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Der Boden

und

die landwirtschaftlichen Verhältnisse

Preussischen Staates.

Achter (Schluss-) Band.

{Nach dem Gebietsumfange der Gegenwart.)

Ira Auftrag# des

Kgl. Ministeriums der Finanzen und des Kgl. Ministeriums ftir Landwirtschaft, Domänen und Forsten

dargeatelit

ron Dr. W. Behrend, Beamter ftlr wirtschaftliche Angelegenheiten lieim Verein der Spiritusfabrikanten in Deutsch- land au Berlin, l>r. E. »ein Kahlden in Dresden, Landes-Okonomierat Nolihe in Berlin, Hans Edler Herr zu Putlltz-Gross-Paukow in Berlin. Dr. f . SteiubrUek, Privatdozent an der Universität Halle. Professor Dr. Emil Strafe, Vorsteher der wirtschaftlichen Abteilung des Instituts ftir GSrungsgewerbc in Berlin, Dr. W. Wygodztnikl, Gesehäftsflibrer ftir Volkswirtschaft an der Landwirtscliaftskomiuer für die Rheinproviuz iu Bonn

und dem Herausgeber

August Melt/.eii,

Dr. phIL, Dr. jor, rq. pnbh, Kaiserlicher 0 ehe! wer Regierung*- Rat a. I)., or*l. Honorar- Professor an der Krfeilr. Wllhelma-Uuiverwltüt

zu Berlin.

BERLIN.

Verlagsbuchhandlung Paul Parf.y.

SW., lledenunioirdSiiC lo.

190H.

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Alle Rechte, auch da« der Übersetzung. Vorbehalten.

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Schlussbemerkung.

Der Verfasser hat schon im Jahre 1865 den ministeriellen Auftrag erhalten, den Boden und dio landwirtschaftlichen Verhältnisse des Preussischen Staates nach seinem damaligen Umfange darzustelleu, und in Erledigung desselben 1868 den ersten Band, 1869 den zweiten und den statistische Anlagen enthaltenden vierten, 1871 aber den abschliessenden dritten Band herausgegeben, welchem zugleich die erste Abteilung des Atlasses von 20 Karten beigefügt wurde. Der dritte Band gibt zum Schluss ausser einigen Ergänzungen und Nachträgen, welche zum Teil über das Jahr 1866 hinausgreifen, die Register über Autoren, Gesetze, Namen und Sachen für die Bände I IV.

Im Jahre 1882 wurde auf Anregung des Landtages der ministerielle Auftrag auf die entsprechende Darstellung der weiteren Entwickelung des Staatsgebietes, also einschliesslich der neuen Provinzen Hessen-Nassau, Hannover und Schleswig-Holstein, erweitert. Es wurde deshalb in Band V dio politische Einteilung und die Geschichte der neu erworbenen Terri- torien bearbeitet, dann die Ausdehnung der Grund- und Gebäudesteuer- veranlagung, der Vermessungen und der Grundbücher auf die neuen Provinzen. Fenier wurde dio geologische Beschaffenheit der Gebirge und des Flachlandes, die Stromgebiete nach ihrer Höhenlage, der Kulturboden, die technisch nutzbaren Mineralien und die Witterungsverhältnisse be- schrieben. Band V konnte mit statistischen Anlagen und Registern über Autoren, Personennamen, Gesetze und Sachen 1894 erscheinen. Die letzten Bände VI, VII und VHI, welche die landwirtschaftliche Bevölkerung uud ihre Geschichte, sowie den Betrieb und seine Bedingungen, die landwirt- schaftliche Verwaltung und den landwirtschaftlichen Unterricht behandeln, sind vom Herausgeber und von einer grösseren Anzahl sachkundiger Mit- arbeiter bearbeitet, deren Namen die Titelblätter angeben. Der sechste Band ist 1901, der siebente, zugleich mit der zweiten Abteilung des At- lasses von 27 Karten, 1906 erschienen. Der vorliegende letzte Band gibt am Schluss für die Bände VI, V1J und VIU das Autoren-, Gesetz-, und Sachregister.

185313

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Inhalt des achten Bandes,

I. Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Spiritusfabrikation Kartoffelstärkefabrikation - Rübenzuckerfabrikation.

Von Professor Rr. Emil StruTe,

Vorsteher der wirtschaftlichen Abteilung de» Instituts für (Järunffftgewerbe.

gelte

1. l'berblick Uber dt« mit der Landwirtschaft rcrknüpfton Gewerbe. i

Spiritus-, Zncker- mul Kartoffeistärkefabrikation, Molkerei, Müllerei, Brauerei; Be- 2

deutung der Brauerei als Abnehmer (1er landwirtschaftlichen Erzeugnisse und als 3

Lieferantin von Futter. Flachskultur, deren Rückgang; Begriffsbestimmung und wirtschaftliche Bedeutung der landwirtschaftlichen Nehengewerue. 4

2. Die Sptritnsfabrtkatton. Wirtschaftliche Bedeutung, Rohstoffe, Kartoffel- 7 kultur und deren Fortschritte. Die Entwicklung der Technik der Spiritusfabrikation 10 und deren wissenschaftlichen Grundlagen. Umwandlung der Stärke im Brennerei- 12 prozess. Maischapparat von Henze, Hollefreud und Rohm. Gärung, Reinheit der Gärung. Erfolge der technischen Fortschritte und ihre wirtsehaftlicbc Bedeutung. 17 Entwicklung des Verbrauches von technischem Spiritus. 20

3. Die Besteuerung de« Spiritus und die wirtschaftliche Förderung des Brennereigewerbes durch die Steuereinrichtungen.

A. Die Zeit vor 1887. Die verschiedenen Besteuerungen. Erträge der Brannt- 24 weinstener in den einzelneu .Tahren. Entwicklung der Brauutweinerzeugung und

des Branntweinverbrauches. Entwurf eines Branntweinmonopols. 26

B. Die Zelt naoh 1887—1895. Das Gesetz vom 24. Juni 1887, Verbrauchs-

abgabe, Kontingentierung, Maischrauinstener, Zuschlag znr Verbrauchsabgabe. Ertrag 30 der Branntweinsteuer von 1887—1895, Entwicklung der Erzeugung und des Ver- brauches von Spiritus. 34

C. Die Gesetzgebung naoh 1895. Die Brennsteuer. Entwicklung der Er- 39 zeugung nnd des Verbrauches von Spiritus nach 1895. Steigerung des Verbrauches

von technischem Spiritus. Preisentwicklung des Spiritus. Einignngsbesirebungeti im Brennereigewerbe. Provinziale Genossenschaften. Gründung der Zentrale für Spiritus- 48

Verwertung nnd des VerwertungsverbandeB deutscher Spiritnsfabrikanten. Organisation der Verwertungsnnternehmer. Bestrebnngen znr Förderung des Verbrauchs von 50

technischem Spiritns. Gesetzentwurf betreffend den Denatnrierungszwang.

Nachtrag. Die Entwicklung der Splrituabrennerei von 1900- 1905. Von Dr. Wilhelm Behrend, Beamter für wirtschaftliche Angelegenheiten beim Verein der Spiritusfabrikanten in Deutschland. Wirkung der Brenusteuer; wirtschaft- liche Trennung des technischen Spiritus vom Trinkbranntwein. Gesetzentwurf betreffend die Denaturiernngspflicht. Folgen des Fortfalles der Brennsteuer. 53

Novelle von 1902 zum Branntweinstenergesetz. Neuregelung der Brennsteuer. Bestimmungen betreffend landwirtschaftliche nnd Genossenschaftsbrennereien. Steuerherabsetzung für kleine Brennereien. Produktionsbindungen. Ablauf der 57 Verträge im Jahre 1908. 62

Technische nnd wissenschaftliche Fortschritte im Brennereigewerbe, Büchners Entdeckung der Zymase, Hcfenreiuzüchtnng von Rasse II und XII.

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Inhalt.

Seit«

Kunsthefebereitungsverfahren von Bttcliler und Bauer. Luft- und Wasser- weiche nach Windisch. Herstellung ran Alkohol aus Holz. 65

Bestrebungen betreffend die Förderung der Ausbreitung von technischem Spiritus. Preisfestsetzungen fUr Leucht- nnd Motorspiritns. Einrichtung von Böden filr Spiritusapparate. Flaschenverkauf, Ausstellungen. 67

4. Kartoffelstärkefabrlkatlou. Verteilung der Stärkefabriken nach (legenden. Fabrikationszweck (Trockenstärke. Nassstärke) und Betriebsart (Einzelbetriebe, (lenossen8chafts- und Aktiengesellschaften, landwirtschaftliche nnd industrielle Be- 68 triebe). Züchtung geeigneter Kartoffclsortcn. Fortschritte in der Fabrikationstecbnik. Erhöhung der quantitativen und qualitativen Ausbente. Nutzbarmachung der Abfall- 73 Stoffe. Dextrin-, Stärkezncker- und Stärkesirupfabrikation.

Wirtschaftliche Entwicklung, Erzeugung nnd Ausfuhr von Stärke nnd Stärke- fabrikaten. Gründung der Deutschen Stärkeverkaufsgenossenschaft. 83

&. Dir Kttbenxuckerfabrikatlon. Allgemeines. Steigerung des Ertrages des 85 Rübenbaues und der Zuckeransbeute ans den Rüben, Fortschritte des Rübenbaues. Steigerung der Anbaufläche für Rüben. Fortschritte der Technik der Zuckerge- winnung. Diffusionsverfahren. Mehrleistung der Fabriken. Schnitzeltrocknnng, Saft- 90 reinigung und Eindickung. Melasseverarbeitung. Melasseverfütterung.

5. Die Entwicklung der Rttbenznckerbesteuerung. Materialsteuer. Aus- 95

fuhrvergiitung. Entwicklung der Ausfuhr Entwicklung der Erzeugung. Ein- schränkung der Rübenkultur. Rückgang der Stenerertriige. Herabsetzung der toi Materialsteller nnd Einfühlung der Verbrauchsabgabe durch Gesetz vom 9. Juli 1S87. Entwicklung der Stencrerträge, der Erzeugung und der Ausfuhr von 1887/88 1891/92. 106

Abschaffung der Materialstcuer und Erhöhung der Verbranchsabgabe durch Gesetz vom 31. Mai 1891. Ausfuhrzuschuss. Notgesetz vom 1. August 1895. Beibehaltung

des Ansfnhrzuschusses. Gesetz vom 27. Mai 1896. Verbraucbsabgabe. Gestaffelte 109 Betriebsabgabe. Koutingent-Ausfuhrzuschuss. Organisation der Selbsthilfe, „Verein der Deutschen Zuckerindustrie“. Gründung des Ztickerkartells durch Vereinigung des Deutschen Rohzuckersyndikats mit der syndizierten Znckenraftinations-Iudustrie im Jahre 1900. Organisation des Syndikat«. Entwicklung der Produktion, des Handels, 112 der Preise, des Verbrauches nnd des Stenerertrages des Zucken seit Bestehen der

neuen Steuergesetzgebung. 11;

Nachtrag. Die Brüsseler Konvention. 117

Anhang zu No. 4: Nachweisung der in den Jahren 1S72 hezw. 1890- 190s in den einzelnen Provinzen des Staates vorhandenen Branntweinbrennereien, ihrer Betrlebseinrlehtungen, ihrer Branntweinerzeugung, ihre« Materialverbrauches uud ihrer Steuererträge. 119

Anlage zu No. B: Nachwelsungen Uber Zahl, Einrichtung nnd Arbeitszeit der Riibenzuckerfabriken. Gewinnung und Verarbeitung der Rüben und Gewinnung, Ein- uud Ausfuhr, Verbrauch und Abgabenertrag von Zucker im deutschen Zollgebisi von 1884/83 hezw. 1894/95 bis 1903/04 nach Dr. R. Stemmers Jahresbericht über die Untersuchungen und Fortschritte auf dem Gesamtgebiete der Zuckerfabrikation. 131

II, Das Verkehrswesen,

Von Dr. C. StelnbrUck,

Privatdozent an der Universität Halle.

I. Per Lokaherkolir. A. Die Landstrassen. Während die Landstraßen früher 137 dem Fernverkehr dienten, dienen nie jetzt unmittelbar nur noch dem Lokalrerkehr.

Mit der Ausdehnung der Eisenbahnen nahm nach die Länge der Landstraßen zu, da die Landst fassen als die Nährmutter der Eisenbahn zu bezeichnen «iud. Einteilung der Laudstraßeu in KnnBtstraßen nnd Landstraßen im engeren Sinne. Durch da» Dotationsgeaetz vom 8. Juli 1875 wurde die l'nterhaltnng der Landstraßen den Provinzen überwiesen. Eine allgemeine Wegeordnung für die ganze Monarchie ist

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Inhalt.

VII

Seit®

noch nicht erlassen. Nur für die Provinz Sachsen ist eine Neuordnung durch das Gesetz vom i . Juli 1891 erfolgt mit dem Grundsatz, dass die Unterhaltung der nicht

als Knnststrassen anerkannten Wege und Strassen eine flemeindelast ist 139

Die Aufwendungen für die Wegebauten seitens des Staates von 1890 1903

nnd die seitens der Provinzialverbände von 1891 1900 140

Die Länge der Chausseen Anfang 1876, 1891 und 1900 142

B. Die Kleinbahnen. Ihre Vorteile gegenüber den Chausseen. Ihre Bedeutung für den Landwirt. Erst nach dem Ansban der Vollbahnen konnte man an den Bau

von Kleinbahnen gehen 142

Das Gesetz Uber Kleinbahnen nnd Privatanschlussbahnen vom 28. Juli 1892

nnd die Ansführnngsanweisungen dazu vom 13. August 1893 143

Die Mittel zur Förderung der Kleinbaunen seitens der Provinzen 147

Die Bestimmungen zu den Unterstützungen derKleinbahnen seitens der Provinzen:

OstpreusBen 147

Westpreussen 149

Brandenburg 149

Pommern 150

Posen 151

Schlesien 152

Sachsen 153

Schleswig-Holstein 154

Hannover 134

Westfalen 156

Hessen -Nassau 157

Rheinprovinz 159

Die Hohenzollernschen Lande 160

Die vom Staate znr Förderung des Baues von Kleinbahnen bewilligten Mittel 160

Das Anlagekapital sämtlicher nebeubahnähnliclien Kleinbahnen 161

Die Zunahme nnd Verteilung der nebeubahnälmlichen Kleinbahnen .... 161

Die Verteilung der Kleinbahnen nach ihrer Interessenzngehürigkeit .... 162

2. Das Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen. A. Der Paketpostverkehr.

Seine Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb. Die Einführung des Einheits- portos durch das Gesetz vom 17. Mai 1873 163

B. Die Telegraphie. Das Telegraphengesetz vom 18. Dezember 1899. Die ein- heitliche Regelung des telegraphischen Wasserstandsmeldedienstes im Jahre 1877.

Die telegraphische Übermittelung der Wettervoraussage 164

C. Das Ferntprechwesen. Seine Vorteile für die Landbevölkerung. Die Fern-

sprechgebührenordnung vom 20. Dezember 1899. Die Entwicklnug nnd Zunahme der Fernsprechanlagen. Die Grundsätze für die weitere Ausgestaltung der Fernsprech- einrichtnngen für das flache Land t68

8. Der Binnengrossverkehr. A. Die Eisenbahnen. Die durch die Eisenbahnen bewirkte Umwandlung in der Erzeugung und Verwertung der Güter. Die Nachteile des Privatbetriebes, die die Übernahme der Eisenbahnen durch den Staat veranlasstcn.

Die Gründung des Reichseisenhahnamtes durch das Gesetz vom 27. Juli 1873. Der Beginn der Verstaatlichung der Eisenbahnen durch den Prenssischen Staat durch die Gesetze vom 20. Dezember 1879, vom 14. Februar, 23. Februar nnd 7. März 1880 . 170

Die Erweiterung des Prenssischen Staatscisenbahnnetzes durch Neubau und dnreli Erwerb seit dem Jahre 1870. Die Versuche znr Betriebsmittelgemeinschaft

der verschiedenen deutschen Eisenbahnverbände 172

Die Verteilung und Entwicklung des preussischen Eisenbahnnetzes. Die Ent- wicklung des Güterverkehrs besonders der landwirtschaftlichen Artikel auf den

preussischen Staatsbahnen 177

Die Gütertarife. Ihre Ermässigung für landwirtschaftliche Bedarfsgegenstände 180 Die Güterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen anf den deutschen

Eisenbahnen in den Jahren 1901 1903 188

B. Die Wasserstraaaen. Sie dienen direkt vor allem dem Grosshandel und Fernverkehr, indirekt durch die Verbilligung der Transportkosten für landwirtschaft-

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In halt.

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Seit«

liehe Erzeutriiis«e und Bedarfsartikel den Landwirten. Ihre Vorzüge und Nachteile. Vergleich des Maasengiiterverkehrs auf den Eisenbahnen und den Wasserst rossen.

Die Unterscheidung der Wasserstrassen in natürliche und künstliche 203

Die Abgaben und Gebühren. Die Denkschriften über die in den letzten 25 Jahren erfolgte Regulierung der wichtigeren schiffbaren Flüsse und Ströme. Die Entwick- lung der preussiacheu künstlichen Wasserstrassen. Die für Wasserbauten verausgabten Summen von 1890—1900. übersieht Uber die Längen und die Leistungsfähigkeit der

deutschen Binneuwasserstrassen . . 207

Die Zunahme des Verkehrs auf den grösseren Wasserstrassen und die Abnahme bei den meisten kleineren. Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der

deutschen Ströme, Flüsse und Kanäle 218

Die Statistik des Güterverkehrs auf den deutschen Wasserstrassen 226

Die Frachten auf den Wasserstrassen und Vergleich der Frachtkosten auf Eisenbahnen und Wasserstrassen. Bestand der preussischen Fluss-, Kanal-, Haff- und Küstenschiffe. Voraussetzung der Konkurrenzfähigkeit zwischen Kanal und Eisen- bahnen . 235

4, Der Seeverkehr. Die Abänderung der im Jahre 1873 erlassenen Schiffs- vermessnngsordnnng vom 20. Juni 1888. 1. März 1895 QD(1 29 Oktober 1896. Ver- gleich des Bestandes der preussischen Handelsflotte am 1. Januar 1873 uud 1. Januar 1904.

Die Zunahme der Leistungsfähigkeit der preussischen Handelsflotte stellt sieh iu diesem Zeitraum auf annähernd 40%. Die preußische Handelsflotte dient im allgemeinen dem Lokalverkehr der Nord- und Ostseehäfen. Vergleich des Verkehrs in den preussischen Häfen, die im Jahre 1903 einen Verkehr von mindestens 200000 Register- tonnen aufweisen, in den Jahren 1874 und 1903 247

Anhang. Die Statistik der Oüterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeug- nissen auf den preußisch-hessischen Eisenbuhuen im Jahre 1903 nach den 27 Ver- kehrsbezirken 254—329

III. Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Von Dr. C. StelnbrUck,

Prlvutduzcnt an der Universität Hall«.

Die Entwicklungstendenzen im Hamlelsgewerbe Die Zahl der Handels- 331 betriebe nach der Berufszählung vom 14. Juni 1895. Danach umfasst der Handel mit Tieren und landwirtschaftlichen Produkten, ausser dem Handel mit Kolonial- waren, die höchste Zahl der Betriebe 332

Beziehung zwischen Handel und Landwirtschaft. Da die landwirtschaft- lichen Erzeugnisse in der Hauptsache Rohprodukte sind, die einer Umarbeitung be- dürfen, um Konsnmgegenstftnde zu werden, so ist der Landwirt zwecks ihrer Ver- wertung auf den Händler angewiesen. Dasselbe ist auch beim Bezug seiner Bedarfs- artikel der Pall. Der Zwischenhandel hat vielfach das volkswirtschaftlich zulässige Mals überschritten. Die wirklichen und vermeintlichen Missstände der landwirtschaft- lichen Handelsbeziehungen und die Notwendigkeit, bei der landwirtschaftlichen Produktion die Kosten zu erniedrigen, veranlassten Bestrebungen zum genossenschaft- lichen Zusammenschluss . 333

Die landwirtschaftlichen Handelsgenossenschaften. Die rechtliche Grund- lage der Genossenschaften wurde für Prenssen durch das Gesetz vom 27. März 1867 geschaffen. Der weitere Anshau erfolgte durch das Reichsgesetz vom 1. Mai 1889 und 12. August 1896. Die Gründung der Zentraigenossensehaftskasse durch das Gesetz vom 31. Juli 189$ und die Ergänznngsgesetze vom 8. Juni 1896 und

20. April 1898 336

Einteilung der Genossenschaften 337

Der genossenschaftliche Getreldevorkauf und die Errichtung von Korn- hhnsern. Die Gesetze vom 3. Juni 1896 und 8. Juli 1897. Die Erfolge der Getreidclagerhäuser 339

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Inhalt.

IX

Seite

Vlehvorkanfsgenosscnschaften. Per Magerviehlwf in Friedrichsfelde bei Berlin 345

Pie Molkereigenossenschaften 346

Pie Genossenschaften für gemeinsame Benutzung von Betriebsmitteln. Pie

Melioration»- and Versichernngsgenossenschaften 347

Pie Zahl nnd die Verteilung der eingetragenen Genossenschaften nach dem Gegenstände des Unternehmens am 31. Dezember 1901. Den Zwischenhandel gänzlich zurückdrängen zu wollen, darf nie Zweck nnd Ziel der Genossenschaften sein, er bleibt im grossen Umfange nötig im eigenen Interesse der Landwirtschaft .... 347 Der Hausier- und Markthandel mit landwirtschaftlichen Artikeln findet sich vielfach bei der Versorgung der Städte mit Lebensmitteln. Woehenmärkte, ihre Regelung durch das Gesetz vom 26. April 1872. Markthallen, Spezialmärkte . . 35 1

Gesetzliche Bestimmungen Uber den Handel mit Nahrungs- nnd Genius- mitteln. Pas Nahrnugsmittelgesetz vom 14. Mai 1875. Das Margarinegesetz vom 12. Juli 1887 nnd vom 15. Juni 1897. Das Weingesetz vom 20. April 1892 nnd 24. Mai 1901. Sacharingesetz vom 6. Juli 1898. Pas Gesetz, betreffend die Schlacht- vieh- nnd Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 und die ftlr Prenssen dazu erlassenen

AnsfUhrungsbestimmungeu vom 28. Juni 1902 353

Die Mahl- und Sehlaehtsteuer - 357

Der Eftektlvgrosshandel in landwirtschaftlichen Erzeugnissen:

a) Oer Getreidehandel. Per Identitätsnachweis bei der Ausfuhr nnd seine

Aufhebung. Pie Transitlager 358

b) Der Handel mit Vieh und tlerlsohen Erzeugnissen. Per Handel mit Schlachtvieh. Die Zentrale ftlr Vieh Verwertung. Pie Marktnotieruugen.

Per Handel mit Milch. Der Grosshaudel mit Butter, mit Käse

nnd Eiern. Per Wollhandel 360

c) Der Kartoffelhandel 365

d) Der Zuekerhandel 365

e) Der Spiritnshandel 367

Der Terminhandel 368

Die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Pie Preiseutwicklung und die Konkurrenz des Anslandes. Pie Tatsachen der Konkurrenz. Die Entwick- lung nnd Bedeutung der Oetreidcpreise. Die Viehpreise. Pie Marktpreise und ihre Unzuverlässigkeit. Pas Sinken der Getreidepreise und Erhöhung der Unkosten ver- ringerten die Rentabilität des landwirtschaftlichen Betriebes. Pie Verzinsung des Gesamtwertes der landwirtschaftlichen Betriebe. Pie Notlage der Landwirtschaft kam zum Ansdruck in dor steigenden Verschuldung der landwirtschaftlichen Besitzer.

Pie .Statistik der landwirtschaftlichen Verschuldung nach Regierungsbezirken im Jahre 1902. Der Übergang des Reiches zur Schutzzollpolitik. Die Veränderungen der Zolltarifgesetze 369

IV. Die ländlichen Arbeiter.

Von Dr. E. von Kahlden.

Der Übergang der dienstpflichtigen, persönlich gebundenen ländlichen Be- 383 volkenmg zu freier Lohnarbeit hat in allen Teilen des Staatsgebietes schon iin Anfang des 19. Jahrhunderts begonnen, aber doch erst durch die Ablösungsgesetzgebung all- gemeine Durchführung erlangt. Der heutige Gesindevertrag beruht auf freier Ent- schiiessung und auf keiner Art der früheren Verpflichtungen der Vertragschliessenden.

Die Schwierigkeiten in den ländlichen Arbeiter Verhältnissen der Gegenwart beruhen vornehmlich in dem raschen Wechsel, der in der Landwirtschaft dnreh die Aufhebung der früher bestehenden Dienstverpflichtnngen entstanden ist.

Die Art des landwirtschaftlichen Betriebes war iui gesamten germanischen 384 Nordwesten seit der ersten Besiedelung eine bäuerliche. Dies erfahr auch durch den

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Inhalt.

Einbruch der germanischen Volksstämme in die romanischen Länder keine Änderung, dagegen wurden die Besitzverhältnisse völlig umgewandelt, insofern als die deutschen Heereskönige die eroberten Ländereien zum grossen Teile in umfangreichen Besitzungen au ihre Gefolgsleute, ihre Beamten oder die Geistlichkeit vergaben. Diese Grossgrund- besitzer betrieben indess keine Grosswirtschaft, verwerteten vielmehr die Ländereien dnrch Ansetzung von zins- und dienstpflichtigen Bauern.

Entgegengesetzte Verhältnisse haben sich in den östlichen Provinzen des preiissischen Staates entwickelt. Die Grenze zwischen Osten und Westen wird durch den limes sorabicus Karls des Grossen von 805 bezeichnet. Bis hierher waren die Slaven seit Attila vorgedrungen und hatten das Land iu ihrer eigenartigen Weise besiedelt. Die slavischen Fürsten verschenkten das Land an ihr Gefolge und seit dem um 950 erfolgten Übertritt zum Christentum vielfach an die Kirche, und zwar vergaben sie ganze Dorffluren samt den Insassen. Letztere bildeten einen dienst- und zinspflichtigen Arbeiterstand auf grundherrlich em Boden. Hiermit wnrde die Bevölkerung in einen allein landbesitzendeu Adel und in unfreie Bauern geschieden. Auch die deutschen Ritter, die seit dem 12. Jahrhundert in nicht geringer Zahl an die Höfe der slavischen Fürsten, namentlich der schlesischen zogen, sachten durch eigene Bewirtschaftung des ihnen überwiesenen Landes ergiebigere Erträge zu erlangen, als dnrch Vergebung an ßanern möglich war.

Vom 16. Jahrhundert an verschlechterte sich die Lage der ländlichen Bevölkerung. Die Überlegenheit des Adels anf politischem Gebiete erfnhr eine Minderung, seine materielle Lage verschlechterte sich und bei gleichzeitiger Steigerung der Lebens- ansprüche trat das Bedürfnis nach einer Vermehrung der Einnahmen hervor, dem man durch eigene Wirtschaftsführung zu genügen suchte. Dies Bestreben hatte im Westen nur ausnahmsweise Erfolg, weil es hier nicht mit den Sitten und bisherigen Ein- richtungen übereinstimmte, fand dagegen in den östlichen Provinzen grosse Aus- breitung. Die gesteigerten finanziellen Anforderungen nötigten die Fürsten, behnfs Stenerbewilligung sicn nunmehr an die ans dem Mittelalter übernommenen Land- Stände zu wenden. Der Adel verstand sich nur dann zu solchen Bewilligungen, wenn er die Möglichkeit zngestanden erhielt, die übernommenen Lasten auf die von ihm grundherrlich abhängigen Bauern abzuwälzen. Die hierdurch bewirkte Ver- schlechterung der Lage des Bauernstandes erfahr eine weitere Verschärfung dnrch den Bauernkrieg und den 30jährigen Krieg. Der trostlose Znstand des Landvolkes veranlagte allerdings anch die Regiemngen, sich seiner anznnehmen, eine Milderung der Dienstverpflichtungen war jedoch zunächst nicht zu erreichen.

Erst die Steiu-Hardcnbergsche Gesetzgebung zu Beginn des 19. Jahr- hunderts schaffte hierin Wandel.

Im Jahre 1763 erfolgte als erstes Glied dieses Reformwerkes für die ost- preuHNischen Domänenpächter das Verbot der Zwangsgesliuledlensthaltung. Von 1799 bis 1805 wurden die Frondienste auf den preiissischen Domänen aufgehoben. Im Jahre 1807 erfolgte die Aufhebung der Gntsnntertänlgkelten im gesamten preussischen Staate, zugleich aber auch für den Gutsbesitzer die Füglichkeit, die auf seinem Gute vorhandenen einzelneu Bauernhöfe unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Gutslande zn vereinigen. Die Deklaration vom 29. Mai 1816 erweiterte diese Möglichkeit nnd hatte zur Folge, dass eine grosse Anzahl bänerlicher Stellen zum Gutslande eiugezogen und deren Inhaber zu besitzlosen, ländlichen Arbeitern gemacht wurden, so dass erst eigentlich die Deklaration von 1816 die Entstehung einer ländlichen Arbeiterschaft im Osten bezeichnet. Diese zerfällt nuumehr, abgesehen vom Gesinde, in Iustlente, in der Hauptsache auf Natnrallöhnung ange- wiesene, in einem festen Verhältnis zum Gutsherrn stehende Arbeiter, iu Häusler, d. h. mit eigenem Grundbesitz ausgestattete, nur gelegentlich Lohnverdienst suchende Arbeiter, und Einlieger oder Losleute, grnndbesitzlose, lediglich auf Lohnverdienst angewiesene, meist bei bäuerlichen Besitzern zur Miete wohnende Arbeiter.

Wesentlich anders haben sich die Verhältnisse im Westen entwickelt. Hier hestaud schon seit lange eine eigene bäuerliche Arbeiterschaft, die sich in ihrer haupt- sächlichsten Form bis heute erhalten hat.

Die Grandherrschaft begann im Westen in der zweiten Hälfte des 18. Jahr- hunderts von selbst zu schwinden, indem die Bauern durch Verträge mit den Grund- herren das Meierverhältnis, welches die Grundlage der ländlichen Verfassung bildete, lösten und so freie Eigentümer wurden.

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Inhalt.

XI

Die Bauernbefreiung den Omens und die Beseitigung der Griindherrscbaft im Westen hatten wichtige Änderungen im Landwirtschaftsbetriebe zur Folge. Mit den lässig nnd minderwertig betriebenen Frondiensten nud nnter dem Flurzwange war ein rationeller Wirtschaftsbelrieb unmöglich. Bald nach Beseitigung dieser hindern- den Faktoren Anderten sich die Verhältnisse nud eine intensive Betriebsweise griff, weun auch nur allmählich. Platz. Mit der Verbesserung der Verkehrsverhältmsse etwa von 1 850 an war eine günstigere Verwertung der Produkte möglich. Die hohen Getreidepreise Hessen es vorteilhafter erscheinen, mehr als bisher die Entlohnung in bar vorzunehmeu nnd die Gewährung von Naturalien einzuschränken, weil die Preise für letztere hoch, die Löhne dagegen verhältnismässig gering waren.

Die Einführung bezw. Vermehrung des llackfruchtbaues, der für einen Teil des Jahres einen sehr viel höheren Bedarf an Arbeitern erforderlich machte, als in der Übrigen Zeit, drängte gleichfalls darauf hin, weniger Instleute einzusetzen und dafür mehr die nnr gegen Barlohn beschäftigten Einlieger bezw. Häusler heranzuziehen. Die Lage der letzteren hatte sich durch die Gemeinheitsteilung insofern verschlechtert, als damit sowohl Weidenntzung auf der gesamten Dorfflnr, wie Holznntznngen aufhorten.

Der wirtschaftliche Aufschwung nach dein Kriege 1870/71 zog viele landwirt- schaftliche Arbeiter nach den Indnstnebezirken und in die Städte. Hierdurch, wie durch die Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsweise stiegen die Löhne der auf dem Lande zmückbleibenden Arbeiter sehr erheblich. Das Jahr 1873 lässt sich als Beginn der eigentlichen Lentenot bezeichnen, die von diesem Zeitpunkt an all- mählich immer schärfere Formen angenommen hat.

Die Auswanderung, d. b. der Zng in das Ausland, meist nach überseeischen Ländern ist von 1881 1885 am stärksten gewesen. Der Anteil der ländlichen Arbeiter beträgt ungefähr soV^ insgesamt sind seit 1820 etwa i*|s Millionen land- wirtschaftliche Arbeiter einschliesslich deren Angehörigen ans Prenssen ausgewandert.

Die Abwanderung im Staate selbst vom Lande in Städte und namentlich in die Industriebezirke ist gleichfalls sehr erheblich gewesen.

Mit der Einführung des Anbaues von Zuckerrüben begann das Wanderarbeiter- tuni. Zunächst zogen aus den östlichen Provinzen Arbeiter nach den RUbendistrikten. Hierzu kam bald die Heranziehung ansländischer Arbeiter, die bald an Zahl die periodische Beschäftigung der Inläuder bei weitem überstieg. Die Zahl der alljährlich als landwirtschaftliche Arbeiter zeitweise beschäftigten Ausländer beläuft sich auf 400—500000 Personen.

Das Raison- oder Wanderarbeitertnm hat neben grossen Vorzügen auch sehr erhebliche Nachteile. Vor allem ist damit eine rapide Zunahme dea Kontraktbruches verbunden.

Die Sorge für hilfsbedürftige Arbeiter ist in Prenssen schon seit langer Zeit gesetzlich geregelt. Mit der Gründung des Deutschen Reiches sind die bezüglichen Massnahmen auf dieses übergegangeu und kommen als solche in Betracht: das l'ntcr- stütznngswohnsitzgesetz vom 6. Juni 1870, das Gesetz vom 5. Mai 1886 mit dem Abäuderungsgesetz vom 30. Juni 1900, betr. die Unfall- nnd Krankenversicherung der in land- nnd forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter, und das In- validität- und Altersversicherungsgesetx vom 22. Juni 1889 mit dem Revisionsgesetz vom t. Januar 1900.

Die deutsche Landwirtschaft leidet zurzeit an zwei Grandübeln: an der über- mässigen Verschuldung einerseits, der von Jahr zu Jahr sich immer schwieriger gestaltenden Beschaffung der notwendigen Arbeitskräfte andererseits. Dazu kommt noch als dritter Faktor die Konkurrenz anderer Länder.

Zu einer Besserung der Verschuldungsverhältnisse wie zu einem erfolgreichen Widerstande gegen die ausländische Konkurrenz ist in erster Linie eine fortgesetzte Steigerung der Produktion erforderlich, deren allgemeine Durchführung aber eine stärkere Verwendung von menschlicher Arbeitskraft voranssetzt. Dies ist aber seit langem nicht mehr möglich. Die landwirtschaftlichen Arbeiter sind nicht nur im Verhältnis znr Gesamtbevülkerung, sondern überhaupt stark zurüekgegangen.

Als Mittel, um den Wegzug der Arbeiter vom Lande zu beschränken, kommen namentlich deren Sesshaftmachnng durch Verleihung von Grundbesitz und Rückkehr znr umfangreicheren Naturallöhnung in Betracht.

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XII

Inhalt.

Eine ausgedehntere Beteiligung der ländlichen Arbeiter sowie deren Ange- 433 hörigen an den lohnenderen Akkordarbeiten ist gleichfalls in Erwägung zu ziehen.

Die Sessbaftmaehung landwirtschaftlicher Arbeiter wird nur itn Osten der 434 Monarchie einigermasacn Erfolg haben. Durch die preuasische Kolonisationsgesetz- gebung der letzten Jahrzehnte ist hierzu die Möglichkeit gegeben.

Die Errichtung ron Arbeitersteilen kann nur Aussicht anf Erfolg haben, wenn 43s ihr Umfang derart bemessen wird, dass die Inhaber ihren Charakter als Lohnarbeiter nicht rerlieren. Es müssen ferner Kanteten geschaffen werden, die eine übermässige Belastung mit Schulden oder eine Teilung in allzn kleine Parzellen verhindern. Sie dürfen endlich nicht als Arbeiterkolonien, sondern immer nnr in Anlehnung an grössere Verbände, an Dorfgemeinden, errichtet werden.

V. Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Hagelversicherung.

Von Mobbe,

Landesökonomlerat

Die wichtigsten Yersicherungszweige des technischen Landwirtschaftsbetriebes . . 437

Innere Veränderungen seit 1866 437

Rechtsgeschichtliche Entwicklung 438

Die preußischen Gesetzentwürfe vorn 1. Februar 1869. Gesuch des Bundesrats vom

x. März 1869 und des Reichstags vom 14. Mai 1879 439

Regelung der Öffentlich-rechtlichen Verhältnisse des Versicherungswesens durch

Gesetz vom 12. Mai 1901 * 440

Kritische Besprechung. Das Reichsaufsichtsamt 441

Vorschriften für Rechnnngslegung 442

Formulare für Gewinn- und Verlustrechnung und für die Bilanz 443 450

Regelung der privatrechtlichen Verhältnisse. Gesetzentwurf Uber den privaten

Versicherungsvertrag 451

Abschnitt II Tit. 3 des Entwurfs (Hagelversicherung). Wünsche der Gesellschaften 452 Taxbcgriff aufgegeben. Verstaatlichung* wünsche. Bayrische Landesbagel-Versiche- rungsanstalt. v. Isen scher Plan. Vorgehen von Württemberg, Baden, Eisass-

Lothringen und Grossherzogtu in Hessen . 453

Versicheruugsbestand der grösseren Gesellschaften im Jahre 1906. L Aktiengesell- schaften. II. Gegenseitigkeitsvereine. Verwaltungskosten. Die Jahre 1905 und 1906 454—456

Viehversicherung.

Von Gans Edlem Herrn zu Pntlitz-Grosg-Pankow.

Die einfachste Form der Vieh Versicherung; ihre Vorteile und Nachteile 457

Die grösseren Versicherungs-Gesellschaften 458

Umfang der Versicherung im Geschäftsjahre 1902 459

Vergleich der Jahre 1901 und 1902 460

Gewinn- und Verlustrechnung 1902 461

Bilanz für den Schluss 1902 468

Art der Kapitalsanlage und Aktivforderungen 472

Art und Betrag der Ende 1902 vorhandenen Wertpapiere 474

Bewegung der Gesellschaftsfonds 1902 476

Verteilung des Gewinnes für 1902. Schwierigkeiten bei der Viehversicherung.

Trierer Versicherungs-Verein 478

Viehversicherung durch die von der Lamlwirtschaftskaminer für die Provinz Sachsen gegründeten Vereine. Perleberger Vieh Versicherung«- Gesellschaft. Versicheruugs- Verbaud der Königl. Förster. Konflikt zwischen den Gesellschaften und Ver- sicherten. Zuziehung des Tierarztes 479

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Inhalt.

XIII

Schlachtvieh Versicherung , Transportversicherung, Weideversicherung, Ansstcllnngs- versiehcrung, Operationaversicherung, Sportversichernng. Versicherung der Pferde gegen Kotz, des Rindviehs gegen Lungenseuche, Milzbrand und Rauschbrand in

den einzelnen prenssischen Provinzen

Wirkung des Reichsgesetzes vom Jahre 1901 ; Versichemngsbeirat

Seite

480

49t

Feuerversicherung.

Von August Meiden.

Pas Versicherungswesen unterliegt nach Art. 4 der Verfassung des deutschen 493 Reiches der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reiches. Gleichwohl sind die Schwierigkeiten der Verschiedenheit der geltenden Landesgesetzgebnngen und der öffentlichen Anstalten bisher nicht fiberwunden. Nur einzelne Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, des Strafgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches be- treffen das Versicherungswesen, aber direkt ist dasselbe nur durch das Gesetz vom ta. Mai 1901 Uber die privaten Versicherungsnntemehmungen in Angriff genommen.

Dies Gesetz betrifft auch die Feuerversicherung, es bleiben aber von demselben die 493 Yersicherungsgesch&fte öffentlicher Anstalten unberührt. Ebenso die polizeiliche 494 Überwachung der Verträge und Entzch&digungszahlungen. Die landesherrlichen Vorschriften Uber Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken nnd das Gesetz vom 12. Mai 1901, soweit es sich nm das Immobiliarversichemngswesen handelt, bedarf in Bayern besonderer Zustimmung der Regierung. Fllr jede der unter das Gesetz von 1901 fallenden Privatfenerversicliernngen hat das Keichsversichernngsamt die Rechnungslegung Uber 1905 veröffentlicht. Dieser Nachweis ergibt a) fllr 31 Aktien- gesellschaften den Versicherungsbestaud nach Anzahl und Summe, Zunahme in 1905, 493 im deutschen Geschäft abgeschlossene Versicherungen, in RUckdecknng Übernommene ; b) fllr 17 Gegenseitigkeitsvereine abgeschlossene Versicherungen, Anzahl nnd Summe, 498 in Rückdeckuug Übernommene, deutsches Geschäft, selbst abgeschlossene Versicherungen, in Rßckdeckung Übernommene. Für a)3i Aktiengesellschaften Gewinn- und Verlust- 500 rechnnng. Einnahme. Prämien, Nebenleistnngen der Versicherten, Ertrag, Gewinn ans Kapitalanlagen, Überschuss ans der Schadeureaerve, Summe; für b) 17 Gegen- 502 seitigkeitsvereine dieselben Angaben. Ausgaben für a) 31 Aktiengesellschaften. 504 Rllckvorsichcrnngsprämien, Zuschuss zur Schadcureserve, Schäden des Geschäftsjahres, Verlust an Kapitalanlagen, Verwaltnngskosten, Leistungen fUr gemeinnützige Zwecke. 506 Summe; für b) 17 Gegenseitigkeitsvereine dieselben Angaben. Bilanzen. Aktiva. 508 a) Für 31 Aktiengesellschaften ; b) für 17 Gegenseitigkeitavereine. Passiva, a) FUr 510 31 Aktiengesellschaften; b) fllr 17 Gegenseitigkeitavereine. Die allen Zweigen 51z— 514 gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben für die 31 Aktiengesellschaften. Zusammen- 516 Stellung des Gewinns fllr dieselben. Gewinnverteilung für a) die Aktiengesell- 518 schäften; für b) die Gegenseitigkeitavereine. Die Privatfcuerversichernngsnnter- 520 521 nehmnngen sind seit 1867 an Zahl wesentlich verringert, in der Versicherungssumme 522 aber erheblich gestiegen. Zn diesem Geschäftsbetriebe kommt aber noch der der sogen, öffentlichen Anstalten hinzu, deren Geschäftsbetrieb nicht unter das Gesetz von 1901 fällt. Solche öffentliche Fenerversichernngsanstalteu waren 1905 31 in Prenssen vorhanden, welche eine Versicherungssumme von Uber 32000 Millionen Mk. nachwiesen, deren versicherte Werte, Beiträge, llraudentschiidigungen nnd Vermögen 524 Tabelle 1, und Einnahmen nnd Aasgaben, Guthaben und Schulden, Überschüsse 526 Tabelle 2 im einzelnen angibt.

VI. Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

Von Dr. W. Wygodzinskl,

UeBck&ftafUbrer Air Volkswirtschaft an der Landwlrtsckaftskammer Air die Itheinprovinz.

Der Ursprung de» landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens 519

Unterschied der älteren und neueren Genossenschaften 529

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XIV

Inhalt.

Raiffeisen und Schulze -Delitzsch

Seite

«;io

Die Anfänge des neueren landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens in der Rheinprovinz

Tätigkeit des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpren&sen

S,1°

Begründung des Anwaltschafts verbände« in Neuwied 1877

Begründung des Keichsverbande* der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften

in Darmstadt

SM

Entstehung der Provinzialverbände I 7 t t 7 I 1 7 7 7 I ~ I 7 7 7 T

SM

Die Bedeutung der Schnlzeschen Genossenschaften fUr die Landwirtschaft 7 " 7

S A4

Die gesetzliche Grundlage des Genossenschaftswesen»

S AS

Der heutige Aufbau des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens

SS6

Die Entwicklung des Genossenschaftswesens in den einzelnen Provinzen

St»

Ostpreußen

538

Westnreussen . I . . . I . . I . . . . . . . . . . . . . . 7

SV?

Pommern .

SW

Brandenburg

S40

Posen

54*

Schlesien

SM

Sachsen

> 4 s

Schleswig-Holstein

S44

Hannover

S4S

Westfalen . . . TT- 7 . . . .

MS

Hessen-Nassau

546

Kheinnrovinz 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7

S47

Übersicht und Statistik des gesamten landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens . .

547

Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur landwirtschaftlich genutzten Fläche .

S4i

Verteilung nach Genosseuschaftsarten

55*

Die Kreditgenossenschaften

SS*

Leistungen der Kreditgenossenschaften 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7

5S2

Die genossenschaftlichen Zeutralkreditinatitute:

landwirtschaftliche Zentraldarlehnskasse Ihr Deutschland zn Neuwied . .

SSI

Die provinziellen Zcntralkassen

154

Preussieche Zentralgenossenschnftskassc

M8

Landwirtschaftliche Beichsgenosseuschaftshank zn Dnrmstadt

,6o

Die Bezugsgenossenschaften

S62

Die Winzervereine

5<>4

Die Getreuleabsatxgenosseuschaften und Komliäuser . 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7

S'>4

Die Molkereigenossenschaften

564

Sonstige landwirtschaftliche Genossenschaften. Die Zukunft des landwirtschaftlichen

Genossenschaftswesens . 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 . . 7

_5**5

VII. Die Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Von l)r. C. Stelnhrllck,

PrlvatiloMnt an l'nivursilHt Halle.

I. Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Porsten. Pie Zunahme

mul der gegenwärtige Stand seines Geschäftskreise» $67

Vom Ministerinm ressortieren:

A. Da» Kijniql. Landes- Ökonomie -Kollenluwi in Berlin. Die Regulative

Seine Uewh&ftaonlimng . - ~ .... . . /

Der Etat der landwirtschaftlichen Verwaltung oinnclilieMMlicIi iler Zentralverwaltnng de» Ministeriums fiir Landwirtschaft, Dmniinen

Tabelle 1. Einnahmen. 571

II. Dauernde Ausgaben S72

. ITE Einmalige und ausserordentliche Ausgaben im Etat-

Jahr iss» .— . 57;

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Iuli alt.

XV

Seit»

Tabelle IV. Einmalige uml ausserordentliche Ausgaben im Etat-

lobt 1900 . . . . WO

. V. Einmalige und ausserordentliche Ausgaben im Etat-

ialir 1007 <8a

Etat der Domänenverwaltiing in den Etatjahren 1880, 1000 und 1007. Tabelle VI. Einnahmen . . . ■■

» .X!?' btauerade Ansgaben . . . . -

. Vltl. Einmalige u.ansserordentliche Ausgaben nebst Abschluss 5S7

Etat aer Forstverwaltuno in den Etatjahren 1SK0, 1900 nna 1907.

Tabelle IX, Einnahmen. . . . . . ... . ... . s88

- X. Dauernde Ausgaben . . 589

XI. Einmalige u. ausserordentliche Ausgaben nebst Abschluss so 2

B. Die technische Deputation für das Veterinärwesen. Ihre flrltndnng ilnrch Erlass vom 11. Mai 187s; ihre Aufgaben nnil Zusammensetzung <;<>«;

C. Die Zentral Moor-Kommlaalon. Hir Zweck und ihre Zusammensetzung S96

II. AngclnandfraetzungsbehSrden.

A. Die Konifll, Beneralkommlsslonen. Ihre Zuständigkeit, ihre Lokalbeamten.

Das Auseinandersetzungsverfahren in der E'rorinz Hannover. Hie Staats- Verträge mit einigen anderen deutschen Staaten zwecks Übertragung der Anseinandersetzungsgescbitfte an Urensaen. Iler Sitz und das Personal

der (jeneralkonunisaionen. Die weiteren Anfgaben der üeneralkomniissionen soG

B, Da» Qber-Landesknlturgericht. (iesetz Tom 18. Februar 1880. Seine Zn-

stfindigkeit nnd sein Personal . . . . too

III. LanUesmelioratlonen, Deich- und DUncnwesen. Zuständigkeit und Beamten-

kntegorien . . . . . . . . ...... 6oi

IV. I)le LandwlrUchnfUnollzel. Die Feld- nnd Forstpolizei nach dem Gesetz vum I April 1880. Die Tier- und Veterinärpolizei. Llie Veterinär beamten.

Das Gesetz Tom 3. Juni 1900. Pie Jagdpolizei. Die Gesetze vom zö. Februar 1870 und vom ti. Juli igqt. Die Fischereipolizei. l>as (Iesetz vom |o Mai 1874. Die wissenschaftlichen Institute filr die Binnen- und Küstenfischerei . . 601

V, Ille Landwlrtschaftskammem. Ihre Vorgeschichte, tto (iesetz toiii jo. JönT

1894. Ihr Geschiiftsnmfang im Kechnnngsjahre 1906. Ihr Tätigkeitsbereich 60z

VI. Das staatliche Gestlltwescn. Seine Organisation, Hie Hamit- nnd LnliiT

gestttte nnd ihr Besatz 608

VIII. Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.

Von Dr. C. StelnbrOck.

Prlvatdorent an der Universität [lalle.

Entwicklungsgang der Anschauungen Uber den höheren landwirtschaftlichen Unterricht. (>1 1 Seit 1870 setzten sich die Bestrebungen tort, den landwirtschaftlichen höheren Unter- rieht an die rniversitiiteii zu Terlegen bis 1881, in welchem Jahr die Landwirt- schaftliche Hochschule in Berlin gegründet wnrde 6 1 1

f. Die höheren landwirtscliaftliclien Unterrichtsanstaltcn . (i 1 ;

1. Die landwirtschaftlichen Institute an den Universitäten . - 614

Das landwirtschaftliche Institut an der Friedrichs-Universität llalle-Wittenbcrg

M*U* . . , . . . . 6 >4

Das landwirtschaftliche Institut an der Georg-August-Universitat zu Döttingen 616 Pas landwirtschaftliche Institut an der Alhcrtns-Universität zu Königsberg i. l’r, 617 Pul iaadwirtehftftlkhe.il Institute an der Universität in Breslau , V . . 618

Das landwirtschaftliche Institut an der l'hristiau-Albrechta-UniverBität zu Kiel 61S

2, Landwirtschaftlich-akademische Lehranstalten. Ihr Zweck 618

Die landwirtschaftliche Akademie zu Bonn-Poppelsdorf 619

PTe landwirtschaftliche Hochschule zu Berlin 6ji

Das Kaiser Wilhelnis-Institnt für Landwirtschaft in Bromberg. . 6a.i

II, Die Forstwisseiiscliaftlichen akademischen Lehranstalten (hWstakademieii) ~iü

Kberswalde und Mtlndeu , 624

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XVI

Inhalt,

III. Die Tierärztlichen Hochschulen in Berlin nnd Hannover

■Seite

6*3

IV. Laudwirtschaftsschulen

1. Die sogenannten landwirtschaftlichen Mittelschulen

2. Die niederen landwirtschaftlichen Lehranstalten

627

A. Ackerbauschulen

B- Landwirtschaftliche. Wintejschnlen. 7 . . . . . .

- - 62S

Ländliche Fortbildungsschulen. Ihre Entwicklung nnd die Grundzllge für ihre Einrichtung. Ihre Übernahme auf das Ressort des Landwirtschafts- ministerinms im Jahre 1895. Das Gesetz vom 8. April 1904 macht den Be- snch landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen fllr die Provinz Hessen-Nassau obligatorisch. Zusammenstellung Ober die Entwicklung der Zahl der Schulen, der Schiller nnd die Hühe der ßaraufwendnngen nnd der Staatszuschüsse von

1896—1906

Die Gesamtanfwendnngen fllr das landwirtschaftliche Schulwesen im Etats-

)ahr 10

629

_6J2

Der Stand nnd die Verhältnisse der ländlichen Fortbildungsschulen im Jahre 1906 643 V, Spezialfachschulen . . . - - - - 63Ä

Pomologische Institute und Gärtnerleliranstalten 1 höhere Fachschülern. . . 634

637

2. Pirat-, Wein- nnd Gartenbauschnlen

j. W iesenbanachulen

_ *17

4. Molkereischnlen ........ 637

3. Landwirtschaftliche Hanshaltnngasehnlen 638

k

. Wanderhanshaltnngsschnlen 6t 8

Hnfbeschlag Lenrechinieden 61B

Lehriustitut fllr Znckerfabrikation, Brennerei- nnd Branereiscluile- Imkerschulen

J2

_6J2

1

10. Forstlehrlingsschnlen , . . , , . . . . . , . . . . 640

11. Landwirtschaftlich-technische Anstalten und Unterrichts- nud Spezialanstalten 640

12. Wanderlehrer 640

VI. Die landwirtschaftlichen Kontroll- und Versuchsstationen Die Entwicklung

dieser Stationen seit i86g, Ihre wachsende Bedeutung infolge der Zunahme der Verwendung der käuflichen Dünger- und Futtermittel, Versachswirtschaften.

Die regelmässigen Versammlungen der Vertreter der Versuchsstationen 7 I I 640

" Zn ' »■ ■■ ■■ ■-

Provmzweise

Zusammenstellung Uber Gründung, der einzelnen Versuchs- und Koutrollstatii

Untersuctiungsgebiete und Mat oneu und agriknltnrchemisclien

1. Provinz Ostnreusseu

*43

*.

Westpreussen

3-

Pommern 7 7 7 7 7 7 ' 7 7 1 '

643

Posen. 7 : 7 : 7 : : : : : : ;

*44

Schlesien 7 7 . 7 . . 1 7 1 . I

*44

l .

Brandenburg 7 7 7 7 7 7 7 7 1 1

7- n

Schleswig-Holstein . I I 7 7 1 7 7

*45

«. .

Hannover 1 7 7 7 1 7 7 7 7 7 7

9

Sachsen . . . . . . . . . . . .

IO.

Hessen-Nassau

II.

Itheinprovinz

12.

Westfalen . 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7

*49

Register.

Register der Autoren . . . . 650

Register der Gesetze lind Verordnungen b\j

Sachregister 662

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I.

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Spirituslabrikation Kartoffelstärketabrikation Rübenzuckerlabrikation.

Von

Professor Dr. Emil Strure,

Vorsteher der wirtschaftlichen Abteilung de» Institute fUr Garongsgewerbe.

1. Überblick Aber die mit der Landwirtschaft verknüpften Gewerbe.

Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Nebengewerbe bat im letzten Drittel des abgelaufenen Jahrhunderts zum Teil völlig neue B&bnen eingeschlagen und ihre Bedeutung fUr den Landwirtschaftsbetrieb überhaupt wesentlich verändert. Die Ausbildung der Technik, hervorgegangen aus der neueren wissenschaftlichen Forschung, die ausserordentliche Ausdehnung des Verkehrs mit einer tiefgreifenden Umwälzung der Handels- und Msrätverhältnisse im Gefolge, die diesen Wandlungen Rechnung tragende, teils in der Niederlegung hemmend gewordener Schranken, teils in der Aufrichtung neuer, gewerhe- und sozialpolitisch gebotener Scbutzwehren sich betätigende Gesetzgebung haben hierbei zusammengewirkt.

Unter Ausscheidung aller derjenigen technischen, überwiegend liandwerks- mässig betriebenen hauBwirtschaftlichen Hervorbringungen, die entweder dem über- kommenen eigenwirtschaftlichen ökonomisch nicht immer gerade zweckmässigen Bedürfnis des Landwirtschaftsbetriebes nach Selbstversorgung gewisser Gebraucbs- und Verbrauchsgegenstände dienen, wie Backen, Schlachten, Rad- oder Stell- macherei, Spinnen, Weben, Walken, Schneidern, Gerben, Seifemachen u. a. m., oder die ohne allgemeineren und unmittelbaren landwirtschaftlichen Zusammenhang nur nach den jeweils zufällig dazu auflordernden Umständen ausgeübt werden, sofern sie nicht überhaupt rein industriell geworden sind (z. B. Torfstich, Stein- bruch, Ziegelei, Kalkbrennerei, Presshefen- und Essigfabrikation, Obstdarren und Obstweinkelterei, Zichoriendarreu, Leinschlägereien, Gips-, Knochen-, Mehl- und Ölmühlen), haben sich in der Gegenwart als landwirtschaftliche Neben- gewerbe1) im engeren Wortsinne von allgemeinerer Bedeutung erhalten bezw.

') Zur Systematik des Begriffs derselben vergl. Heinrich Crnsius, „Die technischen Gewerbe in der Landwirtschaft“, Leipziger Iuangural-Dissertation, 18S5; desgl. auch den Artikel „Nebengewerbe“ im Landwirtschafts-Lexikon, 3. Autl.. Berlin 1899.

Meitzeu, Boden des preuss. Staates. VIII. 1

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2

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

herausgebildet, nur die Spiritus-, Zucker- und Kartoffelstärkefabrikation auf dem Boden des Ackerbaues und auf dem Boden der Viehzucht die Molkerei.

Die Molkerei nimmt jedoch den anderen landwirtschaftlichen Qewerbeu gegenüber insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht, wie jene, eine technisch besonders geartete anderweitige, ökonomisch vorteilhaftere Verwertung des im Landwirtschaftsbetriebe erzeugten Rohstoffs, sondern eine aus der Viehzucht sich unmittelbar ergebende technische Weiterverwertung eines Teils ihrer Erzeugnisse darstellt, sonach keine den landwirtschaftlichen Hauptbetrieb ergänzende gewerb- liche Betriebsabspaltung, sondern eine im Wesen desselben begründete Betriebs- form ist. Die Molkerei findet daher kesser ihre Stelle bei der Erörterung der Viehzncht selbst, von der sie lediglich eine Seite ihrer praktischen Nutzung bedeutet (Schlachtvieh Milchvieh).

Die ursprünglichen bezw. älteren landwirtschaftlichen Nebengewerbe, wie die Müllerei und die Brauerei, haben sich im Laufe des Jahrhunderts entweder zu selbständigen, vorwiegend in den Städten konzentrierten Industrien abgespalten und entwickelt, oder sie sind, wie die uralte Flachskultur und Hausspinnerei und -Weberei, infolge der Ungunst der Absatzkonjunkturen zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken.

Die Müllerei als landwirtschaftliches Nebengewerbe ist gänzlich in den Hintergrund getreten, zumal Beit die Kornfrucht bauenden Landwirte immer allge- meiner dazu übergingen, ihre Gesamternte ausser dem Saatgut zu verkaufen und das für die Wirtschaft benötigte Mehl zurückzukaufen ein ökonomisch wenig vorteilhafter Vorgang.1) Den ausserordentlich ins Grosse gegangenen, mit dem Handel zusammen kapitalistisch wirtschaftenden Dampfmühlenbetrieben gegenüber haben die Kleinmüller, die ohnedem meist reine Gewerbetreibende sind und höchstens nur nebenher noch etwas Landwirtschaft treiben, einen wenig aussichtsvollen Stand; ihre Zahl und Bedeutung geht ständig zurück trotz aller Organisationsbestrebungen.

Die Brauerei bat sich mehr und mehr zu einem rein städtischen Gewerbe umgewandelt, nachdem die Verkehrsentwicklung dazu aufgefordert hatte, die Be- triebe mehr in den grossen Konsumtionzentren anzusiedeln und sie von der Material liefernden Landwirtschaft loszulösen. Das grosse Kapitalbedürfnis des Brauerei- betriebes der Gegenwart, das besonders in bezug auf das Anlagekapital erheblich anwuchs (im grossen Durchschnitt ca. 30 Mk. für 100 Liter erzeugten Bieres), lieas die Verkuppelung desselben mit der Landwirtschaft nur in besonders günstig ge- legenen Ausnahraefällen als angebracht erscheinen. Um so mehr ist dafür die Bedeutung der Brauindustrie als Abnehmer der Kohstoffe und Rücklieferant wert- voller Futtermittel für die Landwirtschaft geworden. Bei der derzeitigen, 1905 auf etwas über 70 Mill. Hektoliter Bier angewachsenen Produktion beträgt der Gersten- bedarf der Brauereien in Deutschland ca. 20 Mill. Doppelzentner im Werte von etwa 320 340 Mill. Mark, wovon nahezu ein Drittel vom Auslande, besonders Österreich-Ungarn, bezogen wird. Der Hopfeubedarf der deutschen Brauereien kann

*) Buchenberger, Agrarpolitik S. 40. Auch Conrads Jahrbücher 1900: Die deutsche Kleinmüllerei, III. Folge, 20. Bd.. 1900, 8. 543 549.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

3

auf Aber 150000 D.-Ztr. bemessen werden, wovon etwa der zehnte Teil vom Auelande bezogen wird. Der Gesamtwert des Hopfenbedarfs der deutschen Brauindustrie beträgt mindestens 48 Mill. Mark, da, sehr massig gerechnet, 1 D.-Ztr. Hopfen im grossen Durchschnitt 320 Mk. kostet. Auch der Verbrauch von Weizen zu be- stimmten obergärigen Bieren kann auf mindestens 4,5 6 Mill. Mark Wert ver- anschlagt werden. Demgegenüber ist der Wert der Rohstoffverwendung bei den anderen landwirtschaftlich wichtigen Gewerben erheblich geringer-, bei der Brennerei beträgt er für Kartoffeln und Brenngerste 65 70 Mill. Mark, bei der Stärkefabrikation für Kartoffeln vermutlich 50 Mill. Mark, bei der Kornbrannt- wein- und Presshefefabrikation etwa 20 30 Mill. Mark und bei der Rübenzucker- fabrikation (ca. 12,4 Mill. Tonnen Rüben ä 18 Mk. Wert) 223 Mill. Mark. Die Brauerei ist sonach der bei weitem grösste und wertvollste Abnehmer der Land- wirtschaft. Auch bezüglich des Wertes der an diese zu Futterzwecken zurück- gelieferten Abfallstoffe steht sie au erster Stelle. Es betrug gegen 1901 und folgende

Jahre der Wert der Abfallstoffe:

1. für die Brauerei:

a) Treber 20 Mill. D.-Ztr. ä 2,00 Mk 40,0 Mill. Mb.

b) Malzkeime 750000 D.-Ztr. a 8,00 Mk 6,0

2. für die Brennerei:

Kartoffelschlempe ca. 25 Mill. D.-Ztr. ä 0,60 Mk. . 1 5 ,0

3. für die Stärkefabrikation:

Pülpe ca. 1 Mill. D.-Ztr., lufttrocken ä 6,00 Mk. . . 6,0

4. Kornbranntweinschlempe:

ca. 600000 D.-Ztr., lufttrocken ä 9,00 Mk. ... 5,4

5. für die Rübenzuckerfabrikation:

Rübenschnitzel und Melasse ca 30,0

Die nicht zu gewerblichen, sondern zu eigenwirtscbaftliohen Zwecken übliche Herstellung von Bier findet allerdings noch in zahlreichen ländlichen Haushaltungen statt. Nach der Brausteuerstatistik gab es steuerfreie Hausbrauereien, d. b. Haus- haltungen mit weniger als 10 über 14 Jahre alten Angehörigen, in denen für den Eigenverbrauch und ohne Verwendung besonderer Brauereigeräte gegen Erlaubnis- schein steuerfrei Bier bergestellt werden darf, im Rechnungsjahr 1904 28019 (gegen 29114 im Jahre vorher); davon entfielen 16948 auf Preussen und nicht weniger als 10489 auf Mecklenburg. 11205 solcher Brauereien befanden sich in Schleswig-Holstein, 2395 in der Provinz Hannover, 1462 in Pommern, 71 1 in Westfalen, 375 in Ostpreussen, 523 in Thüringen, 397 in den Hohenzollernschen Landen und 319 in der Provinz Sachsen.

Wohl den stärksten Rückgang hat die ehedem als landwirtschaftliches Neben- gewerbe von alters her so bedeutende Flachskultur und -Spinnerei und Leinen- weberei erfahren.

Nachdem 1875 durch das Gesetz vom 15. Mai bestimmt wurde, dass die Leggeanstalten durch den Handelsminister nach Anhörung der Kreistage oder Amtsversammlungen aufgelöst werden konnten, soweit ein Verkehrsbedürfnis für sie nicht mehr als vorhanden anzunehmen sei, haben sich die in Hannover, Kur-

1*

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4

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

besäen und im Regierungsbezirk Minden noch vorhanden gewesenen Leinenschau- anstalten weiter vermindert. So wurde die Legge und die für sie gültige Leggen- ordnung vom 18. Mai 1853 für die Kreise Bielefeld, Halle und Herford (mit Ausnahme von zwei Ämtern) bereits sofort nach diesem Gesetze aufgehoben. In der Provinz Hannover bestanden um die Mitte der 90er Jahre noch einige Leggen, für deren Personal (1 Leggeinspektor, 16 [später 15] Leggemeister und 3 Legge- diener) im Staatsetat von 1892/93 noch 20650 Mk. ausgesetzt waren.

In neuerer Zeit sind von Staats wegen und seitens führender landwirtschaft- licher Korporationen verschiedentliche Versuche zur Wiederaufnahme der Flachskultur unternommen. So besteht seit 1898 in Lauban eine Flachsbau- genossenschaft, welcher von der Staatsregiernng für ihre Zwecke 100000 Mk. zur Verfügung gestellt wurden, und in Poppelau bei Rybnik ist in Verbindung mit der Ackerbauscbule eine Flachsaufbereitungsanstalt errichtet. Auch die Deutsche Landwirtschafts-GeBellsobaft hat seit 1898 die systematische Anstellung von Flachs- anbauversuchen, die in Schlesien ausgeführt werden, in die Hand genommen. Über den Erfolg dieser Bestrebungen ist zurzeit noch kein abschliessendes Urteil möglich-, jedenfalls wird man nach den bisher vorliegenden Berichten keine be- sonderen Hoffnungen für absehbare Zeit hegen dürfen.1) Abgesehen von den un- mittelbaren zeitraubenden Schwierigkeiten, die das Anlernen der Arbeiter zum Brechen und Schwingen des Flachses bereitet, und der infolge der üblichen reich- lichen Verwendung ausländischer Kunstdünger immer ungünstiger beeinflussten Qualität der gewonnenen Flachse bilden neben der übermächtigen Baumwollen- einfuhr auch die grossen Zufuhren billigen russischen Flachses und die unbillig hohen, vom Zwischenhandel beanspruchten Gewinne von 30 °/0 und darüber ein Haupthindernis für die Rentabilität und damit Wiederausbreitung der Flachskultur.*) Siebe hierzu den Jahresbericht der Laubaner Handelskammer für 1898.

Heben der fundamentalen Voraussetzung, dass die landwirtschaftlichen Neben- gewerbe durch die Aufnahme und ökonomisch vorteilhaftere technische Verarbeitung von Rohstoffen und durch die Rückgabe von nutzbaren Nebenprodukten und Rück- ständen eine wertvolle Ergänzung und Stärkung des landwirtschaftlichen Haupt- betriebes darBtellen, lag ein Hauptgrund ihres Betriebes, besonders im 18. Jahr- hundert, „in den aus ihnen zu ziehenden, wenn auch oll geringen, unter den bestehenden Verhältnissen sehr erwünschten baren Einnahmen“. Dabei wurde aber stets mit Betonung daran festgehalten, dass sie immer nur Mittel zum Zweck seien und der landwirtschaftliche Hauptbetrieb durch sie „nicht der Gefahr aus- gesetzt werden dürfe, die zu ihrem ruhigen Gange erforderlichen Kapitalien durch Spekulation mit den Fabrikprodukten opfern zu müssen“.8) Gerade hierin sind nun in der neueren Zeit Wandlungen erfolgt, welche in manchen Punkten zu einer völligen Umwälzung der Stellung der in Rede stehenden Gewerbe zum eigentlichen Landwirtschaftsbetriebe führten und, wenn auch durch zeitweise sehr bedenkliche kritische Zustände, ihnen schliesslich für die gesamte heimische Landwirtschaft

lj siehe auch Zeitschrift der Landwirtschaftskammer f. d. Prov. Schlesien, 1903, Heft 51.

*) Über die Technik der Flachskultnr vergl. R. Kuhnert, Flachsbau und Ver- arbeitung. Thaer-Bibliothek. Verlag von Paul Parey, Berlin.

*) Siehe Band II, S. 388.

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und deren Betriebsführung eine noch vor einem Menechenalter nicht zu ahnende fruchtbare und vielseitige Bedeutung verliehen haben. Diese scheint auch für die Zukunft noch keineswegs erschöpft zu sein.1) Das Verdienst, diesen Fortschritt trotz aller Fährnisse zuwege gebracht zu haben, gebührt einesteils der Beit den 70 er Jahren mit Hochdruck einsetzenden, zielbewusst auf die Bedürfnisse der Praxis gerichteten und mit ihr Hand in Hand gehenden Bestrebungen der Wissen- schaft, insbesondere der angewandten Chemie, deren vorwiegend in Deutschland ge- zeitigte Ergebnisse alsbald Tür die einschlägige Technik aller Länder bahnbrechend und massgebend wurden. Zum anderen Teil ist aber auch dem Staat ein wesentliches Verdienst zuzuerkennen, indem es ihm in erster Linie vermittels der Steuergesetz- gebung gelang, sowohl reiche und steigende Einnahmen aus dem Betriebe der beiden hauptsächlichen landwirtschaftlichen Nebengewerbe, der Brennerei und Zuckerfabrikation, zu ziehen, als auch ihren notwendigen und erspriesalichen Zu- sammenhang mit der heimischen Landwirtschaft zu erhalten und sicher zu stellen.

„Die mit der Landwirtschaft in Beziehung stehenden technischen Gewerbe die Brauerei, die Brennerei mit der Pressbefenfabrikation, die Stärke- und die Rübenzuckerindustrie nehmen das öffentliche Interesse in einem ungewöhnlichen Mafse in Anspruch, weil sie neben ihrem technisch-wissenschaftlichen Gehalt, ihrer hervorragenden wirtschaftlichen, speziell landwirtschaftlichen Bedeutung einen der Grundpfeiler der finanziellen Gebarung des Deutschen Reiches bilden. An der Gesamteinnahme des Reiches von etwas über einer Milliarde sind die Zölle und Verbrauchssteuern mit 635 Mill. Mark beteiligt, und von diesen fallen 223 Mill. auf die Steuern, welche aus dem Zucker, dem Bier und dem Branntwein gewonnen werden. Einschliesslich des aus dem inländischen Tabak erzielten Betrages von 11 Mill. Mark sind die mit der Landwirtschaft in Beziehung stehenden Gewerbe mit fast 40 °/0 an den Einnahmen aus Zöllen und Verbrauchssteuern beteiligt. Es mag dahingestellt bleiben, ob alle genannten Gewerbe sich zur Besteuerung eignen die Stärkeindustrie mit ihren Nebenzweigen der Stärkezucker- und Dextrinfabrikation ist steuerfrei belassen , in jedem Falle war und ist bei Er- wägung über die Steuerforra und Steuerhöhe das Wohl und Wehe nicht nur der Industriezweige Belbst, unter heutigen Verhältnissen vielmehr in noch erhöhtem Mafse dasjenige der die Rohstoffe liefernden Landwirtschaft zu erwägen.*)

*) Aus diesem Gründe erscheint auch die Bezeichnung „landwirtschaftliche Neben- gewerbe1* vielfach nicht mehr ganz zutreffend und es dürfte die Benennung derselben als .landwirtschaftlich technische Gewerbe“ für die Zukunft vielleicht vorzuzieben sein, ln dem unter der Leitung von Dr. Thiel herausgegebeneu Werk: „Die Deutsche Land- wirtschaft auf der Pariser Weltaustellnng 1900“, Bonn 1900, werden die Spiritusindnstrie und die Stärkefabrikat iou treffend als landwirtschaftliche Grossgewerbe bezeichnet. S. 49. Wo, wie überwiegend bei der Rühenzuckerfabrikation, aber aiteh bei der Brennerei und Stärkefabrikation, dieselben in so grosser Ansdehnung betrieben werden, dass sie den ge- samten landwirtsehaftlichen Betrieb beeinflussen und ihren Zwecken unterordnen, greift mit Recht die Bezeichnung solcher Gutsbetriebe als „Industriewirtscbaften“ Platz.

*) M. Delbrück, Gärnngsgewerbe und Stärkefabrikation in ihrer Entwicklung und Beziehung znr Landwirtschaft. Festrede zur Kaiser-Geburtstagsfeier an der landwirtschaft- lichen Hochschule. Berlin 1897.

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Die angesichts des natürlichen landwirtschaftlichen Expansionsbedürfnisses des Kartoffel- und Zuckerrübenbaues und der fortschreitenden Technik alsbald die Grenzen des heimischen Bedarfs überschreitende Erzeugung an Spiritus und Zucker, die notgedrungen für ihren Überschuss auf den Weltmarkt angewiesen war und bei dessen anfänglich grosser Aufnahmefähigkeit zu immer weiterer Steigerung der Produktion, damit aber Vergröeserung und rein industrieller Ausgestaltung der Produktionsstätten reizte, hätte aber notwendig schliesslich dahin führen müssen, sie ihres Charakters als landwirtschaftliches Nebengewerbe zu entkleiden und ihrer eigentlichen Aufgabe, der Stärkung der die Rohstoffe liefernden Landwirtschaft zu dienen, allmählich zu entfremden. Mehr als einmal stand diese Gefahr auch un- mittelbar vor der Tür, als nach den unausbleiblichen Rückschlägen die industriellen Grossbetriebe mit der Wuoht ihrer Überproduktion auf die kleineren, teuerer pro- duzierenden landwirtschaftlichen Betriebe drückten und durch die Versperrung ihres Absatzes den auf diese Nebengewerbe angewiesenen Teil der Landwirtschaft in seinen Grundlagen bedrohten. Bei der Rübenzuckerfabrikation hatten zwar die bei ihr erforderlichen höheren Anlagekosten schon früher vielfach zum rein industriellen bezw. Grossbetrieb geführt, so besonders in Ostdeutschland (s. u.), und die organische Symbiose mit dem Landwirtschaftsbetriebe war hier insofern etwas gelockert, als die Verknüpfung mit derselben meist durch genossenschaftliche Organe bezw. durch Aktienbeteiligung vermittelt wurde. Dennoch hatte auch hier die immer weitergehende Unterordnung der Rohstoff liefernden Landwirtschaft unter die ausschliesslichen Produktionsinteressen der Zuckerfabriken, die ihrerseits von den schwankenden, von der internationalen Terminspekulation diktierten Kon- junkturen des Weltmarktes abhängig waren, zeitweilig eine schwere Krisis für sie im Gefolge.

In rettender Weise bewährte sich hier das Eingreifen der Staatsgewalt, die, wie ohne Übertreibung behauptet werden darf, auf diesem Gebiete durch die Branntwein- und ZuckerBteuergesetzgebung eines der schwersten volke- und staatswissenscbaftlichen Probleme gelöst oder wenigstens der Lösung nahe ge- bracht hat.

Als Drittes ist für die Erhaltung und erspriesslichen Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Nebengewerbe noch getreten ein ungemein lebhaftes wirt- schaftliches Solidaritätsbewusstsein ihrer Vertreter, das sich bereits in Or- ganisationsformen umfassendster Art einen wirkungsreichen Boden geschaffen hat. Die vorliegenden, in schneller Aufeinanderfolge geschaffenen Verbände der Spiritus-, Zucker- und Stärkefabrikation, auch der Molkerei, behufs einheitlicher und selb- ständiger Verwertung ihrer Erzeugnisse haben die Aufmerksamkeit aller landwirt- schaftlichen Kreise auf sich gezogen, und es steht der Annahme nichts entgegen, dass mit ihnen der erste erfolgreiche Anstoss zu weiteren, die wirtschaftliche SelbBtändigmachung der gesamten Landwirtschaft in der Verwertung ihrer Er- zeugnisse begründenden Organisationen gegeben ist. „Die deutsche Spiritusindustrie, indem sie auf dem Kartoffelbau basiert und indem sie den Kartoffelbau zu seiner heutigen Technik emporgehoben hat, ist eine Dienerin der Landwirtschaft gewesen, und sie ist die Führerin der Landwirtschaft, die Führerin in doppeltem Sinne,

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indem eie auch gezeigt hat, dass die Zusammenfassung zum Absatz die Grundlage, der zukünftigen Entwicklung der deutschen Landwirtschaft sein muss.“1)

Im Hinblick hierauf sind die landwirtschaftlichen Nebengewerbe in ihrer Bedeutung für die Landwirtschaft wie für die gesamte Volkswirtschaft in ein neues und glänzendes Licht getreten.

2. Die Spirihisfabrikation.

An Umfang und Wichtigkeit steht die Spiritusfabrikation von allen land- wirtschaftlichen Nebengewerben nach wie vor an erster Stelle, wie dies Maercker1) in klassischer Weise wie folgt darstellt:

„Das Brennereigewerbe Überragt im Nutzen für die Landwirtschaft alle übrigen ähnlichen Gewerbe, insbesondere die Zucker- und Kartoffelstärke-Fabrikation. Es ist eine alte Erfahrung, dass diejenigen Landgüter, welche seit längeren Jahren einen Brennereibetrieb haben, sich durch die alte Kraft und hohe Ertragsfäbigkeit ihrer Acker auszeichnen. Dies kommt daher, dass beim Brennereibetrieb nicht allein sämtliche Nährstoffe, welche in den für die Fabrikation benutzten Roh- materialien, insbesondere den Kartoffeln enthalten waren, mit Ausnahme der gärungsfähigen Kohlehydrate in die Schlempe übergehen, mit der Schlempe an die Tiere verfüttert werden und als Dünger wiederum dem Acker zugute kommen, sondern auch für die Verarbeitung der stärkemehlhaltigen Rohmaterialien an- sehnliche Mengen von Gerste oder anderem Malzgetreide verwendet werden müssen, deren Nährstoffe wiederum der Schlempe und indirekt dem Dünger zugute kommen, und endlich für die Ernährung der mit Schlempe gefütterten Tiere ausserdem entweder in der eigenen Wirtschaft erzeugte Kraftfuttermittel verfüttert oder solche anderweit zugekauft werden müssen. Von den Bestandteilen der Roh- materialien gehen also für die Fütterung und Düngung nur diejenigen Mengen verloren, welche in Form der Kohlehydrate durch die Gärung zersetzt werden; diese werden aber lediglich aus der Kohlensäure der Luft unter Mitwirkung derjenigen Bestandteile, welche dem Acker wiederum im Dünger zurückkehren, erzeugt. In einer Brennereiwirtschaft kehrt somit das gesamte Nährstoffkapital, bestehend aus den stickstoffhaltigen und mineralischen Nährstoffen, soweit solche nicht zur Produktion des Tierkörpers gedient haben (dies ist ein verhältnismässig kleiner Anteil), ausserdem aber verstärkt durch das verwendete Malzgetreide und die zugekauften Kraftfuttermittel, zurück, dem Boden werden also grössere Nährstoffmengen wiedergegeben, als zur Produktion der in der Brennerei ver- arbeiteten Rohmaterialien erforderlich waren. Daraus folgt, dass eine Brennerei- wirtschaft von Jahr zu Jahr ihren Boden au Nährstoffen anreichert und infolge- dessen an Ertragsfähigkeit zunehmen muss. Dies erfolgt nicht in demselben Mafse in der Zocker- und Stärkefabrikation. Bei der Zuckerfabrikation geht ein grosser Teil der mineralischen und stickstoffhaltigen Bestandteile der Zuckerrüben in die

') Delbrück auf der Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabrikanten Deutschlands, 16. Februar 1900,

*) Maercker, Brennerei-Leitfaden, Berlin 1898, S. 1 79 ff.

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Melasse Uber und kommt der Landwirtschaft nur insoweit zugute, als die Melasse, in der eigenen Wirtschaft verfüttert wird, was allerdings allgemein anzustreben ist. Im günstigsten Kalle findet also bei der Zuckerfabrikation unter der Voraussetzung einer vollständigen Verfütterung der erzeugten Melasse kein Nährstoffverlust, unter keinen Umständen aber ein Gewinn statt. Bei der Starkefabrikation aus Kartoffeln wäscht man die zerriebenen Kartoffeln zur Gewinnung der Stärke mit WasBer aus und dieses Wasser mit den löslichen stickstoffhaltigen Bestandteilen und Mineral- stoffen der Kartoffeln kann höchstens zur Berieselung von Wiesen benutzt werden; aber auch in diesem Falle wird es nicht vollständig, sondern nur zum Teil aus- genutzt, so dass also mit der Kartoffelstärke-Fabrikation ansehnliche Verluste von stickstoffhaltigen und mineralischen Nährstoffen verbunden sind.

Es zeigt sich also in landwirtschaftlicher Beziehung eine sichere Überlegenheit der Brennereiwirtschaften über die Zucker- und ßtärkefabrikswirtschaften, welche letztere dadurch ausgleichen müssen, dass sie für teures Geld grosse Mengen stickstoffhaltiger und mineralischer Düngemittel zukaufen, während solche in den Brennereiwirtschaften in grösseren Mengen sozusagen von selbst zur Ver- fügung stehen.“

Die Bezeichnung „Spiritusfabrikation“ anstatt „Branntweinbrennerei“, die noch das Stichwort für die Bearbeitung dieses Gegenstandes im II. Band dieses Werkes (1869) abgab, ist die sachlich zutreffendere und bringt zugleich den wesentlichen Abstand zwischen früher und jetzt in der Brennerei zum Aus- druck.1) Unverändert gilt auch für die Gegenwart, was Ernst Engel schon vor jo Jahren wohl als Erster in vortrefflicher Weise als Zweck und Bedeutung des landwirtschaftlichen Brennereigewerbes bezeichnete. „. . . Wenn die Nachteile der allzu vorherrschenden Kartoffelnahrung nicht abgeleugnet werden hönnen, so ist es gleichwohl in einem so dicht bevölkerten Lande wie Sachsen ebenso unmöglich, sich der geschilderten Vorteile deB Kartoffelbaues nur im schwächsten Grade zu begeben. Die Mittel sind daher erwünscht und hoch und teuer zu erhalten, die im wahren Sinne des Wortes eine chemische Umwandlung oder Abscheidung der stickstofffreien und eine Konzentration der plastischen, für die Blut- und Fleisch- bildung bestimmten Nahrungsmittel bewerkstelligen. Eins dieser grossartigsten bis jetzt bekannten Mittel ist die Branntweinbrennerei. Der deutsche Landwirt treibt die Branntweinbrennerei nicht des Branntweins wegen, sondern brennt Branntwein, um das ihm unentbehrliche Mastfutter, in welchem die Protein- substanzen im Verhältnis zu den übrigen wie 1 : 5 gemischt sein sollen, zu ge- winnen.“*)

Aber wenn derselbe Autor weiterhin sich bemüht, mit dem ethisch und sozial unliebsamen Endprodukt der Brennerei, dem Branntwein, sich abzufinden,

') Nach dem Landwirtschafts-Lexikon, III. Aull., Berlin 1900, versteht man unter Sprit 90—97 vol.-prozentigen Alkohol, unter Spiritus solchen mit 75—90 Vol.-Proz., unter Weingeist solchen mit 80 85 Vol.-Proz., unter Branntwein solchen mit 40 50 Vol.-Proz.

’) E. Engel, „Die Branntweinbrennerei in ihren Beziehungen znr Landwirtschaft, zur Steuer und zum öffentlichen Wohl“. Dresden 1853, S. 3940.

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and seine Hoffnung darauf setzt, dass es der Chemie gelingen möge, an Stelle von Alkohol und Schlempe1) unmittelbar zur menschlichen Nahrung geeignete protein- und zuckerhaltige Stoffe bub der Kartoffel zu gewinnen, und zu diesem Behufs sich des Weiteren Uber die damals von Balling in das öffentliche Interesse geruckte Herstellung Ton Kartoffelbier als mutmafsliche Lösung des Problems verbreitet, so kennzeichnet dieses treffend die ausserordentliche seither erfolgte Wandlung. Dieselbe gipfelt vielmehr in der geradezu gegenteiligen Anschauung, dass nioht nur in der von ihr ermöglichten intensiven Bodenkultur und rentablen Viehhaltung auf den an sich wenig ertragreichen leichten Sandböden besonders des deutschen Ostens, sondern in ebenso hohem Mafse die grosse Bedeutung der Brennerei in ihrem Endprodukt, dem Spiritus beruht, der nunmehr in Gestalt des tech- nischen Spiritus als eine für die gesamte Volkswirtschaft in ihrem Wert und ihrer nutzbaren Ausdehnung noch gar nicht abzuschätzende, Wärme, Licht und Kraft spendende Quelle erkannt worden ist, dass demgegenüber die oft erbeblich überschätzte, ungünstige Bedeutung des Spiritus als Trinkbranntwein völlig in den Hintergrund getreten ist. Diese hat vielmehr ihren Stachel vollends verloren, als es für die Zukunft nur mehr eines einfachen Aktes der Gesetzgebung bedarf, um das fUr den menschlichen Konsum als volkswirtschaftlich zuträglich erachtete Erzeugnngsqusntum an Trinkbranntwein festzulegen, ohne dass deshalb die Gesamt- erzeugung von Spiritus und damit die aus allgemeinen Gründen der Landeskultur gebotene Förderung des Kartoffelbaues auf leichten Böden irgendwie beschränkt zu werden braucht.

Diese eine völlig neue Phase der Spiritusbrennerei eröffnende Nutzbar- machung des entsprechend denaturierten Spiritus zu technischen Zwecken im grossen Mafsstabe ist als ein Kind der Not, hervorgegangen aus dem Widerstreit der Produktionsentwicklung mit der unter dem Druck der 8teuerbelastung und rück- gängigen Absatzverhältnisse allgemein verschlechterten Wirtschaftslage.

Die mit Beginn der 70er Jahre anhebende ausserordentliche Produktions- entwioklung der deutschen Spiritusbrennerei ist in erster Linie durch die gleichzeitig in ein neues Stadium getretene Technik bedingt worden. Die Signatur dieser bildet eine bis dahin unbekannte wissenschaftliche Erforschung, Durchdringung und exakte Beherrschung aller den Betrieb der Brennerei um- fassenden Operationen und Verfahren. Ihr ökonomischer Effekt dokumentierte sich io einer durchgängigen, von der Kultur der Brennereikartoffeln an bis zum definitiven Inverkehrsetzen des Spiritus bezw. bis zur Verwertung der Schlempe durch bessere und sparsamere Ausnutzung der Materialien und Einrichtungen und durch quantitativ und qualitativ gesteigerte Ausbeute, also in einer allgemeinen Verbilligung bezw. Erhöhung der Produktion.

*) Engel hielt nach damaliger Überzeugung auch die Schlempe nicht für ein be- sonders hochznschätzendes Futtermittel, als welches sie in der Gegenwart mit an erster Stelle steht. Nach den neueren Untersuchungen von Maercker, Behrend und Morgen bedeutet die Gärung für die in der Kartoffel enthaltenen Futtermittel eine unmittelbare Veredelnng, indem durch sic Amide, die für die Stickstoffernährung des Tierkürpcrs nur geringen Wert besitzen, zum grossen Teil in Eiweissstoffe umgesetzt werden.

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Die deutsche Spiritusbrennern basiert bekanntlich zum grössten Teil auf der Verarbeitung von Kartoffeln, in der auch ihre hohe landwirtschaftliche Bedeutung wurzelt. Doch ist auch der Verbrauch anderer stärkehaltiger Rohmaterialien vornehmlich von Getreide, Roggen, sowie besonders von Gerste zur Verarbeitung von Malz nicht unerheblich.1) Nach den statistischen Angaben in Band IV dieses Werks (Tab. P 2) wurden in Preussen 1865 im ganzen 27177893 Scheffel Kar- toffeln und 4690300 Scheffel Getreide für Brennereizwecke verarbeitet und nur unwesentliche Mengen „sonstige Substanzen (Honigwasser, Ebereschen, Bitterbier, Wein, Woinhefe, Runkelrüben, Obsttrester, Melasse, Wacholderbeere, Steinobst, Hefenwiirze, Mais und Maisstengel im ganzen 20744 Eimer, 1054 Scheffel und 625696 Ztr.). Ungefähr 85 °/0 aller Brennereirohstoffe waren demnach Kartoffeln. Im Betriebsjahre 1903/04 wurden in ganz Deutschland verbraucht 26310000 D.-Ztr. Kartoffeln, 3800000 D.-Ztr. Getreide und sonstige mehlige Stoffe, 360000 D.-Ztr. Melasse und RUbensaft und 1 007 000 hl verschiedene Stoffe (Brauereiabfälle, Hefen- brühe, Kernobst und Kernobsttreber, Steinobst, Obst- und Traubenwein, Weinhefe, Weintreber u. a. Stoffe). Das Verhältnis des Kartoffelverbrauchs zu den gesamten Rohmaterialien der Brennerei betrug hiernach ebenfalls fast 85 °/0. Von der Gesamt-Alkoholerzeugung Deutschlands im Jahre 1903/04 mit 3854299 hl ent- fielen allein 3045605 hl oder 80 °/„ auf Kartoffelspiritus; dieselben wurden fast ausschliesslich (3039883 hl) in landwirtschaftlichen Brennereien hergestellt. Auf die Verarbeitung von Kartoffeln zu Spiritus beziehen sich daher auch in der Hauptsache die seit Anfang der 70 er Jahre erfolgten technischen Fortschritte in der Brennerei.*)

Die grossen Fortschritte, welche auf dem Gebiete der deutschen Kartoffel- kultur als die Grundlage der Brennerei zu verzeichnen sind, empfingen ihre Impulse vorwiegend durch die regen technisch - wissenschaftlichen Bestrebungen auf dem Gebiete der 8piritusfabrikation, die zwar nur ca. 8°/0 des gesamten deutschen Kartoffelbaues aufnimmt, für deren weitere rationelle Förderung aber eine systematische Pflege der Kurtoffelkultur bald als unumgänglich erkannt wurde. Vor allem notwendig erwies sich eine kritische Sichtung des vorhandenen, vielfach vom Auslande (England und Amerika) wahllos übernommenen Sortenmaterials und daran ankniipfend die Begründung einer eigenen nationalen Saatgut- und Dauer- sorten-ZUchtung. Unter der Ägide von Maerckers Forschungen und Heines (Hadmorsleben) mustergültig vorgezeichneten Sortenversuchen gelang es in vor-

*) Auf 50 kg Kartoffeln kommen in der Brennerei einschliesslich Hefenmalz 3 kg Grflnmalz oder auf 100 I Maisch raum 4.5 kg Malz. 100 kg Gerste entsprechen im Durchschnitt 75 kg Trockenmalz. Bei einer Verarbeitung von 28000000 D.-Ztr. Kar- toffeln zu Brennereizwecken in Deutschland im Betriebsjahr 1903/04 wurden demnach ca. 3360000 D.-Ztr. Gerste als Brenn- und Hefenmalz benötigt. Der gesamte Getreide- verbranch der deutschen Brennerei im gleichen Jahre betrug 3800000 D.-Ztr.

*) Für die Herstellung des Spiritus aus anderen stärkemehlhaltigen Stoffen als Kartoffeln gelten nattirgemüas im ganzen technisch dieselben Grundsätze, sie ist also in den die Kartoffelspiritiiscrzeugnng betreffenden technischen Fortschritten mit inbegriffen. 8. Lintner, „Handbuch der landwirtschaftlichen Gewerbe“. Berlin 1893, 8. 259.

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hältnismäasig kurzer Zeit, wertvolle Neuzüchtungen zu erzielen, die mit den Namen Richter-Zwickau, PauUen-Nassegrund, Cymbal-Frauenadorf, Zer ach -Köstritz, Pflug- Brody u. a., auch ausländischen Züchtern eng verknüpft sind.1) Eine wesentliche Förderung dieser Beetrebungen für die Allgemeinheit bedeutete es, als auf Maerckera und Delbrücks Anregung im Jahre 1887 im Anschluss an die Berliner Versuchsstation des Vereins der Spiritusfabrikanten in Deutsch- land (S. u.) die deutsche Kartoffelkulturstation errichtet wurde, die seitdem unter der Leitung von Professor v. Eckenbrecher ihre Wirksamkeit Uber das ganze Reich erstreckt hat. Mit Unterstützung verschiedener Bundesstaaten wurde ein Netz von 25 Versuchsfeldern über ganz Deutschland angelegt, auf denen unter steter Kontrolle von der Zentrale Sorten- und Düngungsversucbe ausgeführt und deren Ergebnisse alljährlioh durch Analysen festgestellt und samt den sonstigen gesammelten Erfahrungen den Interessenten im weitesten Umfange bekannt ge- geben werden.*)

Die seit ihrem Bestehen gezeitigten Ergebnisse dieser Bestrebungen lassen sich zusammenfassen in einer durchschnittlichen Steigerung der Erträge vom Morgen wohl um 20 25 °/0 (*/)), ohne Beeinträchtigung des Stärkegehalts, die sich unter günstigen Verhältnissen in manchen Gegenden sogar bis zu 50 °/0 entwickelt hat. In einer durchschnittlichen Steigerung des Stärkegehalts um wobei auf

Maerckera Anraten noch besonders darauf Bedacht genommen wurde, bei der Züchtung neuer Sorten nioht nur ausschliesslich auf die Erhöhung derselben, sondern auch in Rücksicht auf den nicht unwichtigen Futterwert der resultierenden Schlempen auch den Gehalt der Kartoffeln an sonstigen, besonders stickstoffhaltigen Nährstoffen möglichst günstig zu gestalten. Weitere Erfolge waren ferner die Erzielung einer gewissen GleichmäsBigkeit in den Ernten und vermehrte Halt- barkeit, — zwei Momente, deren Mangel in früheren Jahren für die deutsche Kartoffel- stärke-Fabrikation verhängnisvoll geworden ist, indem dieser durch Kartoffelmissernten mit zeitweise übermässiger Preissteigerung der Kartoffelerzeugnisse im Gefolge der englische Markt an die billige amerikanische Maisstärke-Konkurrenz verloren ging. Möglichste Gleicbmässigkeit im Ernteausfall ist eine wichtige Grundlage der kartoffelverarbeitenden Industrien.*)

Die nach jahrzehntelanger Ruhe und Empirie den grossartigen Aufschwung des Brennereigewerbos einleitenden, in rascher Folge einsetzenden und wissen- schaftlich, technisch wie organisatorisch zusammenwirkenden Ereignisse waren in

*) „Der Betrieb der deutschen Landwirtschaft am Schloss des XIX. Jahrhunderts.“ Arbeiten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft Heft 51, Berlin 1900, 8. 24. Ferner Maercker, Festvortrag auf der Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabrikautcn in Deutschland. Berlin 1896. Bericht 8. 1 9 f.

*) Dies geschieht sowohl durch die alljährlich auf den Generalversammlungen des Vereins der Spiritnsfabrikanten in Deutschland erstatteten, der Öffentlichkeit durch den Druck zugänglich gemachten Berichte, wie auch durch Ausstellung der Ernteerzengnisse.

*) S. M. Delbrück, „Gärnngsgewerbe und Btärkefabrikation in ihrer Entwicklung und Beziehung zur Landwirtschaft“. Festrede zur Kaiser- Geburtstags-Vorfeier in der landwirtsch. Hochschule zu Berlin 1897, 8. 5.

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Kürze:1) Im Winter 1870 begannen E. Schulze und M. Maercker, damals in Göttingen, ihre aus Forschungen in der Praxis gezogenen, epochemachenden „Studien Uber den Brennereiprozess“. 1871 wurde Hollefreunds Maisch-, Dämpf- und Vakuumapparat, der Pionier unter den daa neue, der Vorbereitung und Auf- sobliessung des Rohstoffs für den MaischprozeBS dienenden Dämpfverfahren unter Hochdruck einführenden Apparaten bekannt. Im Februar 1873 hielt Maercker auf der, einen Wendepunkt bedeutenden Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabrikanten seinen ersten Vortrag über seine neuen methodischen Forsch- ungen und das neue Hochdruckverfahren. Auf derselben Generalversammlung schenkte der Rittergutsbesitzer Henze auf Weichnitz in Schlesien der Brennerei der Welt seine Erfindung, den nach ihm benannten Hochdruckdämpf- apparat, der fortan bis zur Gegenwart den bedeutendsten Fortschritt in der Technik der Brennerei bedeutet. 1874 wurde die in der Folge zu fruchtbarster und ausschlaggebender Förderung des Gewerbes berufene Berliner Versuchs- station des Vereins der Spiritusfabrikanten, der Ursprung des naobmaligen Instituts für Gärungsgewerbe, mit M. Delbrüok als Leiter gegründet. 1875 schuf dieser die Brennereischule des genannten Vereins, 1876 erschien Maerckers Handbuch der Spiritusfabrikation, das Standardwerk derselben, in erster Auflage (Verlag von Paul Parey, Berlin; 1905: 9. Auflage). 1878 übernahmen Maercker und Delbrück die Herausgabe und Redaktion der Zeitschrift für Spiritusindustrie (Verlag von Paul Parey, Berlin). 1879 Begründung der Versuchs- brennerei in Biesdorf bei Berlin. 1882 fand die erste Ausstellung für Spiritua- industrie, vom Verein der Spiritusfabrikanten in Deutschland veranstaltet, statt, in der das Fazit der zehnjährigen neuen technischen Entwicklung gezogen werden konnte. In diesem Jahre erreichte die Spiritusproduktion zugleich ihren Kulmi- nationspunkt.

Die Basis für die gesamte technisch-wissenschaftliche Entwicklung bildete auch zeitlich zuerst einsetzend die von Maercker und Schulze angebahnte chemische Klarlegung der Umwandlung der Stärke im Brennereiprozess. Durch Begründung exakter Untersucbungsmethoden und damit Gewinnung fester Zahlen, gelang es nunmehr, die Arbeitsweise in der Brennerei auf bestimmte Normen zu bringen, die Bilanz aus ihr zu ziehen und der in Wirklichkeit vor- handenen Ausbeute die theoretisch mögliche als das zu erreichende Ziel gegenüber zu stellen und zugleich die Art der Ausbeuteverluste und die Möglichkeit ihrer Beseitigung festzustellen. Der nach damaliger Betriebsführung gewöhnliche Verlust an unaufgeschlossener Stärke, ferner der Verlust in Form von Dextrin vermöge mangelhafter Zuckerbildung und mangelhafter Nachwirkung der Diastase und endlich der Verlust durch Nebengärung infolge „Unreinlichkeit der Gärung“, durch die allein über 20 °/0 des während der Gärung verschwindenden Zuckers in anderer

') Nach M. Delbrück, 25 Jahre Brenuereibetrieb. Jnbiläumsnunimer der Deutschen Landwirtschaftlichen Presse vom 7. Dezember 1894. Berlin. Kerner: Derselbe, Die technische Entwicklung des Brennereigewerbes seit 1871. Festvortrag auf der General- versammlung des Vereins der Spiritusfabrikanteu in Deutschland anlässlich der Maercker- Feier am ai. Februar 1896.

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Richtung als der der alkoholischen Garung dnroh Spaltpilzgäraug der Zersetzung anbeimfallen konnten, wurde ziffernmässig nachgewiesen.1) Die Erkenntnis der grossen Tragweite dieser von Maercker festgestellten Tatsachen für die gesamte Spiritnsbrennerei in den Kreisen mafsgebender Vertreter derselben gab den Anstoss zur Errichtung einer besonderen Versuchsstation für die SpirituBfabrikation behufs Schaffung einer ständigen Vermittelung und gegenseitigen Befruchtung zwischen der theoretischen Arbeit und der gewerblichen Praxis.

Die prompte und bereitwillige Aufnahme dieser erstmaligen wissenschaft- lichen Betätigung seitens des Brennereigewerbes war allerdings mit begünstigt durch das gleichzeitige Bekanntwerden der mit dem Hollefreundschen Apparat ange- bahnten technischen Neuerung, die die Aufmerksamkeit in den beteiligten Kreisen erregt und damit überhaupt das Interesse an der technisch-wissenschaftlichen Hebung und Reform des Brennereibetriebes geweckt hatte.

Wenn sich zwar die zunächst mit der ersten Überraschung auf den „Henze“ der den Hollefreundschen9) und den ihm nacbgefolgten Bohmschen Maisch-, Dampf- und Kühlapparat alsbald überholt und allgemein verdrängt hatte ge- setzten Erwartungen als übertrieben erwiesen, so war doch die durch denselben erzielte, auf etwa 5—8 °/0 zu schätzende Rohstoffersparnis sehr bedeutend, zumal der Apparat in der Folge noch mehrfach durch Pauksch vervollkommnet wurde, und seine naturgemässe Ergänzung fand io der Konstruktion ihm gleichwertiger Maischapparate, durch die es ermöglicht wurde, in schneller und vollkommener Weise die Mischung des Malzes mit der aus dem „Henze“ unter zwei AtmoBphären- druck ausgeblasenen Dämpfinasse unter genauer Wahrung der dabei erforderlichen Temperatur zu bewirken. Dies geschah in der Folge durch das sich bald allge- mein verbreitende Zentrifugalmaisch-System von Joh. Hampel - Dresden, das in der Folge durch die Zunahme des konzentrierten Dickmaischverfahrens eine Ab- änderung erfuhr (eine Kombination von Henze und dem Vormaischapparat mit horizontalen Achsen), die auch der schnelleren Herabküblung der Maische durch starke Bewegung derselben auf die Gärtemperatur zugute kam. Gleichzeitig mit der das alte Kühlschiff ersetzenden Wasserkühlung gelang es durch diese maschinen- technischen Neuerungen, den ganzen Maischbereitungsprozess so zu vereinfachen und zu beschleunigen, dass die Fertigstellung einer Maische, die ehedem 6 8 Stunden erfordert hatte, nunmehr in 2 3 Stunden bewerkstelligt werden konnte. Durch diese Abkürzung der Arbeitszeit wurde auch der Mehraufwand an Brenn- material, den das Hochdruckdämpfverfahren und die Maischbottiche mit Btarker Rührwirkung erforderten, wieder ausgeglichen abgesehen davon, dass auch für den Brennmaterialverbrauch ersparende Einrichtungen und Änderungen an den Apparaten ausprobiert und eingeführt wurden. Die grössere Ersparnis an Rohstoff, die der besseren Vergärbarkeit der so erzeugten Maischen und der sicheren Ge- winnung ihres Alkoholgehalts entsprachen, kamen somit dem Brenner voll zugute.*)

*) In Maerckers ausführlichen Publikationen in Hennebergs Journal für Land- wirtschaft 187z, und weiterhin in Thiels Landwirtschaftlichen Jahrbüchern 1877. Delbrück a. a. 0.

*} Der eigentliche Erfinder soll ein gewisser Schulze in Ungarn gewesen sein.

*) Delbrück, 1. c. in der Deutschen Landwirtschaftlichen Presse 1894.

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Auf dem Gebiete der Destillation waren wesentliche maschinentechnische bezw. konstruktive Neuerungen vor 1870 nicht zu verzeichnen. Der Pistoriussche von 1817, vervollkommnet 1830 durch Hall, war nach wie vor der mafsgebende Typus. Nur allmählich faud das in Frankreich angesichts der 'dortigen besonderen Fabrikations- und Steuerverhältnisse zuerst anfgekommene Prinzip der konti- nuierlichen Destillation (Champonnois, Savalleu. a.) Eingang, gefordert durch den „deutschen kontinuierlichen Destillierapparat“ von Bo hm -Fredersdorf. Die zumeist unter der Ägide der Berliner Versuchsstation eingefUhrten Verbesserungen an den Apparaten erstreckten sich zunächst auf Verringerung ihres Dampfverbrauchs und geeignete Verwendung des RetourdampfeB, dergestalt, dass gegenüber einem Verbrauch von 250 1 Kühlwasser für 100 1 Maische bei den älteren Apparaten man nunmehr mit nur 60 70 Liter Kühlwasser reichte.

Ein durchgreifender Fortschritt vollzog Bich, als es der Erfindertätigkeit gelang, auch feinere Ware direkt aus der Maische zu ziehen.1) Man kam schliesslich dahin, 90er, 92er, 93er Spiritus mit einem Fnselgehalt von nur o,I_°/o zu erzielen, und die Krönung aller dieser Bestrebungen bedeutete es, als es Ilges endlich dahin brachte, wirklichen Feinsprit in kontinuierlicher Arbeit durch auto- matisches Verfahren aus der Maische zu ziehen und dabei das Fuselöl als ein besonders verwertbares Nebenprodukt (als Beleuchtungsmaterial u. a. m.) abzu- scheiden. *) Nebenher ging die Erfindung des Traubeschen EntfuBelungsverfabrens, welohes durch seine Methode der Schichtenbildung (von Pottaschelösung und Sprit) gute Resultate lieferte.

Auch die physikalisch-theoretische Grundlage des Destillationsprozesses wurde weiter ausgestaltet durch die Arbeiten von Louis Siemens, Pampe, Haus- brand u. a.

Die durch diese Vervollkommnungen der Destillation erzielte Verbesserung der Stärke und der Reinheit des Spiritus sind insgemein so bedeutend gewesen, dass der bislang gesetzlich bestehende Reinigungszwang^ (wonach in Verkehr gebrachter Branntwein nicht mehr als 3 °/0 Fuselöl enthalten durfte), durch die gesetzliche Verordnung vom 7. April 1889 (R.-B1. S. 49), '[weil überflüssig geworden, aufgehoben werden konnte.

Das dritte und bedeutendste Glied der wissenschaftlich-technischen Entwicklung der Spiritusfabrikation bildet die Gärungstechnik, durch deren theoretische Be- gründung und praktische Umsetzung überhaupt erst der moderne Begriff der Gärungsgewerbe und ihre derzeitige Bedeutung geschaffen worden ist, und durch die in erster Linie auch der Brennereibotrieb auf einen völlig- neuen Boden über- geführt wurde.

*) Nach J. Lintner, Handbuch der landwirtschaftlichen Gewerbe, Berlin 1893, S. 336, erzielt man z. B. aus einer Maische mit 10 Vol.-Proz. Alkohol (in den 60 er Jahren rechnete man nur 6 Alkohol) durch 4 Destillationen einen 80°/oigen Spiritus, wobei das t. Destillat etwa 28 Vol.-Proz., das 2. etwa 50 Vol.-Proz., das 3. etwa 70 Vol.-Proz. und das 4. etwa 80 Vol.-Proz. enthält.

*) Siehe hierzu auch die wissenschaftlichen Arbeiten der Berliner Versuchsstation Uber den Alkohol-Keinigungszwaug.

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Den Ausgang hierfür bildete daa schon erwähnte, von Maeroker zuerst auf- geetellte Postulat der Keinlichkeit der Gärung. Einen in gleicher Sichtung wirkenden, auch ökonomisch bald als wiohtig erkannten Fortschritt bezeichnete daneben die von Delbrück und seinen Mitarbeitern (Hayduck u. a.) inaugurierte durch- greifende Änderung der ßrennmalzbereitung. Nachdem zunächst die auch für die Gerstenkultur wichtigen Erfordernisse einer guten Brenngerste1) festgestellt waren, wurde für die notwendige Verzuckerung der Kartoffelmaische am geeignetsten das sogenannte Kraftlangmalz erkannt und die Technik seiner zweckmässigen Herstellung für die PraxiB des Gewerbes durch mehrere vom Verein der Spiritus- fabrikanten erlassene Preisausschreiben gefordert und ausgebildet.9) Der damit erzielte Fortschritt beruhte in der Tatsache, dass durch die nun auf 30 Tage aus- gedehnte Mälzung gegenüber der früheren kurzen Mälzung von 6 7 Tagen die zur Verzuckerung erforderliche Diastasemenge bei Gersten mit verhältnismässig geringem Proteiugebalt von 100 auf 128,5, bei einer leichten, proteinreichen Gerste aber sogar von 100 auf 160,5 gesteigert werden konnte, wodurch für den Zentner einzumaischender Kartoffeln fortab nur 2 3 Pfund Gerste gegen früher 6 8 Pfund gebraucht wurden. Im ganzen kann die durch passende Gerstenauswabl und rationelle Vermälzung erzielte Malzereparnis in der Brennerei auf 66 °/0 ver- anschlagt werden.

Die tatsächlichen Feststellungen Uber das Wesen der Alkoholgärung lagen zwar schon weit vor den 70 er Jahren vor. 1837 bereits hatte der Deutsche Schwann und der Franzose Cagniard de Latour die Pilznatur der Hefe und die Gärung als einen VegetationBprozess erkannt, doch blieb diese Entdeckung, wenn auch von den die wissenschaftliche Entwicklung des Brennereigewerbes an- babnenden Männern wie Balling als richtig anerkannt, in weiteren Kreisen un- bekannt, bis sie gewissermafsen zum zweiten Male von Pasteur in Paris 1857 gemacht wurde. In Deutschland blieb diese Feststellung der neuen Tatsachen, wenn sie auch in der Literatur und in einigen der beBten Lehrbücher der Brennerei (Otto, Lehrbuch der landwirtschaftlichen Gewerbe 1865, Schwarzwällers Lehr- buch der Branntweinbrennerei 1874 und das Lehrbuch von Körte aus dem gleichen Jahre) Eingang fand, auch weiterhin zunächst ohne jede praktische Nutzbarkeit. Aber erst den Forschungen Maerckers blieb es Vorbehalten, ihre Nutzbarmachung für die Praxis anzubahnen. Im Verfolg der Bestrebungen behufs Beseitigung der verlustbringenden Unreinlicbkeit wurde für die Einrichtung der Hefenzüchtung und die Gärungsführung in den Jahren 1879/80 von Delbrück der Grundsatz der Säuerung des Hefenguts bei einer die Wirkung der dabei ins Spiel tretenden Hefengifte (Butter- und Ameisensäure) ausschliessenden Temperatur

*) Als solche kommen besonders die Nicht-Braugersten, d. h. die eiweissreichen, also die leichten, dunklen, kleinkörnigen, flachen Gersten in Betracht. Die vier- und sechs- zeiligen Gersten, wie auch die Wintergersten, scheinen sich zur Brcnnmalzverarbeitung vorzüglich zn eignen.

*) Besonders eingefübrt bst sich das Verfahren der Kraftlaugmalzbereitnng von Knackfuss.

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(40 0 R.), die Notwendigkeit, dicker an maischen,1) und die von Maercker theoretisch vorbereitete Gärbottichkühlung3) proklamiert. Unter Verwertung der Forschungen von Rees, Brefeld und Nägeli entwickelte Delbrück im Anschluss hieran ein System der Gärungaführung, das in den drei Punkten gipfelte: Herstellung eines der Hefe günstigen Klimas neben der für den Hefenpilz passenden Er- nährung, ein für die Reinhaltung der Gärung passendes und behufs vollständiger Durchmischung von Maische und Hefe möglichst zeitig gegebenes Aussaatquantum der Hefe und drittens Bewegung der Hefe alB Förderung des Hefenlebens. Durch weitere grundlegende Studien von Hayduck (über Hefenernährung, Wachstuma- bedingungen der Hefe, Hefenzäblung, Gärkraft der Hefe und Hefenregeneration), sowie durch erfolgreiche Preisausschreiben über die beste Art der Hefenführung wurde die allgemeine Einführung dieses Systems in die Praxis rege gefördert.

Als mit dem Jahre 1882/83 der Kulminationspunkt des Brennereigewerbes überschritten war, gab die rückgängige wirtschaftliche Konjunktur neue Impulse zur weiteren technischen Steigerung der Erträge. Im Zusammenhänge mit den zu diesem Behufs unternommenen Versuchen, die Dickmaischen zu steigern, um ohne Materialverschwendung an der Steuer zu sparen, entwickelte Delbrück 1886 die Lehre von den „indifferenten Stoffen“ und ihrem Einfluss auf die Gärung.*) Durch alles dieses konnte zuversichtlich auf eine Steigerung der Ausbeute bis zu 11, ja 12 °/0 vom Maiscbraum gerechnet werden.

Ihren Höhepunkt erreichte die Entwicklung der Gärungsteohnik aber erst mit Übernahme und Nutzbarmachung der von Emil Christian Hansen in Kopenhagen aufgestellten neuen und epochemachenden Lehre von der Hefen- reinzucht, wonach das Bestehen bestimmter Hefenrassen mit bestimmten Eigen- schaften festgestellt und die Möglichkeit nachgewiesen wurde, aus einer einzigen Mutterhefenzelle eine bestimmte Rasse in voller Reinheit planmässig weiterzuzüchten.

l) Nach der von Traube festgestellten Tatsache, dass der Alkohol ein hervor- ragendes .Spaltpilzgift sei, ergab sich die Konsequenz, dass dicke Maischen, also mit hohem Alkoholgehalt der Säuerung, d. h. der Entwicklung der für die Hefen giftigen Spaltpilze nicht unterliegen. Dünne Maischen mussten daher mehr Verloste durch Säuerung erleiden als die konzentrierten.

*) Nach Macrckers Feststellungen mussten die Dickmaischen, um gut zu vergären, kälter und kälter angestellt werden, bis zur Grenze, die das Kühlwasser erlaube.

*) Eine gewisse Trebermenge ist für normale Gärungen erforderlich; ein Zuviel stört die Gärung, ein Zuwenig ist schädlich. Das Zuviel kann ausgeglichen werden durch die Entschalnng der Treber, für welche 1887 der erste Apparat von Müller-Brom- berg konstruiert wurde, oder das Zuviel kann auch durch Bewegung überwunden werden. Letztere schafft zugleich die von Foth als Hefengift erkannte Kohlensäure ans der Maische. Dabei muss eine sehr energische Kühlung angewendet werden. Eine weitere hierher ge- hörige Erfindung war Hessen Gärverfahren mit beweglichen, die Kohlensäure herans- schaffeuden Wärme- und Kühlschlangen. Durch diese Verbesserungen wurde die Führung der Hefe wesentlich vervollkommnet, indem sie der Lehre von den indifferenten bezw. toten Punkten entsprachen, wonach solche, wo der ßärungsorgauismns nicht tätig nnd daher schädlichen Einflüssen ausgesetzt ist, bei der Hefenbereitnng nicht Vorkommen dürfen. Nach Delbrück a. a. 0.

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Die damit eingeleitete neue Epoche der Hefenforschung, die an die Namen Pasteur, Hansen, Delbrück, Lindner u. a. m. geknüpft ist, zeitigte bald wirksame praktische Fortschritte für das Gewerbe. Die Versuchsanstalt des Vereins der Spiritusfabrikanten hatte die für die Bedürfnisse der Spiritusfabrikation ge- eignetste Kasse aus dem io der Praxis vorhandenen Material ermittelt und diese dann duroh die unter Lindners Leitung stehende Abteilnng für Hefenreinzuoht in grossem Mafsstabe weitergezüchtet und dem Gewerbe zugänglioh gemacht. Dieselbe (Rasse 11) ist gegenwärtig allgemein in der deutschen Kartoffelbreunerei verbreitet. Bis 1896 hatte die Berliner Hefenzuchtanstalt allein 10000 kg derselben abgesetzt. 1897 betrug dor Absatz 4900 kg, 1899 5995 kg, 1900 stieg er auf 6787 kg, 1901 auf 7850 kg und stieg bis 1904 auf 9955 kg.

Die so auf neue Basis gestellte Versorgung der Brennerei mit Saathefe führte weiterhin zu einer systematischen Ausbildung der Behandlung und Reinerhaltung der Hefe im Betriebe, welche ihren Ausdruck in den von Delbrück aufgestellten „Gesetzen der natürlichen Hefenreinzucht“ im Gegensatz bezw. in Ergänzung zu Hansens künstlicher Hefenreinzucbt fand.

Der Erfolg dieser auch gegenwärtig noch im ständigen wissenschaftlichen und technischen Ausbau begriffenen Entwicklung gab sich in einer „erheblichen Steigerung der Erträge an Spiritus in den Brennereien kund, die sich sowohl aus der Ausnutzung der Rohstoffe als auch des Inhalts der Gärbottiche, welcher der Besteuerung unterliegt, bezieht. Man kann sagen, dass die Mehrausbeute nach beiden Richtungen, die Vorteile des Dämpfens unter Hochdruck hinzugezogen, sich auf mehr als 35 °/0 beläuft.“ *) „Konnte man früher kaum 50 Liter- Proz. Alkohol aus r kg Stärke gewinnen, so ist dies heute bis Uber 60 Liter-Proz. möglich und dabei werden fast 90 °/0 der eingemaischten Stärke in Alkohol verwandelt. “*)

Wie unter dem Zusammenwirken von Wissenschaft und Technik die land- wirtschaftliche Bedeutung der Brennerei zugenommen hat, zeigt auch nachstehender rechnerischer Vergleich.8)

a) Hinsichtlich der Erzeugung von Futterwerten: Die Durch-

sohnittsernte einer ertragreichen Kartoffelernte beträgt auf 1 ha 300 D.-Ztr. Dieselben enthalten 430 kg stickstoffhaltige Nährstoffe und 4500 kg stickstofffreie Nährstoffe. Eine Roggenernte produziert auf derselben Fläche nur 330 kg stick- stoffhaltige und 1300 kg stickstofffreie Nährstoffe, von ersteren also nur die Hälfte, von letzteren gar nur ein Drittel wie die Kartoffel.

Bei Verarbeitung der Kartoffeln zu Spiritus, wobei vorwiegend die stickstoff- haltigen Stoffe in Betracht kommen, die beim Kartoffelbau und der Spiritus- fabrikation unversehrt dem Boden wiedergegeben werden, ergibt sich nach dem Werte der üblichen Futtermittel gerechnet für den Hektar durch die Kartoffel eine Nährwerterzeugung im Betrage von 356 Mk., bei dem zu Brotkorn oder

l) Delbrück, 1897 a. a. 0. 8. 9.

*) Der Betrieb der deutschen Landwirtschaft am Schluss des 19. Jahrhunderts 8. 63.

*) Der volkswirtschaftliche Wert der kartoffelverarbeitenden Industrien. Vortrag von Maercker auf der General Versammlung des Vereins der Spiritnsfabrikanten am 30. Februar 189a.

Msltzen, Boden des preua*. Staate«. VIII. 2

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Futter verwendeten Koggen dagegen nur von 196 Mk., so dass also die Produktion durch die Kartoffel nach Abzug desjenigen, was zu Spiritus geworden ist, noch einen um 60 Mk. höheren Ertrag liefert, als durch eiue Roggenernte auf derselben Fläche zu erzielen iBt. Nach den in Halle augestellten Fütterungsversuchen ergibt sich ferner, dass durch 1,25 kg rund 3360 1 Milch von 1 ha auf Spiritus ver- arbeiteter Kartoffeln produziert werden können, durch Roggen dagegen nur 1 760 1. Da nach den Mästungsversuchen 1,5 kg stickstoffhaltige Nährstoffe 1,5 kg Lebend- gewicht erzeugen können, so können oIbo durch die auf 1 ha Kartoffelland erzeugte Schlempe 210 kg Lebendgewicht bei Masttieren produziert werden, von 1 ha Roggenareal bei Verfütterung aber nur 110 kg.

b) Nach der Seite der Düngererzeugnng hin ergibt die Rechnung folgendes: Die Kartoffel entzieht dem Roden an Nährstoffen auf 1 ha:

68 kg Stickstoff ä 1,20 Mk 81,6 Mk.,

120 Kali ä 0,12 Mk 14,4

32 Phosphorsäure ä 0,50 Mk 16,0

zusammen 112,0 Mk.,

die zugleich dem durch die Brennerei erzeugten Düngerwert entsprechen.

Der Roggen liefert dagegen auf 1 ha nur 82,7 Mk. Düngerwert, der zudem durch Verkauf des Roggens aus der Wirtschaft ausgefiihrt, also dem Boden ent- zogen wird, während die Brennerei ihm die entzogenen Nährwerte wieder- erstattet. Es ergibt sich also beim Körnerbau ein Minus an Nährstoffen von 82,7 Mk. auf den Hektar, das alljährlich durch Düngemittel gedeckt werden muss, wenn nicht das Bodenkapital aufgezebrt werden soll.

c) In bezug auf die Fruchtfolge: Eine Wirtschaft, die ursprünglich haupt- sächlich Koggenbau betrieben hat, würde, nachdem sie eine Brennerei errichtet und etwa */, des Areals dem Kartoffelbau auf Kosten des bisherigen Roggenareals zugewendet hat, trotzdem in der Folge auf dem um verminderten Roggenareal mehr Roggen ernten als vordem auf dem grösseren Areal. Zunächst wird durch die Ausdehnung des Kartoffolbaus, die Vertilgung des Unkrauts, die Anwendung der künstlichen Düngemittel usw. die ganze Landwirtschaft gehoben. Nach den zuverlässigen Wirtschaftsausweisen eines grösseren märkischen Ritterguts mit Sand- boden1) wurden bei gleich bleibendem Areal von 7 zu 7 Jahren in dem Zeitraum von 1863 bis 1891 geerntet 3885 Ztr. Roggen 4750 Ztr. 5208 Ztr. 6760 Ztr., also im Laufe von 28 Jahren eine Steigerung von 100 zu 170. Die Kartoffelerträge haben sich gleichfalls gehoben, und zwar von 882 Wispel in den ersten 7 Jahren auf 1620 Wispel in den letzten, bis 1891 reichenden; sio haben sich also nahezu verdoppelt; allerdings wurde der Kartoffelbau anfänglich nioht ganz so stark betrieben als in den letzten Jahren. In einer anderen Wirtschaft wurden vor Einführung der Brennerei 5,25 Ztr. Roggen und nach Einführung der- selben 7,73 Ztr. geerntet; trotz der Verminderung des Roggenareals im Verhältnis von 7,75 : 5,25 wurde dennoch dieselbe Roggenmenge orzielt. Bei einer dritten

') Besitzer Neubauss-Selcbow.

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Wirtschaft stieg der Ertrag von 4,75 auf 7,25 Ztr., bei einer anderen von 6,50 auf 9,50 Ztr., also im Verhältnis von 100 : 150, was auch dem allgemeinen Durch- schnitt am nächsten kommen dürfte.

Von welcher Bedeutung die landwirtschaftliche Brennerei für die Viehhaltung durch die 8chlempeerzeugung ist, erhellt aus nachstehendem:1) Das Brennerei- gewerbe erzengt auf 1 ha nur in Form seines Abfalls an Schlempe1) so grosse Futterwerte, dass dadurch z. B. rund 10 D.-Ztr. Baumwollsaatmehl, ein sehr be- liebtes Kraftfuttermittel, welches wir jetzt für die MäBtung und Milcherzeugung zur Ergänzung der fehlenden Futtermenge einführen müssen, vorteilhaft ersetzt werden können. Man kann nun ungefähr annehmen, dass 3 4 kg Kraftfutter neben dem üblichen Grundfutter, welches die Landwirtschaft selbst erzeugt, 1 kg tägliche Lebendgewichtszunahme von einem Stück Orossvieh erzeugen. Die Schlempe von 1 ha Kartoffelland 10 D.-Ztr. Kraftfutter kann demnach rund 3 D.-Ztr. LebendgewichtBzuwachs oder, wenn wir uus geläufiger ausdrücken wollen, 6 Ztr. Schlachtware erzeugen zum Verkaufswert von reichlich 400 Mk.

Jede Verminderung des Brennereigewerbes vermindert die heimische Fleisch- erzeugung, erhöht den Bezug ausländischer Kraftfuttermittel oder begünstigt die leider noch vielfach vorkommende Verfütterung von Brotgetreide und steigert damit die ausländische Getreideeinfuhr. Umgekehrt würde die Erhaltung des Brennereigewerbes auf seinem derzeitigen Stande bei entsprechender Erhöhung der noch Bteigerungsfähigen Kartoffelernten Deutschland in den Stand setzen, mit der Zeit nicht nur seinen FleiBchbedarf überreichlich selbst zu erzeugen, sondern es auch allmählich von dem Zukauf ausländischer Kraftfuttermittel unabhängig machen. «

Der für die Brennerei spezifische und wichtige Charakter, dass sie tatsächlich mehr Volksnahruug zu erzeugen vermag als die einfache Landwirtschaft, hat nun in neuerer Zeit noch eine besonders wertvolle Ergänzung dadurch erfahren, dass

*) Nach Maercker in einem Artikel zur BranntweinsteuernoTelle in der „Illustrierten Landwirtschaftlichen Zeitung“ vom 1. Mai 1901. Über dasselbe Thema ausführlicher im Vortrag von Maercker vom Jahre 1897 auf der Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabrikanten.

*) Nach Maercker besitzt die Schlempe ein ziemlich enges Nährstoffverhältnis, indem auf 1 Teil stickstoffhaltige Nährstoffe a1/, 3 stickstofffreie kommen. Sie ist somit, ein Futtermittel (besonders im Winter), das den Tieren gerade die für sie so notwendigen stickstoffhaltigen Nährstoffe in reichlicher Menge znführt, daneben aber auch eine ansehn- liche Menge leicht verdaulicher Kohlehydrate enthält, die aber für eine rationelle Er- nährung nicht ausreicht, weshalb solche in reichlichen Mengen neben der Schlempe gereicht werden müssen. Hauptgrundsatz der für die Milchproduktion wie Mästnng gleich geeigneten Schlempefütterung ist, dass sie in beissem, vorher unter Drnck (im sogen. „Montejus“) ausgekochtem Zustande verfüttert wird, da sie sonst der Gefahr der Säuerung ansgeaetzt ist und dann leicht zur sogen. „Schlempemauke“ beim Vieh disponiert. In diesem Zustande ist auch ihre Verdaulichkeit am grössten. Man rechnet pro Haupt Gross- vieh bei Mastochsen höchstens 70 73, am besten 60—70 1 und bei Milchkühen höchstens 60, am besten 40 50 1 tägliche Schlempegabe.

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sie in ihrem Erzeugnis, dem technischen Spiritus, eine in ihrer vollen Grösse noch keineswegs abzuschätzende Bereicherung der Volkswirtschaft auf dem Gebiete deB Wärme-, Licht- und Kraftbedarfs darstellt Die fruchtbare Auslösung dieser neuen Seite der Spiritusfabrikation wurde für die Technik erst ermöglicht, nachdem durch die Gesetzgebung von 1887 der Weg für eine erweiterte Ver- wendung des Spiritus für technische Zwecke gebahnt war, indem durch sie der Grundsatz der Steuerfreiheit für denaturierten Spiritus proklamiert wurde.1) In der Folge bedurfte es allerdings noch eine Reihe weiterer gesetzgeberischer Malsnahmen (Befreiung des Kleinhandels mit denaturiertem Spiritus von der ge- werblichen Konzessionspflicht, Främiengewäbrung für die Spiritusdenaturierung aus den Erträgen der 1895 eingeführten Brennsteuer, Festsetzung eines gesetz- lichen Minimalgehalts 87 Vol.-Proz. an Alkohol für Brennspiritus, Ver- billigung der Eisenbalinfraobten u. a., s. unten), um das in der Preishöhe und der ausserordentlichen Preisverteuerung durch den Zwischenhandel (s. u.) liegende Haupthindernis für die Verbreitung der technischen Spiritusverwertung zu ver- ringern. Mit weiter reichendem Erfolge konnte aber erst die auf dem Grundsätze der Selbsthilfe beruhende Betätigung der Interessenten selbst diese Hindernisse aus dem Wege räumen. Der eine neue wirtschaftliche Ära des Brennereigewerbes bedeutende Zusammenschluss derselben empfing seine entscheidenden Impulse gerade aus der Notwendigkeit, vornehmlich die Preisgestaltung für den technischen Spiritus selbständig regeln zu können, um besonders dem bedeutendsten Kon- kurrenten derselben, dem Petroleum, erfolgreich die Spitze zu bieten. Doch auch hiermit konnte das Ziel noch nicht völlig erreicht werden, und es wird noch einen ergänzenden, organischen Akt der Gesetzgebung erfordern, durch Einführung des Grundsatzes der Denaturierungspflicbt für die das Konsumbedürfnis nach Trink- branntwein übersteigende Alkoholproduktion, die Preisgestaltung für den technischen Spiritus von der des Trinkspiritus völlig unabhängig zu machen und damit der unabsehbaren Ausbreitung des Verbrauchs an technischem Spiritus ganz die Schleusen zu öffnen.

Dennoch sind die in verhältnismässig kurzem Zeitraum, seit 1887 erzielten Erfolge für die Steigerung des Verbrauchs von technischem Spiritus schon sehr beachtenswert, und die Technik hat Hand in Hand mit einer durch die Organisation des Brennereigewerbes vorzüglich ausgebildeten Propaganda bereits überraschende Fortschritte gezeitigt und den Anlass zu einer aussichtsreichen Hilfsindustrie, der Industrie der Spiritusapparate, gegeben. W'ährend in den üoer Jahren der Verbrauch von Spiritus zu technischen Zwecken noch minimal war (zum Kochen und event. für pharmazeutische und chemische Zwecke) und sich im Durch- schnitt der Jahre 1880/81 bis 1886/87 erst auf 14 Mill. Liter belief, stieg er unmittelbar noch 1887 bereits auf fast 40 Mill., um dann anhaltend weiter zu

l) Seit 1880 wurde zwar für zu technischen Zwecken verwendeten Spiritus die Steuer vergütet (s. unten), doch war das Kückvergütungsverfahrcn noch nicht hierauf als auf eine allgemeine und regelmässige besondere Verwendungsart des Spiritus ein- gerichtet.

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steigen,1) bis er im Betriebsjabre 1899/1900 die stattliche Höhe von 105 Mill. Liter erreicht hatte. Seitdem nahm der Verbrauch wie folgt zu:

1900/01 . . .

. . . 116

Mill.

Liter

1901/02 . . .

. . . 111

W

n

1902/03 . . .

. . . 127

n

1903/04 . . .

... 139

r

n

1904/05 . . .

. . . 140

V

*

Der durch die ausserordentlich hohe Steuerbelastung von 1887 bewirkte empfindliche Rückgang in der Spiritusproduktion konnte in der Folge allein dank dieser Steigerung des Verbrauchs von denaturiertem Spiritus bei gleichbleibendem Konsum von Trinkbranntwein wieder mehr als ausgeglichen werden. Zu der ursprünglich alleinigen Verwendung von denaturiertem Spiritus als Brenn- spiritus, welche sowohl durch wesentliche Verbesserungen des Denaturierungs- Verfahrens,1) wie durch zahlreiche konstruktive Fortschritte der Heizapparate und neuerdings durch die Herstellung von sogenantem feuersicheren Hartspiritus immer mehr erleichtert wurde, trat in den 90 er Jahren als ganz neu die Ausnutzung desselben zu Leuchtzwecken und zur Krafterzeugung hinzu.

Daneben wurde auch duroh gesetzgeberische und organisatorische Mafs- nahmen des Vereins der Spiritusfabrikanten, vom Verein der Essigfabrikanten Deutschlands entsprechend unterstützt, die Verwendung von Alkohol zur Essig- fabrikation eifrig erstrebt, wenn auch zunächst nur mit dem Erfolge, die Ver- wendung des Alkoholessigs nicht zurückdrängen zu lassen, da hier eine sehr schwerwiegende Konkurrenz der aus vom Auslände eingeführtem essigssuren Kalk gewonnenen, vielfach als gesundheitsgefährlich erkannten Essigessenz auszuhalten war. Für die Verwendung von Spiritus in der chemischen Industrie wurde hingegen eine Erweiterung des Absatzes durch gewisse Preiskonzessionen seitens des Verwertungsverbandes der deutschen Spirituszentrale ermöglicht.

Die erfolgreiche Überwindung der hier im Wege stehenden technischen Schwierigkeiten in der kurzen Zeit von kaum sechs Jahren und die überraschend schnelle Einführung dieser Verwendungsart in die Praxis kann ohne Übertreibung

>) Es wurden zu gewerblichen Zwecken steuerfrei abgegeben in den Etatsjahren :

1880/81 9,32 Hill. Liter

>881/82 10,90

>882/83 >3.oo

1883/84 15,82

>885/86 16,32

1886/87 >8,31

im Durchschnitt: 14,01 Hill. Liter.

•j Als deren wesentlichste für die Hebung der Heiz- bezw. Leuchtkraft des Spiritus erwies sich die auf Antrag des Vereins der Spiritusfabrikanten 1899 erfolgte Einführung des Benzols als Zusatz zur Denaturierung. Ein Zusatz von 20°/0 Benzol bewirkt, eine namhafte Verminderung des Spiritusbedarfs pro Stunde und Pferdekraft („Pferdestunde“).

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&1r ein Ruhmesblatt der rastlos arbeitenden theoretisoh-wissensohaftlichen Forschung und technischen Erfindertatigkeit genannt werden. Schöpferische Verdienste erwarb eich hierbei der Verein der Spiritusfabrikanten mit seiner Berliner Versuchsstation an der Spitze. Auch die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft und angesichts der wachsenden Überzeugung von der ausserordentlichen nationalwirtschaftlichen Be- deutung dieses Gebiets neuerdings besonders die deutsche Reiohsregierung *) unter der persönlichen Initiative des Kaisers haben mächtige Impulse flir die erfolgreiche Betreibung der hier zu lösenden Aufgaben gegeben. Im Jahre 1896 wurden auf der Generalversammlung deB Vereins der Spiritusfabrikanten zum ersten Male die Ergebnisse der Untersuchungen Hayducks über den Leuchtspiritus und seine Konkurrenzfähigkeit bekannt gegeben, nachdem schon 1895 die erste Spiritus- glllhlichtlampe konstruiert war. Die Frage der technischen Verwertung des Spiritus bildete in der Folge einen ständigen Punkt der Tagesordnung der General- versammlungen des genannten Vereins. Trotzdem die beim Gliihlicht allein in Betracht kommende Hoizkraft des Spiritus an sich geringer ist als die des Petroleums (6:10), gelang ob doch den fortgesetzten, durch Preisausschreibungen8) wirksam angeregten Bestrebungen, schon in den nächsten Jahren sowohl flir die Aussen- und Grossbeleuchtung (Strassen, öffentliche Gebäude, Bahnhofshallen u. a. m.), wie auch für den Hausbedarf eine grosse Anzahl immer vervollkommneter, durchaus leistungs- und konkurrenzfähiger Lampen in den Verkehr zu bringen.

Nach Hayducks Untersuchungen stellte sich (1897) der Preis der Beleuchtung für die Stunde und 10 Hefnerkerzen beim

Auer-Gaaglühlicht auf 0,36 0,40 Mk.

Spiritus-GlUhlioht auf 0,40—0,30

Petroleum-Licht auf 0,60 0,70

Azetylen-Licht auf 0,90

elektrischen Bogenlicht auf 0,95

elektrischen Glühlicht auf 2,24 .,

Die zeitweiligen, als Konkurrenz auf den Markt gebrachten Petroleum- Glühlichtlampen haben der Weiterausbreitung des Spiritus-GlUhliclites keinen Ein- trag zu tun vermocht.

Noch glänzender waren die Erfolge der auf Nutzbarmachung des technischen Spiritus zu Kraftzwecken gerichteten Bestrebungen. Noch 1898 hegte man auf seiten der mafsgebenden Autoritäten Zweifel über die Möglichkeit eines für die Allgemeinheit nutzbar zu machenden Erfolges. Bereits zwei Jahre später konnte

*) 1895 bewilligte das Reich »Schatzamt dem Verein der Spiritusfabrikanten einen Zuschuss von 10000 Mk. zur Förderung der Zwecke der technischen Spiritusverwertung.

*) Schon 1897 konnte der Verein der Spiritnsfabrikanten 3000 Mk. an Prämien ver- teilen, darunter 1500 Mk. als ersten Preis für die Ph 6 buslampe. Auf den Wander- Ausstellungen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (1900 in Posen und 1901 in Halle a. >8.) war ferner ein vom Kaiser gestifteter Ehrenpreis ansgesetzt, der indessen damals noch nicht znr Verleihung gelangte, für die beste Spirituslokomobile. Derselbe konnte erst 1903 an die Zentrale für Spiritus-lndnstrie verlieben werden.

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der Verein der 8piritusfabrikanten in Verbindung mit der technischen Abteilung der Zentrale für Spiritusverwertung eine eigene Spiritus motoren-Versuchs- anstalt begründen. 1894 stellte eine Leipziger Firma, Grob & Co., versuchs- weise den ersten Spiritusmotor auf. Zu Beginn des Jahres 1901 waren bereits 163 Spiritusmotoren verschiedener Systeme von 1 20 Pferdekräften (Obertfrsel, Körting-Hannover, Daimler, Kühlstein, Marienfelde A.-G., Dürr-Berlin, Deutz) im Betriebe. Neben Spiritus-Automobilen für Personen-1) und Lastentransport hat in neuester Zeit besonders für den Landwirtschaftsbetrieb die Spirituslokomobile eine erhebliche Bedeutung gewonnen.

Nach den Untersuchungen von Oelkers u. a. stellen sich die Unkosten für die verschiedenen konkurrierenden Motorarten wie folgt: Ein Benzinmotor ver-

braucht im Mittel 0,35 kg Benzin für eine Pferdestunde, entsprechend einer Aus- gabe von 12,25 Pf. bei einem Preise von 35 Mk. für 100 kg Benzin. Ein Petroleummotor verbraucht im Mittel 0,4 kg Petroleum für eine Pferdestunde, entsprechend einer Ausgabe von 10 Pf. bei einem Preise von 25 Mk. für 100 kg Petroleum. Ein Leuchtgasmotor verbraucht 8 9 Pf. in der Pferdestunde. Ein Spiritusmotor endlich verbraucht im Mittel 0,45 kg Spiritus für die Pferdestunde, entsprechend einer Ausgabe von 10,3 Pf. bei einem Preise von 23 Mk. für 100 kg SpirituB einsohliesslich Benzolzusatz. Der Preis einer Dampflokomohile für eine Leistung von 10 Pferden beträgt 6900 Mk. Eine dieser Maschine entsprechende Spirituslokomobile dagegen kostet nur 5800 Mk.; eine Benzinlokomobile kostet zwar auch nur 5700 Mk. und eine Gas-Petroleumlokomobile nur 5600 Mk. Be- sonders letzteren beiden gegenüber gewährt aber die Spirituslokomobile abgesehen von dem ihr innewohnenden Vorteil der grösseren Reinlichkeit, der Geruchlosigkeit und der geringeren, so gut wie ausgeschlossenen Feuersgefahr den nur ihr zu- kommenden elementaren Vorteil, dass sie es dem Landwirt ermöglicht, seinen selbsterzeugten Spiritus zu Kraftzwecken nutzbar zu machen, ln dieser Hinsicht eröffnet die Verwendung des technischen Spiritus in der Landwirtschaft für diese eine ausserordentlich verlockende Perspektive.*)

Eine interessante Darstellung des schon gegenwärtig hieraus abzuleitenden ökonomischen Effekts für den Landwirtschaftsbetrieb findet eich in der Zeitschrift für Spiritusindustrie in Form der Beantwortung der Frage: Wieviel Licht und wieviel Kraft liefert ein Hektar Kartoffelland? „Ein mit guten Industrie- kartoffeln bepflanztes Hektar liefert 50 D.-Ztr. Stärkemehl. Diese liefern rund 3000 1 Spiritus. Das Licht einer Petroleum- Kamilien-Tiscblampe mit 1500 Brenn-

') Neuerdings beginnt man auch den Spiritus-Selbstfahrer für militärische Zwecke ins Ange zu fassen. Desgleichen sind in Berlin und anderwärts schon zahlreiche Spiritus- motordroschken im öffentlichen Verkehr. Auch in Frankreich und anderen Landern wird die Einführung des Spiritns für Brenn-, Leucht- nud Krnftzwecke rege betrieben.

*) Schon im Jahre 18S5 wurde anlässlich der damaligen Notlage des Brcnnerci- gewcrbes von beteiligter Seile der prophetische Vorschlag gemacht, die landwirtschaftlichen Brenner sollten einen Teil ihres Spiritus, mit 1 •/„ Petroleum denaturiert, zum Heizen ihrer Brennereikesse! verwenden. (Zeitschrift für Spiritnsiudustrie 1885, No. 31.)

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

stunden im Jahre wird geliefert von 75 1 Spiritus. Ein Hektar Kartoffelland liefert somit den Jahresbedarf von 40 Familien-Tischlampen. Ferner, ein guter Spiritus- motor gebraucht für die Fferdekraft und Stunde 0,4 1 Spiritus. Eine iopferdige Spirituelokomobile braucht für die Arbeitsstunde 4 1 und für den Arbeitstag von 10 Stunden 40 1 Spiritus. Ein Hektar Kartoffelland liefert somit den Spiritus für 75 Arbeitstage einer iopferdigen Spirituelokomobile. Deutschland ist mit seinem Jahresbedarf von Uber 1000 Mill. Liter Petroleum vom Auslande abhängig, indem wir Wärme, Licht und Kraft aus der Kartoffel nehmen, ersetzen wir das ameri- kanische Petroleum durch die Sonne, welche unsere Felder bescheint. Ihr Licht und ihre Wärme und ihre Kraft stecken heimlich in der Kartoffel.“

Die für die bedeutende Ausbreitung der technischen Spiritusverwendung grundlegende Organisation der Propaganda und Absatzregulierung für denselben durch den Verwertungsverband der deutschen Spiritus-Zentrale ist weiterhin dar- gestellt. —

3. Die Besteuerung des Spiritus und die wirtschaftliche Förderung des Brennereigewerbes durch die Steuereinrichtungen.

a) Die Zeit vor 1887.

Bis 1887 bildete das die „Konstituierung der Maischraumsteuer“ betreffende Kegulativ für die Preussisohen Staaten vom 1. Dezember 1820 (in Kraft getreten 1822) den Ausgangspunkt für die Besteuerung des Branntweins. Dem damaligen Stande der Technik entsprechend betrug unter der Voraussetzung einer Ausbeute von 2 °/0 die Steuer 1 Sgr. für je 20 Quart Maischraum.1) Schon 1824 erwies sieb dies AuBbeuteverhältnis als nicht zutreffend und der Steuersatz wurde (Kabinetts- Order vom 10. Januar) auf 1 Sgr. 6 Pf. pro 20 Quart erhöht, entsprechend einer Ausbeute von 2i4 %, wobei jedoch für die weniger leistungsfähigen landwirtschaft- lichen Brennereien, die im Jahre nur in der Zeit vom 1. November bis 30. April in Betrieb waren und den Tag nicht über 900 Quart bemaischten, ein Nachlass von 8 °/0 festgesetzt wurde.

Mit der Begründung des Deutschen Zollvereins erweiterte sieb auch das Steuergebiet, indem die zum „Steuerverein“ unter dem 1. Januar 1834 zusammen- tretenden Staaten die preussische Besteuerung übernahmen, dem sich in den folgenden Jahrzehnten noch weitere Staaten anschlossen, so dass 1868 das Brannt- weinsteuergebiet sich mit dem des Norddeutschen Bundes deckte. Angesichts des inzwischen abermals von der Technik überhulten Ausbeuteverhältnisses, das 1838 sich auf 3,33 °/0 normierte, wurde unter dem 19. Juni dieses Jahres die Steuer auf 2 Sgr. pro 20 Quart erhöht, die für landwirtschaftliche Brennereien jedoch nur mit */, dieses Satzes erhoben wurde. Endlich fand durch Gesetz vom 19. April 1854 eine weitere Steuererhöhung statt, entsprechend einer Erhöhung der Ausbeute auf 5 °/0, und blieb fortab bis 1887 auf dieser Höhe unverändert be-

') Dies und das Folgende nach M. v. Hecket, Art. „Branntweinsteuer“ in Conrads Handwörterbuch der Staatswissenscliaften, II. Aufl. 1899, II. Bd., S. 1056—1082,

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

25

stehen, naohdem die Steuer durch das Bundesgesetz vom 8. Juli 1868 zur Nord- deutschen Bandessteuer und 1871 durch Artikel 35 der Reichsverfassung zur Reichssteuer erklärt war mit der Maßgabe, dass Bayern, Württemberg und Raden ihre bisherige eigene Besteuerung des Branntweins einstweilen als Reservatrecht behielten, während es in den Reichslanden zunächst noch bei der bisherigen fran- zösischen Gesetzgebung verbleiben sollte. Durch Gesetz vom 16. Mai 1873 erfolgte jedoch bereits die Einverleibung Elsass- Lothringens in das ReichB-Branntweinsteuer- Gebiet. Die inzwischen auoh nach den neuen Münz- und Mafs- und Gewichts- verhältnissen umgeänderte Steuer gliederte sich:

a) in eine Maischbottiobsteuer mit einem Satz von 40 Pf. für 23,90 1 Bottichraum und von 35 Pf. für die landwirtschaftlichen Brennereien,

b) in eine Materialsteuer flir die nicht stärkemehlhaltige, sondern zuckerhaltige Materialien verarbeitenden Brennereien (mit 40 Pf. fUr 68,70 1),

e) in eine Blasenpauschalierungssteuer für die Verarbeitung von Honig- wasser usw.,

d) in eine Material- oder Fabrikationsateuer für die Verarbeitung von ungeschlagenem Bier.

Letztere beiden Steuerarten waren von untergeordneter Bedeutung. Bei einer Ausfuhr von mindestens 68,60 1 Branntwein von mindestens 35 Tralles fand eine Rückvergütung von 8,58 Mk. für 1 bl zu 50° Tralles gerechnet statt. Die gleiche Rückvergütung wurde durch das Gesetz vom 19. Juli 1879 (und BundeeratebeschluBS vom 23. Dezember 1879) ausgedehnt auch für den Fall der technischen Verwendung des Spiritus.

Über die Entwicklung der Steuererträge unter dem alten Regime vor 1887 bringt v. Heckei (a. a. 0.) nachstehende, für den Vergleich zu den neuzeitlichen Erträgen der Spiritusbesteuerung interessante Zusammenstellungen.

I. Vor 1871:

Brutto-Ertrag der Brannt- weinsteuer im Nord-

Ausfuhr-

Netto-Ertrag

Steuerjahr:

deutschen Steuergebiet Mill. Taler

Vergütungen Mill. Taler

der Steuer Mill. Taler

1834 . . .

.... s, 86t

0,323

5,535

1838 . . .

.... 6,324

0,223

6,107

1842 . . .

.... 7,084

o,5i9

6,564

1852 . . .

5.315

0,310

5,oo4

1855 . . .

.... 7,407

1,003

6,404

1860 . . .

.... 9.630

i,578

8,103

1865 . . .

11,553

2,417

9,136

1868 . . .

.... 13,238

1,834

ii,749

1871 . . .

.... 14,232

2,569

11,636

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26

Landwirtschaftliche Nebenerwerbe.

IT. Von 1871 bis 1887 (in Millionen Mark):

Steuerjahr:

Brutto-

Übergangs- u. Ansgleicha-

Zoll

Rück-

Netto-

Ertrag

Abgabe

Vergütungen

Ertrag

1871 75 (Burhackn.)

49,788

0,071

*.546

7,076

44,33°

1876

53.40»

0,13«

>•93'

6,402

49,069

1877/78 . . . .

5*.5J9

0,112

1,621

9,061

45,2°3

1878/79 . . . .

54,616

0,111

1,642

8,963

47,410

1879/80 . . . .

53.39»

o.*33

2,085

9,872

45,474

1880/81 . . . .

57.271

0,121

«.7»1

12,077

47,098

1881/82 . . . .

64,002

0,120

»,97»

»7,533

48,510

1882/83 . . . .

58,824

0,119

»>974

»4,955

45,966

1883/84 . . . .

61,176

0,114

2,101

14,484

48,911

1884/85 . . . .

62.435

0,129

4,824

»4,3»°

53,°»2

1885/86 . . . .

65,852

0,105

1,987

»7, »55

50,092

1886/87 . . . .

57,188

0,100

3.609

»4,895

46,005

Die Entwicklung der Branntweinbrennerei

selbst seit 1839 zeigt folgende

Zusammenstellung in

grossen ZUgen auf.1) Es betrug im

Branntweinsteuergebiet:

Produktion

Export und industrieller

Trink-

Kartoffelernte in Preussen,

Preise

In den Jahren:

hl

Verbrauch

konsum

i,oo = gute

auf Mark

10000 Lit.-Proz. hl

hl

Ernte

reduziert

1839—45 . . .

I 65I OOO

80 000

t 571000

?

43,7

1846—56 . . .

I 327000

106 OOO

1 221000

0,66

63,5

1857—60 . . .

I 681 OOO

261 OOO

1 421 OOO

0,87

54,2

1861 70 . . .

2 205 OOO

423000

1 782000

0,81

55.3

1871 80 . . .

3 178000

496 OOO

2 682 OOO

0,84

5»,5

1881—84 . . .

3816 OOO

947000

2869OOO

0,99

50,1

1885 86 . . über

0

8

0

0

0

1 000 000 Uber 3 000 000

1,08

43,»

Die allgemeinen Warenpreise in der Gegenwart sind gleich 100 gesetzt, für die sechs Perioden (nach Soetbeer) die Preise im Verhältnis hierzu auf 75,96 110 113 117 107 angesetzt.

Die Entwicklung der Ausfuhr und der gewerbliche Verbrauch von 8prit, Spiritus und Branntwein des Branntweiu-Steuergebiets gestaltete sich nach den Aufstellungen von Emil Meyer wie folgt: Im Durchschnitt von

1839—50 . . . . 86100 hl Alkohol (10000 Lit.-Proz.).

1851—60 .... 173000

1861 70 .... 422000

1871 1880/81 , . 496000

1881/82 1885/86 . 946000

*) Theod. Laves. Die Entwicklung der Brennerei und der Branntweinbestenerung in Deutschland, insbesundere das neue Branntweinsteuergesetz vom 24. Jnni 1887; Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft XI. Jalirg., Leipzig 1887, S. 430—542. Die Arbeit bietet statistisch gute Materialien, ist aber in manchen, besonders technischen Teilen nnr mit Vorsicht zu benutzen.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

27

Der Export ohne den gewerblichen Verbrauch betrog:

1872 73 401000 hl Alkohol.

>874—75 463000

1876—1877/78 483000

1878/79 1879/80 588000

1880/81 1881/82 843000

1882/83—1883/84 845000

1884/85 1885/86*) 860000

Den grossen, besonders durch die Entwicklung der Technik bewirkten Abstand zwischen der Brennerei im ersten Drittel des Jahrhunderts und einige 50 Jahre spater zeigt sich aus nachstehender Gegenüberstellung:*) Bei einer Aus- beute von 4 °/0 des Maischraumes im ersten Zeitraum berechnete sich die Steuer auf 16 Mk. für 1 hl Alkohol, so dass ein unmittelbarer Vergleich der gleichen Steuerstufen von 1831 und 1885/86 bezüglich der Höhe der Produktion möglich ist. In Altpreussen stellten 1831 12788 Brennereien aus mehligen Stoffen 900000 hl Alkohol oder durchschnittlich jeder Betrieb 70 hl her. Im Jahre 1885/86 hatte Bich die Zahl der Brennereien im gleichen Gebiet auf */& (5214) verringert, die Produktion sich aber auf 3550000 hl Alkohol oder die Durchschnittserzeugung je einer Brennerei auf 682 hl gehoben, also fast verzehnfacht. Im einzelnen gab es Maischraumsteuer zahlende Brennereien mit einer jährlichen Steuerleistung

1831 1885/86 1831 1885/86

bis 150 Mk 2488 488 = 1*/,% 0,1 °/0

>50—150° Mk 7505 1057 = 3O°/0 2,0

1500 3000 Mk 1613 616 = 21 3,0

über 3000 Mk 1182 3053 = 48 95,0

Die mittlere Steuerleistung pro Brennereibetrieb mit Uber 3000 Mk. Steuer- leistung betrug 1831 6400 Mk., 1885/86 16700 Mk. Einen Betrag von 25000 bis 39000 Mk. zahlten 1831 nur 8, 1885/86 aber 600 Brennereien.

In der Zeit von 1871 1887, welche sich durch das Einsetzen der modernen, die Produktion ausserordentlioh fördernden technischen Entwicklung charakterisiert, gestaltete sich das Verhältnis der verschiedenen Produktionskategorien bei den Kartoffelbrennereien wie folgt:

In den Jahren;

bis

600 Mk.

600 bis 3600 Mk.

3600 bis 6000 Mk.

6000 bis 12000 Mk.

Uber

12000 Mk.

>87*— 73

553

>163

5*2

993

>°73

1874—75 ....

. 638

>*35

S*°

975

«3>4

1876—1877/78 . .

. 481

1060

545

1041

1214

1878/79 1879/80

- 458

856

477

977

>3°>

1880/81 1881/82 .

579

95*

434

853

1566

1882/83 1883/84 .

455

860

428

93°

>570

1884/85 1885/86 .

448

862

409

828

>73*

■) 4 Zehntel der ganzen dentseben Spiritus- und Sprit-Ausfuhr gingen allein über Hamburg, 2 Zehntel über Stettin, 1 */, Zehntel über Danzig. 1 Zehntel über andere Häfeu und nur 1 */, Zehntel Uber die Landgrenzen. Nahezu die Hälfte alles in den Aussenhandel aller Staaten der Erde gelangenden Alkohols wurde (1885/86) seitens Ostdeutschland ge- liefert. (Laves a. a. 0.)

*) Nach Laves a. a. 0.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Die Alkoholerzeugung stieg in diesem Zeitraum um 2 Drittel.

Über den Zusammenhang zwischen der Brennerei und dem Bestände der Rittergüter und damit deren landwirtschaftlichen Bedeutung überhaupt gibt folgende

Zusammenstellung (nach Levob a. a. 0.) ein Bild.

Im Jahre 18S2, das zugleich

den Höhepunkt der Brennerei bezeichnete, betrug die Zahl der

Ritterguts- Rittergüter Brennereien

diese in Prozenten der ersteren

im

Königreich Sachsen ....

232

176

76

in

der Provinz Brandenburg . . .

1444

37«

26

n

Bayern rechts des Rheins . .

83

«9

43

n

der Provinz Sachsen und Anhalt

94z

«74

18

n

Schlesien

»837

3««

«7

*

Rheinland und den beiden Hessen

126

22

«7

n

Westpreussen

*3*7

«77

«3

n

Posen

1967

*3*

12

n

Pommern

zii3

244

11

r>

»

Ostpreussen

Südwestdeutachland (Baden,

Württemberg, Reichslande,

1647

186

II

Hohenzollen)

Hannover, Westfalen, Braun-

76

S

IO

schweig, Lippe, Waldeck .

374

45

7

Thüringen

«43

8

6

n

den beiden Mecklenburg . . .

1*85

18

«.5

•»

Schleswig-Holsteih und Lübeck

387

4

I

in Deutschland

«3 958

«974

«4.5

Setzt man die (reBamt-Alkoholproduktion pro Kopf der landwirtschaftlichen Bevölkerung in Altpreuseen gleich 100, so stellt sich die in den einzelnen Provinzen auf den Kopf der dortigen landwirtschaftlichen Bevölkerung entfallende Alkohol- erzeugung wie folgt:

1833/38 1885/86

in Brandenburg 182 184

der Provinz Sachsen .... 134 112

Schlesien 102 96

Rheinland 99 27

Pommern 97 131

Westfalen 91 55

l Ostpr. 34

» Ost- und Westprenssen. . . . 7 * | Wegtpr- ?6

Posen . . . 56 154

Aus den vorstehenden Zusammenstellungen ist nach verschiedenen Richtungen hin erkennbar, wie die Steigerung der Produktion auch eine Yergrösserung der Betriebe bedingte. Das Schwergewicht der Produktion lag zwar nach wie vor bei den landwirtschaftlichen Brennereien, die mit einer Durchschnittserzeugung von

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

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ca. 600 bl1) einen mittleren Betrieb darstellten und damit besondere gegenüber der ausserordentlichen Ausdehnung der Zuckerfabriken sich noch innerhalb des Rahmens des landwirtschaftlichen Nebenbetriebes hielten.

Nichtsdestoweniger ist besonders seit Beginn der 80 er Jahre, wo die Pro- duktion und die Ausfuhr mit fast 4 Mill. beiw. 1 Mill. Hektoliter ihren Höhepunkt erreichte, eine schnellere Konzentration der Produktion auf die gewerblich grösseren, fast die ganze Produktionssteigerung seit 187z auf sich vereinigenden Betriebe unverkennbar. Im Zusammenwirken der mit dem allmählichen Nachlassen des Exports*) drückend fühlbaren Überproduktion und dem Sinken der Preise3) trat die Gefahr einer Minderung und Zurückdrängung der landwirtschaftlichen Brennerei- betriebe durch die rein gewerblichen Grossbetriebe und damit eine Schädigung der in manchen östlichen Gebieten bis zu 50 °/0 ihres Kartoffelbauea auf die Brennerei angewiesenen Landwirtschaft mehr und mehr in den Vordergrund. Dazu kamen gleichzeitig erheblich gesteigerte finanzielle Bedürfnisse des Reichs, die den schon lange gehegten Wunsch nahe legen mussten, aus der Brennerei höhere steuerliche Erträge zu erzielen als bisher, zumal diese gegen die Ergebnisse der Branntwein- besteuerung in anderen Ländern (Frankreich, Österreich, Russland, Schweiz) weit zurückstanden.

Das durch die Produktionskrisis komplizierte Problem einer finanziellen und wirtschaftspolitisch fruchtbaren Reform der Branntweinbesteuerung drängte notwendig einer radikalen Lösung zu. 1886 trat die Reichsregierung mit dem ersten Ent- wurf eines Branntweinmonopols hervor, das sich auf die Verarbeitung, Reinigung und den Vertrieb desselben erstrecken sollte, während die Erzeugung der Rohware der privaten Tätigkeit überlassen bleiben sollte. Gegenüber einem auf 30 40 Mk. pro Hektoliter reinen Alkohols angeeetzten Ankaufspreise für die Rohware wurde auf einen durch die staatlichen Kleinverschleisser zu erzielenden KleinverkaufspreiB von zoo 300 Mk. für 1 hl Alkohol gerechnet. Die ver- bleibende Differenz abzüglich der Kosten für Raffination und Verarbeitung ergab einen Ertrag von insgesamt 669 Mill. Mark, wovon noch 366 Mill. Mark für die Kosten der Monopolverwaltung und EntBchädigungsleistungen abgingen, so dass ein Reinertrag von 303 Mill. Mark = 48 °/0 aller damaligen Reichseinnahmen verblieb.

Diese, sowie drei nachfolgende Entwürfe Bcheiterten jedoch an dem Wider- stande der Reichstagsmehrheit*) und es kam schliesslich als Kompromiss das

') Was bei zoo Arbeitstagen einer Erzeugung von ca. 300 1 täglich entspricht, wozu ausser dem Betriebsleiter durchschnittlich 3 4 Arbeiter benötigt werden.

*) Besonders unter der gesteigerten Konkurrenz der dnreh Exportprämien geförderten Spiritusansfuhr Österreichs und Russlands.

*) Der Jahresdurclischnittspreis für Spiritus (10000 Lit.-Proz.) betrug beispielsweise an der Berliner Börse loco ohne Fass:

1879 .... 54,00 Mk. 1883 .... 53,40 Mk.

1880 .... 60,70 1884 .... 47,60

881 .... 55,00 1S85 .... 41,60

1882 .... 48,80 1886 .... 37,00

*) Die Schweiz batte unter dem 23. Dezember 1886 dm) Alkoholmonopol mit Erfolg eingeführt.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Gesetz vom 24. Juni 1887, betreffend die Besteuerung des Brannt- weins (K.-G.-B1. 8. 253), zustande.

B. Die Zeit nach 1887 bis 1895.

Das neue Gesetz, das am 1. Oktober 1887 in Kraft trat, beseitigte zunächst die landesgesetzliche Sonderbesteuerung der Spiritnsproduktion in Bayern, Württem- berg und Baden. A1b hauptsächliche Besteuerungsart wurde 1. die VerbrauchB- abgabe von fertigem Spiritus eingeführt, die fortab den weitaus grössten Teil des Steuerertrages der gesamten Spirituserseugung ausmachte. Nach der Novelle vom 4. April 1898 wurde die für die unterschiedliche Bemessung der Verbrauchs- abgabe geschaffene Kontingentierung der Produktion in der Weise fest- gelegt, dass der niedrigere Betrag auf 0,50 Mk. für das Liter reinen Alkohols für die Dauer von 5 Jahren von derjenigen Jahresmenge der Produktion bemessen wurde, die der im Durchschnitt der jeweils letzten 5 Jahre in den verbrauchs- abgabepflichtigen InlandBverbrauch übergegangenen Branntweinmenge entsprach.1) Für die darüber hinaus hergestellte Branntweinmenge wurde ein erhöhter Abgaben- satz von 0,70 Mk. bestimmt. Für Branntwein, der im freien Verkehr einer weiteren Verarbeitung zum Zwecke des Genusses unterworfen wird, kann nach näherer Bestimmung des Bundesrats die Abgabe bis zu 5 °/0 erlassen werden.*) Die Bemessung des auf die einzelne Brennerei entfallenden Kontingentsspiritus geschieht anteilig nach dem Durohsohnitt ihrer bisherigen Produktion in den letzten 5 (ursprünglich 3) Jahren, wobei für besondere Fälle (Nichterreichen des zuerteilten Kontingents, längerer Betriebsstillstand, Betriebswechsel u. a.) entsprechende Modifikationen vorgesehen sind. Für neu entstehende Brennereien findet eine Kontingentierung nur statt, wenn sie landwirtschaftliche oder Materialbrennereien waren, und auch nur bis zum Betrage von 80000 1 für erstere und 8000 1 für letztere. Gehen landwirtschaftliche oder Materialbrennereien zum „gewerblichen Betriebe“ Uber, so verlieren sie die Berechtigung, Spiritus zum niedrigeren Abgabensatz herzuBtellen. Bei Brennereien, deren für die Kontingentierung ent- fallende Erzeugungsmenge 150000 1 Ubersteigt, wird dieselbe um jedoch

nicht unter 150000 1 herabgesetzt. Umgekehrt können nach BundesratsbescblusB solchen landwirtschaftlichen und Materialbrennereien, die in einem Betriebsjahr nicht mehr als 10 hl reinen Alkohols herstellen, ihre Gesamterzeuguug zum niedrigeren Abgabensatz herstellen. Ferner kann bei solchen Brennereien, die jähr- lich nicht mehr als 1500 hl Bottichraum bemaischen, oder bei Bierabfällen ver-

') Anfänglich (bis 1898) war als „GeBamtkontingent* die Jahreserzeugungsmenge bestimmt, welche einem Verbrauch von 4,5 1 reinen Alkohols auf den Kopf der bei der jedesmaligen letzten Volkszählung ermittelten Bevölkerung desBeichssteuergebiets gleichkam. Die Neufeststellnng desselben und des davon erhobenen niedrigeren Abgabensatzes sollte alle 5 Jahre erfolgen.

*) Von der zum niedrigeren Abgabensatz zugelassenen Branntweinmenge wird der Anteil, der in Bayern, Württemberg, Baden und Hohenzollern hergestellt werden darf, in der Weise ermittelt, dass ihnen nur '/, der für das ganze ßeich pro Kopf der Bevölkerung zugelassenen Menge auf den Kopf ihrer Bevölkerung angerechnet wird.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

31

arbeitenden Brennereien gleicher Grösse und bei den Materialbrennereien von Lande« wegen die Abgabe im Wege der Abfindung erhoben werden und das System der steuerlichen Kontrolle in wesentlichen Punkten vereinfacht und erleichtert werden. Dasselbe gilt filr diese Brennereien auch bezüglich der Maisohbottich- und Materialsteuer.

Die Erhebung der Verbrauchsabgabe erfolgt, sobald der Branntwein aus der steuerlichen Kontrolle in den freien Verkehr tritt, und wird von demjenigen erhoben, der ihn zur freien Verfügung erhält, wobei jedoch die Zahlung der Abgabe bis zu 3 Monaten und gegen Sicherstellung auch darüber hinaus gestundet werden kann.1) Der Sicherung des Steuerertrages dient ein ansgedehntes System von Kontrollmalsregeln gegen heimliche Ableitung oder Entnahme von alkoholhaltigen Dämpfen, Lutter oder Branntwein und Bestimmungen Uber Lagerung und Steuor- verschluss des Branntweins.

Von der Verbrauchsabgabe befreit und bei Feststellung des Gesamtkontin- gents ausser Ansatz bleibt der in den Ausfuhrhandel gelangte und zu gewerb- lichen und technischen Zwecken, zur Essigbereitung und (mit Genehmigung des Bundesrates) wissenschaftlichen und Heilzwecken verwandte Spiritus. Die Brennerei- besitzer sind berechtigt, gegen Übernahme der Kosten die amtliche Denaturierung ihres Branntweins in ihren Brennereien zu verlangen.

2. Als organische, besonders auch steuertechnisch wichtige Ergänzung der Verbrauchsabgabe blieb die Maischbottich- und Materialsteuer in Kraft bestehen, erstere jedoch fortab mit der Beschränkung auf landwirtschaftliche Brennereien. Der Begriff derselben erfuhr gegen früher eine bemerkenswerte Er- weiterung. Zunächst sollten als solche gelten „diejenigen während des ganzen Betriebsjahres ausschliesslich Getreide oder Kartoffeln (jedoch nicht notwendig selbstgebaute) verarbeitenden Brennereien, bei deren Betrieb die sämtlichen Rück- stände in einer oder mehreren den Eigentümern oder Besitzern der Brennerei gehörenden oder von denselben betriebenen Wirtschaften verfüttert werden und der erzeugte Dünger vollständig auf dem den Eigentümern oder Besitzern der Brennerei gehörigen oder von denselben bewirtschafteten Grund und Boden verwendet wird“. Ferner kann nach näherer Bestimmung des Bundesrats der Brennereibetrieb fortab auch dann noch als landwirtschaftlicher behandelt werden, „wenn eine vorüber- gehende Verausserung von Schlempe oder Dünger erfolgt oder wenn neben Kar- toffeln und Getreide im Zwischenbetriebe selbstgewonnene nichtmehlige Stoffe allein verwendet werden“.

Der bisherige Satz der Maischbottichsteuer mit 1,31 Mk. für jedes Hektoliter Rauminhalt der Maischbottiche und für jede Eiumaischung wurde beibehalten, jedoch zugunsten der kleineren landwirtschaftlichen Brennereien derart abgestuft, dass, Bofern sie nur während der Zeit vom 16. September bis 15. Juni nicht länger als 81/, Monate im Betriebe sind, nur erhoben werden:

*) Der Reinertrag der Verbrauchsstener wird den Einzelstaaten nach Mafsgabe der matrikularraässigen Bevölkerung, mit der sie zmn Gebiet der Branntweinsteuer-Gemeinschaft gehören, überwiesen.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

a) */10 der Steuer, wenn an einem Tage durchachnittlich nicht mehr als 1050 1 Bottichraum bemaiacht werden,

b) bei einer täglichen Durchschnittabemaiachung bia 1500 1,

c) ®/M bei einer durchachnittlichen täglichen Bemaiachnng von 1500 3000 1 Bottichraum.1)

Für die Materialbrennereien, d. h. solche, die während des ganzen Betriebs- jabres lediglich nichtmehlige 8toffe mit Ausnahme von Melasse, Rüben und Rübensaft verarbeiten, schwankt je nach den verwendeten Materialien der Steuersatz für den Hektoliter von 0,25 0,85 Mk. und ist ebenfalls abgestuft, indem die Steuer von den im ganzen Jahre nicht mehr als 50 1 reinen Alkohol erzeugenden Brennereien mit nur */10 und von den 50 100 1 im Jahre erzeugenden Brennereien mit nur ®/10 erhoben wird.

Bei der Ausfuhr von Branntwein wird die Maischbottich- und Materialsteuer in Gestalt einer nach näherer Festsetzung des Bundesrats gewährten Bonifikation von 16,01 Mk. für 10000 Lit.-Proz. rückvergütet. Desgleichen findet sie auch bei Denatnrierung des zu gewerblichen und technischen Zwecken, wie des zu Heil- und wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Spiritus statt, wofür vom Bundesrat be- sondere Bestimmungen erlassen aind.

3. Infolge des im Gesetz von 1887 bestimmten Wegfalls der Maischbottich- und Branntweinmaterialsleuer für die gewerblichen Brennereien wurde der zum steuerlichen Ausgleich notwendige Ersatz durch einen Zuschlag zur Verbrauchs- abgabe geschaffen, der für den in solchen Brennereien hergestellten Branntwein, soweit er der Verbrauchsabgabe unterliegt, 0,20 Mk. für das Liter reinen Alkohol beträgt, jedoch für kleinere gewerbliche Brennereien unter gewissen Voraus- setzungen bis auf 0,16 Mk. für das Liter abgestuft ist.

Im Interesse der besonders auch von den Brennereien selbst oft erwünschten Einheitlichkeit der Besteuerung kann dieser Zuschlag zur Verbrauchsabgabe auch von den landwirtschaftlichen Brennereien auf deren Antrag an Stelle der Maisch- bottichsteuer, sowie an Stelle der Materialsteuer von den Materialbrennereien er- hoben werden (bei diesen jedoch auch ohne deren Antrag aus allgemeinen Zweck- mässigkeitsgründen), wobei ebenfalls entsprechende Abstufungen des Steuersatzes für die verschiedenen Betriebskategorieen zugunsten der kleineren Brennereien vor- gesehen sind. Für die landwirtschaftlichen Brennereien ist die hiernach geltende Abstufung des an Stelle der Maischbottichsteuer erhobenen Zuschlages zur Verbrauchssteuer folgende:

a) In Bronnereien, die in oinem Jahr nicht mehr als 100 hl reinen Alkohol er- zeugen, während derjenigen Monate, in denen sie ohne Hefenerzeugung betrieben werden, 0,12 Mk. für das Liter reinen Alkohol und während derjenigen Monate, in denen sie mit Hefenerzeugung betrieben werden, 0,16 Mk.

') Gelangen jedoch während eines Kalendermonats in einer der bezeichncten Brennereien mehr als 1050, 1500 oder 3000 l Bottichranm durchschnittlich täglich zur Bemaisehung, so wird für den Monat der entsprechend höhere Steuersatz erhoben. Wird die Betriebefrist von 8 */, Monaten überschritten, so ist der volle Maischbottichstenersatz für die ganze Betriebszeit zu entrichten.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

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b) In Brennereien, die in einem Jahr mehr als roo, aber nicht mehr als 150 hl reinen Alkohol erzeugen, während derjenigen Monate, in denen sie ohne Hefen- erzeugung betrieben werden, 0,14 Mk. und in denjenigen Monaten, in denen sie mit Hefenerzeugung betrieben werden, 0,18 Mk. für dae Liter.

c) In Brennereien, die in einem Jahr mehr als 150 hl reinen Alkohol erzengen,

0. 16 oder 0,18 Mk. _für das Liter, sofern sie vor dem 1. April 1887 bereits bestanden haben und an einem Tage nicht mehr als toooo 1 bezw. 10000 hiB 20000 1 Bottichraum bemaischen, und zwar nur für den Umfang des vor dem

1. Oktober 1887 geübten Betriebes. Für diejenigen Monate, in denen Hefe erzeugt oder Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeitet wird, fallt die Steuer- ermäBsigung fort.1)

DaB Gesetz von 1887 bedeutete nach der fiskalischen Seite einen durch- schlagenden Erfolg. Es betrugen die Branntweinsteuer - Erträge von 1887/88 bis 1894/95:

(Siehe Tabelle Seite 34).

Allein dnrch die Yerbrauchsabgabe stieg der jährliche BrauntweinBteuer- ertrag auf Uber 100 Mill. Mark und dem Reich ist seitdem eine neue grosse Steuer- quelle erschlossen.

Wirtsobaftspolitisch erwies sich die Einführung des Grundsatzes der Kontin- gentierung der Produktion als eine „geniale Konzeption“ des Gesetzgebers. Durch den Steuerzuschlag von 20 Mk. für den Hektoliter auf die Uber daa Kontingent erzeugten Spiritusmengen wurde die Trennung des In- und Auslandspreises bewirkt und den am Kontingent beteiligten Brennereien der ihnen gebührende Anteil an der Versorgung des Inlandsmarktes sicher gestellt. Desgleichen trugen die elasti- schere Fassung und Anwendung deB steuerlichen Begriffs der landwirtschaftlichen Brennereien und die den kleineren unter ihnen gewährte Schonung mittels der jeweiligen Steuerabstufungen wesentlich dazu bei, ihren gefährdeten Bestand gegen- über den energisch vorwärts drängenden gewerblichen Grossbetrieben sicher zu stellen.

Wenn dennoch in der Folge diese durch die 87 er Gesetzgebung gewähr- leisteten Vorteile der Brennerei nur in beschränktem Mafse zugute kamen und schliesslich in der Gesamtwirkung zu einer schweren Schädigung der Spiritus- produktion führten, die auch für die landwirtschaftlichen Betriebe durch die er- wähnten Sicherstellungen relativ gemildert, aber nicht aufgehoben werden konnten, so war dies in erster Linie duroh die in Anbetracht der ohnehin ungünstigen Absatzkonjunkturen zu starke Steuerbelastung verschuldet.

Gegenüber der bisherigen Steuerbelastung von z. B. 16 Mk. auf daB Hekto- liter Alkohol, welche bei einem Durchschnittspreise von 50 Mk. fUr das Hekto- liter = 32 °/0, also fast ein Drittel vom Werte ausmachte, war nun durch den Hinzutritt des fUr die Preisbildung mafsgebenden Verbrauchsabgabesatzes von 70 Mk. die Belastung für 1 bl Alkohol auf 86 Mk. gestiegen; wenn man die duroh die technisch vervollkommnete Betriebsführung, speziell daB Dickmaisch- verfabren, inzwischen erzielte grössere Alkoholausbeute und die Ermässigungen des

*) Die Abstufung unter c ist analog der fllr die gewerblichen Brennereien vorge- sehenen Abstufung.

Meltzso, Boden des preusa. Staates. Till. 3

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*) Auf Grund der Bundesratabeschlüase vom 3. November 1887, 12. Juli 1888, 14. März 1889 und 7. November 1889 kann auf Antrag der Breuner Kontingentabranntwein statt mit 50 Mk. mit 70 Mk. pro Hektoliter abgefertigt werden, wofür denselben Berechtigungsscheine erteilt werden, die auf die Differenz zwischen dein niedrigeren und höheren Steuersatz lauten und zu allen Zahlungen der geschuldeten Branntweinsteuern verwendet werden können.

34

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

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Branntweinsteuer-Erträge von 1887/88 bis 1894;'%.

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

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Steueraatzei für die kleineren Brennereien mit berücksichtigt, wenigstens auf 84 Mk. (14 + 70 Mk.). Bei gleichbleibendem Preisniveau, dem nunmehr ein Preis von 120 Mk. (50 + 70 Mk.) für das Hektoliter entspraob, stellte sich somit die neue Stenerbelaatung (84 Mk.) auf 70 °/0 des Verkaufswerts des Spiritus. In Wirklichkeit aber erhob Bich infolge des nach der Steuererhöhung eingetretenen anhaltenden Preissturzes zu einem Durchschnittspreis von rund 37 Mk. (in den Jahren 1888 1895 an der Berliner Börse) die steuerliche Belastung noch viel höher, nämlich auf fast 79 °/0! Auf den unversteuerten Wert des Erzeugnisses bezogen, stellte sich die neue Steuerlast sogar auf rund 365 °j0, gegen 47 °/0 vor 1887!

Der Verbrauch speziell von Trinkbranntwein ging infolgedessen erheblich zurück. Derselbe betrug in den Betriebsjahren:

1887/88 168,4 Mill. Liter.1)

1 888/89 2ih9 .

1889/90 226,6

«890/9« 215,6 e

«89«/9* 216,2

«892/93 221,5 »

1893/94 222,6 n

1894/9S 218,4

Vor 1887 betrug der Trinkverbranch noch oa. 300 Mill. Liter, sein Rück- gang betrug daher trotz der inzwischen erfolgten Bevölkerungszunahme in diesem Zeitraum etwa ein Drittel.

Am empfindlichsten ging der ehedem auf ein Viertel der Produktion sich be- laufende Export zurück, der besonders mit dem am 1. Februar 1892 erfolgten Ablauf des Deutsch-Spanischen Handelsvertrages vollends zur Bedeutungslosigkeit zusammen schrumpfte.

Deutschlands Spiritus-Export betrug:*)

1885 87,70 Mill. Liter.

1886 74,60

1887 53,20

«888 32,30 *

1889 24,20

1890 29,10

189« «5»00 *

1892 8,33

1893 9.70 n

1894 7.70

’) Das Jahr 1887/88 ist als EinfUbrungsj&hr der neuen Besteuerung statistisch nicht verwendbar.

*) Im Gegensatz hierzu entwickelte sich infolge ihrer PrämiennnterstUtznng die Spiritus-Ausfuhr Österreich-Ungarns von 188S/89 bis 1894/95 von 109000 hl auf 243000 bl und die Russlands in der Zeit von 1891/92 bis 1895/96 von 14,72 Mill. Liter anf 19,17 Mill. Liter. Die Branntwein-Ausfuhr Grossbritanniens und Irlands stieg in den Jahren 1884/85 bis 1895/96 von 4,44 Mill. Liter auf 11,09 Mill. Liter.

3*

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Die ungünstige Rückwirkung auf den landwirtschaftlich wichtigen Rohstoff- verbrauch der Brennereien blieb denn auch nicht aus. Der Kartoffelverbrauch der Brennereien in der früheren (Norddeutschen) Steuergemeiuschait betrug:

1887/88 19,39 Mill. D.-Ztr.

1888/89 16,39 n

1889/90 30,06

1890/91 16,15 x s

1891/92 12,73 X x

1892/93 ,8>45 X X

1893/94 *0,43 X X

1894/95 17.15 - X

im Durchschnitt: 17,60 Mill. D.-Ztr.

Es ist hiernach der Kartoffelverbrauch speziell der Norddeutschen Brennereien gegen den während der Jahre 1881/82 bis 1885/86 (27,00 Mill. D.-Ztr.) um mehr als ein Drittel zurückgegangen! Angesichts der durch die technischen Verbesse- rungen ohnehin ertragreicher gestalteten Kartoffelernten1) musste dieser Rückgang in der landwirtschaftlich wichtigsten Verwertungsart der Kartoffel, besonders in den darauf in erheblichem Mafse angewiesenen Gebieten des deutschen Ostens als eine gTosse Beeinträchtigung ihrer natürlichen Existenzbedingungen fühlbar werden.

Das unaufhaltsame Sinken der Preise beschleunigte den wirtschaftlichen Niedergang des Gewerbes. Der Jahresdurchschnittspreis für Spiritua (zu 10000 Lit.-Proz.) loco ohne Fass an der Berliner Börse batte im Mittel der Jahre von 1879 bis 1886 noch 49,90 31k., also fast 5oMk. betragen. Nach 1887 entwickelte er sich wie folgt:

1888 32,81 Mk.

>889 33,52

•890 37-92

>89« 52x37 »’)

2892 38,60 ,,

>893 34,81 x

2894 32,46 X

im Durohschnitt: 34,85 Mk.

*) Es betrug der Ertrag der Kartoffelernten

in Deutschland in Preussen

1887 252,7 Mill. D.-Ztr. 161,6 Mill. D.-Ztr.

1888 219,1 X n >40,0

'889 266,0 169,3 X X

'890 233,0 141,8 »

185,6 113,0 X

1892 279,6 169,0

1893 322,8 206,7

1894 290,5 189,5 .

1*95 3*7,9 , » 217,3 »

*) Das Jahr 1891 zeigte infolge der abnorm schlechten Kartoffelernte von 1890/91 ausnahmsweise hohe Preise und ist daher zu Vergleichen nicht geeignet nnd deshalb auch fUr die Dnrcbschuitteberechuung ausser Rechnung gelassen.

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37

Die fUr du Brennereigewerbe in diesem Jahre hieraus erwachsene Minderung ihrer Rentabilität ist auf mindestens 50 Mill. Mark im Jahresdurchschnitt zu schätzen.

Die Voraussetzung, dass das Kontingent in der Regel kleiner als der volle Inlandsbedarf sein und somit der Inlandspreis sich nach den Produktionskosten des hfiher versteuerten, zur Deckung des Inlandsbedarfs noch heranzuziehenden Brannt- weins richten und um 20 Mk. steigen werde, erwies sich freilich angesichts der alsbald eintretenden Verbrauchsminderung als unzutreffend, und es musste schliess- lich, um du Verhältnis wieder ins richtige Qieichgewicht zu bringen, dazu ge- schritten werden, die Bemessung des Kontingents auf einer anderen Basis zu bewirken, was dann durch die oben erwähnte Novelle vom 4. April 1898 geschah.

Es gelang nur, die Preisdifferenz von 20 Mk. zwischen Kontingent und Snperkontingent zu fixieren,1) im übrigen fiel der Preis für den Superkontingents' Spiritus um ca. 20 Mk., während der Kontingentsspiritus vor weiterem Preissturz bewahrt blieb. Von etwaigem Mehrerlös aus ihm infolge des Kontingents und irgend welcher darauB resultierenden konkreten Zuwendung für die Kontingents- brennereien konnte überhaupt nicht die Rede sein. Die insgesamt 40 Mill. Mark ausmachende steuerliche Ertragsminderung durch Wiederbelastung des Kontingents- spiritus wurde vielmehr völlig absorbiert durch die infolge des Preissturzes ge- zeitigte Minderung der Rentabilität der Produktion.*) Den Gesamtverlust des

*) Diese „Inlandsprämie“ wurde mit Hilfe der Berechtigungsscheine ge- sichert. Da Kartoffelspiritus gemeinhin unversteuert gehandelt wird, so wurde der (billigere) 70er Spiritus vornehmlich zur Ausfuhr und zu technischen Zwecken und der (teurere) 50er Spiritus zum inländischen Trinkverbrauch verwendet. Jener hat daher einen weiteren, dieser einen engeren Markt. Durch die Berechtigungsscheine wird nun eine Überftlllnng des Markts mit 50er Spiritus und damit die Gefahr eines Preisdrucks verhütet, denn der Brenner kann seinen 50er Sprit jederzeit in einen 70er umwandeln, wenn dieser zurzeit mehr gesucht ist, und dafür über einen auf die Steuerkasse lautenden Gutschein von 20 Mk. für jedes Hektoliter „umgewandelten“ Spiritus verfügen, (v. Heckei a. a. 0.)

*) Es betrug in den Betriebsjahren

1887/88

1888/89

1889/90

1890/91

1891/92

1892/93

i*93/94

1894/95

die Geuunt- Alkohol-Krzeugung hl

. 3058025

. 2727061

3144801 2969149 . 2948244

. 3028920

. 3262685

2951671

das für die Im Betriebe gewesenen Kartoffel- Brennereien festgesetzte Kontingent

* 935 537 1990257 1977032

1 923441

2134427

2031877 2 145040 2 188762

im Jahresmittel: 3011320 2040797

Da* Kontingentaqnantnm stellt daher durchschnittlich 2 Drittel der Gesamterzeugung dar. Auf die Gesamterzeugung nmgelegt würde sich deshalb der auf das Hektoliter Kou- tingentbranntweins 20 Mk. betragende Steuererlass auf 13,33 Mk. reduzieren. Nach Berech- nungen von WittelshOfer (Zeitschrift für Spirit usindustrie 1894) stellt sich die höchste

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Gewerbes vermochte vielmehr die relativ bessere Verwertung des Kontingents- spiritos nioht annähernd auszugleichen.

Immerhin reichte sie aber aus, besonders die kleineren landwirtschaftlichen Brennereien wenigstens in ihrem Bestände zu erhalten, und der Druck der neuen Steuerauflage war vormöge der Kontingentierung geschickt verteilt, so daBS trotz der Beseitigung der Steuergrenze nach Sflddeutschland der billiger produzierende Osten für die süddeutsche Brennerei nicht den anfangs befürchteten Wettbewerb im Gefolge hatte.

Je länger, desto mehr drohte aber die Stagnation der Spirituserzeugung dem Gesamtgewerbe gefährlich zu werden und zur Verhütung weiterer Schädigungen der auf die Brennerei angewiesenen Landwirtschaft erschien es unabweislich, neue Bahnen für die Produktionsentwicklung zu eröffnen. Die Möglichkeit hierzu bot die Förderung in der technischen und gewerblichen Verwendung des Spiritus, deren rasche Zunahme in diesem Zeitraum den einzigen Lichtblick in der allge- meinen Depression der Brennerei bedeutete. Während sie 1886/87 our >8,31 Mill. Liter betragen hatte, stieg sie nunmehr in folgender Weise:

1887/88 3fli75 Mill. Liter.

1888/89 431*3 » »

1889/90 53, 14 .

1890/91 51,91

1891/92 55.13

1892/93 60,67 * r

1893/94 66,44 r

1894/95 71,88

Von 1886/87 bis 1894/95 betrug hiernach die Zunahme in der technischen und gewerblichen Verwendung des Spiritus etwa 64 Mill. Hektoliter; die Abnahme des Trinkverbrauchs von Branntwein betrug im gleichen Zeitraum gegen 80 Mill. Hektoliter, wurde also zu fast ®/( wettgemacht durch die in der kurzen Zeit von 8 Jahren bewirkte Steigerung der technischen Spiritusverwertung. Es musste aus- sichtsreich erscheinen, die Verwertung der Spirituserzeugung nach dieser Richtung hin weiter zu entwickeln. Auch für die wünschenswerte Wiederbelebung des ehe- mals hocbgediehenen, qualitativ in erster Linie stehenden deutschen Spiritusexports lag es nabe, nach dem Vorgänge der erfolgreich konkurrierenden Staaten ent- sprechende fördernde Mittel zur Verfügung zu stellen.

Verwertung fllr 1 Ztr. Kartoffeln bei einem Spirituspreise von 50 Mk. auf 1,40 Mk. und bei einem Preise von 38 Mk. auf o,68 Mk. Bei einem Bedarf von 18 Ztr. Kartoffeln auf 1 hl reinen Alkohol würde sich sonach die Gesamtverwertnng dieser Kartoffelmenge bei einem Spiritnspreise von 50 Mk. auf 25,20 Mk. (= 18 . 1,40) und bei einem Preise von 38 Mk. und weniger auf etwa 12 Mk. (=18.0,68) stellen. Die durch den Preisrückgang von 50 auf 38 Mk. und weniger für das Hektoliter .Spiritus bewirkte Minderung in der Verwertung der dazu verwandten Kartoffeln beträgt mithin Uber 13 Mk., also genau so viel, als der für die Spiritusproduktion im Gesamtdurchschnitt sich auf 13,30 Mk. stellende Kontingenta- Steuern ach lass.

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C. Die Gesetzgebung nach 1896.

Diesen Zweck verfolgte die unter dem 16. Juni 1895 als ein besonderer Zusoblag zur Verbrauchsabgabe eingefilhrte Brennsteuer, welche in der Haupt- sache nur von den grosseren, zur Überspannung der Produktion immer zuerst neigenden Brennereien erhoben, in ihrem Ertrage ausschliesslich verwendet werden sollte, sowohl für die Förderung des Exports wie der gewerblichen und technischen Verwendung des Spiritus die Mittel zu liefern. Auf etwaige besondere Mehrein- nahmen daraus für die Keiobskaase wurde verzichtet.1)

Das Gros der landwirtschaftlichen Brennereien (1895/96 stellten 11800 Brennereien nur je 250 300 hl reinen Alkohol her) blieb von der Steuer, die erst bei einer Alkoholerzeugung von Aber 300 hl einsetzte, unberührt. Den ver- schiedenen Kategorien der der Steuer unterworfenen Brennereien entsprechend war sie in progressiv steigender Weise gestaffelt.

Es waren unterschieden: 1. landwirtschaftliche und gewerbliche Brennereien, die während des ganzen Betriebsjahres weder Hefe erzeugen, noch Melasse, Baben oder Rübensaft verarbeiten. Die Steuer steigt hier bei 300 1800 hl Erzeugung füt je 300 hl um 0,50 Mk. für das Hektoliter, bei 1800 3000 hl für je 200 hl um desgleichen und beträgt bei Uber 3000 hl Produktion für das Hektoliter 6 Mk. 2. Brennereien, die Hefe erzeugen, gewerbliche Brennereien, die Melasse, Rüben oder Rabensaft verarbeiten, und Materialbrennereien: FQr sie steigt die Steuer um 0,50 Mk. für das Hektoliter von 300—1000 hl Erzeugung für je 200 hl, von 1000 1700 hl für je 100 hl und beträgt bei 1700 hl Erzeugung und mehr 6 Mk. für den Hektoliter reinen Alkohol. In landwirtschaftlichen Genossenschafts- brennereien, die schon vor dem 1. April 1895 bestanden haben, wird die Brenn- steuer für den Umfang des bisherigen Betriebes nur zu “/4 der vorstehenden Sätze erhoben. 3. Die landwirtschaftlichen (über 300 hl Alkohol erzeugenden), Maisch- bottichsteuer entrichtenden Brennereien. Für jedes vom 16. Juni bis 15. September hergestellte Hektoliter Alkohol wird eine für das Hektoliter um 1 Mk. steigende Steuer erhoben bei einer täglichen, in dieser Zeit durchschnittlichen Bottich- bemaiscbung von 1050 1500 1, bei 1500 3000 1 und bei über 3000 L Dieselbe Erhebung findet statt, wenn solche Brennereien in der Zeit vom 16. September bis 15. Juni über 8% Monate im Betriebe sind. 4. Die Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeitenden, am Kontingent beteiligten gewerblichen Brennereien: Überschreiten sie das Kontingent um mehr als ’/g, so erhöht sich für sie die Brennsteuer um 15 Mk. für jedes weitere Hektoliter. Die gleiche Erhöhung greift bei nicht kontingentierten Brennereien bei einer Gesamterzeugung von Uber 20000 hl Alkohol Platz. Beim Übergang solcher Brennereien zur Hefenerzeugung wird die Alkoholmenge, welche der um 15 Mk. erhöhten Brennsteuer nicht unterliegt, um die Hälfte gekürzt. Neu entstehende, Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeitende Brennereien unterliegen für ihre gesamte Erzeugung der Erhöhung der Brenn- steuer, wobei auch für die ersten 300 hl je 15 Mk. vom Hektoliter reinen Alkohols

*) Für die Erhebung und Verwaltung der Brennsteuer wird vom 1. Oktober 1898 ab eine besondere Vergütung an die EiuzeDtaaten nicht gezahlt.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

erhoben werden. Eine Stundung der Brennsteuer fand nicht atatt. Die Entrichtung derselben erfolgte, sobald die erzeugte Alkoholmenge amtlich festgeatellt war.

Nach Mafsgabe der Jahreserträge der Brennsteuer,1) die sich durchschnitt- lich auf 4 Mill. Mark beliefen, wurden für die Ausfuhr von Spiritus und für die Verwendung desselben zur Essigbereitung Prämien von 6 Mk. für den Hekto- liter bewilligt. Aua dem danaoh verbleibenden Überschuss wurden auch für die Verwendung von Spiritus zu anderen „steuerfreien“ (technischen, gewerblichen) Zweoken Vergütungen bewilligt, die anfänglich 1,50 Mk. auf den Hektoliter betrugen und in der Folge bis auf 4,50 Mk. erhöht werden konnten.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Brennereigewerbes schienen nach 1895 in der Tat einen Anlauf zum Bessern nehmen zu wollen. Zwar konnte der Export nicht dauernd gekräftigt werden; die erheblichen Schwankungen in den jährlichen Ausfuhrmengen sind ausser von der Brennsteuerprämie ersichtlich noch in höherem Mafse von den jeweiligen Konjunkturen des Weltmarkts bedingt. Deutschlands Spiritus-Export betrug, nachdem er 1894 mit 7,70 Mill. Liter seinen tiefsten Stand erreicht hatte:

>895

. . . 16,76

Mill. Liter.

1 896

. . . 18,24

n O

>897

. . . 22,82

fl 14

1898 .

. . . 6,02

n 1*

1899

*5,97

r «

1900 ......

- 14,43

n n

1901

. . . 21,96

n

1902

37,64

w «

1903

. . . 74,99

fi «

1904

42,59

ti r

Auoh die Verarbeitung von

Spiritus

zu Essig hielt sich ziemlich stabil,

gleich hier die Prämie jedenfalls '

von Einfluss gewesen sein

dürfte. Es betru,

die zur Essigfabrikation benutzten Alkoholmengen:

in den Jahren

in

Preussen

in Deutschland

1887/88

7,94

Mill. Liter

13,24 Mill. Liter.

1888/89

7,9«

1* n

13,42 *

I 889/9O

8,50

n n

14.57 r

1890/91

. 8,10

n n

>3,89 a *

’) Dieselben beliefen sich

'896/97 ....

. ... auf

3009488

Mk.

1897/98 ....

...

3 140444

1898/99 ....

. . . .

4 180 768

I899/I9OO . . .

. . . .

3694354

fl

1900/01 ....

. . . .

3223067

1901/02 ....

.... n

603 280

1902/03 ....

. . . .

7 232698

n

»9O3.O4 ....

. . *

7763961

rt

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

41

in den Jahren in Prenssen in Deutschland

1891/92 7,91 Mill. Liter 13,50 Mill. Liter.

1892/93 8,78 14,50

«893/94 9 >46 * . «5i49 » v

«894/95 9,26 , «5,03 s »

1895/98 IO, XI 16,64 I.

1896/97 9,78 16,25

1897/98 9.60 » » «6,03

«898/99 9.93 « > *6,36

1900/0« «0,38 17,13 » »

1901/02 10,01 Ä 16,14 * *

«902/03 9,48 15,58

«903/04 9. *3 fi n «5.25 * n

Insgesamt betrug die Zunahme des Verbrauchs seit 1887/88 bis 1898/99 in Preussen 21,2 °/0 und im Deutschen Reioh 21,1 °/0.

Eine nnr unbedeutende Steigerung zeigte ferner der Spiritusverbrauch zu chemischen Zwecken. Eine erhebliche und anhaltende Zunahme zeigte dagegen der Verbranch von denaturiertem Spiritus, der ausser durch die Brennsteuerprämie inzwischen duroh eine Reihe anderer staatlicher Maßnahmen wirksame Unter- stützung gefunden hatte.«)

Von 71,88 Mill. Liter im Betriebsjahre 1894/95 hob sioh der 8piritus- verbrauch zu gewerblichen Zwecken im Jahre

1895/96 auf 80,83 Mill. Liter.

«896/97 . 86,75 »

1897/98 88,94

»898/99 99.oo

«899/1900 104,74 B

Wirklich entscheidend für den raschen Aufschwung des technischen Spiritus- Verbrauchs erwies sich jedoch die Verbilligung seines Preises. Diese bis auf die Basis des Preises für Petroleum, als des stärksten Konkurrenten, weiterzuführen und mit allen Mitteln dauernd zu sichern, war, wie bald erkannt wurde, die wichtigste Voraussetzung für den wünschenswerten weiteren Fortschritt in der gewerblichen Verwertung des heimischen Spiritus. Die Hauptschwierigkeit, an der sohliesslich jeder weitergehende Versuch in dieser Riohtung scheiterte, war aber die einstweilen nooh allen Beeinflnsaungen unzugängliche Gestaltung des Preises für denaturierten Spiritus im Kleinverkauf durch den Zwischenhandel, die nach Ausweis verschiedener, auf umfassendster Unterlage bewirkter Enqueten des Vereins der Spiritusfabrikanten eine Verteuerung bis zu 200 °/0 zur Folge hatte und im

') Befreiung des Kleinverkaufs von der Konzessionspflicht; Verbot, Brennspiritns mit weniger als 87 Vol.-Proz. Qehalt feil zu halten; Gewährung billiger Eisenbahn- frachten.

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42

Landwirtschaftliche Nebengewerbe,

einzelnen eine ansserordentlicbe Willkür anfwies.1) Ein ferneres Hemmnis bildete un- abhängig hiervon der noch unlösliche Zusammenhang zwischen der Preisbildung für denaturierten und anderen Spiritus, indem die an sich bo notwendige Ver- billigung des ersteren auch die Preise für letzteren in bedenklicher, die Gesamt- rentabilität der Produktion in Frage stellender Weise mit herabdrückte. Die Gefahr einer ertragsgefährdenden Preisgestaltung bestand ohnehin nach wie vor, als die hohe steuerliche Belastung des Gewerbes trotz des Hinzukommens der Betriebs- Steuer von 1895 das bei allen Kartoffelbrennereien elementare, im Interesse der Landeskultur auch an sich wohl erklärliche und gerechtfertige Bedürfnis nach Betriebserweiterung, sowie nach Erbauung neuer Brennereien in Gegenden, deren Bodenverhältnisse auf Neueinführung oder Erweiterung des Hackfruchtbaues hin- wiesen, nicht hatte ersticken können. Das Gespenst der Überproduktion tauchte bei jeder momentanen Besserung der allgemeinen Konjunktur auf und drohte die sich allmählich vollziehende Besserung in der Lage des Gewerbes nun wieder in Frage zu stellen.

Aus den Berliner Jahr osdurch sch nittspreisen *) ist diese Sachlage nioht ohne weiteres zu erkennen. Auch die Daten der Produktionsentwicklung bieten an sich

*) Das Ergebnis dieser Erhebungen war folgendes:

Börsenmässiger Spirituspreis für 10000 Lit.-Proz.

April-Mai 1896

Febrnar

1897

Januar

1898

33,5o Mk.

38,00

Mk.

39—40

Mk.

davon

(452 Angaben)

(622 Angaben)

(616 Angaben)

zo— 24 Pf. für das Liter

4,4 0/* } 14,6 "1,

»,9#/. |

•4,9 °/o

*,3 ®/o }

8,7°/,

*5 *9 -

«7

n

'0,2 * J

'3,o /

6,4 - /

34 . »

35-39 » .

»»

n

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Z2,6 t

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*7,2 \ '8,4 /

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*4,2 1 *3,4 /

47,9 *

40—44 »

«

,,

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*6,4 - 1

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*9,8 - \

33,4 .

45—49

n

3,o /

3,6 . I

71

über 50

n

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12,2 \

is : } ,7’7 -

7,4 1 *,4 /

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6,6 t 3,5 /

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oder

*0—34

71

37,* °lo

42,1 °/o

3*. 9*/,

35—50

n

7,

45,*

47,8 .

56,8

50 u. mehr

ff

'7,7

10,0

10,1 ff

Von obigem Börsenpreis kommt noch die Maischbottichrückvergfltnng von 16 Mk. auf das Hektoliter und die Brennstenerprämie mit 1,50 Mk. im Jahre 1896, 2,50 Mk. im Jahre 1897 und 4 Mk. im Jahre 1898 in Abzug.

•) Dieselben betrugen, nachdem 1894 mit 31,46 Mk. der Tiefstand erreicht war:

1895 34, 7> Mk. fllr 10000 Lit.-Proz.

1896 35,00 10000

1897 40,18 10000

1898 47,7z _ 10000

1899 42,4z 10000

Von 1900 ab sind die Berliner Börsenpreise nicht mehr maßgebend; von nun ab ist der Verwertungspreia der Zentrale für Spiritnsverwertung der Mafsstab für den Spirituspreis.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

43

keinen ganz zareichenden Males tab für die trotz aller legielatorieeher Bemühungen and Verbeeserangen immer wieder za kritischen Komplikationen neigende Lage des Spiritasgewerbes.

Die Alkoholerzengang hob sioh von 295,2 Mill. Liter im Betriebsjahre 1894/95 im Jahre 1895/96 auf 333,4 Mill. Liter und betrug

1896/9; 310,0 Mill. Liter.

1897/98 328,8

1898/99 381,6

1899/1900 365,5

Die wahre Ursache dafür, dass für die Spiritusbrennerei die mannigfachen an und für sich wirkungsvollen staatlichen Fördernngsmittel schliesslich immer wieder verkümmert wurden und ihr die positiven Erfolge der grossartigen technisch- wissenschaftlichen Entwicklung eher zum Unsegen als zum Segen aasschlugen, wurzelte in dem je länger, desto weniger damit im Einklänge stehenden System der Spiritusverwertung durch den Handel. „Die Zusammendrängung der Produktion auf einen Teil des Jahres und die Notwendigkeit, den erzeugten Branntwein nach der Abfertigung in der Brennerei alsbald zu veräussern, mussten notwendig die Gestaltung der Marktverhältnisse vielfach dem Zufall und der Spekulation überantworten. l)

Besonders in den landwirtschaftlichen Kreisen der Spiritusbrenner empfand man diese Gebundenheit der Lage, den auch im landwirtschaftlichen Interesse un- zulänglichen Einfluss auf die Preisgestaltung ihres Erzeugnisses sehr schwer,

„Bisher schob man das Risiko des Preises filr ungeheuere Mengen auf die 8chultern verhältnismässig weniger Spritfabriken und Händler ab, deshalb konnte man sich nioht wundern, wenn diese zu einer Zeit, wo die zukünftige Produktion, der Absatz, die nächste Ernte noch gänzlich in Dunkel gehüllt waren, ihren Einfluss auf die Preisgestaltung benutzen mussten, um das Risiko tunliohst zu ver- ringern und sich eine Anwartschaft auf Gewinn zu schaffen.“

Die Fungibilität des Spiritus und die häufig schwankenden Konjunkturen am Weltmarkt, ergänzt auf der anderen Seite durch die Schwankungen in den Kartoffel- ernten und der dadurch bedingten Spiritusproduktion, tateu das ihrige, den Handel mit Spiritus mehr und mehr auf die Bahn der Börsenspekulation zu drängen und die Ware vielfaeh zu einem beliebten Spielobjekt zu machen. Wie dadurch die natnrgemässe Entwicklung der Preisbildung durchkreuzt und wichtige Faktoren, wie die Berücksichtigung der Parität, willkürlich umgeworfen werden, zeigt deutlich ein näherer Einbliek in die nachfolgenden monatlichen Preisnotierungen der Berliner Börse.

(Siehe Tabelle Seite 44.)

An den höheren Sommerpreisen, vom Mai ab beginnend, sind die Produzenten nicht mehr beteiligt, da sie die Rohware bereits in den Wintermonaten an den

Siehe Jahresbericht des Verwertnngsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten, Zentrale für Spiritosverwertnng, G. m. b. H., Berlin 1901.

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44

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Monntsdurchschnittspreis des unversteuerten Kartoffelspiritus, fiir 10000 Llt.-Proz. Tralles ohne Fass, an der Berliner Börse.

1896/97:

•897/98:

50 er Spiritus

Mk.

70 er Spiritus Mk.

jo er Spiritus

Mk.

70 er Spiritus Mk.

Oktober . November Dezember Januar . . Februar . Mürz . . . April . . .

Mai

53,53 I 33,8*

60,88 4 1 ,to

73,58

54,13

40, »6

Juni

5 3.°? 34,0*

40, JO

53,13

40,5»

Juli

34, r*

41,8»

54,»1

4 >,99

August ....

34,53

42,53

54,0*

43, *7

September . . .

37,33

44,39

54,09

43,9*

Handel abgefertigt haben. Wenn auoh infolge Schwund, Lagerzinsen und Ver- sicherungsprämien Zinsen gegen Preisschwankungen ein gewisses Plus bei den Sommerpreisen an sich wobl gerechtfertigt erscheinen lassen, so geht doch einmal die Höhe des AbstandeB zwischen Sommer- und Winterpreis vielfach erheblich über das normale Mals hinaus und begründet besonders durch ihre jeweiligen Schwankungen die Annahme, dass neben den berechtigten Faktoren auch spekula- tive Interessen wesentlich an dor Höherstellung der Sommerpreise auf Kosten der den Produzenten bewilligten Winterpreise mitbeteiligt sind. Es betrug die jeweils grösste Differenz zwischen Sommer- und Winterpreisen bei 70er Spiritus in den

Jahren 1895/96 4-78 Mk.

1896/97 7>«4 *

•897/98 13,63

1898/99 5,89

Der durchschnittliche Sommerpreis (Mai bis September) für 70er Spiritus überstieg den durchschnittlichen Winterpreis (Oktober bis April) im Jahre

1895/96 .... um ],68 Mk.

•896/97 .... 3,7* n

1897/98 .... 11,97 -

•898/99 .... 1,15 *

Qleiche, nur durch anormale bezw. spekulative Einflüsse zu erklärende Schwankungen zeigt nachstehende Zusammenstellung der Jahresdurchschnittspreise fiir Kartoffelspiritus (10000 Lit.-Proz.) an den wichtigsten deutschen Handels- plätzen von 189$ 1899.

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Durchschnittspreise für Kartoffelspiritus (für 10000 Liter-Prozent Tralles ohne Fass) an den wichtigsten deutschen Handelsplätzen im Jahrfünft 1895 bis 1899.

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

45

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4) In Posen finden auf Beschloss der Handelskammer Preisnotiernngen für Spiritus seit dem i. Juli 189; nicht mehr statt. Der Durchschnitt fUr Januar bis Juni 189; berechnet sich auf 51,91 Mk. für 50 er und auf 32,19 Mk. für 70 er Spiritus.

46

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Die sich hiernach zwischen den einzelnen Handelsplätzen ergebenden Preis- differenzen, die wegen der dafür maßgebenden Parität im Grunde gleich bleiben mussten, weisen beispielsweise folgende Differenzen auf:

Für joer Spiritus

zwischen Breslau und Berlin oder zwischen Danzig und Berlin

1895 1,67 Mk. 1895 1,05 Mk.

1896 2,ot 1896 1,44

1897 1,44 * 1897 1,12 r

1898 i,4S 1898 1,17

899 2,99 «899 2,18

Ein besonders gutes Beispiel bietet aber nachstehende Aufmachung über die Differenz zwischen deu Berliner Loco- ohne Fasspreisen und den Hamburger Preisen für Fassspiritus (nach Ergänzungsheft Ild. Zeitschrift f. Spiritusindustrie, Berlin 1900, S. 45).

Differenz zwischen den Berliner Loco- ohne Fasspreisen und den Hamburger Preisen für Fassware.

Die normale Differenz zwischen Berlin und Hamburg berechnet sich folgender- maßen:

Vom Berliner Preise sind abzuziehen pro Hektoliter r. A.:

für MaischraumsteuerriickvergUtung abzüglich Zinsen für

6 Monate 15,50 Mk.

für die Elzportprämie . . 6,oo

also abzuziehen im Ganzen 21,50 Mk.

Dagegen sind zuzuschlagen :

für Fracht, Spesen etc 1,50 Mk.

für Fasswert 4,25 4,50 5,75 6,00 Mk.

ee beträgt also die normale Differenz zwischen Berlin

und Hamburg rund 16,00 Mk.

Da seit 1898 auch eine Hamburger Notiz für Ware ohne Fass besteht, so ist, um das Rendementverhältnis zwischen dieser und der Berliner Loco-Notiz zu berechnen, nur der Betrag von 20,00 Mk. abzuziehen.

Die Differenzen zwischen dem Berliner und Hamburger Preise betrugen :

1898

1*97

1896

1895

1894

«893

1892

1SS4

1883

Januar . .

15,03

>9.52

16,16

>3,43

«*, *3

9,99

n,o8

7,55

«0,83

Februar

15,98

19,89

«7.«5

14,21

««,85

11,06

10,38

8,80

11,40

März

«9.45

17,09

«4,95

11,48

12,72

11,22

8,95

10,60

April . .

21,10

20,11

16,93

>5,35

«1.75

13,26

11»59

8,16

«2,70

Mai . . .

»4,65

20,83

17,07

17,01

«>,33

«3, «3

x *>39

9,93

12,20

Juni . . .

25,26

**»*3

«7,3«

18,01

«3, *9

12,99

”>03

10,15

i«,57

Juli . . .

26,40

*a,45

17,46

«7,i9

«3,« 7

«2,33

12,00

9,98

«2,13

August . .

26,64

23,03

17,16

16,81

«2,57

««,52

13,28

11,06

«i,43

September.

24,09

24,02

18,21

16,94

«2,5*

««,5*

«3,26

10,00

9,73

Oktober

20,68

21,61

18,04

16,27

12,71

1 1,20

«>,92

9,80

7,60

November .

15,66

17,06

19,00

15,54

«2,5«

10,49

10,13

7,80

7,50

Dezember .

15,78

15,52

19,07

15,88

12,86

10,67

9,63

8,65

7,13

Die cursiv gedruckten Zahlen geben die Monate an, in welcheu der Berliner Looopreis mit dem Hamburger Preise annähernd im Bendement war.

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I-and wirtschaftliche Nebengewerbe.

47

Nur in 34 von im ganzeu 108 Emzelnotierungen war daher der Berliner Locopreii annähernd im Rendement mit den Hamburger Preisen.

Die Erkenntnis dieser Tatsache der allgemeinen Unsicherheit, die Abhängig- keit von willkürlichen Preisverachiebungen durch den Handel hatte schon längst in den Kreisen des Brennereigewerbes zu der Überzeugung geführt, dass unter der Herrschaft des freien Marktes eine durchgreifende Wandlung nicht zu erwarten war und dass es hierzu einer grundsätzlichen Änderung des ganzen Systems der Spiritusrerwertung bedürfe.

Schon als mit Beginn der 80er Jahre die Spiritusproduktion ihren Höhepunkt erreicht hatte und der Export und die Preise langsam abzubröckeln begannen, war die Idee der Selbsthilfe aufgetaucht und gewann, nachdem in dem Organ der Produzenten, der Zeitschrift für Spiritusindustrie, die darüber sich schlüssig werden- den Meinungen in ausgiebigster Weise zu Wort gekommen waren, bereits im Jahre 1885 ihre erste greifbare Fassung in den Plan eines speziell die Überproduktion hintanhaltenden Zusammenschlusses des Gewerbes. Im Jahre 1887 war man bereits nabe daran, das Projekt einer durch umfassendste Agitation vorbereiteten Aktiengesellschaft unter dem Namen „Verein zur Spirituaverwertung“ zu ver- wirklichen.

Ein abermaliger Versuch erfolgte zu Beginn der 90 er Jahre. Mit Ausgang der 90er Jahre wurden die Bestrebungen zum dritten Male aufgenommen, und nunmehr mit Erfolg. Trotz anscheinend steigender Preise wurde mit der 1898/99 beginnenden neuen Kontingentierungsperiode die Gefahr einer Überproduktion be- sonders bedrohliob, welche die Übelstände der Preisbildungen am freien Markt er- heblich verschärfen musste. Kurz zuvor waren etwa 300 neue Brennereien, meist grösseren Umfanges, entstanden, die bereits in der Kampagne 1897/98 zur Steige- rung der Produktion um 18 Mill. Liter gegen das Vorjahr beigetragen hatten, trotz- dem sie bisher ohne Kontingent gearbeitet hatten, an dem sie Dir die Folge mitbeteiligt wurden. Die neue Kampagne setzte denn auch mit einer ausserordent- lichen Produktionssteigerung ein,1) deren deroutierende Wirkungen auf die Preis- bildung nur durch das Zusammentreffen ausserordentlicher Umstände (äusserst geringer Bestand zu Anfang der Kampagne und starker Verbrauch in den ersten Monaten) verhütet wurde. Mit allem Nachdruck wurde daher der Zusammenschluss des Gewerbes von den leitenden Persönlichkeiten betrieben, in denen der Verein der Spiritusfabrikanten seine natürliche 8pitze fand.

Im Unterschied von den früheren Bestrebungen waren es diesmal nicht allein die Produzenten des Spiritus, sondern auch die mit seiner Reinigung und Verede- lung befassten Spritfabriken, welche sich in gleicher Richtung denselben an- schlossen. Auch dieser Zweig der Spiritusindustrie war, besonders seit der auch für ihn grosse Lasten bedingenden Steuergesetzgebung von 1887, in seinen Be- triebsverhältnissen erheblich beeinträchtigt. Der anfänglich bedeutende Rückgang

1 ) Vom Oktober bis Dezember 1898 allein 124,4 Mill. Liter gegen 103,6 Mill. Liter im gleichen Zeitraum des Vorjahres und nur 93,4 Mill. Liter im Jahre 1896, also insge- samt etwa 34 °l„ Zunahme in zwei Jahren.

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48

Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.

der Alkoholproduktion and des Exports bat den gegenseitigen Wettbewerb, der sieb in der Hauptsache auf den eingeschränkten inländischen Trinkbranntwein stützte, mehr und mehr verschärft. Das Überwuchern der reinen Spekulation mit den jede Kalkulation erschwerenden Preisschwankungen im Gefolge gefährdete an- dauernd die Fortführung ihres bedeutende Anlagen investierenden Betriebes.

Die Möglichkeit, gerade einem erneuten Ansturm der Produktion gegenüber Rückendeckung zu finden, war für den soliden Fabrikanten verringert oder ge- schwunden.1)

Nachdem es unter dem Druck der im Norden bestehenden Verhältnisse seit der Brennereikrise in den Jahren 1896/97 bereits zu einer Reihe von provinzialen Genossenschaften (zuerst in Westpreussen, dann in Pommern, später in der Provinz Sachsen) gekommen war, die jedoch nur fUr ihren Bezirk einige Verbesserung im Absatz erzielen konnten, auf die Gesamtlage des Marktes aber ohne Einfluss bleiben mussten, und nachdem ferner im Jahre 1897 eine Anzahl meist grösserer Spritfabriken sich zu einer gemeinsamen „Verkaufsstelle“ konsolidiert hatten, kam endlich die Begründung des Verwertungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten und der Zen- trale für Spiritusverwertung 0. m. b. H. zustande. Am 29. März 1899 wurden zwisohen den Bevollmächtigten des Brennereigewerbes und denjenigen der vereinigten Spritiabriken die den Gesamt-Verband der Spiritusgewerbe begründenden Verträge ausgetausoht. Statt der als Bedingung des Zustandekommens geforderten Mindestmenge von 80 Mill. Liter waren zu diesem Zeitpunkt etwa 135 Mill. Liter Brennerei-Kontingent dem VerwertungBverbande beigetreten, während der Zentrale sioh 72, d. i. die Mehrzahl der Spritfabriken angeschlossen hatten, wozu im Laufe der nächsten Monate einerseits noch 31 Millionen Brennerei-Kontingent und 28 Spritfabriken hinzukamen.1) Bei einem Mitgliederbestände von 4000 Uber das ganze Reich verteilter, hauptsächlich aber im Osten liegender Brennereien stellt der Ver- wertungsverband deutscher Spiritusfabrikanten die grösste wirtschaftliche genossen- schaftliche Vereinigung von Landwirten dar, welche es gibt.*) Der Menge nach werden 75 °/0 der Spirituserzeugung durch den Verband abgesetzt, der Zahl nach sind an dem Verbände ungetähr 5 °/0 aller Brennereien beteiligt.4) Die vereinigten Spritfabriken verarbeiten etwa 90 °/0 der gesamten Alkoholerzeugung Deutschlands.

*) Jahresbericht der Zentrale für Spiritusverwertung.

*) Ausserdem hatte Bich noch der weitaus grösste Teil der nichtkontingentierten Melasse- und Getreidebrennereien dem Verbände augeschlossen; eine grosse Anzahl Brenne- reien aller Art war ferner auf kürzere Zeit als 9 Jahre zur Lieferung ihrer Erzeugnisse verpflichtet worden.

*) Delbrück, Die Lage des Brennereigewerbes. Vortrag, Berlin 1901.

4) Im Betriebsjahr 1898/99 wurden

von 5571 Kartoffeln verarbeitenden Brennereien 3106734 hl,

. 8901 Getreide 580944

29 Melasse 102889

and „46425 andere Materialien nur 25002

reiner Alkohol erzeugt. Delbrück a. a. 0.

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Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.

49

Der organisatorische Aufbau des in Anbetracht der zum Teil bedeutenden Kapitalanlagen und Einrichtungen zunächst auf 9 Jahre begründeten Unternehmens ist folgender:1)

Der Verwertungsverband ist in 11 geographisch gegliederte Abteilungen eingoteilt, welche zusammen den aus etwa 100 Personen bestehenden llaupt- vorstand wählen. Dieser wählt aus seiner Mitte einen Ausschuss von 7 Personen, den sogenannten „Brennerausschuss“. Dieser stellt einen Bevollmächtigten und einen kaufmännischen Vertreter an für die Prüfung der Vertragsinnehaltung.

An der Spitze der von den Spritfabriken gebildeten Zentrale für Spiritus- verwertung steht ein Aufsichtsrat, der 3 Direktoren zu (Geschäftsführern anstellt. Diese 3 zusammen mit den beiden Bevollmächtigten des Brennerausschusses bilden die Hauptgeschäftsstelle der so gebildeten Gemeinschaft. Über dieser steht, vom Brennerausschuss und den 7 Mitgliedern des Aufsichtsrats der Zentrale gebildet, der GesamtaussohuBs, der das eigentlich leitende Organ des gesamten Unter- nehmens ist. Er setzt die Preise fest, sowie die laufend an die Brenner für ge- lieferten Spiritus zu gewährenden Anzahlungen und besobliesst über die aus den bestehenden Verträgen abzuleitenden Ausfübrungsbestimmungen. Für etwaige Streitigkeiten sind Schiedsgerichte vorgesehen, Bowie für besonders geartet« Fälle ein besonderes Obmannsverfahren.

Der Wahrung der beiderseitigen Interessengemeinschaft dient der Grundsatz gemeinschaftlicher Verwertung derart, dass sich die Spritprämie für die Sprit- fabriken nach der Höbe des für die Brenner erzielten Preises richtet, wobei jedoch die Höhe der Prämie nicht einfach proportional, sondern progressiv und degressiv normiert ist, da der Gewinn des Brenners mit den Preisen ebenfalls progressiv steigt. *)

Dieser in Form der Reinigungsprämie bezogene Anteil der Zentrale am Gesamt-Jahresdurchschnittserlös gilt zugleich sIb Entschädigung für den von ihr für ihre Gesellschaft zugestaudenen Verzicht auf den Spiritushandel und für die sonstigen von ihr eingegangenen Verpflichtungen.*)

Der Brenner erhält den nach Abzug des erwähnten, der Zentrale zufallenden Anteils verbleibenden vollen durchschnittlichen Jahreserlös für den von ihm gelieferten Spiritus, und zwar kann er sofort nach jeder Lieferung eine Abschlags- zahlung beanspruchen; die endgültige Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung des

*) Nach Delbrück a. a. 0.

*) Die Reinigungspräiuie beträgt mindestens 7,5 °/e des Durchsclmittajahreserlöses und bei einem Jahresdurchschnittserlöse von mehr als 45 Mk. für das Hektoliter 9,6 jedoch nicht mehr als 4,80 Mk. für das Hektoliter. Die Prämien erhöhen sich ferner hei Zunahme der Menge des mit dem allgemeinen Mittel denaturierten Spiritus, sowie bei Abnahme der Menge des gereinigten Branntweins und ermässigt sich entsprechend, wenn der umgekehrte Fall eintritt.

r) Sicherung des derzeitigen Bestandes der Gesellschaft; Haftung der Steuerbehörde gegenüber für die Verbranchsabgabe für den von den Brennereien gelieferten Branntwein; Übernahme des Transports der Rohware von den Anknnftsbahnhöfen oder Quais zn den Reinigungsanstalten; Übernahme des bei der Reinigung entstehenden Schwundes, der Feuerversicherung und des Delkrederes, sowie die geschäftlich Üblichen Garantien für die Güte des gereinigten Sprits.

Meltau, Boden dee pretu*. Staate«. VIII. 4

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50

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Jahresabschlusses. Der Absclilagapreis erleidet durch die sogenannten Paritäts- plätze, durch welche der Preisdifferenz zwischen Osten und WesteD gebührend Rechnung getragen ist, eine entsprechende Modifikation, indem für jeden dieser in einem Anhang zum Hauptvertrage aufgeführten Plätze ein Auf- oder üntergeld normiert ist, das bei der Preisberechnung den Brennern zu- oder abgescbrieben wird.1) Die Fracht für seinen Spiritus von der Brennerei zu dem im übrigen von ihm selbst zu wählenden Paritätsplatz hat der Brenner zu tragen, gleichviel, ob der gelieferte Spiritus von der Zentrale dorthin dirigiert wird oder nicht.

Im übrigen ist als Qeschäftsgrundsatz möglichste Beibehaltung der alten Verkehrsverhältnisse aufgestellt. Die Lieferung des Spiritus erfolgt durch Ver- mittelung der am Handel früher beteiligten Personen; der Verkauf erfolgt unter Benutzung bestehender Firmen. Das börsenmässige Geschäft ist aufgehoben.

Jede Einwirkung auf die Produktion der einzelnen Mitglieder ist, im Gegen- satz zu früheren Bestrebuugen, ausgeschlossen, wodurch sich die Vereinigung wesentlich und günstig von der Mehrzahl der sonstigen Kartelle und Ringe unter- scheidet, worin aber auch andererseits die Hauptschwierigkeiten für die Verbands- leitung, der die rentable Unterbringung des gesamten Angebots obliegt, beruht.

Die Vorteile der Vereinigung liegen hiernach „einmal in der Möglichkeit, den Inlands- vom Auslandspreis zu trennen,-) zweitens, den Preis von Trinkbrannt- wein und denaturiertem Spiritus9) zu differenzieren, drittens in der Möglichkeit, vorübergehend grössere Bestände zu übernehmen, ohne den Preis sofort sinken zu lassen9.1) Eine besonders wichtige und umfassende Wirksamkeit, um den Absatz jederzeit tunlichst der Produktion anzupassen, entwickelte die Vereinigung in der Förderung des Verbrauchs von Spiritus zu technischen und gewerb- lichen Zwecken. Die erfolgreiche Organisation dieser Tätigkeit stellt unbestritten das grösste Verdienst des Verwertungsverbandes dar. Sie ist konzentriert in der be- sonders errichteten, unter der Leitung von Prof. Wittelshöfer stehenden technischen Abteilung der Spiritus-Zentrale, die in idealer Konkurrenz mit der Versuchsanstalt des Vereins der Spiritusfabrikanten, der die technisch-wissenschaftliche Förderung der technischen Spiritusverwendung obliegt, die kaufmännisch-industrielle Forde- rung desselben bezweckt. Die hierzu angewandten Mittel sind:6) i. Zweckmässige Verfrachtung des denaturierten Spiritus; derselbe wird in den Produktionsgebieten, wo Ware von geeigneter Ilochprozentigkeit vorhanden ist, denaturiert und zu den neuen billigen Frachtsätzen an die Verbrauchsstelle befördert. Durch grosse Ab- schlüsse wird die Bereitstellung des begrenzten Denaturierungsmittels sicher ge- stellt. 2. wird die Preisstellung für denaturierten Spiritus nicht mechanisch, sondern

*) Die Beträge der Auf- oder Untergelder schwanken im einzelnen zwischen + 2 Mk. fllr 1 hl reinen Alkohol.

*) Die Förderung der Ausfuhr wurde durch eine Herabsetzung des Ausfuhrpreises bewirkt.

*) Auch für zur Essigfabrikation bestimmten Spiritus wurden bestimmte Preis- ermässigungen zugestauden.

*) „Die Vereinigung der Spiritusinteressenten in Deutschland“, Vortrag von C. G. E. B. zu Puttlitz, abgedruckt in No. 5 der Monatlichen Nachrichten des internationalen Bureaus zur Hegnlierung der Getreidepreise. Freiburg (Schweiz) 1900.

•) Nach Delbrück 1. c. 1901.

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je nach der xu überwindenden Konkurrenz gehandhabt. Ausser den fUr die Essig- fahrikanten gewahrten Rabatten sind besonders für den mit dem Petroleum kon- kurrierenden Koch- und Leuchtspiritus weitergehende Konzessionen vorgesehen. Während der Preis desselben vor Begründung des Verbandes zwischen 40 und 60 Pf. für das Liter schwebte, hat derselbe filr das ganze Reich einen einheitlichen Preis von 30 Pf. geschaffen. Noch weiter ging die Preisherabsetzung bei der neuesten und aussichtsreichsten Verwendung deB Spiritus zur Krafterzeugung. Für diesen hat der Verband den Preis sogar auf 20 Pf. festgesetzt. Für die Zukunft sind noch weitere Preisermässigungen geplant. Zur Popularisierung des tech- nischen Spiritus hat der Gesamtausschuss für eine Reihe von Jahren einen Propaganda- fonds von jährlich >/4 Mill. Mark zur Verfügung gestellt. Diese Propaganda wird durch grössere Ausstellungen 1900/1901 Posen, München, Halle a. S. *) durch repräsentable Verkaufsstellen für die techniscb-gewerbliohe Verwendung des Spiritus und den dafür in Betracht kommenden Apparaten, so in Berlin (Friedrichstr. 96), Leipzig, Stuttgart, München, Stettin, Posen u. a. 0. erzielt, ausserdem sind ständig Preisausschreiben für konstruktive Verbesserungen der Spiritus-Heizung, -Beleuchtung und -Krafterzeugung im Gange.*)

Das 1900 abgelaufene erste Betriebsjahr hat die auf den Zusammenschluss des Spiritusgewerbes gesetzten Erwartungen voll erfüllt und zugleich seine Leistungs- fähigkeit auf eine ernste Probe gestellt. Die Zunahme der Produktion und die damit be- wirkte Anhäufung von Lagerbeständen die bisher nur in erster Linie das willkür- liche Schwanken und Fallen der Preise durch die stets empfindliche Spekulation ver- schuldet hatte war seit 1891/92 noch nie so gross gewesen.3) Diese hierdurch

l) 1902 fand eine grosse Sonderausstellung in Berlin statt.

*) Die technische Abteilung des Verbandes hat vor allem auch die Aufgabe, die Technik für alle Gegenstände, die mit Spiritus Zusammenhängen, zu prüfen, das Brauch- bare auszusuchen, das Unbrauchbare aber sofort zu unterdrücken. Letzteres erwies sich um so notwendiger, als in den letzten Jahren zahlreiche Konstruktionen von Spiritus- Heizapparaten, -Lampen n. a. 111. inzwischen von vervollkommneten Neuerungen überholt sind und als gerade diese noch vielfach im Handel vorkommenden unbrauchbaren Gegen- stände der wirksamen Popularisierung der technischen Spiritusverwertnng sehr hindernd im Wege standen.

*) Die Zunahme der Bestände betrug in der Zeit der eigentlichen Produktion (Ende

Oktober biB Ende April) in 1S91/92

den Kampagnen: 64,4 Kill. Liter

>896/97

77,6

Mill. Liter

>892/93

67,6

1897/98 . .

- 78,3

fi n

>893/94

9», 8

1898/99 . .

90,4

n n

>894/95

74*5 * rt

1899/1900

. . . 101,0

»

>895/96

Die Bestände selbst

88,7

waren gleichfalls die höchsten je um

diese Zeit erreichten. Sie

betrugen Ende April:

1892

80 Mill. Liter

1897

... 97

Mill. Liter

1893

86

1898 . .

... 90

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1894

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4*

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für die Preishaltung verursachten grossen Schwierigkeiten des neuen Unternehmens wurden noch verschärft durch die schon vor Begründung des Verbandes ungemein rege betriebene Gegenagitation der dadurch in ihrer Existenz bedrohten Spiritus- Spekulanten und der Zwischenhandels-Interessenten des Trinkbranntweins, die mit Kecht in der Verteuerung desselben eine erhebliche Schmälerung ihrer bisherigen Gewinne befürchteten. Der gemeinsame Mittelpunkt dieser Agitation war die Horliner Spiritusbürse, an der man nichts unterliess, um den Zusammenschluss des Spiritusgewerbes zu diskreditieren und wirtschaftlich zu Fall zu bringen. Der für die Brenner trotzdem erzielte Durchschnittspreis für das erste Betriebsjahr der Kampagne betrug 41,50 Mk. für 10000 Lit.-Proz.

Eröffnet? so die neue Organisation des Brennereigewerbes für die fernere Gestaltung seiner Wirtschaftslage unzweifelhaft bessere Aussichten, so bedurfte es doch für die völlige Sicherstellung seiner im landwirtschaftlichen Interesse fort- dauernd entwicklungsfähig zu haltenden Betriebsführung noch einer Aktion der Gesetzgebung, die den Bestrebungen des Verbandes nach der wichtigsten Seite hin den erforderlichen Rückhalt gewährt. Der auch in Zukunft mit steigender Bevölkerung intensivere Ackerbau und die Hebung der Viehhaltung weisen not- wendig auf eine entsprechende Ausdehnung des Kartoffelbaues hin, für deren jeweilige mehr oder weniger erhebliche Überschüsse die Spiritusbrennerei stets aufnahmefähiger erhalten werden muss. Die schädigenden Rückwirkungen von zeitweilig sich stauendem, als Überproduktion empfundenem Angebot sind aber auch durch die Koalition dor Spiritusproduktion nicht immer ausgeschlossen. Trotz erfreulich steigenden Verbrauchs von technischem Spiritus ist bei der zu ge- wärtigenden Zunahme der Alkoholerzeugung mit der Möglichkeit zu rechnen, dass wegen der Grösse des zu technischen Zwecken abzustossenden Überschusses die hierzu erforderliche Preissenkung die gesamte Spirituserzeugung in Mitleidenschaft ziehen und für sie einen Preisfall bis auf das Konkurrenzniveau des Petroleums im Gefolge haben kann. Die Wirkung eines solchen allgemeinen Preisfalles, der mit 10 Mk. für das Hektoliter Alkohol nicht zu hoch geschätzt ist, würde nicht minder bedenkliche Folgen für das Gewerbe haben als die, welche man angesichts der ähnlichen Sachlage 1895 befürchtete und denen man mit der Einführung der Brenn- steuer vorbeugte. Durch deren Erträge wollte man die Ausfuhr und den tech- nischen Verbrauch von Spiritus heben und damit den Markt von der auf ihm lastenden Überproduktion befreien. Dasselbe Mittel zum zweiten Male angewendet, müsste nach längerer oder kürzerer Frist versagen, bis wieder der Sättigungspunkt erreicht wäre, an dem der Produktiousüberschuss zu einer allgemeinen Preisdepression und deren weiteren Folgeerscheinungen führen würde. Auch wäre die Belastung der einzelnen Brennereien bei der Erhöhung der Brennsteuer zu hoch, da sie etwa eine Verdreifachung derselben bedingen müsste, um wirksam zu sein. Eine orga- nische, auf die Dauer vorhaltende Lösung kann daher nur in einer entsprechenden Anwendung des Kontingentgrundsatzes auf den Trinkbedarf Deutschlands überhaupt gefunden werden, indem schon an der Produktionsstätte, an der Brennblase, die nach Mafsgabe des Gesamtbedarfs umzulegende Menge von Trinkbranntwein fest- gestellt und von dem überscliiessenden Teil der Alkoholproduktion durch den für diesen einzuführenden gesetzlichen Denaturierungszwang geschieden wird.

