen. Lange ſtand er ziemlich einſam da. Aber er hat treu ausgehalten und ſteht jetzt in voller Kraft, als unentwegter Träger einer Idee, welcher heute zahlreiche gleiche und gleichgeſinnte, dem alten Stamme angewachſene jüngere Provinzial- und Localvereine in Bayern, zahlreiche und mächtig wirkende Vereine in ganz Deutſchland, voran der unermüdlich ſchaffende centrale deutſche Fiſchereiverein in Berlin, ihre Kräfte eifrig und hingebungsvoll widmen. Auch in unſeren Nachbarländern hegt und pflegt man jene Idee, in Oeſterreich, in der Schweiz und anderwärts und über dem Ocean, in Amerika, wird ihr erſt recht gehuldigt. Es iſt eine wahrhaft patriotiſche Idee, welche die Fiſchereivereine verfolgen und zwar eine geſunde und ſegenbringende Idee, kein eitel Spielwerk tändelnder Phantaſie oder eines unter erborgter Flagge fahrenden Dilettantismus. Schon ſind unſere Gewäſſer wieder im Aufblühen. Was ſie bieten können an Trefflichem, wir unternahmen es, ſolches Ihnen ſchlicht und einfach vorzuführen in einigen kleinen Proben, damit Sie nachher ſelbſt koſten und urtheilen, ob die Pflege ſolcher Früchte auch werth ſei des Strebens und der Arbeit für ihre Sache warm fühlender Männer. Die Fiſchereivereine arbeiten aber keineswegs nur für den individuellen culinariſchen Genuß oder um dieſes Genuſſes willen. Sie legen vielmehr den Nachdruck auf den hohen volkswirthſchaftlichen Werth der Fiſchereiſache und ſicher nicht mit Unrecht, mag man das Verhältniß vom Standpunkte der Conſumenten oder von dem der Produzenten aus betrachten. Heinrich IV. von Frankreich ſoll bekanntlich geſagt haben, in ſeinem Lande möge es dahin kommen, daß jeder Bauer am Sonntag ſein Huhn im Topfe habe. Ein ähnlicher Gedanke ſchwebt auch den Pflegern der Fiſchereiſache vor, der Gedanke, daß es jedem auch minder gut ſituirten Bürger doch möglich werden ſollte, ſich und den Seinigen um billiges Geld auch die gute, geſunde, ſelbſt phyſiologiſch werthvolle Fiſchnahrung zu verſchaffen, m. a. W., daß die Volksnahrung um einen werthvollen Beſtandtheil ergiebig bereichert werde. Was aber die Produzenten betrifft, ſo möge es dahin kommen, daß ſie jene in richtiger Behandlung großartigen Schätze, jenes wahre Rheingold, auch die Mainkoſtbarkeiten und die Donauperlen aus dem Waſſer heben können, darinnen ſie verborgen liegen, freilich nicht in jener Geſtalt der Sage, aber in Geſtalt der ſchwimmenden Bewohner und ihrer hoffentlich recht zahlreichen Nachkommen. Wer zweifeln wollte an der hohen und geradezu internationalen wirthſchaftlichen Bedeutung der Fiſcherei, der berückſichtige nur, welch' hoher Prozenttheil der Erdbevölkerung nach bekannten Schätzungen von Fiſchen lebt, der gehe und ſehe, wie viele Menſchen ſich mit dem Fiſchfang ihr täglich Brod verdienen müſſen an den Seeküſten, an den Binnenſeen und Strömen, der gehe auf die Fiſchmärkte an den Seeplätzen und in den Großſtädten des Nordens und Südens, der gehe an die Geſtade des Niederrheins oder nach England, Schottland oder nach Nordamerika zu den Stätten des Lachsfangs oder an die Lagune von Comacchio, dem altberühmten Flecke, wo allein noch heute im Durchſchnitt gegen 800000 kg Aale im Jahre gewonnen werden. Derſelbe begebe ſich weiter an die Stätten des Bedarfs, des Verkehrs und des großen Lebens der Gegenwart und überzeuge ſich, was heutzutage für gute Fiſche begehrt und bezahlt wird, derſelbe gehe aber auch an unſere D herrlichen vaterländiſchen Seen in Nord und Süd und an unſere großen Flüſſe und kleinen Bäche, und erwäge und rechne ganz nüchtern, was alles aus ihnen gewonnen werden könnte, wenn man ſie richtig auszunützen verſtünde und dabei Vernunft walten zu laſſen allenthalben über ſich gewänne. Es werden noch heute Millionen verſchleudert! Um aber die Fiſcherei wieder zur Blüthe zu bringen, dazu bedarf es für geraume Zeit gewaltiger Anſtrengungen. Vorerſt gilt es, bei allen Betheiligten die richtige Einſicht in den Werth, ſowie in die Formen und Bedingungen einer rationellen Fiſchereiwirthſchaft zum Durchbruch zu bringen und den Widerſtreit zwiſchen augenblicklichem und dauerndem Intereſſe zu Gunſten des Letzteren zu löſen. Es gilt, die mannigfachen Schädigungen abzuwenden und zu mindern, welche die natürlichen Feinde der Fiſchwelt, von mikroſkopiſchen Weſen an aufwärts bis zu den Quadrupeden, ihr zufügen. Es gilt, zu beſeitigen oder doch zu mildern die ſchädlichen Einflüſſe ſo mancher bekannter Conſequenzen des Kulturlebens. Von den immenſen Vortheilen der künſtlichen Fiſchzucht iſt eingehender Gebrauch zu machen, aber beſonnen und umſichtig, mit möglichſter Anpaſſung an die natürlichen Verhältniſſe. Auch für die künſtliche Fiſchzucht war einer der erſten Ausgangs— punkte hier bei uns in München. Weiland Prof. Fraas dahier war bekanntlich einer ihrer erſten Förderer. Seitdem hat das bekannte Verfahren einen Rundlauf durch die civiliſirte Welt vollendet und wie ſehr es jetzt wiſſenſchaftlich und praktiſch durchgebildet iſt, zeigt ſchon ein Blick auf die mannigfachen Apparate und anderen techniſchen Einrichtungen. Ihren Werth kennzeichnet auch ſo recht prägnant die einfache Thatſache, daß ſelbſt von Staats— wegen jetzt Fiſchzuchtanſtalten gegründet werden. Ich erinnere nur an das trefllich geleitete Hüningen im Elſaß und an die aufblühende Staatsfiſchkulturanſtalt Engelſtein in Bayern. Die Teichwirthſchaft, welche ſo vorzüglich geeignet iſt für die Gewährung von land— wirthſchaftlichen Nebennutzungen und welche von beſonderer Bedeutung iſt für die Nahrung im bürgerlichen Haushalt, bedarf neuen Aufſchwungs und ſorgfältiger Pflege auf rationeller Grundlage. Ihr Werth iſt lange ſchwer verkannt worden. Er wird, gleich dem der künſtlichen Fiſchzucht, auch erſt dann zu voller Anerkennung kommen, wenn, wie wir anſtreben, auf den landwirthſchaftlichen und ähnlichen Schulen ein ge— ord neter Unterricht hierüber ertheilt wird. Möglichſte Verbreitung beſonders edler oder nutzbarer Fiſchgattungen verdient die höchſte Aufmerkſamkeit. Man hat ſeit einigen Jahren daher auch mit dem Verſuche begonnen, Specifica der ſüdlichen Gewäſſer, wie den köſtlichen Saibling und die herrlichen Seeforellen, die alt ſogenannten „Ferchen“, in norddeutſche Waſſer zu verbringen und umgekehrt von dort neue Fiſchgattungen, wie die werthvolle Maduemaräne, in ſüddeutſche Seen zu verpflanzen. Zu geſchweigen der wichtigen ſogenannten Aalfrage, welche ſeit Ariſtoteles bis heute die Gedanken beſchäftigt. Das Problem, den Aal im Donaugebiete heimiſch zu machen, d. h. zu ſelbſtändiger Fort— pflanzung zu bringen, iſt heute noch nicht gelöſt und doch in ſo hohem Grade wichtig. Dank den beſonders durch die Berliner Fiſchereiausſtellung in Fluß ge— kommenen und durch die Thätigkeit des deutſchen Fiſchereivereins in Berlin unterhaltenen Beziehungen mit dem praktiſchen Nordamerika ſcheint es ſogar zu gelingen, edle amerikaniſche Fiſchſorten, wie z. B. den coregonus albus oder White-Fiſh, den californiſchen Lachs oder Salmo Quinnat, den Salmo fontinalis, den Salmo Sebago oder jog. land locked sea salmon mit Vortheil in deutſche und ſpeziell auch bayeriſche Gewäſſer zu verpflanzen. Auch die rechtliche Seite des Fiſchereiweſens, und ich kann das als Juriſt ja wohl bejonders betonen, bedarf ſorgfältigſter Pflege, theoretiſch und praktiſch, in der Geſetzgebung, in dem Gebiete der Verwaltung, auf dem Richterſtuhle und Seitens der Exekutivorgane. Es muß dem Geſetze zu ſeiner vollen Geltung, zu voller Achtung verholfen werden! Das individuelle Recht iſt zu ſchützen gegen die leider jo häufigen frevleriſchen Eingriffe. Es iſt aber auch das öffentliche Intereſſe zu wahren gegenüber dem Belieben des Einzelnen durch Unterordnung desſelben unter gewiſſe beſchränkende 6 — — Normen, denen er ſich bei Ausübung ſeines Rechtes zu fügen hat. Auch ſolche Be— ſchränkungen der individuellen Willkür find in der Fiſcherei nöthig, wenn es Anders beſſer werden ſoll. Mir iſt nun allerdings ſehr wohl bekannt, daß in dieſem Punkte auch eine Gegen— ſtrömung beſteht, eine von Intereſſentenkreiſen ausgehende Agitation für möglichſte Beſeitigung der fiſchereipolizeilichen Beſchränkungen. Auch in Organen der Fachpreſſe hat dieſe Richtung ſchon Vertretung gefunden und die Gegner derſelben können gelegentlich Allerlei, wie Schonzeitfanatiker, Papierfiſcher und ähnliches Liebliches mehr zu hören und zu leſen bekommen. Für meine Perſon laſſe ich mich durch ſolche Ausſtrömungen vorwiegend materieller Empfindungen in meinen Anſchau— ungen und als richtig erkannten Zielen nicht beirren. Das Princip des laisser faire, laisser aller hat auf wirthſchaftlichem Gebiet ſchon manches Unheil angerichtet. Das letzte Jahrzehnt hat den Beweis dafür erbracht. Und wie weit man mit jenem Princip bei der Fiſcherei gekommen iſt, dafür liegt ein ſehr ſtringenter Beweis durch Menſchenalter hindurch vor. Der Engländer Huxley, bekannt als Naturforſcher, iſt nebenbei auch Staatsfiſcherei— kommiſſär. In einem Vortrage, den derſelbe vor einiger Zeit über den Häringsfang ge— halten hat, ſoll er ſich zu dem Satze verſtiegen haben, die Regierung könne nichts Beſſeres thun, als die Fiſcher fiſchen zu laſſen, wann ſie wollen, wo ſie wollen und wie ſie wollen. Ich bin unſicher, ob dieſer eigenthümliche Satz nur für den Häring gelten ſoll oder allgemein. Aber deſſen bin ich ſicher, übertragen auf unſere Verhältniſſe würde die Behauptung einfach zur Carricatur. Selbſt für England klänge ſie, all— gemein genommen, paradox. Dort iſt man ſeit lange die ſtrengſten Geſetze und die ergiebigſten Beſchränkungen für die Fiſcherei gewöhnt. Dort gilt, zum effektiven Segen für die Fiſcherei, ſtramme Polizei und im Vergleiche mit dem Wind, welcher in dieſer Hinſicht bei den fiſchereiliebenden Britten weht, iſt der Luftzug der fiſchereipolizeilichen Vorſchriften und ihrer Handhabung in Deutſchland der reinſte Zephyr! Ach lieber Weſtwind blas noch mehr! ſo möchte man, ähnlich wie im fliegenden Holländer, dabei lieber ſingen. Solche Beſchränkungen ſind auch in der That überall, bei allen Kulturſtaaten längſt feſtgeſetzt und gerade in dieſem allſeitigen Zuſammentreffen der legislatoriſchen Anſchauungen liegt zugleich auch ein gewiſſer Beweis für die Nothwendigkeit jener Beſchränkungen. Es kann ſich daher eigentlich nur um das Mehr oder Minder handeln. Dabei verkenne ich durchaus nicht, daß unſere heimathlichen fiſchereipolizeilichen Vorſchriften in manchen Punkten verbeſſerungsbedürftig und verbeſſerungsfähig ſind. Man wird den Intereſſentenkreiſen gewiß einige erwünſchte Zugeſtändniſſe machen können. Man wird aber auch in anderen Richtungen größere Strenge zeigen müſſen, als bisher. Man erwäge eben die Vorſchriften beſonnen und maßvoll nach allen Seiten, man ſtelle immer obenan das öffentliche Intereſſe, ſuche aber auch die Privatintereſſen zu verſöhnen, wo es ohne Schädigung des Erſteren irgend angeht. Hat man dann eine Vorſchrift gewonnen, welche man als das Ergebniß gewiſſenhafter, vorurtheils— freier Erwägungen zu deklariren vermag, dann vollziehe man ſie aber auch mit aller Strenge. Denn der Zuſtand, daß ein Geſetz nicht vollzogen wird, iſt zehn— mal ſchlimmer, als wenn ein ſolches überhaupt nicht beſtünde. Sie ſehen, es iſt ein gewaltiges Stück Arbeit, welches man hier vor ſich hat, eine Arbeit, welche die Kräfte des Einzelnen weit überſteigt. Hier gilt es that— kräftiges Eintreten für die Idee, Sorgſamkeit der Intereſſenpflege vom Kleinſten an, umſichtiges Zuſammenfaſſen und Zuſammen wirken aller verfügbaren Kräfte. Eine möglichſt innige Verbindung derſelben, eine lebens— fähige Organiſation und Einigkeit, Einigkeit in der Verfolgung der gemeinſamen Ziele, ſind dabei die mächtigſten Hebel. Um aber ſolche Hebel anzuſetzen, dazu ſind die Vereine am Platze. Das Vereinsleben iſt eine Eigenart des Deutſchthums. Es hat auf ſo vielen Gebieten des öffentlichen Lebens ſchon Großes geſchaffen, und es wird auch auf unſerem Gebiete ſeine ſchaffende Kraft bewähren, wenn nur erſt einmal, wie zu hoffen, ein Netz von Vereinen ſich über die Lande deutſcher Zunge verbreitet haben wird und wenn dieſe freudig arbeiten im Dienſte der leitenden Idee, welche ihre Leuchte iſt. Bar 75. uw 1 . u“ f * 7 v PR 1 . 7 Damit aber um jo eher wieder eine freundlichere Beleuchtung auf unſerem Arbeits— ſelde ſich zeige, bedürfen die Fiſchereivereine mehrſeitiger Unterſtützung. Vor allem von Seite des Staats! Die Thätigkeit der Fiſchereivereine hat ein gewiſſes Gebiet ſo recht eigen für ſich. Der Staat hat auch in Anſehung der Fiſcherei— ſache ſeine eigenen ſelbſtändigen Rechte und Pflichten. Zwiſchen beiden liegt aber ein Ge— biet, auf dem ſie ſich begegnen, wo ſie zuſammenarbeiten ſollen, der Staat för— dernd und regelnd, die Vereine anregend und unterſtützend. Wie eben erwähnt, gibt es in der Fiſchereiſache Punkte, wo zunächſt und oft ſogar nur der Staat helfen kann. So vor allem im Gebiete der Geſetzgebung und Rechtspflege. Der Staat hat auch voranzugehen in denjenigen Dingen, welche in das Gebiet adminiſtrativer und polizeilicher Fürſorge gehören. In allen dieſen Beziehungen müſſen und werden ſich die Fiſchereivereine beſcheiden, daß es ihnen nur zukommt, anzuregen in der einen oder anderen Art und zu rathen, wo ihnen Gelegenheit dazu geboten iſt. Sie können aber auch darin viel, ſehr viel wirken, und ſie werden auch darin ihre Schuldigkeit thun! Wir Bayern können mit Befriedigung ſagen, daß die Fiſchereiſache und die Fiſchereivereine ſeitens unſerer hohen Staatsregierung ſchon ſeit Dezennien, ſchon ſeit Zeiten, wo anderwärts noch lange nichts geſchah, der wohlthätigſten Fürſorge und des förderlichſten Entgegenkommens theil— haftig geworden ſind, und es beſteht alle Hoffnung, daß es auch fernerhin ſo ſein und bleiben werde. Was wir ferner bedürfen, ſind Sympathien und Unterſtützung ſo recht aus der Mitte des Volkes heraus. Ich meine damit jetzt nicht die Gewährung materieller Hilfsmittel. Was ich vielmehr dringend für unſere Vereinszwecke erſehne und was oft mehr werth iſt, als Gold und Silber, das iſt die moraliſche Unterſtützung unſerer Beſtrebungen im Volke, die moraliſche Unterſtützung durch ein Eintreten für dieſelben in offenem Worte, durch das Einlegen eines guten Urtheils in die Wagſchale der Kritik, wenn in dieſer unſere Empfindungen, Beſtrebungen und Handlungen gewogen und geſchätzt werden. In dieſer Hinſicht muß uns beſonders gelegen ſein an einem richtigen Urtheite über unſer Verhältniß zur Pflege des Angelſports. Man würde uns bitter Unrecht thun in der Annahme, wir ſeien nur eine Geſellſchaft zur Förderung des individuellen Angelvergnügens. Aber wir pflegen wirklich den Angelſport, und wir rühmen uns deſſen, denn wir wiſſen, warum! Uns iſt die Pflege des Angelſports von Vereinswegen einfach ein Mittel zur Erreichung unſerer höheren Ziele. Wir ſind beſtrebt, die Angelfiſcherei zu veredeln, d. h. auf correcte Grundlagen zu ſtellen in techniſcher, wirthſchaftlicher, rechtlicher und humanitärer Hinſicht. Wir ſehen in der Pflege desſelben nach unſerem Sinne eine Schule der Geſetzmäßigkeit und wirthſchaftlich vernünftiger Prinzipien. Unſere Anglergenoſſen gelten uns als Pioniere für unſere höheren Zwecke an den einzelnen Fiſchwaſſern. Und wir ſind ſogar ſelbſtſüchtig genug, den Angelſport zu pflegen im Werbedienſte für unſere Sache. Aber dieſe Selbſtſucht trägt ihre Rechtfertigung von ſelbſt in ſich und in der mannigfaltigen Erfahrung, daß aus gar vielen in richtige Bahnen geleiteten Anglern von ſelbſt richtige Schoner und Heger, eifrige Vorkämpfer der höheren Ideen geworden ſind. Was wir endlich noch bedürfen, iſt Entgegenkommen von Seite derer, welchen die Fiſcherei Beruf iſt. Wähnen doch dieſe nicht, wir ſeien ihre Feinde! Im Gegentheile! Wir arbeiten auch für ſie und ihre Kinder und wünſchen friedliches Zuſammenwirken mit ihnen. Aber was wir von dem Fiſchergewerbe verlangen und im Intereſſe der Sache verlangen müſſen, das iſt, kurz geſagt, vor allem Vertrauen in die Lauterkeit und Beſonnenheit unſerer Beſtrebungen, verſtändige Haltung gegenüber den maß— gebenden Geſetzen, d. h. Einſicht in die Geſetze der Natur, Anerkennung der Geſetze der gefunden Vernunft und Gehorſam gegenüber den Geſetzen des Staates. Es iſt endlich überhaupt Unterordnung der Einzelintereſſen unter die Intereſſen der Geſammtheit, ſoweit ſie nothwendig iſt zur Erreichung der höheren Zwecke. Es mag dies Alles vielleicht etwas zu ideal klingen. Aber ſeien Sie überzeugt, wir ver— lieren nicht den Boden der realen Verhältniſſe. Wir wiſſen gar wohl, mit welchen Eigenſchaften der menſchlichen Natur, mit welchen Thatſachen wir zu rechnen haben. Wer für eine Idee r Da ei aid EZ A | : 2 8 arbeitet, findet das richtige Correctiv ſtets in der Arbeit ſelbſt, in ihren Ergebniſſen und in den unvermeidlichen Enttäuſchungen. Von letzteren laſſen wir uns aber auch nicht ab— ſchreckfen. Es liegt ja gerade eine beſondere Eigenthümlichkeit deutſcher Art in der Opfer— ſähigkeit und in der Ausdauer bei der Arbeit für eine Idee. Es gab vor noch nicht lange eine Zeit, wo die deutſche Volkskraft im Schlafe lag, wo man im Auslande nur kritiſirend lächelte über den deutſchen Idealismus, über das Volk von Theoretikern und Stubengelehrten, ſowie Aehnliches mehr. Als aber Deutſchland erwachte unter Kriegsgetöſe, da zeigte es ſich gar bald, daß hinter dem belächelten Idealismus markige Kraft in Fülle vorhanden war. Unter dem Feuer deutſcher Begeiſterung, unter dem Walten des geſchulten deutſchen Geiſtes, unter den wuchtigen Schlägen des deutſchen Armes, unter den wohlgezielten deutſchen Kugeln brach in wenig Wochen ein ganzes Kaiſerreich zuſammen und erhob ſich an anderer Stelle glanzvoll ein neues. Und als es ſtill geworden war von dem Kriegsgetöſe, kam eine Zeit gewiſſer Ernüchterung. Die mächtigen Erſchütterungen beſtehender Zuſtände hatten geoffenbart, daß auch im Innern des Deutſchthums noch Schäden genug liegen, welche der Beſſerung bedürfen. Der politiſchen Wiedergeburt muß erſt noch eine wirthſchaftliche Wiedergeburt folgen. Es kann dies nicht von heute auf morgen gehen. Es wird ernſte Arbeit koſten im Allgemeinen, wie im Beſonderen. Wer nicht ſäet, kann auch nicht ernten und wer nicht treu iſt im Kleinen, wird auch keinen Lohn finden im Großen. Bleibt aber Deutſchland ſich ſelber treu, treu ſeinen Idealen, treu in ernſter Arbeit, dann wird es auch noch ferner überwinden. Dazu trage Jeder bei, ſoviel an ihm liegt. Und darum wollen auch wir treu ausharren in dem, was wir anſtreben und wofür wir wirken. i Wer aber vermöchte, von deutſcher Treue zu reden, ohne zu huldigen dem aller Orten gefeierten Könige, der in der Stunde der Gefahr ſein fürſtliches Wort in die Wag— ſchaale der Entſcheidung legte und damit dem Sturme idealer Begeiſterung und der Wucht ernſter Waffenarbeit mächtige Förderung gab, der — als der deutſche Geiſt, die deutſche Bildung und die deutſche Kraft den gewaltigſten aller Siege errungen hatte, ſelbſt die Kaiſerkrone über Deutſchlands neu erglänzenden Schild erhob und deſſen Allerhöchſte Perſod damit, gleich ſeinem glorreichen Ahn, geworden iſt zum weltgeſchichtlichen Vorbilr deutſcher Treue. Wer fühlte ſich nicht, wenn er ideale Beſtrebungen feiert, gedrungen, auch den allerdurchlauchtigſten Fürſten zu verherrlichen, der ſelbſt, begeiſtert für alles Schöne und Edle, als leuchtendes Vorbild erſcheint in der Pflege des Idealen, der aber auch nie ſeines treuen Volkes vergißt und unter deſſen Herrſchaft es ſich glücklich wohnen läßt in unſerem lieben, ſchönen Bayernlande! Seine Majeſtät, unſer allergnädigſter König und Herr, König Ludwig II. lebe hoch! hoch! hoch! N AS — e r — Bayeriſche Niſcherei⸗Zeilung. — — Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗ Vereines. . 2222 TT. ER.) Nr. 9. München, 15. September 1881. VI. Jahrg. Die „Aayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Monat einmal in der Regel in der Mlitte des Monats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden Veſtellungen bei den kgl. Poſtauſtalten entgegen genommen. — Inſerale werden die durchlaufende Petitzeile mit 20 Pf. berechnet. Inhalt: I. Der Krebs. — II. Vom Rhein. — III. Iſt die Bachamſel (Cinelus aquaticus Briss.) den Fiſchereien ſchädlich? — IV. Amtliche Erlaſſe in Sachen wider die Otter. V. Prämien zum Schutze gegen Ottern, Reiher, Fiſchereifrevler e. — VI Nochmals vom „Abſterben unter den Fiſchen“. — VII. Ichthyo-pathologiſche Unterſuchungsſtation in München. — VIII. Die amtlichen Berichte über die Berliner Fiſchereiausſtellung von 1880. — IX. Fiſchzuchtanſtalt Innleiten. — X Vereinsnachrichten. — XI. Kleinere Mittheilungen. — XII. Einladung. — XIII. Fiſcherei-Monats⸗Kalender. — Zur gefl. Notiz. — Inſerate. I. Der Krebs. (Nach einer Publikation des oberpfälziſchen Kreis-Fiſchereivereins.) In § 2 der Miniſterial⸗Entſchließung vom 27. Juli 1872 iſt der Fang und Verkauf weiblicher Krebſe unterſagt. Dieſem weiſen Verbote gegenüber, das der natürlichen Vermehrung der Krebſe Vorſchub leiſten ſoll, wird vielleicht Mancher, ſelbſt unter den Fiſchwaſſerbeſitzern, ſich fragen, warum denn die Krebsweibchen ganz beſonders und weit mehr als die weiblichen Fiſche geſchützt ſein ſollen, und noch mehr wird Mancher in Verlegenheit ſein, aus gefangenen Krebſen die Weibchen auszumuſtern. Gerade zur eigentlichen Fangzeit der Krebſe — Mai bis September —, wo die Krebſe aus ihren Verſtecken zur Befriedigung ihrer Freßgier auf Raub ausgehen und wo fie auch am ſchmackhafteſten find, werden Männchen und Weibchen im Verhältniß am ſchwierigſten zu unterſcheiden ſein, und doch würde eine Entſchuldigung, daß man die weiblichen Krebſe als ſolche nicht gekannt habe, vor dem Strafrichter die Strafe nicht abwenden können. 124 Im Uebrigen war ſeither leider die Gefahr eines Conflikts mit dem Strafrichter wegen der Krebsweibchen keine große. Es werden ſicherlich faſt täglich im Sommer weibliche Krebſe da und dort gefangen und offen verkauft, und doch dürfte eine Anzeige über eine ſolche Uebertretung eine große Seltenheit ſein. Mag immerhin die allgemeine Indolenz, wie ſie bis neueſtens im Fiſcherei-Schutze überhaupt beklagt wurde, auch bei den Krebſen die Hauptſchuld bilden. Ein Theil der Schuld wird jedenfalls auch darin zu ſuchen ſein, daß die Schutz-Bedienſteten die weiblichen Krebſe von den männlichen nicht zu unterſcheiden wiſſen. Es möchte deshalb angemeſſen ſein, über die Naturgeſchichte des Krebſes, ſowie auch über die wirthſchaftliche Bedeutung desſelben Einiges hier in Erinnerung zu bringen. Im Allgemeinen iſt der Krebs eine zu bekannte Erſcheinung, als daß es noch einer weiteren äußeren Beſchreibung desſelben bedürfte. Es laſſen ſich zwei Varietäten unterſcheiden: der Edelkrebs (astacus fluviatilis) mit röthlichen Füßen, dicken ſtumpfen, wenig geſpaltenen Scheeren, gedrungenem Körper, dunkelgrünbraunem Rücken in langſamer fließenden Gewäſſern; und der Steinkrebs (astacus saxatilis), auch wohl Quellenkrebs (astacus fontinalis) mit weißlichen Füßen, langen ſcharfen ſpitzen weitgeſpaltenen Scheeren, länglichem Körper, bleichgrünem Rücken in raſcher fließenden Bächen und kieſigen Quellwaſſern. Erſterer wird gewöhnlich bis 130 gr ſchwer und iſt der eigentliche Tafelkrebs. Letzterer mit höchſtens 70 gr wird mehr zu Suppen und Saucen verwendet. Die Männchen haben ſtärkere breitere Scheeren, ſchmäleren gewölbteren Schweif, an der Wurzel des hinterſten Fußpaares Geſchlechtsöffnungen, weniger ausgebildete Wimpern (Bauchfüße) unter dem Schweife, dann unter dem erſten Schweifringe zwei cylindriſche helle zugeſpitzte hornartige Anhänge, welche neben— einander laufend gegen die Bauchdecke zu gerichtet ſind. Die Weibchen haben ſchwächere Scheeren, breiteren flacheren Schweif mit größeren Bogenfortſätzen an den Schweifringen, an den Wurzeln des dritten Fußpaares (die Scheer-Füße mitgerechnet) die Geſchlechtswerkzeuge (2 Wärzchen) mit kleinen nur in der Brunſtzeit deutlichen Oeffnungen, von dem zweiten Schweifringe ab 4 Paar ſtärker ausge— bildete Fußfaſern (Bauchfüße); die vom erſten Schweifringe nach der Bauch— platte convergirenden zwei Stäbchen des Männchens fehlen dem Weibchen. Im Winter tragen die Weibchen die Eier unter dem Schweife und ſind dadurch leicht zu erkennen. Der Krebs nimmt thieriſche und pflanzliche Nahrung, er iſt ein Allesfreſſer wie das Schwein unter den Säugethieren, die Ente unter den Vögeln, der Karpfen unter den Fiſchen. Dr. Vogt nennt ihn deshalb die Waſſerpolizei und von dem Borne empfiehlt zur Reinhaltung des Waſſers Krebſe in Forellenteiche zu ſetzen. Im Winter halten ſich die Krebſe in ihren Verſtecken und nehmen keine Nahrung zu ſich. Erſt vom Mai ab kommen ſie aus ihren Löchern hervor. Gegen Juli hin tritt alljährlich ihre Häutung ein. Der alte Panzer ſpaltet ſich und der Krebs arbeitet ſich nicht ohne große Anſtrengung, ſo daß manche darüber abſterben, daraus hervor. Dann aber verkriecht er ſich in ſeinem weichen Zuſtande (Butterkrebs) und wartet ohne Nahrung die Erhärtung ſeines Panzers ab. Sehr bald ſchon hat ſich die Schale aus den bekannten Krebsaugen, die ſich auflöſen und verſchwinden, wieder feſt gebildet. Der Krebs iſt dann erheblich größer und überaus hungerig geworden und ſchweift in ſeiner 125 Gefräßigkeit beſonders in der erſten Nachthälfte auf Beute umher. Gleichwohl iſt das Wachsthum der Krebſe nur ein ſehr langſames. Selbſt die Edelkrebſe erreichen erſt im dritten Jahre 10 gr, im ſechsten 25, im zehnten 50, im zwanzigſten etwa 100 gr, und erſt vom fünften Jahre ab werden ſie fortpflanzungsfähig. Die Begattung erfolgt im Herbſte,“ oft unter hartem Kampfe des ſtärkeren Männchens mit dem ſchwächeren Weibchen. Gar manche Gliedmaßen gehen dabei oft verloren; doch weiß die große Reproduktionskraft des Krebslebens dieſelben raſch wieder zu erſetzen. Die befruchteten Weibchen ziehen ſich dann in Löcher zurück und nach 20 — 25 Tagen treten aus den Eileitern die Eier, 200 im Mittel, hervor, die von dem Weibchen mit den hinteren Füßen in Träubchen an die Bauchfäden unter den Schweif geklebt werden. In dieſer Weiſe haben die Weibchen den ganzen Winter ihre tiefweinblauen Eier an ſich zu tragen, und es iſt leicht zu denken, daß in dieſer langen Zeit durch verſchiedene feindliche Einflüſſe ein großer Theil zu Grunde geht. Vom April ab werden die Eier röthlich, ſpäter gelblich mit deutlich durchſchimmerndem Embryo und gegen Mitte Mai ſchlüpfen die Jungen und zwar gleich in vollkommener Krebsgeſtalt, grauweiß, etwa 15 mm lang, aus, bleiben noch etwa 14 Tage unter dem Schweife der Mutter, halten ſich aber auch dann noch eine Zeit lang der Mutter nahe, um bei geringſter Gefahr unter ihrem Schweif ſich zu bergen. Die jungen Krebslein, deren im günſtigſten Falle nicht 100 zum Ausſchlüpfen kommen, ſind ein ganz beſonders geſuchter Leckerbiſſen der Fiſchottern, der Fiſche und anderer Waſſerthiere, wie auch für die alten Krebſe ſelbſt, und gelangt deshalb nur ein geringer Theil über das erſte Jahr hinaus. Dazu kommt, daß es überhaupt weit weniger Weibchen als Männchen zu geben ſcheint, und es muß ſofort klar ſein, warum die weiblichen Krebſe einer beſonderen Schonung bedürfen. Eine künſtliche Befruchtung und Ausbrütung iſt bei den Krebſen nicht wohl aus— führbar. Die Krebseier, die mit den Fußfaſern unter dem Schweife in beſtändiger Bewegung gehalten werden, gehen abgelöſt alsbald zu Grunde. Was ſich aber aus— führen läßt, das iſt eine geſchützte Auszüchtung der Krebſe, und hier iſt der Punkt, der praktiſch ins Auge zu faſſen wäre. Entweder in eigens angelegtem Zuchtgraben mit etwas Waſſerzufluß (etwa 5 m lang, 2 m breit, 80 em tief) oder in dem abgefriedeten Stücke eines kleinen Bächelchens wären, ſoferne nicht ohnehin natürliche Verſtecke, wie Steine, Wurzeln genugſam vorhanden, durch ſchichtenweiſe Einlagerung von geeigneten Steinen, Drainröhren ac. ꝛc. Unterſchlupfe einzurichten. In dieſes Gehege werden im März bis April Mutterkrebſe mit Eiern, die entweder ſelbſt zu ſammeln oder käuflich zu beziehen find, 60—80 Stück A Om eingeſetzt. Doch dürfen ſie dabei nach längerem Verweilen außer Waſſer niemals plötzlich, ſondern nur allmälig wieder ins Waſſer eingebracht werden, weil ſie ſonſt erſticken. Alsbald nach dem Ausſchlüpfen der Jungen im Mai, wenn ſie von der Mutter getrennt zu leben anfangen, iſt es zur Sicherheit der Jungen rathſam, die alten Krebſe herauszunehmen. Die Jungen werden dann etwa zweimal im Monat mit Küchenabfällen, Fleiſchreſten, Froſchleibern, Aasſtückchen gefüttert und im Herbſte in die zu bevölkernden Gewäſſer ausgeſetzt. ) Die Zeitpunkte für die verſchiedenen Geſchlechtsfunktionen variiren nach Oertlichteiten. D. Red. — gr. „ 126 In dieſer Weiſe wurden ſeit mehreren Jahren ſchon von Ingenieur Brüſſow zu Schwerin viele Tauſende junger Krebſe gezüchtet und mit 20 AM à 1000 verkauft. In dieſer Weiſe könnten auch die kleinſten Gerinne, die man ſonſt als werthlos bezeichnen hört, für die Krebszucht nutzbar gemacht und durch Hebung unſerer Krebsbeſtände eine nicht unerhebliche Rente erzielt werden. Von 1853 ab hat ſich ein lebhafter Handel mit Krebſen nach Frankreich, insbeſondere nach Paris entwickelt und wurden im letzten Decennium faſt jährlich 5½ Millionen Stück Krebſe — meiſt aus Deutſchland und Oeſterreich — dahin geliefert. Dieſer ſchwunghafte Export hat in Weſt- und Süddeutſchland ſowie in Oeſterreich durch die Verheerungen der Krebspeſt allerdings einen faſt vernichtenden Schlag erlitten, und es kann kaum ausbleiben, daß die Preiſe der Krebſe ganz erheblich ſteigen. Die peſtfreien Gegenden, zu denen glücklicherweiſe auch Theile Bayerns noch zu rechnen find, erſcheinen damit in der Lage, mit Krebſen mehr als je gute Geſchäfte zu machen, und bei dem langſamen Wachsthume der Krebſe wird es auch geraume Zeit währen, bis in den verödeten Gewäſſern die Krebsbeſtände wieder auf den früheren Stand ergänzt ſein werden. Es ſollten deshalb die Fiſcherei-Intereſſenten, wie insbeſondere die Fiſcherei-Vereine nicht unterlaſſen, der Förderung der Krebszucht ihre beſondere Aufmerkſamkeit zuzuwenden und zunächſt auch mit Krebsgehegen Verſuche zu machen.“) Hn. II. Vom Ahein.) Von Herrn Bezirksamtmann v. Moers in Germersheim. In Nr. 6 der „Bayeriſchen Fiſchereizeitung“ vom laufenden Jahre ſind die Fiſcherei— vorſchriften für Oberöſterreich theilweiſe enthalten und geht daraus hervor, daß durch dieſes Geſetz ein bedeutender Schritt zum Beſſern dortſelbſt geſchehen iſt. Insbeſondere finden ſich hier unter den Schonfiſchen auch Fiſchgattungen aufgezählt, die ſich in Bayern des geſetzlichen Schutzes noch nicht erfreuen, was namentlich die Fiſcharten im Rheine und deſſen Altwaſſern tief berührt. Zweck dieſer Zeilen ſoll daher ſein, bei bevorſtehen— der Superreviſion der oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 auf die noch beſtehenden Mißſtände aufmerkſam zu machen, wobei jedoch keineswegs verkannt werden will, was die königl. Staatsregierung, ſowie auch der bayeriſche Fiſchereiverein zur Hebung der Fiſchzucht ſchon gethan hat, und wie dankbar die Fortſchritte auf beregtem Gebiete von Allen anerkannt werden. Wenn ich nun ſage, die Fiſcharten im Rheine entbehren bis jetzt theilweiſe des geſetzlichen Schutzes, ſo habe ich vor Allem im Auge: Hechte, Karpfen, Barſche. ) Auch unſererſeits wollen wir nicht unterlaſſen, die Pflege der Krebszucht dringend zu empfehlen. Es kann damit oft aus ganz kleinen, ſonſt bedeutungsloſen Wäſſerchen ſchon einige Rente gewonnen werden. Zudem empfiehlt ſich die ſyſtematiſche Krebszucht gewiß i um jo dringender, je mehr die bekannten Krebskrankheiten da und dort um ſich greifen. Dabei iſt aber in Anſehung durchſeuchter Gewäſſer Vorſicht zu üben und mit Neubeſatz derſelben einige Jahre zuzuwarten. Für Krebszüchter wird es übrigens von Intereſſe ſein, auch von den Erörterungen über Krebsfiſcherei in dem Circular des deutſchen Fiſchereivereins 1871 Nr. 5 S. 16 (vgl. Cire. 1870 Nr. 3) nähere Kenntniß zu nehmen. Die Red. 79 Wir begrüßen dieſen Artikel zunächſt als ein höchſt erfreuliches Zeichen dafür, daß nun— mehr auch unſere Herren Verwaltungsbeamten für die Fiſchereiſache mehr und mehr energiſch einzutreten beginnen. Wir erkennen darin aber auch eine von ſehr beachtenswerther Seite aus der Mitte des praktiſchen Lebens kommende Stimme für die N kothwendigkeit und Räthlichkeit wohl⸗ bemeſſener und ergiebiger Beſchränkungen der individuellen Willkür im Betriebe der Fiſcherei. In den Einzelnheiten mag und kann man ja über das hier Vorgeſchlagene mehr oder minder abweichende Anſichten haben. Doch muß im Anſchluß an Obiges conſtatirt werden, daß auch im diesſeitigen Bayern ſich ſchon Stimmen für die Einführung von Schonzeit und Brüttelmaß in Anſehung des Flußkarpfens erhoben haben und daß man vielfach Gleiches auch für den Bo unter gewijjen örtlichen Vorausſetzungen da und dort für angemeſſen findet. Die Red e $ * * 0 u Es wird zwar eingewendet, der Hecht ſei ein Raubfiſch. Allein er iſt auch ein eben ſo beliebter und viel begehrter Edelfiſch, ſo daß er eine gewiſſe Schonung verdient. Ebenſo iſt die Nachfrage nach Karpfen, die noch beſtändig im Wachſen iſt, eine ſo all— gemeine geworden, daß der Karpfen auf jeder Tafel ein ſehr angenehmes, gern geſehe— nes Gericht bildet. In allen Ländern und Gegenden, beſonders in Amerika, wird er mit Vorliebe verſpeiſt, ſo daß auch ihm eine Schonung nicht vorenthalten werden ſollte. Desgleichen muß auch dem Barſch als einem ſehr ſchmackhaften Backfiſch das Wort ge— redet werden. Würde man mir entgegnen, dieſe Raubfiſche verzehren viele Edelfiſche und ſchädigen hierdurch die Fiſchzucht mehr als ſie derſelben nützen, ſo wäre meiner Anſicht nach dadurch abzuhelfen, daß man dieſen allerdings gefräßigen Thieren für anderweitige genügende Nahrung ſorgt, was dadurch geſchehen könnte, daß allen Fiſchen ohne Ausnahme, alſo auch den Weißfiſchen, geſetzlicher Schutz zu Theil würde. Es iſt ja bekannt, daß bis jetzt eine Menge faſt ganz werthloſer Fiſche gefangen werden, daß dadurch unſern Raubfiſchen ein großer Theil ihrer Nahrung entzogen und ſie auf edlere Fiſche angewieſen werden. Würde das beliebige Fangen der Weißfiſche aufhören, ſo würden gewiß unſere Hechte ꝛc. anderweitig als mit Edelfiſchen genügende Nahrung haben, die Fiſchzucht würde einen bedeutenden Aufſchwung nehmen und es wäre auch namentlich der noch herrſchenden Raubwirthſchaft ein Ziel geſetzt. Ganz be— ſonders müßte dann auch die Größe der zum Verkauf beſtimmten Weißfiſche bezeichnet fein. — Der bayeriſche Fiſchereiverein, der ſchon ſo manches Gute und Anerkennenswerthe zur Hebung der Fiſchzucht beigetragen hat, möge daher auch die Rheinfiſcherei in's Auge faſſen und die hier nöthigen Beſſerungen in das Bereich feiner Wirkſamkeit ziehen, ins— beſondere auch auf Einführung von Fiſchkarten beſtehen. In den eingangserwähnten Fiſchereivorſchriften Oberöſterreichs finden ſich auch die Brüttelmaße der zum Verkauf beſtimmten Fiſche angegeben. Ich nehme daher Veran— laſſung, auch die nach meinem Dafürhalten feſtzuſetzenden Schonzeiten und Brüttelmaße, wie ich ſelbige für die Rheinfiſche wünſche, beizufügen, und zwar: a. Schonzeit: Für Hecht und Barſch die Zeit vom 20. April bis 1. Juni, Karpfen 20. Mai bis Ende Juni, Naſen den Monat April, Schleien 20. Juni bis 20. Juli, Brachſen 15. Mai bis 30. Juni, Karauſchen Monat Juni und für alle Weißfiſchſorten den Monat Mai. b. Brüttelmaße: Am geeignetſten würde ich die Zugrundelegung des Gewichts halten, da dies jedoch der Gleichheit wegen wahrſcheinlich nicht eingeführt wird, ſetze ich die Maße und das Gewicht bei. Die Maße verſtehen ſich vom Auge bis zur Wurzel der Schwanzfloſſe. i r Neun auge 3% 300 g Hh! 0900 © Barſ h;; 200 0 Aalraupe (Rutte ) . . . 22 em — 250 g Rorpf ß 7300 8 Schlee 7 2830 g Münſenndmg 3 — 500 g Braßſſe 500 g Bü 5300 g Kgrauſ che 2 — 300 g Weißfiſche aller Art . . 24 em — 200 g *) Hierunter it wohl Döbel, Aitel, Dickkopf (Squalius Cephalus L., Leuciscus Dobula Günth.) gemeint, wofür Wittmack in ſeiner Fiſchereiſtatiſtik die pfälziſche Provinzialbezeichnung: „Möne, Mine, Miene“ angibt. Oder ſollte der „Schied, Rappe, Rapfen“ (Aspius rapax Ag.) darunter verſtanden ſein? Er heißt nach Wittmack a. a. O. S. 61 in den Rheinlanden: „Mülpe“ iſt aber dort nicht häufig. Die Red. 128 III. Iſt die Vachamſel (Cinclus aquaticus Briss.) den Jiſchereien ſchädlich? Bekanntlich wird dieſe Frage in neueſter Zeit in Fiſchzüchter-Kreiſen lebhaft beſprochen und von den Einen ebenſo entſchieden bejaht, wie von den Andern verneint. Die Freunde und Vertheidiger des anziehenden Vogels berufen ſich darauf, daß man ihn an ſeinen Sommeraufenthaltsorten, wo er ſich in ſeinem Thun und Treiben leicht beobachten läßt, niemals auf Fiſche Jagd machen ſieht und daß die beiden Altmeiſter der deutſchen Ornithologie J. F. Naumann und der alte Brehm als die Nahrung der Bachamſel nur Mücken, Waſſermotten, Hafte und Käferchen, überhaupt nur Waſſer— Inſekten und deren Larven und Puppen nennen. Erſterer ſagte ausdrücklich, daß er in den Verdauungsorganen aller ſolcher Vögel, die er zu unterſuchen Gelegenheit hatte, nicht die geringſte Spur von Fiſchbrut gefunden habe und wohl nur der Umſtand, daß die Bachamſel an ſolchen Gewäſſern ſich aufhalte, die von Forellen bewohnt werden, früher— hin zu der Vermuthung Veranlaſſung gegeben habe, ſie freſſe Forellen. In der That ſind auch die angeführten Beobachtungen richtig, da ſie in den Sommermonaten gemacht ſind, zu einer Zeit alſo, wo die Nahrung des Vogels eine andere iſt, als im Winter. Zur kalten Jahreszeit müßte er zu Grunde gehen, wenn er allein auf Inſekten und allerlei Gewürm angewieſen wäre. Die Bachamſel iſt bei uns Stand- beziehungsweiſe Strichvogel, verläßt ihre Heimath auch im kälteſten Winter nicht, greift dann aber zur Fiſchnahrung und bleibt bei dieſer bis in den erſten Frühling. Während dieſer Periode geht ſie nicht blos der Fiſchbrut, ſondern auch dem Fiſch- und Froſchlaich ſo lange nach, bis die Bäche wieder hinlänglich mit Inſekten und deren Larven bevölkert ſind, worauf ſie wieder zu ihrer Sommernahrung übergeht. Gloger hat zuerſt darauf aufmerkſam gemacht, daß ſie im Winter auch kleine Muſcheln und junge Fiſchchen verzehrt und davon einen thranigen Geruch erhält. Volles Licht aber hat Dr. Girtanner in die Streitfrage gebracht. Um Neujahr erhielt derſelbe zwei alte Bachamſeln, welche er nur unter der Bedingung annahm, daß ihm gleichzeitig mit denſelben täglich die nöthige Anzahl kleiner Fiſchchen geliefert werden mußte. Die Vögel kamen mit ſammt den Fiſchen bei ihm an und entlarvt waren die Fiſcher. Vielfältige Beobachtungen zeigten, daß die Bachamſel jedem ihr im Waſſer zu Geſichte kommenden Fiſche nachſtürzte, die Beute nach einigen Sprüngen und Stößen faßte, möglichſt raſch vor der Hand ans Ufer warf und erſt dann zu näherer Beſichtigung herbeikam. Stellte ſich der Fiſch als zu groß heraus, ſo ließ ſie ihn einfach liegen und verderben, tauchte auf's Neue und holte ſich einen zweiten. War ihr dieſer mundgerecht, ſo erfaßte ſie ihn quer über der Mitte des Leibes, ſchlug ihn mit Gewalt links und rechts an die Steine, bis er in Stücke ging und ſchlang dieſe einzelnen herunter, um dasſelbe Spiel erſtaunlich bald zu wieder— holen. Girtanner mußte immer auf einen Bedarf von 20 bis 30 fingerlangen Fiſchchen auf den Tag für jedes Stück rechnen. Sobald aber Frühlingswitterung eintrat, gingen die Gefangenen zu Nachtigallfutter über und mieden die Fiſchnahrung vollſtändig (BGrehms Thierleben. Große Ausgabe. Leipzig 1879. Zweite Abtheilung. Vögel. 2. Band S. 173). Profeſſor Dr. W. Blaſius hat daher in ſeinem Gutachten in Betreff einer für das Herzogthum Braunſchweig zu erlaſſenden Verordnung über Vogelſchutz den Eigenthümern von Fiſchereien und deren ausdrücklichen Bevollmächtigten *) Aus der Feder eines trefflichen Ornithologen. Die Red. mit gutem Grunde das Recht gewahrt, im Bezirke dieſer Fiſchereien der Bachamjel (Cinelus aquaticus) mit polizeilich erlaubten Mitteln jederzeit nachzuſtellen (Bericht über die XX. Verſammlung der deutſchen Ornithologen-Geſellſchaft zu Braunſchweig 1873 S. 45). W. J. Bemerkung der Redaktion: Anſchließend an Obiges möge noch Folgendes, weil zur beregten Frage von Intereſſe, mitgetheilt ſein: Der Verein zur Beförderung der Fiſchzucht im preuß. Reg.⸗Bez. Caſſel hat für die Vertilgung des Eisvogels und der Waſſeramſel (Bachamſel, Waſſerſtaar) Prämien von je 50 Pf. feſtgeſetzt. Der Thierſchutzverein zu Hanau regte bei erſterem Vereine an, die Bekanntmachung wegen Prämiirung der Vertilgung des Eisvogels und der Waſſeramſel zu beſchränken, wenn nicht ganz aufzuheben. Der Caſſeler Fiſchzuchtverein unter— ſtellte nun die Frage der Schädlichkeit gedachter Vögel für die Fiſchzucht eingehender Beſprechung. Auf Grund der bezüglichen Verhandlungen bei der internationalen Fiſchereiausſtellung in Berlin, dann im Hinblick auf mehrfache unzweifelhaft glaubliche und glaubwürdige Mittheilungen bewährter Fiſchzüchter über die Schädlichkeit jener Vögel wurde aber beſchloſſen, „die Prämiirungsbekannt— machung einſtweilen aufrecht zu erhalten, die Frage bezüglich der Waſſeramſel aber als offene zu betrachten und Erörterung derſelben in Fachzeitſchriften anzuregen.