\ LZSBES | m ll OLNOHOL 40 All SU3AIN 9,1} UNNERSIET OF. onde VERARY L Ne . 8 se Der Nationelle Waldwirth und ſein Waldbau des höchſten Ertrags. Ein Ruthgeber und Gehilke Ein⸗ und Durchführung einer richtigern und rentablern Holzproduction. Für Jorſtleute, Grundbeſitzer, Staatswirthe u. ſ. w. Von Max Vob. Pressler, Profeſſor an der Königl. Sächſ. Forſt- u. Landwirthſchafts-Akademie zu Tharand. — Zweites (felöftftändiges) Puch. Die forſtliche Finanzrechnung mit Anwendung auf Wald-Werthſchätzung und Wirthſchafksbetrieb. — — — — —ͤ—¼— Dresden, Verlag von Woldemar Tuͤrk. 1859. Die Jorſtliche Finanzrechnung mit Anwendung auf Wald⸗Werthſchätzung und⸗Wirthſchaftsbetrieb als Hauptgrundlage einer jeden ſtaats⸗, volks- und finanzwirthſchaftlich rationellen Holzproduction moͤglichſt populär und praktiſch dargeſtellt von Max Rob. Preßler, Profeſſor an der Königlich Sächſiſchen Forſt- und Landwirthſchafts- Akademie zu Tharand. LIBR | RARY = FACULTY OF FORESTRY UNIVERSITY OF TONIC 4 u Pe: Dresden, A J 6 Verlag von Woldemar Tuͤrk. 1859. Ein Wirth, der nicht mißt und rechnet, iſt kein Wirth; denn das Rechnen iſt der Wirthſchaft Seele, und die Zahl ihr letzter Beweis. Vorwort. „Möglichſt populär“ und dennoch fo viel Mathematiſches? Dieſer wahrſcheinlichen Frage gegenüber bittet der Verfaſſer, den bisher für derlei Rechnungsarbeiten als nothwendig erachteten komplicirten Apparat von Formeln und Regeln mit der ſchlich— ten Einfachheit des ſeinigen zu vergleichen und dann zu urthei— len, ob nicht in der That und ohne alle Beſchädigung der Gründlichkeit im Sinne des „populär und praktiſch“ das Mög— lichſte zu leiſten von ihm verſucht worden ſei. Er bittet ferner, bedenken zu wollen, daß wenn unſere wirthſchaftliche Kunſt ein ſo mechaniſches Handwerk und unſere ganze Sache ſo einfach wäre, daß ſie jeder Laie ohne jedes Nachdenken verſtehen und lernen könnte, ſie überhaupt eine Wiſſenſchaft und Kunſt gar nicht genannt zu werden verdiente und einer Literatur we— der würdig noch bedürftig wäre. Dennoch glaubt der Verfaſſer, den in dieſer Beziehung. etwas ſchwierigen Gegenſtand dieſes Buches auch ſelbſt dem mathematiſchen Laien vollkommen zugänglich gemacht zu haben. Es gehe derſelbe nur getroſt an's Studium. Und fo es ihm hier und da ein wenig ſauer fällt, ſtärke er ſich zum Ausharren durch den Gedanken, daß dies Thema von jeher der Schrecken des Praktikers war, und daß es für ihn immerhin der ſchwierigſte Theil des Ganzen bleibt; aber auch der wichtigſte. | Denn ohne hinlängliche Beherrſchung dieſes forſtwiſſenſchaft VIII lichen Hauptthema's bleibt Jeder in den allerwichtigſten Ange— legenheiten der Holzproduktion ein im Finſtern irrender Empi— riker. Und wer, ſelbſt nach der hier befolgten Weiſe der Ver— einfachung und Durchführung dieſes Thema's, in den Geiſt und die Methoden feiner Rechnungsprapis einzudringen noch immer ſich ſcheut, der verzichte nur auch für immer darauf, in Sachen des Reinertrags-Waldbau's jemals ein rationeller Wirth zu werden. Freilich werden zu den Lehren, Aufklärungen und Konſe— quenzen dieſer forſtlichen Finanzrechnung nicht Wenige bedenk— lich das Haupt zu ſchütteln verſucht ſein. „So kann, ſo darf man beim Waldbaue gar nicht rechnen!“ höre ich im Geiſte die Mehrzahl der ſpeeifiſchen Forſt- und wohl auch viele Staats— wirthe mir entgegnen. Allein ich erſuche dieſe Gegner im Intereſſe eines gedeihli— chen und nothwendigen Fortſchrittes, daß ſie ſich nur einmal ganz ordentlich, ganz vorurtheilsfrei, ganz klar in die Sachlage hinein- und z. B. ſich ſelbſt als Diejenigen denken mögen, die auf eignem Grund und Boden (gleich viel ob in oder außer dem Walde) Hölzer produciren und, wie jedweder Producent, eine ordnungsmäßige Verzinſung ihrer Kapitale, eine ange— meſſene Rentabilität ihrer Wirthſchaft zu verlangen ſich berechtigt und ſelbſt verpflichtet fühlen; und daß ſie ſich darauf, angeſichts der Begründung und Reſultate unſerer Finanzrechnung, unpar— teiiſch die Frage beantworten: Würdet oder dürftet ihr wohl eure wirthſchaftlichen Grundkapitale (ſ. S. 82) irgend einer Produktion mit weſentlich geringern Anſprüchen überlaſſen? Und iſt es nationalwirthſchaftlich richtig und heilſam, wenn der Staat in ſeiner Eigenſchaft als Waldwirth glaubt, ſolches thun und damit zugleich allen andern Grundbeſitzern eine finanz— widrige Produktion zumuthen zu ſollen? IX In dieſer Beziehung muß in der That unſere dermalige Forſt⸗ und Staatsforſt-Wirthſchaftslehre dem rationellen Rech— ner faſt wie ein bisher unzugänglich geweſener Urwald erſchei— nen. Je mehr wir indeß mit der Schärfe und Feſtigkeit ma— thematiſcher Logik und Aufklärung der bemooſten Vorurtheile darin uns entſchlagen, deſto mehr werden wir auch mit den Lehren und Fingerzeigen dieſes Buches uns verſtändigen, und, was die Hauptſache iſt, deſto mehr auch Neigung erhalten, den Wahrheiten deſſelben die ihnen gebührende Herrſchaft beim künftigen Waldbaue einzuräumen. Dann werden wir auch bald und ganz von ſelbſt in un— ſerer Wiſſenſchaft und Praxis ein neues Leben und Weben erblühen ſehen, deſſen Pol jene wahre Reinertragsziffer iſt, die ich mit dem Namen „Nutzeffekt“ zu belegen mich veranlaßt ſah; eine Ziffer, die zu den allerwichtigſten unſerer wirthſchaft— lichen Kunſt gehört und hinſichts welcher das Gebiet unſerer Beobachtungen und Beſtrebungen, einige ganz vereinzelte Aus— nahmen abgerechnet, zur Zeit noch in der Sr einer vollſtän— digen Oede gleicht. Aus dieſem Grunde und namentlich auch da ich erfuhr, daß viele zuverſichtliche Anhänger unſrer Principien mit Un— geduld auf deren weitere wirthſchaftliche Anwendungen harrten, ſowie daß beſorgte Freunde über die Aus- und Durchführbar— keit derſelben mehrfach ihre Zweifel auszuſprechen, und vor— eilige Gegner *) bereits allerlei Geſpenſter mit ihnen in Ber: bindung zu bringen ſich veranlaßt geſehen: fühlte ich mich doppelt aufgefordert, dem gegenwärtigen Buche eine größere Vollſtändigkeit zu geben, als es urſprünglich mine Abſicht war. Iſt dadurch ſein Volumen allerdings auf mehr als das Dop— *) Vergl. hinten Note 13 über Oberforſtrath Pfeil's Kritik. X pelte eines planmäſigen Heftes geſtiegen; ſo hat es dafür auch wohl mehr als das Dreifache an praktiſcher Brauchbarkeit ge— wonnen. Und obgleich die angeſchloſſenen Vorſchriften zur Regulirung wichtiger Streit- und Lebensfragen in Sachen der Wiederaufforſtung, des Betriebs, der Waldwerthſchätzung u. dgl., zu ihrer vollſtändigſten Begründung noch der Entwickelung einiger andern Hauptlehren bedurft hätten: ſo ſind ſie doch, wie man ſehen wird, auch in der Form von bloſen Anwen— dungen der Finanzrechnung ſelbverſtändlich und hinreichend ge— nug, um ſchon jetzt den Unbefangenen zu überzeugen, inwiefern die durch das Prineip des höchſten Reinertrags bedingte Re— form die Eigenſchaft und Macht beſitzt, frei von allem Unfer— tigen und Unhaltbaren des bisher als Richtſchnur befolgten Syſtems, die innern und äußern Verhältniſſe des Waldbaues klar und korrekt zu machen; demſelben im Gebiete der andern volkswirthſchaftlichen Produktionen die ihm bedürftige, geſunde und ſichere Stellung anzuweiſen; und auf die natürlichſte und gedeihlichſte Weiſe allen Widerſtreit der daran ſich knüpfenden wichtigen Intereſſen zu verſöhnen. Und ſchon jetzt wird Jeder zu erkennen vermögen, daß und in wiefern der mathematiſch-organiſirte Reinertrags— Waldbau der wiſſenſchaftlich allein richtige und praktiſch masgebende, und ſein Betriebsideal im Intereſſe aller Betheiligten ein unter allen Verhältniſſen nicht blos erſtre— bungswürdiges ſondern auch ein erreichbares ſei. Tharand, im Spätherbſte 1858. * Der Verfaſſer. Inhalt. Umrechnungsregeln für öſtreichiſche Maſe in andere und umgekehrt. Bruchſtück der Zins- und Rententafeln (Taf. XV u. XVI des holz— wirthſchaftlichen Taſchenbuchs). Erſtes Kapitel. Grundlagen S. 1—11. Wirthſchaftliche Bedeutung der PET Princip und Syſtem Wirthſchaftszinsfuß. FE Zweites Kapitel. Rechnungsregeln S. 12— 32. 1. Allgemeine und einfache Zinsrechnung 5 Begriffe, Vor- und Nachwerth. Jahreszuwachs. Durchſchnitts⸗ zuwachs. Zuwachsprocent. Durchſchnittliches und mittle— res Procent. Einheitszins-, Zuwachs- und Nachwerths— Formel. 2. Rechnung nach jährlichen Zinſen (Zinſeszinsrechnung) Begriffe und Bezeichnungen. Nachwerthsfaktor N. Zinsfak— tor N— 1. Vorwerthsfaktor V. . 3. Jahresrenten - Unaufhörliche Renten; . in Kapital und ie kehrt. Endliche (zeitliche) Renten; Summirung auf An: fang, oder Mitte, oder Ende. Anfangsfaktoren A. End— werthsfaktoren E. Spezielle Regeln für Verwandlung von zeitlichen Renten in Kapital und umgekehrt, und zur Er— ledigung der verſchiedenen 1 4. Periodiſche Renten a Kapitaliſirung oder Aufangs weng ve eh orlöchen An⸗ fangs- und Endwerth der zeitlichen. Verwandlung perio— diſcher Renten in Jahresrenten und umgekehrt; in Kapital und umgekehrt; u. ſ. w. u Rumegeimäßige Renten Seite XIV XV 1—3 3—8 8 12 — 16 16 — 21 21 — 25 26 — 29 29 — 32 XII Drittes Kapitel. Wirthſchafts-Erträge S. 32—66. Sele Begriffe. Haupt-, Zwiſchen- und Neben-Nutzungen. Noth— wendigkeit ihrer ſteten Nettobezifferunnn g... 32— 34 1. Die Hauptnutzungen oder Holz-Abtriebserträge .. 34— 41 Der Durchſchnittsertrag und ſeine Bedeutungsloſigkeit. — Der wahre Jahresertrag und ſeine Bezifferung. Verglei— chungsweiſe verſchiedener Haupterträge verſchiedener Wirth— ſchaftsweiſen. Anfangswerthe derſelben; u. ſ. w. 2. Die Zwiſchennutzungen oder Holz-Vorerträge .. 41 — 45 Beurtheilung und Berechnung und finanzwirthſchaftliche Be— deutung. 3. Die Nebennutzungen oder Nichtholz-Vorerträge. .. 45 — 55 Wirthſchaftliche Bedeutung überhaupt. Finanzrechnungsmä⸗ ßige Behandlung und Beurtheilung der Streu-, Frucht-, Gras-, Weide-, Saamen-, 1 =, Zagd-Nukungen u. ſ. w. 4. Der Geſammtertrag . . . 55 — 59 »Als Endwerth; als Jahresertrag. Verhältniß Jie Wald⸗ rente und Bodenrente. Viertes Kapitel. Wirthſchafts-Koſten S. 60—84. Begriffe. Boden (mit Steuer-), Cultur- und Verwaltungs- (und Ernte-) Koſten. 1. Die Culturkoſten und das Culturkapital C0. 62 — 72 Vor-, Haupt- und Nach-Koſten. Pflanzung, künſtliche Saat, Selbſtverjüngung. Phyſiſches und wirthſchaftliches Beſtan— desalter. Culturkoſten-Endwerth,-Entlaſtungsfrage,-Jah— resgröße. Culturkapital C. 2. Die Verwaltungskoſten und das Verwaltungskapital V. 72 — 75 Begriff. Theuer, mitteltheuer, billig. — Verwaltungskoſten⸗, ⸗Rente,-Endwerth, -Kapital V. 3. Die Bodenkoſten und das Bodenkapital . . 75—82 Bodenwerth an ſich. Reines Bodenkapital. Volles Boden— (inclus. Steuer-) Kapital. Bodenkoſten-Rente,-Endwerth. 4. Die Geſammtkoſten und das ef Grund: kapital G=B+C+V. . . e 8284 Bedeutung. Geſammtkoſten— Grundkapital, „Rente, Endwerth⸗ Fünftes Kapitel. Nutzeffekte S. 84— 112. Begriffe. Nutzeffekt und Reintrag. 1. Wirthſchafts-Nutz effekt ee dl In Form des Endwerths; in Form der Jahresgröße. That⸗ ſächliches Wirthſchaftsprocent. Erſte Aufforderung an Deutſchlands Waldbe— ſitzer und Forſtwirthe. XIII Seite n Nußeff ekt 9198 Als Endwerth. Als Rente. Als Kapital. Relative Boden— werthe. Zweite Aufforderung an Deutſchlands Waldbe— ſitzer und Forſtwirthe. S. 92. 3. Koſtenpreis der Hölzer und Beſtände .. 98 — 112 Begriffe. Bei fehlenden Vornutzungen (voller Koſtenpreis). Spe— zielle Methode. Praktiſch-vereinfachte Methode mit Ver— ſicherungsprämie. Koſtenpreis mit Rückſicht auf Vornutzun— gen lentlaſteter Koſtenpreis). Hilfstafel. Dritte Aufforderung an Deutſchlands Waldbe— ſitzer und Forſtwirthe. S. 108. Sechstes Kapitel. Anwendungen, u. zwar in Bezug auf %%% é würTFrr r —- 112—121 Höchſter Jahresertrag. Wirthſchaftliche Haubarkeit. Umtrieb. 2. Zwiſchen⸗ und Neben nutzung 121 — 128 Vorertragswirthſchaft. Vorhiebsbetrieb. Finanzwirthſchaft— liches Gleichgewicht. Turnus des höchſten Geſammt-Jahres— ertrags. 3. Waldform (Betriebs- und Beſtands-Art ). . . . 128 — 136 Kern- und Ausſchlagswald. Hoch-, Mittel-, Nieder-Wald— betrieb. Rein und gemiſcht. Dunkel und licht. eeraufferſ tung 136148 Natürlich. Künſtlich. Saat und Pflanzenwald. Vor- und Nachverjüngung. 5. Holzpreis- und Taxen-Neform a en re 6 Koſtenpreiſe. Ideale Neinertragstafel. Der Holzbeſtände. Soll und Haben. Taxenprogreſſion der Sortimente nach Alter und Volumen. (Note 11, S. 241. 6. Verminderung des Wirthſchafts-Grundkapitales . . 156 — 184 7. und zwar 6. des Verwaltungskapitales S 159; 7. des 8.) Crulturkapitales S. 165; 8. des Bodenkapitales S. 174. 9. Werthſchätzung der Holzbeſt ande 184 — 194 Vorrathswerth. Koſtenwerth. Erwartungswerth. Vierte Aufforderung. S. 19. 10. Werthſchätzung von Waldwirthſchaften 194 — 206 Rentirungswerth. Zerſchlagungswerth. Koitenwerth. Fünfte Aufforderung. S. 202. Allgemeine Schluß regel 206 Noten (Zuſätze, Erläuterungen, Bewelſe ar Belſpiele) N 223 XIV Inſofern alle Masangaben im Texte dieſes Werkes, wenn nicht das Gegentheil bemerkt iſt, nach öſtreichiſchen Größen (Fuße, Maſſen⸗ od. Normal⸗Klftr. à 100 C“, Joch, Metzen, Pfund) und nach Thalern à 30 Groſchen à 10 Pf. geſchehen, und für die Praxis Genauigkeiten von mehr als 1 Procent des Reſultates ſelten, wohl aber runde Zahlen und bequeme Rechnungsmethoden nöthig ſind: ſo wird man wohl thun, in derlei Rechnungsfällen nach folgenden Regeln zu verfahren. 1. Oeſtr. Fuße zu verwandeln, 2. Oeſtr. Cubiefuße od. Nklftrn. vermehre die öſtreich. Zahl zu verwandeln, vermehre d. öſtr. Zahl für Preußen . . um ihr Hundertel, für Preußen um ihr Dreißigſtel, Baiern, Hannov. » = Zwölftel, Baiern, Hannov . „ Viertel, . Sachſen, 5 FE 5 „ Sachſen, Brſchw . „ Drittel, Würtb., Heſſ. CE. - Zehntel, s Würtb., Heſſ. Caſſ. * Drittel, » Baden, Schweiz - halb. Zehntel, „Baden, Schweiz EINE? Sechstel, „Heſſen⸗Darmſt. „Viertel. „ Heſſen⸗ Drmſt. Vetboppele d. öſtr. Zahl. 3. Oeſtreichiſche Joche zu verwandeln in: Preuß. Morgen. Vermehre das ren 115 gegebenen Zahl um ſein Achtel. Bair. Tagwerk. DBermindre = „Sechstel. Sächſ. Acker. Vermehre die gegebene Zahl um ihr halbes Zehntel. Hannov. Morg. Vermehre das e 5 derben Zahl um ſein Zehntel. Würtb. Morgen. Vermindre - „ „Zäehntel. Caſſel. Acfer. Vermehre + D . . D „ „Fünftel. Se h Vermindre » . D B . „ s Fünftel. Heſſ. D. Morgen. Bermehre + . „ „ihr Sechstel. 4. Be: od. Er⸗ träge pro Joch (in unveränd. Mas⸗ od. Geldſorte) zu überſetzen auf: Preuß. Morgen. Vermindre die W ae? öſtreich ischen Pete um ihr Neuntel. Bair. Tagwerk. Vermehre - - fein Zehntel. Sächſ. Acker. Vermindre den öſtreichiſchen san um 4 Brocent. Hannov. Morg. Vermindre die Hälfte des öſtreichiſ hen N um ihr Zehntel. Würtb. Morgen. Vermehre > . P „Zehntel. 5 ee Vermindre = s . „Sechstel. a orgen 4 8 B a 2 33 * Sehen, Juch. Vermehre Viertel Heſſ. D. Morgen. Vermindre = . . „ „Acachtel. 5. Oeſtr. Maſſenertrͤge pro Joch zu überſetzen in 1 (Cubikfß. od. Nklftr. pro Flächenheit) u. zwar in: Preußen. or en die Hälfte d. öſtr. 3 um ihr halb. Zehntel. Baern. . Afirelchiſche Zahl Viertel. Sao Bermehre . „Drittel. Hannover. 2 * . er Bat um ihr Fünftel u. Fünfzigſtel. Würtb., Bad., Schweiz. „ Viertel u. Vierzigſtel. Heſſen— Caſſel. BEST Vermehre die Halfte d. öſtr. ENT um ihr Zehntel. Heſſen⸗Darmſtadt. .. Vermindre - öſtreichiſche Zahl „Achtel. 6. Andere Cubikfuße od. Normalklaftern pro Flächenheit zu een in öftr. pro Joch und zwar: Prep en. Vermehre das Doppelte der Preuß. Zahl um ſein Zehntel. Baiern. „Vermehre die zo Zahl um ihr Drittel. Sachſen .. . Vermindre - Sähfifhe = „Viertel. Hannover. Vermindre das Doppelte der Hannov. Zahl um ſein Achtel. Würtb., Bad. Swen. Vermehre die Wtb., Bd., Schw. Z. um ihr Drittel u. e Heſſen— Caſſel. a Vermindre das Doppelte der Caſſel. Zahl um ſein Zehnte Heſſen-Darmſtadt. .. Vermehre die Darmſtädter Zahl um ihr Siebentel. 7. Zur Umrechnung der Geldſorten: 1 Thlr. 172 str. om. — I 3/4 füddeutfäi) d. 3 750 Frank. 273 + — 206 — 2 1½ "9,7 Te —— ‚A . re . „ ir . 4/45 . = 2/5 D „ =: 8 D = 8. Geldbeträge anderer Flächeneinheiten in n gleicher Münzſorte aufs öſtreich. Joch zu reduciren: Nach denſelben Regeln wie sub Nr. 3. Bruchſtuͤck aus den Zins- und Renten Tabellen der „Holzwirthſchaſtlichen Tafeln“ des Verſaſſers. Unter der Annahme, daß die Zinſen der Kapitale (erft) zu Ende jedes Jahres eingehen, bedeuten die Zahlen der Tab. XV oder V. Tafel: die Vorwerthsfaktoren, oder des Kapi⸗ tales 1 Vorwerthe; d. h. den gegenwärtigen Werth einer nach n (d. i. beliebig viel) Jahren erfolgenden Einnahme oder Ausgabe 1; oder die Geldgröße, welche, jetzt zinstragend angelegt, nach n Jah— ren zur Summe 1 anwächſt. Tab. XV oder N- Tafel: die Nachwerthsfaktoren, oder des Kapi⸗ tales 1 Nachwerthe; d. h. die Summe, zu welcher die jetzige Geld— größe 1 durch ihren Jahres-(Zinſes-) Zins in n Jahren anwächſt; den Endwerth, den eine gegenwärtig erfolgte Einnahme oder Aus— gabe 1 nachen Jahren erlangt haben würde. Tab. XVI oder A- Tafel: die Anfangsfaktoren, oder der Rente! Anfangswerthe; d. h. den gegenwärtigen Werth einer zu Ende des 1. Jahres fälligen, alljährlich wiederkehrenden und im Ganzen n mal erfolgenden Einnahme oder Ausgabe 1; oder die Geldgröße, welche jetzt angelegt nachfolgend n mal die Jahresrente 1 gewährt; oder ein Kapital, welches in n Jahren auf dieſelbe Summe anwächſt, als eine zu Ende jedes Jahres fällige und bis mit dem uten Jahre alljährlich wiederkehrende Rente 1. Tab. XVI“ oder E-Tafel: die Endwerthsfaktoren, oder der Rente 1 Endwerthe; d. h. die Summe, auf welche eine alljährlich und im Ganzen en mal erfolgende Einnahme oder Ausgabe 1 zur Zeit und einſchließlich des letzten Erfolges anwächſt; oder den Nachwerth aller Glieder einer n maligen Jahresrente 1, gleich nach dem letzten Ein— gange; oder das Kapital, welches dem Genuſſe einer n mal vor— hergegangenen Jahresrente 1 an Werth gleich iſt. Die Werthe N- 1, oder die um 1 Ganzes verminderten Nachwerthe, geben die Zinsfaktoren; d. h. den Endzins oder m jähr. (Zinſes-) Zins des Kapitales 1; oder die alle n Jahr wiederkehrende unaufhörliche Rente, die dem Anfangs- der Kapitalwerthe 1 zu Anfang der 1. Periode (exelus. des 1. Einganges) entſpricht. XVI XV: Vorwerthsfaktoren V. XVe Nachwerthsfaktoren N.“) Eine nach en Jahren fällige Geldſumme 1 Eine jetzt fällige Geldſumme 1 wächſt in hat jetzt den Werth: n Jahren auf den Werth: Jahre 3% 34% 4% 4½% Sabre 3% 3%% 4% 4%, 5 0,8626 0,8420 0,8219 0,8025 5 | 1,159 1,188 1,217 1,246 10| 0,7441 0,7089 0,6756 0,6439 | 10 | 1,344 1,411 1,480 1,553 15| 0,6419 0,5969 0,5553 0,5167 | 15 | 1,558 1,675 1,801 1,935 20,5537 0,5026 0,4564 0,4146 | 20 1,806 1,990 2,191 2,412 25 | 0,4776 0,4231 0,3751 0,3327 | 25 | 2,094 2,363 2,666 2,005 30| 0,4120 0,3563 0,3083 0,2670 | 30 | 2,427 2,807 3,243 3,745 35 | 0,3554 0,3000 0,2534 0,2143 | 35 | 2,814 3,334 3,946 4,667 40 | 0,3066 0,2526 0,2083 0,1719 | 40 | 3,262 3,959 4,801 5,816 50| 0,2281 0,1791 0,1407 0,1107 | 50 | 4,384 5,585 7,107 8,033 60 | 0,1697 0,1269 0,0951 0,0713 | 60 | 5,892 7,878 10,52 14,03 70 | 0,1263 0,0900 0,0642 0,0459 | 70 | 7,918 11,11 15,57 20,78 80 | 0,0940 0,0638 0,0434 0,0296 | 80 | 10,64 15,68 23,05 33,83 90 | 0,0699 0,0452 0,0293 0,0190 | 90 | 14,30 22,11 34,12 52,54 100 | 0,0520 0,0321 0,0198 0,0123 | 100 | 19,22 31,19 50,50 81,59 120 | 0,0288 0,0161 0,0090 0,0051 120 | 34,71 62,06 110,7 196,8 140 | 0,0160 0,0081 0,0041 0,0021 | 140 62,69 123,5 242,5 474,5 160 | 0,0088 0,0041 0,0019 0,0009 | 160 113,2 245,7 531,3 1145 180 | 0,0049 0,0020 0,0009 0,0004 | 180 | 204,5 489,0 1164 2699 200 | 0,0027 0,0010 0,0004 0,0002 | 200 | 369,4 972,9 2551 6549 XVIe Anfangsfaktoren A. XVI® Endwerthsfaktoren E. Eine zu Ende jedes Jahres u. im Ganzen | Eine alljährlich und im Ganzen n mal n mal fällige Summe I hat zu Anfang fällige Summe 1 wächſt zu u. mit dem des erſten Jahres einen Werth: letzten Termine auf den Werth: 5 30% 316 4% 4½ 5 300 3060 A 4705 5 | 4,580 4,515 4,452 4,390 5 5,309 5,362 5,416 5,471 10 | 8,530 8,317 8,111 7,913 10 11.46 11,78 1201 1229 15 11,94 11,52 11,12 10,74 15 18,60 19,30 20,02 20,78 20 | 14,88 14,21 13,59 13,01 20 26,87 28,28 29,78 31,37 25 | 17,41 16,48 15,62 14,83 25 36,46 38,95 41,65 44,57 30 ! 19,60 18,39 17,29 16,29 30 | 47,58 51,62 56,08 61,01 35 | 21,49 20,00 18,66 17,46 35 | 60,46 66,67 73,65 81,50 40.| 23,11 21,36 19,79. 18,40 40 75,40 84,55 95,03 107,0 50 | 25,73 23,46 21,48 19,76 50 | 112,8 131,0 152,7 178,5 60 | 27,68 24,94 22,62 20,64 60 163,1 196,5 238,0 289,5 7029,12 26,00 23,39 21,20 7 230,6 288,9 364,3 461,9 80 | 30,20 26,75 23,92 21,57 80 | 321,4 419,3 551,2 729,6 90 | 31,00 27,28 24,27 21,80 90 | 443,3 603,2 828,0 1145 100 | 31,60 27,66 24,50 21,95 100 | 607,3 862,6 1238 1791 120 32,37 28,11 24,77 22,11 120 1124 1745 2822 4350 140 32,79 28,34 28,90 22,18 | 140 2056 3500 6643 10523 160 33,04 28,46 24,95 22,20 160 3741 6992 13257 25410 180 33, 17 28,51 24,98 22,22 | 180 | 6783 13941 29087 61315 200 33,24 28,54 24,99 22,22 200 | 12279 27769 63744 147905 *) N—1 = Endzind des Kapitales Eins — Zinsfaktor. Erſtes Kapitel. — — Grundlagen. Erſte Bedingung, um mit Bewußtſein, Sicherheit und Vortheil zu wirthſchaften, iſt: daß man ein tüchtiger Finanzrechner ſei; d. h., daß man alle, den Betrieb beeinfluſſenden Geldfragen gehörig in's Auge zu faſſen und richtig und gewandt zu behan— deln, zu löſen und zu benutzen die — ſo leicht zu erwerbende — Geſchicklichkeit beſitze. Kaum dürfte es unter den vornehmern Gebieten der Pro— duktion noch ein zweites geben, in welchem jene Wahrheit weniger Beachtung gefunden hätte, als beiim Waldbaue. Die einflußreichſten ſeiner im erſten Buche herausgehobenen Unvoll— kommenheiten und die ganze Kümmerlichkeit ſeiner finanziellen Blüte wurzeln hauptſächlich in feiner finanzwirthſchaftlichen Rechnungs-Leerheit und Rechnungs = Fehlerhaftigkeit; und dieſe wiederum in der bereits in jenem Buche ebenfalls her— vorgehobenen eigenthümlichen Thatſache, daß die früheren Forſt— autoritäten, die die Forſtwirthſchaftslehre zu organiſiren den Beruf hatten, dabei ſo verfuhren, als wären ſie ganz mit Fleiß von dem Grundſatze ausgegangen: „Die Kapitale, die in dem Walde ſtecken, ſind kein Kapital; und die Gelder, die ſeine Wirthſchaft abſorbirt, kein Geld, wenigſtens keins, das ſich zu verzinſen braucht.