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Dadurch würde die Überproduktion über den Trinkverbrauch ein für alle- mal auf seine eignen Wege gewiesen und aus der Preisbildung für Trinkspiritus ausgescbaltet. Jede Übererzeugung von Spiritus hätte dann damit zu rechnen, zu Konkurrenzpreisen des Petroleums seine Verwertung zu suchen, und die zunächst noch unabsehbar ausdebnungsfähige technische Nutzbarmachung des Spiritus würde dann der Herstellungsmenge und Preisbildung desselben in einer dem natürlichen Zusammenhänge wirklich entsprechenden Weise Mals und Richtung geben.

Nach diesen Grundsätzen gelangte zu Beginn 1901 ein amtlicher Gesetz- entwurf an den Reichstag, der jedoch einstweilen nioht zur Verabschiedung kam. Vielmehr wurde durch ein widriges Zusammentreffen von Umständen auch das vor Schluss der Sessionsperiode eingebrachte Notgesetz abgelehnt, welches wenigstens die Weitererhebung der ursprünglich nur bis zum 1. Juli 1901 vorgesehenen Brennsteuer sicherstellen sollte.

Damit ist zunächst unleugbar die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhält- nisse der Spiritusbrennerei, soweit sie durch die Gesetzgebung bedingt Bind, wieder um ein gut Teil zurückgeworfen. Es steht aber zu erwarten, dass das inzwischen in dem Kreise des Gewerbes in so erfolgreicher Weise zum Durchbruch gelangte Solidaritätagefühl angesichts der möglicherweise zu gewärtigenden Verschlechterung der Lage die Interessengemeinschaft noch fester zusammenfügen und nach aussen hin noch weiter auBbauen wird. Auf alle Fälle aber kann mit Zuversioht darauf gerechnet werden, dass die gesetzgeberischen Faktoren des Reiches sich schliess- lich der Verpflichtung nicht werden entziehen können, die im Laufe der letzten 30 Jahre durch technisch-wissenschaftliche Entwicklung so hochgediehene wirt- schaftliche Bedeutung der Spiritusbrennerei für die Landwirtschaft wie für die ge- samte Volkswirtschaft Deutschlands und besonders Preussens auf der Höhe zu halten und dauernd sicher zu stellen.

(Abgeschlossen im Sommer 190z, mit Ergänznngen bis 1905.)

Nachtrag.

Die Entwicklung der Spiritusbrennerei von 1900—1905.

Von

Dr. Wilhelm Behrend,

Beamter für wirtschaftliche Angelegenheiten beim Verein der Spiritus-Fabrikanten ln Deutschland.

Die Bestimmungen der Novelle von 1895 zum Branntweinsteuergesetze waren, soweit sie sich auf die Brennsteuer bezogen, als ein Provisorium gedacht gewesen und zunächst auf einen Zeitraum vou sechs Jahren erlassen, so dass sie, falls nichts anderes bestimmt wurde, mit dem 1. Oktober 1901 ausser Kraft treten mussten.

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Die Brennsteuer, deren eigentliches Wesen darin lag, dass sie eine Stener im fiskalischen Sinne des Wortes nicht darstellte, dass vielmehr aus ihren durch das Brennereigewerbe selbst aufgebrachten Erträgen die Mittel genommen werden sollten, um für die stete steigende Erzeugung an Spiritus eine volkswirtschaftlich nützliche Verwertung zu sichern, war ein solches gesetzgeberisches Novum, dass eine derartige Probezeit wohl berechtigt erschien.

Man wird sagen können, dass die Brennsteuer die auf sie gesetzten Er- wartungen wohl erfüllt hat. Der Verbrauch von Spiritus zu technischen Zwecken, dessen Förderung eine der vornehmsten Aufgaben der Brennsteuer war, stieg in der Zeit vom Betriebsjahre 1894/95 bis zum Betriebsjahre 1900/01 von 71,88 Mill. Liter auf 116,31 Mill. Liter. Es kann allerdings nioht geleugnet werden, dass das Hauptverdienst an der Steigerung dieses Verbrauches dem Verwertungsunternehmen zuzuschreiben ist, und hier ist der technischen Abteilung der Zentrale für Spiritus- verwertung ganz besonders zu gedenken. Der Spiritusverbrauch zu technischen Zwecken hob sich sofort nach der Gründung des Verwertungsunternehmens von 88,49 Mill. Liter im Jahre 1897/98 auf 99 Mill. Liter im Jahre 1898/99. Anderer- seits steht es fest, dass ohne das Bestehen der Brennsteuer die Tätigkeit der Zentrale einen annähernden Erfolg nicht hätte erzielen können.

Inwieweit die Brennsteuer ihre zweite Aufgabe, die Einschränkung der Überproduktion, erfüllt hat, lässt sich schwer sagen. Die statistische Lage gibt hierüber keinen sicheren Aufschluss. Die Gesamterzeugung an Spiritus ist unter der Herrschaft des Brennsteuergesetzes beständig gestiegen. Zweifellos sind die in der gleichen Zeit ständig steigenden Kartoffelernten in erster Linie als Ursache dieser Erscheinung anzusprechen.

Von 1895 1900 stieg die Kartoffelernte Deutschlands von 377,86 Mill. D.-Ztr. auf 405 Mill. D.-Ztr., wobei zu bemerken ist, dass die Ernte des Jahres 1895 für die damaligen Verhältnisse bereits als recht hoch anzusehen war, und dass bereits im darauffolgenden Jahre die Ernte auf 3Z3,29 D.-Ztr. zuriickging.

Es ist mit Sicherheit anzunohmen, dass die Produktionssteigerung an Spiritus eine nooh viel erheblichere geworden wäre, wenn die Brennsteuer nicht gewirkt hätte, und dass vor allem beim Fehlen der durch die BrennsteuerrückvergUtung bewirkten Förderung des Verbrauches von technischem Spiritus eine gefahrbringende Überproduktion Platz gegriffen hätte.

Es galt in den Kreisen der Brennerei- Interessenten als eine feststehende Tatsache, dass es als ein harter, schwer zu verwindender Schlag für das ganze Brennereigewerbe angesehen werden müsBe, wenn mit dom I. Oktober 1901 die Brennsteuer wirklich ausser Kraft gesetzt werden sollte. Die Überzeugung war sogar eine allgemeine, dass ein einfaches Fortbestehen der bisherigen Brennsteuer- sätze nicht ausreichend sein würde, um einer über das wirtschaftlich gerechtfertigte Mafs hinausgehenden Steigerung der Spiritusproduktion entgegen zu wirken und auch für die wirtschaftlich gerechtfertigte, stets wachsende Mehrerzeugung einen Absatz zu sichern. Es galt daher der Zeitpunkt, in welchem sich die Gesetzgebung an sich schon mit der Branntweinsteuer zu beschäftigen hatte, wenn an Stelle der am 1. Oktober ausser Kraft tretenden Brennsteuer nicht eine Lücke ointreten sollte,

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»1» eine günstige Gelegenheit zum weiteren Ausbau der Branntweinsteuergesetz- gebung im vorbesprochenen Sinne.

Aus der Erkenntnis, dass eine Enweiterung des Absatzes für Spiritus aus ethischen und wirtschaftlichen Grtinden nur auf dem Gebiete der technischen Ver- wendung zu suchen sei, entsprang der Gedanke, auf dem Wege der Gesetzgebung dafür Sorge zu tragen, dass aller über das Trinkbedürfnis hinaus erzeugte Brannt- wein, soweit er nicht zur Ausfuhr kommt, dieser Verwendung zugeführt wird, d. h. es entsprang hieraus der Gedanke der Denaturierungspflicht, d. h. der Ver- pflichtung für den Brennereibesitzer, einen Teil des erzeugten Produktes durch Denaturierung dem Markte für Trinkbranntwein zu entziehen.

Durch eine derartige Mafsnahme wäre eine vollständige wirtschaftliche Trennung des zur Befriedigung des Trinkhedürfnieses erforderlichen Spiritus von dem über dieseB Bedürfnis hinausgehenden zu denaturierenden Branntwein bewirkt worden und eine gesunde Preisbildung für den Trinkbranntwein wäre die Folge davon gewesen.

Eine solche wirtschaftliche Trennung konnte durch die Brennsteuer, so sehr sie auch als Anreiz zur Denaturierung wirkte, niemals erreicht werden; es blieb immer die Frage offen, ob der durch die Brennsteuer bewirkte Anreiz zur Dena- turierung je nach den Konjunkturen stark genug wäre, um die tatsächliche Dena- turierung zur Folge zu haben, und die Preisbildung konnte der Einwirkung der Uber das Trinkbedürfnis hinaus erzeugten Mengen nicht entzogen werden.

Die verbündeten Regierungen verschlossen sich nicht den für die Einführung der Denaturierungspflicht sprechenden Gründen.

Es wurde dem Reichstag ein Gesetzentwurf vorgelegt, nach welchem vom 1. Oktober 1901 ab neben der beizubehaltenden bisherigen Brennsteuer allen Kartoffeln, MaiB, Melasse oder Urauereiabfälle verarbeitenden oder Hefe im Lüftungs- verfahren erzeugenden Brennereien von über 150 hl Erzeugung für einen alljähr- lich vom Bundesrat zu bestimmenden Bruchteil ihres Erzeugnisses eine weitere Brennsteuer von 15 Mk. auferlegt werden sollte, die jedoch nicht zu entrichten wäre, soweit eine entsprechende Branntweinmenge entweder durch den Brennerei- besitzer oder an seiner Stelle durch andere vollständig denaturiert wurde.

Der Regierungsentwurf enthielt also formell keine Denaturierungspflicht, wohl aber materiell. Es war selbstverständlich, dass die für einen Teil der Produktion zu zahlende Brennsteuer von 15 Mk. nicht gezahlt, sondern durch die Denaturie- rung abgelöst werden würde.

Ausser den Bestimmungen über die Denaturierungspflicht, oder genauer ge- nommen über die durch Denaturierung abzulösende Brennsteuer, und der Bestim- mung, dass die bisherige Brennsteuer bestehen bleiben sollte, enthielt der Gesetzentwurf noch eine weitere Bestimmung über den neu zu errichtenden Brennereien zu ge- währenden Hücbstkontingentsfuss. Xach den bisherigen Bestimmungen sollte für neu zu errichtende Brennereien der Kontingentsfuss, d. h. diejenige Monge Spiritus, nach Mafsgabe welcher der Brennerei ihr Kontingent zugewiosen wird, für land- wirtschaftliche Brennereien höchstens 80000 1 und für Matorialbrennereien, d. h. für

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nicht mehlige Stoffe verarbeitende Brennereien höchstens 8000 1 betragen. Der Gesetzentwurf setzte diese Mengen auf 50000 bezw. 5000 1 herunter. Es war hier- für die Erwägung maßgebend, dass man einen durch die gerade vorliegenden wirt- schaftlichen Verhältnisse nicht gerechtfertigten und nur durch den Wunsch nach der Erlangung eines Kontingentes motivierten Bau von Brennereien einen gewissen Damm entgegensetzen wollte, und zweitens auch die, dass die ursprünglichen Kon- tingente der alten Brennereien im Laufe der Kontingentsperioden eben infolge des ausserordentlich starken Neubaues von Brennereien erheblich gekürzt worden waren und es als ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit angesehen wurde, wenn der Höchst kontingent8fus8 auch der neu zu errichtenden Brennereien einer Kürzung unterworfen wurde.

Es gelang nicht, den Regierungsentwurf durchzubringen, auch der Vor- schlag, die bestehende Brennsteuer auf da« Eineinhalbfache zu erhöhen, für den eine Mehrheit vorhanden war, erhielt nicht Gesetzeskraft, weil bei der Scliluss- ahstimmung sich die ßeschlussunfahigkeit des Hauses ergab und die Session abge- schlossen war. Der Reichstag ging daher auseinander, ohne dass ein rechtskräftiger Beschluss zustande gekommen wäre.

Die Bestimmung von 1895, nach welcher die Brennsteuer mit dem 1. Oktober 1901 aufhören sollte, musste somit in Kraft treten und das Brennereigewerbe sich darauf einrichteu, von diesem Zeitpunkte ab ohne Brennsteuer auszukommen.

Die Folgen dieses Umstandes liessen nicht auf sich warten. Das Fehlen der Brennsteuer machte sich in höchstempfindlicher Weise geltend. Die Erfahrungen des Betriebsjahres 1901/02 haben den Beweis erbracht, dass die beiden der Brenn- steuer zugeschriebenen Wirkungen, die produktionseinschränkende und die auf eine Erweiterung des Verbrauchs von denaturiertem Spiritus abzielenden ihr tatsächlich innewohnen. Die Spirituserzeugung des Jahres 1901/02 betrug nicht weniger als 4,24 Mill. Hektoliter, d. i. eine Menge, wie sie in früheren Jahren auch nicht an- nähernd erreicht worden war. Im Durchschnitte der vorangegangenen fünf Jahre waren jährlich nur 3,57 Mill. Hektoliter produziert, und das Jahr, das bisher die höchste Produktion gezeigt hatte, nämlich das Jahr 1900/01, stand mit 4,06 Mill. Hektoliter gegen das Betriebsjahr 1901/02 in seiner Branntweinerzeugung noch um 0,18 Mill. Hektoliter zurück.

Allerdings wurde die Wirkung der Aufhebung der Brennsteuer durch die geradezu beispiellos hohe Kartoffelernte verstärkt, die im Jahre 1901 gemacht wurde. Es wurden in Deutschland in diesem Jahre 486 Mill. Doppelzentner Kartoffeln ge- erntet, gegen 364 Mill. Doppelzentner im Durchschnitte der fünf vorangegangenen Jahre und gegen 406 Mill. Doppelzentner gegen das Jahr 1900, das bis dahin die höchste Ernte gehabt hatte. Der Überschuss an Kartoffeln, der geerntet worden war, drängte zum grossen Teil in die Brennereien, die, durch keine Brennsteuer ge- hindert, da« ihnen zugeführte Material Aufnahmen und zu Spiritus verarbeiteten. Auch die Maßnahmen der Zentrale für Spiritusverwertung zur Ausbreitung des Verbrauches von technischem Spiritus konnten nicht in vollem Mafso zur Wirkung kommen; dieser Verbrauch sank im Betriebsjahre 1901/02 auf 111 Mill. Liter gegen 116 Mill. Liter im vorangegangenen Jahre.

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Eine ausserordentliche Überproduktion und ein geradezu beispielloses Anwachsen der nicht verkäuflichen Spiritusmengen waren die Folgen dieser Verhältnisse. Die unter Bteueramtlicher Kontrolle lagernden Bestände schwollen in besorgniserregen- dem Grade an.

Am t. Oktober 1902 betragen diese Bestände rund 100 Mill. Liter und über- ragten damit das normale Mals um 50 60 Mill. Liter.

Kur die rücksichtslose Herabsetzung der Spirituspreise durch die Zentrale für Spiritnsverwertung konnte es bewirken, dass die Überproduktion und das An- schwellen der Lagerbestände nicht noch viel bedrohlichere Dimensionen annahmen.

Im Laufe des Jahres 1902 beschäftigten sich nun die gesetzgebenden Körper- schaften eingehend mit der Regelung der Branntweinsteuergesetzgebung. Am 1. Juli kam endlich eine Novelle zum Branntweineteuergesetz im Reichstage zur Verab- schiedung und erhielt einige Zeit darauf die kaiserliche Bestätigung.

Die Novelle beruhte nicht auf der Grundlage der Denaturierungspflicht, ihr wesentlicher Inhalt bestand in der Ausgestaltung der Brennsteuer.

Die Differenzierung der Brennsteuersätze zwischen den nicht Hefe erzeugen- den Kartoffel- und Getreidebrennereien einerseits nnd den Material-, Hefe- und Melassebrennereien andererseits wurde fallen gelassen und die Brennsteuersätze selbst bedeutend erhöht. Auch die Menge der Brennsteuer für bleibende Produktion wurde herabgesetzt, denn während früher nur für die 300 hl übersteigende Erzeugung Brennstener gezahlt wurde, setzte nach dem neuen Gesetze die Brennsteuer bereits bei 200 hl ein.

Die alte BrennBteuer setzte bei 300 bl mit 50 Pf. ein und stieg bei den nicht Hefe erzeugenden Getreide- und Kartoffelbrennereien bis zur Erzeugung von 1800 hl in Abstufungen von je 300 hl und von da ab bis 3000 hl in Abstufungen von 200 hl um je 50 Pf.; bei den Hefe-, Melasse- und Materialbrennereien be- trugen die Abstufungen bis 900 hl je 200 hl und von da bis 1700 hl je 100 1. Der höchste Brennsteuersatz betrug somit hei beiden Kategorien 6 Mk. für das Hektoliter.

Die neue Brennsteuer setzt bei 200 hl Erzeugung und sofort mit 2 Mk. ein, steigert sich in Abstufungen von anfänglich 100, später 200 hl um je 50 Pf. und erreicht ihre grösste Höhe mit 6,50 Mk. pro Hektoliter bei einer Erzeugung von 1800 hl.

Es ist also eine ausserordentliche Steigerung der Brennsteuersätze, die vor- liegt, und die Brennsteuererträge zeigten dementsprechend auch eine orhebliohe Steigerung.

Im letzten Jahre unter der Herrschaft der alten Brennsteuer, also im Jahre 1900/01 waren an Brennsteuer eingekommen 3,22 Mill. Mark, im ersten Jahr unter der Herrschaft der neuen Brennsteuer, also 1902/03, betrug dagegen der Brenn- steuerertrag 7,23 Mill. Mark.

Diese Erhöhung der Brennsteuer machte den wesentlichsten Inhalt der No- velle von 1902 aus; daneben enthielt sie jedoch eine grosse Anzahl sonstiger Änderungen der bisherigen Bestimmungen, die sich auf alle möglichen Paragraphen des Gesetzes, zum grossen Teil jedoch auch weiterhin auf die Breunsteuer und die Art ihrer Verwendung bezogen. Zunächst wurde den ausschliesslich die einheitni-

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sehen Getreidearten verarbeitenden Brennereien eine ausserordentliche Erleichterung dadurch gewährt, dass von ihnen die Brennsteuer bei einer Branntweinerzeugung bis zu 300 hl überhaupt nicht und von 300 600 hl nur zur Hälfte erhoben werden sollte.

Eine weitere sich auf die Brennsteuer beziehende Veränderung lag darin, dass die von den Melassebrennereien bei der Überschreitung ihres Kontingentes um mehr als ein Fünftel bisher erhobene besondere Brennsteuer von 15 Mk. pro Hektoliter auf 6 Mk. herabgesetzt wurde, und dass gleichzeitig die Produktionshöhe, bei welcher diese Brennsteuer einzutreten hatte, die bisher mit den zurückgehenden Kontingenten der Melassebrennereien ebenfalls zurück gegangen war, auf ein be- stimmtes Mafs festgelegt wurde.

Nach dem Gesetze werden nämlich die über 150000 1 betragenden Kontingente der Brennerei beim Eintritt jeder neuen Kontingentsperiode um ein Fünftel gekürzt, bis sie die Hohe von 150000 1 erreicht haben. Um die durch diese Bestimmung bedingte allmähliche Herabsetzung auch der Produktionsgrenze, bei welcher die Zahlungspflicht für die Brennsteuer eintrat, zu vermeiden, wurde die Bestimmung getroffen, dass nicht für die ein Fünftel des jeweiligen Kontingentes überschreitenden, sondern für die ein Fünftel des Kontingents des Betriebsjahres 1894/95 erreichende Produktion die erhöhte Brennsteuer zu zahlen ist. Für neu zu errichtende Melasse- brennereien und solche, die den Spiritus aus Zollstoff herstellen würden, wurde und zwar in der Absicht, ihr Entstehen zu verhindern bestimmt, dass ihre ge- samte Produktion neben der gewöhnlichen Brennsteuer einer besonderen Brennsteuer von 15 Mk. für das Hektoliter unterworfen werde. Ferner wurde die früher von allen landwirtschaftlichen Brennereien je nach ihrem Betriebsumfange in der Höhe von 1, 2 oder 3 Mk. für das Hektoliter erhobene Brennsteuer für die Erzeugung in den Sommermonaten, d. h. vom 16. Juli bis 15. September, den ausschliesslich ein- heimisches Getreide verarbeitenden Brennereien erlassen und ohne Erhebung von Kartoffeln oder Mais verarbeitenden Brennereien Vorbehalten.

Von grosser Bedeutung war dagegen die durch die Novelle von 1902 getroffene Änderung in bezug auf die Verwendung der Erträge aus der Brennsteuer; denn während früher die Brennsteuer in erster Linie verwandt wurde zu Vergütungen für die Ausfuhr von Branntwein und erst, wenn etwas übrig blieb, nach näheren Bestimmungen des Bundesrates zunächst für die Essigfabrikat iou und sodann für deu vollständig denaturierten Spiritns, bestimmte die Novelle von 1902, dass die Brenn- steuerrückvorgütungen gleichmäßig für sämtliche steuerfreien Zwecke gewährt würden.

Als Vergütungssatz wurden zunächst 6 Mk. für das Hektoliter bestimmt, doch sollte dieser Satz je nach den Brennsteuereinnahmeu durch den Bundesrat ent- sprechend herauf- oder herabgesetzt werden, unter Wahrung des Grundsatzes, dass die Gesamtausgabe an Vergütungen bis zum 30. September 1912 den Einnahmen entspreche.

Ausser den geschilderten Bestimmungen über die Brennsteuer enthält die Novelle von 1902 noch eine Anzahl andere Bestimmungen, von denen jedoch nur die wichtigsten hier aufgeführt werden sollen.

Zunächst wurde die Bestimmung, dass im Falle der Neubeteiligung einer land- wirtschaftlichen Brennerei am Kontingente oder der Kontingentserhöhung die Bräunt-

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weinmenge, nach Maisgabe derer die Brennerei am Kontingent zu beteiligen ist (der sogenannte Kontingentafnss), nicht mehr als 80000 1 betragen sollte, dabin abgeändert, daes dieses Maximalquantum auf 50000 1 herabgesetzt wurde. Allerdings hatte diese Herabsetzung nach dem Wortlaute de« Gesetzes zunächst nur Gültigkeit für die nächste Kontingenteperiode (1903/04 1907/08), doch wurde bereits bei der Beratung des Gesetzes in Aussicht genommen, dieser Bestimmung später eine dauernde Kraft zu verleihen; ein entsprechendes gesetzgeberisches Vorgehen ist auch mit Bestimmt- heit zu erwarten.

Des weiteren wurde durch die Novelle von 1902 der Begriff der landwirt- schaftlichen Brennerei modifiziert. Eine zweckmässigere Bestimmung des Begriffes für landwirtschaftliche Brennerei erscheint aus dem Grunde erforderlich, weil von neu entstandenen Brennereien nur die landwirtschaftlichen und die Materialbrenne- reien am Kontingente beteiligt werden, und eine Brennerei, die der gesetzlichen Be- dingung, unter der sie als landwirtschaftliche oder als Materialbrennerei angesehen werden soll, nicht mehr genügt, Branntwein zum niedrigen Steuersätze nicht mehr hersteilen darf, d. h. ihr Kontingent verliert.

Vor 1902 genügte es für eine Brennerei, um als landwirtschaftliche angesehen zu werden, dass die Rückstände des Betriebes (die Schlempe) in der zur Brennerei gehörigen Wirtschaft verfüttert und der erzeugte Dünger vollständig anf dem be- treffenden Grund und Boden verwendet wurde. Es war somit die Möglichkeit ge- geben, den Betrieb vollständig oder doch wenigstens zum grossen Teil auf die Verarbeitung gekaufter Rohstoffe zu basieren. Zweifellos lag das nicht in der Ab- sicht dee Gesetzgebers. Die wirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen Brennereigewerbes, besonders insoweit es sich auf die Verarbeitung von Kartoffeln stützt, beruht darin, dass es den betreffenden Wirtschaften eine passende Verwertung ihrer selbstgebauten Kartoffeln ermöglicht. Es wurde daher für neu zu erbauende Brennereien bestimmt, dass die erforderlichen Kartoffeln in der Hauptsache selbst gewonuen sein sollten. Auch wurde durch die Fassung der betreffenden Bestimmung eine ansgedehnte Verwendung von zugekanftem Mais in neu zu errichtenden Brennereien ausgeschlossen.

Für Genossenschaftsbrennereien gilt die Bestimmung der Verwendung selbst- gewonnener Rohstoffe mit der Mafsgabe, dass diese von den einzelnen Genossen nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung an der Brennerei geliefert werden müssen. Aach haben die einzelnen Genossen die Rückstände nach dem gleichen Verhältniss zu verfuttern.

Neben einer Anzahl weniger wichtigen Bestimmungen bringt die Novelle nnr noch eine erhebliche Herabsetzung der meisten 8ätze für die unter gewissen Um- ständen an Stelle der Maischraum- oder Branntweinmaterialsteuer zu erhebenden Zuschläge, besonders für die kleinen and kleinsten Brennereien.

Die Bestimmungen der Novelle sind nnr zum Teil als ein Difinitivum erlassen worden. Die wichtigsten Bestimmungen nämlich, die von der Brennsteaer handeln- den, sind dagegen nur auf eine bestimmte Zeit, nämlich bis zum 30. September 1912 in Kraft gesetzt worden, so dass sie mit dem 1. Oktober des genannten Jahres, falle bis dahin sich der Reichstag nicht von neuem mit der Materie beschäftigt, ihre

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Wirksamkeit verlieren und alsdann, ähnlich wie es am i. Oktober 1901 der Fall war, eine Lücke in der Branntweinsteuergesetzgebung entstehen wird.

Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, dass dieser Fall eintritt, es ist vielmehr zu hoffen, dass die gesetzgebenden Faktoren rechtzeitig in die Frage der Neu- regelung der Branntweinsteuer eintreten werden und entweder durch Weiter- ausgestaltung des Prinzips der Brennsteuer oder durch Einführung der Denaturierungs- pflicht den berechtigten Wünschen des Brennereigewerbes entgegen kommen.

Es steht wohl ausser Frage, dass das gesamte deutsche Brennereigewerbe ohne das Zustandekommen der Branntweinsteuernovelle einer schweren Krisis ent- gegengegangen wäre, die die Vernichtung zahlreicher wirtschaftlicher Existenzen zur Folge gehabt hätte.

Das Brennereigewerbe stand mit dem Beginne des Betriebsjahres 1902/03 unter dem Zeichen einer bisher noch nicht dagewesenen Überproduktion, hervor- gerufen durch die ständig wachsenden Kartoffelernten, namentlich die ausserordentlich hohe Ernte des Jahres 1902 und durch das Fehlen der Brennsteuer im Betriebs- jahre 1901/02. Eine zahlen massige Darstellung der Verhältnisse ist weiter oben bereits gegeben worden. Wenn nun auch zu hoffen war, dass die erhöhte Bronn- steuer in bezug auf die Eindämmung der Überproduktion einigermafsen wirksam sein würde, so war doch in den maßgebenden Kreisen des Brennereigewerbes die Anschauung vorherrschend, dass die Wirkung der Novelle nicht ausreichend sein würde, um eine schnelle, durchgreifende und dauernde Gesundung der Verhältnisse herbeizuführen. Es reifte daher der Plau, die Brennereibesitzer zu veranlassen, durch freiwillige Beschränkung ihrer Produktion zur Erreichung dieses Zieles bei- zutragen.

Die Schwierigkeiten, die sich einem derartigen Plane entgegen stellten, waren grosse und wurden auch nicht unterschätzt.

Zwei Umstände lagen jedoch vor, die die Durchführbarkeit einer Produktions- einschränkung zu erleichtern geeignet waren: 1. das nunmehr zur Tatsache gewordene Zustandekommen der Novelle zum Branntweinsteuergesetz mit ihren erhöhten Brennsteuersätzen und 2. das Vorhandensein des Verwertungsunternehmens und seiner Organe, des Verwertungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten und der Zentrale für Spiritusverwertung.

Die hohen Brennsteuersätze mussten au sich Bchon einschränkend auf die höheren Produktionen einwirken, so dass das Opfer, das der einzelne durch die Beschränkung seiner Erzeugung brachte, weniger fühlbar wurde. Ohne das Vor- handensein des Verwertungsunternehmens wäre aber die Produktionseinschränkung überhaupt nicht durchführbar gewesen, denn es hätte an einem Vereinigungspunkte sowohl für die Agitation als auch für die Festsetzung und Durchführung der Be- dingungen gefehlt. Namentlich in bezug auf den letzteren Punkt war das richtig, deun wenn dem einzelnen Brenner zugemutet wurde, durch Beschränkung seiner Produktion ein Opfer seiner Bewegungsfreiheit zu bringen, so musste ihm notge- drungen auf der anderen Seite ein gewisses Äquivalent dafür geboteu werden, und

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dieses Äquivalent konnte ausschliesslich in der Gewährleistung eines ausreichenden Preises bestehen. Nur eine Vereinigung von dem Charakter des Verwertungsunter- nehmens, das die Preisfestsetzung für das erzeugte Produkt im wesentlichen in der Hand hatte, konnte aber derartige Preisgarantien liefern.

Nachdem nun die Vorarbeiten durch die innerhalb des Verwertungsunter- nehmens tätigen Kräfte im wesentlichen erledigt waren, konstituierte sich im Juni 1902 ein Komitee von über 300 Mitgliedern aus den Kreisen der Brenuereibesitzer aller deutschen Gegenden zu dem Zwecke, die Produktionseinschränkung in Kraft zu setzen. Nicht nur Mitglieder des Verworlungsverbnndes deutscher Spiritus- fabrikanten, sondern auch ausserhalb desselben stehende Brennereibesitzer gehörten diesem Komitee an. Es wurde beschlossen, an sämtliche Besitzer landwirtschaft- licher Kartoffelbrennereien die Aufforderung ergehen zu lassen, sich durch Unter- zeichnung eines besonderen Verpflichtungsscheines dazu zu verpflichten, im Betriebs- jahre 1902/03 nicht mehr Spiritus herzustellen, als der um i8°/0 verminderten durchschnittlichen Jahreserzeugung der Betriebsjahre 1897/98 1901/02 entsprach. Bei der Berechnung dieses Durchschnittes Bollte es jedem Brenner frei stehen, das- jenige Jahr, in welchem am wenigsten Branntwein hergestellt worden war, ausser Ansatz zu lassen; ferner sollte das Kontingent der einzelnen Brennereien von vorn- herein von jeder Einschränkung frei bleiben, so dass ein Brenner, der auf Grund der in den mafsgebenden Jahren im Durchschnitte erzeugten Branntweinmengeu vielleicht weniger als sein Kontingent hätte brennen sollen, doch unter allen Um- ständen zur Erledigung seines Kontingentes berechtigt sein sollte.

Das Komitee hatte sich bis zum 15. September darüber zu erklären, ob die Verpflichtungsscheine in Kraft treten sollten oder nicht; es war verpflichtet, diese Erklärung abzugeben, Bobald die Vertreter von 95 °/0 des Kontingentes der landwirt- schaftlichen Kartofl'elbrenuereieu die Verpllichtungsscheine vorbehaltlos unterschrieben hatten. W enn weniger als 95 u/0, jedoch 90 °/0 oder mehr die vorbehaltlose Ver- pflichtung eingegangen waren, so sollte die Produktionseinschränkung mit einer Majorität von drei Viertel der Stimmen durch das Komitee iu Kraft gesetzt werden können. Voraussetzung hierbei sollte allerdings sein, dass gewisse Garantien da- gegen geboten würden, dass die Wirkung der Produktionseinschränkung nicht durch die übermässige Produktion anderer Brennereigattungen illusorisch gemacht würde. Hier kommen zunächst die neu zu erbauenden Kartoffelbrennereien, sodann die grossen gewerblichen Hefebrennereien und schliesslich die Melaasebrennereien in Betracht.

Der Gesamtausschuss des Verwertungsverbaudes deutscher Spiritusfabrikanten übernahm es vom 1. Oktober ab für den Fall, dass die Produktionseinschränkung mit einer Beteiligung von 93 °/0 des landwirtschaftlichen Kartoffelkontingentes oder darüber zustande kommen würde, den Abschlagspreis für Spiritus auf 38 Mk. für das Hektoliter festzusetzen; sollte jedoch die Produktionseinschränkung mit einer Beteiligung von nur 90 95 °/0 zustande kommen, so sollte der Absohlagspreis 36 Mk. betragen.

Eine eifrige Agitation setzte sofort ein, an der sich in erster Linie der Verwertungsverband deutscher Spiritusfabrikanten und die Zentrale für Spiritusver- wertung und weiterhin die Brennereibesitzer im Lande lebhaft beteiligten.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Es musste einleuciiteu. dass es vorteilhafter sein würde, eine verhältnismässig geringe Menge Branntwein zu dem immerhin annehmbaren Preise von 36 Mk. für das Hektoliter herzustellen, als eine grössere Menge zu 30 Mk., auf welchen Stand der Spirituspreis zweifellos gesunken wäre, wenn die Einschränkung nicht zustande gekommen wäre.

Es wurde berechnet, dass bei einer Einschränkung von 18 °/0 im ersten Falle allein der bare Ertrag einer Brennerei erheblich höher werden würde als im letzten Falle ohne Einschränkung. Dieser Mehrerlös belief sich bei einer Erzeugung von 1000 bezw. 820 hl auf über 4000 Mk., abgesehen von der Ersparnis au Kartoffeln. Der Richtigkeit dieser Rechnung konnten sich die Brenner nicht entziehen, und so kam es, dass, als der Termin herangekommen war, wenigstens die erforderlichen 90 °/0 des Kontingentes der landwirtschaftlichen Kartoffelbrennereien bedingungslos ihre Beteiligung zugesagt hatten.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Wirkung der Produktionseinschränkung durch andere Brennereigattungen war nicht zu befürchten, denn die Erzeugung der gewerblichen Hefebrennereien war im wesentlichen bestimmt durch den Hefebedarf, und eine nennenswerte Ausdehnung der 8pirituserzeugung aus Melasse war durch die hohe prohibitive Brennsteuer für die Melassebrennerei ausgeschlossen und mit den neuerbauten Brennereien waren bestimmte, die Produktion festlegende Verein- barungen getroffen worden. Ausserdem lagen noch Verpilichtungsscheine von Brennereien vor in der Höhe von 51/, °/0 des Kontingentes der landwirtschaftlichen Kartoffelbrennereien, die jedoch nicht bedingungslos den vom Komitee festgesetzten Modalitäten entsprachen und daher nicht mitgezählt werden konnten, die jedoch die betreffenden Brennereien bezüglich der Höhe ihrer Erzeugung auf ein bestimmtes Mafs festlegten.

80 konnte denn das Komitee zum bestimmten Termine die Verpflichtung zur Produktionseinschränkung in Kraft setzen; gleichzeitig setzte der Gesamtausschuss des Verwertungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten und der Zentrale für Spiritus- verwertuug vom 1. Oktober 1901 den Preis auf 36 Mk. für das Hektoliter fest.

Infolge des Zustandekommens der Produktionseinschränkung ging das deutsche Brennereigewerbe unter erheblich günstigen Aussichten in die neue Kampagne. Der erzielte Preis war zwar nicht hoch, aber ausreichend, um eine einigermafsen be- friedigende Verwertung der gebauten Kartoffeln zu erzielen. Es war Aussicht vor- handen, dass die am Marke des Gewerbes zehrenden übertrieben grossen Vorräte sich im Laufe des Betriebsjahres auf ein sich dem normalen nähernden Mafs zurück- gehen würden. Diese Hoffnung hat sich in vollem Mafse erfüllt; die Gesamtproduktion des Betriebsjahres 1902/03 betrug 338 Mill. Liter gegen eine Erzeugung von 424 Mill. Liter im vorangegangenen Betriebsjahre. Die Bestände, die noch am 1. Oktober 1902 die Höhe von 101 Mill. Liter betragen hatten, waren am 1. Oktober 1903 auf 30 Millionen herabgegangen.

Obgleich damit gesunde Zustände auf dem deutschen Spiritusmarkte wieder bewirkt worden waren, war doch in den Kreisen des Brennereigewerbes die Über-

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Zeugung befestigt, dass in Zukunft die Gestaltung der Produktionsverhältnisse nicht mehr wie früher dem Zufall überlassen bleiben dürfe, und dass eine feste Begrenzung der Produktion auch iu Zukunft zur Sicherung der Verhältnisse nicht entbehrt werden könne.

Am 27. August 1903 wurde durch den Hauptvorstand des Verwertung» ver* bandes deutscher Spiritusfabrikanten beschlossen, in die Agitation für eine Produktions* hiudung für das Betriebsjahr 1903/04 einzutreteu, uud zwar entsprechend den ver- änderten Verhältnissen unter wesentlich andern Bedingungen.

Zunächst sollte es sich dieses Mal, da von einer vorhandenen Überproduktion nicht gesprochen werden konnte, um keine Produktionseinschränkung, sondern uur um eine Produktiousfestlegung oder -bindung handeln. Es sollte die ganze im Durch- schnitt der Jahre 1897/98 1901/02 hergestellto Menge produziert werden dürfen, wobei es wiederum jedem Brennereibesitzer frei stand, das Jahr, in welchem er die geringste Produktion gehabt hatte, ausser Rechnung zu lassen. Sodann sollte der Prozentsatz der Beteiligung, der als Voraussetzung des Inkrafttretens der Produktions- bindung gelten sollte, ein grosserer sein als das Jahr vorher; nur wenn mindestens die Vertreter von 92 °/0 des Kontingentes der landwirtschaftlichen Kartoffelbrenne- reien sich zur Bindung ihrer Erzeugung auf das vorgeschriebene Mals verpflichteten, sollte die Produktioushindung in Kraft treten.

Für die neuen, erst im Oktober 1903 kontingentierten Brennereien, deren ge- stattete Erzeugung natürlich nicht nach der Durchschnittserzeugnng der maßgebenden Jahre bemessen werden konnte und mit denen im Jahre vorher mit jeder einzelnen über die Hübe der ihnen zustehendeu Produktion besondere Abmachungen getroffen worden waren, wurden nunmehr feste Prinzipien aufgestellt. Ihnen sollt© je nach der Gegend, in welcher sie sich befanden, ein bestimmter Prozentsatz über ihr Kontingent herzustellen gestattet sein.

In jedem Falle sollte es wiederum der einzelnen Brennerei gestattet sein, ihr staatliches Kontingent voll herzustellen.

In Fällen, in denen durch bestimmt© vorgesehene Umstände, wie Arealsver- grosserung, elementare Störungen des Betriebes, Besitz- oder Pachtwechsel während der tnafsgebenden Jahre, die nach den festgesetzten Prinzipien zur Erzeugung ge- statteten Mengen nicht als ausreichend erscheinen werden, sollt© die Prüfungsstelle des Verwertungsverbaudes befugt sein, mit diesen Breunereieu besondere Verein- barungen zu treffen, und soweit sich die vereinbart© Produktionsmenge höher stellen würde, als nach den allgemeinen Bestimmungen zulässig sein würde, sollte für den überschreitenden Teil der Erzeugung ein geringer Preisabzug von 2 Mk. für das Hektoliter treten. Im übrigen sollte es den einzelnen Brennereien gestattet Bein, gegen einen Preisabzug von 4 Mk. für da© Hektoliter ihr Produktionsrecht bis zu io°/0 und darüber hinaus gegen einen Preisabzug von 10 Mk. zu überschreiten. Weiter Bollt© dem Gesamtausschuss des Verwert nngsunternehmeus das Recht zu- stehen, falls es die Umstäude erfordern, eine allgemeine Erhöhung der Produktions- quote eintreten zu lassen.

Von besonderer Bedeutung war jedoch die Bestimmung, aus der es sich deutlich aussprach, dass die Regelung der Produktionshöhe als eine dauernde Einrichtung an-

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gegeben werden sollte, nämlich die, dass die Verpflichtung zur Bindung der eigenen Produktion jedesmal auf das nächste Jahr weiter laufen sollte, falls nicht bis zum i. Juli eines jeden Jahres eine Kündigung erfolgen sollte, und wenn gleichzeitig in eino allgemeine Produktionsbindung eingetreten werden sollte.

Die Verpflichtung der Brennereien sollte nur in Kraft treten, wenn bis spätestens den 16. Oktober 1903 der Abschlagspreis für die Mitglieder des Ver- wortungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten auf mindestens 40 Mk. für das Hekto- liter reinen Alkokols festgesetzt würde.

Nachdem bis zu diesem Zeitpunkte auf Grund dieser Bedingungen die Be- teiligung nicht nur die erforderlichen 92 °/0 des Kontingentes der landwirtschaftlichen Kartoffel brennereien, sondern von fast 5 °/Q mehr sich herausgestellt hatte, nachdem der Gesamtausschuss des Verwertungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten und der Zentrale für Spiritusverwertung den Abschlagspreis auf 40 Mk. festgesetzt hatte, nachdem die Kommission zu der Überzeugung gelaugt war, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Wirkung der Produktionsbindung durch die erhöhte Produktion deijenigen Brennereien, die sich der Bindung nicht angeschlossen hatten, nicht ein- treten würde, wurde die Produktionsbindung für das Betriebsjahr 1904 unter den geschilderten Bedingungen in Kraft gesetzt.

Es war ein Zeichen weiser Vorsicht gewesen, in die Bedingungen der Pro- duktionsbindung die Möglichkeit zur weiteren Ausdehnung der Erzeugung hineinzu- bringen. Der Bedarf an Spiritus zu technischen Zwecken entwickelte Bich in einer Weise, dass eine Erweiterung des Produktionsrech tos bereits im Anfauge des neuen Betriebsjahres zunächst um 10 °/0 unbedenklich erschien. Weitere Heraufsetzungen des Prodoktionsrechtes erfolgten, so dass es im Laufe des Betriebsjahres allmählich um 80 °/0 erweitert wurde.

Trotz dieser Heraufsetzungen und trotz einer im Laufe des Betriebsjahres wiederholt erfolgenden Steigerung des Abschlagspreises war die Jahreserzeugung des Betriebsjahres 1903/04 eiue recht niedrige. Das bewirkte zusammen mit dem er- höhten Verbrauch an denaturiertem Spiritus, dass die Bestände, die am 1. Oktober 1904 vorhanden waren, im Grunde als knapp angesehen werden mussten.

Das Jahr 1904 zeigte gleichzeitig eine beispiellos niedrige Kartoffelernte, so dass nicht die Sorge, dass eine Überproduktion entstehen konnte, wohl aber die ent- gegengesetzte Sorge entstand, dass nicht genug Spiritus zur Versorgung des Konsums geschaffen werden konnte.

Nichtsdestoweniger wurde auch für das Betriebsjahr 1904/05 wiederum eine Produktionsbindung festgesetzt. Die Zahl der Brennereibesitzer, die von dem Kündigungsrecht, der Verpflichtung zur lunehaltung einer Maximalproduktion Gebrauch gemacht hatte, war eine geringe, und von denjenigen, die gekündigt hatten, zog die Mehrzahl ihre Kündigung wieder zurück, so dass mit dem Beginne des neuen Be- triebsjahres wiederum die Vertreter von über 92 °/0 des Kontingentes der landwirt- schaftlichen Kartoffelbrennereien sich zur Produktionsbindung verpflichtet hatten. Die Kommission konnte somit das Inkrafttreten der Produktionsbindung erklären.

Allerdings handelte es sich im vorliegenden Falle nur formell um eine Bindung. Das freigegebeue Produktionsmaximum betrug 180 °/0 der Durcbschnittsproduktion

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der auch für die früheren Bindungen maßgebenden Jahre, war somit so erheblich, dass von einer Produktionsbindung materiell nicht gesprochen werden konnte.

Auch für das Betriebsjahr 1905/06 gelang es, eine Bindung der Produktion zustande zu bringen, und zwar auf der Basis von 100 °/0 der stets maßgebend ge- wesenen Durchschnittsproduktionen.

Mit dem 1. Oktober 1908 laufen die Vertrage, durch welche das Brennerei- gewerbe zusamraengeschlossen ist, ab; die maßgebenden Faktoren sind bereits an der Arbeit, die Grundlagen neuer Verträge auszuarbeiten. Ob es gelingen wird, eine alle Teile befriedigende Form des Zusammenschlusses zu finden, bleibt abzu- warten. Es wird dazu notwendig sein, dass einmal das Brennereigewerbe in diesem Zusammenschluss eine wesentlich bessere Position haben wird als heute, und dass zweitens die Vorteile der Aussenstehenden beseitigt werden.

Unterdessen waren Wissenschaft und Technik nicht miissig und bedeutende Fortschritte in bezug auf die Entwicklung der Gärungsgewerbe wurden gemacht.

Bekanntlich war der alte Streit auf gährungstheoretischem Gebiete, ob die Gärung, wie Liebig meinte, ein rein chemischer Vorgang sei, bei dem die Hefe nur eine sekundäre Rolle spielte, oder ob sie, wie von Schwann, Pasteur u. a. behauptet wurde, als ein mehr physiologischer, direkt durch die Lebenstätigkeit der lebenden Zellen bedingter Vorgang anzusehen sei, von neueren Forschern in dem Sinne der letzteren Auffassung entschieden worden.

Bio Anschauungen über das Wesen der Gärung haben jedoch durch die epochemachenden Büchner sehen Entdeckungen eine wesentliche Modifikation erfuhren.

Es gelang Büchner im Jahre 1902, aus der lebenden Hefezelle einen Stoff abzuscheiden, dem dieselbe gärungserregende Wirkung zukommt, wie der Hefezelle selbst, d. h. die Wirkung, Zucker in Kohlensäure und Alkohol zu zerlegen. Diesen Stoff nannte Büchner „die Zymase“; er ist als ein Enzym anzusehen, d. h. als ein Stoff, der imstande ist, organische Körper von verwickelter Zusammensetzung in ein- facher konstituierte Verbindungen zu zerlegen.

Die Buchn ersehe Entdeckung bildet gewissem assen einen Vereinigungspunkt der früher miteinander in Widerstreit stehenden Theorien. Die Gärung ist danach nicht direkt abhängig von der lebenden Hefezelle, sondern kann auch ohne diese unter der Einwirkung der Zymase auf Zucker vor sich gehen und ist in sofern als ein rein chemischer Vorgang aufzufassen; andererseits entsteht die Zymase nur in der lebenden Hefezelle, und diese ist somit als die eigentliche Ursache der Gärung anzusehen.

Die Buchn ersehe Entdeckung war insofern von höchster Bedeutung für die Praxis, als durch sie auf den Gehalt der Hefe an Zymase als eigentlichen Gärunga- erreger hingewiesen wurde. Es wurde bald erkannt, dass die spezifischen Eigen- schaften der einzelnen Heferassen im wesentlichen auf ihrem verschiedenen Gehalt an Zymase und anderen Enzymen beruhen. Delbrück unterscheidet hitzige Hefen, d. h. solche mit hohem Enzymgehalt, die eine starke, stürmisch verlaufeudo Gärung hervorrufen und überhaupt einen zu starker Tätigkeit, aber auch zu inneren Ver- Meltien, Boden de« preus*. Staate«. VIII. &

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Änderungen neigenden Zustand zeigen, und nicht hitzige Hefen mit den entgegen- gesetzten Eigenschaften.

Die Erkenntnis der Tatsachen musste auch von Einfluss auf die Hefenzüchtung sein und hatte den praktischen Erfolg, dass in der Hefenzuchtanstalt de« Institutes für Gärungsgewerbo neben dor bis dahin in der Brennerei meist verwandten Uefe- rasse II eine neue Kasse XII gezüchtet und in der Brennerei eingeführt wurde.

Die Rasse XII zeichnet sich durch einen geringeren Enzymgehalt gegenüber der Rasse II aus; die Folge davon ist, dass einerseits die durch Rasse XII hervor- gerufene Gärung eine weniger energische ist, dass aber andererseits die durch eine allzu stürmische Gärung bedingten Übelstände vermieden werden.

Ein weiterer technischer Fortschritt im Brennereiwesen ist auf dem Gebiete der Herstellung sogenannter Kunstbefe zu suchen.

Einer der wichtigsten Vorgänge bei der Hefebereitung ist die Säuerung des Hefengutes, durch die die Entwicklung schädlicher Spaltpilze zurückgehalten wird. Gewöhnlich wird die Säuerung der Hefe durch die natürliche Milcbsäuregärung bewirkt, die durch den Milcbsäurepilz hervorgerufen wird. Eine richtige Säuerung hervorzurufen ist äusserst schwierig und erfordert ein hervorragendes Geschick des Bronnereileiters. Man hat deshalb versucht, die natürliche Säuerung durch den Zusatz gewisser technischer Säuren zu ersetzen. Als gebräuchliche technische Säuren sind hier zu erwähnen: Milchsäure, ferner Milchsäure mit einem Zusatz von io °/0 Buttersäure. Von unorganischen Säuren werden Schwefelsäure, Phosphor- säure, Salzsäure etc. verwandt. Mit der Anwendung solcher künstlich gesäuerter Hefen sind zufriedenstellende Resultate erzielt worden. Die Bereitungsdauer der Hefe konnte dadurch von 48 Stunden auf 14 Stunden herabgesetzt werden.

Zu erwähnen siod hier die beiden Kunsthefebereitungsverfahren von Büchler und von Bauer, die beide auf der Verwendung von Schwefelsäure beruhen. Bei beiden Verfahren wird durch die zugeeetzte Schwefelsäure organische Säure in der Maische in Freiheit gesetzt, wogegen freie Schwefelsäure nicht vorhanden sein darf. Hach dem Bauerechen Verfahren wird noch ein Zusatz von Hefenextrakt gegeben, der durch Selbstgärung der Hefe gewonnen ist. Hierdurch soll eine kräftigere Ernährung der Hefe bewirkt werden. Hervorragende Resultate sind bis jetzt mit beiden Verfahren noch nicht erzielt worden. Aber nicht nur auf dem Gebiete der Gärung und Hefenbereitung sind technische Fortschritte zu ver- zeichnen, sondern auch auf anderen Gebieten.

Zur Herstellung des für die Brenuerei erforderlichen Malzes ist neuerdings das von Windisch für die Brauerei empfohlene Verfahren der abwechselnden Luft- und Wasserweiohe verschiedentlich in Anwendung gekommen. Hach dem ge- wöhnlichen Verfahren wird die zur Herstellung des Malzes bestimmte Gerste mehrere Tage in Wasser eingeweicht und alsdann zum Keimen auf der Tenne aus- gebreitet. Durch den lang andauernden Luftabschluss wird der Keimling dem Er- sticken nabe gebracht, und das Malzgut bedarf einer mehrtägigen Erholungszeit, ehe es zu keimen beginnt. Das kann vermieden werden, indem man während des Erweichens die Gerste zeitweise mit Luft in Berührung bringt, entweder duroh abwechselndes Lagern au der Luft und unter Wasser io Zwischeuräumeu von 4 J

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Stunden oder durch den Ersatz des EinquellenB durch Überbrausen, oder durch Einpumpen von Lnft in den Quellstab. Die durch ein solches Verfahren erzielten Vorteile liegen einerseits in einer schnellen Fertigstellung des Malzes und dadurch bedingten Ersparnis an Tennenraum und andererseits in der Gewinnung eines kräftigen, gesunden, reinen und möglichst bakterien- und scbimmelfreien Malzes.

Unter den technischen Fortschritten, die die Herstellung von Alkohol aus anderen Stoffen als den Kartoffeln zum Ziele haben, ist vornehmlich das Verfahren von A. Klassen zu nennen, das die Verwendung von Holz oder anderen zellstoff- haltigen Substanzen bezweckt. Der Zellstoff wird durch Behandeln mit verdünnter Schwefelsäure zunächst in Zucker übergeführt, der dann vergoren wird. Die er- zielten Resultate sollen zufriedenstellend sein, doch hat bisher das Klassensche Verfahren eine einigerinaasen ausgedehnte Anwendung nicht gefunden.

Es dürfte nur noch erforderlich sein, kurz Notiz zu nehmen von den Be- strebungen zur Förderung des Verbrauches von Spiritus zu technischen Zwecken.

Das Hauptverdienst in dieser Hinsicht gebührt, wie bereits mehrfach erwähnt, der Zentrale für Spiritusverwertung, und zwar ist hier in erster Linie die eigen- artige Preisfestsetzung für den den verschiedenen Verwendungszwecken dienenden Spiritus wirksam gewesen. Das hier beobachtete Prinzip lag darin, für die einzelnen in Betracht kommenden Zwecke den Preis derart festzusotzen, dass eine Konkurrenz mit den anderen den gleichen Zwecken dienenden Stoffen, also in erster Linie mit dem Petroleum möglich ist.

Aus diesem Grunde wurde der Preis für Leuchtspiritus seinerzeit auf 35 bis 30 Pf. für das Liter festgesetzt. Für Spiritus zu motorischen Zwecken musste der Preis niedriger festgesetzt werden. Die Zentrale für Spiritusverwertung Bchloss daher mit allen denjenigen, die sich verpflichteten, bis zum Jahre 1908 ihren zum Betriebe von Motoren aller Art gebrauchten Spiritus zum Preise von 15 Pf. für das Liter von ihr zu entnehmen, einen Vertrag ab, durch den sie sich ihrerseits zur Lieferung zu diesem Preise verpflichtete.

Die Trennung von Leucht- und Motorspiritns wurde noch besonders dadurch erleichtert, dass ebenfalls auf Anregung der technischen Abteilung der Zentrale neben der besonders für Leuchtzwecke geeigneten vollständigen Denaturierung durch Holzgeist und Pyridinbasen noch die ebenfalls als vollständig angesehene Dena- turierung vermittels Holzgeist, Benzol und Methylverbindungen vom Buodesrat zugelassen wurde.

Der nach der letztgenannten Methode denaturierte Spiritus ist zu Leucht- zwecken nicht zu gebrauchen, zeichnet sich aber durch eine hohe Verwendbarkeit zu motorischen Zwecken aus. Die Zentrale war damit in den Stand gesetzt, durch Lieferung von Benzolspiritus für motorische Zwecke sich gegen missbräuchliche Verwendung zu Leuohtzwecken zu sichern.

Von sonstigen Veranstaltungen der Zentrale für Spiritusverwertung zum Zwecke der Förderung des Verbrauches wäre noch zu erwähnen die Einführung des Flaschenverkaufes von denaturiertem Spiritus durch die Kleinhändler in ganz Deutschland. Den Kleinhändlern, besonders den Materialwarenhändlern, wird der Spiritus in verschlossenen Flaschen unter Gewährleistung der Menge und der

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Gradstärke geliefert, und diese übernehmen die Verpflichtung, die Flaschen za einem bestimmten Preise an das Publikum weiterzugeben, wobei der Aufschlag, den die Kleinhändler nehmen dürfen, diesen einen ausreichenden Vorteil gewährt. Das Publikum bat durch diese Einrichtung die Sicherheit, stets Spiritus von guter Qualität zu einem bestimmten Preise zu erhalten. Es ist dieses eines der wichtigsten Förderungsmittel zur Verbreitung der Beliebtheit der Spiritusbeleuchtung. Ferner iBt die Errichtung von Läden, die über ganz Deutschland verbreitet sind, hervor- zuheben. In diesen Läden wird dem Publikum Gelegenheit geboten, die neuesten und praktischsten Apparate für Verwendung von denaturiertem Spiritus und die Vorzüge dieser Verwendung kennen zu lernen. Mit den Läden sind vielfach Reparaturwerkstätten für Spiritusapparate verbunden.

Zum Schluss sei noch einer Anzahl von Ausstellungen Erwähnung getan, die unter der Ägide des Vereins der Spiritusfabrikanten, des Verwertungsverbandes deutscher Spiritusfabrikanten und der Zentrale für Spiritusverwertung ins Leben gerufen wurden und die in hohem Mafse für die weitere Ausbreitung der Idee der technischen Vorwertung von Spiritus beigetragen haben.

Zu nennen sind hier die Ausstellung für SpirituBverwertung im Februar 1902, die Ausstellung für Kartoffelverwertung im Februar 1903 und die Ausstellung für Gärungsgewerbe, die gelegentlich des in Berlin stattgefundenen internationalen Chemikerkongresses im Juli 1903 veranstaltet wurde. Sämtliche drei Ausstel- lungen wurden in der grossen Ausstellungshalle des Institutes für Qärungsgewerbe abgehalten.

Auch die grosse internationale Ausstellung für Gärungsgewerbe in Wien im Juni 1904 diente zum grossen Teil denselben Zwecken und wurde von deutscher Seite reichlich beschickt.

4. Die Kartoffel Stärkefabrikation.

Die Bedeutung derselben als landwirtschaftliches Nebengewerbe, das ungefähr ebensoviel Kartoffeln für seine Zwecke benötigt wie die Spiritusbrennerei, und dessen Produktion mit Uber 2 Mill. Doppelzentnern im Werte von 60 70 MilL Mark, die Fabrikation der sonstigen Stärkearten Reis-, Mais- und Weizenstärke von zusammen etwa 4 500000 D.-Ztr. weit übertrifft, iat durchaus neueren Datums.1) Ihre derzeitige, von der wissenschaftlich-technischen Forschung und Erfindertätig- keit sorgsamst begründete und ausgebildete Teohnik geht in ihrer derzeitigen Ausgestaltung kaum über die Mitte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts zurück. Die in der Frage auf die Hebung und technische Verwertung der Kartoffelkultur überhaupt sich ausdehneude Wirksamkeit des Vereins der Spiritusfabrikanten in Deutschland führte im Jahre 1883 zur Schaffung eines besonderen, ihm organisch

*) Besonders namhafte Verdienste haben sich um das Gewerbe erworben: von seiten der Wissenschaft: Scheibler, Delbrück, Maercker, Saare, von seiten der Vertreter des Gewerbes selbst: Kette, Wahl, Pantel, lloffmann n. a., von seiten der Maschinen- technik: Angele, Anton, Fesca, Schmidt-Küstrin und Uhland-Leipzig.

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angegliederten Vereins der Stärke-Interessenten in Deutschland,1) der mittelst der unter M. Delbrücks Leitung stehenden wissenschaftlichen Station die technische und wirtschaftliche Entwicklung der Kartoffelstärkefabrikation in gleicher Weise beeinflusste und förderte, wie dies für die Spiritusbrennerei durch den Spiritus- fabrikanten-Verein geschah.

Die sohon aus dem Anfänge des 18. Jahrhunderts stammende Technik der Stärkegewinnung aus Kartoffeln, deren Bekanntwerden im Interesse einer besseren Verwertung und damit Verbreitung deB Kartoffelbaues sioh besonders Friedrich der Grosse angelegen sein liees,9) hatte zwar schon im Laufe desselben Jahrhunderte die besonderen maschinellen Einrichtungen aufkommen lassen behufs fabrikmäasiger Erzeugung der Stärke, neben der aber auch die Eigenbereitung der Stärke für den Haushalt besonders auf dem Lande durch viele Hausfrauen ohne besondere technische Hilfsmittel bis zur Gegenwart gepflegt wurde. Der in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sich anbahnende Aufschwung der deutschen Textil- und Papierindustrie, sowie vor allem die in den 50er Jahren von B. Gail aufgebrachte Verwendung des aus der Kartoffelstärke bereiteten Stärkezuokers zum Verbessern des Weines (das „Gallisieren“) erschlossen der industriellen Nutzbarmachung der Kartoffelstärke ein weites Feld, und im Westen Deutschlands entstanden demzu- folge die ersten grösseren Fabrikbetriebe zur Herstellung von Kartoffelstärke und der aus ihr erzeugten Fabrikate.

') Im Jahre 1867 hatte sich allerdings auch schon ein „Verein der Stärke-, Stärke- sirup- und Stärkezuckerfabriken Deutschlands“ gebildet, der um 1870 an 150 Mitglieder anfwies und namhafte Vertreter der Wissenschaft und Technik in seiner Mitte zählte, dennoch aber um die Mitte der 70 er Jahre wieder verschwand.

*) Wegen ihrer grundlegenden historischen Bedeutung für die Kartoffelstärke- fabrikation sei hier der Wortlaut der an alle preussischen Landräte gerichteten Kammer- verordnnng vom 10. Dezember 1765 wiedergegeben (entnommen ans 0. Saare: „Die Fabrikation der Kartoffelstärke“, Berlin 1897, 8. if.): „Friedrich, KBnig etc. etc. etc.

Unsere etc. Wir zweifeln nicht, es werde euch nicht unbekannt seyn, dass ans den Erd- toffeln eine sehr gute Stärke, die der von Weizen zubereiteten nichts nachgibt, verfertiget werden könne. Da nun Unserer Krieges- und Domänen-Kammer dieser Tage eine Probe von solcher gut zubereiteten Stärke, wovon hier etwas beygefligct wird, vorgclcget worden, welche hieselbst in der Art, wie der abschriftlich mitkommende Aufsatz mit mehrerem zeigt, verfertigt ist und es dahero dem Publiko allerdings sehr nützlich seyu würde, wenn dergleichen Stärke ans Erdtoffeln, deren starken Anban man ohnedem schon wegen ihres grossen Nutzens dem Lande zum öfteren eingeschärft, auch in Schlesien, gleich solches bekanntermasfen in der Lausitz ganz häufig geschieht, zum Gebrauch gebracht und dadurch eine ansehnliche Quantität von Weitxeu zum Backen und Branen ersparet würde: als wird euch anbefohlen, euch zu bemühen, die Verfertigung von dergleichen Stärke aus Erdtoffeln in dortiger Gegend, da die Leinwandfabrique eine grosse Consumtion dieses Materialis erfordert, einzuschärfen und davon gleichfalls Proben machen zu lassen. Zu- gleich habt ihr die dortige mit appretirter Leinwand handelnde Kanflcnte. auch Bleicher mit ihren Gutachten zu vernehmen, wohin dasselbe sowohl wegen des Gebrauchs solcher Stärke bey der Leinwand gebe, als auch wie die Intention darunter am täglichsten zu erreichen seyn werde. Uebrigeus wird auch nfithig seyn, darauf zu attendiren und rorzu- schlagen, wie es mit der Acciseabgabe von solcher Stärke gegen die von Weitzen cin- xurichten,“ usw.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Zur vollen Entfaltung ihrer Leistungsfähigkeit und vor allem zur Begründung ihrer landwirtschaftlich wichtigen Bedeutung gelangte die Kartoffelstärkefabrikation aber erat, als sie, von Westen nach Osten fortschreitend, hier im unmittelbaren Anschluss an die Kartoffelkultur der leichten Sandböden ihren natürlichen Standort fand.1) Als die Kartoffelstärkefabriken dank der Verkehrsentwicklung ihren Schwerpunkt von den für den Verbrauch der Stärke vorwiegend in Betracht kommenden westlichen Industriebezirken nach dem Osten verlegen konnten, ge- wannen sie den doppelten Vorteil, einmal der Ersparung der sehr erheblichen Transportkosten für die im Vergleich zur Stärke viel umfangreicheren und durch ihren Wassergehalt schwereren und wenig haltbaren Kartoffeln, wie auch der z. T. feuchten Stärke zum Zwecke der Trocknung und andererseits der besseren Ver- wertung ihrer festen und flüssigen Abfallstoffe, der Pulpe und der Abwässer.

Indem es sich bei der auf dieser Grundlage betriebenen Stärkefabrikation wie bei der Zuckerfabrikation um die Gewinnung von Kohlehydraten handelt, die der Wirtschaft ohne Schaden für den Kraftzustand des Ackers entzogen werden können, und die zugleich eine erheblich vielseitigere und wertvollere Ausnützung des Bodenprodukts darstellen als der direkte Verbrauch desselben, indem auch durch die Verwendung der Pülpe als Viehfutter und der Abwässer für Rieselxwecke der Boden die entzogenen Nährstoffe grösstenteils wieder ersetzt erhält, reiht sich die Kartoffelstärkefabrikation der Brennerei als ein Nebengewerbe an, welches sowohl der Kräftigung und Förderung des Kartoffel baues, als auch mittelbar dem Haltn- fruebtbau und der Viehwirtschaft zugute kommt.*)

Nach Saare a. a. O. gibt es im Jahre 1897 in Deutschland 663 Kartoffel- starkefabriken einschliesslich der Stärkezucker-, Stärkesirup- und Dextrinfabriken, die ausser diesen Fabrikaten auch Kartoffelstärke und Kartoffelmehl, sei es aus Kartoffeln, sei es aus feuchter Stärke, in grösseren Mengen heratellen. Von diesen 663 Betrieben beschränken sich 441 nur auf die Herstellung nasser oder feuchter Stärke, d. h. des Rohmaterials der Stärkezucker- und Stärkesirupfabriken und auch mancher Dextrinfabriken. 222 Betriebe Btellen trockene Stärke her, und zwar 194 nur trockene Kartoffelstärke und Kartoffelmehl und 28 daneben auch noch Stärke- fabrikate, wie Stärkezucker,8) Stärkesirup, Zuckercouleur und Dextrin.

*) So verlegte die bisher grösste Kartoffelmehlfabrfk des Westens, die Badische Kartoffelmehlfabrik, im Jahre 1871 ibren Sitz nach Küstrin, woselbst sie seitdem unter der Firma „Norddeutsche Kartoffelmehlfabrik“ besteht.

*) Es haben sich noch in der Gegenwart auf den ursprünglichen Gebieten der Kartoffelstärkefabrikation in der Rheinprovinz, Rheinhessen nnd Baden mehrere meist grössere Fabriken von früher her erhalten, die jedoch reine Industriebetriebe sind nnd die Kartoffeln zum Teil von weither beziehen. Auch im Osten gibt es einige solcher industrieller Grossbetriebe, die ihre Kartoffeln vereinzelt sogar aus dem Auslande beziehen.

*) Nach dem Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich gab es:

1895/96 . .

. . 29 Stärkezuckerfabriken.

1896/97 . . .

*7

1897/98 . . .

. . 28

1898/99 . . .

. . 26

1899/1900 . .

. . 26

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

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Auf die einzelnen Teile des Reioha verteilten sich 1897 die Kartoffelstärke erzeugenden Betriebe wie folgt:

Gesamt zahl

Länder bezw. Provinzen:

Nasse

Stärke-

Davon:

Trocken-

Stärke-

Trockcn-Stfcrke. nebcn Sirup«, Dextrin- n. a.

Betriebe

Fabriken

OstpreusBen

»5

12

3

Westpreussen

52

45

7

Posen

97

a3

3

Pommern

98

83

12

3

Brandenburg

225

188

29

8

Schlesien

82

35

7

Sachsen

5*

1

49

2

Hannover

9

9

Königreich Preussen:

630

435

172

23

Grosaberzogtum Mecklenburg .

*5

6

7

2

Herzogtum Anhalt

8

8

Braunschweig. . .

4

4

Königreich Bayern

I

1

Grossherzogtuin Hessen . . .

4

2

2

Baden . . .

X

X

Deutsches Reich:

663

441

194

28

Die 441 Nassstärkefabriken waren, wie Saare bemerkt, sämtlich land- wirtschaftliche Betriebe. Ihre tägliche Kartoffelverarbeitung schwankt im allgemeinen zwischen 200 500 Ztr.; eine derselben war eine landwirtschaftliche Genossenschafts-Fabrik von 1000 1250 Ztr. täglicher Kartoffelverarbeitung. Von den 194 Trockenstärkefabriken, die nur trockene Stärke und Kartoffelmehl erzeugten, waren 123 landwirtschaftliche Betriebe einzelner Besitzer, 7 landwirtschaftliche Genossenschaften und 4 Aktiengesellschaften in landwirtschaftlichen Händen. 60 Be- triebe waren rein industriell. Von den 28 auch Stärkefabrikate berstellenden Fabriken waren 24 industriell und 4 landwirtschaftliche Genossenschaften. Es waren demnach von sämtlichen Kartoffelstärke erzeugenden Betrieben Deutschlands 579 oder 87 °/0 landwirtschaftliche und 84 oder 1 3 °/0 industrielle Betriebe,1) Die meisten dieser Betriebe, speziell die landwirtschaftlichen, und unter diesen be-

1900/01 25 Stärkezuckerfabriken.

1901/02 27

1902/03 27

Von den 27 Fabriken im letzten Jahre entfielen allein 21 anf Prensscn nnd hiervon 10 anf die Provinz Brandenburg. 2 auf Pommern nnd je 3 auf Posen, Schlesien und Sachsen.

*) Einen näheren Einblick in die Grfissenstrnkiur der Stärkefabriken gewährt die gewerbliche Betriebszählung vom 14. Juni 1895, deren Ergebnisse auch für die Gegenwart in der Hauptsache noch zulrcffen dürften. Danach bestanden (mitgeteilt nach Albert a. a. 0. S. 64) im ganzen 578 Gewerbebetriebe, die sich mit Starkefabrikatiou befassten. Von diesen waren 533 sogenannte Hauptbetriebe, und zwar:

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

sondere wieder die genossenschaftlichen stammen erst aus den letzten Jahrzehnten bezw. Jahren.

Die Form dee Genossenschaftsbetriebes ist nach Saare für die Kartoffel- starkefabrikation besonders zu empfehlen, um so den daran beteiligten Landwirten einerseits die Vorteile des billiger arbeitenden Grossbetriebes und Wahrung seines landwirtschaftlichen Charakters zukommen zu lassen, änderet seit« ihnen die Hand- habung des Absatzes zu erleichtern.

Wie für die Spiritusbrennerei, ist auch für die Stärkefabrikation die syste- matische Förderung der Kartoffelkultur Tür ihre wirtschaftliche Sicherstellung und technische Weiterbildung von grundlegender Iledeutung geworden. In der im Laufe der Zeit ermöglichten grösseren Gleichmässigkeit der Kartoffelernten, wie in der Erzielung haltbarer Sorten gewann besonders die Stärkefabrikation eine wertvolle wirtschaftliche Unterlage ihrer Existenz. Es ist nach Delbrück1) fest- gestellt worden, dass gerade durch die infolge der früher häufigen Kartoffelmiss- ernten eingetretene zeitweise übermässige Preissteigerung der Kartoffelerzeugnisse der deutschen Kartoffelstärke-Industrie der wichtige englische Markt verloren ge- gangen ist, indem die Amerikaner, mit billigen Maiserzeugnissen einsetzend, dieses bedeutende Absatzgebiet für sich eroberten. Solche Einbussen sind für die Folge dank der allgemeinen Hebung des Kartoffelbaues nicht mehr zu fürchten.

Eine wesentliche Voraussetzung für den allgemeinen Fortschritt der Fabri- kationstechnik in der Stärke-Industrie bildete ferner die erfolgreiche Züchtung anBbeute-, d. h. stärkereicher Kartoffeln. Exakte Feststellung der für die Stärke- erzeugung besonders notwendigen Eigenschaften der Kartoffeln und Aussonderung der zur Ausbildung derselben speziell geeigneten Sorten und möglichste Anpassung der Fabrikationsweise an daB jeweils für die Verarbeitung zur Verfügung stehende Rohmaterial kamen hierbei vornehmlich in Betracht. Die Erkenntnis, dass Kar- toffelsorten, die für Rrennerei- oder Speisezwecke wohl geeignet waren, durchaus nicht immer auch zur Stärkefabrikation sich eigneten, ferner dass nicht nur der Stärkereiohtum, sondern auch die Grösse der Stärkekörner in den Kartoffeln für deren Verarbeitung von Wichtigkeit und für die besondere Technik derselben richtunggebend war, sodann die für die handelsmässige Bewertung der Kartoffeln und besonders die Bezahlung nach dem spezifischen Gewicht mafagebend gewordene Beachtung der zwischen Stärkegehalt und spezifischem Gewicht, sowie dem Hektar- ertrage bestehenden Beziehungen,-) endlich der rechnerisch ermöglichte genaue

9 Alleinbetriebe,

62

Betriebe mit

21—50 Personen.

24 Betriebe mit 1

Person. 20

« r

51—100

* z

Personen. 3

n *

101 200

'6l - 3-5

» *

Betrieb

201 500

88 6 10

r 2

Betriebe

501 1000 r

85 > n II— ZO

') Güruugsgewerhe und Stärkefabrikation. Berlin 1897.

*) Es gelang in der Folge, das bisher allgemein umgekehrt vorgestellte Verhältnis zwischen Stärkegehalt und Hektarertrag derart zu Andern, dass auch ein bi» zu 20 25 •/, gesteigerter Hektarertrag sich mit höherem Stärkegehalt wohl zu Tereinen vermag, eine für die Praxis der KartoffelzUchtung wichtige Tatsache.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

73

Nachweis der jeweiligen Rentabilität der Kartoffelverwertung durch die Stärke- erzeugung für den gesamten Landwirtschaftsbetrieb kamen sämtlich der Fabrikation auch der kleineren Betriebsstätten zugute.

Eine für die Stärkefabrikation gut geeignete Kartoffel muss nach Saare a. a. ().:

1. stärkereich und reich an grossen Stärkekörnern,

2. flachäugig und glattschalig,

3. dünnschalig und wasserarm,

4. gut ausgereift und nicht krank und

5. arm an löslichen Eiweissstoffen Bein.

Als für die Stärkefabrikation besonders geeignete Kartoffeln gelten hiernach u. a. Paulsens Blaue Kiesen und Richters Imperial.

Der Stärkegehalt der Kartoffeln kann 28—29 °/o erreichen und unter un- günstigen Verhältnissen auf 13 14 °/0 herabgehen; 18 20 °/0 gelten als mittlerer Stärkegehalt, was gegen früher eine Durchschnittssteigerung um 1 2 °/0 bedeutet. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die bei der Fabrikation sich ergebenden Verluste in der Hauptsache die auf Vorhandensein von Zucker in den Kartoffeln zurückzuführende Höhenangabe des Stärkepertes durch die Kartoffelwage und die in der Pulpe verbleibende Stärke bei geringem Stärkegehalt der Kartoffeln nicht prozentisch gleich sind denen bei Kartoffeln mit hohem Stärkegehalt, sondern sprungweise grösser werden, je stärkeärmer die Kartoffeln sind.1)

Wie sehr die Einträglichkeit einer Stärkefabrik abhängig ist von dem Um- stande, ob sie stärkearme oder stärkereiche Kartoffeln verarbeitet, erläutert Saare (a. a. 0. 8. 488) an nachstehendem Beispiele: Zur Herstellung von 100 Ztr. trockener Stärke sind bei guter Arbeit 460 Ztr. 22°/0iger oder 670 Ztr. 1 6 °/üigor Kartoffeln erforderlich. In beiden Fällen betragen die Arbeitsunkosten für 100 Ztr. Kartoffeln 100 Mk., also für 100 Ztr. Stärke bei 22 °/0 igen Kartoffeln 184 Mk. und bei i6°/0igen 268 Mk., also 84 Mk. mehr. Davon ist aber in Abzug zu bringen der Wert der grösseren Pülpemenge, die man bei der Mehrverarbeitung der schlechteren Kartoffeln erhält. Der Pülpewert beträgt auf 1 Ztr. Kartoffeln 0,04 Mk. , auf zio Ztr. Mehrverarbeitung bei den stärkearmen Kartoffeln also 8,40 Mk. Also sind erspart 75,60 Mk. für je 100 Ztr. produzierter Stärke oder bei einer Kam- pagne von 12000 Ztr. Stärke, was der Erzeugung eines mittleren Betriebes ent- spricht, 9072 Mk. Der landwirtschaftliche Stärkefabrikant bat ausserdem noch die erhöhten Erntekosten bei den grösseren Beblechten Kartoffelmengen in Betracht zu ziehen.

Die Fortschritte in der FabrikationBtechnik liegen vorwiegend auf maschinentechnischem und auf baulichem Gebiete. Die Errichtung vollständiger Stärkefabrikanlagen ist eine besondere und bochgediehene Spezialität bestimmter Unternehmungen geworden. Die Erzeugung der Kartoffelstärke stellt an und für sich einen ziemlich einfachen technischen Prozess dar; in dieser Einfachheit und Billigkeit der Produktion beruht auch im wesentlichen das wirtschaftliche Über- gewicht der Kartoffelstärkefabrikation in Deutschland gegenüber der Fabrikation von Mais-, Reis- und Weizenslärke.

') Saare a. a. 0.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Dessenungeachtet weisen die Stärkefabriken nnter eich nicht nur nach Grösse, 8itaation and Intensität des Betriebes, sondern vor allem auch in bezug aof Spezialisierung der Produktion bezw. auf das Endprodukt ob sie nur feuohte Stärke oder auch Trockenstärke und Kartoffelmehl oder nur Trockenstärke und Mehl oder auch weitere Stärkefabrikate, wie Stärkezucker, Dextrin, Sirup, Couleur herstellen eine grosse Mannigfaltigkeit auf, die auch auf die technische Aus- stattung der Betriebe dergestalt zurückwirkt, dass Fortschritte und Verbesserungen an Apparaten u. dergl. nach den jeweils vorliegenden Betriebszwecken zu spezi- alisieren und zu bewerten sind und umgekehrt manche ältere Verfahren und Kon- struktionen für bestimmte, jeweils im Vordergründe stehende Verhältnisse nach wie vor sich oft besser oder ebensogut eignen können wie neu einge führte und vervoll- kommnete.

An die technische Vorarbeit, das Reinigen oder Waschen der Kartoffeln, für welches an Stelle der alten Waschtrommel sogenannte Rührfliigelwände in ver- schiedenen Abarten traten, schliesst sich zunächst die Zerkleinerung der Kartoffeln, um durch Öffnung der Zellen das in ihnen befindliche Stärkemehl freizulegen. Die schon von früher her überkommenen maschinellen Reibvorrichtungen erfuhren wesentliche Umgestaltungen. Die an ältere Formen sich anschliessende Raspel- hiebreibe und die Fescasche Reibe wurden überholt durch die Sägeblattreibe in verschiedenen Anordnungen, wie durch die Flügelreibe (Champonnoie). Für grössere Betriebe wurden noch besondere Nachzerkleinerungsapparate, Mahlgänge oder Breimühlen (Unterläufer von Angele- Berlin, auch die Kegelmühle von Uhl and -Leipzig und die Schmidtsche Feinfasermühle) konstruiert. Eine noch weitergehende Zerkleinerung der Kartoffelfasorn dürfte nach dem derzeitigen Stande der Technik ausgeschlossen und nach Saare auch nicht erwünscht sein, weil zu grosse Feinheit der Fasern das nachfolgende Durchsieben des Keibsels erschweren und die Qualität des Endproduks beeinträchtigen können. Zur Trennung der Stärke von den Schalen, Fasern etc., der „Pülpe“, das sogen. Ausbringen der Stärke aus dem ReibBel, dienen beute drei Siebsysteme: das Schüttelsieb, die Bürstenbottioh- siebe und das Zylindersieb, dies entweder als Bürstenhalbzylinder oder rotierender Vollzylinder (Angele- Berlin).

Die sich hieran Bchliessende Gewinnung und Reinigung der Rohstärke ge- schieht besonders in kleineren Fabriken in AbBatzkästen und Aufwaschbottichen oder mit grösserem Erfolge in Vorflut- und Reinflutvorrichtungen, wobei zwischen beiden Systemen mannigfache Verknüpfungen bestehen. Erhebliche Vervoll- kommnungen erfuhren ferner die zum Entwässern und Trocknen der Stärke be- stehenden Apparate, so für ersteres durch Zentrifugen (Rudolph & Co.- Magdeburg), für letzteres neben den bisherigen Trockenstuben und -kammern, die durch die Einfügung der Hordentrocknung nutzbarer gemacht wurden, durch die sogen. Kanaltrocknung (Uhland), sowie besonders durch spezielle neue Einrichtungen (kontinuierlicher Trocknungsapparat von Uhland-Leipzig, Schmidt-Küstrin, das Tuch ohne Ende von Angele-Berlin und der Feldm an nsche Trockenapparat, der zurzeit als der beste gilt). Diese in zweckmäBsigerer Disposition der Gesamt- anlage und in einer durchgebildeten Betriebskontrolle bestehenden Fortschritte treten

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

75

beeonder8 in der Verarbeitung der Abfallstärke hervor und in der Verwertung bezw. Beseitigung der Abfalle.1)

Die Verwendung der Piilpe als Viehfuttermittel ist ebenfalls durch geeignete Apparate (zum Kochen, Entwässern, Einsäuern, Pressen u. a. m.) verbessert,1)

’) Nachstehende gut orientierende schematische Übersicht Uber die Technik der Kartoffelstärkefabrikation, Uber ihre verschiedenen Produkte und der bei ihr sich ergebenden festen und flüssigen Abfallstoffe bietet Saare in seinem erwähnten Handbuch:

Kartoffel wäseho

4

Reibe

I

ltohstarkemilch 4— -Vorsieb

I

Superiorstärke

Zentrlfu^enqulrl

Schl&mmstärke Waschwasser

4

Schlammquirl <

Feinsieb

4 4

Rohstärkcmilch Faser

4

Absatzkästen (Fluten) Kohstarke Fruchtwasser

4

Waschquirl ^

Schlamm starke Waschwasser

I

Relbeel

4

Mahlstein

4

Auswaschsieb

4 4

Roh starkem lieh PUIpe

i i

Plllpegrube

Zentrifuge

Trocknerei

I

MUhlo

HchJii nunsieb

4 4

Stiirkemilch Faser

4

Schlamm rinnen

4

4

Stärke Abwasser

4

Waschqtilrl

4 4

Stärke .Schlamm -

4 4

Prltuastärke Schlamm

Zentrifugen-

quirl

Zentrifuge

Trocknerei

11m

Auasengraben fUr Abwässer

*) Die mittlere Zusammensetzung der Pulpe ist nach Maercker:

Wasser 86, o »/„.

Asche 0,4

Faaer 1,8

Fett (Ätherextraktl o, t

Protein 0,7

Stickstofffreie Eitraktstoffe (Stärke u. a.) . 11,0

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

wenngleich Ober die beste Art der Pülpeverfütterung auch heute noch die An- sichten im einzelnen weit auseinandergehen.

Die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der flüssigen Abfallstoffe1) der Stärke- fabrikation hat gegeu früher, wo sie fast allgemein als lästige Zugabe empfunden wurden, entschieden an Verbreitung gewonnen, wobei jedoch im einzelnen die Lage der Fabrik nnd die Art des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes bezw. die um- gebenden ßodenbewirtschaftungsverhältnisBe entscheidend für die Möglichkeit und Ausdehnung derselben sind. Bei im allgemeinen günstiger Veranlagung der in Betracht kommenden lokalen Verhältnisse kann die Ausnutzung der Abwässer, die wegen ihres relativ hohen Gehalts an löslichen Pflanzennährstoffen ein ausge- zeichnetes Düngemittel sind, oft zu einem „Hauptfaktor für die Ertragsfähigkeit einer Stärkefabrik“ werden. (Saare.) Die durch Berieselung von Wiesen (am besten Timotheegras) erzielten Erfolge sind nach den von Saare beigebrachten Beispielen

Wegen des weiten Nährstoffverhältnisses, 1 : 14,6, ist daher stets eine Zugabe von Kraft- fnttermitteln zu empfehlen, um das Nährstoffverhältnis anf 1 : 4 oder 1 : 7 zu bringen.

Der Futterwert der Pulpe berechnet sich wie folgt (nach Saare a. a. 0. S. 37s): 100 kg Kartoffelu geben 75 kg Pttlpe mit 6% Trockensubstanz oder also 4,5 kg wasser- freie Pülpe. Nach ihrer mittleren Zusammensetzung enthält die Pülpe:

5,3 Protein, also 4,5 kg Pülpe = 0,24 kg Protein.

0,7 Faser, « 4,5 » . = °.°3 Faser.

78,0 stickstofffreie Extraktivstoffe )

, .... } = 4,11 - Faser.

13,3 Faser (verdaulich) 1

Es wird theoretisch 1 kg Protein mit 33 Pf.,

» . Fett

Kohlenhydrate 11

berechnet, also sind anzusetzeu flir die Fntterbewertung: Protein 7,92 -f- Fett 0,66 -)- Kohlen- hydrate 45,21 = 54 Pf. In gleicher Weise würde sich dagegen der Kntterwert der Branntweinschlempe auf 132 Pf. berechnen; die Pttlpe hat also einen wesentlich geringeren Futterwert als diese. In gleicher Weise berechnet E. Wolff den Futterwert von 1 Ztr. Pülpe mit 14 ®/0 Trockensubstanz anf 80 Pf. Dieser theoretische Futterwert wird aber tatsächlich von Stärkefabrikanten, die ihre Pülpe verkaufen müssen, fast nie erreicht. Nur in sehr futterarmen Jahren, wie 1893, sind ausnahmsweise für 1 Ztr. Pülpe bis zu 75 Pf. bezahlt worden. Im allgemeinen erhält der Stärkefabrikant für den Zentner abgetropfte I’UIpe mit to— 14 •/„ Trockensubstanz 10 Pf. bis höchstens 40 Pf, meist nur 10 20 Pf. Versuche, aus Pülpe im komprimierten Zustande anderweitige Oebrauchsgegenstände her- zustellen (Knöpfe, Broschen, Teller, Papierfabrikation, Brennmaterial), sind verschiedentlich unternommen worden.

*) Dieselben setzen sich zusammen aus: KartofTelwaschwasser, Fruchtwasser, Stärke- waschwasser, Abwässer ans der Pttlpegruhe oder Pulpepresse, Abwässer der Schlamm- verarbeitung. Die tiesamtmenge dieser Abwässer kann man zu 50—120 cbm auf je 100 Ztr. verarbeiteter Kartoffeln annehmen, je nach der (Jrösse nnd Art der Fabrikation. Während kleine .Stärkefabriken, die uur nasse Stärke herstellen, mit 60 cbm auskommen werden, brauchen grosse Trockenstärkefabriken fast das Doppelte, da sie zur Kartoffel- wäsche und -schwemme reichlicher Wasser bedürfen und auch die Rohstärke mit weit mehr Wasser waschen müssen. Je nach der Herkunft der Abwässer erfordert ihre Behandlung bezw. Reinigung verschiedene, oft z. T. kostspielige Maßnahmen. (Saare a. a. 0.)

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ans der Praxis sehr bedeutend und verdienen für die weitere Ausdehnung dieser landwirtschaftlichen Nebeunutzung der Stärkefabrikation volle Beachtung.1)

Die technischen Fortschritte, die auch Uber die eigentliche 8tärkefabrikation und ihre Nebennutzungen hinaus in gleicher Weise sich auf die weitere Verarbeitung der Stärke zu Dextrin und Stärkezucker erstreckten, sind auf der einen Seite auoh der grossen Zahl der kleineren, vorwiegend landwirtschaftlichen Stärkefabriken zugute gekommen und haben sie auf das Niveau des maschinell ausgestatteten Industriebetriebes gehoben, ohne sie jedoch deshalb ihres landwirtschaftlichen Charakters zu entkleiden; andererseits aber haben sie auch die Fabrikation in immer grösserem Mafsstabe ermöglicht. Besonders fruchtbar wurde dabei das Zusammen- arbeiten der Konstruktionstechnik mit der die Leistungsfähigkeit ihrer Neuerungen ständig unter Kontrolle haltenden technisch-wissenschaftlichen Station des Vereins der Stärke-Interessenten, der zu Ende der 90er Jahre sogar zur Errichtung einer eigenen Versuchsfabrik im Anschluss an die Versuchsbrennerei des Spiritus- fabrikauten- Vereins in Berlin sohreiten konnte.

Diese fast ausschliesslich in Deutschland erwachsenen technischen Fortschritte haben nicht nur eine für alle Kreise der Stärkefabriken erhebliche Steigerung in der quantitativen Ausbeute zuwege gebracht, die unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden besseren Kartoffeln für die letzten zwanzig Jahre auf reichlich ao 25 °/0 gegen früher veranschlagt werden kanD, sondern vor allem anch die Qualität des Produkts durchweg auoh bei den kleineren Fabriken so verfeinert und das Fabrikationsniveau allgemein so gehoben, dass Deutschland hierin alle Länder zurzeit überragt, und nur hierdurch in erster Linie der deutschen Stärkefabrikation es ermöglichen konnte, angesichts der sehr kritisch ge- wordenen Absatzverbältnisse infolge des bedeutenden Rückganges der Ausfuhr von Stärke und Stärkefabrikaten sich ohne wesentliche Einbusse auf der Höhe zu er- halten. Trotz des gesunkenen Exports wurde ihr Absatzgebiet wieder erheblich sowohl im Inlande und, trotz des höheren Preises des deutschen Produktes, im Auslände erweitert.

Die wirtschaftliche Entwickelung der deutschen Kartoffelstärkefabri- kation bat mit der technischen allerdings nicht gleichen Schritt gehalten. Wie die Spiritusbrennerei und Rübenzuckerfabrikation hat auch die Stärkefabrikation seit 30 Jahren manche Wandlungen und Krisen durchgemacht, und erst in den letzten Jahren ist es gelungen, nach dem Vorgänge der beiden anderen landwirt- schaftlichen Gewerbe auoh für die Stärkefabrikation durch den entsprechend or- ganisierten Zusammenschluss des Gewerbes einen sicheren Boden zu schaffen,

1 ) In der vom Reichsamt des Innere 1900 bewirkten Prodnktionsstatistik war anch die Grösse der mit Stärkeabwässern gespeisten Kieselflächen, insgesamt 10000 Morgen (gleich 2340 ha 20 a und 21 qm), mitgeteilt. Bei einem Bestände von etwa 500 land- wirtschaftlichen Stärkefabriken entfallen somit mir auf eine Stärkefabrik 20 Morgen Rieselfläche, was Dberans wenig ist und sofern die betreffenden Angaben nicht doch hinter der Wirklichkeit Zurückbleiben sollten dartun würde, dass für diese landwirt- schaftlich sehr wichtige Ausnutzung der Stärkefabrikation noch viel zu tun ist.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

auf dem sie auch ihrer landwirtschaftlichen Bedeutung in steigendem Mafse wird gerecht werden können.

Bio besonders in früheren Jahren erheblichen Schwankungen der jeweiligen Kartoffelernten nach Quantität und Qualität, der völlige Mangel an zuverlässigen statistischen Unterlagen für die Abschätzung der Produktion und ihres Verhältnisses zum Konsumbedarf im In- und Auslande, die zunehmende Konkurrenz des Aus- landes am Weltmarkt, besonders Hollands für Kartoffelstärke und Amerikas duroh seine billige Maisstärke, endlich die Zwangslage zahlreicher, meist kleinerer Stärke- fabriken, bereits vor der Kartoffelernte Abschlüsse auf Lieferung feuchter Stärke zu machen, was naturgemäss an den Haupthandelsplätzen (Berlin, Magdeburg, Hamburg) zu einer spekulativen Ausnutzung der Situation führte und in der Folge den Stärkehandel überhaupt zum grossen Teil zum Objekt des Börsenspiels ausarteo Hess alles dieses wirkte zusammen, der deutschen Kartoffelstärkefabrikation den wirtschaftlichen Erfolg zu verkümmern. Dazu kam seit Mitte der 70er Jahre ein von interessierter Seite genährtes und verbreitetes Misstrauen gegen mannigfache Verwendungen der Kartoffelstärkefabrikate, die, wenn auch der damalige Stand der Fabrikationstechnik noch bei weitem nicht die durchgängige Güte des Fabrikats wie in der Gegenwart gezeitigt hatte, sachlich nicht gerechtfertigt waren, dennoch dem Gewerbe bis in die letzten Jahre Abbruoh getan haben. So bedeutete es eine erhebliche Einbusse für die Fabrikation, als infolge dieser Bestrebungen durch das Weingesetz von 1892 die Verwendung von Stärkezucker zur Weiubereitung untersagt wurde. Von einschneidendster Bedeutung wurde jedoch der ständige Rückgang des ehedem erheblichen Exports infolge der Verdrängung der besonders in schlechten Kurtoffeljahren zu teuren deutschen Kartoffelstärke durch die billige amerikanische Maisstärke am englischen Markt.

Es betrug der Export von Kartoffelfabrikaten:1)

Kartoffel*

Starke-

im

Kartoffel

ernte

im

mehl und

zucker and

Dextrin

in Prem

etsen

Jahre

Stärke

D.-Ztr.

Sirup

D.-Ztr.

D.-

Ztr.

ganzen

D.-Ztr.

Hill. D.-Ztr.

im

Jahre

1886

398 000

241 000

90

000

708 000

t68,o

^85

1S87

439 000

269 000

69

000

798 000

162,5

1886

1888

416 000

2 1 2 000

72

000

700 000

161,6

1887

1889

439 000

1 40 000

86

000

665 000

140,0

1888

1890

513 000

197 000

94

000

804 000

169,4

1889

1891

147 000

60 500

60

000

3°7 5 00

141,8

1890

1892

1 29 000

22 000

44

000

195 000

1130

1891

>893

305 000

42 000

74

000

421 000

169,0

1892

1894

370 000

57 7 00

73

0

0

sC

501 300

207.0

«893

*895

304 200

45 000

87

250

43645°

•89.5

1894

1896

339 364

40 708

110

871

49° 943

2 »7-3

1895

1897

141 518

24 495

98

765

264 778

201,2

1896

*) Nach dem Jahrbuch des Vereins der Spiritusfabrikanten in Deutschland I. Bd. Berlin 190t. S. 210.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

79

Kartoffel-

Stärke-

im

Kartoffelernte

im

mehl nnd

zuckerund

Dextrin

in Prenssen

Jahre

Stärke

D.-Ztr.

Sirup

D.-Ztr.

D.-Ztr.

ganzen

D.-Ztr.

Mill. D.-Ztr.

im

Jahre

1898

173 28t

23 3 > 3

80855

274 449

202,0

1897

>899

339 >93

25 668

99 842

464 703

218,5

1889

1900

217 921

23 640

>oi 673

343 234

259,3

0

0

CO

1901

245 449

24 764

>>> 525

381 886

27S, 6

1900

1902

457 7°f>

><>5 665

140 478

705 849

340,0

1901

*9<>3

279 950

42 649

140772

464 971

296,5

1902

«9°4

>75 >2<>

>9 >73

1 2 > 275

3 > 5 574

287,6

1903

«9<>5

132 870

*3 323

93 781

239 974

246,6

*9°4

Demgegenüber konnte auch die infolge der technischen Vervollkommnung erhebliche Steigerung deB inländischen Verbrauchs von Stärkefabrikaten keinen vollen Ersatz bieten, wenngleich Bie gerade in den letzten Jahren von wachsender Bedeutung geworden iBt und jedenfalls, Schritt haltend mit der natürlichen Zunahme der Bevülkerung im Deutschen Reioh (um ca. 600000 Seelen jährlich), die sicherste Aussicht bietet, dass auch trotz deB Ausfalls im Export die deutsohe Kartoffel- stärkefabrikation im Interesse der Landwirtschaft ihre Produktion auch ferner wird auf der Hübe halten können. So betrug die Erzeugung von Stärkesirup als dos hauptsächlichste UDd wichtigste Fabrikat der deutschen Stärkefabrikatiou 1886/87 475000 D.-Ztr., die Ausfuhr betrug 270000 D.-Ztr., der inländische Ver- brauch belief sich mithin auf 205000 D.-Ztr. Zehn Jahre später, 1896/97, dagegen betrug die Produktion 453000 D.-Ztr., die Ausfuhr nur noch 24000 D.-Ztr., der Verbrauch im Inlande war mithin auf 429000 D.-Ztr. oder mehr als das Doppelte in diesem Zeitraum gestiegen. Diese Steigerung und Vervielfältigung des Inlands- verbrauchs an Stärkefabrikaten bedeutet einen volkswirtschaftlich wie landwirt- schaftlich sehr hoch zu veranschlagenden Erfolg, dem sich fUr die Zukunft noch viel weiter gehende Aussichten eröffnen, wenn man bedenkt, dass der Stärke- zucker- und Sirupverbrauch auf den Kopf der Bevölkerung in Deutschland nur o,7 kg, in Nordamerika aber 4 kg beträgt, wobei zugleich der Verbrauch an Rohr- und Rübenzucker daselbst gegen 30 kg auf den Kopf und bei uns erst etwa 14 kg beträgt.1) Im einzelnen betrug die Erzeugung:

*) Indem der Verein der Stärke-Interessenten die Technik auf die Förderung der gewerblichen Weiterverarbeitung der Stärke zu Zucker, Sirup nnd Dextrin angeregt bat, gebührt ihm hierbei ein besonderes Verdienst. Bedeutsam hierfür war vor allem eine von Prof. Saare im Jahre 1895 im Aufträge des Vereins unternommene Studienreise nach Amerika und England, die anch für diese wichtige Seite der Förderung der Stärke-Indnstric von bahnbrechendem Erfolge war. Die Einbürgerung der billigen Obstgelees nnd Frucht- manueladen, die in England und Amerika eine so grosse und schätzbare Rolle in der Volksernährung spielen, steht hierbei im Vordergründe, womit zugleich dem heimischen Obstban eine wertvolle Unterstützung geboten wird. Der deutsche Stärkesirup ist heute ein Produkt von unerreichter Eigenart und Feinheit. Ansscr als Verbesserungsmittel für die an sich wegen ihres Salzgehalts nicht genussfähigen Kandis- nnd Strontianmelassesirupe der KUbenzuckcriudustrie ist der Stärkesirup unerlässlich geworden für die VersÜBsuug der

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im ganzen D.-Ztr.

382 000 550 000 430 000 1 7 2 500 399 000 37g 500 35° 000 449 249 453 722 471 467 495 6j3 495 59°

522 058

633 395 681 454 580 160 412 029

Der Mangel an zuverlässigen Unterlagen für die Erzeugung an feuchter und trockener Kartoffelstärke war für die Produzenten eine Quelle verfehlter Kon- junkturen und ständiger Unsicherheit; die Erlangung Bolcber Unterlagen war ein langjähriges Ziel des Vereins der Stärke-Interessenten.

Die jährlichen unausbleiblichen Schwankungen in den mehr oder weniger unsicheren Schätzungen der Kartoffelernten trugen natürlich das ihrige zur Un- sicherheit der Sachlage bei. Die verschiedentlich unternommenen Versuche, durch Schaffung eigener Preisnotierungen nachdem die amtlichen Notierungen infolge des überhandnehmenden spekulativen Charakters des Stärkehandels an der Berliner Börse schon zu Anfang der 90 er Jahre eingestellt waren die Preisgestaltung besser unter Kontrolle zu bekommen, befriedigten in der Folge ebensowenig wie die nachmals vorn Stärke-Interessenten- Verein veranstalteten Stärkemärkte und die von Handels wegen versuchten Auktionen (Hamburg). Schon 1895 hatte unter

an sich zu sauren Apfolgelees und sonstiger Fruchtmarmeladen, ferner für die llerstellnng fester und halbfester feiner Zucker- und Kunditonvaren Bonbons, Karamellen, schaumige Dessertware, Pralines u. dgl.), die erst hierdurch den bisher allein renommierten aus- ländischen Erzeugnissen (bei denen dieser Sirnp längst regelmässig verwandt wurde) gegenüber konkurrenzfähig wurden. Dabei wird dem Rübenzucker und dessen Präparaten hierdurch kein Abbruch im Absatz bereitet, weil die Stärkesirupe und -zncker trotz vierfach geringerer Süsskraft den einzigen Vorzug haben, dass sie nicht kristallisieren, daher keine Krusten bilden und den mit ihnen bereiteten Erzeugnissen jede erwünschte balbfeste oder feste, lionig- oder teigartige bezw. kristallklare und dauernde Durchsichtigkeit verleihen. Besonders die billigen, in offenen Blecheiincrn in den Massenkonsum gelangenden Marme- laden und Obstkonserven sind erst durch die Verwendung des Stärkesirups ermöglicht worden.

gO Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

im Betriebsjahr: 1888/89 .

festen Stärkezncker D.-Ztr.

. . 110 000

Sirnp D.-Ztr. 249 000

Couleur D.-Ztr. 23 000

1889/90 .

176 000

347 °°°

27 000

1 890/9 1 .

1 08 000

278 000

44 000

1891/92 .

35000

1 1 7 000

20 000

1892/93 .

87 000

281 000

31 000

1893/94 .

79 200

263 300

37 °°°

1894/95 .

68 700

237 500

33 800

1895/96 .

95 414

316675

37 *60

1896/97 .

63 «37

348 754

47 «3«

1897/98 .

75 266

354 «27

42 °74

1898/99 .

81 961

369 622

44 °49

1899/1900

86813

359 °«9

49 758

1900/01 .

»5 959

39° °76

46 023

1901/02 .

99 4«7

492 694

41 284

1902/03 .

96 170

545 3°3

39 981

1 903/04 .

75651

469 461

35 648

1904/05 .

52999

324 34°

34 690

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

81

diesen Umständen Saare'd&B Schlussergebnis seiner in bezug auf die deutsche Stärkefabrikation gesammelten Reiseerfahrungen in dem Satz niedergelegt:

„Die Anbahnung besserer Produktionsbedingungen können die deutschen Fabriken nur erlangen, wenn sie sich zusammentun und eine gemeinsame kauf- männische und technische Kontrollstelle bilden, welche ihr Fabrikat günstig ver- treibt und durch Überwachung und Verbesserung der Technik der einzelnen Betriebe dafür sorgt, dass daB Fabrikat überall gleichmässig und vorzüglich ausfällt.u

Für die kaufmännische Organisierung des Produktionsangebots bildeten be- sonders die zahlreichen kleinen Betriebe ein grosses Hindernis, zumal diese gerade durch die von ihnen vorzugsweise geübten Vorverkäufe und die oft noch mindere Qualität ihres Produkts die Konjunkturen für das ganze Gewerbe ungünstig be- einflussten.

Die oft sehr unbefriedigende, ein Rendement kaum noch erübrigende Spannung zwischen den Preisen für feuchte und trockene Kartoffelstärke ist hierfür be- zeichnend. Der theoretische, sich aus dem Stärkegehalt ergebende Wert der Trockenstärke ist um etwa */8 höher als der jedesmalige Preis für feuchte Stärke. Der Überschuss des für den Doppelzentner gezahlten Preises für Trocken stärke

über ihren theoretischen

enthält

die Verarbeitungs-

bezw. Trocknungskiisten und

den etwa verbleibenden

Gewinn.

Ea betrug (nach

dem Jahrbuch

dee Spirit U8-

fabrikauten-Vereins) der ßurchschnittapreis:

für

der theoretische

der wirkliche

der

in den Jahren:

feuchte

Wert für

Preis der

Stärke

Trocken» türke

Trockenstärke

Überschuss

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

'895

8,35

13,90

16,40

2,50

i8y6

8,50

14,15

15,70

',55

«»97

10,20

17,00

17,25

0,25

1898

*2.3°

20,50

22,60

2,10

>899

10,95

18,25

20,50

1,25

1900

*o,35

17,25

19,20

i,9S

190t

8,75

13,55

16,70

3,1°

1902

8,05

13,40

16,00

2,60

iW

io,8o

18,00

19,85

1,85

«9°4

'4-5°

24,10

*4,15

0,05

>9«>5

*2-35

20,40

25,00

4,60

ln der Mehrzahl der «Jahre wurde der Betrag der Trocknungskosten, aber kein nennenswerter Gewinn bei der Trockenstärke erlöst; 1897 und 1904 war der Preis direkt verlustbringend.

An diesen Verhältnissen scheiterten auch alle Versuche einer sicheren Pro- duktionsschätziing. Nach Saare und Delbrück berechnete man in der zweiten Hälfte der 90er «Jahre eine durchschnittliche Erzeugung von insgesamt 3,4 Mill. D.-Ztr. trockene Kartoffelstärke oder -mehl (100 D.-Ztr. Kartoffeln zu 1 8°/0 Stärke- gehalt = 17 D.-Ztr. trockene Stärke gerechnet), was einem Kartoifelverbrauch von etwa 20 Mill. D.-Ztr. entsprochen würde. Davon waren etwa 400000 D.-Ztr. für Meltzen, Boden de« p reime. Staate«. VIII. 6

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82

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Stärke in Abzug zu setzen, die in Stärkezucker, Sirup und Couleur, und 200000 D.-Ztr., die in Dextrin umgewandelt wurden,1) bo dass etwa 2800000 D.-Ztr. als mittlere jährliche Produktion an Trockenstärke und Kartoffelmehl verblieben.

Ein bedeutend geringeres Resultat wies jedoch demgegenüber die vom Reichs- amt des Innern 1898/99 bewirkte Produktionsstatistik auf, deren Aufnahme be- züglich der Stärkefabrikation allerdings gerade in ein sehr ungünstiges Produktionsjahr fiel. Nach dieser Statistik betrug die in den Konsum gelangende Fabrikation von trockener Stärke und Kartoffelmehl nur 780000 D.-Ztr. für die Kampagne 1897/98, doch sind hierin die zur Ergänzung von Stärkezucker und anderen Fabrikaten ver- wendeten Mengen nicht mit eingerechnet, so dass die Gesamtproduktion sich erheblich höher stellen dürfte.2) Gegenüber den immerhin zu hohen früheren Schätzungen hatte diese Feststellung doch das Gute, dass man damit eine feste

') Das genaue Ergebnis war:

D.-Ztr.

Wert, in Mk.

Kartoffelstärke, grüne . .

. . . . 556 140

5 55o 7*0

trockene

- - - 77* 543

15073 236

Schlamm

.... 9 *95

42 864

Kartoffelsago

. . . . 415*

116 734

KartoffelgTaupen ....

. . . . 1 500

46 500

Stärkezucker .....

- - - - 71 733

t 749 362

Stärkesirup

. . . . 34*021

8 293 456

Couleur

4*113

> 556 593

Dextrin und Stärkegnniini .

. . . . 189588

3 33* 069

Die Erzeugung von Stärke-Abfällen belief sich:

D.-Ztr.

Mk.

für trockene Abfälle anf .

. . . . 49 >5*

492 178

feuchte Abfälle auf. .

. . . . 322 698

238 821

Pülpe auf

449 >7*

227 550

Unter trockenen Abfällen sind die gesamten Abfälle für Getreide- und Kartoffelstärke-

fabrikation tu verstehen. Feuchte Abfälle beziehen sich nur auf Getreidestärke, Pulpe nur

anf Kartoffelstärke.

*) Auch Aber die Produktion von

Stärke und Stärkefabrikaten in den Geschäftsjahren

1901/02, 1902/03 und 1903/04 sind vom

Reichsamt des Innern Erhebungen veranstaltet, die

folgendes Ergebnis lieferten:

A. Kartoffelstärke-Industrie.

1. Produktion der Kartoffelstärkefabri

iken.

Durchschnittliche Jahresproduktion :

D.-Ztr.

Mk

Grilne Kartoffelstärke . .

- - - 595 5*5

5 346 5*6

Trockene Kartoffelstärke

. . . 114*633

20 O44 836

Sc hl am m stärke

... 3 609

12 546

Stärkesirup

. . . 418004

8253 528

Stärkezucker

- - - 44 973

896452

Dextrin nnd Stärkegummi .

- . - 122347

2 799 154

Couleur

. . . «3267

377 97*

Kartoffelgranpen und -griess

... >754

47016

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

83

Basis gewonnen hatte, auf der man eine etwaige Organisation des Produktions- angebots oder wenigstens eines überwiegenden TeileB desselben in Erwägung ziehen konnte. Die hierauf abzielenden Bestrebungen erhielten eine erwünschte Förderung, als im Sommer des Jahres 1898 sich in aller Stille das Syndikat der hollän- dischen Stärkefabrikation vollzogen hatte, das die bedeutendste Konkurrenz für den in Hamburg domilizierten Ausaenhandel bildete. Besonders die bald in die Erscheinung tretenden günstigen Folgen dieses Syndikats für die holländische kartoffelliefernde Landwirtschaft, die durch höhere Lieferungspreise an den besseren, vom Syndikat geschaffenen Preisen partizipierte, musste in dieser Richtung be- stärkend wirken. Als dann infolge drohender Überproduktion ein bedenklicher Druck am Markte durch das holländische Syndikat zu befürchten stand, anderer- seits der 1899 erfolgte Zusammenschluss der Brennereien als ein glänzendes Vorbild für die Erspriesslichkeit solcher Bestrebungen zur Nachahmung anreizte, gelang es endlich, unter eifriger Mitarbeit der Berliner Geschäftsstelle des Vereins der Stärke- Interessenten das Ziel zu erreichen. Gelegentlich der am 14. Februar 1901 statt- gehabten Generalversammlung des genannten Vereins erfolgte unter weit stärkerer Beteiligung, auch seitens der grösseren Fabriken, die Gründung der „Deutschen Stärke-Verkaufs-Genossenschaft, e. G. m. b. H.“ mit dem Sitz in Berlin, durch die nunmehr auch die Kartoffelstärkefabrikation sich einen neuen Boden für ihre wirtschaftliche Weiterentwicklung geschaffen hat.

Die Organisation der Genossenschaft ist in Kürze folgende: Die Vertretung und Geschäftsführung liegt in den Händen der nach Mafsgabe des Geuossenschafs- gesetzes vorgesehenen Organe (Vorstand, Aufsiclitsrat, Generalversammlung). Der Geschäftsanteil eines jeden Genossen ist auf 10 Mk. bemessen, und zwar ist für jede angefangenen 100 D.-Ztr. trockene oder 160 D.-Ztr. feuchte, während eines Geschäftsjahres hergestellten Stärke ein Geschäftsanteil zu erwerben, doch darf die Gesamtanzabl aller von einem Genossen erworbenen Geschäftsanteile nicht über 400 betragen. Die nach Mafsgabe des Genossenschaftsgesetzes auf den Geschäfts- anteil entfallende Haftsumme beträgt 500 Mk. Jeder Genosse ist verpflichtet, Beine

2. Produkte der Fabriken, die Stärke weiter verarbeiten.

Trockene Kartoffelstärke . .

- - 4* 996

771 322

Stärkesirup

- - >36903

2 799 154

Stärkezncker

47 99«

1 052 186

Dextrin nnd Stärkezncker . .

154140

3 659 '73

Couleur

. . 34 288

969 493

ß. Weizen- und

Maisstärke-Industrie.

Weizenstärke, einseh 1. Kleber

. . 15697t

5 339 349

Maisstärke

93 072

2 540 530

Stärkesirup

3 789

93 425

Stärkezucker

. . 298

6 860

Dextrin nnd iStärkegumnii . .

. . 8 202

360 766

Andere Fabrikate

'5*33

227 004

C. Reisstärke-Industrie.

Reisstärke-Industrie 224041

6*

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84

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

gesamte Produktion während seiner Mitgliedschaft bei der Genossenschaft aus* schliesslich durch diese verkaufen zu lassen; Befreiungen hiervon können nur aus besonderen Gründen vom Vorst&ude zugelassen werden. Zuwiderhandlungen hier* gegen unterliegen einer Vertragsstrafe von 3 Mk. für jeden dem Verkauf durch die Genossenschaft entzogenen Doppelzentner Stärke. Bis zum 15. November eines jeden Jahres ist der Geschäftsstelle die voraussichtliche Produktion während der Kampagne und bis zum 1. Juli des folgenden Jahres die tatsächliche Produktion in der abgelaufenen Kampagne anzuzeigen. Zum gleichen Termin hat auch jeder Genosse seine gesamte Produktion der Genossenschaft zur Verfügung zu stellen, anderenfalls ist eine Vertragsstrafe von 1000 Mk. zu entrichten. Befreiungen von diesen Verpflichtungen können vom Aufsichtsrat für einen bestimmten Zeitraum zugelaBsen werden. An dem Gesamt absatz der Genossenschaft sind die einzelnen Genossen tunlichst unter Berücksichtigung der geographischen Lage ihrer Pro- duktionsstellen und entsprechend ihrer Produktion zu beteiligen. Für die Preise, zu denen der Geschäftsführer der Genossenschaft zu verkaufen ermächtigt ist, ist nach der zum Statut erlassenen Geschäftsordnung ein Spielraum von etwa */4 Mark nach unten durch den Gesamtvorstand festgesetzt; doch steht jedem Mit- glied e frei, auf sein Risiko Miuimalpreise zu bestimmen, unter denen sein Fabrikat nicht verkauft werden darf. Im übrigen hat der Verkauf nach den geltenden Börsen -Usancen möglichst zu festen Preisen oder nach den in der Spiritus- Zeitschrift veröffentlichten Durchschnittsnotizen zu erfolgen. Für grössere Bezirke können für den Verkauf Generalvertreter bestellt werden. Für Verkäufe durch Agenten, welche vom Geschäftsführer anzustellen sind, ist dem Lieferanten der Ware 1 °/0 für Provision anzurechnen-

Bei den Verkäufen wird, soweit tunlich, den Wünschen der Genossen im weitesten Umfange Rechnung getragen. Insbesondere sind die bei einzelnen Kunden eingeführten Marken denselben in erster Linie anzubieten, damit den einzelnen Fabriken der erworbene Kundenkreis nach Möglichkeit erhalten bleibt. Der von der Genossenschaft erlöste Nettopreis wird nach Abzug des zur Deckung der gemeinsamen Lasten einzubehaltenden Teils der alljährlich für das laufende Jahr durch Beschluss des Aufsichtsrats festgesetzt wird den Genossen gut- geschrieben, ihnen vom 15. Tage an nach dem Tage der Abnahme verzinst und sogleich nach Eingang ausgezahlt. Gegen entsprechende Lombardierung der Ware werden Vorschüsse gewährt.

Der Gewinn, welcher nach Deckung der gemeinsamen Lasten, der an die Genossen auszuzahlenden Zinsen (bis zu 4 °/0) ihrer Geschäftsguthaben und nach Abzug der gesetzlich und statutarisch vorgeschriebenen Rücklagen (mindestens 10 °/# des jährlichen Reingewinns zum Reservefonds, biB derselbe die Höhe sämtlicher Geschäftsanteile erreicht hat, und weitere 10 °/0 zur Ansammlung einer zu etwaigen ausserordentlichen Verlustdeckungeu bestimmten, auf 10000 Mk. zu bringenden und zu erhaltenden Betriebsrücklage) verbleibt, wird unter die Genossen nach Verhältnis der von ihnen während des Geschäftsjahrs abgelieferten Menge Stärke verteilt.

Um eudlich der Geschäftsführung einen ausreichenden Überblick über die Ernteaussichten und die Produktion der Fabrikate zu geben, welche sie am Markt

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

85

unterzubringen hat, sind die Genossen verpflichtet, die hierzu erforderlichen An- gaben zu machen, was in der Kegel durch Versendung und Ausfüllung von Frage- bogen geschieht. Ferner werden während der Kampagne allmonatlich Angaben über die bisher angefertigten, noch vorhandenen und voraussichtlich noch fertig werdenden Warenmengen eingefordert, um so jederzeit die gesamte Marktlage klar übersehen und sich den jeweiligen Konjunkturen derselben anpassen zu können. Auch ist für eine regelmässige Berichterstattung über die Marktverhältnisse an die Genossen Vorsorge getroffen.

Oie Genossenschaft hat ihre Tätigkeit im Sommer 1901 begonnen und in den darauffolgenden Jahren zur Zufriedenheit ihrer Mitglieder gearbeitet. Vom November 190z ab sind die offiziellen Marktberichte und die Preisnotierungen über 8tärke und Stärkefabrikate, die fUr den wichtigsten Marktplatz Berlin allwöchent- lich in der Zeitschrift für Spiritusindustrie erscheinen, ebenfalls von der Deutschen Stärke-Verkaufs-Genossenschaft veröffentlicht worden.

5. Die K&benzuckcrfabrikaiion.

Trotz ihres späten, in die erste Hälfte des XIX. Jahrhunderts fallenden Ursprungs war die Rübenzuckerfabrikation schon in den 60er Jahren zu hoher Blüte gelangt und hatte durch die ihr zugrunde liegende Kultur der Rüben eine weit Uber den Kreis der ihr gewidmeten Landwirtschaftsbetriebe reichende Bedeutung für die Intensivierung des Ackerbaues und die Hebung der Viehzucht gewonnen. Auch die vermöge der grossen zur Verfügung stehenden Mittel und des früh erwachten und regen Vereinswesens fruchtbar einsetzende technisch-wissenschaftliche Förderung der Produktion war um diese Zeit, wie oben ßd. II 8. 396 gezeigt ist, bereits in vollem Gange. Dennoch sind seither noch ausserordentliche Fortschritte sowohl für die unmittelbare Entwicklung der Zuckererzeugung, wie für die weiter- reichende mittelbare Befruchtung der heimischen Landwirtschaft zu verzeichnen und der dadurch gezeitigte Abstand zwischen ehedem und jetzt ist ein bedeutender. Diesen in aßen Punkten einer ökonomischen Gestaltung der Produktion quantitativ wie qualitativ ermöglichenden Fortschritten der Rübenkultur und der Fabrikations- technik ist es überhaupt zu verdanken, dass die deutsche Rübenzucker-InduBtrie die durch den unaufhaltsamen Preissturz herbeigeführte Verschlechterung der Produktionsbedingungen überdauern und trotz der geschmälerten Rentabilität sich kräftig weiter entwickeln konnte. Dabei darf mit Genugtuung hervorgehoben werden, dass die hierfür wirksam gewesenen Faktoren, ebenso wie bei der Spiritusfabrikation, fast ausschliesslich daB Ergebnis deutscher Forschung und Erfindertätigkeit ge- wesen sind; doch haben auch österreichische, belgische und französische Forscher und Techniker in verdienstvoller Weise hierbei mitgewirkt. Zwar hat die Zucker- fabrikation und die ihr vorausgehende Rübenkultur einen fast übermächtigen Einfluss auf den gesamten landwirtschaftlichen Wirtschaftsbetrieb geübt und ihn vielfach sich völlig untergeordnet, so daBs die Bezeichnung ah landwirtschaftliches Neben- gewerbe im herkömmlichen Sinne kaum noch zutrifft; dabei ist ihre örtliche Ver- breitung in Deutschland verhältnismässig sehr beschränkt, indem nur 1 ,34 °/0 der Ackerbau- und Gartenlandfläche dem Zuckerrübenbau gewidmet sind. Aber trotzdem

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

ist, wie Trangott Müller es treffend ausdrückt,1) „die Herausbildung dieser Industrie zu einem mächtig fördernden Faktor in der Anbahnung des allgemeinen landwirtschaftlichen Fortschrittes geworden. Die Durchführung der Tiefbearbeitung des Bodens, die Verfeinerung in der Bearbeitung des Bodens überhaupt, die An- wendung deB Drillens und oft wiederholten Hackens,1) die vielseitige und wachsende Verwendung künstlichen Düngers, die verstärkte Benutzung künstlicher Futtermittel, die Herausbildung der Hochmast und die damit in Verbindung stehende Heran- züchtung frühreifer und mastfähiger Vielischläge ebensowohl wie die der Züchtung und Verwendung arbeitskräftiger, schwerer Schläge von Zugtieren hat aus den intensiv betriebenen Zuckerrübenwirtscbafteu überhaupt erat den Anfang genommen und jedenfalls aus ihnen dauernd neue Anregung, neue Erfahrung und Ver- vollkommnung geschöpft“.

Die organische Verbindung mit dem Landwirtschaftsbetriebe wird bei der Zuckerrübenfabrikation in gedeihlicher Werne aufrechterhalten vermittelst der in neuerer Zeit besonders in Aufnahme gekommenen gesellschaftlichen Betriebaform der Fabrikation. Die nahezu die Regel bildenden festen Lioferungsverträge zwischen den Rübenbauern und den Zuckerfabriken, betreffend Abnahme der Rüben und Rückgabe der Abfallstoffe (Rübenschnitzel und meist auch Melasse),*) bilden in gleicher Richtung ein wirksames Band zwischen beiden und ermöglichen es be- sonders, dass auch kleineren Landwirten die Vorteile der Rübenkultur zugute kommen können.*)

*) Die deutsche Landwirtschaft auf der Welt-Ausstellung in Paris 1900. I. Bd. Bonn 1900. „Deutschlands Landwirtschaft; ihre Entwicklung im 19. Jahrhundert und ihre wirtschaftliche Gesamtbedeutung in der Gegenwart“ von Dr. Trangott Müller, Geh. Regierungsrat.

*) „Es muss der Zncker in die Rübe gehackt werden“ ist eine allgemeine Regel der Rübenbaner.

*) „Die in die Wirtschaften der Rübenliefcranten zurttckgehendcn RUbenschnitzel fördern in diesen Wirtschaften eine intensivere Fütterung nnd bessere Verwertung des Viehes. Neuerdings dient diesem Zwecke auch ein grosser Teil der Melasse, welche in Form von besonders bereitetem Melassefutter Verwendung in den Wirtschaften findet.“ Tr. Müller a. a. 0.

4) Die 1892 gesetzlich geschaffene neue Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat inzwischen bei zahlreichen Zuckerfabriken, neu gegründeten sowohl wie für frühere Aktienbetriebe, Anwendung gefunden. Der Rübenbedarf der deutschen Zucker- fabriken verteilte sich in nachstehender Weise auf durch Eigenbau bezw. vertragsmässig gebaute und gelieferte Rüben und auf sog. Kaufrüben.

Eigene

Andere

Eigene

Andere

188s .

59,5 °l.

40,6 */„.

1890 .

- 48, z ®/„

5 1 ,8 */#■

1886 .

- 53,4

46,6

I89I

48,9

5M

1887 .

54,5

45,5

1892 .

49,0 -

5',o

I8S8 .

53,3 -

46,7

1893

- 45,0

55,o

1889 .

5', 8

48,2

1894

- 40,8

59.*

Die Zunahme des Anteils der Kaufrttben

ist viellei

cht ein Anzeichen för die Verall

gemeinerung der fortgeschrittenen Rübenknltnr auch bei kleineren Landwirtschaftsbetrieben.

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Landwirtschaft liehe Nebengewerbe.

87

Oie seit Ende der 6oer Jahre bewirkten Fortschritte in der für die Zuokergewinnung grundlegenden Räbenkultur gipfeln nicht so sehr in der Steigerung der Ernteerträge aU vornehmlich in der grösseren Zucker-Anreicherung der Rübe. Der mittlere Ertrag auf dem Hektar schwankt in Deutschland neuer- dings ziemlich gleichförmig zwischen 300 und 325 D.-Ztr. Im ergiebigsten Rüben- jabr (1882/83) >tiog der Hektarertrag auf 344 D.-Zlr. und im schlechtesten Jahr (1879/80) sank er auf 252 D.-Ztr.

Desto grösser war dagegen die Steigerung des Zuckergehalts der Rüben, der nach Prof. Albert1) in der Zeit von 1875/76 bis 1897/98 stieg von 8,60 kg Roh- zucker auf 12,81 kg aus 100 kg Rüben. Von 1890/91 ab berechnet sich die Entwicklung der Rohzuckerausbeute aus 100 kg Rüben wie folgt:

1890/91

. . . 12,58 kg.

«895/96 .

. . 14,02 kg.

1891/92

. . . 12,63 s

«896/97 .

«3.3° *

1892/93

- «2.55 -

1897/98 .

•• «3i4Ö

«893/94

. . . 12,84

1898/99 .

. . 14,18

«894/95

. . . 12,60

1899/1900 .

«4,43 1,

Diese im ganzen seit Anfang der 70er Jahre auf etwa 50 °/0 zu veran- schlagende Steigerung der Zuckerausbeute ist vielleicht zu gleichen Teilen den technischen Neuerungen in der Zuckerfabrikation, wie den Fortschritten der Rüben- kultur zuzuschreiben, die in der Hauptsache hervorgegangen sind aus der Ent- wicklung der RubenzUchtung. Schon in den 60er Jahren war die grundlegende Bedeutung der Züchtung von ertragsreicherem, widerstandsfähigem Saatgut für die Gewinnung zuckerreicher Rüben voll anerkannt, und unter der Anleitung der Deutschen Knauer, Rabbethge und des Franzosen Vilmorin in lebhaftem aber förderlichem Widerstreit der Meinungen über die geeigneten Bewertungsmethoden auf Grund-

') „Die landwirtschaftlichen N'ebengewerbe im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts.“ Abschnitt C in Heft 51 der Arbeiten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft: „Der Betrieb der deutschen Landwirtschaft am Schluss des 19. Jahrhunderts.“ Berlin 1900. Im einzelnen betrug hiernach die Znckerausbeute von 100 kg Rüben:

«875/76

8,60 kg.

■887/88 .

13,08 kg.

1876/77 . .

8,15 ,

1888/89

. . 11,96

1877/78 . .

9,24

1889,90

*2,36

1878/79

9,2«

1890/91

. . 12,09

1879/80 . .

8,52

1891/92

. . 12,06

■880/81 . .

8,79

1892,93

11,94 *

1881/82 . .

9,56

189394

«2,37

1882/83 - -

9,5«

1894/95

«2,17

1S83/84 . .

«o,54

1895/96

«3, «7 .

1884:85 . .

«0,79 .

1896/97 .

«2.67

1 885:86 . .

'«.43 *

1897/98 .

12,81

1886/87 . .

«1,87

Die Zahlen weichen

von 1890/91 ab von den obigen,

direkt ans der Reichsstatistik

berechneten etwas ab. Für dio Gestaltung

der Auwbente

in den einzelnen Jahren ist

natürlich auch der jeweilige Ernteausfall von

Bedeutung. Im ersten Entwicklungsstadinm

der Rübenzuckerfabrikatiou

betrug der aua der Rübe gewonnene Zuckergehalt nur 5 kg.

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88

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

eätze gebracht, entwickelte aicb die Praxis der Bubenzüchtung aus Samen im Laufe der 70er Jahre zu einem Sondergebiet, dessen Pflege die Tätigkeit der Züchter voll in Anspruch nahm.1)

Die von jeher mit grösster Sorgfalt betriebene zweckentsprechende Boden- bearbeitung erfuhr eine Forderung durch die Zuhilfenahme der Dampfkraft in Gestalt des Dampfpfiuges, vor allem als willkommene Ergänzung bei nicht aus- reichend zu Gebote stehenden eigenen Gespannen. Damit war das rechtzeitige UmpflUgen der Felder im IlerbBt, das für den Ertrag des nächsten Jahres von grosser Wichtigkeit ist,*) völlig sicher gestellt. Mit der Einführung des Dampf- pfluges und der damit erleichterten Tiefkultur ist die Zuckerrübenkultur bahn- brechend der gesamten Landwirtschaft Deutschlands vorangegangen. 1868 wurde der erste Fow ler sehe Dampfpflug in Deutschland auf den Gütern Freises nächst Magdeburg-Neustadt in Tätigkeit gesetzt, 1873 arbeiteten bereits 47, 1877 107 Dampfpflüge, wovon nur 22 im Lohne pflügten.9) Um 1900 waren nach Dr. Th. Müller 1696 Dampfpflüge in der deutschen Landwirtschaft in Anwendung.

Auch die rationelle Handhabung der Düngung, für welche neben Stickstoff reichliche Gaben löslicher Phosphorsäure in Betracht kommen, erfuhr neuerdings erhebliche Verbesserungen.4)

*) Vielfach angebaute und beliebte KUbensorten Bind nach Lintner a. a. 0. die Knanerschen, Imperial- und Elektoralrüben, die Klcinwanzlebener Rüben, die von Besteborn, Vilmorin und die weisse schlesische Kilbe.

Die Bewertungsmethode für die RUbenzucht, um deren Ausbildung auch Maercker, Proskowetz und Herzfeld sich grosse Verdienste erwarben, erstrecken sich auf die Auswahl der Rüben nach Form und Blattwuchs, an die sich die Untersuchung auf Zucker- gehalt anschliesst, indem ein Bohrkem ans deu zur Samengewinnung bestimmten Mutter- rüben genommen und der Untersuchung auf Zuckergehalt unterworfen wird. Die weniger zuckerhaltigen Rüben werden danach ansgeschaltet. (Albert a. a. 0.) Der Kauf- wert der Zuckerrübe ist übrigens nicht nur abhängig von ihrem Zuckergehalt, sondern auch von der Reinheit des Saftes, ausgedrückt in einer Zahl, dem sogenannten Reinheits- quotienten, welche angibt, wieviel Zucker in 100 (fewichtateileu Safttrockensnbstanz enthalten ist. Ist die Safttrockensubstanz z. IS. 1 8,35 °/0 und der Zuckergehalt der Rübe -= 14,93, 80 ist der Reinheitsquotieut = 81,4 nach der Proportion 18,35 : '4,93 -= 100 : Q. Lintner a. a. 0. S. 150 ff.

*) Auf Acker, der nicht im Herbste, sondern erst im Frühjahr gepflügt wurde, konnte z. B. eine Minderernte von 20,9t D.-Ztr. Rüben und 3,2 D.-Ztr. Zucker auf da« Hektar in der Versuchswirtschaft Lauchstädt bei Halle a. S. festgestellt werden. Prof. Albert a. a. 0.

*) „Die Entwicklung der deutschen Zuckerindustrie von 1850 bis 1900.“ Festschrift zum 50jährigen Bestände des Vereins der deutschen Zuckerindnstrie. Im Aufträge des Direktoriums verfasst von Dr. F.dinuud 0. v. Lippmann. Leipzig 1900.

4) Die Phosphorsäuregaben bat man in letzter Zeit wieder beschränkt, höchstens auf 3 D.-Ztr. Snperphosphat für 1 ha, während dafür bis zu 6 D.-Ztr. Chilisalpeter auf gleicher Fläche angewandt werden. Die Zuführung von Kali, die von ganz wesentlichem Vorteil für den Anbau der Rübe sein musste, ist durch das neue Erzeugnis des 4opro- zentigen Salzes für alle Bodenarteu möglich geworden, und schon die ersten Versuche lassen hier eine grosse Zukunft Voraussagen. Albert a. a. 0.

V

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

89

Die gleiche 8orgfalt in der Feldbestellung endlich hat es für die Gegen- wart zuwege gebracht, dass die mit Rücksicht auf die Bekämpfung des Unkrautes noch vor 25 Jahren gebotene weite Stellung der Rüben behufs Schaffung ge- nügenden Platzes für das Hacken sich erübrigt bat, da man Unkraut heute dank der hergebrachten hohen Feldkultur nicht mehr zu befürchten hat. Die daher wieder ermöglichte und gebotene Engerstellung der Rüben (30 om Drillweite und 20 25 cm in den Reihen) kommt natürlich wieder der Steigerung des Hektar- ertrages zugute. Die angesichts der andauernden ländlichen Arbeiternot, die gerade auch für die Rübenwirtschaften den empfindlichsten Faktor bildet, oft grosse Erschwerung und Verzögerung der Erntearbeiten hat die Einführung von Rüben- bebern behufs Lockerung der zu ziehenden Rüben allgemein zur Folge gehabt.1)

Die sorgfältige, nahezu gärtnerische Pflege des Rübenbaues erforderte natur- gemäss sehr erhebliche Aufwendungen, die aber nicht nur unmittelbar durch die höhere Zuckerausbeute für das Hektar, sondern auch mittelbar der ganzen Wirtschaft zugute kommen, sowohl durch die unkrautsäuhernde Feldbestellung wie besonders auch infolge der Tiefkultur durch die Ertragssteigerung der übrigen in der Frucht- folge gebauten Erzeugnisse (Getreide etc.). Die in den Rübenbau treibenden Gegenden so auffällige Steigerung des Bodenwertes findet in der Höhe dieser Aufwendungen und den damit bewirkten allgemeinen Feldverbesserungen ihre hauptsächliche Rechtfertigung.9)

Trotzdem heute der Rübenbau mit den gesunkenen Zuckerpreisen rechnen muss und die zu schnellen grossen Vermögensbild ungen Anlass gebenden hohen Erträge der 50er Jahre uuter den gegenwärtigen Verhältnissen fast zur Sage geworden sind, konute dennoch dank der stattgebabten Verbesserungen der Rüben- kultur der Anbau der Rüben noch gesteigert werden. Derselbe betrug:

1 Sv>a/93 rt) .... 35Z015 ha mit einem Hektarertrage von 279 D.-Ztr.

'893/94 .... 386481 , * 275 »

>894/9S ... 44>44« » n n n 329 »

*) Über die Entwicklung der Znckerrilbenkultnr in neuerer Zeit besonders unter dem Einfluss der neuen Fahrikatstener vom ji. Mai 1891. S. auch Willy Katzenstein: „Die deutsche Zuckerindustric und Znckerbesteuerung in ihrer geschichtlichen Entwicklung.“ Berlin 1897, S. 89—99.

*) Gut rechnende Landwirte Mitteldeutschlands schätzen den Wert, welcher durch Tiefkultur, Unkrautreinigung und verstärkten DUnguugsznstaud in den Acker gebracht ist, auf 1200 Mk. für ein Hektar. Albert a. a. 0.

*) Bis 1891/92 waren nur die Anbauflächen der von den Fabriken selbst gewonnenen Rüben ermittelt. Der Hektarertrag betrug:

1880/81. . .

327 D.-Ztr.

1886/87. . .

300 D.-Ztr.

■881/82. . .

*83 >

1887/88. . .

zÖ4 *

1882/83.

344

1888/89. . .

*8*

1883/84. . .

*99

1 889/90 . . .

329 *

1884/85 . . .

3*9

890 91 . . .

1885/86. . .

302

1891/92. . .

282

ln den 30er Jahren, im ersten Entwicklungsstadinm der RUbeukultur, erzielte man durchschnittlich uur 26 1>.-Ztr, auf dein Hektar.

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90

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

1895/9« . . .

. 376669 ha mit

einem Hektarertrage

von 310

D.-Ztr.

1896/97 . . .

. 414881

n n

- 323

1897/98 . . .

437 "74 » »

n n

- 3>3

r

1898/99 . . .

426458

» n

* 285

it

1899/1900. . .

426732

n n

292

n

Auf der anderen Seite hat freilich die oft den ganzen Betrieb umgestaltende einseitige Bevorzugung und forcierte Betreibung deB Rübenbaues zu einer Aus- artung desselben geführt, die sich durch schliessliche Ertragslosigkeit der Böden rächte und in der sog. Ruhenmüdigkeit äusserte. Als Ursache hierfür wurde von der Wissenschaft die Rübennematode festgestellt und alsbald in grossem Umfange der Kampf gegen diesen Schädling aufgenommen. Trotz der bahnbrechenden Versuche von Jul. Kühn in Halle a. 8. ist derselbe aber gegenwärtig noch keines- wegs abgeschlossen.1)

In der Zuckerfabrikation haben sich ausser zahlreichen konstruktiven und maschinellen Verbesserungen aller Betriebseinrichtungen und der Vervielfältigung und Verfeinerung der Saccharimetrie und der sonstigen wissenschaftlichen Unter- suchungsmethoden besonders zwei wichtige Neuerungen im Laufe der letzten 30 Jahre vollzogen. Die eine, die Saftgewinnung aus der Rübe betreffend, war das sog. Diffusionsvorfahren, die andere, die Konzentrierung des Saftes betreffend, die wesentliche Vervollkommnung des Verdampfungsverfahrens. Durch beide wurde die Leistungsfähigkeit der Zuckerfabrikation nach der quantitativen 8eite (Material- und Zeitersparniss), durch letzteres ausserdem auch naoh der qualitativen wesentlich gehoben.

Das Diffusionsverfahren, schon 1846 in Beinen ersten Anfängen aus Ver- vollkommnungsversuuhen dos damals allgemeinen heiBsen Mazerationsverfahrens von Fl. Robert uud dessen Sohn hervorgegangen, wurde nach jahrzehntelangen Be- mühungen Ende der 60er Jahre zum ersten Male von diesem in seiner Fabrik in Seelowitz praktisch dnrcbgeführt. Dies Verfahren beruht darauf, dass alle kristallisierenden Körper (Kristalloide im Gegensatz zu den schwer oder gar nicht diffusiblen „Kolloiden“) wie der Zucker Membranen zu durchdringen vermögen (Osmose, Membrandiffusion). Die entsprechend zerkleinerten (vorher gut gewaschenen) Rüben werden deshalb mit heissem Wasser UbergoBsen, worauf der Zucker aus den Zellen in die umgebende Flüssigkeit diffundiert. Selbstverständlich kann hierbei nicht jede einzelne Zelle direkt mit dem Wasser in Berührung kommen. Letzteres findet nur statt an der Oberfläche einer aus zahlreichen über- und neben- einander liegenden Zellen bestehenden Schnitte. In den obenauf befindlichen Zellen beginnt zunächst die Diffusion. Mit der hierdurch bedingten Verminderung in der Konzentration des Zellsaftes beginnt die Diffusion in der folgenden tieferliegenden 8chicht, und so pflanzt sich die Bewegung von Zelle zu Zelle fort, bis die Flüssig- keit in allen Zellen und ausserhalb derselben die gleiche Konzentration besitzt. Wird dann die äussere Flüssigkeit durch Wasser ersetzt, so beginnt die Diffusion von neuem. Durch Wiederholung dieser Operation lässt sich allmählich fast aller

l) Albert a. a. 0.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

91

Zuoker der Rübe entziehen, während Wasser an dessen Stelle in die Zellen tritt. In der Praxis wird das Verfahren in verschiedener Weise ausgeübt, namentlich in bezug auf die Temperaturregulierung und den Saftabtrieb. Das Prinzip ist jedoch natürlich stets das gleiche, auf einer systematischen Auslaugung beruhend, wobei im regelmässigen Betriebe die frischen Rübensohnitzel (die Art der Zer- kleinerung der Rübe in Schnitzel ist für das gute Funktionieren des Verfahrens von grösster Bedeutung) jedesmal mit dem konzentriertesten Saft, die am meisten ausgelaugten Sobnitzel mit Wasser in Berührung gebracht werden.1)

Trotz der augenscheinlichen Vorteile für die Erhöhung der Zuckerausbeute anfänglich zögernd eingeführt, gewann das neue Verfahren nach einigen weiteren Verbesserungen mit Anfang der 70er Jahre rasch an Verbreitung und verdrängte bis zur Mitte der 80er Jahre nahezu alle bisherigen Methoden vollständig. Während 1871/72 in Deutschland von 31 1 Fabriken erst 32 nach dem Diffusionsverfahren und noch 241 mit hydraulischen Pressen und Mazeration und 18 mit Zentrifugen arbeiteten, konnte 1876 das Mazerationsveriahren in der einschlägigen technischen Literatur schon als „beinahe ausgestorben*1 bezeichnet werden. 1890/91 arbeiteten von 401 Fabriken 398 mit Diffusion.*)

Der grosse Vorteil des Diffusionsverfahrens gegen die vor einem Viertel- jahrhundert üblichen beruht vornehmlich in der verhältnismässig raschen Verar- beitung von RUben mit vollem Zuckergehalt, während früher die bald nach der Ernte beginnende Verarbeitungszeit gelegentlich bis in den März ausgedehnt werden musste.

Eine wie bedeutende Mehrleistung der Fabriken zum wesentlichen Teile dadurch ermöglicht wurde, ergibt folgende Zahlenreihe.9)

■) Lintner a. a. 0.

*) Es arbeiteten:

Fabriken

davon mit

davon mH Pressen,

Difihsion

Mazerieren etc.

1871/7* .

.

5*

*59

■872/73 . .

... 3*4

«3

261

■873/74 . .

... 337

80

*57

■874/75

333

■■3

220

■875/76 . .

33*

■57

■75

1876/77 .

... 3*8

97

■3>

■877/78 . .

... 3*9

224

■05

■878/79 . .

... 3*4

*58

66

1879/80 . .

... 3*8

*91

37

1880/81 . .

333

3°9

24

1881/82 . .

•• 343

3*4

*9

1882/83

... 358

343

‘5

1883/84 . .

... 376

368

8

1884/85 . .

. . . 408

402

6

1885/86 . .

399

395

4

Albert a. a. 0.

*) Mitbestimmend ist hierfür natürlich anch der im Laufe der Jahre allgemein gesteigerte Zuckergehalt der Rüben (s. 0.) und im einzelnen der jeweilige Ernteausfall.

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92

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Während einer I28tilndigen tet in Deutschlund:

Arbeitsschicht

wurden

Rüben

1876/77

. . 50 Tonnen.

1 888/89 . .

. 1 18

Tonnen.

1877/78 .

54

1 8817/90 . .

129

n

1878/7«; .

. 61

18(70/91 . .

>34

187(7/80 .

. . 68

1891/92 . .

>45

»!

1880/81 .

77

1 892/93 . .

>57

n

1881/82 .

. . 82

1893/94 . .

. 168

m

1882/83 .

1894/95 . .

. 181

n

1883/84 .

•99 *

1895/96 . .

>97

1884/85 .

107

1896/97 . .

. 200

*

1885/86 .

108

1897/98 . .

. 216

n

1886/87 .

114 «

'S98/«7U . .

2 >5

n

1887/88 .

. . 116

1 899 / 1 900

221

n

ln landwirtschaftlicher Beziehung von Wichtigkeit waren auch die im An- schluss au das Diffusionsverfahren ausgehildeten Vervollkommnungen in der ent- sprechenden Behandlung der DiffusionsrUckstände, die in dem ursprünglichen wasserreichen Zustande2) nur ein in beschränktem Mafse zu verwertendes Futter- mittel8) darstellen. Das anfängliche Verfahren, den grossen Überfluss an nur allmählich zu verfütternden Schnitzeln zu konservieren, Hab Einmieten derselben in Qruben oder Mieten erwies sich als ziemlich verlustbringend. Durch die infolge Säuerung eintretende Zersetzung von NahrungsstolTen gingen mitunter, wie Maerckers umfangreiche Versuche in Benkemlorf dartaten, oft 28 45 °/0 und noch mehr derselben verloren. Auch das Pressen der Schnitzel befriedigte auf die Dauer nicht genügend, bis es zu Anfang der 90er Jahre endlich gelang, Trocken- vorrichtungen zu konstruieren, die in kurzer Zeit sehr bedeutende Mengen von Schnitzeln zu trocknen und damit zu konservieren imstande waren. Der von Büttner und Meyer konstruierte Apparat, welchem auch der von dem Verein der deutschen Hübenzuckerfabrikanten ausgesetzte Preis zuerkannt wurde, hat sich seither in der Praxis gut eingeführt und wurde um 1900 in 58 Fabriken angewendet. Andere Systeme (von Petri und Heyking, Mackensen, Schulze, Wernicke

*) Die aus den Diffuseuren kommenden Rübenschnitzel enthalten nur 5 °/0 Trocken- substanz und machen etwa 80—90 °/0 vom Gewicht der Rüben aus.

a) 100 Teile frischer Diffnsionsrückstände enthalten nach Maercker:

Maximum

Minimum

Mittel

Ei weissstoffe ... ...

1,26

0.63

0,89

Rohfaser

3^5

1.73

».39

Fett

0.07

0,03

0.05

Sonstige stickstofffreie Stoffe .

8.94

4>»7

6,3»

Asche

0,70

0,31

0,58

Wasser

93-o >

88,59

8977

Die zunehmende Zuckeransbeute hat übrigens dem Futterwerte der Schnitzel keinen merklichen Eintrag getan, da der hierfür maßgebende Gehalt an Kalisalzen and Stickstoff hiervon nur w enig berührt wird und dem Boden diese Stoffe durch die Dünge- und Futter- mittel wieder zugeführt werden.

v

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Landwirtschaft] iclie Nebengewerbe.

93

und Hallesche Maschinenfabrik) folgten. Im ganzen waren 1900 89 Fabriken mit Trockenanlagen für Diffusionsröckstände vorhanden, deren Zahl inzwischen erheblich zugenommen haben dürfte. Sie führten an ihre Genossenschafter oder sonstigen landwirtschaftlichen Teilhaber und Rübenlieferanten die ganze Menge oder einen grossen Teil der Rückstände als „Trockenschnitzel“ ab. Die nicht auf diesem Wege unterzubringenden Mengen sind am Futtormarkt ein sehr gesuchter Artikel und der Handel mit Trockenschnitzeln bildet heute einen rege I massigen Teil der Futtermittelverkäufe.1) Neben diesen DiiTusionsrückständen finden auch die Rüben- abfälle (Blätter und Köpfe) zu Futterzwecken landwirtschaftliche Verwertung.2)

Nach der Reinigung des Rübensaftes durch KalkBcheidung und Saturation sowie durch Filtration wobei ebenfalls mehrfache technische Verbesserungen eingeführt wurden erfolgt die Konzentration desselben durch die Ver- dampfung und Verkochung. Durch erstere wird aus dem Dünnsaft der Dicksaft mit einem Trockensubstanzgehalt von etwa 50 Saccharometergraden gewonnen; durch die Verkochung wird der Dicksaft zur Füllmasse verarbeitet, der je nach der angewendeten Arbeitsweise einen Kristallbrei oder eine übersättigte Zucker- lüsung mit 90 94% Trockensubstanzgehalt darstellt. Wie Lintner zeigt,8) geben bei einem durchschnittlichen Trockensubstanzgehalt des Dünnsaftes von 9 °/0 100 Gewichtsteile desselben 9,6 Gewichtsteile Füllmasse von 94 °/0 Trockensubstanz, wobei 90,4 Gewichtsteile Wasser zu verdampfen sind. Da sich auf 100 kg Rüben eine Saftmenge von 170 kg annehmen lässt, ergibt sich für eine tägliche Verarbeitung von 3000 D.-Ztr. Rüben eine in der gleichen Zeit zu verdampfende Wassermenge von 4600 D.-Ztr. Hieraus erhellt zur Genüge, welche grosse Bedeutung eine rationelle Verdampfung für den Betrieb hat. Es konnte daher auch nicht ausbleiben, dass die der Konzentrierung des Saftes dienenden Apparate mannigfache Änderungen und Verbesserungen erfuhren, wie noch gegenwärtig die Technik unablässig be- strebt ist, diesen hervorragenden Teil des Betriebes zu vervollkommnen.

„Die wesentlichsten Fortschritte“, sagt Lintner (a. a. O.), „welche die Zucker- industrie in den letzten Jahren gemacht hat, liegen auf dem Gebiete der Ver- dampfung. Durch möglichst zweckmässige Verwendung des Dampfes war man bestrebt, den Aufwand an Kohlen zu verringern und dadurch die Produktionskosten herabzusetzen; denn das Kohlenkonto spielt eine hervorragende Rolle in den Aus- gaben der Fabriken. Durch die Einführung des Drei- und Vierkörper- Verdampf- systems wandte man eine drei- und vierfache Wiederbenutzung der im Retourdampf der Maschine disponiblen Dämpfe an. Ausserdem benutzte man die Saftdämpfe

*) Albert a. a. 0.

•) Die schöne Zeit, zu der „noch allein iu der Provinz Sachsen jährlich 10000 D.-Ztr. Rübenblätter als Tabak verkauft wurden“, wie Hellfeld erzählt, war gegen 1850 bereits vorüber, auch das Liegenlassen der Blätter auf den Feldern gewährte keinen ausreichenden Nutzen, v. Lippinann a. a. 0. Auch der Zichorieukaffee aus Rühenahnillen, Frickes Sauerkohl aus UUbenschnitteu, der Rübenwein von Siemens, das Rübenbier von Smith, der RHbenessig von Leplay und der Rüben- und Melasserutn von Herzfeld erlangten keine weitere Verbreitung.

Lintner a. a. 0. S. 185.

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Landwirtschaftliche Nebenerwerbe.

rum Anwannen und teilweise zum weiteren Verkochen der Dämpfe. Einen weiteren Fortschritt bekundet in den letzten Jahren ferner das von Pauly einge- führte System der Anwendung gespannter Dämpfe.

Anch in der an die Saftkocfaung anschliessenden Verarbeitung der Füllmasse zu Rohzuoker*) und der weiteren Verarbeitung dieses zu Konsum-Zucker sind mannigfache Verbesserungen in den letzten 30 Jahren erfolgt. Besonders die Konsumzucker-Arbeit, die Raffination, die seitens der Rohzuckerfabrikanten vielfach selbst bewirkt werden musste, da die ursprünglich nur Kolonialzucker verarbeitenden Raffinerien sich lange sträubten, auch den Rübenzucker in Verarbeitung zu nehmen, hat grosse Fortschritte gemacht. Noch 1867 wurde die Kunst, Kristallzucker bezw. Farin&de*) in Rohzuckerfabriken darzustellen, als ein Geheimnis bezeichnet, „das zu einer öffentlichen Verhandlung ungeeignet sei“, (v. Lippmann a. a. 0.) Erst Fesca beschrieb 1873 in Deutschland das Verfahren der Weisszuckerbereitung öffentlich und machte es dadurch der Allgemeinheit zugänglich.

Weitere ökonomisch inB Gewicht fallende Vervollkommnungen erfuhr endlich die Verarbeitung der Melasse.

Im einzelnen nach der Beschaffenheit der Rüben verschieden zusammen- gesetzt, enthält die Melasse im Durchschnitt 50 °/0 Zucker, 30 °/0 Nichtzucker (zu >/, aus unorganischen und zu IJ/3 aus organischen, teils stickstoffhaltigen, teils stickstofffreien Stoffen bestehend) und 20 °/0 Wasser. Der noch beträchtliche Roh- xuckergehalt der Melasse findet entweder Verwendung in der Brennerei zur Spirituserzeugung oder wird mittelst eines besonderen Verfahrens eztrahiert. Die Verarbeitung der Melasse auf Spiritus datiert im allgemeineren Umfange erst aus dem Anfang der 60er Jahre und hat seit dor ßranntweinsteuergesetzgebung von 1887 wieder nachgelassen, so dass sie zurzeit nur geringfügig im Verhältnis zur Gesamtgewinnung der Melasse ist.*) Dagegen kam die Entzuckerung der Melasse,

') Zur Gewinnung desselben müssen die Kristalle der Füllmasse von dem Sirup möglichst befreit werden, was nach geeigneter Vorbereitung (das sog. Maischen) der Masse durch Zentrifugeu geschieht. Der aus der Füllmasse gewonnene Kohzueker heisst I. Produkt. Der dabei ablanfende Sirnp („Orünsimp“) wird nochmals verkocht ond ergibt das II., etwas unreinere Produkt. Anch der vom II. Produkt abgesehlenderte Sirnp wird meist noch einmal verkocht; der danach verbleibende, nicht mehr zmn Verkochen geeignete Sirnp ist die Melasse, die entweder dnreb besondere Verfahren auf Zucker weiter ver- arbeitet oder zur Spiritnafabrikation verwendet wird. Lintner a. a. 0.

*) Farineaui in Lille soll 1853 das neue Verfahren mittelst Benutzung von warmer feuchter Luft oder Dampf (Innendampf) als Deckmittel beim Zentrifugieren der Füllmasse zuerst entdeckt habeu. Unabhängig davon kam ans Russland zunächst als Fabrikations- geheimnis die Erfindung der russischen oder Aussendampfdecke. v. Lippmann a. a. 0.

*) Es wurde in Deutschland Melasse erzengt:

davon zur Spiritmserzeugnng in •/»

>895/96 .

328000 Tonnen

43000 Tonnen

>3

1896/97 . .

342000 *

45000

■3

>897/98 . .

344ooo

47000

>3.7

1898/99 . .

306000 n

35000 *

",4

1899/1900 .

307000

3 5 000

>>,4

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

05

begünstigt durch die Zuckersteuergesetzgebung, seit 1887 allerdings nur mehr in beschränktem Mai'se, immer mehr in Aufnahme. Von den zahlreichen seit den 70er Jahren auftauchenden Verfahren haben sich in der Folge allgemeiner einge- führt und bewährt nur das Osmoseverfahren, wobei ein Teil der Nichtzucker- stoffe durch Osmose aus der Melasse entfernt wird, ferner das Kalksaccharat- Verfahren (a mit und b ohne Anwendung von Alkohol) und drittens das Strontian- verfahren, ursprünglich als Fabrikationsgeheimnis, dann von Soheiblerselbständig erfunden und durch 1’ateuUchutz 1881 der Öffentlichkeit zuerst zugänglich gemacht und nachmals von ihm weiter vervollkommnet. Letzteres Verfahren liefert die beste Zuckerausbeute, nämlich 42 44 °/0. Es gestattet, den Zucker in kristallisierter Form zu gewinnen, weshalb es vorwiegend in Raffinerien Anwendung findet.1)

Eine gesteigerte Bedeutung hat in den letzten Jahren die Verfütterung der Melasse erlangt. Alle Versuche mit der Einführung der Melasse in die Futtergaben haben zu den günstigsten Ergebnissen geführt, und dadurch ist dieses Futtermittel nicht nur zu allgemeiner Anwendung entweder allein oder als Misch- futter gekommen, sondern auch wesentlich im Preise gestiegen. Trotz der erhebliohen Verteuerung der Melasse, welche den Zuckerfabriken zugute kommt, ist dieselbe noch heut als die billigste Quelle für die Einführung der stickstofffreien Bestand- teile in die Futtergaben anzusehen. J)

Die endgültige Betriebsausbeute in der Zuckerfabrikation stellt sich für die Gegenwart unter dem Zusammenwirken aller technischen Fortschritte nach Lintner

(a. a. 0.) wie folgt:

Rüben geerntet auf das Hektar 329 D.-Ztr.

Rüben in i2Stündiger Arbeitszeit verarbeitet . . 1285

Aus 100 kg versteuerter Rüben wurden gewonnen:

a) Füllmasse 15,06 kg.

b) Rohzucker aller Produkte 12.36

c) Melasse 2.45

Den verwendeten Rüben gegenüber beträgt der Prozentsatz an Rückständen und Rübenabschnitten 51,69 °/0.

Aus 100 kg Füllmasse wurden erzielt:

a) Rohzucker aller Produkte 82,03 hg-

b) Melasse 16,28

Zu 100 kg Rübenzucker sind an Hüben ertorderlich 8,09 D.-Ztr.

6. Die Entwicklung der Rübcnzuckerbesteucrung.

An dem frühen und bedeutenden Aufschwünge der Zuckerfabrikation, der erfolgreichen Züchtung zuckerreicher Rüben, der Ausdehnung der Riibenkultur und der fortgesetzten technischen Verbesserungen in der Betriebsausbeute hat die in ihrer ursprünglichen Form bis 1881 nahezu unverändert beibehaltene Zucker- Materialsteuer unzweifelhaft einen wesentlichen Anteil. Im einzelnen befanden sieb zwar die fiskalischen Interessen und die wirtschaftlichen des Gewerbes oft

•) Li ntuer a. a. 0.

*) Albert a. a. 0.

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96

Landwirtschaftliche Nebengewerbc.

genug im Widerstreit, und im weiteren Verlauf der 70er Jahre hatte sich dieser allmählich so verschärft, dass eine durchgreifende Änderung des Steuersystems schliesslich unabwendbar erschien.

Mit der durch Gesetz vom 31. Mai 1858 erfolgten drittmaligen Erhöhung der Steuer auf 1,50 Mk. für den Doppelzentner Rüben, welche den Ertrag der Steuer allerdings erheblich steigerte, von der Industrie aber als schwere Belastung empfunden wurde, nahmen die schon vorher betriebenen Bestrebungen auf Erlangung der Stcuerbnnifikation bei der Ausfuhr von Zucker aus dem Zollvereinsgebiet einen erneuten Aufschwung. Dabei lag die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Industrie schon damals wie auch für die ganze Folgezeit bei dem in seinen Anfängen bereits auf das .fahr 1841 zurückgehenden, 1850 konsolidierten „Verein für die Rübenzuckerindustrie im Zollverein“.1) Die Abgeneigtheit der Regierung, die 1853 überhaupt noch kein Bedürfnis für einen RUbenzuckerexport anzuerkennen vermochte und wegen der schwierigen Definition des Begriffs „Roh- zucker“ und der unsicheren Berechnung der Bonifikation daraus das Entstehen einer Prämie fürchtete, auch das Aufkommen eines umfangreichen Rückschmuggels des exportierten Zuckers über die Landesgrenzen besorgte, bestand auch zu dieser Zeit unverändert fort.

ErBt nach weiteren, mit grösster Beharrlichkeit fortgesetzten Bemühungen gelang es schliesslich im Jahre 1861, für ausgeführten Rohzucker eine Bonifikation*) von 16,40 Mk. und für Raffinade von 20 Mk. einstweilen bis zum 1. September 1866 zu erlangen, was einem Ausbeuteverhältnis von 11 12 Ztr. Rüben auf 1 Ztr. Rohzucker entsprach. Die Wirkung dieser Neuerung trat bald in die Erscheinung. Schon 1864 hatte der für Bonifikationen gezahlte Betrag die Höbe von 1 Mill. Mark überschritten, was allerdings gegenüber dem gleichzeitigen Steuerertrage von ca. 33 Mill. Mark noch nicht erheblich inB Gewicht fiel.

Es betrug:®)

in den Jahren

die Einfuhr

die inländ. , der Konsnui

r. j 1 •• die Ausfuhr

Produktion per Kopf

D.-Ztr.

D.-Ztr. D.-Ztr. Pfd.

1860

1861

>°7 739 *79°3°* 77**7 8.3*

168479 *574887 50966 7,85

*) Seit 1871 „Verein fUr die RUbenzuckerindustrie des Deutschen Reiches“ genannt, nahm der Verein 1894 anlässlich der weitgreifendeu wirtschaftlichen nnd steuerlichen Wandlungen den neuen, auch die Znckerraffinerie umfassenden Namen „Verein der deutschen Zuckerindustrie“ an. S. v. Li pp mann, Festschrift a. a. 0.

*) Von seiten der Finanzbehörden wurde ihr bis zum letzten Augenblick besonders hinsichtlich des Rohzuckers Widerstand bereitet, „da sie bei diesem nach allen Begriffen der Steuerbehörden eine vollständige Neuheit vorstelle, v. Lippmnnn, Festschrift. Ans* schlaggebend war demgegenüber schliesslich die Furcht vor einer Überproduktion nnd damit Schwächung der Steuerkraft der Zuckerindnstrie gewesen, die insofern nicht unbe- rechtigt war, als damals die Produktion den inländischen Bedarf schon nahezu deckte, weshalb es geboten schien, der ferneren Produktionsentwicklung durch Erleichterung der Ausfuhr deu Weg zu ebnen.

3) Hirths Annalen 1868 8. 334, nach Katzen stein a. a. O. S. 19.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

97

in den Jahren

die Einfahr

die inländ. Produktion

die Ausfuhr

der Konsum per Kopf

D.-Ztr.

D.-Ztr.

D.-Ztr.

Pfd.

1862 . .

. . 506452

2553826

74840

8,61

1863 . .

. . 468592

2863163

7*859

9.0 >

1864 . .

. . 288269

3 >93 '23

>58776

9.37

1865 . .

284 554

3683744

130292

10,69

Die Entwicklung der Ausfuhr blieb allerdings zunächst hinter den Erwar- tungen zurück, weshalb der Bonifikationssatz vom i. September 1866 ab aut 17,20 Mk. bezw. 21 Mk. für den Doppelzentner Rohzucker bezw. Raffinade erhöht wurde.1) Im Hinblick auf die durch hohe Prämien unterstützte Ausfuhr von Raffinadezucker aus Frankreich war besonders die Bonifikation für Rohzucker stärker erhöht worden. Schon im selben Jahre 1866 überstieg die deutsche

Zuckerausfuhr zum erstenmal die Einfuhr, wobei es fortab mit einziger Aus- nahme der Jahre 1871 75 in steigendem Mafse verblieb.

Unter diesen Umständen glaubte die Regierung eine geringe Erhöhung der Rubensteuer eintreten lassen zu können, da die Frage des Zollschutzes infolge der kräftigen Produktionsentwicklung und der sich steigernden technischen Ausbeuten, besonders auch bei der Raffination, nicht mehr die Bedeutung wie ehedem hatte, auch der Steuerertrag bei dem Anwachsen der Bonifikationen zu Behr zurück- zubleiben drohte. Durch Bundesgesetz vom 26. Juni 1869 wurde daher die Steuer von 1,50 auf 1,60 Mk. für den Doppelzentner Rüben erhöht. Die Ausfuhr- bonifikation wurde demgemäss festgesetzt auf 18,80 bezw. 23 Mk. für den Doppel- zentner Rohzucker (von mindestens 88 °/0 Gehalt) bezw. Raffinade (Kandis und Zucker in vollen weissen Brocken). Auf Andrängen der Interessenten wurde noch eine dritte Bonifikationsklasse für allen übrigen Zucker über 98 °/0 mit 21,60 Mk. hinzugefügt.*)

Gelangte die Zuckersteuer-Gesetzgebung hiermit auch auf eine Reihe von Jahren bis 1883 bezw. 1887 äusserlich zum Abschluss, so verliefen doch die nun folgenden Jahre nichts weniger als ruhig und waren erfüllt von einem sich immer schärfer herauBhildenden und komplizierenden Konflikt der fiskalischen

*) Allerdings war schon bald nach Einführung der Bonifikationen eine besonders vom Irnporthandel und agitatorischen Wortführern der Konsum-Interessen ausgehende Bewegung behufs Wiederaufhebung derselben aufgekonunen, Die berechtigten Interessen der an einer blühenden Produktion»- und Abaatzentwickluug de» Zuckers beteiligten Kreise der Landwirtschaft nnd Industrie gewannen aber die Oberhand. Des ferneren trog der besonders durch Frankreichs Verschulden ergebnislose Verlauf der ersten internationalen Konferenz (Paris 1864) behufs Vereinheitlichung der Zuckerbesteuerung nnd Ansfnhr- bonifikationen nnd das Ergebnis der von internationaler wie auch von deutscher .Seite unter- nommenen Raffiuations versuche in Köln zur Ermittlung der wirklichen Raffinat ionsansbeute dazu bei, das System der Bonifikationen nicht nur beizubehalteu, sondern noch weiter anszubanen.

*) In Betracht kamen hier besonders gemahlene Raffinade, Melis, Chrusbed und dergl. weisse Zucker, in denen besonders Belgien nnd Holland die Vorhand am Welt- markt hatten.

Mel treu. Boden des preoaii. SIaiUfh, VI II. 7

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98

Land wirtschaftliche Nchenge werbe.

Interessen und der der Zuckerindustrie, die ihrerseits wieder von mannigfachen Interessengegensätzen durchzogen und erschüttert wurde. Kann inan auch die Bchon Beit Ende der 50er Jahre auftretenden krisenartigen Spannungen innerhalb der Zuckerindustrie1) als die ihrem noch jugendlichen Entwicklungsstadium natürlich anhaftenden Kinderkrankheiten bezeichnen, so traten doch die im Wesen der Materialsteuer und der Ausfuhrverglitung liegenden divergierenden Tendenzen schon frühzeitig in die Erscheinung. Bereits anlässlich der geplanten Veränderung der Steuer- und Bonifikationssätze regte sich der Widerstreit gegen das System der RohstolThesteuerung und der aus ihr folgenden Rückvergütung, welches trotz der noch verhältnismässig unentwickelten Technik für die besser eingerichteten grösseren und für den Export günstiger gelegenen Fabriken zu einer Ausfuhrprämie besonders bei der Ausfuhr geringwertigen Zuckers führte und überhaupt den bevorzugteren Rübenbaudistrikten infolge der in ihnen leichter zu erzielenden höheren Zuckerausbeute eine Monopolstellung verschaffte. Schon 1867 wurde aus diesem Grunde wiederholt der Einführung der Fabrikat- bezw. Verbrauchssteuer an Stelle der Materialsteuer das Wort geredet.*)

Man kann es allerdings heute nur als ein Glück bezeichnen, wenn diese schon damals auftauchenden Gegenströmungen fürs erste ohne Folgen blieben, denn gerade das mit 1870 anhebende Jahrzehnt war im Hinblick auf die Gesamt - industrie der deutschen Rühenzuckererzeugung betrachtet ein Zeitalter der Blüte derselben wie keins zuvor oder nachher. Unter dem fruchtbaren, wechsel- seitig bedingten Zusammenwirken der für das Gewerbe im höchsten Mafse erzieh- lichen ProduktionBtechnik, der zu einer immer intensiveren Ausbeutung des Rohstoffs stimulierenden Materialsteuer einerseits und der ihre klassischen Triumphe feiernden, ihre Erfolge potenzierenden Fortschritte sowohl der Rühenkultur wie der Zucker- fabrikation andererseits nahm die deutsche Zuckerindustrie in dieser Zeit einen ungeahn- ten glänzenden Aufschwung. Mit über 40 °/0 der Gesamt-Zuckererzeugung der Welt stand Deutschland zu Anfang der 80er Jahre an der Spitze aller Länder, wobei 4/a seiner Produktion allein auf Preussen entfielen. Sein Zuckerexport war der grösste aller Länder und betrug allein 20 °/0 seiner gesamten Warenausfuhr. Dabei hatte sich der Eigeukousum (1871/72 5.41 kg auf den Kopf der Bevölkerung, 1884/85 10,36 kg) faBt verdoppelt. So gewiss diese rapide, z. T. forcierte Auf- wärtsentwicklung für die Folge den Keim zu schweren, das ganze Gewerbe und besonders die an ihm beteiligte Landwirtschaft erschütternden und gefährdenden Krisen und Kämpfen barg und gross zog, so überwogen doch, im grossen und ganzen betrachtet, die Lichtseiten bedeutend.

*) So glaubte man schon 1860 der drohenden Überproduktion durch eine gemeinsame freiwillige Produktionseinschränkung begegnen zu sollen, die freilich nicht zustande kam und sich in der Folge auch erübrigte, als mit Einführung der Steuerbonifikation das Ausfuhr-Ventil erfolgreich zn funktionieren begann. Derselbe Vorgang wiederholte sich 1867, wo ebenfalls auf eine Konvention den 5. Teil der Produktion zu exportieren hingearbeitet wurde. Die Novelle von 1869 und die nach 1870 ausserordentliche Steigerung des Konsums brachten aber dann diese Bestrebungen von selbst in Wegfall.

*) v. Li pp mann, Festschrift S. 11.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

99

Du mächtige Emporkommen der deutschen Zuckerfabrikation in den 70er Jahren ist mit den nachfolgenden Leidenszeiten nicht zu teuer erkauft worden. Die mit den 70er Jahren angebahnte Preisrevolution wäre ohne die groBsartige technische Entwicklung gar nicht zu uberstehen gewesen. Die grosse kulturelle und volkswirtschaftliche Bedeutung der Zuckerindustrie in der Gegenwart wäre ohne die Ära der 70er Jahre nicht denkbar. Trotz vieler zurzeit noch anstehender, der Besserung und Sicherung bedürftiger Zustände und Bedingungen der deutschen Zuckerproduktion kann ein Ausblick in die Zukunft nicht die Gewissheit beein- trächtigen, dass ihr unter dem EinlluBs der Materialsteuer und der Exportprämien gezeitigter Aufschwung von dauernder Wirkung sein und sie ihre hervorragende Stellung in unserm Wirtschaftsleben unvermindert bewahren wird.

Neben der grundlegenden Tatsache, dass die dem Steuer- und Riickvergütungs- satz von 1869 zugrunde gelegte Anuahme einer Ausbeute von 1 Ztr. Rohzucker von 93,7$% Rendement aus 12% Ztr. Rüben schon in den nächsten Jahren allgemein technisch überholt war, wurde die Produktionsentwicklung der Folgezeit besonders gefordert durch die ausserordentliche Zunahme des Konsums in den dem Kriege von 1870/71 und der Gründung des Deutschen Reiches folgenden Jahren infolge der durch den allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung gesteigerten Kauf- kraft und der raschen Zunahme der Bevölkerung. Von weittragender Bedeutung wurde ferner das grossartige Anwachsen der Zuckerausfuhr, dio Aufhebung aller Zuckerzölle in Grossbritannien im Jahre 1874, wodurch der Absatz nach England und die Preisbildung am Londoner Weltmarkt zum ausschlaggebenden Faktor für die deutsche Zuckerproduktion wurde, was sich freilich für die Folge als die Quelle aller ihrer Krisen erwies.

Es betrug (nach dem Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich):

im Betriebsjahr

Zahl der Fabriken

Menge der ver- arbeiteten Rüben

Menge der ge- wonnenen Rohzucker aller Produkte1)

Tonnen

Tonnen

1871/72 . .

. . . 311

2 250918

186442

1872/73 . .

... 324

3 >8i 55*

262551

>873/74

337

3 5*8 764

291041

1874/75

333

2 756745

256412

1875/76 . .

33*

4 161 284

358048

1876/77 . .

... 328

3550037

289423

1877/78 . .

... 329

4090968

378009

1878/79 . .

3*4

4628748

426155

1879/80 . .

... 328

4805 262

409415

l88c/8t . .

333

6322 203

555915

1881/82 . .

343

6271 948

599722

1882/83

358

8747154

831995

') Hier ist die gesamte Znckergewinnung der Fabriken, die Rüben verarbeitet haben, nachgewiesen, einschliesslich des in diesen Fahriken durch Entznekernng von Melasse gewonnenen Zuckers. Alle Zncker sind auf Rohzucker nmgerechnet.

7*

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100

Land wi rtschaftl iche Nebengewerbe.

im Betriebajahr

Zahl der Fabriken

Menge der ver- arbeiteten Rüben

Menge der ge- wonnenen Rohzucker aller Produkte

Tonnen

Tonnen

1883/84 . . .

376

8918 130

940109

1884/85 . . .

. . 408

10402688

1 123030

1885/86 . . .

399

7070317

808 105

1886/87

. . 401

8306671

985628

In der eteigenden Zahl der Zuckerfabriken, besondere aber in der bedeutenden Zunahme der auf einen Betrieb durchschnittlich entfallenden jährlichen Produktions- menge (1871/72 600 Tonnen, 1886/87 2458 Tonnen) dokumentiert sich der Auf- schwung des Gewerbes. Die Steigerung der Zuckerausbeute 1871/72 waren zu 1 Ztr. Rohzucker noch 12,07 Ztr. Rüben, 1886/87 deren nur noch 8,43 Ztr. im grossen Durchschnitt erforderlich1) gibt den Mafsstab für die Intensität, mit der die Materialsteuer und die Exportbonifikation als eine direkte Prämie auf die Steigerung der Produktion wirkten.

Naturgemäss partizipierten hieran in erster Linie die Fabriken der Provinz Sachsen, dem klassischen Boden der deutschen Rübenkultur, sowie die des Herzog- tums Braunschweig, Anhalt, einiger Teile Thüringens und erst in zweiter Linie Schlesien und die anderen Gebiete. Während sich auf die erstgenannten Gebiete ein Hauptteil der Rübenproduktion und -Verarbeitung konzentrierte,1) ging dieselbe in anderen, besonders für den Export ungünstiger gelegenen Gebieten sogar zurück, so in Bayern, wo 1863/64 nooh 6 Zuckerfabriken bestanden hatten, die 1871/72 bis auf 3 und 1890/91 bis auf 1 eingegangen waren.8) Das Aufkommen der Rübenzuckerfabrikation in den östlichen Provinzen, besonders in Schlesien, Posen und Westpreussen, in denen Bich heute die grössten Fabriken vorfinden, datiert erst aus den 80er Jahren und später. Noch 1882 bezeiohnete ein so hervorragender Rübenkenner wie Knauer die preuBsischen Ostprovinzen für klimatisch ganz un- geeignet zur Rübenkultur; dennoch konnte dieses nicht bindern, dass gerade um diese Zeit, angereizt durch den glänzenden Aufschwung der Zuckerindustrie, der Anfang gemacht wurde, sie auch in diese Landesteile zu verpflanzen, und zwar von vornherein auf der Basis eines ausgedehnten Grossbetriebs.4) Zweifellos ging man

*) Im einzelnen und in günstigen Rttbenjahren stellt sich das Ausbeuteverhältnis noch erheblich günstiger.

*) Die Zahl der Fabriken in der Provinz Sachsen betrug:

1870 71 141 1879/80 139

1873/74 151 1884,185 130

Die Verminderung ihrer Zahl ist ein Symptom ihrer Konzentration zum leistungs- fähigeren Grossbetriebe. Während 1873/74 die 151 Fabriken 17 Mill. Doppelzentner Rüben verarbeiteten, verbrauchten die im Jahre 1884/85 bestandenen 130 Fabriken 36 Mill. Doppel- zentner. Katzenstein a. a. 0. 8. 35.

•) Katzenstein a. a. 0. 8. 35.

*) Allerdings kam auch ein gewisses, landwirtschaftlich „natürliches* Expansions- bedürfuis der Rübenkultur hierfür in Betracht, da die sich erheblich verschlechternde Rentabilität des Kßrnerbanes gerade in diesen Distrikten zu einer Erweiterung der Kultur auf andere Bodeufrüchte aufforderte.

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Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.

101

hier vielfach übereilt vor und die Folgen Hessen nicht auf sich warten. Als von 1883/84 auf 1884/85 die Zahl der Zuckerfabriken plötzlich von 376 auf 408 und die Kübenverarbeitung infolge einer reichen Ernte von 89 auf 104 Mill. Doppel- zentner anstieg, rächte sich die trotz der erheblichen Steigerung der Ausfuhr und des Verbrauchs infolgedessen ausbrechende Überproduktion schwer an der Industrie. Der Preissturz von z6 */4 Mk. auf 21 Mk. und darunter für den Zentner Rohzucker und von 85 Mk. auf 60 Mk. fiir den Doppelzentner Raffinade I wirkte ruinös und eine Anzahl Zusammenbrüche erfolgte. Nur die von der Industrie als Akt der Selbsthilfe, wenn auch nicht ohne Widerstreben durchgeführte vorübergehende Einschränkung der Rübenkultur bezw. -Verarbeitung, die im Betrago von zo°/0 ihres bisherigen Umfanges beschlossen, in Wirklichkeit aber fast bis zu einem Drittel desselben (3Z°/o) erfolgte, ermöglichte es, diese Krisis verhältnismässig rasch zu überwinden. Zu einer durchgreifenden, Produktion und Absatz, Verbrauch und Preisgestaltung dauernd in Einklang setzenden und sicherstellenden Sanierung der Verhältnisse führte diese einmalige Gesamtaktion des Gewerbes leider nicht; die hierzu führenden Wege anzubahnen, blieb erst nach weiteren wiederholten Leidensjahren der letzten Vergangenheit Vorbehalten.

Die mit dem Aufschwünge der Produktion zusammenhängende Entwicklung des Zuckerhandels gestaltete sich wie folgt:

Deutschlands Ausfuhr und Einfuhr an Zucker (in Tonnen):

Ausfuhr Einfuhr

Jahre

Tonnen

Millionen Mark

Tonnen

Millionen Mark

1872 . .

. 13*9<>

9,5

43900

29,1

1873 . .

. . 13110

8,9

24600

15,6

1874 . .

19930

>i,7

21 210

13,0

1875 . .

. . 20220

>1,9

21 460

13,1

1876 . .

. . 66380

38,6

■337°

9,3

1877 . .

. 54*00

34,2

7 73°

5,9

1878 . .

. . 118023

7i.5

5 '46

3, 6

1879 . .

. . 125 100

79,6

5520

3,8

1880 . .

. . 260870

1 10,6

4216

2,6

1881 . .

3°8367

144,1

4191

2,5

1882 . .

- - 348840

>56,9

4491

2,6

1883 . .

. . 512582

208,7

39'°

2,0

1884 . .

. . 638629

184,3

3388

1,4

1885 . .

529547

i57,o

37ii

',4

1886 . .

. . 5683176

141,2

3 293

M

1887 . .

. . 619462

180,9

44' '

',5

Das siegreiche Vordringen des deutschen Zuckers am Weltmarkt war aber in steigendem Mafse mit den fiskalischen Interessen des Reichs erkauft, deren Befriedigung damit in völlig umgekehrtem Verhältnis stand, zumal auch die Zoll- erträge bei dem rapiden Rückgänge der Einfuhr immer mehr zusammenachrumpfteu. Annähernd bis 1882/83 hielt sich der Nettoertrag des Zolls und der Steuer meist noch auf über 50 Mill. Mark, daun aber fiel der Zoll unaufhaltsam, bis er

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102

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

1885/86 auf 24 Mil). Mark herabaank. Der Nettoertrag der Steuer und des Zolls hatte betragen im jährlichen Durchschnitt in der Zeit von

1866 70 . . 35338,9 Mill. Mark oder 0,94 Mk. auf den Kopf der Bevölkerung.

1871/72—75/76 . 54713,5 1,3* * * * « *

1876/77—80/81 . 4985°,« rer «>«6 * , *

1881/82—85/86 . 47 «62,7 «,04 *

1886/87 3*624,2 OJ2 *

Um die Mitte der 80er Jahre war daher der Ertrag der Zuckerbesteuerung unter das Niveau der Zeit von 20 Jahren zuvor gesunken, trotzdem der inländische Verbrauch an Zucker sioh im gleichen Zeitraum für den Kopf der Bevölkerung verdoppelt hatte.

Wie dieser Rückgang des Steuerertrages fortgesetzt empfindlich in die Etats- festsetzuog des Reioha eingriff, ist ans nachstehenden Zahlen ersicbtlioh. *) Es betrug die

Soll-Einnahme Ist-Einnahme

1883/84 .... 44 Mill. Mark 37 Mill. Mark.

1884/85 .... 46 . 3* » *

1885/86 .... 38 , «8

Schoo zu Anfang dar 70er Jahre war man im Schosse der ReictiBregierung in Erwägungen eingetreten, wie das Problem der Zuckerbesteuerung auch für das Reichsinteresse nutzbarer zu gestalten sei. Die durch die Materialsteuer im (be- werbe selbst grossgezogene IntereBBendivergenz zwischen den mehr oder weniger günstig gestellten Fabriken und Rübengegenden Hess die Frage nach dem Ersatz der Materialsteuer durch die Verbrauchssteuer nicht zur Ruhe kommen, zumal das gerade damals erfundene Scheiblersche Auswaschsystem2) eine einfache und zutreffende Wertbemessung des Rohzuckers und damit eine zweckmässige Hand* habung der Fabrikatssteuer in Aussicht stellte.

Bereits hatte daraufhin 1874 eine Komission des Bundesrata mit 8 gegen 3 Stimmen sich ftir die Fabrikatssteuer unter Anwendung der Scheiblerschen Be* wertungsmetbode entschieden, die in der Folge zur weiteren Durchprüfung im grossen Angestellten Raffinationsvorsucho in Charlottenburg ergaben jedoch keine befriedigenden Resultate. Auch hatte sieb durch die in dieser Zeit von Oross- britannien proklamierte Zollbefreiung des Zuckers für die Steigerung der deutschen

*) Mitgeteilt vom Staatssekretär des Reichsschatzanits Dr. Jakobi gelegeutlich der Verhandlungen im Reichstage über den Znckersteuerentwurf ira Jahre 1887. Cit. nach Katzenstein a. a. 0. S. 40.

*) Dies Verfahren, ans einem vom Verein der RUbenzuckerfabrikanten gestellten Preisausschreiben als Sieger kervorgegangen, ermöglichte durch Anwendung zucker- gesättigter, schwach essigsaurer oder salzsanrer alkoholischer Losungen die experimentelle Abscheidnng des vorhandenen kristallisierten Zuckers und damit die Fetsstellung des theoretischen Ausbeutemaximums, also die Bestimmung des Rafdnationswert.es des Roh- zuckers. Sch ei hier, der auf Grund seines Verfahrens von Anfang an lebhaft fUr die Einführung der Fabrikatssteuer eintrat, begegnete dabei jedoch einem weitreichenden Wider- spruch der Interessenten und hatte infolgedessen schwere Anfechtungen zu erleiden, v. Li pp mann, Festschrift.

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Landwirtschaftliche Nebelige werbe.

103

Zuckerausfuhr und damit für die der Produktion überhaupt eine so grossartige Perspektive eröffnet, dass es empfehlenswert schien, etwaige Reformpläne einst- weilen zurfickzustellen und die weitere Entwicklung abzuwarten. Der Streit der Meinungen über Material- oder Verbrauchssteuer nahm indess innerhalb der beteiligten Interessentenkreise seinen weiteren Fortgang.

Die mit Beginn der 8oer Jahre bedrohlicher werdende Minderung der Reichs- einnabmen führte zunächst im Jahre 1883 zu einer Herabsetzung der Ausfubr- bonifikation. Durch das Gesetz vom 7. Juni 1883 (in Kraft getreten am 1. August 1883) wurde dieselbe für den Doppelzentner Rohzucker auf 18 Mk., für Raffinade (Kandis etc.) auf 22 Mk. nur für alle übrigen harten Zucker auf 20,80 Mk. normiert, was gegen den bisherigen Betrag eine Herabsetzung um 80 Pfg. auf den Doppel- zentner bedeutete. Zugleich wurde von Reichswegen eine umfassende Enquete ins Werk gesetzt, die über die unbefriedigenden steuerlichen Verhältnisse Klarheit bringen und den Weg weisen sollte, wie ohne Schädigung der Industrie und der beteiligten Landwirtschaft die 8teuer wieder ertragreicher gemacht werden könne.

Die Ergebnisse dieser angeblich überhaupt nicht glücklioh angelegten Enquete vermochten hierzu jedoch nicht beizutragen, und die Regierung versuchte einst- weilen nur durch eine mechanische Änderung des Steuersatzes die missliche Lage aufzubessern. Durch Gesetz vom 1. Juli 1886 erfuhr die Steuer mit 1,70 Mk. für den Doppelzentner Rüben eine Erhöhung von 10 Pfg. Hiernach war Rohzucker von 93,75 °/0 Reud. mit 17,84 Mk. belastet, die Ausfuhrvergütung wurde jedoch vom 1. Oktober ab laufend auf 17,25 Mk. für Rohzucker von mindestens 90 °/0 herabgesetzt, während für Raffinaden die Vergütung mit 21,50 Mk. bezw. 20,15 Mk. (vom 1. November 1887 ab laufend) im Vergleich hierzu etwaB günstiger normiert wurde. Die Ausfuhrprämie, besonders für Raffinaden, bestand angesichts der fortschreitenden Ausbeuten auch hiernach noch in ziemlicher Höhe, und eine dauernde Verbesserung der Ertragsfähigkeit der Steuer konnte schon damals nicht erwartet werden. Noch ehe das Gesetz in Kraft trat (1. August 1887) wurden die gesetzgeberischen Faktoren des Reichs bereits mit einem neuen Gesetzentwurf betraut, in dem die Regierung zum ersten Mal den Versuch einer entscheidenden 8ystemändening der bisherigen Besteuerung inachte.

Auch in den Kreisen der Industrie batte im Laufe der Zeit die Überzeugung an Boden gewonnen, dass unbeschadet ihres hohen erziehlichen Wertes der Materialbesteuerung ein allmählicher Ersatz derselben durch die Verbrauchssteuer zu empfehlen soi, nachdem die durch die Prämienwirtschaft gross gezogenen Gegen- sätze der Interessen für das Gesamtgewerbe wie für die Reichsfinanzeu immer unerträglicher zu werden drohten. Voraussetzung war freilich dabei, dass auch die anderen Staaten dem Vorgänge Deutschlands, die Exportprämien allmählich zu beseitigen, sich anschliessen würden, um so aus den auch bei ihnen höchst un- leidlich gewordenen Verhältnissen herauBZukommen. In diesem Sinne erfolgte das Gesetz vom 9. Juli 1887, welches am 1. August 1888 in Kraft trat.

Die Rübensteuer wurde auf über die Hälfte, auf 0,80 Mk. für den Doppel- zentner herabgesetzt. Daneben wurde eine Verbrauchsabgabe von 12 Mk. für jeden in den freien Verkehr gelangenden Doppelzentner Zucker eiugefuhrt. Bei

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

einer Ausfuhr von mindestens 500 D.-Ztr. (früher nur 10 D.-Ztr.) betrug die Steuerrückvergütung für Zucker der Klasse a 8,50 Mk., für solchen der Klasse b 10,65 Mk. und für solchen der Klasse c 10 Mk. Der Zuckerzoll wurde gleichzeitig von 24 auf 30 Mk. für 100 kg. erhöht.

Das Gesetz, das eben nur einen Versuch darstellte, fand keine sonderlich günstige Aufnahme, obgleich die Prämien im Gninde genommen nioht geschmälert waren. # Einen heftigen Streitpunkt, der in ihm noch keineswegs zum Austr&g gelangt war, bildete hierbei die Frage der steuerlichen Behandlung des aus der Melasse gewonnenen Zuckers. Infolge der erwähnten mehrfach technischen Ver- besserungen war die Melassenentzuckerung ein ziemlich bedeutender Faktor für die Erhöhung der Betriebsrentabilität bei vielen Fabriken geworden, zumal der dabei gewonnene Zucker steuerfrei war. Die wachsende Bedeutung dieser teilweise zur besonderen Spezialität ausgebildeten Überproduktion bildete sowohl für den Fiskus wie für zahlreiche Kreise des Gewerhes den Gegenstand lebhafter Be- schwerden.

Vor allem aber erwies sich die Hoffnung auf das Ausland als illusorisch. Die 1887 nach London berufene internationale Konferenz, deren Erfolg man anfänglich ziemlich bestimmt erwartet hatte, schlug wiederum infolge der Weigerung Frankreichs, der in Aussicht genommenen internationalen Konvention beizutreten, fehl.1) Vielmehr erfolgte seitens mehrerer Länder wieder eine Heraufsetzung der Export-Prämien, wodurch naturgemäss die deutsche auf ihren hocbgetriebenen Export angewiesene Zuckerindustrie in eine prekäre Lage kam.

Finanziell hatte sich die gemischte Besteuerungsform zunächst ziemlich günstig angelassen.

') Schon die 1864 von Frankreich, England, Holland und Belgien anf 10 Jahre geschlossene Konvention war in Wirklichkeit nicht zustande gekommen. Als England 1874 durch die Aufhebung der Zuckerzülle der Prämienwirtschaft bei sich radikal ein Ende bereitet hatte, allerdings unter Daransetzen der Interessen der englischen Raffinerien, waren es besonders Belgien und vorübergehend auch Frankreich, die das Bedürfnis empfanden, eine erneute gleichartige Basis in Form einer Konvention mit Reciprozit&tsbedingnng zu schaffen, doch verliefen die 1875 nach Brüssel, 1876 nach Paris und 1877 wieder nach Brüssel berufenen Konferenzen ergebnislos. Nachdem inzwischen auch iu Englang trotz der billigen Zuckerversorgung durch das Prämiensystem der Koutinentalstaaten eine erbeb- liche Gegnerschaft gegen dasselbe angewachsen war, die sich auf die Zurückdrüugung des eigeuen Kolonialzuckers durch den Rübenzucker stützte und in der Bevölkerung einen lebhaften nationalen Widerhall fand, wurden von hier aus die Versuche für Begrüudung einer Konvention wieder aufgenommen, doch wurden weder die 18S0 nach London, wie die 1884 nach Brüssel berufene Konferenz, zu denen znui ersten mal auch Deutschland und Österreich geladen waren, beschickt. Die 1887 in London atattgehabte Konferenz schien anfänglich Erfolg zu haben. Cher die allgemeine Einführung der Verbranch sstener und der Ausschluss jeder offnen oder versteckten Prämie sowie von Differenzialzöllen zugunsten von Kolonialzucker war anscheinend volles Einverständnis erzielt. Alle Staaten hatten die Konvention ratifiziert bis auf Frankreich, das auch den weit hinansgeschobenen Schluss- termin ( 1 . August 1890) verstreichen liess, ohne seinen Beitritt zu erklären. Damit ging alles wieder auseinander.

V

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe,

105

Es betrug in 1000 Mk. (naob dem Statist. Jahrbuch):

in den Jahren

der Gesamtertrag von Zoll uud Steuer

Rückvergütung

Nettoertrag

1887/88 .

. . . 120245

105568

14677')

1888^89

. . . 110171

80076

30095

1889/90 .

. *42475

61915

80 559

1890/91 .

. . . 154**5

78355

75 759 -

1891/92 .

. . . 146652

74611

72041

Die Befürchtung jedoch, dass die Steuerertrage bald wieder in unverbältuis- mässiger Weise durch die Bonifikationen, die auch jetzt noch ihren Charakter als

Prämien wirkungsvoll betätigten, aufgehoben werden würden, Hess die Reichs- regierung, nachdem auch die Hoffnungen auf die internationale Beseitigung des Prämienwesens geschwunden waren, alsbald auf weiterausgreifende Pläne bedacht

nehmen. Angesichts der

fortschreitenden

Produktion

und Ausfuhr erschienen

diese Befürchtungen wohl erklärlich.

Es betrug in Deutschland:

Zahl der

Meuge der

Meuge des ge-

in den Jahren

verarbeiteten

wounenen Rohzuckers

Fabriken

Rüben

aller Produkte

Tonnen

Tonnen

1887/88 . . .

39*

6963961

910698

1888/89 . . .

396

7896183

944505

1889/90 . . .

. . 401

9822635

1 213689

1890/91 . . .

. . 406

10623319

1284485

1891/92 . . .

4°3

9488002

1 144 368

Deutschlands Ausseuhandel mit Zucker betrug:

Ausfuhr

Einfuhr

in den Jahren

Tonnen Mill. Mark

Tonnen Mill. Mark

1888

52'893

•58,9

5341 »»9

1889

522148

162,8

3668 1,4

1890

796425

216,1

599° 2,1

1891

784085

227,8

5238 1,8

Für daa Betriebsjahr

1888/89 berechuete die Regierung in den „Motiven“

zum Gesetzentwurf von 1891 die den exportierenden Fabriken allein für den von ihnen exportierten Zucker zugeflossenen Prämien auf insgesamt 15 Mil!. Mark und für 1889/90 auf 19,5 Mill. Mark.

Unter diesen Umständen glaubte man nicht zögern zu sollen, die weiteren Konsequenzen aus der Gesetzgebung von 1887 zu ziehen, d. b. in Anbetracht des nicht mehr erziehungs- und schutzbedürftigen Zustandes der Zuckerrübenfabrikation die Materialsteuer ganz zu beseitigen und auf die Gewährung von Prämien zu verzichten. In dieser weitgehenden Form drang die Regierung allerdings mit ihren Plänen nicht durch und es bedeutete schon einen bemerkenswerten Erfolg,

*) Der niedrige Nettoertrag vou 1887/88 erklärt sich in der Hauptsache durch die entsprechend stärkere Versteuerung im Vorjahre, das einen Reinertrag von Uber 33 Mill. Mark geliefert hatte.

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106

Landwirtschaftliche Nebelige werbe.

als es endlich nach äusserst heftigem Widerstreit gelang, mit nur geringer Mehr* heit im Reichstage die reinen Verbrauchssteuern durchzubringen. Die sofortige Beseitigung der in der Exportbonifikation steckenden Prämie war jedoch nicht zu ermöglichen, vielmehr wurde dieselbe ausdrücklich als offene Prämie (sog. „Aus* fuhrzuschus8u) beibelmlten mit der Malsgabe, dass sie in fallender Skala bis zum Jahre 1897 bestehen, dann aber in Wegfall kommen sollte, wobei man sich der Annahme hingab, dass die auch im Auslande sich immer Bchärfer zuspitzenden Verhältnisse innerhalb dieses Zeitraumes notwendig auf dieselbe Bahn, die Prämien schliesslich zu beseitigen, führen müssten.

Nach dem Gesetz vom 31. Mai 1891 wurde die Verbrauchsabgabe auf 18 Mark für den Doppelzentner Zucker festgesetzt. Die Prämien wurden normiert bis zum 31. Juli 1895 für Zucker der Klasse a auf 1,25 Mk., der Klasse b auf 2,00 Mk., der Klasse c auf 1,65 Mk. und vom 1. August 1895 bis zum 31. Juli 1897 auf 1,75 und 1,40 Mk. Zur Sicherung der Steuerertrage wurde ein System neuer Kontrollbestimmungeu geschaffen, das in der Hauptsache in der ständigen Überwachung der Fabriken gipfelnd, noch gegenwärtig in Kraft ist.

Die Wirkung der neuen Besteuerungsart erwies sich in vieleu Punkten anders als erwartet. Finanziell war ihr Erfolg allerdings in die Augon springend. Der Nettoertrag an Steuer und Zoll stieg, nachdem er im ÜbergangBjahr 1892/93 zunächst auf 52215000 Mk. zurückgegangen war, im Jahre:

1893/94 auf 82231000 Mk.

1894/95 85714000

An „Ausfuhrzuschüssen“ wurden gewährt:

1892/93 34451000 Mk.

1893/94 11401000 .

1894/95 i5°38oo° »

Gerade diese steigenden Steuererträge aber waren bezeichnend dafür, dass

die neue Steuer ihren Hauptzweck, die Produktionsentwicklung im Hinblick auf den ausländischen Absatz und den Eigenverbrauch behufs Sicherung einer auskömmlichen Preisgestaltung in normale Bahnen zu lenken bezw. zu zügeln, verfehlt hatte.

Die von der neuen Änderung erwartete Einschränkung des Rübenbaues trat keineswegs ein. Es zeigte sich vielmehr immer deutlicher, dass für die seinerzeit durch die Besteuerung des Rohstoffs bewirkte Intensivierung der Rübenkultur in der Folge das Sinken der RübenpreiBe, sowie vor allem das zu Anfang der 70er Jahre technisch ausgebildete und allgemeiner aufkommende Verfahren, die Rüben direkt nach ihrem leicht feststellbaren Zuckergehalt zu bezahlen, von ausschlag- gebender Bedeutung geworden war, die auch nach der Beseitigung der Material- steuer durch die Fabrikatsteuer unvermindert fort wirkte. 80 erreichte beispiels- weise 1893/94 die Ausbeute aub den Rüben den sehr hohen Stand von 12,36 ®/0 der bis dahin nur einmal (1887/88) übertroffeu war.

Der andauernde Tiefstand der Zuckerpreise war es auch, der die Fabriken zu immer weiter gehender groBsindustrieller Konzentration und Anspannung ihrer Betriebskräfto zwang, um die verminderte Rentabilität durch die Forcierung der Produktion und des Absatzes nach Möglichkeit auszugleichen. Es betrug:

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Land Wirtschaft liehe Nebengewerbe.

107

r Menge der Menge des ge-

in den Jahren verarbeiteten wonnenen Rohzuckers

abriken Rüben aller Produkte

Tonnen Tonnen

1892/93 401 9811940 1171843

1893/94 405 10644352 1 316665

1894/95 405 14521030 1766805

In der Steigerung der in i2stündiger Arbeitsscbicht durchschnittlich ver- arbeiteten Kühen menge (s. 0.), die eich in der Zeit vor Mitte der 80 er bis zur Mitte der 90er Jahre nahezu verdoppelte, dokumentiert Bich deutlich die groas- induatrielle Ausgestaltung der Betriebe.1)

Besonders heftig setzt sich der Wettbewerb am Weltmarkt fort, zumal in allen zuckererzeugenden Ländern die Produktion und der Export mit allen Mitteln gefördert wurden,1) andererseits von den Vereinigten Staaten Nordamerikas durch die Mac Kinley Bill von 1890 und besonders durch die Wilson Bill*) vom

*) In der amtlichen Begründung des Notgesetz-Entwurfs von 1895 linden sich nach- stehende Angaben: In der untersten Klasse, mit jährlich weniger als 40000 D.-Ztr. Rilben- verarbeitnng befanden sich 1880/81 noch 2 (von 333), 1881/82 noch 4 (von 343), 1894/95 keine mehr. In der zweiten, dritten und vierten Stufe mit 40—80000, bezw. 80—120000 bexw. 120—160000 D.-Ztr. Rübenverarbeituug befanden sich:

1880 81 .... noch 24, 4; und 64 Fabrikeu

1881/82 .... . 17, 56 . 75

1894/95 .... 4, 14 15

Die grössten vorhandenen Fabriken hatten eine Rübenverarbeitnng von:

1880/81 .

560000

600000 D.-Ztr.

1887/88 .

1000000 1040000

■882/83

720000-

760000

1889/90

1 120000—1 160000

1884/85

800000—

840000

1890/91

1280000—1320000

1885/86

920000-

960000

1894/95

. 1480000—1520900

1886/87 .

960000—

1 000000

Lber eine Rtlbenverarbeitung von 440000 D.-Ztr. gingen 1880/81 u. 1881/82 unr je 3, 1894/95 nicht weniger als 104 Fabriken hinaus.

*) Es betrug die Rohzuckererzeugung in 1000 D.-Ztr. :

in den Jahren:

Js

8 *2 0 8 v £

Js _ 'S 2

£ M

a> s

Frankreich 1

T3

0

'S

£

0

0)

M

£

Niederlande

gij

■0 -= s

<p

4P

a

«

S

E

et

0

NJ

I89O 91 ....

13400

7700

68OO

5400

2100

800

800

37000

l89l/92 . . . .

12000

7800

64OO

5500

1800

500

900

34900

1892/93 ....

12 300

8000

5800

4600

1800

700

900

34IOO j

'893/94 ....

13700

8400

5700

6500

2300

800

1 lOO

38500

1894 95 ....

18300

10600

7800

6200

2800

900

IJOO

48 lOO

') Nach derselben wurde Zucker jeder Art mit einem Wertzoll von 40 */, belegt und ausserdem der durch die Mac Kinley Bill eingeführte Zuschlagszoll von '/„ l’ts. auch auf solchen Rohzucker ausgedehnt, der in seinem Ursprungslands keine Itaftinationsprämie erhalten hatte.

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Laud Wirtschaft liehe Nebengewerbe.

28. August 1894 eine in erster Linie für Deutschland sehr empfindliche Schädigung deB Zuckerexports erfolgte.

So kam es nicht Überraschend, als nach der sehr reichen Rübenernte (329 D.-Ztr. Hektarertrag, gogen 275 D.-Ztr. im Vorjahr) ira Jahre 1894, in welchem ausserdem der Anbau eine ungewöhnlich starke Zunahme (55000 ha!) erfahren hatte, die Überproduktion wieder zu einer schweren Krisis der Industrie führte. Nachstehende Zusammenstellung von Magdeburger Durchschnittspreisen für Rohzucker von 92 °/0 Rendement, ohne Ausfuhrvergütung uud unversteuert gibt eine anschauliche Illustration der zum schliesslicben Ausbruch der Krisis führenden Entwicklung. Dieselben betrugen:

1884/85 .

26.30 Mk. für den D.-Ztr.

1 890/9 1 .

27 00 Mk. Tür den D.-Ztr.

1885/86 .

*8.61

n

1891/92 .

27,97

1886/87 -

25,29

n

1892/93 .

3°-22 .

1887/88 .

*9, >7 v

n

1893/94 .

. 27,28

1888/89

32,.i6

n

1894/95 .

. 20,90

1889/90 .

25,25

n

Unter diesen Umständen wäre es für die Industrie ein kaum zu überwindender Schlag gewesen, hätte man die nach dem Steuergesetz von 1891 vom 1. August 1895 ab erhebliche Herabsetzung der Ausfuhrzuschiisse eintreteu lassen und die- selben 1897 vollends Bistieren wollen. Durch das Notgesetz vom 20. Mai 1895 wurde daher diese Bestimmung des Gesetzes von 1891 beseitigt und der Ausfuhr- Zuschuss einstweilen bis zum 31. Juli 1897 in seiner bisherigen Höhe beibehalten.

Zugleich wurde aber angesichts der Unmöglichkeit, es bei diesen Zuständen zu belassen und offen Ausfuhrzuschüsse bei Btetig wachsender Produktion in un- begrenztem Mafse gewähren zu müssen, in dringende Erwägungen über durch- greifende Reformen eingetreten, und alle in Betracht kommenden mafsgebenden Instanzen und sachverständige Korporationen in weitestem Umfange mit dem eine baldige LöBung dringend erheischendem Problem betraut. Das Ziel der hierauf gerichteten gesetzgeberischen Bestrebungen lag 1. in der Erhaltung der Konkurrenz- fähigkeit der für die landwirtschaftlich wichtige Bedeutung der Zuckerfabrikation besonders wertvollen kleineren und mittleren Betriebe mit den grossen Fabriken;1) 2. in der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Zuckerindustrie mit derjenigen anderer Länder; 3. in der Verhütung einer übermässigen und sprung- weisen Vermehrung der Zuckerproduktion; 4. in der Sicherstellung der Reichskasse gegen Mindereinnahmen.

*) „Diese fortgesetzte Aufsaugung der kleineren und mittleren Fabriken liegt weder im Interesse der rUbenlieferoden Landwirtschaft noch der Arbeiterbevölkernng. Einmal ist für diese Berufsklassen die Konzentration der Rüben Verwertung und der Arbeits- gelegenheit auf einzelne wenige Plätze an sich nicht erwünscht, sodann aber sind die kleinen Fabriken auch genötigt, eine verhältnismässig höhere Zahl von Arbeitern, und diese für längere Zeit, zu beschäftigen als die grossen Unternehmungen. Ausserdem liegt bei den ersteren die Gefahr einer Überproduktion an Zucker weniger nahe, als bei den letzteren.“ (Yergl. die Begründung des Gesetzentwurfs von 1895). Die kleineren Zuckerfabriken stehen auch überwiegend in Privatbesitz von Landwirten, während die grösseren meist in Händen von Aktiengesellschaften siud.

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

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In bezug auf Punkt i führten die unter mannigfachen Kontroversen gepflogenen Erwägungen zu dem Vorschläge, nach Analogie der Branntweinsteuer die Ver- brauchssteuer durch eine gestaffelte Betriebssteuer zu ergänzen. Punkt 2 sollte angesichts der Aussichtslosigkeit etwaiger internationaler Vereinbarungen oder Änderungen in der Prämienpolitik des Auslandes durch Erhöhung der Ausfuhr- zuschüsse gesichert werden. Zu Punkt 3 hoffte man durch Einschränkung der Gewährung des vollen Zuschusses auf eine bestimmte im Laufe der Jahre nur allmählich sich steigernde Zuokermenge, d. h. durch Einführung des neuen Grund- satzes der Kontingentierung der Produktion1) einer etwaigen Überproduktion vorzubeugen. In bezug auf Punkt 4 sollte die Sicherung durch Bildung eines begrenzten Zuschussfonds aus der Betriebssteuer und der Erhöhung der Zucker- steuer erreicht werden.

Nach heftigem Widerstreit und vielfachen Abänderungen kam schliesslich ein Kompromiss zustande, das Gesetz betreffend Abänderung des Zucker- steuergesetzes vom 27. Mai 1896 (Reichsgesetzblatt No. 12), welches bereits am 1. August 1896 in Kraft trat.1)

Die hauptsächlichen Neuerungen dieses Gesetzes bestehen in folgendem:11)

Die Konsumsteuer beträgt 20 Mk. für den Doppelzentner Bohzucker, der Eingangszoll 40 Mk. Zu der Konsumsteuer tritt als Zuschlag eine gestaffelte Betriebsabgabe von 10 Pfg. für den Doppelzentner bei einer jährlichen Zucker- erzeugung bis zu 40000 D.-Ztr., von 0,125 Mk. für den Doppelzentner bei 40000 bis 50000 D.-Ztr., von 0,15 Mk. bei 50000 60000 D.-Ztr. und von da ab um 0,25 Mk. für den Doppelzentner von 10000 zu 10000 D.-Ztr jährlicher Zucker- erzeugung steigend. Es wird ein Gesamtkontingent von 17 Mill. Doppelzentner festgesetzt. Der Ausfuhrzuschuss beträgt für Zucker der Klasse a, b und c

a) Rohzucker bis 90 °/0 und raffinierter Zucker von 90 98 °/0 Zuckergehalt,

b) Kandis und c) sonstiger Zucker mit mehr als 98 °/0) 2,50 Mk., 3,55 Mk. und 3,00 Mk. Die Einzelkontingentierung der Fabriken erfolgt für 1896/97 und die folgenden Jahre auf Grund des Durchschnitts der höchsten beiden Jahresmengen der letzten drei Betriebsjkhre ; für die hiernach unter 40000 D.-Ztr. Produktion verbleibenden Fabriken wird die in einem der letzten 5 Jahre produzierte höchste Menge, jedoch nicht über den Betrag vou 40000 D.-Ztr. zugrunde gelegt. FUr das Superkontingent erhöht Bich die Betriebsabgabe um den Betrag des Aus- fuhrzuschusses. Die jährliche Vermehrung des Gesamtkontingen ts beträgt stets die doppelte Verbrauchszunahme des Inlandes. Die für die einzelnen Fabriken ermittelten Kontingentsmengen werden nach Mafsgabe des jeweiligen Gesamt- kontingente vermehrt oder vermindert. Neu entstehende Fabriken erhalten im ersten Jahr noch kein und im zweiten Jahr erst die Hälfte deB ihnen zustehenden

*) Dieser Gedanke war zuerst 1892 im Organ des Vereins der Deutschen Zocker- fabrikanten entwickelt worden.

*) Die Bestimmungen über den Steuer- und Zollsatz traten nnmittelbar nach der Verkündigung des Gesetzes ain 30. Mai 1896 in Kraft.

*j 8. C. Hager, Das Zuckerstenergesetz vom 27. Mai 1896 mit Ausfllhrungs- bestimmungen. Berlin 1896, Vorwort.

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110

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Kontingents. Eine Ausnahme ist nnr zugunsten solcher Fabriken zugelasaen, deren Teilhabern die Verpflichtung obliegt, selbst eine ihrer Beteiligung entsprechende Menge Hüben zu bauen und zu liefern; sie erhalten schon im ersten Jahr das halbe Kontingent, sofern sie ausschliesslich Rüben von Teilhabern verarbeiten.1)

Bezüglich der Melasseentzuckerung endlich, wegen deren steuergesetzlicher Normierung die Interessengegensätze im Oewerbe besonders lebhaft aufeinander gestossen waren, hat das neue Gesetz unter Verwerfung der verschiedenen sich z. T. direkt entgegenstehenden Vorschläge deren völlig gleichartige steuerliche Behandlung mit dem Rübenzucker festgestellt und nur zugunsten der Melasseentzuckerungs- anstalten die Erhöhung ihres jeweiligen Gesamtkontingents um 2 °/0 durch Bundes- ratsbeschluss zugelasgen.

Soweit sich seit Bestehen der neuen Gesetzgebung von 1896 die Entwicklung der Zuckerindustrie übersehen lässt, hat dieselbe die beabsichtigte endgültige wirt- schaftliche Sicherstellung der Produktions- und Absatzverhältnisse des Zuckers zwar nicht zu Wege gebracht; nichts destoweniger bedeutet sie einen wesentlichen Fortschritt gegen früher und viele der anfänglich gegen dieses „Kompromiss“- Gesetz gehegten Befürchtungen, nicht zum wenigsten die der Interessenten des Gewerbes selbst, haben sich unleugbar als übertrieben erwiesen. Der mit der Ein- führung des Kontingentierungsprinzips dessen praktische Durchführung aller- dings noch manche Unvollkommenheiten aufweist unternommene Versuch, in der durch die internationale Prämienwirtscbaft geschaffenen schiefen Lage einen Halt zu Bchaffen, und soweit dies unter den ausserhalb des Machtbereichs der staatlichen Gesetzgebung befindlichen Verhältnissen überhaupt möglich, der immer weiter greifenden Verwicklung wenigstens für den Inlandsmarkt eine Grenze zu setzen ist zweifellos ein schöpferischer Gedanke von dauerndem Werte gewesen. Das gleiche gilt bezüglich der Einführung des staffelförmigen Betriebssteuer- Znschlages und der steuerlichen Behandlung des Superkontingents, die besonders zur Wahrung des landwirtschaftlichen Charakters der Rübenzuckerfabrikation von Bedeutung sind. Die bedenklichste Frage, auch dieses Versuchs des so ausser- ordentlich schwierigen, weil international bedingten Steuer- und Wirtschaftsproblems Herr zu werden, bildet freilich nach wie vor die Exportprämie, der „Ausfuhr- Zuschuss“. Angesichts der völligen Aussichtslosigkeit hier zu einem internationalen Ausgleich zu gelangen ein 1898 unternommener Versuch in Brüssel scheiterte abermals muss die Wirkung dieses Zuschusses als einer „Kampfesprämie“ notgedrungen in Kauf genommen werden.*) Nach Lage der Dinge muss hier der

l) Im Interesse von Retriebsverbessernngen war ferner bei Zusammenlegungen mehrerer Fabriken und im landwirtschaftlichen Interesse besonders auch bei zn erwartenden Steigerungen der Rübenznfuhr und -Verarbeitung unter gewissen Voraussetzungen eine entsprechende Verschmelzung bezw. Erweiterung der Kontingente vorgesehen, mit der Einschränkung, dass diese Zusammenlegungen bezw. die ihretwegen erfolgte Betriebs- einstellnng einer Fabrik im Laufe der Betriebajabre 1893/94 bis 1895/96 erfolgt sein musste 73 des Gesetzes).

*) Seit 1898 England wieder einen Zuckerxoll zugunsten seiner Raffinerien und des Kolonialznckers eingeführt hat, ist die Sachlage eher noch schlimmer geworden, [m Herbst

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Landwirtschaftliche Neben bewerbe.

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Kampf weitergefUbrt werden, und die volkswirtschaftliche Notwendigkeit, dass die deutsche Zuckerindustrie, als die stärkste Partei in diesem Kampfe, sich erhalte lind als Sieger daraus hervorgehe, um ihre Rivalen zur schliesslichen Anerkennung vernünftiger wirtschaftlicher Grundsätze, wenn nicht anders, durch Zwang, zu be- kehren, muss auch die dafür zu bringenden Opfer verscherzen lassen, zumal wenn dabei nach Möglichkeit das Interesse des heimischen Konsums geschont wird, was nach den steigenden Verhrauchsziffern zu schliessen, auch soweit möglich geschieht.

Eine notwendige und wertvolle Ergänzung in diesem Kampfe um Erhaltung ihrer weitgediebenen Bedeutung und Leistungsfähigkeit bildet für die deutsche Rübenzuckerfabrikation neben der staatlichen Fürsorge die Organisierung der Selbst hülfe. Wie das Brennereigewerbe, so besitzt auch die Zuckerindustrie in einem seit Jahrzehnten kräftig entwickelten und wohl disziplinierten Vereinswesen einen natürlichen Stützpunkt für ein einheitliches, die etwaigen Gegensätze im Interesse der Gesamtheit überbrückendes Vorgehen. Der im Jahre 1900 auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückhlickende „Verein der deutschen Zuckerindustrie“ der stets die bedeutendsten Vertreter des Gewerbes an führender Stelle hatte, kann sich auf wirtschaftlichem, wie technisch wissenschaftlichem Gebiete ein hervor- ragendes Verdienst an der glänzenden Entwicklung der deutschen Zuckerindustrie, ja der Rübenzuckerfabrikation der ganzen Welt beimessen. Auf speziell wirtschaft- lichem Gebiete hat er ausser der Interessenwabrung in bezug auf die Zucker- besteuerung, seine Tätigkeit in mannigfacher Weise entwickelt. Mit in erster Linie standen dabei die schon auf die 50er Jahre zurückgehenden Bestrebungen, durch Schaffung rationeller Verkaufsusancen und gesunder börsenmässiger Fundierung des Zuckerhandels gerichteten Bestrebungen,1) die Schaffung von Einrichtungen zur gleichmässigen Verteilung des Zuckerangebots über das ganze Jahr durch Lagerhäuser und steuerfreie Exportmagazine, die wünschenswerte Organisation von Beleihung der ZuckervorTnte durch Einführung eines geregelten Entrepöt und Belehnungswesens durch Zuckerbanken, -Märkte, und -Börsen nahmen einen grossen Teil der Bemühungen in Anspruch. Mit auf sein Betreiben wurde im März 1895 mit Genehmigung des Finanzministeriums die Beleihung des in Privatlagern der Fabriken unter steueramtlichem Verschluss lagernden Zuckers durch die Reichsbank zugelassen mit der Mafsgabe, dass den Organeu der Verwaltung der indirekten Steuern eine Mitwirkung bei der Übertragung des Pfandbesitzes an die Keichsbank und bei der Erhaltung desselben zusteht. Die Beleihung des Zuckers (nur „gesunden Zuckersu und nicht der Lagerscheine) erfolgt bis zu 60 °/0 des Marktpreises nach Magdeburger Notiz und durch sämtliche Reichshankstellen Preussens sowie denen in Hamburg, Bremeu, Gera und Metz.*)

1901 sollen »ich allerdings angeblich die Aussichten für eine internationale Regelung des Exports wieder gebessert haben, da in Frankreich, dem bisher hauptsächlichsten Gegner aller solcher Bestrebungen, infolge der dort immer bedenklicher werdenden Minderung des Steuerertrages wegen der Prämien Wirtschaft, ein Umschwung der Meinungen sich anbahnen soll. Doch dürfte es damit im allgemeinen noch weite Wege haben.

l) S. hierzu v. Lippmann, Festschrift S. 16—25.

*) Katzenstein a a. 0. 8. 176.

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Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.

Zu einer für die gesamten Produktionsverhältnisse grundlegenden Zusammen- fassung der im Gewerbe wirksamen Bestrebungen kam es aber erst, als unter der Wirkung des pessimistischen Eindrucks des neuen ZuckersteuergesetzeB die schon mehrfach in den letzten Jahren anfgetauchten, besonders von Hager, Sickel und anderen gegebenen Anregungen zum Zusammenschluss der Zuckerindustrie greifbare Gestalt annahmen. Dies geschah in dem Beschluss der Generalver- sammlung des „Vereins der Rohzuckerfabrikanten“ am 25. September 1896 behufs Gründung eines Deutschen Rohzuckersyndikats, nachdem bereits auch das Ausland, besonders Nordamerika, auf diesem Gebiete in einer für die deutschen Zuckerinteressen nicht ungefährlichen Weise erfolgreich vorgegangen war. In Ergäuzung hierzu wurde gleichzeitig die Syndizierung der Zucker- raffinerien angeregt und im Jahre 1897 neben der Kartellierung der Rohzucker- fabriken durchgefiihrt. Nachdem dieses gelungen war, galt es als letztes Ziel, den geeigneten Zusammenschluss dieser beiden Syndikate berbeizuführen, um so einen einheitlich funktionierenden wirtschaftlichen Organismus zu schaffen. Im Sommer 1900 kam auch dieser Gedanke zu praktischer Erfüllung und es war damit die deutsche Zuckerrübenindustrie in eine neue wirtschaftliche Aera eingetreten, die zusammen mit der reformierten, in manchen Punkten allerdings noch vervoll- kommnungsbedürftigeu Steuergesetzgebung ihre fernere hervorragende Stellung in der Volkswirtschaft und am Weltmarkt auch für die Zukunft gewährleistet.

Über die Organisation dieses Zuckerkartells sei nachstehendes mitgeteilt:1)

Ähnlich wie bei dem grossen genossenschaftlichen Unternehmen, welches die Verwertung des Spiritus bezweckt, beruht auch das Zuckerkartell auf einer Ver- einigung des ländlichen, die Rohware herstellenden Gewerbes mit derjenigen Industrie, die das Erzeugnis verbrauchsfähig macht, also der direkt Rüben ver- arbeitenden Rolizuckerfabriken einerseits mit den Raffinerien und Melasse-Ent- zuckerungsanstalten andererseits. Die Weisszuckerfabriken, welche marktfähige Ware direkt aus den Rüben herstellen, nehmen bei dieser Vereinigung eine Doppelstellung ein, indem sie, insofern sie Rüben verarbeiten, zu der ersten Gruppe und insofern sie marktfähige Ware liefern, zur zweiten Gruppe ge- rechnet werden. Auch insofern ist eine Ähnlichkeit mit der Spiritusverwertungs- genossenscliaft vorhanden, als nicht beabsichtigt wird, durch Erzwingung übertrieben hoher Preise den Konsum zu vergewaltigen, sondern nur einen mittleren Preis zu erzielen, der die Produktionskosten deckt und daneben dem Fabrikanten einen bescheidenen Nutzen lässt.

Damit ist die Ähnlichkeit des Zuckerkartells mit dem Spiritusverwertungs- Unternehmen jedoch erschöpft, denn arährend es sich bei diesem um eine genossen- schaftliche Vereinigung handelt, die die geschäftliche Verwertung des Spiritus selbständig in die Hand nimmt, ist bei jenem die Organisation eine wesentlich andere. Durch das Zuckersyndikat soll den Produzenten eine gewisse Preisgarantie gegeben werden, dadurch, dass den Rohzuckerfabriken, sobald der Weltmarktpreis unter ein bestimmtes Niveau siukt, eine mit fallenden Preiseu wachsende Ent- schädigung gewährt wird.

*) Alis der Zeitschrift fiir Spiritusindnatrie 1900 No. 33.

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Landwirtschaftliche Nebeugewerbe.

113

Dieses Niveau, der sog. Inlandsnormalpreis beträgt 12,75 Mk. den Zentner, entsprechend dem vom österreichischen Zuckerkartell angenommenen Normalpreis von 15 fl. für 100 kg. Das Kartell beschränkt sich also nur darauf, auf den InlandBkonsuinpreis einzuwirken, während auf eine Einwirkung auf den Weltmarkts- preis ausdrücklich verzichtet wird. Als Weltmarktpeis wird der Monatsdurch- schnitt der Magdeburger Börsennotiz angesehen.

Die in Rede stehende Entschädigung wird nun in der Weise aufgebracht, dass allmonatlich die Raffinerien, die Weiaszuckerfabriken und die Melasseent- zuckerungsanBtalten für jeden Zentner raffinierten Zucker, den sie dem Inlands- konsum Zufuhren, die Differenz zwischen Inlandsnormalpreis und Weltmarktpreis mit einem Zuschläge von 10 °/0 an das „Syndikat Deutscher Zuckerraffinerien“ abführen. Die auf diese Weise zusammenkommende Gesamtsumme bildet den sog. „Kartellnutzen“ und wird an das von den Rohzuckerfabriken gebildete „Deutsche Zuckersyndikat“ weiter bezahlt und auf die dem Syndikat angeschlossenen Roh- zuckerfabriken nach dem VerhältnisB ihres von der Steuerbehörde festgesetzten Kontingentes verteilt.

Wenn also z. B. innerhalb eines Monats der Durchschnittspreis für Rohzucker an der Magdeburger Börse 10,60 Mk. betragen hätte, so hätten die Raffinerien und sonstigen weissen Zucker hers. eilenden Fabriken Air jeden dem Inlandsverbrauche zugefübrten Zentner die Differenz gegen den Inlandsnormalpreis von 12,75 Mk., d. i. 2,15 mit einem Aufschläge von 10 °/0 mit 21,5 Pf. also im ganzen 2 Mk. 36 */, Pf. zu zahlen. Wenn der angenommene Durchschnittspreis gleichzeitig den Jahresdurchschnitt darstellt, so würde bei einer Menge von 13 */, Mill. Zentner raffiniertem Zucker, die in den Inlandsverbrauch übergegangen ist, der Gesamt- betrag des Kartellnutzens für die Zuckerfabriken die Höhe von 31927500 Mk. erreichen und bei einer Produktionshöhe von 37 Mill. Zentner eine Vergütung von rund 85 Pf. für den Zentner eutfallen. Das würde einer Verwertung des Zentners Zucker in der Höhe von 10,60 0,85 = 11,45 Mk. entsprechen.

Den Rohzuckerfabriken liegt dagegen die Verpflichtung ob, erstens selbst keine raffinierte Ware für das Inland berzustellen und zweitens den Verkauf von Rohzucker und Melasse nur zu bewerkstelligen gegen Ausstellung eines Schluss- soheines, auf welchem die sog. Kartellklausel enthalten ist, und welchem ein Ver- zeichnis sämtlicher dem Kartell angehöriger Fabriken (sowohl Rohzuckerfabriken als auch Fabriken raffinierter Waren) angehängt ist. Nach der Kartellklausel muss der gekaufte Zucker entweder in daB Ausland ausgeführt oder an eine der dem Kartell angeschlossenen Fabriken verkauft werden.

Beim Verkaufe in dritte Hand ist der Eigentümer jedesmal verpflichtet, den Abnehmer seinerseits auf die Kartellklausel zu verpflichten. Auf keinen Fall darf der Zucker in eine dem Kartell nicht angeschlossene Raffinerie gelangen.

Im übrigen ist der Handel mit Rohzucker ein durchaus freier geblieben, jeder Fabrik bleibt es vollkommen unbenommen, ihr Fabrikat zu welchem Preise und an wen sie will, zu verkaufen, wenn nur die soeben genannten Redingungen erfüllt werden.

Eine entsprechende Verpflichtung, Rohzucker nur zu kaufen, wenn seine Provenienz aus einer dem Kartell angeschlosBenen Rohzuckerfabrik stammt, liegt MeiUen, Boden des pretus. Staate». VIII. 8

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114

f.arid Wirtschaft liclie Nebengewerbc.

den Raffinerien etc. ob. Ferner iat bestimmt, dass die für den Zentner Rohzuckei gezahlte Vergütung 3,40 Mk. nicht übersteigen darf. Sinkt also der Weltmarktpreis unter 9,35 Mk., so hat das auf die weitere Erhöhung des Kartellnutzens keinen Einfluss.

Schliesslich ist noch festgesetzt, dass im Interesse des Konsums und zur Erleichterung des Oberganges im ersten Jahre nur die Hälfte und im zweiten Jahre nur s/4 der Vergütungen zur Auszahlung gelangen sollen. Steigt der Weltmarkt- preis Mb zur Höhe des festgesetzten Inlandsnormalpreises, so fällt eine Wirkung des Kartells fort.

Der Kartellnutzen der Zuckerfabriken für den Zentner ist um so grösser, je niedriger der Weltmarktpreis, je höher der lnlandskonsum und je niedriger die Produktion ist.

Es könnte somit den Anschein haben, als ob die Rohzuckerfabriken gar kein Interesse an der Höhe der Preise hätten, da ihnen durch den Kartellnutzen ein Inlandsnormalpreis gewisBermaläen garantiert wird. Diese Auffassung iat jedoch irrtümlich, denn ein hoher Weltmarktpreis kommt schliesslich auch den Robzucker- fahriken zugute, und zwar für ihre ganze Produktion, während der Kartellnutzen nur für den im Inlande verbleibenden Teil ihres Erzeugnisses in Kraft tritt. Auch ein möglichst hoher Verkauf im einzelnen Falle liegt im Interesse der Rob- zuckerfabrik, da der Kartellnutzen nach der Durchschnittsnotierung und nicht nach dem im einzelnen Falle erzielten Preise berechnet wird.

Durch das Kartell sind nun die Raffinerien, Weisszuckerfabriken und Melaese- Entzuckerungsanstalten ihrerseits in der Lage, einen festen Inlandspreis festzuhalten, da die Konkurrenz von ausserhalb des Kartells stehenden Fabriken, sowie eventuell weisse Ware herstellender Rohzuckerfabriken fortfällt.

Dieser feste Inlandspreis soll sich für Raffinade aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen :

1. Inlandsroh zuckerpreiB einschliesslich Kartellnutzen.

2. 4 Mk. Preisspannung fttr den Zentner zwischen Rohzucker und Raffinade,

3. 50 Pf. für den Zentner Kartellnutzen für die Raffinerien und

4. 10 Mk. Verbrauchsabgabe für den Zentner.

Wenn demnach der Weltmarktpreis, um bei unserem vorigen Beispiele zu bleiben, durchschnittlich 10,60 Mk. gewesen wäre, so würde der Kartellnutzen 2,15 Mk. betragen, im ersten Jahre soll derselbe jedooh nur zur Hälfte bezahlt werden, würde sich Bomit auf 1 Mk. 71/, Pf. stellen; als InlandBrohzuckerpreis würden somit 10,60-1-1,075 Mk. = 11,675 Mk. anzusehen sein.

Es würde sich der Inlandsraffinadepreis somit stellen:

1. Rohzuckerpreis 11 Mk. 67 */, Pf.

2. Spannung 4„

3. Kartellnutzen ......... s

4. Verbrauchsabgabe 10

26 Mk. 17 '/, Pf.

Nach zwei Jahren wird der Kartellnutzen voll ausgezablt, so dass der Inland- rohzuckerpreis unabhängig vom Weltmarktpreise 12,75 Mk. beträgt. Der Inland- raffinadepreis beträgt sodann:

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Landwirtschaftliche Nebengewerbe. 115

1. Bohzuckerpreis 12,75 Mk-

2. Spannung 4,00

3. Kartellnutzeu 0,50

4. Verbrauchsabg&bH 10,00 .

27,25 Mk.

Das ist der Inlandsraffinadepreis, der festgehalten werden soll, so lange der Weltmarktpreis nicht Uber 12,75 Mk. steigt und nicht unter 9,35 Mk. fallt.

Im ersten Falle hört eine Wirkung des Kartells Überhaupt auf, und das freie Spiel der Konkurrenz tritt wieder in Tätigkeit; im zweiten Falle wird, gleich- gültig, wie tief der Weltmarktpreis auch Bteht, ein Kartellnutzen von nicht mehr als 3,40 Mk. gezahlt, und um einen entsprechenden Betrag erniedrigt sich auch der Inlandsraffinadepreis, welcher somit um soviel niedriger als 27,25 Mk. gehalten wird, als der Weltmarktpreis niedriger ist als 9,35 Mk.

Durch die vorstehend geschilderte Organisation des Zuckerkartells wird be- absichtigt, eine grössere Stabilität in den Verhältnissen des ZuckermarkteB zu be- wirken. —

Ober die Entwicklung der Produktion, des Handels, der Preise des Verbrauchs- und des Steuerertrages des Zuckers seit Bestehen des neuen Zuckersteuergesetzes geben folgende Zusammenstellungen ein Bild:

Es betrug:

die Menge der Menge des ge- rn den Jahren <*'e **er verarbeiteten wouneneu Rohzuckers

Fabriken Rüben aller Produkte

Tonnen

Tonnen

1895/96 . .

397

1 1 672816

1 537522

1896/97 . .

399

13721601

1738885

1897/98 . .

. . . 402

13697892

'755 “9

1898/99 . .

. . . 402

12 150642

1 627072

1899/1900

399

»2 4393° «

1691 258

Deutschlands Znrker-Ausfuhr

Kinfnhr

in den Jahren

Tonnen

Milk Mark Tonnen

Mill. Mark

1892 . . .

607611

179,8 5244

1,8

1893 . . .

705638

221,2 1482

0,6

1894 . . .

829259

209,2 1155

°.5

1895 ...

894O48

192,9 1051

0,4

1896 . . .

988821

236,4 n68

0.4

1897 . . .

I 141097

229,9 >636

°.5

1898 . . .

I032S2I

212,4 1098

°i4

1899 . . .

939307

203,6 1127

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1900 . . .

1 006 466

216,3 , 1238

o,5

Der Nettoertrag

der Zuckeratouer und des Zolls

betrug in Tausend

;

1896/97 . .

. 86894,1

1898/99 . . .

109232,5

1897/98 . .

. 100871,4

1899/1900 . .

126724,4

Die Durchschnittspreise für

Rohzucker (88^ Rend. I Korn) Magde-

burger Notiz betrugen:

8*

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116

Land Wirtschaft liehe Nebengewerbe.

kg

1896 22,1 Mk. für 1 D.-Ztr.

1897 *9»4 n »

1898 20,8

1899 21,8

19°° “>* » » r

Der Zuckerverbraueb Deutschlands auf den Kopf der Bevölkerung betrug: 1890/91 ... 9,5 kg 1895/96 1

1891/92 ... 9,5 1896/97 /

1892/93 ... 9,9 1897/98 . . . n,8

1893/94 . . . io,i 1898/99 . . . 12,4

1894/95 . . . 10,7 1899/1900 . . 13,7

Hand in Hand mit dieser Organisation der Zuckergewerbe geht die neuer- dings in grossem Mafsstabe betriebene Propaganda des Vereins der deutschen Rübenzuckerindustrie zur Hebung des inländischen Zuckerverbrauches. Diese Bestrebungen sind angesichts der zunehmenden Konkurrenz nicht nnr der Kubenzuckerindustrie anderer Länder, sondern auch der Kolonialzucker- erzeugung der Ausaenländer, der die technischen Fortschritte der Rübenzucker- industrie ebenfalls in ganz erheblichem Mafse inbezug auf Ausbeute und Raffination etc. zugute gekommen sind, für die Erhaltung unserer heimischen Rübenzucker- induetrie von grösster Bedeutung. Sie zielen in der Hauptsache darauf ab, neben der durch die Kartellierung angestrebten, der normalen Ausbreitung des Konsums förderlichen Preisgestaltung in der Bevölkerung die Einsicht in den grossen Nähr- wert des Zuckers zu fördern. Sowohl für die wissenschaftlich physiologische Fundierung dieser Tatsache wie für die Propaganda ihrer ausreichenden Würdigung wurden zahlreiche and umfassende Aufwendungen gemacht. Auch im Auslande wurden nach dem Vorgänge Deutschlands diese Bestrebungen lebhaft betrieben und von den Regierungen gefördert. Für Deutschland bildete besonders die auf Betreiben Hägers erfolgte Einführung des Zuckers als wesentlichen Bestandteil in der Armeeverpfieguog eine wertvolle Förderung für die allgemeine Zunahme der Wertschätzung des Zuckerverbrauchs besonders in den breiten Volksschichten. Die hierauf gerichteten Bestrebungen sind um so zeitgemäaser und notwendiger, als seit Anfang der 90er Jahre in überraschend schneller Weise die Industrie der künstlichen Süssstoffe in Deutschland emporgekommen ist. Dieser nioht nur vom Standpunkt der Volksemäbrung wertlose, sondern auch nicht immer unschädliche Ersatzstoff des Zuckers ist wegen des notorisch verderblichen Wett- bewerbes, den er der Ausbreitung des Zuckers zu bereiten imstande ist, inzwischen in allen Kulturstaaten Gegenstand scharfer behördlicher Überwachung geworden. Auch in Deutschland wurde hinter reger Mitwirkung des Vereins der Zuckerindustrie im Jahre 1898 ein Schutzgesetz gegen die Verwendung von Saccharin und ver- wandten Süssstoffen zur gewerblichen Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln erlassen, welches sich jedoch in der Folge wegen der verbliebenen Möglichkeit

*) Vor dem 1. August 1896, an dem das neue Znckersteuergcsetz in Kraft trat, sind grosse Zuckennengen in den freien Verkehr gesetzt worden, die erst später verbraucht wurden. Bei der Berechnung des Verbrauchs sind daher die Betriebsjahre 1S95/96 und 1896/97 znsammengefasst worden.