“ (Mittheilungen des Vereins zur Beförderung der Fiſchzucht im Reg.-Bez. Caſſel, Jahrg. 1881, Heft 1 S. 12, 15). Eine ſolche Erörterung enthält auch die Nr. 32 der diesjährigen öſterr.-ungar. Fiſchereizeitung, worin ebenfalls die Waſſeramſel als fiſchereiſchädlich gekennzeichnet und betont wird, ihre Schädlichkeit ſei nirgends ſo arg geſchildert, als ſie in Wirklichkeit wäre. IV. Amtliche Erlaſſe in Sachen wider die Otter. * Wir haben es ſchon wiederholt betont: wenn auch das Bedürfniß nach einem neuen Fiſchereigeſetz für Bayern allſeitig dringend empfunden wird und ein ſolches Geſetz allein im Stande iſt, gewiſſen Schäden im Fiſchereiweſen durchgreifend und nachhaltig abzuhelfen, ſo vermag doch auch ſchon an der Hand und mit Hülfe der bei uns beſtehenden Geſetze die Fiſchereiſache mannigfach und ergiebig gefördert zu werden — vorausgeſetzt, daß die ein— ſchlägigen Geſetze mit Wärme und Verſtändniß für die Sache, ſowie mit durchgreifender Energie gehandhabt werden. Einen erfreulichen Beleg hiefür bietet die Behandlung der Otter angelegenheit in Oberfranken. Wir haben ſchon früher (Fiſcherei-Zeitung 1881 S. 42, 86) davon berichtet, daß ſich in Oberfranken die Ottern in ganz außer— gewöhnlicher Art vermehrten, daß der oberfränkiſche Kreisfiſcherei-Verein hiegegen im Ans ſchluße an die beſtehende Jagdgeſetzgebung und insbeſondere mit Berufung auf S 18 Abſ. 2 der Jagdpolizeiverordnung vom 5. Oktober 18630 bei der k. Kreisregierung von Ober— franken um die Anordnung außerordentlicher Maßnahmen nachſuchte und ſolche auch von der gedachten Kreisſtelle verfügt wurden. Das „Bayreuther Tagblatt“ hat nun jüngſt in Nr. 221 auch den Wortlaut des bezüglichen Negierungserlafjes**) veröffentlicht. Es heißt in letzterem: Da Klagen laut geworden ſind über bedenkliche Vermehrung der Fiſch— otter, ſo haben die Diſtriktspolizeibehörden, in deren Amtsbezirk dieſe Erſcheinung be— merkbar iſt, Maßregeln zur Beſeitigung eines ſolchen Uebelſtandes zu ergreifen. Dieſe haben zunächſt die Jagdpächter und Jagdeigenthümer zu vollziehen; erweiſt ſich aber der Vollzug durch dieſe als unzureichend, ſo kann die Mitwirkung des für den öffentlichen Dienſt verpflichteten Jagdperſonals oder der Fiſcher, Müller zw. oder auch das Zu— *) Diejer $ 18 lautet wörtlich: „Ergibt ſich in einem Jagdbezirke ein der Land- oder Forſt— wirthſchaft nachtheiliger Wildſtand, ſo hat der zur Jagdausübung Berechtigte denſelben in der von der Diſtriktspolizeibehörde vorgeſchriebenen Zeit und in dem von ihr beſtimmten Maße abzumindern. Dasſelbe gilt auch bei Ueberhandnahme ſchädlicher Raubthiere.“ Was übrigens die zwangsweiſe Durchführung des Vollzugs letzterer Beſtimmung anlangt, ſo würde in dieſer Hinſicht doch wohl auch Art. 21 des bayer. P.-St.⸗G.⸗B. v. 26. Dez. 1871 entſprechende Hand— haben darbieten? Vergl. Riedel, Comm. z. P.⸗St.⸗G.⸗B. 3. Aufl. S. 64. **) In dieſem Erlaß hat die Kreisregierung von Oberfranken zugleich auch die Handhabung der fiſchereipolizeilichen Beſtimmungen, ſowie unnachſichtliches Einſchreiten gegen den überhand— nehmenden Fiſchereifrevel, welcher in jo hohem Maße ebenfalls an der Verheerung der Fiſch— waſſer Schuld trägt, den ſämmtlichen Polizeibehörden, ſowie der Sicherheits- und Gendarmerie— Mannſchaft zur ſtrengſten Pflicht gemacht. — . ſammenwirken der erſteren wie der letzteren in mehreren benachbarten Jagdbezirken von Amtswegen verfügt werden. — Es verſteht ſich von ſelbſt, daß das auf ſolche Weiſe erbeutete Wild gegen Vergütung der auf den Vollzug der behördlichen Anordnungen er— wachſenen Ausgaben dem Jagdinhaber zufällt. Nach Ablauf von 6 Monaten iſt zu be— richten, was in dieſer Beziehung geſchehen iſt, und welchen Erfolg die getroffenen An— ordnungen hatten.“ In Befolgung dieſer Anordnungen hat dann weiterhin der Magiſtrat der Stadt Bay— reuth im Einvernehmen mit dem Fiſchereiverein und den Jagd pächtern fol— gende polizeiliche Anordnung erlaſſen: „Den Fiſchereiberechtigten und den Mühlenbeſitzern am Mainfluſſe innerhalb des Stadtbezirkes wird die Berechtigung zum Tödten und Fangen von Fiſchottern ohne An— wendung von Schußwaffen mit der Maßgabe eingeräumt, daß ſie die auf dieſe Weiſe erlegten Fiſchottern binnen 24 Stunden an die betreffenden Jagdpächter gegen eine Ent— ſchädigung von 3 Mark Fanggeld pro Stück abzuliefern haben. Auf die aus Kreisfonds für die Erlegung von Fiſchottern ausgeſetzten Prämien hat der Erleger Anſpruch.“ Außerdem hat ſich der oberfränkiſche Kreis-Fiſcherei-Verein bereit erklärt, für jene Fiſch— waſſerbeſitzer, welche Mitglieder deſſelben ſind, die Vermittlung bei der einſchlägigen Diſtrikts— polizeibehörde zu übernehmen, wenn in deren Bezirk die oben erwähnten Ausnahmsmaßregeln zur Vertilgung der Fiſchottern ſich als nothwendig darſtellen ſollten. Auch iſt der gedachte Kreisfiſchereiverein erbötig, Auskunft darüber, wo gute Otternfallen zu beziehen ſind, zu er— theilen und nöthigenfalls Anleitung zu deren zweckmäßiger Aufſtellung zu geben. V. Yramien zum Schutze gegen Ottern, Reiher, Jiſchereifrevler etc. Bekanntmachung. Der Fiſcherei-Verein für Schwaben und Neuburg bringt hiemit zur allgemeinen Kenntniß, daß durch ihn von jetzt an für Erlegung von Fiſchottern und Fiſchreihern, ſowie für Er— ſtattung von Anzeigen über Fiſchereifrevel und Fiſchereipolizei-Ulebertretungen Prämien gewährt werden. Bis auf Weiteres betragen die Prämien: a) für jede im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg erlegte Fiſchotter. . 5 M b) für jeden im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg erlegten Fiſchreiher . 2 M Die Geſuche um ſolche Prämien ſind an den ſtellvertretenden Vorſtand des Fiſcherei-Vereines für Schwaben und Neuburg in Augsburg einzufenden. In dem Geſuche iſt anzugeben: 1) der Name, Stand und Wohnort der Perſon, welche die Fiſchotter oder den Fiſchreiher erlegt hat und welche ſich um die Prämie bewirbt, 2) der Tag, an welchem, dann die Gemeindeflur, in welcher und das Fiſchwaſſer, in oder bei welchem die Erlegung der Fiſchotter oder des Fiſchreihers ſtattfand. Für dieſe Angaben muß eine Beſtätigung der betreffenden Ortspolizeibehörde beigebracht werden. Ueberdies ſind mit dem Geſuche die Schnauzen der erlegten Fiſchottern und beziehungsweiſe die Ständer der erlegten Fiſchreiher einzuſenden. Dieſe Prämien werden nur gewährt, wenn bei dem Fange oder der Erlegung der Fiſchottern und der Fiſchreiher das Jagdrecht nicht verletzt wurde.“) Prämien für Erſtattung von Anzeigen über Fiſcherei-Frevel und Fiſchereipolizei-Uebertretungen, welche im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg begangen worden ſind, werden Perſonen gewährt, welche durch wiederholte, wahrheitsgetreue und erfolgreiche Erſtattung ſolcher Anzeigen einen hervorragenden Eifer in der Ueberwachung des Vollzuges der zum Schutze der Fiſcherei be— ſtehenden Vorſchriften gezeigt haben. Der Betrag dieſer Prämien wird für jeden einzelnen Fall nach den beſonderen Umſtänden und nach Maßgabe der gegebenen Mittel feſtgeſetzt. Mit dem Geſuche iſt eine amtliche Beſtätigung darüber beizubringen, daß und welche gerichtliche Verurtheilung in Folge der erſtatteten Anzeigen ergangen iſt. Die polizeilichen Vollzugs-Organen gewährten > ) Wir nehmen Veranlaſſung, bei diefer Gelegenheit in obiger Hinficht, namentlich für Schwaben, auf den Aufſatz in der Bayeriſchen Fiſchereizeitung, Jahrgang 1879, Nr. 4 S. 33 und Nr. 5 S. 48 zurückzuverweiſen. Die Red. 131 Prämien werden zur Aushändigung derſelben der vorgeſetzten Dienſtesſtelle überſendet. In die vorerwähnten Prämien werden diejenigen Beträge nicht eingerechnet, welche außerdem von einzelnen Fiſchwaſſerbeſitzern, oder von der betreffenden Section des Fiſcherei-Vereines für Schwaben und Neuburg oder aus ſonſtigen Kaſſen für die Erlegung derſelben Fiſchottern oder Fiſchreiher oder ür die Erſtattung derſelben Anzeigen etwa als Prämien gewährt werden. Augsburg, den 25. Juli 1881. Der Dorftand des Tiſcherei-Vereines für Schwaben und Neuburg. v. Hörmann. Weingarth, Seer. VI. Nochmals vom „Abſterben unter den Jiſchen“. Im Anſchluß an dasjenige, was wir hierüber in voriger Nummer S. 115 be— richteten, wollen wir auch eine Notiz nicht übergehen, welche betreffs des Vorkommniſſes im Neckar die „Breisgauer Ztg.“ gebracht hat. Anknüpfend an den in den Zeitungs— berichten betonten Umſtand, daß den im Neckar treibenden todten Fiſchen „die Schwimm— blaſe zerplatzt geweſen ſei“, nahm gedachtes Blatt Veranlaſſung, darauf hinzuweiſen, daß eine ſolche Erſcheinung vor Jahren auch im Rheine beobachtet wurde, man aber ſofort ein wirkſames Mittel dagegen fand, welches vielleicht auch für den Neckar anwendbar ſein dürfte. Dasſelbe habe einfach darin beſtanden, daß ſich die ſämmtlichen Sicherheitsorgane unabläſſig bemühten, der Strolche habhaft zu werden, die namentlich bei mondhellen Nächten den Maſſenmord auf Fiſche mittelſt Einwerfen von Dynamitpatronen an fiſch— reichen Stellen ausüben. Die „Breisgauer Ztg.“ meint, dieſe kurze Andeutung dürfte vielleicht genügen, um auch dem „ZFiſchſterben“ im Neckar ſofort wirkſam zu begegnen. Es iſt in der That möglich, daß in ſolchen Dingen die Urſache gelegen war. Doch ſind auch andere Urſachen denkbar.“) Unſererſeits wollen wir aber nicht verſäumen, bei dieſer Gelegenheit den dringenden Wunſch auszuſprechen, daß von allen Polizei- und Gerichtsbehörden, desgleichen unterſtützend und anregend auch von allen Fiſchereivereinen, der heilloſen Anwendung von Dynamit und anderen Sprengſtoffen zu Fiſchereizwecken ſowohl in der Richtung gegen Fiſchereifrevler wie gegenüber übel wirthſchaftenden Fiſchereiberechtigten die ſorg— ſamſte Aufmerkſamkeit geſchenkt und mit allen nur irgend rechtlich zu Gebote ſtehenden Mitteln, insbeſondere mittelſt Anwendung der vollen Strenge des Geſetzes präventiv wie repreſſiv entgegengetreten werden möchte. Jede Läſſigkeit oder zu große Milde in der Handhabung der Geſetze und Polizei-Vorſchriften zum Schutze der Fiſcherei zieht regelmäßig ihre bedenklichen Con— ſequenzen in weiteren Kreiſen nach ſich. Ganz beſonders iſt ſolches aber gegenüber Ruchloſigkeiten der gedachten Art, beziehungsweiſe gegenüber ſolcher Raub— wirthſchaft der Fall. Exempla trahunt! und zwar ebenſo in negativer, wie in poſitiver Richtung! Darum: „ſchneidige n Bei VII. Zchthyo-pathologiſche Anterſuchungsſtation in München. Auf Anregung des Herrn Dr. Bonnet, Profeſſor an der kgl. Centralthierarzneiſchule in München, ſtellen wir an ſämmtliche Herren Fiſchzüchter und ſonſtigen Fiſcherei— Intereſſenten das dringende Erſuchen, bei Einſen dungen von Unterſuchungs— 9 Nach einer uns aus Bäyreuth zugegangenen freundlichen Mittheilung war ein vor einigen Jahren im Maine ſtattgehabtes ähnliches Ereigniß, welches ebenfalls beſonders die Barben betraf, nach den Umſtänden auf die Wirkungen eines Blitzſtrahls zurückzuführen. 2 . r 8 Ur ee ae a en u nn r objeften an die ichthyo-pathologiſche Unterſuchungsſtation bei der k. Central-Thierarzneiſchule in München folgendes beachten zu wollen: 1) In erſter Linie wäre es erwünſcht, daß ſtets der ganze Fiſch, in Anſehung deſſen pathologiſche Zuſtände in Frage ſtehen, zur Einſendung komme. Sollten dieſer Einſendung irgendwelche Hinderniſſe oder überwiegende andere Rückſichten entgegentreten, ſo wären bei Vorlage der zu unterſuchenden Körpertheile des Fiſches jedenfalls ſtets auch das Gewicht und die Größen verhältniſſe (Länge, Dicke ꝛc.) des Fiſches, ſowie etwaige ſonſtige auffällige Merkmale genau zu bezeichnen. 2) Bei jeder Einſendung wolle auch angegeben werden, aus welchem Waſſer der Fiſch ſtammt. Angaben über die Beſchaffenheit des Waſſers in Anſehung des Gefälles, der Reinheit, Temperatur ꝛc. ſind ſtets erwünſcht und förderlich. Geradezu nothwendig werden aber derartige nähere Mittheilungen immer dann, wenn es ſich um die Feſt— ſtellung von Waſſerverderbung durch Schädlichkeiten irgend welcher Art und um deren Wirkung auf den Organismus der Fiſche handelt. In ſolchen Fällen iſt es ſtets zweck— mäßig, auch Waſſerproben in wohlverſchloſſenen Flaſchen miteinzuſenden, wenn ſich im gegebenen Falle irgendwie annehmen läßt, daß der ſchädlich wirkende Stoff zur Zeit der Entnahme des Waſſers noch daraus darzuſtellen ſein werde. VIII. Die amtlichen Berichte über die Berliner Jiſchereiausſtellung von 1880. III. (Fortſetzung.) Intereſſant iſt beiſpielsweiſe auch, was die Berichte über Schnüre und Angelruthen bei den der Angelfiſcherei ſehr ergebenen Japaneſen mittheilen. Hierüber heißt es S. 72 wörtlich: „Die Schnüre (Tsuri-ito) beſtehen aus Hanf, Seide oder Gutfaden (Tegusu), letztere aus der ausgezogenen Spinndrüſe einer beſonderen Seidenraupenart (Gen- ziki-mshi) mit netzförmigen Cocons, oder aus Pferdehaar. Sie werden haupt— ſächlich in Takaoka-matschi im Kotschi-ken fabrizirt. Die Angelruthen (Tsuri-zao) werden immer aus Bambus gefertigt, der am Feuer gerade gerichtet wird. Die beſten kommen aus Tokio, wo jähr— lich etwa 3000 Stück im Werthe von 500 Dollar verkauft werden. Die Schnur läuft bei mancher Ruthe im Innern und tritt an der Spitze heraus.“ Als erwähnenswerthe Eigenthümlichkeit der japaneſiſchen Abtheilung führen die Berichte neben vielem Anderem auch eine eigene Angelruthe zum Fange von Krebſen an. Das bezügliche Fangobjekt iſt ein wohlſchmeckender Süßwaſſerkrebs, Palaemon, welcher im April und Mai mit der Angel gefangen wird. Die Spitze der Ruthe kann abgenommen und von rückwärts in den ſtärkeren Theil hineingeſteckt werden, um ſie leichter tragbar zu machen. Zur Angelruthe gehören 6 Angelſchnüre, die auf Bambusgeſtellen aufgewickelt ſind und ein Netz mit einem Boden aus Kupfergeflecht zum Aufbewahren der gefangenen Krebſe. Als Köder dienen dabei gewöhnliche Regenwürmer. Von einheimiſchen Spezialitäten an Fiſchereigeräthen erwähnen und beſchreiben die Berichte unter Anderem folgendes: a. Eine Futterbüchſe (S. 59). Sie dient zum Verſenken und Zuſammenhalten des Grundköders, wird mit dem Grundköder gefüllt und mit einer Schnur an der gewünſchten Stelle verſenkt. Sie öffnet ſich von ſelbſt, ſobald ſie den Grund be— rührt und ſchüttet ihren Inhalt aus. b. Die ſog. Kelle (S. 59). Sie wird benutzt, um eine lange Angelſchnur mit Köder und Floß weit und ſicher nach einer beſtimmten Stelle zu werfen. Man legt Floß und Köder in die Vertiefung, die in der Kelle angebracht iſt, hebt dieſe Eee © En A hl A 133 — — über die Schulter und wirft nach der gewünſchten Stelle, die man bei einiger Ueb— ung mit Sicherheit trifft. Der Wurf mit der Kelle iſt beſonders zu empfehlen, wenn man mit mehreren Ruthen zu gleicher Zeit angelt, weil dabei Colliſionen leichter vermieden werden, wie bei dem Wurf mit der Ruthe. c. Das Angelbrett (S. 60). Wird benützt, um beim Fiſchen vom Kahne eine größere Zahl von Angelruthen feſt auslegen zu können. Es wird entweder quer über den Kahn gelegt und dient auch wohl dem Angler zugleich als Sitz, oder es iſt an eingeſteckten Stangen befeſtigt. d. Die ſog. Schott angel (S. 61). Ausgeſtellt von J. C. Holldorf zu Röbel in Mecklenburg. Mit dieſer werden im Müritz-See in 20 — 30 m. tiefem Waſſer Barſche gefangen. Der Stock iſt nur 35 em. lang und mit 2 Knaggen verſehen, um welche die aus Pferdehaar gedrehte Schnur gewickelt wird. Unmittelbar über dem Hacken befindet ſich ein 10 cm. langes und 2 cm. ſtarkes Bleigewicht. Beim Angeln legt man die Schnur durch einen an der Spitze der Ruthe angebrachten Korb. Als Köter werden nicht ſelten Augen von Barſchen benutzt. e. Die ſog. Hegne (S. 62). Ausgeſtellt von Burkhardt und v. Ruß in Erlenbach, Zürich. Es iſt dies eine Angel, mit welcher Felchen gefangen werden und die ziemlich viel am Züricher-See angewendet wird, ſonſt aber wenig im Ge— brauche iſt. Auf einer Handrolle iſt eine lange Pferdehaarſchnur, die bis zum Grunde des See's reicht, aufgewickelt, und die durch ein am Ende befindliches Bleigewicht hinabgeführt wird. Das lange Vorfach beſteht aus Gutfaden und iſt mit 20 Hacken von 6 mm. Breite verſehen. Am Bogen der Hacken befinden ſich mehrere kurze Pferdehaare, die den einzigen Köter bilden, der angewendet wird. Beim Fiſchen wird die Angelſchnur langſam bewegt und dadurch werden die Felchen zum Anbeißen veranlaßt. (Fortſetzung folgt.) IX. Jiſchzuchtanſtalt Innleiten. Zu Innleiten bei Roſenheim in Oberbayern wird durch den Beſitzer des Anweſens, Herrn Ingenieur Hendſchel, neueſtens eine Fiſchzuchtanſtalt geſchaffen, welcher gute Lage, ſehr günſtige Terrainverhältniſſe, eine Fülle des trefflichſten Waſſers und zweckmäßige Anlage nachgerühmt werden. Für heute und vorbehaltlich ſpäterer Ergänzung auf Grund etwaiger Autopſie möge nachſtehend wiedergegeben ſein, was der „Sammler“ jüngſt darüber berichtete. Dieſes Blatt ſchreibt!: — „Die Fiſchzuchtanſtalt Innleiten, welche etwa eine Stunde von Roſenheim ſtrom— abwärts am rechten Ufer des Inn an ſchattigem Berghang gelegen iſt, beſteht zur Zeit aus vier abgedämmten Teichen, vierzehn aus Bruchſteinen mit Cement er— bauten Anzuchtbaſſins und einer vorläufig primitiven Anlage zur Aufſtellung der Brutapparate, an deren Stelle indeſſen in Bälde ein größeres Bruthaus errichtet werden wird. Dieſe ſämmtlichen Abtheilungen werden theils durch einen Bach, theils durch mehrere Quellen geſpeiſt und geſtattet ſowohl die Menge des vorhan— denen Waſſers, als auch das noch disponible Terrain eine noch weitere Ausdehn— ung der Anlage. Sogleich beim Eintritt in die Anſtalt ſehen wir vier Teiche, deren drei kleinere je beiläufig 60 Quadratmeter Flächeninhalt haben und dermalen mit 2000 einjährigen Forellen beſetzt ſind, während der vierte mit 420 Quadrat— meter Flächenraum bei einer Tiefe von 3 Metern 5000 Saiblinge gleichen Alters birgt. Dieſe Forellen und Saiblinge, welche erſt Ende Dezember ihr erſtes Lebens— jahr vollenden, haben gleichwohl eine Länge von durchſchnittlich acht Centimetern erreicht. Einige Schritte weiter überſchreitet man einen kleinen kryſtallhellen Bach, der zur Speiſung der Baſſins dient, vorher aber ſtreckenweiſe zur Aufzucht von Forellenbrut benützt wird. Von hier aus überſieht man nun die Anlage der 14 Baſſins, deren Anordnung in 4 Straßen terraſſenförmig getroffen wurde, ſo daß das Waſſer von Baſſin zu Baſſin herabſtürzend ſich ſtets von Neuem mit dem — ! —ę-—¼¼ nöthigſten Lebensbedürfniſſe für die Fiſche, dem Sauerſtoffe, zu ſättigen vermag. Den Inhalt jeder einzelnen Abtheilung der Reihe nach zu ſchildern, würde zu weit führen. Es genügt, zu erwähnen, daß dieſe Baſſins jetzt beiläufig 2300 Forellen von 1/4 Pfund bis zu 6 Pfund Schwere, ferner 1600 Saiblinge von ½ Pfund bis 3 Pfund Schwere, außerdem aber noch 20,000 heurige Saiblinge enthalten.“ Unſererſeits begrüßen wir jedes derartige Etabliſſement — vorausgeſetzt, daß es gut und zweckmäßig angelegt iſt — mit aufrichtiger Freude, weil wir in der ausgiebigen Ver— mehrung guter Fiſchzuchtanſtalten, mögen dieſelben dem bloßen Bedarfe für einzelne Gewäſſer und Waſſergebiete dienen oder zu ausgedehnter, namentlich auch gewerblicher Verwerthung der Produkte beſtimmt ſein, in allen Fällen aus mehrfachen Geſichtspunkten eine tiefgreifende Förderung der Fiſchereiſache erblicken. X. Vereinsnachrichten. 1) Ueberſicht der im Königreich Bayern beſtehenden Fiſchereivereine. Mit Benützung einer amtlichen Zuſammenſtellung. I. Landesverein. Der bayeriſche Fiſchereiverein in München. II. Xreisvereine. 1) für Oberbayern: fungirt der bayeriſche Fiſchereiverein in München zugleich auch als Kreisfiſchereiverein; 2) für Niederbayern: Kreisfiſchereiverein in Landshut; 3) für Pfalz: — (erſt in Bildung); 4) für Oberpfalz und Regensburg: Kreisfiſchereiverein in Regensburg; 5) für Oberfranken: „oberfränkiſcher Kreisfiſchereiverein“ in Bayreuth; 6) für Mittelfranken: Kreisfiſchereiverein in Ansbach; 7) für Unterfranken und Aſchaffenburg: „unterfränkiſcher Kreisfiſchereiverein“ in Würzburg; 8) für Schwaben und Neuburg: „Kreisfiſchereiverein für Schwaben und Neu— burg“ in Augsburg. III. Bezirks- und Ortsvereine. a. Oberbayern. 1) Fiſcherclub in Burghauſen, 2) Fiſcherclub in Ingolſtadt, 3) Fiſcher— club in Troſtberg, 4) Fiſchereiverein Erding. b. Niederbayern: Fiſchereivereine in 1) Deggendorf, 2) Griesbach, 3) Landshut, 4) Mitterfels, 5) Paſſau, 6) Pfarrkirchen, 7) Regen, 8) Straubing, 9) Vils— hofen, 10) Wegſcheid, 11) Wolfſtein. 6. Pfalz: Fiſchereivereine in 1) Hambach, 2) Zweibrücken, 3) Schein. d. Oberpfalz: Fiſchereivereine in 1) Amberg, 2) Cham, 3) Floßenbürg, 4) Neuftadt a. d. WN. für das obere Naabgebiet, 5) Eichhofen, 6) Tirſchenreuth für die Amtsbezirke Tirſchenreuth und Waldſaſſen, 7) Pleiſtein, 8) Waldmünchen. e. Oberfranken: Fiſchereivereine in 1) Rehau, 2) Kronach, 3) Pegnitz. f. Mittelfranken: Fiſchereivereine in 1) Altdorf, 2) Dinkelsbühl, 3) Eichſtätt, 4) Erlangen, 5) Feuchtwangen, 6) Fürth, 7) Gunzenhauſen, 8) Heidenheim, 9) Heilsbronn, 10) Hersbruck, 11) Hilpoltſtein, 12) Neuſtadt a. A. 13) Nürn⸗ berg, 14) Rothenburg a. T., 15) Scheinfeld, 16) Schwabach, 17) Weißen- burg am Sand. a g. Unterfranken: Fiſchereivereine in 1) Kitzingen, 2) Aſchaffenburg und 3) die Genoſſenſchaft für Aſchbach und Wern. h. Schwaben: Fiſchereivereins-Sectionen in 1) Dillingen, 2) Donauwörth, 3) Iller⸗ tiſſen. 4) Sonthofen-Immenſtadt, 5) Kaufbeuren, 6) Kempten, 7) Lindau, 8) Mindelheim, 9) Neuburg a/ D., dann die Fiſchereivereine in 10) Memmingen und 11) Schwabmünchen. — — — 2 2) Generalverfammlung des niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei— Vereines am 28. Mai 1881. Zur IV. Generalverſammlung des niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei- Vereins am 24. Mai l. Irs. zu Landshut hatten ſich Vertreter der Fiſchzuchtvereine Straubing und Griesbach, ſowie eine anſehnliche Zahl Mitglieder des Kreis-Fiſcherei-Vereines eingefunden. Nach dem Ueberblicke, welchen der I. Vorſtand, k. Regierungspräſident Herr von Lipowsky, über den Stand des Fiſchereiweſens, ſowie über die Thätigkeit des Kreis-Fiſcherei-Vereins— Ausſchuſſes und der 11 niederbayeriſchen Fiſcherei-Vereine erſtattete, ergibt ſich Folgendes: Die Zahl der Mitglieder des Kreis-Fiſcherei-Vereines hatte ih im Jahre 1880 von 230 auf 196 gemindert, mehrte ſich aber im Jahre 1881 auf 262. Der Kreis-Fiſcherei-Verein betheiligte ſich bei der internationalen Fiſcherei-Ausſtellung von 1880 zu Berlin und an der unterfränkiſchen Kreis-Fiſcherei-Ausſtellung von 1880 zu Würzburg durch Abordnung von Delegirten. In ſechs Sitzungen beſchäftigte ſich der Ausſchuß des Kreis-Fiſcherei-Vereines mit wich— tigeren Angelegenheiten, Erſtattung von Gutachten, ſtatiſtiſchen Arbeiten, Feſtſtellung des Programmes zur niederbayeriſchen Fiſcherei-Ausſtellung 1880 zu Paſſau u. ſ. w. Finanzielle Zuſchüſſe wurden gewährt an den Fiſcherei-Verein Landshut mit M 150 behufs zweckentſprechender Abänderung der Fiſchzuchtanſtalt dieſes Vereines, an den Fiſcherei— Verein Wolfſtein mit M 50 zum Betrieb der Waldkirchener Fiſchzuchtanſtalt und an den Fiſchzuchtverein Vilshofen mit M 120. Anlangend die Ergebniſſe der Thätigkeit der 11 Fiſchzuchtvereine des Kreiſes, welchen zur Zeit 842 Mitglieder angehören, ſo gab ſich trotz einzelner Mißerfolge ein erfreuliches Bild rührigen Strebens für die Hebung des Fiſchereiweſens in Niederbayern kund. 1) Der Fiſchzuchtverein Deggendorf mit 91 Mitgliedern machte den erſten Verſuch mit der künſtlichen Erbrütung von 3000 Aeſcheneiern. Die ſich hiebei ergebenden Verluſte waren äußerſt gering und war das Brutreſultat ein ſehr günſtiges. Die erzielte Fiſchbrut iſt für die Zuflüſſe des Regens beſtimmt und ſoll der Verſuch im kommenden Jahre in größerem Maßſtabe wiederholt werden. Außer dieſen wurden in der Fiſchzuchtanſtalt dieſes Vereines 4000 Hucheneier auf— gelegt. Die erbrüteten Fiſchchen wurden in den in die Donau einmündenden Kohlbach eingeſetzt, um ſich hier bis zu ihrem Uebertritt in die Donau entwickeln zu können. Herr Landgerichtsrath Klingseiſen und Herr Gaſtwirth Brunner von Dalling bezogen 4000 Forellen- und 2000 Saiblingeier, welche in der Fiſchzuchtanſtalt des Herrn Brunner mit gutem Erfolge aufgelegt wurden. Für Erlegung von Fiſchottern hat der Verein 5 Prämien à 6 M und für Anzeigen von Fiſchereifreveln 2 Prämien à 5 X ertheilt. 2) Dem Fiſchzuchtverein Gries bach gehören 177 Mitglieder an. In der Nähe von Griesbach wurde vom Verein zu Steinart, Gemeinde Reutern, ein neuer Forellenweiher an— gelegt und mit 500 Stück Forellen von 5 —6 em Länge aus der Anſtalt bevölkert. Ferner errichtete dieſer Verein zu Aunham bei Griesbach eine Fiſchzuchtanſtalt, vor— läufig mit 2 Baſſins. In dieſer Anſtalt wurden 10,000 Forelleneier mit gutem Erfolg erbrütet, indem gegen 9000 Fiſchchen ausſchlüpften. Ferner wurden in der nämlichen Anſtalt einige Tauſend Hucheneier und 5000 Aeſcheneier aufgelegt. Auch hinſichtlich der Privatfiſchzucht wurde im Bezirk Griesbach Hervorragendes geleiſtet. Der Oekonom Scheiblhuber von Urfar, Gem. Malching, betreibt ſeit 20 Jahren die Forellenzucht und verkauft jährlich 6— 7 Zentner Forellen nach Linz. Seit mehreren Jahren beſitzt derſelbe eine Anſtalt zum Betriebe der künſtlichen Fiſchzucht. Der Oekonom und Bierbrauer Joſeph Maier zu Salvator hat im verfloſſenen Jahre mit großen Opfern einen Forellenweiher in Klobach, Gem. Sachſenham, hergeſtellt. Einen noch größeren Weiher läßt er im Laufe dieſes Jahres bei Bergham, Gem. Sachſenham, herſtellen. Ferner iſt die Anlage von Karpfenweihern im Bezirke in Zunahme begriffen; ſo wurden in den Gemeinden Weng, Schmidham und Ruhſtorf neue Karpfenweiher angelegt. * . * . 1 136 3) Der Fiſchzucht-Verein Landshut zählt 40 Mitglieder. Ein Theil der im Jahre 1879 erbrüteten Saiblinge wurde in einen kleinen mit 1855 Brutanſtalt verbundenen Quellweiher eingeſetzt, in welchem ſie ſich vortrefflich entwickelten und theilweiſe ein Gewicht von 3 Pfund erreichten. Einige derſelben waren auf der niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei-Ausſtellung von 1880 zu Paſſau ausgeſtellt und fanden großen Beifall. Im Winter 1879 auf 1880 wurden in der Fiſchzucht-Anſtalt dieſes Vereines in der Kreis-Ackerbauſchule zu Schönbrunn 3000 Forelleneier und 3000 Saiblingeier auf— gelegt. Das Reſultat war jedoch kein beſonders günſtiges, da durch ungleichen Waſſerzufluß und Ueberlaufen des Auffütterungskaſtens die erbrüteten Fiſche eine ziemliche Einbuße er— litten. Dieſe mißlichen Verhältniſſe wurden indeſſen beſeitigt und iſt die Einrichtung der Fiſchzuchtanſtalt entſprechend verbeſſert. Der Waſſerzufluß iſt nun ein geregelter, gleich— mäßig mächtiger, das Gefäll von Kaſten zu Kaſten ein entſprechendes und der Verſchluß geſichert. Der Verein beſitzt nun in dieſer Anſtalt einen Brutkaſten mit 3 Bruttiegeln und Glasroſten nach dem Syſtem von Strauß, dann zwei Auffütterungsbehälter in einem neu hergeſtellten Weiher zur Aufzucht. Die bisher vom Verein angeſtellten Verſuche haben feſtgeſtellt, daß Saiblinge in Weihern mit ſtetem Waſſerzufluß auf's Beſte gedeihen. Im Dezember 1880 wurden 3000 Saiblingeier aufgelegt, von welchen 2/3 ausſchlüpften und ſich gut entwickelten. Im Jahre 1882 ſollen Verſuche mit Schill-(Zander-)brut gemacht werden. Der Ausſchuß des Kreis-Fiſcherei- Vereines ließ es ſich angelegen fein, das Unter— nehmen der Verbeſſerung der Einrichtung der künſtlichen Fiſchzuchtanſtalt des Fiſcherei— Vereines Landshut in der Kreisackerbauſchule zu Schönbrunn um ſo mehr zu unterſtützen, als ſeit dem Herbſte 1878 hier — wie in dieſen Blättern ſchon früher berichtet wurde — Gelegenheit gegeben war, unter Leitung des in der Fiſchzucht erfahrenen Ackerbaulehrers, Oekonomierathes Herrn Schinner, die Ackerbauſchäler mittelſt unmittelbarer An— ſchauung, Beobachtung und Mitwirkung mit Hilfe eines leichtfaßlichen theoretiſch-praktiſchen Unterrichts in der künſtlichen Ausbrütung, Pflege und Aufzucht der Fiſche zu informiren und ſomit zur Verbreitung der Kenntniſſe der künſtlichen Fiſchzucht und der Pflege der Fiſchwaſſer in den Kreiſen der Landwirthe beizutragen. 4) Der Fiſchzucht-Verein Mitterfels mit 33 Mitgliedern hat eine Waſſerſtrecke von 4 Kilometer Länge käuflich erworben und beſetzte dieſelbe, gleich dem Vorjahre, mit ſchlag— fähigen Forellen. Später ſollen auch Aeſchen eingeſetzt und weitere Waſſerſtrecken er— worben werden. 5) Die hauptſächlichſte Leiſtung des 26 Mitglieder zählenden Fiſchzucht— Vereines Paſſau beſtand in der Durchführung der niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei-Ausſtellung von 1880 zu Paſſau. Die von dieſem Vereine mit Saiblingen, Forellen und Karpfen beſetzten kleinen Weiher ſollen im Frühjahre 1882 auf ihren Beſtand unterſucht werden. Prämien für Anzeigen von Fiſchereifrevel wurden vom Verein in zwei Fällen ausbezahlt. 6) Der Fiſchzucht-Verein Pfarrkirchen hat 10 Mitglieder und fördert haupt— ſächlich die Karpfenzucht. 7) Der vom Fiſchzucht-Verein Regen im Jahre 1880 ausgeführte Verſuch mit Ausſetzen von Aeſchenſetzlingen in den Regen ſcheint von keinem beſonders günſtigen Erfolg begleitet geweſen zu ſein, da, wie es ſcheint, das Fiſchwaſſer des Vereines zu geringfügig iſt. Es wird daher vom Vereine beabſichtigt, mit Ende des Jahres 1881 den unteren Theil des Regens mit ſeinen Nebengewäſſern zu pachten. Die Waſſerverhältniſſe im unteren Theil des Regens ſind weitaus die günſtigſten und der Verein wird alsdann, im Beſitz des Waſſers, mit Huchen- und Aeſchen-Setzlingen ergiebig vorgehen und dem Fiſchſtande aufhelfen können. (Schluß folgt.) 137 XI. Kleinere Mittheilungen. Krebspeſt. Der „Südd. Preſſe“ wird hierüber von der Altmühl geſchrieben: „Intereſſant wird die Nachricht fein, daß ſich im ganzen Flußbett unjerer Altmühl nicht ein einziger Krebs zur Zeit vorfinden dürfte. Jene faſt überall fühlbar gewordene Seuche, welche uns um Millionen an unſerem Nationalvermögen ſchädigt, hat denn alſo den Beſtand an den prachtvollen, als beſonders ſchmackhaft weithin berühmten Exemplaren und deren Brut vollſtändig vernichtet, ſtetig, aber unaufhaltſam vom Urſprung der Altmühl an (flußaufwärts oder flußabwärts?) ſich verbreitend. Aber nicht genug damit, das Waſſer unſeres Fluſſes ſcheint von den Anſteckungsſtoffen dieſer Peſt ſo infizirt zu ſein, daß z. B. 1000 Setzlinge, die ein uns bekannter Fiſchwaſſerbeſitzer mit bedeu- tenden Koſten behufs Fortpflanzung eingeſetzt hat, in kurzer Zeit krepirt find. Eine traurige Illuſtration zu erwähntem enormen Schaden dürfte die Thatſache ſein, daß genanntem Herrn durch dieſe Seuche ein jährlicher Schaden von eirca 800 Mark erwächſt, welcher in vielen Jahren noch nicht behoben ſein dürfte.“ Wir möchten hiezu bezüglich der Wiederbeſetzung durchſeuchter Gewäſſer auf unſere obige Bemerkung S. 126 verweiſen. Verpackung von lebenden Aalen. Herr Max von dem Borne theilt hierüber in der öſterreichiſch-ungariſchen Fiſcherei-Zeitung folgendes mit: „Größere lebende Aale verpackt man am einfachſten in Säcken oder Weidenkörben zwiſchen Waſſerpflanzen oder naſſem Stroh und Eisſtücken. An den großen Flüſſen Frankreichs werden Aale ſeit langer Zeit in großen Maſſen gefangen. Die Thiere werden gebacken in Eierkuchen oder Salat gethan und die Brühe zu Suppe oder Salat genommen, oder man ſalzt ſie ein. Sie werden aber auch lebend verſchickt, indem man ſie zwiſchen Waſſerpflanzen oder naſſem Stroh in Körben oder Säckchen verſchließt. Letztere werden in größere Körbe zwiſchen Hobelſpäne gepackt. Bei weiten Reiſen werden die Säckchen bisweilen in Waſſer getaucht, um die Aale zu erfriſchen.“ Sterlet. Bezüglich des auf S. 120 erwähnten Sterlets wird von anderer Seite noch berichtet, daß der 45 em lange Sterlet etwa 1½ Run wog, ſohin nach Gewicht und Länge zu den größeren Exemplaren gehörte. Angelgeräthe. Gelegentlich der vom bayer. en am 28. Juli l. J. abgehaltenen größeren Vereinsverſammlung veranſtaltete die wohlrenommirte Angels geräthehandlung von Heinrich Hildebrand in München (Ottoſtraße, Müller— haus) im Vereinslokale eine recht gelungene Ausſtellung ihrer Handelsartikel, insbeſondere auch verſchiedener in letzterer Zeit neu in den Handel gekommener Angelgeräthe. Eine geſchätzte Specialität gedachter F Firma ſind bekanntlich ihre wirklich ſehr guten Angelgerten eigenen Fabrikats. Sie waren bei jener Ausſtellung nach den verſchiedenſten Formen, Größen und Preisverhältniſſen vorgeführt: Fliegenruthen, Grundgerten, Hecht- und Huchenſtöcke und andere Arten im Preiſe von 10 Mark an aufwärts. Von Fliegen— ruthen ſind die koſtbarſten und theuerſten die bekannten ſechskantigen aus geſpließtem Bambus; Preis einſchlüſſig Netzſtock und Reſerveſpitze: 55 Mark. Andererſeits iſt bei Hildebrand aber auch ſchon eine recht gute Fliegenruthe aus Lancewood um 15 Mark zu haben. Auch Hildebrands Rollen (einfache und mit Multiplicator) ſind ſauber gearbeitet und im Vergleiche mit den engliſchen Fabrikaten billig und preiswürdig. An Angelgeräthen führte Herr Hildebrand namentlich verſchiedene neue Fabrikate, wie die im Waſſer durchſichtig werdende amerikaniſche Patentſchnur, die acme line und Anderes vor. Er verkauft jetzt auch eine empfehlenswerthe geklöppelte dünne Hanfſchnur um den Preis von 2 Mark 40 Pf. für 100 Meter. Künſtliche Köder und Angelhaken aller Art waren in dem Ausſtellungstableau reichhaltigſt vertreten; namentlich gilt dies auch von den künſtlichen Fliegen. Von neueren Specialitäten ſind dabei beſonders die ſog. Alexandrafliege, ſowie Schneider's treffliche ſog. Aitelfliege und deſſen künſtlicher Heuſchreck zu erwähnen. Ueber letztere Sorten werden wir in Bälde anderweitig Näheres zu leſen bekommen. In allem ſonſtigen verweiſen wir auf den von Hrn. Hildebrand ausgegebenen Preiscourant, welcher bereitwilligſt überall hin mitgetheilt wird. Das empfehlenswerthe Hildebrand'ſche Geſchäft beſteht nun ſchon ſeit 1843! Pe nn 138 XII. Einladung. Der bayeriſche Fiſchereiverein wird denjenigen Fiſchwaſſerbeſitzern und Pächtern in Oberbayern, welche der Wiederbevölkerung der oberbayeriſchen Gewäſſer mit Fiſchen ſich widmen, für die nächſte diesjährige Brutperiode nach Maßgabe der ihm aus oberbayeriſchen Kreisfonds zu Gebote ſtehenden Mittel gut embryonirte Edelſiſcheier verſchaffen und beab— ſichtigt, die hiezu nöthigen Fiſcheier zunächſt von bayeriſchen, insbeſondere aber von ober— bayeriſchen Fiſchzüchtereien zu beziehen. Es ergeht daher an die Fiſchzüchter in Bayern, insbeſondere aber in Oberbayern, die Einladung, Offerten über Lieferungen gut embryonirter Forellen, Seeforellen-, Saibling- und Renken-Eier unter genauer Angabe der Preiſe, der Quantitäten, welche möglicherweiſe geliefert werden können, ſowie der den Bezugsorten zunächſt liegenden Poſt- oder Eiſenbahn-Station, wenn möglich bis 31. October 1881 an die Adreſſe: Bayeriſcher Fifdjerei-derein in München (Quaiſtraße 4/1 links) einzuſenden. München, den 1. September 1881. Der bayeriſche Jiſcherei-Verein. XIII. Fiſcherei-Monats-Kalender. Oktober. — Laichzeit: In dieſem Monate laichen: die Forelle (Trutta Fario), Schonzeit vom 20. Oktober bis 20. Januar einſchlüſſig; der Lachs (Rheinſalm, Trutta Salar), Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember einſchlüſſig; die Seeforelle (Rheinanke, Illanke, Lachsforelle, Seelachs, Seeferch, Grundforelle, Trutta Jacustris), Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember einſchlüſſig; der Kilch (Kropffelche, Coregonus hiemalis). Auch der Saibling (Salmo Salvelinus) beginnt zu laichen, doch iſt die geſetzliche Schonzeit in Bayern erſt vom 1. November an feſtgeſetzt. Zur gefl. Notiz: Um anderem Stoffe Raum gewähren zu können, mußte die Fortſetzung des Artikels: „Ueber den Handel mit Fiſchen zur Schonzeit“ nochmals zurückgeſtellt werden. Inserate. Fiſchzucht⸗Anſtalt Iunleiten bei Roſenheim. hat dieſen Herbſt an Setzlingen abzugeben: 15 000 Stück Saiblinge, 3000 „ Forellen. Aufträge werden jetzt ſchon entgegengenommen. 2a C. Hendſchel. Mein großes Lager von allen möglichen Fiſcherei-Geräthſchaften (eigenes Fabrikat) erlaube ich mir den hohen Herrſchaften beſtens zu empfehlen. Hochachtungsvoll de Lindau im Bodenſee. C. F. Grarò. Für die Redaktion verantwortlich: in Vertretung des Redakteurs M. Eiſenberger interimiſtiſch Dr. Julius Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in Münden. r. e N 8 8 Jes ) ! N Payeriſche Aſcherei⸗Zeitung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. Nr. 10. München, 15. Oktober 1881. VI. Jahrg. Die „Rayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint jeden Klonat einmal in der Regel in der Mitte des Konats. Das Abonnement beträgt für den Jahrgang 2 Mark und werden geſtellungen bei den kgl. Poſtanſtalten entgegen genommen. — Inſerate werden die durchlaufende petitzeile mit 20 Pf. berechnet. S C Ae. 22. Er, Notiz. — Inſerate. I. Weber Brutapparate für Salmoniden. Von Herrn Friedrich Zenk, I. Vorſtand des unterfränkiſchen Kreisfiſcherei-Vereins, Ehrenmitglied des bayeriſchen Fiſcherei-Vereins. (Abdruck unterſagt. Ueberſetzungsrecht vorbehalten.) 1) Einleitendes. Die bedeutende amerikaniſche Fachzeitung Forest and Stream hat jüngſt in einer ihrer Nummern ein für uns Deutſche ſehr anerkennendes Wort geſprochen. Sie nennt uns namentlich im Hinblick auf künſtliche Fiſchzucht „das in der Fiſchzucht vorgeſchrittenſte Volk Europas“. Betrachten wir auch, was im letzten Jahrzehent auf dieſem Gebiete hier zu Lande geſchehen, ſo können wir, trotzdem noch Manches zu wünſchen übrig bleibt, doch uns eines freudigen Stolzes über die gemachten Fortſchritte nicht erwehren. Namentlich in der Löſung praktiſcher Fragen haben die deutſchen Fiſchzüchter ſich faſt durchweg den praktiſcheſten Nationen ebenbürtig gezeigt. So insbeſondere auch in der Erfindung, ſachgemäßen Abänderung und Anwendung der zur künſtlichen Fiſchzucht nothwendigen Werkzeuge. 140 — — — Begriff und Als das wichtigſte Werkzeug wird ſich immerdar jene künſtliche Vor— Zweck des richtung darſtellen, in welcher unter Beobachtung der natürlichen Be— Brut⸗ dingungen durch die belebende Kraft des durchfließenden Waſſers die apparates. befruchteten Eier bis zu ihrem Ausſchlüpfen, dann wiederum die jungen Fiſchchen während der Dotterſackperiode, innerhalb deren ſie als Fiſchlarven äußerer Nahrungszufuhr nicht bedürfen, in möglichſter Sicherung vor ihren in der freien Natur zahlreichen Feinden und ſonſtigen verderblichen Einflüſſen bewahrt, gebrütet werden. Dieſes Werkzeug bezeichnen wir mit dem allgemeinen, gebräuchlichſten Namen als Brutapparat. Sohin iſt es ein ziemlich complicirter Zweck oder eigentlich eine Vielheit von Zwecken, denen eine ſolche Vorrichtung dienen ſoll. Ich möchte ſie aber, indem ich abſehe von dem mehr außerordentlichen Falle, wo ein Züchter großen Maßſtabs prinzipiell den Eieran- und ausbrütungsraum von dem Larvenzuchtraum trennt, nur dann als vollkommen betrachten, wenn ein und derſelbe Brutapparat allen dieſen verſchiedenen Zwecken gerecht wird und das Fiſchei wie die Fiſchlarve vom Momente der künſtlichen Befruchtung bis wenigſtens zu dem Zeitpunkte, wo es nothwendig wird, das Fiſchchen zu füttern, herbergt oder wenigſtens herbergen kann. Ein vollkommener Brutapparat darf alſo meines Erachtens nicht eine bloße Aus— brütungs-, Eierbrütungs-Vorrichtung fein. Auch die Larve muß darin zur gedeihlichen Entwicklung gelangen können. Daß der Apparat auch einen Fütterungsraum abgebe für das vollendete Fiſchchen, verlange ich von einem Brutapparate nicht, wenngleich in manchem Apparate ſich nach Conſtruction und ſonſtigen Verhältniſſen auch die Auf— fütterung des Fiſches zeitweilig durchführen läßt. Ich ſage aber, das Fiſchchen gehört mit Verluſt des Dotterſackes in die freie Natur, in den Aufzuchtsgraben, allenfalls in den gegenüber dem Brutapparate umfaßlicheren und überhaupt nach anderen Bedingungen conſtruirten Aufzuchtstrog. Principielle Außer dieſem erſten Erforderniß, daß ſich der eine gleiche Brutapparat Erforderniſſe vollſtändig zur An- und Ausbrütung der Eier, wie zur Durchhaltung der eines guten Larve gebrauchen laſſe, verlangen wir von ihm, gemäß dem damit zu Brut, erreichenden Zwecke, daß er zufolge feiner Conſtruction die richtige An wendung und Ausnützung des Waſſers zulaſſe und dabei für Ei und Fiſchbrut Bedingungen ſchaffe, möglichſt adäquat den im freien Naturzuſtande gegebenen; daß er möglichſte Sicherung vor Feinden und anderen zerſtörenden Einflüſſen, wie Ungeziefer, Schlamm u. ſ. w. gewähre und dabei, ſich ſelbſt mit thunlichſt geringem Raum beſcheidend, für Ei und Brut möglichſt viel Raum biete; daß er einfach und ſolid ſei, ſich leicht anbringen, reinigen, überhaupt handhaben laſſe und ſchließlich wohlfeil ſei. Man verlangt alſo im Principe von einem richtigen Brutapparate, daß er, ſo weit er einen Faktor, und zwar einen wichtigen Faktor in der Fiſchbrütung bildet, dem Fiſchzüchter recht viele Fiſche, recht geſunde junge Fiſche unter Aufwand möglichſt geringer Mühen, möglichſt geringer Koſten erzeugen helfe. Das Princip für den Bau eines richtigen Brutapparats läßt demnach an Klarheit und Einfachheit Nichts zu wünſchen übrig. Wenn nun gleichwohl deſſen praktiſche Löſung ſeit den Tagen, wo ſich praktiſche Fiſchzüchter wie Gelehrte, darunter viele aus— gezeichnete Köpfe und den intelligenteſten Nationen angehörig, darum bemühten, in der verſchiedenſten, abweichendſten Art verſucht wurde und noch verſucht wird, jo liefert dieß immerhin für zwei anerkannte Thatſachen Beweis. Einmal, daß es in der Praxis nicht jo leicht iſt, einen allen gerechten Anforderungen entſprechenden Brutapparat zu conſtruiren; zweitens, daß es der Möglichkeiten mehr als eine gibt, einen ſolchen Apparat herzuſtellen. Für mich und das, was ich hier ſage, möchte ich daraus zugleich ableiten, daß meine Behauptungen im Einzelnen, wo ſo tüchtige Männer verſchiedener und doch gleichberechtigter Anſicht ſind, Unfehlbarkeit gleichfalls nicht beanſpruchen wollen. 