“ Der Wirthſchaftswald iſt nicht, was der Urwald war, wohlfeiles Geſchenk der Natur. Seine Beſtände ſind das Produkt von Kapital und Arbeit; oder, da die Arbeit durch II. 1 2 1. Grundlagen. II. Kapital beſchafft wird, überhaupt: das Produkt der Kapitale, die wir der Holzproduktion in der Form von Bodenkraft, Cul— turaufwand und Verwaltungskoſten zum Opfer bringen. Daß dies Produkt auch wirklich den aufgewandten Faktoren entſpreche, die Wirthſchaft alſo im Gleichgewicht ſei, iſt eine Forderung, der zwar jede rationelle Produktion, der die unſre aber vorzugsweiſe nachzukommen Urſache hat. Wir verweiſen auf Das, was uns im erſten Buche dieſes Werkes die kri— tiſche Beleuchtung der dermaligen Zuſtände und der eigentlichen Zwecke des Waldbaues bewieſen. Und inſofern des Letztern Hauptaufgabe darin beſteht, dem Waldgrunde (mit entſprechen— der Nachhaltigkeit) durch Holzproduktion die möglich höchſten Reinerträge abzugewinnen: glaube ich, im Hinblick auf die eigenthümliche Natur deſſelben, nicht im Unrechte zu ſein, wenn ich Das, was ich als „forſtliche Finanzrechnung“ in dieſem Buche aufzuſtellen unternehme, auch als „Hauptgrund— lage rationeller und rentabler Holzproduktion“ allen übrigen Lehren und Geſchäften des Waldbaues voran- und an die Spitze aller Thätigkeit des rationellen Holzproducenten (ſei er nun Beſitzer oder Beamter, und ſtaatlicher, kommunlicher oder privater) als erſte Forderung die ſtelle: Erforſche Deinen Wald und Deine Lokalwirth— {haft mit der Sachverſtändigkeit eines rührigen Finanzrechners und wirthſchafte auch als ſolcher, den erlangten Aufklärungen gemäs. Ohne Befolgung dieſes Grundſatzes wird es ſtets unmög— lich bleiben, den Waldbau aus ſeinen mißlichen Zuſtänden heraus und auf jene rentable Höhe zu heben, ohne welche ihm eine ſelbſtändige und gedeihliche Zukunft nie zu Theil werden kann. Hat ſich aber der geneigte Leſer, vielleicht mit in Folge der im erſten Buche verſuchten Beleuchtungen, von der Noth— wendigkeit der geforderten Rechnungs-Sachverſtändigkeit und ihrer Ausübung einigermaßen überzeugt, ſo handelt es ſich nun um gemeinſame Verſtändigung über die Grundlagen derſelben. Daß die Reſultate dieſer Rechnungspraxis wirklich prak— tiſch, in der Hauptſache alſo vom praktiſchen Standpunkte aus unantaſtbar ſein müſſen, iſt dabei das Haupterforderniß. II. 1. Grundlagen. | 3 * Denn nur dann finden ihre Wahrheiten den ihnen nöthigen Reſpekt; nur dann iſt ihr Einfluß der gewünſchte: ein unbe— dingt ſiegender. | Es müſſen ſich demgemäs unſre Finanzrechnungen auf eine ſolche Bewegungs- und Mehrungs-Weiſe der Kapitale gründen, welche mit der geſunden Wirklichkeit im Einklange ſich befindet. Hier ſtehen wir an der Grenze eines alten, oft heftig geweſenen und — im forſtlichen Gebiete wenigſtens — immer noch nicht zum erwünſchten Abſchluſſe gebrachten Streites: Ob man nämlich nach einfachen oder nach Zinſes-Zinſen oder nach einem Mitteldinge zwiſchen beiden rechnen ſolle; — ein Wider— ſtreit, der indeß kaum ſo viele Worte verdient, als Bogen dar— über geſchrieben ſind. Unſere Rechnung ſoll, um über die Praxis zu herrſchen, von Haus aus praktiſch ſein, heißt nichts Anderes, als: ſie ſoll die Gelder ſo behandeln, wie das Leben ſie behandelt; ſo ſie wachſen laſſen, wie ſie in der Geſchäftswelt wirklich wachſen. n Und wie wachſen ſie da? — Alle Zinſen, alle Erträge, welche eingehen oder als ein— gegangen betrachtet werden müſſen, ſind Baargeld, ſind Kapital geworden. Niemandem aber kann zugemuthet oder zu gut gerechnet werden, daß er ſo thöricht handelt, ſeine Erwerbs— Kapitale Jahre lang todt und faul im Kaſten liegen zu laſſen. Jeder vernünftige Geſchäftsmann, jeder Wirth, wenn er dieſen Namen in der That verdienen ſoll, alſo auch der Waldwirth, ſucht vielmehr ſeine Geſchäftsgelder ſo bald als möglich wieder anzulegen, ſei es im eignen Geſchäft, ſei es einſtweilen an— derswo. Solchergeſtalt mehren ſich im praktiſchen Leben die Gewerbskapitalien in der Regel mit vierteljährlicher, oft mit monatlicher Zinsverzinſung. Selbſt die trägſte und unvortheil— hafteſte aller Geldverzinſungsanſtalten, die Sparkaſſe, vermehrt alle Einlagen nach — oft ſogar halbjährlichem — Zinſeszins, meiſt zu 314, oft auch zu 3½ 00. Auch gibt es in Deutſchland bereits ſchon viele große und ſichere Gelegenheiten und Inſti— tute, welche Einlagen von 25 Thaler an bis zu jeder Höhe 1 * 4 1.- Grundlagen. II. annehmen und mit 4% jährlicher Zinsverzinſung zurück— zahlen. 5 Es gehört in der That nur wenig Geſchäftskenntniß und wenig Beurtheilungskraft dazu, um einzuſehen, daß die „ein— fache Zinsrechnung“, d. h. die Annahme, daß die Zinſen erſt nach Ablauf der ganzen oft vieljährigen Periode zu entrichten wären, — oder, was auf daſſelbe hinausläuft, daß die Zinſen nicht wieder Zinſen tragen, ſondern neben dem lebendigen Kapitale bis zum Ablaufe der ganzen, oft ſehr langen Zeit— periode als ein todtes, erwerbsunfähiges, liegen bleiben ſollen — an ſich ſchon ein ganz ungeſundes Princip iſt; wie denn - auch ſeine Konſequenzen mit den finanziellen Erſcheinungen des wirklichen Lebens in dem allergröbſten Widerſpruche ſtehen. Wenn man aber hiergegen den Grundſatz aufſtellt: daß mit den Erſcheinungen des praktiſchen Lebens im Allge— meinen keine Rechnungsweiſe vollkommener übereinſtimmt, als die der jährlichen Zinsverzinſung, ſo behauptet man da— mit wohl eher eine zu langſame, als eine zu ſchnelle Mehr— ungsweiſe der zur Thätigkeit beſtimmten Kapitale. Denn während die Einnahmen einer Wirthſchaft nicht blos am Ende, ſondern auch im Laufe und oft ſchon zu Anfange des Jah— res eingehen, und auf dem Geldmarkte oder im eignen Betriebe jede Summe faſt zu jedem Augenblicke (nament— lich, wenn man ſich mit dem mäßigen Zinsfuße einer pupil— lariſchen Sicherheit begnügt) werbend angelegt werden kann und auch wird, ſo wartet ja nach dem Prineipe der jähr— lichen Zinsverzinſung unſere Rechnung mit der weiteren Anlage oder Bethätigung der eingegangenen Erträge oder Zinſen bis zum Abſchluſſe des Jahres; und verlangt nur, die— ſelben mit Anfang des neuen als neues zuwachsfähiges Kapi— tal anzuſehen. Inſofern nun ein kräftigerer Zuwachsgang der Kapitale, als der der jährlichen Zinsverzinſung im Leben wirklich und ziemlich häufig allgemein beſteht, inſofern wenigſtens die halbjährliche bereits von zahlreichen, großartigen und ſichern Geldinſtituten bewirkt wird, haben wir die jährliche Zinsverzinſung als die goldene Mittelſtraße, als das II. 1. Grundlagen. f 5 geſunde und praktiſche Justemilieu zwiſchen den verschiedenen Wachsthumsgängen der geſchäftlichen Kapitale anzuſehen. Nur wo geſetzliche oder kontraktliche Beſtimmungen in unbedingt bindender Weiſe vorliegen, oder allenfalls, wo es ſich nur um 2 bis 3 Jahre handelt, kann eine Rechnung nach einfachen Zinſen oder eine theilweiſe Hinneigung zu ihr noch zu rechtfertigen ſein. ’ Die von verſchiedenen Forſtautoritäten gemachten ſonderba— ren Vorſchläge zur theilweiſen Umgehung des jährlichen Zinſes— zinſes (die arithmetiſch-mittlern Zinſen Cotta's; die geome— triſch⸗mittlern v. Gehren's; die „verbeſſerten“ Zinſeszinſen Har— tig's) wurzeln ſämmtlich in der Thatſache, daß jenes richtigere Rechnungsprincip, auf die Erſcheinungen der Forſtwirthſchaft angewandt, Reſultate ergab von ſcheinbar fo unbrauchbarer Art, daß nur die böſe Wahl blieb, entweder die Rechnungs— oder die Wirthſchaftsweiſe für falſch zu erklären. Und da zu dem Letzteren das forſtliche Gemüth ſich nicht entſchließen konnte, that man irrthümlicher Weiſe das Erſtere und erfand jene ungeſunden Rechnungstheorieen, die das Falſche nicht richtig, das Ganze nur komplicirter und ſeine Reſultate ver— möge der Miſchung nur unklarer machen. Nehmen wir an, ein denkender Forſtwirth wollte ſich fol— gende Frage beantworten: 20 Acker 60 jährigen Holzes find -gefchlagen und gewähren einen Ertrag von 6000 Thalern; wenn man nun vom Ertrage dieſer Hölzer die zu ihrer Er— zeugung vor 60 Jahren verausgabten Culturkoſten von 5 Tha— lern pro Acker (alſo 100 Thlr. im Ganzen) abrechnen wollte, etwa behufs der Ermittelung des kulturfreien Ertrags, in welcher Größe hätte wohl dieſer Abzug ſtatt zu finden? — Geſetzt, der Mann finde die Annahme einer 3% procentigen jährlichen Zinsverzinſung für die paſſendſte, und lieſt demge— mas aus der Nachwerthstafel (ſ. Tafel XV.) die bedeutende Summe von 7,88 8100 788 Thalern ab; fo dürfte mancher in den alten Vorurtheilen Graugewordene geneigt ſein, zu behaupten, daß das ein unpraktiſcher, ein viel zu ſtarker Abzug ſei; mit andern Worten: daß man dem verlegten Gelde eine zu ſtarke Mehrung angedichtet habe. Auf welchem Rechte aber 6 1. Grundlagen. II. fußt dieſer Einwurf? Wenn jene 100 Thlr. Auslage zum Wirthſchaften, zum Erwerben beſtimmt ſind, wie ſie es wirklich waren, wer hinderte denn den Wirth, ſie noch viel rentabler anzulegen? Legte er, was fo leicht und einfach iſt, die Summe . in einem ſichern 4 procentigen Papiere an und die Zinſen (4 Thlr.) alljährlich in eine der vielfach ſich anbietenden 3½ procentigen Sparbanken, fo hatte er nach 60 Jahren laut Renten-Endwerthstabelle (Tafel XVI.) die Summe 100 + 196,5 x 4 = 886 Thlr., alſo faſt 100 Thlr. mehr; und zwar bei einer Anlagsweiſe, welche alle Arbeit, Sorge und Wagniß entbehrlich macht und im Wirthſchaftsleben der Natio— nen als eine der genügſamſten anerkannt iſt! Man entſcheide ſelbſt, ob obiges Rechnungsreſultat von 788 Thlen. eine zu hohe Erwerbsthätigkeit der geſchäftlichen Kapitalien vorausſetzt, und ob Jene Recht haben, die überhaupt und namentlich bei den Staatswaldungen durchaus nur nach 3 procentigen Zinſen rechnen, alſo einem Wirthſchaftszinsfuße das Wort reden wollen, der um 1% oder um das volle Vier— theil niedriger iſt, als der der unbedingten oder mündelmäßigen (pupillariſchen) Sicherheit, der durchſchnittlich in Deutſchland mindeſtens zu 4 Procent anzunehmen iſt. Wir glauben daher ſogar, daß ſelbſt der beſcheidene Erwerbswirth ſich beim Zins— fuß 3% noch nicht beruhigen könnte und dürfte, dafern er durch den Waldbau nicht noch andere bedeutende Annehmlich— keiten und Vortheile moraliſcher oder politiſcher Art genöſſe, wie ſie der große Grundbeſitzer und der Staat allerdings in gewiſſer Hinſicht durch ſeine Forſten genießt. Man hüte ſich aber, dieſe Nebenvortheile zu überſchätzen, und vergeſſe in Be— zug auf den Staat z. B. nicht, daß dieſer Anleihen macht und ſchuldet, die er mit Einrechnung des Coursverluſtes durch— ſchnittlich mit 4% und 5% verzinſen muß; und überlege, ob das überhaupt eine richtige Finanzpolitik, ob das auch für den fiskaliſchen Waldbau zu rechtfertigen iſt, wenn man für den einen Zweig ſeines Haushalts Betriebskapitale aufnimmt, für die man 4% und 5% geben muß, und in den Erwerbs— und Produktionszweigen dieſes Haushaltes die Betriebskapitale (wenn man will die nämlichen) nur zu 3%, alſo 1% —2 * II. 1. Grundlagen. 7 niedriger anlegt oder angelegt wiſſen will. Iſt das etwas Anderes, als ein Verſchenken dieſer 2 Procente an die Holz— verſchwender und großen Holzeonſumenten auf Koſten aller Steuerpflichtigen des Staats? Und könnte das wohl eine dem Staate zum Heile gedeihende Finanzpolitik ſein? Wir müſſen dieß um ſo mehr bezweifeln, als das Verlaſſen derſelben zu Gunſten eines rentablern Betriebes die Holzpreiſe und die Subſtanz des Waldes nach Ausdehnung wie nach Inhalt durchaus nicht in einer Weiſe in Frage zu ſtellen braucht, die das angenehme Gefühl vernichten könnte, das der vorſorgliche Staatsforſtwirth empfinden mag beim Anblicke der mächtigen Holzkapitale, die er als heilſame Reſerven des ſtaatlichen Haushalts in ſeinen Dickungen aufſtapelt; ſowie beim Hinblick auf die zur Regulirung der Klima-Extreme und der Lebens— bedürfniſſe des Volkes angemeſſene Vertheilung und Ausdeh— nung ſeiner Waldungen; und im Hinblick auf den mäßigen Preis ihrer dem Reichen wie dem Armen gleich unentbehr⸗ lichen Produkte! Die Erfahrungen, die ich zeither unter den Männern der Praxis gemacht habe, berechtigen mich leider allerdings zu der Vorausſetzung, daß es noch manche Zeit und Mühe koſten wird, ehe die Ueberzeugung allgemeiner Wurzel ſchlagen wird, daß die hier gelehrte Finanzrechnung ihrem Geiſte und ihren Reſultaten nach mit dem geſunden Wirthſchaftsleben ſtimme, und ſonach praktiſch masgebend, mindeſtens berückſichtigungs— würdig, auch für den fiskaliſchen Forſtwirth ſei. Sollte es denn aber ſo ſchwer ſein, ſich klar zu werden darüber, daß der forſtliche Wirth, der doch ein rationeller ſein ſoll und auch ſein will, ſeine Wirthſchaft nicht auf ein Rechnungsprincip gründen dürfe, das eins iſt mit dem Principe enormer Ver— zichtleiſtungen und Verluſte! und daß alle Auskunftsmittel, welche das richtigſte Princip, das der jährlichen Zinsverzinſung, zu umgehen oder abzuſchwächen ſich beſtreben, als zu Täu— ſchungen und Nachtheilen führend, verworfen werden müſſen? Zu Irrthümern kann allerdings auch die richtige Finanz— rechnung führen; dann nämlich, wenn man ihr ungeeignete— Elemente, namentlich einen unpaſſenden Zinsfuß zu Grund 5 1. Grundlagen. II. legt. Welchen mächtigen Einfluß derſelbe, namentlich bei langen Zeiträumen hat, darüber belehrt uns ſofort ein vergleichender Blick auf die Tafeln XV. und XVI. Vor Allem muß daher der Forſtherr oder Forſtbeamte klar darüber ſein, welche Anſprüche er an die im Waldbau verwandten Kapitale zu machen, d. h. nach welchem Wirthſchaftspro— cente er die Koften, Erträge, Taxen 2c. feiner Erzeugniſſe zu bemeſſen hat. Um überhaupt hinſichts der ſo wichtigen Wahl des Zinsfußes, den ein Holzproducent den Rechnungen ſeiner Wirthſchaft und den finanzkritiſchen Beurtheilungen ihres Be— triebes zu Grunde legen ſoll und den wir, wie angegeben, ſeinen Wirthſchaftszinsfuß nennen wollen, zu größerer Sicherheit und Einheit zu gelangen, müſſen wir von einer feſten, allgemeinen Baſis ausgehen. Dieſe Baſis iſt der Zins- fuß der ungefährdeten Hypotheken; das Procent der mün— delmäßigen (pupillariſchen) Sicherheit. Kann man nun für Deutſchland und das gegenwärtige Zeitalter nach dem Durchſchnitte der Jahre, Verhältniſſe und Oertlichkeiten dieſen Zinsfuß im Allgemeinen zu 4% annehmen, ſo erſcheinen folgende Feſtſetzungen als am meiſten gerechtfertigt: Der Staat, in Rückſicht auf die anderweiten Dienſte, die ihm, außer den rein finanziellen, der Wald zu leiſten hat, kann ſich füglich im Allgemeinen mit %% weniger, alſo mit dem Wirthſchaftszinsfuße 3% begnügen. Hat er 4 proc. Anleihen zu verzinſen, ſo bringt er bei ſolcher Rechnung aller— dings ſchon den 8. Theil des Waldeinkommens der Allge— meinheit zum Opfer. Bei den meiſten beträgt dieſe Verzicht— leiſtung, da fie 4½ - und 5 procentige Schulden zu tilgen haben, ſogar mehr als das Viertel. Eine größere Abmin— derung, etwa bis 3%, würde dagegen die Rentabilität der in der fiskaliſchen Forſtwirthſchaft ſteckenden öffentlichen Gel— der ſogar unter die der trägſten Sparkaſſen ſtellen und von Neuem eine Wirthſchaft begründen, welche trotz der hohen Ueberſchüſſe, mit denen ſie im Haushalte erſchiene, dennoch große finanzielle Verluſte in ſich verbürge. Auch würde ſolch ein Zinsfuß zu einem unrichtigen Koſtenpreiſe der Hölzer — an II. a 1. Grundlagen. 9 führen und durch dieſen die freie Arbeit und den Geld— werth der Privatforſte und überhaupt des ganzen Wald— baues in eine gefährdete Stellung bringen. Nur ausnahms— weiſe und nur dort, wo überwiegende politiſche Vortheile mit dem Fortbeſtande des fiskaliſchen Waldes verbunden ſind und mit dem Herunterſetzen des Wirthſchaftsprocentes keine tödtliche Concurrenz gegen Privatwälder entſteht, mag es gerechtfertigt erſcheinen, das wirthſchaftliche Calcul auf nur 3% oder auch noch weniger zu baſiren. Den Inhabern von Korporations-, Gemeinde- und Privatwäldern wird man aber natürlich eine 31% procentige Genügſamkeit in der Regel kaum zumuthen dürfen; außer, ſie haben beſondre Freude oder außer dem finanziellen noch ein be— ſondres Intereſſe am Walde und deſſen Fortbeſtande. Abge— Sehen hiervon werden fie zweckmäßig ihren Wirthſchaftszinsfuß im Allgemeinen dem normalen gleich, d. h. auf die Höhe des Procents der mündelmäßigen Sicherheit, alſo auf 4% ſetzen müſſen. Iſt Jemandem ſein Forſtgrundſtück aber nur als Geldquelle von Werth und jede andere Bewirthſchaftung und Ausnutzung ſeiner Bodenkraft, die höhere Erträge gibt, angenehmer und ſtatthaft: fo wird man es ihm nicht verdenken können, wenn er ſich nach der Rentabilität ſeiner übrigen gleichſichern Ka— pitalanlagen richtet und demgemäs das Wirthſchaftsprocent vielleicht auf 4½ % feſtſtellt. Einen höhern Zinsfuß aber müſſen wir in der forſtlichen Finanzrechnung als unſtatthaft bezeichnen. Bei einer ſo ſtetigen und ſoliden Produktion, als der Waldbau darſtellt, würde es wohl als ein übertriebener Anſpruch erſcheinen, wollte man von ihm z. B. eine 5 pro— centige Zinsverzinſung aller darin ſteckenden Kapitalwerthe fordern. Wo irgend alſo der rationelle Waldwirth ſeine Hölzer und deren Wirthſchaft in dem Sinne eines praktiſchen Finanz— wirths befrage, ſo urtheile und handle er ſtets nach der Regel der jährlichen Zinsverzinſung, und lege derſelben einen ſorgſam überdachten angemeſſenen Wirthſchaftszinsfuß zu Grunde, der im laufenden Jahrhundert 10 1. Grundlagen. II. im Allgemeinen bei der fiskaliſchen Forſtwirthſchaft auf 3½ h, beim Compo tions- und großen Privat-Waldbau auf 4% und bei der klei— nern und ſpekulativern Privatwirthſchaft auf 4½ 00, im Beſondern aber, je nachdem die Conſervirung einer gewiſſen örtlichen Holzpro— duktion gänzlich gleichgültig oder gegentheils einer pekuniären Verzichtleiſtung werth erſcheint, nach Befinden um %% höher und tiefer feſtzuſetzen wäre. Um daher den folgenden Finanzrechnungen für die große Mehrzahl, die Staatsforſtwirthe, gleich die nöthige praktiſche Geltung und Brauchbarkeit einzuverleiben, ſind ſie, wo nichts Anderes bemerkt iſt, ſämmtlich auf jenen Staatsforſt-Wirth— ſchaftszinsfuß 3½ geſtellt. Gegen dieſe Rechnungen kann, denke ich, dem Erörterten gemäs, mit Grund Niemand, ſelbſt der Staatswirth nicht, den Einwand erheben, daß ihre Reſultate auf einem unpraktiſchen, weil zu ſtarken, Geldzuwachſe beruhten. Im Gegentheil: wenn eine Modification verlangt werden wollte, könnte das, mit ſehr ſeltenen Ausnahmen, nur im Sinne eines höheren Zins⸗ fußes geſchehen. Denn daß zwiſchen dem fiskaliſchen einerſeits und dem Gemeinde- und Privat-Waldbaue andrerſeits eine gewiſſe Solidarität der Intereſſen beſteht und zu Nutz und Frommen des Ganzen möglichſt erhalten werden möchte, liegt zu nahe, um zweifelhaft zu ſein. Sobald die Privat- und Staatswälder ihre Preiſe und ihren ganzen Betrieb auf zwei weſentlich verſchiedene Wirthſchaftszinsfuße gründen, iſt jene Uebereinſtimmung zerriſſen und ein dem Ganzen und der För— derung des Waldbaues gefährlicher Widerſtreit vorhanden. Und hätten ſchon, gegenüber dem Zinsfuße 3%, die nichtfis— kaliſchen Holzproducenten wohl Unrecht zu ſagen?: „Du haſt Deine Rechnungen auf einen Zinsfuß gegründet, der uns zu— muthet, aus Rückſichten für das öffentliche Wohl unſre im Waldbaue ſteckenden Kapitalien nur nach der trägen Weiſe der Sparkaſſen zu nützen und jenem vermeintlichen Wohle Opfer zu bringen, die wir gar nicht für ſo nöthig anerkennen; bei allmäliger Einrichtung alles Waldbetriebes auf das Wirth— II. 1. Grundlagen. 11 ſchaftsprocent 4 würde ſich die Rentabilität der Holzproduktion zu der des Ackerbaues und der Induſtrie zwar vielleicht immer noch nicht ganz in's richtige Verhältniß ſtellen, aber. doch in billger und heilſamer Weiſe nähern, und das Volk würde ſich an die daraus allerdings erfolgende allmälige Aenderung des Anbaues und der Ernteweiſe und Preiſe der Hölzer ohne erhebliche Störungen gewöhnen und gewöhnen müſſen.“ Wir könnten und würden ihnen dann allerdings erwidern, daß, da der Fiskus in der Regel theurer producirt, als der Privatmann, der Koſtenpreis der fiskaliſchen Hölzer ſich bei Berechnung nach 3%% wegen erhöhter Verwaltungskoſten ꝛc. mit dem nach 4% kalkulirten der Privathölzer nahe genug gleichſtellen wird, als daß der fiskaliſche Waldbau dem priva— ten ferner noch eine drückende Concurrenz machen könne. Um ſo weniger aber können und werden wir es billigerweiſe einem Privat⸗Forſtherrn oder feinem Forſtverwalter verargen, wenn er unſre auf 3½ 90 geſtellten Betriebsrechnungen im Sinne eines höheren Zinsfußes zu korrigiren ſich veranlaßt ſehen ſollte. Und um ſo mehr Aufforderung liegt andrerſeits darin für den Staatswirth, den Reſultaten und Konſequenzen unſe— rer auf das Wirthſchaftsprocent 3½ geſtellten Forſtfinanzrech— nungen der folgenden Kapitel ſeine volle und aktive Be⸗ und Nachachtung zu ſchenken! w 2. Rechnungsregeln. II. Zweites Kapitel. Rechnungsregeln. 1. Allgemeine und einfache Zins rechnung ). Wenn eine Kapital- oder ſonſt eine Größe k in n Jah— ren auf die Größe K anwächſt, ſo heiße K der Vorwerth und K der Nachwerth; K — k der njährige Zuwachs und a; der (jährliche) Durchſchnittszuwachs, welcher Letz— tere ſonach auf einer gleichmäßigen Vertheilung des ganzen Zuwachſes auf alle Vorjahre nach der Weiſe der gemeinen Durchſchnittsrechnung beruht. Wenn z. B. 300 Thlr. oder Klftrn. in 5 Jahren auf die Größe 360 anwachſen, jo iſt 300 der Vor-, 360 der 5 jährige Nachwerth und e 12 der Durchſchnittszuwachs der fraglichen Periode, für welche man die Größe 300 oder k auch den Anfangs- und 360 oder K auch den Endwerth nennen könnte. Wir wollen aber dieſe beiden letzten Benennungen, in der Regel wenig- ſtens, mehr blos für rentenartige (mit gewiſſer Regelmäßigkeit wiederkehrende) Geldbeträge in Anwendung bringen. Will man die mjährige Mehrung K — K auf die einzel: nen Vorjahre repartiren und dieſen Jahreszuwachs in dem ſo zweckmäßigen Procent-Ausdruck beziffern, um darauf weitere Schlüſſe und Wahrheiten zu gründen, ſo haben wir dabei hauptſächlich zwei Zuwachsſyſteme, das des einfachen und das des Zinſeszins-Zuwachſes in's Auge zu faſſen. Die _ Weiſe der einfachen Zins- oder Zuwachs-Rechnung nimmt an, daß nur der Vorwerth zu dem betreffenden Procent— ſatze zuwachsfähig ſei. 5 Wenn z. B. obige 300 Thlr. oder 300 Klftın. 5 Jahre lang mit p S 4% ihres Vorwerths wachſen, ſo ſteigen fie mit ) Dieſe Zeigerzahlen beziehen ſich auf die am Schluſſe des Buches befindlichen Noten. II. 2. Rechnungsregeln. 13 dem konſtanten Jahreszuwachs 12 nach und nach vom Vor— werthe 300 auf die Nachwerthe 312, 324, 336, 348, 360. Nach dieſem Geſetze der „einfachen Zinsrechnung“, hat man ſonach während des ganzen Zeitraumes ein und dieſelbe Jahresmehrung, oder einen Wachsthumsgang, der in gleichen Differenzen oder nach „arithmetiſcher Progreſſion“ fortſchreitet. Es iſt folglich auch der Jahres zuwachs bei einfacher Zinsrechnung (Sk. —. einerlei mit dem gemeinen Durchſchnittszuwachſe (==) Dieſer letztere iſt ſomit als der wirkliche Jahreszuwachs zu betrachten in allen jenen Fällen, wo der Uebergang vom Vor- zum Nachwerthe nach der Weiſe der einfachen Zinsrechnung, d. h. mit gleich— bleibender Zuwachsgröße wirklich ſtattfand oder anzunehmen geſtattet iſt. 8 Daß es wiſſenswerth iſt, dieſen Durchſchnittszuwachs (K— k):n als Procentſatz des Vorwerthes auszudrücken, ſahen wir bereits. Und wenn die Maſſe 300 in 5 Jahren auf 360 gelangt, ſo erhält man den Durchſchnittszuwachs (360 — 300) 5 = 12 im Procentſatz des Vorwerthes nach dem Propor— tionsſatz 300 : 100 = 12: p, woraus p —= 100 X 12: 300 — 4% (des Vorwerthes). Es iſt aber auch von Intereſſe, jenen Jahreszuwachs als Procent des Nachwerths auszudrücken, oder der Frage gegen— überzuſtellen: Wenn die Maſſe 360 jährlich 12 producirt, was produeirt da jedes Hundert? was nach der Proportion 360 : 100 = 12: p, zu p= 1200: 360 =3%% führt. Wo alſo anzu: nehmen, daß der Jahreszuwachs unſers Beiſpiels, der 4% des anfanglichen Vorraths betrug, an gleicher Größe 12 auch in der künftigen Periode ſtatt hat, kann man nun behaupten, daß er 3½ 00 der Anfangsgröße dieſer künftigen Periode betrage. Nicht minder nützlich iſt es, ihn auf das arithmetiſche Mittel des Vor- und Nachwerths, alſo auf die Maſſe nie 0 i en — 330 zu beziehen, wo ſich dann nach der Pro— 14 79 Rechnungsregeln. II. portion 330: 100 12: p, das mittl. Zuwachs %= 1002: 330 — e ergibt. Geſetzt, die anfängliche Maſſe 300 ſteige in muthmaslich nicht regelmäßiger, jedenfalls doch nicht klar bekannter Weiſe in 5 Jahren auf 360, und man wollte den wirklichen Jah— reszuwachs in ſeinem Verhältniß zum wirklichen Vorrathe, das thatſächlich vorhandene Zuwachsprocent in ſeiner wahrſcheinlichſten Größe ausdrücken, ſo erſcheint nichts natür— licher, als den mittlern oder durchſchnittlichen Jahreszuwachs im Procentſatze des mittlern oder durchſchnittlichen Vorraths auszudrücken. Sämmtliche drei Procentſätze nun erhält man am vortheilhaf— teſten durch Anwendung der folgenden drei Regeln: Geht eine Größe Kk im Laufe von n Jahren in die Größe K über, jo war oder iſt, unter der Vorausſetzung eines gleichgroßen Jahres— zuwachſes, dieſer letztre = K — KE 1 WE >= = Procent der anfänglichen K ven k 100 gr " (N. K x 2% s endlichen Größe. ). „ RARE 1 > BE lie - mittleren (Vergl. Zinſeszinsrechnung, Beiſp. 2.) Beiſpiel. Wenn im Laufe der letzten 10 Jahre die Klafterpreiſe in einer Gegend von 4 thlr. 10 gr. oder 130 gr. auf 5 thlr. oder 150 gr. geſtiegen ſind, ſo betrug der jährl. Preiszuwachs im Durchſchnitte 102 gr.; oder, da R= 150, k 130; n = 10 150 — 130 100 2 150 x 1 aN 10 = 1,5 00 des Anfangs- 150 — 130 100 2 . t 10 = 13% ⸗ En Preiſes. 150 — a eee 2 ee eee e | 150 + 130 10 28 Zur Erledigung der weiteren Fragen der einfachen Zins— rechnung (nach einem geſuchten Zuwachſe, Zinsfuße, Zeitraume, *) Sprich: K minus k, dividirt durch K plus k, mal 200 durch n (oder: mal 200 ntel). II. 2. Rechnungsregeln. 