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Landwirtschaftliche Neben bewerbe.

117

mannigfacher Umgehungen als unwirksam erwiesen hat, wie sich aus der andauernd steigenden Erzeugung künstlicher Süsastoffo ergibt. Dieselbe betrug:

«89S/96 335*8 kg.

1896/97 34968

# 1897/98 86868 ,

1898/99 146206

1899/1900 159383 »

Es erwies sich daher eine wirksamere Fassung der Gesetzgebung als un- umgänglich.

Nach schweren Kämpfen und hartnäckigem Widerstande von seiten der Fabrikanten von Süssstoffen gelang es, ein Gesetz zustande zu bringen, das den berechtigten Forderungen der Zuckerindustrie entsprach.

Nach dem Gesetz vom 7. Juli 1902, betreffend den Verkehr mit Süssstoffen, das am 1. April 1903 in Wirkung trat, ist der Handel mit künstlichen SUssstoffen und deren Herstellung und die Verwendung derselben zur gewerblichen Nahrungs- mittelbereitung im allgemeinen verboten, und nur unter besonderen, im Gesetze ausdrücklich benannten Umständen gestattet. Der Handel mit Süssstoffen ist den Apotheken Vorbehalten, und zwar unter gewissen einschränkenden Bedingungen. Im wesentlichen sollen ausser zu wissenschaftlichen Zweoken künstliche Süssstoffe nur zur Versüssung der für Zuckerkranke bestimmten 8peisen verwandt werden.

Ausserdem ist es niemandem gestattet, eine grössere Menge künstlicher Süssstoffe in Verwahrung zu haben als 50 g. Diesen Bestimmungen ist es zu verdanken, dass die innerlich unberechtigte Verwendung künstlicher Süssstoffe fast ganz aufgehört hat.

* e

Nachtrag.

Eins der wichtigsten und einschneidendsten Ereignisse für die Zuckerindustrie ist der Abschluss der sog. Brüsseler Konvention.

Am 5. März 1901 wurde zu Brüssel zwischen dem Deutschen Reich, Öster- reich-Ungarn, Frankreich, Grossbritannien, Belgien, den Niederlanden, Italien, Schweden und Spanien ein Abkommen geschlossen, durch das der internationale Verkehr in Zucker geregelt werden sollte.

Der wichtigste Inhalt der Brüsseler Konvention bestand in der Aufhebung der von den vertragschliessenden Staaten bisher gewährten Begünstigungen der Produktion und der Ausfuhr von Zucker.

In erster Linie gehört hierher die Beseitigung aller direkten oder indirekten Exportprämien, und dieser Teil dor Brüsseler Konvention wurde auch als deren einschneidendste Bestimmung angesehen. Ferner bestimmte dieselbe, dass auch die unmittelbar der Produktion zugewendeten Vergütungen, die gänzlich oder teil- weise einem Teile der Erzeugung gewährten Steuerbefreiungen fortfallen sollen.

Die sogenannte Übertaxe, d. h. der Überschuss des von dem einzelnen Staate zn erhebenden Einfuhrzolles auf Zucker über die inländische Zuckersteuer soll den Betrag von 6 Franken per 100 kg für raffinierten Zucker uud diesem gleichgestellte Zuckersorten und von 5,5 Franken für andere Zuckeraorten nicht übersteigen.

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118

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Weiterhin verpflichteten sich die Vertragsstaaten, den Zucker, der aus den- jenigen Ländern stammt, die Ausfuhr- oder Produktionspramien gewähren mit einem besonderen Zoll zu belegen, der nicht niedriger sein darf als die vom Herkunfts- lands gewährten mittelbaren und unmittelbaren Prämien.

Das durch den Abschluss der Brüsseler Konvention, die am i. September 1901 in Kraft trat, angestrebte Ziel war die Beseitigung der dem internationalen Verkehr mit Zucker vielfach entgegenstehenden Schranken. Die einzelnen Staaten konnten sich aber zu einer Beseitigung dieser Schranken nur dann verstehen, wenn die übrigen Vertragsstaaten ihrerseits auf eine besondere Begünstigung der Aus- fuhr und der Produktion verzichteten.

Es war somit der Zweck der Brüsseler Konvention die Beseitigung eines im Gründe unnatürlichen Zustandes, auf der einen Seite eine Mauer von Zollschranken, mit denen sich die einzelnen Staaten umgaben, auf der anderen Seite, um der Wirkung dieser Zollschranken entgegen zu arbeiten, eine Begünstigung der Aus- fuhr des jedesmaligen eigenen Landes.

Insoweit die Brüsseler Konvention der Erleichterung des internationalen Verkehrs in Zucker dienen sollte, hätte die deutsche Zuckerindustrie in ihrer Eigenschaft aL wesentlich ausführcndes Gewerbe wohl Ursache gehabt, mit dem neu geschaffenen Zustande zufrieden zu sein; trotzdem herrschte in den Kreisen der Zuokerindustriellen keine Befriedigung Uber die Konvention.

Durch den Fortfall der Ausfuhrprämien musste der Export naturgemüss sehr erschwert werden. Die Erleichterung der Zollschranken der einführenden Länder konnte keine genügende Kompensation bieten, weil einmal auch den übrigen aua- führenden Ländern diese Erleichterungen zugute kamen, vor allen Dingen aber weil eine Anzahl wichtiger Länder, wie Russland und Mord-Amerika, der Kon- vention nicht beigetreten waren. Die Ausfuhr dorthin blieb somit nach wie vor erschwert und die Erleichterungen des Exportes durch die Prämien fielen fort.

Dass diese Anschauungen begründet waren, ergibt sich aus der sofort nach dem Inkrafttreten der Brüsseler Konvention eingetretenen Verringerung der Zucker- ausfuhr, die noch im Jahre 1902/03 11,8 Mill. Doppelzentner (allerdings für die Dauer von 17 Monaten) betragen hatte, im Jahre 1903/04 aber auf 8,7 Mill. Doppelzentner zurückging.

Der Abschluss der Brüsseler Konvention machte eine Abänderung unserer Zuckersteuergesetzgebung notwendig und diese Abänderung wurde durch das Gesetz vom 6. Januar 1903 bewirkt. Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes bestand in der Aufhebung der Paragraphen 65 79 des bis dahin gültigen Zuckersteuer- gesetzes vom 27. Mai 1896, das sind die Bestimmungen über den nach der Höhe des Fabrikationsbetriebes der einzelnen Fabriken zu erhebenden Zuschlag zur Zucker- Bteuer, über die Kontingentierung der Zuckerfabriken und Uber die Ausfuhrprämien.

Ferner wurde die Verbrauchsabgabe von 20 Mk. auf 14 Mk. für 100 kg Nettogewicht herabgesetzt. Der Einfuhrzoll für Zucker wird nach dem Gesetz von 1906 im höchsten durch die Brüsseler Konvention gestatteteu Satze erhoben. Das Gesetz ist gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Brüsseler Konvention, d. h. am 1. September 1903 in Kraft getreten.

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Anbau«: zu No. 1.

Nachweisung

der

in den Jahren 1872 bezw. 1890 1905 in den einzelnen Provinzen des Staates vorhandenen

Branntwein-Brennereien,

ihrer Betriebseinriebtungen, ihrer Branntweinerzeugung, ihres Materialverbrauches und ihrer Steuererträge.1)

*) Nach den „Vierteljahrsheften bezw. Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reiches“.

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120

Landwirtschaftliche Nebelige werbe.

Nachweisung der in den Jahren 1872 bezw. 1890 1905 in den ein-

Preussen

Preussen

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Pommern

Posen

Schlesien

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J24 Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

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1895/96

I

1900/01

7

1904/05

1

2

1

2

11. Die üranntweinbereitnng iu

1872

12

6

einer Destillation nicht be-

1875

16

IO

endigt und gearbeitet:

1880/81

-

>3

9

I

t. Mit Maisch- oder Vor-

ISS 5 so

2

II

8

wärmer.

1890/91

s

1895/96

9

2. Ohne Maisch- und Vor-

1872

I

wärmer.

1875

1880/81

38

I

a) Mit flachen Klasen,d.h. mit solchen, die mehr

-

46

1

1

breit als hoch sind.

1885/86

40

b) Mit tiefen Blasen, d. h.

1872

solchen, die mehr hoch

als breit sind.

«) Mit eckigem oderge-

■880(81

-

-

-

-

-

wnndenem Ktihlroiir.

1885/86

2

ß) Mit geradem Ktthl-

872

1

rohr (Stichrohr).

1875

1880/81

1885/86

~

126

I.amlwirtwlmdlirlip Nebenerwerbe.

Noch: Nachweisung der in den Jahren 1872 bezw. 1890—1905 in den ein-

Jahr

a

V 1 v;

Je S 0 t

fiu

1 3

X *

® 0 £ t CU

1 ®

£

cs

Pommern

a

0)

8

0-

I

2

3

4

5

6

7

3. Ohne Maisch- und Vor-

1890 91

2

35

2

wärmer, zusammen.

1 895 ,96

1

3

30

3

III. Brennereien mit wieder-

1900 Ol

3

32

2

1

holt ein Abtrieb.

<904 05

5

4

39

3

2

Von den im Betriebe geweseneu

1S90/91

1

1

22

,

Brennereien haben 1111 reinem

1 8145,96

1

1

20

2

Alkohol erzeugt:

1900/01

2

2

19

2

1

Bis io hl.

1904 05

2

4

23

2

2

Über io— ioo hl.

I890/9I

65

6

3b

7

4

1895/96

21

2

23

4

3

1900 Ol

3

2

26

2

2

1904/05

S

2

22

3

3

Über ioo— iooo hl.

1890,91

221

216

3S2

285

289

I895/96

228

173

354

241

229

IQOO Ol

24O

183

275

201

221

1904,05

248

186

426

249

308

Über iooo hl.

I890 91

23

49

I64

81

'54

1895/96

42

92

201

'33

216

1900/01

S*

125

305

236

272

1904/05

45

146

'77

2 23

229

Von den im Betriebe gewesenen

tSOO 9I

•1 8l 1 066

1 580076

3 420 093

1 985 55S

3 459 425

Brennereien sind verarbeitet

I895 96

1 165 249

1 950227

4 126 521

2 6S1 571

4 085 201

worden Doppelzentner:

1900 Ol

' 413655

2 342 387

5 471 973

4°4' 533

4 894 1 16

a) Kartoffeln.

1904 05

' 376 394

2 642 505

4 127 129

3 *73 467

4 648 262

b) Getreide.

1890 91

79 459

IO6 169

297 397

219 628

»39 573

I895 96

83 671

89 246

214 427

203652

186 962

1900 Ol

75 5S0

72647

23' 355

242 221

160414

I904 05

73*'6

84 OI J

190477

262 666

203083

c) Melasse.

1890 91

_

864

196

I89596

1900 Ol

1 904,05

Digitized by Google

128

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

Noch: Nachweieong der in den Jahren 1872 bezw. 1890 1905 in den ein-

1

Jahr

0«t r

Preussen

Mk.

West-

Prensscii

Mk.

Brauiliii-

Imrg

Mk

Pominorn

Mk.

Pinien

Mt

I

2

3

4

5

6

7

Ks wnrde an Branntwein-

890 9 1

443 853

a 455 774

5 770300

3 261 S79

5 387 359

»teuer erhoben:

1895/96

1 708 200

2 945 389

6 240 251

4 064 I06

6097 472

a) Maischraamsteiier.

1900/01

1 990083

3 44» 64S

7 727 9X6

5 75' 554

6 8H3 807

1904/05

1 872 084

3 669 648

5 94= 751

5 405 6.!*

6 262 516

b) Branntwein -Material-

1890/91

5 53-'

<33

137

65

Steuer.

<*95/96

93

4*7

22

e) Verbranchsabgube,

1890,91

7 5°' 789

5 258033

15 SS2 534

7 588 263

7 567 *29

1895,96

7 927 823

6 260 800

l6 466 746

IO 225 901

9 903 102

1900/01

8 764 408

7 105 196

iS X5S 232

9 8.19 X49

10 259 696

1904 05

7 413 198

5 883 81 2

17 163 946

S 605 254

8 613 SiS

d( Zuschlag mr Ver-

1890, )i

19 916

20 945

79 507

'4,1 979

4 834

hraucbsabgabe.

1X95,96

17 028

7 573

59 1 7*

1 17 226

330

1900/01

2 221

9 633

41 825

149 8ä'

ÖO

1904/05

21 195

n 258

63 916

182 8l 1

33*

e) Brennstencr.

■895/96

8653'

164 3=5

381 23<

340 019

440 020

1900/01

10S 500

214 918

656 126

5 77 090

559 84'

1904 05

369 988

912 999

1 230 413

1 515 694

1 497 60S

Von d. erhob. Branntwein-

1890 91

329 47^

955 * 83

4 *54 744

' 854 227

3023 494

steoer sind abznrJehen:

■895/96

97-111

74873=

6 129 54'

3 toi 398

5 219 213

a> An Berechtigung»-

1900/01

! 843 106

2 899 234

807505,

4S79927

5 723 254

scheinen.

"104 *>5

2 080 586

3 5*o 250

7 453 596

5 '53 7.1»

6 554 832

b) An rünkvergtiteter

1895/96

3=3955

43*on

2 809 462

762 029

784 014

Maischbottich- nnd

1900/01

■84 >7=

504 233

9 547 503

1 i;<> 521

930 635

Material «teuer.

"'<>4 ,15

83 863

I900I5

*3 217 5* 1

569 999

3*5 022

et An rllckwrgüteter

1895/96

383

156

44 023

4 956

4$ 246

Verbranchsabgnbe.

I900/0I

5 9°7

I 366

106 877

6525

ao 128

1904/05

496

3 274

202 256

2 1Ö2

" 53*

d) An rück vergüteter

1895/96

21 046

72 959

340 24 1

229 973

S2 74O

Brcnnstcner

1900/01

65 499

157035

2 962 203

399 842

113011

1904/05

48 240

73 79o

5 945 108

283 036

I46 2S4

Digitized by Google

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

129

zelnen Provinzen des Staates vorhandenen Branntwein-Brennereien etc.

Schlesien

Mk

Sachsen

Mk

Schien« ig-

Holtuin

31 k.

Hannover

Mk

Westfalen

Mk.

Hessen«

N&S8«U

Mk.

Ivhüinhunl

Mk.

Hoben - zollern

Mk.

Staat

Mk. !

8

9

IO

1 I

12

'3

»4

'5

l6 1

5 290 696

2 579 95'

22 916

644 696

88 060

83 40»

ioi 360

1

27 130 *47

5 &09 301

I 605 705

<9 3' 7

" 3 893

102 641

65044

108 50S

28 S79 88 7!

6 794 026

1 790 785

35 83»

‘35 <>7°

203 g»7

8- S17

191 158

35 097 »“3

4 862 021

1 493 1S9

35 999

164 7»5

363 506

77 95»

475 2‘8

30 3*5 »47

6 586

4

843

1612

‘4 485

30 704

389

60 489'

7 tön

iS

3*9

>73

"77

6696

.34 199

5

>0 €>89

16 923 049

19495 857

3 ,s* 571

6 651 192

6 680 227

2 222 122

7 44'J 750

11 924

106 413 520

20 026 172

|8 890 O10

3 196550

6 S13 682

7 568 49»

1 997 767

7 378 128

12 488

I 16 46768I

»i 476 293

1837942»

+ 598 097

7 'S, 559

II 401 212

2 668 852

10 368 877

13 ‘56

139 658 749

19 57 1 997

15 35+ 459

5 172 465

7 034 15»

11 361 165

2 959 OOI

10 707 226

20 501

l IO 96l O58

2-6 076

127 282

296 942

1 308 893

1 341 380

' 46 94»

9 83 088

3070

4 S52 856

»14 570

10S 541

'57 725

1 377 4*2

I 626 68-0

141 830

982 365

3 »33

4 S13 701

■95 173

84 007

98 203

1 416 146

2 015 996

152 311

* 1 43 399

3 369

5 3‘* »54

»I» 0S7

109 793

5<’ ‘793

1 215 501

I 90I 023

160 502

1 127 S;S

4 184

5 067 079

475 &*9

165 n7

227 542

215 061

68 031

4216

42367

2611 0S6

613 869

»»3 &°3

' 49 496

204 188

‘39 '4*

5 380

81 5 ' 5

3 594 37»'

1 076 317

473 09»

274 J22

361 804

400 576

»» 557

324 589

is

8 459 987

2 236035

1 522 4*7

170 ;>• 7

4°9 493

6, 49»

55 "96

200 6 1 0

‘4 983 766!

4 768 920

» 366 4 1 5

517 509

642 600

17652

65 316

S4 141

26 73S 54S!

6 291 871

1 962 S03

326 168

4 7" 55 '

12 125

86.357

5504J

; 1 579.

5 753 440

2315 Sjo

33" 033

3°5 5‘0

»3 497

6" 55»

240 017

33 866 88?;

1 75467»

894 605

176 077

125 40!

705

“9 3»3

569915

8 501 369

1 44 3 792

761 786

9 793

73 762

17 212

161 50S

‘94 573

‘4 985 7S7

226 770

6 1 8 290

7 609

20 029

9 W

46 797

64 99I

1 5 368 200

IO 967

8 202

10 106

1 056

. 3 s,

2 300

43 633

‘55 3'5

6 228

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16853

543«

»565

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93 » ■'>

3<»8 143J

7 433

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231 006

107 715

121 225

23 136

S 764

6 560

155

1 »87 720I

46« 745

3°3 382

Ss 40-1

50 720

*3 844

30062

77 278

4 8S30251

76093

274 529

50 628

5‘ 956

52 518

45 666

179 5”

7 **7 359

iieUxea, Boden dr» preuea Stuten. VIII. ü

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Anlage in No. 6.

Nach Weisungen

Uber

Zahl, Einrichtung und Arbeitszeit der Rübenzuekerfabriken, Gewinnung und Verarbeitung der Rüben

und

Gewinnung, Ein- und Ausfuhr, Verbrauch und Abgabenertrag

von Zueker

im deutschen Zollgebiet

von 1884/85 bezw. 1894/95 bis 1903/04

nach

Dr. R. Stammers Jahresbericht über die Untersuchungen und Fortschritte auf dem Gesamtgebiete der Zuckerfabrikation.

Digitized by Google

132

Land w i rtachaft 1 icli e Nebe n^e werbe .

_■§__!

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9

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oo 9 *4 9-J4. oo 9 4- 4. o von den Fabriken selbst

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ermittelt.

OO

Die verarbeiteten Kilben wurden geerntet auf

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4-4-4- o U Ui Ut Ul o C Ul 43 *4 Kl -O >44- 0 Ki -O

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VO 00 Ul OC 9 9 Un OC >C OUt *4 m «O 9 9 »ö Kl Ul» -4

U in Ui 4- Ul 9 4* --J 4. Kl Ui 4- 4- l OC 90

Ui C 4> U Ui 14 4- 14% oc ■O m ut Ui u ui C 4- 9

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Ein- und Ausfuhr von Zucker in Doppelzentner.

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

133

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134

Landwirtschaftliche Nebengewerbe.

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Gewinnung, Einfuhr, Ausfuhr, Verbrauch und Abgabenertrag von Zucker.

T.aii<l wirtschaftliche Nebengewcrbe.

135

Noch : Gewinnung, Einfuhr, Ausfuhr, Verbrauch und Abgabenertrag

von Zucker.

ln Verbrauchszneker ausgedrückt:

Betriehsjahr

Im ganzen (100 kg)

Verbrauch auf •len Kopf der Bevölkerung

kg

Betriebsjahr

Im ganzen (100 kg)

Verbrauch auf den Kopf der Bevölkerung

kg

1

2

3

.

2

3

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5 5*6947

10,6«

1 899 1 900

7 640445

13*6»

1895/96

6 688 596

1900/01

6 965 656

12, J9

1896/97

5 050 780

j ....

1901/02

6 692 609

1 1,64

1897 98

6 363 989

.1,75

1902/03

7 286 103

12,45

I89899

6 803 306

12,38

190304

10 206 203

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Betriebsjahr

Beviilkerungsziffer für die Kitte des Betriebsjahres

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1000 Mk.

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8

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1894 95

51 817 OOO

11,84 1 1,87

100 228

5*4

100 752

150.1s

35 7.4

1 ,65

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52 569 OOO

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55°

122 10S

18 407

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..77

1896/97

53 254 000

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510

1.2 456

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1897,98

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.37 085

445

'37 530

36659

100 871

1,86

1898,99

54938000

13.7« '3.7*

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416

144 OÖO

34 827

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1899, 1900

55 835000

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.59 565

429

159994

33*70

126 724

2,^7

1900/01

56 697 OOO

*3^5| 13^7

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456

147 UI

3. 450

1 15 69I

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1901/02

57 478000

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*44 332

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1902 03 (Ul.,

58 512 OOO

13,84 13,8«

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154939

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1903,04

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>4. 699

1219

142 918

13 211

1*9 707

2.18 |

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II.

Das Verkehrswesen.

Von

Dr. Carl Steinbruck,

Prlvatdozent an der Universität Halle.

Die Verkehrsmittel.

Kein anderes Moment ist von so weittragendem Einfluss auf die Veränderung der landwirtschaftlichen Betriebsrichtung geworden, als der gewaltige Aufschwung der Transportmoglichkeit und die Verbesserung der Verkehrsmittel.

Es sind zu unterscheiden solche Verkehrsmittel: i. die hauptsächlich dem Lokalverkehr dienen, wie die Strassen und die Kleinbahnen, 2. die vom Binnen- verkehr benutzt werden, wie die Post, die Eisenbahnen und die Flüsse und Kanäle, und 3. die den Seeverkehr vermitteln.

I. Der Lokalverkehr.

A. Die Landstraasen.

Das gesteigerte Bedürfnis des Landwirts, sich günstige Absatzmöglichkeiten zu schaffen, fand seine Vorbedingungen darin, jederzeit gute Verbindungswege zur nächsten Station bezw. zum nächsten Marktort zu haben. Der Weg zum Markte bedingt in den meisten Fällen für den Landwirt den Weg zur Eisenbahnstation. Ein weiter Weg dahin macht viele voluminöse, wenig Wert repräsentierende Pro- dukte unabsetzbar; ein schlechter Weg erfordert bei geringerer Ladung viel mehr Zeit und verursacht grössere Abnutzung an Zugtieren und Qeschirr.

Während die Landstrassen früher dem Fernverkehr dienten und den Durch- gangsverkehr vermittelten, dienen sie jetzt unmittelbar nur noch dem Lokalverkehr, dem Verkehr zu den Eisenbahnstationen und Häfen mit ihrer Umgebung. Bei der Ausdehnung des Eisenbahnnetzes nimmt die Notwendigkeit der Anlage guter Strassen eher zu als ab, denn die Strassen sind sehr zutreffend als die Nährmutter der Eisenbahn bezeichnet. Sie sind die Saug- und Verteilungsadern im Verkehrs- organismus; auf die Strasse ist der einzelne Verkehrsakt regelmässig angewiesen, weil fast alle Personen und Güter, die ein Verkehrsmittel höherer Ordnung benutzen, es nur mittelst der Strassen erreichen können und dann wieder über die Strasse an ihren speziellen Bestimmungsort befördert werden müssen. Durch die erweiterte Transportmöglichkeit, die durch die Eisenbahn hervorgerufen wurde, wurde auch in

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138

Das Verkehrswesen

den abseits liegenden Gegenden der bis dahin ruhende Verkehr geweckt, und auch solche Orte wurden in das Strassen netz hiueingezogen, die früher kaum einer Strassenverhinduug bedurften. Durch den Fernverkehr wurde der Lokalverkehr ungemein gesteigert, deun jede Eisenbahnstation wurde zu einem wichtigen Ver- kehrsmittelpunkt, zu dem die umliegenden Ortschaften die kürzeste und billigste Verbindung anstrebten. Zudem hatte die Landstrasse den grossen Vorzug, sich dem individuellen Bedürfnis des einzelnen besser anzupassen als jedes andere Verkehrs- mittel. Aus diesem Grunde üben die Landstrassen ihren Einfluss auf die Preis- gestaltung und die Hebung der Werte auf dein platten Lande aus. Sie werden deshalb ihren selbständigen Platz neben der Eisenbahn, neben Fluss uud Kanal be- haupten, und andererseits sind diese Verkehrsmittel auf die Landstrassen angewiesen, wenn ihr© Wirksamkeit nicht bloss auf die von ihnen direkt berührten Orte be- schränkt bleihon soll. Infolge der Erkenntnis der Bedeutung der Strassen wuchs gleichzeitig mit dem Eisenbahnnetz auch das Landstrassenuetz. Der auf die Land- strassen fallende Verkehr ist dauernd gewachsen.

Man pflegt die Landstrassen einzuteilen in Strassen erster Ordnung, Kunst- strassen (Chausseen), und Strassen zweiter Ordnung, LandstrasBen, Feldwege u. a.

Über die Wegebauverpflichtung bis zu Ende der 6oer Jahre ist in Bd. III, S. 218 das Bemerkenswerte mitgeteilt. Durch das Dotationsgesetz vom 8. Juli 1875 wurde die Unterhaltung der Staatschausseen den einzelnen Provinzen unter Ge- währung einer entsprechenden Jahresrente überwiesen. Die Gesamtsumme, die den Provinzialverbäudeu jährlich zuerteilt wird, beläuft sich auf 13440000 Mk.; ihre Verteilung erfolgt zu einer Hälfte nach dem Mafsstabe des Flächeninhalts, zur anderen Hälfte nach dem Mafsstabe der Zahl der Zivilbevölkerung nach der Volks- zählung von 1875. Dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten steht nur noch die Vorbereitung der Wegegesetzgebung und die Oberaufsicht über das gesamte Wegewesen einschliesslich der Wegepolizei zu. Man ging von dem Standpunkte aus, dass die Dezentralisation hei der Einrichtung und der Verwaltmig der Strassen ganz besonders am Platze ist, weil die Kommunal verbände am bdMn die Bedürfnis- frage prüfen können, da sie den örtlichen Verhältnissen näher stehen als der Staat. Deshalb können Bie auch mit einem geringeren Kostenaufwand alB dieser die Unter- haltungsverpflichtungen erfüllen.

Spoziell in Preussen ist die fiskalische Wegebau Verpflichtung sehr aogefochten, hauptsächlich weil sie zwischen Osten und Westen sehr ungleich verteilt war. Das extreme Beispiel in dieser Beziehung bildet die Lage der Regierungsbezirke Königs- berg und Gumbinnen im Vergleich zu der der Regierungsbezirke Aachen und Düsseldorf.

Zur Durchführung einer allgemeinen Wegeordnung für die ganze Monarchie ist es noch nicht gekommen. Nur für die Provinz Sachsen wurde durch das Gesetz

*) Näheres findet sich bei E. ßittmanu, Handbuch der gesetzlichen Bestimmungen über die Provinzial-, Kreis- und Aktienchausseen der preußischen Monarchie, Berlin 1891, und bei A. Germersh ausen, Das Wegerecht und die Wegeverwaltung in Preussen, 2. Aufl., Berlin 1900.

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Das Verkehrswesen.

139

vom ii. Juli 1891 eine einheitliche Neuordnung eingeführt unter Beseitigung der vielfach veralteten unsicheren Bestimmungen. Die Wegeordnung beruht auf dem Grundsätze, dass, soweit nicht auf besonderem öffentlichen Titel begründete Rechte oder Verpflichtungen bestellen, die Unterhaltung der nicht als Kunststrassen an- erkannten Wege und Strassen eine Gemeindelast ist. Provinzen und Kreise kommen somit nur so weit als Träger der Unterhaltungspflicht in Betracht, als sie diese selbst übernommen haben. Nur bei Leistungsunfähigkeit der Gemeinde hat der Kreis helfend einzutreten. Insoweit ist die Wegeordnung für die Provinz Sachsen vorbildlich für die Neuordnung des Wegerechtes in den übrigen Teilen des Staates. Von besonderem provinziellen Charakter sind neben der Übertragung der bisher vom Staate unterhaltenen Land- und Heerstrassen nnd gewisser sonstiger Wege auf die Provinzen noch die Bostimmungen über Aufhebung der für diese Strassen zu leistenden Hand-, Spann- und Frondienste und die Ablösung dieser in Geld um- gewandelten Verpflichtungen.

Im Jahre 1892 erfolgte daher die Übertragung der besonders zahlreichen fiskalischen Landstrassen und Wege auf den Provinzialverband mit der Ermächtigung zur Weiterübertragung an Kreise und Gemeinden. Die Gesamtlänge der übertragenen Wege und Landstrassen betrug ca. 1100 Kilometer. Die Rente, die die Provinz für die Übernahme der fiskalischen Baulast erhielt, wurde auf rund 527000 Mk. festgesetzt und demnächst durch Zahlung einer im Wege der Anleihe beschafften Summe von 13176000 Mk. abgelüBt.

Es liegt in der Absicht der Staatsrogierung nach dom Vorgang der Pro- vinz Sachsen auch in den übrigen älteren Provinzen das Wegerecht provinziell nach Mafsgahe des Bedürfnisses neu zu ordnen. Die Entwürfe zu Wegeordnungen für die Provinzen Westprenssen, Brandenburg, Pommern und Schlesien sind bereits im Jahre 1893 in den Grundzügen ausgearbeitet. Ihre weitere Ausgestaltung hat jedoch wegen der ablehnenden Haltung der Provinziallandtage der drei letztgenannten Provinzen vorläufig unterbleiben müssen. Ebenso in der Rheinprovinz, wo die gleichfalls nach dem Muster der sächsischen Wegeordnung aufgestellten Grundzüge bei den vorbereitenden Erörterungen in einzelnen Punkten auf Bedenken stiessen. Besondere Erwägungen führten dazu, sie einstweilen zurückzustellen. In erster Linie ist demnächst die Neuregelung des Wegerechts in den Provinzen Ost- nnd Westprenssen in Aussicht genommen, sobald die Verhandlungen wegen Übertragung der Unterhaltung der Landstrassen auf die Kommuualverbäude zum Abschluss ge- langt sind.

Durch Übertragung der wegefiskalischen Unterhaltungslasten auf die Kommunal- verbände hat Bich die Anzahl der vom Fiskus zu unterhaltenden Wogo und Wege- teile und dementsprechend auch der Aufwand dafür wesentlich vermindert. Be- sondere staatliche Wegebaubeamte sind nicht mehr vorhanden. Die erforderlichen technischen Anordnungen worden meist von den Kreisbaubeamten, zum Teil von den Lokalbeamten der Wasserbauverwaltung getroffen. Neben den regelmässig im Etat erscheinenden Kosten der Wegeunterhaltung sind verschiedentlich auch Zuschüsse im Extraordinarium bereitgestellt, und zwar in dem Jahrzehnt von 1890—1900:

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140

Das Verkehrswesen.

1892 . ■893 I 1897 / I896 .

zusammen 1 1 10000 Alk.

580000 Alk. zur Herstellung der Wege in der Provinz Sachsen, 460000 zu Wegebauten im Regierungsbezirk Posen,

70000 zu Wegehauten im Regierungsbezirk Bromberg,

I)io Aufwondungon für die Wegebauten seitens des Staates haben betragen:

Im Jahre

Alls dem Ordinariuin

Mk.

Ans dem Extra- ordinarium

Mk.

Ansser-

etats-

mässig

Mk.

Im

ganzen

Mk.

Bemerkungen :

1

2

3

4

5

6

1890

1 I99 600

19 300

1218 900

1891

1 227 900

54 900

1 282 800

1892

857 IOO

595 800

1 452 900

■*93

658 200

100 OOO

758 200

1894

583 600

82 200

25 000

690 800

Die fttr das Jahr 1894

1895

644 200

112 OOO

756 200

ansseretatsmässig voraus-

I896

619 900

113 IOO

733°<M

gabteu 25000 Mk. sind fUr

1897

$S8 100

29 800

617 900

die Herstellung von nach-

1898

543 200

543 200

irüglich au die Pruvinr.

1899

527 OOO

527 000

Sachsen übergegnngeuen

1900

482 OOO

47 000

529 000

Brücken aufgewendet.

1901

442 OOO

22 900

464 900

1902

400 OOO

1 800

401 800

IW

340 OOO

500

340 500

Zusammen

9112 800

1 1 79 300

25 000

10 317 100

Mithin im Durchschnitt dieser Periode jährlich

737000 Mk.

Für den Rau und die Unterhaltung der Chausseen und Lundstrassen haben die Provinzial verbände usw. vom 1. April 1891 bis 31. März 1900 die in der Tabelle auf Seite 141 nachgewiesenen Aufwendungen gemacht.

I)io bedeutenden Unterschiede in der Hohe der Aufwendung der einzelnen Provinzen beruhen zum grossen Teile auf abweichender Rogelung der Bau- und I nterhaltungspflicbt. Während in der Rheinprovinz, sowie in den Provinzen Schleswig-Holstein und Posen die Chausseen vorwiegend von der Provinz verwaltet und unterhalten worden, sind in den anderen Provinzen die Kreise die hauptsäch- lichsten Träger der Chausseehaulasten. In mehreren Provinzen sind daneben aus- gedehnte ('hausseestrecken von Guts- und Gemeindeverbändon angelegt. Die Auf- wendungen der Kreise und der kleineren Kommunal verbände gehen in den meisten Provinzen über die nachgewiesene Ausgabe der Provinzial verbände erheblich hiuaus.

I

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Da« Verkehr« wesen.

141

Aufwendungen der Provinzialverbände für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen und Landstrassen in der Zeit vom 1. April 1891 bis 31. März 1900.

Staat

Provinzen

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U

c 0 6 'S 2 S

M > 0 's

Mk.

1

2

3

4

5

6

Rheinprovinz . . .

46 504 OOO

3 642 400

235 200

50 381 600

Hoheniollern . . .

I 083 600

1 1 3 800

76 000

1 58 600

1 432 000

Hessen-Nassau . . ,

16 26l 200

1 372 900

4 571 700

387 OOO

22 592 800

Westfalen ....

21 545 900

635 900

2 878 80O

193 800

25 254 400 |

Hannover ....

l8 003 800

8 605 000

I 266 OOO

2 39I 200

30 266 000 |

Schleswig- Holstein

t 1 902 SOO

780 500

814 800

1 2l8 IOO

14716 200 1

Sachsen

1 5 064 800

3 645 600

3 786 400

77 5«>

22 574 300 :

Hrantlenbnrg . . .

1 I O56 300

6 900 600

I 636 300

35 000

19 62S 200

Schlesien

1 8 308 900

7516 600

2 137 3«>

27 962 800

Pommern

9 737 000

3 485 900

21 900

13 244 Soo

Posen

16 252 800

I 937 200

2 084 300

416 400

20 690 700

Westpreussen . . .

6 238 100

5 048 500

35« Joo

102 OOO

12 739 900

Ostpreussen ....

■I 623000

4 547 5°o

I 872 OOO

949 3°o

1 8 99 1 800

Staat

203 582 200

44 590 000

26117 300

6 (86 000

280 475 500

Durchschnittlich sind in jedem Jahre in der Monarchie uugefähr 28000000 Mk. aufgewendet; diese Summe würde einem Kapital von 750000000 Mk. entsprechen, wovon 96000 km Chausseen erhalten werden. Kuhrt1) schätzt die Kosten des Raues der Kuuststrassen in Preussen auf 2 Milliarden Mark, wohingogen die Kosten sämt- licher normalspurigen deutschen Staats- und Privateisenbahnen etwas über 10 Milliarden Mark betragen haben, die sich jedoch mit 41/* S1lt°lo verzinsen.

Die Tabelle auf Seite 142 und 143 zeigt die Entwicklung der Kunststrassen erster Ordnung zu Anfang der Jahre 1876, 1891 und 1900.

Mit Ausnahme von Schlesien weist der Osten bei der Berechnung der Chausseen auf 1000 qkm grosse Unterschiede gegenüber dom Wösten auf. Eine besonders geringe Zahl Chausseen zeigen Posen, Ostpreussen, Pommern, Brandenburg und Westpreussen. Schlesien, Sachseu, Hannover, Westfalen, Rheinland haben etwa zweimal, Hessen-Nassau sogar dreimal soviel Kuuststrassen wie die zuerst genannten östlichen Provinzen, die nur bis zu etwa a/6 die Durchschnittszahl des Staates er- reichen. In dieser Hinsicht ist der Osten, besonders der Nordosten der preußischen

Jahrbuch der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft 1892, S. 11.

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142

Du Verkehrswesen.

Die Chausseen Anfang

.Staat

Provinzen

Provinz- und Bezirks-

Kreis-

1876

1891

1900

1876

1891

1900

Oiansseeu Länge

1

2

3

4

5

6

OMprcnssen

1 573,.

«75,!

* 863

2 190,2

3 362.5

4 3*<>

Westprenssen ....

901,9

985,?

985

755,“

2 93‘.<

3 723

B raiidenburg finiti 1. Berl in

1 397,.

1 423,0

423

t 803,6

4 1S5.7

5 588

Pommern

1 605,7

1 640,8

1 631

1 468,6

2 4I9r5

3 380

Posen

3 004,0

3 598,» ')

4 1 04 /

603..

13 1,0

17

Schlesien

2 124,9

2 181, 3

2 199

8 031,6

5 759.1

7695

Sachsen ......

1 993.'

947,7

1 932

1 -26, >

J 59'.7

3 596

Schleswig-Holstein . .

1 429fo

= 503,»

2 805

-*>

11,1

690

Hannover

3 *«9,4

3 2äS,n

3 28s

4 463,.

6 803,,

8 572

Westfalen

2 4 55.»

2 483,"

2 48s

1 414,6

2 303,!

3 '7*

Hessen-Nassau ....

2 O^S.r

2 814,7

2 814

4 574,3')

5 022,, ‘)

5 »'9')

Rheinland

6 416,9

6 856,,

6 910

*49.*

"9,7

*34

Hohenzolloni ....

217,«

228,$

229

68.,

89.«

96

Staat

29 096,5

31 826,6

32 73'

»7 74S,s

35 7ior,

46 19S

Monarchie, stark im Nachteil; allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Rau- und Unterhaltungskosten der Chausseen im norddeutschen Flachland infolge des mangelnden geeigneten Wegebaumaterials weit höhere sind als in den west- und mitteldeutschen Distrikten.

Ein zahlenmasBiger Beleg über die Zunahme der Strassen zweiter Ordnung (Landstrassen, Feldwege usw.) und des für sie gemachten steigenden Aufwandes und der damit erzielten Verkehrsverbesserung lasst sich nicht erbringen. Ihre Zunahme dürfte der der Chausseen proportinal erfolgt sein.

B. Die Kleinbahnen.

Wie die Strassen, so dienen auch die Kleinbahnen dem lokalen Verkehr. Zweck beider ist, eine weniger schnelle Beförderung von Personen und einen minder umfangreichen Transport von Gütern auf kleinere Entfernungen zu er- möglichen.

’) Von den in Spalte 2 aufgefübrten Provinzialcbansseen liegen in Schlesien 6 km 13 km. ’) Für die Ausfüllung der Spalten 5, 8, 11 fehlt es an zuverlässigen Angaben, nnd Gemeinden unterhalten werden. b) Unter den in Spalte 9 anfgeführten Gemeinde- waltet nnd nnterhftlt ansser den nachgewiesenen Chausseen noch zahlreiche Landstrassen sind. Von den zu Beginn der Berichtszeit vorhandenen 1095 km Landstrassen sind in den noch 898 km derartige Provinzialslrassen vorhanden waren. •' Hauptversammlung der Landwirtschafts-Gesellschaft 1892, S. n.

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Dm Verkehrswegen.

143

1876, 1891 und 1900.

Gemeinde-

Privat-, Forst-, Aktien-, Bergwerks-, Militär-

Insgesamt

is

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Die Vorteile der Kleinbahnen gegenüber den Chausseen bestellen zunächst in einer Verbilligung der Transportkosten für Güter und Personen und in einer Be- schleunigung des Verkehrs bei grösserer Sicherheit. Sodann sind die Anlage- und Unterhaltungskosten geringere nls die der Chausseen, zudem werden sie teilweise durch Einnahmen gedeckt. Denn während bei den Chausseen nur aus der Ver- pachtung der Grasnutzuug der Gräben und der Obstbäume ein Erlös gewonnen wird, der kaum nennenswert ist, bringen die Kleinbahnen dauernd Einnahmen aus dem Personen- und Güterverkehr, die ausser den Betriebs- und Unterhaltungskosten noch eine Verzinsung des Anlagekapitals bieten.

So haben die Baukosten der Chausseen in Preussen ungefähr 1250 Mill. Mark betragen und die Unterhaltungskosten stellen sich alljährlich auf mindestens 30 Mill. Mark, 7) beide Summen sind ä fonds perdu zu rechnen.

Den Kleinbahnen wohnt zugleich die Kraft und Fähigkeit inne, den Vorkehr bis in die kleinsten Kanäle aufzusuchen und an sich zu ziehen. Sie vermindern wesent-

und in Westpreussen 13 km. *) Desgleichen in Schlesien 6 km und in Westprenssen *) Die in Spalte 5 aufgeführten Chausseen sind sog. Landwege, die von den Kreisen Chausseen befinden sich 15,84 km forstfiskalische Chausseen. *) Die Provinz Sachsen ver- nnd Wege, die im Jahre 189a vom Wegefiskns auf den Provinzialverband übergegangen letzten 5 Jahren 197 km an engere Verbände abgetreten worden, so dass am 1. April 1900 Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft am 18. Februar 1892 im Jahrbuch der Deutschen

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Da« Verkehrswesen.

lieh die Kosten des landwirtschaftlichen Betriebes, indem sie die Gespannhaltung für die Zu- und Abfuhr zu den Eisenbahnen erübrigen, und sio gleichen die bisherigen Unterschiede der Preise in den Städten und auf dem Lande aus. Sie setzen den Landwirt in die Lage, billige Stoffe zur rationellen Düngung des Bodens zu be- ziehen, sie bewirken damit eine Steigerung der Intensität des Anbaues und ermög- lichen vor allem einen den natürlichen Verhältnissen augepassten Betrieb. Ebenso gestaltet sich die Herheischaffung der im landwirtschaftlichen Betriebe notigen Brenn- und Baumaterialien billiger. Auch erleichtert die Kleinbahn dem Landwirt die vielfachen persönlichen, ausserhalb der eigenen Wirtschaft liegenden Geschäfte. Der Anschluss an das Schienennetz der grossen Bahnen, der durch sie auf billigste Weise vermittelt wird, befähigt den Landwirt, seine voluminösen Erzeugnisse auch auf entfernten Märkten anzubieteu. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, die landwirtschaftlich technischen Nebengeworbo, wie Molkerei, Brennerei, Stärke- und Zuckerfabrikation, Ziegelei, Müllerei, mit höherem Gewinn zu betreiben.

Durch die Erweiterung des Absatzgebietes bei gleichzeitiger Verbilligung der Produktionskosten und Steigerung der Erträge infolge der Möglichkeit zweckmässiger Düngung und Meliorationen hebt sich Handel und Wandel und die Rentabilität des Betriebes. Die Folge davon ist eine Steigerung der Bodenwerte im Bahngebiete.

Deshalb erschallte der Kotruf nach Kleinbahnen mit vollem Recht, nament- lich aus den Kreisen der Landwirtschaft, denn die Gegenden des Landes, in denen eine lebhafte gewerbliche und industrielle Tätigkeit herrscht, waren mit Eisenbahnen im allgemeinen reichlich versehen, weil jene Tätigkeiten mit dichter Bevölkerung und lebhafter Bewegung von Menschen- und Gütermassen verbunden sind, zu deren Bewältigung die Eisenbahn das vorzüglichste Mittel bietet. Die Kleinbahnen allein waren imstande, die Nachteile, welche die nicht mit Vollbahnen bedachten Gegenden erlitten hatten, zu mindern.

Naturgemäss aber entwickelte sich zunächst der Fernverkehr; man musste damit erst zu einem gewissen Abschlüsse gelangt sein, ehe man an eine Hebung dos Lokalverkehrs durch Kleinbahnen gehen konnte. Nach Errichtung der Haupt- bahnen versuchte mau durch Sekundärbahneu die Lücken dor Verkehrsmittel aus- zufüllen. Aber diese Buhnen erfüllten nur zu einem geringen Teile die in sie ge- setzten Hoffnungen. Während der Verstaatlichungsperiode der Eisenbahnen nahm mau in Preussen den Standpunkt ein, dass in der Regel auch die Nebenbahnen einen integrierenden Teil der Hauptbahnen zu bilden hatten und dalter wie diese vom Staat gebaut und betrieben werden müssten, besonders um aus technischen und strategischen Gründen den Übergang der Betriebsmittel von der einen Bahn auf die andere möglich zu machen. So wurden in Gemüssheit der Vorschriften des Eisen- bahngesetzes vom 3. November 1838 die Nebenbahnen den Hauptbahnen nach- gebildet und erforderten deshalb erhebliche Kosten in Anlage und Betrieb, ver- mochten aber selten die Einnahmen der Hauptbahnen zu erreichen.

Hierdurch kam es, dass die Sekundärbahnen nur eine ganz geringe Ausdehnung annahmen, zudem war der Staat wenig geneigt, die Betriebseinnahmen der Staats- bahn zugunsten wirtschaftlicher luteresseu kleinerer Verbände wesentlich zu schmälern. Seit Jahrzehnten war der Bau der Eisenbahnen rüstig fortgeschritten. Kaum gab

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Da« Verkehrswegen.

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es noch eine Stadt von über 5000 Einwohnern ohne Eisenbahnverbindung, aber noch immer fehlte es dem flachen Laude an bequemen Anschlussverbindungen an die grossen Eisenbahnlinien, die über seine Fluren giugen.

Auch die wenigen bereits bestehenden, nicht dem Eisenbahngesetz unter- liegenden, mit Pferden oder Dampf betriebenen Strassen bahnen waren nicht geeignet, dem Bedürfnis kleinerer Kotnmuualverhände nach Anschluss an den durchgehenden Verkehr der Hauptbahnen zu entsprechen. Ihr weiterer Ausbau war gehemmt, da ihr Zustandekommen von der nicht erzwiugbaren Zustimmung zu vieler Faktoren abhängig war und namentlich durch polizeiliche Bevormundung in hohem Grade erschwert wurde.

Allmählich erst drang die Einsicht in breitere Schichten, dass neben einer Ermässiguug der Anforderungen betreffs der Konstruktions- und Betriebsverhältnisse eino Beteiligung des Staates, der Kommunalverbäude und Privatinteressenten not- wendig sei, um das Kleinbahnwesen entwicklungsfähig zu gestalten. Dass man also ein Gesetz schaffen müsse, das die Errichtung von Verkehrsmitteln, die die in der Benutzung des Schienenwegs liegenden Vorteile der Schnelligkeit und Leichtigkeit des Transportes ohne die bei der Hauptbahn unvermeidliche Kostspieligkeit der An- lage und dos Betriebes ermögliche.

Dieses mit allseitig freudiger Zustimmung aufgenommene Gesetz über Klein- bahnen und Privatanschlussbahnen kam am 28. Juli 1892 zustande und trat am 1. Oktober desselben Jahres in Kraft; os schuf für die Bahnen unterster Ordnung eine feste Grundlage.

Kleinbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind nach § 1 die dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahnen, welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr dem Gesetze über die Kiseubahnunternehmungen vom 3. November 1838 nicht unterliegen.

Insbesondere sind Kleinbahnen der Regel nach solche Bahnen, welche haupt- sächlich den örtlichen Verkehr innerhalb eines Gemeindebezirkes oder benachbarter Gemeindebezirke vermitteln, sowie Bahnen, welche nicht mit Lokomotiven betrieben werden.

Ob die Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes vom 3. November 1838 vorliegt, entscheidet auf Anrufen der Beteiligten das Staatsministeriura.

Die Ausführungsanweisungen vom 13. August 1898 gestatteten ausser der Normalspur nur Spurweiten von 0,600, 0,750 und 1,000 m, auch wurde darin be- stimmt, dass, sofern die Kleinbahnen au andere Bahnen anschliessen und ein Über- gang der Wageu nicht angängig ist, zweckentsprechende Vorrichtungen zum Um- laden herzustelleu wären. Die zum Betriebe mit Maschinenkraft eingerichteten Kleinbahnen werden in den Ausführungsanweisungen nach ihrer Zweckbestimmung in 2 Klassen eingeteilt. Die eine umfasst die städtischen Strassenbahnen und solche Unternehmungen, welche trotz der Verbindung vou Nachbarorten infolge ihrer hauptsächlichen Bestimmung für den Personenverkehr und ihrer baulichen und Be- triebseinrichtuogen einen den städtischen Strassenbahnen ähnlichen Charakter habet). Der zweiten Klasse sind diejenigen Kleinbahnen zuzurechneu, welche darüber hinaus den Personen- und Güterverkehr von Ort zu Ort vermitteln und sich nach ihrer Meltzen, Boden des preuaa. Staate». VIII. 10

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Das Verkehrswesen.

Ausdehnung, Anlage und Einrichtung der Bedeutung der nach dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 konzessionierten Nebeneisen- bahnen nähern (nobenbahnähnliche Kleinbahnen).

Für die landwirtschaftlichen Interessen kommt hier nur die letztgenannte Gattung in Betracht.

Von günstigstem Einfluss auf die Entwicklung des Kleinbahnwesens war noch die Regelung ihrer privatrechtlichen Stellung durch dos Gesetz, betreffend das Pfandrecht an Privateisenbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, vom 19. August 1895. Bis dahin konnte die Verpfändung einer Kleinbahn nach dem allgemeinen Rechte nicht als Ganzes, sondern nur durch Pfand bestellung an allen einzelnen ihr ein verleibten Grundstücken rechtswirksam erfolgen. Eine Verpfändung der Einzelwerte war aber nur in sehr beschränktem Umfange ausführbar. Obiges Gesetz bestimmte, dass jede Privateisenbahn und jede Kleinbahn einschliesslich des dazu gehörigen Betriebsapparats ein wirtschaftliches und rechtliches Ganzes, die sog. Bahneinheit bildet mit der Wirkung, dass dieselbe nunmehr als Ganzes zum Gegen- stände von Rechtsgeschäften und von Zwangsvollstreckungen gemacht und insbesondere als Ganzes verpfändet werden kann. Eine weitere Sicherheit für den Gläubiger gibt die Bestimmung, dass ein Ausscheiden einzelner Teile aus der Bahn nur dann zulässig ist, wenn die ßetriebsfähigkeit des Unternehmens hierdurch nicht beein- trächtigt wird. Derartige Verpfändungen sind in das von den zuständigen Amts- gerichten geführte Bahugrundbuch einzutragen.

Nachdem auf diese Weise die gesetzlichen Grundlagen für das Kleinbahnwesen geschaffen waren, kam es darauf an, die zum Bau notigen Kapitalien aufzubringen. Das Privatkapital zeigte sich wenig geneigt, diesen gemeinnützigen Zwecken zu dienen; es baute nur die guten und voraussichtlich rentabeln Linien. In höherem Grade waren die Kreise die gegebenen Verbände, die ein starkes Interesse an dem Ausbau voii Kleinbahnen hatten. Die Kreise sind in der Lage, die Anteilnahme in den direkt berührten Gemeinden wachzurufen; sie können durch billige Abtretung von Grund und Boden, durch Anlegung von Haltestellen auf eigene Kosten, durch unentgeltliche oder doch zu einem geringen Preise erfolgende Anlieferung von Baumaterial das Unternehmen kräftig fordern. Weitere wesentliche Vorteile, die den Kreisen und Gemeinden als Unternehmer innewohnen, sind die Aufnahme von Geld zu einem niedrigen Ziusfuss und die seitens der Interessenten selbst aufgestellte Bestimmung über den Bau, die Lago der Bahn und der Bahnhöfe und die Fest- setzung der Tarife für den Personen- und Güterverkehr.

Bei der vielfach unzureichenden finanziellen Leistungsfälligkeit der beteiligten Kreise und Gemeinden stellte sich immer mehr das Bedürfnis heraus, dass auch die Provinzialverbäude und der Staat helfend eingriffen. Ausnahmslos erklärten sich die Provinziallandtage für nachdrückliche Förderung der Kloinbahnunternehmungen, besonders auch im Hinblick auf den Nutzen, den sie in erster Linie der Landwirt- schaft zu gewähren imstande sind. Mit Recht wurde in der in dieser Frage dem hannoverschen Provinziallandtage vorgelegten Denkschrift hervorgehobon, dass durch den Bau von Kleinbahnen den ärmeren Gegenden aufgeholfen und den reicheren neuer und erleichterter Absatz ihrer Produkte verschafft werden solle.

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Dm Verkehrswesen.

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Die Kesseler Konferenz der Landesdirektoren vom 18. und 19. August 1893 äueserte sich in ähnlichem Sinne und fasste entsprechende Resolutionen, die fast einstimmig zur Annahme gelangten. Danach sollte der Forderung von Kleinbahnen nach Kräften Vorschub geleistet werden, jedoch unter möglichster Fernhaltung jeder Spekulation. Allgemein trat bei den Beratungen der eingebrachten Vorlagen die Ansicht hervor, dass sich die Provinzen selbst vom Bau und Betrieb der Kleinbahnen fernzuhalten hätten, da diese Tätigkeit ausserhalb des Rahmens des ihnen zu* gewiesenen Wirkungskreises liege. Aber im Interosse einer schnellen und wirk- samen Erledigung der eingegangenen Anträge auf Gewährung einer Unterstützung liege es, dass der ProviuzialausscbusB nach den vom Provinziallandtag aufgestellten leitenden Grundsätzen den Entscheid treffe. Dieser Gesichtspunkt ist auch Überall malsgebend geworden mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, wo die Entscheidung dem Pruvinziallandtage Vorbehalten ist.

Im allgemeinen kommen als geeignete Mittel zur Unterstützung der Klein- bahnen in Betracht:

L technische Beihilfe,

II. Erlaubnis zur Benutzung der Provinzialwege und -grundstücke und III. finanzielle Förderung in Gestalt von

a) Darlehen,

b) Übernahme der Zinsen für das Baukapital oder Leistung von Betriebszuschüssen,

c) Beihilfen fouds perdu) ohne RückerBtattungspflicht oder Übernahme eines Teils der Anlagekosten,

d) direkte Beteiligung durch Übernahme von Aktien.

Für diese Beihilfen ist in der Regel ein Anspruch uuf gowisse Gegenleistungen, nämlich Anteil an Bau und Verwaltung, an der Feststellung der Tarife und an den Erträgen zu gewähren, ln den einzelnen Provinzen bestehen mannigfache Ver- schiedenheiten in der Art der Gewährung von Beihilfen.

Die Bestimmungen der einzelnen Provinzen sind in der Hauptsache folgende.1)

Die Provinz Ostpreussen gewährt folgende Unterstützungen:

I. Technische Beihilfe. Der Provinzialausschuss ist ermächtigt, die Vor- arbeiten für den Bau von Kleinbahnen in dem Umfange, wie solche nach § 3 des KJeinbahngesetzes mit dem Antrag auf Genehmigung der Kloinbahnanlage vorgelegt werden müssen, auf Kosten des Provinzialverbandes mit der Mafsgabe ausführen zu lassen, dass die Antragsteller verpflichtet sind, die Hälfte der durch die Ausführung der Vorarbeiten entstehenden Kosten zu erstatten. Im Falle der Bauausführung kommen die Ausgaben für die Vorarbeiten zur Rückerstattung.

II. Provinzialchausseon werden in der Regel unentgeltlich dann zur Ver- fügung gestellt, wenn der Bau der Bahn im öffentlichen Interesso ist. Für Be- nutzung vormaliger Staatschausseen werden Beiträge überhaupt nicht erhoben.

III. Finanzielle Unterstützungen. Nach Beschluss des Provinzialland- tages vom 24. Februar 1897 und vom 7. März 1906 besteht die Beihilfe in der

*) Vergl. A. Haarmann, Die Kleinbahnen, Berlin 1896, M. Wächter, Die Klein- bahnen in Preussen, Berlin 1902, nnd die Julihefte der Zeitschrift für Kleinbahnen „Über die Förderung des Baues von Kleinbahnen durch die Provinzial verbände“.

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Das Verkehrswesen.

Bewilligung fortlaufender Zuschüsse oder in der Gewährung von Anlagekapital, Übernahme von Aktien usw.

Innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel kann der Provinzialausschuss jährliche Zuschüsse von in der Hegel i1/^0^ bis höchstens i1/, °/0 des Anlage- kapitals mit der Mafsgabe auf den Provinzialverband übernehmen, dass dieselben bis zur Tilgung des Anlagekapitals, aber nicht über die Dauer von 43 Jahren zur Zahlung gelangen.

Die Beteiligung mit Kapital, Aktien usw. darf in der Hegel mit */4 bis höchstens 1/g des Anlagekapitals erfolgen. Findet eine derartige Beteiligung statt, so werden Zuschüsse nur in der Weise bewilligt, dass ein Kapital von 1000 Mk. einem Zinszuschuss von 45 Mk. entspricht. Grunderwerbskosten und Nutzungsent- schädigungeu werden bei Berechnung des Anlagekapitals nur berücksichtigt, sofern sich auch der Staat an der Aufbringung dieser Kosten beteiligt. Ursprünglich (10. März 1894) war als Gesamthöchstbetrag für bare Zuwendungen 15000 Mk. festgesetzt. Diese Summe wurde durch Beschluss vom 27. Januar 1896 auf 300000 Mk., am 24. Februar 1897 um weitere 100000 Mk. erhöht, und dieser Be- trag dom Provinzialausschuss mit der Festsetzung zur Verfügung gestellt, dass in den 5 Etatsjahren 1897/98 1901/02 hiervon neben den früher bewilligten 30000 Mk. weitere je 20000 Mk. in den Hauptetat der einzelnen Jahro zur Einstellung gelangen dürfen. Eine weitere Erhöhung dieses Betrages von 130000 Mk. fand durch Beschluss des Proviuziallandtages vom 24. Februar 1897 um 80000 Mk. statt, so dass in den 4 Hechnungsjahren 1902 1905 neben den früher bewilligten 120000 Mk. je 30000 Mk. in die Haushaltungsrechnung der einzelnen Jahre eingestellt werden dürfen.

Der Beschluss des Provinziallandtages vom 24. Februar 1902 vermehrte die dem Provinzialausschuss jährlich zur Verfügung gestellte Summe um weitere 40000 Mk. Dieser Betrag wurde dem Provinzialausschuss mit der Festsetzung zur Verfügung gestellt, dass in den zwoi Rechnungsjahren 1906 und 1907 hiervon neben den früher bewilligten 20000 Mk. weitere 20000 Mk. in den Haushaltungsplan der einzelnen Jahre, mithin im Jahre 1906 230000 Mk., 1907 und in den weiteren Jahren 250000 Mk. zur Einstellung gelangen dürfen. Ein Beschluss des Provinzial« landtages vom 25. Februar 1902 ergänzt das Reglement für die Verwaltung der

Provinzialhilfskasse von Ostpreussen vom ~~j TimT dahin, dass die Provinzial-

hilfskasse auch an Unternehmer vou Kleinbahnen Darlehen gewähren kann, indes mit der Mafsgabe, dass die Darlehen durch Eintragung als sogenannte Bahnpfand- schuld in das Bahngrundbuch, und zwar innerhalb der Hälfte dos Wertes des Grund und Bodens und der Wohngebäude, sowie innerhalb der Hälfte des Materialienwertes der Betriebsbaulichkeiten und derjenigen zur Bahneinheit gehörigen Gegenstände, welche auch bei einer Einstellung des Betriebes einen Veräusserungswert behalten, sicher zu stellen sind.

Au einen Kreis dürfen in der Regel nicht mehr als 15000 Mk. an jährlichen Zu- schüssen und 333333 Mk. an Kapitalzahlungen von dem Provinzialausschusse bewilligt werden. Überschreitungen unterliegen der Genehmigung des Provinziallandtages.

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Dm Verkehrswesen.

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Für die Provinz Westpreusaen sind die Beschlüsse des Provinziallandtages vom i. März 1896 ergänzt durch den Beschluss vom 18. März 1898 mafsgebend.

Voraussetzung für die Unterstützung eines Kleinbahnunternehmens ist die Ausbauwürdigkeit der Linie im öffentlichen Verkehrsinteresse und die Beteiligung der Kreisverbände oder der Kreise angehöriger, öffentlicher Korporationen mit Leistungen, deren Jahreswert mindestens der von dem Provinzialverbande gewährten Beihilfe gleichkommt.

I. und II. Über technische Beihilfe und Benutzung der Provinzial- wege sind keine besonderen Bestimmungen getroffen.

III. Die finanzielle Unterstützung von Kleinbahnunternehmungen erfolgt: 1. durch Übernahme von Zinsgarantien in der Weise, dass der Provinzialverband von der Verzinsung des wirklich verwendeten vollen Anlagekapitals (aus- schliesslich der Kosten für den Grunderwerb und für Nutzungsentschädigungen, sowie der ohne Anspruch auf Rückzahlung hergegebenen Beihilfen) einen in jedem Falls festzusetzenden 'Teilbetrag, jedoch höchstens auf eine

43 Jahre nicht übersteigende Dauer übernimmt.

Die Höhe der jährlichen Leistungen der Provinz ist abhängig von dem Reinerträge der Bahn. Falls der Reinertrag der Bahn den 8atz von 41/t% des Anlagekapitals nicht erreicht, so übernimmt die Provinz den aus der Höhe der Gesamtgarantien sich ergebenden verhältnismässigen Anteil mit der Mafs- gabe, dass ihre Leistung den Satz der übernommenen Zinsgarantie nicht über- steigen darf (Beschluss des Provinziallandtages vom 6. März 1896). z. Durch Übernahme von Aktien, Geschäftsanteilen oder durch Kapitalsbeiträge in sonst goeigneter Form bis zu 1/1 des Anlagekapitals, abzüglich der Kosten für Grunderwerb und Nutzungsentschädigungen, unter sinngemässer Beachtung der für die Gewährung der Zinsgarantien aufgestellten Grundsätze. (Beschluss des Provinziallandtages vom 18. März 1898).

Der Provinz ialausschnss hat bei seinen Bewilligungen derartige Bedingungen zu stellen, dass die Wahrung eines dem öffentlichen Interesse entsprechenden Ein- flusses auf den Bau, den Betrieb und die sonstigen, die Rentabilität des Unter- nehmens bedingenden Einrichtungen sichergestellt wird.

Im Jahre 1896/97 wurde die Einstellung von 20000 Mk. für Unterstützung von Kleinbahnen genehmigt.

Dem Provinzialausschuss wurde durch Beschluss vom 18. März 1898 der Höchstbetrag von 70000 Mk. für Zinsgarantien und für Übernahme von Aktien usw. ein Kredit von 1000000 Mk. bewilligt.

In der Provinz Brandenburg wird geleistet:

I. Technische Beihilfe. In der Bauverwaltung des Provinzialverbandes ist eine Kleinbahnabteilung eingerichtet, die unter der Oberleitung des Landes- direktors durch den Landesbaurat für den Strassenbau die obere Betriebsleitung für Kleinbahnen führt und zur weiteren Förderung des Kleinhahnwesens auf An- trag kommunaler Verbände oder sonstiger Interessengruppen für neugeplante Klein- bahnen die Anfertigung von Vorarbeiten, Plänen und Kostenanschlägen, sowie auch die obere Bauleitung übernimmt. Jedoch ist in der Kegel keinem Kleinbahuunter-

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Das Verkehrswesen.

nehtner wider seinen Willen die obere Betriebsleitung zugunsten dieser Kleinbahn- abteilung zu nehmen oder zu beschränken (Beschluss des Provinziallandtages vom 4. März 1903).

II. Die Bedingungen fär Benutzung der Provinzialwege sind in jedem einzelnen Falle vom Provinzialaussohuss festzusetzen. Bei gemeinnützigen Unter- nehmungen soll die Hergabe in der Regel eine unentgeltliche sein.

III. Finanzielle Unterstützung wird gewährt:

1. an kommunale Verbände (Kreise, Gemeinden usw.) bis zu */, des zur betriebsfähigen Herstellung und Ausrüstung der Bahn abgesehen von den Kosten des Grunderwerbs erforderlichen Kapitals unter der Be- dingung, dass

a) von dem Reingewinn zunächst dem kommunalen Unternehmer 2 °/0 seines Bahnaufwands (ausschliesslich der Kosten des Grunderwerbs, soweit diese nicht ausnahmsweise unter Zustimmung des Staates und der Provinz ein- zurechnen sind) zufallen,

b) der Überschuss den beteiligten Öffentlichen Verbänden verhältnismässig bis zu z °/0 ihrer Beihilfen überwiesen wird,

c) der weitere Überschuss bis zu 1 */a °/0 ihrer Anteile am Bauaufwand unter die mit Beihilfen beteiligten Verbände und den Unternehmer verteilt wird, endlich

d) ein noch weiterer Überschuss so verteilt wird, dass sich alle Anteile am Bauaufwand in gleicher Weise vermindern (Beschluss des Provinzialland- tages vom 6. März 1893 und vom 4. Februar 1899);

2. an Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch Übernahme von Aktien bezw. Geschäftsanteilen bis zu */8 (bei wesent- lich kommunalem Charakter des Unternehmens bis zu 1ji) des Gesell- schaftskapitale, sofern nicht Uber die Hälfte dieses Kapitals hinaus be- vorzugte Aktien (Stammpriorilätsaktien) oder Geschäftsanteile ausgegeben werden; durch Übernahme von nicht bevorzugten Aktien bezw. Geschäfts- anteilen unter der Bedingung, dass die Aufbringung des Gesellschaftskapitals und die ordnungsmässige Durchführung des Unternehmens mit demselben vom Provinzialausschusse für ausreichend gesichert erachtet und der Provinz der von dem Provinzialausschusse beanspruchte Einfluss auf den Betrieb und die Verwaltung der Bahn (einschliesslich Tarifbildung, Überlassung an Dritte usw.) eingeräumt wird (Beschluss des Provinziallandtages vom 6. März 1893);

3. in Form von Darlehen an Gemeinden oder Gutsbesitzer und Kreise bis zur Höhe der von denselben für Eieenbnlinunternehmungen aufzuwendenden Kosten mit der Mafsgabe, dass die Darlehen in derselben Höhe zu verzinsen und zu amortisieren sind, wie die Prcvinzialanleihe, für welche die Amortisation sofern dies von dem Herrn Minister verlangt wird auf i°/0 (mit den durch frühere Tilgung ersparten Zinsbeträgen) erhöht wird (Beschluss des Provinzial- landtages vom 25. Februar 1895).

Für die Provinz Pommern gilt folgendes:

I. Technische Beihilfe wird nicht gewährt.

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Das Verkehrswesen.

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II. Die unentgeltliche Benutzung der Provinzialchausseen kann ge- stattet werden.

III. Finanzielle Beihilfe betreffend heisst es: Leistungsfähigen Unter- nehmern von Kleinbahnen, die den öffentlichen Verkehr in der Provinz zu fördern geeignet sind, kann eine Beteiligung des Provinzialverbandes an der Aufbringung des Anlagekapitals in einer gewissen Höhe zugesagt werden jedoch nicht über 8000 Mk. für das Kilometer (Zusatz vom z. Marz 1894) , wenn sich die in- teressierten engeren Kommunalverbände mit mindestens derselben Summe beteiligen und dem Unternehmen keine Kosten für Grunderwerb oder an Entschädigungen für Nutzungen oder Wirtschaftserechwernisse erwachsen.

Zur Beschaffung der erforderlichen Geldmittel (Bildung eines Kleinbahnfonds) wurde durch den Beschluss vom 18. März 1893 eioe Anleihe von 2000000 Mk. aufgenommen.

Durch den Beschluss vom 9. März 1894 wurde bestimmt, dass jährlioh 15000 Mk. dem Kleinbahnfonds aus allgemeinen Fonds zugeführt würden, des- gleichen die Aufnahme einer Anleihe von 6000000 Mk. Der Zeitpunkt und die Bedingungen für die Aufnahme sollen dem Provinzialausschusse überlassen bleiben.

Am 9, Mars 1899 wurden dazu noch 1500000 Mk. bewilligt. Am 8. März 1900 und am 15. März 1906 wurde durch Beschluss im Provinziallandtag der Pro- vinzialausschuBa ermächtigt, aus den Mitteln des Kleinbahnfonds an bereite im Be- triebe befindliche Kleinbahnen zur Tilgung von Schulden, Erweiterung dos Unter- nehmens und in geeigneten Fällen auch zur Abstossung von Vorzugsaktien Tilgungs- darlehen bis zur Höhe von */4 des zum Bau und zur Ausrüstung der Kleinbahn verwendeten Kapitals zu gewähren, wenn der betreffende Kreis- Kommunalverband für die Verzinsung und Tilgung des Darlehns selbstschuldnerische Bürgschaft über- nimmt oder das Darlehn zur ersten Stelle in daB Bahngrundbuch eingetragen wird. Im letzteren Falle ist die Sicherheit nur dann als ausreichend anzusehen, wenn die betreffende Kleinbahngesellschaft in jedem der letzten 2 vor der Darlehnshergabe abgeschlossenen Betriebsjahre aus dem Betriebe der zu verpfändenden Bahn wenigstens einen derartigen Überschuss erzielt hat, dass daraus ein Darlehen von der doppelten Höhe des zu gewährenden und der etwa voreingetragenen Darlehen mit den für diese festgesetzten oder festzusetzenden Zins- und Tilgungsraten hätten verzinst und getilgt werden können, und wenn aus den sonstigen in Betracht zu ziehenden Umständen zu schliessen ist, dass die Entwicklung des Kleinbahnunter- nehmens eine dauernde und günstige bleiben werde.

Die Höbe des von dem ProvinzialauBschuss festzusetzenden Zins- und Amort isatioussatzeB muss denjenigen Sätzen entsprechen, welche der Provinzial- verband für seine Anleihen zu geben hat.

Durch Beschluss vom 12. März 1903 sind weitere 1500000 Mk. bewilligt, die ebenfalls durch eine Anleihe aufzubringen sind.

Für die Provinz Posen gelten folgende Bestimmungen:

I. Technische Beihilfe. Von 1895 an bis 30. Juni 1904 bestand ein Provinzialbureau zur Ausarbeitung von Kleinbahnprojekten, zu dessen Unterhaltung die Interessenten, die es in Anspruch nahmen, */, beizutragen hatten.

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Das Verkehrswesen.

II. Die unentgeltliche Benutzung der Provinzialchausseen wird geBtattet.

III. Finanzielle Unterstützung. Der Provinzialausschuss ist ermächtigt, den Bau von Kleinbahnen finanziell in der ihm für den jeweiligen Fall geeignet erscheinenden Form zu unterstützen. Durch Beschluss vom 19. März 1893 wurden für Kleinbahnen jährlich 50000 Mk. aus dem Kapitalfonds der Provinz bewilligt. Durch Beschluss vom 4. März 1895 wurden daneben noch die Mittel, welche in- folge Nichtverwendung bewilligter Chausseebauprämien und Wegebaubeibilfen im Chaussee- und Wegebaufonds flüssig worden, dem Bau von Kleinbahnen zugefUbrt. Weiterhin wurden für denselben Zweck durch Beschluss vom 26. Februar 1897 1000000 Mk. und durch Beschluss vom 18. März 1899 2000000 Mk., die auf dem Wege der Anleihe beschafft wurden, dem Kleinbahnbaufonds überwiesen.

In der Provinz Schlesien wird

I. technische Beihilfe nicht gewährt.

II. Für die Benutzung der Provinzialchausseen ist eine Entschädigung von 100 Mk. für das Kilometer und das Jahr zu entrichten. Im Bedürfnisfalle kann eine Ermässigung eintreten.

III. Zur finanziellen Unterstützung des Baues von Kleinbahnen wird ein Fonds dadurch gebildet, dass vom Etatsjahr 1893/94 einschliesslich an gerechnet jährlich zunächst 50000 Mk. vorweg aus dem Dotationsfonds zur Unterstützung des Kreis* und Gemeindewegebaues entnommen werden. Desgleichen fliessen diesem Fonds zu:

a) die Entschädigungsgelder, welche der Provinzialverband für die Gestattung der Benutzung von Provinzialchausseen zu Kleinbahnzwecken auf Grund des § 6 des Kleiubahngesetzes zu verlangen berechtigt ist und deren Einforderung und Hohe in jedem einzelnen Falle dem Ermessen des Provinzialausschusses unterliegt,

b) die Ersparnisse, welche sich bei dem ßauhilfBgelderfonds für den Bau von Eisenbahnen niederer Ordnung in der Provinz Schlesien ergeben, sofern das

Reglement vom

27. Oktober 1887 10. März 1891 *

insbesondere der § 3 desselben durch den

Provinziallandtag nicht entsprechend abgeändert wird,

c) die Beträge, welche gemäss § 5 dieses Reglements seitens der Unternehmer

von Kleinbahnen aus den Geschäftsüberschüssen an den Provinzialverband

zurückzuerstatten sind.

Durch Beschluss vom 13. März 1901 wurde eine Abänderung obiger Be- stimmung dahin getroffen, dasH vom Etatsjabre 1903 an gerechnet jährlich 85000 Mk. vorweg aus dem Dotationsfonds zur Unterstützung deB Kreis- und Ge- meindewegehAues entnommen und dem Kleinbahnfonds zugeführt werden.

Am 16. Januar 1899 wurde beschlossen, das? die Gesamtsumme der zu ge- währenden Kloinbahndarlehen mit erleichterten Zinsbedingungen bis auf weiteres den Betrag von 2750000 Mk. nicht übersteigen solle.

Aus genannten Fonds werden nach Wahl deB Darlehnsnehmers entweder in 3-, 31/*- oder 4 prozentigen Provinzialhilfakassenobligationen gegen 3 1/4 resp. 3*/4 resp. 41/4°/o Zinsen und mit einer mindestens 1 °/0 des Darlehnskapitals betragenden

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Da» Verkehrswesen.

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Amortisation hergeliehen. Zu der dem Darlehnsnehmer obliegenden Zinsenleistung schiesst der Provinzialverband ans eigenen Mitteln für die Dauer der Tilgungszeit ,•/,•/, des ursprünglichen Darlehnskapitals jährlich zu, jedoch unter der Bedingung, dass, wenn die Kleinbahn Reinerträge abwirft, die dem Darlehnsnehmer auf das Darlehnskapital zufallenden Erträge zwischen Provinz und Darlehnsnehmer gleich- massig verteilt und zur Herabminderung der in dem Etatsjahre gezahlteu Zinsen- zuschüsse der Provinz verwendet werden. Steigt der Reinertrag der Bahn über 31/* °/ot so ist der nach den vorstehenden Bestimmungen der Provinz zuBtehende halbe Überschuss zur stärkeren Tilgung des Darlehens zu verwenden.

An Stelle der Hergabe von Darlehen mit Zinsenzuschüssen ist wahlweise seitens der Provinz die Aktivbeteiliguug an den Kleinbabnunternehmungen durch Zeichnung von Aktien zulässig unter der Voraussetzung, dass die Provinz sich einen entsprechenden Einfluss auf Bau und Betrieb der Kleinbahn sichert.

Die Kleinbahndarlehen können bis zu */4 der anschlagsmässig ermittelten Baukosten gewährt werden, wobei die Grunderwerbskosten abgesehen von Aus- nabmefällen ausser Berechnung bleiben.

Die Höbe des Aktienkapitals wird in jedem Falle von dem Provinzialaus- schuss festgesetzt.

Die Gewährung von Bauhilfsgeldern findet in Zukunft nicht mehr statt (Beschluss des Provinziallandtages vom 13. März 1901).

In der Provinz Sachsen wird ebenfalls

I. technische Beihilfe nicht geleistet.

II. Der Provinzialausschuss ist ermächtigt, die Provinzialchausseen und Strassen mit Einschluss der Gräben, Sicberheitsstreifen, Materialienbanketts und die neben den Provinzialchausseen und Strassen liegenden, der Provinz gehörenden Grundstücke den Kleinbahnen einzuräumen (Beschluss vom 7. März 1896).

III. Die finanzielle Unterstützung der Provinz erfolgt:

1. durch Gewährung von Darlehen gegen Verzinsung und Tilgung mit der Be- fugnis, Kreisen und anderen Korporationen gegenüber ausnahmsweise auf Ver- zinsung zeitweilig zu verzichten, sowie die Tilgungsfristen zu verlängern. Bei Gewährung von Darlehen an andere Unternehmer bedarf es der Sicherstellung;

2. durch Übernahme von Aktien bis 1/s des Anlagekapitals;

3. durch Übernahme einer Bürgschaft für Verzinsung und Tilgung zusammen bis zu höchstens 4 °/0 oder auch unter Beschränkung auf eine bestimmte Reihe von Jahren für die Verzinsung allein bis zu höchstens 31/,°/0) und zwar in beiden Fällen bis zur Hälfte des Anlagekapitals.

Eine Bürgschaft gedachter Art tritt erst mit dem Tage der Betriebseröffnung in Kraft (Beschluss vom 7. März 1896)

Durch Beschluss des Provinziallandtages vom 1. März 1902 ist der Provinzial- ausscbuss ermächtigt, KleinbahngeBellschaften, au denen der Provinzialverband als Aktionär oder als Gesellschafter beteiligt ist, neben der Beteiligung durch Über- nahme von Aktien oder Gesellschaftsanteilen auch durch Gewähtung von Darlehen, die als erste Bahnhypotheken einzutragen sind, zu unterstützen, sofern der Ge- samtbetrag der Beteiligung des Proviuzialverbandes einschliesslich der gewährten

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Das Verkehrswesen.

Darlehen */, des Anlagekapitals nicht überschreitet. Die Darlehen müssen angemessen verzinst und amortisiert werden.

Die Mittel zur Förderung des Kleinbahnbaues bisher 8000000 Mk. sind aus Beständen des Provinzialfonds II (Strassenunterbaltungsfonda) genommen (Beschloss vom 7. März 1896, 6. Februar 1900 und vom 10. März 1904).

In der Provinz Schleswig-Holstein gestalten sich diese Verhältnisse folgendermafsen :

I. Technische Beihilfe wird nicht gewährt.

II. Die Benutzung der Pro vinzialstrassen unterliegt den vom Provinzial- ausschuss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu erlassenden Be- stimmungen.

III. Finanzielle Unterstützung. Über die Beteiligung der Provinz an Kleinbahnunternehmungen entscheidet der Provinziallandtag. Sie erfolgt durch Gewährung eines zinsfreien Darlehens an die Kommunalverbände von 1/4 des anschlagsraässigen Anlagekapitals ohne Grunderwerbskosten und NutzungB- entschädigungen, sowie der Kosten der Uber den Zweck der Kleinbahn etwa hinaus- gehenden Hochbauten. Wird der Bau unter dem Kostenanschlag ausgefuhrt, so wird das eine Viertel nur nach den wirklich verausgabten Kosten festgesetzt. Das Darlehen wird dergestalt getilgt, dass die Leistung der Provinz einem endgültigen Verlust in Höhe von 1/8 der vorerwähnten Kosten entspricht. Der Beginn, die Höchstdauer und der Betrag der Tilgung wird von dem Provinzialsus- sohusBe mit dem Kommunalverbande vereinbart. An den etwaigen Überschüssen der Bahnen nimmt die Provinz verhältnismässig teil (Beschluss vom 23. Februar 1900). Durch Beschluss des Provinziallandtages vom 20. März 1902 wurde in das Regulativ eine Ergänzung anfgenommen, dementsprechend die den Kreisen zu gewährenden Darlehen auch dann, wenn es Bich um den Bau von vollspurigen Kleinbahnen handelt, regelmässig nur nach Maisgabe einer Bausumme, wie die Veranschlagung für eine Bahn von 1 m Spurweite Bie ergeben würde, zu bemessen sind.

Wesentliche Förderungen gewährt die Provinz Hannover.

I. Technische Beihilfe. Hannover war die erste Provinz, welche durch Beschluss des Provinziallandtages vom Februar 1894 die Anstellung eines sach- verständigen Technikers einführte, der das KleinbahnweBen beaufsichtigen und die neuen Pläne und Projekte prüfen sollte.

II. Die Benutzung von Provinzial wegen musB möglichst begünstigt werden.

III. Finanzielle Unterstützung. Bauunternehmern von Kleinbahnen (Kreisen, Gemeinden, Privaten und Gesellschaften usw.) kann, wenn dieselben die Genehmigung zu einer Kleinbahnanlage erlangt haben, und danach der für den Bau und Betrieb der Bahn erforderliche Kostenaufwand feststeht, seitens der Provinzialverwaltung bis zu */, des gesamten Bau- und Betriebskapitals unter folgenden Bedingungen dargeliehen werden:

1. das Baukapital wird unkündbar gegen Verzinsung und Amortisation und gegen genügendo Sicherheit dem Unternehmer vom Provinzialverbande geliehen;

2. für das Darlehn sind Zinsen zu zahlen, deren Betrag */, °/0 hinter dem Zins- fusse der betreffenden Eisenbahnanleihe der Provinz zurückbleibt. Auch ist

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Dm Verkehrswesen.

155

das Darlehen mindestens ebenso stark wie die betreffende Eisenbahnanleihe zu tilgen. Zins- und Tilgungszahlungen sind halbjährlich postnumerando fällig. Die Zinsen des Kapitalabtrages wachsen der Amortisation zu. Ergibt jedoch der Betrieb nach Abrechnung der Beträge für Verzinsung und Amortisation einen Reinertrag, bo ist dieser zur Erhöhung der zu zahlenden Zinsen, und zwar bis zu demjenigen Zinsfusse zu verwenden, welchen die Provinz selbst für ihre betreffende Eisenbahnanleihe zu zahlen hat. Ergibt sich naoh Er- höhung der Zinsen bis zu diesem Betrage nooh ein weiterer Überschuss, so ist solcher zur Hälfte behufs rascherer Amortisation der Schuld an die Provinz einzuzahlen.

Hat ein Kreis mehrere Kleinbahnen gebaut, so kommen die vorstehend wegen Erhöhung der Zinsen und der Amortisationsraten getroffenen Be- stimmungen nur dann zur Anwendung, wenn aus dem Betriebe dieser Bahnen znsammengenommen ein Reinertrag erzielt ist;

3. die Amortisation beginnt in der Regel mit der Inbetriebsetzung der Bahn- anlage. Der Provinzialausschuss kann in besonderen Fällen die Amortisation auf einen späteren Zeitraum hinausschieben (Beschluss des Provinziallandtages vom Februar 1900).

Durch Beschluss vom 21, Februar 1903 erhielten diese Bestimmungen noch folgende Ergänzungen und Zusätze:

Der Provinzialausschuss wird ermächtigt, eine Erhöhung des ZinsfusseB für die provinziellen Darlehen erst dann vorzuuehmen, wenn das ganze in dem Klein- babnunternehmen investierte Kapital eine den ermässigten Zinsfues des provinziellen Darlehens Ubersteigende Rente ergibt.

Ansserdem wird der Provinzialaussohuss ermächtigt, unter besonderen Um- ständen eine höhere Zinsunterstützung, jedooh nicht über 1 °/0, zu gewähren, oder auch Kleinbahnen anstatt durch Gewährung von Darlehen durch Übernahme von Aktien, Gesellschaftsanteilen usw. unter folgenden Bedingungen zu unterstützen :

1. der Ausbau muss im öffentlichen Verkehrsinteresse liegen;

2. die Bahnanlage muss eine solche Wirtschaftlichkeit versprechen, dass durch die Betriebseinnahmen mindestens die Betriebsausgaben gedeckt werden;

3. die Leistung der Provinz durch Übernahme von Aktien, Gesellschaftsanteilen usw. darf nicht mehr betragen als diejenige des Staates;

4. die Provinz soll mit ihrem eingeschossenen Kapital rücksicbtlich Verteilung des Reinertrags nicht schlechter gestellt sein, als irgend ein anderer Teil- nehmer des Bahnunternehmens;

5. die Genehmigung der Provinzialverwaltung in gewissen Punkten ist in dem Statut der Gesellschaft sicher zu stellen oder auch durch besonderen Vertrag zu regeln. Der Genehmigung unterliegen:

a) die Pläne für den Bau und die Ausrüstung der Bahn samt den Kosten- anschlägen, sowie alle künftigen Veränderungen und Erweiterungen, soweit die Kosten aus den laufenden Einnahmen oder aus dem Reservefonds ge- deckt werden sollen,

b) die Verträge mit Unternehmern über die Herstellung und Ausrüstung der Bahn,

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156

Pas Verkehrswesen.

c) die Zahl der einzustellenden Züge und die Beförderungspreise im Personen- und Güterverkehr,

d) die Aufnahme einer Anleihe und Verpfandung des Bahnunternehmens,

e) die Verträge, durch welche der Betrieb einer Bahn einem Dritten Über- tragen oder mit einem anderen Unternehmen vereinigt werden soll;

6. soweit die Königliche Staatsregierung rUcksichtlich ihrer Beteiligung an dem Bahnunternehraen noch weitere Kautelen, insbesondere wegen der Kontrolle der Bauausführung und des Betriebes, sowie betreffs der Beförderungspreise und der Zahl der Züge, fordern sollte, sind die gleichen Befugnisse auch der Provinzialverwaltung einzuräumen.

Auch kann, unabhängig von dem Umfange der staatsseitig verlangten Kontrolle, zur Bedingung gemacht werden, dass wegen der Vorbereitung und der Ausführung des Baues und der Überwachung des Betriebes gemäss der Bestimmungen vom 21. Februar 1900 verfahren wird;

7. durch Statut oder besonderen Vertrag ist sicher zu stellen, dass der Provinzial- verwaltung ein ihrem eingeschossenen Kapital entsprechender Einfluss ein- geräumt wird.

Uber Anträge auf Bewilligung von Darlehen und Übernahme von Aktien, Gesellschaftsanteilen usw. beschliesst der Provinzialausschuss. Gegen dessen ab- lehnenden Beschluss ist Beschwerde beim Provinziallandtag zulässig.

Der Provinzialaussohuss logt dem Landtage alljährlich eine Übersicht vor, aus welcher die ausgeliehenen Kapitalbeträge, die übernommenen Aktien usw. und deren Verzinsung, sowie die Kosten für die ausgefübrten Vorarbeiten ersichtlich sind.

Die Ausgaben, welche dem Provinzialverbande durch Gewährung der Dar- lehen, Übernahme von Aktien usw. und Ausführung der Vorarbeiten erwachsen, sind alljährlich im llaushaltungsplane kenntlich zu machen.

Die aus der Beteiligung an Aktiengesellschaften usw. dem Provinzialverbande zufliessenden Einnahmen werden zunächst verwendet zur Verzinsung und fest- gesetzten Tilgung der Anleihen; ein dann verbleibender Überschuss wird an- gesammelt zu einem Kleinbahufonds, aus welchem etwaige Fehlbeträge der Vor- jahre gedeckt werden.

Für die Provinz Westfalen lauten die Beschlüsse;

I. Technische Beihilfe wird nicht gewährt.

II. Hinsichtlich der Benutzung von Provinzialchausseen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

HI. Die Unterstützung der Provinz besteht:

r. in der Übernahme eines Teils der Anlagekosten;

2. in der Hingabe von Geldmitteln als Beihilfen ä fonds perdu (die Zurückzahlung erfolgt ohne Zinsen und in Raten, Bofern und sobald die Bahn eine bestimmte Rentabilität erreicht);

3. in der Beteiligung an dem Unternehmen durch Übernahme von Obligationen, Aktien usw.;

4. in der Gewährung von Darlehen.

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Pas Verkehrswesen.

157

Hinaichtlich das Punktes 4 sind folgende Gesichtspunkte maßgebend:

a) die Darlehen werden zu 3 1'/*% Zinsen und 1 °/0 Tilgung aus Mitteln der Landesbank gewährt,

b) von den hiernach zusammen mit 4%% zu zahlenden Zinsen und Tilgungs- beträgen zahlen die Darlehnsnehmer 3*/, °/0> die restlichen 1 lj^ °/0 übernimmt der Provinzialverband auf den von ihm zur Unterstützung von Kleinbahnen gebildeten Fonds nach Mafsgabe eines auf vorgedachter Grundlage aufgeBtellten Verzinsungs- und Tilgungsplanes,

0) falls der JahreBertrag der Kleinbahn eine mehr als 21/,°/0ige Verzinsung des Anlagekapitals ergibt, sind die bewilligten Darlehen bis zu einer Verzinsung der letzteren mit höchstens 3*/1°/0 von dem Überschüsse im Verhältnis ihrer Höhe zum Gesamtanlagekapital für die nach dem Plane sich ergebende Tilgungszeit gleichmässig beteiligt (Beschluss des Provinziallandtages vom 17. Februar 1894).

Der gebildete Kleinbahnfonds hatte durch Überweisung der Wegebauüber- schüsse, Betriebsüberschüsse bestehender Bahnen usw. am 30. März 1896 einen Bestand von 170000 Mk.; 1898 erreichte er die vorgesehene Hohe von 400000 Mk. Am 4. Februar 1899 wurde beschlossen, dass vom 4. April 1899 ab dem Provin- zialausschuss ein ausserordentlicher Kredit von 2000000 Mk. zur Verfügung ge- stellt wird mit der Mafsgabe, dass von diesem nur von Fall zu Fall Gebrauch gemacht werden darf, und dass der jedesmalige Einzelbetrag bei der provinziellen Landesbank als tilgbares Darlehen zu dem für Gemeindedarlehen bei der Landes- bank üblichen Zinssätze aufgenommen wird. Ausserdem ist dem Provinzialland- tage über das Geschehene alljährlich Bericht zu erstatten.

In der Provinz Hessen-Nassau sind für die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden besondere Regelungen der Kleinbahnfrage vorgenommen.

A. Der Regierungsbezirk Kassel gewahrt:

I. keine technische Beihilfe,

II. die Benutzung der Provinzialwege unentgeltlich,

IH. finanzielle Beihilfe. Der Landesausschuss wird ermächtigt, unkünd- bare Darlehen bis zur Höhe von einem Drittel (331/, °/0) des Bau- und Betriebs- kapitals (ohne Grunderwerbskosten usw.) gegen Jahresleistungen von mindestens 1 */* °/0 Jahreszinsen und 1/s°/0 jährlichen Abtrags der gegebenen Summe zu gewähren.

Erzielt der Betrieb einer Bahn nach Abrechnung einer Verzinsung von 4 °/0 des sonstigen Anlagekapitals einen Reinertrag, so ist seitens der Darlehnsnehmer die Zinsleistung an den Bezirksverband in den Grenzen dieses Reinertrages, jedoch nur bis zu demjenigen Zinsbeträge zu erhöhen, welchen der Bezirksverband selbst für die betreffende Eisenbahnanleihe zu zahlen hat (Beschluss des Kommunalland- tages vom 22. November 1895 und vom 25. Februar 1899).

Zur Beschallung der erforderlichen Mittel sind Anleihen bis zum Höchst- betrage von 51/, Mill. Mk. aufzunehmen. Den Zeitpunkt und die Bedingungen für die Aufnahme der Anleihen und die näheren Bedingungen für die Gewährung von Unterstützungen in jedem einzelnen Falle bestimmt der Landesausschuss (Beschluss des Kommunallandtages vom 22. November 1905 und vom 22. Marz 1906).

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Das Verkehrswesen.

Dutch Beschluss des Kommunallandtages vom 30. November 1896 wurde vom 1. Januar 1897 an die Bildung eines Kleinbahnfonds und dessen gesonderte Verwaltung verwirklicht. Diesem Fonds wurde für das Etatsjahr 1897 ein Betrag von 30000 Mk. zugeführt.

B. Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden.

I. Technische Beihilfe. Der Bezirksverband behält sich daB Recht vor, durch seinen technischen Beamteu die Bauausführung zu überwachen und nach der Betriebseröffnung die Beaufsichtigung des baulicheu Zustandes der Bahn und die Kontrolle der Betriebsmittel auszuüben. Ausserdem stellt dem Bezirksverbande auch das Recht zur Übernahme deB vollen Betriebes der Kleinbahn zu, wenn die ßetriebsführung aus irgend welchem Grunde und zu irgend welcher Zeit auf andere Weise nicht ausreichend gesichert werden kann, oder wenn eine Rahn mehrere Kreise berührt. Der Bezirksverband übernimmt auch gegebenenfalls die betriebs- fähige Herstellung, also den Bau und die erstmalige Beschaffung der Betriebsmittel, wenn Kreise, Gemeinden und die uächsten Privatbeteiligten sich mit dem Bezirks- verband darüber vereinigen.

II. Über die Benutzung der Provinzialwege Bind Beschlüsse nicht ge- fasst. Es verbleibt daher bei den gesetzlichen Bestimmungen.

III. Finanzielle Beihilfe. Wenn Kreise, Gemeinden und die nächsten Privatbeteiligten sich mit dem Bezirksverband zu dem Zwecke vereinigen, eine Kleinbahn zu bauen, so beteiligt sich der Bezirksverband in der Regel mit einem Drittel (33l/t%) des für das Unternehmen erforderlichen Anlagekapitals, sofern die Aufbringung des Restes durch die Beteiligten gesichert ist. Wenn die Be- teiligten nicht imstande sind, die ihnen obliegenden zwei Drittel (66 */g0/0) des Anlagekapitals ohne zu schwere finanzielle Belastung aufzubringen, oder wenn die Grunderwerbskosten sich ausnahmsweise hoch stellen, dann wird der Landes- ausschuBB ermächtigt, eine höhere Beteiligung des Bezirksverbandes bis zum Höchst- betrage von 50 °fot also der Hälfte des Anlagekapitals, vorbehaltlich der Genehmigung des Kommunallandtages, zuzusichern. Der Bezirksverband nimmt in diesem Falle nach der Höhe seiner Beteiligung an dem Gewinn oder Verlust des Unter- nehmens teil.

Wenn der Bezirksverband mit einem leistungsfähigen Unternehmer einen Ver- trag wegen BaueB und eventuell auch Betriebes einer Kleinbahn ahschliesst, so kann eine finanzielle Beteiligung des Bezirksverbandes in folgenden Formen erfolgen:

a) Beteiligung bei Aktiengesellschaften bezw. Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch Übernahme von Aktien und Geschäftsanteilen oder Vereinigung mit einem Privatunternehmer in beiden Fällen bis zu lL des Anlagekapitals und erforderlichenfalls unter Einräumung von Vorzugsrechten für das fremde Kapital;

b) in Darlehen bis zu 1ja des Anlagekapitals, nach der Betriebseröffhung auch zu Erweiterungen und Ergänzungen. Diese Darlehen sind mindestens mit 2 °/0 zn verzinsen und 1/9°/0 zu tilgen;

c) der Bezirksverhand kann in gleicher Höhe und zu denselben Bedingungen wie zu b auch festverzinsliche Obligationen einer Gesellschaft (a) übernehmen.

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Da* Verkehrswesen.

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Wenn Kreise and Gemeinden den Bau und gegebenen Falls auoh den Betrieb einer Kleinbahn einem Unternehmer unter eigener Beteiligung, aber ohne Beteiligung des Bezirk «verband es übertragen, so kann der BezirkBverband den Kreisen und Ge- meinden Darlehen bis zu */, des Anlagekapitals gewähren, welche mit mindestens i °l0 zu verzinsen und 1/t°/0 zu tilgen sind.

Wenn sich eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu dem besonderen Zwecke der Erbauung und des Betriebes einer Klein- bahn bildet, bei welcher sich Kreise oder Gemeinden oder Privatinteressenten be- teiligen, kann der Bezirks verband :

a) Aktien bezw. Geschäftsanteile bis zu 1/l des Anlagekapitals übernehmen, erforderlichenfalls unter Einräumung von Vorzugsrechten, oder

b) Darlehen gewahren bis zu 1/3 des Anlagekapitals, nach der Betriebseröffnung auch zu Erweiterungen und Ergänzungen. Diese Darlehen sind mindestens mit 2 °l0 zu verzinsen und 1/t °/0 zu tilgen, oder

o) in gleicher Höhe, zu gleichen Zwecken und Bedingungen wie zu b fest- verzinsliche Obligationen der Gesellschaft übernehmen.

Wenn ein Privatunternehmer oder eine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Bau und Betrieb einer Kleinbahn auf eigene Kosten und Gefahr ohne Mitbeteiligung des Bezirksverbaudes übernimmt, kann demselben ein unverzinsliches Darlehen bis zur Höhe des mit 25 kapitalisierten Betrages der jährlichen Ersparnis an Chausseeunterhaltungskosten gewährt werden. Sobald das Unternehmen eine Rente über 5 °/0 ab wirft, ist der überscbiessende Betrag zur Tilgung dieses Darlehens zu verwenden, nach Aufrechnung der durch das bisherige Zurückbleiben der Rente hinter 5 °j0 erwachsenen Zinsverluste. (Unter Anlage- kapital sind die zur Herstellung der Bahn in betriebsfähigem Zustand notwendigen Mittel zu verstehen.)

Wenn Kreise dem Bezirksverbande gegenüber als Unternehmer von Klein- bahnen anftreten und sich verpflichten, dem Bezirksverbande alle Aufwendungen abzunehmen bezw. zu ersetzen, welche dieser selbst für die Aufnahme des von ihm darzuleihenden Geldes machen muss, so kann einem solchen Kreise bei ge- nügender Garantie für Verzinsung and Amortisation auch das volle Baukapital vom Bezirksverbande dargeliehen werden.

Zur Beschaffung der erforderlichen Mittel wird vom Etatsjahre 1896/97 ab alljährlich ein Anteil an der Chausseebaurente von 319500 Mk. in der Höhe von 100000 Mk. zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag kann entweder alljährlich un- mittelbar verwendet werden, oder sofern sich ein Bedürfnis nach Kleinbahnen in grösserem Umfange geltend macht, ganz oder teilweise zur Verzinsung einer bis zum Höchstbetrage von 2500000 Mk. aufzunehmenden Anleihe dienen. Ausserdem wird ein Kleinbahnfonds gebildet, in welchen sämtliche Betriebsübersobüsse, Zinsen und Amortisationsbeiträge der Kleinbahnen, an denen der Bezirksverband beteiligt ist, fliessen.

Die Rheinprovinz gewährt:

I. Technische Beihilfe. Der Provinzialausachuss ist ermächtigt, auf An- trag derjenigen, für deren Rechnung Bahnen gebaut und betrieben werden, gegen

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Da« Verkehrswesen.

eine näher zu vereinbarende Vergütung die Vorarbeiten für den Bau der Bahn oder die Prüfung bereits angefertigter Projekte und Kostenanschläge durch Organe der Provinzialverwaltung vornehmen zu lassen, und die zu dem vorgedachten Zwecke erforderlichen Beamten anzustellen.

II. Hinsichtlich der Benutzung der Provinzialuhausseen zeigt die Provinz ein weitgehendes Entgegenkommen, indem hierfür ein Entgelt von den dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnen nur dann erhoben werden soll, wenn die betreffende Kahn einen Reingewinn von mehr als 6 °/0 abwirft. Die Vergütung beträgt alsdann zo°/0 de» Überschüsse» über 6°/0 Reingewinn.

III. Finanzielle Beihilfe. Kommunalverbände oder Bahnunternehmungen, für welche Kommunalverbände volle Gewähr leisten, erhalten die zur Herstellung und Ausrüstung einer Kleinbahn erforderlichen Geldmittel aus Mitteln der Landes- bank unter den jeweiligen für ländliche Darlehen geltenden Bedingungen, andere Unternehmer von Bahnen dagegen die erforderlichen Darlehen zu den von der Landesbank besonders festzusetzenden Bedingungen. Weniger leistungsfähige Kommunalverbände erhalten einen Teil der zur Herstellung und Ausrüstung von Kleinbahnen erforderlichen Geldmittel unter den Bedingungen, die zur Zeit bei der Königlichen Staatsregierung für die finanzielle Förderung von Kloinbnhuen gelten, und unter der Voraussetzung, dass auch seitens des Staates eine entsprechende Beihilfe für das Unternehmen gegeben wird.

Der Provinzialausschuss wird ermächtigt:

a) bis auf weiteres an finanziell ungünstig gestellte Gemeinden, Kreise oder für diese eintretende Erwerbsgesellschaften, Bowie in sonst geeigneten Fällen, unter anderen günstigeren Bedingungen Darlehen für Kleinbabnuntemehmungen zu bewilligen,

b) insbesondere die aus dem 18 Millionenfonds bisher nicht begebenen Beträge, sowie die bereits wieder eingezogenen und die ferner eingehenden Ainorti- sationsrenten unter Bewilligung eines Zinszuschusses bis zur Höhe von 1/t°/0 zu den bei der Landesbank für ländliche Darlehen geltenden Bewilligungen für Kleinbahnunternehmungen als Darlehen auszugeben (Beschluss des Provin- ziallandtages vom 3. Februar 1899 und 12. Februar (901).

Die Hohenzollernschen Lande

I. behalten Bich die Übernahme des Baues und Betriebes von Eisenbahnen vor, ebenso die Ausübung des Rückfallrechtes hei solchen Kleinbahnen, welche unter Mitbenutzung von Landstrassen erbaut werden.

II. Die Mitbenutzung der Landstrassen ist gestattet und wird von dem Nachweis abhängig gemacht, dass das erforderliche Baukapital sowie die Beschaffung von Grund und Boden in rechtsverbindlicher WeiBe sicbergestellt sind.

III. Der Kommunallandtag ist bereit, den Bau von Kleinbahnen für Hohen- zollern durch namhafte Beihilfen aus Mitteln des Landes-Kommunalverbandes zu fördern. Die Höhe der Beihilfen soll von den Verhältnissen im einzelnen Fall abhängen (Beschluss des Kommunallandtages vom 21. Dezember 1896).

Seitens des Staates wurdon zur Förderung des Baues von Kleinbahnen an Mittelu bewilligt:

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durch

das

Gesetz

vom

8. April 1895 .

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Mark,

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3-

Juni 1896 .

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Juni 1897

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Mai 1898

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Mai 1902

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Mai 1903

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Juni 1904 .

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27-

Juni 1905

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Summa

84 Mill.

Mark.

Die bis zum Schlüsse des Jahres 1904 bewilligten und in Aussicht gestellten Staatsbeihilfen verteilen sich auf 14z vornehmlich für Zwecke der Landwirtschaft bestimmte nebenbahnähnliche Kleinbahnen mit $814,7 km Länge.

Das Anlagekapital sämtlicher nebenbahnähnlichen Kleinbahnen stellt sich bis zum Schlüsse des Jahres 1904 auf 411782221 Mk.; es entfallen auf 1 km durch- schnittlich 53957 Mk., 1 km Vollspur kostet 72940 Mk., 1 km Schmalspur 45492 Mk. Von dem Gesamtanlagekapital sind oder werden aufgebracht:

vom Staate 60119557 Mk.,

von den Provinzen 51870176

» , Kreisen 92254040

Zunächstbeteiligten 39459328

in sonstiger Weise 168079120

in Summa 411782221 Mk.

Das Nähere über die Beteiligung der Kreise ist aus den Denkschriften Uber die Entwicklung der nebenbahnäbnlichen Kleinbahnen in Preussen (Drucksache des Hauses der Abgeordneten, 20. Legisl., L Session 1904/05, No. 885, und II. Session 1905/06, No. 256) zu ersehen.

Die Zunahme und die Verteilung der nebenbahnäbnlichen Kleinbahnen geht aus der auf Seite 162 gegebenen Zusammenstellung hervor.

Die grösste Längenausdehnung hat das Netz der nebenbahnähnlichen Klein- bahnen in der Provinz Pommern. Ihr folgt die Provinz Brandenburg, die Khein- provinz und die Provinz Posen, die geringste haben ausser den Hohenzollernschen Landen Hessen-Nassau, Westfalen und Westpreussen.

Bei Zugrundelegung der Bevölkerungsziffer weisen die günstigsten Verhält- nisse Pommern, die Hohenzollernschen Lande, Schleswig-Holstein, Posen und Ost- preussen auf, die ungünstigsten Schlesien, Westfalen und die Kheinprovinz. Nach dem Flächeninhalt stehen am besten Pommern und die Hohenzollernschen Lande, am ungünstigsten Schlesien, Westpreussen und Hannover.

Der Umfang der einzelnen Unternehmungen bewegt sich zwischen 263,850 km (Bahnen der Insterburger Kleinbahnaktiengesellschaft in Königsberg i. Pr.) und 1,500 km (Bahn der Eupener Kleinbahngesellschaft, Regierungsbezirk Aachen). Im Durchschnitt entfallen auf eine nebenbahnähnliche Kleinbahn 32,4 km. iteiUeo, Mod -11 des preURS. Staates. VIII. 11

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162

Da* Verkehrswesen.

Entwicklung und Verteilung der nebenbahnähnlichen Kleinbahnen.

Provinzen

Staat

Am

Am

Auf je 10000 Ein- wohner entfallen:

Auf je 10000 ba entfallen :

1. Oktober 1892 waren vorhanden

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31. Mürz 1903 waren vorhanden

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0,77

°,4S

1*33

Sachsen

2

'5,7

*5

604,»

l,aa

0*91

2**3

**37

2,39

Schleswig-Holstein . .

1

22.5

18

622,3

3.28

0,60

4*48

2,84

0,43

3,17

Hannover

2

22,4

'9

547, »

Mi

0,48

2,ii

I,io

0,3»

*,4*

Westfalen

'7

353,4

1,05

0,06

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1,75

Hessen-Nassau. . . .

'7

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0,88

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0,91

* *97

Kheinprovinz ....

3

19*4

38

689,9

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1,30

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0,9'

2,55

Hoheuzollernsche Lamle

1

38,4

5,7s

5,73

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Staat

1 1

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**5»

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2,io

und zwar in den

östlichen Provinzen . .

»*73

0,70

3*43

*,5o

0,60

2,*«

westlichen Provinzen

1 ,38

0,44

»*7*

',37

0,34

2,1.

Die Verteilung der nebenbalinäbnlichen Kleinbahnen nach ihrer Interessen- Zugehörigkeit wird durch nachstehende Obersicht veranschaulicht.

Es dienten:

im Jahre 1903

a) dem Personenvorkehr vorzugsweise in den

Städten und deren Umgebung

3

Bahnen

mit

5«.7

km,

»>)

dem Fremden- (Bade-) Verkehr

S

n

n

57.°

«

c)

vorzugsweise dem Handel und der Industrie

62

n

1088,7

»*

d)

vorzugsweise landwirtschaftlichen Zwecken .

108

*

•»

4922,2

«

•)

annähernd in gleichem Mafse dem Handel und der Industrie, sowie landwirtschaftlichen

Zwecken

48

1209,0

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Da« Verkehrswesen.

163

Auf die

östlichen westlichen

Provinzen

entfallen von den Bahnen zu

a

1

mit

31,8

km,

2

mit

»9.9

km,

b

1

rt

6,9

»

4

«

50,1

rt

»

c

*9

rt

485.5

n

43

tl

603,2

n

n

d

0

co

n

384».*

rt

28

rt

1081,0

rt

n

e

15

n

401,5

33

n

807,5

zusammen

116

mit

4766,9

km.

[ I IO

mit

2561,7

km.

Die vorzugsweise landwirtschaftlichen Zwecken und annähernd in gleichem Mafse dem Handel, der Industrie und der Landwirtschaft dienenden nebenbahn- ähnlichen Kleinbahnen verteilen sich auf die einzelnen Provinzen wie folgt:

vorzugsweise land- annähernd in gleichem Mafse wirtschaftlichen dem Handel, der Industrie nnd Zwecken dienend der Landwirtschaft dienend

Ostpreussen 7

Westpreussen .... 7

Brandenburg .... 15

Pommern 21

Posen 11

Schlesien 5

Sachsen 14

Schleswig-Holstein . . 10

Hannover 14

Westfalen 1

Hessen-Nassau .... 1

Rheinprovinz .... 2

Hobenzollernsche Lande Zusammen 108

587,8

1

48,3

346,4

493,8

4

«»3,2

* >56,1

3

»59,0

662,9

169,7

424,5

7

81,0

446,5

4

127,2

442,4

2

75,4

46,1

8

243,»

7,5

7

»3°, 7

»38,5

12

23*,»

4922,2

48

1209,0

2. Da» Post-, Telegraphen- und Per nspreeh wesen.

A Der Paketpostverkehr.

In hervorragendem Mafse dient anch die Paketpost dem Kleinverkehr. Ihre Tätigkeit kann eine ausserordentliche Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb dadurch erlangen, dass ganze Wirtschaftszweige erst durch den Versand ihrer Er- zeugnisse in Postpaketen im unmittelbaren Absatz au die Konsumenten eine Rente abwerfen.

Als charakteristisches Beispiel dafür kann der Paketversand von Butter und Käse des Regierungsbezirks Gumbinnen dienen, über dessen Um- fang eine Reihe von Jahren hindurch die Oberpostdirektion üiunbiunen dem Königlich Preussischeu Laudes- Ökonomie- Kollegium zahlenmässige Belege über- reichte. Der Versand in Postpaketen, enthaltend Butter und Käse, stellte sich in don Jahren:

II*

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1Ö4 Dm Verkehrswesen.

Butter Kitee

«893 429271 8396

1894 398840 8788

,895l)

»896 367 9J5 13 375

1897 400616 15881

1898 4*8365 24508

1899 409639 21222

1900 394260 20 820

190« 367 91 2 21733

Aus dem Oberpostdirektionsbezirk Königsberg gingen im Jahre 1900 236776 Butter- und 7450 Käsesendungen per Post ab; die ganze Provinz Ost- preussen lieferte mithin 631036 Butter- und 28270 Käsesendungen bei der Post auf. In der Annahme, dass jedes Paket 9 Pfund nett« an Butter und Käse ent- hält, beträgt der Gosamtversand 28396,62 I).-Ztr. Butter und 1272,15 D.-Ztr. Käse.

Unter Zugrundelegung eines Preises von 200 Mk. für 1 D.-Ztr. Butter*) und 40 Mk. für 1 I).-Ztr. Käse stellt sieh der Gesamtwert von beiden Produkten auf 5730210 Mk. In Wirklichkeit ist der Wert ein höherer, weil ein grosser Teil von Paketen nach dem Bericht der Oberpostdirektion auf ausserhalb des Regierangs- bezirkes Gumbinnen gelegenen Poststationen aufgegeben wird.8)

Um die berechnete Summe zu würdigen, ist es angebracht, darauf hinzuweisen, dass durch den Verkauf von Remonten auch nur ein nicht wesentlich höherer Be- trag nach Ostpreussen fliesst; denn im Jahre 1900 wurden von der preussischen Heeresverwaltung 5695, von der bayerischen und sächsischen ungefähr 1700 Re- monten, zusammen 7395 zu einem Durchschnittspreise von 830 Mk. angekauft, das ergibt einen Gesamtpreis von 6137850 Mk.

Die Möglichkeit des Absatzes der Molkereiprodukte im kleinen veranlasst« die Ausdehnung der Milchviehhaltung und damit wieder der Schweinehaltung in Ost- preusseu. Diese Möglichkeit war aber erst gogeben nach Einführung des Einbeits- portos für Pakete bis zum Gewicht von 5 kg einschliesslich, welches durch das Gesetz vom 17. Mai 1873 mit der Wirkung vom 1. Januar 1874 oingeführt wurde.

Von den andoren postalischen Verkehrseinrichtungen kommen für die Land- wirtschaft insbesondere noch die Telegraphie uud das Fernsprechwesen in Betracht.

B Die Telegraphie.

Die betreffenden rechtlichen Verhältnisse sind durch das Gesetz über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches vom 6. April 1892 geregelt. Durch dieses Gesetz wird das Recht, Telegraphen- und Fernsprechaulagen zu errichten und zu betreiben, mit geringfügigen Ausnahmen ausschliesslich dem Reiche Vorbehalten.

*) Für das Jahr 1895 sind die Zahlen nicht veröffentlicht und konnten auch nicht durch Anfragen liei den mit der Ermittelung betrauten Behörden in Erfahrung gebracht werden.

*) Iiu betreffenden Jahre betrug der Durchschnittspreis im Grosshandel in Berlin für Butter I. Sorte 220,7 Mk.f für Butter II. Sorte 208,« Mk.

*) Die |ier Bahn nnd zu Schiff verfrachteten Mengen an Bntter und Käse können schätzungsweise mindestens zu dem gleichen Betrage angenommen werden.

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Pas Verkehrswesen.

165

Um die Anlage von Telegraphenleitungen zu erleichtern, entstand das Telegraphen- wegegesetz vom 18. Dezember 1899 und die dazu erlassenen Ausfährungsbestimmungen vom 26. Januar 1900. Durch dieses Gesetz hat die Telegraphenverwaltung die Be- fugnis, die Verkehrswege für ihre den öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphen- und Fernsprechlinien zu benutzen, sofern nicht dadurch der Gemeingebrauch der Verkehrswege dauernd beschrankt wird; auch auf Grundstücken, die nicht Verkehrs- wege im Sinne des Gesetzes sind, können die Leitungen geführt werden, wenn nicht die Benutzung der Grundstücke dadurch wesentlich beeinträchtigt wird. Zur Vor- nahme notwendiger Arbeiten steht den Beauftragten der Telegraphenverwaltung das Hecht zu, die Grundstücke zu betreten 12).

Freilich dienen im allgemeinen die Telegraphen vornehmlich dem Grosshandel und der Grossindustrie, namentlich für die Beförderung von Drahtnachrichten auf weite Strecken; aber alle Vorzüge dieser Einrichtung kommen auch in vollem Mafse den weit ab vom geschäftlichen Mittelpunkte wohnenden Landwirten zugute, sobald sie am Wohnort eine Telegraphenstation haben. Die Entwicklung des Telegraphen- wesens in Deutschland in den letzten beiden Jahrzehnten zeigen die folgenden Zahlen:1)

1879 1901

Länge der Telegraphenlinien km 66855 131010

Länge der Telegraphenleitungen .... km 238426 483542

Gesamtzahl der Telegraphenanstalten .... 9292 25621

In Deutschland entfällt eine Telegraphenanstalt

auf Kilometer 58,1 21,1

In Deutschland entfällt eine Telegraphenanstalt

auf Einwohner 4598 2202

Gesamtzahl der beförderten Telegramme . . . 14920762 45346281

Davon innerhalb Deutschlands 10954453 32663692

Im allgemeinen öffentlichen Interesse ist seit 1877 ein telegraphischer Wasser- staudsmeldedienst in den deutschen Stromgebieten einheitlich geregelt, der natur- gemäas in erster Linio landwirtschaftlichen Interessen dient. Im gleichen Jahre ist ein telegraphischer Unfallmeldedienst eingerichtet, durch den es den Bewohnern des platten Landes ermöglicht ist, auf telegraphischem Wege bei Unglücksfällen (Er- krankungen und Todesfällen von Menschen, Erkrankungen von Vieh, bei Feuer- und Wassergefahr usw.) Hilfe zu jeder Tages- und Nachtzeit aus Nachbarorten herbei- zurufen. Im Jahre 1899 bestanden 12450 Unfallmeldestellen, die täglich durch- schnittlich 80 Unfallmeldungen vermittelten.

Im besonderen Interesse der Landwirtschaft ist die Telegraphie nutzbar ge- macht zur Übermittlung der Wettervoraussage. Seit 1876 steht die Hamburger Seewarte in telegraphischer Verbindung mit einer grösseren Reihe in- und aus- ländischer meteorologischer Stationen und versendet die auf Grund dieser Be- obachtungen zusammengestellten Wetterprognosen telegraphisch an Abonnenten.

Es besteht jetzt ein Abonnement auf vier Wetterdopesclien folgenden Inhalts: a) Erste Abonnementsdepesche (Preis 20 Mk. monatlich): Luftdruck, Wind, Bewölkung, Temperatur des Beobachtungstages von 35 Stationen, darunter 16 deutschen.

*) Mannicb, Post, Telegraphie und Fernsprechwesen im Handbuch der Wirtschafta- knnde Deutschlands IV.

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166

I)a* Verkehrswesen.

b) Zweite AbonnementsdepeBche (io Mk. monatlich): Kurz gehaltene Witterungs- übersicht in Worten mit Anfügung einer allgemein gehaltenen Prognose.

c) Extradepesche (8 Mk. monatlich): Angaben von 8 deutschen Stationen über Niederschlagsmengen und Wettorcharakter in den letzten 24 Stunden; ferner Beobachtungen aus Österreich, Süd- und Westeuropa und etwaige verspätete Meldungen aus dem Stationsnetze der ersten Abonnementsdepesche.

d) Ergänzungsdepesche (5 Mk. monatlich): Mitteilung von 2 englischen Stationen und 1 russischen, sowie etwaige verspätete Meldungen.

Die ersten drei Depeschen werden zwischen 9 und 10 Uhr vormittags, die vierte in der Regel gegen 12 Uhr mittags aufgegeben.

Schon mit Hilfe der Wetterdepeschen a bis c lässt sich überall im Deutschen Reiche, wo telegraphische Verbindung besteht, vormittags eine Wetterkarte zeichnen und eine Prognose aufstellen; erstere kann eventuell gleich nachmittags durch die Depesche zu d ergänzt werden.

Freilich kann diese Wettervoraussage nur allgemein gehalten sein, da sie für ganz Deutschland bestimmt ist. Infolgedessen muss das weitere Bestreben darauf gerichtet sein, Prognosen für engere WitteruugBgebiete uuter Benutzung sachver- ständiger lokaler Beobachtungen aufzustellen, da gerade die lokalen Beobachtungen besonders wichtige Anhaltspunkte liefern. Die hierüber auf Veranlassung des deutschen Landwirtschaftsrates zwischen dem Reichspostamt, dem preussischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und dem Ministerium der geistlichen, Unter- richts- und Medizinalaugelegenheiten stattgefundenen Beratungen haben dazu geführt, zunächst versuchsweise die Einrichtung eines besonderen Wetternachrichtendienstes für die Provinz Brandenburg und für einige kleinere Bezirke einzurichten.

ln der Provinz Brandenburg wurde im Sommer 190: (vom 15. Mai bis 15. Oktober) auf Grund des Beobachtungsmaterials der deutschen Seewarte und der in zahlreichen Orten der Provinz von sachkundiger Seite angestellten örtlichen Be- obachtungen ein Witterungsdieust durchgeführt. Das Königliche Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten schloss zu dem Zweck einen Vertrag mit dem Berliner Wetterbureau ab, wonach dieses verpflichtet wurde, bis n Uhr vormittags eine von Mittag zu Mittag gültige Prognose an 85 von Berlin ausgehende Tele- graphenlinien zu liefern. Die telegraphische Beförderung war so geregelt, dass, falls nicht Leitungsstörungen usw. bindernd dazwischen traten, alle 1062 in Frage kommenden Telegraphenanstalten der Provinz die Wettervorhersage noch vor 12 Uhr mittags erhielten. Boi den Telegraphennnstalten wurde die Wettervorhersage sofort nach dem Eintreffen im Schaltorraum ausgehängt. Für diejenigen, welchen der öffentliche Anschlag nicht genügte, war ein Abonnement eröffnet.

Für einen kleinen Teil der Provinz Sachsen wurde seitens der dortigen Land- wirtschaftskammer ein ähnlicher Wetternachrichtendienst auf Grund der ersten beiden Hamburger Abormementadepeschen und nach der Beobachtung der Apparate des landwirtschaftlichen Instituts der Universität Halle vom 15. Juli bis Ende September 1901 eingerichtet.

Besondere Würdigung hat der Wetterdienst im Lnhngehiete, der seit dem Sommer 1900 von der Landwutschaftsschule Weil bürg durchgefiihrt wird, gefunden.

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Da« Verkehrswesen.

167

Die Kosten einer dauernden Einrichtung des Witterungsdienstes sind auf Grund dieser Versuche auf eine halbe Million Mark jährlich für ganz Deutschland veranschlagt. *)

Im Sommer 1906, vom 15. Juni an, gelangt ein öffentlicher Wetterdienst zur Einführung, der durch Ausgabe von Wettervorhersagen und rasche Verbreitung von Witterungsnachrichten in erster Linie den Landwirten Gelegenheit geben soll, das jeweils bevorstehende Wetter bei ihren Arbeiten besser zu beachteu als bisher.

Das Gebiet Norddeutschlands wird zu diesem Zwecke in 9 Bezirko geteilt, deren jeder eine Wetterdienststelle erhält; vorläufig sind dafür in Aussicht genommen die Orte Königsberg i. Pr., Bromberg, Breslau, Berlin, Magdeburg, Hamburg, Weil- burg, Aachen und Ilmenau. Alle diese Dienststellen worden an jedem Morgen durch Vermittelung der Hamburger Seewarte telegraphisch die Wetterbeobachtungen empfangen, welche um 8 Uhr morgens an etwa 70 über ganz Europa verteilten Wetterstationen angestellt sind. Ausserdem erhalten die Dienststellen telegraphische Morgenberichte von einigen wichtigen Orten ihres Bezirks und Postkarten von (im Sommer) etwa 30 über Deutschland verteilten Stationen, welche das Wetter des Vortages melden.

Mittelst dieser verschiedenen Angaben werden Karten über die Witterungs- verteilung in Europa hergestellt. Auf Grund von Vergleichungen dieser Karten mit denen der vorangegangenen Tage, sowie auf Grund genauer Beobachtungen der Witterungsvorgänge am Orte der Wetterdienststelle werden alsdann „Wettervor- hersagen“ für den Nachmittag und den nächsten Tag aufgestellt. Dieso Vorher- sagen, welche nach den klimatischen Unterschieden innerhalb des Bezirks für ver- schiedene Gebietsteile eine verschiedene Fassung erhalten können, werden der nächstgelegenen Telegrapbenanstalt bis 1 1 Uhr vormittags mitgeteilt, sofort tele- graphisch an alle Telegraphenanstalten des Bezirks weitergegeben und dort vor 12 Uhr mittags öffentlich ausgehängt. Sie sollen ausserdem gogen mässige Abonnementsgebühren durch Telephon oder Briefträger verbreitet werden. Die Vorhersagen sollen das Wetter kurz kennzeichnen und ausserdem regelmässig aus- sprechen, ob bis zum nächsten Mittag Niederschläge zu erwarten sind. Dabei wird in den Angaben übor Eintrittszeit, Dauer und Stärke der erwarteten Niederschläge immer grössere Bestimmtheit angestrebt werden.

Ausser der Vorhersage wird noch eine gedruckte „Wetterkarte“ in den Vormittagsstunden hergestellt und baldmöglichst durch die Pust verbreitet. Die Wetterkarte ist eine Landkarte, welche mit einfachen und auf jedem Blatt erklärten Zeichen die Verteilung des Luftdrucks über Europa darstellt und Angaben über Temperatur, Bewölkung, Niederschlag und Wind au den einzelnen Beobachtungs- Stationen enthält. Sie gibt also einen Überblick über die Wetterlage in Europa um 8 Uhr vormittags. Ausserdem enthält die Karte eine kurze, sachliche Schilderung

■) Denkschrift über die Organisation eines Wetternachrichtendienstes anf Grund der Beratungen einer vom Königlichen Preussischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen and Forsten einbernfenen Kommission, her ansgegeben am t. Juni 1903. Genauere Angaben finden sich im „Archiv des deutschen Landwirtschaftsrats“, XXVI. Jahrgang 1902, und in fortlaufender Weise in der Zeitschrift „Das Wetter“.

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168

Das Verkehrswesen.

der Witterungsverteilung und eine allgemein gehaltene Wettervorhersage. Diese Karten erleichtern somit dem Leser das Verständnis für die am eigenen Wohnorte beobachteten Witterungsvorgänge und geben ihm die Möglichkeit, seine eignen An- schauungen über das kommende Wetter zu vervollkommnen. Es wird erstrebt, die Wetterkarte an allen Telegrapheuanstalten, Amtshäusern, Schulen usw. öffentlich auszuhängen und ausserdem durch ein billiges Abonnement (monatlich 0,50 Mk.) möglichst weit zu verbreiten.

Zur Deckung der Unkosten für die Vorbereitung und Durchführung eines all- gemeinen Wettornachriclitendienstes sind vom Preussischen Landtage im Extra- ordinarium des Etat« 1906/07 96000 Mk. zur Verfügung gesteht, von denen aber 12480 Mk. von den beteiligten angrenzenden kleineren Bundesstaaten, die im Ver- hältnis zum Flächeninhalt an deu Kosten teilnehmen, zurückerstattet werden.

C. Das Fernsprechwesen.

Weit grössere Bedeutung als die Telegraphie hat für die Landwirtschaft das Fernsprechwesen erlangt, denn es gestattete die Verästelung und grössere Aus- dehnung der schnellsten Nachrichtenübermittlung. Während hei dem Betriebe von Telegraphen nur gelernte Beamte mit komplizierten Apparaten den Dienst versehen können, ist heim Fernsprecher die Möglichkeit gegeben, alle Vorzüge des Telegraphen ohne besondere Vorkenntnis jedem einzelnen zugänglich zu machen. Das Telephon übermittelt mit Hilfe der Elektrizität das gesprochene Wort von einem Ort an einen anderen in einer verschwindend kleinen Zeit. Es ermöglicht dadurch die mündliche Verständigung zweier Personen, die an weit auseinanderliegenden Orten sich befinden.

Der Erfinder des Telephons war Philipp Reis in Friedrichsdorf bei Hom- burg vor der Höhe, der in den Jahren 1861 1868 einen elektrischen Tonüberträger konstruierte, der aber don praktischen Anforderungen nicht geuügte. Einen Apparat, mit welchem es möglich wurde, gesprochene Worte zu übertragen, liess Alexander Graham Bell am 7. März 1876 patentieren. Das Telephon von Bell eignet sich hauptsächlich als Empfänger. Als Sender werden meistens die stärker wirkenden Mikrophone verwendet, deren wichtigste Formen im Jahre 1877 von Edison und 1878 von Hughes und von Hunnings erfunden wurden.

Die erste Fernsprechanlage wurde am 12. November 1877 in Friedrichsberg bei Berlin eröffnet. Die Vorzüge des Fernsprechers traten in so auffallender Weise zutage, dass die Neuanlage derart gefördert wurde, dass bis Ende 1901 im deutschen Reichspostgebiete 11271 Telegraphenanstalten für Fernsprech betrieb eingerichtet waren. Um vor allem die Vorteile der Fernsprecheinrichtung für das flache Land nutzbar zu machen, errichtete man besonders seit 1897 vielfach Telegraphenhilfs- Btellen mit Fernsprechbetrieb als Zweigstellen im Bestellbezirk einer Telegraphen- anstalt; als Inhaber solcher Stellen fungieren Gastwirte, Kaufleute, Förster, Gemeinde- und Gutsvorsteher u. a., die persönlich oder durch ein Familienmitglied jederzeit in der Lage sind, Mitteilungen vom Vermittlungsamt entgegenzunehmon.

Man will auf diese Weise ermöglichen, dass die kleineren Orte mit ihrem nächsten wirtschaftlichen Hauptorte (Kreisstadt), sodann aber auch tunlichst mit dem Mittelpunkt eines grösseren landwirtschaftlichen Vorbandes (Bezirks- oder Provinzial-

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Da# Verkehrswesen.

169

hauptatadt) bequem verkehren können. Den glänzenden Aufschwung, den das Fern* sprechwesen durch die Ausgestaltung der Fernsprecheinrichtungen auf dem flachen Lande und durch dio Einführung der jetzt gültigen Fernsprechgebührenordnuug vom 20. Dezember 1899 nahm, veranschaulichen folgende Angaben.1)

Es waren im Keichstelegraphengebiet vorhanden:

Ende

Zunahme

I89O

1895

1900

1S95

gegen 1890 i>« °lo

1900

gegen 1895 in %

I

2

3

4

5

6

Orte mit Vermittlnngsanstalt

*33

448

2 157

92,3

3*1,5

Öffentliche Sprechstellen mit

Anschluss an Ortsnetze und

Verbindungsanlageu . . .

97

215

12951

121,6

5923,7

Sprechstellen

5' 4*9

114057

247676

121,8

11 7,*

Zahl der Verbindnngsanlagen

250

5*3

2 423

*33.»

3*5,«

I.KngederVerbindungsanlagcn

in Kilometern

17 *55

59087

189 092

244f4

220,0

Im Jahre 1895 waren in Landorten unter 2000 Einwohnern 284 Ortsfernsprech- netze vorhanden, im Jahre 1900 1768. Die Zahl der öffentlichen Fernsprechstellen dos flachen Landes betrug Ende 1899 7200, die der in den ersten 5 Monaten des Jahres 1899 geführten Gespräche rund 123000.

Für die weitere Ausgestaltung der Fernsprecheinrichtungen für das flache Land sind im wesentlichen die folgenden Grundsätze maßgebend:*)

1. Die Herstellung der zum Anschluss eines Ortes an das allgemeine Fern- sprechnetz erforderlichen Leitung und die Einrichtung einer öffentlichen Fernsproch- stelle in diesem Ort kann ins Auge gefasst werden, wenn das Bedürfnis hierzu vor- liegt und die Interessenten bereit sind, eine angemossone Jahrosoinuahme auf die Dauer von 3 Jahren zu gewährleisten.

2. Im allgemeinen soll die Höhe der zu gewährleistenden Jahreseinnahme 10 °/0 der wirklich entstandenen Anlagekosten betragen.

3. Um die Anlagekoston zu ermäßigen, ist bei der Herstellung eine Mitwirkung der Interessenten durch unentgeltliche Übernahme von Lieferungen oder Leistungen gestattet, z. B. durch Hergabe von Hölzern zu Stangen und Streben, durch Leistung von Arbeit, Hergabe von Fuhrwerk usw.

4. Für Gespräche, die von den Öffentlichen Femsprechstellen aus geführt werden, sind Einzelgebühren nach Mafsgahe der allgemeinen Bestimmungen über den Verkehr auf den Stadt fernsproch- oder Fernsprechverbindungsanlagen zu erheben.

*) Archiv für Post und Telegraphie 1902, S. 755.

a) Mann ich, Post, Telegraphie und Femsprech wesen im Handbuch der Wirtschafts- kunde Deutschlands IV.

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170

Das Verkehrswesen.

5. Ausser bei den Verkehrsanatalten können öffentliche Fernsprechstellen auch beim Ortsvorsteher, in Kurhäusern, Hotels oder sonst bei zuverlässigen Privatpersonen eingerichtet und an die nächste Stadtfenisprecheinrichtung angeschlossen werden.

6. Auf Verlangen eines Anrufenden haben die Verwalter der öffentlichen Sprechstellen Bewohner des Ortes oder seiner näheren Umgebung zum Zweck eine« Ferngesprächs gegen eine vom Aurufenden zu entrichtende Qebühr von 25 Pf. her- beiholen zu lassen.

Zur Durchführung der geplanten Maßnahmen sind für das Reicbspostgebiet 10 Mill. Mark zur Verfügung gestellt, von denen in jedem Jahre 1 Mill. Mark ver- wendet werden soll.

Durch alle diese Vorteile sind die in abseits gelegenen Dörfern und Guts- bezirken wohnenden Landwirte in die Lage versetzt, nicht bloss die schon bei dem Telegraphen erwähnten Vorzüge auf die schnellste und bequemste Weise sich zu eigen zu machen, sondern sie können auch Verhandlungen über abzuschiiessende Ein- und Verkaufsgeschäfte durch Rücksprache erledigen. Mancher weite Weg und manche Reise kann dadurch erspart werden.

Für grosse Wirtschaftsbetriebe ist ein weiterer Vorteil einer Fernsprech&nlage damit gegeben, dass die Betriebsleitung, wenn eine telephonische Verbindung mit den Vorwerken besteht, ausserordentlich erleichtert wird.

3. Der Binnengrossverkebr.

A. Die Eisenbaiinen.

Seit 1867, bis zu welchem Jahre sich im Bd. 111, S. 230 die Angaben über die Entwicklung des Eisenbahnwesens finden, sind gewaltige Fortschritte hinsicht- lich der Ausdehnung der Eisenbahnanlageu zu konstatieren. Zurzeit kann man annehmen, dass diese Entwicklung zu einem gewissen Abschluss gelangt ist. Die Eisenbahnen haben eine völlige Umwandlung in der Erzeugung und Verwertung der Güter hervorgerufen. Dadurch, dass durch sie Massentransporte zu niedrigen Beförderungspreisen möglich wurden, konnten nun selbst ganz geringwertige Güter noch mit Nutzen auf weite Entfernungen versendet werden. Die Urproduktionen wurden von ihrer bisherigen Gebundenheit an die Stätte ihrer Entstehung befreit und in die Weltwirtschaft eingezogen. Somit ist zwar einerseits eine Erweiterung des Absatzgebietes ermöglicht, andererseits aber sind die Produzenten, die bisher den lokalen Markt versorgten, durch die eindringeude Konkurrenz anderer, bis dahin unter ungünstigen Verhältnissen produzierenden Gegenden geschädigt. Von be- sonderer Bedeutung ist diese Entwicklung für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die, schwankend in ihrem Ertrage, an den einzelnen Orten jetzt einen Ausgleich erfahren durch Zufuhr aus anderen Bezirken, die eine reiche Ernte gehabt haben. Es wird also ein Preisausgleich in den einzelnen Jahren und in allen Ländern herbeigeführt. Vor allem treten nun Gebiete auf, die unter besonders günstigen Verhältnissen produzieren. Sie können manche Erzeugnisse weit billiger hersteilen und infolge der geringen Transportkosten auf allen Märkten anbieten. Die Folge davon ist, dass die ganze Betriebseinrichtung und -intensität sowohl hinsichtlich des Ackerbaues, als auch der Viehzucht eine vollständig andere wird. Gleichzeitig

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Da« Verkehrswesen.

171

werden damit die Grundrente und die Besitzverhältnisse beeinflusst. Auch ein Ausgleich in der Höhe der Löhne tritt ein, da die Arbeiter leicht dorthin gelangen können, wo sie besser entlohnt werden. Diese Veränderungen, die schon seit den 50 er Jahren des vorigen Jahrhunderts eingesetzt batten, verschärften sich seit Mitte der 70 er Jahre, als ungeheure Überseeische landwirtschaftliche Produktions- gebiete durch Eisenbahnen erschlossen wurden, immer mehr.

Seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts existierten in Preussen neben vielen Privatbahnen einige grosse staatliche Bahnen. Im Laufe der Jahre traten die Nachteile dieses gemischten Systems fühlbarer hervor. Das Privatkapital war nicht geneigt, einen einheitlichen Ausbau und allseitiges Verzweigen der Linien vorzu- nehmen. Nur durch ein sehr kompliziertes Abrechnungssystem war die gegen- seitige Benutzung des Fahrparkes möglich; eine unwirtschaftliche Konkurrenz der einzelnen Gesellschaften war vorauszusehen.

Die Folge dieser merkbaren Übelstände war eine wachsende Bewegung, die die Übernahme der Eisenbahnen durch den Staat bezweckte, lin Jahre 1873 wurde eine parlamentarische Untersuohungskommission eingesetzt, die sich in ihrem Gutachten für den Übergang zum reinen Staatsbahnsystem aussprach. Der Ver- such der Übernahme auf das Reich missglückte aus wesentlich politischen Gründen. Dagegen wurde durch das Gesetz vom 27. Juli 1873 das Heichseisenbahnamt als ständige Zentralbehörde eingesetzt, die das Aufsichtsrecht über das Eisenbahn- wesen nach Malsgabe der Zuständigkeit des Reiches und die Sorge über die Aus- führung der bezüglichen gesetzlichen und verfassungsmässigen Bestimmungen hat. Nun beschritt Preussen den Weg der Verstaatlichung aller Bahnen durch die Ge- setze vom 20. Dezember 1879, vom 14. Februar, 25. Februar und 7. März 1880. Die Denkschrift zur Begründung der Verstaatlichungsvorlage vom 29. Oktober 1879 fasst die Vorteile des erstrebten StaatsbahnBystems in den Sätzen zusammen:

„Unter allen Gestaltungsformen, welche das Eisenbahnwesen in den modernen Kulturstaaten gefunden hat, ist das reine Staatsbabnsystem allein dasjenige, welches die Aufgabe der Eisenbahnpolitik des Staates, die einheitliche Regelung innerhalb des Staatsgebietes und die Förderung der beteiligten öffentlichen Interessen vollauf zu erfüllen vermag. Nur in dieser Form ist eine wirtschaftliche Verwendung des Nationalkapitals, welches durch die Anlage und den Betrieb der Eisenbahnen in bo grossartigem Mafsstabe in Anspruch genommen wird, möglich; nur in dieser Form ist zugleich die unmittelbare und wirksame Fürsorge des Staates für die seinem Schutze auvertrauten öffentlichen Interessen denkbar; nur in dieser Form bietet sich endlich die Möglichkeit einfacher, billiger und rationeller Transport- tarife, die sichere Verhinderung schädlicher Differenzialtarife, eine gerechte, rasche und tüchtige, auf das allgemeine Wobl bedachte Verwaltung. Es muss daher das Staatsbahnsystem als der Abschluss der Entwicklung des Eisenbahnwesens an- gesehen werden.“

Durch die oben erwähnten preussischen Gesetze wurden sechs grosso Eisen- bahnen: die Berlin-Stettiner, Magdeburg-ITalberstädter nebst Hannover- Altenbekener, Köln-Mindener-Rheinische und Berlin-Potsdam-Magdeburger, ferner die Homburger Eisenbahn uud der Hessische Anteil au der Main- Weserbahn, im ganzen 5002 km

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172

Das Verkehrswesen.

Privatbahnen erworben. Durch eine Reihe weiterer Gesetze vom 38. März und 13. Mai 1883, vom 34. Januar und 17. Mai 1884, vom 33. Februar 1885, vom 8. April 1889, vom 9. Mai 1890 und vom 16. Juli 1895 sind noch 35 Bahnen mit einer Gesamtlänge von 9371 km in Staatseigentum übergegangen. Durch die weiteren Gesetze vom 30. Mai 1903 und 18. Mai 1903 wurde das Staatseisenbahn- netz weiterhin um 965 km vergrüssert. Die Erwerbungen des Staates zeigt die auf Seite 173 175 folgende Aufstellung.

Seit dem Jahre 1870 gestaltet sich die Erweiterung des preussischen Staats- eisenbahnnetzes teils durch Neubau, teils durch Erwerb in der auf Seite 176 dar- gestellten Weise.

Unter den erworbenen Linien waren solche, die sich über alle von Preussen eingescblossenen Bundesstaaten erstreckten. Auf Grund des Staatsvertrages vom 33. Juli 1896 kam eine Vereinigung des preussischen und hessischen Staatseisen - bahnbesitzes, der 951,30 km umfasste, zustande. Die Einkünfte des gesamten preussischen und hessischen Eisenbahnbesitzes werden nach bestimmten, im Ver- trage festgestellten Grundsätzen zwischen Preussen und Hessen geteilt. Auch durch zahlreiche Neubauten vergrosserte sich das Staatseisenbahnnetz beträchtlich, besonders durch Herstellung von Zweig- und Nebenbahnen. Der prozentische Anteil der Nebenbahnen wächst stetig. So wurden die Maschen des Eisen- bahnnetzes immer enger geknüpft und abgelegene Landesteile dem grossen Ver- kehr erschlossen. Diese Neubauten wurden in verhältnismässig hohem Mafse in den Gebieten mit vorwiegend landwirtschaftlichem Charakter, besonders im Osten, ausgeführt, da in den dicht bevölkerten gewerbereichen Teilen der Monarchie Eisenbahnen von vornherein zahlreicher vorhanden waren. Die Staatsbahnen Btellen jetzt ein festgefügtes, einheitliches Ganzes dar. Am 1. April 1895 trat die durch Erlass vom 15. Dezember 1894 genehmigte Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen in Kraft, nach welcher die preussischen StaatBcisenbahnen von zz Direktionen, die dem Minister der öffentlichen Arbeiten unterstehen, verwaltet werden. Der Sitz der Direktionen ist in Altona, Berlin, Breslau, ßromberg, Cassel, Cöln, Danzig, Elberfeld, Erfurt, Essen a. Ruhr, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hannover, Kattowitz, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Mainz, Münster i. Westfalen, Posen, St, Johann-Saarbrücken, Stettin.

Durch die im Januar 1905 in Berlin stattgefundenen Verhandlungen der verschiedenen deutschen Eisenbahnverbände ist eine Betriebsmittelgemeinschaft angebahnt, die wesentlich die wirtschaftlichere Ausnutzung der Betriebsmittel und eine Vereinfachung des komplizierten Abrechnungswesens zum Ziele hat. Der auf- gestellte Entwurf schlägt oine Gemeinschaft der Lokomotiven, der Personen-, Ge- päck- und Güterwagen mit Ausrüstungs- und Lademitteln, sowie der Werkstätten- verwaltung vor, ferner eine einheitliche Unterhaltung, Erneuerung und Beschaffung der Betriebsmittel, und endlich eine gemeinsame Beschaffung der Betriebs- materialien unter Achtung der Eigentumsrechte der einzelnen vertragschliessenden Verwaltungen.

Die preussische Eisenbahnpolitik mit ihrer zielbewussten, durch das allge- meine Interesse beeinflussten Tätigkeit ist vorbildlich geworden für die Eisenbahn- politik fast aller europäischen Staaten.

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Übersicht der A. von Preasaen, B. von Hessen erworbenen Eisenbahnen.

Das Verkehrswesen,

173

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Das Verkehrswesen.

175

!■ I

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176

Pas Verkehrswesen.

Erweiterung des preussischen Staatseiscnbahnnetzes seit dem Jahre 1870, des hessischen seit dem 1. April 1897 und des badischen Anteils an der Main- Neckarbahn seit dem 1. Oktober 1902.

Jahr

Bahnliiugc zu Anfang des Jahres

km

Pavun Nebenbahnen

km "l.

Zugang im Laufe des Jahres

durch Neubau km

durch Erwerb km

5

6

49,86

301,36

*24.49

49,97

149,8«

230,18

*4.43

223,54

394,99

451.48

794, '4

»93, »9 '53,"

5 OOt, *7

212,58

4 224,30

465, '7

931,34

55», 77

3 394,88

43», 7.

1 108,41

361,34

600,78

5,5,48

555,8s

683,29

*7, »8

5 »0,90

464,59

302.09

3**,34

310, «1

»72,3»

422,90

5'7,‘7

37*,36

486,69

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5*2,76

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3*5.m

4*Z,'3

623,03

547,«»

24,78

336,3»

95*,97

5°3.<s

55,34

1870

1871 187z i*73

1874

1875

1876

1877

1878

1879

880 1881

882

883 1884 1883

1886

1887

1888 18S9 1890

1591

1592

1593

1894

1895

1896

1897

!89S

!»99

1900

1901

1902

IW

1904

1905

3 *95.«7 3 245.03 3 546,39 3 720,85 3 870,66

3 870/«

4 100,84 4 408,81

4 803,80

5 255,*s

6 049,4a 11 244,58 * 1 397, »4034,57

*5 43».o8 »9 377,73

20 918,56

21 279,35

22 405,58

22 961,33

23 732.««

24 708,38

25 0 « * ,°3

25 399,^

25 881,84

26 304,38

27 *99,8» 27 966,75 29 172,6»

29 785.«

30 170,48 30 653, ,3 3* 394, w 967,13 33 263,3, 33 «22, 5*

Hie Unterscheidung nach Haupt- und Nebenbahnen besteht erst seit 1880.

» 279, «1

> 430,30

1 923,*7

2 379,75

3 » » 4,6a 3 490,91

3 896,73

4 642,69

5 »99.36

5 888,80

6 309,49

6 616,7a

7 043,99 7 342,44

7 719,75

8 265,56

8 705. 87

9 227,85

9 798,»4

10 182,87 10 640,^1 i 1 240,66 * * 625,39 »2 394.57 12 687,85

11.38 *2,55 *3.7« »5.41

»6,07

16,69

18,31

20,7a

22,64

24,8»

25.54

26,46

27,73

28.37

29,35

30.39 3», 47 31,63 32,9« 33.76 34,7» 35.V4

36.37 37,3* 37.5*

*3722,4»

16 479,04

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Da« Verkehrswesen.

177

Die Verteilung und Entwicklung des preussischen Eisenbahnnetzes ergibt sich aus der auf Seite 178 folgenden Zusammenstellung.

Im Verhältnis zur Fläche sind die östlichen Provinzen Ostpreussen, West- preussen und Pommern am schwächsten mit Eisenbahnen versehen. Diese drei Provinzen haben im Durchschnitt nur */g der Eisenbahnausdehnung des Gesamt- durchschnittes des Staates. Posen hingegen weist ebensoviel Dahnen wie Hannover auf. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist der Osten etwaB reicher ausgestattet als der Westen. Immerhin muss das Eisenbahnwesen für den Osten als gering ent- wickelt bezeichnet werden; seine Förderung dürfte ein erstrebenswertes Ziel dar- stellen. In Masuren und Hinterpommern gibt es noch Ortschaften, die fast 25 km von jeder Eisenbahnverbindung entfernt liegen. Derartige Verkehrslücken Bind kaum in dem eisenbahnärmsten Distrikte des Westens im nördlichen Hannover vorhanden.

Das Verhältnis der gesamten Eisenbahnlängen, einschliesslich der Klein- und Strasseubahneu, gestaltet sich nach dem Staude von 1904 in der auf Seite 179 dargestellten Weise.

Der Güterverkehr der Staatsbahnen1) stieg von 1879 1902 von 8903091000 tkm auf 25059080000

um 16155989000 tkm = 182% (7,9°/0 im Jahres- durchschnitt), während die Bruttoeinnahmen aus dem Güterverkehr sich in der gleichen Zeit nur

von 378749000 Mk. auf 897132000

um 518383000 Mk. = 137 °/0 (6°/0 im Jahresdurch- schnitt) vermehrten.

Das Steigen ist fortdauernd gewesen, nur kleine Rückgänge infolge ein- getretener wirtschaftlicher Krisen waren zu konstatieren.

Von 1885 (dem ersten vergleichsfähigen Jahre der Statistik der Güterbewegung) bis 1903 wuchs die Beförderungsmenge auf den deutschen Eisenbahnen

im Jahresdurchschnitt

von Düngemitteln

Kartoffeln

Mehl und Mublenfabrikaten . . . .

Rüben

raffiniertem Zucker

Nutzholz

Grubenholz, Brennholz und Schwellen

Steinkohlen und Koks

Braunkohlen usw

*) Deutscher Reichsanzeiger 1904, No. 282.

Meltzen, Boden des prenes. Staate». VIII.

um

405 °/o

22>5 °/o>

n

>94

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»

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n

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n

126

n

7,0 n

»

>45

n

8,0

»

» >7

n

6,5

184

>o,3

12

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178

T'«s Verkehrswesen.

Verteilung der Eisenb&hnl&ngen au! die einzelnen Landesteile in Preussen 1903.

Gesamt- und Verhältniszahlen.

1

Länge der

Es entfallen auf

Provinzen

Staat

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0

je 10000 Einwohner

km

km

km

kin

km

2

3

4

5

6

I. Ostprenssen . .

f Hauptbahnen \ Nebenbahnen

866,40

l 406,03

48,69

| 2321,1.

6,47

",59

II. Westpreussen .

J Hauptbahnen \ Nebenbahnen

878,34 1 040,85

[ 1 9'9,®9

7,5»

**,9i

III. Brandenburg . .

f Hauptbahnen ' \ Nebenbahnen

2 481,68 767,33

541,88

} 3 790,78

9,5"

7,»s

f Hauptbahnen

735.»

j 2 008,7a

6,67

1 2,00

\ Nebenbalinen

1 189,3*

84,73

( Hauptbahnen

015,87

-

} 2 099,54

7, »5

10,83

\ Nebenbahnen

018,68

64,99

f Hauptbahnen

2 652,6«

1 4 004,41

9,93

8,3a

\ Neben bah uen

>54,3«

197,«!

VII. Sachsen

/ Hauptbahnen \ Nebenbahnen

1 878,3« 730,38

164,93

} * 773, «7

10,98

9,54

VIII. Schleswig-Hol-

f Hauptbahnen

75',«»

49',9=>

' 755-»3

93,71

22,01

} ' 4*4,53

7,50

9,3"

1 Hauptbahnen

} 2 840,45

7,38

10,56

\ Nebenbahnen

874,10

188,91

X. Westfalen . . .

< Hauptbahnen \ Nebenbahnen

' 833, >9 658,35

379,98

} *871,5.

14, a.

8,37

! XI. Hessen-Nassau.

f Hauptbahnen \ Nebenbahnen

1 119,50 6*3,71

16,36

j ' 759,57

II, »l

8,9a

| XII. Rheinland . . .

1 Hauptbahnen ' \ Nebenbahnen

2 437,8o * 353«°°

50,04

68,71

} 3 909,53

14,48

6,4*

XIII. Huhenzollern .

f Hauptbahnen \ Nebenbahnen

65, r>

*4,9!

} 90,«8

7,94

13.43

f Hauptbahnen

18471,7.

'59,35

i

f 31 813,60

9,

8,87

1 Nebenbahnen

II

11 33*,

1849,80

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Verteilung der Eisenbahnl&ngen einschliesslich der Kleinbahnen au! die einzelnen Landesteile in Preussen 1904.

Gesamt- und VerhKltniszahleu.

Zusammen I 18631,0« 13182.5« I 31813,60 465,87 8981,1g I 41260,56 1 1 ,83 11,50

180

Das Verkehrswesen.

Dass die Verkehrssteigeiung nicht nur auf die dichtere Ausgestaltung des Babnnetzes durch Neubau von Bahnen zurückzuführen ist, ergibt sich daraus, dass die Verkebrsdichtigkeit auf i km Bahn erheblich (um 92°/0) gestiegen ist. Sie betrug:

1879 443860 tkm.

1902 853068 .

Im Vergleich mit anderen grossen Bahnen betrug die Verkehrsdichtigkeit:

1902 auf bayerischen Bahnen 498742 tkm.

sächsischen Bahnen 615208

württembergischen Bahnen 421 228

badischen Bahnen 600268

1901 den französischen Hauptbahnen (ohne

Fahrzeuge und Vieh) 418433

den österreichisch-ungarischen Bahnen

(ohne Fahrzeuge und Vieh) . . . 435035

Im Jahre 1904 entßelen aus dem Personen- und Gepüekverkehr 29,43 °/0, aus dem Güterverkehr 70,57 °/0 der Verkebrseinnalime; auf 1 km durchschnittlicher Betriebs- länge betrugen die Einnahmen für den Personenverkehr 13410 Mk., für den Güter- verkehr 31349 Mk. Die ganze VerkehrBeinnahme belief sich auf 1498714916 Mk.

Von besonderer Bedeutung für die Absatzfäbigkeit der Erzeugnisse sind die Gütertarife. Infolge des anfänglich lokalen Charakters der Eisenbahnen waren die ersten Gütertarife äusserst einfach. Sie enthielten neben den Beförderungs- bedingungen meist nur wenige, nach Zentner und Meile berechnete Tarifsätze für Güter aller Art (die sogenannten Kaufmannsguter) und daneben für eine Anzahl minderwertiger Rohprodukte ermässigte Sätze, deren Anwendung von der Aufgabe einer bestimmten MindeBtmenge abhängig gemacht wurde. Diese Erleichterungen betrafen Artikel, die in jedem Bahngebiete verschieden waren; es war das Be- dürfnis des Verkehrsgebietes mafsgebend. Wiederholten Anträgen aus den Kreisen der Produzenten stattgebend, ging man zu Tarifermässigungen Uber, die teile eine Erhöhung der Versandfähigkeit bestimmter Artikel bezweckte, teils andere Artikel überhaupt erst versandfähig machte. Die naturgemäfse Folge war eine Steigerung des Verkehrs. Hieraus entwickelte sich allmählich der Grundsatz der Frachtpreis- bemessung nach der BelastungBfähigkeit, d. b. nach dem Tauschwert der Güter. Dies führte zu einer immer weitergehenden Sonderung der Güter nach ihrem Werte und damit zu einer ausgebildeten Klassifikation in dem Lokaltarife der einzelnen Bahnen, und zwar je nach den Besonderheiten der wirtschaftlichen Verhältnisse jedes Bahngebietes.

Trotz der Bestrebungen der Bahnverwaltungen, den Obergang von Gütern der einen Bahn auf die andere zu erleichtern, kounte eine Vereinbarung infolge ihrer verschiedenartigen Klassifikation der Güter im allgemeinen nicht zustande kommen. Es entstand nur neben den Lokaltarifen ein direkter Tarif für gewisse Artikel und Stationsverbindungen. Der weitere Zuwachs an neuen Linien und die Be- rührung ihrer Interressengebiete rief eine Konkurrenz in den Knotenpunkten her- vor und Bchliesslich fortgesetzte offene und geheime Frachtnacblässe (sogenannte Refaktien). Dies führte teils zum Ankauf, teils zur Verschmelzung der kon-

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Da« Verkehrswesen.

181

kurrierenden Linien und schliesslich zu Eisen bahn verbänden. Oer älteste der- artige Verband war der norddeutsche, welcher, 1847/48 gegründet, die wichtigeren Handelsplätze Nord- und Mitteldeutschlands Berlin, Magdeburg, Dresden, Leipzig u. a. einerseits mit den Seeplätzen Bremen und Hamburg verband, andererseits mit einer Anzahl braunschweigischer, hannoverscher und rheinisch- westfälischer Plätze in direkten Verkehr setzte. Ihm folgte der mitteldeutsche, der rheinische, der thüringische, der westfälische usw. Verband. Diese Verbände wurden die Träger der weiteren Entwicklung des deutschen Tarifwesens. Neben diesen Verbandstarifen blieben die lokalen und direkten Tarife mit ihren besonderen Klassifikationen und den verschiedenartigen Ausnahmetarifen bestehen. Zudem unterlagen die Frachtpreise infolge der Konkurrenz der verschiedenen Verbände, der heimischen Flussscbiffahrt und der Seeschiffahrt fortwährenden Schwankungen. Das Tarifwesen ermangelte jeglicher Übersicht; hieraus erwuchsen den Verkehrs- interessenten eine Menge Unzuträglichkeiten und Erschwernisse.1)

Auch der im Jahre 1868 gegründete Tarifverband, welchem fast alle Stuats- nnd Privateisenbahnen Norddeutscblands beitraten, erwieB sich nicht stark genug, um eine grossere Einheitlichkeit in dem Tarifwesen dauernd aufrecht zu erhalten.

Durch die Verfassung des deutschen Reiches vom 16. April 1871 wurde dem Reiche neben dem bisher noch nicht zur Anwendung gebrachten Rechte, im Interesse der Verteidigung oder des gemeinsamen Verkehrs Gesetze zu geben nnd Eisenbahnen selbst anzulegen oder zu genehmigen, eine Einwirkung auf den Betrieb und das Tarifwesen der deutschen Bahnen übertragen.

Der das Tarifwesen behandelnde Abschnitt VII der Reicbsverfassung bat folgenden Wortlaut:*)

Art. 44. Die Eisenbahnverwaltungen sind verpflichtet, die für den durch- gehenden Verkehr und zur Herstellung ineinander greifender Fahrpläne nötigen Personenzüge mit entsprechender Fahrgeschwindigkeit, desgleichen die zur Be- wältigung des Güterverkehrs nötigen Güterzüge einzuführen, auch direkte Expeditionen im Personen- und Güterverkehr, unter Gestattung des Überganges der Transportmittel von einor Bahn auf die andere, gegen die übliche Vergütung einzurichten.

Art. 45. Dem Reiche steht die Kontrolle über das Tarifwesen zu. Das- selbe wird namentlich dabin wirken:

1. dass baldigst auf allen deutschen Eisenbahnen übereinstimmende Betriebs- reglements eingefübrt werden;

2. dass die möglichste Gleichmässigkeit und Herabsetzung der Tarife erzielt, insbesondere, dass bei grösseren Entfernungen für den Transport von Kohlen, Koks, Holz, Erzen, Steinen, Salz, Roheisen, Düngungsmitteln und ähnlichen Gegenständen ein dem Bedürfnis der Landwirtschaft und Industrie ent- sprechender ermässigter Tarif, und zwar tunliohst der Einpfennigtarif ein- geführt werde.

’) H. ßnrmeister, Geschichtliche Entwicklung des Gütertarifwesens der deutschen Eisenbahnen. Leipzig 1899.

*,i Auf Bayern finden diese Bestimmungen keine Anwendung.

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182

Da« Verkehrswesen.

Art. 46. Bei eintretendeo Notständen, insbesondere bei ungewöhnlicher Teuerung der Lebensmittel, sind die Eisenbahnverwaltungen verpflichtet, für den Transport, namentlich von Getreide, Mehl, HUlsenfriicliten und Kartoffeln, zeitweise einen dem Bedürfnis entsprechenden, von dem Kaiser auf Vorschlag des betreffen- den BundesratsausschuBSes festzuBtellenden, niedrigen Spezialtarif einzuführen, welcher jedoch nicht unter den niedrigsten auf der betreffenden Bahn für Roh- produkte geltenden Satz herabgehen darf.

Zur Wahrnehmung dieser Rechte besteht das dem Reichskanzler unterstellte Reichseisenbahnamt.

Die Notwendigkeit einer Reform des Tarifwesens veranlasste das Reichs- eisenbabnamt, eine Denkschrift auszuarbeiten, welche die Grundlage für die Be- schlussfassung des Bundesrates bilden sollte. Der Versuch, auf diesem Wege zu einer erfolgreichen Lösung zu gelangen, schlug an dem Widerstande der Privat- bahnen fehl. Erst eine vom prenBsischen HandelBminister auf den 13. Februar 1877 einberufene Generalkonferenz sämtlicher deutschen Eisenbahnverwaltungen gelangte zur Annahme des noch jetzt geltenden Tarifsystems, des sogenannten Reformtarifes, der eine Versohmelzuug des Wert- und WagenrauniBystems darstellt.

Für Stückgut sind drei Klassen vorgesehen, und zwar je eine für Eilgut, für gewöhnliches Stückgut und für die Artikel, welche den billigeren Spezialtarif geniessen.

Für Wagenlad ungsgüter bestehen vier Hauptklassen und drei Nebenklassen.

Die HauptklasBen treten in Geltung bei Aufgabe von mindestens 10000 kg, die Nebenklassen bei Aufgabe von mindestens 5000 kg. Die HauptklasBen sind:

1. Wagenladungsklasse B mit der Nebenklasse Ai; in diese Klasse gehören die Güter höheren Wertes, welche in der Klassifikation der Spezialtarife nicht besonders benannt sind;

2. Spezialtarif I, dio teuerste Klasse der Spezialtarife, hauptsächlich für Fabrikate, mit der Nebenklasse A 2;

3. Spezialtarif II, hauptsächlich für Halbfabrikate, mit der Nebenklasse A 2;

4. Spezialtarif 111, hauptsächlich für Rohprodukte mit der Nebenklasse Spezial- tarif II.

Hieran schliesst sich ein in das Schema mit aufgenommener Ausnahmetarif für Holz.

Zu den Sätzen der Wagenladungsklassen werden die Güter befördert, welohe der Absender mit einem Frachtbriefe für einen Wagen als Wagenladung auf- gibt. Der Frachtberechnung nach den Sätzen der Hauptklasse wird ein Gewicht von mindestens 10000 kg für jeden verwendeten Wagen, der Frachtberechnung nach den Sätzen der Nebenklasse ein Gewicht von mindestens 5000 kg für jeden verwendeten Wagen zugrunde gelegt, auch wenn das wirkliche Gewicht weniger als 10000 kg bezw. 3000 kg beträgt.

Die Güter werden auf Grund ihres Wertes und der volkswirtschaftlichen Bedeutung unter Berücksichtigung der Tara und der historischen Entwicklung in die drei Klassen, die zu den verschiedenen Spczialtarifen befördert werden, geteilt. Sperrgüter unterstehen besonderen Tarifeu.

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Da» Verkehrswesen.

183

Da» Tarifschema mit den N or malst recken Ratzen für das Tonnenkilometer ge- staltet eich folgendermafsen:

1. Eilgut:

a) Eilgut bei einer Streckenlänge von i 50 km 22 Pf.

51—200 20

201—300 18

301—400 16

401—500 14

über 500 „12

b) in Wagenladungen zu 5 bezw. 10 t . . . . 13,4 Pf. bezw. 12,0

2. Allgemeine Stfickgutsklasse:

Frachtstückgut bei einer Streckenlänge von. . . 1 50 km 11 Pf.

51—200 10

201—300 9

301 400 8

401—500 7

über 500 6

3. Spezialtarif für bestimmte Stückgüter (geringeren

Wertes) 8,0

4. Allgemeine Wagenladungsklasse:

A 1 für Güter aller Art in Wagenladungen von 5 t 6,7

B für Güter aller Art in Wagenladungen von 10 t 6,0

5. Spezialtarif für bestimmte Arten von Gütern bei Aufgabe von mindestens 10 t:

I. Hauptsächlich für Fabrikate 4,5

II. Halbfabrikate 3,5

III. Rohstoffe und Massengüter 2,6 Pf. bezw. 2,2

(bei Entfernungen über 100 km).

6. Wagenladungsklasse A 2 für Güter der Spezial- tarife I und II bei Aufgabe von weniger als 10,

aber mindestens 5 t 5,0

Für den Transport von explodierbaren Gegenständen, sperrigen Gütern, Fahrzeugen, gebrauchten Emballagen, Flüssigkeiten in Kessel- oder anderen Gefäss- wagen, Langholz und Fischen bestehen besondere Vorschriften und Sätze. Neben den Streckensätzen sind dann aber noch Expeditione- oder Abfertigungsgebühren zu zahlen, welche in Preussen für 100 kg in folgender Weise berechnet werden:

1. Güter der Spezialtarife I, II und III und der Wagenladungsklasse A 2 je nach der Entfernung bis zu 10 km, it 100 km und über 100 km 8, 9 und 12 Pf.;

2. Güter der Wagenklasse B je nach der Entfernung bis 10 km, 11 20 km, 21 bis 30 km, 31 40 km und Uber 40 km 8, 9, 10, 11 und 12 Pf.;

3. Güter der Wagenladungsklasse A 1 und Stückgut je nach der Entfernung bis zu 100 km in um 10 km ansteigenden Abstufungen 10 19 Pf. und Uber 100 km 20 Pf.;

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184

Das Verkehrswesen.

4. Für Eilgut in Wagenladungen die doppelten Sätze der Wagenladungsklassen A 1 und B ;

5. Für Eilstückgut die doppelten Sätze der allgemeinen Stückgutsklasse.

Sogleich nach der Übernahme der zuerst verstaatlichten grossen Privat- babnen im Jahre 1880 wurden übereinstimmende Einheitssätze für alle Staats- bahnen in den Normaltarifklassen festgesetzt und zwischen sämtlichen Stationen des Staatseisenbahnnetzes direkte Tarife und direkte Abfertigung eingeführt. Die Ermässigungen, die sich aus der Übertragung der Staatsbahntaxen auf die ver- staatlichten Privatbahnen ergaben, wurden seinerzeit auf etwa 3500000 Mk. jähr- lich berechnet. Noch erheblich hoher waren die Frachtvorteile durch die Ein- führung der direkten Tarife und durch die Beseitigung von Strecken- und Brückenzuschlägen.

Neben dem Normaltarif mussten zur Schonung bestehender Verhältnisse von wirtschaftlicher Bedeutung Ausnahmetarife, d. h. solche, welohe für einzelne Artikel in Abweichung der für die betreffende regelrechte Tarifklasse festgesetzten Normal- grundtaxe gebildet werden, beibebalten oder auch neu eingeführt werden. A1b leitende Gesichtspunkte hierfür galten:

1. die Förderung der gewerblichen oder landwirtschaftlichen Produktion durch erleichterte Zufuhr notwendiger Roh- und Hilfsstoffe;

2. die Forderung des Absatzes einheimischer Erzeugnisse in den durch fremde Konkurrenz bedrohten Bezirken des Landes, sowie in besonders bemerkens- wertem Grade zur Erleichterung der Ausfuhr deutscher Erzeugnisse in das Ausland;

3. die Unterstützung des Handels deutscher Handelsplätze namentlich der deutschen Seehäfen gegen den Wettbewerb fremder Plätze;

4. die Unterstützung einheimischer VerkehrsanBtalten insbesondere der Staats- eisenbahnen gegen den Wettbewerb fremder Eisenhahnen und Wasser- strassen.

Für den grösseren Teil dieser Ausnahmetarife wurde gleichzeitig der Staffel- tarif hinzugefügt, d. h. sie wurden bei steigender Entfernung mit fallender Staffel gebildet. Zu den unter solchen Vergünstigungen beförderten Gütern gehören neben Kohlen, Brennstoffen, Eisen, Petroleum die besonders im Interesse der Landwirt- schaft ausgewählten: 1. Düngemittel, 2. Getreide, Hülsenfrüchte, Olsamen, Malz- und Mühlenfabrikate, 3. Feld-, Wiesen- und GartenerzeugnUse, 4. Holz, 5. Spiritus, Sprit, 6. Stärke, 7. Zucker, 8. Häute und Felle.

Die Staffeltarife sind an und für sich deswegen gerechtfertigt, weil die Trans- porte der Eisenbahnen auf den längsten Strecken am billigsten werden, die Selbst- kosten mit der Entfernung und Kilonieterzahl nicht proportional steigen, da nur die Zugkosten bei längerem Transport zunehmen, die festen Selbstkosten, zu denen die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals ganz und die Betriebskosten (Be- nutzung der Anlage, Hahnbewegung, Stationsdienst , Arbeitskosten) zur Hälfte gehören, von dem Umfange des Verkehrs unabhängig sind.

Die Staffeltarife werden unter allen Umständen günstig wirken, sobald es sich um Güter handelt, die nur an bestimmten Stellen erzeugt, aber überall ge-

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Das Verkehrswesen.

185

braucht werden, wie es z. B. bei den künstlichen Düngemitteln der Fall ist. Anders aber wird die Wirkung bei Gütern sein, die überall erzeugt werden. Für die Konsumenten wirken sie auch in diesem Falle günstig; für die Produzenten des Bezirkes aber, in den die Güter von weither einfliessen, nachteilig durch eine ungünstige Beeinflussung der Preise. So war es bei den Staffeltarifen für Getreide- und Mühlenfabrikate und für Malz, die rom i. September 1891 bis r. August 1894 in Wirksamkeit waren. Ihre Einführung war veranlasst durch eiue Teuerungs- gefahr, die dem Westen Deutschlands drohte, andererseits sollte damit der preussi- sehe Osten und Nordosten in die Lage versetzt werden, seinen Getreideüberschuss nach dem Süden und dem Südwesten des Reiches abzusetzen. Die erstgenannten Distrikte hatten vor Einführung des Getreideachutzzolles Getreide auf dem billigen Wasserwege nach Dänemark, Schweden und Norwegen, Grossbritannien, Belgien und Holland exportiert. Sie konnten diese Märkte nicht mehr aufsuchen, nachdem durch Einführung höherer Zölle seitens Deutschlands die Spannung zwischen dem Weltmarktpreis, der in jenen Ländern zur Geltung kam, und dem Inlandspreis grösser geworden war. Deshalb auch versuchte man durch Einführung des Staffel- tarifs den ostdeutschen Landwirten die Möglichkeit zu verschaffen, ihr Getreide auf den süddeutschen Märkten anzubieten, die dauernd höhere Preise notierten und mit überseeischem Getreide versorgt wurden. Die Nachteile zeigten sich aber bald. Durch die Ablenkung des Handels entging den norddeutschen Getreide- händlern in den Hafenplätzen der bisherige Verdienst; ebenso wurden die süd- deutschen Koggenmüliereien arg gesohädigt, auch die süddeutschen Landwirte beklagten sich Uber die eingetretene Unsicherheit der Preise, die durch das ver- mehrte Angebot des norddeutschen Roggens veranlasst war. Die westdeutschen Landwirte schlossen sich diesen Klagen an. Zudem kamen die Staffeltarife nun aber auch dem ausländischen Getreide zugute. Aus diesen Erwägungen heraus entschloss sich der Landeseisenbahnrat in der Sitzung vom 5. September 1893 dazu, der Regierung die Aufhebung der Staffeltarife zu empfehlen. Infolgedessen wurde ihre Aufhebung von der Regierung im April 1894 verfügt mit dem Inkraft- treten vom i. August 1894. Hiusichtlich der Wirkung der Staffeltarife lässt sich konstatieren, dass die Hoffnungen der Landwirtschaft des Ostens übertrieben gewesen waren.

Der grössere Teil des Güterverkehrs mehr als 60 °/0 der Tonnenkilometer vollzieht sich nach dem Ausnahmetarif. Die finanzielle Tragweite aller Er- mässigungen, die auf dem Gebiete der Ausnahmetarife im Laufe der Zeit gewährt sind, lässt sich in Zahlen schwer feststellen. Bei den wichtigeren Mafsregeln wurde versucht, den Jahresausfall in der Regel unter Zugrundelegung der im Jahre zuvor beförderten Frachtmenge zu berechnen. Er betrug z. B. bei Einführung der 20 prozentigen Ermässigung für Düngemittel im Jahre 1895 2350000 Mk., bei Einführung des Ausfuhrtarifs für Zucker im Jahre 1901 1 100000 Mk.

Wie in Wirklichkeit die Frachtsätze für einige Düngemittel ermässigt worden sind, lässt sich aus nachstehenden Zahlen'erkeunen. *)

') Deutscher Reicbsauzeiger 1904, Ko. 282.

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186

Das Verkehrswesen.

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Fracht fUr die Tonne

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1882

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ganzen ermässigte sich

der Einheitssatz

für daa Tonnenkilometer auf den

Staatsbahnen von 4,35 Pf. im Jahre 1879 auf 3,58 Pf. im Jahre 1902, mithin um 0,67 Pf. oder um j6 °/0. Hei Berechnung des früheren Durchschnittssatzes von 1879 würde sich flir die in der Zwischenzeit beförderten Transporte eine Mehr- fracht von nahezu 2000000000 Mk. ergeben haben.

Zur weiteren Fortbildung des Tarifwesens wurde eine ständige Tarifkommission auf Antrag der preussischen Regierung unter dem Vorsitz einer preussiscben Staats- bahndirektion eingesetzt, der nach dem Vorschläge der Reichseisenbabnverwaltung ein „Ausschuss der Verkehrsinteressenten“ beigegeben wurde. Erstere setzt sich zusammen aus den Vertretern von 14 deutschen Staats- und Privatbahnen, letzterer besteht aus 13 Mitgliedern, die von den Regierungen aus den Kreisen der Land- wirtschaft, der Industrie und des Handels ernannt werden. Von dieser Kommission werden alle Anträge auf Änderung der allgemeinen Tarifvorschriften und der Güter- klassifikation vorberaten und der Generalkonferenz der deutschen Bahnen zur Be- schlussnahme vorgelegt.. Die Wirksamkeit der Kommission ist von der offen- kundigen Tendenz getragen, ein gleichmässiges Hinühergleiten der Güter zu einer billigeren Tarifklasse herbeizuführen.

Über die Art, die Menge und den BestimmungB- oder Herkunftsbezirk der zur Versendung kommenden Waren gibt die seit dem Jahre 1883 erscheinende „Statistik der Guterbewegung auf deutschen Eisenbahnen“ Auskunft. Das gesamte

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Das Verkehrswesen.

187

Reich ist in 36 Verkebrshezirke geteilt, die freilich mit den politiechen Bezirken nicht fibereinetimmen, so umfasst der erste die Provinzen Ost- und Westpreussen, ohne die Häfen, die Häfen bilden eigene Verkehrsbezirke, der elfte die Provinz Hannover und den Kreis Rinteln des Regierungsbezirks Kassel, sowie das Herzog- tum Braunschweig und das Grossherzogtum Oldenburg (mit Ausschluss der Häfen), das Fürstentum Schaumburg-Lippe und von dem Fürstentum Waldeck den Kreis Pyrmont. Das Ausland umfasst 15 Verkehrsbezirke. Die verfrachteten Gegen- stände sind in 76 Klassen unterschieden, von denen die letzten 5 für lebende Tiere verbleiben.

Zur Orientierung über die Rolle, welche die Eisenbahnen hei dem Absatz der landwirtschaftlichen Produkte spielen, ist die beifolgende Zusammenstellung aus der Statistik der Gäterbewegung auf deutschen Eisenbahnen ausgezogen. Ein vollständiges Bild Uber die Güterbewegung der einzelnen Bezirke ist freilich damit nicht gegeben, da in den Gegenden, in denen sich Wasserwege befinden, auf diesen eine erhebliche Verfrachtung staltfindet. So wird z. B. ein Fünftel der ganzen Roggenausfuhr und ein Viertel der gesamten Zuckerfabrikation der Provinz Posen auf der Warthe exportiert.

In der Tabelle auf Seite 188 195 ist der Güterverkehr für die drei Jahre 1901 1903 zur Darstellung gebracht, um zufällig auftretende Unterschiede eines Jahres auszugleichen.

Besonders stark ist die Ausfuhr von Weizen aus der Provinz Sachsen, An- halt und Thüringen und aus Ostpreussen. Roggen liefert hauptsächlich Posen, ebenso Ostpreussen und Brandenburg. Mehl und Mühlenfabrikate versenden am meisten Hannover, Oldenburg, Provinz Sachsen, Anhalt und Thüringen und das Königreich Sachsen.

Pferde liefern Ostpreussen, das Rheinland, Hannover, Oldenburg und Schles- wig-Holstein; Rindvieh OstpreusBen, Hannover und Oldenburg. Die meisten Schafe versendet die Provinz Sachsen und Anhalt, dann Ostpreussen und Pommern; Schweine Hannover, Oldenburg und Posen. Bei Geflügel steht als Lieferant Ost- preussen an ereter, Posen an zweiter Stelle.

Um ein genaueres Bild Uber die Absatzgebiete und die Bezugsquellen von landwirtschaftlichen Artikeln der einzelnen Verkehrsbezirke zu erhalten, ist es nötig, im einzelnen auf die Bestimmungsorte der Verladungsgegenstände einzugehen. Den folgenden Ausführungen sind die Zahlen des Jahres 1903 zugrunde gelegt, wie sie des Näheren die im Anbange dieses Kapitels dnrgestellte Übersicht aufweist. Zwar kommen in den einzelnen Jahren, wie die Tabelle auf Seite 188 ff. zeigt, Abweichungen vor, im wesentlichen aber sind die aufgesuchten Märkte dieselben.

Von den 57750 t Weizen, die aus den Provinzen Ost- und Westpreussen herausgehen, kommen Uber 50000 t nach den ost- und westpreussischen Häfen, je 3500 t nach Pommern und Posen; dafür bezieht Ostpreussen aus Posen 4500 t. Von 74600 t Koggen wird ebenfalls der weitaus grösste Teil, nämlich 56300 t nach den ost- und westpreussischen Häfen verfrachtet, ausserdem finden 6300 t in Pommern und 5600 t in Posen ihren Absatz. Auch in diesem Falle liefert Posen (Fortsetzung des Testes siehe Seit« 196.)

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188

Da« Verkehrswegen.

Die Güterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Bezeichnung

der

Verkehrs bezirke :

Jahr

Weizen

Roggen

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1901

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1903

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1 903

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1901

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1902

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1901

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1902

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1901

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1902

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20635

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Das Verkehrswesen,

189

auf deutschen Eisenbahnen in den Jahren 1901 1903.

Gerste

Kartoffeln

Mehl und MÜlilenfabrikate (ohne Kleie)

Spiritus

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17 005

7 304

15 129

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190

Das Verkehrswesen.

Die Güterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Bezeichnung

der

Verkehrs bezirke:

Provinzen Ost- und West- prenssen (mit Ausschluss der Häfen)

Provinz Pommern (mit Ausschluss der Häfen) .

Provinz Schleswig-Holstein mit dem Fürstentum Lü- beck (mit Ausschluss der Häfen)

Promi Kumntr a. 6tt Kr. Knttle des Rtg -Bk. Kasai. a*w die Henogrißie Bnunulnraii und Olfentarf (mit Amuhtuu dB HHei), in Funltntum SiMirrur; Li:pt und ra dnr Fflottttnm Wj;d«k dir Kr. Pjrment

Provinz Posen

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Reg. -Bez. Breslau (aus- schliessl. Stadt Breslau) und Liegnitz ....

Provinz Brandenburg . .

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1901

32876 11

5851

8 094

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41 131

1902

34 787 30

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10 228

162 411

>9 395

1903

27 999 i 4 332

6837

10 588

161 895

*4 5*4

1901

2001 1 10426

15482

4 787

117663

>4 379

1902

56« 4 335

>7 757

4 928

124 260

>3669

«903

2 985

19 529

4833

1 46 805

12 064

1901

458 341 1 753

16423

18875

276 964

64 596

1902

218 441 | 4 261

16 5O4

20 094

306899

70699

*903

170 502 j 4932

I8388

20 092

*84 155

76806

1901

98359 1961

14 970

34*5

163844

22 444

1902

87613 3527

>7 357

4 539

1 10 276

56 706

1903

80907 12786

14 960

6259

*3* 005

56995

1901

12 491 3156

4 >*5

' 304

*9 443

34 373

1902

19486

5002

I 041

47 738

24 033

1903

10 496 1 836

5 73*

904

35610

15918

1901

5" 67444

4*63

2 161

35935

78 420

1902

50 75813

1653

2 661

45673

68 281

1903

6 61 009

1 758

* 746

22 727

64 4*7

1901

46 398 29 300

4 589

7041

120 712

34 S67

1902

53666 31763

1 767

9 549

105 907

41 229

*903

45 269 29 726

3 034

8478

103 094

48429

1901

6 1 546

>> 439

3> >97

74 176

470 289

1902

5 337

20 404

30 043

66 899

413380

1903

21 1 422

l8 428

35 >*6

59708

416 562

1901

32383 13507

>5034

>9431

156 981

96879

1902

24 163 15 388

3785

20 412

143 *67

IOO 919

1903

28 925 | 13 90I

>4 3>*

43074

1 50 1 2 1

107 380

Digitized by Google

I)a» Verkehrswesen

191

aal deutschen Eisenbahnen in den Jahren 1901—1903.

Schafe

Schweine

Geflügel

Düngemittel, auch künstliche

ver-

ent-

ver-

ent-

ver-

ent-

ver-

ent-

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*5

26

27

28

29

30

31

3*

*'* 383

3 529

749 686

>4657

4054 754

18 716

3 264

195 597

174 *25

5 »67

806 814

17 364

2 341 422

8342

4 299

'97 773

179 401

9 2$2

860 152

19636

4 082 764

2 284

5443

■95 '57

'33 7*7

10 993

469 022

118070

26 163

680 446

54 202

'95 899

147 482

1 1 804

434 400

102 317

27948

376 655

60634

189 154

'33 990

14 626

496 992

100 567

47 747

414 774

70 189

'95 7S6

84 I98

3806

309995

3* 207

19 329

31 700

8551

161 126

90 672

S 419

35' 015

35 «84

21 157

343 947

14045

176 017

82983

4 3 ' 7

489 752

64 241

7 5'4

104 308

12 961

140 680

77 390

»73

1 41 1 IOO

93 83'

60 801

625 574

496 934

33' 368

89 2*5

34 983

1 631 054

103 710

68S60

592 541

574 016

333 261

94 548

36 164

I 860 701

112 444

60 083

701 721

616 667

35« 350

136665

12 428

456 695

18 200

2 435 583

SO 125

16 So 2

*95 484

99 206

16 407

405 485

23883

2 648 638

9 271

21 668

270 871

96676

16 421

473 460

30 305

2 777 368

36003

22 326

297 923

4 211

' 933

85850

3 886

224 246

9 618

96425

74 250

4 576

2 154

128 525

5 230

'35 578

13482

102 431

68 254

4839

2 258

93 900

3' 502

169578

7439

106971

74613

1 415

26 747

487s

86 533

234

46 524

74 559

7087

775

23804

6 973

59 901

I46

53581

88538

7 >76 .

77'

l8 122

23 854

75098

3 348

49801

100 522

6372

31 029

12 442

76 509

357 39'

335 6o6

85 207

44 757

216997

23300

"836

76 3°3

397 588

3*0 237

96637

42 134

223 020

»3 585

13438

99 592

348 413

»9' 553

127 109

43 699

252497

113 468

562 921

268 099

1 095 I iS

1 213045

3 407 074

366 383

'5 '03

102 895

546 686

260 1 76

1 088977

1 692 066

3 '15598

400474

13 OSO

87 009

5»3 3»7

207 483

1 188 214

177058

3477 353

47° 735

13629

121 948

75 599

'97 796

306 799

43 765

1 S46 627

29 157

596 339

' 763

70 606

183 790

340 264

91 696

476 322

3»439

627 1 10

112 214

67 362

250 807

309089

477 885

1 SSo S75

32 807

732076 :

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1<)2

Das Verkehrswesen.

Die Güterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Weizen

Rog

gen

Hafer

Bezeichnung

der

Jahr

Verkehrsbezirke:

ver-

ent-

ver-

ent-

ver-

ent-

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>

2

3

4

5

6

7

8

Reg.-Bez. Magdeburg und |

1901

85915

5 75‘

36 900

7 744

27 357

10 003

Herzogtum Anhalt . . |

1902

52 496

6 078

34 3*1

6 163

•3 °77

5 871

«903

38 8S2

19 298

41 126

5365

16 OÖO

3 225

Reg.-Bez. Merseburg und Kr- j nirt, der Kreis Schinnlkal-

1901

50585

37 155

23 453

46 739

5 757

27 583

den des Reg.-Bez. Kiihsel •[ und die Thüringischen

1902

474

26 113

29 914

392*7

6 922

16477

Staaten 1

» 903

83 OS6

21 671

36 21S

30 361

10571

12 9*4

! Prwin: Hbhh Nuwb (mit Auithlms de. |

1901

37 4fi4

18 501

3 375

14059

16 449

10 070

1902

42 487

8751

kalderl. dar Krell Wctrtar. snie die |

•4 477

5 47»

*4 *23

9656

Grashtnql. Hnsinln Prorm Oüetiesci 1

1903

56 684

16 304

6 3'9

12 950

10 202

8851

Ruhrrevier, soweit dasselbe |

1901

3 636

58 009

34>°

25 254

> 253

81 229

zu Westfalen gehört . |

1902

1 885

95 325

3 7°7

>32

1 414

73 33'

1903

3 42!

75651

4 797

32 229

533

85675

Rnhrrevier, soweit dasselbe |

1901

8 207

40 632

6325

40 610

8475

63 009

zur Rheinprovinz gehört |

1902

10 862

44 262

8 163

46 419

6 989

62485

'903

99S1

44 576

11 659

47 220

8 S50

65416

Provinz Westfalen < mir Au«?- i hi'IiIush des Ruhrreviers) 1

1901

23807

48 961

8380

17 256

11 417

27072

und die KüratenlUmer < LI|»|m-. Detmold u. Waldeck

1 902

21 882

53 S5 1

I I 229

18627

5 369

24 940

(Arolsen) 1

1903

22 643

53494

8 890

22 103

7 607

25 3*8

Rheinprovln/, rechte d. Rhein« | (mit AusscIiIubb de« Ruhr-

I90I

4 3*4

•2 935

9 7°9

•° 343

6 252

12525

reviem, den Krehe» Wetz- <[ l»r und der Rheiuhufou-

1902

4 666

" 53°

10 398

8 286

7 191

94*2

Stationen! .... .1

1903

5 868

1 1 25S

12 59S

10731

7 221

9332

| Rhelnprovlnz link* d Rhein» j

1901

26 391

27 75°

22315

18 196

19425

15 249

revlerxj uud da» Fürsten i

1902

29 223

31 805

24 603

20 S30

12 638

17 725

tum lilrkenleld .... 1

»903

25 364

32 928

17901

27 797

1$ 090

16 029

I SaarreviervonNeunkirclien .

1901

59

9876

335

4 228

298

16 157

teinschliessl.) bis Trier

1902

114

9 904

366

4 jSo

235

13093

(ansschliessl.) .... 1

1903

142

6631

803

4 204

345

14462

Rbeinhafenstationen Pnis- .

1901

123 646

2 977

71 53'

3666

154 308

1 °94

bürg, Puisbnrg-Hochfeld,

1902

143 828

3 44°

82 163

6 862

149 368

7»5

Rulirort ....

1903

M9 5°4 )

3890

90 84O

3 798

>65 356

576

Gerste

Kartoffeln

Hebt und Mühlenfabrikate (ohne Kleie)

Spiritus

Wolle

rer- ent- laden

9 I

ver- ent- rer- ent- laden laden

n j '2 | 13 | '4

120 999

10 290

73 545

26 572

139800

8 200

62 061

3' 401

189413

16 647

63 997

28 085

56 002

16 421

43569

85 50S

67 1 1 1

16 904

44 153

»7 519

123 626

15526

50 249

87 323

18 581

18 874

27919

49 404

20 750

9 727

29 01 1

46 498

1045»

35943

26 596

48411

536«

128 544

28885

97 404

3 077

124 678

30 961

94 447

5850

68 734

40 699

108 732

8816

50 121

26 032

93 802

5 7»8

148 251

24 35 1

91 865

io »35

1 86 040

28 660

103 482

22 127

'S »46

45 &<>5

48438

12 772

'3 929

45 600

52 722

I8384

22 570

47 433

6' 247

18 168

16 421

16681

27 360

14 563

14489

19 608

*6315

9421

29 536

19 1 1 1

27 973

IOO 64I

25 448

39 823

46 443

114 019

17465

41 403

53 634

*3 7*3

50 233

42 779

51 113

942

'3 833

2693

30 433

1 469

HS55

3316

29 510

2 318

19 3«>

3 '97

32922

446

14 IOI

IOI 524

7 127

685

11817

IOI 46I

5 627

1 255

16 078

>*3 534

6 443

rer- ent- I rer- ent-

laden I laden

'5

16

17

18

17 824

16 S09

9S32

1 8Sl

l6 989

'3524

11 472

2 907

'5 576

13758

13623

3 *06

30674

24 106

6986

12802

22 523

20 202

7887

12 407

23021

23 3'<>

9072

11 868

3 380

13 257

2831

6826

3 178

12 401

4076

6 562

3 155

12 566

3607

7 3*5

2 I42

5 812

'95

475 1

2 821

5 732

130

668

3<>34

5 982

94

634

2 33*

9 900

1 442

3 °24

2 324

9 921

' 517

2875

1 889

10342

1 $68

2 806

5 161 :

6054

1 762

1 074

4 622

5 84'

I 301

1 487

5 280

5 205

1 991

1 213

2 626

2 748

1 308

I 417

2 548

2441

1 568

983

2983

2 559

3 162

1 456

3391

"053

3 815

4030

3581

11 958

4 183

4 294

3840

10544

4 703

5 '5'

207

2 254

2

30

272

2 023

60

35

429

2 438

97

461

875

37

7

326

727

47

1 1

371

693

1 18

I

preuss. Staate». VIII.

13

194

Da* Verkehrswesen.

Die Güterbewegung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Zucker, roh

Pferde

Rindvieh

Bezeichnung-

der

Verkehrsbezirke:

Jahr

Ter-

ent-

ver-

ent-

ver-

ent-

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ladeu

i

2

■9

20

21

22

*3

*4

Reg.-Bez. Magdeburg und )

1901

12037

*34 3*1

5 43*

9 324

60 546

68 580

, Herzogtum Anhalt . . |

1902

12 686

223 225

5 738

10 008

60 178

70486

>903

u 749

146 300

6 548

" 034

58652

70 563

1 Merseburg und Er- i

furt, der Kreis Schmalkal- 1

1901

72 726

'3 '37

6442

15232

73 436

79 861

den de» Reg.-Bez. Kussel { und die Thüringischen 1 Staaten 1

1902

1903

95 55» 62 800

15650

8639

6897 7 618

'5 393 «5*35

88448

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83 737 87 130

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1901

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5 5'6

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49 936

99 309

Krtisa fctliia m d de Krtiso fcftmal- 1 tildrn), der Krch Wetilar . w»n de |

1902

12 720

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7 004

9 53'

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122 818

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*903

1 1 870

2 065

6566

10089

49 974

1**33'

Ruhrre Fier, soweit dasselbe |

1901

-

1 470

1 981

6041

17484

«3* 790

zu Westfalen gehört . |

1902

1 989

1 707

5812

** 338

1*9 536

'9°3

•5

1 283

584

6 900

24 246

120 275

i Ruhrrevier, soweit dasselbe )

190!

26

9 704

3505

7 193

59 4 'O

*39 53*

| zur Rheinprovinz gebürt |

1902

1903

124

59

5612

' *33

3899

3869

7 240 7 806

60 927

61 693

*45 4'o

*30 793

Provinz Westfalen (mit Au»- t Schluss de» Rubrrevier«) 1

1901

10 580

2 803

843'

6725

1 26 047

39 475

und die Fürstentümer«:

1902

12 680

3453

8 130

5 783

136 098

41 62t

(Arolsen) 1

1903

6 795

3 498

8 865

6 500

1*5034

4' 48*

Rheinprovinz recht» d. Rheins j (mit Ausschluss de» Ruhr- 1

1901

44

3 004

' 570

899

17 180

*3 807

reviers, de» Kreises Wetz- <

1902

12

4 620

I 627

1 7*7

18 716

*9 894

Stationen) 1

1903

2

3973

1 838

2 264

18 169

27 708

Rheinprox Jnz Unk» d. Rheins i

1901

7 *74

22 326

•5 445

6 770

66 102

135 904

(mit Ausschluss des Saar- ) revlers) und da» Fürsten- 1

1902

3 964

1* 37'

tS 386

7 437

66 747

'54 702

tum Birkenfeld .... 1

I9<>3

738

27 103

*0 531

7 983

60 664

141 158

Saarrevier von Nennkirchen ,

190!

211

769

I 032

* '77

34016

(einscblieaal.) bis Trier {

1902

I

30

1 109

94'

3 5*4

3* 5*8

(ausschliessl.) .... 1

1903

I

220

850

I 410

4 264

28672

Rheinhafenstationen Dnis- .

1901

2 916

' 538

75

206

58.

10095

bürg, Duisburg-Hochfeld, J

1902

781

1 44I

112

209

540

1075a

Rnhrort *

1903

6

81

701

5*4

9 53®

V

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Da* Verkehrswesen.

195

au! deutschen Eisenbahnen in den Jahren 1901 -1903.

Schafe

Sehweine

Oeflllgel

Düngemittel, auch künstliche

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118 752

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263 830

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275 808

659 805

339 659

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115 212

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275 622

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196

Das Verkehrswesen.

mehr zurück als es empfängt, nämlich 12000 t. Ähnlich ist es bei Hafer und Gerste. Von den 60600 t ausgeführten Hafer geben 48100 t nach den ost- und westpreussischen Häfen. Der Empfang von nafer ist äusserst gering. Von den 16700 t Gerste werden ungefähr 14000 t nach den Häfen transportiert, ebensoviel kommen aus den Häfen zurück. Von 40000 t ausgefubrtem Mehl und Mühlen- fabrikaten sind 26500 t ebenfalls für die Provinzialbäfen bestimmt; vom Rest er- hält Posen 11000 t. Entladen werden 17000 t, und zwar 10000 t aus den Häfen und 6000 t aus Posen berrilhrend. Von 45800 t Kartoffeln erhalten die Häfen 13600 t, Posen 17000 t, Brandenburg und Berlin 10300 t; Posen liefert aber 10000 t mehr zurück als es empfängt.

Von den 37800 ausgeführten Pferden kommen nach Berlin 12000, nach Pommern 5400, nach Posen 4100; der Rest verteilt sich auf alle übrigen Bezirke. Ein nennenswerter Import findet nur von den Häfen mit 1800 Stück statt. An Rindvieh werden 263500 Stück verladen, davon gehen 95000 nach Berlin, 36000 nach den ost- und westpreussischen Häfen, 33000 nach Brandenburg und 30000 nach Posen. Eine Einfuhr findet kaum statt. Von den 179000 Schafen, die zur Versendung gelangen, haben 100000 Berlin, je 21000 die ost- und westpreussischen Häfen nnd den Regierungsbezirk Magdeburg und Anhalt als Bestimmungsort. 860000 Schweine werden versendet, davon 392000 nach Berlin, je 80000 90000 nach dem Königreich Sachsen, den ost- und westpreussischen Häfen und der Provinz Brandenburg. Von den 4083000 Stück Geflügel kommen auf Berlin und Brandenburg 3200000 und auf Pommern 365000. Annähernd ebensoviel Geflügel, wie insgesamt ausgeführt wird, wird aus Russland bezogen.

Der pommersche Weizen, von dem 14000 t ausgefübrt werden, geht fast ausschliesslich nach Stettin zur Verschiffung. Von den in Pommern eingeführten 20000 t kommen 8000 t aus Brandenburg und 5700 t aus den Provinzialhäfen. Dasselbe Ziel haben 33000 t Roggen von der GeBamtausfuhr von 36500 t. Ein- geführt werden an Roggen 6300 t von Ost- und Westpreussen und je 3 4000 t von Brandenburg, Posen und den pommerschen Häfen. Vom Hafer (29300 t) findet die reichliche Hälfte in Stettin (16000 t), ausserdem 11000 t in Brandenburg Absatz. Fast die gesamte Gerste (12700 t) wird nach Stettin verfrachtet, von wo ca. 4000 t zurückkommen. Je 1jl der exportierten Kartoffeln (88000 t) gelangen nach den Provinzialhäfen, nach Brandenburg und nach Berlin. Die Hälfte des Mehles und der Mühlenfabrikate (17600 t) wird nach Stettin verfrachtet, von wo aber 6000 t zurüokgegeben werden; je 3500 t gehen nach Berlin und Brandenburg. Die Hälfte der ausgeführten 2000 t Wolle kommen auf den Berliner Markt. Die gesamte Produktion an Zucker wird nach den Hafenorten versendet. An Pferden und Rindvieh nnd auch Geflügel wird mehr ein- als ausgeführt. Die Pferde (6800 Stück) gehen in der Hauptsache nach Brandenburg und Berlin. Bezogen werden sie aus OBtpreussen (5800 Stück); eben dasselbe Verhältnis besteht beim Rindvieh. Hingegen ist die Schafausfuhr mit 134000 Stück gegenüber der Einfuhr von 14600 Stück sehr beträchtlich. Hauptabsatzgebiete sind Berlin (83000), die pommerschen Häfen (21000), der Regierungsbezirk Magdeburg nnd Anhalt (10000). Ebenso werden von den Schweinen 5 mal so viel verladen (500000) als entladen;

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rinn Verkehrswesen.

197

362000 von ihnen gehen nach Berlin, 42000 naoh dem Königreich Sachsen and 37000 nach den Provinzialhäfen. Der Bezug an Geflügel, 413000 Stück, rührt in der Hauptsache von Ostpreussen (365000) her; man ersieht daraus, welche Unmenge Geflügel in Pommern Belbst gemästet wird, um dann als Gänsebrust usw. versendet zu werden.

Schleswig-Holstein mit dem Fürstentum Lübeck (mit Ausschluss der Häfen) verschickt nur 13000 t Weizen, die zur Hälfte nach den Häfen Rostock bis Flensburg, zu je 1/4 nach den Elbhäfen, nach der Provinz Hannover und dem Grossherzogtum Oldenburg bestimmt sind. An Roggen wird noch einmal soviel ein- als ausgefübrt (6000 t), der in der Hauptsache aus den genannten Häfen kommt. Die Haferein- und -ausfuhr hebt sich mit ungefähr 6000 t auf. Hin- gegen wird Gerste in beträchtlicher Menge (38000 t) mehr eingeführt, die wiederum aus den Hafenorten stammt und zumeist wohl zu Futterzwecken verwandt wird. Auch an Mehl ist die Einfuhr (25000 t) doppelt so hoch als die Ausfuhr. Bezogen wird es aus den Häfen und aus der Provinz Hannover und Oldenburg. Die be- deutende Pferdeausfuhr (19500) bat ihren Bestimmungsort, ausser in den Häfen, in Hannover, Oldenburg, im Königreich Sachsen, der Provinz Brandenburg und dem Regierungsbezirk Merseburg und Thüringen. Aus Dänemark werden über 7000 Pferde bezogen. Am hervorragendsten ist neben der Schweineversendung die von Rindvieh (147000), das seinen Absatz zur Hälfte in den Häfen, mit 17000 8tück im Ruhrrevier (Rheinprovinz) und mit 15000 Stück in Berlin findet. Von den 83000 Schafen kommen 46000 in die Häfen und 31000 nach Berlin. Fast eine halbe Million Schweine gehen zur Hälfte nach den Häfen, die andere Hälfte verteilt sich auf das Ruhrrevier (Rheinprovinz) (73000), Königreich 8achsen (25000), die Rheinprovinz links des Rheins (20000). Beim Geflügel tritt dieselbe Erscheinung auf wie in Pommern. Während die Ausfuhr verschwindend gering ist, ist die Einfuhr (104000 Stück) beträchtlich. An ihr sind beteiligt Branden- burg, die Hafenbezirke und OstpreusBen.

Der nächste Verkebrsbezirk umfasst die Provinz Hannover und den Kreis Rinteln des Regierungsbezirks Kassel, sowie das Herzogtum Braunscbweig und das Grossherzogtum Oldenburg (mit Ausschluss der Häfen), das Fürstentum Schaumburg-Lippe und von dem Fürstentum Waldeck den Kreis Pyrmont. Er versendet 22000 t Weizen, die nach dem Regierungsbezirk Magdeburg, Anhalt und der Provinz Westfalen gehen, und empfängt 32000 t, die zur Hälfte aus dem Regierungsbezirk Magdeburg und Anhalt kommen. Roggen wird fast nur impor- tiert (81000 t). Hauptlieferant dafür ist die Provinz Sachsen (62000 t). In ganz bemerkenswertem Mafse wird Gerste (224000 t), die io der Hauptsache für die ausgedehnte Schweinemast Verwendung findet, aus den Häfen und dem Regierungs- bezirk Magdeburg und Anhalt eingeführt. Sehr beträchtlich ist in diesem Bezirke die Meblausfuhr (128000 t), deren Absatz sich fast über das ganze Deutschland, mit Ausnahme des Ostens, erstreckt. Die bedeutende Einfuhr von Getreide und die hohe Ausfuhr von MUhlenfabrikaten deuten auf eine sehr entwickelte M Uhlen- industrie hin.

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Du Verkehrswesen.

Bei den Pferden hebt sieh Ein- und Ausfuhr (20000 8tück) auf. Beim Rind- vieh Bteht einem Versand von 285000 eine Einfuhr von 77000 Stück gegenüber. Hauptabsatzgebiete sind, neben den Elb- und Weserbäfen, das gesamte Rnhrrevier, Hessen-Naasau und die Provinz Sachsen. Schafe worden 60000 Stück mehr ver- schickt als empfangen (36000 Stück). Sie gehen in der Hauptsache auch wieder nach den Häfen und der Rheinprovinz links des Rheine. Ausserordentlich hoch ist die Zahl der verladenen Schweine (1861 000). Abnehmer dafür ist das Ruhr- revier (641000), die Provinz Sachsen (344000), die Elb- und Weserhäfen (1 19000) und die Rheinprovinz links des Rheins (135000). An Geflügel empfängt der Ver- kehrsbezirk 12 mal soviel als er verschickt (60000 Stück).

Posen ist ausser der Provinz Sachsen das Hauptexportgebiet für Brotgetreide, besonders für Roggen, entsprechend seinem vorwiegend leichten Boden. Die Weizen- ausfuhr (17400 t) geht zu 1/8 nach Brandenburg (5200 t), dann nach Ost- und Westpreussen (4500 t) und nach den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz (2600 t); die Roggenausfuhr (161000 t) nach Schlesien (69400 t), nach den ost- und westpreussischen Häfen (37500 t), nach dem Königreich Sachsen (22200 t) und nach Ost- und Westpreussen (11700 t). Auch für den Haferüberschuss (25600 t) und für die Gerste (51200 t) bildet Schlesien das Hauptabsatzgebiet, in zweiter Linie steht dann Berlin und Brandenburg. Dasselbe Verhältnis waltet bei Mehl und Mühlenfabrikaten (74000 t) ob; 20000 t empfängt es, und zwar zur Hälfte aus Ost- und Westpreussen. Obengenannte Bezirke sind auch die Märkte für die Kartoffeln (176000 t). Die erzeugte Wolle (1500 t) nehmen Brandenburg und Berlin, Schlesien und Hessen-Nassau auf. 7200, die Hälfte aller zum Versand kommenden Pferde, gelangen nach Brandenburg und Berlin; 4100 liefert Ost- und Westpreussen. Der Rindviehexport (131000 Stück) richtet sich nach Berlin (64800 Stück) und Schlesien (24000 Stück); Ostpreussen liefert dafür 30400 Stück. Für Schafo (97000 Stück) ist Berlin (75000 Stück) der Absatzmarkt, für Schweine (474000 Stück) Schlesien (217000 Stück) und Berlin (145000 Stück). In beiden Viehgattungen deckt Ost- und Westpreussen zum grössten Teil den nicht hohen Einfuhrbedarf (16000 Schafe und 20000 Schweine). Der Geflügelversand nähert sich mit 2780000 Stück dem Ost- und Westpreussens. Die besten Abnehmer dafür sind Berlin, Brandenburg und das Königreich Sachsen; eine geringe Einfuhr (36000 Stück) findet in der Hauptsache von OBt- und Westpreussen statt.

Schlesien ist in 3 Verkehrsbezirke geteilt: 1. den Regierungsbezirk Oppeln, 2. die Stadt Breslau und 3. den Regierungsbezirk Breslau (ausschl. Stadt Breslau) und den Regierungsbezirk Liegnitz. Die Provinz ist trotz ihrer dichten industriellen Bevölkerung in der Lage, mancherlei landwirtschaftliche Produkte noch an andere Bezirke abzugeben. So z. B. werden bei Weizen 8000 t mehr verschickt als er- halten (6400 t), besonders nach Brandenburg (4800 t), Posen (4100 t), dem König- reich Sachsen (3500 t). Roggen wird freilich tomal soviel importiert (75000 t) als exportiert (7600 t); Hauptlieferant dafür ist Posen mit ungefähr 70000 t. An Hafer wird nur wenig mehr aus- als eingeführt (17000 t gegen 15200 t). An Gerste werden 9500 t nach ausserhalb der Provinz gelegenen Distrikten verladen und 3100 t entladen, die aus anderen Bezirken stammen, besonders aus dem Königreich

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Da* Verkehrswesen.

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Sachsen und von Berlin. Mehl und Mühlenfabrikate gelangen jooo t mehr in die Provinz (43 700 t) als Weggehen (44 700 t). Die Hauptmenge wird nach dem Königreich Sachsen verfrachtet (16800 t), dann auch nach Bayern (6500 t) und nach Brandenburg einschl. Berlin (5800 t), die Einfuhr geschieht aus dem be- nachbarten Posen (30000 t). Den Bedarf an Pferden deckt die Provinz annähernd selbst. Bindvieh wird 70 °/0 mehr verladen als entladen, 97000 gegenüber 58500 Stück. Absatzgebiete sind das Königreich Sachsen (46000), Berlin und Branden- burg (13500), Hessen-Kassau (1900) und die Rheinprovinz links des RheinB (1200), sowie Posen (4600). Dafür liefert Posen 24400, Ostpreussen 8000, Brandenburg 4200, der Regierungsbezirk Merseburg und Thüringen 1300 und die Emshäfen 1100 Stück zurück. Schafe werden mehr bezogen als geliefert, 20200 gegenüber 15600; hier steht Obenfalls Posen als Lieferant an erster Stelle (8800); es folgt nooh die Provinz Sachsen (3400), Brandenburg und Berlin (2800); auch Ost- und Westpreussen liefern 1100 Stück. Die Ausfuhr wird von Brandenburg einschl. Berlin (9300 Stück) und vom Königreich Sachsen (4000 Stück) aufgenommen. Ganz beträchtlich ist der Bezug von 8chweinen (289000 Stück), deren weitaus grösster Teil (208000) wiederum von Posen kommt. Aber auch das entfernte Hannover und Oldenburg werden noch zur Deckung des Bedarfes mit 25000 Stück herangezogen. Die Ausfuhr an Schweinen beläuft sich auf 51000 Stück, von denen 39300 Stück an das Königreich Sachsen und 6300 an Brandenburg einschl. Berlin abgegeben werden. Die Geflügelausfuhr ist 3% mal so gross als die Einfuhr, 421000 8tück gegenüber 1 21 000 Stück. Sie geht besonders nach Berlin und dem Königreich Sachsen. Fast die gesamte Einfuhr kommt aus Posen.

Brandenburg führt 3 mal soviel Brotgetreide ein wie aus. Von den 132000 t ausgeführten Brotgetreides, wovon Uber */, Roggen sind, finden 46000 t ihren Absatz in Berlin, 12000 t in Pommern und 14000 t in den pommerschen Häfen. Bei Hafer gleicht sich Ein- und Ausfuhr annähernd aus. Bei Gerste überwiegt die Ausfuhr (31900 t) bedeutend die Einfuhr (19800 t); abgesetzt wird sie nach Berlin (18000 t), nach den pommersoben Häfen (7000 t), nach der Provinz Sachsen (2700 t) und nach der Provinz Pommern (2000 t), bezogen aus Berlin (10500 t) und aus Posen (5100 t). An Mehl und Mühlenfabrikaten, von denen 74000 t ex- portiert werden, kommt die Hälfte ebenfalls nach Berlin, der Rest nach dem Königreich und der Provinz Sachsen und nach Hannover und Oldenburg. Die Einfuhr in diesem Artikel beträgt 38000 t, die von Berlin (12000 t), aus Nieder- schlesien (5800 t) und Mecklenburg (4500 t) eintreffen. Der Spiritushandel ist sehr bedeutend; die Ausfuhr Btellt sich auf 45000 t, die sich verteilen auf Berlin mit 20000 t, die Provinz 8achsen mit 8000 t, und die pommerschen Häfen mit 4000 t. Von dem importierten Spiritus (17000 t) stammen 9000 t aus Posen, 2700 t aus Berlin. Die Hälfte der Pferdeausfuhr (14000 Stück) wird nach Berlin verfrachtet. Von den 23000 Stück eingeführten Pferden stammen je 3 4000 aus Berlin, Posen, Pommern und Ostpreussen. Die Rindviehausfubr (15000 Stück) ist um 5o°,0 höher als die Einfuhr. Auch von dieser Viehgattung findet die Hälfte ihren Absatz in Berlin, ein weiteres Viertel im Königreich und der Provinz Sachsen. Der Bezug erfolgt aus Ost- und Westpreussen mit 33000 Stück, aus Pommern und Mecklen-

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Pa» Verkehrswesen.

barg mit je 15000 Stüek. Die Sohafe (j 12000) werden fast alle, von den Schweinen (250000) die Hälfte auf den Berliner Markt gebracht; der Rest geht wieder nach dem Königreich und der Provinz Sachsen. Die Einfuhr (309000) ge- schieht von der Provinz Posen (80000), Berlin (77000), Ost- und Westpreussen (75000), Hannover und Oldenburg (39000). Absatzgebiete fiir das Geflügel (480000 Stück) sind in erster Linie das Königreich und die Provinz Sachsen, dann Hannover und Oldenburg, auch Berlin und Schleswig-Holstein. Die Einfuhr an Geflügel ist sehr stark; Ost- und Westpreussen liefern 1300000, Posen 484000 Stück.

Die Provinz Sachsen, Anhalt und Thüringen umfassen 2 Verkehrs- bezirke: 1. den Regierungsbezirk Magdeburg und das Herzogtum Anhalt, 2. die Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt, den Kreis Schmalkalden des Regierungs- bezirks Kassel und die thüringischen Staaten. Sie bilden das Hauptausfuhrgebiet für Weizen. Der Export erreicht die Höhe von 97000 t, denen nur 14000 t Einfuhr gegenüberstehen. Die hauptsächlichsten Abnehmer für Weizen und alle übrigen Erzeugnisse sind für den nördlichen Teil dieses Bezirkes Hannover und Oldenburg, für den südlichen das Königreich Sachsen und zu einem geringen Teile Süddeutseh- land. Vom Weizen erhält das genannte Königreich 44000 t, je 16000 t gelangen nach Hannover und Oldenburg und nach Suddeutschland. Die bei weitem geringere Roggenausfuhr sucht wiederum aus den nördlichen Teilen Hannover und Olden- burg, aus den südlichen Teilen das Königreich Sachsen auf. Die Haferausfuhr beträgt 20000 t, von denen das Königreich Sachsen 10600 t und Hannover und Oldenburg 7100 t erhalten; die Einfuhr beläuft sich auf 9400 t. Sehr bedeutend ist, entsprechend den günstigen Boden- und Klimaverhältnissen und der alten Kultur des Bodens, der Gersteexport mit 95000 t, denen nur ein Import von 15000 t gegenübcrsteht; Abnehmer dafür sind Hannover und Oldenburg mit 54000 t, das Königreich Sachsen mit 16000 t und Bayern mit 4300 t, allerdings liefert letzteres annähernd dieselbe Menge zurück. Pferde werden, in Anbetracht des grossen Be- darfes der hochentwickelten Industrie und der intensiven Landwirtschaft und in Berücksichtigung der bisher ungünstigen Aufzuchtsbedingungen verhältnismässig wenig (12700) eingeführt; 3000 davon kommen aus Hannover und Oldenburg, 2300 aus den Elbbäfen und 1400 aus der Rheinprovinz links des Rheins. Bei dem Rindvieh gleicht sich ebenfalls Ein- und Ausfuhr fast bub, 140000 gegen 126000. Die Verladung geschieht wieder in erster Linie nach dem Königreich Sachsen, dann aber auch nach Hannover und Oldenburg, nach Brandenburg und Posen mit je Uber 4000 Stück; dafür gibt Brandenburg irooo, Hannover und Oldenburg 17000 Stück zurück. Die Haupteinfuhr erfolgt aber von Bayern sub mit Uber 47 000 Stück, die hauptsächlich wohl dazu dienen, den hohen Zugochsenbedarf der grossen Zuckerrübenwirtschaften zu decken. Schafo worden weit mehr exportiert als importiert, 225000 gegen 150000 Stück. 106000 Stück davon gelangen nach dem Königreich Sachsen, 55000 nach Berlin, je 8 9000 nach der Rheinprovinz links des Rheins, Hannover und Oldenburg. Lieferanten sind Mecklenburg und Brandenburg, einschliesslich Berlins. Einer Verladung von 170000 Schweinen Bteht eine Entladung von 569000 gegenüber. Bestimmungsort für diese Viehgattung ist in erster Linie wiederum das Königreich Sachsen (107000), Berlin (18000) und

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Hessen-Nassau (ioooo). Bezugsquellen sind Hannover und Oldenburg mit 344000 Stück und Westfalen mit 69000 Stück. Geflügel wird zwar mehr empfangen (339000 Stück) als abgesandt (77000 Stück), aber im Verhältnis zu den anderen Verkebrsbezirken ist der Import nur gering. Verschickt werden nach dem König- reich Saohsen 30000 Stück und bemerkenswerter Weise nach dem ElsasB ioooo. Lieferanten sind Brandenburg und Berlin mit 125000, Ostprenssen mit 34000 Stück, ebensoviel liefert Posen.

Die Provinz HesBen-Nassau (mit Ausschluss der Kreise Rinteln nnd Schmalkalden) ist mit dem Kreise Wetzlar und der Grosaherzoglich Hessichen Provinz Oberhessen zu einem Verkehrsbezirk vereinigt. Der gesamte landwirt- schaftliche Güteraustausch vollzieht sich ausschliesslich mit Süddeutschland. Es werden 20000 t Weizen mehr aus- als eingeführt (37000 t gegenüber 16000 t) und 7000 t Roggen mehr ein als aus (13000 t gegenüber 6000 t). Diese günstigen Zahlen lassen auf die gute Bodenbeschaffenheit der Provinz schliessen. Der Hafer- export beträgt ioooo t, der Import 8000 t; an Gerste werden 3000 t ausgeführt und 26000 t eingeführt, die zur Hälfte aus dem Grossherzogtum Hessen, weitere 4000 t aus Bayern und 3700 t ans der Provinz Sachsen stammen. Die beträcht- liche Einfuhr von Mehl und Mühlenfabrikaten (48000 t) stammt zu einem Drittel ans den Emshäfen, zu den übrigen zwei Dritteln aus der Provinz Sachsen und aus Süddeutschland. Der Spiritusbedarf wird ebenfalls aus der Provinz Sachsen gedeckt. Bezugsquellen für den geringen Pferdebedarf Bind Hannover, das Rhein- land nnd Westfalen. Rindvieh liefern Bayern, Hannover, Westfalen und die Rhein- provinz. Schafe werden fast alle nach dem Rheinland und Westfalen verschickt. Das Bemerkenswerte ist, dass such bei den Schweinen die Ausfuhr überwiegt; zwei Drittel davon gehen nach dem Grossherzogtum Hessen. Die Einfuhr rührt aus Hannover und Oldenburg, dem Rheinland und Westfalen, von der Provinz Sachsen und von Bayern her. 307000 Stück Geflügel werden zum grössten Teile aus dem Grossherzogtum Hessen (214000), aus Bayern, der Rheinprovinz, Branden- burg nnd Hannover bezogen.

Die folgenden, in der Statistik getrennten Verkehrabezirke, bestehend aus dem Ruhrrevier (Westfalen), Ruhrrevier (Rheinprovinz), Rheinprovinz rechts und links des Rheins, Westfalen, Lippe und Saarrevier, sind hier wegen ihres einheitlichen, überwiegend industriellen Charakters vereinigt. Trotz des Hervortretens der Industrie ist die Einfuhr an landwirtschaftlichen Artikeln unbedeutend, da der bäuerliche Besitz dieBer Gegenden so viel erzeugt, dass der Hauptbedarf gedeckt werden kann. Der Import findet in erster Linie von den Rheinhäfen aus statt und dürfte wohl meist aus ausländischem Getreide bestehen. Der Bedarf innerhalb dieses ausgedehnten Bezirks ist naturgemäss sehr verschieden. So führt der links des Rheins gelegene Teil der Rheinprovinz Roggen mehr aus wie ein. Von Vieh werden nur Rindvieh und Schwoine in beträchtlicher Zahl importiert. Der Grund dafür wird darin liegen, dass Westfalen und die Rhein- provinz links des Rheins den Bedarf davon annähernd decken. Der Hauptteil der Rindvieheinfuhr kommt auf Hannover, am Rest Bind fast alle deutschen Bezirke beteiligt.

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Der gesamte geschilderte Verkehr charakterisiert sich dadurch, dass jeder einzelne Verkehrsbezirk seine bestimmten Bezugs- und Absatzgebiete hat. Einzelne hervorragende Zuchtbezirke, wie z. B. Ostpreussen, Hannover und Oldenburg, Schleswig-Holstein, liefern zwar ihr Vieh nach allen Gegenden, aber speziell ffir Ostpreussen steht doch Berlin und Brandenburg als Abnehmer an erster Stelle. Ebenso versorgt Posen Brandenburg und Berlio, zum Teil gibt es aber auch seine Produkte an Schlesien und Sachsen ab. Schlesien hat als Hauptabnehmer das Königreich Sachsen, Brandenburg und Berlin. Die Provinz Sachsen setzt ihren Überfluss nach dem Königreich Sachsen, nach Hannover und Oldenburg, Brandenburg, Berlin und Bayern ab, den Bedarf von Schweinen bezieht sie von Hannover. Die Provinz Hessen-NasBau gibt ihren Überschuss in der Haupt- sache nur an das Grossherzogtum Hessen und an Bayern ab und bezieht ihren Bedarf von diesen beiden Staaten. Rheinland uod Westfalen versorgen sich aus den Rheinhäfen mit ausländischem Getreide. Das notwendige Vieh wird von Hannover bezogen.

Ein regelmässiger Bezug findet auch seitens der Grenzprovinzen vom Aus- lande statt; bisweilen ist er annähernd ebenso gross wie der Absatz dieser Provinzen in den betreffenden Artikeln nach den Binnenbezirken. Getreide spielt dabei eine weniger wichtige Rolle, da es mehr die Wasserwege aufsucht, hingegen werden Hiilsenfrlichte, Futtermittel und Vieh, insbesondere Geflügel in bedeutendem Umfange auf den Eisenbahnen verfrachtet.

Ost- und Westpreussen empfangen von Russland mit der Eisenbahn 3500 t an Hirse, Buchweizen und HUlsenfrüchten, 143000 t Kleie, 3679000 Stück Geflügel. In die Hafenbezirke dieser Provinzen kommen von demselben Lande 40400 t Weizen, 18800 t Roggen, 79600 t Hafer, 39200 t Gerste, 76300 t Hirse, Buchweizen und Hülsenfrüchte, 121700 t Kleie und 30400 t roher Zucker. Aus Galizieo stammen 9000 t Kleie.

Die Elbhäfen beziehen 6100 t Hülsenfrüchte usw. aus Galizien und Geflügel aus Ungarn (51000), aus Österreich (6700) und aus Holland (13000 Stück). Hannover liefert nach Holland 25000 Schafe und empfängt von Ungarn 80000 Stück Geflügel.

Posen deckt seine Minderproduktion an Kleie aus Russland (27400 t) und aus Galizien (8100 t). Der Regierungsbezirk Oppeln erhält Weizen aus Galizien (7300 t) und Ungarn (3900 t), Roggen aus Russland (4800 t) und Galizien (4200 t), Gerste aus Österreich-Ungarn (14800 t), Hülsenfruohte aus Russland (4700 t) und Galizien (5300 t), Kartoffeln aus Österreich-Ungarn (6900 t) und Galizien (4000 t), Mehl und Mühlenfabrikate aus Österreich-Ungarn (6800 t), Kleie aus Russland (25400 t) und Österreich- Ungarn (22500 t), Rinder ebenfalls aus Österreich-Ungarn (12800 8tück), Schweine aus Russland (66400 Stück), Geflügel aus Galizieo (250900 Stück), aus Russland (53900 Stück) und aus Ungarn (35300 Stück). Die Stadt Breslau ist der Bestimmungsort von 5600 t Kleie aus Russland und 2900 t aus Galizien; 10 100 Stück Geflügel stammen auch uus letztgenanntem Lande. Die Regierungsbezirke Breslau und Liegnitz beziehen an Kleie 18500 t aus Russland, 16800 t aus Galizien, 15600 t aus Österreich-Ungarn, an Geflügel 13900 Stück aus Österreich-Uugarn und 8800 Stück aus Galizien.

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Berlin empfangt 3800 1 Kartoffeln an» Österreich-Ungarn und vom Auslande ins- gesamt 1 802000 Stück Geflügel, das zum grössten Teil Galizien liefert (1 1 i"oooStück), weiter sind beteiligt Ungarn mit 560000, Russland mit 74000, Holland mit 28000 und Serbien mit 20000 Stück. Brandenburg bekommt 5200 t Kleie aus Russland und an Geflügel aus Ungarn 31200, aus Österreich 8700 und aus Galizien 21700 Stück. Die Provinz Sachsen verladet nach Holland 9400 t Kartoffeln und 18900 Schafe; sie bezieht aus Österreich-Ungarn 5000 und aus Galizien 3600 Stück Geflügel. Hessen-NasBau erhält 15500 Rinder aus Österreich-Ungarn und 198000 Stück Geflügel aus Uogarn und Böhmen. Westfalen und die Rheinprovinz liefern 11500 t Roggen und 11500 Stück Geflügel an Holland und 2700 Schafe an Belgien; sie beziehen 25000 t Kleie und 2400 t Hülsenfrüchte aus Holland, an Kartoffeln kommen 10000 t aus Holland, 8700 t aus Österreich, 6000 t aus Belgien, an Pferden 13200 aus Belgien, au Schweinen 20300 aus Luxemburg.

B. Die Wasserstraasen.

Unter Wasserstrassen sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gewässer zu verstehen. Während Landstrassen und Kleinbahnen in erster Linie teils dem lokalen, teils dem Kleinverkehr dienen, herrscht auf den natürlichen und künst- lichen Wasserstrassen der Grossverkebr vor, weil die Möglichkeit einer rentablen Beförderung an den Transport grosser Mengen geknüpft ist. Abgesehen von einigen bestimmten Güterarten, wie z. B. Ziegeln, ist die Konkurrenz von kleineren Schiffen auf WasserBtrassen, die grössere Schiffe zulassen, sehr erschwert. Auch ein ausgedehnter Stückgutsverkebr oder Teilladungen sind nur mit grösseren Kosten durchzuführeu, weil bei ihnen der Laderaum des Schiffes nicht genügend aus- genutzt und die Fahrt in zu viel kleine Teile zerlegt ist. Dazu kommt, dass nur im Grosshandel eine genügende Verzinsung der kostspieligen Verlade- und Ent- ladevorrichtungen möglich ist; auch erhöht die durch Laden und Löschen ver- ursachte Liegezeit bei grossen Schiffen die Unkosten derart, dass eine Beförderung im Nahverkehr vielfach als unlohnend angesehen werden muss. Infolgedessen sind an dem Transport auf den Wasserstrassen nur wenige Landwirte direkt be- teiligt, da bloss eine sehr geringe Zahl in der Lage ist, 300 500 t Kohlen oder Dünger auf einmal zu beziehen, oder eine ebenso grosse Menge Getreide mit einer Ladung nach einem Bestimmungsorte zu verfrachten.

Die Bedeutung der Wasserstrassen für die Landwirtschaft als wichtigstes Meliorationsmittel muss hier ausser Betracht bleiben, obwohl sie weit grösser ist, wie die als Verkehrsmittel. Der Hauptvorzug der Wasserstrassen beruht in der Fähigkeit, den Massentransport auf die billigste Weise zu ermöglichen. Es können auf ihnen durch die Grosshändler eine erhebliche Zahl landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Bedarfsartikel mit geringeren Kosten verfrachtet werden als auf den Eisenbahnen. Dadurch sind alle Vorteile und Nachteile die, wie früher aus- geführt, mit einer VerkebrsverbeBserung für die Landwirte verbunden sind, auch bei ihnen vorhanden, und gerade bei ihnen besonders scharf hervortretend infolge der Geringfügigkeit der Transportkosten im Verhältnis zum Wert der beförderten Güter. Die Billigkeit des Wassertransportes ist in dem geringen Reibungs-

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widerstand begründet, so zieht dasselbe Pferd mit i m Geschwindigkeit in der Sekunde auf horizontaler Chaussee 1,6, auf dem Schienenstrang 15, auf dem Wasser 60 100 t; dann auch in dem geringen Eigengewicht des Schilfs, das nur 25 °/0 bis 33% der Last, die tragen kann, ausmacbt; weiter in den niedrigen Anschaffungs- kosten für das Schiff auf die Tonne Laderaum.

Die Wasserstrassen sind mithin besonders bedeutungsvoll für allen Verkehr, der billig sein muss. Aber auch bei hochwertigen Gütern, bei denen es nicht auf Schnelligkeit und Pünktlichkeit der Beförderung ankommt, ist besonders in letzter Zeit eine grössere Inanspruchnahme des Wasserweges zu beobachten.

In Bd. III, S. 239 ff. sind bereits die Vorzüge und Nachteile, die der Wasser- verkehr gegenüber dem Eisenbahnverkehr hat, hinreichend gewürdigt. Neben der Billigkeit der Frachten besteht der Hauptvorzug der Wasserstrassen in der leichten Möglichkeit, überall rasch zu verladen. Die Nachteile sind begründet in der Lang- samkeit der Beförderung, in dem doppelten Umladen, sobald der Abgangsort und Bestimmungsort nicht in der Nähe der Wasserstrasse liegen, in der Unsicherheit der Beförderung, die vielfach von der Witterung abhängig ist. 80 wird in trockenen Jahren ein grosser Teil unserer Flüsse für beladene Kähne unbefahrbar, dasselbe ist bei Überschwemmungen der Fall, ausserdem wird durch Frost die Schiffahrt für einen Teil des Jahres vollkommen verhindert. Durch diesen letzten UmBtand allein wird der nutzbare Wert der Wasserstrassen in um so höherem Grade ein- geschränkt, je weiter sie nach Osten liegen; so kann die Schiffahrt in Masuren nur zio 230 Tage, in Oberschlesien, Posen und Westpreussen 230 240 Tage, zwischen Oder und Elbe und auf der Elbe Belbst 260—320 Tage, im Westen der Elbe 288 330 Tage im Jahre betrieben werden, so dasB also der Wert der preussischen Wasserstrassen im Osten ungefähr 30 % geringer ist als im Westen.

Der grösste Nachteil der Wasserstrassen beruht darin, dasB sie bei weitem nicht eine so grosse Verzweigung zulassen, wie die Eisenbahnen. Sie sind ihrer Natur nach ungleichmässig auf das Land verteilt und ihrer Entwicklung sind unabänderliche, natürliche Grenzen gezogen. So z. B. müssen gebirgige Gegenden wegen der übergroBsen Schwierigkeiten und AnlagekoBten fast ganz auf schiffbare Wasserstrassen und auf einen wirksamen Ausbau derselben durch Kanäle verzichten. In wasserarmen Gegenden aber setzt meist die Wasserbeschaffung dem Ausbau des Wasserstrassennetzes ein Ziel.

Die Eisenbahnen werden deshalb für viele Gegenden immer das Monopol als Verkehrsmittel behalten. Für die Bezirke, wo WasserBtrassen bestehen oder an- gelegt werden und ihnen parallel Eisenbahnlinien gehen nur in solchen Fällen kann von einem Wettbewerb zwischen beiden die Rede sein bilden die Wasser- strassen eine erwünschte Ergänzung der Verkehrsmittel. Es wird zwischen ihnen nur eine beschränkte Konkurrenz bestehen, und eine Arbeitsteilung wird stattfinden nach Mafsgabe dos bei jedem einzelnen Artikel und des zu bestimmten Zeiten in Betracht kommenden Bedürfnisses.

Hinsichtlich der Bedeutung des Massengüterverkehrs auf den Eisen- bahnen und Wasserstrassen ist von Todt für das Jahr 1884 nachgewiesen,

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Das Verkehrswesen

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dass auf Kohlen, Holz, Steine, Getreide, einschliesslich Kartoffeln bei den deutschen Wasserstrassen 67,6 °/0, bei Eisenbahnen 68 °/0, unter Hinzuziehung von Erzen, EiBen, Petroleum, Erden, Zocker 83,3 °/0 resp. 84,7 °/0 der Gesamtbeförderung entfallen, wie folgende Tabelle1) zeigt:

Tausend Tonnen Wasser- | Eisen- strassen- j bahn- Beftirderung

Eh entfallen von der Gesamtbeförderung (126 Mill. Tonnen) auf die

Wasser- Eigen- st rassen- bahn* Beförderung

0/ 1 0/

70 <0

Zu-

sammen

0/

0

!

2

.1

4

5

6

1. Steinkohlen, Braunkohlen und Koks

5 So«

51 888

4/35

41, x8

45,53

z. Holz

3*65

6 220

2.59

♦>»3

7,53

3. Steine

2Z55

8 tot

1/79

6,«

8,32 j

4. Getreide, Hülsenfrüchte, Öl- saaten, Kartoffeln ....

1 993

6 704

1,5«

5,3*

6,90 j

5. Erze

412

4 376

0,3a

3.«

3,79

6. Eisen, roh und verarbeitet, sonstige rohe und verarbeitete Metalle

635

7058

0,50

5>

6,10

7. Petroleum, Öle, Fette . . .

381

700

0,30

0,55

0,85

8. Zement, Kalk, Erden . . .

1 065

4085

0,84

3,*4

4,08

9. Zucker, Sirup, Melasse . . .

597

1 537

0,47

I,JJ

1,68

Zusammen

16 110

90 669

12,74

7',»J

84, *7

83,3 °/0 1 = 84,;°/0 der

Wasser- Eisen- strassen- j bahn- Befiirderntig

|

Van der Borght*) hat eine entsprechende Zusammenstellung für die Eisen- bahnen im preussischen Rheingebiete und für den deutschen Teil des Rheines von 1886/87 bis 1890/91 gemacht. Sie ergaben, dass von dem Gesamtverkebre des RheinB über 70 °/0 und der Eisenbahnen im preussischen Rheingebiete über 60 °/0 in Steinkohlen bestehen, und dass die Schwergüter (Kohlen, Steine, rohes nnd ver- arbeitetes Eisen, Eisenerz, Erde, Holz, Kalk und Zement)

‘) Zitiert in F. Ulrich, Staffeltarife und Wasserstrassen. Berlin 1894, S. 80.

*) Das Verkehrswesen, Leipzig 1894, S. »38.

