Be.H BY8R4Ata Busuiocescu, Dumitru Das Tabakmonopol in Rumänien. Das Tabakmonopol in Rumänien. Von Dr. Demeier Busuiocescu. Mit 2 Karten und 8 graph. Darstellungen. Verlag von Gustav Fischer in Jena. 1905. Diese Abhandlung bildet zugleich das vierte Heft der Neuen Folge der Volkswirtschaftlichen und wirtschaftsgeschichtlichen Abhandlungen, herausgegeben von Dr. Wilhelm Stieda, Professor in Leipzig. Vgl. auch die Rückseite des Umschlags. Verlag von Jäh & Schunke in Leipzig. Toikswirtschaftliche und wirtschaftsgeschichtliche Abhandlungen Herausgegeben von Wilhelm Stieda o. ö. Professor der Nationalökonomie in Leipzig. Heft 1: Der Haushalt der Stadt Hildesheim am Ende des 14. und in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Von Dr. Paul Huber. M. 3.—. Heft 2: Die Hollandsgänger in Hannover und Olden- burg. Ein Beitrag zur Geschichte der Arbeiter- wanderung. Von Dr. Joh. Tack. M. 6.—. Heft 3: Ein deutsches Reichs-Arbeitsamt. Geschichte und Organisation der Arbeiterstatistik im In- und Ausland. Von Dr. Rudolf Dreydorff. M. 4.—. Heft 4: Samuel Selfisch, ein deutscher Buchhändler am Ausgange des 16. Jahrhunderts. Mit dem Bildnis Selfischs und 10 Faksimile-Beilagen. Von Dr. Hans Leonhard. M. 4.—. Heft 5: Zur Wohnungsfrage im Königreich Sachsen. Von Dr. Walther Naumann. M. 3.-. Heft 6: Der Teilbau in Theorie und Praxis. Ein Beitrag zur Lösung der ländlichen Arbeiterfrage. Von Dr. Theodor Spickermann. M. 2.—. Heft 7: Die deutschen Arbeitersekretariate. Von Dr. Richard Soudek. M. 2.50. Heft 8: Die Organisation und Bedeutung der freien öffentlichen Arbeitsnachweisämter in den Ver- einigten Staaten von Nordamerika. Von Dr. Brainard H. Warner jr. M. 2.50. Heft 9: Die Verlegung der Büchermesse von Frank- furta.M.nach Leipzig. VonDr.Felix von Schroeder. M. 2.50. Digitized by the Internet Archive in 2011 with funding from University of Toronto 4 http://www.archive.org/details/dastabakmonopoli00busu Volkswirtsehaltliche und wirt- schaftsgeschichtliche Abhandlungen. Heraus gegeben Professor Dr. W. Stieda in Leipzig. Neue Folge. — Viertes Heft. Mit 2 Karten und 8 graph. Darstellungen. Verlag von Gustav Fischer in Jena. 1905. Bann BSsa4ta Das Tabakmonopol in Rumänien. Dr. Demeter Busuiogeseu. (Rı ımänien). Mit 2 Karten und 8 graph. Darstellungen. Verlag von .Gustav Fischer in Jena. 2902. “ Alle Rechte vorbehalten. 4) . ; PO SE Wa us» . 7 «t DR - r .. LI u Fr Ez . 7 TE, $ = La = «a ge u a“ j En er, & DEI ENT TEE) - m ar A An Fig he PIE. A A Fe Vorwort. In der vorliegenden Schrift, welche aus dem Seminar des Herrn Professor Dr. W. Stieda (Leipzig) hervorgegangen ist, versuchte ich ein übersichtliches Bild von dem Wesen, der Entwickelung, der finan- ziellen und volkswirtschaftlichen Bedeutung des rumänischen Tabak- monopols zu geben. Die Antwort, ob mir das gelungen ist und ob ich damit zur Würdigung des rumänischen Tabakmonopols nach meinen Kräften bei- gesteuert habe, kann ich nicht geben, doch hoffe ich es getan zu haben. Bevor ich nun diese Schrift der Öffentlichkeit übergebe, drängt es mich, an dieser Stelle meinen verbindlichsten Dank all den Herren zum Ausdruck zu bringen, welche mir ihre bereitwillige Hilfe jeder- zeit so freundlich zuteil werden ließen. Insbesondere aber ist es mir ein Herzensbedürfnis, meinem hoch- verehrten Lehrer Herrn Professor Dr. W. Stieda meinen aufrichtigsten und tiefempfundensten Dank für die mir in bereitwilligster und liebens- würdigster Weise erteilten Ratschläge, für die mannigfachen, grund- legenden Anregungen und Unterweisungen, sowie für das stete Wohl- wollen, womit er auch die vorliegende Arbeit begleitet hat, widmen zu dürfen. Leipzig, im März 1905. D. Busuiocescu. Inhaltsverzeichnis. Seite Einleitung. I. Entdeekung und Verbreitung des Tabaks 4 ee EN - 1 II. Begründung und Erhebungsarten der Tabaksteuer . . 5 III. Der Tabak und die Tabakbesteuerung in Rumänien bis zum in 1864 _ . - 19 IV. Die Einführung = De seine ne a = - zum Jahre 1572 an seine Stelle tretende Tabaksteuer . . are, Be V. Wiedereinführung des Tabakmonopos . - - - - » 2... 4 VI. Die Regie in ihrer heutigen Gestaltung - - - - - - - I VIE. Der Tabak unter dem Monopol: 1. Technisches - . - En er a 2. Wirtschaftliches und siuiinimche we m A Je 3. Bestrebungen der Regie zur Verbesserung des Talk kraia Ta: VIII. Die Tabakverarbeitung: 1. Anschaffung von Rohmateral - - - - - - -. - -... 9 Beeiakskinhnkatem - - - 0.» - . Dr nenn ee a Een ir AO IX. Der Verkauf: 1. Das Verschleißsystem . . . N EEE 4 | 2. Die Verkaufstarife und der Ks ee ee = Die Ausfuhr der Regiefabrikate - - - - - - - - -...183 we Die finanziellen en ee a ee tn Einleitung. I. Entdeckung und Verbreitung des Tabaks. Über Ursprung und Alter des Tabakbaues bezw. die Verwendung des zwar entbehrlichen, aber doch in gewaltigen Mengen von der er- wachsenen Bevölkerung fast aller Länder verbrauchten Genußmittels „Tabak“ ist nichts Sicheres bekannt. Wennschon nachgewiesen wurde, daß die Priester verschiedener Heidenvölker, besonders im Orient, sich eines narkotischen Krautes bedienten, dessen durch Verbrennung ent- standenen Rauch sie einatmeten, um sodann, in gelindere oder stärkere Narkose versetzt, den Willen der Gottheit durch Orakelsprüche zu verkünden, so fehlt doch jeder Beweis dafür, daß das zur Erzeugung der Dämpfe benutzte Kraut wirklich Tabak war!), um so mehr als gerade im Orient eine Anzahl anderer stark narkotischer Gewächse ihre ursprüngliche Heimat besitzt). Ebenso unbekannt ist es, ob man in China die Tabakpflanze schon vor der Entdeckung Amerikas kannte, kultivierte und deren Kraut zum Rauchen oder aber, wie später in Spanien, zu Heilzwecken verwandte. Aber auch die abendländischen Reisenden, wie z.B. Marco Polo, Portenau, Pegoletti, Vasco de Gama u. a. m. welche teil- weise sehr scharfe Beobachtungen über Sitten und Gebräuche in den von ihnen besuchten Ländern anstellten?), berichten nichts über den Tabak und das Tabakrauchen, würden aber zweifellos einer so fremd- artigen Sitte, wenn eine solche bestanden hätte, in ihren Reisebe- schreibungen Erwähnung getan haben. Nach den heutigen Forschungs- 1) Kloss, Heinrich, Der Tabak, sein Anbau und sein Handel, Dresden 1866, S. 6. 2) Kissling, Der Tabak im Lichte der neuesten naturwissenschaftlichen Forschungen, Berlin 1893, S. 1. 3) Tiedemann, Geschichte des Tabaks und anderer Genußmittel, Frank- furt a.M. 1854, S. 210. Volkswirtschaftl. u. wirtschaftsgeschichtl. Abhandlungen. H. 4. l Busuiocescu, Das Tabakmonopol in Rumänien. 2 ergebnissen müssen wir ohne weiteres Amerika als Ursprungsland des Takaks betrachten und Europa als denjenigen Erdteil, welcher zuerst von dieser Pflanze und deren Verwendung Kenntnis erhielt. Die all- gemeine Regel, wonach Gewohnheiten aus kultivierten Ländern in weniger- oder unkultivierte Länder übergeführt zu werden pflegen, findet hier eine bedeutsame Ausnahme. Übrigens dürfte das Tabakrauchen in Amerika seit urältester Zeit üblich gewesen sein; bei Entdeckung Virginiens durch Raleigh war dortselbst der Bau des Tabaks allgemein verbreitet. Es ist dies schon um deswillen erklärlich, als das Rauchen bei den Eingeborenen Amerikas für ein dem „großen Geist“ dargebrachtes Opfer galt und einen Teil des Sonnenkultus darstellte. Kolumbus war der erste Europäer, welcher 1492 von dem Dasein des Tabaks und seiner Verwertung Kenntnis erlangte; er sah daß die Eingeborenen von Guanahani zylinderförmige Rollen rauchten, welche aus mit einem Maisblatt umwickelten Tabaksblättern bestanden. Die Art des Rauchens war der heutigen gleich, nur liebten die Ein- geborenen die größere Menge des Rauches durch die Nasenöffnungen entweichen zn lassen !). Genauere Mitteilungen über den Tabak und dessen Verwendung gelangten 4 Jahre später (1496) durch den spanischen Mönch Fra Romano Pano?) nach Europa. Kolumbus hatte letzteren auf seiner zweiten Expedition nach dem neuen Kontinent mitgenommen und ließ ihn auf der Insel Haiti behufs Bekehrung der dortigen heidnischen Eingeborenen zurück. Eingehende Nachrichten über die Tabakpflanze als solche und ihre Kultur gelangten jedoch erst 1511 durch Petrus Martyr, einen spanischen Geschichtsschreiber, durch sein Werk: „De orbe novo“, Gra- nada 1516, vorerst in Spanien, dann im übrigen Europa zur allgemeinen Kenntnis. Im Jahre 1525 gab der Statthalter von St. Domingo, Gonzalo Her- nandez de Oviedo y Valdes°) ebenfalls eine genaue Beschreibung der Pflanze, und 1571 hebt der spanische Naturforscher und Arzt Nicolas Menardes in seiner „Beschreibung Westindiens“ (erschienen zu Sevilla 1571) die Heilwirkung der Tabakpflanze besonders hervor. Jean Nicot, französischer Gesandter in Portugal, sandte 1560 Tabaksamen von ihm selbst kulivierter Pflanzen nach Paris. Linne 1) Tiedemann a.a. O., S. 143. 2) Siehe seine Schrift: De insularium ritibus 1497. 3) Seine Schrift: Historia general de las Indias 1535. bestimmte die Species derselben und benannte sie nach dem Namen Übersenders „Nicotiana“ ) Konrad von Gesner, der bekannte Naturforscher und Poly- histor, wies 1562 in Deutschland zuerst auf den Tabak — welchen er durch Vermittlung des Augsburger Stadtphysikus Oceo?) erhalten hatte — und dessen Heilkraft hin. Aus letzterer Eigenschaft erklärte sich wohl auch die immerhin rasche Verbreitung des Tabaks trotz der zur damaligen Zeit noch recht primitiven Verkehrsverhältnisse. Die Sitte des Tabakrauchens wurde um die Mitte des 16. Jahrhunderts durch spanische Matrosen aus Westindien nach Spanien verpflanzt, ebenso durch eng- lische Kolonisten aus Virginien nach England), so daß schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts das Rauchen in England, Holland, Portugal, Spanien, wenige Jahre später auch in Ägypten, der Türkei und Indien ziemlich bekannt war. Durch die holländische und englische Soldateska gelangte die Sitte des Rauchens in die Gegenden des Rheins und Mains und der 30jährige Krieg trug dann des weiteren dazu beit), dasselbe bald in den übrigen Teilen Deutschlands zur allgemeinen Verbreitung zu bringen. Aber nicht nur zum Rauchen, sondern auch zum Schnupfen diente der Tabak, und zwar hauptsächlich in Spanien, Frankreich und Italien. Die erste Schnupftabakfabrik entstand in Sevilla; und Venedig gab Herstellung und Verkauf von Schnupftabak in Pacht (1657). — Der Konsum dieses Tabaks muß ein sehr bedeutender gewesen sein, fühlte sich doch Papst Urban VIII. veranlaßt, um Mitte des 17. Jahr- hunderts gegen diese Unsitte eine Bulle zu erlassen, welche erst 1724 wieder zurückgezogen wurde. Aber nicht nur das Oberhaupt der römischen Kirche erblickte im Gebrauch des Schnupftabaks eine Un- sitte und im Rauchen eine Sünde, auch andersgläubige Kirchen >) und weltliche Fürsten bezw. Regierungen $) zogen gegen letzteres zu Felde England, die Schweiz, Rußland und Türkei belegten den Verkauf des Rauchtabaks und dessen Verwendung mit schweren körperlichen Strafen und Verbannung, jedoch, wie die stets größere Verbreitung des Tabaks zeigte, ohne jeden Erfolg. Ja, man dürfte 1) Kloss a. a. O., S. 7. 2) Prönay, Frh., von, Über Tabaksteuern, Leipzig 1880, S. 5. 3) Leon Say et M. Josef Chailley, Nouveau Dietionnaire d’&conomie politique, Paris 1892, Tome II, p. 968. 4) Kissling a. a. O., S. 2. 5) Tiedemann a.a. O., S. 171 ft. 6) Misocapnus seu de abusu Tabaci Luxus regius, Londini 1603. 1 * De wohl nicht fehlgehen in der Annahme, daß gerade das Verbot die treibende Kraft der Ausbreitung des Tabakkonsums war. Demzufolge blieb den geistlichen wie weltlichen Mächten, nachdem sie das Nutz- lose ihrer Kampfesweise eingesehen hatten, nichts anderes übrig, als den Kampf einzustellen; sie änderten die Taktik ihres Vorgehens insofern, als sie aus fiskalischem Interesse zur Besteuerung des Tabaks übergingen. Das Verbot des Tabakhandels, Schnupfens und Rauchens wurde gänzlich aufgehoben, dafür trat die Tabaksteuer in Kraft. Gleichzeitig bestrebten sich die verschiedenen Staaten, den An- bau, die Verarbeitung und den Handel des Tabaks zu schützen und auf diese Art der nationalen Industrie einen neuen Zweig anzureihen, denn es war bei der rapiden Ausdehnung des Tabakverbrauches von vornherein klar, daß dieses Produkt als Genußmittel ein finanziell sehr ergiebiges und geeignetes Mittel der Besteuerung werden würde !). 1) Milliet, 8. 379, a. a. u. 8. 28. Il. Begründung und Erhebungsarten der Tabaksteuer. Unter allen Konsumtionssteuern nimmt die Tabaksteuer die richtigste und rationellste Stellung ein, denn sie trifft einen Gegen- stand, der derjenigen Klasse von Konsumtionsartikeln angehört, die dem menschlischen Leben ohne Zweifel entbehrlich sind. Es ist nun allerdings zuzugeben, daß der Tabakgenuß durch die Gewohnheit für manchen unentbehrlich geworden ist und gar viele lieber an einem anderen Lebensmittel sparen würden, als die Pfeife oder die Zigarre zu vermissen, aber ein unentbehrlicher Verbrauchs- gegenstand ist der Tabak doch nicht. Man kann ein ganz menschen- würdiges Dasein führen, ohne zu rauchen. Wenn unter Umständen bezüglich des Branntweins der Ansicht beigestimmt werden kann, daß eine gewisse Quantität desselben zu den notwendigen täglichen Lebens- bedürfnissen eines Menschen gehöre, so vermag man das gleiche keines- wegs vom Tabak zu behaupten. Noch mehr, in gewisser Beziehung ist der Tabakgenuß geradezu gesundheitsschädlich. In Frankreich !), England?) und Amerika wurden aus diesem Grunde grobe Gesellschaften zur Bekämpfung des Rauchens gebildet?). Nach der allgemein geltenden Anschauung ist der Tabak 1) La Soeiete contre ’Abus du Tabac fond&ee par M. Decroix. 2) British antitabacco Society. Von Interesse sind hier zwei Anträge, die in einer Sitzung in Edinburgh gestellt wurden und noch heute Geltung beanspruchen dürften: „Que les prineipes constituants que renferme le tabac &tant fortement veneneux, l’habitude de fumer et celle de prises tendent par des voies diverses a alterer la constitution physique et les facultes intelleetuelles.“ Und „Que usage du tabac ayant pour effet d’exeiter ä boire nonseulement en faisant näitre une sensation de soif morbide, mais encore en raison de l’&puisement que determine cette substance par ses proprietes particulieres ce qui conduit A pendre des boissons que l’on suppose ä tort propres a r£parer les forces, il y a lieu de regarder le tabac comme poussant au crime et ä la dissipation dans les masses“ (Journal de Murat, 23. Mai 1861, nach Parieu, II, 480). 3) Lewinstein, G., Der Tabak als Objekt für Finanzmaßregeln und der jetzige Stand der Tabaksteuerfrage in Deutschland, Berlin 1892, S. 36. Be er ein Luxusartikel und infolgedessen ist es berechtigt, ihn zu besteuern, denn ein in diesem Sinne Luxus Treibender kann nicht als so arm be- zeichnet werden, daß er steuerfrei zu lassen wäre. Lag die Notwendigkeit vor, ein Genußmittel zu besteuern, so war es wohl die vorteilhafteste Idee, einen solchen Gegenstand zu treffen, welcher den menschlichen Bedürfnissen nicht nur entbehrlich erschien, sondern tatsächlich war und noch heute ist. Aber nicht nur in dieser Richtung findet die Tabaksteuer ihre Berechtigung, sondern auch aus finanziellen und volkswirtschaftlichen Gründen, denn nach allgemeiner Überzeugung hat kein Verbrauchsgegenstand eine so große Steuerkraft wie der Tabak!). Den entsprechenden Beweis liefern nicht nur die bedeutenden Erträge der Tabaksteuer in den verschiedenen Ländern, und zwar hauptsächlich den Monopolländern, sondern auch die Sicherheit dieser Erträge?).. Kriegsfälle, finanzielle und wirt- schaftliche Krisen wirken nur vorübergehend auf den Tabakverbrauch, und die Einnahmen sind nur augenblicklich beeinflußt. Nach dem Kriege in Frankreich von 1870/71 wurde beinahe ebensoviel Tabak konsumiert als vor demselben. Auch in Österreich hat die Krise von 15753 den Tabakkonsum nur unbedeutend vermindert °). Ein anderer Vorzug des Tabaks als Besteuerungsobjekt besteht darin, daß die Frauen und Kinder im großen ganzen nicht getroffen werden, sondern der erwachsene Mann allein steuerpflichtig ist®), denn in den meisten Kulturstaaten beschränkt sich der Tabakverbrauch ausschließlich auf die erwachsene, männliche Bevölkerung’). Ferner stellt die Tabaksteuer viel weniger eine Kopfsteuer dar, wie andere indirekte Steuern, z. B. die auf Salz, Zucker, Mehl usw. Diese (segenstände dienen jedem einzelnen Familienglied zur Nahrung, und es wird das Haupt einer zahlreichen Familie infolgedessen in viel höherem Maße getroffen®) als durch eine Steuer, welche lediglich durch den Tabakgenuß des männlichen Familienhauptes bedingt wird. Noch ein Vorteil möge.erwähnt werden, nämlich der, daß der Tabakkonsum ziemlich gleichmäßig unter allen Schichten des Volkes 1) Schall, Schönbergs Handbuch der politischen Ökonomie, Tübingen 1897, Bd.- III, 1, II. Aufl. S. 398. 2) Schäffle, Grundsätze der Steuerpolitik, Tübingen 1880. 3)" v: Pronay, Erh,, a. a. 0.8.12: 4) Conrad, Finanzwissenschaft, Jena, S. 110. 5) Schall, Schönbergs Handwörterbuch ete., S. 398. 6) Mayr, G., Das Deutsche Reich und das Tabakmonopol, Stuttgart 1878, 8. 54. a ee verbreitet ist, daß also jeder in einem bestimmten Verhältnis zur Bei- tragsleistung herangezogen wird. Der Reiche wie der Arme wird im Verhältnis zu seinem Vermögen besteuert, denn keine andere Verbrauchs- steuer läßt sich derart nach der Qualität abstufen, wie die Tabak- steuer. Die Berechtigung der Tabakbesteuerung ergibt sich noch aus der Tatsache, daß der Tabak keinen anderen Zwecken dient und in anderen “Gewerben keine Verwendung findet. Kurzum, die Tabakbe- steuerung ist berechtigt, weil sie einen Gegenstand der Komsumtion trifft, welcher einmal entbehrlich, zum anderen häufig sogar der Ge- sundheit nachteilig ist; sie ist beliebig, trifft jeden nach seinem Ein- kommen, bringt dem Staate sichere und große Erträge, und dient in Zeiten der Finanznot vielfach als Ultimum Refugium. Die Besteuerung des Tabaks vollzieht sich in vierfacher Art, nämlich als: I. Urproduzentensteuer, II. Fabrikatsteuer, III. Eingangszoll und IV. Monopol. Die Urproduzentensteuer. Diese ist entweder Pflanzen- oder Flächen- oder Gewichtssteuer. a) Die Pflanzensteuer bemißt die Steuer nach der Zahl der Ta- bakpflanzen. Sie ist in Belgien gebräuchlich, woselbst für jede Tabak- pflanze 1!/, Centime bezahlt wird. b) Bei der Flächensteuer wird die Steuerpflicht lediglich nach der Größe der mit Tabak bestellten Flächen bemessen, wobei auch noch Abstufungen nach der Ertragsfähigkeit des Bodens stattfinden können !). Tatsächlich ist diese Steuer nichts anderes als eine Extragrundsteuer. Sie bestand in Preußen seit 1828 und im Zollverein von 1868 bis 1879. Gegenwärtig hat man diese Besteuerungsart ganz aufgegeben, sie besteht nur in Kuba). Unter diesem System blieb die Fabrikation und der Verkauf des Tabaks steuerfrei, und der Steuerpflichtige war, wie dies auch bei der Pflanzensteuer der Fall ist, der Tabakbauer. Die Steuer ist leicht zu erbeben, aber nur bei geringem Steuer- 1) Mayr, G., Tabak und Tabakbesteuerung im Handwörterbuch der Staats- wissenschaften, Bd. VII. 2) Lewinstein, G., Die Belastung des Tabaks in den europäischen Staaten und in den staatlich geordneten Ländern der übrigen Erdteile, Berlin 1894, S. 43. Ba fuß. Ist sie höher, dann wird sie zur großen Härte, weil die Tabak- ernte in verschiedenen Gegenden und Jahren ungleich ist und sogar eine Prämie für den Gebrauch von Surrogaten bildet!). Die Qua- lität wie auch die Quantität bleiben unberücksichtigt, wodurch der Tabakbauer leicht geschädigt werden kann ?). c) Bei der Gewichtsteuer wird die Steuer nach dem Gewicht der Erntemenge bemessen. Das zu erwartende Ergebnis wird an Ort und Stelle vor der Ernte amtlich eingeschätzt. Später findet amtliche Nachzählung und Verwiegung des fermentierten Tabaks statt, worauf die Steuer beim Tabakpflanzer erhoben wird. Die Gewichtsteuer bestand in Preußen von 1819 — 1829 und besteht gegenwärtig in Deutschland kombiniert mit einer Flächensteuer, d. h. der Tabakpflanzer bezahlt an Steuer für 100 kg Tabak in fer- mentiertem oder getrocknetem Zustande 45 Mark. Die Tabakpflanzer zahlen. für Grundflächen von weniger als 4 a eine Flächensteuer, und zwar 4,5 Pfennig für jeden mit Tabak bepflanzten Quadratmeter. Gegenüber der Flächensteuer stellt sie zwar eine Verbesserung dar, jedoch sie hat immerhin noch große Nachteile. Vor allem beengt sie den Tabakbau durch die häufige, sehr belästigende Kontrolle gegen- über den Produzenten®). Ein solches Beispiel zeigt das deutsche Gesetz vom 16. Juli 1879, welches an lästiger und drückender Kon- trolle dem strengsten Monopol nichts nachgibt!) Sie vereinigt sich sehr schwer mit dem Prinzip der Abstufung der Steuer nach der Qualität des Tabaks, denn sie berücksichtigt letz- tere gar nicht. Alle diese Arten der Urproduzentensteuer haben die Schatten- seite, daß sie den Tabakpflanzer zu Steuervorschüssen oft für mehrere Jahre nötigt und dadurch den Großbetrieb durch finanziell gut fun- dierte Firmen begünstigt). Ein hoher Steuersatz zwingt ferner die Urproduzentensteuer zur Verwendung auch des versteuerten schlechten Materials sowie allerlei Surrogaten, sie reizt also zur Täuschung und Defraudation und macht dadurch denselben kostspieligen und umfangreichen Kontrollapparat 1, Conrad”. 3; B.,!S. 112; 2) Eheberg a. a. O., S. 290. 3) Eheberg a. a. O., S. 290. 4) Kürti, Desider, Betrachtungen über das Staatsmonopol im allgemeinen und das Tabakmonopol im speziellen, Budapest 1890, S. 17. 5) Schönbergs Handbuch ete., S. 573. ug; notwendig wie das Monopol!). Eine Rückvergütung der ausgeführten Tabakerzeugnisse gestattet die Urproduzentensteuer nicht, weil die Ermittlung der Menge des hierzu verwendeten steuerpflichtigen Roh- materials mit Schwierigkeiten verknüpft ist?). Zu allen diesen Übelständen kommt noch der geringe Ertrag der Urproduzentensteuer, trotzdem der Tabak für eine ausgiebige Be- steuerung wohl geeignet ist, welche z. B. in Deutschland einen jähr- lichen Durchschnittsertrag von 15 bis 30 Mill. Mark ergibt. Diesen Nachteilen steht der einzige Vorteil gegenüber, daß die Tabakindustrie durch nichts gehemmt ist und sich infolgedessen blühend entwickeln kann?). Der oft hervorgehobene Vorteil, daß die Urproduzentensteuer den Tabakbau günstig beeinflußt. insofern der Tabakbauer veranlabt sei, nur gute Tabaksorten zu bauen, fällt nicht schwer ins Gewicht. Zur Hebung der Tabakkultur kann die Urproduzentensteuer viel weniger beitragen als das Monopol, bei welchem der Staat selbst das größte Interesse hat, den Tabakbau nach Mösglichkeit zu fördern. Die Fabrikatsteuer wird nach Gewicht und Art der im Inland hergestellten Tabakfabrikate erhoben. Sie ist unter zwei Formen ver- wirklicht, und zwar als: I. Materialsteuer, d. h. wenn die Steuererhebung bei dem Ein- gang des Tabaks in die Fabrik stattfindet, wie dies in Griechenland der Fall ist*), und II. Fabrikatsteuer, d. h. wenn die Tabakerzeugnisse beim Ausgang aus der Fabrik besteuert werden. Diese letzte Form kann durch- geführt werden: a) als Fakturensteuer, welche nach den von den Fabrikanten auszustellenden obligatorischen Fakturen über die von ihnen ver- arbeiteten Quantitäten erhoben wird. Dieser Steuermodus bestand Anfang der sechziger Jahre in den Vereinigten Staaten von Nord- amerika, hat sich aber als unzureichend erwiesen, weil die Kontrolle außerordentlich schwierig ist, so daß leicht bedeutende Hinterziehungen eintreten können). 1) Kürti, Desider, a. a. O., S. 18. 2) Sehönbergs Handbuch ete., S. 573. 3) Siehe: Schleiden, Zur Frage der Besteuerung des Tabaks, Leipzig 1878, 8: 26. 4) Lewinstein, G., Die Belastung usw., a. a. O. S. 7. H).Conrad a. x O., 8.113. DE b) Sie wird nach Gewicht und Art der Fabrikate bemessen. Dieses System ist in den Vereinigten Staaten von Nordamerika (seit 1868), Rußland (seit 1838), Bulgarien und Rumelien durchgeführt. Die Erhebung der Steuer geschieht durch Anwendung von Stempel- marken (in Amerika stamps, in Rußland, Bulgarien und Rumelien Ban- derollen genannt), welche der Fabrikant von den Behörden bezieht. Jedes Paket mit zum Verkauf bestimmter Ware muß, bevor es in den Handel gebracht wird, mit einer bestimmten Stempelmarke oder Banderolle versehen werden, welche bei dem Verbrauch zerstört werden muß. Unter diesem System. Tabakstempelsteuersystem, auch Bande- rollensystem genannt, ist die Tabakkultur und -fabrikation frei, was einen blühenden Tabakbau und Export ermöglicht. Als Beispiel da- für dienen die Vereinigten Staaten von Nordamerika; dort hat sich die Stempelsteuer für Tabakkultur und -fabrikation sehr günstig er- wiesen !). Als ein bedeutender Vorteil der Stempelsteuer kommen noch die beträchtlichen finanziellen Ergebnisse hinzu, wie die Vereinigten Staaten solche aufwiesen. Nicht das gleiche Resultat zeigt dieses System in Rußland; hier sind die Tabakkultur und die finanziellen Erträgnisse noch weit entfernt von den eben hervorgehobenen Vor- teilen. Im Vergleich zu der Urproduzentensteuer ist die Fabrikatsteuer bedeutend günstiger, denn sie stellt einen wesentlichen Fortschritt dar. Die Steuerzahlung liegt dem Konsum näher, und es ist eine be- friedigende Rückvergütung der Tabakfabrikate beim Export möglich ?). Ferner gestattet dieses System einigermaßen eine Berücksichtigung der Qualität, insoweit eine Abstufung der Steuersätze nach den Gattungen der Fabrikate (Rauch-, Schnupf-, Kautabak, Zigarren und Zigaretten) möglich ist, aber es gestattet keineswegs die Durchführ- barkeit einer realen qualitativen Abstufung. Wohl wurden Versuche für eine weitergehende Berücksichtigung der Qualität gemacht, aber keine zufriedenstellende Resultate damit erzielt; sie wurden aufgegeben, weil man die Steuerhinterziehung nicht zu verhindern vermochte >). Um Defraudationen auszuschalten, sind strenge Kontrollmaß- regeln getroffen, welche den Tabakbau von der Produktion bis zur 1) Siehe: Felser, Tabakmonopol und die amerikanische Tabaksteuer, Leipzig 1878. 2) Eheberg a. a. O., S. 291. a), Koommadraran Om SselNs: Be Konsumtion verfolgen, wie die bezüglichen Gesetze der Vereinigten Staaten von Nordamerika!) und Rußland ?) es beweisen. Daraus entsteht im allgemeinen eine teilweise Hemmung der Industrie, die Begünstigung des Großbetriebs und damit in engem Zusammenhang stehend die Abhängigkeit der Tabakbauern. Neuer- dings haben die Truste auch den Tabak in den Kreis ihrer Tätigkeit gezogen, und es wurde ein Tabaktrust gebildet?). Infolgedessen können wir sagen, daß auch in Amerika ein Tabakmonopol besteht, nicht zugunsten des Staates, wohl aber zugunsten einer privaten Orga- nisation. Eingangszoll.e Bei dieser Besteuerungsart wird der vom Auslande eingeführte Tabak durch den Zoll besteuert. Es kann dies ein Zoll sein: a) mit Verbot des heimischen Tabakbaues (Portugal seit 1864 bis 1884, Großbritannien und Ägypten) und b) mit Zulassung steuerfreien heimischen Tabakbaues (Nieder- lande, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Schweiz und viele andere außereuropäische Gebiete.) Zweifellos besteht der Zoll auch in jenen Ländern, wo schon eine andere Besteuerungsart vorhanden ist, weil sonst die inländische Tabakproduktion und -fabrikation nicht mit der ausländischen kon- kurrieren könnte. Bei beiden Arten dieses Systems findet man als Ergänzung eine Spezialsteuer (Lizenz) auf Fabrikation und Verkauf zum Zweck der Erzielung höherer Erträge. Von diesen zwei Arten kommt aber nur die erste, Monopolzoll- system oder das englische System genannt, in Betracht. Es beruht auf dem Verbot des inländischen Tabakbaues und der Besteuerung der Einfuhr durch hohe Zollsätze, unterstützt durch eine Lizenz von 100 Proz. des Wertes. England verfolgt mit diesem System erstens den Zweck, grobe Erträge zu erzielen und zweitens für seine Schiffahrt und seinen See- 1) Siehe: Lewinstein, G., Der Tabak als Objekt für Finanzmaßregeln und der jetzige Stand der Tabaksteuerfrage in Deutschland, Berlin 1892, S. 27, 28; Kurtıa. a 0,8. 28, 29. 2) Siehe: Mayr, G., Das Deutsche Reich und das Tabakmonopol, S. 79 ff. 3) Sempronius, Der Tabak und seine Steuerkraft. Monatsschrift für christliche Sozialreform, XXIV. Jahrg. 1902, Heft 5, S. 217. — Nach Senler steht an der Spitze dieses Tabakyndikats der bekannte Rockefeller. Die vier Kontrolle ausübenden Gesellschaften stellen zusammen ein Kapital von 200 Millionen Dollar dar. Die tropische Agrikultur 2 Aufl, Wismar1903, Bd. III, S. 346. ie GE -i handel das Monopol zu erlangen, um das britische Reich mit Rohtabak zu versehen. Der Vorteil dieses Systems liegt in seiner Einträglichkeit, ihm gegenüber stehen jedoch auch große Nachteile. Vor allem hat es die Unterdrückung und selbst das Verschwinden der Tabakkultur zur Folge, und es kann nicht geleugnet werden, daß dies eine schwere Schädigung der landwirtschaftlichen Interessen bedeutet. Selbstver- ständlich kann dieses System auch nicht da eingeführt werden, wo sich eine gut entwickelte Tabakkultur vorfindet. In England, woselbst zur Zeit der Einführung dieses Systems (17. Jahrhundert) die Tabak- kultur wenig entwickelt war, konnte es nur nach gewaltigem Wider- stand zur Anwendung gelangen. Ferner verteuert dieses System nicht nur die Tabakfabrikate infolge der außerordentlich hohen Zölle, wodurch die Zigarren und die Zigarretten in England teuerer sind als in Monopolländern !), sondern es erzeugt auch, wie kein anderes, schlechte Fabrikation und Schmuggel, letzteren trotz der insularen Lage des Landes, welche einen verhältnismäßigen Schutz gegen ihn bietet. Wenn wir des weiteren berücksichtigen, daß auch bei diesem System ein genügender Qualitätssteuerfuß nicht möglich ist und die Lizenzgebühren eine be- trächtliche Höhe erreichen, daß infolgedessen nur finanziell gut situierte Personen begünstigt werden, so ist dieses System als sehr mangel- haft anzuerkennen. IV. Monopol. Das Monopol ist eigentlich keine Steuer, sondern nur eine Form der Steuererhebung, welche darin besteht, daß der Staat sich das ausschließliche Recht der Kultur, Einfuhr, Fabrikation und des Verschleißes des Tabaks oder nur einzelne dieser Geschäfts- zweige vorbehält. Normalerweise ist das Monopol staatlich, und es ist im Roh- tabakmonopol und Vollmonopol verwirklicht. Bei dem Rohtabak- monopol ist der Staat alleiniger und ausschließlicher Käufer des ge- samten zum inländischen Verbrauche bestimmten Rohmaterials, und er verkauft es wieder zu erhöhten Preisen an die Privatfabrikanten. Der Verkaufsgewinn bildet die Steuer?).. Das Vollmonopol, welches die häufigste Form ist, besteht darin, daß der Staat alle Geschäftszweige der Tabakindustrie in seinem Besitz hat). 1) Sempronius, Der Tabak etc. a. a. O., S. 219. 2) Diese Monopolart besteht in Nicaragua und Guatemala. 3) Es besteht in Frankreich, Österreich-Ungarn, Italien, Spanien, Portugal, Rumänien, Serbien und der Türkei. Der Tabakbau ist im Prinzip frei, aber er unterliegt bestimmten Kontrollmaßregeln und sein Ertrag ist gegen alljährlich festgesetzte Preise an den Staat abzuliefern. Im Falle eines dem Tabakbau un- günstigen Klimas und ebensolcher Bodenbeschaffenheit bezieht der Staat das notwendige Material von dem Auslande. Jede Herstellung von Tabakfabrikaten oder Surrogaten ist voll- ständig ausgeschlossen, und schwere Strafen sind für diejenigen festgesetzt, die im Besitz von Maschinen oder Werkzeugen, welche ausschließlich zur Herstellung von Tabakfabrikaten dienen, befunden werden !), Das Vollmonopol kann in drei Formen durchgeführt werden: a) als das in eigener Regie betriebene Monopol (Frankreich, Österreich-Ungarn, Italien, Rumänien); b) als verpachtetes Monopol (Spanien, Portugal, Serbien) und ce) als kointeressierte Regie, welche dem Staat durch Vertrags- bedingungen eine gewisse Anteilnahme sichert (die Türkei). Als die vorteilhafteste dieser drei Arten erscheint, wie es die Erfahrung der Länder, in denen sie besteht, lehrt, die erste. Die beiden anderen Arten sind wegen ihrer großen Nachteile im Vergleich zu ihrer Erträglichkeit zu verwerfen. Über die Frage, ob die Monopolsteuer den anderen Besteuerungs- arten vorzuziehen sei, gehen die Ansichten weit auseinander. Die reichhaltige Literatur über diesen Gegenstand beweist, welche weit- gehende Bedeutung diese Frage hat und findet infolgedessen ebenso- viel Anhänger wie Gegner. So sind z. B. die Meinungen der National- ökonomen und Finanzmänner bezüglich des Monopols ebenso divergent wie diejenigen der interessierten Praktiker. Stellen wir nun die für und gegen das Monopol geltend ge- machten Gründe vergleichend einander gegenüber: Man wirft dem Monopol vor, es schade der Tabakkultur sowohl durch deren Beschränkung auf bestimmte Gegenden behufs Verein- fachung der Kontrolle, als auch durch die Festsetzung der den Tabak- bauern für ihr Produkt zu zahlenden Preise. Dadurch würden die- selben geringere Preise erzielen, als es bei freier Konkurrenz der Fall sei. In der Einschränkung der Tabakkultur sehen wir keinen Nach- teil für die Landwirtschaft, weil die Anzahl der Tabakpflanzer doch immerhin im Verhältnis zur Gesamtzahl der Landwirte eine geringe 1) Schönbergs Handb. etc., S. 575. u ist. Außerdem zeigen gerade die Monopolländer eine stete Zunahme der Tabakkultur!. Die Frage, ob bei freier Konkurrenz die Tabak- pflanzer bessere Preise erzielen würden als beim Monopol, wurde zu- sunsten des Monopols beantwortet. So bezahlt die französische Regie den Tabakproduzenten höhere Preise, als es bei freier Konkurrenz ge- schehen würde?). Wenn dies auch nicht in allen Monopolländern der Fall ist, so wird dieser Mangel jedoch durch andere Vorteile ausge- glichen, so z. B. durch die Sicherheit des Verkaufs der gesamten Ernte, die Beseitigung der Ausbeutung durch den Zwischenhändler, die Geldvorschüsse, die die Regieverwaltungen den Tabakbauern zum Zweck des Tabakbaues gewähren u. a. m.; alle diese Vorteile sind bei freier Konkurrenz ausgeschlossen. Dazu kommen noch die Bestrebungen der Regie, den Tabakbauer durch Belehrung, Verteilung von Samen guter Tabakpflanzenarten, finanzielle Beihilfen zur Errichtung von Trockenhäusern, Prämien u. a. m. zu unterstützen und dadurch gleich- zeitig den Tabakbau zu heben und zu verbessern. In dieser Be- ziehung ist das Beispiel Frankreichs lehrreich. Dort ist man in der Lage, einen erheblichen Teil des Rohtabakbedarfs für die wohlfeilen Zigarren mit inländischem Erzeugnisse zu befriedigen °). Auch die Tabakindustrie und der Tabakhandel stehen dem Tabak- monopol ablehnend gegenüber, mit der Begründung, daß sie unter der Herrschaft des Monopols zu leiden hätten. Bis zu einem gewissen Punkt scheint dies in Ländern mit hochentwickelter Tabakindustrie und blühenden Tabakhandel, wie es z. B. in Deutschland der Fall ist, zuzutreffen; immerhin dürfte aber selbst unter diesen Verhältnissen das Monopol nicht strikte zu verwerfen sein, wie es auf gegnerischer Seite geschieht. Durch das Monopol wird die Tabakindustrie keineswegs aufge- hoben, sie tritt nur in den Besitz des Staates; infolgedessen werden die Arbeiten in ihrer Erwerbstätigkeit weder unterbrochen noch ge- stört. Lediglich die geringe Zahl der selbständigen Zigarren - Ar- beiter würde zu einem Wechsel ihres Erwerbes genötigt sein, falls nicht auch sie vom Staate bezw. der Regie beschäftigt werden können‘). 1) Kürti a. a. O., 8. 35 ff. 2) Mohl, Moritz, Denkschrift für eine Reichs-Tabakregie, Stuttgart 1878, 5.:16,238. 3) Schönbergs Handb. S. 577. 4) In der Reichstagsrede vom 12. Juni 1882 sagt Bismarck in dieser Beziehung folgendes: „Denn die 110000 Tabakarbeiter und die 10000 Leute, die der Tabakhandel beschäftigt, würden von der Regie mit Leichtigkeit absorbiert und untergebracht . . er 1, Wohl würde im ersteren Falle die Hausindustrie geschädigt werden, aber in Anbetracht der meist schlimmen Zustände derselben in gesundheit- licher Beziehung würde dies eher einen Vorteil als einen Nachteil bedeuten, denn „Ein und derselbe Raum“ — wird in den Jahresbe- richten pro 1883 von dem Fabrik- Inspektor für Bremen ausgeführt — „wird als Schlaf- Wohn- und Arbeitszimmer, in einzelnen Fällen auch noch als Küche benutzt. Dabei widerstrebt im allgemeinen dem Ar- beiter eine entsprechende Ventilation, weil sie dem Raume zu viel Wärme entzieht“'). Unter dem Monopol ist der Arbeiter besser ver- sorgt. Aber auch der Tabakhandel wird durch das Monopol nicht be- troffen, er besteht weiter fort. Der Export steht den Monopolländern im gleichem Maße offen, wie den anderen Ländern auch. Die Tabak- Ausfuhr Österreich - Ungarns und Frankeichs?) beweist zur Genüge daß der Export auch mit Monopolbesteuerung vereinbar ist. Die Behauptung der Monopolgegner, daß die Monopolverwaltung kostspieliger ist und unter ihr schlechter gearbeitet werde als es bei der Privatindustrie der Fall sei, ist durch nichts bewiesen. Im Ge- genteil ist dem Staate die Möglichkeit geboten, durch die Zentralisierung des Betriebs, Anwendung von Maschinen, Arbeitsteilung, Verminderung der Sorten Tabakfabrikate billiger herzustellen, als dies der Privat- industrie möglich ist, bei welcher wegen der Zersplitterung des Ge- schäfts die Ausgaben wachsen. Die durch Reisen, Frachten, Aus- stattung, Reklamen usw. verursachten Ausgaben fallen beim Monopol gänzlich weg, wodurch ebenfalls erhebliche Ersparnisse erzielt werden. Des weiteren fehlt jeder Beweis dafür, daß die Regie schlechte Ware liefern würde. Das Gegenteil trifft zu: die Regie bedient das Publikum besser als die Privatfabrikanten, denn die Regie hat kein Interesse, ihre Fabrikate zu verfälschen, eine Gepflogenheit, welche nicht selten in der Privatindustrie vorkommt, wo Runkelrübenblätter, Kar- toffelkraut, Zichorienblätter und andere minderwertige Surrogate statt Tabak verwendet werden. Daß die unter Monopolverwaltung herge- stellten Tabakfabrikate jedenfalls besser und infolgedessen beliebter sind, als die aus dem Verhältnis der freien Konkurrenz hervorgehen- den, dafür zeugt in beredter Weise der stetig wachsende Export Österreichs an Zigarren und Tabak. Die verhältnismäßig geringe Anzahl Tabaksorten in Monopol- ländern fällt nicht schwer ins Gewicht, weil sie den Anforderungen 1) Statistik des Deutschen Reiches, Bd. XLII. 2) Schönbergs Handb., S. 576/77. BE = der Bevölkerung vollauf genügt. Erfahrungsgemäß zeigt selbst das Publikum der Monopolländer nur für gewisse Sorten Neigung. Auch ist die Zahl der Sorten in den Monopolländern hinsichtlich der Quali- tät und Preislage nicht derartig unzureichend; in Frankreich ist die- selbe durch Dekret vom 9. Mai 1894 bedeutend erhöht worden!), in Österreich ist sie fast zu groß. Die Sortenzahl wird ferner noch durch importierte fertige Waren vergrößert, so daß dem konsumieren- den Publikum eine große Auswahl geboten ist. Gegen das Monopol führt man weiter an, daß es den Schmuggel und den Unterschleif viel mehr befördere als die anderen Steuersysteme. Es ist nicht zu leugnen, daß der Schmuggel und der Unterschleif in Monopolländern stark ist, denn je höher die Steuer eines Gegenstandes ist, in um so größerem Umfang wird er geschmuggelt. Es ist aber nicht weniger Tatsache, daß die Defraudation auch in den Nichtmono- polländern, z. B. in England), Preußen oder Rußland?) sehr stark betrieben wird. Endlich wird noch dem Monopol zur Last gelegt, daß der Mib- brauch der Staatsgewalt durch die Verteilung der Anbaubezirke an die Tabakbauer und das Anstellungsrecht der vielen Tabakdebitanten in bedenklicher Weise vermehrt werde. Diesem Übelstande ist aber sehr leicht abzuhelfen, z. B. durch das System der Verpachtung der Verkaufsstellen, wie es z. B. in Österreich-Ungarn besteht, und schließ- lich gibt es in konstitutionellen Ländern genug Mittel, einem Mib- brauch der Staatsgewalt entgegenzutreten. Diesen gegen das Monopol geltend gemachten Gründen stehen folgende für dasselbe gegenüber: a) Das Monopol gestattet die volle Freiheit der Steuer nach der Qualität der Ware abzustufen; b) die Steuererhebung erfolgt zur richtigen Zeit unmittelbar bei dem Konsumenten; c) es gestattet Kostenersparnis durch Zentralisierung des Be- triebes und die Beseitigung des Zwischenhandels; d) es gewährt Sicherheit gegen Fälschungen; e) es bewirkt sicheren und leichten Absatz für den Tabakpflanzer und Befreiung desselben von Schikanen der Zwischenhändler, durch Bekanntmachung der im voraus bestimmten Preise; 1) Bulletin de statistique et de Lögislation 1894, S. 610 nach Schönbergs Handb. zitiert. 2) v. Prönay a. a. O., S. 27. a)rRKüurtira. 2. 0,,9.42: f) die inländische Tabakkultur wird durch den Einfluß der Mono- polverwaltung gehoben; g) es tritt bessere Fürsorge und gerechtere Berücksichtigung für die Arbeiter ein, und endlich h) gewährt das Monopol größte Sicherheit bezüglich der Höhe des Steuerertrages. „Unter diesen Umständen“ — sagt Zeller mit Recht — „kann ein in der Sache begründeter Zweifel darüber nicht bestehen, daß dem Tabakmonopol vom steuerlichen und finanziellen Gesichtspunkte der unbedingte Vorzug vor allen übrigen Formen der Tabakbesteuerung einschließlich der Fabrikatsteuer zukommt !).“* Diese volkswirtschaftlichen und finanziellen Vorzüge des Tabak- monopols veranlaßten verschiedene europäische Staaten zur Einführung desselben. Heute besteht das Tabakmonopol in acht europäischen Ländern, deren Einwohnerzahl 40 Proz. der gesamten europäischen Bevölkerung beträgt ?). Was der Monopolisierung des Tabaks in den anderen Staaten hindernd im Wege steht, beruht nicht auf prinzipiellen Gesichtspunkten, sondern hier sind andere Faktoren volkswirtschaftlicher, politischer und finanzieller Natur maßgebend, welche ihrerseits wieder durch die all- gemeine „Abneigung gegen alle staatlichen Monopole, durch die Be- seitigung einer viele beschäftigenden Privatindustrie und nicht in letzter Linie auch durch die Frage nach Höhe und Umfang der Entschädigung für die aus ihrem bisherigen Wirkungskreis entfernten Industriellen und Handeltreibenden ihre Begründung finden“ >). Das klarste Beispiel in dieser Beziehung bietet Deutschland, woselbst trotz der Bemühungen Bismarcks, der als letztes Ziel der Tabakbesteuerung bekanntlich das Monopol erblickte *), die Einführung des letzteren dennoch unterblieb. Der Hauptgrund hierfür dürfte wohl darin zu suchen sein, daß in Deutschland Industrie und Handel in Tabak auf hoher Entwicklungsstufe stehen. Infolgedessen würde nicht nur die Entschädigungsfrage bedeutende Schwierigkeiten bereitet haben, sondern es wären auch durch die Änderungen in der Steuer- form unübersehbare wirtschaftliche Umwandlungen hervorgerufen worden. 1) Schönbergs Handb., S. 579. a), Mayr, G..a a. O., © 89. 3) Eheberg a. a. O., S. 293. 