141 Schon die ſpeziellen Verhältniſſe, mit denen je ein Fiſchzüchter rechnen n muß, Art und Menge, ſowie Gefälle des zur Brütung benützten Waſſers, nee Quantum und Gattung der zu züchtenden Fiſche, Eigenthümlichkeiten des Brutorts und andere beſondere Umſtände rufen Modifikationen des benützten Apparates hervor. In der That ſehen wir auch faſt alle bedeutenderen Fiſchzüchter ihre eigenen Wege wandeln. Wir beobachten, wie ſie ſich nach ihren eigenen Verhältniſſen neue Brutapparate erfinden, vorhandene adaptiren. Das macht die Erfindung eines Normal-Brutapparats ſchwierig. Dazu kömmt noch, daß bei dem Bau des einen Apparats mehr nür die An- und Ausbrütung der Eier, bei dem anderen mehr ein und der andere ſonſtige Zweck und Vortheil in's Auge gefaßt wird. Immerhin dürfen wir mit dem heutigen Stande der Sache ſehr zufrieden ſein. Es iſt kaum ein Fall denkbar, wo der praktiſche Fiſchzüchter, ſei es im Großen, ſei es im Kleinen, unter den bereits vorhandenen Brutſyſtemen nicht eines und das andere fände, das für ſeine Zwecke etwa unter geringen Aenderungen ausreichte. Ja es wird von erfahrenen Züchtern behauptet, es gebe der Erfindungen auch im Gebiete der Brut— apparate ſchon zu viele, und es werde ſchwer, ſich aus dem Wirrwarr des zu einem Zwecke geſchaffenen Vielerlei von Trögen, Tiegeln, Tiſchen, Kübeln, Trichtern u. ſ. w. zu einem praktiſchen Entſchluſſe herauszuringen. Die nachfolgende Abhandlung verfolgt den Zweck, dieſen Entſchluß gleichwohl ver— hältnißmäßig leicht zu machen. Sie will insbeſondere zeigen, wie ſtufenweiſe an der Hand der praktiſchen Erfahrungen ſich die Fortſchritte in Bau und Anwendung der Brutapparate ſteigerten, wie wiederum auch Fehler und Verſtöße gegen die Natur der Fiſchbrütung, offenbar Rückſchritte gemacht wurden, wie Fehler ſich rächten, wie man andererſeits auf deren Verbeſſerung bedacht war. Ohne es förmlich zu beabſichtigen, wird ſich trotz möglichſter Vermeidung zu vieler Details über die Brutapparate ein geſchichtlicher Abriß der künſtlichen Fiſchbrütung von ſelbſt ergeben. Die Geſchichte braucht ja nicht Weltgeſchichte, um immerhin belehrend zu ſein. Apparate Es iſt die Forelle, deren Ausbreitung in ihren verſchiedenen Gatt— für ungen ich bei meiner Beſprechung von Brutapparaten in allererſter Linie im Forellen. Auge habe. Es iſt ja auch hiſtoriſch genommen unſere moderne künſtliche Fiſchbrütung von der Bachforelle und deren Beobachtung ausgegangen und hat ſich zuerſt mit Zucht und Nahrung dieſes Edelfiſches befaßt. Auch iſt und bleibt ja wohl die Lachs, Forelle in der alten und neuen Welt Type und Hauptfiſch für den Fiſchzüchter. Saibling, Was von Brutapparaten der Forelle, gilt gleichermaßen für Lachs und Saibling. Huchen, Auf Huchen und Aeſchen laſſen ſich die für Forelle und Lachs beſchriebenen Aeſchen. Brutapparate, allenfalls unter geringen durch die kleinere Dimenſion des Eies u. dgl. gebotenen Modifikationen, gleichfalls anwenden. Unterliegt doch die Ausbrütung von Ei und Larve dieſer Salmoniden, wenngleich Frühjahrslaichern, im großen Ganzen, namentlich auch bezüglich Lagerung und Waſſerbeſpülung der Eier, den gleichen Voraus— ſetzungen, wie wir ſie bei Lachs und Forelle treffen. Ganz unbeſprochen laße ich, weil dem hier geſteckten Ziele fern, die Ausbrütung von Hecht, Barſch und karpfenartigen Fiſchen, d. h. das Brutgeſchäft der eigentlichen Sommer— laicher, deren Eier nicht auf Kies lagern, ſondern an Kraut und Geſträuche abgeſetzt werden. Ueber Inwieweit ſich die von mir behandelten Brutgefäße für Ausbrütung Coregonen⸗ von Coregonen eignen, wird im konkreten Falle der praktiſche Fiſchzüchter Brut⸗ ſelbſt prüfen können. Ich gehe hier in eine beſondere Beſprechung der für apparate. Coregonen tauglichen Apparate nicht ein: denn erſtens iſt auf dieſem Gebiete bis jetzt in Theorie und Praxis vieles ſchwankend, manches nicht genügend erprobt, ja widerſprochen, — wie z. B. namhafte deutſche Fiſchzüchter dem ſelbſtausleſenden Trichter und Cylinder negativen Erfolg zuſchreiben, — zweitens ſchreitet zur Coregonenbrütung regelmäßig nur ein Züchter, der auf anderem Felde ſchon praktiſche Erfahrungen gewonnen hat und ſich ſohin zu helfen weiß. Thatſächlich ſind übrigens auch eine Anzahl der hier beſchriebenen Apparate, wie insbeſondere der durch Rittergutsbeſitzer von dem Borne verbeſſerte kaliforniſche, zur Coregonenbrütung ſchon benützt worden und werden hiezu benützt. in praxi. j 1 3 / 5 2 9 N 142 2) Entwicklung der jungen Forelle in der freien Natur. Laichplatz. Die Forelle wählt ſich Eintritts Winter bei durchſchnittlich E 4-79 R. Waſſertemperatur zum Laichplatz Bachgrund von Kies oder grobem Sand in mittelmäßig raſch ſtrömendem, ſeichtem, daher reichlich mit Sauerſtoff geſchwängertem Waſſer. Verhalten Vor dem Legen der Eier höhlt das Forellenweibchen durch lebhafte bon Ei kräftige Bewegungen mit dem Schwanze eine Grube im Kies, mit Vorliebe und Brut. hinter dem Schutze eines größeren Steines, überdeckt die zerſtreut gelegten Eier, nachdem ſie von dem begleitenden Männchen befruchtet worden, durch weiteres Drücken und Schlagen mit dem Schwanze wiederum leicht mit Kies, und überläßt ſie, wie die ungefähr nach 6 Wochen daraus entſtehende Brut ihrem Schickſale. In der natürlichen Lagerung beſpült ſohin das den Kies durchdringende Bachwaſſer die Eier mehr oder minder von allen Seiten mit gleichmäßigem Strom, jedoch ohne ſie irgend heftiger Bewegung auszuſetzen. Die leichte Kiesdecke ſchützt die Eier nothdürftig gegen Feinde, insbeſondere gegen grelles Tageslicht. Die jungen Fiſchchen (Larven), unbehilflich unter der Laſt ihres Nahrungsſackes, der Dotterblaſe, verweilen zunächſt geſellſchaftlich ziemlich regungslos, nur lebhaft und unausgeſetzt mit ihren ſtummelhaften Bruſtfloſſen ſpielend und ſo ſich Sauerſtoff zu— führend, nahe der Brutſtätte, ſuchen jedoch ſchon hier nach Möglichkeit dunkle Verſteck— orte hinter Steinchen u. dgl. Mit Aufzehrung des Dotterſacks werden ſie mehr und mehr ſchwimmfähig, zertheilen ſich im Bache, ſind aber erſt mit drei Monaten zu wohl— geſtalteten Fiſchchen geworden, welche flink wie ihren Feinden auszuweichen, ſo ihrer Nahrung, kleinen Waſſerthierchen, Mückchen, Würmern nachzuſtellen verſtehen. Feinde von Geradezu zahllos ſind die Hinderniſſe, welche das Ei vom Momente, Ei und Brut. wo es in die Laichgrube gelegt wird, bis zu ſeinem Ausſchlüpfen, dann den Fiſch während ſeines hilfloſen Larvenzuſtandes in der freien Natur bedrängen. Daß beim Laichakte im Freien eine große Anzahl von Eiern unbefruchtet bleibt und leicht zum Zerſtörungsherd für die befruchteten Eier wird, ſoll hier nur nebenbei erwähnt ſein. Dieſen Fehler der Natur, wenn ich mich ſo ausdrücken darf, corrigirt nicht der Brutapparat, ſandern die künſtliche Befruchtung. Aber auch das im Freien befruchtete Ei unterliegt den Wirkungen zeitweiſer Anſchwellung, Trockenlegung, wie Verunreinigung des Waſſerbettes, der Erſtickung durch Schlamm, Sand und Kies— geſchiebe. Es ſtellen ihm, wie der daraus ſich entwickelnden Larve, Waſſervögel, Ratten, Mäuſe, Raubfiſche (die eigene Art inbegriffen), Krebſe, Inſekten, namentlich aus den Gattungen Dytiseus, Acilius und Colymbetes, Salamander, Paraſiten u. a. Thiere nach. Ein gefährlicher, vielleicht der gefährlichſte Feind aber erwächſt dem Ei und der Larve aus der unterſten Stufe des Pflanzenreiches in Geſtalt des Schimmelpilzes, der Saprolengia ferox, mit ihren Verwandten. Was von der Kindheitsentwicklung der Forelle, gilt im Weſentlichen auch für die oben aufgeführten verwandten Edelfiſche. (Fortſetzung folgt.) II. Die Bewirthſchaftung der gemeindlichen Jiſchwaſſer in Bayern. * Anknüpfend an den im heurigen Jahrgange unſeres Blattes S. 73 abgedruckten Erlaß des k. Staatsminiſteriums des Innern vom 18. Mai If. Is. hat in Betreff obigen Gegenſtandes die k. Regierung von Unterfranken und Aſchaffenburg, Kammer des Innern, am 8. September 1881 folgende weitere höchſt ſchätzens- und dankenswerthe Vollzugsvorſchriften erlaſſen und durch das unterfränkiſche Kreisamtsblatt 1881 Nr. 95 S. 771 veröffentlicht: Nr. 19527. Würzburg, den 8. September 1881. An die ſämmtlichen Diſtriktspolizei- und Gemeindebehörden des Regierungsbezirkes. Betreff: Die Benützung der gemeindlichen Fiſchwaſſer. Durch höchſte Entſchließung des kgl. Staats-Miniſteriums des Innern vom 18. Mai Ifd. Irs. gleichen Betreffs (Amtsblatt des k. Staatsminiſteriums des Innern pag. 177 ff.) iſt darauf hinge— 189 — wieſen, wie in Folge unwirthſchaftlicher Behandlung der Fiſcherei die in gemeindlichem Eigenthume befindlichen Gewäſſer theils bereits verödet, theils der Gefahr vollſtändiger Verödung ausgeſetzt feien. Im Vollzuge dieſer h. Miniſterial-Entſchließung und unter Bezugnahme auf die den k. Bezirks- ämtern ſowie den Gemeindebehörden in derſelben gegebenen Weiſungen ſieht ſich die k. Regierung veranlaßt, den Gemeindebehörden nahezulegen, daß bei Verpachtung gemeindlicher Fiſchwaſſer, wo dies nach der Natur derſelben am Platze, dem Pächter jeweilig im Pachtvertrage die Aufgabe gemacht werde, alljährlich eine entſprechende Anzahl Edelfiſchbrut in das erpachtete Fiſchwaſſer auf ſeine Koſten und unter Controle der betreffenden Gemeindebehörden einzuſetzen. Die k. Diſtriktsverwaltungsbehörden des Regierungsbezirkes werden beauftragt, auf die ent— ſprechende Beachtung dieſer Anregung bei jeder ſich bietenden Gelegenheit nachdrücklichſt hinzuwirken und gegebenen Falles nach Maßgabe der Beſtimmungen der Gemeindeordnung, insbeſondere der Beſtimmungen über die Nutzungen des Gemeindevermögens von Staatsaufſichtswegen einzuſchreiten. Zugleich wird bemerkt, daß der Unterfränkiſche Kreisfiſchereiverein zu Würzburg ſich bereit erklärt hat, auf Grund ſeiner Kenntniß der Edelfiſchgewäſſer des Regierungsbezirkes je die Anzahl der Edelfiſchbrut, welche nach den örtlichen Verhältniſſen in ein gemeindliches Fiſchwaſſer zu ſetzen wären, gutachtlich anzugeben. Anfragen in dieſer Richtung, ſowie über den Bezug der nöthigen Brut ſind daher direkt an denſelben zu richten. Königl. Regierung, Kammer des Innern. Bei Beurlaubung des Präſidenten: gez. Frhr. v. Ruffin. Wenn ähnliche Vollzugsvorſchriften auch in allen übrigen Kreiſen ergingen, wäre es für die Fiſchereiſache eine neue weſentliche Förderung. Die ganz gleiche Bereitwilligkeit zur Mitwirkung in der obengedachten Richtung würden ganz gewiß auch alle anderen Kreisfiſcherei— vereine und vor allem ebenſo der bayeriſche Fiſchereiverein mit Vergnügen erklären und bethätigen. III. Karpfenbörſe in Nürnberg. Nach den uns vorliegenden Berichten iſt der Verſuch der Gründung einer Karpfenbörſe in Nürnberg erfreulicher Weiſe vollſtändig gelungen. Die am 12. September d. Is. zum erſtenmale abgehaltene Karpfenbörſe erfreute ſich eines ungemein zahlreichen Beſuches, namentlich auch von auswärts, jo daß das Verſammlungslokal (oberer Saal des Café Liebel) förmlich überfüllt war. Herr Bürgermeiſter Freiherr von Stromer begrüßte im Namen des Lokal-Fiſchereivereins die Verſammlung, worauf ein Bureau konſtituirt wurde. Hienach entwickelte ſich das eigentliche Verkaufs- und Kaufsgeſchäft. Erſt nach Schluß der Börſe war es möglich, die bei dem Bureau angemeldeten Verkäufe genau feſtzuſtellen und die Schlußſcheine auszufertigen. Nach dem offiziellen Verzeichniß ſind als verkauft angemeldet worden: 1200 Stück Karpfenbrut (100 Stück a 3 , 1100 Stück à 4 M), 11 Ztr. Setzlinge (7 Ztr. a 57½⁰ M, ½ Ztr. à 62 M, 4½ Ztr. à 60 M) und 110 Ztr. Speiſekarpfen (100 Ztr. à 70 Al, 10 Ztr. & 56 ¼). Bemerkenswerth iſt noch, daß der Durchſchnittspreis des Angebots ſich auf 67,6 A, dahingegen der Durchſchnitts— preis der Abſchlüſſe auf 68,7 AM ſtellte; es waren ſomit die Preiſe im Allgemeinen hoch geſtellt und den Produzenten günſtig. Angeboten ſollen im Ganzen etwa 500 Ztr. Speiſekarpfen geweſen ſein. Wie ſich nachträglich herausgeſtellt, wurde durch die bei dem Bureau nicht angemeldeten Kaufabſchlüſſe das Angebot vollends abſorbirt. Die Kauf— luſt war ſtärker als das Angebot; wäre mehr angeboten, ſo wäre auch mehr verkauft worden. Doch bewegte ſich der Handel mit Karpfen-Brut, wovon 100 000 Stück um 3 —5 M per Hundert angeboten waren, innerhalb ziemlich enger Gränzen. Die Fiſchereibeſitzer in der Nähe einer großen Stadt konnten beſſere Preiſe als die entfernter wohnenden erlangen. Es wurde auch bei Bekanntgabe des Reſultats der meiſt erzielte Preis von 70 A als ein guter gegenüber den von der Cottbuſer Börſe gemeldeten Preiſen bezeichnet. Kleinere Partien Hechte wurden ebenfalls abgeſetzt. Angeboten waren 51/2 Ctr. Hechte zu je 80 A, dann Schleihen per Ctr. 80 I. Der Vorſitzende des Bureaus nahm eine Abſtimmung darüber vor, ob auch in Zukunft die Karpfenbörſe wie heuer Mitte September oder ſpäter abgehalten werden ſolle. Die Majorität entſchied ſich für Mitte September, eine nicht unbedeutende Minorität war für einen etwas ſpäteren Termin. Um 12 Uhr wurde die Börſe geſchloſſen. 1 Uebrigens gingen uns von zuſtändiger Seite aus Mittelfranken noch folgende Bemerk— ungen zu: „Der geringe Handel mit Brut war vorauszuſehen. Erſt nach Durchwinterung der Setzfiſche weiß man, was etwa davon verkäuflich iſt. Statt der jetzt angebotenen 100 000 Stück Brut werden nach einem guten Winter im Frühjahr mindeſtens dreimal ſo viel — und auch noch Setzlinge — abgegeben werden können, und eben dieſer Reich— thum an guter Fiſchbrut iſt es, worauf ſich die Hoffnungen auf Hebung der Fiſchzucht grund— haltig baſiren. Die an der Börſe für Speiſekarpfen erzielten Preiſe ſind als zu hoch zu bezeichnen. Ein nennenswerther Niedergang der letzteren iſt erſt dann zu erwarten, wenn allenthalben die vielen noch öde liegenden Gewäſſer, wie Feuerweiher, Bäche und Gräben ꝛe. endlich mit paſſenden Fiſchen bevölkert werden. An Gelegenheit hiezu durch Bezug von ent— ſprechenden Setzfiſchen wird es ſchon im künftigen Frühjahr nicht mehr mangeln.“ IV. Mäſtung von Salmoniden. Von Herrn J. Wispauer, Vorſtand der k. Chiemſeeadminiſtration Traunſtein. An den öſterreichiſchen Seen des Salzkammergutes bildet ſeit langen Jahren die Mäſtung der Forelle und des Saiblings einen wichtigen Ertragstheil der dortigen Fiſcher und auch einzelner Gaſtwirthe. Ueber die Erfolge derſelben verläſſige Aufſchlüſſe zu erhalten, iſt ſchwer, und es er— fordert mehrjährigen perſönlichen Verkehr mit den Eigenthümern ſolcher Einrichtungen, um von dieſen die Art der Fütterung, die Koſten, welche hierauf erwachſen und die erreichten Gewichtszunahmen der Fiſche näher kennen zu lernen. Mit günſtigen Erfolgen in dieſer Richtung ſteht obenan die am Fuße des Schaf— berges in der Nähe von St. Gilgen gelegene Fiſchmäſtungs-Anſtalt des Fürſten Wrede, des Fiſchers Höplinger in St. Wolfgang und jene des Herrn Rettenbacher bei Iſchl, welch' Letzterer ſo zu ſagen im freien Waſſer mäſtet und Fiſche zu ſtaunenswerthen Exemplaren heranfüttert. Die genauen Aufſchreibungen, welche hierüber dort geführt werden, verſchaffen die Ueberzeugung, daß trotz der verhältnißmäßig ziemlich hohen Preiſe, welche für den Ankauf des Speiſemateriales — größtentheils Pferdefleiſch — aufzuwenden ſind, noch immerhin gute Renten erreicht werden, wenn mit Umſicht und Fleiß Tag für Tag der Fütterung obgelegen und Reinlichkeit in den Baſſins beobachtet wird. Die neu gegründete ärarialiſche Fiſchkultur-Anſtalt Engelſtein wird für die Folge zur beſſeren Verwerthung ihrer Salmoniden — wozu die nahgelegenen Badeorte Reichenhall, Adelholzen und Traunſtein gute Gelegenheit bieten — nach den bewährten Einrichtungen der badiſchen Anſtalt in Gaisbach und jener des Herrn Peter Hänlein in Mombach bei Mainz, welche von Jahr zu Jahr wegen ſteigender Nachfrage gemäſteter Salmoniden erweitert werden müſſen, ſich auch mit Fiſchmäſtung befaſſen und es gab dies bisher ſchon Ver— anlaſſung, Verſuche im kleinen Maßſtab anzuſtellen, welche ſehr befriedigend ausgefallen ſind. Bei dieſen hat ſich nun unter Anderem ergeben, daß die Laube, in Norddeutſchland Ukelei genannt (Alburnus lueidus), eine jener Fiſcharten, welche bisher, für werthlos gehalten, außer rentirlicher Benützung blieb, eine der beſten Futterſubſtanzen abgiebt, welche überhaupt in Nachahmung der Natur für Fiſchmäſtung angewendet werden können. Der Chiemſee beherbergt aber ſolche Lauben in Waffen”). Die Schwierigkeit am Anfang der gemachten Verſuche lag nur darin, ein Mittel zu finden, auf welche Weiſe dieſer Fiſch ſo präparirt werden kann, daß das einzuſchlagende Verfahren nicht zu theuer wird und ob der Fiſch in ſolcher Menge ſich beſchaffen läßt, daß der Durchſchnittsbedarf für ein Fiſchquantum von 20 bis 30 Zentnern Forellen und Saiblingen im Winter und Sommer ausreichend zur Hand iſt. Die Löſung dieſer Schwierigkeit nach erſterer Richtung hin verdankt die Chiemſee— Adminiſtration Traunſtein der Güte des Herrn Grafen von Geldern-Egmont, welcher als ) Unſeres Wiſſens kommen Laubenarten auch im Starnbergerſee häufiger vor. Die Red. 145 eifriger Ichthyologe bekannt, auch jene Erfahrungen, die er auf feinen ausgedehnten Reiſen im Norden und auf der vorjährigen Ausſtellung in Berlin über Conſervirung von Fiſchen gewonnen hat, in liebenswürdigſter Weiſe dem Schreiber dieſer Zeilen bekannt gab. Auf Grund dieſer ſchätzbaren Mittheilungen konnten ſchon im October vorigen Jahres die erſten Verſuche in der Weiſe gemacht werden, daß man neben anderen ordinären Fiſch— ſorten auch die Laube conſervirte. Die Chiemſee-Adminiſtration Traunſtein hat nun die bisher gemachten Conſervirungen mit der bezeichneten Fiſchſorte unter ſehr zufriedenſtellenden Reſultaten bis in die jüngſte Zeit fortgeſetzt und um auch das Urtheil anderer Sachverſtändiger ſich hierüber zu verſchaffen, eine kleine mit conſervirten Lauben gefüllte Tonne, ca. einen halben Zentner Gewicht haltend, zur landwirthſchaftlichen Octoberausſtellung nach München geſandt, welche nach Schluß der— ſelben dem bayeriſchen Fiſcherei-Verein zu praktiſchen Verſuchen überlaſſen bleibt.“) Da die Chiemſee-Laube bekanntlich lockeres, ſüßes, angenehm ſchmeckendes Fleiſch beſitzt, würde man dieſen Fiſch auch als Anchovis einmachen können. Nur fehlt demſelben eine gewiſſe Weichheit der Wirbelſäule, wodurch er ſich, neben Anderem, von der franzöſiſchen und italieniſchen Sardine unterſcheidet. Ob die Schuppen dieſes glänzenden Fiſchchens, aus welchen man in Paris die be— rühmte „Essence d' Orient“ (ſiehe von Siebold, Süßwaſſerfiſche, Seite 157 und Profeſſor Dr. Berthold Benecke, Fiſche Oſtpreußens, Seite 127) herſtellt, auch für die Chiemſee— Adminiſtration Traunſtein durch Verkauf ein finanzielles Ergebniß liefern werden und ob etwa auch von Ueberſee her künſtliche Perlen zu gewinnen ſein werden, muß der Zukunft überlaſſen bleiben. V. Die Jiſchereivereine und das Jiſchergewerbe. *Die Stettiner „Deutſche Fiſchereizeitung“ hat in ihrer diesjährigen Nr. 39 unter der Ueberſchrift: „Die Fiſchereivereine Bayerns“ einen Artikel gebracht, welcher auf der Grundlage einer in der letzten Nummer unſeres Blattes veröffentlichten Ueberſicht den dermaligen Organismus der bayeriſchen Fiſchereivereine ſchildert, dabei dieſe geſchloſſene Organiſation als hoch anerkennenswerth erklärt und bemerkt, daß darin Bayern allen anderen Ländern voran ſtehe. Der Herr Verfaſſer nahm übrigens zugleich auch Ver— anlaſſung, ſich nach zwei Richtungen tadelnd über die Verhältniſſe der in Bayern beſtehenden Fiſchereivereine auszuſprechen. Er findet es zunächſt „weniger günſtig, daß meiſtens an der Spitze dieſer Vereine Beamte, oft hohe Regierungsbeamte ſtehen, die in den wenigſten Fällen Sachkenner ſind“. Sodann beklagt er die Zurückhaltung der Gewerbsfiſcher von den Vereinen und gibt den Rath, „man ſollte ſich vor allen Dingen doch bemühen, die Gewerbsfiſcher zu den Vereinen heranzuziehen und zu hören. Da würden Einſeitigkeiten allmählich verſchwinden, die jetzt unleugbar vorhanden ſind und die der guten Sache nichts nützen können, ſondern nur ſchaden. Der Eifer allein thut es nicht.“ Obwohl wir auf einem etwas anderen Standpunkte ſtehen, als es anſcheinend bei dem muthmaßlichen Herrn Einſender dieſer Bemerkungen der Fall ſein dürfte, wollen wir letztere gleichwohl dem eigenen Urtheile unſerer verehrlichen Freunde und Leſer nicht vorenthalten. Wir rechten darüber auch in keiner Weiſe mit der Redaktion der Stettiner Fiſchereizeitung. Dieſe hat jüngſt erſt den bayeriſchen Vereinsgenoſſen in ihrer Mehr— zahl ein richtiges Urtheil über norddeutſcke Verhältniſſe abgeſprochen und wir haben ihr darin, wenn auch in einer etwas anderen, in der That recht harmloſen Gemüthsſtimmung aufrichtig Recht gegeben. Umgekehrt geſtatte ſie uns aber auch, die Klarheit ihres Blicks gegenüber der Lage der bayeriſchen Vereinsverhältniſſe einigermaßen in Zweifel zu ziehen. Sie würde ſonſt vielleicht gegenüber jenem Artikel in etlichen Punkten zum redaktionellen Rothſtift gegriffen haben. Von dieſem Standpunkt aus könnten wir füglich fraglichen 9 Sind zufolge obigen höchſt dankenswerthen Anerbietens bereits eingeleitet und werden wir ſ. Z. aber das Ergebniß berichten. Die Red. 146 — — — Artikel auf ſich beruhen laſſen. Da ſich derſelbe aber ſpeziell einmal mit bayeriſchen Verhältniſſen beſchäftigt und zweifellos aus Bayern ſelbſt herſtammt, ſo wollen wir doch ein paar Worte gegenüber jener oben mitgetheilten Kritik unſerer Vereinszuſtände anfügen. „Name, Stand und Wohnort“ des verehrlichen Herrn Einſenders ſind uns völlig unbekannt. Daran liegt auch nichts. Wir beſchäftigen uns nicht mit Perſonen, ſondern nur mit der Förderung der Sache und Kenner unſerer Verhältniſſe werden ohnehin vermuthen können, auf welchem Terrain die Quelle jener Beanſtandungen entſpringt. Gewiſſe Reden über die Beamten, welche von der Sache nichts verſtehen, ſind in gewiſſen Kreiſen bei uns hergebracht. Sie haben bisher glücklicher Weiſe die gedeihliche Ent— wicklung unſerer Fiſchereiverhältniſſe nicht aufgehalten. „Etwas von der Sache ver— ſtehen“ iſt zudem ein recht relativer Begriff. Man kann eine mannichfache, praktiſch werthvolle Einſicht in die allgemeine Lage der Fiſchereiverhältniſſe, in ihre Schäden und Bedürfniſſe beſitzen, ohne beiſpielsweiſe gerade in den althergebrachten Handgriffen der Gewerbsfiſcherei geübt oder in die berechtigten und unberechtigten Eigenthümlichkeiten dieſes Handwerks oder des höheren Fiſchhandels zunftmäßig eingeweiht zu ſein. Gar mancher derjenigen Herren, welche ſich gewöhnlich die Prärogative von Sachverſtändigen vindiciren, mag gewiß in der Handhabung feiner Geräthe recht bewandert, in der Beurtheilung localer Zuſtände recht erfahren, und in dem redlichen Betriebe eines ſchwunghaften Geſchäftes ehr- und arbeitſam ergraut ſein, ohne daß er deshalb von ſich behaupten könnte, er beſäße einen richtigen, freien Einblick in die doch auch hieher ein— ſchlägigen Verhältniſſe des Staatslebens, der Geſetzgebung und der Volkswirthſchaft. Man denke daher über nichts von allem dem gering! Man freue ſich lieber darüber, wenn alle Stände bereit ſind, für einen wichtigen Zweig der Volkswirthſchaft fördernd einzutreten, wenn ein ehrliches loyales Zuſammenwirken aller verfügbaren und ſchätzens— werthen Kräfte ſtattfindet und wenn erfreulicher Weiſe auch ſolche Männer der Sache ihre vollen Sympathien zuwenden, welche an eine einflußreiche Stelle geſetzt ſind und von dort aus für die Sache auch wirken können und wirken wollen. „Der Eifer allein thut's nicht“, ſagt freilich beſagter verehrlicher Correſpondent. Sehr richtig! Indeſſen das Reden allein auch nicht! Hier gilt es Arbeit, viel Arbeit für die Sache, wie wir ſchon oft betont haben. Wer leiſtet aber gemeinhin dieſe Arbeit in unſeren Vereinen? Durchaus nicht ausſchließlich, aber ſehr häufig zu großem Theile gerade „die Beamten“, welche rein aus Liebe zur Sache dieſer ihre Kräfte widmen. Getadelt iſt leicht und ſchnell — wenn es aber an die Arbeit für die Sache geht, pflegen ſich nicht ſelten die lebhafteſten Tadler am allerwenigſten lebhaft zu zeigen. Ahnte der Herr Verfaſſer nicht die Inconſequenz, wenn er die Organiſation des Vereinslebens in Bayern ſo lobend betont und gleichwohl die hervorragende Stellung von Beamten in den Vereinen behutſam aber verſtändlich als „weniger günſtig“ bezeichnet? Wer hat denn jene Organiſationen geſchaffen und ausgebildet? Doch gewiß nicht diejenigen, welche man bei uns gemeinhin typiſch als die „Sachkenner“ bezeichnet! Zudem wählen ſich ja die Vereine ſelbſt diejenigen unter ihren Mitgliedern aus, welche ſie an der Spitze derſelben zu ſehen wünſchen oder denen ſie ſonſtige Vertrauensämter übertragen wollen. Man ſollte glauben, die Vereine wüßten es ſelbſt zu beurtheilen, wem ſie im Intereſſe der von ihnen vertretenen Sache ihr Vertrauen ſchenken wollen und wenn dieſes Vertrauen nun zufällig auf einen Beamten fällt, ſo ſollte man doch füglich meinen, daß, „wer in Bayern ohne Vor— eingenommenheit Freund der Fiſchereiſache iſt“, in jener Qualität an und für ſich noch keine Schädigung von Vereinsintereſſen zu finden Anlaß hat. Ein im Staatsleben erfahrener Beamter wird auch an der Spitze eines Vereins die erforderlichen Mitarbeiter und Rathgeber ſchon zu finden und damit etwaige Defecte in der eigenen Kenntniß von ſpeziellen Dingen zu ergänzen verſtehen. Aber in der Fiſchereiſache iſt eben leider einmal die „Theorie vom beſchränkten Beamtenverſtand“ auf Seite mancher unſerer betheiligten Kreiſe eingeroſtet und wird daſelbſt oft nicht ohne eine gewiſſe Leidenſchaftlichkeit zu verwerthen geſucht. Zum Beſten der Sache dient das zweifellos auch nicht! Was weiterhin ſpeziell die Stellung der Vereine zu den Gewerbsfiſchern betriſſt, ſo haben wir hierüber in dieſem Jahre ſchon einmal einen beſonderen Artikel gebracht. 147 Wir verweiſen desfalls auf unſere heurige Nummer 4 Seite 44 und verzichten darauf, das dort Geſagte noch einmal näher auszuführen. Aber das ſei auch heute entſchieden betont: Jedem Fiſchereiverein in Bayern wird ſtets der Eintritt der Gewerbsfiſcher willkommen ſein. Keiner wird die Aufnahme eines ſolchen um ſeines Standes willen ver— weigern. Man hört ſtets und überall bereitwilligſt die Anſichten der Gewerbsfiſcher und ſchätzt ihre Mitwirkung für die Sache nach Verdienſt, vorausgeſetzt, daß ſich jene Anſichten und dieſe Mitwirkung auf objektiver Grundlage und in beſonnenem Geleiſe bewegen. An den Vereinen liegt alſo die Schuld keineswegs, wenn die Gewerbsfiſcher ſich von ihnen ferne halten. Wenn die Vereine da und dort pflichtmäßig etwas vertreten, was nach ihrer gewiſſenhaften Ueberzeugung im Intereſſe der Sache liegt, aber zufällig das Mißfallen der Gewerbsfiſcher erregt, ſo wird man daraus allein unmöglich ſchon auf einen Antagonismus gegenüber letzteren ſchließen dürfen und können. Vertreten die Vereine ja doch auch nicht ſelten direkt das Gewerbe und ſeine Intereſſen — freilich manchmal ohne ſonderlichen Dank. Wir vermöchten in dieſem Punkte charakteriſtiſche Beiſpiele aufzuführen. Außerdem ſpielen in die Zurückhaltung der Gewerbsfiſcher gegenüber beſtimmten Vereinen gelegentlich auch recht eigenthümliche individuelle Ver— hältniſſe herein: Beziehungen der gewerblichen Concurrenz und ähnliche Dinge, für welche die Vereine ſchlechterdings nicht verantwortlich zu machen ſind. Es ſtünden uns auch in dieſer Richtung ſehr bezeichnende Illuſtrationsproben zur Verfügung, auf deren Beigabe wir jedoch vorerſt mit Vergnügen verzichten. Wir mahnen vielmehr wiederholt und dringend zum Frieden und werden unſere Hand ſtets gerne und aufrichtig dazu bieten. Wir achten jede fremde Anſicht, wenn ſie einer lauteren Ueberzeugung entſpringt und objectiv, leidenſchaftslos, offen und loyal vertreten wird. Wir betonen endlich nochmals, daß es auch nach unſerer entſchiedenen Anſicht im Intereſſe der guten Sache liegt, die Gewerbsfiſcher für letztere und für die Vereine als deren Vertreter zu gewinnen. Aber wir ſind ebenſo entſchieden der Meinung, daß die wünſchenswerthe Verſtändigung nicht eintreten dürfte um den Preis der Con— ſervirung verrotteter Uebelſtände oder um den Preis der Verletzung der Gleichheit vor dem Geſetze durch thatſächliche Duldung oder Einräumung gewiſſer uſurpirter oder angeſtrebter perſönlicher Privilegien, oder endlich auch um den Preis des Aufgebens jener von den Intereſſen der Geſammtheit ausgehenden Principien, welche allein den Vereinen die Berechtigung des Daſeins und feſten Halt in ihren Beſtrebungen verleihen. V. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Von Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger in München. IV. Der Handel mit Fiſchen während ihrer Schonzeit. (Fortſetzung.) Das Plombirungsſyſtem bezweckt im Allgemeinen die Ermöglichung individ u— eller Ausnahmen von den Verboten des Handels mit Schonfiſchen zum Beſten beſtimmter berückſichtigungswerther Verhältniſſe im Wege einer obrig— keitlichen Specialconceſſion mittelſt Anbringung einer amtlichen Marke an den Handelsobjekten. Seinem Weſen nach iſt es vor allem bedingt: a) durch eine ausdrückliche diesbezügliche Vorſchrift der Staatsregierung, welche Vorſchrift von derſelben Inſtanz und in derſelben Form zu erlaſſen iſt, wie das allgemeine Handelsverbot, dem gegenüber es Ausnahmen begründen ſoll. Eine ſolche Vorſchrift hätte das Plombirungsſyſtem, ehe es bei uns anwendbar wäre, erſt förmlich einzuführen, die Vorausſetzungen und Formen der Anwendung deſſelben feſtzu— ſtellen und die unüberſchreitbaren Grenzen genau aufzurichten. 148 b) In der Ausführung des Plombirungsſyſtems hat von Fall zu Fall auf Antrag des Betheiligten eine obrigkeitliche Prüfung der Zuläſſigkeit der Gewährung der gewünſchten Ausnahme auf der Grundlage der bezüglichen Normativoorſchriften einzutreten. Dabei iſt als charakteriſtiſches Moment des Syſtems genau feſtzuhalten, daß jene Ausnahmen nur individuelle fein d. h. im einzelnen Falle nur ertheilt werden dürfen für beſtimmte Perſönlichleiten und in Anſehung ganz beſtimmter ſpecifiſch vorliegender Handelsobjecte. c) Die Zulaſſung der Ausnahme iſt einfach aber präcis amtlich zu beurkunden und am Verkaufsobjekte ſelbſt für Käufer und Controle erſichtlich zu machen. Erſteres kann z. B. ohne ſonderliche Weiterungen geſchehen durch Eintrag in hiefür anzulegende Liſten, welche ſich ganz beſonders da empfehlen, wo ſolche Ausnahmen zufolge der Verhältniſſe der Fiſchzucht und des Fiſchſtandes häufiger vorkommen. Das Erſichtlich— machen der Verkaufserlaubniß aber am Verkaufsobjecte ſelbſt hat durch Anbringung einer davon untrennbaren amtlichen Marke zu geſchehen. In der Regel iſt dies eine Plombe, welche an den Kiemen des todten Fiſches mittelſt Durchziehens einer Schnur ange— bracht wird. Es kann aber auch ein Amtsſiegel oder eine ſonſtige Markirungsart fein, wenn dabei nur die willkürliche Anbringung und Ablöſung der Marke ohne Ver— letzung der allgemein feſtzuſtellenden charakteriſtiſchen Merkmale unmöglich iſt. Das Plombirungsſyſtem iſt, wie bereits erwähnt, auch ſchon anderwärts mit Erfolg ein- und durchgeführt“). Es begründet Ausnahmen von beſtimmten Verboten. Jede derartige Ausnahme muß ſich aber innerhalb der Grenzen des abſolut Noth— wendigen oder Zuläſſigen bewegen und darf nie ſo weit gehen, daß die Regel durch die Ausnahmen abſorbirt wird. So ganz entſchieden auch hier. Das Plombirungs— ſyſtem ſoll und darf in ſeiner Anwendung nur für ganz beſtimmte berückſichtigungs— werthe Verhältniſſe ſpecielle Erleichterungen ſchaffen, nie aber die einſchlägigen Handels— verbote ganz aufheben. Welche Verhältniſſe man aber als berückſichtigungswerth in dieſem Sinne betrachten will, das wird vor Allem weſentlich beeinflußt durch das allgemeine Syſtem und den Umfang derjenigen Schonvorſchriften, welchen das Plombirungsſyſtem zur Seite zu treten beſtimmt iſt. Während in verſchiedenen Ländern das Syſtem der allgemeinen Winter- oder Frühjahrs⸗ (Sommer“ ſchonzeit gilt“), zufolge deſſen für die einzelnen beſtimmten Gewäſſer je nach ihren Fiſchbeſtänden in gewiſſen längeren Perioden im Laufe des Winters oder Frühjahrs (Sommers) im Prinzipe und vorbehaltlich einzelner Ausnahmen jedes *) So in Elſaß-Lothringen, Baden und der Schweiz, namentlich im Anſchluſſe an die zwiſchen dieſen Staaten abgeſchloſſene Rheinfiſchereiconvention vom 25. März 1875 und 14. Juli 1877, ſonach hauptſächlich in Anſehung der Lachſe, welche während der Schonzeit mit aus— drücklicher obrigkeitlicher Genehmigung gefangen werden. Dieſe Genehmigung darf dort nur dann ertheilt werden, „wenn die Verwendung der Fortpflanzungselemente (Rogen oder Milch) der ge— fangenen laichreifen oder der Laichreife ſo nahe ſtehenden Salmen (Lachſe), daß ſolche zur künftigen Befruchtung aufbewahrt werden können, zum Zwecke der künſtlichen Fiſchzucht geſichert iſt.“ Vergl. Art. 6 der Rheinfiſchereiconvention vom 25. März 1875, $ 6 der kaiſerl. Verordnung für Elſaß-Lothringen vom 24. Dezember 1876 (Geſ.-Bl. für Elſaß-Lothringen 1877 S. 2; abgedruckt bei E. Huber, die Fiſchereigeſetze Elſaß-Lothringens; Mannheim 1877 S. 73), Art. 12 des badiſchen Fiſchereigeſetzes vom 3. März 1870 und § 29 der badiſchen Vollzugsverordnung vom 11. Januar 1871. Ueber die Modalitäten des Plombirungsſyſtems im Allgemeinen und namentlich hinſichtlich der Anwendung auf die bayeriſchen Verhältniſſe ſ. nachher. *) So z. B. in Preußen nach den an das preußiſche Fiſchereigeſetz vom 30. Mai 1874 ſich anſchließenden Vollzugsvorſchriften für die Provinzen Brandenburg, Schleſien, Sachſen, Schleswig— Holſtein, Hannover, Weſtfalen, für die Rheinprovinz, die Regierungsbezirke Kaſſel, Wiesbaden und die Hohenzollern'ſchen Lande. Dieſem preußiſchen Syſtem ſchloſſen ſich auch benachbarte Staaten an, z. B. das Großherzogthum Heſſen nach § 5 fg. eines Uebereinkommens vom 19. Januar 1880 und nach Geſetz vom 27. April 1881 Art. 15 fg. (Heſſiſches Reg.-Bl. 1881 S. 46, 62.) ee 149 Fiſchen unterſagt ift, beſteht bei uns in Bayern!) gegenwärtig und ſicherlich auch für die Zukunft das Syſtem der Specialſchonzeiten, zu Folge deſſen für jede beſtimmte ſchonungsbedürſtige und ſchonungswerthe Fiſchgattung nach den durchſchnittlichen Ver— hältniſſen der Laichzeit eine eigene Schonzeit feſtgeſetzt iſt. Dieſe Schonzeit iſt maßgebend für jedes Gewäſſer, woſelbſt der Fiſch vorkommt und ſchließt den Fang anderer Fiſche, für welche gerade keine Schonzeit läuft, nicht aus. Ein ſolches Syſtem iſt entſchieden rationeller als das exftere**) und bringt — namentlich wenn es jo maßvoll bemeſſen ift, wie hier zu Lande — für die Fiſchereiberechtigten, in Sonderheit für die Gewerbsfiſcher, ohnehin ſchon viele Rückſichten mit ſich, deren das andere Syſtem der univerſellen Winter- und Sommerſchonzeit entbehrt. Es iſt dies bei Würdigung und Feſtſtellung zuläſſiger Ausnahmen wohl zu beachten! Weiter zu beachten iſt aber auch, daß die Durchführung unſeres Syſtems zugleich die Nothwendigkeit von ſtrenge zu exequirenden correlaten Beſchränkungen des Handels mit Schonfiſchen unabweisbar bedingt. Wer aber den guten Tropfen genießt, muß ſich auch den böſen gefallen laſſen — das iſt ſchon eine uralte Rechtsparömie, welche, wie faſt alle ſolche Kernſprüche unſerer Altvorderen, eine bündige, wenn auch nicht immer liebſame Wahrheit enthält. Auch aus dieſem Geſichtspunkte bin ich daher der Anſicht, daß man nach unſeren Verhältniſſen in der Zulaſſung von Ausnahmen über das abſolut Nothwendige und evident Zuläſſige nicht hinausgehen darf. Aus dieſem Geſichtspunkte kann ich zwar die Geſtattung von ausnahmsweiſen Verkäufen gewiſſe Schonfiſche innerhalb der Grenzen beſtimmter Normativbedingungen zu Gunſten der Förderung der künſtlichen Fiſchzucht als relativ annehmbar erachten, nimmermehr aber gewiſſe weitere da und dort begehrte Ausnahmen, welche lediglich auf die Gewinnung von ſingulären Geſchäftsvortheilen im Concurrenzgebiete des Fiſchhandels abzielen. Aber auch die Vorausſetzungen der Zulaſſung von Ausnahmen zu Gunſten der künſtlichen Fiſchzucht mittelſt des Plombirungsſyſtems bedürfen noch einer näheren Feſt— ſtellung und Begrenzung. (Fortſetzung folgt.) *) Ebenſo auch anderwärts, z. B. im Königreiche Sachſen nach der an das dortige Fiſchereigeſetz vom 15. October 1868 ſich anſchließenden Vollzugsverordnung vom 28. October 1878. Ein ähnliches, aber gemiſchtes Syſtem hat Baden nach § 19 der dortigen Fiſchereiver— ordnung vom 11 Januar 1871. Aehnlich auch Elſaß-Lothringen nach franzöſiſchem Reglement vom 25. Januar 1868 (Bulletin des lois, Ser. XI Nr. 15,810; Huber a a. O. S. 65), und nach Kaiſ. V. v. 24. Dez. 1876, die Fiſcherei in dem Rheine betr. (G. Bl. für Elſaß-Lothringen 1877 S. 2; Huber a. a. O. S. 73). **) Dem preußiſchen Syſteme bringe ich in ſeiner ſpeeifiſchen Art und Durchführung (anders in ſeinen allgemeinen Tendenzen!) meinerſeits ebenfalls keine ſonderlichen Sympathien entgegen und begreife ſo manche Oppoſition dagegen bis zu einem gewiſſen Grade vollſtändig. Nur ſollte man in dieſer Oppoſition nicht ſo ganz das Kind mit dem Bade ausſchütten, wie es in der norddeutſchen Polemik nicht ſelten geſchieht. Man möge aber auch die auf dortige Verhältniſſe abzielenden Deductionen in der Preſſe nicht ſo generell halten, daß man in den Glauben verſetzt werden könnte, es gelte die Oppoſition auch anderen, insbeſondere den ſüddeutſchen Verhältniſſen. Es giebt immer Leute, denen derartige Generaliſirungen ſehr gelegen erſcheinen. Ich conſtatire daher auch mit Genugthuung die neuerliche Verſicherung der Stettiner „Deutſchen Fiſchereizeitung“ (1881 Nr. 293), daß ſie bei ihren Beanſtandungen der Schonvorſchriften bayeriſche Verhältniſſe zunächſt nicht im Auge habe. Möge dies hierorts beachtet werden. Intereſſant iſt übrigens, daß auch Benecke in ſeinem trefflichen Werke über die Fiſche und Fiſcherei Oſt- und Weſtpreußens S. 434 das Syſtem der Specialſchonzeiten für die einzelnen Fiſche empfiehlt. Wenn er auch eine locale und jährliche Wandelbarkeit der Schonzeitnormirung wünſcht, jo wäre das für unſere bayeriſchen Verhältniſſe ſchlechthin unannehmbar. Abſolut das Richtige für jedes Gewäſſer ließe ſich auch damit nicht treffen. Man muß ſich hierorts immer mit gewiſſen Durchſchnittsnormen begnügen, aber eben die Durchſchnittsverhältniſſe ſo fixiren, daß ſie wenigſtens im Ganzen das Richtige ent— | halten. Uebrigens verkenne ich keineswegs, daß gewiſſe locale Rückſichten auf die Fiſchzuchtver— ö hältniſſe auch in den Schonvorſchriften ſich ſpiegeln müſſen. Sie werden aber zweckmäßiger in ganz anderen Richtungen und Formen als in Geſtalt der Feſtſetzung von verſchiedenen local en Schonzeiten bethätigt. 1 Se VII. Der Jiſchrechen. Ein Wort an unſere Freunde vom Sport. *Nicht um das obengenannte Fanggeräthe zu empfehlen, ſondern um deſſen Ge— brauch und Einbürgerung hintanzuhalten, ſollen ein paar Worte über dasſelbe geſagt ſein. Ein Correſpondent der „Oeſterreichiſch-ungariſchen Fiſcherei-Zeitung“ hat in dieſem Blatte jüngſthin den „Fiſchrechen, fish rake“ als eine Art von Univerſalauskunfts— mittel für Fälle, „wenn Fiſche da ſind, aber nicht beißen“, dringend empfohlen und wie folgt beſchrieben: „Der Fiſchrechen beſteht aus 1½ Meter langem Gimp mit circa 10—12 diverſen mittelgroßen und großen Drillingen, einigen Seitendrillingen, vielem Walzenblei und circa 3— 4 ſtarken Wirbeln. Ein Haſpel mit bedeutend ſtärkerer Schnur wird am Angelſtock eingeſetzt, daran der Fiſchrechen eingehängt und 10 Meter oberhalb des Fiſchſtandes eingeworfen. Der Fiſchrechen ſenkt ſich ſofort zu Boden und rollt nun mit ſeinem Walzenblei in der Richtung nach den Fiſchen; rückwärts nahe gekommen, wird derſelbe mit einer Bewegung des Angelſtockes, ähnlich der, wenn der Schnitter die Garbe mäht, mitten unter die Fiſche hineingeſchleudert. Iſt der Hieb nur einigermaßen gut und kräftig geführt und ſind Fiſche da, ſo iſt der Erfolg ein eklatanter; ein Zerren, Reißen und Zucken an der Schnur kündigt ſogleich an, daß mehrere Fiſche gefaßt ſind, auch das Gefühl in der Hand iſt ein höchſt unreguläres. Nun wird raſch angezogen und der Fiſchrechen gelandet. Alsbald zeigt ſich, daß 4—6 Fiſche verſchiedener Größe angehauen find, der Eine am Bauch, der Andere am Rücken, ein Dritter an den Kiemen, ein Vierter an der Seite ꝛc.; ſie werden raſch abgelöſt, verſorgt und dasſelbe Manöver mit dem Fiſchrechen einige Schritte weiter oben wiederholt.