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Das Verkehrswesen.

beim Rhein bei den genannten Eisenbahnen

1886/87 88,83 °/o 89,67 °/0

»887/88 88,51 90,19

1888/89 88,42 90,44

»889/90 87,49 89,73

1890/91 86,94 88,96

des resp. Gesamtverkehres ausmachen. „Trotzdem hier also eine sehr leistungs- fähige Wasserstrasse in Frage steht, ist doch der Schwergüterverkebr für die Eisen- bahn relativ noch etwas stärker, als hei der WosserBtrasse. Allerdings ist bei den Eisenbahnen dieser Anteil geringer geworden, aber bei der Wasserstrasse ist er ebenfalls gesunken, und zwar noch stärker, so dass hier wohl allgemeine Gründe mitgesprochen haben. Übrigens zeigen diese Zahlen, dass in der Tat für beide Verkehrswege sowohl die Massengüter, als auch andere Güter in Betracht kommen, und dass die Grundlage dos Verkehres auch bei den Eisenbahnen nicht die hoch- wertigen, sondern die geringwertigen Massenartikel sind, wenn auch die ver- schiedenen lokalen Verhältnisse dabei manche Abweichungen bedingen.11

Die Unterscheidung der Wasserstrassen in natürliche und künstliche ist zwar von vornherein gegeben; immerhin sind die Unterschiede insofern verwischt, als auch für die Flussläufe erhebliche Korrektionen und Aufwendungen stattgefundeu haben und sie erst dadurch befähigt sind den gegenwärtigen Verkehr zu bewältigen. Schon die Flössbarkeit erfordert das Entfernen gewisser Hindernisse im Stromlaufe, wie z B. das Beseitigen von Sandbänken, Klippen, Felsblöcken, Strauchwerk, wilden Inseln; die Schiffbarkeit macht ausserdem noch nötig das Beseitigen zu scharfer Krümmungen, Verbauung zu grosser Tiefen, Verbreiterungen und Verengerungen des Flusslaufes durch Einbauten behufs Erzielung eines regelmässigen möglichst unverändert bleibenden Strombettes. Ausserdem ist vielfach auch ein Einbau von Stauwerken mit Schiffsschleusen notwendig zur Mässigung der Stromgeschwindig- keit und zur Erzielung erforderlicher Fahrtiefen.

Zu den künstlichen Wasser Strassen *) sind ausser den Kanälen, Durch- stichen usw. die mit Schleusen versehenen Flüsse und diejenigen Binnenaeestrecken zu rechnen, die durch künstlich hergestellte oder mit Schleusen versehene Wasser- Strassen untereinander verbunden sind.

Von den Kanälen unterscheidet man:

1. Seekanäle, die ein Binnengewässer mit dem Meere verbinden (Kaiserfahrt,

Königsberger Seekanal);

2. Binnenlandskanäle;

a) Seitenkanäle, d. h. solche, die neben dem Flusse herlaufen, weil die Regulierung des Flusses zu grosse Schwierigkeiten bereitete (streckenweise der Dortmund-Emshäfenkanal, der Vosskanal als Seitenkanal der Ems, der Malzerkanal als solcher der Havel);

b) Wasserscheidenkanäle, die zwei verschiedene Gewässer untereinander ver- binden, z. B. einen Binnensee mit einem anderen oder einem Flusse oder zwei Flüsse untereinander, oder einen Fluss oder Binnensee mit einem

l) Yergl. Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Artikel „Kanäle“.

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Das Verkehrswegen.

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Meeresteil oder auch zwei Meeresteile, z. B. der Oder-Spreekanal, der Weichsel-Haffkanal zwischen der Weichsel und dem frischen Haff.

Eine andere Einteilung der Kanäle bringt den Niveauunterschied zum Aus- druck; danach teilt mau ein:

a) offene Durchstiche, d. h. Kanäle welche keine wesentlichen Niveauunterschiede zu überwinden haben,

b) Haltungskanäle, bei denen die verschieden hohen Wasserspiegel durch eine fortlaufende Folge von durch Stauvorrichtungen voneinander getrennten Wasserhaltungen durch Schleusen oder Hebewerke überwunden werden.

Über die Abgaben und Gebühren bestimmt der Art. 54 der Reichs- Verfassung im 3. und 4. Absatz:

„In den Seehäfen und auf allen natürlichen und künstlichen Wasserstrassen der einzelnen Bundesstaaten werden die Kauffahrteischiffe sämtlicher Bundesstaaten gleichmässig zugelaasen und behandelt. Die Abgaben, welche in den Seehäfen von den Seeschiffen oder deren Ladungen für die Benutzung der Schiffahrtaanstalten erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen.

Auf allen natürlichen Wasserstrassen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, erhoben werden. Diese Abgaben, sowie die Abgaben für die Befahrung solcher künstlichen Waaserstrassen, welche Staatseigentum sind, dürfen die zur Unterhaltung und ge- wöhnlichen Herstellung der Anstalten und Anlagen erforderlichen Kosten nicht übersteigen. Auf die Flösserei finden diese Bestimmungen insoweit Anwendung, als dieselbe auf schiffbaren Wasseratrassen betrieben wird.“

In neuerer Zeit tritt das Bestreben hervor, auch auf den natürlichen Wasser- strassen die Abgabenfreiheit aufzuheben unter der Begründung, dass die Auf- wendung, die der Staat für die Regulierung der Ströme macht, auch eine ange- messene Verzinsung und Amortisation finde. Nur ist es ungemein schwierig, eine Trennung dieser Aufwendungen in solche, die im allgemeinen Meliorationsinteresse, und in solche, die bloss im Interesse der Schiffahrt gemacht sind, vorzunehmen.1) In der wasserwirtschaftlichen Vorlage vom Jahre 1905 tritt dieses Bestreben deutlich hervor und findet seinen Ausdruck im § 19 des Gesetzentwurfes, der 8. 212 folgt.

Den in den letzten 25 Jahren zur plan massigen Regulierung der wichtigeren schiffbaren Flüsse und Ströme Preussens erfolgten Bauaus- führungen liegen die folgenden, dem Landtage der Monarchie vorgelegten Denk- schriften zugrunde:

1. die am 3. November 1879 übersandte Denkschrift vom Oktober 1879, be- treffend die Regulierung der Weichsel, Oder, Elbe, der Weser und des Rheins (Drucksache No. 24 des Hauses der Abgeordneten, 8ession 1879/80) nebBt den den Etats der Bauverwaltung für 1885/86 und 1886/87 beigefügten Nachträgen:

*) H. Schumacher, Theoretische Betrachtungen über das Binnenschiffahrtsabgaben- wesen in Deutschland im Archiv für Eisenbahnwesen 1901, und Victor Kurs, Die Ab- gabenfreiheit der deutschen Ströme und die deutsche Landwirtschaft in Conrads Jahr- büchern für Nationalökonomie und Statistik 1899.

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Da« Verkehrswesen.

a) betreffend die Regulierung der Weser,

b) betreffend die Regulierung der Weichsel im Regierungsbezirk Danzig;

2. die Denkschrift vom 27. Oktober 1880, betreffend die Regulierung der Spree und Havel, der Mosel, des Fregels nebst Deime und Alle und der Memel mit ihren Mündungsarmen Russ, Atmath und Gilge (Drucksache No. 18 des Hauses der Abgeordneten, Session 1880/81);

3. die am 21. Januar 1882 überreichten drei Denkschriften, betreffend die Re- gulierung der Warthe, der Unstrut und Saale von Artern bis zur Einmündung der Saale in die Elbe und der Ems von Greven bis Emden (Drucksache No. 29 des Hauses der Abgeordneten, Session 1882);

4. die am 29. Januar 1894 übersandte Denkschrift vom Dezember 1893, betreffend die für die Vollendung der planmässigen Regulierung der grösseren schiff- baren Ströme und Flüsse in Preussen erforderlichen weiteren Aufwendungen.

Die in den Denkschriften zu 1 3 vorgesehenen Bauausführungen sind bis auf die Regulierung der oberen Havel beendet. Die hier geplanten Arbeiten konnten noch nicht in Angriff genommen werden, weil über den von Mecklenburg- Strelitz zu tragenden Kostenanteil für den Ausbau und die Unterhaltung der ge- meinsamen Flussstrecken oine Vereinbarung bisher nicht erzielt ist.

Ober die bis zum 31. Marz 1905 erfolgten Bauausführungen an den Wasser- strassen, über deren Regulierung dem Landtage besondere Vorlagen gemacht worden Bind, gibt die Denkschrift vom 2. Januar 1906 Auskunft (Sammlung der Drucksachen des Hauses der Abgeordneten, 20. Legisl., Session 1905/06 No. 31).

Für die Kanalisierung der Flüsse, zu der geschritten wurde, wenn durch eine Regulierung die für die Schiffahrt nötige Tiefe und Breite des Fahrwassers nicht zu erreichen war, wurden im Jahrzehnt 1890 1900 ausgegeben : t)

a) für den Main in den Jahren 1891 1894 zur Vertiefung der Fahrrinne von Frankfurt bis zum Rhein für Schiffe bis zu 2,50 m Tiefgang und zur Ver- längerung der vorhandenen Schleusen 2985000 Mk.;

b) für die Kanalisierung und Regulierung der Fulda in den Jahren 1890 1894 3785250 Mk.;

c) für die Kanalisierung der unteren Spree, die seit der im März 1894 erfolgten Eröffnung der neuen Mühlendammscbleuse eine auch für die Grossschiffahrt benutzbare WaseerstrasBe geworden ist, 8600000 Mk.;

d) für die Kanalisierung der oberen Oder auf der 85 km langen Strecke von Koael bis zur Neissemündung auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1886 231x7 100 Mk.

Beträchtliche Summen sind auch für die Vermehrung der Sicherheit** und Umschlagsbäfen seitens des Staates ausgegeben. Für den letzteren Zweck haben ausserdem verschiedene Gemeinden, Erwerbsgesellschaften und Privatbesitzer er- hebliche Aufwendungen gemacht.

*) Vergl. dazu: Pie Verwaltung der öffentlichen Arbeiten in Preussen 1890 1900. Bericht au Se. Maj. den Kaiser und König, erstattet von dein Minister der öffentlichen Arbeiten. Berlin 1901.

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Zur Herstellung und Verbesserung künstlicher WasserstrasBen wurden in demselben Zeiträume verausgabt für Neuanlagen:

1. für Nacharbeiten auf der preussiBchen Strecke des Ems- Jadekanals, der schon in den 70er Jahren begonnen ist, 351700 Mk. ;

2. für den Dortraund-Emskanal, der durch die Gesetze vom 9. Juli 1886 und 6. Juni 1888 genehmigt ist, aber erst 1892 begonnen und am 11. August 1899 dem Verkehr übergeben wurde. Seine Kosten beliefen sich auf 79430000 Mk., wovon der Staat 74575000 Mk. trug. Dazu kommen noch die staatlichen Zuschüsse zu verschiedenen Hafenanlagen, die seitens der Ge- meinden ausgeführt sind;

3. für den Oder-Spreekanal, durch Gesetz vom 9. Juli 1886 bewilligt, von 1887 bis 1891 gebaut. Die Gesamtkosten stellten sich auf 15 394 300 Mk.;

4. zu den Kosten des Elbe-Travekanals, welcher der Stadt Lübeck eine leistungs- fähige Wasserstrasse nach der Elbe schafft, hat Preussen 7500000 Mk. Bei- träge geleistet.

Umfangreiche Verbesserungsarbeiten erstreckten sich auf den Spoykanal, den Plauer- und den Ihlekanal, den Sacrow- Paretzerkanal, den Berlin-Spandauer Schiff- fahrtBkanal, den Landwehrkanal in Berlin, den Oranienburger Kanal, den Templiner Kanal, den Werbeliner Kanal, den Bromberger Kanal und den Klodnietzkanal.

Insgesamt sind vom 1. April 1890 bis 31. Marz 1900 für die Anlage und Verbesserung von Schiffahrtskanälen 87 359 700 Mk. aus den Extraordinarienfonds der Bauverwaltung oder ausseretatsmässig auf Grund besonderer Gesetze auf- gewendet worden. Die daneben für die Unterhaltung der Kanäle aufgewendeten Ausgaben stellten sich im Jahresdurchschnitt auf 600000 Mk.

Für die Ausführung und Verbesserung staatlicher Binnenhäfen und als Bei- träge zur Anlage von kommunalen Verkebrshäfen sind für daa bezeichnete Jahr- zehnt aus den im Extraordinariuni des Etats der Bauverwaltung besonders bereit gestellten Mitteln und ausseretatsmässig 3962500 Mk. verausgabt worden. Daneben sind verschiedene Erweiterungsbauten und Verbesserungen an bestehenden Häfen vorgenommen.

Über die in den einzelnen Jahren des genannten Jahrzehntes gemachten Aufwendungen gibt die Tabelle auf Seite 210 und 21 1 Aufschluss.

Ausserdem sind im Jahre 1898 für die Verwaltung und Unterhaltung des Dortmund-Emskanals 709100 Mk. aus dem Extraordioarium verausgabt.

Die Entwicklung der preussischen künstlichen Wasserstrassen bis in die 60 er Jahre des vergangenen Jahrhunderts ist ebenfalls in Bd. III dargestellt. Die Aera des Kanalbaues begann 1610 mit der erstmaligen Anlage des Finow- kanals. Bis Ende des 18. Jahrhunderts hatte Preussen eine durchgehende Wasser- strasBe von der Elbe bis zur Memel und bis zum Pregel erhalten. Die Länge der damals vorhandenen künstlichen Wasserstrassen betrug etwa 650 km, sie stieg bis zur Mitte deB vorigen Jahrhunderts auf etwa 1700 km. Nach dem Ausbau des Eisenbahnnetzes wendete die preussische Regierung sich wieder dem Ausbau des Wasserstrassennetzes zu, um den gesteigerten Verkehrsbedürfnissen zu genügen.

MeiUen, Boden des preusa. Staat«*. VIII. 14

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210

Das Verkehrswesen.

Die für Wasserbauten veraus-

Aus dem Extraordinarintn:

Begu-

Regu-

Regu-

Jahr.

lierung

lierung

Fluss-

Kanal-

Binnen-

lierung

der

usw. der

kanali-

der

grossen

kleineren

aierungen

bauten

häfen

g-rosaen

Ströme

Flüsse

Ströme

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk

1

2

3

4

5

6

7

1890

2 501 800

1 024 OOO

351 600

1 2(6 400

220800

1 12 900

I89I

2 364 600

I 324 IOO

659 000

1 004 400

82 200

220 200

1892

2 002 300

1 931 400

I 285 600

684 200

279 800

290 400

>893

2 319 400

2 367 600

2 352 OOO

■$6 $00

668 400

487 600

1894

2517 IOO

1 $88 200

1 771 IOO

252 600

418 400

198 4OO

1895

3008900

I 600 200

740 800

464900

816 700

70 800

I896

2 794 800

1 739 800

563 200

1 030 700

625 IOO

88 900

1897

2 665 500

2 204 700

242 700

659900

288 500

30400

I898

3477 700

310 300

20 600

714 700

1 14 IOO

6 000

1899

2315 600

957600

134 800

439000

193 700

Zusammen

25 967 700

l6 O47 900

ü

8 121 400

6 627 800

3 707 700

I 505 600

Da die Hauptströme Deutschlands von Süden nach Norden fliessen und in ihrer gegenwärtigen Gestalt wesentlich nur dem Weltverkehr gedient hatten, galt es zwischen ihnen im norddeutschen Flachland Wasserverkindungen herzustellen, um sie auch dein inländischen Markt dienstbar zu machen. Durch den Finow- und Netzekanal war eine Verbindung zwischen Weichsel, Oder und Elbe geschaffen. Die Bestrebungen richteten sich nun darauf, eine ähnliche Verbindung zwischen Elbe, WeBer und Rhein berzustellen. Die erste im Verfolg dieser Bestrebungen zur Ausführung gelangte künstliche Wasserstrasse grossen Stiles war der Dortmund- Emskanal.1) „Den Gesetzentwurf, betreffend den Bau eines Schiffahrtskanals von Dortmund nach der unteren Ems zur Verbindung des weBtfälisohen Kohlengebietes mit den Erashäfen“, legte die Staatsregieruug dem Landtage zuerst am 27. März 1882 vor. Dieser Entwurf wurde vom Abgeordnetenhaus am 9. Juni 1883 ange- nommen, dagegen vom Herrenhause am 30. Juni 1883 abgelehnt. Das Abgeord- netenhaus hatte in einer Resolution gefordert die Verbindung des Dortmund-Ems- kanals mit dem Rhein und der unteren Elbe und die Herstellung einer leistungs- fähigen Wasserstrasse zwischen den oberschlesischen Montanindustriedistrikten und Berlin; das Herrenhaus forderte in einer Resolution die Ausarbeitung eines die Monarchie von Westen nach Osten durchziehenden einheitlichen Kanalnetzes.

') Drucksache No. 594 des Hauses der Abgeordneten, Session 190410$, verfasst von Dr. am Zebuhoff.

Ha» Verkehrswesen

211

gabten Kosten von 1890 1900.

Ausseretatsmässig :

Aus dem Ordinarium :

Regu- lierung osw. der kleineren Fltlsse

Fluss*

kanali-

aierungen

Kanal-

bauten

Binnen-

häfen

Binnen- häfen und Binnen- gewässer

Kanäle

nebst

Zubehör

Rnhr-

sdiiffahrts-

ver-

waltung

Mk.

Mk.

Mk.

Mk

Mk.

Mk.

Mk.

8

9

IO

1 I

1*

'3

4

1 O46 IOO

1 817 600

13300

9 9Z7 900

649 200

52* 300

24 500

I 366 IOO

960 600

2 IOO

8 804 100

638 IOO

541 300

3 107 300

5 292 400

9 55» 300

56I 800

1 324 OOO

5 694 200

10 061 400

9 109 200

652 700

I 060 600

4 491 400

10 156 700

9 186 800

582 700

692 800

2 498 600

14673600

10 302 200

597 5°o

743900

t 947 200

13 190000

io 006 IOO

554 400

65' 300

1 608 200

13 121 IOO

143 900

10 435 200

572 200

674 100

878 600

6333900

■0 568 400

608 600

1 554 200

295 OOO

263 200

5 1 24 600

95 500

1 2 1 44 800

648 700

993 400

319 500

22 900 900

80 731 900

254 800

100 037 OOO

6 065 900

8 756 900

Am 13. März 1886 wurde der Gesetzentwurf nachmals, zugleich mit dem Entwürfe zur Erbauung des Oder-Spreekanals, vorgelegt und nunmehr von beiden Häusern des Landtages am 27. Mai und 10. Juni 1886 angenommen, wobei in dem Gesetze zum Ausdruck gebracht war, dass der Dortmund-Emskanal bestimmt sei, „den Rhein mit der Ems und in einer den Interessen der mittleren und unteren Weser und Elbe entsprechenden Weise mit diesen Strumen zu verbinden“. Der Dortmund-Emskanal wurde für Schiffe von 600 700 t eingerichtet. Ein am

17. April 1894 vorgelegter Gesetzentwurf, betreffend den Hau eines Schiffahrts- kanals vom Dortmund-Emskanal nach dem Rhein (Süd-Emscber Linie), wurde am

18. Mai 1894 vom Abgeordnetenhause abgelehnt.

Darauf legte die Regierung am 15. März 1899 dem Landtage den Entwurf eines Gesetzes vor, betreffend den Hau eines Schiffahrtskanales vom Rhein bis zur Elbe. Er umfasst« drei Teile, nämlich:

1. einen Schifiährtskannl vom Rhein in der Gegend von Laar bis zum Dortmund- Emskanal in der Gegend von Herne;

2. verschiedene Ergänzungsbauten am Dortmund-Emskanal in der Strecke von Dortmund bis Bevergern, und

3. einen Schiffahrtskanal vom Dortmund-Emskanal in der Gegend von Bevergern bis zur Elbe in der Gegend von fleinrichsberg (Mittellandkanal) mit Zweig- kanälen nach Osnabrück, Minden, Linden, Wülfel, Hildesheim, Lehrte, Peine und Magdeburg einschliesslich der Kanalisierung der Weser von Minden bis Hameln.

14*

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212

I)a« Verkehrswesen.

Auch diese Vorlage wurde am 17. August 1899 abgelehnt. Eine neue Vor- lage vom Jahre 1901, in die noch einige neue Projekte aufgenommen waren, ver- fiel einem gleichen Schicksal.

Trotz dieses Misserfolges legte die Staatsregierung am 9. April 1904 dem Landtage wiederum mehrere diesbezügliche Gesetzentwürfe, betreffend die Her- stellung und den Ausbau von Wasserst rassen, vor, die im wesentlichen vom Hause der Abgeordneten am 8. Februar 1905 angenommen wurden.

Der Gesetzentwurf umfasst die Bewilligung:

1. für Herstellung eines Schiffahrtkanals vom Rhein zur Weser, einschliesslich Kanalisierung der Lippe und Nebenanlagen und zwar:

a) für einen Schiffahrtkanal vom Rhein in der Gegend von Ruhrort oder von einem nördlicher gelegenen Punkte bis zum Dortmund- Emskanal in der Gegend von Herne, einschliesslich eines Lippe-Seitenkanals von Datteln nach Hamm 74500000 Mk.;

b) fUr verschiedene Ergänzungsbauten am Dortmund-Emskanal in der Strecke von Dortmund bis Bevergern 6150000 Mk.;

c) er) für einen Schiffahrtkanal vom Dortmund-Emskanal in der Gegend von

Bevergern zur Weser in der Gegend von Bückeburg mit Zweigkanälen nach Osnabrück und Minden, einschliesslich der Herstellung von Stau- becken im oberen Quellgehiet der Weser und der Vornahme einiger Regulierungsarbeiten in der Weser unterhalb Hameln 81000000 Mk.; ß) für einen Anschlusskaual aus der Gegend von Bückeburg nach Hannover mit Zweigkanal nach Linden 39500000 Mk.;

d) für die Kanalisierung der Lippe oder die Anlage von Lippe-Seitenkanälen von WeBel bis zum Dortmund-Emskanal bei Datteln und von Hamm bis Lippstadt 44600000 Mk.;

e) für die Verbesserung der Landeskultur in Verbindung mit den Unter- nehmungen unter a d und dem bereits ausgeführten Dortmund-Emskanal unter Heranziehung der Nächstbeteiligten nach Mafsgabe der bestehenden Grundsätze 5000000 Mk.;

zusammen für den Kanal vom Rhein zur Weser, einschliesslich der Kanali- sierung der Lippe und Nebenanlagen;

2. für Herstellung eines Grossschiffahrtweges Berlin-Stettin (Wassers trasse Berlin- Hohensaathen) 43000000 Mk.;

3. für Verbesserung der Wasserstrasse zwischen Oder und Weichsel, sowie der Warthe von der Mündung der Netze bis Posen 21 175000 Mk.;

4. für die Kanalisierung der Oder von der Mündung der Glatzer Neisse bis Breslau, sowie für Versuchsbauten auf der Strecke von Breslau bis Fürsten- berg a. 0. und für Anlage eines oder mehrerer Staubecken 19650000 Mk. Zusammen 334575000 Mk.

Die Bauausführung ist davon abhängig gemacht, dass die beteiligten Pro- vinzen oder andere öffentliche Verbände einen etwaigen Fehlbetrag bei den Be- triebs- und Unterhaltungskosten erstatten und einen Baukostenanteil verzinsen und amortisieren.

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Da» Verkehrswesen.

213

Wenn durch die Inbetriebnahme der Grossschiffahrtwege Berlin-Stettin die Wettbewerbeverhältniaee der aoblesiscben Montanindustrie, insbesondere für Stein- kohlen und Eisen, trotz der für die Oder vorgesehenen Verbesserungen gegenüber anderen Montanerzeugnissen ungünstig verschoben worden, sind alsbald weitere Marsnahmen zu treffen, welche geeignet sind, die vorher vorhanden gewesene Frachtenspannung in dem Schnittpunkt Berlin zwischen den schlesischen Revieren einerseits und den konkurrierenden Revieren andererseits aufrecht zu erhalten.

Im § 18 des Gesetzes ist dem Staate das 8ohleppmonopol Vorbehalten. Er lautet: „Auf dem Kanäle vom Rhein zur Weser, auf dem Anschlüsse nach Hannover, auf dem Lippekanal und auf den Zweigkanälen dieser Schiffahrtstrassen ist ein einheitlicher staatlicher Schleppbetrieb einzuriohten. Privaten ist auf diesen Schiff- fahrtstrassen die meohanisebe Schlepperei untersagt. Zum Befahren dieser Schiff- fabrtstrassen durch Schiffe mit eigener Kraft, bedarf es besonderer Genehmigung. Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung des 8cbleppmonopols und die Bewilligung der erforderlichen Geldmittel wird einem besonderem Gesetze Vor- behalten.“

Auch § 19 ist von weittragender Bedeutung. Er lautet: „Auf den im Inter- esse der Schiffahrt regulierten Flüssen sind Sohiffahrtabgaben zu erbeben.

Die Abgaben sind so bemessen, dass ihr Ertrag eine angemessene Ver- zinsung und Tilgung derjenigen Aufwendungen ermöglicht, die der Staat zur Ver- besserung oder Vertiefung jedes dieser Flüsse Uber das natürliche Mafs hinaus im Interesse der Schiffahrt gemacht hat.

Die Erhebung dieser Abgaben hat spätestens mit Inbetriebsetzung des Rhein- Weserkanals oder eines Teiles desselben zu beginnen.“

Diese beiden Paragraphen wurden auf Anregung aus dem Hause heraus in den Gesetzentwurf aufgenommen. Die Verstaatlichung des Betriebes wurde damit begründet, dass der Staat die Möglichkeit in der Hand behalten Bollte, auch den Wasserverkehr den Verkehrsinteressen des Landes dienstbar zu machen. Die Motivierung der Schiffahrtsabgaben auf regulierten Flüssen geschah unter dem Hin- weise, dass es inkonsequent sei, auf den Kanälen eine Verzinsung anzustreben und auf den natürlichen Strömen, die ohnehin vor den Kunstwasserstrassen den Vorzug hätten, wegen der auf sie im Scbiffahrtsinteresse verwandten meist sehr erheblichen Kosten auf jede Verzinsung verzichten zu wollen, obwohl sie hier leichter als bei den Kanälen zu erreichen sei.

Dem Gesetzentwurf wurden noch einige Resolutionen beigefügt, die u. a. forderten, die Frage der Zweckmässigkeit und Durchführbarkeit einer Kanalisierung der Mosel, Saar und Lahn einer Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls dem Landtage einen Gesetzentwurf so frühzeitig vorzulegen, dasB der Betrieb auf den drei Flusskanälen zu gleicher Zeit mit dem Kanal vom Rhein nach der Weser eröffnet werden könne. Ebenfalls wurde darin die baldige Vorlegung eiues Gesetz- entwurfes, betreffend den Bau des masurischen Kanals gefordert.

Die folgende Zusammenstellung zeigt die vorhandenen Wasserstrassen und ihre Leistungsfähigkeit,

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214

Du Verkehrswesen.

Übersicht über die Längen der

Bezeichnung

der

Gewässer:

Strecken in Ki

1 0 m e t e r n

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der nicht mit Schiffahrtschleusen versehenen

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der schiffbaren Binncnscestrecken

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r

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5

6

7

8

9

10

Gewässer östlich des Weichsel-

gebiete«

134,43 8i,,o

216,33

436,85

653,18

96,95

750, >3

100, 00

8so,n

Gewässer des Weichselgebietes

44,17 29.B0

73,97

447,73

52*, 70

1 19,80

641,50

164,7«

806,*

Gewässer zwischen dein Weichsel-

und dem Odergebiete ....

26,43

26,43

3.'»

29,43

29.43

2*4!

Gewässer des Odergehietes .

IOZ.53 385,77

488,30

1560,10

2 048,40

54,3»

2 102,70

613,80

27163.

Gewässer zwischen dem Oder- und

dem Elbegebiete

140,90 230,50

37',«»

195,00

566,40

44,oo

6 1 0,40

■69,6«

780.1

Gewässer des Elbegebietes . . .

474.7c 949,8o

1424,50

■398,31

2 822,81

39*400

3213,81

78,50

3 *9*J*

Gewässer zwischen dem Elbe- und

dem Weserpebiete

5 1 ,,e*

Sl.t'7

5*, 10

5 t, 10

42,00

934,

Gewässer des Wesergebietes .

56,9» 333, «0

390.30

567,00

957,30

957,30

102,00

1059«*

Gewässer zwischen dem Weser- und

dem Einsgebiete, einschl. der Jade

114,91 >5,93

*30.84

3.30

134.M

>34,i«

260,70

3943.

Gewässer des Emsgebietes einschl

der Vechte

4^3.78 M7.)0

630,98

3°°,65

93 •, «3

93».‘3

194,00

1 125,6

Gewässer des Rheingebiete« . .

458, jf, 917,60

1376,16

1 240,07

2 6l6,aj

204,00

2 820,43

2 8:0,1-

Gewässer zwischen dem Rhein- and

dem Dunaugebiete

136,40

*36,40

1 36,40

136,40

1364-

Gewässer des Donaugebietes

*5.90 32,90

48,80

705.SO

754,3»

8l,00

83S, 30

835*"

Zusammen vorhandene Wasser-

Strassen

2240,7t 3124,8a

5365,5i

6S57,5i

12 223,oa

99 *.05

*3 214,07

■725,30

■4939-77

Neu bans trecken der im Bau be-

griffenen Kanäle

250,05 4,80

254

.

254.85

5,°s

259,9°

>594*

Projektierte Kanäle

578,80

578,8-

578,80

578,80

5fl>

Zusammen

3069,5'. 3129,-0

ÖI99,|6

6857,51

13056,67

996,10

14 052,77

■725,3°

15 77*.*»

Anmerkung. Der Anteil, der von den einzelnen Wasserstrassen auf Prenssen entfällt, findet «ei u Berlin 18!)7, Seite 6 u. ff.

1 V. Kurs, Tabellarische Nachrichten über die IlBssbaren und die schiffbaren Wasserstrassen ^

Pa« Verkehrswesen.

215

deutschen Binnenwasserstrassen . *)

Strecken in Kilometern

i.

Stimme von Spalte 11 und 12

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xa

0

2

90

a

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P

a

09

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Summe von Spalte n, 12 und 14

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Summe von Spalte u, 12, 14 und 16

(Wiederholung des Inhalts der Spalten 2

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X

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TS

der nur flüssbaren Fluss- un Bachstrecken

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651,50

0,70

652,30

652,30

2 16,33 633.80

850,13

> 504,33

504,33

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281,50

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4 206,81

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93, -o

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1 So, 00

180,00

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390,30' 669,00

I 059,30

180,00

' 439,30

1 239,30]

-

-

-

-

-

130,84 264,00

394,84

-

394,84

394, «4

-

630,9s 494,65

1 125,63

1 125,63

' 125,63

I! l8,6o

1 1 18,60

1 1 18,60

473,50

*39*,«°

1376,16 1444,07

2 820,13

1 1 1 8,60

3 938,83 1 473,50

4 212,33

136,40

136,40

136,40

136,40

~

997,oo

997,oo

~~

997,oo

SS,«»

1052,00

48,60! 786,50

835.30

997,00

I 832,30 1 55,00

1 887,30

68,40

5436,8o

22,70

5547,90

96 I ,50

6489,40

5365,5-9573,86

M 939,37

5547,90

21 428,7?

~

259,90

459,9“

259.90

1

578,80

578,8o

BUBI

578,8o

68,40 5436.80

5505,»

22,70

S547,9«

961,50

6489,40

6204,11 9573,86

<5 7784>7

5547,90

21305,97 961,50 1

44 267.47

„Die Wasserstrassen in Preussen“, bearbeitet im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Deutschen Reiches. *) Solche Seen, deren Spiegel künstlich gesenkt ist, sind indessen der Spalte 19 zngerechnet.

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216

Das Verkehrs wesen.

Übersicht über die Leistungsfähigkeit

Bezeichnung der Gewässer:

Schiffbar

für

Fahrzeuge

Ober

400 Tonnen

Schiffbar

für

Fahrzeuge bis zn höchstens 400 Tonnen

Schiffbar

fllr

Fahrzeuge bis zn höchstens 300 Tonnen

I

2

3

4

Gewässer östlich des Weichselgebietes . .

l8,yo

438.90

Gewässer des Weichselgebietes

'77.50

3*5.9°

Gewässer zwischen dem Weichsel- und dem

Odergebietc

Gewässer des Odergebietes

642,80

1 l6, 50

744,®°

Getvässer zwischen dein Oder- und dem Elbe-

gebiete

225,10

86,60

'77,9°

Gewässer des Elbegebietes

963.0°

404,30

*85,90

Gewässer zwischen dem Elbe- und dem

Wesergebiete

Gewässer des Wesergebietes

'67.90

35','o

79.S»

Gewässer zwischen dein Weser- und dem

Emsgebiete einschliesslich der Jade . .

59,6°

Gewässer des Emsgebietes einschliesslich der

Vechte

»94.BO

Gewässer des Kheiugebietes

6l 1,70

1530,63

Gewässer zwischen dem Rhein- und dem

Donaugebiete

-

Gewässer des Donaugebietes

Zusammen vorhandene Wasserstrassen

3062,20

958.4“

3S8*,9J

Neubaustrecken der im Bau begriffenen

Kanäle

Z 59.90

Projektierte Kanüle, Gesamtlänge ungefähr

Zusammen

33«,»

95®»«°

3S8*,9j

Kein anderes Land hat relativ soviel Wasserst rassen wie Preussen und ebenso Btebt PreusBen, hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Wasserstrassen, die Schiffe von über 400 t tragen, allen anderen voran.

Digitized

Google

Das Verkehrswegen

217

der deutschen Binnenwaaseretraeeen.

Schiffbar

für

Fahrzeuge bis zu höchstens 150 Tonnen

Schiffbar

für

Fahrzeuge bi» zu höchstens 100 Tonnen

Schiffbar

Überhaupt

FlöHsbar und zum Flüssen noch benutzt

Schiffbare und zur Flüsserei noch benutzte Gewässer zusammen

Nicht mehr zur Flüsse re i benutzte flüssbare Gewässer

Schiffbare

und

benutzte

und

unbenutzte

flüssbare

Gewässer

zusammen

5

6

7

8

9

10

1 1

33,5»

358, «3

850,13

652,20

1 502,33

1 502,33

I4»7°

288,10

806,20

557,«»

363,5»

363,80

26,30

3,13

29/«

727,00

756,43

756,43

573,4»

639,00

2 716,90

1014,00

3 730,5«

3 730,50

'5,5»

274,90

780,00

780,00

780,00

5' 4,»'

1124,90

3 292,3*

281,50

3 573,8i

633,°«

4 206,81

93/*«

93,i»

93,i»

93,1»

'47,9»

3I2,9°

1 059, JO

l80,OO

* 239,30

239,3»

87 ,oo

248,24

394/84

-

394/M

-

394,84

2 5,00

9<>5,»3

1 125,63

1 125,63

125,63

182,10

495,»«

2 8 20, ,3

1118,60

3 938,83

273,5»

4 212,33

136,40

1 36,40

1 36,40

'36,40

481,70

353,«°

835,3»

997,°»

1 832,30

55e»

1 887,30

«37,5'

5098,33

*4 939/37

5527,90

20 467,27

96 1 ,50

21 428,77

259,9»

259,90

259.90

$78,80

578,80

568,80

2237,91

5098,33

«5 778,07

5527,90

21 305,97

961,50

22 267,87

Die Bedeutung der Wssserstrassen im wirtschaftlichen Leben geht besonders deutlich aus der Zunahme dea Güterverkehrs auf ihnen hervor.

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218

Da« Verkehr« wesen.

Nach Sy mp hör1) betrug die tonnenkilometrische Leistung der gesamten deutschen Binnenschiffahrt in den Jahren:

Davon entfallen auf Es bleiben für die übrigen

1875

2900

Mill.

tkm

den Rhein 30.3 °/o

die Elbe

14.8 °/o

*59°

Wasserstrassen Mill. tkm 54,9 °/0

1885

4800

32.9 »

27,1

1920

1*

* =40,0

1895

7500

n

»

4°>4 n

26,0

2520

n 33»6 n

1900

II 390

n

n

»

n

»

n 0=3 r

ln der Hauptsache bewegte sich der Wasserstrassen verkehr auf den sieben grossen Strömen, auf denen der Verkehr in der Lage ist, sich durch Beschaffung grosser Fahrzeuge und Verwendung neuer Betriebseinrichtungen den neuzeitlichen Forderungen anzupassen. Eine ähnliche Verkehrszunahme wie die grossen Ströme zeigten auch die in grösseren Abmessungen hergeBtellten Kanäle und kanalisierten Flüsse. So Btiog der kilometrische Verkehr auf dem Plauerkanal um das 3 fache, auf dem östlichen Ende des Friedrich- Wilhelms- bezw. des Oder-Spreekanals auf das 7 fache, auf dem Main bei Frankfurt um das 3 fache.

Während so die grösseren Wasserstrassen eine stetige Zunahme des Ver- kehrs aufzuweisen haben, die nur durch Wasserstandsverhältnisse bedingte Schwankungen zeigt, ist das Gegenteil bei den meisten kleineren künstlichen und natürlichen Wasserstrassen der Fall, auf denen ein Stillstand oder gar ein Rück- schritt des Verkehrs zu konstatieren ist; sie sind infolge ihrer geringen Leistungs- fähigkeit für den neuzeitlichen Verkehr ungeeignet.

Den grössten Ortsverkehr haben die 3 zusammenliegenden Khein-Ruhrhäfen, Ruhrort, Duisburg und llochfeld, die besonders Eisenerze, Getreide und Holz empfangen und Kohlen, Koks und verarbeitetes Eisen verladen; dann folgt Berlin, welches hauptsächlich Bau- und Brennmaterial auf dem Wasserwege erhält; an dritter Stelle steht Hamburg, bei dem Ankunft und Abgang der Güter sich unge- fähr gleich hält, dadurch können billige Frachtsätze bewilligt werden. Der Ham- burger Verkehr ist ein sehr gemischter; unter den ans dem Binnenlande An- kommenden Gütern stehen Zucker und Düngemittel in erster Reibe, unter den nach dem Binnenlande Abgehenden Getreide, Düngemittel und Petroleum. An vierter Stelle folgt Mannheim, welches meist Steinkohlen, Getreide und Petroleum empfängt. Einen Ortsverkehr von mehr als 1000000 t weisen noch Magdeburg, Stettin und Breslau auf.

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Schiffahrt an den haupt- sächlichsten Punkten der deutschen Wasserstrassen von den Jahren an, seitdem ein- heitliche Aufzeichnungen darüber vorhanden sind, dargestellt. Die Übersicht gibt für die Jahre 1901, 1902 und 1903 die einzelnen Jahreszahlen, für die Vorjahre die Durchschnitte, und zwar, soweit möglich, für fünfjährige Zeiträume.

l) Sympher, Die Zunahme der Binnenschiffahrt in Deutschland von 1875—1895. Berlin 1899.

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Das Verkehrswesen,

219

Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme, Flüsse und Kanäle,

l'nrch-ii linitt-

Zn Berg

Zu

Tal |

oder

nn-

un-

Ucli jährlich

beiw.

beladene

beladene

beladene

beladene |

11 a f e. n o r t e :

im Jahre

Schiffe

Schiffe

Schiffe

Schifte I

1

2

3

4

5

6 !

Durch gegangen:

1876— 18S0

354

M39

1906

3 >

1S81 1885

307

1092

14S9

18

1886 - 1890

«0.;

1085

1290

14

Schmaleningken (Meinel) .

1891 1895 1896-1900

100

120

858

874

1047

1086

19

12

1901

7b

1097

1251

3'

1902

90

992

1 1 18

5>

1903

114

788

950

15

Durchgegangen :

1886— 1 890

2922

210

530

2217

1891 1895

3*°7

225

672

245°

Labian (Deime) ....

1 896 1 900

3997

25°

1322

2905 |

1901

4343

298

1303

3284 |

1902

3335

3 '9

>237

2388 1

*9°3

3479

3n7

1802

>952 i

Angekommen:

|

1882—1885

6008

497

3985

62 1

1

1886 1890

5299

3*5

3434

>3

|

1891 1895

>3

291

3370

|

Königsberg (Pregel) . .

1896- 1900

6025

I84

3278

|

1901

5010

l8o

3449

1902

5330

274

3402

1

*903

5621

238

3649

_

Abgegangen:

1873-1875

bl 3

142

786

73

1876—1880

548

490

909

82 !

1881 1885

668

453

873

234 i

1886—1890

745

3*3

858

269

I’illau (Frische» HafTi

1S91 1895

596

294

<M3

2 5 4

1896— 1900

1006

'95

57<-

631

1901

1095

180

541

722

1902

773

282

342

711

*903

1066

«39

275

rt>29

Digitized by Google

220

Das Verkehrswegen.

Oer Schilisverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme, Flüsse und Kanüle.

Durch« a n g » - oder

Hafenorte:

Durch schnitt* lieh jährlich bezw. im Jahre

Zu Heit:

Zu

Tal

beladene

Schiffe

nn-

beladelie

Schiffe

beladene

Schifte

tlD*

beladene

Schiffe

1

2

3

4

5

6

Durchgegangen :

1*73— ‘875

756

>53

*344

6 [

I876— -l880

10.35

266

1467

47

1881 1885

864

1 l6

1032

53 j

1 886 1 890

469

279

1 119

IO

Thorn (Weichsel) . . . . <

1891 1895

430

107

712

10

1896 1900

43°

63

488

37

1901

441

232

786

61

1902

495

*44

643

122

»903

547

161

769

72

Durch gegangen :

1873-1875

1222

>55

487

924

1876-1880

767

190

501

518

1881—1885

722

296

5'4

358

1886—1890

445

4*9

379

210

! Bromberg iBroniberg.Kanal)

1891—1895

518

387

198

258

1896—1900

815

558

486

377

1901

922

598

859

666

1902

1077

47*

762

852

1903

902

580

897

628

Angekommen:

1895

9

80

79

-

1896—1900

508

3012

3448

23

Kosel (Oderhafen) ....

190 t

526

3606

4065

24

1902

425

5198

5748

20

1903

735

5375

6043

*4

%

Angekommen:

1890

2416

4844

505

86

1891 1895

2999

5652

435

52

1896 1900

2563

5102

789

372

Breslau (( Mtr) .....

1901

2688

4298

528

280

1902

1761

3890

3*3

460

1903

2123

4332

530

5*5

Digitized by Google

Da» Verkehrswesen.

221

Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme, Flüsse und Kanäle.

Dnrcbgan gs- o d e r

Hafenorte:

Durchschnitt- lich jährlich bezw. im Jahre

Zn Berg

Zn Tal

beladene

Schiffe

an- bei adene Schiffe

beladene

Schiffe

Ull-

beladene

Schiffe

I

2

3

4

5

6

A begangen :

1890

141

637

6083

1051

1891—1895

560

7 440

IO64

1896— 1900

397

2809

4360

M95 1

Breslau (Oder)

1901

369

2894

3646

979 |

1902

3*«

*533

* 779

ioio

1903

407

2023

3613

1 *5°

Pnrchgegangen:

1873-1875

822

'5M

2 3*4

40

1876—1880

«33

1729

2503

*

1881—1885

878

1528

2233

94

■886- 1890

819

I4S9

2 088

92

Küst rm (Warthe) . . . .

1891 —1895

880

1535

2 127

89

1896—1900

1 107

2203

3060

98

1901

1 028

1572

2 417

108

1902

8lO

2190

2 961

108

1903

1053

2882

3539

84

Darchgegangen :

1S72— 1875

4 821

116

2753

986

1876—1880

6 186

364

4 887

790

1881-1885

1SS97

919

1397'

1*35

1 886 1 890

1 4 868

2954

15036

2408

Hamburg, Entenwtader

1891—1895

12925

8334

13758

4882

(Oberelbe)

1896—1900

>4975

7081

'7 *34

6972

1901

15589

7482

l8 299

8235

1902

15 172

7384

16 906

9492

1903

<5637

7714

l8 89O

73°°

Angekommen :

1877—1880

2 631

235

1 553

268

■881—1885

3 221

425

1 795

5*

1886—1890

4095

710

1 460

307

1891 1895

4 193

353

I 28l

153

; Magdeburg (Elbe). . . .

1896- 1900

5 008

345

I 213

3

1901

45*9

399

I 091

40

1902

4 193

57»

I 240

4

1903

5489

802

1 202

1

Digitized by Google

222

Pas Verkehrswesen.

Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme, Flösse und Kanäle.

Durchgangs-

Oder

Hafen orte:

Durchschnitt- lich jährlich bezw. im Jahre

Zn Berg

Zn

beladene

Schiffe

an- bei iui ene Schiffe

beladene

Schiffe

I

2

3

4

5

Durchgegangen :

1872—1875

500

191s

3 *42

5

1876-- 1880

429

3363

4 3*4

1881—1885

997

4637

6 586

4

1886—I890

1 295

6121

8 122

6

Schandau (Elbe) . . . ,

1891 1895

1 57s

6643

8593

s

1896—1900

»336

5866

8 568

34

1901

*557

5420

8304

*4

1902

2 084

5577

8033

20

I903

2 768

6188

9 119

>5

Angekommen :

1873-1875

25 614

1 1 16

11 221

39*

I876—I880

25 146

■433

9655

778

l88l 18S5

18947

733

11 558

828

1 886— 1890

21 992

1287

>3 704

1247

Berlin (Spree mul Kanäle*.

I89I 1895

19697

1079

>3 97*

>955

1896-1900

19276

1414

11 958

■579

1901

18 602

905

10 150

1020 1

j

1902

>8477

•523

11 666

1267

>9t>3

22053

1121

14651

1510

Abgegangen:

1872 1875

37°

689

995

62

187G— 18S0

392

163

467

87

1881 18S5

382

>33

446

79

I886—I89O

«

380

841

68

Bremen (Oberweser) . . ,

I89I I895

699

422

1 052

82

1 896 1 900

1 07S

404

> 367

146

1901

I 201

4*7

> 43»

164

1902

1 194

562

1 610

122

*903

I 320

745

> 959

f 20

Durchgegangen :

1899

454

144

405

*99

Schleuse bei Meppen iPort-

1900

823

112

568

353

mund-Eniskanal) . . .

1901

«53

■68

762

282

1902

1 OÖO

120

845

345

1903

1 452

>>5

1 204

360

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Das Verkehrswesen.

223

Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme, Flösse und Kanäle.

Durchgangs-

oder

Hafenorte:

Durchnclmitt- lich jährlich bezw. im Jahre

Zu Berg

Zn Tal

beladene

Schiffe

un-

beladene

Schiffe

beladene

Schiffe

nn-

>eladene

Schiffe

2

3

4

5

6 1

Durchgegangen :

1873-1875

1876—1880

6450

13278

1

1881— 18S5

7666

75*9

14 822 I

345 1

1886—1890

9419

6387

14 793

893 !

Emmerich (Bhcin)

189I 1895

11 51 1

474*

■3 952

2179 1

I896 H)00

16 204

4478

«5 543

5283

1901

16 107

5i>5

16 954

49*3

1902

15 902

5728

18305

3489 1

*903

18 470

6422

22 519

2692

Abgegangen :

1872—1875

1876—1880

> 545

830

9 006 .

■75

1881 1885

33»

921

IOOI9

211 !

l8S6 1890

2 170

783

9609 I

336

Kuhrort (Rhein) ....

1891—1895

3 499

704

9014 1

650 I

1 896 1 900

445*

73'

8 159

975

1901

4 47°

588

8 333

943

1902

3869

939

8 784

922

IW

5 584

939

10 460 |

691

Angekoinmen :

geladene Güter (in 1000

t)

1893- 1S95

10

364

1896—I9OO

1865

454

1901

1951

402

1902

1776

42

Duisbnrg-Hochfeld und die

*903

2302

545

am Duisburger Rhein-

Abgegangen:

ufer belesenen gewerb-

geladene Güter (in 1000 t)

liehen Anlagen l) .

1893-1895

1621

297

1896—I9OO

2411

393

1901

5

58

1902

3003

111

»

1903

3793

1529 II

*) Von den Duisburger Hafenanlagen kommen der städtische Hafen, die grösseren gewerblichen Anlagen des Duisburger Kheinufers und der staatliche Hafen Hochfeld in Betracht. Die Anschreibungen an den gewerblichen Anlagen waren bisher sehr lücken- haft, sie bezogen sich meist nur auf die Menge der beförderten Güter. In der Statistik ist deshalb auch nur diese nachgewieseu.

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Da« Verkehrswesen.

Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme, Flösse und Kanäle.

I'nrrhf’iint'fl'

oder

H ix f e i! <i r t e :

Durchschnitt- lich jährlich

im Jahre

Zu H. rK Zu Tsl ]

helüScnu beladene

Scbiffe Schiffe **'** Schiffe

Angekomtneu :

Köln (Rhein)

Lndwigshafen (Rhein)

Mannheim (Rhein)

1872 1875

70«

•59'

1876—1880

560

1417

1881—1885

676

•352

1886—1890

lofti

1726

1891 1895

1504

1451

1896—1900

1952

652

1901

1832

•363

1902

2017

1510

1903

3436

1824

Angekommen:

1891 1895

2519

448

76S

2183

1896 1900

3349

550

1203

2622

1901

3673

745

1690

2605

1902

34

945

•955

23*9

1903

4185

1078

974

3**7

Angekoramen :

1872—1875

I676

209

624

110

1876 1880

2129

239

469

248

1881 1885

2954

423

359

2$o

1886—1890

375*

666

93*

160

1891 1895

4822

801

960

•34

1896—1900

6591

3978

1901

8289

3764

1902

797

3>3‘

1903

*913

2725

Abgegangen:

1872—1875

2

705

490

•349

1876—1880

1

666

623

1776

1881—1885

1

617

**95

2385

1886—1890

6

•'35

I 568

*935

1891—1895

934

•73»

4015

1896 1900

261

3753

•99*

4753

1901

278

3486

2811

5478

1902

413

2718

*•95

5778

1903

740

•9S5

*35*

6561

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Da» Verkehrswesen.

225

Der Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Ströme, Flüsse und Kanäle.

Zu Berg

Zu Tal

oder ,ich j*hrlich

bezw.

Hafenorte: . T .

im Jalire

beladene

Schiffe

un-

beladene

Schiffe

beladene

Schiffe

un-

beladeue

Schiffe

I 2

3

4

5

6

Abgegaitgen :

|S8| 1885

1626

813

'347

'*73

l886 I89O

1429

1758

1951

•373

1891 1S95

1646

2275

*359

1586

I896 I9OO

1478

1231

243*

1901

1504

1103

2607

1902

1 3*9

898

2227

IW

1562

966

2528

Dnrchgegangen :

Mannheim (Neckar) . . . 1873—1875

3*86

*4

620

*593

1876—1880

34*9

20

416

*938

I88I—I885

3743

170

679

5" 7

1886—1890

3473

*57

1247

2456

1891—1895

2816

333

'435

1704

I896—I9OO

2451

460

1274

1632

1901

2163

458

999

1725

1902

2172

402

916

1620

1903

2604

392

1099

■9*3

Allgekommen:

1873—1875

540

4

4955

|

1876—1880

216

3

2631

I

1881—1885

225

I

3020

|

1886- 1890

1032

26

3064

3*

Frankfurt (Main) . . . 1891—1895

1472

*5

2643

I 1

1896—1900

2041

26

2182

7

1901

2484

<5

*4*3

3

1902

2972

4

*638

2

*9«>3

3938

17

*959

6

Durchgegangen :

1872—1875

1876- 1880

|

I88I—I885

767

2001

*744

36 <

I886-I89O

1415

880

2092

226 |

Lagardesollgrense (Rhein- 1S91 1895

I676

272

'33°

454 i

Harnekanal) 1896-1900

1426

409

'357

4*7 '

1901

1202

531

«303

208 ;

1902

11 1 1

490

1185

208 i

1903

1285

701

1768

99 1

Meitzen, Boden de« preuss. Staates. VIII. 15

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226

Das Verkehrswesen.

Die Statistik des Güterverkehrs auf den deutschen Wasserstrassen umfasst 62 Warengattungen. Bei dem Wasserverkehr lässt sich nicht der Abgangs- und Bestimmungsort so genau erfassen wie bei den Eisenbahntransporten, da die Fest- stellung des Verkehrs sich nicht auf alle Lösch- und Ladeplätze erstreckt, sondern nur auf die Durchgangsstellen an der Zollgrenze und an den Übergängen aus einem Strom- und Flussgebiet in das andere, forner auf einige Hafenplätze im Rinneo- lande, deren Bezeichnung seitens der Landesregierung erfolgt.

üm einigermafsen einen Vergleich des Verkehrs auf den Wasserstrassen mit dem auf den Eisenbahnen zu ziehen, Bind den folgenden Ausführungen, die den „Bemerkungen zu den statistischen Übersichten deB Verkehrs auf den deutschen Wasserstrassen“ von Regierungsrat Koch entnommen sind,1) die Zahlen des Jahres 1903, wie bei der Darstellung des Eisenbahnverkehrs, zugrunde gelegt. Dieses Jahr ist auch hinsichtlich des Wasserstandes als ein normales zu betrachten.

Die Schiffahrt auf der Memel, auf der Deime und dem unteren Pregel, sowie auf der Weichsel vermittelt hauptsächlich den Handel der Bafenplätze Memel, Königsberg und Danzig mit Russland und ist von deu jeweiligen Handelsbeziehungen zu diesem Staate und von dem Zustand der WasserBtrassen abhängig, der auf russischem Gebiet wenig günstig ist. Die Memel dient gegenwärtig wesentlich nur dem allerdings sehr bedeutenden Holzverkehr von Russland nach OatpreuBsen.

Bei 8chmaleningken, wo der Durchgangsverkehr nach und von Russland Btattfindet, gingen im bezeicbneten Jahre zu Berg 114 beladene Frachtschiffe mit 10000 t Ladung. Den Hauptbestandteil der Ladung bildeten Steinkohlen mit 7200 t und Koks mit 1100 t. Zu Tal wurden auf 950 beladenen Sobiffen 1 17 000 t Güter befördert. Hauptgegenstände der Einfuhr zu Schiff waren Holz (97 000 t), Getreide (4500 t), Steine (9100 t), Ölsaat (2400 t), Teer, Pech usw. (1300 t), sowie Mehl und Müllereierzeugnisso (1200 t). Der Flossverkehr hatte den beträchtlichen Umfang von 691 000 t erreicht.

An der Labiauer Brücke (Deime) gingen zu Berg 3479, zu Tal 1802 beladene Schiffe. Das Gewicht der geladenen Güter betrug bei der Bergfahrt 127000 t, bei der Talfahrt 117000 t; der Flossverkehr zu Berg umfasste 277000 t. Unter den zu Berg (einscb). Flossholz) durcbgegangenen Gütern (404700 t) nahm die erste Stelle Holz mit 362800 t ein, sodann sind noch besonders zu nennen Hafer (3800 t), Kartoffeln (8100t) und Steinkohlen (2600 t). Im Talverkehr (119100 t) wurden hauptsächlich Steinkohlen (36000 t), Mauersteine usw. (17100 t), Steine und Stein- waren (11 100 t), Erde, Lehm, Sand, Kies (6700 t), Zement, Trass, Kalk (6000 t), Holz (4600 t) und Fische (2000 t) befördert. Von den zu Berg durcbgegangenen Gütern kommt ein grosser Teil aus Russland, der andere aus preussischen Orten an der Memel und deren Verzweigungen. Unter den Fahrzeugen aus der Memel- niederung befinden sich 1726 beladene litauische Kartoffelkähne mit einer durch- schnittlichen Tragfähigkeit von je 2,5 t.

Der obere Pregel vom Ausflusse der Deime bei Tapiau bis zum Anfangs- punkte der Schiffbarkeit bei Insterburg ist nur für den Ortsverkehr von Bedeutung,

') Statistik des Deutschen Reiches, Rd. 161, Die Binnenschiffahrt im Jahre 1903.

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Das Verkehrswesen.

227

steht jedoch durch seine Hössbaren Quellflusse Angerapp, Pissa und Kominte mit den ausgedehnten Waldgebieten des preussischen Landrückens in Verbindung und bildet so den billigsten Abfuhrweg für die forstwirtschaftlichen Erzeugnisse dieses Gebietes.

Für den Hafen von Königsberg ist nur der Verkehr von Fluss- und Haff- scbiffen nachgewiesen und filr diesen auch nur die Ankunft von Schiffen zu Berg und zu Tal. Die Kahl der in Königsberg bei der Bergfahrt auf dem Pregel an- gekommenen beladenen Schiffe belief sich auf 5621 mit einer Ladung von 236000 t, bei der Talfahrt auf 3649 Schiffe mit 157000 t Ladung. Unter den zu Tal an- gekommenen Schiffen befinden sich die schon vorher bei dem Veikehr an der Labiauer Brücke erwähnten litauischen Kartoffelkähne, ynd beim Bergverkehr alle die kleinen Fischerboote von durchschnittlich nur 1,5 t Tragfähigkeit, welche von Pillau aus Königsberg mit Mauersteinen, Steinkohlen, Petroleum usw. versorgen. Diese kleinen Fahrzeuge, Kartoffelkähne sowohl als Fischerboote, werden Bonst wegen ihrer geringen Tragfähigkeit unter den Flussfahrzeugen, die nur bei einer Tragfähigkeit von mindestens 10 t zur Aufzeichnung kommen, nicht aufgeführt. Der Flossverkehr (die Zufuhr von russischem Holz) betrug rund 246000 t. Unter den zu Berg angekommenen Gütern (236000 t) sind hervorzuheben Mauersteine usw. (115000 t), Steinkohlen (45000 t), Petroleum (20300 t), Getreide (11100 t), Mehl und Müllereierzeugnisse (4400 t) und Zucker usw. (4200 t); zu Tal wurden 403000 t einschl. Flossholz eingeführt, darunter 317700 t = 79 °/0 der Gesamtmenge, Holz, ausserdem hauptsächlich Mauorsteine (34500 t), Steine und Steinwaren (12700 t) und Kartoffeln (6000 t).

Die Anschreibungen von Pillau weisen den Verkehr mit den Orten am Frischen Haff nach. Im Jahre 1903 gingen 1066 beladene Schiffe mit 139000 t Ladung zu Berg ab, während nur 275 Schiffe mit 11 000 t zu Tal ankamen. Von den zu Berg gehenden Gütern waren 137100 t 98 °/0 der Gesamtladnng Stein- kohlen; unter den zu Tal nngeknmmenen Gütern befanden sich 9400 t (fast 90 °/0) Baumaterialien.

Der Verkehr auf der Weichsel bei Thorn ist doutBch-russischer Grenzverkehr, und zwar bedeutet auch hier der Durchgang zu Berg die Ausfuhr nach Russland, der zu Tal die Einfuhr von dort. Bei der Einfuhr sind 769 beladene Schiffe mit 80000 t Gütern, bei der Ausfuhr 527 beladene Schiffe mit 72000 t Gütern an- geschrieben worden. An Flossholz gingen 831000 t zu Tal durch.

Die Hauptmenge der in der Talfahrt auf Schiffen und Flössen eingeführten Güter (911100 t) bestand aus Holz (830800 t), stellt also 91% der Gesamtmenge dar, im übrigen hauptsächlich aus Mehl (31400 t), Zucker usw. (16300 t) und Getreide (12100 I). Von den zu Berg ausgeführten 72000 t Gütern Bind hervor- zuheben 20700 t Salz, 4900 t Teer usw., 4700 t Häute, Felle usw. und 3600 t Steinkohleu.

Für den Handelsplatz Danzig ist die Weichsel von grosser Bedeutung. Er- hebliche Mengen Schiffsgüter werden sowohl unmittelbar aus dem fruchtbaren Weichseldelta, als auch von der Metze durch den Bromberger Kanal und von Osten her durch den Weichsel-Haffkanal und die Elbinger Weichsel dein Strome zu-

15»

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Das Verkehrswesen.

geführt. Die Menge der zu Tal angekommenen Güter betrug 209000 t; die Ladungen bestanden neben Baumaterialien hauptsächlich aus Zucker ( 104300 t), Getreide (23500 t), Holz (16000 t), Mehl und Müllereierzeugnisse (13500 t), Olsaat und Bier. Beim Abgang zu Berg (269700 t) sind besonders zu nennen: Stein- kohlen (79200 t), Steine und Steinwaren (28500 t), Petroleum (23400 t), Salz (21 200 t), verarbeitetes Eisen aller Art (13 100 t) und Borke, Lobe (10100 t). Die im Flossverkebr stromabwärts beförderten Holzinengen stellten sich auf 427400 cbm.

Der Bromberger Kanal vermittelt den Verkehr zwischen Weichsel und Oder. Es hat sich auf ihm ein ziemlich reger Verkehr entwickelt, der namentlich von dem Holzhandel Brombergs belebt wird. Der Flossverkehr machte nach der Netze 385000 t, nach der Weichsel 19000 t aus. In der Richtung nach der Netze gingen 902 beladene Schiffe mit 11 1000 t, nach der Weichsel 897 Schiffe mit 99000 t. In ersterer Richtung wurde hauptsächlich Holz (465000 t eiuschliessl. Flossholz), fast. 94 °/0 sämtlicher Güter, durchgeführt, in beträchtlicheren Mengen sonst noch Mehl und Müllereierzeugnisse (7800 t), Getreide (7400 t), Mauersteine usw. (5900 t) und Zucker (5500 t). In der Richtung nach der Weichsel wurden hauptsächlich Zucker (44700 t), Getreide, Holz und Baumaterialien befördert.

Während die beiden grossen Ströme des äuBserBten Ostens der preussischen Monarchie, Memel und Weichsel, hauptsächlich den Handelsverkehr mit Russland, und zwar vor allein die Zufuhr der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse nach den an ihren Ausflüssen liegenden grossen Handelsplätzen Memel, Danzig und Königsberg vermitteln, dienen die Oder und die Elbe mit ihren wichtigen Ver- bindungskanälen und zahlreichen kleineren NebenstraBsen vorwiegend dem Verkehr im Innern und hier zuerst der Versorgung der fast in der Mitte dieses weit ver- zweigten Wasserstrassennetzes gelegenen ReichBhauptstadt. Doch ist auch der Verkehr auf der Elbe mit Österreich bedeutend, ebenso der Verkehr von und nach den grossen Handelsplätzen an den Mündungen der beiden Ströme, Hamburg und Stettin. Zur Hebung dieses Verkehrs trug vor allem das schnelle Anwachsen der Bevölkerung Berlins und der vielen in seiner näheren Umgebung liegenden Vor- orte, sowie die bedeutende Entwicklung der Berliner Industrie bei. Schon früh- zeitig war man deshalb darauf bedacht, durch den Ausbau und die Verbesserung der vorhandenen und durch Aulage neuer Wasserstrassen für hinreichende und leistungsfähige Zufuhrwege dahin zu sorgen. Auch wurde durch Hafen- und Kai- anlagen, durch Verbindungsgeleise mit den Eisenbahnen, Aufstellung von Kranen usw. für den Schutz der Schiffer und für bequemes und schnelles Laden und Löschen der Güter Sorgo getragen.

Im Hafen zu Kosel kamen zu Berg 735 beladene Schiffe mit 125000 t Ladung an bei einer durchschnittlichen Belastung von 170,4 t. Talwärts gingen 6043 be- ladene Schiffe mit 1377000 t Ladung ab. Der Koseier Hafen dient hauptaächlicb dem Verkehr von Steinkohlen, wovon im Talverkehr 1215300 t, das sind 88 °/0 des Gesamttalverkehrs, befördert wurden. Zu Tal gingen sonst noch rohe, unedle Metalle, ausser Eisen (47500 t), Holz (38900 t), verarbeitetes Eisen (24400 t), Ge- treide (18900 t) uud Mehl (10100 t). Die Zufuhr zu Berg bestand zum grössten

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I)»« Verkehrswesen.

229

Teil aus Erzen (71200 t), Düngemitteln (19700 t), Roheisen und Brucheisen (6000 t) und Fischen (4100 t).

Der Gesamtgüterverkehr auf der Oder in Breslau betrug 2966000 t. Im Durchgangsverkehr zu Tal waren einschliesslich Flossbolz 1541700 t Güter ver- frachtet, wovon 83 °/0 Steinkohlen (1281600 t) waren; ferner sind zu erwähnen Holz (70100 t), unedle Metalle, ausser Eisen (46400 t), verarbeitetes Eisen aller Art (33400 t), sodann Zement, Getreide, Mehl und Zucker. Zu Berg gingen 104300 t Güter durch, wovon hauptsächlich Erze (66500 t), Düngemittel (16200 t) und Roheisen (4300 t) zu nennon sind. Beim Hafenverkehr kamen zu Berg an 2123 beladene Schiffe mit 370000 t Gütern, zu Tal 530 beladene SchifTe mit 70000 t Ladung. Ab gingen zu Berg 407 beladene Schiffe mit 52000 t Gütern, zu Tal 3613 beladene Schiffe mit 856000 t Ladung. Unter den zu Berg an- gekommenen Gütern sind besonders zu nennen: Düngemittel (68300 t), Petroleum (35900 t), fette öle (30500 t), Eisenerz (25100 t), Mauersteine (21500 t), Fische (18400 t) und Mehl und Müllereierzeugnisse (14000 t). Talwärts wurden haupt- sächlich Mauersteine (45300 t) und unedle Metalle, ausBer Eisen (11000 t) heran- gebracht. Beim Abgang zu Berg waren vorwiegend verfrachtet: Erze (7100 t), fette öle (5600 t), Düngemittel (4300 t), Petroleum (4100 t) und Teer (3700 t). Von den zu Tal abgegangenen Gütern waren 58 °/0 des Gesamtgewichts Stein- kohlen (495700 t) und i6°/0 Zucker (138500 t), ausserdem noch in grösseren Mengen Getreide (79800 t), sowie Mehl und Müllereierzeugnisse (31000 t).

Der Verkehr auf der Warthe ist beim Durchgang durch Küstrin dargestellt, welcher Ort unmittelbar vor der Einmündung der Warthe in die Oder liegt. Die zn Berg durchgegangeneu 1053 beladenen Schiffe führten 140500 t Ladung mit sich; von nahezu der Hälfte der Ladung (66700 t) fehlte in den Nach Weisungen die Angabe der Warengattung. Unter den näher bezeichneteu Waren nahmen Steinkohlen mit 21400 t die erste Stelle ein. Bedeutender war der Durchgang zu Tal (738300 t); der Warengattung nach entfielen auf Holz (einscbl. Fiossholz) 449200 t 61 ®/0 der Gesamtladung , Getreide 166300 t, Zucker 77800 t und Mehl 22500 t.

Der Verkehr auf der Oberelbe bei Hamburg ist für den Punkt nachgewieeen, an welchem vor dem Zollanschluss (15. Oktober 1888) die Zollgrenze lag. Für die Anschreibung dieses Verkehrs sind seit dem Jahre 1882 andere, von den früheren abweichende Grundsätze zur Geltung gekommen, indem von da ab auch die kleineren Fahrzeuge, die sogen. Markt-Ewer, zur Anschreibung gelangten, was vorher nicht der Fall war. Bei der geringen Tragfähigkeit dieser Fahrzeuge ist durch die veränderte Anscbreibungsweise die Vergleichbarkeit betreffs der Güter- menge viel weniger als betreffs der Schiffszahl gestört worden. Zu Berg gingen 15637 beladene Schiffe mit 2957000 t Gütern durch, talwärts 18890 Schiffe mit 2995000 t Gütern. Der Flossverkehr zu Tal belief sich auf 1S000 t.

Unter den zu Berg durchgegangenen Gütern befinden Bich hauptsächlich Getreide 815900 t (fast 280/0 des Gesamtgewichts), Düngemittel 291400 t, Petroleum 261 100 t, Steinkohlen 205800 t, Ölsaat 170900 t, Erze 1 13900 t, Mehl und Müllerei- erzeugnisse 73700 t und Teer, Pech 70100 t. 35% der Gesamtladung waren

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230

Das Verkehrswesen.

talwärts Zucker (1058700 t). Ferner sind bei der Talfahrt hervorzuheben: Dünge- mittel (403300 t), Getreide (198100 t), Steiukohleu (165100 t) und Holz (126700 t einschl. Flossholz).

Für Magdeburg ist nur die Zufuhr auf der Elbe nachgewiesen, da sie bei weitem bedeutender als die Abfuhr ist. Allerdings hat sich die Abfuhr zu Tal seit einigen Jahren wesentlich gehoben und betrug im Jahre 1903 795800 t, 70 #/0 dieser Ladung machen Salz (254400 t), Zucker (234000 t) und Getreide (66700 t) aus. Die Ankunft zu Berg umfasst 5489 beladene Schiffe mit 1038000 t Gütern. An Flössen kamen zu Tal 30000 t an.

Unter den Warengattungen, die zu Berg angefahren wurden, sind besonders zu nennen: Getreide (204 100 t), Mehl und Müllereierzeugnisse (178800 t), Steinkohlen (121100 t), Holz (59000 t), Düngemittel, Salpeter-, Salz-, Schwefelsäure, Petroleum, Torf und Zucker. Talwärts kamen hauptsächlich, zu 7Ö°/0, Braunkohlen (320900 t) an, ausserdem noch in grösseren Mengen Baumaterialien, Holz und Getreide.

Für den Durchgangspunkt Schandau sind die Schiffe und Güter nachgewiesen, welche auf der Elbe die Grenze zwischen dem Deutschen Reiche und Böhmen über- schritten haben.

Es gingen zu Berg (Ausfuhr) 2768 beladene Schiffe mit 501000 t Ladung durch. Talwärts kamen zur Einfuhr 9119 beladene Schiffe mit 3 154000t Ladung. Der Flossverkehr zu Tal steigerte sich auf 344000 t. Die Hauptwarengattung bei der Einfuhr bildet, zu fast 68 °/0, die Braunkohle mit 2362100 t, ferner ist noch neben Flossholz bemerkenswert Zucker (354300 t), Getreide (173800 t), Obst, das naoh Berlin bestimmt ist (9300 t), und Glas (6600 t). Bei der Ausfuhr, die bedeutend geringer als die Einfuhr ist, sind hervorzuheben: Düngemittel (90400 t), Ölsaat (63800 t), Erze (51900 t), Roheisen (25200 t), fette öle und Fette, rohe Baum- wolle, Teer, Salz, Reis, Getreide, Petroleum und Flachs.

Von dem Verkehr auf der Spree ist nur die Zufuhr nach Berlin nachgewiesen, Durchfuhr und Abfuhr dagegen wegen ihrer verhältnismässig geringfügigen Be- deutung unberücksichtigt gelassen. Zu Berg kamen 3704000, zu Tal 3059000 t

an. Der Flossverkehr ist sehr gering. Es ist dabei zu bemerken, dass durch die

Lage der jetzigen Anschrcibungsstellen Oberbaum, Unterbaum, Oberschleuse, Unter- schleuse am Landwebrkanal und Plötzensee-Schleuse am Spandauer Schiffabrtskanal nur das engere Weichbild Berlins eingeschlossen wird, und die Zufuhren zu den Lagerplätzen an der Ober- und Unterspree, sowie die zahlreichen Fabriken, die sioh an der Oberspree in Stralau, Rummelsburg, Köpenick ubw., sowie in Charlotten- burg und Spandau niedergelassen haben, darin nicht enthalten sind. In Charlotten- burg allein kamen 1903 758400 t Güter zu Berg und 956000 t zu Tal an; den Hauptbestandteil dieser Güter bildeten Baumaterialien und Steinkohlen, sie betrugen im Bergverkehr 667700 bezw. 47200 t und im Talverkehr 727200 bezw. 153900 t.

Auf dem Wasserwege wurden Berlin 3708600 t Güter zu Berg und

3061400 t zu Tal (einschl. Flossholz) zugeführt. Unter den zu Berg angekommenen Gütern befanden sich 1775 5°° t Mauersteine (48 °/0 aller Güter); unter den sonstigen verschiedenartigsten Gütern sind besonders hervorzuhehen: Steinkohlen (431700 t), Holz (278100 t), Getreide (251900 t), Mehl (107900 t), verarbeitetes Eisen aller

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Das Verkehrswesen. 231

Art (74200 t), fette öle (60700 t), Petroleum (46600 t), Zement (47200 t), Zucker (41300 t), Koks (23400 t), Keffee (20300 t) und Obst (19900 t).

Talwärts kamen neben Baumaterialien, die mit 2095600 t Uber 68°/0der Gesamt- talzufuhr ausmachten, hauptsächlich an Steinkohlen (561600 t), Getreide (147000 t), Holz (67200 t), Mehl und Müllereierzeugnisse (63500 t) und Zucker (36100 t).

Oer Verkehr auf der Ober-Weser bei Bremen wird seit dem Zollanschluss nur noch bei der Ankunft und dem Abgang der Fahrzeuge in und von Bremen angeschrieben. Zu Tal kamen 1959 beladene Schiffe an und führten Bremen 342000 täüter zu. Zu Berg gingen 1320 beladene Schiffe mit 144000 t Güter uh.

Unter den zu Tal angekommenen Gütern befanden sich hauptsächlich, zu 82 °/0 (279500 t), Baumaterialien, darunter 117800 t Mauersteine, 35900 t Zement. Ausserdem sind noch erwähnenswert Glas (17900 t), Zucker (11400 t) und Dünge- mittel (8600 t). Zu Berg gingen von Bremen in bedeutenderen Mengen ab : Ge- treide (64600 t), Erze (17900 t), Mehl usw. (14800 t), Holz (13800 t), Heia (12300 t) und Olsaat (5800 t).

Der Schiffsverkehr auf der Ems ist in früheren Jahren durch viele Untiefen, welche in dem Flusse bei kleinem Wasserstande vielfach hervortraten, und besonders auoh durch die alte Schleuse bei Rheine wegen der hohen Gage ihres Unter- drempels sehr behindert gewesen. Durch umfangreiche Bauten, wie besonders durch die Anlage der Lateralkanäle bei Rheine und zwischen Hanekenfähr und Meppen, Bowie den Bau des Dortmund-Emskanals ist eine wesentliche Förderung eingetreten. In früheren Jahren wurden für den Durchgangsverkehr die An- schreibungen an der Koppelschleuse bei Meppen gemacht, nach Eröffnung des Dortmund-Emskanals ist jedoch diese Anschreibungsstelle eingegangen; der Verkehr wird nun an der Schleuse bei Meppen verzeichnet. Zu Berg gingen an dieser Stelle 1452 beladene Schiffe mit 490000 t Ladung durch und zu Tal 1204 Schiffe mit 333000 t. Hauptgegenstände der Durchfuhr zu Berg waren Eisenerz (212400 t), Getreide (172700 t) und Holz (38200 t), während talwärts besonders Steinkohlen (218700 t) und verarbeitetes Eisen (50500 t) durchgingen.

Der Gesamtverkehr auf dem Dortmund-Emskanal hat sich seit seiner Er- öffnung dauernd gehoben. Im Jahre 1903 wurden kanalaufwärts 754300 t Güter, kanalabwärts 494800 t Güter befördert. Davon waren auf Seeleichtern geladen kanalaufwärts 49500 t, kanalabwärts 33900 t Güter. Auf diesen Seeleichtern wurden über Emden vornehmlich Kohlen und Koks seewärts ausgefülirt und aus Häfen der Nord- und Ostsee Holz und Getreide kanalaufwärts gebracht.

Auf dem Rhein betrug nach dem Jahresbericht der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt der GeBamtgüterverkehr einschliesslich des Verkehrs über die deutsch -niederländische Grenze und des Rhein - See- Verkehrs im Berichtsjahre 50064800 t.

Für den Verkehr auf dem Rhein ist zunächst der Eingang und Ausgang über die holländische Grenze bei Emmerich nachgewiesen. Es gelangten zur Ein- fuhr 18470 beladene Schiffe mit 10028000 t Gütern und zur Ausfuhr 22519 be- ladene Schiffe mit 7212000 t Ladung. Der Flossverkehr in der Ausfuhr belief sich auf 19800 t.

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232

Ha* Verkehrswesen.

Die bedeutendsten Waren der Einfuhr bildeten Eisenerz (3741500 t), Ge- treide (2421000 t), Holz (597000 t), Petroleum (295100 t), Ölsaat (236400 t), Düngemittel (233600 t), ferner fette öle, Zucker, Teer, Harze, Mehl und Müllerei- erzeugnisse, Kaffee, Steinkohlen und Fische. Unter den zur Ausfuhr gelangten Gütern befanden sich 55 °/0 Steinkohlen (3992800 t), ferner 851300 t verarbeitetes Eisen, 173000 t Roheisen, 160600 t Zement, 86000 t Koks, 75100 t Salz, 40300 t Düngemittel, 34000 t Wein und 22200 t Glas.

Vom Hafenverkehr in Ruhrort ist nur der Abgang als der erheblich wichtigere nachgewiesen. Der Abgang zu Berg (3360300 t) umfasste fast ausschliesslich Stein- kohlen (3287100 t), zu Tal (3086000 t) ebenfalls in erster Linie Steinkohlen (2494300 t), daneben noch verarbeitetes Eisen (453400 t) nnd Koks (75600 t).

Beim Verkehr von Duisburg ist nur die Menge der beförderten Guter nach- gewiesen. Im Bergverkehr kamen 2 302000 t Guter an und gingen 3793000 t ab. Der Talverkehr ist bedeutend geringer; die Ankunft betrug 545000 t, der Abgang 1529000 t. An Flossholz kamen talwärts 93000 t an.

Für die grösseren gewerblichen Anlagen am Rheinufer vor Duisburg fehlen die Angaben Uber die Gattung der beförderten Güter, jedoch handelt es sich dabei hauptsächlich um Erzanfuhr und Roheisenabfuhr, sowie für Zwecke der Staats- eiseubabuverwaltung bestimmte Kiesverladung. Für Duisburg-Hochfeld beträgt der Abgang zu Tal 1529000 t. Bei der Zufuhr zu Berg bildeten Getreide (671 500 t), Eisenerz (856900 t) und Holz (145500 t) die Hauptgegenstände der Fracht, bei der Abfuhr zu Berg fast ausschliesslich Steinkohlen (3589000 t) und Koks (109700 t).

Der Gesamtverkehr im Hafen zu Köln betrug 982500 t, davon kamen auf die Zufuhr 741 300 t und auf die Abfuhr 241 200 t. In der Statistik ist nur die Ankunft zu Berg und zu Tal dargestellt, da die ausgeladenen Gütermengen mehr als dreimal so gross sind wie die eingeladenen. Der Flossverkehr zu Köln ist nicht bedeutend (17000 t). Unter den zu Berg angekommenen Gütern sind be- sonders zu nennen: Getreide (122300 1), Steinkohlen (50600 t), Düngemittel (49700 t), ferner Erze, unedle Metalle, Holz, Kaffee, Zucker, fette Öle und Teer. Zu Tal kamen hauptsächlich an: Holz (40400 t), Mauersteine (17900 t), Wein (11000 t), Salz (9300 t) und Mehl (8700 t).

Der unmittelbare Rhein -See -Verkehr, für welchen im Jahre 1888 nur 3 Dampfer mit zusammen 1860 t Tragfähigkeit eingestellt waren, wurde im Jahre 1903 bereits mit 39 Rhein-See-Darapfem von insgesamt 33710 t Tragfähigkeit betrieben.

Neben diesen 39 Rhein-See-Dampfern waren weiter 52 verschiedene See- Schleppkähne (Seeleicbter) und See-Segelschiffe für den unmittelbaren Khein-See- Verkehr eingestellt. Während die Rhein-See-Dampfer und -Schleppkähne aus- schliesslich deutschen Reedereien angehörten, war bei den See-Segelacliiffen auch die englische und niederländische Flagge vertreten.

Von den Rhein-See-DampfergeBellschnften zu Köln, Bremen (Neptun & Argo), Hamburg und Stettin (Stenzei & Rolke), Elbing (Scbichau) wurden im Jahre 1903 zu Berg (Einfuhr) 404 Fahrten mit 136200 t Ladung und zu Tal (Ausfuhr) 406 Fahrten mit 120900 t Ladung ausgeführt.

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Pas Verkehrswesen.

233

Ausser den genannten 6 Gesellschaften vermittelt noch die Gesellschaft für Brauerei, Spiritus- und Presshefenfabrikation in Grünwinkel (Baden) mit t Tank- dampfer und 2 Rheintankleichtern den Transport von Sprit von den Ostseehäfen nach Süddeutschland.

Der Rhein-See-Verkehr mittelst Schleppkähnen (Seeleichtern) wird von zwei Hamburger Gesellschaften betrieben, und zwar einmal von der vereinigten Bugsier- Fracbtscbiffahrtsgesellschaft, welche mit etwa 40 Seeleichtern zwischen 500 und 1100 t Ladefähigkeit arbeitet und damit auch den Rhein und den Dortmund-Ems- kanal befährt, und sodann von der Hamburg- Amerikanischen Paketfabrt-Aktien- gesellschaft, die in Verbindung mit ihrer Hamburg-Amerika-Linie 8 Seeleichter für den unmittelbaren Verkehr zwischen Hamburg und Köln bestimmt hat.

Weiterhin wird der Rhein-See-Verkehr noch mit einer grösseren Zahl von See-Segelschiffen betrieben. Im Jahre 1903 wurden an der Zollgrenze bei Emmerich im ganzen 52 Stück verschiedene Seekähne und Seesegler gezählt mit einer Trag- fähigkeit zwischen 1006 und 71 t.

Diese Rhein-See- Kähne und -Segler machten zusammen 115 Fahrten zu Berg zu den Ruhrhäfen, nach Düsseldorf, Heerdt, Neuss, Köln und oberhalb Köln. Die Herkunftshäfen waren deutsche Ost- und Nordaeehäfen, sowie englische, dänische, schwedische und russische Seehäfen. Während die Mehrzahl der Rhein-See-Segler, gleichwie die Dampfer, den Rhein nur bis Köln herauf befährt, gehen einzelne kleinere bis Remagen und bei günstigem Wasserstande auch bis Oberlahnstein herauf, um dort Mineralwasser zu verladen.

Unter den übrigen Rheinhäfen sind diejenigen von Mannheim und Ludwigs- hafen von grosser Bedeutung, die, günstig am oberen Endpunkte der grossen Rhein- sebiffabrt gelegen, eine rasche Entwicklung zu verzeichnen haben. Im Hafen zu Ludwigshafen (Rhein) betrug die Zahl der beladenen Schiffe bei der Ankunft 4185 mit einer Ladung von 1423000 t, zu Tal gingen ab 1974 beladene Schiffe mit 440000 t Gütern. Unter den zu Berg angekommenen Gütern waren 40 °/0 Stein- kohlen (571800 t), ferner noch in bedeutenden Mengen Getreide (405100 t), Erze (89300 t), Roheisen (70100 t), Zucker (44900 t) und Petroleum (29400 t). Talwärts gingen hauptsächlich verarbeitetes Eisen (140300 t), Erze (56700 t) und Roheisen (49300 t).

Im Hafen zu Mannheim (Rhein) kamen zu Berg 8913 Schiffe mit 4251000 t Ladung an. Fast die Hälfte der GeBamtladung (2009600 t) machten Steinkohlen aus, dem Gewioht nach folgt Getreide (1084000 t), Holz (172300 t), Petroleum (127 400 i), Düngemittel, Zement, Koks, verarbeitetes Eisen, Roheisen, Teer, Zucker und Mehl. Talwärts kamen 2725 Schiffe mit 138000 t Ladung an. Beim Abgänge aus Mannheim ist der Talrerkehr der bei weitem bedeutendere, er betrug 646000 t auf 2352 Schiffen; der Flossverkehr stellte sich auf 63000 t. Der Gattung nach ge- langte hauptsächlich talwärts zur Abfuhr Salz (171600 t), Holz (155900 t), Zement (77400 t), verarbeitetes Eisen (28400 t), Mehl (19600 t) und fette öle (15000 t). Zu Berg gingen 740 beladene Schiffe mit 268000 t Ladung, zumeist Getreide (189500 t, 70,7 ®/0 der GeBamtladung) ab, sonst sind noch besonders erwähnenswert Mehl und Müllereierzeugnisse (19900 t), Petroleum (9000 t) uud Holz (9200 t).

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234

Das Verkehrswesen.

Im Verkehr des Mannheimer Hafens mit dem Neckar belief sich die Zahl der zu Tal angekommenen Schiffe auf 2528 mit einer Ladung von 197000 t; au Berg gingen ab 1562 Schiffe mit 114000 t. Der Flossverkehr betrug 84000 t. Fast die Hälfte, 48,5 °jm der Ladung der zu Tal angekommenen Schiffe bestand aus Salz (136200 t). Unter den zu Berg abgegangenen Gütern befanden sioh 59300 t Steinkohlen und 20200 t ftlsaat.

Die Schiffahrt auf der Saar geht vorzugsweise vom Saarbrücker Kohlenrevier in das elsässische Kanalsystem, wobei die Anschreibung an der Schleuse zu Güdingen zwischen Saarbrücken und Saargemünd erfolgt. Es gingen zu Berg 2604 Schiffe mit 658000 t Gütern durch, talwärts 1099 Schiffe mit 268000 t. Die zu Berg durchgehenden Schiffe hatten fast ausschliesslich Steinkohlen (646000 t) geladen, zu Tal wurden hauptsächlich Steine (137000 t) und Erze (105600 t) durchgeführt.

Der Schiffs- und Güterverkehr auf der kanalisierten Strecke das Mains von Frankfurt a. M. bis zur Mündung in den Rhein stellte sich nach den Aufzeichnungen der Anschreibestelle zu Frankfurt a. M. zu Berg auf 3938 beladene Schiffe mit 1 155000 t Ladung und zu Tal auf 2959 Schiffe mit 150000 t Ladung. Unter den Gütern des Bergverkehrs waren fast alle Warengattungen des Verzeichnisses ver- treten, über die Hälfte der Ladung (zu 56 °/o) bestand aus Steinkohlen (651600 t), ausserdem sind neben Baumaterialien noch besonders zu nennen: Getreide (120700 t), Koks (37200 t) und Mehl und Müllereierzeugnisse (29000 t). Zu Tal kamen haupt- sächlich Baumaterialien (115800 t), Holz (34600 t einschl. Flossholz) und Getreide (9300 t) an. Der Flossverkehr betrug 13000 t.

Beim Grenzverkehr zwischen Frankreich und Deutschland auf dem Rbein- Marnekanal gingen nach der Anschreibung bei Lagarde-Zollgrenze 1285 beladene Schiffe mit 335000 t Ladung ein und 1768 Schiffe mit 452000 t Ladung aus. Hauptgegenstände der Einfuhr waren Steinkohlen (127600 t) und Eisenerz (43200 t). In der Ausfuhr Uberwiegen bei weitem Steinkohlen (396400 t), das Bind 88 °/0 der Gesamtausfuhr.

Die Donau überschreitet die Zollgrenze hei Passau. Die Einfuhr, die nach dem Gewicht der Gütermengen die Ausfuhr um mehr als das Vierfache Ubertrifft, betrug 261000 t, die Zahl der beladenen Schiffe 834. ln der Ausfuhr wurden 497 Schiffe mit 59000 t Ladung ungeschrieben.

Als Einfuhrgegenstände sind hervorzuheben: Getreide (156900 t), Holz (43600 t), Mebl und Müllereierzeugnisse (29900 t) und Petroleum (15900 t). Haupt- gegenstände der Ausfuhr waren Steine und Steinwaren (11300 t), verarbeitetes Eisen (5800 t), Holzwaren und Möbel (4500 t), Petroleum, Steinkohlen und unedle Metalle.

Ein Vergleich der Anzahl der Schiffe in den Jahren 1872 und 1902, wie er in der Tabelle auf Seite 236 245 zur Darstellung kommt, zeigt, dass eine geringe Abnahme stattgefunden bat. Die Tendenz geht dahin, weit grössere Schiffe an die Stelle der kleineren zu Betzen, weil alle Kosten für Anlagen, Betrieb, Verzinsung und Amortisation bei einem grossen Kahn nicht im Verhältnis seiner Grösse gegenüber eiuem kleinen Kahn Bteigen. Während ein Kahn von 170 t Tragfähigkeit zwei Mann Besatzung braucht, bedarf ein solcher von 600 t nur eines Mannes oder im Höchst- fälle eines Mannes und eines Jungen mehr, obgleich er beinahe viermal soviel Ladung

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Pas Verkehrswesen.

235

übernimmt. Der Anscliaffungswert eines grossen Kahnes ist nicht viel mehr als höchstens 21/, mal höher als der des kleineren. Die Höhe der regelmässigen Reparaturen steigt ebenfalls bei einem grösseren Kahn nicht im Verhältnis der Grössendiiferenz. Die Reisedauer ist bei beiden die gleiche, und in den Lösch- und Ladefristen liegt, wenn überhaupt, ein so geringer Unterschied, dass der grosso Vorteil des grösseren Kahnes dadurch in keiner Weise beeinträchtigt wird. 80 ist es erklärlich, dass, während es im Jahre 1872 nur 63 Schiffe mit einer Tragfähigkeit von 400 t und darüber gab, es im Jahre 1902 1822 Schiffe waren.

Exaktes Material über die Frachten findet sich in dem „Führer auf den deutschen Wasserstrassen“ und in verschiedenen Handelskammerberichten, für den Rhein besonders in den Jahresberichten der Mannheimer Handelskammer. Im allgemeinen gehen die Wasserfrachten auf grossen Strömen für Massengüter pro Tonnenkilometer bis zu 0,8 Ff. und noch mehr herunter, so z. B. auf dem Rhein talwärts bis 0.3 Pf., während für die modernen grossen Kanäle, deren Baukosten mit etwa 3 °/0 verzinst und mit etwa ‘/s'Yo getilgt werden sollen, die niedrigsten Sätze etwa zu 1 Pf, die höchsten zu 2 Pf. zu berechnen sind. Demgegenüber betragen die Eisenbahnfrachten (oiuschliesslich Abfertigungsgebühr) bei Zugrundelegung des Robstofftarifes etwa 2,62 Pf, im günstigsten Falle 1,6 Pf. Freilich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Wasserstrassen grössere oder geringere Umwege machen.

Der Vergleich der Frachten auf Eisenbahnen und Wasserstrussen gestaltet sich in folgender Weise.

Vergleich der Frachtkosten auf Eisenbahnen und Wasserstrassen.

Eisenbahnfrachten für Massengüter, t. Güter in Wagenladungen von tot nach dem Spezialtarif II der preussischen Staatsbahnen-.

bei der Transportweite von ... 50 100 200 300 600 1000 tkm

Frachtsatz für 1 tkm in Pfennigen 5,4 4,4 4.1 3,9 3,7 3,6

2. Die Frachten nach Spezialtarif I sind um 1,0 Pf. teurer und nach Spezial- tarif III bis zu 100 km Länge um 1,0 Pf., für längere Transporte um 1,3 Pf.

billiger als nach Spezialtarif II.

3. Niedrigster allgemeiner Frachtsatz auf den preussischen Staatseisen-

babnen für 1 tkm 2,2 Pf.

4. Ausnahmetarife bei 200 300 tkm Transportlänge etwa 1,7

5. Durchschnittssatz für die gesamte Massengüterbeforderung .... 2,7

6. Allgemeiner Frachtsatz, bei welchem noch 3 */„ 4°/0 für Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals verdient werden können, eingeschätzt

von Eisenbahnfachmännern 1,9

7. Frachtsatz, welcher in besonderen Fällen, wie z. B. für den organisierten Koblenversand von Dortmund nach den Emshäfen unter der gleichen Voraussetzung wie bei 6 noch erreichbar sein würde, eingeschätzt auf 1,64

8. Niedrigste Frachtsätze auf nordamerikanischen und russischen Eisen- bahnen unter 1,50

(Fortsetzung des Textes siebe Seite 246.)

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236

Da* Verkehrswesen.

Bestand der preossUchen Floss-,

Heimat

Staat

Verwaltungs-

bezirk

lieimataberechtigte Schiffe:

Anzahl

Gattung

Anzahl 1872 1902

unter 10 t

1872 1902

10 bis unter 20 t

1872 1902

i

2

3

4

5

6

7

8

Regierungsbezirk

i Personen- .

5

42

_

4

9

Königsberg.

Dampfschiffe < Güter- . . .

2

<3

1 Schlepp- . .

2

5

1

10

Segelschiffe

1916

280

38

12

Im ganzen Schiffe

<9*5

366

-

9

39

3<

Regierung« bezirk

Dampfschiffe (Personen'

3

18

3

1

4

Gumbinnen.

\ Schlepp- . .

3

1 1

3

3

Segelschiffe

593

389

67

Im gauzen Schiffe

599

4l8

3

3

68

7

Regierungsbezirk

i Personen- .

12

2

4

Danzig.

Dampfschiffe j Güter- . . .

24

1 Schlepp- . .

7

*3

1

5

4

7

Segelschiffe

35 <

477

54

<45

Im ganzen Schiffe

37»

562

I

5

60

»5®

Regierungsbezirk

. Personen- .

1

11

4

1

2

Marienwerder.

Dampfschiffe j Güter- . . .

2

* Schlepp- . .

2

2

•Segelschiffe

488

3*8

*3

M

Im ganzen Schiffe

489

343

6

24

16

Stadt Berlin.

Personen- .

12

56

4

7

Dampfschiffe [ Güter- . . .

6

<9

1 Schlepp- . .

8

3

I

20

Segelschiffe

501

438

6

1

Im ganzen Schiffe

5*7

561

-

7

7

28

1 Regierungsbezirk

j Personen- .

4

6l

9

4

<3

Potsdam.

Dampfschiffe j Güter- . . .

2

9

1 Schlepp- . .

88

7

29

Segelschiffe

3040

3300

122

6

Im ganzen Schiffe

3046

3458

-

16

126

48

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Dm Verkehrswesen.

239

Kanal-, Hall- und Küatenschilfe.

der Schiffe, deren Tragfähigkeit betrug (Tonnen zn

1000 kg):

1

20 bis unter 50 t

50 bis unter (00 t

100 bis unter 200 t

200 bis nnter 300 t

300 bis unter 400 t

400 1 und

darüber

1872

1902

1872

1902

1872

1902

1872

1902

1872

1902

1872

1902

9

10

1 1

12

>3

14

<5

16

17

18

*9

20

IOO

2

5

304

1

l

5

9

37

3

6

192

472

-

1 14

I

61

IOO

7

304

16

37

201

-

47*

-

-.4

-

62

'4

24

1

10

.

1

5

4

9

1

9

7

2

9

4

*

*

*95

•4»

45*

*44

83

280

396

17

6

*14

180

454

171

85

293

401

'7

7

I

7

I

1

-

-

I

-

1

-

-

-

1

216

62

86

1

32

1

*3

6

I

218

69

88

34

1

'<

1

7

I

*9

1

6

»53

7

3*

150

-

39

*9

7

*53

7

3*

>5'

-

39

--

-

-

,

2

I

:

4

__

:

:

_

.

2

I

1

_

9

6

47

21

5

*3

•7

_

9

2

10

3

47

21

6

5

27

2

17

204

4 IO

5

205

16

20

27

9

107

214

_

1

»47

108

206

22

205

43

»7

118

*'5

148

108

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I

244 Da* Verkehrswesen.

Bestand der prenssischen Floss-,

Heimat

Ileimatsberecktigte Schiffe:

Anzahl

Staat

1

10 bis

Anzahl

unter

unter

Verwaltung*-

Gattung

IO t

20 t

bezirk

1872

1902

1872 1

1902

1872

1902

1

2

3

4

_L_

6

7

8

Regierungsbezirk

Personen- . . .

5

10

4

3

1

Wiesbaden.

Dampf-

Güter-

1

Schlepp- ....

4

>5

I

6

schiffe i

Dampffahreu . .

2

2

Segelschiffe

217

229

17

16

Im ganzen Schiffe

221

*57

7

20

23

Regierungsbezirk

f Personen*. .

6

16

1

4

Koblenz.

Dampfschiffe [ Güter- . . .

6

' Schlepp- . .

3

Segelschiffe

20S

165

3*

I

Im ganzen Schiffe

214

190

-

1

5

Regierungsbezirk

Personen- . . .

18

*7

s

2

I

Düsseldorf.

3

_

_

Dampf-

schiffe

Schlepp- .... Tau-, Kelten-,

34

>55

12

2

20

Fähren. . . .

8

1

Segelschiffe

761

684

2

Im ganzen Schiffe

814

877

-

>7

35

23

1 Regierungsbezirk

Personen- . . .

*9

35

3

1

Köln.

Dampf-

schiffe

*7

Schlepp- ....

4

,1

2

Dampffahreu . .

I

5

I

Segelschiffe

77

97

2

Im ganzen Schiffe

101

■66

-

I

5

3

Regierungsbezirk

Dampf-

Personen- . . .

4

1

-

Trier.

schiffe

Dainpfffihren . .

1

I

Segelschiffe

384

3°4

43

3

Im ganzen Schiffe

388

306

-

43

3

1 Summe der Schiffe

Personen- . . .

147

5>o

3

69

92

im Königreich Preussen.

17

89

176

597

I

2

Dampf-

Schlepp- ....

6

53

19

144

schiffe

Tau-, Ketten- .

7

>3

Dampffähren . .

IO

>7

I

5

3

Segelschiffe

14 807

13 478

4

1798

1142

Im ganzen Schiffe

15 077

14 789

M

>»7

1859

1381

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246

Das Verkehrswesen.

Reine Schiffsfrachten für Massengüter.1)

Frachtsatz ihr i tkm

1. Frachten auf dem Rhein 0,60 Pf.

2. Niedrigste Kohlenfrachten auf dem Rhein 0,45

3. Frachten auf der Elbe zu Berg 1,10

4- n s » Tal 0,90 ,

5. zwischen Hamburg und Berlin, 385 km lang 0,95

6- * ss Breslau, 800 1,00

7 s s Stettin Berlin, 195 1,15

8. von Breslau nach Stettin, 495 km lang 0,90

9. s s s s ausnahmsweise für Steinkohlen . 0,70 r

10. auf den französischen und elsäsBischen Kanälen etwa . . 1,20

11. auf dem Eriekanal mit Schiffen von 23 t Tragfähigkeit mit

Pferdezug oder zu zweien gekuppelt mit Dampfbetrieb 0,80

12. Frachten auf älteren deutschen Kanälen mit Schiffen von 500— 600 t

Tragfähigkeit bei Pferdezug geschätzt auf 1,60 Pf.

13. Frachten auf besten Kanälen mit Schiffen von 500 600 t Tragfähig- keit bei Pferdezug geschätzt auf 0,80

14. Desgl. bei mechanischem Schiffszug 0,75

15. Desgl. mit Schiffen von 150 t Tragfähigkeit bei auskömmlichem Kanal-

querschnitt und Pferdezug 1,10 ,

16. Frachten wie vorher bei mechanischem Scbiffszug 1,05

Bisher sind nennenswerte Abgaben nur auf den märkischen Wasserstrassen erhoben. In den wichtigsten Verkehrsbezirken stellt sich die Abgabe ungefähr auf 0,20 Pf. für 1 tkm, jedoch bei einer Reihe geringwertiger Güter, für die nur der halbe Satz erhoben wird, nur auf etwa 0,10 Pf.

Die älteren Kanäle für Schiffe von 100 150 t Ladung kosteten 150000 bis 180000 Mk. pro 1 km; boi einer Verzinsung von 3 31/j0/0 und einem Aufwand von 1200 Mk. pro 1 km an Unterhaltungskosten beläuft sich die aufzubringende Summe auf ungefähr 6500 Mk. Wenn 1000000 tkm befördert werden, kommen

auf 1 tkm an Unkosten ''°° -°^- = o,6? Pf.

1000000

Die Kneten der neueren Kanäle stellen sich höher. So Bind die Kosten des Mittellandkanals pro 1 km auf 400000 Mk. und die Unterhaltungskosten auf mindestens 4000 Mk. veranschlagt, was bei obiger Annahme an Verzinsung und Unterhaltung ungefähr 18000 Mk. ausmacht und zur Deckung bei einem Jabres- verkehr von 1000000 t eine Abgabe von 1,8 Pf. für 1 tkm erfordert.

*) Vergl. dazu: Kurs im Handbuch der Wirtschaftskundc Deutschlands IV, S. 339, nnd Tolkmitt, Über den wirtschaftlichen Wert der deutschen Wasserstrassen in der Zeit- schrift für Binnenschiffahrt 1898, S. 410 ff.

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Prs Verkehrswesen

247

Daraus folgert A. Meitzen1) mit Recht, dass, wenn die Frachtkosten auf den Kanälen grundsätzlich auf */4 der Eisenbahnfracht zu beschränken sind, noch 0,7 Pf. für das Tonnenkilometer als Kanalabgabe erlegt werden können, ohne die Konkurrenzfähigkeit des Kanals zn gefährden. Das gegenseitige Verhältnis zwischen Eisenbahn und Kanälen ergibt, dass man überall da einen rentablen und gegen die Eisenbahn konkurrenzfähigen Kanal bauen kann, wo man einen durch- laufenden Verkehr von 2000000 t erwarten darf; diese Frachtmenge bezeichnet gleichzeitig die änsserste Grenze, bei der die Verwendung der Eisenbahn noch wirtschaftlich erscheinen kann, der Kanal hingegen kann mit Leichtigkeit die drei- fache Warenmasae bewegen.

•4. Der Seeverkehr.

Die hier folgenden Ausführungen sind die Fortsetzung der in Bd. III S. 269 ff. gegebenen Darstellung über die Entwicklung der Seeschiffahrt bis zum Jahre 1870.

Durch Artikel 432 des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (1857 bis 1861 verfasst), welches im 5. Hauptabschnitt allgemeine Bestimmungen über Keedereiverhältnisse getroffen hat, ist für die zum Erwerb durch die Seeschiffahrt bestimmten Schiffe, denen das Recht, die Landeaflagge zu führen, zusteht, die Ein- tragung in ein öffentliches Schiffsregister vorgeschrieben worden. Diese allgemeine Bestimmung wurde auch in der Folge im wesentlichen beibehalten, nachdem die Regelung des Seeschiffahrtwesens zuerst durch Gesetz vom 25. Oktober 1867 in die Kompetenz des Norddeutschen Bundes übergegangen, dann nach Artikel 54 der Verfassungsurkunde für das Deutsche Reich dem Reiche selbst übertragen worden ist. An die Stelle der Landesflagge trat, da die Kauffahrteischiffe aller Bundes- staaten eine einheitliche Handelsmarine bilden, die deutsche Handelsflagge.

Infolge des BundesratBbeschlusses vom 7. Dezember 1871 § 643 V. ta der Protokolle (Bd. I, S. 465 ff. der Statistik des Deutschen Reiches) und der ergänzen- den und modiflzierenden Bestimmungen vom 6. Dezember 1872 und vom 21. De- zember 1873 sind vom Jahre 1873 an alljährlich Uber den Bestand der deutschen Seeschiffe nach Heimatshäfen, Grösse und Gattung, Alter und Hauptmaterial, Ver- bolzung, Beschlag und Chronometerführung, sowie über die Bestandsveränderungen Naobweisungen aufzustellen, welche alle am 1. Januar des betreffenden Jahres vor- handenen, in das Schiffsregister eingetragenen Seeschiffe (Kauffahrteischiffe) um- fassen, sofern sie mehr als 30 cbm (gleich 17,65 Registertonnen) Rruttorauingehalt haben. Dazu gehören auch die zur grossen Seelischem verwendeten Schiffe, sowie die zum Schleppen anderer Schiffe bestimmten Fahrzeuge, welche Seeschiffahrt betreiben. Diese Nacbweisungen werden in jedem Jahre in der Statistik des Deutschen Reiches veröffentlicht.

Bis zum 1. Januar 1873 wurden die Schiffe in Preussen, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, nach OstseelaBten zu 4000 Pfd., in Schleswig-Holstein nach Kommerzlasten zu 5200 Pfd. gemessen.

*) A. Meitzen, Die Frage des Kanalbaues in Preussen im Jahrbuch für Gesetz- gebung, Verwaltung und Volkswirtschaft 1884, S. 751 ff.

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248

Das Verkehrswesen.

Durch Bundesratsbeschluss vom 21. Dezember 1873 wurde mit Rücksicht auf die Vergleichbarkeit mit den Handelsmarinen anderer seefahrender Nationen bestimmt, dass der Grössenbestimmung die Registertonne und der Nettorauingehalt zugrunde gelegt werden soll, und dass in der Statistik über den Bestand die Ladungsfähigkeit der Seeschiffe sowohl nach Registertonnen als auch nach Kubik- metern anzugeben Bei. Bei der Umrechnung der alten Gewichtsmafse in Raum- malse wurden für 4000 Pfd. 4,42 cbm, für 5200 Pfd. 5,52 cbm eingesetzt.

Abänderungen dieser Schiffsvermessungsordnung von 1873 wurden am 20. Juni 1888 und am 1. März 1895 erlassen (in Kraft getreten am 1. Juli des- selben Jahres); die Vermessung wurde dem englischen System angepasBt, um eine Gleichstellung der englischen und deutschen Schiffe hinsichtlich der Abgaben zu erzielen. Infolge Beschlusses deB Bundesrates vom 29. Oktober 1896 wird neben dem Netto* auch der Bruttoraumgehalt der Schiffe nachgewieBen uud bei der Ein- teilung der Schiffe nach Grössenklassen der Bruttoraumgehalt zugrunde gelegt. Durch diese verschiedenen Vermessungsordnungen ist ein Vergleich des Bestandes der Seeschiffe für einen längeren Zeitraum sehr erschwert Es ist nach der neuen Vermessung der Raumgohalt der Segelschiffe um etwa 4 °/0 und der Raumgehalt der Dampfschiffe um etwa 18 °/0 niedriger als nach dem alten Verfahren.

Immerhin zeigt doch eine Gegenüberstellung des Bestandes der Seeschiffe für einen längeren Zeitraum die grossen Veränderungen, welche sowohl in bezug auf die geographische Verteilung auf die einzelnen Küstenstrecken als auch hin- sichtlich der Leistungsfähigkeit und Zusammensetzung stattgefunden haben.

In der auf Seite 249 folgenden Übersicht findet sich der Bestaud der preuBsischen Seeschiffe am x. Januar 1873 verglichen mit dem Bestand am 1. Januar 1904.

Zunächst ist das Zurücktreten der Segelschiffe und die Vermehrung der Dampfschiffe bemerkenswert. Innerhalb dieser drei Jahrzehnte haben sich die Segelschiffe fast um die Hälfte vermindert, die Dampfschiffe hingegen versechsfacht. Die Gesamtzahl der Schiffe ist gesunken, ebenso der absolute Raumgehalt in Registertonnen netto. Wenn man aber annimmt, wie es allgemein üblich ist, dass die Rauineinheit eines Dampfers mindestens gleich der dreifachen Raumeinbeit eines Segelschiffes ist, so stellt sich die Zunahme der Leistungsfähigkeit der preussischen Handelsflotte auf annähernd 40 °/o, die zum grössten Teile auf das schleswig-holsteinische Ostseegebiet, zum kleineren Teile auf die Nordseeflotte ent- fällt. Der Bestand in dem Östlichen Teil der Ostsee, in Ost- und Westpreussen und in Pommern ist nicht unerheblich zurückgegangen. Die preussische Handels- flotte dient im allgemeinen dem Lokalverkehr der Nord- und Ostseehäfen, während sich in den grossen IlanBaBtädten der überseeische Verkehr mehr und mehr kon- zentriert. Infolgedessen wTird auch der Unterschied in den Raummafsen dieser beiden Arten von Schiffen ein immer erheblicherer. Auch in der Zahl der Be- satzung ist entsprechend dem Rückgänge der Schiffszahl eine erhebliche Abnahme zu konstatieren; sie ist um etwa 9000 Köpfe zurückgegangen.

Von den preussischen Häfen hatten, wie aus der Tabelle auf Seite 250 hervorgeht, 56 einen Verkehr von mehr als 25000 Registertonnen im Jahre 1903,

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Der Bestand der preassischen Handelsflotte am 1. Januar 1873 und 1. Januar 1904.

Das Verkehrswesen,

249

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250

I'n* Verkehrswesen.

Der Seeverkehr im preussischen Staate und in den Häfen, die im Jahre 1903 einen Ver- kehr von mindesten» 200000 Registertonnen aufweisen, für die Jahre 1874 und 1903.

liafenplätze:

Jahr

Angekommen:

Abgegftiigeu: j

init Ladung

in Ballast o*l. leer

mit Ladung

in Ballast od. leer |

Schiffe

Register-

tonnen

Schiffe

Register-

tonnen

Schiffe

Register-

tonnen

Schiffe

Register- , tonnen j

i

2

3

4

5

6

7

8

9

.0

Memel

1

1874

477

87 *63

7S4

1 18 208

1 3*2

204 750

28

6 768

l

I903

3*8

>02 574

283

104073

536

179 283

97

»9 549

Pillau

f

1874

1 $02

334 7*5

464

82 725

1 996

35» 336

209

60 852 j

1

1903

*53

138 189

288

66 254

60

20 823

142

103 449

Königsberg . .

1

1874

1 30*

205 243

450

59378

649

262 Ol8

76

14043

1

*903

1 560

598741

46

17 178

1 862

4S8 137

'36

44 0S5

Neufahrwasser

)

1874

1 407

303 756

440

98 300

.7.7

362 030

99

28 027 1

\

1903

2 I 14

559917

323

120 826

2 004

513029

445

1 88 096

Swinemünde .

1

1874

1 024

161 815

*37

ii 933

266

26 065

397

121 415]

1

I9<>3

545

277447

3 397

262

63 5 ' 5

*3*

'67 575

Stettin

1

1874

2 I64

535 152

16

* 467

1 958

324 361

464

'53 424

1

1903

3 968

1 171 998

16S

50957

34S7

84007.1

667

427 183

Kratzwiek . . .

/

1874

-

-

26 857

-

188 760

1903

307

229 622

6

8354

36

210

Sassnitz

f

1S74

-

-

-

1

\

«903

2 195

445 753

■75

15 902

* 237

454 575

136

6 966

Kiel

f

1874

3 237

224 054

126

5665

352

104 559

2044

130034

1

1903

4 297

573 067

46

5 473

2 009

324 203

837

225 '80

Flensburg . .

/

l

1874

•903

1 381 1 762

72 901 '9* 333

77

107

2 192 19 848

6S4

502

24 295

41 290

542

954

45 489 182 903

Altona

f

1874

650

57 '*4

2 346

429

19*53

154

30 176

1

1903

3 77*

276 851

202

IO 984

626

62 278

3 120

'5*552

Geestemünde . .

l

1874

696

167 275

37

2617

33'

36 829

433

124 067

l

*903

* 394

337 744

158

3* *73

355

<47 583

2 203

232 6lO

Emden

1

\

1874

344

29 925

2

77

90

6428

'75

•7 345

*903

l 501

369 737

271

*33<>9*

1 569

300 493

189

197 161

Staat .

(

1874

25 919

* 715 644

8569

594 795

22 337

2 1 12 162

1035*

1 049 768

1

«903

88 337

S 656 893

8379

824 682

56487

6 183 035

•8 530

2 S13 76S

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Das Verkehrswesen.

251

darunter die in den letzten Jahren fUr Seeschiffe zugänglich gemachten Rheinhäfen Emmerich, Wesel, Duisburg, Ürdingen, Düsseldorf und Mülheim a. Rh., ausserdem Papenburg an einem von der Ems ausgehenden Kanal.

In iz Häfen fand im genannten Jahr ein Verkehr von mindestens 200000 Registertonnen an Ladung statt; es sind dies der (Trosse nach: Stettin, welches im Reiche an dritter Stelle steht, Königsberg, Neufahrwasser, SaeBnitz, Kiel, Emden, Geestemünde, Altona, Swinemünde, Memel, Kratzwiek und Flensburg. Als nächster Hafenort würde Pillau mit 159012 Registertonnen folgen; sein Verkehr war früher ein weit grösserer als der Königsbergs, da die grösseren Schiffe vor dem Bau des Königsberger Seekanals in Pillau ableichteru mussten.

Im Jahre 1874 stellte sich die Reihenfolge dieser Häfen: Stettin, Pillau, Neufahrwasser, Königsberg, Kiel, Memel, Geestemünde, Swinemünde, Flensburg, Altona, Emden.

Fasst man Pillau und Königsberg als Einheit zusammen, so ist der Verkehr bei ihnen gleichgeblieben, ebenso in Memel; eine Steigerung um die Hälfte hat in Swinemünde stattgefunden, um das Doppelte in Geestemünde, um das z1/^ fache in Stettin und Flensburg, um das 3 fache in Kiel, um das 4*/, fache in Altona, um das 19 fache in Emden, dem durch den Dortraund-Emskanal ein weites Hinterland erschlossen ist. Neu hinzugetreten sind Sassnitz und Kratzwiek.

Für die Landwirtschaft hatten in früherer Zeit die Häfen Memel, Königs- berg und Danzig eine gewisse Bedeutung, da von ihnen aus eine erhebliche Aus- fuhr von Getreide, freilich auch zum Teil russischer Herkunft rein oder gemischt mit deutschem, stattfand. In dieser Hinsicht ist ein Umschwung eingetreten, seitdem das russische Getreide, begünstigt durch billige Eisenbahnfrachtsätze, in Libau und Riga verladen wird. Besonders Memel hat unter ungünstigen Verhält- nissen gelitten, da hei ihm die natürlichen Transportwege aus Russland fehlten und es erst 1873 durch den König-Wilhelmkanal und 1875 durch eine Eisenbahn Anschluss an Tilsit erhielt. Seine Bedeutung beruht vor allem in dem wachsenden Holzexport. Im Durchschnitt der Jahre 1872 bis 1874 betrug er 13737000 Mk., im Durchschnitt der Jahre 1901 1903 19284000 Mk. NaturgemäBs wird auch jetzt in den Häfen auf dem billigen Seewege der Überschuss an landwirtschaft- lichen Produkten verfrachtet und der Bedarf an künstlichen Futter- und Dünge- mitteln bezogen. Nähere Angaben darüber, sowie auch Uber die in jedem Jahre gültigen Frachtsätze finden sich in den Berichten der Handelskammern der einzelnen Hafenorte. Ostfrieslands Schiffahrt und Seefischerei hat Lübbers besonders geschildert (Tübingen 1903). Die handelspolitischen Interessen der deutschen Ost- seestädte 1890—1900 sind von Stephan Jonas dargestellt (Stuttgart. 1902).

(Abgeschlossen im Mai 1905, mit einzelnen Ergänzungen bis Mai 1906.)

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Die Güterbewegung

voll

landwirtschaftlichen Erzeugnissen

auf den preussiseh -hessischen Eisenbahnen

im Jahre 1903.

Bas Gewicht ist in Tonnen dargestellt. Viehsendungen nach der Stückzahl.

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254

Das Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 1. Die Provinzen Ost- und

d

/

2

Bezeichnung

der

Verkehrs bezirke:

Roggen

Hafer

ver-

ent-

ver-

ent-

laden

laden

i

a

3

«

5

6

7

8

i.

Provinz Ost- untl Westpreussen . . .

72767

7* 3^4

22955

2

Ost- nnd weatprenssische Häfen . . .

243

9 73*

56281

$ 218

48 065

"59

i y

Provinz Pommern

33'*

'75

6 295

479

456

773

4

Pommersche Häfen

343

3

4887

7*

163

6

5

Urossherzogtnw Mecklenburg nsw. . .

IO

2

I

1

11

2

6

Häfen Rostock bis Flensburg. . . .

I

i 7

Provinz Schleswig-Holstein usw. . .

8

Elbhäfen

: 9

Weserhäfeu

[O

Emshäfen

1 1

Provinz Hannover, Oldenburg usw.

3

30

-

1

12.

Provinz Posen

3608

4 535

5 608

1 1 651

2 292

139*

»3

Reg.-Bez. Oppeln

5

3

20

81

14

Stadt Breslau

15-

Reg.-Bez. Breslau nnd Liegnitz. . .

39

'39

2

21

*

|6

Berlin

3'

811

8505

7

»7

Provinz Brandenburg

1 IO

187

627

39

838

21

iS.

Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt .

I

47

8

'33

6

19

Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .

7

12

2

20

Königreich Sachsen

I

«

4

21

Provinz Hessen-Nassau nnd Oberhessen

3'

1

22

Bnhrrevier (Westfalen)

-’3

Ruhrrevier (Rheinprovinz)

24

Provinz Westfalen, Lippe nsw. . . .

1

28

*3

Rheinprovinz rechts de« Rheins usw. .

26

Rheinprovinz links des Rheins usw. .

27-

Saarrevier nsw

2S

Rheiuhafcjistationeu

29

Lothringen

IO

! 30.

3 '

Bayerische Pfalz

i-’

Grosshrzgt. Hessen (ansschl. Oberhessen)

33

Grossherzogtum Baden

34

Mannheim nnd Ludwigshafen . . .

-

Königr. Württemberg mit Hohenzolleru

36

Königreich Bayern

-

1

Zusammen (ohne No. 1)

57750

14963

74 55a

17496

60577

33*9

Auslandsverkehr

1

* 343

s

2 982

616

Überhaupt im Jahre 1903

57 75'

17 306

74557

20478

60577

4005

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ver- | ent- laden

60 i 479 i*l 639 829

Kartoffeln

Mehl uml

Mühlen fabrikate

(ohne Kleie»

Spiritus, Brannt- wein, Estrig

ver-

ent-

ver-

ent-

ver-

ent- |

laden

laden

laden

1 1

12

‘3

14

‘5

16

-

IO

*7

l6

6

2

22

12

-

-

10

4

3

-

-

1

7

45

75

6l

I

I

IO

20

‘5

69

I

4«3

3304

2 542

l8o

3 »8*

167

*34

6569

I 154

I 241

2 823

9

3

6

*

57

53*

7841

9873

•3 *3‘

5648

13 881

10

5

726

S

46

7

44

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50 ! 20083

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280

Das Verkehrswesen.

Verkehrsbeiirk No 14.

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Verkehrsbezirke:

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Pferde

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Provinz Ost- und Westpreuuen . . .

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6.

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7

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I

8.

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Emshäfen

1 1.

Provinz Hannover, Oldenburg usw. .

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Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .

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Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .

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Königreich Sachsen

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21

Provinz Hessen -Nassau und Oberhessen

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1 893

22

Ruhrrevier (Westfalen)

34

23

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3

24

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1

25

Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .

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Rheinprovinz links des Rheins nsw. .

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27

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28

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-

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Lothringen

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-

126

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Grosshrzgt. Hessen (ansschl. Oberhessen)

3

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85

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Gross herzogt um Baden

I

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34

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323

; 35

Königr. Württemberg mit Hohenzollern

3*

Königreich Ravern

7

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Zusammen {ohne No. 14)

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I

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Überhaupt im Jahre 1903

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21

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282

Das Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 15. Der Regierungsbezirk Breslau (aus-

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Ost- und westpreussische Häfen . . .

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8.

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1 8.

Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .

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19

Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .

43

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20.

Königreich Sachsen

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21.

Provinz Hessen-Nassau und Oberhessen

2

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22.

Ruhrrevier (Westfalen)

2.)

Ruhrrevier (Rheinprovinz}

~

24.

Provinz Westfalen, Lippe usw, . . .

2

-5

Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .

~

26.

Rheinprovinz links des Rheins usw. .

12

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»Saarrevier usw

28.

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29.

Lothringen

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8 1 -

Bayerische Pfalz

Grosshrzgt. Hessen (ausschl. Oherhessen)

88

Grossherzogtum Badeu

.34

Mannheim und Ludwigsliafen . . .

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Könige, Württemberg mit Hollenzollern

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Königreich Bayern

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283

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284

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der

Verkehrsbezirks:

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Grossherzogtum Mecklenburg usw, . .

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Königreich Sachsen

1 183

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21.

Provinz Hessen-Nassau und Oberhessen

II

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12

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25.

Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .

I

26.

Rheinprovinz links des Rheins usw. .

3

37

264

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Saarrevier usw

28.

Rheinhafenstationen

29.

Lothringen

2

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12

I

31-

Bayerische Pfalz

-

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Grosshrzgt. Hessen (ausschl. Oberli essen)

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Grossherzogtum Baden

2

14

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Mannheim und Ludwigshafen . . .

I

135

Königr. Württemberg mit Hobenzollern

4

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Königreich Bayern

II

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Überhaupt im Jahre 1903

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250

63 948

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166

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3788

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35 356

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IO

24

-

3

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2

10

20

6

138

1

*36

* 435

483

416

286

Dm Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 16.

Bezeichnung

der

Verkehrsbezirke:

Weizen

Roggen

Hafer

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2

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4

5

6

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7

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2.

Ost- und westprenssische Hilfen . , .

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3

Provinz Pommern

16

290

4

212

27

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4-

Poinmersehe Häfen

12

5

1

887

5-

Grogsherzogtum Mecklenburg usw. . .

21

I 299

l

308

18

9605

6,

Hiifcn Rostock bis Flensburg . . .

6

68

1

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7

Provinz Schleswig-Holstein usw. . .

6

I

8.

Elbhäfen

9

Weserhäfen

__

IO.

Emshäfen

1 1.

Provinz Hannover, Oldenburg usw. .

5

I

IO

68

12

Provinz Posen

105

2 830

4

4005

■3

Reg.-Bez. Oppeln

1

IO

382

14

Stadt Breslau

1

>5.

Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .

1

149

251

4

4076

16.

Berlin

203

434

44*9

>7

Provinz Brandenburg

458

I84II

1167

37 28S

8229

20 01 I

18.

Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .

2

695

22

38

275

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Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .

11

217

■5

«03

59

20,

Königreich Sachsen

1

*3

6l

238

•—

55

21

Provinz Hessen- Nassau und Oberhessen

22.

Ruhrrevier (Westfalen)

23

Ruhrrevier (Rheinprovinzi

24

Proviuz Westfalen, Lippe usw . . .

5

S

1

-5

Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .

>7

26.

Rheinprovinz links des Rheins usw. .

12

I

5

IO

-7

Saarrevier ubw

--

28

Rheinhafenstationen

29

Lothringen

>0.

Elsas*

3‘

Bayerische Pfalz

32.

Grosshrxgt. Hessen (ausachl. Oberhessen)

Grossherzogtuin Baden

2

--

34

Mannheim und Lndwigshafen . . .

35.

Königr. Württemberg mit Hohenzollern

36.

Königreich Bayern

I

2

-

2

12

Zusammen (ohne No. 16)

561

21 239

I298

42 148

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57 7*8

Auslatidsverkehr

IO

IO

Überhaupt im Jahre 1903

561

21 249

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42 148

84II

57728

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288

Das Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 16.

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Bezeichnung

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290

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294

Das Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 18. Der Regierungsbezirk

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Bezeichnung

der

Verkehrsbezirke:

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2

Ost- und westpreussisehe Häfen. . .

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94

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35

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7

-

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36

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58

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Zusammen (ohne No. 18)

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19 298

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5365

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Das Verkehrswesen

295

Magdeburg und daa Herzogtum Anhalt.

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Da* Verkehrswegen.

296

Verkehrsbezirk No. 18. Der Regierungsbezirk

1

Bezeichnung

der

Verkehrsbezirke:

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1

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12

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Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .

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Königreich Sachsen

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1

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28

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96

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12

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24

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Königreich Bayern

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Überhaupt im Jahre 1903

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Magdeburg und das Herzogtum Anhalt.

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2077

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10 138

605 232

298

I>as Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 19 Die Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt, der Kreis

d

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Bezeichnung

der

Verkehrsbezirkc:

Weizen

Roggen

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2.

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Königreich Sachsen

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21.

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Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .

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Rheinprovinz links des Rheins nsw. .

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Rheinhafenstationen

29

Lothringen

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Eisass

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31

Bayerische Pfalz

452

Grosshrzgt. Hessen (ausschl. Oberhessen'

690

IO

5

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33

Grossherzogtum Baden

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2

I

34

Mannheim und Ludwigshafen . . .

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Künigr. Württemberg mit Hohenzollern

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Überhaupt im Jahre 1903

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299

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293

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876

«7

58

2 689

787

786

364

124

167

2 I03

6 921

1 1 iS

4 230

178

»83

5 286

26951

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86 906

23 394

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2 263

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29

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579

171

20

45

2

282

255

13

14

44

70

105

"4

12

«9

106 1

38

I

74

2

s

>93

336

41

412

17

55

90

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I I

I

8 ! 110 |

1

1

46

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55

I

616 1

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48

4

6t

378

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5

25

'37

136

47

668

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30

3

29

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69O

358

127

106

49 | »7 3*3 75 j *9 24 I 87412

300

Da« Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 19. Die Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt, der Kreis

©

3

Bezeichnung

der

Verkehrabezirke:

Zucker, roh

Pferde

Rindvieh

ver-

ent-

ver-

ent-

ver-

ent-

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i

2

19

20

2t

22

43

24

i.

Provinz Ost- nnd Weatprenaaen . . .

■8

1 409

497

4 472

2.

Ost- und westpreussische Häfen. . .

41

1 47*

3

Provinz Pommern

15

3*

419

2 497

4-

Porainersche Häfen

3

9

>4

5-

Gross Herzogtum Mecklenburg usw. . .

IO

75

437

576

6.

Häfen Rostock bis Flensburg. . . .

12

«5

9

153

7-

Provinz Schleswig-Holstein usw. . .

IO

1 128

1 398

8.

Klbhäfen

101

19

2 254

3

124

9

VVeserhäfen

I

7

20

394

io.

Emshäfen

2

11

782

1 1.

Provinz Hannover. Oldenburg usw.

295

1105

224

622

4 195

3 *66

12.

Provinz Posen

'3

591

3965

2 4IO

>3

Reg.-Bez. Oppeln

14

49

210

800

M

Stadt Breslau

43

24

■9

i*S

'5

Reg.-Bez. Breslau nnd Liegnitz. . .

12

5*

386

75

I 290

4 *40

16.

Berlin

1083

1 767

643

751

17.

Provinz Brandenburg

3

462

575

* 393

10 298

iS.

Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .

47353

4241

940

I 602

11 3*5

6476

19

Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .

90 014

9159

97 450

20.

Königreich Sachsen

018

3435

3®45

1 630

49 930

4903

21

Provinz Hessen-Nassau nnd Oberhessen

192

460

5 15*

3 119

22.

Rnhrrevier (Westfalen)

74

62

77»

.8

43

Ruhrrevier (Rheinprovinz)

18

43»

I 014

27

Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .

12

1*3

53

88

-5

Rheiuprovinz recht* des Rheins usw. .

3

563

107

4

26.

Rhciuprovinz links des Rheins nsw. .

22

1 37*

2037

3

-7

Saarrevier usw

3

16

28.

Rbcinliafenstationen

-

I

29,

Lothringen

2

jo.

Elsas«

IOO

6

I

39

Bayerische Pfalz

9 105

3*-

(irosshrzgt. Hessen (ansschl. Oberhessen)

7

143

>S

Grossherzogtuin Baden

1 1

8

24

2 279

34.

Mannheim und Ludwigshafen . . .

660

IO

s

170

35

KBnigr. Württemberg mit Hohenzollem

*3*3

4

8

45

5*7

36.

Königreich Bayern

1 840

I

383

434

2 991

3609 t

Zusammen (ohne No. 19)

62 80O

8639

7618

•5435

»5 574

87 130

Auslands verkehr

335

142

Überhaupt im Jahre 1903

62 SOO

S639

7629

'5 570

»5 57*

87272

Digitized by Google

Das Verkehrswesen.

Schmalkalden des Regierungsbezirks Kassel und die tl

Schafe

Schweine

Geflügel

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26

27

28

29

30

821

6979

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307

13 290

21

1 901

48

194

<5

12

3033

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55<

1 I I

25

3

938

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I

66

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18

2 085

33

592

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17

336

I

4 573

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896

40

12 509

75

86

1 695

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<2 405

324

1 I

244

<24

I64

< 553

74

<35

118

21

2

1 727

2305

765

145 646

I I30

842

176

1 444

<33

2 I64

730

33957

14

<4

5

57

2 <55

4

<5

3< <

17

35

272

166

1 314

1 082

12 944

16054

226

12 6l 1

876

4991

591

1 421

4 212

14 107

1 8lO

49 292

1! HO

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11 301

3 <86

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50316

153409

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40 883

3425

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11 483

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28 146

2655

1 879

674

I 294

1 127

515

279

2

9

< 247

39

941

49

I 40I

616

1 504

742

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*7

37 437

525

163

147

10

99

9

2 824

8

48

2

560

1S0

8

26

33

11

275

3781

s

2

10 093

6

11

35

36

406

2 789

38*

88

100

1 1

7

56

5 7 < s

I 816

919

3 366

20 252

20 721

4481

6752

80274

5< 433

90 922

3 < 5 947

68 899

148351

839

117

3 521

8857

81 113

5< 433

9< °39

3*5 947

72420

1 57 208

302

Das Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 21. Die Prov. Hessen-Nassau (mit Ausschluss der Kr. Rinteln

! ©

1 z".

£3

^3

Bezeichnung

der

Verkehrs bezirke:

Weizen

Roggen

Hafer

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ent-

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2

3

4

5

6

7

8

r

Provinz Ost- und Westpreussen . . .

3'

1

i 2

Ost- und westpreussische Häfen . . .

3

Provinz Pommern

1

4.

Poinmersche Häfen

1

'3

5

Grossherzogtum Mecklenburg usw. . .

6.

Häfen Rostock bis Flensburg. . . .

--

1

7-

Provinz Schleswig-Holstein nsw. . .

8.

Elbhäfen

2

9

Weserh&feu

io.

Emshafen

20

1 1.

Provinz Hannover, Oldenburg nsw.

1S0

I 972

475

618

627

285

I 2.

Provinz Posen

I 1

to

IO

'3

Reg.-Bez. Oppeln

'4

Stadt Breslau

<5

Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .

2

1

»3

i6.

Berlin

>7

Provinz Brandenburg

1

55

22

IO

1 8.

Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .

26

3'4

20

15

24

»9

Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .

968

2 696

543

468

1 10t

246

20.

Königreich Sachsen

71

3

20

30

2

I

21.

Provinz Hessen-Nassau und Oberhessen

78066

'7855

30348

22.

Ruhrrevier ( Westfalen)

189

40

3'

80

-3

Rnhrrevier (Rheinprovinz)

122

5

1 1

IO

'3

l6

24

Provinz Westfalen, Rippe nsw. . . .

2 153

4306

1228

2 129

988

1718

-5

Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .

2 I I

2 264

294

3 309

l6l

797

26.

Rheinprovinz links des Rheins usw. .

I 293

2045

680

4679

5»8

633

27

Saarrevier nsw

60

I

28.

Rheinhafenstationen

87

40

l

145

IO

120

-9

Lothringen

*5

1

40

3°-

Eisass

105

67

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Bayerische Pfalz

2 504

2

20

.52-

Grosshrzgt. Hessen (ausschl. Oberhessen)

8 823

»053

2'5'

' 439

6 103

3580

’<3

Grossherzogtum Baden

7 'Sä

169

'3

'»5

203

54-

Mannheim und Ludwigsh&feu . . .

2 545

165

5

3*

43

33.

Kiinigr. Württemberg mit Hokenzollern

'44

6

I

8

99

36.

Königreich Bayern

8 ! IO

178

854

18

270

957

Zusammen (ohne No. 21)

36 684

16 304

6319

12 950

IO 202

8851

Auslands verkehr

40

30

40

Überhaupt im Jahre 1903

7»4

16 304

6349

12950

IO 202

SS9I

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Gerste

Kartoffeln

Mehl und MUhlenfbbrlkate (ohne Kielet

Spiritus, Brannt- wein, Essig

Wolle

304

Das Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 21. Die Prov. Hessen-Nassau (mit Ausschluss der Kr. Rinteln

©

y.

Bezeichnung

Zucker

roh

Pferde

Rind

vielt

Verkehrsbezirke:

ver-

ent-

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i

2

>9

20

ZI

22

23

24

i.

Provinz Ost- und Westpreussen . . .

9

164

76

3395

2.

Ost- und westprenssuche Häfen. . .

93o

3-

Provinz Pommern

7

IO

62

359

4

Pommersehe Hilfen

1

2

5

Grosslierzogturo Mecklenburg usw. . .

1 1

28

*9

344

6.

Häfen Rostock bis Flensburg

27

26

88

7-

Provinz Schleswig-Holstein usw. . .

4*

145

995

8.

Elbhäfen

53

748

2

'52

9-

Weserhäfen .... *

12

7

3'

IO

Emshäfen

II

307

II.

Provinz Hannover, Oldenburg usw*.

635

1154

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3952

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12.

Provinz Posen

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21

187

2 542

>3-

Reg.-Bez. Oppeln

I

198

14

Stadt Breslau

1

6

' 893

■5-

Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .

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87

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Berlin

325

365

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17

Provinz Brandenburg

'34

246

74

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18,

Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .

1

27

686

957

19-

Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .

460

■92

3 1 *9

5 158

20.

Königreich Sachsen

71

65

9

22

21

Provinz Hessen-Nassau und Oberhesssu

170z

5003

184 098

| 22.

Ruhmvier (Westfalen)

109

145

112

1S5

>3-

Ruhrrevier ( Rheinprovinz >

495

5'

34'

5 234

24

Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .

41

283

862

3 097

7661

>5-

Rheinprovinz rechts des Rheins usw. .

2

261

165

8 2S9

>337

26.

Rheinprovinz links des Rheins usw. .

6

895

3 278

7 349

' 346

>7-

Saarrevier usw

23

«3

162

28.

Rheinhafenstationen .

54

1

'32

29.

Lothringen

16

30

329

3°-

Eisass

111

29

*3

268

*4

31

Bayerische Pfalz

6 065

98

124

'73

79

32-

Groashrzgt. Hessen ( ausseh 1. Oberhessen)

29

861

980

' 097

16 059

8215

33-

Grossherzogtum Baden

255*

477

335

1 674

4853

34

Mannheim und Ludwigshafen . . .

1 S32

368

261

I $l6

129

35.

Königr. Württemberg mit Hohenzollern

597

206

38

109

6 127

36.

Königreich Bayern

880

425

1 701

3' 059

Zusammen (ohne No. 21)

1 1 870

2065

6566

IO 089

49 974

122 33«

Auslandsverkehr

-

I96

490

12

'3 943

Cberhanpt im Jahre 1903

1 1 870

2065

| 6762 | 10 579

49 986

'38274

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Das Verkehrswesen.

305

a. Schmalkalden), der Kr. Wetzlar, sowie die Grosshrzgl. hess. Prov, Oberhessen.

Schafe Schweine Geflügel JSTlZ'l'feh. l

Düngemittel, anch künstliche

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25

16

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' 345

1 021

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' 323

111

' 330

4 720

580

10

2 686

2 160

1 894

3 429

21 647

12 1 17

622

21 613

15 016

36 501

370 440

54 488

307 228

60931

122 717

589

20

-

11 110

206 714

7 36'

5223

22 202

15 016

36 521

370 440

65 598

S>3 942

68 292

127 940

Meitzt* n, Boden den preatts. Staates. VIII.

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3or.

Das Verkehrswesen

Verkehrsbezirk No. 22. Du Ruhrrevier,

j o

! ^4

3

-

Bezeichnung

der

Verkehrsbezirke:

Weizen

Roggen

Hafer

ver-

ent-

ver-

ent-

ver-

ent-

laden

laden

laden

i

2

3

4

5

6

7

8

i.

Provinz Ost- und Westpreussen . . .

2

Ost- nnd westpreussische Hüfen. . .

_

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Provinz Pommern

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Königreich Sachsen

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Das Verkehrswesen.

307

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308

Da» Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 22. Das Ruhrrevier,

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53

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310

Da» Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 23. Das Ruhrrevier,

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Das Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 23. Das Ruhrrevier,

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32

schloss des Ruhrreriers, des Kreises Wetzlar und der Rheinhafenstationen).

Schafe

Schweine

Geflügel

Düngemittel, auch künstliche

ver-

ent-

rer-

ent-

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ent-

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ent-

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26

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28

29

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29 291

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12

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16 302

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232

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6 715

929

17095

21 927

'2 739

2

298

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20

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1

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'3 445

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3

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9

1 702

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71 180

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1 43 980

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5

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1 43 659 1 7*229

1 pretuts. Staat«». VIII.

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43 995

73082

54 33' 21

322

Das Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 26. Die Rheinprovinz links des Rheins

©

/.

S

Bezeichnung

der

Verkehrsbezirke:

Weizen

Roggen

Hafer

ver-

ent-

ver-

ent-

ver- | ent-

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I

2

3

4

5

6

7 ; 8

I.

Provinz Ost- nnd Westprenssen . . .

2.

Ost- und westprenssische Häfen. . .

3-

Provinz Pommern

.

4

Poraraersche Häfen

5-

Grossherzogtum Mecklenburg usw.. .

I

1 20

6,

Häfen Rostock bis Flensburg. . . .

1

'

2

7-

Provinz Schleswig-Holstein usw. . .

S.

ElhhÄfen

26

9

Weserhäfen

9

IO

Emshäfen

10

10

50

i i.

Provinz Hannover, Oldenburg usw. .

13

34

70

2

3 >8

12

Provinz Posen

1

20

I

Reg.-Bcz. Oppeln

' U

Stadt Breslau

‘5

Reg.-Bez. Breslau und Liegnitz. . .

12

16.

Berlin

12

1

10 5

*7-

Provinz Brandenburg

9

44

5

18.

Reg.-Bez Magdeburg und Anhalt . .

108

6

12

«9

Reg.-Bcz. Merseburg und Thflriugen .

144

20

54 30

»o

Königreich Sachsen

20

4

5

1

>5 3

21.

Provinz Hessen -Nassau nnd Oberhessen

2045

1 »93

4679

680

633 538

22.

Ruhrrevier 1 Westfalen)

935

35

417

35

337 30

3 3

Ruhrrevier (Rheinprovinz)

10 504

7070

3 570

5283

3 485 3 857

-4-

Provinz Westfalen, Lippe usw. . . .

8*4

201

1 172

17

12.8 5

25

Rheinproviuz rechts des Rheins naw. .

8084

2 902

6375

3 >°3

4 666 | 2 701

26.

Rheinprovinz links des Rheins usw. .

836.5

33 435

26 048

-7-

Saarrevier usw

406

65

522

279

2 102 I 10I

28.

Rheinhafenstationen

1 772

14 767

736

13 567

123 7078

- 9

Lothringen

157

339

165

781

> 67 1 263

30

120

30

131 1

3 1

Bayerische Pfalz

364

108

97

107

1 96 58

32-

Grosshrzgt. Hessen (anuchl. Oberhessen)

86

5830

42

3 547

443 1073

>3

Grossherzogtum Baden

>3

10

10

34

Mannheim und Ludwigshafen . . .

297

'37

Königr. Württemberg mit Hohenzollern

3

30

KBnigreich Bayern

<5

6

6 1 38

Zusammen (ohne No. 16)

35364

32 938

17901

37 797

15090 16029

Auslands verkehr

6339

4 781

>3 338

2 292

I 9<>9 t 490

Überhaupt im Jahre 1903

703

37 709

31 229130089

>6 9991 >7 5'9

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D»* Verkehrswesen.

323

(mit Ausschluss des Sa&rreriers) und das Fürstentum Birkenield.

Gerste

Kartoffeln

Mehl und MUlilenfahrikate ohne Kleie*

Spiritn*

wein,

Braunt-

EKsif?

Wolle

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53 847

4*39

12045

7993

10 670

21*

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324

Das Verkehrswesen.

Verkehrsbezirk No. 28. Die Rheinprovini linke dee Rheins

c

?.

ßeaeicb nung

Zucker, roh

Pferde

Rindvieh

i

I ^

Verkehrsbeairke:

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I

3

19

20

2t

23

23

24

I.

Provinz Ost- und Westpreussen . .

__

14«

"3

3867

2.

Ost- tuitl westprenssische Ulfen. . .

1 516

I 3.

Provinz Pommern

23

2

934

4-

Poinmersche Häfen

1

90

1 5-

Grosüberzogtün» Mecklenburg usw. .

11

4

2

*34

6.

HUfen Rostock bis Flensburg

19

11

2 281

?■

Provinz Sebleswig-Holitein usw.

33

41

■1 975

i *

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205

405

6

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Weserhifen

.57

15

2

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' iO.

Einshäfen

4

2

3 ois

i i

Provinz Hannover, Oldenburg naw.

22 M4

2 460

681

9

39 372

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Provinz Posen

5

I

22

' 4>3

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Reg.-Bez. Oppeln

19

4

1 210

U

.Stadt Breslau

I

io

;

Reg.-Bez. Breslau und Lieguitx. . .

37

3

264

10.

Berlin

uS;

39»

4

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Provinz Brandenburg . . .

386

121

3'

3 390

US.

Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt

54

* 474

94

I

7 102

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Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen

I 372

22

3

2 037

2 U .

Königreich Sachsen .......

944

JS

2 I

Provinz Hessen- Nassau und Oberhesseu

6

-’7»

895

1 346

7 349

: ».

Rubrrevier (Westfalen)

> 354

252

432

S 504

1 2.3

Rubrrevier (Kbeinprovinz)

708

37

2 431

l>>7

2b Kl 1

27255

Provinz Westfalen, Lippe nsw. . .

4 36*

627

7<>7

643

3875

Rhcinyovinz rechts des Rheins usw.

24

962

242

7 010

5 215

20

Rheinprovinz links des Rheins usw. .

34 44 »

0328

*47 039

27.

Saarrevier nsw

I

6m

383

15 349

2 5 '-'4

25

Rheinhafonstatiunen

244

42

733

257

20

Lothringen . .

102

1 55'

1 942

371

Eisass

42

28

9'

36

3‘.

Bayerische Pfalz

683

178

* 343

995

u

Örosshr/gt. Hessen (ausschl. Ober besäen)

435

1 22S

l8l

' 559

690

yy

(Irossherzogtum Baden . . .

52

49

|

189

34

M i tinheim and Ludwigshefen . .

2

245

415

23b

«37

1 35-

Ktinigr. Württemberg mit Hohenzollern

-

68

26

IO

37

3*-

Königreich Bayern .

467

31

79

1 631

Zusammen uhne No. 261

73«

27 I03

20531

7 “53

60 664

141 158

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-

IO

3 872

16 135

2518

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Oberhaupt im Jahre 1903

73»

27 uj

24 403

24 118

63 182

142 34u

Digitized by

Du Verkehrswesen.

325

(mit Ausschluss des Sa&rreriers) und das Fürstentum Bixkenfeld.

Schafe

Schweine

Geflügel

Düngemittel, auch künstliche

ver-

ent-

ver-

ent-

ver-

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7 308

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124 644

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701

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2 287

•3 193

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I

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165

1 261

126

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354

2 I64

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4

1 067

2 086

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383 937

144 100

33* 3»5

76 774 1

•64 779 1

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320

Das Verkehrswesen.

Verkehrebezirk No. 27. Das Saarrevier von Neun-

c

/.

5

Bezeichnung

der

Verkehrsbezirke:

Weizen

Roggen

Hafer

ver-

1 ent-

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ent-

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I ent-

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>

2

3

4

5

6

7

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i.

Provinz Ost- und Westpreussen . . .

__

2.

Ost- und westprenssische Häfen. . .

3-

Provinz Pommern

4-

Pommersche Hilfen

5-

Gross)) erzogt um Mecklenburg usw. . .

6.

Hiifen Rostock bis Flensburg. . . .

7

Provinz Schleswig-Holstein usw. . .

8.

Elbhäfen

.

9

Weserhafen

IO.

Einshiifen

I I.

Provinz Hannover, Oldenburg usw.

__

12

Provinz Posen . . .

2

_

•3-

Reg.-Bez. Oppeln

'4

Stadt Breslau

'5

Reg.-Bez. Breslau und Licgnitz. . .

1 6.

Berlin

'7

Provinz Brandenburg

iS

Reg.-Bez. Magdeburg und Anhalt . .

19

Reg.-Bez. Merseburg und Thüringen .

_

20

Königreich Sachsen

21

Provinz Hessen -Nass au und Oberbessen

_

60

t

2 2

Ruhr re vier (Westfalen)

_

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Kheinprovinz links des Rheins usw. .

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Oberhaupt im Jahre 1903

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328

Das Verkehrswesen.

Yerkehrsbezirk No. 27. Das Saarrevier von Neun-

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Bezeichnung

der

Verkehrshezirke:

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20 460

24 688

|

UI.

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Von

Dr. Carl Hteinbrück,

Privatdozent an der Universität Halle.

Die Entwicklungstendenzen im Handelsgewerbe.

Ähnliche, wenn auch nicht ganz so einschneidende Veränderungen wie beim Verkehr haben sich beim Handel, dessen wirtschaftliche Tätigkeit in der Ver- mittelung des Warenausgleiobs zwischen Produzenten und Konsumenten besteht, in den letzten Jahrzehnten vollzogen. Die Ursachen dieser Entwicklung sind zum grösseren Teile in der Vervollkommnung der Kommunikationsmittel zu suchen.

Vor allem wurde dadurch der Orosshandel beeinflusst. Während früher eine Mitteilung, die Antwort auf eine Anfrage Wochen, im Überseeischen Verkehr sogar Monate brauchte, um an ihren Bestimmungsort zu gelangen, ist heute die Nachrichten Übermittelung in wenigen Stunden bis in die entferntesten Gegenden möglich. Die Übersicht Uber die Marktlage ist damit eine allgemeine und klare geworden. Während früher die Grosshändler genötigt waren, umfangreiche Waren- mengen in ihren Niederlagen aufzuspeicbern und oft imstande waren, bei ein- tretender dringender Nachfrage Geschäfte mit hohem Verdienst abzuschliessen, werden solche günstige Konjunkturen immer seltener, da jeder unvorhergesehene Bedarf leicht und schnell durch Vermittelung von Eisenbahnen und Dampfschiffen befriedigt werden kann. Zudem ist die Gefahr der Verzögerung und des Verlustes von Transporten durch abgeschlossene Versicherungen beseitigt.

Es beschränkt sich daher der Verdienst im Warenhandel auf eine sehr mässige Provision bei grösstmöglichster Ersparung von Unkosten.

Eine andere Folge der Verkehrserleichterung und der gesicherten Rechts- pflege in den meisten Handelsländern ist die Tendenz, die Mittelspersonen des Handels zu umgehen und direkte Beziehungen zwischen dem Erzeuger and Ver- arbeiter des Produktes herzustellen.

Damit geht das Bestreben zur Spezialisierung und Erweiterung des Handels- betriebes, xur Erhöhung der Leistungsfähigkeit in Bezug auf Kenntnis des Marktes, passender Verkaufsstädte, Lager usw. Hand in Hand.

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332

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Ebenso haben sich im Kleinhandel, das ist dem Handel der Verkäufer mit den Konsumenten, erhebliche Veränderungen vollzogen. Eine grosse Zahl ungeeigneter und unvorgebildeter, zum Teil in anderen Berufen gescheiterter Existenzen hat sich dazu gedrängt, einen Kleinhandel zu begründen. Sie wurden dazu veranlasst durch die rechtliche und tatsächliche Leichtigkeit, ein solches Unter- nehmen, welches nur geringe Anforderungen an die Kenntnisse und den Fleiss des Geschäftsinhabers zu stellen scheint, zu beginnen. Durch die zunehmende Konkurrenz werden nun nicht etwa die Preise erniedrigt, sondern nur die Gewinne der einzelnen Händler ermässigt und die Neigung verstärkt, unverhältnismässig hohe Gewinn- prozente zu nehmen und zu bedenklichen Praktiken, wie Verschlechterung der Qualität usw. zu schreiten, um den Ausfall an Umsatz wieder auazugloichen.

Diesem übermässigen Zudrang steht eine Tendenz zum Ausschalten des Kleinhandels gegenüber. Es entwickelt sich eine Erweiterung kleiner Handels- betriebe zu grossen Warenhäusern und zum Zusammenschluss der Konsumenten zu Vereinen, den sogen. Konsumvereinen, die durch den gemeinsamen Bezug von Waren in grösseren Posten und deren Verkauf an ihre Mitglieder den Kleinhandel gänzlich und zum Teil auch den Grosshandel zu beschränken bestrebt sind.

Die Zahl der Handelsbetriebe. Im Anschluss an die Tabelle in Bd. III, S. 299 folgt eine Zusammenstellung der in der Berufszählung vom 14. Juni 1895 für Preussen ermittelten Handelsbetriebe mit Waren und ihre Gliederung auf die einzelnen Warengattungen.

, , . Gewerbebetriebe

Handel nut überhaupt

Gewerbtätige

Personen

1 . Tieren

18178

20058

2. landwirtschaftlichen Produkten . .

59088

85 799

3. Brennmaterial

14 IO9

29901

4. Baumaterialien

2787

,233I

5. Metallen und Metallwaren . . .

6550

20384

6. Maschinen und Apparaten . . .

I 227

37io

7. Droguen, Chemikalien

3737

11458

8. Kolonial-, Esu- und Trinkwaren

101 460

174129

9. Wein und Spirituosen

4606

14063

10. Tabak und Zigarren

7199

9155

11. Leder, Wolle, Baumwolle. . . .

3*9®

6664

12. Manufakturwaren

36188

I 12 232

13. Kurz- und Galanteriewaren . . .

IO3IO

19346

14. verschiedenen und anderen Waren

88481

120239

15. Trödelhandel

2123

2841

Zusammen Warenhandel

359341

642310

Der Handel mit Tieren und landwirtschaftlichen Produkten umfasst demnach ausser dem Handel mit Kolonialwaren die höchste Zahl der Betriebe, besonders unter Hinzuzäblung der Betriebe, welche Esswaren und Wolle verkaufen, die aber anderen Gruppen mit zugezählt sind.

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

333

Beziehungen zwischen Handel und Landwirtschaft.

Die Organisation und Technik eines jeden Handelszweiges wird wesentlich bedingt durch die Beschaffenheit des gehandelten Artikels. Der Verkehr in Roh- produkten, die jahraus, jahrein in stets gleicher Qualität gewonnen und erzeugt werden, gestaltet sich in anderer Weise als der in solchen, die in stets ab- weichender Beschaffenheit erscheinen. Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse gehören in der Mehrzahl der letzteren Art an. Schon dadurch vollzieht sich der Handel mit ihnen unter besonderen Usancen. Da sie zudem in der Hauptsache Rohprodukte siud, die mindestens einer, zuweilen einer mehrfachen Umarbeitung bedürfen, bevor sie eine für den menschlichen Konsum geeignete Beschaffenheit erlangen, nnd infolgedessen nicht direkt an die Konsumenten geliefert werden können, so ist der Landwirt zwecks ihrer Verwertung auf den Händler angewiesen.

Das Getreide musB erst in die Hände des Müllers übergehen und das ber- gestellte Mehl vom Bäcker zu Brot verarbeitet werden; die Schlachttiere müssen erst vom Fleischer zugerichtet werden, damit sie in Teilstücken an die Konsumenten abgegeben werden können. Zwar werden andere Erzeugnisse von dem Landwirt fertig zum Gebrauch geliefert, z. R. Milch, Butter, frisches Obst, Kartoffeln, Gemüse ubw., aber auch bei ihnen findet häufig ein Verkauf an Händler statt, die Bie an die einzelnen Konsumenten abgeben. Sogar der kleine Bauer wird immer mehr in die Verkehrswirtschaft hineingezogen und ist gezwungen, einen möglichst grossen Teil seiner Produkte zu verkaufen. Besonders seit der Vermehrung und dem gewaltigen Anwachsen der Grossstädte wurde der direkte Absatz an die Konsumenten stetig erschwert. Auch im lokalen Verkehr ist es jetzt für den Pro- duzenten und Konsumenten bequemer, an eine Mittelsperson zu verkaufen und von ihr zu kaufen. Da nun der Zwischenhändler mit Recht für seine Mühewaltung entschädigt werden will, so muss der Konsument, auch wenn keine Umarbeitung nötig war, einen weit höheren Preis für die Waren bezahlen, als der Landwirt empfängt. Der Händler nimmt aber dem Bauern das Risiko der Verwertung seiner Erzeugnisse ab.

Der Verkauf des Haupterzeugnisses der Landwirtschaft, des GetreideB, vollzieht sich im allgemeinen so, dass der Bauer und auch der grössere Besitzer sein Getreide auf den nächsten Markt bringt, wo es von den Vertretern und Agenten der Grosshändler oder von kleinen Zwischenhändlern angenommen wird. Auch können die in den Dörfern ansässigen kleinen Händler, die wie ein Hetz das ganze Land überziehen, odor die auf die Dörfer geschickten Agenten der Gross- häudler es an Ort und Stelle erwerben. Es Bteben sich meist nicht gleich starke und gleich unterrichtete Parteien gegenüber. Die wirtschaftliche Stärke und Energie findet sich regelmässig nur auf der Seite des Händlers, auf der anderen Seite oft Abhängigkeit, Unkenntnis und Gleichgültigkeit. Vor allem fehlt meist die Energie, die für den Nicbthändler günstigen Momente auszunutzen. Das Geld- bedürfnis zwingt den Landwirt, unmittelbar nach der Ernte seinen Erdrusch los- zuschlagen. Niedrigste Preise, höchste Provision, Abgeschnittensein von jeder Möglichkeit der Ausnutzung der Konjunktur sind die Folgen.

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334

Der Haudel mit landwirtschaftlichen Erzengnissen.

Der Qetreideverkauf des Grossgrundbesitzers mit bedeutenden Produktions- mengen gestaltet sich insofern leichter, als dabei ein direkter Verkehr zwischen Grossgrundbesitzer und Grossbändler stattßndet.

Der Getreideabsatz ist also im allgemeinen durchaus nicht zweckmässig organisiert, denn der unmittelbare Verkehr zwischen den Produzenten und den Verarbeitern des Produktes (Müller, Brauer, Proviantamt) ist zu wenig entwickelt. Zwar sind die Proviantämter nach dem § 61 der Proviantamtsordnung vom 9. Februar 1893 angewiesen, dem Ankäufe aus erster Hand unbedingt den Vorzug zu geben, soweit es möglich ist, auf diesem Wege ohne Verteuerung der Naturalien und ohne sonstige wirtschaftliche Nachteile den Bedarf rechtzeitig zu decken. „Wenn voraus- Zusehen ist, dass der Bedarf infolge örtlicher Verhältnisse nicht ganz durch Bezüge aus erster Hand gedeckt werden kann, dann ist der Ankauf aus zweiter Hand in Betracht zu ziehen.“

Die Hindernisse, die sich zum Teil der allgemeinen praktischen Durch- führung dieser zweckmässigen Anordnung in den Weg stellen, sind dieselben wie die, welche die grossen Müller und Brauer bestimmen, der Händlerware den Vor- zug zu geben. Sie beruhen in der Verschiedenheit der Sorten und mangelhaften Reinigung der gelieferten Waren, in der zu geringen Übereinstimmung zwischen Probe und Lieferung. Dazu kommt noch ein Krebsschaden, der sich beim Ge- treidehandel besonders im Osten der Monarchie häufig vorfindet. Es ist die Ver- quickung des Handelsgeschäftes mit dem Bankiergeschäft. Der Händler gibt dem kreditbedürftigen Landwirt Vorschüsse auf das zu liefernde Getreide; damit wird eine für den Landwirt verhängnisvolle wirtschaftliche Abhängigkeit von dem Händler hergestellt, die noch dadurch vergrössert wird, dass der oft skrupellose Händler Lieferant aller Gebrauchsartikel des in seine Hände gegebenen Landwirts bleibt.

Die Aufnahmefähigkeit der kleineren Mühlen ist gegenüber dem sich nach der Ernte überstürzenden Angebote auch nur eine geringe; als industrielle Unter- nehmungen können sie nicht grössere Lager halten, als zur gleicbmäasigen Fort- führung ihres Betriebes erforderlich ist.

Beim Verkauf des Viehes ist zu unterscheiden, ob es Bich um Mast- oder Magervieb, um die Deckung des lokalen Bedarfes oder entfernt gelegener Orte handelt. Magervieh wird zwar hin und wieder direkt von Landwirt zu Landwirt bezogen, doch in den weitaus meisten Fällen von Händlern aufgekanft, die es nach den Märkten bringen, wo Nachfrage dafür besteht.

Der Verkauf des Mastviehes geschieht an die Fleischer oder auch an Auf- käufer und nur bei Grossbetrieben direkt an die Grosshändler. Die Einwirkung des Zwischenhandels ist beim Vieh, besonders wenn es sich um die Versorgung der Schlacbtviebhöfe der Grossstädte handelt, noch einschneidender als beim Getreide. Der Aufkäufer eines Bezirkes liefert das Tier an den Grosshändler, dieser an den Kommissionär, dieser wieder an den Grossschlächter, der es an den Grossfleisch- händler abgibt, von dem es endlich in die Hände des Verkäufers gelangt. In den Fällen, in denen diese Zwischenstufen nicht durchlaufen werden müssen, ist der Verdienst der Schlächter entsprechend grösser. Dabei wird wenig Rücksicht auf die Qualität des Fleisches genommen.

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Der Hendel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

335

Es wäre verfehlt, den Zwischenhandel überhaupt als überflüssig zu bezeichnen. Die einfachen Formen des Verkehrs, die in der direkten Übermittelung des Viehes vom Produzenten an den Jjadenfleischer bestehen, sind mit der jetzigen wirtschaft- lichen Entwicklung vielfach nicht mehr zu vereinigen. Die wachsende Dichtigkeit der Bevölkerung, die Ausdehnung der Eisenbahnen, die Errichtung von Schlacht- höfen in allen mittleren und grösseren Städten drängen auf eine Konzentration des Viehhandels auf den grossstädtischen Viehhöfen hin. Der Zwischenhändler, der das Vieh aus Ostpreussen und Posen nach Berlin oder aus Schleswig-Holstein nach den rheinischen Industrieorten bringt, erspart dem Landwirt nicht nur weite Reisen zum Zwecke des Bezuges und Absatzes und damit Kosten, die viel höher sind als der Gewinn des Händlers, sondern kennt auch am besten die Märkte, an denen die betreffende Qualität des Viehes am vorteilhaftesten verwertet werden kann. Vielfach ist in den grossen Städten auch die Einschaltung des Grosssohlächters und Grossfleischhändlers zwischen dem Landwirt oder dem Viehhändler und dem Ladenfleischer berechtigt.

Der Zwischenhandel hat aber auf diesem Gebiete das durch volkswirtschaft- liche Rücksichten gebotene Mafs überschritten. Die Zahl der Zwischenstufen beim Viebhandel ist eine zu grosse, zudem ist es häufig einigen wenigen kapitalkräftigen Firmen gelungen, die kleinen selbständigen Händler in die Rolle von Aufkäufern hinabzudrücken. Ebensowenig ist es erwünscht, dass unter gewöhnlichen Verhält- nissen die Ladenschlächter in immer grösserem Umfange nur Detailverkäufer des von den Grosefleischern geschlachteten Viehes werden und dadurch in Abhängig- keit von diesen geraten.

Ein Überhandnehmen des Zwischenhandels birgt eine doppelte Gefahr in sich. Einerseits steigen die Kosten, je mehr Mittelspersonen an dem Handel beteiligt sind, andererseits bewirkt die Monopolisierung des Handels in wenigen Händen eine Steigerung der Möglichkeit eines Machtmissbrauches. Zudem neigt der Grosahändler, im Gegensatz zum kleinen selbständigen Händler, der auf dauernde Geschäftsbeziehungen mit seinen ständigen Lieferanten Gewicht legt, dazu, ein- tretende Krisen zu verschärfen und durch künstliche Beeinflussung des Preises höhere Gewinne zu erzielen.

Die missliche Lage des Landwirts gegenüber der Macht des Händlertums wird noch durch die Unübersichtlichkeit der Marktverhältnisse verschärft, die eine vergleichende Beurteilung der Gesamtmarktlage erschweren. Auch naoh Beseitigung der Ungleichheiten in der Kotierung kann die grosse Mehrzahl der Landwirte den Marktwert ihres Viehs kaum zuverlässig beurteilen, denn sie verfügen nur in den seltensten Fällen Uber die nötigen Fachkenntnisse, um die Einreihung ihres Viehes in die Notiernngsklassen und die Umrechnung des Stallgewichts in Schlachtgewicht zutreffend vornehmen und die Unkosten der Marktbeschickung richtig veran- schlagen zu können. Die Landwirte sind daher oft nicht in der Lage, daB Gebot des Händlers auf seine Angemessenheit zu prüfen.1)

') Die Fleischteuerung im Jahre 1905, berausgegeben vom Ministerium für Land- wirtschaft, Domänen und Forsten, S. 41 42.

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336 Per Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

In vielen (regenden hat sich bis heute noch nicht einmal der Verkauf naoh Lebendgewicht wegen des geschlossenen Widerstandes der Händler und Schlächter einfübren lassen; der Verkauf fiudet nach Schätzung statt, die immer eine Gelegen- heit zur Übervorteilung des Landwirtes bedingt. In manchen Gemeinden fehlt auch eine Zentesimalwage zur Feststellung des Gewichtes.

Der Landwirt ist indessen nicht bloss bei der Verwertung seiner Produkte auf den Handel angewiesen, sondern auch beim Einkauf der Bedarfsartikel der Wirtschaft, die er in immer steigendem Mafse benötigt.

Als Käufer tritt der Landwirt auf hinsichtlich Beiner Gebrauchsartikel, die vorwiegend Kunstdünger, Kraftfutter, Sämereien, Maschinen und teilweise Vieh umfassen. Die Art und Weise, wie besonders Kuostdiinger und Kraftfutter in die Hände des Bauern noch vor zehn Jahren gelangten, war die, dass ein Importeur an den OroBsbändler am Importplatz lieferte, dieser an den GrosBhändler im In- lande und dieser wieder an verschiedene Kleinhändler in Dorf und Stadt, deren Zahl sich noch stärker vermehrte als der überall gestiegene Konsum von Dünge- mitteln und Futterartikeln. Durch diese drei bis vier Zwischenhändler wurde eine wirtschaftlich nicht berechtigte Preissteigerung hervorgerufen. Ein anderer noch grösserer Nachteil bestand in der schwierigen Nachweisung von Qualitätsunter- schieden bei diesen Artikeln. Nur die chemische Analyse kann Auskunft geben über den Gehalt an wirksamen Stoffen in ihnen, deshalb lag die Versuchung für den Händler nahe, durch Verfälschung bei billigem Preise die Käufer an sich zu locken. Der Nachteil für den Bauern war ein doppelter. Einerseits kaufte er Stoffe, die minderwertig, ja in manchen Fällen sogar schädlich waren, andererseits wurde sein Vertrauen zu den empfohlenen Dünge- und Futtermitteln aufs schwerste erschüttert. Der Vorwurf der Unreellität in diesen Artikeln ist natürlich nur einem geringen Teile der Händler zu machen. Der solide Händler wurde durch diese Machinationen ebenfalls schwer geschädigt.

Die landwirtschaftlichen Handelsgenossenschalten.

Diese wirklichen und vermeintlichen Missstände der landwirtschaftlichen Handelsbeziehungen und die Notwendigkeit, bei der landwirtschaftlichen Produktion die Unkosten zu erniedrigen, veranlassten Bestrebungen zum genossenschaft- lichen Zusammenschluss. Drei Männer waren es, die, angeregt durch die Erfolge, welohe das gewerbliche Genossenschaftswesen in Frankreich und England in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts aufwies, sich bemühten, das genossenschaftliche Prinzip in moderner Form in Deutschland wieder aufleben zu lassen: Victor Aime Huber (1800 1869), Schulze-Delitzsch (1808 1883) und Raiffeisen (1818 1888); besonders der letztere widmete von vornherein seine Fürsorge dem kleineren und mittleren Bauernstands. In ungeahnt machtvoller Weise hat sich das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen entwickelt und dadurch den besten Beweis für seine Zweckmässigkeit und Notwendigkeit geliefert. Die Bedeutung der landwirtschaftlichen Genossenschaften besteht nicht nur in dem er- zielten materiellen Erfolge, sondern auch in der Förderung der gesamten wirt- schaftlichen, geistigen und sittlichen Bildung der mittleren und unteren Schichten

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Der Haudel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

337

der ländlichen Bevölkerung. Der Schwerpunkt der Genossenschaften liegt in der nicht geschlossenen Mitgliederzahl, bei welcher Mitglieder neu ein* und austreten können, solange nicht das gesetzliche Minimum erreicht ist.

Die rechtliche Grundlage der Genossenschaften wurde für Preussen durch das „Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschafts- genossense haften“ vom 27. März 1867 (in Kraft getreten am 1. Januar 1868) geschaffen. Das Gesetz wurde auf Schulze- Delitzsch’ Antrag bereits am 4. Juli 1868 zum norddeutschen Bundesgesetz erhoben, als welches ob am 1. Januar 1869 in Geltung trat.

Die Genossenschaften hatten damit die vermögensrechtliche Persönlichkeit erlangt und die bis dahin bestehende Solidarhaft war durch Einführung des Um- lageverfahrens im Konkursfalle gemindert. Um den Fortschritten des Genossen- schaftswesens in organisatorischer und geschäftlicher Hinsicht gerecht zu werden, wurde am 1. Mai 1889 ein neues Reichsgesetz erlassen (in Kraft getreten am

1. Oktober 1889), durch welches neben der unbeschränkten Haftpflicht auch die beschränkte Haftpflicht, sowie die unbeschränkte Nacbschusspflicht zugelassen wurde. Durch die Novelle zum Genossenschaftsgesetz vom 12. August 1896 wurden einige geringfügige Abänderungen des Gesetzes vorgenotnmen.

Einen weiteren güustigen Einfluss übte die durch Gesetz vom 31. Juli 1895 (in Kraft getreten am 1. Oktober 1895) für Preussen errichtete Zentral- genossenschaftskasse aus, die als GeldausgleicliBtelle und zur Befriedigung des KreditbedürfniBses landwirtschaftlicher Genossenschaften dienen boII. Das anfängliche Grundkapital, welches der Staat der Kasse zur Verfügung stellte, betrug 5 Mill. Mark, durch das Ergänzungsgesetz vom 8. Juni 1896 wurde es auf 20 Mill. Mark, durch Gesetz vom 20. April 1898 auf 50 Mill. Mark erhöht.1)

Viele der bestehenden Genossenschaften erstreben nur ein einzelnes eng begrenztes Ziel, andere wieder dehuen ihre Wirksamkeit über mehrere Gebiete aus; deshalb lässt Bich eine scharfe Grenze zwischen den einzelnen Arten der Genossenschaften nicht ziehen. Im allgemeinen kann man folgende Gruppen unterscheiden:

1. Kreditgenossenschaften;

2. Bezugs- oder Konsumgenossenschaften zu Ankäufen von Betriebsmitteln, wie Futter, Dünger, Sämereien, Geräte, Zuchtvieh;

3. Absatz-, Verkaufs- oder Produktionsgenossenschaften, die den gemeinsamen Verkauf von Produkten mit oder ohne vorherige Verarbeitung zur Auf- gabe haben;

4. Genossenschaften zur gemeinschaftlichen Benutzung von Betriebsmitteln, z. B. von Maschinen und Zuchttieren;

5. Meliorationsgenossenschaften ;

6. V erBicherungsgeuossenschaften.

*) Über die Entwicklung der Zentralgenosgenschaftakassc in dem ersten Jahrzehnt ihrer Wirksamkeit gibt die Denkschrift „Die Preußische Zentral-Geuosgeuschafts-Kasse von 1895—1905“, Berlin 1906, ein vortreffliches Bild.

Heitzeu, Boden des preuas. Staates. VIU. 22

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338

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Die Kreditgenossenschaften sind die zahlreichsten und die wichtigsten. Ihr Zweck, „die Verhältnisse ihrer Mitglieder in sittlicher und materieller Be- ziehung zu verbessern4, wird erreicht durch Darlehnsgewährnng an die kredit- würdigen Mitglieder, durch Annahme von Spareinlagen und durch Unterstützung von Genossenschaften anderer Art. Die Kreditvereine bilden die Grundlage des gesamten Genossenschaftswesens, aus ihnen haben sich erst die anderen Genossen- schaften entwickelt und finden auch gegenwärtig noch ihre hauptsächlichste Stütze in ihnen. Sie haben insofern am segensreichsten gewirkt, als sie die Mittel boten, die Bauern auB den Händen wucherischer Ausbeuter zu befreien und ihnen gegen niedrige Zinsen und kulante Hückzahlungsbedingungen fehlendes Betriebs- kapital zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsmittel beschaffen sich die Darlehns- kassenvereine durch Spareinlagen, auch von Nichtmitgliedern, ferner durch Anleihen und durch Geschäftsanteile. Die Mitglieder haften für alle Passiva solidarisch untereinander zu gleichen Teilen ; diese Haftung wird dadurch gestärkt, dass niemand Mitglied mehrerer Darlehnskassen vereine oder anderer auf Bolidarhaft beruhender Korporationen sein darf.

Die Bedeutung der Bezugsgenossenschaften wuchs in dem Mafse, als es für jeden Landwirt immer nötiger wurde, Dünge- und Futtermittel, Saatgut, bessere Geräte und leistungsfähigeres Vieh anzuschaffen. Wenn ihre absoluta Zahl nicht gemäss ihrer Wichtigkeit gestiegen ist, so liegt das daran, dasB viele andere Genossenschaften, wie Kredit- und Molkereigenossenschaften die Anschaffung der genannten Artikel mit besorgen. Die Einkaufsgenossenschaften haben sich innerhalb der einzelnen Provinzen zu Zentralgenossenschaften vereint, die die Aufgabe haben, den Einkauf und die Lieferung für ihre Mitglieder zu besorgen, so dass sie gewissermaßen Grosshandelsgenossenscbaften darstellen, die geschlossen mit den anderen grossen RezugBorganisationen, z. B. der deutschen Landwirtschafts- gesellschaft, dem Bunde der Landwirte usw. als „Bezugs Vereinigung der deutschen Landwirte4 den verschiedenen zu Syndikaten verbundenen Fabrikanten der Düngemittel gogenüberBtehen. Sie haben iu dieser Hinsicht mit besonders günstigem Erfolg gearbeitet.

Der Kauf von landwirtschaftlichen Maschinen wird ebenfalls durch die all- gemeinen Bezugsstellen vermittelt. Es hat sich aber gerade für diese Branche d&B Bedürfnis gezeigt, eigene Organisationen zu gründen, welche zugleich den Mitgliedern der Genossenschaften mit fachmännischem Rate zur Seite stoben. Deshalb er- richtete der Generalverband in Neuwied ain i. Juni 1897 eine „Zentralankaufs- stelle für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte zu Frankfurt a. M.“, der land- wirtschaftliche Zentralverein der Provinz Sachsen eine ebensolche 1889 in Halle, die mit einer Reparaturwerkstätte verbunden ist; für Ostpreussen existiert seit dem 1. Juli 1900 die „Ostpreussische Zentralgenossenschaft zum An- und Verkauf land- wirtschaftlicher Maschinen und Geräte, E. G. m. b. H.4 in Königsberg i. Pr.

Bei den Absatz- und Verkaufsgenossenschaften kann man unter- scheiden: Genossenschaften zum gemeinsamen Verkauf von Getreide, von Vieb, von tierischen Produkten und von arideren landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Da gerade beim Getreide, dem Haupterzeugnis der deutschen Landwirtschaft, der Einfluss der Landwirte auf die Preisbildung ein sehr geringer war und sie

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 339

nicht immer die Möglichkeit hatten, dem Stande dee Weltmarktes entsprechende Preise zu erzielen, lag der Gedanke nahe, Getreideabsatzgenossenschaften zu organisieren, die in ihren Lagerhäusern das absatzfähige Getreide ihrer Mitglieder aufspeichern und gegebenenfalls auch beleihen sollten. Das Getreide kann dann in grösseren Quantitäten an die bedeutenderen Abnehmer abgesetzt werden. Weitere Vorzüge einer gemeinsamen Lagerung liegen auch darin, dass sich die Behandlung und Reinigung des Getreides leichter durchführen lässt. Freilich werden damit der Genossenschaft auch Arbeiten auferlegt, die der Bauer mit seinen Familien- angehörigen in arbeitsarmer Zeit vornimmt. Zudem erleidet der kleine Landwirt eine Einbusse dadurch, dass er die auf seinem Gehöfte vorhandenen Scheunen nicht mehr benutzen kann. Daneben besteht eine Schwierigkeit der Lagerhäuser in der grossen Sortenverschiedenheit des gelieferten Getreides, welches die Lagerung und den Absatz im grossen erschwert.

Der genossenschaftliche Getreideverkauf und damit die Errichtung von Kornhäusern hat in Preussen erst 1896 weitere Ausdehnung angenommen.

Durch das Gesetz vom 3. Juni 1896 bewilligte der Staat zur Errichtung von landwirtschaftlichen Getreidelagerhäusern 3 Mill. Mark, durch Gesetz vom 8. Juli 1897 weitere 2 Mill. Mark. Das praktische Vorgehen war ein verschiedenes; entweder schritt man zur Errichtung zentralisierter Lagerhäuser für grössere Be- zirke oder zur Errichtung kleinerer, die, wie es in dem Plane lag, wie ein Netz das Land überziehen sollten. An festem Mietszins waren für die Dauer der ersten fünfjährigen Pachtperiode im ganzen 8 °/# zu zahlen. Mit den vorhandenen Mitteln wurden folgende 36 Getreidelagerhäuser errichtet:1)

in Ostpreussen: Tilsit, Rastenburg;

Westpreussen: Pelplin;

Pommern: Anklam, Barth, Belgard, Kallies, Kolberg, Falkenburg, Gramenz, Neustettin, Plathe, Pyritz, Schivelbein, Stargard, Stolp;

Posen: Janowitz, Louisenhain;

Schlesien: NeuBalz a. 0.;

Berlin: VersuchskornlagerhauB mit Versuchsmühle und Versuchsbäckerei;

Sachsen: Halle a. S., Nordhausen, Worbis;

Hannover: Badbergen, Einbeck;

Westfalen: Eissen, Münster, Soest;

Hessen-Nassau: Bettenhausen, Fulda, Hanau, Hofgeismar, Hoheneiche, Zierenberg;

der Rheinprovinz: Simmern;

dem Hohenzollernschen Lande: Ostrach.

') Nachweisnng Uber die bis Ende Dezember 1902 zur Errichtung landwirtschaft- licher Getreidelagerhäuser bewilligten und verwendeten Beträge, sowie Uber den Fortgang nnd den Stand dieser Bauten. Dem Haus der Abgeordneten überreicht am 25. April 1903. Drucksache No. 193. Nachweisung Uber die Verwendung der zur Errichtung landwirt- schaftlicher Getreidelagerhäuser bereitgestellten Mittel. Dem Hans der Abgeordneten Überreicht am 17. Mai 1906. Drucksache No. 336.

22*

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340

Der Handel mit landwirtscliaftlichen Erzeugnissen.

Der Anteil, den die verschiedenen Gruppen der landwirtschaftlichen Be- völkerung an Kornhausgenoasenschaften nehmen, wird dnrch die folgenden Angaben gekennzeichnet

Zu den 31 im Jahre 1902 im Betriebe befindlichen Getreidelagerhausern gehörten 7952 Mitglieder, und zwar 140 Genossenschaften und 7812 Einzelpersonen; auf jeden Betrieb entfielen hiernach durchschnittlich 257 Mitglieder.

Von den einzelstehenden Mitgliedern batten

393 unter 2 ha im Besitz oder gepachtet,

553 von 2 bis unter 5 ha im Besitz oder gepachtet,

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922 über 100 ba im Besitz oder gepachtet.

Die Gesamthaftsumme betrug 9130750 Mk. oder durchschnittlich 294540 Mk. für jeden Betrieb.

Im Geschäftsjahr 1901/02 wurden

von

rund

1900

Lieferanten

3M375

dz

Weizen,

w

P

2100

p

439292

p

Roggen,

p

P

1150

P

172 107

Gerste,

p

P

1800

P

248979

p

Hafer,

p

P

380

P

39858

p

sonstige landwirtschaft- liche Erzeugnisse,

zusammen von rund 7330 Lieferanten 1214611 dz, also durchschnittlich 39181 dz für jeden Betrieb eingelagert.

An Bedarfsartikeln wurden:

362996 dz Futtermittel,

594 255 Düngemittel,

27266 Streumittel,

46429 Saatgut,

553356 v und für 9956 Mk. Brennmaterialien,

57275 sonstige landwirtschaftliche Bedarfsartikel,

88 Stück landwirtschaftliche Geräte und Maschinen

beschafft.

Die Errichtung neuer Kornhäuser auf Staatskosten ist nicht beabsichtigt, da ihre Gründung dort, wo das Bedürfnis hervortritt, in der Regel auch ohne staatliche Unterstützung mit der Kredithilfe der inzwischen wesentlich erstarkten land- wirtschaftlichen Verbandsgenossenschaften möglich ist. Der staatliche Kornhaus- versuch kann als abgeschlossen gelten.

Die Verwertung der Getreidelagerhäuser ist in der Weise geschehen, dass vier Anlagen noch im Betrieb sind auf Grund der ersten über den Bau und die Vermietung der Getreidelagerhäuser abgeschlossenen kurzfristigen Verträge; die übrigen sind von neuem vermietet oder verkauft, in letzterem Falle mit einer Ausnahme an die früheren Mieter. Bemerkenswert ist, dass auch die Genossen- schaften, welche die staatlichen Kornhäuser aufgegeben haben, mit wenigen Aus-

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

341

nahmen fortbestehen und die gemeinsame Verwertung des von den Mitgliedern erzeugten Getreides weiter betreiben.

In technischer Hinsicht ist das Ergebnis des abgeschlossenen Kornhaus- versuches, dass die früher viel umstrittene Frage, ob das Schüttboden- oder das Silospeichersystem vorzuziehen sei, geklärt ist. Es hat sich gezeigt, dass das in 8ilozelleu eingelagerte Getreide, sobald es einen etwas erhöhten Feuchtigkeits- gehalt anfweist, entweder überhaupt nicht oder doch nur mit Aufwand von un- verhältnismässig grosser maschineller Arbeit hinreichend getrocknet und vor dem Verderben geschützt werden kann. Da bei dem deutschen Klima immer mit dem feuchten Zustande der eingebrachten Ernte gerechnet werden muss, so bietet das SchüttbodensyBtem jedenfalls grössere Sicherheit gegen Verluste und Nachteile. In Verbindung mit grösseren Schüttbodenanlageu haben sich aber auch Silospeicher als brauchbar und zweckmässig erwiesen. Des weiteren sind hinsichtlich der Gestaltung der maschinellen Anlagen wertvolle Erfahrungen gesammelt.

In wirtschaftlicher Hinsicht sprechen die gewonnenen Ergebnisse dafür, dass vor allem eine vorsichtige Bemessung des Grössenumfanges der Anlage und ein Fernbalten von Spekulationsgeschäften die Grundbedingung für eine befriedigende Wirksamkeit der Kornhäuser ist. Das Aufgeben mehrerer Kornhäuser bat seinen Grund darin, dass die genossenschaftlich verbundenen Landwirte der Gegend die Anlage nicht voll ausnutzten und deshalb mit kleineren Lagerräumen günstiger zu wirtschaften vermochten. Am deutlichsten ist dies bei der Kornhausgenossenschaft Halle hervorgetreten.

Feste Regeln über daB Verhältnis des Fassungsvermögens eines Kornbauses zur angebauten Fläche des von ihm beherrschten Gebietes lassen sich aus den gemachten Beobachtungen nicht ableiten. Der zu genossenschaftlicher Verwertung heranzuziehende Teil der Gesamtproduktion ist je nach dem Überwiegen des Gross-, Mittel- oder Kleingrundbesitzes insofern sehr verschieden, als der kleinere Besitzer einen grösseren Teil der Ernte für den eigenen Bedarf verbraucht. Sein Umfang ist auch von zahlreichen, rechnerisch gar nicht zu erfassenden Nebenumständen, wie z. B. von der Stärke der Verbreitung genossenschaftlichen Sinnes in der Be- völkerung abhängig. Auch mit der Witterung des Erntejahres ändert sich der Bedarf an Lagerraum. Eine trocken eingebracbte Ernte kann direkt von der Tenne auf den Markt gebracht werden, während in nassen Jahren die Bearbeitung im Kornhause kaum zu entbehren ist. Endlich kommt es nicht allein auf die Menge des zur Einlagerung gelangenden Getreides im ganzen an, sondern auch darauf, ob diese Gesamtmenge ratenweise und allmählioh im Laufe des Jahres oder auf einmal kurz nach der Ernte angeliefert wird. Auch dies richtet sich nach dem Erntewetter, dem Klima überhaupt, nach den wiederum beim Gross- und Kleinbesitz verschiedenen Betriebseinrichtungen und Hetriebsgewobnheiten. Andererseits ist bei der Beurteilung des Raumbedarfs auch zu berücksichtigen, welcher Art die kaufmännische Organisation der Genossenschaft sein soll. Handelt es sich lediglich um 8ammelstellen, die an ein zentralisiertes Netz von Genossen- schaften angeschlossen sind und die demgemäss nicht mit teurem Personal arbeiten

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Der Handel mit Und wirtschaftlichen Erzeugnissen.

können, wie es zur sorgfältigen Behandlung grösserer Lagerbestände erforderlich ist, so wird auch hierdurch eine Beschränkung des Lagerraumes bedingt.

Angesichts der Zahl und Unberechenbarkeit dieser Faktoren bietet eine zu- treffende Schätzung des Raumbedarfes für ein neu zu gründendes Qetreidelagerhaus die allergrössten Schwierigkeiten. Das sicherste Mittel, Fehlschläge zu vermeiden, bleibt daher, den Umfang der ersten Anlage nach Möglichkeit zu beschränken, dabei Erweiterungen von vornherein vorzusehen, ihre Ausführung aber bis zum erfahrungsmässigen Nachweise des Bedürfnisses aufzuscbieben. Grundsätzlich ist dabei davon auszugehen, dass sich grössere Getreidespeicher, zumal ihr Betrieb nicht nur an die Kopfzahl, sondern auch an die Zuverlässigkeit und kaufmännische Tüchtigkeit des Personals wesentlich erhöhte Ansprüche stellt, nur da rentieren können, wo entweder ein grösserer Handelsumschlag vorhanden ist oder Neben- betriebe, wie Mühlen, Bäckereien u. dergl. die Generalnnkosten tragen helfen. Es muss immer berücksichtigt werden, dass für den Getreidehandel an sich das Lagern des Getreides und die Beschaffung der dazu erforderlichen Speicherräume nur ein notwendiges Übel ist, und dass sich grössere Aufwendungen hierfür erst bei einem gewissen Umfange des Geschäfts lohnen können. Fast alle Misserfolge, die bei der genossenschaftlichen Getreideverwertung eingetreten sind, beruhen mehr oder minder auf ungenügender Berücksichtigung dieser Erfahrung.

In Sachen der Organisation und Finanzierung lehren die Betriebsergebnisse der Genossenschaften mit besonderer Eindringlichkeit, wie unentbehrlich gerade für diesen Zweig der genossenschaftlichen Tätigkeit ausreichende Betriebskapitalien sind. Die zu niedrige Bemessung der von den Genossen einzuzahlenden Anteile und die dadurch erforderlich werdende Inanspruchnahme teuren Kredits haben sich mehrfach empfindlich gestraft.

Ein allgemein gültiges, vergleichendes Urteil über den Wert der verschiedenen Formen genossenschaftlicher Getreideverwertnng lässt sich aus den gewonnenen Erfahrungen nicht mit Sicherheit ableiteu. Vom Kommissionsverkauf und ebenso von der Lombardierung ist verhältnismässig wenig Gebrauch gemacht worden. Die grosse Mehrzahl der KornhausgenosBenBchaften hat den Ankauf des Getreides von den Mitgliedern und den Weiterverkauf auf eigene Rechnung übernommen und zwar unter Bezahlung fester Preise an die Genossen. Dieses System bat den Vorteil der Einfachheit und leichtesten Handhabung. Es birgt jedoch die Gefahr, dass aus Wettbewerbsrücksichten, namentlich da, wo sich das Händlertum als geschlossene Gegnerschaft gegenüberstellt, den Genossen, um sie festzuhalten oder neue zu gewinnen, übermässig hohe, verlustbringende Preise zugebilligt werden. Demgegenüber gewährt das System der Abschlagszahlung, nach dem die Mitglieder bei der Lieferung nur einen Teil des Preises auf Grund vorläufiger Schätzung er- halten, der Rest aber erst nachträglich unter Berücksichtigung des durchschnitt- lichen Erlöses ausgezahlt wird, eine Sicherheit, die sich als unbedingt erstrebenswert erwiesen hat. Das gleiche gilt von der Einführung eines Lieferungs- oder wenigstens Anbietungszwanges, der die Genossen nötigt, ihre ganze Produktion, soweit sie zum Verkauf gelangt, oder wenigstens eine bestimmte Menge Getreides alljährlich der Genossenschaft zur Verfügung zu stellen. Ohne derartige Bindung

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

343

besteht die Möglichkeit, dass einzelne Mitglieder die Genossenschaft nur zur Ver- wertung minderwertigen Getreides oder nur bei ungünstiger Konjunktur in Anspruch nehmen, während sie den besten Teil ihrer Ernte, namentlich bei starker Nachfrage und hohen Preisen, an Händler überlassen. Unter solchen Umständen kann eine Genossenschaft, zumal wenn sie ihrerseits zur Abnahme der von den Mitgliedern angebotenen Ware Batzungsgemäss verpflichtet ist, nicht erfolgreich wirtschaften. Wenn trotzdem bisher die meisten Genossenschaften auf Lieferzwang und auch auf Einbehaltung eines Kestkaufgeldes verzichtet haben, so ist dies, abgesehen von der Schwierigkeit der gerechten Berechnung der Durchschnittspreise, darauf zurück- Zufuhren, dass selbst die dem Genossenschaftswesen geneigten Landwirte gegen jede Art von Lieferzwang eine starke Abneigung haben und auf die alsbaldige volle Auszahlung eines festen Kaufpreises einen unverbältniBmässig grossen Wert legen.

Ein weiterer wichtiger Punkt hinsichtlich der Rentabilität der Kornhäuser ist das Fernhalten von Spekulationen, schon wegen der damit verbundenen Be- lastung des Lagers und wegen der erhöhten Anforderungen, die ein komplizierter Betrieb an die Geschäftsgewandtheit des Leiters Btellt. Freilich ist nicht zu ver- kennen, dass ein kaufmännischer Betrieb und das muss auch die Getreidever- wertungsgenossenschaft sein es beim besten Willen nicht unbedingt vermeiden kann, in der einen oder anderen Richtung ungedeckte Geschäfte zu machen und damit zu spekulieren. Deshalb ist die Grundvoraussetzung des geschäftlichen Er- folges auch in der genossenschaftlichen Tätigkeit eine gute kaufmännische Leitung und ein kaufmännisch richtiger Betrieb.

Von Wichtigkeit ist namentlich eine ausreichende Beweglichkeit des Betriebes. So hat es sich im Interesse der Rentabilität vielfach als unabweislich heraus- gestellt, mit dem Kornhausbetriebe die üblichen Gegengeschäfte, namentlich den Handel mit Dünge- und Futtermitteln, zu verbinden. Andererseits ist die den Genossenschaften in ihren Mietsverträgen anfänglich vom Staate vorgeschriebene Beschränkung des Getreideankaufs auf den Kreis der Mitglieder fast überall als ein kaum erträgliches Bewegungshemmnis empfunden worden. Zur Befriedigung der Kunden in Zeiten geringen Angebots, zur Auffüllung von Sendungen, welche die gegebenen Transportmittel nicht genügend ausnützen, namentlich aber zur Herstellung einer marktgängigen Ware, die oft nur durch Beimischung von trockenem zu feuchtem, von leichtem zu schwerem Getreide erzielt werden kann, sind die Genossenschaften unter Umständen in der Tat genötigt, auch von Nicht- mitgliedern, und zwar gerade aus anderen Produktionsgebieten, Getreide zu beziehen. In die neu abgeschlossenen Verträge ist ein Verbot dieses Geschäfts- verkehrs nicht mehr aufgenommen worden.

Den wenigen Misserfolgen, die bei einem ersten Versuche auf fast un- erforschtem Gebiete nicht zu vermeiden waren, stehen eine weit überwiegende Anzahl günstiger Betriebsergebnisse gegenüber. Nach den für das Jahr 1905 ver- öffentlichten Bilanzen der Genossenschaften arbeiteten ZI Getreidelagerhäuser mit einem Gewinn von zusammen 240133,77 Mk. und nur 3 Getreidelagerhäuser mit einem Verlust von zusammen 3236,61 Mk.

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344 Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Über xi Getreidelagerhäuser fehlen die Angaben, teils weil sie von den Ge* nossenschaften nicht mehr betrieben werden oder im genannten Jahre nicht mehr im Betriebe gewesen sind, teils weil die Beziehungen zum Staate aufgehört haben.

Im ganzen erscheint das Urteil gerechtfertigt, dass der genossenschaftliche Kornhausbetrieb den auf ihn gesetzten Erwartungen im wesentlichen entsprochen hat. Dass die vervollkommneten Einrichtungen der Kornhäuser und die durch gemeinsame Lagerung ermöglichte Mischung von Getreide verschiedener Herkunft die Qualität, besonders die Gleichmässigkeit und damit die Marktfahigkeit der Ware, namentlich im Vergleich zu der von den kleineren Landwirten in der Kegel gelieferten, günstig beeinflussen, liegt in der Natur der Sache und wird von allen Seiten bestätigt. Verschiedentlich, wo nicht die Ungleichartigkeit der Bodenver- hältnisse hindernd im Wege stand, haben sogar die Koruhausgenossenscbaften innerhalb ihreB Wirkungskreises ihren Einfluss mit grösserem oder geringerem Er- folge dahin geltend gemacht, daas auch beim Anbau die Erzielung einer besseren und gleichmässigeren Qualität angestrebt wird. Vor allem aber haben die Korn- häuser erwiesenermafsen, indem sie durch Beleihung oder durch bare Bezahlung des angelieferton Getreides das Geldbedürfnis ihrer Mitglieder befriedigten, diesen in der Tat die erhoffte Möglichkeit geboten, sich von dem aus augenblicklichem Geldbedarf erwachsenden Zwange zu vorzeitigem Verkaufe unter ungünstigen Be- dingungen und von den durch die KreditverhältnisBe begründeten, ihre wirtschaft- liche Entwicklung hindernden Abhängigkeitsverhältnissen zu befreien.

Schon diese Wahrnehmungen rechtfertigen den Schluss, dass überall da, wo die oben gekennzeichneten, verlustbringenden Fehler vermieden worden sind und wo die GenossenschaftBleitung ihrer Aufgabe gewachsen war, auch die gewinn- bringendere Verwertung dos von den Genossen erzeugten Getreides erzielt wurde. Das wird nicht nur durch die übereinstimmenden Angaben der Genossenschaften, die als Wirkung der Kornhausgründungen namentlich eine Verringerung des Preis- unterschiedes zwischen don grösseren und den kleineren Marktorten znguuBten der letzteren foststellten, sondern gerade auch durch die Angriffe der gegnerischen Kreise bestätigt. Ein zahlenmässiger Nachweis lässt sich allerdings nicht führen. Die finanziellen Ergebnisse der Kornhausbetriebe sind hier nicht entscheidend. Auch bei Genossenschaften, die mit Verlust arbeiten, kann infolge der Höhe der den Genossen zugebilligten Preise das Verwertungsergebnis im ganzen genommen günstig und sogar günstiger sein als bei anderen, die Gewinn verteilen, aber niedrigere Preise gewähren. Ebensowenig beweist ein Vergleich der von der Ge- nossenschaft und von den Händlern am gleichen Orte gezahlten Preise. Ein Unterschied wird hierbei selbst dann, wenn das VerwertungsergebniB der Genossen- schaft das donkbar günstigste ist, in der Regel niobt wahrnehmbar sein, weil eben ihr Wettbewerb die Händler nötigt, sich den von ihr gewährten Bedingungen an* zubequemen. Dadurch gemessen auch die Nichtmitglieder die Vorteile des genossenschaftlichen Betriebes.

Am besten werden die allgemein landwirtschaftlichen Interessen von der Genossenschaft wahrgenommen, wenn sie dus Geschäft vom rein Privatwirtschaft- liehen Standpunkt betreibt, auf direkte Beeinflussung des Marktes verzichtet und

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Der Hendel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

345

ihr Bestreben lediglich darauf richtet, das Produkt ihrer Mitglieder möglichst gewinnbringend zu verwerten. In diesem Sinne geleitet, wirkt die genossenschaft- liche Tätigkeit zum Vorteil für die Beteiligten und für die nicht angoschlossenen Landwirte, ohne dem Handel, dem in der weiteren Verteilung der Vorräte sowohl im kleinen wie im grossen ein weites Feld der Tätigkeit bleibt, zu nahe zu treten.

Viehverkaufsgenossenschaften, die sich den gemeinsamen Viehabsatz zur Hauptaufgabe gemacht haben, sind bisher nur wenige vorhanden. Zu ihnen ist die am 14. August 1899 gegründete „Genossenschaft für Viehverwertung“ zu zählen, die seit dem 7. Februar 190z die Firma „Zentrale flir Viehverwortung (Viehzentrale)“ führt. Sie wurde von der am 25. Juli 1899 von sämtlichen preussiseben Landwirtschaftskammern geschaffenen „Zentralstelle für Viehver- wertung“, deren Hamen am 22. Juli 1902 in „Zentralstelle der preussiseben Land- wirtschaftskammern (Viehverwertungsstelle)“ umgeändert wurde, ins Leben gerufen. Sie bezweckt:

a) die Verwertung von Vieh und Viehprodukten der Mitglieder durch gemein- schaftlichen Verkauf und den Betrieb von Handelsgeschäften an allen deutschen Viehmärkten;

b) den Betrieb eines Viehkommissionsgeschäftes sowohl am Berliner Markt (mit eigener Kommissions&rma) wie an allen grösseren Marktplätzen Deutschlands;

c) die Erbauung und den Botrieb eines MagerviehhofeB in Berlin, die sofortige Einrichtung einer VermittelungBBtelle für Mager-, Jung- und Zuchtvieh, um das Magerviehgeschäft von Landwirt zu Landwirt in ganz Deutschland zu fördern.

Weitere Aufgaben der Genossenschaft sind: einen möglichst direkten Ver- kehr des Landwirts mit den Konsumenten zu ermöglichen; die Viehzufuhren zu den Märkten zu regulieren; einen Einfluss auf die Kotierungen, Handelsgebräuche und -gesetze an den Märkten zu gewinnen und den Handel mit Mager- und Zucht- vieh durch entsprechende Einrichtungen zu regeln.

Die Eröffnung deB Magerviehhofes in Friedrichsfelde bei Berlin fand am 15. Juli 1903 statt. Die Baukosten beliefen sich auf ungefähr 5 Mill. Mark; der Staat unterstützte das Unternehmen durch die Hergabe eines verzinsbaren hypothekarischen Darlehna von 2600000 Mk. *) Welche Bedeutung der Handel auf dem Magerviehhofe bereits gewonnen hat, geht aus den nachstehenden Auf- triebszablen für das Jahr 1905, also nach noch nicht dreijährigem Bestehen des Marktes, hervor.

Vom 1. Januar bis 31. Dezember 1905 ist der Magerviehhof beschickt gewesen mit

40093 Kindern,

283491 Schweinen,

*354547 Gänsen,

1 17 257 Enten,

47806 Hübnern.

*) Denkschrift, betreffend die Errichtung eines Magerviehhofes bei Berlin. Staate- hanshaltetat für 1902, Anlage IT, No. 19.

346

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Von der Verwaltung des Magerviehhofes werden regelmässig Marktberichte veröffentlicht.

Während auf diese Weise die Genossenschaftszentrale für Vieh Verwertung die direkte Wiederbeteiligung der Landwirte am Viehhandel sich zur Aufgabe gemacht hat, sucht die Zentralstelle die Viehverwertung im Interesse der Land- wirte zu heben durch die Verbesserung der Gesetzgebung und des Seuchenschutzes, die Abstellung von Missständen in den Handelsgebräuchen und die bessere Orientierung über die Produktions- und Marktverhältnisse im In- und Auslands.

Da der einzelne Landwirt selten in der Lage ist, auf einmal eine ganze Wagenladung Fettvieh an den Markt zu bringen, geht das weitere Bestreben der Viehzentrale dahin, das ganze Land mit einem Netz von Viehverwertungsgenossen- schäften, die am zweckmässigsten je einen politischen Kreis umfassen sollen, zu überziehen. Auf diese Weise soll der lokale Markt versorgt und der Absatz nach den Grossstädten geregelt werden. In Pommern sind im Sommer 1906 in zwölf Kreisen derartige Genossenschaften gegründet worden.

Ausserdem existieren eine Reibe mit bemerkenswertem Erfolge arbeitende Spezialgenossenscbaften für die Aufzucht und Verwertung reinrassiger Zuchttiere.

Unter den Produktionsgenossenschaften haben die Molkereigenossen- schaften die grösste Bedeutung erlangt. Für viele bäuerliche, aber auch manche grösseren Besitzer ist dadurch erst die Möglichkeit geboten, das erzeugte Milch- quantum für einen den Produktionskosten entsprechenden Preis zu verwerten und damit die Rindvieh- und Schweinehaltung auf den gegenwärtigen Stand auszudehnen. Die Molkereigenossenschaften einzelner Provinzen haben sich wiederum genossen- schaftlich zusammengeschlossen.

Einzelne dieser Genossenschaften bezwecken hauptsächlich den Absatz der frischen Milch. Besonders bekannt geworden ist die Zentrale für Milchverwertung (sogen. Milchzentrale) in Berlin, eine Genossenschaft märkischer Milchproduzenten. Sie wurde im Juni 1900 gegründet und umfasste im Februar 1902 204 Gemeinde- genossenschaften und 508 grössere Besitzer mit einem täglichen Lieferungsquantum von 420000 1. Ähnliche Organisationen bildeten sich in anderen Grossstädten, besonders im rheinisch-westfälischen Industriebezirk.

Andere Genossenschaften dieser Gruppe beschäftigen sich mit dem Verkaufe von frischen Eiern, von GemÜBe, der Herstellung und dem Verkauf von Trauben- wein, der Bearbeitung und Verwertung des Flachses, Hopfens und Tabaks, mit dem Vermahlen des Getreides, der Verwertung und Verarbeitung von Kartoffeln und dem Absatz von Spiritus. Die zuletzt angeführte Genossenschaft, „die Zentrale für Spiritusverwertung“, vereinigt in sich fast die gesamte Spiritus- erzeugung. In Rossla in der Provinz Sachsen wird auch eine Zuckerfabrik genossenschaftlich betrieben.

Als wenig lebensfähig haben sich im allgemeinen Scblächtereigenossen- schaften, welche frische Ware für den Konsum liefern wollen, gezeigt, weil das Risiko beim Verkauf frischer Fleischwaren für den direkten Konsum zu gross ist, weil zudem das Schlachtmaterial meist zu ungleichartig ist, besonders wenn kein

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0er Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

347

Lieferzwang besteht, und schliesslich weil die Geschäftsführung ziemlich festgelegt sein muss und damit jedes geschäftsmässige Handeln sehr erschwert ist.

Auob von den zahlreichen Obstverwertungsgenossenschaften hat noch keine einen erheblichen Reingewinn erzielt, wie die Ausführungen in Bd. VII, S. 430 beweisen.

Die Zahl der Genossenschaften für gemeinsame Benutzung von Betriebsmitteln ist verhältnismässig gering, da mancherlei Unzuträglichkeiten mit einer solchen gemeinsamen Nutzung verbunden sind. Immerhin haben in dieser Gruppe die Genossenschaften zur Haltung nnd Benutzung von Zuchttieren weittragende Bedeutung erlangt.

Von den Meliorationsgenossenschaften, die vielfach als staatliche Ge- nossenschaften mit Staats- und Provinzialmitteln organisiert sind, haben die Be- und Entwässerungsgenossenschaften eine erhebliche Verbreitung gewonnen. Ebenso habeo die Versicberungsgenossenschaften gute Erfolge aufzuweisen.

Die Genossenschaften haben sich zum grössten Teile zu Verbänden und Unterverbänden zusammengetan. Die beiden grössten Verbände sind der all- gemeine Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften in Deutschland (ge- gründet 1884) mit dem Sitz in Offenbach a. M. (jetzt Reicbsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften mit dem Sitz in Darmstadt) und der Ver- band ländlicher Genossenschaften in Neuwied. Da durch die gesetzlich festgelegte Normativbestimmung sich die Unterschiede zwischen beiden verwischt haben, ist im Jahre 1905 eine Einigung beider Verbände erfolgt, die aber die innern Ver- waltungsverhältnisse nicht berührt.

Die Zahl und die Verteilung der eingetragenen Genossenschaften in gewerb- liche und landwirtschaftliche und nach Gruppen gesondert, am 31. Dezember 1901, zeigt die Tabelle auf Seite 348 -350.

In Preussen gab es ain 31. Dezember 1901 10914 Genossenschaften, von denen der grösste Teil landwirtschaftliche waren mit 1575483 Mitgliedern, auf 100000 Personen der Zivilbevölkerung entfielen 4618 Genossen, im Jahre 1898 stellte sich die entsprechende Zahl auf 8242 Genossenschaften mit 1113065 Mit- gliedern und 3535 Genossen auf 100000 Personen. 7151 Genossenschaften waren solche mit unbeschränkter Haftpflicht, 1 14 mit unbeschränkter Nachschusspflicht, 3649 mit beschränkter Haftpflicht. Eine vollständige Statistik aller Genossen- schaften findet sich in dem von der preussischen Zentralgenoasenschaftskasse herausgegebenen Genossenschaftskataster für das Deutsche Reich 1904.

Den Zwischenhandel gänzlich zurückdrängen zu wollen, darf nie Zweck und Ziel der Genossenschaften sein, er bleibt im grossen Umfange nötig im eigenen Interesse der Landwirte. „Ferner soll man nicht vergessen oder zu niedrig veran- schlagen,“ sagt von der Goltz, „dass, wenn die Genossenschaften bisher von den Zwischenhändlern besorgte Geschäfte übernehmen, ihnen daraus ebenso grosse Kosten erwachsen, wie den letzteren. Beamte oder Beauftragte einer Genossen- schaft können nie so frei ihre Wirksamkeit entfalten wie ein Händler, der seine Mafsregeln jeden Augenblick nach den vorhandenen Umständen zu bemessen iFortsetxung des Textes siehe Seite 351.)

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Stand der eingetragenen Genossenschaften am 31 Dezember 1901 nach dem Gegenetande des Unternehmens.1)

348

Der Handel mit landwirtachaftlicben Erzeugniseen.

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Stand der eingetragenen Genossenschaften am 31. Dezember 1901 nach dem Gegenstände des Unternehmens.

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 349

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*) Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen Bureaus, Ergünzuugshcft XXI, Mitteilungen zur deutschen Genossen* schaftsstatistik für 1901.

Stand der eingetragenen Genossensehalten am 31. Dezember 1901 nach dem Gegenstände des Unternehmens.1]

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*) Zeitschrift de» Königlich Preussischen Statistischen Bureaus, Ergänznngsheft XXI, Mitteilungen zur deutschen Genossen- •chaftsstatistik für 1901.

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 351

imstande ist. Ausserdem sind die persönlichen Interessen des letzteren mit dem Interesse an dem Erfolge des Geschäftes viel enger verbanden bIb bei jenen.“ Sobald vor allem das spekulative Moment bei einem Unternehmen in Betracht kommt, ist die Genossenschaft nicht am Platze.

Die Angaben über die Literatur des Genossenschaftswesens sind in der Hauptsache enthalten in den Handbüchern der Staatswissenscbaften und den Lehr- büchern der Agrarpolitik; von den in neuerer Zeit darüber erschienenen Büchern sind zu nennen: C. Neumann, Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Deutschland. Friedrich Müller, Die geschichtliche Entwicklung des landwirt- schaftlichen Genossenschaftswesens in Deutschland von 1848/49 bis zur Gegen- wart. Leipzig 1901. Speziell den genossenschaftlichen Getreideverkauf behandeln: Fr. Maier- Bode und C. Neumann, Die Getreideverkaufsgenossenschaften. Stutt- gart 1902. M. Grabein, Stand und Erfolge des genossenschaftlichen Getreide- verkaufs in Deutschland. Darmstadt 1903. B. Leonhard, Kornhäuser und Getreidebandel. München 1906.

Der Hausier- und Markthandel.

Ein Hausierhandel mit landwirtschaftlichen Artikeln, besonders mit Butter, Obst, Spargel, Gemüse, Geflügel usw. durch die Bewohner der Umgegend findet Bich auch in grösseren Städten noch vielfach, obwohl er zum Teil nicht mehr zeitgemäss ist, da sich überall Vorkosthandlungen befinden, die alle diese Erzeugnisse führen. Der Kauf wird den Konsumenten durch die Hausierer Behr bequem gemacht, andererseits besteht für sie der Nachteil, dass kein Vergleichen der Waren mit anderen möglich ist. Dieser geringfügige Missstand wird dadurch eingeschränkt, dass den Verkäufern der Produkte an einer dauernden Kundschaft gelegen ist. Der Verkauf von selbstgewonnenen Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft ist ohne Wandergewerbeschein gestattet; sind die Produkte nicht selbst erzeugt, bo kommen die Bestimmungen der deutschen Gewerbeordnung über den Wander- bandel zur Anwendung, die durch das Gesetz vom 1. Juli 1883 und vom 6. August 1896 ergänzt sind.

Der Markthandel bat im allgemeinen noch eine wichtige Stellung in der Bedarfsversorgung der meisten Städte mit Lebensmitteln. Nahezu alle Wochen- märkte dienen gleichzeitig dem Kleinhandel und dem Grosshandel, doch überwiegt bei allen Städten der Kleinhandel.

Vor dem Hausierhandel haben die Märkte den Vorzug, dass ein unmittel- barer Wettbewerb der Verkäufer Btattfindet. Mau unterscheidet Wochenmärkte und Jahrmärkte. Die ersteren haben den Zweck, den unmittelbaren Güteraustausch zwischen den Stadtbewohnern als Konsumenten und der Landbevölkerung der Um- gegend als Produzenten herzustellen. Die Bedeutung der Märkte ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Einerseits ist es für den Landwirt von grosser Wichtig- keit, gute Marktgelegenbeiten in der Nähe zu haben, um sowohl seine Erzeugnisse regelmässig dahin ahsetzen, als auch seine Bedürfnisse möglichst vollständig und preiswert ebenda decken zu können, andererseits haben namentlich die grösseren Gemeinden ein erhebliches Interesse daran, durch angemessene Einrichtungen eine

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

möglichst gleichmäsBige und reichliche Versorgung ihres Lebensmittelmarktes an* zuBtreben.

Die meisten Städte über iooooo Einwohner lassen täglich Lebensmittelmärkte abhalten; nur fünf Markttage hat Duisburg, je vier Hannover, Danzig, Görlitz, je drei Halle und Posen, ln den Gross- und Mittelstädten wird der offene Wochen- markt allmählich durch die Markthalle verdrängt. Die erste Markthalle wurde in Frankfurt a. M. 1879 eröffnet, Berlin folgte im Mai 1886; es hat jetzt 14 Markt- hallen, darunter 2 Zentralmarkthallen, deren eine nur für den Grosshandel (für Fleisch, Gemüse, Obst und Räucherwaren) bestimmt ist. Ausser diesen beiden Städten besasaen 1903 in PreuBsen noch Köln, Krefeld, Danzig, Düsseldorf, Hannover und Königsberg i. Pr. Markthallen; Breslau und Elberfeld plauten ihre Errichtung. Eine den Markthallen ähnliche Einrichtung (offeue Halle) gibt es in Barmen. Bei der Mehrzahl der Städte mit Markthallen sind diese zurzeit nicht zur Aufnahme des gesamten Wochenmarktverkehrs bestimmt, sondern nur zum Ersätze eines Teiles desselben; eine Ausnahme machen Berlin und Frankfurt a. M., wo Hallenzwang unter Aufhebung der offenen Märkte eingeführt ist. Durch das Hallensystem tritt in- sofern eine bedeutsame Änderung ein, dass der Handelsverkehr in den Gegenständen des Wochenmarktes nicht nur an den Vormittagen gewisser Tage stattfindet, sondern täglich vor- und nachmittags. lu Berlin ist in neuester Zeit ein erheblicher Rück- gang im Markthallenverkebr zu beobachten, da viele der grossen Warenhäuser die Mehrzahl der Artikel führen, die in den Markthallen feilgehalten werden.

Für die Gegenwart kann es sich hinsichtlich der Regelung des Marktwesens nur darum handeln, allgemeine polizeiliche Mafsnahmen zu treffen, im übrigen aber möglichste Freiheit walten zu lassen. Sache der Gemeindebehörden und der Ortspolizei ist es, für die Aufstellung und Handhabung der Marktordnung, die sich innerhalb der von der Gewerbeordnung vorgeBchriebenen Grenzen zu halten hat, unter Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse und Gewohnheiten Sorge zu tragen. Für den Marktverkebr, jedoch mit Ausschluss der Spezialmärkte, sind die Bestimmungen der deutscheu Gewerbeordnung §§ 64 71 mafsgebend. Diese Bestimmungen entsprechen dem Grundsätze möglichster Freiheit. Nur § 64 Abs. 2 macht dariu eine Ausnahme. Durch ihn ist der Handel mit Handwerks- waren, die herkömmlicherweise als Gegenstände des Wochenmarktverkehrs zuge- lassen sind, auch in Zukunft ausschliesslich den Bewohnern des Marktortes Vor- behalten. Doch ist diese Einschränkung unerheblich, denn selbst in kleinen Orten besteht kein Bedürfnis, dass Handwerker den Wochenmarkt beziehen. Die Markt- gebühren sind so niedrig zu bemessen, dass sie nur als Vergütung für den über- lassenen Raum, die Buden oder sonstige Einrichtungen erscheinen. Für Preussen ist ihre Regelung durch Gesetz vom 26. April 1S72 erfolgt.

Die Jahr- und Spezialmärkte finden in längeren Zwischenräumen statt, erstere führen eine grössere Zahl von Verkäufern verschiedener Waren zusammen, letztere von Verkäufern einer Warengruppe. Trotzdem eine Verminderung der Jahrmärkte von mancher Seite angestrebt wird, ist doch kaum eine Abnahme ihrer Zahl zu konstatieren, weil sie Gelegenheit bieten, für die städtische Be- völkerung zu Vergnügungen und für die ländliche nach ihrer alten Gewohnheit an

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzengnissen. 353

solchen Jahrmarktstagen ihren Bedarf zu decken. Die Städte sind deshalb im allgemeinen nicht geneigt, ihre Jahrmärkte anfzugeben.

Die Spezialmärkte haben sogar an Zahl zngenommen, ihre Bedeutung liegt in der Ausstellung der Erzeugnisse einer grosseren Zahl von Produzenten nebeneinander und in der dadurch ermöglichten besseren Übersicht Uber die Marktlage.

Unter ihnen sind die Viehmärkte am zahlreichsten. Der Bedarf der Städte an Vieh, Fleisch usw. führt zu einer ausgebildeten Organisation des Handels mit diesen Artikeln durch Gross- und Kleinhändler, Kommissionäre, Agenten und Auktionatoren. Es ist zu beobachten, dass sich wenigstens in den grossen Handels- plätzen eine Trennung vollzieht; einerseits zwischen Märkten für den Grosshandel und für den Kleinhandel und andererseits nach den einzelnen Viehgattnngen. So werden z. B. auf dem neu errichteten Magerviehhof in Friedrichsfelde bei Berlin seitens der Zentrale für Viehverwertung Magerviehmärkte abgehalten: a) für Schweine und Ferkel an jedem Mittwoch, b) für Pferde am Donnerstag in der ersten Woche jeden Monats, c) für Rindvieh und Hammel an jedem Dienstag und Freitag, d) für Geflügel, besonders Gänse, an allen Wochentagen.

Andere Spezialmärkte dienen dem Verkauf von Wolle, von landwirtschaftlichen Maschinen besonders bekannt ist der Breslauer Maschinenmarkt , von Saatgut, Flachs, Hanf, Honig usw. Die Wollmärkte waren seit Einführung der Merinos bis in die 60 er Jahre des 19. Jahrhunderts von besonderer Bedeutung, da aus- schliesslich dort alle Wollkäufe abgeschlossen wurden. Die wichtigsten Märkte waren Paderborn, Königsberg, Thora, Stettin, Stralsund, Magdeburg, Posen, Breslau und Berlin; die beiden letzten waren die hervorragendsten, Berlin mehr durch die Quantität, Breslau mehr wegen der Qualität der ihnen zugeführten Wolle. In den 70 er Jahren gingen die Wollmärkte schnell zurück, der grössere Teil von ihnen, darunter Paderborn, Thora, Magdeburg, Stettin gingen gänzlich ein. In Berlin, Breslau und Posen ist auch gegenwärtig noch das Geschäft in deutscher Wolle konzentriert; freilich ist die auf den Märkten angebotene Wolle meist in zweiter Hand, da zunächst Geschäftsleute jeder Art dem Landwirt die Wolle abnehmen.

Ein genaues Verzeichnis aller Jahrmärkte nach Regierungsbezirken geordnet findet sich im IL Teil von Mentzel und von Lengerkes landwirtschaftlichem Hilfs- und Schreibkalender.

Gesetzliche Bestimmungen über den Handel mit Nahrungs- und Genussmitteln.

Es stellte sich die Notwendigkeit heraus, manchen Auswüchsen des Handels auf gesetzgeberischem Wege entgegenzutreten. Soweit dabei landwirtschaftliche Interessen in Frage kommen, beziehen Bie sich faBt ausschliesslich auf den Ver- kehr mit Nahrungs- und Genussmitteln; bei ihnen ist einerseits eine Ver- fälschung und Täuschung sehr leicht möglich; andererseits kann durch solche Verfälschungen nicht bloss eine pekuniäre Benachteiligung, sondern eine mehr oder minder schwere gesundheitliche Schädigung der Konsumenten erfolgen. Die Zu- ständigkeit des Reichs für die Gesetzgebung auf diesem Gebiete folgt aus Art. 4 Ziff. 15 der Verfassung, wonach „der Beaufsichtigung seitens des Reiches und der Meltzen, Boden des preuss. Staate». VHL 23

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354 Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzengnissen.

Gesetzgebung deeseiben unterliegen die Maßregeln der Medizinal- und Veterinär- polizei“.

Da die allgemeinen Bestimmungen, die im Strafrecht Uber diesen Gegen- stand enthalten sind, sich alB ungenügend erwiesen gegenüber der besonders in den 70 er Jahren in erheblichem Umfange hervortretenden Verfälschung von Nahrungs- und Genussmitteln, die sich fast zu einem selbständigen Industriezweige zu entwickeln im Begriff war, wurde 1876 bei der Gründung des ReichsgeBund- heitsamtes als hauptsächlichste Aufgabe dieser Behörde mit bezeichnet, der Lebens- mittelverrälscbung entgegenzuwirken. Ein Mittel dazu war das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungs- und Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1875, das sogen. Nahrungsmittelgeaetz. Die orston vier der siebzehn Paragraphen des Gesetzes treffen Bestimmungen Uber den Umfaug, sowie die Art und Weise der Beaufsichtigung deB Verkehrs mit Nahrungs- und GenuBsmitteln und Gebrauchsgegenständen. In §§ 5 7 wird vorgesehen, dass mit Zustimmung des Bundesrates durch kaiserliche Verordnung fUr die Herstellung und Feilhaltung der erwähnten Gegenstände und solcher, die zur Fälschung von Nahrungs- und Genussmitteln bestimmt sind, Beschränkungen auferlegt werden können. Die §§ 8 16 enthalten die strafrechtlichen Vorschriften; § 17 Uberweist die Geldstrafen der Kasse, die die Kosten einer für den Ort der Tat etwa bestehenden öffentlichen Anstalt zur Untersuchung von Nahrungs- und Genussmitteln trägt.

Für zwei landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in sehr grosser Menge her- gestellt werden und bei denen eine Verfälschung besonders schwer nachweisbar ist, sind besondere Gesetze erlassen, nämlich zum Schatze der Butter und des Weines.

Das Gesetz vom 12. Juli 1887, „betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter“ (das sogen. Margarinegesetz), und das au seine Stelle getretene Gesetz, „betreffend den Verkehr mit Butter, KäBe und Schmalz und deren Ersatz- mitteln“, vom 15. Juni 1897 (in Kraft getreten am 1. Oktober 1897), beschäftigen sich mit dem Schutze der Naturbutter. Danach müssen alle der Milchbutter oder dem Butterschmalz ähnliche Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschliesslich der Milch entstammt, als „Margarine“ oder „Kunstspeisefett“ bezw. „Margarine- käse“ in den Handel gebracht werden. Margarine und Margarinekäse müssen „eiuen die allgemeine Erkennbarkeit der Waren mittelst chemischer Untersuchung erleichternden, die Beschaffenheit und Farbe nicht schädigenden Zusatz erhalten“; durch Bundesratsbeschluss vom 4. Juli 1897 ist als solcher Sesamöl vorgeschrieben, und zwar mindestens zehn Gewichtsteile auf hundert Gewichtsteile der benutzten Fette und Oie, bei Margarinekäse mindestens fünf Teile.

Schwieriger gestalten sich die Verhältnisse beim Wein handel, da bei Her- stellung des Weines ungemein häuffg eine mehr oder minder ausgedehnte kunst- gemässe Bearbeitung stattfinden muss. Durch die eigentliche Kunstweinfabrikation werden nicht bloss die Winzer, sondern auch die Konsumenten, die ein minder- wertiges und häufig auch noch die Gesundheit schädigendes Fabrikat erwerben, in erheblichem Mafse geschädigt. Das Nahrungsmittelgesetz bot in den §§ 10, iz bis 14 keinen genügenden Schutz. Deshalb wurde unterm 20. April 1892 ein

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Reicbsgesetz erlassen, betreffend „den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und wein- ähnliohen Getränken“, das sogen. Weingesetz, welches bezweckt, die in dem Nahrungsmittelgesetz gegebenen Begriffe der Verfälschung und der gesundheits- schädlichen Beschaffenheit für Wein und verwandte Getränke auf eine feste Grund- lage zu stellen. Da aber auch dieses Gesetz sich nicht genügend wirksam erwies, wurde das jetzt geltende „Gesetz, betreffend den Verkehr mit Wein und wein- ähnlichen Getränken“, vom 24. Mai 1901 erlassen. Die §§ 2 8 enthalten Bestimmungen Uber die bei Herstellung von Wein erlaubten oder unerlaubten Zu- sätze. Durch die §§ 9 12 wird den staatlichen Behörden die Pflicht auferlegt, eine Kellerkontrolle bei der Behandlung und Herstellung des Weines auszuüben und den Verkehr mit Wein durch Beamte und Sachverständige daraufhin zu über- wachen, dass den gesetzlichen Anordnungen Genüge geleistet wird. Getränke, welche mit Hilfe anderer Zusätze als die in § 2 des Gesetzes gestatteten hergestellt sind, dürfen nicht unter der Bezeichnung „Wein“ feilgehalten und verkauft werden. Die Wirksamkeit des Gesetzes kann als eine bisher befriedigende bezeichnet werden.

Unter den für die Behandlung des Weines nicht gestatteten Stoffen befindet sich auch das Saccharin, ein aus den Abkömmlingen des Steinkohlenteers gewonnener künstlicher Süssstoff. Da das Saccharin immer ausgedehntere Verwendung fand auch bei der Herstellung anderer Nahrungs- und Genussmittel, namentlich des obergärigen Bieres, der Fruchtkonserven, Liköre, Zucker- oder Stärkesirupe, und damit den Konsumenten statt des nahrhaften Zuckera Stoffe ohne jeden Nährwert verabfolgt wurden, da ausserdem der Wettbewerb des Saccharins der Zucker- industrie grossen Schaden zuzufügen in der Lage war, so wurde das „Gesetz, be- treffend den Verkehr mit künstlichen SüssBtoffen“ (Saccharingesetz), vom 6. Juli 1898 erlassen. In § 1 heisst es: „Künstliche Süssstoffe im Sinne des Ge- setzes sind alle auf künstlichem Wege gewonnenen Stoffe, welche als Süssmittel dienen können und eine höhere Süsskraft als raffinierter Kohr- und Rübenzucker, aber nicht entsprechenden Nährwert besitzen.“ Nach § 2 ist die Verwendung derartiger Stoffe zur Herstellung von Nahrungs- und Genusamitteln als Verfälschung im Sinne des NahrungsmittelgeBetzes angesehen und daher dem Deklarationszwange unterworfen, d. h. der Verkauf oder das Feilhalten solcher Waren ist nur unter einer entsprechenden Bezeichnung gestattet. Völlig verboten wurde die Verwendung des Saccharins als Zusatz zu den oben genannten Nahrungs- und Genussmitteln. Herstellung und Einfuhr von SüBsstoffen ist nur mit Genehmigung des Hundesrates zulässig und die Abgabe des so hergestellten oder eingeführten SüBsstoffes ist nur Apotheken und solchen Personen gestattet, denen eine amtliche Erlaubnis zum Bezüge erteilt ist (§§ 3 und 4). Ein allgemeiner Verkehr mit Süssstoffen ist damit ausgeschlossen.

Auch beim Vorkauf von Fleisch und Fleischwaren sind dem Handel im Interesse der Konsumenten Beschränkungen auferlegt worden. Nach § 5 Ziff. 3 des Nahrungsmittelgesetzes ist das Verkaufen und Feilhalten von Tieren, die an bestimmten Krankheiten leiden, zum Zwecke der Schlachtung, sowie das Verkaufen und Feilbalten des Fleisches von Tieren, die mit bestimmten Krankheiten behaftet waren, fUr das ganze Reich verboten. Indessen genügte diese Bestimmung

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Der Handel mit landwirtschaftliche!! Erzeugnissen.

durchaus nicht, da das Feststellen dieser Krankheiten und namentlich das Erkennen des von kranken Tieren herrllhrenden Fleisches fast unmöglich war, wenn nicht eine sachverständige Untersuchung sowohl der Tiere vor dem Schlachten wie des Fleisches nach dem Schlachten, und zwar im Zusammenhänge mit den Eingeweiden, in denen die krankhaften Veränderungen ausschliesslich oder vorzugsweise zum Ausdruck gelangen, stattfand. Diese Bedingungen waren nur erfüllt in den Orten, wo öffentliche Schlachthäuser vorhanden waren, die von den Gemeinden auf Grund der Gesetze vom 18. März 1868 und 9. März 1881 errichtet waren. Diese Gesetze gestatteten den Gemeinden die Bestimmung zu erlassen, dass das Schlachten sämtlicher Tiere oder auch einzelner Viehgattungen innerhalb des ganzen Gemeinde- bezirkes nur im Schlachthofe vorgenommen werden dürfe (Schlachthauszwang), und dass alles in das Schlachthaus gelangende Vieh gegen eine in die Gemeindekasse fliessende Gebühr vor und nach der Schlachtung zu untersuchen sei. Während also in diesen wenigen Gemeinden eine sorgfältige Überwachung des Fleischhandels verbürgt war, war davon im Übrigen Lande keine Rede; vor allem aber nahm das aus dem AuBlande eingeführte Fleisch insofern eine bevorzugte Sonderstellung ein, als bei ihm überhaupt keine ordnungsmässige Untersuchung stattfand und auch nicht stattfinden konnte.

Diesen übelständen abzuhelfen ist das Reichsgesetz, „betreffend die Schlacht- vieh- und Fleischbeschau“, vom 3. Juni 1900 bestimmt (in Kraft getreten am I. April 1903). Die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen des Bundesrates sind unterm 30. Mai 1902 und die besonderen für Preussen unterm 28. Juni 1902 veröffentlicht. Nach § 1 des Gesetzes unterliegen alle Tiere, deren Fleisch zum Genüsse für Menschen verarbeitet werden soll, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung. Ausgenommen davon sind die Tiere, deren Fleisch aus- schliesslich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet werden soll; sofern die Schlachttiere kein Merkmal einer die Genusstauglichkeit des Fleisches aus- schliessenden Erkrankung zeigen 2). Untauglich befundenes Fleisch darf als Nahrungs- und Genussmittel für Menschen überhaupt nicht in den Verkehr gebracht werden 9). Für bedingt taugliches Fleisch bestimmt die Polizeibehörde, unter welchen Sicherungsmafsregeln das Fleisch zum Genüsse für Menschen brauchbar gemacht werden kann 10); der Vertrieb von solchem Fleische darf nur unter einer dieBe Beschaffenheit erkennbar machenden Bezeichnung erfolgen 11). Die §§ 12 17 enthalten die Vorschriften für aus dem Auslande kommendes Fleisch. Überhaupt Vorboten ist die Einfuhr von Fleisch in luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen Gefässen, von Würsten und sonstigen Gemengen aus zerkleinertem Fleisch in das Zollgebiet. Vorschriften über die Untersuchung und gesundheits- polizeiliche Behandlung des sonstigen in das Zollinland eingehenden Fleisches sind in den zu dem Gesetz vom Bundesrat erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 18. Februar 1902 gogeben (mit Ausnahme von § 5 in Kraft getreten am 1. April 1903). Nach § 5 dieser Ausführungsbestimmungen darf frisches B'leiBch, welches einer amtlichen Untersuchung durch approbierte Tierärzte unterzogen ist, einer abermaligen Untersuchung auch in Gemeinden mit Schlachthauszwang nur zu dem Zwecke unterworfen werden, um festzustellen, ob das Fleisch inzwischen

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 357

verdorben ist oder sonst eine gesundheitsschädliche Veränderung seiner Beschaffen- heit erfahren hat (in Kraft getreten am i. Oktober 1904).

Neben diesen Reichsgesetzen sind in Preuesen noch eine grosse Zahl Gesetze, Ministerialerlasse und polizeiliche Verordnungen hinsichtlich deB Nabrungs- mittelverkehrs für kleinere oder grössere Bezirke oder einzelne Städte in Geltung, so z. B. über die Beschaffenheit und Behandlung der Milch, über die Behandlung des Mehls, der Backwaren, des Obstes und Gemüses.

Hinsichtlich der Mahl- und Schlachtsteuer, deren nachteiliger Eiufluss auf den Verkehr und die städtischen Konsumenten in Bd. III, S. 34 und 301 ge- schildert ist, ist zu bemerken, dass sie durch Gesetz vom 25. Mai 1873 als StaatBsteuer aufgehoben ist. Die Beibehaltung des städtischen Anteils an derselben war mit gewissen Einschränkungen statthaft. Die Schlachtsteuer durfte in solchen Städten als Gemeindeabgabe erhoben worden, in denen ob die Lage des städtischen Haushaltes erforderte, bezw. die örtlichen Verhältnisse dazu geeignet befunden wurden. Durch das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 ist die Neueinführung von Mahl- und Schlachtsteuern und die Besteuerung von Kartoffeln und Brennstoffen den Kommunen untersagt.

Im Jahre 1900 wurde eine Abgabe von Vieh, Fleisch, Fleischwaren und Fett noch erhoben in Potsdam, Posen, Gnesen, Breslau, Göttingen, Auricb, Emden, Leer, der Stadt Kassel und 55 Gemeinden des Regierungsbezirkes Kassel, der Stadt Wiesbaden und 32 Gemeinden des Regierungsbezirkes Wiesbaden, in der ehemaligen Gemeinde Bockenheim, die seit dem 1. April 1895 in Frankfurt a. M. eingemeindet ist, in Koblenz, Ehrenbreitenstein und Aachen; insgesamt in toi Ge- meinden. Die Steuer ergab 4568443 Mk.

Eine Abgabe von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Backwerk wurde er- hoben in Güttingen, Emden, Kassel, Wiesbaden und 15 Gemeinden des Regierungs- bezirkes Wiesbaden, insgesamt in 19 Gemeinden. Der Gesamtbetrag der erhobenen Steuer stellte sich auf 147641 Mk.1)

Nach § 13 des ZolltarifgesetzeB vom 25. Dezember 1902 dürfen flir Rechnung von Kommunen oder Korporationen vom 1. April 1910 ab Abgaben auf Getreide, HülBenfruchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate, desgleichen auf Backwaren, Vieh, Fleisch, Fleischwaren und Fett nicht mehr erhoben werden. Auf die Erhebung von Abgaben für Malz findet diese Bestimmung keine Anwendung. Die entgegen- stehenden Bestimmungen unter Ziff. 1 und in § 7 der Ziff. II des Art. 5 des Zoll- vereinigungBvertrages vom 8. Juli 1867 und des Gesetzes vom 27. Mai 1885, betreffend die Abänderung des Zollvereinigungsvertrages vom 8. Juli 1867, werden damit aufgehoben.

Damit die in den Städten mit Schlachthäusern zur Deckung der Kosten der Anlage, der Kontrolle usw. erhobenen Gebühren, auch wenn sie die Selbstkosten

’) Nach dem Berichte der XVI. Kommission über den Entwurf eines Zolltarifgesetzes, 10. Legislaturperiode, 2. Session, Drucksache 704; soweit die Städte mit mehr als 50000 Einwohnern in Betracht kommen, finden sich die Erträge auch in dem von Neefe herausgegebenen statistischen Jahrbuch der deutschen Städte.

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzengnissen.