4) Reichstagsrede vom 22. Februar 1878. Volkswirtschaftl, u. wirtschaftsgeschichtl. Abhandlungen. H. 4. = Busuiocescu, Das Tabakmonopol in Rumänien. In letzter Zeit macht sich das Bestreben nach Einführung des Monopols auch in anderen Ländern bemerkbar, wie in der Schweiz !) und Bulgarien ?), und es dürfte voraussichtlich die Zeit nicht mehr allzufern sein, in welcher man in dem Tabakmonopol den idealsten Zustand der Tabaksteuer sämtlicher Staaten Europas erblicken wird). 1) Milliet, E. W., Die Beschaffung der Hilfsmittel zur Durchführung der Unfall- und Krankenversicherung, insbesondere durch Besteuerung des Tabaks, ver- öffentlicht in der Schweizerischen Zeitschrift für Gemeinnützigkeit, XXX VIII Jahrg., Zürich 1899. 2) Leipziger Tageblatt 1904, Juli. 3) v. Stein, Lehrbuch der Finanzwissenschaft 1878, Bd. II, S. 272. Ill. Der Tabak und die Tabakbesteuerung in Rumänien bis zum Jahre 1864. Die Einführung des Tabaks in Rumänien geschah ziemlich lange Zeit nach seiner Verbreitung in der europäischen Türkei, wohin er zu Anfang des 17. Jahrhunderts, während der Regierung des Sultans Achmet I., durch englische Seeleute seinen Weg gefunden hatte. In dieser Zeit und auch später noch stand Rumänien unter der Herrschaft der Osmanen. Die große Menge von Türken, die nach Rumänien kam und die hier lange Zeit, sei es als Beamte, sei es als Kaufleute blieben, brachte die Sitte des Tabakrauchens mit sich. Außerdem trug auch der lange Aufenthalt der türkischen und der rumänischen Truppen in den verschiedenen Kämpfen der Türkei gegen andere Staaten viel dazu bei, daß sich die Sitte des Tabakrauchens unter allen Schichten des rumänischen Volkes verbreitete. Einen sicheren Beweis dafür liefert die diesbezügliche Terminologie: tutun !) (Tabak), lulea (Pfeifenkopf), eiubuc, Worte türkischen Ursprungs, wie anch der rumänische Ausdruck „Tabak trinken“ den türkischen Aus- druck „ütschmek tütün“ 2) wiedergibt. Die alte Sitte, die in Rumänien bestand, daß man aus sehr langen Pfeifen (Tsubuck genannt) oder aus kurzen Pfeifen mit Ton- köpfen rauchte und daß man den Besuchern Kaffee und eine frisch angezündete Pfeife anbot, gilt noch als weiterer sicherer Beweis dafür, daß das Tabakrauchen in Rumänien durch die Türken eingeführt wurde. Einmal eingeführt, verbreitete sich das Tabakrauchen sehr schnell, wurde bald zur Gewohnheit und nahm solche Dimensionen an, dab es als unentbehrlich angesehen wurde?). „Tabak“, schrieb Andreas 1) Rumänien, Bulgarien und Serbien nennen den Tabak Tutun, ein türkisches Wort, das Rauch bedeutet, während fast alle anderen Länder die Benennung Tabak bis heutzutage beibehalten haben. 2) Tabakzeitung 1877, Nr. 32, 3) Geschichte der Moldau und Walachei, Leipzig und Frankfurt 1790, S. 118, 9% ui 2,0 Wolf, „wird in der Moldau häufig erzeugt, weil das männliche Ge- schlecht ohne sonderliche Ausnahme des Alters hier zu Lande bis zum Ekel raucht und schnupft.* „Auch weibliche Personen habe ich nicht selten Tabak rauchen sehen, hauptsächlich Griechinnen und Zigeunerinnen, die sich in der Farbe des Gesichts so ziemlich gleich sehen. Geborene Moldauerinnen pflegen nie zu rauchen und halten es vielmehr für einen Spott, wenn sie sehen, daß Konstantinopolitanerinnen ihren Mund zu einem Rauch- fang machen !).“ Wie in anderen Ländern, so erhob auch in Rumänien die Geist- lichkeit ihre Stimme gegen das Tabakrauchen, da sie es für nicht ver- einbar mit den religiösen Vorschriften erklärte, denn die griechisch- orientalische Kirche hielt das Rauchen für eine Sünde?). Die Geist- lichkeit nannte den Tabak „teuflisches Kraut“ und das Rauchen „das Teufelswerk“ und in ihrem Kampf stützte sie sich auf die Schriftstelle: „Was aus dem Munde geht, ist unrein.“ Jedoch bestanden in Rumänien nicht die schweren Strafen, wie dies in anderen Ländern der Fall war, der Raucher hatte also weder körperliche Strafen noch Verbannung aus dem Lande zu befürchten. Es bestand kein direktes gesetzliches Verbot des Tabakrauchens, wie z. B. in der Schweiz?) oder Deutschland !). Nach der Einführung des Tabakrauchens fing man nunmehr an, den Tabak in Rumänien selbst zu bauen. Mit der Ausbreitung des Rauchens und Schnupfens wuchs natürlich rasch die Nachfrage nach Tabak und dadurch entwickelte sich in gleicher Weise der Anbau des- selben. Das Klima und die Bodenbeschaffenheit waren ihm damals, wie heutzutage noch, sehr günstig. „Der Tabak kommt glücklich“ — schrieb Raicewich — „und mit größter Leichtigkeit fort; zwar scheint er nur von gemeiner Art, aber über den möglichen Wert desselben läßt sich nicht urteilen, da nicht die geringste Sorge oder Verfeine- rung auf den Bau desselben verwendet wird>).“ Zweifellos konnte zur damaligen Zeit von einem sorgfältigen rationellen Tabakbau nicht die Rede sein, um so mehr als das rumä- 1) Wolf, Andreas, Beiträge zu einer statistisch-historischen Beschreibung des Fürstentums Moldau, Hermannstadt 1805, S. 39. 2)-Parieu’a.'a O, Bd. 1, 8:78: 3) Schweizerische Zeitschrift für Gemeinnützigkeit, XXX VIII. Jahrg., Zürich 1899, Heft 3, S. 383. 4) Lewinstein a. a. O,S.5. 5) Bemerkungen über die Moldau und Walachei, Wien 1789, S. 20. nische Volk noch unter der schwer drückenden Herrschaft der Türken stand, wo für Leben und Vermögen keine Sicherheit bestand, überall größte Unwissenheit herrschte und jeglicher Fortschritt ausgeschlossen war. Jedoch gab es auch Gegenden, z. B. in der Nähe des Siretflusses, wo vorzügliche Tabaksorten erzeugt wurden, deren Preis sich noch ein- mal so hoch stellte, als der im allgemeinen für den polnischen Tabak gezahlte. Infolgedessen wurden sie auch häufig nach der Türkei, Ta- tarei und nach Polen verkauft!). Der Tabakbau entwickelte sich nun im Laufe der Zeit immer bedeutender. Der preußische Konsul Neigebaur berichtet im Jahre 1848, daß sehr viel Tabak gebaut und nach der Türkei verschifft werde, weniger nach Europa und dann nur in den besseren Sorten dorthin einigen Absatz finde, wenn die Preise gedrückt seien?). Ferner zeigt er, daß unter den Waren, die im Werte von 276878 Piaster im Jahre 1836 durch das Zollamt Michaileni nach Österreich ausgeführt wurden, sich auch Tabak befand). Anfangs war der Tabakbau vollständig frei und erlitt keinerlei Beschränkungen. Für den Handel mit Rohtabak und für die Tabak- industrie, wenn man zu diesen Zeiten von einer solchen überhaupt sprechen kann, bestanden ebenfalls keine speziellen Belastungen. Jeder- mann durfte Tabak bauen, verarbeiten und verkaufen, ohne besonderen Abgaben unterworfen zu sein. Von dem Verkehr mit Tabak aller Art wurden nur die allge- meinen Zoll- und Aceiseabgaben erhoben, wie von den anderen Nahrungs- und Genußmitteln auch. Zum ersten Male finden wir in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts den eingeführten Tabak mit einem Zollsatz von 80 Bani‘) pro Oka°) belegt °). Eine Besteuerung des inländischen Tabaks finden wir sodann im Jahre 1695 in Moldau. Die Veranlassung, den Tabak zu besteuern, entsprang nicht dem Bestreben, das Rauchen zu verhindern oder zu vermindern, sondern dem Fürsten Einnahmen zu verschaffen. Durch Schenkungen an Klöster und Günstlinge, sagt Creanga’), wurde die Anzahl der Staatsdomänen stark vermindert, so daß die Fürsten nur 1) Geschichte der Moldau und Walachei, Leipzig und Frankfurt 1790, S. 123. 2) Neigebaur, Beschreibung der Moldau und Walachei, Leipzig 18148, S. 248. 3) Neigebaur a. a. O., S. 264. 4) 80 Bani —= °/, Lei alter Währung, 1 Lei alter Währung — 0,37 Fres. 5) Oka = 1 kg 285 g. 6) Archiva, Anul X, Jassy, 1899, S. 621. 7) Creanga a. 270.38. 118. auf die Steuereinnahmen angewiesen waren, deren Erhebung um so leichter möglich war, als in den Donaufürstentümern von einem Steuer- bewilligungsrecht der Stände nicht die Rede war. Da nun die Aus- gaben immer mehr wuchsen, so mußten infolgedessen auch die Ein- nahmen vergrößert und andere neue Steuerquellen gesucht werden. Das kam am deutlichsten in der Zeit der sog. „phanariotischen Epoche“ zum Ausdruck, in welcher die aus Phanar !) stammenden Fürsten über die Donaufürstentümer herrschten. Selbstverständlich erhielten diese Fürstensitze die Personen, die dem Sultan am meisten dafür zahlten. Die Fürsten ihrerseits verfehlten aber nicht, die dem Sultan für die Erlangung des Thrones gezahlte Geldsumme wieder aus dem Lande herauszuziehen und außerdem noch große Reichtümer anzusammeln. Daraus entstand die Vielseitigkeit der Steuern und am meisten der indirekten Angaben. Ebenso wurden sehr viele neue Steuern ein- geführt. „Es kam eine Zeit“ — sagt der Historiker Xenopol — „wo die Fürsten alle Vermögensgegenstände mit einer Steuer belegt hatten und sie schließlich nur mit Hilfe des Wörterbuches eine neue Benennung finden konnten. Es wurde sogar eine Schornsteinsteuer eingeführt 2),* Die auf den Tabak gelegte Steuer, genannt „Tutunaritul“, war eine Flächensteuer ohne Berücksichtigung der Ertragsfähigkeit des Bodens, also eine einfache Flächensteuer und stellte somit die primitivste Form der Tabakbesteuerung dar. Sie war auf „Pogon“®) berechnet und man bezahlte 4 Lei (= Mk. 1,20) für jeden mit Tabak bebauten Pogon t). In der Walachei war diese Steuer etwas höher. Man bezahlte 4 Lei 16 Paras (= Mk. 1,30) pro Pogon und die Steuer wurde im Monat August erhoben ). Die Schriftsteller und Chronisten dieser Zeiten geben keine nähere Beschreibung über die Ausdehnung der dem Tabakbau ge- widmeten Fläche und die Erträge dieser Steuer, sondern wir finden nur hie und da kurze und unklare Erwähnungen darüber. Demnach scheint der Tabakbau nicht sehr verbreitet gewesen zu sein und infolge- dessen die Steuer nicht die ganze Bevölkerung getroffen zu haben ®). 1) Eine Burg in Konstantinopel. 2) Xenopol, Istoria Rominilor, Jassy, Bd. XII. 3) Ein Pogon = 0,501 179 ha. 4) Letopisetele Munteniei si Moldovei gesammelt von M. Kogalniceanu, Bd. U, S. 249. 5) Carra, M., Histoire de la Moldavie et de la Walachie, Paris 1778, S. 264. 6) Idieru, Studii de Economie politica si finante, Bukarest 1895, Bd. II, S. 241. Außerdem pflegten wohl der Vorsicht halber die Fürsten die Register ihrer Einnahmen beim Verlassen des Thrones mitzunehmen und damit verschwand auch jede Spur des Nachweises über die Einnahmen irgendwelcher Steuer. Es ist bekannt, daß die Einnahmen der Tabaksteuer im Jahre 1759 5000 Lei (1498,50 Mk.) Se l66 4200 Lei’ (2058,70 Mk.) R A 1767 7950 Lei (2382,60 Mk.) und “ „ 1771 15000 Lei (4495,50 Mk.) betrugen !). Die hohe fast doppelte Einnahme des Jahres 1771 ist in der reichen Tabakernte dieses Jahres begründet. Wenn wir bedenken, dab der Tabak in dieser Zeit eine sehr ausgiebige Einnahmequelle in Frank- reich bildete, woselbst das Tabakmonopol schon bestand und dem Staat eine Pachtsumme von 500000 Livres brachte (etwa 425 000 Mk.) 2) und in Österreich das verpachtete Tabakmonopol für das Jahr 1759 778800 fl. (1322600 Mk.) brachte), so kann man sehen, wie ungemein klein die Tabaksteuereinnahmen in Rumänien gewesen sind. Es war aber gut, daß die Steuerkraft des Tabaks nicht ausgenutzt wurde, denn die Einnahmen dieser Steuer, wie die vieler anderer flossen gemäß der mittelalterlichen Staatsauffassung, laut welcher die Privatkasse des Fürsten und die Staatskasse als identisch angesehen wurden, in die Privatkasse des Fürsten, und sie war ein Mittel, die Einnahmen desselben zu vermehren, trug aber nicht zum staatswirt- schaftlichen Nutzen des Landes bei. Bis zum Jahre 1831 trat keine Änderung in der Besteuerungsart des Tabaks ein. Nur der Steuersatz erlitt Abänderungen. So wurde in der Periode von 1806 bis 1812 der Stinjen*) mit Tabak bebauten Terrains mit 10 Paras°) besteuert. In dieser Zeit wurde die Tabak- steuer, wie auch alle anderen Steuern®) verpachtet. Wegen der aus der Tabaksteuer erzielten kleinen Einnahme wurde diese Steuer nicht allein verpachtet, sondern im Verein mit zwei anderen, nämlich: PD Carra, M. a. a. 0O., 8.264; 2) Forbonnais, Recherches et considerations sur les finances de la France depuis 1595 jusqu’en 1721, Liege 1758, T III, p. 222, zitiert nach Prönays Tabaksteuern, Leipzig 1880, S. 42. 3) Wickett, B. A., Studien über das österreichische Tabakmonopol, Stutt- gart 1897, S. 9. 4) Ungefähr 2 qm. 5) Eine Para ist '/,, von 1 Lei alter Währung. 6) Urechia, V. A., Istoria Rominilor, Bukarest 1896, Vol. IX, p. 499. et) Dijmaritul!) und Pogonaritul?). Welche Höhe die Einnahmen aus der Tabaksteuer erreichten, ist nicht festzustellen, weil die bei der Zuteilung erzielte Pachtsumme summarisch und ohne Spezifikation der einzelnen Steuersorten angegeben ist. Nur für das Jahr 1812 sind die Einnahmen der Tabaksteuer angegeben; sie betrugen in der Walachei 60000 Lei (17982 Mk.) und in der Moldau 50000 Lei (14985 Mk)3). In diesem Zeitraum wurde der ausländische Schnupftabak mit 50 Paras pro Oka und der inländische Schnupftabak mit 10 Paras pro Oka besteuert‘). Die schon bestehende Tabaksteuer von 10 Paras pro Stinjen blieb auch von 1812 bis 1816 in Kraft und wurde von da an auf 17 Para erhöht), Die Bojaren waren wie früher so auch jetzt von der Tabaksteuer befreit. Die Art der Steuererhebung blieb dieselbe, nämlich die Verpachtung mit Dijmaritul und Pogonaritul. Das Flächensteuersystem bestand bis zum Jahre 1831 fort, von diesem Zeitpunkt an trat sodann eine gründliche Änderung in dem politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leben zum Wohl der Donaufürsten- tümer ein. Es sei hier noch erwähnt, daß in dieser ganzen Periode die Einfuhr des ausländischen und die Ausfuhr des inländischen Tabaks keinem besonderen Eingangs- oder Ausgangzoll unterlag, sondern dem- selben Zoll wie jede andere Ware auch, nämlich 3 Proz. ihres Wertes®). Durch den Frieden von Adrianopel (14. September 1829) bekam Rußland das Protektorat über die Moldau und Walachei, und es ver- lieh ihnen, den Friedensbedingungen gemäß, ein neues Staatsgrund- gesetz, das sogenannte Organische Reglement, welches zwar von den Bojaren beider Länder ausgearbeitet, aber in Petersburg im Interesse Rußlands geändert worden ist. Dasselbe trat 1831 in Kraft, nachdem es nur zum Schein den rumänischen Bojaren unterbreitet worden war. Es wurde von der Türkei und Rußland genehmigt’), was die Rumänen 1) Dijmaritul war die Steuer auf die Bienen- und Schweinezucht. 2) Pogonaritul war auch eine Flächensteuer, welche man für die Wein- berge pro Pogon bezahlen sollte. 3) Xenopola. a. O., Bd. X, S. 123. 4) Urechia a. a. O., Bd. Ri, S. 537. 5) Urechia, Din Domina lui Joan Caragea. Avenirea la tron, Miscari contra Grecilor, Finante, Bukarest 1900, p. 149. 6) Baicoianu, ©. Dr., Geschichte der rumänischen Zollpolitik seit dem 14. Jahrhundert bis 1874, Stuttgart 1896, S. 57. 7) Brezoianu, J., Vechile institutiuni ale Rominiei, Bukarest 1882, p. 167. mit vollem Recht als eine Verletzung ihres Rechtes der Selbstregierung !) ansahen. Das Organische Reglement, welches man als erste politische Staatsverfassung bezeichnen kann, hat den Donaufürstentümern be- deutende Vorteile gebracht, indem es ihnen die Entwickelung zum modernen Staat erleichtert hat?). Bezüglich des Finanzwesens führte das Organische Reglement ein ganz neues System ein. Im Gegen- satz zu dem bisherigen Modus konnte der Fürst nicht mehr die Steuer auflegen und mit den Einnahmen nach seinem Belieben schalten. Alle Steuern wurden als Staatseinnahmen erklärt und dem Fürsten eine jährliche Zivilliste ausgesetzt. Die Einnahmen wie auch die Aus- gaben wurden festgestellt, also zum ersten Male trat das Budget im finanziellen Leben der Donaufürstentümer in Kraft. Die bisherigen indirekten Steuern, sogenannte Rusumaturi?), wie auch die Naturalabgaben, die ihrer Natur und ihrer Erhebungsart nach für das Volk ungemein drückend waren, wurden abgeschafft ®), und an ihre Stelle traten als Einnahmequelle die Zölle, Salzeinnahmen, die Kopfsteuer und Gewerbesteuer. Die meisten der bis dahin be- stehenden Privilegien wurden ebenfalls abgeschafft, nur einige wurden beibehalten’). Der provisorischen russischen Verwaltung war es un- möglich, die seit Jahrhunderten bestandenen, in das Volkswohl tief einschneidenden Mißbräuche mit einem Schlage zu beseitigen, um so mehr, als seitens der Bojaren wie auch der Geistlichkeit ihr die größten Schwierigkeiten in den Weg gelegt wurden. Bojaren und Geistliche 1) Die Selbstregierung der Donaufürstentümer war auch in dem Adrianopeler Frieden anerkannt worden. Der bezügliche Art. V lautet: „Les principautes de Moldavie et de la Valachie s’etant, par suite d’une Capitulation, placdes sous la souzeranit@ de la Sublime Porte et la Russie ayant garantie leur prosp£rite, il est entendu qu’elles conserveront tous les privileges et immunites qui leur ont dte accordes, soit par leurs capitulations, soit par les traites conclus entre les deux empires ou par les hatti — cherifs emanes en divers temps. En consequence, elles jouiront du libre exercice de leur culte, d’une suret& parfaite, d’une admi- nistration nationale independente et d’une pleine libert@ du commerce: les clauses additionelles aux stipulations antecedentes, jugees necessaires pour assurer A ces deux provinces la jouissance de leurs droits, sont consignees dans l’acte separe ei — joint, qui est et sera consider€ comme faisant partie integrante du present träite“. 2) Baicoianu, ©. Dr., Geschichte der Zoll- und Handelspolitik Rumäniens (Istoria politicei noastre vamale si comereiale), Bukarest 1904, S. 3. 3) Rusumaturi, ein Wort türkischen Ursprungs, das „indirekte Steuer‘ bedeutet. 4) $ 61 des Organischen Reglements der Walachei. $ 66 ”„ „ „ „ Moldau. 5) Das Organische Reglement der Moldau, Anexe P. S. 184. SER benutzten ihre frühere Stellung und ihr Ansehen und wollten nach wie vor auch ihrerseits aus dem Lande Nutzen ziehen. Dies geht aus folgenden Worten des Generals Kiselef, des damaligen russischen Verwalters der Donaufürstentümer, klar hervor: „Nachdem die provi- sorische russische Verwaltung ihre ganze Aufmerksamkeit auf diesen Umstand gerichtet hat, hat sie sich überzeugt, daß die Bojaren, die die Reformen verlangten. die Begrenzung der fürstlichen Macht be- zweckten, aber sie haben sich nie vorgestellt, daß diese Reform, die das durch die fürstliche Macht entstandene Übel vertilgen sollte, auch das pflichtwidrige System ihrer eigenen, auf die ungerechten Natural- abgaben gegründeten Interessen treffen würde, welche in Ermangelung einer guten Wirtschaftsweise das einzige Mittel ihrer Existenz bildeten. Unter diesen Verhältnissen für die neue Reform von den Bojaren eine aufrichtige Mitarbeit zu erwarten, wäre gleichbedeutend gewesen mit dem Verlangen der Verzichtleistung auf ihre Rechte, welche sie doch im Gegenteil mit allen möglichen Mitteln zu verteidigen suchten. Unter den gleichen Umständen war auch auf eine Mitarbeit seitens der Geistlichkeit nicht zu rechnen, welche ihrerseits ebenfalls die Rechte zu verlieren fürchtete, die sie unter der Regierung der Fürsten gewonnen hatte!).“ Weil durch das Organische Reglement die Städte eine gewisse Selbständigkeit erlangten und dadurch ihre Ausgaben sich vermehrten, wurde die Tabaksteuer zur städtischen Steuer erhoben, die im Verein mit anderen Verzehrungssteuern die Ausgaben der Städte zum Teil decken sollte. Diese Tabakaceise wurde direkt von den Städten selbst ohne Vermittelung des Staates und nur von der einheimischen Pro- duktion erhoben oder aber verpachtet?). Als Tabakaceise blieb die Tabaksteuer bis zum Jahre 18653 in Kraft, von welchem Zeitpunkt ab dann durch das Gewerbegesetz dieses Jahres den Tabakhändlern eine Verkaufssteuer neben der schon be- stehenden Tabaksteuer auferlegt wurde. Demgemäß wurden die Tabak- händler in vier Klassen eingeteilt, und die entsprechende Gewerbe- steuer wechselte je nach der Art des Verkaufs — en gros oder en detail — und nach der Größe der Stadt- Bevölkerung, durch welche der Tabakhandel betrieben wurde, wie folgende Tabelle es veran- schaulicht: 1) Codresecu, T., Uricariu, Vol. X, p. 288 (nach Alesandrini). 2) Baicoianu, C., Geschichte der rumänischen Zollpolitik ete., S. 82. | | Bevölkerung der Städte Klassen von 20000 | von 5-20000 | von 3—5000 | von 300 Seelen Seelen an | Seelen | Seelen | ab ji; 300 Lei 200 Lei | 130 Lei SU Lei % 140, | 100 | Zu. IH: II. 65 50. | SD 12 IV. 25 20", Dr 6% Was diese Verkaufssteuer dem Fiskus eingebracht hat, ist nicht zu ermitteln, weil die entsprechenden Einnahmen in den statistischen Angaben nicht spezifiziert sind. Jedenfalls kann behauptet werden, daß diese Verkaufssteuer sehr wenig einträglich war und wegen der schlechten Finanzlage Rumäniens der damaligen Regierung den Anlaß bot, das Tabakmonopol einzuführen. | Aus dem oben Gesagten geht hervor, daß der Tabak seit seiner Einführung bis zum Jahre 1864 zwei Besteuerungsarten unterlag: a) einer einfachen Flächensteuer bis zum Jahre 1831 und b) einer Tabakaceise bis zum Jahre 1864, verbunden mit einer Verkaufssteuer im Jahre 1863. Ihrer Natur nach waren diese beiden Steuersysteme nicht imstande, die große Steuerfähigkeit des Tabaks auszunutzen und dem Fiskus bedeutende Einnahmen zu bringen. Während fast alle Staaten Europas Mittel gefunden hatten, aus der Belastung des Tabakkonsums er- hebliche Beiträge für ihre finanziellen Bedürfnisse zu ziehen, war dies leider in Rumänien nicht der Fall, was unter den bisher obwaltenden Verhältnissen nicht zu verwundern ist. IV. Die Einführung des Tabakmonopols, seine Dauer und die bis zum Jahre 1872 an seine Stelle tretende Tabak- steuer. Das heutige Königreich Rumänien bestand bis zum Jahre 1859 aus den beiden Donaufürstentümern Walachei und Moldau, jedoch waren ihre Bewohner, da beide Fürstentümer in früheren Jahren einen Staat bildeten, gleichen Stammes und Blutes, wie auch ihre Sprache, Sitten, Gebräuche und Religion — die Hauptmerkmale einer Nation — sich nur durch wenig unwesentliche Abweichungen voneinander unter- scheiden, in den Hauptzügen aber die gleichen sind. Beide Fürsten- tümer waren aber politisch nicht unabhängig, sondern standen unter der drückenden Herrschaft der Osmanen. Sowohl die Türkei als auch Rußland !) waren bestrebt, die beiden Fürstentümer ihrem Reiche einzuverleiben und traten deshalb dem eifrigen Bemühen derselben, sich von jedwedem fremden Einfluß zu befreien, um nach späterer Vereinigung und Regeneration und Annahme sowie Verbreitung europäisch-abendländischer Kultur in die Reihe der zivilisierten Staaten als gleichberechtigt einzutreten, stets hindernd ent- gegen. Jedes der beiden Reiche sah in diesen Bestrebungen der beiden Fürstentümer seine eigenen Interessen gefährdet. Die Türkei befürchtete den Verlust ihrer Oberhoheit, weiche sie aber erst im Jahre 1877/78 durch die segensreiche Regierung König Karls, des Gründers des modernen Rumäniens, verlor. Rußland andererseits befürchtete dadurch die Gelegenheit zu verlieren, seinen im stillen längst gehegten Plan ausführen zu können, nämlich bei der ersten 1) Dieses Reich würde durch Einverleibung der beiden Donaufürstentümer einen offenen Weg nach Konstantinopel erreicht haben. c | Gr) sich bietenden Veranlassung die Fürstentümer zu annektieren, Gemäß dem Pariser Frieden vom 30. März 1856 trat eine definitive Regelung der staatlichen Verhältnisse Rumäniens im Jahre 1559 ein, als die beiden gesetzgebenden Versammlungen am 17. Januar und 5. Februar den Oberst Alexander Cuza zum Fürsten wählten, welcher den Thron als Alexander Joan I. bestieg. Dadurch wurde die Personalunion der beiden Fürstentümer eine vollendete Tatsache, und mit Freude sahen die Rumänen ihren alten Wunsch in Erfüllung gehen. Ein neues Leben begann. Ein reformatorischer Geist für modernen Aufbau des Staates machte sich überall bemerkbar. „Die Fürstentümer“ — wird u. a. in der Thronrede ausgeführt — „sind der frucht- und ziellosen Versuche müde, sie wollen sich von diesem ihre Kraft vernichtenden Zustande befreien. Sie wollen vorwärts schreiten, sie wollen ein Lebenszeichen von sich geben. Die rein politische Epoche ist abgeschlossen, und die Zeit ist gekommen, in der wir uns vor- wiegend mit den unser Land betreffenden wirtschaftlichen Fragen be- schäftigen müssen !).* Dementsprechend übernahm der Fürst die Reorganisation der Finanzen, der Justiz, der Armee, der öffentlichen Bauten, des Acker- baues, Handels und Verkehrs. Zu diesem Zweck bedurfte Fürst Cuza aber Geld, welches in jener Zeit nieht vorhanden war, denn bei der Übernahme seiner Re- gierung bestand keine glänzende finanzielle Lage. In der Walachei hatte das Budget von 1857 mit einem Defizit von 5507 097 Piaster und 1858 mit einem solchen von 5 050442 Piaster abgeschlossen ?), während das Budget der Moldau ein Defizit von 5277583 Piaster ergeben hatte°). Die Staatsschuld der Moldau betrug im Jahre 1858 29905 318 Piaster und diejenige der Walachei 18 914292 Piaster*). Die öffentlichen Kassen waren leer; in der Moldau hatten die Offiziere ihr Gehalt auf mehrere Monate nicht bekommen, die Soldaten fehlten, ebenso Kleidung und Schuhe, die Dorflehrer waren seit einem halben Jahr, die Finanzkontrolleure seit 7 Monaten nicht bezahlt worden. Der Staat erbettelte von den Privaten das Geld und schämte sich nicht, es anzunehmen 5). — Trotzdem wurden die Ausgaben selbst in dem 1) Baicoianu a. a. OÖ. S. 105. 2) Analele economice 1860, Nr. 1, p. 6. 3) Butgetele Moldaviei, p. 736. 4) Monitorul oficial 1869 2. Decembre. 5) Xenopol, Domnia lui Cuza — Voda, Jassy 1903, Bd. II, p- 186. Be al N ersten Jahre der Regierung noch stark erhöht. — Das Budget der Walachei wuchs von 40000000 Lei in 1859 auf 74000000 1860 !) und dasjenige der Moldau von 22000000 1859 auf 44000000 Lei 1860 2). Die Ausgaben wurden vermehrt, aber an die entsprechenden Deckungsmittel nicht gedacht; die Einnahmen waren höher geschätzt als sie in Wirklichkeit waren, so daß das Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen, wie dies bei einer geordneten Finanz- wirtschaft der Fall sein soll), fehlte. So wurden die tatsächlichen Einnahmen der direkten Steuer von 53 000 000 Lei auf 76 000 000 Lei, die der Stempelsteuer von 27 000 000 auf 33 000 000 geschätzt®), ohne Rücksichtnahme auf die durch so verschiedene Umstände bedingte Unsicherheit der Höhe dieser Einnahmen. So wollten z. B. die früheren Privilegierten die Steuern nicht zahlen und suchten sich ihren Ver- pflichtungen soweit als möglich zu entziehen °). In der Thronrede vom 4. Dezember 1861 wird u. a. ausgeführt: „Die größte Schwierigkeit bestand darin, im Lande ein auf der Gleichheit basierendes Steuer- system statt des bisher auf Privileg beruhenden einzuführen ®).“ Auch die Nachlässigkeit der Behörden bei der Einkassierung der Steuern, sowie der Mangel einer regelrechten Rechnungsführung trug viel dazu bei, den Unterschied zwischen Einnahme und Ausgabe zu vergrößern. Wenn wir ferner noch in Betracht ziehen, daß die Kammern kein Bestreben zeigten, das Budget zur rechten Zeit zu votieren, wie sich aus den Worten der Thronrede ergibt: „Seit Besteigung meines Thrones konnte man nur ein einziges Budget votieren und auch dieses erst 6 Monate nach Beginn des Finanzjahres ’)“, so mußten selbstver- ständlich bedeutende Defizite entstehen und die schon geschilderte, dien Verhältnissen nicht entsprechende günstige Veranschlagung der Einnahmen zu unberechtigter Steigerung der Ausgaben und weiteren Fehlbeträgen führen ®). Statt die Ausgaben soweit als möglich zu be- schränken und durch eine strenge Steuerkontrolle und Heranziehung neuer Steuerquellen zu einer Vermehrung der Einnahmen beizutragen, gingen die verschiedenen Regierungen auf dem alten Wege weiter. 1) Monitorul oficial, al tärei Rominesti 1860, 13. Octobre. 2) Monitorul oficial al Moldovei 1860 10. August. 3) Eheberg, Finanzwissenschaft, Leipzig 1898, S. 321. 4) Expunerea proectuli de budget pe anul 1863. 5) Xenopol, Domnia lui Cuza. Voda Vol. II, p. 187. 6) Monitorul ofieial al Moldovei 1861 9. Decembre. 7) Monitorul oficial al Moldovei 1861 9. Decembre. 8) Eheberg a. a. O., S. 323. 2 Zur Deckung der Ausgaben wurde durch das Gesetz vom 5. März 1562 das System der Schatzanweisungen eingeführt, weil man eine Anleihe im Auslande für nicht ratsam hielt!,. Wegen des Mangels an Geld waren die Anleihen mit großen Opfern verbunden, wurden des weiteren aber auch nicht zweckentsprechend angewendet. Es konnte daher nicht ausbleiben, daß in den folgenden Jahren wiederum neue Anleihen erfolgten, was schließlich zur Gewohnheit wurde?) und dab die Aufnahme neuer Anleihen nur unter größten Schwierigkeiten und erschwerenden Bedingungen möglich war. So erklärte sich z. B. der Bankier Halfon bereit, dem Staat einigeMillionen Lei zu borgen, wenn ihm die Zolleinnahmen verpfändet würden. Im Jahre 1864 wuchsen die Ausgaben von 127 Mill. auf 204 Mill. Lei®). In diesem Jahre hatte der Staat neben den ordentlichen Ausgaben auch noch 12 Mill. Lei den Gemeindekassen und den rechtlichen Gelddepositen zurück- zuzahlen ®). Diese finanzielle Notlage zwang die Regierung, Mittel und Wege zu suchen, um dem Bankrott, der den Staat bedrohte, zuvorzukommen. Sie richtete ihr Augenmerk vor allem auf den Tabak, in der richtigen Annahme, daß durch dessen rationelle und ausgiebige Besteuerung eine bedeutende und sichere Einnahmequelle zur Deckung der wach- senden Ausgaben sich ergeben würde. Die Wahl des Steuerobjektes beweist, daß die Tabakbesteuerungsfrage eine Lieblingsbeschäftigung der Finanzmänner in Zeiten der Geldnot ist. Der Staat vindizierte sich das Recht und die Pflicht, die Ergiebigkeit der Tabaksteuer als eine ge- rechtfertigte Abgabe in der größtmöglichsten Weise auszunutzen; dies war bei der bisher bestehenden Tabaksteuer, bei welcher von einer Vermehrung der Einnahmen keine Rede sein konnte, nicht möglich. Bei der momentanen finanziellen Lage Rumäniens war es dringend nötig, einen Modus der Besteuerung in Vorschlag zu bringen, dessen finanzielles Resultat zur Füllung der leeren Staatskasse in hervor- ragendem Maße beitrug. Die hohen und sicheren Einkünfte, die der Tabak den Monopol- ländern gewährte, dienten als Beweggrund für die Einführung des Tabakmonopols, wodurch die für den Staat notwendigen Summen wenigstens zum Teil beschafft werden sollten. Die Einführung geschah durch das Gesetz vom 5. Dezember 1864. 1) Monitorul ofical 1862 26. Febr. 2) Monitorul oficial 1869, 11. Dec. 3) Xenopol, Domnia lui ©. Vol. II, p. 191. 4) Monnitorul oficial 1864, 13. Juli. Diesem Gesetz gemäß hatte das eingeführte Monopol den Cha- rakter eines Vollmonopols, denn der Staat behielt sich ausschließlich das Recht des Tabakbaues, der Fabrikation und des Verkaufs vor. Der Tabakbau durfte entweder nur für die Regie oder nur für den Export betrieben werden. Der Tabakpflanzer mußte sich in jedem Jahre eine Erlaubnis zum Tabakanbau auf 50 qm Ackerland von der Regie- verwaltung besorgen; die Erlaubnis war persönlich und wurde von einer speziellen Kommission erteilt, welche aus dem Präfekt des Be- zirks, dem Bezirksfinanzkontrolleur und aus einem Mitglied des stän- digen Bezirksrats bestand. Der Tabakpflanzer war verpflichtet, die ganze erlaubte Grundfläche zu bebauen, die er aber ohne Genehmigung der Regie nicht übertragen durfte. Die gesamte Tabakernte mußte er der Regie liefern. Wenn die Ernte, infolge irgend eines Unfalles, nicht die erwartete Quantität brachte, so sollte dies der Tabak- pflanzer den betreffenden Behörden kund geben. Die Erlaubnis, Tabak zum Export zu bauen, wurde nur solchen Personen bewilligt, die be- hördlicherseits als zahlungsfähig anerkannt waren. Der Tabakexport mußte bis zum 1. August des folgenden Erntejahres stattfinden. Man bewilligte eine Verlängerung von einem Monat, wenn die gleiche Quan- tität konstatiert war. Falls wegen einer gerechtfertigten Ursache der Export nicht stattfinden konnte, wurde noch eine Verlängerung ge- stattet, aber in diesem Fall war der Tabakpflanzer verpflichtet, die Tabakernte in die Lagerhäuser der Regie zu bringen und dafür eine bestimmte Gebühr zu zalılen. Das Gesetz enthielt ferner Maßnahmen in Bezug auf die Fabri- kation, Bezirksmagazine, den Verkauf, die Generalverwaltung, sowie Maßregeln verbietender und strafender Art. Alle Tabakhändler und Privatpersonen waren verpflichtet, ihren Vorrat an Tabak bis zum 1. Mai 1865 zu exportieren: andernfalls mußten sie denselben an die Regierung verkaufen, und zwar zu folgenden Preisen: für 1 Oka tür- kischen Tabak erster Qualität 38 Piaster; für 1 Oka geringerer Qualität 22 Piaster; für 1 Oka persischen Tabak, je nach der Qualität, 7—16 Piaster; für 1 Oka rumänischen Tabak von türkischem Samen, je nach der Qualität, 7—12 Piaster; für 1 Oka rumänischen Tabak von rumä- nischem Samen 2—7 Piaster. Diese von der Regierung bezahlten Preise waren um 100 Proz. niedriger als die, zu welchen die Tabak- händler den Tabak verkauften. Das liefert den Beweis, welchen un- geheuren Nutzen die Tabakhändler bei ihrem Geschäft gehabt haben. Freilich ging die Wandlung der Tabakaceise zum Monopol nicht ohne Kämpfe ab; heftige Angriffe erfolgten und die Interessenten ee waren damals sehr erregt, denn das neue Gesetz brachte dem Tabak- handel, welcher allein zu jener Zeit in Rumänien noch blühte!), starke Störung. Das Gesetz konnte wegen der großen Unzufriedenheit, die im Lande herrschte, nicht in Kraft treten und wurde zurückgestellt). Der Fürst Cuza kam aber wegen der dringenden Finanznot auf sein Dekret zurück und setzte durch den fürstlichen Beschluß vom 3. Juli 1865 das Gesetz von 1864, allerdings in vollständig veränderter Form, wieder in Kraft. Der Staat behielt nur das Recht des Tabakverkaufs, er hatte also ein Handelsmonopol. Er verkaufte den Rohtabak durch seine Spezialagenten und den verarbeiteten Tabak durch Debi- tanten, indem er die Tabakfabrikate sowohl aus dem In- als aus dem Auslande bezog. Die Debitanten bekamen einen Rabatt von 20 Proz. aus dem Reinertrag. Die Beamten des äußerlichen Dienstes sollten Garantie leisten, nämlich: die Chefs der Zentralmagazine eine solche von 25000 — 30000 Lei, je nach der Bedeutung des Magazins; die Chefs der Bezirksmagazine 15000 Lei, die Magazinaufseher I. Klasse 12000 Lei und II. Klasse 8000 Lei; für die anderen Beamten ver- langte man die Garantie einer als zahlungsfähig anerkannten Person. Das Gesetz trat am 1. August in Kraft. Die außerordentlich hohen Preise des Verkaufstarifs seitens der Regierung — der Fiskus bean- spruchte einen Nutzen von 100—300 Proz. im Vergleich zu den früheren Preisen — verbunden mit der Unzufriedenheit der Tabak- händler und -pflanzer, riefen aber eine so große Erbitterung und Auf- regung gegen die Regierung hervor, daß sich am 3. August°) ein nicht unbedeutender Aufstand in Bukarest erhob, welcher nur mit Gewalt nach zweistündigem Kampf unterdrückt werden konnte®). Diejenigen Tabakhändler, welche nicht rumänische Untertanen waren, wollten die Tabakvorräte der Regie nicht abliefern und bestürmten die Konsulate, um von denselben Schutz zu erlangen; aber nur der österreichische Agent hat im Auftrage seiner Regierung bei dem Ministerrat einen sehr energischen Protest eingereicht, in welchem verlangt wurde, daß der rumänische Fiskus den eingezogenen Tabak bar und nach seinem Werte bezahlen solle. Der russische Konsul hat es den Untertanen seiner Regierung freigestellt, ihre Tabakvorräte nicht abzuliefern, je- 1) Allgemeine Zeitung 1865, Beilage zu No. 5. 2) Sturza, A. D., Treizeci de ani de Domnie ai Regelui Carol, Bukarest Wal TI, p. 70. 189%. 3) Xenopol, Domnia lui Cuza, Vol. II, p. 32. 4) Henke, Rumänien, Land und Volk, Leipzig 1877, S. 101. Allgemeine Zeitung 1865, No. 229. Volkswirtschaftl. u. wirtschaftsgeschiehtl. Abhandlungen. H. 4. 3 Busuiocescu, Das Tabakmonopol in Rumänien, EDER, doch mit der Bedeutung, daß sie dieselben auch nicht verkaufen dürf- ten!). Es war eine Zeit, in welcher die fremden Händler frei schalten und walten konnten ohne Rücksicht zu nehmen auf das nationale wirtschaftliche Streben. Ihre Interessen fanden Schutz durch ihre Re- gierungen und diplomatische Interventionen. Sie konnten die Donau- fürstentümer ausbeuten, ohne zu den Lasten des Staates, aus welchem sie ihren reichen Gewinn zogen, irgend etwas beizutragen, wozu ge- rade sie am ersten in der Lage waren, weil sie nicht nur zahlreicher, sondern auch reicher als die rumänischen Händler waren. Auch dieses Gesetz ließ viel zu wünschen übrig. Vor allem führte es das Tabak- handelsmonopol ein, diejenige Form des Monopols, welche im Ver- gleich zum vollen Monopol sehr nachteilig ist. Sie erheischt eine viel strengere Kontrolle und kann doch nicht die hohen Erträge sichern, wie es das volle Monopol tut, denn der An- und Verkauf des Tabaks bietet den Beamten reichlich Gelegenheit, den Fiskus zu betrügen. Deshalb ist diese Form nur da durchführbar, wo man auf einen aus- gebildeten und pflichtbewußten Beamtenstand rechnen kann, was leider zu jener Zeit in Rumänien nicht derFall war. Von Anfang an wurde den Mißbräuchen seitens der Monopol- beamten Tür und Tor geöffnet. Der Ankauf der Tabakware sollte durch Kommissionen Sachverständiger geschehen, deren je eine für jeden Bezirk bestimmt war. Diese Kommissionen aber haben den Tabak verschieden klassifiziert, denn eine Norm wurde für die Kontrolle dieser Klassifizierung nicht festgestellt; viele haben ver- dorbene Tabakblätter und -fabrikate und solche ohne Wert angenommen; und niedrige Tabakqualitäten wurden als höhere abgeschätzt?). Daneben bezahlte die Regierung den früheren Tabakhändlern eine Entschädigung von 15 Proz. aus ihrem Geschäftsgewinn, so daß die Regierung eine Summe von 19600000 Lei ausgeben mußte. Wegen des Mangels an Debitanten verkaufte der Staat dieselbe Tabakware wieder an den früheren Tabakhändler mit einem Rabatt von 20 Proz. Da das Gesetz die Verpackung der in den Handel kommenden Tabakwaren nicht vor- geschrieben hatte, was das einzige Mittel gegen die Steuerhinterziehung ist und auch dem Fiskus sichere Erträge gewähren konnte, wurde den Debitanten die Gelegenheit geboten, den Staat durch Schmuggel und das Publikum durch die Vermischung verschiedener Tabaksorten zu betrügen. 1) Allgemeine Zeitung No. 1865, 229. 2) Sturza, a.a.0.S. 71ff. Die Monopolverwaltung ließ sehr viel zu wünschen übrig, sie besaß alles andere nur nicht die Eigenschaft einer guten und ge- schickten Verwaltung. Der Ankauf des Produkts bedingte eine Reihe von einzelnen Maßregeln, die theoretisch wenigstens nicht bestimmt waren, da kein Reglement bestand; hieraus entsprang eine Willkür- herrschaft der einzelnen Beamten und Debitanten, welche an sich schon zu verwerfen war, dem Monopol selbst aber nur zum Schaden ge- reichen mußte. Mit Recht wird in der Rede des Regierungsrates vom 28. April 1866 folgendes angeführt: „In der Verwaltung des Tabak- monopols — wenn man überhaupt noch von Verwaltung und Monopol reden kann — ist dem Staate wie dem Publikum eine doppelte Lock- speise dargeboten worden, und beide, Staat wie Publikum, sind darauf hineingefallen; beide wurden die Opfer der Habsucht der Tabak- debitanten und derjenigen Personen, die mit der Einführung und Ver- waltung dieses Monopols beauftragt wurden !).* Zweifellos konnte auch unter solchen Umständen das Tabak- monopol dem Fiskus nicht die Einnahme bringen, auf welche gerechnet wurde. Während der ganzen Zeit seines 1!/, jährigen Bestehens brachte das Tabakmonopol 14711527 Lei als Bruttoeinnahmen und 5 500 000 Lei als Nettoeinnahmen, d. h. die Ausgaben im Betrag von 10211527 Lei betrugen 63 Proz. der Gesamteinnahmen. Wie klein diese Einnahmen waren, ergibt sich aus der Tatsache. daß zwei Privatgesellschaften im Laufe dieser Zeit um die Pachtung des Tabakmonopols sich bewarben. Eine Gesellschaft griechischer Kaufleute ?) stellte der Regierung den Antrag, das Tabakmonopol für 24 Jahre in Pacht zu nehmen und ihr für je eine Periode von 6 Jahren jährlich folgende Summe zu zahlen >): I. Periide 7 Mill. Piaster ENTE, Se e EI 3;, I n s DVST;, Or n Eine lediglich zu diesem Zweck konstituierte Gesellschaft unter dem Namen „Erste rumänische Gesellschaft für das Tabakmonopol“, deren Betriebskapital von 40 Mill. Piaster in 40000 Aktien zu 1000 Piaster geteilt war), machte ein noch vorteilhafteres Angebot, und zwar wollte dieselbe zahlen: er 1) Allgem. Zeitung, Beilage zu No. 336, 1865. 2) Sturz. 2.2.0: 8. 8. 3) Allgem. Zeitung, 1865, No. 135. 4) Monitor office. 1871, No. 272. 3% für die I. Periode 12 Mill. Piaster a. \ ER 14, h ar ea oe n I RV. 1008 ı ou 4 Die erzielten kleinen Einnahmen beweisen, daß das Tabakmonopol nur dann die Möglichkeit bietet, erhebliche Einnahmen aus dem Tabak zu ziehen, wenn es gut verwaltet wird. Dieser unbefriedigende Erfolg des Monopols sowohl, zu welchem der Mangel an geeigneten und ge- wissenhaften Beamten, die ungünstigen politischen Verhältnisse und der hartnäckige Widerstand der Tabakhändler viel beigetragen haben, als auch die zunehmende Unzufriedenheit der Konsumenten mußten naturgemäß zur Abschaffung des Tabakmonopols führen, welches vor- her mit so großer Mühe und Schwierigkeit eingeführt war, dies geschah schon nach einer Dauer von nur 1!/, Jahren, in welcher Zeit es so schlecht verwaltet wurde, daß Universitätsprofessor Disescu (Bukarest) mit Recht sagen konnte: „Ich weiß nicht, ob das Tabakmonopol wirklich funktioniert hat?) Durch das Gesetz vom 27. Januar 1867 wurde es aufgehoben und der Tabakhandel erfreute sich wieder der Freiheit. Es wurde demselben nur ein Einfuhrzoll auferlegt, nämlich: für 1 kg Rauchtabak 16 Lei „ 100 Zigarren 16° „ 1 kg Schnupftabak 20 „, ohne Unterschied der Qualität. Der Tabakexport war frei von jeder Gebühr. Die Tabaktrafikanten mußten eine Lizenz vom Staat besitzen und waren nach dem Umfang des monatlichen Verkaufs in 5 Klassen eingeteilt: Die erste Klasse bezahlte 1480 Lei v. „ zweite „, = Na m „ orate e DUDEN, „ wierfe 5 ISDTBAN „ Aünkte 4 DEE. Dieselben verkauften die Tabakfabrikate nach Belieben, aber sie waren verpflichtet, eine gewisse Quantität pro Monat von der Regie anzukaufen, um die in den Regiemagazinen noch lagernden Tabak- mengen zu räumen, da ein Verkauf in anderer Weise nicht angängig erschien. Der Ausverkauf fand nach folgendem Tarif statt: Türkischer Tabak, genannt Jaka 1 Oka 28,50 Lei ” „ „ Orta 1 „ 20, ” „ ’ R Char I, AND 2) Disescu, ©. G., Dreptul publie Romän, Bukarest, Bd. III, S. 1094. Tabak, genannt Persicean oder Basma I. Qualität, Oka 12,50 Lei IT: e OT EI, a MH Rumänischer Tabak von türkischem Samen I. Qualität, Oka 9,50 Lei II. n 354 0:20.15, TI. s N Rumänischer Tabak von einheimischem Samen I. Qualität, Oka 5,— Lei II. e > 11. ® Het Russischer Tabak (Mahorka) Oka 3,— Lei Havannazigarren I. Qualität pro 100 Stück 35,75 Lei s de Te Tri: 2510015 Ausländische Zigarren verschiedener Qualität, pro 100 Stück 8,50 Lei Einheimische Zigarren I. Qualität pro 100 Stück 4,70 Lei e x nm b, N 3.38 Schnupftabak Carot I. 5 Zu DI 0) 7 Vope 7 U nl EEE 2 a. 1 “ Ceam Pr rl Sket Aue rl einheimisch I. Qualität .. 