15 Vor⸗ oder Nachwerthe) pflegt man ſich zumeiſt der Proportions— rechnungen zu bedienen. Wer ſich aber alles Kopfzerbrechen über deren Anſatz, direkte und indirekte Verhältniſſe ꝛc. erſparen will, kann alle derlei Aufgaben durch die einfache Formel (4 a.) . . e. n. Kk 2 *) und (4 b.) . . . (1 + en) K K erledigen, wo k den Vorwerth, n die Zeit in Jahren, K den Nachwerth, 2 den njührigen Zuwachs und e den Einheitszins d. i. den durch 100 dividirten oder als Deeimalbruch ausge— drückten Zinsfuß — bedeutet, jo daß für den Zinsfuß P. 3 3 4 4 5 Procent der Einheitszins e = 0,03 0,035 0,04 0,045 0,05 und aus dieſem durch 2ſtelliges Rechtsrücken des Kommas wiederum der Zinsfuß erfolgt. Auch der mathematiſch ganz Ungeſchulte lernt leicht und ſchnell den unbekannten Werth eines der 4 Buchſtaben aus dieſen Formeln finden, wenn er zuvor den aus der Aufgabe bekannten Ziffernwerth der 3 andern an Stelle ihrer Buchſtaben in die betreffende Gleichung einſetzt, und nun nach den einfach— ſten elementaren Denk-Rechnungs-Geſetzen verfährt, wie fol— gende Beiſpiele zeigen. 1. Welchen Zuwachs erzeugt ein Kapital von 350 Thlr. bei 3½ % in 8 Jahren? Da k = 350; e 0,035; u 8 gegeben, K geſucht, jo folgt nach Formel (43-) 2 = 0,035 X 8 x 350 — 0, 28 X 350 = 98 Thlr. 2. Nach welchem Procentſatze der Anfangsmaſſe verbeſſerte fich ein Beſtand, der in 12 Jahren von 400 Thlr. Werth auf 600 ſtieg? Da k S 400; 2 — 600 — 400 = 200, n 12 gegeben; e geſucht, fo folgt nach (Ja.) e. 12. 400 = 200 und daraus e= _— == 2 = 0,042; und darausp= 4,2% (einfacher Verzinſ.) 3. Auf welche Höhe würden 10 Thlr. (Culturkoſten) angewachſen fein, wenn man 100 Jahr lang fie mit 3½ % einfacher Verzinſung ange— legt hätte. — Gegeben k= 10; e = 0,035; n S100; geſucht K. Alſo nach Formel (4b.) (140,035. 100) 10 = (1 4 3,5) 10 = 4,5 & 10 = 45 Thlr. = K. 4. Welchen Werth erhält man, wenn man nach dem Geſetz der ein— fachen Zinsrechnung einen Ertrag von 800 Thlr. auf einen 80 Jahr frü— * — a ö *) Sprich: e mal n mal k gleich 2; und 1 plus e..n mal k gleich K. 16 2. Rechnungsregeln.— II. heren Zeitpunkt mit 3½ % reducirt („rabattirt“, „diskontirt“)? Gegeben K = 800; n= 80; e 0, 035, ; alſo, da en = 0,035 x 80 2,8, iſt nach Formel (Ab.) 44 258) K = 800 oder 3,8 k—800, alſo k = 800 38 >= 2105 hlt. 2. Die Weiſe der jährlichen Zinfeszinsrehnung?) bezieht im Gegenſatz zur vorigen ihr Zuwachsprocent bekanntlich ſtets auf den jeweiligen Jahreswerth. Wenn nach ihr 300 Thlr. zu 4% ſich mehren, ſo wachſen in jedem Jahre je 300 auf 312, alſo Zr „je 100 = 104, alfo 2 z er ‚04: oder der Nachwerth jedes Jahres iſt das 1,04 fache des Vor— werths dieſes Jahres, und es ſteigt mithin der Aufangswerth 300 nach und nach auf den Nachwerth. fi 2. 3. 300 1,04; 300% 1,04 41,04; 300 1,0 4 4 1,04>< 1,043 2. oder bildet die Reihe Anfangsw. Ir. 2r. Zr. Ar. 5r. Nachwerth. 300; 312; 324,6; 337,5; 351,0; 365,3. Man hat alſo einen Wachsthumsgang, der mit ſteigender Zuwachs größe, aber mit gleichem Zuwachs-Verhältniſſe d. h. mit demſelben Mehrungsfaktor (1,04 1 e) oder nach ſogenannter „geometriſcher Progreſſion“ fortſchreitet. Ueberall, wo man annehmen kann und ſoll, daß eine Maſſe oder Größe nach dem natürlichen und freien Wachsthums- oder Arbeits-Gange der Geldkapitale fortſchreiten kann und ſoll, müſſen die Zuwachsrechnungen ſtets nach dieſem Geſetze geführt werden, welches die mit dem Jahreszinſe angewachſene Maſſe mit Anfang jedes neuen Zuwachsjaͤhres als ein lebendiges nach dem betreffenden Procentſatze producirendes Kapital betrachtet. Alle Fragen, die zwiſchen dem Vorwerth k, Nachwerth K, njährigem Zinſeszinſe und dem Procentſatz p oder Einheits— zinſe e er, — 0,0 p) zur Verhandlung kommen können, * 2. Rechnungsregeln. 17 erledigt man genau und allgemein durch die einzige Formel (5) .. . (1 Te) KK) | wobei für 3 3 ann der Mehrungsfaktor (1 + e) = 1,03 1,035 1,04 1,045. Für den Vorwerth k — 1 geht die Formel über in (1 + e)" = Einheits-Nachwerth oder Nachwerthsfaktor N. Um alſo z. B. den 5 (Sen) jährigen Nachwerth von 300 Thlrn. zu 4% zu finden, hätte man die 5. Potenz des Mehrungsfaktors (1 + e)’ = 1,04 = 1,04% 1,04% 1,04 1,04 & 1,04 = 1,217 mit der anfänglichen Größe K = 300 zu multipliciren, wo dann aus 1,217 K 300 der geſuchte Nachwerth = 365 Thlr. erfolgt. | Die Tab. XV’ unſrer holzwirthſchaftl. Tafeln gibt uns dieſe ausgerechneten Potenzen oder, was daſſelbe iſt, die Nach— werthsgrößen von je 1 Thlr. oder Gldn., für jeden bei unfern Rechnungen in Betracht zu ziehenden Zeittermin und Zinsfuß. Wir wollen dieſe Einheitsnachwerthe mit dem Namen Nach— werthsfaktoren und dem Buchſtaben N bezeichnen. Inſofern nun für 4% und 5 Jahre N = 1,217, folgt, daß jede Einheit des Kapitals anwuchs auf 1,217 jedes Tauſend alſo auf 1,217 > 1000 = 1,217 und daß der bloße Zuwachs oder Endzins war. für die Einheit N- 1 = 1,217 —1= ah für das Tauſend = (N — 1) 1000 —= 0,217 X 1000 = 217 Und es reduciren fich alle Arbeiten der Zinſeszinsrechnung auf die einfache Regel oder Formel ö (6°)... NK = K ( njähr. Nachwerth), (6 b.) .. . N — 1) k=z ( njähr. Zuwachs), wobei der Nachwerthsfaktor (N) unmittelbar, dagegen der (Zinſes-) Zinsfaktor (N— 1) durch Verminderung des Nach— werthsfaktors um ein Ganzes aus Taf. XV’ zu entnehmen. Wie einfach und leicht bei Benutzung dieſer Hülfsmittel derlei Rechnungen werden, möge der Nichtmathematiker aus folgenden Beiſpielen erſehen. *) Sprich: 1 plus e zur nten Potenz mal k gleich K. II. 2 18 2. Rechnungsregeln. II. 1. Nachwerth und Zinſeszins geſucht für ein Kapital von 350 Thlrn. bei 3½ % in 8 Jahren. — Aus XV. leſen wir in Zeile 8 und Spalte 3½ 00 den Nachwerthsfaktor N= 1,317 und Zinsfaktor N—1 — 0,317, woraus ohne Weiteres der geſuchte Nachwerth N k = 1,317 X 350 = 461 Thlr. und Zuwachs (N — 1) k = 0, 317 & 350 = 111 Thlr. folgt. (Vergleiche Beiſp. 1. S. 15). 2. Zinsfuß geſucht. Nach welchem Zuwachsprocent producirte der im 2. Beiſpiel S. 15 betrachtete Beſtandeswerth, wenn man den Masſtab der wirklichen Kapital-Zuwachsweiſe zu Grunde legt? Gegeben k = 400; K S 600; n S 12. | A Er HD Aus 6% N. k = K folgt N= 400 1500 welcher Nachwerths— faktor in der Nachwerthstafel in Zeile 12 Jahre aufgeſucht, zwiſchen 3 und 34½ 00 fällt. Zuſatz. Sobald man den mittlern oder durchſchnittlichen Jahreszuwachs i k — K. 200 als Procentſatz des Mittelwerthes nach Formel 3., oder 35 aus⸗ drückt, erhält man bei nicht allzu großen Zeiträumen und Zuwachsprocenten ein dem Principe des Zinſeszinſes ziemlich entſprechendes Reſultat. Hier z. B. 600 — 400 200 2 100. 3, 9 ee GERT Ten e 3. Zeit geſucht. Wenn ein Durchforſtungsertrag von 20 Thlrn. ſich dem Abtriebsertrage mit einer (3½ procentigen) Nachwerthsgröße von 100 Thlrn. hinzu addiren ſoll, wie lange vor dem Abtriebe müßte da jener Vorertrag zu gewinnen fein? Gegeben k S 20, K = 100. Aus K 6a. N. k K folgt N= 1 0 5'003 welcher Faktor, in der Spalte 3½ 00 der Nachwerthstafel aufgeſucht, auf 46½½ Jahr deutet. J. Vorwerth geſucht bei gegebenem Nachwerthe. Die im 4. Beiſp. S. 15 verlangte Discontirung ſoll nach dem jährl. Zinſeszins— Principe vorgenommen werden. Gegeben K= 800, n = 80, p = 3½; geſucht k. Aus 6a. N. k K folgt * N Spalte 3½ unſerer Nachwerthstafel mit 15,8 gibt, ſomit k = 800: 15,68 = 51 Thlr. (alfo das Viertel vom Reſultat der einfachen Zinsrechnung.) 5. Vorwerth oder Anfangs-Kapital geſucht bei gegebe— nem Endzinſe. Ein Grundſtück ertrage alle 15 Jahre 60 Thaler; welcher Kapitalwerth entſpricht dieſem 20 jährigen Zinſeszinſe bei 3½ 907 Gegeben 2 = 60; nach Formel 6b. iſt (N - 1) k 2, alſo k und, da dieß N die Zeile 80 und zZ N—1; II. 2. Rechnungsregeln. 19 und da den 20 jährigen Zinsfaktor N— 1 die Nachwerthstafel mit 0,675 gibt, folgt k = 60: 0,675 — 88,888 oder 89 Thlr. ca. Auch ſo: 1 Thlr. Kapital erzeugen laut XVb. in 15 Jahren den Zin- ſeszins 0,675, alſo iſt das zum Zinſeszins 60 gehörige Kapital ſo viel mal größer als 1, fo viel mal 60 größer iſt als 0,675. Um die Diviſionsarbeit zu umgehen, welche bei Diskon— tirungen nach der Nachwerthstafel oder Formel K 1 2 555 EN N noͤthig werden, gibt die Vorwerthstafel XV? die ausgerechne— . i A ten Werthe N (die Reciproke des Nachwerthsfaktors). Und wenn wir dieſe mit dem Namen Vorwerthsfaktor und dem Buchſtaben Wbezeichnen, haben wir in der Formel VK k und der Taf. XV. ein ſehr bequemes Mittel, um zukünftige Geldbeträge auf einen früheren Termin oder ihren jetzigen Baarwerth zu redu— eiren. Denn indem z. B. die Vorwerthstafel für 80 Jahre und 3½ % den Reduktionsfaktor zu 0,0638 angibt, folgt, daß 800 Thaler, die erſt nach 80 Jahren eingehen, bei einem Wirth— ſchaftszinsfuß von 3% % einen Anfangswerth von nur 0,0638 x 800 = 6,38 x 8 = 51,04 Thlr. haben, (wie oben im 4. Beiſpiel durch Diviſion mit N). Aus dem Ganzen der Zinſeszinsrechnung und der Benu— tzung der V- und N- oder Vor- und Nachwerthstafeln XV? und XV» heben wir für den Praktiker folgende Fälle und Regeln heraus: a) Um den ſpäteren oder Nachwerth einer Kapital— größe zu erforſchen, multiplicire dieſelbe mit dem entſprechenden Nachwerths faktor N. Formel. KR N, K. Beiſpiel. Im Hochwalde mit 100jährigen Umtriebe ſummiren ſich jede 10 Thlr. Zwiſchennutzung die im 30. Jahre, alſo 70 Jahre vor der Haupternte, gewonnen werden, zu den Ziffern der letzteren mit einem Betrage bei 3½ 90 von 11,11 x 10 111 Thaler. „40 =» 15,6 & 10 2156 Thaler. b) Um einen Vorwerth zu finden, d. h. eine ſpäter fällige Summe auf eine frühere Zeit zu redu— 2 * 20 2. Rechnungsregeln. II. eiren, multiplicire ſelbige mit dem entſpre— chenden Vorwerthsfaktor V. Formel .. RV Beiſpiel. Welche Baargröße hat auf den Beſtands- Anfang bezo⸗ gen eine Nutzung, die im 30. Beſtands-Jahre mit 10 Thaler erfolgt; oder in welchem Betrage ſtellt ſich dieſelbe neben die Culturkoſten? Bei 31, % mit 0,3563 x 10 = 3,6 Thaler. : 4% = 0,3083 & 10 = 3,1 Thaler. e) Um den (njährigen) Endzins eines Kapitals zu finden, multiplicire daſſelbe mit dem zugehö— rigen Zinsfaktor (dem um 1 verminderten Nach— werthsfaktor). Formel... 2 . (N — 1) k. Beifpiel. um wieviel müßten die 60 jährigen Beſtände einer be> ſtimmten Oertlichkeit mehr Werth haben als die 50jährigen, wenn letztere nach erfolgter Durchforſtung noch 300 Thlr. Holz enthalten; und man nur von dieſem, nicht auch vom Wirthſchafts-Kapitale (S. Kapit. 5.) 3½ 00 Jah⸗ resmehrung fordert? g Zehnjähriger Zinsfaktor nach Tab. XVb. S 0, 411; mithin geforderter 10 jähriger Zuwachs = 0,411 & 300 — 123 Thaler. d) Um den einem gegebenen Endzins entſprechen— den Kapital-Vorwerth (Kapitalſtock) zu erfah- ren, dividire jenen durch den um 1verminder— ten Nachwerthsfaktor. Formel ... KZ: (N- 1). Wenn eine Bodenkraft, z. B. ein Niederwaldſchlag, alle 20 Jahre pro Jahr 60 Thaler Holzertrag gewährt, wie groß iſt bei 3½ und 4 00 der Kapitalwerth dieſer Kraft? Dieſe wiederkehrenden 60 Thaler ſind der 20jährige Zinſeszins des geſuchten Kapitalſtocks, und mithin dieſer (da der 20jähr. Zinsfaktor laut XVb beziehlich — 0,99 und 1,191) 60: 0,99 = 60,6 Thaler bei 3½ % und 60: 1,19 = 50,4 Thaler bei 4%. e) Um das Zuwachsprocent einer Wachsthumspe— riode aus dem bekannten Vor- und Nachwerthe derſelben nach dem Zinſeszinsgang zu berech— nen, dividirt man mit dem Vor- in den Nach— werth. Dieß giebt den Nachwerthsfaktor N. Sucht man dieſen in der betreffenden Jahreszeile unſerer Nach— werthstafel auf, ſo gibt dieſer Aufſchluß, ob das geſuchte Procent auf oder zwiſchen, oder aber unter oder über die Tafel hinaus, fällt. II. 2. Rechnungsregeln. 21 Die genaue Ziffer gibt die Rechnung nach der Formel (I Te)n k SK, n aus der (Ie) / K: k. 1. Beiſpiel. Wenn ein Probe-Abtrieb des 40- und des 50jährigen Beſtandes zeigte, daß jener einen Reinertrag von 120, dieſer einen von 180 Thaler zu gewähren pflegt, ſo betrüge demgemäs der jährliche Rein— ertragszuwachs dieſer Beſtände während ihres öten Jahrzehents? Inſofern der 10 Jahre ſpätere Werth hier 180: 120 = 1,50 mal fo groß iſt als der anfängliche, und dieſer Faktor in der Zeile 10 der Nachwerthstafel zwiſchen 4 — 4½ % und näher an letzteres fällt, ſchließt man: circa 4% 00 (des Holzkapitals). 2. Beiſpiel. Wenn Jemand die Nachwerthe ſo ermittelt, daß er ein— fache Zinſen zu 4% und dieſe alle 20 Jahr zum Kapital rechnet, nach welchem Zinsfuße der jährlichen Zinsverzinſung rechnet er da eigentlich? — Da nach jener Rechnung 100 Thlr. Vorwerth = 100 +4. 20 = 180 Thlr. Nachwerth, alſo der Nachwerth für's Kapital 1 = 1,80, fo antwortet XVV Zeile 20 mit: knapp 3 90. 3. Die gemeinen Jahresrenten;) welche wir uns immer zu Ende jedes Jahres in gleicher Größe eingehend oder angelegt denken, ſind als einzelne in Jahresab— ſtänden erfolgende Geldbeträge nach denſelben Geſetzen der Zinſeszinsrechnung zu behandeln. Iſt die Rente r unaufhörlich, und ſomit der Jahres— zins eines unaufhörlichen Kapitals k, ſo iſt das hierbei obwal— tende Geſetz durch die Formel | (... Ae r und 1100 1 K * 5 ausgeſprochen, in welcher die Regel liegt: - Die einem (unaufbörlihen) Kapitalſtock entſpre— chende unaufhörliche Jahresrente erhält man am ein— fachſten nach der Formel 8° R ae 100 — 1 d. h., indem man den hundertſten Theil des Kapitals mit dem Zinsfuß multiplicirt. * 22 2. Rechnungsregeln. II. 3. B. Wenn ein mit 7500 Thaler angekauftes Grundſtück ſich zu 3½ 00 verzinſen ſollte, müßte es eine nachhaltige Jahresrente von 75,00 & 3½ = 262½ Thaler gewähren. 8 Und den einer gegebenen Jahresrente r entipre- chenden Kapitalſtock (k) erhält man 1) wenn man die 100 fache Rentengröße r durch den Zins fuß p dividirt, oder 2) die 100 fache Rente mit dem Bruche p multiplt- cirt, oder 3) das einfache r mit dem Quotus il multiplicirt; wobei für den Zinsfuß p= 3 IR 4 4% 5% der Faktor 5 — »; % me und der Faktor = 33% 28% % beſteht. Obige Nachhaltsrente von 262,5 Thalern kapitaliſirt ſich ſonach mit 3½ 00 zu 20250 x — 7500 (wie oben). Denſelben Kapitalwerth würde man erhalten, wenn man alle Erträge einzeln auf den Anfang des 1. Jahres mittels Vorwerths-Formel oder Tafel XV. reducirte. Letztere ergibt z. B. für den 200 ſten, am Ende des 200 ſten Jahres eingehenden Rentenbetrag den Anfangswerth 0,0010 262,5 — 0,2625 Thlr., und wenn man dieß mit ſämmtlichen 200 erſten Erträgen macht, erhält man die Kapitalgröße zu 28,54 * 262,5 = 7492 Thaler. Die folgenden 200 Erträge des 3. und 4. Jahrhunderts diskontiren ſich auf ihren Anfang (des 3. Jahrhunderts) mit derſelben Summe, alſo auf den Anfang des 1. Jahrhunderts nach dem 200 jährigen Vorwerthsfaktor 0,0010 mit 7,492 Thalern, welche als 7,5 zu Obigem zugefügt, ſchon 7499½ Thlr. geben. Reduciren wir in gleicher Weiſe auch die Eingänge der folgenden Jahrhunderte auf den Anfang der Rente, ſo können wir dem genauern Werthe des Kapitalſtocks 7500 ſo nahe kommen, als wir nur wollen. Auch zeigt es ſich hierbei auf ganz klare und praktiſche Weiſe, daß bei allen Diskontirungen und Rentenrechnungen nur nach dem Principe der Zinſeszinſen verfahren werden muß, wenn dieſe Rechnungen nicht zu ganz groben Inkonſequenzen führen ſollen. — 1 II. 2. Rechnungsregeln. 2 Den ſolchergeſtalt berechneten oder aufgefaßten, die Rente erzeugenden, Kapitalſtock wollen wir künftighin ſtets als An— fangswerth der Rente bezeichnen. Wenn ſomit eine Bodenkraft pro Joch nach Abzug aller Erzeugungskoſten 2,1 Thlr. Jahresrente abwirft, ſo repräſen— tirt bei 3½ % jener Boden einen Anfangswerth (ein Baar— kapital) von 20x 7 60 Thlr. . n entgegen ſteht der Renten-Endwerth. Bei einer ewigen Rente iſt ein ſolcher natürlich nicht angebbar, wohl aber bei einer zeitlichen. Nehmen wir an, es erfolge mit Ende dieſes bis Ende des zehnten Jahres ein jährlicher Geldbetrag (alſo im Ganzen 10 mal) von 1 Thlr., und diskontiren wir den 1., 2. bis mit 10. auf den Anfang des 1. Jahres (oder, was daſſelbe iſt, ſummiren wir die erſten 10 Werthe der Vorwerthstafel), ſo erhalten wir bei 3½ 0 die Summe 8,317, und dieſe iſt der ö Anfangswerth der 10 mal. Jahresrente 1; und für die Jahres— rente 2, 3, 4. . . r Thlr. it der Anfangswerth natürlich 2, 3, 4. . . rmal fo groß. Bezeichnen wir alſo die in unſrer Rententafel X VI enthaltenen Anfangswerthe der Einheits— rente mit dem Namen Anfangsfaktoren und dem Buch— ſtaben A, und den Anfangswerth der Rente ir als A, (ſprich: A mit r), fo iſt dieſer Theil der Rentenrechnungskunſt durch die ganz einfache Regel (9) .. . Ar = Ar (= Renten ⸗Anfangsw.) vollſtändig zum Ausdruck gebracht. Denken wir uns aber von jener 10 maligen Jahresrente 1 die erſten 9 bis zum Erfolg des letzten (zehnten) zinstragend aufgeſpart, ſo daß alſo zum letzten Renteneingang der zweit— letzte ſich mit ſeinem einjährigen, der drittletzte mit ſeinem zweijährigen ꝛc., der erſte alſo mit ſeinem neunjährigen Nach— werthe addirt (oder die erſten 9 Werthe der Nachwerthstafel und dazu noch 1), fo erhalten wir bei 3½ % die Summe 11,73 Thlr., als ordnungsmäßigen Endwerth der Einheits— rente, den wir als Endwerthsfaktor mit E bezeichnen — 24 2. Rechnungsregeln. II. und aus unſerer Rententafel XVIb. für alle in Betracht zu ziehenden Zwecke und Zinsfüße ableſen können. Bezeichnen wir den geſuchten Endwerth einer beliebigen (endlichen) Jah— resrente r durch E, (ſprich: E mit r), fo iſt dieſer zweite Theil der Rentenrechnung durch die Formel (10) . EN r E, (= Renten: Endwerth) ebenfalls vollſtändig gegeben. Aus Beiden aber ergeben ſich folgende Haupt-Fälle und ⸗Regeln für den Praktiker zur Behandlung ſol— cher Renten, die am Schluſſe des erſten Jahres beginnen und n Jahre dauern oder nmal eingehen: a) Um den Anfangswerth zu finden oder alle Ren— tenglieder auf den Anfang des 1. Jahres zu ſummiren, multiplicire deren Jahresgröße r mit dem entſprechenden a der Rententafel (XVI.). Formel.. = A Beiſpiel. 30 Jahres- 3 im Einzelbetrag von ie 10 Thlr. find (bei 3½ 00) gerade fo viel als eine einmalige Ausgabe zu Anfang des erſten Jahres von 18,39 x 10 = 183,9 Thlr. (Vgl. Taf. XVIa.) b) Um den Endwerth zu finden, oder die Rente auf die Zeit des letzten Eingangs und ein: ſchließlich deſſelben zu ſummiren, multiplicire ihre Jahresgröße mit dem entſprechenden Endwerths— faktor (XVIb.). Formel Der. Beiſpiel. Vorige 30 Jahresausgaben bilden mit und zur Zeit der letzten (bei 3½ 90) eine Geſammtausgabe von 51,62 * 10 S 516,2 Thlr. e) Um den Binnenwerth einer Rente zu finden, oder ſämmtliche Glieder auf irgend einen in- nern Termin zu ſummiren, reducirt man den durch dieſen Termin abgeſchnittenen Vordertheil auf ſeinen End-, und den Hintertheil auf ſeinen Anfangswerth, und e beide. Beiſpiel. In welcher ſummariſchen Ziffer würde vorige Rente beim Zinsfuß 3½ am Ende des 1. Jahrzehnt angegeben werden müſſen? — Die erſten 10 Glieder ſummiren ſich auf das Ende des 10. Jahres mit dem Endwerthe 11,73 X 10 = 117,3 Thlr.; die andern 20 auf den Anfang des 11. mit dem Anfangswerthe 14,21 K* 10 = 142,1 Thlr. Beide Werthe IL. 2. Rechnungsregeln. 25 ſind gleichzeitig, können alſo addirt werden, und geben fo den Binnenwerth zum Anfang des 11. Jahres = 259,4 Thlr. d) Um aus einem gegebenen Anfangswerthe die zu gehörende Jahresrente zu finden, oder einen Geldbetrag in eine nachfolgende Jahresrente zu verwandeln oder aufzulöſen, dividire ihn durch den entſprechenden Anfangsfaktor (Taf. XVI*). Formel! Ar : A a Beiſpiel. 10 Thlr. Culturkoſten bei 3½ 90 auf ein nachfolgendes 100 jähriges Lebensalter des Beſtandes vertheilt, iſt ſo viel als eine jähr— liche Koſtenrente von 10: 27,66 — 0,3615 Thlr. oder 10,9 Sgr. Probe: Das Kapital 10 Thlr. würde in 100 Jahren anwachſen auf den Nachwerth NN 10 31,19 K 10 2 311,9 Thlr. ca.; die 100 malige Rente 0,3615 dagegen auf den Endwerth E & 0,3615 — 862,6 X 0,3615 = 311,9 Thlr. e) Um aus einem gegebenen Endwerthe auf die zu gehörende Jahresrente zu ſchließen, oder einen Geldbetrag in eine vorgängige Rente zu verwandeln, dividire denſelben durch den entſprechen— den Endwerthsfaktor E (der Taf. XVIP). Normel 1 E : E. Beiſpiel. Ein im 50 jähr. Beſtande erfolgter Ertrag von 200 Thlrn. iſt (bei 3½ 0%) gerade fo viel, als wenn der Beſtand bis dahin jährlich er— tragen hätte 200: E= 200: 131 = 1,523 Thlr. (Denn eine Rente von 1,523 Th'rn. zu 3½ 00 jährlich angelegt, ſummirt ſich beim 50. Male laut Tafel XVIb. auf 131,0 * 1,523 = 200 Thlr.). f) Um einen gegebenen Binnenwerth in eine theils vor-, theils nachgängige Rente zu verwandeln, reducirt man denſelben mittels Vor- oder Nachwerths— tafel auf den Anfang oder das Ende der ganzen Renten— periode und dividirt jenen Anfangs- oder dieſen End— werth durch den der ganzen Periode entſprechenden Faktor der Anfangs- oder Endwerthstafel. | Beiſpiel. Wenn bei 100 jährigem Umtriebe im 30. Jahre ein Er— trag von 50 Thlrn. pro Joch gewonnen wird, wie ſtellt ſich dieſer gegen den 10 mal höhern Abtriebsertrag 500 Thlr., in der Form des Jahresertrags ausgedrückt? Erſterer, auf den 70 jährigen Nachwerth gebracht, ſtellt ſich neben Letzteren, laut Tafel XVb. als 11,11 & 50 = 555,5, woraus ſchon zu erſehen, daß der kleine Vorertrag in der That größer tft, als der an ſich 10 mal größere Hauptertrag. In eine Jahresrente nach e. verwan— 26 2. Rechnungsregeln. II. delt, erhalten wir ſomit für jenen Binnenwerth 50 = Endwerth 555,5 — vor: gängige 100 mal. Jahresrente von 555,5: 862,6 od. 0,644 Thlr. od. 19½ Gr., während (laut derſelben Tafel XVI b.) jener Haupt- oder Endertrag 500 S einer Rente von 500 : 862,6 = 17½ Gr. g) Um den Zins fuß zu finden, wenn der Anfangs- oder Endwerth und die Jahresgröße r der Rente bekannt iſt, dividirt man jenen Werth durch dieſe Jahresgröße. Da— durch erhält man den einſchlagenden Anfangs- oder End— werths-Faktor; dieſen ſucht man in der betreffenden Jahreszeile der betreffenden Rententafel auf, und erkennt durch Vergleich, welches Zuwachsprocent bei Annahme des Zinſeszinsganges im gegebenen Falle wirkſam gewe— ſen ſein müßte. Wenn daſſelbe zwiſchen die Tabellen oder unter oder über dieſelben hinausfällt, muß man ſich der Formel bedienen, dafern man die genaue Ziffer wünſcht. (Siehe Note 3. im Anhange.) Beiſpiel. Wenn man eine 20 malige Jahresrente er in der Weiſe auf den Endwerth ſummirt, daß man ihrer zinsloſen Summe (20 r), den 4 procent. einfachen Zins der halben Periode (10 Jahre), hinzurechnet, mit welchem Zinsfuße des jährlichen Zinſeszinſes rechnete man da in der That? Nehmen wir die Rente r = 100 Thlr., jo wäre ibre zinsloſe Summe S 2000 Thlr.; deren Zinſen pro Jahr = 20,00 & 4 = 80, alſo pro 10 J. = 800; macht Endwerth S 2800; mithin Endwerthsfaktor = 2800: A wozu Zeile 20 der Endwerthstafel antwortet: „nahe 3½ 90.“ 4. Periodiſche Renten) ſind ſolche, deren Erfolge in beſtimmten gleichen Zwiſchen— räumen von mehreren Jahren (in Perioden) ſtattfinden. Die Berechnung des zu einer unaufhörlichen njährigen Periodenrente (r) gehörenden Kapital— ſtocks oder Anfangswerthes geſchieht ganz einfach, indem man den der Periode (u Jahre) entſprechenden Nach— werthsfaktor Nin der Tafel XV” aufſucht, ihn um 1 vermindert und mit dem fo erlangten (Zinſes-) Zins- faktor (N — 1) in die Rentengröße r dividirt. Denn wenn z. B. alle 20 Jahre 10 Thlr. fällig ſind, ſo muß zu An— fang des 1. Jahrzwanzigt ein Kapital vorhanden fein oder als vorhanden gedacht werden, das alle 20 Jahre 10 Thlr. Zinſeszins produeirt; und II. 2. Rechnungsregeln. 27 dieſes iſt (laut Regel d. Seite 260) 10 dividirt durch den um 1 vermin— derten 20 jährigen Nachwerthsfaktor, bei 3½ 00 alſo S 10: 0,99 10,1 Thlr. Iſt der Betrag aber ſofort fällig und dabei alle n Jahre repetirend, jo iſt dem nach voriger Regel ermittelten Anfangswerthe der i (Baar-) Betrag annoch hinzu zu rechnen. 3. B. Welchem Anfangswerthe oder Kapitalſtocke entſprechen bei 3½ 00 10 Thlr. Culturkoſten, welche jetzt fällig find und a) alle 20 Jahre wiederkehren? Nach obigem Reſultat S 10,1 7 10 = 20,1 Thlr. Kapital. b) Bei 40 jähriger Repetition? Da 10 dividirt durch den 40 jähr. Zinsfaktor S 10: 2,959 = 3,4 Tha⸗ ler; folgt . . . 10 + 3,4 = 13,4 Thlr. Kapital. c) Wenn fie alle 60 Jahre wiederkehren? 10 + (0: 6,878) = 10 J 1,5 Thlr. = 11,5 Thlr. d) Alle 80 Jahre? 10 + (40: 14,68) =10 + 0,7 S 10,7 Thlr. e) Alle 100 Jahre? 