überschreiten, nicht als eine Art Schlacbtsteuer wirken, ist, wie erwähnt, bestimmt, dass bereits untersuchtes Fleisch von ausserhalb der betreffenden Stadt geschlachteten Tieren ohne nochmalige Untersuchung eingefUhrt werden darf.

Der Ellektivgrosehandel in landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

a) Der Qetreidehandel. Bei einer Schilderung der Entwicklung des Gross- handels in Preussen ist es unmöglich, sich an die Landesgrenze zu halten, denn sein Einfluss erstreckt Bich weit darüber hinaus. Bis um die Mitte der 70 er Jahre, zu einer Zeit, als der Westen und Südwesten Deutschlands Bchon längst nicht mehr in der Lage waren, ihren Getreidebedarf Belbst zu erzeugen, fand aus den Ostseehäfen, besonders Königsberg, Elbing, Danzig, Stettin, daneben auch aus Hamburg ein lebhafter Getreideexport nach England, Holland, Belgien und Skan- dinavien statt. Im Innern des Landes dienten Breslau und Magdeburg als Stapel- plätze, von denen aus das Getreide auf den Strömen zu den Meereshäfen trans- portiert wurde. Königsberg und Danzig teilten sich auch mit Petersburg in die Ausfuhr des russischen Getreides. Mehl wurde als Handelsartikel von diesen Plätzen aus nur wenig verfrachtet, da die M Uhlenindustrie sich noch nicht ent- wickelt hatte. Die genannten Handelspunkte beherrschten den Getreidehandel bis tief nach Kussland und Polen hinein. Bei der steigenden Einfuhr von Getreide und Mehl verlieren diese Handelsplätze mehr und mehr den Charakter als Aus- fuhrhäfen und werden immer ausgeprägtere Vermittlungsstellen des Getreideein- fuhrhandels. .Überdies kommen als Grosshaudelsplätze Mannheim, Köln und Bremen in Aufnahme. Gleichzeitig ist dabei zu beobachten, dass sich im Westen eine starke Zentralisation des Getreidegrosshandels vollzieht, weil die starke Einfuhr sich nur auf wenige Plätze konzentriert; im Osten hingegen erhalten sich eine grössere Zahl kleinerer Handelsstätten. Gegenwärtig beherrscht Mannheim den ganzen Handel Sudwestdeutschlands, Duisburg den des rheinisch-westfälischen Industriebezirks, Berlin den von Mitteldeutschland; Hamburg und Stettin haben nur noch als Speditionsplätze Bedeutung. Bemerkenswert ist, dass die Zentralisation sich nicht nur auf die Plätze bezieht, sondern innerhalb dieser auf einige wenige Firmen, die somit den gesamten Getreideeffektivhandel in der Hand haben.

Diese Entwicklung findet ihre Erklärung in der mit dem Jahre 1879 ein- tretenden Schutzzollpolitik des Reiches, die den Ausfuhrhandel eingehen liess, da der Preisunterschied des zollgeschützten Getreides mit dem auf den Weltmarkt gelieferten zu erheblich wurde. Der Überfluss an Getreide des preussischen Ostens und Nordens fand für die verlorenen Absatzgebiete nur einen geringen Ersatz im getreidebedürftigen Sudwesten, da der Handel und die Mühlenindustrie des Westens sich an die ausländischen Sorten gowöhnt hatten. Vorübergehend wurde zwar durch den S. 184 besprochenen Staffeltarif ein lebhafter Absatz nach dem Westen und Sudwesten Deutschlands ermöglicht.

Um auch die Möglichkeit des Exports nach den alten ausländischen Absatz- gebieten wieder zu gewinnen, war es nötig, den Preis für das ausgefuhrte Getreide um den Zollbetrag zu erniedrigen; das konnte geschehen durch die Aufhebung des Identitätsnachweises. Eine Rückvergütung des bezahlten Zolles fand

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

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nämlich nur statt, wenn der Nachweis der Identität des ein- und ausgeführten Getreides erbracht wurde; nur den Inhabern von Mühlen war durch Gesetz vom 23. Juni 1882 der Eingangazoll für eine der Ausfuhr von Mehl entsprechende Menge des zur Mühle gebrachten ausländischen Getreides erlassen. Erst im Zu- sammenhang mit dem russischen Handelsvertrag vom 14. April 1894 entschlossen sich Regierung und Reichstag, vom 1. Mai 1894 ab eine Rückvergütung des im Getreidepreis erlegten Zolles bei der Ausfuhr von Getreide stattfinden zu lassen. Der Erfolg dieser Mafsregel war ein befriedigender; die Ausfuhr stieg wieder, wenn- gleich sie nicht die Höhe der 70er Jahre erreichte.

Zur Aufrechterhaltung des Transithandels, wie ihn namentlich die Ostsee- häfen treiben, sind Lager gestattet, auf die unter amtlicher Kontrolle, aber nicht unter Verschluss ausländisches Getreide zollfrei eingeführt werden kann, um hier verarbeitet und mit inländischem Getreide gemischt zu werden; sie werden reine Transitlager genannt, wenn nur die Wiederausfuhr der Bestände gestattet ist, gemischte Lager, wenn sowohl aus- als eingeführt werden kann. Der Zoll ist dann bei der vierteljährlich erfolgenden Abrechnung zu zahlen. Gegen diese ge- mischten Transitlager wird seitens der Landwirte mit Recht der Vorwurf erhoben, dass sie weniger dem Transitverkehr dienen als vielmehr dazu, einen längeren Zollkredit zu erlangen; denn in der Tat geht der weitaus grösste Teil des aus den Lagern genommenen Getreides nicht ins Ausland, sondern ins Inland. Aller- dings kann dieser Kredit auf die Preisbildung nicht von Einfluss sein, da die in diesen Transitlagern befindlichen Vorräte zu gering sind, um preisdrüokend auf den Weltmarkt, der ja bestimmend für die Preisbildung ist, zu wirken.

In Preussen befanden sich im Jahre 1900 gemischte Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschluss in Königsberg (34 Lager), Danzig einschliesslich Neufahr- wasser (15 Lager), Stettin (5 Lager), Altona (4 Lager); weniger wie drei Lager waren in Frankfurt a. M. und Nordenham.

Die gemischten Transitlager in Königsberg und Danzig dienen zu einem wesentlichen Teile der Vermittlung der Ausfuhr inländischen Getreides, das geht aus den folgenden Angaben für das Jahr 1900 hervor. Der Verkehr gestaltete sich bei ihnen im Vergleich zu den der Einfuhr dienenden süddeutschen Transit- lagern Mannheim und Ludwigsbafeu folgendermafsen (in Tonnen zu 1000 kg):

Zugang an ausländischem

Ge-

Königsberg

Danzig

Mannheim

Ludwigshafen

treide ubw

Zugang an inländischem

Ge-

202 738

37857

294623

>43455

treide usw

Gesamtzugang einschl. Bestand

110725

>07379

>7535

6461

am Anfänge des Jahres

. .

364007

157886

419033

186147

Davon wieder ausgeführt .

. .

270829

102829

64086

35537

Davon verzollt ....

40509 = >>°/o

8132 256629

= 5 */#

des Gesamtzuganges

>>7773 = 63°/o

(einschl. des Bestandes am Jahresanfänge).

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Hiernach müsste der vielfach befürchtete Preisdruck, der von dem Lager- verkehr ausgehen soll, gerade für Süd- und Südwestdeutschland eintreten. Das ist aber nicht der Fall, da, wie bekannt, die süddeutschen Plätze einen erheblich höheren Preisstand zeigen, wie die ost- und norddeutschen.

b) Der Handel mit Vieh und tierischen Erzeugnissen. Über die neuere Gestaltung des Viehhandels ist schon oben das Nähere ausgeführt. Auf den zahlreichen Viebmärkten wird meist nur Magervieh gehandelt; nebenbei findet ein erheblicher Viehumsatz durch Händler im Umherziehen statt. Von regelrechten, allgemein gültigen Preisfestsetzungen kann in beiden Fällen keine Rede sein. Neuerdings bemühen sich die Land wirtschaftskam morn, die bei der- artigen Geschäften gezahlten Preise übersichtlich zusammenzustellen. Ein wesent- licher Fortschritt ist in dieser Hinsicht durch die seit dem Jahre 1903 erfolgte Preisveröffentlichung des Magerviehhofes io Friedrichsfelde erzielt.

Schlachtvieh kaufen in der Provinz die Fleischer auf dem Lande auf; in den grösseren Städten pflegen mit den Schlachthöfen Fettviehmärkte verbunden zu sein, die amtliche Preisnotierungen eingerichtet haben. Seit dem 2. Januar 1900 veröffentlicht die Zentrale für Viehverwertung (Viehzentrale) eine Zusammenstellung dieser SchlachtviehpreiBe nach Lebendgewicht von den grösseren deutschen Vieh- höfen. Dieser jeden Montag erscheinende Marktbericht wird auf Grund der amt- lichen Marktberichte und nach eigenen telegraphischen Mitteilungen bearbeitet und bringt in der 1896 er Klassifikation (nach Alter, Geschlecht und Kondition) nur Notierungen nach Lebendgewicht. Hiermit wurde ein von jeher seitens der vieh- produzierenden Landwirtschaft gehegter Wunsch erfüllt, nämlich gegenüber den Schlachtgewichtsnotierungen der Schlachthofdirektionen Lebendgewichtsnotierungen zur Durchführung zu bringen, die allein einen Vergleich zwischen den verschiedenen Marktplätzen gestatten. Dass ein solcher Vergleich sonst unmöglich ist, zeigen schon die Notierungsverhältnisse an den 13 Märkten der Tabelle. Berlin notiert Schlachtgewicht, Breslau Schlacht- und Lebendgewicht, Magdeburg Lebendgewicht, Dortmund-Köln Schlachtgewicht, Frankfurt a. M. Schlachtgewicht (Kälber Schlacht- und Lebendgewicht), Dresden Schlacht- und Lebendgewicht, Leipzig-Chemnitz- Zwickau Schlachtgewicht (Kälber und Schafe Lebendgewicht), Mannheim-Hamburg- Stuttgart Schlachtgewicht.

Von der Zentralstelle sind nun, soweit amtliche Marktnotierungen nach Lebendgewicht nicht vorliegen, die Schlachtgowichtspreise mittelst sorgfältig fest- gestellter Schlachtprozente umgereohnet. Nur bei den Schweinen sind amtliche Lebendgewichtsnotizen, wie sie z. B. in Breslau, Frankfurt a. M., Dresden für diese Viehgattung eingeführt Bind, auBser Betracht gelassen und durchweg die Schlacht- gewichtspreise eingesetzt, da der Lebendgewichtspreis bei 8chweinen nichts anderes ist als Scblachtgewichtspreis abzüglich Tara.

Die weiteren Bestrebungen der Zentralstelle geben darauf hin: 1. dass der Handel und die Notierung nach Lebendgewicht bei Schlachtvieh allgemein durch- geführt wird; 2. dass entsprechend den Vorschriften des Landwirtschaftskammer- gesetzes für Preussen 2 Abs. 4) für alle grösseren Viehmärkte (bei Schlacht- und Magervieh) unparteiische und sachverständige Marktkommissionen unter

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

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Heranziehung von Vertretern der Landwirtschaft gebildet werden, denen die Fest- stellung der amtlichen Preisnotierungen und die sonstige Kontrolle des Markt- verkehrs obliegt; 3. dass der Handel an den grösseren Viehmärkten nur auf Qrund von Schlussscheinen sich vollziehen darf, welche auf Verlangen den Markt- kommissionen vorzulegen Bind; 4. dass auf die Einrichtung von Magerviehmärkten überall, wo ein Bedürfnis besteht, mehr als bisher Bedacht genommen wird, besonders auch deshalb, um den aus verschiedenen Gründen schädlichen und un- wirtschaftlichen Hausierhandel überhaupt zu beseitigen; 5. dass für die Märkte besondere Marktordnungen sowohl in bezug auf einen geordneten Handelsverkehr, wie auch anf das veterinäre Interesse erlassen werden; 6. dass in den Markt- ordnungen auch möglichst einheitliche Normen für die amtliche Preisnotierung vorgeschrieben werden.

Der Handel mit Milch vollzieht sich in der Weise, dass die Guts- oder Qe- nossenscbaftsmolkereien entweder ihre Wagen durch die Strassen der Städte fahren lassen oder in eigenen oder fremden Geschäften die Milch absetzen. In den Gross- städten haben zum Teil einzelne grosse Firmen den Milchhandel in der Hand; sie lassen durch ihre Agenten auf dem Lande mit den milchviehhaltenden Landwirten Jahreskontrakte auf die Lieferung einer bestimmten Milcbmenge absohlieSBen, die frei Bahnhof des Niederlassungsortes der Firma zu liefern ist.

Auch der Grosshandel mit Butter1) beruhte früher, da man Butter nur unmittelbar in den Gutswirtschaften herstellte, in denen die dazu erforderliche Milch erzeugt wurde, auf festen Jahresabschlüssen zwischen den Buttererzeugern und den Buttergrosshändlern. Die besonders in den 80 er Jahren zahlreich ent- stehenden GenosBenschaftsmolkereien durchbrachen diese alte Gewohnheit. Die unabsehbare Entwicklung der Dinge brachte eine derartige Unsicherheit in das Buttergeschäft, dass man es vorzog, nicht mehr feste Abschlüsse auf Butter zu machen, sondern Verkaufsvermittelung mit Abrechnung nach Tagespreis eintreten lies*. Daraus aber erwuchs das Bedürfnis zur Festlegung dieser Preise, das zu- nächst durch wöchentlich ausgegebene Berichte einzelner Firmen befriedigt wurde. Ein weiterer Ausbau der Veröffentlichungen erfolgte im Jahre 1886 dadurch, dass fünf Firmen des Berliner Buttergroeshandels zusammentraten, um die für jede Woche als mafsgebend anzusehenden Preise festzustellen. Im folgenden Jahre wurde von Berliner Butter- und Schmalzhändlern zwecks Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Angelegenheiten eine „Ständige Deputation“ aus körperschaftlichen Börsenmitgliedern ins Leben gerufen und von den Ältesten der Kaufmannschaft bestätigt; jene freie Vereinigung ober ging in einer von der Deputation erwählten NotierungBkommission auf, deren Mitgliederzahl allmählich auf elf erhöht wurde.

Die ersteVerüffentlichung der „Amtlichen Notierungen“ der Kommission erfolgte am 35. Juni 1887. Diese Notierungen sollten, laut ausdrücklich ihnen beigefügter Erklärung, die Berliner Verkaufspreise, d. h. die Preise angeben', die im Verkehr zwischen dem Gross- und Kleinhandel Berlins gezahlt worden waren. Da diese schätzungsweise vereinbarten Angaben nur ungefähr den Durchschnitt der je für

*) Benno Martlny, Die Butterversorguug Berlins durch die Eisenbahn im ersten Halbjahr 1899. Arbeiten der Deutschen Laudwirtscbafts-GeBellschaft Heft ;S. Berlin 1901.

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

die verschiedenen Güteklassen bewilligten Preise darstellten, bo mussten selbst- verständlich in einer Mehrzahl von Fällen höhere Preise, sogen. Überpreise, erzielt worden sein, auf Grund deren die Abrechnung mit den betreffenden Butter- lieferanten erfolgte. Die Kotierung zeigte Preise an, die unter den tatsächlich gezahlten blieben. Die Unsicherheit des Marktes gab die Veranlassung zur Bildung mehrerer ButterverkaufBverbände, deren erster der im Jahre 1886 gegründete ost- preussische war; ihm folgten im Jahre 1S89 zwei andere, einer für die Uckermark und einer für Pommern und im Jahre 1893 einer für Westpreussen. Im Jahre 1898 wurden „die Vereinigten Pommerschen Meiereien“, Aktiengesellschaft, zu einem Verkaufsverband norddeutscher Molkereien erweitert, der sich am 1. Januar 1903 in eine eingetragene Genoisenschaft mit beschränkter Haftpflicht umwandelte. Durch energische Beschwerden seitens dieser Verbände bei den Ältesten der Kauf- mannschaft wurde von diesen beschlossen, dass vom 1. Januar 1894 ab wieder die wirklich gezahlten Preise notiert werden sollten. Da aber die Ursache der Über- preise, nämlich die Kotierung von Durchschnittspreisen, nicht beseitigt war, blieben auch die Überpreise bestehen, so dass schon nach wenigen Monaten die Spannung zwischen notierten und tatsächlich gezahlten Preisen erheblich war und im Jahre 1900 10 iz Mk. für 1 dz ausinachte. Dadurch sahen sich die Ältesten der Kauf- mannschaft zu einer grundsätzlichen Änderung der Kotierung veranlasst, die mit dem 1. Januar 1901 in Wirksamkeit getreten ist und nicht mehr geschätzte Durch- schnittspreise, Bondern von den Mitgliedern des KotierungsausBchusBes wirklich erzielte Preise angibt. Der Milchwirtschaft ist hierdurch ein grosser Dienst geleistet, da die Bntterverwertung bei ziemlich gleichmässigen Verhältnissen im folgenden Jahre um 3 4 Pf. für 1 Pfund höher gewesen ist. Für don Berliner Markt bedeutet das io einem Jahre einen Mehrerlös von 4 Mül. Mark, der den Landwirten, die Butter dahin liefern, zugefloeseo ist. Da nun aber die Berliner Kotiz nicht nur für Berlin, sondern für den grösseren Teil der Monarchie sich Geltung verschafft hat, so ist der Mehrerlös sicher auf das Vielfache der genannten Summe zu veranschlagen. Am 1. März 1905 ist eine neue Butternotierung ein- geführt, in der alle Überpreise berücksichtigt werden müssen.

Die offizielle Preisfeststellung bezieht sich auf Hof- und GenossenschafUbutter Ia, Ha, lila und abfallend.

Keben den oben bezeichneten 4 Butterverkaufsverbänden dienen noch gegen 40 Grosshaudlungen, die im Durchschnitt täglich etwa 25 Ztr. Butter oder mehr empfangen, dem Butterhandel Berlins. Mit Ausnahme von einem Verband und zehn Grosshandlungen betreiben sie nur Grosshandel, d. b. verkaufen nur an Klein- händler. Kebon den Ladengeschäften der Grosshändler, die ausser Butter in der Kegel mindestens noch Käse und Eier führen, bestehen ähnliche, den Kleinhandel selbständig betreibende Geschäfte in den 14 seit 1887 eingerichteten Markthallen der Stadt, und andere, die ihre Kunden meist auch noch mit sonstigen Esswaren bedienen. Ausserdem führen auch Butter die Geschäfte, die neben diesen Artikeln noch Landesprodukte und Kolonialwaren feilhalten.

Der zweitwichtigste Buttermarkt ist Hamburg. Hier richtete, um die Miss- stände der Kotierung zu beseitigen, der im Jahre 1886 gegründete ostholsteinische

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

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Meiereiverband im Jahre 1889 Butterauktionen ein. Die Butter wird nach zwei Klaaaen getrennt auageboten. Die II. Klasse ist die fehlerhafte Butter. Die Wochenresultate der Auktionen werden möglichst rasch bekannt gemacht und da- durch wird der beste Mafsstab für die tatsächliche Marktlage gewonnen. Die Hamburger Böraennotierung ist seit September 1898 eine Bruttonotierung, von der nach Erklärung der Händler etwa 6 7 Mk. als kaufmännische Verkaufsunkosten dem Produzenten abgezogen werden. Die Auktionspreise sind Nettopreise. Man verlässt den Verkauf nach den amtlichen Hamburger Notierungen und legt die Ergebnisse der Auktionen zugrunde; auch die Kaiserliche Marine-Intendantur in Kiel schliesst ihre Butterankäufe jetzt nach den Auktionspreisen ab. Vom Reichs- verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften wird gegenwärtig angestrebt, diese Einrichtungen auf den Berliner Markt zu übertragen.

Buttemotierungen erfolgen noch in Halle, Hildesheim, Magdeburg, Frank- furt a. M. und Königsberg.

Notierungen über den Grosshandel mit Käse in den Zentralmarktballen in Berlin enthält der amtliche Marktbericht der städtischen Markthallendirektion.

Die im Inlande produzierten Eier, die nur gegen 5 °/0 des Konsums ans- machen, werden gewöhnlich in den Provinzialgrossstädten der Gegenden, in denen sie erzeugt werden, auch verzehrt. Um den Bedarf zu decken, findet eine erheb- liche Einfuhr statt (in Bd. VII, S. 681 ist die Einfuhr bis zum Jahre 1900 dar- gestellt), die im Durchschnitt der Jahre 1902 1905 einen ungefähren Wert von 115 Mill. Mark, mithin doppelt soviel als den Mehrwert der Roggeneinfuhr aus- macht. Die ersten fremden Eier kamen im Jahre 1842 aus Krakau in Tonnen und Häcksel verpackt nach Berlin. Die von einer Gesellschaft von galizischen Händlern verfrachteten Eier mussten von Krakau bis Frankfurt a. 0. mittelst Achse gebracht, erst von da aus konnten sie mit der Eisenbahn nach Berlin befördert werden. Nach dem Ausbau der Eisenbahnen sandte nicht nur Galizien, sondern auch Polen Eier auf den Berliner Markt, wo sich ein bedeutender Um- scblagshandel nach sämtlichen deutschen Plätzen, insbesondere nach Hamburg, von wo aus die Eier nach England gingen, entwickelte. Seit der Einführung eines Zolls auf Eier im Jahre 1879 sank der Durchgangsverkehr auf dem Berliner Platz auf ein Minimum, hingegen ist Berlin auch heute noch einer der bedeutendsten Plätze des Eierbandels für Konsignations- oder für feste Kaufware. Es ist die Zentralstelle des börsenmässig organisierten Eierhandels für ganz Norddeutschland. Gegenwärtig liefern Südrussland, nnd zwar hauptsächlich die Gegenden am Don und an der Wolga, Galizien, Ungarn, Italien, Bulgarien, die Türkei und seihst Kleinasien und Marokko bedeutende Mengen von Eiern an den Berliner Markt. In jenen Ländern lassen grosse Exporthäuser die Eier durch Agenten in den Dörfern aufkaufen.

Der Wollhandel.1) Bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich ein lebhafter Ausfuhrhandel mit Wolle naoh Frankreich Uber Frankfurt a. M.

■) W. Senkel, Wollproduktion und Wollhandel im XIX. Jahrhundert mit besonderer Berücksichtigung Deutschlands. Tübingen 1901.

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

und nach England über Hamburg; seit dieser Zeit sank die Ausfuhrmenge rasch und seit Ausgang der 70er Jahre beschränkt sich daB Geschäft in deutscher Wolle wieder wie in früheren Zeiten hauptsächlich auf das Inland, da der eigene Bedarf Deutschlands gewachsen ist und die überseeische Konkurrenz die deutsche Wolle von den ausländischen Märkten verdrängt hat.

Während im inländischen Geschäft der direkte Verkehr zwisohen Produzenten und Verbrauchern die Regel war, machte aioh für den Export die Vermittelung durch Händler nötig; diese kauften auf eigene Rechnung die Wolle im Inlande auf und versandton sie sodann in Konsignation ins Ausland, hauptsächlich nach London an die dortigen wool-Btaplers, die sie an Händler oder Fabrikanten weiter ver- kauften.

Der Wollhandel erreichte in den 70 er Jahren seinen Höhepunkt infolge des Aufblühens der deutschen Textilindustrie und der geringen Kapitalkraft der Fabrikanten, die beim Kauf des Rohmaterials auf das Kreditgeben der Händler angewiesen waren. Von da an tritt ein rascher Verfall des Wollhandels ein, hervorgerufen durch die Abnahme der heimischen Schafzucht, die Erhöhung des Kapitals bei den Fabrikanten, die stärkeren direkten Einkauf ermöglichte, und die Konkurrenz der überseeischen Erzeugungsgebiete, die sehr bald bewirkte, dass nur noch wenige Verbraucher ausschliesslich oder überwiegend inländische Wolle ver- arbeiteten. In den 80 er Jahren hörten deshalb die meisten bedeutenden Handels- häuser auf, sich mit dem Vertrieb deutscher Wolle zu befassen, und jetzt wird wieder der grössere Teil der heimischen Wollproduktion durch direkten Verkehr der Produzenten ' mit den Verbrauchern umgeBetzt. Hingegen nahm der Handel mit überseeischen Wollen einen gewaltigen Aufschwung, denn man kann an- nehmen, dass Deutschland seinen Wollbedarf zu mindestens */, aus dem Auslande decken muss.

Die üblichen beiden Formen des WolleinkaufB vollziehen sich von altersber so, dass entweder der Käufer zum Produzenten auf das Land geht oder dieser seine Ware nach der Stadt bringt. Durch die erstere Form entwickelte Bich im Laufe des 19. Jahrhunderts neben dem bisher üblichen Kauf disponibler Ware der Kontraktkauf, bei dem die Wolle vor der Schur, also während sie sich noch auf dem Schafe befindet, gekauft wird. Besonders häufig wurden Kontrakte in den Zeiten steigender Konjunktur abgeschlossen, wo den Kaufleuten bei dem weniger entwickelten Nachrichtenverkehr ihre bessere Kenntnis der Marktlage gegenüber den Landwirten zu statten kam. Jetzt, wo die Übersichtlichkeit des Marktes all- gemein goworden ist, kommen die Kontraktkäufe häufiger nur noch bei feinen und hochfeinen Wollen vor, die nur in beschränktem Mafse produziert und gebraucht werden, so dass Produzent und Verbraucher beiderseits keine grosse Auswahl haben. Abgeschlossen werden Kontrakte, die in der Hauptsache über Schmutz- wolle lauten, längere oder kürzere Zeit vor der Schur. Scbmutzwolle wird nach dem wirklichen Nettogewicht, Schurwolle brutto gehandelt, wobei aber herkömm- licherweise 4°/0 für Tara und 5 °/0 für die weniger guten Locken vergütet werden. Diese Bedingungen sind auch bei sonstigen Verkäufen deutscher Wolle, vor allem im Marktverkehr, allgemein üblich.

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

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Der Kauf der geschorenen Wolle auf dem Lande geschieht entweder nach Besichtigung oder auf Muster hin und vollzieht sich unter denselben Bedingungen. Der Gutsbesitzer hat die Wolle frei nach der nächsten Bahnstation zu liefern. Die Händler decken auf diese Weise bis auf den heutigen Tag den grössten Teil ihres Bedarfes.

Neben dem Verkauf der Wolle auf den Spezialmärkten, Uber die das Wesent- liche auf Seite 353 erwähnt ist, entwickelte sich seit den 20 er Jahren des vorigen Jahrhunderts eine zweite Art des Platzgeschäftes, das Lagergeschäft, bei dem Händler die aufgekaufte Wolle in Speichern lagerten und das ganze Jahr hindurch in der Lage waren, Wolle abzugeben. Besonders in Breslau, Posen und Berlin gewann dieses Lagergeschäft grosse Ausdehnung und in Berlin sind seit den 70 er Jahren die Zufuhren anf Lager bedeutender als die zum offenen Markt.

Da die ganze Einrichtung der Wollmärkte nicht mehr den Anforderungen des modernen Verkehrs entspricht, kommt in neuester Zeit auch für deutsche Wolle das Auktionssystem zur Anwendung, wie es fUr Überseeische Wolle schon seit langem geschieht. Ein grosser Teil der SchafzUchter hofft dabei mehr der Markt- lage entsprechende Preise zu erzielen. Die erste deutsche Scbwoisswollauktion fand im Jahre 1892 in Berlin statt; seit 1895 werden sie wenigstens zweimal im Jahre abgehalten.

c) Der Kartoffelhandel. Über den Groashandel mit Kartoffeln sind wenig Angaben zu machen, da Sorten und Beschaffenheit der Kartoffeln noch nicht allgemeingiiltig festgelegt sind. Kegelmässige amtliche Notierungen finden in Berlin, Breslau, Magdeburg und Stettin statt.

d) Der Zuckerhandel.1) Während in dem früheren Stadium der Zucker- fabrikation der Zucker, infolge der Verschiedenartigkeit der Ware, nach Probe gehandelt werden musste, konnte man nach der in allen Fabriken gleichmässig erfolgten Einführung der technischen Fortschritte und einer damit erzielten, fast vollständigen Übereinstimmung in den Fabrikationserzeugnissen den Rohzucker als Gattung behandeln. Auch bei dem Konsumzucker sind die individuellen Eigen- schaften der einzelnen Partien mehr und mehr verschwunden und haben dadurch die Herausbildung der verschiedenen Arten des Konsumzuckers als Gattung ermöglicht.

Für den Verkauf des Rohzuckers bedienen sich die Fabriken der Vermittelung von Agenten; die Fabriken geben selten feste Offerten zu einer bestimmten Forderung heraus. Sie Btellen in der Regel nur ein bestimmtes Quantum zum Verkauf, veranlassen ihre Vertreter, ihnen für einen bestimmten Tag und Stunde fest« Gebote dafür zu machen und sagen dem Vertreter, der ihnen das beste Ge- schäft vorlogt, zu.

Früher war dieses System sehr unangenehm für die Vertreter und die Käufer. Erster« hatten den Tag über die höchstmöglichen Gebote zu suchen und diese gegen Abend den Vorständen der betreffenden Fabriken, die sieb zur Entgegen- nahme und Beschlussfassung der Angebote versammelten, persönlich vorzulegen.

*) Otto Pilet, Der Zuckerhandel. Leipzig 1905.

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366 Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Durch die abgelegene Lage der meisten Zuckerfabriken wurden zahllose Erschwer- nisse und Weitläufigkeiten verursacht. Auch der Reflektant auf die Ware wusste nie, ob sein Angebot angenommen wurde. Durch die erleichterte Nachrichten- übermittelung haben sich die Verhältnisse wesentlich verbessert. Der Vertreter teilt den Fabriken telephonisch die erhaltenen Angebote mit und verhandelt gleich- zeitig Uber den Abschluss mit ihnen. Neuerdings wird häufig einem oder mehreren Vermittlern unter Zugrundelegung eines Minimalpreises der Verkauf im ganzen oder geteilt übertragen.

Der Sitz des Handels ist Magdeburg mit Rücksicht darauf, dass alle bedeutenderen Käufer in dieser Stadt ihre Vertreter haben. Als Käufer treten die wenigen Raffinerien oder Händler, die für das Ausland kaufen, auf. Gehandelt wird jetzt nur I. Produkt Kornzucker und Nachprodukt. Eine offizielle tägliche Preisnotierung findet ausser in Magdeburg auch in Hamburg statt. In Magdeburg besteht die Notierungskommission aus sämtlichen dazu zugelassenen Vertretern von Rohzuckerfabriken unter dem Vorsitz eines Börsenkommissars. Es werden nur Preise für greifbare Ware notiert. Hamburg gibt keine eigentlichen offiziellen Preisnotierungen für effektiven Zucker aus, es werden aber im Anschluss an die von dem Vorstand der Zuckerbörse veröffentlichten offiziellen Hamburger Zucker- terminnotierungen noch seitens des Vereins der am Zuckerbandel beteiligten Firmen Notierungen für Rübenrohzucker I. Produkt veröffentlicht.

Die Raffinerien bedienen sich für den Verkauf ihrer Fabrikate besonderer Vertreter, die sie für den Ort ihrer Niederlassung, für andere grössere Plätze oder für grössere Bezirke bestellen. In neuerer Zeit deckt aber jeder Käufer mit etwas erheblicherem Bedarf sich direkt aus der Raffinerie. Dadurch ist der früher sehr beträchtliche Grosshandel an den Hauptplätzen sehr zurückgegangen, seine Be- deutung für den Inlandhandel ist stark erschüttert. Gleichzeitig ist damit die grosse Aufnahmefähigkeit des Magdeburger Marktes, an dem sich das Geschäft de« Grosshandels konzentrierte, verloren gegangen.

Alle Preise für raffinierten Zucker gelten unter Einschluss der Verbrauchssteuer.

Täglich werden notiert die Preise für:

Brotraffinade I lose.

Brotraffinade II lose.

Würfelzucker II einscbl. Kiste.

Kristallzucker I einschl. Sack brutto für netto.

Gemahlene Raffinade einschl. Sack brutto für netto.

Gemahlenen Melis I einschl. Sack brutto für netto.

Am Freitag treten noch hinzu:

Brotmelis scharfkörnig (Patentmelis) lose.

Würfelzucker 1 einschl. Kiste (die Würfel sind aus Broten geschnitten, Würfel II sind Presswürfol).

Gemahlene Brotraffinade einschl. Sack brutto für netto.

Farin einschl. Sack brutto für netto.

Die Preisfeststellung bezieht sich auf die von einer Notierung bis zur anderen gemachten Geschäfte.

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 367

Für die Zeit vom i. Juni 1900 bis 31. August 1903 wurde die Preisbildung für Inlandsware stark durch das Kartell der deutschen Rohzuckerfabriken und durch das Syndikat deutscher Zuckerraffiuerien, die beide unter gemeinsamer Ver- waltung als deutsches Zuckersyndikat, 6. m. b. H., wirkten, beeinflusst. Die Grundlage des Kartells bestand darin, dass das Syndikat der deutschen Zucker- raffinerien für das Quantum, welches aus den Raffinerien in den Konsum überging, also versteuert wurde, eine bestimmte Abgabe für den Zentner an das Rohzucker- syndikat zahlte. Dafür wurde bei allen Verkäufen von Rohzucker ausbedungen, dass die Ware aus einer Kartellfabrik stammen musste und von dem augenblick- lichen Käufer und allen ferneren Erwerbern an eine Kartellfabrik übereignet oder in das Ausland ausgefübrt werden musste. Für den raffinierten Zucker batte das Syndikat den Preis, uuter welchem keine Raffinerie verkaufen, und die Quantitäten, welche jede Raffinerie verkaufen durfte, festgesetzt. Mit dem Inkrafttreten der Brüsseler Konvention war die Möglichkeit des Fortbestehens des auf fünf Jahre geschlossenen Kartells genommen und ea hörte auf, da damit der bis dahin gegen die ausländische Konkurrenz schützende hohe Überzoll, d. h. der Unterschied zwischen Steuer und Zoll, wegBel.

e) Der Spiritushandel. In Deutschland wird nur Rohspiritus börsen- mässig notiert und gehandelt. Die hauptsächlichsten Plätze dafür Bind Berlin, Stettin, Breslau, Leipzig und Köln; im allgemeinen ist das Termingeschäft üblich, nur in Berlin macht man seit dem 1. Januar 1897 statt der Termingeschäfte „handelsrechtliche Lieferungsgeschäfte“. Seit 1887, dem Jahre des Inkrafttretens deB Gesetzes, betreffend „die Besteuerung des Branntweins“, haben sich die Usancen des Spiritushandels vielfach geändert. Der früher allgemein übliche Handel mit Fass ist fast vollständig geschwunden.

Vom 1. Januar 1897 sind für den Spiritusterminhandel an der Berliner Börse folgende Bedingungen festgestellt:1)

1. Während in den alten Schlussscheinen für Spiritustermingeschäfte eine einmonatliche Erfüllungsfrist angesetzt war, ist dieselbe durch den neuen Entwurf auf zwei Monate festgesetzt worden.

2. Während bisher den Abnehmern nur die Berechtigung zuBtand, über die Vertragsmässigkeit der gelieferten Ware das Urteil der Sachverständigen einzu- holen, ist jetzt die vorherige Begutachtung jeden Postens durch die Sachverständigen obligatorisch gemacht.

3. Während bisher sich die Beurteilung der Sachverständigen sowohl auf die Qualität des gelieferten Spiritus wie auch der Fastagen erstreckte, fällt jetzt die Qualitätsbeurteilung des Spiritus weg.

4. Während früher der zulässige Minderwert für Gebinde nur auf 10 Mk. begrenzt war, ist jetzt die Möglichkeit, Gebinde von einem Minderwert bis zu 40 Mk. zu liefern, gegeben, und für die letzten fünf Kündigungstage ist auch ge- stattet, unter bestimmten Bedingungen Gebinde mit einem noch grösseren Minder- wert zu liefern.

') ßehrend, Spiritushandel im Handwörterbuch der Staatswisseusohaftcn VI.

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368

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,

Die Qualität muss mindestens So °/0 Tralles sein. In Hamburg beträgt die vorgeschriebene Minimalstärke nur 70 °/0 Tralles.

Die Usancen der übrigen deutschen Handelsplätze lehnen sich in der Haupt- sache an die in Berlin geltenden an.

Infolge der ausserordentlichen Unsicherheit des Spiritushandels, dor be- deutenden Schwankungen und der grossen Verschiedenheit der 8pirituspreiBe während der Brennkampagne und nach dieser waren die Schädigungen der Brennereibesitzer, die zudem überhaupt keinen Einfluss auf die Preisbildung hatten, Behr grosse. Um hier Abhilfe zu schaffen, lag ein Zusammenschluss der Produ- zenten und des soliden Handels nahe. Am 29. März 1899 wurde das den deutschen Spiritusmarkt von nun an beherrschende Verwertungsunternebmen ins Leben gerufen, dass auf der einen Seite die Vereinigung des branntweinerzeugenden Ge- werbes, den „Verwertungsverband deutscher Spiritusfabrikanten“, an dem über 90% der Gesamtspirituserzeugnng beteiligt sind, auf der anderen 8eite die Vereinigung des branutweinverwertenden Gewerbes, die „Zentrale für Spiritusverwertung“, an der 95 °/o J°r deutschen Spriterzeugung beteiligt sind, umfasst. Die beiden Verbände schlossen einen Vertrag auf 9 Jahre bis zum 30. September 1908, nach welchem die Zentrale für Spiritusverwertung den Brennern die Gesamtproduktion abnimmt. Die Erfolge dieser Vereinbarung sind bisher ausserordentlich befriedigende gewesen. Die Preise sind seitdem stetige und einträgliche geworden. Die Verbraucher des denaturierten Spiritus hatten zunächst den Vorteil eiqpr erheblichen Preisherab- setzung, sodann aber auch die gerade bei 8piritus so wertvolle Garantie, gute Ware zu erhalten, dadurch, dass Detailverkauf in versiegelten Flaschen oder Kannen unter Gewährleistung der Menge und Stärko zum festgesetzten Preis stattfindet.1)

Die Umsätze an der Berliner Börse sind infolge dieser Vereinbarung auf ein Minimum gesunken, so dass in dor Zeit vom 15. Oktober 1899 bis 30. Dezember 1900 auf jeden Börsentag nur ein Umsatz von 7400 1 kamen, während die Zentrale für Spiritusverwertung in derselben Zeit im Durchschnitt täglich etwa 900000 1 effektiv abgesotzt hatte.

Der Terminhandel.

Während beim Spiritushandel auf diese Weise der Terminhandel beseitigt ist, ist er beim Getreide und don Mühleufabrikaten auf gesetzlichem Wege verboten, und zwar dnreh das Börsengesetz vom 22. Juni 1896. Die Warenbörsen, die hauptsächlich für den Landwirt Interesse haben, handeln, wie bekannt, im Unterschied zu den Märkten nach Muster und Proben (Typen), deren charakteristische Merkmale den Käufern und Verkäufern bekannt sind. Die notierten Börsenpreise bestimmen den Preis im ganzen Lande; wird bei ihrer Festsetzung nicht mit Ge- wissenhaftigkeit verfahren, so werden Käufer und Verkäufer irre geführt. Um die Missstände, die sich bei der Börsenpreisfestsetzung eingeschlichen hatten, zu beseitigen, wurde daB genannte Gesetz erlassen. Nach demselben ist für die Er-

*) Denkschrift über das Kartellwesen. Bearbeitet im Belchsamt des Innern. 5. Bd. Spiritus. Berlin 1906.

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

369

richtung einer Börse die Zustimmung der Landesregierung erforderlich. Diese übt durch einen Staatskommissar Aufsicht Uber die Börsen aus-, sie kann eine Börse wieder aufheben. Ausserdem trifft das Gesetz zahlreiche Bestimmungen Uber die Handhabung der Börsengeschäfte, wodurch vorhandene Auswüchse beseitigt, das Vorkommen neuer verhütet werden soll. Unter anderen enthält es Anordnungen über die Mitgliedschaft, Uber den Börsenvorstand, Uber Handhabung der Ordnung an der Börse und Uber Einsetzung eines Börseuschiedsgerichtes, ferner Uber das Maklerwesen, die Feststellung dor Börsenpreise, über die an der Börse zuzulassenden Wertpapiere, über den Terminhandel, endlich trifft es Strafbestimmungen gegen betrügerische oder auf Täuschung berechnete Operationen. Der Terminhandel wird durch die §§ 48 69 des Gesetzes reguliert. Danach entscheiden Uber die Zulassung von Waren und Wertpapieren zum Börsenterminhandel die Börsenorgane 49). Der Bundesrat ist befugt, den Bürsenterminbandel von Bedingungen ab- hängig zu machen oder für bestimmte Waren oder Wertpapiere ganz zu untersagen. Ein börsenmässiger Terminbandel in Getreide und Muhlenprodukten ist verboten 56).

Die Wirkungen des Börsengesetzes sind nur zum Teil günstige gewesen. Manche Plätze, die sich den Vorschriften des Gesetzes nicht fügen wollten, haben ihre Notierungen gänzlich eingestellt. Unter dem Mangel jeglicher ausreichender Preisbestimmung leiden aber am meisten die Landwirte der betreffenden Gegend. Die von privater Seite gesammelten und seitens der Zentralstelle der preussischen Landwirtachaftskammern veröffentlichten Preise können zurzeit vielfach noch nicht als ausreichender Ersatz angesehen werden. Der Handel beklagt sich Uber zu grosse Beschränkungen seiner berechtigten Interessen durch das Börsengesetz, die Land- wirte darüber, dass die Bestimmungen des Gesetzes häufig umgangen würden. Die Regierung Btrebt gegenwärtig an, die offenkundigen Nachteile durch eine Novelle zum Gesetze zu beseitigen.

Hinsichtlich der Literatur ist wiederum auf die ausführlichen Angaben in den verschiedenen Handbüchern der Staatswissenschaft hinzuweisen. Besonders eingehend beschäftigt sich mit dem Handel insgesamt R. van der Borght, Handel und Handelspolitik. Mit dem Getreidehandel Kurt Wiedenfeld in Conrads Jahrbüchern 1894, S. 161 und 360, 1895, 8. 337 und 641, und im Jahr- buch fUr Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reiche 1900, S. 623.

Die Preise der land wirtschaftlichen Erzeugnisse.

Die Preisentwicklung und die Konkurrenz des Auslandes. Die Tatsachen der

Konkurrenz.

Durch den gewaltigen Aufschwung der Verkehrsmittel, die dadurch bewirkte Verbilligung der Frachten und die Erschliessung ausgedehnter Gebiete, besonders der neuen Welt, wurden der Weltmarkt und speziell die west- und mitteleuropäischen Länder mit Getreide überschüttet, das unter günstigsten natürlichen Produktions- bedingungen gewonnen ward und deshalb trotz des ungeheuer weiten Transportes erfolgreich mit dem im Inlande erzeugten konkurrieren konnte. Während die Meltzen, Boden des preus«. Staate«. VIII. 24

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370 Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Transportkosten für t t Weizen von Chicago nach Liverpool im Jahre 1868 71 Mk. betrugen, stellten sie sich im Jahre 1900 nur noch anf 21 Mk.

Die Mitte der 70er Jahre ist der Zeitpunkt, in welchem der Druck der aus- ländischen Konkurrenz sich fühlbar maohte, nachdem in dem vorhergehenden Vierteljahrhundert die deutsche Landwirtschaft die glücklichste Zeit ihrer Ent- wicklung gehabt, die durch auseergewöhnliche technische und wirtschaftliche Fort- schritte bei steigenden Preisen ihrer Erzeugnisse bezeichnet war. In jenen Jahren machte sich das Üherwiegen der Einfuhr an landwirtschaftlichen Produkten über die Ausfuhr deutlicher bemerkbar.

Die Statistik des Deutschen Reiches gibt Auskunft über die Menge an land- wirtschaftlichen Produkten, die jährlich in das Zollgebiet eingeführt werden. Der Hauptlieferant für Roggen ist Russland, für Weizen die Vereinigten Staaten, Russ- land uod Argentinien, für üerste Österreich-Ungarn, für Hafer Russland; die Vieh- einfuhr ist nicht so erheblich wie die der Getreidearten, Jungvieh und Kühe werden von Österreich- Ungarn und Dänemark, Ochsen von Österreich-Ungarn, Pferde von Russland, Dänemark, Belgien, Österreich- Ungarn und den Niederlanden, Schweine aus Russland bezogen. Weit höher an Wert ist die Einfuhr der tierischen Erzeugnisse. In erster Linie von Wolle, die aus Argentinien,. Australien und Südafrika atammt, dann aber auch von Eiern und frischem Geflügel, wofür Russ- land und Österreich-Ungarn Herkunftsländer sind. Für frisches Obst ist der Hauptlieferant Österreich-Ungarn, für getrocknetes die Vereinigten Staaten. Aus- fuhrartikel blieben nur Zucker und in geringem Umfange Spiritus und Roggenmehl.

Der Anteil einzelner landwirtschaftlicher Artikel an der Gesamteinfuhr stellte sioh 1899 dem Werte nach bei;

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5,7 °/o

des Einfuhrwertes.

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Die dem Weltmärkte zufliessenden Mengen an landwirtschaftlichen Produkten, besonders an Getreide, drückten naturgeroäss die Preise herab. Das zeigt die Statistik der Preise. Allerdings sind die statistischen Angaben darüber, nament- lich soweit sie sich auf ganze Länder beziehen, mit vielen Fehlern behaftet, weil es ausserordentlich schwierig ist, brauchbare Durchschnitte zu gewinnen; die Un-

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Der Handel mit laudwirudi »etlichen Erzeugnissen. 371

gleiohartigkeit der Qualität in verschiedenen Gegenden und Jahren muss den Preis wesentlich beeinflussen. Für die Beurteilung der Preisbildung können allein die Preise, wie sie im Grosshandel bezahlt werden, in Betracht kommen. Freilich ist auch ihre Vergleichbarkeit infolge der Verschiedenheit der lieferungsfähigen Qualität an den Börsen eine beschränkte. Ausserdem finden an derselben Börse im Laufe der Zeit Veränderungen in der Bestimmung der lieferungsfähigen Qualität statt, wodurch ein Vergleichen dor Preise für grössere Zeiträume auch an demselben Platze sehr erschwert wird.

Das Kaiserliche Statistische Amt veröffentlicht seit dem Jahre 1879 Zu- sammenstellungen von monatlichen Durchschnitten der Grosshandelspreise wichtiger Waren an mafsgebenden deutschen Plätzen. Sie sind bis zum Jahre 1891 in den „Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reiches“, seit 1892 in jedem Hefte der monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel enthalten. Eine grosse Reihe statistischer Zusammenstellungen von Grosshandels- und Marktpreisen an deutschen und ausländischen Plätzen für Getreide, Mehl, Brot, Kartoffeln, Vieh, Fleisch, Butter und andere wichtige Waren, die meist Monats- und Jahresdurchschnitte für längere Zeiträume, auch Wochen- und Tagesdurchschnittspreise für Getreide im ln- und Auslande geben, findet sich in den Vierteljahrsheften zur „Statistik des Deutschen Reiches“ unter der gemeinsamen Überschrift „Zur Statistik der Preise“.

Die Nachweise erstrecken sich gegenwärtig, soweit landwirtschaftliche Gegen- stände in Frage kommen, auf Koggen, Weizen, Hafer, Mais, Gerste, Hopfen, Kartoffeln, Schlachtvieh, Mehl (Koggen- und Weizenmehl), Butter, Zucker (Roh- zucker und Raffinade), Melasse, Kartoffelspiritus, Rüböl und Wolle. An der Er- mittelung der Preise für diese Artikel sind beteiligt eine Reihe von Handels- kammern, verschiedene Börsenkorporationen und die Direktion des „Städtischen Vieh- und Schlachthofes“ in Berlin. Die Zeitschrift des Königlich Preussischen Statistischen Bureaus hat zweimal ausführlich über Getreidebandel und Getreide- preise berichtet im Jahrgang 1886, S. 215 ff., und Jahrgang 1887, S. 113 ff.

Die Entwicklung der Getreidepreise in den letzten 60 Jahren zeigt die Zusammenstellung auf Seite 372 374, welche die Preise für Weizen und Koggen für Königsberg, Frankfurt a. M. und Berlin für die Zeit von 1845 1905 angibt.

Aus den Zahlen geht zur Genüge hervor, dass für grössere Perioden bis Mitte der 70 er Jahre ein Steigen und seitdem ein stetiges ZurUckgehen der Preise stattgefunden bat.

Die Bedeutung der Getreidepreise hat im Laufe der Zeit entschieden ab- genommen, einerseits weil das Brot bei uns nicht mehr den hohen Prozentsatz der wirtschaftlichen Ausgaben des Volkes, namentlich auch des sich heute mannigfaltiger ernährenden Arbeiters, ausmacht wie früher, andererseits weil die günstige Lebens- lage gegenwärtig weit weniger von dem Preise der notwendigen Lebensmittel als von der Arbeitsgelegenheit und der Höhe des Lohnes abhängt. W. Roscher sagt: „Je kultivierter eine Volkswirtschaft ist, je höher namentlich Arbeitslohn und Arbeitstätigkeit der niederen Klassen, desto reichlicher ist im allgemeinen die Nahrung. Indessen pflegt gerade ein sehr blühender Volkswohlstand mehr die Fleisch- als die Brotkonsumtion zu fördern. Auch die neuerdings fast überall so

24*

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372

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Grosshandelapreise für Weizen und Koggen von 1845 1905. *)

Von 1814—1856 0,50 Mk. für 1 Scheffel.

Von 1857 1864 0,20 Hk. für 1 Scheffel.

Von 1865—1879 frei.

Weizenpreise für 1000 kg in Mark

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Von 1857— 1864 0,05 Mk. für 1 Scheffel.

Von 1865—1879 J frei.

Roggen preise für 1000 kg in Mark

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*) Die Preise von 1S45 1879 sind entnommen dem Bericht der XVI. Kommission über den Entwurf eines Zolltarifgesetzes, 10. Legislaturperiode, II. Session.

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Iler llaudel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Grosahandelepreiee für Weizen und Roggen von 1845 1905.')

Zollsatz:

Von 1865—1879 frei.

Vom i/t. 1880 bis 30/6. 18S5 1 Mk. Zoll.

Vom 1/7. 1885 bis 15/11. 1887 3 Mk. Zoll.

Vom 26/11. 1887 bis 31/1. 1892 5 Mk. Zoll.

Vom 1/2. 1892 ab vertragsmiissig 3,50 Mk. Zoll. (Vom 29/7. 1893 bis 20/3. 1894 gegenüber Russ- land 7,50 Mk.;

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Weizenpreise für 1000 kg in Mark

Roggen preise für 1000 kg in Mark

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') Die Preise von 1845 1879 sind entnommen dein Bericht der XVI. über den Entwurf eines Zolltarifgesetzes, 10. Legislaturperiode, II. Session.

Kommission

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374

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Grosshandelspreiee für Weizen nnd Roggen von 1845 - 1904. «) Durchschnittspreise für die einzelnen Perioden.

Zollsatz:

Jahr

Weizenpreiae Air 1000 kg in Mark

Roggenpreiae Air 1

1000 kg in Mark 1

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zehr gesteigerte Verzehrung von Gemüsen, Kartoffeln, Obst, gewissen Kolonial- waren, als Reis usw. verringert den Kornbedarf, welcher andererseits wiederum erhöht wird durch Gewöhnung des Volkes an Bier und Kornbranntwein, durch ansehnliche Zahl und gute Ernährung der Pferde usw. Je feiner endlich das vor- herrschende Brotkorn ist, mit einer desto geringeren Menge desselben lässt sich »U8reicben.“

Gleichwohl ist die Statistik der Getreidepreise auch heute noch von aller- grösster Bedeutung. Je mehr sich die Verkehrswirtschaft ausbreitet und die Produktion nicht bloss für den lokalen Bedarf arbeitet, um so mehr ist Produktion und Konsum auf die Beobachtung der Preise angewiesen als den einzigen Führer und Regulator. Daraus geht die ungeheure Wichtigkeit richtiger Preisbildung hervor, an der sich vor allem der Handel beteiligt, da er aus dem Unterschied seinen Vorteil zieht. Er hat vor allem die Aufgabe, einen örtlichen und zeitlichen Ausgleich der Preise herbeizuführen und das bloss Zufällige im Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage auBzumerzen. Auch der direkte Verkehr von Produzenten und Konsumenten vollzieht sich auf der vom Handel festgestellten Preisgrundlage.

1 ) Die Preise von 1845—1879 sind entnommen dem Bericht der XVI. Kommission über den Entwurf eines Zolltarifgesetzes, 10. Legislaturperiode, II. Session.

*) Durchschnitt der Jahre 1857—1864.

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

375

Daher steht unter den Forderungen deg deutschen Landwirtschaftsrateg, der gesetzmässigen Vertretung der gesamten deutschen Landwirtschaft, die Forderung nach einem zuverlässigen und umfassenden Nachrichtendienst Aber die Preise der wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, sowohl für das Inland als auch filr die mit Deutschland in engerem Verkehr stehenden ausländischen Staaten, an hervorragender Stelle.

Seit Anfang der 8oer Jahre werden die Viebpreise in 30 deutschen Städten ebenfalls veröffentlicht. In Preussen von folgenden 14 Plätzen: Berlin, Danzig, Königsberg, Breslau, Magdeburg, Hannover, Kiel, Dortmund, Essen, Elberfeld, Düsseldorf, Köln, Aachen, Frankfurt a. M. Die Gestaltung der Preise seit 1899 an 4 Plätzen, von denen einer im östlichen Teile, zwei im mittleren und einer im westliohen Teile der Monarchie liegen, zeigt die Tabelle auf Seite 376 und 377.

Die steigende Bewegung der Viehpreise hat Bchon seit einigen Jahrzehnten eingesetzt und hält infolge der stärkeren Nachfrage an.

In Preussen werden Beit 1811 die Marktpreise für Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Erbsen, Kartoffeln, Rindfleisch, Schweinefleisch, Butter, Heu und Stroh erhoben und in der Zeitschrift des Königlichen Statistischen Bureaus ver- öffentlicht. Die Preisangaben wurden zunächst von 38 Städten eingefordert, deren Zahl sich bis zum Jahre 1815 auf 43 vermehrte. Von 1816 1831 entstammen die Angaben öo Marktorten, welche bis 1859 und hauptsächlich von 1854 an, auf 82 gebracht wurden. Gegenwärtig beziffert sich die Zahl der berichtenden Städte auf 165. Die Erhebung ist aber mit solchen Mängeln behaftet, dass ihre Ver- wendung zu statistischen Zwecken auszuscbliessen ist. Es wird in der Regel von der Marktpolizei an den Markttagen nur der höchste und der niedrigste Preis eines bestimmten Mafses oder Gewichtes der einzelnen Warenart erfragt und dann das arithmetische Mittel als Mittelpreis angegeben. Die Mengen, um die es sich bei den Umsätzen handelt, sind selten berücksichtigt. Oft sind es ganz kleine Quantitäten von extrem guter oder extrem schlechter Beschaffenheit, die für die Preisangaben bestimmend wirken.

Ist damit schon für den einzelnen Platz die Unzuverlässigkeit der Preis- feststellung offenkundig, so ist das in noch höherem Mafse der Fall bei den Durch- schnittspreisen für die Provinzen und den Staat. Die Preise für die Provinzen werden dadurch ermittelt, dass die Zahlen derselben Waren aus allen über die Preise berichtenden Marktorten als gleiche Faktoren zusammengerechnet und da- durch der höchste, mittlere und niedrigste Preis des ganzen Gebietes festgestellt wird. Die geringe Zufuhr der kleinsten Markte erhält also dieselbe Bedeutung wie die grossen Verkaufsmengen des Hauptmarktes. Dazu kommt, dass die Qualität der Waren in diesen Preisangaben überhaupt nicht berücksichtigt wird und dass die Erhebungsmethode gewechselt hat.1)

Aus den Zahlen lässt sich nur der Schluss ziehen, dass sich die Unterschiede der Preise zwischen dem Osten und Westen der Monarchie im Laufe der Zeit mehr und mehr ausgleichen.

l) A. Meitzen, in der Deutschen Landwirtschaftlichen Presse 1894, No. 98.

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Viehpreise in Berlin, Königsberg, Magdeburg und Köln in den Jahren 1899 1905.

376 Her Handel mit landwimchaft liehen Erzeugnissen.

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Viehpreise in Berlin, Königsberg, Magdeburg und Köln in den Jahren 1899—1905.

Her Hände) mit lamlwirtschaftlMicn Kr/.eugni»*eu.

377

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378

Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Ober den Zusammenhang der Grass- und Kleinhandelspreise sind besonders in den letzten Jahren eine Reihe von Einzeluntersuchungen veröffentlicht, denen aber immer ein beschränkter Wert innewohnt. Im allgemeinen kann man nur sagen, dasa die Kleinhandelspreise grössere Stabilität zeigen, selbstverständlich werden sie aber von den Veränderungen der Grosahandelspreise beeinflusst.

Gleichzeitig mit dem Sinken der Getreidepreise trat eine Erhöhung der Unkosten des landwirtschaftlichen Betriebes ein; die Löhne, die mindestens 25 °/0 der Gesamtausgaben ausmachen, stiegen bedeutend,1) ebenso die Ausgaben für die Hilfsmaterialien, die Dünge- und Futtermittel, Kohlen, Maschinen nsw.

Die Erhöhung der Produktionskosten bei gleichzeitiger Verminderung der Einnahmen musste die Rentabilität des landwirtschaftlichen Betriebes entsprechend verringern. Einen zablenmässigen Beleg dafür gibt die vom Reichs- atnf des Innern veranstaltete Erhebung über die Rentabilität typischer landwirt- schaftlicher Betriebe im Jahre 1898. deren Ergebnis die folgende Zusammen- stellung zeigt.

Die Verzinsung des Gesamtwertes landwirtschaftlicher Betriebe.

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Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

379

Die Notlage der Landwirtschaft kommt auch zum Ausdruck in der steigenden Verschuldung der landwirtschaftlichen Besitzer. Nachdem im Jahre 1883 die preussische Regierung in 42 aus den 7 östlichen Provinzen, sowie aus den Provinzen Schleswig- Holstein, Hannover und dem Regierungsbezirk Wiesbaden als typisch ausgewählten Amtsgerichtsbezirken Erhebungen Uber die Höhe der hypo- thekarischen Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes veranstaltet hatte, die bei der Wiederholung im Jahre 1896 sich auf 56 Bezirke erstreckte, ist im Jahre 1903 eine Aufnahme Uber die gesamte landwirtschaftliche Verschuldung nach Regierungs- bezirken für das Jahr 1902 vorgenommen. Ihre Resultate sind in der Preussisclien Statistik Heft 19t und 192 veröffentlicht. Die hauptsächlichsten Ergebnisse weist die Tabelle auf Seite 380 und 381 auf.

Demnach Ut die Verschuldung am grössten in den östlichen Regierungs- bezirken der Monarchie, am günstigsten Btehen die Regierungsbezirke des Westens.

Die Notlage der Landwirtschaft veranlasste den Übergang des Reiches zur Schutzzollpolitik. Durch das Tarifgesetz vom 15. Juli 1879 wurde auf Ge- treide ein Zoll von 1 Mk. pro 100 kg gelegt. Für Gerste, Buchweizen und Mais betrug der Zoll 0,50 Mk. Am 20. Februar 1885 wurden die Sätze auf 3 Mk., am 26. November 1887 auf 5 Mk. für 100 kg Weizen und Roggen erhöht, für Gerste und Buchweizen im ersten Jahre auf 1 Mk., im zweiten auf 2,23 und 2 Mk., Hafer musste mit 4 Mk., HülsenfrUchte mit 2 Mk. verzollt werden. Im Jahre 1892 wurde der Zoll für Brotgetreide auf 3,50 Mk., Tür Hafer auf 2,80 Mk., für Gerste auf 2 Mk., für Mais auf 1,60 Mk., für MUhlenfabrikate auf 7,30 Mk. ermässigt. Der Zolltarif vom 25. Dezember 1902 brachte eine allgemeine Erhöhung. Die Zollsätze Bollen durch vertragsmässige Abmachung bei Roggen nicht unter 5 Mk., bei Weizen und Spelz nicht unter 5,50 Mk., bei Malzgerste nicht unter 4 Mk., bei Hafer nicht unter 5 Mk. für 100 kg herabgesetzt werden. Ebenso werden von fast allen Tieren und tierischen Erzeugnissen nicht unerhebliche Zölle erhoben. Auf Grund dieses Zoll- tarifes sind Handelsverträge mit Russland, Österreich-Ungarn, Rumänien, Serbien, Italien, der Schweiz und Belgien abgeschlossen, die am r. März 1906 in Kraft getreten sind.

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Oer Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Die landwirtschaftliche Verschuldung in Preussen

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') Statistisch ea Jahrbuch für den preussiseben Staat 1904, S. 237.

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IV.

Die ländlichen Arbeiter.

Von

Dr. E. von Kahlden,

Sekretär tles Lanilenkultnrratee tllr du Königreich Sachsen.

Die grösste und wichtigste Veränderung zwischen den landwirtschaftlichen Zuständen des Staates za der Zeit vor 1866 und der Gegenwart ist ohne Zweifel in der Umwandlung und Neugestaltung zu sehen, welche die Stellang der länd- lichen Arbeiter erfahren hat. Als ländliche Arbeiter in diesem Sinne waren in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts alle diejenigen teils grundbesitzenden, teils besitzlosen und unangesessenen Landarbeiter zu verstehen, welche einem meist mit der Gerichtsbarkeit ausgestatteten Besitzer eines grösseren Gutes zu Diensten oder wirtschaftlichen Arbeitsleistungen verpflichtet waren.

Der Übergang der dienstpflichtigen, persönlich gebundenen ländlichen Be- völkerung zu freier Lohnarbeit hat allerdings in allen Teilen des Staatsgebietes schon im Anfänge des 19. Jahrhunderts begonnen, aber doch erst durch die Ent- wicklung der allmählich fortschreitenden und nioht vor 1850 zum Abschluss ge- kommenen Ablösungsgesetzgebung tatsächlich allgemeine Durchführung erlangt. Die durch die Landeskulturgesetze allgemein geschaffene Lage de« ländlichen Ar- beiters als eines auf kürzere oder längere Zeit mit oder ohne Kündigungsfrist Vortragsweise anzunehmenden Gehilfen ist insofern nicht überall gleich, als das Gesetz den Vertrag eines Lohnarbeiters von dem des Gesindes unterscheidet und lokalen Rechtsgrundsätzen zu bestimmen überlässt, inwieweit der Arbeitsvertrag als ein solcher anzusehen ist, der ein Gesindedienstverhältnia begründet, und welche Festsetzungen für einen solchen Gesindevertrag zulässig sind. Jeder solcher Ge- sindevertrag aber beruht auf freier Entsohlieasung und auf keiner Art der früheren Verpflichtungen der Vertragschliessenden.

Die Schwierigkeiten in den ländlichen Arbeiterverhältnissen der Gegenwart beruhen indes zum geringsten Teil in der Auslegung der gegenseitigen Rechte und Pflichten, nämlich der Arbeiter bezw. des Gesindes einerseits, der Landwirte, welche der Arbeitskräfte bedürfen andererseits, als vielmehr in dem ersichtlich raschen Wechsel, der in der Landwirtschaft durch die allerdings unvermeidliche Aufhebung der früher bestehenden Dienstverpflichtungen entstanden ist. Die Wirkungen dieses Wechsels hängen indes notwendig von der Art der landwirt- schaftlichen Betriebe, welche der Arbeiter bedürfen, ab und müssen deshalb in den einzelnen Teilen des Staatsgebietes mehr oder weniger verschieden sein.

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Die ländlichen Arbeiter.

Der Hauptunterschied beruht auf der Art des Landwirtschaftsbetriebes der Besitzungen der grosseren Grundherrn im Westen gegenüber dem Osten des Staates und datiert in Beinern Ursprünge im Westen schon bub den Zeiten der Völker- wanderung und Karls des Grossen, im Osten aber von der im 5. Jahrhundert er- folgten Besitznahme eines grossen Teiles Deutschlands durch die Slawen und von der später durch die Deutschen wieder durcbgeführten Kolonisation dieser Slawen- länder. Die näheren historischen Gründe sind oben Bd. VI in den beiden Ab- schnitten II : Erste Besiedelung und Agrarverfassung S. 25 ff. und III: Deutsche Kolonisation und Grosswirtschaft im deutschen Osten ausführlich dargestellt. Es dürften deshalb hier wenige Hinweise auf den allgemeinen Zusammenhang genügen.

Im gesamten germanischen Nordwesten Europas war seit der ersten festen Besiedelung die Art des landwirtschaftlichen Betriebes eine bäuerliche; eine Acker- wirtschaft umfasste nur so viel Kulturland, als der Besitzer mit seiner Familie und seinen Hausgenossen zu bearbeiten und von dessen Ertrage er seinen und der Seimgen Unterhalt und die notwendigen öffentlichen Lasten zu bestreiten vermochte. Dieser bäuerliche Charakter des Landwirtschaftsbetriebes wurde auch durch den Einbruch der germanischen Volksstämme in die romanischen Länder nicht ver- ändert. Die Besitzverhältnisse wurden indes von den deutschen Heereskönigen völlig umgewandelt, insofern als nur geringe Teile des eroberten Gebietes von den deutschen Volksgenossen wie in der Heimat besiedelt wurden, alles übrige aber den Königen als Königsland zur Verfügung blieb. Diese vergaben die Ländereien in umfangreichen Besitzungen an ihre Gefolgsleute, ihre Beamten oder an die Geistlichkeit. Dadurch wurde in allen Ländern ein Stand von Grossgrundbesitzem geschaffen, die indes keine Grosswirtschaft betrieben. An der Führung eines eigenen Landwirtschaftsbetriebes hinderte sie ihre Lebensstellung; die Ländereien wurden durch zins- und dienstpflichtige Ansetzung von freien, hörigen oder eigenen, den herrschaftlichen Villicis unterstellten Bauern verwertet. Die grossen Grund- besitzer legten Burgen, Schlösser, Gärten mit beschränkten Wirtschaften der Hof- beamten an, abor keine eigentlichen Landgüter. Den Unterhalt bestritten sie durch die Naturalzinsungen und sonstigen Lasten der Bauern und Pächter, die seit der Karolingerzeit mehr und mehr ihre ursprüngliche persönliche und dingliche Voll- freiheit mit verschiedenen Stufen der Hörigkeit vertauscht hatten. Diese Verhält- nisse haben in ganz Westeuropa, nicht allein in Deutschland, sondern auch in Frankreich und England und somit auch in den westlichen älteren und neuereu Provinzen Preussens mit sehr wenigen zufälligen Ausnahmen bis in die Neuzeit fortbestanden, so dass die ländlichen Arbeiter, abgesehen von dem Hofgesinde der Grossgrundherren, im wesentlichen nur aus den Knechten und Mägden der Bauern und in Westfalen aus den Heuerleuten der Bauern bestanden.

Nahezu entgegengesetzte Verhältnisse, nämlich dio der grossen Gutswirtschaft, haben sich in Osteuropa und namentlich in den alten östlichen Provinzen des preussischen Staates entwickelt. Die Grenze zwischen diesem Osten und Westen ist keine geographische, sondern eine historische und ethnographische. Sie ist genau bezeichnet durch den limes sorabicus Karls des Grossen von 805, welcher von der Kieler Föhrde längs der Schwentine, Trave, Delvenau, Ilmenau und Obre

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Die ländlichen Arbeiter.

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lur Elbe, von dieser zur Saale Uber Rudolstadt, Erfurt und den Thüringer Wald zur Itz und Regnitz, Uber Fürth nach Regenaburg zur Donau und längs dieser nach Lorsoh und dem Ennslaufe als eine beiderseits nicht zu überschreitende Handels- grenze zwischen den Deutschen und Slawen gezogen war. Bis zu dieser Grenze waren die Slawen seit Attila durch die von den Germanen grösstenteils verlassenen östlichen Landschaften vorgedrungen und hatten sie nicht nur besetzt, sondern auch, wie es scheint, unter Beseitigung aller germanischen Reste in ihrer eigenartigen Weise besiedelt. Zahlreiche, in allen alten Provinzen des Staates im Sprach- gebrauch bis zur Gegenwart erhaltene Ortsnamen weisen durch ihren patronymischen Inhalt auf den Namen des alten Familienhauptes hin, und einige böhmische und schlesische Urkunden zeigen, dass die Nachkommen als beredes bezeichnete ge- meinsame Besitzer der vom Ahn ererbten Dzedzinen waren, was ebenso wie das gleiche und sehr frühe Vorkommen der Zupen und der Supane bei den Wenden, Sorben, Polen, Böhmen, Mähren, Slowaken und allen Südslawen vermuten lässt, dass die bei den Südslawen bis auf unsere Tage fortbestehende Hauskommunion, Zadruga, ursprünglich als allgemeine Volkssitte aller Slawen bestand. Auch aus alten wie späteren Zeiten sind die Teilungen von Familiengenossenschaften durch ihre Supane oder Staressinen urkundlich bekannt, sowie dass solche Genossen- schaften sich und ihre Ländereien teilten, wenn die Zahl der Familienglieder zu gross wurde, um an demselben Herde leben zu können.

Diese ältesten volkstümlichen Zustände wurden indes spätestens im 9. und 10. Jahrhundert durch die in allen nördlichen Slawenländern, wie im serbischen Süden, erfolgte Anerkennung von Landesfürsten umgestaltet. Die slawischen Fürsten betrachten sich als oberstes Familienhaupt und machten auf Grund der väterlichen Gewalt den Anspruch gellend, dass alles Land, soweit es nicht von ihnen selbst oder von ihren Vorgängern vergeben sei, ihnen gehöre. Sie verschenkten das Land an ihr Gefolge und seit dem um 950 erfolgten Obertritt zum Christentum vielfach an die Kirche, und zwar vergaben sie ganze, von bäuerlichen heredea innegehabte Dorffluren samt den Insassen zu höriger oder knechtischer Lage, falls diese heredes nicht vorzogen, ihre Ländereien unter Mitnahme ihres Anteils an dem Inventar als freie Leute zu verlassen und als sogen. Lasanki, Herumschweifende, die unter Aufsicht eines Staroaten gestellt wurden, sich ein Unterkommen als Pächter zu suchen. Dadurch wurde das Volk in einen allein land besitzenden Adel und in von diesem abhängige Bauern geschieden. Diese Bauern bildeten einen dienat- und zinspflichtigen Arbeiterstand auf grundherrlichem Boden, die Pachtleute aber lebten, wie oben in Bd. VI, 8. 91 ff. näher dargelegt ist, als hospites polonicales, wie alle Bauern und Bürger, seit mindestens dem 11. Jahrhundert unter schwerem Drnoke von Steuern und Dienstanforderungen der fürstlichen Kastellane und anderen Beamten. Oberdies lagen ihnen Zinsen und Arbeiten für ihre Grundherren ob. Dies bekundet deutlich der reiche Schatz ausführlicher Urkunden aus der Zeit Heinrichs des Bärtigen von Schlesien (1201 1238).

Gegen das Ende des 11. Jahrhunderts sind nun mehrfach sich folgende Meeresfluten, die in die Niederlande zerstörend einbrachen, bekannt, welche zahl- reiche Bewohner de« damals hochkultivierten Hollands veranlassten, auszuwandern Maitzen, Boden des prenaa. Staate*. VJI1. 25

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Die ländlichen Arbeiter.

and im Osten neues Land zur Ansiedelung zu Buchen. Da aber in dieser Zeit in Westdeutschland sich bereits Mangel an kulturfäbigem Boden geltend machte und Übervölkerung fühlbar war, bewog die unruhige Bewegung der Kreuzzüge viele rheinische Franken, sich ihnen anzuschliessen. Diese mit Geräten und Vieh sehr gut ausgerüsteten Wanderzüge gelangten durch das von den Ottonen inzwischen eroberte Obersachsen nach der Lausitz, Mittel- und Oberschleaieu. Infolge ihrer Tüchtigkeit waren sie hier den Fürsten, Bowie auch dem Adel und der Geistlich- keit sehr willkommen, ihre Rechte aber zunächst kaum bessere als die der oben- gedachten Lasanken. Sie wurden ausdrücklich bospites polonicales genannt und blieben Zeitpächter der ihnen zur Kultur in den einzelnen Fluren überlassenen, von Grenze zu Grenze Uber die besten Lagen durchlaufenden Grundstücke. Um die Mitte des Jahrhunderts wurde ihre Lage offenbar ungünstiger und wegen der erhöhten Ansprüche des allein laudbesitzenden Adels unbefriedigend. Bin grosser Teil von ihnen zog infolge weit günstigerer Anerbietungen Geisas II. (1141 1161) nach Ungarn in die Zips und nach Siebenbürgen. Erst 1204 brachte ein Privileg Wladislaws von Mähren die Gewährung des jus tbeutonicum für die Kolonisten der Johanniter, wodurch diese als bospites theutonicaleB von der Gewalt und den Steuer- und Rechtsansprüchen der einheimischen Beamten befreit und zu persönlich freien Erbpächtern unter der von ihrem Scholzen ausgeübten Gerichtsbarkeit ihres Grundherren gemacht wurden. Ihre bisher gänzlich unbestimmten und willkür- lichen Lasten und Dienste wurden, den ersten Verträgen Bremens mit den hol- ländischen Ansiedlern entsprechend, in feste Geld-, Getreide- und andere Natural- abgaben umgewandelt und die Dienstleistungen auf Anfuhr des Zinsgetreides zum Speicher der Grundherren und gewisse Kriegsfuhren beschränkt.

Diese Lage der deutschen Ansiedler wurde von den slawischen Fürsten Schlesiens, Grosspolena und Pommerns gleichmässig angenommen, und da sie auch den den Flämingern in Obersacbsen vertragsmäasig bewilligten Bedingungen ent- sprach, ebenso auch im wesentlichen allgemein für die Ansiedler geltend, die unter Adolph von Schauenburg (1132 1158) in Wagrien, unter Heinrich dem Löwen (1135 1159) und unter Albrecht dem Bären (1133 1170) in Ländergebieten angesetzt wurden, welche bis 1170 in steten Kämpfen gegen die Slaven verteidigt werden mussten. Es ist aus dem Gesagten ersichtlich, dass diese Ansiedler nicht als ländliche Arbeiter, sondern nur als Bauern in das Land gebracht wurden und ihren eigenen Grundbesitz bearbeiteten, von dem aus ihre Söhne leicht andere Bauernhöfe erhalten konnten, für welche sie ebenfalls zunächst nur Zinsungen, nicht Arbeit zu leisten hatten. Diese Bauern wurden sogar anfänglich überall mit 5, 10 15 Freijabren angesetzt, in denen sie auch keine Zinsen zu zahlen, sondern nur ihre nötigen Landkulturen, namentlich die Rodungen der ihnen überwiesenen Waldungen auszuführen hatten.

Da nun die slawischen Grundberren inzwischen von ihren sonstigen Gütern Erträge erhoben haben müssen, so können sie diese nur dadurch erzielt haben, dass sie entweder, wie in Westdeutschland, mit Ausnahme ihrer kleinen mit Hof- gesinde betriebenen Hofhaltungen, ihre sämtlichen Kulturländereien an slawische hörige Bauern vergeben hatten, von denen sie die nötigen Natural- und Getreide-

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leistungen erhielten, oder dass sie Teile ihres Kulturlandes auf ihre eigene Rechnung von solchen eigenen Leuten bestellen und abernten Hessen. Dazu stand ihnen in den zahlreichen, an Deutsche überhaupt nicht, oder nur zum Teil überwiesenen Dorffluren die Menge der aus den alteren heredes hervorgegangenen slawischen Hörigen, sowie der Lasanlten zur Verfügung.

Auch die nicht geringe Zahl der deutschen Ritter, die an die Höfe der slawischen Fürsten, namentlich der schlesischen, schon im 12. Jahrhundert herbei- zogen, kamen bald in die Lage des eingeborenen Adels. Wahrend aber der slawisohe Adel dem Lehnswesen abgeneigt war und sich ihm erst nach und nach, zum Teil sehr spät oder gar nicht unterwarf, gingen die deutschen Ritter bereitwillig auf den Lehndienst von den ihnen deshalb zugewiesenen Gütern ein und gestalteten dadurch die Höfe der schlesischen llerzöge in kurzer Zeit in durchaus deutsche Lebenshaltung um. Heinrich IV. von Breslau (1260) gehört zu den anerkannten Minnesängern. Ein grosser Teil der schlesischen Lehnsritter stammt aus der Mark- grafschaft Meissen und ihre Namen1) de Sleynitz, de Maltiz, de Miltitz, de Mose- wiz, de Hawgewicz, de Kokewicz, de Scbulewicz, de Stregewicz, de Moscbewitz, de Reschwicz, de Coldicz, de Canitz, de Clauschwitz, de Bornewicz, de Cottewicz und andere weisen anf die Weiler im Gau Nisani und Daleminci zurück, die den ober- sächsiscben Milites agrarii bei der Eroberung durch die Ottonen zugewiesen wurden und als deren Besitzer sie sich im Laufe der Jahrhunderte zu Ministerialen und Rittern emporgeschwungen haben. Die Güter, mit denen diese deutsche Ritterschaft belehnt wurde, UberliesB sie zum Teil an deutsche Bauern, teib sah sie sich ge- nötigt, ergiebigere Erträge durch eigene Bewirtschaftung zu erlangen. Dies er- strebten sie dadurch, dass sie entweder, wie dies die Karte Taf. II oben S. 124 Bd. VI zeigt, mehr oder weniger der an die deutschen Bauern aufzumesBenden Hufen als ein Allod oder Vorwerk genanntes herrschaftliches Gut (Dominium) sich vorbehielten (wie in Ujest) oder dass sie die Kolonisation von Bauern überhaupt nur auf die Hälfte oder einen gewissen Teil ihrer Gutsfläche erstreckten und den Rest (wie in Slawenticz), wie der slawische Adel, mit den Kräften der ein- geborenen Bevölkerung entweder als Hofgesinde oder als dienstpflichtige Stellen- besitzer bearbeiten Hessen. Die Übersicht 1 S. 148 des Bd. VI zeigt aus den leider nur für einen kleinen Teil der Kolonisationsgebiete in der Zeit Karls IV. (*347 1378) erhobenen Güterregistern der Mark und Schlesiens, dass die Zahl der grundherrlich bewirtschafteten Güter in 1345 Ortschaften 986 in Hufen Hegende und 68 ohne Hufen angegebene betrug, und dass die Grfisse dieser Güter durch- schnittlich 7,4 Hufen, bei 183 aber Uber ro 43 Hufen betrug. Die Güter ohne Hufenangabe sind als die grösseren anzuschlagen. Während also in Westdeutsch- land die eigenen Bewirtschaftungen der Grundherren, abgesehen von den Forsten, nur kleine, den bäuerlichen wenig überlegene blieben, beginnt im Osten Deutsch- lands in den Slawengehieten auch die Kolonisation sofort den Charakter der Gross- wirtschaft anzunehmen, der mehr und mehr mit der Entwicklung des Getreide-

*) Siehe Meitzen, Siedelungs- nnd AgTsrwesen, Bd. II, 8. 433 milites agTarii S. 457, die Namen der den milites agTarii überlassenen Weiler und der meissenschen Bitter.

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Die ländlichen Arbeiter.

handeU im 14. Jahrhundert die Natur der Erwerbstätigkeit annimmt und den Grandherrn zum Unternehmer gestaltet.

Albrecht der Bär nahm allerdings, wie dies Bd. VI, 8. 109 ff. im einzelnen dargestellt ist, nur einen kleinen Teil der nach schweren Kämpfen eroberten Mark in eigene Verwaltung und bewirkte zunächst für einige Jahrzehnte einen gewissen Zwischenzustand. Mit den in Besitz genommenen slawischen Dorffluren versorgte er sofort die Kernigen, die milites agrarii, besitzlose, zum Teil unfreie Leute, welche sein Heer gebildet hatten. Er sagte ihnen von den Dorffluren 4 6 Hufen zu und Uberliess ihnen die Ländereien einstweilen zur Benutzung. Die Reste der slawischen Dorfbevölkerung aber liess er als cossati in ihren Häusern und Haus- gärten gegen die Zahlung eines Zinses, gestattete ihnen auch, ihr Vieh auf den Gemeindeweiden zu buten; anderes Kulturland zum eigenen Anbau uberliess er ihnen aber nicht, sondern bestimmte sie zu Dienstpflichtigen der milites. Ihre Lage war hierdurch eine erbeblich bessere als die der slawischen Dorfinsassen, welche von den Ottonen in Obersacheen unterworfen worden waren, denn dies« wurden vollkommen mancipia, Sklaven der milites agrarii, denen die Dörfer zu- fielen. Die Lage der cossati als ländliche Arbeiter in Brandenburg hat sich auch dann nicht geändert, als es Albrecht dem Bären und seinen Nachfolgern gelang, durch locatores genügend deutsche Ansiedler heranzuziehen, so dass die Dorffluren an die Kolonisten und die milites verteilt und letztere das ihnen zu- gesicherte Land, wie die Kolonisten, in Hufen bestimmt aufgeteilt und zur üblichen Dreifelderwirtschaft in Schläge eingeteilt erhalten konnten. Hier gingen also erst im Laufe des 13. Jahrhunderts die Dörfer durch Schenkung oder Verkauf der einzelnen Berechtigungen an heranziehende Ritter Uber, denen die Markgrafen die Gerichtsbarkeit über die deutschen Bauern und Scholzen zugestanden.

Die milites agrarii, welche als eine Art Freigutsbesitzer unter dem Vogt gestanden hatten, verloren sich, sei es durch Auskauf oder weil sie die Ritterwürde erlangten. Die cossati aber wurden dienstpflichtige Kleinstelleoinbaber der Guts- herren, welche, wie uocb die Karten der Gemeinheitsteilung nachweisen, am Hufen- lande nicht beteiligt waren, sondern stets nur Weideabfindungen aus dem Ge- meindelande erhielten oder im Laufe der Zeit ein kleines, aus irgend einem zufälligen Grunde verfügbares StUck Land erwarben, welches dann an einer oder der anderen Hufe des Gutsbesitzers fehlt (oben Bd. VI, S. 109, Taf. t).

Nach der allgemeinen Verbreitung der Verleihungen des deutschen Rechts in den Ländern der slawischen Fürsten, in Schlesien, Böhmen und Polen, ging dasselbe Recht unter Aufgabe der markgräflicben Gerichtsbarkeit auch in den Marken an die Ritter über, die Gerichtsberren der Bauern wurden-, die Kossäten aber, wenn sie der Grundherr nicht als Kolonisten zu deutschem Recht ansetzen liess, blieben dienstpflichtige Leute, und dass sie auch als solche verwendet wurden, zeigen schon die ältesten Urkunden. Da die Deutschen überall auf deutschen Hufen Unterkommen konnten und erat in viel späterer Zeit Dienst leisteten, viel- mehr Freijahre für die Einrichtung erhielten, blieben für den Betrieb der eigenen Wirtschaft des Gutsherren nur die alten slawischen Insassen, die bortulani, die

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Kleinatellenbesitzer, welche neben den Kolonisten Vorkommen, als die Örtlichen länd- lichen Arbeiter übrig.

Durch das ganze Mittelalter kommen daher in den Landbüchern und Guts- verzeichnissen der Kolonisationsländer Orte vor, in denen nur manai mit Scholtisei und meist Pfarrei oder allodia mit einer grösseren Zahl manai oder endlich auch nur allodia ohne Bauernhufen mit keinen anderen als Kleinstellenbesitzern oder Instleuten vorhanden sind.

Die ersten Anzeichen von Diensten der deutschen Bauern finden sich in Schlesien 1253, indem ihnen für die Ansetzung, wie üblich, die Anfuhr des Getreide- zinses zum Speicher des Herren auferlegt wird, wenn sie nicht statt dessen andere Dienste dem Herren leisten wollten. Noch im 14. Jahrhundert betrugen solche Dienste nicht mehr als 2 oder 3 Tage im Jahre von der Bauernhufe. In Branden- burg kommen seit derselben Zeit Ackerdienste der Bauern an Stelle der ihnen für den Markgrafen obliegenden Kriegsfuhren vor, welche der Herr übernommen hat, jedoch betrugen auch diese noch im 14. Jahrhundert nur 3 Tage im Jahr für die Hufe. In Preussen kommen erst im 14. Jahrhundert Dienste der Kolonisten an Stelle der Kriegsfuhren vor (Bd. VI, 8. 152 ff.).

Eine erhebliche Veränderung trat in den damals noch polnischen Gebieten des Staates durch den Frieden von Thorn 1462 ein. Der Adel Polens erhielt durch den Übergang der Weichsel in polnische Hände das Recht, das auf seinem eigenen Dominiailande erbaute Getreide für den zu dieser Zeit stark auf- lebenden Handel nach England und Holland ohne Zoll zur See zu bringen. Der NaohweiB, dass dies zollfrei auszufuhrende Getreide auf adligem Dominial- land erbaut war, musste aber erbracht werden, und der Adel nahm hieraus Veranlassung, um möglichst viel Getreide verschiffen zu können, das den Bauern zum Betriebe auf ihre Rechnung gegen Zins überlassene Land auf etwa 1lt zu beschränken und */, davon zu dem selbstbewirtschafteten Dominialland zu schlagen.

Den verhängnisvollsten Einfluss auf die Lage der ländlichen Bevölkerung sowohl in den noch unter Blawischen als auch in den unter deutschen Fürsten stehenden Ländergebieten übten aber die äusseren politischen Zustände des 16. Jahr- hunderts aus.

Schon die ersten Jahrzehnte zeigten deutlich den allmählichen Verfall des Adels und der Klöster. In den spanischen, burgundischen und französischen Erb- folgekriegen erwiesen sich die geordneten Söldnerscharen, die Landsknechte den Lehnsritterschaften überlegen. Mit ihrer Hilfe brachen die Landesherren die Macht des Adels, der notgedrungen vom bisherigen Fehderecht abiassen musste und durch Hof- und Dienststellungen sein Dasein zu verbessern suchte. DaB moderne Staaten- system mit einer kraftvollen Landeshoheit und einer durch mehrere Instanzen geordneten Beamtenhierarchie begann sich zu entwickeln. Zugleich wuchs der Wohlstand in den Städten, der im Verein mit der ebenfalls zunächst in den Städten unter dem Einfluss der Renaissance einsetzenden geistigen Bildung ihre Bedeutung hob, während gleichzeitig diejenige des Adels sank. Seine bisherige Überlegenheit auf politischem Gebiete erfuhr eine Minderung, seine finanzielle Lage verschlechterte

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■ieb, und da gleichzeitig die Lebensansprüche sich steigerten, trat das Bedürfnis nach einer Vermehrung der Einnahmen hervor, dem man durch eigene Wirtschafts- führung zu genügeu suchte. Dieses Bestreben, durch eigene Wirtschaftsführung die Einnahmen zu erhöhen, hatte im Westen des heutigen Staatsgebietes nur aus- nahmsweise Erfolg, weil es, wie gezeigt, hier nicht mit den Sitten und bisherigen Einrichtungen übereinstimmte. In den östlichen, wesentlich auf dem Kolonisations- boden liegenden Provinzen aber erwies es sich als sehr wirksam und fand grosse Ausbreitung.

In allen deutschen Staaten zeigte es sich aber, dass die finanzielle Kraft der neuen Staatsorganisationen nicht ausreichte, den veränderten und beträchtlich ge- steigerten Anforderungen zu genügen. Die Fürsten waren daher bald und wieder- holt genötigt, sioh an die aus dem Mittelalter übernommenen Landstände zu wenden. Der Adel aber berief sich auf seine Steuerfreiheit und seine Dienste als Lehnsritter- scbaft. Zu Bewilligungen verstand er sich in der Regel nur, wenn er die Mög- lichkeit zugestanden erhielt, die zu übernehmenden Lasten auf die von ihm grund- herrlich abhängigen Bauern abzuwälzen. In den östlichen Landesteilen, wo die Orossgutswirtschaft für eigene Rechnung seit der deutschen Kolonisation allgemeine Einrichtung geworden war, machten die Landstände als Ersatz für die von ihnen geforderten Leistungen allgemein agrarreohtliche Ansprüche, namentlich erstrebten sie eine Vermehrung der ländlichen Arbeitskräfte. Bis um die Mitte des 15. Jahr- hunderts wurde die Lage des Bauernstandes noch als eine günstige angesehen; seit dem 16. Jahrhundert beginnt Bein rascher Verfall. Die Schrecken des Bauern- krieges machten Beamte und Richter ebenso geneigt wie die Gutsherren, die Rechte der Hintersassen mit möglichster Strenge auszutilgen. Die auf der Gerichtsbarkeit beruhenden Ansprüche aus dem Verkehr mit Grundstücken, dem Verziehen der Personen, Verheiratungen, Loslassungen, Vererbungen, wie auch aus den Ver- schuldungen, namentlich Zinsrückständen, gaben hierzu Veranlassung. Landtags- beschlösse gestatteten Einziehung der sogen. wüBten Hufen, Niederlegung von Bauernhufen zur Vergrösserung der Güter, ordneten die Pflicht der Kinder an, in den Gesindedienst des Gutsherren zu treten, hinderten das Fortzieben zu städtischen Gewerben, schufen das allgemeine Band der Untertänigkeit und der Verpflichtung zu bestimmten und unbestimmten Dienstleistungen. Der Wechsel der Generationen bewirkte unter diesen Umständen leicht einen Wechsel der Rechtslage. Aus der alten Erbpacht der bäuerlichen Kolonisten wurde zum überwiegenden Teile der nur durch den Willen des Gutsherrn weiter übertragene Besitz lassitischer Stellen.

Auf diese die Entwicklung und die Gesinnung der ländlichen Bevölkerung in hohem Grade nachteilig beeinflussenden Zeitläufte folgte der 30jährige Krieg, dessen Verwüstungen, Kontributionen und Fouragierungen Adel und Bauern in gleicher Weise je nach der Gegend mehr oder weniger an den Rand des Ver- derbens brachten. Er verschaffte allerdings auch den Regierungen die Überzeugung, dass es unbedingt notwendig sei, sich des trostlosen ZuBtandes des Landvolkes, namentlich seiner persönlichen Behandlung und des Gerichtswesens anzunebmen, aber die Gebundenheit an den Ort und an die Arbeit, die Dienstverpflichtungen konnten am wenigsten gemildert werden. Diese erschienen noch durch das ganze

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18. Jahrhundert so notwendig, dass selbst die Energie Friedrichs des Grossen, obwohl er bereits ein Gesetz Uber die Befreiung von der Dienstpflicht entworfen hatte, von dessen Erlasse abzustehen sich genötigt sah.

Erst die Stein-Hardenbergscbe Gesetzgebung zu Beginn des 19. Jahr- hunderts konnte hierin Wandel schaffen. Die Bauernbefreiung, wie diese Reform kurz bezeichnet wird, fand im Osten des Staatsgebietes durchaus andere Zustande vor als im Westen.

Das gutsberrlich-bäuerliche Verhältnis, dessen Entwicklung in vorstehendem kurz angedeutet wurde, war in den östliohen Provinzen im wesentlichen eine reine Arbeitsverfassung. Die erbuntertänigen Bauern bildeten die Arbeitskraft der Güter; ihre Dienste bezw. Fronden waren es, mittelst derer der Gutsherr sein Areal bestellen konnte. Der Bedarf an Arbeitskräften wurde fast überall durch die zum Dienst verpflichteten Bauern gedeckt. Daneben wäre ein besonderer freier landwirtschaftlicher Arbeiterstand gar nicht existenzfähig gewesen.

Die Leistungen der Bauern waren indes Behr verschieden. Neben Natural- abgaben, wie sie die Landwirtschaft der Bauern bot, und Geldabgaben waren es vor allem ihre Hand- und Spanndienste, auf welche sich die Wirtschaft der Guts- herren stutzte. Neben diesen traten die Naturalabgaben, welche ohnehin keine grosse Bedeutung hatten, vollständig zurUck. Der Gutsherr lebte nicht wie etwa der heutige englische landlord von den Renten, welche die an Bauern verpachteten Ländereien ihm abwarfen, sondern er bewirtschaftete selbst seine Güter, auf welchen er die ihm von den Bauern geschuldete Arbeitskraft erst in Einkommen urosetzte. Der Bauer bearbeitete neben seinem eigenen Boden, soweit von einem eigentlichen Besitzrecht Überhaupt gesprochen werden kann, den seines Grundberren und erfüllte in letzterer Beziehung die Funktionen eines landwirtschaftlichen Ar- beiters. Innerhalb des Bauernstandes bestanden jedoch, wenn auch keine Rang- unterschiede vorhanden waren, gewisse Unterscheidungen, die mehr in der wirt- schaftlichen Lage ihren Ausdruck fanden. Allen diesen hierdurch Bich ergebenden Kategorien war eigentümlich, dass sie in einem Untertänigkeitsverhältnis zum Gutsherrn standen, welches sich in verschiedener Weise äusserte. Sie durften ihren Wohnsitz nicht verlassen (glebae adscripti), konnten ohne Einwilligung der Herr- schaft nicht heiraten, waren dieser zu Hand- und Spanndienst verpflichtet (Robot, Fronden), auch bestand Zwangsgesindedienst, d. h. sie waren gehalten, der Herr- schaft ihre heranwachsenden Kinder zum Gesindedienst zu überlassen, sie durften endlich ihre Arbeitskraft ohne Genehmigung des Gutsherren nicht anderweitig ver- werten, also keine Lohnarbeit annehmen.

Demgegenüber hatten die Gutsherren eine Reihe von sozialen Verpflichtungen, wie Fürsorge im Alter, in Krankheit, Hilfe bei Kriegsschäden, UnglUcksfällen, namentlich Misswachs, sie batten endlich für die auf den Untertanen ruhenden staatlichen Lasten aufzukommen. Alle diese Gegenleistungen der Gutsherren waren in ihrer Gesamtheit keineswegs so gering zu veranschlagen, wie dies viel- fach bei der Beurteilung des gutsherrlich- bäuerlichen Verhältnisses geschieht.

Neben diesen in einem Untertänigkeitsverhältnis stehenden Bauern kommen wohl noch Freibauern wie die schlesischen Lehnschulzen, die Frei- und Erb-

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echulzen in Pommern, die kölmiechen Bauern oder Kölmer der Provinz Preussen vor. Ihre Zahl war aber so gering, und der Unterschied ihrer Stellung gegenöber den untertänigen Bauern so gross, dass sie für die Gesamtheit nur wenig ins Qewicht fallen. Sie waren zudem nicht eigentliche Bauern, Bondern bildeten viel- mehr sowohl hinsichtlich des Umfanges ihrer Güter, wie auch nach ihrer sozialen Lage eine Mittelstufe zwischen Bauer und GroBSgrundbesitzer, Auf welchem Niveau der eigentliche, also untertänige Bauer stand, erhellt aus den Bestimmungen des allgemeinen preussischen Landrechtes, welches gegen Ende des 18. Jahrhunderts erlassen, in seinen §§ 227 235 der Herrschaft ein ziemlich weitgehendes ßecht zu körperlicher Züchtigung gab, bei dem zwar StockBohläge verboten, der Gebrauch einer ledernen Peitsche aber erlaubt war.

Die bei weitem zahlreichste Kategorie bildeten diejenigen Bauern, welche sich im Besitze eineB der Gutsherrschaft unterworfenen Grundstückes befanden. Neben dieser Klasse war eine zweite, die der Schutzuntertanen oder Einlieger, vorhanden, die zwar persönlich frei, dennoch keineswegs Uber ihre Arbeitskraft verfügen konnten.

Das allgemeine Landrecbt bestimmte in Teil II Tit. 7 § 118 hinsichtlich der Einlieger: „Wenn sie sich als Tagelöhner nähren, so Bind sie schuldig, der Herrschaft für das geaetzmässig bestimmte oder in Mangel einer solohen Bestimmung für das in der Gegend übliche Tagelohn vorzüglich zu arbeiten. Wenn sie auf dem Lande ein Handwerk betreiben, so müssen sie auch damit gegen das obstehendermafsen zu bestimmende Arbeitslohn der Herrschaft vorzüglich vor Anderen Dienst leisten. Auch ihre Kinder, insofern dieselben nicht auf ein Handwerk gegeben sind, müssen der Herrschaft vorzüglich vor Anderen als Ge- sinde gegen das gesetzmässige fremde Lohn dienen. Dagegen steht es solchen Einliegern frei, mit ihren Kindern aus dem Dorfe wegzuziehen und sich ander- wärts niederzulassen, ohne dass sie eine Loslassung bei ihrer Herrschaft zu suchen sohuldig sind.“

Die Einlieger oder Schutzuntertanen unterschieden sich demnach von den eigentlichen Untertanen lediglich dadurch, dass sie nicht glebae adscripti waren, und dass sio als Entschädigung für ihre Dienste, zu welchen sie und ihre Kinder ebenso wie jene unbedingt verpflichtet waren, Anspruch auf Lohn hatten.

Welche von beiden Kategorien sich in der besseren materiellen Lage befand, hing in jedem einzelnen Falle von den betreffenden Verhältnissen ab. Ertragreiche bäuerliche Grundstücke, angemessene Beschränkung der Fronden gaben den Bauern eine bessere Position, im umgekehrten Falle den Einliegern dadurch, dass sie günstigere Arbeitsbedingungen aufsuchen konnten, was jenen selbst unter den drückendsten Verhältnissen nicht möglich war.

Innerhalb dieser beiden Kategorien fand ein häufiger Wechsel Btatt, indem einerseits der Gutsherr Einliegern einen Bauernhof gab, durch dessen Übernahme diese in ein vollständiges Untertänigkeitsverhältnis traten, während andererseits ebenso häufig Bauern ein Unterkommen als Schutzuntertanen suchten.

Gewissermafsen eine Mittelstufe zwischen beiden bildeten die Untertanen, welche kein herrschaftliches Grundstück besassen, sondern sich lediglich durch

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Tagelohnarbeit ernährten. Es waren dies in der Hauptsache jüngere Glieder bäuerlicher Familien, die dann später eine erledigte Bauernstelle annahmen; häufig waren es auch ehemalige Besitzer von Bauerngütern, welche von der Herrschaft wegen schlechter Wirtschaft abgesetzt wurden.

Nicolai1) teilt die Untertanen ein in:

i. Bauern, welche wenigstens 4 Pferde halten und gewöhnlich Spanndienste leisten;

1. Kossäten, welche nur ein Paar Pferde oder einige Ochsen zur Bewirtschaftung ihrer Höfe bedürfen und gewöhnlich nur Handdienste leisten;

3. Dreschgärtner, Büdner, Hausleute, welche bloss ein Haus mit Garten oder etwas wenigem Ackerland besitzen und dafür eine bare Abgabe zahlen oder einige Dienste verrichten;

4. Kolonisten, eingewanderte Ausländer oder deren Nachkommen, die als Acker- wirte und Büdner unter gewissen, nach Ort und Zeit verschiedenen Be- dingungen, gegen Abgaben und Leistungen angesetzt sind;

5. Altsitzer, Ausgedinger, die zur Bewirtschaftung eines Gutes aus irgend einer Ursache nicht mehr fähigen Eltern, die sich der Wirtschaftsführung begeben haben, dagegen von ihren Kindern ernährt werden, oft auch noch gewisse Dienstleistungen für den Hof übernehmen müssen;

6. Schutzuntertanen, Einlieger, Hausinnen, Instleute, welche mit Vorwissen der Herrschaften Bich bei Dorfeinwohnern mietsweise niederlassen, selbst kein Gut übernehmen, sondern siob vom Tagelohn oder auf dem Lande erlaubtem Hand- werk ernähren, nicht untertänig, aber der Gerichtsbarkeit der Herrschaft unterworfen sind.

Diese Einteilung ist indes nur bedingungsweise als richtig zu bezeichnen. Die Benennungen sind in den einzelnen Gegenden verschieden.

In bezug auf das Besitzrecht sind Bauern und Kossäten einerseits, Häusler bezw. Einlieger andererseits zu unterscheiden. Das preussische allgemeine Land- recht kennt keine der genannten Bezeichnungen, sondern fasst die gesamte niedere Bevölkerung als „Bauern“ oder Untertanen zusammen.

In einzelnen Landesteilen bestanden bestimmte, scharf umgrenzte Gruppen, so die Instleute der Provinz Ostpreussen und die Dreschgärtner Schlesiens. Letztere, welche vielfach auch nur als Gärtner (hortulani) bezeichnet wurden, hatten nur Handdienste zu leisten, wofür sie Ackerland bis zu 30 Morgen, meist indes erheb- lich weniger, 3 4 Morgen im Besitz, und zwar in der Mehrzahl der Fälle in lassitischem Besitz hatten und ausBerdem noch Geld- oder Naturallöhnung erhielten. Die wichtigste Art der Entlohnung war die Gewährung eines bestimmten Anteiles am ausgedroschenen Korn.

Die Instleute Preussens bildeten ursprünglich nur die Arbeitskraft der kölmischen Besitzer, welche von diesen auf ihren Gütern angesiedelt wurden, indem ihnen ein Stück Land zur Nutzung überlassen wurde, wofür sie täglich mit einer oder mehreren Personen zur Arbeit kommen mussten. Neben der Landnutzung hatten sie noch Anteil an dem gedroschenen Getreide, ausserdem zuweilen noch

’) Nicolai, Ökonomisch-juristische Grundsätze vou der Verwaltung des Domänen- wesens in den preussischen Staaten. Berlin 1802.

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Geld- bezw. Naturallohn. Diese ursprünglich nur bei den kölmiachen Bauern Qbliobe Arbeitsverfassung wurde später auch von den Rittergütern, welche nicht genügend untertänige Bauern hatten, nacbgeahmt.

Die in vorstehendem kurz skizzierten Kategorien von Arbeitskräften waren auf den meisten Gütern in genügender, oft überreichlicher Anzahl in der einen oder andern Form vorhanden und reichten für die im landwirtschaftlichen Betriebe vorkommenden Arbeiten vollständig aus, wobei allerdings in Betracht zu ziehen ist, daSB bei der primitiven Wirtschaftsweise fast im ganzen nördlichen Deutschland war Dreifelderwirtschaft üblich die menschliche Arbeit einen Produktionsfaktor von verhältnismässig untergeordneter Bedeutung bildete. Es ergibt sich hieraus, dass ausser den in einem bestimmten Verhältnis zum Guts- herrn, meist dem der Untertänigkeit stehenden Leuten ein besonderer Stand von landwirtschaftlichen Arbeitern gar nicht vorhanden sein konnte, weil für ihn eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Existenzfähigkeit, regelmässige, auf das ganze Jahr verteilte Arbeitsgelegenheit fehlte. Dort, wo die angesessenen Bauern oder Einlieger etwa zur Zeit der Ernte nicht ausreichten, bot die verhältnismässig starke Gesindehaltung einen Ersatz, weil sie, gesetzlich sanktioniert, dem Gutsherrn jederzeit eine genügende Deckung des Bedarfes sicherte.

In der Zeit vor der Bauernbefreiung treten sogen, freie Tagelöhner nur selten anf und sind dann lediglich Angehörige anderer Gruppen des Bauernstandes. Entweder waren es Kinder von bäuerlichen Besitzern, die als Gesinde keine Ver- wendung finden konnten, oder es waren Bauern, die aus irgend welchen Gründen ihres Hofes verlustig gegangen waren, endlich stellte ein beträchtliches Kontingent hierzu die weitverbreitete Unsitte, in verhältnismässig jungen Jahren den Hof bereits abzutreten und dann als Auszügler vielfach noch gegen Entgelt zu arbeiten. Wo immer aber auoh sogen, freie Tagelöhner auftreten, sind sie niemals als ein besonderer landwirtschaftlicher Stand aufzufassen, sondern als Glieder des Bauern- standes, in sozialer Beziehung gleichwertig, wenn auch zuweilen die Versohieden- artigkeit der Entlohnung materielle Unterschiede hervorrief.

Aus den vorstehend dargelegten Verhältnissen heraus hat sich nun durch die Bauernbefreiung eine besondere Klasse der ländlichen Bevölkerung gebildet. Als erstes Glied dieses wichtigen Reformwerkes ist das im Jahre 1763 für die ostpreussisohen Domänenpächter erlassene Verbot der Zwangsgesindedienstbaltung anzusehen, welches freilich noch lange Zeit hinduroh nicht streng durcbgefuhrt wurde. In den Jahren 1799 1805 erfolgte dann die Aufhebung der Frondienste auf den preussischen Domänen, zunächst nur der spannfähigen Bauern und nur allmählich, indem bestimmt wurde, dass, falls eine Domänenpacht frei würde, mit denjenigen Bauern, welobe die Ablösung der Hand- und Spanndienste wünschten, hierüber verhandelt werden sollte. Gleichzeitig erfolgte auch die Eigentums- verleihung, welche für die Domäneubauern der Provinz Preussen später durch das Edikt vom 27. Juli 1808 allgemein festgesetzt wurde.

Schon die Aufhebung der Frondienste und der Schollenpflichtigkeit für die spannfähigen Domänenbauern bewirkte nicht nur eine Scheidung zwischen diesen und den in die Ablösungsgesetze nicht mit einbezogenen Kossäten und Häuslern,

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sondern auch zwischen den Domänenbauern überhaupt und den Privatbauern. Es ergaben sich durch das Nebeneinanderbestehen untertäniger und dienstpflichtiger Bauern einerseits, sowie freier, in ihrem Besitzrechte gesicherter Bauern anderer- seits unhaltbare Zustände, und die notwendige Konsequenz der Befreiung der Domänenbauern war die Ausdehnung der bezüglichen MafBnabmen auf die Privat- bauern. Den besonderen Anstoss hierzu gab das nach der Katastrophe von Jena Uber Preussen hereinbrecbende Unglück, und so erschien am 9. Oktober 1807 das berühmte Edikt, welches die Qutsuntertänigkeit in sämtlichen preussischen Staaten und für alle Angehörigen derselben aufhob. Hieraus ergaben sich für den Guts- herrn eine Reibe von Konsequenzen, welche die ganze Arbeitsverfassung, die ja auf den Frondiensten und der Schollenpflichtigkeit der erbuntertänigen Bauern beruhte, von Grund aus änderten oder vielmehr vollständig beseitigten und an deren Stelle einen besonderen landwirtschaftlichen Stand erforderlich machten.

Die §§ 6 und 7 des Ediktes vom 9. Oktober 1807 halten bestimmt, dass ein Gutsbesitzer die auf seinem Gute vorhandenen einzelnen Bauernhöfe und länd- lichen Besitzungen, welche nicht erblich, erbpachts- oder erbzinaweise vergeben waren, zusammenziehen, d. h. mit dem Gutslande vereinigen dürfe, sofern er der Meinung war, sie nicht wieder hersteilen oder erhalten zu können. In betreff der Bauernhöfe, welche in erblichem, erbpachts- oder erbzinsweisem Besitz waren, wurde bestimmt, dass vor einer Einziehung das Recht des bisherigen Besitzers, sei es durch Veräusaerung an die Gutsherrscbaft oder auf einem anderen gesetz- lichen Wege, erloschen sein müsse. Hiermit war das früher so streng fest- gehaltene Prinzip, dass jeder bäuerliche Hof auch wieder mit einem bäuerlichen Besitzer zu besetzen sei, durchbrochen worden. Am 14. September 1811 erschien dann das Edikt, betreffend Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Ver- hältnisse, welches den Besitzern aller zurzeit noch nicht eigentümlichen Höfe un- eingeschränktes Eigentum an diesen gewährte, wogegen sie dem Gutsherrn eine Entschädigung meistens in Land, und zwar bei erblichen Bauerngütern ein Drittel, bei unerblichen die Hälfte zu leisten batten.

Das Edikt blieb indes ohne wesentliche Wirkung und wurde deshalb durch die Deklaration vom 29. Mai 1816 ersetzt, welche den Kreis der regulierungsfähigen Bauernstellen bedeutend enger zog. Alle nicht spannfähigen Stellen waren nun- mehr von der Regulierung ausgeschlossen. Bedingung für die Regulierbarkeit einer Stelle war nunmehr die, dass sie ihren Inhaber ernähre, dass sie also eine selb- ständige Ackernabrung bilde. Sie musste ferner als bäuerliche Stelle iu den Steueranscblägen der Provinz katastriert, schon seit langen Jahren eine bäuerliche Stelle gewesen sein, und endlich musste für den Gutsherrn bisher die Verpflichtung bestanden haben, sie mit einem Bauern zu besetzen. Alle diese Beschränkungen für die Regulierungsfähigkeit bewirkten, dass eine grosse Anzahl kleiner bäuer- licher, auch spannfähiger Stellen zum Gutslande eingezogen und deren Inhaber zu besitzlosen ländlichen Arbeitern gemacht wurden, so dass recht eigentlich die Deklaration von 1816 die Entstehung einer ländlichen Arbeiterschaft im Osten bezeichnet. Sie blieb auch auf mehrere Jahrzehnte die Grundlage der Gestaltung der ländlichen Arbeiterverhältnisse. .

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Oie ländlichen Arbeiter.

Eine Verordnung vom 7. Jnni 1821, betreffend Ablösung der Dienste, Geld- und Naturalleistungen von Grundstücken, welche eigentümlich zu Erbzins oder Erb- pacht besessen waren, bestimmte die Ausführung der von der Deklaration des Jahres 1816 unbeachtet gebliebenen Anordnungen des Regulierungsediktes von 1811.

Den wesentlichsten Einfluss übte die Bestimmung betreffs der Nicht- regulierbarkeit aller nicht spannfabigen Stellen aus. Auf diesen ruhte bisher die Verpflichtung zu Handdiensten, und es lag im Interesse des Gutsherren, dass die Handdienste ihm erhalten blieben. Von diesem Gesichtspunkte aus ist dann auch namentlich die Deklaration von 1816 erlassen worden. Über den Umfang der Regulierungen gibt der I. Bd. S. 423 ff. Aufschluss.

Die Umwandlung von Bauern in besitzlose ländliche Arbeiter, die, um ihren Lebensunterhalt zu erwerben, ausschliesslich auf Lohnarbeit angewiesen waren, ist nur langsam erfolgt ; keineswegs war die Scheidung zwischen Bauer und Arbeiter eine plötzliche, und vor allem ist nicht anzunehmen, dass der soziale Unterschied zwischen beiden zunächst sehr scharf hervorgetreten und den Beteiligten zum Bewusstsein gekommen iBt.

Die Lage der Bauern war nach der Befreiung keineswegs eine glänzende, im Gegenteil: die geistige Indolenz und Stumpfheit, welche Generationen hindurch auf ihnen, den Erbuntertänigen gelastet hatte, war nicht mit einmal zu beseitigen. Die Befreiung konnte zunächst von einem günstigen Einfluss auf die materielle Lage nicht Bein, diese blieb vielmehr infolge der an die Gutaherrsobaft zu zahlenden Entschädigungen nach wie vor eine äusserst kümmerliche. Hierzu kamen die Kontributionen der Napoleonischen Kriege, die Verwüstung der Felder, Zerstörung von Gebäuden, endlich die grosse Missernte im Jahre 1816 und das Sinken der Getreidepreise im Jahre 1820, kurz die Lage der Bauern war eine missliche, vor allem auch dadurch, dass nunmehr die Hilfe und Unterstützung der Gutsherren, welche früher bei UnglUcksfällen einen immerhin nicht unwichtigen Faktor gebildet hatte, nicht mehr zur Verfügung stand. Auf der anderen Seite war die Lage der ländlichen Tagelöhner eine verhältnismässig gute. Durch den Wegfall der Untertänigkeit und der Fronden war die Nachfrage nach ländlichen Arbeitern eine starke, und dementsprechend waren die Arbeitslöhne hoch.

Dieses Verhältnis verschob sich erBt um die Mitte des vorigen Jahrhunderts, nachdem höhere Getreidepreise, Verbesserung des landwirtschaftlichen Betriebes, namentlich der Übergang von der Dreifelderwirtschaft zur verbesserten Körner- wirtschaft die materielle Lage der Bauern beträchtlich gehoben batten, während andererseits die der ländlichen Tagelöhner sich verschlechterte, hauptsächlich infolge des durch das rasche Wachstum der Bevölkerung verursachten stärkeren Angebotes von Arbeitskräften.

von der Goltz1) bezeichnet die Jahrzehnte von 1840 1860 als diejenigen, in welchen die Scheidung zwischen Bauern und landwirtschaftlichen Arbeitern zum deutlicheren Ausdruck und zum Abschluss gelangte. In dieser Zeit führten auch die Reallastenablösungsgesetze vom 2. Mai 1850 zur Aufhebung der letzten, noch

') von der Goltz, Die ländliche Arbeiterklasse und der preossische Staat. Jena 1893.

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immer in nicht ganz geringem Umfange bestehen gebliebenen Hand- and Spann- dienstverpflichtungen.

Von nun an stehen sich zwei scharf gesonderte Gruppen der ländlichen Bevölkerung gegenüber: die Bauern einerseits, die ländlichen Arbeiter andererseits. Zwischen beiden sind wohl Übergangsstufen vorhanden, doch nicht in dem Umfange, dass sie das Bild eines besitzenden Bauernstandes, dem ein besitzloses Proletariat gegenUbersteht, verwischen könnten.

In welchem Umfange die Regulierung Landarbeiter notwendig machte, ergibt sich aus der Zahl der abgelösten Handdienste, welche von der Goltz wie folgt berechnet: „Bis zum Schlüsse des Jahres 1865 wurden in den fünf östlichen Pro- vinzen in runder Summe 23 Millionen Handdiensttage durch die Ablösung beseitigt. Nimmt man an, dass jede Familie täglich i*/s Arbeiter stellte, und rechnet man für die Person 300 Arbeitstage im Jahre, so leistete jede Familie jährlich 500 Arbeitstage. Zum Ersatz der abgelösten Handarbeitstage würden also 46000 Arbeiterfamilien nötig gewesen sein. Dazu kamen dann die aufgehobenen 6 Millionen Spanntage, da jeder Gutsherr nunmehr nicht bloss für die fortgefallene Leistung der Zugtiere, sondern auch für die mit diesen arbeitenden Menschen Er- satz zu schaffen hatte. Weiter mussten infolge der Aufhebung des Zwangsgesinde- dienstes viele Arbeitskräfte eingestellt werden. Endlich ist zu erwägen, daBS infolge der Regulierung das von den Gutsherren bewirtschaftete Areal erheblich vergrössert, ja verdoppelt wurde, teils durch die Landentschädigung, welche die Bauern für Erlangung des freien Eigentums und der Dienstfreiheit geben mussten, teils durch die Einziehung oder den sonstigen Erwerb von bäuerlichen Besitzungen, die nicht regulierungsfäbig waren oder von den Bauern freiwillig abgegeben wurden. Zur Bewirtschaftung der in solcher Weise stark vergrösserten Güter gehörten viel mehr Arbeitskräfte, als die Grundherren früher nötig hatten, selbst wenn man in Anschlag bringt, dass die nunmehr freien Arbeiter fieissiger waren und in derselben Zeit mehr leisteten, als die früheren Fronbauern. Man sieht hieraus, dass schon die Zahl der unmittelbar durch die Regulierung notwendig gewordenen und neu anzusetzenden Landarbeiter eine sehr grosse war. Im Laufe der Zeit steigerten sich die Anforderungen noch erheblich durch die Veränderung und Verbesserung der Betriebsweise auf den grossen Gütern. Die Brache wurde eingeschränkt oder ganz beseitigt, der Hackfrucht- und Handelsgewächsbau ein- geführt oder weiter ausgedehnt, in manchen Gegenden ging man zur 8ommerstall- füttornng des Rindviehs Uber. Alle diese Neuerungen bedingten eine Erhöhung des Bedarfs an Handarbeit.“

Die oben hervorgehobenen besseren Leistungen der freien Arbeiter liessen nach Beseitigung der Fronden zunächst keinen eigentlichen Mangel an Arbeits- kräften eintreten, was zuvor eine Hauptsorge der Gutsbesitzer gewesen war. Bezüglich des Gesindes änderte Bich an den bestehenden Verhältnissen überhaupt wenig. Dieses hatte sich bisher in der Hauptsache aus den zu Hause entbehrlichen Kindern der Bauern rekrutiert und es lag keine Veranlassung zu Änderungen in diesem Verhältnis vor.

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Die ländlichen Arbeiter.

Die Lage des Gesindes war im Verhältnis zu der der Bauern im allgemeinen keine schlechtere, im Gegenteil: Verpflegung und Kleidung waren häufig erheblich besser. Hierzu kam nach Aufhebung des Zwangsgesindedienstes, ein grosses Mafs von persönlicher Freiheit, welches es mit sich brachte, dass in bezug auf Behandlung und Festsetzung des Lohnes die Gutsherren dem Gesinde gegenüber eine ziemlich weitgehende Rücksicht nehmen mussten, selbst wenn sie an und für sich hierzu keine Neigung hatten. Es bot also die Beschaffung des zum Wirtschaftsbetriebe erforderlichen Gesindes keine Schwierigkeiten. Anders war dies in bezug auf die Tagelöhner. Wohl waren genügend Personen vorhanden, welche hierfür in Betracht kamen, und das Angebot von Arbeitskräften war fast durchweg dem Bedürfnis ent- sprechend, allein die Gutsbesitzer waren vielfach nicht in der Lage, die zur Auf- nahme von Tagelöhnern unbedingt erforderlichen Wohnungen zu stellen. Den Domänenpächtern war bei Befreiung der Domänonbauern hierbei seitens der Regie- rung eine weitgehende Hilfe zuteil geworden, die den privaten Gutsbesitzern fehlte. Gleichwohl mussten auch diese sich zur Errichtung von Arbeiterwohnungen ent- schlossen, wenn anders sie nicht auf die erforderlichen Arbeitskräfte und damit auf eine geeignete Bewirtschaftung ihres Grund und Bodens verzichten wollten.

Sobald diese zwar kostspielige, aber unumgänglich notwendige Bedingung erfüllt war, begegnete die Beschaffung der notwendigen Arbeitskräfte zunächst keinen Schwierigkeiten. Das Tagelöhnerverhältnis, in welches der Arbeiter zum Gutsherrn trat, bot jenem einen Schutz und Rückhalt, welcher ihm unbedingt nötig war, welchen er aber auf andere Weise nur unvollkommen finden konnte. Die Gemeindeverfassung war nur wenig entwickelt, vor allem aber gewährte das Tagelöhnerverhältnis dem ländlichen Arbeiter eine sichere und in ihrer Art auch materiell nicht ungünstige Existenz, die sich in der Mehrzahl der Fälle folgender- mafsen gestaltete:

Die Basis des Tagelöhnereinkommens bildete einerseits die Naturallöhnung, ein eigener, wenn auch nur kleiner Landwirtschaftsbetrieb andererseits. Es ist dies besonders hervorzuheben, weil, wie später darzulegen sein wird, die Verhältnisse heute wesentlich andere sind.

Zunächst bekam der Tagelöhner vom Gutsherrn eine Wohnung für sich und seine Familie, die wohl häufig nur einfach, aber kaum schlechter als die Wohnungen der früheren Fronbauern war; meistens wurden die Gehöfte niedergelegter Bauern zu Arbeiterwohnungen eingerichtet. Ferner wurde dem Tagelöhner Brennmaterial geliefert, und zwar teils als Holz, teils konnte er sich im herrschaftlichen Torfstich den Bedarf gewinnon. Futter bezw. Weide für eine oder mehrere Kühe, für Schafe, Schweine sowie Geflügel bewirkten infolge des dadurch ermöglichten Konsums von tierischen Produkten einen relativ hohen Nahrungsstand. Der Bedarf an Vegetabilien wurde durch Garten- und Ackerland zu eigener Benutzung, auf welchem Gemüse uad Kartoffeln gezogen wurden, gedeckt. Den Bedarf an Getreide zum Konsum und för die Viehwirtschaft lieferte der Lohndrusch, der häufig noch im Deputatgetreide eine Ergänzung fand.

Wenn auch der Naturalauteil am Getreide verschieden hoch war es wurde um den n. 20., meistens 14. 16. Scheffel gedroschen , so darf aber doch wohl angenommen werden, das« er in Jahren mit normaler Ernte für den Konsum in

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Haus und Wirtschaft genügte, häufig darüber hinaus noch durch Verkauf eine Ver- wertung ermöglichte. Der Erlös hierfür und der wenn auch nur kleine Geldlohn genügten dem Bedürfnis an barem Geld, das allerdings gering war, nachdem fast alle Lebensbedürfnisse für die nötige Kleidung war durch Schafhaltung und Flachsland gesorgt in den Naturalien ihre Deckung fanden.

Der Barlohn fand eine Erhöhung durch den Lohn des Dienstboten, welchen der Tagelöhner zu stellen verpflichtet war, und der unter dem Namon Hofgänger oder Scharwerker sehr bald allgemeine Verbreitung fand. Diese Sitte stammte noch aus dem frühem guteberrlich-bäuerlichen Verhältnis, indem häufig die Bauern ihre Fronden auf dem Gutshofe durch ihre Kinder, oder in Ermangelung solcher durch Dienstboten verrichten liessen.

Überhaupt war das ganze Tagelöhnerverhältnis, das wohl auch kurz als Inst- verhältnis bezeichnet wird, in seinem Wesen nicht viel von dem früheren gutsherr- lich-bäuerlichen Verhältnis des kleinen StellenbeBitzers verschieden.

Wie der Instmann in seinen ganzen Lebensbedingungen unter der neuen Arbeitsverfassung gewissermafsen den Bauer der früheren Periode darstellte, so bildete eine zweite Kategorie der ländlichen Arbeiterklasse, die sogen. Einlieger oder Losleute, eine Analogie zu den früheren gutsuntertänigen Einliegern. Wie das Verhältnis dieser zu dem Gutsherrn vor der Befreiung ein minder festes war als das der Bauern, so stand auch der Einlieger oder Losgänger in einem loseren Verbände zum Wirtschaftsbetriebe als der lustmann. Er wohnte meist im Dorfe bei Bauern zur Miete, welche entweder in bar oder durch eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen entrichtet wurde. Im übrigen aber stand es ihm frei, seine Arbeitskraft zu verwerten, in welcher Weise er immer wollte. Dies geschah zu- weilen im Sommer bei einem Gutsherrn gegen höheren Lohn, als ihn der Instmann bezog. Eine Verwertung war aber auch häufig genug längere Zeit, namentlich während des Winters, überhaupt nicht möglich; der Einlieger war dann monatelang ohne Arbeit und Verdienst und befand sich während dieser Zeit in einer überaus dürftigen Lage, wie überhaupt seine ganze Existenz meist eine unsichere war. Hierin liegt ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal gegenüber dem früheren Zu- stand: Die Lage der Instleute hat Bich nur wenig gegen die der Bauern, aus denen sie hervorgegangen sind, geändert, jedenfalls nicht zu ihrem Nachteile, während der Einlieger der neuen Arbeitsverfassung sich in einer wesentlich schlechteren Position befand, als der Einlieger der früheren Periode der Gutsuntertänigkeib Während diesem gegenüber der Gutsherr Verpflichtungen zur Hergabe von Wohnung und Landnutzung hatte, konnte der Einlieger oder Losgänger nach der Bauern- befreiung keinerlei Ansprüche erheben; er war ganz auf sich selbst angewiesen und hierdurch in einer wirtschaftlich ungünstigen Lage.

Aus der Zeit der Gutsuntertänigkeit hatte sich endlich noch eine dritte Gruppe von landwirtschaftlichen Arbeitern in die neue Arbeitsverfassung eingereiht, die der Häusler. Diese waren in der Zeit vor der Bauernbefreiung Glieder des Bauern- standes, wie diese dem Zwangsgesinde- und Frondienst unterworfen. Sie wurden in die neue Ära nur in kleiner Anzahl mit übernommen, weil ihre Stellen meist

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nicht regulierungBfähig waren und deshalb zum grössten Teile von dem Gutsherrn eingezogen wurden.

Sie fanden sich in grösserer Anzahl nur in solchen Gegenden, in welchen sie in neuerer Zeit als Arbeiter eingesetzt worden waren, so namentlich im Oderbruch, wo Friedrich der Grosse nach dessen Urbarmachung Büdner in grösserer Zahl ein- gesetzt hatte, mit einem Besitz von sulch geringem Umfange, -dass deren Inhaber in Lohnarbeit einen Nebenverdienst suchen mussten. Sie erhielten einen Zuwachs in Gegenden, in welchen der bäuerliche Besitz stark vertreten war, weil sich hier nicht allzu selten für Tagelöhner Gelegenheit bot, von Bauern einige Morgen Land zu kaufen.

Die Häusler waren je nach Umfang und Ertragfähigkeit ihres Landes gezwungen, mehr oder weniger durch Lohnarbeit ihre Existenzmittel zu ergänzen; wie die Einlieger hatten auch sie nur periodisch Gelegenheit zu Nebenverdienst, wodurch ihre Position eine ungünstige wurde. Die allgemeine Lage der Häusler war wohl besser als die der Einlieger, aber meist schlechter als die der Gutstage- löhner, wozu nicht in letzter Linie ihre meist starke Verschuldung beitrug.

Diese drei Gruppen: Instleute mit festem Kontrakt und in der Hauptsache Naturallöhnung, Einlieger oder freie Arbeiter gegen Barlohn, der nur vereinzelt durch gewisse Emolumente ergänzt wird, und Häusler oder kleine Parzellenbesitzer, die gewissermaßen nur im Nebenberuf Lohnarbeit verrichten, stellten in Verbindung mit dem Gesinde die landwirtschaftliche Arbeiterschaft dar, wie sie sich aus ihren Anfängen heraus im Osten entwickelt hat.

Wesentlich anders haben sich die Verhältnisse im Westen gestaltet. Die Lage der ländlichen Bevölkerung war, wie oben Bd. VI S. 64 ff. eingehender gezeigt ist, schon im Mittelalter seit der Zeit der Kreuzzüge in den westlichen Teilen des heutigen Staatsgebietes in Rheinland und Westfalen und in den neuen Provinzen Hessen-Nassau, Hannover und Schleswig-Holstein, bei der nur ganz ausnahmsweise erheblich ausgedehnten eigenen Wirtschaft der grösseren Grundherren eine wesentlich günstigere und selbständigere, als im Osten. In Rheinland und Hessen-Nassau hatte das fränkische Erbrecht schon in früher Zeit sowohl die eigenen, als die hörigen bäuerlichen Besitzungen bei jeder Erbteilung in einzelne, nach der Sitte ziemlich kleine Stücke zerlegt, welche an verschiedene Familien übergingen. Deshalb mussten nicht nur die Erben, um hinreichend grosse Wirtschaften in Besitz zu bekommen, verschiedene Landstücke, sei es durch Kauf oder durch Heirat, zu erwerben suchen, sondern auch die Personen der Besitzer waren mit ihren den Grundherren gegen- über persönlichen Lasten und Abgaben von den dinglichen Lasten der Grundstücke völlig geschieden, so dass die Grundstücke zu bestimmten Zinsen- und Gericht*- barkeitslasten, die Personen aber von völliger Freiheit bis zu sehr verschiedenen, meist aus der Gerichtsbarkeit folgenden und nur mit Unrecht als Leibeigenschaft bezeichnet en Verpflichtungen gebunden waren. Westfalen hatte in betreff der persönlichen Verpflichtungen seiner Hintersassen ebenso grosse Verschiedenheiten, wie die fränkischen Gebiete, besass aber durch die natürliche Lage seiner in sich selbst abgeschlossenen Einzelhöfe eine so enge Verknüpfung der persönlichen und dinglichen Rechtsbeziehungen und stellte dem Her&nziehen zu Dienstleistungen so

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grosse Schwierigkeiten entgegen, dass sich seine Bauern einer grossen Selbständig- keit erfreuten. In Hannover stand Ostfriesland Westfalen gleich. Oie Fries- ländischen Landwirte waren durch ihre Vorgeschichte und die Natur ihrer Land- schaft fast ganz selbständig. Der ganze Norden Hannovers war durch das all- gemein verbreitete Meierverhältnis nur auf durchaus nebensächliche Verpflichtungen beschränkt, so dass nur in Döttingen und Hildesheim die alten Dorfscliaften der Sassen vielfach als Villikationeu mit gewissen Dienstverpflicbtungen an ihre Herr- schaften bestehen geblieben waren. Schleswig-Holstein war in Dithmarsen und den Inseln von Grundherr lichkeit frei, andere Teile wie ganz Wagrien und Fehmarn gehörten zu dem früheren slavischen Kolonisationslande. Indes gab es hier Gebiete der holsteinischen Ritterschaft, in denen eine Dienstpflicht der ihnen zugehörigen Bauernwirtschaften bestand.

In ganz Niedersachsen, wie fast im gesamten nordwestlichen Deutschland über- haupt, standen sich zwar auch Rittergut und Bauerngut als die Träger der ländlichen Organisation gegenüber, das Verhältnis beider zueinander war aber doch in mancher Beziehung ein anderes als im Osten Deutschlands. Grosse Gutsbezirke ausser von Forsten bestehen im Nordwesten nur in sehr geringer Zahl. Der grosse Bestand an Rittergütern beruht nicht auf erheblichen Besitzungen, sondern teils auf alt- herkömmlicher landständischer Stellung alter Edelinge, teils auf später erworbenem Recht der Lehnsritterschaften.

Die Bezüge der Rittergüter entstanden nur in beschränktem Mufse aus dem Wirtscliaftabetrieb als solchem, vielmehr waren ausser dem Forste hauptsächlich Gefälle, Zehnten und Zinsberechtigungen mannigfacher Art ihre Quellen. Sie stellten also weniger wie im Osten eine Grosswirtschaft auf eigene Rechnung dar, sondern hatten mehr ihren ursprünglichen territorialberrlicheu Charakter bewahrt.

Der Besitz eines Rittergutes, worunter hier auch Dominialbesitz und Kloster- güter verstanden werden sollen, verlieh durchaus nicht immer ein Herrschaftsrecht über die Bauergüter, wie es im Osten der Fall war. Das Bauergut war im Westen allerdings ebenfalls nicht mehr ein freies Eigentum und für das Nutzungsrecht war der Bauer zu Abgaben und Leistungen worunter auch Frondienste ver- pflichtet, allein diese Verpflichtungen bestanden nicht dom Rittergutsbesitzer als solchem gegenüber, sie bildeten vielmehr eine Substanz für sich, konnten vom Rittergut abgetrennt, veräussert werden und es gab viele Rittergüter ohne Anspruch auf solche Berechtigungen, die zusammenfassend als grundherrliche bezeichnet werden mögen, wie es andererseits auch eine grosse Anzahl von Gruudherren gab, welche nicht Rittergutsbesitzer waren. Das Besitzrecht des Bauern war mehr ein Nutzungs- recht, er besass den nof, welchen er bewirtschaftete gegen Verpflichtung zu Abgabeu gegenüber dem Grundherrn. Neben diesen Abgaben und Leistungen kamen häufig noch solche an dritte Personen vor, die nicht Eigentümer des Rittergutes waren. Die Nichtzugehörigkeit dieser Lasten zum Rittergute bildete ein sehr wesentliches Unterscheidungsmerkmal gegenüber der östlichen Gutsherrschaft.

Das Besitzrecht der Bauern war zwar in bezog auf Einzelheiten verschieden, in der Hauptsache alter doch immer das gleiche. In ganz Niedersachsen bildete seine Grundlage das sogen. Meierrecht, kraft dessen der Bauer ein erbliches, ding- Meitzen, Boden des preuss. Staates. VIII. 26

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liebes Nutzungsrecht am Gute besass, für welches er bestimmte jährliche Leistungen zu entrichten hatte. Als Uranfang des Meierrechtes kann die Villikationsverfassuug des xz. und 12. Jahrhunderte gelten, welche eingehender oben in Bd. VI S. 66 behandelt worden ist. Die Yillici der Grundherren sind in der Zeit der Kreuzzüge in Meier umgewandelt worden, und dieses Moierrecht hat sich mehr und mehr ganz allgemein in Niedersachsen verbreitet und ist in den einzelnen Landschaften im 16. und 17. Jahrhundert vielfach gesetzlich festgeBtellt und gesichert worden.

Voraussetzung für die Verleihung eines Gutos zu Meierrecht war die Ver- pflichtung, es in guter bäuerlicher Wirtschaftsführung selbst zu bebauen. Der Meier durfte ohne Erlaubnis des Grundherrn weder Land verkaufen noch verpachten, er musste das Gut salva rei substantia gebrauchen.

Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr zutrafen, also namentlich bei schlechter Wirtschaftsführung, war der Eigentümer berechtigt, den Bauern abzuraeiern, dieser ging des Hofes verlustig. In solchen Fällen war jedoch der Grundherr zur so- fortigen Wiederbesetzung des Hofes verpflichtet; das Bauergut zum Rittergute zu- zuschlagen war unzulässig.

Die Erbfolge war ebenfalls gesetzlich geregelt, und zwar meistens derart, dass das Meiergut an eines der Kinder, den Anerben überging, wozu die Zustimmung des Grundherrn erforderlich war, welche aber nicht willkürlich verweigert werden durfte und, falls die Verfügungen des Meiers gesetzlich nicht unzulässige waren, erforderlichenfalls von der Obrigkeit ergänzt werden konnte. Auch durfte der Meier sein Gut durch Zukauf von Grundstücken vergrösseru.

Die hauptsächlichsten Leistungen für das Meiergut bestanden in Abgaben an Getreide, Vieh, Eiern und Goldzinsen. Die Verpflichtung zu Frondiensten war nur selten und beschränkte sich meist auf Fuhren zum persönlichen Gebrauch des Grundherrn. Niemals haben sie dieselbe Bedeutung wie im Osten gehabt und waren vertragsmässig oder gemäss altem Herkommen nach Zahl und Art fixiert, ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal gegenüber den östlichen Zuständen. Die Grosse der Meier- güter war in den einzelnen Teilen des nordwestlichen Deutschlands verschieden. In der Regel musste mindestens eine Hufe vorhanden sein; unter Hufe ist ein Komplex von etwa 7,5 ha Ackerland, Wiese und Weide zu verstehen, nur in ihrer Gesamtheit, und wenn sie mit Gemeinheitsberechtigung, d. h. Nutzungsrecht an den Allmenden vorsehen war, machte eine Fläche von dieser Grösse eine Hufe aus.1)

Das Meierverhältnis bildete die Grundlage der ländlichen Verfassung namentlich in Niedersachsen. Daneben bestanden innerhalb der ländlichen Bevölkerung noch andere Klassen, die ähnlich wie in Ostdeutschland, hauptsächlich jo nach der Grösse ihres Besitzes, und dem Umfange, in welchem sie auf Nebenverdienste, d. h. Tage- lohnarbeit angewiesen waren, sich voneinander unterschieden.

Als zweite Gruppe kamen die Kötter in Betracht, deren Zahl die der Meier übertraf, wenn auch ihr Besitzauteil am Lande geringer war. Der Landbesitz über- schritt in der Regel nicht die Grösse von 1 ha, und das Land wurde meist ohne

l) Stüve, Wesen nnd Verfassnng der Landgemeinden. Jena 1851.

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Pferde bestellt. Dan Besitzrecht war ähnlich dem der Meier und etwaige Fron- dienste waren stets als Handdienste zu leisten. Die Kleinkötter, d. h. solche mit einem Besitz von nicht mehr als i ha verdienten ihren Lebensunterhalt zum Teil als Tagelöhner und Handwerker.

Nächst den Köttern kamen dio Brinksitzer uud Anbauer vor, die sowohl in rechtlicher wie sozialer Beziehung eine Übergangsstufe von dt*r bäuerlichen zur nichtbäuerlichen Bevölkerung bildeten. Sie kamen überall in grosser Anzahl vor und wohnten meist ausserhalb des Dorfes auf dem sogen. Brink. Neben einem Hause hatten sie Hof und Gartenraum, zusammen meistens */, ha gross. Ihr Besitz- recht war teils das gleiche wie dasjenige der Meier uud der Kötter, teils beruhte es auf einem Grundzinsverhältnis.

Nutzungau der Allmende hatten die Brinksitzer ursprünglich nicht, sie erlangten diese jedoch im Laufe der Zeit, sei es als vollberechtigte Gemeindeglieder, sei es auf Grund besonderer, mit den Gemeinden abgeschlossener Verträge. Die Grund- lage ihrer Existenz bildete Verdienst durch Tagelohn und Hausindustrie, namentlich Verarbeitung des auf dem eignen Grundstück geernteten Flachses.

Gegenüber den eben erwähnten drei Klassen der ländlichen Bevölkerung, deren gemeinsames Merkmal Landbesitz, meist auf Grund des Meierrechtes, also zu einem erblichen, dinglichen Nutzungsrecht, war, bestand namentlich in Niedersachsen, ebenso wie in Ostdeutschland, noch eine vierte Klasse, die der Häuslinge und Ein- lieger, welche meist bei einem Bauer zur Miete wohnten. Ihnen ähnlich waren die Abbauer, die an Stelle einer Mietswohnung eine solche zu Meierrecht besassen. Die Häuslinge sowohl als die Abbauer erhielten sich durch Lohnarbeit; wenn auch vielfach ein kleiner landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden war, in der Regel auf gepachteten Bauernäckern, so reichte dieser doch bei weitem nicht aus, um eine Familie zu ernähren, und die Hauptsache blieb somit stets Lohnarbeit.1)

Brinksitzer und Häusling bezw. Abbauer bildeten die ländliche Arbeiterschaft Niedersachsens. Sie kamen weniger für den Betrieb der Rittergüter in Betracht, als namentlich für die Bauern, deren Besitzungen zuni Teil recht ansgedehnt waren, und denen nicht wie den Rittergutsbesitzern Frondienste zur Verfügung standen. Für den Bauer bildeten die landwirtschaftlichen Tagelöhner einen wichtigen Faktor, und ihre Unentbehrlichkeit verschaffte letzteren schon früh eine ganz andere soziale Stellung, als dieselbe Bevölkerungsschicht im Osten inue batte. Dies waren die Verhältnisse im nordwestlichen Deutschland um die Mitte des achtzehnten Jahr- hunderts, also ungefähr zu der Zeit, in welcher in Preussen die Bauernbefreiung oinsetzte.

Die Reformgesetzgebung im Westen griff keineswegs in dem Mafse in die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse der Ländergebiete ändernd ein, wie im Osten. Während hier auf gesetzgeberischem Wege gänzlich neue Zustände in ver- hältnismässig sehr kurzer Zeit geschaffen wurden, hatte die Reformgesetzgebung im nordwestlichen Deutschland eigentlich nur bereits vorhandene Einrichtungen und Zustände zu sanktionieren.

l) 8tüve a. a. Ö.

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Die Entwicklung hat deswegen im Westen auch einen ganz anderen Charakter, es fehlt ihr vor allem das umwälzende und gleichsam plötzliche Moment, welches die Bauernbefreiung im Osten unverkennbar in sich trägt. Wenn hei Besprechung der Östlichen Verhältnisse die Bauernbefreiung als Zeitpunkt der Entstehung einer ländlichen Arbeiterklasse bezeichnet werden konnte, so trifft dies in bezug auf die Aufhebung der Örundherrschaft für den Westen nicht zu, weil hier eine eigene ländliche Arbeiterschaft schon von jeher bestanden lind sich in ihrer hauptsächlichsten Form bis heute erhalten hat. Der Staat beschränkte sich darauf, die Leistungen der Bauern zu fixieren und willkürlichen Erhöhungen vorzubeugen.

Die Grundherrschaft begann in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts von selbst zu verschwinden, indem die Bauern durch Verträge mit den Grundherren das Meierverhältnis lösten und so freie Eigentümer wurden. Wesentlich beeinflusst wurden die gesetzlichen Maßnahmen durch französische Einflüsse, unter welchen zu Beginn des 19. Jahrhunderts grosse Gebiete des nordwestlichen Deutschlands standen. Die Rheinprovinz stand von 1801 1814 unter französischer Herrschaft und erhielt die Landeskulturgesetzo Frankreichs. Von 1807 1813 bestand das Königreich Westfalen, welches im wesentlichen auch über Knrhesseu, Thüringen, Mansfeld, Stolberg, Braunschweig, die Altmark mit Magdeburg, Güttingen, Hildesheim, Hannover, Osnabrück und Minden ausgedehnt wurde, von dem zwar 1810 im Westen und Norden ein breiter Streifon längs der Nordseeküste abgetrennt, jedoch mit Frank- reich vereinigt wurde. Für Rheinland wurden die Reallästenablösungen nach dem französischen Gesetz zu Ende geführt. In Westfalen waren zur französischen Zeit diese Geschäfte nur teilweise in Angriff genommen worden. Es erschien deshalb, nachdem Preussen das Land wieder übernommen, das Gesetz vom 25. September 1820, die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in den vormals zum König- reiche Westfalen, Grossherzogtum Berg und zu den französisch- hanseatischen Departements gehörigen Landesteilen betreffend, und das Gesetz vom 21. April 1825 Uber die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und die Realberechtigungen in den Landesteilen, welche vormals eine Zeitlang zum Königreiche Westfalen gehört hatten. In den jetzt zur Provinz Hessen-Nassau gehörigen Gebieten hatten die Fürsten von Nassau-Usingen und Nassau- Weilburg als Rheinbundsgenossen die Herr- schaft über ihr Lund nicht eingebüsst. Sie schafften 1808 die Leibeigenschaft und den grössten Teil der davon herrührenden Fronden und Abgaben ab, hoben die Strafe der körperlichen Züchtigung auf und stellten 1811 olle Bürger vor dem Gesetze gleich, gaben auch 1814 die erste konstitutionelle Verfassung. In Kurhessen sollten 1814 nach der Rückkehr des Kurfürsten alle Einrichtungen und Vorgänge während der französischen Besitznahme als nicht geschehen behandelt werdet), indes wurdo bald darauf die Lage der bäuerlichen Bevölkerung wesentlich verbessert, denn die Verfassungsurkunde vom 3. Januar 1831 stellte in § 25 fest, dass die Leibeigenschaft aufgehoben bleibe und die von ihr herrühreuden etwa noch be- stehenden Abgaben durch Gesetz geordnet werden sollten.

§ 33 ordnete an, dass die Jagd-, Waldkultur- und Teichdienste nebst den Wildpret- und Fischfuhren nicht mehr stattlinden, und die Privatberechtigten, welche hierdurch Verluste erleiden, vom Staate entschädigt werden sollten. Die dem Staate

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z.u leistenden Fruchtmagazinfuhreu und Hnnddienste auf den Fruchtböden wurden aufgehoben. Die übrigen ungemessenen Fronden sollten in gemessene umgewandelt werden und alle gemessenen Fronden ablösbar sein. § 34 erklärte alle Grundzinsen, Zinsen und übrigen gutsherrlichen Natural- und Geldleistungen und andere Real- lasteu für ablösbar.

Zur Erfüllung des § 33 erschien das Gesetz vom 29. Februar J832, nach welchem die dienstberechtigteu Privaten durch den 20 fachen Betrug des Durch- schnittsertrages vom Staate har entschädigt wurden. Zu §§ 33 und 34 erschien als Ahlösnngsorduung das Gesetz vom 23. Juni 1832 mit dom Ergiiuzungsgesetz vom 31. März 1835, welche die Renllasten mit Ausnahme der dem Staat, der Kirche, Schule und Gemeinde zustehenden, uud die Erbpacht auf Antrag des Verpflichteten in Geldrente wandelbar und zum 20 fachen Betrag in Kapital ablösbar machten, auch amortisierbare Darlehen hierfür durch die Landeskreditkasse ermöglichten. Dazu kamen Gesetze vom 3. April 1835 über Ablösung von Triftabgaben, vom 26. August

1848 über Auseinandersetzung der Lehus-, Erbpacht- und sonstiger gutsherrlicher Verbände, und ein Gesetz vom 20. Juui 1850 über die Ablösung noch bestehender sonstiger Grundlasten, Veräusserung nur zum vollen Grundeigentum und unter Vor- behalt der gesetzlichen Ablösbarkeit.

Noch früher, wie in den Gebieten der späteren Provinz Hessen-Nassau, war die Befreiung und Ablösbarkeit der Verpflichtungen der ländlichen Bevölkerung im Königreiche Hannover durch gesetzliche Vorschriften ermöglicht worden. Jede persönliche Unfreiheit des Bauernstandes war für Hannover mit der Verordnung vom 10. November 1831 beseitigt worden. Diese Verordnung setzte die Gesichts- punkte fest, wonach bei Ablösung der gruud- und gutsherrlichen Lasten und bei der Regulierung der bäuerlichen Verhältnisse verfahren werden sollte. Alle Grund- stücke, welche in einem Meiereigenbchörigkeits-, Meierdings- oder ähnlichem guts- herrlichen Verbände mit erblichem Rechte des Besitzers standen, desgleichen alle Erbzins- und Erbpachtgrundstücke konnten durch Ablösung der darauf ruhenden gutsherrlichen Rechte uud Lasten iu volles Eigentum des Besitzers verwandelt werden. Diese Ablösung der Lasten und der Eigentumserwerh au erblichen Grund- stücken war in wenigen Jahren fast vollständig durchgeführt, soweit nicht Velm- oder Moorländereien in Betracht kamen.

Die Grundsätze der Verordnung vom 10. November 1831 für die Ablösung der Reallasten wurden durch die Ablösungsordnung vom 23. Juni 1833 ausführlich festgestellt. Es blieben indes Staats-, Gemeinde-, Pfarr- und Schuldienste und andere Sozietätslasteu ausgenommen.

Ein Gesetz vom 16. September 1844 ordnete die Rechte dritter Personen und ein solches vom 17. April 1852 die Zwangs- und Bannrechte. Zur Förderung der Reallastenablösung wurde 1840 mit beschränkter Staatsgarantio und unter staatlicher Verwaltung eine durch Statut vom 18. Mai 1842 erweiterte Landeskreditanstalt errichtet, deren Wirksamkeit durch eine Verordnung vom 26. August 1844 und Gesetze vom 12. August 1846 und 9. Juni 1848 gefordert wurde. Sie gewährte Darlehen zur Ablösung bis zu s/4 des Kapitals mit Amortisation. Bis zum Jahre

1849 waren durch die Kreditanstalt 46 Mill. Mark, von 1849 1865 25 Mill. Mark

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Abfindungskapitalien ausgeliehen worden. Indes ist, namentlich in älterer Zeit, die Summe der direkt gezahlten Kapitalien eine sehr viel höhere gewesen.

In der Provinz Schleswig-Holstein wurde die Leibeigenschaft in den König- lichen Distrikten schon 1767 aufgehoben uud nur durch die Aushebungsordnung zum Militär eine gewisse Gebundenheit aufrecht erhalten. Auf den Gütern und in den klösterlichen Distrikten wurde sie erst durch die Verordnung vom 19. Dezember 1804 und das Kauzleipatent vom 27. April 1805 ohne Entschädigung beseitigt; auch die Übernahme ungemesseuer Dienste ist seit dieser Zeit unzulässig. Im übrigen behielten die angesessenen Leibeigenen an ihren Stellen nur diejenigen Rechte, welche ihnen bis zur Freilassung zugestandeu hatten, ihre Dienstverhältnisse wurden durch das Patent vom 25. April 1805 und Verordnung vom 17. Juli 1805 uäher bestimmt und für die zwischen Gutsherrn und Untergebenen darüber abzuschliessenden Verträge die schriftliche Form vorgeschrieben. Die persönlichen Abgaben, welche unter der Bezeichnung Verbittelsgeld, Schätzgeld verkommen, wurden wiederholt aufgehoben und wiederhergestellt; für die schleswig-holsteinische Staatskasse schafften sie die Verordnungen vom 28. Oktober und 10. November 1853 ab, für Privat- berechtigte blieben sie noch bestehen. Über die Ablösung der Reallasten bestehen nur wenige Bestimmungen. Eine Verordnung vom 17. Dezember 1845 weist die Rentenkammer an, die Verwandlung von Dominialfuhren in eine billige grundherr- liche Abgabe zu gestatten, wenn die Mehrzahl der Fuhrenpflichtigen eines Distrikts dies wünscht.

Das Gesetz vom 10. April 1862 gestattet den Erbpächtern in Schleswig hei Verwandlung ihrer Hufe in Eigentum die Ablösung des KanotiB zum 25 fachen Be- itrage. Die Ablösung der Hofdieuste auf den adligen Gütern und den Besitzungen des St. Johannis-Klosters zu Schleswig ist eingeleitet, aber 1864 suspendiert worden. Es handelte sich um 771 Eigentümer oder Erbpächter, 38 Festebauern und 1107 Zeitpächter. Den fiskalischen Erbpächtern in Schleswig ist durch Gesetz vom 16. April 1862 gestattet, die Übertragung des vollen Eigentums gegen Erlegung von 2 °/0 des Steuerwertes der Ländereien und des Brandversicherungswertes der Gebäude zu verlangen. Dies ist indes nur in wenigen Fällen geschehen. Die zahl- reichen Festebauern in Eigentümer zu verwandeln ist die Verwaltung schon seit 1805 bestrebt gewesen. Ein Gesetz vom 27. November 1863 dehnte die Bestimmungen über die Erlangung des Eigentums der Erbpächter auf sie aus.

Bis 1866 sind danach 1552 schleswigsche Festebauem zu Eigentum gelangt. Von den sonstigen Reallasten sind die Naturalzehnten der Geistlichen sehr verbreitet und nicht ablösbar gewesen. Die fiskalischen Gefälle in Holstein betrugen an Erb- pachtzinseu 153900 Mk., an stehenden Gefällen 766150 Mk., in Schleswig an Erb- pacht 55542 Mk., an stehenden Gefallen 1041000 Mk.; die letzteren sind indes zum Teil zu den Steuern zu rechnen.

Diese Angaben geben ein ungefähres Bild von der Lage der ländlichen Be- völkerung zur Zeit des Überganges der neuen Provinzen in die preussische Ver- waltung. Diese liess, soweit dies ausführbar erschien, die bestehenden Landesgesetze betreffs der Reallastenablösungen in Geltung und ergänzte sie nur bezüglich der weitergreifeuden Befreiungen uud Erleichterungen durch entsprechende Gesetzes-

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beatimmungeu. So erging für die hessischen Landesteile das Gesetz über die Ab- lösung der Reallaston im Regierungsbezirk Wiesbaden und in den zum Regierungs- bezirk Kassel gehörigen vormaligen grossherzoglich hessischen Gebietsteilen vom 15. Januar 1S72 und vom 16. Juni 1876 und das Gesetz vom 5. April 186g über die Ablösung der aus Erbpachten, Erblelms- und Erbzinsverliältnissen herrührenden Berechtigungen und Verpflichtungen. Für den Regierungsbezirk Kassel ergingen Reallastenablösungsgesetze vom 23. Juli 1876 und 2. Februar 1879 und für die ganze Provinz Hessen-Nassau das Gesetz über Feststellung, Vertoilung und Teilung der Ablösungsrenten vom 15. Februar 1872. Für alle drei Provinzen ergingen die Verordnungen über Ablösung der Dominialgefalle vom 5. Juni 1867, über die Bei- treibung der Kosten in Auseinandersetzungsangelegenheiten vom 22. September 1867, sowie eine solche über die Erhebung der Gebühren in Auseinandersetzungen vom 27. Februar 1868.

Für Hannover wurden noch einige besondere Bestimmungen erforderlich; eino Verordnung über die Ablösung vou Realabgaben, welche dem Domänenfiskus zu- stehen, vom 26. September 1867, allgemeine Bestimmungen über dio Ablösung der Reallasten durch Gesetze vom 3. April 1869 und 23. Juli 1869, das Gesetz über das Vorrecht der Ablösungskapitalien vom 8. Juni 1873, über die Ablösung der Abfindungsrenten für die Weiderechte vom 8. Juli 1873, das Gesetz über die Ab- lösung der geistlichen und Schulinstituten, sowie milden Stiftungen zustehenden Realberechtigungen vom 15. Februar 1874 und das Gesetz über die Ablösung der Erbzins- und Erbpachtberechtigung in den Moor- und Vehnkolonien vom 2. Juli 1876.

Ebenso wurden für Schleswig-Holstein einige besondere Festsetzungen erforder- lich. Sie ergingen in dem Gesetz über die Ablösung persönlicher Dienste in der Provinz vom 14. April 1869, in den Gesetzen über die Ablösung der Reallasten und über die Ablösung der Dienste vom 3. Januar 1873, über die Feststellung, Verteilung und Teilung der Ablösungsrenten vom 3. Juni 1873 und über die Ab- lösung der Reallasten in Schleswig-Holstein vom 8. Juni 1874.

Im grossen und ganzen wurde durch die Ausführung dieser Vorschriften, ab- gesehen von der in den verschiedenen Landesteilen notwendig verschiedenen Be- wertung der Abgaben und Dienstleistungen oine, wie erstrebt wurde, entsprechend gleichartige Behandlung der ländlichen Bevölkerung im Staatsgebiete erreicht.

Das wichtigste und entscheidende Moment ist jedoch die allgemeine Lösung jeder anderen Arbeit« Verbindlichkeit als der durch einen zeitlich begrenzten und jederzeit kündbaren Arbeitsvertrag begründeten, und damit Schaffung eines Zu- standes, in dein für die ländlichen Arbeitsverhältnisse alles auf die Zahl der vor- handenen Arbeitskräfte gegenüber dem örtlich bestehenden Bedürfnisse ankommt, sowie auf den Entgelt, der für die gewünschte Arbeit gegenüber anderen konkurrierenden Faktoren geboteu werden kann.

Über die Verteilung der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Staate in dieser Zeit, über das Verhältnis der landwirtschaftlichen Arbeiter und des Gesindes zu den selbständigen in der Landwirtschaft tätigen Personen gibt die nachstehende Zu- sammenstellung Aufschluss.

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IHe ländlichen Arbeiter.

Bei der Volkszählung und Volksbesclireihung vom 3. Dezember 1867 wurden gezählt:

a) Guts-, Weinberg- und Gartenbesitzer, Pächter, Administratoren, Inspektoren, Verwalter und sonstige Beamte:

in den alten in den neuen

Provinzen Provinzen lnl

Selbsttätige .... 108904z 278095 *367*37

Angehörige . . . 3555427 838872 4394299

Zusammen 4644469 1116967 5761436

li) Gehilfen und Lohrlingo, Gesinde und Tagoarbeiter bei der Landwirtschaft und Viehzucht:

Selbsttätige

Angehörige

in den alten Provinzen 2197912 2568902

Zusammen 4766814

in den neuen Provinzen 54«>3*3 458877 999190

2738225 30*7 779 5766004

Es ergibt dies für die ganze Monarchie eine landwirtschaftliche Bevölkerung von 11 527440 Personen = 48, 1 °/0 der mit 23971337 ermittelten Gesamtbevölkerung, wovon 4105362 Selbsttätige, 7422078 Angehörige derselben sind.

Die Einkommensverhältnisse der landwirtschaftlichen Arbeiter zur Zeit der Einverleibung der neuen Provinzen in den preussisehen Staat, sowie die grosse Ver- schiedenheit, welche damals in der ganzen Monarchie in bezug auf die Lohnhöhe herrschte, sind aus nachstehendem ersichtlich.

Nach dem Material, welches in den für Zwecke der Gruudsteuerregulicrung angefertigten Kreisheschreibungen niedergelegt ist, und nach dem, welches von der Goltz in seinem an den Kongress Deutscher Landwirte im Jahre 1875 erstatteten Bericht gesammelt hat, lässt sich in bezug auf das Lohnniveau Anfang der 70 er Jahre für die einzelnen Provinzen bezw. Regierungsbezirke nachstehende Reihenfolge aufstellen:

1. Regierungsbezirk Arnsberg.

2. Stade . .

3. Stralsund.

4. Düsseldorf

5. Provinz Schleswig-Holstein .

6. Regierungsbezirk Aachen .

7. Aurich

8. Trier . .

9. Köln . .

1 o. Hohenzollern

1 1 . Regierungsbezirk Lüneburg

12. Magdeburg

13. Münster .

14. Provinz Hessen-Nassau . .

15. Regierungsbezirk Potsdam .

. . . 19,0 Sgr. Tagelohn.

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Die ländlichen Arbeiter.

400

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Die Bauernbefreiung des Ostens und die Beseitigung der Grundherrschaft im Westen hatten wichtige Änderungen im Landwirtschaftsbetriebe zur Folge, die zu- nächst freilich im Osten deutlicher zum Ausdruck kamen, weil hier in weit höherem Mähte eine gänzlich neue Situation geschaffen worden war.

Der Landwirtschaftsbetrieb stand zur Zeit der Gutsuntertänigkeit noch auf einer verhältnismässig niedrigen Stufe. Dreifelderwirtschaft war noch fast allgemein, und nur ganz vereinzelt begann sich der Übergang zur Feldgraswirtschaft und ver- besserten Kürnerwirtschaft zu vollziehen. Bei der Arbeitsvertassung jener Zeit und dem Flurzwang war auch an eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Technik nicht zu denkeu. Mit den nur lässig und minderwertig ausgeführten Frondiensten konnte ein rationeller Wirtschaftsbetrieb niemals Platz greifen, ebensowenig wie der Flurzwang eine zweckmässige Ausnützung der Ländereien zuliess. Wohl hatten schon Männer wie Thaer, Koppe und Schubart Verbesserungen angebahnt, aber die Möglichkeit, deren Anregungen in weiterem Umfange Folge zu gehen, scheiterte an den genannten beiden Faktoren.

Bald nach der Beseitigung dieser Übelstände indes änderten sich die Ver- hältnisse. Allenthalben, wenn auch im Anfang nur allmählich, traten Fruchtwechsel- Wirtschaften auf. Der unlängst erst eingeführte Klee, sowie andere Futterpflanzen und Kartoffeln wurden zwischen die bisher fast ausschliesslich vorhandenen Getreide- und Grasschläge eingeschoben. Mit der hierdurch ermöglichten stärkeren Vieh- haltung wuchs die Düngerproduktion, und als man auch dessen Wert Bchätzen gelernt hatte, steigerten sich die Erträge des Bodens ungemein. Gleichzeitig gestattete die Einführung vervoUkommneter Ackergeräte eine bessere vor allem tiefere Bearbeitung des Bodens.

Die Einführung einer intensiveren Betriebsweise ging zwar nicht immer glatt vor sich, weil sie vielen zu neu war. Auch stand infolge der Freiheitskriege nur wenig Betriebskapital zur Verfügung und ausserdem waren in dieser Zeit die

410

Hie ländlichen Arbeiter.

Roggenpreise uugeiueiu niedrig, so dass den meisten Landwirten die Mittel fehlten, uni in ihrem Betriebe die vorteilhaften Änderungen anzuwenden, allein die Jahr- zehnte von etwa 1821 1850 weiseu doch allenthalben einen unverkennbaren Fort- schritt auf, der noch durch die Einführung der Riibenzuckerfabrikatian und ver- mehrte Anwendung landwirtschaftlicher Maschinen gesteigert wurde. Als dann von 1850 an dio Roggenpreise beträchtlich stiegen, Chausseebauteu und Eisenbahnen eine bessere Verwertung der Produkte ermöglichten, begaun eine Periode des wirt- schaftlichen Aufschwungs, die, wenn sie auch an und für sich höchst segensreich war, doch nicht ohne minder erfreuliche Rückwirkung auf die ländlichen Arbeits- Verhältnisse blieb.

Bei niedrigen Getreidepreisen und schlechten Verkehrsverhältnissen war für den Gutsbesitzer dos Ostens das Institut der Instleute die bei weitem vorteilhafteste Arbeitsverfassung. Bares Geld, das nur schlecht zu beschaffen war, wurde hierbei nur wenig gebraucht und die beste Verwertung der Produkte, für welche die Ab- satzbedingungen ungünstige waren, geschah durch die Umsetzung in Arbeit, d. h. durch die Form des Naturallohns. Dazu kam noch, dass in der Zeit vorwiegenden Getreidebaues der Bedarf an Arbeitskräften während des ganzen Jahres ein ziemlich konstanter war. Wohl war zur Einbringung der Ernte eine grössere Anzahl von Leuten erforderlich, allein es genügten hierzu meist die Hausfrauen und etwa vor- handene Einlieger bezw. Häusler. Vor allem aber konnte ein reichlicher Arbeiter- stand das ganze Jahr über gehalten werden, da der Flegeldrusch während der Wintermonate, in welchen sonst wenig zu tun war, hinreichend Beschäftigung bot.

Anders gestalteten sich die Verhältnisse unter der Einwirkung der oben an- gedeutoten Faktoren. Die hohen Getreidepreise und verbesserte Absatzbedingungen Hessen es dem Gutsbesitzer vorteilhafter erscheinen, den Schwerpunkt nicht mehr wie früher auf Naturallöhnung zu legen, sondern auf eine Entlohnung iu bar, da die Löhne verhältnismässig niedrig, die Preise für landwirtschaftliche Produkte namentlich Getreide dagegen hohe waren.

Hierzu kam noch die Einführung bezw. Vermehrung des Hackfruchtbaues, der für einen Teil des Jahres oinen ungleich höheren Bedarf an Arbeitern erforderlich machte als in der übrigen Zeit. Alle diese Momente drängten darauf bin, weniger Instleute einzusetzen, als vielmehr die Einlieger, welche allenthalben zur Verfügung standen, in höherem Mafse für die Perioden stärkeren Bedarfes an Arbeitskräften heranzuziohen. So vermehrten sich die Einlieger oder Losleute, welche keineswegs als ein wertvoller Bestandteil der ländlichen Arbeiterschaft gelten können, auf Kosten der Instleute, und in die ländlichen Arbeiterverhältnisse, die sich bis dahin einer gewissen Stetigkeit erfreut hatten, kam bald eine Fluktuation, die im ganzen keine erfreulichen Folgen zeitigte.

Gleichfalls und zum Teil aus denselben Gründen nahmen die Häusler zu. Die Bauern, welche sich vielerorts genötigt sahen, zur Aufbringung der Kosten für die Gemeinheitsteilnng Stücke ihres Besitzes ahzutreunen und zu veräussern, fanden in den Häuslern zahlreiche und gute Abnehmer hierfür, insofern als diese durchweg hohe Preise anlegten. Sie kamen als Arbeiter weniger in Betracht, weil sie au» dem eben angedeuteteu Grunde sich meist iu Gegenden mit vorwiegend bäuerUcher

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Die ländlichen Arbeiter.

411

Besitzverteilung ansiedelteu, in welchen die Gelegenheit zu Lohnarbeit nur spärlich vorhanden war. War somit die Gemeinheitsteilnng der Niederlassung von Häuslern an sich günstig, indem sie Gelegenheit bot, kleine Parzellen käuflich zu erwerben, so darf anderseits nicht übersehen werden, dass durch sie die Gesamtlage der Häusler und Einlieger erheblich verschlechtert wurde. Durch die Teilung bezw. Beseitigung der Gemeindeweiden, Ablösung der Weidenutznug auf der gesamten Dorfflur, sowie der Holznutzungen Hel für die Häusler und Einlieger, welche vor der Separation hieran Teil genommen hatten, ein wertvoller Faktor ihrer Existenz- bedingungen fort, für den gelegentliche kleine Landentschädigungen an einzelne bereits vorhandene Häusler keinen Ersatz bieten konnten. Für einen grossen Teil der ländlichen Arbeiterschaft, wurde hierdurch die Kuhhaltung unmöglich gemacht und die Beschaffung von Brennmaterial ungemein verteuert. Die Häusler und Ein- lieger wurden sich dann auch bald der Tragweite der Gemeinheitsteilungen bewusst und ihre Auffassung charakterisiert sich am besten durch die in Pommern unter ihnen zum Sprichwort ausgebildete Redensart: „Durch die Gemeiuheitsteilungen sind die Bauern zu Edelleuten geworden, und wir zu Bettlern“. Es erhob Bich denn auch unter der ländlichen Arbeiterschaft eine Bewegung, die namentlich 1848 zum Ausdruck gelaugte und hier nicht wie anderwärts eine politische Färbung hatte, sondern lediglich auf irgend welchen Anteil am Grundbesitz gerichtet war.

Die Einfühntng einer konstitutionellen Verfassung war dementsprechend auch keineswegs geeignet, diese Missstimmung zu beseitigen, sie steigerte sie vielmehr, denn, wie von der Goltz zutreffend bervorheht, wirtschaftliche Ungleichheiten werden von den ungünstiger gestellten Yolksklassen um so lebhafter empfunden, je grössere Gleichheit in bezug auf politische Rechte besteht. *)

Die Bestrebungen der Arbeiter waron also hauptsächlich auf einen Anteil am Grundbesitz gerichtet; an Bich waren ihre Verhältnisse keineswegs schlechte. In- folge Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsweise waren die Roherträge und mit ihnen die Löhne gestiegen. Ein weiteres Moment für die Steigerung der letzteren lag in der damals eiusetzenden Abwanderung ländlicher Arbeiter, welche die Guts- besitzer zur Zahlung höherer Löhne nötigte, um überhaupt die erforderlichen Arbeitskräfte zu behalten. Namentlich der wirtschaftliche Aufschwung nach dem Kriege von 1870/71 mit seinen zahllosen Gründungen hatte eiue massenhafte Ab- wanderung ländlicher Arlieiter nach den Industriebezirken und in die Städte zur Folge.

Die Steigerung der Löhne war für die Gutsherren unschwer möglich; ihre eigene Lage hatte sich ebenfalls bedeutend gebessert, weil infolge hoher Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse die Reinerträge bedeutend gestiegen waren. Die Lohnsätze dieser Zeit sind auf Seite 408 ff. wiedergegeben, von Lengerke4) bezifferte im Jahre 1849 den Jahresbedarf einer ländlichen Arbeiterfamilie auf m Tir. oder 333 Mk. Im Jahre 1873 betrug das Jahreseinkommen 609 Mk.*)

Wenn auch die beiden Berechnungen nicht ganz nach denselben Grundsätzen erfolgt und dementsprechend nicht bedingungslos miteinander vergleichbar sind, so

*) von der Goltz a. a. 0.

') von Lengerke, Die ländliche Arbeiterfrage. Berlin 1849.

*) von der Goltz, Die Lage der ländlichen Arbeiter im Deutschen Reiche.

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412

Die ländlichen Arbeiter.

lassen sie doch jedenfalls erkennen, dass sich die Loge der ländlichen Arbeiter bedeutend gebessert hatte.

In bezug auf die wichtigste Kategorie der ländlichen Arbeiterschaft, die InBtleute, begann indes eine iieihe von Änderungen einzntreten, die, obgleich die Löhne absolut gostiegen waren, dennoch in ihren Wirkungen die Gesamtlage ver- schlechterten. Es wurde bereits oben darauf hingewieseu, dass im ganzen die Tendenz dahin ging, die Haltung von Instleuten eiuzuschränken und dafür freie Arbeiter, die Einlieger, heranzuziehen. Aber auch innerhalb der ganzen Tage- löhnerhaltung veränderten sich die Grundlagen. Der Drescherlohn, welcher bisher den 14. bis 16. Scheffel betragen hatte, erfuhr eine Beschränkung in erster Linie durch die Einführung des Maschinendrusches, bei dem nur der 24. bis 30. Scheffel auf die Arbeiterschaft entfiel. Aber auch diese Quote wurde nicht beibehalten, sondern vielmehr der Anteillohn gänzlich beseitigt und durch ein bestimmtes Getreidedeputat ersetzt. Wenn auch hiermit keineswegs immer das Jahresein- kommen eines Instmannes eine Verminderung erfuhr, so waren im allgemeinen die Folgen dieser Einschränkung der Naturallöbnung doch ungünstige; sie nahm haupt- sächlich dem Arbeiter das Gefühl einer gewissen wirtschaftlichen Selbständigkeit. Dies erfuhr noch eine Verschärfung dadurch, dass auch Kuh-, Schaf- und Geflügel- haltung eingeschränkt wurden. Der Ersatz der Kuhhaltung durch ein festes Milch- deputat oder durch Ziegenhaltung war kein vollwertiger, wenn man das ethische Moment, das in einer derartigen, immerhin nicht unbeträchtlichen wirtschaftlichen Selbständigkeit liegt, in Rechnung zieht. Eine weitere ungünstige Folgeerscheinung war in dieser Beziehung die völlige Beseitigung einer Interessengemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der Naturallöhnung in ihrer alten Form und ihrem ursprünglichen Umfange bedingten dieselben Momente, welche auf die Lage des Herrn günstig oder ungünstig eiuwirkten, auch das Wohl und Wehe des Arbeiters. An einer guten oder schlechten Ernte hatten beide das gleiche Interesse, und alles dieses verband Arbeitgeber und Arbeitnehmer fester als die von vornherein bestimmt festgesetzte Bezahlung, welche den Arbeiter freilich vor den Folgen einer Missernte schützte, ihm andererseits aber auch keinerlei Vorteile von guten Konjunkturen gewährte.

Ebenfalls nicht ohne Einfluss auf das Instverhältnis ist das Institut der Scharwerker oder Hofgänger geblieben. Es wurde oben gezeigt, dass die kontrakt- lich festgelegte Hofgängerhaltung aus dem früheren gutsherrlich-bäuerlichen Ver- hältnis mit in die neuere Zeit übernommen worden war. Sie verursachte auch im Anfang keinerlei Schwierigkeit. Arbeitsgelegenheit für die heranwachsenden Kinder einer Tagelöhnerfamilie war ausser auf dem Gutsbofe kaum vorhanden und dort, wo keine Kinder oder diese noch nicht in dem betreffenden Alter waren, konnte eine Tagelöhnerfnmilie leicht einen fremden Hofgänger in Dienst nehmen. So war die Scbarwerkerhaltuug keine Last für den Instmann, es wurde im Gegenteil als eine Vergünstigung angesehen, wenn eine Familie ausser dem kontraktlich vor- gesehenen noch einen zweiten Hofgänger zur Arbeit entsenden konnte.

Mit dem Beginn der Abwanderung vom Lande machte aber die Hofgänger- baltung Schwierigkeiten. Abgesehen davon, dass dio eigenen Kinder, sobald sie

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Die ländlichen Arbeiter.

413

herangewacbsen waren, meist in die Stadt oder in die Industriebezirke gingen und ein Ersatz für sie nur schwer zu bekommen war, stiegen auch die Ansprüche derer, welche etwa noch als Scharwerker sich vermieteten, in bezug auf Lohn und Be- köstigung in einem Mafse, dass es dem Instmann immer schwieriger wurde, den Hofgänger, zu dessen Gestellung er kontraktlich verpflichtet war, zu halten. Damit wurde aber das Instverhältnis als solches in einem wichtigen l’unkte betroffen und seine Fortdauer, ganz abgesehen von den anderen, oben entwickelten Gesichts- punkten, ernstlich in Frage gestellt.

Auf Seite 411 wurde darauf hingewiesen, eine wie beträchtliche Steigerung die Einkommensverbältnisse der ländlichen Arbeiter in der Periode von 1848 bis 1872 erfahren haben. Wenn man diesen Zeitraum einheitlich zusammenfasBen will, so lässt er sich ungefähr so charakterisieren, dass er von dem Zeitpunkte an datiert, zu welchem sich die Scheidung zwischen Bauer und Landarbeiter voll- ständig vollzogen hat und bis zum Beginn eines einsetzenden Mangels an landwirt- schaftlichen Arbeitern reicht.

Das Jahr 1873 bezeichnet somit gewissermafsen einen Wendepunkt, wenn- gleich dies nicht so aufzufassen ist, als ob vor dieser Zeit nirgendwo ein Mangel an Arbeitskräften bestanden habe. Diese sind stellenweise schon früher in einzelnen Bezirken knapp gewesen; nur die eigentliche Leutenot, welche beute eine der grössten Schwierigkeiten der Landwirtschaft bildet, kann vom Beginn der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts an in ihrem Fortscbreiten verfolgt werden.

Die Jahre von 1873 an haben in den Lohnverhältnissen der ländlichen Arbeiter zunächst nur wenig geändert. Auf der Höhe, welche sie damals erreicht batten, sind die Löhne, Schwankungen abgerechnet, ziemlich konstant geblieben und erst in der neuesten Zeit ist wieder eine nennenswerte Steigerung bemerkbar.

Dies trifft im grossen und ganzen auf das gesamte Staatsgebiet zu, mit Aus- nahme weniger Gegenden, namentlich im nordöstlichen Deutschland, in welchen der Unterschied gegen früher ein bedeutenderer ist. Gleichfalls eine beträchtliche Steigerung haben fast durchweg die Gesindelöhne erfahren.

Für die Beurteilung der Lohnniveaus späterer Jahre liegen zwei Erhebungen vor: Die im Jahre 1884 auf Grund des lieichsgesetzes, betreffend die Kranken- versicherung der Arbeiter, amtlich festgestellten Löhne und die Erhebungen des Vereins für Sozialpolitik Uber die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland aus den Jahren 1891 und 1892. Eine Aufführung der dort festgestellten Lohn- sätze scheint untunlich, namentlich deshalb, weil die Verschiedenheiten selbst innerhalb kleinerer Bezirke so grosse sind, dass, wenn eiu einigermafsen klares Bild geschaffen werden soll, dies in einem Umfange geschehen müsste, welche den Rahmen der vorliegenden Darstellung weit überschreiten und selbst dann noch unvollkommen bleiben würde. Es sei vielmehr in dieser Beziehung auf die beiden Publikationen selbst verwiesen, aus denen im übrigen über die Einkommensverhält- nisse der ländlichen Arbeiter und des Gesindes das Nachstehende entnommen ist.

Es wurde bereits angedeutet, dass die Löhne Beit 1873, abgesehen von einzelnen Gegenden, die früher ausserordentlich niedrige Lohnsätze hatten und in welchen bei dem allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung diese mehr als ander-

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‘114

Die ländlichen Arbeiter.

wärt« erhöbt wurden, zunächst iin ganzen nur wenig gestiegen waren. Am meisten ist dies noch im Osten der Monarchie der Fall gewesen und hier wohl in erster Linie auf eine Besserung der Verkehrsverhältnisse zurückzuführen, die eine grössere Beweglichkeit der ländlichen Arbeiterschaft bewirkte. Der Osten war bis dahin, wenigstens soweit das platte Land in Betracht kommt, in bezug auf die Erleichterung des VerkehrB wesentlich ungünstiger gestellt als der Westen. Dazu kam noch für weite Distrikte das Fehlen jeglicher Industrie in grösserem Umfange; es lag also in den Verhältnissen begründet, wenn die ländliche Arbeiterschaft an Ort und Stelle blieb und sich mit den Löhnen bescheiden musste, die eben gezahlt wurden.

Als dann die Abwanderung der Saisonarbeiter nach dem Westen begann, wo schon seit längerer Zeit wesentlich höhere Löhne gezahlt wurden, mussten den im Osten zurückbleibenden Arbeitern, nm sie zu halten, günstigere Bedingungen bewilligt werden, und unter dem Einfluss dieses Vorganges stiegen dann die Löhne überhaupt. In einem scheinbaren Widerspruch hiermit stehen die auch heute noch auffallend niedrigen Löhne der Provinz Schlesien, trotzdem auch von hier die temporäre Abwanderung eine ziemlich starke ist. Die Erklärung für diese Er- scheinung liegt in der ausserordentlich grossen Anzahl von Häuslern bezw. Parzellenbesitzern, die an ihre Scholle gefesselt und genötigt sind, um jeden Preis in der nächsten Umgegend Lohnarbeit zu suchen.

Die beiden letzten Jahrzehnte haben fast durchweg noch eine weitere Herab- setzung der Naturallöhnung gebracht, namentlich eine beträchtliche Einschränkung der Landnutzung, die beute nur noch, und zwar gegen früher auch schon in stark beschränktem Mafse, als Kartoffelland, meist 0,25 0,50 ha, gewährt wird. Dies hat zur Folge, dass das numerische Verhältnis zwischen Instmann und Einlieger noch mehr zugunsten des letzteren verschoben wurde.

Indes gilt auch dies nicht ganz ohne Einschränkung. Die niedrigen Getreide- preise des letzten Jahrzehnts Hessen es im Gegensatz zu der eben geschilderten Tendenz für die Gutsbesitzer vorteilhafter erscheinen, wieder mehr zur Natural- löhnung zurückzukehren, allein mit einem negativen Erfolg. Die Neigung der Arbeiterschaft zum Instverhältnis war nicht mehr in genügendem Mafse vorhanden, und so stehen denn heute auf vielen Gütern im Osten eine grosse Anzahl von Arbeiterwohnungen leer.

Eine weitere Verschärfung hat die Schwierigkeit der Gestellung eines Hof- gängers oder ScbarwerkerB erfahren und scheint die Möglichkeit einer Aufrecht- erhaltung dieses Systems in grösserem Umfange nur eine Frage noch ganz kurzer Zeit zu sein. Alle Mafsnahmen, die zwecks einer Beibehaltung des Instituts der Scharwerker oder Hofgänger gemacht werden hierhin gehören Erhöhung der Löhne, Zahlung des Lohnes durch die Gutsbesitzer dürften nicht imstande sein, das vollständige Verschwinden dieser Klasse von landwirtschaftlichen Hilfskräften zu verhindern oder auch nur aufzuhalten.

In neuerer Zeit haben die bedenklichen Zustände auf dem Gebiete des länd- lichen Arbeiterwesens vereinzelt dazu geführt, Arbeiter als Pächter kleiner Par- zellen innerhalb des Gutsbezirkes anzusetzen. Soweit es sich hierbei um eigent- liche Kolonisation handelt, wird später noch darauf zurückzukommen sein. Über

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Die ländlichen Arbeiter.

415

die Erfolge lässt Bich zurzeit noch wenig sagen, dazu sind die Versuche noch zu vereinzelt; es scheint indes, als seien sie nicht gerade ermutigend. Der aus- gesprochene Zweck, der damit verfolgt wurde, eine gewisse Gebundenheit an die Scholle zu erzielen, wird nur selten erreicht; die Arbeiter gehen wohl ein Bolches Pachtverhältnis ein, ziehen es aber später doch vor, anderwärts lohnendere Arbeit aufzusuchen, und so stellt in vielen Fällen die Ansiedlung von Arbeitern inner- halb des Gutsbezirkes für den Besitzer mehr eine Last als einen Vorteil dar.

In die ländlichen Arbeiterverhältnisse ist in der Periode von 1873 bis znr Gegenwart ein neues Moment eingetreten, das, unter der Gesamtbezeichnung Aus- und Abwanderung zusammengefasst, innerhalb der ländlichen Arbeitsverfassung vollständig andere Verhältnisse geschaffen hat.

Was zunächst die Auswanderung, d. h. den Zug in das Ausland, meist nach überseeischen Ländern, betrifft, so ist diese nicht erst neueren Datums. Bereits in den 40er und 50er Jahren des 19. Jahrhunderts setzte eine Massenauswanderung ein. Sie betraf damals aber mehr die westlichen Provinzen. Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Auswanderung in den letzten Jahren wieder nach- gelassen hat. Gleichwohl sind die Wirkungen des Zuges in überseeische Länder hauptsächlich erst bemerkbar geworden, als auch noch aus anderen Gründen die ländlichen Arbeiterverhältnisse sich verschlechterten.

In welchem Umfange Auswanderung stattgefunden bat, und in welchem Ver- hältnis die einzelnen Landesteile daran beteiligt sind, ergibt sich aus den nach- stehenden Zusammenstellungen.

Es wandorten aus Prcussen über See aus:1)

1S45

bis

1854

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bis

1871

1S71

bis

1875

1870

bis

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1885

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1895

1896

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1901

bis

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155 480

87 270

341 740

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167 645

41 169

32 235

Aua den westlichen Provinzen , . .

87 462

35 59»

17 522

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56 853

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Aus den neuen Pro- vinzen ....

-

109 846

66531

37 826

143913

67 902

55010

2 1 267

12 123

Aus dem Staat

146653

247 Ö45

239 533

I40 I 1 2

542 506

293 970

251 397

71 298

53 3"

Der Zeitraum von 1881 1885 weist hiernach die grösste Zahl von Aus- wanderern auf. Die Anordnung der Tabelle nach östlichen und westlichen Pro- vinzen lässt erkennen, dass die ländliche Bevölkerung von 1871 an ein starkes Kontingent zur Auswanderung stellt, denn die Zahlen, welche sich auf die östlichen,

‘) Statistisches Jahrbuch für den preuasischen Staat.

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416

Die ländlichen Arbeiter.

vorwiegend ackerbautreibenden Gebietsteile beziehen, übersteigen von diesem Zeit- punkte an die auf den westlichen Teil der Monarchie bezüglichen. Die Tabelle zeigt ferner, dass die Landbevölkerung erst später in grossen Massen von der Aus- wanderung ergriffen worden ist; vor 1854 überwiegt der westliche Teil, der damals schon stark industriell war.

Gebietsteile

der

Herkunft:

Auf 1 qkm kommen Einwohner

1871

1880

I89O

1895

1900

1871/80

durch-

schnittlich

jährlich

iSSl^O

durch-

schnittlich

jährlich

1

2

3

4

5

6

7

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Ostprenssen

Westpreussen

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Pommern

Posen

Schlesien

Sachsen

Hannover

Westfalen ......

Schleswig-Holstein . . .

Hessen- Nassau

Rheinland

Hohenzollern

5 Ls 71,8 47,5

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8,78 7, »9 0,88 0,98

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78,3

86,0

91.«

98,4

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Z,9«

In der Zusammenstellung sind die über französische Häfen ausgewanderten nicht mit einbegriffen, weil Nachweisungen hierüber nicht vorhanden sind. Man wird aber annehmen können, dass die ohnehin nur Behr geringe Anzahl von Aus- wanderern über französische Häfen im Jahre 1904 nur 2 hauptsächlich aus den westlichen Provinzen stammt.

Inwieweit die läudlichen Arbeiter an der Auswanderung beteiligt sind, lässt sich nicht genau feststellen.

Bödiker1) stellt für die Zeit von 1862 1871 folgende Berechnung auf.

Unter der Gesamtheit der Ausgewanderten waren:

1. Gesiudepersonen und Arbeiter in der Landwirtschaft. 19,6 °/0.

2. Dienstboten, Handarbeiter, Tagelöhner 11,9

3. Personen ohne Berufsangabe 44,5

4. Fabrikarbeiter, Handwerksgesellen und Geholfen 8,5

') Zeitschrift des Königlich Prenssisclien Statistischen Bureaus 1873.

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Die ländlichen Arbeiter.

417

Noch deutlicher treten diese Unterschiede in der zweiten Tabelle1) her- vor, welche neben der Volksdichtigkeit in den einzelnen Provinzen das pro- zentuale Verhältnis der Auswanderer zur Einwohnerzahl, zugleich aber, abgesehen von kleinen Schwankungen, die Abnahme der Auswanderung in den letzten 15 Jahren zeigt.

Auf 1000 Einwohner kommen überseeische Auswanderer

Uber deutsche, belgische und holländische

Häfen

1891

1892

1893

1894

1895

1896

1897

1898

1899

1900

1901

1902

I

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9

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Es ist anzunehmen, dass der auf landwirtschaftliche Arbeiter bezügliche Prozentsatz in Wirklichkeit grösser sein dürfte. Sicher ist, dass von der unter 2 zusammen gefasst eil Gruppe noch eine Anzahl zu 1 gezogen werden muss, denn die Bezeichnung Tagelöhner lässt darauf schliessen, dass hierunter auch Teile der Landbevölkerung einbegriffen sind. Vor allem aber müssen von Gruppe 3, Per- sonen ohne BerufBangabe, eine ganz beträchtlicho Anzahl als zur ländlichen Be- völkerung gehörig betrachtet werden.

Diese Gruppe umfasst in der Hauptsache die Angehörigen der übrigen Kategorien, und namentlich sind hierunter auch die Glieder einer Familie zu suchen, welche dem bereits vorher ausgewanderten Haupte nachreisen, nachdem diesem es geglückt ist, in den überseeischen Ländern sich eine Existenz zu gründen.

*) Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich.

Meltxen, Boden des preuoa. Staates. VIII. 27

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Die ländlichen Arbeiter.

Es durfte also die Annahme von der Goltz’, der den Anteil der ländlichen Arbeiterbevölkerung an den Auswanderern auf die Hälfte aller Ausgewanderten überhaupt schätzt, so ziemlich das Richtige treffen.

Spätere Schätzungen, namentlich solche, die in Hamburg angestellt sind, nehmen den prozentualen Anteil der ländlichen Bevölkerung etwas niedriger, was in Anbetracht der starken Abnahme derselben im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung überhaupt auch erklärlich und zulässig scheint.

Bezüglich der Gründe, welche eine so starke Beteiligung der ländlichen Ar- beiterschaft an der Auswanderung verursachen, muss in erster Linie auf die Boden- besitzverteilung hinge wiesen werden. Die geringe Wahrscheinlichkeit für den Arbeiter in Gegenden mit vorwiegendem Grossgrundbesitz, eine höhere soziale Stufe durch Pachtung oder Kauf eines Grundstückes zu erreichen, ist es haupt- sächlich, welche alle diese Leute über das Meer treibt. Dementsprechend hat auch die Auswanderung nachgelassen, seitdem der Landerwerb in denjenigen Ländern, nach welchen früher die Auswanderer vorzugsweise ihre Schritte lenkten, Nord- amerika und Brasilien, erschwert worden ist. Erst in zweiter Linie dürften die Lobnverhältnisse mitgewirkt haben, welche dann aber auch in einer gewissen Wechselwirkung zu der erstgenannten Ursache der Auswanderung stehen, indem in Gegenden mit vorwiegendem GrossgrundbeBitz für diejenigen Arbeiter, welche nicht in einem Instverhältnis stehen, und diese sind, wie nachgewiesen wurde, an Zahl beträchtlich zurückgegangeu, die Gelegenheit zu Lolmverdienst nicht so regelmässig ist alB dort, wo der Grund und Boden io bäuerliche Besitzungen geteilt ist. Namentlich bietet Bich hier noch weit mehr als im GroBsbetriebe während des Winters Gelegenheit zu Flegeldrusch, der einer grösseren Anzahl von Menschen, die sonst ohne Existenzmittel wären, Gelegenheit zu Verdienst gibt. Die grösseren Güter dreschen wohl heute mit geringen Ausnahmen alle vermittelst der Maschine, und, was in dieser Beziehung noch besonders erschwerend in das Gewicht fällt, bereits im Sommer unmittelbar nach oder schon während der Ernte, wodurch natürlich im Winter eine Arbeitsgelegenheit von Bedeutung gänzlich wegfällt.

Wie gross nun der Einfluss der Auswanderung auf die Arbeiterverbältnisse tatsächlich gewesen ist, kann in absoluten Zahlen nicht zum Ausdruck gelangen, da, abgesehen von den erwähnten Schätzungen, eigentliche Erhebungen nicht ver- anstaltet worden sind. Man wird nicht fehlgehen, wenn man die Gesamtzahl der etwa von 1820 an aus Preussen ausgewanderten Landarbeiter mit ihren An- gehörigen auf i4/a Millionen schätzt. Dass die Entziehung einer derartigen Masse von Menschen, die, wie nicht unerwähnt bleiben darf, in der Regel den intelligenteren und wirtschaftlich besseren Teil der Klasse bilden, in ihren Folgen schädigend für den Betrieb der Landwirtschaft Bein musste, bedarf keiner besonderen Erläuterung.

Neben der Auswanderung hat kaum minder verhängnisvoll die Abwanderung in Städte und namentlich in die Industriebezirke im Staate selbst gewirkt. Beide ergänzen sich in gewisser Beziehung, indem sie in umgekehrter Korrelation zuein- ander stehen. Die Gegenden, welche eine starke Abwanderung aufweisen, zeigen meist eine minder ausgedehnte Auswanderung. Es ist dies auch erklärlich, denn dort ist in der Nähe selbst oder in nicht allzu grosser Entfernung in den Städten

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Die ländlichen Arbeiter.

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und in der Industrie meist Gelegenheit zn Erwerb für die ländlichen Arbeiter vor- handen, die den doch immerhin nicht ganz leichten Entschlusa, in überseeische Gebiete auszuwandern, nioht aufkomtnen lässt. Von dem Gesichtspunkte einer durchaus notwendigen Regeneration der Städte durch den Zuzug der Landbewohner ist dieser auch bis zu einem gewissen Grade vorteilhaft. Das Bedenkliche an der ganzen Erscheinung ist nur die absolute Unmöglichkeit, diesen Zuzug regulieren, ihn auf das erforderliche Mafs beschränken zu können. Die Verhältnisse liegen heute so, dass bei weitem mehr Menschen abwandern, als daB Land einerseits ab- geben, die 8tädte andererseits aufnehmen können. Dadurch verfallen in Er- mangelung ausreichenden Lohnverdienstes eine grosse Anzahl der nach der Stadt verzogenen Landarbeiter, die auf dem Lande eine Lüoke gelassen haben und hier mit Sicherheit eine auskömmliche Existenz hätten führen können, dem Proletariat.

Eine Arbeitsverfassung, welche durchaus modern ist, stellt das Wander- arbeitertum dar. Zwar finden sich Spuren einer temporären Abwanderung schon in früherer Zeit; es wären hier die ans der Gegend von Osnabrück bereits im 18. Jahr- hundert alljährlich zur Heuernte nach Holland ziehenden Hollandsgänger zu erwähnen. Auch sind ganz vereinzelt bereits in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, namentlich im WeBten, während der Ernte Arbeiter aus anderen Gegenden ver- wendet worden. Eine allgemeine Erscheinung ist die periodische Wanderung von landwirtschaftlichen Arbeitern aber doch erst io den letzten Jahrzehnten geworden. Wenn ausBer der eben erwähnten Hollandsgängerei noch Uber andere zu bestimmter Zeit regelmässig vor sich gehende Wanderungen berichtet wird, so handelt es sich in diesen Fällen mehr um Verrichtungen, die mit der Landwirtschaft als solcher doch nur in losem Zusammenhänge stehen, wie etwa die Torfgewinnung im nord- westlichen Deutschland, die Ziegelfabrikation im LippeBchen und ähnliche Anlagen.

Eine eigentliche Saisonarbeit besteht erst, seitdem der Bau der Zucker- rüben einen grösseren Umfang angenommen hat. Die Erscheinung, welche in Erinnerung an die ersten Zeiten, in welchen es sich hauptsächlich um nach der Provinz Sachsen ziehende Landarbeiter aus den östlichen Provinzen handelte, wohl auch heute noch kurz als Sachsengängerei bezeichnet wird, ist längst über diese lokale Begrenzung hinausgegangen und von wesentlichem Einfluss auf die land- wirtschaftliche Arbeitsverfassung überhaupt geworden. Den ersten Anlass zu einer temporären Abwanderung von Landarbeitern aus der einen Gegend in eine andere haben, wie bereits angedeutet wurde, die Rüben wirtschaften gegeben. Diese Wirt- schaftsweise mit ihrem, im Vergleich zur übrigen Zeit des Jahres während der Sommermonate ungleich grösseren Bedarf an Arbeitskräften machte eB, sobald der Rübenbau einen grösseren Umfang erlangt hatte, erforderlich, znr Bearbeitung Leute zu gewinnen, für die während der übrigen Zeit des Jahres keine ausreichende Beschäftigung sich bot. Hierzu kam noch die vermehrte Anwendung der Hack- kultur überhaupt, kurz mit einer Steigerung der Intensität des Ackerbaues ver- schob sich das Verhältnis zwischen dem Bedarf an Arbeitskräften im Sommer einerseits, im Winter andererseits immer mehr.

Die erste Bodenstatistik, welche den Anbau von Zuckerrüben nachweiat, ist die von 1878. Sie gibt für das Deutsche Reich eine Fläche von 1 7 5 5 a 8, 5 ha als

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Oie ländlichen Arbeiter.

mit Zuckerrüben bebaut an. 1904 dagegen sind es 416714,5 ha. Von der Rüben- fläche des Jahres 1904 entfallen auf Preussen 330731 ha und hieran hat die

Provinz Sachsen mit 103795 ha den bei weitem grössten Anteil.

Der Schwerpunkt der gesamten deutschen Rübenproduktion liegt demnach in Preussen, und zwar in seinem mittleren Teile. Die östlichen Provinzen sind wohl heute schon ebenfalls stark am Rübenbau beteiligt, doch ist hier die all- gemeine Ausdehnung erst neueren Datums. Der Intensitätsgrad, mit welchem die

Rübenwirtschaften das Land bestellen, ist in den einzelnen Gegenden Preuasens nicht überall der gleiche; er ist jedenfalls am stärksten in der Provinz Sachsen, in welcher heute meist 1js des Areals einer Wirtschaft mit Rüben bestellt wird. Aber auch dort, wo die Anbauquote der Rübe nicht so Btark ist, wo die Boden- beschaffenheit die Steigerung der Intensität auch nur bis zu einem gewissen Grade zulässig erscheinen lässt, ist diese im Verhältnis zu früheren Zeiten eine ausser- ordentlich starke. Hieraus ergibt sich, dass das Bedürfnis nach landwirtschaft- lichen Arbeitern steigen musste, während gleichzeitig deren Abnahme eine stetig fortschreitende war.

Dieser Umstand, sowie ferner die Eigenart der Rübenkultur, als eines Wirt- schaftszweiges, der wohl eine grosse Summe von Handarbeit, aber nur während eines verhältnismässig kleinen Teiles im Jahre erforderlich macht, Hessen es schon früh als vorteilhaft erscheinen, nur für diese Zeit Arbeiter anzunehmen. In der näheren Umgegend waren solche nicht zu beschaffen; hieraus ergab sich, dass man die Arbeitskräfte aus entfernteren Gegenden heranzog, wohin sie nach Be- endigung der Rübenarbeiten wieder zurückkehrten.

Solche Leute waren unschwer zu erlangen. Die Gegenden mit sehr starkem Parzellenbesitz konnten einen Teil ihrer Arbeitskraft ahgeben, in anderen Gegenden mit niedrigen Löhnen roizte das notorisch hohe Verdienst, welches die Rübenwirt- scbaften im Anfänge gewährten und infolge der guten Rübenpreise auch gewähren konnten, zur Abwanderung während des Sommers, kurz die Beschaffung derartiger Saisonarbeiter begegnete zunächst keinerlei Schwierigkeiten.

Das Hauptkontingent stellten die Provinzen Posen, Ost- und Westpreussen, Brandenburg und das Eichsfeld. Kaergor1) schätzt ihre Zahl Ende der 80er Jahre anf 100000. Da der Rübenbau, wegen dessen die fremden Arbeiter in erster Linie herangezogen wurden, zur Zeit der Getreideernte wenig Bearbeitung bedarf, so ergab sich von selbst, dass die von auswärts herangezogenen Arbeitskräfte auch während der Ernte der Halmfrüchte verwendet wurden.

Rübenarbeit sowohl wie Getreideernte gestatten eine ausgiebige Anwendung der Akkordarbeit, deshalb trat schon von jeher bei den Saisonarbeitern die Tage- lohnarbeit in den Hintergrund. Die Entziehung der Arbeiter aus dem Osten, die Einführung intensiverer Wirtschaftsweisen daselbst, vor allem auch der Rübenkultur nötigten den Osten, der vorzugsweise die Saisonarbeiter abgab, sich nach einem Ersatz umzusehen, und so ist heute die auffällige Erscheinung vorhanden, dass alljährlich zum Beginn des Frühjahres Arbeiter auB einer Gegend wegziehen, an

') Kaerger, Die Sachsengängcrei. Berlin 1890.

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deren Stelle ändere herangezogen werden, denen ungefähr der gleiche Lohn gezahlt wird, welchen die Weggezogenen an ihrer neuen Arbeitsstelle erhalten.

Zu diesem Fluktuieren der Bevölkerung innerhalb des Deutschen Reiches trat nooh ein neues Moment hinzu, die zeitweise Beschäftigung ausländischer Arbeiter, die bald an Zahl bei weitem die periodische Wanderung der Inländer überstieg. Vornehmlich sind es benachbarte Länder mit mehr extensivem Betrieb, auB welchen die Leute kommen. Russisch-Polen und Galizien stehen darin obenan. Aus diesen beiden Ländern kommen alljährlich viele Tausende von Saisonarbeitern in das Deutsche Reich und verteilen sich bis nach dem äuBsersten Westen.

Hierzu sind in den letzten Jahren Ungarn, Serben, Deutsch-Österreicher, Italiener gekommen, und der immer wachsende Bedarf an ländlichen Arbeitern lässt es als ziemlich sicher erscheinen, dass auch diese Gebiete nicht mehr zur Deckung des Bedarfes genügen werden. Die Aufmerksamkeit der beteiligten Kreise richtet sich schon auf Skandinavien, Bessarabien, die südlichen Donauländer, ja die Einführung von Kulis ist schon hier und da erörtert worden.

Mit dieser Art der Arbeitsverfassung haben sich die ländlichen Arbeiter- Verhältnisse von Grund aus umgestaltet, und zwar nicht immer zum besseren. Der Arbeitgeber steht heute mit seinen Arbeitern nur in ganz loser Fühlung. Er bedient sich zu deren Anwerbung der Agenten, die bald mit der Ausbreitung der Wanderarbeit auftraten und heute einen ganz neuen Berufszweig bilden.

Der Agent, welcher in der Heimat der Saisonarbeiter mit den Verhältnissen genau vertraut sein, dorthin zahlreiche Verbindungen haben muss, besorgt dem Auftraggeber die gewünschte Anzahl von Leuten, welche mit einem eigenen Auf- seher unter den verabredeten Bedingungen zur festgesetzten Zeit auf dem betreffenden Gute antreten und es nach Beendigung allor Erntearbeiten, meist erst im Winter, wieder verlassen. Irgend welches persönliche Interesse an dem Wohl und Wehe der Leute zu nehmen liegt für den Arbeitgeber keinerlei Veranlassung vor. Wenn der versprochene Lohn gezahlt, die Arbeit in der vereinbarten Qualität ausgeführt ist, hören jegliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.

Die Löhne sind, sofern eB sich um Akkordlöhne bandelt und diese über- wiegen bei weitem , im ganzen Deutschen Reiche ziomlich dieselben, und Schwankungen, namentlich Erhöhungen, welche in letzter Zeit stattgefunden haben, machen sich fast überall im gleichen Umfange bemerkbar. Die Tagelöhne dagegen sind je nach der Heimat der Leute verschieden. In der Kegel sind diejenigen der aus deutschen Gegenden stammenden Arbeiter höher, allerdings auch doren Leistungen besser als die der Ausländer und der preussischen Staatsangehörigen fremder Nationalität. Unter den Saisonarbeitern überwiegen weibliche Personen, und zwar Mädchen im Alter von 18 26 Jahren. Als ein ziemlich typischer Lohn für diese gilt der Satz von 1 Mk., während für Männer vielfach 1,50 Mk. gezahlt werden. Die Fremden erhalten ausserdem noch Wohnung, Feuerung und Licht, sowie Kartoffeln, seltener noch andere Naturalien. Die Unterbringung erfolgt in Massenquartieren, seit einigen Jahren infolge landes- polizeilicher Bestimmungen nach Geschlechtern getrennt, was früher nicht immer der Fall war. Die Akkordlöhnung ermöglicht den Arbeitern je nach ihren

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individuellen Leistungen und Eigenschaften einen verhältnismässig hohen Verdienst und Sparrilcklagen.

Einige Akkordlöhne, die ziemlich weit verbreitet sind, seien nachstehend angegeben:

Rübenhacken:

I. Hacke 2,50—3,00 Mk. ■>

H. » 2,75 3,50 „| für 1 Morgen

III. 3,00 4,00 I gleich rund ’/4 ha.

Rübenverziehen .... 3,00 4,00 n J

Die Bearbeitung eines Morgen Rüben stellt Bioli rund auf 12 Mk., wobei Abweichungen nach unten und oben Vorkommen; in sehr strengem Lehmboden wird der Satz höher anzunehmen sein. Das Ausnehmen der Rüben wird auf den Morgen ebenfalls mit durchschnittlich 12 Mk. bezahlt.

Diese Sätze werden nicht selten Änderungen erfahren, je nachdem zwischen den einzelnen Handarbeiten das Feld noch mit Maschinen bearbeitet wird, so durch die Hackmaschine, oder beim Ausnahmen durch die Rübenhebemascbine. Mähen, Binden und Aufsätzen eines Morgen Wintergetreide wird mit 2,50 3 Mk. bezahlt. Die Sätze für Sommergetreide sind um 0,50 1 Mk. niedriger.

Kartoffelausnehmen wird mit 8 10 Pf. für 50 kg vergütet.

DaB gesamte Verdienst während einer Saison Btellt sich für Mädchen auf ca. 400 Mk., für Männer auf 550 Mk., wovon ungefähr */», häufig aber auch darüber erspart und in die Heimat gesandt werden.

Da die Arbeiter freie Hin- und Rückfahrt auf Kosten des Arbeitgebers haben, dem Agenten pro Kopf ein Werbegeld von 3 5 Mk. bezahlt wird, sind die Saison- arbeiter im ganzen nicht billig.

Über den Umfang, welchen die Wanderarbeit heute erreicht hat, liegen positive Zahlen nicht vor und sind auch nur schwer aufzustellen. Wenn Kaerger die Zahl der Leute, welche im Sommer ihre Heimat verlassen, um anderweitig vorübergehend in der Landwirtschaft zu arbeiten, für Ende der 80 er Jahre auf 100000 annimmt, so wird man sie heute auf Grund der Erfahrungen, welche namentlich die Eisenbabnverwaltungen hinsichtlich der Bewältigung des Transports gesammelt haben, auf oa. 450 550000 schätzen können; die Zahl der hierunter befindlichen Ausländer dürfte mit 400 500000 Personen kaum zu hoch gegriffen sein. In welchem Grade die Zuwanderung gerade in der letzten Zeit gestiegen ist, ergeben von den ruBsiBchen Behörden augestellte Ermittelungen. Danach gingen aus Russland nach Deutschland im Jahre 1895 56000, 1900 1 19000 und 1901 140000 Personen. In noch stärkerer jährlicher Progression wandern österreichische Arbeiter ein, die schon an sich von den Arbeitgebern bevorzugt werden, wie auch das Überschreiten der österreichischen Grenze mit erheblich weniger Schwierig- keiten verbunden ist als das der russischen Grenze. Unter Berücksichtigung der oben angeführten Daten bezüglich der Ersparnisse, welche die Leute in die Heimat zu senden pflegen, gehen jährlich ca. 90 Mill. Mark Lohnverdienst in das Ausland. Dies Moment scheint auch die Regierungen der auswärtigen Staaten hauptsächlich zu veranlassen, die temporäre Auswanderung nicht wesentlich zu beschranken, obwohl

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dort infolge des Massonwegzuges die Arbeiter-Verhältnisse kaum minder schwierig filr die Landwirtschaft sind als hierzulande, und dementsprechend das Verlangen der dortigen Gutsbesitzer nach Sperrung der Grenzen für den Abzug von landwirt- schaftlichen Arbeitern immer dringender wird.

Um die Wirkungen, welche die Saisonarbeit in ihrem jetzigen Umfange auf die heimischen Verhältnisse ausübt, beurteilen zu können, ist einmal zu unter- scheiden zwischen der Binnenwanderung und dem Zuzug von Ausländern, ferner zwischen einem Einfluss in sozialer und einem solchen in politischer Beziehung.

Was zunächst die Saisonarbeiter betrifft, welche innerhalb des Deutschen Reiches ihren Aufenthaltsort zeitweise wechseln, so lässt sich nicht in Abrede stellen, dass mit dem ganzen System gewisse VorzUgo verbunden sind. Den Land- wirten ist die Möglichkeit zu intensiver Bewirtschaftungsweise gegeben, ohne dass sie den kostspieligen Apparat von eigenen Leuten, der hierzu erforderlich wäre, zu halten brauchen. Die Saisonarbeiter stellen auf diese Weise die billigere Arbeitskraft dar, wenn auch die absoluten Löhne, welche sie erhalten, diejenigen der ständigen Arbeiter fibertreffen. Es ist wohl alB sicher anzunehmen, dass bei- spielsweise der Rübenbau in seinem jetzigen Umfange und in seiner Bedeutung für die deutsche Landwirtschaft ohne Saisonarbeiter niemals möglich gewesen wäre.

Die Arbeiter selbst haben einen nicht minder grossen Vorteil von dem System. Sie stammen in der grossen Mehrzahl doch aus ärmlicheren Gegenden, ffir welche ihre Ersparnisse, die sie fast durchweg machen, einen nicht unerheblichen Faktor im Gesamtwoblstande auBmachen. Die Intelligenz und Arbeitsamkeit der Leute erfahren eine nicht unbeträchtliche Vermehrung durch den Aufenthalt iu der Fremde, in Gegenden mit meist höherer Kultur. Die dort gesammelten Erfahrungen und Kenntnisse, die Erweiterung ihres Gesichtskreises bewirken häufig eine Hebung des Wirtschaftsbetriebes in ihrer Heimat.

Gegenüber diesen Vorzügen des Saisonarbeitertums haften ihm aber auch eine Reihe von Nachteilen an, die, ganz abgesehen von den politischen Er- wägungen, auf welche noch zurückzukommen ist, bei der Beurteilung schwer in das Gewicht fallen. Durch den Zuzug fremder Leute fällt für die im Ort und in der betreffenden Gegend ansässigen Arbeiter manche Gelegenheit zu Verdienst weg. Es findet dies einmal schon dadurch statt, dass überhaupt weniger eigene Leute beschäftigt werden, sowie namentlich auoh insofern, alB die meist lohnendere Akkord- arbeit, durch deren Verrichtung die einheimischen Arbeiter eine willkommene Auf- besserung ihres Einkommens erfahren würden, meist ausschliesslich den fremden Leuten zufällt. Die Einwände, welche häufig hiergegen gemacht werden, dass man gorn eigene Leute halten würde, wenn solche nur zu bekommen wären, sind nicht ganz zutreffend. Der Mangel an letzteren ist zum Teil eben eine Folge der Heran- ziehung von Fremden; es ist eine Erscheinung, die sich überall zeigt, dass dort, wo Saisonarbeiter gehalten werden, die vorhandenen einheimischen Arbeiter ab- wandern. Dass hiervon schliesslich auch solche Besitzer betroffon werden, die an sich geneigt wären, lediglich mit eigenen Leuten zu wirtschaften, liegt in der Natur der Sache. Die ansässigen Arbeiter fühlen sich leicht zurückgesetzt oder das Zusammenarbeiten mit Sacbsengängern ist ihnen lästig und unangenehm. Dies

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letztere Moment kommt namentlich in Betracht, wenn die ztigezogenen Arbeiter fremder Nationalilät oder Ausländer sind. Bei weitem das stärkste Kontingent in den Saisonarbeitern fremder Nationalität stellen die Polen aus Bnssisch-Polen und Galizien. Auch die aus Posen, Schlesien und Westpreussen kommenden Polen preussischer Staatsangehörigkeit haben noch alle ihre typischen Lebensgewohnheiten und Anschauungen beibehalten.

Die Gründe, weshalb die Polen als ländliche Saisonarbeiter weit überwiegen, sind einmal der Umstand, dass die betreffenden Ländergebiete in erster Linie in der Lage sind, landwirtschaftliche Arbeiter abzugeben, und der Bezug von Russisch- Polen und Galizien, als zwei Nachbarländern, das zunächstliegende ist.

Ausserdem erfreuen sich die Polen einer gewissen Bevorzugung als landwirt- schaftliche Arbeiter, weil sie, wenn auch weniger leistungsfähig als die deutschen Arbeiter, dafür anspruchsloser und bei geeigneter Behandlung auch willig und bereit sind, Autorität anzuerkennen. Es ist somit für den Arbeitgeber mit Vor- teilen verbunden, polnische Arbeiter heranzuziehen. Solange dies sich in gewissen Grenzen hält, ist abgesehen von den mit dem Saisonarbeitertum überhaupt ver- bundenen, oben kurz berührten Nachteilen darin nichts bedenkliches zu suchen. Anders wird dies jedoch, sobald die Verwendung polnischer Arbeiter überhand nimmt, und das scheint heute bereits in dem Mafse der Fall zu sein allerdings auch unter starker Beteiligung der Industrie, namentlich im Westen , dass Bie an- fangen, eine nationale Gefahr zu werden. Das Verhältnis zwischen deutschen und polnischen Arbeitern verschiebt sich immer mehr zugunsten der letzteren, man kann sagen, dass die Deutschen von den Polen verdrängt werden.

Die Bestrebungen der Polen, in grossen Gebietsteilen des preussischen Staates die germanische Kultur durch die minderwertige slavische zu ersetzen, sind so offensichtlich und die Erfolge bereits so deutlich, dass ernstliche Bedenken bezüg- lich der Heranziehung von Arbeitern polnischer Nationalität nicht von der Hand zu weisen sind. Bekanntlich sind es gerade die von den Arbeitern in der Fremde gemachten Ersparnisse, welche, in polnischen Banken angelegt, hauptsächlich die Fonds bilden, mit deren Hilfe eine planmässige Bekämpfung des Deutschtums in den Ostmarken, und zwar die bei weitem wirksamste, durch Ankauf von Grund- stücken in den Städten und auf dem Lande, Unterstützung und Kräftigung des polnischen Mittelstandes und eine zielbewusste Propaganda, vor sich geht.

Gegenüber diesen Gefahren sind denn auch Vorkehrungen getroffen worden, deren Wirksamkeit indes mit Recht bezweifelt werden darf. Als wichtigste der getroffenen Maßnahmen ist noch die Beschränkung des Aufenthaltes von polnischen Arbeitern auf gewisse Monate des Jahres anzusehen. Die Ausländer sollen jedes Jahr in ihre Heimat zurückkehren und können zudem jederzeit ausgewiesen werden. Allein die Fristen, welche für die Polen gewissermafsen als verboten gelten, sind nach und nach derart verkürzt worden, dass die Erreichung des gedachten Zweckes mehr als fraglich erscheint. Gegenwärtig ist ihnen der Aufenthalt für die Zeit vom zo. Dezember bis i. Februar, also rund für 6 Wochen verboten. Diese Zeit iBt so kurz, dass eine Einschränkung des polnischen Einflusses nicht zu erwarten ist, um so mehr, als selbst diese kurze Aufenthaltsbeschränkung von sehr vielen

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nicht beachtet wird, die dauernd ihren Aufenthalt im Deutschen Reiche nehmen. Namentlich ist dies im Westen der Fall, der auegebreitete polnische Enklaven auf- weist, in dem zielbewusst auf Polonisierung hingearbeitet wird; allerdings kommen hierbei hauptsächlich industrielle Arbeiter in den Berg- und Huttendistrikten in Betracht.

Wie viele Ausländer jährlich dauernd im Deutschen Reiche Zurückbleiben, lässt sich mit Bestimmtheit nicht angeben. Nach einer von den russischen Behörden für das Gouvernement Piotrkow, das an Obersclilesien grenzt, vorgenommenen Feststellung sind von den 1900 nach Preussen gewanderten Arbeitern 42,9 •/«. »9°i 3M°/o nicht in die Heimat zurUckgekehrt. Wenn nun auch keineswegs anzunebmen ist, dass diese Bämtlicb im Deutschen Reiche verblieben sind ein Teil wird über See ausgewandert sein , so lassen die Zahlen doch den Schluss zu, daBs die Menge der Ausländer, welche, als Saisonarbeiter eingewandert, dauernd ihren WobnBitz in Deutschland nehmen, recht beträchtlich ist.

Eine weitere unerfreuliche Begleiterscheinung des Zuzugs fremder Arbeiter ist die rapide Zunahme des Kontraktbruches. Die mit den Leuten abgeschlossenen Verträge berechtigen meistens den Arbeitgeber zur Einbehaltung einer gewissen Summe vom Arbeitsverdienst des Arbeiters, häufig wöchentlich 2 Mk., bis ein Höcbstbetrag von etwa 20 30 Mk. erreicht ist, der als Konventionalstrafe nament- lich gegen vorzeitige Aufgabe des Dienstes betrachtet werden boII. Der hiermit beabsichtigte Zweck, nämlich den Arbeiter von einem Vertragsbruch abzuhalten, wird indes, wie die Erfahrung zeigt, nur unvollkommen erreicht. Die Leute lassen die einbehaltene Kaution einfach im Stich, falls sie aus irgend welchen Gründen den Dienst vor der verabredeten Zeit verlassen wollen. Meist stehen ihnen dann anderwärts höhere Löhne in Aussicht; ja nicht selten wird ihnen von dem neuen Arbeitgeber die aus der früheren Arbeitsstelle einbehaltene Kaution ersetzt. So nimmt denn der Kontraktbruch von Jahr zu Jahr in bedenklichem Mafse zu. Irgend einem Teil, entweder den Arbeitgebern oder den Arbeitnehmern, kann an dieser Erscheinung generell die Schuld nicht beigemessen werden, vielmehr sind es eine ganze Reihe von Ursachen, welche hier einwirken.

Beispielsweise versprechen mitunter die Agenten und Aufseher bei der An- werbung der Leute diesen weit höhere Löhne, als mit dem Auftraggeber vereinbart worden sind. Die zu unterschreibenden Kontrakte werden von den Leuten, soweit sie überhaupt des Lesens mächtig sind, nur selten geprüft, und so ist ein häufiger Anlass zum Kontraktbruch der, dass die Leute ihre Stellen unter anderen Voraussetzungen antreten, als nach den mit dem Agenten seitens des Arbeitgebers vereinbarten Be- dingungen erfüllt werden können. In einem solchen Falle wird man dem Guts- herrn nicht zumuten können, die vom Agenten den Leuten versprochenen Löhne ohne weiteres zu zahlen, und man kann es andererseits den Arbeitern nicht ver- denken, wenn Bie sich nicht ungünstigere Bedingungen gefallen lassen wollen, als der Agent mit ihnen oft nur um überhaupt Leute zu bekommen verein- bart hatte.

Wenn es somit schwer ist, im einzelnen gegebenen Falle einem der beiden Teile die Schuld beizumeesen, so muss doch darauf hingewiesen werden, dass an

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den leidigen Verhältnissen überhaupt der ganze Stand der Laudwirte ein gutes Teil der Schuld trägt. Die Kontraktbrüchigen, und dass sie solche sind, ist meistens leicht festzustellen, werden vielfach ohne Skrupel von dem Nachbar auf- genommen. Wenn dies auch häufig im Drange der Not geschieht, so ändert dies nichts an der Tatsache, dass Kontraktbruch mit in erster Linie deshalb so häufig vorkommt, weil die Leute sicher sind, anderwärts mit offenen Armen aufgenommen zu werden.

Bestrebungen, den Kontraktbruch durch Strafen zu vermindern, sind neuer- dings aufgenommen worden. Die Tendenz geht, entgegen den früheren Grundsätzen, jetzt dahin, weniger die Kontraktbrüchigen selbst zu bestrafen, als vielmehr die Verleitung zum Kontraktbruche, die Annahme und Vermittelung der Dienste Kontraktbrüchiger unter Strafe zu stellen.

Bei der Feststellung der Nachteile, welche mit der Sachsengängerei verbunden sind, wären auch noch die Schädigungen auf sittlichem Gebiete zu erwähnen, welche gegen das ganze System geltend gemacht werden.

Die Vermittelung der Dienste von Wanderarbeitern an die Landwirtschaft ist in neuerer Zeit von den preussischen Landwirtschaftskammern in die Hand genommen und damit dem überaus Bohädlichen Agenten- und Stellenvermittler- wesen wirksam begegnet worden.

Die Sorge für hilfsbedürftige Arbeiter, namentlich im Alter, ist in Preussen schon seit langer Zeit gesetzlich geregelt. Bereits das allgemeine Landrecht stellte in seinem am 5. Februar 1794 erlassenen Teil II Tit. 19 den Grundsatz auf, dass „dem Staate es zukommt, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind, nicht erhalten kennen11.

Hieraus war indes keineswegs das Recht des einzelnen gegenüber dem Staate auf Unterstützung herzuleiten, die betreffende Bestimmung involvierte vielmehr, wie aus der Tendenz des ganzen Gesetzes zu entnehmen ist, lediglich die Ver- pflichtung der Verwaltungsbehörden zum Einschreiten. Als Träger der Unter- stützungsmafsnahmen bezeichnet § 9: Privilegierte Korporationen, welche einen besonderen Armenfonds haben oder dergleichen ihrer Verfassung gemäss durch Beiträge unter sich aufbringen (z. B. Innungen). § 10 bestimmt: dass Stadt- und Dorfgemeinden für die Ernährung ihrer verarmten Mitglieder und Einwohner sorgen, § 16 endlich regelt die Mitwirkung des Staates, die sich auf solche Fälle beschränkt, in denen anderweite, hierzu verpflichtete Organe nicht vorhanden sind. Es erscheint somit vornehmlich die Gemeinde als Trägerin der Armenlasten.

Dieser Grundsatz ist in der preussischen Gesetzgebung von 1842 aufrecht erhalten und durch das Unterstiitzungs woh nsitzgesetz vom 6, Juni 1870 auf das Deutsche Reich mit Ausnahme von Bayern und Elsass-Lothringen ausgedehnt worden.

Auf Grund dieser Rechtslage war es Sache der Dorfgemeinden und Guts- bezirke, für verarmte und nicht mehr arbeitsfähige Leute zu sorgen. Für den Gutsbezirk trat nach Lage der Verhältnisse der betreffende Gutsbesitzer ein.

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In den 70 er Jahren des 19. Jahrhunderte bot nun die Arbeiterfürsorge ein ziemlich verworrene« Bild, allerdings weniger auf dem Lande, wo sie sich in ein- fachen Formen bewegte, als auf gewerblichem Gebiete. Die mannigfachen Or- ganisationen und Kassen, welche für den gewerblichen Arbeiter sorgten, genügten in keiner Weise den Anforderungen, es war zudem ein ausserordentlioh verwickeltes und umständliches Verfahren, so dass das Bedürfnis nach einer durchgreifenden Neuordnung immer dringender wurde. Es tauchte damals zuerst der Gedanke einer Zwangsversicherung auf und als Grundsätze einer einheitlichen Reform der sozialpolitischen Gesetzgebung wurden aufgostellt: Eingreifen dee Staates sowohl mittelst des Versicherungsxwanges, als auch organisatorisch und mit eigenen materiellen Leistnngen; ferner die Heranziehung der Arbeitgeber zu Leistungen, betreffend die Fürsorge für die von ihnen beschäftigten Arbeiter; endlich das berufsgenossenscbaftliche Prinzip, die korporative Zusammenfassung einzelner grösserer Berufsgruppen.

Unter diesen Gesichtspunkten und auf einer den eben entwickelten drei Grundsätzen entsprechenden Grundlage wurde dann eine reichsgesetzliche Regelnng der Arbeiterfürsorge vorgenommen, als deren erste Äusserung, Boweit speziell die landwirtschaftlichen Arbeiter in Betracht kommen, das Gesetz vom 5. Mai 1886 mit dem Abänderungsgesetz vom 30. Juni 1900, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben be- schäftigten Personen, anzusehen ist.

Als zweiter wichtiger Akt folgte dann das Invaliditäts- und AlterB- versicherungsgcsetz vom 22. Juni 1889 mit dem Revisionsgesetz vom 1. Januar 1900.

Auf Grund dieser beiden Gesetze gestaltet sich heute die Fürsorge für land- wirtschaftliche Arbeiter; namentlich die Alters- und Invalidenversicherung, welche alle Arbeiter umfasst, stellt eine höchst wichtige gesetzgeberische Mafsnahme dar, indem sie ein gesetzlich fixiertes Recht auf Versorgung im Alter und im Falle der Invalidität verleiht, das vordem wohl auch bestanden hat, aber dooh nicht in so bestimmter Weise, und zudem den Arbeiter von dem persönlichen Wohl- oder Übelwollen mehr oder minder abhängig machte.

So sehr in letzterer Beziehung die Versicherung einen Fortschritt darstellt, so darf man doch andererseits nicht übersehen, dass damit das Band zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch weiter gelockert ist; der frühere Zustand war geeignet, das Verhältnis zwischen beiden zu festigen. Der Arbeiter wusste, dass er für seine alten Tage auf die Hilfe des Arbeitgebers rechnen konnte, und die Beziehungen zwischen beiden gestalteten sich infolgedessen gewissermafaen persön- licher als heute, wo die direkte Fürsorge wegfällt und das ganze Verhältnis mehr den Charakter eines blossen Arbeitsvertrages hat.

Die Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter ist zurzeit noch nicht in der Weise organisiert, wie Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung. In Krankheitsfällen ist noch der betreffende Arbeitgeber verpflichtet, in an- gemessener Weise für den Erkrankten und dessen Heilung zu sorgen. Es bestehen zwar vereinzelt landwirtschaftliche Krankenkassen, meist in Anlehnung an kommunale

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städtische Einrichtungen ähnlicher Art, allein ihr Vorhandensein ist so wenig zahl- reich, dass sie nicht von nennenswerter Bedeutung sind.

Neben dieser zum Teil gesetzlich geregelten, zum Teil durch Herkommen und Brauch geordneten sozialen Fürsorge gehen neuerdings noch eine Reihe von Bestrebungen einher, welche bezwecken, den Arbeiter auf dem Lande dadurch zu fesseln, dass das wenig abwechslungsreiche Leben daselbst nach Möglichkeit an- genehmer gestaltet wird. Diese Bestrebungen umfassen unter der Bezeichnung „ländliche Wohlfahrtspflege“ eine Reihe von sozialreformatorischen, gemein- nützigen und volkspädagogischen Aufgaben auf dem Lande, die bisher grösstenteils vernachlässigt worden sind und deren ausgesprochener Zweck ist, der Abwanderung ländlicher Arbeiter vom Lande in die Stadt nach Möglichkeit vorzubeugen.

Von der Durchführung dieser Aufgaben kann wohl erwartet werden, dass sie mit zur Besserung der ländlichen Arbeiterverhältuisse beiträgt; immerhin wird die Verwirklichung dieser Wohlfahrtspflege aber ein Faktor bleiben, der erat dann vollständig zur Geltung kommen kann, wenn es gelingt, die Grundlagen des länd- lichen Arbeiterwesens so umzugestalten, dass sie einerseits den modernen, voll- ständig veränderten Verhältnissen Rechnung tragen, andererseits in gewisser Be- ziehung wieder den alten Verhältnissen ähnlich werden. Ob und inwieweit dies möglich ist, soll in nachstehendem darzulegen versucht werden.

Die deutsche Landwirtschaft leidet zurzeit an zwei Grundübeln, einmal an der übermässigen Verschuldung, andererseits an der von Jahr zu Jahr sich immer schwieriger gestaltenden Beschaffung der notwendigen Arbeitskräfte. Dazu kommt noch ein dritter Faktor, die Konkurrenz anderer, in mehrfacher Hinsicht günstiger situierter Länder, die infolge des hierdurch bedingten Druckes auf die Getreide- preUe mit in erster Linio Ursache der Überschuldung der Landwirte ist. Alle diese drei Momente stehen untereinander in Beziehung insofern, als, falls es ge- lingt, eines derselben zu beseitigen, die anderen minder fühlbar werden. Der Mangel an geeigneten Arbeitskräften dürfte wohl mit Recht als derjenige Faktor anzusehen sein, der in seiner Wirkung auf die gesamte landwirtschaftliche Pro- duktion bei weitem der bedenklichste ist. Zu einer Besserung der Verschuldungs- Verhältnisse sowohl als auch zu einem erfolgreichen Widerstand gegen die aus- ländische Konkurrenz ist in erster Linie eine fortgesetzte Steigerung der Produktion erforderlich.

Diese hat lange Zeit mit dem Anwachsen der Bevölkerung Schritt gehalten. Wenn Thaer1) für den Anfang des 19. Jahrhunderts die Durchschnittserträge pro Morgen für Weizen auf 5,80 Ztr., Roggen 4,80 Ztr., Gerste 4,20 Ztr. und Hafer 2,50 Ztr. schätzt, so kann heute eine Mittelerute nach den Angaben im Kalender von Mentzel und von Lengerke bei Weizen von 11,10 Ztr., Roggen 8,20, Gerste 9,80 und Hafer 11,50 Ztr. auf den Morgen angenommen werden.

Diese sehr erhebliche Steigerung der Ertragsfähigkeit hat es ermöglicht, daBs, obgleich die Bevölkerungsziffer im Deutschen Reiche von 2629160b im Jahre 1820 auf 60605183 im Jahre 1905 angewachsen ist, auch heute noch der Bedarf an

') Albrecht Thaer, Grundsätze der rationellen Landwirtschaft. Berlin 1812.

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Brotgetreide im Deutschen Reiche in einigermafsen normalen Jahren vollständig ge- deckt werden kann. Wenn demgegenüber auf die starke Mebreinfuhr von ausländischem Getreide hingewiesen wird, die im Durchschnitt der Jahre 1899/1903 jährlich sich auf 2 193894 t Brotgetreide (Weizen, Koggen, Spelz und Emmer) belief, so findet sie ihre Erklärung darin, dass infolge der niedrigen Preise ein grosser Teil des Brot- getreides — im Jahre 1899 nach einer vom Deutschen Landwirtschaftsrate ver- anstalteten Erhebung 2 514 147 t verfüttert worden ist.

Diese Produktionssteigerung war möglich durch die an anderer Stelle erwähnte Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsweise: Übergang von der Dreifelderwirtschaft zur Fruchtwechselwirtschaft, Einschränkung der Brache, Nutz- barmachung bisher unbebaut gebliebener Landstrecken, sowie durch die bessere Bearbeitung und Düngung des Bodens und dadurch erzielte höhere Roherträge. Diese Faktoren müssen aber in ihrer Wirkung auf die Gesamtproduktion nachlassen, je nachdem sie allgemeiner werden, wie die Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsweise, oder überhaupt in Wegfall gekommen sind, wie die Nutzbarmachung von Odländereien, welche heute nur noch in beschränktem Umfange vorhanden sind. Dass aber immer noch eine weitere und zwar erhebliche Steigerung der gesamten Produktion möglich ist, dürfte nach den sehr viel höheren Roherträgen, welche einzelne, weder durch Klima noch durch besonders guten Boden bevor- zugte Wirtschaften lediglich durch intensiven Betrieb erzielen, keinem Zweifel unterliegen.

Zu dieser intensiven Wirtschaftsweise gehören unter anderem bessere Be- arbeitung des Bodens, reichlichere und zweckmässiger angewandte Düngung, Ver- wendung besseren und sorgfältiger sortierten Saatgetreides. Dies setzt aber eine stärkere Verwendung von menschlicher Arbeitskraft voraus; es sei an Drillkultur, an die Bearbeitung des Getreides während der Vegotationszeit durch Behacken erinnert. Eine erste Vorbedingung für die Steigerung der Produktion der wichtigsten Nährfrüchte ist also das Vorhandensein genügender Arbeitskräfte.

Dies ist aber seit langem nicht mehr der Fall, im Gegenteil; trotz des durch die Verbesserung des landwirtschaftlichen Betriebes hervorgerufenen grösseren Be- darfes an Arbeitskräften sind diese nicht nur im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung, sondern überhaupt stark zurückgegangen, wie aus der Tabelle Seite 430 er- sichtlich ist.

Die Angaben umfassen die beiden Zählungen von 1882 und 1893 und lassen die Verschiebungen, welche innerhalb dieser Zeit stattgefunden haben, erkennen. Von der Gesamtbevölkerung des Staates, 31490315 Einwohner, welche 1895 gezählt wurden, gehören zur Landwirtschaft 11375096, also rund 36%. Die Zählung von 1882 wies bei einer Gesamtbevölkerung von 27287860 Personen eine landwirt- schaftliche Bevölkerung von 11904407 Seelen nach, rund 44 °/0- Die landwirt- schaftliche Bovölkerungsziifer ist demnach nicht nur relativ, sondern auch absolut zurüokgegangen, und zwar hauptsächlich infolge der beträchtlichen Verminderung der landwirtschaftlichen Tagelöhner und sonstigen Arbeiter. Während 1882 von 100 Erwerbstätigen in der Landwirtschaft auf diese Kategorie 35,16 °/0 entfielen, waren es 1895 nur noch 29,40 #/#.

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Einer Steigerung der Produktion, wie sie wünschenswert und erforderlich wäre, steht also eine rapide Verminderung der die Vorbedingung hierfür bildenden notwendigen menschlichen Arbeitskraft entgegen. Als eine der wichtigsten agrar- politischen Mafsnahmen darf demnach die Beseitigung dieses Mangels an landwirt- schaftlichen Arbeitern bezeichnet werden. Seine Ursache hat er in der starken Aus- und namentlich Abwanderung, die ihrerseits wieder eine Folge der Un- zufriedenheit ist, welche unter den Landarbeitern mit wenigen Ausnahmen ganz allgemein herrscht. Die Gründe für diese Unzufriedenheit haben sich aus dem vorstehenden ergeben, sie sind teils psychologischer, teils rein materieller Natur. Es sind vor allem die Unsicherheit ihrer Existenz und ihre persönlich wenig freie Stellung; in zweiter Linie dürfte die geringe Wahrscheinlichkeit stehen, eine bessere soziale Position zu erlangen, ein kleines Eigentum zu erwerben. Zu diesen Gründen allgemeiner Natur treten dann noch solche spezieller Art, vor allem die mit der Hofgängerhaltung verbundenen Gbelstände.