“ Dazu bemerkt der Autor dieſer Recommandation!) ſelbſt: „Sportmäßig iſt der Fiſch— rechen allerdings nicht, rationell jedoch in Fällen, wo alle Kunſt an dem Eigenſinn oder der Trägheit der vorhandenen Fiſche geſcheitert und der Angler nicht mit leerer Taſche nach Hauſe wandern und ſich auslachen laſſen will.“ Auch wir finden beſagtes In— ſtrument, deſſen Exiſtenz und Anwendung übrigens nichts ganz Neues iſt, „höchſt unſportmäßig, aber auch — abweichend von obiger Anſicht — geradezu irrationell.“ Rationell iſt nach Etymologie und Sinn des Wortes doch nur, was vernünftig iſt. Kann man es aber als vernünftig bezeichnen, ein Fanggeräthe anzuwenden, durch welches, wie in jenem Artikel an anderer Stelle ſelbſt zugegeben wird, „die Fiſche äußerſt beunruhigt“ und alle möglichen Fiſche ohne Unterſchied der Art und Größe mit Verletzungen herausgeriſſen werden, welche es ſicherlich in den weitaus meiſten Fällen unmöglich machen, ſolche Fiſche, die noch zu klein oder nach ihrer Art etwa gerade in der Laichzeit oder ſonſt ſchonbedürftig ſind, gut abzulöſen und wieder in das Waſſer einzuſetzen?! Wirklich rationelle Angler werden ſtets darauf Bedacht nehmen, thunlichſt ſolche Angelgeräthe auszuwählen und anzuwenden, welche die Möglichkeit den Fiſch ohne ſchwerere Verletzungen von der Angel abzulöſen und je nach Befund wieder einzuſetzen, inſoweit gewähren, als es nach den gewöhnlichen durchſchnittlichen Verhältniſſen eben irgend möglich iſt. Das vorgedachte perniciöſe Inſtrument entſpricht aber ſicherlich einer ſolchen vernünftigen Rückſicht nicht im Entfernteſten. Bis zu einem gewiſſen Grade *) Wie derartige Empfehlungen „ziehen“, beweiſt die darauf gefolgte „Anfrage“ in Nr. 36 der öſterr.-ungariſchen Fiſchereizeitung. r 151 laſſen ſich Inconvenienzen in dem vorgedachten Punkte allerdings niemals gänzlich aus— ſchließen. Allein zwiſchen dem Hinnehmen des Unvermeidlichen und dem Anwenden von Fanggeräthen, mit welchen es auf die geſchilderte bedenkliche Art von Verletzungen förmlich abgeſehen iſt, liegt ein gewaltiger Unterſchied. Die Tendenz, um jeden Preis Fiſche haben zu müſſen, wenn man ſie gerade haben will, kann dabei wahrhaftig nicht als berechtigte Richtſchnur erkannt werden. Darum fort mit ſolchem Zeug von Angelgeräthen — zunächſt aus eigener Ablehnung Seitens der Angler, nöthigenfalls aber auch mittels amtlicher Verbote und richter— licher Einſchreitung. Letztere Maßnahmen ſind in der hier beſprochenen Richtung ebenſo gerechtfertigt und ſachlich am Platze, wie in Anſehung der Fiſchgabeln, Schnapp— haken ꝛc. x. Auch gehört der „Fiſchrechen“ unſeres Erachtens ohnehin zweifellos zu denjenigen „ſchädlichen Inſtrumenten und groben Werkzeugen“, deren Anwendung bei uns in Bayern nach 8 6 der Oberpol. Vorſchriften vom 27. Juli 1872 Jedem, ſelbſt dem Fiſchereiberechtigten, verboten iſt. Man hüte ſich deßhalb auch aus dieſem Geſichtspunkte vor dem Gebrauch jenes Werkzeuges. Seitens der Fiſchereigeräthefabriken wäre es aber viel angemeſſener, wenn ſie ihre Verbeſſerungsbeſtrebungen auf die Qualität der — heutzutage oft recht wenig preiswürdigen — hergebrachten, rationellen und erlaubten Angel— geräthe verwenden würden, ſtatt, wie es jetzt, namentlich jenſeits des Canals, in Mode iſt, allerlei Neuigkeiten erfinden zu wollen und Geräthe in den Handel zu bringen, welche nur die irrationelle Tendenz fördern: „Her mit Fiſchen um jeden Preis.“ Das iſt ein ent— ſchiedener Abweg der Fabrikation und des Handels. Darum aber auch vor Allem nichts kaufen von ſolchen Dingen! VIII. Vereinsnachrichten. 1) Aus dem bayeriſchen Fiſchereivereine. Ehe noch die regelmäßigen, während der Sommerzeit ſtatutenmäßig ſiſtirten | Monatsſitzungen des bayeriſchen Fiſchereivereins wieder ihren herbſtlichen Anfang nahmen, { bot ſich dem Vereine bereits beſonderer Anlaß zu einer weiteren außerordentlichen i Vereinsverſammlung. Herr von Behr, der unermüdliche verdienſtvolle Präſident des deutſchen Fiſcherei— vereins, hatte Herrn Kammeringenieur Brüſſow von Schwerin, welcher in England und anderwärts eingehende Specialſtudien über die Anlegung von Fiſchſteigen (Fiſchpäſſen, Fiſchleitern, Lachsleitern) gemacht, auch bereits eine Anzahl ſolcher Bauanlagen, namentlich in Mecklenburg, geleitet und ausgeführt hat, dazu veranlaßt, auch ſüddeutſche Fiſchſteig— verhältniſſe in den Kreis ſeiner Studien an Ort und Stelle zu ziehen. Herr Brüſſow begab ſich demzufolge zunächſt nach Ulm, beſichtigte von da aus, auf Grund vorgängiger Verſtändigung mit dem J. Vorſtand des ſchwäbiſchen Kreisfiſchereivereins, Sr. Excellenz Herrn Regierungspräſidenten von Hörmann, und in Gegenwart des Herrn kgl. Ober— baurath Schmidt von München, ſowie verſchiedener anderer Herren von Ulm und Augs— burg, das neue große Illerwehr bei Ay und den an demſelben angelegten Fiſchſteig, bezüglich deſſen ſich noch techniſche Anſtände ergeben hatten. Nach Herrn Brüſſow's Mittheilungen verſtändigte man ſich leicht über einige nöthige bauliche Aenderungen, deren welche vorausſichtlich alle noch beſtehenden techniſchen Mängel behoben werden. Von Ulm aus kam Herr Kammeringenieur Brüſſow verabredungsgemäß nach München. Dort wurden am 25. September l. Is. Vormittags der Fiſchſteig und die ſonſtigen für den Aufſtieg der Fiſche, insbeſondere der Huchen, in die obere Iſar belangreichen Waſſer— bauverhältniſſe unter- bezw. oberhalb der Marimiliansbrüde bis aufwärts zum ſog. Muffatwehr einer eingehenden Beſichtigung unterſtellt. Anweſend waren hierbei außer 1 * ‚ d L l Da dem hochverehrlichen Gaſte von technischer Seite die Herren k. Kreisbaurath Michel, k. Flußbauamtmann Karl und Stadtbaubeamter Frauenholz von München, dann von Seite des Vereins, beziehungsweiſe aus officiellen Kreiſen, die Herren Geheimer Rath von Wolfanger und Regierungsrath Maltz und die Herren Vereinsmitglieder Hauptmann Fiſcher, Amtsrichter Dr. Lammer, Major von Schallern, Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger u. A. Das Ergebniß war auch hier eine allſeitige Verſtändigung über die nothwendigen Maßnahmen. Sie beſtehen zunächſt in einigen Veränderungen des Fiſchſteigs an dem Maximilianswehr, insbeſondere durch Verlängerung und Um— biegung deſſelben nach unten, ſowie durch Erweiterung und Vertiefung der Zwiſchen— räume zwiſchen den Sperren. Nothwendig erſcheint ſodann aber auch noch etwas weiteroben ein zweiter Fiſchſteig, da nach allſeitiger, von Herrn Brüſſow vollſtens getheilter Anſicht weder die beſtehenden Schleuſen und Ueberfälle, noch das ſog. Muffat— wehr den wünſchenswerthen Aufſtieg der Fiſche, insbeſondere der Huchen, geſtatten. Herr Kammeringenieur Brüſſow gab ſein Gutachten dahin ab, daß dieſer zweite Fiſch— ſteig am zweckmäßigſten bei einer von ihm bezeichneten Stelle an den bisherigen Ueber— fällen „ des Muffatwehres angelegt würde. Dort ſtehen ohnehin waſſer— bauliche Veränderungen in Ausſicht und würde dabei der neue Fiſchſteig gegenüber dem Zwecke keine erheblichen und unverhältnißmäßigen Koſten verurſachen. Am Abend des 25. September 1881 fand ſodann Verſammlung des Fiſcherei— vereins ſtatt, in welcher Herr Brüſſow weitere höchſt ſchätzenswerthe Mittheilungen über Fiſchſteigverhältniſſe?) machte, auch Pläne für zweckmäßige Herſtellung ſolcher in Vor— lage brachte. Nebſtdem verbreitete ſich auch Herr Brüſſow, welcher als Krebszüchter ganz beſonderen Ruf genießt, über ſeine desfallſigen Erfahrungen und Methoden in höchſt dankenswerther Weiſe, indem er zugleich eine ſchriftliche Darſtellung derſelben gütigſt vertheilte.“) Im Anſchluſſe an dieſe beiden Hauptgegenſtände entwickelten ſich ſehr lebhafte und intereſſante Beſprechungen, an denen ſich namentlich auch die Herren Geheimrath von Wolfanger, Regierungsrath Maltz, Regierungsrath Haag, Regierungs— aſſeſſor Gareis, Hauptmann Fiſcher, Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger (welcher zugleich nach: 21 der Statuten ſtellvertretend den Vorſitz führte) und andere Herren betheiligten. Hervorzuheben iſt namentlich aber noch, daß auch Herr Bezirks— amtsaſſeſſor Hörmann von Regensburg als Schriftführer und Delegirter des dortigen Kreisfiſchereivereins die Vereinsverſammlung mit ſeiner Gegenwart erfreute. Allſeitig wurde dieſe Thatſache als ein Ausdruck für das beiderſeits vorhandene Beſtreben auf— richtig hingebenden Zuſammenwirkens freudig begrüßt. Am Dienſtag den 27. September 1881 begab ſich endlich noch Herr Brüſſow auf Anregung von höherer Seite und in Begleitung von Vereinsmitgtiedern nach Dachau zur Amper, um auch ein dort befindliches größeres Wehr zu beſichtigen und über die Frage der Nothwendigkeit und eventuellen Art der Anlage eines Fiſchſteigs ſein ſchätzbares Gut— achten abzugeben. Dieſes Gutachten fiel ebenfalls im Sinne der Bejahung der Noth— wendigkeit und Ausführbarkeit aus, und war mit Detailvorſchlägen verbunden, welche Herr Brüſſow auch noch in Form einer Projectſkizze niederzulegen gütigſt zuſicherte. Den Werth der ſog. Fiſchſteige, namentlich für die Zucht und Hege der größeren Salmoniden hat die Neuzeit richtig erfaßt. Um jo mehr hat der bapyeriſche Fiſcherei— verein in hohem Grade Anlaß, Herrn Brüſſow und ſeinen Herren Committenten für die der Fiſchereiſache ſpeciell in Bayern geleiſtete werthvolle Förderung ganz beſonderen Dank zu bewahren. — Als neue Mitglieder wurden in den bayeriſchen Fiſchereiverein aufgenommen die Herren Dr. R. Bonnet, k. Profeſſor an der Centralthierarzneiſchule in München und Mathias Bierbichler, Fiſchmeiſter in Ambach. ) Wir bringen hierüber ſpäter Näheres. Die Red. z) Wird in unſeren Blättern zum Abdruck kommen. Die Red. 153 — — 2) Generalverſammlung des niederbayeriſchen Kreis-Fiſcherei— Vereins am 28. Mai 1881. (Schluß.) 3 8) Die Mitgliederzahl des Fiſchzucht-Vereines Straubing beträgt 299. In der künſtlichen Fiſchzuchtanſtalt dieſes Vereines wurden erbrütet: 10,000 Forelleneier von Hüningen; 10,500 Bachforelleneier, 10,000 Forelleneier und 6000 Saiblingeier, ſämmtlich von Gebrüder Kuffer in München. Von dieſen 36,500 Eiern kamen 500 todt an und 1000 ſtarben während des Ausbrütens ab; 35,000 ſchlüpften aus. Es traten aber plötzlich in dem Waſſerbehälter kleine weiße flockige Pilze auf, welche maſſenhaftes Abſterben der kleinen Fiſche herbeiführten. Vom 15. bis 28. März 1881 gingen gegen 30,000 Fiſchchen zu Grunde. Der Reſt von eira 5000 Fiſchen wurde durch raſches Verbringen derſelben in ein Forellenwaſſer gerettet. Die im Oktober 1880 angeſtellten Verſuche mit Befruchtung von Forelleneiern gelangen. Der Verein hat von der Stadt Straubing ein Donau-Altwaſſer auf die Reihe von 10 Jahren gepachtet, wofür ein Aufſeher beſtellt iſt. Ferner hat derſelbe drei Forellenbäche pachtweiſe erworben, um Forellen behufs künſtlicher Befruchtung groß zu ziehen. Es ſoll auf dieſe Weiſe der theuere Bezug von Fbrelleneiern vermieden werden. Der ſchon vor 3 Jahren hierauf bezüglich gemachte Verſuch berechtigt zu der ſchönſten Hoffnung, da die zu dieſer Zeit eingeſetzten Forellen innerhalb dreier Jahre ein Gewicht von 2 — 21/2 Pfund erreicht haben. Um genügende Futterfiſche für die Forellen zu erhalten, ſollen Pfrillen in die Bäche eingeſetzt werden. Eine Hauptaufgabe des Vereines wird aber die Bevölkerung des Donauſtromes ſein. Zu dieſem Zweck wurde das Donau-Altwaſſer in Pacht genommen und ſoll mit der Zucht des Schill (Zander) der Anfang gemacht werden. Der Verein betheiligte ſich auch bei der internationalen Fiſcherei-Ausſtellung von 1880 zu Berlin und erhielt derſelbe ein Diplom. Auch bei der niederbayeriſchen Kreis- Fiſcherei— Ausſtellung von 1880 zu Paſſau war der Verein in hervorragender Weiſe betheiligt. Herbe Klagen führt der Fiſchzuchtverein Straubing über die Raub— fiſcherei von gewerbetreibenden und privaten Fiſchern, über Mißachtung der Laich- und Schonzeit, über Ausbeutung durch Legangeln x. 9) Der Fiſchzuchtverein Vilshofen zählt 31 Mitglieder. In der künſtlichen Brut— anſtalt dieſes Vereines wurden erbrütet: 3000 Lachsforelleneier aus der k. bayer. Fiſchzucht— anſtalt Engelſtein; ferner 5000 Forellen- und 3000 Saiblingeier von Gebrüder Kuffer in München. Von den Lachsforelleneiern aus Engelſtein ergaben ſich wenig Verluſte und wurden die Fiſchchen, nachdem ſie die Dotterſäcke verloren hatten, in das große Streckbaſſin ausgeſetzt, wo ſie gut gedeihen. Bei den Forellen- und Saiblingeiern war das Reſultat kein jo günſtiges, indem viele Fiſchchen bis Februar J. Is. eingingen. Der k. Rentbeamte Stetter zu Vilshofen ſetzte 1879 und 1880 je 2000 Forellen und im Jahre 1880 300 Krebſe in die von ihm gepachteten Bäche. Ferner legte derſelbe in ſeiner Fiſchzuchtanſtalt 2000 Lachsforelleneier, von der Chiemſee-Adminiſtration Engelſtein bezogen, auf, von welchen nur 150 ſich nicht entwickelten. Die erzielten Fiſchchen befinden ſich ſeit Januar l. Is. im Streckbaſſin. Von den Gebrüdern Kuffer zu München bezog derſelbe 3000 Forellen- und 2000 Saiblingeier, von denen ſich 25 Prozent nicht entwickelten. Privatier Karl Gaßner von Vilshofen beſitzt ſeit 1879 eine Fiſchzuchtanſtalt mit 12 kaliforniſchen Brutkäſten und 6 Aufzuchtbaſſins von glacirten Kacheln mit Cementbeſchlag, ſowie einen Weiher mit kieſigem Boden. Derſelbe bezog im November 1880 eirca 30,000 Eier, und zwar Seeforellen- und Bachforellen-Eier aus Engelſtein am Chiemſee, Saibling— Eier von Gebrüder Kuffer und Baſtardeier von amerikaniſchen und europäiſchen Forellen aus der kaiſerl. Fiſchzuchtanſtalt zu Hüningen. Die See- und Bachforellen aus Engelſtein zeigten in ihrer Entwickelung als Eier und als Fiſchchen die geringſten Verluſte; von den Hüninger Eiern gingen 2700 und von den Kuffer'ſchen 300 zu Grunde. In den 3 Abtheilungen des Weihers ſind etwa 1750 Forellen und Saiblinge unter— gebracht, welche mit Weißfiſchen und Pferdefleiſch gefüttert werden. 9 2 y e 154 10) Der Fiſchzuchtverein Wegſcheid mit 56 Mitgliedern hat im Jahre 1880 eine zweite Brutanſtalt, in einer eigens zu dieſem Zweck erbauten Hütte, nach dem Syſtem Strauß mit 5 Brutbaſſins und einem anſtoßenden Streckteich errichtet. In derſelben wurden 4000 embryonirte Forelleneier aufgelegt; die Brut ſoll theils in die Nachbarbäche vertheilt, theils an auswärtige Mitglieder abgegeben werden. In der älteren, um einen Brutkaſten vermehrten Brutanſtalt wurden 6000 Aeſcheneier aufgelegt und ſoll die Brut in die wilde Rana verpflanzt werden. Die Karpfenzuchtergebniſſe des Kaufmanns Harslem zu Breitenberg und der Leinwandhändler Rauſcher zu Schönberg und Reſch zu Raſtbühl ſind von günſtigem Erfolg begleitet. 11) Der Fiſchzuchtverein Wolfſtein zählt 52 Mitglieder. Die Waldkirchener Brutanſtalt hat mit weniger günſtigen Reſultaten als in den Vorjahren gearbeitet, da die ſämmtlichen Beſtände mit 7000 Eiern durch Froſt vernichtet wurden. Die Anſtalt hat nun Quellwaſſer erhalten, wodurch dieſem Uebelſtand abgeholfen ſein dürfte. Die Freyunger Anſtalt erzielte bei einem Verluſt von 30 — 50 Prozent gegen 2000 junge Forellen, welche in den Sausbach in 3 Partien ausgeſetzt wurden. Bei dieſer Gelegenheit wurde die Wahr— nehmung gemacht, daß der Wechſel zwiſchen Bach- und Quellwaſſer nicht den geringſten nachtheiligen Einfluß auf die Fiſchchen ausübte. Der Verein erhielt in der künſtlichen Fiſch— brutanſtalt zu Fürſteneck ein neues Etabliſſement, in welchem Huchen- und Aeſchen-Eier erbrütet werden ſollen. In den drei älteren Zuchtanſtalten dieſes Vereines wurden 1880/81 16,000 Forellen- und 2000 Saibling-Eier erbrütet, letztere mit ganz beſonders gutem Erfolg. In den Ausſchuß des Kreisvereins wurden die bisherigen Mitglieder und als neues Herr Oekonomierath Schinner gewählt. Herr Benefiziat Enzensberger von Griesbach erſtattete einen ſehr intereſſanten Detailbericht über den Stand des Fiſchzuchtvereines Griesbach. Der II. Vorſtand Herr k. Regierungs-Aſſeſſor Müller hielt einen Vortrag über den Transport junger Fiſche, indem er auf die Schwierigkeiten dieſer Angelegenheit hinwies und einen Apparat zum Transport des Fiſchhalters in ſchwingender Lage unter ſteter Abkühlung des Waſſers erläuterte. Der Delegirte des Vereines Straubing, Herr Kraus, gab ebenfalls die von ihm ſelbſt gemachten Wahrnehmungen über den Transport von jungen Fiſchen bekannt und erbot ſich, einen nach ſeinen Erfahrungen konſtruirten Transport-Apparat den Vereinen im Bedarfsfalle zur Verfügung zu ſtellen.“) Damit aber auch der Genuß aus der Praxis nicht fehle, konnte ſich die Verſammlung an der im Saale von dem Fiſchereivereine Landshut improviſirten Ausſtellung von in der Fiſchzucht-Anſtalt dieſes Vereins ſelbſt erbrüteten und aufgezogenen 11/9, — 2jährigen Saib— lingen, Forellen und Huchen erfreuen, und führte die Verſteigerung dieſer Fiſche einen anſehnlichen Erlös der Vereinskaſſa zu. 3) Fiſchzuchtbeſtrebungen des oberpfälziſchen Kreisfiſchereivereins in Regensburg. Der oberpfälziſche Kreisfiſchereiverein empfiehlt mit Ausſchreiben vom 9. September 1881 aus der Klaſſe der Winterlaichfiſche für die Oberpfalz namentlich die Züchtung von Forellen, Aeſchen und Seeforellen (trutta lacustris) und zwar Forellen für die oberen Waſſerläufe der dortigen Flüſſe und die Bäche des Kreiſes, Aeſchen für viele andere Strecken der Flüſſe, die Seeforellen aber für manche kalte Teiche. Der gedachte Kreisfiſchereiverein erläßt dabei an die Fiſcherei-Vereine und an alle ſonſtigen Fiſcherei-Intereſſenten des oberpfälziſchen Kreiſes die dringendſte Einladung, die von ihnen für die Winterzuchtperiode 1881/82 gewünſchten Edelfiſcheier nach Zahl und Art mit thun— lichſter Beſchleunigung ihm mitzutheilen. Dabei wünſcht der Verein beſondere Bedachtnahme auf Errichtung neuer Brutſtätten oder größere Ausdehnung und beſſere Ausſtattung der ſchon beſtehenden Anſtalten. Anträge auf Zuſchüſſe hiezu nimmt er jederzeit entgegen und ſichert nach Thunlichkeit Berückſichtigung derſelben zu. Für die Gewähr ſolcher Zuſchüſſe werden jedoch verſchiedene Aufſchlüſſe und Zuſicherungen in den Geſuchen erfordert, nämlich: Wäre es nicht möglich, uns eine nähere Beſchreibung obenerwähnter Transportapparate für unſer Blatt mitzutheilen? Die Red. 155 1) Bei Geſuchen für Brutanſtalten, Brutapparate und Brutmaterial wären Abſicht und Zweck, ſowie Ort, Art und Umfang oder ſonſtige Aufſchlüſſe genau darzulegen. Es wäre Sorge zu tragen, daß die mit Vereinszuſchüſſen beſchafften Brut-Ein— richtungen auch dauernd ihrem Zwecke erhalten bleiben. Insbeſondere werden Private hiefür zureichende Garantie, z. B. durch Eigenthumsvorbehalt für den Kreisverein ꝛc. oder ſonſtwie zu bieten haben. Die gezüchtete Fiſchbrut kann je nach Verhältniſſen unentgeltlich z. B. an Vereins— mitglieder bis zu gewiſſem Maße, oder um den Selbſtkoſtenpreis da- und dorthin abgelaſſen oder zunächſt in Vereinsfiſchwäſſer verwendet werden. Es wäre jedoch zu den Geſuchen ſchon anzugeben, welche Fiſche gezüchtet werden? in welcher Zahl? für welche Gewäſſer? unter welchen Abſatzbedingungen? 4) Seitens der Vereine wie Seitens Privater wäre die eigene Vermögenslage und Leiſtungsfähigkeit aufzuklären. Endlich 5) wäre über die Ergebniſſe einer jeweiligen Brutperiode dem Kreisvereine Mittheilung zu machen. 5) — 3 — IX. Kleinere Mittheilungen. Fiſchereigeſetzgebung. In der öſterreichiſch-ungariſchen Monarchie wird es bekanntlich nun auch recht rührig im Intereſſe der Fiſcherei, insbeſondere im Sinne der Kräftigung des rechtlichen Fiſchereiſchutzes. Die öſterreichiſch-ungariſche Fiſchereizeitung, welche ſich in der Vertretung dieſer Tendenz bereits ſehr weſentliche Verdienſte erworben hat, veröffentlicht in ihrer Nr. 36 nunmehr auch ein am 7. Nov. 1880 erlaſſenes und am 27. Aug. 1881 amtlich publicirtes neues Fiſchereig eſetz für die Bukowina, nebſt der dazu gehörigen Vollzugs verordnung vom 21. Auguſt 1881. Wir werden demnächſt Näheres hierüber mittheilen. Internationale Fiſchereiausſtellung in London im Jahre 1883. Die öſter— reichiſch-ungariſche Fiſchereizeitung ſchreibt hierüber: „Wie die „Fiſhing Gazette“ mittheilt, fand vor mehreren Tagen in der Fiſchhändlerhalle zu London eine Verſammlung ſtatt, welcher der Marquis von Exeter, mehrere Parlamentsmitglieder und viele andere Herren von öffentlicher Stellung beiwohnten, um zu berathen, ob eine Fiſcherei-Ausſtellung im Jahre 1883 abzuhalten ſei. Es wurde ein Subfomite ein— geſetzt, welches die nöthigen Vorbereitungen einleiten und eine öffentliche Verſammlung einberufen ſoll. Eine große Anzahl angeſehener und einflußreicher Perſonen hat ver— ſprochen, die Sache zu unterſtützen und die Geſellſchaft der Fiſchhändler hat in zuvor— kommendſter Weiſe zu den Koſten und zum Garantiefond Geld bewilligt. Man hofft mit Zuverſicht auf Unterſtützung ſeitens der Regierung und auf die Königliche Protection. Nachträglich wurde der Vorſchlag gemacht, die Ausſtellung im Kryſtallpalaſt abzuhalten, indem dort ein großes ſchönes Aquarium und große Teiche vorhanden ſind, die benützt werden könnten und überdies der Palaſt ſchon an ſich eine der größten Sehenswürdig— keiten Londons iſt, daher die Anziehungskraft der Ausſtellung bedeutend ſteigern würde. Mit Rückſicht auf die günſtigen Erfolge, welche die Ausſtellungen in Berlin und Norwich erzielten, dürfte es wohl nicht zweifelhaft erſcheinen, daß auch die Londoner Ausſtellung die erfreulichſten Reſultate zu verzeichnen haben wird.“ Nach „Foreſt and Stream“ ſcheint aber das geplante Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika wenigſtens vorerſt noch keinen beſonderen Sympathien zu begegnen. Es ſoll die Gewährung von Regierungsſubventionen nicht wahrſcheinlich ſein und auf Seite von Notabilitäten, wie der Herren Prof. Baird, Brown Goode, ꝛc. noch keine Luft zur Betheiligung beſtehen. Die Stettiner „Deutſche Fiſchereizeitung“ bezweifelt auch eine erhebliche Betheiligung aus Deutſchland — wie uns bedünken will, nicht ohne gute und zwar verſchiedenartige Gründe. Ein Lehrkurſus über künſtliche Fiſchzucht wird nach Bekanntmachung der k. ſächſiſchen Miniſterien des Innern und der Finanzen vom 27. Aug. 1881 auch dieſes Jahr während der Forellenlaichzeit bei der kgl. Forſtakademie in Tharandt durch Prof. Dr. Nitſche abgehalten und zwar öffentlich und unentgeldlich. en den: ne FETTE MR. Krebszucht. Nach der „Aſchaffenburger Zeitg.“ ſollen von Fiſchern in Gemünden eine Anzahl von Krebſen, welche aus Joſſa herbeigebracht wurden, im Main, dann in der Sinn und Saale eingeſetzt worden ſein. Zweck der Maßregel iſt die Wieder⸗ einbringung der Krebſe, welche die ſog. Krebspeſt vertilgt hatte. Krebspeſt. Die Krebspeſt macht in den märkiſchen Gewäſſern noch immer Fort— ſchritte. In dem Parſteinſee bei Angermünde iſt die Seuche ebenfalls ausgebrochen. Nach Ausſage der Fiſcher befindet ſich kein lebender Krebs mehr an dem einen Ende des Sees, wogegen beim Parſteinwerder und weiter am andern Ende noch wenige Krebje vorhanden ſein ſollen. (Deutſche Fiſchereizeitung). — Ueber die Ausbreitung der Krankheit in Schleſien (ſ. oben S. 105), insbeſondere im Liegnitzer Kreiſe, theilt der „Liegnitzer Anzeiger“ mit, daß die Erkrankungsſymptome dort in der Katzbach zuerſt im März d. J. zu Tage getreten ſeien. In der Oder und namentlich in den flachen Gewäſſern ſeien ſie von den Fiſchern ſchon ſeit längerer Zeit wahrgenommen worden. Aeſchen- und Amaulfang. Die gegenwärtige Aeſchenfangzeit gibt uns Veranlaſſung zu folgender Notiz. Nach mehrfachen, namentlich im Juli und Anfangs September 15 ſtattgehabten Erprobungen iſt die auf S. 137 erwähnte, bei H. Hildebrand in München käufliche ſog. Schneider'ſche Aitelfliege auch auf Aeſchen ſehr verwendbar. Ob freilich auch noch im Spätherbſte, wäre 9 noch zu erproben. Dieſe etwas große u Fliege gewährt namentlich Erfolg bei etwas angetrübtem und höherem Waſſer, wo die üblichen kleineren Aeſchfliegen von den Fiſchen nicht mehr ſo gut geſehen werden. Weniger verwendbar wird ſie im Gebirge ſein. — Bemerkenswerth iſt ferner, daß im heurigen Sommer im Seefelder See (Oberbayern) auch auf den Amaul (Schill, Zander) mit Erfolg vermittelſt Anwendung der bekannten Löffelköder geangelt wurde. Lachsfang im Main. Bei Großwelzheim, 2 Stunden unterhalb Aſchaffenburg, wurde im heurigen Frühjahre ein 5 Pfund ſchwerer Lachs gefangen. Es iſt wohl ein Ergebniß der künſtlichen Züchtungen. Alle etwaigen dortigen Lachsfänge ſollten zur Kenntniß des Vorſtandes des unterfränkiſchen Kreisfiſchereivereins gebracht werden, um die Reſultate der künſtlichen Lachszucht ꝛc. für das Maingebiet beurtheilen zu können. Bei der Otterjagd iſt — 5 5 Herr A. Pfaff aus Frankfurt a.) M. in der „Deutſchen Fiſchereizeitung“ „das Wichtigſte die Feſtſtellung, ob der Otter zu Berg oder zu Thal gefiſcht hat. Die Loſung des zu Berg fiſchenden Otters wird nämlich immer härter, zuletzt wie trockener Schnupftabak, und die des Thalfiſchers immer weicher, zuletzt ganz flüſſigwie Oel“. Möchten uns nicht unſere jagenden und fiſchenden Freunde ihre Anſichten und Erfahrungen hierüber mittheilen? Fiſchausſtellung in Straubing. Die „Deutſche Fiſchereizeitung“ ſchreibt hierüber: „Während des Kreislandwirthſchaftsfeſtes hatte man eine Fiſchausſtellung veranſtaltet, welche einiger ſeltener Exemplare wegen allgemeine Bewunderung erregte. Die Guts— verwaltung des Herrn Grafen Preyſing-Lichtenegg-Moos hatte drei Stück hundertjährige Karpfen aus dem Schloßteich ausgeſtellt, denen man ihr hohes Alter in jeder Beziehung anſehen konnte. Ihre Haut war runzelig und aufgeſprungen, der Kopf faſt ſo groß wie der eines Kalbes, um den Leib waren ſie etwa ſo dick wie ein Spanferkel und der längſte mochte faſt einen Meter meſſen. (2) Auch ein Sterlet, welcher in der bayerischen Donau bei Oſter— hofen gefangen wurde, war zu ſehen. Sogar eine Schildkröte, gleichfalls in der Donau ge- fangen, war vorhanden. Außerdem waren ungefähr 19 Sorten Fiſche vertreten; Huchen fehlte.“ X. Verſonalien. Am 19. Dezember 1880 ſtarb in London Francis Trevelyan Buckland, geb. am 17. Dez. 1826, einer der bedeutendſten und verdienſtvollſten Förderer der. Fiſchzucht, ſeit 1866 Inſpektor der engliſchen Lachsfiſchereien. Er hatte erheblichen und verdienſtlichen Einfluß auf die englische Fiſchereigeſetzgebung geübt und ſich auch durch ſchriftſtelleriſche Arbeiten ausgezeichnet. Außerdem verſtarb auch H. L. Rolfe, ein bekannter engliſcher Fiſchmaler, deſſen Fiſchbilder, in Oel gemalt, in England ſehr geſchätzt waren. 157 XI. Titerariſches. * Wir haben bereits neulich auf das treffliche Werk von Dr. Berthold Benecke, Prof. in Königsberg über Fiſche, Fiſcherei und Fiſchzucht in Oft: und Weſtpreußen aufmertſam gemacht und hiebei betont, daß dieſes Buch einen ſeinen Titel weit überragenden Werth hat. Zum Nach— weiſe deſſen kommen wir nochmals darauf zurück und erſuchen unſere freundlichen Leſer, nach— folgende Ueberſicht des reichhaltigen Inhalts des Werkes in Betracht zu ziehen. Letzteres zerfällt in drei Bücher (Abtheilungen). Unter dem Titel: „Die Fiſche in Oſt- und Weſtpreußen“ liefert der Herr Verfaſſer im erſten Buche eine Reihe ganz vortrefflicher, wiſſenſchaftlich durchgebildeter Erörterungen über faſt alle Südwaſſerfiſche Deutſchlands, namentlich über den Bau und die Verrichtungen des Thierkörpers im Allgemeinen, über die ichthyologiſche Syſtematik, über die ſpeeifiſchen Eigenthümlichkeiten, über Lebensweiſe, Werth, Verwendung und Fang der einzelnen Fiſcharten, über deren Laichzeit, über ihre Feinde aus dem Gebiete des Thier- und Pflanzenreichs und über ihre Krankheiten. Dieſes erſte Buch geht weit über die blos lokalen Verhältniſſe hinaus und iſt in hohem Grade belehrend. Etwas enger ſchließt ſich letzteren das zweite Buch an, betitelt: Die Fiſcherei in Oſt- und Weſtpreußen. Hier beſchreibt der Verfaſſer die dortigen Ge— wäſſer und die Geſchichte und Praxis der dortigen Fiſcherei, fügt aber wiederum auch weiter tragende höchſt ſchätzenswerthe Ausführungen bei über die volkswirthſchaftliche Bedeutung der Fiſcherei, über die Urſachen ihres Rückganges und die Mittel zu ihrer Hebung. Letzteres Kapitel bildet zugleich die Ueberleitung in das dritte Buch, welches in ſehr injtructiver Weiſe und ſichtlich auf der Grundlage tiefer Studien und reicher Erfahrung, wenn auch zum Theil nur in gedrängteren Skizzen, die künſtliche Fiſchzucht, die Teichwirthſchaft, ſowie die rationelle Bewirthſchaftung der Seen und Flüſſe behandelt. So kann jeder Freund der Fiſcherei, auch außerhalb der heimathlichen Lande des Verfaſſers, ſehr viel aus dem Buche lernen und ſchöpfen. Faſt durchgängig recht gute Abbildungen (493 an Zahl) kommen dabei dem Leſer weſentlich zu Hülfe. Die Schreibart iſt anregend und bei allem wiſſenſchaftlichen Gehalte wohlverſtändlich. Die typographiſche Ausſtattung iſt vorzüglich. Wir empfehlen daher nochmals das Werk auf's Beſte und ſind überzeugt, daß Niemand dasſelbe ohne hohe Befriedigung durchforſchen wird. Bereits früher — Jahrg. 1879 Nr. 4 S. 43 — iſt in unſerem Blatt über die Schrift des Herrn qu. k. Rentbeamten F. A. Lori in Paſſau, betitelt: Fauna der Süßwaſſerfiſche von Mitteleuropa nach von Siebold, mit einer Anleitung zum Beſtimmen derſelben, Paſſau, bei F. W. Keppler 1878, berichtet und der Vorzüge dieſes Buches empfehlend gedacht worden. Der Herr Verfaſſer hat uns neuerdings veranlaßt, bekannt zu geben, daß er in den Stand geſetzt ſei, von gedachter Schrift an Mitglieder von Fiſchereivereinen das Exemplar mit weiterer Preisermäßigung um die Hälfte des Ladenpreiſes, nämlich um 1 Mark abzugeben, ſofern die Beſtellung durch einen Fiſchereiverein bei dem Herrn Verfaſſer ſelbſt mit Vorausbezahlung des Preiſes erfolgt. Die Zuſendung der beſtellten Exemplare würde koſtenfrei bethätigt werden. Wir ermangeln nicht, hierauf ſämmtliche verehrliche Fiſchereivereine und Fiſchereivereinsmitglieder eigens aufmerkſam zu machen. XII. Fiſcherei-Monats -Kalender. November. — Laichzeit: Der Lachs (Rheinlachs, Trutta Salar), die Seeforelle (Trutta lacustris) und die Bachforelle (Trutta fario) fahren fort zu laichen. Die geſetzliche Schonzeit für den Saibling (Salmo salvelinus) beginnt mit 1. November und endet mit 31. Dezember, jene der Renke (Coregonus Wartmanni) und der Bodenrenke (Coregonus Fera) mit 15. November bis incl. 15. Dezember. Es dürfte beim Wiederbeginne der Schonzeiten am Platze ſein, auf den § 1 der am 27. Juli 1872 erlaſſenen oberpolizeilichen Vorſchriften zu Art. 126 Ziff. 1 des Polizeiſtrafgeſetz— buches vom 26. Dezember 1871, über die Zeit und Art des Fiſch- und Krebsfanges, aufmerkſam zu machen, wonach während der Schonzeit der Fiſche die betreffenden Fiſcharten weder gefangen, noch zu Markte gebracht, noch ſonſt wie feilgeboten werden dürfen. l Dr 158 Berichtigung: In Nr. 8 S. 114 Zeile 12 von oben muß es anſtatt „Familie Spechte“ heißen: „Ordnung Klettervögel (Scansores); Familie Eisvögel (Haleyonidae)”,. Zur gefälligen Notiz. Es wird wiederholt gebeten, etwaige Zuſendungen für die Redaction der bayeriſchen Fiſchereizeitung bis auf Weiteres nach München, Sonnenſtraße 7/uu r., zu adreſſiren. Inserate. Preis:Tarif pro 1881 der Königl. Payeriſchen Filchkultur-Anftalt Engelſtein (Station Ueberfee). Embryonirte Seeforelleneier a 6 Mark pro mille. Bemerkung. 1) Die Verpackungskoſten ſind im vorſtehenden Preiſe mit inbegriffen. 2) Beſtellungen unter genauer Angabe der Adreſſe wollen frühzeitig im Oktober und November an die kgl. Seewartei Ueberſee eingeſandt werden. Der Tag der Abſendung der Eier wird rechtzeitig brieflich oder telegraphiſch dem Beſteller bekannt gegeben. Wenn nicht Vorauszahlung geleiſtet wurde, wird der anfallende Geldbetrag, ſoferne nicht andere Beſtimmung getroffen iſt, durch Poſtnachnahme erhoben. Die Betriebsleitung macht es ſich zur erſten und wichtigſten Aufgabe, nur vollkommen geſund entwickelte Eier zum Verſandt gelangen zu laſſen. Am 30. September 1881. Chiemſee-Adminiſtration Traunſtein. Der Vorſtand: J. Wiespauer. Fiſchzucht⸗ Anſtalt Innleiten bei Roſenheim. hat dieſen Herbſt an Setzlingen abzugeben: 15 000 Stück Saiblinge, 3000 „ Forellen. Aufträge werden jetzt ſchon entgegengenommen. 3 N 5 — C. Hendf bel. Einige Tauſend Goldſchlei, auch /, Pfund ſchwere, ſowie einjährige Goldfiſchbrut hat billigſt abzugeben H. Daimer, Berlin, 8. Nitterſtraße 33. Für die Redaktion verantwortlich: in Vertretung des Redakteurs M. Eiſenberger interimiſtiſch Dr. Julius Staudinger in München. Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. Bayeriſche Jiſcherei⸗Zeilung. Organ des bayeriſchen Fiſcherei⸗Vereines. 6 2 L eee eee Nr. 11. München, 15. November 1881. VI. Jahrg. Die „Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint von Neujahr 1882 ab in jedem Monat zweimal, und zwar in der Regel am Anfang und in der Klitte des Klonats. Das Abonnement beträgt von 1882 an für den Jahrgang 3 Mark mit Einrechnung der Poſtſpeditions gebühr, aber ausſchließlich des Poftzuftellgeldes. Veftellungen werden jeder Zeit bei allen Poſtanſtalten des In- und Auslandes, jedoch nur für den ganzen laufenden Jahrgang, entgegengenommen. — Inſerate werden mit 20 Df. für die durchlaufende Petitzeile berechnet. Inhalt: I. Königlich Allerhöchſte Anerkennung. — II. Erlaſſe der kgl. bayeriſchen Staatsregierung über Unterricht in der Fiſchzucht. — III. Ueber Brutapparate für Salmoniden. — IV. Fiſch⸗ räucherei. — V. Maßregeln gegen Waſſerverunreinigung. — VI. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — VII. Circulare des deutſchen Fiſchereivereins. — VIII. Vereinsnachrichten. — IX. Zur Fiſcherei-Literatur. — X. Kleinere Mittheilungen. — XI. Perſonalien. — XII. Fiſcherei— Monats -Kalender. I. Königlich Allerhöchſte Anerkennung. Seine Majeſtät der König haben auf den Allerhöchſtdemſelben durch das k. Staatsminiſterium des Innern, Abtheilung für Landwirthſchaft, Gewerbe und Handel, für 1880 erſtatteten Jahresbericht über den Beſtand und die Thätigkeit der dem land— wirthſchaftlichen Gebiete zugehörigen Vereine Allergnädigſt zu verfügen geruht, daß auch den für die verſchiedenen Zweige des landwirthſchaftlichen Nebenerwerbs beſtehenden zahl— reichen Specialvereinen amtlich bekannt gegeben werde, wie Allerhöchſtdieſelben von deren ebenſo eifriger als erſprießlicher Mitwirkung auf landwirthſchaftlichem Gebiete mit beſonderer Befriedigung Kenntniß genommen haben. Zufolge Anordnung des gedachten k. Staatsminiſteriums iſt hierüber insbeſondere auch den Fiſchereivereinen Bayerns Eröffnung zugegangen. 160 — II. Erlaſſe der Kigl. bayeriſchen Staatsregierung über Unterricht in der Jiſchzucht. Wie wir ſchon früher (vgl. S. 71 des heurigen Jahrgangs) berichteten, hat ſich der bayeriſche Fiſchereiverein am 23. April 1881 mit einer Bitte wegen Einführung eines regelmäßigen Unterrichts über natürliche und künſtliche Fiſchzucht bei den ver— ſchiedenen landwirthſchaftlichen Schulen Bayerns an das k. Staats miniſterium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten gewendet. Die bezüg— liche Eingabe lautete: München, den 28. April 1881. An das k. Staatsminiſterium des Innern für Kirchen- und Schul⸗ angelegenheiten. Den Unterricht über Fiſchzucht betr. Im Intereſſe der Wiederbevölkerung unſerer durch Urſachen mannichfacher Art in bedauerlicher Weiſe herabgekommenen Fiſchwaſſer liegt namentlich auch eine möglichſte Verbreitung der Kenntniſſe in Bezug auf Fiſchzucht und zwar ſowohl der natürlichen in Geſtalt der Fluß- und Teichwirthſchaft, wie namentlich auch der ſogen. künſtlichen Fiſchzucht. Die Bedeutung der natürlichen und künſtlichen Fiſchzucht im wirthſchaftlichen Leben wächſt von Tag zu Tag. Allenthalben erheben und ſtärken ſich die hierauf gerichteten Beſtrebungen in demſelben Maaße, in welchem die Erkenntniß von dem Werthe der Fiſchwaſſer, einer geordneten Bewirthſchaftung derſelben und namentlich einer ge— regelten Nachzucht zunimmt. Die Pflege der Fiſchzucht iſt aber nach dem gegenwärtigen Stande der hierauf bezüglichen Ergebniſſe der Theorie und Praxis von ordentlichen und eingehenden Kenntniſſen bedingt und zwar ſowohl in Anſehung der ſogen. natürlichen Fiſchzucht, insbeſondere einer rationellen Teichwirthſchaft, wie nicht minder hinſichtlich der ſogen. künſtlichen Fiſchzucht. Letztere vervollkommnet ſich mehr und mehr und it längſt aus dem Gebiete bloßer Verſuche in den Bereich naturwiſſenſchaftlicher Prinzipien und kritiſch durchforſchter Erfahrungen emporgewachſen. Unter dieſen Umſtänden wird es allenthalben als ein Bedürfniß empfunden, daß an die Seite derjenigen Doktrinen, welche namentlich an den höheren und niederen landwirthſchaftlichen Schulen, an tech— niſchen und ähnlichen Lehranſtalten im Bereiche naturwiſſenſchaftlicher und ökonomiſcher Gegenſtände gepflegt werden, auch ein geordneter regelmäßiger Unterricht über natürliche und künſtliche Fiſchzucht treten möge. Durch einen ſolchen Unterricht würde namentlich den Landwirthen die nöthige Einſicht in den Werth einer geordneten Fiſchereiwirthſchaft, insbeſondere auch der ſo nutzbringenden Teichwirthſchaft, erſchloſſen, ihnen eine Pflege derſelben erleichtert und damit mittelbar zugleich der ſo vielfach noch herrſchenden De— vaſtirung der Fiſchwaſſer ein Damm entgegengeſetzt werden. Speziell in Bayern mit ſeinen vielen herrlichen fließenden und ſtehenden Gewäſſern würde die Verbreitung ſolcher Kenntniſſe durch einen hierauf bezüglichen Unterricht von den ſegensreichſten Folgen ſein, ſowohl für den Einzelnen, wie für die Geſammtheit. In einer Zeit, in welcher notoriſch der Volkshaushalt und der Volkswohlſtand im Allgemeinen, wie die Landwirthſchaft insbeſondere, unter dem Drucke ſo mancher ungünſtiger Verhältniſſe leidet, iſt auch die Pflege und Förderung jeder Nebenart von volkswirthſchaftlicher und insbeſondere länd— licher Erwerbsthätigkeit von unbeſtreitbar hoher Bedeutung. Gerade auf dem hier be— ſprochenen Wege würden aber zugleich landwirthſchaftliche Intereſſen gefördert, ebenſo aber auch umgekehrt in Landwirthſchaftskreiſen das Intereſſe für die Fiſcherei geweckt und gekräftigt. Welchen Werth die hohe k. bayerische Staatsregierung ſelbſt in jo dankens— werther Weiſe auf fraglichen Unterricht legt, ergibt die Thatſache, daß derſelbe nach den desfalls getroffenen Einleitungen in Bälde bei der k. Zentralforſtlehranſtalt Aſchaffen— burg bereits zur Einführung kommen ſoll. Im Uebrigen und namentlich bei den höheren und niederen landwirthſchaftlichen Schulen, ſowie bei der landwirthſchaftlichen Abtheilung der techniſchen Hochſchule iſt der beſprochene Unterricht unſeres Wiſſens bisher nicht, oder nur tranſitoriſch ertheilt worden. Anfänge dazu ſollen jüngſthin bei der Ackerbauſchule in Landsberg, und zwar unſeres Wiſſens auf höchſt dankenswerthes Betreiben der k. Kreisregierung von Oberbayern, K. d. J., ſowie bei der landwirthſchaftlichen Fort— bildungsſchule in Würzburg, hier unter Mitwirkung des Vorſtands des dortigen Kreis— fiſchereivereins, ſich ergeben haben.“) An der Landwirthsſchule Weihenſtephan wurde vor einigen Jahren bereits Unterricht über künſtliche Fiſchzucht ertheilt; es ſcheint dies aber wieder aufgehört zu haben. Im Ganzen und Großen ſind die bezüglichen Unter— ) Wegen der Fiſchzuchtanſtalt bei der Niederbayeriſchen Kreisackerbauſchule in Schönbrunn ſ. bayer. Fiſchereiztg. 1881 S. 93. 161 nehmungen über den Charakter vereinzelter und durch private Neigung bedingter Er— ſcheinungen bisher hier zu Lande wohl nicht oder nicht viel hinausgekommen. Eine Beſſerung kann nur dann, wird aber auch ſicher eintreten, wenn ein hohes k. Staats— miniſterium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten die Einführung des fraglichen Unterrichts an der landwirthſchaftlichen Abtheilung der techniſchen Hochſchule, an den Landwirthſchaftsſchulen, Kreisackerbauſchulen und landwirthſchaftlichen Winter— ſchulen gnädigſt amtlich und unter ſeiner Autorität verwirklichen würde. Wir glauben hierum in Anbetracht der dargelegten Verhältniſſe ehrerbietigſt bitten zu dürfen und zwar um ſo mehr, als auch in anderen deutſchen Bundesſtaaten dermalen die gleichen Beſtrebungen zur Geltung kommen. Wir verhehlen uns dabei keineswegs, daß die ſofortige Aufnahme des fraglichen Unterrichts in die Reihe der allgemein obligat— oriſchen Lehrgegenſtände vorerſt vielleicht finanziellen, techniſchen und perſönlichen Schwierigkeiten begegnen könnte. Aber wir würden es auch ſchon als weſentlichen Gewinn erachten, wenn zunächſt der erbetene Unterricht auch nur als facultativer, aber offiziell gebilligter und geförderter Lehrgegenſtand behandelt, deſſen Verwirklichung da und dort amtlich eingeleitet und ſo allmählich auf das Ziel der Ein— fügung als ſtändigen und allgemeinen Lehrgegenſtands hingearbeitet würde. Unter den gnädigſten Auſpicien eines hohen k. Staatsminiſteriums würde ſich ſicher auch aus ſolchen kleineren Anfängen bald etwas Größeres und Beſſeres entwickeln und entwickeln laſſen. Der unterthänigſt unterfertigte bayeriſche Fiſchereiverein wagt es hienach ehrerbietigſt gehorſamſt zu bieten: „Es wolle einem hohen k. Staatsminiſterium gefallen, den Unterricht über natürliche und künſtliche Fiſchzucht an der landwirthſchaftlichen Abtheilung der techniſchen Hochſchule, an den Landwirthſchaftsſchulen, Kreisackerbauſchulen, land— wirthſchaftlichen Winterſchulen ꝛc. 2c. in Bayern, wenn auch vorerſt nur als facultativen Lehrgegenſtand, zur thunlichſt allgemeinen Einführung zu bringen, eventuell möglichſt zu fördern.