10 + 10: 30,19 = 10 + 0,3 = 10,3 Thlr. Wir erſehen aus dieſem lehrreichen Beiſpiele zugleich, in welcher Weiſe ſich das zur Verjüngung der Beſtände erforder— liche Kapital, das wir das Culturkapital nennen wollen, mit der Verkürzung der Umtriebszeit höher ſtellt. Um die jetzigen und alle künftig wiederkehrenden Cultur— koſten zu beſtreiten, brauchen wir für je 1 Thlr. Verjüngungs— koſten bei 100 jähr. Umtriebe nur 1,03 Thlr. Kapitalfond 2:00, „ Iho 185 = MD 20 = ſogar 2,01 = Um ferner zeitliche, d. h. nur eine gewiſſe An- zahl Male eingehende, Periodenrenten finanzwirth— ſchaftlich zu beurtheilen und auf ihren Anfangs- oder End-, oder irgend welchen beliebigen Zeit-Punkt zu ſum— miren, iſt es für den Praktiker das Gerathenſte, die Renten— glieder einzeln mittels der Vor- oder Nachwerthstafel zu reduciren. Z. B. Eine bei 100 jährigem Umtriebe mit dem 20. Altersjahre der Beſtände beginnende und bis mit dem 90. Jahre alle 10 Jahre wieder— kehrende Streunutzung im Betrag von 4 Thlrn. pro Joch würde ſich bei 28 2. Rechnungsregeln. II. 3½ 00 a) neben die Culturkoſten und b) neben den Abtriebsertrag in wel⸗ cher Höhe aufſtellen? Auf den Beſtandes-Anfang bezogen iſt der erſte Ertrag mit dem 20 jähr. Vorwerthsfaktor zu multipliciren; der 2. mit dem 30 jähr.; . .. der achte oder letzte mit dem 90 jährigen. Man hat alſo 4 & (20 jähr. + 30 jähr. + 40 jähr. .. + 90 jähr. Vorwerthsfaktor) — 4 (0,5026 + 0,3563 + 0,2526. . +0 0452) — —4% 1,626 — 61% Thlr. bei Anfang des Beſtandes; und 1970 mit 6½ > 100 jähr. N = 6 31,19 = 203 Thlr. beim Abtriebe deſſelben. Um eine unendliche oder endliche Periodenrente in eine Jahresrente zu verwandeln, ſummirt man die⸗ ſelbe nach einer der vorhergehenden Weiſen auf irgend einen (Anfangs-, Binnen- oder End-) Punkt und löſet dann dieſen Anfangs-, Binnen- oder End-Werth nach den Regeln d. e. f. S. 25 in eine Jahresrente auf. 3. B. Wenn die Verjüngungskoſten der Beſtände pro Joch 10 Thlr. betragen und alle 60 Jahre wiederkehren, jo iſt bei 3½ 00 dieſe Perioden— rente gleich einer Jahresrente von? — Der Anfangswerth dieſer unaufhör— lichen period. Culturrente iſt nach S. 27 = 10 Thlr. plus 10, dividirt durch den 60 jähr. Zinsfaktor = 10 + 10: 6,878 = 11,45 Thlr., ind fomit der Jahreszins diefes Culturkapitals S 0,1145 X 3½ = 0,401 Thlr. 12 Gro⸗ ſchen pro Joch und Jahr. In dieſem und ähnlichem Falle iſt's leichter noch fo: 10 Thlr. An⸗ fangswerth in eine jedesmal 60 Jahre dauernde Jahresrente verwandelt, gibt (nach Regel d. S. 25 Anfangswerth dividirt durch Anfangsfaktor) = 10: 24,90 = 0,401 Thlr.; wie oben. Die Verwandlung einer unaufhörlichen Jahres— rente in eine unaufhörliche Periodenrente geſchieht ganz einfach dadurch, daß man jene (durch Multiplikation mit dem Kapitalfaktor 50 im Anfangswerthe ausdrückt und da— von (durch Multiplikation mit dem Zinsfaktor N — 1) den Zinſeszins der gewünſchten Periode ſucht; oder: daß man das durch die Periode eingeſchloſſene Stück der Jahresrente auf ſein letztes Glied ſummirt. Z. B. Ein bisher zur Weide benutztes Stück Land gewährte pro Joch und Jahr einen Reinertrag oder Pacht von 1 Thlr. Wie viel müßte das— ſelbe auf Kiefernwald in 40 jähr. Umtriebe benutzt, alle 40 Jahre an Haupt— ertrag produciren, unter der Vorausſetzung, daß die geringen Cultur- und Pflegekoſten durch die Zwiſchennutzungen gedeckt und die Rentabilität ganz die nämliche fein ſolle? — Die ewige Rente von 1 Thlr. im Anfangswerthe II. N Rechnungsregeln. 9 ausgedrückt, 1.397 285 Thlr., welcher Kapitalſtock alle 40 Jahre 2 einen Zinſeszins (laut XVb. iſt das betreffende N = 3,959) von 2,959 x 284 = 2,959 - = 84 erzeugt, d. h. eine alle 40 Jahre repetikende Rente von 84 Thlrn. hat bei 3½ 00 ganz denſelben Werth, als eine jährlich repeti— rende von 1 Thlr. Kürzer ſo: Je 40 Glieder der Jahresrente 1 ſummiren ſich beim letz— ten Gliede (laut Tafel XVIb.) auf 84,55 Thlr. Iſt eine von beiden oder find beide zeitlicher (endlicher) Art, ſo ſummire man die gegebene auf den Anfang, und ge— ſtalte die geſuchte ſo, daß ihr Anfangswerth jener gleichkommt. 3. B. Ein auf einem gewiſſen Areal in 5 Jahren eintretendes und alle 10 Jahre repetirendes Nutzungsrecht von ca. 20 Thlrn. Reinertrag ſoll durch eine mit Ende dieſes Jahres beginnende und 30 Jahre dauernde Jahresrente vollſtändig abgelöſ't werden. Wie groß muß dieſe Tilgungs— rente fein (bei 3½ %)? Die wirkliche Nutzung iſt am Ende des fünften Jahres S 20 Thaler baar + Anfangswerth einer alle zehn Jahre eingehenden Rente von 20 Tha— lern. Da nun Letztere S 20: (N - 1) D 20: 0,411 48,7 Thaler, folgt 20 + 48,7 = 68,7 Thaler, welche als fünfjähriger Nachwerth auf die Gegenwart diskontirt, laut Vorwerthstafel 0,8420 X 68,7 = 57,8 Tha— ler. Das betreffende Recht könnte alſo abgelöſ't werden, entweder ſofort durch die Summe von 57,8 Thalern, oder (nach der A-Tafel, in eine nachfolgend 30 malige Rente aufgelöſ't) durch 57,8: 18,39 — 3,14 Thaler jährlich. — 8 5. Unregelmäßige rentenartige Geldbeträge können nur dann rentenmäßig ſummirt und verwandelt werden, wenn ſie ſich in regelmäßige zertheilen laſſen. Außerdem muß man ſie als einzelne Kapitalbeträge zunächſt nach der Praxis der Vor- oder Nachwerths-Tafeln und, dafern man ſie dann als regelmäßige Jahres- oder Periodenrenten ausdrücken wollte, mit Zuhülfenahme der Anfangs- oder Endwerthstafeln behandeln, wie Solches im Vorigen gezeigt ward. Specialregeln ſind bei der Mannigfaltigkeit der Fälle, wo hier die Zwiſchenzeiten, dort die Rentenglieder, ein anderes Mal Beides, und Alles oft in der verſchiedenartigſten Weiſe unregelmäßig ſein kann, nicht thunlich. Sicherer Führer kann nur der richtig aufgefaßte Geiſt dieſer ganzen Rechnungskunſt 30 2. Rechnungsregeln. II. ſein; ein Führer, den ſich Jeder verſchafft hat, welcher dieß Kapitel ordentlich mit durchgegangen iſt. Einige Beiſpiele mögen daher die Regeln erſetzen und den Geiſt vie, Rechnungspraxis klären und befeſtigen helfen. Erſtes Beiſpiel. Von einem Walde, der einem regelmäßigen Betriebe unterworfen wer— den ſoll, verſpricht die Schätzung für das 1. Jahrzehnt einen jährl. Reinertrag von 400 Thlrn. 2. = 2 = = ! 350,22 3. z 2 z z „ 450 z 4. u. 5. ⸗ z „ ; 0 * 6. und jeden alen den Normalertrag 600 Wie viel könnte Jemand für dieß Grundſtück geben, der ſein Kapital darnach mit 4% nützen will? f Man kann hier verſchiedene Wege einſchlagen: f a) Summiren wir erſt jede der 3 zehnjährigen und dann noch die 20 jäh— rige Rente auf je ihren Anfang, jo erhalten wir laut XVIà. (1) den Werth 8,111 & 400 S 3244, 4 Thlr. Baarwerth, . „8, 111 & 350 S 2838,8 - zu Anfang des 11. Jahres, z : 8111x<450=36580,0 ũ s =: z l. 2 2 „13,59 x 500 = 6795 2 2 4 «Bl z Die letztern drei mittels der 10=, 20- und 30 jähr. Vorwerthsfaktoren auf den Baarwerth (die Schätzungszeit) reducirt, gibt laut XV. (2) 2838,8 K 0,6786 — 1918, (3) 3650,0 > 0,4564 — 1666, (4) 6795,0 x 0,3083 — 2095. Dazu kommt nun noch der Baarwerth der im 51. Jahre beginnenden unaufhörlichen Rente von 600 Thlrn. Auf ihren Anfang (des 51. Jahres, oder Ende des 50.) bezogen, hat dieſelbe einen Kapitalwerth von 600 x 25 — 15000 Thlr. Diefe iſt aber ein 50jähr. Nachwerth, und ſomit deſſen diskontirte Baargröße (5) — 15000 x 0,1407 = 2110,5 Thlr. Aus der Summe dieſer 5 einzelnen Baargrößen folgt nun der Kapitals werth dieſes Grundſtücks mit 11034 Thalern. b) Wenn man dagegen die geſchätzten Erträge fo formuliren wollte: 1— 10 Jahre 350 +50 11—20 = 350 21—30 = 350+ 100 31—40 = 350 100 +50 41—50 = 350+ 100 +50 51 — 60 350 + 100 + 50 + 100 II. 2. Rechnungsregeln. 31 und nun unverändert fort; ſo würde ſich die Rechnung einigermaſen glatter, und zwar ſo geſtalten: 1) Anfangswerth einer ewigen Rente v. 350 Thlrn. 2) 2 „ "10m re 80 3) : „ewigen = = 100 - u. davon den 20j. Vorwerth 4) z z z Ale uk, ' = z „ 30: = 5) - z : „ u: ı | Dr z 2 - 50: = Alſo 1) 350 425 8750 Thlr. 2) = 50 A = 50 8, 1112 406 3) = 100 x 25 = 2500; 2500 x 0, 4564 =1141l = ' 4) = 50x25=1250; 1250 5 0,3083 =: 385 - 5) = 100x 25 = 2500; 2500 & 0,1407 = 352 = _ Sa. 11034 Thlr. wie vorher. e) Wäre dem Rechner die Aufgabe geitellt worden: er ſolle die gleich- förmige Jahresrente angeben, welche an Werth jener unregelmäßigen Rente des fraglichen Grundſtücks gleich komme; ſo hätte er ganz eben ſo zu ver— fahren; feiner Rechnung aber noch hinzuzufügen: da ein mit 4% arbeiten— der Baarwerth von 11034 Thlr. eine Jahresrente von 110,34 44 = 441 Tha⸗ ler producirt, fo find die geſchätzten ungleichförmigen Erträge gleich einem gleichbleibenden Jahresertrage von 441 Thlrn. und vom Ende des erſten Jahres an. Zweites Beiſpiel. Ein Huthungsrecht auf einem in 120 jähr. Umtriebe bewirthſchafteten Hochwalde, das mit dem 10. Altersjahre der Beſtände beginnt und bis in's 30. Jahr dem Berechtigten eine Nutzung gewährt, welche mit 5 Tha— lern pro Joch und Jahr abgeſchätzt wurde, ſoll nach und nach in der Weiſe abgelöſ't werden, daß bei der jedesmaligen Aufforſtung einer noch nicht ſervitutsfreien Fläche der entſprechende Kapitalwerth des darauf haftenden Weiderechts an den Berechtigten abgetragen wird. Wie hoch ſtellt ſich dieſe Entſchädigung pro Joch, wenn man dem Empfänger des Ablöſungskapitales eine 41% procentige Nutzung deſſelben zumuthen darf? Die Nutzung repräſentirt an ſich eine 20 malige Jahresrente von 5 Tha— lern, die ſich zur Zeit ihres letzten Erfolgs auf den Endwerth (laut XVI Vb.) 31,37 5 2 156,85 ſummirt. Dieſe auf das 30. Beſtandesjahr ſich be— ziehende Summe diskontirt ſich auf den Beſtandesanfang (laut XVà.) als 156,85 x 0,2670 — 41,9 Thlr. Da aber dieſe Nutzung auf fraglicher Fläche alle 120 Jahre wieder: kehrt, ſo iſt ſtreng genommen für die Wiederkehr noch der allerdings ſehr geringe Anfangswerth dieſer Periodenrente (laut Regel S. 26) — Renten- größe dividirt durch den um 1 verminderten 120 jährigen Nachwerth 41,9: 195,8 = 0,21, hinzu zu rechnen, was 42,1 Thlr. ergibt. Jedes Joch dieſes Waldbodens iſt alſo mit einem fremden Nutzungs— 32 3. Erträge. ö II. rechte belaſtet, welches zur Culturzeit ein für allemal ein Kapital von 42 Thlrn. repräſentirt. Löſen wir es allemal zu genannter Zeit mit die— ſem Kapitale ab, fo würde der Empfänger, wenn er daſſelbe zu 46% auf Zinſeszins anlegt, von dieſer Anlage ſtets vom 11. bis mit 30. Jahre eine Rente von 5 Thlrn. und aus dem verbliebenen kleinen Reſte in 120 Jahren wieder das Nämliche haben, was ſich leicht mittels der Tafeln nachrech— nen ließe. Drittes Kapitel. — — Erträge. Inſofern die Produktion von Holz der Hauptzweck des Waldbaues iſt, werden alle damit verbundenen Nicht-Holz— erträge — Gras, Streu, Saamen, Harz, Wild — mit Recht als Wald-Nebennutzungen bezeichnet; während die Holz— erträge unter ſich wieder in Zwiſchen- und Haupt-Nutz⸗ ungen (Durchforſtungs- und Abtriebs-Erträge) zerfallen. Bei der Erziehung im (mehr oder weniger geſchloſſenen) Beſtande bildet ſich nämlich durch das engere Beiſammenſtehen der Stämme in Folge des vorherrſchenden Wuchſes des einen Theiles der dominirende oder Hauptbeſtand; und zwiſchen und unter deſſen beſchirmenden Stämmen der durch ſie beherrſchte und allmäliger Unterdrückung entgegenkümmernde Zwiſchen— beſtand. Die zeitweiligen Entnahmen des letztern (die Durch— forſtungen) bilden die Zwiſchennutzungen in ihrer haupt⸗ ſächlichſten und ordnungsmäßigen Geſtalt. Es gehören dazu auch jene Durchforſtungen, durch welche aus den gemiſch— ten Junghölzern die unberufen eingewachſenen oder zum Schutze einer zartern („edlern“) Holzart mit herangezogenen ordinärern, ſobald dieſe für den zu erzielenden Hauptbeſtand überflüſſig oder gar gefährlich werden, theilweiſe oder ganz herausgehauen werden, und welche, weil mehr Cultur -, 3. Erträge. 33 als Nutzungs-Masregel, mit dem beſondern Namen Läu— terungshiebe benannt zu werden pflegen. — Endlich kom— men noch dazu als außerordentliche Zwiſchennutzungen, die durch Inſekten, Wind- und Schneebruch und ſonſtige Zufällig— keiten veranlaßten unwillkommenen Vorerträge, ſo lange die— ſelben nicht den Abtrieb des Beſtandes bedingen. Außerdem müßten wir ſie und überhaupt alle Nutzungen im Hauptbe— ſtande dem Hauptertrage zurechnen. Inſofern die Rin— dennutzung der Abtriebsſchläge ebenfalls hierher gehört, müßte man auch die des Eichen-Ausſchlags- (oder Nieder-) Waldes zur Hauptnutzung rechnen, um ſo mehr, als ſie dieß in finan— zieller Hinſicht meiſtens auch wirklich iſt. Bei der Kahlſchlagswirthſchaft erfolgt der Hauptertrag gewöhnlich auf einmal, im Abtriebsjahre; außer, wo man zur Erzielung beſſerer Nutzholzerträge die Abnutzungen auf einige Jahre auszudehnen für gut befindet. Wenn aber behufs der natürlichen Verjüngung oder Selbſtbeſaamung der Abtrieb mit— tels allmäliger Lichtung (a. Saamen- oder Dunkelſchlag, b. ein oder mehrere Lichtſchläge, e. Räumungsſchlag) ſtatt— findet; auch, wenn zur Boden- oder Beſtandesvorbereitung für den zu ſtellenden Saamenſchlag ein Vorhau GVorbereitungs— ſchlag) geführt ward, da gehören alle dieſe Nutzungen, weil ſie alle im Hauptbeſtande vor ſich gehen, dem Hauptertrage an, auch wenn ſie 30 und mehr Jahre auseinander lägen. — Nur bei der ſtammweiſen Ausnutzungsweiſe des Plänter— oder Fehmel-Betriebs find Zwiſchen⸗ oder Haupterträge weni— ger ſcharf zu trennen. Indem wir demgemäs alle Wirthſchaftserträge in die drei Klaſſen: ** Haupt-, Zwiſchen- und Neben-Nutzungen trennen und vereinigen, haben wir zum Zwecke finanzwirth— ſchaftlicher Beurtheilung und Behandlung ein für allemal feſt im Auge zu behalten, daß die Geldbeträge derſelben ſtets in ihren erntefreien Größen, ſtets in dem von den Erntekoſten gereinigten Ertragswerthe in derlei Rech— nungen zur Verwendung kommen; da die Bruttoziffer gar keine finanzwirthſchaftliche Bedeutung hat. II. 3 34 3. Erträge. II. Denn wenn wir z. B. bei einem Betriebe pro Joch 20 Klaftern Durchforſtungsmaterial zu ernten und daraus 40 Thlr. zu löſen, aber auch 40 Thlr. Erntekoſten dafür zu zahlen pflegen, ſo haben jene 40 Thlr. Bruttoertrag für die eigentlichen oder Reinertragszwecke unſers Waldbaues gar keine Bedeutung, und ſelbſt in nationalwirthſchaftlicher Hinſicht haben ſie als Arbeitsgewinn gegenüber einem gleich großen Ueberſchuſſe einen ganz untergeordneten Werth. Darum ſollen und wollen wir in unſrer Wirth— ſchaft und dieſem Werke immer, wo Erträge im Geldausdrucke angezogen werden, dafern nichts Andres bemerkt iſt, unter Ertrag kurzweg ſtets den von den Erntekoſten gereinigten oder Netto-Ertrag verſtehen. 1. Hauptnutzungen oder Holz-Abtriebserträge. Wenn man für irgend eine Beſtandeszeit oder Betriebs— weiſe die Materialgröße des Hauptbeſtandes durch deſſen (wirthſchaftliches) Alter dividirt, erhält man den Durch— ſchnitts-Hauptertrag, den Durchſchnittszuwachs des Hauptbeſtandes; gemeiniglich kurzweg als „Durchſchnitts— ertrag“ aufgeführt. Indem z. B. unſre öſterreich. Fichten-Ertragstafel Xe für den Standort der III. oder guten Bonität bei normaler Be— ſchaffenheit der Beſtände im 60. Jahre einen Vorrath von 65 Nklftru. pro Joch“) und im 100. - - - 122 @- = = nachweil't, folgt, daß unter dieſen Vorausſetzungen bei 60 jähr. Um- oder Abtriebe jener Durchſchnittsertrag 65:60 — 1,08 Neklftr., bei 100 jähr. Um- oder Abtriebe aber 122: 100 * 1 Normal- oder Maſſenklafter bedeutet 100 Kubikfuß Holz. Die Wirthſchafts-(Scheit-) Klaftern find, exclus. Darrſcheit, gewöhnlich D 6. 6. 3 = 108 Kubikfuß Raum = 80 Kubikfuß Holz. Siehe übrigens Tafel IV. unſrer holzwirthſchaftl. Tafeln. II. 3. Erträge. 35 — 1,22 Nklftr., im letztern Falle alſo 122 — 108 = 14 Kbfß. oder 108”) 13 % mehr beträgt als im erſtern. Inſofern man hierdurch die durchſchnittlichen Jahrespro— duktionen im Material- oder Holz-Ausdrucke kennen und vergleichen lernt, iſt ſolch eine Ziffer nicht ohne wiſſenſchaft— liches und praktiſches, namentlich auch nicht ohne national— ökonomiſches Intereſſe. Das letztere z. B. hat Werth darauf zu legen, daß des Landes Holzbedarf auf der möglich kleinſten Fläche erzeugt werde. Wenn daher von 2 Betriebsarten die Rentabilität dieſelbe iſt und jede z. B. die innen ſteckenden Kapitalwerthe mit 4% verzinſt, die eine aber in 20 jährigem Umtriebe 4 Klftr., die andre in 80 jähr. mehr als 1 Klftr. erzeugt, fo iſt die Letztere in ſtaats- und nationalwirthſchaft— licher Hinſicht offenbar die vorzüglichere. Allgemein pflegt man aber dieſe gemeine Durchſchnitts— rechnung auch auf den Geld ausdruck der Haupterträge anzu— wenden und zur Beurtheilung und Vergleichung des Grtrags- werthes dieſer oder jener Holz- oder Betriebs-Art anzuwenden; nicht ſelten ſogar auch ohne Abzug oder Berückſichtigung der Erntekoſten. Das aber iſt gänzlich falſch. Die Ziffer ſolcher Rech— nungsweiſe hat weder Sinn noch Werth und führt zu den gröbſten Täuſchungen, und der in ihr verborgene tiefe und mächtige Irrthum iſt es weſentlich mit, der unſre Wirth— ſchaftslehre bis in die Fundamente hinein inkonſequent und irrational gemacht hat. Geſetzt, unſre Fichten-Ertragstafel Bonität III. entſpräche den Produktionsverhältniſſen einer forſtlichen Oertlichkeit. Für öſterr. Maſe wäre alſo deren Durchſchnittsertrag (Tafel XX mm.) bei 60 jähr. Umtriebe 1,08, bei 100 jähr. 1,22 Nklftr. Geſetzt nun, jene gebe im Mittel aller Sortimente einen Nettoertrag von 5°, und dieſe von 6½ Thlen., jo rechnet man faſt immer fo: „Bei 60 jähr. Umtrieb mit 65 Nklft. a 5 Thlr. ( 360 Thlr.) Abtriebsertrag, beträgt der Durchſchnittsertrag (pro Joch und Jahr) 1,08 Klftrn. oder 6 Thlr.; bei 100 jähr. Umtriebe mit 122 Nklftrn. a 6%, Thlr. (= 800 Thlr. Abtriebsertrag) be— 3 * 36 3. Erträge. II. trägt der Durchſchnittsertrag 1,22 Nlften. oder 8 Thlr.“, und ſchließt nun faſt allerorts: „Bei der letztern Wirthſchaftsweiſe iſt, gegen die erſtere gehalten, die Jahresproduktion (des Hauptbeſtandes) um 2 Thlr. oder 33½ % höher.“ Gleichermaſen ſagt man, daß Kiefern, die in 40 Jahren pro Acker 400 Thlr. Abtriebsertrag gewähren, 10 Thlr. pro Jahr und Acker producirt hätten. Zu welchen finanzwidrigen Masregeln ſolche Rechnungswei— ſen die Wirthſchaft zu verleiten pflegen, iſt bereits in den Noten des erſten Buches in einigen Beiſpielen angeführt worden. Ihnen gegenüber begründet unſer 2. Kap. (S. 23 — 25) die rationelle Regel a). Will man die jährliche Geldproduktion des Hauptbeſtandes (beſſer: der im Hauptbeſtande zur Nutzung gelangten Bodenkraft) in ihrer wirklichen Jahresgröße, alſo den täuſchungsfreien wahren Jahresertrag haben: ſo muß man alle (dafern nöthig, mittels Nach— werthstafel) auf das Beſtandesende reducirten Haupt- erträge als den Endwerth der fraglichen Jahres— rente betrachten, und demgemäs durch den End— werthsfaktor (E der Tafel XVI.) dividiren. Eine bloße Divifion des ſummariſchen Erxtragswerthes durch das betreffende Alter hat auch nicht die geringſte prak— tiſche Bedeutung; bringt vielmehr nur ein ganz unpraktiſches Irrlicht zur Welt. Verwandeln wir demgemäs die oben erörterten Durch— ſchnittserträge von 6 und 8 Thlen. bei dem 60- und 100 jähr. Fichtenbetriebe für den Wirthſchaftszinsfuß 3½ in ihre wah— ren „Jahreserträge“, fo erhalten wir für die beiden Endwerthe 60 6 -= 360 und 100 8 = 800 Thlr. laut Ka— pitel 2. und Tafel XVI b. die Jahresrenten: 360: 196% —= 1,83 Thlr. pro Joch und Jh und 800 862 = 0,9 „„. Das Urtheil unſers Praktikers, daß die zelten Nutzungs— weiſe gegen die erſte pro Jahr einen „um 6 größern“ Hauptertrag gebe, wird ſomit vom rationellen Rechner in das ein klein wenig anders lautende umgekehrt: Sie gibt im Gegentheil „um % weniger“ oder „nur halb fo viel “ * II. 3. Erträge. 37 fie produeirt aus der vorhandenen Bodenkraft eine um volle 50% kleinere Hauptertrags-Jahresrente, als die erſte ſchein— bar ärmere Ernteweiſe. a Wer dieſer „Rechnungswunderlichkeit“ noch keinen rechten Ernſt und Reellität zutrauen könnte, denke ſich einmal die Sache ſo: Angeſichts einer eben fertigen Cultur verpachte er den davon zu erwartenden Hauptbeſtand an einen Holzſpeku— lanten und deſſen Nachkommen gegen einen Jahrespacht. Soll. dieſer Pacht fo geſtellt fein, daß bei 3½ 0 Zinsverzinſung der Beſitzer nach 100 Jahren durch zinsmäßige Aufſparung der Pachtrente eine dem Beſtande gleiche Summe von 800 Thlrn. beſitzt, ſo darf er eben pro Joch und Jahr nicht mehr und nicht weniger als 0,93 Thlr. bekommen. Er gehe in die nächſte 3½ procentige Sparbank und frage, was dieſe ſeinen Erben in 100 Jahren auszahle für eine jährliche Einzahlung von 0,93 Thlrn.? Iſt die Bank zäh, fo antwortet fie auf Grund ihrer (oder unſrer XVI b.) Rententafel: 0,93 > 862,6 — 802 Thlr. Kapitaliſirt fie aber halbjährlich, wie fait alle derartige Banken, ſo wird ihre Direction ihm Bürgſchaft für eine Summe von 890 Thlrn. gewähren. Am gleichen Orte wird er erfahren, daß, um dem Endwerthe jenes 60 jährigen Beſtandes S 360 Thlr. durch eine 60 malige Rente beizukom— men, pro Joch und Jahr 1,83 Thlr. und ſomit das Doppelte gezahlt werden müßte, da laut Endwerthstafel XVI“. in der That auch 1,83 & 196,5 — 360 Thlr. ſummirt. Man ſchmeichle ſich nicht, daß ſich das hier aufgedeckte Mißverhältniß erheblich milder geſtalten würde, wenn man ſich nur mit einem 3 procent. Wirthſchaftszinsfuße begnügen wollte. Wohl aber wird der Fehler, der in der gangbaren Verwechſe— lung des „Durchſchnittsertrags“ mit dem davon gänzlich verſchiedenen wahren „Jahresertrage“ liegt, noch viel greller, wenn die zwei verglichenen Umtriebszeiten eine Ver— ſchiedenheit haben, wie ſie zwiſchen dem Nieder- und Hoch— walde obwaltet, und wovon das nächſte Beiſpiel den Beweis mit liefern ſoll. Mit jenen ſtarken Irrungen bei der Berechnung des wahren jährlichen Hauptertrags verbindet man faſt 38 3. Erträge. II. immer auch noch den (dem Weſen nach mit ihm beinahe zuſammenfallenden, der Form nach aber doch verſchiedenen) zweiten Fehler, daß, wenn man von zwei verſchiedenen Be— triebsarten die Abtriebserträge nach ihrer wirklich erfolgten Material- oder Geld-Größe mit einander vergleicht, man ihre verſchiedenen Eingangszeiten viel zu wenig, oft bei ihrer Be— urtheilung gar nicht, berückſichtigt. Was gilt bei ſolchem Urtheil ein 20 jähriger Niederwaldertrag von 50 Thalern pro Joch gegenüber einem ſcheinbar viel größeren 100 jähr. Hochwaldertrag von 600 Thlrn. Niemand wird zwar ſo gedankenlos ſein, und jenen 100 jähr. Umtrieb der Bodenkraft, weil er einen 12 mal fo hohen Endertrag gewähre, auch in der That für 12 mal fo vortheilhaft halten, als jenen (während der Hochwaldsdauer 5 mal wiederkehrenden) kürzeren. Aber Tauſende werden ihn doch wenigſtens für doppelt ſo groß halten, „weil er ja pro Jahr 600: 100 = 6 Thlr., der andre dagegen nur 50:20 2% Thlr. betrage.“ | Das einfachſte Mittel, zwei, ungleichen Ab— triebszeiten angehörige, Haupterträge mit einan: der zu vergleichen, erkannten wir in ihrem wahren Jahresertrage; alſo mittels Diviſion durch ihren entſprechenden Endwerthsfaktor (der E-Tafel). Wenn wir das hier wiederum mit 3½ % auf obiges Bei— ſpiel anwenden, zeigt ſich der wahre Jahresertrag unſrer oben angenommenen hochwaldwirthſchaftlichen Bodenproduktion (mit dem „doppelten Durchſchnittsertrage“) bei 100jäh⸗ rigem Umtriebe als 600 : 862,6 = 0,70 Thlr., und der unſrer niederwaldwirthſchaftlichen (mit dem „kaum einfachen oder halb jo großen“ Ertrage) bei 20 jähri— gem Umtriebe als 50: 28,28 = 1,76 Thlr. Alſo anſtatt „halb ſo groß“, wie man in ſolchen Fällen in der Regel annimmt, iſt ſie in der That mehr als doppelt ſo groß! Wir lernen hieraus, welch' enormen Täuſchungen und — II. 3. Erträge. 39 Nachtheilen der nicht rationell rechnende Holzproducent aus— geſetzt iſt. Wir ſehen, wie nothwendig es iſt, daß wir künftig bei der Beurtheilung von Abtriebs-, und überhaupt von Zukunfts⸗ Erträgen in Abſicht auf deren finanziellen Werth die außerordentlich ſchwächende Kraft größerer Zwiſchenzeiten mit Sachverſtändigkeit in's Auge faſſen, und die Verkleine— rungen zu würdigen vermögen, welche wegen ihrer größern Entfernung, die Enderträge von der Gegenwart aus gemeſſen, erleiden. Am einfachſten und ſchnellſten bewirkt man das und korrigirt demgemäs ſeine Anſchauungen, wenn man derlei End-Erträge, gleichſam wie durch eine Correctionsbrille, durch unſre Tafeln der Vorwerthe oder auch der Nachwerthe hindurch betrachtet. Wie ſchwinden dabei die entfernten durch ihre abſolute Ziffer allerdings oft hervorſtechenden Größen in ihr wahres Licht, ihren wirklichen Werth zuſammen! Wir wollen noch gar nicht einmal die A procentige, wir wollen nur das nicht ſo ſcharfe 3½ procentige Verkleinerungsglas nehmen! Indem wir dieſe Spalte der Vorwerthstafel vor einen 20, 60-, 100 jährigen Abtriebsertrag à 100 Thlr. halten, leſen wir in Tafel XV*, daß, auf den Wirthſchafts- oder Beſtandes— Anfang bezogen, jeder dieſer gleichgroßen, aber ungleichzeitigen Enderträge à 100 Thlr. ſich in den reducirten Baargrößen als 50,26 Thlr.; 12,69 Thlr. und 3,21 Thlr. neben einander ſtellen. Oder, indem wir durch oder in die Nachwerthstafel XV. ſehen, daß im 20., 60. 