5 r 470 e 2a 108 r r : 2,— Dieser Maßregel gemäß hoffte die Regierung in 2 Jahren ihren sämtlichen noch lagernden Tabak ausverkaufen zu können und damit noch einen guten Ertrag zu erzielen. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Die Schuld daran lag wiederum an der Nachlässigkeit der Verwaltung hinsichtlich der strikten Durchführung der von der Re- gierung bezüglich des Verkaufs des Tabaks erlassenen Verfügung. Die noch vorhandenen Tabakmengen wurden nicht ausverkauft. Die Regierung sah sich genötigt, den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher einen doppelten Zweck hatte: einer- seits den unbedingten vollständigen Ausverkauf des in den Regie- magazinen gebliebenen Tabaks, andererseits die Einführung einer ausgiebigeren Besteuerungsart als das frühere System, welches in dem Zeitraum von 18'/, Monaten!) nur 3408142 Piaster?) an Einnahmen einbrachte. Der Gesetzentwurf schlug eine Gewichtssteuer von 40 Banı 1) Seit dem 27. Januar 1827 bis 12. August 1868. 2) Monitor ofic. 1871, No. 272. pro Kilogramm inländischen Tabaks vor, ohne Unterschied der Quali- tät. Er wurde angenommen, und als Gesetz trat er am 31. Mai 1868 in Kraft. Infolge dieses Gesetzes sollten die Tabakpflanzer einer dazu be- stimmten Kommission den Ausfall der Tabakernte in Büscheln und Haufen !), sowie das Gewicht des geernteten Tabaks bekannt geben. Die Deklarationen wurden von dem Unterkassierer des Bezirks geprüft bezw. kontrolliert. Ungenaue oder unterlassene Deklarationen wurden mit Geldstrafen geahndet, jedoch wurde eine Minderdeklaration bis zu 15 Proz. des Gesamtgewichts zugelassen. Die Einkassierung der Tabak- steuer geschah im Monat Juli des nach der Ernte folgenden Jahres durch den Steuereinnehmer, denen ein Rabatt von 2!/, Proz. bewilligt war. Der Tabakhandel war, wie früher, frei, aber die Tabaktrafikanten waren gesetzlich verpflichtet, pro Monat eine der Klasse des Debits entsprechende bestimmte Menge Tabakfabrikate im Werte von 37 bis 1480 Lei aus den noch im Besitz des Staates befindlichen früheren Monopolbeständen zu entnehmen, um dem Staate die Möglichkeit zu bieten, seine Tabakvorräte vollständig ausverkaufen zu können. Der Tabakhandel blieb unberücksichtigt, wurde demnach ebenso wie der mit allen anderen Waren betrieben. Der zur damaligen Zeit bestehende Tabakeinfuhrzoll wurde er- höht und man bezahlte: für 1 Kilogr.. Rauchtabak' ! 2 209,44 Te „* 100 Stück Zigarren „2 „. 100 2 „1e3Zigaretten = ea E 1 Kilogr.' Schnupftabak 7 77.3219 804 Den Reisenden war aber für ihren persönlichen Gebrauch ohne Ein- fuhrzoll der Import von 600 g Rauchtabak lose oder in Zigaretten- form, oder 50 Stück Zigarren, oder 150 g Schnupftabak, ohne Unter- schied der Qualität, erlaubt. Einfuhrzollfrei waren ferner die für den persönlichen Gebrauch der Vertreter der verschiedenen Mächte in Rumänien eingeführten Tabakfabrikate.e Der Export war ebenfalls zollfrei; in diesem Falle wurde die Steuer von 40 Bani pro Kilogramm zurückgegeben. Das neue Besteuerungsystem brachte weder den Tabakpflanzern noch dem Fiskus Vorteil. Den Tabakpflanzern war es nachteilig, weil dieselben neben dem Betriebskapital noch das zur Bezahlung der Steuer notwendige Kapital besitzen mußten, denn sie waren verpflichtet, die l) Die Kommission bestand aus dem Bürgermeister, Pfarrer und Lehrer des Dorfes, wo die Tabakernte lag. Steuern zu bezahlen, ehe sie die Ernte verkauften. Weil die meisten Tabakpflanzer aus kleinen Landwirten bestanden, die über ein großes Kapital nicht verfügten, waren sie, um die Steuern zahlen zu können, genötigt, die Ernte zu jedem Preise zu verkaufen. Der Steuerfuß von 40 Bani pro Kilogramm war zu hoch und dadurch sehr drückend, dies um so mehr, wenn man berücksichtigt, daß infolge der primitiven Anbaumethode der durchschnittliche Ertrag eines ha 300 kg betrug. Der Tabakpflanzer sollte aber als Steuer 190 Lei bezahlen, während der Bruttoertrag eines ha nur 270 Lei ergab, da die Preise für Rohtabak sehr niedrig waren; ein Kilogramm desselben kostete 90 Bani. Aber auch dem Fiskus war die Gewichtssteuer nicht günstig. Die Kontrolle wurde von den Unterkassierern ausgeübt; dieselben konnten ihr Amt nicht gewissenhaft versehen, weil sie von Zirkumskription zu Zirkumskription gehen mußten; außerdem hatten sie auch noch anderweitige Amtspflichten zu erfüllen, so daß eine tatsächliche Kontrolle illusorisch wurde und der Steuerhinterziehung hinreichend Gelegenheit zur Betätigung gegeben war Dem entsprachen die Einnahmen, nämlich vom 12. August bis Ende des Jahres 1863: 121.93 5211 Lei mahrem 18691. 2.7. 1575574 „, Baron En 12-310, ; Karel ET 1H2 Wie ein Rückblick uns zeigt, war der Tabak in dem Zeitraum von 7 Jahren drei Besteuerungssystemen unterworfen: einem Tabak- handelsmonopol, einer Handelssteuer und einer Gewichtsteuer. In dieser ganzen Periode erlitt der Tabakbau keine Einschränkung, er war frei, doch konnte er keine Fortschritte machen. Im Gegenteil bemerken wir große Schwankungen sowohl in der Größe der dem Tabakbau dienenden Bodenfläche als auch in der durchschnittlichen Produktion, wie aus folgender Tabelle ersichtlich ist!). | Die gesamte 0%, kg Jahre Hektar | Produktion pro Hektar | kg | | l 1565 | 3602 1 347 148 | BT 1566 | 2818 676 753 240 1867 271 | 944 627 398 1868 1161 531 421 457 1869 | 2131 504 934 | 237 1870 | 3114 1 002 022 | 321 1871 | 3207 1313 541 | 409 l) Die Ziffern sind aus Monitorul oficial vom 20. Martie 1879 entnommen. Diese Schwankungen finden ihre Erklärung in den verschiedenen Besteuerungsversuchen und den schon in dieser Periode bestehenden Besteuerungssystemen, die nicht ohne Einfluß auf die Tabakkultur bleiben konnten, denn der Tabakpflanzer hatte nicht mehr den Mut, seine Kräfte dem Tabakbau zu widmen, da er tagtäglich gewärtig sein mußte, einem neuen Besteuerungsystem unterworfen zu werden. Vom finanziellen Standpunkt aus aber betrachtet, charakterisiert sich diese Periode in Anbetracht der Steuerkraft des Tabaks als wenig einträglich, denn in diesem 7 jährigen Zeitraum lieferte die Tabaksteuer den Ge- samtbetrag von: 12520902 Lei v., also einen jährlichen Durchschnitts- betrag von 1788715 Lei v. Auf die durchschnittliche Bevölkerung dieser Periode von 41531349 Seelen!) kommt also pro Kopf 0,43 Lei v., ein viel zu geringes Steuermaß, wenn wir uns die große Steuerkraft des Tabaks vergegen- wärtigen. Die Ursachen liegen teils in der Natur der eingeführten Tabakbesteuerungsysteme selbst, teils in der schlechten Verwaltung, welche im Anfang dieser Periode in allen Zweigen des öffentlichen Lebens herschte und in der Beantwortung der Tronrede vom 27. De- zember 1866 folgendermaßen geschildert wird: „Die sichtbaren Miß- bräuche in unserem Lande in den verschiedenen Zweigen der öffent- lichen und der (Gemeinde-Verwaltung entspringen aus der Anarchie und der bei uns eingeführten Licenz, unter dem Druck von Ideen und Bestrebungen, die nachdem sie so traurige Resultate gezeitigt haben, vom ganzen Land verurteilt werden. Der Mangel einer Kontrolle, der Mangel einer strengen Verantwortung derjenigen, denen öffentliche Gelder zur Verwaltung anvertraut sind, hat den Mißbräuchen in einem bisher noch nie gekannten Grade die Türen geöffnet)“. 1) Der Bevölkerungsdurchschnitt ist nach den Angaben in Alexandrinis Statistik, S. 94 gerechnet. 2) Allgem. Zeitung, No. 4, 1867. a. 1 EN EEE III. Wiedereinführung des Tabakmonopols. Als Fürst Karl von Hohenzollern am 10. Mai 1866 den Thron Rumäniens bestieg und dadurch den allgemeinen Wunsch der 5 Millionen Rumänen, die ihr Schicksal ihm anvertrauten,. erfüllte, fand er eine bedrohte finanzielle Lage vor, die eine besondere Aufmerksamkeit er- forderte und eine schnelle und sichere Abhülfe verlangte. Leider hatte der Fürst Cuza bei seinem unfreiwilligen Rücktritt die Finanzen des Landes in einem derartigen Zustande hinterlassen, daß selbst bei größter Ordnung und Sparsamkeit Jahrzehnte notwendig waren, um die ent- standenen Schäden auszugleichen und den Kredit des Landes wieder auf die Höhe zu erheben, auf der er vor der unverantwortlichen Wirt- schaft der letzten Regierung gestanden hatte. Trotz dem Eifer, womit Fürst Karl in alle Einzelheiten der verschiedenen Verwaltungszweige Einsicht zu nehmen und Mißbräuche abzustellen suchte, gelang es ihm vorerst nicht, Rumänien auf gesunde politische und wirtschaftliche Bahnen zu lenken. Das Übel saß zu tief und hatte sich zu fest ein- gewurzelt, um es mit einem Schlage beseitigen zu können; dazu ge- hörten Jahre, vielleicht viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Anfang des Jahres 1867 gaben die Zeitungen von der Lage Rumäniens ein sehr trauriges Bild. „Rominul“ äußerte sich folgender- weise: „Demoralisation und Verderbtheit herrschen in der Justiz und der Verwaltung; der Handel ist in der größten Not. Vollständige Verarmung bedroht einen großen Teil des Landes. Der Staat ist mit Schulden belastet; die Steuern sind so hoch, daß sie nicht mehr zu erschwingen sind, und ein naher Untergang steht zu erwarten !)“. Trotzdem bemühten sich die Finanzpraktiker Rumäniens nicht dem Übel zu steuern, und die schlechte finanzielle Lage bestand weiter fort. Die Budgets stellten nur ein scheinbares Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben her, denn unter den Einnahmen befanden 1) Rominul 1867, 3. Januar. sich verschiedene Posten, deren Höhe illusorisch war. Deshalb schloß naturgemäß jedes Jahr mit einem größeren oder kleineren Defizit ab. Wegen der Höhe der Steuern und der Undurchführbarkeit des kostspie- ligen aus Frankreich eingeführten Steuererhebungssystems blieben große Steuerrückstände. Beim Amtsantritt Mavrogheni’s als Finanzminister im Jahre 1371 betrugen dieselben 10 Millionen Lei!). Von Tag zu Tag wuchs die Finanznot, so daß im Jahre 1871 die staatliche Existenz Ru- mäniens selbst bedroht war. Der Tribut an die Hohe Pforte für das Jahr 1870 war noch nicht bezahlt und wurde eingefordert, aber die Staatskassen enthielten selbst nicht einmal den fälligen Betrag von 35964 !/, türkische Lire (865000 Lei), so daß das Finanzministerium einen Wettbewerb für diejenigen Bankiers auszuschreiben genötigt war, welche die Zahlung des Tributs für Rechnung der Regierung vorschuß- weise zu übernehmen geneigt sein sollten ?2). In einem an die Präfekten der Landesbezirke erlassenen Rundschreiben legte der Minister des Innern, Catargiu, die finanzielle Lage folgendermaßen dar: „Der Staat befand sich damals in einer schrecklichen Lage, die Kassen waren er- schöpft und von Gläubigern bedrängt, die Beamten warteten auf Gehalt, die Armee auf Sold, die Kreditlosigkeit war allgemein °).“ Dieser finanziellen Katastrophe konnte die damalige Regierung nur durch eine Anleihe entgegentreten. Aber das Geld war auf den europäischen Märkten wegen der großen von Frankreich zu leistenden Kriegsentschädigung schwer zu bekommen. Der Staatsmechanismus Rumäniens wäre damals auf alle Fälle lahm gelegt worden, wenn die Banque de Roumanie der Regierung nicht noch Hilfe geleistet und 1'/, Millionen Frances geliehen hätte. Damit machte man aber der finanziellen Not kein Ende. Die damalige Regierung wurde nunmehr gezwungen, das Budget von 1872 gegen das Vorjahr um 11 Millionen Lei Ausgaben zu verringern (Allg. Ztg., No. 134, 1871), und man sann gleichzeitig auf Mittel, der Staatskasse neue Einnahmequellen zu eröffnen. Zweifellos konnte bei diesem Bestreben ein so ergiebiger Gegen- stand, wie der Tabak, nicht unberücksichtigt bleiben. Die Regierung wies wiederum auf ihn hin, als auf das heilkräftige Kraut, das jedes Finanzgebrechen heilen könne. Man beschloß die Wiedereinführung des Tabakmonopols, welches als die beste Besteuerungsart des Tabaks i) Allgemeine Zeitung, Beilage zu Nr. 97, 1871. 2) Allgemeine Zeitung, Nr. 131, 1871. 3) Allgemeine Zeitung, Nr. 134, 1873. us angesehen wurde, da sie dem Staat hohe und sichere Erträge zu gewähren imstande sei. Die Wiedereinführung des Tabakmonopols erschien zur Verbesserung der Finanzlage (durchaus notwendig, und es wurde dies in der Thronrede von 1871 folgendermaßen dokumen- tiert: „Meine Regierung wird die Votierung der schon in früheren Sitzungsperioden vorgelegten Entwürfe des Tabakmonopols u. a. m. unterstützen und verlangen. Diese Gesetzentwürfe sind durchaus not- wendig und so schnell wie möglich zur Beratung zu bringen, damit bei Beginn des künftigen Jahres die Sicherheit geboten ist, sämtliche Staatsausgaben ordnungsgemäß regeln zu können und neue finanzielle Schwierigkeiten vermieden werden, welche die guten Erfolge des Werkes, das wir Alle übernommen haben, illusorisch machen würden !).* Denselben Grund finden wir in dem Bericht der Delegierten- kommission. „Zwei Kammersessionen“ ?2), sagte der Berichterstatter (x. Bratianu, „verliefen, ohne daß dieses Gesetz zur Beratung gekommen wäre, weil man wahrscheinlich den Moment des In-Kraft-tretens einer solchen finanziellen Maßregel aufschieben wollte, deren schlechter Ein- druck im ganzen Land sich aus früherer Zeit noch fühlbar machte). Die Aufschiebungen und die Unschlüssigkeit jener Kammer waren nur noch in einer Epoche möglich, in welcher sich die Budgetanforde- rungen nicht in einer so offenkundigen Weise ermitteln ließen, wie dies jetzt der Fall ist, wo jeder Zweifel ausgeschlossen ist. Die Dele- gierten waren nicht so staatsmännisch veranlagt, die Vorteile eines bei der Bevölkerung so wenig beliebten Besteuerungssystems wie des Monopols stark genug hervorzuheben und ihre Ansichten dem Volke gegenüber energisch zu vertreten *).“ Die Ausbeutung dieser neuen Einnahmequelle war um so mehr notwendig, als man bereits für das Jahr 1873 ein Defizit von 18 Millionen Lei voraussah. „Sie sehen also“, sagte der damalige Finanzminister, „daß bezüglich der Berech- tigung der Besteuerung ein Zweifel nicht mehr besteht. Die von Ihnen verlangten Steuern sind berechtigt, sind dringend erforderlich ?).* 1) Sturza, a.:2. 0. S. 261. 2) Im Jahre 1869 wurde ein Gesetzentwurf zur Einführung des Tabak- monopols vom Finanzminister Golescu vorgelegt, welcher die Einführung des Tabakmonopols als „kointeressierte Regie“ bezweckte. Im folgenden Jahre (1870) legte der damalige Finanzminister Gradisteanu einen neuen Gesetzentwurf vor, der die Einführung des Tabakmonopols als Pachtform bezweckte. Alle beide Gesetzentwürfe kamen aber wegen des oben angegebenen Grundes nicht znr Beratung. 3) Anspielung auf das Tabakmonopol von 1864 — 1867. 4) Bratianu, G., Monitorul oficial, Nr. 296, 1871. 5) Monitorul oficial, Nr. 272, 1871. En SA Trotzalledem hat die Einführung des Tabakmonopols, die doch zur Verbesserung der Finanzlage Rumäniens unbedingt notwendig war, große Erbitterung hervorgerufen. Wiederum tritt in der altge- wohnten Heftigkeit die Agitation der Tabakhändler zur Verteidigung ihrer Forderungen in die Schranken; wenn schon nicht in demselben Grade, wie es im Jahre 1864 der Fall war. Der Grund dieser Unzufrieden- heit versteht sich von selbst; die Händler konnten nicht mehr solche kolossalen Gewinne erzielen, wie bisher, wo sie eine Oka Tabak mittlerer Qualität mit 60—70 Lei verkauften !. Eine Zahl von 20—30 Groß- tabakhändlern hatte den ganzen Tabakhandel in Händen und diktierte auf dem Markt dessen Preise. Mit Recht konnte man deshalb sagen, daß das Tabakmonopol schon bestehe, jedoch nicht im Interesse des Staates?). Bei der Beratung des Gesetzentwurfs in der Kammer wurden von einigen Abgeordneten wieder die allgemeinen Einwände gegen das Tabakmonopol hervorgehoben. Im besonderen beriefen sie sich auf die schon in der Periode von 1865 —1867 gemachten traurigen Erfahrungen und auf die Nachteile, welche damals dem Staate aus dem Tabakmonopol erwachsen waren, wie auch auf die Tatsache, dab diese Neuerung den Sitten und Anschauungen der rumänischen Be- völkerung widerspreche. „Niemals“, sagte ein Abgeordneter, „be- stand das Tabakmonopol in unserem Land, niemand hat bei uns je so etwas gesehen. Wohl haben wir eine vorübergehende ähnliche Be- steuerung um 1865 gehabt. Wir haben aber auch damals schon die Stimme des Publikums gehört, welche sich so stark gegen diese Neue- rung erhob, daß das Tabakmonopol abgeschafft wurde ?).* Die Einsprüche fanden aber bei der Mehrheit keinen Anklang. Dieser stand die Finanznotlage vor Augen und ihr Bestreben war auf deren Beseitigung gerichtet; das wichtigste Hilfsmittel zu diesem Zweck erblickte man aber im Tabakmonopol. Viel heftiger noch wurde die Frage beraten, ob die Regierung das Tabakmonopol in eigener Regie betreiben oder es einer Privatgesellschaft verpachten solle. Gegen die Pachtform wurde, wenn auch ohne Erfolg, das große Mißtrauen her- vorgehoben, welches man den Konzessionären entgegenbringen müsse. Diese hätten schon verschiedene Unternehmungen anderer Art geleitet und diese in wenig vertrauenerweckender Weise zu Ende geführt. „Ja, sagte der Abgeordnete Jonescu in bezug darauf, „wir haben leider immer an Unternehmungen abgegeben; mir ist nichts bekannt, 1) Monitorul ofieial, Nr. 296, 1871. 2) Boliac, Monitorul oficial, Nr. 274, 1871. 3) Monitorul oficial, Nr. 272, 1871. - was uns geblieben und nicht durch Unternehmungen bewirkt würde: die Eisenbahnen, die Flußbrücken. Sie haben gesehen. was wir mit den letzteren erlebt haben, die Brücken über den Olt und Trotus sind zerbrochen !).“ Trotz alledem wurde das Pachtsystem seines Vorteils halber angenommen, obschon es im allgemeinen zu verwerfen ist, weil zwischen den Staat und den Konsumenten, zwischen den Fiskus und den Steuerzahler eine Mittelperson tritt, die natürlicherweise für ihre Tätigkeit belohnt werden muß und außerdem sehr oft für die Angehörigen des Staates einen Blutegel darstellt. Unter den herrschenden Umständen jedoch mußte die Wahl der Pachtform als das Zweckentsprechendste angesehen und gutgeheißen werden, denn einerseits konnte der Staat auf sichere Erträge und Vorschüsse rechnen, und andererseits hätte der Mangel an dem zum Regiebetriebe erforder- lichen Kapital, wie dies schon die traurigen Erfahrungen der ersten Tabakmonopolperiode (1865 — 1867) bewiesen hatten, auch diesmal die Durchführbarkeit des Monopols unmöglich gemacht. Dazu trug auch das Beispiel anderer Monopolländer bei, die ebenfalls ursprünglich das Pachtsytem gewählt und zufriedenstellende Resultate damit erzielt hatten, wie z. B. Frankreich, Österreich und Italien. Ein weiterer sehr berechtigter Grund zur Wahl des Pacht- systems beruhte in dem ‘Mangel an geeigneten Beamten für die Aus- führung des Tabakmonopols. Das Gesetz wurde von der National- versammlung angenommen und trat durch das fürstliche Dekret am 5. Februar 1872 in Kraft. Das Tabakmonopol war also wiederum eingeführt, und zwar als verpachtetes Monopol. Es war ein volles Monopol, und enthielt dementsprechend die drei Zweige der Tabak- industrie: Tabakbau, -fabrikation und -verkauf. Der Tabakbau wurde durch dieses Gesetz nicht beeinträchtigt; er war im ganzen Lande erlaubt und nur gewissen Maßregeln unter- worfen. Die anderen diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen waren sleich denen des Gesetzes vom 5. Dezember 1864, die oben bereits erwähnt sind2). Die Pachtzeit war auf 15 Jahre festgesetzt; sie war in drei Perioden zu je fünf Jahren mit einer Erhöhung des Pacht- schillings von 20°), für jede fünfjährige Periode eingeteilt. Am °/,,. Mai 1572 wurde das Tabakmonopol durch öffentliche Lizitation einem 1) Monitorul oficial, Nr. 274, 1871. 2) S. S. 49, 50. NEAR > großen ungarisch-jüdischen Hause aus Budapest verpachtet!). Dieses Haus, genannt „Franko-Ungarian Bank“ ?), machte die „Banque de Roumanie“ zur Teilhaberin. Alle beide waren finanziell starke An- stalten und infolgedessen konnte man auf ihre Zahlungsfähigkeit und die Ausführung des Vertrages rechnen. Das Geschäft gestaltete sich also für beide Teile glänzend und am meisten für die Finanzen Rumäniens, da man vorher glaubte, nur 3—4 Millionen Lei für die erste Periode erzielen zu können°). In dem abgeschlossenen Vertrag ist im wesentlichen bestimmt worden: 1. Die „Franko-Ungarian Bank“ übernimmt das Recht des Tabak- monopols in ganz Rumänien für eine Periode von 15 Jahren, welches Recht sie gemäß dem Gesetz vom 5. Februar 1372 ausüben wird. 2. Der Unternehmer soll seinen gerichtlichen Wohnsitz in Ru- mänien haben und durchaus der rumänischen Gerichtsbarkeit unter- worfen sein; er darf keinen fremden Schutz in Anspruch nehmen. 3. Während der Pachtdauer soll die Regie nicht als ein privates, sondern als ein öffentliches Institut angesehen und behandelt werden. Sie ist bezüglich ihrer Geschäftsführung von jeder Gebühr befreit. 4. Die „Franko-Ungarian Bank“ verpflichtet sich, eine jährliche Pachtsumme von 8010000 Lei für die ersten fünf Jahre, 9612000 Lei für die zweiten fünf Jahre und 11534400 Lei für die dritten fünf Jahre in monatlichen Raten pränumerando der Regierung zu zahlen. Unpünktliche Zahlung gibt der Regierung das Recht einer zweiten öffentlichen Lizitation auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers, und dies nur nach einer einmaligen einfachen Aufforderung zur Zahlung. 5. Die Regierung hat das Recht, über die Einhaltung ihrer Be- stimmungen und die Interessen der Tabakpflanzer und Konsumenten zu wachen. 6. Der Unternehmer verpflichtet sich zur Hebung und Förderung der inländischen Tabakkultur, und er ist gehalten, die ganze Quantität des Rohstoffes, die für Tabakfabrikate 3., 4. und 5. Qualität notwendig ist, nur vom Inlande zu beziehen. 7. Der Unternehmer wird zwei Fabriken, wie auch die notwen- digen Magazine auf seine eigenen Kosten bauen lassen. Alle diese Bauten bleiben nach dem Verlauf der Pachtzeit Besitztum des Staates. 1) Aus dem Leben König Karls von Rumänien, Aufzeichnungen eines Augenzeugen, Stuttgart 1894, Bd. II, S. 271. 2) Allgemeine Zeitung, Nr. 89, 1876. 3) Monitorul oficial, Nr. 272, 1871. Hieraus ergibt sich, daß der Zweck der rumänischen Regierung nicht nur ein rein finanzieller war, sondern sie wollte auch die Tabak- kultur und -industrie im Lande heben und fördern. Wenn nun auch der letzte Zweck nicht voll erreicht worden ist, wie wir später sehen werden, so übertraf der erste die kühnsten Erwartungen, denn die Höchstangebote von 8, 9!/, und 11!/, Millionen, im Gegensatz zu den je 5 Millionen des Voranschlages der Regierung), bildeten eine nicht unbedeutende Summe bei der ungünstigen Lage der rumänischen Fi- nanzen. Im ersten Jahre der Pacht gestaltete sich die Sache zur Un- zufriedenheit der Pächter, die am 11. Juli 18572 mit Genehmigung der Regierung in eine Aktiengesellschaft mit einem Betriebskapital von 25 Millionen Lei sich umwandelten. Das Gesetz hatte einige Be- stimmungen, die der Pachtgesellschaft nachteilig waren. Dasselbe schrieb vor, daß alle Bauern, die Tabak bauen wollten, verpflichtet seien, der Regieverwaltung kundzugeben, wieviel Hektare sie bebauen wollten; die Regieverwaltung sollte diese Anmeldungen in einem Zeitraum von 10 Tagen beantworten. Wenn der Bauer in dieser Frist keine Ant- wort bekam, dann konnte er die angemeldete Anbaufläche mit Tabak bebauen, und die Regieverwaltung war verpflichtet, die Ernte anzukaufen. Die Frist war aber zu kurz bemessen, um seitens der Regieverwaltung alle Anbaubittschriften beantworten zu können. Infolgedessen erhielt die Regieverwaltung größere Mengen Tabak als sie verwenden konnte, und es wurden ihr daher überflüssige Ausgaben verursacht. Den größten Schaden erlitt aber die Pachtgesellschaft infolge des Tabak- schmuggels, welcher große Ausdehnung gewonnen hatte und dem man nicht erfolgreich entgegentreten konnte, weil das Gesetz keine ge- nügenden diesbezüglichen Bestimmungen enthielt. Dasselbe schrieb nur eine bestimmte Geldstrafe gegen Schmuggel vor, die aber in den meisten Fällen nur illusorisch war, weil die Schmuggler zum größten Teil vermögenslos sind. Außerdem war die Feststellung der Kontre- bande sehr schwierig, weil eine Haussuchung nur mit Genehmigung des Tribunalpräsidenten angeordnet werden konnte; die Ausführung dieser Formalität nahm aber 6—7 Tage in Anspruch, so daß der Schmuggler Zeit hatte, jedes Verdachtsmoment zu beseitigen. Unter solchen Umständen verlangte die Pachtgesellschaft die Änderung des Gesetzes in dem Sinne, es mit schärferen und sichereren Maßregeln gegen den Schmuggel auszustatten und dadurch die Lücke des Gesetzes zu beseitigen. Die rumänische Regierung war derselben l) Aus dem Leben usw., Bd. II, S. 264. ET Meinung, weil durch den Schmuggel nicht nur das Interesse der Pachtgesellschaft, sondern auch das des Fiskus selbst geschädigt wurde. Das Tabakmonopol sollte unterstützt werden, weil es eine bedeutende Einnahmequelle bildete, die durch gesetzliche Mittel ge- sichert werden mußte. Demgemäß wurde nach heftig geführter Be- ratung das Gesetz am 9. Mai 1875 geändert. Die wichtigeren Be- stimmungen des noch in demselben Jahre in Wirksamkeit getretenen (Gesetzes sind folgende: 1. Die Zeitfrist, in welcher die Regieverwaltung sich über die Anbaubittschriften der Tabakpflanzer auszusprechen hatte, wurde von 10 auf 25 Tage erhöht. 2. Niemand darf an Tabakblättern oder -fabrikaten mehr als 100 g Rauchtabak oder 50 g Schnupftabak oder 25 Stück Zigarren besitzen, wenn der Betreffende nicht selbst Tabakptlanzer ist oder die Tabakfabrikate nicht mit der Marke der Regie versehen sind. 3. Auch der Friedensrichter kann die Genehmigung zur Haus- suchung geben, falls am Orte selbst ein Tribunalpräsident nicht vor- handen ist. 4. Die nicht bezahlten Strafen für den Schmuggel werden in Gefängnisstrafe umgewandelt. Dadurch änderte sich jedoch der frühere Zustand nicht, denn die wahren Ursachen dieses Übels wurden nicht beseitigt, nämlich der Mangel an einer einheitlichen und geschickten Leitung. In den ersten zwei Jahren machte die Pachtgesellschaft schlechte Geschäfte, indem sie einen beträchtlichen Teil ihres Kapitals verlor, und zwar 4390128 Leit). Der Grund dafür lag darin, daß die Gesellschaft die Tabakregie erst von Grund aus organisieren, Fabriken bauen und tüchtige Beamte heranbilden mußte. Danach und solange der Eng- länder Wingfield an der Spitze der Regie stand, gingen die Geschäfte etwas besser. Derselbe brachte Ordnung und Pünktlichkeit in die Geschäfte, so daß eine mäßige Verzinsung des Betriebskapitals ge- sichert war. Im Jahre 1375 wurde ein Nettogewinn von 951328 Lei erzielt, oder 3,98 Proz.?2). Unter der Leitung des (Generaldirektors Lange gingen dıe Regiegeschäfte wieder schlecht, obschon derselbe den Aktionären goldene Berge versprach). Im Jahre 1876 erzielte die Pachtgesellschaft einen Reinertrag von 143136 Lei*). Der Grund 1) Allgemeine Zeitung, Nr. 335, 1875. 2) Allgemeine Zeitung, Nr. 335, 1875. 3) Allgemeine Zeitung, Nr. 89, 1876. 4) Cicalek, Theodor, Dr., Der Tabak, dessen Anbau, Verarbeitung und Verbrauch, sowie seine Bedeutung für den Welthandel und die Staatsfinanzen, ee dafür lag einerseits in der großen Höhe der Ausgaben, wie wir später sehen werden, — hier führen wir nur an, daß der Generaldirektor der Regie einen jährlichen Gehalt von nicht weniger als 120000 Lei be- kam, außerdem hatte er freie Wohnung, Licht, Heizung ete.; ein Fabrikdirektor bekam 40000 Lei jährlich!), — andererseits in der Nachlässigkeit der Verwaltung. Das Land war nicht mit den not- wendigen Tabakfabrikaten versorgt. In vielen Gemeinden gab es kein Debitlokal, und wo ein solches bestand, konnte man nicht die gewünschten Qualitäten erhalten. Zahlreiche diesbezügliche Beschwerden wurden laut und verlangten von den Präfekten amtliches Einschreiten. Wenn die Regieverwaltung den Art. 15 des Gesetzes erfüllt hätte, in dem es heißt: „Alle Behörden der Unternehmung, wie auch alle Debitanten sollen Rumänen sein“, dann konnte die Regieverwaltung Debitanten in allen Gemeinden finden. Dann: würde der Konsum nicht leiden und sich auch keine diesbezügliche Klage mehr erheben. Die Regieverwaltung wollte davon nichts wissen und stellte in ihren Dienst so viele Fremde, zum größten Teil Juden, daß der damalige Minister des Innern sich gezwungen sah, ein sehr ernst gehaltenes Rundschreiben an alle Distriktspräfekten des Landes zu erlassen, worin dieselben aufgefordert wurden, auf das strengste darüber zu wachen, daß unter den Beamten der Regie sich keine „Fremden befänden, d.h. solche Personen, welche nicht das volle rumänische Staatsbürgerrecht besitzen“ ?). Die Tabakfabrikate waren im allgemeinen schlecht und die Preise zu hoch. In einem Handelsbericht des Kaiserlichen Deutschen Kon- sulats zu Galatz finden wir darüber folgendes: „Da nun aber auch die Bierbereitung durch hohe Steuern an Staat und Kommunen sehr verteuert wird (10 Maß Bier ca. 3 Sgr.), wodurch auch der Genuß des Bieres der ärmeren Klasse sehr erschwert wird (das Maß leichten Bieres kostet im Einzelverkauf 5 Sgr.), so ist es gewiß um so be- dauerlicher, daß das jüngst ins Leben getretene Tabakmonopol auch noch Einschränkungen im Genusse des Rauchens, natürlich ebenfalls vorwiegend den armen Leuten, auferlegt. Der dem Tabakrauchen in hohem Grade huldigende Rumäne wird durch die bedeutende Ver- teuerung des Tabaks in der Tat sehr hart betroffen, da ihm das Tabak- rauchen sozusagen angeerbt und von früher Jugend auf zur ein- veröffentlicht in dem Achten Jahresbericht des Vereins der Wiener Handelsakademie 1880, Wien 1880, S. 204. 1) Monitorul oficial, Martie, 1879. 2) Allgemeine Zeitung, Nr. 258, 1872. Volkswirtschaftl. u. wirtschaftsgeschichtl. Abhandlungen. H. 4. 4 Busuiocescu, Das Tabakmonopol in Rumänien. — Al), — gefleischten, kaum zu bekämpfenden Angewohnheit geworden ist!).“ Vier Jahre später schrieb die „Allgemeine Zeitung“ darüber folgendes: „Das vor vier Jahren hier eingeführte Tabakmonopol ist für die an starken Konsum von Tabak gewöhnte Bevölkerung von Rumänien außerordentlich drückend und vermehrt nicht wenig die allgemeine Unzufriedenheit. Die übrigen Steuern treffen häuptsächlich die ärmere Bevölkerung hart; das Tabakmonopol erregt aber auch den Mißmut der Wohlhabenden, welche selbst für teueres Geld keinen guten Tabak mehr erhalten können.“ Die billigeren Tabakqualitäten waren am schlechtesten, wie aus der folgenden Schilderung des Abgeordneten Pruncu hervorgeht: „Das Tabakpaket, welches dem Bauer verkauft wird, bleibt drei Monate in dem Lagerhause der Fabriken liegen, ferner noch zwei Monate in den Distriktslagerhäusern, ferner einen Monat beim Bezirksentreposeur, bis es endlich an den Debitanten der Gemeinde gelangt, so daß dann, wann es der Bauer sich kauft, der Tabak in dem Paket nur aus Pulver, aus Kleie besteht. Nun gut, der arme Bauer kauft es so wie es ist, denn er kann nicht sehen, was darin ist; er geht auf das Feld, und wenn er das Tabakpaket aufmacht, dann bläst der Wind ihm den ganzen Tabak weg.“ Ein anderer Ab- geordneter bestätigte im Parlament, daß in den Tabakpaketen der Regie Laub gefunden worden sei?). Dem Vertrag gemäß war die Regieverwaltung verpflichtet, die zum Verkauf gelangenden Qualitäten der Tabakfabrikate nicht schlechter herzustellen, als die auf dem Finanzministerium deponierten Proben seien. Aber es wurde be- wiesen, daß die im Verkauf sich befindenden Qualitäten um 30 Proz. schlechter waren als die deponierten Proben. Auch hatte die Re- gierung die Pflicht und das Recht, darüber zu wachen, daß die Tabakkonsumenten nicht ausgebeutet würden, doch hat sie es allem Anscheine nach an dieser Überwachung fehlen lassen. Unter diesen Umständen wurde die Tabak konsumierende Bevölkerung mit Notwendigkeit auf den Unterschlef und Schmuggel hingewiesen. Der Bauer, welcher sich den Luxus nicht gestatten konnte, teuere Tabakfabrikate zu rauchen, zog sich, getrieben von dem Bedürfnis nach einem narkotischen Genußmittel, in irgend einem versteckten Winkel seines Gartens oder Feldes einige Tabakpflanzen für sein eigenes Bedürfnis. Andere Leute legten sich auf das Rauchen von geschmuggeltem Tabak. In den an der türkischen Grenze gelegenen rumänischen Bezirken wurde sehr viel türkischer Tabak wegen seiner 1) Handelsarchiv, Jahrg. 1872, Bd. II S. 538. 2) Vergati, D. C., Monitorul oficial 1879, Martie 16. ee Billigkeit und guten Beschaffenheit geraucht, was vor vier Jahren niemand für möglich gehalten hätte, und in den an der österreichisch- ungarischen Grenze gelegenen Bezirken bediente man sich ebenfalls sehr viel des Tabaks der österreichischen oder ungarischen Regie !). Zu der Ausdehnung des Schmuggels trug auch der Umstand bei, daß im Jahre 1873 das wichtige Gesetz der Regelung der Schanklizenz auf dem platten Lande eingeführt wurde. — Bis zu diesem Jahre waren Schankwirte fast nur Juden, welche die Bauern nach allen Rich- tungen ausnutzten. Sie machten alle Versuche, den Bauer nicht nur bei jeder Gelegenheit zum Trinken anzuregen, sondern waren auch stets bereit, ihm Geld auf Wucherzinsen zu leihen, so daß in kurzer Zeit die Zinsen größer waren als das geliehene Kapital; außerdem fälschten sie fast durchgängig die Getränke durch Beimischung gesund- heitsschädlicher Substanzen ?2).. Diesem Gesetze gemäß durften die Juden in den Dörfern keinen Ausschank mehr halten und ebenso keinen Tabak verkaufen. Dadurch hat man sie zu den ärgsten Konter- bandiers gemacht °). Hierzu kommt noch die Periode des 1877er Krieges, welcher die Lage des Monopols derart verschlechterte, daß die „Allgemeine Zeitung“ folgendes schreiben konnte: „Das Monopol der Gesellschaft, welche das Tabakmonopol in Rumänien um die beträchtliche Summe von 8 Mill. Frances per Jahr gepachtet hat, ist illusorisch geworden. Die russische Armee und die Tausende von Juden, welche in ihrem Ge- folge sind, bringen aus Rußland und der Türkei so viel Tabak nach Rumänien, wie ihnen beliebt, obgleich die russische Regierung in der mit Rumänien abgeschlossenen Durchzugskonvention sich ausdrücklich verpflichtet hat, den Tabakbedarf für die russische Armee von (der rumänischen Regie zu kaufen #).* Nach der Angabe der Regie betrugen die unerlaubte Kultur und der Schmuggel: Jahre Unerlaubte Kultur Schmuggel 1875/76 445 Pogoane 6581 kg 1876/77 820 5» 16 452 „ 1877/7 1416 * 32 330 „ Die Ausdehnung der unerlaubten Kultur ist nicht so zu verstehen, daß die Bauern unter den Augen der Regieverwaltung so große Flächen I) Allgemeine Zeitung 1876. 2) Creanga, C. D., Die Finanzen Rumäniens im Schanz’ Finanzarchiv, Jahrg. 16, 1899, Bd. II, S. 141. 3) Leben König Karls, a. a. ©. Bd. II, S. 305. 1) Allgemeine Zeitung 1877, Nr. 229, — 12 — unerlaubterweise mit Tabak bepflanzen konnten, denn das war nicht möglich, sondern die Regieverwaltung ließ durch ihre Agenten die ein- zelnen Tabakpflanzen zählen, die die Bauern im Geheimen zogen, und 10000 Tabakpflanzen wurden einer Pogone (— 49,89 Ar) gleichgeachtet. Dadurch erlitt die Pachtgesellschaft empfindliche Einbuße an ihren Ein- nahmen, und sie drohte, ihre Zahlungen einzustellen und Schadenersatz zu verlangen !), wenn die Regierung nicht die gewünschte Modifizierung des ursprünglichen Vertrags bewilligen würde), obschon dieselbe für dieses Jahr (1877/78) einen reinen Ertrag von 3255268 Lei gehabt hatte). Die Pachtgesellschaft verlangte: die derzeitige Verbindlichkeit von jährlichen 8010000 Lei ohne jede weitere Steigerung bis zum Ablauf des Kontraktes beizubehalten. Dagegen sollten, sobald die Jahreseinnahmen der Regie 18 Millionen überstiegen, von dem Überschusse 45 Proz. der rumänischen Regierung zufallen. Die rumänische Regierung war ge- neigt, diese Modifizierung anzunehmen und wollte der Nationalversamm- lung einen diesbezüglichen Gesetzentwurf vorlegen; dies wurde aber durch die politische Situation verhindert. Die Pachtgesellschaft führte jedoch das Monopol weiter in der Voraussetzung, daß die Modifikationen angenommen werden würden. Im Jahre 1878, nach dem Ende des Russisch-Türkischen Krieges, erlangte Rußland Beßarabien, obgleich ersteres Land durch die am 16. April 1876 mit Rumänien abge- schlossene Konvention die Verpflichtung übernahm, die Rechte und die Integrität Rumäniens den Verträgen gemäß zu respektieren. Dies veranlaßte die Pachtgesellschaft, wiederum ihre früheren Ansprüche geltend zu machen, indem ihr jetzt der juridische Grund zur Seite stand, daß das Objekt des Vertrags vermindert sei. Es ist hier nicht der Ort, darauf einzugehen, ob dieser Grund zur Auflösung des Ver- trags genügte oder nicht, die Pachtgesellschaft nahm das erstere an und kündigte am 30. September 1878 den Vertrag). Gleichzeitig stellte sie solange die Zahlungen ein, bis die Angelegenheit in der einen oder der anderen Weise erledigt wäre. Die damalige Regierung legte der Nationalversammlung einen bezüglichen Gesetzentwurf vor, welcher folgende Hauptpunkte enthielt: 1. Der Tabakbau wird nur noch in sechs Bezirken erlaubt; 2. der Tabakbau behufs Exports wird strengeren Maßregeln unter- worfen; 3. die Untersuchungsmaßregeln und die Strafe gegen den 1) Aus dem Leben usw., Bd. III, S. 417. 2) Allgemeine Zeitung 1877, Nr. 245. 3) Monitorul oficial 1879, 16. Martie. 3) Monitorul oficial 1879, 20. Martie. — 535 — Schmuggel werden verschärft; 4. der jährliche Pachtschilling von 9610000 und 11534400 Lei wird auf 8115000 Lei ohne jede Stei- gerung bis zum Ablauf des Vertrags festgesetzt, und der Staat be- teiligt sich mit 45 °/, an dem Überschusse, wenn die Jahreseinnahmen der Regie 18 Millionen Lei übersteigen. Dieser Gesetzentwurf be- zweckte, das System der „kointeressierten Regie“ einzuführen, wie es bereits in Italien bestand. In der Hauptsache lag der Regierung daran, sichere Tabakeinkünfte zu haben; die Form, unter der sie ein- gehen würden, war Nebensache; aus diesem Grunde entschloß sie sich, das Gesetz zu ändern, ohne damit einen bestimmten Plan zu ver- folgen. Im ganzen genommen entsprach der Gesetzentwurf vollständig den Ansprüchen der Pachtgesellschaft, während die Regierung die Furcht bewog, keinen Pächter mehr zu finden, welcher wenigstens 8 Millionen Lei dem Fiskus gewähren könnte, - falls der Vertrag auf- gelöst würde. Diese Furcht war bis zu einem gewissen Punkt ge- rechtfertigt, denn jetzt umfaßte das Tabakmonopol ein kleineres Gebiet als früher. Das Verlieren der sicheren Pachtsumme von 9610000 Lei wäre eine grobe Einbuße gewesen, die das Budget nicht vertragen hätte und eine große Gefahr für die durch den siegreichen Krieg von 1377/78 zerrütteten Finanzen Rumäniens. Hierzu kam noch die Furcht der Regierung, die rumänischen Finanzen im Auslande diskreditiert zu sehen. „Meiner Meinung nach“, sagte der damalige Finanzminister, der gegenwärtige Ministerpräsident D. A. Sturza, „verschafft uns die Regie des Tabakmonopols nicht nur eine sichere Staatseinnahme, sondern auch einen Teil unseres Kredits auf den Börsenplätzen von Paris und London !).* Die Beratung über diesen Gesetzentwurf wurde sehr lebhaft. Die Gegner des Monopols griffen, wie früher, das Monopol an und ver- langten dessen Abschaffung, ohne die geeigneten und genügenden Mittel und Wege zu zeigen, die die Einnahmen des Monopols ersetzen könnten. Dies wäre eine ungesunde Finanzpolitik gewesen, denn eine Abschaffung des Tabakmonopols hätte in jener Zeit eine bedeutende Steuervermehrung und -ausdehnung zur Folge gehabt. Die finanzielle Not forderte zwingend das Weiterbestehen der Regie, deren Reinein- künfte 7 °/, des Budgets und 39,15 °/, der gesamten indirekten Steuern bildeten — also ein befriedigendes Ergebnis. Die Mehrheit der Ab- geordneten war für weitere Beibehaltung des Monopols, aber sie lehnte den Entwurf ab. Damit verlor die Pachtgesellschaft jede Hoffnung 1) Monitorul oficial 1879, S. 1957. a a und sie verharrte bei der Auflösung des Pachtvertrages. Am 24. März 1379 legte die Regierung einen diesbezüglichen Gesetzentwurf vor, aus dessen Begründung wir folgendes entnehmen: „Wegen der wieder- holten Deklarationen der Tabakmonopolsregie behufs Auflösung des heute noch zu Kraft bestehenden Vertrages und der Gefahr, die der Existenz dieser wichtigen Staatseinnahme dadurch entstehen könnte, wenn wir wegen der Regie den gerichtlichen Weg beschreiten würden, und. wegen der Notwendigkeit, daß der Staat das Fortbestehen dieser Verwaltung nicht unterbricht, ist eine Auflösung des Vertrages un- vermeidlich. Durch diese Maßnahme wird ein verwirrter Prozeß ver- mieden, die Fortdauer der Regieverwaltung weiter beibehalten, und der Staat wird bei der nächsten Lizitation, die gesetzmäßig stattfinden wird, einen klaren und deutlichen Weg einschlagen !).“ Das Gesetz wurde angenommen und der Vertrag mit gegenseitiger Übereinstim- mung gelöst. Die Gesellschaft verkaufte dem Staate die Vorräte im Betrag von 3638 805 Lei, und zwar gegen die rückständigen Raten der Pachtung im Betrag von 3380000 Lei?). Alle Bauten wie auch Maschinen, Werkzeuge und Zubehör gingen in den Besitz des Staates über gemäß dem Vertrag’) und der Übereinkunft, jedoch unter der Bedingung ‘), daß der Staat der Pachtgesellschaft den Betrag von 740000 Lei zahle, welche Summe die Amortisationsquote für die un- beendete Zeit des Vertrages darstellte). Das Gesetz vom 28. März 1879 sanktionierte diese Überein- stimmung, und damit endigte die Wirtschaft der Pachtgesellschaft. Die Verwaltung ging auf die Regierung über. An der Spitze stand ein Rat von acht Mitgliedern und ein durch fürstliches Dekret er- nannter Generaldirektor. Diese Verwaltung war aber nur provisorisch und sie sollte nur bis zu einer neuen Lizitation, die aber nicht mehr stattfand, bestehen. Diesmal wurde: das Monopol derartig verwaltet, daß man für immer darauf verzichtete, es wieder zu verpachten. Das Gesetz vom 7. April 1381 beseitigte das Monopol in seiner Pacht- form und führte den eigenen Regiebetrieb ein. Derselbe besteht un- unterbrochen bis heute unter der Herrschaft des Gesetzes vom 1) Monitorul oficial 1879, 27. Martie. 2) Monitorul oficial 1879, Leben, Bd. IV, S. 187. 3) Monitorul oficial 1879, S. 1882. 4) Art. 21 und 22 der Konvention. 5) Art. 6 der Konvention. 