“ Ehrerbietigſt gehorſamſt Der bayerijche Fiſchereiverein. Frhr. v. Niethammer. Vom gedachten k. Staatsminiſterium iſt hierauf folgender Beſcheid ergangen: München, 13. October 1881. K. Staats miniſterium des Innern für Kirchen- und Schulangelegen— heiten. Betreff: Der Unterricht in der Fiſchzucht. Auf die Seitens der Direktion der k. landwirthſchaftlichen Zentralſchule Weihenſtephan, ſodann der k. Regierungen, K. d. J., von Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken und Mittelfranken im bezeichneten Betreff erſtatteten gutachtlichen Berichte wird — einem Antrage des bayeriſchen Fiſchereivereines entſprechend — genehmigt, daß der Unterricht in der Fiſchzucht, und zwar ſowohl in der natürlichen Züchtung — Fluß- und Teich- wirthſchaft —, wie auch in der ſogen. künſtlichen Fiſchzucht in das Unterrichtsprogramm der k. landwirthſchaftlichen Centralſchule Weihenſtephan, der k. Kreislandwirthſchaftsſchule Lichtenhof, dann der ſämmtlichen k. Kreisackerbauſchulen des Landes und zwar vorerſt als fakultativer Lehrgegenſtand aufgenommen werde. Die Unterrichtsertheilung und praktiſche Unterweiſung hat nach Maßgabe der bei den einzelnen Anſtalten jeweils beſtehenden Perſonal- und Lokalverhältniſſe, ſowie der etatsmäßig verfügbaren Mittel zu erfolgen. Hienach iſt das Weitere zu verfügen. (gez.) Dr. von Lutz. Bei Eröffnung dieſes hohen Erlaſſes an den bayeriſchen Fiſchereiverein iſt zugleich von der höchſten Stelle dem Verein bemerkt worden, „daß es zur Forderung vorwürfiger Angelegenheit und zur Gewinnung einer einheitlichen Grundlage für Unterrichtsertheilung weſentlich beitragen würde, wenn der Fiſchereiverein die Abfaſſung eines zur Einführung in den fraglichen Unterrichtsanſtalten geeigneten Lehrbuchs übernehmen und den Letzteren auch im Uebrigen bei Anſchaffung der erforderlichen Lehrmittel und Apparate mit Rath— ſchlägen an die Hand gehen wollte.“ Selbſtverſtändlich iſt Seitens des Vereins, welcher auf obigen Erlaß ſofort dem k. Staatsminiſterium des Innern für Kirchen- und Schul— angelegenheiten ſeinen aufrichtigſten unterthänigſten Dank für die der Fiſcherei— ſache zugewendete höͤchſt wichtige und ſegensreiche Förderung berichtlich 162 auszuſprechen beſchloß, zugleich der höchſten Stelle alsbald auch freudigſt die vollſte Bereitwilligkeit zu den beregten gutachtlichen Rathſchlägen ausgeſprochen und auch wegen des fraglichen Lehrbuchs die Erwägung der geeigneten Schritte zugeſagt worden. Nicht unterlaſſen können wir, dabei zugleich nochmals an die von dem Herrn Präſidenten des deutſchen Fiſchereivereins Namens des letzteren abgegebene hieher bezügliche Zuſicherung zu erinnern, deren wir ſchon früher (S. 71) gedachten. — Weiterhin iſt durch geneigte höchſt dankenswerthe Anordnungen des k. Staats— miniſteriums der Finanzen das Erforderliche dafür vorgeſehen worden, daß künftig an der königl. bayeriſchen Forſtlehranſtalt Aſchaffenburg im Anſchluß an die zoologiſchen Lehrgegenſtände auch Unterricht in der künſtlichen Fiſchzucht (mit theoretiſcher und practiſcher Unterweiſung) ertheilt werde. Der Forſtlehranſtalt ſind auch zum Zwecke der Beſchaffung der für die fraglichen Unterrichtszweige benöthigten Modelle, Präparate, Tafeln, Bücher ꝛc. ꝛc. entſprechende Etatsmittel zur Verfügung geſtellt worden. — Der königlich bayeriſchen Staatsregierung gebührt öffentlicher wärmſter Dank für alle vorgedachten Maßnahmen. Es iſt immer ein gar trefflicher Boden, welcher im Wege ernſten Unterrichts, mittelſt fortſchreitender Bildung und namentlich durch Verallgemeinerung ſo wahrhaft gemeinnütziger Kenntniſſe gewonnen wird. Auf ihm können und werden ſicherlich gute Früchte erzielt werden. III. Ueber Brutapparate für Salmoniden. (Abdruck unterſagt. Ueberſetzungsrecht vorbehalten.) Von Herrn Friedrich Zenk in Würzburg. (Fortſetzung.) 3. Erfindung künſtlicher Brutvorrichtungen. A) Bachapparate. Erſte Die Wahrnehmung, wie viele widrige Einflüſſe der Fortpflanzung und Anfänge. Vermehrung der Forelle in der Freiheit entgegenſtehen, iſt von aufmerk— ſamen Fiſchzüchtern wohl bald gemacht worden. Schwieriger erſchien es, dieſe Einflüſſe erfolgreich zu bekämpfen und bis zur Erfindung künſtlicher Vorrichtungen, welche der Aufgabe entſprachen, wie ſie oben bei Beſprechung der Zwecke und Erforderniſſe eines guten Brutapparates aufgeſtellt wurde, war ein langer Weg. — Es liegt in der Natur der Sache, daß man zuerſt zu Veranſtaltungen griff, welche dem Beiſpiele, das die Natur ſelbſt in Lagerung und Ausbrütung der Eier gibt, möglichſt genau folgten; ja daß man die natürlichen Inſtinkte des laichenden Fiſches ausnützend, wenn auch noch in Unkenntniß über die künſtliche Befruchtungsmethode des Fiſches, entweder einen bereits vorhandenen Laichplatz benützte oder einen Laichplatz durch Anlegung eines Kiesbettes in paſſendem Gerinne künſtlich ſchuf; daß man das Weibchen hier ſeine Eier ablegen und vom Männchen befruchten ließ, worauf man dieſe und etwa auch die hilfloſen Larven durch Abgitterung und ähnliche Mittel gegen die in der ungeſchützten Freiheit wirkenden zerſtörenden Einflüſſe ſchützte. Gewiſſer— maßen ein umgekehrter Weg, wie ihn in neuerer Zeit die Amerikaner Ainsworth und Collins mit ihren künſtlichen Laichrinnen einſchlagen. Während nämlich im letzteren Falle die Rinne nur Sammelſtelle iſt für die Eier, welche alsbald nach der natürlich geſchehenen Befruchtung in den Brutapparat überführt werden, gilt es im erſteren Falle, 11 I freien Natur abgelegten Laiche am Laichplatze ſelbſt eine geſchützte Stelle zu ſchaffen. Von künſtlicher Schützung des natürlichen Laich- und Brutbettes war ein weiterer großer Schritt der zu einer ſelbſtändigen Brutvorrichtung, die aber immer noch den Bach, den Quell, das Freie nicht verließ. Brutapparate für's Freie find die erſten ſolchen Vorrichtungen geweſen, welche der Züchter zu ſeinem Gebrauche erfand. Der Forellenbrütung im Freien und den hier zuerſt angewandten Brutgefäßen, den Bachappa raten, gehört ſohin natur— gemäß auch mein erſtes Wort. Was ich unter „Bachapparaten“ hier verſtehe, will ich kurz andeuten: ich begreife darunter künſtliche Brutvorrichtungen, welche urſprünglich für's Freie erfunden, im Freien ausſchließlich oder wenigſtens vorzugsweiſe gebraucht werden, dabei im Boden des Rinnſals oder in anderer Weiſe eine feſte Baſis haben. Die im Bache flottirenden Apparate, ſonſt meiſt zunächſt Bachapparate genannt, reihe ich nicht hier ein, ſondern werde ſie aus Gründen, die ich ſpäter entwickeln will, in einem beſonderen Kapitel als „Schwimmapparate“ behandeln. Scheidet ſie ja doch ſchon die Art ihrer Anwendung von dem, was ich hier als Bachapparat bezeichne. — Hiſtoriſches. Daß die Römer, dieſe großen Techniker in der Fiſchzucht, der Forellenzucht prak— tiſch nicht näher traten, erklärt ſich aus einer eigenthümlichen Geſchmacksrichtung ihres ſonſt für Tafelgenüſſe ſehr feinen Gaumens. Für ſie war unter den Fiſchen nur der Meerfiſch Delikateſſe. Horaz in ſeinen Epiſteln beſingt Meeraal und Butte, Flunder und Seebarbe, ſogar den Seewolf, aber erſt Auſonius bringt von der Forelle in ſeiner „Moſel““) eine Erwähnung. Brutrinnen Die mittelalterlichen Mönche aber, welche Forellenzucht auch in Teichen des Mönchs vorzüglich zu treiben wußten, haben künſtliche Vorrichtungen zur Aus— Dom Pinchon. brütung von freilich nur natürlich befruchteten Fiſchen, muthmaßlich auch von Forellen gekannt und angewendet. Bereits Ende des 14. Jahrhunderts hat der Mönch Dom Pinchon der Abtei Réome bei Monbard in Frankreich Eier in einer oben und unten durch Hürden gegen den freien Bach abgeſchloſſenen, am Boden mit Kies belegten Rinne ausgebrütet. Bei der engen Verbindung der Klöſter, wenigſtens des gleichen Ordens, untereinander mag dieſes Verfahren wohl auch ſonſt noch von mönch— iſchen Forellenzüchtern des Mittelalters angewendet worden ſein. Das Kloſter Grünau im Speſſart betrieb vor Zeiten eine wohlgeordnete ineinandergreifende Bach- und Weiher— wirthſchaft für Forellen, wie ich als früherer Mitpächter der dortigen Fiſcherei aus den Reſten vergangener Herrlichkeit beurtheilen konnte. Die Weiher hatten ein gutbedachtes Syſtem von Kanälen und Rinnen, das je nach Bedarf die Zuführung von Quell- und Bachwaſſer ermöglichte. Wie nahe liegt da, daß die mit der Fortpflanzung der Forellen gewiß vertrauten Kloſterherren für ihre Weiherforellen einfach künſtliche Laichrinnen ſchufen, wie ſie heute noch mehr oder minder vervollkommnet angewendet werden, ſchmale Bachläufe, welche, nachdem man darin den Fiſch ſein natürliches Laichgeſchäft hatte verrichten laſſen, nach oben und unten zum Schutz von Ei und Jungbrut abgegittert, vielleicht auch noch be— deckt wurden. Mit der Blüthe der Klöſter verfiel, wenige Ausnahmen abgerechnet, auch die Blüthe der Fiſchzucht bei uns. Die ohnedieß nie ganz klar gelegte Kunſt des Mönchs Dom Pinchon war längſt verſchollen, als nach über zwanzigjährigen Verſuchen ein Erſte Er⸗ Deutſcher, der Gutsbeſitzer Stephan Ludwig Jacobi zu Hohenhauſen im findung der Lippe'ſchen, ein gründlicher Forſcher, i. J. 1765 ſeine epochemachende Ent— künſtlichen deckung, Eier von Forellen und Lachſen künſtlich zu befruchten und dieſe, nn ſowie die daraus gewonnenen Larven im geſchloſſenen Raume auszubrüten, durch Jacobi. alſo die Erfindung der „künſtlichen Fischzucht“, wie das Verfahren nicht ganz richtig benannt wird, zuerſt im „Hannoverſchen Magazin“ veröffentlichte. Jacobi's Die zur Durchführung ſeiner Methode von Jacobi erfundene „Brut— Brutkiſte. maſchine“ beſtand aus einem ungefähr 12 Fuß langen Holz- oder Bretter— trog. Dieſen bedeckte ein Klappbrett, in das zum Durchlaſſen der Luft einige Löcher von 6 Zoll Länge geſchnitten waren. Ein ſolches Loch war auch am untern Ende der ) „Moſella“, eine Idylle des Auſonius (geb. 309, geſt. um 392), it herausgegeben in Deutſch von Geib 1843, Böcking 1845, H. Lingg 1870. D. Red. Bir Maschine etwa 5 Zoll vom Boden des Kaſtens zum Abzuge des Waſſers angebracht. Den ganzen Boden des Trogs bedeckte 2 Zoll hoch grober Kiesſand aus ſteinigen Bächen. In den urſprünglich gebrauchten Trog wurde das Waſſer von einer Quelle mittels Rinne geleitet, wodurch ein kleiner Waſſerſturz entſtand. ee If . — INNEN EN e N mn LIE Es iſt dieſe „Maſchine“ in der Fiſchzüchterwelt als „Jacobi'ſche Brutkiſte“ (Abbildung 1) bekannt. Sie iſt der erſte vollſtändige Brutapparat für Salmo— niden, da die ungefähr damit gleichzeitig von dem ſchwediſchen Rathsherrn C. F. Lund in Linköping erfundene künſtliche Fiſchbrutſtätte nur zur Brütung von Sommerlaichern, von Rothfeder und Barſch diente. Vor⸗ und Die ungemeinen Vortheile, welche der Salmonidenbrütung aus der Ja⸗ 1 RLE cobijchen Brutkiſte gegenüber der natürlichen Brütung erwuchſen, find in Jacob ſchen die Augen ſpringend. Für Ei und Larve bot ſich, während die übrigen Brutkiſte. Verhältniſſe faſt wie in der freien Natur blieben, ein geſchützter Raum, welcher die Regulirung der Waſſerſtrömung ermöglicht, wohlfeil und je nach lokalen Be— m dingungen herſtellbar ift und in der von Jacobi gewählten Dimenſion für reichlich 18,000 Eier, 12,000 Larven, von der Befruchtung des Eies an bis zur vollſtändigen Entwicklung des Fiſches genügte. Aber auch Schattenſeiten fehlen nicht: bei Aufſtellung an einer Quelle ungenügend Sauerſtoff im Waſſer, bei Benützung im Bache leicht Verſchlammung des Kieſes, der Eier und Larven; bei ſtarker Strömung Zuſammentreiben des Kieſes, der Eier und Larven, dazu ſchwieriges Ausleſen kranker Eier und todter Fiſche aus dem Kieſe, todte Winkel für die Strömung in den Ecken, außerdem der Uebelſtand, daß ſich die Ränder der Kiſte im Waſſer ſehr bald mit üppig wachſenden, für Ei und Brut gefährlichen Con— ferven bedecken. Heutige An⸗ Trotz dieſer manichfachen Bedenken wird dieſer ſchlichte Brutapparat ge— wendung der rade wegen ſeiner Einfachheit und der vielf fachen Modifikationen, welche er Jacobi ſchen zuläßt, von den Züchtern kleineren Maßſtabs im freien Bache noch mehr— Brutkiſte. fach angewendet und von verſchiedenen Seiten empfohlen, ſo von der badiſchen Geſellſchaft für Fiſchzucht, insbeſondere zur Ausbrütung embryonirter Eier. Will ſich der Züchter der Brutkiſte bedienen, ſo wird es rathſam ſein, daß er ſich ſtatt der großen unhandlichen Maſchine Jacobi's aus Fichten-, Erlen-, Weiden— oder Lindenholz einen Kaſten von etwa 1 Meter Länge, ungefähr 0,30 Meter Breite und 0,25 Meter Höhe anfertigen läßt. Der Deckel aus gleichem Holze ſei mit Char— nieren verſehen und zum Verſchließen eingerichtet, das Holz ſelbſt mit einer Löſung von Theer und Terpentinöl angeſtrichen oder, wie Livingſtone Stone in „domesticated Trout“ für Holzbrutgefäße empfiehlt, „angekohlt“. Die Gitter in den N 165 — — DD Deckeln und an den beiden Kopfenden der Kiſte werden am beiten aus Zink-, Blei-, Meſſingdraht oder auch aus mit Oelfarbe, Theer-, Terpentinlöſung oder Asphaltlack geſtrichenem Eiſendraht gefertigt. Die Breite der Gittermaſchen betrage nicht über 2 Millimeter. Gut wird ſein, die an beiden Kopfenden befindlichen Gitter ſo einzurichten, daß ſie in einem Falz niedergeſchoben und daß kleine Stau-Bretter vor ihnen angebracht werden können. Die Stau-Bretter geſtatten Regulirung des Waſſerlaufs, insbeſondere deſſen für die ausgeſchlüpften Larven nothwendige Verſtärkung. Die Entfernung der Gitter ermöglicht, die fertigen Fiſchchen unmittelbar in den freien Bach austreten zu laſſen. Man ſtellt die Kiſte ſohin am beſten in das Gewäſſer, in dem die Forellen ſelbſt ausgeſetzt werden ſollen, etwa in ein ſchmales Rinnſal; jedenfalls an einen Platz, wo die Beſichtigung des Inhalts ohne zu große Schwierigkeit bewerkſtelligt werden kann und wo zugleich das Waſſer nicht zu ſtark aber ziemlich lebhaft fließt. Die Brutkiſte Unſere Brutkiſte hat das Schickſal, daß ihr zu einer Zeit, wo ſchon in ihrem mehr Brutapparate neben ihr beſtanden, mehr praktiſche Anerkennung wurde, früheren Ge- als in jener Periode, wo ſie alleinherrſchender Brutapparat war. Es hängt brauche. dies allerdings zuſammen mit der erſt ſpäter erfolgten Hebung der künſt— lichen Fiſchzucht, vielleicht auch mit dem Umſtande, daß man erſt nach und nach ſie praktiſcher zu konſtruiren lernte. Bei Gleichbleiben ihres Prinzips hat ſie verſchieden— fache Veränderungen durchgemacht, ſo indem man u. A. ſtatt des Kiesbodens Glas— oder Drahtroſte wählte. In Schweden und Norwegen ſtellt man ſie in Bächen mit tieferem Waſſer auf vier entſprechend hohe Eckpfähle feſt und nagelt, um den Strom zu brechen und um zugleich Laub, Gras u. dgl. Gegenſtände vom vorderen Gitter abzuhalten, an ihre Stirnſeite zwei ſchräg zuſammengefügte Bretter. Die untere Schmalſeite des Kaſtens iſt zum Aufklappen eingerichtet. In dem Einlegen der künſtlich befruchteten Eier auf den Kies und dem ſchließlichen Oeffnen der unteren Klappe beim Auslaſſen der Fiſchchen in den Bach beſteht die ganze Thätigkeit des Fiſchzüchters. Nachdem unſere Kiſte die Gründung kleinerer deutſcher Brutanſtalten u. A. in Lippersdorf bei Roda im Waldeck'ſchen (1815), in Schaumburg-Lippe und Bückeburg (1824), in Schieder (1827), auf der Koburg'ſchen Domäne Mönchröthen (1830), in Detmold (1837) veranlaßt hatte, waren es Engländer, der Naturforſcher John Shaw in Drumlanring (1837) und der Civilingenieur Gottlieb Boccius (1841), welche ihr zuerſt, allerdings in modifizirter Geſtaltung, größere Anwendung verſchafften. Das Intereſſanteſte iſt aber, daß auch in Frankreich von den zwanziger Jahren an in Cöte-d’Or, Haute-Marne und benachbarten Provinzen, zu Touillon, zu Fontenay, bei Montbard (Cöte-d'or) von Pilachon, Hivert u. A. die Brutkiſte in Bes nützung kam. Zweite Er⸗ Es war am 2. März 1849, da der Arzt Dr. Haxo in Epinal, secré- findung der taire de la Société d' Emulation des Vosges, durch einen an die Pariſer künſtlichen Akademie der Wiſſenſchaften erſtatteten Bericht zuerſt die allgemeine Auf— Fiſchzucht. merkſamkeit auf den Fiſcher Joſeph Remy von la Breſſe in dem Vogeſen— pühſe Remy's canton Saulxures und deſſen Genoſſen Gh in richtete, als auf die neuen Erfinder der Forellenzucht. Es fehlt nicht an Stimmen, welche dieſen beiden Vogeſenfiſchern die Originalität der Erfindung beſtreiten. So bezweifelt dieſe Urſprünglichkeit ſelbſt Graf E. H. de Beaumont (Etudes théoriques et pratiques sur la pisciculture. Paris 1868) und der amerikaniſche Profeſſor G. Brown Goode hält in einer ſoeben erſcheinenden Abhandlung „Epochs in the History of fisheulture‘‘ es geradezu für unwahrſcheinlich, daß den beiden Vogeſenfiſchern die in Nachbarprovinzen bereits ausgeübte künſtliche Fiſchzucht ganz unbekannt geweſen ſein ſollte. Doch wir wollen, geſtützt auf das Zeugniß des ehrenwerthen Dr. Haxo den beiden braven Fiſchern den Ruhm laſſen, daß ſie ganz aus ſich ſelbſt heraus und von neuem die künſtliche Fiſchzucht erfunden haben, — ſchon aus Dankgefühl. Denn von dieſer ihrer Erfindung 166 — ——ũ nn her datirt wohl die energiſche praktiſche Inangriffnahme der künſtlichen Fiſchzucht in der alten und neuen Welt, zunächſt in Frankreich. Die Verſuche Remy's reichen bis in den Anfang der 40er Jahre zurück. Seine erſten Brutapparate waren Holzkiſten ähnlich denen Jacobi's, nur unvollkommener. So war ſtatt der Drahtſiebe die Kiſte ſelbſt nur mehrfach durchlöchert. Remy verwarf bald die eckigen Kiſten, weil ſie dem Waſſer eine veränderte Richtung gäben und es un— zureichend durchſtrömen ließen, griff zu runden Holzſchachteln und ſchließlich, als die Fehler des natürlichen Holzes ſich geltend machten, zu runden Weißblechſchachteln von 20 bis 25 Centimeter Durchmeſſer bei 10 Centimeter Tiefe, welche je von ungefähr 2000, einen Millimeter meſſenden Löchern allſeitig durchbohrt und mit einem ver— ſchließbaren Deckel verſehen waren (Abbildung 2). In die Büchſen legte Remy eine Schichte groben Sandes oder feinen Kieſes, darauf die befruch— teten Eier, ſtellte die Büchſe ſelbſt in den freien laufenden Bach und revidirte von Zeit zu Zeit deren Inhalt. Bor: und Die Brutüüchſe bezeichnet einen Nachtheile der großen Fortſchritt im Geſchäfte der Remy'ſchen Salmonidenbrütung. Jetzt konnte Brutbüchſe. auch der Züchter kleinen Maßſtabs, der Beſitzer eines Bächleins, mit geringen Um— ſtänden und Koſten alljährlich ſeine paar tauſend junge Forellen ausbrüten. Für eine ſolche Büchſe, auch für mehrere, fand ſich leicht im Bache, an einer Ouelle ein paſſendes Plätzchen. Allenfalls konnte man letzteres auch wechſeln. Die leichte Handlichkeit des Apparats erlaubte ſolches. Dieſe machte auch deſſen Reinigung von Schlamm u. dgl. nicht ſchwer: mehrmaliges leichtes Heben und Senken der Büchſe in dem fließenden Waſſer genügte hiezu. Auch das Ausleſen, namentlich der Eier, war im Verhältniß zur Jacobiſchen Kiſte eine Spielerei. Den Hauptgewinn aber bildete die verbeſſerte gleichmäßige Beſpülung von Ei und Larve, wie ſie ſich ſchuf durch die runde Form der von allen Seiten durchlochten Büchſe. Namentlich der Abfluß des Waſſers ging bei normalen Umſtänden ohne Druck und Stauung von Statten. Trotzdem hatte die alte Jacobi'ſche Kiſte einen Vorzug vor der Büchſe: fie war ein viel beſſerer Aufenthalt für die Larven. Letztere — in erſter Zeit mehr aus dem Inſtinkte ſich zu verſtecken, ſpäter aus dem Inſtinkte zu entweichen — verkriechen ſich gern in die Löcher der Topf— wandung, kommen darin um oder können wenigſtens nicht unbeſchädigt mehr heraus— genommen werden. Die Verkleinerung der Löcher führt deren Verſtopfung, namentlich auch durch die beim Ausſchlüpfen der Larven maſſenhaft abſchwimmenden Eierhüllen, herbei; deren Vergrößerung öffnet feindlichen Inſekten u. dgl. den Weg, läßt auch wohl die Fiſchlärvchen durch. Die Hauptgefahr im freien Waſſer, namentlich bei kalkhaltigem Brutwaſſer, bildet aber immer die Verſtopfung der Büchſenlöcher, die dadurch herbei— geführte Störung der Strömung. Als unbrauchbar erwies ſich übrigens alsbald das von Remy zuerſt zur Anfertigung ſeiner Büchſe verwendete Weißblech: es roſtete raſch zuſammen. Wandlungen Schon Remy erſetzte daher das Weißblech durch Zink. An anderen der Orten Frankreichs wurden, jedoch ohne nachhaltigen Erfolg, ähnliche Büchſen Brutbüchſe. aus Weidengeflecht oder Metalldraht geformt. Auch in England wendete man ſich dem Zinkblech zu. So empfiehlt Piscarius in the artificial production of fish (London 1852, 3. Auflage) runde Zinkblechbüchſen in Form einer unten abgeflachten Wärmflaſche, dabei nur 8“ im Durchmeſſer haltend, alſo kleiner wie die urſprüngliche Remybüchſe. Gebrannter Thon aber iſt das Material, in dem ſich ſchließlich die Brut— büchſe am meiſten verbreitete, das ihr auch den wenigſtens bei uns am gebräuchlichſten Namen „Bruttiegel“, „Bruttopf“ verſchafft hat. 167 Der Brut: Aus dieſem Material und in vergrößerter Form hat namentlich ſchon tiegel oder in den 50er Jahren der Hoffiſcher und Fiſchzüchter Johann Bapt. Kuffer Bruttopf. in München Töpfe (Abbildung 3) hergeſtellt und mit ſolchem Erfolg in unſeren Fiſchzüchterkreiſen verbreitet, daß die Brutbüchſe bei uns faſt durchaus nur als „Kuffer'ſcher Brut— tiegel“ bekannt geworden iſt. Gleich— zeitig hat nur wenig abweichend der franzöſiſche Garde Général des eaux et forets J. P. J. Koltz Bruttöpfe aus gebranntem Thon (Abbildung 4) hergeſtellt. In neueſter Zeit fertigt man die Büchſe wieder vielfach aus Zink— blech und ſtreicht ſie der beſſeren Dauerhaftigkeit halber mit Asphalt- lack an. So verkaufen ſie die Flaſchnermeiſter Walther in Marktbreit, Schwarz in St. Pölten (Niederöſterreich). Aus gebranntem Thon liefert ſie die chemiſche Fabrik in Auſſig a. d. Elbe (Böhmen), J. B. Kuffer in München, Hafner— 4. meiſter Nikolaus Hoffritz in Markt— breit. Schickſale Die Brutbüchſe hat ein eigenthümliches Schickſal gehabt. In ihrem Vater— der lande wurde fie alsbald durch die Kachelapparate Coſté's und Millet's, Brutbüchſe. ſpäterhin durch die Tiſchapparate verdrängt. Selbſt die Jacobiſche Brut— kiſte hat ſich in Frankreich als Apparat für's Freie beſſer einzuführen verſtanden, als die Büchſe. So wurde im Jahre 1850 die Brutanſtalt am Löchelbrunnen, einem Zufluſſe des Stichmühlgrabens bei Hüningen, die Vorläuferin des 1853 gegründeten großen Hüninger Etabliſſements, von dem franzöſiſchen Ingenieur Detzem mit 104 Brut— kiſten armirt. Von den neueren und neueſten franzöſiſchen Fachſchriftſtellern empfiehlt u. A. Ph. Gauckler (les poissons d’eau douce et la pisciculture, Paris 1881) als Apparat fürs Freie in erſter Linie die Brutkiſte, ſodann den Koltztiegel, Jules Pizzetta (la piscieulture, Paris 1880) den Remytiegel oder die Kiſte, während M. H. Bout (coup d'oeil sur la pisciculture, Paris 1880) als Bachapparat nur die Kiſte angewendet wiſſen will. Bei uns hat im Gegentheile ſeit den fünfziger Jahren der ſogenannte „Kuffer'ſche“ Bruttiegel vorgeherrſcht, namentlich in Süd- und Mitteldeutſchland, in Böhmen und Oeſterreich, bis er in jüngſter Zeit durch den tiefen californiſchen Trog verdrängt zu werden beginnt. Außer den verdienſtvollen Bemühungen und Schriften des Profeſſors Dr. Ant. Frié in Prag und des Profeſſors Dr. Fraas von München und der Mühe— waltung des Hoffiſchers Kuffer, der ſelbſt in der Au bei München eine Brutanſtalt mit Tiegeln errichtete, iſt es namentlich die vom bayeriſchen Fiſcherei-Vereine herausgegebene, von Dr. Stephan mit J. B. Kuffer verfaßte „kurze Anleitung zur künſtlichen Fiſchzucht“ geweſen, welche dem Topfe ein ſo großes Verbreitungsgebiet gewann. Anwendung. Der Engländer Piscarius räth, die am Boden kiesbelegte Brutbüchſe des in ein Rinnſal reinen Waſſers auf den Grund zu ſetzen, die Bübchſe ſelbſt Bruttiegels. mit Steinchen und Kieſel ſo zu bedecken, daß die Eier einer, ſie in immer— währender leichter Bewegung haltenden Strömung ausgeſetzt ſind; die Büchſe aber, wenn die Fiſchbrut ausgeſchlüpft ſei, alle 8— 14 Tage zu revidiren. Dieß Verfahren überläßt zuviel dem günſtigen Zufalle. Der Tiegel ſoll jedenfalls ſo aufgeſtellt werden, daß das Waſſer nur 6—7 Centimeter hoch über die Eier fließe, Bi und daß der Inhalt des Tiegels dem Fiſchzüchter täglich mit verhältnißmäßiger Leichtigkeit zugänglich ſei. Combination Solches zu erreichen, zugleich auch die obenaufgeführten weiteren Uebel— von ſtände der Büchſe zu beſeitigen, ſtellte man alsbald die Töpfe in ein Ge— Brutkiſte häuſe, ähnlich der Jacobi'ſchen Brutkiſte, und erreichte allenfalls durch und Brut⸗ Stellbrettchen zwiſchen den einzelnen Töpfen und Anbringung eines Draht— gitters an der Stirnſeite der Kiſte, Regelung und Reinigung des Waſſer— ſtroms. (Abbildungen 5 und 6.) 5 ,, g 22 17 III N si 40 4 ON r} 0 eee HZ: ei / X, } Ni Ya nm 2 e 2 N D = er ni INCH Ne 8 nor 6 Durch die Combination von Kiſte und Topf hat man einen tüchtigen Apparat gewonnen. Er ermöglicht insbeſondere auch, die mehr ſich entwickelnde ſchwimmbedürf— tigere Larve aus dem Topfe in den freieren Raum des Kaſtens zu entlaſſen. Ueberhaupt ſchafft er bei genügender Sicherheit für Ei und Brut der freien Natur möglichſt adäquate Verhältniſſe. Nur iſt die Einrichtung etwas umſtändlich und je nach den Preiſen des Holzes koſtſpielig, — für ungefähr 6000 Eier drei Töpfe und ein großer Kaſten! — Doch hier müſſen vor Allem lokale Verhältniſſe entſcheiden. Profeſſor Dr. Frié und die berührte Anleitung des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines empfehlen die Töpfe in die einfache Brutkiſte zu ſtellen, wie oben angeführt. Eine eigene Kiſten-Vorrichtung (Abbildung 7) hat Koltz erſonnen, um ſeine gehenkelten Töpfe in feſtem Stande unterzubringen. Joh. Bapt. Kuffer, welcher unter allen Züchtern wohl noch den aus— - Gr Ze e,, N 770 0 1 u DAR N / 70 . 00 10% ie, ene 7 gedehnteſten Gebrauch von dem Thontiegel macht, hat die Kiſte zu einer langen Zink— blechrinne von 35 Centimeter Breite und 20 Centimeter Höhe erweitert, welche mit ſtellenweiſe ausgelochten gut eingefalzten Holzdeckeln verſehen iſt. Die Bruttiegel werden auf 1 Centimeter Kies bei 10 Centimeter Waſſertiefe derart in die Rinne geſetzt, daß deren oberer Theil 2 Centimeter waſſerfrei bleibt. Zur Regulirung der Strömung ſind in der Rinne je auf 2—3 Meter Entfernung Zinkſiebe angebracht, welche mit einer Klappe nach Bedarf geöffnet oder geſchloſſen werden können. Auch die doppelte Nebeneinanderreihung der Bruttiegel in einer Rinne iſt mehrfach empfohlen und angewendet worden. So bringt ſie Profeſſor Dr. Raphael Molin in ſeiner „rationellen Zucht der Süßwaſſerfiſche“ (Wien 1864) in Vorſchlag. In einer wahrhaft ſinnreichen, wie wohlfeilen Art haben erſt in jüngſter Zeit zwei Mitglieder des öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins, die Herren Franz Winter und Auguſt Tunner in Köflach (vgl. Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſcherei-Vereins v. J. 1881 Nr. 3) Kaſten und Bruttopf combinirt. Der mit Holzdeckel verſehene Kaſten iſt auf ſechs Piloten, die in einer Grube ſtehen, bei 60 Millimeter Gefälle poſtirt. Neben dem Kaſten iſt ein Laufbrett in ſolcher Höhe angebracht, daß man von da aus bequem die Tiegel viſitiren kann. An beiden Enden iſt der Kaſten mit Eiſenrechen zum Abhalten von Laub u. dgl., ferner mit Stell— brettchen zur Regulirung der Waſſerſtrömung ausgeſtattet. Die Tiegel ſtehen in Holz— brillen wie beim Syſtem Koltz, und zwar ſtets 0,5 —0,6 Meter hoch mit Waſſer ge— füllt. (Abbildungen 8 und 9.) Des m 1 H 7 H „ TEE 000 Meter ----4- Ho mm 9 ieh 3 177 5 etch E a 4 n eee eee : 2 nne — > 73 > H - 4 SE Ser Ser An 5 W556 eee e , SEND SCH DOC EIS * N | . N r U W Laufbrett Ce m mg — — - . 705 a IM 4 Eisenwechen. 1 7 4 HT 6 Stellbreltcher:. 1 5 . N 170 Die ganze Anlage hat nach Mit— theilung der Herren Winter und Tun ner nur 40 fl. öſterr. gekoſtet. Wie man ſieht, Brutkiſte und Bruttiegel leben noch immer; ihre Ei ? Einfachheit und, wo unter jo billigen Vorausſetzungen wie in Köflach her— ſtellbar, ihre Wohlfeilheit, ſichern ihnen noch lange einen Platz da, wo der freie Himmel das Bruthaus bildet. Und iſt es auch heutzutage Regel und bleibt es wünſchenswerth, daß der Brutapparat unter Dach gebracht werde, ganz wird der Apparat für's Freie, der Bachapparat, niemals verſchwinden. Und wenn er einmal verſchwinden ſollte, ſo bleibt ihm der Ruhm, daß von ihm aus als Grundform ſich alle anderen mehr oder minder ö complizirten Apparate entwickelt * haben. — N een I Ile D —— ————8 2 . 9. Die Bach⸗ So eingehend ich bereits den Bachapparat behandelt habe, ich kann Brutanſtalt ihn nicht verlaſſen, ohne daß ich noch einen Blick auf die ſchottiſche Brut— in Stor⸗ anſtalt Stormontfield werfe, wo das Syſtem der Bachapparate ſeine groß— montfield. artigſte Verkörperung gefunden hat. Dieſe Anſtalt beſteht bereits ſeit 1854 und iſt von den Gebrüdern Edmond und Thomas Aſh wort hauptſächlich zu dem, wie der Erfolg zeigte, wohlgelungenen Zwecke errichtet worden, die Lachsbevölkerung des Tayfluſſes zu vermehren. Die Brüder Aſhworth hatten vorher nicht nur Herrn Profeſſor Coſté, das College de France und den jardin d’Acelimatation in Paris, ſondern auch das gerade neu gegründete Hüningen beſucht, demnach reichliche Gelegenheit gehabt, die Kachelapparats— brütung zu ſtudiren. Und ſie griffen zu dem einfachen Mittel, das Taywaſſer durch Röhren in einen ſchmalen Querteich und von da mittels eines Kanals in die durch Holzfachwerk abgetheilten Zuchtkäſten (hatching boxes) zu leiten, deren jeder etwa 1000 Eier faßt und eine modifizirte Ja cobi'ſche Brutkiſte darſtellt. Bei der Gründung der Anſtalt waren es 300 ſolcher Kiſten. Als die Herren Senator Dantziger, Direktor von Freeden, und Dr. Lindemann im Sommer 1874 die Anſtalt beſuchten (vergl. deren Bericht im Circulare des deutſchen Fiſchereivereins v. J. 1875 Nr. 5 S. 287), war die Zahl der Brutkiſten auf 720 vermehrt. Die ausgeſchlüpften Fiſchchen ſammeln ſich unten in einem Querteich, werden von da in die Aufzuchtsteiche und nach einem Jahre in den Tay überführt. So großartig dieſe Anſtalt an ſich ſchon iſt, das Großartigſte an ihr bleibt immer— hin ihre Einfachheit.“) (Fortſetzung folgt.) *) Bitte die Betheiligten, insbeſondere die praktiſchen Fiſchzüchter, mir ihre Erfahrungen über verſchiedene Brutapparate mittheilen zu wollen, mir wo irgend thunlich, namentlich wenn es ſich um Erfindung neuer oder um Verbeſſerung ſchon gebräuchlicher Brutapparate handelt, hievon Modelle oder Zeichnungen einzuſchicken. Um letztere, ſowie um Preiscourants erſuche ich auch die Herren Fabrikanten von Brutapparaten. Bitte ferner die ſachverſtändigen Leſer, mir über dieſen oder jenen Punkt, über den ſie eine von der meinigen abweichenden Anſicht und Erfahrung haben, näheres mitzutheilen, da ich dieſe Abhandlung erweitert und ergänzt in Buchform zu bringen gedenke. Ich bemerke, daß ich in erſter Linie die für Forellen und deren, nach weſentlich gleichen Grundſätzen auszubrütende Verwandte dienlichen Apparate im Auge habe. Zenk. 171 IV. Fiſchräucherei. Von Herrn Joſ. Wispauer, Vorſtand der k. Chiemſee-Adminiſtration in Traunſtein. Der Handel an Binnenſeen mit geräucherten Fiſchen iſt da und dort ein ſehr bedeutender. Die gefangenen Fiſche im grünen Zuſtande verkaufen zu können, wäre wohl der Wunſch eines jeden Fiſchers. Aber dieſer Wunſch läßt ſich eben aus mehreren Gründen nicht immer realiſiren, oft hauptſächlich deßhalb nicht, weil die geringen Fiſchſorten wegen ihrer Menge von Gräten im Naturzuſtand nicht beliebt ſind. Geräuchert finden ſie aber immerhin noch gerne und häufig Käufer. Die Art und Weiſe, wie man den Fiſch ſalzig anlaugt, bevor mit demſelben die Ver— wandlung im Räucherofen vorgenommen wird, iſt überall die gleiche. Jedoch die Räucherung ſelbſt unterſcheidet ſich ganz weſentlich in zwei Arten. Die weitaus größte Zahl von Fiſchern nimmt die aus dem Salzwaſſer gezogenen Fiſche, ſpießt oder hängt dieſe an Stäbe und ſetzt ſie, ſenkrecht hängend, ſo lange dem heißen Rauch aus, bis die eintretende dunkelgoldgelbe Außenſeite derſelben verkündet, daß ſie die gewünſchte Eigenſchaft erreicht haben und von den Stäben abgenommen werden können. Eine geringe Zahl von Fiſchern und Solchen, denen daran liegt, gute, ſchmackhafte Waare dem Verkauf zu unterſtellen, bringt die ſalzig feuchten Fiſche liegend auf Holz— rahmen, welche mit neben einander gereihten Holzſtäben durchzogen ſind und zwar in der Art, daß die geöffnete Bauchhöhle des Fiſches dem aufſteigenden Rauch zugewendet iſt. Je nach dem Wärmegrad des Rauches und der Größe der Fiſche werden in einem Zeitraum von einer oder anderthalb Stunden die aufgelegten Fiſche auf den Rücken umgekehrt und in dieſer Lage ganz beſonders in's Schwitzen gebracht. Nach einer weiteren Stunde Zeit iſt die Räucherung beendet. Vergleicht man nun die Fiſche, welche nach der erſten Art geräuchert wurden, mit jenen, welche die Prozedur des Räucherns in horizontaler Lage durchmachten, ſo wird ſich bei dem Genuſſe des Fleiſches ein ganz bedeutender Unterſchied zum Vortheile der letzteren Manipulation herausſtellen. Während die in ſenkrechter Stellung geräucherten Fiſche durch die Hitze ihr aus— ſchwitzendes Fett mit Abträufeln verlieren, dadurch eines Theiles ihres guten Geſchmackes beraubt und ſchon nach einigen Tagen zähe, jo zu jagen ledern werden, ſind die geräucherten Fiſche der letzteren Art weich und ſchmackhaft. Es beſitzen auch die Gräten noch einen gewiſſen Grad von Feuchtigkeit und Elaſtizität, ſo daß derjenige Mann, welcher ſich überhaupt guter Zähne erfreut, einen ſolchen Fiſch nach Entfernung der Haut ſtückweiſe ſo leicht zerkaut und verzehrt, daß man glauben ſollte, er verſpeiſe lediglich eine große Sardine. Dieſes Räuchern der Fiſche in liegender Stellung, welches allerdings etwas mehr Arbeit erfordert, verhindert alſo das Ausſchwitzen des Fiſchfettes, beläßt den Fiſch in ſeinem eigenthümlichen Geſchmacke, macht ihn mundgerechter und geſtattet, denſelben ohne Nachtheile für deſſen Qualität längere Zeit aufzubewahren. Bei einem feinen, fetten Fiſch, z. B. bei einer Seeforelle treten die geſchilderten Vor- und Nachtheile der einen oder andern Räucherungsmethode am Allerauffallendſten zu Tage. Wer ſich daher mit Fiſchräucherung befaßt, ſoll die geringe Mühe und Zeit nicht ſcheuen, die beſſere Methode zur Anwendung zu bringen. V. Maßregeln gegen Waſſerverunreinigung. Mitgetheilt von Herrn Notar I, Haggenmüller in Immenſtadt. Die bekanntlich aus der Vereinigung der drei Gebirgsbäche Trettach, Stillach und Breitach zwiſchen Oberſtdorf und Fiſchen entſtehende und von da an die Grenze zwiſchen den beiden Amtsgerichtsbezirken Sonthofen und Immenſtadt bildende Iller war ehedem mit Aeſchen reich geſegnet. Dieſer gute Beſtand an ſolchen Edelfiſchen hat aber ſeit etwa zwölf Jahren in ſo hohem Grade abgenommen, daß jetzt in der bedeutenden Illerſtrecke von Sont— hofen bis Kempten nur noch wenige Exemplare vorhanden ſind. 172 — —— — Als Haupturſache dieſer betrübenden Erſcheinung wurde von den Fiſchern allgemein der Umſtand bezeichnet, daß die mechaniſche Spinnerei und Weberei in Blaichach und die mechaniſche Bindfadenfabrik Immenſtadt die Abwaſſer und Abfallſtoffe ihrer Gasbereitungs— anſtalten in die vorbeifließenden und in nächſter Nähe in die Iller einmündenden Bäche ſeither ableiteten, und es wurde daher als eine der erſten und wichtigſten Aufgaben des neu— gegründeten Fiſchereivereines Immenſtadt und Sonthofen erachtet, wegen Beſeitigung dieſes Uebelſtandes die geeigneten Schritte vorzukehren. Höchſt erfreulicher Weiſe ſind nun die Leiter der beiden großen Etabliſſements, Herr Fabrikbeſitzer Heinrich Gyr in Blaichach und Herr Commerzienrath Adolph Probſt in Immen— ſtadt ſchon auf bloße mündliche Anregung den Wünſchen unſerer Vereinsſektion mit größter Bereitwilligkeit entgegengekommen. Bereits ſeit dem Monat Juli läuft das Gaswaſſer von dem unmitttelbar am Schwarzenbach erbauten Gashauſe der Fabrik Blaichach mittelſt einer über dieſen Bach geführten, aus eiſernen Röhren von 7 em Lichtweite beſtehenden Leitung in die am andern Bachufer — etwa 10 Schritte von dieſem entfernt — angebrachte Verſitz— grube, welche, gegen 3 Meter tief, mit Backſteinen ausgemauert und mit Kieſelſteinen aus— gefüllt iſt, während der bei der Gasbereitung abfallende Theer nicht mehr wie bisher in den Bach geſchüttet, ſondern in Fäſſern geſammelt und entweder verbrannt oder ſonſt wie verwerthet wird. Ebenſo hat die Fabrik Immenſtadt gelegentlich der im vorigen Monate vollzogenen Einführung der Oelgasbereitung eine Vorrichtung getroffen, daß fortan weder Theer noch Ammoniakwaſſer in den angrenzenden Steigbach ablaufen kann. Dieſes entgegenkommende Verhalten der genannten Fabriken verdient gewiß alle An— erkennung Seitens der Fiſcherei-Intereſſenten und dürfte auch anderen Beſitzern derartiger induſtrieller Etabliſſements zum Vorbilde dienen! Nachdem jetzt obenerwähntes Hinderniß für ein Gedeihen der Fiſchzucht in der Iller gründlich beſeitigt iſt, ſo werden wir im Verein mit der Nachbarſektion Kempten demnächſt die Frage ernſtlich in Erwägung ziehen, ob durch Einſetzung von Brut die Wiederbevölkerung der Iller mit Aeſchen ermöglicht werde. VI. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Von Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger in München. IV. Der Handel mit Fiſchen während ihrer Schonzeit. (Fortſetzung.) Sind die vorgehend dargelegten allgemeinen Geſichtspunkte richtig und zieht man die Natur des bei uns geltenden Schonzeitſyſtems, ſowie die hier zu Lande obwaltenden Verhältniſſe und Zuſtände in Betracht, ſo wird man mit einer nahezu unabweisbaren logiſchen Conſequenz und mit practiſcher Nothwendigkeit dazu kommen, in Bezug auf die Zulaſſung und Begränzung des Plombirungsverfahrens in Bayern weiterhin folgende ſpeciellen Sätze aufzuſtellen und anzuerkennen: % Die Schonfiſche, bezüglich deren eine Verkaufserlaubniß durch Plombirung Platz greifen ſoll, müſſen vor Allem nachweislich erlaubt gefangen ſein, d.h. nicht bloß auf Grund einer Berechtigung zum Fiſchen überhaupt, ſondern auch ohne Verletzung einer fiſchereipolizeilichen Vorſchrift, alſo entweder ſchon vor Eintritt der Schonzeit oder, wenn während derſelben, mit der durch die Schonvorſchriften zur Förderung der Fiſchzucht vorbehaltenen amtlichen Erlaubniß. 6) Die concreten Fiſche müſſen zur künſtlichen Fiſchzucht in der betreffenden La ichperiode ſchon wirklich gedient, alſo ihren Naturzweck in die ſer Periode ſchon erfüllt haben. Auch der Verkauf ſteriler Fiſche ließe ſich unter Umſtänden etwa noch zulaſſen, nämlich dann, wenn die Fiſche zur künſtlichen Fiſchzucht eigens 173 gefangen wurden und ihre Sterilität durch vergebliche Verſuche als eine Abnormität feſtgeſtellt iſt. Eine Plombirung wegen Unbrauchbarkeit zur künſtlichen Fiſchzucht dürfte aber nicht Platz greifen, wenn es ſich nicht um eine pathologiſche, ſondern um eine phyſiologiſche Unbrauchbarkeit handelt, d. h. wenn entweder die Laichreife aus natürlichen Gründen noch nicht eingetreten oder der Fiſch in Folge Alters und Größe natur— gemäß bereits fortpflanzungsunfähig geworden iſt. Letzteres iſt erfahrungsgemäß nicht ſelten bei Fiſchen der Fall, welche in Baſſins und Käſten zu außergewöhnlich großen Exemplaren hergemäſtet worden ſind.“) Solche zur Zucht nicht mehr verwendbare Fiſche möge der Beſitzer einfach bis zum Ablauf der Periode der allgemeinen Verkaufs— ſperre, wie vorher, aufheben. Es beſteht gar kein zureichender Grund, ihm den Ver— kauf während der geſperrten Zeit zuzulaſſen. Wohl aber würden aus einer derartigen Zulaſſung nur allerlei Irrungen und Difficultäten, namentlich Verletzungen der Gleichheit vor dem Geſetze in Geſtalt individueller Begünſtigungen erwachſen. „) Die Sachlage muß in der Art geſtaltet fein, daß die nach dem Streif— geſchäfte zu bethätigende Wie dereinſetzung der Fiſche ins Waſſer, welche ſtets als Regel zu gelten hat, localen oder zeitlichen Unzu kömmlich— keiten begegnet und daß ebenſo auch die Aufbewahrung der verwen— deten Fiſche bis zum Ablauf der Schonzeit evidenten natürlichen Schwierigkeiten ausgeſetzt wäre. Er muß alſo eine Gefahr des Verluſtes der Fiſche zweifellos vorliegen, wegen der Folgen des Streifungsprozeſſes, wegen der Schwierigkeit der Fortfütterung in Baſſins ꝛc. ꝛc. Es iſt dies eine Vorausſetzung der Plombirung, an welcher auf das entſchiedenſte und ſorgfältigſte feſtgehalten werden muß. Dieſe Vorausſetzung kann ſich aber in mehrfacher Hinſicht als ausgeſchloſſen und fehlend darſtellen. Vor allem in vielen Fällen dann, wenn die Lokalbeſchaffenheit der concreten Fiſchzuchtanſtalt die Forterhaltung der geſtreiften Fiſche ermöglicht, alſo z. B. wenn dieſelbe in unmittelbarer Nähe des Mutterwaſſers liegt, und es thunlich erſcheint, die Fiſche (namentlich kleinere) nach der Streifung ſofort ins Mutterwaſſer zurückzu— bringen, oder wenn eigene Teiche bei der Fiſchzuchtanſtalt zur Aufnahme der benützten Fiſche und Verwahrung derſelben bis zum Ablauf der allgemeinen Verkaufſperre verfügbar ſind. Ebenſo würden jene Vorausſetzungen von ſelbſt fehlen, wenn die zur künſtlichen Zucht verwendeten Fiſche zu dieſem Zwecke überhaupt nicht aus dem Waſſer kommen, wie z. B. bei den neueren Verſuchen zur Gewinnung von verſendbarem Laich der Cy— prinoiden, oder wenn die betreffende Fiſchgattung bei rationellem Vorgehen (3. B. wegen Schwierigkeit des Transports) ohnehin unmittelbar nach dem Fang am Waſſer geſtreift werden muß oder doch geſtreift zu werden pflegt. So z. B. bei der Aeſche. Es iſt nicht abzuſehen, warum die benützten Fiſche hier nicht alsbald ſollten wieder eingeſetzt werden können. Die meiſt geringen Koſten des Fanges werden durch die Gewinnung des Laichs aufgewogen und ſind eben Produktionskoſten, welche der Fiſchzüchter ſeinen Produkten beizurechnen hat. Außerdem iſt zu beachten, daß die Verluſtgefahr nach Art und Größe der einzelnen Fiſche ſich erprobtermaßen ſehr verſchieden geſtaltet. Beiſpiels— weiſe iſt ſie minimal bei Forellen, welche zur künſtlichen Fiſchzucht verwendet werden. Erfahrene Fiſchzüchter haben ſchon mehrfach verſichert, daß ſich geſtreifte Forellen ſogar *) Ueber die Frage der Zulaſſung von Ausnahmsfällen im Bereiche der Teichzucht werden jpüter noch eigens Bemerkungen folgen. Schon jetzt ſei bemerkt, daß ich in dieſem Punkte im Allgemeinen verneinender Anſicht d. h. gegen ſolche Ausnahmen bin. . 