100. Jahre ein Ertrag von 1,99 Thlr. 7,88 Thlr. 31,19 Thlr. den gleichen Werth (von 1 Thlr.) für die Gegenwart beſitzen. Es verleiten uns alſo die Haupterträge in ihrem Nach— werths-Ausdrucke (ihrer Zifferngröße zur Zeit der Ernte) eben fo leicht zu Trugſchlüſſen, als ihr Durchſchnitts-Ausdruck (Durchſchnittsertrag) es gethan; nur mit dem Unterſchiede, daß jener ein undeutliches, dieſer aber ein offenbares Lügen— Bild iſt. | Außer als Jahresrente iſt es aber mitunter ſehr erwünscht, den Hauptertrag einer Wirthſchaftsweiſe als An— fangswerth auszudrücken; und zwar mit Berückſichtigung 40 3. Erträge. 3 ſeiner Wiederkehr. Hier haben wir es alſo nicht blos mit dem nächſten, ſondern auch allen künftigen, und demnach mit einer Periodenrente zu thun, und deren Anfangswerth zu be— ſtimmen (Kap. 2. S. 26.). Aus der Vorwerthstafel erſahen wir, daß ein bei 20=, 60=, 100 jähr. Abtriebe ein- gehender Hauptertrag von 100 Thlen., auf den Anfang der. Wirthſchaft bezogen, einen Vor- und Baarwerth habe von 50,26 Thlrn.; 12,69 Thlen.; 3,21 Thlrn.; und ſomit erſterer faſt 16- und mittlerer faſt 4 mal mehr als letzterer. Für die Haupterträge der fortgehenden Wirth— ſchaft würde das aber eine unrichtige Vergleichung ſein. Denn der 20 jährige Hauptertrag benutzt ja die Bodenkraft nur ½ ſo lange, als der 100 jährige, oder erſcheint fünfmal in dem Zeitraume, wo letzterer nur einmal erfolgt. Daraus folgt für die zweite rationelle Bezifferungsweiſe der Haupt— ertragsgrößen (n. S. 26) die weitere beachtenswerthe Regel b). Um einen nachhaltigen Hauptertrag als An- fangs- oder Kapitalwerth auszudrücken (alle wie— derkehrenden Abtriebsnutzungen auf den Anfang der Wirthſchaft oder Bodenbenutzung zu ſummi— ren), dividire ſeine (erntefreie) Ertragsgröße durch den dem Umtriebe entſprechenden um 1 ver— minderten Nachwerthsfaktor.“ Ein Ertrag von 100 Thlrn., wenn er eingeht alle 20 Jahre hat baar. A 100 : 0,99 = 101 Zur „ 60 » z : 6,878 = 14,53: 100 146 K 2 130,19 Mit Rückſicht auf ihre nachhaltige Wiederkehr iſt alſo das wahre Größenverhältniß dieſer drei. Haupterträge à 100 Thlr. in abgerundeten Zahlen nicht wie „faſt 16“ zu „faſt 4“ zu 1, wie oben bemerkt iſt, ſondern wie 30 zu 4½ zu 1. Multiplicirt man ſolchen Anfangswerth des nachhaltig wiederkehrenden Hauptertrags mit dem einfachen Zinsfaktor (%1õ]ͤ?, So erhalten wir ihn in der Form der Jahresrente, und natürlich ganz übereinſtimmend in derſelben Ziffer, als ihn die Regel S. 36 auf anderm Wege ergibt. 3 II. 3. Erträge. 41 Beiſpiel. Die S. 35 ꝛc. angenommenen zwei Hochwaldbetriebe, der 100 jähr. mit 8 Thlrn. und der 60 jähr. mit 6 Thlrn. Durchſchnittsertrage, verglichen ſich in ihren Jahreserträgen und Jahresrenten nach Regel a. wie 0,93 Thlr. zu 1,84 Thlr., oder 1: 1,98. Nach Regel b. als Anfangskapi— tale ausgedrückt, iſt laut XVb- erſterer = 800: 30,19 — 26,5 Thlr.; letzte— rer = 360: 6,878 — 52,3 Thlr., ſomit das Verhältniß ihrer Werthe 26,5 zu 52,3 oder 1 zu 1,98; wie bei der Rente (S. 36). Und multipliciren wir dieſe Kapitalwerthe mit dem Zinsfaktor N ſo erhalten wir die Rentenziffer ſelbſt, nämlich durch ae 0,93 und 2 a ® — 1,83 Thlr. pro Joch und Jahr, und wie fie S. 36 auf anderm Wege gefunden ward. 2. Die Zwiſchennutzungen, d. h. diejenigen Holzvorerträge, welche die Beſtände vor ihrer Hauptnutzung gewähren und welche, wie eingangs dieſes Kapitels ſchon bemerkt, in ordnungsmäßige und ord— nungswidrige zu unterſcheiden, ſowie bei Bezifferung ihres Geldbetrags gleichfalls immer gleich von den Erntekoſten zu reinigen ſind, unterliegen in unſerm dermaligen Waldbaue ebenfalls einer mehrfach falſchen finanzwirthſchaftlichen Beur— theilung und Behandlung. Am gewöhnlichſten pflegt man ſie nur in ihrer Material— größe in's Auge zu faſſen und einfach ſo zum Hauptertrag zu ſummiren. Wenn ein 80 jähr. Umtrieb pro Joch 90 Klftrn. an Abtriebs- und 30 an allmäligen Vorerträgen gewährt, ſo begnügt man ſich gemeiniglich zu rechnen: 30 + 90 = 120 Klaf— tern Totalertrag, alſo 120: 80 = 1% Klftr. „Durchſchnitts— Geſammtertrag“. Oder, im Falle man ſchon ein Wenig finanz— wirthſchaftlicher geſinnt iſt, ſummirt man die Nettobeträge an Zwiſchen- und Haupt-Nutzungen, und wenn jene 4 Thlr., dieſe 6 Thlr. Reinertrag pro Klftr. ergaben, rechnet man: 30 4 + 90 & 6 = 660 Thlr. Totalertrag, alſo 660: 80 84 Thlr. Total⸗Durchſchnittsertrag pro Joch und Jahr. f Die Gebrechen und nachtheiligen Einflüſſe dieſer Rech— nungsweiſe ſind denen ganz ähnlich, welche wir beim Haupt— ertrage beleuchtet haben. Zu ihnen kommt aber hier noch, daß man bei dergleichen Rechnungen und Summirungen Größen 42 3. Erträge. II. vereinigt, die, faſt wie Scheffel und Pfunde, incommenſurabel ſind. Denn nur gleichzeitige Kapitalgrößen laſſen ſich ohne Weiteres ſummiren. Man bedenkt nicht, daß der zeitig eingehende Vorertrags— Thaler einen vielfach höhern Werth hat, als der des Haupt— ertrags. Faſt allgemein unterſchätzt man daher den Werth der Vorerträge und die Bedeutung der Zwiſchennutzungen in einer Weiſe, welche die Rentabilität der Wirthſchaft in einer vom Unkundigen ganz ungeahnten Größe beeinträchtigt. Um die verſchiedenen Vorerträge, die irgend eine Betriebsweiſe zu gewähren pflegt oder ver— mag, in ihrer wahren Größe und Bedeutung, an ſich ſowohl als namentlich im Vergleich zum Haupt— ertrage, zu erkennen und zu würdigen, muß ſie der Wirth im erntefreien Geldbetrage in ihrer Nach— werthsgröße auf das Beſtandesende reduciren und ſummiren und zwar Regel c) durch Multiplikation mit den entſprechen— den Nachwerthsfaktoren (der N-Tafel, XVP-); wohl auch noch zu weiterer Aufklärung -d) den fo gefundenen Endwerth durch Diviſion mit dem der Umtriebszeit entſprechenden End— werthsfaktor (der E-Tafel, XVI.) in Form der Jahresrente oder des (wahren) Jahresertrags (der einen — oder aller — Zwiſchennutzungen) ausdrücken; e) den 71 a) gefundenen Endwerth durch Multi- plikation mit dem Vorwerthsfaktor der Tafel XV auf dem Beftandes- Anfang reduciren, um zu ſehen, welchen Baarwerth die Zwiſchennutz— ungen eines Umtriebs im Momente der vor- ausgegangenen Culturzeit repräſentiren. Dieſe Discontirungen auf des Beſtandes Anfang können natür— lich mit jedem Vorertrage auch ſofort, und ohne ihn erſt auf die Abtriebszeit zu reduciren, vorgenommen werden. Bei Befolgung der erſten dieſer Vorſchriften wird der Holzproducent leicht und deutlich gewahren, daß oft ganz II. 3. Erträge. 43 unbedeutend ſcheinende Zwiſchennutzungen dadurch, daß ſie zeitig genug eingingen, ſich in ganz achtunggebietender und überraſchender Höhe dem Hauptertrage zur Seite ſtellen, und daß die gewöhnliche Wirthſchaft, dieſe Vorerträge ihrem wah— ren Werthe gemäs bei weitem nicht genug würdigend, das Hinwirken auf lohnende Durchforſtungen viel zu ſehr verab— ſäumt. Ich ſage „lohnende“; denn Zwiſchennutzungen, welche mehr koſten, als eintragen, gehören nicht in das Kapitel der Erträge, ſondern das der (Cultur-) Koſten. Ihr Minus vermindert die Rente in demſelben Grade, als ihr Plus ſie erhöht. Um von dieſen Erhöhungen einen beiſpielsweiſen Begriff zu erlangen, werfe man einen Blick auf die (Spalte 3½ 0 der) Nachwerthstafel XVb. Aus ihr leſen wir unter Anderm, daß bei 100 jährigem Umtriebe je 1 Thlr. Vorertrag im 30. Beſtandesjahre eben ſo viel Werth, und alſo auf die Wald— rente eben ſo viel Einfluß hat, als (70 Jahre ſpäter) 11 Thlr., die beim Abtriebe entfallen. Oder: Jeder im 30. Altersjahre gut gemachte Reinertrag hat auf die Rentabilität der betreffenden Wirthſchaft mindeſtens elf mal ſo viel gün— ſtigen Einfluß, als der gleiche Ertrag im 100. Jahre! Ich ſage mindeſtens, weil der Zinsfuß 3½ ein unter dem Niveau des wirklichen Lebens ſtehender iſt. Für den nach 4% rechnen wollenden Privatwald würde die Tafel XV.: „reichlich 16 mal ſo viel“ geantwortet haben. Dazu kommt, daß eine zeitigere Entnahme des Zwiſchenbeſtandes, als bisher üblich zu ſein pflegt (wo man ihn faſt immer erſt zum Abſterben kommen läßt), auch noch den andern finanzwirthſchaftlichen Vortheil hat, daß in der bei weitem größten Mehrzahl der Fälle der Zuwachs des raumer geſtellten Hauptbeſtandes an Maſſe ſowohl, als namentlich an Werth, oft ſehr weſentlich geför— dert wird. Durch eine auf Erſtrebung zeitiger Reinerträge gerich— tete Beftands - Erzeugung und Pflege kann ſomit der Forſt— wirth auf eine einfache und ſichere Weiſe die Geldproduktion ſeiner Beſtände ganz bedeutend, ganz unglaublich erhöhen; und es gibt für ihn, wo die Verhältniſſe dergleichen begün— 44 3. Erträge. II. ſtigen, im Walde kaum eine lohnendere Thätigkeit. Leider kann dieß „lohnendere“ leicht auch als Ironie verſtanden werden, weil man nicht mit Unrecht vielen großen Wald— beſitzern den Vorwurf machen könnte, daß ſie dieſer Kunſt gar manche andere, weniger rühmliche, voranſtellen. Selten hört man, daß ein Förſter wegen etwas Anderem belohnt oder belobt worden wäre, als faſt nur wegen gelungener Pflan— zungen, hinſichts deren Erfolge in der Regel die große Hälfte des Lobes dem lieben Gott gebühret. In waldreichen Gegenden mit den Erſcheinungen der Ueberproduktion (zu geringer Holzpreiſe) behaftet, wird es freilich ſchwer und oft unmöglich, einen lohnenden Durch— forſtungsbetrieb durchzuführen. Indeß wird immerhin auch unter ſolchen Verhältniſſen ſchon ein Minimum an Rein: ertrag in Verbindung mit den andern der Pflege des Haupt— beſtandes zugute kommenden Vortheilen (bei Kiefer und Fichte gegen Schneedruck; gegen die Borkenkäfer; erhöhter Zuwachs ꝛc.) eine konſequente Durchforſtungswirthſchaft empfehlungswerth machen. Jene Fälle, wo ſolche Wirthſchaft keine Vortheile, und wohl gar das Gegentheil hervorbrächte, gehören gewiß zu den ſeltenern; z. B. in ſehr trocknen, armen, ſteilen, win— digen Lagen 2c. ; Den gebildeten und mit Einſchluß aller Faktoren beob— achtenden Wirth werden Probenutzungen indeß ſehr bald und leicht über dieſe wichtige Frage auf's Reine zu bringen vermögen. { Zur vollern Klärung folge hier ſchließlich noch ein Rech— nungsbeiſpiel: Beiſpiel. Ein Hochwald im 80 jähr. Umtriebe pflege 90 Klftrn. Hauptertrag, durchſchnittlich mit 6% netto, alſo 90 693 V 600 Thlr., zu gewähren; und bei angemeſſener Wirthſchaftsweiſe würden zu erzielen ſein an Vorerträgen: 10 Klftrn. à 3 Thlr. netto im 30. Jahre, 10 2 3:4 z z 4 40. z und 10.7 an 8 : fs 50. DOREDEE DIE Geldgröße des Hauptertrags bei dieſem Durchforſtungsſyſteme alterirt würde. — Sollen wir die Bedeutung dieſer Vorerträge kalkuliren und demgemäs zunächſt dem Hauptertrage 600 Thlr. an die Seite ſtellen, ſo II. 3. Erträge. 45 müſſen wir rechnen: (30 Thlr. & 50 jähr. Nachwerthsfaktor) plus (40 Tha— ler & 40 jähr. N.) plus (50 Thlr. & 30 jähr. N.) = 30 & 5,585 + 40 > 3,959 + 50 . 2,807 = 406,3 Thlr. = 77% des Hauptertrags. Jener Vorertrag erſcheint demnach a) in der Holzziffer (30 Klftrn.) nur als 1/3 oder 33% des Haupt— ertrags (= 90 Klftrn.); b) in der unreducirten Geldziffer (120 Thlr.) gar nur als 1/8 od. 20% des Hauptertrags (= 600 Thlr.); e) in der reducirten Geldziffer oder feinem wahren wirth— ſchaftlichen Werthe (466 Thlr.) dagegen als reichlich 3/4 od. 77 00 des Hauptertrags. Jene verhältnißmäßig kleinen Vornutzungen haben alſo ganz dieſelbe Wirkung, als wenn ohne fie der Abtriebsertrag um 77% gehoben wäre. Und eben jo viel iſt natürlich auch der demſelben entſprechende Jahres— ertrag erhöht worden. — Will man dieſe letztere Erhöhung in der wirk— lichen Rentenziffer vor ſich ſehen, ſo rechnet man laut Kap. 2. wie bekannt: 600 Thlr. 80 jähr. Endw. find an Hauptertrag pro Joch und Jahr S600: E — 600 : 419,3 = 1,44 Thlr.; 466,3 Thlr. 60 jähr. Endw. an Vorertrag pro Joch und Jahr S 466,3 : 419,3 = 1,11 Thlr. Auf die ganze Umtriebszeit der betreffenden Wirthſchaft repartirt, ſind alfo jene nur 4 der geſammten Materialnutzung betragenden Vorerträge — einer Rente von 1,11, Thlrn., und erhöhen demgemäs die Hauptertrags— Rente (= 1,44) in dem Verhältniß von 1,44: 2,55, d. i. wie 100: 177, oder um 77% (wie oben). Um Vieles günſtiger noch für zeitigere Nutzungen jtellt ſich das Reſul— tat bei Annahme eines höheren, etwa 100-, oder gar 120 jähr. Umtriebes. Man erwäge, welch' große Täuſchungen und Nachtheile aus der in dieſem Beiſpiele oben sub a) und b) aufgeführten ordinären Beurtheilung der Zwiſchenerträge für die Wirthſchaft hervorgehen müſſen! 3. Die Nebennutzungen oder Nichtholzerträge ſind dem Hauptzwecke des Waldbaues, der Nutz- und Brenn— holz-Erzeugung, gegenüber allerdings nur Nebenſache, oft jedoch blos in der Form. Es kommen gar oft Verhältniſſe vor, wo ſie dem Weſen, dem Reinertrage nach, die Hauptſache bilden. So ſind mir z. B. von glaubwürdigen Leuten Gegen— den genannt worden, wo die kleinen Privathölzer ſeit länger als 70 Jahren hauptſächlich auf Streuproduktion benutzt wer— den, mit einem Erfolge jetzt noch, der einer Rente von 4 Tha— lern pro Joch und Jahr gleichkäme, während die dortige Holz— rente des Waldes 2 Thlr. betrage. 46 3. Erträge. II. Der Eichenſchälwaldbetrieb, deſſen Hauptprodukt, die Rinde, in der Regel ebenfalls zur Klaſſe der Nebennutzungen gerechnet wird, gewährt durch letztere häufig einen vielfach höhern Ertrag, als durch ſeine Holzproduktion. Freilich iſt eine Nutzungsweiſe, wie die auf Streu, welche die Produktionskraft des Bodens oder deren mögliche Hebung beeinträchtigt, allerdings keine forſtwirthſchaftliche im ſtrengern Sinne, kann dabei aber immer eine ganz berechtigte, rationell wirthſchaftliche ſein. Denn die freie Produktion des ſpekula— tiven Privatgrundbeſitzers kennt kein beſſeres und rationelleres Ziel, als ſeinen Beſitz ſo ſehr als möglich zu bereichern. Klären wir die Sache durch ein Beiſpiel. Geſetzt, Erfahrung und Wahrſcheinlichkeit belehre ihn, daß er, a) wenn er ſeinen Wald vorzugsweiſe auf Streu nutze, rechnen dürfe vom Joch oder Acker jährlich vom 1. bis zum 50. Jahre an Streu 4 Thlr., an Holz 2 Thlr. „ o = ME: ⸗ ee „ „123 ⸗ 2 10. 150. 2 z n 3 115 2 arte „200. 2 z . z z 2 1 5 und jenſeits des 2. Jahrhunderts ſei in Folge dieſer Ausnutzung der Boden ganz unproduktiv und werthlos geworden. Dagegen b) wenn er den Wald forſtpfleglich behandeln würde, und demgemäs ohne Streuentnahme: vom 1. bis 50. Jahre (nach wie vor) an Holz 2 Thlr. z 51. 7 100. = z z z 2 2 21, z „ 10 f. 150. . E de 2 3 8 2 151; 0 . „ „ „ or und jenſeits des 2. Jahrhunderts die dem Standorte entſprechende Normalproduktion von 4 Thlrn. konſtant. (Auf mögliche Steigerung der Holz- und der dadurch mit bedingten Streupreiſe iſt in beiden Aufſtellungen keine Rückſicht genommen, da dieſe Veränderungen unſicher ſind und ſich auch gegenſeitig aufheben.) Er kalkulirt nun nach 4% den Kapitalwerth feines Waldes, d. i. den Anfangswerth aller Erträge, nach dem Nutzungsplane a); und findet nach unſrer V. und A-Tafel (XVa. und XVIa-) in etwas abgerundeten Zahlen: den Anfangswerth einer 50 maligen Rente von 6 821,6 129 Dgl. e. v. 493 F u. auf d. 50 j. Vorwerth reduc. 21, 14 14 „ „ ig - = 100- 2 „ 221½ 36 4,02 1, EN 150. = „ 21% 2 & 0, 003 0,1 Anfangswerth aller Nutzungen pro Joch nach dem Plane a)— 144,6 ,£ Und nach dem Plane b.: * * * II. 3. Erträge. 47 Anfangswerth einer 50 jährigen Rente a 2 5 , 21½ . 2=43 f Dgl. einer à 2½ fund im 50 jähr. Vorwerth = 21½ 2½ . 0,14 = 7,5 100 ee 150 z — 21% . 3½ . 0,003 — 0,2 : - ewig. R. v. 4 F n. als 200 j. Vorw. =25 . 4 . 0,0004 0,04 » Anfangswerth aller Nutzungen pro Joch nach dem Plane b) = 52,04 Dem forſtlichen Gemüthe thut's allerdings weh, zu ſehen, daß jener sub a) aufgeſtellte „Waldſchindungsplan“, trotz des ihm angerechneten Schwindſuchtstodes, eine dreimal höhere Kapitalnutzung ergibt, als der sub b) aufgeführte „Wald— ſchonungsplan“ mit der ihm eingerechneten Kräftigung und Nachhaltigkeit. Man mag an den Unterlagszahlen dieſes Beiſpiels makeln können: das Rechnungsprincip an ſich bleibt richtig. Wären es die Unterlagen ebenfalls, dann ſteht es feſt, daß jener Grundbeſitzer ſeinen Wald zwar durch über— mäßige Nebennutzung erſchöpft, dadurch aber ſein ganzes Grundſtück oder, wenn er nur den Wald hatte, ſich ſelber um beinahe das Doppelte mehr bereicherte, als wenn er nach den Vorſchriften der Forſtpflege gehandelt hätte. Wo die Nebennutzungen des Waldes mit unparteiiſcher Rückſicht auf die Wahrſcheinlichkeiten der Zukunft ſich den Holznutzungen in erheblicher Höhe gegenüberſtellen, da muß - es vom privat-, wie ſelbſt auch vom nationalwirthſchaftlichen Standpunkte aus nachtheilig und als eine forſtliche Einſeitig— keit bezeichnet werden, wenn wir ein auf Grund umſichtiger Berechnung eingeführtes, ſelbſt überwiegendes Nebennutzungs— ſyſtem ſchroff verwerfen für alle jene Wälder, deren Beſitzern die Rentabilität des Waldes in erſter, die ewige Dauer des— ſelben in zweiter Linie ſteht. Unter den Nebennutzungen, welche die Produktionskraft und Zukunft des Waldes gefährden können, ſind außer der Streu- noch jene landwirthſchaftlichen Zwiſchennutz— ungen in's Auge zu faſſen, welche als „Waldfeldbau“ die Schläge vor und bei und auch manchmal noch einige Zeit nach deren Wiederanbau auf Kartoffeln und Getreide u. dgl. benutzen. Auch bei ihrer Berechnung iſt in Anſchlag zu bringen, daß ſie an der Bodenkraft zehren, und daß die durch ſie bewirkte gegenwärtige Erhöhung der Erträge meiſt auf 48 | 3. Erträge. IL. Koften der künftigen gewonnen ward. Das tft aber kein Grund, fie ohne richterliches Erkenntniß des rationellen Finanzrechners von vornherein einſeitig zu verdammen. Gewöhnlich werden alle Nebennutzungen aus ähnlichen, wie bei den Haupt- und Zwiſchennutzungen erwähnten, fal— ſchen Rechnungsweiſen ihrem Ertragswerthe nach bei weitem nicht ſattſam gewürdigt. Durch dieſe Unterſchätzung wird ihrer Vernachläſſigung, nicht ſelten zur großen Beeinträchtigung der Waldrente, Vorſchub geleiſtet. Bei hohem Umtriebe und niedrigen oder mittelmäßigen Holzpreiſen iſt der Waldbeſtand, gegenüber der Concurrenz und Angriffen des Landbaues durch die Zwiſchen- und Nebennutzungen oft allein noch zu retten. Denn gar häufig überbieten ſie, trotz ſcheinbarer Kleinheit, namentlich bei zeitigem Eingange, an Werth oft den des Hauptertrags. Regel f.; g.; h.; Um irgend welche Nebenerträge mit dem Hauptertrage zu vergleichen und zugleich auch ihre finanzwirthſchaftliche Bedeutung recht ausdrück— lich hinzuſtellen, iſt es demgemäs, wie bei den Zwi— ſchenerträgen, nöthig, anzunehmen, ihre Nettobe— träge (pro Joch oder Morgen) würden einſtweilen ver- zinslich an- und erſt beim Holzabtriebe dem Haupter— trage zugelegt. Wir werden fie alſo nach den Vor— ſchriften des Kapitel 2. und mit Hülfe unſrer Zins— und Rententafeln in der Regel erſt D in einen End- werth und dieſen dann vielleicht auch noch eg) in eine Rente oder h) in einen Anfangswerth zu verwandeln haben (und zwar k) mittels der Nachwerthstafel XV", g) mit— tels Diviſion durch den Endwerthsfaktor XVIb. h) durch Multi— plikation mit dem Vorwerthsfaktor XV). Was in dieſer Beziehung die Behandlung der in poſitiver wie negativer Beziehung wirthſchaftlich wichtigſten Streunutzung anlangt, dürfte der finanzwirthſchaftliche Waldbau, wie S. 46 ſchon angedeutet, folgende Wahrheiten zu berückſichtigen haben. Eine forſtmäßige Nächhaltswirthſchaft kann und wird die Streunutzung nur da billigen, wo ſie überwiegend finanzielle Beer u: 3. Erträge. 49 Vortheile und keine ſolchen Nachtheile für die Bodenkraft hat, die ſich nicht ſpäter wieder beſeitigen ließen (alſo bei reichem Vorrath an Humus und mineraliſchen Nahrſtoffen im Boden). Ihr finanzwirthſchaftlicher Werth iſt mit Vorſicht und mit Rückſicht darauf feſtzuſtellen, daß ſie mit nur wenig Ausnah— men die gegenwärtige und künftige Holzproduktion der Beſtände ſchwächt und ihre Wiederaufforſtung bedroht. Es kann ratio— nell ſein, den Wald nur oder doch hauptſächlich auf Streu zu bewirthſchaften; dann und dort, wo das Holz niedrig und die Streu ſehr hoch im Preiſe ſteht. Der Boden freilich verarmt, und die Holz- und Streuproduktion der künftigen Umtriebe muß abnehmen. Aber es gibt Fälle, wo die Nutzung auf Streu während eines einzigen 60 jährigen Umtriebes einen größern Anfangswerth hat, als die Holzerträge aller künf— tigen Umtriebe. Hier ſoll man bedenken, daß der Waldbeſitzer auch im Rechte iſt, wenn er angeſichts ſolcher Verhältniſſe als Rechnungsbaſis aufſtellt: „Streu iſt meine Haupt-, Holz meine Neben-Nutzung. Jene hat mir während 60 Jah— ren den ganzen künftigen Wald bezahlt und ſomit gleichſam geſchenkt; und wenn er ſpäter auch noch ſo wenig ertrüge, auch dieß Wenige iſt Gewinn. Ihr Forſtleute nennt ſol— chen Raubbau mit Recht unforſtmänniſch. Ich aber nenne Euern Schonungsbau unwirthſchaftlich, und behaupte, ebenfalls mit Recht: weil es mein Princip ſein muß, meinem Boden die höchſten Renten abzugewinnen. Ihr habt Vorliebe für ſchön ausſehende und ſchlecht rentirende Waldung; ich für's Um— gekehrte.“ Können wir dieß Räſonnement ſchelten? dem Manne ſeine Wirthſchaft verargen? Ich glaube nicht, wenn wir nicht einſeitig und unrichtig handeln wollen. a Doch möge der fo räſonnirende Waldbeſitzer bedenken, daß dieſe ſeine Schlußfolge für ihn häufig blos dann eine praktiſche Wahrheit iſt, wenn ſeine Umwohner thöricht genug find, ihm die Streunutzung gut zu bezahlen. Ich ſage „thö— richt“, weil der landwirthſchaftliche Werth der Waldſtreu meiſt gewaltig überſchätzt wird. Es ſteht ziemlich feſt, daß man von dergleichen 10 — 12 Wagen einfahren müſſe, um das Einſtreu— II. 4 > 50 3. Erträge. N II * material zur Produktion von fo viel Dünger zu erhalten, der der Wirkung von 1 Centner Guano gleichkommt. Um alſo ein Paar Thaler Dungkraft aus dem Walde zu entnehmen, ſchwächt man nicht nur deſſen Produktionskraft, oder bezahlt (als Streurechts-Käufer) dieſe Schwächung, ſondern wendet auch noch 15 — 20 Thlr. Erntekoſten (bei 6 Gr. Weiber- und 1% Thlr. Geſchirr-Tagelohn für jene 10 — 12 Fuder) auf. Wie nöthig iſt es daher, daß Der, welcher Streu nutzt, um ſie in ſeiner Landwirthſchaft zu verwenden, die verborgenen Verluſte ſolcher Mißwirthſchaft durch rationelle Berechnung an's Tageslicht ziehe ). Wie ſehr andrerſeits der Fruchtzwiſchenbau ſich ebenfalls beachtungswerth dem Hauptertrage gegenüber in Rechnung ſtellt, wollen wir an einigen Beiſpielen zeigen. Beiſpiel. In der Wiener „Allgem. land- und forſtwirthſchaftlichen Zeitung, 1857.“ Nr. 17, erzählt Freiherr von Tinti bei Mölk in Nieder— öſterreich: „An Stelle des gewöhnlichen Fichtenanbaues (pro Joch 17 fl. Culturkoſten) ließ ich 1854 die Schläge im Herbſte roden und umhacken und im Frühjahr mit Staudenkorn (Secal. perenn.), Hafer und Fichten gleich hintereinander mit Vollſaat beſtellen. Die Rechnung gibt pro Joch folgenden Nachweis: a) Koſten 14 Metze Staudenkorn 1 fl.; 1½ Metze Hafer 3 fl.; Um⸗ hauen im Herbſte und Anſaat 17 fl.; Ernte von Hafer und Korn 5 fl.; in Summa: 26 fl. p) Ertrag. An Hafer: 13 Mtzn. a 2 fl.; 12 Ctr. Stroh à % fl.; an Korn: II Mtzn. à 3 fl.; Stroh 16 fl. In Sa.: 88 fl. Somit Reinertrag pro Joch 57 fl.; wobei die Fichtenſaat überaus kräftig ſteht, ſo daß die dabei gegen die frühere Pflanzmethode erſparten 17 fl. Culturkoſten ebenfalls noch als Profit, und ſomit Letztere auf 57 + 17 = 74 fl. zu ſetzen.