28. Februar 1887, welches sich in nur ganz wenigen und unbedeu- tenden Punkten von dem vorhergegangenen Gesetz unterscheidet. — Werfen wir einen Rückblick auf die Entwicklung der Dinge dieser Periode, so können wir sehen, daß die Durchführung des Tabak- monopols nur unter großen Sehwierigkeiten sich vollzog. Wegen der Höhe der Preise und der schlechten Tabakfabrikate wurde der Mono- polverpachtung von der Bevölkerung das größte Mißtrauen entgegen- gebracht. Daher zeigt diese Periode einen ununterbrochenen Kampf mit dem Schmuggel und der unerlaubten Kultur, der seit dem Rück- tritt der Pachtgesellschaft und der Übergabe des Monopols an den Staat ganz von selbst aufhörte. IV. Die Regie in ihrer heutigen Gestaltung. Obschon das in Folge des siegreichen Krieges von 1877/78 ge- wonnene (Gebiet Dobroudscha schon seit 1378 dem rumänischen Teri- torium angehört, erstreckte sich doch das in Rumänien bestehende Tabakmonopol bis zum Jahre 1882 noch nicht darauf. Die Verschiedenheit der Nationalitäten, wie Türken, Tartaren, Russen, Bulgaren, Griechen, Armenier, welche die Bevölkerung dieser Provinz bildeten und welche bis zu jener Zeit eine ganz andere Lebens- weise unter der Herrschaft der Türkei führten, machte die Ausbreitung des Tabakmonopols, wie auch anderer Gesetze, die in Rumänien in Kraft waren, für einige Zeit noch unmöglich. Durch das Reglement, betreffend die Festsetzung und die Erhebung der Steuern in der Do- broudscha!), wurden der Tabakhandel und -bau frei gelassen. Es wurde eine Zollgebühr von 500 Lei pro 100 kg zu Gunsten des Fiskus für die Einfuhr der Tabak- und Schnupftabaksorten, sowie Zigaren erhoben. Eine Gewichtsteuer von 75 Lei pro 100 kg belastete die im Innern der Dobroudscha kultivierten Tabaksorten. Durch diese hohe Zollgebühr beabsichtigte die damalige rumänische Regie- rung die Einfuhr fremder Tabaksorten zu erschweren und die Be- wohner dieser Provinz mehr auf die Tabaksorten Rumäniens hinzu- weisen, zu welchem Zweck die aus Rumänien stammenden Tabaksorten bei ihrer Einfuhr in Dobroudscha nur einer Taxe von 75 Lei pro 100 kg unterworfen wurden. Damit verfolgte man gleichzeitig den politischen Zweck, die Verbindung mit den Bewohnern dieser Provinz zu einer engeren zu gestalten, sowie dieselben an die rumänischen Regiefabrikate zu gewöhnen, um dadurch die Einführung des Tabak- monopols dort zu erleichtern. Vier Jahre dauerte dieser Zustand, worauf das Tabakmonopol dann ohne Schwierigkeit auf dieses Gebiet ausgedehnt wurde, und 1) Monitorul ofieial 1878, 17./29. November. N zwar durch das Gesetz vom 2. Juni 1882. Seitdem bildet das ganze Königreich Rumänien ein einziges Monopolgebiet. Es ist aber nicht so umfangreich, wie das anderer Länder. Während das französische Tabakmonopol ein Gebiet von 536464 qkm mit 38961945 Seelen, das österreichische ein solches von 675 857 qkm mit 48 141 961 Seelen und das italienische ein Gebiet von 286682 qkm mit 32961247 Seelen umfaßt, erstreckt sich das rumänische Tabakmonopol nur auf ein Gebiet von 131353 qkm mit 6081572 Seelent. Seinem Ressort gehören aber, wie den obenerwähnten Monopolen, alle drei Zweige der Tabak- industrie: Tabakbau, -fabrikation und -verkauf an. Der Staat hat sich diese Rechte ausschließlich vorbehalten, indem er sich verpflichtet, jedes Konsumtionsbedürfnis an Tabak zu befrie- digen, und betreibt das Monopol kraft des Gesetzes von 1887, welches die Grundlagen der gegenwärtigen Organisation enthält. So ist es niemandem gestattet, Tabak zu bauen ohne Erlaubnis des Staates, nur dieser darf Tabakfabrikate herstellen und verkaufen. Deshalb ist es auch ausgeschlossen, aus anderen Stoffen Rauchfabrikate zu erzeugen. Dies geht, obschon das diesbezügliche Gesetz hier ergänzungsbedürftig ist, aus $S 76 hervor, welcher folgendermaßen lautet: „Es werden als betrügerische Fabrikanten betrachtet die Privatpersonen, welche Werk- zeuge für die Tabakfabrikation besitzen. Die Werkzeuge werden kon- fisziert und der Zuwiderhandelnde wird einer Geldstrafe von 50 —500 Lei unterworfen, außer der in $S 75 vorgeschriebenen Geldstrafe.“ Auch die Einfuhr von Rohtabak und Tabakfabrikaten ist verboten. Ausnahmweise können Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf Tabak einführen, unter der Bedingung für jedes Kilogramm Tabak denselben Preis zu bezahlen, welcher im Verkaufstarif der rumänischen Regie für die entsprechende Qualität festgesetzt ist. Diese Gebühr kann bis 60 Lei pro Kilogramm Rauchtabak steigen. Diese Ausnahme erschien erforderlich wegen der Raucher, die nicht an den rumänischen Tabak gewöhnt sind. Die eingeführten Tabakfabrikate für den Verbrauch des königlichen Hauses und denjenigen des diplomatischen Körpers sind ohne Gebühr belassen. Den Reisenden ist eine Einfuhr bis zu 100 g Rauchtabak oder 100 Stück Zigaretten oder 20 Zigarren oder !/s Kg Schnupftabak ohne Gebühr erlaubt. Wenn fremde Schiffe in rumänischen Häfen ankommen, müssen sie den mitgebrachten Tabak in amtliche Verwahrung geben; andernfalls müssen sie eine Greldstrafe von 50 Lei für je 1 kg Tabak zahlen, und der Tabak wird außerdem 1) Die statistischen Daten sind aus den geographisch-statistischen Tabellen aller Länder der Erde von Fr. v. Juraschek, Frankfurt 1904, entnommen. noch konfisziert. Der Staat betreibt das Tabakmonopol durch eine spezielle verantwortliche Verwaltung, nämlich durch die Regie, die ihre eigene Organisation besitzt und dem Finanzministerium untersteht. Obschon die Regie die Eigenschaft von Landwirt, Händler und Indu- striellem in sich vereinigt, ist trotzdem ihr Hauptzweck die Erhebung der Tabaksteuer, also ein Zweck mehr fiskalischer als landwirtschaft- licher oder industrieller Art. Das rechtfertigt deutlich ihre Abhängig- keit vom Finanzministerium. Ganz ähnlich ist es auch in Frankreich, Österreich-Ungarn, Italien. An der Spitze der Tabakregie steht ein Rat von 9 Mitgliedern und ein Generaldirektor, die zusammen die (reneraldirektion bilden. Der Generaldirektion steht folgender Wirkungs- kreis zu: a) Sie hat die Aufgabe, dem Tabakbau im ganzen Lande die Ausdehnung zu geben, welche zur vollen Deckung des Regiebedarfes erforderlich ist und auch noch einen Absatz in das Ausland ermöglicht. b) Die Leitung des technischen Teils des Ankaufes der Tabak- blätter. c) Die Sorge für die Bearbeitung der eingelösten rohen Tabak- blätter zu Fabrikationszwecken, deren Aufbewahrung, Versendung und zweckmäßigste Verwendung. d) Die Besorgung des Einkaufes und Bestellung des für den Fabrikbetrieb erforderlichen ausländischen Rohstoffes. e) Die Leitung des Betriebes der Fabriken in administrativer und technischer Hinsicht. f) Die Sorge für den Verkauf der Tabakfabrikate. Also leitet die rumänische Regieverwaltung, wie die italienische auch den Verkauf, im Unterschied von Frankreich und Österreich- Ungarn, wo dieser dem Finanzministerium zusteht). Die Mitglieder des Rates werden durch königliches Dekret auf 3 Jahre ernannt. Sie haben die allgemeine Überwachung und Kontrolle über den Geschäfts- gang der Regie; sie entscheiden über die Ausgaben, welche die Summe von 3000 Lei überschreiten, wie auch über die Ernennung des Be amtenpersonals und über dessen Gehalt. Zu diesem Zweck sollen (die Mitglieder wenigstens zweimal monatlich zusammenkommen. Das Finanzministerium hat das Recht des Einspruchs bezw. des Verbots jeder Maßregel gegenüber, die dem Gesetz widerspricht oder die es für den Staat schädlich erachtet. Der Generaldirektor, welcher ver- l) Laurent, F., La Regie des Tabacs en Autriche-Hongrie et en Italie, veröffentlicht im „Me&morial des Manufactures de l’&tat, Tome Troisitme, Deuxi&me Livraison Paris 1901, p. 281. I pflichtet ist, alle gesetzlichen Anordnungen auszuführen, wird eben- falls durch königliches Dekret auf 5 Jahre ernannt. Ihm stehen alle anderen fungierenden Beamten verschiedenen Grades mit einer etats- mäßigen Besoldung von 631416 Lei (1902) zur Verfügung. Es wird niemand zum Beamten ernannt, welcher nicht das Bürgerrecht besitzt oder der die bürgerlichen Ehrenrechte verloren hat. Sie sind Regierungs- beamte und ihre Ernennung wie Entlassung erfolgt bei den Beamten mit einem monatlichen Gehalt von 200 Lei und darüber durch könig- liches Dekret, für die anderen durch die Generaldirektion!). Bezüglich der Sicherheit ihrer Stellung besteht keine Bestimmung. Sie sind dem Verfügungsrecht der Vorgesetzten unbedingt unterworfen, was als sehr nachteilig anzusehen ist. Noch mehr, alle Beamten sind von den poli- tischen Einflüssen abhängig und können infolgedessen ihrem Beruf nicht mit dem nötigen Fleiß sich widmen. Dazu besteht noch in Rumänien die alte und schlimme Gewohnheit, daß jede politische Partei ihre eigenen Beamten hat. Dieselben steigen und fallen mit ihrer Partei, so daß eine ernste Tätigkeit in der kurzen Zeit, in welcher gerade eine politische Partei am Ruder ist, nicht möglich ist?2). Als Beispiel führen wir an, daß in dem Zeitraum von 25 Jahren, seitdem das Monopol von dem Staat verwaltet wird, 7 Generaldirektoren an der Spitze der Regie standen; daraus ergibt sich, dab diese im Durch- schnitt nur 3'/, Jahre im Amte gewesen sind, obschon sie auf 5 Jahre ernannt waren. Diese Unsicherheit und Furcht, jeden Augenblick abgesetzt werden zu können, entmutigt die Beamten und infolgedessen können pflichttreue tüchtige Angestellte nicht ausgebildet werden. Das ist desto schlimmer, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, welches ein gut ausgewähltes geschultes Personal beansprucht, um die gewünschten Ergebnisse liefern zu können, denn eine gute Ent- wicklung des Tabakmonopols hängt von der gewissenhaften Tätig- keit der Beamten ab. Die Sicherheit einer Stellung bietet außerdem den Vorteil, daß das Beamtenpersonal durch die längere Praxis eine gewisse Fachbildung gewinnt und dadurch besser in der Lage ist, den vielen und verschiedenen Anforderungen des Berufs zu ent- sprechen. Gesetzlich besteht bei der Anstellung der Beamten der Nachweis einer speziellen Vorbildung nicht; ihre Anstellung geschieht ohne vorherige Prüfung. Dieses System entspricht keineswegs dem 1) In Österreich- Ungarn werden nur Direktoren und Inspektoren durch kaiserliches Dekret ernannt. 2) Creanga, G. D., Die Finanzen Rumäniens, in Schanz’ Finanzarchiv, Jahrg. 16, 1899, Bd. II, 8. 187. are Charakter des Monopols. Das Personal muß unter besseren Be- dingungen angestellt werden. Eine höhere Ausbildung befähigt den Beamten, seine Kräfte dem Fortschritt der Regie auch in höherem Grade zu widmen, und das ist um so notwendiger, als es bekannte Tatsache ist, daß der Beamte, dem das persönliche Interesse fehlt, nicht dieselbe Arbeitsfreudigkeit besitzen kann, wie sie bei einem An- gestellten der Privatindustrie des öfteren zu finden ist. Die Vorbil- dung des Beamtenpersonals muß in enger Beziehung zu den drei Tätigkeitszweigen der Regie: Tabakbau, -fabrikation und -verkauf stehen, denn der Geschäftsgang der Regie ist sehr wenig bureaukratisch. Es ist vor allem aber notwendig, das primitive System der Anstellung zu ändern und eine ähnliche Prüfung einzuführen, wie in Italien, wo selbst die Kandidaten zur Ablegung einer solchen verpflichtet sind. In Italien besteht das technische Personal aus Diplomingenieuren einer Ingenieurakademie oder ausnahmsweise aus Diplomierten einer chemischen Schule, die wenigstens zwei Jahre als Präparator einer Uni- versität angehört haben. Sie werden aus der Zahl der Bewerber ge- wählt. In dieser Weise setzt sich auch das kaufmännische Personal aus Diplomierten einer Universität oder wenigstens aus den Bakkalaureaten und das technische Personal der Kultur aus den Bakkalaureaten oder den Diplomierten einer landwirtschaftlichen Akademie zusammen. Später müssen die Kandidaten, welche die Prüfung gut bestanden haben, eine Praxis durchmachen, und zwar das technische Personal der Manufak- turen sechs Monate das chemische Laboratorium der Manufaktur in Rom besuchen und das technische Personal der Kultur die Schule von Seafati!) absolvieren ?). Diesen Lücken des rumänischen Gesetzes tritt die Regieverwaltung bei der Besetzung der höheren Stellen durch die Bevorzugung derjenigen Bewerber entgegen, welche die polytechnische Schule in Bukarest oder eine solche in Deutschland oder Frankreich absolviert haben, und durch eine bessere Auswahl des Beamtenpersonals der Tabakkultur, indem die Regieverwaltung hier diejenigen Bewerber bevorzugt, die das Zeugnis einer praktischen oder höheren landwirt- schaftlichen Schule Rumäniens oder des Auslands, oder das Diplom eines landwirtschaftlichen Instituts oder einer Universität des Auslands (mit Bevorzugung Deutschlands und Frankreichs) besitzen. Für die Beförderung der Beamten besteht ebenfalls keine Bestimmung; alles hängt von dem Willen der Generaldirektion und des Generaldirektors ab, die gut oder schlecht beeinflußt werden können. Die schlechten 1) In der Nähe von Neapel. 2) Baurent, R.,.a..a. 0.8. 284. a Folgen dieses Systems brauchen nicht weiter hervorgehoben zu werden, da sie sich von selbst verstehen. Hoffentlich wird die rumänische Regierung, die in den letzten zwei Jahren den Beamten der öffentlichen Verwaltung und des Polizei- wesens Sicherheit der Stellung und Regelung der Beförderung gewähr- leistet hat, auch die Regiebeamten baldmöglichst dieser Wohltat teil- haftig werden lassen. Die Gehaltsverhältnisse der Regiebeamten, wie überhaupt der anderen Staatsbeamten waren bis zum Jahre 1900/1901 durchweg gut und zufriedenstellend, oft zu hoch bei den höheren Be- amten. Im Jahre 1901/1902 reduzierte die Regierung wegen der Krisis von 1899, die besonders in den Staatsfinanzen und im Landes- kredit zutage trat, alle Gehälter nach einer progressiven Skala von 1—20 Proz.!), so daß gegenwärtig die Beamtengehälter bedeutend niedriger sind. Die beifolgende Tabelle I veranschaulicht es: Budget Nast 1900/1901 °" 1901/1902 Gerleraldırektor? 2... 2% 3.20% 24 000 Lei 16 320 Lei Bakmmkelirektore 70 2. In „220m 20241112 .000—10 800: 7, I600— 8640 Imterdmektor 2. =... . ... ..10800= 6000, 8640-5340 „ La DET Se Se or I600 ; 7680 „ IArEStcherase Sa N ,. : 9 000— 6000 „, 6250-5340 „, GEELHETEYISOLS. > 0 da ea et 6 000— 5400 „, 5340—4800 ,, Durehschnittlicher Gehalt für einen Be- amten der Zentraldirektion . . 3000 “ 2570 ; Tatsächlich erhalten die Regiebeamten etwas weniger Gehalt, weil sie infolge des Gesetzes vom 16. Dezember 1899 eine Gehalts- steuer von 5 Proz. monatlich entrichten müssen. Trotz der Mängel, die sich hie und da zeigen, beruht die Orga- nisation der Regie im allgemeinen auf gesunden Grundlagen, welche die Erreichung eines regelmäßigen Betriebes ermöglicht haben. 1) Creanga, D. G., Die Finanzpolitik Rumäniens in ihrer neuesten Ge- staltung und die für die Sanierung der Finanzkrisis getroffenen Maßnahmen, ver- öffentlicht in Schanz’ Finanzarchiv, Jahrg. 20, 1903, Bd. I, S. 1 u. 25. ; V. Der Tabakbau unter dem Monopol. I. Technisches. Die Tabakpflanze gehört nach dem System von Linne der 5. Klasse!) an und nach dem System von Jussieu und Eichler) zur Familie der giftigen Solanaceen. Sie bildet in dieser Familie eine eigene Gattung: die Nicotiana. Der Tabak ist eine einjährige Pflanze, die eine Höhe von 1—2 m erreicht. Ihre Blätter sind ungeteilt, wechselständig, sehr groß, ei- bis lanzettförmig, mit Drüsenhaaren be- setzt. Die Blüten erscheinen an der Spitze des Stengels als glocken- förmiger Kelch. Die Blumenkrone ist trichterförmig und die Samen- kapsel hat zwei oder vier Fächer, welche viele kleine runde gelb- braune Samenkörner enthalten. Das Wurzelsystem ist gradläufig, mit starken, wenig verzweigten und fast gleich dicken Fibrillen. Die Hauptsorten der Tabakpflanze sind folgende: Nicotiana macro- phylla (der Maryland-Tabak), Nicotiana tabacum (der Virginische Tabak) und Nicotiana rustica (der Bauern- oder Veilchentabak). Durch die Verschiedenartigkeit des Bodens und der Behandlung der Pflanze entstehen verschiedene Nebenarten, die aber mehr eine botanische Bedeutung haben. Die in Rumänien gebauten Tabaksorten sind türkischen Ursprungs und gehören der Nicotiana macrophylla oder dem Maryland- Tabak, und zwar der Unterart: gestieltem Maryland-Tabak®) an. Sie heißen: Jaka, Samsun und Persicean und wurden deshalb gewählt, weil sie solche Blätter erzeugen, die für den geschnittenen Rauch- tabak sehr geeignet sind und dies für die rumänischen Tabakkonsumenten als ein Hauptvorzug des Tabaks gilt. Es sei gestattet, eine kurze Charakteristik dieser drei Tabaksorten zu geben !). 1) Kissling, a. a. O. 8. 15. 2) Koning, Der Tabak, Studien über seine Kultur und Biologie, 1900, Leipzig und Amsterdam, S. 2. 3) Kissling, a. a. O. 8. 18. 4) Popoviei, M., Tutunul, Bukarest 1896, S. 26 ff. Jaka. Der Stengel erreicht eine mittlere Höhe und verzweigt sich an der Spitze. Die Blätter sind klein, schmal und lanzettförmig; sie haben keinen Blattstiel und stehen von dem Stengel in kleinen Zwischenräumen spitzwinklig ab. Die Blattsubstanz ist dünn und die Farbe der Blüten ist rosa. Das Wurzelsystem ist wenig entwickelt. Diese Tabakart ist sehr früh reif, und alle Blätter werden ungefähr gleich- zeitig reif. In der Türkei erzeugt sie die renommiertesten Tabake Europas. Mit der Zeit gewöhnt sie sich an Klima und Boden, und es entsteht eine Nebenart mit größeren Blättern und dickerer Blatt- substanz, aber ergiebiger im Ertrag. Samsun. Diese Nebenart erreicht die Höhe von 1!/, m, der Stengel ist nur sehr wenig an der Spitze verzweigt. Die Blätter sind von mittlerer Größe und ellipsenförmiger Gestalt. Sie besitzen Blatt- stiel und ihre Blätter stehen dichter als die Jakablätter und von dem Stengel meist rechtwinklig ab. Die Blattsubstanz ist dicker als bei der Jaka und die Blüten sind ungefähr gleichfarbig. Das Wurzelsystem ist stark entwickelt. Die Blätter sind später reif und reifen nicht gleichzeitig. Sie entartet aber nicht so schnell wie die Jaka. Der Persicean verzweigt sich stark in der oberen Hälfte des Stengels. Die Blätter besitzen elliptische Form und stehen meist recht- winklig, jedoch nicht dicht ab. Die Blattsubstanz ist dick und die Blüten sind rötlich. Das Wurzelsystem ist gleich dem der Samson. Diese Sorte ist etwas früher reif als die vorhergehende Art und wird nicht gleichzeitig reif. Nur der Anbau dieser drei Tabaksorten ist gestattet. Die Regie- verwaltung sollte aber zum Zweck der Ausfuhr noch andere Tabak- sorten einführen bezw. pflanzen lassen, und zwar solche, die große, also gut für die Zigarrenfabrikation sich eignende Blätter erzeugen. Bei dem günstigen Klima und der guten Bodenbeschaftenheit Rumäniens dürfte eine gute und reiche Ernte erzielt werden. Der Tabakbau ist nicht frei, sondern, wie in allen Monopolländern, auf bestimmte Distrikte beschränkt und verschiedenen Maßregeln unterworfen. Gegenwärtig ist der Tabakbau in folgenden 10 Distrikten gestattet: Ilfov, Jalomitza, Dimbovitza, Romanati, Vlasca, Tutova, Muscel, Vilcea, Tulcea und Constantza. Diese Einschränkung ist eine vernünftige und dem Fiskus vorteilhafte Maßregel, denn jedes neue Pflanzgebiet fordert große Aus- gaben. Man muß nicht nur die zur Ablieferung der Ernte notwendigen Lagerhäuser bauen lassen oder mieten und das bezügliche Personal bezahlen, sondern auch das notwendige Überwachungspersonal unter- halten, um dem Betrug entgegenzutreten. Außerdem ist es der Regie- — y.2 — verwaltung dadurch, daß sie berechtigt ist, die Gebiete, auf denen Tabak gebaut werden darf, zu bestimmen, gelungen, solche Land- flächen auszuschließen, die für eine gute Kultur nicht geeignet sind. Der Tabakbau darf nur entweder auf Rechnung der Regie oder zum Export getrieben werden. Die Regieverwaltung bezw. der General- direktor veröffentlicht jedes Jahr im Laufe des Monats Oktober die Anzahl der für den Tabakbau des folgenden Jahres zuzulassenden Hektare. Gleichzeitig werden die Hauptbedingungen, unter welchen die Tabakpflanzer arbeiten müssen, wie auch die Preise, welche bei Ablieferung der Ernte bezahlt werden, bekannt gemacht. Diese Preise werden alljährlich im Oktober von der Regieverwaltung festgesetzt und nach Genehmigung des Finanzministeriums im Staatsanzeiger ver- öffentlicht. Ihre Festsetzung geschieht nach den Pflanzzonen und nach der Qualität, und zwar folgendermaßen: I. Zone von 0,20—1,00 Lei das Kilogramm II. iO ZERRE ; II. 5,” 2,2030 2,10, 22, : IV. 15 202000 3 VW. As. Ion 02H AN, AT > Bei der Feststellung der Preise orientiert sich die Regieverwaltung nach der Lage und Beschaffenheit des Bodens, den klimatischen Ver- hältnissen und der Qualität der erzeugten Tabake, so wie deren Her- stellungskosten. Bevorzugt sind aber die Tabake, die in hügeligen Gegenden gezogen sind. Diejenigen Pflanzer, welche Tabak bauen wollen, haben in den bezeichneten Bezirken bei ihren Gemeindeämtern in einer schriftlichen Erklärung anzugeben, wie viele Hektare sie zu bebauen gedenken und ob sie auf Rechnung der Regie oder zum Export pflanzen wollen. Es wird niemand zum Tabakbau- zugelassen, der nicht das bestimmte Flächenminimum zum Anbau benutzt und zwar 25 qm für die Kultur auf Rechnung der Regie und 10 ha für den Export. Zur Erleichterung der Kontrolle darf die Anbaufläche nicht geteilt sein. Die Anmeldungen der Kultur auf Rechnung der Regie müssen spätestens bis zum 20. Januar und zum Export bis zum 1. März des Erntejahres bewirkt werden. Die Regiedirektion entscheidet über diese Anmeldungen bis spätestens 10. Februar resp. 10 März und erteilt die Erlaubnisscheine über die festgesetzte Größe der Fläche ohne Gebühr. Die Erlaubnis ist nur für das laufende Jahr gültig und der Tabakpflanzer muß jährlich von neuem die Erlaubnis dazu einholen, die ihm auch erteilt wird, insoweit er dieses Recht nicht durch regle- mentswidrige Handlungen oder eine durch seine Nachlässigkeit ent- standene schlechte Ernte verwirkt hat. Die Erlaubnis ist streng per- u sönlich und ohne Genehmigung der Regieverwaltung an dritte Personen nicht übertragbar. Aber selbst in diesem Fall darf man den Erlaubnis- schein nur an einen anderen Tabakpflanzer übertragen. Der Tabak- pflanzer, welcher ohne Erlaubnis Saatbeete bestellt, wird mit einer Strafe von 2 Lei für jedes Hundert Pflänzlinge bestraft und zur Ver- nichtung der Bepflanzung verpflichtet. Diese Strafe darf aber 25 Lei nicht übersteigen. Eine Geldstrafe von 5 Bani für jede Pflanze besteht für unerlaubte Tabakkulturen. Der Tabakpflanzer ist verpflichtet, die volle im Erlaubnisschein festgesetzte Anbaufläche zu bepflanzen; andernfalls hat er für je 100 unbebaute Quadratmeter 5 Lei als Strafe zu entrichten. Nur besondere Hinderungsgründe können ihn von dieser Strafe befreien. Alle diese Maßregeln bezwecken, dab die Regie genau weiß, wer baut, wo und wieviel gebaut wird. Sie sind unbedingt notwendig, um dem Unterschleif und Schmuggel entgegenzutreten. Die Tabakpflanzer, die auf Rechnung der Regie bauen, dürfen ferner nur die drei von der Regie erlaubten Tabaksorten bauen und nur mit solchem Samen, der ihnen zu diesem Zwecke von der Regieverwaltung, und zwar unent- geltlich verabfolgt wird. Jede andere Sorte wird vernichtet und den schuldigen Pflanzern für die Zukunft das Recht, weiterhin Tabak zu bauen, entzogen. Der Tabaksamen wird teils im Lande erzeugt, teils eingeführt. Man führt ihn aus den durch guten Tabaksamen bekannten Bezirken Macedoniens jährlich im Werte von 6—18000 Lei ein!). Diese Maßregel liegt ebenso im Interesse der Regie wie des Tabak- pflanzers. Würde man den Pflanzern bezüglich der Samenwahl freie Hand lassen, dann würde man auf keinen Fall eine Ernte gleich- artigen Tabaks erzielen, sondern jeder Tabakbauer würde schließlich eine andere Samensorte verwenden. Die Regieverwaltung hingegen wäre gar nicht in der Lage, die Ernte auch nur einigermaßen voraus- sehen zu können, die ihr geboten werden würde, und die Menge der Tabakarten und -Nebenarten würde von Jahr zu Jahr größer werden, bis endlich eine Übersicht völlig zur Unmöglichkeit würde. Ferner verlangt die Verschiedenheit der Blätter eine verschiedene Behandlung in Fabriken und Magazinen, die große Kosten verursachen. Die Tabak- fabrikate würden nicht mehr gleich sein und dadurch zu Unzufrieden- heit und Klagen des Publikums führen. Es sind übrigens auch nicht alle Tabakpflanzer befähigt, gute samenerzeugende Pflanzen auszu- 1) Ollanesceu, D., Raport general, Partieiparea Rominiei la expositia universala din Paris 1900, Bukarest 1901, p. 397. Volkswirtschaftl. u. wirtschaftsgeschichtl. Abhandlungen. H. 4. J Busuiocescu, Das Tabakmonopol in Rumänien. RT suchen; viele kennen nicht einmal die richtige Art der Behandlung, guten Samen zu erzielen; sie kennen oder beseitigen ferner nicht die Ursachen der Sortenvermischung und der daraus entstehenden Ent- artung. Die meisten werden demnach einen Samen von geringerer oder höchstens mittlerer Qualität verwenden und die Folge davon würde eine dürftige und Pflanzenkrankheiten erweckende Ernte, un- sichere Klassifizierung und bedeutender Schaden sein. Zugegeben selbst, daß die meisten Tabak bauenden Länder ausländischen Samen nicht mehr einführen, sondern inländische Samenprodukte verwenden, so darf doch nicht außer acht gelassen werden, daß in diesen Ländern der Tabakbau auf einer hohen Entwicklungsstufe steht und man des- halb in der Lage ist, guten Samen im eigenen Lande zu erzielen. Die rumänische Regie sollte ihre Aufmerksamkeit auch diesem wich- tigen Punkt zuwenden und die Erzeugung des Samens im Inland be- fördern. Dies würde einen doppelten Vorteil haben: erstens die Er- zeugung von Samensorten, deren fruchtbare Eigenschaften dem lokalen Bedürfnis entsprechen, und zweitens, die für den importierten Samen jährlich zu zahlenden Summen von 6—18000 Lei brauchten nicht mehr über die Grenze zu gehen. In der letzten Zeit wurde auch im Inland Samen durch Zuchtwahl erzielt, aber nur in den Gegenden, welche zur Erzeugung der geringeren Tabakqualitäten bestimmt sind. Der Tabak- bau beginnt am’1. März und dauert bis Ende September. Um einen Schaden durch Fröste, die zu Beginn des Tabakbaues meist noch vor- herrschen, zu umgehen, wird der Same nicht direkt auf dem Tabak- acker, sondern zuerst in Saatbeeten ausgesät. Die einzig gebräuchliche Art der Saatbeete ist das Gartenbeet. Bei Nacht und frostigen Tagen bedeckt man diese Saatbeete und befeuchtet sie täglich, bis die Pflänz- linge 5—6 Blättchen besitzen. Ist das Saatbeet zweckentsprechend und in richtiger Weise angelegt, so erzielt man fast stets befriedigende, selbst gute Erfolge. Es kommt allerdings häufig vor, daß die Saat- beete nicht gut vorbereitet oder zu wenig geschützt sind, wodurch dann naturgemäß bedeutende Schäden entstehen können, sei es, daß die Pflänzlinge sich zu spät entwickeln, sei es, daß sie wegen Frösten oder kaltem Regen eingehen. Die im Saatbeet gezogenen Pflänzlinge werden nun, sobald sie, wie bereits erwähnt, 5—6 Blättchen besitzen, ohne Beimischung anderer Pflanzensorten auf das freie Feld verpflanzt, und zwar nach Schnur und Linie und in gleichen Abständen. Das Versetzen geschieht im Monat Mai. Die Reihen- und Pflanzen- abstände stehen im Zusammenhang mit der Bodenart und den anzu- bauenden Tabaksorten. Im allgemeinen sind folgende Abstände ge- bräuchlich: Beim Zwischen den Reihen Zwischen den Pflanzen Pers ceane ar zderrem 35—40 cm Samsunssme rer en) 69 30—35 ,, Vakaypaneun pa = Ah): ';, 25—30 „, Das Versetzen bedarf großer Aufmerksamkeit, weil hiervon die Entwicklung der Pflanzen abhängig ist. Stehen dieselben zu dicht, so werden nicht alle Blätter von der Sonne getroffen und die Qualität wird infolgedessen. einbüßen; stehen sie hingegen in zu weiten Ab- ständen voneinander, so wird eine geringere (Juantität resultieren und die Erntemenge vermindert werden. Die beste Versetzungsmethode ist die von den Tabakbauern in Dobrogia angewandte. Sie graben kleine Löcher, die sie mit Wasser füllen. Nachdem das Wasser von der Erde absorbiert ist, setzen sie den Pflänzling hinein. Diese Me- thode findet mehr und mehr Verbreitung. Die Unkräuter, die auf dem Tabakfeld zwischen den Tabakpflanzen wachsen und ihre Ent- wicklung hindern können, werden durch Jäten entfernt. Dieses findet ein- oder zweimal statt. Das erste Mal soll es 14 Tage nach er- folgtem Versetzen stattfinden. Das Behacken geschieht nur einmal, und zwar 15—20 Tage nach dem ersten Jäten. So oft es nötig erscheint, muß begossen werden. Sobald die Tabakpflanzen jene Entwicklung erreicht haben, die sich durch den beginnenden Ansatz der Blütenknospen kennzeichnet, beginnt das Köpfen, d. h. man ent- fernt die Blüten, damit sich die Blätter besser entwickeln können. Ausbrechende Seitensprossen werden durch Geizen vernichtet, welche Prozedur so oft als nötig stattfindet. Wenn die Blätter eine hellgelbe Farbe angenommen haben, leicht brechen und ihre Oberfläche schwach gerunzelt erscheint, dann ist die Tabakpflanze reif und wird geerntet. Dies geschieht im Monat August und Anfangs September, manchmal auch noch Anfangs Oktober. Nach Abfuhr der geernteten Blätter von der Ackerfläche sind die Tabakbauer verpflichtet, alle zurückgebliebenen Stengelstümpfe und Wurzeln zu vernichten; bei Unterlassung dieser Vorschrift wird diese Vernichtung von amtswegen auf Kosten des Tabakbauers an- geordnet. Die gepflückten Blätter werden sortiert und in große, luftige, aber gegen die Sonne schützende Schuppen gebracht. Hier bleiben die Blätter 12—24 Stunden liegen, in welchem Zeitraum die erste Fermentation eintritt. Hierauf reiht man Blatt für Blatt mit einer Nadel auf 3—4 m lange Bindfaden. Werden die Blätter zu dicht 0 : a re gereiht, d. h. derart, daß Blatt auf Blatt dicht anliegt, ohne der Luft Durchlaß zu gewähren, so verursacht dies oft bedeutenden Schaden, weil in diesem Fall der mittlere Teil der Blattsubstanz verbrennt oder fault und dadurch wertlos wird. Die Tabakschnüre sollen gleich lang sein. Sie bleiben in freier Luft und werden der Wirkung der Sonne ausgesetzt, bis sie dachreif, d. h. trocken werden. In der Nacht- zeit werden sie zum Schutz gegen Regen und Wind zugedeckt. Diese Methode ist zwar schon sehr alt, allein, wie die Erfahrung lehrt, für das Aroma der Blätter von dem größten Nachteil!), und zwar ist der in dieser Methode liegende Nachteil für die rumänische Tabakkultur größer, als dies vielleicht in anderen Tabakländern der Fall ist. Wie durch die Kulturversuche der Regie festgestellt wurde. brauchen die in Rumänien angebauten Tabaksorten vom Versetzen der Pflänzlinge an bis zur Reife der Blätter folgende Vegetationsperioden: 1.HJakaanı BUT Tarlage 2. Poenialloyjpeer 2° Srzme 3: SAMSON rer E20. 78 4. Patru Frati (Jalomita) S0 „ Dr Persicean*. 2 mei. Se. b.RUngurese.! 7er BO Da es nun bei den rumänischen Tabakbauern öfters vorkommt, daß das Versetzen der Pflänzlinge erst im Juni stattfindet, so kann naturgemäß die Reife der Tabakblätter nicht im Monat August, sondern erst im September, manchmal sogar noch später eintreten. In solchen Fällen kann man kaum mehr auf eine zum Trocknen des Tabaks un- bedingt notwendige, ununterbrochene Periode von 20—25 schönen warmen Tagen rechnen, und so erfolgt dann ein nur notdürftiges Trocknen?) unter mißlichen Witterungsverhältnissen. Dazu macht sich oft noch der Mangel an nötigen Hilfskräften fühlbar, wenn es sich um schnelle Beseitigung der Tabakschnüre wegen eintretenden Taues, Regens oder Frostes handelt usw.?). Welch weittragende Bedeutung gerade das Trocknen des Tabaks hat und wie nötig es ist, auf die Nachteile der gänzlich veralteten, aber trotzdem noch jetzt gebräuch- lichen Methode hinzuweisen, geht wohl am besten aus folgenden Aus- führungen Semlers*) hervor: „Die erste Methode — nämlich das Trocknen in der Sonne — ist urwüchsig, sie sollte von strebsamen I) Semler, Die Tropische Agrikultur, S. 466. 2) Popovici, a. a. O. S. 86. 3) Popovici, a. a. O. S. 86. 4) Semler, a. a. O. S. 469 ff. — 69° — züchtern gar nicht in Betracht gezogen werden. Den Wilden darf man nicht verargen, wenn sie ihre geernteten Tabakblätter auf eine Schnur reihen und so lange in der Sonne hängen lassen, bis sie dürr geworden sind. Findet man in halbzivilisierten Ländern, daß die Sonne nur zum Nachtrocknen benutzt wird, so sollte man daran schon einen Fortschritt erkennen; wenn aber ein zivilisierter Tabakzüchter seine Ernte an der Sonne trocknet oder nur nachtrocknet, so kann er nicht entschuldigt, geschweige gelobt werden... . „Um darüber klar zu werden, muß man wissen, daß die Güte des Tabaks in hohem Grade von seinem Gehalt an aromatischen Ölen abhängt. Dies vorausgeschickt, braucht nur an die Behandlung der aromatischen Kräuter erinnert zu werden. Wer trocknet dieselben in der Sonne? Doch nur der, dem jede Sachkenntnis und Erfahrung fehlt. Jedes Dorfkind weiß, daß sie im Schatten getrocknet werden müssen, und bei der geschäftsmäßigen Zubereitung geht man in neuerer Zeit noch einen Schritt weiter und trocknet sie unter der Presse, ein Ver- fahren, das man auch auf den Safran ausgedehnt hat. Die Sonne ver- flüchtigt, richtiger ausgedrückt, zersetzt das aromatische Öl rasch, wovon man sich leicht überzeugen kann, wenn man eine abgeschnittene Rose in eine Schublade legt und eine andere auf ein sonnenbeschienenes Fenstergesims. Selbst das Tageslicht übt einen zersetzenden Einfluß auf das aromatische Öl aus, weshalb man alle Pflanzen, in welchen man diesen Bestandteil zu erhalten wünscht, besser noch als im Schatten, im Dunkel trocknet und aufbewahrt. Wenn auch der Tabak im ge- wöhnlichen Leben nicht zu den aromatischen Kräutern gezählt wird, so gehört er doch in Wirklichkeit zu ihnen, mub also in gleicher Weise behandelt werden. Er sollte also, soweit es durchführbar ist, unter Ausschluß des Lichtes getrocknet werden. Das wird auch von vielen intelligenten Tabakzüchtern verstanden und beachtet, nur wollen manche eine Ausnahme gemacht wissen, wenn es sich um die Produktion von hellfarbigem Tabak handelt. Zu den Mitteln, welche die Er- zeugung dieser, übrigens nicht häufig begehrten Farbe möglich machen, soll auch das Trocknen bei einfallendem Licht gehören, mit anderen Worten, das Trockenhaus soll mit Fenstern versehen sein. Andernfalls soll es nur Türen haben. Noch in anderer Weise ist das Trocknen an der Sonne nachteilig: es vollzieht sich zu schnell, zum mindesten da, wo die Sonne eine empfindliche Wärme ausstrahlt, und wenn die Witterung nicht dauernd günstig ist, schweben die aufgehängten Blätter überdies in steter Gefahr, vom Regen verdorben zu werden. Es ist re oben !) darauf hingewiesen worden, daß in lufttrockenen Klimaten die Schwierigkeit des allmählichen, gleichmäßigen Trocknens eines der wichtigsten Hindernisse für den Tabakbau sei; es wurde ferner gesagt, das Ernten der ganzen Pflanzen sei demjenigen der Blätter vorzu- ziehen 2), weil dann das Trocknen der letzteren langsamer und gleich- mäßiger verlaufe. Damit steht gewiß nicht die Benutzung der Sonne zum Trocknen im Einklange, zumal wenn die Blätter und nicht die Pflanzen geerntet werden. Allerdings ist auch eine Grenze für die Dauer des erfolgreichen Trocknens gezogen, doch liegt die Gefahr der Übereilung viel näher. Auch fördert es die Ausschwitzung des Kleb- stoffes, welcher den Blättern Glätte und Elastizität verleiht, wenn die Poren sich langsam schließen; ferner möge man berücksichtigen, daß die Säfte eines Blattes in allen Teilen zur gleichzeitigen Verdunstung gelangen müssen, da sonst die Farbe, Glätte und Elastizität nicht gleichmäßig sein können. Während des Trocknens fließen aus dem Stengel in die Rippen und aus diesen in die Gewebe Säfte nach, und zwar sind es wertvolle Säfte, denn sie enthalten viel aromatisches Öl. Die Größe des Tabakblattes macht es leicht verständlich, daß die Ver- teilung des nachrückenden Saftes nur langsam erfolgen kann. Bei übereiltem Trocknen würden die Ränder des Blattes ihre Aufsauge- fähigkeit verloren haben, wenn das mittlere Gewebe noch mit Saft gefüllt wäre, und nachdem dieses getrocknet, würden die Rippen noch feucht sein. Von den bereits erwähnten Nachteilen abgesehen, wäre zwischen den beiden Übeln zu wählen: entweder das Trocknen des Gewebes zu weit fortschreiten zu lassen oder die Blätter mit feuchten Rippen zu verpacken, wodurch sie in steter Gefahr des Verderbs schweben. Durch Ausschneiden der Mittelrippe kann allerdings dem Verderb mit einiger Sicherheit vorgebeugt werden, und es geschieht auch zuweilen, allein es geschieht zum Schaden des Züchters.* Durch die Einwirkung der Regieverwaltung wurden in letzter Zeit eine Zahl von Trockenanstalten errichtet, in welchen die Blätter durch die einzig richtige Methode?) des Trocknens mit Luft behandelt werden, aber sie ist verhältnismäßig noch zu wenig verbreitet, und die alte Methode mit ihren Nachteilen dominiert noch bei den meisten Tabakpflanzern. Das Trocknen der Tabakblätter dauert 2—4 Wochen. Von dem Augenblick des Blätteranreihens ab beginnt der Verifikateur die Tabakschnüre zu zählen und sie sowohl in seinem Journal als 1) Semler, 1. ec. 8.372.028. 2) Semler, l. c. S. 463/64. 3) Semler, a. a. ©. S. 466. 22 Fi er auch in dem des Tabakpflanzers einzutragen. Gleichzeitig bezeichnet ersterer den Zustand der Tabakschnüre; für jede fehlende Tabakschnur hat der Tabakbauer eine Geldstrafe von 6 Lei zu zahlen und eine gleiche Zahl von Tabakschnüren wird ihm konfisziert. Nachdem die Tabakblätter einen gewissen Grad von Trockenheit erreicht haben, beginnen der Verifikateur und der Bürgermeister (des Dorfes, in dem die Tabakernte stattfand, mit dem allgemeinen Wiegen; sie nehmen ein Protokoll auf, in welchem die Zahl der Tabakschnüre und deren Gewicht verzeichnet wird. Bis zur Ablieferung der Ernte, welche gewöhnlich im Monat Dezember stattfindet, läßt man ein Sinken von 10 Proz. des Gesamtgewichts der Tabakernte zu. Für jedes darüber fehlende Kilogramm jedoch bezahlt der Tabakbauer als Geldstrafe 5 Lei und es wird ihm eine gleiche Quantität Tabak kon- fisziert. Wenn der Tabak trocken ist, schreitet .der Tabakbauer zur Sortierung und zum Binden in Büschel von 25—30 Blatt. Die Büschel müssen so gebunden sein, daß die oberen Seiten der Blätter in gleicher Richtung liegen, jedes Büschel wird mit einem Blatt der gleichen Qualität zusammengebunden. Vernachlässigt dies der Tabakpflanzer, so läuft er Gefahr, seine Ernte niedriger eingeschätzt zu sehen. Die Büschelarbeit (Papusitul) fängt im Oktober an und dauert bis Ende November. Die fertigen Büschel werden in Haufen von 50—60 em Höhe und einer der Länge zweier Büschel entsprechenden Breite arrangiert, bis die Büschelarbeit beendet ist. Die Herstellung der Haufen ge- schieht kontraktgemäß und, zwar müssen: 1. die Haufen I. Qualität aus solchen Büscheln bestehen, die die kleinsten, am schönsten hellgelb gefärbten, ganzen und gesunden Blätter enthalten; 2. die Haufen II. Qualität solche Büschel aufweisen, welche mittlere, gesunde und ganze Blätter von derselben Farbe (gelb) ent- halten; 3. die Haufen III. Qualität endlich solche Büschel repräsentieren, deren Blätter gleicher Größe und Farbe sind; die Blätter können wenig gebrochen und die Farbe darf etwas dunkler sein. Die zurück- gebliebenen, nur die schlechten Blätter enthaltenden Büschel werden ebenfalls in Haufen, sogen. Furda, gelegt. Die gleichartigen Haufen niedrigerer Qualitäten werden hierauf in Ballen zu 30—40 kg Ge- wicht verpackt, die der besseren Qualitäten in solche von 25—30 kg Gewicht. Alle Kulturarbeiten wie auch die Wahl der Blätter, die Büschelarbeit, die Verpackung geschieht nach den Anweisungen des verpflichteten Kulturpersonals. Diese Maßnahmen sind sowohl im Interesse der Regie als auch in dem der Tabakbauer notwendig. Erstere wird vor Schaden bewahrt, letztere sind überzeugt, daß sie dadurch die Ware nach ihrem vollen Werte bezahlt erhalten. Da nun dem Tabakpflanzer die Pflicht obliegt, seine Ernte der Regie ab- zuliefern, so muß er sie zu diesem Zweck mit obrigkeitlichem Begleit- schein und auf seine Rechnung zu dem Lagerhaus bringen. Jedem Tabakpflanzer ist das Magazin wie auch der Tag, an dem er abliefern soll, vorgeschrieben. Solche Magazine bestehen 15, nämlich: 9 in Bukarest ‚ Isacea (Dobrodgia) „ Ghimpati (Vlasca) ‚, Gaesti (Dimbovitza) „ Vladuleni (Romanatzi). DD — Sie wurden in der Zeit der Staatsbetriebperiode errichtet, denn die Staatsregieverwaltung hatte als Erbschaft von der Pachtgesellschaft, welcher sehr wenig am Fortschritt der Tabakkultur lag, nur einige Magazine en planche....... übernommen, die ungenügend und nicht zweckentsprechend waren. Sie wurden nach den Entwürfen des höheren technischen Staatsrats erbaut und von den Regieingenieuren ausgeführt. Sie bestehen aus Mauerstein und besitzen große Räum- lichkeiten, die ca. 6000000 kg einheimische und 500000 kg ausländische Tabakblätter aufzunehmen vermögen. Hinsichtlich der lokalen Verhält- nisse ist die Anzahl der Magazine aber immerhin zu gering, denn viele Tabakpflanzer müssen große Wegstrecken bis zum vorgeschrie- benen Lagerhaus zurückzulegen. Eine entsprechende Vermehrung dieser Magazine ist deshalb wünschenswert, denn sie dürfte einen günstigen Einfluß auf die Tabakkultur ausüben. Der Mangel an Magazinen könnte aber auch durch die in Öster- reich bestehende Maßregel ausgeglichen werden. Dort bewilligt die Regie den Tabakpflanzern eine bestimmte Entschädigung für die ent- stehenden Frachtunkosten und zwar je nach der Größe der zurück- gelegten Entfernung!). Die Ablieferung der Ernte dauert von Dezember bis Ende Januar. Die zum Lagerhaus transportierte Tabakernte wird von einem oder zwei Delegierten der Regie angenommen, die in Gegen- wart des Tabakpflanzers Ballen für Ballen hinsichtlich der Qualität prüfen und letztere gleichzeitig feststellen. Dies ist der wichtigste Moment für den Tabakbauer, weil von einer richtigen Abschätzung 1) Laurent, F., a. a. O. $. 286. 13 der Ernte der Lohn seiner Jahresarbeit abhängt. In dieser Hinsicht scheint mir das Expertenwesen nicht die genügende Garantie dafür zu bieten, daß die Ernte ihrem wirklichen Wert entsprechend einge- schätzt und dem Tabakbauer der Lohn zuteil wird, der ihm von Rechts wegen gebührt. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß die Experten der Regie gewissenhafte Beamte sind, die weder zu Gunsten der Regie noch zu Gunsten der Tabakbauer handeln, aber es ist doch nicht ausgeschlossen und liegt in der menschlichen Natur begründet, daß sie unwillkürlich oder beeinflußt von andern in Fehler verfallen. Beschwerden seitens der Tabakbauer, daß ihre Ernte zum Preis einer niedrigeren Qualität eingeschätzt worden sei, haben nicht gefehlt, traten sogar öfter zu Tag. Zur größeren Sicherung einer richtigen Ernteeinschätzung und zur wenigstens teilweisen Beseitigung obiger Beschwerden sollte die rumänische Regieverwaltung das französische Expertenverfahren einführen. In Frankreich wird die Qualität der Ernte durch eine Kommission festgestellt, welche aus fünf Personen besteht, nämlich aus dem Verwalter des Tabakentrepots (dem Entre- poseur), dem Magazinkontrolleur und drei vom Präfekten ernannten Tabakpflanzern, welche keinen Tabak mehr bauen'). Zwar ist nicht zu leugnen, daß dort auch heute noch Klagen seitens der Tabakbauer wegen zu niedriger Einschätzung bestehen, aber immerhin bietet dieses System eine viel größere Sicherheit für eine richtige Einschätzung. Die Klagen gänzlich zu beseitigen, dürfte schon aus psychologischen Gründen zur Unmöglichkeit gehören, da der Mensch im allgemeinen bekanntlich seinen Wert, sei dieser nun moralischer, intellektueller oder materieller Art, stets höher einzuschätzen pflegt, als es der Tatsache entspricht. Sodann wird bei Anwesenheit des Tabakpflanzers eine noch- malige Abschätzung der Tabakernte nach der Qualität vorgenommen, und noch am gleichen Tage erhält der Tabakpflanzer seinen Berech- nungsschein, auf dem die Anzahl der Büschel, die Qualität, das Brutto- und Nettogewicht, der Preis, der Gesamtwert, die Abzüge und die zu zahlende Summe verzeichnet sind, worauf der Erhebung des Geldes nichts mehr im Wege steht. Bei dieser Gelegenheit unterrichtet man die Tabakpflanzer über die Behandlung der Tabakernte, hebt nötigen- falls das Recht des weiteren Tabakbaues bei denjenigen Pflanzern auf, die eine durch Nachlässigkeit oder ähnliche Gründe hervorgerufene schlechte Ernte abgeliefert haben, man tadelt oder lobt und belolınt die 1) Creizenach, a. a. ©. S. 77. tüchtigsten Tabakpflanzer durch Prämien. Mit der Zahlung des Geldes endet die mühsame und mit vielen Unannehmlichkeiten verbundene Arbeit des Tabakbauers. In dieser ganzen Zeit, nämlich seit dem Augenblick der Erlaubnis zum Anbau bis zur Ablieferung der Ernte, stehen die Tabakpflanzer und die bebauten Tabakflächen unter strenger Regiekontrolle, die durch Verifikatoren, Überwachungsagenten, Unter- inspektoren und einen Generalinspektor ausgeübt wird. Zu diesem Zweck erhält jeder Tabakbauer ein Buch, in welchem die Größe des ihm bewilligten Pflanzterrains eingetragen ist und in dem gleichzeitig die Kontrollbeamten den Befund ihrer Kontrolle (Anzahl der Tabak- furchen, der Pflanzen, der Blätter an jeder Pflanze, Ernteergebnis usw.) verzeichnen. Für die Kontrolle des Tabakbaues zahlte die Regie im Jahre 1902 194,709 Lei, also 2,51 Proz. der Gesamtausgaben jenes Jahres im Be- trage von 3426 400 Lei. In Frankreich !) machen diese Kosten 1,56 Proz. und in Italien nur 0,95 Proz. Fres.?2) der Gesamtausgaben aus, ob- schon in Italien die Tabakkultur sehr zerstreut ist?).. Der italienische Tabakpflanzer hat aber für die Beaufsichtigung des Tabakbaues eine kleine Abgabe (tassa di vigilanza) zu zahlen, die im Jahre 1901/1902 pro 100 kg 97 Centimes betrug. In Österreich-Ungarn gehört die Beaufsichtigung der Tabakkulturen zum Ressort der Finanzverwaltung. Die verhältnismäßig hohen Kosten der Kontrolle in Rumänien sind durch die Ausdehnung der Tabakkultur in den neuen Gebieten ver- ursacht worden. Die in den Magazinen eingelieferte Tabakernte unter- liegt vor der Verarbeitung dem Fermentationsprozeß. Dieser besteht in einer Gärung, die durch den Einfluß von Luft, Wärme und Feuchtig- keit bedingt wird. Die Zersetzung wird durch einige Mikroorganismen hervorgerufen. In der Zeit der Fermentation steigt die Temperatur von 25° bis auf 60° Dabei entweichen verschiedene organische Gase, wie auch der noch vorhandene Feuchtigkeitsrückstand. Durch die Fermentation erst bekommt der Tabak seinen typischen Geruch und (Greschmäck, sowie die bekannte braune Farbe. Der Fermentations- prozeß ist der Hauptfaktor zur Erzielung eines guten Rauchprodukts und die schwierigste Manipulation der Tabakherstellung, weshalb auch I) Berechnet nach den Angaben in „Compte en matieres et en d@niers de ’exploitation du Monopole des Tabacs pour l’annee 1902“, Paris, Imprimerie Nationale, 1903. 2) Idem aus „Azienda Dei Tabacchi, Relatione e Bilaneio industriale per l’esereizio dal 1. Juglio 1901 al 30 Guigno 1902, Roma 1903. 3) Daurent, E., a. a. 078.28: der Fermentation stets die größte Aufmerksamkeit und Sorgfalt ge- widmet werden muß. Die Lagerungssysteme des Tabaks zum Zweck dder Fermentation wechseln je nach dem Stand und der Art des Tabaks. So ordnet man die besseren Tabakqualitäten zu Haufen von 0,50 —0,60 m Höhe und in der Länge zweier durchkreuzter Büschel an und die Tabakqualitäten III und IV zu großen Haufen von 1,20—1,50 m Höhe, 1,20 m Breite und beliebiger oder aus den jeweiligen Ver- hältnissen sich ergebender Länge. In der Zeit der Fermentation legt man die Haufen um, und zwar derart, daß die Randbüschel nunmehr in die Mitte zu liegen kommen. Dadurch bezweckt man, eine gleich- mäßige Gärung hervorzurufen. Für die besseren Tabakqualitäten fixiert man die Temperatur zwischen 25° und 55°, für die niedrigeren zwi- schen 30045 ° und für grünen Tabak zwischen 45° und 60°. Der Fermentationsprozeß beginnt im Frühling des nächstfolgenden Jahres und endet im Juni, worauf die Büschel® wiederum nach der Farbe ausgewählt und die besseren Tabakqualitäten zu Ballen von 25—30 kg, die niedrigeren zu solehen von 70—90 kg verpackt werden. Der verpackte Tabak wandert sodann in das Zentrallagerhaus (Buka- rest). Hier wird er einer nochmaligen, aber nur geringen Fermen- tation unterworfen, wodurch sich eine neue Umlagerung der Büschel im Spätfrühling nötig macht; doch beschränkt sich diese letztere Prozedur lediglich auf den feineren Tabak. Der vollständig fer- mentierte feinere inländische wie auch ausländische Tabak wird mit besonderer Sorgfalt behandelt und aufbewahrt. Er wird jährlich Ballen für Ballen mehrmals untersucht. Dabei ist man bestrebt, nicht nur den guten Ruf des Tabaks zu wahren, sondern auch seine Be- schaffenheit noch möglichst zu verbessern. Zu diesem Zweck besteht ein spezielles Personal, welches die Behandlung der Tabakblätter in den Lagerhäusern von Macedonien und Österreich erlernt hat; außer- dem sind einige sehr geschickte Arbeiter aus Macedonien vertrags- mäßig engagiert, um die richtige Behandlung der Tabakblätter den anderen Arbeitern zu lehren. Der fermentierte Tabak bleibt bis zu seiner Verarbeitung in der Manufaktur im Zentrallagerhaus auf Lager. 2. Wirtschaftliche und statistische Ergebnisse. Die Kultur des Tabaks eignet sich mehr als die jeder anderen Pflanze für den Kleingrundbesitzer, weniger für den mittleren oder großen Landwirt. Diese Eigentümlichkeit erklärt sich aus der be- ständigen Arbeit, die, wie bekannt, der Tabakbau verlangt. Von der Zeit der Ausstreuung des Samens in die Saatbeete an bis zum Ver- kauf der dachreifen Blätter sind, wie schon gezeigt, eine große Zahl von Handarbeiten nötig, die meist auch durch Frauen, Kinder oder altersschwache Personen ausgeführt werden können. Der kleine Land- wirt kann beinahe kostenlos die erforderlichen Arbeiten leisten, weil ihm die günstige Gelegenheit geboten ist, seine Familienglieder als unentgeltliche Arbeitskräfte zu verwenden, während dem großen Land- wirt der Tabakbau wegen der großen Ausgaben erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht wird, da er doch alle erforderlichen Arbeiten durch fremde Leute gegen hohen Akkord- oder Tagelohn verrichten lassen mub. Dabei arbeiten fremde Personen bekanntlich nicht mit einem solchen Interesse, wie der kleine Landwirt mit seinen Angehörigen auf der eigenen Scholle. Infolgedessen wird die Ernte des Groß- landwirts weniger gut und dementsprechend der Nettoertrag niedriger ausfallen als beim kleinen Landwirt. Es verliert auch bei einer schlechten Ernte der Großgrundbesitzer mehr als der kleine. Letzterer kann auch durch eine Reihe weniger guter Jahre in seinem Wirtschafts- betriebe nicht oder wenigstens nicht erheblich gestört werden, weil er den Tabakbau nur als lukrative Nebenbeschäftigung betreibt. Auslagen hat er nicht oder doch nur geringe, er verrechnet also seine Arbeit in diesem Falle, als hätte er sie teilweise umsonst getan und schränkt seine Lebensbedürfnisse, wenn er nicht in dem besseren Ernteausfall der von ihm neben dem Tabakbau betriebenen Kulturen genügenden Ersatz ge- funden hat, den Verhältnissen entsprechend ein. Berücksichtigt man des weiteren, daß die Tabakkultur unter dem Monopolsystem einer strengen und lästigen Kontrolle unterworfen ist, daß die Überwachung der Arbeiten eines großen Gutes seitens des Besitzers unzureichend, wenn nicht gar unmöglich ist und ein solcher Umstand zum Unter- schleif von Tabakblättern geradezu auffordert, daß schließlich der Be- sitzer auch für die Handlungen seiner Arbeiter verantwortlich, also strafbar ist, so haben wir die Erklärung und Begründung dafür, warum die Tabakkultur in den Monopolländern in viel höherem Maße als in anderen nur von kleinen Landwirten betrieben wird. So hat die Einführung des Tabakmonopols in Rumänien bewirkt, daß fast alle diejenigen Großgrundbesitzer, die vorher Tabakkultur betrieben hatten, sie nunmehr aufgaben. Die Folge war ein Rückgang der Größe der Anbaufläche, die von 3063 ha (im Jahre 1872) plötzlich auf 417 ha (im Jahre 1875) sank. Diesem Rückgang der Anbaufläche folgte naturgemäß derjenige der Produktion; so finden wir für Rumänien iz IM im Jahre 1873 eine solche von nur 79786 kg oder im Durchschnitt 189 kg pro ha (auf 417 ha Anbaufläche). Allerdings mögen zu diesem Rückgang auch die großen Tabakvorräte, welche sich zur damaligen Zeit im Lande befanden, das ihrige mit beigetragen haben; wurde doch im Jahre 1871 allein Tabak im Werte von 2928782 Lei und im Jahre 1572 solcher im Werte von 10756736 Lei eingeführt!). In den folgenden Jahren der Pachtperiode stieg die Anbaufläche auf 4651 ha mit einer Produktion von 2800000 kg oder im Durchschnitt 610 kg pro ha (im Jahre 1876); sie hielt sich aber nicht auf dieser Höhe, sondern sank hierauf ununterbrochen bis zu 2249 Hektar mit einer Pro- duktion von 762436 kg oder im Durchschnitt 339 kg pro Hektar (im Jahre 1879); dies entspricht einem jährlichen Sinken der. Anbaufläche in dieser Periode um 3,4°/, (s. graphische Darstellung A). Der Grund dafür ist darin zu suchen, daß die Pachtgesellschaft den Tabakbau einschränkte, um die Ausgaben der Verwaltung und die für die Ver- folgung des Schmuggels und Unterschleifes entstehenden nicht unbe- deutenden Kosten zu vermindern. Am deutlichsten zeigt sich der Rückgang in der oberen Moldau selbst, wo der Tabakbau, der einst einen gewaltigen Umfang besaß und gute Erträge lieferte, seit der Einführung des Tabakmonopols fast vollständig aufhörte?). Auch mögen die vielen Schikanen mit dazu beigetragen haben, die die Tabakflanzer bis zur Ablieferung der Tabakernte seitens der Regieagenten zu er- dulden hatten?). Während dieser Periode wurden im Durchschnitt 528 kg pro Hektar geerntet und das Kilogramm mit 78 Cts. bezahlt, sodaß der Ertrag pro Hektar ca. 412 Lei betrug. Diese Summe würde für den Tabakbauer eine gute Belohnung seiner Arbeit gewesen sein, wenn er sie tatsächlich bekommen hätte; aber er war das Opfer von Mittels- personen, die ihn ausbeuteten, denn die Regieverwaltung kaufte die Tabakernte nicht direkt von ihm, sondern durch Vermittler. Auber- dem wurden die Tabakbauer nicht mit dem von der Kommission fest- gestellten Einlösungspreis bezahlt, sondern sie bekamen weniger, wie es aus der vom damaligen Finanzminister Sturza in der Kammersitzung vom 20. März 1879 gemachten Mitteilung hervorgeht: „Ihr wibt, dab die Konzessionäre bei den Tabakbauern schlecht angeschrieben sind... .; ich habe Maßregeln ergriffen, daß letztere sicher sein dürfen mit dem 1) Monitorul oficial 1879, 1. April. 2) Bericht über das Ernteergebnis in der oberen Moldau im Jahre 1876 und den Getreideexport nach Deutschland. Preußisches Handelsarchiv, Jahrg. 1877, Bd. I, S. 438. 3) Monitorul ofical 1879, Martie 20. EN. pe von der Kommission festgesetzten Einlösungspreis bezahlt zu werden und daß sie fernerhin bei der Verwiegung und Ablieferung der Tabak- ernte nicht mehr, wie dies bisher der Fall war, Schikanen unterworfen sind.“ Mit dem Übergang der Regie in die Hände des Staats im Jahre 1879 nahm der Tabakbau eine größere Entwicklung an, ob- gleich er nicht mehr im ganzen Land, sondern nur in bestimmten Bezirken erlaubt war. Schon im folgenden Jahre (1880) stieg die Zahl der mit Tabak bebauten Hektare Ackerland von 2249 auf 4641 ha mit einem Preoduktionsertrag von 5157806 kg. Der Tabakbau hatte sich also um das Doppelte vergrößert. In den folgenden Jahren wurde die Anbaufläche zwischen 4000 und 7000 ha beibehalten mit einer Produktion zwischen 3—5 Mill. kg. In den Jahren 1883, 1586, 1898 und 1899, in denen weniger bebaut wurde, betrug die Anbaufläche 2—3000 ha mit einer Produktion von 1—2!/, Mill. kg. Die größte Ausdehnung fand sie im Jahre 1889, wo 7809 ha dem Tabakbau gewidmet wurden und die Produktion 5495371 kg betrug. Seit 1879—1902 wurden 114664 ha mit Tabak bebaut, also durch- schnittlich 4778 ha pro Jahr. Die Gesamternte betrug 79406 656 kg, wofür die Regieverwaltung den Tabakbauern 45481288 Lei zahlte. Im allgemeinen zeigt, wie aus der graphischen Darstellung A er- sichtlich ist, die Anbaufläche in dieser Periode große Schwankungen. Diese wurden hervorgerufen durch die seitens der Regieverwaltung wegen zu großer Ansammlung der Tabakvorräte getroffene Einschrän- kung des Anbauareals, mehr aber noch wegen der Niedrigkeit der dem Tabakbauer gezahlten Einlösungspreise, wie später klargelegt werden wird. In der Gesamtheit vergrößerte sich während dieser Periode die Anbaufläiche um 52 Proz., was einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von allerdings nur 2,17 Proz. entsprechen würde. Jedoch wäre es unpraktisch und unklug gewesen, dem Tabakbau eine schnellere Ausdehnung zu geben, um so mehr als die Tabakpflanze eines guten Bodens und einer sehr sorgfältigen Behandlung bedarf). Der Tabakbau würde in den seitens der Regie erlaubten neuen Anbau- gegenden in Frage gestellt worden sein, würde man die Ausdehnung von Anfang an zu intensiv betrieben haben und ohne vorerst über einen nötigen Stamm von Tabakpflanzern zu verfügen, die ihre Er- fahrung durch gute Ernteerzeugnisse bewiesen hatten. Mit der Tabak- kultur beschäftigten sich auch in dieser Periode nur Kleingrundbesitzer, 1, Konrad, 2 & 0.8211. TO, , 2 deren Zahl von 8019 im Jahre 1879 auf 12960 im Jahre 1902 stieg. Es vermehrte sich demnach ihre Zahl in dieser Periode um mehr als die Hälfte (62 Proz.). Durchschnittlich widmeten sich jährlich 13 000 Tabakpflanzer dem Tabakbau, so daß auf jeden Pflanzer 35 qm ent- fallen. Im Vergleich mit anderen Ländern ist die Ausdehnung der Anbaufläche von nicht geringer Bedeutung; der Prozentsatz im Ver- hältnis zur Flächengröße Rumäniens gleicht dem Deutschlands, Frank- reichs und ist sogar höher als der Italiens, wie es die Tabelle II ver- anschaulicht (siehe S. 40). Die durchschnittliche Produktion eines Hektars Ackerland ist aber eine bei weitem geringere als diejenige der genannten Länder. Während in Deutschland von einem Hektar 2359 ke, in Frankreich 1532 kg, in Österreich 1141 kg und in Italien 1104 kg geerntet werden, erreicht das Ernteergebnis in Rumänien kaum 653 kg. Dies beweist, wie wenig die Tabakkultur Rumäniens im Vergleich zu der anderer Länder vorgeschritten ist. Es findet seine Erklärung in dem Mangel an landwirtschaftlicher Bildung, den veralteten Kultursystemen und den ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen der größte Teil der Pflanzer zu arbeiten gezwungen ist!). Hinzu kommen noch der Mangel einer rationellen Düngung der deın Tabakbau dienenden Bodenfläche, die unvorteilhafte Koppelwirtschaft und die Beschaffenheit des Tabaksamens, der verschiedentlich Pflanzen mit kleinen und dünnen Blättern liefert. Dort, wo die Tabakkultur sorgfältig betrieben wird, resultiert auch eine höhere Durchschnittsproduktion. So wird im Be- zirk Jalomitza und in der Dobrodscha pro Hektar 1000 kg Tabak geerntet und die Versuchskulturen erzielten im Jahre 1595 sogar eine Ernte von durchschnittlich 15300 kg pro Hektar. Die Tabakkultur als solche hat in dieser Periode einen Fort- schritt zu verzeichnen, wie dies die durchschnittliche Produktion pro Hektar beweist (graphische Darstellung B). Während im Jahre 1879 nur 339 kg pro Hektar geerntet wurden, erzeugte die gleich große Fläche im Jahre 1902 6553 ke, mit anderen Worten: der Durch- schnittsertrag stieg während der ganzen Periode um 48 Proz., bezw. pro Jahr um 2 Proz. Die schwächste Ernte wurde 1879 erzielt, in welchem Jahr sie pro Hektar nur 339 kg ergab, den stärksten durch- schnittlichen Ertrag haben die Jahre 1880 und 1898 zu verzeichnen, und zwar mit 1111 bezw. 1055 kg pro Hektar. Innerhalb der ganzen Periode beziffert sich die durchschnittliche Produktion auf 700 kg pro 1,Eopowviet, 2:08:30.'8. 101: — _ | | |, Gesamt- | Durch- Durch- | Durch- Flächen- ibakanban| Ver- Zander en Gesamtpro- | werteder Be, schnitts-schnitts- Länder inhalt fiäche | hältnis | Pflanzer |einen | Auktion in Tabak- ro SELERB DEE 5 in %, i > | k | ernte p pro ha | pro ha | ’o |Pflanzer & | 100 kg Frank- qkın ha | Fres.- Fres. kg reich | 536 464 | 15936 | 0,03 54639 | 29 [24420772|22009226| 90,12 1532 Österreich| 675 887 | 27766 | 0,04 54523 | 51 131675205[14058581| 44,38 | 1141 Italien Rumänien| 131 353 4.0222210.0:03 12 296 | 32 2630454 | Deutsch- | | landı) 540743 17.17.3407 150:032 2117922 2155237 698570 38995 332 103,20 *)| 2174 | 286 682 4977 | 0,02 — | — | 549534| 3609058| 65,71 1104 1555495| 59,00 653 *) Einschließlich der Steuer. Hektar, während dieselbe in der früheren Pachtperiode nur 528 kg pro Hektar betrug. Im allgemeinen weist die Tabakproduktion be- deutende Schwankungen auf, die jedoch mehr oder minder auf die klimatischen Verhältnisse des Landes zurückzuführen sind. In dieser Beziehung ist trotz der allgemein anerkannten Fruchtbarkeit des Bodens die rumänische Landwirtschaft gegenüber der des gesamten Westeuropas ungeheuer benachteiligt. Das Klima ist außerordentlich veränderlich: äußerst strenge Winter und mit großer Hitze und Dürre verbundene Sommer sind nicht selten; letztere machen sich seit einigen Jahren sehr fühlbar und sind jedenfalls eine Folge der im allgemeinen in sehr unrationeller Weise betriebenen Abholzungen!!). Als ein Beweis dafür, daß die Tabakkultur der letztbesprochenen Periode eine Verbesserung erfahren hat, dürfte des weiteren das prozentuale Verhältnis der Rohtabakqualitäten dienen. Am deutlichsten wird dies seit 1897 durch das Sinken der geringsten Qualität (Furda) von 28 Proz. (1897) auf 1 Proz. (1902) (s. graphische Darstellung C) veranschaulicht. Der prozentuale Rückgang gerade dieser (billigsten) Tabakqualität ist deshalb bedeutsam, weil sie die Preise der übrigen (Qualitäten stark beeinflußt und infolgedessen den Bruttoertrag bestimmt, da bei keinem anderen Produkt die Qualität eine so große Rolle spielt als beim Tabak. So wird z. B. der beste Tabak aus einer hügeligen Gegend mit 4 Lei pro Kilogramm, das gleiche Quantum gewöhnlichen Tabaks aber mit nur 20—30 Bani bezahlt). Demzufolge hängt der Durch- schnittspreis von dem Verhältnis der verschiedenen Qualitäten ab, wie 1).Creange, D.'G., 8.72. 0787147. 2) Regia Monopolurilor Statului, Bukarest 1903. Fres. 1381 506 725 388 2249 4 ee dies auch aus der graphischen Darstellung C zu ersehen ist. Die Linie des Durchschnittspreises weicht nach derselben Richtung ab, wie das prozentuale Verhältnis der Tabakqualitäten I und II und in umgekehrter Richtung der Qualität III, im besonderen aber der (billig- sten) Qualität Furda. Hieraus ergibt sich auch der Grund der seit 1897 steigenden Preistendenz mit alleiniger Ausnahme des Jahres 1901, in welchem der allzu großen Produktion der III. Qualität (72 Proz.) halber ein Preisrückgang eintrat. Deshalb ist auch die Höhe des Bruttoertrags pro Hektar der durchschnittlichen Produktionshöhe nicht stets gleich. So ist der Bruttoertrag, welcher der Linie der Durch- schnittsproduktion bis 1885 folgt, im Jahre 1886 gewachsen, die Durch- schnittsproduktion hat sich aber gegenüber der des Jahres 1885 ver- mindert. Das Gegenteil bemerken wir in den Jahren 1889 und 1897, indem hier die Durchschnittsproduktion zunimmt, der Durchschnitts- bruttoertrag hingegen sinkt. — Betrachten wir die Durchschnittspreise dieser drei Jahre, so sehen wir, daß die Höhe des Durchschnittspreises im Jahre 1886 gestiegen, 1889 und 1897 jedoch gesunken ist. Dies ist eine weitere Bestätigung des oben Gesagten, daß die Qualität des Tabaks den Bruttoertrag bestimmt. Im allgemeinen verfolgt der Bruttoertrag die Bewegung der Durchschnittsproduktion, er steigt von 217 Lei pro Hektar im Jahre 1889 bis auf 653 Lei pro Hektar im Jahre 1902. Die Gesamtsteigerung beträgt 67 Proz. oder jährlich 2,5 Proz. und stellt für diese Periode einen Durchschnitt von 400 Lei pro Hektar dar. Zweifellos bringt gegenwärtig der Hektar einen Bruttoertiag doppelter Größe, als dies im Jahre 1872 der Fall war, aber es ist doch immerhin nur ein schwacher Ersatz der Hoffnungen und Erwartungen, zu denen der Tabakbauer durch seine fortdauernde, mühsame Arbeit während des ganzen Jahres jedenfalls berechtigt ist. Wie niedrig der Bruttoertrag ist, geht aus der Tabelle II hervor, wo wir sehen, daß der Bruttoertrag in Deutschland beinahe siebenmal, in Frankreich mehr als viermal, in Österreich zweimal und in Italien mehr als zweimal höher ist als in Rumänien. Wohl ist es wahr, daß die ' Herstellungskosten dort höher sind als in Rumänien, aber trotz alle- dem ist der Reinertrag geringer. Nach Popovici ergibt sich in Deutschland ein Reinertrag von beinahe 40 Proz., in Frankreich ein solcher von mehr als 50 Proz. und in Österreich-Ungarn von 30 Proz., während in Rumänien der Reinertrag nur 7 Proz. beträgt!). I) Popovieci, a. a. O. S. 103. Volkswirtschaftl. u. wirtschaftsgeschichtl. Abhandlungen. H. 4. Busuiocescu, Das Tabakmonopol in Rumänien. era Die Ursachen dieses niedrigen Ertrages liegen nicht nur in der geringen Durchschnittsproduktion, sondern auch in den kleinen Ein- lösungspreisen, welche die Regieverwaltung den Tabakpflanzern für ihre Tabakernte zahlt. Ein kurzer Überblick auf die in der graphischen Darstellung B dargestellte Linie der Durchschnittspreise zeigt im Großen und Ganzen eine sinkende Tendenz. Während im Jahre 1879 ein Durchschnittspreis von 64 Bani pro Kilogramm bezahlt wurde, erhielt der Tabakpflanzer im Jahre 1902 für das gleiche Quantum nur 59 Bani. Innerhalb dieser Periode gibt es nur 5 Jahre (1883, 1884, 1886, 1887 und 1888), in denen höhere Durchschnittspreise als 64 Bani bezahlt wurden; in den übrigen Jahren stehen die Preise unter 64 Bani, im Jahre 1898 wurden sogar nur 46 Bani pro Kilogramm als Durchschnitts- preis gezahlt. Es ergibt sich für die gesamte Periode ein Durchschnitts- preis von 58 Bani pro Kilogramm. Die Regie aber verkaufte den Kon- sumenten ein Kilogramm verarbeiteten inländischen Tabaksmit4—12,50Lei. Daß die Einlösungspreise verhältnismäßig niedrig sind, geht auch aus einem diesbezüglichen Vergleich mit anderen Ländern hervor; so wurden im Jahre 1902 für 100 kg folgende Preise gezahlt: in-Deutschland# 2, 3.1.11 0678 2Hr3 „ Frankreich ur 1 DO REE Ößterreicha. id 2 m AB „eltallen reed ind. in‘ Rumänien.) su), Ze5I 00.252 Es könnte der Einwand erhoben werden, daß in Österreich der Durchschnittspreis niedriger ist als in Rumänien. In Bezug hierauf sei darauf hingewiesen, daß in Österreich die Transportkosten nicht, wie bereits oben erwähnt, in den Einlösungspreisen begriffen sind, wie dies in Rumänien der Fall ist; außerdem muß man bedenken, daß in Österreich auf einem Hektar Ackerland die doppelte Menge der in Ru- mänien auf der gleichen Fläche erzielten Pflanzen geerntet wird, wo- durch sich eo ipso der Ertrag erhöht. Aus dem Gesagten ergibt sich, "daß die Kultur des Tabaks in Rumänien sehr wenig lohnend ist; des- halb ist die Meinung einiger, daß der Anbau des Tabaks als ein für die Bauern sehr lohnender anzusehen sei, nicht zutreffend. Eine ver- lockende Aussicht hätte die Tabakkultur nur dann, wenn die Regie- verwaltung die Einlösungspreise so bemessen würde, daß es dem Grund- besitzer vorteilhafter erschiene, Tabak statt Weizen zu bauen. Wenn nun die Tabakkultur für den rumänischen Bauer wirklich so wenig ertragreich ist, so drängt sich unwillkürlich die Frage auf, warum die Pflanzer sich noch damit beschäftigen und sich nicht einer w 5, — 00 | anderen Kultur zuwenden. Darauf ist zu erwidern, daß sich die Tabakpflanzer auf die Ernte eines guten Jahres verlassen, dessen Er- trag die früheren Schäden ausgleichen soll. Außerdem werden die Tabakbauer durch die von der Regieverwaltung geleisteten Geldvor- schüsse angelockt, die ihnen bei augenblicklichen Geldbedürfnissen immer sehr zu statten kommen. Es liegt aber im eigenen Interesse der Regie und des Staates, dem Tabakbauer einen solchen Preis für seinen Tabak zu zahlen, daß er dabei bestehen kann und sein Aus- kommen findet. Dadurch wird ein tüchtiger und strebsamer Arbeiter- stamm herangebildet, der in der Lage ist, wesentlich zur Entwicklung und Verbesserung der Tabakkultur beizutragen. Außerdem bietet der Tabakbau während des ganzen Jahres Beschäftigung, wodurch dem verderblichen Einfluß des Müssiggangs und den sich daran knüpfenden bösen Folgen vorgebeugt wird; auch dieser Umstand ist von nicht geringer Bedeutung für die Bauern, welche im allgemeinen während der Wintermonate beschäftigungslos sind. 3. Die Bestrebungen der Regie zur Verbesserung des Tabakbaues. In der festen Überzeugung, daß sich die Tabakkultur unter dem Monopolsystem der verschiedenartigen amtlichen Vorschriften wegen nur langsam entwickeln, und nur dann zur Blüte gelangen kann, wenn die Regierverwaltung sich ihrer kraftvoll annimmt, bestrebte sich diese, die inländische Kultur zu begünstigen und zu verbessern. Das war um so notwendiger, als die Tabakkultur während der Pachtperiode vollständig vernachlässigt worden war, denn die Pachtgesellschaft hatte sich zur Hebung derselben sehr wenig, vielleicht gar keine Mühe ge- geben. Zu diesem Zweck richtete die Regieverwaltung Versuchskul- turen ein, um zu sehen, welche Tabaksorten bezüglich der Qualität und (Quantität der daraus hergestellten Fabrikate am besten seien. Gleich- zeitig sollten diese Versuche auch als Richtschnur für die Auswahl der für den Tabakbau geeignetsten Gegenden dienen. Der erste Kul- turversuch mit 7 verschiedenen Tabakpflanzensorten (Jaka, Smyrna, Persicean, Samsun, Havana, Scaferlaty und Palatinat) fand im Jahre 1890 im Bezirk Prahova statt. Gleichzeitig stellte die Regiever waltung Versuche mit dem Anbau dieser Tabakpflanzen in den dortigen, durch die Reblaus vernichteten Weinbergen an. Das Ergebnis war sehr zufriedenstellend; die Versuche wurden in den Jahren 1891 und 1892 weiter fortgeführt und ergaben folgendes Resultat: 6* Tabak I. Qualität 10,79), s I. m 33,10), SA WERL; 5 33,4%), Rurdaniıe 267 m 230 Auch erlangte die Regierverwaltung die Überzeugung, daß die Weinberge sehr vorteilhaft für den Tabakbau seien; trotzdem konnte sie ihn in dieser Gegend nicht verbreiten, weil die Bauern vorzogen, statt des Tabaks ihre Weinberge mit amerikanischen Weinstöcken aufs neue zu bepflanzen. In den folgenden Jahren (ausgeschlossen das Jahr 1897) wurden die Versuche fortgesetzt, und zwar in den Be- zirken Tulcea, Dimbovitza, Romanati, Vlasca und Faleiu. Man kon- statierte schließlich, daß die Tabaksorten Persicean, Samsun und Jaka die für die Kultur geeignetsten seien. Diese fanden demzufolge auch Verbreitung. Seit 1898 versuchte man ausländische, im beson- deren macedonische Tabaksorten zu bauen. Die Ergebnisse zeigten, daß sich Klima und Boden Rumäniens gut zur Produktion dieser Tabaksorten eignen und als Ersatz der aus Macedonien zum Preis von 5— 7,90 Leipro Kilogramm gekauften Tabaksorten gut verwendbar sind. Dadurch bietet sich der rumänischen Tabakkultur einerseits die Aus- sicht, allmählich die aus der Türkei und Griechenland eingeführten Tabaksorten zum größten Teil ersetzen zu können, wodurch ein großer nationalökonomischer Vorteil gewonnen wird, andererseits wird der Export dieser Tabaksorten, sei es als Rohtabak oder Fabrikat (Ziga- retten), bedeutend erleichtert werden. In folgender Tabelle III sind die erzielten Erträge für die Jahre 1898 bis 1901 angegeben (siehe nächste Seite). Aus der Tabelle ergibt sich, daß die Weinberge, hauptsächlich die der Ortschaften Dragasani und Valea-Calugareasca, die besten Tabake erzeugen, denen sich in zweiter Linie die der Ortschaften Maein und Leordeni anschließen. Diese Ergebnisse veranlaßten die Regieverwaltung, die Tabakkultur in diesen Gegenden auszudehnen. Gleichzeitig dienten einige Weinberge zu Kulturversuchen, besonders um zu erkennen, welche Tabaksorten und Bodenarten sich am besten für die Tabakkultur eignen, des weiteren wurden sie aber auch als praktische Schule für das untere Beamtenpersonal der Tabakkultur und als Musterpflanzung für die Tabakzüchter der Umgebung benutzt. Die Regieverwaltung ihrerseits war in der Lage, die Gegenden, die sich am besten für den Tabakbau eigneten und den Unterschied der auf den Weinbergen und dem flachen Lande erzeugten Tabakquali- täten festzustellen, desgleichen die zur Tabakkultur geeignetsten Mittel 1) rn |||, 12 =) = je Me el | Ze -|- | -|-|)—-|- 91) — | —-|—|— | > © tugseägugg [1061 ee reihen er en ee her | - | —- | - —alr ln de) io ae eo re — le — | Sa AENTaHN in Bez wt. 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Up sowie die Zeitpunkte, an denen die verschiedenen Tabakarbeiten statt- finden sollen, anzugeben. Ebenso bestimmte die Regieverwaltung die Einrichtung der für Rumänien am besten geeigneten Tabaktrocken- anstalten und schließlich fixierte sie die Einlösungspreise für den Roh- tabak. Um eine gute Anbaumethode unter den Pflanzern zu verbreiten, richtete die Regie Musterpflanzungen ein, in denen man die geprüften und als vorteilhaft erkannten Methoden anwendete. Diese Muster- pflanzungen bilden das praktischste Mittel, den Tabakbauer gute Kultur- methoden zu lehren, denn es ist bekannt, daß das Beispiel leichter als das Wort den Bauer überzeugt. Von dem Personal dieser Musterpflan- zungen werden praktische Kurse für die Tabakbauer abgehalten'). Da bekanntlich die Bodenart speziell für den Tabakbau von großer Bedeutung ist, so dürfte es nicht ohne Interesse sein, die Aus- führungen Semlers?) wiederzugeben, welcher hinsichtlich der Wahl des Tabakackerlandes sagt: „Nach Abwägung der Gunst und Ungunst des Klimas für den Anbau ist die Wahl des Bodens in Betracht zu ziehen, die. das sei mit scharfer Betonung gesagt, von der höchsten Wichtigkeit ist. Wenn man die Weinrebe ausnimmt, gibt es keine Nutzpflanze, deren Produkt in gleichem Maße durch den Boden beeinflußt wird, wie es bei der Tabakpflanze der Fall ist. Keine noch so sorgfältige Kultur und Erntebereitung kann den Fehler ausgleichen, der in der Wahl des Bodens gemacht wird.“ Auch die Regieverwaltung ließ, von der hohen Wichtigkeit der Bodenart und dem Einfluß derselben auf die Vegetation der Tabakpflanzen überzeugt, den für den Anbau mit Tabak bestimmten Boden mechanischen und chemisch-analytischen Untersuchungen unterziehen. Infolge der mecha- nischen Analysen wurde festgestellt, daß der Boden zum größten Teil lehmhaltig und sehr schwer zu bearbeiten ist, letzteres namentlich dann, wenn ihm ein gewisser Grad von Feuchtigkeit fehlt. Er hat aber den Vorteil, daß er das einsickernde Wasser schnell absorbiert und nur allmählich wieder abgibt, was bei der in Rumänien öfters ein- tretenden Dürre von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Der Boden vom Bezirk Tulcea ist für den Tabakbau am geeignetsten, weil der größte Teil desselben nur 6 Proz. Lehm, aber ca. 50 Proz. Kies enthält. Lehmartiger Boden liefert zwar einen größeren Ernteertrag 1) Das Personal wird aus den Schülern genommen, die die höheren und praktischen landwirtschaftlichen Schulen gut bestanden haben. 2) Die Tropische Agrikultur, 2. Auflage Bd. III. S. 380, Wismar 1903. an Tabak, aber er erzeugt dicke und wasserhaltige Blätter, während Schlammboden Blätter von erster Qualität erzeugt. Durch die che- mischen Analysen wurde erwiesen, daß der Boden nur wenig Stick- stoff (höchstens 0,15 oder 0,16 Proz.) enthält. In dieser Beziehung sollte die rumänische Regie noch weiter gehen und das Vorbild Frank- reichs nachahmen, welches die Hilfe der Chemie in der Tabakkultur schon seit lange anerkannt und gewürdigt hat. Bei der großen Be- deutung des Stickstoffes ergibt sich für die Tabakbauer die zwingende Notwendigkeit, den Boden mit Stalldünger zu düngen; eine Kultur- arbeit, die leider in Rumänien noch wenig bekannt ist. So schreibt z. B. E. Flor in seiner „Monographie eines Landgutes in Rumänien“ (Leipzig 1904): „Der Bauer Rumäniens benutzt den Stallmist als Brenn- material“, und weiter: „Wäre für den Kulturboden oder das Ackerland .. . wirklich eine Düngung von Nöten, so würde man auf alle Fälle gezwungen sein, entweder den Stallmist anderwärts zu beziehen oder aber käuflichen Kunstdünger zu verwenden.“ Wenn nun auch der rumänische Tabakbauer seinem Stallmist die bessere zweckentsprechen- dere Verwendung auf dem Acker sichert, so läßt es sich doch nicht verkennen, daß die Regie hinsichtlich der Aufklärung der Bauern über Düngung und rationelle Verwendung des Düngers noch viel zu leisten hat, ehe in dieser Beziehung die anderen Kulturländer erreicht sind. Wenn, wie es in Rumänien der Fall ist, das Rindvieh sich vom Früh- jahr bis Herbst auf der freien Weide befindet und infolgedessen gerade für die Bestellperiode im Herbst kein Stallmist vorhanden ist, weil die denselben produzierenden Tiere keine Stallfütterung erhielten, dann müssen die Bauern auf die künstlichen Düngemittel hingewiesen und ihnen nötigenfalls deren Wirkung auf einem Versuchsfeld ad oculos demonstriert werden. Der Dank des Ackers in Form reicher Ernten würde schon von selbst dazu beitragen, den Bauer auch an künstlichen Dünger zu gewöhnen. So besteht z. B. in Frankreich eine Bestimmung der Regie- verwaltung, wonach der zum Anbau mit Tabak angemeldete Acker erst zu analysieren ist; der Befund der Analyse bedingt die Annahme oder Ablehnung des Bauangebotes. Ja „selbst bei bereits erlaubter Tabakkultur wird auf Grund der Analyse dem Bauern zur Pflicht gemacht, die event. fehlenden Düngerarten dem Boden noch einzu- verleiben, deren annähernde Menge ihm vorgeschrieben wird“ }). 1) Semler, Heinrich, Die Tropische Agrikultur, 2. Auflage, Bd. III, Wismar 1903, S. 383. Die rumänische Regierverwaltung sollte auch diesem Beispiel folgen, was der Tabakkultur zum Segen gereichen würde. Weil die meisten Tabakpflanzer Bauern oder kleine Grundbesitzer sind, die ein nur kleines oder gar kein Betriebskapital besitzen, so gewährt die Regieverwaltung durch ihre Beamten den einzelnen Tabakpflanzern Vor- schüsse auf Rechnung der künftigen Ernte. Dadurch erweist die Regie den Bauern eine große Wohltat, indem diese in Zeiten finanzieller Knappheit oder Not vor Betrug und Wucher geschützt werden. Die Einzelvorschüsse in den Jahren 1880 bis 1885 erreichten eine Höhe von 75 —105Lei pro Hektar!) und bis zum Jahre 1902 belief sich der (sesamtvorschuß auf 13456900 Lei. Im Durchschnitt kamen demnach 40,52 Lei auf 1 Tabakpflanzer oder 117,51 Lei auf 1 Hektar Kultur- land. Im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttoertrag eines Ha Ackerland ergibt sich, daß die den Tabakpflanzern gewährten Vor- schüsse 25 Proz. des Erntewertes übersteigen. Die Fürsorge der Regieverwaltung ging noch weiter. Als sie sah, daß die Tabakernte wegen des Mangels an systematischen Trocken- anstalten viel an ihrem Wert verlor und dieser Schaden sowohl sie als auch die Tabakbauer ‘traf, indem die Regie weniger feine Qualitäten Tabak, der Bauer aber einen dementsprechend geringeren Preis erzielte, war sie darauf bedacht, diesem Mangel abzuhelfen. Des weiteren war die Regieverwaltung bemüht, dem Übelstande Abhilfe zu schaffen, welcher die Bauern betraf, wenn die Ernte durch Hagel, Feuer oder andere Unfälle vernichtet wurde und somit die Arbeit eines vollen Jahres un- belohnt blieb. Denn der größte Teil der Bauern Rumäniens kennt die Vorteile der landwirtschaftlichen Versicherung nicht oder er hat unklare Vorstellungen von ihnen. Um allen diesen Nachteilen entgegenzutreten, kam die Regieverwaltung mit den Tabakbauern dahin überein, daß ihnen ein bestimmter Prozentsatz des Wertes der erzeugten Tabakernte jähr- lich abgezogen wird, und zwar 6 Proz. den Tabakbauern aus der Moldau und Walachei und 8 Proz. denen aus der Dobrodscha. Auf diese Weise bildete sich seit 1882 bis 1903 ein Fond von 806,060 Lei, welcher der Zentralsparkasse (Bukarest) zur Verzinsung übergeben ist und nach einem speziellen Reglement verwaltet wird?). Diesem entsprechend wurden in den letzten 3 Jahren den Tabakbauern 129674 Lei aus- gezahlt, für welche Summe 861 Trockenanstalten und Lagerhäuser er- 1) Alexandrini, Statistica Rominiei, Vol. II, p. 278, Jassy 1898. 2) Das Reglement für die Verbesserung des Tabakbaues und für die Ver- sicherung, veröffentlicht in Monitorul ofieial Nr. 71 vom 27. Juni 1903. ge richtet wurden. Die Hälfte der verteilten Summe ist nicht rückzahlbar, sondern freies Eigentum des Bauern, sie schwankt je nach der Aus- dehnung der dem Tabakbau gewidmeten Grundfläche zwischen 100 und 300 Lei. Die andere Hälfte der Geldsumme ist der Tabak- pflanzer bei der jedesmaligen Ablieferung der Ernte in 5 einjährigen Raten mit 5 Proz. Zinsen zurückzuzahlen verpflichtet; dieselbe schwankt ebenfalls zwischen 100—300 Lei nach demselben Grundsatz. Die geborgte Summe betrug im Jahre 1905 27,625 Lei. Um tüchtige und strebsame Tabakpflanzer zu belohnen, teilt die Regieverwaltung außerdem jährlich verschiedene Prämien im Wert von 25—200 Lei für je einen Tabakpflanzer aus. Diese Prämien bestehen in Rindern, landwirtschaftlichen Geräten, Obstbäumen, Samen und selbst in Geld. Vom Jahre 1882 bis 1902 wurden 454942 Lei als Prämien ausge- teilt. Erwähnenswert ist die Maßnahme der Regieverwaltung, wonach die für das Jahr 1904 bestimmten Prämien im Betrag von 5000 Lei nur in Reproduktionstieren bestehen sollen. Diese Maßnahme ist insofern von Bedeutung, als bis jetzt die Viehzucht in Rumänien noch sehr im Argen liest und nur wenige weitblickende Landwirte sie zu fördern bestrebt sind. Vom Jahre 1899 an zallt die Regiever- waltung auch die Entschädigungen für die aus Hagel, Feuer ete. entstehenden Schäden. Sie hat seit dem genannten Jahre bereits 22379 Lei Entschädigungsgelder verteilen können. Neuerdings ver- sorgt die Regieverwaltung aber auch den Tabakbauer mit den zum Tabakbau nötigen Geräten und anderem Material, wie Seile, Leinwand, Holz u. s. w. und zwar zum Selbstkostenpreis unter leichten Rück- zahlungsbedingungen. Auf diese Weise strebt die Regieverwaltung eine gründliche Verbesserung und Förderung der Tabakkultur an; sie würde aber ihr Werk baldigst gekrönt sehen, wenn sie den Tabakpflanzern höhere Einlösungspreise zahlen würde, weil dieselben anregender sind als Prämien, die nur einer kleinen bestimmten Zahl der Tabakpflanzer zugute kommen. Natürlicherweise übte und übt auch die Regie diese Tätigkeit nicht ohne traurige Erfahrungen, denn die Ergebnisse entsprechen nicht immer ihren Hoffnungen. Zweifellos aber hat sich die Tabak- kultur im Vergleich zu früher um vieles gebessert, aber sie steht noch lange nicht auf der Entwicklungsstufe anderer Länder, was jedoch in Anbetracht des Strebens der Regie und der Beschaffenheit des Klimas und Bodens in vielleicht nicht allzuferner Zukunft erreicht werden dürfte. Denn voraussichtlich wird die Regieverwaltung auf dem einmal betretenen Wege nicht stehen bleiben, sondern sie wird durch stetig fortgesetzte Versuche und durch Anspannung aller intel- lektuellen und materiellen Kräfte dem großen Ziele zustreben, die noch bestehenden Übel zu beseitigen und die Tabakkultur auf die- jenige Entwicklungsstufe emporzuheben, die sowohl der Beschaffen- heit des Bodens und Klimas, als auch der Tüchtigkeit des unter einer guten Leitung stehenden rumänischen Bauern entspricht. VII. Die Tabakverarbeitung. ı. Die Anschaffung von Rohmaterial. Für die Herstellung der Tabakfabrikate, die zum inländischen Verbrauch notwendig sind, könnte die heimische Produktion durch eine größere Ausdehnung der Tabakkultur wohl die gewünschten Quantitäten an Rohstoff liefern, aber die Regie kann eine gewisse Grenze der Ver- wendung heimischen Rohtabaks nicht überschreiten, ohne die Qualität ihrer Fabrikate zu schädigen, und zwar aus folgenden zwei Gründen: 1. Die inländische Produktion liefert nicht genügende Quantitäten zur Herstellung der feineren Qualitäten und 2. kann man nur durch eine richtige Mischung mit ausländischem Tabak solche Fabrikate her- stellen, die der Konsumtion entsprechen. Deshalb ist die rumänische Regie nicht nur auf die inländische Produktion angewiesen, sondern sie ist auch genötigt, eine gewisse Quantität Rohtabak vom Ausland zu beziehen. Aus einer jährlich zur Fabrikation notwendigen Durch- schnittsquantität von 4 Mill. kg im Werte von 5,6 Mill. Lei kommen 3,5 Mill. kg im Werte von 2 Mill. Lei aus der heimischen Produktion; also sie stellt 86 Proz. des Gesamtgewichts und 46 Proz. des Wertes der jährlich verkauften Tabakfabrikate dar. Der Rest wird aus dem Aus- land bezogen, und zwar kauft die rumänische Regie jährlich 500 000 kg ausländischen Tabak im Wert von durchschnittlich 2—3 Mill. Lei. Von letzterem stammen 400 000 kg, also 80 Proz. aus der Türkei (Mace- donien), und zwar folgende Tabaksorten: Tschiubek, Tschiubek-Basma, Jaka, Kir-Basma, Smyrna und Tumbeky, die im Preise von 1—20 Lei pro Kilogramm einen Wert von 2t/, Mill. Lei repräsentieren. Diese wie auch die aus Griechenland (Volo und Argos) bezogenen Tabak- sorten werden am meisten zur Zigaretten- und Rauchtabakfabrikation verwendet. Für die Zigarrenfabrikation bezieht Rumänien aus Amerika (Vereinigten Staaten, Kuba, Brasilien), Asien, (Sumatra, Japan), Europa (Holland und Ungarn) jährlich ungefähr 100000 kg Tabak zum Preise Br 99, von 1,50—12 Lei pro Kilogramm, im Werte von 350000 Lei. Außer dem Rohstoff bezieht die rumänische Regie auch fertige Zigarren feinerer Qualitäten, die im Inland nicht fabriziert werden können, wie z. B. Havannazigarren, die an der Quelle direkt oder in Hamburg, Antwerpen gekauft werden. Man bezieht auch Schnupftabak aus Ruß- land und Frankreich. Dieses Tabakprodukt genießt in Rumänien große Beliebtheit. Die beifolgende Tabelle IV (siehe nächste Seite) gibt eine Übersicht des eingeführten Rohtabaks und der ebenfalls eingeführten Tabakfabrikate während der Zeit von 1898 bis 1901. Die rumänische Regie kauft ihren ausländischen Tabak mittels öffentlicher Ausschreibung. Die Bedingungen werden in Bukarest fest- gesetzt, woselbst auch die Muster einzusehen sind, auf Grund deren die Tabakblätter übernommen werden. Eine spezielle Kommission, die aus den höheren Regiebeanten gebildet wird, untersucht und klassi- fiziert die vorgelegten Tabakmuster. Der Generaldirektor und der Verwaltungsrat verhandeln über die vorteilhaftesten Angebote sowohl hinsichtlich der Qualität als auch des Preises, jedoch unterliegt ihre Entscheidung der Genehmigung des Finanzministeriums. Die durch Zuteilung angenommenen Tabakquantitäten sind halb beim Unterschreiben des Vertrages, halb 6 Monate später abzuliefern. Die Annahme der eingekauften Tabake geschieht ebenfalls durch eine Kommission, deren Tätigkeit der Kontrolle des Verwaltungsrates untersteht. Die nicht den vorgelegten Mustern entsprechenden Tabakballen werden nicht an- genommen; in diesem Fall wird ein gegenseitiges Übereinkommen ge- troffen, falls der Unterschied der Qualität eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Diese Art des Einkaufes der fremden Tabake auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung ist im allgemeinen gut zu heißen, denn die Regie hat Gelegenheit, die Tabaksorten gut und billig anzukaufen, indem verschiedene Lieferanten sich um den Preis bewerben. Es kann aber auch vorkommen, daß die Bewerbungen unbedeutend sind, wenn nicht gar fehlen. Viele Tabakhändler vermeiden an der Ver- steigerung teilzunehmen, um sich nicht zu verpflichten, eine Ware zu liefern, die man nur auf großen und weit entfernten Plätzen haben kann und die den verschiedenen Schwankungen des Marktes unter- worfen ist. Viele andere erscheinen aus dem Grunde nicht, weil sie befürchten, daß ihre aus weiter Entfernung und unter großen Kosten zugebrachte Ware abgelehnt oder nur unter sehr nachteiligen Bedin- gungen angenommen werden könnte. In solchen Fällen kann von einer ernsthaften Bewerbung nicht mehr die Rede sein, und die Regie | Zigarren | Deutschland Schweiz | Belgien Amerika Jahre Zahl Wert Zahl | Wert Zahl | Wert Zahl Wert Be ar, I ——i 684 0 fe: . > rat ei | Tio ..: &) ioay 4 en | Bei IB. Zee Tei IB. Zigarren Te p. [Zigarren Te; B. stücke stücke | stücke stücke | 1898 | 10200) 83521401 26100 3512 18] 49800 9416761120500 2756895 1899 | 4350 7693|65|255425| 73720|601153925| 5389721 1900 43500 7693/601165000| 41 153/20|438925| 11539155 | la N, e as NE BZ R - 1901 | 25000 7647 05] 65 a 14510 55] 20000) 7026.59] 25500 5328/45 | | | | | Rohtabak Amerika | Ungarn Frankreich | Türkei Jahre Wert | Wert | Wert | Wert Quantität ———— | Quantität —————| Quantität ——[ Quantität in kg Lei IB. inkg | ei B.