174 leichter als ungeſtreifte während der Periode der Verkaufsverbote in Fiſchkäſten und Baſſins forterhalten laſſen. Es iſt dies aus natürlichen Gründen glaubhafter als das Gegentheil (zumal in der Regel auch nur kleinere Forellen zur künſtlichen Fortpflanzung verwendet werden) und wird überdies direkt beſtätigt durch die notoriſche Thatſache, daß Fiſchzüchter, welche zahlreiche Forellen zur künſtlichen Befruchtung verwenden, dieſe ebenſo wie die hiezu nicht verwendeten lange fort in ihren Fiſchhaltern verwahren und auf dieſe Weiſe nicht ſelten mehrere Jahre hintereinander dieſelben Exemplare zur Züchtung verwenden. Weiter iſt mir auch von einem Fiſchzüchter, welcher nach ſeiner individuellen Stellung zur Frage zu weit gehende Zugeſtändniſſe ſicher nicht macht, gelegentlich ver— ſichert worden, daß den gewöhnlich zur Streifung verwendeten kleineren Saiblingen dieſer Prozeß „durchaus nichts mache“. Zufälliges Umſtehen einzelner Exemplare von Forellen und kleineren Saiblingen kann aber für die vorwürfige Frage ernſtlich nicht in Betracht kommen. Etwas Anders liegt allerdings die Frage bezüglich der zur Streifung verwendeten größeren Saiblinge, Huchen, Lachſe und Seeforellen. Größere Saib— linge ſind difficiler. Andererſeits kann es wünſchenswerth werden, auf ſolche größere Raceexemplare des Saiblings aus Gründen der Zuchtwahl zu reflectiren. Huchen, Lachſe und Seeforellen werden meiſt nur einzeln nacheinander durch Fang gewonnen und leiden an ſich ſchon nicht ſelten durch die Gefangenſchaft bis zur Laichreife. Die größeren Exemplare ſind dann auch empfindlicher gegenüber dem künſtlichen Befruchtungs— prozeſſe, der hier zudem ſelbſt manuell nicht ſo glatt abgeht, wie bei kleineren Exemplaren. 0. Der eventuelle Schaden muß ſich als ein erheblicher darſtellen. In dieſer Hinſicht begegnet man in den Darſtellungen und Behauptungen von Fiſch— züchtern, welche, von rein merkantilen Anſchauungen ausgehend, möglichſt freie Hand zu haben oder zu gewinnen wünſchen, manchmal evidenten Uebertreibungen. Auch in dieſer Hinſicht iſt Art, Größe und qualitativer Werth der einzelnen Fiſche von erheblichem Belang. Was beiſpielsweiſe da und dort an etlichen Forellen oder Aeſchen, oder an den durch die Entnahme aus dem Waſſer letal betroffenen Renken zu Grunde geht, fällt lange nicht ſo ins Gewicht, als ein einziger ſchwerer Lachs oder Huchen. Hieher gilt ebenfalls der urſprünglich auf das altrömiſche prätoriſche Edikt bezügliche, aber auch noch heute manchmal recht zutreffende Satz: „Minima non curat praetor!“ Das heißt hieher angewendet: um verhältnißmäſſig kleinlicher Werthsausfälle willen rechtfertigt es ſich nicht, Ausnahmen von wohlbemeſſenen und nothwendigen Rechtsregeln eintreten zu laſſen. Kommt ja doch auch hieher in Betracht, daß, wie ich ſchon früher einmal betonte, der Fiſchzüchter durch die Erlangung befruchteten Laichs ſchon einen Gewinn erzielt, welcher den gelegentlichen Verluſt einiger Forellen oder Renken weit in den Hintergrund treten und eben als einen immerhin erträglichen Produktionsaufwand erſcheinen läßt. Auch aus dieſem Geſichtspunkte empfiehlt es ſich, die Zulaſſung des Plombirungsverfahrens auf beſtimmte Fiſcharten zu beſchränken und zugleich von dem Erforderniß einer Minimal— größe der concreten Fiſche auszugehen. 2. Als ein aus Maximen der Legislaturpolitik entſpringendes Requiſit iſt ferner zu betonen, daß jener eventuelle perſönliche Schaden, welchem Berückſichtigung und Ausgleichung zugewendet werden ſoll, nicht überragt werden darf durch erheblichere Schädigungen, welche aus der Zulaſſung der fraglichen Ausnahmen für die all- gemeine Rechtsordnung erwachſen würden. Insbeſondere darf keine Verwirrung der Marktordnung zu beſorgen ſein. Letzteres wäre entſchieden der Fall, wenn man 175 Ausnahmen durch das Plombirungsverfahren zuließe für Fiſcharten, welche, wie z. B. Forellen, Aeſchen und Renken, in Orten, wo ſie als Zuchtobjekte benutzt werden können, in der Regel auch Gegenſtände größeren verbreiteten Verbrauchs für den bürgerlichen Haushalt ſind, und daher auch gewöhnlich von ſolchen Fiſchhändlern feilgeboten werden, welche nicht zugleich Fiſchzüchter ſind. In ſolchen Fällen und Beziehungen den Fiſchzüchtern eine Vergünſtigung zuzuwenden, welche ſo und ſo vielen Anderen entzogen bleibt, benimmt dieſer Vergünſtigung in ihrer äußeren Erſcheinung den Charakter einer ſachlichen Rückſicht und drückt ihr den Stempel eines perſönlichen Privilegiums auf, welches das Rechtsgefühl der ungünſtig Betroffenen verletzt und ſie zur Widerſetzlichkeit gegen die geſetzliche Ordnung anreizt. Faſſe ich alles dieſes zuſammen und prüfe danach gewiſſenhaft unſere Verhältniſſe, jo komme ich, namentlich aus den unter lit. „—e aufgeführten Geſichtspunkten, zu dem Reſultate, daß für unſere heimiſchen Verhältniſſe Verkaufsdispenſe mittelſt des Plombirungs— verfahrens nur für die zur künſtlichen Zucht verwendeten größeren Huchen, Lachſe, Seeforellen und Saiblinge zugelaſſen werden könnten und daß dab i zugleich ein Minimalmaß hiefür ein für allemal genau zu fixiren wäre. Ueber die zu beſtimmende Minimalgröße mögen die Anſichten vielleicht getheilt ſein. Meinerſeits möchte ich aus prinzipiellen Gründen die Minimalgröße des einzelnen Fiſches nicht zu niedrig gegriffen ſehen: bei Saiblingen etwa nicht unter zwei Pfund, bei See— forellen nicht unter drei bis vier Pfund, bei Lachſen und Huchen etwa nicht unter ſechs Pfund. Kommt doch in Anſehung dieſer letztgedachten drei Arten von Salmoniden auch in Betracht, daß ſie — namentlich die Huchen — die volle, geſunde Geſchlechts— reife erſt mit einer ſchon ſehr ſtattlichen Größe zu erreichen pflegen. Mit einer Conceſſion in dem letztgedachten Umfange wäre auch nach der Anſicht praktiſch erfahrener und objektiv denkender Männer dem bei uns beſtehenden Bedürfniſſe in der Hauptſache ge— nügt. Auch würde mit einer in obiger Art concis umſchriebenen Vor— ſchrift ein praktiſch leicht zu handhabendes Syſtem gewonnen ſein. Ein Plombirungsſyſtem in Anwendung auf kleinere Arten und Exemplare von Fiſchen wäre ſchwer durchzuführen. Geringere zufällige Unebenheiten, wie ſie ſich im praktiſchen Leben da und dort immer ergeben, laſſen ſich überhaupt gegenüber der Nothwendigkeit, in rechtlichen Dingen allgemeine Durchſchnittsnormen zur Geltung zu bringen, ohne— hin niemals ganz vermeiden und müſſen eben hingenommen werden. Die höheren Zwecke der Rechtsnorm bedingen und rechtfertigen dieſelben zur Genüge. Zu beachten iſt übrigens auch noch folgendes: Verkaufsdispenſe im Wege der Plom— birung dürfen nur an ganz verläſſige Leute ertheilt werden. Perſonen, welche ſchon wegen hieher relevanter Verfehlungen beſtraft wurden, ſollten unbedingt von dem Genuſſe einer ſolchen Vergünſtigung ausgeſchloſſen ſein. Die Plombe (Marke) muß natürlich eine amtliche ſein und von einer amtlichen Perſon — gebührenfrei — angelegt werden. Je nach den örtlichen Verhältniſſen wäre eine beſtimmte leicht zugängliche Amtsperſon damit zu betrauen. Dabei halte ich es aber aus verſchiedenen triftigen Gründen für unbedingt erforderlich, daß die Zulaſſung zur Plombirung mit der damit unzertrennlich verbundenen causae cognitio über das Vorhandenſein der vorſchriftsmäßigen Vorausſetzungen ganz untergeordneten Vollzugsbedienſteten (Marktaufſehern, Fiſchereiaufſehern ꝛc.) ſchlechterdings nicht überlaſſen werde. Endlich muß auch beſtimmt ſein und feſtgehalten werden, daß die Fiſche oder Theile derſelben nur ſo lange feilgeboten werden dürfen, als an dem 176 — — Fiſche oder dem zuletzt feilgebotenen Theile noch die Plombe (Marke) ſich befindet. Sonſt ſind Unterſchleife ein Leichtes. Eine gewiſſe Theilung des Fiſches beim Verkaufe iſt dadurch nicht ſchlechthin ausgeſchloſſen — nur die Wahl des Käufers unter den Theilen wird etwas beſchränkt. (Schluß folgt.) VII. Circulare des deutſchen Jiſchereivereins. Das, wie immer, intereſſante Circular IV, 1881 des deutſchen Fiſchereivereins berückſichtigt in ſehr freundlicher Weiſe namentlich auch neuere Vorgänge in Bezug auf das Fiſchereiweſen Bayerns. Es bringt einen Bericht über die land-locked-sea-salmon⸗ Angelegenheit, worüber auch unſere Blätter (1881 S. 97) ſchon Näheres mitgetheilt haben. Es berichtet ferner über unſere Beſtrebungen zur Verbeſſerung der Bewirthſchaftung der Fiſchwaſſer der Gemeinden und macht auf die Gründung der Nürnberger Karpfen— börſe aufmerkſam. Beſonders intereſſant iſt auch ein dem Circular einverleibter Bericht über die Ausſetzung von Aalbrut im Donaugebiet. Die Ausſetzung erſtreckte ſich auf ohngefähr 52,000 junge Aale und hatte am 10. bis 12. Mai 1880 bei Ulm, Augsburg und Donauwörth ſtattgefunden, und zwar theils in der Donau ſelbſt, theils in Nebengewäſſern und Altwaſſern derſelben. Der Transport war mit Verpackung der Aale zwiſchen feuchten Waſſerpflanzen unter Eisbeigabe erfolgt. Herr Direktor Haak bezeichnet dieſe Verpackungsart als die allein richtige für länger währende Transporte. An die Darſtellung der einzelnen Vorgänge bei der Ausſetzung knüpft Herr Direktor Haak folgende allgemeine Bemerkungen über die Aalfrage für das Donaugebiet, die wir, des hohen Intereſſes willen, welches ſie gewähren, nachſtehend im Auszuge, jedoch wörtlich, zum Abdruck zu bringen, uns geſtatten: „Der erſte größere Verſuch, den Aal in das Donaugebiet einzuführen, wäre alſo gemacht, hoffen wir nun, daß dieſe Einführung eine erfolgreiche geweſen ſein möge, wenn auch in Anbetracht des großen Donauſtromes dieſen erſten Verſuchen, weitere, vielleicht in größerem Umfange zu unternehmende, folgen müßten. Wir haben, wie ſeit 3 Jahren conſtatirt, mit der Montee ſowohl Männchen wie Weibchen in das Donaugebiet gebracht. Zweifellos iſt es, daß zahlreiche, wenn nicht die Mehrzahl der ausgeſetzten Thierlein ſich zu größeren, eßbaren Aalen entwickeln werden, denn überall, wo bisher Aale ausgeſetzt worden, iſt der Erfolg ein ganz deutlich nach— Wei ere geweſen. Der Aal hat eben ſeiner eigenartigen Lebensweiſe wegen ſehr wenig Feinde, die größ 12 Nachſtellungen erleidet die junge Brut, ſo lange ſie noch in dichten Schaaren die Flüſſe aufwärts ſteigt Nun iſt jedoch bereits mehrfach conſtatirt, daß die Montee, ſobald ſie während ihrer Wanderung aufgefangen und an andere Orte verſetzt wird, ihren eigentlichen Wandertrieb völlig verliert. Herr von Steemann zu Na Hat dieſe Beobachtung ſogar da gemacht, als er die Monte unterhalb eines Wehres auffing und ſie oberhalb wieder ausſetzte. Die jungen Aale bleiben dann nicht mehr in dichten Schaaren bei einander, ſondern ſie vertheilen ſich ſofort und ſuchen geeignete Verſteck— plätze auf. Vereinzelt werden dieſe Aale wohl auch noch größere oder kürzere Strecken wandern, die Maſſenwanderung jedoch, in welcher ſie ja eben den vielen Gefahren aus⸗ geſetzt ſind, hat aufgehört. Das Gedeihen von Aalen im Gebiete der Donau, d. h. das Heranwachſen zu marktfähigen Fiſchen, iſt jetzt ja bereits ſo vielfach nachgewieſen, daß ich hierauf wohl nicht weiter zurückkommen darf, eine völlig andere Frage iſt es aller— dings, ob eine wirkliche Acelimatiſirung durch ein derartiges Ausſetzen bewirkt werden kann. Unmöglich iſt dies ſicherlich nicht, wenn ich perſönlich auch, ſo leid es mir thut, an dieſem größeren Erfolge unſerer Beef zweifle. So weit uns bisher die Naturgeſchichte des Aals bekannt iſt, findet die Abſetzung des Laichs der Aale nur im ſalzigen oder brakigen Waſſer ſtatt, alſo im Meere, ſelbſt nahe den Mündungen der Flüſſe. Die männlichen Aale ſteigen nie gar weit in die Flüſſe auf, ſondern bleiben ſtets nahe dem Meer reſp. im Meere ſelbſt, nur die Weibchen machen die großen Wander— ungen. Es wäre aljo, um eine völlige Acclimatiſirung des Aals im Donaugebiete zu erreichen, nöthig, daß die in den oberen Lauf der Donau mit ausgeſetzten männlichen Aale die weite Wanderung bis in das Schwarze Meer 5 antreten müßten, um hier ihre Geſchlechtsreife zu erlangen und dann ihre nach 5—6 Jahren ebenfalls abwärts wandernden Weibchen zu erwarten. 115 Ob es möglich iſt, daß die männlichen Aale eine derartige weite Rückwanderung machen werden, muß vorerſt völlig dahin geſtellt bleiben, Niemand vermag etwas Be— ſtimmtes dafür oder dagegen zu behaupten. Ihrem ſonſtigen Naturtriebe zuwider iſt eine derartige Wanderung allerdings, doch tritt hier ja auch die force majeure ein. Ferner iſt es auch noch durchaus nicht ausgeſchloſſen, daß derartig ausgeſetzte junge Aale, ſowohl die männlichen wie die weiblichen, in dem großen Donauſtrome auch im Süßwaſſer ſelbſt laichreif werden, und ſich hier fortpflanzen. Eben jo wohl wie in hiſtoriſcher Zeit in Amerika ſich aus dem Salmo salar der Landlocked Salmon gebildet hat, weil eben den jungen Sälmlingen die Rückwanderung in's Meer verſchloſſen wurde, ſo kann ſich entſprechend aus den hier eingeſetzten Aalen auch ein „Donau-Aal“ entwickeln. Möglich iſt Beides entſchieden, die Zeit wird hierüber Aufſchluß geben, wenn ich perſönlich, der ich in ſolchen Fragen überhaupt etwas ſkeptiſch bin, auch beſcheidene Zweifel hege. Nachgewieſen iſt allerdings bereits, daß die weiblichen Aale, ſobald ſie herangewachſen, das Beſtreben haben, ſtromabwärts zu wandern, (dies iſt durch die von Herrn Reichsrath von Maffei vor 12 Jahren im Kleinen angeſtellten Verſuche bereits erwieſen) es werden alſo indirekt auch die unterhalb belegenen Anwohner der Donau, alſo zunüchſt die Be— wohner Oeſterreichs, an dem zu erwartenden Segen theilnehmen. Nach meinem Dafürhalten wäre der geeignetſte Weg, dauernd die Aeclimatiſirung des Aales im Donaugebiet zu bewirken (ſofern eine ſolche überhaupt möglich) der, daß man mehrere Hunderttauſende von jungen Aalen nahe der Donaumündungen ausſetzen würde, es den Thierlein jetzt überlaſſend, ſich je nach ihrem Geſchlechte den künftigen Wohnplatz zu ſuchen. Sollten nun auch, wie oben angeführt, die Weibchen in der erſten Generation nicht weit den Strom hinauf wandern, ſo würde vorausſichtlich die nachfolgende Generation doch wieder den alten Wandertrieb haben, und als montee ſich in den unteren Fluß— regionen in männliche und weibliche Aale trennen und letztere auch die oberen Fluß— gebiete aufſuchen. Hoffen wir alſo zum Schluſſe, daß dieſes erſte Vorgehen des Deutſchen Fiſcherei— Vereins zu einer internationalen Mitarbeit der betheiligten Staaten die Veranlaſſung gegeben haben wird. Auf weitere Mittheilungen des Herrn Direktor Haack bezüglich der Coregonen— arten werden wir eigens zurückkommen. Beigegeben iſt dem Circular IV ein Preiscourant der Blech- und Drahtwaarenfabrik Kaltenberg und Feyerabend in Ludwigs— burg (Württemberg), worin namentlich auch Fiſchgatter, Fiſchkäſten, gelochte Zinkbleche und andere Zinkwaaren für Fiſchereizwecke offerirt werden. Circular V brachte hauptſächlich die Aufforderung des Deutſchen Fiſchereivereines zur Beſtellung von Fiſcheiern für die nächſte Brutperiode. Angeboten wurden Seitens des Deutſchen Fiſchereivereins Eier von Rheinlachs, Meerforellen, Seeforellen, Blaufelchen, Madue- und Schaalſeemaränen, Lebamaränen, Schnäpel (coregonus lavaretus), kleine Maränen. Letztere Gattung wird dabei für tiefe Seen als ein ganz vorzüglich feiner Fiſch empfohlen. Außerdem wird in Circular V folgende, am 4. Oktober 1877 ergangene Auf— forderung reproduzirt: „Die Fiſchereifrevel, namentlich das Fangen während der Schonzeit und das Zer— ſtören der Fiſchbrut, haben in vielen Theilen Deutſchlands ſo überhand genommen, daß wir denjenigen Perſonen, welche ſich bei der Verfolgung von dergleichen Vergehen, derart daß Beſtrafung eintritt, beſonders eifrig erweiſen, auf ergangene Meldung eine Prüfung unſererſeits eine angemeſſene, wo erforderlich durch die vorgeſetzte Behörde zu beſtätigende Belohnung bis auf Weiteres hiedurch zuſichern. Meldungen unter unſerer Adreſſe: Berlin W. Leipziger Platz 9. Im Speziellen ſei noch erwähnt, daß wir bei Anträgen auf Belohnungen ꝛc. folgende Mittheilungen verlangen: a) die genauen Perſonalien des Thäters, b) in der Kürze den Tenor des Urtheils, e) den Namen des Gerichts, d) ob das Urtheil rechtskräftig iſt, e) den Namen desjenigen, der die Beſtrafung herbeiführte. Der Ausſchuß des Deutſchen Fiſchereivereins. PL. VIII. Vereinsnachrichten. Monatsverſammlung des bayeriſchen Fiſchereivereins vom 22. Oktober 1881. Die Reihe der ſtatutenmäßigen Monatsverſammlungen wurde am 22. Oktober 1881 wieder eröffnet. Den Vorſitz führte der II. Vereinspräſident, Herr Oberauditeur Erl. Der Herr Vereinsſekretär Dr. Lam mer berichtete über die Vereinsthätig— keit während der Sommermonate. Zur Mittheilung gelangte die ſchon oben S. 160 abgedruckte Entſchließung des k. Staatsminiſteriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 13. Oktober lfd. Irs. betr. den Unterricht über Fiſchzucht. Die Verſammlung beſchloß der höchſten Stelle hiefür eigens ſchriftlich den gebührenden wärmſten Dank darzubringen und hiebei die vollſte Bereit— willigkeit des Vereins zu der angeregten Mitwirkung desſelben behufs Erreichens der Unterrichtszwecke auszudrücken. Weiter wurde auf Antrag des ſtellvertretenden Redakteurs beſchloſſen, daß die bayeriſche Fiſchereizeitung vom 1. Januar 1882 an in jährlich 24 Num- mern, welche in der Regel Anfangs und Mitte jeden Monats aus— gegeben werden, erſcheinen, und in Konſequenz dieſer Maßregel auch der Abonnementpreis einige Erhöhung, nämlich auf jährlich 3 Mark ein— ſchlüßig der Poſtſpeditionsgebühr (aber ausſchließlich des Poſtzuſtellgeldes) erfahren ſolle. Das Direktorium und die Redaktion erhielten Ermächtigung, die Liſte der Freiexemplare einer Reviſion zu unterziehen. Die Verſammlung ging in dieſer Sache von der Hoffnung und Vorausſetzung aus, daß dieſe von verſchiedenen Seiten längſt gewünſchten und nun im Intereſſe der Fiſchereiſache beſchloſſenen Maß— nahmen wohl die volle Billigung aller Gönner und Freunde der Fiſcherei und des Vereinsorganes finden würden. Auch gelangte der lebhafte Wunſch zum Ausdruck, daß die verehrlichen Kreis-, Bezirks- und Ortsfiſchereivereine die bayeriſche Fiſchereizeitung, welche dem bayeriſchen Fiſchereivereine nicht unerhebliche Mühen und Laſten verurſacht, ſowohl in Geſtalt fernerer gütiger Betheiligung gewogener Vereinsmitglieder an den Arbeiten für die Zeitung unterſtützen, als auch derſelben recht zahlreiche Abonnenten zuzuführen ſich geneigteſt angelegen ſein laſſen möchten. Beſchloſſen wurde ferner: a) auf Antrag des Herrn Oberappellationsgerichtsraths Dr. Staudinger das nachſtehend im Abdrucke beigefügte Regulativ über den Fin anz— haushalt des bayerischen Fiſchereivereins, b) auf Antrag der Herrn Major v. Baligand und Dr. Staudinger eine Anregung bei dem deutſchen Fiſchereivereine, betreffs der Be— ſchaffung von Aalbrut für die Donau und andere bayeriſche Ge— wäſſer. Ueber dieſen Gegenſtand werden wir Näheres veröffentlichen, ſobald derſelbe ſich weiter entwickelt haben wird. Eine Vorbeſprechung fand ſtatt über die hochwichtige Angelegenheit der Gründung einer eigenen Fiſchzuchtanſtalt des bayeriſchen Fiſchereivereins. Neu aufgenommen wurden als Mitglieder die Herren: 1) Otto Graf v. Geldern-Egmont, Gutsbeſitzer auf Thurnſtein in Niederbayern, BIER 2) Eduard Freiherr v. Riederer, tgl. Kämmerer, Geſandter a. D. und Gutsbeſitzer auf Schönau in Niederbayern, 3) Herrmann Petzold, kgl. Advokat und Rechtsanwalt in Pfarrkirchen. Negulati v betreffend den Einanzhaushalt des bayeriſchen Tiſchertivereins. 8 1 § 1. Für jedes Geſchäftsjahr des Vereins iſt in der nach § 15 der Statuten abzuhaltenden Generalverſammlung ein Etatsvoranſchlag der Einnahmen und Ausgaben des Vereins aufzuſtellen. Für einzelne beſondere Angelegenheiten kann beſonderte Etatsbehandlung und Rechnungs— ſtellung ſtattfinden. Solches hat insbeſondere bezüglich der Fonds für die bayeriſche Fiſchereizeitung zu geſchehen. § 2. Die Ausarbeitung und Vorberathung des Etatsvoranſchlags erfolgt durch eine beſondere Etatskommiſſion, welche gebildet wird aus: N 1) den Mitgliedern des Direktoriums, 2) den Vorſtänden der drei ſtändigen Geſchäftsausſchüſſe, 3) zwei weiteren in einer General- oder Monatsverſammlung des Vereins für je ein Jahr nach abſoluter Stimmenmehrheit mittelſt Wahlzettets zu wählenden Vereinsmitgliedern. § 3. Der Vorſitz in der Etatskommiſſion richtet ſich in analoger Anwendung nach 8 10 und 21 der Statuten. Zur Beſchlußfähigkeit der Commiſſion iſt die Anweſenheit von fünf Mit— gliedern derſelben erforderlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorſitzenden den Ausſchlag. S 4. Der von der Generalverſammlung genehmigte Etat hat in ſeinen Hauptpoſitionen zur Richtſchnur für den Vereins haushalt zu dienen. Werden im Laufe eines Geſchäftsjahrs Aenderungen am Etat oder Ueberſchreitungen in den Hauptpoſitionen erforderlich, welche ſich nicht ſchon von ſelbſt aus ſtatutenmäßigen Vereins— beſchlüſſen ergeben, ſo hat die Etatskommiſſion die betreffenden Etatsänderungen oder Etatsüber— ſchreitungen bei der Monatsverſammlung des Vereins zu begutachten oder in dringenden Fällen ſelbſt 3 zu beſchließen. In letzterem Falle iſt der nächſten Monatsverſammlung Kenntniß zu geben. § 5. Abgeſehen von den laufenden Ausgaben für die Regiebedürfniſſe des Vereins, ſeines Direktoriums, ſeiner Ausſchüſſe und etwaigen beſonderen Commiſſionen, dürfen Zahlungen aus der Vereinskaſſe nur dann geleiſtet werden, wenn auf den betreffenden Rechnungen oder Quittungen von einem der Vereinspräſidenten, in deren Verhinderung aber vom Schriftführer des Vereins, oder in Angelegenheiten der Ausſchüſſe oder beſonders niedergeſetzten Commiſſionen von deren Vorſtand ſchriftlich beſtätigt iſt, daß der fragliche Betrag nach Maßgabe des Etats oder der beſon— deren Vereinsbeſchlüſſe zahlbar iſt. In Anſehung der Ausgaben für die bayeriſche Fiſchereizeitung wird dieſe Beſtätigung von der Redaktion der Zeitung ertheilt. 86. Für Zwecke der Vereinsbibliothek iſt alljährlich im Etat ein unüberſchreitbarer Betrag einzuſetzen. Aus dieſem Betrage ſind zunächſt die Koſten für die vom Verein gehaltenen Zeitungen und Zeitſchriften zu beſtreiten. Von dem hiernach verbleibenden Reſtbetrage ſteht die Hälfte behufs der Anſchaffungen zur freien Verfügung des Bibliothekars mit der Beſchränkung, daß derſelbe für die Anſchaffung neuer Zeitungen und Zeitſchriften, ſog. Fortſetzungswerke und aller ſonſtigen Bücher und Schriften, deren Ladenpreis je mehr als 5 & beträgt, die Genehmigung der Etatskommiſſſon zu erholen hat. Letzteres iſt auch der Fall in Anſehung der Verwendung der zweiten Hälfte jenes Betrages. So beſchloſſen in der Vereinsverſammlung vom 22. Oktober 1881. Aus den Ausſchüſſen des bayeriſchen Fiſchereivereins. Der vereinigte I. und III. Ausſchuß gaben in Bezug auf das Geſuch eines Fiſch— händlers um die Bewilligung: die Fiſche auch nach Eintritt ihrer vorgeſchriebenen Schonzeit noch 14 Tage lang verkaufen zu dürfen, ein vom Stadtmagiſtrat M. begehrtes Gutachten dahin ab, daß die erbetene Dispen ſation von den einſchlägigen allgemeinen Verkaufsverboten rechtlich nicht ſtatthaft ſei, übrigens auch um verſchiedener höchſt bedenklicher Konſequenzen willen nicht räthlich wäre und ſich zudem ſelbſt durch dasjenige, was Geſuchſteller in thatſächlicher Hinſicht dafür vorbringe, in keiner Weiſe rechtfertigen ließe. Das Plenum ſtimmte dieſem Gutachten einhellig bei und wurde fragliches Geſuch auch von der betreffenden Amtsſtelle abſchlägig beſchieden. 180 — — Der III. Ausſchuß und nach ſeinem Gutachten auch das Plenum beſchloß Vor— ſtellung bei der k. Kreisregierung von Oberbayern, Kammer des Innern, daß bei In— ſtruktion und Beſcheidung der auf die beabſichtigte Neueinrichtung von Papierfabriken an der Amper bei Olching bezüglichen Baugeſuche darauf Bedacht genommen werden möge, im Intereſſe der Fiſcherei den betreffenden induſtriellen Unternehmern die An— lage von Verſitzgruben für ſchädliche Abwaſſer, von Fiſchdurchläſſen und Fiſchſteigen, ſowie von Schutzgittern an den Turbinen zur Auflage zu machen. IX. Zur FJiſcherei- Literatur. Mit Kundgabe vom 9. September l. Is. haben wir zur Fiſchzüchtung im Winter 1881/82 Anregung gegeben und wir hoffen, es möge recht zahlreich in unſerem Kreiſe durch Anlegung neuer oder Vervollkommnung beſtehender Fiſchbrut-Stätten darauf Bedacht genommen werden. Eine perſönliche Anleitung dazu wird freilich in den ſeltenſten Fällen zu Gebote ſtehen und wird es vielfach nöthig ſein, aus den vorhandenen Büchern und Schriften Aufſchluß und Rath zu erholen. Wir wollen deßhalb Veranlaſſung nehmen, auf die hervorragendſten Erſcheinungen und brauchbarſten Schriften im Gebiete der Fiſcherei-Literatur hier aufmerkſam zu machen, und glauben dabei von älteren Werken, denen die neueren Erfahrungen im Fiſchereiweſen abgehen, Umgang nehmen zu können. Prof. Dr. von Siebold, die Süßwaſſer-Fiſche Mittel-Europa's, Leipzig, Engelmann 1863, 9 — ein ſtreng wiſſenſchaftliches, beſonders um die Syſtematik der Fiſche hochver— dientes Werk; Prof. Dr. Benecke, Berthold, Fiſche, Fiſcherei und Fiſchzucht in Oſt- und Weſtpreußen, Königsberg, Hartung 1881, 12 /, ein ganz neues, uns ſelbſt noch nicht näher bekanntes Werk, das übrigens in ſeinem naturgeſchichtlichen, ökonomiſchen und techniſchen Theile hohen allgemeinen Werth haben ſoll. Für Züchter von Forellen und deren Verwandten empfehlen ſich: a Vogt, Karl, künſtliche Fiſchzucht, Leipzig 1875, LM, wo in einem Anhange auch die Krebszucht behandelt iſt; von dem Borne Max, die Fiſchzucht, II. Auflage, Berlin, Parey 1881, 2 4 50 ; Meyer I., der praktiſche Fiſchzüchter, Berlin 1877, 2 AM. 50 , worin der Verfaſſer ſeine Erfahrungen als Aſſiſtent der kaiſerlichen Fiſchzuchtanſtalt niederlegt. Von kleineren Schriften ſind zu erwähnen: Dr. Stephan und J. B. Kuffer, kurze Anleitung zur künſtlichen Fiſch- vorzüglich Forellenzucht, München, Mühlthaler 1877; Zenk, Friedrich, Leitfaden zur Forellenzucht, vom Kreisfiſcherei- Verein in Würzburg 1878; von dem Borne, M., kurze Anweiſung zur Benützung des tiefen kaliforniſchen Troges, vom deutſchen Fiſcherei-Vereine herausgegeben, Berlin, Möſer; Strauß H. in Simbach, praktiſche Anleitung zur Herſtellung von Brut- und Aufzieh- . behufs Betreibung der künſtlichen Fiſchzucht und Hegung der Edelfiſche, Straubing, Lechner 1878; Dazu wären noch die neueſten Veröffentlichungen von Friedrich Zenk, Vorſtand des . Kreisfiſcherei-Vereins, in der Zeitſchrift des landwirthſchaftlichen Vereins zu eachten. Zur Karpfenzucht und Teichwirthſchaft ſind hervorzuheben: Nicklas, Karl, Lehrbuch der Teichwirthſchaft, Stettin, Herrke K Lebeling 1880, 10 M; Horack, Wenzel, die Teichwirthſchaft mit beſonderer Rückſicht auf das ſüdliche Böhmen, Prag 1869. a Zur Krebszucht ſei, außer Karl Vogt oben, angeführt: Brüſſow, Ingenieur, über Krebszucht, Schwerin 1881. — Mittheilungen des Verfaſſers über ſeine eigenen Erfahrungen und Erfolge; Prof. Dr. Harz, die ſog. Krebspeſt, Wien 1881 — ein Separat-Abdruck aus der Oeſterr.-Ungar. Fiſcherei-Zeitung 1880/81. Den Fiſchfang“) behandelt: von dem Borne M., illuſtrirtes Handbuch der Angelfiſcherei, Berlin, Parey, 8 AM; von dem Borne M., Wegweiſer für Angler, Berlin, Parey, 4 A; Meyer J., Handbuch des Fiſchereiſport, Wien-Peſt-Leipzig, Hartleben 1881, 5 M 40 . Die Feſtſchrift: „Der Fiſchereiſchutz“ von Dr. Julius Staudinger, Rath am k. b. oberſten Gerichtshofe a. D., derzeit auch Redakteur der bayeriſchen Fiſcherei-Zeitung, hat wohl bereits überallhin Verbreitung gefunden. ) Eine neue Auflage der Anweiſung zur Angelfiſcherei von Wilhelm Biſſchoff iſt in Bearbeitung. Die Red. 181 Von Fachzeitſchriften ſeien hier genannt: Die bayerijh® Fiſchereiꝙ-Zeitung in München, 2 M*) jährlich, die keinem Fiſch— züchter und Fiſchereifreunde in unſerm Kreiſe fehlen ſollte; die Zirkulare des deutſchen Fiſcherei-Vereins in Berlin, zunächſt für die Mitglieder dieſes Vereins; die deutſche Fiſcherei-Zeitung, Wochenblatt, Stettin, 8 M jährlich; die öſterr.-ungar. Fiſcherei-Zeitung, Amal monatlich, Wien, 8 & jährlich. Dieſen ſei noch angereiht: VDunker's Fiſchereikalender, Stettin, Herrke & Lebeling, 2 M; und die Amtlichen Berichte über die internationale Fiſchereiausſtellung zu Berlin 1880, in 5 Theilen, die indeſſen noch nicht ſämmtlich erſchienen. Weit entfernt, im Vorſtehenden eine erſchöpfende Bibliographie der neueren Fiſcherei-Literatur zu bieten, wollten wir nur das Namhafteſte daraus anführen, um zur Anſchaffung des Einen oder des Anderen anzuregen. . Der oberpfälziſche Kreisfiſcherei-Verein ſelbſt beſitzt vorerſt nur eine kleine Bibliothek, wird dieſelbe jedoch allmählig zu vergrößern ſuchen und jedem Intereſſenten im Kreiſe zur Verfügung ſtellen. Von den kleineren Schriften, insbeſondere in Fiſchzüchtung, werden wir das Eine oder das Andere in größerem Vorrath halten und auf Wunſch gerne davon abgeben. Regensburg, den 10. Oktober 1881. Der oberpfälziſche Kreis -Liſcherei- Verein. Der J. Vorſtand: v. Pracher. Hörmann. X. Kleinere Mittheilungen. Oeſterreichiſche Fiſchereigeſetzgebung. Auch der galiziſche Landtag hat dem ſog. proviſoriſchen Fiſchereigeſetze zugeſtimmt. Die Sanction und Publikation des Geſetzes für Galizien iſt in Bälde zu erwarten. ö Tabellen über Schonzeit und Brüttelmaße. Die Plakat-Tabellen dieſes In— halts, welche der bayeriſche Fiſchereiverein in München anfertigen ließ und mit ges wogenſter Unterſtützung des k. Staatsminiſteriums des Innern, ſowie der auswärtigen Fiſchereivereine in Verbreitung brachte, haben allſeits großen Beifall gefunden. Außer den anfänglich verwendeten ſind von öffentlichen Behörden, wie von Vereinen noch viele Exemplare nachbegehrt und dahin auch abgegeben worden. Es dürften hienach ſolche Tabellen jetzt ungefähr in 1500 Exemplaren durch Anſchlag in Bayern verbreitet ſein! Fiſchzuchtanſtalt in Bayreuth. Der Ausſchuß des oberfränkiſchen Kreisfiſcherei— vereins hat in ſeiner geſtrigen Sitzung beſchloſſen, zur Hebung der Fiſchzucht in dem Anweſen des Herrn Hoffiſchers Lang heinrich dahier eine künſtliche Forellenbrut— anſtalt zu errichten, aus welcher ſeiner Zeit an Vereinsmitglieder Zuchtmaterial um den Selbſtkoſtenpreis abgegeben werden ſoll. Hoffentlich gewinnt dieſer die Intereſſen der Fiſchzucht fördernde Beſchluß dem Vereine neue Freunde und Mitglieder. (Südd. Preſſe.) Californiſcher Lachs. Der deutſche Fiſchereiverein in Berlin hat von einer aus Amerika eingetroffenen Sendung embryonirter Eier des californiſchen Lachſes die Zahl von 30000 Stück zur Verfügung des bayerischen Fiſchereivereins geſtellt. Namens des Letzteren wurden ſolche am 24. Oktober l. Is. durch einen Delegirten in Radolfzell übernommen und in bayeriſche Fiſchbrutanſtalten verbracht. Etwa 10000 Stück hat der niederbayeriſche Kreisfiſchereiverein in Landshut zur Erbrütung (in der Fiſchzuchtan— ſtalt zu Schönbrunn) und weiteren Verſorgung übernommen. Die übrigen werden in den Brutanſtalten zu Starnberg und Weilheim erbrütet. Die geſammte Brut ſoll theils im Würmſee, theils in fließenden Seitengewäſſern der Iſar — alſo durchweg im Donaugebiete — ſeiner Zeit ausgeſetzt werden. Angekommen ſind die Eier in vortrefflichem Zuftande. Von ſüddeutſchen Seen. Die auf Veranlaſſung des deutſchen Fiſchereivereins im Bo denſee eingeſetzten jungen Madue-Maränen und Saiblinge ſcheinen dort fort— zukommen, nachdem in neuerer Zeit bereits herangewachſene Exemplare darin gefangen worden ſein ſollen. Ebenſo fing man jüngſt im Schlierſee zwei Coregonen in der Länge von je 15 em., welche Maränen zu ſein ſchienen, herrührend von der vor einigen Jahren erfolgten Ausſetzung. ) Von 1882 an jährlich 3A bei zweimaligem Erſcheinen im Monat. Die Red. 182 Vom Maine. Gemündener Fiſcher haben jüngſthin im Maine zwei prächtige Rheinlachſe, ein Männchen und ein Weibchen, jedes ca. 10 Pfund ſchwer, gefangen und lebend hieher gebracht. Bekanntlich wurden in dieſem Jahre noch mehrere kleinere Lachſe im Maine bei Schweinfurt, Wernfeld, Wertheim und Großwallſtadt erbeutet. Die Wirkungen der ſeit mehreren Jahren ſeitens des unterfränkiſchen Kreisfiſcherei— vereins in den Mainſtrom bethätigten Ausſetzung von Lachsbrut beginnen ſich jetzt merklich fühlbar zu machen. (Würzburger Preſſe.) Verwendung der Laube (Alburnus, ÜUkeley). Anknüpfend an Herrn J. Wi s- pauer's Mittheilungen in No. 10 unſeres Blattes wird uns von hochverehrter Seite geſchrieben: „Betreffs des Alburnus möchte ich rathen, ſich an Herrn Benecke in Königs— berg zu wenden. Dieſer geiſtvolle und energiſche Mann bereiſte im Sommer die Oſtſee— küſte und ſuchte allenthalben ungezählte Mengen Schuppen des Alburnus für Herbſt— lieferung zu kaufen, da ſich in Königsberg eine Fabrik von ſolchen Perlen nach Pariſer Art befindet. Sollte man den Alburnus nicht erſt für die Fabriken abſchuppen, und dann a la Graf Gel dern zum Futter präpariren können? Wollen Sie nicht über dieſe letztere Methode Näheres veröffentlichen?“ Von redaktioneller Seite zu letzterem mit Vergnügen bereit! Fiſchfütterung. Die Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſchereivereins in Wien 1881 No. 3 S. 68 berichten über folgende, von Herrn Joſef Zangerl, Leiter der Fiſchil'ſchen Fiſchzuchtanſtalt in Weyer bei Gmunden angewendete Methode zur Fütterung von Jungfiſchen: „Auf ein Brettchen von circa 30 gem befeſtige man ein Stück Pferdeleber, beiläufig ½ kg ſchwer. Das auf dem Waſſer ſchwimmende Brettchen wird in kürzeſter Zeit von Fleiſchfliegen beſucht und am zweiten Tage kann man ſchon ſehr viele Maden, am dritten Tage aber bereits unzählige kriechende Maden beobachten. Durch zufälliges Legen oder Untertauchen des Brettchens werden Tauſende von Maden vom Brettchen abgewaſchen, die von den Jungfiſchen gierig verzehrt werden. Dieſe Brettchen werden von den Jungfiſchen gleichzeitig gerne als Unterſtand benützt und haben wir hier auf jedem Teiche vier ſolcher Brettchen.“ Nach mündlichen Mittheilungen wird eine ähnliche Methode auch von Herrn Brüſſow in Schwerin in einer Fiſchzuchtanſtalt angewendet. Wir hoffen, darüber in einiger Zeit Näheres mittheilen zu können. XI. »erfonalien. John Horrock, der bekannte Verfaſſer des geſchätzten Büchleins über Fliegen— fiſcherei, Mitglied des bayeriſchen Fiſchereivereins, iſt am 15. Juni 1881 in Weimar, ſeinem langjährigen Wohnorte, geſtorben. XII. Fiſcherei-Monats -Kalender. Dezember. — Laichzeit: In dieſem Monat beenden der Lachs (Rheinlachs, Trutta Salar), die Seeforelle (Trutta lacustris), der Saibling (Salmo salvelinus) und die Renken (Coreg. Wartmanni und Fera) das Laichgeſchäft. Die geſetzliche Schonzeit ſchließt für die Renken mit 15. Dezember, während ſie für Forellen noch bis 20. Januar fortbeſteht. — Die Angelſiſcherei beſchränkt ſich im Dezember hauptſächlich auf Hechte und Huchen, welche gut beißen und jetzt ſehr ſchmackhaft ſind. Den verehrten Herrn Mitarbeitern zur gefälligen Notiz. Die Rückſicht auf zweckmäßige Vertheilung des vorräthigen Stoffs hat es bedingt, einige Artikel, deren Aufnahme bereits brieflich oder mündlich zugeſichert iſt, noch etwas zurückzuſtellen. Wir bitten deßhalb um Entſchuldigung. Jene dankbarſt gegebenen Zuſicherungen werden ſicherlich eingelöst. Für die Redaktion verantwortlich: in Vertretung des Redakteurs M. Eiſenberger interimiſtiſch Dr. Julius Staudinger in München. Kgl. Hof⸗Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Ruchhandel in Commiſſion bei Theodor Ackermann in München. re == X e e N Fr n Ar 5 — x ZZ Bayeriſche Jiſcherei⸗Zeilung. Organ S BEA. 3.7887. des bayeriſchen Fiſcherei-Vereines. Nr. 12. München, 15. Dezember 1881. VI. Jahrg. Die „Bayeriſche Fiſcherei-Zeitung“ erſcheint von Neujahr 1882 ab in jedem Monat zweimal, und zwar in der Regel am Anfang und in der Mitte des Klonats. Das Abonnement beträgt von 1882 an für den Jahrgang 3 Mark mit Eiurechnung der Poſtſpeditions gebühr, aber ausſchließlich des Poſtzuſtellgeldes. Veſtellungen werden jeder Zeit bei allen Poſtanſtalten des In- und Auslandes, jedoch nur für den ganzen laufenden Jahrgang, entgegengenommen. — Inſerale werden mit 20 Pf. für die durchlaufende Petitzeile berechnet. Inhalt: I. Königliche Munificenz. — II. Ueber Brutapparate für Salmoniden. — III. Ueber Coregonen. — IV. Aus dem Gebiete des Fiſchereirechts. — V. Rechtſprechung in Fiſcherei— ſachen. — VI. Die amtlichen Berichte über die Berliner Fiſchereiausſtellung von 1880. — VII. Internationale Fiſchereiausſtellung in Edinburgh. — VIII. Circulare des deutſchen Fiſchereivereins. — IX. Vereinsnachrichten. — X. Perſonalien. — XI. Kleinere Mittheilungen. — XII. Zur Fiſcherei-Literatur. — XIII. Fiſcherei-Monats-Kalender. — XIV. Am Jahresſchluſſe. I. Königliche Muniſicenz. Der bayerische Fiſchereiverein erhält nun ebenfalls feine eigene Fiſchzuchtanſtalt. Er gelangt damit zur Erfüllung langjähriger Wünſche. Er gewinnt die Erledigung eines Bedürfniſſes, welches ſich aus Gründen mannigſacher Art ſeit lange gezeigt hat und in letzter Zeit lebhafter und dringender als je herangetreten iſt. Angeſichts der Schwierigkeiten, welche ſich in Bezug auf Erwerbung eines geeigneten Objects für eine Fiſchzuchtanſtalt unter allen Umſtänden und in der Umgebung einer großen Stadt naturnothwendig in erzöhtem Maße ergeben, hätte ſich der bayerische Fiſchereiverein bezüglich der Erfüllung jenes Wunſches unter gewöhnlichen Verhältniſſen vielleicht noch lange beſcheiden müſſen und günſtigſten Falles etwa nur ein ſehr beſchränktes Plätzchen für ſeine Vereinszwecke im Gebiete der Fiſchzucht zu erwerben vermocht. Nun erlangt er aber für eben dieſe Zwecke unter denkbar günſtigſten Modalitäten ein Territorium, welches nach ſeiner Lage, ſeinen Terrain- und Waſſerverhältniſſen und ſeiner Aus— dehnung als ein wahres Kleinod für Fiſchzuchtzwecke erſcheint. JE SE ac „u N Das alles verdankt aber der bayerische Fiſchereiverein und die von ihm vertretene vaterländiſche Fiſchereiſache nur der Allerhüchſten Munificenz Seiner Majeſtät des Königs, des erhabenen Schirmherrn aller Beſtrebungen, welche dem allgemeinen Beſten dienen, dem Wohle unſeres geliebten Bayernlandes gewidmet ſind. Der bayeriſche Fiſchereiverein fühlt ſich daher doppelt glücklich, einmal ſchon darum, weil ihm Seine Majeſtät der König das Allerhöchſt erworbene Anweſen „bei den Sieben Quellen“ nächſt Starnberg mit ſo außerordentlicher Allerhöchſter Huld zu dem bezeichneten Zwecke in Verwaltung zu überlaſſen geruhten, zum Andern aber auch beſonders deshalb, weil damit das von allen Fiſchereivereinen Bayerns mit wärmſtem Eifer entwickelte patriotiſche Streben zum Beſten einer hochwichtigen Sache in ſo eminenter Weiſe der Allerhöchſten Billigung unſeres Allergnädigſten Königs und Herrn theilhaftig geworden iſt. Allen Fiſchereivereinen wird dies gereichen zu erneutem Antriebe, auszuharren und fortzufahren in ihren Beſtrebungen, in ihrem äußerlich beſcheidenen aber innerlich begeiſterten Wirken, ſtets eingedenk Ne, daß auch ſie damit dienen für König und Vaterland! II. Ueber Arutapparate für Salmoniden. (Abdruck unterſagt. Ueberſetzungsrecht vorbehalten.) Von Herrn Friedrich Zenk in Würzburg. (Fortſetzung.) 