“ Soweit unſre Quelle. Nehmen wir blos 50 fl. Reinertrag und fra— gen wir, in welcher Höhe dieſe bei 100 jährigem Umtriebe dem Endertrage deſſelben zugute kommen, oder gegen den Abtriebsertrag ſich vergleichen, fo antwortet für 3½ 00 unſre Nachwerthstafel: 31 * 50 = 1550 fl., was leicht eben ſo groß als der ganze Hauptertrag ſein kann; wo dann die betreffende Beſtandsrente durch jene einzige Nebennutzung ver— doppelt worden wäre! Nebenbei war durch die Erſparung von 17 fl. Culturkoſten der Ab— triebsertrag um weitere 31 & 17 = 527 fl. entlaſtet und ſomit fein Netto um ſo viel erhöht worden; da nicht anzunehmen, daß, namentlich auf tief— II. 3. Erträge. 51 gründigen, an mineraliſchen Nährſtoffen ausreichend verſehenen Orten der Fruchtzwiſchenbau dem Endertrage der Beſtände auch nur halb ſo viel Schaden zufügen könne, als er der Rechnung gemäs Nutzen gewährte. Werden auch dergleichen Nutzungen nicht immer mit dem hohen Erfolge des obigen Beiſpiels ſich beziffern: immer muß ſie der vorurtheilsfreie Forſtmann nach ſolcher Rechnung beur— theilen und nach Masgabe ſolchen Urtheils ihnen ſeine Auf— merkſamkeit widmen. In Sachſen (es ſcheint aber, faſt nur in Sachſen) will man die Erfahrung gemacht haben, daß der durch landwirth— ſchaftlichen „Zwiſchenbau“ behandelte Boden den Zuwachs der nachfolgenden Hölzer erheblich beeinträchtige, namentlich auch zur Rothfäule geneigte Fichtenbeſtände erzeuge. In den Züricher Stadtwaldungen iſt es Regel: die Schläge 1 Jahr auf Kartoffeln, dann 1 Jahr auf Roggen und im drit— ten Jahre auf Hafer mit Holzbepflanzung zu bewirthſchaften. Leicht möglich, daß durch dieſe dreimaligen Vorerträge die Rente dieſer Waldungen verdoppelt werden konnte. Nach einem glaubwürdigen Berichte pflegt man auf dem Engelberger Reviere in Würtemberg ausgedehnte Flächen auf friſchem ſandigen, nicht eben humusreichen Lehmboden der Liasformation zugleich mit der Ausführung der Holzkultur 3 — 4 Jahre pachtweiſe auf Kartoffeln, Korn und Hafer und dann ſpäter auf Gras zu benutzen. Ohne wahrnkhmbare Nachtheile, zur Zeit ſelbſt bis über das 20. Altersjahr der Beſtände, erzielt man dadurch einen Anfangswerth von durch— ſchnittlich 16 Thlrn. pro Joch, und entlaſtet R gleichzeitig die betreffenden Beſtände von den Culturkoſten. Wären letztere, beim Betriebe ohne jenen Fruchtbau, auch nur 8 4 Thlr. zu veranſchlagen, jo wäre dadurch ein Mehrertrag von 20 Thlrn. Anfangswerth erzielt, der ſich dem 100 jährigen Abtriebsertrage (aut N⸗Tafel, XV..) mit feiner 31 fachen Größe, alſo mit mehr als 600 Thlrn. zur Seite ſtellt. Die nicht auf genaue Beobachtungen und Berechnungen gegründete Feindſchaft gegen dieſe Art der Nebennutzungen muß im Allgemeinen als einſeitig und als in vielen Fällen der Rentabilität und alſo auch der Erhaltung der Wälder 4 * > 52 3. Erträge. II. nachtheilig bezeichnet werden; um fo mehr, als es ſich hier— bei nie um abſoluten, häufig aber um ſolchen Waldboden handelt, den der Pflug ganz unter ſeine Herrſchaft zu bringen beſtrebt iſt. Aehnlich verhält es ſich mit der Grasnutzung, die neben den ſpecifiſch-forſtlichen Zwecken unter Umſtänden ebenfalls ſehr beachtungs- und erſtrebungswürdig werden kann. Wer an dazu geeigneten Orten die Gräſereinutzung durch die Art der Aufforſtung, z. B. durch Reihenpflanzung, zu begün— ſtigen vermag, kann dieſe Orte oft nicht blos von ihren Cul— turkoſten entlaſten, ſondern auch ihrem Endertrage ein Erkleck— liches zufügen, um ſo mehr, je höher der Umtrieb iſt. Geſetzt, in einem auf 100 jähr. Umtrieb geſtellten Wirth— ſchaftstheile eines Forſtes, der, ſeinen 600 Thlr. betragenden Abtriebserträgen nach, 6 Thlr. Durchſchnittsertrag zu gewäh— ren pflegt, könnte man den Betrieb ſo einrichten, daß in dem erſten Jahrfünft eine Grasnutzung mit durchſchnittlich 3 Thlrn. Reinertrag pro Joch und Jahr und in dem zweiten von 2½, im dritten 2, im vierten 1 Thlr. gewonnen würde. Wollen wir dieſe Nutzung auf die Culturzeit ſummiren, ſo haben wir nach Taf. XVa. und XVII. 1) Anfangsw. einer 5 mal. Rente von 3 = 4,515. 3 13,54 5 2) einer dgl. v. a u. als 5 j. Vorw. = 4,5. 2½ . 0,842 = 9,45 - 332 „ 10⸗ 4,5. 2 DT: A ee er ee * er Im Falle alſo die Culturkoſten 10 Thlr. betrügen, verbliebe noch ein Reinertrag im Anfangswerth von 22 Thlrn.; eine Größe, die den Abtriebsertrag gleichſam um 31,19 * 22 oder 686 Thlr. erhöht hätte. Eine derartige Gräſereinutzung würde alſo nicht nur die Culturkoſten zurückerſtatten, ſondern außer— dem noch den durchſchnittlichen Hauptertrag des Bodens mehr als verdoppeln! Solche Rechnungsergebniſſe werden von den Wenigſten beachtet; deshalb auch dieſe Nutzungen ihrem finanziellen Werthe nach ſelten richtig erwogen und deshalb ſelbſt dort II. 3. Erträge. f 53 vernachläſſigt, wo ſie dem Waldbeſitzer mindeſtens das Mittel böten, ſich die ausgelegten Culturkoſten vom Walde in Form von Futter zurückgeben zu laſſen. Es kann dieß letztere aller— dings auch durch | Weidgang oder Huthung geſchehen, wobei man die Erntekoſten für's Waldfutter erſpart, freilich aber auch manchen Nachtheil dabei mit eintauſcht. Man wäge und rechne weder als einſeitiger Land- noch als parteiiſcher Forſtwirth Vor- und Nachtheile ſorgfältig gegen— einander ab. Hier können jene, dort dieſe überwiegend ſein. Ein Guts- und Waldbeſitzer, der keinen recht kleefähigen Boden beſitzt, könnte in ſeinem Walde durch Begünſtigung eines geordneten Weidgangs (nicht bei naſſer Witterung; nicht zu zeitig im Sommer; möglichſt Reihenkultur ꝛc.) für ſeine Viehzucht möglicherweiſe eine Unterſtützung finden, deren finan— zieller Werth bei richtiger Berechnung ihm ſeinen Wald um ein Erhebliches werthvoller erſcheinen laſſen dürfte. — Um Rinder, die täglich im Stalle etwas Abendfutter noch bekom— men, den Sommer über außerdem vollſtändig zu ernähren, pflegt man zu rechnen pro Stück im Mittel⸗ oder Niederwald auf üppigem Auboden diache vooe ns 2 Joch in mittelmäßig geeigneten Hochwäldern . . . . 4-5 „ im großen Durchſchnitte überhaupt .. 3 Geſetzt, man könnte in einem hinlänglich futterwüchſigen Buchenwalde, der bei 120 jähr. Abtriebe pro Joch 90 Nklftrn. a 10 Thlr. netto zu gewähren pflegte, einen Weidgang regu— liren, der durchſchnittlich auf jede 4 Joch 1 Rind 4 Monate lang in oben angegebener, mit ½ Thlr. Reinertrag pro Tag zu veranſchlagenden Weiſe befriedigte. Sollen und wollen wir dieſe Neben- mit obiger Hauptnutzung von 900 Thlrn. Endwerth, oder (nach XVIb.) 720: E = 900 : 1745 = knapp ½ Thlr. Jahresertrag vergleichen, fo können wir jo rechnen: Je 1 Joch ernährt 4 Rind 4 Monate lang oder 1 Rind I Monat lang, und gewährt demgemäs eine Jahresnutzung von 30 & ½ Thlr. S 6 Thlr. Wenn alſo auch nur die Hälfte dieſer Waldung in ſolcher Weiſe genutzt, oder die 54 3. Erträge. II. Nutzung nur zur Hälfte des berechneten Werthes angenommen werden könnte, ſo würde doch noch dieſe Nebennutzung allein einer Bodenrente von 3 Thlrn. gleich und ſomit 6 mal höher ſein als die, ſo des Waldes „Hauptertrag“ gewährte. Dieſes faſt unglaubliche (den gemachten, keineswegs über: ſchwänglichen, Vorausſetzungen aber doch entſprechende, richtige) Verhältniß geſtaltet ſich indeß nur gegen den Hochwald mit hohem Umtriebe ſo grell. Immerhin gibt auch dieſes Exempel dem ſpekulativen Wirthe Mancherlei zu denken. Wo der Weidgang die Aufforſtung verkümmert und vertheuert, wohl gar oft ganz in Frage ſtellt, wie ich das ſo oft in den Alpen durch die Schaaf- und Gaishütung geſehen, da iſt der Kampf des gewiſſenhaften Forſtmanns gegen ſolchen Huthungs-Unfug allerdings in ſeinem vollen Rechte; und die Gemeinden ſollten ihm dafür danken, ſtatt ihm, wie ſo oft, mit Dornen zu lohnen. Von geringerer Bedeutung dagegen ſind die ; Saamen- und Harz-Nutzung theils, weil ſie nach Abzug der Erntekoſten, wenigſtens zur Zeit in den kultivirtern Theilen Deutſchlands, einen nur ge— ringen Reinertrag laſſen, theils weil ſie erſt in der ſpätern Lebensperiode der Beſtände gewonnen werden können. Seit das amerikaniſche Harz auf den Markt gekommen, dürfte die deutſche Harznutzung wohl eher Verluſt als Gewinn zur Folge haben, wenigſtens dort, wo die Nutzholzquote der Fichtenbe— ſtände dadurch leidet. In dem fiskaliſchen Walde müßte man, um hierüber auf's Reine zu kommen, durch komperative, ſorg— fältige Verſuche die Erträge geharzter und nicht geharzter Be— ſtände zu erforſchen ſuchen. Was endlich die Nutzung durch die Jagd anlangt, ſo iſt vom finanzwirthſchaftlichen Standpunkte aus allerdings wohl zu behaupten, daß der Wildſtand die Rentabi— lität des Waldes mehr beeinträchtigt, als erhöht. Wo das Holz werthvoll, namentlich aber das Culturweſen theuer iſt, wird der Wildſtand, wenigſtens das Hochwild, leicht zehnmal ſo viel koſten, als einbringen. Jedenfalls iſt aber ſeine Nutz— ung mit in Rechnung zu ſtellen. Denn ſeine Koſten oder Nachtheile erſcheinen von ſelbſt, wenn auch verdeckt, in der II. 3. Erträge. 55 — Vergrößerung des Aufwandes für Cultur oder Pflege und theilweiſen Verminderung des Zuwachſes. Wenn wir aber bedenken, daß mancher Forſtherr oder Forſtbeamte gern einen nicht ganz unerheblichen Pacht für die Jagd zahlen würde, wenn man ihm die Wahl ließe, ob Wild— ſtand und Jagdnutzung oder nicht, ſo muß man dieſen höchſt— möglichen Pacht, den man nachhaltig darauf rechnen könnte, als eine mit dem Waldbau engverbundene Nebennutzung an— ſehen und ſie demſelben um ſo höher anrechnen und um ſo mehr zu erhalten ſuchen, als aus der erhöhtern Anregung des Forſtperſonals, den Forſt auch aus Intereſſe für den Wildſtand kontrolirend öfterer zu durchſtreifen, mancher indirekte ſchwie— rig aber zu beziffernde Nutzen in Abſicht auf Schutz und Pflege des Reviers hervorgeht. Für einen Jagd-Nutzungs— oder Vergnügungs-Pacht von nur 1 Sgr. pro Joch hätte man bei 100 jähr. Umtriebe (nach Taf. XVI b.) dem Hauptertrage pro Joch die Summe von 863 Groſchen oder beinahe 30 Tha— lern zuzurechnen. Dagegen ſind die Torf-⸗, Braunkohlen- und Steinbruchs— Nutzungen, welche man häufig unter die Waldnebennutzungen aufgeführt findet, ſolches aus dem Grunde nicht, weil ſie nicht durch die Holzproduktion bedingt, ſondern als zufällige (acceſſoriſche) Bodennutzungen dem Grundſtücke verbleiben würden, auch wenn man es nicht mehr auf Waldbau benutzen wollte. 4. Der Geſammtertrag. Für den nach Klarheit ſtrebenden Forſtwirth und über— haupt für jeden rationellen Holzproducenten iſt es nun eine Sache von einflußreicher Bedeutung, aus den erfahrungs- oder ſchätzungsmäſig ermittelten Haupt-, Zwiſchen- und Nebennutz— ungen für jede fragliche Bewirthſchaftungsweiſe, möge dieſe nun wirklich gangbar oder nur als möglich in's Auge gefaßt ſein, die ſummariſche Größe der durchſchnittlich dabei zu erzielenden Erträge in wohlbegründeter, aber abgerundeter 7 56 3. Erträge. 2 praktiſcher Ziffer feſtzuſtellen. Iſt dabei der betreffende Wald oder das Revier wegen Größe oder Mannigfaltigkeit in meh— rere, wirthſchaftlich verſchiedene und darum auch hinſichts ihres Betriebs getrennte und in ſich abgeſchloſſene Theile oder Unter— wirthſchaften zerlegt („Wirthſchaftsganze“, „Bezirke“, „Blöcke“ ), ſo wird man im Intereſſe der beſten Klarheit und ihrer Ver— wendung die betreffende Ziffer von jeder Unterwirthſchaft ſei— nes Waldes beſonders auswerfen. Und dabei iſt es ferner wiederum zweckmäßig und nothwendig, dieſen Geſammtertrag erntefrei und immer nur für die Produktion der Flächeneinheit (Joch, Morgen, Acker) feſtzuſtellen und zunächſt ſämmtliche Neben-, Zwiſchen- und Haupterträge dieſer Einheit auf die angenommene Abtriebszeit zu reduciren. Die Summe aller dieſer Nachwerthe gibt den Geſammtertrag im End— werthe, und die Diviſion deſſelben durch den der Umtriebs— zeit angehörigen Endwerthsfaktor (der E- Tafel; XVIb.) den entſprechenden Jahresertrag der Bodenkraft im Brutto— Ausdrucke (ohne Rückſicht auf Wirthſchaftskoſten), d. h. die Brutto-Geſammtertrags-Jahresrente. Beiſpiel. In einem wirthſchaftlich in ſich abgeſchloſſenen Theile eines Reviers pflegten folgende Reinerträge erzielt zu werden: Mittels Fruchtbaues, ausſchließlich der Culturkoſtenerſparniß: 12 Thlr. im Endwerthe bis mit dem 3. Jahre; Mittels Grasnutzung: 8 Thlr. im Endwerthe bis mit dem 10. Jahre; Mittels Durchforſtungen je 10 Thlr. im 20. 1 30. Jahre (nach dem Abtriebe); 20 Thlr. im 40. J. und 30 Thlr. im 60. J. (nach d. Abtriebe); Mittels Abtriebs 500 Thlr. im 100. Jahre. Wie geſtaltet ſich der Geſammtertrag beim Wirthſchaftszinsfuße 3½ 2 Laut Tafel XVb. der 97 jähr. Nachwerth von 12 f= 28,13 . 12 = 338 5 Nebennutzung 90 i „ 8 2 22,11. . 8= 177 515 55 80- u. 70 jähr. Nachw. v. 10 = = (157 +111) = 268 =-] Zwiſchennutzg. 60j. Nchw. v. 20, u. n 277 5 535 f Hauptnutzung .. „533 umnmerkrags Endwerth pro Joch u. Umtriebszeit 1550 % u. folgl. Geſ.-Ertr.-Jahresgröße p. Joch 1550: E oo S 1550: 863 1,8 ,f; und es kommen davon, wie die Poſten 515, 535 und 500 beweiſen, nahe ein Drittel auf die Neben- und 1 Drittel auf die Zwiſchen— Erträge. Da man Wald und Waldgrund, und Waldrente und Bodenrente häufig mit einander vermiſcht, oder doch in der II. F Erträge. 57 Regel nicht klar genug zu ſcheiden pflegt, werden Viele zu dieſem Reſultate den Kopf ſchütteln. Sie werden nämlich ſo rechnen: Angenommen, beſagtes Wirthſchaftsganze ſei regelrecht beſtanden und 100 Joch groß, ſomit jeder Jahresſchlag (auf dieſer Unterwirthſchaft mittlere Bonität reducirt) S 1 Joch. Dann wird alſo dieſer Wald liefern, = aus Jahr ein, an Hauptertrag .. eee Zbwiſchenerträgen im beinahe 205 30-, 40- u. 1 Beſtande 10 + 10 + 20 + 30 e 70 Nebenerträgen im 1., 2. u. 3. J. durchſchn. a 5 7 10 — ee, und im 4. bis 10. Jahre 21%, 10 Und hätte der ganze Wirthſchaftsblock eine Größe von 400 Joch, wäre ſonach jeder Jahresſchlag = 4 Joch (durch— ſchnittlicher Bonität), ſo würde ſein regelmäßiger, erntefreier Jahresertrag ſein: 2000 £ Haupt ⸗, was dort, wie hier 5 % Haupt⸗Ertrag, 280 ⸗Zwiſchen- pro Joch und Jahr 10,7 = Zwifchen: - 100 -Neben-N. ausmacht % Neben: Wie kann man alſo ſagen, jeder der beiden letztgenannten Erträge ſei %3 der Geſammtproduktion? oder die Hauptnutzung jet nicht größer als die hier doch in 20 mal kleinerer Rente erſcheinende Nebennutzung? Solcher Geſichtspunkt und Ge— dankengang hat ſchon Manchen irre geführt. Jene 100 Thlr. jährl. Nebennutzung aus dem 400 Joch großen Walde werden blos durch ein Stück Bodenkapital dieſes Waldes producirt; jene 2000 Thlr. Abtriebsertrag dagegen durch das Boden- und das nothwendige bedeutende Holzkapital des ganzen Waldes (exclus. des in den Zwiſchenbeſtänden ſteckenden, für die Zwiſchenerträge producirenden Holzkapi— tales). Um klar zu erkennen, wieviel von dem 2000 Thlr. großen Hauptetat auf die forſtwirthſchaftliche Nutzung des Bodenkapitales komme, muß man davon erſt die Zinſen des durch ſämmtliche Beſtände repräſentirten und bereits erzeugten Kapitales in Abzug bringen. Thun wir das ganz der ange— nommenen Nachhaltswirthſchaft gemäs, welche ihre Beſtände, im faſt 97 jähr. Alter verwerthet (da 3 Jahre für den land— 58 3. Erträge. II. wirthſchaftlichen Zwiſchenbau abgehen), ſo haben wir in die— ſem Walde gegenwärtig ein Holzkapital von: 2000 Thlr. ein- gehend zu Ende des Jahres aus dem jetzt 96-, dann 97jähri— gen Beſtande; 2000 Thlr. im jetzt 95 jährigen, eingehend nach 2 Jahren; 2000 Thlr. Kapital, im jetzt 94jähr., eingehend nach 3 Jahren, u. ſ. f., bis 2000 Thlr. aus der jüngſt kulti— virten Blöße. Die nach dem vorausgeſetzten regelrechten Be— triebe bewirkte allmälige Verwerthung des gegenwärtig im Hauptbeſtande in dieſem Walde ſtockenden Holzkapitales ge— währt ſomit, außer dem Jetztertrag von 2000 Thlrn., noch eine 96 malige Jahresrente à 2000 Thlr., deren jetziger Ka— pitalwerth bei 3½ ) laut Tafel XVI* = 27,52 & 2000 — 55040 Thlr. Der im Hauptbeſtande vorfindliche Holz— vorrath dieſes Waldes repräſentirt ſomit in etwas gerun— deter Ziffer bei etatmäßiger und nachhaltiger Verwerthung eine Baarſumme von 55000 Thlrn., und hat alſo für ſich allein ſchon zu gewähren eine Jahresrente von 550,00 x 3% — 1925 Thlr. Das heißt: Von jenen 2000 Thlrn. Hauptertrag des gan— zen 400 Joch großen Blocks kommen über 1900 Thlr. auf die 3½ procentige Verzinſung des etatmäßig berechneten Holzkapi— tales, und alſo noch nicht 100 Thlr. Rente aus dem Boden— kapitale, auf dem ſämmtliche Beſtände ſtocken. Viel ungünſtiger noch für die Haupt-Nutzungen und viel greller würde ſich deren Verhältniß zu den Neben- und Zwiſchen-Erträgen herausſtellen, wenn wir den Werth der Holzvorräthe nicht nach ihren etatmäßig nach und nach zu erwartenden Erträgen berechneten, ſondern den Fall unter⸗ legen würden, daß alle erwachſenen Beſtände, etwa vom 30. Jahre an, in wenigen Jahren und die jüngern innerhalb der nächſten 30 Jahre zu verwerthen wären. Denn daß dann der Kapitalwerth ſämmtlicher Beſtände (388 Joch, da 12 Joch Blöße fortwährend unter dem Pfluge) ſich auf mindeſtens 80,000 Thlr., und ſomit der vom Holzvorrathe allein zu ge— währende Hauptertrag ſchon 800 x 3% — 2800 Thlr. betragen müßte, iſt leicht anſchaulich zu machen. Nicht nur, daß hier dann das vorhandene Grund- und Boden-Kapital mit gar kei— II. 3. Erträge. 59 ner, ſondern auch das vorhandene Holzkapital mit 800 Thlr. weniger Rente erſcheint, als es dem angenommenen Wirth— ſchaftszinsfuße gemäs der Fall ſein müßte. Noch viel, viel greller aber ſtellt ſich das mangelnde Gleichgewicht in den Ertragsgebieten des dermaligen Wald— baues heraus, wenn wir den ebenfalls ganz wohl berechtigten Standpunkt einnehmen und das Holzfapital dieſes Waldes nach den zu ſeiner Anſammlung nöthig geweſenen Koſten be— meſſen wollten. Und hätten wir ihn auch um einen Pappen— ſtiel, oder wäre er vom Himmel gefallen: wir haben ihn dafür nicht wieder und vom Himmel fällt er nicht mehr. Immer alſo müſſen wir bei Bezifferung und Vergleichung der einzelnen Ertragszweige und ihrer Geſammtheit von der Vorſtellung ausgehen, als wenn wir den Wald jetzt neu zu erzeugen hätten; eine Vorſtellung und Frage, welche das folgende Kapitel klar zu machen beabſichtigt. Bevor wir indeß das gegenwärtige ſchließen, müſſen wir noch hervorheben, daß deſſen Lehren, namentlich in ihrem durch den „Geſammtertrag“ eben erlangten Abſchluß, für den ratio— nellen Waldbau des höchſten Ertrags ſchon eine weſentlich praktiſche Bedeutung beſitzen, deren Auseinanderſetzung wir indeß dem letzten Kapitel der „Anwendungen“ vorbehalten müſſen. 60 4. Koſten. II. Viertes Kapitel. Koſten. Die erſte Vorbedingung des Wald-, wie des Ackerbaues iſt ſelbſtverſtändlich: produktiver Grund und Boden. Man pflegt denſelben in unbedingten (abſoluten) und bedingten (relativen) Wald- und Feldboden zu unterſcheiden. Streng genommen iſt unbedingter Holzboden nur jener, der ſeiner phyſiſchen Beſchaffenheit nach weder zu einem lohnenden Feld-, noch Wieſenbau ſich eignet. Wenn derſelbe dagegen nur wegen feiner dermaligen Lage oder Entfernung in Bezug auf — die Wirthſchaftsſitze der Menſchen zu einer vortheilhaft land— wirthſchaftlichen Produktion nicht benutzbar iſt, jo kann mit dem Vorrücken jener Wirthſchaftsſitze dieß Verhältniß ſich ändern; ſeine Waldbodennatur iſt demgemäs relativ, durch die zeitlichen Culturzuſtände bedingt. Einen abſoluten Feldboden, wie man ihn oft als Gegen— ſatz zum Waldboden aufſtellt, gibt's eigentlich nicht. Denn es iſt denkbar, daß, namentlich in Gegenden ohne abſoluten Holzboden, die Preiſe der Waldprodukte mit denen der Land— wirthſchaft einſt erfolgreiche Concurrenz beſtehen und es dann gleichgültig machen können, ob man jenen Boden zur Holz— oder Frucht-Produktion verwende. Der einträglichere Frucht— bau des Feldbodens iſt nicht durch deſſen phyſtſche Beſchaffen— heit, ſondern lediglich durch die niedrigern Holzpreiſe bedingt. Der Waldboden, ſelbſt der abſoluteſte, hat an ſich, auch ohne Holz, einen Werth. Denn ſeine Produktionskraft wird — dafern ſie überhaupt der Ausnutzung zugänglich iſt — unter verſtändiger Bewirthſchaftung irgend einen durchſchnittlichen und nachhaltigen Reinertrag, eine Rente, gewähren und ſomit alſo ein Kapital repräſentiren. Jene Fälle, wo auf keine Art und Weiſe der Benutzung die Produktionskraft des Bodens einen Reinertrag hervorzubringen vermag, gehören zu den II. j 4. Koſten. 61 ſeltenen Ausnahmen, wo der Bodenwerth dann: allerdings . — Null zu jegen tft. Die vom Waldbaue abſorbirten Zinfen nr. Kapitales bilden den einen Theil Deſſen, was wir die Bodenkoſten nennen wollen. Da aber der nöthige Schutz, den Perſon, Gewerbe und Eigenthum in einem geordneten Staatsweſen ver- und er- langt, nicht umſonſt zu haben iſt, find die zu die— ſem Behufe von dem Bodenkapitale zu dem National-Haus— halte beizutragenden Grundſteuern als von jenen Boden— koſten unzertrennlich am beſten gleich auch im Begriffe und in der Rechnung mit ihnen zu verknüpfen. Um ferner den Boden in vortheilhafter Weiſe produktiv zu machen, müſſen wir ihn zurichten und anbauen; in waldbau— licher Sprachweiſe: kultiviren. Dieß bedingt Culturkoſten. Die Pflege der dadurch erzogenen Hölzer, ihre Beſchützung gegen Feinde aller Art, ihre Nutzung ꝛc. will mit mehr oder weniger Sorgfalt dirigirt und gehandhabt ſein und begreift eine Menge einzelner Koſten in ſich, die wir aber alle, mit Ausnahme der eigentlichen, an die Holzmacher (Waldarbeiter) zu zahlenden Erntekoſten, zweckmäßig als Verwaltungs— koſten in Eins zuſammenfaſſen können. Sonach können und wollen wir ſämmtliche Wirth— ſchaftskoſten in die vier Klaſſen: Boden-, Cultur ⸗, Verwaltungs- und Ernte-Koſten unterſcheiden. Zum Behufe einer klaren und fyitematifhen Begründung müſſen wir dieſelben aber nach einer andern Reihenfolge in nähere Betrachtung ziehen. Auch iſt es zu dieſem Behufe nöthig, nochmals hervorzuheben, daß der geneigte Leſer unſere Be— nennungen für dieſe Koſtenklaſſen in öbgedachtem Sinne, alſo in ihrer weitern oder vollern Bedeutung aufzufaſſen habe. Unter den Culturkoſten haben wir alſo künftig alle jene direkten wie indirekten Geldopfer zu verſtehen, welche die gewählte Art der Aufforſtung oder Beſtands-Verjüngung und der durch ſie bedingten weitern Jugendpflege der Hölzer erheiſcht; und unter den (vollen) Verwaltungskoſten eines Forſtes oder eines Theiles deſſelben den antheiligen Auf— wand für Aufſicht, Beförſterung, Inſpektion, Controle, Direk— 62 4. Koften. II. tion, Caſſenweſen, Zinſen, Unterhaltung und Verbeſſerung des Inventars, Herſtellung und Unterhaltung der Wege u. dgl. — Weiter iſt unter Boden-Koſten jene Jahresrente ge— meint, die der Holzproducent dadurch aufwendet, daß er Grund und Boden (der für ſich ganz allein, als Blöße, mit ſeltenen Ausnahmen, einen gewiſſen Kapitalwerth beſitzt, 1. Kap. 5.) für die Holzwirthſchaft acquiriren und verwenden und dazu noch die auf ihm laſtenden Steuern zahlen muß. Es ſummiren ſich alſo in der Hauptſache dieſelben aus den Zinſen und Steuern für die Bodenkraft. 5 Dagegen haben wir die Ernte- oder Gewinnungs— koſten (Hauer- und Bringerlöhne) Eingangs des vorigen Kapitels als, bei Bezifferung der (gereinigten Roh-) Erträge behufs finanzwirthſchaftlicher Beurtheilungen, gleich mit in Abzug zu bringende angeführt. Sie kommen deshalb bei dieſen unſern künftigen Rechnungen gar nicht erſt zum Vor- ſchein. Nach Ausſcheidung derſelben haben wir's ſonach in der Hauptſache nur mit einem dreifachen Betriebsaufwande zu thun. 1. Die Culturkoſten (und das Culturkapital C). Den Aufwand, welchen jede Art der Aufforſtung mehr und weniger mit ſich bringt, thun wir wohl, in Vor-, Haupt⸗ und Nach-Koſten zu unterſcheiden. Jene, die Vorkoſten, bilden ſich direkt aus dem, der wirklichen Beſtockung hin und wieder einige Jahre voraus— gehenden Aufwande, den die etwa nöthige Vorbereitung des Bodens oder auch des zu verjüngenden Beſtandes bedingt; und indirekt aus den hieraus etwa noch entſtehenden Ertrags— verluſten. Die Hauptkoſten, die Culturkoſten im engern Sinne, ſind ſodann a) bei der Pflanzung der Aufwand für die Erzeugungs— koſten oder den Ankauf der Pflanzen und für das Pflanz— geſchäft ſelbſt, ſammt allen mehr und weniger gleichzeiti— gen Bodenbereitungs-ꝛc. » Arbeiten u. dgl.; u. 4. Koſten. 