| inkg N her WEL B. | | | | 1898 | 59783| 162624 |s4| 296040 1156697 90| rraı| 21375 81|191538 1625774 68 1899 | 49294) 139766 95] 36269 77 259,97] 29958) 102719 |45|155768| 102164195 1900 | 35317| 53713\05| 113689| 930158|60| 36795) 31622,63[342963| 2670660] 10 101 | 3136 11743125] 72610 65392060] „650 3022 137890) 1367 766 69 | | | | Rohtabak Schnupftabak Griechenland Ballııd | Rußland Jahre | Wert | Wert Wert Quantität — | Quantität —————————— | Quantität —— | - | A inkg | ei B.| inks Lei |B.[ ink Lei |B. 1898 | 3172) 35227\95| 15554] 144032|22| 32000) 34080|— 1899 [107692| 46947419| 30469| 65673|15| 16200) 1743220 1900 |122609| 313074 59| — u [= 16000| 15440 — I | fa 2 1} ” « ’ 1901 6651 15431299] 18037 30938138 Ss00| 6936 — I l I ist gezwungen, ihre Ankäufe event. unter ungünstigen Umständen be- wirken zu müssen. In Italien kaufte die Regieverwaltung ihre aus- ländischen Tabake ebenfalls auf dem Wege der öffentlichen Zuteilung, aber seit 1897 ist dieses System aufgehoben und sie kauft gegen- wärtig direkt, durch einfaches Übereinkommen mit den Tabakhändlern. Dieses System hat sich als gut erwiesen; schon im ersten Jahre wurde eine Ersparnis von 1657000 Fres. (15,5 Proz.) erzielt'). Österreich- Ungarn macht seine Ankäufe nicht auf dem Lizitationswege, sondern durch seine Konsuln 2). In Frankreich werden die Ankäufe teils durch Akkord mit den Lieferanten, teils durch direkten Einkauf bewirkt). Keines dieser Länder handelt nach dem Lizitationssystem, aus dem einfachen Grunde, weil es unpraktisch ist und sich dem Fiskus nicht vorteilhaft erweist. Die Erfahrung dieser Länder sollte nicht außer Acht gelassen werden und der rumänischen Regie Veranlassung geben, das Lizitationssystem zu verlassen und ihre Ankäufe direkt oder durch Übereinstimmung mit den Tabakhändlern abzuschließen; zum mindesten aber ist ihr dieses Recht dann zuzugestehen, wenn sie auf solche Weise vorteilhaftere Ankäufe abschließen zu können glaubt, als es durch die Zuteilung möglich wäre. Es dürfte nicht ohne Interesse sein, in folgender Tabelle V den Umfang der rumänischen, französischen, österreichischen und italieni- schen Regieeinkäufe für das Jahr 1902 veranschaulicht zu sehen. V. Art der Blätter | | Der Durch- Länder Gesamt- In- | Aus- schnittspreis menge | ländische Proz. ländische Proz. für 100 kg kg kg kg auswärtiges Rohmaterial Rumänien +. 1.7... : 2 933 878| 2630 454 | 89,6 303 425 | 10,4 766,60 Frankreich . . . . |48408 296 | 28 128 990 | 60,2 | 19 279 306 | 39,8 148,72 Österreich . . . . [39522 255131675205 |81,1| 7847 050|19,9| 481,64 Italien. . . . . . ..118098323| 5492 534 | 30,0 | 12 668 789 | 70,0 136.26 1) Laurent, F., a. a. O. S. 299. 2) Ebenda, S. 298. 3) Creizenach, a. a. O. S. 87. ug Die Zahlen reden deutlich von dem Streben der rumänischen Regieverwaltung, die Verwendung des ausländischen Rohtabaks mög- lichst zu beschränken und den größten Teil des benötigten Roh- materials im Inland zu erwerben, obschon in Rumänien keine dies- bezügliche Bestimmung vorhanden ist, die das Minimum des inländi- schen Rohtabaks in der Fabrikation feststellt, wie dies z. B. in Frank- reich der Fall war, woselbst laut Dekret von 1810 die französische Regieverwaltung 5/6 und laut späteren Gesetzes von 1816 14/15 in- ländische Blätter zu verwenden hatte!. Das Gesetz von 1835 stellte ein Maximum von 1/5 ausländischer Blätter fest, die zur Verarbei- tung kommen sollten ?2). Die letzte Spalte der Tabelle zeigt im Ver- gleich zu denen der anderen Staaten nur zu deutlich, zu welch teueren Preisen die rumänische Regie das ausländische Rohmaterial ankauft. Der Grund ist in der Tatsache gegeben, daß die Regie nicht in der Lage ist, die besten Qualitäten Rohtabak im Inland zu erzeugen und zu deren Ankauf im Ausland gezwungen ist. Infolgedessen ergibt sich für die Regieverwaltung die dringende Notwendigkeit, eine Ver- besserung dieser Verhältnisse und der Tabakkultur herbeizuführen, damit der Tabakimport möglichst vermindert wird und die jährlich dafür nach dem Ausland gehende Summe von 2—3 Mill. Lei dem eigenen Lande erhalten bleibt. Für das andere zur Fabrikation notwendige Material, wie Papier, Blech, Pappe, Kohle u. a. m. wird jährlich eine Summe von 400000 Lei verausgabt. Diese Gegenstände werden zum größten Teil im Inland bezogen. Das Papier bildet das am meisten verwendete Material und wird jährlich im Betrag von 300000 Lei im Inland angekauft. Die sogenannten Chromo- und Glanzpapierarten werden aus Deutschland eingeführt; das Blech, die Messer und die Kohlen werden in Deutsch- land und England angekauft. Gegenwärtig versucht man die Kohlen durch Petroleumrückstände zu ersetzen. Wenn die Versuche, wie an- zunehmen ist, den auf sie gesetzten Erwartungen entsprechen, wie dies ja auch bei den gleichen Versuchen, welche mit diesen Rück- ständen zur Heizung der Lokomotiven angestellt wurden, der Fall war, dann wird die Regie viele Kosten ersparen, weil die Petroleum- rückstände bedeutend billiger sind als die Kohlen. Der Ankauf des Materials geschieht auf dem Wege der öffentlichen Zuteilung 1) Laurent, F., a. a. ©. S. 278. 2) Foville, Alf., La France &conomique, Paris 1887, S. 396. — 96 — 2. Die Tabakfabrikation. Die Verarbeitung des Rohmaterials für den Konsum findet in den zwei staatlichen Manufakturen von Bukarest und Jassy statt, welche noch von der Pachtgesellschaft errichtet wurden und beim Übergang des Tabakmonopols an den Staat mit in seinen Besitz gelangten. Dieselben wurden im Laufe der Zeit durch Um- und Neubau erweitert und, um den zunehmenden Forderungen der Fabri- kation zu entsprechen, mit neuen Maschinen versehen. Zu diesem Zweck bestimmte die Regieverwaltung jährlich eine gewisse Summe, so daß die Manufakturen, die bei ihrem Übergang in den staatlichen Besitz (1579) kaum einen Wert von 1200000 Lei hatten, gegenwärtig einen solehen von 5400000 Lei darstellen; dafür wurde während 23 Jahren im Durchschnitt ein jährlicher Betrag von 138260 Lei ausgegeben. Im Jahre 1903 wurden allein 650000 Lei zu diesem Zweck verwendett), die zum größten Teil zur Erweiterung der Manu- faktur in Jassy dienten, weil diese viel kleiner ist als die in Bukarest und infolge der gesteigerten Ansprüche vergrößert werden mußte. Während die Manufaktur von Bukarest einen Raum von 14700 qm inmitten einer Ackerfläche von 140000 qm einnimmt, verfügt die Manufaktur von Jassy nur über 2500 qm inmitten einer solchen von 20000 qm. Alle beide liegen außerhalb der Stadt in der Nähe der Bahnhöfe, mit welchen sie zum Zweck eines erleichterten Transportes durch ein Schienengeleis verbunden sind. Die (Gebäude der Manu- fakturen sind den hygienischen Anforderungen entsprechend einge- richtet. Die Hauptforderung bezüglich der Gesundheit der Arbeiter ist dadurch erfüllt; die technischen Einrichtungen sind rationell, zweck- mäßig und den Anforderungen der Neuzeit gemäß angelegt. Die not- wendige Betriebskraft wird von drei durch Motore getriebenen Maschinen mit 200, 100 und 20 Pferdekräften geliefert. Die Transmission der Be- triebskraft zu den entfernteren Räumen geschieht durch Elektrizität (Bukarest). 172 verschiedene Maschinen ?) im Wert von 526612 Lei dienen zur Fabrikation des Rauch- und Schnupftabaks, teilweise auch zur Anfertigung der Zigaretten und in anderen Nebenbetrieben, wie zur Herstellung von Kartons, Paketen und Etiketten, dem Schneiden 1) Ziarul, Universul, Nr. 201, 1903. 2) Davon 40 in der Rauchtabakfabrikation, 2,5; Schnupftabakfabrikation, 630% e Zigarettenfabrikation, 61 „ anderen Nebenbetrieben (Papierabschneiden, Verfertigung von Drucksachen, Vignetten usw.) ed von Papier usw. Der Gesamtwert der Manufakturen, einschließlich der Maschinen, Tabaks und des sonstigen Rohmaterials beträgt mehr als 12 Mill. Lei. Davon entfallen: aubeBanlächene". 7.0, 12. 2 31200000 ’Lei ERGEebauder u Dre. 180513000: „ Maschinen und Werkzeuge . SO0000 labak STR STERN EA TORE on. 0. 010.0, DE „ Verschiedenes Material . . 600000 „ Die beiden Fabriken sind unabhängig voneinander und unterstehen der Leitung und der Kontrolle der Generaldirektion. Ihre Organi- sation ist der der französischen Manufakturen nachgebildet. Dem- gemäß steht an der Spitze jeder Manufaktur ein Direktor, der mit dem Entrepotvorsteher und dem Kontrolleur der Manufaktur ein Ver- waltungskollegium bildet, welches die sich auf .die Fabrikation be- ziehenden Fragen erörtert und diejenigen Maßregeln ergreift, welche für einen guten Geschäftsgang der Manufaktur als zweckmäßig er- achtet wurden. Die Ausführung der Beschlüsse dieses Kollegiums, wie auch der Verfügungen der Generaldirektion steht dem Direktor der Manufaktur zu. Der Entrepotvorsteher trägt die Verantwortung für das gesamte Rohmaterial, welches in das Lagerhaus eingeliefert wird, wie auch für alle zur Fabrikation notwendigen Werkzeuge. Er ist ferner verpflichtet, für eine gute Aufbewahrung des Rohmaterials zu sorgen, welches er zur Verarbeitung nur kraft eines von dem Kon- trolleur gegengezeichneten Direktorialauftrages abliefern darf. Der Kontrolleur führt die Aufsicht über die Verwendung (des Rohmaterials und der Tabakfabrikate. Er hat von allen wichtigen Aktenstücken Kenntnis zu nehmen und deren Richtigkeit zu beglaubigen. Im üb- rigen ist der Direktor der einzige Chef, welchem die allgemeine Leitung der Manufaktur zusteht und der für die Verwendung des Roh- materials der Generaldirektion Rechnung ablegen muß. Ihm unter- steht das ganze Beamtenpersonal, dessen Zahl in beiden Manufak- turen 68 beträgt, und zwar: 2 Unterdirektoren, 2 verantwortliche Chefs, 2 Verwalter, 2 Chefs der Spedition und Fabrikation, 9 Beamte, 48 Chefs der verschiedenen Manufakturräume und Warenlager, Auf- seher und Kontrolleure, 1 Chef des chemischen Laboratoriums und 2 Chemiker. Besondere Vorschriften für die Anstellung eines Beamten bestehen nicht; für die technische Leitung werden jedoch nur solche Ingenieure angestellt, die eine entsprechende wissenschaftliche und praktische Bildung besitzen. Die meisten bilden sich in der Ecole d’application pour les manufactures de l’&tat der französischen Regie Volkswirtschaftl. u. wirtschaftsgeschichtl. Abhandlungen. H. 4. ( Busuiocescu, Das Tabakmonopol in Rumänien. TO aus, wohin sie zu diesem Zweck von der rumänischen Regierung geschickt werden. Für die Besoldung des ganzen Beamtenpersonals der zwei Manufakturen wurden im Jahre 1902 115260 Lei ausge- geben oder 1,4 Proz. der Gesamtkosten dieses Jahres. Obschon die Tabakmanufakturen voneinander unabhängig sind, wird trotzdem die Fabrikation der Tabaksorten in beiden nach genau denselben Prinzipien, denselben Methoden ausgeführt, also die Herstellungsweise ist durchaus identisch. „Auf strengster Festhaltung des Prinzips“ — sagt Crei- zenach!) mit Recht im Bezug darauf — „daß in allen Fabriken zu gleichen Preisen ein gleichartiges Produkt geliefert werde, beruht die Möglichkeit, daß die Regie bestehen kann, denn jeder Geschäftsmann, der in derselben Lokalität mehrere, jedermann gleich zugängliche Etablissements unterhält, muß darauf bedacht sein, daß von diesen Etablissements das eine dem anderen keine Konkurrenz macht. Hielte die Regie nicht daran fest und behielte eine Fabrik den Ruf, bessere Ware als die andere zu liefern, so wäre diese renommierte Fabrik bald von Käufern umlagert, die anderen müßten feiern und die ganze Ökonomie des Monopols wäre durchkreuzt.“ Die Gleichförmigkeit und qualitative Gleichartigkeit der einzelnen Tabakfabrikate ist eine notwendige Bedingung für den Verbrauch, denn der Raucher, der im allgemeinen einen großen Wert darauf legt, wird einige Tabaksorten zum Schaden der anderen bevorzugen. Selbst das Interesse der Regie fordert gleichförmige Fabrikate, weil der kleinste Unterschied zwischen gleichartigen Fabrikaten der Manu- fakturen von dem Konsumenten sofort bemerkt wird und dadurch Beschwerden hervorgerufen werden. Außerdem erleichtert die Gleich- förmigkeit die Kontrolle, verhindert Betrug und gestattet den Manu- fakturen in Notfällen sich aushelfen zu können; bekanntlich hat jede Manufaktur einen bestimmten Teil der Umgebung oder des Landes mit Fabrikaten zu versorgen. Schlechterdings kann man aber die Gleichförmigkeit nicht stets durchführen, da Einrichtung und Werk- zeuge unmöglich jederzeit die gleichen sein können. Eine absolute (Gleichförmigkeit ist wohl das Ideal, wonach die Regie immer streben soll, welches sich jedoch niemals voll und ganz verwirklichen lassen dürfte. Bezüglich der herzustellenden (uantitäten hat nicht der Di- rektor der Manufaktur das Bestimmungsrecht, sondern die General- direktion, die durch ihren Generaldirektor stets genau über die Größe der Nachfrage informiert wird. Im allgemeinen richtet sich die Fabri- l) Creizenach, a. a. O. S. 98. =,099, ,2= kation nach den Wünschen des die Tabakfabrikate konsumierenden Publikums. In Rumänien rauchte man sowohl vor als auch nach Einführung des Monopols mehr Zigaretten, welche man teils im fer- tigen Zustand kaufte. teils selbst drehte. Diese Gewohnheit besteht noch heutzutage. Manche Personen rauchen täglich 40 Zigaretten, deren Drehen für das lebhafte Temperament der Südländer einen beliebten mechanischen Zeitvertreib bildet. Seit einigen Jahren macht sich aber eine Bevorzugung für Zigaretten in gebrauchsfertigem Zu- stand mehr und mehr geltend, trotzdem diese naturgemäß teurer sind, als die entsprechende Qualität des geschnittenen Rauchtabaks. Diese Bevorzugung macht sich hauptsächlich für die besseren Quali- täten und am meisten für die Zigaretten mit Mundstück bemerkbar. (Diese werden nicht maschinell, sondern durch Handarbeit hergestellt; mit dieser Manipulation waren im Jahr 1903 SO Proz. der Arbeiter beider Manufakturen beschäftigt). Der früher so beliebte (Gebrauch des Rauchens aus der Tabakpfeife findet gegenwärtig nur noch wenig Verehrer; an Stelle der Tabakpfeife trat die Zigarette, die ihren er- oberten Platz während der ganzen Zeit siegreich zu behaupten ge- wußt hat. Die aus ganzen Tabakblättern gedrehten Zigarren gelten als ausländische Rarität, als Luxus, den sich nur die reichen Leute er- lauben können. Sie werden meistenteils von den Ausländern geraucht. Von den inländischen Bewohnern rauchen nur solche Personen Zi- garren, die sich diese Art des Rauchens im Auslande angewöhnt haben. Der alte Gebrauch Tabak zu schnupfen, der besonders in kaufmännischen Kreisen sehr verbreitet war, ist heutzutage beinahe gänzlich verschwunden; deshalb ist zur Zeit der Schnupftabak ein wenig gesuchter Artikel. Der Kautabak ist in Rumänien unbekannt. Die leidenschaftlich Tabak kauenden ausländischen Arbeiter, die in ziemlich großen Massen nach Rumänien kommen, wie auch die See- leute in den rumänischen Häfen haben in dieser Beziehung keinen Einfluß auf Herstellung oder Verbreitung des Kautabaks auszuüben vermocht. Deshalb beschränkt sich die Fabrikation nur auf die be- kannten vier Produktionsarten: Rauchtabake, Zigaretten, Zigarren und Schnupftabake. Die zum Rauchen dienenden Tabake gelangen nur in geschnittenem Zustand in den Handel, und zwar in folgenden 5 Qua- litäten: Luxustabak, Bektimis genannt, sehr dünn und in langen Fäden geschnitten, besteht nur aus dem feinsten macedonischen Tabak, näm- lich aus dem Jaka von Xanti, im Preise von 60 Lei pro Kilogramm. mn Re RO Tas Die I. Qualität besteht aus einer Mischung von diversen feinen Tabakarten aus Macedonien und Kleinasien; Preis pro Kilogramm 40 Lei. Die II. Qualität ist aus 7O Proz. macedonischem und griechi- schem und 30 Proz. rumänischem Tabak zusammengesetzt und kostet 25 Lei pro Kilogramm. Zur III. und IV. Qualität wird nur rumänischer Tabak ver- wendet. Das Kilogramm desselben wird zum Preise von 10 bezw. D Lei verkauft. Alle diese Tabakqualitäten werden nicht in gleichem, sondern in folgendem nach Quantität und Wert variierenden Maße hergestellt: Quantität Wert Luxustabak 0,35 Proz. 2,46 Proz, I. Qualität 1538.2%;, AIR MH: h, De 16:27 II k: BSAB.N.,, 30.317705 IV: 3, DIDI 34,74 „ Die vorbereitenden Arbeiten zur Fabrikation des Rauchtabaks, wie das Zerlegen und Säubern der Tabakbündel, das Anfeuchten, Aus- legen, Sortieren sind Handarbeiten, während das Ausrippen, Schneiden, Rösten und die Paketierung durch Maschinen geschieht. Außer den seitens der Regie hergestellten 16 Sorten Zigaretten, welche aus ver- schiedenen Mischungen der bekannten 5 Tabakarten bestehen, wird ausnahmweise noch, wenn erforderlich, die Zigarettensorte „Comer- ciale* aus 79 Proz. türkischem oder griechischem und 21 Proz. ru- mänischem Tabak und die Zigarettensorte „Militare“, bestehend aus 40 Proz. türkischem oder griechischem und 60 Proz. rumänischem Tabak, angefertigt. Die meisten der gegenwärtig verfertigten Ziga- retten werden durch Handarbeit hergestellt, womit, wie oben schon erwähnt, über 80 Proz. der Arbeiter beider Manufakturen beschäftigt sind. Die Zigarren werden ausschließlich durch Handarbeit her- gestellt. Wohl hat man eine Reihe von sogar patentierten Maschinen behufs Herstellung von Zigarren erfunden, um die doch immerhin teuere Handarbeit ersetzen zu können, aber einer solehen Maschine (das feine Gefühl der Fingerspitzen der Zigarrenarbeiterinnen zu geben, damit keine zu festen oder lockeren Stellen bei der Verfertigung der Zigarren entstehen, dürfte der Technik wohl nie gelingen‘). Die ru- mänische Regie fabriziert nur mittlere und niedrigere Zigarrenqualitäten, und zwar 11 Sorten, wovon 9 aus fremdem Tabak, wie Havanna-, Bra- 1) Lewinstein, G. Dr., Die deutsche Tabakindustrie, Berlin 1897, S. 38. — 101 — silien-, Java-, St. Domingo-, Sumatra-, holländischem und ungarischem Takak, die beiden anderen: Vevey-Sans- und Indigene-Zigarren aus 45 Proz. inländischem und 55 Proz. ausländischem Tabak bestehen. Die besseren und feinsten Zigarrenqualitäten im Preise von 40 Bani bis 3 Lei pro Stück werden aus dem Ausland eingeführt. Als Schnupf- tabak werden nur zwei Qualitäten aus einer Mischung von 80 Proz. inländischem und 20 Proz. ausländischem Tabak fabriziert. Im Ganzen werden von der rumänischen Regie demnach 35 Tabaksorten!) her- gestellt. Diese Zahl ist indessen entschieden viel zu gering, und der Regieverwaltung kann der Vorwurf nicht erspart werden, dab sie den so außerordentlich verschiedenen Geschmacksrichtungen nicht in genügender Weise Rechnung trägt. In dieser Beziehung soll nicht etwa ein Ver- gleich mit Deutschland gezogen werden, woselbst so viele Tabaksorten bestehen, daß jede Geschmacksrichtung befriedigt werden kann, wohl aber sollte sich die rumänische Regieverwaltung Frankreich, Italien und Österreich zum Vorbild nehmen, deren Sortenzahl wohl kleiner als die Deutschlands, jedoch bei weitem größer als die Rumäniens ist (siehe Tabelle VI). VI. Sorten j Länder Bon | j Haar ‚f. Im ganzen hak Zigarren Zigaretten iR: Ruumänien + ... . 5 1 16 2 34 Birankreich. ... . 13 22 37 4 76 Österreich . . . . 32 | 38 20 33 123 Hallen 2.0... % 11 19 7 9 46 Die rumänische Regie müßte mindestens so viele Sorten Tabak- fabrikate herstellen, als voraussichtlich den verständigen Wünschen des Tabak konsumierenden Publikums Rumäniens entspricht und genügt, denn „die Hauptaufgabe der Fabrikation ist es, das Einzelprodukt in der Weise herzustellen, daß dasselbe sich gleichzeitig der Mannig- faltigkeit des Verbrauches vollständig anschließt und die notwendigen Verschiedenheiten des Steuerfußes zuläßt“ ?). 1) Die Zahl der in Konsum kommenden Fabrikatsorten beträgt über 43. Siehe unten S. 129. 2) v. Stein, Finanzwissenschaft, Bd. IT, S. 280. Die ungemeine Verschieden- heit der österreichischen Tabaksorten erklärt Mohl folgenderweise: „Da die einzelnen Kronländer in den letzten Jahrhunderten verschiedenen Tabaksprivilegien unter- — 12 — Eine Vermehrung der Tabaksorten würde übrigens im eigenen Interesse der rumänischen Regieverwaltung liegen, denn es werden sich dadurch die Konsumtion und in analoger Weise die Einnahmen erhöhen. Zweifellos kann eine Regie dem Konsumenten nicht so vielerlei Fabrikatsorten zur Auswahl bieten, wie derselbe in falscher Würdigung der Verhältnisse vielleicht verlangen zu können glaubt, denn auch Gewohnheits- und Geschmacksrichtungen finden trotz der ungeheueren Mannigfaltigkeit derselben ihre Grenzen. Eine zu große Sortenzahl erfordert außerdem auch einen zu bedeutenden Aufwand an Herstellungskosten, ohne gleichzeitig eine entsprechende Vermehrung der Einnahmen zu bieten. Die Erfahrung hat bewiesen, daß einige Fabrikatsorten gesuchter sind als andere. So sind unter den 16 ru- mänischen Zigarettensorten diejenigen zum Preis von 2!/, und 5 Bani mehr begehrt als die anderen Sorten. Schließlich aber handelt es sich doch lediglich um die Haupt- faktoren: Form, Farbe, Qualität und die mit letzterer verbundene Bekömmlichkeit, d. h. ob ein Tabak leicht, mittelstark oder stark ist. Jedoch selbst diese wenigen Hauptfaktoren kommen für Rumänien noch nicht in Betracht, solange die Anzahl der Fabrikatsorten nicht beträchtlich vermehrt wird. Als ein Charakteristikum der rumänischen Tabakfabrikation muß es bezeichnet werden, daß die Erzeugung des Schnittabaks die Hauptstütze derselben bildet. Aus der im Jahre 1902 erzeugten Gresamtquantität von 3942588 kg beträgt: der Schnittabak 3689478 kg oder 93,58 Proz. die Zigaretten 202428 „ # HA die Zigarren 31 0 2 093 , der Schnupftabak iD 9DDm2 in 03ER Pro Kopf der Bevölkerung berechnet man insgesamt 0,657 kg Tabakfabrikate, und zwar 0,615 kg Rauchtabak, 33 Stück Ziga- retten, ungefähr 2 Stück Zigarren und 2 Gramm Schnupftabak. Das worfen waren und zum Teil auch der im Jahre 1783 gegründeten Kaiser]. Tabaksregie zu verschiedenen Zeiten unterstellt wurden, und der Tabakbau nach Boden, klimatischen Verhältnissen und Varietäten der landesüblichen Tabak- pflanzen Rohtabake von sehr verschiedenen Eigenschaften liefert, so bildeten sich in einzelnen Kronländern auch verschiedene Sorten und Gewohnheiten für den Tabakbau (in Tirol, Galizien und in.den verschiedenen Gegenden und Naturver- hältnissen Ungarns), sowie für die Fabrikation und den Verbrauch. Diesen ver- schiedenen Verhältnissen ist die Kaiserl. Tabaksregie bemüht . . . zu entsprechen, und sucht ... allen denkbaren Gewohnheiten und Geschmacksrichtungen zu genügen und entgegenzukommen.“ (Mohl, Denkschrift für eine Reichsregie, Stuttgart 1878, S. 72.). — 10 — steht in scharfem Gegensatz zu der Fabrikation in Deutschland, wo- selbst der prozentuale Anteil der einzelnen Tabakfabrikate auf Grund der Enquete von 1893 sich folgendermaßen beziffert: Rauchtabak 44,9 Proz., Zigaretten 1,1 Proz. Zigarren 44,4 Proz., Schnupftabak 5,7 Proz. und Kautabak 3,9 Proz.t). Diese Charakteristik bleibt auch bestehen, wenn wir die Erzeugungsarten der rumänischen, französi- schen, österreichischen und italienischen Regie untereinander ver- gleichen (Tabelle VII). VLI. Tabakfabrikate Ener Frankreich Österreich Italien kg Proz. kg Proz. kg Proz. kg ‚Proz. | Rauchtabak 3 689 478 93,58| 28 246 317 \72,64| 11 950 450 165,75| 2 558 031 15,98 Zigaretten 202 428 | 5,14| 1897 681| 4,90) 1783 750| 9,81| 1017 689| 6,12 Zigarren 36 726 0,93] 3.007 503| 7,72| 3 091 500 117,01| 6883 623 141,37 Schnupftabak 13 955 | 0,35] 4677 858 112,04| 682.000| 3,751 6 179 936 137,00 Kautabak -- | — | 1046150! 2,70] 668700 3,68 — _ Gesamtmenge | 3042 588| — | 38 875509 | — 18 176400| — |ı6639279| — Die Herstellungskosten der Fabrikate belaufen sich jährlich auf die durchschnittliche Summe von 1—2 Millionen Lei. Für das Jahr 1902 berechnen sich dieselben auf 1341159 Lei?) und sind folgender- maßen verteilt: Bee 5, 0 0..=®, an En zHeei USED TE Fe RER 2 y 3137 Re EBIERIEeN 0 ee aan 2,0, 285192, Mobiliar, Maschinen und Reparaturen . 84776 ee en 2,0 ae Demnach kostet die Herstellung von 100 kg. Tabak durch- schnittlich 33 Lei, während dieselbe in Frankreich 62 Fres., in Öster- reich 135 Kr. und in Italien 94 Fres. beträgt. Die geringen Herstel- lungskosten in Rumänien erklären sich einerseits, wie schon gezeigt wurde, durch die geringe Zahl der Fabrikatsorten, andererseits durch die verhältnismäßig niedrigen Löhne, die die rumänische Regie den Tabakarbeitern bezahlt. l) Apelt, Kurt, Die Konsumtion der wichtigsten Kulturländer in den letzten Jahrzehnten, Berlin 1899, S. 152. 2) Einschließlich auch der Ausgaben für Herstellung der Tabaklauge. — 14 — Außer den obenerwähnten Fabrikaten erzeugt die rumänische Regie aus den verbleibenden Rückständen der Tabakfabrikation und der Furda die Tabaklauge, welche eine große Rolle in der Landwirtschaft und Viehzucht spielt. Wegen ihres Nikotingehaltes, eines starken Giftes, dient sie zur Vertilgung verschiedenen Ungeziefers und zur Heilung gewisser tierischen Hautkrankheiten, wie z. B. solcher, die durch Melo- phagus ovinus, Flöhe, Läuse und am meisten Scabies, die für Schafe oft tödlich ist, hervorgerufen sind. Die zum Zweck der Tabaklauge-Erzeugung bestehende Einrichtung ist sehr primitiv, und es wird nur die für den inländischen Verbrauch notwendige Menge hergestellt. Nicht unren- tabel wäre es, wenn die Regieverwaltung ihr Augenmerk darauf legen würde, dieser Erzeugung die Entwicklung zu geben, die sie bereits in Österreich und Italien erlangt hat. In Österreich wurde im Jahre 1898 Tabaklauge im Werte von ca. 400000 Fres. ausgeführt!) und im Jahre 1902 wurden aus deren Verkauf 289628 Fres. gelöst. Die italienische Regie erzeugte im Jahre 1902 394224 kg Tabaklauge, die ihr eine Einnahme von 165201 Fres.?) brachte. Davon wurden 100 869 kg im Inlande selbst und 293355 kg nach dem Ausland verkauft Die rumänische Regie fabrizierte die erste Tabaklauge im Jahre 1884, und es gelangte davon eine (Quantität von 25725 kg in den Handel. Seitdem vermehrte sich der Konsum der Tabaklauge fortwährend und erreichte im Jahre 1902 72249 kg; also fast das dreifache Quantum von 1884. Diese 72249 kg Tabaklauge, die 1,44 Proz. der Gesamtproduktion des erwähnten Jahres darstellten, brachten dem Fiskus die Summe von 57799 Lei. Der Verkauf er- folgt durch die Tabakdebitanten in hermetisch verschlossenen Blech- kisten von 2—5 kg Inhalt zum Preis von SO Bani pro Kilogramm. Weil bei Verwendung der gefärbten Tabaklauge die Pflanzen und Blumen schmutzig werden und ein nachträgliches Abwaschen sich nötig macht, wodurch ein bedeutender Zeitverlust verursacht wird, benutzt die Regie ein besonderes Verfahren zur Herstellung einer farblosen Tabaklauge, bei deren Verwendung die obenerwähnten Nach- teile der gefärbten Tabaklauge in Wegfall kommen. Die farblose Lauge ist in jedem Tabaklagerhaus in Flaschen von 1 kg oder Blech- kisten von 5 kg Inhalt zum Preis von 1 bezw. 1,25 Lei pro Kilo- gramm erhältlich. Des weiteren erzeugt die rumänische Regie eine >Raurent, R,, a: a. O7 Se 315! 2) In dieser Summe ist auch der Gelderlös von 28381 kg Polvere insetti- cida enthalten. In den statistischen Mitteilungen sind die Einnahmen dieser zwei Arten von Prodotti secondari nicht getrennt. (Siehe S. 31.) en Set er Teen Tabaklauge enthaltende Seife. Zu der Fabrikation dieses einer Tabak- regie fernliegenden Artikels wurde die Regieverwaltung einesteils aus (Gründen technischer Natur veranlaßt, andernteils aus Rücksicht darauf, daß die Regie um die Kontrolle nicht zu erschweren, kleinere Quan- titäten als 2 kg Tabaklauge nicht verkaufen konnte. Den Land- wirten, welche für ihre Zwecke nur kleinere Mengen Lauge brauchten, konnte aber nicht zugemutet werden, eine Flasche mit 2 Liter Inhalt zu kaufen. Die Tabaklaugenseife hat außer dem Vorteil, daß sie jedermann zugänglich ist, noch den weiteren, daß sie zur Reinigung der Haut der Tiere in hervorragender Weise Verwendung finden kann. Gerade in dieser Mischung (Kali-Fett-Nikotin) bewirkt das in der Seife enthaltene Nikotin rasche und sichere Heilung der tierischen Hautkrankheiten. Die Tabaklaugenseife wird in Stücken von 100 und 50 Gramm zum Preis von 4 Lei pro Kilogramm verkauft. Die Güte der Fabrikate. Im allgemeinen ist es schlechter- dings schwer zu behaupten, daß diese oder jene Fabrikate gut oder schlecht seien, denn der Tabakgenuß ist ganz entschieden eine Ge- schmackssache und infolgedessen von dem einzelnen Tabakraucher ab- hängig. Jeder raucht, schnupft oder kaut denjenigen Tabak am liebsten, an den er sich im Laufe der Zeit gewöhnt hat und dadurch ist es möglich, daß dem Einen eine Sorte Tabak oder Zigarre vortrefflich mundet, während der Andere dieselbe als geschmacklos oder schlecht bezeichnet. Der Geschmack und die Gewohnheit sind zum größten Teil die Beurteilungsgründe eines guten oder schlechten Fabrikats und wie diese, so sind auch die Meinungen über die Güte desselben verschieden. Immerhin kann man sich aber eine richtige, unparteiische Mei- nung bilden, wenn man über die Qualität des Rohtabaks und dessen Verarbeitung Kenntnis besitzt. Sind diese Forderungen entsprechend erfüllt, so kann man unfehlbar über die Güte der Fabrikate urteilen, denn es ist nicht zu leugnen, daß die Güte der Fabrikate in engem Zusammenhang damit steht. Daß der rumänische Rohtabak nicht von geringer Qualität ist, beweisen die verschiedenfach über ihn ge- äußerten Meinungen, die wir hier in Kürze folgen lassen. Vor allem sei erwähnt, daß sieben rumänische Tabakpflanzer auf der Pariser Welt- ausstellung von 1867 wegen der Qualität ihrer ausgestellten geschnit- tenen Tabake und Tabakblätter durch Medaillen prämiert wurden !). In seiner Schrift „Rumänien“ äußert sich Rudolf Henke darüber folgendermaßen: „Der rumänische Tabak kommt dem türkischen ziem- 1) Exposition universelle de 1867 & Paris: Catalogue officiel des exposants recompenses par le Jury international, Paris, p. 62 ff. — 106 — lich gleich und unterscheidet sich von diesem nur durch eine etwas dunklere Farbe. Der beste rumänische Tabak, welcher besonders vor- züglich in den Gegenden von Husi (Husch) gebaut wird, gibt dem türkischen nichts nach, und was man in Deutschland und Österreich an echtem türkischen Tabak verkauft, ist meistenteils rumänischer !).“ Das wird auch von Kissling berichtet: „In Rumänien werden relativ ansehnliche Tabakmengen (2—5 Mill. kg) produziert und zwar geben die erzeugten Sorten den türkischen an Güte wenig nach. Einer gewissen Berühmtheit erfreut sich in dieser Beziehung die Umgebung von Husi (Husch)?. Rommenrhöller geht noch weiter, indem er darüber in folgender Weise sich äußert: „Le tabac de Roumanie est certainement le meilleur de toute la p@ninsule, tr&s odorant, des feuilles longues et peu larges tres bonnes pour sous-cap et excellentes pour la coupe. Toujours la rögie essaye ‚des semences 6trangeres et voue tous ses soins a l’ennoblissement des sortes existentes“ 3) Wenn wir auch nicht zu behaupten wagen, daß der rumänische Tabak „le meilleur de toute la p@ninsule“ ist, denn die Türkei liefert ohne Frage die feinsten Tabaksortent), so pflichten wir doch voll und ganz den folgenden Worten bei: „Le tabac roumain est 6&gal ä de tres bon hongrois°), il fera bientöt son apparition sur le march& hol- landais, ou il sera l’egal de la meilleur qualit& du tabac hongrois®)* und erkennen den Ausspruch „le tabac roumain est d’aussi bonne qualit@ que le tabac ture?)“ teilweise als richtig an. Wenn dem hinzugefügt wird, daß die Be- und Verarbeitung des Rohmaterials nach den gleichen erprobten Methoden erfolgt, die auch in den mit einer entwickelten Tabakindustrie versehenen Ländern be- stehen, so kann man den Schluß ziehen, daß die rumänischen Tabak- fabrikate gut sind. Tatsächlich trifft dies auch für die letzte Periode zu, denn, wie bereits früher (siehe oben) hervorgehoben wurde, ließen die Tabakfabrikate in der Zeit der Pachtperiode im allgemeinen viel zu wünschen übrig und veranlaßten zu manchen Klagen, die sich l) Henke, Rumänien, Leipzig 1877, S. 196. 2) Kissling, a. a. ©. S. 14. 3) Rommenhöller, ©. G., La Roumanie, Etude &economique et commerciale, Rotterdam 1898, p. 115. 4) Kissling, a. a. O. S. 13. 5) Rommenbhöller, a. a. O. S. 255. 6) Ebenda S. 116. 7) Yves Guyot et A. Raffalovich, Diectionnaire du Commerce, de l’industrie et de la banque, Paris 1901, Bd. II, p. 1224. hir», 2 A, allerdings mehr auf die Mängel richtiger Mischung und guten Schnittes der gewöhnlicheren Tabaksorten bezogen. als auf die qualitative Be- schaffenheit des Tabaks. Das Urteil der Generaldirektion der Wiener Ausstellung von 1873: „Die Tabakregie in Bukarest hatte außer einigen Blättern auch drei Sorten geschnittenen türkischen Rauchtabaks und Zigaretten ge- sendet: der Tabak ist gut sortiert und zeigt einen reinen feinen Schnitt“ bezieht sich auf die besseren Qualitäten !). Jedoch halten wir die folgende von Felser?) in der Tabak- zeitung?) gemachte Mitteilung übertrieben, welche lautet: „Auch der rumänische Regietabak ist so schlecht, daß er von den russischen Sol- daten verschmäht wird.“ Der wahre Grund dieser Verschmähung ist von der „Allgemeinen Zeitung“ gegeben, indem sie berichtet, daß die russische Behörde bei den Beschwerden der Monopolgesellschaft gegen die Einführung des russischen Tabaks antwortete: „Die russischen Truppen sind an den rumänischen Tabak nicht gewöhntt).“ Die Übertragung des Betriebes an den Staat hatte eine nicht unbedeutende Verbesserung des Fabrikats zur Folge. Jeder wirkliche Raucher der damaligen Zeit erkannte rückhaltlos den großen Unter- schied an, der zwischen dem beißenden Fabrikat der Pachtperiode und dem leichten angenehmen Fabrikat der heutigen Regieverwaltung lag. Die Regieverwaltung hat ein besonderes Interesse gute Fabrikate zu produzieren, denn sie weib, dab der Konsum zunimmt und damit auch ihre Einnahme; außerdem ist sich dieselbe des gesundheitsschädlichen Einflusses der schlechten Fabrikate auf die Konsumenten wohl bewußt, so daß sie diesen niemals aus Rüben- oder Kartoffelblättern etc. her- gestellte Erzeugnisse zu rauchen zumuten oder als Regieware liefern würde. Auch gegenwärtig noch erheben sich vereinzelte Klagen gegen die Tabakfabrikate, die meist unbegründet sind. In allen Mono- polländern ist der Hang, die Regiefabrikate ohne Recht zu verleumden, zu beobachten, dies ist aber nur zu natürlich und liegt in der Tatsache des Monopols begründet, d. h. der Unmöglichkeit des Konsumenten, seinen Lieferanten zu ändern. Bis zu einem gewissen Punkt scheinen allerdings die den Rauchtabak IV. Qualität betreffenden Klagen, welcher wegen seines dieken Schnittes große Schwierigkeiten beim Rollen 1) Wiener Weltaustellung 1873, offizieller Bericht der General-Direktion, Wien 1873, Bd. II, Heft 11. 2) Felser, a. a. 0.8. 23. 3) Tabakzeitung, Beilage zu Nr. 15 vom 4. Mai 1877. 4) Allgemeine Zeitung 1877. rg einer Zigarette bietet, begründet zu sein. Hiervon abgesehen, muß man anerkennen, daß die rumänischen Regiefabrikate den Fabrikaten der französischen oder österreichischen Regie an Güte wenig — wenn überhaupt — nachgeben, was durch folgende zwei Tatsachen bewiesen wird: 1. Die internationale Jury der Pariser Weltausstellung von 1900 hat der rumänischen Regie für die Qualität ihrer Fabrikate den großen Preis verliehen. 2. Die Ausfuhr der Fabrikate nach Ländern, wie Deutschland ?), Belgien’), Holland®), nimmt stetig zu, trotzdem diese Fabrikate, abgesehen selbst von den eigenen guten Fabrikaten jener Länder, noch mit hohen Zöllen belegt werden. Unter diesen Verhältnissen erscheint die Ansicht Semlers nicht als stichhaltig, wenn derselbe bezüglich des rumänischen Tabaks sagt: „Die Ausländer, welchen Gelegenheit geboten war, diesen Tabak zu versuchen, wissen Rühmliches von ihm nicht zu sagen?).“ 3. Die Arbeiter. Sämtliche Monopolländer zeigen außer der starken Konzentration des Betriebes ein bedeutendes Überwiegen der weiblichen Arbeits- kräfte in der Tabakfabrikation. Selbst in Deutschland macht sich dies charakteristisch bemerkbar, trotz der in diesem Lande herrschenden Zersplitterung dieser Fabrikation. Die Gründe dafür sind im der Natur der Tabakindustrie selbst zu suchen: sie sind hervorgerufen durch den gewaltigen Umschwung in der Konsumtion der Fabrikate, d. h. dem massenhaften und stets weiter zunehmenden Verbrauch an Zigarren und Zigaretten während der letzten Jahrzehnte. Diese so begehrten Tabakfabrikate werden aber mehr durch Hand- als Maschinen- arbeit hergestellt, und da bekanntermaßen die weiblichen Personen von Natur aus größere Sauberkeit, Schnelligkeit und Geschicklichkeit als die Männer besitzen, so ist es erklärlich, daß in der Tabak- fabrikation die Zahl der weiblichen Personen die der männlichen über- steigt. Berücksichtigen wir ferner, daß durch die Einführung neuer 1) Ollanescu, D., Raport general. Partieiparea Rominiei la expositia universala din Paris 1900, p. 399. 2) Nach dem Gesetz von 1879 wird an Eingangszoll erhoben, von 100 kg a) Zigarren und Zigaretten 270 Mk., b) geschnittenem Tabak 150 Mk. 3) Der Eingangszoll beträgt: 100 Fres. pro 100 kg geschnittenen (bearbeiteten) Tabak, 300 Fres. pro 100 kg Zigarren. 4) Nach dem bestehenden Zolltarif beträgt der Eingangszoll auf: Tabak geschnitten, gebeizt, Schnupftabak und alle anderen Fabrikate für 100 kg 12 fl., Zigarren für 100 kg 40 fl. 5) Semler, a. a. O. S. 332. N u SE nn a ER RE er: ei nenn; Zn — 109 — zweckentsprechender Maschinen die männliche Arbeitskraft mehr und mehr entbehrlich wird, die bei intensiver Maschinenbenutzung sich noch erübrigende menschliche Arbeit aber bequem von Frauen ge- leistet werden kann, daß ferner der Lohn der Frauen immerhin ein be- deutend niedrigerer als der der Männer und die Erlernung der Her- stellung von Zigarren und Zigaretten schließlich eine außerordentlich leichte ist, so sind im wesentlichen die Gründe für die Tatsache ge- geben, daß heutzutage die Tabakfabrikation überwiegend von weiblichen Arbeitskräften ausgeübt wird. Die folgende Zusammenstellung möge dies veranschaulichen (Tabelle VIII: VII. Zahl Arbeiter Länder der Be- männ-| 0, | weib- I: Zu- Durchschnitt triebe| Jiche | '°| liche [| sammen | pro Betrieb Deutschland!) . 129357 )52108 |41 17458859 126696 4 Frankreich . . 21| 2344|13 15092 |87| 17436 830 Österreich. . . 30| 4621|11135824|89| 40445 1348 Kahen.... . 16| 2094 |12/15025|88| 17119 1070 Rumänien. . . 2, 0249312701350)73 1843 922 Aus obiger Tabelle ergibt sich, daß auch in der Tabakfabrikation Rumäniens die weiblichen Arbeitskräfte vorherrschen, obschon hier der entsprechende Prozentsatz kleiner ist als in den anderen zum Vergleich gestellten Monopolländern. Die große Zahl der weiblichen Arbeiter hat für Rumänien aber noch eine sozialpolitische Bedeutung insofern, als dadurch sehr wenig fremde Arbeiter in den Manufakturen Beschäftigung finden, während in den früheren Privatindustrieen. trotz des Industriegesetzes vom 12. Mai 1537 — wonach in den ersten 5 Jahren des Betriebes einer neugegründeten Fabrik zwei Drittel der Arbeiter rumänischer Staatsangehörigkeit sein sollten ?) — nur 10 Proz. der gesamten Arbeiterschaft dieser gesetzlichen Anforderung entsprach. Selbstverständlich beschäftigten die zwei rumänischen Manufakturen anfangs nur eine kleinere Anzahl, und zwar gegen 1000 Arbeiter ®), die naturgemäß mit der fortschreitenden Ausdehnung des Betriebes 1) Mayr, G., Tabak und Tabakbesteuerung, im Handw. etc. 2) Rumänien, seine Handelspolitik und sein Handel 1890—1900, v. Metzler S. 53/54. 3) Allgemeine Zeitung 1874, Nr. 301. — 0 stetig zunahm. Diese Zunahme betrug in dem Zeitraum von 30 Jahren 84,3 Proz. oder jährlich 2,51 Proz. Die Annahme der Arbeiter ge- schieht, wie in jeder Industrie, nach dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Da die Manufakturarbeiter sichere dauernde Stellung und, wie wir später sehen werden, sonstige Vorteile genießen, die in einer Privatindustrie ausgeschlossen sind. so verursacht es auch den Manu- fakturen keine Mühe, stets die nötigen Arbeitskräfte zu erlangen, und zwar unter günstigeren Bedingungen, als es der Privatindustrie möglich ist. Die Stellen von Zigarettenarbeiterinnen sind im allgemeinen ge- suchter, als diejenigen von Zigarrenarbeiterinnen, weil im ersten Falle die Erlernung viel leichter und schneller ist. Die Manufaktur stellt nur solche Arbeiterinnen und Arbeiter an, die gesund und nicht jünger als 15 resp. 21 Jahre oder älter als 30 resp. 35 Jahre sind. Die letztere Forderung ist darin begründet, daß die über 30 resp. 35 Jahre alten Arbeiter und Arbeiterinnen gewöhnlich nicht mehr die Schnelligkeit und Geschicklichkeit besitzen, die bei der Verfertigung der Zigarren und Zigaretten durchaus notwendig ist. Man könnte dagegen einwenden, daß diese Forderung eine unbillige und unnötige sei, da doch im allgemeinen Stücklohn vereinbart und jeder Arbeiter im Verhältnis zu seiner Leistung bezahlt werde. Diese Maßregel der Manufaktur wird aber dadurch gerechtfertigt, daß jedem Arbeiter gleiches Recht an der Beteiligung der Unterstützungs- und Pensions- kasse zusteht, sodaß es im beiderseitigen Interesse — der Manufaktur als auch der Arbeiterschaft — liegt, bejahrtere Arbeiter fernzuhalten. Vor der Annahme der Arbeiter werden sie von den Ärzten der Tabak- regie hinsichtlich des Gesundheitszustandes untersucht; für die An- nahme ist außer einer kräftigen Körperkonstitution die gesunde Be- schaffenheit der wichtigsten inneren Organe notwendig, da, wie leicht erklärlich, festgestellt wurde), daß die Tabakfabrikation — durch die Ausdünstung des Tabaks und den sog. Tabakstaub — auf diese Organe je nach der Disposition des Körpers einen mehr?) oder weniger®) schädigen- den Einfluß ausübt und dies in um so höherem Grade, falls der Arbeiter schon vorher leidend sein sollte. Im Interesse der körperlichen Ent- wickelung der Arbeiter wäre es geboten, die seitens der österreichischen 1) Sombart, W., Die deutsche Zigarrenindustrie und der Erlaß des Bundes- rates vom 9. Mai 1888 (im Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik, Jahrg. 