Als Mittel, um den Zug der Arbeiter vom Lande in die Stadt zu beschränken, sind eine Reihe von Vorschlägen gemacht und bereits eingehend erörtert worden: teilweise Beseitigung der Freizügigkeit; Rückkehr zur umfangreicheren Natural- löbnung und Verleihung von Grundbesitz an die Arbeiter. Namentlich die beiden letzten Vorschläge, Rückkehr zur Naturallühnung und Sesshaftmachung der Ar- beiter, sind durchaus beachtenswert, wenn auch bezüglich derselben einige Ein- schränkungen zu machen sind.

So richtig es unzweifelhaft ist, dass die Naturallöhnung für beide Teile, Ar- beitgeber wie Arbeitnehmer, ihre grossen Vorzüge hat, so kann es andererseits keinem Zweifel unterliegen, dass neben ihr dem Arbeiter heute ungleich mehr Bar- mittel zur Verfügung stehen müssen als früher. Die Lebensbedürfnisse aller Be- völkerungsschichten sind gestiegen; hiervon konnten auch bei der Entwicklung der Verkehrs Verhältnisse und bei der Leichtigkeit, mit welcher heute neue An- schauungen Ubergreifen, die Landarbeiter nicht ausgeschlossen bleiben. Die Be- dürfnisse eines ländlichen Arbeiters waren früher mit geringen Ausnahmen aus der eigenen Wirtschaft und den vom Gute bezogenen Naturalien zu decken. Es wurden hiervon Nahrung, Wohnung, Kloidung und Feuerung bestritten und bares Geld war eigentlich nur zur Beschaffung von Salz, Brennöl bezw. Petroleum und Stiefeln notwendig. Unter diesen Umständen hatte der Arbeiter keinen Bedarf an grösseren Barmitteln. Dies ist heute wesentlich anders; eine Reihe von Bedürfnissen, die früher kaum gekannt waren, sind unabweisbar geworden. Mit dieser Tatsache muss bei allen Bestrebungen, die eine Rückkehr zur Naturallöhnung bezwecken, gerechnet werden. Es dürfte also hierbei nicht der frühere Modus, wonach ausBer Naturalien hares Geld nur in ganz beschränktem Mafse gegeben wurde, ins Auge gefasst werden, es wäre vielmehr unbedingt notwendig, einen gegen früher gesteigerten Anteil des Lohnes in barem Gelds zu geben.

Die Gewährung eines relativ hoben Barlohnes hätte auch noch den Vorteil, dass bei Vergleichen, welche die Landarbeiter zwischen ihren Einkommensverhält- nissen und denen städtischer Arbeiter anstellen und wobei sie in der Regel dazu neigen, den Geldwert ihrer Einkünfte in Form von Naturalien zu gering zu ver-

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anschlagen, ein derartiger Vergleich nicht allzusehr zu unguneten der ländlichen Verhältnisse ausfiele. Aus demselben Grunde müsste auch der im Sommer gezahlte Lohn höher als der im Winter gegebene sein, eine Einrichtung, die keineswegs allgemein üblich ist.

Der Barlohn boII aber gewissermaßen nur eine Ergänzung der Naturalien bilden; als letztere kommen in Betracht: Kuh- und Schweinehaltung, Gewährung einer genügend grossen Fläche für Kartoffeln, Garten und Leinland.

Die notwendigen KornfrUchte müssten vorwiegend in Form eines Deputats gegeben werden, daneben wäre der Dreschanteil beizubehalten bezw. wieder ein- zuführen. Es scheint unbedenklich, um den Unterschied im Bedarf an Arbeits- kräften während des Sommers einerseits und im Winter andererseits einigermafsen auszugleichen, wieder zum Flegeldrusch zurückzukehren, der es ermöglicht, eine ungleich grössere Zahl von Arbeitern dauernd zu beschäftigen, als bei dem jetzigen Verfahren, wonach möglichst noch im Herbst sämtliches Getreide mit der Dampf- dreschmaschine in kurzer Zeit ausgedroschen wird. Dieses mag vielfach vielleicht als ein Rückschritt betrachtet werden, der durchaus nicht in den modernen Land- wirtschaftsbetrieb passt, allein wenn man sich darüber klar geworden ist, dass eine Besserung der ländlichen Arbeiterverhältnisse unter allen Umständen anzu- streben ist, so wird man jedes Mittel hierzu als einen Fortschritt bezeichnen müssen. An dem Flegeldrusch könnten auch die Einlieger, also die nicht kontrakt- lich verpflichteten Arbeiter, teilnehmen, wodurch gleichfalls in vielen Fällen deren Abwanderung vom Lande in die Stadt zurüokgehalten werden könnte. Bei der Ent- scheidung der Frage, ob eine Rückkehr zum alten Flegeldrusch zweckmässig ist oder nicht, Bind neben den Arbeiterverhältnissen noch andere Gesichtspunkte mals- gebend, namentlich ist das Klima nicht ohne Einfluss. Während im Osten und Norden der Monarchie die strengen Winter mit lang anhaltendem Frost- und Scbneewetter die Verteilung des Arbeitsbedarfee ungünstig beeinflussen und für einen grossen Teil des Jahres Drescharbeit als die einzige Ausnutzung der vor- handenen Arbeitskraft in Betracht kommen kann, pflegen derartige ununterbrochene Frostperioden in den mittleren und südlichen Provinzen des Staates, abgesehen von gebirgigen Gegenden, nicht aufzutreten. Hier können auch während des Winters häufig Arbeiten im Folde vorgenoramen werden und eine Rückkehr zum Flegeldrusch wird nicht oder nicht in dem Maße erforderlich sein als im Osten. Auch kommt die grosse Verschiedenheit in der Leistungsfähigkeit der Dresch- maschinen in Betracht.

Neben den kleinen Hand- und Göpeldreschmaschinen, deren Bedarf an Ar- beitskräften nur klein ist, die dementsprechend auch quantitativ nur wenig leisten, dabei aber die Vorteile des besseren Reindrusches haben, werden die grossen Dampfdreschapparate mit ihren grossen Tagesleistungen verwendet. Es ist mithin möglich, die Dauer der Drescbarbeit genau zu regeln und je nach Verwendung einer grossen Dampfdreschmaschine, einer Göpel- oder Handdreschmaschine oder ausschliesslicher Verwendung des Flegels den Drusch auf eine beliebige Zeit zu verteilen, je nachdem die örtlichen Verhältnisse dies erfordern.

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Die Kosten für die einzelnen Arten des Dreschens sind annähernd gleich. Wohl ist der beim Msschinendrusch gewährte Anteillohn erheblich kleiner als beim Flegeldrusch gegeben wird, dafür sind aber im ersteren Falle noch Leihgebühren bezw. Verzinsung und Amortisation, Heizung für eine Lokomobile, Bespannungs- kosten für einen Göpelbetrieb in Ansatz zu bringen, so dass die dem betreffenden Landwirte erwachsenden Kosten in beiden Fällen ziemlich gleich hoch sind.

Einer Reform bedarf dringend das System der Scharwerker- oder Hofgänger- haltnng, das in seiner heutigen Form der Verpflichtung für den Instinann, unter allen Umständen einen Scbarwerker oder Hofgänger zu stellen, nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Es wäre also dieser Zwang zn beseitigen und die Gestellung eines Hofgängers an sich zwar beizubehalten, aber zu einer freiwilligen zu machen. Die- jenigen Familien, welche einen Scbarwerker oder Hofgänger stellen, sind durch Gewährung von Naturalien, durch höheren Barlohn für sich und den Hofgänger so viel besser zu lohnen, dass das Halten eines Hofgängers gewissermafsen als ein Vorteil erscheint, den die Leute wahrnehraen werden, sofern es ihnen möglich ist.

Sämtliche erforderlichen Arbeiter dauernd zu halten, wird nicht möglich sein, selbst wenn die oben angeführten Haftnahmen zur allgemeinen Durchführung ge- langten; es sind vielmehr trotzdem im Sommer Arbeitskräfte zu gewinnen, für welche später keine Verwendung mehr vorhanden ist.

Dies liesse sich zum Teil ohne das System der Saison- bezw. Wanderarbeiter erreichen, und zwar durch ausgedehntere Beteiligung der eigenen Arbeiter an den lohnenden Akkordarbeiten. Es ist wohl anzunehmen, dass zu den verhältnismässig hohen Löhnen, welche den Saisonarbeitern für Rübenarbeit und Getreideernte gezahlt werden müssen, auch die eigenen Leute mit ihren Angehörigen, namentlich den Ehefrauen, weit mehr leisten würden als bisher, wie auch in Verbindung mit der DreBcharbeit im Winter sich hierzu Einlieger finden würden.

Die Entlohnung nach dem Stücke ist noch sehr erweiterungsfähig. Sämt- liche Arbeiten, bei denen es entweder auf die mehr oder minder grosse Sorgfalt nicht ankommt, oder die sich hinsichtlich ihrer Güte leicht beurteilen lassen, könnten im Akkord ausgeführt, und damit nicht nur mit einer kleineren Anzahl von Arbeitskräften eine ungleich grössere Menge von Arbeit geleistet werden, sondern auch noch manche Arbeitskraft dem Lande gewonnen bezw. erhalten werden. Dann könnte der Zuzug von fremden Arbeitern im Sommer wenn auch nicht ganz entbehrt, doch sicher eingeschränkt werden, namentlich wäre man dann nicht mehr in dem Mafse wie bisher auf Ausländer angewiesen, deren dauernde Gewinnung für alle späteren Zeiten doch recht fraglich ist und mit deren Heran- ziehung eine Reihe bedenklicher Konsequenzen in sozialer und nationalpolitischer Beziehung sich ergeben.

Neben diesen Bestrebungen stellt die Sesshaftmachung der ländlichen Arbeiter, welche in letzter Zeit immer allgemeiner als Mittel zur Besserung der Arbeiter- kalamität in den Vordergrund gestellt wird, eine Mafsnahme von grösserer Trag- weite dar.

Es ist wohl sicher, dass, falls ob gelingt, eine grössere Masse von landwirt- schaftlichen Arbeitern dem Lande dauernd zn erhalten, die Arbeiternot wesentlich M sitzen, Boden des pnuas. Staates. VIII. 28

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gemildert wird, und dass die Verleihung von Grundbesitz eine derartige Sesahaft- machung bedeuten wurde; allein das Bedürfnis der ländlichen Arbeiter nach eigenem Besitz dürfte doch wohl überschätzt werden, vor allem nach Besitz in einem so geringen Umfange, dass er ihren Charakter als Lohnarbeiter nicht ändert. Eine genauere Kenntnis der ländlichen Arbeiter und ihrer Denkweise veranlasst zu der Überzeugung, dass dieser Wunsch nach eigenem Besitz keineswegs so allgemein ist, als vielfach angenommen wird, und dort, wo er vorhanden ist, richtet er sich dann mehr nach einem Besitz in solcher Grösse, die jegliche Lohnarbeit entbehrlich macht. Gleichwohl ist die Sesshaftmachung in vielen Fällen ein geeignetes, oft das einzige Mittel, um einem vollständigen Arbeitermangel vorzubeugen oder die Zahl der noch vorhandenen Arbeitskräfte zu vermehren; aber, und das muss besonders hervor- gehoben werden, die Art und Weise der Sesshaftmachung muss in den einzelnen Teilen des Staates je nach den besonderen Verhältnissen eine verschiedene sein, sie muss sich diesen anpassen und allgemein gültige Kegeln lassen sich dafür nicht aufstellen.

Die westlichen Provinzen, in denen die Industrie stark vertreten ist, grosse Städte zahlreich vorhanden Bind, und der Grund und Boden sehr teuer ist, werden sich kaum zur Verleihung von Besitz an landwirtschaftliche Arbeiter verstehen, weil diese voraussichtlich, wie die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, doch bald die ländliche Lohnarbeit aufgeben und sich der Industrie zuwenden würden, ja dass letztere sich geradezu in solchen Orten und Gegenden, in denen grund- besitzende ländliche Arbeiter in grösserer Zahl vorhanden sind, niederlassen wird, weil ihr hier ein gutes Arbeitermaterial zur Verfügung steht.

Im Osten der Monarchie wird man sich eher einen Nutzen von der Sets- haftmachnng ländlicher Arbeiter versprechen können, weil dort die Gelegenheit zur Arbeit in industriellen Betrieben minder gross ist. Dagegen ist auch im Osten die allgemeine Ansicht die, dass die Verleihung von Grundbesitz innerhalb eines Gutsbezirkes nicht zu befürworten Bei, weil dies zu Unzuträglicbkeiten alter Art führe; die Parzellenbesitzer kämen wirtschaftlich leicht herunter, Lohnarbeit behage ihnen nicht mehr oder sie suchten sie anderweitig, uni die Folge für den betreffenden Gutsbesitzer sei meist die, dass mitten in seinem Bezirk Leute ein- gesetzt seien, die nicht nur keine Arbeitskraft für ihn abgeben, sondern dem Proletariat verfallen und mehr Schaden und Nachteil bringen als Nutzen. Eine Möglichkeit, sich derartiger lästiger Nachbarschaft zu entledigen, sei nicht vor- handen.

Eine Ansässigmachung innerhalb des Gutsbezirkes könnte demnach nur in einer Form erfolgen, welche dem Besitzer die Möglichkeit Bicbert, bei Unzuträg- lichkeiten den Vertrag rückgängig zu machen, und das ist lediglich der Pacht- vertrag. Für diesen bildet das Instverhaltnis eine Grundlage, aus ihm könnte sich ein Pachtverhältnis unschwer mit Vorteil für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ent- wickeln, und eines der wesentlichsten Erfordernisse eines derartigen Pachtverhält- nisses wäre die Stipulierung der Verpflichtung für den Arbeiter, den Pachtzins in Arbeit zu entrichten.

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Wesentlich ändere liegen die Dinge, wenn es sich darum handelt, Arbeiter mit kleinem Besitz in Bauerndörfern anzusiedeln.

Durch die prenasisohe Kolonisationsgesetzgebung der letzten Jahrzehnte ist hierzu die Möglichkeit gegeben. Das Gesetz, betreffend die Förderung deutscher Ansiedlungen in den Provinzen Westpreussen und PoBen, vom 26. April 1866, das Rentengutsgesetz vom 27. Juni 1890, Bowie endlich die durch Gesetz vom 7. Juni 1891 ermöglichte Mitwirkung der staatlichen Rentenbanken haben den Weg geebnet, auf dem eine Schaffung von ländlichen Arbeiterstellen erwartet werden kann. Die Gesetze betreffen zwar zunächst nur die Schaffung von Bauernstellen es sei auf Bd. VI, S. 339 ff. verwiesen , allein eine weitere Ausdehnung ist doch möglich und vielleicht auch zu erwarten. Das Rentengutsgesetz lässt schon jetzt die Er- richtung von Rentenglitern jeglichen, auch des kleinsten Umfanges zu, und es be- darf nur noch der Erweiterung des Gesetzes vom 7. Juni 1891, welches einstweilen noch die Vermittelung der staatlichen Rentenbanken bei Errichtung von grösseren Gütern, sowie kleinen, d. b. für Tagelöhner geeigneten prinzipiell ausscbliesat.

Diese Lücke wird zurzeit teilweise ausgefüllt durch die Alters- und Invaliditäts- veniicherungsanstalten, welche ihre reichen Mittel unter anderem auch in der Weise verwenden, dass zu Behr mässigem Zinsfuss über die raündelsichere Beleihungs- grenze hinaus Darlehen an Gesellschaften gewährt werden, die es sich zur Auf- gabe gemacht haben, den Arbeitern den Erwerb eigener Wohnhäuser zu ermög- lichen. Hiervon ist in grossen Städten und industriellen Bezirken schon vielfach Gebrauch gemacht worden, dagegen in landwirtschaftlichen Kreisen bo gut wie gar nioht; jedenfalls ist aber hiermit eine Möglichkeit geboten, die Sesshaftmachung auch ländlicher Arbeiter zu fördern.

Die Errichtung solcher Arbeiterstellen kann aber nur dann einen Erfolg haben, wenn gewisse Voraussetzungen dabei nicht ausser acht gelassen werden. Die Stellen müssten vor allem eine Grösse haben derart, dass die Landarbeiter ihren Charakter als Lohnarbeiter nicht verlieren, im allgemeinen werden dies bei mittlerem Boden */4 1 ha sein.

Es scheint ferner unerlässlich, gewisse Kautelen hinsichtlich der Teilbarkeit, Verschuldbarkeit, Verbesserung und Vererbung solcher Stellen zu schaffen, die ver- hindern, dass eine übermässige Belastung mit Schulden oder eine Teilung in un- zählige kleine Parzellen bei Todesfällen stattfindet, weil hierdurch der eigentliche Zweck vollständig verfehlt würde. Eine weitere, und zwar die wichtigste Voraus- setzung wäre die, dass nicht Arbeiterkolonien geschaffen werden, sondern derartige Stellen immer nur in Anlehnung an grössere Verbände in einer das Bedürfnis nicht überschreitenden Anzahl errichtet werden. In letzterer Beziehung ist es nament- lich auch sehr wichtig, dass in Gegenden mit weit überwiegendem Grossgrund- besitz Dorfgemeinden planmässig eingesprengt werden.

Die Schaffung neuer Bauerngüter auf einem Teile der jetzt vielfach zu grossen Gutsfläcbe würde zwar nicht unmittelbar für den Augenblick die Arbeits- kräfte vermehren, wohl aber in nicht allzu ferner Zeit, ohne die erwähnten Übel- stände einer Proletarierkolonie herbeizuführen.

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Die ländlichen Arbeiter.

Fasst man als Ergebnis der vorliegenden Darstellung die heutige Lage der ländlichen Arbeiterverhältnisse zusammen, so ist vor allem ganz allgemein ein Mangel an ländlichen Arbeitern festzustellen, der in erster Linie durch die massen- hafte Abwanderung vom Lande in die Stadt verursacht wird. Es sind weniger un- zureichende Löhne, welche hierzu Veranlassung geben, als vielmehr eine Unzu- friedenheit mit ihrer Lage überhaupt, welche die landwirtschaftlichen Arbeiter ergriffen hat, und die Hoffnung, durch Wechsel des Berufes eine ihren Wünschen mehr entsprechende Position zu erlangen. Der Reiz, den das städtische Leben ausübt, wirkt in gleicher Weise wie die Vorstellung, in der Stadt ein in materieller Beziehung besseres Leben führen zu können. Es ist weiterhin die vermeintliche Unsicherheit in ihrer gegenwärtigen Stellung, welche Anlass gibt, das Land zu verlassen, und die mangolnde Fähigkeit, die Lage eines lediglich auf Lohnarbeit angewiesenen Stadtbewohners genau zu prüfen, und die grossen Mängel, welche einer Bolcben anhaften, namentlich auch in bezug auf die Sicherung eines be- stimmten Arbeitseinkommens zu erkennen.

Neben diesen allgemeinen Beweggründen sind es häufig auch noch solche spezieller Art, welche den Landarbeiter zum Verlassen seiner Arbeitsstätte ver- anlassen; es Bind mitunter nur die lokalen Verhältnisse, mit welchen er unzufrieden ist. Das Verhältnis zwischen ihm und dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten ist ein unerfreuliches; er glaubt sich schlecht uud rauh behandelt, in der Zuweisung der auBbedungenen Naturalien vernachlässigt, und es wäre unrichtig, wenn man nicht anerkennen wollte, dass dort, wo derartige Empfindungen den Arbeiter zur Fortwanderung bewogen haben, vielfach seine Unzufriedenheit gerechtfertigt war. Eb ist im Qegenteil eine Tatsache, welche durch zahlreiche Beobachtungen und Erfahrungen bestätigt wird, dass von den Gütern, auf welchen die Arbeiter human behandelt werden, weit weniger Leute wegziehen, als dort, wo das Gegenteil der Fall iBt.

Die fehlenden Leute müssen, wie des weiteren gezeigt wurde, durch Saison- arbeiter ersetzt werden, welche teils ihre Vorzüge haben, teils aber auch, und dies dürfte wohl überwiegen, durchaus nicht als eine segensreiche Einrichtung gelten können.

Es zeigte eich endlich, dass eine Besserung des gegenwärtigen Zustandes durch eine Rückkehr zur alten, aber den modernen Verhältnissen angepassten Arbeitsverfassung, wie sie sich aus der Bauernbefreiung entwickelt hat, allein mög- lich ist, dass hierbei der einzelne Landwirt sowohl wie der Staat mitwirken müssen, dass aber auch beide ein dringendes Interesse an einer Gesundung der gegen- wärtigen Zustände haben.

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V.

Das landwirtschaftliehe Versicherungswesen.

Hagelversicherung.

Von

Nobbe,

Land»- Ökonomlara t.

Die fUr den technischen Landwirtschaftsbetrieb wichtigsten Versicherungs* zweige: Feuer-, Hagel- und Viehversicberung haben seit dem Jahre 1866, bis zu welchem im 39. Kapitel des Bandes III dieses Buchs ihre Entwicklung geschildert wurde, einen sehr bedeutenden Aufschwung genommen und mehrfache innere wie äussere Veränderungen erfahren.

Insbesondere ist das Risiko der Feuerversicherung fühlbar durch die Ter- , mehrte Verwendung leicht entzündlicher Brennstoffe, Gase und elektrischer Leitungen in den Wirtschaften beeinflusst worden, so dass die Versicherungsgesellschaften mehrfach zur Änderung ihrer Tarife und VersioherungsbediDgungen genötigt worden sind.

Bezüglich der Hagelversicherung, auf die wir uns an dieser Stelle allein zu beschränken haben, liegen ähnliche Veränderungen des Risikos natürlich nicht vor, doch hat auch dieser Versicheruogszweig durch den vermehrten Anbau be- sonders hagelgefährlicher Feldfrüchte z. B. Rübensamen, Schälweiden, Hopfen und Wein eine nicht unwesentliche Gefahrsteigerung erlitten, während er äusser- lich durch den Wegfall des veralteten Systems staatlicher oder privater Unter- stützung der Nichtversicherten eine bedeutende Ausdehnung erfahren bat.

Von derartigen, durch den fortschreitenden Gang der Kultur bedingten Ent- wicklungen abgesehen, haben Beit 1866 die Veränderungen im Hagel- Versicherungs- wesen hauptsächlich in einer Vervollkommnung der Schadenscbätzung und in ver- mehrter Benutzung statistischer Ermittlungen bei Aufstellung der Tarife bestanden, ohne dass in der Zwischenzeit eine der bereits damals bestehenden Grundformen des Versicherungsbetriebs die Aktiengesellschaft und der Gegenseitigkeitsverein in ihrer Existenz ernstlich bedroht worden wäre. Beide Betriebsarten sind viel- mehr — wie wir spater sehen werden ungeschwächt in das neue Jahrhundert eingetreten und werden den Konkurrenzkampf auch fernerhin weiter zu führen

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Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

haben, ohne dass Aussicht auf den ausschliesslichen Sieg einer der beiden Gesell- schaftsformen vorhanden wäre.

Bevor hierauf indessen weiter eingegangen und der derzeitige Stand der einzelnen Hagel-VersicherungBgesellschaften geschildert wird, ist die rechts- geschichtliche Entwicklung der Hagelversicherung seit 1866 in ihren wichtigsten Punkten darzustellen.

Die Ereignisse der Jahre 1866 und 1870/71, die zu einem festen und dauernden Zusammenschluss der deutschen Stämme im Deutschen Keiche führten, sind auch auf das Versicherungswesen im allgemeinen und damit auch auf das Hagel-Versiche- rungswesen nicht ohne Einfluss geblieben.

Insbesondere setzte Art. 4 No. 1 der Norddeutschen Bundes- und späteren Reichsverfassung fest, dass fortan die Bestimmungen über das private Versicherungs- wesen der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reichs unterstehen sollten, ein Grundsatz, der nur dadurch eine Einschränkung erfuhr, dass durch No. 4 des Versailler Schlussprotokolls vom 23. November 1870 für Bayern festgestellt wurde, dass, wenn sich die Gesetzgebung des Reichs mit dem Immobiliar-Veraicherungs- wesen befassen sollte, die vom Bunde (Reiche) zu erlassenden gesetzlichen Be- stimmungen in Bayern nur mit Zustimmung der Bayrischen Regierung Geltung erlangen könnten.

Nioht minder war für die Zuständigkeit des Reichs auf dem Gebiete de* Versicherungsrecbts auch das Gesetz vom 20. Dezember 1873 entscheidend, nach welchem dem Reiche die Gesetzgebung Uber das ganze Bürgerliche Recht zu- stehen sollte. Es lag also offenbar von Anfang an in der Absicht der politischen Faktoren, das gesamte Versicherungswesen sowohl in öffentlich-rechtlioher als privat-rechtlicher Hinsicht der Gesetzgebung des Reichs zu unterstellen und dieses auch bezüglich des Versicherungswesens als einheitliches Rechtsgebiet zu behandeln.

Gleichwohl hat sich die Reichsgesetzgebung abgesehen von der sozialen ArbeiterverBicherung bis zum Jahre 1901 nur gelegentlich mit einzelnen Fragen des Versicherungsrechts befasst, so dass für das private Versicherungswesen auch nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs zunächst noch das jeweilige Landes- recht mafsgebend bliebe.

Dass diese Verschiedenartigkeit der Rechtslage schwerwiegende Nachteile zur Folge haben musste, und dass es nicht nur persönliche Wünsche, sondern wohlberecbtigte Interessen der deutschen Versicherungsgesellschaften waren, die nach einem planmässigen auf modernen Anschauungen beruhenden einheitlichen Versicherungsrecht verlangten, das zeigte sich von Jahr zu Jahr deutlicher. Galt doch nicht einmal innerhalb der einzelnen Bundesstaaten einheitliches Versiche- rungsrecht, und wichen doch namentlich in Preussen die in den neuen Provinzen geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen vielfach von den für die alten Pro- vinzen gültigen in wesentlichen Punkten ab.

So kam ob, dass gerade die öffentlich-rechtliche Lage der Versicherungs- Unternehmungen eine kaum länger erträgliche, den neuzeitlichen Verkehrsverhält-

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Hagelversicherung.

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nissen oft geradezu hohnsprechende wurde. In einzelnen Ländern des Reichs fehlte es beispielsweise völlig an verwaltungsrechtlichen Bestimmungen Aber die Zulassung der Versicherungsunternehmungen zum Geschäftsbetrieb; in andern war nur der Betrieb bestimmter Versicherungszweige (Feuerversicherung) der staatlichen Ge- nehmigung unterstellt, während andere Betriebszweige, die in ihren verschiedenen Gestaltungen der gesetzlichen Regelung in besonders hohem Mafse bedurften u. a. die Hagelversicherung einer solchen gänzlich entbehrten.

Kein Wunder daher, dass die Behörden dem unter dem Sohutze derartiger Zustände naturgemäss gedeihenden Gründungsschwindel auf dem Gebiete des Ver- sicherungswesens vielfach ratlos gegenüberstanden und sich darauf beschränken mussten, den Gesellschaften erst nach bereits geschehenem Unheil mit Hilfe des Strafgesetzbuchs entgegenzutreten, wenn sie es nicht vorzogen, unter Berufung auf allgemeine, nirgends kodifizierte staatliche Oberaufsichtsrechte in den Versicherungs- betrieb einzugreifen und den Versuch zu machen, die grössten Obeistände zu be- seitigen. Dass aber derartige gut gemeinte Versuche häufig missglücken mussten, ja, dass sie nur allzusehr geeignet waren, die Verwirrung noch zu vermehren und das Publikum in den trügerischen Glauben zu versetzen, mit dem Eingreifen der Staatsbehörde sei nun alles in Ordnung gebracht, dafür bildete die kurze Lebens- geschicbte der Hagel-Versicherungsgesellsohaft Germania, auf die näher einzugeben wir uns versagen dürfen, ein geradezu klassisches Beispiel.

Das Mangelhafte dieser Zustände auf dem Gebiete des Versicherungswesens wurde naturgemäss in Preussen nach der Eingliederung hochentwickelter neuer Gebietsteile doppelt empfunden und veranlasste die Königliche Regierung, dem Abgeordnetenhaus bereits am i. Februar 1869 zwei Gesetzentwürfe Uber den Geschäftsbetriebr der Versicherungsanstalten vorzulegen. Noch bevor diese Ent- würfe indessen zur Beratung kamen, wurde von verschiedenen Seiten das Verlangen laut, diese Materie nicht nur für Preussen, sondern für das ganze Gebiet des Nord- deutschen Bundes geregelt zu sehen, und als dann das Deutsche Reich gegründet war und das Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit alle anderen Gesichts- punkte Uberwog, kam man denn auch tatsächlich nicht wieder auf den Weg parti- kular-gesetzlicher Reform zurück. Hatte doch schon am 1. März 1869 also im unmittelbaren Anschluss an das einseitige Vorgehen Preussens der Bundesrat das Ersuchen an den Bundeskanzler gerichtet, nach Einziehung der nötigen Aus- kunft über die in den einzelnen Staaten des Bundes geltenden versicherungsrecht- lichen Bestimmungen den Entwurf eineB Bundesgesetzes ausarbeiten zu lassen und dem Bundesrate zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gleichwohl schien die Sache nicht in Fluss kommen zu wollen, und erst nachdem der Reichstag selbst am 14. Mai 1879 die Reichsregierung ersucht hatte, das Versicherungswesen im Wege der Reicbsgesetzgebung baldmöglichst zu regeln, stellte der Reichskanzler in zwei ausführlichen Rundschreiben die Grund- sätze auf, die seiner Ansicht nach bei Erlass eines Versicherungsgesetzes berück- sichtigt werden müssten.

Fast sämtliche kaufmännische, versicherungstecbnisohe und landwirtschaftliche Körperschaften sprachen darauf ihre Ansichten und Wünsche öffentlich aus; ins-

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Dm landwirtschaftliche Versicherungswesen.

besondere betonte auch der Deutsche Landwirtscbaftsrat wiederhol, auf das nach- drücklichste die Notwendigkeit einer Regelung des Hagel-Versicberungswesens, und zwar nicht nur der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse, sondern auch der privat-rechtlichen, insbesondere der den Versicherten im Versicherungsverträge einzuräumenden Mindestbefugnis und Rechte.

Dennoch drang in der Öffentlichkeit mehr und mehr die Überzeugung von der Notwendigkeit durch, zunächst die öffentlich-rechtlichen Verhältnisse des Versicherungswesens gesetzlich zu regeln, um für das gesamte Reichsgebiet eine gemeinsame wirtscbaflspolizeiliche Basis zu gewinnen und zu einer einheitlichen Anschauung darüber zu gelangen, unter welchen Voraussetzungen ein Versicbe- ruugsunternehmen überhaupt zuzulassen sei, welche statutarischen Bedingungen ferner zur Sicherung eines soliden Geschäftsbetriebs mindestens zu erfüllen seien, und nach welchen Grundsätzen endlich die obrigkeitliche Überwachung der Gesell- schaften und Vereine zu handhaben sei.

So beschränkte sich denn das am 12. Mai 1901 zur Verabschiedung gelangte Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen grundsätzlich auf die öffent- lich-rechtliche Seite des Versicherungswesens, während die dem Privatrecht ungehörigen Verhältnisse zwischen dem Versicherer und dem Versicherten, also die Rechte und Pflichten, welche beiden aus dem Versicherungsverträge erwachsen, vorläufig noch ausser Krage blieben. Bei den Verhandlungen über das Gesetz vom 12. Mai 1901 bestand aber bereits allseitiges Einverständnis darüber, dass die gesetzliche Festlegung der privat-rechtlichen Verhältnisse eine notwendige Er- gänzung dos zunächst zu erlassenden Gesetzes bilden, und diesem daher baldmöglichst nacbfolgen müsse.

Dieses Einverständnis der gesetzgebenden Faktoren mit allen am Versiche- rungswesen Beteiligten hat denn auch inzwischen dahin geführt, dass im Kaiserl. Reichs-Justizamt unter Teilnahme zahlreicher Sachkundiger ein „Gesetz Uber den Versicherungsvertrag“ ausgearbeitet worden ist, das bereits im Jahre 1903 im Entwürfe veröffentlicht und der allgemeinen Beurteilung unterstellt werden konnte, ohne indessen vom Reichstage bisher verabschiedet zu sein.

Gehen wir nun zunächst kurz auf den Inhalt des Gesetzes vom 121 Mai 1901, soweit es die Hagelversicherung betrifft, ein, so haben wir als grundlegenden Ge- sichtspunkt des Gesetzes hervorzuheben, dass es nicht auf dem Prinzip ausschliess- licher Normativbestimmungen, soudern des Konzessionssystems und der staatlichen Aufsicht beruht.

Nachdem das Gesetz bereits seit einer Reihe von Jahren in Wirksamkeit getreten ist, würde es müssig sein, die nachträgliche Frage aufzuwerfen, ob dem versichernden Publikum mehr damit gedient gewesen wäre, wenn sich der Gesetz- geber darauf beschränkt hätte, für die Gründung neuer Gesellschaften den Nach- weis dos Vorhandenseins gewisser finanzieller Garantiemittel und die Innehaltung bestimmter äusserer Verfassungsformen von den Gründern zu fordern, statt an dem Konzessionssystem festzuhalten. Jedenfalls ist nämlich nicht zu verkennen, dMS die Praxis der letzten Jahrzehnte bereits wesentlich dazu beigetragen hatte, die Schärfe dieses theoretischen Gegensatzes abzuschwächen, und dass der § 7 des

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Hagelversicherung.

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Gesetzes die Versagung der Erlaubnis zum Geschäftsbetriebe in so hohem Mafse einschränkt, dass man bisweilen versucht sein möchte, die Frage aufzuwerfen, ob der Paragraph in seiner jetzigen Fassung auch wirklich imstande sei, fragwürdige Gründungen zu verhindern.1)

Im allgemeinen werden diejenigen Recht behalten, die weder in der Kon- zessiooierung und Beaufsichtigung durch die Behörde noch in der Innebaltung formaler Normativbestimmungen an sich schon eine Garantie für soliden Geschäfts- betrieb erblicken, sondern die das Gedeihen einer landw. Versicherungsgesellschaft und speziell einer Hagelversicherung in erster Linie von der verantwortlichen Ge- schäftsführung technisch geschulter Organe in Verbindung mit ausgedehnter Selbst- verwaltung erwarten.

Dass das Gesetz immerhin einer staatlichen Beaufsichtigung und Oberwachung des Betriebs die Wege offen zu halten sucht und dadurch das Einschleicben von Missbrauchen oder Abweichungen vom Geschäftsplan zu erschweren Btrebt, kann nur gebilligt werden. Nur wird man sich nicht darüber täuschen dürfen, dass die der Aufsichtsbehörde dadurch zufallenden Aufgaben ebenso delikat als verant- wortungsvoll sind, und dass der in den Motiven zur Gesetzesvorlage ausgesprochene Grundsatz, die Staatsbehörde werde jedenfalls weit besser in der Lage sein, Übel- stände aufzudecken und abzuwehren als die private Kritik und die Versicherten selbst, keineswegs allgemeine Zustimmung findet. Dass wenigstens die Mitwirkung technischer Sachverständiger dabei unentbehrlich ist, geben die Motive selbst zu.

In Wahrheit hängt hierbei sehr viel von der richtigen Zusammensetzung und Tüchtigkeit der Aufsichtsbehörde ab. Das Gesetz bat demgemäss, in Überein- stimmung mit dem Bismarokschen Rundschreiben vom 4. August 1879, die Aufsioht Uber alle Versicherungsgesellschaften, die ihren Geschäftsbetrieb Uber mehr als einen Bundesstaat ausdehnen, einem Reichsaufsichtsamte übertragen, daB aus dem ganzen Reiche die geeignetsten administrativen und technischen Kräfte an sich zu ziehen berechtigt ist und einen Versicherungsbeirat zur Seite hat, der aus sachkundigen, im praktischen Leben stehenden Vertretern der verschiedenen Ver- sicherungszweige zusammengesetzt ist.

Das Reichsaufsichtsamt hat seinen Sitz in Berlin und besteht aus einem Vor- sitzenden, 6 ständigen und einer Auzabl nichtständiger Mitglieder. Die ständigen Mitglieder werden vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernannt, die nicht- ständigen werden vom Bundesrate gewählt.

Nach § 72 des Gesetzes ist zur Mitwirkung an den Arbeiten des Anfsichts- amts der bereits erwähnte Beirat gebildet, der nach Bedürfnis vom Vorsitzenden

’) Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb darf nach § 7 nur versagt werden:

1. wenn der Geschäftsplan gesetzlichen Vorschriften zuwiderläuft;

2. wenn nach dem Geschäftsplan die Interessen der Versicherten nicht hinreichend ge- wahrt sind oder die Erfüllbarkeit der aus den Versicherungen sich ergebenden Pflichten nicht genügend dargetan ist;

3. wenn Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Betrieb den Gesetzen oder guten Sitten nicht entsprechen werde. Auch kann die Erlaubnis von der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden.

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Pas landwirtschaftliche Versicherungswesen.

berufen wird und durch amtliche, daher geheim zu haltende Mitteilungen in fort- laufender Verbindung mit dem Aufsichtsamte bleibt.

Die Zeit des Bestehens des Gesetzes vom 12. Mai 1901 ist noch zu kurz, um in eine kritische Erörterung darüber einzutreten, in welchem Umfange das KaiBerl. Aufsichtsamt die ihm gestellten Aufgaben erfüllt und mit welchem Erfolge es die Aufsicht Uber den inneren Geschäftsbetrieb der Hagel-Versicherungsgesell- scbaften ausübt. Die wohlwollende Hilfsbereitschaft aber, mit der es den einzelnen Gesellschaften und Gegenseitigkeitsvereinen bei Anpassung der Satzungen und Versicberungsbedingungen an das neue Gesetz entgegenkam, lässt darauf schliessen, dass die Beziehungen zwischen den Hagel-Versicherungsgesellschaften und dem Aufsichtsamte auch nach Emanation des zu erwartenden Gesetzes über den Ver- sicherungsvertrag ein ungetrübtes, auf gegenseitigem Vertrauen beruhendes sein und bleiben werden.

Nach § 55 des Gesetzes vom 12. Mai 1901 ist die für die Beurteilung einer Versicherungsgesellschaft unerlässliche Publizität ihres Geschäftsgangs dadurch ge- währleistet, dass für jedes verflossene Geschäftsjahr ein Rechnungsabschluss und ein die Verhältnisse sowie die Entwicklung des Unternehmens darstellender Jahres- bericht anzufertigen und der Aufsichtsbehörde einzureicben ist.

Versicherungs-Aktiengesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegen- seitigkeit sind verpflichtet, innerhalb des auf das Berichtsjahr folgenden Geschäfts- jahrs jedem Versicherten auf Verlangen ein Exemplar des Rechnungsabschlusses und des Jahresberichts mitzuteilen. Im übrigen kann die Aufsichtsbehörde darüber Bestimmung treffen, inwieweit und auf welche Weise alljährlich der Rechnungs- abschluss und der Jahresbericht den Versicherten zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen sind.

Vor Erlassung von Vorschriften der in den Abs. 2, 3 bezeichneten Art hat die aufsichtführende Reichsbehörde den Versicheiungsbeirat zu hören.

Diesen Bestimmungen gemäss hat das KaiBerl. Aufsichtsamt für Privat- versicherung unter dem 2. Juni 1902 für die grösseren Hagel- und Viehversicherungs- Unternehmungen die folgenden

Vorschrilten über die Rechnungslegung

erlassen :

I. Die nachfolgenden Vorschriften sind für diejenigen im Deutschen Reiche tätigen, der Beaufsichtigung durch das Kaiser!. Aufsichtsamt für Privatversicherung unterstehenden grösseren Versicherungs-Unternehmungen mafsgebend, denen sie seitens dos Aufsichtsamts mit der Aufforderung zur Befolgung übersandt werden. Es bleibt Vorbehalten, für die übrigen Unternehmungen, namentlich auch für die kleineren Vereine im Sinne deB § 53 des Reichsgesetzes Uber die privaten Ver- sicherungs-Unternehmungen vom 12. Mai 1901 später besondere erleichternde Vorschriften zu orlassen. Ausländische, zum inländischen Geschäftsbetriebe zu- gelassene Versicherungs-Unternehmungen haben für ihr gesamtes und für das inländische Geschäft gesondert Rechnung zu legen. Die Rechnungsvorlagen sind von den ausländischen Versicherungs-Unternehmungen ebenso wie von den in-

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Hagel Versicherung.

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ländischen in Reichawährung aufzustellon und in deutscher Sprache abzufassen. Der Umrechnungssatz ist anzugeben.

II. Der gemäss § 55 Abs. 1 a. a. 0. anzufertigende und dem Kaiserl. Auf- sichtsamt einzureichende Rechnungsabschluss umfasst:

1. die Gewinn- und Verlustrecbnung nebst Verwendung des Überschusses gemäss Formular H-V 1;

2. die Bilanz gemäss Formular H-V 2.

Die hier und unter V erwähnten Formulare sind auch für das Format mafsgebend. Soweit einzelne in den Formularen enthaltene Positionen ffir eine Unternehmung nicht in Frage kommen, sind sie unter anderweiter Numerierung der übrigen Posten fortzulassen. Eine Zusammenziehung der einzelnen gesonderten Posten der Formulare ist nicht gestattet. Eine Unter- nehmung, welche mehrere Versicherungszweige betreibt, hat für jeden Ver- sicherungszweig die in Betracht kommenden Positionen in dem Rechnungs- abschlüsse gesondert aufzustellen.

III. Zur Erklärung der Formulare H-V 1 und H-V 2 wird bemerkt:

Als Schadenreserve ist die Summe der am Ende des Geschäftsjahrs angemeldeten, aber noch nicht bezahlten Schäden in Ausgabe zu stellen und zwar, wenn di» Schadensumme noch nicht endgültig feststeht, nach gewissenhafter Schätzung unter Berücksichtigung der Anmeldung durch die Organe des Ver- sicherungs-Unternehmens bezw. durch die Versicherten selbst, beim RUckversicherungs- geschäft in voller Hübe der Anmeldung des ersten Versicherers, jedoch abzüglich des etwa durch Rückversicherung gedeckten Teiles. Prämieneinnahmen sind im direkten wie im Rückversicherungsgescbäfte nur aus Bolchen Geschäften einzuBtellen, für welche im Geschäftsjahre schon ein Risiko läuft. Die Ausgaben für Schäden und Ruckversicherungsprämien sind für dasjenige Jahr zu buchen, in welchem der Schaden eintrat bezw. die Rückversicherung in Kraft trat. Ausgaben fUr An- schaffungen sind für das Anschaffungsjahr zu buchen. In gleicher Weise ist zu verfahren mit den Ausgaben für Provisionen, Verwaltungskosten usw. Die bei Hagelversicherungs- Unternehmungen entstandenen Regulierungskosten sind, auch wenn sie zum Teil aus eigenen Mitteln der Unternehmung, zum Teil aus besonderen Leistungen der Versicherten oder Abzügen von den Entschädigungen bestritten werden, in voller Höhe in die Gewinn- und Verlustrechnung einzustellen. Die gegen Wechsel gestundeten Prämien sind in der Bilanz unter Forderungen, nicht aber unter Kapitalsanlagen aufzuführen.

IV. Der Jahresbericht, welcher gemäss § 55 Abs. 1 a. a. 0. die Verhältnisse sowie die Entwicklung des Unternehmens in dem abgelaufenen Geschäftsjahre darzustellen hat und nach § 55 Abs. 3 a. a. 0. jedem Versicherten auf Verlangen mitzuteilen ist, hat den Rechnungsabschluss zu enthalten und zu den einzelnen Positionen die erforderlichen Erklärungen zu geben. Das vorgeschriebene Format deB Rechnungsabschlusses ist für den Jahresbericht nicht bindend. Insbesondere ist darin mitzu teilen:

a) welche Versicherungszweige und Versichernngsarten im Geschäftsjahre betrieben worden sind;

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Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

b) wie sich Air die einzelnen Versicherungszweige und Versicherungsarten die OesamtversicherungsBummen des Geschäftsjahres sowie die Prämien und Schäden gestellt haben, und zwar unter Berücksichtigung der an die Rückversicherer abgegebenen bezw. von denselben erstatteten Beträge und unter Vergleichung mit den gegenüber zu stellenden Zahlen des Vorjahres;

c) wie der Gewinn verteilt und ein etwaiger Verlust satzungsmäasig gedeckt werden soll;

d) wie sich die Kapitalanlagen und der Zinsgenuss aus denselben gestaltet haben; auch Uber den etwaigen Verkauf oder Ankauf von Grundbesitz sind Angaben zu machen. Beim Verkauf ist neben dem erzielten Erlöse zugleich auch der letzte Bilanzwert des Grundstücks mitzuteilen. Die Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen sind zu erklären;

e) der Grund für eine etwaige wesentliche Vermehrung der Verwaltungskosten;

f) Zahl, Grund und Ausgang der einzelnen im Geschäftsjahre vorgekommenen gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Schadenprozesse, unter Angabe der Höhe der einzelnen Streitgegenstände. Über die im Geschäftsjahr unerledigt ge- bliebenen Schadenprozesse ist -in dem nächstjährigen Jahresberichte weitere Mitteilung zu machen.

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit haben im Jahresberichte ferner anzugeben, ob und in welchem Umfange VersicherungsgescbäAe gegen feste Prämien betrieben werden (§21 Abs. 2 a. a. 0.); im gegebenen Falle sind nähere Er- klärungen hinsichtlich dieses GeschäAs aufzunehmen. Auch hat der Jahresbericht der auf Gegenseitigkeit beruhenden Unternehmungen eine genaue Berechnung über den eingezogenen bezw. einzuziehenden Nachschuss sowie über einen etwa zu ver- teilenden Überschuss und zwar unter Berücksichtigung etwa bestehender getrennter Rechnungsklassen zu enthalten.

V. Ausserdem sind dem Kaiserl. Aufsichtsamte besondere Erläuterungen zum Rechnungsabschluss einzureichen. Diese haben insbesondere zu enthalten:

a) Eine ziflernroässige Darstellung:

1. der Versicherungsbewegung hinsichtlich der Stückzahl der abgeschlossenen Versicherungen, der Versicherungssumme in Ab- und Zugang, der Prämien oder Beiträge in Brutto-, Zuschlags-, Abzugs- oder Nettosummen. Bei Viehversicherungs-Unternehmungen müssen diese Angaben nach Gattungen bezw. Abteilungen oder Klassen getrennt aufgefübrt werden. Hierbei ist auch anzugeben, ob und wo während des Geschäftsjahres Geschäfte im Auslände betrieben sind;

2. der Schadenbewegung hinsichtlich der Stückzahl, der Brutto-, AbzugB- und Nettoschadensummen; hei Viehversicherungs-Unternehmungen müssen diese Angaben nach Gattungen bezw. Abteilungen oder Klassen getrennt auf- geführt werden;

3. der Versicherungssummen und Prämien hinsichtlich der in Rückdeckung gegebenen bezw. übernommenen Risiken.

b) Eine Nachweisung über die gemäss § 81 a. a. 0. der Berechnung der Gebühren für die Aufsichtstätigkeit des Kaiserl. Aufsichtsamts zugrunde zu legenden

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Hagelversicherung.

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Bruttoprämien, die aus den im Inlande abgeschlossenen Versicherungen im Geschäftsjahr erwachsen Bind, und Uber die zurückgewährten, von diesen Brutto- prämien in Abzug zu bringenden Oberschüsse oder Gewinnanteile.

0) Eine Erläuterung der Grundsätze für die Berechnung der Prämienüberträge.

d) Eine spezielle Nachweisung der Verwaltungskosteu (Formular H-V i, B 8b), wobei insbesondere folgende Beträge einzeln anzugeben und gegebenenfalls zu erläutern sind: i. Gehälter und andere BezUge der Beamten, 2. Iteisekosten, soweit sie nicht auf Scbadenregulierungen entfallen, 3. Drucksachen, 4. Porto, 5, Insertionsgebühren, 6. ProzeBskosten, 7. anderweite Verwaltungskosten.

e) Eine Angabe Uber die Beträge, welche von den Rückversicherern als Anteile zu den Provisionen (Formular H-V 1, B 8a) und zu den sonstigen Verwaltungs- kosten (Formular H-V 1, B 8 b) gezahlt sind.

f) Eine nähere Darstellung der Berechnung der Tantiemen, und zwar: 1. für den Aufsichtsrat (Verwaltungsrat), 2. für den Vorstand (Direktion), 3. für Haupt- bevollmächtigte, 4. sonstige Tantiemen.

g) Eine Angabe, aus welchen Jahren die Rückstände der Versicherten herrübren (Formular H-V 2, A 2 a).

h) Eine Angabe, aus welchen Jahren die einzelnen Ausstände bei Generalagenten bezw. Agenten herrübren (Formular H-V 2, A 2b).

1) Ein Verzeichnis der in die Aktiva der Bilanz eingestellten Hypotheken und Grundschuldforderungeu (Formular H-V 2, A 4a) nach Formular H-V 3.

k) Ein Verzeichnis der in die Aktiva der Bilanz eingestellten Wertpapiere (Formular H-V 2, A 4 b) nach Formular H-V 4.

l) Ein Verzeichnis der einzelnen Grundstücke (Formular H-V 2, A 5) nach Formular H-V 5.

Versicherungs-Unternehmungen, deren EinrichtUDgskosten noch nicht getilgt sind, haben über den Stand der Tilgung eingehend zu berichten 36, Abs. 1, Ziffer 3 a. a. 0.).

VI. Der Rechnungsabschluss nebst Erläuterungen sowie der Jahresbericht sind vom Vorstand unterschriftlich zu vollziehen und unter Beifügung einer von dem Vorstande bescheinigten Abschrift des Protokolls, nach welchem das oberste Organ den Rechnungsabschluss genehmigt hat, binnen zwei Monaten nach der Genehmigung, jedoch nicht später als sieben Monate nach Schluss des Geschäfts- jahres dem Kaiser!. Aufsichtsamt einzureichen. In der gleichen Frist hat der Vorstand auf Kosten der Unternehmung den Rechnungsabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz) im Deutschen Reichs-Anzeiger sowie in den sonstigen zu den Veröffentlichungen der Unternehmung bestimmten Blättern zu veröffentlichen. Die Belagsblätter Uber die Veröffentlichung sind dem Kaiser). Aufsichtsamte zusammen mit den Rechnungsvorlagen einzureichen.

VII. Die Vorschriften Uber die Rechnungslegung finden zuerst für das naoh dem 31. Dezember 1901 beginnende Geschäftsjahr Anwendung.

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Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

A. Einnahme.

Gewinn- and

für das Geschäftsjahr

i. Vortrag aus dem Vorjahre

i. Überträge (Reserven) ans dem Vorjahre ....

a) fli r noch nicht verdiente Prämien (Prämien- tiberträge)

b) Schadenreserve

c) sonstige Überträge (getrennt nach Gattaugen

und Summen)

3. Prämieneinnahme abzüglich der Ristorni:

a) Prämien (Vorprämien):

«) für direkt geschlossene Versicherungen . .

ß) für übernommene Rückversicherungen . .

b) Nachsch ttse prämien:

ct) für direkt geschlossene Versicherungen . . ß) für übernommene Rückversicherungen . .

4. Nebenleistnngen der Versicherten:

a) Legegelder (Sicherheitsleistungen)

b) Eintrittsgelder

c) Policegebühren

d) anderweit

5. Erlös aus verwertetem Vieh

6. Kapitalerträge:

a) Zinsen

b) Mietserträge

7. Gewinn ans Kapitalanlagen:

a) Kursgewinn

«) realisierter

ß) buchmässiger

b) sonstiger Gewinn

8. Sonstige Einnahmen (getrennt nach Gattungen und

Summen)

9. Verlust

Gesamt-Einnahme

4.

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Hagelversicherung.

447

Formular H-V 1.

Verlust-Rechnung

vom bis

B. Ausgabe.

i. Rückversichernngsprämien

i. Entschädigungen abzüglich des Anteils der Rück- versicherer:

a) für regulierte Schäden

«) aus dem Vorjahre

fl) aus dem laufenden Jahre

b) Schadenreserve

3. Überträge (Reserven) anf das nächste Geschäftsjahr:

a) für noch nicht verdiente Prämien abzüglich des Anteils der Rückversicherer (Prämienttberträge)

b) sonstige Überträge (getrennt nach Gattungen

und Summen)

4. Regulierungskosten

5. Zum Reservefonds (mit näherer Bezeichnung der

Überweisung

6. Abschreibungen anf:

a) Immobilien

b) Inventar

c) Forderungen

d) Org&nisations- (Einrichtung*-) Kosten des ersten Geschäftsjahrs (behnfs Amortisation) . . . .

e) anderweit (getrennt nach Gattungen und

Summen)

7. Verlust ans Kapitalanlagen:

a) Kursverlust

o) an realisierten Wertpapieren

ß) buch massiger

b) sonstiger Verlust

8. Verwaltungskosteu abzüglich des Anteils der Rück- versicherer:

a) Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten usw.

b) sonstige Verwaltungskosten

9. Stenern, öffentliche Abgaben und ähnliche Auf- lagen

to. Sonstige Ausgaben (getrennt nach Gattungen und

Snmmen)

rt. Gewinn (welcher wie folgt verwendet wird) . .

Gesamt-Ausgabe

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448

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

A. Aktiva.

Bi-

für den Schluss des

1. Forderungen an die Aktionäre für noch nicht ein-

gezahltes Aktienkapital, bezw. bei Gegenseitigkeits- vereinen Forderungen an die Garantiefondszeichuer wegen der nicht bar gedeckten Obligos (die Art der Deckung Wechsel, Schuldscheine usw. ist anzugeben)

2. Sonstige Forderungen:

a) Rückstände der Versicherten

b) Ausstände bei General-Agenten und Agenten .

c) Guthaben bei Banken ...

d) Guthaben bei anderen Versicberuugsnnter-

nehmungen

e) im folgenden Jahre fällige Zinsen, soweit sie anteilig auf das laufende Jahr treffen . . .

f) anderweit (getrennt nach Gattungen und

Summen)

3. Kassen bestand

4. Kapitalanlagen:

») Hypotheken und Grundschulden

b) Wertpapiere

c) Darlehen auf Wertpapiere

d) Wechsel

e) anderweit (getrennt nach Gattungen und

Summen) . |

5. Grundbesitz

6. Inventar

7. Sonstige Aktiva (getrennt nach Gattungen und

Summen)

8. Noch zu deckende Organisation«- ( Einrichtung*-)

Kosten (bei Gegensei tigkeitsvereineu und von ein- zelnen Personen betriebenen Anstalten) ....

9. Verlust

Gesamtbetrag

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Hagelversicherung.

449

Formnlar H-V 2.

lani

Geschäftsjahrs 19

B. Passiva.

1. Aktienkapital, bei Gegenseitigkeitsvereinen Betrag

des etwaigen Garantiefonds

2 Überträge auf das nächste Jahr, zu a und b nach Abzug des Anteils der Rückversicherer:

a) für noch nicht verdiente Prämien (Prämien-

Oberträge)

b) Schadenreserve

c) anderweit (getrennt nach Gattungen und

Summen) I

3. Hypotheken und Grnndschulden sowie sonstige in Geld zu schätzeude Lasten (Reallasten, Renten usw.) auf den Grundstücken No. 5 der Aktiva) ....

4. Barkautionen

5. Sonstige Passiva:

a) Guthaben anderer Versicberungsnnteruehmnngen

b) anderweit (getrennt nach Gattungen und

Summen)

6. Reservefonds:

Bestand am 1. Jannar 19 (bei Beginn des

Rechnungsjahrs)

Hierzu sind getreten gemäss § der

Satzung

zusammen

Davon sind gemäss § der Satzung znr

Deckung der Ansgaben verwendet I

bleiben

7. Spezialreserven:

Bestand am 1. Jannar 19

Hierzu sind getreten

zusammen

Davon sind verausgabt I

bleiben

8. Gewinn

Gesamtbetrag

Mettzen, Boden des prenss. Staates. VIII. 22

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Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Formular H-T 3.

Verzeichnis der in die Aktiva der Bilanz eingestellten Hypotheken and Gtrandschaldforderangen

mit den folgenden Rubriken:

1. Laufende Nummer.

2. Bezeichnung der beliehenen Grundstücke.

3. Wert der beliehenen Grundstücke.

4. Unterlagen für die Bewertung der beliehenen Grundstücke.

5. Betrag des Hypotheken-Darlehns.

6. Zinsfusa.

7. Forderungen, welche etwa dem Hypothekcn-Parlehn Torangehen.

8. Bemerkungen.

Formular H-T 4.

Verzeichnis der in die Aktiva der Bilanz eingestellten Wertpapiere

mit den folgenden Rubriken:

1. Laufende Nummer.

2. Genaue Bezeichnung der einzelnen Wertpapiere.

3. Nennwert der einzelnen Wertpapiere.

Die Papiere sind eingekauft:

4. Im Jahre.

5. Damaliger Kurs.

6. Zum Preise (Anschaffungspreis) Mk. Pf.

Kurs am Schlüsse des Geschäftsjahrs:

7. Tageskurs.

8. Gesamtkurswert Mk. Pf.

Die Papiere sind in die Bilanz eingestellt:

9. Zum Kurse von.

10. Mit einem Gesamtkurswerte von Mk. Pf.

11. Bemerkungen. (Hier ist bei den einzelnen Wertpapieren anzugeben, wo sie als Kaution hinterlegt sind.)

Formular H-T >■

Verzeichnis der einzelnen Grundstücke

mit den folgenden Rubriken:

1. Bezeichnung des Grundstücks.

2. Bilanzwert.

3. Wert des Grundstücks und Unterlagen für die Bewertung.

4. Etwaige hypothekarische Belastung mit Angabe des Zinsfnsses.

5. Art des Grundstücks. (Hier ist anzugeben, wozu das Grundstück dient, insbesondere ob es Geschäftsräume für die Unternehmung enthält.)

Die Einstellung unrichtiger Angaben in die oben mitgeteilten Formulare für die Rechnungslegung unterliegen der Strafe gemäss §111 des Reichsgesetzea über die privaten Versicherungs-Unternehmungen, nach welchem die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichts- rates oder eines ähnlichen Organs sowie die Liquidatoren eines Versicherungsvereius auf

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Hagel Versicherung.

451

Gegenseitigkeit mit Gefängnis bis zn einem Jahre und zugleich mit Geldstrafe bis za 20000 Hk. bestraft werden, wenn sie wissentlich in ihren Darstellungen, in ihren Über- sichten Aber den Vermügcnsstand des Vereins unwahr darstellen oder verschleiern. Zugleich kann anf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann ausschliesslich auf die Geldstrafe erkannt werden. Betreffs der Aktien- gesellschaften enthalten ähnliche Bestimmungen der § 314 Ziff. 1 des Handelsgesetzbuches.

In einer Besprechung des Gesetzentwurfs Aber den Versicherungsver- trag kann hier nur ganz kurz eingetreten werden, da er dem Reichstage erst in der nächsten Session zur Beschlussfassung vorliegen wird.

Wie bereits angedeutet, bezweckt der neue Gesetzentwurf die einheitliche Regelung des privaten Versicherungsrecbts und damit die Herbeiführung einer weiteren Einheit der bürgerlichen Rechtsordnungen im Deutschen Reiche. Er will, mit anderen Worten, die Lücke ausfüllen, die dos Gesetz vom 12. Mai 1901 gelassen hatte, indem es die dem Privatrechte angehörenden Verhältnisse zwischen dem Versicherer und dem Versicherten ordnet und die Rechte und Pflichten, welche beiden aus dem Vertrage erwachsen, zweifellos feststem. Auch die auf die privat- rechtliche Ordnung des Versicherungswesens gerichteten Bestrebungen reichen der Zeit nach weit zurück.

8chon der preussische Entwurf zum Handelsgesetzbuche von 1857 hatte nach dem Vorgänge Württembergs von 1839 eine umfassende Regelung des Versicherungs- wesens vorgesehen, und der im Jahre 1874 aufgestellte Plan für die Ausarbeitung eines Bürgerlichen Gesetzbuchs sprach Bich dafür aus, dass die in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuche zu bewirkende Revision des Handelsgesetzbuchs sugleioh das Privat- Versiohernngsrecht reichsgesetzlich regeln solle.

Gleichwohl nahm man davon vorläufig Abstand, um nicht durch stoffliche Überhäufung die Revision zu erschweren, und beliess das Versicherungsrecht zunächst der Landesgesetzgebung, wenn man sich auch genötigt sah, einzelne, das handels- rechtliche Gebiet berührende Fragen bereits durch das Gesetz vom 12. Mai 1901 reichsgesetzlich zu regeln. 80 galten beispielsweise gemäss §§ 16 und 53 dieses Gesetzes für alle Versicherungsvereioe auf Gegenseitigkeit grösseren Umfangs die für Kaufleute im ersten und dritten Buche des Handelsgesetzbuchs gegebenen Vorschriften, mit alleiniger Ausnahme der §§ 1 7, und auch sonst sind noch einige, den Versicherungsvertrag berührende Fragen im Zusammenhangs mit ver- wandten Gegenständen in dem Gesetze vom 12. Mai 1901 behandelt worden (vergl. Begründung des Gesetzentwurfs über den Versicherungsvertrag).

Der die Hagelversicherung betreffende Titel 3 des zweiten Abschnittes des Gesetzentwurfs umfasst nur wenige Paragraphen und ist der kürzeste Titel des Entwurfs. Man möchte daraus vielleicht auf die Absicht des Gesetzgebers schliessen, hier der Vertragsfreiheit keine lästigen Schranken zu ziehen und den praktischen Bedürfnissen im Hagel-Versicherungswesen die grösBtmögliche Freiheit zu gewähren; diese An- nahme erweist sich indessen bei näherer Betrachtung des Gesetzentwurfs als irrig, da der Hagel-Versicherungsvertrag andererseits wieder in sehr weitgehendem Mafse den allgemeinen Vertragsbestimmungen des Entwurfs unterstellt ist, die freilich

29«

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Dan landwirtschaftliche Versicherungswesen.

für die Hagelversicherung nur in beschranktem Mafae von Wert Bind. Teils nämlich wird durch diese Bestimmungen die Vertragsfreiheit unnötig beschränkt, teils wird der Eigenart des Hagel- VersicherungBzweiga dabei nicht immer Rechnung ge- tragen.

Von dieser Auffassung ausgehend, haben sowohl die Aktiengesellschaften wie die Gegenseitigkeitsvereine in besonderen Eingaben ihre Wünsche and Bedenken geäussert, und insbesondere haben die letzteren in ihrer Eingabe vom 17. März 1904 den dringenden Wunsch ausgesprochen, es mochten dem die Hagelversicherung speziell behandelnden Abschnitt zwei neue Paragraphen vorangestellt werden, deren einer alle diejenigen im Entwürfe enthaltenen allgemeinen Bestimmungen zu bezeichnen habe, welche für den Hagel-VersicherungBvertrag nur partielle resp. gar keine Geltung haben, während der andere alle diejenigen Bestimmungen enthalten mOge, die für den Hagel- Versicherungsvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten sollen.

Da es sich zunächst noch um eine lex ferenda handelt, so kann in diesem geschichtlich referierenden Bericht in eine Einzelkritik dieser technischen Bedenken nicht näher eingetreten werden, zumal der Reichstag darüber das entscheidende Wort noch nicht gesprochen bat.

Nioht unerwähnt mag indessen bleiben, dass der Entwurf ursprünglich im § 104 den beachtenswerten Grundsatz aufstellte, die im Versicherungsverträge ge- nannte Wertsumme des versicherten Objekts habe kurzweg als Taxe zu gelten. Freilich unterliess er es, die vollen Konsequenzen aus diesem Grundsätze zu ziehen und bat ihn in dem dem Reichstag schliesslich vorgelegten Entwürfe nicht auf- recht erhalten. Man wird das aus verschiedenen Gründen bedauern dürfen, doch ist eine Wiederherstellung des Entwurfs von 1903 ausgeschlossen.

Bekanntlich setzt sich die Versicherungssumme aus 2 Faktoren zusammen: aus dem zu erwartenden Ernteertrage und aus dem Verkaufswerte der zn gewinnenden Feldfrüchte. Beides ist bei Abschluss des Vertrages noch nicht mit Sicherheit zu bestimmen; die Versicherungssumme behält daher in jedem Falle etwas problematisches und arbiträres. Um nun im Schadenfalle die Schätzung nicht allzusehr zu erschweren, ist es schon jetzt bei den meisten Gesellschaften üblich geworden, an dem vom Versicherten im Anträge angegebenen Verkaufs- werte pro Zentner (oder 100 kg) nicht zu rütteln, dagegen eine Minderung der Entschädigungsleistung für sich in Anspruch zu nehmen, wenn nach Ansicht der Schätzer der tatsächliche Fruchtstand dem im Anträge angenommenen Ernteertrage nicht entspricht. Damit wird natürlich der eigentliche Begriff einer Taxe nicht verwirklicht, der eben darin besteht, dasB der Versicherungswert eines Objekts von vornherein durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag festgesetzt wird. Von dieser Anschauung ausgehend, haben denn auch schon jetzt einige Gesellschaften darunter der grösste Gegenseitigkeitsverein die Un- antastbarkeit der bei Abschluss des Vertrags vereinbarten Wertsumme in ihre Versicherungsbedingungen aufgenoromen (sogen. Nichtreduktion) und damit den Begriff der Taxe bis in seine Konsequenzen hinein verwirklicht. So weit ging indessen selbst der Entwurf von 1903 nicht, der im § 52 zwar die prinzipielle Bedeutung

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Hagelversicherung.

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der „Taxe“ als einer vorweg vereinbarten Wertsumme, die dem versicherten Objekte bei Eintritt des Schadenfalles beigelegt werden soll, anerkannte, gleichwohl aber hinzufügte: „es sei denn, dass sie (die vereinbarte Summe) den wirklichen Ver- sicherungswert in diesem Zeitpunkte erheblich (?) übersteigt“.

Durch diese dehnbare Hegriffsbestimmung wurde natürlich der Wert des früheren § 104 des Entwurfs in hohem Mafse in Frage gestellt ja bedeutungslos.

Abschliessend für die Darstellung der rechtlichen Entwicklung des Hagel- Versicherungswesens sei an dieser Stelle noch bemerkt, daBs die früher in steigendem Mafse aus Interessenkreisen auftaucbenden Verstaatlichungavorschliige der Hagel- versicherung bisher eine Förderung seitens der Regierungen nicht gefunden haben und dass auch der vor etwa 15 Jahren vom Landfeuersozietätsdirektor von Hülsen angeregte Gedanke, die Hagelversicherung in den einzelnen Provinzen Preussens naoh Analogie der Feuersozietäten mit den Provinzialverwaltungen zu verbinden, die so geschaffenen Hagelsozietäten aber durch einen Zentralverband mit gemein- samer Kasse zu gegenseitigem Gewinn- und Verlust-Ausgleich vorwalten zu lassen, mit seinem genialen Autor zu Grabe getragen ist.

Nur im Königreiche Bayern ist der Versuch, eine auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeit beruhende öffentliche Landes-Hagelversicherungsanstalt mit staat- licher Subvention ins Leben zu rufen, im Jahre 1884 verwirklicht worden. Diese Anstalt hat während ihres Hestehens mit wechselndem Glücke gearbeitet, hat aber nach 2ojährigem Bestehen eine sehr erhebliche Versicherungssumme gewonnen, die nicht nur auf eine korrekte Verwaltung, sondern auch auf das dringende Bedürfnis schliessen lässt, das im Königreiche Bayern für eine derartige Anstalt vorhanden ist. Da sie sich nur auf bayerische Landwirte beschränkt, so dürfen sie aus dieser Besprechung ausscheiden.

Die übrigen süddeutschen Staaten haben diesen Weg nicht beschritten, vielmehr haben zunächst Württemberg und Baden, später auch die Reichslande und endlich das Grossherzogtum Hessen Staatsverträge mit der Norddeutschen Hagel- Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, durch welche den versicherungBhedürftigen Landwirten der bezüglichen Staaten unbeschränkte Gelegenheit geboten ist, bei der auf Gegenseitigkeit gegründeten Gesellschaft zu versichern. Es ist zu diesem Zwecke in jedem der genannten Staaten ein behördlich geleiteter Hagelfonds gebildet worden, der gegen Einzahlung fester Zuschläge die wechselnde Nachschusspflicht für die Versicherten übernimmt. Das System, welches übrigens die Konkurrenz andrer Gesellschaften nicht ausschliesst, hat sich bisher bewährt und zu Bedenken seitens der Kontrahenten keinen Anlass geboten.

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454

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Wenden wir uds nun zu einer kurzen Schilderung der faktischen Entwicklung des Hagel-Versicherungswesens in Deutschland seit 1866, so wird diese Periode nicht nur durch ein allgemeines Anwachsen des Geschäftsbetriebs, sondern ins- besondere durch den energischen Aufstieg des Gegenseitigkeitsprinzips charak- terisiert.

Zwar schien es anfangs, als wolle das Eingehen mehrerer kleiner selbst alter Gegenseitigkeitsvereine auch nach 1866 seinen Fortgang nehmen und als beweise beispielsweise das Aufhören einer so soliden Gesellschaft, wie der Erfurter, die Minderwertigkeit des GegenseitigkeitsprinzipB auf dem Gebiete der Hagel- versicherung; bald aber änderte sich die Lage der Dinge, denn während allerdings nach wie vor einige, nicht einmal immer ohne das nötige technische Geschick verwaltete Vereine der Ungunst lokaler Verhältnisse zum Opfer fielen, erhob sich andererseits die im Jahre 1869 gegründete Norddeutsche Hagel-Versicherungs- gesellschaft so schnell und nachhaltig, dasB sie zurzeit für sich allein etwa a/4 der Versicherungssumme aller 5 Aktiengesellschaften zusammen und fast ljt der ge- samten Hagelversicherung Deutschlands umfasst.

Die Versicherungssumme der bedeutenderen Gegenseitigkeitsvereine betrag im Jahre 1866 nur 97 Mill. Taler (= 291 Mill. Mark); die der damals bestehenden sechs Aktiengesellschaften von denen inzwischen die Preussische eingegangen und in eine Gegenseitigkeitsgesellschaft umgewandelt ist dagegen 230 Mill. Taler = 690 Mill. Mark.

Im Jahre 1906 dem letzten statistisch abgeschlossenen dagegen waren bei den grösseren Gegenseitigkeitsgesellschaften Erntewerte von rot. 1586 Mill., bei den fünf noch bestehenden Aktiengesellschaften dagegen nur von rot. 1120 Mill. Mark versichert, so dass die Versicherungssumme der Gegenseitigkeitsgesellschaften inzwischen um mehr als 445 °/0, die der Aktiengesellschaften dagegen trotz un- antastbarer, ja vorzüglicher Verwaltung nur um ca. 60 #/0 angewacbsen ist und, unter Mitberücksichtigung der lokalen Gegenseitigkeitsverhände, kaum noch */4 der gesamten, gegen Hagelschaden versicherten Werte umfassen dürfte.

Insbesondere war die Entwicklung der 1869 gegründeten Norddeutschen Hagel-Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin eine rasch aufsteigende zu nennen, wie nachstehende Zahlen beweisen;

I.

Geschäftsjahr 1869

2 797

Policen

mit

13,5 Mill. Mark

Ver8.-Summe.

5-

* 1873

12049

n

»

126.8 n

n

IO.

1878

23500

T>

n

232.9 -

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* «883

523'5

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n

372,9 a a

n

20.

* 1888

57 499

n

n

45°, 1 a

n

*5-

» 1893

75655

n

r

595-7 a

n

38-

1906

162360

T

855,5 a

n

Auch die nächst der „Norddeutschen“ grösste Gegenseitigkeitsgesellschaft, die Schwedter, welche zugleich Feuerversicherung betreibt, hat seit 1866 und insbesondere in den letzten Jahrzehnten eine bedeutende Steigerung der Ver- sicherungssumme erfahren.

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Hagel Versicherung.

455

Sie betrug 1866 noch nicht voll

60 Mill.

Mark,

1889 .'

100

*

*899

*°M »

n

1 906

*87,7

n

Im einzelnen war der Versicberungsstand der grösseren Hagel-Versicherungs- gesellschaften im Jahre 1906 folgender:

I. Aktiengesellschaften:

Vers.-Summe Zunahme gegen 1905

Magdeburger 380858057 18818489

Die Union 241257929 753*5°

Kölnische 252659486 11952369

Elberfelder 141285996 954I053

Berliner 103950179 6756000

Summa 1120011647 47821061

II. Grössere Gegenseitigkeitsgesellschaften:

Vers.-Summe

Zunahme

Abnahme

Die Norddeutsche ...

855590890

11894013

Schwedter

287680760

25589117

, Mecklenburger ....

76111 800

2 385 900

Preuasische

68307455

1 416860

Der Ostdeutsche Verband

68399118

85343*3

Di© Ceres

62017070

4443 *9°

, Borussia

55«45°87

7090655

Greifswalder

54904300

5 840400

Leipziger

58044 060

>35>935°

Summa

1 586300540

79*97048

1 416860

(Die kleineren und lokalen Gegenseitigkeitsvereine sind ausser Betracht ge- lassen.)

Die Verwaltungskosten betrugeu im Jahre 1906 für 100 Mk. Versicherungs- summe:

I. Bei den Aktiengesellschaften:

x. Bei

der Magdeburger Aktiengesellschaft .

26.37

Pf.

2. Bei

der Union,

**,73

3. Bei

der Kölnischen

. . . 17,17

n

4. Bei

der Elberfelder

. 23,18

n

5. Bei

der Berliner von 1832,

fi

. . . 28,00

n

II. Bei den GegenBeitigkeitsgesellschaften.

A. Bei den zugleich Feuerversicherung betreibenden:

1. Der Schwedter . . rot. 9,9 Pf.

2. Der Mecklenburger 5,9 exkl. Verzinsung eines Lagegeldes von

1 °/0 der Vers.-Summe.

3. Der Greifswalder . 2,0 exkl. Verzinsung eines Lagegeldes von

1 °/# der Vers.-Summe.

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456

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

B. Bei den nur Hagelversicherung betreibenden:

1. Der Norddeutschen . . . . 16,19 Pf.

2. Der PreussiBchen 32,42

3. Dem Ostdeutschen Verband 10,82

4. Der Ceres 42,51

5. Der Borussia 43,43

6. Der Leipziger 31,30

Was endlich die Höhe der von den einzelnen Gesellschaften er- hobenen Jahresbeiträge betrifft, so unterlassen wir einen Vergleich derselben aus dem durchschlagenden Grunde, weil jeder derartige Vergleich unbedingt irre- fähren muss, wenn er nicht auf gleicher Basis beruht, d. i. wenn niobt das Geschäftsgebiet, die Entschädigungsgrenze und die Gefahrenstufen der beiderseitigen Risiken die gleichen sind. Man kann selbstverständlich die Höhe der Durchschnitts- beiträge einer nur in bagelgünstigen Provinzen arbeitenden Gesellschaft nicht mit denen einer Uber das ganze Reich verbreiteten vergleichen und ebensowenig die Prämien einer erst von io°/0 ab entschädigenden mit denen einer schon von 6 °/# ab Ersatz leistenden usw.

Die Wertschätzung der einzelnen Gesellschaften wird sich daher jeder Landwirt aus deren Geschäftsberichten und Rechnungsabschlüssen, sowie aus den Erfahrungen bilden müssen, die er selbst oder seine Nachbarn als Versicherungs- nehmer machen. So wertvoll daher auch die JahreBtabellen und Zahlenreihen unserer angesehenen Versicherungskalender für denjenigen sein mögen, der sich bei ihrem Studium jederzeit der Voraussetzungen bewusst bleibt, unter denen derartige Zahlen überhaupt mit Vorteil zu loBen sind, so führen eie doch den Laien zu leicht irre, als dass wir uns veranlasst sehen könnten, auch unsererseits durch Aufstellung bezüglicher Tabellen die auf diesem Gebiet herrschende, nicht immer tendenzfreie Zahlenfülle noch zu vermehren.

Nachträglich ist diesen Ausführungen noch hinzuzufügen, dass die Jahre 1905 und 1906 für die Hagelversicherung die schwersten gewesen Bind, die dieser Versicherungszweig kennt. Die Beiträge, welche die Gegenseitigkeitsvereine durch- schnittlich für 100 Mk. Versicherungssumme erheben mussten, schwanken zwischen 113 und 204 Pf., während die Mehrzahl der Aktiengesellschaften nicht nur ihre Reserven, sondern auch erhebliche Teile des Aktienkapitals zur Deckung der Ver- pflichtungen heranziehen mussten. Nur die Union und die Berliner von 1832

waren im Jahre 1906 in der Lage, ihren Aktionären 25 resp. ö°/0 Dividende zu zahlen. Dass trotzdem keine der Gesellschaften in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, zeugt bei den Aktiengesellschaften für ihre solide Fundierung, bei den Gegen8eitigkeitsvereinen für ihre Kreditwürdigkeit.

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Viehversicherung.

Von

Gans Edlem Herrn zu Putlitz Gross-Pankow.

Die Viehversicherung ist bis zur Gegenwart der am wenigsten entwickelte Zweig des Versicherungswesens geblieben, obwohl sohon vor sehr langer Zeit Ver- sicherungen bestanden haben und die Notwendigkeit zur Versicherung bei den kleinen Viehbesitzern ausserordentlich grosB ist, da der Viehbestand häufig den grössten und wertvollsten beweglichen Besitz des Viehbesitzers darstellt, und zu den ViehbeBitxern müssen in allen preussischen Provinzen auch die ländlichen Arbeiter gezahlt werden, die sich in den östlichen Teilen sogar mit Kuhhaltung, fast überall aber mit Schweinehaltung befassen.

Die einfachste Form der Versicherung ist der Zusammentritt einer Anzahl von Viehbesitzern einer Gemeinde oder eines Gutsbezirkes zu einem Verbände, der sich verpflichtet, bei dem eintretenden Tode eines Stuckes Vieh dieses zu ersetzen.

Meist wird bei Rindvieh eine feste Summe für das Stück angesetzt, und geht ein * Tier ein, so wird die Summe von den Teilnehmern aufgebracht, nachdem der Erlös aus der Verwertung des meist notgeschlachteten Tieres abgezogen worden ist. Derartige Vereinigungen gibt es unzählige, sie unterstehen aber keiner Kontrolle, haben meist keine geschriebenen Satzungen und lösen sich häufig bald wieder auf, wenn mehrere Schäden hintereinander den Mitgliedern zu grosse Opfer auferlegt haben.

Die unleugbaren Vorteile eines so einfachen Verfahrens liegen in dem Fehlen aller Verwaltungskosten und in der Aufsicht, die eine kleine Vereinigung ausUben kann, um sich vor Betrug zu schützen. Das EinBtellen von krankem Vieh wird durch diese Aufsicht verhindert; vorsichorungstechnisch aber können solche Ver- einigungen erfabrungsmässig nichts leisten, weil das Risiko auf eine zu geringe Anzahl von Schultern verteilt ist, und statistisch ist der Umfang dieser Ver- sicherungen nioht festzustellen.

Den Kuhkassen, Kubladen usw. haben sich vereinzelt Schweine-Versicherungen angeechlossen, die sich vielfach auf eine Reihe von Ortschaften oder auf ganze Kreise erstrecken. Da, wo grössere Besitzer oder der Landrat des Kreises sich dieser Kassen angenommen haben, konnten sie vereinzelt Tüchtiges leisten, Abschlüsse kommen aber meist nicht zur öffentlichen Kenntnis, und es ist infolgedessen un- möglich, eine Zusammenstellung vorzunehmen, die ein vollständiges Bild des kleinen Vereinswesens gibt.

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458

Pa» landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Nach dem Versicherungsgesetze aus dem Jahre 1901 sind alle derartigen Vereine anzeigepflichtig und bedürfen auch der Konzession, sobald sie geschriebene Satzungen und derartige Bedingungen haben. Sie unterstehen aber nur dann dem Kaiserlichen Aufsichtsamte für Privatversicherung, wenn sich ihr Geschäftsbetrieb auf mehrere Bundesstaaten erstreckt.

Ober die griisseren Versicherungen, die in Preussen arbeiten, geben nach- folgende Tabellen des Kaiserlichen AufsichtaamteB für Privatversicherung Auskunft.

In diesen Tabellen sind für die Namen der Unternehmungen folgende Ab- kürzungen verwendet:

Berlin, Allg. Deutsche V.-V.-G. . . für: Allgemeine Deutsche Vieh- Versicherungs-Gesell- schaft a. G. zu Berlin.

Zentral-V.-V.-V Zentral-Viehversichemngs-Verein in Berlin.

Veritas Veritas, Berliner Vieh-Versicherungs-Gesell-

Bchaft a. G.

V.-V.-B. für Deutschland . . Vieh-Versichernngs-Bank fllr Deutschland von

1861 a. G. in Berlin.

Bremen, Bremer V.-V.-G Vieh - Versicherung» - Gesellschaft auf Gegen-

seitigkeit zu Bremen.

Cßthen, Anhaitische V.-V.-B. . .. Anhaitische Vieh-Versichernngs-Bank auf Gegen-

seitigkeit in Cöthen.

Dresden, Sächsische V.-V.-B. ... Sächsische Vieh-Versichernngs-Bank in Dresden.

Vaterländische V.-V.-G. . . Vaterländische Vieh-Versicherungs-Gesellschaft

zu Dresden.

Erfurt, Erfurter V.-V.-V Erfurter Vieh-Versicherungs-Verein.

Halle, Halensia Halensia, Versicherungs-Gesellschaft auf Gegen-

seitigkeit zu Halle a. S.

Hamburg, Norddeutsche V.-V.-G. . . Norddeutsche Vieh-Versicherungs-Gesellschaft

auf Gegenseitigkeit zu Hamburg.

Karlsruhe, Badische Pf.-V.-A. ... Badische Pferde-Versichernngs-Anstalt zu Karls-

ruhe (Baden).

Kßln, Rheinische V.-V.-G Rheinische Vieh-Versichernngs-Gesellschaft auf

Gegenseitigkeit zu Kain a. Rh.

Perleberg, Perleberger V.-V.-Q. . . Perleberger Vieh-Versicherungs-Gesellschaft auf

Gegenseitigkeit zu Perleberg.

Plau, Plauer V.-V.-G Vieh- Versicherung»- Gesellschaft auf Gegen-

seitigkeit zu Plan i. Meckl.

Schwerin, Schweriner V.-V.-G. . . Vieb-Versicherungs-Gesellscbaft auf Gegen-

seitigkeit zu Schwerin i. Meckl.

Speyer, Pfälzischer V.-V.-V. ... Pfälzischer Vieh-Versicherungs-Verein zu Speyer.

Stuttgart, Stuttgarter Pf.-V.-G. . . Stuttgarter Pferde-Versicherungs-Gesellschaft.

l.'lzen, Clzener V.-V.-B Ülzener Vieh-Versicherungs-Bank a. G. zu Ülzen.

Wittenberge, Prignitzer V.-V.-G. . Prignitzer Vieh-Versicherungs-Gesellschaft auf

Gegenseitigkeit zu Wittenberge.

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Umlang der Viehrersicherung im Geschäftsjahre 1902.

Vieh Versicherung.

159

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2

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des Gesamtumfangs in selbstabgeschlossene Versicherungen und in Rttckdeeknng übernomuiene Versicherungen beruht auf Schätzung nach Malsgabe der für beide Arten von Versicherungen eingenommenen Prämien.

Vergleich des Gegchäftojahra mit dem Vorjahre

460

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

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Viehversichernng.

401

Gewinn- und Verluetreohnnng für 1902. Einnahmen.

r

Venücheningsuntenieb nmng

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Sonstige Nebenleistungen der Versicherten

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Sitz

Name

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2

3

4

5

6 7

8

Berlin . . .

Allg. Deutsche V.-V.-G.

150719

3025 1 174

1 462

2.

r> ...

Zentral-V.-V.-V. . . .

497

1 942 4 267

515

i

...

Veritas

259 772

2 648

4

n ...

Y.-V.-B. für Deutschland

138215

9843

5.

Bremen . .

Bremer V.-V.-G. . . .

21 744

-

186 383

I 070

6.

Göthen . . .

Anhaltische V.-V.-B.

S> 53*

1 108

7.

Dresden . .

Sächsische V.-V.-B. . .

922 196

-

22 45I 26 701

229711)

8.

. .

Vaterländische V.-V.-G.

308 355

19980 6444

225

9

Erfurt , . .

Erfurter V.-V.-V. . .

in 317

4 226 3 909

465

10

Halle . . .

Halensia

89 501

3 9>2 388

1 1

Hamborg . .

Norddeutsche V.-V.-G. .

1 88 930

4064 5199

«6 545*)

1

Karlsruhe . .

Badische Pf.-V.-A. . .

565 875

29 857 2 725

■3

Köln . . .

Rheinische V.-V.-G. . .

298 31 I

3»33 3 499

14

Perleberg . .

Perleberger V.-V.-G.

2 946 851

102 118 18 744

3 773

5

Plan . . .

Plauer V.-V.-G. . . .

204 392

5 263 2 195

380

16.

Schwerin . .

Schweriner V.-V.-G. . .

272 321

"> 375 '389

715

>7

Speyer . . .

Pfälzischer V.-V.-V. . .

98 922

-

3 855 » 045

83

iS

Stuttgart . .

Stuttgarter Pf.-V.-O. .

150 414

5 806 1 1 157

'9

Ülzen . . .

Ülzener V.-V.-B. . . .

453 024

-

13823!

20.

Wittenberge .

Prignitzer V.-V.-G. . .

29 215

397 ! 146

1 742

Zusammen

7 759 332

235 621 92 856

49 94b

Anmerkungen. Die Gewinn- und Verlustrechnuug bezieht sich nnr anf den Jahresbetricb; die Überträge sind ansgeschieden oder, wo nötig, mit dem Unterschiede zwischen Anfang und Schluss des Geschäftsjahrs eingestellt. Mehrere Gesellschaften haben die Zinsen nicht nach Einnahme und Ausgabe getrennt gegeben; nm Einheitlichkeit in der Behandlung zu erhalten, sind hier die Zinsen überall mit dem Saldo verrechnet. Bei der Halensia ist das kleine Glasversichernngsgpschäft in die Betriebsrechnung mit eingeschlossen. Die Prämien für eigene Rechnung, wie sie in Sp. 4 für das Geschäftsjahr eingetragen sind, finden sich in Tab. S. 466 u. 467 erläutert ; das Glasgeschäft der Halensia ist dabei fortgelassen. ^

') Darunter 22 451 Mk. Zahlungen zum Reservefonds.

•) Darunter 4020 Mk. erstattetes Porto und Stempelbeträge sowie 9989 Mk. Aus- trittsgelder.

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•162

Pas landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Gewinn- and Verlast- Ei -

Versiolierungsiinternelimung

Ertrag und Gewinn

Erlös

©

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aus ver-

I

werteten!

Sitz

Name

Vieh

Zinsen

Mieten

Mk.

Mk.

Mk

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2

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IO I II

I.

Berlin ....

Allg. Deutsche V.-V.-fi.

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_

2.

Zentral- V.-Y.-V

147808

1 542

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Veritas

38 24t

4-

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V.-V.-B. filr Deutschland .

14645

652

5-

Bremen ....

Bremer V.-V.-G

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-

6.

CSthen ....

Anhaitisehe V.-V.-B. , .

1$ 089

462

7-

Dresden . . .

Sächsische V.-V.-B. . . .

65 781

8 113

8.

. . . .

Vaterländische V.-V.-G.

*5 743

4 930

9-

Erfurt ....

Erfurter V.-V.-V

4 *7»

7 901

10.

Halle ....

Halensia

M3*7

1 885

1 1.

Hamburg . . .

Norddeutsche V.-V.-G. . .

l8 094

2 282

-

12.

Karlsruhe . . .

Badische Pf.-V.-A. . . .

1 555

7 191

«3-

Kiiln

Rheinische V.-V.-G. . . .

55656

401

14.

Perleberg . . .

Perleberger V.-V.-G. . .

1 074 4l8

«5-

Plan (Meckl.) . .

Plauer V.-V.-G

7 8m

l6.

Schwerin . . .

Schweriner V.-V.-G. . . .

8 764

2 500

17-

Speyer ....

Pfälzischer V.-V.-V. . . .

36411

1 414

18.

Stuttgart . . .

Stuttgarter Pf.-V.-G. . .

I 029

'9-

Ülzen ...

Ülzener V.-V.-B

52259

314

20.

Wittenberge . .

Prignitzer V.-V.-G. . . .

6527

-

-

Zusammen

1 663 179

40 6l6

Amnerknngen. Vergl. die Anmerkungen auf S. 461.

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aus Kapitalanlagen

Verlust

404 I)»» landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Gewinn- und Verlas t- A u s-

d

' 2

Veraichernngsnnternehmung

Schäden für eigene Rechnung

Mk.

Regu-

lierungs-

kosten

Mk.

Abschreibungen

Sitz

Name

ins-

gesamt

Mk.

darunter

auf

Immo-

bilien

Mk.

auf Forde- rn ngen

Mk.

1

2

3

4

5

6

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8

1

Berlin . . .

Allg. Deutsche V.-V.-G.

101 242

3 902

464

102

2.

n ...

Zentral-V.-V.-V. . . .

56a 870

10 209

3630

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3 *99

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n ...

Veritas

186393

6**3

9 >79

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V.-V.-B. für Deutschland

105 161

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1067)

10644

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Bremen . .

Bremer V.-V.-G. . . .

9270

8

-

-

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COthen . . .

Anhaitische V.-V.-B. .

53 *«3

298

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-

7-

Dresden . .

Sächsische V.-V.-B. . .

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*749

194

*94

8.

n

Vaterländische V.-V.-G.

295 890

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9 940

-

8603

9

Erfurt . . .

Erfnrter V.-V.-V. . .

91 672

-

I

10.

Halle . . .

Halensia

46 751

832

7 343

6967

1 1.

Hamburg . .

Norddeutsche V.-V.-G. .

148738

7 810

-

-

12.

Karlsruhe . .

Badische Pf.-V.-A. . .

458 93*

5 72*

597

-

13

Köln . . .

Rheinische V.-V.-G. . .

288 592

> 593

I 191

-

I 191

14.

Perleberg . ,

Perleberger V.-V.-G.

3 273 5*4

>69 >37

>*373

-

>4779

'5

Flau . . .

Plauer V.-V.-G. . . .

>32 973

2 66l

7 >>3

i -

6940

16

Schwerin . .

Schweriner V.-V.-G.

209 337

438'

75«

462

■7

Speyer . . .

Pfälzischer V.-V.-V.

I 13 658

3795

-

-

-

18

Stuttgart . .

Stuttgarter Pf.-V.-G. .

216 233

1 409

42

-

19

Ülzen . . .

Ülzener V.-V.-B, . . .

4>4 7*9

2 763

-

-

20

Wittenberge .

Prignitxer V.-V -G. . .

34 *44

653

5>

5>

Zusammen

7 476 »37

232 093

69 547

-

61 967

Anmerkungen. Siehe Anmerkungen zu Tabelle S. 461. Die Schäden für eigene gelassen. Die Yerwaltungskosten sind ohne den Anteil, den die Rückversicherer davon ■) Darunter 18S45 Mk. Organisationskosten.

*) Der Cberschuss von 417 Mk. ist in der Bilanz bereits heim Reservefonds verrechnet.

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Verlust aus Kapital- anlagen

Verwalt ungs- kosten

Zuführung zu

Jahres* übe rach urs

s

t-

9

>

i

0

W

Mk_

§

V

>

t*

<u

Ja

«

ca

0

m

Hk.

ins-

gesamt

Mk.

darunter Bezüge (Provi- sionen us w.) der Agenten

Mk.

<d

fco

x>

<

-3

a

3

E

0

V

Mk.

dem

Reserve-

fonds

Mk.

son-

stigen

Rück-

lagen

Mk.

Sonstige

Aus-

gaben

Mk.

Summe

der

Jahres-

ausgaben

Mk.

ohne

Gewinn-

vortrag

Mk.

mit Ge- winn- vortrag

Mk.

d

A

s

ij

9

IO

II

12

13

14

'5

16

17

■8

'9

20

125

254

5*474

13 816

8 548

'9 785 ')

19» 794

93 7

61 501

1 942

73 '08

745 086

4'7*>

417

2.

3419

95 594

349»*

301 468

3-

5' 995

»»*54

16388

-

•84 37»

4

5 216

1 5*5

84

I 271

'9 374

35 »»3

5-

9 127

3464

3*37

80

*7 155

1 3»5

1 3»5

6.

34» *5*

l8C 229

33 '44

1 I 16 252

7-

88 314

40 53*

40

3*4

2 381

4)0 062

8.

15 636

6 ;oi

'5 4*4

1 210

123 982

8 107

8 107

9-

5*374

11 049

309

13042

124 651

74'

10.

5

76 581

37 333

1 085

13 77»

-

247991

11.

118971

66 280

3*3*

-

587 870

23 71*

»3 7'*

12.

5* 4»'

21 403

374

13831

» 357

1 654

368013

13.

46 510

603 252

»39 349

105

1 2 1 020

-

4 »3' 961

14.

3091

59 4*7

30 891

8 838

3 5*9

6 803

»»4 535

iS-

75 551

»3 >5*

1 370

22 135

3'3 5»5

16.

»4 599

9 >7*

'45

440

14S 949

_

17.

34 006

15 140

251 69O

18.

91 033

57 433

96

905

523 5M

-

-

*9-

3 997

7»4

B

41 684

20.

«30

53 m

1 962 791

877 284

10 260 777

33 5*5*)

34 }o6

Rechnung sind in Tabelle S, 466 u. 467 erläutert, dos Olasgeschäft der Halensia ist dabei fort- vertragsmässig zu übernehmen haben, eingestellt.

Meitzen, Buden des preuaa. Staates. VIII. 30

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466

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Erläuterung der in die Gewinn- und Verluet-

©

Z

2

a-J

V ersicherungsunternehmung

Prä-

Sitz

Name

l’bertrag ans dem Vorjahre

Ml

Vor-

Prämien

Mk.

Nach-

schuss-

prämien

Mk.

I

2

3

4

5

6

Berlin ....

Allg. Deutsche V.-V.-G. .

16 076

97961

65 944

2.

....

Zentral-V.-V.-V

45 3*3

45* »so

30901

I 3-

fl ....

Veritas .......

** 157

182 729

74250

l 4'

» ....

V.-V.-B. für Deutschland .

30 17a

>03 >47

36 102

5-

Bremen ....

Bremer V.-V.-G

6 433

>53>l

1 6.

Döthen ....

Anhaitische V.-V.-B. . . .

»4 473

45 335

5 99'

7-

Dresden . . .

Sächsische V.-V.-B. . . .

290734

91307z

-

s.

n ...

Vaterländische V.-V.-G.

121 721

3>* 75*

-

9

Erfurt ....

Erfurter V.-V.-V

ui 317

IO.

Halle ....

H&lensia

5417

75 9»>

IO 662

1 II.

Hambnrg . . .

Norddeutsche V.-V.-G. . .

-

114905

74 025

12.

Karlsruhe . . .

Badische Pf.-V. A. . . .

215 8l8

581 66;

-

'3-

Köln

Rheinische V.-V.-G. . . .

37450

**3 933

61 259

«4

Perleberg . . .

Perleberger V.-V.-G. . . .

154 >54

z 373 455

4*5 *95

ts.

Flau

Plauer V.-V.-G

40673

89903

110 169

(6.

Schwerin . . .

Schweriner V.-V.-G. . . .

*39 55*

3* 765

>7-

Speyer ....

Pfälzischer V.-V.-V. . . .

41 480

104 219

8.

Stuttgart . . .

Stuttgarter Pf.-V.-G. . .

-

236 729

i «9

C'Uen ....

Ülzener V.-V.-B

_

455 047

20.

Wittenberge . .

Prignitzer V.-V.-G. . . .

19425

9 790

Zusammen

1 041 708

679t 759

953 064

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Viehversichenmg.

4G7

rechnung eingestellten Prämien und Schäden.

mieo

Schäden für eigene Rechnung

Rück-

vereiche-

rnngs-

priunicn

Mk.

Übertrag auf da« folgende Jahr

Hk.

Prämien filr eigene Rechnung

Mk.

Reaerve ans dem Vorjahre

Mk.

gezahlt für Schäden

der des

. Geschäfts*

Vori,hrc jahrs

Mk. Mk.

znrilck-

gestellt

Mk.

7

8

9

IO

11

2

'J

3 703

»5 560

I50 7«9

1835»

'8351

83 856

17386

830

3598a

497 7»»

900

874

544 535

18361

435

24 929

»59 77»

»6 341

*4 5*4

'59 33»

28 878

31 206

138215

252

252

103 9»5

1 236

-

*1 744

794

794

9 »70

-

-

•4 *63

5* 536

1 856

856

52 881

93*

199

28l 41 I

922 I96

59 634

56 344

668 085

66 5 14

2 008

130 1 *4

308355

31 30*

*6 767

270 085

30340

-

111 317

-

-

91 672

-

5 490

86 510

385

3*5

44 790

410

-

-

1 88 930

8 212

6 799

140 781

9370

13893

*17 715

565 875

27 949

26 542

421 712

38 633

3> 33»

33000

»98311

620

620

287 912

680

-

6653

2 946 85 1

»3 831

l8 030

3*33916

45449

3* 353

»04 39»

12 223

12 223

121 195

11 778

-

-

»7» 3*i

a 085

1 785

206 667

2 970

5 »97

41 480

98 922

1 085

615

113 028

1 100

1 319

84 996

150414

-

216 233

-

2 023

453 0*4

-

-

4'4 789

*9 *15

-

34 844

-

6l 038

969 15a

7 756 34*

215 820

I96 761

7 219 508

*74 037

14

1

2

3

4

5

6

7

8 9

10

11

12 *3 14 *5 16 *7 18 »9 20

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Lfd. No.

468

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Bilanz für den Schloss Ak-

0

5*4

' 2

Versicherungsnnternelmiung

Noch nicht ein- gezahltes Garantie- kapital

Mk.

Forde-

rungen

Mk.

Kassen-

bestand

Mk.

Sitz

Name

1

2

3

4

5

! 6

I.

Berlin ....

Allg. Deutsche V.-V.-G.

85 006

2 474

2.

r ....

Zentral- V.-V.-V

97 848

3853

3-

n ....

Veritas

>5* 379

18 606

1 4-

n ....

V.-V.-B. für Deutschland .

47 66t

6988

5-

Bremen ...

Bremer V.-V.-G

6 189

> 503

6.

Gütheu ....

Aiihaltische V.-V.-B. . .

7 800

7 433

1 7.

Dresden . . .

Sächsische V.-V.-B. . . .

66 000

>43 »57

>7 377

8.

H ...

Vaterländische V.-V.-G.

63 750

70 138

7 34>

9

Erfurt. ....

Erfurter V.-V.-V

28 681

950

10.

Halle ....

Halensia

43 099

4 S08

11.

Hamburg . . .

Norddeutsche V.-V.-G. . .

8816

6 40t

12.

Karlsruhe . . .

Badische Pf.-V.-A. . . .

81 147

9 506

13

Küln

Rheinische V.-V.-G.*. . .

61 7»9

6567

14

Perleberg . . .

Perleberger V.-V.-G ....

60 OOO

I 532 020

10957

<5-

1‘lati

Planer V.-V.-G

>35 601

1 Otl

l6.

»Schwerin . . .

Schweriner V.-V.-G. . . .

55 785

4 460

>7

Speyer ....

Pfälzischer V.-V.-V. . . .

-

>0 353

126

18.

Stuttgart . . .

Stuttgarter Pf.-V.-G. . .

12957

933

19

IJlzen ....

Ülzener V.-V.-B

>3»3°5

8 393

20.

Wittenberge , .

Prignitzer V.-V.-G. . . .

10 069

95

Zusammen

189 750

2 721 S40

120 77t

A n merk ungen. Die Forderungen und die Kapitalanlagen sind in Tabelle 8. 47» aus den vorhandenen Rücklagen gedeckt werden konnte. Der in Tabelle S. 462 n. 463 durch den Gewinuvurtrag aus dem Vorjahre (776 Mk.i überdeckt ist, die Bilanz weist sonst versicherungsgesch&ft.

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Lfd. No.

470

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Bilanz für den Schloss Pas-

Versicherungsuuternehmnng

Garantie- Prämien- Schaden- stige kapital Übertrüge reserve Ober-

I

2

I.

Berlin . . .

2.

n *

3-

tt *

4-

n

5-

Bremen . .

6.

Cöthen . . .

7-

Dresden . .

8.

n

9

Erfurt . . .

0.

Halle . . .

11.

Hamburg . .

12.

Karlsruhe . .

>3-

Kein . . .

■4

Perleberg . .

>5-

Plan . . .

16.

Schwerin . .

>7

Speyer . . .

18.

Stuttgart . .

>9-

Glzen . . .

,20.

Wittenberge .

Allg. Deutsche V.-V.-O Zentral-V.-V.-V. . .

Veritas

V.-V.-B. für Dentschlani Bremer V.-V.-G. . . Anba)ti8che V.-V.-B. Sächsische V.-V.-B. . Vaterländische V.-V.-G Erfurter V.-V.-V. .

Halensia

Norddeutsche V.-V.-G. Badische Pf.-V.-A. . Rheinische V.-V.-G. . Perleberger V.-V.-G. Plauer V.-V.-G. . . Schweriner V.-V.-G. . Pfälzischer V.-V.-V. . Stuttgarter Pf.-V.-G. ßlzener V.-V.-B. . . Prignitzer V.-V.-G. .

- »5 56o

35 98»

129 000 24 929

31 206

Mk. Mk. Mk

17 386

18 361 J03

28 878

1 236

14263 932 -

66000 2814H 66514

85000 1301 14 30340 1275

6 389äJ 745

9 37°

217715 38633

33 000 680

90000 6653 45 449 100000

36 353 >‘ 778

2 970

41 480 t 100 439

Zusammen I 370000 I 970051

1917! 100 000

Anmerkungen. Die Präraienüberträge nnd die Schadenreserve verstehen sich H.-G.-B. und § 37 V.-A.-G. vorgeschriebene Reservefonds zu verstehen. Die Bewegung die Verteilung des Gewinns in Tabelle S. 478.

>) Darunter 43650 Mk. Darlehen.

*) Darunter 71 016 Mk. Guthaben des Direktors, der Generalagenten und Agenten. ä) Der Mehrbetrag gegen Tabelle S. 468 u. 469 Sp. 8 kommt auf die Glas- *) Nach Abzug des Verlustes des Geschäftsjahrs (35 Mk.).

*) Darunter 1 160000 Akzepte.

*) Darunter 47922 Mk. Vorschüsse.

’) Vorausbezahlte Prämien.

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472

Da» landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Oie Art der Kapital-

Versicherungsunternehinnng

Kapitalanlagen

davon entfallen anf

ö

rs

£

0

2

Ins-

B •§

£

Sitz

Name

gesamt.

J1

Wert-

sl

00

M

a

<

1 3 l 1

papiere

0 « fi» JZ

*

&

h

eS

0

Q

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

i

2

3

4

5

6

7

8

9

i.

Berlin . . .

Allg. Deutsche V.-V.-G.

30913

30 >3»

775

2.

» . .

Zentral-V.-V.-V. . . .

51 666

51 666

-

3

n ...

Veritas

65 524

655*4

-

4

w ...

Y.-Y.-B. für Deutschland

9 3*7

9027

300

-

5

Bremen . .

Bremer V.-V.-G. . . .

6.

Cöthen . . .

Anhaitische V.-V.-B.

>*555

~

>*555

7-

Dresden . .

Sächsische V.-V.-B. . .

**9 343

**9 343

-

-

8.

n

Vaterländische V.-V.-G.

>65 >45

5 500

>59 645

-

-

y.

Erfurt . .

Erfurter V.-V.-V. . .

165 951

34 000

>3>95>

-

IO.

Halle . . .

Ilalensia

*8 543

24 IOO

4443

i 1 1.

Hamburg . .

Norddeutsche V.-V.-G. .

60 615

60 615

-

-

12

Karlsruhe . .

Badische Pf.-V.-A. . .

>97 624

40 OOO

>57 624

-

■3

Kein . . .

Rheinische V.-V.-G. . .

3> 497

2 43*

29 066

14

Perleberg . .

Perleberger V.-V.-G.

3* 308

3* 308

-

■5

Plan . . .

Plauer V.-V.-G. . . .

13026

13 026

-

16.

Schwerin . .

Schweriner V.-V.-G. . .

46 OOO

46 OOO

'7

Speyer . . .

Pfälzischer V.-V.-V. . .

47 534

47 534

-

18

Stuttgart . .

Stuttgarter Pf.-V.-G. .

30250

30 250

■9

Olzen . . .

ülzener V.-V.-B. . . .

20.

Wittenberge

Prignitzer V.-V.-G. . .

-

-

Zusammen

1 217 821

106031

I 106 272

300

5218

*) Rückstände bei den Kaiserl Ober-Postdirektionen.

I

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Aktivforderungeu

davon entfallen auf

Rück- Aub-

Btände stände der Ver- bei sicherten Agenten

I Guthaben bei

a 2-äa

spce 73 2 p ec a T3

Banken ~~t s S =

sfP I =

n 2 sonstige «> .2 ** ji0 53 Forde-

Von iooo Mk. Kapital- 1 anlagen kommen anf

73

s

3

o

■3 c a ®

g J:

S c * * J3 = p.

Mk.

5 Wertpapiere

jj5 Darlehen auf Wertpapiere

1 a

a>

_ 1 0 : a

£ 1 <

4J ' V > , ** ^ ! '3 i *

1 a 0

Mi

Mk. Mk.

piubipb

975

_

- j *5

IOOO

~

1000

_

96S

3* 1

IOOO

-

|

IOOO

33

967

-

- -

20$

S44

795

1 1

vn 1 0\ 1

IOOO

_ _

202

798

-

- -

77

9*3

-

IOOO

IOOO

-

- -

-

IOOO

-

-

IOOO

-

- -

1000

~

471

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Die Art und der Betrag der Ende 1902

o

S

Yereicheruugs Unternehmung

Inländische

Sitz

Name

Deutsche

Reichs-

anleihe

Hk.

Preusei-

sche

Konsole

Mk.

Sonstige

Staats-

anleihen

Mk.

Staatlich

garan-

tierte

Anleihen

Mk.

i

2

3

4

5

6

7

i.

Berlin . . .

Allg. Deutsche V.-V.-G.

l8 500

11 500

2.

n

Zentral-V.-V.-V. . . .

12 OOO

-

3-

n ...

Veritas

-

30 OOO

-

4-

V.-V.-B. für Deutschland

-

5-

Bremen . .

Bremer V.-V.-Q. . . .

-

6.

Göthen . . .

Anhaitische V.-V.-B. .

-

7-

Dresden . .

Sächsische V.-V.-B. . .

62 000

55 000

109 000

8.

W

Vaterländische V.-V.-G.

2 OOO

1 OOO

-

9-

Erfurt . . .

Erfurter V.-V.-V, . .

45 000

32 OOO

-

IO.

Halle . . .

Halensia

_

1 1.

Hamburg . .

Norddeutsche V.-V.-G. .

5 000

30000

5000

12.

Karlsruhe . ,

Badische Pf.-V.-A. . .

8 000

71 OOO

Kein . . .

Rheinische V.-V.-G. . .

15 700

«3 000

i i4'

Perleberg , .

Perlehcrger V.-V.-G.

2 000

soo

-

-

■5-

Plan . . .

Plauer V.-V.-G. . . .

-

13000

io

Schwerin . .

Schweriner V.-V.-G. . .

3 000

-

■7-

Speyer . . .

Pfälzischer V.-V.-V. . .

10 000

-

36 OOO

-

iS,

Stuttgart , .

Stuttgarter Pf.-V.-G. .

28 OOO

-

>9.

Ülxen . . .

Ülzener V.-V.-B. . . .

20.

Wittenberge .

Prignitzer V.-V.-G. . .

-

-

-

-

Zusammen

104 700

177 300

320000

16 500

Anmerkung. Zu den Knmmunalanleiheu sind die Provinzial-, Kreis- und Städte-

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Wertpapiere

Ausländische Wertpapiere

1

Kommn-

Pfandbriefe nnd Kuinmunai- obligationen

Sonstige

Schuld-

Aktien

Staat- liche Ulul

Sonstige

Schuld-

Aktien

Gesamt-

summe

nal-

anleiheu

der Hypo- theken- banken ,

sonstiger

An-

stalten

Ver-

schrei-

bungen

kommu- nale An- leihen

Ver-

schrei-

bungen

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

8

9

IO 11

12

13

14

«5

16

30 OOO

-

-

41 300

-

-

-

-

53 300

5 ooo

-

30 OOO

-

-

-

--

-

65 ooo

9 100

9 100

12 6oo

1

12 600

-

-

12 ooo ,

-

-

238 ooo

83 500

1 600

71 ooo

-

-

5650

i -

164750

47 200

14 ooo

138 200

20 000

60 OOO

75000

-

6000

-

-

160 ooo

1 OOO

-

-

-

-

-

29 700

33200

36 ooo 13 ooo 46 ooo

43 ooo

-

500

-

-

46 500

2 ooo

30 ooo

-

1 -

-

1 "

-

1 _

-

Lfd. No.

476

Da» landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Oie Bewegung der Geaellachaita-

Lfd. No.

Versichernngsunternehmung

Kapital-

Sitz

Name

Stand in der Bilauz 1901

Mk.

Zugang 1902

aus dem Gewiuue für 1901

Mk.

anderweit

Mk.

I

2

3

4

5

6

1 1

Berlin ....

Allg. Deutsche V.-V.-G. .

44 546

8 547

I 2.

fl ....

Zentral-V.-V.-V

21 012

417

1 944

1 3'

n ...

Veritas

49 470

5 93*

1 4‘

V.-V.-B. für Deutschland .

29 867

16388

5-

Bremen ....

Bremer V.-V.-G

4044

-

I 271

6.

Cütlien ....

Anhaitische V.-V.-B. . .

7441

3837

7-

Dresden . . .

Sächsische V.-V.-B. . . .

53351

33 >44

8,

...

Vaterländische V.-V.-G.

»4363

-

3*3*4

9

Erfurt .

Erfurter V.-V.-V

161 721

15464

10.

Halle ....

Halensia

66718

776

12 266

11.

Hamburg . . .

Norddeutsche V.-V.-G. . .

65 567

'3 773

12.

Karlsruhe . . .

Badische Pf.-V.-A . . .

13 5»*

■3-

Kein

Rheinische V.-V.-Q. . . .

21 193

•3831

■4-

Perlebcrg . . .

Perleberger V.-V.-G. . . .

>35 859

'4035

IO6 985

>5-

Plan

Planer V.-V.-G

42 608

8838

l6.

Schwerin . . .

Schweriner V.-V.-G. . . .

30 248

2 603

'9 533

'7

Speyer ....

Pfälzischer V.-V.-V. . . .

15 006

-

6 312

18.

Stuttgart . . .

Stuttgarter Pf.-V.-O. . .

52 796

-

<9-

Clzen ....

Ülzener V.-V.-B

129 200

13928

20,

Wittenberge . .

Prignitzer V.-V.-fl. . . .

7 778

2 262

Zusammen

97b 37°

17831

316617

Anmerkung. Die in Spalte 5 eingestellten Beträge sind in der Bilanz bereits

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reserve

Spezialreserven

Abgang

1902

Mk.

Stand in der Bilanz 1902

Mk.

Stand in der Bilauz 1901

Mk.

Zugang 1902 ans dem 1

Gewinne anderweit 1 für 1901

Mk. Mk.

Abgang

1902

Mk.

Stand in der Bilanz 1902

Mk.

7

8

9

IO I II

12

>3

22 l8o

30913

940

940

10 027

>3344

20818

73 >o8

79252

>4674

-

55402

-

- -

14 614

31 641

186

-

-

1S6

5 3>5

-

-

11 278

-

-

•44 443

42 052

-

_ _

-

-

56 747

615

2381

-

2996

177 185

7056

- -

-

7056

U 544

65 2(6

-

- -

-

12 878

! 66 462

-

-

-

>358*

3636

-

3636

6 362

28662

2 312

2357

-

4669

85 626

>7> *53

12 000

2 000

-

14 OOO

4 >99

47 247

3 000

3 589

589

6 000

17461

34 923

> 473

345

-

1 818

5 324

>5 994

52 796

3 9*3

>39 205

-

3°°4

7036

-

478

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Die Verteilung des Gewinns Dir das Geschäftsjahr 1902.

6

/.

5

I

Versicherungsunternebmung

Ge-

«amt-

ge-

winn

Mk.

Davon entfallen anf

Sitz

Name

« 3 8

u{

* V

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i i

Mk.

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Qi

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*

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X

Qi

U

0

0

Mk

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Mk.

® die Versicherten

l «

5

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0

*

Mk. Mk.

1

2

3

4

s

6

7

8

9

IO

1 1 j 12

6.

Göthen . . .

Animi tische V.-V.-B.

1 3*5

1 3*5

_

9

Erfurt . . .

Erfurter V.-V.-V. .

8 107

-

-

-

8107

lo.

Halle . . .

Halens in ....

741

741

-

12.

Karlsruhe . .

Baltische Pf.-V.-A. .

23716

23716

-

-

- j -

Zusammen

33 »89

*5 78*

8107

j

Alle diese Gesellschaften arbeiten nach dem Grundsätze der Gegenseitigkeit, die meisten erheben eine Vorprämie und, wenn erforderlich, Nacbprämien; sie entschädigen gegen Tod und notwendig gewordenes Töten, sowie Huf- und Bein- leiden, welche die Arbeitsunfähigkeit des Tieres zur Folge haben. Nur die beiden sächsischen Gesellschaften erheben feste Prämien und zahlen je nach dem Stande des Geschäftes eine Entschädigung von 50 85 °/0. Im Verhältnis zum preussischen Viehbestände ist die Versicherungssumme klein, aber es ist nicht zu übersehen, wieviel Vieh bei den dem Aufsichtsamte nicht unterstellten Gesellschaften versichert ist.

Die Schwierigkeiten der Viehversicherung liegen

1. darin, dass die schlechtesten Risiken in den Gesellschaften Unterkunft suchen und infolge davon die Prämien hoch sind;

2. darin, dass die Aufsicht sehr schwierig ist und die Versicherungs-Gesellschaften sich daher nur schwer gegen Betrug schützen können; die Einstellung von krankem Vieh wiederholt sich immer wieder, wie zahlreiche Prozesse beweisen;

3. darin, dass die VerwaltungskoBten durch die Bearbeitung einer grossen Menge von Policen im Verhältnis zur Versicherungssumme teuer werden und dazu noch die fortwährenden Abänderungen durch den Wechsel im Viehbestände kommen. Auch hier ist der Betrug nicht ausgeschlossen. Die Bedingung, dass alle Tiere einer Art versichert Bein müssen, wird nicht innegehalten, und wenn der Betrug nicht zufällig entdeckt wird, so trägt die Versicherungs- Gesellschaft häufig ein grösseres Risiko, als sie nach der gezahlten Prämie zu tragen hätte.

Der Trierer Versicherungsverein hat versucht, den Vorzug der kleinen Versicherung durch Bildung kleiner Ortsvereine zu erhalten und durch eine Rück-

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Viehversirherung.

479

Versicherung einen versicherungstechnisch richtigen Ausgleich zu schalten; die Einfachheit der Verwaltung geht aber damit gleichzeitig verloren, denn eB müssen nun VersicherungBbedingungen und Satzungen aufgestellt werden, und die Ver- waltungskosten werden durch die Zentrale verteuert.

Die Landwirtschaftskammer der Provinz Sachsen bat eine ähnliche Rück- versicherung gegründet, jedoch ohne Erfolg, da ein entsprechender Anschluss kleiner Vereine nicht stattgefunden hat. Die Neigung der kleinen Vereine, wirt- schaftlich aufmerksam zu sein, hört mit der Abführung der Prämien an eine Zentrale auf, und das Verlangen, von diesen Prämien für die Mitglieder wieder etwas zurückzuerobern, kann nur durch verdoppelte Aufsicht hintangehalten werden.

Die Perleberger Viehversicherungs-Gesellschaft hat das Geschäft in Gruppen und Verbände zerlegt und erhebt, im Falle die Gruppen grössere Verluste haben, eine zweite Vorprämie. Dadurch soll bezweckt werden, die Gruppen zur Aufsicht und Sparsamkeit zu zwingen, ein Gesichtspunkt, der sich als richtig erweist, Bobald die kleine Gruppe sich auf einen Ort beschränkt. Erstrecken sich aber diese Gruppen auf mehrere Ortschaften oder ganze Kreise, so fällt die gegenseitige Aufsicht fort und der Zweck kann nicht erreicht werden.

Dass es möglich ist, bei genügender Aufsicht und einigermaisen gleichem Risiko selbst bei kleinen Versicherten mit billigen Prämien auBzukommen, beweist der an die Perleberger Viehversicherung angeschlossene Verband der Königlichen Förster, der nnr einen Teil für die Verwaltungskosten an die Perleberger Vieh- versicherungs-Gesellschaft abfübrt, sonst aber für sich abrechnet. Die Ver- sicherungsprämien stellen sich ganz erheblich, über ll/j°/oi billiger, als die Versicherungsprämien gleicher Tiergattungen bei der Perleberger Viehversicherungs- Gesellschaft auf Gegenseitigkeit.

Erschwerend wirkt für alle Versicherungen die Notwendigkeit, bei Erkrankungen von Vieh Tierärzte hinzuzuziehen. Jeder Landwirt weiss, dass die Viebbesitzer kleinere Störungen in der Gesundheit der Tiere durch Hausmittel zu beseitigen suchen, besonders da, wo die Tierärzte weit entfernt wohnen. Die Versicherungs- Gesellschaft aber kann die sofortige Anzeige und Hinzuziehung eines Tierarztes nioht entbehren, wodurch Kosten entstehen, die der Versicherte häufig als über- flüssig ansieht. Bei Schweinen lässt sich dieser Grundsatz nicht einmal durchführen, weil der Wert der eben ins versicherungspflichtige Alter gekommenen jüngeren Schweine häufig nicht die Kosten des tierärztlichen BesucheB deckt. Dazu kommt die Furcht, dass die Krankheiten anzeigepflichtig seien und zu Gehöftssperren führen könnten. Es entstehen daher beständig Konflikte zwischen den Versicherten und der Versicherungs-Gesellschaft; die Anzeige wird versäumt oder erst dann vorgenommen, wenn die Krankheit sich verschlimmert; der zugezogene Tierarzt stellt aber häufig fest, dass der Beginn der Krankheit schon Tage oder Wochen zurückliegt, und bei dann eintretendem Todesfälle lehnt die Versicherungs- Gesellschaft die Zahlung der Entschädigung im Interesse der übrigen in einer Gegenseitigkeitsgesellschaft Versicherten mit Recht ah, wenn die sofortige Zuziehung eines Tierarztes zur Heilung hätte beitragen können. Derartige Konflikte führen dann zum Austritt des Versicherten und schädigen häufig das Ansehen der Gesellschaft.

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480

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Schneller entwickelt hat sich in den letzten Jahrzehnten die Schlachtvieh- versicherung, die mit der Erbauung von Schlachtböfen gleichen Schritt gehalten hat. Diese Versicherungen wurden meistens durob die Verbände der Fleischer eingeführt, aber auch grössere Gesellschaften auf Gegenseitigkeit pflegen diesen Zweig, so dass man heute an jedem Schlachthof sein Vieh gegen Schlachtverlust versichern kann.

Die Perleberger Gesellschaft übernimmt die SchlachtverBioherung auch bei jedem ViehbeBitzor, sie verlangt nur eine Bescheinigung, dass das zum Schlachten bestimmte Vieh gesund war, und verabfolgt dann gegen Zahlung der Prämie Ohrmarken, die mit dem Ohr und einer Bescheinigung des Fleischbeschauers darüber oinzusenden sind, dass das mit der betreffenden Marke versehene Stück Vieh als für den menschlichen Genuss untauglich verworfen wurde.

Neben dieser Versicherung hat eine Reihe von Gesellschaften auf Gegen- seitigkeit die Transport-, Weide-, Ausstellungs- und Operationsversicberung auf- genommen. Diese Zweige des Versicherungswesens werden zweifellos noch weiter ausgebaut werden. Für die SportverBicherung sind Aktiengesellschaften zwar schon geplant, aber bis jetzt nicht zur Durchführung gekommen.

Die Versicherung mit fester Prämie und die Anlehnung an eine Rück- versicherung ist von verschiedenen Gesellschaften versucht worden und auch zur Ausführung gekommen, es scheint aber, als ob die Rückversicherungen keine grosse Neigung zur Aufrechterhaltung dieses Verhältnisses haben.

Nach Einführung der allgemeinen Fleischbeschau im Jahre 1900 wurde das Bedürfnis nach einer Schlachtviehversicherung besonders rege, und eine Anzahl von Abgeordneten brachte im preussiscben Abgeordnetenhause einen Entwurf zur Verstaatlichung der Schlachtviehversicberung ein. Die Schwierigkeiten zur Ver- wirklichung eines derartigen Gesetzes zeigten sich bald bei den Beratungen in der Kommission, und der Entwurf kam gar nicht wieder ins Plenum zurück. 8eitdem sind auch die Übelstände, welche die Antragsteller zur Begründung eines Entwurfes als sicher voraussehen wollten, noch nicht eingetreten und ein Bedürfnis zur Ver- staatlichung dieses Versicherungszweiges hat Bich nioht herausgestellt.

Auf Grund der Ermächtigung durch das Gesetz vom 22. April 1892, Gesetzsammlung S. 90, ist es den einzelnen Provinzen überlassen, Pferde gegen Kotz, Rinder gegen Lungenseuche und Rindvieh gegen Milzbrand und Rauschbrand obligatorisch zu versichern; es folgen hier die Nachweise der einzelnen Provinzen.

In der Provinz Ostpreussen werden Entschädigungen für Milzbrand, Rotz und Lungenseuche nach Mafsgabe der Reglements

27. Februar ..... ..

a) vom [o jaj. 1900 (Milzbrand),

b) vom - ~\^enibeF (Rotz und L ungenseuche)

gewährt.

Die Entschädigungen der Pferdebesitzer werden aus dem „Pferdeentschädigungs- fonds“ gezahlt, dessen Reservefonds Ende 1904 987357,88 Mk. betrug. Eine Abgabe wird von den Pferdebesitzern seit 1894 nicht mehr erhoben.

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Viehvereicherung.

481

Für die Entschädigungen der Rindviehbesitzer dient der „Riudvieh- entschädigungsfonds“, dessen Reservefonds Ende 1904 die Hohe von 162 100 Mk. erreichte. In den Jahren 1900, 1901, 190z ist eine Abgabe von den Rindvieh- besitzern nicht erhoben worden. In den Kalenderjahren 1903 und 1904 brachte#lie Abgabe 5 Pf. für jedes Rind Einnahmen von rund 51500 Mk. und 53200 Mk.

Fälle von Lungenseuche sind nicht zur Anmeldung gelangt.

Die Gesamtbeträge der zur Auszahlung gelangten Entschädigungen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.

Zusammenstellung der in den Kalenderjahren 1900 1904 aus ostpreussischen Provinziallonds gezahlten Entschädigungen für Milzbrand und Rotz.

Auh dem Pferde-Entscliädignngsfouds wurden gezahlt:

Jahr

für milzbrandkranke Pferde

lür

rot zk ranke Pferde

Summe der Ent-

Hthädigmigei»

Mk.

Zahl

Betrag

Mk.

Schfttznngs-

kosten

Mk.

Zahl

Betrag

Mk.

i

2

3

4

5

6

7

1900 ....

1 1,40

<7

5 616,15

5 627,65

1901 ....

4

787.5°

54,4°

71

22 299,53

23 141,43

1902 ....

9

2 127,50

157.9°

38

9 307,°°

1 1 592,40

*9<>3

12

S 51 '.»5

196,65

23

4 007.75

9 7*5.65

1904 ....

«3

5 060, 00

333.7°

9 574,97

14 968,67

Zusammen

13 486,25

754.°s

>79

50 805,50

65 045,80

2. Aus dem

Kindvieh-Eutschadigungsfond« wurden gezahlt:

für milzbrandkranke Rinder

Summe

Jahr

Zahl

Betrag

Mk.

Schätzung«*

kosten

Mk.

der Ent- schädigungen

Mk.

2

3

4

5

1 900

2*

6 917, «7

764,80

7 682,67

1901

59

•5 034,38

618,80

16 653,15

1902 .......

76

18 1 1 3,36

2 276,50

20 389,86

1903

60

*4 73 *,44

2 35', °s

17 082,49

*904

89

23 486,35

3 351,**

26 837,57

Zusammen

3'Z

78 283,4°

10 362,37

88 645,77

Meltzen, Boden de« preuss. Staaten. VIII. 31

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482

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

In der Provinz Westpreussen sind folgende Versicherungsarten obligatorisch eingeführt:

a) Pferde Versicherung gegen Hotz, Gesetz vom i. April 1882;

b) Kindviehversicherung gegen Lungenseuche, Gesetz vom 1. April 18S2;

c) seit dem 2. Februar 1905 Pferde- und Rindviehversicherung gegen Milzbrand und Rauschbrand, Gesetz vom 17. März und 3. Mai 1904 und Reglement vom 17. März und 3. Juni 1904.

Die Ausgaben in den letzten 5 Jahren betrugen:

zu c

zu 11

zu b

1. für Pferde

2. für Rinder

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

April 1900/01 .

756>J5

_

. 1901/02 .

5767,50

1902/03 .

. .

» 1903/04

. . 212,50

--

* 1904/05 .

5846,25

3333,20.

Zur Deckung der jährlichen Ausgaben sind von den Landwirten seinerzeit folgende Abgaben erhoben:

a) zum Pferde- Versicherungsfonds bis zum Jahre 1885 pro Haupt 20 Pf., vom Jahre 1886 1890 pro Haupt 30 Pf.;

b) zum Rind vieh- Versicherungsfonds biB zum Jahre 1885 pro Haupt 5 Pf.

Durch Erhebung dieser Beiträge hatte sich, ausser dem reglementmässig gebildeten Reservefonds, und zwar:

a) einem Pferdoversicherungs-Reservefonds von 100000 Mk.,

b) einem Rindviehversicherungs- Reservefonds von 75000 Mk.,

ein hinreichender Barbestand angesammelt, aus welchem die jährlichen Ausgaben ohne weitere Erhebung von Beiträgen gedeckt werden konnten. Eine Beitrags- erhebung hat deshalb seit jener Zeit nicht mehr Btattgefunden.

ln der Provinz Brandenburg besteht eine Zwangsversicherung ausser für Rotz und Lungenseuche auch für Milzbrand auf Grund der Ermächtigung durch das Gesetz vom 22. April 1892 Gesetzsammlung 8. 90 . Die Entschädigung beträgt bei Lungenseuche 4/ft, sonst. */4 des durchschnittlichen Schätzungswertes, zu dem beim Milzbrand noch die Schätzungskosten hinzutreten.

Danach sind gezahlt und an Beiträgen ausgeschrieben worden:

(Siehe die Tabelle auf Seite 483.)

In der Provinz Pommern sind Entschädigungen bisher nur für die mit Rotzkrankheit oder Lungenseuche behafteten Tiere gezahlt worden, wenn durch die vorgescbriebenc Untersuchung der auf polizeiliche Anordnung getöteten oder nach Erlass dieser Anordnung gefallenen Tiere diese Krankheiten festgestellt waren.

Eine Versicherung gegen Milzbrandfälle ist erst auf Grund des Reglements zur Ausführung des Gesetzes vorn 22. Oktober 1892 seit dem 1. Januar 1906 in Kraft und gilt zunächst für die Dauer von 5 Jahreu nach seinem Inkrafttreten.

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Vieh Versicherung.

483

Pferde

Entschädigung für

Beitrag

Pferde

Rinder

I

2

3

4

5

6

1904 bei Rotz

26

9 097,50

3

I.unyemeuche . .

Milzbrand . . .

>3

7 3«3,'5

3

n » ...

312

96 490,75

>3

1903 bei Rotz

19

4 662,50

2

Lungenseuche . .

2

244,00

Milzbrand . . .

*9

9 073,85

4

n » ...

3>7

93 740,u

>3

1902 bei Rotz

•5

4 260,00

2

Lungenseuche . .

Milzbrand . .

IO

4 025,40

1

»5 n ...

356

99 >13,45

>3

1901 bei Rot*

54

23 666,1s

9

Lungenseuche . .

-

Milzbrand . . .

9

3 756,9°

2

» »

397

108003,33

>5

1900 bei Rotz

42

*4 221,95

5

Lnngenseuche .

I

Milzbrand . .

12

6 >57,ss

2

n n ...

31z

»3 356,<i5

1 1 1

An Entschädigungen sind in den letzten 5 Jahren gezahlt worden: a) Für getötete rotzkranke Pferde:

1. im Rechnungsjahre 1900 (1. April 1900 bis 31. März 1901) 9216,25 Mk.,

*• .

«

1901 (1.

1901

» 3>-

n >9°*)

l8l6,2S

3- i*

P

1902 (l.

1902

. 3>-

» >903)

3050,00

4- i)

t*

1903 (1.

» >9«3

» 3>-

1904)

2136,25

5- *

P

1904 (1.

» 1904

» 3>-

» >905)

6064,98

zusammen 22283,73 Mk.

b) Für getötete lungenseuchekranke Rinder: nichts.

In den letzten 5 Jahren sind Versicherungsbeiträge von den Viehbesitzern nicht erhoben worden.

Die letzte Ausschreibung von Beiträgen hat stattgefunden:

a) im Jahre 2894 für Pferde usw. mit 20 Pf. für den Kopf,

b) im Jahre 1886 für Rindvieh mit 10 Pf. für den Kopf von den Besitzern von z 10 Stück; von den Besitzern von 11 50 Stück mit 20 Pf. für den Kopf; von den Besitzern von 51 100 Stück mit 30 Pf für den Kopf; von den Be- sitzern Uber 100 Stück mit 40 Pf. Tür den Kopf.

31*

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484

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Für die Provinz Posen sind folgende Zwangsversicherungen gegen Vieh- Seuchenverluste eingeführt:

a) zur Leistung von Kntschädigungen für auf polizeiliche Anordnung getötete oder nach dieser Anordnung eingegangene rotzkranke Pferde, sowie für auf polizeiliche Anordnung getötete oder nach dieser Anordnung eingegangene lungenseuchekranke Rinder gemäss § 60 des preussischen Gesetzes vom 25. Juni 1875 resp. § 16 des preussischen Gesetzes vom 12. März 1881 seit 1876;

b) zur Leistung von Entschädigungen für an Milz oder Kauschbrand eingegangene Pferde und Rinder auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1892 seit Ende Juli 1904.

Entschädigungen Bind gezahlt worden:

1. Für auf polizeiliche Anordnung getötete oder nach dieser An- ordnung eingegangene rotzkranke Pferde:

1900 52945.00 Mk. für 160 Pferde,

>901 7865,00 * 37

>9°* 7477.5° r « 24

t9°3 4746.»5 * o >7

>9°4 21871,25 . 63 .

Seit dem llestehen der Versicherung (1876) sind im ganzen für 6071 Pferde 1301968,85 Mk. Entschädigungen gezahlt worden.

II. Für auf polizeiliche Anordnung getötete oder nach dieser An- ordnung eingegangene lungensoucbekranke Rinder ist in den letzten 5 Rechnungsjahren nur im Rechnungsjahr 1903 für 2 Rinder eine Entschädigung von zusammen 593,33 Mk. gezahlt worden. Ein grösseres Auftreten der Lungen- seuche unter dem Rindvieh war in der Provinz Posen in den letzten 10 Jahren nur im Jahre 1898/99 zu verzeichnen, wo für 263 Rinder 52188,77 Mk. Ent- schädigungen gezahlt worden sind.

Seit dem Bestehen der Versicherung (1876) sind im ganzen für 2922 Rinder 495752.50 Mk. Entschädigungen gezahlt worden.

III. Die Versicherung gegen Milzbrandverluste ist Ende Juli 1904 flir die Provinz Posen in Kraft getreten. Von dieser Zeit an bis Ende März 1905 sind

a) für 11 Pferde 3398.9° Mk.,

b) 257 Rinder 60756,09

Entschädigungen gezahlt worden.

Cher die Beiträge, welche für die einzelnen Tiergattungen für die nnter I III genannten Versicherungen von den Viehbesitzern erhoben werden, geben die Reglements Auskunft.

Die Abgabe für die Versicherung gegen Lungenseuche 6 des Reglements vom 27. Februar 1883) wird seit dem Jahre 1894 nicht mehr erhoben, da der Reservefonds der Versicherung die reglementsmässige Höhe erreicht hat. Von den

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Vieh Versicherung.

485

Übrigen Abgaben lind bisher regelmässig die einfachen Beträge erhoben worden (ofr. § 7 des Reglements vom 27. Februar 1883 und § 12 des Reglements vom 4. März 1904).

In Sohlesien sind auf Grund der preussisohen Gesetze vom 12. März 1881 und 18. Juni 1894, sowie 22. April 1892, betreffend die Ausführung der Reichs- gesetze über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, sowie die Ent- schädigung für an Milzbrand gefallene Tiere durch die erlassenen Viehseuchen- _ .... , . 6. Dezember 1887 , 9. März ,, ,

Entscbädigungsreglements vom j6 pe()ruir~i884 und vom X’Maf folgende

VersicherungBarten obligatorisch eingeführt worden, und zwar für Rotz, Lungen- seuohe und Milzbrand.

An Entschädigungen sind in den letzten 5 Jahren gezahlt worden:

Im Jahre 1900 für Rotz 33113,49 Mk.

Lungenseuche 858,33

Milzbrand «33 799.°7 »

Im Jahre 1901 Rotz 45969,90

Lungenseuche nichts

Milzbrand I35352i38 »

Im Jahre 1902 Rotz 26770,40

Lungenseuche 532,00

Milzbrand 99658,77

Im Jahre 1903 Rotz 8240,31

Lungenseuche nichts

Milzbrand 99952,23

Im Jahre 1904 Rotz 58496,71

Lungenseuche nichts

Milzbrand 128953,00

An Beiträgen sind von den Viehbesitzern für ein Pferd, Esel, Maultier, Maulesel und Rind in den letzten 5 Jahren erhoben worden:

Im Jahre 1900 für ein Pferd usw 10,7 Pf.

Rind 9,0

Im Jahre 1901 Pferd usw 15,0

, » Rind 9.5 s

Im Jahre 1902 Pferd usw 8,7

Rind 7.° *

Im Jahre 1903 Pferd usw *,7 »

Rind 6,8

Im Jahre 1904 n Pferd usw 19,0

* n Rind 8,7 n

Tn der Provinz Sache en ist nur die Versicherung gegen Lungenseuche und Rotzkrankheit obligatorisch eingeführt; die Einführung der Versicherung gegen Milzbrand hat der Provinzial- Landtag in seiner Sitzung am 7. Marz 1904 vorläufig abgelehnt.

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I

486 Ha« landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Entschädigungen sind gezahlt im Kalenderjahr

a) Für

Pferde .

1900:

2102,50 Mk.

b) .

Rindvieh

8335ji64 »

a) Für

Pferde .

1901 :

300,00 Mk.

b)

Rindvieh

59493)3° -

a) Für

Pferde .

1902:

43'3.75 Mk

b) *

Rindvieh

22430,99

a) Für

Pferde .

1903:

2470,00 Mk.

b)

Rindvieh

589,00

a) Für

Pferde .

1904:

nichts.

b) *

Rindvieh

n

Für den Kopf des

Pferdes

>ezw. für das

Einheitsstück der Rinder

rechnet gemäss § 5 des Provinzial- Viehseuchonreglements, Abänderung vom 8. Februar 1900 sind eingezogen auf die im vorangegangenen Jahre gezahlten

Entschädigungen im Kalenderjahr

1901 :

a) Für 1 Pferd 1 Pf.

b) 1 Rindvieheinheit .... 2

1902:

a) Für 1 Pferd 1 Pf.

b) 1 Rindvieheinheit .... 2

1903:

a) Für 1 Pferd 2 Pf.

b) 1 Rindvieheinheit .... 1

1904:

a) Für 1 Pferd nichts.

b) 1 Rindvieheinheit ....

1905:

a) Für 1 Pferd nichts.

b) j Rindvieheinheit ....

In den letztgenannten beiden Rechnungskalenderjahren 1904 und 1905 sind Beiträge nicht ausgeschrieben worden, weil der aus dem Vorjahre 1903 verbliebene Bestand zur Deckung der Entschädigungszahlungen ausreichte.

Tn der Provinz Schleswig-Holstein wird nach dem Reglement vom 28. Februar 1903 für rotzkranke Pferde und für mit Lungenseuche behaftetes Rindvieh, sowie bei Milzbrand und Rauschbrand für Pferde und Rindvieh eine Entschädigung gewährt, deren Höhe sich ans der folgenden Aufstellung ergibt.

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Übersicht über die aas Anlass der Bekämpfung von Tierseuchen in der Provinz Schleswig-Holstein eingeführten Versicherungsarten und gezahlten Entschädigungen für die letzten fünf Jahre.

Viebversichernng.

487

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Anmerkung. Das Reglement, betreffend die Gewährung von Entschädigungen fllr an Milz- oder Rauschbrand eingegangene Tiere, ist am 30. Mai 1903 in Kraft getreten.

488 Das landwirtschaftliclie Versicherungswesen.

In der Provinz Hannover werden nur für die an Rotz nnd Lungenseuche gefallenen oder getöteten 'l'iere Entschädigungen aus Provinzialmitteln gewährt. An solchen wurden gezahlt: a) Für rotzkranke Pferde:

. 19°° S737»S° Mlt-

I9°‘ 568,75

1902 1 556,25

»90 3 4362,50

1904 1*74,99 *

Summe 16499,99 Mk.

b) Für an Lungonseuche erkranktes Rindvieh:

Eine Ausschreibung und Erhebung von Beiträgen der Tierbesitzer findet nicht statt, da die Entschädigungen auf den Provinzialfonds übernommen sind.

In der Provinz Westfalen werden seitens des Provinzialverbandes Ent- schädigungen geleistet:

a) Für die an Rotz oder an Milz- oder Rauschbrand eingegangenen Pferde.

b) Für die an der Lungenseucbe, an Milz- oder Rauschbrand eingegangenen Rindviehstucke.

Oie Entschädigung beträgt bei Pferden 3/, und bei Rindvieh 4/6 des durch Schätzung ermittelten Wertes.

Entschädigungen wurden geleistet für 1900: a) Pferde.

16 Stück wegen Rotz getötete Pferde . . . 5430,99 Mk.

33 an Milzbrand eingegangene Pferde 19136,25

b) Rindvieh.

385 Stück Rindvieh (an Milzbrand krepiert). . . 72195,20

Rechnungsjahr 1901.

a) Pferde.

56 Stück wegen Rotz getötet 36941,73 Mk.

22 , an Milzbrand eingegangen 11310,00

b) Rindvieh.

414 Milzbrand eingegangen 78790,20

Rechnungsjahr 1902.

a) Pferde.

30 Stück wegen Rotz getötete Pferde .... 16245,01 Mk.

23 an Milzbrand gefallene 11 767,50

b) Rindvieh.

431 an Milzbrand krepierte Rindviehstücke . . . 79332,48

Rechnungsjahr 1903. a) Pferde.

3 Stück wegen Rotz getötete Pferde .... 1443,75 Mk.

36 an Milzbrand eingegangene 20295,00

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Viehversichernng.

489

b) Rindvieh.

464 an Milzbrand eingegangene Kindviehstücke

Rechnungsjahr 1904.

a) Pferde.

4 Stück wegen Rotz getütete Pferde . . . 29 an Milzbrand gefallene Pferde . . .

95039,06 Mk.

1632,50 Mk. 17606,25

b) Rindvieh.

513 an Milzbrand krepierte Rindviehstücke . . . 107210,40

Je nach Bedarf wird von dem in der Provinz Westfalen vorhandenen Pferde- und Rindviehhestande eine Abgabe erhoben; dieselbe beträgt

für jedes Pferd, Maultier, jeden Esel, Maulesel ... 30 Pf.,

für jedes Stück Rindvieh 10 .

Für den Rindviehversicherungsfonds wurden in den Jahren 1901, 1902 und

1903 eine einfache Abgabe (10 Pf. pro RindviehBtück), in den Jahren 1900 und

1904 eine doppelte Abgabe (20 Pf. pro RindviehstUck) erhoben.

Dagegen wurde für den Pferdeversicberungsfonds in den Jahren 1901, 1902

und 1903 eine Abgabe von 30 Pf. pro Pferd ausgeschrieben.

In der Provinz Hessen-Nassau wird nach den ViebBeuchen-EntachädigungB-

, 7. Dezember 1881 , 7. Dezember 1892 .

reglements vom , und vom ^ nur vom Hezirksverbande

6 14. Januar 1882 8. August 1893

des Regierungsbezirks Kassel auf Qrund dieser Reglements eine Entschädigung in

denjenigen Fällen gezahlt, in denen bei einem auf polizeiliche Anordnung getüteten

oder nach erfolgter polizeilicher Anordnung der Tötung, aber vor deren Ausführung

an der Seuche gefallenen Tiere, und zwar bei Pferden usw. Rotzkrankheit, beim

Rindvieh dagegen Lungenseuche festgestellt worden ist, oder aber, wenn diese

Tiere an Milz- oder Rauschbrand gefallen sind. In den Jahren 1900 bis einscbl.

1904 sind an Entschädigungen überhaupt gezahlt worden:

a) Für rotzkranke Pferde usw. in 21 Fällen >4 753:34 Mk.

b) Für milzbrandkranke Pferde in 30 Fällen 25985,00

c) Für milz- und ranschbrandkrankes Rindvieh in 509 Fällen 122117,98

Ein Fall von Lungenseuche kam in dem vorgedachten Zeitraum nicht vor. Die einfache Abgabe beträgt für jedes Pferd 20 Pf. und für jedes Stück Rindvieh 5 Pf.

An Viehseucbenabgaben sind erhoben worden:

a) Für Pferde usw. in 1900 1902 keine Abgabe, in 1903 und 1904 je eine ein- fache Abgabe.

b) Für Rindvieh in 1900 keine Abgabe, in 1901 eine einfache und in 1902 bis

1904 je eine

doppelte Abgabe.

Vorhanden

waren :

In 1900

. . . . 50774 Pferde

usw. und

327586

Stück

Rindvieh.

1901 .

•••• 5*945 e

ff n

335 j84

»1

ff

1902

. ... 52726

» ff

324698

ff

ff

e >903

53 080 »

ff »t

3**345

n

ff

» «904 .

536*6 s

n ff -

318027

n

ff

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490

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Die wahrend dieses fünfjährigen Zeitraums zur Erhebung gekommenen Ab- gaben beliefen sich zusammen auf 21 339,20 Mk. für Pferde usw. und auf 112 171,20 Mk. für Kindvieh.

In der liheinprovinz werden auf Grund des vom Minister am 2;. März 1901 genehmigten Reglements Entschädigungen fUr die in der Itheinprovinz an Milz- und Rauschbrand gefallenen, Bowie für die an Rotz und Lungenseuche eingehenden Tiere gezahlt, deren Höbe aus der folgenden 2. Tabelle hervorgeht. Die I. Tabelle gibt eine Zusammenstellung über den iu der Rheinprovinz in den letzten 5 Jahren vorhandenen Pferde- und Rindviehbestand, für den Viehabgaben erhoben worden sind.

Etatsjahr

Anzahl der Pferde, Fohlen, Esel, Maultiere nnd Maulesel

Anzahl

de* Rindviehs

I

2

3

1900

174 593

1 091 892

1901

l8o 258

1 110 227

1902

179815

I 040 449

1903

182 167

1 067 167

1904

187 309

1 >'5037

Zusammenstellung über die von der Provinzial-Verwaltung der Rheinprovins in den letzten 5 Jahren gezahlten Viehentschädigungen.

Etatjahr

Pferde:

Rindvieh:

Es sind gezahlt:

Es sind gezahlt:

Rotz

Mk.

Milz-

brand

Mk.

Rauseh-

brand

Mk.

Lungen-

sencbe

Mk.

Milz-

brand

Mk.

Rauscb-

brand

Mk.

2

3

4

5

6

7

43

13

2

363

211

1900

23 725.1»

9 046,12

1687,50

94 212,04

32 806,03

138

14

5

369

175

1901

72 428,86

9 072,4s

272,67

147858,31

23 146,3*

273

10

416

121

1902

»8 533,15

6 838.4,

114 053,46

9 278,84

2

16

2

423

118

1903

735.»«

IO 348, tu

1119,99

126 799,70

19 98l,oS

16

5

323

167

i 1904.

8 456, *2

4 1 98,98

150 188,43

28 606,50

Anmerkung. Die Kursiv-Zahlen bedeuten die Anzahl der gefallenen bezw. ge- tüteten Tiere.

V

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ViehverBiclierung.

491

Durch das Reich sgeeetz vom Jahre 1901 und die nach diesem Gesetze ein« geführte Aufsicht über das Viehversicherungswesen siud viele bis dahiu vorhandene Missatände beseitigt worden. Vor diesem Gesetze war die Viehveraicherung in einzelnen Provinzen konzessionspfliohtig, in anderen nicht. Die Gründung zahl- reicher Versicherungs-Gesellschaften in den Nachbarstaaten, besonders in Mecklenburg und der Provinz Schleswig- Holstein, wo es einer Konzession nicht bedurfte, hatte eine Reihe von Missständen gezeitigt, da die Versicherungs-Gesellschaften auch ohne Konzession auf preuBsischem Gebiete arbeiteten und die Versicherungen trotz des Mangels der Konzession RechtsgUltigkeit erlangten. An die preusaischen Ver- sicherungs-Gesellschaften, die in anderen Staaten arbeiteten, wurden dagegen Anforderungen gestellt, die häufig nicht gerechtfertigt waren oder aber nicht erfüllt werden konnten. So verlangten einzelne Staaten von den Gesellschaften erhebliche Zuschüsse zu ihrer Beaufsichtigung, wodurch diesen Kosten erwachsen wären, die in gar keinem Verhältnis zu der Zahl der in den Ländern Versicherten gestanden hätten. Die Gesellschaften lehnten deshalb dieses Verlangen ab und es wurde nun versucht, durch Strafanträge gegen die Agenten vorzugehen, die die Ver- sicherungen abgeschlossen. Kamen diese aus Preussen, so konnten die Strafen natürlich nicht vollstreckt werden.

Es würde zu weit führen, die vielen Unzuträgliohkeiten hier zur Sprache zu bringen, die aus dem Mangel einer festen Regelung der Aufsicht entsprangen, es ist aber aU wesentlicher Fortschritt zu bezeichnen, dass heute eine einheitliche Aufsicht vorhanden ist. Neben dem Kaiserlichen Versicherungsamte besteht ein aus Sachverständigen des Versicherungswesens gebildeter Beirat, der nach don hierzu erlassenen Bestimmungen in einer grossen Reihe von Fragen zugezogen wird. Die stete Fühlung mit der Praxis hat sich als eine zweckmässige Ein» richtung erwiesen, und es ist zu hoffen, dass das neue Gesetz über den Ver- sicherungsvertrag, dessen Grundzüge ja bekannt sind, einen weiteren Fortschritt für das Versicherungswesen und auch ganz besonders für das Viehversicherungswesen bedeutet.

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Die Feuerversicherung.

Von

l)r. August Meitzeu.

Nach Artikel 4 der Verfassung des Deutschen Reiches unterliegt das Ver- sicherungswesen der Beaufsichtigung seitens des Reiches und der Gesetzgebung desselben. Auch ist die Notwendigkeit einer einheitlichen Gesetzgebung auf diesem Gebiete Tür das Reich durchaus anerkannt. Gleichwohl hat die Reichsgesetzgebung bis jetzt die Schwierigkeiten, welche teils in der Verschiedenheit der geltenden Landesgesetzgebungen, teils in dem Bestehen zahlreicher privator wie öffentlicher bezüglicher Anstalten begründet sind, nooh nicht zu überwinden vermocht. Einzelne, das Versicherungswesen berührende Bestimmungen aus dem als Reichsrecht über- nommenen Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuche vom 24. Juni 1861, ins- besondere die umfassenden Vorschriften über die Seeversicherung, sowie die entsprechenden Festsetzungen des neuen Handelsgesetzbuches vom 7. April 1897; ferner einige Vorschriften der Reichsgewerbeordnung, der Konkursordnung, des Strafgesetzbuches und die Paragraphen 1127 1129 und 1145 und 1146 des Bürgerlichen Gesetzbuches gehören schon dem allgemeinen Reichsrechte an. Indes direkt die Materie des Versicherungswesens in Angriff zu nehmen und wenigstens die zurzeit am wichtigsten erscheinenden Teile für das gesamte Reich gesetzlich zu bestimmen, ist erst nach vielfachen Beratungen von Fachmännern und sach- kundigen Praktikern zuerst durch das oben Seite 44off. ausführlich besprochene Reichsgesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 gelungen. Dasselbe umfasst, wie dort gezeigt ist, die seit der Begründung des Reiches in den eigentlichen landwirtschaftlichen Versicherungszweigen der Hagel- und Viehversicherung eingetretene Entwicklung beinahe vollständig, weil diese Versicherungen gegen Hagel- und Viehschäden nur noch durch private Unter- nehmungen betrieben werden, und der § 6 des Gesetzes ausdrücklich ausspricht, dass für solche Privatunternebmungen nur Vereine auf Gegenseitigkeit oder Aktien- unternebmungen zulässig sind.

Die Feuerversicherung, sofern sie duroh eine Privatunternehmung gewährt wird, ist dem Gesetze vom 12. Mai 1901 zwar im allgemeinen in gleicher Weise wie die anderen privaten Versicherungsunternehmungen unterworfen, unterliegt indes nach dem Gesetze selbst verschiedenen besonderen ausnahmsweisen Be- stimmungen.

Nach § 10 desselben findet auf solche Feuerversicherungen, deren Abschluss im Börsenverkehr oder nach Börsenusance erfolgt, die Vorschrift keine Anwendung, dass vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages dem Versicherungsnehmer ein

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494

Pas landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Exemplar der niafBgebenden allgemeinen Versicherungsbedingungen gegen besondere Empfangsbescheinigung auszuhändigen ist.

Nach § 120 bleiben unberührt die landesgesetzlichen Vorschriften, nach denen der Betrieb bestimmter Versicherungsgeschäfte öffentlichen Anstalten Vor- behalten ist.

Unberührt bleiben nach § 121 die landesherrlichen Vorschriften Uber die polizeiliche Überwachung der Feuerversicherungsverträge nach ihrem Abschluss und der Auszahlung von Brandentschädigungen; dagegen werden aufgehoben die landeBrochtlichen Vorschriften, welche den Abschluss dor Feuerversicherungs- geschäfte von einer vergänglichen polizeilichen Genehmigung abhängig machen, sowie die landesrechtlichen Vorschriften, durch welche der unmittelbare Abschluss von Feuer Versicherungsverträgen mit solchen Vertretungen verboten wird, die sich nicht im Staatsgebiet befinden.

Unberührt bleiben ferner die landesrechtlichen Vorschriften und die mit Landesbehörden getroffenen Vereinbarungen über die Verpflichtungen der Feuer- versicherungBunternehmungen in bezug auf die Leistung von Abgaben für gemein- nützige Zwecke, insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens oder der Unter- stützung von Mitgliedern von Feuerwehren und sonstigen bei Hilfeleistung in ßrandfällen verunglückten Personen oder ihrer Hinterbliebenen.

Unberührt bleiben auch Verpflichtungen, welche nach dem Stande vom I. Januar 1901 Feuerversicherungsunternehmungeil in einem Bundesstaat nach Landesrecht oder auf Grund von Vereinbarungen mit Landesbehörden hinsichtlich der Übernahme gewisser Versicherungen obliegen, wenn die Unternehmung ihren Geschäftsbetrieb in dem Bundesstaate fortsetzt oder die Zulassung nach Malsgabe dieses Gesetzes erlangt. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird von der Auf- sichtsbehörde nach Mafsgahe dieses Gesetzes überwacht.

In dem Schlussparagraphen 125, über das Inkrafttreten des Gesetzes vom 12. Mai 1901, wird endlich noch ausgesprochen, dass das Gesetz, soweit es sich um das Immobilien -Versicherungswesen handelt, im Königreiche Bayern nur mit Zustimmung der Königlich Bayerischen Regierung in Kraft tritt. Diese Zustimmung ist bis 1907 noch nicht abgegeben worden.

Mit diesen Vorbehalten gilt also das Gesetz Uber die privaten Feuer- verBicberungBiinternehmungen für Preussen, wie für die Übrigen Staaten des Deutschen Reiches mit Ausnahme Bayerns.

Welche Ausdehnung der Geschäftsbetrieb der privaten Feuerversicberungs- anstalten sowohl der auf Gegenseitigkeit beruhenden, in den Jahren 1865, 1866 und 1867 in den acht alten preussischen Provinzen, als der in Preussen zum Geschäftsbetriebe zugehiBsenen inländischen als ausländischen Aktiengesellschaften erreicht hatten, ist oben Bd. II I, S. 66 77 ausführlich dargeatellt.

Der Bestand und Geschäftsbetrieb der unter das Gesetz vom 12. Mai 1901 fallenden Privatfeuerversicherungsunternehmungen am Ende des Jahres 1905 hat das in dem Gesetze angeordnete Kaiserliche Aufsichtsamt für diese Unternehmungen in seine Geschäftsberichte für 1905 (Berlin 1906) vorschrifts- gemass in auf Seite 495 bis 521 folgender Weise zusummengestellt.

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Die Feuerversicherung.

495

Vereicherungabestand Ende 1905. l)

o

3

Privatfeuerveraieherungsunternekmuiig

| Inländisches und ausländisches Geschäft

Sitz

N a 111 e

Selbst abgeBchlossei Bestand Ende 1905

le Versicherungen Zunahme in 1905

Anzahl

Stimme 1000 Mk.

Anzahl

Summe 1000 Mk.

2

3

4

5

6

7

u) Aktiengesellschaften.

i .

Aachen . .

Aachen-Leipziger V.-A.-O. .

196 060

1 033 625

10 501

55 776

2.

n *

Aadien-Miinchener F.-V.-O.

593 791

9 9*6 33S

16495

340 814

3-

Berlin . . .

Berlinische F.-V.-A.

334 3**

3 *03 5**

7 068

76S7S

4-

n ...

Deutsche F.-V.-A.-ti. . .

129 707

I 112 166

7075

68 785

5-

...

Preußische F.-V.-A.-G

175059

I 70S 008

13048

15* 379

6.

n ...

Union

*41 399

2 445 260

389*

92 666

7-

« ...

Viktoria F.-V.-A.-G. .

170531

610 003

m 3*9

417 871

: 8.

Breslau . .

Schlesische F.-V.-G. . . .

300 698

3 4** 400

4 161

■15 *95

i 9

Elberfeld . .

Vaterländ. F.-V.-A.-G. . .

421 401

5*15931

7*9

I 12 436

, IO.

Erfurt . . .

Thuringia . .

444 955

3 329 082

404

17 294

1 1.

Essen . . .

Westdeutsche V.-A.-B.

141 609

2 324 402

2 471

5951*

1 2.

Frankfurt . .

Deutscher Pin mix . .

366 079

4 230 839

8 270

1 1 5 080

'3

. .

Providentia ...

371 97*

3054 555

1 866

622 560

1 14.

Hamburg . .

Fener-Ass.-Komp. .

t4 774

99 194

336

3 *92

'5

M

Globus V.-A.-G

3 886

36444

'39

2 054

16.

n

Hamburg-Bremer F.-V.-G. .

53S 056

3 704 698

*3 941

2 ; 6 408

17.

*

Hanseat. F.-V.-G

b5 34*

6l8 996

4 15'

43 »57

iS.

w *

Norddeutsche F.-V.-G. .

26l 221

2 262 199

1 1 521

176 151

«9

» »

Transatlant. F.-V.-A.-G.

211 700

' 553*63,

12013

4*093

20.

Karlarnhc . .

Badische F.-V.-B

79 9*7

464 407

•4 549

77 99*

21.

Köln . . .

Culonia

304 315

5 433 563

1 945

95 176

' 22.

Leipzig . .

Leipziger F.-V.-A. .

322 605

44*5 338

9 140

130 477

’3-

Magdeburg

Magdeb. F.-V.-G

571 166

7 448 626

4 32*

1 57 105

2A

München . .

Bayerische V.-B. . . . .

389 OIO

3 535073

10507

'*5 ”3

*5-

»»

Süddeutsche F.-V.-B.

'53 955

I 235 94*

5 268

63 940

26.

M.-Olad bacb .

Gladbacher F.-V.-A.-G. .

334 *05

39*6558

12 205

*37 369

1 *7-

Neuss . . .

Rheinland

131 704

1 348 207

7032

7*3*7

2 S

Oldenburg

Oldenburger V.-G. . . .

'35*07

971037

3468

54 4*i

29-

Stettin . . .

Preusa. National -V.-G.

376 *57

3 794 292

I4686

197 9*i

; 3< '■

Strasabnrg

AUatia

26 653

278 807 1

*7

5 600

3>

n

Rhein u. Mosel ....

119 547

1 53* 3*1

I 907

58 448

31 Aktiengesellschaften

8 029 383

84 291 090

306433

4 039 656

’) Einsclil. der an die Rückversicherer (Retroaeasiunärei abgegebenen Sniuineti.

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496

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen,

V eraicherungsbestand

o

s

PrivatfeuerversickerungBuuternehmuug

Inländisches nnd ausländisches Geschäft

In Rfickdecknng Übernommene Versicherungen

Sitz

Name

Bestand Ende 1905

Znnahme

in 1905

Anzahl

Summe 1000 Mk.

Anzahl

Summe 1000 Mk.

2

3

8

9

10

11

a) Aktiengesellschaften.

1.

Aachen . .

Aachen-Leipziger V.-A.-G. .

ro 543

70 373'

2 167

7 181

2.

»

Aachen-Münchener F.-V.-G.

256 026

766 935

29 151

30 750

3-

Berlin . . .

Berlinische F.-V.-A. . . .

?

116627

?

34421

4

Deutache F.-V.-A. -G.

5-

Preußische F. -V.-A.-G. . .

'3 '75

20 031

7 616

—3589

6.

n ...

Union

7-

...

Viktoria F. -V.-A.-G. . . .

8.

Breslau . .

Schlesische F.-V.-G. . . .

37269

64 829

10 592

13815

9-

Elberfeld . .

Vaterland. F.- V.-A.-G. . .

268 091

211 614

—874'

13968

IO.

Erfurt . . .

Thnringia

93 416

474 361

10727

170 581

1 1.

Essen . . .

Westdeutsche V.-A.-B. . .

517071

212323

1 903

19 283

12.

Frankfurt .

Deutscher Phünix ....

»3 561

'03 343

19 048

32410

'3-

n

Providentia

14-

Hamburg . .

Feuer-Ass.-Komp

453 '2*

165923

44963

8 774

'5

n * *

Globus V.-A.-G

396 037

415 837

44 388

H3 743

16.

"

Hamburg-Bremer F.-V.-G. .

I 88O

794 852

1

6632

17.

Hauseat. F.-V.-G

'45 447

'34 9*4

5490

4 602

18.

n * *

Norddeutsche F.-V.-G. . .

'23 978

281 915

42 154

lOO 8l4

19

*

Transatlant. F.-V.-A. -G.

298 980

192 5'5

- 34 565

16 999

20.

Karlsruhe . .

Badische F.-V.-B

296 957

211 024

191 3*5

79 264

21.

Köln . . .

Colonia

-

22.

Leipzig . .

Leipziger F.-V.-A. . . .

-

23.

Magdeburg

Magdeb. F.-V.-G

425 549

4 096 966

3861

195 502

24.

München . .

Bayerische V.-B

166866

446004

25478

40 619

“5-

r

Süddeutsche F.-V.-B. . .

442 107

604 713

- 45 743

49 630

26.

M.-filadhaeii .

Gladbacher F.-V.-A -G. . .

V

259005

?

6 850

27-

Nenss . . .

Rheinland

16 800

76559

444

3 425

28.

Oldenburg

Oldenburger V.-G. . . .

*9

Stettin . . .

Prenss. National- V.-fl. .

129 660

160656

5 '54

19 246

30.

Straasbnrg

Alsatia

y

342 79'

V

7 993

31

Rhein n. Mosel . .

y

'99 477

?

27 362

31 Aktiengesellschaften

{4 1265351

10423 587

(188 309',

86 237

*) Einschi, der an die Rückversicherer (Retrozesaionäre) abgegebenen Summen.

*) Die von der Gesellschaft im vorigen nnd in diesem .lull re über den Versicherungsbestand

Digitized by Google

Die Feuerversicherung.

497

Ende 1905. 3)

Darunter deutsches Geschäft

9 ; /.

3 ►— <

Selbst abgeschlossene Versicherungen

In Rückdeckung übernommene Versicherungen

Bestand Ende 1905

Zunahme

in 1905

Bestand Ende 1905

Zunahme

in 1905

Anzahl

Summe 1000 Mk.

Anzahl

Su in me 1000 Mk.

Anzahl

Summe 1000 31k.

«Anzahl

Summe 1000 Mk.

12

■3

»4

>5

16

17

.8

»9

20

195 886

1 032 989

10 230

58 882

204

1 422

167

793

1.

502 019

9 033 004

6 991

333 '76

682

28 516

47

2 141

2.

33 > 7o8

3 160771

6 482

”7 '53

V

37 036

y

1 777

3-

«29 707

112 166

7075

68 785

4-'

375 °59

1 708 008

13 048*7

158 379

5-1

34' 399

2 445 260

3 898

92 666

6.

170531

610 003

121 389

417 871

7-

393 35'

3336 'S»

3 942

106 861

8,

4'4 375

5 '33 981

719

109 199

313

54 495

- 68

2 541

9 |

444 955

3 339 082

17657

95 933

3613

30 621

<7

8l

10.

14 I 609

2 324 402

2 483

59655

6 135

6751

'5

219

1 1.

366 079

4 230 839

8 270

1 1 5 080

*

737

1

22

12

371 976

3 054 S55

1 866

622 560

.

1 3*

6 916

36 801

4»7

852

114354

103 46s

3464

10255

U

763

'7 >93

354

3 780

50 507

st 919

4 485

39529

15

355 613

2 486 361

20 645

157049

885

624 904

-52

26 747

16.

56 760

471 348

1 839

35 *67

29 901

13416

-232

147

>7-

3 39 130

1 984 682

9 376

145 282

l6 8lO

25 399

- - 58 124

120 756

18.

178 >89

1 150489

9 325

74 55»

'3 547

6653

429

501

1«).

77896

459919

14 547

7S94S

296 957

21 1 024

'9' 3 ' 5

79 264

20

304 199

5 428 509

1 933

95 594

2 l

377 433

3 876 953

6874

m 558

2 2

535 861

6 798 764

4 991

150616

1 1

984

2

242

2 3-

385 539

3 487 690

9902

128555

6265

4885

442

526

24

151 778

1 214 806

5 879

70711

724

759

39*

4"

25

293 287

3 484 533

9 467

191 741

y

77 5"

y

28 198

26. 1

131 628

1 346 475

1 7 3*3

73 252

1 743

4 121

27

133 435

958 792

3543

54 053

1 ~

-

28.

375 739

3 145693

4

118 149

4 621

22073

272

625

2‘).

26638

278 237

22

5 500

1

30

114 709

1519 89O

1 878

58 50

*r

24 716

V

21 7 89

.?>

7429256

78 "48 352

i 290 749

3810775

(545533)

' 357 289 (131676)

! —15633

fllr Ende 1904 gemachten Augaben decken sich nicht vollständig.

MeUzea, Boden dee i<reus*. Staate«. VULL 32

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498

Das landwirtschaftliche Versichernngswesen.

T eraichernngsbeatand

©

z'.

S

■J

Privatfeuerveisichernngsmiternebmung

Inländisches uud ausländische*

Sitz

Name

Selbst abgeschlossene Versicherungen

ln Rfick- übernommene

Bestand Ende 1905 Zunahme in 1905

Bestand Ende 1905

Anzahl

Summe \ An- 1000 Mk. zahl

Summe 1000 Mk.

Anzahl

Summe 1000 Mk.

I

2

3

4

5 1 6

7

8

9

b) Gegenseitigkeitsvereinc.

r '

Altona ...

Fener-Ass.-V

130 480

548 139 4 037

22 266

33

Berlin ....

Braudvers. Deutsch. Eisen-

bahn-B

■97 463

741 166 15 888

60 304

34.

Brandenburg . .

Brandenburger F.-V.-G.

88 124

331 2681 ! 32z

4496

35

Dresden . . .

Landwirtscb. F.-V.-Gen. .

94 600

802 856 3 237

34 ■*>

36

Düsseldorf . . .

Braudvers. d. Deutschen

Werkmeister-Verb.8) . .

4 986

20 538,1 4 986

20538

37-

Gotha ....

Gothaer Fener-V.-B. . . .

397637

5 999 448 5 703

91 367

3«-

Greifswald . . .

Greifsw. H. n. F.-V.-G.. .

n 849

356 96li; 396

10 1 10

39-

Güstrow . . .

Feuer- V.-V. f. Meckleub. .

9 5*4

65 737 33

1 247

40.

Hannover . . .

Concordia

5z 564

287133' *°3*

15 446

41.

Leipzig ....

F.-V.-Gen. Deutsch. Buch-

drucker

958

15982, 67

1 629

42.

Lübeck ....

Lübecker F.-V.-V. . . .

17 978

98 878 440

57*

4 3

Xettbraudeubnrg .

Mecklenb. H. n. F.-V.-G.*)

3*4*5

4<>7 623: 7*3

9 <59

*5'

*3 *93

44

Osnabrück . . .

Mühlenvers.-Ges.4) . . .

I 122

22 4*7| 1

225

45

Rostock. . . .

Vaterland. F.-V.-Soz.*) . .

25 896

840521 3422

■3 3°6

-\(>.

Schonberg . . .

F.-V.-G. f. d. Fürstent.

Ratzebnrg

5695

54 360 75

1 722

47

Schwedt . . .

Schwedter H. n. F.-V.-G. .

40 546

1114331, '056

40 055

634

20 364

4*3

Stuttgart . . .

Wttrttemb. Privat-F.-V.

190947

i 396 825 ; 6 170

99 7*1

17 Gegenseitigkeitsvereine

1 308654 iz 347 714 48 58z

423 400

885

44 *57

31 Aktiengesellschaften

8 029 383 84 291 096 306 433

4 °39 656

(4 >*6 535)

104*3 5*7

Zusammen

9 33* 037 96 638 810 35S 01 5

4 463 056

(4 127 42O!

10 467 S44

*) Einschi, der an die Rückversicherer (Retrozeasionäre) abgegebenen Summen.

*) l'mfaast die Zeit vom i. Oktober 1904 bis 31. I>ezembcr 1905.

*) Geschäftsjahr t. November 1904/05.

') Die von der Gesellschaft im Vorjahre gemachten Angaben des Versicherungsbestaadea für Ende

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Die Feuerversicherung

499

Ende 1905. l)

Geschäft

Darunter deutsches Oeachüft

6

’S

2

deckung Versichern ngen

Selbst abgeschlossene Versicherungen

in Kilckdeckung Übernommene Versicherungen

Zunahme in 1905

Bestand Ende 190$

Zunahme in 190$

Bestand Eude 1905

Zunahme

in 1905

Anzahl

Summe 1000 Mk.

Anzahl

Summe 1000 Mk.

Anzahl

Summe 1000 Mk.

Anzahl

Summe 1000 Mk.

Anzahl

Summe 1000 Mk.

10

1 1

12

■3

14

■5

'6

17

18

.9

m

130480

548 139

4037

22 266

32.

197 332

740 24 1

15 an

59 990

33-

88 124

33' 268

322

4 496

34

94 600

802 856

3 237

34 121

35

4 980

20538

4986

20538

36.

396 297

5 957 090

5 661

90717

37.

11 849

356 961

396

IO 1 IO

1

3*

9 584

65 737

-33

1 247

39-

52 564

ä»7 '33

2 032

'5 446

40.

958

15 982

67

1 629

4*- 1

17978

98 878

440

57»

42

10

4 347

38225

407 623

783

9 '59

251

23*93

10

4347

43

1 122

22 417

1

225

44

25 896

84 052

3422

'3 306

45

5695

54 360

75

I 722

46.

5si

7 128

40 546

' "4331

1 056

055

634

20 364

58.

17 128

47.

190947

> 396825

6 170

99 7*1

48.

59>

21 475

I 307 083

12 304431

4* 463

422 436

885

44 257

59 t

2t 475

(188 309)

86 237

7 429256

78648352 290749

3810775

'545 533

1 357289

(131 676)

'5 633

(188 900)

107 712

8 736 339

90952 783

339212

4233211

(546418)

1 401 546

(132 237)

5 842

1904 weichen von den hierfür in diesem Jahre gemachten Angaben ab.

32*

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500

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Gewinn- and Verlast- E)i-

d 1 z

Privatfeuerversicheruiigsunternehmung

Prämien

Ein-

Überträge

fUr 1905

5

•J

Sitz

Name

nähme*) in 1905 Mk.

aus 1904 Mk.

auf 1906 Mk.

iSp. 4 ~r 5

-6;

Mk.

1 >

2

3

4

5

6

7

a) Aktiengesellschaften.

1.

Aachen . .

Aachen-Leipziger V.-A.-G.

2 49' 487

621 91 1

63' 5'4

2 481 S84

2.

j.

Aacben-M Unebener F.-V.-G.

23 053 '4'

9 165 539

'4 445 '69

•9 773 5"

3.

Berlin . . .

Berlinische F.-V.-A. . . .

5 178825

2 360 340

4374831

5 '64 334

4

Deutsche F. -V.-A.-G. . .

t 752 205

700 000

730 OOO

I 722 205

5-

V ...

Preussische F. -V.-A.-G,

4 755 454

« '63433

1 309 123

2 609 764

6.

Jt ...

Union

3 241 260 :

870 000

900000

3211 260

1 7-

ft ...

Viktoria F.-V.-A.-G. . .

499 872

216483

814 7H

901 644

[ 8.

Breslau . .

Schlesische F.-V.-G. . . .

6 785 016 i'

3 743 2'4l)

3 850 907

6677 323

9

Elberfeld . .

Vaterland. F.-V.-A.-G. . .

9 626 803

2 870 OOO

3003645

9493 158

Io

Erfurt . , .

Thnriiigia

7558823

4479039

2 68l OQO

7 356 774

(1.

Essen . . .

Westdeutsche V.-A.-B. . .

5 18S 804

1 602 063

1 627 750

5 '63 "7

12.

Frankfurt

Deutscher Phönix . . .

6 720 758

3 059 046

3 '27 322

6 652 482

Providentia

3 772 241 1|

1 860 777

> 893355

3 739 663

>4

Hamburg . ,

Feuer-Au.-Komp. . . .

952 998

243 OOO

247 500

948 498

15

n ®

Globus V.-A.-G

2 272 496

709 593

759748

2 222 36t

16.

«

Hamburg-Bremer V.-F.-G.

'3 455 7'5

4 950 000

5 200 OOO

13405715

>7

n . .

Hanseat. F.-V.-G. . . .

4 373 '95

600 000

640 OOO

4 333 «95

18.

r

Norddeutsche F.-V.-G. . .

6 33S 443 1

I 1 12 500

1 394 OOO

6 056 943

j «9-

. .

Trausatlant. F.-V.-A.-G. .

6 140 323 I

1 555 600

1 600 OOO

6 095 913

20.

Karlsruhe

Badische F.-V.-B. . .

1 803417

484 916®;

526 700

I 76' 633

21.

Köln . . .

Colooia

7 44° 034

3 OOO 467

3 OOO 467

7 440 034

22.

Leipzig . .

Leipziger F.-V.-A. . . .

7 125 271 !

3334451

3545197

6 912 225

23

Magdeburg .

Magdeb. F. V.-G

45 973 49b

7013353

7438345

25 748 504

24-

MUnchen . .

Bayerische V.-B

6 423 859

2 303 1 18

2 424 836

6 302 141

45-

w

Süddeutsche F.-V.-B. . .

4 034 994

766 85 t

87t 581

3 930 264

26,

M. -Gladbach .

Gladbacher F.-V.-A.-G. . .

7 610478

2 226 898

2 568 720

7 268656

27-

Neuss . . .

Rheinland

t 662 422

596 159

640 496

618085

28.

Oldenburg

Oldenburger V.-G. . . .

1 287 59»

I 034 9<>8

1 094 819

227 681

Stettin . .

Preuss. National- V.-G. . .

9059 837

5 *74 4*7

5 700 185

8 634 069

Strassburg .

Alsatia

738 696

455 4*7

480 OOO

713983

3 1

n

Rhein u. Mosel ....

2 548 546

I 330 000

1 420 000

2 458 546

31 Aktiengesellschaften

186 866 501

67 701 163

74 742091

179 *45 573

'} Kür diejenigen Gesellschaften, die mehrere Versichernngszweige betreiben, sind hier nar ausgewiesen sind, •— *) Ohne den Gewinnvortrag aus 1904. ®j Abzüglich der Ristorni. (und etwa noch zurückgestellten} Beträge. s) Darunter 203736 Mk. ans dem Gewinne für 1904 *) Der Geschäftsbetrieb in 190s ergab an sich wohl keinen Verlust, ein solcher dürfte nur Schäden entstanden sein; vergl. insbesondere Spalte 5,6.

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Die Feuerversicherung.

501

rechnung für 1905. ‘I nahmen.*)

Neben- leistungen der Ver- sicherten

Hk.

Ertrag flewinn

aus Kapitalanlagen Mk. | Mk.

Überschuss ') aus

«l**r Sohadeu- reserve des Vorjahrs

Mk.

Sonstige

Ein-

nahmen

Mk.

Summe

(sp.7-12)

Mk.

Überschuss

des

Geschäfts- jahrs 1 )

Mk.

6

S.

S

s

9

IO

1 1

12

*3

14

15

9333

2 491 217

336427

68 404

1 066 798

20 908 7 1 3

799 93'’J

2.

19514

8a 873

5 266 721

776 119

3

4 718

26 077

1 753ooo

355 3*9

4-

* 53°

1*5 497

29 299

2 767 090

474 3*3

5-

19 174

"4 '37

3* 3*3

3 376 894

306 357

6.

177 843

*7

1 079 5°4

3*5 35'

7

54 949

162

27 012

9 480

6 768 926

981 097

8.

45 «55

4*7 '96

1 43*

'05 595

*3 '5*

10 096 188

1 037 458

9-

38 220

32 726

74*7 718

1 I 17 8lO

IO.

45 3*8

143 9*8

1 013

35 914

22 872

5 41* *3*

53° 270

11.

83 03 t

3*095

6 767 608

1 050 349

12.

85 73°

75 85*

37087

3 938 33*

759 59*

'3

t 88z

3 387

953 767

' i*5

M

22

~

31 241

2 253 624

1 io 985

'5-

57 ]6»

173 139

13 436 I 16

814032

16.

7 537

15 240

•—

* 355 97*

96 357

>7

SO 126

48215

6 185 284

242 289

iS.

10 5S4

178 270

1 966

189944

1 125

6477 782

266 791

19

1 446

44 969

12 287

588

1 821 923

56 '55

20

*5 533

40 260

7 5°5 8*7

1 258 795

21

33 369

54 9<x>

7 000 494

970 773

22

133<»»

413 '64

26 294 669

1 680 108

*3-

55 *>6

208 609

8 001

161 271

1 678

6736916

987 559

*4

14 '93

2312

3 946 769

83 350

*5

48 265

158623

52 229

336

7 52S 109

677 SOI

26.

*9 75»

13 269

3617

1 664 722

45°29

*7

I8464

5*4

1 246 659

**4 965

- 8

22 993

316 288

i»7 3«>3

9 090 653

1 047 488

20

7 163

65 573

59 586

26 664

872 969

1 1 1 285

30.

35 963

*33 »59

435

18 736

4 837

* 852 376

521 213

3'

1 228 396

2 092 8ol

13 009

3 024 146

94 349

186 278 774

l6 446 657

diejenigen Einnahmen und Auegahen angegebeu, die von ihnen für die Feuerversicherung gesondert *) Reserve für unerledigte Schaden Ende 1904, abzüglich der in 1905 für diese Schäden bezahlten überwiesen. •) Darunter 167897 Mk. Präuiieniibertrag aus übernommenen Retrozessionsgeschäften. rechnungsuiässig durch erhebliche Rückstellungen Tür die 1906 in San Francisco eingetretenen

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502

Pas landwirtschaftliche Versicherung!) wesen.

Gewinn- und Verlust- Elft-

6 1 ^

PrivntfenerTeraicberungsmiternehmndg

Prämien

| Überträge

Ein-

für 1905

Sitz

Name

nähme9) |

in 1905 ■'«» 1904 auf 1906

Mk. Mk. Mk.

{Sp. 4 + S - 6)

Mk.

l

2

3

4 j| 5 1 *

7

|

b) Gegens

eitigkci titvere 1 ne.

i-’2

Altona ....

Feuer-Ass.-V

S27490. 265432 273073

S i K 749

1 >3-

Berlin ....

Br&ndvers. Deutsch. Eisen-

bahn-B.

290450

290 450

3 t

Brandenburg . .

Brandenburger F.-V.-O.

469152 198150! 197 337

4699*5

35

Dresden . .

Landwirtsih. F.-V.-Gen.

122448.« 506991 511547

I 219 927

36.

Düsseldorf . , .

Braudvers. d. Deutschen

Werkmeister-Verb *) . .

17364

17 364

37-

Gotha ....

Gothaer Fener-V.-B. . . .

20 2S2 511 .10 559 335 10987 366

19854480

3»-

Greifswald . . .

Ureifsw. H. o F.-V.-G.

717056 4135' 5‘ 982

706 431

39-

Gbutrow

Feuer- V.-V. f. Mecklenb. .

29747»

297 470

40.

Hannover

Concordia ....

512083 11931 16363

507 65t

41

Lelpxig ....

F.-V.-Geu. Deutsch. Buch-

dracker ...

20 57 5 5 546 5 S05

20 3 1 6

1 42.

Lübeck . . .

Lübecker F.-V.-V, . . .

269768 59i8o 59224

270 024

| 43

N'eabrandenburg .

Mecklenb. fJ. u. F.-V.-G. .

1088132 93744 95160

1 0S6 716

i 44-

Osnabrück . . .

Mühleuvers.-Ue«.

$1 256,

St 256

45

Rostock ...

Vaterland. F.-V.-So*. , .

177672 99 547 110028

167 191

46.

Schönberg . . .

F.-V.J !. f. d. Ftlrstcnt.

Ratzeliurg

321 125

3*1 125

47-

Schwedt . . .

Si h wodt er H. u. F.-V.-G. .

2 829452! 1 270 370 1 303 397

* 796 +25

48.

Stuttgart

Wttrttemb. I'rivat-F.-V.

3 318 2«. 1 S45 15S 2 102 939

3 060 4S5

17 GegtnseitJgkcitsvf ttlne

32 744 331 14 956821 15 715 121

31 0S6031

31 Aktiengesellschaften

186 86t> 501 67 701 163 74 742 091

179**5 573

i

Zusammen

210 610 832 -2 657 984 90 457 2 12

2 1 1 8 1 1 604

*) Ohne den Gewinnvortrag aus 1904.

*) Abzüglich der Ristomi.

1‘) Ausserdem sind an Piusen 16676 Mk. dem Reservefonds und 751 Mk. dem Beamteo- 4) Für die Zeit vom t. Oktober 1904 bis 31. Dezember 1905, ft) Darunter 90541 Mk. Rückversichernngsgewinnanteile.

*) Darunter 3*304 Mk. Legegelder.

*) Darunter 6S9 Mk. Legegelder.

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T

, Ertrag j Gewinn

Neben-

leiHtungen

der

Versicherten al18

Mk.

Mk.

Mk.

8

9

10

3*3

44535

IO

21 9*9

45 014

2 881

9 99*JJ

150

55 **S

113815

11

11 368

21 875

1 007 819

1 092

54 995

*733

3 19*

1 411

»4 835

480

'59

5 946

3 621

>8 774

2 442

1 508

48 499

61

8468

3 3*7

5 048

17 *74

3 847

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1 419

107 079

67 318

612921

75*8

188 341

2 206 96 I

11 182

I 228 896

2 092 8oi

13009

t. bersch nss ans

der Schaden- reserve des Vorjahrs

Sonstige

Ein-

nahmen

Somme (Sp. 7-12)

Überschuss

des

Geschäfts-

jahrs

6

/.

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Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

11

12

>3

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10 864

874 481

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3*-

366 398

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482 988

103 605

34

*53

101 n8B)

1 490 239

338 962

35-

260

50867

5 335

36

55207

36 1 12

20 953 618

15 264 026

37

387*9*)

801 247

38.

-

307’)

304 708

-8151

39-

1 353

595 731

183*73

40. i

5 400

31 821

7 737

41

79

294 940

3049

4-’.

4407

42 710

1 183 901

90 974

43

7858

100 909

4 880

44-

5095

8 518

203 126

71 621

45-

*9

33* 070

40556

46.

20 368

9 635

*935 436

200 007

47.

4 418

29 179

3 78i 839

2 238 992

48.

■öS 449

*»3 355

34 784 3*9

18513907

10S 449

3 024 1 46

94 349

34784319 18513907 186278774 16446657

Lfd. No.

504

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Gewinn- und Verlust- Au-

Breslau Elberfeld Erfurt . Essen . Frankfurt »

Hamburg

Karlsruhe . K#ln . . Leipzig Magdeburg München .

M.-Oladbaeh Neuss . .

Oldenburg Stettin . . Strassburg

tiengesellschaften. Aachen-Leipziger V.-A.-G. Aacken-Miinchener F.-V.-O Berlinische F.-V.-A. . . Deutsche F.- V.-A.-G. Preußische F.-V.-A .-G. .

Union

Viktoria F.-V.-A.-G. . .

; Schlesische F.-V.-O. . . Vaterland. F.-V.-A ,-G. .

! Thnringia

Westdeutsche V.-A.-B. . Deutscher Pbiinix . . .

Providentia

Feuer-Ass.-Komp. . . . Globus V.-A.-G. . . . Hamburg-Bremer F.-V.-G. nanseat. F.-V.-G. . . . Norddeutsche F.-V.-G. .

! Transatlant. F.-V.-A.-G. Badische F.-V.-B. . . .

| Colonia

j Leipziger F-V.-A. . .

j Magdeb. F.-V.-G. . . . Bayerische V.-B. . . . Süddeutsche F.-V.-B. Gladbacher F.-V.-A.-G. .

Rheinland

Oldenburger V.-G. . .

Preuss. National- V.-G. .

AUatia

Rhein u. Mosel . . .

1 228 459

10353 >9*

2 023 096 843941

I 009 957

1 686 438 150 920

2 786 240 4 5*3 32» 3098 931 * 178 357

3 224 761

1 464 231 445 575 43* 54*

4 228 087 ' 472 563 3 884 234

3 375 745 577 2*2

3912 898

4 291 418 12094 971

3 252 380 2358 S78 3 251 466 785 784

381 948

2 726 299 128 583 779 39$

Schaden*;

des

Geschäfts-

jahre

Mk.

727 616 7 605 064 1 566 828 41 1 462

Krhöbung |V(imKD- drrnng ) der

Reserven

Mk.

31 Aktiengesellschaften | 82 751 837 | [

779298

80t 395

263 422

I 922 909

~ 55 549

3 142 560

2 182 325

1 81 1 873

1 502 977

834 034

3S> 579

1 149478

5 141 844

497 3'5

1 382 444

' 523823

49 *94

730 548

20 700

t 550 971

1 214 774

9076414

' 3*2 759

852 740

2430404

509584

305 898

2 99' 369

380 775

14 922

839 1 79

3^586

55 843 461

3 39t

*) Vergl, S. 500, Anmerkung 1.

*) Einschi, der Schadenermittelungskosten und der zprttckgestellten Beträge, abzüglich *) Gratifikationen.

4) Rückgabe an Vereine.

ft) Darunter 75000 Mk. für noch gerichtlicher Entscheidung unterliegende brasilianische

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Verlust

Verwaltuugskosteu

Lüftungen

Kapital-

anlagen

Mk.

i'rovitilom*u uaw. «1er 1 Agenten Mk.

sonstige

Kosten

Mk.

Steuern

Mk.

u Übrige Zwecke

Mk.

9

10

II

12

•3

176

554

22 l6l

2 291

590

943

091

-

5 ' 5 703

452

754

407

460

-

-

40 464

'3'

663

-

-

10 605

26l

944

196

442

3*

206

12 920

6534

236

184

299

889

'5

799

24 298

33*

355

-

-

7456

41 778

435

771

482

3 69

70

95'

48 362

19 600

658

723

5*2

872

94

476

70 562

965

251

-

-

63 401

5 205

473

866

35*

50s

26

799

23 '81

382

793

538

237

-

-

68 491

456

463

266

880

21

107

71 159

105

631

49

»s?

*

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099

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520

-

2 054

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1 171

so.,

-

*5 697

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2<4

981

-

-

5 242

347

280

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22 598

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494

45'

609

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'33

161

15 862

2 090

368

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98

345

I

144

4 93°

251

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-

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525

49

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-

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-

206 553

14 846

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-

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279

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191

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-

-

IOO69

17 3*5

' 336

401

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590

176

995

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506

Da« landwirtschaftliche Versicherungswesen.

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*) Daranter 31304 Mk. Legegelder.

*) Darunter 210 Mk. Legegelder.

*) Tilgung der vorjährigen Dnterbilanz.

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Verlust

Verwal tu Unkosten

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508

Pas landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Bilanzen für Aktiva

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510

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Bilanzen für Aktiva

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b) Gegenseitigkeitsvereine.

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*) Darunter 178514 Mk. Guthaben hei der Hagel Versicherungs-Abteilung. ') Sparkasseneinlagen.

*) Wertpapiere des ßcamteupcnsiousfond*.

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512

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Bilanzen für Passiva

1 3

PriTatfenerverzichernngaunternchuning Sitz Name

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Transatlant. F.-V.-A.-G. .

6 000

2 173

668

20.

Karlsruhe .

. i Badische F.-V.-B

4 000

53°

208

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21.

Köln . .

. 1 Colonia

9 000

3 0S2

340

22,

Leipzig .

Leipziger F.-V.-A. . . .

3000

3577

127

43

Magdeburg

. j Magdeb. F.-V.-G

15 000

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24.

München .

Bayerische V.-B

Im Hanptxweig

45

Tt

. 1 Süddeutsche F.-V.-B. . .

4 500

906

169

26.

M. -Gladbach

Gladbacher F.-V.-A.-G. . .

6 000

2 744

661

27-

Neuss . .

Rheinland ......

9 000

799

186

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Oldenbnrg

. . Oldenburger V.-G. . . .

3000

1 320

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Stettin . .

. ' l'reii »s. National- V.-G. . .

9 000

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Strassburg

Alsatia

2 000

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31.

n

. 1 Rhein u. Mosel

6 000

1 420

189

217

29 Aktiengesellschaften

170459

79419

■6 804

735

•j Meist Guthaben der Beamtenpensions- nnd Versorgangskasoe usw. *) Organ isations- und sonstige Reserven der rufall* und Haftpflicht Versicherung. 4) L>amnter &00000 Mk. Reserve 425000 Mk. „Konto für unvorhergesehene Fälle“. 7) Einschi, der Reserven für die Lebeus- Lebens Versicherung mit Gewinnanteil Versicherten. 8) Ausschliesslich 754984 Mk. Zuweisung

Digilized by Google

Die Feuerversicherung.

513

Ende 1905.

(in 1000 Mk.'i.

Hypo*

theken

Bar- kauf ionen

Guthabe 11 anderer Ver- sicherung*

miteriieh-

mongen

Sonstige Passiva l)

Ucservc-

fuiids

Sjicxial-

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Lebens Versicherung ansgewie*en .

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1631

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25 si7

39 261

19306

41$ 122

fonds. *) Davon 40688542 Mk. I’riimienreserven der Lebensversicherung und 328505 Mk, Prämien- flr ausserordentliche Bedürfnisse. i) Darunter 201928 ltk. Leibrentenreierve. •) Darunter sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung, darunter 15828(10 Mk. Gewinnreserven der in der an die Lebensversicherten vor Abschluss der Bilanz.

Meitzen, Buden des prenss. Staute*. VIII. H3

Digltized by Google

Pas landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Bilanzen für Passiva

514

©

/.

2

Privatfeoervci

Sitz

sichernngsunternehmung

Name

Garantie-

kapital

Prätnien-

Uberträge

Sch ailen - reserre

Sonstige

Übertrüge

1

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3

4

5

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Berlin ....

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34.

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Brandenburger F.-V.-G.

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Dresden . . .

LandwirUch. F.-V.-Oen. .

5”

>5

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36.

Düsseldorf . . .

Brandvers. d. Deutschen

Werkmeister-Verb. . .

49!

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Gotha ....

Gothaer Feuer-V.-B. . . .

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43°

38

Greifswald . .

Greifs»-. H. u. F.-V.-G. .

I

5

39

Güstrow . . .

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Hannover . . .

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Leipzig . . . .

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dracker

1 000

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Lübeck ....

Lübecker F.-V.-V. . . .

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43

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Mecklenb. H. u. F.-V.-G. .

95

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Osnabrück . , .

Mllhlenvers.ües

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45.

Rostock . . .

Vaterländ. F.-V.-Soz. . .

1 10

i

46.

.Schönberg . . .

F.-V.-O. f. d. Flirstent.

Katzeburg

70

24

47

Schwedt . . .

Schwedter H. n. F.-V.-G. .

1 303

ms

1

Stuttgart . . .

Wflrttemb. Privat-F.-V. .

2 103

«34

1 7 Gegensei t igkeits vereine

2 727

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1 417

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29 Aktiengesellschaften

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Zusammen

173 186

95 '3*

18 221

4*837

*) Legegelder.

*) Darunter 653000 Mit 3) Daninter 395 000 Mk.

Daninter 495 000 Mk. *) Darunter 414 959 Mk.

Wegegelder.

litlcklagen.

für die Beamtenpcusiongkaase. ftir den Bcaiutenjiensionsfunds.

Digilized by Google

Guthaben

Hypo-

theken

Bar-

kautionen

anderer Ver- sieh erringe* unterneh-

Sonstige

Passiva

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fonds

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19306

4*5 *22

Das landwirtschaftliche Versicherungawesen.

51 G

1.

2. 3* 4- v 6. 7

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9

10.

11.

12. 13 *4 *5- 16. ‘7- 18.

*9

20.

21.

22

24-

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26

28.

29

30

3*

Die allen Zweigen gemeinsamen

1. Einnahmen.

Aachen . .

Aachen-Leipiiger V.-A.-G.

1047

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185

3* «76

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Aachen-Müuchener F.-V.-G.

«45 5*2

18 399

544 105*

1 408 066

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Berlinisch« F V A. . . .

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Deutsche F.-V.-A.-G. . .

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I’reussisohc F.-V.-A.-G. . .

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Union

n ...

Viktoria 1 -V.-A.-G. . . .

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Schlmisclu F.-V.-G. . . .

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Erfurt . . .

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Essen . . .

Westdeutsche V.-A.*B. .

Frankfurt

Deutscher J'hSnix . . .

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3*S 90.5

Hamburg

Providentia

Fcner-Ass.-Kumji . . .

18 599

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Globus V.-A.-G, ....

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146 890

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Hambnrg-Bremt-r F.-V.-G. .

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444 331

8 53'

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45* 54'

Hanseat. F.-V.-G

8$ 159

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Norddeutsche F.-V.-G. . .

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Transatlanl F.-V.-A.-G. .

Karlsruhe

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Leipzig . .

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693 268

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München . .

Bayerische V.-B

Süddeutsche F.-V.-B. , .

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71 68s

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Gladbacher F.-V -A.-G. . .

Neuss . . .

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127 860

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Oldenburg

Oldenburger V.-G. . . .

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136 131

Stettin . .

Preuss. Natioual-Y.-U. . .

Strassburg

Alsatia

-

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Rhein u. Mosel

Zusammen

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•.22 757

5 79009*

*) Nur fllr Aktiengesellschaften.

*t Darunter 515703 Mk. Kutnahme au« dem gemeinnützigen Fonds.

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Er-

Ab-

Verlust

Verwaltnngskosti-u

Sonstige

Ausgaben

Mk

Summe (Sp-9 '5!

Mk.

Überschuss

der

gemeinsamen

Einnahmen

über die Ansgaben (3p. 8 u. 1 6)

Mk.

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Mk.

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bungen

Mk.

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Kapital-

anlagen

Mk.

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visiont-n

usw der Agouti-n

Mk.

sonstige ; Kosten

Mk.

Steuern

Mk.

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396 240 1

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353 265

22 245

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749 682

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22 661

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, 48 233

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129 836

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*43 732

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106 022

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*45 479

109 638

554 3*5

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Lebensversicherung Mage wiesen.

18

1.

2.

3-

4- 5* 6. 7- 8.

9

10 1 1. 12. *3- »4 iS. 16 *7* 18. «9 20. 21. 32.

n

24-

*5‘

26.

27.

aS.

29.

30. 3*-

I,fd. No.

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Zusammenstellung des

(in 1000

1. Aachen

2.

3. Berlin

8. Breslau | 9. Elberfeld I 10. Erfurt .

1 1. Essen .

12. Frankfurt ■3

14. Hamburg

! *9- n

20. Karlsruhe .

1 2 1 . KCln . .

22. Leipzig

23. Magdeburg

24. Mttnchen . *5-

; 26. M. -Gladbach

27. Neuss . .

28. Oldenburg

29. Stettiu

i 30. Strassburg

Aachen-Leipziger V.-A.-G.

Aachen-Münchener F.-V, Berlinische F.-V.-A. . i Deutsche F.-V.-A. pQ, j Preußische F.-V.-A.-G.

| Union

1 Viktoria F.-V.-A.-G . Schlesische F.-V.-G, . Vaterland. F.-V.-A.-G. Thuringia .... Westdeutsche V.-A.-B. Deutscher Phönix Providentia .... Fener- Ars.- Komp. . . Globus V.-A.-G. Hamburg-Bremer F.-V.« Hanseat. F.-V.-O. . . Norddeutsche F.-V.-G. Transatlant. F.-V.-A.-G Badische F.-V.-B. . .

Colonia

I Leipziger F.-V.-A. .

: Magdeb. F.-V.-G. . . Bayerische V.-B. . . Süddeutsche F.-V.-B. Gladbacher F.-V.-A.-G. Rheinland ....

1 Oldenburger V.-G. Preuss. National-V.-G.

Alsatia

Rhein n. Mosel . .

1 360

-8

I «9

Im Hauptzweig

I 2

57

Im HanpUweig I 16

Zusammen

*) Nur für Aktiengesellschaften, Gegenseitigkeitsvereine betrieben nur Feuerversicherung. *) Vergl. Tabelle S. 516 u. 517.

•) Ausschliesslich 754 9S4 Mk. Zuweisung an die Lebensversicherten aus dem Ge-

Digitized by Google

Die Feuerversicherung.

Gewinns für 1905. *) Mk.)

Veraicherungszweigen

Öl'ersrhua*

der

gemein- samen Ein- nahmen Uber die 1 Auttguhon *)

Gewinn de.s Jahres 1905

(Sp.4 - 12)

Vortrag aus 1904

Gesamt-

gewinn

Glas

Wasser-

leitungs-

schäden

1 Kredit

Transport.

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136

136

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46

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4

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I 670

1 670

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> 037

037

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1 304*)

530

530

1

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' 332

' 33*

Lebensversicherung ansgewiesen.

- 1

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20

1

21

12

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92

400

400

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2

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2

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271

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380

380

5

6l

387

' 659

48

1 707

367

' 342

56

' 39s

192

I 929

I 929

Lebensversicherung ansgewiesen.

Lfd. No.

Lfd. No.

520

Dm I and Wirtschaft liebe Versicherungswesen.

Gewinnverteilung für 1905.

Privat feuerversicherungsuuternehniung

An die Reserven

Mk.

Tan-

tiemen

Mk.

An die Aktimiäre

Mk.

s

0

•9 j

a .H < t <0 >

Mk.

Ander- weit .*)

Mk.

1

Sitz

Name

2

3

4

5

6

7

8

9

a) Aktiengesellschaften.

Aachen . .

Aachen-Leipziger V.-A.-G.

163 960

II JS8

36 000

11 212

222 560

« ...

Aachen-Münchener F.-V.-G.

28 946

900 000

IOO86

939 032

Berlin . . .

Berlinische F.-Y.-A. . . .

370 000 *1

68 043

460 000

22 258

920 301

Deutache F.-V.-A.-G. . .

71 824 ä;

4086

60 000

'35 910]

W ...

Preussische F.-V.-A.-G. . .

265 OOO

44 698

150 000

60 179

519 877|

Union

IOO OOO

66 151

1 26 000

56655*'

348 8<>6

...

Viktoria F.-V.-A.-G. . . .

40 OOO

-

1 567

41 5*7|

Breslau . .

Schlesische F.-V.-G. . .

754681=)

'35 161

690 000

90 OOO

1 669 S42

Elberfeld . .

Vaterländ. F.-Y.-A.-G. .

270 OOO5)

97 765

660 000

9693

' °37 453

Erfurt . . .

Thnringia

320 OOO

110432

750 000

■)

1=3037*!

1 30346.,

Essen . . .

Westdeutsche V.-A.-B. . .

2IOOOO

57 900

240 000

22 370*}

53o=7a

Frankfurt

Deutscher Phönix . . .

193 764

IO8 725

990 000

40 OOO*)

1 33= 4*9

» * *

Providentia

Im Hauptzweig Lebensversicherung ausgewiesen.

Hamburg . .

Feuer-Ass.-Komp

4 894

2 740

12 000

760

20 394

*

Globus V.-A.-G

100 000

71 OOO

225 000

4 000

400 00a

-

Hamburg-Bremer F.-V.-G. .

144015*)

62 040

470 000

4 860

680 915

Hanseat. F.-V.-G

70 000

*1 3*7

66 000

4756

162 143;

n

Norddeutsche F.-V.-G. . .

1 50 000

10917

90 000

19735

270 652,

n

Trausatlant. F.-V.-A.-G.

210 OOO5;

24 OOO

144 000

2 603

3*0 603.

Karlsruhe . .

Badische F.-V.-B

IO OOO

4 155

40 000

6 820

60 075]

Köln . . .

Colonia

>4* 593

1 290000

268 219*1

1 706 812

Leipzig .

Leipziger F.-V.-A. . . .

424 1 68

86732

825 000

61 773

' 397 673

Magdeburg

Magdeb. F.-V.-G

526 256

'5=973

1 250000

1 929 229!

München . .

Bayerische V.-B

Im Hauptzweig Lebensversicherung ausgewiesen.

n

.Süddeutsche F.-V.-B. . .

56 60

1 1 230

67 500

3= 7=*

167 918

M. -Gladbach .

Gladbacher F.-V.-A.-G. . .

300 000

44 740

240 000

123 820'

708 560!

Neuss . . .

Rheinland

19496

19470

156 000

194 9*6j

Oldenburg

Oldenburger V.-G. . . .

100 000

15 586

2 10 000

43 4062

368 992|

Stettin . .

PrensB. National- V.-G. . .

468 207

33 IO«

674 999

10 629*

1 186935

Strassburg

Alsalia

22 402

11 =73

65 000

22 716

121 39I

Rhein u. Mosel . . . .

78 1»2

64 606

320 000

83 872*.

546 66q|

29 Aktiengesellschaften

5 443 399

' 5*7 837

1 1 207 499

1 137 754

19306 399>

2

3

4

5

6

7

8 9

10

1 1

112 •3 <4 *5 16 •7 18 ; ‘9

I 20 ! 21 ' 22 j 23-

24

25 26 27 iS 29 l' 3°- 1 3 1

*) Einschi, des Vortrags auf neue Rechnung.

*) Einschi. Zuwendungen zu Beamtenfonds.

*) Vor Abschluss der Bilanz sind an die Versicherten der Lebensversicherung 754 984 Mk. überwiesen.

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Die Feuerversicherung.

521

Gewinnverteilung für 1905.

Privatfeuerversicherungsnnternehnmng Sitz 1 Name

An die Reserven

Mk.

Tan-

tiemen

Mk

An die Garanten

Mk.

An die Ver- sicherte!»

Mk.

Ander- weit *)

Mk.

Summe

Mk.

D

2

3

4

5

6

7

8

b) Gegenseitigkeitsvereine.

}*

Altona . .

Feuer-Ass. -V

78659

78 65.,

33

Berlin . . .

Brandvers. Deutscher

Eiaenbalm-B. . . .

73 33° *)

73330

34

Brandenburg

Brandenburger F.-V.-G.

103 605 s)

103 605

35

Dresden . .

Landwirtach. F.-Y.-Gen.

169452

4 S*°

155 000

IO OOO2!

338 962

36.

Düsseldorf

Brandvers. d. Deutschen

Werkmeister- Verb. .

5 335

5 335

5 7

Gotha . . .

Gothaer Feuer-V.-B.

5 438 358

1 IO 607 *)

15 348965!

3*.

Greifswald

Oreifsw. H. n. F.-V.-G.

39

Güstrow . .

Fener-V.-V. f. Mecklenb.

40

Hannover

Concordia

I85 OOO

11 572

196 572)

41

Leipzig . .

F.-V.-Gen. Deutscher

Buchdrucker . . .

3 637

4 loo*)

7 737!

44

Labeck . .

Lübecker F.-V.-V. . .

* 744

305

3°49i

43

Neubrandenb.

Mecklenb. H. u. F.-V.-G.

44

Osnabrück

Mühlenvers.-Ges. . . .

4 746

134

4 880

45.

Rosteck . .

Vaterland. F.-V.-So*. .

30J

3073

68 246

71 6211

46.

Schönberg .

F.-V.-G. f. d. FUrstent.

Ratzeburg ....

40556

40556]

4 7

Schwedt .

Schwedter H, u. F.-V.-G.

10361

!89 646

200 007.

45

Stuttgart

Wilrttemb. Privat-F.-V.

343915

1 895 077

-> 238 992I

17 Gegenseitigkeitsvereine

1 021 642

7 888

-

17 546 327

136413

18712 27<J

29 Aktiengesellschaften

5 443 309

1 517837

11 207 499';

-

I IJ7 754

1 0 306 399

Zusammen

6464951

' 545 725

1 1 207 499

17546327

1 274 167

38 Ol8 66O

*) Einsehl, des Vortrags auf nene Rechnung. *) Einschi. Zuwendungen zu Beamtenfonds.

*) An die Aktionäre.

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522

Das landwirtschaftliche Versicherungswesen.

Diese Nachweise ergeben, dass 1867 im Gebiet der alten Provinzen 47 Privatfeuerversicherungsanstalten als Gegenseitigkeitsvereine mit einer Ver- sicherungssumme von zusammen 719343708 Mk. sowie 5 Gegenseitigkeitsvereine io anderen deutschen Staaten mit einer auf Preussen fallenden Versicherungssumme von 1141117993 Mk. bestanden, und 21 inländische Aktiengesellschaften mit 21810839541 Mk. Versicherungssumme, ferner 8 Aktiengesellschaften in anderen deutschen Staaten mit 1955427133 Mk. auf Preussen fallender Versicherungssumme und 7 ausländische Aktiengesellschaften, die in Preussen zngelassen waren, mit auf Preussen fallender Versicherungssumme von 719116 128 Mk., 1905 aber waren an Stelle dieser Anstalten im deutschen Reiche einschliesslich Preussen im Ge- schäftsbetriebe 17 Gegenseitigkeitsvereine mit einer im deutschen Geschäft ab- geschlossenen Versicherungssumme von 12348088000 Mk. und 31 inländische Aktiengesellschaften mit einer im deutschen Geschäft abgeschlossenen Versicherungs- summe von 80005636000 Mk.

Gegenüber den 1867 in Preussen durch Privatuntemehmungen gegen Feuer versicherten Werte von 26445749502 Mk., waren 1905 im Deutschen Reiche Werte von 81 239724000 Mk. durch solche Privatanstalten zur Versicherung gestellt Damit wurde indess die Summe der gegen Feuerschaden versicherten Werte noch bei weitem nicht erreicht, denn 1867 waren überdies 5311 792219 Mk. und 1905 32413236021 Mk. Werte in den sogen, öffentlichen Anstalten versichert, von welchen 1867 28 in Bd. III 8. 60 65 als im alten preusaischen Staatsgebiete, und in dem statistischen Jahrbuch für den preussiBcheu Staat für 1906 die in den nachstehenden Tabellen S. 524 527 als in Preussen mit den neuen Provinzen bestehend aulgeführt werden.

Solche für einzelne Land- und Stadtkreise, Landschaftsgebiete oder für ganze Provinzen und Staatsgebiete privilegierte, amtlich verwaltete Feuerversicherungs- anstalten sind wie in Preussen auch in den meisten anderen deutschen Staaten errichtet, und ihre meist monopolisierte Mannigfaltigkeit gibt bis jetzt noch geringe Aussicht, ein einheitliches Reichsgesetz zu erreichen. Nur der § 1 19 des Gesetzes vom 12. Mai 1901 trifft wie die PrivatversicherungsauBtalten auoh die öffentlichen Anstalten mit der Bestimmung, dass die auf Grund landeegesetzlicher Vorschriften errichteten Öffentlichen Versicherungsanstalten den Vorschriften dieses Gesetzes nicht unterliegen, jedooh verpflichtet sind, nach näherer Anordnung des Bundes- rates bestimmte statistische Nachrichten über den Geschäftsbetrieb an das Auf- sichteamt für Privatversicherung einzureichen. Wohl aber ist ein weiterer Schritt für die Vereinheitlichung der Roichsversicherungsgesetzgebung dadurch geschehen, dass die Reichsregierung, wie oben Seite 440 erwähnt (in der Drucksache Nr. 22 des Reichstags der 11 Legislaturperiode II. Session 1905/6), unter dem 28. No- vember 1905 den oben S. 451 besprochenen Entwurf eines Gesetzes über den Versicherungsvertrag, eineB zugehörigen EinfiihrungsgeBetzes und eines Gesetzes, betreffend die Änderung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Ver- sicherung dem Reichstage vorgelegt hat, dem die Prüfungskommission in ihrem Berichte (in Nr. 602 derselben Drucksachen) ira wesentlichen beigestimmt hat.

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Die

öffentlichen Feuerversieherungsanstalten in Preussen im Jahre 1905.

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I. Versicherte Werte, Beiträge. Brandentschädigungen und Vermögen.

52

Pa» landwirtschaftliche Versicherungswesen.

r" ' X

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Land- 2426441795 2845366 2135030 8173966

Städtische F.-S. xn Breslau*) .... 470059400 208634“) 166171 4294450

Provinxial-St8dte-F.-8. d, Provinx Sachsen 1380795100 1461175 763836 6498458

Magdeirargische Land-F.-S 1749643012 2294630“) 1435801 7005117

F.-8. t. d. platte Land dex Herxogt. Sachsen 1 220790710 1702302 722067 7436979

Die Fenerreniichening.

525

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N ei fl n n NUN M fO

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fond*4 am Jahresschlüsse.

. Einnahmen und Ausgaben, Guthaben und Schulden, Überschüsse.

Städtische F.-S. za Breslaa

Die Feuerversicherung.

527

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1905. Ä) Unter Zurechnung von Effekten (zum Kurswerte), Darlehen und Kaasenbestand des Reservefonds zum Guthaben. •) Vom Geaamtaoll noch zu zahlen. 7} Passivüberschuss.

VI.

Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

Von

Dr. W. WygodzinskI,

Geschäftsführer für Volkswirtschaft an dar Landwlrtschaftakammer für die Rheinprovtnz,

Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen, so herrlich es seine Blüte im 19. Jahrhundert entfaltet hat, reicht in seinen Wurzeln unberechenbar weiter zurück. Gegründet auf die tiefsten Triebe und Bedürfnisse des Menschen, begleitet es das Menschengeschlecht, soweit dessen Geschichte bekannt ist. Die ursprüngliche germanische Wirtschaftsverfassung und zwar sowohl die der Weidewirtschaft wie des Ackerbaues ist genossenschaftlich und bleibt es lange: gemeine Mark, Gemeinde- weide, Allmende, Flurzwang reichen bis in unser individualistisches Jahrhundert herein. Die Zeit um die Wende des 18 zum 19. Jahrhundert scheint freilich einen tiefen Schnitt in die Entwicklung zu machen und alles genossenschaftliche Leben zu vernichten; Gründe der Technik, der Ethik, des Rechtsbewusstseins werden für die Befreiung des wirtschaftlichen wie des sozialen und staatsbürgerlichen Individuums von allen Schranken ins Feld geführt. Trotzdem ist diese Vernichtung nur eine scheinbare; uuter dem Schutt der Zerstörung bleiben viele Wurzeln lebens- kräftig, regen sich die Keime neuen Lebens. Brandgilden, WaidgenoBsenschaften, wie die Hauberge im Siegenschen und wie die Gehflforschaften an der Saar, Deich- genossenschaften, Kuhladen und andere genossenschaftliche Institutionen leben öffentlich oder im Stillen weiter und bewahren den genossenschaftlichen Gedanken. Bereits in den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts entstanden auch neue land- wirtschaftliche Genossenschaften, wie z. B. die Mülilengenossenschaften am Nieder- rhein und im Hunsrück. Freilich unterscheiden sich die neuen Genossenschaften von denen der älteren Zeit wesentlich; sie beruhen durchaus auf Freiheit und er- kennen die Selbständigkeit des Individuums an, soweit sich dieses ihrer nicht zugunsten der Genossenschaft freiwillig entäussert; die Zwangs- und Bannrechte der alten Genossenschaften, deren schärfste Ausprägung in den Zünften der Städte bekannt ist, sind gefallen, und nur der tatsächlich noch immer hier und da bestehende Flurzwang erinnert auf dem Lande noch daran. Die neue Genossenschaft will nicht mehr den ganzen Menschen umfassen, wobei sie ihn, indem sie ihn schützt, zugleich unselbständig macht und lähmt; sie unterstützt ihn nur noch da, wo die Initiative des Einzelnen, die Einzelkräfte nicht mehr ausreichen. So haben die Meitzen, Boden des preuaa. Staates. VUI. 34

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530 Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

neuen Genossenschaften alte und neue Gedanken verbunden und ihre grossen Erfolge errungen.

Man knüpft die Neuentstehung der landwirtschaftlichen Genossenschaften in Deutschland an den Namen Kaiffeisen. Mit ltecht insofern, als er durch seinen unermüdlichen Eifer die Entwicklung im Flusse gehalten hat, mit Unrecht, insofern man sie ihm allein zuschreibt. Nicht bloss ist die Geschichte des Genossen- schaftswesens weit älter; auch die Farmen, die er seinen Genossenscbafteu gegeben hat, sind in der Hauptsache aum Teil Vorgefundenen Gebilden, zum Teil den Ge- nossenschaften von Schulze-Delitzsch entnommen. Noch wichtiger aber ist, dass Raiffeisen viele, z. T. ihn überragende Mitarbeiter hatte, deren Tätigkeit im einzelnen hier nicht nachgegangen werden kann.1) Wir beschränken uns daher darauf, die Geschichte deB neueren landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens im allgemeinen zu skizzieren.

Die Wiege des neueren landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens war die Rheinprovinz. In den Hungerjahren gegen Ende des 4. Jahrzehnts des verflossenen Jahrhunderts tauchton an verschiedenen Stellen Hilfsvereine auf, die zuerst rein charitativer Natur sich int Laufe des 5. und 6. Jahrzehnts unter dem Einflüsse des in den Städten rascher gediehenen Genossenschaftswesens allmählich zu wirk- lichen Genossenschaften umwandelten. Die Entwicklung war jedoch zunächst nur eine sporadische, bis im Jahre 1866 der Generalsekretär des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreussen zu Bonn, Landrat a. D. Tbilmany, der selbst schon im Genossenschaftswesen tätig war, auf Raiffeisens damals erschienene Schrift über Darlehnskassenvereine aufmerksam wurde. Er setzte sich mit dem ganzen Gewicht seiner Persönlichkeit und seiner Stellung für Raiffeisens Bestrebungen ein und erreichte bald, dass die Gründung und Pflege der Darlehnskassenvereine als eine Angelegenheit des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreussen betrachtet wurde. Raiffeisen wurde Beauftragter des landwirtschaftlichen Vereins und gründete als solcher im Jahre 1868 bereits iz weitere Darlehnskassen, während vorher 5 Raiffeisensehe und loScliulzesche Kassen in der Rheinprovinz existierten.

Je weiter die landwirtschaftlichen Genossenschaften sich ausbreiteten, um so weniger war es möglich, die Agitation und Geschäftsführung im Rahmen des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreussen weiter zu führen. Am z6. Juni 1877 gründeten 24 Spar- und Darlehnskassenvereine den A nwaltschaftsverband ländlicher Genossenschaften zu Neuwied, dessen erster Anwalt Raiffeisen wurde und bis zu seinem Tode blieb. Der Verband erstreckte sich von vornherein streng zentralistisch, nur durch Unterverbände mit beschränktem Wirkungskreise gegliedert, Uber ganz Deutschland; erst lange nach Raiffeisens Tode, im Jahre 1899, wurde die straffe Zentralisation gelockert und den Unterverbänden eine grössere Wirksamkeit gegeben. Die Anwaltschaft hatte nur die Beratung, Förderung und Verbreitung der Darlehnskassenvereine und ihre Vertretung nach aussen hin

’) Vergl. über die Geschichte des landw. Genossenschaftswesens jetzt insbesondere: Martin Fassbender, F. W. Raiffeisen in seinem Leben, Denken und Wirken im Zusammenhänge mit der Gesamtentwicklung des neuzeitlichen Genossenschaftswesens in Deutschland. Berlin, P. Parey 1902.

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Da» landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen. 531

zur Aufgabe, und übernahm dazu erst im Jahre 1889 auch die obligatorische Revision der Genossenschaften.

Um Raiffeisens Schöpfung ganz zu verstehen, muss man wissen, welche Ideale ihn von vornherein erfüllten. Es waren dies nicht eigentlich genossen- schaftliche, wie bei Schulze- Delitzsch, sondern charitativ-religiöse. Er wollte, wie sein langjähriger Mitarbeiter Fassbender berichtet hat, Gesellschaften nach Art eines klösterlichen Ordens gründen, deren Teilnehmer unter Verzicht auf persön- lichen Gewinn der Allgemeinheit dienten. Demgemäss sind auch seine ersten Sohöpfungen keineswegs Genossenschaften im üblichen Sinne des Wortes, sondern charitative Hilfsvereine, unter dem Einfluss der Brüdergemeinde in Neuwied und der benachbarten Waldbreitbacher Krankenbrüder gegründet. Das wichtigste Merkmal, welches diese Wohltätigkeitsvereine von eigentlichen Genossenschaften unterscheidet, ist, dass ihnen nur solche Leute angeboren, die anderen helfen wollen, während die Genossenschaft auf der Vereinigung der Hilfsbedürftigen, dem Prinzips der Selbsthilfe beruht.1) Die erste von ihm gegründete wirk- liche Genossenschaft ist der Anhausener DarlehnskaBsenvereiu aus dem Jahre 1862, welcher auf der von Schulze längst verteidigten Solidarhaft der Schuldner beruhte. Um für seine idealistische Auffassung des Genossen- schaftswesens nun an anderer Stelle Raum zu finden, führt er den sogen. Stiftungs- fonds ein, ein Gedanke, der aus sozialistischen Kreisen Btammt. Dieser Stiftungs- fonds wird aus den Überschüssen der Genossenschaft gespeist; er ist unteilbar und unangreifbar für die Genossen. Bei einer etwaigen Auflösung der Genossenschaft fällt er an die Gemeinde, die ihn solange verwaltet, bis sie ihn einer neu ent- stehenden Genossenschaft überweisen kann. So entstand, aus der Kombination der Sohulzeschen Darlebnsvereine und des cbaritativen Hilfsvereins Raiffeisens der Typus der den ländlichen Verhältnissen angepassten Spar- und Darlehnskasaen, die in allen wesentlichen Punkten das Vorbild jeder späteren landwirtschaftlichen Genossenschaft geblieben sind. Die Spar- und Darlehnskassenvereine sollen auf Raiffeisens Wunsch nicht dem Streben nach Gewinn dienen; darum sind die Geschäftsanteile, die Raiffeisen am liebsten ganz beseitigt hätte, möglichst niedrig. Die Ämter werden ehrenamtlich verwaltet. Der Spar- und Darlebnskassenrerein dient nioht nur Kreditzwecken, sondern dem Gesamtbetrieb der bäuerlichen Wirt- schaft, also auch dem Bezug und Absatz landwirtschaftlicher Hilfsmittel und Produkte, der Unterhaltung von Maschinen usw. Erst sehr allmählich entschloss er sich unter der drängenden Konkurrenz der anderen GenossenBchaftsverbände Spezialgenossenschaften (Winzervereine, Konsumvereine) zuzulassen. Nooh jetzt bezeichnen die Normalsatzungen der Raiffeisenschen Spar- und Darlehnskassen- vereine als deren Zweck die Hebung der Wirtschaft und des Erwerbes der Mit- glieder und Durchführung aller zur Erreichung dieses Zwecks geeigneten Mafs- nahmen, insbesondere vorteilhafte Beschafl'ung der wirtschaftlichen Betriebsmittel und günstigen Absatz der WirtschaftserzeugnisBe. Die Annahme von Spareinlagen

l) Vergl. Wygodzinski, Raiffeisen. Notizen zur Geschichte des landw. Ge- nossenschaftswesens in Deutschland. Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks- wirtschaft. 1899, 3. 309 ff.

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632

Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prctissen.

und die Bewilligung von Darlehen ist nur unter anderen Mafsregeln zur Durch- führung dieser Aufgaben genannt. Sehr stark betonen die Satzungen immer noch die idealen Gesichtspunkte: Tür die Wirksamkeit der Genossenschaft soll neben ihrem materiellen Zwecke hauptsächlich die Rücksicht auf die geistig-sittliche Hebung der Mitglieder mafsgebend sein; bei der Bewilligung von Darlehen soll nicht nur die Kreditfähigkeit, sondern auch die Kreditwürdigkeit in Betracht gezogen werden; die Genossenschaft „beruht auf christlicher und staatstreuer Grundlage“. Als weitere Kennzeichen einer Raiffeisengenossenschaft geben die Satzungen selbst an: möglichst kleiner VereinBbezirk, unbeschränkte Haftpflicht der Mitglieder, unentgeltliche Mühewaltung des Vorstands und Aufsicbtsrats, Ansammlung eines gemeinschaftlichen und unteilbaren Genossenachaftsvermögens.

Von gleichem Geiste und gleich stark persönlicher Färbung sind die anderen Schöpfungen RaiffeisenB durchtränkt, in erster Linie die „Firma Raiffeisen u. Cons.u, die er 1881 gründete. Diese „Firma“ sollte Handelsgeschäfte treiben, jedoch nicht um Gowinn für die Teilhaber zu erzielen, sondern um Mittel für den Ausbau und die Unterstützung des Genossenschaftswesens zu gewinnen. Nach dem Tode Raiffeisens wurde im Jahre 1899 die Firma, die eine offene Handels- gesellschaft war und in ihren Geschäftsbetrieb den Genossenschaften keinen Einblick gestattete, mit Aktiven und Passiven an die „Zentraldarlebnskasse“ übertragen.

Der „Ueneralanwaltschaftsverband“ vereinigte nach Raiffeisens Idee alle Machtvollkommenheiten; bei der Reform im Jahre 1899 behielt er sich zwar zunächst noch die Revision vor, überliess aber die Pflege der provinziellen Be- ziehungen der Genossenschaften den Verbänden. Desgleichen hat die landwirt- schaftliche Zentral-Darlehnskasse für Deutschland, welche den Kredit- verkehr und den gemeinschaftlichen Ein- und Verkauf der angescblossenen Ge- nossenschaften besorgt, sogeD. Filialen, welche den provinziellen Verbänden in gleicher Weise dienen wie die Zentral-Darlehnskasse dem Generalverband. Nachdem der Neuwieder Verband sich nunmehr neben den Spar- und Darlebnskassen Ge- nossenschaften anderer Art (Winzervereine, Molkereigenossenschaften usw.) ange- gliedert hat, organisiert er jetzt zur Befriedigung der Kreditbedürfnisse dieser sogen. Betriebsgenossenschaften, ebenfalls auf provinzieller Grundlage, Landes- Genoasen schaftsbanken.

Raiffeisen hielt an seinen Prinzipien starr feBt; so kam es, dass im Kreise seiner eigenen Mitarbeiter sich Widersprüche regten. Abgesehen von persönlichen Motiven bandelte es sich insbesondere um zwei grosse Prinzipienfragen. In erster Linie wollten die dissentirenden Elemente eine Organisation, die den Bedürfnissen der einzelnen Landesteile sich besser anschmiegte; sie wünschten ferner neben den Darlehnskassen andero Genossenschaftsformen zu entwickeln. Naohdem schon im Jahre 1879 der Kreditverband des Grossherzogtums Hessen, der bereits einen Konsumvereinsverband neben sich hatte, bub der Neuwieder Organisation auBgeschieden war, wurde am 6. Juli 1883 die „Vereinigung deutscher land- wirtsch aftl ich er G enossen Bchaft en“ von 10, zumeist nordost- und süddeutschen Verbänden gegründet, die 1890 den Namen „Allgemeiner Verband der Deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften“ und 1903 den Namen

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Da* landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen. 533

„Reichsverband der Dentaohen landwirtachaftlioben Genossenschaften“ annahm. An die Spitze dieses Verbandes trat der hessische Verbandspräsident Haas, der ihn jetzt noch leitet. Der Verbandssitz war erst Offenbach, jetzt Darm stadt.

Der Darmstädter Verband schob von Anfang an, im Gegensatz zu den idealistischen Bestrebungen Raiffeisens, die genossenschaftlich-technischen Gesichtspunkte in den Vordergrund. Er bezeichnet als Beinen Zweck im wesentlichen die Förderung und Ausbreitung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens, die Wahrung und Vertretung gemeinsamer Interessen, insbesondere auf dem Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung sowie die Beratung und Förderung der ihm zugehörigen Verbände und Genossenschaften in allen genossenschaftlichen, recht- lichen und wirtschaftlichen Fragen. Ebenso rein geschäftsmäseig sind die Normal- satzungen der verschiedenartigen Genossenschaften des Darmstädter Systems; so bezeichnen die Spar- und Darlehnskassen als ihren Zweck nur „die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts- und Wirtschaftsbetrieb und die Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinnes“.

An Zentralinstituten besitzt der Reichsverband nur die vor einigen Jahren gegründete landwirtschaftliche „Reichsgenossenschaftsbank“, die jedoch im Gegensätze zu der Neuwieder Zentral-Darlehnskasse kein den provinziellen Zentralkassen übergeordnetes Institut ist, welche vielmehr ihre volle Selbständigkeit bewahren und die Reichsgenossenschaftsbank nur für einzelne Geschäfte benutzen.

Dem dezentralistischen Zuge des Darmstädter Verbandes, der sich schon in seiner Entstehungsgeschichte ausprägt, entsprach es, der provinziellen Entwicklung freien Raum zu lassen. So nehmen denn die provinziellen Verbände an Zahl, Bedeutung und Umfang ständig zu, namentlich, nachdem ihnen das gleich zu be- sprechende Genossenschaftsgesetz von 1889 durch die Einführung der obligatorischen Revision ein wesentliches Feld der Betätigung und zugleich eine gesicherte juristische Grundlage gegeben hatte. Bald sind alle Teile Preussens mit derartigen provinziellen Organisationen überzogen. Mit diesem Erstarken der Provinzial- verbände geht Hand in Hand ein Obergang der Initiative von den grossen Ver- bänden auf die lokalen Organisationen; die jeweiligen Bedürfnisse einer Gegend finden nun einen präziseren Ausdruck in neuen genossenschaftlichen Bildungen, und die Entwicklung des Genossenschaftswesens, die namentlich in den Jahren der Alleinherrschaft des streng zentralisierten Neuwieder Verbandes in Gefahr geriet, schablonenhaft zu werden, gewinnt neues individuelles Leben. Zwar schreiten auch die gemeinsamen Institutionen des Genossenschaftswesens fort; aber sie nehmen umgekehrt Anregungen zumeist aus den Kreisen der Provinzialverbände. Das gilt namentlich von dem wichtigsten Institut, welches nach der Schaffung der beiden grossen Verbände für die Genossenschaften ins Leben gerufen wurde, der am 1. Oktober 1895 io Tätigkeit getretenen Preussischen Zentralgenossen- bc h a f t s kas se, die sich durchaus die Erfahrungen der provinziellen Zentralkredit- kassen nutzbar gemacht hat. Selbst der streng zentralistische Raiffeisenverband hat sich schliesslich dieser dezentralisierenden Richtung nicht entziehen können und sich im Jahre 1900 eine neue Verfassung gegeben, in der die „die besonderen

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Dos landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.

lokalen Verhältnisse berücksichtigenden Landes- und ProTinzialverbände Vertretung im Vorstand und Aufsichtsrat des Generalverbandes erhalten“. Die beiden grossen Verbände haben sich jetzt einander so weit genähert, dass ihre Verschmelzung bereits ernstlich ins Auge gefasst worden ist, der eine Angliederung der isoliert stehenden kleineren Verbände wohl schliesslich folgen würde.1) Die Einigung ist im Jahre 1905 zn einem vorläufigen Abschluss gediehen. Danaoh wurden die Verbandsbezirke des Neuwieder Verbandes zu selbständigen Landes- und Provinzial- verbänden, mit eigenem Statut und ltevisionsrecbt ausgestattet, die sich ausser dem Neuwieder auch dem Darmstädter Verband als Mitglieder anscblossen. Zugleich erhielt der Neuwieder Verband eine entsprechende Vertretung im Gesamtausschuss des Reichsverbandes.

Es darf aber nicht übersehen werden, dass auch die dem von Schulze- Delitzsch gegründeten „Allgemeinen Verbände der auf Selbsthilfe be- ruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ in Berlin angeschlosseneu Genossenschaften, insbesondere die Kreditvereine, nicht ausschliesslich städtischen, sondern auch landwirtschaftlichen Interessen dienen. Bei 967 im Anfang des Jahres 1906 zu der Verbandsstatistik berichtenden Kredit- genossenschaften entfiel sogar die grösste Mitgliedergruppe, nämlich 37,28 °/0 auf selbständige Landwirte, während weitere 2,71 °/0 auf Gehilfen und Arbeiter aus derselben Erwerbsgruppe entfielen. Erst als zweitstärkste Gruppe folgen die Handwerker mit 24,26 °/0.*)

Eine Anzahl der jetzt landwirtschaftlichen Verbänden angeschloasenen Kredit- genossenschaften ist ursprünglich nach dem System Schulze -Delitzsch errichtet. Umgekehrt zählen natürlich auch die als landwirtschaftlich rubrizierten Spar- und Darlehnskassen vielfach Nichtlandwirte zu ihren Mitgliedern.

Ein besonderes Verdienst Schulze -Delitzschs ist auch die Schaffung einer juristischen Grundlage für die Genossenschaften. Als er in der Mitte des vorigen Jahrhunderts seine ersten Genossenschaften ins Leben rief, gab es keinerlei gesetzliche Spezialbestimmungen, auf denen sich diese zu neuem Dasein berufenen Organisationsformen aufbauen konnten. Sie unterstanden einfach den Vorschriften des Allgemeinen Landrecbts über erlaubte Privatgesellschaften. Diese Rechts- unsicherheit bot Schwierigkeiten gegenüber den Behörden, die den „Assoziationen“ Schulzes wegen der liberalen Gesinnung ihres Auwalts oft wenig wohl wollten, wie auch namentlich filr die Geschäftsführung. Nach vielen Kämpfen kam, im wesentlichen nach einem von Schulze als Abgeordneten eingebracbten Entwurf, das Gesetz, betreffend die privatrechtliohe Stellung der Erwerbs- und

*) Über die geschichtliche Entwicklung des deutschen Genossenschaftswesens in- formieren insbesondere gut: Moritz Ertl und Stefan Licht, Das landw. Genossenschafts- wesen in Deutschland, Wien 1899, und Friedr. Müller, Die geschichtliche Entwicklung des landw. Genossenschaftswesens in Deutschland von 1848/49 bis zur Gegenwart, Leipzig 1901. Fortlaufend entsprechende Mitteilungen bringt die in Darmstadt erscheinende „Deutsche landw. Genossenschaftspresse“.

*) Jahrbuch des Allgemeinen Verbandes der auf Selbsthilfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften für 1905. Berlin 1906, 8. LI.

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Wirtsohaftsgenossenschafteu, vom 27. März 1867 zustande. Damit waren nun die tatsächlichen Verhältnisse kodifiziert. Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Kredits, des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittelst gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken, sind Genossenschaften. Die Genossenschaft erhält einen Vorstand und Aufsicbtsrat, deren Rechte genau bestimmt und umgrenzt sind; die Generalversammlung ist höchste Instanz, wie es dem demokratischen Wesen der Genossenschaft entspricht. Die Mitglieder bürgen solidarisch für alle Verpflichtungen der Genossenschaft.

Das Gesetz wurde, mit einigen Änderungen, auf Schutzes Antrag am 4. Juli 1868 zum norddeutschen Bundesgesetz erhoben und trat als solches am 1. Januar 1869 in Kraft. 1871 wurde es dann deutsches Reiohsgesetz.