63 b) bei der künſtlichen Saat: der Aufwand für Saamen und für das Saatgeſchäft mit nächſtem Zubehör; ö e) bei der natürlichen Saat“) kommen die Hauptkoſten in Wegfall; es müßte ſich denn herausſtellen, daß damit im Vergleich zum Kahlſchlagbetriebe ein Verluſt an Zu— wachs und eine Erhöhung der Ernte-Koſten verbunden wäre, die dann theils als Vor-, theils als Haupt-Koſten dieſer Verjüngungsmethode zur Laſt zu rechnen wären. Daß bei ihr dergleichen Verluſte ſtattfinden, iſt eine ziemlich allgemeine Anſicht. Mir ſcheint indeß in den meiſten Fällen das Gegentheil richtiger, und eher ein Gewinn damit verknüpft zu ſein, wenigſtens überall dort, wo der Boden hinlänglich kräftig, der Nutzholzabſatz leidlich und das ſtärkere Sortiment zu beſſern Preiſen als das ſchwächere pro Klftr.) verwerthbar iſt. So lange nicht die Reſultate ordentlicherer und allgemei— nerer Forſchungen über dieſen wichtigen und ſo auffallend vernachläſſigten Gegenſtand vorliegen, erſcheint es als das Richtigſte, die Hypotheſe aufzuſtellen: daß im Allgemeinen *) Für forſtliche Laien: Die Selbſtbeſaamung oder natürliche Ber: jüngung des Beſtandes bildet bei ſehr geſchloſſener Beſchaffenheit deſſelben vier Stadien. a) Vorbereitungsſchlag: eine vorſichtige Lichtung, dergeſtalt, daß ohne Gefahr der Verunkrautung die Saamenbildung und Bodenzerſetzung befördert wird. -b) Saamenſchlag (, Dunkelſchlag“): weitere Lichtung im eingetrete— nen Maſt- oder Saamenjahre, um das An- und Aufkommen des im aufgeſchloſſenen oder wund gemachten Boden keimenden Anfluges zu ermöglichen. c) Lichtſchlag: Noch weitere Lichtung, wenn in Folge eines oder mehrerer Maſtjahre eine ausreichende Beſtockung erfolgt iſt, und der hinlänglich erſtarkte Vorwuchs größere Freiheit erträgt oder verlangt. d) Räumungsſchlag: Vollſtändige Entfernung des noch vorhandenen Mutter » Beſtandes, ſobald der junge, ſelbſtſtändig gewordene den Schutz des alten nun gänzlich entbehren kann. — Erheblich einfacher erſcheint die Sache, wenn man ſich, was in den meiſten Fällen geſtattet iſt, a) weg, und e) und d) als Eins (und nur auf einige Jahre vertheilt) denkt. Be 4. Koſten. BE | II. die natürliche Wiederaufforſtung keine Vor- und Hauptkoſten verurſache. | Als Nach-Koſten eines Culturverfahrens haben wir aber allen jenen Aufwand in Anrechnung zu bringen, welchen in Folge der gewählten Aufforſtungsmethode die wei— tere Jugendpflege des Beſtandes erheiſcht und zwar bis zu jenem Alter, wo die ſpecifiſchen Wirkungen des gewählten Culturverfahrens verſchwinden. Es gehören dahin alſo die Nach-Saaten oder Nach-Pflanzungen in den unvollſtändig ge— wordenen Culturen; der im Kahlſchlagbetriebe immer nöthiger werdende Aufwand gegen Rüſſelkäfer, Schütte und andern Ci— viliſationskrankheiten; die „Läuterungshiebe““), fo wie alle jene Zwiſchenhauungen (Durchforſtungen), deren Ertrag die Koſten nicht deckt und welche ſonach als Culturmasregel gegen eine all— zudichte Beſtandserziehung betrachtet werden müſſen. Bei den Angaben über die Koſtengröße einer Verjüngungs— art pflegt man ziemlich allgemein mehrere Fehler zu machen. Die Vor- und Nachkoſten pflegt man in der Regel gar nicht, oder nur unvollſtändig zu berückſichtigen. Anderswo erſcheinen die Culturkoſten aus dem Grunde viel billiger in den Rech— nungen als ſie in der That ſind, weil man die Arbeiter theil— weiſe durch Naturalleiſtungen aus dem Walde entſchädigt, und dieſe nicht in Anſatz bringt. (Wenn indeß ſolche Naturalien nicht in anderer Weiſe verwerthbar waren und überhaupt dem Ertrag des Waldes keinen Eintrag thun, handelt allerdings der betreffende Forſtwirth ganz weiſe, durch dergleichen die Cultur— koſten zu verringern.) Auch reducirt man ſelten ſämmtliche Koſten auf den eigentlichen wirthſchaftlichen Beſtands-Anfang, den wir beim Hochwalde von dem auf die Räumung des Schla— ges folgenden Frühjahr an zu rechnen haben. *) Wiederherausnahme oder auch bloßes Köpfen der unedlen Schutz— hölzer, wenn ſolche beim Anbau einer edleren und zarteren Holzart als Einmiſchung für nöthig erachtet wurden, oder ſich von ſelbſt einfanden, und die als Hauptbeſtand erwählte Holzart zu überwachſen drohen. Beim Nieder— waldbetriebe: die Wegnahme jener Stockausſchläge (Lohden) welche die zur Rekrutirung abgängig gewordener Stöcke eingepflanzten Heiſter zu über— wachſen drohen. II. 4. Koſten. 65 Das phyſiſche Alter eines Beſtandes iſt mit dem feiner Pflanzen na— türlich ein und daſſelbe; während wir das wirthſchaftliche von der Räu— mung des Schlages oder doch vom erſten Frühjahre nach derſelben an zu rechnen haben. Denn bis zu dieſer Räumung iſt die Bodenkraft noch von der früheren Wirthſchaft mit Beſchlag belegt; zumal beim Hochwaldbetriebe. Nach erfolgter Räumung wird ſie frei und anderweit nutzbar; von da an kann oder ſoll das neue wirthſchaftliche Leben des Bodens oder des künfti— gen Beſtandes beginnen. Wenn wir alſo einen Schlag im Frühjahre nach ſeiner Räumung mit 5 jähr. Heiſtern bepflanzen, ſo iſt um dieſe Zeit ſein wirthſchaftliches Alter Null, ſein phyſiſches aber jetzt und künftig ſtets um 5 Jahre höher. Wenn wir den Schlag aber erſt 5 Jahre nach ſeinem Ab— triebe z. B. durch Saat kultiviren, ſo iſt hier das wirthſchaftliche Alter ſchon 5, während das phyſiſche noch Null Jahre beträgt. Für die Wirthſchaft muß es zu Trugſchlüſſen und ſelbſt zu Störungen führen, wenn wir, wie ſo häufig geſchieht, des Beſtandes Zeitrechnung von ſeiner phyſiſchen Geburt und nicht von ſeiner wirthſchaftlichen (feiner Räu— mung) an datiren. Erſteres iſt nur für wenige, mehr blos theoretiſche, Zwecke gerechtfertigt. Uebrigens kann in allen Fällen, wo es ſich nur um den Unterſchied weniger Jahre und um mehr praktiſch-abgerundete Zahlen handelt, die Zins— berechnung füglich außer Acht gelaſſen werden. Ordnungsmäßig, vollſtändig und ſcharf durchgeführte Rechnungen dürf— ten uns über den ſummariſchen Culturaufwand an Vor-, Haupt- und Nach— koſten zu der Aufklärung führen, daß für jene in der Cultur vorgeſchrittenen Gegenden, wo wie in Sachſen der mittlere Lohn pro Arbeitsſtunde des Mannes 9 Pfennige, der Frau 6 Pfennige beträgt, pro Joch die gewöhn— liche (2 — 3 jährige) Jungpflanz ung durchſchnittlich 10 Thlr. koſtet, wofür jedoch die bei der Laubholzwirthſchaft mehrfach übliche Pflanzung von (2 — 3 Fuß hohen) „Lohden“ kaum noch zu beſtreiten, aber die von (5 oder mehr Fuß hohen) „Heiſtern“ wohl mit dem anderthalb- und ſelbſt zweifachen Koſtenbetrage anzuſetzen fein dürfte; während man bei der Buttlar'ſchen Einjahrspflanzung und der Saat durchſchnittlich wohl mit der Hälfte, (oder 5 Thlrn.) auszukommen vermag. Daß dort, wo Schütte und Rüſſelkäfer zu den nothwendigen Attributen der modernen Cultur gehören, oder wo die gewöhnliche Loch- und Obenauf— Pflanzung als unzureichend und deshalb die Ballenpflanzung als nöthig er— ſcheint, jene Pflanzkoſten ſich noch entſprechend erhöhen, iſt ſelbſtverſtändlich; eben fo, daß ſich alle dieſe Culturkoſten fait in demſelben Verhältniſſe nie— driger geſtalten, als ſich der mittlere Tagelohn gegen den oben angegebenen niedriger ſtellt. Ueber die Koſtengröße der natürlichen Verjüngung eine nur einigermaſen ſichere Durchſchnittszahl anzugeben, fehlt II. 5 66 4. Koſten. II. es an genügenden Beobachtungen. Auf Grund mehrerer Unter— ſuchungen vermuthe ich indeß, daß trotz der ſelten ausbleibenden Nachbeſſerungen, und ſelbſt trotz etwa erhöhter Erntekoſten ſich dennoch des erhöhten Ertragszuwachſes im Saamen— und Schuß- beſtande (S. 63) und anderer Vortheile wegen die Selbſtver— jüngung der Beſtände bei genauer Erforſchung der Verhält— niſſe und künſtlichen Culturmethoden dieſen in der Regel mit einem Minimum an Koſten, wo nicht gar mit einem directen Gewinn gegenüber ſtellen würde. Freilich muß die Erzeugung eines Vollbeſtandes, d. h. eines gleichmäßig und gut ge— ſchloſſenen, immer unſer Ziel bleiben. Eine Erſparung, die dies Ziel beeinträchtigte, wäre keine Erſparung, ſondern das Gegen— theil. Denn wir müſſen bedenken, daß die übrigen weit grö— ßeren Wirthſchaftskoſten dieſelben bleiben, mögen wir kräftige oder dürftige Beſtände erziehen. Iſt auch der rein waldbauliche Theil ee Aufforſtungslehre in befriedigender Entwickelung begriffen, ſo kann man doch nicht umhin, zu geſtehen, daß die finanzwirthſchaftliche Seite derſel— ben in einer unverhältnißmäßigen Kindheit zurückgeblieben iſt. Man kennt die Aufforſtungskoſten gewöhnlich nur im allgemeinen Durchſchnitte. Für konkrete Cultur- und Betriebsweiſen eines beſtimmten Forſthaushaltes kennt man ſie ſelten in hinlänglich genauer komperativer Ziffer. Noch weniger kennt man, wie ſich der Mehr- oder Minder-Aufwand der einen gegen die andere im künftigen Beſtandesleben und deſſen Erträgen be— merkbar macht. — Alles Folge der in der Forſtwiſſen— ſchaft gepredigten Gleichgültigkeit gegen den Wirth— ſchafts-Reinertrag. In mehreren Gegenden Deutſchlands z. B. befolgt und empfiehlt man zur Bekämpfung des Hauptfeindes der Fichten— kulturen — des Rüſſelkäfers — ein vierjähriges Liegenlaſſen der Schläge; bedenkt aber nicht, daß dadurch die Culturkoſten durch— ſchnittlich auf das Doppelte erhöht werden. 6.) Anderswo bevor— zugt man vor der Saat und Jungpflanzung die zwei bis dreimal jo koſtſpielige Heiſterpflanzung, ohne ſich die nöthigen prakti- ſchen Unterlagen verſchafft zu haben, die nöthig wären, um die II. 4. Koſten. 67 Mehr⸗Koſten dieſer Culturweiſe gegen die Mehr-Erträge der ſo erzeugten Beſtände in rationell-wirthſchaftlichen Vergleich zu ziehen. Allerdings wird manchmal die theurere Cultur die billi— gere; dafern nämlich das Plus der Koſten ſich durch ein Plus der Erfolge entſprechend rentirt. In der großen Mehrzahl der Fälle findet in der Wirklichkeit jedoch das Gegentheil ſtatt; und noch auf ein Jahrhundert hinaus wird der Reinertrags-Zuwachs unſerer erzeugten Holzbeſtände nicht ſo progreſſiv zu geſtalten ſein, daß ſich theure Culturen lohnen können. Darum kann man behaupten, daß wir beim heutigen Wald— bau im finanzwirthſchaftlichen Gebiete des Culturweſens im All— gemeinen den Fehler machen, daß wir dabei noch viel zu wenig an's Billigere denken, indem wir nicht genug die Größe uns vorſtellen, mit welcher, namentlich bei hohem Umtriebe, der Culturaufwand die Wirthſchaft belaſtet, den Reinertrag der Bodenkraft vermindert. Namentlich ſind es zwei Momente, über welche jeder ra— tionelle Holzproducent bezugs ſeiner Aufforſtungspraxis ſich ordentlich aufzuklären hat; erſtens über die wirkliche Ge— ſammtkoſten-Anfangsgröße der von ihm befolgten oder beab— ſichtigten Culturmethode und zweitens über das Verhältniß, mit dem ſich dieſe Größe den zu erwartenden Erträgen gegen über ſtellt. Am deutlichſten predigt, am eindringlichſten belehrt uns die Ziffer des Culturaufwandes, wenn wir fie als Nachwerth auf die Abtriebszeit reduciren, (neben des Beſtandes Hauptertrag hinſtellen). Die Culturkoſten ſind bei aller Holzproduction als ein Verlag und unter anderem auch ſo zu betrachten, daß ſie der Beſtand aus ſeinem Endertrage und natürlich mit Erſatz der eingebüßten Zinſen zurückzuerſtatten hätte. Fragen wir nun, mit wieviel belaſtet, um wieviel vermin- dert je 1 Thlr. Culturkoſten pro Joch deſſen Endertrag bei irgend welcher Betriebsweiſe, ſo gibt uns ein Blick auf die Nachwerthstafel (XV.) ohne weiteres den nöthigen und zwar folgenden Aufſchluß: 5 * 68 4. Koſten. II. Je 1 Thlr. oder Guld. Culturkoſten vermindert des Be— ſtandes Endertrag bei einem Ab- oder Umtriebe und einem Wirthſchaftszinsfuß von 3006 3% 0% 4% 10 Jahren um ca. 1,3 1,4 1,5 EM oder N ap = ee 1,8 2,0 2,2 12T 0 2,4 2,8 32 - A9 4 40: ie g 3,3 4,0 4,8 - „ Me > HR 4,4 5,6 7,1 - 4 7 60 :u.= Er 5,9 759 % 10 l S „ „„ 10% „„ - en 14090 .e „ %% %% 22 120 „ „34,7 62,1 110,7 - Pi 160 > : = 113,2 245,7 531,3 - - Wenn alſo die in einer Wirthſchaft angelegten Kapitale ſich mit 3½ bis 4% verzinſen ſollen, und wenn, wie gar nicht ſelten, der geſammte Culturaufwand die Höhe von 10 Thlr. pro Joch oder Acker erreicht, ſo vermindert derſelbe den ſchließ— lichen Ernte-Reinertrag bei 40jährigem Abtriebsalter um 40 bis 48, bei 100jährigen aber um 300 — 500 Thlr.! Wo nun, wie ebenfalls gar nicht ſelten, aus Mangel an lohnenden Neben— und Zwiſchennutzungen, die Wirthſchaft nur auf den Endertrag angewieſen iſt, wie wenig verbleibt da, namentlich bei hohem Umtriebe und geringen Holzpreiſen, als Erſatz für die übrigen Koſten! Und als welchen finanzwirthſchaftlichen Irrthum muß man es bezeichnen, wenn man nur auf das Gelingen der Culturen und nicht eben ſo ſehr auf die Koſtenverminderung derſelben Werth legt! Man bemeſſe, welch' wichtigen Dienſt derjenige Forſtmann der Rentabilität des Waldes erzeigt, der die Kunſt verſteht, ſicher und billig aufzuforſten, (dies „billig“ aber nicht blos in dem gangbaren engern, ſondern im Geſammt-Vor-, Haupt- und Nach-Koſten-Sinne genommen), oder wohl gar durch Erzielung zeitiger Vorerträge an Neben- oder Zwiſchennutzungen die Be— ſtände von ihren Culturkoſten ganz zu entlaſten. Dieſe intereſſante Culturentlaſtungs-Frage iſt im vorigen Kapitel bei Gelegenheit der Vorerträge bereits erörtert. II. 4. Koſten. | | 69 Nicht minder intereſſant und aufklärend für den Wirth iſt es aber auch, die Culturkoſten in Form einer Jahres— rente auszudrücken, und dadurch dieſelben gleichſam auf jedes Jahr der nachfolgenden wirthſchaftlichen Lebensdauer der Beſtände zu repartiren. Wir erhalten dadurch Gelegenheit, ein anderweites in der Praxis ſehr gangbares Vorurtheil aufzuhellen, welches in der Meinung beſteht, daß durch Verkürzung des Umtriebes und ſo— mit öftere Wiederkehr der Verjüngungskoſten der Aufwand der Wirthſchaft erheblich vergrößert und ſomit deren Rentabilität weſentlich beeinträchtigt würde. Für dieſe Rechnungsfrage ſind nach Kap. 2 die Culturkoſten zu betrachten als der Anfangswerth einer Jahresrente von der Dauer des befolgten Umtriebs, deren Jahresgröße ſich alſo nach der Regel findet: „Gegebener Anfangswerth (hier 1) dividirt durch den entſprechenden Anfangsfaktor.“ Wenn die Culturkoſten pro Flächeneinheit = 1 betragen, fo beträgt dies auf's Jahr bei einem nachfolgenden Umtriebe von 40 60 80 100 Jahren und 3½ % 0,047.) 0,040 0,037 0,036 oder 4 % 0,051 0,044 0,042 0,041 Oder, um es anſchaulicher vor Augen zu führen: Bei 10 Thlr. = 300 Groſchen Culturaufwand pro Joch kämen auf jedes Wirthſchaftsjahr dieſer Beſtände, alſo pro Joch und Jahr, an Koften: bei einem Umtriebe von 40, 60, 80 100 Jahren und 3½ % Zinſen 14,0 12,0 11,2 10,8 Groſchen „ 15% 13,3 125 123 - und ſomit verringert jeder Thaler Culturkoſten pro Joch deſſen Jahresrente bei einem Umtriebe von 60... 100 Jahren und 3½ % um 1,2 Gr. 1,08 Gr. und 4 % um 1,33 Gr. 1,23 Gr. Trotz der Verkürzung des Umtriebes von 100 bis auf 60 Jahre, alſo um volle 40 Jahre, erhöheten ſich alſo bei 9 eee dividirt durch den Anfangsfaktor 21,36 der Zeile 40. 70 4. Koften. II. 10 Thlr. Culturkoſten pro Joch oder Acker die Cultur-Koſten- rente doch nur um ca. 1 Gr., oder für je 1 Thlr. Culturaufwand um 1 Pf., überhaupt alſo um den 11. oder 12. Theil des an— fänglichen Betrages. Allgemeiner: Beim Uebergange vom 100W zum 60jährigen Umtriebe und übrigen gleichbleibenden Koſten— betrage der Verjüngungskoſten erhöhen ſich dieſelben in Allem um 9 Procent ihres Betrages. In einer ſehr ſprechenden und noch zu weiteren Zwecken brauchbaren Ziffer erhält der forſtliche Finanzrechner über derlei Verhältniſſe Aufſchluß, wenn er die Culturkoſten, in unaufhör— licher Wiederkehr gedacht, auf den Anfang der Wirthſchaft des Beſtandes reducirt, d. h. als Kapital ausdrückt, mit welchem wir für jetzt und alle Zukunft die Wiederkehr der Culturkoſten beſtreiten können. 10 Thlr. Culturkoſten z. B., die jetzt und alle 12 Jahre wiederkehren, find laut Kap. 2 S. 26 —= einem Ka— pital von 10 Thlr. plus einem Kapital, das alle 12 Jahre 10 Thlr. Zinſeszins erwirbt, welches letztere man nach Kap. 2 S. 27 erhält, wenn man den gegebenen Endzins durch den ent— ſprechenden Zinsfaktor N—1 dividirt, und beiſpielsweiſe bei 100 jähr. Umtriebe (nach S. 27) oder Taf. XVb- 10 | 1, —— „ und 3½ 00 = 10 31.191 10,33 Thlr. 10 | 4. p 10 + i 10,20 Thlr., und bei 40jährigem Umtriebe und 3½ 00 = 10 + ern 13,38 Thlr. 2,96 47 in 180 — 12,63 Thlr. beträgt. Dieſen Anfangswerth e aller (unaufhörlich) wieder— kehrenden Culturkoſten (einſchließlich der eben fälligen) wollen wir, in der Regel auf die Flächeneinheit bezogen, das Culturkapital © nennen und in den künftig etwa aufzuſtellenden Formeln auch mit dieſem Buchſtaben bezeichnen. Es repräſentirt daſſelbe das Kapital, das man ſich durchſchnittlich jedem Joch oder Morgen des Waldbodens einverleibt oder dem Kapitalwerthe deſſelben II. b 4. Koſten. | 71 zugelegt denken muß, bevor feine Produktionskraft für den Waldbeſitzer wirkſam werden kann; oder auch die Summe, die der letztere haben oder leihen müßte, um durch deren Zinſen den auf jedem Joch Blöße nöthigen und wiederkehrenden Verjün— gungsaufwand für alle Zeiten beſtreiten zu können. Bei einem Culturaufwand von 10 Thlr. pro Joch und einem Wirthſchafts— zinsfuße von 40, ſtellte ſich dies Culturkapital bei einem Umtriebe von 40 Jahren und einem von 100 Jahren n e.. . 10,20 Thlr., f deren Zinſen (Kapital X 0,04 = 0,51 Thlr. oder 15 Gr. circa und 0,041 oder 12,3 Gr.) naturgemäs mit der vorn auf anderem Wege S. 69 berechneten Culturkoſtenrente genau ſtimmen. Demgemäs geſtaltet ſich die Allgemeine Größe des Culturkapitals C für je 1 (Thlr. od. Guld.) Culturkoſten p. 1 (Joch, Morgen) Fläche. Umtriebszeit Jahre. Wirthſchaftszinsfuß. 300 3½ 0% 4% Culturkapital. 10 IT ene TED 20 2,24 2,01 1,84 1,55 1,45 1,26 30 1,70 50 „ 60 e ee 70 1 m 07 80 1.10 1.07 104 100 1.05 103 102 120 1.03 1,016 1,009 160 1.01 1,004 1,002 koſten pro Joch oder Morgen im Mittel 10 Thlr. betragen, welches Ka— pital hat man ſich zu jedem Joch oder Morgen Waldboden als nothwenig hinzuzudenken, um damit die gegenwärtigen Culturkoſten und deren Wieder— *) Nämlich 1 Thlr. für jetzt und 2,91 Thlr., die als Stamm alle 10 Jahre 1 Thlr. Zinſen produciren, welche alsdann zu den wieder fälligen Cultur— koſten genommen werden. 72 4. Kosten. | II. Beiſpiel. Wenn für einen beſtimmten Wirthſchaftstheil die Cultur— kehr zu beſtreiten, dafern der Umtrieb a. ein 120jähriger, b. ein 80jähriger, c. ein 50jähriger wäre.“ Antwort für den Wirthſchaftszinsfuß 3½ 00 bei 120jähriger Wiederkehr 10,16 Thlr. Sojähriger 1 10,7 Thlr. 50jähriger 5 12,2 Thlr. 7 2. Die Verwaltungskoſten (und das Verwaltungs— kapital V). Im weiteſten Sinne, wie wir hier ihn auffaſſen, ſpaltet ſich dieſer Aufwand in viele einzelne Zweige, von denen die wich- tigſten Eingangs dieſes Kapitels bereits erwähnt worden ſind. Es begreift derſelbe alſo allen Betriebs- oder eigentlichen Be— wirthſchaftungs-Aufwand, exclusive Cultur- und Erntekoſten, in ſich. Um ihn in einer gehörig anſchaulichen und praktiſch brauchbaren Ziffer zu erhalten, iſt es nothwendig, ſeinen Ge— ſammtbetrag für jeden wirthſchaftlich abgeſchloſſenen Reviertheil, oder doch mindeſtens für jedes einzelne Revier, auf deſſen Flächeneinheit (Joch, Morgen, Acker) dem Verhältniſſe gemäs zu repartiren. In denjenigen Forſthaushalten, welche meiſt wegen Mangel an Bevölkerung und Verkehr eine einfachere („extenſive“) Wirth— ſchaft haben, mit einer Reviergröße von 5000 und mehr Jochen, kann man dieſe geſammten Verwaltungskoſten etwa mit % Thlr. pro Joch und Jahr veranſchlagen. Unter Thlr. pro Joch wür— den, wo überhaupt die Forſte einer wirthſchaftlichen Behandlung unterworfen werden können oder ſollen, die (geſammten) Ver— waltungskoſten ſelten zu beſtreiten ſein. Man bedenke nur, daß man dabei Alles und Jedes: Direction, Inſpection, Controle, Kaſſenweſen, Schutz, Baulichkeiten ꝛc. (und dabei Geld- und Naturalleiſtungen) in Anſatz zu bringen hat. Wo dagegen, wie in Sachſen und angrenzenden Ländern, ſchon einem ſorgſameren („intenſiveren“) Betriebe gehuldigt wird, und wo die Maximal— Größe der Reviere etwa 3000 Joch, ihre durchſchnittliche etwa 2000 beträgt, dürften dieſe Koſten mit dem Doppelten, alſo mit 1 Thlr. pro Joch wohl kaum zu hoch in Anrechnung gebracht fein, II. 4. Koften. i 73 Dabei iſt die Wirthſchaft noch nirgends eine eigentlich intenſive zu nennen. Ein weſentlich höherer Betriebsaufwand, etwa bis zu 1% Thlr. pro Joch, dürfte ſich indeß nirgends rechtfertigen und lohnen, höchſtens da, wo die Productions- und Conſumtions— Verhältniſſe der Art ſind, daß durch recht raffinirte Pflege und Ausnutzung der Beſtände eine den Mehrkoſten entſprechende Er— höhung der Reinerträge erzielt werden kann. Und doch iſt, wenn wir auch nur die bisher erlangten Rechnungsaufſchlüſſe in's Auge faſſen, die möglichſte Erreichung dieſes Ausnützungs— Ideales allerdings die wichtigſte Aufgabe des heutigen Holz— producenten, des größeren wie des kleineren, vor Allem dort, wo er auf werthvollem und von der Landwirthſchaft begehrtem Grunde wirthſchaftet. Im Intereſſe einer möglichſt einfachen Klärung der Sache wollen wir daher in Abſicht auf Koſten drei Verwaltungsarten unterſcheiden: die theure, welche ſich mit 1 Thlr. die mitteltheure = = ⸗ % Thlr. und die billige, 1 pro Joch und Jahr berechnet. Hat man einmal eine durchſchnittliche oder brauchbare Annäherungs-Ziffer für den Antheil, der von den geſammten Verwaltungskoſten auf ein gewiſſes Revier oder Revierſtück und ſonach auch auf die Flächeneinheit deſſelben kommt, ſo iſt die weitere Behandlung und Verwendung dieſes Aufwandes, der ja als eine unaufhörliche Rente zu betrachten iſt, ganz einfach. Intereſſant zunächſt und für den Wirthſchafter lehrreich iſt es, zu berechnen, in welcher Höhe irgend einem Beſtandesalter dieſer antheilige Verwaltungsaufwand zur Laſt fällt, in welcher Weiſe ſich alſo das Anſchwellen der Verwaltungskoſten neben die entſprechende Mehrung des Beſtandeswerths ſtellt. Dem Kenner des Kap. 2 iſt's ſelbſtverſtändlich, daß wir hierbei die betref— fende Koſtenrente im jeweiligen Endwerthe auszudrücken und alſo unſere E-Tafel (XVI.) nachzuſchlagen haben. Geſetzt, die Wirthſchaft des betreffenden Reviers gehöre zu den theuren, und koſte netto 1 Thlr. pro Joch, ſo wird und muß ſich der Ab— triebsertrag der Beſtände und ſomit auch der Reinertrag der 74 4. Koſten. II. Bodenproduction im Endwerthsausdrucke durch die Verwaltungs— koſten vermindern: beim Abtriebsalter bei dem Wirthſchaftszinsfuß 3% 3% 00 4% von 10 Jahren um 11,5 01 11, 7 1 12,0 Thlr. 220 = - 26,9 20,3 29,8 =: Ba Dar. 51% Be „ 40 = 75A : 84,6 = 95,0 ⸗ Oe 143 131015 1535 = 60 ⸗ = 163 = 196 = 238 4 s - 230" * 28979 364 = „ 80 . = 321 Ne 419 ia 551 a) : ⸗ 443 ⸗ 603 = 828. 100 - 2 607 ⸗ 863 123989 7 - 110 . ⸗ 828 12209 7: 4 1844 =: 120 = = 1424 114 2822 Schneiden wir von dieſem Endwerthe der Verwaltungs— rente 1 Deeimale ab, fo erhalten wir das, was für je 1 Zehntel Thaler (oder Gulden) pro Jahr und Flächeneinheit für Ver— waltungskoſten die Beſtände im betreffenden Alter abzutragen haben, um nur allein letztere zu reſtituiren. Man beachte, zu welcher Höhe dieſe Koſten mit 3 dem Abtriebsalter anſchwellen! Bei der (nach obiger Klaſſtfici— rung) „billigen“ Wirthſchaft betragen ſie freilich nur das Drittel, trotzdem aber für den 100 jähr. Umtrieb bei 3% % immer noch faſt 300 Thlr., um welche alſo (wie um die Culturkoſten-Nach— werthe) die Enderträge der Wirthſchaft behufs der Bezifferung ihrer Reinerträge noch zu verringern wären. Für den Waldbau des höchſten Reinertrags iſt es aber, wie wir ſpäter ſehen werden, von beſondrer Bedeutung, daß wir die auf die Flächeneinheit entfallenden durchſchnittlichen Jahres— koſten der geſammten Adminiſtration kapitaliſiren (nach S. 22 durch Multiplication mit 25 bis 33%, je nach dem Zinsfuß, im Mittel alſo mit 30), und unter der Bezeichnung Verwaltungskapital V in die Wirthſchaftslehre einführen. Betrügen z. B. die betref: II. | 4. Koften. 