3. B) Von der Freibrütung in's Bruthaus. E Der ſchottiſchen Brutanftalt Stormontfield, wohl der umfaß— 905 1 lichſten Brutanſtalt, die unter Gottes freiem Himmel lediglich mit im Freien. Bachapparaten, mit Apparaten für's Freie arbeitet, galt mein letztes Wort. Ich lobte namentlich an ihr deren großartige Einfachheit. Leider iſt nach der Erfahrung, die man allerwärts in praktiſchen Dingen, ſo auch bei den Fiſchbrutapparaten macht, dieſe Einfachheit und daran ſich knüpfende Wohlfeilheit nur dann zu loben, wenn ſich mit ihr der Zweck, den man vor hat, gut erreichen läßt. Wohlfeilheit wird theuer und Einfaches komplizirt, wenn die beabſichtigten Erfolge damit nur halb und unter zu großen Mühen gewonnen werden. Erfahrungen Dieſe letztere Wahrnehmung machte man in Stormontfield. in Stormontfield. Trotzdem der Betrieb dieſer nur auf Bevölkerung des Tayfluffes mit Lachſen eingerichteten Anſtalt der denkbar einfachſte iſt, — Lachſe in dem nahe vorbeiſtrömenden Tayfluſſe gefangen, werden zur künſtlichen Befruchtung benützt; gefiltertes Taywaſſer ſpeiſt aus einer Seitenleitung die Brutapparate und Auf— zuchtteiche; nach einem Jahre künſtlicher Aufzucht fallen die jungen Lachſe von den Teichen durch Gräben in den Tay ab, — haben ſich für den Großbetrieb einer Winter— laichfiſchbrütung im Freien erhebliche Mißſtände ergeben. Dazu geſellen ſich unverhältniß— mäßig große Verluſte an Brut und Eiern, namentlich an letzteren in der erſten Zeit von ihrer Befruchtung bis zum Sichtbarwerden der Augenpunkte. dach neueren Berichten iſt daher auch die Zahl der Zuchtkäſten bedeutend wieder zurückgegangen: während ſie im Jahre 1874 bis auf 720 geſtiegen war, beträgt ſie jetzt nur noch 300 Käſten, ſoviel als bei der urſprünglichen Gründung der Anſtalt. Freilich iſt man mittlerweile auch gewahr geworden, welche Vortheile die Brütung innerhalb eines geſchloſſenen Raumes gegenüber der Brütung im Freien bietet. Eine ſoeben von J. R. Guy, Secretary, Howietown Fishery, Stirling herausgegebene Abhandlung Pamphlet on Stocking, second edition, January 1882) beſchäftigt ſich daher eingehend mit Reform vorſchlägen für die Stormontfielder Brutanſtalt. In dem Büchlein wird für künftighin ein gemiſchtes Syſtem vorgeſchlagen. Reformvorſchläge für Stormontſield. 185 Die friſch befruchteten Lachseier ſollen bis zum Sichtbarwerden der Augenpunkte im Bruthauſe auf Glasröſten angebrütet, ſodann erſt in den Bachapparat gebracht und hier vollends ausgebrütet werden, worauf die Fiſchchen nach Aufzehrung der Dotterbla ſe in die Aufzuchtweiher zu kommen hätten. Die Freibrutapparate beſtünden aus großen, ſtatt der in Stormontfield offen daliegenden, mit Deckeln verſehenen Käſten. Die Unterlage für die Eier würde aus zu unterſt gröberem, dann immer feiner werdendem Kies gebildet. Eine Kiesbank je am Ein- und Abfluſſe des Brutkanals ſoll den Abſchluß des Brutapparats herſtellen. (Abbildung 10.) rs ET, 10. Das wäre alſo an ſich ein ziemlich einfacher Bachapparat. Allein die Komplikation zweier Brutmethoden, nacheinander von demſelben Züchter an einem und demſelben Brut— objekte angewendet, macht meines Erachtens das ganze Verfahren umſtändlich und verhältniß— mäßig koſtſpielig. Eine Gefahr liegt ja immerhin auch in dem Wechſel des Brutwaſſers. Und wenn dieſer Wechſel auch nach dem Vorſchlage J. R. Guy's erſt zu einer Zeit ſtattfindet, wo das Fiſchei nicht mehr ſo empfindlich iſt wie in ſeiner erſten Zeit, und wenn auch durch vorſorgliche Behandlung ein Hauptſchaden verhindert werden kann — der Züchter, welcher den Befruchtungs- und ganzen Ausbrütungsprozeß ganz in der Hand behält, ſollte mit einem Brutſyſtem auskommen, und wäre es mit der einfachen Jakobi'ſchen Kiſte. Freilich ſind die Schwierigkeiten, welche die Brütung der Winterlaichfiſche im Freien auferlegt, viele oft kaum zu beſiegende. Monatelang während der harten Jahreszeit zu übende Controle von Ei und Larve, das Hereinſpielen feindlicher Naturereigniſſe, ungleicher Waſſerſtand, Verſchlammung u. dgl. legen harte Geduldproben auf. Es liegt nahe, daß der Züchter da alsbald wenigſtens eine Ueberdachung, eine Strohhütte über den Freiapparat herzuſtellen beſtrebt war, daß er weitergehend den gefügigen Bach an einen Punkt leitete, wo er ihn und die darin gelagerten Brutapparate leichter erreichen, den Waſſerzufluß regeln, das Brutwaſſer vorher filtern konnte. Bei Benützung des Waſſerlaufs an der natürlich gebotenen Stelle im Freien bleibt der Züchter mehr oder minder von der fremden Gewalt abhängig, bei Leitung des Waſſers in den geſchloſſenen Raum wird er desſelben innerhalb beſtimmter Grenzen Herr. Züchtung im größeren Maßſtabe mußte ſohin alsbald dahin führen, auch bei Anwendung der einfachſten Bachapparate das Brutwaſſer zu leiten und ſich einen geſchützten Brutraum zu ſchaffen. Bruthaus Man verlegte den Apparat für's Freie in das Brut⸗ Hausapparate. haus, machte aus dem Freiapparat einen Haus apparat. Ich werde, folgend der durch die Amerikaner und Engländer hiefür geſchaffenen Nomenclatur (in-door apparatus, out-door apparatus) von jetzt ab der 186 — Kürze und praktiſchen Verſtändlichkeit halber die im Freien gebrauchten, Bachapparate ſowohl (vgl. dieſes Blatt S. 163 für das was ich hierunter verſtehe) wie Schwimm— apparate, als Freiapparate, die innerhalb geſchloſſenen Raums zur Brütung ver— wendeten aber als Hausapparate bezeichnen. In der einfachſten und unverändertſten Geſtalt iſt die Jakobi'ſche Kiſte in das Haus hereingenommen worden. 5 So hat einer der früheſten amerikaniſchen Forellenzüchter, ein Schüler Seth Green's, der Amerikaner J. H. Stack M. D. (vgl. deſſen Practical Trout Culture S. 41 ff.) über zwei koloſſale, einfach in den ebenen Erdgrund eingelaſſene Doppel— reihen von Jakobi-Kiſten, deren Boden er wie Jakobi mit Kies belegte und in die er Waſſer von nur einigen Zoll Gefälle leiten konnte, ein Bretterhaus (Abbildung 11) if N I EIG . I ford IN — At | N iM N NN TTS u on — BEE = EEE ne Ba — ̃ ⅛———— 44: gebaut und in dieſer Geſtalt von Mitte der fünfziger Jahre an bis zum Jahre 1870 in Troutdale Ponds, einer vielgenannten amerikaniſchen Fiſchzuchtanſtalt, gebrütet. Aehnlich gebaute Anſtalten beſtehen noch heutzutage mehrere in den Vereinigten Staaten. Zur Anfertigung der Brutkiſten verwendete Stack zuerſt das natürliche Holz; ſpäter belegte er es an der Innenſeite behufs Verhütung der Confervenbildung mit Fenſterglas, das er in Pech einbettete. (Fortſetzung folgt im nächſten Jahrgang.) III. Weber Coregonen. Aus einem in dem Circular IV des deutſchen Fiſchereivereins von 1881 enthaltenen hochintereſſanten Artikel des Herrn Director H. Haak theilen wir folgende Sätze mit: „Bekanntlich ſind unſere Europäiſchen Coregonen noch durchaus nicht vollſtändig wiſſenſchaftlich unterſucht und beſchrieben. Es dürfte auch kaum ein ſchwierigeres Feld für den Zoologen geben, wie die genaue Claſſifizirung der Coregonen. Körperform, Farbe, Be— zahnung, Lebensweiſe weicht bei den verſchiedenen Coregonen ſo ungemein wenig von ein— ander ab, daß nur ein andauerndes, eifriges Specialſtudium hier Licht ſchaffen kann. — Während v. Siebold in Mitteleuropa überhaupt nur ſechs Coregonen gelten läßt (Coregonus Wartmanni, Coregonus Fera, Coregonus hiemalis, Coregonus Maraena, Core- 187 gonus albula und Coregonus oxyrhynchus) find dieſen durch Profeſſor Peters noch die Edelmaräne (Coregonus generosus) und neuerdings noch (ich glaube durch v. Seydlitz) der Oſtſeeſchnäpel (Coregonus lavaretus) zugefügt. Unſere praktiſchen Fiſcher wiſſen allerdings noch erheblich mehr Coregonen zu nennen. So unterſcheiden z. B. die Fiſcher des Unterſees (der kleine Theil des Bodenſees unter— halb Conſtanz) noch ganz beſtimmt das Tieffelchen und den Gangfiſch.“) Bereits vor 3 Jahren wurde ich auf einen Coregonen des Vierwaldſtätter Sees auf— merkſam gemacht, welcher dort unter dem Namen „Edelfiſch“ allgemein bekannt iſt. Dieſer Coregone laicht bereits im Monate Juli und Auguſt, und habe ich ſelbſt in dieſer Zeit Befruchtungen ſolcher Eier vorgenommen. Ich beabſichtigte dieſen Fiſch: „coregonus nobilis“ zu nennen. Doch Herr Profeſſor v. Siebold, welchem ich ein paar ſolcher Fiſche zur Beurtheilung einſendete, bezeichnete ihn als Coregonus Wartmanni, und ich glaubte mich einer ſolchen Autorität gegenüber be— ſcheiden zu müſſen. Die im Unterſee während der Laichzeit oft in ungeheurer Menge gefangenen Gang— fiſche werden von v. Siebold und anderen Forſchern ſtets als junge Blaufelchen bezeichnet, wenn auch ſämmtliche Fiſcher ſich ſtets energiſch dagegen verwahrt haben.““) Ich habe nun, als ich im vergangenen Jahre den Unterſee wie Bodenſee behufs Ge— winnung von Blaufelcheneiern bereiſte, ein Unterſcheidungszeichen gefunden, welches wohl zur weiteren Nachforſchung Veranlaſſung geben könnte. Der kleine Gangfiſch nämlich, von welchem in der Regel 5 — 6 Stück erſt 1 Pfund wiegen, hat faſt doppelt jo große Eier, wie das in der Regel 1— 1½, Pfund ſchwere Blaufelchen. Auch ſind die großen Eier des Gangfiſches faſt farblos, während die kleinen Eier des Blaufelchens eine ganz deutliche gelbliche Färbung haben. Die rein wiſſenſchaftliche Frage will ich hier ganz außer Betracht laſſen. Doch muß ich als Praktiker mich wohl fragen, ob es möglich ſei, daß das kleine Blaufelchen (nämlich der Gangfiſch) große farbloſe Eier haben könne, wenn der große Gangfiſch“ ) ganz kleine gelbliche Eier hat. Es rühren dieſe meine Beobachtungen nicht etwa von einzelnen Exemplaren her, ſon— dern von zahlreichen Fiſchen beider Arten, deren Eier ich theils an dem gleichen, theils am nächſtfolgenden Tage an verſchiedenen Stellen des Unter- und Oberſees befruchtete. Ein Irrthum meinerſeits iſt alſo völlig ausgeſchloſſen. Sicherlich dürfte dieſe ganz exacte Beobachtung genügen, um zu weiteren Forſchungen aufzufordern. f) Für die Praxis ſelbſt dürfte jedoch durch meine Beobachtung ſchon hinreichend erwieſen ſein, daß es in Zukunft keineswegs gleichgültig, ob wir zur Zucht die Eier des Gangfiſches (bisher des kleinen Blaufelchen) oder die des wirklichen großen Blaufelchen des Bodenſees verwenden.“ H. Haak. ) Hier zu Land kommen ähnliche Behauptungen auch vor. Aber ſolche unwiſſenſchaftliche Unterſcheidungen der ſog. Praktiker vom Fiſchergewerbe müſſen mit großer Vorſicht beurtheilt werden und ſind nicht immer ganz tendenzlos, z. B. gegenüber den Schongeboten. D. Red. z) Wittmack führt in ſeiner Fiſchereiſtatiſtik S. 74 für den Bodenſee den Namen „Gang fiſch“ als Bezeichnung des dreijährigen Coregonus Wartmanni, „Blaufelchen, Felchen“ als Bes zeichnung des ziemlich erwachſenen gleichen Fiſches an. Weiter iſt daſelbſt wörtlich bemerkt: „Eigen thümlich iſt, daß man am Bodenſee zwiſchen Blaufelchen und Gangfiſch einen Unterſchied zu machen ſcheint. Aus Conſtanz werden z. B. die Blaufelchen unter den edleren Fiſchen aufgeführt. Die Gangfiſche aber unter den Weißfiſchen und geringeren Arten. Auch der Fiſcher Nepomuk Einhart zu Conſtanz führt Blaufelchen und Gangfiſche geſondert auf. Nach v. Siebolds Privatmittheilungen iſt hierauf kein Werth zu legen. Unter Gangfiſch verſteht man nach ihm oft nur die geräucherten halberwachſenen Exemplare.“ Die Red. z Soll dies nicht heißen: „das große Blaufelchen?“ Die Red. 7) Wir würden ſolche exakte Forſchungen ebenfalls ſehr begrüßen. Nur durch ſie kann die auch bei uns gegenüber den Schonvorſchriften in Diskuſſion gekommene ſog. „Renkenfrage“ ver— läſſig gelöſt werden. Es werden aber eingehende, mit allen modernen Hilfsmitteln der Wiſſenſchaft länger fortgeſetzte und nach verſchiedenen phyſiologiſchen Richtungen ſich bewegende Forſchungen ſein müſſen. Desfallſige Verſicherungen der Fiſcher ſind im Allgemeinen kein Material, welches als maßgebend für die Entſcheidung betrachtet werden könnte. Eine adminiculirende Bedeutung wollen wir demſelben natürlich nicht abſprechen. Die Red. — —ʃ — IV. Aus dem Gebiete des Jiſchereirechts. Von Oberappellationsgerichtsrath Pr. Staudinger in München. IV. Der Handel mit Fiſchen während ihrer Schonzeit. (Schluß.) Den bisherigen Erörterungen über das Plombirungsſyſtem iſt nur wenig mehr beizufügen. Vorerſt ſei noch die Bemerkung geſtattet, daß es nach meiner Anſchauung keinem gegründeten formalen Bedenken unterliegt, das Plombirungsſyſtem in Bayern im Wege der im Art. 126 Ziff. 1 des bayer. P.-St.-Geſ.-B. vom 26. Dezember 1871 vorbehaltenen Polizeivorſchriften zur Einführung zu bringen. Dem ſteht auch der Schlußabſatz des Art. 126 bei richtiger Auslegung dieſer Vorſchrift und bei richtiger Beurtheilung ihres Verhältniſſes zu den durch den Art. 126 Ziff. 1 vorbehaltenen Hauptvorſchriften meines Erachtens nicht entgegen. Eine nähere Erörterung der des— fallſigen juriſtiſchen Erwägungen und interpretativen Schlüſſe würde hier natürlich zu weit führen und unſeren verehrlichen Leſern kaum genehm ſein. Nicht unerwähnt möge weiter ſein, daß mir auch ſchon das Begehren entgegen getreten iſt, es möchte doch noch geſtattet werden, Schonfiſche während der allgemeinen Verkaufsſperre verkaufen zu dürfen, wenn ſie zu dieſer Zeit in Behältniſſen verwahrt find und entweder ſchon abgeſtanden find oder abzuſtehen drohen. Ich verſichere unum— wunden, daß mir ein ſolches weiteres Zugeſtändniß höchſt bedenklich erſchiene. Es fehlt dafür vor allem an jenem höheren legislaturpolitiſchen Grunde, welcher für die Zu— laſſung der beſprochenen Ausnahmen zu Gunſten der künſtlichen Fiſchzucht ſpricht. Die Richtigkeit der factiſchen Vorausſetzungen für die fragliche weitere Ausnahme wäre in den einzelnen Fällen nur äußerſt ſchwer controlirbar und ſo müßte eine derartige Conceſſion nothwendig für etwaige Umgehungen der Schongebote und der zu ihrer Controle unumgänglichen Handelsverbote ein weites Feld bieten. Will und braucht man einmal ſolche Beſchränkungen, ſo werden ſie von dem einzelnen Intereſſenten mit einer gewiſſen Naturnothwendigkeit immer in der einen oder anderen Art nicht angenehm empfunden werden. Darüber kommt man nun einmal nicht hinaus und es laſſen ſich ſelbſt gelegentliche vereinzelte Härten ſchlechterdings nicht abſolut beſeitigen. Auch darf man nicht überſehen, daß wenn ein ſolches Abſtehen von Fiſchen in Behältniſſen in größerem Umfange erfolgen ſollte, daran eben, wenigſtens nicht ſelten, auch Ver— hältniſſe ſchuld ſind, für welche nicht die Geſetzgebung, ſondern nur der Betreffende ſelbſt verantwortlich zu machen iſt. Unzweckmäßigkeit der Behältniſſe und anderer gewerblicher Einrichtungen, Mangelhaftigkeit der Waſſerverhältniſſe, Ueberfüllung der Fiſchkäſten und Baſſins, Unzweckmäßigkeit des Futters ſind dabei vielfach von Belang. Auch darf noch Eines nicht überſehen werden. Die Oualität der Fiſche leidet zur Laichzeit bekanntlich gemeinhin ohnedem in hohem Grade. Sind nun Laichfiſche noch obendrein in Behältniſſen krank geworden oder abgeſtanden, ſo erſcheinen dieſelben noch weniger als ſolche Verkaufsobjecte, für deren Verſchleiß die Geſetzgebung beſondere Er— leichterungen zu bieten Anlaß hätte. Es gilt dieß auch für diejenigen Fälle, in denen das Abſtehen nicht Folge einer ſpontanen eigentlich krankhaften Veränderung im Körper des Thieres, ſondern einfach Folge der Beeinträchtigungen ſeiner äußeren Lebens— bedingungen iſt. Unter einem ſolchen langſamen Abſtehen leidet das ohnehin immer an Oualität geringer gewordene Fleiſch der Laichfiſche — und um ſolche handelt es ſich ja hier allein — entſchieden noch mehr. Den todt feilgebotenen Fiſchen 189 fieht der Käufer, wie die Verhältniſſe nun einmal liegen, die Todesurſache keineswegs immer an, und der Verkäufer wird wohl ſelten dem Kaufluſtigen ſagen, warum er gezwungen geweſen, den Fiſch zu tödten oder daß und warum er ſelbſt abgeſtanden iſt. Eben deshalb liegt in der Verſagung jener da und dort einmal begehrten weiteren Ausnahmen auch ein gewiſſer, unter Umſtänden recht nothwendiger Schutz des Publikums. Auch dieſer Geſichtspunkt erheiſcht dringend Berückſichtigung. Derſelbe iſt im Gebiete anderer ſogenannter Viktualiengewerbe ebenfalls Ausgangspunkt für manche oft weit greifende gewerbspolizeiliche Beſchränkungen. Man denke nur beiſpielsweiſe an die Conſequenzen der Fleiſchbeſchau. Von Intereſſe dürfte es übrigens ſein, behufs Vervollſtändigung des Bisherigen noch einen Blick auf eine gewiſſe in Elſaß-Lothringen beſtehende, gerade hieher einſchlägige Ausnahme zu werfen. Dort iſt nach Art. 5 eines Fiſchereigeſetzes vom 31. Mai 1865 (Bulletin des lois, ser. XI No. 13271) ) der Kauf und Verkauf von Fiſchen, welche aus Teichen oder Reſervoirs herſtammen, allgemein auch während der Schonzeit im Intereſſe der Landwirthſchaft geſtattet. Art. 4 eines Decrets vom 25. Januar 1868 (Bulletin des lois, XI ser. No. 15810) beſtimmt dazu: „Wer während der verbotenen Zeit des Fiſchfanges Fiſche, welche aus Teichen oder Behältern ſtammen, verkauft oder verbringt, iſt verpflichtet, ſich über den Urſprung dieſer Fiſche auszuweiſen.“ Ueber die Modalitäten, unter denen nun ein ſolcher Fiſchverkauf dort ſtattfinden darf, drückt ſich ein Miniſterialerlaß vom 1. Februar 1868 ſehr allgemein und vorſichtig wie folgt aus: L'article 4 réglemente la tolérance accordée par la loi pour la vente en temps prohibé des poissons provenant des étangs et réservoirs. C'est un simple avertissement donné à ceux, qui voudront jonir du benefice de cette faculté exceptionelle, afin qu'ils prennent telles dispositions nécessaires pour ne pas étre inquiétés. On avait songé d’abord à preciser le mode de justification de la provenance des poissons; mais l'on a dü y renoncer pour donner une plus grande latitude aux intéressés, en laissant aux tribunaux competents le soin d'apprécièr la validité des preuves fournies. Ein Bild adminiftrativer Rathloſigkeit hinſichtlich der Maßnahmen zur Durch— führung und Begränzung jener Ausnahme! Herr Direktor Haak von Hüningen hatte die Güte, mir darüber auch brieflich zu bemerken, es hätte überhaupt „die Beſtimmung, nach welcher Fiſche, die aus Teichen und Reſervoirs herſtammen, auch zur verbotenen Zeit verkauft werden dürfen, falls ein Urſprungsatteſt vorhanden, zu vielen Klagen Veranlaſſung gegeben. Die Bürgermeiſter in kleinen Orten atteſtiren ſtets munter darauf los und jede Controle wird faſt unmöglich.“ Man denkt daher in Elſaß⸗Lothringen ſelbſt daran, dieſe Beſtimmungen wenigſtens zu beſchränken auf Karpfen und Forellen. Das mag für dort ein entſchiedener Fortſchritt ſein. Für unſere Ver— hältniſſe würde ich aber in einer derartigen Zulaſſung des Verkaufs von Forellen zur ) Obiger Art. 5 lautet wörtlich: „Dans chaque département, il est interdit de mettre en vente, de vendre, d’acheter, de transporter, de colporter, d’exporter et d’importer les diverses especes de poissons, pendant le temps oü la pöche en est interdite, en execution de Particle 26 de la loi du 15 avril 1829. Cette disposition n'est pas applicable aux poissons provenant des étangs ou réservoirs definisen Particle 30 de la loi préeitée.“ Abſ. 1 und namentlich die Worte: „et d’importer les diverses espöces“ ſind auch in den früher auf S. 59 fg. unſeres Blattes beſprochenen Richtungen ſehr intereſſant und belehrend. 190 Schonzeit, auch wenn die Fiſche aus Teichen oder Reſervoirs ſtammen, einen entſchiedenen Rückſchritt erblicken. Die Controle der Provenienz iſt einfach nicht durchführbar. Die Urſprungszeugniſſe haben nach alter Erfahrung äußerſt wenig Werth und geben keinerlei Garantie gegen Unterſchleife. Auch beſteht für Forellen zu einer ſolchen Ausnahme hier zu Land entſchieden kein wirkliches allgemeines Bedürfniß. Einzelnen Züchtern und Händlern wäre freilich ein ſolches Privilegium und damit die Möglichkeit recht erwünſcht, ihre Forellen theuer verkaufen zu können zu einer Zeit, wo Andere vom Markte wegbleiben müſſen. Darin liegt aber kein zureichender Grund für ein ſolches Privileg. Es würde auf der anderen Seite von Denen, welche ihre Forellen zufällig nicht in Teichen und Behältniſſen halten, ſondern im freien Waſſer hegen, mit Recht als eine ſchwere Ungleichheit vor dem Geſetze empfunden. Daher dürfte auch die Ein— führung eines ſolchen neuen Privilegiums bei uns ſicher in vielen Kreiſen nur Unmuth erregen. Anlangend die Karpfen, ſo ſind dieſe bisher in Bayern ohnehin weder einer Schonzeit noch einer Verkaufsſperre unterlegen. Wie es ſich damit künftig geſtalten wird, ſteht noch dahin und von der principiellen Stellung zur Karpfenſchonfrage überhaupt wird es auch abhängen, wie ſich zu der eben beſprochenen Specialfrage in Anſehung der Karpfen zu verhalten ſei. Ich hoffe und glaube, es werden ſich Modalitäten finden laſſen, der Teichzucht von Karpfen die ihr gebührende Rückſicht und Förderung zuzuwenden, ohne in der oben beſprochenen Weiſe Beſtimmungen zu ſchaffen, welche in ihrer Eigenart als unbillige Privilegien beurtheilt und empfunden werden könnten oder müßten. Schließlich noch einige wenige Worte über den zweiten Satz in § 3 unſerer ober— polizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872. Dort heißt es wörtlich: „Setzforellen können zum Zwecke der Streckung und Mäſtung wie bisher gefangen und an Beſitzer von Fiſchwaſſern abgeſetzt werden.“ Ich halte dieſe Vorſchrift nach mehreren Richtungen formell und materiell als ſehr reformbedürftig. Indem dieſelbe a) nur von Setzforellen ſpricht, iſt ſie gegenüber den Bedürfniſſen der Fiſch— zucht entſchieden zu eng. Auch andere Fiſcharten, wie namentlich Karpfen, Schleie und Hechte, hie und da auch Saibling, kommen weſentlich hier in Betracht. Dieſer Mangel in der Ausdehnung der hier zugelaſſenen Ausnahmen würde um ſo bemerkbarer werden, ſoferne auch für Karpfen und Hecht, wenigſtens bezüglich beſtimmter offener Gewäſſer, Schonzeit und Brüttelmaße eingeführt werden ſollten, wie es ja vielfach begehrt wird. b) Wenn es heißt, die Setzlinge dürfen „wie bisher“ gefangen werden, ſo iſt dies höchſt unklar. Man kann dies entweder dahin verſtehen, daß die Setzlinge ganz unbeſchränkt gefangen werden dürften, wie es bisher auch ſchon geweſen, oder auch dahin, daß der Fang der Setzlinge den bisherigen Beſchränkungen unterliege. Wäre Erſteres richtig, ſo iſt einzuwenden, daß dies im Intereſſe der Allgemeinheit gegenüber offenen Gewäſſern entſchieden einiger gelinder Einſchränkung, etwa durch das Erforderniß der Erholung diſtriktspolizeilicher Erlaubniß, bedürfte, indem es öfters vorgekommen ſein ſoll, daß ſich ſolche, welche Forellen in Menge unter dem Maße fingen, mit Erfolg, aber zweifellos fälſchlich vor Amt oder Gericht darauf hinausredeten, ſie hätten ja nur Setzlinge fangen wollen. Wäre aber jene zweite Auslegung die richtige, ſo iſt zu er— innern, warum man nicht lieber ſofort wirklich ſagt, was Rechtens ſein ſolle, ſtatt auf alte und vielleicht ſelbſt veraltete Vorſchriften zurückzuverweiſen, die ſich der Bethei— ligte erſt hervorſuchen ſoll. re — D 191 — — e) Dermalen läßt der Satz nur die Abgabe an „Fiſchwaſſerbeſitzer“ zu. Es wird aber nothwendig oder doch zweckmäßig ſein, Jenen auch die Beſitzer von „Fiſchzuchtanſtalten“ gleich zu ſtellen. d) Der Hauptzweck der Vorſchrift iſt, eine Dispenſation vom Brüttel maß zu geben. In unſeren oberpolizeilichen Vorſchriften ſteht ſie aber an einer Stelle, welche von Ausnahmen betreffs der Schonzeit handelt. Dies iſt inkorrekt. Gerade in Bezug auf Brüttelmaß ſind Ausnahmen für Setzlinge unerläßlich. In Bezug auf die Schonzeit ſind ſie in gewiſſer Hinſicht ſogar bedenklich. Inſoferne nämlich, als das Heraus— fangen von Setzlingen aus freien Gewäſſern, welches doch nur mit engen Netzen oder ähnlichen Vorrichtungen möglich iſt, zwar natürlich nicht die Setzlinge, aber ältere Fiſche ihrer oder verwandter Art im Laichgeſchäfte zu ſtören, den etwa ſchon abgelagerten Laich zu verderben oder die ganz jungen ſogen. Fiſchlarven zu gefährden im Stande iſt. V. Aechtſprechung in Jiſchereiſachen. Ein Epilog zu dem Aufſatze: „Ueber den Handel mit Tiſchen während ihrer Schonzeit.“ Im Intereſſe der Fiſchereiſache und — ich darf dies ja wohl ohne Beſorgniß, miß— verſtanden zu werden, bekennen — auch zu Folge eines erklärlichen perſönlichen Intereſſe an dem weiteren Verlaufe der Frage gereicht es mir zu großer Genugthuung, nunmehr im Anſchluſſe an meine im heurigen Jahrgange unſerer Blätter unter obigem Titel niedergelegten Erörterungen gewiſſermaßen zum erfreulichen Abſchluſſe derſelben berichten zu können, „daß jene commentatoriſchen Aufſtellungen und Sätze, welche ich namentlich in Nr. 5 S. 59 ff. niedergelegt habe, ſeitdem in einigen der prinzipiell wichtigſten Richtungen auch die volle Anerkennung in der Rechtſprechung hervorragender Gerichte des Landes, darunter namentlich auch des Oberlandesgerichts München als Reviſionsgerichts in Strafſachen für das ganze Gebiet des Königreichs, gefunden haben. Es iſt dieß der Fall geweſen in zwei verſchiedenen ſtrafrechtlichen Prozeſſen, welche durch die Organe der kgl. Staatsanwaltſchaft in München in ſehr dankenswerther Vertretung der Fiſchereiintereſſen anhängig gemacht und durchgeführt worden ſind. Hierüber bei der Wichtigkeit der Sache folgendes Nähere: Erſter Fall: Ein Delikateſſenhändler A. hatte Anfangs April 1881, ſohin nach Eintritt der mit 1. April beginnenden Schonzeit der Amaule (Zander, Schill) Fiſche dieſer Art in feinem Geſchäftslokale unter der Bezeichnung „Oſtſeeamaule“ feilgeboten. Auf polizeiliche Beanſtandung deſſen machte er geltend, daß die betreffenden Fiſche aus einem Orte außerhalb Bayerns bezogen ſeien. Gleichwohl brachte die Amtsanwaltſchaft ein ſtrafgericht— liches Verfahren zur Einleitung. A. wurde durch ſchöffengerichtliches Urtheil vom 20. Juni 1881 zunächſt freigeſprochen und zwar deßhalb, weil bei der gedachten Provenienz der Fiſche eine ſtrafbare Zuwiderhandlung gegen die oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 und Art. 126 Ziff. 1 des P.⸗Str.⸗G.⸗B. nicht vorliege. Auf ſtaatsanwaltſchaftliche Berufung erkannte jedoch das k. Landgericht München I mit Urtheil vom 31. Auguſt 1881 auf Verurtheilung des Beſchuldigten. In thatſächlicher Beziehung wurde dabei feſt— geſtellt, daß A. ſog. Amaule (Zander), welche ſchon Ende März in den Oſtſeegewäſſern gefangen und von ihm bezogen waren, theilweiſe noch am 3. April l. Is. in ſeinem Verkaufslokale in der Art, daß ſie den Beſuchern in die Augen fallen konnten, aufgelegt und damit thatſächlich feilgeboten habe. In rechtlicher Hin— ſicht wurde angenommen, daß die oben bezeichneten Beſtimmungen auch das in Bayern ſtatt— habende Feilbieten ſolcher Fiſche, welche von Orten außerhalb Bayern ſtammen, während der in Bayern für die betreffende Art feſtgeſetzten Schonzeit, ſtrafbar erſcheinen ließen. Im Einzelnen nahm die II. Inſtanz auf meine Erörterungen in der „Bayer. Fiſchereizeitung“ 1881, Nr. 5 S. 59 ff. Bezug und führte insbeſondere noch aus, daß die Rechtsanſicht des Schöffengerichts Umgehungen unſerer Schonvorſchriften ermöglichen und eine Beſchränkung des fraglichen Verbots auf das Feilhalten inländiſcher Fiſche „an Gränzorten, namentlich 1 am Bodenſee und am Rhein geradezu in eine Abſurdität ausarten würden.“ Nun legte der Verurtheilte hiegegen das Rechtsmittel der Reviſion ein, indem er dabei noch einen weiteren Beſchwerdegrund aus der Nichtberückſichtigung der Thatſache ableitete, daß die betreffenden Fiſche ſchon vor dem 1. April, ſohin vor Beginn der Schonzeit gefangen und getödtet geweſen ſeien. Dieſes Rechtsmittel des Verurtheilten wurde durch hetztinſtanzliches Urtheil des Oberlandesgerichts München (als Reviſions— gerichts für das ganze Königreich) vom 10. November 1881 verworfen. Aus den Entſcheidungsgründen theilen wir der Wichtigkeit der Sache wegen folgende Ausführungen wörtlich mit: „Nach Art. 126 Ziff. 1 des Pol.⸗St.⸗G.⸗B. wird an Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 ier beſtraft, wer den beſtehenden Fiſchereiordnungen oder den oberpolizeilichen Vorſchriften über die Zeit und Art des Fiſchfanges zuwiderhandelt. Auf Grund dieſes Art. 126 Ziff. 1, ſowie der Art. 1 und 7 des P.-St.⸗G.⸗B. erließ das k. Staatsminiſterium des Innern unter dem 27. Juli 1872 für den ganzen Umfang des Königreiches oberpolizeiliche Vorſchriften über die Zeit und Art des Fiſchfanges, welche durch das Regierungsblatt vom 3. Auguſt 1872 — Nr. 56 — bekannt gemacht wurden und Geſetzeskraft haben. Dieſelben enthalten in § 1 die Anordnung, es ſolle in allen Fiſch— waſſern ohne Unterſchied die Ausübung der Fiſchereiberechtigung an die Beſtimmung ge— bunden ſein, daß die Schonzeit, welche in Abſ. 3 für die einzelnen Fiſcharten und zwar nach Ziff. 4 für Schill (Amaul, Sandbarſch, Zander, Lucioperca Sandra, Cuy.) auf die Zeit vom 1. April bis zum 31. Mai feſtgeſetzt iſt, bei den allda genannten Fiſcharten genau eingehalten werden muß und ſolche während der Laich- und Schonzeit weder zu Markt gebracht noch ſonſtwie feilgeboten werden dürfen. Nun wurde vom Berufungsgerichte feſtgeſtellt, daß A. in der Zeit vom 1. bis 3. April 1881 Oſtſee-Amaul⸗ Fiſche, auch Zander genannt, welche in den Gewäſſern der Oſtſee gefangen und Ende März 1881 aus Königsberg ihm käuflich geliefert worden waren, zu München in feinem Verkaufs- lokal und zwar in dem für Jedermann zugänglichen Laden wiſſentlich und abſichtlich ſo liegen hatte, daß ſie den Beſuchern des Ladens in die Augen fallen konnten und dieß zu dem Zwecke, damit dieſelben von ſolchen Perſonen oder anderen Nachfragenden gekauft werden ſollten. Zugleich wurde im angefochtenen Urtheile als feſtſtehend erklärt, daß dieſe Fiſche mit der in den oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1872 unter dem Namen „Schill“ (auch „Amaul“, „Sandbarſch“, „Zander“ ꝛc.) angeführten Fiſchart identiſch find. Auf Grund dieſer thatſächlichen Feſtſtellungen und von der Anſchauung ausgehend, daß in dem beſagten Vorgange ein Feilbieten der Fiſche liege, gelangte das Berufungsgericht zu der Annahme, daß der Thatbeſtand einer Zuwiderhandlung gegen § 1 der mehrerwähnten oberpolizeilichen Vorſchriften und ſomit eine Uebertretung nach Art. 126 Ziff. 1 des P.-St.⸗ G.⸗B. hier gegeben ſei. In der Reviſionsausführung wurde geltend gemacht, „„es könne hier ſchon deßhalb von einer Zuwiderhandlung gegen die oberpolizeil. Vorſchriften vom 27. Juli 1872 keine Rede ſein, weil thatſächlich feſtſtehe, daß die beſagten Fiſche bereits Ende März 1881 aus Königsberg bezogen worden, ſohin vor Eintritt der mit dem 1. April beginnenden Schonzeit gefangen und getödtet geweſen ſeien, das Fiſchen aber nur während der Schonzeit verboten und folg— lich auch das Verbot des Verkaufs von Fiſchen während der Schonzeit lediglich auf die zur Schonzeit gefangenen Fiſche zu beziehen ſei; überdies ſei die Anſicht, daß die Beſtimmungen jener oberpolizeilichen Vorſchriften auch auf Fiſche, welche nicht in Bayern gefangen wurden, ſich bezögen, überhaupt eine rechtsirrthümliche, was ſich aus der Faſſung und dem Wortlaut des § 1, insbeſondere aber daraus ergebe, daß in denſelben nicht ausdrücklich geſagt wurde, es ſollten ihre Beſtimmungen auch den Verkauf ſolcher Fiſche, welche außerhalb Bayerns gefangen werden, treffen, wie dies bezüglich des Wildes in § 11 der Verordnung vom 5. Oktober 1863, betreffend die Ausübung der Jagd, geſchah, denn hieraus gehe hervor, daß die oberpolizeilichen Vorſchriften vom 27. Juli 1672 blos die Regelung der Ausübung der Fiſchereiberechtigung in bayeriſchen Gewäſſern und den Verkauf von Fiſchen, welche in dieſen Gewäſſern gefangen worden ſind, im Auge hätten, wie denn auch der Zweck jener Vorſchriften nur darin beſtehe, die Fiſchzucht in Bayern zu ſchützen, welchem Zwecke vollſtändig genügt ſei, wenn das Fangen von Fiſchen in bayeriſchem Gewäſſer und deren Verkauf verboten iſt; es ſei daher § 1 der oberpolizeil. Vorſchr. vom 27. Juli 1872 hier nicht anwendbar und folglich derſelbe, ſowie der Art. 126 Ziff. 1 des P-St.⸗G.-B. durch unrichtige Anwendung verletzt worden.““ Allein wenn auch dieſe oberpolizeilichen Vorſchriften für die bayeriſchen Fiſchwaſſer er— laſſen worden ſind und nur in Bayern Geltung haben, ſo folgt hieraus wohl, daß ſie die Förderung der Fiſchzucht in Bayern bezielen, aber keineswegs, daß das hier in Frage ſtehende Verbot des Fe ilbietens von Fiſchen während der Schonzeit Beſchränkungen unter— liegt, wie ſie in der Reviſion behauptet werden. Zu einer ſolchen Einſchränkung berechtigt weder der Wortlaut des beſagten Verbotes, welches neben der Vorſchrift, daß die Laich- und Schonzeit der betreffenden Fiſche genau einzuhalten iſt, eine ſelbſtſtändige Anord— 193 nung ganz allgemein dahin enthält, daß Fiſche der bezeichneten Art wäh- rend der Laich- und Schonzeit nicht feilgeboten werden dürfen, noch der Zweck, welcher dieſer Anordnung zu Grunde liegt. Letztere it als ein Beſtandtheil der Fiſchereiordnung zur Ergänzung der Beſtimmung des Art. 126 Ziff. 1 des P.-St.⸗G. -B. von 1871 erlaſſen und dieſe iſt in Folge des Vorbehaltes in § 2 Abſ. 2 des Reichseinführ— ungsgeſetzes zum St.⸗G.-B. dem Art. 231 Ziff. 1 des P.-St.⸗G.⸗B. von 1861 entnommen worden. Dieſelbe bezielt, wie auch in den Motiven zu Art. 282 des Entwurfes des letzt⸗ erwähnten Geſetzbuches ausgeſprochen iſt, die Sicherung der Nachhaltigkeit der Fiſcherei und es wurde in Folge deſſen im § 1 der beſagten, zu Art. 126 Ziff. 1 des P.-St.⸗G.⸗B. er⸗ laſſenen Vorſchriften nicht nur das Fangen, ſondern auch das Feilbieten der zu ſchonenden Fiſche während der Laich- und Schonzeit unterſagt. Das letz⸗ tere Verbot hat die Ermöglichung einer Kontrole der Beachtung der Vor— ſchrift über Einhaltung der Schonzeit, ſohin die Durchführung des Ber botes, die Fiſche während dieſer Zeit zu fangen, im Handelsverkehr zum Zwecke, und dieſem Zwecke entſpricht das Verbot des Feilbietens nur, wenn es alle Fiſche der zu ſchonenden Art umfaßt, mögen fie vor oder wäß- rend der Schonzeit, in bayeriſchen oder nicht bayeriſchen Gewäſſern gefangen worden fein. Denn nur in ſolcher Allgemeinheit ermöglicht die Unterſagung des Feilbietens die mit derſelben bezielte Kontrole und Unterſtützung des Verbots des Fangens der betreffenden Fiſche in Bayern während der Schonzeit, da es ſonſt ein Leichtes wäre, im Falle einer Zu— widerhandlung gegen das Verbot des Feilbietens ſich der Beſtrafung zu entziehen, wenn die Anklage jedesmal nachzuweiſen hätte, daß der feilgebotene Fiſch in einem bayeriſchen Ge— wäſſer, oder gar, daß er zur Schonzeit daſelbſt — gefangen wurde. Wird aber der Zweck des letzterwähnten Verbotes nur erreicht, wenn es ein unbeſchränktes iſt, ſo kann die einſchlägige Beſtim mung des § 1 der Vorſchriften vom 27. Juli 1872, wenn auch in derſelben ihre Allgemeinheit nicht in der Weiſe, wie ſolches im $ 11 der k. Verordnung vom 5. Oktober 1863 über die Ausübung der Jagd geſchah, beſonders betont iſt, nur in dieſer Allgemeinheit verſtanden werden, zumal ſie nach keiner Richtung eine Unterſcheidung trifft, da geſetzliche Beſtimmungen, welche einen beſtimmten Zweck erſtreben, nicht in einem Sinne aufgefaßt werden dürfen, der ihrem Zwecke wider— ſtreitet, vielmehr ſo auszulegen ſind, daß ſie dieſem Zwecke entſprechen. Hienach iſt es aber unerheblich, daß im gegebenen Falle die Fiſche vor der Schonzeit und nicht in Bayern gefangen, auch vor dieſer Zeit getödtet worden ſind, und wurde demgemäß die Strafbeſtimmung des Art. 126 Ziff. 1 des P.-St.⸗G.⸗B. in Ver⸗ bindung mit § 1 der oberpolizeil. Vorſchriften vom 27. Juli 1872 in dem angefochtenen Urtheile richtig angewendet, da die feſtgeſtellte Thatſache, daß A. die fraglichen Fiſche in ſeinem Jedermann zugänglichen Verkaufslokal zum Verkaufe ausgelegt hatte, den Begriff des Feil— bietens erſchöpft ꝛc. ꝛc.“ Zweiter Fall: Ein Weinreſtaurateur hatte im April 1881 — ſomit während der vorgeſchriebenen Schonzeit — wiederholt Amaule (Zander) auf der Speiſe— karte ausgeſetzt und gekocht an die Gäſte verleitgegeben. Auf eingeleitetes ſtrafgerichtliches Verfahren wurde er durch Urtheil des Schöffengerichts am Amtsgerichte München 1 freigeſprochen und zwar abermals aus dem Grunde, weil erwieſen ſei, daß die Fiſche nicht in Bayern gefangen, ſondern von auswärts bezogen worden. Bezüglich der hier noch weiter in Betracht kommenden Frage, ob auch ein Feilbieten vorgedachter Art in Gaſt— häuſern, Reſtaurationen ꝛc. ſtrafdar ſei, desgleichen über die Frage der Haftbarkeit des Ge— ſchäftsherrn, bemerkte das ſchöffengerichtliche Urtheil wörtlich folgendes: „Durch das eigene Geſtändniß des Angeklagten iſt thatſächlich feſtgeſtellt, daß in ſeiner Weinreſtauration noch im April h. Is. wiederholt Amaule auf der Speiſekarte aus geſetzt waren und gekocht an die Gäſte verkauft wurden. Der Angeklagte ſucht nun die Verantwortung hiefür mit dem Einwande von ſich abzuwälzen, er habe die Be— dienung der Küche vollſtändig ſeiner Frau überlaſſen und kümmere ſich nicht darum, was dort geſchieht. Allein als Geſchäftsherr erſcheint er für das, was im Betriebe ſeines Ge— ſchäftes in ſeinem Namen geſchieht, inſolange als der in erſter Linie Verantwortliche, als er nicht nachweiſen kann, daß ſeine Geſchäftsleute, ohne ſein Wiſſen und gegen ſeinen Willen gehandelt haben.“) Im vorwürfigen Falle vermag der Beklagte dies gar nicht zu behaupten, und es iſt auch ganz unzweifelhaft, daß die fraglichen Fiſche, wenn ſie auch unter ſpecieller Leitung ſeiner Frau gekocht wurden, mit ſeinem Wiſſen und Willen zu ſeinem Nutzen in ſeinem Geſchäfte verkauft wurden, weshalb er auch dafür einzuſtehen hat. Gleichgültig iſt ferner, daß die Fiſche gekocht in einer Reſtauration verkauft wurden, da die Fiſchereiordnung vom 27. Juli 1872 den Verkauf von Schonfiſchen ganz allgemein ver— bietet; ſie dürfen in keiner Weiſe feilgeboten werden, alſo auch nicht gekocht.“ *) Man vergleiche auch St.⸗G.⸗B. § 361 Ziff. 9 und die Erörterungen in meinem Schriftchen über den Fiſcherei— ſchutz durch die Strafgeſetzgebung S. 51. Gegen die aus dem erſterwähnten Grunde gleichwohl erfolgte Freiſprechung erhob die Staatsanwaltſchaft Berufung und in der That erfolgte durch Urtheil des Landgerichts München I vom 31. Auguſt 1881 die Verurtheilung des Beſchuldigten. In den Entſcheidungsgründen des ſofort in Rechtskraft erwachſenen Urtheils kam folgendes zur Ausführung: „Es ſteht feſt, daß der Angeklagte im April h. Is., alſo in der Schonzeit, wiederholt in ſeiner Weinwirthſchaft dahier Oſtſee-Amaule, welche mit der in § 1 Ziff. 4 der M.⸗E. v. 27. Juli 1872 (R.-Bl. 1872 S. 1799) aufgeführten Fiſchgattung (Schill, Amaul) identiſch ſind und in preußiſchen Gewäſſern gefangen waren, wiſſentlich an die Gäſte ohne Unterſchied der Perſönlichkeit auf der Speiſekarte ausgeboten und käuflich ver— abreicht hat. Hiemit iſt der Thatbeſtand einer nach Art. 126 Ziff. 1 des P.-St.⸗G.⸗B. und nach §S 1 der M.-E. v. 27. Juli 1872 ꝛc. ſtrafbaren Uebertretung des Feilbietens von Fiſchen während der Schonzeit erſchöpft. Daß die Fiſche außerhalb Bayerns und zwar noch im März h. J., gefangen waren, iſt unerheblich. Die erwähnte Verordnung enthält ein ganz allgemein gefaßtes Verbot des Feilhaltens von Fiſchen während der Schonzeit, und auch die Natur der Sache, ſowie die mit jener Vorſchrift verbundenen Zwecke drängen dahin, dieſelbe in allgemeinerem Sinne aufzufaſſen. Es ſpringt in die Augen, daß nur ein ganz allgemeines Handelsverbot während der Schonzeit ein allenfalls zunächſt für das In— land berechnetes Fangverbot wirkſam vor Umgehungen zu ſchützen vermag und es genügt in dieſer Richtung auf die nunmehrige Ausdehnung des Handels mit auswärtigen Fiſchen und auf die Unmöglichkeit, ein ſpecielleres Verkaufsverbot in Grenzgebieten aufrecht zu halten, hinzuweiſen. Auch muß bei dem präventiv = polizeilichen Charakter der Vorſchrift davon ausgegangen werden, daß der Geſetzgeber nicht blos die Verletzungen, ſondern auch die Gefährdungen des Fangverbotes treffen wollte, und als ſolche Gefährdung ſtellt ſich ganz unzweifelhaft auch der Handel mit auswärtigen Fiſchen während der Schonzeit dar. Im Uebrigen mag in dieſer Frage auf die Ausführungen verwieſen werden, durch welche Dr. Staudinger in der „Bayeriſchen Fiſchereizeitung“ vom 15. Mai l. J. die hier vertretene Ausführung gerechtfertigt hat.“ Wie erſichtlich iſt, haben dieſe Urtheile mehrfache wichtige Fragen in einem den Fiſchereiintereſſen günſtigen Sinne zur Entſcheidung gebracht. Der Kern dieſer Entſcheidungen läßt ſich namentlich in folgende Sätze kurz zuſammenfaſſen: a) Die in Bayern beſtehenden Verbote des Feilbietens beſtimmter Fiſcharten während der für dieſe Fiſcharten beſtimmten Schonzeit er— ſtrecken ſich auch auf Fiſche, welche vor Eintritt der Schonzeit oder außer— halb Bayerns gefangen wurden. b) Als ein verbotswidriges Feilbieten dieſer Art erſcheint auch das Feilbieten von Schonfiſchen in einer Reſtauration, insbeſondere auch ſchon mittelſt Aufſetzens auf die Speiſenkarte und ohne Begründung eines Unterſchieds, wenn auch die Fiſche gekocht angeboten oder verab— folgt wurden. c) Auflegen von Fiſchen in einem Verkaufslokale auf eine dem Pub— likum bemerkbare Weiſe zum Zwecke des Verkaufs erſcheint als Feil— bieten. Was hier in Anſehung von Schonfiſchen ausgeſprochen iſt, gilt bei ganz gleicher Lage der Vorſchriften und der maß gebenden Erwägungen ſelbſtverſtändlich das ganze Jahr hiudurch auch von ſolchen Fiſchen, welche das vorgeſchriebene Minimalmaß nicht erreichen. Dr. Staudinger. VI. Die amtlichen Berichte über die Berliner Jiſchereiausſtellung von 1880. III. (Schluß der Nr. III.) * An künſtlichen Ködern ſcheint zwar ſehr viel zur Ausſtellung gekommen zu ſein. Indeſſen erwähnen die „amtlichen Berichte“ nicht viel, was als neu in dieſer Branche zu betrachten wäre. Nordamerika hatte beſonders manichfaltige Formen künſtlicher Köder für die Spinnfiſcherei vorgeführt. Dieſelben werden dort „zum Fang von Blaufiſch, Baß, Hecht, Barſch und Forellen gebraucht. Es ſind: rotirende Metallſpinner; rotirende Löffel— köder mit einem oder mehreren Löffeln, die ſich nach verſchiedenen Seiten drehen, mit oder r F — 195 ohne Federn; Fiſchchen von Perlmutter. Die amerikanischen Löffellöder find ganz beſonders gut zur Schleppangelei nach Hecht; der Löffel rotirt um eine Spindel von Draht, und erzeugt einen wechſelnden Schein, welcher die Raubfiſche ſehr anlockt.