Die fortschreitende Entwicklung des Genossenschaftswesens brachte eine Fülle von Erfahrungen, die zu zahlreichen Vorschlägen führte, ausBer solchen von Sohulie selbst zu einem Antrag Mirbach im Jahre 1881 auf Zulassung der beschränkten Haftpflicht nach österreichischem Vorbilde und zu einem Anträge Ackermann im gleichen Jahr auf Einführung obligatorischer Revision. Aus allen diesen Anregungen entstand die bisher letzte grosse Kodifikation des Genossenschaftsrechts im Jahre 1889.

Das Gesetz, betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen- schaften vom 1. Mai 1889 (R.-G.-B1. 8. 55), *) in Kraft getreten am 1. Oktober 1889, schrieb zunächst vor 51), dass die Einrichtungen der Genossenschaft uod ihre Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung mindestens in jedem zweiten Jahre der Prüfung durch einen der Genossenschaft nicht angehörigen sachverständigen Revisor zu unterwerfen seien und übertrug 52) den Verbänden das Recht, diesen Revisor zu bestellen; als Zweck der Verbände bezeichnet das Gesetz 53) die Revision der ihnen angehörigen Genossenschaften und die ge- meinsame Wahrnehmung von deren Interessen, insbesondere die Unterhaltung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Für Genossenschaften, welche einem Verbände nicht angeboren, wird der Revisor durch das Gericht bestimmt 59).

Durch die obligatorische Revision der ihnen angeschlossenen Genossen- schaften erhielten die RevisionBverbände einen Einfluss, der ihre Bedeutung begründet; sie werden die Ratgeber und Erzieher der Genossenschaften, sie ver- treten sie gegenüber der Aussenwelt, gegenüber den Gerichten, lehren sie Buch- führung und Rechnungswesen, bilden ihnen die Beamten aus, machen mit einem Worte den isoliert stehenden ländlichen Genossenschaften alle Vorteile des modernen Geschäftsverkehrs zugänglich. Die Revisionsverbände mit den später zu erwähnenden ZentralgenoBsenschaften sind die stärksten Agentien der genossenschaftlichen Be- wegung der Gegenwart,

Die zweite grosse Neuerung deB Gesetzes von 1889 war die Zulassung der beschränkten Haftpflicht. Wenn auch für die Kreditgenossenschaften die unbeschränkte Haftpflicht nach wie vor die geeignetste Form bleibt, so gibt es

l) Das Gesetz ist vortrefflich durch Parisins nnd Crttger kommentiert; die 5., von CrUger bearbeitete Anflage des Kommentars erschieu 1906. (Berlin, J. Gattentag.)

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doch Falle, wo die Furcht vor den Folgen der unbeschrankten Haftpflicht im Falle des Konkurses das Zustandekommen einer Kreditgenossenschaft ganz vereiteln ; für andere Genossenschaftsformen, wie Tür Molkereigenossenschaften, Winzer- genosBenschaften, Konsumvereine usw. ist die unbeschränkte Haftpflicht überflüssig. Je mehr neben der Kaiffeisensclien Organisation, welche die Kreditgenossen- schaften zum alleinigen Träger aller genossenschaftlichen Aufgaben zu machen liebte, die andere Kichtung an Kraft gewann, welche die Spezialgenoseenschaften bevorzugte, um so dringender wurde das Itediirfnis nach einer weniger strengen Haftform. DaB Gesetz gewährte diese, ausser der gleichfalls neuen Form der unbeschränkten Nachschusspflicht, welche den Kinzelangriff auf einen Ge- nossen ausschliesst, in der Form der Genossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht, in welcher die Haftpflicht der Genossen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft sowohl dieser wie unmittelbar den Gläubigern gegenüber im voraus auf eine jedesmal durch das Statut zu bestimmende Summe beschränkt ist 2 Ziffer 3). Einige sonstige Änderungen sind unwesentlich; von einiger Bedeutung ist nur, dass durch § 20 im Interesse der Kaiffeisenschen Genossenschaften gestattet wurde, die Gewinnverteilung auf 10 Jahre auszuschliessen. ln einer Novelle vom 12. August 1896, die im wesentlichen eine schärfere Kontrolle des Geschäftsbetriebes der Konsumvereine und Konsumanstalten brachte, hat in § 89a der „unteilbare Stiftungsfonds“ Raiffeisens schliesslich seine gesetz- liche Anerkennung gefunden; darnach kann durch Statut die Verteilung des Ver- mögens im Falle der Auflösung ausgeschlossen werden, das dann, sofern kein anderer Verwendungszweck bestimmt ist, an die Gemeinde fällt, in der die Genossen- schaft ihren Sitz hat; die Zinsen dieses Fonds sind zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden.

Der heutige Aufbau des Genossenschaftswesens stellt sich nun in folgender Form dar:

Die Grundlage bildet nach wie vor die EinzelgenosBenschaft, d. b. ein Personenverein von mindestens 7 Mitgliedern, den Vorschriften des Genossenschafts- gesetzes entsprechend konstruiert, dessen Zweck die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft seiner Mitglieder ist. Jedes Mitglied hat zur Beschaffung der Betriebsmittel einen, bei Genossenschaften mit beschränkter Haftung auch mehrere Geschäftsanteile zu nehmen, deren Höhe die Satzungen bestimmen. Ausserdem haften die Genossen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaften. Die Haftung kann eiue verschiedenartige sein, und zwar im weitesten Falle die unbeschränkte Haftpflicht; der Gläubiger hat daun das Hecht, jeden beliebigen Genossen bis zur ganzen Höhe seines Vermögens für die Schulden der Genossenschaft haftbar zu machen. Bei der unbeschränkten Nachschusspflicht fällt der Einzelangriff fort; doch müssen die auf Beschluss der Genossenschaft erhobenen Nachschüsse gleich- falls bis zur Gesamthöbe des Vermögens erfolgen. Bei der beschränkten Haftpflicht endlich übernimmt der Genosse nur eine durch die Satzungen vorherbestimmte Haftsumme für jeden Geschäftsanteil.

Die meisten Genossenschaften dienen immer noch der Befriedigung des Fersonal-Kreditbedürfnisses ihrer Genossen (Kreditgenossenschaften, Spar-

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und Darlehnskassen vereine). Die Qenoegen zahlen alle überflüssigen Gelder als Depot oder in laufender Rechnung ein und empfangen im Bedarfsfälle Kredit gegen Bürgschaft oder gegen Unterpfand, früher auch häufiger gegen Wechsel, jetzt hauptsächlich in laufender Rechnung. An Wichtigkeit zunäohst kommen den Kreditgenossenschaften die Bezugs- und Absatzgenossenscbaften (Konsum- vereine). Diese vermitteln den Genossen in erster Linie den Bezug der notigen landwirtschaftlichen Produktionsmaterialien (Dungerstoffe, Saatgut, Futtermittel), gelegentlich auoh von Lebensmitteln, und suchen neuerdings auch den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zu organisieren. Die dritte wichtige Form ist die der landwirtschaftlichen ProduktivgenoBsenschaften, unter denen die Molkerei- genossenschaften die erste Rolle spielen. Diese übernehmen von dem Landwirt die Milob, verarbeiten sie (unter Rückgabe der Magermilch) in maschinellen Be- trieben zu Butter oder Käse und vermitteln auch gewöhnlich den Absatz dieser Produkte.

Über der Einzelgenossenscbaft steht der Verband. Nachdem das Gesetz von 1889 die Revision obligatorisch gemacht hatte, war damit den Verbänden eine gesicherte Grundlage ihrer Tätigkeit gegeben. Neben der Revision übernehmen sie die Vertretung aller genossenschaftlichen Interessen, fassen die Erfahrungen der Einzelgenossenschaften zusammen und vermitteln diesen die Ergebnisse der fortschreitenden Wissenschaft und Technik.

Endlich erwuchsen, und zwar durch die Tätigkeit der Verbände, als dritte genossenschaftliche Organisation die Zentralgenossenschaften. Zuerst ent- standen solche für die Zwecke des GeldverkehrB. Es ergab sich das Bedürfnis, für eine möglichste Ausgleichung von Geldüberfluss und Geldmangel zu Borgen. Entsprechend den Phasen des landwirtschaftlichen Betriebs ist der Geldbedarf und der Geldeingang bei den Genossen und damit zunächst auch bei den Kredit- genossenschaften nicht gleichmässig über das Jahr verteilt; er wechselt aber auch nach wirtschaftlichen Konjunkturen, nach geographischer Lage und der dadurch bedingten Produktionsrichtung. Um den Geldausgleich zu vermannigfachen, wurden auch die anderen Genossenschaften (Produktiv- und Konsumgenossenschaften) in die Zentralkassen einbezogen; sie empfingen von diesen ihre Betriebsmittel und lieferten ihre Überschüsse aus. Der Gedanke der Geldausgleichung führte aber konsequent zu immer weiteren Bildungen. Während die Neuwieder Genossen- schaften in der landwirtschaftlichen Zentraldarlehnskasse schon eine Aus- gleicbstelle für ganz Deutschland hatten, entbehrten die dem Darmstädter Reichsverbande angehörigen und die unabhängigen Provinzialverbände einer solchen. Dem Zwecke der Ausgleichung über ganz Preussen diente nun die vom Staat ins Leben gerufene P re ussische Zentralgenossenschaftskasse. In der Voraussicht, dass die Landwirtschaft in sich, Ost und West, Nord und Süd des Staates immer noch nicht differenziert genug sei, um Geldbedarf und Nachfrage ganz auszugleichen, wurden von vornherein die Handwerkergenossenschaften in den Kreis dieser Organisation mit hineingezogen. Der Geldausgleich innerhalb der Kassen bleibt freilioh immer noch ein Ideal; manche der provinziellen Hauptkassen nützen ihren Kredit bei der Zentralgenossenschaftskasse nur gelegentlich aus, oder haben gar

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beträchtliche Guthaben, während andere stets im Vorschuss sind. Schliesslich folgte dann die Darmstädter „Reichsgenossenschaflsbank“.

Die Konsumvereine schlossen sich gleichfalls zu Zentralbezugsgenosaen- sohaften zusammen, die sich ihrerseits nicht nur unter sich, sondern auch vorüber- gehend mit anderen landwirtschaftlichen Organisationen (Deutsche Landwirtschaft*- gesellscliaft, Bund der Landwirte, Bauernvereine) kartellierten, um die Verhandlungen, unter Umständen auch den Kampf mit den Händlersyndikaten (Thomsameblsyndikat, Kalisyndikat, Kohlensyndikat) gemeinschaftlich zu führen. So erwirkten sie den angeschlossenen Konsumvereinen und damit wieder den EinzelgenoBgen alle Vorteile des GrosBbezugs sowohl hinsichtlich des Preises wie der Bezugsbedingungen.

Ober die geschichtliche Entwicklung des Genossenschaftswesens in den einzelnen preussischen Provinzen ist folgendes mitzuteilen:

ln Ostpreussen sind rein landwirtschaftliche Genossenschaften verhältnis- mässig früh, schon Anfang der 70er Jahre entstanden; sie schlossen sich in der damals noch ungeteilten Provinz Preussen am rz. Dezember 1872 in Königsberg zu dem Verbände landwirtschaftlicher Genossenschaften fUr Ost- und WestpreusBen zusammen. Schon vorher hatten die dem Schulzeschen Verbände angehürigen Genossenschaften auch zahlreiche Landwirte zu Mitgliedern, wie noch jetzt daselbst infolge der dünnen Bevölkerung des flachen Landes im Vergleich zu Mittel- und Westdeutschland und des Mangels an geschlossenen leistungsfähigen bäuerlichen Gemeinden die Kreditgenossenschaften vielfach eine den Grundsätzen Schutzes entsprechende Form haben. Mit dem Inkrafttreten des neuen Genossen- schaftsgesetzes von 1889 schieden die westpreussischen Genossenschaften aus, während die verbleibenden oBtpreussischen im Jahre 1890 den Namen „Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften für Ostpreussen“ annahmen. Der Verband ist dem Darmstädter Anwaltschaftsverbande angescblossen. Ihm gehörten im Jahre 1906 insgesamt 43 Genossenschaften an und zwar 9 landwirtschaftliche Konsumvereine, 28 Molkereigenossenschaften, 1 Tafelbutter-Produktivgenossenschaft, t Obstverwertungsgenossenscbaft, 1 Dampfpfluggeuossenschaft und 3 andere Ge- nossenschaften. Als Zentralgenossenschaft für Ein- und namentlich Verkauf fungiert der im Jahre 1871 gegründete „Ländliche Wirtechaftsverein zu Insterburg11, dessen Gesamtumsatz im Jahre 1904 568833 Zentner betrug, bei einem Verkaufserlös von 1342837 Mk.

Von dem Ost- und Westpreussischen Bauernverein ins Leben gerufen, ent- standen in Ermland zahlreiche ländliche Spar- und Darlebnskassen, die sich am 22. Oktober 1889 zu dem Verbände wirtschaftlicher Genossenschaften des Ermlandes zusammentaten. Die Zahl der dem Verbände angehörigen Spar- und Darlehnskassen ist von 43 im Jahre 1889 auf 68 im Jahre 1905 gestiegen. Zur Geldausgleichung wurde im Jahre 1892 die Ländliche Zentralkasse e. G. m. b. H. zu Wormditt gegründet, die ausser dem Geldumsatz auch ge- meinsame Bezüge besorgt. 1895 trat der Verband dem Darmstädter Anwaltschafts- verbande bei.

Die Neuwieder Organisation fasste im Jahre 1887 zuerst mit 2 Genossen- schaften in Ostpreussen Fuss; seitdem stieg die Zahl sehr beträchtlich und belief

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■ieh schon 1895, als die Filiale Königsberg gegründet wurde, auf 90. Im Jahre 1906 umfasste der Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für Ostpreussen 259 Spar- und Darlehnskassen und 49 andere Genossenschaften. Letzteren dient die Ostpreuasisobe Provinzial-Genosseu- schaftskasse e. G. m. b. H. zu Königsberg, der im Jahre 1905 39 Genossenschaften angehörten, während die Spar- und Darlehnskassen mit der landwirtschaft- lichen Zentral- DarlehnskasBe, Filiale Königsberg arbeiteten.

Der Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften für Westpreussen bat sich, wie bereits erwähnt, im Jahre 1890 von dem ost- und westpreusaischen Verbände losgelöst; er gehört gleichfalls dem Darmstädter Anwaltschaft^ verbände an. Sein Sitz ist in Graudenz. Tm Jahre 1906 besass er insgesamt 43 Genossenschaften und zwar 1 Zentralgenossenschaft, 1 Bezugs- und Absatzgenossenschaft, 37 Molkerei- und 4 sonstige Genossenschaften. Der Ver- band ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für Westpreussen zu Danzig zählte im Jahre 190b 347 Genossenschaften, deren Geldgeschäfte, soweit sie DarlehnBkassenvereine sind, die Filiale Danzig der landwirtschaftlichen Zentral-Darlehnskasse für Deutschland, für die Be- triebsgenossenschaften die Westpreussisohe Zentralgenossenschaftsbank besorgt.

Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Pommern1) datiert aus dem Ende der 80 er Jahre. Im Jahre 1889 entstand aus einer im Jahre vorher gegründeten, den ganzen Dramburger Kreis umfassenden freien Organisation eine Einkaufsgenossenschaft unter dem Namen „Dramburger landwirtschaftlicher Konsum- Verein“. In den nächsten Jahren wurden eine Anzahl ähnliche Konsumvereine gebildet. Am 5. April 1892 traten in Stettin die Konsumvereine Dramburg, Neustettin, Stolp, Colberg-Cöslin und Wilhelmsfelde zu einem Revisionsverbande, dem Verbände der pommerschen landwirtschaftlichen Konsumvereine zusammen, welcher alsbald in den Bereich seiner Tätigkeit sämtliche anderen Richtungen genossenschaftlichen Wirkens zog und dementsprechend auf dem Ver- bandstage zu 8tolp am 21. April 1894 den Namen „Verband pommeracher landwirtschaftlicher Genossenschaften“ annahm. In weiterem Ausbau seiner Tätigkeit gründete er 1894 die Pommerache landwirtschaftliche Haupt* genossensebaft und 1893 die Pommersche LandesgenosBenschaftskasse. Der Vorband, der dem Darmstädter Anwaltschaftsverband angeschlosBen ist, zählte am 1. Juni 1906 403 Genossenschaften, darunter 305 Spar- und Darlehnskassen. Die grosse Bedeutung der Butterproduktion für Pommern führte schon im Jahre 1890 zur Gründung eines eigenen „Verbandes der Hinterpommerschen Molkereigenossenschaften“, der im Jahre 1896 den Namen „Molkerei- Verband der Provinz Pommern“ annahm. Beide Verbände arbeiten Seite an Seite und sind zur Zeit durch Personalunion des Vorsitzenden verbunden. Im Jahre 1906 gehörten dem Molkereiverband 92 Molkereigenossenschaften an.

*) Karl Sparr, Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in der Provinz Pommern, Stettin 1907.

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Dem in Prenzlau domizilierten, dem Darmstädter Verbände nicht ange- achlossenen „Molkerei-Revisionsverbande für die Provinzen Branden- burg, Pommern, Sachsen und die Qrossherzogtümer Mecklenburg“ gehörten im Jahre 1904 im ganzen 68 Genossenschaften an.

Eine dritte genossenschaftliche Organisation zum Zwecke der Verwertung der Molkereiprodukto ist der von pommerschen Grossgrundbesitzern 1903 gegründete „Verkaufsvorband norddeutscher Molkereien e. G. m. b. H.“ mit dem Sitze zu Berlin und einer Zweigniederlassung in Beuthen. . Die Verkaufssumme des Verbandes belief sich 1905 auf 1 1 */a Mill. Mark; der Verkaufspreis für das Pfund Butter stellte sich durchschnittlich auf 1,20 Mk. Anfang 1906 batte er 88 Genossen.

Der Neuwieder Verband fasste in Pommern nur langsam Fuss; auch ist es daselbst noch nicht zur Gründung eines eigenen Unterverbandes gekommen. Dem „Verbände ländlicher Genossenschaften Raiffeisensoher Organisation für Brandenburg, Pommern und beide Mecklenburg“ mit dem Sitze zu Berlin gehörten Ende 1905 in Pommern 107 Spar- und Darlehnskassen und 19 Betriebsgenossenschaften an.

Ausserhalb der sonstigen genossenschaftlichen Organisationen in Pommern steht die grosse vor 8 Jahren gegründete „Pommersche Spiritusverwertungs- genossenschaft“, die Ende 1906 265 Mitglieder mit einer Haftsumme von 1459100 Mk. zählte. Die Genossenschaft, deren Umsatz 1905 14,9 Mill. Mark betrug, achliesst sich mit Beginn des Jahres 1908 mit den beiden grössten Sprit- fabriken Pommerns zu einer Aktiengesellschaft zusammen, neben der jedoch die Genossenschaft formell bestehen bleibt.

Der älteste Genossenschaftsverband in Brandenburg ist der bereits erwähnte Molkerei-Kevisionsverband für die Provinzen Brandenburg, Pommern, Sachsen und die Grossherzogtümer Mecklenburg zu Prenzlau, der im Jahre 1889 begründet wurde. Der dem Darmstädter Anwaltscbaftsverbande an- gescblossene Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der Provinz Brandenburg entstand im Jahre 1894 mit 7 Genossenschaften; er zählte Ende 1906 448 Genossenschaften, darunter 370 Spar- und Darlehnskassen, 38 Molkereigenossenschaften, 40 andere Genossenschaften; den Geldverkehr besorgt die im Jahre 1895 ins Leben gerufene landwirtschaftliche Provinzial- genossenschaftskasse für die Mark Brandenburg und die Niederlausitz e. G. m. b. H. zu Berlin. Die ersten Genossenschaften Raiffeisenschen Systems in Brandenburg entstanden gleichfalls gegen 1890. Der 1899 begründete Verband ländlicher Genossenschaften Raitfeisenscber Organisation fürBranden- burg, Pommern und beide Mecklenburg, dem als Hilfsorganisationen die Filiale Berlin der landwirtschaftlichen Zentral-Darlehnskasse für Deutschland und die Brandenburgische Landwirtschaftliche Genossen- schaftskaBse zur Seite stehen, umfasste Ende 1905 in Brandenburg 237 Spar- und Darlehnskassen und 24 Betriebsgenossenschaften. Ein sich über ganz Deutschland erstreckender Zentralverband ist der im Jahre 1896 von dem Bunde der Landwirte mit dem Sitze in Berlin ins Leben gerufene Kevisionsverband des Bundes

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der Landwirte. Im Jahre 1905 erreichte er in ganz Deutschland zusammen mit dem zu ihm gehörenden Pfälzischen Genossensch&ftsverband Wachenheim“ eine Mitgliederzahl von 424 Genossenschaften. Im gleichen Jahre 1896 gründete er die „Genossenschaftliche Zentralkasse deB Hundes der Landwirte“ zu Berlin, die Anfang 1906 123 Mitglieder zählte.

Eine besondere Stellung in der genossenschaftlichen Organisation nimmt die im Jahre 1899 von dem Kuratorium der Zentralstelle für Viehverwertung der preussischen Landwirtschaftskammern gegründete „Genossenschaft für Vieh- verwertung in Deutschland e. G. in. b. H.“ zu Berlin ein, die im Jahre 1902 den Namen „Zentrale für Viehverwertung (Viehzentrale) e. G. m. b. H.“ angenommen hat. Die Viehzentrale, die Anfang 1906 aus 2046 Mitgliedern, darunter 151 Genossenschaften besteht, hatte nach ihren Statuten als Zwecke

a) die Verwertung von Vieh und Viehprodukten der Mitglieder durch gemein- schaftlichen Verkauf und den Betrieb von Uandlungs- und Kommissions- geschäften,

b) den Betrieb eines Viehkommissionsgeschäftes am Berliner Viehmarkt durch den Beitritt einer diesbezüglichen Kommanditgesellschaft,

0) die Vermittelung des Ver- und Ankaufs von Mager-, Jung- und Zuchtvieh,

d) die Erbauung und den Betrieb eines Magerviehhofes.

Der letztere Zweck ist durch Erbauung des Magerviehhofes in Friedrichsfelde erreicht worden.

Die Viehzentrale ist dem Revisionsverbande des Bundes der Landwirte an- geschlossen; das gleiche ist der Fall mit der 1900 mit grossen Hoffnungen in Berlin gegründeten „Zentrale für Milchverwertung“, die Anfang 1906 788 Mitglieder, darunter 175 Genossenschaften zählte. Die Milchzentrale hat die auf sie gesetzte Hoffnung einer Regelung des Milchpreises nicht erfüllt und ist gegen- wärtig in einem Umbildungsprozess begriffen. >

Auch in Posen hat die grösste Mitgliederzahl, nämlich am 1. Juni 1906 280 Spar- und Darlebnskasson, 40 Molkereigenossenschaften, 19 Ein- und V erkaufs- genossenschaften, 57 sonstige Genossenschaften, der dem Darmstadter Anw&ltsehafts- verbande angeschlossene „Verband der landwirtschaftlichen Genossen- schaften für die Provinz Posen“. Er ist im Jahre 1890 gegründet; als Geldinstitut fungiert die Provinzialgenossenschaftskasse für Posen e. G. m. b. H. zu Posen. Der Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für Posen nennt sieb seit 1905 „Verband deutscher Genossen- schaften in der Provinz Posen“. Er umfasste im Jahre 1906 251 Genossenschaften; als Hilfsinstitute dienen ihm die Filiale Posen der land- wirtschaftlichen Zentral- Darlehnskasse für Deutschland und für die Betriebsgenossenschaften die Posensche Landes-Geuossenscbaftsbank.

Eine besondere Stellung nimmt die als Gesellschaft m. b. H. konstruierte „Deutsche Mittelstandskasse zu Posen“ ein, der beide Verbände angehören. Dieses von der Provinzial-GenossenschaftBkasse, der Posenschen Landesgenossenscbafts- bank, der Ansiedelungskommission und der Landbank mit i1/, Mill. Mark gegründete Institut hat die Aufgabe, die verworrenen Hypothekenverhältnisse der alten deutschen

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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.

Besitzer zu regulieren. Sie verschafft insbesondere den Bauern an Stelle kündbarer und bochverzinslicher Privathypotheken billige Amortiaationsdarlehen der Landschaft und wenn nötig, dahinter noch der Ansiedelungskommission. Nach dem am i. April 1906 abgeschlossenen Geschäftsbericht hat sie den bis dahin regulierten Bauern rund 20000 Mk. jährliche Zinsen, d. h. 25 °/0 ihrer Schuldenlast erspart.1)

In Absonderung von den deutschen Genossenschaften beginnt in den letzten Jahren eine eigene polnische Genossenschaftsbewegung. Der im Jahre 1892 ge- gründete „Verband (polnischer) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen- schaften für Posen und Westpreussen“ mit dem Sitz in Mogilno trägt zwar überwiegend städtischen Charakter, doch entfaltet er neuerdings auch eine lebhafte Tätigkeit zur Gründung von Kreditgenossenschaften und Ein- und Verkaufs- genossenschaften von überwiegend landwirtschaftlichem Gepräge.1)

In Schlesien hat, von allen Provinzen im Osten der Monarchie, das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen die intensivste Ausbreitung erfahren; die Zahl der schlesischen Genossenschaften beläuft sich auf rund 1600. Der älteste Verband in Schlesien1) ist der im Jahre 1890 von dem Schlesischen Bauernverein ins Leben gerufene „Verband schlesischer ländlicher Genossenschaften, e. G. m. b. H.“ zu Neisse. Dieser Verband, der im Jahre 1906 397 Genossen- schaften zählte, diente zuerst nur den Zwecken der Spar- und Darlehnsk&ssen. Daneben gründete der Bauernverein, gleichfalls im Jahre 1890, als „Wirtschafts- genossonschaft des schlesischen Bauernvereins“ eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zum gemeinschaftlichen Einkäufe von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die später den Namen „Landwirtschaftliche Zentral-Ein- und Verkaufsgenossenschaft des Schlesischen Bauernvereins“ annahm. Im Gegensatz zu den meisten anderen Zentral-Verkaufsgenossenschaften hat die Wirtschaftsgenossenschaft zumeist nicht genossenschaftliche, sondern Einzelmitglieder. Die gesamte Mitgliederzahl belief sich am 1. Januar 1906 auf 1177. Im Jahre 1902 hat sich der Neisser Verband dem Darmstädter Anwaltschaftsverbande an- geschlossen.

Eine durch den Landwirtschaftlichen Zeutralverein für Schlesien im Jahre 1890 gegründete „Hauptgenossenschaft schlesischer Landwirte“ beschloss 1894 zu liquidieren; an ihre Stelle trat 1895 die noch jetzt bestehende land- wirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft für Schlesien e. G. m. b. H.

Einer Anregung des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Lokalvereine Schlesiens folgend und mit Unterstützung des Darmstädter Anwaltscbaftsverbandea

’) Vergl. Hngenbcrg, Bank- und Kreditwirtschaft des deutschen Mittelstandes. München 1900, S. 90 ff. Jahresbericht der Landwirtschaftskammer für die Provinz Posen für die Zeit vom 1. April 190s bis 31. März 1906. Posen 1906, S. 90.

*) Ober die Tätigkeit der polnischen Genossenschaften vergl. auch Geffcken, Prenssen, Deutschland und die Polen seit dem Untergange des polnischen Reiches. Berlin 1906, S. 124 ff.

*) Der in Bd. III, 8. 155/156 geschilderte llypothekenkreditverein zn Leubus in Schlesien vom 10. August 1862 ist eine grossere Genossenschaft, kein Verband.

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wurde Ende 1894 der „Provinzialverban d der Spar- und Darlehnskassen- vereine Schlesiens“ gegründet. Das Programm des Verbandes war, Spar- und Darlebnskassen in der ganzen Provinz zu gründen und diese in dem Provinzial- verbande zu einem Revisionsverbande und in der „Prorinzialgenossenschafts- kasse für Schlesien“ zu einer Oeldausgleicbstelle zusammen zu fassen. Zwar traten schon zeitig einzelne Produktivgenossenschaften und sonstige grossere Genossenschaften wie die Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft dem Verbände bei; doch wandte dieser sein Interesse den anderen Genossenschaften erst von 1899 ab zu. Dies kam äusserlich dadurch zum Ausdruck, dass er am 18. Mürz 1901 seinen jetzigen Namen „Provinzialverband schlesischer landwirtschaftlicher Genossenschaften“ annahm. Unterstützt wurde das Bestreben des Verbandes in bezug auf die Aufnahme sunBtiger landwirtschaftlicher Genossenschaften durch den gegen Ende 1901 erfolgten Beschluss des einige Jahre vorher gegründeten „Molkereiverbandes für Schlesien und Posen“ sich aufzulösen und den angeschlossenen schlesischen Genossenschaften den Beitritt zu dem Provinzialverbande zu empfehlen. Am 1. Juni 1906 umfasste der Verband 737 Genossenschaften, darunter 67t Spar- und Darlehnskassen.

Die erste Neuwieder Genossenschaft in Schlesien wurde 1882 gegründet; doch ging die Entwicklung in den nächsten Jahren Behr langsam vor sich. 1892 waren es 31 Genossenschaften, 1893 132. Der 1899 konstituierte „Verband länd- licher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für Schlesien“ mit den Hilfsinstituten „Filiale Breslau der landwirtschaftlichen Zentral- Darlehnskasse für Deutschland“ und der „Schlesischen Genossenschafts- bank fiir Betriebsgenossenschafteu“ zählte 1906 422 Darlebnskassen und 49 sonstige Genossenschaften.

In der Provinz Sachsen1) dominiert der dem Darmstädter Verbände an- geschlossene „Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der Provinz Sachsen und der angrenzenden Staaten“ zu Halle a. S. Der Verband wurde 1889 mit 13 Molkereigenossenschaften gegründet und wuchs in rascher Folge. Im Jahre 1905 zählte er 834 Genossenschaften, von denen 734 auf die Provinz Sachsen entfielen. 448 sind Spar- und Darlehnskassen, 196 Molkereigenossenschaften. Den Geldverkehr besorgt die „Genossenschaftsbank“ e. G. m. b. H., den gemeinsamen Einkauf die „Zentralgenossenschaft zum Bezüge landwirtschaftlicher Bedarfsartikel“ e. G. m. b. H., beide zu Halle.

Der Neuwieder Verband sieht schon auf eine längere Tätigkeit in der Provinz Sachsen zurück, bis in den Anfang der 80er Jahre. Spuren genossenschaftlicher Tätigkeit, wenn auch in freierer Form, lassen sich in Sachsen überhaupt bis in die Mitte des Jahrhunderts zurückführen, wo die ersten Bemühungen zur Organisierung des gemeinsamen Ein- und Verkaufs gemacht wurden. Der Neuwieder Verband ist jedoch bei seiner Reorganisation im Jahre 1899 nicht dazu gelangt, einen eigenen Filialverband für Sachsen zu bilden; dessen Interessen werden vielmehr

’) Edmund Süchting, Das laudw. Genossenschaftswesen in der Provinz Sachsen. Halle 1906.

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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preusseu.

durch den „Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Or- ganisation für Thüringen'* zu Erfurt mit den Hilfsinstituten „Filiale Erfurt der Landwirtschaftlichen Zentral-Darlebnskasse für Deutschland“ und der „Thüringer Genossenschaftsbank“ wahrgenommen.

Abweichend von fast allen anderen Provinzen nnr in der Rheinprovinz lassen sieb Analogieen finden hat sich das landwirtschaftliche Genossenschafts- wesen in Schleswig-Holstein entwickelt. Hier iBt das genossenschaftliche Leben seit dem Mittelalter kaum unterbrochen gewesen; als es in anderen Gegenden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus einem langen Schlafe neu erwachte, war Schleswig-Holstein von landwirtschaftlichen Genossenschaften ganz erfüllt. Die uralte Tradition hatte allerdings zur Folge, dass die meisten dieser Genossen- schaften es verschmähten und zum grossen Teile noch verschmähen, ihre alt- bewährte Form aufzugeben und sich den Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes anzupassen; sie ziehen es vor, sogen, freie Genossenschaften zu bleiben. Als im Jahre 1891 der allgemeine Vereinstag der deutschen landwirtschaftlichen Genossen- schaften in Kiel statlfand, waren, wie damals mitgeteilt wurde, von den etwa 1500 landwirtschaftlichen Genossenschaften der Provinz nur 186 auf Grund des Genossen- schaftsgesetzes eingetragen. Der Ursprung vieler Genossenschaften wird früh im Mittelalter vermntet; urkundliche Erwähnung finden zuerst, soweit bis jetzt bekannt, die ländlichen Feuerversicherungsgenossenschaften, die sogen. Brand- gilden. Im Jahre 1442 war in Preetz eine Schützen- und Brandgilde begründet worden; die Brandgildcn zu Norder- und Süderstapel stammen aus dem Jahre 1446. Die Brandgilden zu Bordesholm und Bergenhusen- Wohlde werden bereits 1515 und 1521 genannt; aus dem 16. Jahrhundert sind noch 4, aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts 2 weitere Brandgilden bekannt. Die meisten entstanden am Anfang des 19. Jahrhunderts, traten aber dann mit Ausbreitung der grösseren Feuerversicherungsgesellschaften etwas zurück. Jetzt bestehen noch etwa 30. Ausgedehnt ist ferner das genossenschaftliche Hagolversicherungswesen; neben der grösseren 1812 gegründeten „Hagelassekuranz-Kompagnio“ von Segeberg existieren nouh etwa 10 kleinere Hagelvorsicherungsgenossenschaften. Un- gemein zahlreicher sind die gleichfalls Behr weit zurückgebenden lokalen Vieh- versicherungsgesellschaften,1) die alle auf dem genossenschaftlichen Prinzip beruhen; eine im Jahre 1882 aufgenommene Statistik stellte 693 solcher Vieh- versichorungsgenossenschafteu mit einem Versicherungsbestand von 216000 Stück Vieh zu einem Werte von 52 Mill. Mark fest. Auch das Kreditwesen hat schon früh eine eigentümliche genossenschaftliche Ausgestaltung erlangt. Nachdem im Jahre 1793 die Kieler Spar- und Leihkaase errichtet wurde, deren Beispiel zunächst eine Anzahl Städte folgten, griff in den 20er Jahren die Bewegung auf das Land Uber und es wurden etwa 180 ländliche Sparkassen gegründet; die Gründung von Spar- und Darlehnskassen auf Grund des Genossenschaftsgesetzes

l) Es ist anzunehmen, dnss die Viehgilden, ähnlich wie die Brandgilden, bis in das 11. und 12. Jahrhundert, die Zeit der Anfänge der „freien Einung“, vielleicht auch noch weiter zurtlckgehen. Vergl. Wilda, Das Gildenwesen im Mittelalter. 1831. GierVe, Kechtsgeschichte der deutschen Genossenschaft. 186S.

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Da» landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

545

setzte erst 1895 ein. Verhältnismassig jung, d. h. aus der Mitte des 19. Jahr- hunderts, sind die Bezugs- und Produktivgenossenschaften. Es entstanden zuerst sogen. Saatgenossenschaften, hauptsächlich für den gemeinsamen Bezug von Klee- und Orassaat bestimmt, die dann Beit den 70er Jahren zumeist in die all- mählich entstehenden Konsumvereine für den Einkauf aller landwirtschaftlichen Bedarfsartikel übergeführt wurden. Gleichfalls anfangs der 70 er Jahre entstanden in rasch wachsender Zahl Meiereigenossenschaften.

Im Jahre 1884 kam es zu der Gründung des „Verbandes der schleswig- holsteinischen landwirtschaftlichen Genossenschaften“ zu Kiel, der am 1. Juni 1906 382 Genossenschaften, darunter 257 Kredit-, 75 Bezugs- und Absatz-, 42 Molkerei- und 8 sonstige Genossenschaften umfasste. Dem Geldausgleich dient die 1896 begründete Schleswig-HolsteinischeLandesgenossenschaftskasse. Der Verband gehört dem Darmstädter Anwaltschaft» verbände an. Eine zweite genossenschaftliche Zusammenfassung bildet der im Jahre 1890 gegründete Be- zirks-Meiereiverband für Westholstein in Hohenwestedt.

Auch in Hannover hat, ähnlich wie in Schleswig-Holstein, das freie Ge- nossenschaftswesen eine weitere Ausdehnung erfahren. Es sind dies insbesondere lokale Viebrersicherungsgesellschaften, sowie zahlreiche Meliorations-, Wald-, Siel- und Deichgenossenschaften; namentlich letztere haben in Hannover wegen der er- heblichen Küstenausdehnung Bedeutung. Das moderne Genossenschaftswesen setzt gleichfalls schon ziemlich zeitig, im Jahre 1873 ein, in welchem Jahre die erste Molkereigenossenschaft im Hildesheimischen, die erste Kreditgenossenschaft im Lüneburgischen und der erste Konsumverein, ebenfalls im Hildesheimischen, entstand. Eine besonders kräftige Förderung dieser Entwicklung war in der Mitte der 80er Jahre zu verzeichnen, als die Königl. Landwirtschaftsgesellschaft in Hannover in Verbindung mit den übrigen landwirtschaftlichen Vereinen mit aller Energie an der Errichtung insbesondere von Kreditgenossenschaften arbeitete. Gleichfalls mit Unterstützung der Landwirtschaftsgesellschaft entstand 1889 der „Verband hannoverscher landwirtschaftlicher Genossenschaften“ zu Hannover, der sich dem Darmstädter Anwaltschaftsverbande anschloss. Im Jahre 1905 gehörten dem Verbände 829 Genossenschaften an, davon 30 ausserhalb der Provinz (in Braunschweig, Waldeck, Lippe, Hamburg, Bremen); es waren dies 3 Zentral- genossenschaften, 326 Sparkassen, 247 Molkereien, 137 Bezugsgenossenschaften, 86 sonstige Genossenschaften. Dem Geldausgleich dient die 1892 gegründete „Landesgenoasenschaftskasse“ in Hannover. Ein kleinerer im Jahre 1890 gegründeter „Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften im Re- gierungsbezirk Hildesheim und den Kreisen Burgdorf und Springe“ umfasst vorwiegend Molkereigenossenschaften.

In Westfalen hat eich eine ursprünglich von den grossen, den ganzen Staat überspannenden Verbünden unabhängige Genossenschaftsorganisation heraus- gebildet. Der älteste Raiffeisenverein wurde zwar schon im Jahre 1869 in Berleburg gegründet, doch stockte die Bewegung schon nach einigen Jahren und geriet erst wieder in Fluss, als im Anfang der 80 er Jahre sich der westfälische Bauernverein der Sache annabm. Schon im Jahre 1884 wurde die „Ländliche Zentralkasse Meltxen, Boden des preoae. Staates. VU1. 36

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540 Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.

in Munster11 ins Leben gerufen, die neben dem Zwecke der Geldaasgleichung auch die Gründlings- und Revisionsarbeit übernahm. Nach dem Erlass des Ge- nosBenschaftsgesetzes von 1889 entstand dann der „Verband ländlicher Ge- nossenschaften der Provinz Westfalen“ zu Münster, der der Zentralkasse dio anwaltschaftliche Tätigkeit abnahm und ihr nur die Funktionen der Geldaus- gleichstelle überliess. Eine weitere Gründung des Westfälischen Bauernvereins war die im Jahre 1899 entstandene „AVestfäliBche Zentralgenossenschaft“, der bei der Gründung zunächst nur 55 Einzelpersonen beitraten, während ihr anfangs 1906 229 Einzelpersonen, 202 bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaiten und sonstige Vereine angehörten.

Bis zum Jahre 1902 blieb der Westfälische Verband isoliert; erst dann schloss er sich dem Darmstädtor Anwaltschaftsverbande an. Der Westfälische Verband zählte am 1. Juni 1906 72t Genossenschaften, und zwar 2 Zentralgenossenscbaften, 514 Spar- und Darlehnskassen, 180 Bezugs- und Absatzgenossenschaften und 25 sonstige Genossenschaften.

Im Anschluss an den Darmstädter Anwaltschaftsverband entstand 1889 der „Meierei-Verband für Westfalen, Lippe und Waldeck“, dem im Jahre 1906 101 Genossenschaften angehörton.

In der Provinz Hessen Nassau haben beide Regierungsbezirke, wohl als Folge ihrer früheren politischen Selbständigkeit, getrennte Verbandsbildungen. Beide gehören zu den Landesteilen, in denen der Neuwieder Verband am frühesten Fuss gefasst und die weiteste Ausdehnung erlangt hat, wie sich das aus der räumlichen Annäherung erklärt.

Im Regierungsbezirk Kassel wurde die erste Raiffeisengenossenschaft im Jahre 1879 nach einigen missglückten früheren Versuchen gegründet; 1882 war die Zahl bereits auf 19 gestiegen; im gleichen Jahre wurde ein Verband im Anschluss an Neuwied gegründet, der sich 1895 in die „Filiale“ des Neuwieder Verbandes und 1899 in den „Verband ländlicher Genossenschaften Raiff- eisenschor Organisation für Hessen“ umwandelte. Dieser Verband umfasst den Regierungsbezirk Kassel ausser dem Kreis Schmalkalden, den sächsischen Kreis Heiligenstadt, das Fürstentum Waldeck und die Darmstädtischen Kreise Büdingen und Friedberg. Als Hilfsorganisationen stehen ihm die „Filiale Cassel der Landwirtschaftlichen Zentral-Darlehnskasse für Deutschland“ und die „Hessische Bezirks-Genossenschaftsbank“ zur Seite. Im Juni 1906 umfasste er 305 Darlehnskassenvereine und 37 sonstige Genossenschaften.

Der 1891 im Anschluss an Darmstadt gegründete „Verband der land- wirtschaftlichen Genossenschaften des Regierungsbezirks Cassel und angrenzender Gebiete“ zu Kassel zählte am 1. Juni 1906 96 Genossenschaften, darunter 66 Spar- und Darlehnskassenvereine.

Im Regierungsbezirk Wiesbaden hatte Neuwied schon 1880 3 Ge- nossenschaften; zu dem Ende 1899 begründeten „Verband ländlioher Genossen- schaften Raiffeisenscher Organisation für Nassau zu Wiesbaden“ (mit den Hilfsorganisationen „Filiale Wiesbaden der landwirtschaftlichen Zentral-

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Da« landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

547

Darlehnskasse für Deutschland“ und der „Nassauischen landwirtschaft- lichen Genossenscbaftskasse“) gehörten Juni 1906 234 Genossenschaften.

Gleichfalls zeitig, schon im Jahre 1888, entstand im Anschluss an Darmstadt der „Verband der nassauischen landwirtschaftlichen Genossenschaften“ in Wiesbaden. Ihm angeschlossen waren am 1. Juni 1906 2 Zentralgenossenschaften, 117 Spar- und Darlebnskassenvereiue, 75 Bezugs- und Absatzgenossenschaften und 19 sonstige Genossenschaften, insgesamt 213 Genossenschaften. Dem Geldausgleich dient die „Nassauische Hauptgenossenschaftskasse“ in Wiesbaden, dem Warenverkehr die „Zentral-Ein- und Verkaufsgenossenschaft .für den Regierungsbezirk Wiesbaden“.

Da, wo der Baum des modernen landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens seine ersten Wurzeln schlug, hat er auch die meisten Schösslinge getrieben; sowohl au Zahl der Genossenschaften wie der Genossenschaftsverbände letztere stiegen vorübergehend auf 7 (gegen 2 3 in anderen Provinzen) übertrifft die Rhein- provinz alle anderen preussischen Landesteile.

Obgleich in der Rheinprovinz die Gesetzgebung der französischen Eroberer mit ihrer absolut individualistischen Tendenz besonders stark nivellierend gewirkt hat, haben sich doch auch hier Reste der älteren Genossenscbaftsbildung Uber die Zeit der grossen Umwälzung heraus erhalten. Am bekanntesten Bind die bereits erwähnten, vermutlich aus dem 12. Jahrhundert stammenden Gehöferschaften an der Saar, die ursprünglich agrarische Genossenschaften mit Gesamteigentum, aber wechselnder Nutzung des gesamten Grundbesitzes waren. Nach der letzten Statistik von 1878 existierten noch 20 Gehöferschaften mit 889 ha Ackerbesitz, sowie 81 Gehöferschaften mit 74192 ha Waldbesitz, von denen inzwischen wahr- scheinlich ein weiterer Teil der Auflösung verfallen ist. Andere Waldnutzungs- genossenschaften, Wiesenbaugenossenschaften und Deichgenossen- schaften mögen sich noch aus der vorfranzösischen Zeit erhalten haben. Schon in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts setzt das genossenschaftliche Leben neu ein; es bilden sich Mühlengenossenschaften im Hunsrück und am Niederrhein, die zum Teil jetzt noch als freie oder eingetragene Genossenschaften bestehen. Weiter folgen in den 50er Jahren die Vorgänger der Winzervereine, namentlich an der Mosel (Reil, Cröv, Kinheim, Orzig), die zugleich als Darlehnskasseu wirken, sowie, zum Teil schon vorher, die ersten genossenschaftlichen DarlehnsinBtitute, aus denen sich die moderne Form herausgebildet bat. Vor allem aber haben zwei Formen der. freien Genossenschaften in der Rheinprovinz eine sehr grosse Aus- breitung erlangt: die Kasinos und die Viehversicherungsvereine. Die Kasinos sind Organe des landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreussen, die sich nur auf eine Gemeinde oder Bürgermeisterei erstrecken (im Gegensatz zu den meist einen politischen Kreis umfassenden Lokalabteilungen). Ursprünglich Zwecken der Be- lehrung dienend, haben sie allmählich eine grosse Bedeutung für den genossen- schaftlichen Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und später auch für den gemeinsamen Absatz landwirtschaftlicher Produkte erlangt; ein Teil hat sich in eingetragene Bezugs- und Absatzgenossenschaften umgewandelt. Die ersten Mit- teilungen über die Kasinos stammen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts; zurzeit existieren etwa 1000 in der Rheinprovinz.

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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.

Die Ortsviehversicherungsvereine (sogen. Kuhladen) lassen sich in der Rheinprovinz bis 1802 zurückverfolgen; seit den 50er Jahren nahm ihre Zahl infolge Eintretens des landwirtschaftlichen Vereins fUr sie rasch za. Nach einer von den Staatsbehörden angestellten Ermittelung betrug die Zahl der rheiniaohen Ortsviehversicherungsvereine im Jahre 1906 1479 (gegen 712 im Jahre 1883) mit einem Versicherungsbestand von 248 187 Stück Rindvieh im Werte von 63088953 Mk., 22026 Pferden, 59540 Schweinen und 10423 Ziegen.

Die Geschichte der eingetragenen Genossenschaften in der Rheinprovinz ist, wie erwähnt, zuerst identisch mit der Geschichte der Raiffeisenschen Bewegung und deB landwirtschaftlichen Vereins. Die Trennung der beiden Organisationen und die Gründung des Neuwieder Anwaltschaftsverbandes, der damals 30 Genossen- schaften umfasste, vollzogen sich im Jahre 1877. Noch ein Jahrzehnt unterstützte der landwirtschaftliche Verein nur die Tätigkeit Neuwieds, bis er im Jahre 1887 ein unabhängiges genossenschaftliches Institut als Vereinsorgan, die Bezugs- kommission, schuf. Die heut noch bestehende Bezugskommission stützte sich im wesentlichen auf die bereits erwähnten Kasinos; ihre Aufgabe war es, die Bezüge der einzelnen Kasinos, Genossenschaften und Landwirte nach Möglichkeit zusammen zu fassen, um einerseits durch die GrösBe der Bestellung billigere Preise für gute Ware zu erzielen und andererseits den Dünger- und Fnttermittelhandel in geordnete Bahnen zu lenken.

Im Jahre 1889 erfolgte dann, gleichfalls unter den Auspizien des landwirt- schaftlichen Vereins, die Gründung des „Verbandes der rheinpreussischen landwirtschaftlichen Genossenschaften“ zu Bonn mit 7 Genossenschaften, deren Zahl rasch wuchs (1890 24, 1895 134, 1900 342 Genossenschaften). Am 1. Juni 1906 gehörten ihm 474 Genossenschaften an, und zwar 107 Kredit-, 118 Bezugs- und Absatz-, 134 Molkerei- und 65 sonstige Genossenschaften. Dem Geldverkehr dient die 1892 ins Leben gerufene „Hauptgenossenschaftskasse für Rheinpreussen, e. G. m. b. H.“ zu Bonn, eines der ersten genossenschaft- lichen Provinzialkreditinstitute, welches in seinen Einrichtungen vorbildlich war und im Jahre 1906 den Namen „Genossenschaftsbank für Rheinpreussen“ angenommen hat. Im Jahre 1898 entstand dann noch die „Haupt-Bezugs- und Absatzgenossenschaft für Rheinpreussen, e. G. ni. b. H.“ zu Bonn, welcher die Bezugskommission beitrat. Der Verband gehört dem Darmstädter Reichs- verbande an.

Das Beispiel genossenschaftlicher Propaganda, welches der Zentralverein gab, fand auch bei den anderen landwirtschaftlichen Organisationen der Rheinprovinz, dem Rheinischen und dem Trierer Bauernverein, Nachfolge. Unter der Ägide des Rheinischen Bauernvereins entstand 1891 der „Rheinische Reviaionsverband* zu Kempen mit dem „Rheinischen Bauernkredit verein“, später „Rheinische Bauerngenossenschaftskasse“ als Geldausgleichstelle. Im Jahre 1901 verlegte der Verband seinen Sitz nach Cöln und nahm den Namen „Verband rheinischer Genossenschaften“ an. Er umfasste im Jahre 1906 703 Genossenschaften, darunter 509 Spar- und Darlehnskassenvereine, 58 Molkereigenossenschaften, 75 Bezugs- und Absatzgenossenschaften und 61 sonstige Genossenschaften. Im Jahre 1903 schloss er sich gleichfalls an Darmstadt an.

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Dm landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in l'reussen.

549

Der 1895 von dem TrierUchen Bauernverein ina Leben gerufene „Trierische Rovisionever band“ zu Trier batte im Jahre 1904 249 Genossenschaften auf- zuweisen, und zwar eine den Namen „Trierisclier Genossenscbaftsverband, e. G. m. b. 41.“ tragende Zentralkasse, eine Zentral-Bezugs- und Abaatzgenosaenschaft, 223 Spar- und Darlehnakauenvereine, 13 Winzervereine und 10 sonstige Genossenschaften.

Der alte Neuwieder Verband wuchs gleichfalls im Rheinlands sehr stark, bis auf 504 Genossenschaften im Jahre 1900. 1899 wurde von dem grossen Verbände

der „Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation der Rheinlands* mit den Hilfsorganisationen „Filiale Cöln der landwirt- schaftlichen Zentral-Darlehnskasse für Deutschland* und der „Rheini- schen Betriebs-GenossenBchaftskaBse* abgezweigt. Im Jahre 1901 erlitt der Verband einen grösseren Verlust, indem über 100 Genossenschaften austraten und vorübergehend einen „Verband ländlicher Genossenschaften der Rheinprovinz* in Köln bildeten. Ehe diesem Verbände das Revisionsrecht verliehen wnrde, vereinigte er sich noch im selben Jahre mit dem „Rheinischen Revisionsverbande* in Kempen, der bei dieser Gelegenheit nach Köln übersiedelto und, wie schon erwähnt, den Namen „Verband rheinischer Genossen- schaften* annahm. Desgleichen wurde die Kasse des ephemeren Verbanden mit dem „Rheinischen Bauernkreditverein* unter dem Namen „Rheinische Bauern- genossenschaftskaBse* vereinigt. Der Neuwieder Filialverband, der 1905 nach Koblenz Ubersiedelte, hat seinen Mitgliederbestand bis Juni 1906 wieder auf 433 Genossenschaften erhöht, wovon 390 auf die Spar- und Darlehnekassen entfallen.

Der im Jahre 1890 gegründete „Rheinische Genossenschaftsverband Cöln*, der im wesentlichen nur Handwerkergenossenschaften umfasst, zählt auch einige ländliche Kreditgenossenschaften.

Ausserhalb der anderen genossenschaftlichen Organisationen steht die ans der Initiative der Landwirtschaftskammer für die Rbeinprovinz entsprungene „Vieh- Ein- und Verkaufsgenossenschaft für die Rheinprovinz* zu Köln aus dom Jahre 1901.

Eine Feststellung der genauen Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Genossenschaften in Preussen begegnet mancherlei Schwierigkeiten, da die offizielle Statistik nicht nach Stadt und Land, Sündern nach Verbänden scheidet. Auch landwirtschaftliche Verbände enthalten gelegentlich städtische Genossen- schaften und ebenso umgekehrt; desgleichen fehlen Nachrichten Uber die nicht unbeträchtliche Zahl der keinem Verbaude angeschlossenen Genossenschaften. Setzt man die den landwirtschaftlichen Verbänden angehörigen gleich den landwirt- schaftlichen Genossenschaften, so ergibt sich für 1904 folgendes Bild der Verteilung einerseits auf die Provinzen, andererseits auf den Darmstädter, den Neuwieder und die sonstigen Verbände:

(Siehe die obere Tabelle auf S. 550.)

Vergleicht man den Stand der landwirtschaftlichen Genossenschaften am 1. Juli 1905, 1900 und 1895 in den einzelnen Provinzen mit der ortsanwesenden Bevölkerung (nach dem Ergebnis der Volkszählungen vom 1. Dezember 1900 und

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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

550

Dannstädter

Verband

Neu wieder Verband

Sonstige

Verbände.

Ins-

gesamt,

Genossen- 1 _

, . Genossen

schäften

Genossen-

schaften

Genossen

Genossen-

schaften1)

Genossen-

schaften

«

* 1 3

4

5

6

7

Oetprenaaen ....

104 13069

279

39 444

88

471 j

West preussen . . .

4* * 73°

303

24 220

403

I Brandenburg ....

3** 20 383

172

10809

3*9

813

j Poinweru

369 26 70X

74

4878

95

538

Posen

364 27 548

225

1596«

75

664

Schlesien

900 6 l 371

436

33 95*

■35

1 47*

Sachsen

609 41 516

«3

5 9*9

122

814

Schleswig-Holstein . .

259 13 400

4

l8l

194

457

Hannover

761 79873

16

1 232

127

904 1

Westfalen .....

685 82 748

120

805

Hessen-Nassau . . .

240 22 577

597

59 260

6l

S9S |

Kheinprovinz ....

96$ 8687 t

4>3

$o 841

399

777

Hohenzolleru ....

~

»5

1 920

7

3*

Königreich Preussen

5630 | 478 787

2627

j 248617

1790

10047

*) Einschliesslich der Genossenschaften, die keinem Verbände angeschlossen sind.

Provinzen :

Eine landw. Genossenschaft, kommt auf Einwohner am 1. Juli

Eine landw. Genossenschaft kommt auf Hektar der landw. benutzten Fläche am 1. Juli

1905

1900

1895

1905

1900

1895

1

2

3

4

5

6

7

Ostpreussen ....

4066

535*

9458

5549

6816

12 748

Westprensseu . . .

3759

5*43

17 787

4*77

5835

20 808

Brandenburg ....

5711

9381

*7 265

2670

4691

*4 3°4

Pommern

*747

474*

12 492

3824

6149

•7 203

Posen

2794

3850

'7 9*3

3168

4167

21 054

Schlesien

2980

4483

•3 337

703

2644

8 027

Sachten

3>79

5210

12 73°

2031

3358

7 597

Schleswig-Holstein . .

*743

3995

5*47

2978

4479

6 880

Hannover

2724

3318

5 598

2259

*399

5 046

Westfalen

3935

5097

9031

5 1 7

2041

4 100

Hessen-Nassau . . .

206 t

2199

3 32*

94 t

926

645

Kheinprovinz ....

3052

3788

864O

862

1025

2 768

Hohenzollern ....

1S55

4897

8 140

197S

44*8

8987

Königreich Preussen

3*47

4416

9406

2169

2963

6824

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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen. 551

Tom 2. Dezember 1895), sowie mit der Grösse der landwirtschaftlich benutzten Fläche (nach den Erhebungen von 1900 und 1893), so ergibt siob nach den Be- rechnungen der Darmstädter Anwaltschaft das in der vorstehenden Tabelle zusammengeBtellte Verhältnis.

(Siehe die untere Tabelle auf S. 550.)

Wie sich die Gesamtzahl der Genossenschaften auf die einzelnen Genoesenscbaftsarten verteilt, zeigt folgende Übersicht über den Stand der bis zum 1, Juli 1905 dem Genosseuscbaftsgesetz unterstellten landwirtschaftlichen Genossenschaften.

Provinzen:

Kredit-

genossen-

schaften

Bezugs-

and

Absatz-

genossen-

schaften

Molkerei-,

ein-

schliesslich

Milch-

Verwertungs-

genossen-

schaften

Sonstige

Genossen-

schaften

Ins-

gesamt

1

2

3

4

5

6

Ostpreussen ....

340

16

80

55

491

Westpreussen . . .

244

3

HO

59

416

Brandenburg ...

553

«5

244

63

875

Pommern

376

28

»33

58

595

Posen

45*

47

75

I06

679

Schlesien

1328

85

93

> 557

Sachsen

556

40

225

70

891

Schleswig-Holstein . .

239

66

«8S

16

506

Hannover

37'

156

305

119

951

Westfalen

445

201

99

65

810

Hessen-Nassau . .

718

39

72

921

Rheinprovinz ....

1273

199

229

186

1 887

llohenzollern . . .

35

I

3*

Königreich Preussen

69Z9

948

1669

921

10 615

Es Uberwiegt also unter den Genossenschaften die Zahl der Kredit- genossenschaften. DieB liegt einmal in der Natur der Sache, indem diese Ge- nossenscbaftsform für die Landwirtschaft die wichtigste ist; es tritt ferner der historische Grund dazu, dass der Neuwieder Verband bis in die letzten Jahre ganz Überwiegend Spar- und Darlehnskassenvereine gründete, denen er die Aufgaben der anderen Genossenschaft Harten mit übertrug. Noch im Jahre 1905 waren von den 4657 überhaupt (in ganz Deutschland) zu Neuwied gehörigen Genossenschaften 4063 Spar- und Darlehnskassenvereine.

Bei den 6708 preussischen Kreditgenossenschaften mit insgesamt 584885 Ge- nossen, Uber die für 1904 genauere statistische Angaben vorliegen, war die durch- schnittliche Mitgliederzahl 87. Von den einzelnen Verbänden hatte den höohsten

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552

Da« landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

Durchschnitt der Ermländer mit 174, den niedrigsten der Brandenburger mit 47 Mitgliedern. Drei Kassen vegetierten mit der gesetzlichen Mindestzahl von Ge- nosBen, also 7; ein erspriessliches Arbeiten ist dabei natürlich so gut wie aus- geschlossen. Den Rekord nach der andern Seite erreichte die rbeinprenssische Kasse Ludweiler mit 1175 Genossen. Wie die Mitgliederzahl, so bewegt sich auch die Geschäftstätigkeit der verschiedenen Kassen in weit voneinander entfernt liegenden Grenzen. Eine pomtnersche Genossenschaft setzt« ganze 27 Mk., eine brandenburgische dagegen 28469041 Mk. um. Durchschnittlich betrug io Preussen der Kassenumsatz für die Kasse 251 941 Mk., für den Genossen 2889 Mk., so dass sie vermutlich schon einen nicht unbeträchtlichen Teil des gesamten Geldumsatzes der Genossen in Händen haben. Das eigene Betriebskapital (Reservefonds, Betriebs- rücklagen, Geschäftsguthaben der Genossen) belief sich 1904 auf 25 Mill. Mark, gleich 3,5 °/0 des gesamten Betriebskapitals. Zu 96,5 °/0 arbeiten die ländlichen Kreditgenossenschaften also noch mit fremden Geldern, was vielleicht banktechnisch nicht ganz einwandfrei ist, aber immerhin für das Vertrauen zeugt, das sie allent- halben gemessen. Übrigens wird jetzt durchwegs darauf hingearbeitet, die eigenen Mittel zu stärken, insbesondere durch Erhöhung der Geschäftsanteile, wo diese, wie bei vielen Raiffeisenkassen, noch zu niedrig sind. Von dem fremden Be- triebskapital entfällt der Hauptanteil auf Spareinlagen bei den Genossenschaften in Höhe von 557 Mill. Mark, denen sich weitere 63 Millionen Kontokorrenteinlagen anschliessen. Der Rest entfällt zum grössten Teile mit rund 73 Mill. Mark aut Darlehen der Zentralkassen.

Das Kreditgeschäft der Spar- und Darlehnskassenvereine wickelt sich mehr und mehr in der Form der laufenden Rechnung ab. Es betrugen in Preussen im Jahre 1904:

Die

Die

Auszahlungen

Einzahlungen

in laufender

in laufender

Rechnung an die

Rechnung von

Genossen

den Genossen

Mk.

Mk.

I

2

3

Zusammen

203 220 713

191 582 310

Durchschnittlich jede Kasse . .

39 376

37 '21

jeder Genosse .

434

409

Das Verhältnis der Rückzahlungen zu den Auszahlungen beträgt also 94 °/0l während es 1896 erst 66 °/0 betrug.

Die Aussenstände bei Genossen in laufender Rechnung betrugen Ende 1904 169017556 Mk., durchschnittlich für jede Kasse 32077 und durchschnittlich für jeden Genossen 355 Mk.

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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

553

Es betragen ferner während des Jahres 1904:

Die

auf feste Fristen gewährten Kredite

Mk.

Die

Rückzahlungen fest befristeter Darlehen

Mk.

1

2

3

Zusammen

1 10 430 521

65 674775

Durchschnittlich jede Kasse . .

23668

14075

jeder Genosse .

24O

143

Die Ausstände bei Genossen von auf feste Zeit gegebenen Darlehen betrugen Ende 1904 385789800 Mk., durchschnittlich für jede Kasse 79332 und für jeden Genossen 822 Mk.

Die Darlehen auf Hypotheken und in verwandten Realkreditforinen beliefen sich immer noch auf rund 56 Mill. Mark.

Die Gesamtsumme der gewährten Kredite (in laufender Rechnung und in Einzeldarlehen) einerseits und der Rückfluss der ausgeliebenen Gelder zu den Kassen andererseits betrug im Laufe des Geschäftsjahres 1904:

Kredite

Mk.

Rückzahlungen

Mk.

«

2

3

Zusammen

313651 234

257 257085

Durchschnittlich jede Kasse . .

49 890

40 919

jeder GenosBe

555

440

Schon früh stellte sich heraus, dass zwischen den einzelnen Kassen ein Geldauzgleich stattfinden musste, wenn nicht ein Teil in fortwährende Schwierig- keiten geraten sollte. Aus diesem Gesichtspunkte heraus gründete Raiffeisen schon im Jahre 1872 die „Rheinische landwirtschaftliche Bank zu Neuwied“ als eingetragene Genossenschaft mit provinziellem Wirkungskreis. Nachdem ebenfalls unter Raiffeisens Einfluss zwei weitere provinzielle Zentral- kassen, in Westfalen und in Hessen, entstanden waren, vereinigten sich diese drei 1874 zu der „Deutschen landwirtschaftlichen Generalbank“, die gleichfalls als eingetragene Genossenschaft mit dem Sitze in Neuwied gegründet wurde. Die Schwierigkeiten, die sich in der Folge insbesondere aus der im Gesetz damals noch vorgeBchriebenen unbeschränkten Haftpflicht ergaben, führten jedoch dazu, dasB dio Generalbank koine weitere Tätigkeit entfaltete; sie wurde infolgedessen im Jahre 1876 in eine Aktiengesellschaft unter dem Namen „Landwirtschaftliche

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554

Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preassen.

Zentral- Darlehnskasse“, seit der Statutenänderung von 1890 mit dem Zusätze „für Deutschland“ umgewandelt. Zur Mitgliedschaft dürfen ausser den zum Vorstand und Aufsichtsrat gehörenden physischen Personen nur Genossenschaften mit itaiffeisenschen Grundsätzen zugelassen werden. Den Provinzialverbänden stehen die bei den einzelnen Provinzen aufgeführten Filialen der Zentral-Darlehns- kasse und die für die Betriebsgenossenscbaften bestimmten Landesgenossenschafts- kassen zur Verfügung. Seit 1899 übernahm die Zentral- Darleb nskasse ausser den Funktionen der Geldausgleichung in einer besonderen Abteilung auch die Regelung des Warenverkehrs. Der Umsatz der Geldabteilung der Zentralkasse (für die Geschäfte in ganz Deutschland) betrug 1905 552 Mill. Mark, der Warenumsatz hatte einen Wert von 52 Mill. Mark. In den preuBsischen Unterverbänden betrug 1905 der Geldumscblag in den Filialen (für die Spar- und Darlehnskassenvereine) und den LandesgenossenBchaftskassen (für die anderen Genossenschaften):

Gel <3 um schlag

1905 in Mark

Filiale

der

Zentrablarlehnskasse

Landes-

getiossenschafts-

kasse

2

3

Berlin

26 626 OOO

4 560 000

Breslau

J3 778 000

8 481 000

Kassel

2 1 848 OOO

7 593«x»

Dauzig

53 690 000

48 104 OOO

Erfurt

45 032 OOO

2 113 OOO

Köln

42 007 OOO

I 842 OOO

Königsberg

42 586 OOO

15 956 OOO

Posen

22 303 OOO

65 845 OOO

Wiesbaden

1 5 805 000

x 133 OOO

Die GenoBsenschaftBverbände, welohe ausserhalb deB Zusammenhanges mit Neuwied entstanden, fühlten bald das Bedürfnis nach GeldausgleichBtellen, und es entstanden die bei den einzelnen Provinzen bereits aufgeführten provinzialen ZentralkaBseri. Über die Verhältnisse der selbständigen Zentralkassen Ende 1904 orientieren die folgenden Zusammenstellungen.

(Siehe die Tabellen auf Seite 555—557.)

Wenn auch aus eigener Initiative der Genossenschaften ein Ausgleich der Geldmittel erfolgt war, erschien es doch zweckmässig, ein weiteres Institut zu schaffen, welches den bisher (mit Ausnahme der Neuwieder Zentral- Darieh nskasse) auf die einzelnen Provinzen in sich beschränkten Ausgleich durch Vereinigung der genossen- schaftlichen Organisationen des ganzen Staates zu höherer Wirksamkeit brächte, durch weitere Vereinigung der landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftliohen

Dos landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preusseu.

555

Mitgliederzahl Ende 1904:

Firma der Zentralkasse (abgekürzt):

Sitz

|

fl

M

SS

*o)

ei

N

* £ j. 4/

^ «j; <, js

1 £ lt a

3 Ci

g «* n

SS

0

.Ai <

£ t

0 E

JX ~

9 OP

1

a

tt

a

2

u 00

tf -C ei §

1 1

a

C

Korporationen, Vereine nnd Einzelpersonen

S 1 0

S

s

00

er.

e

N

I

2

3

4

5

6

7

s

Ländliche Zentralkasse . .

Wonnditt

67

67

Landw. Geuu&sensehaftskasse

für Westpreussen ....

Neumark

20

1

21

Landw. Provinzial -Genossen-

schaftskasse fiir Brandenburg

Berlin NW.

*9*

4

*5

>4

6

34

Pommersche Landeagenossen-

schaftakasac

Stettin

*55

28

16

21

3

3*3

Provinzialgenoesenschaftskasse

fllr Posen

Posen

271

22

15

30

6

344

Provinzialgenossenschaftakasse

fllr Schlesien

Breslau

64O

-

20

20

**

692

Verband schlesischer ländlicher

Genossenschaften ....

Neisae

25z

79

9

10

350

Genossenschaftsbank zu Halle

Halle

■»46

26

III

54

14

651 i

i Schleswig-Holsteinische Landes-

genoesenschaftskasse . . .

Kiel

219

19

I

28

267 !

Landesgenossenwliaftskasse

Hannover

3*'

6

I

6 t

*9

363

Ländliche Zentrulkasse . . .

Münster i. W.

496

2

21

519

ZentralgeucMwenachaftskasse für Kgbzk. Kassel

Kassel

54

1

7

_

5

67

Nassauische Hauptgenossen-

echaftskasse

Wiesbaden

119

♦>

2

2

14

178

Haaptgenossenschaftskasse für

Rhein preussen

Bonn

94

76

37

20

12

*39

Rheinische Bauerngenossen-

sch&ft skasse

Köln

470

40

5*

44

7

612

Trieriacher Genossenschafts- verband

Trier

-

-

-

*44 i

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556

Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.

Zur Statistik der Zentrai-

6

! /. s

Silz

der Zentral- kasse:

Zahl der Höhe Ende 1904 der er-

worbenen

Geschäftsanteile Mk. |

Betrag

der

Haft-

summe

pro

Geschäfts-

anteil

Mk.

Hohe

der

Gesauit-

haft-

smnme

Mk.

Pro

Geschäfts- anteil kann Kredit gewährt werden bi» zum Be- trage von

Mk.

Summe der in laufender Rechnung ein-

geräninten

Hüchst-

kredite

Mk.

<

2

3

4

5

6

7

8

! I.

Wormditt . . .

500

99

15 000

1 48$ 000

20 000

2 IOO OOO

2.

Ncumark . . .

<95

4 000

780 000

2 666

389*17

.5-

Berlin NW. . .

20

10495

1 500

15 742 500

1 000

10 495 000

1 4-

Stettin ....

300

3 965

4 000

1 5 860 000

3 000

5-

Posen ...

24 S83

I 000

24 883 000

500

12 273 900

6.

Breslau ....

20

19 508

I 000

19 508 000

1 000

19 259 000

7

Xeisse ....

IOOO

719

10 000

7 190000

10 000

7 120 000

8.

Halle ....

IOO

3 »74

6 000

19 644 000

4 5«>

9 605 011

9-

Kiel

500

I 906

4 000

7 624 000

4 000

7528 901

10.

Hannover . . .

IOO

I 012

6 000

6 072 000

10 000

10 120000

1 1 .

Münster . .

500

« 356

5 000

6 780 000

20 000 *)

19 642 200

1 2.

Kassel ....

200

1 3*8

I 000

1 318 000

750

1 020 150

■3-

Wiesbaden . .

3 7*8

I 000

3 768 000

666

2 49S 800

>4

Bonn ....

10

5 33»

1 000

5 332 000

1 000

4900830

'5-

Köln

IOOO

1 494

6 000

8 964 000

15 000

19 474 400

1 16.

Trier . . .

IOO

224

5 000

1 1 20 000

Qenossenscbaften den Kapitalauegleich aller an der Produktion und dem Handel beteiligten Bevölkerungsschichten in zweckmässiger Weise ermöglichte und schliesslich den Mittelklassen, auch wo dies bisher noch nicht der Fall war, genügenden, zweckmässigen und billigen Kredit gewährte. Aub diesen Erwägungen heraus ent- stand die „Preussiscbe Zentralgenossenschaftskasse“ *) in Berlin, eine Schöpfung des Finanzministers von Miquel.

Nach § i des Gesetzes, betr. die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits, vom 31. Juli 1895 (G.-S. S. 310) soll die unter Aufsicht und Leitung des Staates stehende „Preussiscbe Zentralgenossenschaftskasse“ in Berlin der Förderung des Personal- kredits, insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits dienen. Die Anstalt ist nach § 2 befugt, folgende Geschäfte zu betreiben:

*) zoooo Mk. fUr den ersten Geschäftsanteil, 10000 Mk. für jeden weiteren.

*) Die Preussiscbe Zentralgenossenschaftskasse von 1895 >90$ (.Denkschrift, herans- gegeben von der Kasse selbst}. Berlin 1906.

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Da» landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

557

Kassen Ende 1904.

Gesamt- umsatz 1904 (Einnahme und Ausgabe aller Konten zusammen)

Mk

Davon

Umsatz

Zinssätze

mit den Genossen

mit Banken

für

Einlagen

r

'0

für

Darlehen

7.

Provision

(halbjährlich)

°/o

9

10

11

<2

'3

»4

21 «65 432

6 152 300

■0 285 972

37.-3*/.

4-4 7,

1 1 96 S 2 1 7

2 078 156

2 826 474

3

4

7,0

5a 644 558

24 466 264

25 508 261

37.

4

X'io

156 475 392

79 082 78$

53 5" 481

3-47.

4-5

7«-'

142 84I 29Ö

52 OJI 871

49 825 729

47.

47.-47,

130 334 652

46 823 817

67 930 499

3-3 7.

4-47,

'/»

42 933 434

15 002 1 IO

19 OOÖ 624

37.-37«

3,9—4,'

7,.

254 824 950

93814536

95 709 037

37,

4

7,.

190 OOO 550

5* 795 '74

72 004 075

3

47,

16» 514 836

37 704691

370x9786

37.-3'/.

4

7,.

'85 767 253

45 066 791

44 575 209

37.

4

7,.

4 419 8t8

2 076 652

t 676 321

37.

4-47.

7.

33 793 352

8 722 916

10 161 766

37.

4

V,0

50 090 268

21 703555

20 O47 612

3-37,

4

*110

99 452 3°7

42 691 151

30852 884

37,.

37,.

'1,0

37.

4—47.

1 wioo der fUllseit*

x. Zinsbare Darlehen za gewähren an

a) solche Vereinigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und WirtBchaftsgenoBsenschaften, welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können;

b) die Tür die Förderung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritter- schaftlichen) Darlehnskassen;

c) die von den Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute.

2. Von diesen Vereinigungen usw. Gelder verzinslich anzunehmen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben Bind der Anstalt ein Teil der üblichen Bankgeschäfte (Annahme von Geldern im Depositen- und Scheckverkehr und von Spareinlagen, Wechselgeschäfte, Kauf und Verkauf von Effekten im Aufträge der angeachlossenen juristischen und physischen Persönlichkeiten usw.) gestattet. Auf Grund einer weiteren Bestimmung des Gesetzes hat die Kasse auch den Verkehr mit Öffentlichen Sparkassen aufgenommen und seit dem i. Januar 1900 kann auf

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558

Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

Grund des Art. 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 20. September 1899 die Anlegung von Mündelgeld, auf Grund des Art. 85 des Ausführungsgesetzes die Hinterlegung von Wertpapieren bei ihr erfolgen. Der Staat gewährte der Anstalt 3 des Gesetzes) als Grundkapital eine Einlage von 5 Mill. Mark; diese Zuweisung wurde durch das Ergänzungsgese tz vom 8. Juni 1896 (G.-S. S. 123) auf 20 Millionen und durch das Ergän zungsgesetz vom 20. April 1898 (G.-8. S. 67) auf 50 Mill. Mark erhöht. Seit dein 1. April 1905 beteiligten sich, wie es das Gesetz vom 31. Juli 1895 in § 5 gestattet, 9 Verbandskassen mit insgesamt 2400000 Mk. Vermögenseinlagen, so dass das Grundkapital der Preussischen Zentralgenossenschaftskasse auf 52400000 Mk. an- wuchs. Das eigene Kapital hat zum erheblichen Teile den Charakter eines Reserve- fonds; die Kasse strebt danach, die Mittel zur Darlehnsgewährung sich im Wege eigener Passivgeschäfto, wie die englischen Depositenbanken, zu beschaffen.

Die Entwicklung der Preussischen Zentralgenossenschaftskasse erhellt aus den folgenden Angaben. Dabei ist zu bemerken, dass das Etatsjahr der Kasse vom 1. April bis 31. März läuft; da die Kasse am 1. Oktober 1895 ihren Geschäfts- verkehr eröffnete, läuft das erste volle Etatsjahr (1896) vom x. April 1896 bis 31. März 1897.

Der Gesamtumsatz der Preussischen Zentralgenossenschaftskasse belief sich im Etatsjahre in Mark:

Etatsjahr:

1896

1905

1

2

3

flesamtmnsati

1 177335869

2 278 225 957

Davon Kassen-Verkehr

470 286 990

5 050 892 956

Verkehr in Zinsscheinen

2 371 094

17644966

1 Wechsel -Verkehr

46 184 097

521 083 S64

Verkehr in Wertpapieren (anch eigenen) .

100 100 195

25t 863 717

Lombard-Verkehr

47 170 126

82 749 878

Verkehr in „laufender Rechnung“ . . .

156512850

9*3 397 550

Depositen- und Scheck- Verkehr ...

62 625 706

865 049 >43

Sonstiger Verkehr

292 084 801

4 575 543 8*3

Was nun speziell den Verkehr der Zentralgenossenschaftskasse mit den genossenschaftlichen Verbandskassen betrifft, so erfolgt die Kredit- gewährung an die Verbandskasse individuell auf Grund jedesmalig zu liefernder Unterlagen, die von Zeit zu Zeit kontrolliert werden. Die Zentralgenossenschafts- kasse geht davon aus, dass bei Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht die Mitglieder der Genossenschaft für alle Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen solidarisch haften, während bei Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht kein Genosse über den Betrag seiner H&ftaumme hinaus für die Schulden der Genossenschaft einzutreten hat. Demgemäss dienen als Unterlagen

V

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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen. 559

der von der Zentralgenossenschaftskasse zu gewährenden Kredite hei Genossen- schäften m. u. H. die nachgewieseneu und ermittelten Vermögen, bei Genossen- schaften m. b. H. die als vertretbar nachgewiesenen Haftsummen. Die nach diesen Grundsätzen ermittelte sogen. Haftfähigkeit ist naturgomäss geringer als die tatsächliche Haft- und Leistungsfähigkeit der Betreffenden. Als reguläre Kredit- fähigkeit werden nach denselben Grundsätzen angenommen: bei Genossenschaften m. u. H. io °/0 des Gesamtvermögens der Mitglieder der angeschlossenon Genossen- schaften, bei Genossenschaften m. b. H. die als vertretbar ermittelten Haftsummen abzüglich eines Sicherheitsquotienten, der erforderlich ist, da bei beschränkter Haftpflicht für etwaige Ausfälle kein Mitglied über den Betrag der von ihm über- nommenen Haftsumme hinaus zu haften hat. Um den vom Gesetzgeber gewollten möglichst weitgehenden Ausgleich der Kapitalien unter den Verbandskassen und den diesen angeschloBsenen Genossenschaften zu erreichen, verlangt die Zentral- genossenschaftskasse hei Kreditgewährung von den Verbandskassen die sogen. Ausschliesslichkeitserklarung hinsichtlich Verwendung der im Geschäftsbetriebe mit den eigenen Mitgliedern überschüssigen Mittel, d. h. die Verpflichtung, diese überschüssigen Mittel nur der Zentralgenossenschaftskasse zuzuführen. Die Aus- Bchliesslichkeitserklärung hinsichtlich der Kreditentnahmo wird nicht unbedingt verlangt, doch erhöht sich, wenn sie abgegeben wird, der von der Zentral- genossenschaftskaBse eingeräumte Kredit. Bei den nicht genossenschaftlich organisierten Verbandskassen pflegt die Krediteinräumung durch die Zentral- genoBsenschaftskasse auf Grundlage des bilanzmäsBig nachgewiesenen Reinvermögens zu erfolgen.

Die Zentralgenossenschaftskasse stand in Verbindung mit Verbandskassen Überwiegend ländlichen Charakters:

u-

ja

CS

'S

01

S

Zahl

der

Verbands-

kassen

Mitglieder der Verbau

Genossen-

schatten mit 1

unbeschränkter > SChaftetl mit Haft oder beschränkter

Naehnclm*»- rT , ... ,

Pflicht 1 Haftpflicht

lak aasen:

Zusammen

*

s

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c

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|

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£

Einzel-

personen

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! 8 £

i \ 3 cf M *

Zahl

Ge-

nossen

Zahl

Ge-

nossen

(renoH»en-

achaften

Genossen

i

2

3

4

5

6

7

8

9

10

1 1

is96

*5

4 471

367 734

444

18691

4916

396 4*5

6

1043

397 474

1905

33

II 318

999 836

i »‘73

*79 539

1349t

1 179375

121

4606

1 184 102

Die den Verbandskassen mit vorwiegend ländlichem Charakter eingeräumten Kredite ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

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560

Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.

Etats-

jnlir

Kachgewieaene Haftsummen der genoasenacliaftlich organisierten Verbandskassen

Hk.

Eingeräumter

für genossenschaftlich organisierte Verbandskassen auf vertretbare Haftsummen,

für auf kapital! sUscher Grundlage errichtete Verbandskassen auf deren nachgewiesenes Reinvermögen und auf erbrachte besondere Unterlagen von Kfnzelgenossenschaften

iu „laufender Rechnung-' Mk.

Diskont-Kredit

Mk.

Summe

Hk.

2

3

4

5

I896

23 896 800

19 537 4°o

3 170 000

22 707 4OO

1905

1 79 624 700

26 784 IOO

34 165 300

60 949 4OO

Die durchschnittlichen Zinssätze der Zentralgenossenschaftskasse im Verkehr mit den Verbandskassen ergeben sich aus der folgenden Zu-

Zinssätze der preussischen Zentral-Genossenschaftskasse:

Etatjahr

Vorzngszinssätze in „lanfeuder Rechnung“

Vorzngs- zinssätze iui

Bei voller Aus- nutzung des auf Haft- summen bewilligten Kredits (laufende

für

Guthaben

durch-

schnittlich

0;

0

für

Darlehen

durch-

schnittlich

01

JO

Wechsel- verkelir durch- schnittlich

OJ

Kredit) Ja schnitte

zu

Vorzugsbe-

dingungen

%

iresdurch-

Hnssatx

ohne

Vorzugsbe-

dingungen

%

1

2

3

4

5

6

; 1895

(Halbjahr)

2,5

3

3

»896

2,5

3

3,7»

3.«

1897

2,5

3

3,74

3,05

1898

2,75

3.5

4*57

3,«»

1899

3

3,5

5,'»

4,°4

-

1900

3

3.5

4,»5

4r®7

1901

3

3.5

3.5«

3,55

1902

3

3.5

3,33

3^*

3.««

1903

3

3,5

3,70

3,6®

3,9«

1904

3

3.5

3,«»

3.«7

4, *5

1905

3

3,5

3.5»

3,70

4,35

Digilized by Google

Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

561

Kredit

auf Spezialsiclierheit

im ganzen

in

„laufender

Rechnung“

Diskont - Kredit

Summe

in

„laufender

Rechnung“

Diskont-

Kredit

Summe

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk. 1

6

7

8

9

IO

I I

534 aoo

534 200

20 07 1 600

3 170 000

23 24I 600

2 640 OOO

4 973 7oo

7 61 J 700

29424 IOO

39 139000

68 563 100 |

Biimmenstellung, in der die Zinssätze des Geldmarktes zum Vergleich bei- gefügt sind.

ZitissRue des Ueldmarktes:

l

Etatjahr

Zinssätze im Lombard- verkehr durch- schnittlich

°lo

a) der Reichsbank:

Wechsel- Lombard-

Diskontsatz Zinssatz

durch- durch- schnittlich schnitt! ich

0/ 1 VI

Io Io

b) Privat- diskontsatz der Berliner Burse im Jahres- durchschnitt

Ql

IO

7

s

9

IO

1 1

1S95

3

3.5

4; >6

2,«7

(Halbjahr)

3

3*79

4*54

3,. 5

I896

4, >8

3.7«

4,*»

3.°4

1*97

5.57

4.57

5.57

3,88

I898

6, *4

5, »4

6,24

4*57

1*99

6,10

5*‘°

6,10

4**5

1900

4*73

3.75

4*73

2,66

1901

4,4»

3.*»

4*4»

2**7

1902

4,9*

3*9*

4*91

3.>7

1903

5**3

4**3

5**3

2, »4

1904

5**o

4**0

5*>o

3.x

1905

Meltzeu, Boden des preuss. .Staate». VIII.

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562 Pas landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Prenssen.

Wie man aus dieser Übersicht ersieht, ist es der Preussischen Zentral- genossenschaft skasse gelungen, fast durchweg ihre VorzugszinsBätze und zwar sowohl für Darlehen in laufender Rechnung wie im Wecliselverkehr unter dem Reichsbank- diskontsatze zu halten, eine Leistung, die sehr hoch zu werten ist. Die starke Steigerung des Wechselkredits beruht auf dem Wunsche der Preussischen Zentral- genossenschaftskasse, den von ihr gewährten Kredit zum Teil wieder mit Hilfe des allgemeinen Geldmarktes flüssig machen zu können, um so vermehrte Mittel für ihre Tätigkeit zu gewinnen.

Zu erwähnen ist noch, dass die Preussisclie Zentralgenossenschaftskasse auch die Pflege der Statistik der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenscliaften in ihr Arbeitsgebiet mit einbezogen hat.

Die jüngste Erscheinung auf dem Gebiete der Zentralkasseu ist die von dem Darmstädter Anwaltschaftsverbande im Sommer 1902 ins Leben gerufene „Land- wirtschaftliche KeicliBgenossenschaftsbank, e. G. m. b. H.“ mit dem Sitz in Darmstadt, in welche die frühere „Grosshandelsgesellschaft der deutschen landwirtschaftlichen Ein- und Verkaufsgenossenschafteil-* e. G. tu. b. H. umgewandelt wurde. Der Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 des Statuts

a) der Betrieb eines Grosshandelsgeschäfts zum Zweck

1. des gemeinschaftlichen Einkaufs von VerbraucliSBtoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebs,

2. des gemeinschaftlichen Verkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse;

b) der Betrieb eines Speditionsgeschäfts zu diesem Behufs;

c) der Betrieb eines Kredit- und Bankgeschäfts.

Infolge Übereinkommens mit der Preussischen Zentralgenossenschaftskasse beschränkt die Bank ihren Kreditverkehr auf das nicht preussische Deutschland. Am Schluss des Geschäftsjahres 1905/06 hatte sie 35 Mitglieder mit 138 Geschäfts- anteilen und 2760000 Mk. Haftsumme. Der Gesamtumsatz belief sich in diesem Geschäftsjahr auf 358 Mill. Mark. Davon entfielen an Umsatz auf den Konten:

Kasse . 37,65 Mill. Mark.

Wechsel und Wertpapiere .... 18,42

Laufende Rechnungen 115,06

Banken 151,42

Depositen 5,90

Lombard- und andere Darlehen >3.57

Waren 8,98

Sonstiger Verkehr 7,59

Ähnlich zentralisiert wie das Kreditwesen ist der genossenschaftliche Bezug. Die unterste Stufe bilden die Konsumvereine, Bezugs- UDd Absatz- genossenscbaften und ähnlich genanute lokale Genossenschaften; vielfach versehen deren Funktionen, wie bereits erwähnt, Kreditgenossenschaften (namentlich im Raifleisenverbande) und sonstige landwirtschaftliche Korporationen. Die zweite Stufe siud die Zentral-Bezugs- und Absatzgcnossenscbaften der einzelnen Verbände. Darüber stehen einzelne Organisationen weiteren Umfanges; es ist sogar gelungen, gelegentlich das gesamte landwirtschaftliche Genossenschaftswesen Deutschlands

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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

563

gerade für Zwecke des gemeinsamen Bezugs zu vereinigen. Die Bezugsgenossen- schäften erstrecken ihre Tätigkeit insbesondere auf die Beschaffung von Dünge* mittein, Futtermitteln, Saatgut, Kohlen, Maschinen, ah und zu auch anderen Bedarfsartikeln. Die 704 preussiBchen, dem Darmstädter Anwaltschaftsverbande berichtenden Bezugs* und AhsatzgenosBenBchaften, welche sich an dessen Statistik beteiligten, hatten im Jahre 1904 folgenden Warenbezug:

©

3

Verbands-

bezirke:

Zahl der

Wert der Waren- bezüge im Jahre 1904

Mk

Menge

ler im Jahre 1904 bezogenen

Bezugs-

genossen-

schaften

Mit-

glieder

Dünge-

mittel

Ztr.

Futter-

mittel

Ztr.

Säme-

reien

Ztr

1

2

3

4

5

6

7

8

1

Oatprenaaen . . .

8

9J7

220 449

55 279

33 225

3'«

2

WeRtprenssen . .

1

73»

389 608

44 120

19 59»

3 759

3

Brandenburg . . .

S

390

539906

38314

10 581

130

4-

Pommern ....

»3

10387

8 291 286

I 622 412

415 451

33 >23

5.

Posen

22

3 449

4 867 808

626 450

379 540

8 604

6.

Sachsen ...

46

3 7*5

3 232 231

259 512

198 186

2 758

7.

Schleswig * Holstein

SS

2 844

1 069 1 1 2

33831*

50 386

2 969

8.

Hannover ....

I27

12 392

3 4°2 304

985 108

338 534

20 895

9

Westfalen. . . .

170

13 447

5 3-45 9*7

947 003

506 199

5 402

10.

Kurhessen

2

158

<93 32*

1 1 490

21 Ol I

6685

1 1.

Nassau

66

4665

1 105 459

34 810

80 778

3057

12.

Rheinprovinz

(Bonner Verband 1

129

9 388

2 465 1 54

287 108

I96 24O

2405

•3-

Rheinprovinz

(Kölner Verband)

3 254

2 694 9S9

686 802

Die provinziellen ZentralbezugsgenoBsenschaften, welche hei den einzelnen Provinzen genannt sind, machen naturgemäss keine eigenen Geschäfte, wie dies die Zentralkassen tun müssen, Bondern vermitteln nur den angeschlossenen Genossenschaften und Einzelpersonen den Einkauf. Wichtig ist ihre Schutztätigkeit; sie bekämpfen den unreellen Handel, indem sie Lieferung der Ware nach Garantie verlangen und mit Hilfe der landwirtschaftlichen Versuchsstationen durchsetzen, und indem sie den grossen Ringen der Händler und Produzenten von landwirt* Bchaftlichen Gebrauchsstoffen gegenüber eine einheitliche Politik verfolgen. Zu diesem Zweck haben weitergehende Zentralisationen stattgefunden; abgesehen von der Raiffeisenschen Zentrale und der jetzt in die „Reichsgenossenacbaftsbank“ in Darmstadt übernommenen „Grosshandelsgesellschaft der deutschen landwirt- schaftlichen Ein- und Verkaufgenossenschaften“ in Hamburg war dies besonders die 1897 gegründete „Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte“, welcher der Darmstädter und der Neuwieder Verband, die Deutsche Landwirtschaft»-

36*

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564 Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

Gesellschaft, der Bund der Landwirte und eine Reihe von Bauernvereinen eich anechlossen. Diese bis jetzt geschlossenste Vereinigung deutscher Landwirte richtete sich insbesondere gegen den King der Tbomasmehlfabrikanten. Über den Bezug von Kalisalzen ist eine Einigung zwischen den Genossenschaften und dem Syndikat der Kaliwerke rechtzeitig gelungen. Um sich auch im Salpeterbandel eine bessere Position zu verschaffen, ist eine Interessenvereinigung mit bedeutenden Salpeterproduzenten getroffen worden. Die nächste grosse Aufgabe, die ihnen auf diesem Gebiete bevorBteht, ist die Herstellung geeigneter Beziehungen zu dem KohleiiByndikat.

Der gemeinsame Verkauf hat bei weitem nicht die Entwicklung erfahren, wie der genossenschaftliche Eiukauf. Die Organisationen für den V erkauf von Vieh sind bereits erwähnt. Von grosserer Bedeutung sind nur die Winzervereine und Getreideabsatzgenossenschafton.

Die Winzervereine, meist am Rhein und an der Ahr gelegen, geboren zum Teil zu den ältesten Genossenschaften. Sie stellen einen sehr weitgehenden Typus der Genossenschaft dar, indem sie einen grossen Teil der Produktion (von der Kelterung ab) und den ganzen Verkauf übernehmen. Gegenwärtig leiden die Ahrwinzervereine leider au mangelndem Absätze, da der Geschmack des Publikums sieb von den deutschen Rotweinen abgewendet hat.

Die Getreideabsatzgenossenschaften, die durchweg erst der letzten Agrarkrisis ihren Ursprung verdanken, haben die Hoffnungen nicht erfüllt, die von manchen Seiten auf sie gesetzt wurden; immerhin gelingt es ihnen meistens, den Preis etwas zu heben und vor allem den kleinen Landwirt aus der Ab- hängigkeit des Händlers zu befreien. Besonderen Erfolg hatte die Verbindung mit Müllerei- und Bäckereigenossenscbaften, deren eine Anzahl in Schlesien, Sachsen und am Niederrhein entstanden sind. Die preussisohe Regierung hat gerade dem genossenschaftlichen Getreideabsatz eine besondere Begünstigung zuteil werden lassen, indem sie den Bau von Kornhäusern für deren Zwecke unter- stützte. Bis Mai 1906 hat die Regierung insgesamt 4505195 Mk. für den Bau von 36 Kornhäusern bewilligt, von denen jedoch 7 in Pommern und das grosse, mit vielen Hoffnungen erbaute Lagerhaus in Halle leer standen, da die dortigen Getreideabsatzgenossenschaften sie entsprechend zu verwerten nicht mehr imstande waren. 21 dieser Getreidelagerhäuser hatten im letzten Geschäftsjahr mit einem Gewinn von zusammen 240134 Mk,, 3 mit einem Verlust von zusammen 3237 Mk. gearbeitet; über 11 fehlten die Angaben. Nach einer Schätzung im Jahresberichte des Darmstädter ReicliBverbandes belief sich die Gesamtmenge des genossen- schaftlich abgesetzten Getreides in ganz Deutschland auf etwa 10 11 Mill. Zentner, während die deutschen Landwirte alljährlich etwa 180 200 Mill. Zentner Getreide für den Verkauf erzeugen.

Von sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen findet eine gemeinschaftliche Verwertung noch für Eier, Obst, Gemüse, Stärke, Zucker usv.\, namentlich aber für Butter statt. Die Molkereigenossenschaften, welche die Verarbeitung von Milch zu Butter, sowie deren Absatz übernehmen, gehören zu den genossen- schaftlichen Glanzleistungen. Die dem Darmstädter Verbände angehörenden und

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Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Preussen.

565

zu seiner Statistik berichtenden Molkereigenossenschaften hatten iui Jahre 1904 folgende Absatzziffern für Butter und Milch aufzuweiseu:

Lfd.

No.

Provinaen:

Verkaufte .Milchmenge in Litern

Gewonnene Buttermenge in Kilogramm

I I

2

3

4

I.

Ostpreuasen

2 406 2 1 2

1 888 710 1

2.

Westpreussen ....

15g 614

724 893

3-

Brandenburg

16 220 I 1 I

1 718 091

1 4‘

Pommern

5 >05 591

4 447 1J9

5.

Posen

6 849 438

I 682 170

6.

Schlesien

>3 *95 379

163 923

7-

Sachsen

8 350 004

9 103 318

8.

Schleswig-Holstein. . .

1 394 356

990 102

9-

Hannover

6 983 529

9 589815

IO.

Westfalen

13 668 226

3 759 407

II.

Hessen-Nassau ....

2 435 487

I 085 209

12.

Rheinprovinz ....

6 793 928

«233653

Der Verkauf der anderen Molkereierzeugnisse, Quark und Käse, ist in dieser Statistik nicht mit einbegriffen.

Neuester Zeit bilden sich am Niederrhein besondere K äsereigenossen- schaffen zur Produktion namentlich von Rahmkäse.

Die Landwirte haben es verstanden, die Genossenschaftsform noch einer Reihe anderer Zwecke dienstbar zu machen. Wir finden in Preussen noch Genossenschaften mit dem Zwecke der Ilengsthaltung und der Rindvieh- und Schweinezucht, genossenschaftliche Konservenfabriken und Dreschereigenossen- schäften, Wasserleitungs-, Ziegelei-, Baugenossenschaften, Elektrizitätswerke, Korb- Hechtergenossenschaften, Buchführungsgeuossenschaften und andere in bunter Kölle. So scheint das Genossenschaftswesen kaum eine Grenze seiner Betätigung zu finden. Und doch ist diese gegeben ; es ist noch nie einer Genossenscftaft gelungen, den landwirtschaftlichen Betrieb im ganzen auf die Dauer erfolgreich zu führen. Der Betrieb findet nach wie vor seine Einheit in der individuellen Persönlichkeit.

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VII.

Die Verwaltung der landwirtschaftliehen Angelegenheiten.

Von

Dr. Carl Steinbruck,

Privatdozent an der Untvernttät Halle.

I. Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

In Bd. III, S. 449 468 ist eine Übersicht der inneren Organisation, der Einrichtung und Arbeitszwecke und der gegenseitigen Beziehungen sowohl der Zentralleitung der landwirtschaftlichen Verwaltung und ihrer Ressortbehörden, als auch des landwirtschaftlichen Vereins- und UnterrichtBwesens bis zum Jahre 1870 gegeben. Gegründet durch den Kfinigl. Erlass vom 17. April 1848, gehörten zum GeBchäftskreis des Ministeriums von vornherein die gesamte landwirtschaftliche Polizei, insbesondere die obere Leitung der Regulierungen der gutsherrlich-bäuer- liehen Verhältnisse, der Gemeinheitsteilung, der Ablösung gutsherrlicher und anderer Lasten, der Vorflut-, Jagd- und Fischereipolizeisachen, alle Anstalten zur Förde- rung der landwirtschaftlichen Gewerbe, sowie der landwirtschaftlich-technischen Lehranstalten und der Oberaufsicht Aber die Verwaltung der Privat- und Gemeinde- waldungen, ferner die Meliorations-, DiBtnembrations- und Koloniaationsangelegen- beiten, die Mitwirkung bei der Beaufsichtigung der Provinzialrentenbanken, die Beaufsichtigung der Hagel- und Viehversiclierungs-Gesellschaften usw. Kurz nach seiner Entstehung wurden dem Ministerium in den folgenden Jahren auch die obere Leitung des Gestütwesens und die Bearbeitung der Eindeichungs- und Deich- Sozietätsangelegenheiten zugewiesen.

Auf diese Gebiete blieb das Ressort des Ministeriums fast ein Vierteljahr- hundert beschränkt. Eine schnelle Entwicklung zeigen die 70 er Jahre. Durch Allerhöchsten Erlass vom 27. April 1872 wurde dem Ministerium die gesamte Ver- waltung des Veterinärwesens mit Einschluss der Veterinärpolizei auf Anregung des Landes-Okonomie-Kollegiums zugeteilt. Begründet wurde die Veränderung mit der in der landwirtschaftlichen Bevölkerung nach und nach immer lebhafter sich kundgebenden Ansicht, dass die enge Beziehung zwischen Theorie und Praxis auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Tierzucht und Tierpflege nur durch die Überweisung dieses Verwaltungszweiges vom Ministerium der Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten an das landwirtschaftliche Ministerium genügend gewähr- leistet wäre.

Ferner wurde durch Allerhöchsten Erlass vom 10. September 1874 (G.-S. 1874, Stück 23, S. 370) die bis dabin dem Ministerium des Innern zuständig gewesene

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568 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Beaufsichtigung der landwirtschaftlichen Kreditanstalten an das Ministerium für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten abgegeben.

Durch Allerhöchsten Erlass vom 7. August 1878 (G.-S. 1879, No. 6, S. 25) und durch Gesetz vom 13. März 1879 (G.-S. 1879, S. 123) wurde die Verwaltung der Domänen und Forsten vom Finanzministerium auf das Ministerium für land- wirtschaftliche Angelegenheiten, dessen Bezeichnung gleichzeitig in „Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten- umgeändert wurde, übertragen.

Die Amtstätigkeit dos Ministers Dr. Fried enthal von 1874 1879 zeichnet sich aber nicht bloBs durch diese Vergrösserung des Ressorts, sondern auch durch eine hervorragende Ausgestaltung der Verwaltungszweige aller Gebiete aus. Er konnte in seinem an Se. Maj. den König im Jahre 1878 erstatteten Berichte sagen:

„Das so gestaltete Ressort umfasst wesentliche Zweige wirtschaftlicher Tätig- keit, welche der Bodenproduktion und ihrer Verbesserung zugewendet sind.

Innerhalb dieses gegebenen Rahmens und unterstützt durch die Stellung des Ressort-Chefs als Mitgliedes der kollegialisch gestalteten Staatsregierung hat das landwirtschaftliche Ministerium sich mehr und mehr zum Träger aller derjenigen Inter- essen entwickelt, welche sich an die Ausübung der bezüglichen staatlichen Hoheita- rechte und au die volkswirtschaftliche Stellung der Bodenproduktion mittelbar oder unmittelbar anknüpfen; es betrachtet als seine Aufgabe für Gegenwart und Zukunft: „die staatliche Pflege der Landeskultur in der weitesten Bedeutung des Wortes-.1)

Die Abteilungen des Ministeriums sind gegenwärtig:

1. Abteilung für Verwaltung der landwirtschaftlichen und der Gestütangelegen- heiten, deren Geschäfte drei Direktoren, der Oberlandstallraeister, achtzehn Vortragende Räte und zehn Hilfsarbeiter besorgeu.

2. Abteilung für Verwaltung der Domänen; der Beamtenkörper besteht aus einem Direktor, sieben Vortragenden Räten, drei Hilfsarbeitern.

3. Abteilung für Verwaltung der Staatsforsten; die Geschäfte führen ein Direktor, sechs Vortragende Räte und vier Hilfsarbeiter.

Insgesamt wirken etatsraässig im Ministerium ausser dem Chef 1 Unter- staatssekretär, 4 Direktoren, x Oberlandstallmeister, 32 Vortragende Räte, 1 Regierungs- und Forstrat als forsttechnischer, 1 Regierungs- und Baurat als bautechnischer Hilfs- arbeiter, 3 ständige landwirtschaftlich-technische Hilfsarbeiter und 1 Departements- tierarzt als ständiger veterinär-technischer Hilfsarbeiter. Preussen besorgt auch die landwirtschaftlichen Angelegenheiten des Reiches.

Über die Verwaltung des Ministeriums für Landwirtschaft sind für die Jahre 1875 1887 sehr eingehende Rechenschaftsberichte unter dem Titel „Preussens landwirtschaftliche Verwaltung- veröffentlicht (Verlag P. Parey, Berlin). Seit 1. Januar 1905 wird vom Ministerium ein eigenes Ministerialblatt, das „Ministerial- blatt der Königlich Preussischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten“ (Verlag P. Parey, Berlin) herausgegehen. 2)

*) Preassens landwirtschaftliche Verwaltung in den Jahren 1875, 1876, 1877. N«d» einem Sr. Maj. dem König erstatteten Bericht. Berlin 1878, S. 4.

*) Eine genaue Übersicht der landwirtschaftlichen Behörden nebst den einschlägigen Personalien findet sich nach amtlichen Qnellen bearbeitet in jedeth Jahrgang des landwirt- schaftlichen Kalenders von Mentzel und v. Lengerke, Teil II.

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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

569

Im Anschluss an die im Bd. III, 8. 451 angeführten Etats des Ministeriums vom Jahre 1850, 1860 und 186Ö folgen hier die drei Etats der gesamten land- wirtschaftlichen Verwaltung für die Jahre 1880, 1900 und 1907, die zugleich die wesentlichen Veränderungen der Einzelposten und der inneren Organisation zeigen.

(Siehe die Tabellen anf Sehe 571—593.)

Innerhalb des letzten halben Jahrhunderts haben sich die dauernden Aus- gaben der eigentlichen landwirtschaftlichen Verwaltung, also ohne Domänen- und Eorstrerwaltung, jedoch einschliesslich der OestUtverwaltung wie folgt entwickelt:

1850 4 35° 9*7 Bk. 1890 »4894 255 Mk-

1860 6159363 1900 22 864482

1870 6982416 1907 34166744

1880 10761025

Die dauernden Ausgaben haben sich demnach in 50 Jahren verachtfacht. Eine ähnliche Steigerung weisen auch die ausserordentlichen Ausgaben auf.1)

Vom Ministerium ressortieren :

A. Das Königl. Landes-Ökonomie-Kollegium in Berlin.

Mach 1870 sind die Satzungen des Landes-Okonomie-Kollegiums öfters ge- ändert; meistens wurden Veränderungen in der Zahl der Mitglieder dadurch be- wirkt. Das Regulativ vom 24. Mai 1878, das vierte seit Errichtung des Landes- Okonomie-Kollegiums, bat folgenden Inhalt: § 1 bezeichnet als Bestimmung des Landes-Okonomie-Kollegiums den Minister für die landwirtschaftlichen Angelegen- heiten als dessen regelmässigen Beirat in der Förderung der Land- und Forst- wirtschaft zu unterstützen.

Auch soll es befugt sein, die Interesseu der Land- und Forstwirtschaft durch selbständige Anträge an den Minister wahrzunehmen.

Das Landes-Okonomie-Kcllegium hat seinen Sitz in Berlin. Es besteht:

1. aus von den landwirtschaftlichen Zentralvereinen von drei zu drei Jahren ge- wählten Mitgliedern,

2. auB von dem Minister ernannten Mitgliedern.

Sämtliche Mitglieder üben ihre Funktion als Ehrenamt aus 2). § 3 setzt die

Zahl der gewählten Mitglieder, entsprechend dem Statut des deutschen Landwirt- schaftsrates, auf neunzehn Mitglieder fest, und zwar entfallen je zwei Mitglieder auf Ostprenssen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen und die Kheinprovinz, die übrigen Provinzen und die Hohenzollernacben Lande entsenden jo ein Mitglied. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen. Die von den landwirtschaft- lichen Zentralvereinen in den deutschen Landwirtschaftsrat entsandten Abgeordneten sollen ihre Vereine gleichzeitig im Landes-Okonomie-Kollegium vertreten 4). Die Zahl der von dem Minister ernannten Mitglieder soll die Hälfte der gewählten

’) Eine eingehende Darstellung des Etats gibt Ministerialdirektor Dr. H. Thiel in „Die Förderung der Landwirtschaft durch Staatsmittel in Preusscn“ im 2. Teil von Mentzel und r. Lengerkes landwirtschaftlichem Kalender 1905.

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570

Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Mitglieder, zurzeit aUo neun Mitglieder, nicht überschreiten 5). Jede Wahl- periode der Vereinsvertreter bildet eine Sitzungsperiode des Kollegiums. In der ersten Sitzung jeder Periode und für die Dauer derselben wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben 7). Mit dem Sekretariat des Kollegiums beauftragt der Minister einen Beamten seines Ministeriums 9). Die an deu Sitzungen teilnehmenden Mitglieder erhalten Diäten 12).

Durch dieses Regulativ hatte die Zusammensetzung des LandeB-Okonomie- Kollegiums eine wichtige Umgestaltung erfahren. Die Zahl der Mitglieder wurde vermindert und der Zahl der preussischen Mitglieder im deutschen Landwirt- schaftsrat gleichgesetzt. Da dieselben Personen im Landes-Okouomie- Kollegium und im Landwirtschaftsrat sitzen, wird von jetzt ab eine organische Verbindung beider Körperschaften gewährleistet. Das Verhältnis der von den Zentralvereinen zu wählenden und der vom Minister zu ernennenden Mitglieder wurde geregelt. Während bisher der Vorsitzende vom Minister ernannt wurde, wurde seine Wahl nun dem Kollegium überlassen. Die Sekretariatsgeschäfte, die ein eigener Beamter besorgt hatte, werden einem Beamten des Ministeriums übertragen.

Eine Änderung in der Zahl der Mitglieder brachte das Regulativ vom 14. Februar 1895; es wurden auch den Provinzen Westpreussen, Posen, Westfalen, Schleswig-Holstein, Hannover, Hessen-Nassau je zwei gewählte Vertreter zugebilligt. Kür die übrigen Landesteile blieb die Zahl unverändert. Damit entsandte jede Provinz zwei und die Hohenzollernschen Lande einen Vertreter. Die Gesamtzahl der gewählten Mitglieder stellte Bich auf fünfundzwanzig; dementsprechend durfte die Zahl der vom Minister ernannten Mitglieder zwölf nicht überschreiten.

Mittlerweile waren in der Mehrzahl der Provinzen Landwirtscbaftskammern errichtet und den veränderten Verhältnissen wurde nach Aufhebung des früheren Regulatives durch die noch jetzt in Kraft befindlichen Satzungen vom 13. Novem- ber 1898 Rechnung getragen. Nach ihnen hat das L&ndes-Okonomie-Kollegium die Bestimmung:

a) den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten als dessen regel- mässiger Beirat in der Förderung der Land- und Forstwirtschaft zu unter- stützen,

h) den Landwirtschaftskammern für die Bearbeitung gemeinschaftlicher An- gelegenheiten als Geschäftsstelle zu dienen.

Es ist befugt, die Interessen der Land- und Forstwirtschaft durch selb- ständige Anträge an den Minister wahrzunehmen 1).

Das Landes- Ökonomie» Kollegium hat seinen Sitz in Berlin. Es besteht aus:

1. von den Landwirtscbaftskammern von drei zu drei Jahren gewählten Mit- gliedern,

2. von dem Minister für die gleiche Zeitdauer ernannten Mitgliedern.

Sämtliche Mitglieder haben gleiche Rechte. Sie üben ihr Amt als Ehren- amt aus 2).

(Fortsetzung des Textes siehe auf Seite 594.)

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Tabelle I.

Etat der landwirtschaftlichen Verwaltung einschliesslich der Zentralverwaltung des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und der Gestütverwaltung für die Etatsjahre 1880, 1900 und 1907.

Verwaltung der lan<l Wirtschaft liehen Angelegenheiten.

571

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Tabelle II.

Verwaltung iler 1 atu! wirtsclia f t liclien Angelegenheiten.

57 2

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Summa Kap. ioi 3 473 57$ i 8 406 940 10686660

Banktechnische Revisoren.

Besoldungen.

Bankinspektoren mit einem Kiuheitagehalte bis höchstens 6000 Mk. - 6 000 18 aoo

Summa Tit. 1 für sieh

Sächliche Ausgaben. Zu Tagegelder!», Reise- und Umzitgskosten .

Verwaltung (1er landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

573

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17.— 18. 1 Remunerationen, Unterstützungen und Pensionen.

Noch Tabelle II.

574

Verwaltung der landwiruchaftlichen Angelegenheiten.

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6.-7. Sächliche Ausgaben 3^33* >3 211596 432486

8.— 10. Sonstige Ausgaben 381 05B 72 * 55 * 5* 1 >694441

Summa Kap. 106 516019 44 2284298 3048576

107. Allgemeine Ausgaben.

Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

576

Noch Tabelle II.

576

Verwaltung iler lamiwirtachaftliclien Angelegenheiten.

Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 577

Tabelle III.

Kap.

Tit.

B. Einmalige und ausserordentliche Ausgaben:

1880

Mk. j Pf. S

i

2

3

4

Ii.

Landwirtschaftliche Verwaltung.

I.

Zu verschiedenen Baureparaturen bei der landwirt-

schaftlicken Akademie in Poppelsdorf

7 '90

2.

Zu verschiedenen Neu- und Verbesserungsbauten anf

dem Obet- nnd Weinbau-Institut in Geisenheim. .

1 2 8oo

3-

Für die notwendige Reparatur der Dächer des Öko-

nomie- und Apothekengebändes und der Pferde-

krankenställe der Tierarzneischule in Berlin . . .

13 7oo

4-

Für den Anschluss der Grundstücke der Tierarznei-

schule in Berlin an die Kanalisation

23 512

5-

Für die Um- und Neubauten bei der Tierarzneischule

in Hannover (Ergftnzungsrate)

40 200 '

6.

Zur Beschaffung von Instrumenten, Stallutensilien nsw.

1

für die Tierarzneischule in Hannover

2 OOO

7-

Zur Hebung der Fischerei

52 500

8.

Für die im April uud Mai 1880 «tattfindende inter-

nationale Fischereiausstellung

50 OOO 1

i

9-

Für das Dttnenwesen in den Provinzen Ost- und West-

preussen und Pommern

73 000

IO.

Zur Herstellung von Ufer-Schutzwerken anf dein West-

1

rande der Insel Sjlt (zweite Rate)

50000

11.

Zu den Kosten der Vorbereitungen für die Weichsel-

Nogat-Regulierung

30000

12.

Zur Forderung der Kanalbauten im mittleren Ems-

gebiete der Provinz Hannover (letzte Ergänzung«-

rate)

500 000

zu übertragen

854 902 ]

Meitzen, Boden de« prenea. Staate«. V1H. 37

578 Verwaltung der landwirtachaftlichen Angelegenheiten.

Noch Tabelle HL

Kap.

Tit.

B. Einmalige und ausserordentliche Ausgaben:

n

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Übertrag

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Zur Vollendung der Meliorationeanlagen im Gebiete

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Für die Deichanlage zwischen Harbv und Schönebeck

100 000

>5-

Für die partielle Regnlierung der Spree oberhalb Cott-

bus (erste Bäte)

41 000

16.

Zn ui Ankauf der von dem Geheimen Ober-Regierungs-

rat von Nathusius hinterlassenen Bibliothek und

Sammlung natnrbistorischer, insbesondere osteolo-

gischer (legenstände

62 000 1

Summa Kap. n

I 234 902

12.

Uestü (.Verwaltung.

I.

Zum Ankauf von Pferden (extraordinärer Zuschuss au

Kap. 108 Tit. 45 des Ordinarinms)

300 000

2.

Zum Ankauf des sogenannten neuen Wehr-Saillants

im ehemaligen Brückenkopf zu Cosel für das dortige

Landgestüt

6 265

3-

Zn verschiedenen Reparaturen lind baulichen Her-

Stellungen bei dem Hnuptgestüt ßeberbeck und dem

damit verbundenen Vorwerk Sababurg (Restkosten)

12715 -

4-

Zum Bau eines neuen Beschälerstalles bei dem Litau*

sehen Landgestüt zu Insterburg

16 600

5-

Zum Bau eines neuen Beschälerstalles bei dem Litan-

sehen Landgestüt zu Und wallen

44 620

Summa Kap. 12

380 200

Summa VII

3 785 102

1

1

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Tabelle IV.

Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

579

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Noch Tabelle IV.

580

Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten

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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

581

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Tabelle

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582 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

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Verwaltung iler landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

583

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Noch Tabelle

584

Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

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Tabelle VI. Etat der Domänenverwaltuog.

Verwaltung der land wirtschaftlichen Angelegenheiten.

585

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Tabelle VII.

586

Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

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l) Da Rieb die Titel und ihre Bezeichnungen vermehren und verändern, ist in den Etat» Air 1900 und 1907 die Numerierung nicht

eingehalten worden.

Tabelle VIII.

Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

587

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Tabelle IX. Etat der Forstverwaltung.

588

Verwaltung iler lauilwirtschaftlicheu Angelegenheiten

V

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Tabelle

Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 589

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') Da eich die Titel und ihre Bezeichnungen vermehren und verändern, ist in den Etats für 1900 und 1907 die Numerierung nicht eingehalten worden.

Noch Tabelle

590

Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

591

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*) Da sich die Titel und ihre Bezeichnungen vermehren nnd verändern, ist in den Etats für 1900 nnd 1907 die Numerierung nicht eingehalten worden.

Tabelle

592

Verwaltung der Und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

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Verwaltnng der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

593

Meitxen, Hoden des preuas. Slaatoa. VI II.

38

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594 Verwaltung; der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Von den gewählten Mitgliedern entfallen, entsprechend dem gegenwärtig in Kraft befindlichen Statut des deutschen Landwirtscbaflsrates, auf jede Provinz zwei Mitglieder und auf die Hohenzollernschen Lande ein Mitglied. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.

Die Wahlen erfolgen für jede Provinz durch die betreffende Landwirtschafts- kammer, mit der Mafsgabe, dass von den zwei auf die Provinz Hessen-Nassau entfallende» Mitgliedern das eine durch die Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Kassel, das andere durch die Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Wiesbaden gewählt wird.

Solange in einer Provinz eine Landwirtschaftskammer noch nicht bestand, wurden die Wahlen durch den entsprechenden landwirtschaftlichen Zentralverein vorgenommen 3).

Solange die LandwirtschaftBkammern bezw. landwirtschaftlichen Zentralvereine im deutschen Landwirtscbaftsrate vertreten sind, vertreten deren dazu gewählte Abgeordnete und Stellvertreter in der im § 3 festgesetzten Zahl die betreffende Körperschaft zugleich im Landes-Ökonomio-Kollegium.

Ober etwaige Änderungen in der Zahl der gewählten Vertreter, sowie Uber die Gewährung einer Vertretung an andere als die oben aufgeführten Körper- schaften, bestimmt der Minister nach Anhörung des Landes - Ökonomie-Kolle- giums (§ 4).

Die Zahl der von dein Minister ernannten Mitglieder 2, Ziff. 2) soll ein Drittel der gewählten Mitglieder nicht überschreiten; bei der Berechnung dürfen uberschiesseude Bruchteile für voll gerechnet werden 5).

Der Minister kann zu den Beratungen des Landes-Ökonomie-Kollegiunis und dessen Kommissionen 7) besondere Kommissare entsenden. Die Kommissare haben nur beratende Stimme. Sie sind ebenso wie der Minister jederzeit nun Wort zu verstatten 6).

Der Minister kann für die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten zu vor- übergehender oder ständiger Tätigkeit besondere Kommissionen aus der Mitte des Kollegiums berufen und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.

Die gleiche Befugnis steht dem Kollegium zu 7).

Jede Wahlperiode bildet eine Sitzungsperiode des Landes- Ökonomie-Kolle- giums (§ 8).

Zur Unterstützung des Vorsitzenden bei Erledigung der Geschäfte kann das Kollegium einen Generalsekretär anstellen. Die Anstellung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode 2, Abs. 1) und unterliegt der Bestätigung durch den Minister 10).

Das Landes-Okonomie-Kollegium wird zu seinen Sitzungen im Aufträge des Ministers durch den Vorsitzenden berufen. Ist seit der letzten Plenarsitzung des Kollegiums mehr als ein Jahr verflossen, so muss die Berufung erfolgen, wenn die- selbe von mehr als einem Drittel sämtlicher Mitglieder beantragt wird 11).

Die Beschlüsse des Kollegiums werden nach Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden 12).

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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

595

Mit Ausnahme der auf Grund des § 7, Abs. 2 berufenen Kommissions- sitzungen erhalten filr die Dauer der Flenar- und Kommissionssitzungen die an diesen teilnehmenden Mitglieder Diäten ans der Staatskasse.

Nach §4 der Geschäftsordnung wählt das Landes- Ökonomie- Kollegium bei seinem ersten Zusammentreten in jeder dreijährigen Sitzungsperiode eine ständige Kommission mit der Bezeichnung: „Ständige Kommission des Landes-Okonomie- Kollegiums (Zentralstelle für die Landwirtschaftskammern)“. Die Kommission, in welcher jede Landwirtschaftskammer vertreten sein muss, hat das Recht, sich durch Zuwahl zu ergänzen und Sachverständige zu den Beratungen zuzuziehen.

Die ständige Kommission hat die Aufgabe:

a) aus den EinzelbeschlüsBen und Gutachten der Landwirtschaftskammern Ge- samtbeschlüsse und Gutachten in geeigneter Bearbeitung zusammenzustellen und dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten einzureichen;

b) durch eine vorbereitende Sammlung und Zusammenstellung des einschlagenden Materials den einzelnen Landwirtschaftskammern die Bearbeitang der gemein- schaftlichen Angelegenheiten zu erleichtern;

c) für die Zeit, wo das Landes-Ökonomie-Kollegium zu einer Sitzung nioht ver- sammelt ist, die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Landwirtschafts- kammern zu vertreten und zu dem Zwecke selbständige Anträge und Berichte an den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zu richten; nament- lich hat die Kommission die Wahlen von besonderen Vertretern für diese ge- meinschaftlichen Angelegenheiten vorzunehmen.

Neben dem Landes-Okonomie-Kollegium kommen zIb technische Beiratstellen in Betracht:

B. Die technische Deputation für das Veterinärwesen.

Die Deputation ist durch Allerhöchste Verordnung vom 21. Mai 1875 in unmittelbarer Unterordnung unter den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten errichtet. Sie hat die Aufgabe, den Minister in der Leitung des Veterinär- wesens durch technischen Beirat zu unterstützen. Ihr liegt ferner ob:

1. die Erstattung von Ohergutachten und die Erteilung technischer Auskunft auf Ersuchen der Gerichte und Verwaltungsbehörden;

2. die Bearbeitung der Vieh- und Viehseuchenstatistik;

3. die Führung der Verhandlungen, welche sich auf die Zulassung approbierter Tierärzte zu den vorgeschriebenen Prüfungen beziehen, und die Entscheidung auf die Zulassungsgesuche;

4. die Mitwirkung bei den veterinärpolizeilichen Malsregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen nach Mafsgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Sie ist aus Verwaltungsbeamten, Lehrern der Tierarzneikunde und praktischen Tierärzten, Männern der Wissenschaft und der landwirtschaftlichen Praxis zu- sammengesetzt und besteht aus einem Vorsitzenden, sechs ordentlichen Mitgliedern, fünf Hilfsarbeitern und vierzehn ausserordentlichen Mitgliedern.

38*

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596 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

C. Die Zeutral-Moor-Kommission.

Die Zentral-Moor-Kommission ist im Jahre 1876 als ein beratendes Organ von dem Minister für Landwirtschaft usw. ins Lehen gerufen. Sie bildet einen Mittelpunkt zur Sammlung, Begutachtung und Förderung aller das Moorwesen betreffenden Maßregeln. Zu diesen Aufgaben tritt seit Anfang 1893 auch die Förderung aller auf die bessere Kultur des leichten Sandbodens ge- richteten Bestrebungen hinzu. Der Kommission ist die Moor- Versuchsstation in Bremen mit ihren Abteilungen in Lingen und Aurich unterstellt. Sie

besteht ausser dem Vorsitzenden aus zwölf Mitgliedern und veröffentlicht regel- mässig ihre Sitzungsprotokolle.

II, Auseinandersetzungsbehörden.

Die erste Instanz sind:

A. Die König! Gencralkommissionen. ')

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich nicht nur auf den Hauptgegenstand der bei ihnen anhängigen Angelegenheiten, sondern auch auf alle anderweitigen Rechts- verhältnisse, die bei vorschriftsmässiger Ausführung der Auseinandersetzung in ihrer bisherigen Lage nicht verbleiben können. Sie treten daher im Laufe eines Auseinandersetzungsverfahrens durchweg nicht nur an die Stelle der ausserhalb eines solchen zuständigen ordentlichen Verwaltungsbehörden, sondern auch an die der Gerichte, und haben also insbesondere entstehende Streitigkeiten richterlich zu entscheiden.

Hauptgegenstände ihrer Zuständigkeit sind: 1. die Ablösung von Reallasten,

2. die Gemeinheitsteilungen, Servitutablösuugen und Grundstückszusammenlegungen,

3. die Vermittelung bei der Begründung von RentengUtern, 4. die Ausstellung von UnBchädlicbkeitszeugnissen und die Regulierung der Verwendung, 5. die Mitwirkung bei der Auszahlung der im Rnteignungsverfahren hinterlegten Entschädigungs- summen, 6. die Verteilung privatrechtlicher Lasten auf Trennstücke, 7. die Be- schlussfassung über Teilung gemeinschaftlicher Holzungen, 8. die Bildung öffent- licher \Vassergenos8euschaften, falls der Oberpräsideut sie damit beauftragt, 9. die Mitwirkung bei der Gewährung von Darlehen durch die Landeskulturrentenbanken, 10. die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Zuteilung von Renten- und An- siedelungsgütern, 11. die Regelung der Vertretung und Verwaltung gemeinschaft- licher Angelegenheiten nach beendetem Auseinandersetzungsverfahren, 12. die Aus- einandersetzung wegen Gemeinde- (Schulzen-) Dienstländereien, 13. die Entgegen- nahme von Anträgen auf Eintragung in die Hüferolle, 14. die Herbeiführung der Eintragung oder Löschung der AnerbengutseigenBchaft, sowie die Vermittelung der Auseinandersetzung der Miterben, 15. die Ordnung der Koppelfischereiverhältnisse in der Provinz Hannover, 16. die Entscheidung über die rechtliche Natur von ge- werblichen und Muhlenabgaben. Die frühere Haupttätigkeit, die Regulierung guts- herrlich-bäuerlicher Verhältnisse, kann als beendigt gelten. Regelmässig ist die

l) Vergl. dazu Bitter, Handwörterbuch der preussischen Verwaltung. Leipzig 1906.

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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 597

Generalkommission für edle innerhalb ihres räumlichen Bezirke verkommenden Ge- schäfte der vorbezeichneten Art zuständig.

Die Organisation und Zuständigkeit der Generalkommission ist in den alten Provinzen überall gleichmässig geordnet; auch in den neuen Landesteilen ist die altpreussiscbe Gesetzgebung durchweg eingeführt worden. Eine Ausnahme bildet nur die Provinz Hannover, wo erhebliche Abweichungen gelten, nicht auch die gleichfalls zur Generalkommission Hannover gehörende Provinz Schleswig-Holstein.

Die Generalkommissionen bestehen einschliesslich ihres Präsidenten aus mindestens fünf Mitgliedern. Die Mehrzahl von diesen muss zum ltichterainte be- fähigt sein und führt den Titel Regierungsrat, die anderen werden aus landwirt- schaftlich vorgebildeten Technikern entnommen und führen den Titel Regierungs- und Landeeökonomierat. Präsident und Mitglieder sind richterliche Beamte. Jedes Mitglied hat bei den Beratungen, ohne Unterschied, ob es sich um richterliche oder Verwaltungsgeschäfte handelt, eine entscheidende Stimme; bei Stimmengleich- heit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Die Generalkommissionen ent- scheiden in der Besetzung von mindestens drei Mitgliedern mit Einschluss des Vorsitzenden.

Die Generalkommissionen haben von AmtB wegen auch die landespolizeilichen und fiskalischen Interessen des Staates zu wahren.

Als Lokalbeamte der Generalkommissionen sind besondere Spezialkommissare tätig. Diese haben keine örtlich abgegrenzten festen Geschäftsbezirke, vielmehr werden Stellen im Verwaltungswege je nach Bedarf eingerichtet. Ausnahmsweise können auch Staats- und Gemeindebeamte, sowie die Mitglieder der General- kommissionen mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Spezialkommissars be- auftragt werden. Die Berufskommissare sind entweder Juristen (Regierungs- assessoren und -Rät«) oder landwirtschaftliche Techniker (Okonomiekommissare und -Räte). Die Juristen müssen sich die erforderlichen landwirtschaftlichen Kenntnisse erwerben und nachweisen. Die Spezialkommissare sind nur Organe der Generalkommission und unterstehen deren Leitung in jeder Beziehung.

Zur Ausführung der Vermessungsarbeiten werden den Kommissaren von der Generalkommission besondere Vermessungsbeamte überwiesen, die hinsichtlich der Leitung der Geschäfte den Kommissaren unterstellt sind, aber zu ihnen in keinem Disziplinarverhältnis stehen. Wo einem Kommissar mehrere Vermessungsbeamte zugeteilt sind, wird der Regel nach einem von ihnen die Geschäftsleitung betreffs der übrigen übertragen (Oberlandmesser). Ihre Rechte und Pflichten sind durch- weg durch besondere ministerielle Anweisungen geregelt.

In der Provinz Hannover gestaltet sich das Auseinandersetzungsverfahren in etwas anderer Weise. Früher lag die Oberaufsicht Uber die die Ablösungen und Gemeinheitateilungen ausführenden Beamten bei den Landdrosteien. Durch die Verordnung vom 16. August 1867 sind diese Geschäfte auf eine besondere General- kommiBsion in Hannover übertragen worden, deren Verfassung im allgemeinen der der übrigen Generalkommissionen entspricht. Ebenso ist die übergeordnete Berufungsinstanz das Oberlandeskulturgericht geworden. Dagegen liegen in der Lokalinstanz noch erhebliche Abweichungen vor. Für Realablösungssachen sind

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598 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

eine bestimmte Anzahl von Ablösungsdistrikten für jeden Regierungsbezirk gebildet, und für einen jeden solchen Distrikt wird ein rechtskundiger Ablösnngskommissar ernannt. Jede Partei kann die Zuziehung eines von ihr gewählten Reisitxers zu dem Verfahren verlangen, welcher mit dem Kommissar die erforderliche Ent- scheidung erster Instanz kollegialisch fällt. Diese Kommission ist den Behörden erster Instanz gleichgestellt und führt unter der oberen Leitung der General- kommission das ganze Geschäft zu Ende. Für die Gemeinheitsteilungs- und Zu- sammensetzungssachen bestanden früher Teilungakommiseionen, die aus einem Rechtskundigen und einem Landwirt bestanden. Ihre Meinungsverschiedenheiten waren der Landdrostei vorzulegen. Bevor eine Sache der Teilungskommission überwiesen wurde, musste vor der gewöhnlichen Obrigkeit ein Vorverfahren statt- finden, in dem über die Zulässigkeit des gestellten Antrags befunden wurde. Durch das Gesetz vom 17. Januar 1883 sind an die Stelle der Teilungskommissionen einzelne Kommissare getreten, bo dass jetzt betreffs der Gemeinheitsteilungen an- nähernd dieselbe Organisation besteht wie in den alten Provinzen.

Durch die folgenden Staatsverträge sind die Auseinandersetzungsgeschäfte einiger anderer deutschen Staaten ganz oder teilweise an Preussen übertragen worden. Es besteben Verträge mit Anhalt vom 18. September 1874, Sachsen- Meiningen vom 18. Juni 1868, 8chwarzburg-Rudolstadt vom 10. Dezember 1855, Schwarzburg-Sonderehausen vom 9. Oktober 1854, Schaumburg-Lippe vom 20. Oktober 1872 und vom 27. April 1874, Zusatzvertrag von 1907, Waldeck-Pyrmont vom 18. Juli 1867 und das Gesetz vom 25. Januar 1869. Wegen der Bearbeitung der Geschäfte im Grenzgebiete gegen Braunschweig gilt der Vertrag vom 11. Sep- tember 1877.

Die Generalkommissionen befinden sich für Ostpreussen in Königsberg i. Pr.; für Westpreussen und Posen in Bromberg; für Brandenburg und Pommern in Frankfurt a. O. ; für Schlesien in Breslau; für Sachsen (Provinz), Anhalt, Sachsen- Meiningen, Sohwarzhurg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sonderehausen in Merseburg; für Hannover und Schleswig-Holstein in Hannover; für Westfalen und die ehemals landrechtlichen Kreise der Rheinprovinz, sowie für Schaumburg-Lippe (seit 1907) in Münster i. W.; für Hessen-Kassau, Waldeck-Pyrmont und Schaumburg-Lippe in Kassel; für die Rheinprovinz (mit Ausnahme der ehemals landrechtlichen Kreise) und Hohenzollern in Düsseldorf. Die nooh schwebenden Sachen in Schaumburg- Lippe werden seit 1907 von den Generalkommissionen zu Kassel und Münster i. W. bearbeitet.

Für 9 Präsidenten, 70 Räte, 152 Spezialkommissare, 13 Vermessungsinspek- toren, 780 Vermessungsbeamte usw. sind zur Führung der Geschäfte im Etat für 1907 gefordert 1 230140 Mk.

Wenn nun auch die Regulierung der gutsherrlicb-bäuerlichen Verhältnisse und die Gemeinheitsteilungen fast überall durchgeführt sind, auch die Zusammen- legungen nur noch in einzelnen Provinzen bemerkenswert hervortreten, so verbleibt doch den Generalkommissionen auf absehbare Zeit ein recht weites Feld auf dem Gebiet der neueren Kulturaufgaben. „Man kann zugebenu, sagt Ministerialdirektor Dr. H. Thiel, „dass die Verfassung der Generalkommissionen mit ihren besonderen

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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 509

Vorrechten, ihrer Unabhängigkeit von den sonstigen Verwaltungsbehörden, ihrer Vereinigung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung ein Unikum in unserer Behörden- organisation darstellt; man kann sogar zugeben, dass die Einführung einer solchen Einrichtung heutzutage kaum mehr die Zustimmung der gesetzgebenden Körper- schaften finden würde, und doch wird man ihre Erhaltung für durchaus notwendig erkennen müssen/1) Freilich hat sich die Organisation der Generalkommissionen den neueren Verhältnissen anzupaasen. Ein Gesetzentwurf über ihre Umgestaltung ist aufgestellt, die Verhandlungen darüber schweben jedoch noch zwischen den beteiligten Ressorts.

Die höhere Instanz bildet:

B. Das Ober-Landeskulturgericht.

Das frühere rRevisions-Kollegium für Landeskultur-Sachen“ hat durch das Gesetz, betr. das Verfahren in Auseinanderaetzungsangelegenheiten vom 18. Februar 1880, § 2 den Namen „Ober-Landeskulturgericbt“ erhalten.

Das Ober-Landeskulturgericht ist zuständig für die Berufung und das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Entscheidungen der Generalkommissionen, sowie für das Rechtsmittel der weiteren Berufung gegen die von der Generalkom- mission zu Kassel in Güterkonsolidationssachen (Gesetz vom 21. März 188; und vom 4. August 1904) erlassenen Berufungsentscheidungen. Ihm kann auch die Ent- scheidung auf Beschwerden, für welche der Ressortminister zuständig ist, von diesem in einzelnen Fällen übertragen werden.

L Das Ober-Landeskulturgericht bildet als Berufungsgericht:

a) die zweite Instanz, soweit gegen seine Entscheidung nach §§ 67 und 68 des Gesetzes vom ]8. Februar 1880 und gemäss der Kaiserlichen Verordnung vom 26. September 1879 (Reichsgesetzblatt S. 287) noch das Rechtsmittel der Revision bei dem Reichsgericht zulässig ist;

b) die zweite und letzte Instanz in den Streitigkeiten, welche nur Fragen der Auseinandersetzungs-Gesetzgebung, insbesondere die Zulässigkeit der Ausein- andersetzung, die Ablösbarkeit, Art oder Höhe der Entschädigung oder den Abfindungsplan und dessen Ausführung betreffen;

c) die dritte Instanz für die Provinz Hannover (nach den für diese geltenden besonderen Teilungs- und Ablösungsgesetzen, welche Streitigkeiten Uber Be- rechtigungen, die unabhängig von einer Teilung hätten entstehen können, bezw. die rechtliche Existenz der abzulösenden Gerechtsame Belbst betreffen, an die ordentlichen Gerichte verweisen), in den im Teilungs- und Ablösungsverfahren erwachsenden Streitigkeiten; und für die im Regierungsbezirke Wiesbaden stattfindenden GUterkonsolidationen nach dem Gesetz vom 21. März 1887;

d) die zweite und letzte Instanz zur Entscheidung Uber die Beschwerde gegen die Beschlüsse der Generalkommissionen nach § 10 des Gesetzes, betr. die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen An- gelegenheiten vom 2. April 1887.

’) Dr. H. Thiel, Die Förderung der Landwirtschaft durch Staatsmittel in Prenssen in Mentzel und von Lengerkes landwirtschaftlichem Kalender 1905, Teil II, S. 70.

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600

Verwaltung iler landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

II. Ausserhalb des Auseinandersetzungsverfahrens ist das Ober- Landeskulturgericht zuständig:

1. zur endgültigen Entscheidung auf den Rekurs der Mitglieder der Kommission zur Feststellung der Normalpreise und der Normalmarktorte gemäss des Real- lasten-Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850, des Gesetzes, betr. die Ablösung der Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873 und des Gesetzes wegen Ausdehnung des vorgenannten Gesetzes auf den Kreis Herzog- tum Lauenburg vom 29. Mai 1903;

2. zur endgültigen Entscheidung Uber die gewerbliche Natur der auf MUhlen- gruudstücken bezw. Grundstücken haftenden Abgaben nach den Gesetzen vom

11. März 1850, 17. März 1868 und 1. Februar 1879;

3. zur Entscheidung letzter Instanz Uber die Statthaftigkeit der Teilung gemein- schaftlicher Holzungen nach dem Gesetz vom 14. März 1881;

4. zur Entscheidung letzter Instanz in BewäsBerungs- Provokationssachen nach dem Gesetz vom 28. Februar 1843, der Verordnung vom 9. Januar 1845 und der Wiesenordnung für den Kreis Siegen vom 28. Oktober 1846;

5. zur Entscheidung letzter Instanz in Streitigkeiten zwischen Gutsherren und Gemeinden wegen Entschädigung oder Herausgabe der für die Verwaltung des Schulzenamts gewährten Landdotationen, sowie zwischen Gemeinden und Schulzengutsbesitzern wegen Zurückgabe der den letzteren von den Gemeinden für die Amtsverwaltung verliehenen Grundstücke usw. nach der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 bezw. dem Gesetzo vom 19. März 1881 und der Land- gemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. Juli 1891;

6. zur Entscheidung zweiter Instanz Uber Auszahlung oder Verwendung hinter- legter Entschädigungsbeträge nach den Gesetzen über den erleichterten Ab- verkauf bezw. Austausch kleinerer Grundstücke vom 3. März 1850 bezw. 27. Juni 1860, sowie nach den Gesetzen vom 12. April 1885, 22. April 1886,

12. April 1888 und 25. März 1889, und nach dem Gesetz über die Ent- eignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874;

7. zur Entscheidung letzter Instanz über Ergänzung der Einwilligung zur Zer- teilung eines Kentenguts und über Befreiung des Besitzers eines Rentenguts von der Pflicht zur Aufrechterbaltung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Stelle nach Mafsgabe des Gesetzes, betr. die Beförderung deutscher An- siedelungen in den Provinzen Westpreussen und PoBeu, vom 26. April 1S86, sowie des Gesetzes über Rentengüter vom 27. Juni 1890;

8. zur Entscheidung zweiter bezw. letzter Instanz über Streitigkeiten, die bei der unter Vermittelung der Generalkommission stattfindenden Begründung von Rentengütern entstehen, nach § 12 Abs. 4 des Gesetzes, betr. die Förderung der Errichtung von Rentengütern vom 7. Juli 1891.

Das Ober-Landeskulturgericht besteht aus einem Präsidenten und mindestens 8 Mitgliedern, welche sämtlich mit der Landwirtscbaftslehre vertraut und der Mehrzahl nach zutn Richteramte befähigt sein müssen. Präsident und Mitglieder werden vom König ernannt. Das Gericht entscheidet in der Besetzung von min- destens 5 Richtern mit Einschluss des Vorsitzenden.

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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

601

III. Landpsmelioratioiicu, Deich- und Dünen wesen.

Die Landesmeliorationen, dag Deich- und Dünenwesen unterstehen dem Ministerium filr Landwirtschaft usw. In den Fällen jedoch, in denen auch das Interesse der Schitlahrt und der Strompolizei beteiligt ist, namentlich auch bei neuen Deichanlagen in der Nähe schiffbarer Ströme, gehören die Eindeichungs- iind Deichverbandsangelegenheiten zum gemeinschaftlichen Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft ubw. und des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten. Die Be- sonderheit des Meliorationsbaues hat dazu geführt, besondere, dem Ministerium fUr Landwirtschaft unterstellte Beamtenkategorien fUr diese Geschäfte horanzubilden. Die Entwicklung dieses Dienstzweiges ist neuerdings sehr raBch fortgeschritten. Die ersten 4 Stellen für Meliorationsbauinspektoren erschienen im Etat im Jahre 1856, im Jahre 1881 hatte Bich diese Zahl anf 12 vermehrt, der Etat von 1907 weist 14 Regierungs- und Rauräte und 45 Meliorationsbauinspektoren auf, die ent- weder Vorsteher von Meliorationsbauämtern oder den Oberpräsidenten beigegeben oder hauptsächlich technische Beiräte von Generalkomtnissionen sind.

IV. Die Landwirtschaftspolizei.

Wie in Bd. III, S. 458 des näheren ausgeführt worden ist, werden die zum Ressort des Landwirtschaftsministeriums gehörigen Angelegenheiten zum Teil durch die Organe der allgemeinen Verwaltung des Staates besorgt, besonders ist das der Fall hinsichtlich der Landwirtschaftspolizei, die sich auf folgende Gebiete erstreckt:

DieFeld- und Forstpolizei. Sie umfasst alle Vorschriften und Verwaltnngs- mafsregeln, welche den Zweck haben, die Feld- und Forstwirtschaft gegen Beschädigung durch Menschen und Tiere zu schützen. Während die Feldpolizei- ordnung vom 1. November 1847 nur *n den Landesteilen Geltung hatte, in denen das allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hatte, sind durch das Feld- und Forst- polizeigesetz vom 1. April 1880 einheitliche Normen für den ganzen Staat ge- geben worden, die aber durch örtliche Polizeiverordnungen ergänzt werden können. Die Gemeinden sind verpflichtet, zur Führung einer ununterbrochenen Aufsicht über die Feldmark Feldhüter anzustellen, deren Ernennung der staatlichen Ge- nehmigung bedarf.

Die Tier- und Veterinärpolizei. Die Tierpolizei umfasst die polizeiliche Ordnung im Gebiete der Tierhaltung in Form staatlicher Prüfung (Körung) der zur Zucht zu verwendenden Tiere auf ihre Zuchttauglichkeit und einer durch Strafbestimmung zu erzwingenden Fernhaltung zuchtuntauglicher männlicher Tiere. Die Veterinärpolizei umfasst die Gesamtheit der auf die Abwehr und Unter- drückung von Viehseuchen gerichteten polizeilichen Befugnisse. Sie wird ausgeübt von den Regierungspräsidenten, den Landräten und den Ortspolizeibehörden, aus- nahmsweise auch durch besonders bestellte Seuchenkommissare, in allen Fälleu unter sachverständiger Mitwirkung der beamteten Tierärzte. Als Veterinärbeamte fungieren für jeden Regierungsbezirk ein Departementstierarzt, für jeden Kreis ein Kreistierarzt, insgesamt 36 Departements- und 472 Kreistierärzte. In der untersten Instanz werden die veterinärpolizeilichen Obliegenheiten von der Ortspolizeibebörde wahrgenommeu. Mit dem Veterinärwesen stehen die Schlachtvieh- und Fleiscb-

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602 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

beschau in engem Zusammenhänge, schon weil den Tierärzten nach der neueren Gesetzgebung in erster Linie die Ausübung und Beaufsichtigung dazu zusteht (Gesetz vom 3. Juni 1900).

Die Jagd polizei. Die Aufgabe der Jagdpolizei ist, die Ausübung des jedem Grundbesitzer auf seinem Grund und Boden durch Gesetz vom 31. Oktober 1848 verliehenen Jagdrechts so zu regeln, wie es der Schutz der Öffentlichen Sicherheit, die Schonung der Feldfrüchte und die Erhaltung eines regelrechten Wildbestandes erfordert. Jagdpolizeibehörde ist der Landrat, in städtischen Kreisen die Orts- polizeibehörde. Von neueren Gesetzen sind die Gesetze vom 26. Februar 1870 und vom 31. Juli 1895 anzuführen.

DieFischereipolizei. Sie umfasst die polizeilichen Vorschriften zum Schutze der Fischerei im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Interesse. Die früher viel- fach ungleichartigen Bestimmungen sind durch das Fisebereigesetz vom 30. Mai 1874 einheitlich geregelt. § 64 dieses Gesetzes behandelt die Fischereiaufsicht. Sie liegt bei der Binnenfischerei in den Händen der Orts- und Landespolizei- behörden. Als Hilfsorgane der ersteren sind staatlicberseits für bestimmte Gebiete oder Zwecke Beamte angeBtellt, die teils im Hauptamt, teils nebenamtlich als Auf- seher von Schonrevieren und Fischpässen tätig sind und die Amtsbezeichnung Fisohmeister tragen. Neben diesen staatlichen Aufsichtsbehörden sind die Fischerei- genossenschaftsvorstände und die Gemeinde- und Gutsvorsteber mit der Beauf- sichtigung der Fischerei in ihren Bezirken beauftragt. Sie sind meist amtlich ver- pflichtet und haben die örtlichen Polizeibehörden bei der Aufsichtsführung zu unterstützen. Den oberen Aufsichtsbehörden sind nebenamtlich bestellte Beiräte beigegeben, die die Amtsbezeichnung Oberfischmeister fuhren. Wissenschaftliche Institute für Untersuchungen im Interesse der Binnenfischerei sind die Biologische Station in Plön, die Biologische Station am Müggelsee bei Köpenick, die Biologische Untersuchung der Fischwässer in der Provinz Westpreussen in Danzig und die Biologische Wanderstation in der Provinz Pommern.

Bei der Küstenfischerei steht die Beaufsichtigung besonderen staatlichen Or- ganen, den Oberfischmeistern, zu, die die Befugnisse der Ortspolizeibehörden in Fischereipolizeisachen wahrzunehmen haben. Gegenwärtig gibt es 8 Oberfisch- meister, denen 43 Fischmeister unterstellt sind. Die beiden wissenschaftlichen In- stitute für Untersuchungen im Interesse der Fischerei sind die Königl. Ministerial- kommission zur wissenschaftlichen Untersuchung der deutschen Meere in Kiel und die Königl. Biologische Anstalt, Nordseemuseum und Aquarium auf Helgoland.

V. Die LumlwirtsHiartskammern.

In den Zentralvereinen hatte die Landwirtschaft keine öffentlich-rechtliche Vertretung, deshalb traten die Bestrebungen auf eine Umgestaltung der landwirt- schaftlichen Interessenvertretungskörperschaften immer stärker hervor, je mehr die Zahl der landwirtschaftlichen Vereine zunahm. Der Wunsch wurde immer stärker, dass die Kosten der Arbeiten, welche die Zentralvereine zum Segen der gesamten Landwirtschaft auBführten, auch von allen Landwirten gotragen würden. Die In- stitute mussten fester fundiert und die Kosten dafür nach der Leistungsfähigkeit

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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 603

verteilt werden. Vor allen Dingen war es auch das allgemeine Gefühl, dass für die Zukunft die landwirtschaftlichen Interessenvertretungen anf wirtsohaftspolitischem Gebiete für die Erfüllung von neuen wichtigen Aufgaben zu sorgen hätten. Es musste deshalb eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende Organisation des land- wirtschaftlichen BerufsBtandes gefördert werden.

Schon im Jahre 1848 hatte der Zentralverein für die Provinz Sachsen der Königl. Staatsregierung ein begründetes Gutachten eingereicht mit der Bitte um Errichtung von Landwirtschaftskammern für den gesamten Umfang der preussischen Monarchie. Im Jahre 1850 wurde diese Angelegenheit in einer Versammlung von Vertretern der sämtlichen landwirtschaftlichen Zentralvereine Prenseens, welche zu- sammen mit dem Landes-Ökonomie-Kollegium einberufen waren, auf Antrag der pummerschen ökonomischen Gesellschaft und de« Zentralvereins der Provinz Sachsen verhandelt. Das Ergebnis der Verhandlungen war die Befürwortung der Errichtung von Landwirtschaftskammern. Die Regierung glaubte aber damals die Interessen der Landwirtschaft genügend vertreten.

Die mannigfachen Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, wie sie an anderen Stellen dieses Werkes genügend geschildert sind, erforderten indes immer dringender die Zusammenfassung aller Kräfte, um der Landwirtschaft die ihr im Staatsleben gebührende Stellung zu bewahren. Das Landes-Ökonomie- Kollegium stellte im Jahre 1884 die Frage zur Erörterung: „Welche Malsnahmen sind zu ergreifen, um die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Vereine neu zu be- leben und namentlich eine regere Beteiligung der bäuerlichen Landwirte an den landwirtschaftlichen Vereinsbestrebungen berbeizuführen?“ Das Ergebnis der Ver- handlungen war, dass die Staatsregierung ersucht wurde, eine Umfrage bei den landwirtschaftlichen Zentralvereinen zu veranstalteo, inwieweit die Verleihung eines Reeteuerungsrechtes an die Vereine erwünscht sei, um grössere Mittel zu erlangen. Die meisten Zentralvereine äussorten sich gegen ein derartiges Besteuerungsrecht, deshalb beschloss das Königl. Landes-Ökonomie-Kollegium im folgenden Jahre, vorläufig diese Angelegenheit ruhen zu lassen. Wiederum waren es die Landwirte der Provinz Sachsen, welche im Jahre 1887 von neuem die Staatsregierung baten, dass an Stelle der Zentralvereine unter Weiterführung der von diesen bisher wahr- genommenen Pflichten neue Organisationen geschaffen werden möchten. Im Landes- Ökonomie-Kollegium erklärten sich aber auch im Jahre 1890 die Mehrzahl der beteiligten Hauptvereine gegen eine derartige Reorganisation. Nur wurde ange- sichts der Wichtigkeit des Gegenstandes eine Kommission mit der weiteren Aus- arbeitung des dem sächsischen Anträge zugrunde liegenden Gedankens beauf- tragt. Der von der Kommission im Jahre 1892 vorgelegte Plan gelangt« zur Annahme. Am 3. und 4. Juli 1893 nahm auch das Abgeordnetenhaus zu dieser Frage Stellung und fasste folgenden Beschluss: „Die Königl. Staatsregierung zu ersuchen, die korporative Organisation des Berufsstandes der Landwirte unter Be- schaffung eines besonderen, der Natur dieses Standes entsprechenden und die ihm eigentümlichen Verhältnisse berücksichtigenden Agrarrechts vorzubereiten und den Häusern des Landtags möglichst bald dahin zielende Vorlagen zu machen.“

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604 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Am 18. Januar 1894 wurde ein Gesetzentwurf Uber die Errichtung von Land- wirtschaftskammern bei dem Landtage eingehraoht. Nachdem in der Kommission wesentliche Änderungen vorgenannten waren, gelangte das Gesetz in den Parla- menten zur Annahme und wurde unter dem 30. Juni 1894 bestätigt.

Als den Zweck der Landwirtschaftskammern bezeichnet das Gesetz die kor- porative Organisation des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Die Kammern werden durch König). Verordnung nach Anhörung des Provinzial-Landtags errichtet und umfassen in der Regel das Gebiet einer Provinz. Im BedürfnUfalle können für eine Provinz mehrere Landwirtschaftskammern errichtet werden.

Die Landwirtschaftskammern Bollen die Gesamtinteressen der Land- und Forstwirtschaft ihres Bezirks wahrnehmen und alle auf die Hebung der Lage des ländlichen Grundbesitzes abzielende Einrichtungen, insbesondere die weitere kor- porative Organisation des Berufsstandes der Landwirte, fordern. Sie haben das Recht, selbständige Anträge zu Btellen.

Die Landwirtschaftskammern haben ferner die Verwaltungsbehörden bei allen die Land- und Forstwirtschaft betreffenden Fragen durch tatsächliche Mitteilungen und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. Sie haben nicht nur über solche Maßregeln der Gesetzgebung und Verwaltung sich zu äussern, welche die allge- meinen Interessen der Landwirtschaft oder die besonderen landwirtschaftlichen In- teressen der beteiligten Bezirke berühren, sondern auch bei allen Mafsnahmen mit- zuwirken, welche die Organisation des ländlichen Kredits und sonstige gemeinsame Aufgaben betreffen.

Die Landwirtschaftskammern haben ausserdem den technischen Fortschritt der Landwirtschaft durch zweckentsprechende Einrichtungen zu fördern. Zu diesem Zwecke sind sie namentlich befugt, die Anstalten, das gesamte Vermögen, Bowie die Rechte und Pflichten der bestehenden landwirtschaftlichen Zentralvereine auf deren Antrag zur bestimmungsmässigen Verwendung und Verwaltung zu über- nehmen und mit deren bisherigen lokalen Gliederungen ihrerseits in organischen Verband zu treten, sowie sonstige Vereine und Genossenschaften, welche die Förderung der landwirtschaftlichen Verhältnisse zum Zwecke haben, in der Aus- führung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Den Landwirtschaftskammern wird nach Mafsgabe der für die Börsen und Märkte zu erlassenden Bestimmungen eine Mitwirkung bei der Verwaltung und den Preisnotierungen der Produktenbörsen, sowie der Märkte, insbesondere der Vieh- märkte, übertragen.

Die Mitglieder der Landwirtschaftskammer werden gewählt entweder durch die landwirtschaftlichen Mitglieder der Kreistage oder von den Landwirten nach einem nach dem Grundsteuerertrag abgestuften indirekten Wahlrecht. Für die Beteiligung au den Landwirtschaftskammern gelten folgende Grundsteuerrein- ertragBsätze : für Ostpreussen 30 Taler, Westpreussen 25 Taler, Pommern

20 Taler, Brandenburg 35 Taler, Sachsen 30 Taler, Schleswig-Holstein 50 Taler, Kassel 40 Taler, Wiesbaden 20 Taler, Hannover 25 Taler, Westfalen 25 Taler, Rheinprovinz 50 Taler.

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Verwaltung- der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 605

Die der Landwirtschaftskammer für ihren gesamten Geachäftsumfang ent- stehenden Kosten werden von ihr, soweit sie niuht durch anderweitige Einnahmen, insbesondere durch StaatszuschUsse gedeckt werden, auf die Besitzungen, welche eine selbständige Ackernabrang bilden, nach dem Verhältnis deB Grundsteuer- reinertrags verteilt. Die Umlagen dürfen l/s°/0 l*es Grundsteuerreinertrags ohne Genehmigung nicht übersteigen. Die von den Landwirtschaftakammern ausge- schriebenen Umlagen bewegen sich zwischen l/t und 4/s °/„ des Grundsteuer- reinertrags. Im Jahre 1906 betrugen die eigenen Einnahmen hieraus 6445059 Mk. = 59,4 °/0 der Gesamteinnahmen. Dagegen waren an staatlichen Beihilfen aus den verschiedenen Dispositionsfonds den Provinzen zur ausschliesslichen Verwendung durch die Landwirtscbaftskammern überwiesen 3043185 Mk. = 28,16 °/0 der Gesamt- einnahmen der Kammern, die sich auf 10842066 Mk. stellten.

Über den Geschäftsumfang der Landwirtscbaftskammern gibt die folgende Zusammenstellung Auskunft:

(Siehe die Tabelle auf Seite 606 und 607.)

Über 1 Million stellt sich der Etat bei den Kammern von Schlesien, Sachsen, Pommern, Hannover und Brandenburg. Die Hauptausgaben kommen auf die Förderung von wissenschaftlichen und Lehrzwecken, von Viehzucht, von Vereins- wesen und Landkultur im allgemeinen. Der grösste Anteil der Ausgaben für Viehzucht entfällt auf Rindviehzucht uud Molkereiwesen. In grossem AbBtand folgen die Aufwendungen für das Veterinärwesen, die 6,67 °/0 der Gesamtausgaben umfassen, in den einzelnen Kammern sich aber sehr verschieden gestalten, während sie in der Provinz Brandenburg 243 145 Mk. betragen, geben zwei Kammern nichts dafür auB. Die geringsten Summen wurden aufgewandt für die Förderung des Obst-, Wein- und Gartenbaues und schliesslich der Fischerei mit nur 0,58 °/0 der Gesamtausgaben.

Die Landwirtschaftskammer hat die rechtliche Stellung einer Korporation. Sie wird nach aussen durch ihren Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vertreten. Das staatliche Aufsichtsrecht wird durch den Laudwirtschaftsminister ausgeübt. Bis zum 1. Mai jeden Jahres haben die Landwirtschaftskammern dem Minister über die Lage der Landwirtschaft ihreB Bezirks zu berichten. Von 5 zu 5 Jahren haben sie einen umfassenden Bericht Uber die gesamten landwirtschaftlichen Zu- stände ihreB Bezirks an den Minister zu erstatten.

Die Landwirtscbaftskammern haben seit ihrer Errichtung eine umfangreiche Tätigkeit in ihrer Doppelstellung als Vertretung der Landwirtschaft und als Organ der landwirtschaftlichen Verwaltung entwickelt. Sie haben nicht nur die Tätig- keit der landwirtschaftlichen Zentralvereine weiter ausgedehnt, sondern auch viele neue Arbeitsgebiete auf allen Zweigen der landwirtschaftlichen Produktion in An- griff genommen. Sehr wirksam hat sich das Recht der Kammern, Ausschüsse, die auch Nichtmitglieder der Landwirtscbaftskammern in beliebiger Zahl kooptieren können, für die einzelnen Aufgaben zu bilden, erwiesen. Nur hierdurch ist es den Kammern möglich, nicht bloBS mit den interessierten Landwirten, sondern auch mit hervorragenden anderen Fachmännern in direkter Berührung zu bleiben. An den

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606 Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Tabelle XII. Der Geschäfteamlang der preaseiechen L&nd-

Einnahmen:

Darunter:

Landwirtpcliaftskammer für

Gesamt

Staats-

beihilfen

Eigene

Ein-

nahmen

Gesamt

Mk.

Hk.

Mk.

Mk

1

2

3

4

5

1. Ostprenssen

860 59$

373380

236 720

781 563

2. Westprenssen

562 8 1 7

182 S20

337 5«'

554 849

3. Pommern

I I I 2 002

300 6l I

7«5 »*3

1 078 787

4. Posen

814 761

»54 737

506474

764053

5. Schlesien

1366344

282 095

788 740

1 139708

6. Brandenburg

I 041 421

272852

687 689

1 125947

7. Sachsen

1 207 777

227 130

903982

1 175 450

8. Schleswig-Holstein

8ll 911

75 900

549 690

749 5 «7

9. Hannover

1 091 679

342 009

676 846

I 110635

! 10. Westfalen

702 958

170 577

480 l6l

627 251

11. Regierungsbezirk Kassel ....

335 906

125 523

162 639

3*5 736

I 12. Wiesbaden . .

203 200

1 19 450

66 300

170977

| 13. Kheinprovinz

73° 695

217 toi

333084

603015

Summa:

10 842 066

3 043 >*5

6445059

10 207 388

In Prozenten der Gesamteinnahmen

bezw. Ausgaben

28,1s

59,«

*) Za der Tabelle ist zn bemerken, dass neben den Staatsbeihilfen und eigenen Ein- in den Gesamteinnahmen (Sp. z) enthalten sind. Anch die Gesamtausgaben ;Sp. 5) decken Gesamtausgaben anch die einmaligen nnd ausserordentlichen Aasgaben einbegriffen sind, gabten Summen, Rest gebliebene oder reservierte Posten ftlr die einzelnen Kapitel sind Im übrigen ist noch darauf hinzuweisen, dass für Sachsen nnd die Rheinprovinz die nicht in den Jahresberichten veröffentlicht sind. Anch für die übrigen Kammern sind znm später noch etwas verschieben.

Für Oatprensseu nnd den Regierungsbezirk Wiesbaden schliesslich mnssten die

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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

607

wirtachafUkammem im Rechnungsjahre 1906. ')

Ausgaben:

Darunter:

Wissen- schaftliche und Lehr- zwecke

Mk.

I I

1

Veterin&r-

wesen

Mk.

Förde- rung der Vieh- zucht

Mk.

Förde- rung der Fischerei

Mk.

Forde- rung der Wald- kultur

Mk.

Förderung des Obst-, Wein- und Garten- baues

Mk.

Land«-. Vereine und Land- kultur Im allge- meinen

Mk.

Ver-

waltung

Mk.

*

7

8

9

10

1 I

12

■3

100 298

94 570

232853

259

1 1 400

196367

111 482

94 006

60 322

169 653

450

1 018

12315

37935

165 181

271 160

57 246 1

236 394

2 390

30695

38 829

318 971

116643

234805

34040

144 549

■♦750

17 878

44 238

176 688

04873

367325

29 3*7

202 586

6843

1 666

20 499

295 215

177 128

267 899

243 145

196 274

2054

.95 623

40 922

100 724

183 306

357 5*7

65 792

140 367

600

14 800

IO 94S

25095

229 129

251 814

52436

•5*3*9

5 000

5 022

7 Ol8

73 '30

1 to 030

»93 3*3

20 204

23a 896

H4 996

*933

•' 3*7

202 1$2

269159

146 835

20 994

188 148

2 000

9 493

10 080

I40047

102 028

•23 5*3

3 041

61 304

150

- !

22 8lO

47 335

46 502

21 530

62 602

-

6 481

12673

63 554

201 496

198 708

- l

37 309

29 150

•05 355

2 73« 59'

68l 107

2 244 663

59 233

•24 387

284 196

745 ■»**

1 784 370

26,76

1

t

6,67

|

21, W

0,58

1

1,31

1

2,78

•7,.«

1

*7,48

nahmen der Kammern noch Beihilfen der Provinzen, der Kreise und sonstige Einnahmen sich nicht genau mit der Summe der EinzelnachweisnDgen der Spalten 6 13, da in den die aber in den Einzelposten fehlen. Die Ausgaben umfassen nnr die tatsächlich veraus- also nicht darin enthalten.

Rechnungsabschlüsse fUr 1905 zugrunde gelegt sind, da die Abrechnungen für 1906 noch Teil die vorläufigen Rechnungslegungen zugrunde gelegt, die sich also möglicherweise

Einzelangaben in Spalte 3 und 4 aus den vorjährigen Voranschlägen entnommen werden.

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608

Verwaltung: der landwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Laudwirtschaftskammern bestehen hauptsächlich folgende Abteilungen, die zum Teil wieder Unterabteilungen gebildet haben: Landeskultur- und Versuchswesen, Anerkennung von Saatgutwirtschatten, Obst- und Gartenbau, Tierzucht, Veterinär- und Seucbenwesen, Forstwirtschaft, Abteilungen für Maschinenwesen, Bauabteilungen, Abteilungen für Volkswirtschaft, Versicherungswesen, Rechnungswesen, Rechts- schutz, Arbeiterwesen. An besonderen Anstalten, die häufig mit den Kammern verbunden sind, sind zu nennen: agrikulturchemiscbe Kontroll- und Versuchs- stationen, landwirtschaftliche Versuchswirtschaften und Versuchsstationen, Moor- und Wiesenkulturstationen, Versuchsstationen für Pflanzenschutz und Pflanzen- krankheiten, Milchwirtschaftliche Institute, Bakteriologische Institute, Ankaufs- und Prüfungsstationen flir landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, spezielle Tier- zuchtanstalten.

Ausserdem untersteht den Landwirtschaftskammern der grösste Teil der mittleren und niederen landwirtschaftlichen Lehranstalten, sowie das landwirt- schaftliche Wanderlehrwesen.1)

Nach der durch das Gesetz bestimmten Anhörung der Provinzial-Landtage wurden durch König!. Verordnung vom 3. August 1895 für dio Provinzen Ostpreussen, Westpreussen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Hol- stein und die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden Landwirtschaftakammern begründet. Als erste Landwirtschaftskammer wurde am 30. Januar 1896 die für die Provinz Sachsen eingerichtet. Die Landwirtschaftskammer der Provinz West- falen wurde durch König). Verordnung vom 28- April 1898, die der Provinz Hannover und der Rbeinprovinz durch Künigl. Verordnung vom 15. März 1899 ins Leben gerufen. Gegenwärtig bestehen mithin in allen Provinzen, ausser in den Hohenzollernscben Landen, Landwirtschaftekammern, und zwar in jeder Provinz eine und in Hessen-Nassau zwei, für jeden Regierungsbezirk eine.

VI. Das staatliche Gestiitwcsen.

Das Btaatliohe Gestüt wesen bildet innerhalb der landwirtschaftlichen Ver- waltung einen selbständigen Zweig und hat einen eigenen Etat. An der Spitze stebt als technischer Leiter der Oberlandstallmeister. Die Gestüte werden in Haupt- oder Zuchtgestüte und in Landgestüte eingeteilt. Die Hauptgestüte be- treiben die Zucht von Vollblut und von solchem Halbblut, welches zur Erzielung von Militärpferden geeignet ist, sie beschränken sich also im wesentlichen auf die Zuckt edler Pferde. Die Landgestüte sind Hengstdepots, deren Material in der Deckperiode auf die Deckstationen verteilt wird. Sie üben einen weit grösseren direkten Einfluss auf die Landespferdezucht aus, als die Hauptgestüte. Bei der Auswahl ihrer Hengste ist im allgemeinen jetzt die Rücksicht auf bestimmte, für

*) Nähere Auskunft Uber die Organisation und Ansgestaltung der Landwirtschafts- kammern geben: H. Twiesselmann, Ein Beitrag zur Geschichte und Kritik der preussi- scheu Landwirtschaftskammern, Inaug.-Diss., Tübingen 1906. A. Reimann, Die Organe der landwirtschaftlichen Verwaltung, die landwirtschaftlichen Vereine und Körperschaften Preussens, in ihrer historischen Entwicklung und in ihren Beziehungen zur Entwicklung der Landwirtschaft, Inaug.-Diss., Breslau 1901.

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Verwaltung der landwirtschaftlichen Angelegenheiten. 609

die betreffende Gegend wirklich passende Zuchtrichtung vorherrschend Eine Aus- nahme machen die Provinzen Ost- und Westpreussen, Posen und Hannover, mit Ausnahme des Regierungsbezirks Hildesheim, die zu Remonteprovinzen erklärt sind. In diesen Provinzen werden nur solche Landbeschäler aufgestellt, welche sich zur Zucht von Armeepferden eignen. Auch die staatlichen Mittel zur Pferde- zucht kommen in diesen Bezirken ausschliesslich der Militärpferdezucht zugute.

Es sind vorhanden 5 Hauptgestüte : 1. Trakehnen mit 15 Hauptbeschälern, 350 Mutteratuten, 2. Graditz mit 10 Hauptbeschälern, 190 Mutterstuten, 3. Beber- beck mit 5 Hauptbeschälern, 100 Mutterstuten, 4. Neustadt a. D. mit 3 Haupt- beschälern, 50 Mutterstuten, 5. Zwion- Georgenburg mit 1 Hauptbeschäler, 50 Mutterstuten; und 18 Landgestüte: 1. Ostpreussisches in Kastenburg mit 180 Landbeschälern, 2. Ostpreussisches in Rraunsberg mit 160, 3. Litauisches in Georgenburg mit 210, 4. Litauisches in Gudwallen mit 200, 5. Westpreuasiscbes in Marienwerder mit 133, 6. Westpreussisches bei Pr.-8targard mit 155,

7. Brandenburgisches (Fried rieh- Wilhelms- Gestüt bei Neustadt a. D.) mit 227,

8. Pommersches in Labes mit 170, 9. Posensches in Zirke mit 184, 10. Posensches in Gnesen mit 200, 11. Niederschlesisches in Leubus mit 172, 12. Oberschlesisches in Kosel mit 198, 13. Sächsisches in Kreuz bei Halle a. S. mit 150, 14. Schleswig- Holsteinisches in Traventhal mit 130, 15. Hannoversches in Celle mit 275, 16. Westfälisches in Warendorf mit 170, 17. Hessen-NassauischeB in Dillenburg mit 132, 18. Rheinisches in Wickrath mit 200 Landbeschälern. Insgesamt beträgt der etatsmässige Bestand 3268, der wirkliche 3293 Landbeschäler, von ihnen sind 2504 Warmblüter und 789 Kaltblüter.

An der Spitze der Hauptgestüte stehen Landstallmeister, an der Spitze der Landgestüte Gestütdirektoren. Die Gestüte stehen unmittelbar unter dem Land- wirtschaftsministerium.

Meitzes. Hoden des prettss. Staates. VIII.

;t9

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VIII.

Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuehswesen.

Von

Dr. ('arl Stelnbrtick,

Privatdozeat an der Universität Halle.

Der Entwicklungsgang des landwirtschaftlichen Unterrichtswesens und seinei einzelnen Abteilungen ist in Bd. III, S. 499 und folgende bis zum Jahre 1870 geschildert. Hier gilt es, die Veränderungen seit jener Zeit festzulegen und nur Fragen, die sich seither geklärt haben, rtlckwärtsechauend zu berühren.

In der Berichtsperiode nimmt zunächst die durch Liebig hervorgerufene Bewegung, den höheren landwirtschaftlichen Unterricht an die Universitäten zu verlegen, und die schon in dem vorhergehenden Jahrzehnt gegründeten landwirt- schaftlichen Universitätsinstitute auszubauen, ihren Fortgang. Gegen die isolierten landwirtschaftlichen Akademien hatte man mit Berechtigung den Einwand erhoben, dass sie nicht im Verhältnis zu den ausserordentlioh gesteigerten Fortschritten der naturwissenschaftlichen Grundwissenschaften ausgedehnt werden könnten, dass aus Mangel an Mitteln die Gewinnung und Festhaltung guter Lehrkräfte ausser- ordentlich erschwert, und dass Mangel an wissenschaftlicher Anregung für die Lehrkräfte vorhanden sei. Diese offenkundigen Nachteile der damaligen Zeit führten die landwirtschaftliche Verwaltung dazu, eine Anzahl der landwirtschaft- lichen Akademien eingeben zu lassen, um die Aufwendungen dafür auf einige audere zu konzentrieren.

Infolgedesseu wurden, wie das schon mit einigen auderen isolierten Akademien geschehen war, die in Eldena und Proskau im Jahre 1877 bezw. 1880 auf- gehoben. DafUr wurden landwirtschaftliche Universitätsinstitute in Königsberg im Jahre 1876, in Breslau im Jahre tS8i und ebenfalls im letzteren Jahre ein Lehrstuhl für Landwirtschaft an der Universität Kiel eingerichtet. Die Akademie Weende wurde mit der Universität Göttingen verschmolzen. Nur die landwirtschaftliche Akademie Poppelsdorf, die einen gewissen, wenn auch losen Zusammenhang mit der Universität Bonn aufrecht erhielt, blieb besteben. Damit traten die höheren landwirtschaftlichen Unterrichtsanstalten mit Ausnahme von Poppelsdorf in das Kesaort des Kultusministeriums Uber.

Immerhin hatte die Hoohschulriohtung einflussreiche Befürworter behalten, infolgedessen wurde schon im selben Jahre (1881) das vereinigte Lehrinstitut und

39*

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Landwirtschaftliches Unterricht*- und Versuchswesen.

Museum zu Berlin zu einer landwirtschaftlichen Hochschule ausgebaut. Ein weiterer Schritt in dieser Richtung geschah durch die im Jahre 1906 durch das Landwirtscbafteministerium erfolgte Gründung des Kaiser Wilhelm-Instituts für Landwirtschaft in Bromberg. Ministerialdirektor Dr. Hugo Thiel1) bemerkt zu dieser Entwicklung: Die landwirtschaftliche Verwaltung hat sich nicht davon über- zeugen können, „dass der landwirtschaftliche Universitätsunterricht der ausschliesslich rechte sei, Bondern an der Ansicht festgehalten, dass in gleichem Mafse, wie neben den Universitäten die technischen Hochschulen so auch landwirtschaftliche Hoch- schulen vollständig berechtigt seien, wenn sie nur genügend ausgestattet und durch ihre Lage in Verbindung mit dem grösseren wissenschaftlichen Verkehr erhalten seien. Unter diesen Bedingungen können sie dem studierenden Landwirt die Grund- und Hilfswissenschaften in streng wissenschaftlicher und doch für Beine Zwecke und die beschränkte Zeit seines Studiums besser angepasster Form und Ausdehnung bieten, und gleichzeitig wird hiermit ein Lehrpersonal auch in den nicht direkt landwirtschaftlichen Fächern gewonnen, dessen wissenschaftliche Forschungstätigkeit in besonderem Mafse der Landwirtschaft zugute kommen kann“. 80 stehen nun dem Landwirtschaftsministerium je eine grosse Forschungs- und Unterricbtsanstalt im Osten, im Zentrum und im Westen der Monarchie zur Verfügung. Vom Unterrichtsministerium ressortieren die landwirtschaftlichen Institute an den Universitäten in Königsberg, Rreelau, Halle, Kiel und Göttingen.

Zurzeit besteht kein grundsätzlicher Unterschied mehr zwischen den rein landwirtschaftlichen Universitätsinstituten und den landwirtschaftlichen Hoch- schulen, die sich am Sitz einer Universität befinden, aber gesonderte Verwaltung haben, in dem Lehrstoff, in der Lehrweise, in den dem Unterricht dienenden Hilfsmitteln und in der Zahl und Beschaffenheit der wirkenden Lehrkräfte.

Als besonderen Vorzug der landwirtschaftlichen Universitits- institute für die Dozenten kann man ansehen, dass die naturwissenschaftlichen Disziplinen durch die hervorragendsten Kräfte vertreten sind. Bezeichnend ist, dass wühl fast ausnahmslos jeder Vertreter der naturwissenschaftlichen Disziplinen an einer Hochschule einen an ihn seitens einer Universität ergehenden Ruf ao- nimmt. Die Lehrtätigkeit an der Universität wird eben noch immer, schon wegen ihrer grossen Unabhängigkeit und ihrer vielseitigeren Lehrtätigkeit, bevorzugt. Zwischen den Naturwissenschaftlern und den landwirtschaftlichen Fachdozenten findet ein lebhafter Austausch von Anregungen statt.

Um die äussere Gleichstellung der etatmässigen Professoren der beiden Anstaltsarten zu kennzeichnen, ist durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 20. April 1892 den etatmässigen Lehrern der landwirtschaftlichen Hochschulen Poppelsdorf und Berlin der Rang von Räten 4. Klasse verliehen. Auch bat ihre Ernennung vom König zu erfolgen.

Die Entwicklung der Landwirtschaft in den letzten 40 Jahren hat es mit sich gebracht, dass ihre wissenschaftliche Lehre derart an Umfang und Tiefe

*) Die Förderung der Landwirtschaft durch Staatsmittel in Preussen in Mentzel und v. Lengerkes landwirtschaftlichem Hilf»- und Scbreibkalender 190$, II. Teil, S. 7z.

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Lau<I Wirtschaft liclies Itnterricbts- nud Versnchswesen. ß]3

zugenommtm bat, dass ein Einzelner nicht mehr imstande ist, das ganze Gebiet akademisch zu vertreten. Zweckmassig und notwendig iBt es, dass an allen in Betracht kommenden Lehrstätten die natürliche Dreiteilung der Landwirtschafts- Wissenschaft in Betriebslehre, Acker- und Pflanzenbaulehre und Tierzuchtlehre durchgeführt wird. Ebenso wünschenswert wäre es, dass in allen Landesteilen mit Lehrstätten verbundene Forschungsstätten vorhanden wären. Die Bedeutung der Landwirtschaft und ihre Entwicklungsmüglichkeit ist eine so unabsehbare, dass dergleichen Institute trotz ihrer hohen Unkosten sich reichlich verzinsen würden.

H. Thiel1) führt eingehend aus, dass eB sich nicht darum handeln kann, allein dem nächstliegendeu Bedürfnis zu genügen, sondern dass es auch im Interesse des Nachwuchses tüchtiger Lehrkräfte für den landwirtschaftlichen Unterricht nötig ist, die Zahl der disponiblen Stellen nicht zu sehr zu beschränken. Denn bei einer zu geringen Anzahl von Lehrstellen werden gerade die tüchtigsten Elemente wenig Lust haben, sich einer Laufbahn zu widmen, welche zu geringe Chancen der Anstellung und Beförderung bietet. Auch darf nicht übersehen werden, dass in den Fncbarbeiten strebsamer Dozenten eine Förderung des Ge- werbes liegt, welche unter Umständen den Erfolg der direkten Lehrtätigkeit auf die Studierenden noch übertreffen kann.

AlsVorzug für die Landwirtschaft an der Universität Studierenden wird hingestellt, dass sie keine für ihr Fach besonders zugeschnittenen Vor- lesungen in den Naturwissenschaften hören, sondern io das gesamte Gebiet ein- geführt werden. Sie können tiefer in die betreffenden Wissenschaften eindringen und neue Arbeiten und neue Anschauungen in den einzelnen Fächern gründlicher kennen lernen. Sie gewinnen dadurch einen grossen Erfolg für ihre innere Entwicklung. Dabei haben sie im weitesten Umfange die Gelegenheit, allgemein bildende Vorlesungen zu hören, soweit Neigung und Befähigung sie dazu veran- lassen. Wenn auch, wie bei den am Sitze einer Universität befindlichen Hoch- schulen, den Studierenden die Möglichkeit gegeben ist, an der Universität Vor- lesungen zu hören, so sind sie doch zu sehr in dem in Bich geschlossenen, selbständigen Lehrorganismus ihrer Fachanstalt befangen. Andererseits erleichtert ein landwirtschaftliches Universitätsinstitut den sich für die Landwirtschaft interessierenden Angehörigen auderer Disziplinen den Besuch landwirtschaftlicher Vorlesungen.

L Die höheren landwirtschaftlichen I nterrichtsanstalten. -)

1. Die landwirtschaftlichen Institute an den Universitäten.

Die landwirtschaftlichen Institute der Universitäten gehören zum Ressort des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten und

') Die landwirtschaftliche Hochschule in Berlin in Thiels Landwirtschaftlichen Jahrbüchern, 1881.

*) Bei der Schilderung der einzelnen Untcrrichtsanstnltsarten habe ich in der Hanpt- sache als Material benutzt: Statistik der landwirtschaftlichen und zweckverwandten Untemchtsanstalten Preusseus für die Jahre 1903, 1904 und 1905. Bearbeitet im Königl.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- uml Versuchswesen.

bilden in gleicher Weise, wie es bei den Übrigen Instituten der Universitäten der Fall ist, den Vereinigungspunkt aller Unterrichts- und Hilfsmittel für Demonstration, Übung und Forschung auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Fachdisziplin. Hinsichtlich der Zulassung von Studierenden zu dem Studium der Landwirtschaft an den landwirtschaftlichen Instituten gelten dieselben Bestimmungen, wie für andere, auf den betreffenden Universitäten vertretenen Lehrfächer.

Das landwirtschaftliche Institut an der Königl. Friedrichs-Universität Halle- Wittenberg zu Halle (Saale).1)

Das Institut ist das älteste; es bildet eine Abteilung der philosophischen Fakultät der Universität. Nooh immer wirkt der Gründer des Instituts und damit gleichzeitig des modernen landwirtschaftlichen Universitätssludiums, Julius Kuhn, als Direktor des Instituts.

Die Gründung und Entwicklung dieser Lehranstalt bis zum Jahre 1870 ist in Band III, S. 525 und 526 geschildert. Alle Veränderungen seitdem zielten auf den inneren und äusseren Ausbau des Instituts ab, ohne an dem von vornherein aufgestellten Programm viel zu ändern. „Das Hallenser Institut“, sagt von der Goltz,8) „hat den späteren Universitätsinstituten mehr oder weniger als Vorbild gedient“ Das landwirtschaftliche Institut umfasst das landwirtschaftliche physio- logische Laboratorium, daB eine diesem Institut eigentümliche Einrichtung ist. Während in den rein naturwissenschaftlichen Übungsanstalten es die exakte Methode an sich ist, welche die Studierenden sich anzueignen haben, müssen die Praktikanteo dieses Laboratoriums die Kenntnis dieser Methode mitbringen, um sie hier im Dienste der Fachwissenschaft zu erweitern und für die praktischen Berufszwecke zu verwerten. Alles, was irgend Bezug auf Pflanzenbau und Tierzucht hat, wo irgendwie die Wissenschaft durch ihre Untersuchung dem Landwirt klarere Ge- sichtspunkte und schärfere Urteile ermöglichen kann, das muss in diesem Labora- torium mit direkter Rücksicht auf wirtschaftliche Anwendung und praktische Brauchbarkeit geübt werden, es erfordert das strikte Eingehen in die Bedürfnisse des Fachs. Hierbei müssen alle naturwissenschaftlichen Disziplinen zur Unter- suchung praktisch wichtiger Objekte die Hilfsmittel bieten.

Der landwirtschaftliche Pflanzengarten dient in der Hauptsache dem Anbau zahlreicher Varietäten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen der gemässigten Zone.

Preuss. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Berlin 1906. Mentzel nnd v. Lengerkes landw. Hilf«- und Schreibkalender. II. Teil. Herausgegeben von Dr. Hugo Thiel, Wirklicher Geh. Ober-Keg.-Rat und Ministerialdirektor im Königl. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Verlag von Paul Parey, Berlin.

l) Vergl. dazu Jnlins Kühn, Das Studium der Landwirtschaft an der Universität Halle. Geschichtliche Entwicklung nnd Organisation desselben. Eine Festschrift znr Feier des 25 jährigen Bestehens des landwirtschaftlichen Instituts der Universität Halle 1888. Derselbe, Programm für das Studium der Landwirtschaft an der Uni- versität Halle. Halle 1905.

*) Festschrift znr Feier des 50 jährigen Bestehens der Königl. Prenssischen Akademie Poppelsdorf. Bonn 1897, S. 91.

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Landwirtschaftliche* Unterricht*- und Versuchs wesen.

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E* sollen hierbei ebenso neuere Korten in ihrer Nutzbarkeit geprüft, wie ältere »Sorten in ihrer Eigentümlichkeit Tür wissenschaftliche Untersuchung und Ver- gleichung erhalten werden. Auch ein Kulturhaus für Nutzpflanzen wärmerer Klim&te ist darin vorhanden.

Der landwirtschaftliche Tiorgarten bezweckt die möglichst vielseitige Ver- einigung von Repräsentanten der Rassen unserer Haustiere und der diesen näcliBt- verwandten wildlebenden Tierarten. Zur Zeit der Errichtung (Erlass des Ministeriums der geistlichen usw. Angelegenheiten vom 14. April 1865) war eine derartige öffentliche Stätte für systematisch tierzüchterische Forschungen völlig neu und noch an keiner landwirtschaftlichen Lehranstalt vorhanden. Als Bestandteil des landwirtschaftlichen Tiergartens ist auch das Bienenhaus und das Fischzucht- häuschen zu erwähnen.

Die im Jahre 1875 erbaute, später erweiterte Maschinenhalle umfasst die Sammlung landwirtschaftlicher Geräte, sowie den Modell- und Zeichensaal. ln Verbindung damit steht die am 19. März 1887 gemeinsam mit dem Halleschen landwirtschaftlichen Verein errichtete Mascbinenprüfungsstation.

Das Molkereigebäude ward im Jahre 1883 erbaut und in neuerer Zeit wesentlich erweitert.

Die anatomisch -physiologische Abteilung und Tierklinik wurde im Jahre 1872 und 1902 durch ansehnliche Neubauten vergrössert.

Das Versuchsfeld umfasst 113,8 ha, auf einem Teile davon wird seit 1878 ein statischer Versuch durchgeführt. Tn diesen statischen Versuchsparzellen ist ein überaus reiches und einzigartiges Auschauungs- und Demonstrationsmaterial für die Dünger- und Betriebslehre gegeben.

Ein weiterer Bestandteil des Instituts ist die meteorologische 8tation.

Von dem ausserhalb des Instituts gebotenen Demonstrationsmaterial ist die Versuchsstation der Landwirtschaftskammer der Provinz Sachsen und die zu ihr gehörige Versuohswirtschaft Lauchstädt zu nennen. Ihre bisherigen Leiter waren gleichzeitig die Vertreter der Agrikulturchemie au der Universität. Ebenso sind die Leiter des Provinzialobst mustergartons und der Zentralgeflügelzuchtanstalt Lektoren an der Universität für die betreffenden Fächer.

Halle vereinigt durch seine Loge inmitten der intensivsten und blühendsten landwirtschaftlichen Provinz, durch die in der Nähe gelegene Versuohswirtschaft Lauchstädt und die übrigen vorbildlichen praktischen Anstalten der Landwirt- schaftskammer in seltener Weise die Möglichkeit eines gründlichen Studiums der Wissenschaft mit der reichsten Gelegenheit zu einer steten innigen Beziehung zum praktischen Landwirtschaftsbetriebe.

Zurzeit lesen an der Universität Uber landwirtschaftliche Disziplinen 8 Fach- dozenten und 6 Lektoren, ausser den Dozenten für Tierheilkunde, für Agrikultur- chemie und für Kulturtechnik. Ober die Ausdehnung der Aufgaben gibt die Ent- wicklung des Etats des Instituts Auskunft.

Er betrug im Jahre:

1864 8100 Mk. aus Staatsfonds,

1866 10500

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Landwirtschaftliches Unterrichts- uml Versnchswesen.

Im Durchschnitt iler Jahre:

1872/74 20400 Mk. aus Staatsfonds,

1881/83 55068

1884/87 75668

1887/90 83088

i9<>5/07 118169 r

ausser den Gehältern für die Professoren und Lektoren.

Die Frequenz stellt sich im Durchschnitt von 10 Semestern für die Zeit von

Wintersemester

1862/63 bis Sommersemester

1867

für

das

Semester auf

92

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1867/68

»1

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1872

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1887/88

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1892/93

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1897

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1897/98

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1902

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P

P

284

p

1902/03

P

P

1907

P

P

P

275

p

1907/08

34t-

Das letzte Semester zeigt die höchste Zahl von Studierenden, die bisher an einer deutschen, höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt erreicht wurde.

Das landwirtschaftliche Institut an der Königlichen Georg-August* Universität zu Göttingen. *)

Bereits im Jahre 1770 war in Göttingen ein Lehrstuhl für Landwirtschaft er- richtet und dem Professor Johann Beckmann veiliehen worden. 1851 wurde auf Veranlassung des Professors Haussen ein vollständiger landwirtschaftlicher Lehr- kursus an der Universität eingerichtet und 1857 eine Verbindung mit dem Klostergut Weende und der dortigen Versuchsstation hergestellt; der landwirt- schaftliche Lehrkursus erhielt durch König). Verfügung die Bezeichnung: Land- wirtschaftliche Akademie Göttingen-Weende. Die studierenden Landwirte wurden an der Universität immatrikuliert und von der zur Leitung der Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Studiums eingesetzten Direktiou war Vorsorge getroffen, dass alle für den Landwirt nötigen wissenschaftlichen Disziplinen an der Univer- sität gehört werden konnten.

Im Jahre 1869 genehmigte die Regierung die Einrichtung eines landwirt- schaftlichen Instituts, sowie die Verlegung der Versuchsstation von Weende nach Göttingen.

Vom 15. Mai 1872 an wurde die Bezeichnung „landwirtschaftliche Akademie“ aufgehoben, und das landwirtschaftliche Institut aU Universitätsinstitut eröffnet. 1873 kamen Garten und Versuchsfeld hinzu. 1874 fand die Übersiedelung

*) Vergl. Gustav Drechsler, Das landwirtschaftliche Studium au der Universität Güttingen, Berlin 1885.

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Landwirtschaftliche* Unterricht»- mid Versuchswesen.

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der Versuchsstation von Weende nach Güttingen statt; sie erhielt neben der Aus- rüstung zu Untersuchungen filr praktische Zwecke die Einrichtung eines ..tier- chemischen Instituts1'; 1875 wurde das Tierarzneiinstitut in seinen Einrichtungen verbessert und erweitert; es dient nicht mehr, wie ehedem, zur Ausbildung von Tierärzten, sondern lediglich dem Unterrichte der Landwirte in Anatomie, Physio- logie, Pathologie der Haustiere, Kassenkunde und Züchtungslehre. Infolge der Verkoppelung der Göttinger Feldmark konnte 1879 das Versuchsfeld zu einer zu- sammenhängenden Fläche arrondiert werden. 1884 wurde für eine volle Ver- tretung der kulturtechnischen Disziplinen Vorsorge getroffen.

Gegenwärtig ist mit dem landwirtschaftlichen Institut verbunden das Labo- ratorium für Chemie und Bakteriologie der Milch, das landwirtschaftliche Versuchs- feld (6,2 ha umfassend) mit landwirtschaftlich-physiologischem Laboratorium, land- wirtschaftlich-botanischem Garten von 1 ha Grosse und mit Vegetationshaus, das agrikulturchemische Laboratorium, das Tierarzneiinstitut, das landwirtschaftlich- bakteriologische Institut und die tierphysiologische Versuchsstation.

Die Anstalten gehören als Universitätsinstitute zum Ressort des Königl. Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, mit Aus- nahme der tierphysiologischen Versuchsstation der Landwirtschaftskammer für die Provinz Hannover, welche dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten unterstellt ist.

Es wirken an der Universität 2 Fachdozenten und 7 Dozenten der Hilfs- wissenschaften.

Die Frequenz stellte sich im Durchschnitt der letzten 10 Semester vom Sonuneraemester 1903 bis Wintersemester 1907/08 im Semester auf 33 Landwirte.

Die Unterhaltungszuscbüsse für 1905 betrugen 36032 Mk.t ausschliesslich der Gehälter der Professoren.

Das landwirtschaftliche Institut an der Königlichen Albertus- Universität zu Königsberg i.Pr.

Das landwirtschaftliche Institut wurde mit Beginn des Sommersemesters 1876 nach der Herstellung des Institutsgebäudcs eröffnet, nachdem bereits von 1869 ab Vorlesungen über Landwirtschaft und von 1872 ab auch Uber Tierheilkunde au der Universität gehalten worden waren. Das agrikulturchemische Laboratorium wurde mit Beginn des Wintersemesters 1875/76 eröffnet.

Mit dem landwirtschaftlichen Institut verbunden ist das agrikultur-cbemiBche Laboratorium, das landwirtschaftlich - physiologische Laboratorium, der landwirt- schaftlich-botanische Garten (51,5 ha umfassend) und die Tierklinik.

Es wirken an der Universität 2 Fachdozenten und 3 Dozenten der Hilfs- wissenschaften.

Die Frequenz stellte sich im Durchschnitt der letzten 6 Semester vom 8ommersemester 1905 bis Wintersemester 1907/08 im Semester auf 51 Studierende.

Die Unterhallungszuscbüsse für 1905 betrugen 30769 Mk., ausschliesslich der Gehälter für Dozenten.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchsweseu.

Das landwirtschaftliche Institut der Königlichen Universität su Breslau.

Das Studium der Landwirtschaft an der Universität begann im HerbBt 1881 durch Errichtung eines Ordinariates fiir Landwirtschaft, welches mit einem land- wirtschaftlichen Institut ausgestattet wurde, und eines Extraordinariates für Land- wirtschaft. Im Sommer 1898 erreichte die bis dahin geltende Organisation ihren Abschluss durch die Aufteilung des alten landwirtschaftlichen Instituts in drei selbständige Spezialinstitute für landwirtschaftliche Pflanzonproduktionalehre, land- wirtschaftliche Tierproduktionslehre und Kulturtechnik, während das frühere tier- chemische (jetzt agrikulturcbemische und -bakteriologische) und das landwirt- schaftlich-technologische Institut schon Beit 1891 ihre volle Selbständigkeit erhalten hatten. Im Herbst 1903 wurde die Tierklinik von dem Institut für landwirt- schaftliche Tierproduktionslehre losgelöst und unter der Bezeichnung „Veterinär- institut“ selbständig gemacht; ferner wurde am 1. April 1904 das „Institut für Wirtschaftslehre des Landbaues“ errichtet. Das landwirtschaftliche Versuchsfeld umfasst 32,6 ha.

Es wirken an der Universität 4 Facbdozenten und 6 Dozenten der Hilfs- wissenschaften.

Als Landwirte waren an der Universität immatrikuliert im Durchschnitt des iosemestrigen Zeitraums von Wintersemester 1897/98 bis Sommersemester 1902 41 und von Wintersemester 1902/03 bis Sommersemester 1907 68 Studierende.1)

Die Unterhaltungszuschüsse für 1905 betrugen 45075 Mk., ausschliesslich der Gehälter der Professoren.

Das landwirtschaftliche Institut an der Königlichen Christian- Albrechts-Universität zu Kiel.

Es wurde am 16. Mai 1873 eröffnet. An der Universität lehrt t Fachdozent.

Es studierten an dem landwirtschaftlichen Institut im Jahre 1903 10, 1904 7 und 1905 6, zusammen 23 Personen.

Die Unterhaltungszuschüsse für 1905 betrugen 4740 Mk., ausschliesslich der Besoldung des Direktors.

2. Landwirtschaftliche akademische Lehranstalten.

Sie haben den Zweck:

1. der wissenschaftlichen Forschung in der Landwirtschaft und den mit ihr in Verbindung stehenden Grund- und Hilfswissenschaften zu dienen,

2. Landwirten durch Erteilung von wissenschaftlichem Unterricht die Grundlage zum vorteilhaften Betriebe ihres Gewerbes zu verleihen,

3. den Aspiranten im geodätischen und kulturtechniBchen Berufe die Mittel zu ihrer Ausbildung zu gewähren und

*) Die Zahlen sind dem amtlichen Personalverzeichnis der Universität Breslau entnommen.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versnchswesen.

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4. den Studierenden der Universitäten, der technischen und tierärztlichen Hoch- schulen die Gelegenheit zu verschaffen, sich mit der Landwirtscbaftslehre und den einschlägigen Hilfswissenschaften in dem Umfange vertraut zu machen, als es für ihr Wirken im späteren Berufsleben wünschenswert erscheint.

Königliche landwirtschaftliche Akademie zu Bonn-Poppelsdorf in Verbindung mit der Königlichen Rheinischen Friedrich-Wilbelms- Universität zu Bonn.

Die Akademie Poppelsdorf1) hatte sich im ersten Yierteljahrhundert ihres Bestehens (1857 187z) aus den kleinsten Anfängen heraus allmählich zu einer reich mit Lehrkräften und Lehrmitteln ansgestatteten Hochschule entwickelt. Im zweiten Vierteljahrhundert traten die Fortschritte in der landwirtschaftlichen Abteilung äusserlich weniger hervor. Sie bezogen sich mehr auf den inneren Ansbau und die weitere Vervollkommnung. Allerdings fand auch eine Vermehrung der landwirtschaftlichen Lehrkräfte und Lehrmittel statt, so dass dadurch der Unterricht reichhaltiger und den Bedürfnissen der Studierenden entsprechend ge- staltet werden konnte. Hingegen wurde der Wirkungskreis der Akademie bedeutend erweitert durch die anf die Initiative des Direktors Prof. Dr. DUnkel- berg zurückzufübrende Aufnahme des Unterrichts in der Landeskultnrtechnik im Jahre 1876 und durch den im Jahre 1880 angeschlossenen Unterricht in der Geodäsie.

Auf das Rektorat von Prof. Dr. Dünkelberg, der volle 25 Jahre (vom 1. April 1871 bis 31. März 1896) an der Spitze der Akademie stand, folgte als Rektor Prof. Freiherr von der Goltz vom 1. April 1896 bis zu seinem am 6. November 1905 erfolgten Tode. Der gegenwärtige Rektor ist Prof. Dr. Kreusler. Von der Goltz übernahm gleichzeitig die neu errichtete ordentliche Professur für Landwirtschaft an der Universität Bonn mit dem Lehrauftrag für Landwirt- schafts- und Agrarpolitik. Damit wurde die Personalunion, welche zwischen der Akademie und der Universität unter Sturm und Schweitzer bestanden batte, wieder hergestellt.

An bemerkenswerten Abschnitten und Vorkommnissen sind aufzuzäblen die im Jahre 1876 erfolgte Errichtung eines eigenen Gebäudes für die Versuchs- station, die ihre Tätigkeit erheblich erweiterte. Im Jahre 1877 wurde in Ver- bindung mit dem landwirtschaftlichen Verein für Rheinpreussen eine Maechinen- Prüfungsstation an der Akademie eingerichtet, deren Aufgabe es ist, neue und verbesserte Maschinen und Geräte der Landwirtschaft auf ihre Leistungsfähigkeit zn prüfen.

1894 wurde eine etatsmässige Professur für Tierphysiologie begründet und 1880 eine besondere Lehrkraft für Fischzucht gewonnen. Im Jahre 1897, dem 50. Jahre des Bestehens der Akademie, waren 8 ordentliche Lehrer für Landwirt-

') Vergl. dazu Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens der KSnigl. preussischen landwirtschaftlichen Akademie Poppelsdorf, Bonn 1897, und die Jahresberichte.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchsweisen.

Schaft und ihre Nebenfächer und 1 2 Hilfslehrer, d. b. solche Dozenten, die keine ordentliche Lehrerstelle an der Akademie selbst bekleiden, sondern ihre Tätigkeit im Nebenamt ausüben, tätig. Die Zahl der etatraässigen Professoren ist noch gegenwärtig die gleiche, an Hilfslehrern Bind zwei mehr vorhanden.

Tn dem Areal der GutswirtBchaft sind im Laufe der Jahre manche Ver- änderungen eingetreten. Ein Teil davon wurde für Neubauten benutzt, ausserdem fanden mancherlei Zukäufe und Abverkäufe statt. Hei der immerhin noch ziemlich zerstückelten Lage der nutzbaren Fläche muss ein freies Wirtschafts- system innegehalten werden. Der Schwerpunkt liegt in der Milchviehhaltung und im Futterbau. Das Gut Annaberg wurde im Jahre 1875 wieder verkauft und damit gleichzeitig die dort bestehende Ackerbauschule aufgelöst. Man war zu der Überzeugung gekommen, dass es zu weit von Poppelsdorf entfernt liege, um für den Dnterricht genügend ausgenutzt werden zu können; auch waren die Anlagekosten so gross gewesen und die laufenden Bewirtschaftungskosten stellten sioh so hoch, dass aus finanziellen Gründen der Verkauf angezeigt erschien.

Am 1. März 1904 wurde als Versuchswirtscbaft. das Gut Dikopshof bei Sechtem erworben und am 1. April 1905 die akademische Gutswirtschaft im Umfang von 124,20 ba eingerichtet. Unter dem 12. Februar 1900 wurden neue Satzungen gegeben. Gleichzeitig wurde eine BefähigungsprUfung für das Amt eines Tierzuchtinspektors und im darauffolgenden Jahre ein Ausbildungsgang von Weinbergsverwaltern eingerichtet. Gegenwärtig gehören als Zweiginstitute der Akademie an: Das geodätische Institut, das physikalische Institut, das chemische Laboratorium, das tierphysiologische Institut, das botanische Institut, das milch- wirtschaftliche Laboratorium, das Institut für Boden- und Pflanzenlehre und die Maschinen-Prüfungsstation.

Jeder an der Akademie als ordentlicher Hörer Aufgenommene muss sich der Immatrikulation bei der philosophischen Fakultät der Universität Bonn unterwerfen. Durch dieBe Mafsnalime und durch die Einrichtung, dass ein ordentlicher Professor der Akademie gleichzeitig Professor an der Universität ist, und ebenso einige Universitätslehrer als Hilfslehrer an der Akademie wirken, ist den Lehrern der Hochschule die Möglichkeit geboten, von allen persönlichen und sächlichen wissenschaftlichen Hilfsmitteln der Universität Gebrauch zu machen. Den studierenden Landwirten gewährt die Universität die häufig benutzte Gelegenheit, Vorlesungen aus anderen als rein landwirtschaftlichen Wissensgebieten, die nicht zum Bereich des täglichen landwirtschaftlichen Studiums gehören, zu besuchen.

Über den Besuch der Akademie in 10 semestrigen Durchschnitten geben die folgenden Zahlen Aufschluss:

Hospitanten,

Land- einschl. Studierende w'rte der Universität Bonn

Sommersemester 1847 bis Wintersemester 1851/52 . . . 23 . . . . 4

, 185* V , *856/57 ... 39 .... 10

1857 1861/62 ... 60 .... 14

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Venrachswesen.

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Hospitanten,

*UI einschl. Studierende "'r,e der Universität Bonn

8ommerscmester 1862 bis Wintersemester

1866/67 .

. . 65 . . .

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. . 147 . . .

21

Königliche landwirtschaftliche Hochschule zu Berlin.1)

Die landwirtschaftliche Lehranstalt zu Berlin, deren Vorgeschichte sich in Bd. III, 8. 533 befindet, entwickelte sich in den 70er Jahren sehr günstig. Während 1863 die Zahl sämtlicher Lehrer nur 4 betrug, war sie bis zum Sommer- Semester 1880 auf 22 gestiegen. Eingehende Erörterungen des Abgeordneten- hauses im Jahre 1874 führten dazu, das Institut in der bisherigen Weise unter dem Ressort des Ministers für Landwirtschaft zu belassen, aber die enge Ver- bindung mit der Universität dadurch aufrecht zu erhalten, dass ein Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft und ein Vertreter des Ministeriums der geistlichen usw. Angelegenheiten das Kuratorium bildeten. Mit einem ge- samten Kostenaufwand von 2523000 Mk. wurde während der Jahre von 1876 bis 1880 eine Reihe neuer Gebäude errichtet.. Im Winter 1880/81 wurde die Ver- einigung der landwirtschaftlichen Lehranstalt mit dem landwirtschaftlichen Museum durchgeführt und durch Allerhöchste Order vom 14. Februar 1881 bestimmt, dass die beiden vereinigten Institute den Namen „Landwirtschaftliche Hochschule“ führen sollten. Das landwirtschaftliche Museum war im Jahre 1867 unter be- sonderer Mitwirkung von L. Wittmack begründet. Der Grundstock dazu war aus Ankäufen, die Air 5000 Taler auf der Weltausstellung in Paris vorgenommen waren, gebildet. Viele Geschenke und vor allem die Sammlungen der 1877 bezw. 1880 aufgelösten Akademien von Eldena und Proskau hatten den Bestand erheblich vergrÖBsert. Während in den ersten Jahren des Bestehens des Museums die Kosten aus einmaligen aussergewöhnlichen Zuwendungen bestritten wurden, erhielt das Museum seit 1869 einen eigenen Etat.

Der erste kommissarische Direktor der neuen Lehranstalt war Geh. Reg.-Rat Dr. H. Thiel. Um Erfahrungen zu sammeln, wurden zunächst provisorische Statuten erlassen, an deren Stelle erat am 20. Januar 1897 endgültige Satzungen traten. Von vornherein war die Dreiteilung der Lehrstellen für die eigentliche

') Die landwirtschaftliche Hochschule zu Berlin in Thiels Landwirtschaftlichen Jahrbüchern 1881. Die Königliche landwirtschaftliche Hochschule in Berlin. Festschrift zur Feier des 25 jährigen Bestehens, herausgegeben vom Lehrerkollegium unter Redaktion von Prof. Dr. L. Wittmack. Berlin 1906.

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Landwirtschaftliches Unterrichte- tmd Versnchswesen.

Landwirtschaftswissenschaft in Aussicht genommen für Betriebslehre, Pflanzen- und Tierproduktionslehre. Daneben wurde noch je eine Lehrstelle für National- ökonomie, Botanik, Pflanzen physiologie , Zoologie, Tierphysiologie, Physik, Chemie und eine Dir Mineralogie und Bodenkunde errichtet. Mit dem Institut wurde gleichzeitig das Laboratorium des Vereins der Spiritusfabrikanten und das Laboratorium des Vereins für Zuckerindustrie des deutschen Reiches verbunden, so dass die wichtigsten landwirtschaftlichen Nebengewerbe eine besondere Pflege fanden. Für die übrigen in das Gebiet der Landwirtschaft einschlageuden Facher, landwirtschaftliches Bau- und Meliorationswesen, Agrikulturgesetzgebungs- und Landwirtschaftsrecht, Tierarzneikunde, Entomologie, Forstwissenschaft, Gartenbau, Gerate- und Maschinenkunde, Molkereiwesen usw. war die Anstellung von geeigneten Lehrkräften im Nebenamt in Aussicht genommen.

Im Jahre 1883 wurde die Abteilung für Geodäsie und Kulturtechnik, 1897 eine besondere landwirtschaftlich-technische Abteilung eingerichtet. Unter finanzieller Unterstützung des Vereins „Versuohs- und Lehranstalt für Brauerei11 wurde eine Lehr- und Versuchsanstalt für Brauerei angegliedert, die 1893 ein eigenes Ge- bäude mit einer Versuchs- und Lehrbrauerei erhielt. Ein weiterer Vertrag wurde seitens des Landwirtschaftsministeriums am 27. Februar 1896 mit dem genannten Verein und 2 weiteren, dem „Verein der Spiritusfabrikanten in Deutschland'1 und dem „Verein der Stärkeintereasenten in Deutschland“ abgeschlossen, zwecks Gründung einer Lehr- und Versuchsanstalt für die Gärungsgewerbe. Der Neubau dieses Instituts für Gärungsgewerbe und Stärkefabrikation war 1897 vollendet. Dem Vorsteher dieses Instituts ist ein Versucbskornhaus unterstellt, das sich der Versuchsanstalt für Getreideverarbeitung, G. m. b. H. angliedert.

Die Versuchsanstalt für Getreideverarbeitung Ut, nachdem die bisherige Versuchsanstalt des Verbandes deutscher Müller am 1. April 1897 aufgehoben ist, ins Leben getreten. Sie wird beaufsichtigt und erhält Zuschüsse vom Reich und von Preussen. Die Gesellschafter sind die 13 preussischen Landwirt- schaftskammern und der Verband deutscher Müller in Berlin. Sie besteht ans einer Versuchsbäckerei, einer Versuchamühle und verschiedenen Laboratorien.

Am 8. Mai 1904 ist das mit allen Mitteln moderner Technik ausgestattete neue Institut flir Zuckerindustrie eröffnet worden. Ebenso wurde ein zootechnisches und ein Institut für Mineralogie und Bodenkunde neu erbaut. Weitere Neubauten für das physikalische Institut und das Institut für Tierphysiologie sind im Gange.

Im Jahre 1905 wurde die agrikulturchemische Versuchsstation der Land- wirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg, die bis dahin in Dahme ihren 8itz hatte, auf Veranlassung des Herrn Ministerialdirektors Dr. H. Thiel in der Weise mit der landwirtschaftlichen Hochschule vereinigt, dass das einige Jahre vorher eingerichtete Institut für landwirtschaftliches Versuchswesen und Bakteriologie mit ihr verbunden wurde.

Von inneren Veränderungen ist zu erwähnen, daBs unter dem 30. Januar 1894 die bisherige Bezeichnung des pflanzenphysiologischen Instituts in Institut für Pflanzenphysiologie und Pflanzenschutz umgeändert wurde, ln den letzten Jahren ist auch eine besondere Professur für Binnenfischerei begründet worden. Mit

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Landwirtschaftliche« Unterricht«- und Versuchswesen.

623

Beginn dea Wintersemesters 1905/06 wurde die Versuchsanstalt für landwirtschaft- liche Maschinen eröffnet. Sie bat die Aufgabe, landwirtschaftliche Maschinen einer Oebrauchspriifung zu unterziehen und zu begutachten und ist von der Land- wirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg ins Leben gerufen. Mit ihr organisch verbunden ist das maschinentechnische Laboratorium der Hochschule.

Auf der Domäne Dahlem ist nahe dern Versuchsfeld der Kaiserlich biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft ein Versuchsfeld für die agrikulturchemische und biologische Versuchsstation und für Demonstrationen in der Kulturtechnik ein Stück Land zur Anlage einer Kieselwiese der Hochschule überlassen.

Gegenwärtig besteht also die Hochschule aus 3 Abteilungen: 1. der land- wirtschaftlichen, z. der geodätisch-kulturtechnischen und 3. der landwirtschaftlich- technischen Abteilung, die folgende Institute umfasst: a) Institut für Gärungs- gewerbe und Stärkefabrikation, b) Institut für ZuckerinduBtrie, c) Versuchsanstalt für Getreideverarbeitung. An Unterabteilungen weist das Institut für Gärungs- gewerbe auf: 1. Versuchsanstalt des Vereins der Spiritusfabrikanten in Deutsch- land, 2. Versuchsanstalt des Vereins der Stärkeinteressenten in Deutschland, 3. Ver- suchsanstalt des Vereins der Kornbrennereibesitzer und der Presshefefabrikanten Deutschlands, 4. Versuchsanstalt des Verbandes deutscher Essigfabrikanten, 5. Ver- suchs- und Lehranstalt für Brauerei, 6. Versuchsanstalt des Vereins deutscher Kartoffeltrockner, 7. bau- und maschinentechnische Abteilung, 8. feuerungstech- niscbe Abteilung, 9. deutsche Kartoffelkulturstation , 10. Gerstenkulturstation, 11. Hopfenkulturstation.

Die Organe für die Leitung der Hochschule sind: 1. das Kuratorium, 2. der Rektor, 3. das engere und weitere Lehrerkollegium. Die Mitglieder des Kurato- riums werden tom Minister ernannt. Um eine enge Fühlung mit der Universität zu erhalten, ist neben einem Mitglieds des Ministeriums für Landwirtschaft stets auch ein Mitglied des Unterrichtsministeriums zum Kurator ernannt. Seit Gründung des Instituts ist Ministerialdirektor Dr. H. Thiel der Vorsitzende des Kuratoriums, neben ihm steht als Vertreter des Kultusministeriums seit 188z der Ministerial- direktor Dr. Althoff.

An der Hochschule wirken 17 etatmässige Professoren, von denen 4 gleich- zeitig Universitätslehrer sind, 19 sonstige Dozenten (Hilfslehrer) und 9 Privat- dozenten, insgesamt 45 Dozenten. Die Zahl der Studierenden der landwirtschaft- lichen Abteilung stellt sich im iosemestrigen Durchschnitt folgendermafsen :

Gesamtzahl

davon ordentliche

der Hörer

Hörer

Sommersemester

1881 bis Wintersemester 1885/86

. . 80

n

1886

1890/91

. . 112

88

n

*

ON

OQ

s 1895/96

. . IO9

86

n

1896

« 1900/01

. . 152

1 1 2

1901 ,

1905/06

. . 216

l6l

Sommersemester

1906 . .

«97

«55

Wintersemester

1906/0; .

3*3

280

Somm ersemester

1907 . .

. . 160

«49

Wintersemester

1907/08 .

- 3*8

288

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624

Landwirtschaftliche* Unterrichts- und Versuchswesen.

Das Kaiser Wilhelms-Institut für Landwirtschaft in Bromberg.1)

Die Errichtung des Instituts gehört zu den Maßnahmen, welche von der Staatsregicrung zur wirtschaftlichen und kulturellen Hebung des Ostens und zur Stärkung des Deutschtums in den ehemals polnischen Landesteilen in Aussicht genommen sind. Durch wissenschaftliche Forschungen und praktische Versuchs- tätigkeit sollen die Bedingungen ermittelt werden, nach denen unter den besonderen klimatischen, Boden- und Waeserverhältnissen der östlioben Provinzen die Land- wirtschaft in ihren verschiedenen Zweigen am wirksamsten gefördert werden kann. Ferner soll durch regelmässig wiederkehrende Vortragskurse, durch Demonstration und durch Anregung, Anstellung und Überwachung von Versuchen in den Wirt- schaften der Landwirte gleichzeitig unmittelbar praktische Förderung der östlichen Landwirtschaft erfolgen. Das Institut wurde am iz. Juni 1906 eröffnet und unter- steht dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Foreten. Es gliedert sich in die Abteilungen: 1. Agrikulturcbemie, Bakteriologie und Saatzucht, 2. Meliorationswesen, der die neu errichtete öffentliche Wetterdienststelle zugeteilt ist, die gleichzeitig auch Beobachtungsstation des Königl. preussischen meteoro- logischen Instituts ist, 3. Pilanzenkrankheiten, 4. Tierhygiene. Ausserdem sind llörsäle vorhanden, in welchen Vorträge und Kurse für Landwirte abgehalten worden.

Die Gesamtleitung liegt in den Händen des Direktors. An der Spitze jeder Abteilung steht ein Abteilungsvorsteher. Um das Institut in Berührung mit den Behörden und landwirtschaftlichen Kroisen des Ostens zu bringen, ist ein Kuratorium aus Landwirten, den Veriretern der beiden Oberpräsidenten von West- preussen und Posen und dem Direktor der Anstalt gebildet worden. Vorsitzender des Kuratoriums ist der jeweilige Regierungspräsident von Bromberg.

Das Institut liegt im Osten der Stadt Bromberg und besitzt ein 7,5 ha grosses Grundstück.

Der Rechnungsvoransohlag für das Jahr 1907 setzt aus:

in Einnahme 29514 Mk.

Ausgabe , 220262

Der Staatszuschuss beträgt mithin: 190748 Mk.

II. Forst wissenschaftliche akademische Lehranstalten (Forstakademien).

Die Forstakademien haben den Zweck, Unterricht in der Forstwissenschaft, sowie in den grundlegenden und Nebenfächern zu erteilen, insbesondere eine um- fassende theoretische und praktische Vorbildung flir den Dienst in der Staats- forstverwaltung zu gewähren und die Fortbildung der Forstwissenschaft zu fördern.

Es gibt ihrer zwei in Eberswalde und Münden. Sie unterstehen dem Ministerium filr Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Die erstere war von 182t bis Frühjahr 1830 mit der Universität Berlin vereinigt. Am 1. Mai 1830 wurde sie nach Eberswalde verlegt. Die letztere ist am 27. April 1868 eröffnet. Der Besuch stellte sich in den Jahren 1903 1905 folgendermaßen :

M ßerlacb in Thiels Landwirtschaftlichen Jahrbüchern 1908. S. 181.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Yersuchsweseu.

625

■903

1904

1905

Eberswalde . .

. . . 68

66

60

Münden . . .

. . . 67

68

77

An Staatszuschüssen waren im Jahre 1905 in Eberswalde erforderlich 131549 Mk. 13 Pf. und in Münden 82846 Mk. 70 Pf.

III. Tierärztliche Hochschulen.

Die tierärztlichen Hochschulen sollen dem Unterricht und der Forschung im Gesamtbereicbe der Tierheilkunde und ihrer Hilfswissenschaften dienen.

Die beiden vorhandenen Hochschulen befinden sich in Berlin und Hannover und gebären zum Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Die erstere wurde am 1. Juni 1790 als Anstalt zur Ausbildung von Fahnenschmieden für die Armee und von Beamten und Rossärzten für die Gestüte und Marställe errichtet, ging im Jahre 1817 (Kabinettsorder vom 9. Juni 1817) von dem Obermarschallamt, welches bis dahin die spezielle Aufsicht über sie führte, in das Ressort der Ministerien des Krieges und des Innern, und im Jahre 1822 (Kabinettsorder vom 21. Dezember 1821) in das ItesBort des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten über. Seit 1872 (Kabinettsorder vom 27. April 1872) ist die Anstalt dem Ministerium für Land- wirtschaft, Domänen und Forsten unterstellt. Durch die Allerhöchste Order vom 20. Juni 1887 wurde die Schale zur „Tierärztlichen Hochschule*1 erhoben.

Die tierärztliche Hochschule in Hannover ist im Jahre 1777 von der vormals hannoverschen Regierung unter Georg III., König von England und Kurfürst von Hannover errichtet und 1778 eröffnet worden. Durch Allerhöchste Order vom 20. Juni 1887 wurde die frühere Tierarzneischule zur „Tierärztlichen Hochschule“ erhoben.

Der Besuoh auf den beiden Hochschulen stellte sich in den Jahren 1903 bis 1905 folgendermaßen:

1903

1904

1905

Berlin

534

482

416

Hannover ....

. 260

222

218

An Staatszuschiisseu waren 77 Pf. und in Hannover 140232

im .lahre 1905 Mk. 86 Pf.

in Berlin

erforderlich

IV. Land wirt.schaftssehulen.

1. Sogenannte landwirtschaftliche Mittelschulen.

Die mittleren landwirtschaftlichen Lehranstalten sind erst ungefähr 40 Jahre alt. Sie gingen hervor aus den theoretisch- praktischen Schulen, wie sie in Bd. III, S. 527 geschildert sind. Den Schülern dieser Anstalten, meist Söhnen aus dem Bauernstand, wurde Unterricht in der landwirtschaftlichen Theorie und Praxis er- teilt. In den Gegenden, wo ein zahlreicher, wohlhabender und intelligenter Bauern- stand mit der Zeit sich herausbildete, genügten vielen Bauern diese Schulen nicht mehr. Sie glaubten, ihre Söhne könnten eine rationelle Praxis besser zu Hause Metu.ni. Bodea des prenss. Staates. VIII. 4U

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Landwirtschaftliche!* Unterrichts- lind Versuchswesen.

oder in anderen privaten Betrieben lernen; dagegen wünschten sie einen aus- giebigeren theoretischen Unterricht, als die Ackerbauschulen ihn gewährten. Es entwickelten sich infolgedessen mit der Zeit Lehranstalten, die die praktischen Unterweisungen einBchränkten und an deren Stelle den theoretischen Unterricht setzten, bis schliesslich die Verbindung mit der Landwirtschaft ganz aufgegeben, ihre Erlernung einer besonderen Lehrzeit überlassen und die rein theoretischen Landwirtschaftsschulen ausgebildet wurden, in denen dann zugleich der Unterricht in den allgemein bildenden Fächern eine starke Ausdehnung erhielt.

Die erste landwirtschaftliche Mittelschule gründete Michelsen im Jahre 185S in Hildesheim. Nach der Annektion von Hannover durch Preussen gelang es ihm, für seine Schule die Berechtigung zu erwerben, den Abiturienten gültige Zeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. Diese Ver- günstigung wurde dann später auf andere nach dem Muster von Hildesheim ge- gründete Schulen ausgedehnt, unter der Bedingung, dass diese Schulen in der allgemeinen Bildung genau dasselbe leisten mussten, was durch die vom Reiche erlassenen Prüfungsvorschriften für das Examen zum einjährig-freiwilligen Dienst allgemein vorgeschrieben ist. Diese Schulen erhielten offiziell den Namen Land- wirtschaftsscbulen. Ihr Lehrplan wurde durch das Reglement vom 10. August 1875 und vom 11. November 189z geordnet, ln betreff der Ausbildung der Lehrer der Landwirtschaft für diese Schulen wurden unter dem 9. Mai 187;, 17. November 1877, 3. Juni 1891, 38. März 1903 und 14. März 1904 gemein- schaftliche Verfügungen der Minister für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten und der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten erlassen.1) Die Rangverbältnisse der Direktoren und Lehrer der Landwirtschaftsschulen wurden durch Allerhöchsten Erlass vom 37. Mai 1895 geregelt.

Die Landwirtschaftsschulen charakterisieren sich als landwirtschaftliche Real- schulen. Sofern sie nicht mit einer Vorschule verbunden sind, haben sie 3 Klassen, die der Untertertia, Obertertia und Untersekunda einer Realschule entsprechen. Der Lehrplan erstreckt Bich auf Religion, Deutsch und eine neue fremde Sprache, entweder Englisch oder Französisch, Geographie und Geschichte, Mathematik, Naturwissenschaften und Landwirtschaftslehre, der in der 3. und z. Klasse je 4, in der 1. Klasse 6 Stunden wöchentlich eingeräumt sind. Die Naturwissenschaften erhalten in der 3. Klasse 8, in der 3. 10 und in der 1. wieder 8 Stunden.

Die Landwirtschaftsschulen sind der Regel nach nicht staatliche An- stalten, sondern vom Staate nur subventionierte städtische, landwirtschaftliche Vereins-, Kreis- oder Provinzialinstitute. Sie ressortieren gemeinschaftlich von dem Ministerium für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten und dem Kultus- ministerium und Bind für ihren ganzen dienstlichen Verkehr den Königl. Regierungen, in deren Bezirken sie liegen, unterstellt.

Die Landwirtschaftsschulen stehen meist unter einem Kuratorium, welches die direkte Aufsicht ausübt und die Verwaltungsgescbäfte, soweit sie nicht dem

9 Unterm 39. Februar 1908 sind neue Bestimmungen für die Ausbildung und die Prüfung der Landwirtscbaftslehrer an Landwirtschaftsschulen und an landwirtschaftlichen Winterschulen erlassen worden, die am r. April 1911 resp. am 1. April 1909 in Kraft treten.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchsweisen.

627

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Direktor übertragen sind, besorgt. In dem Kuratorium sind die verschiedenen bei den Schulen interessierten Körperschaften und die Staatsregierung durch ein oder mehrere Mitglieder vertreten. Durch Allerhöchsten Erlass vom 8. Mai 1895 sind die Inhaber von Keifezeugnissen der Landwirtscbaftsschulen in bezug auf die Zu- lassung zum Subalterndienst den Inhabern der Reifezeugnisse der höheren Bürger- schulen und sonstigen realistischen Lehranstalten mit 6 jährigem Lehrgang gleich- gestellt.

Über die Verteilung der Landwirtschaftsschulen auf die Provinzen, ihre Schttlerzahl und die Gesamtsumme der Aufwendungen für sie gibt die folgende Zusammenstellung Aufschluss.

Die Landwirtschaftsschulen im Etatsjahre 1906.

Provinz:

P V

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1 sf

Ort:

Zahl der Schiller in den

Fach- Vor-

klassen k lassen

*■§ , | it »J

1* s < a C 5 4*

'*

I

2

3

4

5

6

Ostprensaen . . .

2

Heiligenbeil, Marggrabowa

107

«*3

Ul 101

Weltpreisen . .

X

Marienbnrg

«17

78

80930

Brandenburg . . .

I

Dahme

221

83

66674

Pommern ....

2

Eldena. Schivelbein . . .

200

160

108 882

Posen

1

Samter

113

66

48 196

Schlesien ....

2

Krieg, Liegnitz ....

*79

21s

i«5 295

Sachsen

I

Salzwedel

63

16 170

Schleswig-Holstein .

I

Flensburg

79

7*

36 000

Hannover ....

I

Hildesheim

124

66

70 206

Westfalen ...

2

Herford, Lindiiigliausen

178

86

104 410

Hessen-Nassau . .

I

Weilburg

9*

47

55 498

Rheinprovinz , . .

2

Cleve, Bitbnrg ....

390

*49

132 661

Staat:

17

«899

1208

Sa.:

3107

2. Niedere landwirtschaftliche Lehranstalten.

Man unterscheidet: 1. Ackerhauscbulen, z. landwirtschaftliche Winterscbulen. Die Pflege des niederen landwirtschaftlichen Unterrichts ist durch das Provinzial- Dotationsgesetz vom 8. Juli 1875 den Provinzialverwaltungen übertragen.

A. Ackerbauschulen.

Die Ackerbauschulen sind niedere landwirtschaftliche UnterrichtsanBtalten, welche die Kenntnisse der absolvierten Volksschule voraussetzen. Sie haben die Aufgabe, in einem theoretischen bezw. theoretisch-praktischen Kursus von i1/, bis 2 Jahren solchen Schülern, welche auf eine tüchtige Berufsbildung bedacht sind und die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst niobt erwerben wollen oder bereits auf einer anderen nichtlandwirtschaftlicheu Lehranstalt erworben

40»

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Landwirtschaftliches Unterricht*- und Versuchs wesen.

haben, Gelegenheit zum Erwerbe der notigen Kenntnisse zn geben, welche zu einem rationellen, den Zeitverhältnissen entsprechenden Betriebe der Landwirt- schaft erforderlich sind.

Die Entwicklung der Ackerbauscbulen bis zum Jahre 1867 findet sich in Bd. III, S. 527. Nach 1870 ist die Mehrzahl der Ackerbauschulen eingegangen durch das Aufkommen der Landwirtschaftaschulen und der landwirtschaftlichen Winterschulen. Im Etatjahr 1905 waren nur noch 21 Schulen mit 725 Schülern vorhanden. Einige der Anstalten mussten wegen Mangel an Schülern im ge- nannten Jahr den Unterricht einstellen.

B. Landwirtschaftliche Winterschulen.

Eine besondere Bedeutung und Verbreitung haben in den letzten beiden Jahrzehnten die landwirtschaftlichen Winterschulen erlangt. Sie sind auf der Volks- und Fortbildungsschule weiterbauende Fachschulen, in der Kegel auf zwei Winterkurse berechnet. Die Anstalten haben die Aufgabe, den Söhnen solcher Landwirte, welche die Arbeitskraft derselben wahrend des Sommerhalbjahres nicht entbehren können, oder denjenigen jungen Landwirten, welche sich nicht in der Lage befinden, den zweijährigen Kursus einer Ackerbauschule zu absolvieren, das- jenige Mafs von praktisch verwertbaren Kenntnissen zu verleihen, dessen sie be- dürfen, um die Landwirtschaft mit Vorteil zu betreiben und ihre künftige Stellung im Uemeindeleben den gesetzlichen Voraussetzungen und Anforderungen entsprechend ansfUllen zu können.

Der Unterricht ist ein rein theoretischer, er erstreckt sich auf Land- und Volkswirtschaft, auf die Naturwissenschaft und auf die Elementarfächer. Ein geprüfter Lehrer der Landwirtschaft ist als Direktor angestellt, neben dem noch meistens ein zweiter Lehrer der Landwirtschaft und eiue Keilte von Lehrern, die an anderen Anstalten beschäftigt sind, im Nebenamt wirken. Der Direktor der Anstalt pflegt gleichzeitig als Wanderlehrer für den Bezirk, in dem die 8chule liegt, seitens der Landwirtschaftskammer angestellt zu sein. Dadurch findet eine günstige Wechsel- beziehung Btatt zwischen Beiner Lehrtätigkeit und den praktischen Verhältnissen seines Bezirkes. Die Opfer, die die Eltern der Schüler zu bringen haben, sind gering. Zudem erfordern diese Schulen auch wenig Aufwand für ihre Unterhaltung. Ihre Errichtung erfolgt meist auf Anregung von Kommunalbehörden, oder der Landwirtschaftskammer, oder von landwirtschaftlichen Vereinen. Dementsprechend liegt auch die direkte Beaufsichtigung in den Händen der beteiligten Verbände oder Vereine. Häufig ist der Landrat Vorsitzender des Kuratoriums. Der Er- folg der Winterschulen zeigt, dass ihre Einrichtungen den Bedürfnissen in voll- kommenster Weise entsprechen.

Im Jahre 1870 gab es in Preussen noch keine landwirtschaftliche Winter- schule, im Jahre 1905 bestanden 139; davon entfielen auf Ostpreussen 11, West- preussen 5, Brandenburg 5, Pommern 4, Posen 8, Schlesien 8, Sachsen 10, Schleswig- Holstein 8, Hannover 23, Westfalen 16, Hessen-Nassau 8, Rheinprovinz 32, Hohen- zollern 1, zusammen 139.

Den Stand des gesamten niederen landwirtschaftlichen Unterrichtswesens im Etatjahre 1906 zeigt die folgende Zusammenstellung.

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Landwirtschaftliches Unterricht«- und Veranchswesen.

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Ackerbauschulen und landwirtschaftliche Winterschulen im Etatjahre 1906.

Provinz:

Zahl der bestehenden Schulen

Zahl der Sch öl er

Gesa int* |

summe der Aufwendungen

Mk.

«

2

3

4

Ostpreusseu

12

458

82 320

Weatpreussen

9

279

61 228

Brandenburg

9

349

124277

Pommern

6

239

5840

Posen

8

267

53 °7>

Schlesien

9

560

107 160

Sachsen

12

59z

130 *92

Schleswig-Holstein

8

535

96 754

Hannover

33

1584

244 800

Westfalen

18

984

l6l 097

Hessen-Nassau

10

3°3

82 484

Rheinprovinz

34

861

208 654

Hohenzollern

2

41

II 715

Staat:

170

7052

1 422 I69

Die Tafel III im Atlas zur zweiten Abteilung, die Herr Geh. Ober-Keg.-Kat Dr. 'l'raugott Müller entworfen hat, zeigt in übersichtlichster Weise die Ver- teilung der niederen landwirtschaftlichen Unterrichtsanstalten (Ackerbau- und Winterschulen) nach dem Stande vom Jahre 1903.

3. Die ländlichen Fortbildungsschulen.1)

Durch die §§ 106 und 142 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 war für die Einrichtung gewerblicher Fortbildungsschulen eine gesetzliche Grundlage geboten und dadurch Veranlassung gegeben, Staatsmittel für sie flüssig zu machen. Angeregt durch die Erfolge des gewerblichen FortbildungsschulwesenB war man von privater Seite zur Errichtung von ländlichen Fortbildungsschulen über- gegangen. Die ersten ländlichen Fortbildungsschulen entstanden in der Rheinprovinz und verbreiteten sich von da aus Uber die angrenzenden Gebiete. Im Regierungs- bezirk Wiesbaden, Uber den in dieser Beziehung die genauesten Zahlen vorliegen, bestanden im Winter 1874/75 91 Fortbildungsschulen mit 1450 Schülern von 14 bis 20 Jahren, 108 Schülern von 21 30 Jahren und 12 Schülern von 31 40 Jahren, also im ganzen mit 1570 Schülern, von denen am Schluss des Halbjahres noch 1412 am Unterricht teilnahmen. Die Gemeinden zahlten Beiträge von 50 120 Mk. als Pauschquantum oder honorierten den Unterricht für den Abend oder die Stunde.

Erst vom Jahre 1875 ab sind den ländlichen Fortbildungsschulen aus den zur Forderung des FortbildungBSchulwesens ausgesetzten Fonds Staatsunterstützungen

‘) Stand und Entwicklung der ländlichen Fortbildungsschulen in Prenssen, 1902. Bearbeitet im Ministerium flir Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Berlin 1904.

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630 Landwirtschaftliches Unterrichts- lind Versuchswesen.

zuteil geworden, wenn die Gemeinden, Kreise oder Private die erforderlichen Auf- wendungen zur Errichtung und Unterhaltung ländlicher Fortbildungsechulen nur teilweise oder gar nicht zu leisten vermochten.

Eine erstmalige einheitliche Regelung des Unterrichtes an ländlichen Fort- bildungsschulen erfolgte durch den gemeinsamen Erlass des Ministers des Innern, des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Ministers für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten, betreffend die Einrichtung und Beaufsichtigung ländlichor Fortbildungsschulen, vom 2. Februar 1876.