1889, S. 112). 2) Wörishoffer, Die soziale Lage der Zigarrenarbeiter im Großherzogtum Baden, aus dem Tabakarbeiter 1903, Nr. 22 zitiert. 3)’ Kissling,'a-. 8.0. 8.23 L u 9) 4 a Regieverwaltung seit 1902 eingeführte Maßregel nachzuahmen, wonach die Einstellung und Annahme jugendlicher Arbeiter nur im Alter über 16 Jahre erfolgt. Die Manufakturarbeiter unterscheiden sich nur nach der Art und Weise ihrer Beschäftigung (Rauchtabak-, Zigarren-, Ziga- retten- usw.-Arbeiter) und der dadurch bedingten Lohnskala; im übrigen arbeiten alle Arbeiter derselben Sektion unter gleichen Bedingungen. Die Arbeiter sind selbst im Falle des Zusammenarbeitens gegenseitig völlig unabhängig voneinander; jeder derselben erhält den ihm im Voraus zugesprochenen Lohn; so wird z. B. bei der durch Maschinen bewirkten Fabrikation von Zigaretten in der Weise verfahren, daß vom Erlös an die Arbeiterinnen je nach den Qualitäten der Zigaretten SO—95 Proz., an die Maschinenmeister 5—20 Proz. verteilt werden. Den letzteren wird von diesem Anteil für den Maschinenmeisterchef !/, und für die Gehilfen !/, Teilin Abzug gebracht. Auf diese Weise wird die Unterdrückung einzelner vermieden, ein Mißstand, der bei Arbeiten in freier Konkurrenz nicht selten zu verzeichnen ist. Sombart sagt: „Ein durch die heute übliche Technik der Zigarrenfabrikation in vielen Gegenden hervorgerufener, besonderer Mißstand der Arbeiterlohnverhältnisse besteht noch darin, daß der Roller, der selbst im Akkordlohn arbeitet, sehr häufig sich seine eigene Wickelmacherin annimmt und dieser von seinem Verdienst einen Teil als Wochenlohn auszahlt. Die wirtschaftliche Ungleichheit der beiden Kontrahenten (Roller und Wickelmacherin) hat nun in vielen Fällen eine materielle Benachteiligung, ein unliebsames Abhängigkeits- verhältnis für den schwächeren Teil zur Folge gehabt. Der ausbe- dungene Lohn wird unregelmäßig. vielleicht erst nach langem Paktieren vom Roller der Wickelmacherin ausgezahlt!).“ Die Entlohnung der Arbeiter erfolgt den vereinbarten Lohnsätzen gemäß nur durch die Regieverwaltung, und zwar nicht an jedem Sonnabend der Woche, wie in der Privatindustrie, sondern jeden fünfzehnten Tag, was im wirt- schaftlichen und sittlichen Interesse der Arbeiter liegt. Die Lohnsätze werden jährlich von der Regieverwaltung bestimmt und zwar ist die Art der Entlohnung eine dreifache: Tagelohn, 15-Tage-Lohn und Akkordlohn. Einen Fünfzehntagelohn erhalten nur die Vorsteher (Aufseher, Aufseherinnen, Chefmechaniker, Arbeitleiter, Werkführer) und eine ge- ringe Zahl Arbeiter beiderlei Geschlechts; er schwankt zwischen 36 und 136 Lei (1902); Tagelohn wird nur an ungefähr 5 Proz. des Gesamtarbeiterstandes gezahlt, und zwar als Lohn für Arbeiten, die DeSombart,; a 2.0.8: 113. a weder an eine bestimmte Zeit gebunden sind oder deren Vergütung nach dem Maße der darauf verwendeten Kraft nicht berechenbar ist, oder deren Resultat nicht meßbar noch wiegbar ist. Derselbe schwankt zwischen SO Bani und 6 Lei, aber der Lohnsatz von 1,50 Lei ist der häufigste. Die dritte Art von Entlohnung, der Akkordlohn, überwiegt bei weitem. Diese Entlohnung ist gerechter, weil sie den fleißigen Arbeiter begünstigt. Aber sie hat die Schattenseite, daß manche Arbeiter ohne Aufmerksamkeit arbeiten, nur um möglichst viel fertig stellen zu können. Deshalb ist es nötig, daß diese Arbeiter einer strengen Kontrolle unterstehen und ihre Fabrikate müssen Stück für Stück von den Aufsehern untersucht werden. Letzterer ist dadurch, daß er den Namen des betreffenden Arbeiters nicht kennt, in der Lage, ohne in den Ruf der Parteilichkeit zu kommen, die ihm nicht gut erscheinenden Arbeiten zurückzugeben bezw. zu beanstanden, während er die tadellosen Arbeiten, für welche dann auch der bedungene Akkordlohn bezahlt wird, annimmt. Der Akkordlohn wird nach der Güte und Menge der Fabrikate, des Rohstoffes ete. etc. berechnet. Der durchschnittliche Tagesverdienst betrug im Jahre 1902 für Ar- beiter 2.75 Lei, für Arbeiterinnen 2 Lei. In demselben Jahre zahlte die Regie an Löhnen die Gesamtsumme von 829 555 Lei, d. h. einen jährlichen Durchschnittslohn von 450 Lei. In Anbetracht dessen, daß die Lebenshaltung in Rumänien nicht teuer ist, kann man demnach den Arbeitslohn als befriedigend ansehen. Ein Vergleich mit Österreich und Italien, in welchen Ländern die Lebenshaltung bedeutend teurer als in Rumänien ist, zeigt keine großen Differenzen zwischen den ent- sprechenden Durchschnittsjahresverdiensten, denn im gleichen Jahre (1902) erzielte ein Tabakarbeiter an durchschnittlichem Jahreslohn: in Österreich 497 Kr. (522 Fres.) und in Italien 511 Fres. Auch in dieser Beziehung kann Frankreich wiederum als Vorbild für alle an- deren Monopolländer dienen, denn der Tabakarbeiter verdiente dort- selbst (ebenfalls 1902) einen durchschnittlichen Jahreslohn von 1051 Fres. — Dafür, daß die Löhne für den rumänischen Tabakarbeiter be- friedigende sind, führen wir folgende Tatsache als Beweis an: Als im Jahre 1900 (laut Gesetz vom 17. März des gleichen Jahres) das Ziga- rettenpapiermonopol eingeführt wurde, machte sich die Neubesetzung von 150 Arbeitsstellen nötig, für welche sich nicht weniger als 2000 Bewerber meldeten. Dieser Andrang zu den Stellen erklärt sich le- diglich aus den zufriedenstellenden Löhnen und den anderweitigen Vorteilen, welche die Regieverwaltung in richtiger Würdigung der sozialen Verhältnisse der Arbeiter diesen zu teil werden läßt. Außer ihrem verdienten Lohn erhalten die Männer noch eine monatliche Quantität von 400 g Rauchtabak unentgeltlich. Die Arbeiter können bei guter Führung viele Jahre im Regiedienst bleiben, trotzdem die Manufaktur nur auf Bestellung Fabrikate herstellen läßt und große Vorräte wegen der geringen Haltbarkeit der leichten Tabaksorten un- tunlich erscheinen. Die Regieverwaltung ist darauf bedacht, Entlassungen, welche übrigens ohne vorherige Kündigung erfolgen, zu vermeiden. Nur in schweren Fällen von Nachlässigkeit, Unbotmäßigkeit oder Ge- horsamsverweigerung wird von der Entlassung (Gebrauch gemacht, welche von den Arbeitern deshalb als harte Strafe angesehen wird. Bei nur knapp einlaufenden Bestellungen arrangiert die Manufakturverwaltung die Arbeitszeiten durch Verkürzung derart, daß alle Arbeiter noch Beschäftigung finden, wenn auch täglich einige Stunden weniger als sonst. Der umgekehrte Fall tritt ein bei großen oder rasch zu er- ledigenden Bestellungen. Es ist selbstverständlich, daß durch diese Maßnahmen ein Stamm langjährig bewährter tüchtiger Arbeiter ge- schaffen wird, welche durch genaue Kenntnis ihrer Obliegenheiten der Manufaktur von großem Vorteil sind. Außer der Entlassung gelten noch als Strafe das Verbot der Arbeit während eines gewissen Zeitraums von Tagen, Wochen oder Monaten, oder Geldstrafe, welch’ letztere allerdings wegen ihrer großen Härte für den Arbeiter auf- gehoben werden soll. Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 10 Stunden täglich und die Arbeitspause 1 Stunde; das gleiche Ver- hältnis besteht in Frankreich. Dadurch gibt die rumänische Regie der Privatindustrie, in der gewöhnlich eine längere Arbeitsdauer besteht, ein nachahmenswertes Beispiel. Des Weiteren soll in An- betracht dessen, daß der größte Teil der Arbeitskräfte aus Frauen besteht, eine Änderung in der Arbeitszeit insofern eingeführt werden, als die Arbeit an allen einem Sonn- oder Festtag vorangehenden Nachmittagen ausfällt, um dadurch den Arbeiterinnen Zeit und Gele- genheit zur Besorgung ihres Haushaltes zu geben. Hinsichtlich der im Interesse der Arbeiter getroffenen hygienischen Maßnahmen ist zu erwähnen, daß Apparate eingeführt worden sind, welche die oben schon bezeichneten der Tabakindustrie anhaftenden gesundheits- schädlichen Eigenschaften teilweise aufheben, während die allgemeinen krankheitsverhütenden oder -vorbeugenden Maßregeln schon seit Beginn der Manufaktur bestehen. Die Arbeitssäle sind geräumig, gut ventiliert und mit Apparaten zur Entfernung des Staubes versehen. Die Bu- karester Manufaktur ist mit Zentralheizung und elektrischem Licht ausgestattet, während die Manufaktur von Jassy noch Holzheizung und Volkswirtschaftl. u. wirtschaftsgeschichtl. Abhandlungen H. 4. ) Busuiocescu, Das Tabakmonopol in Rumänien. — 14 — Petroleumbeleuchtung besitzt. Zum Zweck der Reinlichkeit sind Wasch- apparate, Spucknäpfe ete. vorhanden; und ebenso sind Sicherheits- maßregeln zur Unfallverhütung getroffen. Jede Tabakmanufaktur be- sitzt einen Arzt, der den Arbeitern wöchentlich zweimal Sprechstunde zu erteilen verpflichtet ist. Bei Unfällen wird er zur Erteilung der nötigen Hilfe sofort gerufen; außerdem ist er verpflichtet, die Kranken bis zu deren Wiederherstellung zu behandeln. Die mit ansteckenden Krankheiten behafteten Arbeiter bleiben bis zur völligen Genesung zu Hause. Während der Arbeitszeit tragen die Arbeiter gleichartige Uniform; die Aufbewahrung der eigenen Kleider geschieht in beson- deren, nach Geschlechtern getrennten Garderoberäumen. Zur Wahrung der Sittlichkeit sind die Arbeiter von den Arbeiterinnen getrennt, eine wegen der kleinen Zahl der Männer sehr leicht durchführbare Maßregel. Trotzdem hat sich diese Trennung als völlig erfolglos ge- zeigt, denn leider muß zugegeben werden, daß das sittliche Verhalten der Regiearbeiterinnen auf einem niedrigen Niveau steht. Teilweise findet diese beklagenswerte Tatsache einen entschuldbaren Grund in der Art der Beschäftigung selbst. Sombart sagt darüber folgendes: ‚Die notorisch sexuell auf- regende Luft in mit Tabak erfüllten Räumen, die verhältnismäßig leichte Arbeit, die unter einer beschränkten Anzahl von Personen zur Wechselrede gleichsam auffordernde Ruhe des Betriebes, das Über- wiegen jugendlicher Elemente, alles macht es begreiflich, daß gerade kein sittsamer Ton unter unseren Arbeitern herrschen wird. Die halb- erwachsenen Burschen und Mädchen, deren viele in der Tabakfabrika- tion beschäftigt werden, saugen schon frühzeitig das Gift dieser auch sittlich oft unreinen Atmosphäre ein !).“ Leider ist der Arbeiter im allgemeinen sehr wenig auf die Zukunft bedacht. Einer materiellen Not gegenüber, die infolge Krankheit, Betriebs- unfall oder Tod eintreten kann, vermag er weder sich noch seine An- gehörigen zu schützen. Die Segnung der Versicherung ist ihm teils fremd, teils ist ihm eine solche für seine Verhältnisse zu kostspielig. Bedauer- licherweise tut aber auch der Staat in dieser Hinsicht gar nichts und die Privatinitiative infolgedessen noch weniger. Für die Regieverwaltung aber besteht die ernste Verpflichtung, ihr Augenmerk auf solche Vorschläge zu richten, welche im Interesse des Wohles der ihr unterstellten Arbeiter geschehen, und damit eine neue Ära für Rumänien herbei- zuführen, welche einen bedeutenden Schritt zur Hebung der sozialen 1) Sombart, a. a. ©. S. 114. — 15 — Verhältnisse darstellen würde. In gewisser, Beziehung hat die Regie- verwaltung bereits eine Etappe auf dem vorgeschlagenen Wege zurück- gelegt, indem sie im Jahre 1897 eine Kasse für unterstützungs- und pensionsbedürftige Arbeiter beider Manufakturen gründete und deren Zukunft, soweit man schon jetzt darüber urteilen darf, ge- sichert erscheint!). Der Zweck derselben ist: a) den Arbeitern oder deren Familien in Krankheits- oder Todesfällen die meist so nötige Hilfe angedeihen zu lassen; b) die Errichtung von Konsumniederlagen und Kantinen für die Arbeiter zu erleichtern; c) den arbeitsunfähig gewordenen Arbeitern oder nach deren Tod ihren Angehörigen Pension zu erteilen: d) Kinderbewahranstalten zu errichten. Die Zahl der Mitglieder dieser Unterstützungs- und Pensions- kasse, welche im Jahre 1898 1207 Arbeiter betrug, nahm langsam, aber fortschreitend zu, so daß im Jahre 19053 1791 Arbeiter als Mit- glieder eingetragen waren. Diese Zahl stellt SO Proz. der Gesamtzahl der Arbeiter dar. Die Einnahmen der Unterstützung- und Pensions- kasse bestehen aus: a) einer Subvention der Regie’); b) einem jähr- lichen Abzug vom Lohn der Arbeiter in Höhe einer dem Ertrag von 6 Arbeitstagen entsprechenden Summe. Statt dieses Abzuges gestattet aber die Regie an sogenannten kleinen Feiertagen zu ar- beiten und zieht den dafür entfallenden Lohn so lange ein, bis die betreffende Summe (= 6 Arbeitstage) gedeckt ist; ec) aus den Geld- strafen der Arbeiter (diese dürften aber in Zukunft, wie oben er- wähnt, wegfallen); d) aus den Zinsen des Kapitals; e) aus einem Teil der Nettoeinnahmen der Konsumniederlagen, und endlich f) aus freiwilligen Gaben und Geldleistungen. Das auf diese Weise gesammelte Kapital spiegelt sich in folgen- der Tabelle IX wieder: (siehe Tabelle IX S. 76.) Gemäß des Zweckes der Unterstützungs- und Pensionskasse wurde im Jahre 1900 eine Kinderbewahranstalt in Bukarest errichtet. Sie bildet den täglichen Aufenthaltsort von 20—30 bis 2 Jahre alten Kin- dern der in der Fabrik arbeitenden Frauen. Die Mütter bringen sie vor- mittags, wenn sie zur Arbeit gehen, und nehmen sie abends nach der Beendigung der Arbeit mit nach Hause. In der Anstalt werden die Kinder gut gepflegt, und die Eltern bezahlen dafür 10 Bani täglich; der Rest der Kosten wird von der Unterstützungs- und Pensionskasse gedeckt. 1) Dieser Kasse gehören auch die Arbeiter der Streichhölzerfabrik an. 2) Diese Subvention stellt 30 Proz. e. aus den Gesamteinnahmen dar. S* ’ IX, Einnahmen 1897/98 | 1898/99 | 1899/1900 | 1900/01 | 1901/02 | 1902/03 Lei |B.| Lei |B.| Lei |B.| Lei |B.| Lei |B.| Lei |B. Staatssubvention | 20000| —| 34480|—| 37500 |—| 18970/—| 15960) —| 15980] — Lohnabzug 16806| 10| 19076|55| 17094 |85| 19013 |35| 16551\30| 21904 95 Geldstrafe 1785150)| 2720|35| 1893 |80| 177410] 1137|35 981105 \ | \ | Kapitalzins 7306|50| 5072137 7483 |10| 1160715 12551|15 12 73797 Teil der Nettoein- | | | nahme der Kon- 1792150] 2778I—| 2760 —| 2955/90) 3625/05] 26641 — sumniederlagen | | | Diverse 97110l 145155] 529 |7o| 391.401 4421301 559155 | | | Gesamteinnahme | 47787|70| 64272|82| 67216 45 54711|/90| 50267 15] 54827152 | I | | i Die bis zum Jahre 1903 geleisteten Unterstützungen belaufen sich auf 35 863 Lei und dienten zur teilweisen Bestreitung der Kosten für Arzneien, ärztliche Besuche, Begräbnisse und Pensionen. Darüber gibt die nachstehende Tabelle X den nötigen Aufschluß. R Ausgaben 1897/98 | 1898/99 | 1899/1900 | 1900/01 | 1901/02 | 1902/03 Lei |B.| Lei |B.| Lei |B.| Lei |B.| Lei |B.| Lei |B. Arzneien | 419495 5256120 5003 >) 4126/99 3737\47| 3556159 Ärztliche Besuche | 3639 — 6299150) 6063 |— 63121 6622150) 7077| — Wöchnerinnen- za Se Selle unterstützung Sr 2704/60| 2585 155 2919 — 2801/10] 3207!80 Begräbnisunter- BR | nn 2% Se ei er stützung ur 805| — 780 I—| 9701— 613105] 1055) — an? | — 1-1 2439 Is5l 476] 5| 725l60| 4zalzo Pensionen 6ol—|. 525I—]| 190 || 70] Er Verwaltung 436120) 363170 240 |—| 2119/95] 1131/25] 1093175 | | Gesamtausgaben | 13018115] 15954 —| 17301 |75 16993/90]| 1563090] 1646484 Im Jahre 1902 wurde seitens der Manufaktur von Bukarest eine Konsumniederlage gegründet, welche bezweckt, den Arbeitern derselben ea Bor TEN die unumgänglich im Haushalt notwendigen Artikel in guter Qualität zu mäßigen Preisen zu liefern. Das Grund- und Betriebskapital im Betrage von 45000 Lei wurde zu 5 Proz. verzinsbar von der Unterstützungs- und Pensionskasse unter der Bedingung geliehen, dab diese Summe binnen 30 Jahren durch jährliche Amortisationsquoten wieder zurück- erstattet würde. Auch diese Konsumniederlage scheint sich zu be- währen; der rege Geschäftsverkehr derselben gibt Veranlassung zu den besten Hoffnungen. Im Jahre 1903 konnte man bereits, nachdem die entsprechende Zins- und Amortisationsquote bezahlt, alle Betriebs- ausgaben gedeckt und ein Reservefond von 1000 Lei gebildet worden war, an die Konsumenten noch 4 Proz. Dividende verteilen. Außer- dem besteht schon seit 18591 eine durch die Manufaktur von Bukarest verwaltete Sparkasse für die kleinen Ersparnisse der Tabakarbeiter, welche heute bereits die stattliche Summe von 280000—290000 Lei enthält. Dadurch gibt die Regie ein schönes Beispiel, indem sie zur Entwicklung des Sparsamkeitssinnes unter den Arbeitern beiträgt, welche leider den Wert des deutschen Sprichwortes: „Spare in der Zeit, so hast du in der Not“ noch nicht zu würdigen verstehen. Jeder Arbeiter ist verpflichtet, 5 Proz. seines Lohnes an diese Sparkasse abzuführen. Das so nach und nach entstehende Kapital wird nur in bestimmten Fällen zurückgezahlt, wie bei Heirat, Immobilienankauf, Todesfall oder Verlassen des Dienstes; dieser letzte Fall jedoch ist als eine Seltenheit zu bezeichnen, ein weiterer Beweis dafür daß die Wohl- tat der geschilderten Einrichtungen von den Arbeitern anerkannt wird. Es wäre wünschenswert, daß diese Maßnahmen auch auf die Arbeiter der Manufaktur von Jassy erstreckt würden. Hier sei noch erwähnt, daß im April des Jahres 1904 anläßlich des 25jährigen Bestehens der in Staatsverwaltung befindlichen Regie an 29 Arbeiter für ununterbrochene 25jährige Tätigkeit in der Manu- faktur „die Medaille für treue Dienste“ verliehen und an über 40 Ar- beiterinnen eine Ehrengabe verteilt wurde!). Alle diese Tatsachen beleuchten das Streben der Regieverwaltung, nach Möglichkeit zur Linderung des bisweilen harten Loses eines Arbeiters beizutragen und gibt dadurch der Privatindustrie, woselbst die Lage der Arbeiter öfters eine wenig beneidenswerte ist, ein beherzigenswertes Bei- spiel. Die Regie gibt dadurch zu erkennen, daß sie es als Arbeitgeberin für ihre Pflicht hält, diejenigen Arbeiter, deren Kräfte in ihrem Dienst abgenutzt wurden, nicht nur für die geleisteten Arbeiten zu bezahlen, 1) Universul 1904, Nr. 133. — 18 — sondern ihnen im Alter und bei sonstigen Schicksalen eine kräftige Stütze zu sein!). Die Regie wird aber auch, wie zu hoffen ist, auf dem betretenen Wege rüstig fortschreiten und weitere Einrichtungen zum Wohle der Arbeiter schaffen, um so mehr, als sie in dieser Be- ziehung hinter den anderen Kulturstaaten noch zurücksteht. Rat- sam würde sein, wenn sie die Wohlfahrtseinrichtungen der öster- reichischen Regie, welche man nach heutigen Erfahrungen als ideal bezeichnen muß, als Richtschnur ihrer ferneren eigenen Einrichtungen ansehen würde. Es dürfte nicht ohne Interesse sein, zu erwähnen, daß die österreichische Regie ihr besonderes Augenmerk der Ein- richtung von Speiseanstalten zugewendet hat. Dadurch wird nicht nur alleinstehenden, sondern auch solchen Arbeitern Gelegenheit zur Er- langung eines reichhaltigen und billigen Mittagessens geboten, die ihr Heim der zu großen Entfernung oder unfreundlicher Witterung halber während der Mittagspause nicht aufsuchen können. Im Jahre 1902 be- standen schon 17 solcher Speiseanstalten, welche einen Kostenaufwand von 81438 Kronen beanspruchten. Unter diesen Anstalten spielen die sog. Suppenanstalten, in denen den Arbeitern Suppe zum Selbstkostenpreis verabfolgt wird, eine große Rolle. Diese Anstalten üben einen wohltätigen Einfluß auf die Gesundheitsverhältnisse der Arbeiter dadurch aus, daß die Suppen auf die Verdauung wirkend zubereitet sind. Diese Maß- regel soll bezwecken, den gesundheitsschädlichen Genuß der in die Fabrik mitgebrachten meist kalten oder irrationell zubereiteten Speisen zu paralysieren. Die Suppenanstalten sind demnach auch in hygie- nischer Beziehung von einigem Wert. Derartige Beispiele von Speise- anstalten finden wir auch in Deutschland. So hat eine Firma in- Dresden eine Fabrikküche mit besonderem Eßraum eingerichtet, welche dien Tabakarbeitern Mittagessen und Kaffee zu folgenden Preisen liefert: eine Portion Fleisch mit Gemüse 25 Pf., !/, Ltr. Kaffee mit Milch und Zucker 5 Pf.2). — Andere erwähnenswerte, dem Wohl der Tabakarbeiter dienende Einrichtungen der österreichischen Regie sind die Arbeiterbäder und -bibliotheken. EIf Fabriken besitzen Bade- anstalten, in denen den Arbeitern unentgeltlich mit oder ohne ärzt- liche Anweisung Bäder verabfolgt werden. Außerdem sorgt die Regie- verwaltung dafür, daß ihre Arbeiter auch in allen Fabrikstationen gegen geringes Entgelt Badegelegenheit haben, falls eigene Arbeiter- I) Unger, Heinrich, „Die sociale und ethische Wirkung der Arbeiterver- sicherung“, Berlin 1897, S. 5. 2) Zeitschrift des Königlich-sächsischen statistischen Bureaus 1892 (Heft I und II), S. 184. — 19 — bäder noch nicht, wohl aber Privatbadeanstalten vorhanden sind. In dieser Weise ist den Arbeitern von 23 Fabriken entweder unentgelt- liche Badegelegenheit oder doch wenigstens solche zu ermäßigten Preisen geboten. Von hervorragender Bedeutung ist eine weitere, von der österreichischen Regie im Jahre 1900 unter Anwendung erheblicher Kosten ins Leben gerufene Wohlfahrtseinrichtung: nämlich die Arbeiter- bibliotheken, welche die geistige Förderung «der Tabakarbeiter be- zwecken. Trotz der bedeutenden Schwierigkeiten, welche hauptsächlich _ darin bestanden, daß die Tabakfabriken in verschiedenen Sprach- und Kulturgebieten gelegen sind, wurde die Aktion derart energisch ge- fördert, daß zu Ende des Jahres 1902 schon 15 österreichische Tabak- fabriken mit Arbeiterbibliotheken versehen waren. Von diesen Biblio- theken verfügten die größten über einen Bestand von ungefähr 1500 Bänden, während die kleinsten mindestens 150, im ganzen 8223 Bände aufwiesen. Im Durchschnitt entfielen auf eine Bibliothek 555 Bände. Selten wird es Volksbibliotheken geben, welche eine derartige Viel- sprachigkeit aufweisen, wie diese; es bestanden nämlich S deutsche, 4 polnisch-ruthenische, 2 böhmische und eine italienische Arbeiter- bibliothek. Der Gesamtaufwand dafür betrug Ende 1902 ca. 11800 Kronen. wobei die Ausgaben für Drucksachen und Verwaltung außer Betracht blieben, so daß sich für jede ein durchschnittlicher Aufwand von 786 Kronen ergibt. Die Beteiligung der Arbeiterschaft an diesen Institutionen ist erfreulicherweise eine sehr rege; Ende 1902 wurden schon 35174 Entlehnungen nachgewiesen, somit im Durchschnitt pro Woche 70 Bücher entliehen. Daran zeigt sich deutlich, wie tief das Bedürfnis nach geistiger Erholung in der menschlichen Natur be- gründet ist. Man kann die soziale Bedeutung dieser Einrichtung, welche in Rumänien sich um so fühlbarer macht, als die Zahl der Analphabeten 82,67 Proz.!) beträgt, nicht hoch genug anschlagen. Es ist geradezu eine Pflicht der rumänischen Regie, daß sie auch in dieser Beziehung ihrer Arbeiterschaft helfend entgegenkommt und auf diese Weise ihrerseits zur allgemeinen Bildung des Volkes mit beiträgt. In Anbetracht dessen, daß die Tabakarbeiter Rumäniens durch ihre Arbeit nicht zum wenigsten dazu beitragen, daß die Regie dem Fiskus so bedeutende Einnahmen aus dem Monopel zu überweisen in der Lage ist, halte ich nach meinem Ermessen die Regie auch für verpflichtet, alle die Wohlfahrtseinrichtungen einzuführen, die den 1) Anuarul statistic al Rominiei 1904, p. 537. — 120° — Arbeitern dienlich und nützlich sind und wie solche in allen Kultur- ländern bereits in mehr und minder vorzüglicher Weise bestehen. Nicht allein die Technik des Betriebes soll fortschreiten, sondern auch dem Arbeiter muß mehr und mehr ausreichender Schutz gegen ge- sundheitsschädliche Einwirkungen gewährt werden und durch weit- sehende Wohlfahrtseinrichtungen ist er in kultureller wie geistig-sittlicher Beziehung zu stützen und zu fördern. Auch hierin müßte die rumänische Regie bestrebt sein, in Zu- kunft allen anderen heimischen Privatgesellschaften und gewerblichen Etablissements zu eigener Befriedigung und zum Wohl ihrer Unter- gebenen als Musteranstalt zu dienen. IX. Der Verkauf. ı. Das Verschleißsystem. Während der Verkauf der Tabakfabrikate der österreichischen Regie dem Finanzministerium untersteht, gehört derselbe in Rumänien zum Ressort der Regieverwaltung, was wir aus folgendem Grunde für vorteilhafter erachten: Die Regieverwaltung wird (des guten Renommees ihrer Fabrikate halber, d. h. um dieses nicht zu verlieren den Verkauf viel strenger beaufsichtigen, als die Finanzbehörde. Die vorschriftsmäßig verpackten fertigen Fabrikate wertlen an die 38 Lagerhäuser abgegeben. An der Spitze eines jeden derartigen Hauses steht ein Vorsteher, welcher verpflichtet ist, die Fabrikate nur an die Tabakdebitanten und nur gegen bar zu verkaufen, sowie die gute Aufbewahrung der Fabrikate bei den Debitanten zu kontrollieren. Sie sollen einen Tabakvorrat für wenigstens 10 bis 15 Tage haben. Die Tabakdebitanten gliedern sich m Tabakgroßdebitanten (intrepositari) und Tabakkleindebitanten oder Trafikanten. Die ersteren sollen das Tabakmaterial unmittelbar von den Lagerhäusern beziehen und an die ihnen zugewiesenen Tabakkleindebitanten abgeben. Es wird ihnen diese Verkaufsbefugnis im Wege der öffentlichen Konkurrenz auf 5 Jahre ver- liehen. Sie wird demjenigen erteilt, der für sich den geringsten An- teil am Verkaufserträgnis fordert. Sie sind kautionspflichtig.. Die Höhe der Kaution wechselt je nach der Bedeutung des Bezirks. Sie stehen zur Regieverwaltung in einem Vertragsverhältnisse und sind verpflichtet, die für den Verschleiß in ihrem Verkaufsgebiete erforderlichen Tabak- fabrikate des allgemeinen Verkaufstarifes auf ihre Kosten und Gefahr von dem ihnen bezeichneten Lagerhaus und nur gegen bar zu beziehen. Auber- dem haben sie ein bestimmtes Minimum jährlich zu verkaufen; unterläßt der Debitant es, ohne sich darüber genügend rechtfertigen zu können, so kann die Ergänzung der Verkaufsdifferenz aus der Kaution gedeckt werden. Dadurch sichert sich die Regie einen Minimalabsatz, auf den sie in allen Fällen rechnen kann, was für eine gute Leistung des Betriebes von der größten Bedeutung ist. Des weiteren sind sie verpflichtet, dafür Be Sorge zu tragen, daß die Bezirkskleindebitanten rechtzeitig und ge- nügend mit Ware versehen werden; der Verkauf an diese erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten, also des Großdebitanten. Als Vergütung erhalten sie einen Rabatt von 7,75 — 11,20 Proz., wovon den Kleindebitanten 5 Proz. zu bewilligen sind. Sie sind auch mit dem Verkauf der Spielkarten, Stempelmarken und -papiere beauftragt, wofür ihnen ein Rabatt von 10 Proz. unter der Bedingung, den Klein- debitanten einen Rabatt von 6 Proz. zu bewilligen, gewährt wird, Die Tabakkleindebitanten werden von der Regieverwaltung er- nannt und ihre Ernennung wird im Staatsanzeiger (Monitorul oficial) veröffentlicht. Sie sollen Rumänen oder naturalisiert sein. Die Be- fugnis zum Verkauf wird vorzugsweise verliehen an: a) Unteroffiziere, die mindestens 12 Jahre gedient haben; b) Beamte, die wegen (sebrechlichkeit und ohne Pension zu be- ziehen, den Dienst zu verlassen gezwungen sind; c) nicht pensionsberechtigte Beamtenwitwen. An sich betrachtet ist diese Maßregel gewiß gut und lobenswert, in- dem sie derartigen Personen eine angemessene und sichere Existenz bietet; der erwartete Erfolg ist aber leider bis heute wegen der so- zialen Präjudizien und der immerhin kleinen Einnahme aus diesem Handel ausgeblieben. Jedem Debitanten wird als Beweis seines Rechtes ein Regie - Er- lab verliehen. Diese Erlasse sind streng persönlich und können weder direkt noch indirekt auf andere Personen übertragen werden. Die Debitlokale werden dem Publikum durch bekannte, im ganzen Lande gleichartige Plakate bezeichnet, welche an der Türe angehängt sind. Die Lokale dürfen nicht feucht oder dumpfig sein und müssen stets sauber gehalten werden. Gegenstände, welche einen den Tabakfabrikaten schädlichen Geruch entwickeln und diesen auf die Fabrikate übertragen könnten, dürfen im gleichen Raume nicht aufbewahrt werden. Leider bestehen die Debitlokale vielfach nur aus engen, schmalen Räumen, denen gegenüber die deutschen Tabakläden Paläste vorstellen. Da die Beschaffenheit des Debitlokals unzweifelhaft sehr viel zur Haltbarkeit der zum Verkaufe gelangenden Tabakfabrikate beiträgt, so müßte die Regieverwaltung im Interesse der Hebung des Tabakverschleißes diesem Moment die größte Aufmerksamkeit zuwenden. Auber den Tabakfabrikaten sind die Tabakkleindebitanten auch berechtigt und auf Verlangen des Finanzministeriums sogar verpflichtet, Postwert- zeichen (Briefmarken, Korrespondenzkarten etc.) sowie Gebührenwert- zeichen (Stempelmarken, -papiere, Frachtbrief- und Wechselblankette etc.) — 123 — nach den hierfür geltenden Vorschriften zu verkaufen. Außerdem können die Trafıkanten auch den Verschleiß von Losen der Wohl- tätigkeitslotterien gegen bestimmte Provision übernehmen. Die Tabakkleindebitanten werden als Staatsdiener betrachtet: sie sind keine Kaufleute und bezahlen aus diesem Grunde keine Gewerbe- steuer; wenn sie aber neben dem Tabak und Rauchutensilien andere Sachen verkaufen, dann sind sie die entsprechende (Gewerbesteuer zu zahlen verpflichtet. Das nötige Material beziehen die Tabakkleindebitanten aus den Bezirkshauptstädten von dem betreffenden Lagerhaus, welches ihnen als Versorgungsstelle vorgeschrieben ist, während die Tabakgroßdebi- tanten sie mit der notwendigen Ware zu versehen haben, wie oben schon gezeigt wurde. Besondere Sorgfalt haben die Trafikanten auf die gute Konservierung der Tabakfabrikate zu verwenden: sie müssen dafür sorgen, daß dieselben nicht verstauben, nicht auf feuchten Plätzen stehen, aber auch nicht allzusehr austroeknen. Ebenso sollen sie darauf bedacht sein, daß der Bestand an Tabakfabrikaten ein vollständiger und ausreichender ist, damit das Publikum befriedigt werden kann und seine Zuflucht nicht zu Schmuggel und Unterschleif nehmen braucht. Die Trafikanten sind verpflichtet. in dem behördlich genehmigten Lokale die Tabakfabrikate an die Konsumenten nur zum tarifmäßigen Kon- sumentenpreise zu verkaufen. Änderungen des Verschleißtarifes seitens der Regieverwaltung erstrecken jedoch ihre Wirkung auch auf das in den Debitlokalen befindliche Tabakmaterial, d. h, es ist für die am Tage der Preisänderung in den Debitlokalen vorrätigen Tabakfabrikate von den Konsumenten der neu festgesetzte höhere oder niedrigere Preis zu zahlen. Mit dem Debitanten ist in diesem Fall insofern eine Ausgleichung vorgesehen, als dieser entweder die durch teueren Verkauf sich er- gebenden Differenzbeträge abliefert oder ihm das durch Herabsetzung der Preise für ihn entstehende Defizit zurückgezahlt wird. Zur Kontrolle hat der Trafikant in seinem Verkaufslokale ein amtlich beglaubigtes Preisverzeichnis, sowie die ihm erteilte Lizenz an einem dem Publikum leicht in die Augen fallenden Platze zu befestigen. Die eigenmächtige Änderung (lieses Preisverzeichnisses bedingt nicht nur den Verlust der Lizenz, sondern hat außerdem noch strafrechtliche Anzeige zur Folge. Wenn ferner die Debitanten an das Tabak- fabrikate kaufende Publikum das Ansinnen stellen sollten, außer dem Tabak noch andere im Verkaufslokale befindliche Waren zu kaufen, so verlieren diese Debitanten ebenfalls ihre Lizenz und werden noch mit einer Geldstrafe von 50 Lei belegt. — 124 — Der Detailverkauf der Rauch- und Schnupftabake geschieht nur in der Originalverpackung und der der Zigarren und Zigaretten teils in Originalverpackung, teils in kleineren Quantitäten:; selbst ein einzelnes Exemplar aus geöffneter Verpackung ist verkäuflich. Auf jedem zum Verkauf gelangenden Paket ist die Fabrik ver- zeichnet, in welcher die Ware erzeugt worden ist, desgleichen die (ualität, das Gewicht und der Preis des Fabrikats. Dadurch soll ein Betrug seitens des Debitanten vermieden und dem Konsumenten die Möglichkeit gegeben werden, stets frische Tabakfabrikate kaufen zu können, nicht aber solche, die vielleicht einen schon zu Pulver ge- wordenen Tabak enthalten. Die Preise der Tabakfabrikate sind im ganzen Lande die gleichen, Ein Limitoverschleiß, wie in Frankreich, Österreich und Italien, besteht nicht. Es werden nämlich in diesen genannten 3 Ländern an die Soldaten und Unteroffiziere der Landarmee und die Mannschaften der Kriegsmarine die Regiefabrikate zu billigerem Preise verkauft, als an die anderen Konsumenten. Eine solche Begünstigung enthält indessen ihre Schattenseiten und erscheint nicht empfehlenswert, „einerseits weil sie zum Verkauf solcher Soldatentabake an Dritte zu Preisen unter den übrigen Regie- preisen, andererseits aber dazu führt, daß die Soldaten sich ans Rauchen gewöhnen, was mancher sonst unterlassen hätte und nach seinem Austritte aus dem Militär nur mit größerem Aufwande fortsetzen kann“ }). Die französische Einrichtung in den Grenzdepartements, Tabake zu billigeren Preisen zu verkaufen, um dem Schmuggel entgegenzu- treten, würde hingegen auch für Rumänien berechtigt erscheinen, und zwar als Maßregel gegen den Schmuggel aus Rußland und Bulgarien. Dadurch aber würden die Regieeinkünfte große Verluste erleiden, weil wegen der bedeutenden (Grenzausdehnung die begünstigten Zonen aus einem beträchtlichen Länderteil Rumäniens bestehen würden. Selbst in Frankreich wurden diese Zonen bedeutend beschränkt, und zwar in Anbetracht der für die Staatskasse entstehenden Ver- luste ?), sowie des internen Schmuggels ; letzterer wurde insofern be- trieben, als aus den Grenzbezirken zu billigem Preis gekaufter Tabak in solche Gegenden gebracht wurde, in denen der normale Tarif be- stand. Creizenach beschrieb diesen Schmuggel in folgender Weise: „Be- 1) Mohl.a. a. ©. S. 36. 2) Mohl, ibid. S. 30. — 13 — sonders Kinder und berittene Männer wurden truppweise zu diesem Schmuggel verwendet. Er war sehr einträglich dadurch, daß man alle Zonen, welche begreiflicherweise lauter enge Gürtel bilden, in einer Nacht passieren und die Konterbande aus der äußersten Grenz- zone weit genug in das innere Land fortschaffen konnfe, wo schon die hohen Monopolpreise galten !).* Die Trafikanten Rumäniens erhalten für ihre Mühewaltung einen der Menge der verkauften Tabakfabrikate entsprechenden Rabatt, und dieser während des Bestehens des Tabakmonopols gewährte Rabatt muß in der Zeit der Pachtperiode als sehr hoch bezeichnet werden. Er betrug in den Jahren 1873, 1874 und 1876 16 Proz. und in anderen Jahren 15 Proz.; ausnahmsweise 11 Proz. in 1872. Dieser Umstand erklärt sich dadurch, daß die meisten Debitanten damals wie heutzutage auch Gastwirte waren. Bis zum Jahre 1573 besaßen die Juden auf dem platten Land das Recht, Wirtshäuser zu besitzen, und aus der großen Zahl solcher Wirte ergab sich auch das zahlreiche Vor- handensein von Tabakdebiten, und demzufolge mußte der Rabatt niedrig sein. Im Jahre 1375 wurde das noch heute zu Recht bestehende Gesetz eingeführt, welches den Juden verbot, Gastwirtschaft auf dem Lande zu betreiben. Dadurch verminderte sich die Zahl der Debitanten, und der Rabatt wurde ein entsprechend höherer, um neue Debitanten zu gewinnen. Seit dem Jahre 1879 ist der bewilligte Rabatt immer geringer geworden. Die fortwährende Zunahme der Tabakkonsumtion und der sichere Ertrag, den die Debitstellen den Trafikanten gewähren, ver- mehrte den Zudrang der Bewerber und veranlaßte die Regie, die Tabakquote herabzusetzen. Die beiliegende Tabelle XI (siehe 5. 126) soll dies veranschaulichen. Gegenwärtig wird den Debitanten von den Bezirkshauptstädten ein Rabatt von 5 Proz. in dem Falle bewilligt, daß sie lediglich Tabak- verkauf treiben: andernfalls erhalten sie 3 Proz.; die anderen Debitanten beziehen einen allgemeinen Rabatt von 5 Proz. Im Jahre 1902 gab es 46227 Debitanten. Unter diesen befanden sich nur 227 oder 0,05 Proz.. die lediglich Tabakverkauf trieben. während die übrigen ein anderes Handelsgewerbe damit verbanden. Die meisten Debitanten sind Gastwirte. Das Verhältnis der bestehenden Debite zur gesamten Bevölkerung Rumäniens (1902: 6081572 Seelen) berechnet, ergibt 1:131, d.h. 1) Creizenach a. a. O., S. 119. var Durcehschnitts- ne Verkaufte Brutto- Gesamtbetrag | gewinn der SEE 5 | > Durch- Jahre | Quantitäten | Einnahmen | des Rabatts Debitanten schnitteranate Bun pro Jahr kg Lei Lei Lei | Bani Bin 1873 1 308 541 11 916 794 1.337.672 1 02 1122 1874 1 926 722 16 346 945 2721848 l 41 16,65 1879 1 517 759 13 178 075 Ts 1 14 13,10 1884 3652295 | 27 232578 2966 767 | — 85 10,90 1889 3290 729 | 31162 185 2422905 | r- 74 TAT 1593 3599 125 | 35608937 | 2404 335 Pr 67 6,75 1899 4052 110 39 867 965 | 2392114 — 59 6,00 1900 3746 212 37043804 ı 2050050 | — 55 5,54 1901 3278761 | 37292 807 2289663 | — 70 6,14 1902 3871406 | 35303 636 2214392 | — 57 6,29 | I auf 131 Einwohner kommt ein Debitlokal. Im gleichen Jahre stellt sich dieses Verhältnis in den anderen Monopolländern folgendermaßen ; in Österreich 1: 381 „ Frankreich 1; 831 „ Italien 1:1209 Diese verhältnismäßig große Zahl von Debitanten in Rumänien erklärt sich im Gegensatz zu den anderen Monopolländern aus der geringeren Bevölkerungsdichte des Landes, denn es entfallen auf 1 Quadratkilometer !) in Rumänien 40,5 — — „ Österreich . 71,2 „ Frankreich 12,6 | Einwohner. „. Italien ; 115.0 | Die grobe Zahl der Debitanten Rumäniens entspricht demnach den lokalen Verhältnissen, und dadurch gelang es auch der Regie, die Be- dürfnisse der Bevölkerung nach Tabakfabrikaten vollständig zu befrie- digen und die Hauptursache der diesbezüglichen, während «der Pacht- periode in Massen eingelaufenen Beschwerden zu beseitigen. Das Vor- handensein so vieler Debitanten hat allerdings zur Folge, daß der jährliche Nutzen derselben viel geringer ist, als der der Debitanten in Frankreich, Österreich und Italien. Im Jahre 1902 betrug derselbe 41 Lei, in Österreich 287 Kr., in Italien 681 Lire und in Frankreich 194 Fres. 1) v. Juraschek, a. a. ©. Daß in Rumänien der Nutzen der Debitanten aus dem Tabak- verkauf so klein ist, hat teilweise auch seinen Grund in dem seitens der Regieverwaltung gezahlten zu geringen Rabatt. Dieser betrug, wie oben schon erwähnt wurde, im Jahre 1902 durchschnittlich 6,29 Proz., während sich im gleichen Jahre derjenige der französischen Regie auf s.99 Proz., der österreichischen auf 9,23 Proz. und der italienischen auf 8.31 Proz. bezifferte. Wohl erzielen die Spezialdebitanten noch außerdem durch den Verkauf anderer monopolisierter Gegenstände einen bestimmten Rabatt, immerhin aber ist ihre Lage als eine gute nicht zu bezeichnen. Diese Tatsache beweist schon der Umstand, daß die Verhältniszahl der Spezial- debitanten nur 0,05 Proz. beträgt. Die Regie allerdings hat einen bedeutenden Vorteil insofern, als es ihr ermöglicht ist, den Verkauf ihrer Fabrikate unter nur geringen Unkosten betreiben zu können. 2. Die Verkaufstarife und der Konsum. Die Verkaufstarife, nach denen die Debitanten die Tabakfabri- kate verkaufen sollen, werden jährlich von dem Verwaltungsrat der Regie aufgestellt und nach Genehmigung des Finanzministeriums in dem Staatsanzeiger (Monitorul oficial) und anderen Zeitungen bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung findet im Monat November des Bud- getjahres statt, in dem der Verschleißtarif in Kraft treten soll. In Frankreich werden die Preise gesetzlich normiert und die Regieverwaltung ist infolgedessen bis zum Erscheinen eines neuen diesbezüglichen Gesetzes verpflichtet, zu diesen Preisen zu verkaufen. Diese Maßregel kann als nicht praktisch genug angesehen werden, da Fälle eintreten können, in denen die Regieverwaltung fremde Tabake zu doppelten Preisen anzukaufen sich gezwungen sieht. In solchen Fällen kann die Regieverwaltung die Preise nicht erhöhen, aber sie wird, um die gleichen Resultate anderer Jahre zu erzielen, genötigt sein, das prozentuale Mischungsverhältnis der besseren Tabakqualitäten bei der Herstellung der betreffenden Tabakfabrikate zu vermindern. Die Folge ist eine geringere Qualität der Fabrikate und die alsbald sich bemerkbar machende Unzufriedenheit des Publikums. Um allen Bevölkerungsklassen gerecht zu werden, besteht die Auf- gabe der Regie darin, die Preise derart abzustufen, daß jeder Konsument hinsichtlich seiner finanziellen Leistungsfähigkeit, d. h. seines Ein- kommens, die nötige Berücksichtigung findet. E12 RER Eine genügende Abstufung der Preise kann aber nicht statt- finden, wenn die Zahl der Fabrikatsorten zu klein ist. In dieser Be- ziehung kann, wie oben schon hervorgehoben wurde, der rumänischen Regieverwaltung der Vorwurf nicht erspart werden, daß sie zu wenig Fabrikatsorten besitzt und den großen Vorzug der Tabaksteuer-Abstu- fung nach Qualitäten nicht genügend berücksichtigt. Des weiteren darf eine Regie die Preise des Verkaufstarifs nicht zu hoch stellen, weil dies viel zur Abnahme der Konsumtion beiträgt und noch den schädigenden Einfluß ausübt, daß nicht nur ordinäre und schwere Tabake, sondern schließlich auch statt des Tabaks andere Surrogate geraucht werden, wodurch die Gesundheit beeinträchtigt wird. Die Wichtigkeit dieses Prinzips blieb bei der Feststellung der Verkaufs- preise während der Pachtperiode des rumänischen Tabakmonopols außer Acht; die Preise waren zu jener Zeit im Verhältnis zur Qualität der Fabrikate entschieden zu hoch. Bei dem Übergang des Tabakmonopols in Staatsregie behielt zwar die Verwaltung die früheren Verkaufspreise bei, aber der Raucher bekam dafür bessere Fabrikate. Diese sind allerdings im Laufe der Zeit nicht mehr dieselben geblieben, und es sind mannigfache Ver- änderungen der (ualitäten eingetreten, die sich jedoch mehr auf Zigarren- und Zigarettensorten als auf Rauch- und Schnupftabak be- ziehen. Neue Arten von Fabrikaten wurden eingeführt und andere abgeschafft; auch die Preise unterlagen verschiedenen Schwankungen, nur die für Rauch- und Schnupftabake blieben annähernd dieselben. Im Jahre 1900 fand eine bedeutende Erhöhung der Tabakfabrikat- preise statt, und zwar betrug die Preissteigerung bei Luxustabak 16,7 Proz., I. Qualität 25 Proz., I. Qualität 16,7 Proz., III. Qualität 20 Proz. und IV. Qualität 21 Proz., auch wurde zugleich noch eine extrafeine Tabakqualität eingeführt, deren Preis auf 80 Lei pro Kilo- gramm festgesetzt wurde. Dadurch bezweckte die Regieverwaltung die infolge der Krisis von 1899 entstandenen Fehleinnahmen auszugleichen, jedoch beeinflußte diese Preiserhöhung die Konsumtion so stark, daß diese fast bis auf die Hälfte des Jahreskonsums von 1899 sank. Folgende Tabelle XII gibt darüber Aufschluß: DENE: Fabrikat Im Jahre 1900 | Im Jahre 1901 Bi. kg kg | Luxustabake 6415 3498 | 45,47 Tabak I. Qualität 40 522 24 573 39,36 oe Hlil® r 187 885 118 775 36,77 SAID ” 1 062 793 779 802 26,62 3+ iyin ' 2150713 1 952 329 9,17 — 129 — Die Regie ermäßigte infolgedessen die Preise im folgenden Jahre, mit anderen Worten: die normalen Preise der vergangenen Jahre ge- langten wieder zu ihrer Geltung. Gegenwärtig besteht folgender Preistarif (siehe Tab. XII, S. 129). XIII. Sorten. Rauchtabak Zigaretten Zigarren °) Schnupftabak pro kg Lei pro 1000 Lei] pro 1000 Lei pro kg Lei | Der feinste!) ” 55] Carmen Sylva\ 150 El Rio Sella 300) Ceam 40 I. Qualität .