“ Aus der engliſchen Abtheilung ſind neuerdings erwähnt der ſchon hinlänglich bekannte Fishing Gazette spinner, d. h. der von Mr. R. B. Marſton, Herausgeber der Fishing Gazette, conſtruirte Metall— ſpinner, ein roſettenförmiges Flügelrad, welches, vor dem natürlichen oder künſtlichen Spinnen— köder angebracht, deſſen Umdrehung im Waſſer befördern ſoll; — ferner Hearders (Hearder & Sons in Plymouth) viel gebrauchte Spinnköder, namentlich ſeine plano-convex minnow und ſeine silver spinner; — einige neue als zweckmäßig bezeichnete Spinnköder von Sam. Alleock & Comp. in Redditſch, namentlich elipper bait, flexible bait oder die Cleopatra. Intereſſant iſt auch, was über die von den Japaneſen gebrauchten künſtlichen Köder berichtet wird. Mit Angelhaken hat Sam. Allcock & Comp. in Redditſch ſich beſonders aus— gezeichnet. Die Berichte rühmen zwei ſchätzenswerthe Eigenſchaften dieſer Fabrikate, daß ſie ſehr ſchwer brechen und ſich gar nicht biegen laſſen. Beſondere Beachtung fand auch ein von dem berühmten Angler Mr. Francis conſtruirter kleiner may-fly-Haken. Als ein eigenthümliches Senkblei wird das Fishing Gazette-Blei erwähnt, welches an der Schnur hin und her geſchoben werden kann und neben letzterer hängt, wodurch das Verdrehen der Schnur beim Spinner verhindert werden ſoll. Zerlegbare Fiſchbehälter brachte F. Pauſinger in München. VII. Internationale Fiſchereiausſtellung in Edinburgh. Im April 1882 findet zu Edinburgh eine internationale Fiſchereiausſtellung ſtatt. Nach einem uns auf amtlichen Wege zugekommenen Programme, ausgegeben am 1. Septbr. 1881 von Vertretern des Stadtraths, der Hochlandsgeſellſchaft und der ſchottiſchen Lachsfiſchereicommiſſion, wird zur Betheiligung an der Ausſtellung öffentlich eingeladen und gebeten, Ausſtellungsobjecte beliebiger Art zur Darlegung der Fiſchereiverhältniſſe der einzelnen Länder einzuſenden. Zugelaſſen ſind Ausſteller aller Länder. Als Ausſtellungsobjecte ſind bezeichnet alle Gegenſtände, welche über die Fiſcherei der ganzen Welt Aufſchluß geben oder mit derſelben in Beziehung ſtehen. Im Einzelnen ſind beiſpielsweiſe benannt: 1) Modelle von Fiſcherbooten und von Dampfmaſchinen für ſolche Boote; 2) Modelle von Hafenbauten für Fiſcherboote und von Fiſcherhäuſern; 3) Netze, Leinen, Fiſchgerten, künſtliche Köder und ſonſtige Fiſchereigeräthſchaften aller Art; 4) Fiſchzuchtapparate, Apparate zur Auſterncultur, Fiſcheier und Fiſchbrut, Aquarien; 5) Sammlungen ausgeſtopfter Fiſche und Waſſervögel; Zeichnungen, Photographien und Abgüße von Fiſchen. 6) Modelle für Fiſchpäſſe und Fiſchleitern; 7) Rettungsboote, Rettungsapparate, Anzüge und Ausrüſtungen für Fiſcher; 8) friſche, eingeſalzene und in Blechbüchſen verſchloſſene Fiſche; Conſervirungspräparate und andere Gegenſtände ähnlicher Art. Als Adreſſe des Comités iſt in dem gedachten Programm bezeichnet: Edinburgh, 3 George IV Bridge. | Wir ermangeln nicht, die Aufmerkſamkeit aller Fiſcherei-Intereſſenten auf Obiges zu lenken. VIII. Circulare 1 deutschen Jiſchereivereins. Circular VI, ausgegeben am 4. November 1881, gewährt beſonderes Intereſſe haupt— ſächlich durch den von Herrn M. v. d. Borne verfaßten Bericht über die Verwendung der durch den Deutſchen Fiſchereiverein im Betriebsjahre 1880/81 vertheilten Fiſcheier und Fiſchbrut. Nach einer einleitenden Beſprechung verſchiedener bemerkenswerther Reſultate in Bezug auf Gewinnung, Verſendung, An- und Ausbrütung von Fiſcheiern, Verwendung und Fütterung von Fiſchbrut folgt eine tabellariſche Ueberſicht, welche ziffermäßig erſehen läßt, wie BR großartige Mengen von Fiſcheiern und Fiſchbrut durch die unermüdlichen Beſtrebungen des Deutſchen Fiſchereiveins für die deutſchen Gewäſſer gewonnen und verwendet worden ſind. An Eiern von Lachs (Salmo salar), californiſchem Lachs (Salmo Quinat), Meerforelle (Trutta trutta), Seeforelle (Trutta lacustris), Bachforelle (Trutta fario), Saibling (Salmo salvelinus), Amerikaniſcher Forelle (Salmo fontinalis), Aeſche (Thymallus vulgaris), großer Maräne (Coregonus Maraena), Blaufelchen (Coregonus Wartmanni), großer Wandermaräne, (Coregonus Lavaretus), Amerikaniſcher Maräne (Coregonus albus), ſowie an Eiern und Brut von Karpfen wurden in einer einzigen Jahresperiode 6,151,000 vertheilt. Die ausſchließlich nach Bayern gekommenen 20,000 Eier des land-locked-salmon find dabei nicht inbe— griffen. Im Uebrigen gelangten von jenem Quantum nach Bayern 397,000 Stück Eier (beziehungsweiſe Karpfenbrut), alſo rein numeriſch betrachtet ohngefähr etwas über 1/15 des Geſammtquantums. Die Einzelpoſten und die Vertheilung innerhalb Bayerns zeigt nach— ſtehender Auszug aus den veröffentlichten (die finanziellen Modalitäten natürlich nicht erwähnen— den) Tabellen: Zahl Fiſchgattung. der Empfänger. Verwendung der Brut. Bemerkungen. Eier. Lachs. 10,000 Fürſtlich Leiningen'ſche die gewonnene Fiſchbrut Fiſchereiverwaltung in (8000 St.) in Nebenbäche Amorbach. der Mud, eines Zufluſſes des Main, geſetzt. 7 5,000 Herrn Kurz und Dr. A. in die Elſava bei Heſſen— 1 in Aſchaffen— thal. urg. 7 5,000 Herr Joh. Fiſchhill in — Gemünden. 7 8,000 Unterfränkiſcher Kreis- in die Haßlach. fiſchereiverein Karthaus Grünau bei Eſſelbach). 5 5,000 Unterfränkiſcher Kreis- 3800 Stück Brut in die fiſchereiverein. Saale bei Kiſſingen. N 4,000 Herren Müller und Bauer erzielte Brut mit 3000 St. in Kronach. in Nebenarme der Haß— lach. 5 38,000 Herr Kunkel in Markt- erzielte Brut (36,000) in heidenfeld. die Hafenlohr, einen Zu— N fluß des Mains. N 5,000 Herr H. Rothe in Roſen- 3800 Stück Brut in die hammer bei Weidenberg. Steinach und Zuflüſſe derſelben. Californiſcher 3,000 Herr Kurz in Aſchaffen- 2050 Stück Brut nach Würze | wegen der Fütterung. Lachs. burg. burg abgegeben, 5 500 Stück Brut nach Amor dort in einen Weiher bach geſendet, geſetzt. 50 Stück in die Elſava bei Heſſenthal. 5 5,000 für Unterfränkiſchen Kreis- 2000 Stück Brut nach Würz⸗ fiſchereiverein Herr burg; 1000 in die Hafen— Kunkel in Marktheiden— lohr; 400 in den fiſch— feld. leeren Eulenbach. „ 10,000 Herr Kuffer in München. — Meerforellen. 3,000 Herren Kurz und Dr. in die Elſava bei Heſſenthal. Gemeiner in Aſchaffen— burg. 2 1,000 Herr Prof. Dr. Harz in | an Herrn Kuffer abge- | wegen Reparatur der München. geben. Waſſerleitung. 3 3,000 Herr Strauß in Simbach. 2559 Stück Brut in einen kleinen Zufluß des Inn. % 5,000| Unterfränkiſcher Kreis- 4000 Stück Brut in die fiſchereiverein. Saale unterhalb Kiſſingen. | Fiſchgattung. der Empfänger. Verwendung der Brut. Bemerkungen. Eier. | Seeforellen. 10,000 Herr v. Baligand in von 9600 Stück Brut: München (Urfeld am 250 in den Goldſee; 250 | Walchenſee). in den Silberſee, beide zu Leutſtetten gehörig; 5000 in den Walchen— ſee; 496 in Aufzucht— | baſſins. | 3: 2,000 Herr Kurz und Dr. in die Kahl. Gemeiner in Aſchaffen— burg. Saibling. 6,000 Fiſchzuchtanſtalt Valley. — Amerikaniſche 1,000 Herr Schöppler in Augs— — Forelle. burg. 5 1,000 Herren E. Rexroth und — Martin Höfling von Lohr. 1 1,000 Herr Kunkel in Markt— — heidenfeld. Aeſchen. 10,000 Herr Frh. von Beuſt auf 9500 Stück Brut für Zus Schloß Brand b. Seuſſen. flüſſe der Eger beſtimmt. A 3,000) Herr G. Ebenauer in in die Feiſtritz. Eliſenfels bei Seuſſen. 5 6,000 Herr von Baligand in 5851 Stück Brut in Zu— München. flüſſe des Walchenſee. 5 3,000 Unterfränkiſcher Kreis- 1500 Stück Brut in die fiſchereiverein. Pleichach. Maduemaränen. 1,000 Herren Kurz und Dr. in einen Weiher zu Amor— Gemeiner in Aſchaffen— bach. burg. 5 5,000 Herr Schöppler in Augs- 3500 Stück Brut in den burg. Niederſondhofer See. 7 5,000 Herr Graf Arco für Fiſch- in einen See. zuchtanſtaltGroßenham. 5 5,000 Herr von Baligand in 3952 Stück Brut in den München. Walchenſee. Blaufellchen 2,000 Herren Kurz und Dr. in Gebirgsteiche bei Amor (Renken). Gemeiner in Aſchaffen— bach. burg. | | 1 30,000 Herr Schöppler in Augs- 22— 23,000 Stück Brut in burg. den Niederſonthofer- und | | Alpſee bei Immenſtadt. > 10,000 Herr Graf Arco für 7000 Stück Brut in einen Großenham. See. 5 10,000 Herr von Baligand in — München (Urfeld). 80 30,000 Unterfränkiſcher Kreis— — fiſchereiverein. Große Wander- 1,000 Herren Kurz und Dr. — auf der Reife ver maräne (Ditjee- Gemeiner in Aſchaffen— dorben. ſchnäpel). burg. Karpfen. 5,000 Oberpfälziſcher Kreis— en | diefe und ſaͤmmtliche fiſchereiverein für Cham. aten e 1 30,000 Desgl. für Eichhofen. — die Reiſe viel Ver⸗ 2 15,000 Desgl. für Floſſenburg. luſte, tamen zum ” 1 7 . . 15,000 15,000 5,000 10,000 50,000 Desgl. für Neuſtadt a/ W. Tirſchenreuther Fiſcherei— verein. Oberpfälziſcher Kreis⸗ fiſchereiverein. Desgl. für Waldmünchen. Unterfränkiſcher Kreis— jfiſchereiverein. in Weiher. Theil ohne vor⸗ herige Anmeldung an und führten ſo größtentheils auch weiterhin zu keinem Reſultat. Detail⸗ | lirter Bericht in einer unſerer nächſten Nummern. D. Red. d. Fzig. Be IX. Vereinsnachrichten. Außerordentliche Generalverſammlung des bayerifchen Fiſcherei⸗ Vereins vom 19. November 1881. Wegen der Berathung der wichtigen Angelegenheit der Gründung einer Vereins— fiſchzuchtanſtalt war die für November treffende Monatsverſammlung als außerordentliche Generalverſammlung einberufen, auch ſehr zahlreich beſucht. i Den Vorſitz führte der I. Vereinspräfident Seine Excellenz Herr Reichsrath Frhr. Dr. v. Niethammer. Auch der Ehrenpräſident des Vereines, Herr Geheimrath von Siebold beehrte und erfreute die Verſammlung mit ſeinem Beſuche und mit der Abhaltung eines Vortrags über die Aalfrage, für welchen die Verſammlung ſich dem berühmten Ichthyologen zu höchſtem Danke verpflichtet fühlte. Mit gütig ertheilter Erlaubniß des Herrn v. Siebold ſoll der Abdruck dieſes Vortrags, welchem ein zweiter über das gleiche Thema folgen wird, ſammt Letzterem unſere nächſten Nummern ſchmücken. Ueber die Angelegenheit der Gründung einer Vereinsfiſchzuchtanſtalt bei Starnberg erſtattete Oberappellationsgerichtsrath Dr. Staudinger in längerer Rede eingehenden Vortrag. Deſſen Vorſchläge wurden mit einigen unweſentlichen Modifikationen einſtimmig angenommen. Hienach fanden namentlich die Genehmigung der Verſammlung: 1) der Entwurf eines Vertrages mit dem k. Oberſthofmarſchallſtab wegen Pachtung des zur k. Civilliſte angekauften Siebenquellenanweſens bei Starnberg durch den bayeriſchen Fiſchereiverein zum Zwecke des Betriebes einer Fiſchzucht— anſtalt daſelbſt nach Maßgabe der Vereinszwecke und Vereinsmittel; 2) der Entwurf eines Regulativs über die Verwaltung dieſer Anſtalt; 3) die Vorſchläge wegen der Finanziirung des Unternehmens. Die zur Verwaltung der Anſtalt vegulatiomäßig zu beſtellende Kommiſſion wurde ſofort gewählt. Da zu hoffen war, daß diejenigen Stadien, welche das Projekt noch weiter zu durchlaufen haben wird, ebenfalls ihren günſtigſten Abſchluß finden dürften, ſo ſah ſich die Verſammlung in hocherfreulicher Weiſe unmittelbar an der Schwelle der Erfüllung langjähriger Wünſche und eines aus mannigfachen Gründen tiefempfundenen Bedürfniſſes. Eingedenk des Umſtandes, daß Seine Majeſtät der König es waren, Aller— höchſtwelcher durch den, namentlich gerade in Allerhuldvollſter Berückſichtigung der volks— wirthſchaftlich hochwichtigen Intereſſen der Fiſchzucht, Allerhöchſt befohlenen Ankauf jenes dafür in ſo eminentem Maße geeigneten Anweſens unſerer Fiſchereiſache eine ſolche munificente huldvolle Allerhöchſte Bedachtnahme zuzuwenden geruhten, vereinigte ſich ſchließlich die freudige Stimmung aller Anweſenden zu einem von dem Herrn J. Vereins— präſidenten ausgebrachten allgemeinen dreimaligen, ſtürmiſch huldigenden Hoch auf Seine Majeſtät den König. Nach einer Pauſe erledigte die Verſammlung noch einige weitere laufende Geſchäfte. Insbeſondere wurden die in § 2 Ziff. 3 des Finanzregulativs vom 22. Oktober 1881 erwähnten zwei Mitglieder der Etatscommiſſion in der Perſon der Herren Major v. Sutner und Apotheker Schillinger von München gewählt. Die von dem k. Staats— miniſterium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten gewünſchte Ausarbeitung eines eigenen Lehrbuches über natürliche und künſtliche Fiſchzucht zum Gebrauche an den landwirthſchaftlichen Schulen Bayerns wurde dem geſchätzten Ehrenmitgliede des Vereins, Herrn Regimentsauditeur Zenk in Würzburg, I. Vorſtand des unterfränkiſchen Kreis— fiſchereivereines, übertragen, nachdem ſich derſelbe auf ergangene Anfrage hiezu gütigſt bereit erklärt hatte. Die Verſammlung beſchloß auch, demſelben aus Anlaß dieſes ſo hingebenden, opferwilligen Entgegenkommens die freudige dankende Anerkennung des Vereins auszuſprechen. Als neue Mitglieder wurden aufgenommen die Herren: 1) Johann Giriſch, k. Amtsrichter in München; 2) Friedrich Dompierre, k. Amtsrichter in München; 3) Otto Gierlinger, Apotheker in München. Von früher her haben wir noch nachzutragen, daß der bayeriſche und öſter— reichiſche Fiſchereiverein in das Verhältniß gegenſeitiger Mitgliedſchaft getreten ſind. Wir begrüßen dies mit aufrichtiger großer Freude als eine Gewähr für ein entgegenkommendes, hingebendes Zuſammenwirken zum Beſten unſerer ſachlich gemein— ſamen Aufgaben. EN Lin Ausſchußſitzung des oberpfälziſchen Kreisfiſcherci-Vereins. Freitag den 21. Oktober l. Is. wurde im kgl. Regierungsgebäude in Regensburg eine Ausſchußſitzung des oberpfälziſchen Kreisfiſcherei-Vereins abgehalten. Anweſend waren die Herren: kgl. Regierungspräſident von Pracher als Vorſitzender, Schiffmeiſter und Fiſcher Bauernfeind in Stadtamhof, Gaſtwirth Fahrübel in Maria— ort, Privatier von Glaß von Regensburg, Bezirksamtsaſſeſſor Hörmann von dort als Schriftführer, Privatier Meiche von dort, Hauptmann Muſchi ebendaher, Freiherr von Reitzenſtein, Gutsbeſitzer auf Reuth, Freiherr von Schönſtätt, Gutsbeſitzer auf Wolf— ring in Amberg, Oberreviſor Seitz von Regensburg als II. Sekretär und Kaſſirer. Außerdem nahm auch der landwirthſchaftliche Referent der kgl. Kreisregierung, Herr Regierungsaſſeſſor Martin, an der Verſammlung Theil. Dem Ausſchuſſe wurde zunächſt über den Stand des Fiſchereivereinsweſens im Kreiſe, über das Vereinswirken und insbeſondere über Ausführung der letzten Ausſchußbeſchlüſſe Vortrag erſtattet und war demſelben hiebei in mehrfachen Fragen Veranlaſſung gegeben, ſeine Anſchauung beſchlußmäßig zum Ausdrucke zu bringen. Betreffs der Fiſchkarte, wie ſolche in Unter- und Mittelfranken bereits beſteht, wurde vom Ausſchuſſe einſtimmig beſchloſſen, es ſei die Einführung derſelben in unſerem Kreiſe für das Fiſchen in freien Gewäſſern (Flüſſen und Bächen) zu befürworten und nur für die Teichfiſcherei eine Ausnahme zu machen. Zu den Schonvorſchriften für Perlgewäſſer, wie ſolche von der kgl. Kreisſtelle dahier der Vereinsleitung zur Beurtheilung zugeſchloſſen wurden, äußerte ſich der Ausſchuß dahin, es ſei der Werth dieſer Vorſchriften zur Hebung der Perlfiſcherei im Allgemeinen nicht zu verkennen, für die Oberpfalz jedoch auf ein ſehr geringes Waſſergebiet eingeſchränkt. Zu den Fiſchereiſchädigungen durch übermäßiges Kahn fahren, worüber aus dem Kreiſe mehrfach Klagen laut geworden, hielt der Ausſchuß dafür, es ſei gegen Ausſchreitungen in dieſer Beziehung zunächſt der nach den beſtehenden Beſtimmungen mögliche Schutz in Bedacht zu nehmen, vor irgend welchen weiteren Anträgen aber nähere Erhebung und Er— fahrung darüber vorzubehalten. Von den bereits eingegangenen Arbeiten zur Fiſchereiſtatiſtik unſeres Kreiſes nahm der Ausſchuß unter dem Wunſche Kenntniß, es möge das begonnene Werk in der ſeitherigen Weiſe ſeine Fortſetzung finden. Der Ausſchuß ging ſodann zum Haupt-Berathungsgegenſtande, Feſtſtellung des Ver— einsetats, über und beſtimmte hiebei zunächſt den 1. Juli als jeweiligen Anfang des Etats— und Rechnungsjahres, indem nach der Winter- und Sommerlaiche der Auſwand für Fiſch— zuchtzwecke auf je Ein Jahr am 1. Juli ſich beſſer überſehen laſſe und einen natürlicheren Abſchluß gewinne. Zum Ausgabentitel „Anſchaffung von Fachliteratur“ wurde angeregt, die Bücher und Schriften den Mitgliedern des Vereins thunlichſt zugänglich zu machen. Dieſer Anregung wurde von der Vereinsleitung ſchon mit Ausſchreiben vom 10. Ok— tober 18810 Rechnung getragen, und wird außerdem noch der Verſuch gemacht, die Eine und die andere Schrift unter den Auſchußmitgliedern zirkuliren zu laſſen. Bei den Etatsvorſchlägen für Fiſchzüchtung, Errichtung und Ausſtattung von Brut— anſtalten, Anſchaffung von Brutmaterial, Abgabe der ausgezüchteten Brut, wurde der Standpunkt der Vereinsleitung, wie er in einem Ausſchreiben vom 9. Sept. l. Is. dargelegt, vom Ausſchuſſe rückhaltslos getheilt; es wurden zu einem Fiſchbrutverſuche in der Kreis— Irrenanſtalt Karthaus-Prüll, ſowie zur Unterſtützung der Fiſchereivereine und anderer In— tereſſenten in Fiſchzüchtung bereitwilligſt Mittel vorgeſehen. ) Vgl. unſere vorige Nr. 8. BR Zur Hebung des Fiſchereiſchutzes wurden Anzeiges Prämien und zwar bis zu 15 M für Fiſchereipolizeiübertretungen, bis 30 M für Fiſchfrevel und Fiſchdiebſtähle be— ſchloſſen; die Abmeſſung der Prämie von Fall zu Fall, ſowie das Vollzugsverfahren wurde der Vereinsleitung überlaſſen. Von Otterprämien wurde, da ſolche ſeit Jahren ſchon unmittelbar aus Kreisfonds — mit 6 & für die Otter — ausbezahlt worden, abgeſehen. Dagegen wurden zur Abminderung fiſchereiſchädlicher Vögel Schußprämien und zwar 3 M, für den Fiſchaar oder Weißbauch, 1 A für Reiher und Rohrdommel, 50 , für den Sägetaucher ausgeſetzt und hat die Vereinsleitung das Nähere hierüber zu regeln. Die Verfügung über die verbleibende Reſerve für unvorgeſehene Fiſchereizwecke wurde der Vorſtandſchaft anheimgegeben. In dieſer Weiſe wurde der Vereinsetat 1881/82 mit 2157 M 13 ½ Einnahmen und Ausgaben abgeſchloſſen. Mit großer Befriedigung wurde im Ausſchuſſe mehrfach konſtatirt, daß das Intereſſe für Hebung des Fiſchereiweſens im Kreiſe mehr und mehr erwache, und war aus mehreren Bezirken, in denen Fiſchereivereine beſtehen, eine überaus rege Thätigkeit hervorzuheben. Sicherlich wird es nicht ausbleiben, daß auch in anderen Bezirken die Fiſcherei— intereſſenten zu gemeinſamem Streben ſich vereinen und allmälig das ganze Waſſergebiet der Oberpfalz in pflegliche Behandlung genommen werde. Regensburg den 29. Oktober 1881. Der oberpfälziſche Kreisſiſcherei-Perein. Der I. Vorſtand: von Pracher. Hörmann. Statiſtik der Fiſchereivereine. Zu den in Nro. 9 Seite 134 unſeres heurigen Jahrgangs aufgeführten Bezirks— und Ortsvereinen in der Oberpfalz kommen nunmehr auch noch ſolche in Parsberg, Vohenſtrauß, Kemnath. X. Verſonalien. 15 Dr. Ludwig Steichele. An der Neige eines mit manchen Freuden und Erfolgen geſegneten Jahres wird der bayeriſche Fiſchereiverein noch in tiefe Betrübniß verſetzt durch den am 27. November 1881 erfolgten Tod ſeines allſeitig verehrten, langjährigen getreuen Mitgliedes und derzeitigen Vorſtandes des II. Ausſchuſſes, Herrn Dr. Ludwig Steichele, k. Stabsarzts a. D. in München. Der Verlebte war ein edler, liebenswürdiger Charakter, ein hingebender, eifriger Förderer der Fiſchereiſache, ein verſtändiger Rathgeber in Vereinsangelegenheiten, und dabei ein Meiſter in der Angelfiſcherei, wie in der kunſtvollen muſterhaft präciſen Herſtellung von mannich— fachen Angelgeräthen. Sein Andenken wird geehrt bleiben in den engeren und weiteren Kreiſen des Vereins, dem er bei Lebzeiten eine Zierde war. — . _ XI. Kleinere Mittheilungen. Fiſchereivorſchriften. Zu dem auf Seite 155 erwähnten proviſoriſchen Fiſcherei— geſetz für die Bukowina ſind die, auch vom allgemeinen Standpunkte aus ſehr inter— eſſanten, ausführenden Schonvorſchriften ebenfalls erſchienen. Sie ſind veröffentlicht in den Mittheilungen des öſterreichiſchen Fiſchereivereins 1881 Nr. 3 S. 58. Der Unterricht über künſtliche Fiſchzucht an der Forſtlehranſtalt Aſchaffenburg wird von Herrn Profeſſor Dr. Graff, namentlich je in den Monaten Dezember und Januar, ertheilt. Im Sommerſemeſter werden dortſelbſt gelegentlich eines zootomiſchen Praktikums auch Fische durch die Candidaten ſecirt. Zur Statiſtik der Fiſchwaſſer. Der Umfang der Fiſchwaſſer in der Oberpfalz wurde bei einer kürzlich ſtattgehabten Verſammlung des dortigen landwirthſchaftlichen Kreiskomité's auf 42,034 Tagwerk = 14,291 Hektar berechnet. Fiſchrechen (Gatter). Von dem Fiſchereiverein in Kaſſel werden folgende Mit— theilungen über die beſte Form, lichte Weite und ſonſtige Beſchaffenheit neu anzulegender Fiſchrechen, d. h. nach unſerem Sprachgebrauch: „Fiſchgatter“, veröffentlicht. „Es haben ſich danach aus eiſernen Stäbchen hergeſtellte Fiſchrechen (Fiſchgatter) bewährt und zwar aus Stäbchen von 0,0015 m (1,5 mm), welche 0,015 m (1,5 em) breit ſind, bei einer Entfernung der Stäbchen (in lichter Weite) von 0,0185 m, ſo daß Stäbchen — lichte Weite = 0,02 m find. Höhe und Größe des Rechens hängt von der Waſſer— maſſe und Breite des abzuſchließenden Raumes ab. Einſetzen und Verſchluß kann auf verſchiedene Weiſe ausgeführt und dem leitenden Techniker überlaſſen werden, der für richtige Ausführung in Bezug auf den beabſichtigten Erfolg verantwortlich zu machen iſt. Bei den erwähnten Dimenſionen gehen einjährige Fiſche nicht mehr verloren. Für Zurückhaltung junger Fiſchbrut iſt ein Schutz durch Rechen unausführbar“. Kleine Filter für Fiſchzuchtapparate. Als ein hiezu ausgezeichnet geeignetes Material werden in der „Deutſchen Fiſchereizeitung“ Badeſchwämme bezeichnet, Das— ſelbe Blatt empfiehlt dabei namentlich als ſehr paſſend die Abſchnitte von Schwämmen, welche die Gebrüder Eckhel zu Trieſt in gepreßten Ballen à 80 kg zu dem billigen Preiſe von 20 A pro 100 kg verkaufen. Dieſe Abſchnitte ſollen in einem californiſchen Trog hinter dem Vorſieb ein ſehr einfaches und gutes Filter bilden. Erträgniß der Karpfenzucht. Schweinfurt, den 1. November 1881. Am 10. April 1880 wurden eingeſetzt in einen Karpfenteich von 1,70 Tagwerk Fläche: 400 Setzlinge im Geſammtgewichte von 300 Pfund, welche 270 AM gekoſtet hatten: Am 21. Oktober deſſ. Is. wurden gefiſcht 658 Pfund, daher Zunahme 358 Pfund oder 119 Prozent. In denſelben Teich wurden am 10. April 1881 eingeſetzt: 400 Karpfenſetzlinge im Geſammtgewichte von 400 Pfund, welche 400 M gekoſtet hatten. Am 12. Oktober deſſ. Is. wurden gefiſcht 750 Pfund, daher Zunahme 350 Pfund oder 87¼ Prozent. In einen anderen, fiſchleeren, 2 Tagwerke großen Teich wurden eingeſetzt am 2. April 1881 7 große Schlagkarpfen, 73 größere Setzlinge (von denen der ſchwerſte 1½ Pfund wog), im Geſammtgewichte von 67 Pfund, 56 kleinere Setz— linge von ½ Pfund und darunter, und 606 einſömmrige Bruten. Am 14. Oktober wurden aus dem Teiche genommen die 7 Schlagkarpfen, 73 Speiſefiſche im Geſammt— gewichte von 166 Pfund und 138 Setzlinge von 1 Pfund und darunter. Die fehlenden 522 Setzlinge und die ganze Brut dieſes Jahres von 7 großen Schlagkarpfen waren von den Enten des Dorfes“) gefreſſen worden. Die Zunahme der Speiſekarpfen war 99 Pfund oder 147⅝ Prozent. Der ſchwerſte Fiſch wog über vier Pfund, der zweitſchwerſte etwas unter vier Pfund. v. Schultes. Aalzucht. Amberg, 30. Oktober 1881. (Aus unſerm Vereinsgebiete.) Unſer ſtrebſames Ausſchußmitglied, Herr Goldarbeiter Teuffel dahier, hatte im Jahre 1878 ungefähr 500 Stück Montée (Aalbrut) in drei zwiſchen Hiltersdorf und Högling, *) Wir bringen über die „Entenfrage“ nächſtens eingehende Mittheilungen, namentlich auch ein jüngſt erlaſſenes, den Intereſſen der Fiſcherei gerecht werdendes oberſtrichterliches Urtheil des Strafſenats des k. Oberlandesgerichts München. 202 ca. 2 Stunden von Amberg, gelegene Weiher eingeſetzt, von welchen bei der Herbſt— fiſcherei 1878 vorerſt nur 12 Stück, wie kaum anders zu erwarten ſtund, von 27—34 cm Länge gefangen wurden. In einem oberhalb gelegenen, nicht mit Aalbrut beſetzten Weiher wurden ebenfalls 3 Stück erbeutet. Im Herbſte 1879 war die Anzahl der gefangenen Aale 20 mit einer Durchſchnittslänge von 0,5 m. Die 1879 bezogenen 5000 Aale kamen aber leider erſt gegen Ende Juni hier an, und wegen des damals ſehr warmen Wetters war es nicht thunlich, die Brut zu ſortiren und nach entfernten Weihern zu transportiren, weßwegen nur ungefähr 500 Stück in ſolche, die übrigen aber in unſere Vils eingelaſſen wurden. Von dem damaligen Gutsbeſitzer Meiche in Laubhof und Mühlbeſitzer Ries in Laubmühle wurden gleichfalls um jene Zeit 4000 junge Aale in dieſen Fluß eingeſetzt, ohne übrigens aus dem letzteren bis heute ein Fangreſultat verbuchen zu können. — Herr Teuffel hat nun heuer am 8. Oktober in einem der obengenannten 3 Weiher neuerdings 15 Aale im Gewichte zwiſchen ½ bis 1½ Pfund gefangen, welche, nachdem verſchiedene Mitglieder unſeres Vereins davon Einſicht genommen, nach einigen Tagen behufs weiteren Wachsthums wieder eingeſetzt wurden. Dieſes Reſultat iſt immerhin ein ſehr erfreuliches, wenn man bedenkt, daß damals beim Einſetzen die jungen Aale kaum die Länge und Dicke einer gewöhnlichen Stopfnadel beſaßen, und beſonders in Rückſicht auf das unſtäte Leben, auf die unbezwingliche Wanderluſt dieſer Fiſche. Sicher dürfte ſich die Ausbeute in den nächſten Jahren noch lohnender geſtalten, und iſt die bisherige jedenfalls wieder ein Beweis mehr dafür, daß der Aal ſelbſt da, wo er nicht gerade die allergünſtigſten Fütterungsgelegenheiten findet, dennoch ein verhältnißmäßig ſchnelles Wachsthum entwickelt. Im Allgemeinen gilt natürlich auch beim Einſetzen von Aalbrut der Grundſatz „nicht zu überſetzen“, beſonders wenn man in demſelben Gewäſſer noch andere Fiſchgattungen züchten will. Weiß. Hechtangel. Unter der Ueberſchrift: „Ein neuer Drilling für Hechte“ macht die „Deutſche Fiſchereizeitung“ auf einen von Abbey und Imbrie in Newyork gefertigten, angeblich neuen Drilling zum Hechtfang aufmerkſam. Derſelbe iſt die Verbindung eines Drillings mit einer zum Ankbödern des Fiſches beſtimmten Nadel, welche, im Syſteme der Nadel einer Broche böllig gleichend, neben den Schenkeln der zuſammengelötheten Hacken ſitzt, mit dieſen oben durch eine Art von Feder verbunden und unten durch eine Klammer feſtgehalten iſt. Ganz wie bei den ſogenannten Verſicherungsnadeln für Plaids ꝛc. Die Nadel wird dem Köderfiſche durch den Leib geſtochen, längs deſſen dann nach Einhängen der Nadel in die Klammer die Schenkel des Drillingshakens liegen. H. Hildebrand in München hat ſolche Nadelhaken (und zwar auch in komplizirterem Hakenſyſteme) zum Verkaufe vorräthig, übrigens ſolche auch ſchon vor einigen Jahren auf Beſtellung eines Sportsman gefertigt. Ganz neu iſt ſonach die Sache nicht — vielleicht nur bisher weniger bekannt. Ein Fanggeräthe für Köderfiſche. Nach der Fiſhing Gazette wird in der Deutſchen Fiſchereizeitung ein ſolches Geräth, ein Glas, folgendermaßen beſchrieben: „Es gleicht einem großen Einmachglaſe. Da wo der Boden in Flaſchen in der Mitte eine nach innen gehende Erhöhung hat, befindet ſich auch hier eine ſolche. Sie iſt aber viel länger als bei Flaſchen und hat am Ende eine Oeffnung, durch welche man einen Finger ſtecken kann. Soll das Glas fiſchen, ſo legt man eine Hand voll Brod— krummen hinein und bindet das Glas oben mit einem Stück Zeug zu. Dann wird es in flaches Waſſer gelegt und mit einem Strick am Ufer feſtgebunden. Die Elritzen gehen durch das Loch im Boden in die Flaſche. Da der Ausgang wie der einer Reuſe wirkt, jo fällt es ihnen nicht ein, hinauszuſchwimmen. Braucht man den Köder, jo. zieht man das Glas mit dem Strick ans Ufer. Wird es dann aufgerichtet, ſo fließt das Waſſer ab bis zur Höhe der gläſernen „Kehle“ und in dem Reſte desſelben kann man die Köderfiſche transportiren. Oben iſt das Glas ſo groß, daß man mit der Hand hineinfahren kann, nachdem man das vorgebundene Tuch entfernt hat ꝛc. ꝛc.“ So die Beſchreibung der Fiſhing Gazette. Etwas Neues iſt die Sache nicht. Schon M. v. Borne beſchrieb beſagtes Glas in der 1875 erſchienenen erſten Auflage ſeines Handbuches der, Angelfiſcherei S. 85, woſelbſt ſich auch eine Abbildung findet. Verkäuflich iſt der 203 Apparat bei Herrn Hildebrandt in München. Deſſen Exemplare ſind übrigens oben viel zweckmäßiger durch Kork verſchloſſen. Ein weißer Krebs wurde am 27. Oktober 1881 im Oſſiacher See gefangen. Derſelbe hatte, vom Stirnſtachel bis zur Schwanzfloſſe gemeſſen, eine Länge von etwa 10,5 em. (Deutſche Fiſchereizeitung.) Waſſeramſeln und Eisvögel. Anknüpfend an die Mittheilungen in Nr. 9 S. 128 unſeres heurigen Jahrgangs die Notiz, daß vom Fiſchzuchtverein Kaſſel be— ſchloſſen wurde, die Bekanntmachung des Vorſtandes vom März ds. Is., wonach für Erlegung von Waſſeramſeln (Waſſerſtaar, Cinclus aquaticus) und Eisvögeln (Alcedo ispida) vom Verein eine Prämie von 50 ½ bezahlt wird, auch fernerhin aufrecht bleiben ſoll. Otterloſung. Zu den Mittheilungen in unſerer Nro. 10, S. 156 iſt noch weiter anzufügen, daß nun auch ein Herr L. Frey in Nro 43 der „Deutſchen Fiſchereizeitung“ über die Bedeutung der Otterloſung folgendes bemerkt: „In welcher Richtung die Otter Nachts gefiſcht, muß der Otterjäger verſtehen; die Loſung gibt ihm darüber Aufſchluß. Feſte Loſung deutet in der Regel die Richtung ſtromaufwärts, flüſſige, namentlich gallert— artige, die Richtung ſtromabwärts an. Erſcheint letztgenannte Loſung, ſo darf ſich der Jäger bald am Ziele denken, denn die Otter hat dann aufgehört zu fiſchen und ein paſſendes Lager geſucht.“ Notizen für das fiſchkaufende Publikum. Bekanntlich ſind vor einiger Zeit in Nord— deutſchland Polizei und Juſtiz darauf gekommen, daß Seitens eines Fiſchhändlers die Kiemen feilgebotener Fiſche hübſch aufgefärbt wurden. Die „Deutſche Fiſcherei-Zeitung“ ſchrieb hier— über: „Der von uns neulich gemeldete Fall, wo ein Fiſchhändler die Kiemen von Fiſchen ge— färbt, hat freilich mit Freiſprechung geendet. Dieſes Färben kommt übrigens öfter vor, als das Publikum denkt. Will ſich ein Käufer von der Verwendbarkeit des offerirten Fiſches zur Nahrung überzeugen, jo hat er ein ſehr einfaches Mittel. Er braucht den todten Fiſch nur ins Waſſer zu legen. Sinkt derſelbe zu Boden, ſo iſt er zu menſchlicher Nahrung noch tauglich, ſchwimmt er oben, iſt er es nicht mehr.“ Gedachtes Blatt bezweifelt übrigens zugleich die Richtigkeit und Angemeſſenheit jenes Urtheils, da doch in jenem Beginnen die Abſicht, minderwerthige Waare für mehrwerthige ausgeben zu wollen, ausgedrückt ſei. In dieſem Punkte ſind wir im Allgemeinen der gleichen Anſicht, ohne damit für den concreten Fall Mangels näherer Prüfung der Sachlage eine beſtimmte thatſächliche oder rechtliche Anſicht aufſtellen zu wollen. Wir hoffen unſererſeits unter allen Umſtänden auf ein offenes Auge der Polizei und gegebenen Falls auf ſtrenge Juſtiz gegenüber derartigen Vorkommniſſen. Die Frage der Geſundheitsſchädlichleit kann dabei durchaus nicht der allein entſcheidende Geſichtspunkt ſein. Auch Appetitlichkeit, ſowie vor Allem — Treu und Glauben wollen gewahrt fein! Und um ein ſog. „Manoeuvre frau- duleuse“ handelt es ſich hier doch wohl in der Regel! Wir empfehlen daher auch, bei jeder Wahrnehmung fraglicher Art geeigneten Orts Anzeige zu erſtatten. Betreffs Beurtheilung der Friſchheit der Fiſche und über Zubereitung derſelben wird übrigens von einem Newyorker Fiſchhändler im „Epicure“ noch Folgendes mitgetheilt: „Es iſt nicht ſchwer, friſche Fiſche zu unterſcheiden. Zuerſt iſt eine gewiſſe Härte an einem friſch gefangenen Fiſche, welche nicht zu verkennen iſt. Fiſche, welche ſchon länger todt ſind, werden überweich und zu biegſam. Eine Unterſuchung der Kiemen wird, wenn dieſelben blaß und farblos ſind, dem Käufer zeigen, daß der Fiſch nicht friſch iſt. Die Augen in ſolchem Fiſche ſind wie mit einem Häutchen überzogen und undurchſichtig. Der Durchfrierungs-Prozeß zerſtört, wenn die Temperatur zu niedrig wird, den Charakter des Fiſchfleiſches. Bei gefrorenem Fiſch trennen ſich gewiſſe fettige Subſtanzen von dem Fleiſch und erſcheinen an der Oberfläche. Aber dieſe Nachtheile bei der Präſervation der Fiſche ſind keineswegs beſtändig vorhanden. Mittels der neueren Methoden kann der Fiſch längere Zeit beinahe ganz jo gut erhalten werden, als wenn er eben exit gefangen wäre. Mag man den Fiſch auch noch ſo ſehr durchfrieren laſſen, nie darf er mit dem Eis in direkte Berührung gebracht werden, da wenn das Eis ſchmilzt, der Fiſch von dem Eiswaſſer durchzogen wird und allen Saft verliert. Beim Fiſchkochen muß man ſtets kaltes Waſſer anſetzen. Wenn man den Fiſch in kochendes Waſſer legt, ſo wird, da das Fleiſch weicher iſt, als das Fleiſch von andern Thieren, das Sieden es zu weich machen und es wird außerdem aufbrechen. Wenn das Waſſer kocht, worin man den Fiſch angeſetzt hat, ſo nehme man den Topf vom Feuer und laſſe den Fiſch langſam nachſieden. Ein gekochter Fiſch iſt gar, wenn die Floſſen ſich leicht entfernen laſſen.“ Fiſchzucht-Unternehmungen bei Wien. Nach Mittheilungen des „Neuen Wiener Tagblattes“ beabſichtigt eine Wiener Firma die Anlage von Fiſchteichen im großen Maßſtabe im Inundationsgebiete des bereits regulirten und entlang des neu zu regu— lirenden Donauſtromes und zu dieſem Zwecke die Gründung einer Aktiengeſellſchaft. Die öſterreichiſch-ungariſche Fiſcherei-Zeitung begrüßt dieſes Projekt ſehr warm. In Hinſicht der ſachlichen Idee gewiß mit Recht! Ob aber die beabſichtigte Form der Gründung einer Altiengeſellſchaft nicht etwa den rein mercantilen Geſichtspunkten unter Umſtänden und gelegentlich vielleicht ein gewiſſes Uebergewicht über andere Intereſſen der Fiſcherei verſchaffen möchte, darüber können wir einige gelinde Bedenken nicht unterdrücken. XII. Zur Jiſcherei- Literatur. 8 In New-Jork erſcheint ein neues Angelſportjournal, betitelt: „The American Angler“, herausgegeben von W. C. Harris. Die erſten drei Nummern erſcheinen monatlich, die übrigen (vom 15. Januar ab) jeden Sonnabend. Preis jährlich 3 Dollars. XIII. Fiſcherei- Monats -Kalender. Januar. — Schonzeit: Mit dem 20. Januar iſt die Schonzeit der Forellen (Wald-, Bach-, Teich-, Fluß- und Steinforellen) beendet. In dieſem Monate iſt fortan für keine andere Fiſchgattung Hegezeit. — Angelſiſcherei: Bei gelinder Witterung und Sonnenſchein, wenn überhaupt die Schnur eisfrei bleibt, auf Hechte und Huchen. Mit kleinen Köderfiſchchen werden ſchwere Alten (Aitel, Dickkopf, Squalius cephalus, I.) gefangen. Aale werden an der Nachtſchnur gefangen. XIV. Am Jahresſchluſſe. Die „Bayerische Fiſchereizeitung“ erſcheint vom Neujahr 1882 ab monatlich zwei— mal, und zwar in der Regel am Anfang und Mitte jedes Monats. Vom gleichen Zeitpunkte an beträgt das Abonnement für den Jahrgang drei Mark mit Einrechnung der Poſtſpeditionsgebühr, aber ausſchließlich des Poſtzuſtellgeldes. Be— ſtellungen werden jeder Zeit bei allen Poſtanſtalten des In- und Auslandes, jedoch nur für den ganzen laufenden Jahrgang, entgegengenommen. Eine directe Zuſendung von Abonnements-Exemplaren durch die Redaktion, Expedition oder Druckerei des Blattes findet , nicht ſtatt, weshalb gebeten wird, Beſtellungen nicht daſelbſt, ſondern bei der nächſt— gelegenen Poſtanſtalt oder auch durch Vermittlung der Landpoſtboten be— thätigen zu wollen. Neu eintretenden Abonnenten werden auf beſonderen Wunſch die den Anfang des Artikels des Herrn Friedrich Zenk enthaltenden Nrn. 10 — 12 des Jahrgangs 1881, jo lange der Vorrath an Exemplaren reicht, von der Expedition unſeres Blattes (E. Mühl— thaler'ſche Buchdruckerei in München) gegen portofreie Einſendung von 60 Pfennigen in Briefmarken unter Kreuzband nachgeliefert. Der bisherige buchhändleriſche Commiſſionsdebit hört von 1882 an auf. Jeder Buchhandlung gewähren wir aber, wenn eine Solche Exemplare bei unſerer Expedition beſtellt und keine Verſendung nach auswärts ſtattzufinden hat, gerne den gleichen Rabatt, wie ſolchen die Poſtanſtalt bezieht. 205 Diejenigen hochverehrlichen Vereine, Redactionen und Gönner der Fiſcherei, welchen nach Beſchluß des Directoriums des bayeriſchen Fiſchereivereins fernerhin Freiexemplare zugehen werden, erhalten hierüber, wie über die Art der Zuſendung, beſondere Mittheilung. Das von 1882 an eintretende öftere Erſcheinen unſeres Blattes erfordert erhöhte Opfer der Betheiligten an Zeit und Mühe und geſteigerte Inanſpruchnahme der Vereinskaſſe hinſichtlich des finanziellen Aufwandes. Wenn gleichwohl jene Maßregel beſchloſſen und überdies gleichzeitig nur ein ſehr geringer Preisaufſchlag feſtgeſetzt wurde, jo geſchah dies zunächſt im Intereſſe der Fiſchereiſache, welcher die Bayeriſche Fiſchereizeitung nach wie vor mit aller Wärme und Hingebung und mit conſequenter Feſthaltung des bisherigen objectiven Standpunkts zu dienen gedenkt. Jener Beſchluß ruht zugleich aber auch auf der getröſtlichen Hoffnung, daß die bisherigen verehrlichen Mitarbeiter unſeres Blattes demſelben auch fernerhin ihre ſo ſchätzbare Beihülfe nicht verſagen werden, daß alle ſonſtigen ſeitherigen Gönner der Zeitung dieſer ihr Wohlwollen zu bewahren und für die Verbreitung derſelben thunlichſt zu wirken geneigt ſind, ſowie daß recht viele bisher nicht abonnirte Freunde der Fiſcherei ihre Neigung auch unſerem Fiſchereiorgane zuzuwenden ſich entſchließen möchten. Wir bitten darum nach allen Seiten recht dringend. In Sonderheit bitten wir ſämmtliche verehrliche Fiſchereivereine um geneigte Fürſorge für thunlichſte Verbreitung unſeres Blattes. Je zahlreicher ſich das Abonnement geſtaltet, um ſo umfaſſender vermögen wir auch den ver— ſchiedenen Wünſchen hinſichtlich des Inhalts des Blattes Rechnung zu tragen. Bei allem aber, was wir bringen und vertreten, haben wir nach wie vor nur das eine Ziel im Auge: möglichſte Förderung aller objectiven Intereſſen der vom wirthſchaftlichen Standpunkte aus ſo hochwichtigen Fiſchereiſache und zwar auf dem Boden der geſunden Vernunft, der gewonnenen Erfahrungen und der Vorſchriften der Staats— geſetze! Die Redaktion der bayerischen Fiſchereizeitung. An die geehrten Peer der Bayeriſchen Jiſcherei-Zeitung. Der ergebenſt Unterzeichnete iſt durch Geſundheits-Verhältniſſe genöthigt, mit Ende dieſes Jahres von der Redaktion der Bayerischen Fiſcherei-Zeitung zurückzutreten und die Leitung der Zeitſchrift, für welche die Redaktionsgeſchäfte ſchon ſeit geraumer Zeit durch Herrn Ober-Appellationsgerichts-Rath Dr. Staudinger in München interimiſtiſch beſorgt wurden, nun förmlich niederzulegen. Bei dieſem Scheiden aus einem liebgewordenen Wirkungskreiſe iſt es dem Unter— fertigten ein Herzensbedürfniß, allen Denjenigen, die ihn in dem Streben, dem vaterländiſchen Fiſchereiweſen ein eigenes Organ zu ſchaffen und zu erhalten, durch Beiträge und ſonſtige Aufmunterungen unterſtützten, öffentlich den herzlichſten Dank zu ſagen und hiemit die Ver— ſicherung zu verbinden, daß ihm die vielfachen perſönlichen Beziehungen, die er auf dieſem Wege gewonnen und von denen nicht wenige in das Verhältniß beglückender Freundſchaft übergingen, für das Leben unvergeßlich bleiben werden. Tölz, den 6. Dezember 1881. au. Eiſenberger, k. Notar in Tölz. 206 Inserate. Dreis-VDerzeihniß der Fiſchzucht-Anſtalt von Gebrüder Kuffer, kgl. Hoffiſcher, negründet 1853. Angebrütete Lachsforellen-SCier. . . permille 5.50. 55 Bannern, an ne re En 7 Saibling- „„ e een Befruchtete Huchen- e e Hech chten⸗ 2 ne te ae 5 7 1.—. Bruttiegel Pon ! Pie 5 ee Don...“ 5 „ 2.50. München, im November 1881. Gebrüder Kuffer, kgl. Hoffiſcher. die Tiſchzuchtanſtalt » Hendeck a München offerirt hiemit und empfiehlt geneigter Abnahme: embryonirte Bachforellen-Eier . . . per Tauſend M 5 2 Aeſchen⸗ Eier N 0 N 3.— — Porto und Emballage, letztere billigſt berechnet, zu Eaften der Herren Beſteller. Bei Bezug von 5000 Eiern in einem Poſten Emballage gratis. Die Verſendung geſchieht in 3-facher, bewährter Verpackung und ſoweit andere Ver— einbarung nicht getroffen, gegen Poſtvorſchuß auf Gefahr der Herren Beſteller. München. C. Kleiter, Reichen bachſlraße 22½/ö III. Elritzen, kleine Kärpfchen, Schleien und Ein Fiſchermeiſter, 30 Jahre alt, andere ausdauernde Aquarienfiſche kauft fort— mit beſten Zeugniſſen verſehen, ſucht zhrend e SE a ; zum Anfang Februar Stellung auf Rohrarbeiten- und Aquarienfabrikant einer herrſchaftlichen Fiſcherei Lorenz Braun, Näheres in der Expedition dieſer Johannitergaſſe 5, Würzburg. Zeitung. Zur gefälligen Notiz. Briefe und ſonſtige Zuſendungen an die Commiſſion zur Ver⸗ waltung der Fiſchzuchtanſtalt des bayeriſchen Fiſchereivereins wollen, ſoferne nicht vorher eigens eine andere Adreſſe aufgegeben wurde, nach München, Sonnenſtraße 7/uu r., adreſſirt werden. Die erſte Nummer des nächſten Jahrgangs wird am 1. Januar 1882 ausgegeben. Es wird gebeten, die neuen, hoffentlich recht zahlreichen Abonnementbeſtellungen baldmöglichſt bei der Poſt anzubringen, damit keine Störungen und Verzögerungen in der Spedition eintreten und die Höhe der Auflage ſicher bemeſſen werden kann. Die Erpeiition dev bayeriſcken Kiſchereizeikung. Für die Redaktion verantwortlich: in Vertretung des Redakteurs M. Eiſenberger interimiſtiſch Dr. Julius Staudinger in München. Kgl. Hof⸗ Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München. Für den Buchhandel in Commiſfion bei Theodor Ackermann in München. * * * 5 * us 7 I N IM IM Il | 3 5 4 l un * P DI. 52:59 » DI 3322 1 >») 7 M DD. ) 32 > 5 a > m.) DDD 35; . > > 3 >> n 5 W 3 DI- BI >> 23 5 DPI 28 | 2 85 > >» DE 2: % > W MD mn