In der Anlage zu diesem Erlass sind die Grundzilge für die Einrichtung der ländlichen Fortbildungsschule niedergelegt. Als ihre Aufgabe ist hingestellt, die Volksschulbildung ihrer Zöglinge zu befestigen, zu ergänzen und, soweit sich die Möglichkeit dazu bietet, mit besonderer Rücksicht auf die ländlichen Gewerbe und den Betrieb der Landwirtschaft zu erweitern. Die ländliche Fortbildungs- schule soll unmittelbar an die Arbeit der Volksschule anknüpfen. Die Volks- schullebrer des Ortes sind, soweit irgend tunlich, auch die Lehrer an der Fortbildungsschule. Doch kann auch ausnahmsweise ein dafür besonders befähigter anderer Fachmann den Unterricht übernehmen, namentlich, wo es sich um tech- nische Gegenstände handelt. Der Unterricht erstreckt sich vorzugsweise auf die Elementarfächer: Lesen, Schreiben und Rechnen, die aber mit besonderer An- wendung auf die landwirtschaftlichen Verhältnisse und Bedürfnisse gelehrt werden; ferner auf einzelne Gebiete der Naturwissenschaft und der Landwirtschaftslehre. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass entsprechend dem Charakter der ländlichen Bevölkerung das Experiment eindringlicher wirkt als der blosse Vortrag. Die Wahl der Fächer bängt von der Vorbildung der Schüler, der Befähigung der Lehrer, den besonderen örtlichen Verhältnissen und von der wöchentlichen Stundenzahl ab. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden soll mindestens 4 betragen. Die Wahl der Schultage ist der Gemeinde bezw. den Schulvorständen überlassen. Zunächst waren die ländlichen Fortbildungsschulen der Aufsicht der Königl. Regierung, in der Provinz Hannover der König). Konsistorien des bezüglichen Bezirks bezw. der in ihrem Aufträge handelnden Kreis- und Lokal- schulinspektoren unterstellt. Diese hatten, wo es anging, zu den Prüfungen und zu Revisionen bewährte Landwirte des Bezirks und Mitglieder der Vorstände der landwirtschaftlichen Vereine hinzuzuziehen.

Als Schullokal dient in der Regel die Volksschule.

Die Grundzüge für die Einrichtung ländlicher Fortbildungsschulen, welche mit diesem Erlass aufgeBtellt wurden, sind bisher mafsgebend für die Gestaltung des ländlichen Fortbilduugsunterrichts gewesen. Öfters ist indessen aus landwirt- schaftlichen Kreisen die Anregung ergangen, von diesen Grundzügen nach der Richtung abzuweichen, dass auch im ländlichen Fortbildungsunterricbt mehr der praktischen Richtung, der Anknüpfung an die Interessen und Bedürfnisse des zukünftigen Berufes der Zöglinge Rücksicht gotragen werde. Das Königl. Landes- ökonomie-Kollegium hat in wiederholten Beschlüssen die darauf abzielenden Wünsche der Landwirtschaft zum Ausdruck gebracht.

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landwirtschaftliche!. Unterricht*- und Versuchs wesen. ß3]

Xu der Sitzung de* Jahre* 1890 schlug das König). Landesökonomie- Kollegium unter Berücksichtigung, dass wegen der Verschiedenheit der wirtschaft- lichen Verhältnisse und Anschauungen der Bevölkerung in den einzelnen Provinzen eine allgemeine Einführung des obligatorischen Fortbildungsunterrichts unüber- windlichen Hindernissen begegnen würde, vor, den Fortbildungsunterricht dadurch nutzbringender zu gestalten, dass die hierzu befähigten und geneigten Lehrer entweder j schon auf dem 8eminar oder später in besonderen Klassen mit den eigentümlichen Aufgaben und Methoden dieses Unterrichts vertraut gemacht würden. Ausserdem sollte den landwirtschaftlichen Zentralvereinen Gelegenheit gegeben werden, in betreff der Auswahl des Unterrichtsstoffes ihre Wünsche geltend zu machen und von den Leistungen der Schule durch von ihnen ab- zuordnende Sachverständige Kenntnis zu nehmen.

Im Jahre 1895 fasste das König). Landesökonomie-Kollegium unter Aufrecht- erbaltung des vorigen Beschlusses seine Wunsche, betreffend das ländliche Fort- bildungsschulwesen, noch genauer zusammen. Die Hauptpunkte betonen, dass der Unterricht den praktischen Bedürfnissen der kleinen Landwirte mehr entsprechen und in allen Unterrichtsfächern darauf Rücksicht genommen werden solle, dass die Schüler bereits in der Landwirtschaft tätig sind und man ihnen für ihren Beruf nützliche Kenntnisse vermitteln wolle. Es wird empfohlen, dass zwischen den Fortbildungsschulen und älteren praktischen Landwirten oine nähere Be- ziehung hergestellt würde dadurch, dass in dem Schulvorstand befindliche Land- wirte öfter dem Unterricht beiwohnen. Mit der Leitung der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen müsse in jedem Regierungsbezirk ein sachverständiger Schul- mann betraut werden, welcher die regelmässige Inspektion vorzunehmen oder durch andere geeignete Persönlichkeiten zu veranlassen habe.

Das ländliche Fortbildungsschulwesen wurde im Jahre 1895 auf das land- wirtschaftliche ResBort übernommen. Unter dem 30. Oktober 1895 wurden unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Landesökonomie-Kollegiums in einem gemein- samen Erlass des Ministers der geistlichen usw. Angelegenheiten und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten die Ziele des Unterrichts in diesen Schulen näher präzisiert, ohne im wesentlichen von den Grundzügen von 1876 abzuweichen. Es wurde die Einführung besonderer organisatorischer Einrichtungen zur Förderung des ländlichen Fortbildungsschulwesens in Aussicht genommen. In einem weiteren Erlass des Landwirtsobaftsministers vom 23. November 1897 sind die Grundsätze für die Verwendung des Fonds zur Gewährung von Zuschüssen für ländliche Fortbildungsschulen niedergelegt ; sie sind seit dem Rechnungsjahr 1897/98 maßgebend. Die Regierungspräsidenten haben für jedes Rechnungsjahr eine Obersicht über den Stand der im Regierungsbezirke vorhandenen ländliohen Fortbildungsschulen und die Verwendung der Staatshilfen einzureichen.

Für die Provinz Hessen-Nassau wurde durch Gesetz vom 8. August 1904 der Besuch ländlicher Fortbildungsschulen obligatorisch gemacht. Der einzige Paragraph des Gesetzes besagt, dass durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde für die nicht mehr schulpflichtigen, unter 18 Jahr alten männlichen Personen für drei aufeinanderfolgende Winterhalbjahre die Verpflichtung zum

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632 Landwirtschaftliches 1'nterrichts- und Versuchewesen.

Besuch eiuer ländlichen Fortbildungsschule begründet werde. Befreit davon sind die, welche die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erworben haben oder eine Innungsfach- oder andere Fortbildungsschale besuchen. Die Bestimmung weiterer Ausnahmen ist zulässig. An Sonntagen darf Unterricht nicht erteilt werden. Der Erlass eines ähnlichen Gesetzes für die Provinz Hannover steht in Aussicht.

Die Entwicklung der Zahl der ländlichen Fortbildungsschulen, der Höbe der für sie gemachten ßaraufwendungen, der Staatszuschüsse und der Oesamtzahl der Schüler im Zeitraum von 1896 1906 für die Monarchie zeigt die folgende Zusammenstellung :

Jahr

Gesamtzahl der ländlichen Fortbildungs- schulen

Höhe der gesamten Bar- aufwenduugen

Mk.

Davon aus Staats- mitteln

Gesamtzahl

der

Schüler

Mk.

I

2

3

4

5

I896

930

'3 3°7

1897

969

100 804

34233

14059

1898

1041

1 1 2 740

45 757

'4563

1899

1046

128 067

57 m

14823

1900

1139

'44 777

66869

16 225

1901

1281

162 879

76 138

18854

1902

1421

182 236

96522

20 666

1903

1664

220 944

122 280

23 026

1904

2019

278 124

161 663

28333

1905

2617

379 797

228 708

37445

1906

2991

426 663

262 614

42 607

Den Stand und die Verhältnisse des ländlichen Fortbildungsschulwesena im Jahre 1906 für die Provinzen und den Staat zeigt die folgende Tabelle.

(Siehe die Tabellen auf Seite 634 637.)

Auf Tafel IV int Atlas zur zweiten Abteilung ist der Stand von 1903 nach Regierungsbezirken dargestellt. Die Zahl der Schulen ist in den Provinzen recht verschieden, in Brandenburg, Sachsen, VVestpreussen und Pommern wäre ihre Ver- mehrung zu wünschen. Die Einrichtung und Unterhaltung einer Fortbildungs- schule beansprucht nur unbedeutende Unkosten. Der Zeitaufwand des Schülers ist gering, die Vorteile für ihn sind erheblich.

Neuerdings sind Bestrebungen im Gange, Fortbildungsschulen für die weib- liche Jugend der kleinbäuerlichen und landwirtschaftlichen Arbeiterklassen einzu- richten, um sie besser in den mancherlei Aufgaben des ländlichen Haushalts auszuhilden.

Dip (iesanitaurw endungen fiir das lanilw irtschaftliche Schulwesen be- trugen im Etaljahr 1906:

f

Laii<l\virtscliaftliclies Unterrichts- und Versuchswesen.

633

Ostpreußen 2S3999 Mk.

WestpreusHen 154992

Brandenburg 210693 »

Pommern 179196 n

Posen i25 44S

Schlesien 260203 »

Sachsen 155*74 *

Schleswig-Holstein 163020

Hannover 370488

Westfalen 303406

Hessen-Nassau 215409

Rheinprovinz 383276

Ilolienzollem 19051 »

Staat: 2794855 Mk.

Y. Spezialfachsehulen.

Neben diese verschiedenen Schularten treten noch die mannigfachsten Spezialfachschulen.

t. Königl. pomologische Institute und Gärtner-Lehranstalten.

(Höhere Fachschulen.)

Sie haben den Zweck, ihre Zöglinge zu Kunst- und Handelsgärtnern und zu Landscbaftsgärtneru auszubilden. Fe gibt deren 3:

a) Die Königl. Gärtner-Lehranstalt zu Dahlem.

Sie ist im Jahre 1824 errichtet. Die Anstalt Bteht unter der Oberaufsicht des Landwirtschaftsministeriums. Der KursuB dauert 2 Jahre. Im Jahr« 1905 hatte sie 44 Schüler.

b) Das pomologische Institut zu Proskau.

Es wurde am 15. Oktober 1868 eröffnet. Ressortverhältnisse und Dauer des KursuB sind dieselben wie in Dahlem. Im Jahre 1905 waren daselbst 28 Schüler Vom April 1908 an werden auch Schülerinnen als Hospitantinnen zugelaseen.

c) Königl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim, Rheingaukreis, Regierungsbezirk Wiesbaden.

Die Anstalt soll vorzugsweise einen möglichst vollkommenen Betrieb des Obst- und Weinbaues, sowie des ganzen Gartenbaues, gestützt auf naturwissen- schaftliche Grundsätze, lehren und darstellen. Die Lehranstalt verfolgt die Auf- gabe, in einem mehrjährigen Lehrgänge solche Gärtner auszubilden, welche öffentlichen Anstalten, grösseren Privatgärten oder Handelsgärtnereien vorstebeu können. Ausserdem sollen in einem kürzeren Zeiträume Gärtner, welche schon mindestens zwei Jahre in einer Handelsgärtneroi oder grösseren Privatgärtnerei gearbeitet haben, weitere Ausbildung im Obst-, W’ein- und Gartenbau erlangen. Hieran schliesst Bich ein Lehrgang für Obst- und Weinhauschüler* von einjähriger

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634

Landwirtschaftliches Unterrichts- und Venuchswesen.

Übersicht über den Stand und die Verhältnisse der

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Gesamtzahl der ländlichen Fortbildungsschulen

402

95

•3*

Von den Schulen wurden errichtet durch:

s) Kreise

•3

1

b) Gemeinden

•43

12

55

c) landwirtschaftliche Vereine

8

I

2

d) Private und auf jede andere Weis«

251

69

78

Zahl der ländlichen Fortbildungsschulen, deren Unterhaltungs- kosten bestritten wurden durch:

a) Kreise allein

4

2

b) Gemeinden allein

4

c) landwirtschaftliche Vereine allein

d) den Staat allein

334

84

-

e) den Staat in Verbindung mit auderen Beteiligten . .

68

1

”5

f) Private und auf jede andere Weise

5

Zahl der ländlichen Fortbildungsschulen, die keine Kosten er-

forderten

Höhe der gesamten Baranfwendungen Hk.

60 578

12 834

19742

Die Aufwendungen wurden bestritten durch:

a) Schulgeld

169

3 446

b] Private, Stiftungen, Legate, andere als laudwirtschaft-

liehe Vereine

886

2915

c) landwirtschaftliche Vereine

448

90

d) Gemeinden

526

86

377

e) Kreise

1 724

437

1 897

f) Provinzen

4»5

g) den Staat:

i. aus Kap. 102 Tit. 15 b des Etats der land Wirtschaft-

liehen Verwaltung Mk.

12 050

it 750

9 612

2. ans anderen Fonds *

44 775

561

"

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Landwirtschaftliches l'incrrichtt- mul Versnchswcseu

635

ländlichen Fortbildungsschulen im Jahre 1906.

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41 961

7336

3

426 663

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3 706

1378

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1 037

I 286

203

3 451

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77

37

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228

247

305

20

102

1 712

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370

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1 574

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11 394

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2582

58839

'*55

60

2 083

3199

3377

9670

7 794

11 749

3630

47 453

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29O

6 000

6695

74'7

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23 968

4400

2* 474

45 399

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14 049

4754

202 607

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6136

Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen.

Übersicht über den Stand und die Verhältnisse der

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Ausserdem wurden vom Staate für Heizung, Beleuchtung nnd

Reinhaltung de» .Schul lokal» verausgabt Mk.

-

Gesamtzahl der Schiller

3 595

1040

>494

Zahl der Schulen, in denen Schiller unterrichtet wurden:

a) bis 10 Schüler

304

73

b) von ii 20 Schüler

9'

39

55

c) über 20 Schüler

7

5

8

Zahl der Lehrer

547

II I

213

Von den Lehrern waren:

a) Geistliche

»9

I

41

b) landwirtschaftliche Lehrer

c) Volksschullehrer

526

1 10

17a

d) andere Personen (Landwirte, Tierärzte usw.) ....

2

-

-

Zahl der Schulen, in denen unterrichtete:

a) ein Lehrer

282

79

70

b) mehr als ein Lehrer

120

16

66

Zahl der Unterrichtsstunden im Laufe des Jahres

32 IOO

8308

«o 123

Zahl der Schulen, in deneu unterrichtet wurde:

n) nur im Winter

400

90

136

b) während des ganzen Jahres

2

5

Dauer. Kr ist an Stelle des halbjährigen Spezialkursus Tür Obst- und Wein- bau, und zwar für diejenigen eingerichtet worden, welche, ohne gärtnerische Vorbildung zu besitzen, die Anstalt besuchen und sich gründliche theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten im Obst- und Weinbau sowie iin Gemüsebau erwerben wollen. Endlich soll die Lehranstalt Obstgärtnern, Baum- wärtern, Schullehrern, Landwirten, Garten- und Weiugutsbesitzern, Weinhändlern. Winzern usw. Gelegenheit bieten, als Hospitanten am Unterricht teilzunehmen, um dadurch für ihre praktischen Anschauungen eine wissenschaftliche Grundlage zu erhalten.

Die Lehranstalt untersteht ebenfalls demLandwirtsohaftsministerium. Sie wurde eröffnet am 19. Oktober 1872. Der Besuch stellte sich im Jahre 1905 aul 113 Schüler.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.

637

ländlichen Fortbildungsschulen im Jahre 1906.

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2. Obst-, Wein- und Gartenbauschulen. (Niedere Fachschulen.)

Die Obst- und Gartenbauechulen haben die Aufgabe, junge Leute zu Obst* haumzüchtern und Gärtnern heranzubilden. Es bestehen deren 14, mit 381 Schülern im Jahre 1905.

3. Wiesenbauschulen.

Die Wiesenbauschulen bezwecken die theoretische und praktische Ausbildung von jungen Leuten, insbesondere von Bauernsöhnen, auf dem Gebiete des Wiesen- baues und der Drainage. Es gibt deren 5, mit 533 Schülern im Jahre 1905.

4. Molkereischulen.

Die Molkereischulen verfolgen den Zweck, jungen Männern und Mädchen, welche sich dem Molkereifache widmen wollen, diejenige theoretische und praktische

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638

Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.

Ausbildung zu versc baffen, die sie befähigt, später als Meier bezw. Meierin oder als Vorsteher grösserer Molkereien mit Erfolg tätig zu sein. Auch erhalten die jungen Mädchen an einzelneu Schulen Unterweisung und Übung in der Führung eines ländlichen Haushalts.

Die Molkereikurse sind für Bolche Personen bestimmt, die schon in der Molkerei Bescheid wissen und nur weitere theoretische und praktische Belehrung in allen Teilen der Milchwirtschaft erwerben wollen. Es sind 15 Molkereischulen vorhanden, die im Jahre 1905 345 Schüler hatten.

5. Landwirtschaftliche Haushaltungsschulen.

Die Haushaltungsschulen verfolgen den Zweck, den Töchtern der besser situierten ländlichen Bevölkerung diejenigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu ver- leihen, welche zur gedeihlichen Führung einer ländlichen Haushaltung notwendig sind. Der Unterricht umfasst daher Bowohl theoretische als praktische Unter- weisungen und Anleitungen in allen Verrichtungen und Arbeiten, welche in das Tätigkeitsgebiet einer ländlichen Hausfrau fallen.

Die wirtschaftlichen Frauenschulen dienen zur Ausbildung der erwachsenen weiblichen Jugend höherer Stände für den Beruf der Hausfrau oder ihrer Stell- vertreterin, der Lehrerin an ländlichen liaushaltungs- oder Frauenschulen, der Landpflegerio, der wirtschaftlichen ßetriebsleiterin oder Ansiedlerin.

Es bestehen deren von beiden Arten zusammen 53, die 1905 einen Besuch von 1621 Schülerinnen aufwiesen.

6. WanderhaushaltungBschulen.

Der Zweck der WanderhaushaltungBschulen, d. h. solcher Haushaltungs- Schulen, welche nicht an einem bestimmten Orte ihren Sitz haben, Bondern von Ort zu Ort auf bestimmte Zeit zur Ausübung ihrer Tätigkeit herumziehen, besteht darin, den heranwachsenden Töchtern der kleineren und mittleren Landwirte, sowie sonstiger kleiner Gewerbetreibenden auf dem Lande auf möglichst billigem und bequemem Wege die Ausbildung in den wichtigsten hauswirtschaftlichen Arbeiten zu geben, die ihnen in der elterlichen Wirtschaft meist nicht zuteil werden kann.

Es gibt davon 19, mit einem Besuch von 1626 Schülerinnen im Jahre 1905.

7. Hufbeschlag-Lehrschmieden.

Die Lehrscbraieden haben den Zweck:

a) Schmieden Gelegenheit zu bieten, sich im Hufbeschlag und in der gesamten Hufpflege gründliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, damit sie befähigt werden, den Pferdezüchtern und Pferdebesitzern bei der Aufzucht und Haltung ihrer Pferde durch sachgemässe Einwirkung auf die Erhaltung und Entwicklung normaler Hufe, Stellungen und Gangarten zu helfen;

b) die nach dem Gesetze vom 1$. Juni 1884 für den Betrieb des Hufbeschlag- gewerbes erforderlichen Prüfungszeugnisse zu erteilen;

c) den Pferdebesitzern und Schmieden die Anschaffung brauchbarer und guter Hufbescblagsmaterialien durch Vermittelung zu erleichtern;

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen.

639

d) den Pferdebesitzern einen allen Anforderungen entsprechenden guten Huf- beschlag zu bieten.

Es bestehen 58 Anstalten, die 1905 von 61 1 Schülern besucht waren.

8. Lehrinstitut für Zuckerfabrikation, Brennerei- und Brauereischule.

Das Institut für Zuckerindustrie in Berlin bezweckt die weitere Ausbildung der wissenschaftlichen Grundlagen der Rübenzuckerfabrikation, die Ausbildung von Chemikern für die Zuckerfabriken, ist gleichzeitig Untersuchungsstelle für Fabrik- produkte und Prüfungsstation für die in den Fabriklaboratorien angewendeten Präzisionsinstrumente, insbesondere Polarisationsapparate.

Das Institut ist ein Unternehmen des Vereins der deutschen Zuckerindustrie. Gebäude und Grundstück Bind Staatseigentum. Als Lehrinstitut ist es der land- wirtschaftlichen Hochschule angegliedert und dem Ministerium für Landwirtschaft unterstellt. Es wurde 1867 gegründet als Laboratorium des Vereins für die Rübenzuckerindustrie des Deutschen Reiches; 1880 in die landwirtschaftliche Hochschule verlegt; am 8. Mai 1904 als Institut für Zuckerindustrie in das eigene Gebäude fibergesiedelt.

Der Besuch stellte sich im Jahre 1905 auf 26 Teilnehmer und 10 Teil- nehmerinnen.

Die Brennereisqjiule des Vereins der Spiritus-Fabrikanten in Deutschland zu Berlin verfolgt den Zweck, Brennereibesitzern, Stärkefabrikanten, Brenn- und Stärkemeistern und Landwirteu Gelegenheit zu geben, sich auf dem Gebiete des Brennerei wesens und der Stärkefabrikation weiter auszubilden, ins- besondere auch sich in der Behandlung der Maschinen und der Benutzung der Kontrollapparate für den Brennereibotrieb zu vervollkommnen.

Die Anstalt ist ein Unternehmen des Vereins der Spiritus-Fabrikanten in Deutschland, verbunden (seit 1889) mit dem Verein der Stärke- Interessenten in Deutschland.

Sie wurde am 1. Juli 1876 eröffnet.

Der Zweck der Brauerschule des Vereins „Versuchs- und Lehr- anstalt für Brauerei in Berlin“ ist der Betrieb einer kleinen Brauerei als Lehr- und Demonstrationsmittel und zur Ausbildung von Brauereitechnikern höheren und niederen Grades, sowie die Anstellung von Versuchen zur Prüfung neuer Apparate und Methoden der Brauerei.

Die Anstalt ist ein Unternehmen des Vereins „Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei“.

Sie wurde am 1. Mai 1899 eröffnet.

9. Imkerschulen.

Die Imkerschulen haben die Aufgabe, Imkern usw. Gelegenheit zu geben, sich in allen Teilen der rationellen Bienenzucht theoretisch und praktisch auszubilden.

Es gibt deren 2, die im Jahre 1905 von 39 Schülern besucht wurden.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.

io. Fnrstlehrlingsscliulen.

Die 5 Forstlehrlingsschulen haben den Zweck, jungen Leuten, welche sich für die unteren Stellen des königlichen Forstdienstes ausbilden wolle», die regulativ* inässige Lehr/eit ganz oder teilweise zu ersetzen.

Im Jahre 1905 stellte sich der Besuch auf 212 Schüler.’

11. Landwirtschaftlich-technische Anstalten und Uuterrichts- und Spezialkurse.

Daneben finden sich noch eine Reihe landwirtschaftlich-technische Anstalten und Unterrichtskurse aller Art über Buchführung, Acker- und Wiesenbau, Tier- zucht, Obst-, Garten- und Gemüsebau, Obstverwertung, Weinbau und Kellerwirtschaft, Haushaltung, Brennerei, Molkerei usw. Von letzteren sind besonders die von den höheren landwirtschaftlichen Lehranstalten für praktische Landwirte eingerichteten bemerkenswert. Zum grossen Teil ist jetzt die Durchführung dieser Kurse auf die LamlwirtschafUkammern übergegangen. Sie werden in der zweiten Hälfte des Wintersemesters alljährlich oder ein Jahr um das andere abgehalteu. Solange diese Kurse genügend Vorgebildete mit den neueren Errungenschaften vertraut machen, wirken sie auf jeden Fall günstig, die Wirkung kann aber bei ungenügend Vor* gebildoten sehr zweifelhaft sein.

12. Wanderlehrer.

Neben den Direktoren und Lehrern der landwirtschaftlichen Schulen und den Beamten der Landwirtschaftskammern wirken noch besonders augestellte Wanderlehrer, die die Aufgabe haben, durch Vorträge während des gauzeu Jahres aufklärend und fördernd zu wirken, Diingungs- und Anbauversuche anzuregeu und zu überwachen. Gerade durch die Anschauung des Erfolges rationeller Mai'simhmen kann ihre Wirksamkeit hervorragend sein. Alles in allem sind gegenwärtig weit über 200 Wanderlehrer tätig.

VI. Die landwirtschaftlichen kontroll- und Versuchsstationen.

Die Versuchs- und Kontrollstatiouen,1) deren Errichtung und Entwicklung bis zum Jahre 1869 in Bd. III, S. 553 und folgende dargestellt ist, übten besonders seit den siebziger Jahren einen grossen Einfluss auf die landwirtschaftliche Technik aus. Da die Vorwendung der käuflichen Dünger- und Futtermittel gerade seit 1870 einen ungeahnten Umfang angenommen hat, war eiue Überwachung des Handels in diesen Artikeln nötig, weil der einzelne Landwirt, und sei er noch so gut vorbereitet für sein Fach, nicht in der Lage ist, die einschlägigen Analysen, deren Methoden Veränderungen unterworfen sind, auszuführen. Gerade durch die dauernde Kontrolle der Stationen sind gegenwärtig die Missbrauche des Handels fast vollkommen geschwunden. Der dem kaufenden Landwirt garantierte Gehalt der

*) Yergl. dazu die Landwirtschaftlichen Versuchs-Stationen Bd. XXII, Entwicklung und Tätigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Versuchsstationen in den ersten 25 Jahren ihrer Tätigkeit. Berlin 1877. ~- E. Sierig, Das landwirtschaftliche Versuchswesen in Deutschland. Berlin 1905.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen.

641

wertvollen Bestandteile muss geliefert werden, wenn nicht ein entsprechender Abzug erfolgen soll.

Die Kontrolltätigkeit erstreckte sich zunächst nur auf die Düngemittel. Die Samenkontrolle gelangte zuerst in Tharandt, die Futtermittelkontrolle seit 1876 an verschiedenen Stationen zur Ausführung. Bis Anfang der achtziger Jahre bezog sich die Futtorkontrolle nur auf den Nährstoffgehalt, seitdem wurde daneben die mikroskopische Untersuchung ausgebildet und zur Anwendung gebracht. Aus diesen Bedürfnissen heraus hat sich gerade in den siebziger Jahren die Zahl der Versuchsstationen bedeutend vermehrt.

Wie sehr die Zahl der ausgeführteu Analysen an den preussischeu Kontroll- stationen gestiegen ist, zeigt sich bei einem Vergleich zwischen den Jahren 1892 und 1900. Iin erstgenannten Jahre wurden 65223, im letztgenannten 248226 aus- geführt. £b hatte sich mithin die Zahl der Analysen in diesen wenigen Jahren vervierfacht.

Die Kontrollstationen führen die Untersuchungen gegen Gebühren aus, infolgedessen arbeiten wenigstens die grosseren unter ihnen mit Überschüssen und bedürfen keiner finanziellen Unterstützung. Da au der Arbeit der Kontrollstatiouen die landwirtschaftlichen Vereine das grösste Interesse haben, haben zumeist die Landwirtschaftskammern die Kontrollstationen übernommen.

Eine weitere Bedeutung bat die Mehrzahl der Versuchsstationen in jüngster Zeit noch damit erhalten, dass sio an der Ausbildung von Nahrungsmittelchoraikern mitwirken. Schon früher wurden die Versuchsstationen häufig mit der Unter- suchung von Nahrungsmitteln, wie Milch, Butter, Wein, Obstfabrikate, beauftragt. Nach dem Reichsgesetz vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungs- mitteln und Gebrauchsgegeustäuden, kann die im Gesetz vorgesehene chemisch- technische Kontrolle nur von Personen vorgenommen werden, die den Befähigungs- nachweis von der Landeshehörde erhalten haben. Die Leiter der meisten Versuchsstationen, die den Befähigungsnachweis haben, buben die Berechtigung, Nahrungsmittelcliomiker auszubilden. Die au den Versuchsstationen verbrachte Zeit wird den Bewerbern- als Ausbildungszeit angerechnet.

Die Tätigkeit der Versuchsstationen, die zumeist mit den Kontrollstatiouen verbunden zu sein pHegen, ist eine rein wissenschaftliche und forschende. Auf allen Gebieten des landwirtschaftlichen Betriebes sowohl der Pflanzen- und Tier- ernährung, als auch der Bodenkunde und der Dungerlehre haben sie außergewöhn- liche Erfolge errungen, und jo mehr neue Fragen in der Landwirtscliaftswissenscbaft aufgetaucht sind, desto grösser sind ihre Aufgaben geworden. Infolge ihrer rein wissenschaftlichen Tätigkeit sind allen landwirtschaftlichen Universitätsinstituten und landwirtschaftlichen Hochschulen Versuchsstationen »»geschlossen und, wie erwähnt, ebenso den Kontrollstatiouen. Die Verbindung zwischen Kontroll- und Versuchsstationen ist insofern vou Vorteil, als ihre Leiter mit den praktischen Bedürfnissen besser in Fühlung bleiben und nicht in mechanischer Tätigkeit erstarren, was leicht der Fall ist, wenn sie nur der Koutrollstatiou verstehe».

Einzelne Stationen sind zur Erforschung von Soiidergchieten gegründet, so z. B. Breslau, Kiel, Aremlsee zur Lösung von Fragen auf dem Gebiete der Meltzen, Boden des preuss. Staates. VIII. 41

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642

Landwirtschaftliches Unterricht»- und Versnehsweaen.

Agrikulturbotanik, der Samonkunde und des Sainenliandols : Halle für die Erforschung und Bekämpfung von 1‘flnnzenkrankheiten; Prnskau, Kiel, Hameln, Kleinhof-Tapiau und Wreechen für Molkereiwesen; Berlin besitzt je eine Station für Gärungsgewerlte, Brauerei und Getreideverarbeitung; Geisenheim für Weinbau und Weiubereitung.

Brei Versuchsstationen, Halle, Posen und Königsberg, sind mit Versuchs- wirtschaften verbunden. Max Maercker, der verdienstvolle Leiter der Hallescheu Versuchsstation hatte die Vorzüge dieser Vereinigung in den Vereinigten Staaten von Nordamerika kennen gelernt und bemüht« sich, der ihm unterstellten Versuchs- station ein Versuchsgut anzugliedern. Bas Landwirtschaftsministerium bewilligte ihm die Mittel dazu, und seit dem i. Oktober 1895 ist die Versuchswirtscbaft Lauch- städt (51 1m) der Versuchsstation Halle überwiesen; diesem Vorbild folgend wurde im Jahre 1900 das Versuchsgut Pentkowo (58,31 ha) für Posen und im Jahre 1901 Waldgarten für Königsberg eingerichtet. Bromberg wurde das Versuchsgut Moschein überwiesen.

Die Aufsicht über die Versuchsstationen führt gewöhnlich ein Kuratorium, das sich bei den an die Landwirtschaftskammern angeschlossenen Stationen in der Hegel aus einigen praktischen Landwirten, dem Birektor der Kammer und dem Vorsteher der Versuchsstation zusammensetzt. Bie mit einer landwirtschaftlichen Hochschule verbundenen Versuchsstationen unterstehen dem Birektor des Instituts.

Seit 1863 fanden regelmässige „Wauderversammlungen deutscher Agrikultur- chemiker, Physiologen und Vorstände der Versuchsstationen“ statt, um die Vor- steher der Versuchsstationen miteinander in Berührung zu bringen. Im Jahre 1872 wurdon diese Zusammenkünfte den Versammlungen deutscher Naturforscher und Ärzte als „Sektion für Agrikulturchemie“ augegliedert. Seit 1876 führt die Sektion die Bezeichnung „Sektion für landwirtschaftliche V orsuchsstationen“. Banebeu besteht, um innere organisatorische Angelegenheiten zu erledigen, der im Jahre 1888 gegründete „Verband der deutschen landwirtschaftlichen Versuchsstationen“, dessen Zweck „die gemeinsame Förderung der Angelegen- heiten und Aufgaben dieser Anstalten auf wirtschaftlichem und praktischem Gebiet«, insbesondere auch die Vereinbarung eines tunlichst einheitlichen Vorgehens in der Untersuchung bezw. der Kontrolle der Güngemittel, Futtermittel, Saatwaren und sonstiger landwirtschaftlicher wichtiger Gegenstände“ ist. Offizielles Organ des Verbandes sind die „Landwirtschaftlichen Versuchs-Stationen“, Verlag von Paul Parey in Berlin.

Seit 1901 hat sich von dem Vorhand eine zweite Organisation abgesondert „Bie Vereinigung der landwirtschaftlichen Versuchsstationen“, deren Organ „Bie Mitteilungen der Vereinigung deutscher landwirtschaftlicher Versuchsstationen“ sind. In Thiels Landwirtschaftlichen Jahrbüchern erscheinen regelmässig Berichte über die Tätigkeit der Versuchsstationen.

Bie folgende Zusammenstellung über Gründung, Untersucbungsgebiete und Etat der einzelnen landwirtschaftlichen Versuchs- und Kontrollstationeu und agri- kulturchemischen Laboratorien, provinzweise geordnet, ist der von Friedrich Nobbe in Mentzel und v. Lengerkos landwirtschaftlichem Kulcnder, Teil 1, ver- fassten Aufstellung entnommen.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuch» wesen.

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1. Provinz Ostpreussen.

1. Landwirtschaftliche Kontrollstation zu Insterburg. Gegründet 1857 vom landwirtschaftlichen Zentralverein für Litauen und Masuren für Düngungsversuche, Untersuchungen von Dünge- und Futtermitteln und Samen; amtliche Kontrolle von Nahrung«- und Genussmitteln. Einnahmen: 14800 Mk. (von der Provinz 2000 Mk., vom Zentralverein 800 Mk., durch Analysen ca. 12000 Mk.).

2. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Königsberg i. Pr. Gegründet 1875 durch den ostpreussischen landwirtschaftlichen Zentralverein für wissenschaftliche Arbeiten und Kontrolle über Dünge- und Futtermittel und Saatwaren, seit 1907 Institut der Landwirtschaftskammer für die Provinz. Subventionen: 60000 Mk. (5000 Mk. vom Staate, 2000 Mk. von der Provinz und ca. 53000 Mk. durch Analysen).

3. Milchwirtschaft! iches Laboratorium am landwirtschaftlichen Institut der Universität Königsberg i. Pr. Gegründet 1887 für Molkerei- und tierphysiologische Versuche.

4. Die Abteilung für Pflanzenbau des landwirtschaftlichen Instituts der Uni- versität Königsberg i. Pr. ist mit Laboratorien für pflauzenzüchterische, bodenkund- liche und bakteriologische Arbeiten, mit landwirtschaftlich-botanischen und maschinen- technischen Sammlungen und mit einem Auditorium ausgestattet. Zu ihr gehört forner ein Vegetationshaus und ein 1/2 ha grosser landwirtschaftlich-botanischer Garten. Die Abteilung dient vorzugsweise der Sortenzüchtung und -prüfung unter Berücksichtigung ostpreussischer Verhältnisse und wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiete der Bodenkunde.

5. Abteilung flir Pflanzenpathologie des landwirtschaftlichen Instituts der Universität Königsberg i. Pr. mit einem 4 ha grossen Versuchsfelde und kleinem Vegetationshause.

6. Das agrikulturchemische Institut der Universität Königsberg i. Pr., über das sich die näheren Angaben auf S. 617 finden.

7. Versuchsstation für Molkerei zu Kleinhof-Tapmu. Gegründet von dem Königl. Ministerium für Landwirtschaft, der Provinz Ostpreussen und den 3 land- wirtschaftlichen Zentralvereiuen für Litauen und die Provinz Ost- und Westpreussen. Eröffnet nm 1. Mai 1887 als Versuchsmolkerei, zur Versuchsstation erweitert am 1. Januar 1893. Seit 1. April 1907 Institut der Landwirtschaftskammer.

2. Provinz Westpreussen.

8. Landwirtschaftliche Versuchs- und Samenkontndlstation zu Danzig. Ge- gründet 1877 durch den Zentralverein westpreussischer Landwirte für Kontrolle und wissenschaftliche Arbeiten; gegenwärtig Institut der Landwirtscliaftskam 111er für Westpreussen. Subventionen: 36280 Mk. (vom Staut 10050 Mk., von der Provinz 4300 Mk. und aus Houorarunulysen usw. 21930 Mk.).

3. Provinz Pommern.

9. Agrikulturchemische Versuchs- und Samenkontndlstation der Landwirt- schaftskammor für die Provinz Pommern zu Köslin. Gegründet 1863 von der pommerschen ökonomischen Gesellschaft für Pilanzenphysiolugie und Bodenkunde

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.

zu Regenwalde, 1893 nach Köslin verlegt. Einnahmen: 55900 Ult. (vom Staat 6700 Mk., von der Provinz 1200 Mh\, von der Lundwirtschaftsknmmer 3000 Mk., aus Honuraninalysen ca. 45 000 Mk.). Der Versuchsstation ist seit 1903 eiue Feld- versuchswirtschaft von 9 ha in Stargard angegliedert.

4. Provinz Posen.

10. Landwirtschaftliche Versuchsstation der Landwirtschaftskammer für die Pro- vinz Posen. Errichtet 1877 in der Stadt Posen durch Vereinigung der früheren Versuchs- stationen zu Kuschen (begründet 1861) und zu Brumberg (begründet 1873). Für Untersuchungen über Tierernährung, landwirtschaftliche Nebengewerbe und Pflanzen- bau, Kontrolle über Düngemittel, Futtermittel und Saatwaren. Das Kuratorium ist vom Vorstand der Landwirtschaftskammer gewählt. Einnahmen: 74128 Mk. Ver- suchsgut Pentkowo, Einnahmen: 55286 Mk. Der Station ist die Leitung des Ver- suchsgutes Pentkowo übertragen.

11. Agrikulturche misch -bakteriologische Abteilung des Kaiser Wilhelms- Instituts für Landwirtschaft in Bromberg. Errichtet 1906 durch das landwirtschaft- liche Ministerium. Für Forschungen über Tierernährung, landwirtschaftliche Neben- gewerhe, Pflanzenzüchtung, Düngung, Bodenhakteriologie. Verbunden sind hiermit das Versuchsgut Mocheln bei Bromberg, ein Vegetationshaus und Versuclisfelder in Bromberg. Das Kuratorium ist vom Minister für Landwirtschaft berufen.

5. Provinz Schlesien.

12. Landwirtschaftliche Versuchs- und Kontrollstation zu Breslau. Ge- gründet 1856 vom landwirtschaftlichen Zentralverein der Provinz Schlesien in ida-Marieuhütte, 1877 nach Breslau verlegt. Die Anstalt gehört zum Hessort der Landwirtschaftskammer für die Provinz Schlesien und besitzt im eigenen Gebäude ein vollständig eingerichtetes Laboratorium für wissenschaftliche Unter- suchungen über Tier- und Pflanzenernährung, Kontrolle von Dünge- und Futter- mitteln, sowie eine in Rosenthal hei Breslau gelegene Vegetationsstation. Etat fiir 1907 stellt sich in Einnahme und Ausgabe 85150 Mk. Das Kuratorium bilden: 1 Vertreter der allgemeinen Chemie an der Universität, 2 praktische Landwirte, der General- sekretär der Landwirtschaftskummer und der Stationsleiter. An die Statiou ist der Wetterdienst in der Provinz augeschlossen, deren Leiter den Charakter eines Ab- teilungsvorstehers hat. Die Station besitzt die Berechtigung zur Ausbildung von Nahrungsmittelchemikeru.

13. Agrikulturchemisches und bakteriologisches Institut der Universität zu Breslau. Gegründet 1869 als tierphysiologische Versuchsstation zu Proskau; 1881 nach Breslau verlegt; 1898 zu dem jetzigen Institut für chemische und bakterio- logische Arbeiten erweitert. Laboratorium, Versuchsstall uud Vegetationsstation sind vorhanden. Die Subvention beträgt 61000 Mk. (für sächliche Ausgaben).

14. Agrikultur- botanische Versuchs- und Samenkontrollstation der Landwirt - schaftskammer für die Provinz (1905 von letzterer übernommen) in Breslau. Er- richtet 1875 von dem landwirtschaftlichen Verein zu Breslau. Die staatliche Sub- vention stellt sich auf 2000 Mk. Die Station bestellt aus 2 Abteilungen: 1. für Samen-

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs wesen.

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kontrollo (jährlich ca. 4000 Samenprüfungen), 2. für Pfhinzcnkrnnkheiton bezw Pflanzenschutz. Das Kuratorium bilden: 1 Vertreter der allgemeinen Botanik an der Universität, 2 praktische Landwirte, der Generalsekretär der Landwirtschafts- kammer und der Stationsleiter.

15. Pflanzenphysiologische Versuchsstation des Konigl. Pomologischen Instituts zu Proskau für Chemie und Physiologie, besonders der Obstbäume, und gärtnerische Kulturpflanzen. Gegründet 1873 vom Staate, Einnahmen: die Versuchsstation wird vom Staate unterhalten. Für das Versuch s wesen sind 2150 Mk. ausgeworfen. Diensträume, Beleuchtung, Hoizung, Bibliothek, Besoldung der Leiter, Assistenten usw. werden vom pomologischen Institut gestellt.

16. Milch wirtschaftliches Institut zu Proskau. Gegründet 1878 vom landwirt- schaftlichen Zentralverein für Schlesien für wissenschaftliche und praktische Arbeiten im Laboratorium und in der Versuchsmolkerci, Unterrichtskurse, Auskunft und Vereinsvorträge auf dem Gebiete des Molkereiwesens. Subvention: 11600 Mk. (5700 Mk. vom »Staate, 5900 Mk. vom Provinzial- Landtage). Das Institutsgebäude ist fiskalisch. Das Kuratorium besteht aus 5 Mitgliedern. Dio Anstalt besitzt unter anderem eine Sammlung von Plänen, Modellen, Apparaten und eine vollständig ein- gerichtete Molkerei, der ein Käsor vorsteht, und in welcher täglich ca. 500 700 1 Milch auf Butter und Käse verarbeitet werden.

6. Provinz Brandenburg.

17. Institut für Gärungsgewerbe zu Berlin N., »Seestrasse, mit 11 Abteilungen, die auf S. 623 aufgeführt sind.

18. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Berlin, Invalidenstr. 42 (früher in Dahme, seit 1905 hierher verlegt). Gegründet 1857 durch Landwirte des Jüter- bog- Lucken walder Kreises. Am 1. Juli 1889 übernommen vom landwirtschaftlichen Provinzial verein, 1897 von der Landwirtschaftskammer für dio Mark Brandenburg und die Niederlausitz; seit 1905 zugleich Institut für Versuchswesen und Bakterio- logie an der Konigl. landwirtschaftlichen Hochschule. Subventionen: 40104 Mk. (vom Staat 27704 Mk. [von der Kammer 12400 Mk.], 28000 Mk. durch Honorar- aualysen). Die Station ist hauptsächlich für pflanzenphysiologische Arbeiten be- stimmt, beschäftigt sich aber auch mit anderen Fragen und führt sogen. Honorar- analysen von Düngemitteln, Futterstoffen, Sämereien usw. aus. Die oberste Leitung hat das Ilauptdirektoriura der Landwirtschaftskammer.

19. Die bisherige Versuchsanstalt dos Verbandes deutscher Müller an der Königl. landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin ist am 1. April 1907 aufgehoben und ist dafür die Versuchsanstalt für Getreideverarbeitung G. m. b. H. zu Berlin N., Seestrasse 4, ins Leben getreten. Sie wird beaufsichtigt und erhält Zuschüsse vom Reich und von Preussen. Die Gesellschafter sind dio 13 preussischcn Landwirt- schaftskammern und der Verband deutscher Müller in Berlin. Der Zentralvorband der Bäckerinnung Germanin in Berlin ist im Aufsichtsrat vertreten.

7. Provinz Schleswig-Holstein.

20. Landwirtschaftliche Versuchsstation dor Landwirtschaftskammer für die Provinz Schleswig- Holstein zu Kiel. Gegründet 1870 von dem Schleswig-Holstein-

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versnchswesen.

sehen landwirtschaftlichen Genossenschaftsvorein; reorganisiert und erweitert 1877, umfasst 4 Abteilungen: I. Agrikulturohemische Versuchsstation. Kontrolle über Düngemittel, Futterstoffe, Honoraranalyse. pflanzenphysiologisch -chemisch 6 Unter- suchungen, Feldversuche. II. Versuchsstation für Molkereiwesen. Wissenschaft- liche und praktische Versuche über Milchwirtschaft und Molkereiwesen. Milchwirt- schaftliche Untersuchnngs- und Lehranstalt. Untersuchungen von Molkereiprodukten und sonstigen das Mnlkereiwesen betreffenden Gegenständen, Unterrichtserteilung an Schüler und Hospitanten. 2 Laboratorien; eine modern eingerichtete Ver- suchs- und Lehrmeierei mit Käserei und grösseren Käselagern; Verarbeitung von ca. 3000 1 Milch pru Tag. III, Nahrungsmittel-Untersuohungsamt für die Provinz Schleswig-Holstein (Abteilung der Landwirtschaftskammer, gegründet 1898). Anstalt im Sinne des § 17 des Nahrungsmittelgesetzes und des § 16 1 der Prüfungsordnung. Einschlägige Untersuchungen für die Polizeibehörden der Provinz, mit Ausnahme von Altona und Flensburg, sowie für andere Behörden und Private. IV. Bakteriologisches Institut für Tierseuchen. Bekämpfung der Tierseuchen, besonders der Tuberkulose und Kälberruhr. Bakteriologische Unter- suchung, Herstellung und Versand der verschiedenen Sera gegen Tierseuchen. Subventionen: Die Bedürfnisse der 4 Abteilungen erfordern 104840 Mk., welche durch den Staat (16000 Mk.), durch die Provinz (10000 Mk.) und durch Kontroll- und Honoraranalysen (bezw. 33000, 13500, 35000, 14300 Mk.) teilweise ge- deckt worden.

21. Samenkontrollstation zu Kiel, in Verbindung mit dem landwirtschaftlichen Institut daselbst. Subvention: 300 Mk. von der Landwirtschaftskammer. Die Aus- gaben werden von dem wechselnden Analysenhonorar bestritten.

8. Provinz Hannover.

22. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Göttingen. Gegründet zu Weende 1857 von der Künigl. Landwirtschafts-Gesellschaft zu Celle, unter Mitwirkung des Staates, für Versuche über Ernährung der landwirtschaftlichen Haustiere. Hoch Göttingen verlegt 1874. Subventionen: zgoooMk. vom Staate und Bäumlichkeiten (Wohnung des technischen Vorstandes usw.). Pettenkoferscher Respirations- apparat, Ställe für Rindvieh, Schafe und Schweine usw.

23. Agrikulturchemisches Laboratorium der Universität Göttingen. Ge- gründet 1872 1875 vom Staate.

24. Das Versuchsfeld der Universität Göttingen.

25. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu llildesheim. Gegründet 1870 vom laud- und forstwirtschaftlichen Hauptverein Hildesheim, seit 1878 Institut der König!. Landwirtschafts-Gesellschaft zu Celle und seit Juni 1899 der Landwirtsehnftakunimer für die Provinz Hannover.

I. Landwirtschaftliche Abteilung. Für Kontrolle von Dünge- und Futter- mitteln und Sämereien; technisch-analytische Untersuchungen. Versuche für land- wirtschaftliche Technik. Düngungsvorsuche.

II. Nahrungsmittel - Untersuchungsamt für den Regierungsbezirk Hildesheim. Öffentliche Anstalt zur Untersuchung von Nabruugs- und Geuussmitteln und Ge- brauchsgegenständen. Einnahme: 58000 Mk.

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Landwirtschaftliches Unterrichts- nnd Versuchs wesen.

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26. Versuchsstation der Landwirtschaftskammer für die Provinz Hannover am milchwirtschuftlichen Iustitut zu Hameln. Gegründet 1893 vom Zentralausachuss der Künigl. Laudwirtschafts-Gesellschaft zu Celle für selbständige Versuche und für Milchuntersuchungeu im Literesse Privater, sowie als Auskunftsstation. Subventionen des milchwirtschaftlichen Instituts: 16500 Mk. (davon aus Honoraranalysen 1000 Mk.).

27. Samenkontrollstation an der Ackerbauschule zu Bremervörde. Gegründet 1876 vom landwirtschaftlichen Provinzialverein für den Regierungsbezirk Stade.

9. Provinz Sachsen.

28. Agrikulturchemische Versuchsstation Halle a. S. der Landwirtschaftskammer für die Provinz Sachsen und die der Landwirtschaftskammer angeschlossenen Staaten. Gegründet 1855 in Grosskmehlon, 1859 von da nach Salzmünde, 1865 nach Halle verlegt. Kuratorium: Die Landwirtschaftskammer. Einnahmen: Vom landwirt- schaftlichen Ministerium 12000 Mk., von der Landwirtschaftskammer 14000 Mk., von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft 9000 Mk. Wissenschaftliche Unter- suchungen über die Tier- und Pilanzenernährung und für die landwirtschaftlichen Nebengewerbe (ein Teil der für die Versuchstatigkeit erforderlichen Analysen wird durch die agrikulturchemischo Kontrollstation ausgeführt). 1. Agrikulturchemische Abteilung. 2. Bakteriologische Abteilung. 3. Versuehswirtschaft Lauchstädt. 1 Hof- uud 1 Feldaufseher, 24 Arbeiter und Arbeiterinnen; dieselbe umfasst 50 ha Acker und 5 ha Wiesen, ein Gehöft mit Leutew'ohnungen, Stallungen für Fütterungs- und Düngerprodukt ions versuche. Jährliche Subvention von dem Künigl. Preussischen landwirtschaftlichen Ministerium 20000 Mk. 4. Vegetationsstation (der Versuchs- wirtschaft angegliedert), Zuschuss vom landwirtschaftlichen Ministerium 2000 Mk. 5. Bakteriologisches Versuchsfeld, Zuschuss vom landwirtschaftlichen Ministerium 1500 Mk.

29. Agrikulturchomische Kontrollstation der Landwirtschaftskammer für die Provinz Sachsen und dio der Landwirtschaftskammer angeschlossenen Staaten zu Halle a. S. In Verbindung mit der Versuchsstation gegründet 1855 zu Grosskmehlen, uach Salzmünde verlegt 1859, nach Halle a. S. 1865; seit 1902 getrennt von der Versuchsstation; Untersuchung uud Bewertung landwirtschaftlicher Vorbrauchs- stoffe, sowie landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse, insbesondere Dünge- mittel, Futtermittel, Milch und Molkereiprodukte, Sämereien, Xahrungs- und Ge- nussmittel. Subventionen: vom Staat 2000 Mk., von der Provinz 3000 Mk., Summe der Einnahmen 1 15 000 Mk.

30. Physiologisches Laboratorium, Versuchsfeld und Haustiergarten des land- wirtschaftlichen Instituts der Universität Halle a. S. Gegründet 1863 1865 vom Künigl. preussischen Kultusministerium. Subventionen: 1200 Mk. (die sonst erforder- lichen Mittel aus dem Etat dos landwirtschaftlichen Instituts).

31. Versuchsstation für Pflanzenkrankheiten durch die Landwirtschaftskammer für die Provinz Sachsen zu Hallo a. S., gegründet 1889. Arbeitsfeld: Alle Krank- heiten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, insbesondere der Zuckerrüben. Ein- nahmen: 17350 Mk. (vom Staat 5500, von der Landwirtschaftskammer 5500, von dem Verein der deutschen Zuckerindustrie 5800, Untersuchungsgelder 550 Mk.).

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Laudnirtschaftlicbes Unterrichts- und Versuehsweseu.

32. Koutrullstatinn für Sümereion, verbunden mit der 1875 gegründeten land- wirtschaftlichen Winterscliule zu Arendsee (Altmark). Die Anstalt wird vuu der Wintorscliulo untcrhulton.

10. Provinz Hessen-Nassau.

33. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Marburg. Gegründet 1857 zu Haydau-Altmurscheu (1880 nach Marburg verlegt) von der Laudwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Cassel. Kontrolle von Düngemitteln, Futterstoßen, Saat- wnren, Bodenanalyscn. Untersuchung von Milch für Molkereien usw. Wissen- schaftliche Vegetationsversuche im Glaslmusc zur Ermittelung der Düngerbedürftigkeit hessischer Bodenarten. Versuche über dio Verwitterung* fall i gk e i t der in Hessen auftretenden Gesteine. Erforschung der Beziehungen von Bakterien zum Pflanzen- wachstum usw. Seit 1881 amtliche Untersuchungsstellc für Nahrungsmittel und Gehrauclisgegenstiinde für den Regierungsbezirk Cassel. Die Statien ist berechtigt zur Ausbildung von Nahrungsmittelcheinikern. Einnahmen: 65340 Mk. (vom Staate 17400, von den Kommunalständen 3900, von der lauidwirtschaftskammer 5700, durch Honorarannlvsen 36600 Mk.). Die Laudwirtschaftskammer hat am 22. Januar 1908 die Mittel bewilligt zur Verlegung der Versuchsstation nach Cassel.

34. Versuchsstation zu Wiesbaden. Gegründet 1882 von dem Verein Nassauischer Land- und Forstwirte für Dünge- und Futtermittelkontrolle und wissenschaftliche Arbeiten; jetzt Anstalt der Landwirtschaftskammor für den Regierungsbezirk Wies- baden. Einnahmen: 4900 Mk. (vom Staat 0 2400, aus Kontrollanalysen 2500 Mk.).

35. Pflnnzeupathologische Versuchsstation der Künigl. Lehranstalt für Obst-, Wein- uml Gartenbau zu Geisenheim a. Rh. Gegründet von dem Künigl. preussischen landwirtschaftlichen Ministerium. Einnahmen: 6831 Mk. vom Staate.

36. Pflanzcnpliysiülogischo Versuchsstation an der Künigl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim a. Rh. Gegründet 1872 von dem Künigl. preussischen landwirtschaftlichen Ministerium. Seit 1905 vereinigt mit der wissenschaftlichen Abteilung der Rebenveredlungsstation Geiseuheim-Eibingcn. Ein- nahmen: 6650 Mk. vom Staate.

37. önochemische Versuchsstation an der Künigl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim a. Rh. Gegründet von dem Künigl. preussischen landwirtschaftlichen Ministerium. Einnahmen 1906: 10430 Mk. (vom Staate 9250, aus Honoraranalysen 1180 Mk.).

38. Hefereinzuchtstation an der Künigl. Lohranstalt für Obst- und Weinbau zu Geisenheim a. Rh. Gegründet 1894 mit Unterstützung des Künigl. preussischen landwirtschaftlichen Ministeriums. Einnahmen: 11 000 Mk.

11. Rheinprovinz.

39. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Bonn. Gegründet 1856 von dem landwirtschaftlichen Verein für Bheinpreussen. Seit 1898 in 3 Allteilungen ge- gliedert: I. für Prüfung von Dünger- und Bodenproben; IL von Futtermitteln und Sämereien ; III. von Milch und Molkereiprodukten. Wissenschaftliche Unter- suchungen im Interesse der Landwirtschaft. Anskunftstelle über Pflanzenkrauk- heiten. Einnahmen: 70000 Mk. (von der Provinz 3000, aus eigener Tätigkeit

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Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen.

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67000 Mk.). Die Station besitzt die Berechtigung zur Ausbildung vun Nahrungs- mittelchemikern.

40. Tierphysiologisches Institut dor landwirtschaftlichen Akademie zu Boim- Poppolsdorf. Erbaut 1901 vom Staat für tiorphysiologische Untersuchungen und anatomisch-physiologischen Unterricht sowie für Hygiene. Staatliche Betriebsfonds 6550 Mk. und 150 Mk. für die Handbibliothek. Das Institut ist in Verwaltungs- aiigelegenhoiten der Akademie-Direktion unterstellt. Grosses Kespirations-Kalorimcter, Stall- und Laboratoriumsrüume für Stoffwechsel-, tierchemisclie und physiologische Versuche.

41. Institut für Bodenlehre und Pflanzenbau nebst Versuchsfeld der land- wirtschaftlichen Akademie Bonn-Poppelsdorf. Gegründet 1901. Das Institut hat eineu Betriebsfonds von ca. 13000 Mk. sowie einen Besohlungsfoiids für Assistenten und Hilfskräfte von rund 6000 Mk. (Beleuchtungs-, Heiznngs-, Bureau- und Bililiothekaufwand aus Mitteln der Akademie), besitzt chemisches, botanisches und bakteriologisches Laboratorium, Scheune, Lagerräume, Vegetationshnus, Versuchs- felder und Wetterwarte. Die Arbeiten erstrecken sich auf das Gosamtgebiet der landwirtschaftlichen Bodenbenutzung und dos Pflanzenbaues.

42. Landwirtschaftlich-chemische Versuchsstation zu Kempen a. Bh. Gegründet 1883 durch den rheinischen Bauernverein für wissenschaftliche Untersuchungen und Kontrolle des Handels mit Dünge- und Futtermitteln, Samen usw., Unter- suchung landwirtschaftlicher Produkte. Einnahmen: 57000 Mk. (von der Provinz 3000, aus Houoraranalysen 54000 Mk.).

12. Provinz Westfalen.

43. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Münster. Gegründet 1871 vom landwirtschaftlichen Provinzialverein für Westfalen und Lippe für wissenschaftliche Untersuchungen, Kontrolle der Düngestoffe, Futtermittel und Saatwaren. Ein- nahmen: 98933 Mk. (vom Staat 14300, durch dio Provinzial- Verwaltung 13300, Landwirtschaftskammer 4000, Dünger- und Futterstoffkoutrolle 700, Honorar- unalysen 67833 Mk.).

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Register der

Albert VII 646.

Albert, Werner um! VII 544.

VIII 71. 88. 89. 93. 95. Aszewski VI 129.

Backhaus VII 619. 678. Baeyer, A. v. VII 5.

Baldanius VII 683.

Banmbach, v. VI 267, Beckmann VI 91.

Behagei, 0. VI 11. ßeheitn-Schwarzbnch VI 137. Bchmer VII 652.

Behrend VIII 367.

Bening VI 322.

Beyrink Vll 11.

Bibow VII 683.

Bilow, F. v. VI 102. Bindewald VI 627.

Bitter VIII 596.

Bittmaun, E. VIII 138. Blaramberg VI 25.

Bleicher VI 616. 617. 618. Boczek VI 86. 121.

Buch liier VI 87.

Boekh, Richard VI 20.

Biitzow VI 592. 624.

Bukoruy VII 5.

Bolle VII 695.

Borchgrave, Emile de VI 88. Borght, ran der VIII 205. Bornhak, C. VI 114.

Boysen VII 565.

Brunner, H. VI 56. Buchenberger VIII 2. Buchkoltz VI 119.

Autoren, Gesetze

(Zu Bd. VI, VII, VIII.)

I, Autoren.

BUlow, r. nud Hageniann VI 220.

Bnrnieister, II. VIII 181. Bnsch, Fd. VI 170.

Biisching VI 85.

Canstein, v. VI 266.

Caron VII 297.

Conrad, J. VI 551. 557. VII S18.

Crnaius, Heinrich VIII 1.

Delbrück, M. VII 41. VIII 5. 11. 12. 13. 16. 17. 48. 49- 5°-

Diepenbrock VII 410. Drechsler, Gustav VIII 616. Dronp VII 298.

Dürigen VII 682.

IHising VI 616.

Dzierzon VII 691.

Edler VII 296.

Effront, J. VII 7.

Elster VI 453. 609.

Engel VI 407. 4«. 455- 479- 592. VIII 8. 9.

Erben VI 86. 168.

Ertl VIII 534.

Evert, O. VI 451,

Fejer VI 88.

Fidlcin, E. VI 147. 155. 165. Fircks, Frhr. v. VI 21. 605. 617. 625. 630.

Fleischer VII 16. 408. 410. 412. 413. 4Z0. 423.

und Sachen.

Frank, A. B. VII 11. 324. Fuchs, 0. J. VI 102. 105. 173. Gauss VII 683.

Geffckeu VIII 542.

Gerlach VIII 624. Germershausen, A. VIII 138. Gierke VIII 544.

Glatzel und Sterneberg VI 225. Goldbeck VII 583. 604. Gollmert, L. VI 147.

Goltz, von der VIII 396. 411. Grabein, M VIII 351. Gravenhorst VII 691.

Greif! V'I 196.

Grossmann, Fr. VI 65. 66. 112. 154. 165. 169. 173. 174.

>75 5*4-

Grünhagen VI 86.

Haannann, A. VIII 147. Haberlandt VII 695.

Hagen, v., bearb. von Donner VII 467. 486. 492. 501. Hager, S. C. VIII 109. Hnnsen-Zwiitzen VII 564. Haussen VI 213. llasselbacb und Kosegarten VI 101.

liecht VI 209. 367. 368. 384. 3«7- 437-

Hecke!, M. v. VIII 24. Hellriegel und Wilfarth VII 11. Helmold V'I 99.

Hermes VI 392.

Herter VII 828.

Hirsch, R. VI 65. 325.

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652

Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

Hochstetter VII 691.

HofTmann, Joh. Gottfr. VI 20. lloilrnng, M. VII 324. Holzapfel VI 65. 320.

Homeyer VI 152 Anm. llngenberg, A. VII 410. 412. VIII 542.

Inania, Th. v. VI 59.

Judeich VI 196.

Just VI 304.

Justinus VII 543.

Kaerger VTIII 420.

Kaltenegger VII 547.

Kantzow, Th. VI 170. Katzenstein, Willy VIII 89.

96. 100. 102. tu.

Kehr, P. VI 83.

Kcintzel, J. VI 93.

Keller VII 543.

Kellner, 0. VII 30. 37. 553. Hirstein VII 582.

Kleine VII 691.

Knapp VI 241. 276.

Knispel, 0. VII 586. 616. 622. 676.

Knispel nud Wölbliug VII 614. 617.

König VI 336.

Körte VIII 15.

Krhtner VII 547.

Kllhn, J. VII 41. 820. VIII 614.

Knlmert, R. VIII 4.

Kurs, Victor VIII 207. 214. Kwiatkowsky VII 691.

I.aniprecht VI 59. 62. 63. Langhans, P. VI 345.

Laurent VII 11. Lehmann-Berlin VII 522. Lengerke, von VIII 411. Lenthe, v. VI 393.

Leonhard, R. VIII 351.

Leske VI 363.

Lette, A. und L, v. Rönne VI ■75-

Liebig VII 549.

Liesegang, E. VI 90 Anui. Lintner, S. VIII 10. 14. 88. 91- 93- 94- 95-

Lippmann, I)r. Edmund 0. v.

VIII 88. 96. 98. 102. ui. Lilbe VII 691.

Ludwig, Tb. VI 65.

LOntzel VI 87.

Lydtin VII 547.

Lydtin und Werner VII 547. 642.

Maereker, M. VII 15. 324. VIII 7.' 11.

Maier-Bode, Fr. und C. Neu- tnann VIII 351.

Mannich VIII 165. 169. Marcand, E. VII 410. 411. 413. Marienburg, Fr. VI 93. Marpmaun VII 14.

Martiny, Benno VIII 361. Meier, E. V. VI 75.

Meitzen, August VI 3. 53. 97- 98. 172. 451. 468. VIU 247. 375- 387.

Mentzel und t. Lengerke VII 39. 580. VIII 568. 569. 599. 612. 614. 642.

Middendorf!, A. v. VI 25. Mitschke-Collande, v. VII 665. Molisch Vll 20.

Mttller et Wiltvogel VI 159. Müller, Friedrich VIII 351. 534-

Müller, Traugott VIII 86.

Natbusius, H. v. VI 267. VII 543- 579-

Nathnsius, II. v. und C. v.

Prathen VII 575.

Neumann, C. VIII 351. Neunianu-Stettin VII 668. Nicolai VIII 393.

Nobbe VII II. VIII 642.

Oberdieck VII 429.

Öfele VII 683.

Oppenheimer, C. VII 7.

Orth, A. VII 19,

Osius VI 195. 388.

Ostertag VII 782.

Otto VIII 15.

Peltzer VI 351.

Pcrlbach VI toi. 141.

Petersen, J. Vll 686.

Pilet, Otto VIII 365. Poschinger, v. VI 389.

Pribyl VII 682.

Pufendorf, Ferd. VI 75.

Kadlul!, W. VI 25.

Kakowski, Kasimir v. VI 166. 167.

Reitnann, A. VIII 608. Richthofen, F. v. VI 6. Anm. Riedel, A. Fr. VI 107. 117.

119. 154. 159 Rimpan, W. Vll 8t8.

Rimpier VI 335. 338. 479. Ringklib VI 307. Rodbertns-Jagetzow, v. VI 459. Römer VII 683.

1 Könne, v. VI 288.

1 Rüpell, R. VI 84.

Rüpetl, R. und Caro VI 126. 129.

Roth, v. und Meibobm VI 192. Rümker, v. VII 322.

Ruprecht VI 336.

Saare, 0. VIII 69. 70. 73. 75- 76. 81.

Snlfeld VII 408.

Salings VI 392.

Saur, M. VI 75.

Schenk VI 181.

Scbeplitz VI t73- Schlitte VI 201. 266. 270. 271. Schlözer, A. L. VI 88. Schmekel, A. VII 303. 325. Schtnid und Kleine VII 691. Schmidt, Georg VII 7S9. Schmoller VI 333.

Schneider VI 268.

Schroeter VII 789.

Schnitze VII 565. 683. Schumacher, H. VIII 207. Scbwartz, v. und Krocker VII 593- 6«3-

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Register der Antoren, Gesetze and Sachen.

«53

Schwarzwalder VIII 15. Schweikart, S. VI 130. Schwerin, v. VI 336. 358. Senkel, W. VIII 363.

Sering, M. VI 65. 336. 337.

343- 35«- 36i- 4*4- 5'4- Settegast, H. VII 543. 547. Sierig, E. VIII 640.

Süchting, Edumnd VIII $43. Sombart VI 338.

Spangenberg VI 221.

Sparr, Karl 539.

Spee, Grf. v. VI 65. 71. Steinbrllck, C. VIII 378. Stenzei, G. A. VI 98. 147. >57-

Stoklasa VII 16.

Stüve VIII 402. 403.

Stutzer VII 30.

Syropher VIII 218.

Tentsch nnd Firnhaber VI 88. Thaer, Albrecht VIII 428. Thiel, H. VI 338. VII 548. VIII 5. 86. 569. 599. 613. 614. 621. 624.

Tolkmitt VIII 246.

Tschoppe nnd Stenzei VI 83. 91. 93. 94. 123. 124. 126. ■53- '57- >60. 161. 168. Twieaselmann, H. VIII 608.

Ulrich, F. VIII 205.

Vibrans, C. Vll 820.

Viebalm VII 582.

Völlscbau VII 682.

Vogel VII 691.

Voigt VI 162.

Wächter, M. VIII 147.

Waitz, G. VI 56.

Waldhecker VI 343. 356.

| Warnkönig, L. A. VI 89. Weckherlin VII 543.

Wegener VI 394.

Werner VII 547. 575. 654. Werner nnd Albert VII 544.

VIII 71. 88. 89. 90. 91. 93. 95. Wilda VIII 544.

Wilhelm; VI 183.

Willems, F. F. VI 89. Wissmann VI 185.

Wittich, Wern. VI 72. 74, 20s. Wittmack VIII 621.

Wülbling und Kuispel VII 583.

588. 591. 592. 602. 605. 609. Woclky und Saage VI 116. Wohlbrück VI «58.

Wolff, E. VII 33.

Wygodzinski VIII 531.

Zimmermanu, Fr. VI 93.

; Zuntz Vll 552.

II. Gesetze und

1700 -1NOO.

Landtagsabschied für das Herzogtum I.auenbnrg, VerkoppelnngBgesetzgebnng, 15. September 1702 VI 221.

Verordnung für das Herzogtum Lanenbnrg, die Versetzung der Bauern betr., 14 /25. März 1727 VI 221.

Königliche Resolution über Niederlegung der Domänen zu Erbverpachtnng unter Freikanf der Hauern in Schleswig-Holstein, 15. August 1763 VII 217.

Verordnung für das Herzogtum Schleswig, betr. Beförderung der Einkoppelting, 10. Februar 1766 VI 214.

Verordnung für Schleswig-Holstein über Er- leichterung der Einkoppelungen, 26. Januar 1770 VI 214.

Patent für Schleswig-Holstein, Ausdehnung der Verkoppelung auf die im Gemenge liegenden adeligen Unterthaneu, 5. Juli 1771 VI 215.

Verordnung des Fürsten Wilhelm von Nassait- Oranien über Zusammenlegung der Äcker,

2. Mai 17S4 VI tSt.

Verordnungen.

1N00-18I0.

Lüneburgische Genieinhcitsteilungs -Ordnung, 25. Juni 1802 VI 200.

Verordnung über Aufhebung der Leibeigenschaft in Schleswig-Holstein, 19. Dezember 1804 VI 218.

Verordnung für die Bewirtschaftung der Ilau- berge im Herzogtum Nassau, 3. Juli 1S05 VI 246.

Dienstordnung für Schleswig-Holstein, 11. Juli 1805 VI 219.

Edikt, betr. Bauernhöfe, 9. Oktober 1807 VIII 395.

Herzogi. Nassauisches Edikt über die Aufhebung der Leibeigenschaft, 1. Januar 1S08 VI 187.

1810-1820.

Gesetz über Aufhebung der Leibeigenschaft für das Amt Hessen-Homburg, 25. Mai 181 1 VI 198.

Edikt, betr. Regulierung der gutsherrlichen nnd bäuerlichen Verhältnisse, 14. September 1S11 VIII 395-

Herzog). Nassauisches Edikt Uber die Steuer- reform, 3. September 1812 VI 187.

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Register der Autoren, Gesetze nnd Sachen.

Kulturedikt für das Herzogtum Nassau, ketr. Weideberechtigungen, 7J9. November 181a VI 181.

Gesetz Uber Gemeiuheitsteilungeu in den Gross- bcrzogl. -Hessischen, von Preussen 1866 annek- tierten Gebietsteilen, 7. September 1814 VI 196.

Deklaration, Bauernstellen betr., 19. Mai 1816 VIII 395-

Kabinettsorder, betr. Tierärztliche Hochschule in Berlin, 9. Juni 1817 VIII 615.

Ilerzogl. Nassauisches Edikt Uber Aufhebung des Neubruchszehuten, 14. September 1817 VI 188.

VerfnssuiigsurknndedesGrossherzogt ums Hessen, Aufhebung der Leibeigenschaft in den Domi- niallanden betr., 17. Dezember 1820 VI 197.

1820 -1830.

Verordnung, betr. Ablesung der Dienste usw.,

7. Juni 1821 VIII 396.

Kabinettsortier, betr. Tierärztliche Hochschule in Berlin, 21. Dezember 1821 VIII 625.

(iemeinbeitsteilnngsordnnng für das Fürstentum Osnabrück, 25. Juni 1822 VI 200.

Gesetz Über Bildung der Provinzialstände,

5. Juni 1S23 VI 2S7.

Genieinheitsteilungsordnungen filr Kalenberg, Gflttingcn nnd Gmbcnhagen, fUr Hildesheini, Hoya nnd Diepholz, 30. April 1824 VI 200. Für das Herzogtum Bremen nnd Verden, 26. Juli 1825 VI 200.

Herzogi. Nassauisches Gesetz über die Auf- hebung der Strassennnterhaltungsdienste,

8. April 1826 VI 188.

Ilerzogl. Nassauische Verordnung Uber Er- richtung einer Landeskreditkasse und der Zehntablösungskommission, 29. Jannar 1840 VI 188.

Leibeigenschaft im Grossherzogtnm Hessen in den standesherrlichen Bezirken in Itenten- gefalle umgewandelt, 5. Juni 1827 VI 197. '

Verordnung beseitigt den GUtersehluss, Be- stimmung des Parzellenininiinnms in Alt- Hessen, 17. Juni 1828 VI 320.

Verordnung des Ilerzogl. Nassauiscben Staats- ministerinme, die GUterkonsolidation betr., , 12. September 1829 VI 182.

Verordnung Uber das Parzellenminimnm im Herzogtnm Nassau, 12. September 1829 VI 320.

Verordnung für das Königreich Hannover über Ablösung der grund- nnd gutsherrlichen Lasten und Regulierung der bäuerlichen Ver- hältnisse, to. November 1830 VI 20s. VIII 40;.

1830— 1840.

Gesetz für die in der Knrhessischen Verfaasnngs- nrktinde vom 3. Jannar 1832 zugesicherte Ablösbarkeit der Reallasten, 29. Februar 1832 VI 192.

Kurhessisches Gesetz über die Ablösung der Grundzinsen, Zehnten, Dienste nnd anderen Keallasten, gutsherrlichen Natural- und Geld- abgaben mit verschiedenen Ausnahmen, 23. Juli 1832 VI 193.

Kurhessischea Gesetz über Begründung der Landeskreditkasse in Kassel, welche die Kapitalien für die Ablösung lieh, 23. Juli 1832 VI 194.

Reallastenablösungsgesetz für Knrhessen, 23. Juli 1832 VIII 405.

Verordnung über Einführung des Allgem. Land- rechts für die Verwaltung der Landgemeinden in der Provinz Sachsen, 31. März 1833 VI 287.

Ablösnngsordnung für das Königreich Hannover, 23. Juli 1833 VI 205.

Die kurhessische Landeskreditkasse hat statt hypothekarische Eintragung nur gerichtliche Schuldverschreibungen für die Ablösnngs- auleihen zu erhalten, 31. Oktober 1833 VI 194.

Kurhessischea Geeetz, betr. die Verkoppelung der Grundstücke, 28. August 1834 VI 191.

Gemeindeordnnng für Kurhessen, 23. Oktober 1834 VI 311.

Kurhessischea Gesetz über Teilnng der Hnt- geuieinscliaften, 25. Oktober 1834 VI 19t.

Kurhessisches Gesetz über Beseitigung von Hindernissen des Acker- und Wiesenbaues, 28. Oktober 1834 VI 191.

Kurhessisches Gesetz über die Ablösung der Triftabgaben, 2. April 1835 VI 194.

Gemeinheitsteilnngsordnnng für das Herzogtnui Arenberg-Meppen, Grafschaft Bentheim, Vogt ei Emsbüren nnd Niedergrafscbaft Lingen, 18. August 1835 VI 200.

Grossberzogl. Hessisches Ablösungsgesetz für Geld- mul Naturalabgaben, Vermittelung durch die Staatsschuldentilgnngskasse, 27. Jnni 1836 VI 197.

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

f>55

Eisenbahngesetz, 3 November 1838 VIII 144.

Verordnung Ober das Parzelleiiiimiimiim im Herzogtum Nassau, 16. Angust 1839 VI 320.

Herrogi. Nassauisclies Gesetz Ober Ablösung der Zehnten und anderer Reallasten, 21. Januar 1840 VI 188.

Landesverfassungsgesetz für Hannover, 6. Au- gust 1S40 VI 322.

Landeskrediiaustalt für das Königreich Hannover errichtet, 18. September 1840 VI 20S.

1840-1S50.

Statut der Landeskreditanstalt für Hannover, 18. Mai 1842 VIII 40s.

Gesetz Ihr das Königreich Hannover über das Auseinaudersetzungsverfahreu, 30. Jnni 1842 VI 2ot. 203.

Gesetz, betr. die Zerteilung von Grundstücken und die Gründung neuer Ansiedelungen, 3. Januar 184$ VI 319.

Verordnung, Bewässerung betr., 9. Januar 1S45 VIII 600.

Gemeindeordnung für die Rheinprovinz, 23. Jnli 1845 VI 307.

Wiesenordnung für den Kreis Siegen, 28. Ok- tober 1846 VIII 600.

Herzogi. Nassauisclies Gesetz über Ablösung aller noch bestehenden Zehnten von land- wirtschaftlichen Erzengnissen, 24. Dezember 1848 VI 188.

Herzogi. Nassauisclies Gesetz über unentgelt- liche Aufhebung der Strassennmbaudieuste, 22. Marz 1848 VI 188.

König!. Erlass, Ministerium für Landwirtschaft betr., 17. April 1848 VIII 567.

Kurhessisches Gesetz Ober Auseinandersetzung der Lehns-, Meier- nnd sonstigen gutsherr- lichen Verhältnisse, 26. Angust 1848 VI 194.

Gesetz des Grossherzogtums Hessen Ober Ab- lösung der den Standesherren zustehenden Realtasten und ihre Gerichtsbarkeit nud Polizei, 7. Angust 1848 VI 197.

Verfassungsurkunde, 5. Dezember 1848 VI 288.

Verordnung, beseitigt die Patrimonialgerichts- barkeit, 3. Januar 1849 VI 290.

Gesetz, überträgt die Polizeiverwaltnug den Gemeindevorstehern, 3. Januar 1849 VI 290.

Herzogi. Nassauisclies Gesetz Uber Umwandlung der Landeskreditkasse in eine Landesbank, 16. Februar 1849 VI 189.

Herzog). Nassauisclies Gesetz Ober zwangsweise Ablösung aller Gnindabgabeu nnd GOlten an Geld, Früchten nnd Wein, 14. April 1849 VI 189.

Gesetz Uber Aufhebung, Verwendung und Ab- lösung der Weideberechtignngen in den gross- herzoglicb-bessischen, 1866 von Preitssen an- nektierten Gebietsteilen, 7. Mai 1849 VI 196.

Gesetz für Hessen-Homburg Uber Ablösung der noch bestehenden Reallasten, 25. Mai 1849 VI 198.

Gesetz des Grossherzogtnms Hessen Olier Ab- lösung aller noch bestehenden Reallasten, 3. Oktober 1S49 VI 197.

Verfassungsurkunde des Staates, 31. Januar 1S50 VI 288.

1850— 1800.

Reallastenablösnngsgesetz, 2. Februar 1 S 5 o V 1 1 1 600.

Gesetz für das Königreich Hannover über Ab- lösung der markenrichterlichen, holzgericht- lichen und markeuherrlicheu Berechtigungen, 13. Februar 1850 VI 207.

Kreis-, Bezirks- und Provinztalordnung. 11. März 1850 VI 290.

Gemelndeordnnug, 12. März 1S50 VI 289.

Reallaslcnablösnngsgesetze, 2, Mai 1850 VIII 396.

Kurhessisches Gesetz Olier Ablösung der noch bestehenden Grundlasten, Erbleilien und Rolt- zinsen, 20. Jnli 1850 VI 19;.

Gemeinheitsteilnngsordnung flir die Rhein- provinz, 19. Mai 1851 VI 224.

Gesetz Uber die Ablösung der Weidcrechtc auf den bayerischen Gebietsteifen, 28. Mai 1852 VI 199.

Verordnung des Herzogi. Naasauischen Staats- ministeriums Ober die Oflterreguliemng, 22. März 1852 VI 185.

Gesetz Uber die Bildung der ersteu Kammer, 7. Mai 1853 VI 29t.

Stfidteordnuug für die östlichen Provinzen, 30. Mai 1853 VI 291.

Patent über Aufhebung der Patrimonialgerichts- barkeit im Herzogtum Schleswig, 3. Juni 1853 VI 220.

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

Gesetz «her Aufhebung der Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzialordnung von 1S50, *9. November 1853 VI 29t.

Staatsvertrag mit Schwarzburg-Soudershaueen, Auseinaudersetzungsgescbitftc auf Preussen übertragen, 9. Dezember 1854 VIII 598.

Gemeindegesetz für Nassau, 26. Juli 1854 VI 31 1.

Staatsvertrag mitSchwarzbnrg-Rudolstadt, Ans- cinandersetzungsgescbäfte auf I’reussea über- tragen, 10. Dezember 1855 VIII 598.

Gesetz Ober Ablösung der Weidebgrechtiguugen auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt a. M., 18. Mürz 1836 VI 199.

Gesetze Uber die Landgemeindeordnungen, 14. April 1856 VI 291.

Gesetz, betr. die Gemeindeverfassung in der Rbeinproviuz, 15. Mai 1836 VI 307.

Gesetz für das Königreich Hannover über Auf- hebung der Weideberechtigungen, 8. November 1856 VI 202.

Gesetz Uber Zusammenlegungen in den gross- lierzogl. hessischen, 1866 vou Preussen annek- tierten Gebietsteilen, 24. Dezembnr 1857 VI 196. 197.

Gesetz, betr. dritte Erhöhung der Zuckermaterial- stener, 31. Mai 1838 VIII 96.

1880— 18J0.

Gesetz, betr. die Abiinderung des Gesetzes vom 13. April 1841 Uber den erleichterten Aus- tausch einzelner Parzellen von Grundstücken, 27. Juni 1860 VI 319.

Gesetz über Umwandlung der Erbpachtungen in freies Eigentum in Schleswig-Holstein, 16. April 1862 VI 217.

Gesetz zur Verbesserung des Kontrakten- und Hypothekenwesens im Bezirk des Justizsenates zu Ehreubreitstein, 2. Februar 1864 VI 228.

Ministerialerlass, das landw. Institut au der Universität Halle-Wittenberg betr., 14. April 1863 VIII 613.

Ansiedlungsgesetz für Posen und Westprenssen,

26. April 1866 VIII 435.

Gesetz, betr. die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtscbaftsgenossenscbaften,

27. März 1867 VIII 534.

Verordnung über Einführung der preussischen direkten Steuern in Schleswig -Holstein,

28. April 1867 VI 300.

Verordnung verfügt die Aufhebung des Güter- schlusses in Hanau und Fulda, 13. Mai 1S67 VI 314-

Verordnung Uber die Gemeinheitsteilungen im früheren KnrfÜrsteutnm Hessen, 13. Mai 1867

VI 248.

Staatsvertrag mit Waldeck-Pjrmont, An-ein- andersetzungsgescbäfte auf Preussen über- tragen, 18. Juni 1867 VIII 398.

Verordnung, betr. Gemeinbeitsteilnugen in Han- nover, 16. Juli 1867 VIII 595.

Verordnung Uber Beseitigung der Patrimonial- gerichtsbarkeit und den eximierten Gerichts- stand der Rittergutsbesitzer in Holstein, 20. Juli 1867 VI 300.

Verordnung, Auseinandersetzungsgcschäfte in Hannover betr., 16. August 1867 V'III 597.

Verordnung beseitigt das Parzellenminimum der vorher Grossberzoglich und landgTiiflich Hessi- schen Landesteile, 2. September 1867 VI 321.

Verordnung Uber Woiterbearbeitnng der Konsoli- dationen im früheren Herzogtum Nassau, a. September 1867 VI 242.

Verordnung, betr. die Reallastenablösnngen im früheren Königreich Hannover, 28. September 1867 VI 256.

Prenssisches Schlachthansgesetz, iS. März 1868

VII 784. VIII 356.

Staatsvertrag mit Sachsen-Meiningen, Ausein- andersetzungsgeschäfte auf Preussen über- tragen, 18. Juni 1868 VIII 398.

Bnndesgesetz Uber Genossenschaften, 1. Januar 1869 VIII 337.

Bundesgesetz, betr. die privatrechtlicbe Stellung der Erwerbs- nnd Wirtschaftsgenosscnsehaften 1. Januar 1869 VIII 333.

Gesetz , Auseinandersetzungegescbüfte betr., 23. Januar 1869 VIII 398.

Gesetz Uber Ablösung der Reallasten in Hannover, 3. April 1869 V’III 407.

Gesetz Uber Ablösung der uicht fiskalischen Reallasten im früheren Königreich Hannover, 3. April 1S69 VI 256.

Gesetz lieht im Bezirk des Justizsenats von Ehreubreitstein sämtliche noch bestehende partiknlarrechtliche Beschränkungen der Teil- barkeit anf, 5. April tS6y VI 324.

I

I

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Register der Antoren, Gesetze und Sachen.

657

(jesetz über Ablösung der aus Erbpachten, Erh- ielten und Erbiinsverhäl wissen herrlthrenden Rechte und Pflichten in Hessen-Nassau, 5. April 1869 VIII 407.

(iemeinheitsteilungsordnnng für den Regierungs- bezirk Wiesbaden mit Ausnahme des Kreises Biedenkopf, 5. April 1869 VI 146.

Gesetz über die Erzwingbarkeit der wirtschaft- lichen Zusammenlegung der Grundstücke im Bezirk des ehemaligen JuBtizsenats zu Ehrcn- breitsteiu, 5. April 1869 VI 229.

Gesetz, betr. die Umwandlung des Erbleih-, Lantlsiedelleih-, Erbzins- und Erbpachtsver- hiiltnisses in Eigentnm im Regierungsbezirk Wiesbaden, 5. April 1869 VI 247.

Gesetz, betr. Mafsregeln gegen die Rinderpest, 7. April 1869 VII 755.

Reichsgewcrbcordnung, § 29, § 147, betr, Be- stimmungen Uber Tierärzte, 21. Juni 1869 VII 742.

Gewerbeordnung, betr. gewerbliche Fortbildungs- schulen, 21. Juni 1869 VIII 629. Keichsgesetz, betr. Zuckersteuererhöhung auf 1,60 M. für Poppelzentner Rüben, Bonifikation von 18,80 bezw. 23 M. für Doppelzentner Roh- zuckerausfnhr, 26. Juni 1869 VIII 97.

Bundes rate Vorschriften über Prüfung und Appro- bation der Tierärzte, 25. September 1869

VII 742-

Gesetz über Umwandlung der Landesbank in eine kommunalstüudischc Anstalt für das frühere Herzogtum Nassau, 25. Dezember

1869 VI 247.

1870— 18S0.

Gesetz Uber die Grundsteuerveranlagung für die neuen Provinzen, 11. Februar 1870 VI 300. Gesetz, betr. die Aufhebungen der Schaum- burgischen und Knrhessischen MeiergUter in Hinsicht auf Teilung und Vereinigung unter Lebenden und von Todeswegen, 21. Februar

1870 VI 324.

Gesetz über Unterstützuugswohnsitz, 6. Juni

1870 VIII 426.

Versailler Scblussprotokoll, 23. November 1870

VIII 438.

Verfassung des deutschen Reichs, Artikel 44 und 45, das Eisenbahnwesen betr., 16. April

1871 VIII 1S1.

Meitzpu, Buden des |vreuBH. Staate*. VIII.

Reallostenablösungsgesetz für den Regierungs- bezirk Wiesbaden und die früher Grossherzog- lich Hessischen Landesteile, 15. Januar 1872 VIII 407.

Gesetz, betr. eine Ablösung der Reallasten im Gebiet des Regierungsbezirks Wiesbaden und der vormals Grossherzoglich Hessischen Ge- bietsteile, 15. Febrnar 1872 VI 248.

Gesetz, betr. Gebühren, Reise- und Tagegelder der Kreistierärzte, 7. Mürz 1872 VII 753.

Gesetz, betr. die Ausdehnung der Gemeiuheits- teilnngsordnnng vom 7. Juni 1821 auf zwangs- weise Ausdehnung der Zusammenlegung auf Grundstücke ohne gemeinschaftliche Be- nutzung, 2. April 1872 VI 229. 230.

Kabinettsorder, betr. Tierärztliche Hochschule in Berlin, 27. April 1872 VIII 625.

Veterinärverwaltung an das Laudwirtschafts- ministerium übertragen. 27. April 1872 VII 74i.

Gesetz, betr. die Ablösung der geistlichen und Schulinstituten und milden Stiftungen zu- steheuden Realberechtigungen, 27. April 1872

VII 240.

Gesetz über die Form der Verträge, durch welche Grundstücke zerteilt werden, 5. Mai 1872 VI 325.

3 Gesetze, a) über Eigeutumserwerb und ding- liche Belastung desselben, b) die Grnudbuch- ordnnng, c) die Stempelabgabe für Grnud- buchanträge, 5. Mai 1872 VI 361.

Künigl. Erlass, betr. Ministerium für Landwirt- schaft, 27. Mai 1S72 VIII 567.

Gesetz, betr. die Umwandlung des Meier-, Erb- zins- und Erbpnchtsverliiiltnisses in Eigentum und die Ablösung der betr. Leistungeu für das Herzogtums Laucnbnrg, 14. Anglist 1872 VI 260.

Kreisordming für die östlichen Provinzen, 13. De- zember 1872 VI 292.

Gesetz über Ablösung der Reallasten und Dienste in Schleswig-Holstein, 3. Januar 1873 VI 258.

VIII 407. 600.

Gesetz, betr. die Gebühren der Kreistierärzte, 24. März 1873 VII 754.

Amts- und Landesordnung für Hoheuzolleru, 2. April 1873 VI 312.

42

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658

Register der Antoren, Gesetze nnd Sachen.

Grnndbuchordnung beseitigt in Althessen das Parzellenniinimani, 29. Mai 1S73 VI 321. Gesetz Uber Abänderung nnd Ergänzung des Hannoverischen Gesetzes vom 8. November «856, betr. Anfhebnng von Weiderechten, 8. Juni 1873 VI 254.

Instruktion, betr. die Rinderpest, 9. Juni 1873

VII 755-

Gesetz Uber Abstellung der im früheren König- reiche Hannover anf Forsten haftenden Be- rechtigungen und Teilung gemeinschaftlicher Forsten, 13. Jnni 1873 VI 254.

Gesetz über Ablösung der Renten für Weide- rechte in Hannover, 8. Juli 1873 VIII 407. Gesetz Uber die Bildung des Reichseisenbahn- amtes, 27. Juli 1873 VIII 171.

Gesetz, betr. das Bürgerliche Recht im Reiche, 20. Dezember 1873 VIII 438.

Gesetz, betr. die Ablösung der den geistlichen nnd Üchnlinstituten sowie den milden Stiftungen in Hannover zustehenden Realberechtignngen 15. Februar 1874 VI 257.

Staatsvertrag mit Schaumburg-Lippe, Ausein- andersetznngsgeschäfte auf Preusseu über- tragen, 27. April 1874 VIII 598.

Gesetz Uber Regelung der Fischerei, 30. Mai

1874 VII 794. VIII 602.

Gesetz, Enteigung von Grundeigentum betr., 11. Jnni 1874 VIII 600.

Künigl. Erlass, betr. Ministerium für Landwirt- schaft, 10. September 1874 VIII 567. Staatsvertrag mit Anhalt, Auseinamlersetznngs- geschäfte auf Prcnssen Übertragen, iS. Sep- tember 1874 VIII 598.

Ergiinznngsgesetz zum Gesetz vom 14. August 1872 für Lanenburg, 7. Dezember 1874 VI 260.

Nahrungsmittelgesetz, 14. Mai 1875 VIII 354. Verordnung, betr. technische Deputation für das Veteriuärwesen, 21. Mai 1875 VII 749.

VIII 595-

Gesetz Über das Kostenwesen in Anseinander- setxuDgisacben, 24. Juni 1875 VI 225. Gesetz, betr. Abwehr von Viehseuchen, 25. Juni

1875 VII 758.

Provinzialordnung, 29. Juni 187s VI 292. Gesetz, betr. Sclmtzwaldnngen nnd Waldge- nossenscliaften, 6. Juli 1875 VII 490.

Dotationsgesetz, 8. Juli 1875 VII 383. 391. 392.

Gesetz, betr. niederen landwirtschaftlichen Unterricht, 8. Juli 1875 VIII 627.

Dotationsgesetz Uberweist den Provinzen den Staatschansseebau, 8. Juli 1S75 VIII 13S.

Prorinzial-Dotierungsgesetz, 8. Juli 1875 VI 294.

Ministerialerlass, betr. ländliche Fortbildungs- schulen, 2. Februar 1876 VIII 630.

Reichsgesetz, betr. Desinfektion von Viehtrans- portwagen der Eisenbahnen, 25. Februar 1876 VII 756-

Instruktion, betr. Abwehr von Viehseuchen, 6. Mai 1876 VII 758.

Gesetz Uber Reallastenablüsung im Regierungs- bezirk Kassel, 23. Juli 1876 VUI 407.

Gesetz, betr. die Regelung der Erbzins- nnd Erbpacht Verhältnisse in den Moor- nnd Vehn- kolonien von Hannover, 2. Juli 1876 VI 257.

Gesetz Uber Ablösung der Reallasten im Gebiete des Regierungsbezirks Kassel, 23. Juli 1876 VI 252.

Ergänznngsgesetz zur Gemeinheitsteilnngsord- niing fUr das frühere KurfUrstentnm Hessen, 25. Juli 1876 VI 253.

Gesetz, betr. die Verwaltung der den Ge- meinden nnd öffentlichen Anstalten gehörigen Holzungen, 14. August 1876 Vll 492.

Gesetz, betr. die Ablösnng der Servitnten, die Teilung der Gemeinheiten nnd die Zusammen- legung der Grundstücke in Schleswig- Holstein, 17. August 1876 VI 2S7.

Gesetz Uber die Lastenverteilung bei Grnnd- stttcksteilungeu nnd neuen Ansiedelnngen in den östlichen Provinzen, 25. August 1876 VI 326.

Kabinettsorder, betr. die Gebühren der Kreis- tierärzte, 17. September 1876 VII 753.

Reicbszivilprozessordnnng, Bestimmungen Uber das Anseinandersctzungsverfahren, 30. Januar 1877 VI 224.

Ergänzungsgesetz über das Kostenwesen in Anseinandersetznngssachen, 3. März 1877 VI 225.

Gesetz teilt die Provinz Prenssen in 2 Provinzen. 19. März 1877 VI 291.

Vertrag mit Braunscbweig, Auseinandersetznngs- gescliäfte anf Prcnssen übertragen, 11. Sep- tember 1877 VHl 598.

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

659

Beschluss des Bandesrates über die allgemeinen Bestimmungen für Ermittelung des Ernte- ertrages, 8. November 1877 VII 800.

Gesetz, betr. die Ablösung der Servituten, die Teilnng der Gemeinheiten und die Zu- sammenlegung der Grundstücke in Lauen- burg, 2 5. Februar 1878 VI 260.

Vorschriften, betr. Approbation der Tierärzte. 27. März 1878 VII 742.

Reichsgesetz, betr. Strafen »egen Verletzung des Einfuhrverbotes, 21. Mai 1878 VII 756.

Regulativ des Landes-Ökonomie-Kollegiums, 24. Mai 1878 VIII 569.

Gesetz, betr. die Übertragung der Auseinander- setzungen in Schleswig-Holstein und Lauen- burg auf die Generalkommissiou zu Hannover, 1. Februar 1879 VI 261.

Gesetz, Abgaben auf Mflhlengrundstücken betr.,

1. Februar 1879 VIII 600.

Gesetz Uber die Ablösbarkeit der früher dem bayerischen Staate znstehenden Reallasten in den früher bayerischen Landesteilen, 2. Februar 1879 VI 254.

Gesetz, überträgt Verwaltung der Domänen und Forsten auf das Ministerium für landwirt- schaftliche Angelegenheiten, 13. Mätz 1879 VIII 568.

Gesetz über Wassergenossenschaften, 1. April 1879 VII 368. 371.

Reichsgesetz, betr. den Verkehr mit Nahrungs- mitteln und Gebrauchsgegenständen, 14. Mai 1879 VIII 641.

Gesetz, Prenssen erwirbt die erste Privatbahn, 20. Dezember 1879.

1S80— IS90.

Gesetz Uber das Verfahren in Allseinander- setzungssachen, Abiindernngen und Er- gänzungen, 18. Februar 1880 VI 225.

Gesetz, Ober-Landeskulturgericht betr., 18. Fe- bruar 1880 VIII 599.

Feld- und Forstpolizeigesetz, 1. April 18S0 VIII 601.

Reichsgesetz, betr. Abwehr von Viehseuchen, 30. Juni 1880 VII 758.

Gesetz, betr. die Gebühren der Kreistierärzte,

2. Februar 1881 VII 753.

Kabinettsorder, betr. Vereinigung der landwirt- schaftlichen Lehranstalt und des landwirt-

schaftlichen Museums zu Berlin, 14. Februar 1881 VIII 621.

I’reussisclies Schlachthausgesetz, 9. März 1881

vu 784. vrn 356.

Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen, 14. März 1881 VII 491, VUl 600.

Kreisordnung, 19. März 18S1 VI 292.

Provinzialordnung, 22. März 1SS1 VI 292.

Gesetz, betr. Versicherung von Rindvieh gegen Lungenseuche, von Pferden gegen Kotz für die Provinz Westprenssen, 1. April 1S82 VIII 482.

Reglement, betr. Versicherung gegen Rotz und Lungensenche für die Provinz Ostprenssen, 8. Mai und 7. November 1882 VIII 480.

Gesetz, betr. die Abänderung des Hannoverschen Gesetzes vom 30. Juli 1842, 17. Januar 1883 VI 255.

Kreisordnnng für Hannover, 6. Mai 1884 VI 30$.

Provinzialordnung für Hannover, 7. Mai 18S4 VI 30s.

Kreisordnung für Hessen-Nassau, 7. Juni 1SS4 1 VI 305.

Gesetz über die Bestimmung des Wohnsitzes in der Rheinprovinz, 30. Juni 1884 VI 307.

Gewerbeordnuugsnovelle, 56a, Tierärzte betr., I. Juli 1883 VII 742.

Gesetz, betr. Herabsetzung der Zuckerstener- Bonifikation, 7. Juli 1883 VIII 103.

Gesetz Uber die allgemeine Landesverwaltung, 30. Juli 1883 VI 292,

Gesetz Uber die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehorden, 1. Oktober | 1883 VI 292.

j Gesetz Uber die Abstellung von Berechtigungen zum Hanen und Stechen von Plaggen, Heide, Rasen, Bülten oder Torf im früheren König- reich Hannover, 13. April 1885 VI 254.

Gesetz über die Zusammenlegung der Grund- stücke, Ablösung der Servituten und Gemein* hcitsteiluug in Hohenzollern, 23. Mai 18S5 VI 232.

Gesetz über das Zwangsverfahren zur Zu- sammenlegung der Grundstücke im Gebiete des rheinischen Rechtes, 24. Mai 1885 VI 231.

Gesetz, betr. Ergänzung und Abänderung der Bestimmungen über die Aussonderung de» stenerartigen Teiles aus den sogeiiaunteu

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Register der Antaren, Gesetze mul Sachen.

stehenden Gefällen in .Schleswig-Holstein. 1 5. Mai 1883 VI 260.

Provinzialordnnng für Hessen-Nassau, 8. Juni 1885 VI 305.

Gesetz über die Beförderung deutscher An- siedelungen in den Provinzen Westprenssen nnd Posen, 26. April 1886 VI 339. VIII 600.

Ansiedelungsgesetz, 26. April 1886 VI 335.

Gesetz, betr. Unfall- und Krankenversicherung, 5. Mai 1886 VIII 427.

Gesetz, betr. weitere Erhöhung der Zncker- stener nnd Herabsetzung der Zuckersteuer- Bonilikation, 1. Juli 188ö VIII 103.

Kreieordnung für Westfalen, 31. Juli 18S6 VI 305.

Provinzialordnnng fllr Westfalen, 1. Angnst 18S6 VI 305.

Gesetz über Vcrfahreu und Kastenwesen bei den Güterkonsoliilationen im früheren Herzog- tumc Nassau, 21. März 1887 VI 242. VIII 599.

Gesetz über die Vertretung dnrch Auseinander- setzungen begründeter gemeinschaftlicher Angelegenheiten, 2. April 1887 VI 226. VIII 599-

Kreisordnnng für die Rheinprovinz, 30. Mai 1887 VI 305.

Provinzialordnung für die Rheinprovinz, 1. Juni 1S87 VI 305.

Kahinettsorder, betr. tierärztliche Hochschule in Berlin, 20. Juni 18S7 VII 744. VIII 623.

Gesetz, betr. die Besteuerung des Branntweins, 24. Juni 1887 VIII 30.

Gesetz, Zuckerstener auf die Hälfte herabge- setzt und Verbrauchssteuer eingeführt, Zncker- zoll erhöht, 3. Juli 1887 VIII 103.

Gesetz über die Lastenverteilnng bei Grund- stücksverteilung und Anlage neuer An- siedelungen in Hannover, 4. Juli 1S87 VI 32S.

Gesetz, betr. den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter, 12. Juli 1887 VIII 354.

Gesetz, betr. Verkehr mit Butter, Käse nnd .Schmalz und deren Ersatzmitteln, 12. Juli 1887 VIII 354.

Gesetz, betr. die Kreisordnnng für Schleswig- Holstein, 26. Mai tSSS VI 300.

Gesetz, betr. dieProviuzialordunng fürSehleswig- llolstein, 27. Mai 18S8 VI 300.

Gesetz Uber Verteilung der Lasten bei Grnnd- stückszerteilnng nnd Gründung neuer An- siedelungen in Schleswig-Holstein, 12. Juli 1888 VI 328.

Gesetz, betr. Abverkauf bezw, Austausch kleinerer Grundstücke, 25. März 18S9 VIH600. Verordnung hebt den Reinignngszwang von Fnssöl (nicht mehr als 3 •/,) auf, 7. April 1S89 VIII 14.

Reichsgesetz, betr. die Erwerbs- und Wirt- schaftsgenossenschaften, 11. Mai 1889 VIII 535. Invalidität«- und Altersversicherungsgesetx, 22. Juni 1889 VIII 427.

Bekanntmachung, betr. Approbation der Tier- ärzte, 13. Juli 1889 Vll 742.

Verordnung Uber die Verwaltung des provinzial- ständischen Verbandes der Provinz Posen,

5. November 1889 VI 295.

18BO-IBOO.

Gesetz über die Lastenverteilnng bei Teilung von Grundstücken nnd Anlage neuer An- siedelungen in Hessen-Nassau, 11. Juni 1890 VI 329.

Rentengntsgesetz für die ganze Monarchie.

27. Juni 1890 VI 335. 340. VIII 600. Renteugutsgesetz, 27. Juni 1890 VIII 435. Gesetz über die staatliche Verwaltung der Insel Helgoland, iS. Februar 1S91 VI 300. Gesetz, Verbrauchsabgabe von 12 Mk. auf Doppelzentner Zucker, fallende Bonitätssätze, 31. Mai 1891 VLQ 106.

Städtcordnung für den Regierungsbezirk Wies- baden, 8. Juni 1891 VI 311.

Gesetz Uber die Landgemeindeordtmng in den östlichen Provinzen, 3. Juli 1891 VI 196. Rentengntsgesetz, 7. Juli tSgi VI 241. 335.

340. 350. VUl 435. 600. Vichseuchenabkominen mit Österreich-Ungarn,

6. Dezember 1891 VII 756.

Reichsgesetz über das Telegraphenwesen, 6. April

1892 VIII 164.

Kahinettsorder, hetz, die Stellung der etat- mässigen Professoren der landw. Hochschulen zu Poppelsdorf und Berlin, 20. April 1892 VIII 612.

Gesetz, betr. den Verkehr mit Wein, 20. April 1892 VIII 354.

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Register der Autoreu, Gesetze nnil Sachen.

661

Gesetz, betr. Versicherung gegen Viehseuchen, 22. April 1893 VIII 480. 482.

Gesetz über Ansdehnung der Ablösungsgesetze auf Neuvorpommcru und Rügen, 11. Juni 1892 VI 241.

Gesetz Uber Kleinbahnen nnd Privatanschluss- bahnen, 28. Juli 1892 VIII 145.

Koinmunnlbeamtengesetz, 13. Juli 1893 VI 299.

Kommunalabgabengesetz, 14. Juli 1893 VIII 357.

Russischer Handelsvertrag, 14. April 1894 VIII 359.

Novelle, betr. Abwehr von Viehseuchen, 1. Mai 1894 VII 758.

AnsfUhrungsgesetz, betr. Abwehr von Vieh- seuchen, 18. Juni 1894 VII 758.

Gesetz, betr. Einrichtung von LandwirtschafU- kammern, 30. Juni 1894 VIII 604.

Erlass, Verwaltungsordnnng für die prenssischen Eisenbahnen, 21 Direktionen betr., 15. De- zember 1894 VIII 173.

Regulativ des Landes- Ökonomie- Kollegiums, 14. Februar 1895 VIII 570.

Kabinettsorder, betr. Laudwirtschaftsschulen, 27. Mai 1895 VIII 626.

Notgesetz, betr. Beibehaltung der Ansfnhr- prämien, 30. Mai 1895 VIII 108.

Gesetz, betr. Errichtung der Zeutral-Genossen- schaftskasse, 31. Juli 1895 VIII 337. 556.

Gesetz, Jagdpolizei betr., 31. Juli 1895 VIU602.

Gesetz, betr. das Grundbucbwcsen im Gebiet der vormals freien Stadt Frankfurt a. M., sowie der vormals grossherzoglicb, sowie landgräf- lich hessischen Landesteile, 19. August 1895 VI 362.

Künigl. Verordnung, Begründung von Laud- wirtscbaftskainmern betr., 3. August 1895 VIII 608.

Gesetz, betr. das Pfandrecht an Privateisen- bahnen und die Zwangsvollstreckung an ihnen, 19, August 1895 VIII 146.

Ministerialerlass, betr. ländliche Fortbildungs- schulen, 30. Oktober 1895 VIII 631.

Gesetz, betr. Abänderung des Zuckerstener- gesetzes, 37. Mai 1896 VIII 109.

Gesetz, betr. das Grnndbnchwesen im Herzog- tum Laueuburg, 8. Juni 1896 VI 362.

Gesetz, betr. das Anerbenrecht bei Renten- und Ausiedeluugsgütern, 8. Juni 1S96 VI 341.

Staatsvertrag, betr. Vereinigung der prenssischen und hessischen Staatseisenbabneu, 23. Juli 1896 VIII 172.

Gewerbeordnungsnovelle, betr. Viehbandel im Umherziehen, 6. August 1896 VII 759.

Reichsgesetz, betr. die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 24. März 1897 VI 366.

Grutidbuchordnung, 24. März 1897 VI 364. 365.

Gesetz, betr. den Verkehr mit Butter, Käse nnd Schmalz und deren Ersatzmitteln, 15. Juni 1897 VIII 354.

Gesetz, betr. die Gebühren der Kreistierärzte, zi. Juni 1897 VII 753.

Gesetz, betr. die Zwangsvollstreckung ans Forderungen öffentlicher Kreditanstalten, 3. August 1S97 VI 366.

Gemeinderecht für Hessen-Nassau ohne Frank- furt a. M., 4. Angnst 1897 VI 311.

Ministerialerlass, betr. ländliche Fortbildnngs- schnlen, 23. November 1897 VIII 631.

Novelle znm Branntweinstenergesetz, 4. April 1898 VIII 30. 37.

Gesetz, betr. den Verkehr mit künstlichen Süss- stoffen, 8. Juli 1898 VIII 355.

Ausführuugsanweisung für das Kleinbakugesetz, 13. August 1898 VIII 145.

Bnndesratsbeschluss über Abänderungen der Erntestatistik, 19. Januar 1899 VII 809.

Reichshjpothekenbankgesetz, 13. Juli 1899 VI 410.

Gesetz über Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten, 30. Juli 1899 VI 299.

Verordnung, betr. die Anlegung der Grund- bücher im vormaligen Herzogtum Nassau, 11. Dezember 1899 VI 362.

Telegrapheuwegegesetz, 18. Dezember 1899 VIII 165.

190« 1 floh.

Gesetz, betr. Tierärzte, 3. Juni 1900 VIII 6o2.

Reglement, betr. Versicherung gegen Milzbrand für die Provinz Ostpreussen, 27. Februar und 10. Juli 1900 VIII 480.

Reicbsgesctz, betr. Schlachtvieh- und Fleisch- beschau, 3. Juni 1900 VII 782. 785. VIII 356.

Gesetz, betr. l'nfall- und Krankenversicherung, 30. Juni 1900 VIII 427.

Reichsgesetz, betr. die Schlachtvieh- und Fleisch- beschau, 3. Juli 1900.

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662

Register der Autoren, Gesetze mul Sacken.

Gesetz über die privaten Versicherungsanstalten, 2. Mai 1901 VIII 440.

Gesetz, betr. den Verkehr mit Wein und wein- ähnlichen Getränken, 24. Mai 1901 VIII 355. Kcichsgesetz, betr. den Verkehr mit Wein und weinähulichen Getränken, 24. Mai 1901 VIII

355-

AusfUhrungsbestimmnngen zum Gesetz ither Schlachtvieh- und Fleischbeschau, 18. Februar 1902 VIII 356.

Novelle zum Branntwcinatenergesetz, Erhöhung der Steuer, 1. Juli t9o2 VIII 57. 58.

Zolltarifgesetz, 25. Dezember 1902 VIII 357.

Fleischbeschaugesetz, 28. Juni 1902 VII 789.

Beschluss des Bnndesrats über die Erntestatistik von 1893 und Ausführung* bestiimnungon, 7. Juli 1902 VII 800.

Gesetz, betr. den Verkehr mit Süssstoffen, 7. Juli 1902 VIII 11 7.

Bekanntmachung, betr. Approbation der Tier- ärzte, 26. Juli 1902 VII 742. 743.

Zolltarifgesetz, 23. Dezember 1902 VIII 357.

Gesetz, betr. die durch die Brüsseler Konvention gegebenen Abänderungen der Zuckersteuer- und Zollgesetze, 6. Januar 1903 VIII 118.

Reichsgesetz Uber Fleischbeschau, 1. April 1903 VII 788.

I

I

Verordnung, betr. Militär- Veterinär-Akademie, 27. August 1903.

Reglement, betr. landwirtschaftliche Mittel- schnlen, 14. März 1904 VIII 626.

Gesetz und Reglement, betr. Pferde- nud Rind- viehversicherung gegen Milzbrand nnd Rausch- brand für die Provinz Westpreussen, 17. März und 3. Mai, 17, März und 3. Juni 1904 VIII 482.

Gesetz, betr. die Dicnstbezflgc der Kreistier- ärzte, 24. Juli 1904 VII 752. 733. 734. Bekanntmachung, betr. Beseitigung von An- stecknngsstoffen auf Eisenbahntransporten von Vieh und Geflügel, 16. Juli 1904 VII 757. Bekanntmachung Uber Desinfektion, 17. Juli 1904 VII 757.

Gesetz, betr. Ober-Landesknlturgericbt, 4, August

1904 VIII 599.

Gesetz, betr. ländliche Fortbildungsschulen in Hessen-Nassau, 8. August 1904 VIII 631. Kabinettsorder, betr. die Vetcrinäriirzte, 25. Juni

1905 VII 751. 734.

Reichsgesetz, betr. Anordnungen gegen das Aus- land wegen Viehseuchen, 22. Juli 1903 VII 760.

III. Sachregister.

Ahfallstoffe der Stiirkefabrikution. Nutzbarkeit VIII 76.

Abfindungsbeträge, welche für geistliche und Schulinstitute zu zahlen waren VI 283.

Ablindungskapital , Höhe desselben iiu Staate überhaupt, Kenten und Landabfindung zu Geld Angeschlagen VI 278.

Ablösung der Erbleihen im Herzogtum Nassau VI 190.

Ablösung der Festequalität der Kauern in Schleswig-Holstein 1805. Durchführung bis 1866 VI 217.

Ahlösungsgesotzgebung VIII 383.

Abmeierung VI 70.

Abraum salze, Stassfurter VII 16.

Absatz- und Verkaufgenossenschaften VIII 338.

Abwanderung der Kindlichen Arbeiter in Stadt« und Industriebezirke VIII 411. 4*8.

Abwanderung, Vorschläge zur Beschränkung

VUI 431.

Ackerbauschulen VIII 627.

Adel in Polen VI 125.

Adel in Polen führt seit Thorner Frieden 1466 auf eigenem Gute gebaute» Getreide Ausfuhr* zollfrei aus, deshalb zieht er den Bauern etwa */Ä ihres Ackerlandes zum Rittergut« ein VI 166. 167.

Adel, slawischer VI 83.

Adel sucht seit Anfang des 16. Jahrhunderts im modernen Staate Dienststellen und ver- bessert seine Guts wirtschaften VI 163.

Adel stand VI 64.

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Register der Autoreu, Gesetze und Sachen.

663

Adolf vou Schau ui bürg VI 98.

Agaricus campestris VII 451.

Agrarkrisis. Mittel zur Abhilfe VI 471 474.

Agrarpolitik, preussische, bezüglich der Moore seit 1871 VII 413.

Agrarrecht im wesentlichen für die alten und neuen Provinzen des Staates einheitlich ge- staltet VI 261.

Agrarreform im Herzogtum Nassau seit 1772

VI 181.

Agrikulturchemie, Justus von Liebigs Lehre

VII 1. 2.

Akkordarbeiten VIII 433.

Albrecht der Bär VI 92. 107.

Aldii VI 56.

Alinit VII 12.

Alkohol aus Holz durch Schwefelsäure VIII 67.

Alkoholerzeugung pro Kopf der ländlichen Be- völkerung VIII 28.

Alkoholmengen zur Kssigfabrikation, 1887,88 bis 1903/04 in Preussen, in Deutschland VIII 40. 41.

Allod oder Vorwerk (Dominium) VIII 387.

Almenden VI 34.

Alter der Strafmündigkeit, der Grossjährigkeit, der Wahlberechtigung, der Wehrpflicht, des Landsturms VI 607. 608.

Altersgliederung der männlichen, der weib- lichen Bevölkerung VI 598 599.

Altersklassen nach dom Familienstande VI 604.

Alters Verteilung der Bewohner von Stadt und Land 1875, l88°, ,89° VI 626. 627.

Althoff, Ministerialdirektor, Dr. VIII 623.

Ammern VI 8.

Amrigau VI 8.

Amtmann in Westfalen VI 309.

Amtsbezirke und Anitsvorsteher sowie Amts- ausBchuss VI 293.

Amide und AmiduBÜuren, stickstoffhaltige Deri- vate des Ammoniaks VII 7.

Analphabeten VI 605—609.

Ananas VII 449.

Anbau der Feldfrüchte 1878 1900, statistische Erhebungen VII 49.

Anbauflächen nach den ( 5 rössenk lassen VI 530 bis 53*- 542-544-

Anbau in jedem Kreise 1878 und i9°°i Ge* samtfläche, Acker und Gartenland, #/0 der 1

Gesamtfläche, Weizen und Spelz, °/0 der Ge- samtfläche, Winter- und Sommerroggen, °/0 der Gesamtfläche, Gerste, °/# der Gesamtfläche, Hafer, °j0 der Gesamtfläche, Kartoffeln, °/0 der Gesamtfläche, Handelsfrüchte, °/0 der Gesamt- fläche, Futterpflanzen, °/0 der Gesamtfläche, Nebonfrüchto, °/0 der Gesamtfläche, Brache, °/0 der Gesamtfläche, Wiesen, a/0 der Gesamt- fläche, Weiden, #/# der Gesamtfläche VII 144—205.

Angili VI 8.

Angoiv&ren VI 8.

Anlagen, ältester Zusammenhang mit der Gegen- wart VI 27.

Ansiedler, Anforderungen an die Persönlichkeit VI 347-

Ansiedelungen auf Domänen- und Forstgrund- stücken, Zahl VI 357.

Ansiedelungen, Kosten und Verschuldung VI

Ansiedelungsgebiet erhalten die Siedler ver- tragsweise VI 36.

Ansiedelungsgüter und Rentengütor bis 1899, Statistik VI (520).

Ansiedelungskommission, ihr Verfahren bis 1899 VI 344-

Ansiedel imgBwescn VI 319.

Ansivaren VI 8.

Anwaltschaftsverband, Darmstädter VIII 563.

Anwaltschaftsverhand ländlicher Genossen- schaften zu Neuwied VIII 530.

Anweisung für die Tätigkeit der Meliorations- baubeamten VII 400.

Arbeiter, hilfsbedürftige VIII 426.

Arbeiter, ländliche VIII 383.

Arbeiterschaft im Osten, Entstehung einer länd- lichen VIII 395.

Arbeiterverhältnisse im Westen VIII 400.

Arendsco (Altmark), Kontrollstation für Säme- reien VIII 648.

Arier VI 6.

Ariovist VI 9.

Armenpflege in den Gemeinden VI 318.

Artischocka VII 449.

Asparngin VII 8.

Aspidiotus oHtreneforrois VII 438.

Aspidiotus peraiosus VII 438.

Auseinandersetzungen in den neuen Provinzen, Stand von 1866 VI 223.

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

064

Auseinandersetzung» Beihilfen für Folgeein- richtungBk osten und anderen Bedarf der Be-

* tciligten VI 227. 228.

Auseinandersetzungssachen, Abänderungen und Ergänzungen der 1866 geltenden Bestim- mungen VI 224. 22z.

Ausstellungen für Apparate zur Spiritusvcr- wendung und Garungszwooke VIII (dL

Auswanderung der liiiidliclieii Arbeiter 1891 bis 1904 VIII 415— 417.

Auswanderung freier Bauern VI 63.

Auswanderung, überseeische VI S73. 576—577. 578—579.

Auswanderung und Zuwanderung, Binnen- wanderung VI 578. 580.

Bäuerlicher Betrieb im Westen Deutschlands VIII 184.

Bakterienfortichung VII 292 ff.

Bakterien, geformte Fermente, einzellige Orga- nismen VII <L

Banken mit Inhaberpfandbriefprivileg 1865 bis 1897, Betrag, .labresverzinsung der Pfand- briefe VI 412— 413.

Bannmeile der Stadt, auf der jeder Kretscham* und Gewerbebetrieb verboten ist, ausser dem der Schmiede VI i6q. 161 .

Bastarnen VI 9.

Bataven VI tL

Bauertiadel (Mobiles pauperi) in Polen VI 12s.

Bauernaufstände und Bauernkrieg 1462—1525 VI 169. VI 1 1 390.

Bauernbefreiung VIII 391. 394.

Bauernbefreiung im Königreich Hannover VI 205.

Bauern, freie, in Cleve und Friesland VI 629 in Dithmarschen VI 26.

Bauerngüter niederzulegen verboten VI 176.

Bauerngüter, Schaffung VIII 43S.

Bauerngüter, Verminderung in Posen und Brom- berg 1843—1880, in Brandenburg 1859—1880. in Schlesien 1850 1880 VI 48t. 482. 483. 485.

Bauern, Kleinbauern im Süden, G rossbauern im Norden und Westen Deutschlands VI 179.

Bauernsöhne, die in Städten Krwerb suchen, euriiekzufurdern wird beschränkt VI 176.

Baumschulen VII 432,

Bayerische Landes- Hagelversicherung«- Anstalt VIII 453.

Beckmann, Professor Johann VIII 616. Behandlung der Arbeiter VIII 436.

Beihilfen der Provinzen für Landesniclio- rationell VII 391. 395- 397.

Beihilfen des Staates für Laridesmeliorntinnen VII 3S3. 390,

Benutzung von Betriebsmitteln, Genomen- schäften für gemeinsame VIII 347- Berlin, landwirtschaftliche Hochschule VIII 621. landwirtschaftliche Versuchsstation VIII 621. 645, tierärztliche Hochschule VIII 625. Ver- suchsanstalt für Getreideverarbeitung VIII 6 12* 645.

Berufsgliederung der Bevölkerung, Statistik

VI (402).

Bcrufsstelliing VI 636. 637. 638. 639. 640. 641. Berufstätigkeit nach Hauptberufsarten VI 630. §1L 632. 633.

Beschäftigung ausländischer Arbeiter VIII 421. Beschäftigungslose in den Berufsgruppen und nach Altersklassen VI 64S. 649. 650. 651. Besitzer, welche an Gemeinheitsteilungen im Staate beteiligt waren, und Fläche ihrer Be- sitzungen VI 265 ff. 269.

I Besitzrechte im Staate, Verhältnis von Eigen- tum und Pachtrecht an landwirtschaftlichen Besitzungen VI 284.

| Besitze erhidtnisse im Betrieb, eigenes Land. Pachtland, Deputat land, Dienstland, Ge- meindeland VI 523- $27. 529. ßontzverliflltnisse in den markgräflichen Ge- bieten von Brandenburg VI 149. Besitzwcchselstatistik VI 459- Hest’dlungsperioden, Arbeiten in den einzelnen

VII 263.

Bestimmungen über Deichstatute VII 364. Betrieb, Entwickelung des landwirtschaftlichen, seit 1866 VII 207 ff.

Betriebe, Größenklassen VI 644. 645. 646, 647. Betriehsumgestaltung durch die Landeskultur gesetze VIII 409—410.

Betriebsverschiedenheit im Westen und Osten des Staatsgebiets VIII 384.

Beunden VI 63.

Bevölkerung auf gutem, auf schlechtem Boden

VI 593.

Bevölkcruiigsoltersklassen unter 13, 15 40. 40—60, (ki und mehr Jahren VI 600— 60t.

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Register der Antoren, Gesetze und Sachen.

665

Bevölkerungsbewegung, Zu- und Abzug VT 588. 589.

Hevölkerungsdichtigkeit 1871 1895 VI 591.

Revölkenmgssesshaftigkeit VI 581. 587.

Bevölkern ngsstand und -hewegung 1816 1895 VII 565- 573-

Bevölkerungsvennohning erstrebt VI 333.

Bevölkern ngswachstum VI 590.

Bewässerungen VII 361.

Bewüsseningsgenossensehsften, Bildung von VII 367. 368.

Bewegung des Grundeigentums von 1878—1893, Zu- und Abnahme der Zahl der Reinertrags- klasscn VI 512—518.

Bewohner in Gemeinden von 2000 Einwohnern und mehr, in Gemeinden von weniger als 2000 Einwohnern, Zahl und Prozente VI 620. 621. 622.

Bewohner von Stadt und Land auf gutem und schlechtem Buden VI 624. 625.

Bezug, genossenschaftlicher VIII 562.

Rezugsgenossenschaften VIII 338.

Bienenzucht, Zahl der Bienenstöcke in den Provinzen VII 691—694.

Bilanz der Privatversicherungsanstalten, vorge* scliriehene Hypotheken, Wertpapiere, Grund- stücke VIII 448. 449. 450.

Binnengrossverkelir VIII 170.

Binnenschiffahrt, deutsche, leistet Tonnenkilo- meter VIII 218.

Rinnenwasserstnissen, Länge der deutschen

vm 214. 215.

Binnen wasserstrassen, Leistungsfähigkeit der deutschen VIII 216. 217.

Biologische Anstalt auf Helgoland, Biologische Stationen am Müggelsee und in München VII 796.

Biologische Stationen für Fischerei VIII 602,

Blanc vierge VII 452.

Blasenpauschalierungssteuer VIII 25.

Blattfallkrankheit VII 465.

BleichHollerie VII 448.

Blindliolz VII 4$6.

Blockförmige Feldeinteilung der grundherrlichen Ländereien VI 50.

Blumenkohl VII 440.

Blumenzwiebeln VII 444.

Blutfarbstoff, roter (Hämoglobin) Vll 27.

Blutlaus VII 438.

Bodenbearbeitung VII 262 ff.

Bodenbenutzung in den Jahren 1878 bis 1900, statistische Erhebungen VII 49. 336 ff.

Hodengnhre VII 263.

Bodenkreditanstalten VI 368.

Bonifikation für ausgeführten Rohzucker 1861 erlangt VIII 96.

Bonn, landwirtschaftl. Versuchsanstalt VIII 648.

Bonn-Poppelsdorf, landwirtschaftliche Akademie VIII 619. tierphysiologisches Institut, Institut für Hodeulelire und Pflanzenbau nebst Ver- suchsfeld VIII 620. 649.

Bordelaiser Brühe VII 464.

ßrachbestellung VI 176.

Brachrübe VII 446.

Branntweinbrennereien, Zahl, Betriebseinrich- tungen, Branntweinvergütung, Materialien- verbrauch und Steuererträge 1872 bezw. 1890 1905 in den einzelnen Provinzen VIII 119— 129.

Branntweinmonopol VIII 29.

Branntweinstouercrtrige 1834—1885 VIII 25 bis 27.

1 Branntweinsteiiercrträge von 1887/88 1894/95 VIII 34-

ßranntweinstcuergcsotzgebung nach 1895 VIII 39-

Brassica Rapa VII 446.

Brauerei- Anlagekapital VIII 2.

Bremervörde, Samenkontrollstation VIII 647.

Brennerei- Anlagekapital VIII 3.

Brennereien, gewerbliche, Zuschlag zur Ver- hrauchsahgabe VIII 32.

Brennereien, landwirtschaftliche, Besteuerung

vm 31. 3*

Brennereischule des Voreins der Spiritusfabri- kanten VIII 12.

Brennerei- und Brauereischule VIII 639.

Brennerei von Wein, Ehreschen, Runkelrüben, Obstresten, Melasse, Wachholderbeercn, Mais, Maisstängeln und anderen Stoffen VIII 10.

ßrennnmlzbereitung. Gerate, Kraftlaugmalz VIII 54.

Brennsteuer-Erfolge VIII 54.

Brennsteuer hörte 1. Oktober 1901 auf VIII 56.

Breslau, agrikulturbotanische Versuchs- und Samenkontrollstation der Landwirtschaft*-

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

kammer VIII 644, agrikulturchemisches und bakteriologisches Institut der Universität VIII 618. 644, landwirtschaftliche Versuchs- und Kontrollstation VIII 644.

Breslau, das landwirtschaftliche Institut an der Universität VIII 61 1. 6i8.

Brinksitzer, Anbauer VIII 403.

Brody, Beschreibung der Herrschaft VII 334.

Bromberg, Kaiser Wilhelms-Institut für Land- wirtschaft VI II 612. 624, agrikulturchemische, bakteriologische Abteilung VIII 624. 644.

Brüsseler Konvention, betr. den internationalen Verkehr in Zucker v. 5. 3. 1901 VIII 117.

Bureau kretische Gestaltung der fürstlichen Re- gierung erfordert grössere Mittel VI 163,

Bürgerschaftsorganisation der neuen Stadt, Rat, Schöffen und Gilden VII 160.

Burgwälle (gorod) der Slawen VI 81.

Buschbaum VII 431.

Camerarii VI 85.

Cainpi der Preussen VI 136.

Cardone VII 449.

Casimir der Grosse von Polen VI 125.

Castell an es VI 8$.

Centrallandschaft für die preussischcn Staaten VI 395-

Chamaven VI 8.

Champignon VII 451.

Chatten VI 9.

Chauken VI 8.

Chausseebautenlüngo (Kilometer) in den ein- zelnen Provinzen, Provinzialchausseen, Kreis-, Gemeinde-, Aktien-, Privatwege Anfang 1876. 1891 und 1900 VIII 142. 143.

Cherusker VI 9.

Chlorophyll VII 4.

Chlorophyll, Phosphorhildung VII 16.

Chlor, Pflanzennäh rstoff VII 17.

Christian von Oliva, Bischof VI 129.

Christian II. von Polen VI 129.

Cilicium. Pflanzonnährstoff VII 17.

Cimbern VI 9.

Civitates der Slawen VI go. 85.

Coccus conchaeformis VII 438.

Colonate VI 70.

Condrusen VI 8.

Consensprinzip VI 361.

Cossati VIII 388.

Crioceri« Asparagi und duodecimpunctata VII 446.

Culmer Land VI 129.

Cynara Cardunculus VII 449.

Cynara Scolyinus VII 449. j Cytase verwandelt Zellulose in Zuckerarten VII 7.

('zechen VI 15.

Dänen in Livland VI 129.

Dahlem, Domäne VIII 623.

Dampfpflugarbeit, Kosten der VII 266. Dampfpflug VII 269.

Dampfpflug, Tiefkultur VIII 88.

| Danzig, landwirtschaftliche Versuchs- und Samenkontrollstation VIII 643.

I Deicbgesetz VII 364.

Deichgesetz, Geltungsbereich des D. VII 365. Deichstatuten, Bestimmungen über D. VII 364. Denaturierungspflicht VIII 55.

Denitrifikation VII 14.

Destillutionsapparat, kontinuierlicher VIII 14. Deutsche Geistlicho und Kaufleute VI 85. Deutsche Kolonisten, hatten nur Zinsgetreide zum Speicher des Gutsherrn zu fahren und Kriegsfuhren zu leisten, erst Ende des 13. Jahrhunderts im Ackerdieuste verwendet

VI 151.

Deutsche Landhank 1 895, Zahl derParzellicrungen bis 1899 VI 359.

Deutscher Orden VI 129, erhält Livland VI 133, Niederlage vor Balga 1238 VI 133. Deutsches Recht in Polen VI 126. Dialektunterschiede der Deutschen VI 11. Diastase, Amylase führt Stärke in Malzzucker über VII 7.

Dienste der deutschen Bauern VIII 389. Dienstverpflichtungen der Bauern VI 62. Diffusionsrückatände, Schnitzel, getrocknet

vm 92.

Di ffusionsv erfahren, seit 1S60 praktisch ge- worden, bis 1880 fast ausschliesslich VIII

90, 91.

| Dismembration VI 319.

Distriktskommissare wurden 1836 zur Ver- waltung der Polizei in den Landgemeinden der Provinz Posen eingesetzt VI 287.

Dörfer in Frankreich sind von eingewanderten I Deutschen angelegt VI 41.

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Register der Antoren, Gesetze und Sachen.

667

Dolmengrabstatten VI 3.

Domänenhauern VIII 394.

Domänen, Meliorationen auf VII 263. Domänenamortisationsrenten und grundherrliche Gefälle, jährliche Beträge bis 1900 VI 284. Domänenparzellierungen 1702 und später VI 335-

Dorfhandwerker der doutschon Kolonisten VI 161.

Drainagen VII 362.

Drescharbeit VIII 432.

Drescherlohn, Getreidedeputnt VIII 412. Dreschgärtner VIII 393.

Dreschmaschinen VII 281.

Drillkultur VII 317.

Drillmaschine VII 275.

Düngemittel, künstliche VII 29t.

Düngen der Weinberge VII 457. Düngererzeugung durch Brennerei VIII 18. Düngorstreuinoschiue VII 276.

Düngung, Phosphorsäure VIII 88, 89.

Düngung VII 290 ff.

Dunkelberg, Professor Dr. VIII 619. Durchsclmittsernteerträge in Schianstedt auf 1 Morgen 1836—1903 VII 818. Durchschnittserträge'pro Morgen VIII 428. Durchschnittspreis für Kartoffelspiritus au den deutschen Handelsplätzen 1895—1899 VIII 45. Dzedzinen VIII 385.

Eberswalde, Forstakademie VIII 624.

Kburonen VI 8.

Edelinge, sächsische VI 71.

Edelpilz = Champignon VII 451. Effektivgrossbandcl mit landwirtschaftlichen Er- zeugnissen VIII 358.

Eheschliessungen und Geburten 1871 1897 VI. Eichenrinde, Verkauf aus den Staatsfursten, Preise VII 537.

Eigenbohörige Bauern VI 58. Eigentumsverleihung in Schleswig- Holstein VIII 406.

Eingetragene Genossenschaften, Stand am 31. Dezember 1901 VIII 348. 349.

Einlieger VIII 392. 399.

Ein- und Ausfuhr des Schafviehs VII 663. Einwanderer, erste, in Europa VI 2. Einzelhöfc, deutsche, in Westfalen, vorher von Kelten besiedelt VI 40.

Einseih ftfe in Frankreich sind keltisch VI 41.

Eisenbahn-Einnahmen aus Personen- und aus Güterverkehr 1904 VIII 180.

Eisenbahnen VIII 170.

Eisenbahnen, Haupt-, Neben-, Klein-, Stnuwen- bahnen, Länge km auf 100 qkm, auf 10000 Ein- wohner der einzelnen Provinzen 1904 VIII

179.

Eisenbahnen, seit 1873 durch den Staat über- nommen VIII 1 7 1 .

Eisenbahnen, Übersicht der von Preussen und Hessen erworbenen Eisenbahnen, Länge, 1850 bis 1904 VIII 173—175.

Eisenbahnfracht an landwirtschaftlichen Er- zeugnissen 1901 1903 in 20 Verkehrsbezirken

i vm 188-195.

Eisenbahn-Gütertarife VIII 180.

Eisenbahn! im go in den einzelnen Provinzen Preussens 1903 auf 100 qkm, auf jo 10000 Ein- wohner VIII 178.

Eisenbahnnetz Preussens und Hessens, Haupt- bahnen, Nebenbahnen, Neubau und Erwerb 1870—1905 VIII 176.

Eisenbahn tarifkomm iRsion, ständige VIII 186.

Eisenbahnverkehr der einzelnen Verkehrehezirke untereinander VIII 196 202.

Eisen, Ptiauzennährstoff VII 19.

Eiszeit VI 1.

Eiweisskörper in der Pflanze VII 7.

Eiweirasparende Wirkung der Fette und Kohlen- hydrate VH 25.

Elbing, 1236 gegründet VI 132.

Elbwische der Altmark, flämisch kolonisiert VI 107,

Eldena, landwirtschaftliche Akademie VIII 611. 621.

Elektrizität, Verwendung der Elektrizität zum Pflügen VII 270.

Elevator VH 287.

Energie (selbsterzielte und aktuelle) im Tier- körper VII 28.

Entschädigung für Verluste bei Bekämpfung von Viehseuchen 1900—1904 in der Provinz Hannover VIII 488, desgl. in Westfalen VIII 488. 489, desgl. in Hessen-Nassau VIII 489, desgl. in der Uheinprovinz VIII 490, desgl. in Posen VIII 484, desgl. in Schlesien VIII

485.

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

Entschädigung für Verluste durch Bekämpfung | von Tieraeuchen in den Jahren 1904 1905 in Schleswig-Holstein VHI 487.

Ent- und Bewässerungen. Bruchmeliorationen

VI 176.

Entwässerungen VH 361. Entwässeningsgenossensehaftcn, Bildung von

VII 367. 368.

Enzyme (Diastase) VHI 6.

Erbseholzen VI 67.

Erbteilung VI 178.

Erbzinspachtdörfer VI 71.

Erbzinsrecht VI 120.

Erdbücher für die Neumark, die Mark grätl ich en Gebiete von Brandenburg und die Fürsten- tümer Breslau und Neumarkt VI 147. Ernteertrago der wichtigsten landwirtschaftl. Erzeugnisse 1878 1904 in den einzelnen Regierungsbezirken und ira Staate VII 832 bis 901.

Ernteerträge in der Provinz Sachsen 1873 bis 1893 VII 819.

Ernteerträge, mittlere und höchste, 1896 1903, für die Provinz Sachsen VII 819, 820. Ernteortrüge nach Regierungsbezirken VII 817. Emteerträge, Schwankungen in den einzelnen Regierungsbezirken 1899 1903 VII 816. 817.

Emteertragsermittelung von 1878, Methode, »bändernde Konnnissionsboschlüsse von 1902 VII 800. 805.

Ernteertragssteigorung auf west preußischen Gütern 1800—1894 VII 819. Ernteertragssteigonings-Ursachon VII 818. Erntestatistik, Ausbau 1873, allgemeine Be- stimmungen VII 800,

Erste Kammer, Herrenhaus, Zusammensetzung VI 288.

Ertraglose Liegenschaften 187S VII 112. Ertragssteigerung für 100 ha in VVestpreussen 1800—1894 VU 819.

Erwerbstätige im Beruf nach Alter und Familien- stand VTI 64a 643.

Erwerbstätige in der Landwirtschaft (Tabelle)

vm 430-

Erziehungsarten de« Weinstockes VHI 455.

Etat des Ministeriums für Landwirtschaft 1880, 1900 und 1907 VIII 571 ff.

Extraktstoffe, stickstofffreie VII 31.

Enzyme des Speichels VHI 24.

Fabrikenzahl, Rübenvemrbeitung und Roh- zucker 1892—1895 VHI 107. Familienangehörige im Betriebe VI 646. 647. Familienanwartschnft in Pommerellcn V’I 127. Familienstand VI 606. 607. 608. Federviehzucht, Bestand in den Provinzen VHI 680 690.

Feldeinteilung und Regulierung der Reallasten in Schleswig-Holstein mit Aufhebung der Leibeigenschaft VH 215 216. Fcldgeschworene, bäuerliche, ordneu Grcnzver- wirrung VI 32.

Feldgraswirtschaft VI 31.

Fold- und Forstpolizei VHI 601.

Fernsprech wesen VIII 168.

Festo Ansiedelung nach Tacitu« VI 2S. Feststellungen der Nationalitäten, zahlen massige VrI 20.

Fettbildung im Tierkörper VHI 25.

Fettgehalt der Futtermittel VHI 31. Feuerversicherung, Beaufsichtigung und Gesetz- gebung des Reichs VIII 493. 494. Feuerversicherung, öffentliche Anstalten VIII

522. Die Öffentlichen Fouerversicherung*- anstalten in Preussen im Jahre 1905 VIII

523. Versicherte Werte, Beiträge, Brand- entschädigungen und Vermögen VIII 524. 525. Einnahmen und Ausgaben, Guthaben und Schulden, Überschüsse VIII 526. 527.

Feuerversicherung, Privat feuervcrsicherung, Ein- nahmen und Ausgaben allen Zweigen gemein- same VIU 5x6. 517.

Feuerversicherung, Privatfeuerversicherung«- untemehmen, 31 Aktiengesellschaften, Bilanz für Ende 1905, Aktiva VHI 508. 509. 17 Gegenseitigkeitsvereine, desgl. VIII 510. 51 1. Bilanzen für Ende 1905, Passiva. 31 Aktiengesellschaften VIII 512. 513.

17 Gogenseitigkeitsvereine, degl. VIII 514- 5*5* Feuerversicherung, Privatfeuerversieherung*- unternchmen, 3 (Aktiengesellschaften, Gewinn* und Verlustreehnung für 1905. Einnahme VIII 500. 501. 17 Gogenseitigkeitsvereine.

desgl. Einnahme VIU 502. 503. 31 Aktien- gesellschaften. Gewinn- und Verlustreehnung für 1905, Ausgaben VIU 504. 505. 17 Gegen-

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Register der Antoren, Gesetze und Sachen.

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seitigkeitsvereine, desgl. Ausgaben VIII $06. 507.

Feuerversicherung, Privatfeuerversicherungs- untemehmen, 31 Aktiengesellschaften 1905, Versichorungsanzahl, Versicherungssummen, Bestand Ende 190s, Zunahme 1905 VIII 49$. I11 Uückdeckung übernommen, Anzahl Ende 1905, Summen 1905, Zunahme der Anzahl der Summen 1908 VI 11 496. Davon deutsches Geschäft desgl., davon selbstubgesclilossen desgl., in Uückdeckung übernommen desgl. VIII 497-

Feuerversicherung , Privatfeuerversicherungs- unternehmen, 17 Gegenseitigkeitsvereine, selbstabgeschlossene Versicherungen, Anzahl 1905, Summe 1905, Bestand 1905, Zunahme 1905 VIII 498. Darunter deutsches Geschäft

desgl. Vin 499.

Feuerversicherung, Privatvorsichorungsunter- nehmen, Gewinnverteilung für 1905, 31 Aktien- gesellschaften VIII 520. 17 Gegenseitigkeits-

vereine VIII 521.

Feuerversicherung, Privatfeuerversicherungs- unternehmen, Zusammenstellung des Gewinns für 1905 VIA 518. 519.

Fibrine, Kleberstoffe VII 6.

Fideikommisse, Fläche 1895—1898, Grösscn- k lassen, Fideikommissinhaber VI 548—554.

Finnen, ihre Verbreitung VI 5.

Fische in ihren Lehensbedingungen beschränkt durch Industrie und Schiffahrt VII 793.

Fischerei VII 793.

Fischorei, Aufsichtsbeamte, Oberfischmoister, Fischmeister VII 795. 796. VIII 602.

Fischereigenossenschaften VII 795.

Fischerei in Strandgewässern, Stör, Hering. Plattfische, Schellfisch, Garneelen VII 797. 798.

Fischereipolizei VIII 602.

Fischereischonreviere VII 795.

Fischerzahl in Haupt- und Nebenberuf VII 794.

Fischpässo. Aalleitern VII 795.

Fischverwertung zu Tran, Schweinefutter, Dünger, künstlichen Perlen VII 798.

Fläche weder land- noch forstwirtschaftlich be- nutzt, 1900 VII 112.

Flachskultur. Hindernisse VIII 4.

Flaminger VIII 386.

Flämische Maile VI 94.

Flämisches Familienrecht VI 95.

Flämisches Recht in Preussen VI 131.

Flämische Wanderung VI 87.

Fleisch, ausländische*, Untersuchung desselben VII 789.

Fleisch, bedingt taugliches und minderwertiges, FroihlLnke VII 790.

Fleischbeschauer, Befähigungsnachweis, Prü- fungen VII 782. 783.

Fleischbeschaugebühren VH 791.

Fleischbeschaupersonul, Statistik desselben VII 788.

Fleischbeschaustatistik VII 791.

Fleischbildung VII 25.

Fleischproduktion 1883, 1S98 1900 VII 827.

Fleischschafe, Schaflleischverbrauch VII 657 bis 659.

Fleisch und Fleischwaren, Verkauf VIII 355.

Fleischwaren, Ein- und Ausfuhr VII 567. 569.

Flurzwang VI 32. 177.

Fluss-, Kanal-, Haff- und Küstenschiffe, Bestand der preußischen 1872, 1902, in den Re- gierungsbezirken, nach 8 Größenklassen der Tragfähigkeit VIII 236 245.

Flussregulierungsfonds VI J 386.

Formaldehyd VII 5.

Forstbesitz in den Regierungsbezirken des Staat«, Kronforsten, Staatsforstei 1, Gemeinde- forsten, Stiftungsforsten, Genossenschafts- forsten, Privatforsten VII 488.

Forstbetrieb der Grundherren VI 61.

Forsteinrichtungsbureau für das Forstkarten- wesen VII 498.

Forsten, Bestand und Bewirtschaftung VII 467.

Forsten, Heiden und Weidon gegenüber den Bauern besser und strenger genutzt VI 174.

Forsten und Holzungen, 1878, 1883, 1893 und 1900, mit landwirtschaftlicher Nebennutzung bestellt, 1883 mit Roggen, Hafer, Buch- weizen, Kartoffeln, 1893 mit Roggen, Hafer, Buchweizen, Kartoffeln, sonstigen Früchten, 1900 im Sommer vorübergehend zu land- wirtschaftlicher Nutzung bestollt VII 110 bis in.

Forstlehrlingsschulen VIII 640.

Forstrohertrag, Ausgabe und Reinertrag für 1 Im in den einzelnen Provinzen des preußischen Staats VLI 536.

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

Forsttaxation, Taxationskommission, Betriebs- plan, Ertragsborechnung VI 499.

Fortbildungsschulen, landwirtsch. VIII 629.

Kosen VI 9.

Frachtkosten auf Eisenbahnen und auf Wasser- strassen. Vergleich VIII 235, 246. 247.

Frachtkosten der Schiffer VIII 234. 235.

Fränkische Einwanderung in die Slawengebiote VI 12.

Fränkische Waldhufen in den Sudeten und Karpathen VI 95.

Franken VI 8.

Franken, niederrheiniscbe, wandern mit den Flämingern VI 87.

Frankreich ist keltisch besiedelt, auch wo Deutsche zur Tertia aufgonomraen wurden, wie in Burgund und Aquitanien VI 41.

Franzbau m VII 430.

Französische Ablosungsgesetzgebung im König- reich Hannover wieder aufgehobon VI 205.

Französische Agrargesetze in den Gebieten der Rhoinbuiidsstaaten VIII 404.

Französische Herrschaft in den westlichen Ge- bieten des Staates und Einfluss VI 302.

Freibauern VIII 391.

Freie Tagelöhner V1H 394.

Freihöfe VI 69.

Friedenthal, Minister Dr. VIII 568.

Friedrich Wilhelm I., Ansiedlungeti in Litauen *7*4 *739 VI 137.

Friesen VI 8. 12.

Frisonofeld VT 8.

Frohnhöfo VI 62.

Fruchtfolgen VH 313.

Frucht folgovorteile durch Brennerei VIII 18.

Frühkultur VII 450.

Fürsten, slavische VIII 385.

Fuselöl VIII 14.

Fusicladium dcndriticutn und pirinum VII 438.

Futtermittel (Heuwerte) VII 29.

Futtermittel, Niihrwertstabelle VII 549. 551. 554—556.

Futtermittelerzeugung durch die Brennerei. Vergleich mit Koggenbau VU 17.

Futterpflanzen, Anbau 1878, 1883, 1893 und i9°o VII 98—104.

Fütterung« leb re VII, 302.

Fütterungsnoruion VH 304.

Ffltterungsnormen für die verschiedenen Zwecke der landwirtschaftlichen Tierhaltung VII 37. 38. 39-

Gärungsgewerhe, Institut für VIII 622. 645.

Gärungstechnik, Reinlichkeit VIII 14. 15.

G&rungstheorie VIII 65. 66.

Gärtnerlehranstalten VHI 634.

Galindien VT 129.

Gartenbau VII 425.

Gurtenbaulehranstalten VII 436.

Gebäudestatistik VI 487 496.

Gebrechliche (Blinde, Taubstumme, Geistes- kranke) VI 605.

Gebundenheit der bäuerlichen Bevölkerung VT 178.

Geburtenziffer 1876 1897 "1 Stadt und Land VT 614—617.

Geflügelzucht VII 311.

Gehöferschaftcn VT 68, an der Saar VIII 547.

Geisenheim a. Rh., pflansenpathologische Ver- suchsstation, önochemische de» gl. und Hefen - reinzuchtetation VIII 648.

Gemeindeeinheiten, Bevölkerung nach Zahl. Dichtigkeit 1871 1896, Stadt und Land, Alter, Religionsbekenntnis nach Kreis, Bezirk und Provinz VT (142).

1 Gemeinde-, Kreis- und Provinzial-Verfassung VI 285.

Gemeindepflanzungen VII 437.

Gemeinfreie in Sachsen VI 73.

GemeinheiUteilungen VI 177.

Gemeinheitsteilungen, Ausdehnung im König- reich Hannover 1869 VI 204.

Gemeinheitsteilungen, Folgen der VIII 411.

Gemeinheitsteilungen, private, im Königreich Hannover VT 204.

Gemeinheitsteilungn- und Servitutsablösungs- gesetzgebung im früheren Königreich Han- nover seit 1866 VI 254.

Gemeinheitsteilungs- und Zusammenlegung«- ergebnisse, sowie Ergebnisse der Regulierungen und Ablösungen im Staate VI 263 ff.

Gemüsebau VH 425. 439, Erfurter VII 440, in Lübbenau VH 441.

Gemüsekunsum VII 444.

Geinüserüben VH 446.

Gemüsetreiberei VII 449.

Geueralkointnifisionen, Königliche VHI 396.

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Register der Autoren,

Oener&lkommitcsionen, Sitz der VIII 598.

üeueralkommission, ihre Befugnisse als An- siedelungsbehörde, ist Kolonialhehörde für die Rentengütcr VI 353.

Genossenschaften, eingetragene, Bestand am 31. Dezember 1901 VIII 348 350.

Genossenschaften, freie, Öffentliche VIII 369.

Genossenschaften, neue landwirtschaftliche, seit 1820 VIII 529.

Genossenschaftlicher Weide-, Wold- und Acker- baubetrieb VIII 529.

( ienossenschafUbrennereien, landwirtschaftliche VIII 39-

Genossenschaftswesen, das landwirtschaftliche, in Preussen VIII 529.

Genossenschaftswesen, heutiger Aufbau VIII 536.

Gerichtsbarkeit VI 75.

Gerichtsbarkeit der Grundberren VIII 388.

Gerichtsbarkeit der Scholzen in Brandenburg J VI 114.

Germanen VI 7.

Geschlossenheit der Bauerngüter in Hannover und Schleswig-Holstein durch die Grundbuch- ordnung von 1872 beseitigt VI 326.

Gesinde VIII 397.

Gesindedienst der Bauemkinder VI 164.

Gestütwesen, das staatliche VIII 608. 609.

Getrcideabsatsgenossenschaften VIII 564.

Oetreidebrennerei VIII 10.

Getreidegrosshandel VIII 358.

Getreidehandel VIII 333. 334. 35®.

Getreidebandel Polens und des Ordenslundes VI 167.

Getreidehandel des polnischen Adels VIII 389.

Getreidepreise VIII 371.

Getreidereinigungsmaschinen VII 285.

Getreide und Hülsenfrüchte, Anbau 1878, 1883, 1893 und 1900 VII 66—82.

Getreide Verwertung, genossenschaftliche VI II 242.

Gewanneinteilung der Felder VI 30.

Gewerbe, mit der Landwirtschaft verknüpfte VIII «.

Gewerbewesen der Stadtgründung, auf Ein- nahmen des Fürsten oder Grundherrn be- rechnet VI 159.

Gewerblicher Besitz, Einfluss in Stadt- und Landverwaltung VI 315.

Gesetze und Sachen. 671

Gewinn- und Verlustrechnung der Privat -Ver- sicherungsanstalten, vorgeschrieben«! VIII 416. 417.

Glebae adscripti VIII 391.

Globuline VII 6.

Glykogen VII 26.

Gnesener Synode 1262 VI 126.

Göttingen, agrikulturcbemisches Institut der Universität VIH 1 17. 646, landwirtschaftliches Institut an der Universität VIII 616. land- wirtschaftliche Versuchsstation VIII 646.

Goltz, von der, Prof. Frhr. VIII 619.

Grabumen der Germanen VI 27.

Gronauerhof (Beschreibung) VII 332.

Großgrundbesitz ohne Gross Wirtschaft in West- Deutschland VIH 384.

Grossbandel, begünstigt durch Beschleunigung der Kommunikation VIII 331.

Großhandel mit landwirtschaftlichen Produkten VIII 331.

Großhandelspreise für Weizen und Roggen von 1845—1905 VIII 372. 373. 374-

Gross Wirtschaft der Grundherren beginnt in allen Gebieten mit der deutschon Kolonisation

VI 147.

Grosswirtschaft in Ostdeutschland, soweit es die Slawen in Besitz genommen haben VIII 384.

Gründüngung VII 295.

Grundbesitz, fester, Ausdehnung desselben VI

546—549.

GrundeigentumsBtatistik VI (350).

Gruudeigentumsverteiluug 1858, 1866, 1831, 1867 VI 475- 476. 477-

Grundeigentumsverteilung, allgemeine in Preussen und im Deutschen Reiche VI 559 bis 564.

Grundherren verwerteten ihre Ländereien durch Ansetzung von freien Höngen oder unfreien Bauern in Zinshufen zu Erbe, Pacht oder Leihe VI 48.

ürundhorrlicho Verfassung, reformiert in Schles- wig-Holstein VI 217.

Grundherrlichkeit wurde Rentenbezug VI 178.

Grundherrschaftsgebiete, zerstückelte Lage VI 59.

Grundherrschaft verschwindet VIII 404.

Gru lidschuld VI 361. 363.

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672

Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

Grundstoffe, zum Pflanzenieben unentbehrliche i

VII 2.

Gnindstüeksvertrüge, Form derselben VI 325. 1

Grund- und GebaudeNteuor- Veranlagung, Kr- I gebnisse der VII 257.

Grundverschuldung und Einkommenverschul- dung VI 458.

Gruppe narb eit VII 383.

Güterbewegung von landwirtschaftlichen Er- | Zeugnissen, auf den preußisch-hessischen Eisenbahnen 1903, nach 27 Verkehrsbezirken

VIII 253— 329.

Güterschluss bestand in Hanau und Fuldu bis 1867 VI 320.

Gugernen VI 8.

Gurke VII 441. 442.

Gutsherr ernannte den Schulzen der Land- gemeinde und beaufsichtigte die Verwaltung derselben VI 286.

Gutsherrfichar Wirtschaftsuni fang VI 147.

Hackfrüchte und Gemüse, Anbau 1870, 1883, 1893 und 1900 VII 83—89.

Hackfruchtkultur VI 176.

Hackmaschine VII 276.

Hämoglobin VII 5.

Uuusler VIII 399. 403*

Häusler und Einlieger, statt Instleuten VIII 410.

Haftpflicht, beschränkte der Kreditgenossen- schaften VIII 535.

Hagelversicherung VIII 437.

Hagelversicherung, Höhe der J ah resbei träge VIII 456.

Hagelversicherung, Norddeutsche, Steigerung der Policen und der Versicherungssummen von 1869—1906 VIII 454.

Hagelversicherung, rechtsgeschichtliche Ent- wickelung VIII 438.

Hagelversicherung, Schwedter, Steigerung der Versicherungssummen von 1866—1906 VIII 455-

Hagelversicherung, schwierige Jahre 1905, 1906. Pberwiiiduiig der Lage VIII 456.

1 lagel v ersicheru ngsanstal ten, V erwaltungskosten bei 5 Aktiengesellschaften und 9 Gegcnseitig- kcitsgesellschaften VIII 455. 456.

Hagel Versicherungsanstalten, Wünsche und Be- denken bezgl. des Gesetzentwurfs über den Versicherungsvertrag VIII 452.

Hagelversicherung* - Aktiengesellschaften, Zu- nahme der fünf gegen 1905 VIII 455.

Hagelversicherung* - G egensei tigkeits - G »Seil- schaften, VersicherungNsummen und Zu- und Abnahme von neuen gegen 1905 VIII 455.

Hagelversicherungsvertrag, Schätzung des Ernte- ertrag* und des Verkaufswertes der Feld- früchte VIII 452.

HagelverRicherungswosen, Entwickelung seit 1866 VIII 454.

Halbbau VI 67.

Halle a. S., Versuchsstation für Pflan zeu krank - heiten und agrikulturchemische Kontroll- atation der Landwirtschaf Ukuminer VIII 647.

Halle-Wittenberg, landwirtschaftliches Institut an der Universität VIII 614, physiologisches Laboratorium VIII 615. 617.

Hamburger Hallig VII 382.

Hameln, Versuchsstation «1er Landwirtschaft»- kam m er VIII 647.

Handel mit landwirt schaf fliehen Erzeugnissen VIII 33«-

Handel mit Nahrung»- und Genussmitteln VII 1 353-

Handel und Landwirtschaft, Beziehungen VIII 333

Handelsbetriebe, Zahl und Gliederung VIII 332.

Handelsflotte, deutsche, Leistungsfähigkeit VIII 248.

Handelsflotte, preußische, Bestand 1873 und 1904 VIII 249.

Handelsgenossenschaften, landwirtschaftliche VIII 336.

Handelsge wüchse, Anbau 1878, 1883, 1893 und 1900 VII 90—97.

Hand- und Spanndienste VI 179. VIII 391.

Hannover VII 227 ff.

Hannover, AuseinandersetzungKverfahren in VIII 597.

Hannover, Bodenbearbeitung VII 232, Boden- meliorationen VII 233, Düngung VII 234.

Hannover, Forstflache, Staats-, Gemeinde-. Privatbesitz, Bodenbeschaffenheit. Waldarten, Klima, Absatzverhältuisse VII 474 478.

Hannover, Klima, Kulturböden VII 227, Kultur- gewächse VII 236.

Hannover, Marschen, Bewirtschaftung der VII 231.

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

673

Hannover, Maschinen und (»ernte VII 233, j Bewirtschaftung der Moore VII 229, Obstbau VII 241.

Hannover, Tierärztliche Hochschule VIII 625.

Hannover traf Maßregeln zur Erhaltung leistungsfähiger Bauerngüter, Teilungen be- durftet! Genehmigung des Gutsherrn und der Regierung VI 321.

Hannover, Wlesenflichen Vll 241, Wirtschafts- systeme VII 227.

Haussen, Professor VIII 616.

Hardgau VI 8.

Hnrnbestandtcilo (stickstoffhaltige) VII 25.

Harnstoff VII 13.

Haruden VI 8. 9.

Harz VI 8.

Huubergsbetrieb VII 212.

Hauländereien in Posen VI 128.

Hassngau VI 8.

Hauptberufsarten der Bevölkerung in Kreis, Bezirk und Provinz 1882 und 1895, Berufs- stellung der Landwirte 1895 VI (182).

Hauptgestüte, 5 in Preussen VIII 609.

Haus, das sächsische, ist von den Kelten Über- nommen VI 41.

llausgürten, Obstgärten, Ackerweide, Brache, zum Unterpflflgen gebaute Früchte 1878. 1883, 1893 und 1900 VII 105. 106.

IlaushaltungHscbulen, landwirtschaftliche VIII 638.

Hausierhandel VUI 351.

H au skomm union VIII 385.

Hauskonununion aufgehoben VI 84.

Hauskoiiimunion der Slawen VI 79.

Hausschlachtungen, nach Zählung vom t. 12. 1904 VII 829.

Haus- und llofräume 1872, 1883, 1893, *9°° VII 113.

llefenpilzzüchtung und Gärungsführung VIII 15.

Hefenrassen VIII 66.

Hefenreinzucht, natürl., nach Delbrück VIII 17.

Ilefensäuorung, Milchsäure, Schwefelsäure VIII

66.

Hefenzuchtanstalt, Berliner VIII 17.

Heinrich der Löwe VI 98.

Heinrich I. von Schlesien VI 12 1.

Hellriegels Forschungen über die Bakterien an der Leguminosen wurzel Vll 10.

Meitzeu, Boden de» preuse. Staates. VUI.

Hengstkörungen Vll 581.

Heredos, slavische VUI 385. 387.

Hermann Balk zieht 1237 «len Schwertbrüdern zu Hilfe VI 133.

Hermann von Salza VI 129.

Hermunduren VI 9.

Hessen-Nassau VII 209 ff.. Baulichkeiten Vll 226.

Hessen-Nassau, bis 1867 ausgeführte Konsul i dationen und Regulierungen VI 186.

Hessen-Nassau, Bodenbearbeitung Vll 213, Düngung VII 216, Flächeninhalt VII 209.

Hessen-Nas-aii, ForstÜäehe, Staats-, Gemeinde-, Privatbesitz, Botlcnbescbaffenheit, Waldart*,»», Klima, Absatz Verhältnisse Vll 467—473.

.Hessen-Nassau, Klima VH 210, Kulturboden VH 209, Kulturgewaehse Vll 218.

Hessen-Nassau, Maschinen und Geräte VU 214.

Hessen -Nassau, Weiden VII 226, Weinbau VII 223, Wiesen VU 224, Wirtschaftssystem VH 2 io.

Heuwender VII 286.

Heu wurm Vll 463.

Hildesheim, landwirtschaftliche Versuchsstation VIII 646.

Hintersassen in Polen VI 129.

Hochdruck- Dämpfapparut VIII (2.

Hochmoorbildung VII 407.

Hoclmioork«»loni*ationen, private VI 1 421.

Hochschule, Landwirtschaftliche, in Berlin ge- grün«let VIII 611.

Hochsoefischereientwickelung, Fischdampfer seit 18S5 VU 793-

Hochstamm Vll 430.

Hochwasserschutz VII 361.

Hofgänger schwieriger zu erlangen VIII 412 bis 414.

Hofgesinde VIII 387.

Hohenzollern gehört zu keiner Provinz, sondern bildet einen eigenen Regierungsbezirk VI 311.

Holländische Ansiedler VIII 386.

Hollefreundlicher Maisch-, Dampf- und Kühl- apparat VHl 13.

Holzpreise, Durchschnitt für den Fostmeter

VU 487.

Holzverkauf au» den Staatsforsten und Preise für Bau-, Nutz- und Brennholz Vll 539 541.

Hopfenernte Ton 1899—1904 Vll 822.

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674

Register der Autoren, Gesetze nnd Sachen.

Hopfenernte, Krtmgserhebungen VII 814. 815.

Hopfenertrag 1899 1904 VII 824.

Hospitca polonicales VIII 385.

Hospites polonicales in Schlesien VI 9t.

Hospites theutonicales VIII 386.

Hufbeschlag-Lehrftchtnieden VIII 638.

Hufenanteile wurden in Preusseu häufig nicht für jedes Gewann besonders ausgelost, sondern für alle nur einmal VI 143.

Hufemlörfer, deutsche VI 30.

llufengüter sind alle in demselben Dorfe gleich

VI 3«.

Hufen, mimische Marschhufen VI 52.

Hufen, fränkische Waldhufen VI 53.

Hufenmaß VI 53.

Hufenmaße in Polen VI 128.

Hufensteuer in Polen VI 125. 126.

Hufen, vermessene, der (irundherren VI 50.

Hundertschaften VI 26.

Hüttenbilder der Antoninus- und Hadrianasaule VI 27.

Hülfsmittel zur Bestimmung der Leistung«- fiihigkeit, Messen, Probemelken, Scheren, Schlachten, Zugleistung VII 547.

HfllfskaKsen, öffentliche VI 370.

Huniusguhstaiiseii VII 12.

Hypothekenbanken VI 407.

Hypothekenbanken, ländliche, Darlehen 1880 bi« 1890 VI 417.

Hypothekenbanken, jährlicher Bestand an städtischen und ländlichen Darlehen 1870 bis 1897 VI 414. 415.

Hypothekenbanken, preußische und ausser- prcussische, Darlehnsbestand, Pfandbriefe, Aktienkapital, lieserven, Dividenden, länd- liche, städtische Darlehne mit oder ohne Amortisation VI 418—421.

Hypothekenhewcgungastatistik VI 455.

llypothekenkfindiguug auf länger als 20 Jahre auszuschiiesHen. ist unzulässig VI 332.

Hypotheken Verfassung VI 35 1.

Hypothek, Vorkohrshypothek VI 361. 363.

Hypothekarische Verschuldung in einer Anzahl Anitsgerichtsbezirke 1883 1896, Bewegung 1886 1897, Zwangsversteigerung ländlicher Grundstücke 1891 1897 und Besitzweehael im Grundbesitz 1896/97 VI (314).

| Identitätsnachweis im Getreidehandel VIII 358.

Imkerschulen VIII 639.

Imprägnieren der Weinbergspfähle VU 455.

Ingvaeonenhund VI 8.

InnungNstatuten der Stadt Halle, Weistum von 1235 VI 160.

Innungsstatuten in Breslau 1290 VI 161.

Insterburg, landwirtschaftliche Koutrollstation

VIII 643.

Institute, landwirtschaftliche, an den Univer- sitäten VIII 613.

Institut für G&rutigsgoworbe und Stärkefabri- kation in Berlin VII 45. VIU 12.

Instleuto VIII 393. 399.

Invertase verwandelt Rohrzucker in Trauben- zucker VII 7.

Irlands Besiedelung erweist die keltische An- lage der Einzelhöfe in Westfalen und Nieder- rbein VI 41.

Isodynamie der Nährstoffe, ihr Gesetz Vll 28.

Istvconenhund VI 8.

Italer VI 6.

Jagddienste 1831 in Kurhessen aufgehoben VIII 404.

Jagdpolizei VIU 602.

Jahreseinkommen einer ländlichen Arbeiter- familie VIII 411.

Jahrmärkte VIII 352.

Johannitcrorden VI 12 1.

Judicea VI 85.

Jungfernbrut VII 452.

Jurten der Kirgisen und Turkmenen entsprechen den deutschen Graburnen VI 27.

Jus teutonicuiu VI 120. VIII 386.

Juthungen VI 8.

Kttseroigenosftcnscbaften VIII 565.

Kalium, Pfianzennährstoff VII 17.

Kalorienwert der Nährstoffo VII 28.

Kalzium VIJ 18.

Kalzium phosphat, tertiäres VII 16.

Kammwolle, Erzeugung VII 656.

' Kanalentwürfe, Dortmund-Ems und vom Rhein zur Elbe 1882—1899 VIII 210—212.

Kanalprojekte im Odergebiete 1886 1904, Oder- Spree-Kanal, Stettin-Berlin VIII 21 1 bis 213.

Kaninchenzucht, zahme VII 691.

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Register der Autoreu,

Kapitalbeschaffung. Steigerung 1866 1897 VI | 436.

Kartoffelerntemaschinen VII 279. Kartoffelfrühkultur VII 450.

Kartoffelbandel VIII 365. Kartoffelkulturförderung VIII 72. Kartoffelkultur, Fortschritte, Neuzüchtungen

vin 10.

Kartoffelkulturstation bei der Berliner Versuchs- station des Vereins der SpiritiiHfahrikantcn

VIII II.

Kartoffelmehl und Starke, Stärkezucker- und Dextrinexport und Kartoffelernte 1886 1897 bis 1905 VIII 78. 79.

Kaitoffelstärkefabrikation , Produktionsmenge VIII 68. Landwirtschaftliche Bedeutung VIII 70.

Kartoffelverbrauch der norddeutschen Brenne- reien und Ernten 1887/88—1894/95 VUL 36. Kassuben VI 22.

Kaufpreise ländlicher Besitzungen ermittelt 1871 1881 und 1884 1893 VI 468. 469. Kelten VI 6.

Kempen a. Ith., landwirtschaftlich-chemische Versuchsstation VIII 649.

Kiel, das landwirtschaftliche Institut nn der rniversität VIII 618, landwirtschaftliche Versuchsstation der Landwirtschaftskammer VIII 645, Samenkontrollstation VIII 646.

Klee, Anreicherung des Bodens an Stickstoff

VII 10.

Kleinbahnen VIII 142.

Kleinbahnen-Anlagokapital bis Schluss 1904

VIII 161.

Kleinlmhnbaii-Förderungsinittel in den einzelnen Provinzen, technische und finanzielle Beihilfe , VIII 147 160.

Kleinbahnen, Staatsunterstützung 1895-— 1905 VIII 161.

Kleinbahnen, Zahl und Länge 1903 in den einzelnen Provinzen, bes. landwirtschaftlich, industriell VIII 163.

Kleine Stellen, Anwachsen in Posen 1873 1880, in Brandenburg 1850 1880, in Kassel bis 1881 VI 481- 484.

Kleinhandel mit landwirtschaftlichen Produkten

Vffl 332.

Gesetze und Sachen. 675

Kleinhof-Tapiau (Ostpreunsen), Versuchsstation für Molkerei VIII 643.

Klettergurke VII 441.

Knoblauch VII 441.

Kochsalz VII 26.

Königsberg i. Pr., das landwirtsch. Institut an der Universität VIII 61 1. 617. 643, land- wirtschaftliche Versuchsstation VIII 643.

Königshuid, das von den deutschen Königen in Besitz genommen wurde, überlicssen diese an Gefolge, Beamte oder Kirche als Grund- herren VI 48.

König Waldemar durch Rewal, Harrien und Wirland abgefunden VI 133.

Köslin, agrikulturchemische Versuchs- und Samenkontrollstation VIII 643.

Kötter VIII 402.

Kohlbau, Einfuhr VII 439.

Koblendioxjdausntiiiung (Kespirationsapparnt) VII 32-33.

Kohlenhydrate der Fette VII 24.

Kohlenstoffverhinduugen, als organische Sub- stanz aufgefasst, verbrennlich VII 2.

KohJow, Beschreibung der Herrschaft VII 325.

Kolonialgebiet der Deutschen in Ostdeutschland

VI 179.

Kolonialuiiternehmuugen in Hochmooren, frühere

VU 409.

Kolonien auf Gütern von Privaten ungelegt, Beispiele VI 358.

Kolonisation durch deutsche Bauern VI 86.

Kolonisation, innere VI 314. 333.

Kolonisationszahl und Kosten unter Friedrich dem Grossen VI 334.

Kormnunalstündische Verbände in Brandenburg und Schlesien für Altmark, Kurniark, Nieder- uud Oberlausitz VI 296.

Kontingentierung der Spiritusprodiiktion VIII 30.

Kontraktbruch der Saisonarbeiter VIII 425.

Kontroll* und Versuchsstationen, landwirt- schaftliche VIII 640.

Koppelwirtschaft in Schleswig- Holstein VI 213.

Kornhäuser VIII 564.

Kornhäuser, Getreidehigerhüuscr VIII 339 344

Kossäten in Brandenburg, die Koste der Slawen auf ihren Gehöften dienstpflichtig VI 150.

Kraflfu Herrn ittcl VII 301.

Kraftproduktion VII 29.

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676

Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

Krebshscherei, Krebshandel VII 798.

Kreditanstalten VI 367.

Kreditanstalten, historische Entwickelung VI 435.

Kreditgenossenschaften VIII 338.

Kreditgenossenschaften, preussische VIII 551 bis 553.

Kreditinstitute in Heßsen-Nassau und Hannover

vi 383—39*.

Kreditwesen des ländlichen Grundbesitzes VI 360.

Kreis ist Kommunal verband mit Selbstver- waltung, Kreistag und KrcisauMschuss VI 293.

Kreissteuern zu erheben, wird den Kreistagen 1841 gestattet VI 287.

Kreisverwaltung, Rechte der Rittergutsbesitzer VI 286.

Kreiswandergärtner VII 437.

Kreuzzüge VI 64. 88.

Krieg, 30 jähriger VI 175.

Kuhhaltungsbeschränkung VIII 412.

Kul mische Handfeste VI 130.

Kultivierung der fiskalischen Moore in Aus- legung von Steilen VI 357.

Kulturarten, Anbau der verschiedenen iin Staatsgebiet VII 257 ff.

Kunsthefe V 1 II 66.

Ku 11 stet rossen (Chausseen) VIII 138.

Kupfervitriolbrühe VII 464.

Kurhessen, Umfang der Ablösungen von 1853 bis 1869 VI 195. 196.

Lachsschonzeit für Rhein, Forellen- und Sal- monidenaussetzung VII 796. 797.

Läden zum Verkauf von Apparaten zur Ver- wendung denaturierten Spiritus VIII 68.

Länge der Kleinbahnen in den einzelnen Pro- vinzen am I. Oktober 1892 und 31. Mürz 1903 mit Schmal-, mit Vollspur und andere auf je 1000 Kopf Einwohner Kilometer VIII 162.

Laeti der Römer, teilten ihr Land nach Ge- wannen VI 47.

Landesbanken VI 370.

Landesbank, nassauisebe Lamieskreditkasse in Kassel , hannoversche Landeskreditanstalt, Geschäftstätigkeit von deren Einrichtung bis 1897 VI (266).

Landeseinteilung im Staate 1895 VI 436.

Landeshoheit der F ürsteii, schreitet zum modernen Staats wesen fort VI 163.

Landeskulturrentenbanken VII 394. Landesineliorationeii, Deich- und Düneuwesen VIII 601.

Landes-Okonomie-Kollegium, König!., in Berlin VIII 569.

I*andgemeinde, Abhängigkeit vom Gutsherrn und gutsherrliche Polizei aufgehoben VI 292.

Lamlgemeindcver&ndorungen zwischen 1892 und 1898 in den 7 östlichen Provinzen VI 297. Landgemeindeverwallung , Gemeindeniitglicd

VI 298.

Landgemeinden wurden politisch selbständige Kommunal verbände VI 286.

Landgestüte und Remontodepots, Zahl der Remonten VII 580. 581. 582.

I Landgestüte, 18 in Preussen VIII 609, Zahl und Bestand, Stutendeckung 1876, 1883, 1895

VII 738. 739.

; Landgewinnungsarbeiten VII 382.

Landgüter, Bestand im Regierungsbezirk Kassel

1881 VI 486.

Landschnfe und deren Kreuzungen VII 660 662. Landschaften VI 392 394.

Landschaften, 7 ständische in Hannover VI 306. Landschaftliche Organisation und Geschäfts- grundsätze VI 396 400.

Landschaftlicher Kredit, Ausbreitung VI 401 bis 406.

Landstände VIII 390.

Landstünde bewilligen Abgaben gegen ver- mehrte Lasten der Bauern VI 164. Landstände herrschen im 16. Jahrh. VI 169. Landstände kommen für die steigeuden Be- dürfnisse des modernen Staates auf VI 164.

1 Landstrassen VIII 137.

Landwirte, selbständige, mit und ohne Neben- beruf nach Größenklasse VI 544. 545.

I Landwirte, selbsttätige, Zahl am 3. Dezember 1867 VIII 408.

, Landwirtschaftliche Besitzer nach Hauptberuf VI 533-54°

Landwirtschaft liehe Betriebsstatistik, zuerst

1882 ohne, dann 1895 mit Forstbetrieb VI 518—523.

Landwirtschaftliche Brennerei, Begriff VIII 59- Landwirtschaftliche Gehilfen, Gesinde und Tage- löhner, am 3. Dezember 1867 VIII 408.

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Register der Autoren, Gesetze nud Sachen.

fi 77

Landwirtschaftliche Genossenschaften in PreusRen, Tabellen VIII 550. 551.

Landwirtschaftliche Handelsgenossenschaften VIII 336.

Landwirtschaftliche Produktion, Durchschnitts* ertrüge für den Morgen 1830 1903 VII 818.

Landwirtschaftliche Produktion VII 799.

Landwirtschaftlicher Wohlstand der Koloni- sationsgeldete seit dem Kampfe Polens gegon den deutschen Orden und seit den Hussitcn- Kriegen erschüttert VI 162.

Landwirtschaftliche Vereine in Rheinland unter Thilmany und Raiffeisen VIII 530.

Landwirtschaftlich-technische Anstalten VIII 640.

Landwirtschaftsbetriebe, Anzahl, Flache nach Kreisen, Bezirken, Provinzen, dazu Fidei- komraisso VI (66)«

Landwirtschaftsbetrieb zur Zeit der Landes* kulturgosetze VIII 409.

Landwirtschaftskammern VIII 570. 602.

Landwirtschaftskammern, Gesch&ftsumfang 1906 VIII 605-607, Wahlen VIII 594.

Landwirtschaftskammern, Etats der VIII 605.

Landwirtschaftskuinmorn, Unterabteilungen und Anstalten der VIII 608.

Landwirtschaftspolizei VIII 601.

Landwirtschaftaschulen VIII 625.

Longoharden VI 9.

Lasanken, polnische VI 125.

Lasanki, Herumschweifende VI 84. VIU 385. 387.

Lassbauern, Lassiten VI 159. 173.

Lassen, Laten VI 56.

Lassi tische Stellen VIII 390.

Lastentransport im landwirtschaftlichen Betriebe VII 288.

Latendttrfcr VI 7t.

Latifundienbcsitzer nach Stünden und Provinzen VI 555-562.

liatifundien unter und über 1000 ha Grössen- verteilung VI 554—558.

Lauenburg, die Teilung von Bauergütern hing von der Genehmigung des Gutsherrn ab VI 324.

Lautverschiebung VI tl. 12.

Lebendgewicht des Rindviehs und der Schweine 1892—1900 VII 827.

1 Lechen VI 16.

Legitimation zur Fischerei VII 795.

1 Leguminosen sind Stickstoffsaramler VI 1 10. Lehn*, Frei- und Erbscholzengüter VI 171. Lahn, Reiterlehne VI 58.

Lehnsritterschaften erwiesen sich in den grossen Kriegen am Ausgang des 14. Jahr- hunderts als ungenügend; stehende Heere, Artillerie und Landsknechte gefordert VI 163. Lehnsritter, schlesische VIII 387. Lehranstalten, landwirtschaftliche akademische VIII 618.

Lehranstalten, niedere landwirtschaftliche VIII 627.

Leibeigenschaft VI 173. 178. 179. Leibeigenschaft in Kurhessen gegen Endo des 18. Jahrhunderts aufgehoben VI 191. Leibeigenschaftslasten, verschiedene, im Herzog- tum Nassau VI 187.

Leinwandweherei-Leggeanstalten VIII 3. Lcslauische* Mafs VI 13 1.

Liebig VIII 616.

Limes Sorabicus, Karls des Grossen von 805

Vill 384. 385.

Litauer VI 15.

Locatores VIII 388.

| Locatores der Mark Brandenburg VI 113.

Lohnarbeit und Gesindedienst VIII 383.

| Lohnsteigerung seit 1850 VIII 411.

Lokal verkehr VIII 137.

Lokalverwaltung auf dem platten Lande VI 2S5. Lokationsvertrage der Scholzen VI 158. Luxusgesetze in Polen VI 129.

Lypose spaltet Fette in Glyzerin und Fett- säuren VH 7.

Xfthcmaschinen VII 277.

Magerviehhof in Friedrichsfelde VIU 345. Magnesium VII 19.

Maid- und Schlachtsteuer VIII 357.

Mairübe VII 446.

Maischbottich Steuer VIII 25.

Maischekphlung VIII 16.

Malz, Luft- und Wasserweiehe VIII 66. 67. Mancipia in Obersachsen VIII 388.

Mansi regales, Königshufen VI 50.

Marburg, landwirtschaftliche Versuchsstation

vm 648.

Margarine VII 649, VIU 354.

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678

Register iler Autoren, Gesetze und Sachen.

Mark Brandenburg in Ge wann lagen deutsch besiedelt VI 109.

Marken VI 177.

Mark, gemeine VI 85.

Markgenossenschaften VI 35.

Marknmnnen VI 9.

Markthallen VIII 352.

Markthandel VIII 351.

Marktpreise für landwirtschaftliche Erzeugnisse

VIII 375.

Maschineniudustrie, deutsche VII 208.

Maschinen, landwirtschaftliche VII 273 ff.

Massengtiterbeförderniig, Prozentanteil mit Wasserverkehr, mit der Eisenbahn VIII 205.

Masscngüterverkehr 1885 1891, Prozent auf dem Rhein und auf den rheinischen Eisen- bahnen VIII’ 206.

Masuren VI 15.

Material- oder Fahrikationssteuer für Brennerei aus Bier V 111 25.

Materialsteuer der Brennerei VIII 25.

Maximalernte in Pentkowo, Provinz Posen VII 820.

Maximilian I. verkündet 1495 den Landfrieden von Worms und setzt das Ucirhskam mor- gen eh t zur Aburteilung der Friedensbrüche ein VI 163.

Meeresfluten VI 88.

Meerrettich VII 441. 442.

Meltau, falscher VII 465.

Meier VI 69.

Meiorrocht VI 178, VIII 401. 402.

Meistheerhte in der Gemeinde VI 308.

Melasseentzuckerung seit 1896 wie Rohzucker bereitung besteuert VIII 110.

Melasse Verarbeitung zu Spiritus, zu Zucker

VIII 94.

Melasse verfüttern ng VIII 95.

Meliorationen, Gesamtzahl VII 377. 381.

Meliorationshauhcamte VII 395, Anweisung für ihre Tätigkeit VII 397. 400.

Meliorationsfonds, Alt* Pom morsche VII 385, der Neumark VII 385, der Provinz Preussen VII 385, Köslinor VII 385, staatlicher VII 383. 384, Westfälische VII 385.

Meliorationsgenossenschaften VIII 347.

Meliorationsgenossenschaften der Regierungs- bezirke, der Provinzen Vll 373.

| Meliorationsgenossenschaften, öffentliche, Um- fang VII 372.

Melionit ionskosten auf Staatsdomänen Vll 363.

Michelsen gründet die erste landwirtschaftliche Mittelschule 1858 in Hildesheim VQI 626.

MiessmuscheLchihllaua (Coccus com-hnefornns) VII 438-

Mikroorganismen, Einfluss im Darme VII 24.

Milchnutzung, Butter- und Käsebereitung, Ge- schichte des Molkereiwesens Vll 644. 64s.

Milch- und Butterhandel VIII 361.

Militärtauglichkeit in Stadt und Land VI 627 bis 629.

Militär- Veterinär- Akademie VII 745.

Milites agrarii VI 82. VIII 388.

Milites agrarii AlbrechU des Bären VI 112.

Milzbrand und Rotz, aus ostpreussischcn Pro* vinzialfowL gezahlte Entschädigungen 1900 bis 1904 VIII 481.

Minemlstoffe, für dio Ticrcmährung erforder- lich Vll 26.

j Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten VIII 567.

Ministerium für Landwirtschaft u«w., Ab- teilungen desselben VIII 568.

Mittelfranken VI 12.

Mittelsachsen VI 12.

Mittelschulen, landwirtschaftliche VIII 625.

Mittelstamm VII 430.

! Mittel waldbetrieb VII 500.

Molkerei VIII 2.

Molkereigenossenschaften VIII 346. 564.

Molkereigenossenschaften, Handel mit Molkerei- erzeugnissen VII 646—649.

Molkerei-Revisionsverband für dio Provinzen Brandenburg, Pommern, Sachsen und die Grossherzogtümer Mecklenburg VIII 540.

Molkereischulen VIII 637.

Molkerei wesen VII 309.

Monarchische Organisationen der grossen wie kleinen Staaten steigern die Finanzbedürf- nisso VI 163.

Monatsdurchschnittspreise für unversteuerten Kartoffelspiritus an der Berliner Börse 1895 bis 1899 VIII 44.

Monilia VLI 438.

Muoraufforstung VII 422.

Moorbrennen, Vereine dagegen Vll 413.

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Register der Autoreu, Gesetze und Sachen.

Moorbruchkolonien, ost p reu ssi sehe VII 418.

Moorflächen im Staate VII 408.

Moorkolonien, nordwestdeutsche, ältere, ihre Erfolge VII 415.

Muorkolonisntionsiiriternohmungen, neuere VII 418. 419.

Moorkultur VII 407. -

Moorversuchsstation VII 415.

Motore VII 284.

Maller, Dr. Traugott, Geh. Ober- Heg. -Hat VIII 629.

Müllerei VIII 2.

Münden, Forstakadcmie VIII 624.

Münster, landwirtschaftliche Versuchsstation

vm 649.

Museum, landwirtschaftliches zu Berlin VIII 612. 621.

Muskeltutigkeit, Vorgänge dabei VII 29.

Nachschusspflicht, unbeschränkte VIII 536.

Nachzerkleinerungsapparate VIII 74.

Nährstoffe der Pflanzen, unorganische VII 1.

Nährwert von Stärke, dargestollt in Stickstoff, Kohlenstoff und Energiebilanz VII 34. 35.

Nährwertseinheiten, Berechnung VII 40, 41.

Natrium VII 18.

Nebenberufstätigkeit VI 634.

Nebenfrucht, durch Mischfrucht 1878, durch Mengegetreide, durch Mischfrucht 1883, durch Wintormengegetreide, durch Sommermeuge- gotreide 1893, 1900, durch nicht besonders genannte Arten 1893 1900 VII 120. 121.

Nebenfrucht neben Futterpflanzen, Klee 1878, 1883 und Klee, Luzerne, Esparsette gern. 1900, Luzerne, Esparsette 1870, 1883, Serra- della, Spargel, Hanf 1878, 1883, 1893, 1900, j Grassaat 1878, Timothce, Schafschwingel. Raigrn«, Honiggras, Knaulgras aller Art 1883, sonstige zu Futterzwecken gebaute Frucht- arten, Mais, Wicken, Luzerne, Misehfrucht 1S93, *9<>o, Hdlsenfruchtgomenge 1900, an- dere Futterpflanzen zusammengefasst 1878, 1893 VII 129 133.

Nebenfrucht neben Hackfrüchten und Gemüsen, Topinambur, Runkelrüben, Mohrrüben, weisso Rühen, Kohlrüben, Kraut und Feldkohl 1878, j 1883, 1893, *9oo, Zwiebeln 1878, 1900,

Kohlrüben 1900, Salat 1878, Blumenkohl 19c», Gurken 1900, andere Hackfrüchte und '

679

Gemüse 1878, 1883, 1893, 1900 VII 122 bis 125.

Nebenfrucht neben Handelsgewichsen, Dotter, Senf, Flachs, Hanf. Tabak, Zichorie, andere HandelsgcwächsO 1878, 1883, 1893, 1900 VII 126—128.

Nebenfrucht zu Grünfutter-Nutzung, Sommer- weizen, Sommerroggen, Sommergerste, Hafer, Buchweizen, Mais, Ackerbohnen, Wicken, Lupinen, Mischfrucht, Mengegetreide 1878, 1883 VII 134—136.

Nebenfrucht zum Unterpilügen. Lupinen 1893 bis 1900, Erbsen, Ackerbohnen, Wicken, Hülsenfruchtgeinenge, Senf, Serradella, Spar- gel 1900 VII 142. «

Nebenfrucht zu Samcngewinnung, Zuckerrüben,

I Runkelrüben. Mohrrüben 1878, 1883, weisse Rüben, Kohlrüben, Kehl 1878, Gurken, Zwiebeln, Petersilie, Salat 1878, 1883, Sellerie, andere Hackfrüchte und Gemüse 1878, Flachs, Hanf, Zichorie, Klee, Luzerne, Esparsette, Serradella, Spörgel 1878, 1883, Grassaat.

Tiinothee, Schafschwingol, Raigra», Knaul- gras, Grassaat anderer Art 1878, 1883, andere Futterpflanzen und Futterpflanzen im Ge- menge 1878 VII 137—141.

Nebengewerbe, landwirtschaftliche, durch Wissenschaft und Staatsgesetze gefördert, Besteuerung solidarischer Vereinsorganisation

vm 5, 6.

Nebengewerbe, landwirtschaftliche Spiritus-, Zucker- und Kartoffelstflrkefahrikation VIII 2.

Nebennutzung von Acker- und Gartenland durch Sommerroggen. Sommergerste, Hafer, Buchweizen, Hirse, Mais, Erbsen, Linsen, Speisebohnen, Ackerbohnen, Wicken 1S78, 1883. 1893, 1900, Lupine zum Unterpflügen, Lupine zu Futter 1878, 1883 VII 115. 119.

Ncmeter VI 9.

Neubegründung kulturschädlichcr Rechtsver- hältnisse und unablösbmrer Geldrcntcn aus- geschlossen VI 332.

Nichtreduktion heim II ugelversicbcruiigsv ertrag

vm 452.

Niederfranken VI 12.

Niederlassung» vertrüge der Flöminger VI 88.

Niedersachsen VI 12.

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ß$0 Register der Autorei

Niedorsächsische Einwanderung in die Slaven- Iruider VI 12.

Niederstamm VII 430.

Niedcrungsinooro VII 407.

Niederwaldbetrieb VII 500. Niodrignioorkulturen seit 1877 VII 422. Nitragin VII 12.

Nitrilikation VII 13.

Nomadenleben in Europa VI 25.

Nordfrnnken VI 12.

Nuklcino VII 6.

Nutzeffekt, physiologischer des Futters, be- rechnet VII 35. 36.

Nymphe VII 460.

Obcramtsbezirke, 4 in Hobenaolleni VI 311. Oberdeutsche VI 12.

Oberfiechmeister VJII 602.

Oborförsteroien , Oberförster, Forstkassenren- danten, Forstschutzbeamte : a) Förster und Wald wftrter, b) Forsthilfsaufseher VII 495. Oberhöfe VI 69.

Oberlandeskulturgericht VIII 599, Zuständigkeit desselben V 111 600.

Obersächsische Einwanderung in die Slaven- länder VI 12.

Obersachsen kolonisiert VI 82.

Obstausfuhr und Einfuhr VII 430. OhstAUKstellungcn VII 437.

Obstbau VII 425. 429, Förderung auf Domänen VII 437, durch Staatsmittel VII 436. Obstbaulebranatalten VII 436.

Obstbauin VII 430.

Obsthaumdüngung VII 435.

Obst bau in fei nde Vll 438.

Obstbauin preise Vll 433.

Ohsthaumziihlung Vll 435.

Obstbörsen VII 437.

Obstbusch VII 430.

Obstmärkte VII 437.

Obstpflanzungen, verschiedene Arten VII 434 Obstsortenauswahl Vll 432. 433.

Obstsortimente VII 429.

Obststrauch VII 430.

Obstverwertung VII 430.

Obst-, Wein- und Oartenbauachulen Vlll 637. Odel bauern VI 76.

öd- und Unland 1878, 1883, 1893 und *9°° VU 112.

i, Gesetze und Sachen.

; Oidium Tücken VII 465.

Organeiweis (lebendes Kiweis) Vll 25.

Ortsnamen, pntronymische, slavischo VIII 385.

Osmosevorfahren für Melasse zu Zucker VIII 95.

Ostgermanen VI 7.

Ottokar I. von Höbmen, gründet 1255 Königs- berg i. Pr. VI 134.

| Oxydase, sauerstoffübertragende Enzyme VII 7.

Oxydation, Snuerstoffzuffihrung bei der Tier- erriäbning VII 27.

Paketpostverkebr VIII 163.

Parze llenniiniina bestehen nur noch im Re- gierungsbezirk Wiesbaden und im Fürstentum Hohenzollerii-Siginaringen VI 225.

Parzellierungsfreiheit in den früher grossherzogl. hessischen und hesscn-hombttrgiechen Landes- teilen VI 320.

Patrimonialgerichtsbarkeit der Grunclherren im Deutschen Ordensland VI 146.

Pentosen oder Pentaglykosen Vll 31.

Peptone Vll 6. 24.

, Pepton führt Kiweiskörper in peptonartige Substanzen über Vll 7.

Perlzwiebeln Vll 441.

Peronoepora viticola VII 465.

, Pfahlbauten VI 3.

Pfandbriefe VI 398.

Pfandhricfschuld, nach Verteilung, Zinsfuss. Zahl der Güter, höchsten und niedrigsten Ultimokursoii 1866 1897 VI (278).

Pferde, Ein- und Ausfuhr, Preise der Pferde VII 577. 57».

Pferde, Gestützwesen, Zuchterfolge Vll 568. 569. 57°-

Pferdeschläge Vll 574. 575. 576.

Pfordeschlägoverteilung nach 1898 Vll 736. 737.

Pferde, Warmblut, Kaltblut Vll 571, 572.

| Pferdezucht VII 305.

Pferdezucht der einzelnen Provinzen Vll 588 bis 610.

Pferdezucht, öffentliche Maßnahmen zur För- derung, Zucht Vereinigungen VU $83—587.

Ptlanzenhestandteile, stickstofffreie Kohlen- hydrate, Fette, organische Säuren VII 3. 4.

Ptlanzeuernährung VII 1.

Ptlanzenkrankhoiten Vll 324.

Pflanzen, Sand- und Wasserkultur Vll 2.

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

681

Pflanzennahrstoffe. entzieht eine Mittelernte von i ha Boden in Kilogramm VII 20.

PUanzenorgnnismuK, Vergüngo darin, Oxy- dationen, Reduktionen, Hydrolysen, Atmung*- prozess VII 2. 3.

Pflanzenzüchtung VII 321.

Pflüge VII 265.

Phosphor, Lezithin VII 15.

Phylloxera vaatatrix VII 460—462.

Phismopara viticola VII 46s.

Plent erwähl betrieh VII 500.

Polartiere VI 2.

Polen VI t6.

Polen, angosiedelt durch polnische Landbanken VI 358.

Polizei auf dem Lande VI 286.

Polnische Arbeiter VIII 424.

Pomologenverein VII 429.

Pomologische Institute VIII 634.

Poppelsdorf, landwirtschaftliche Akademie VIII | 61 1.

Posen, landwirtschaftliche Versuchsstation der j LandwirtschafUkamnier VIII 644.

Postpakete von Butter und Käse 1893 1901 ' VUI 164.

Post, Telegraphen und Fernsprecher VIII 163. i

Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse VIII |

369.

Preisdifferenz zwischen Berlin und Hamburg, namentlich 1892—1898 und 1883—1894 VIII 46.

Preisnotierungen von Butter, Käse usw. VIII

361-363.

Preiswürdigkeit der auf dem Markte angebotenen Futtermittel VII 40.

Preussenaufstände VI 131. 133.

Preussen, Deutschen Reich und Nachbarstaaten, Vergleich der Bevölkerung und der Erwerbs- tätigen VI 652 654.

Preussen leben unter dem Griwe, Oberprioster und unter Häuptlingen, Reiks, Königen VI 136.

Preussische« Ordeuslaud VI 129.

Privatbesitzungen, ländliche, Statistik derselben 1893, *878 VI 496 -500.

Privat versicheningsanstalten , Jahresberichte VIII 443. 445.

Proskau, landwirtschaftliche Akademie VIU 611. 621, milchwirtschaftliches Institut VUI

645, pflanzcnphysiologische Versuchsstation des Kgl. Pomologischen Instituts VIII 645.

Protein (Rohprotein und Roinprotein) VH 30.

Proteinstoffe, Eiweisskörper VII 6.

Provinzialhilfskassen VI 37 1 382.

Provinziallandtage borieton Über Gesetze, die die Provinz allein betrafen VI 288.

Provinzialrat, Beirat des OborpriUi deuten in der allgemeinen Landesverwaltung VI 295.

Provinzialverfassung, jede Provinz bildet einen Kommunalverband mit Selbstverwaltung und Besteuerung, Provinzial landtag und Ausschuss VI 294.

Provinzialverwaltung steht unter einem Lande«* direktor oder Landeshauptmann mit eigenen Beamten VI 295.

Prügel man date, Schutz vor Misshandlungen VI 176.

Pulpe, Futterwert VIII 78.

Pulpe, Kompression zu Knöpfen, Tellern, Broschen, Papier, Brennmaterial VIII 76.

Pülpe, Viehfutter VIU 70. 74. 75.

Pyralis vitana VII 465.

Quedlinburg VII 441.

Raiffeisen, Gründer landwirtschaftlicher Dar- IdtmkMMO VUI 530. 533.

Rauchfeuer VII 465.

Reallastenahlösungen VI 177.

Ileallastenablösungen , Zahl der Beteiligten, Spann- und Handdiensttago, Amortisations- renten und Kapitulabtindungeii im Staate VI 272—275.

Roallostcnablösungsergebnis im Königreich Hannover VI 209. 210.

Reallasten, Stand derselben 1864 im Königreich Hannover VI 212. 213.

Ilcallasten, Umfang der 1878 noch bestehenden VI 279.

Reblaus VII 460.

Rechnunghlegungsvorschriften für die Privat- v ersieh erongsanstalten und Erläuterungen d»*u VIU 442. 444. 445.

Rechtsverhältnisse des Grund besitze« in Preussen VI 138.

Red&nzslawen VI 15.

Reebningverfahren der nordischen Hardes- gerichte VI 33.

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682

Register der Antoren. Gesetze und Sachen.

Refaktien VIII 180.

ReformgesoUgebung, bäuerliche im Westen und Osten VIII 403.

Reformtarif der Generalkonferenz der preussi- sehen Eisenbahnverwnltungen vom 12. 2. 1877 VIII 182.

Registertonnen seit 1873 VIII 248.

Regulierungen VI 177.

R eichsau fsichtsanit für die privaten Versiche- rungsanstalten VIII 441.

Reichsausländer, männliche, weibliche, nach Heimatsländern VI 594. 595.

ReichsgenossenschafUbank. Darmstädtische VIII

538.

Reichsgenosseuschaftsbank, landwirtschaftliche VIII 562.

Reichsverband der landwirtschaftlichen Ge- nossenschaften in Darmstadt VIII 347.

Rcichsviebseuchengesetz, neues, im Werke VII 781.

Religionsbekenntnis der Erwerbstätigen VI 643. j

Religionsbekenntnis männlicher und weiblicher Personen VI 610. 612.

Remonte- Ankaufs-Kommissionen, angekaufte

Pferdezahl 1884 1898 VII 738. 739.

Rentenbanken VI 369.

Rentenbankrenten, welcho 1895 als Ablösung noch zu zahlen waren VI 283. 284.

Rentengutsanlagen bis 1899. Zahl, Verfahren

VI 250, 254.

Rentengutsanlagen, Staatsheihilfe dabei VI 354.

Rentengutsbegründungen hat die General - koniinissioii zu genehmigen VI 326.

Rentenschuld VI 363.

Reste des alten Kolonialrechtes erhalten VI 170.

Revisionsverhändo der Genossenschaften VIII

535-

Rhabarber VII 448.

Rheinfranken VI 12.

Kheuni rhnponticum VII 448.

Rieselfelder VII 443.

Riga, von Bischof Albert 1 199 gegründet VI

*3*.

Rihderpestbekämpfung, Desinfektion der Eisen- bahn-Vieh wagen VII 755. 756.

Rinder, Schlachtverkehr und Fleiscbnutzung

VII 640 —644.

1 Hinderstatistik, Auswahl der Schläge nach Klima, Roden und Wirtsehaftsverliältnisse

VII 614.

Rinder, Zahlung, Haltung und Nutzungen VII 611-613.

J Rinderzucht, in den einzelnen Provinzen des Staates VII 617 639.

| Rindviehzucht VII 307.

Ritter Christi zu Dobrxin VI 129.

Rittergüter in West- und Ost-Dcutschlaml VIII 401.

Rittergüter und Brennereien, Anzahl VIII 28.

I Rittergutsbesitzer, noch bestehende Vorrechte I VI 313.

Rohfaserbestimmung VII 31. Rohzuckererzeugung der einzelnen Produktions- länder 1890—1895 VIII 107. Rohzuckersyndikat, deutsches, 1896 gegründet

VIII 112.

Rübe, märkische oder Teil« wer VII 446.

Rübe, weine VII 446.

Rübenbau -Feldbestellung VIII 89.

Rabenheber VII 280.

Rübenkulturtläche im Reich und Ertrag vorn ha 1876—1900 VIII 89. 90.

Rübenkultur und Rohzuckerausbeute, Fortschritt 1869—1883 VIII 98.

Rühenmüdigkeit der Äcker VIII 90. Rflbenpreise, nach Zuckergehalt gezahlt VIII 106.

Rübenverarbeitung in 12 ständiger Schicht 1876 90 Tonnen, 1900 221 Tonnen VIII 92. Rübcnzuckerhesteucrung, Entwicklung VIII 95. Rübenzuckerfabrikation VIII 85. Anlagekapital

VIII 3-

Rübenzuckerfabriken nach Zahl, Arbeitszeit, Verarbeitung der Rüben und Gewinnung, Aus- und Einfuhr. Verbrauch und Abgahcn- ertrag von Zucker im deutschen Zollgebiet von 1884 bezw. 1894 bis 1903,04 V 1 11 131 bis 135.

Rübenzuckerimlustrie im Zollverein, Verein fflr die, 1841 begründet, 1850 konsolidiert, 1871 Verein für die Zuckerindustrie im Reiche VIII 96.

Kücktlügelwündc zum Waschen der Kartoffeln

VIII 74.

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Register der Autoreu, Gesetze und Sachen.

683

Saatgut, Kit) fl 11 ss des auf den Ertrag VII 320.

Saccharin VIII 355.

Saccharimetrie VIII 90.

Sachsen VI 8. 10.

SacliKcnlnnd in Siebenbürgen, zu freiem Eigen* tum gegen solidarischen Lnndzin» und Grenz- verteidigung VI 92.

Säftekreislauf im Tierkörpor VII 24.

Sägeblattreibe, Flügelreibe zur Kartoffclzor- kleinerung VIII 74.

Saisonarbeiter VIII 423.

Salpetersäure VII 8.

Sam nitgemeinden in dor Rheinprovinz VI 317, in Westfalen VI 309, in Hannover VI 310.

San Josl-Schildlaus VII 438.

Saucrwunn VU 463.

Schafbestand, Statistik 1892 VII 654.

Schafzucht VII 309.

Schafzucht und ihre Erfolge, Wolle und Woll- handel VII 650, 653.

Schalotten VII 441.

Scharwerkerstellung, Reform Vorschlag VIII 433.

Schiffahrtsabgaben Vlll 207. 213.

Sehiffuhrtskan&le in den Mooren seit 1871 VII 4*3-

Schiffbare Fl Üsse und Ströme, ihre Regulierungen und Kosten VIII 207. 208.

Schiffsregister, öffentliche, für Seeschiffe über 50 Tonnen Raumgehalt VIII 247.

Schiffsverkehr an den wichtigsten Punkten der deutschen Wasserstrassen 1873 1903, An- kunft, Durchgang, Abgang VIII 219—225.

Schizoneurn lanigera VII 438.

Schlachtgewicht der gewerblichen Schlachtungen VH 830.

Schlachthäuser, öffentliche VIII 356.

Schlachtvieh VIII 360.

Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom I. Juli 1904 bis 30. Juni 1905 an Zahl und Wert

VII 829—830.

Schlachtviehversicherung, Verstaatlichung der

VIII 480.

Schlanstcdt, Beschreibung von VII 330.

8chlempeerzeugung durch Brennerei VIII 19.

Schleppmonopol, des Staats Vorbehalten VIII 213.

Schlesien hat niedrige Löhne wegen der grossen Zahl ansässiger Häusler VUl 414.

Schleswig-Holstein VH 241 ff., Bodenbear- beitung VH 244, Düngung VII 247, Flächen- inhalt VII 241.

Schleswig-Holstein, Forstfläche, Staats-, Ge- meinde-, Privatbesitz, Bodenbeschaffenheit, Waldarten, Klima, AbBatzverhältnisse VII 479—482.

Schleswig-Holstein, Gartenbau VII 255, Klima VU 242, Kulturgewächse VU 250, Maschinen und Geräte VII 245, Nutzviehhaitung VII 243, Obstbau VII 255, Weiden VII 254, Wiesen VII 254, Wirtschaftssysteme VH 242. 248, Wohn- und Wirtschaftsgebäude VII 255.

Schleswig-Holstein, die Bauernstellen dürfen nur geteilt werden, wenn jeder Teil eine

! leistungsfähige Wirtschaft bleibt VI 323.

Schleswig-Holstein, Teilung und Einziehung bäuerlicher Stellen nur in den Marschen frei VI 322.

! Schollenpflicht der Bauern 1656, 1658 VI 176.

1 Scholzengüter früh eingezogen VI 150.

! Scholzen wurden nur mit der Ansetzung weniger bestimmter Gewerbe im Dorfe pri- vilegiert VI 159.

1 Schorfkrankbeit des Kernobstes VII 438.

Schossregister der Mark Brandenburg von 1450 bis 1481 und aus 1624 VI 165.

Schutzzollpolitik VIII 379.

I Schwarzwurzeln VII 444. 447.

! Schwefel VII 15. 16.

Schwefelkohlenstoff VII 462.

Schweinehandel, Mastverhältnisse, Mastbetrieb, Schlachtgewicht VII 674. 675.

Schweinehaltung und Züchtung, Zahl in den Provinzen VII 670. 671.

Scbweinesehläge VII 672. 673.

Schweinezucht VII 31 1.

SchweinezuchtgenossenKchaften VII 676—679.

Schwertbrüder in Lievland VI 129.

Seefisohvorbrauch VII 794.

Seeverkehr VIII 247, in den preußischen Haupthäfen 1874 und 1903 VIII 250. 251.

Seewarte in Hamburg VIII 166.

Segni VI 8.

Seidenzucht VII 695.

Selbständige Gutsbezirke VI 287.

Selbständige und unselbständige Besitzungen VI 501 507.

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684

Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

Somiionea VI 8.

Sesshaft mach ung der Arbeiter VL11 433—435.

Setzscholzen VI 164.

Seuchenkomtnission V1LI 601.

Sicherungshypothek VI 363.

Siebe, ßürstenaiob, Schüttelsieb und Zylinder- sieb für Stärke VIII 74.

Sigambrcu VI 8,

Simplon VI 9.

Sklaven VI 56.

Slawen VI 10. 79.

Slawenbevölkerung im preußischen Staats- gebiet VI 15.

Slawische Kossäten der Mark Brandenburg VI 112.

Slawische dienstpilichtige kleine Stellen VI 166.

Slawische Fürsten in Mecklenburg und West- pommern erhalten, getauft, kolonisieren VI 99.

Solanum Lycopersicum VII 449.

Sonnenlicht und Warme, Wirkung auf die Ptlanze VII 4.

Sorben, Srp. VI 15.

Spannfähige bäuerliche Nahrungen, Verände- rungen der Zahl 1865 1867 VI 478 480.

Spargol VII 444.

SpargelÜiege VII 446.

Spargelkoster VII 446.

Sparkassen VI 422.

Sparkassenvermögen, Anlagen Millionen Mark zinsbar 1885 1897, Hypotheken, städtische, ländliche, Schuldscheine, Wechsel, Faust- pfänder, Kenten, V] 432. 438.

Sparkassen wesen, Entwickelung 1839—1897, nach Provinzen, Sparstellen, Sparkassenbücher, Betrag der Einlagen, Sparfonds, Kcserve, eigenes Vermögen, Zinsüberschflsso, Ver- waltung5kosten, Anlage in städtischen, länd- lichen Hypotheken, Wechsel, Faustpfänder, bei Korporationen Zinsfuss VI 426. 427.

Spczialfachscbulen VIII 633.

Spezialkommis.säre VIII 597.

Spezialmärkte VIII 352. 353.

Spiritusapparate, Industrie der V1H 20.

Spiritusbesteuerung, Förderung des Brennerei- gewerbes durch Steuereinrichtungen Vlil 24.

Spiritusbrennerei von 1900 1905 VIII 53.

Spiritus, denaturierter im Flaschenverkauf VIII 67.

Spiritusexport 1895—1904 VIII 40.

Spirilusexport Deutschlands und anderer Staaten 1885 1894 VIII 35.

Spiritus-Fabrikantenverein, Versuchsstation des VIII 12.

Spiritusfabrikation, besondere Wichtigkeit, Er- haltung des Mastfutters VIII 7. 8.

Spiritus für technische Zwecke, denaturiert steuerfrei VIII 20.

Spiritus, Glühlicht mich Hayduck VIII 22.

Spiritushandel VIII 367.

Spiritus-Motoren- Versuchsanstalt, Spiritusloko- mobile VIII 23.

Spirituspreise, hörsenmässige, 1896—1898

VIII 42.

Spirituspreisherabsetzung und Denaturierung für Leucht- und Motorzwecke VIII 67.

Spiritusproduktionsheschränkuug. Agitation für freiwillige VUI 61—63.

Spiritus, technische Verwendung als Wärme, Licht und Kraft VIII 9, Überproduktion im J all re 1901 '02 VIII 57- Verb rau ebsabgnbe VIII 30.

Spiritusverbrauch zu technischen und gewerb- lichen Zwecken, Förderung VIII 50 53.

Spiritusvorwertung durch den Handel VIII 43.

Spiritus zur Essigfabrikation VIII 21, zu Leucht- zwecken und Kniftorzeugung VIII 21, zu technischen Zwecken, Entwickelung de« Be- darfes VIII 64.

Springwurmwickler VII 465.

Staatensystem, modernes VIII 389.

Staatsbahnen. Gütervorkehr 1879— 1902 VIII 177.

Staatsbeihilfen für Meliorationen VII 383. 390.

Staatsforsten, prcussischc. nach Bestandsver- hältnisgen, Holz- und Gelderträgen, Ausgaben und Reinerträgen in den Jahren 1830 bis 1848. 1849—1897 VII 501—521, in den ein- zelnen Regierungsbezirken VII 522—535.

S tan tsforat Verwaltung und Bewirtschaftung, ZentraJdirektion ira Ministerium für Land- wirtschaft, Domänen und Forsten, Lokal - 1 direktion hei den Regierungen durch Oher- forstmeister, Regierungs- und Forstrüte VH 495-

: Stsiatsmafsrcgeln zur Förderung der Viehzucht. Hengsthaltung, Körordnungen. Aufzuchts- anstalten VII 548.

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Register der Antoren, Gesetze nnd Sachen.

f> 85

Stoatsverfassung, Reform durch Agrarverfassung # des 19. Jahrb. VI 285.

Stadtkreise VI 293.

Stadtrecht, erstes, des Herzogs von Schlesien für Löwenberg 1217 VI 160.

Stadtrecht Heinrichs I., 1235 für Neumerkt in Schlesien weit verbreitet VI 160.

Stadt- und Landgemeinde, Gutsbezirke VI 612. 613.

Städte, Art der Anlage im Kofouisntionsgebiet VI 160.

Städte erlangen Wohlstand, Bildung und Walil- f&higkeit VI 162.

Städtegründung, Befestigung, Gerichtsbarkeit, Markt, Knufmannsgilde, Handwerker, Innun- gen, Rechte der Fürsten in den Kolonial- gebieten VI 159.

Stärke VII 4

Stärkefabrikation. Anlagekapital VIII 3, Syn- dikat der holländischen VIII 83.

Stärkefabrikationstechnik, maschinelle Fort- schritte VIII 73.

Stärkefabriken, Betriebszahl, landwirtschaftliche Betriebe auf Nussstärke VIII 71.

Stärkegehalt der Kartoffeln VIII 73.

Stärkebandel VIII 78.

Stärke- Industriestatistik des Reichs 1898/99, 1901 1904 VlU 82.

Sturkepreise 1895—1905 VIII 81.

Stärkepreise der Verkaufs-Genossenschaft VlU 84.

Stürkereinigungs- und Troeknungsnpparate VIII 74-

Stärkesirup VIII 79.

Stärkcumwandlung im Brennerei protee* VIII 12,

Stärke-Verkaufs-Genossonschaft, deutsche, 1901 VIU 83.

Stärkezucker-, Sirup- und Couleurproduktion 1888—1905 VIII 80.

Stärke zur Herstellung von Stärkezucker, Stärkesirup, Zuckercouleur, Dextrin VIII 70.

Staffeltarife VIII 184.

Stalldünger VII 13.

Statik VII 292.

Statistik der Erwerbe- und Wirtschaftsgenossen- schaften VIII $62.

Stehende Gefälle 1866 in Schleswig- Holstein, Betrag VI 218.

Stein* Hardenbergsche Gesetzgebung VIII 391.

| Sterbeziffer in Stadt und Land VI 615. 618. 619.

Steuern und Lasten der slawischen Bürger und Bauern VI 85. i Stickstoff VH 6.

1 Stickstoffgleichgewicht VII 25.

I Stickstoff, grosserund kleiner Kreislauf VII 15. I Stiftungsfonds, unteilbarer, Raiffeisens VIII 531.

536-

I Stoff- und Energicwechsol in der Tierernährung

VII 24.

Stoppel rübe VII 446.

Straßenbahnen, städtische VIII 145. Strohpresse VII 284.

Strontianverffthreii für Melasse in Zucker VIII 95. j Sudauen VI 129.

Sflssstoffe, künstliche Erzeugung 1895 1900

VIII 1 16, 1 17.

Sueven, herminoniseke VI 9. j Supane VI 81. VlU 385.

, Tagelöhner, ländliche VIII 396. 398.

Tagelohn im Jahre 1875 nach den einzelnen Regierungsbezirken VIII 408. 409. Toxordnung und Dispensierrecht der Tierärzte VH 748.

Technische Deputation für das Veterinär* e*en VIII 595-

I Teichwirtschaft VII 794. 797.

Teilung der Grundstücke war frei in Ostfries- land, den Elb- und Wesertnarsclien und in Hildesheim VI 321.

Telegraphenwesen, Entwickelung 1879 1901, Linien, Zahl, Länge, Anstalten, Telegramm- zahl VIII 165.

| Telegraphie VUI 164.

! Telegraphische Lufallmeldestellen VIII 165.

I TelephonYormittelungsatellen, Verhindungsaii- lagen, Zahl, Länge 1890, 1895, 1900 VIII 169. 1 Tenkterer VI 9.

Tenninhandel in Getreide und Mühlenfahrik&ltin VIU 368.

Teutonen VI 8. 9.

Thiel, Dr. H., Ministerialdirektor VI II 621. 622. 623.

Thilmony, Gründer landwirtschaftlicher Vereine VIII 530.

Thomasschlacke VII 16.

Thom VI 129.

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686

Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

Tiefkultur, Vorteile der VII 273.

Tierärzte bei Vieh Versicherung VIII 479. Tierärzte, staatlich beamtete, Prüfung derselben, DepartemenUtierärste, Kreistierärzte, Ein- kommen, Pension, Gebühren VII 749. 750. 1 752.

Tierärzte, Standesverhältnisse, technische De- putation für das Veterinärwesen VII 746. 748. | Tierärztliche Hochschulen in lJerlin und Hannover VII 744.

Tierärztliches Studium, Vorbildung VII 743. Tierernährung. Justus von Liebigs Lehre VII 23. Tierheilkunde, Ausübung, Approbation und tierärztliche Prüfungen VII 742. Tierkalorimeter VII 29.

Tierpolizei VIII 601.

Tierschauer VII 543.

Tierseuchonerrcger, Arbeiten damit VII 759. Ticrseuchcnstatistik, Alter und Geschlecht VII 759. 779.

Tilgungskosten VI 369.

Todesursachen 1890—1895 VI 575.

Törper (Anbaucr) in Schleswig-Holstein VI 76. Tomate VH 449.

Torfverwertung VII 429.

Tortrix ambiguella VII 463.

Transitläger, reine für Getreide, Verkehr der- selben 1900 VIII 359.

Traubenkrankheit VII 465.

Traubenwickler VII 463.

Triboker VI 9.

Trichinenschau VII 783. Trinkbranntweinverbrauch 18S7188 bis 1894,95

via 35.

Trvpeta fuhninaiis VII 446.

Tu hauten VI 9.

Tuch wolle, hochfeine Erzeugung VII 655.

Üb ergangsiuoore VII 407.

Übergang zum Anbau nach Caesar und Strubo VI 28.

Ujest, Alt- und Markt VI 123. nnM'hädlichkeitsatteste, Einführung derselben in den neuen Provinzen VT 329. 331. Untertänigkeit der Hauern VI 164, VIII 390. Urbare, Rotuli VI 61.

Usipier VT 9.

Vangionen VT 9.

Vasallen Albrecht des Hären VT 114.

Venedi des Tacitus VI 15.

Verband, allgemeiner, der auf Selbsthilfe be- ruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschafts- genossensebaften, gegründet von Schulze- Delitzsch VIII 534.

Verband der landwirtschaftlichen Genossen- schaften der Provinz Sachsen und der an- grenzenden Staaten VT 11 543.

V erhand der landwirtschaftlichen Genossen- schaften für die Provinz Posen VIII 541.

Verband der pommerechen landwirtschaftlichen Konsumvereine VIII 539.

V erbond hannoverscher landwirtschaftlicher Ge- nossenschaften VIII 545, Schleswig- holstein- ischer VIII 545, rheinpreuttiScher VIII 54S.

Verband ländlicher Genossenschaften der Provinz Westfalen VIII 546.

Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften für Ost- und VVestpreussen VT II 538.

Verband ländlicher Genossenschaften in Neuwied VIII 547-

Verband ländlicher Genossenschaften Haiff- eisenscher Organisation für Hessen VT II 546.

Verband schlesischer ländlicher Genossenschaften e. G. m. b. H. VIII 542.

Verbesserungen in der Lago de* Uauemstandee seit dem westfälischen Frieden von den Staatsverwaltungen angestrebt VT 176.

Verdampfungsverfahren, Dünnsaft zu Füllmasse, diese zu Rohzucker VIEL 90. 93. 94.

Verdauungsprozess VII 24.

Verein der deutschen Zuckerimlustrie. Organi- sierung der Selbsthilfe, rationelle Verkaufs- usäncen VT II ui.

Verein der Stärkeinteressenten VIII 69.

Verein zur Spiritusverwertung, gegen Über- produktion, 1885 Plan, Versuch 1887—1899, Zuziehung der Spritfabriken, Hegrflndung des Gesamtverbandes der Spiritusgewerbe 29. März 1899 VIII 47. 48.

Verfall des Landadels und der geistlichen Stifter im 15. Jahrhundert VT 162.

Vergrößerung der grundherrlichcn Güter durch Niederlegung von Hauergütern VI 164.

Verkauf, genossenschaftlicher VIII 564.

Verkehrswesen VIII 137.

Vermcssungsbeamte VTU 597.

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

687

Verschuldung der landwirtschaftlichen Besitzer

VW 379—381.

Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes VI

360.

Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes, 1892 Berichte der landwirtschaftlichen Zentral- vereine VI 439 449.

Verschuldung, hypothekarische, des ländlichen Grundbesitzes verschiedener Grösse 1883 und | 1896 VI 4 So.

Verschuldungsheschränkungen des ländlichen Grundbesitzes VI 3 so. Versicherungsgenossenschaften VIII 347- V crsicheru ngs Vertragsgesetzentwurf , Be- sprechung VIII 4SI.

Versicherungswesen VII 437.

Versuchsfabrik der Stdrkeintercssenten zu Berlin

VIII 77.

Versuchsstationen, Verband landwirtschaftlicher, im Deutschen Reich, Zahl 1901 VII 41. 42.

1 45 48.

Verzinsung des Gesamtwertes landwirtschaft- licher Betriebe VIII 378.

Veterinärpolizei VIII 6ni.

Veterinärwesen VH 741.

Vieharten, Verhältnis derselben 1897 VII 363. S64.

Viehbe-stands-tjunlitüt, Verkauf-wert und Lobend* gewicht der Tiere 1883 und 1892 Vll 733 his 735

Vieh-Kin- und Ausfuhr VH 366.

Viehcrnälirung, Fortschritte der Theorie VII 549. Viehgattungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl 1873 1897 VII 730. 731, Zu- und Abnahme in den Provinzen 1873—1897 VH 732. 733. ViehhaltungsfortschriUe nach Zahl und Wert

vn il

Viehhandel VIII 334. 335.

Viehhandel, Gewähr dabei VII 749.

Viehhandel und Handel mit tierischen Erzeug- I nissen VIII 360.

Viehpreise VHI 373.

Viehpreise in Berlin, Königsberg. Magdeburg und Köln in den Jahren 1899 1905 VIU *26; 377-

Viehseuchen, die wichtigsten: Milzbrand, Rausch- hraml, Tollwut, Rotz, Lungenseuche, mihlere: Maul- und Klauenseuche, Pocken,

Schafräude, Rotlauf und Schweinescuche, Schweinepest, GeÜfigelcholera, Hühnerpest, Tuberkulose des Rindviehs und der Schwoine VH 764—779.

Viehseuchenpolizei VII 755.

Viehseuchen, Verluste durch Seuchen VH 362.

Viehsorten, Verkaufswert VH 565.

Viehstand in Staat, Provinzen, Regierungs- bezirken, Stadt und Land, Statistik 1867 bis 1897 VII 696—727.

Viebstatistik, Viehzählungen in Preussen. Zahl des Viehs auf je iqq ha VH 558 560.

Viehverkaufsgenossenschaften VW 343.

Viehversicherung, Art der Prümienerhebung VHI 478,

Viehversiclierung, Entschädigungen und Bei- träge, Provinz Brandenburg VIU 483.

Viehversicherung, Schwierigkeiten VIU 478.

Vi ehverti ehern ng (Transport-, Weide-, Aus- stellung»-, Operation8-) VHI 480.

Vieh Versicherung, zahlreiche einfache Verbände ohne Satzungen VIU 437.

Viehversicherungsanstalten, 70 grössere in Preussen YI1I 438. 439.

Viehversicherungsanstalten 2^ Bilanz ffir 1902, Aktiva VHI 468. 469. Passiva VHI 470. 471. die Art der Kapitalanlagen und der Aktiv- forderungen VIU 472. 473. Art und Betrag der Ende 1902 vorhandenen Wertpapiere VIU 474* 475« Bewegung der Gesellschaftsfonds im Geschäftsjahre VW 476. 477.

Viehversicherungsanstalten 20j Erläuterung der Prämien und Schäden, Übertrag aus dem Vorjahr, Vorprämien, Nachschussprümien, ROckversicherungspräiiiien, übertrag auf «las folgende Jahr, Prämien für eigene Rechnung, Schäden für eigene Rechnung, Reserve ge- zahlt für Schäden der Vorjahre, für dos Ge- schäftsjahr VIII 466. 467.

Viehversicherungsanstalten 20j Gewinn- und Verlustrechnung für 1 902, Ausgaben: Schäden, Regulierungskosten, Abschreibungen. Kapitals- verluste, Verwaltungskosten, Steuern zum Reservefonds, Summe der Jabresausgabe, Überschuss VIU 464. 463.

Viehversicherungsanstalten 20j Gewinn- und Verlustrechnung für 1902, Einnahmen: Prämien, Nebenleiatungen. Erlös* aus ver-

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

werteten) Vieh, aus Kapitalanlagen, Zinsen, Mieten, Kursgewinn und Rücklagensumme, Verluste VIII 461 463.

Vieh Versicherungsanstalten 20. i in Jahre 1902, Ver- sicherungssumme, Prämiensumme, Schaden- summe im Vorjahr, im Geschäftsjahr VIII 460.

Viehversicherungsanstalten 4, Verteilung des Gewinnes für das Geschäftsjahr 1902 VIII

478.

Vieh Versicherung« wesen, Missstände, beseitigt durch das Reichsgeset* vom 12. Mai 1901.

Viehzahl in Staat und Provinzen auf je 100 ha 1873 1897 VII 728. 729.

Viehzählungen 1867, 1900, 1902 und 1904 VII 826. 827.

Viehzuchtgenossenschaften, ihre Entwickelung VII 545-

Vi eh zuchtgeschi chte VII 543.

Viehzucht, Veränderungen auf dein Gebiete der VII 300 ff.

Villikationsverträge mit Ritten) VI 67.

Villici der (Jrundherren VI 50.

Villici in Pächter gewandelt VI 66.

VorarbciUkostenfonds VII 389.

Vorlluigesetz vom 15. November 1811 VII 371.

Vorwerke der Grundherren VI 123.

Wärmeproduktion und Arbeitsleistung des Or- ganismus VII 29.

Wagrien, deutsch besiedelt VI 98.

Waldtläche im Staate nach Bezirken, jährlicher Holxertrag vom Hektar auf den Kopf der Bevölkerung in Fe*tinetern, Grundsteuerrein» ertrag auf den Hektar, Bevölkerungszald 1890, Wnldilächc auf den Kopf der Bevölkerung VII 484. 485.

Waldsiedelrecht VI 67.

Waldsiedelrecht der Kolonisten in Branden- burg VI 113.

Wallonen VI 87.

Wanderarbeitertu m VIII 419. 420.

Wanderhaushaltungsschulen VIII 638.

Wanderlehrer VIII 640.

Wanderung nach Ungarn VI 91.

Warenofeld VI 8.

Warenverkehr zwischen den einzelnen Strom- gebieten der deutschen Wasserst rossen 1903 VIU 226- 234.

Warnen VI 8.

Wasserbauten, Kostenbetrag 1890 1900 VIII 210. 211.

Wassergenosseiischaftsgesetz, Gelt ungsbereieh

VII 369.

Wasserrübe VII 446.

Wasserst rissen, besonders für Gross- und Massenverkehr VIII 203, künstliche, in Preussen seit 1610 VIII 209, natürliche und künstliche VIII 206. 207.

Wasserwerk ehr, Vorteile und Nachteile VIII 203. 204.

Weende, landwirtschaftliche Akademie VIII 611. 616.

Weender-Mcthode, Futterwert zu bestimmen VH 30.

Wege, spät angelegt VI 32. Wegehauaufwendungen der einzelnen Provinzen für Provinzialchnussecn, zu Krcischaussecn. zu Gomeiudewegen 1891-— 1900 VIII 141. Wegehauaufwendungen des Staates, Ordinurium, Kxtrnordinarium 1890—1903 VIII 140. Wegebauordnung für die Provinz Sachsen

VIII 139.

WegehauverpÜichtung VIII 138.

Wegeland, Friedhöfe, öffentliche Parkanlagen.

Gewässer usw. 1883, 1893, 1900 VII 113. Weiden, reiche, geringere und Hutungen, 1S78, 1883, 1893 und 1900 VII 10S.

Weinbau VII 425. 452.

Weinbauverhreitung VII 453. 454, Statistische Tabelle VH 455.

Weinberge und Weingärten 1878, 1883, 1S93 und 1900 VII 109.

Weinernte 1902—1904 VII 822.

Weinertrag vom Hektar und Wert des Hekto- liters VII 824.

Weinhandel VIII 354.

Weinmostemte, Sondererhehung VII 814. 815. Wein Verfälschung VII 458.

Weistümer VI 62.

Weisungen VI 61.

Wenden VI 15.

Wendenländer von deutschen Fürsten erobert

VI 98.

Wert des ScblachU ichbestnndes 1892 und 1900

VII 827.

Westerwald, Bewirtschaftung des VII 21 1. Westgermanen VI 7.

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Register der Autoren, Gesetze und Sachen.

689

Wetterkarten VIII 166.

Wcttertelegranune, Luftdruck, Wind. Bewölkung, Temperatur, Abonnement VIII 165. Wettervorhersage VIII 166. 167. Wiborgphosphat VII 17.

Wichmann, Erzbischof von Magdeburg VI 120. Wiesbaden, Versuchsstation VIII 648.

Wiesen 1878, 1883, 1893 und 1900 VII 107. WiesenbauKchulen VII 397, VIII 637. Wiesenbauwarte VII 398.

Wiesenheuunter Huchung VII 31. 32. Wiesenkultur VI 176.

Wie&cuordnung für den Kreis Siegen VII 365.

369-

Wilhelm von Modena, Legat ordnet 1254 die Rechtsverhältnisse VI 13 1.

Winterbau von Kohlarten VII 450- Winterschulen, landwirtschaftliche VIII 627. Winzergenossenschaften Vll 455.

Winzervereine VI U 564.

Wirtacbaftsbetrieb, bäuerlicher VI 77. Wirtschaftsbilder VII 325 ff. Wirtschaftsführung, eigene des Adels VIII 390. Wirtschaftsführung im Dorfe notwendig gleich VI 32.

Wirtschaft, viehlose VII 300.

Wladislaus Lokietek von Polen VI 125. Wladislaus von Mähren VI 121.

Wochenmärktc VIII 351.

Wohlfahrtspflege, ländliche VIII 428 Wollauktioneu Vll 669.

Wollhandel VIII 363.

Wollhandel, Bewegung, Ein- und Ausfuhr von Wolle, Wollniärkte, Preise Vll 614. 665. 667. 668.

Wollschafe VII 654.

Wüste Hufen, Einziehung zu den Vorwerken VI 164.

Wurzelreben Vll 456.

Xuntophyll VII 4.

Zellulose, Verdauung VII 24. Zentralbezugsgenossenschaften VIII 538. Zentrai-Dmrlehnskasse, landwirtschaftliche VIII 537

Zentral -Darlehnskasse, landwirtschaftliche VI II 554, Tabelle VIII 555, Statistik der Zentral- kassen Ende 1904 VIII 556. 557.

Meilsen, Buden des preuss. Staates. VIII.

Zentrale für Spiritusverwertung, Gesellschaft VIII 48, Organisation VIII 49. 50.

Zentrale für Viehverwertung, e. G. m. 1». H. VIII 541.

Zentralgenossenschaften VIII 537. i Zentrulgenossenschaftskasse, preussische VIII 537.

Zentral genossenschaftskasse , preussische, Ge« samtuuisatz 1896 und 1905 V1U 558, Zahl der Mitglieder 1896 und 1905 VIII 559, Zinssätze 1895—1905 VIII 560. 561.

Zentnilinoorkommission VII 415, VIII 596.

Ziegen und Ziegenzucht VII 61 1. 623. 629. 632.

Zinssätze des Geldmarkts 1895 1905 VIII 561.

Zips deutsch besiedelt VI 94.

Zirkulationseiweiss (totes Eiweiss) VII 25.

Zucht auf Leistung, Züehtungsschläge VII 546. 547-

Züchtervereinigungen und Zahl der eingetragenen Tiere VII 615. 616. 617.

Züchtung der verschiedenen Tiergattungen VII 304 ff.

ZuckerausfuhrzuschuBR VIII 109.

Zuckeruus- und Einfuhr und Preis 1872 1887 VIII 101.

Zuckerauswaschsystem , Scheiblers Raffin&te- bestimniung VIII 102.

Zucker, Durchschnittspreis für Rohzucker 1896 bis 1900 VU1 115. 116.

Zucker, Einfuhr, Produktion, Ausfuhr und Konsum pro Kopf 1860—1865 VIII 96. 97.

Zucker, Ein- und Ausfuhr, Tonnen, Mark, 1892 bis 1896, 1897—1900 VIII 115.

Zuckerfabrikation, Lohrinstitut für VIII 639.

Zuckerfabrikation, Organisierung der Selbst- hilfe, Veroinswesen, börsenmässige Fundierung des Zuckerhandeis, Lagerhäuser, Bankbe- leihung des Zuckers VIII tu.

Zuckerfabrikationsbetriebsahgnbe VIII 109.

Zuckerfabriken, Ertrag und Steuerstatistik 1887—1892 VIII 105.

Zuckerfabrikenzahl, Rübenmasse und Rohzucker 1871 1887 VIII 99. 100.

Zuckerfabrikenzahl, verarbeitete Rüben, ge- wonnenes Produkt, 1895/96 1900 VIII 115.

Zuekcrhandel VIII 365.

Zucker-Inlandsnormalpreis VIII 113.

Zucker-Inlandspreis für Raffinade VIII 114.

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Register der Autoren, Gesetze nnd Sacken.

Zuckerkartell VIII 112.

Zuckerkartellklausel VIII 113.

Zuckerkontingentierung, Gesamt', Einzel- kontingent, Superkontingent VU1 109.

Zuckerkonsumsteuer VIII 109.

Zuokerpreiwiturs 1889 VIII 101.

Zuckerraffinerien syndiziert VIII 112.

Zuckerrüben Produktion und Rohzucker, 1871 bis 1904 VII 822. 823.

Zuckerrüben, verarbeitete Menge und ge- wonnener Rohzucker in den Jahren 1871 bis 1904 VII 822. 823.

Zuckersteuerbonifikationserhöhuiig vom 1. Sep- tember 1866 VIII *97.

Zuckersteuer, Soll- und Isteinnahme, 1883 bis 1886 VIII 102.

Zuckersteuer- und Zoll -Ertrag, 1866 1887 VIII 102.

Zuckersteuer und -Zoll, 1896 1900 VIII 115*

Zuckersyndikat, deutsches, G. m. b. H. VIII 367.

Zuckerverbrauch in Deutschland, auf den Kopf 1890—1900 VUi 116.

Zuckerverbrauch, inländischer, Hebung des VIII 1 16.

Zumessung der Hufen an die Kolonen nach Ablauf der Freyahre ira Ordenslande VI 158.

Zusammenleben als Einzellebende, in Familien und in Anstalten VI 594— 596.

Zusammenlegungen VI 177.

Zusammenlegungen seit dem 16. Jahrhundert in Schleswig-Holstein VI 212.

Zwangsversteigerungen , Statistik 1881 1898 nach Fläche, Reinertrag, zu geringem Gebot«. Grössenklansen in» Staate uud den einaelnen Provinzen VI 459—465.

Zweckverbände in Landgemeinden, ihre Statuten VI 299.

Zweite Kammer, Abgeordnetenhaus, Zusammen- setzung VI 288.

Zwergbau tn VH 430.

Zwiebeln VII 441.

Zwischenfruchthau VII 263.

; Zwischenhandel VUI 335.

Zyanwassorstoffsäure VII 8.

Zymase, spaltet Zucker in Alkohol und Kohlen- säure VU 7.

Zymase nach Büchner VUI 65.

Dn<k

fr.

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