| 40] Jassy ji Regalitas lo50 I. Qualität 6 uR F 25 Spezialität \ | Integritas I“ UT 2 B 111. » ., 15] Minister 100] Fleganta 200] Rape?) 20 EV. v si 10] Ambre I Britanica Uso Russischer °) S Rural - . ...|. 5| Königliche ı 80] Favorita J| ; Scaferlati °) | Intim-Club | --| Belvedere \ (superior) . . 50] Jaka 1 | Virginia 1100 Pfeifentabak °) . 40] Reporter | eo Trabucos | Tumbeky?) . ., 20] Scaferlati } Vevey 60 Prinzessin \ Indigene I | Dame | 50 | Comerziale ) | | Beamten 30 | Militär 25 Sergeant 15 Dorobantz | 10 Diese Preise sind gegenüber denen des Tarifs der Pachtperiode um 22 Proz. niedriger. Trotzdem der Verkaufstarif der rumänischen Regie sich im all- gemeinen durch verhältnismäßig hohe Preise charakterisiert, ist der Konsum (siehe graphische Darstellung D.) beträchtlich gestiegen. Während im Jahre 1873 nur 1308541 kg konsumiert wurden, ge- langte im Jahre 1902 die dreifache Quantität, nämlich 3278761 kg zum Verbrauch; somit hatte der Bedarf an Tabak in 30 Jahren um 151 Proz. oder jährlich um 5 Proz. zugenommen. Bis 1884 war die Tabakkonsumtion in einem stetigen Steigen begriffen, um sodann bis 1890 wieder abzunehmen. Diese Abnahme machte sich am meisten 1) Bei der Bestellung kostet 1 kg 60 Lei. 2) Alle diese Sorten sind eingeführt. 3) Neben den oben angeführten Zigarrensorten befinden sich im Verkauf fremde Zigarrensorten im Preis von 40 bani bis 3 Lei pro Stück. Von bekannten Marken führen wir an: Portagas Salomones . . pro 1000 3000 Lei Upmann Non plus Ultra. ei 1 1200 „ Garcia Bouquets . . IM N- r 000, Bocks Bismarck Eminentes . 2 Re 900,2, HusW: Volkswirtschaftl. u. wirtschaftsgeschichtl. Abhandlungen. H. 4. Busuiocescu, Das Tabakmonopol in Rumänien. — 10 = in den Jahren 1887, 1889 und 1890 wegen der Erhöhung der Tarif- preise und der Agrarkrisis der letzten zwei Jahre!) bemerkbar. Diese Einschränkung des Konsums ließ, als die neue Last eine gewohntere wurde, allmählich nach und die Tabakkonsumtion stieg wieder bis zum Jahre 1899, wo sie das Maximum von 4037827 kg erreichte. Hier wiederholt sich die Erscheinung, daß eine Erhöhung der Verkaufstarife zunächst eine Verringerung des Tabakverbrauches zur Folge hat, welcher jedoch im Laufe einiger Jahre seinen früheren Um- fang wieder erreicht. „Allerdings“, sagt Mohl, „lehrt die Erfahrung in Frankreich, daß auf jede Erhöhung der Verkaufspreise des Regietabaks ein zeitlicher Rückschlag in dem Absatz erfolgt, daß dieser Rückschlag infolge einer Preiserhöhung aber jederzeit von nur ganz kurzer Dauer ist, weil die Leute, welche sich einmal an das Schnupfen gewöhnt haben, davon nicht ablassen, die Raucher aber ihre Vorsätze, sich im Rauchen zu beschränken, in kurzer Zeit wieder vergessen, und daß schon in den nächsten Jahren die Bewegung des Verbrauchs zu einer Erweite- rung bis zu dem Umfang, welchen derselbe vor der Preiserhöhung hatte, sich rasch wieder geltend macht ?).“ Die Krisis von 1899 brachte für Rumänien zweifellos eine Ver- minderung der Tabakkonsumtion aber nur für kurze Dauer mit sich, denn der Tabakverbrauch, welcher im Jahre 1901 auf 3278761 kg ge- sunken war, zeigte im Jahre 1902 bereits wieder steigende Tendenz und erreichte 1903 wieder das Maximum von 4036485 kg. Die Zunahme des Tabakverbrauches ist nicht oder doch nur in ganz geringem Maße dem Anwachsen der Bevölkerung zuzuschreiben, denn dieses ging nur sehr langsam von statten, da in 50 Jahren nur eine Zunahme von 25,4 Proz. oder jährlich 0,54 Proz. zu verzeichnen war; mehr wird sie bedingt durch die allgemeine Verbreitung der Ge- wohnheit des Rauchens unter allen Schichten der Bevölkerung, wozu das jährliche Truppenkontingent zweifellos nicht wenig beiträgt, denn „La caserne est une &cole ot l’on apprend ä& fumer“ >). Zur Vermehrung des Tabakverbrauches trägt auch der individuelle Verbrauch des Rauchers mit bei, welcher heute zur Befriedigung seines Tabakbedürfnisses eine größere Quantität benötigt, als dies früher der Fall war. Während im Jahre 1573 auf den Kopf der Bevölkerung nur 0,261 kg kam, ergibt sich aus der graphischen Darstellung D’ l) Popovici a. EN 2) Mohlaa. a. n. S. 3) Beaulieu, S. 707. u un NS — 131 — eine steigende jährliche Durchschnittskonsumtion, welche im Jahre 1902 0,539 kg erreicht hat, mit einem Maximum von 0,650 kg in 1884. Selbstverständlich ist der Tabakkonsum in ganz Rumänien nicht gleichmäßig verteilt. Wie die Tafel A zeigt, ist die Tabakkonsumtion am stärksten im Bezirk Constanza, woselbst 1428 kg auf den Kopf der Gesamtbevölkerung entfallen. Die Höhe des Verbrauches in diesem Bezirk findet ihre Erklärung sowohl in der großen Verschiedenheit seiner Einwohner, die sich aus Griechen, Tataren, Armeniern und Bul- garen rekrutieren, welche im allgemeinen leidenschaftliche Tabakkon- sumenten sind, als auch des weiteren in dem Umstand. daß in diesem Bezirk der größte Hafen Rumäniens Constanza (am Schwarzen Meer) gelegen und der Verkehr infolgedessen sehr stark ist. Als nächste Bezirke folgen Braila mit 0,982 kg und Covurlui mit 0,824 kg pro Kopf. welche ihre verhältnismäßig große Tabakkonsumtion dem Um- stand verdanken, daß hier die zwei größten rumänischen Donau- Häfen Braila und Galatzi liegen, der Verkehr während der Schiffahrtszeit sehr bedeutend und auch die Zahl der hier domizilierten Griechen und Ar- menier nicht gering ist. Am schwächsten ist die Tabakkonsumtion in den Gebirgsbezirken der kleinen und großen Walachei, woselbst sie den Verbrauch von 500 g pro Kopf nicht überschreitet. Im allgemeinen ist die Tabakkonsumtion in Rumänien als zu klein und infolgedessen der Tabakgenuß als wenig eingebürgert zu be- zeichnen, was aus einem Vergleich mit anderen Ländern hervorgeht. Nach den Berechnungen Mayrs!) betrug der Konsum in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre in den: Niederlanden. .'. . '..338 kg Vereinigten Staaten . . .-2,53 „ Delete en 2 Deischland. 22... a... 7.7 EOE, Österreich MM 1 WE ER Bosnien und Herzegovina 1,535. Spanien ee aa ae OR Aa Re a re Hrankeeielh, 0... ._.% E80 SEBWedenes.. 1.02 0.0 104 5, 0, DORWERENW N. ea RN, England BER nl BE Bimamiene . 0 er 12 l) Art. Tabak und Tabakbesteueruug, Handw. usw. Bd. VII, 2. Aufl., S. 26. JE aan Hallen. va. Fe Rand NG NT Bulgarien. TEL OES Die Gesamtkonsumtion der 4 Tabakhauptfabrikate — Rauchtabak, Zigaretten, Zigarren und Schnupftabak — beziffert sich für Rumänien folgendermaßen (Tafel XIV): XIV. Rauchtabak Zigaretten Zigarren Schnupftabak Jahre Gewicht | Wert | Gewicht | Wert | Gewicht | Wert | Gewicht | Wert 0/ 9, un on 'o | / 1872 98,75 | 95,45 0,04 0,31 0,85 3,62 0,33. 27 0,2 1877 98,21 | 93,69 0,35 2,03 1,16 3,69 0,28 10,59 1882 97,47 | 91,88 1,13 5,08 1,07 2,57 0,33 | 0,47 1887 96,14 | 87,08 2,30 |10,12 1,07 2,34 0,49 | 0,46 1892 94,94 | 81,14 3,54 | 15,92 1.19 2,64 0,33 020 1897 94,62 | 78,40 3,54 | 18,61 1,36 2,66 0,48 | 0,33 1902 93,62 | 75,84 4,99 | 21,56 1,03 2,29 0,36. 10,38 Aus der Tabelle XIV ergibt sich, daß der Rauchtabak sowohl dem Gewicht wie dem Wert nach den Hauptplatz einnimmt, aber er verliert zu Gunsten der Zigarette immer mehr an Boden. Im Verlaufe von 30 Jahren ist seine Konsumtion zwar in die Höhe gegangen aber viel langsamer als die anderen Sorten, und zwar nur mit 6,35 Proz. Ge- wicht und 4,65 Proz. Wert, während die der Zigaretten ein jährliches Steigen von 1061 Proz. (Gewicht) und 695 Proz. (Wert), die der Zigarren ein solches von 9,30 Proz. (Gewicht) und 94 Proz. (Wert) und die des Schnupftabaks ein Steigen von 7,20 Proz. (Gewicht) und 51,55 Proz. (Wert) aufweist. Des weiteren tritt in der Tabelle die riesige Vermehrung der Zigarettenkonsumtion hervor, welche mit Aus- nahme des Jahres 1901 in einer ununterbrochenen Steigerung be- griffen ist, während der Verbrauch der anderen Tabakfabrikate mehr oder minder großen Schwankungen ausgesetzt ist, wie dies aus der graphischen Darstellung E hervorgeht. Diese so bedeutende Zunahme der Zigarettenkonsumtion ist der großen Beliebtheit dieses Fabrikates und den neu geschaffenen Zigaretten- sorten zuzuschreiben, welch letztere durch ihre Form und oft recht barocken Namen den Raucher interessieren. Es beweist dies aber auch, daß in dem Geschmack und der Gewohnheit des rauchenden rumänischen Publikums eine völlige Änderung eingetreten ist. Ä AM | E — 133 — Diese Erscheinung zeigt sich auch in Deutschland, Österreich und Ungarn, in welchen Ländern der Zigarettenverbrauch auf Kosten des Rauch- und Schnupftabaks bedeutend zugenommen hat!). 3. Die Ausfuhr der Regiefabrikate. Außer den für den inländischen Konsum hergestellten Tabak- fabrikaten verkauft die rumänische Regie auch solche — nämlich geschnittenen Rauchtabak und Zigaretten besserer Qualitäten — nach dem Auslande, und zwar nach Deutschland, Belgien, Holland, Österreich, Nordamerika, England, der Schweiz, der Türkei, Bulgarien, Frankreich und Rußland. Allerdings verkauft die Regie die Fabrikate dem Ausland viel billiger als dem Inland, und zwar bewilligt sie ersterem einen Rabatt von 55—40 Proz.?) auf die im Inland geltenden Preise, während die Transportspesen dem Käufer zur Last fallen. Trotzdem ist die Ausfuhr der rumänischen Tabakfabrikate sehr gering und besitzt keineswegs die verhältnismäßig große Bedeutung derjenigen Frankreichs, Österreichs oder Italiens. In der Tat betrug die Ausfuhr der französischen Regie 1 Proz. als Gewicht und 0,76 Proz. als Wert des Gesamtverschleißes des Jahres 1902, die der öster- reichischen Regie 0,64 Proz. als Gewicht und 1,06 Proz. als Wert, die der italienischen Regie 2,55 Proz. als Gewicht und 0,96 Proz. als Wert aus dem Gesamtverschleiß des Jahres 1902, während die Aus- fuhr der rumänischen Regie 0,71 Proz. als Gewicht und 0,002 als Wert des Gesamtverschleiß es desselben Jahres ausmachte. Deshalb verkauft auch die rumänische Regie die Tabakfabrikate dem Ausland zu solchen billigen Preisen, um eine Steigerung der Ausfuhr her- beizuführen. Ihren löblichen Bemühungen stehen aber die hohen Zölle und die starke Konkurrenz anderer fremder Fabrikate ent- gegen; auch ist zu berücksichtigen, daß die rumänischen Tabak- fabrikate erst vor wenigen Jahren auf dem ausländischen Markt in Konkurrenz getreten sind, während die der französischen, österreichischen und italienischen Regie bereits seit langem bekannt sind und schon einen gewissen Grad von Renommee besitzen. Auber den oben ange- führten Hindernissen haben die rumänischen Tabakfabrikate auf dem Weltmarkt auch noch mit anderen Faktoren zu kämpfen, so z. B. mit der unberechtigten ungünstigen Meinung seitens der Konsumenten be- 1) Siehe Kurt Apelt.a. a. O., S. 153. 2) Ollaneseu a. a. O., S. 397. —. tel, züglich der Güte der Fabrikate. Diese Meinung mochte wohl während der Pachtperiode ihre volle Berechtigung haben, umsomehr als die Pachtgesellschaft der Ausfuhr ihrer Fabrikate nicht das geringste Inter- esse entgegenbrachte und infolgedessen von 1872 bis 1879 die Aus- fuhrsumme an Tabak nur 198 Lei betrug, für die Neuzeit aber ist ein solches ungerechtfertigtes Mißtrauen nicht mehr am Platze. Seit der Übernahme des Tabakmonopols durch den Staat richtete deshalb die Regieverwaltung ihre Aufmerksamkeit auch auf die Hebung der Ausfuhr der Tabakfabrikate. Diese begann mit einem Gesamt- gewicht von 114 kg und Gesamterlös von 2857 Lei im Jahre 1880 und stieg ununterbrochen bis zum Jahre 1902, in welchen sie 3494 kg und 27470 Lei betrug. Also hat die Ausfuhr in diesen 23 Jahren um das 4Sfache an Gewicht und das Ofache an Wert zugenommen. Von einem bedeutenden Export rumänischer Tabakfabrikate kann unter solchen Umständen natürlich bis jetzt noch nicht die Rede sein, aber die erzielten Ergebnisse geben die Hoffnung eines stetigen wenn auch langsamen Steigens der Ausfuhr. i 4. Die finanziellen Ergebnisse. Die finanziellen Ergebnisse des Tabakmonopols, welche in allen Monopolländern den Kardinalpunkt dieses Besteuerungssystems bilden, können nicht besser hervorgehoben werden als durch die Würdigung der Gesamtausgaben und Bruttoeinnahmen, weil diese allein ein klares Bild darüber zu geben imstande sind. Es ist eine bekannte Tatsache, daß in jeder freien Industrie der Unternehmer danach strebt, die Ausgaben auf das geringste Maß zu beschränken, um dadurch billiger zu produzieren als seine Wett- bewerber. Nur auf diese Weise kann er gegen die Konkurrenz kämpfen und sich halten. Unterläßt er dies aber, so geht sein Ge- schäft zu Grunde. Weil der rumänischen Tabakindustrie als Staats- monopol, wie jeder anderen seitens eines Staates monopolisierten In- dustrie, dieses Streben fehlt, insoweit sie keinen Konkurrenten hat, könnte man annehmen, daß die Regieverwaltung auch nicht be- strebt sei, die Ausgaben zu vermindern und infolgedessen billiger zu produzieren, aus dem einfachen Grunde, daß sie gar kein direktes In- teresse an dem Gedeihen des Unternehmens habe. Das Gegenteil ist aber der Fall, in dem Entwicklungsgang des rumänischen Tabak- monopols erkennt man das fortdauernde erfolgreiche Bemühen der Regieverwaltung, die Ausgaben herabzusetzen. Die graphische Dar- fl. 2 stellung D (siehe Anhang), welche auf Grund amtlichen Materials an statistischen Daten entworfen ist, veranschaulicht, wie die laufenden Ausgaben während 3 Jahrzehnte von 3906794 Lei im Jahre 1572 auf 8426399!) Lei gestiegen sind. Auffallend ist, daß die Ausgaben in der Pachtperiode höher sind und größere Schwankungen aufweisen als in der Staatsbetriebsperiode. In dem oben genannten Zeitraum gingen die Ausgaben langsam in die Höhe in engem Zusammen- hang mit der Entwicklung des Betriebes. Nur im Jahre 1899 er- reichten die Ausgaben ein Maximum von 10520472 Lei, welchse jedoch immerhin hinter dem Maximum von 11936607 (1877/78) der Pachtperiode zurückbleibt. Abgesehen vom Jahre 1379, wo Ausgaben wie Einnahmen nur für S Monate angegeben sind, stiegen die Aus- gaben jährlich in der Pachtperiode um 34 Proz., in der späteren (Staats- monopol-) Periode jedoch nur um 4,57 Proz. Dieser Unterschied wird ersichtlich aus der Angabe des Verhält- nisses der Ausgaben zu den Bruttoeinnahmen, nämlich: XV. fahr Verhältnis TA: Verhältnis zu 0), Zus, 1873 32,78 1859 31,38 1874 50,86 1590 31,41 1875 57,01 1891 29,21 1876 56,55 1892 25,58 1877 54,32 1893 28,29 1878 59,59 1894 28,— 1880 39,47 1895 28,50 1881 33:52 1896 28,83 1882 34,25 1897 27 ‚ol 1883 35,30 1898 26,2 1854 36,45 1899 36.36 1885 36,47 1900 28,16 1856 32,16 1901 25,18 1887 30,20 1902 23,87 1888 29,87 Die Höhe der Ausgaben in der Pachtperiode hat ihren Grund einerseits in den Schwierigkeiten, die die Pachtgesellschaft für die vollständige Durchführung des Monopols hatte und andererseits in den großen Gehältern die sie, wie oben schon erwähnt, den Beamten — vor allem den höheren Beamten — zahlte. Bei dem Übergang des Monopols in Staatsbetrieb wurden schon im ersten Jahre (1550) 1) Diese Summe wurde in folgenden Posten ausgeführt: a) Fabrikationskosten . 1341 159,28 oder 15,92 Proz. b) Tabakmaterial . . . 4050927,08 „ 47,9 „ ce) Administrationskosten 60843240 „ 7.23 5 d) Sonstige Ausgaben . 242588115 „ 2890 „ — 156 — 20,12 Proz. an Ausgaben erspart. Die Fortschritte in der Verwendung des Rohmaterials und in der Organisation der Arbeit, sowie die Her- absetzung des Rabatts gestatten die Ausgaben immer mehr zu ver- mindern und infolgedessen billiger zu produzieren. Ein Vergleich in dieser Beziehung mit Frankreich, Österreich und Italien wirft ein gün- stiges Licht auf die rumänische Regieverwaltung, und zwar bildete der Prozentsatz der Ausgaben für das Jahr 1902: in: Frankreich. xx 2.2.19.909Pr02 „Österreich . . 21:5: ee „ Italien N AR „ Rumänien ° .. „or Daun aus den Bruttoeinnahmen. Wenn demnach der Schluß, daß der Staat kein schlechter Unternehmer sei, für «die erstgenannten drei Regien bezüglich der Monopolverwaltung zutrifft, so gilt derselbe in gleicher Weise auch für die rumänische Regie. Die Linie der Bruttoeinnahmen zeigt, wie aus der graphischen Darstellung D ersichtlich ist, ein fortwährendes Steigen derselben, Von 11916794 Lei im Jahre 1873 stiegen sie auf 21 637681 Lei im Jahre 1878, es ist also ein jährliches Steigen von 10,2 Proz. in der Zeit der Pachtperiode zu verzeichnen. Dieses bedeutende An- steigen ist der Einführung des Monopols und der großen Zahl von Fremden, die während des Unabhängigkeitskrieges von 1877— 1878 nach Rumänien kamen, zuzuschreiben. Wenn wir aber von dem ersten Jahre des Monopols und dem Jahre 1877—1878 absehen, denn stellt sich nur ein jährliches Steigen von 2,5 Proz, in dieser Periode heraus. In der Regieperiode stiegen die Bruttoeinnahmen von 20 957 053 Lei im Jahre 1380 auf 56470541 Lei im Jahre 1902. Die stärkste Zunahme fällt in folgende Jahre: 1381 mit 2706 676 Lei oder 12,92 Proz. gegen das Jahr 1880 189377, 150 29, nu ee 1899. 2476661: 47 aa 2 0; und die Mindereinnahmen beziffern sich in den Jahren: 1890 auf 161129 Lei oder 0,51 Proz. gegen das Jahr 1839 1895... -883690: , . Ba0 20.00. 1896 „ 325285 5. 080, 2. 19007 ;,; 2812161 7,9, DB " Pe... 1902 5 .1:983:161 2 Wasser * | Im ganzen betrug das jährliche Steigen der Bruttoeinnahmen 3,90 Proz. bis 1899. und 3,22 Proz. bis 1902. EL Die Vorliebe der Konsumenten für das Zigarettenrauchen trug wesentlich zum Wachsen der Bruttoeinnahimen mit bei. wie aus fol- gender graphischen Darstellung (F) hervorgeht. Von auf oder 11574201 Lei 27 2 153 Lei 15,78 Proz. pro Jahr Rauchtabak 431830 SO OU EZB NE wer Zigarren ball ı. 187 EHE 2216508 „ Zigarretten 14394, 12.0031 5,0580 5% ae! Schnupftabak Im ganzen sind die Bruttoeinnahmen in 30 Jahren um das Dreifache gestiegen. Die Ursache dieser Zunahme liegt einerseits, wie schon ge- zeigt wurde, in der wachsenden Tabakkonsumtion und andererseits, als Folge der Vergrößerung des Nationalvermögens, in der Vorliebe des Publikums für bessere Qualitäten. In der Tat ist, während die Bruttoeinnahmen mit 3,90 Proz. jährlich gestiegen sind, für die kon- sumierte Tabakquantität ebenfalls ein jährliches Steigen von 2 Proz. zu verzeichnen. Infolge der Zunahme der Bruttoerträge und der Verminderung der Ausgaben sind die Nettoeinnahmen bedeutend gestiegen, wie die graphische Darstellung D es veranschaulicht. Schon im ersten Jahre (1879/80) des Regiebetriebes erhöhten sich dieselben von 9612000 Lei, dem von der Pachtgesellschaft gezahlten Pachtschilling, auf 12648310 Lei oder um 31,97 Proz. und erreichten, in den folgenden Jahren fortdauernd ansteigend, im Jahre 1899 das Maximum von 29547488 Lei; somit haben sich die Nettoeinnahmen in einem Zeitraum von 20 Jahren um das Dreiundeinviertelfache erhöht. Das jährliche Steigen bezifferte sich auf 4,58 Proz. Die wirtschaftliche und finanzielie Krisis von 1899, die furcht- barste, die Rumänien seit 40 Jahren erlebt hat!), beeinflußte selbst- verständlich die Nettoeinnahmen, die im Jahr 1900 um 9,30 Proz. 1) Eine gute Charakterisierung dieser Krisis ist im Handelsarchiv 1901, Bd. II, S. 241 zu finden, der wir folgendes entnehmen: „Rumänien ist im Berichts- jahre von einer Mißernte heimgesucht worden, wie sie seit Menschengedenken nicht vorgekommen ist. Jedenfalls hat, wie festgestellt ist, in den letzten 40 Jahren keine Ernte soweit fehlgeschlagen. Der Grund war eine ganz außerordentliche Dürre. Fünf Monate lang fiel so gut wie kein Regen, nachdem sehon im Winter sehr wenig Schnee und Feuchtigkeit niedergegangen war. Die Ackerptlanzen waren dann trotzdem — infolge warmer Winde — während der Monate Februar, März und April emporgekeimt, dann sind sie aber tatsächlich verdorrt. Der Boden war bei Umackerungsversuchen häufig geradezu ziegelhart, die spärlichen Halme wurden von den Leuten mit dem Händen ausgerissen, von Anwendung der Sichel, der Sense oder gar der Schneidemaschine konnte keine Rede sein. Die Bauern haben häufig nicht einmal die Saat hereingebracht“. — 13583 — sanken und weiterhin bis 1902 ein jährliches Sinken von 2,81 Proz. zeigen. Trotzdem hielten sich die Nettoeinnahmen im allgemeinen auf ziemlicher Höhe, denn die im Jahre 1902 als Nettoeinnahme erreichte Summe von 26877237 Lei wurde nur von 4 vorhergehenden Jahren überschritten, abgesehen von dem außerordentlichen Jahre 1899. Im ganzen wuchsen die Nettoeinnahmen in 30 Jahren mit 112 Proz. oder 3,73 Proz. jährlich. Wenn der im Jahre 1572 abgeschlossene Vertrag der Monopols- verpachtung nicht abgeschafft worden wäre, würde er kaum in 1837 aufgehoben worden sein; in diesem Jahre hätte der Staat einen Nutzen von nur 11534400 Lei gehabt, während das in Regie betriebene Mo- nopol ihm für jenes Jahr ungefähr den doppelten Ertrag brachte, nämlich 21511539 Lei. Seit 1879 bis 1887 hätte der Staat von der Pachtgesellschaft einen gesamten Nutzen von 39710000 Lei gehabt, die Staatsregie aber brachte in demselben Zeitraum 156830153 Lei Nettoeinnahmen, ein schönes Ergebnis, welches die Ansichten der- jenigen, die den Staatsbetrieb des Monopols verlangten und förderten, genügend rechtfertigt. Ziehen wir die jährlichen Nettoeinnahmen zu- sammen, so ergibt sich, daß das Tabakmonopol in 30 Jahren dem rumänischen Staat die Summe von 565505063 Lei als Reinertrag geliefert hat, also über ein Drittel der konsolidierten Staatsschuld Rumäniens im Betrag von 1413339385 Lei im Jahre 1902'). Bezieht man die Einnahmen auf die Bevölkerung, so ergibt sich, daß der Betrag von 2,36 Lei, welcher im Jahre 1573 pro Kopf der Bevölkerung entfiel, im Jahre 1902 auf 5,37 Lei pro Kopf stieg, wie dies aus der graphischen Darstellung D ersichtlich ist, also verbraucht gegenwärtig der rumänische Konsument mehr als die doppelte Quantität Tabakfabrikate. welcher Konsum selbstverständlich sich nicht über Rumänien gleichmäßig verteilt, sondern, wie die Tafel B beweist, in dem einen Bezirk größer, im anderen kleiner ist. Der Bezirk Ilfow mit der in ihm belegenen Hauptstadt Bukarest, nach welcher stets ein bedeutender Bevölkerungszufluß besteht, wirft den höchsten Ertrag ab; es ist dabei aber zu berücksichtigen, daß in Bukarest die reichsten Personen des Landes leben. Ferner tragen bei: 2 Bezirke mit einer Summe von 8S—10 Lei b) “ . Er „ . 6— 3 . 14 . . er . Er 4— 6 „ 10 ” ” ” „ „ = 4 „ l) Frh. v. Brackel, Rumäniens Staats-Kredit, München 1902, S. 82. Diese 10 letzten Bezirke sind zum größten Teil Bergbezirke, wo im allgemeinen die Bevölkerung viel ärmer ist als auf dem platten Lande. Der Platz, den jeder Bezirk bezüglich der Abstufung in der Darstellung der Durchschnittserträge einnimmt, entspricht durchaus nicht dem, den er in der Abstufung der Konsumenten hat, denn jeder Bezirk hat anderen Geschmack, andere Gewohnheiten und ist reicher oder ärmer als ein anderer, infolgedessen seine Bewohner teuerere oder billigere Tabaksorten rauchen. Im Vergleich mit den übrigen europäischen Ländern scheint der rumänische Tabakraucher nicht so hoch durch die Tabaksteuer belastet zu sein, aber tatsächlich ist er es doch, denn er konsumiert viel weniger als der Raucher anderer Länder, in denen die Tabaksteuerbelastung schwächer ist, wie aus der folgenden Tabelle XVI hervorgeht, welche dem Handwörterbuch entnommen ist: RVIE Zweite Hälfte der neunziger Jahre. Summe in Mark ig Brankreich ma nr 27 s.. 6,87 1,07 Erelandie. m... .. 5,68 0,81 Kalenlay:- 20 ©: 3,87 0,61 Osferreich@e "22. „0% 4,23 1,44 Samen. rn... 4,76 1,01 Rinnanlens. iz... 3,60 0,72 Vereinigte Staaten. . - 3,86 2,53 Dneamem 2, 3,23 1,23 Serbienesen Bun... 3,31 —,— Norwegen nn... : 1,81 0,59 Bosnien und Herzegowina 2 1,35 Bulsazienn Eur: 2,43 0,48 Deutschland „2 2... 1,18 1,64 3 N ee er 0,95 2,31 Schwedens 2 0. ze... 0,93 0,92 Bußlandeen nn: 0,78 0,75 Däanemarkaı zes une, 0,66 _,— SCHWEIZAIT Ha 2 . 0,49 —ı Nuederlanden 2... 2 0,05 3,38 Es ergibt sich auch aus der Tatsache, daß die Steuer mehr als viermal höher ist als der Wert des hergestellten Produktes. Ein Kilo fabrizierten Tabaks kostete der Regie 1902 2,18 Lei und dieselbe verkaufte es den Konsumenten mit 9,12 Lei, sie erzielte also einen Nettogewinn von 6,94 Lei pro Kilogramm. Die französische Regie hatte in demselben Jahr einen Netto- gewinn von 8,73 Fres. pro Kilogramm, aber die Bevölkerung Frankreichs ist viel reicher als die Bevölkerung Rumäniens. Eine Erhöhung der Tabaksteuer in Rumänien ist zurzeit, ohne eine Beeinträchtigung der Einnahmen herbeizuführen, nicht möglich, denn wir glauben, daß die — 140 — Tabaksteuer in Rumänien den höchsten Grad der Elastizität erreicht hat. Die Einnahmen werden nicht stehen bleiben, sondern sie werden mehr und mehr steigen, weil sie Hand in Hand gehen mit der Zu- nahme der Konsumtion und dem Reichtum Rumäniens, letzterer her- vorgerufen (durch fortschreitende wirtschaftliche und industrielle Ent- wicklung. Die bisher erzielten Tabakerträge sind zufriedenstellend und ihre Bedeutung geht aus dem entsprechenden Vergleich mit den anderen Steuereinnahmequellen, und zwar am besten mit denen der anderen Staatsmonopole hervor. (Gegenwärtig bestehen in Rumänien außer dem Tabakmonopol noch die 5 folgenden: Salz-, Zündholz-, Spielkarten-, Pulver- und Zi- garettenpapier-Monopol. Keines von diesen, selbst das Salzmonopol, welches sehr alt ist und schon seit 1860 von dem Staat betrieben wird, zeigt eine so große Entwicklung und Blüte wie das Tabak- monopol. Während die Salzmonopoleinkünfte in der Zeit von 1862 bis 1902 von 3,11 Mill. auf 7,4 Mill. Lei oder um 138 Proz. (jähr- lich 3,37 Proz.), die Zündholzmonopoleinkünfte von 1881—1902 von 2,1 Mill. auf 2,9 Mill. Lei oder um 38 Proz. (jährlich 1,81 Proz.), die Spielkartenmonopoleinkünfte von 1887—1902 von 190050 auf 485 710 Lei oder um 156 Proz. (jährlich 9,75 Proz.), die Schießpulver- monopoleinkünfte von 1839—1901 von 601867 auf 496481 Lei oder um 77,50 Proz. (jährlich 1,35 Proz.) sinken, die Zigarettenpapier- monopoleinkünfte von 1900-1902 von 1,7 auf 3,9 Mill. um 129 Proz. (Jährlich 43 Proz.) aber gestiegen sind, erhöhten sich die Tabakein- künfte von 18572—-1902 von 11,9 auf 35,3 Mill. Lei oder um 196 Proz. (jährlich 6,53 Proz.). Obschon die Einkünfte des Spielkartenmonopols ein höheres jährliches Steigen zeigen als die Einkünfte des Tabak- monopols, fallen sie jedoch nicht schwer ins Gewicht. weil sie von keiner so groben Ausdehnung sind, wie die Tabakeinkünfte. Dem jährlichen Steigen der Einkünfte aus dem Zigarettenpapiermonopol soll keine große Bedeutung beigelegt werden, weil die kurze Zeit seines Bestehens keinen sicheren Schluß zu ziehen gestattet. Alle diese 6 Staatsmonopole brachten dem Fiskus im Jahre 1901/02 einen Totalertrag von 50315000 Lei, welcher 23,26 Proz. des ganzen Budgets von 218,5 Mill. bildete. Daran partizipierten: das Tabakmonopol . . . . mit 69,47 Proz. Salzmonapol . a: u a, Va Zündhelzmonopol - . .; „ Buzz Spielkartenmonopol . . „0,96 „ Pulvermonopol . ee Zigarettenpapiermonopol mit 7,67 — 141 — Also alle Einkünfte der anderen Monopole bleiben weit hinter denen des Tabakmonopols zurück. Diese Charakteristik zeigt das Tabakmonopol in seinem ganzen Entwicklungsgang, wie die graphische Darstellung G es veranschaulicht. Ein Vergleich mit den anderen Steuerquellen fällt ebenfalls zugunsten des Tabakmonopols aus. Die direkten Steuern betrugen für das Jahr 1902 17,74 Proz. des Budgets, also nur 1,59 Proz. mehr als die Tabakmonopoleinkünfte. Selbst die indirekten Steuern, welche 16,52 Proz. des Budgets ausmachen, sind nur um 2,39 Proz. überstiegen, da dieselben bloß 14,13 Proz. aus- machen. Überhaupt decken die Tabakmonopoleinkünfte ein Sechstel aller Staatsausgaben. Alle diese Ergebnisse zeigen zur Grenüge, daß die Tabakmonopol- einkünfte eine wichtige Stellung in dem rumänischen Budget einnehmen und daß sich für Rumänien das Tabakmonopol als eine ebenso zuver- lässige, wie konstant reichliche Steuerquelle bewährt hat. Dies allein, abgesehen von der bedeutenden Einwirkung des Tabakmonopols auf die Tabakkultur, würde genügen, die Einführung des Tabakmonopols dessen größten Gegnern gegenüber zu rechtfertigen. X. Schluß. Rückblickend auf unsere Betrachtungen über das rumänische Tabakmonopol und dessen Organisation sehen wir, daß das Tabak- monopol sich auch in Rumänien als die beste Besteuerungsart des Tabaks erwiesen und infolgedessen der Volkswirtschaft Rumäniens im allgemeinen auch die Vorteile gebracht hat, die von den Theoretikern vorausgesehen wurden. _ Zunächst hat sich das Tabakmonopol dem Tabakbau nicht un- günstig erwiesen, wie dies im allgemeinen von den Gegnern des Monopols behauptet wird. Im Gegenteil nahm unter der Herrschaft des Monopols die Ausdehnung der Tabakanbaufläche mehr und mehr zu, und durch das Bestreben der Regieverwaltung wurde eine wohl- tätige Wirkung auf die Verbesserung der Tabaksorten ausgeübt. Obschon die Tabakpflanzer für ihre Tabakernte nicht so hohe Preise erhalten, wie z. B. in Frankreich und Italien, befinden sie sich trotz alledem in einer besseren Lage als bei freier Konkurrenz. Sie laufen nicht die Gefahr der Ausbeutung durch Zwischenhändler oder be- deutender Preisschwankungen, weil sie im Staat einen regelmäßigen und sicheren Abnehmer besitzen, der ihnen ohne Schikanen schon im Voraus bestimmte Preise zahlt. Außerdem wird jede Ausbeutung seitens der Landwucherer vermieden, denn die Tabakbauer können von der Regieverwaltung Geldvorschüsse bekommen. Die Belehrung durch die Regieagenten, die Errichtung von Trockenanstalten u. a. m. sind außerdem noch Vorteile, die der rumänische Tabakbauer bei freier Konkurrenz weder gehabt hat noch haben würde. Eine Gewährung höherer Einlösungspreise für das Erntematerial würde die einzige noch bestehende Schattenseite in dieser Beziehung beseitigen. Freilich wird die Regieverwaltung eine Änderung hierin sobald nicht eintreten lassen. Die Tabakindustrie wurde keineswegs geschädigt, denn eine solche im engeren Sinne des Wortes bestand nicht. Demgemäß ist der Ein- wana der Gegner des Monopols, daß es die Tabakindustrie zerstöre, für Rumänien nicht gültig. Im Gegenteil, das Tabakmonopol hat die Tabakindustrie ins Leben gerufen, so daß man behaupten kann: eine eigentliche Tabakindustrie besteht in Rumänien erst seit und durch Ein- führung des Tabakmonopols. Bei freier Konkurrenz wäre die Tabak- industrie noch lange Zeit auf der früheren primitiven Stufe geblieben, würde sich eventuell heute noch dort befinden, sodaß viele Millionen, die jetzt im Lande bleiben, jährlich über die Grenze gehen würden. — 143 — „Industrieen“ — sagt mit Recht Metzler — „lassen sich jedoch nicht aus der Erde stampfen. Ein kapitalarmes Land wie Rumänien, dessen Bevölkerung an der Scholle klebt |......... SE} konnte aus der Privatinitiative allein heraus niemals zu einer schnellen Entwickelung industrieller Tätigkeit gelangen. Hier mußte der Staat fördernd eingreifen. Zwar waren Ansätze einer nationalen Industrie bereits vorhanden. So blühten die staatlich monopolisierten Tabak-, Salz- und Zündholzindustrieen und führten der Staatskasse reiche Erträge zu“ ?). Unter der neuen Form des Großbetriebs nimmt «dıe Tabakin- dustrie immer mehr zu. Sie gestattet nicht nur den inländischen Be- darf zu decken, sondern auch für den Export zu erzeugen, eine nen- nenswerte Erscheinung, die bei freier Konkurrenz nicht stattgefunden hat. Die Konsumenten erhalten gute, gleichmäßige und reine Tabak- fabrikate, denn „le monopole gouvernemental est le seul proc&de pour avoir des produits convenables hygieniques, non sophistiques“). Die kleine Auswahl der Tabakfabrikate erscheint hier als eine Schattenseite, die der Grundlage des Monopols gemäß eine rasche Beseitigung erfordert. In Bezug auf die Arbeitsverhältnisse haben wir gesehen, dab die Arbeiter sich in einer zufriedenstellenden Lage befinden, die sie bei freier Konkurrenz nicht hätten, wie die Lage ihrer Genossen aus der Privatindustrie es beweist. Für sie sorgt die Regie in sittlicher, wirtschaftlicher und sanitärer Weise. Dadurch wird die wichtigste 1) Wir haben folgende Worte bei Seite gelassen: „... und mit einer schwer ausrottbaren Arbeitsunlust und Trägheit zu kämpfen hat“, weil sie uns als über- trieben erscheinen. Zunächst widerspricht der Verfasser sich später selbst, indem er sagt: „Für die landwirtschaftliche Betätigung hat daher die Bevölkerung noch genügenden Spielraum. Dazu kommt, daß der Rumäne von Hause aus Ackerbaner ist und wenig Liebe für die Fabriktätigkeit hegt“. (a. a. O. 8. 53). Außerdem halten wir dafür, daß eine Landbevölkerung, die während der Periode der Land- arbeit mindestens 15—16 Stunden täglich tüchtig arbeitet, keineswegs den Vor- wurf einer schwer ausrottbaren Arbeitsunlust und Trägheit verdient. Die Tatsache, daß die rumänische Landbevölkerung im Winter im allgemeinen sehr wenig tätig ist, darf nicht verallgemeinert werden. Die Ursache dieser Untätigkeit liegt nicht in der Natur des Bauern, sondern mehr in seiner Unwissenheit, denn der Bildungs- drang unter denselben ist leider ein sehr geringer. Der Staat hat bis jetzt soviel wie nichts für die rumänischen Bauern getan, deren Arbeit Rumänien zum größten Teil alles verdankt. Wenn der rumänische Bauer aber gut geleitet ist, dann gibt er den Bauern anderer Länder nichts nach, die sich als tüchtig rühmen. 2) Rumänien, seine Handelspolitik und sein Handel 1890—1900, Altenburg 1902, S. 8. 3) Leroy-Beaulieu, Paul, Trait€ de la science des finances, IV. Aufl. Paris 1888, Bd. I, p. 701. ae RE und dringlichste Forderung der Arbeiterklasse verwirklicht, daß die Arbeitsdauer eine humane und die Arbeitsart keine die Gesundheit oder das Leben gefährdende sei!). Daneben erfreuen sich die Tabakarbeiter eines genügenden Lohns und der Sicherheit gegen Arbeitsstockung. Auch der schwerwiegendste Vorteil des Monopols,. nämlich größte Sicherheit und Höhe der Einnahmen, hat in dem rumänischen Tabak- monopol seine Verwirklichung gefunden, indem es jährlich der Staats- kasse große Beiträge einbringt und (dem Staate durch andere Tabak- steuern schwer zu erlangende Einnahmen zusichert. Ferner ist noch zu berücksichtigen der Gewinn an Vermehrung inländischer Kultur und Fabrikation. wodurch ebenfalls weniger Geld in das Ausland geführt wird. Wohl sind diese finanziellen Resultate nicht so glänzend, wie die beim französischen oder österreichischen Monopol, mit denen sie aber nicht verglichen werden dürfen; denn diese Länder besitzen iu dieser Hinsicht reiche Erfahrungen. Immer- hin sind die vom Monopol erzielten Resultate für Rumänien von größter Bedeutung. An der Hand dieser Ergebnisse kann die gegenwärtige Be- steuerungsart des Tabaks in Rumänien als eine sehr befriedigende Lösung der Tabaksteuerfrage angesehen werden. Deshalb unterliegt es keinem Zweifel, daß das Tabakmonopol, welches sich nicht nur als eine bedeutende Staatseinnahmequelle, sondern auch als eine Quelle von Benefizien für die inländische Kultur und Industrie erwiesen hat, sich auch ferner bewähren und seine Organisation, die sich im allge- meinen durch Vollständigkeit auszeichnet, zweckmäßig weiter ent- wickeln wird. In den Händen einer umsichtigen und tüchtigen Staatsverwaltung, die schon durch den Geist der Sparsamkeit, Ordnung und des Fort- schritts sich charakterisiert hat, wird das Tabakmonopol dem Staate noch größere Einnahmen einbringen, deren er seiner politischen und volkswirtschaftlichen Entwicklung wegen nur zu nötig bedarf. Der Entwicklungsgang und die Ergebnisse des Tabakmonopols in Rumänien beweisen, daß es sehr an seinem Platz und den Ländern zu empfehlen ist, in denen die Kultur und Industrie auf einer nie- drigen Entwicklungsstufe stehen. 1) Schönberg, a. an O0. Bd. Druck von Ant. Kämpfe in Jena. . lan fr p n% . 5 n -usrurmuny ur & a euop**yJ1]'asıaM 'd eUOf LOUDSIT ABISUK) uoA Fuftay rn, NISIIOTNSNE Ba = AOJI N oe 77 yıuu OR) PR . In N IN U? 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Kg | ER ee SEHE Heer Symı ws BEER —+ =17 IE \ | 1 I—+ = | " m | Fa 2 Graphische Darstellung A. et zii _. 2! .-.- die durchschniltliche Iroduktion auf Ha.von IS 73-1902. — Die Gesammiproduktion,-—-die mil Tabak bebauele Bodenflache LithAnstv KWesser Jena Verlag v.GustavFischer, Jena Kksıwirtschafll.u. wirtschaflsgeschichli. Abhandlungen Heft Y. 0 1 FORT uor UaUorp2W »nopol in # u S F . 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Abhandlungen Heft 4 Graphische Dars tellung D Der Gesamt! Consıum in Kg., Drufto - und Nefioeinnahmen und Ausgaben inlei. Millionen von Kg. von Lex. a BruftoKinnafhme Milliorren- Millionen von Lei Milillei 7896 Busuiocescu, nme Verlag v.GustavFischer, Jena . LithAnstv. KWesser, Jena Re ie Volkswirtschaftl. u.wirtschaflsgeschichtH. Abhandlungen Heft Y. Draphische Dar» tellung D! an, NEL | ie | Dre durchschnilülsche Konsumtio Or: % S S 2616Gr. » r Br 5 ET Di auf den Kopf der Bevrolkerung. Zn | Zi: iaerii 4 — nn Der durchschniltliche Betrag aufden Kopfderbevölkerung. | er aus AH ONSUINTNH AERO SONNA+FAONKIOUO NT N SE SSSISSSSASSSTHTTSST a Bass su Na y STE SE IF IIND = Tabakmo; ji = Busuiocescn, =. Rumanıe. Verlag v.GustavFischer, Jena . LäthAnstv.KWesser Jena 4 - 4 a; 3 4, * y EnK Volkswirtschafll. uwirtschaflsgeschichll. Abhandlungen Heft Y Graphische Darstechhu ng Hl Die Sabrıicierten Tabal:s quantılalen verkauft nach Sorten. S N N 350000 50000 45000 | 40000 25000 30000 25000 RPooon 15000 10000 5000 0 23000 22000 2/1000 20000 : 78000 1717000 76000 75000 74000 73000 /2000 7/1000 100090 9000 8000 s 5 \ 7000 6000 3000 1000 2000 2000 7000 o a SO NSINAIISON S «a ATI A SINN | SE S ISERSEISUIS ES & S Su NS N S N N S Ss > 2 = N 5 = S S S Sazs xD s & Da i FIR S S%x S S iS N S S S SENSE SIERREIRER: > SINE | Rn Tabakmo 1 1 > N ne - | Busuiocese, n Runarm. Verla$ v.GustavFischer, Jena LithAnst v KWesser, Jena r N R | # ' . . . ws rt a in m iS N : Ss 208! z N Locke en : S 006! Su x S 668! = N 8681 ® N N 261 = N 908! Ze R I 681 EN RL ES > 8 je N % : E68! IN a R N IE 2 SS % \ N OHS/ 5 R N R Si N ESP er N u“ N IIIL e Q SS = $ S S LPEL Ri si I A: EN Der RN 27 E I 2 . HISLI = . Q ie N Syon ©0 B x R Est! an R S IE8! ® R > x 0881 : GL8! 2: N LER N N IL 8! INS sLEI/ : S 4281 IT % S 8291 5 AN BE 10 S ai N | E » z Br: 2 2 htl. Abhandlungen H. 4. 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Rumä Tabakmonopol ın Busuiocescu, Verlag von Gustav Fischer, Jena. Verlag von GUSTAV FISCHER in JENA. Volkswirtschaitliche und wirtschaftsgeschichtliche Herausgegeben von Dr. Wilhelm Stieda, o. ö. Abhandlungen. Professor der Nationalökonomie in Leipzig. Nee | Folge. 1905. Heft 1: Sternberg, Wilhelm, Dr. jur. et phil., Das Verkehrsge- | werbe Leipzigs. 1905. Preis: 2 Mark 50 Pf. Heft 2: Rost, Dr. Bernhard, Ueber das Wesen und die Ursachen unserer heutigen Wirtschaftskrisis. 1905. Preis: 1 Mark. | Heft 3: Hartmeyer, Hans, Der Weinhandel im Gebiete der Hanse im Mittelalter. 1905. Preis: 2 Mark 50 Pf. | ‘ ; J Khrebtiehie ae den Wirtschafts- Das Wirtschaftsjahr 1903. und Arbeitsmarkt. Für Volkswirte und Geschäftsmänner, Arbeitgeber- und Arbeiterorganisationen. Von Richard Calwer. Erster Teil: Handel und Wandel in Deutschland. 1904. Preis: brosch. 8 Mark, geb. 9 Mark. Deutschland auf den Hochstrassen des Weltwirt- schaitsverkehrs. Von A. Dix. 1901. Preis: 4 Mark 50 Pf. 4 Ü = Ihre Entstehung und ihre Bedeutung. Band I: Die TOSSEe ermogen. Fugger — Rothschild — Krupp. Mit 11 Abbil- dungen. 1902. Preis: 3 Mark, geb, 4 Mark. Band II: Das Haus Parish in Hamburg. Mit 6 Abbildungen. 1904. Preis: 3 Mark, geb. 4 Mark. Vor kurzem begann zu erscheinen: Chünen-Archiv, Organ für exakte Wirtschaftsforschung, heraus- gegeben von Professor Dr. Richard Ehrenberg in Rostock. Mit dem Thünen-Archiv ist ein Organ ins Leben gerufen worden, welches dazu bestimmt ist, die Wirtschaftswissenschaften weiterzubilden durch genaue Ermittelung und Vergleichung von Erfahrungen der Praxis. Das Thünen-Archiv nimmt zunächst vorzugsweise das Studium solcher Probleme in Angriff, welche für Gegenwart und nächste Zukunft bedeutsam sind. Es erscheint in zwanglosen Heften, deren Umfang sich je nach dem vorhandenen Stoff richten wird. Die- selben werden in Bänden im Umfange von etwa 50 Druckbogen vereinigt, die 20 Mark kosten werden. Bisher erschien Heft 1—3. Die deutsche Montanindustrie auf dem Wege zum g Von W. Jutzi, leitender Handelsredakteur der Kölnischen Zeitung. rus + 1905. Preis: 1 Mark. Das deutsche Reich und der Weltmarkt. war sieen an der Universität Breslau. 1901. Preis: 2 Mark. Nationalökonomie der technischen Betriebskrait. Erstes Buch. Grundlegung. Von Dr. Gottfried Zoepfl, Handelsattache des auswärtigen Amtes. 1903! Preis: 4 Mark. Inhalt: Die technische Betriebskraft in technischer und ökonomischer Be- ziehung. Die technische Betriebskraft in statistischer und sozialer Beziehung. Conrads Jahrbücher, Bd. XXV, Heft 2 vom 2. Februar 1903: Der Verfasser hat sich die sicherlich höchst dankenswerte Aufgabe gestellt, der nationalökonomischen Wissenschaft ein neues Arbeitsfeld zuzuweisen: Die eingehende Be- trachtung der technischen Betriebskraft in ihrem Einfluss auf das gesamte Wirtschaftsleben. Dankenswert ist das Unternehmen schon deshalb, weil ein gut Stück Wagemut dazu ge- hört, sich auf das schwankende Gebiet technisch-ökonomischer Fragen zu begeben, ein Gebiet, auf dem kaum zwei Fachleute gleicher Meinung sind. Volkswirischaftliche und wirf- schafisgeschiehfliche Abhandlungen. Herausgegeben von Wilhelm Stieda, o. ö. Professor der Nationalökonomie in Leipzig. Neue Folge. Viertes Heft. Das Tabakmonopol in Rumänien. Von Dr. Demeter Busuiocescu. Mit 2 Karten und 8 graph, Darstellungen. Verlag von Gustav Fischer in Jena. 1905. Druck von Anton Kämpfe, Jena. Printed in Germany 8 Da! E E E 4 je 5 E E 8 E E 1 m Ec.H B9824ta = $; Be! &. 93 20 20 0 # SL 6€ I WäLI SOd 41HS AVg 39NVY Q M3IASNMOG LV ILN arten > * * PIE Fe 7 Brite