75 fenden Jahreskoſten 1 Thlr. pro Joch, fo würde für dieſe „theure“ Wirthſchaft das Verwaltungskapital ſich auf etwa 30 Thlr. ſtellen, während es bei der „billigen“ nur 10 und bei der mittlern nur 20 Thlr. betrüge. Eine ſolche Summe nämlich müßte, in dem einen oder andern Falle, jeder Holzproducent, wenn er ſelbſt kein Betriebskapital beſäße, für jedes Joch ſeines Waldes leihen und anlegen, um durch deſſen Zinſen die unauf— hörliche Verwaltungs-Koſtenrente zu beſtreiten. Es iſt ein Ka— pital, daß wir gleich dem Culturkapitele C zum Bodenkapitale noch hinzufügen oder hinzugefügt uns vorſtellen müſſen als Bedingung, ohne welche trotz der Culturkoſten die Beſtände ent— ſprechend weder zu erzeugen, noch zu ſchützen und zu pflegen wären; ein Kapital, ohne welches die Produktionskraft des Bodens un— ſern Zwecken nicht in gehöriger Weiſe nutz- oder dienſtbar zu machen und ohne welches überhaupt eine eigentliche Bewirth— ſchaftung des Bodenkapitals nicht möglich ſein würde. Wir können dieß Kapital künftig immer rund und kurz mit dem 30 fachen der auf die Flächeneinheit repartirten bezüglichen Jahreskoſten in Rechnung ſtellen. 3. Die Bodenkoſten (und das Bodenkapital B.) Vielfach habe ich von Forſtleuten die Behauptung aufſtellen hören, daß man bei forſtlichen Werths- und Koſtenrechnungen den Boden nicht als ſelbſtändiges vom Holze zu trennendes Kapital aufſtelleu dürfte. Man hat dieſe Behauptung nament— lich durch den Hinweis auf jenen, zu irgend einer beſſern land— wirthſchaftlichen Benutzung nicht tauglichen, ſogenannnten „ab— ſoluten oder unbedingten“, Holzboden zu bekräftigen gefucht, indem dieſer in der Regel den Anbau nicht lohne und ſomit ohne ſchon daxauf befindlichem Holze in der That ohne Werth ſei. Dieſe Anſicht iſt aber, wenigſtens im Allgemeinen, ganz und gar irrthümlich. Daß der auch zum Wieſen- oder Ackerbau verwendbare, alſo der nicht unbedingte Holzboden an ſich oder als Blöſe gedacht, einen beſtimmten Werth hat, und demgemäs in Rechnung zu ſtellen iſt, wird wohl weniger beſtritten. Wem dieſe einfache Wahrheit noch unklar ſein ſollte, der beachte 76 4. Koſten. II. nur einmal die gewiß auch in ſeinem Vaterlande vielfach vor— kommenden Waldausſtockungen und in welcher Höhe der dadurch gewonnene Feld- oder Wieſenboden ſich oft verwerthet. Der Sachſe z. B., der auf ſolchem Boden, der zum Ackerbau wohl ſich eignet, Waldbau treibt, hat durchſchnittlich pro Joch im bloßen Grunde ein Bodenkapital von 100—200 Thlr. ſtecken. Dabei müſſen wir indeß die Grundbeſitzer vor dem häufig vor— kommenden und ihnen nachtheiligen Fehler warnen, vermöge deſſen fie den- Werth des bedingten Waldbodens zu hoch und ihn ſchon als unbedingten Feldboden abſchätzen, wenn er nur ſeiner phyſiſchen Beſchaffenheit nach als ſolcher erſcheint; denn die Tauglichkeit zur landwirthſchaftlichen Reinertragspro— duktion hängt von dieſer Beſchaffenheit nicht allein, ſondern auch von Lage und Entfernung ab. Würde er nur iſolirte oder vom Wirthſchaftshofe ſehr entfernte Außenfelder bilden, ſo würde der richtig rechnende Wirth gar bald gewahren, daß unter ſolchen Verhältniſſen der beſte Ackerboden noch kein un— bedingter zu ſein braucht. (1 Buch S. 21 und 36). Nicht die phyſiſche Beſchaffenheit ſondern lediglich überhaupt die That— ſache, ob der Boden ſo oder ſo verwendet, einen entſchieden höhern Reinertrag producirt, muß den Masſtab abgeben, ob man ein Terrain als abſoluten Wald- oder als dergleichen Feld— boden abzuſchätzen habe (wobei man den Begriff des „rela— tiven“ oder „bedingten“ als das „zweifelhaft“ entgegen dem „entſchieden“ aufzufaſſen hätte.) Wer auf derartig abſolutem Feldboden Waldbau treibt, wird über den ungefähren Werth des zur Holzproduktion ver— wendeten Bodenkapitals kaum in Zweifel ſein. Selbſt für die bedingten Bodenklaſſen wird ſich derſelbe aus ſtatt gehabten An⸗ und Verkäufen in einer praktiſch ausreichend genäherten Ziffer angeben können. Wo dieß durchaus nicht möglich, oder wo man es mit abſolutem Waldboden zu thun hat, bleibt nichts übrig, als nach dem Grundſatz zu kalkuliren und zu ſchätzen: der Werth des Bodens bedingt ſich durch die Rein— erträge, die derſelbe bei verſtändiger Benutzung durchſchnittlich zu gewähren vermag. Selbſtverſtändlich kann man nach dieſem Grundſatze nicht blos in den eben er— U U 1 4. Koſten. | 77 wähnten, ſondern in allen Fällen verfahren, und wird auch in allen Fällen praktiſch brauchbare mit dem Leben harmonirende Ziffern erhalten, außer wo dominirende Liebhabereien oder An— tipathien den richtigen finanziellen Werth des Bodens alteriren. jultate einer finanzwidrigen Benutzung der Bodenkraft zur Be— meſſung des Werthes derſelben gebrauchen kann, wenigſtens nicht, wenn man praktiſche Wahrheit ſucht. Eine auf irgend eine beliebige oder gangbare Bewirthſchaftungsweiſe gegründete Werthsbeſtimmung des Bodens führt blos zu der immerhin auch nöthigen Aufklärung, wie hoch dieſelbe das Bodenkapital verwerthet. Und wo die Wirthſchaft keinen Nutzeffekt des Bodens, (S. folg. Kap.) keine Bodenrente producirt, da iſt in der Regel nicht ſowohl der Boden, ſondern die Wirthſchaft werthlos. Blos die Wirthſchaft der Schönheits-, der Schutz-, Bann- und ähnlicher Waldungen kann nicht nach dem Reinertrage bemeſſen werden. 5 Ueberall indeß, wo wir bei niedrigen Holzpreiſen theure Wirthſchaft und hohe Umtriebe haben, wird ſich allerdings kein Reinertrag, als Produktion des Bodenkapitals, und ſomit letz— teres als werthlos ergeben. Bei 10 Thlr. Cultur- und 1 Thlr. jährlichen Verwaltungskoſten beträgt bei 3½ die Endſumme dieſer Koſten im 100 jähr. Beſtande (laut Taf. XV. und XVI.) 312 + 863 = 1175 Thlr. Wenn nun die Beſtände dieſer Wirth— ſchaft bei 100 jähr. Abtriebe ſammt allen Nachwerthen ihrer Vor— erträge die Summe von 1175 Thlr. gerade erreicht, hat aller— dings die Bodenkraft nur die Cultur- und Verwaltungskoſten und nicht einmal die ſelten fehlenden Grundſteuern zurückzuzahlen vermocht, und ſomit keinen Reinertrag producirt. Wenn, wie die mathematiſche Kritik des gangbaren Waldbaus in der Regel herausſtellt, ſich aber bei dieſer endlichen Ausgleichung von Koſten und Erträgen gar ein Deficit herausſtellt, wenn z. B. bei obiger Wirthſchaft der 100 jähr. Umtrieb nur Endwerthe von 875 Thlr. zu produciren vermag, ſo ſtellt ſich der Bodenreinertrag auf minus 300 Thlr. (wozu noch der Endwerth der öffentlichen Ab— gaben zu rechnen wäre). Dieſes Defteit, praktiſch aufgefaßt, will ſagen: Bei ſothaner Wirthſchaft kann der Boden nicht 78 4. Koſten. II. einmal die aufgewendeten Betriebskoſten zum verlangten Zins— fuße erſetzen. Soll und muß hier der Waldbau fort-, und nur in dieſer Weiſe fortgetrieben werden, ſo muß man alſo erſtens auf Bodenreinertrag verzichten und zweitens ſich auch noch mit einem geringern Wirthſchaftszinsfuße begnügen. Berechnen wir z. B. den Endwerth obiger Cultur- und Verwaltungskoſten nach 3%, fo geben uns genannte Tafeln 192 + 607 = 799 Thlr. Und hätte außerdem noch der Haushalt des Staates von dem betreffenden Grundſtücke 3 Sgr. oder ½ Thlr. Steuer zu ver— langen, welche Steuerrente laut E-Tafel in 100 Jahren die Summe von 86 Thlr. bildet, ſo ſtellen ſich die Endkoſten für die Produktion der 100 jährigen Holzbeſtände auf 799 + 86 = 885 Thlr.; woraus, dem Ertrage von 875 gegenüber, folgt: daß ſich das Betriebskapital mit knapp 3 %, der Boden aber dabei noch gar nicht, (als Null) rentirt. Iſt das aber Schuld des Bodens oder der Verhältniſſe? Gewiß nur in den ſeltenſten Fällen. Würden wir dieſe Wirth— ſchaft ſo geſtalten: Culturkoſten 4 Thlr., Verwaltungskoſten ½ Thlr., Umtrieb 60 Jahre, jo würden bei ½ Thlr. Grund— ſteuer ſich (nach XV” und XVI b.) die Endkoſten zur Zeit des Abtriebs und für unſer gewöhnliches Wirthſchaftsprocent (3%) auf 31% + 93 + 9% = 144 Thlr. ſummiren. Wenn aber der Ertrag im 100. Jahre ca. 900 Thlr. war, wird er im 60. wohl 350 ſein können. Bei dieſer Betriebsweiſe verbliebe dann alſo als Produkt der Bodenkraft pro Joch alle 60 Jahre ein Ueberſchuß von 350 — 144 = 206 Thlr., der, als 60 jähr. Endzins anzu— ſehen, (durch Diviſion mit dem Zinsfaktor N— 1 == 6,878) einem Kapitale von 30 Thlen. entſpräche. — Dafern nun die dieſem Reſultate zu Grunde liegende Benutzungsweiſe in der That als die thunlich und nachhaltig vortheilhafteſte angeſehen werden könnte, müßte in der That auch die Summe von 30 Thlr. als der finanziell richtige Kapitalwerth für je 1 Joch die— ſes abſoluten Holzbodens angeſehen werden. Nach den in der Neuzeit ſtattgefundenen Käufen zu ſchlie— ßen, dürfte man in den kultivirtern Theilen Deutſchlands den abſoluten Waldboden pro Joch wohl mit 30 — 50 und alſo durchſchnittlich 40 Thlr. abzuſchätzen haben. Doch iſt das, wie 1 4. Koſten. 79 oben gezeigt, nach den dermaligen Weiſen und Preiſen der Holzwirthſchaft durchaus nicht als ſein dermalig richtiger Holz— produktionswerth anzuſehen. Denn er müßte bei obigem Ka— pitalwerthe doch wenigſtens 0,40 * 3½, alſo etwa 1% Thlr. Bodenrente gewähren, eine Rente, welche dermalen die beſte Wirthſchaft kaum dem beſten Boden bei hohem Umtriebe abzu— ringen vermag! Wenn uns alſo ein Forſtwirth vorrechnet, daß der Wald nur als Wald, d. h. nur als Boden und Holzbeſtand, oder deutlicher geſagt, nur kraft ſeiner Materialvorräthe (Holzkapi— tale) Reinerträge zu gewähren vermag, und wenn er dadurch den Anſatz von Bodenkapital und alſo auch von Bodenkoſten für unthunlich erklärt, ſo hat er damit eben ſo wenig Recht, als jener Landwirth, der ſeinen Grundbeſitz für werthlos er— klärt, weil er jo producirt, daß Koſten und Erträge ſich heben; während ein rationellerer Wirth vielleicht 3—4 Thlr. Reinertrag pro Joch und Jahr erzielt und damit den Beweis liefert, daß der Boden allein pro Joch ein Kapital von circa 100 Thlr. repräſentirt. Als ein gewöhnliches Reſultat dieſer Bemeſſung dürfen wir indeß dem rechnenden Grundbeſitzer nicht verſchweigen, daß bei der unvermeidlich hohen Koſtſpieligkeit der Holzproduktion im Verhältniß zu deren Erträgen, namentlich dort, wo jüngre Beſtände wenig Abſatz finden, dieſer richtige Finanzwerth des abſoluten Holzbodens ſich ſehr niedrig ſtellt, und von feinen Beſitzern vielfach überſchätzt wird. Manchmal dürfte derſelbe mit 20 Thlr. pro Joch noch zu hoch abgeſchätzt und bezahlt ſein. Wo der Staat dergleichen Boden kaufen will, da berechne der Eigenthümer alſo hübſch korrekt in oben gezeigter Weiſe den Reinertrag dieſes Bodens; vergeſſe aber nicht, zu den Be— triebs- oder Verwaltungskoſten feinen perſönlichen Kraft- und Zeitaufwand mit anzurechnen. Das Reſulat wird ihm meiſtens lehren, daß der ihm gebotene Kaufpreis mit 4 oder 5% an— gelegt, ihm eine höhere Rente gewährt; und wenn er ein kluger Finanzwirth iſt, wird er gern dem Käufer willfahren, der dabei auf eine Bodenrente allerdings ganz oder theilweiſe 80 4. Koſten. II. verzichten oder aber mit einem niedrigern Wirthſchaftszinsfuß ſich begnügen muß. Iſt ihm aber trotzdem, alſo aus Vorliebe, der Boden nicht verkäuflich, ſo würde er ihm und ſeiner Bewirthſchaftung offen— bar Unrecht thun, wollte er bei ſeinen folgenden holzwirth— ſchaftlichen Finanzrechnungen jenen ihm gebotenen Kaufpreis als Bodenkapital zu Grunde legen, da dieſer Preis ein finanz— wirthſchaftlich nicht begründeter war, vielmehr auf Vorliebe be— ruhte, der er ſeine eigne entgegenzuſtellen hat. Die Zinſen des reinen Bodenwerthes ſind indeß nicht die einzigen Bodenkoſten, welche der Holzbeſtand abſorbirt (voll— ſtändig jedoch nur dann, wenn wie faſt immer, unter ihm keine andre — landwirthſchaftliche — Nutzung möglich tft); wir müſſen noch dazu die Steuern fügen, welche ſtreng genommen auch dem Boden der fiskaliſchen Wirthſchaft zuzumuthen ſind, wenn wir keinen nationalwirthſchaftlichen Rechnungsfehler begehen wollen. Einfach, zweckmäßig und hinreichend genau geſchieht das, wenn wir gleich den 30fachen Betrag der durchſchnitt— lichen Grundſteuer als Steuerkapital zu dem reinen Bodenwerth hinzurechnen (für jeden Silbergroſchen alſo 1 Thlr.; für jeden Kreuzer .. . Gulden), fo daß künftighin unter Bodenkapital B ſtets zu verſtehen ſei: der reine Finanzwerth des Bodens (pro Flächeneinheit) vermehrt um die Kapitalgröße der darauf laſtenden Steuerrente. Der Jahreszins die— ſes Kapitales gibt dann die vollen Bodenkoſten in Form der (Koſten-) Rente. Geſetzt alſo, der reine Bodenwerth eines Waldes wäre (etwa nach der Rechnung oben S. 87) mit durch— ſchnittlich 30 Thlr. pro Joch abgeſchätzt und hätte 5 Sgr. Steuern zu zahlen, ſo abſorbirt die Wirthſchaft dieſes Waldes pro Joch ein Bodenkapital von 35 Thlrn. Intereſſant und lehrreich iſt es nun, zu berechnen, in welcher Höhe dieſe Bodenkoſten irgend einem Beſtandesalter, namentlich aber dem Abtriebsertrage, zur Laſt fallen; indem wir dieſelben entweder als Endzins des Boden- und Steuerkapitals oder als Endwerth feiner Jahresrente (im erſtern Falle als N— 1 der II. | 4. Koſten. 81 Taf. XV®, im letztern als E der Taf. XVI b) auf das Be— ſtandes-Ende ſummiren. Es betragen hiernach für je 10 Thlr. oder Gldn. Boden— kapital die Bodenkoſten zur Zeit des Abtriebs bei einem Umtriebe und einem Wirthſchaftszinsfuße von Jahren von 3% 3% 00 4% 10 4 008 1,5 20 8,1 10 12 30 n 32 40 23 30 38 50 34 46 61 60 49 69 95 70 69 101 146 80 96 147 230 90 153... Zt 331 100 282 312 495 120 337 610 1100 Sie belaſten alſo bei 3½ % und einem Boden- und Steuerkapitale von 60 Thlru. pro Joch den Abtriebsertrag der 100 jähr. Fichtenwirthſchaft mit der enormen Summe von 312 x 6 1872 Thlrn.! Wie nun aber erſt, wenn man auf e Grunde, von etwa 100 Thlen. Bodenkapital, und mit privatwirthſchaft— lichen, d. h. A procentigen, Anſprüchen in hohem, z. B. 100 jäh⸗ rigem, Umtriebe wirthſchaftet? Da antwortet uns die Rech— nung mit 495. 10 = 4950 Thlr. Hier betrüge alſo der End- werth der Bodenkoſten allein an 5000 Thlr.! während ſie ſich allerdings bei 40 jähr. Umtriebe nur auf 38 & 10 = 380 ha. ler, alſo noch nicht auf das Zehntel ſtellen. Dem Reinertragswaldbaue geben auch dieſe Aufklärungen bedeutungsvolle Fingerzeige und dem Holzproducenten man— cherlei zu denken und zu reformiren. II. 6 2 4. Koſten. II. 4. Die Geſammtkoſten und das wirthſchaftliche Grundkapital G. Die Summe aus dem Boden- (und Steuer-), dem Cultur⸗ und dem Verwaltungs-Kapitale (S BO D repräfentirt die phyſiſche und finanzielle Baſis, mit einem Worte, die ma— terielle Grundlage aller und jeder Holzproduktion. Wir wollen fie mit dem Namen (wirthſchaftliche) Grundkapital und dem Buchſtaben G bezeichnen. Dieß G tft alſo SBI OV. Von dieſen drei Elementen des holzwirthſchaftlichen Grundkapi— tales kann man das eine oder andere wohl abſchwächen, und mit⸗ unter bedeutend abſchwächen; aber ganz entbehrlich machen kann der raffinirteſte Wirth keines. Unſer G bedeutet alſo jenes Kapital, das der Grundbeſitzer oder Forſtwirth in jeder Flächeneinheit (Joch, Morgen, Tagwerk) ſeines der Holzproduktion gewidmeten Grundes zum Zwecke dieſer Produktion und ihrer wirthſchaftlichen Geſtaltung angelegt oder gleichſam feſtgebannt ſich vorzuſtellen hat; und es ſind die Be— ſtände in unſerm Walde und die Baumgruppen auf unſern Fluren etwas Andres nicht, als die Arbeit ihres antheiligen Grundkapita— les, oder dieſes Kapilales Endzins, gewährt in der Form von Holzprodukten. h Bei der Holzproduktion außer dem Walde, z. B. beim Hack- (und überhaupt jeder Art von Feld-) Waldbaue würde nur ein Theil des ganzen Boden- und Verwaltungs-Kapitales auf die Beſtandesproduktion zu rechnen ſein. Wenn eine mit Holzproduktion vermiſchte landwirthſchaftliche Bodenbenutzung durch letztere allein und nach Abzug aller ihr zugehörigen Produktionskoſten pro Joch und Jahr durchſchnittlich 6 Thlr. Bodenreinertrag erzeugt, dieſer Ertrag aber ohne eingemiſchte Holzwirthſchaft ſich auf 8 Thlr. ſtellte, ſo abſorbirt die letztere 2 Thlr. von der vollen (8 Thlr. betragenden) Bodenproduktion, nimmt alſo vom Bodenkapitale das Viertel für ſich in An— ſpruch. Bei der Kopfholz- und überhaupt bei der vereinzelten Baum -Wirthſchaft auf Huthungen und an Ufern wird die Futter- oder ſonſtige Bodenproduktion in der Regel derartig geſchont (namentlich, wenn man die Bäume mittels Schnei— II. 4. Koften. 83 delns auf Aſtholz oder Futterlaub benutzt) und die Verwaltung dergeſtalt ſo nebenbei mit beſorgt werden können, daß die beiden Poſten B und V des Grundkapitales ſich auf eine ſehr geringe, häufig ganz wohl außer Betracht zu laſſende Größe reduciren, die durch einen etwas vollern Anſatz des Cultur— kapitales C (für die Anpflanzungs- und Pflege-Koſten) allen- falls entſprechend mit berückſichtigt werden kann. Das Grundkapital G ergibt ſich alſo durch Sum— mirung der nach den vorhergehenden Regeln ſachgemäs in ihrer Kapitalgröße bezifferten drei Koſtenklaſſen. Der Jahreszins dieſes Grundkapitals (der hundertſte Theil von G multiplicirt mit dem Wirthſchaftszinsfuße) klärt uns auf über die Geſammtkoſten unſrer Praxis in der Form der Rente; während der a2 jährige Endzins des Grundkapitals (d. i. G multiplicirt mit dem um 1 vermin⸗ derten betreffenden Nachwerthsfaktor N der Tafel XVb-) uns dieſe Geſammtkoſten in ihrem dem Hiebsalter a entſprechenden Endwerthe vor Augen führt. Das Wirthſchafts-Grund kapital G B CNV, und die Wirthſchafts-Koſtenrente . und der Wirth— ſchafts-Koſtenendwerth- g G (N- 1) gehören, wie wir ſpäter ſehen werden, zu den wichtigſten Faktoren bei der Ein— richtung einer rationellen Reinertragswirthſchaft. Zum Schluß möge ein Rechnungsbeiſpiel die Sache vollends klären. — Beiſpiel. Betrachten wir einen jener Forſthaushalte, welche pro Joch oder Acker mit einem Boden- (oder Steuer-) Kapitale von 40 Thlrn., einem Verwaltungsaufwande von 1 Gldn. oder % Thlr. und mit durch— ſchnittlich 10 Thlrn. Culturkoſten produciren, und fragen wir, wie Voch ſich unter dieſen Verhältniſſen das wirthſchaftliche Grundkapital a. bei 100 und b. bei 40 jähr. Umtriebe in praktiſch runder Ziffer geſtalte, To werden wir zu Folgendem gelangen. — Das Bodenkapital B iſt mit 40 Thlrn. bereits gegeben. Die Verwaltungsrente mit dem 30 fachen fapitalifirt, gibt das Verwaltungskapital V= 20 Thlr. Die jetzt und alle 100, reſp. alle 40 Jahre nöthigen Culturkoſten entſprechen nach S. 71 einem Culturkapitale von 10,3, reſp. 13,4 Thlrn., fo daß, mit Weglaſſung der Brüche, im erſtern Falle ſich das Grundkapital auf G=B+C+V = 40 + 10 + 20 = 70 Thlr., im zweiten auf 40 + 13 + 20 = 73 Thlr., 6 * 84 4. Koften. II. alſo trotz der bedeutenden Verkürzung des Umtriebs nicht eben viel höher ſtellt. — Die Wirthſchafts-Koſtenrente iſt ſomit bei 40 jähr. Umtriebe 4 2.58 , bel 100 übrig em am 01x = 2,45 #; im erſtern Falle alſo pro Joch und Jahr „5 Thlr. oder 3 Sgr. höher. — Und der Wirthſchaftskoſten-Endwerth, gegenüber dem 40 jährigen Umtriebe und Abtriebsertrage S 73 (NA — 1), was laut Tafel XVb. 73. 2,959 — 215 Thaler; und der gegenüber dem 100 jährigen = 70 (No —1) — 70 & 30,19 = 4913 Thlr. (Jene Rente von 2,55, reſp. 2,45, und dieſer Endwerth von 215, reſp. 4913 Thlrn., brauchen übrigens nicht gerade aus dem Grundkapitale 6, ſondern können auch einzeln aus jeder der drei Koſtenklaſſen mittels der Zins- und Rgententafeln abgeleitet werden, wie sub 1), 2) und 3) die- ſes Kapitels gelehrt ward.) 1051 Hieraus folgt nun für die fragliche Wirthſchaft, daß dieſelbe pro Flächeneinheit ihres Waldgrundes einen Geld- oder Kapitalwerth von 70 bis 73 Thalern gleichſam feſtge⸗ bannt hat, oder eine Rente von circa 2% Thalern zu Gunſten ihrer Holzproduktion abſorbirt, und daß dadurch der Ertrag der 40 jährigen Beſtände mit 215, der der 100 jährigen da- gegen mit faſt 5000 Thlrn. Erzeug ungskoſten belaſtet wird. Fünftes Kapitel. — — Nutzeffekte. Das, was von den produktiven Kräften eines Betriebs— mechanismus nach Ueberwindung der durch ſeine Natur und Einrichtung bedingten unvermeidlichen Widerſtände als eigent— liche Wirkung übrig bleibt, pflegt der Mechaniker den Nutz— effekt ſeines Betriebsapparates zu nennen. Wir können und wollen dieſen Begriff auch auf den Mechanismus unſerer Wirth— ſchaft anwenden, in welcher Erträge und Koſten ſich in ähn— licher Weiſe gegenüberſtehen und kompenſiren, wie die einer II. 5. Nutzeffekte. | 85 Maſchine einwohnenden Kräfte und Widerſtände; dort die durch den Boden und ſeine Bewirthſchaftung dem Betriebe eingeführten phyſiſchen und geiſtigen Kräfte (Kapitale) mit ihren Wirkungen (Erträgen); hier die vom Apparate des Be— triebes mehr und weniger unzertrennlichen Laſten mit ihren Gegenwirkungen (Koſten). Gewöhnlich pflegt man den von den Koſten gereinigten Ertrag ganz recht mit dem Namen Reinertrag zu bezeichnen. Allein es wird dieß Wort ſo vieldeutig und oft ſo mißbräuchlich angewendet, daß die Einführung des eigentlichen Nutzeffekt— Begriffes im Intereſſe der ſchärferen Klarheit nicht überflüſſig erſcheint. Denn wenn z. B. ein 30 jähr. Kiefernbeſtand pro Joch 60 Klftrn. und nach Abzug aller Erntekoſten 300 Thlr. Ertrag gibt, pflegt man zu ſagen, daß er 5 Thlr. Reinertrag pro Klaf- ter gegeben; oder auch: es habe ſich beim Abtriebe ein Rein— ertrag von 300 Thlen. pro Joch herausgeſtellt. Und doch iſt letzterer ein blos von den Erntekoſten gereinigter Bruttoertrag, dem alle übrigen und eigentlichen Produktionskoſten noch inne— wohnen. Für den holzproducirenden Grundbeſitzer und Forſtwirth, der, als ein rationeller, nach Aufklärung und Fortſchritt bei ſeinem Betriebe ſtrebt, iſt aber die Kenntniß vom eigentlichen Nutzeffekt einer fraglichen Wirthſchaftsweiſe ein Moment von höchſter praktiſcher Bedeutung. Dieſe Kennt— niß nun iſt ſehr leicht zu erlangen, ſobald er nur einfach nach Vorſchrift der vorigen Kapitel verfährt, ſich pro Joch oder Morgen ſeiner ganzen Holzwirthſchaft, oder eines Ver— waltungsbezirkes (Reviers) derſelben, oder auch nur von irgend einer ihrer Betriebsweiſen und Oertlichkeiten, einerſeits das betreffende Grundkapital G und damit die Geſammtkoſten, und andrerſeits die Geſammterträge zu beziffern, ſich die Mühe nimmt. Hätte er gefunden oder geſchätzt, daß das Grund— kapital B+C+V==G feiner fraglichen in etwa 50 jährigem Umtriebe eingerichteten Wirthſchaft ſich auf 80 Thlr. pro Joch belaufe, nämlich: Boden- und Steuerkapital B = 45 + 5 Tha⸗ 86 | 5. Nutzeffekte. II. ler, Culturkapital C = 10 Thaler, Verwaltungskapital V — 20 Thlr.; jo ſummiren ſich feine Geſammtkoſten zur Zeit des Abtriebs als 50 jähr. Zinſeszins von 80 Thalern oder laut N - Tafel auf die Endgröße = 80 (N, — 1) = 80. 4,585 = 367 Thlr. Hätte er ferner gefunden, daß feine Schläge bei 50 jähr. Abtriebsalter mit ordnungsmäßiger Hinzurechnung der Vorerträge (mittels Tafel XV) an Neben- und Zwiſchen— nutzungen durchſchnittlich einen (erntefreien oder ſogenannten Rein⸗) Ertrag von 500 Thlrn. zu gewähren pflegten, fo hatte er in der That einen Wirthſchafts-Nutzeffekt in der Form eines Endwerthes von 500 — 367 = 133 Thlr. erzielt; d. h. pro Joch und in 50 Jahren. Um denſelben für's einzelne Jahr auszudrücken, müſſen wir ihn, als einen 50 jähr. Endwerth, durch den entſprechenden Endwerthsfaktor unſrer Rententafel dividiren, was als 133: EO = 133 : 131 — 1 Thlr. pro Joch und Jahr ausmacht; als Wirthſchafts— Nutzeffekt in der Form der Jahresgröße. Zu derſelben Aufklärung wären wir auch gelangt, wenn wir Geſammt-Erträge und -Koſten gleich von Haus aus in ihrer Jahresgröße bezifferten; aber nicht nach der gerügten Durchſchnittsmethode, ſondern ordnungsmäßig. Darnach iſt ein 50 jähr. Endertrag von 500 Thlrn. gleich einer Rente von 500: E5O = 500 : 131 3,8 Thlr. Geſammtertrag pro Joch und Jahr. Dem ſtehen gegenüber die jährlichen | reine = 45 X 3% % = 1,575 Thlr. Bodenkoſten Steuer⸗ = 5 4 3 0 ee Culturkoſten = 1043 A = 0,350 Verwaltungskoſten . = 20 x 3½ % = 0,7 Geſammtkoſtenrente 2,8 Thlr. Und Jahresertrag 3,8 Thlr. minus Jahreskoſten 2,8 Thlr. geben, wie oben, einen Betriebsnutzeffekt von 1 Thlr. pro Joch und Jahr bei Annahme des Bodenwerths mit 45 Thlen. und des Wirthſchaftszinsfußes zu 3%. Was aber lehrt, gegenüber den zu Grunde gelegten Vor— ausſetzungen, unſerm Wirthe dieſes ſein Reſultat? Wir können es auf mehrfache Weiſe deuten. 1 5. Nutzeffekte. 5 Erſtens: Es hat ſich nicht blos das Bodenkapikal mit dem Werthe von 45 Thlrn., ſondern auch noch aller andre zur Produktion benöthigt geweſene Aufwand zu dem erforderlichen Zinsfuße verintreſſirt; ſondern es iſt — Dank der forſtlichen Kunſt des betreffenden Wirthes — auch noch ein Mehrertrag als Nutzeffekt dieſer Kunſt erzeugt worden, der ſich den End— erträgen feiner 50 jähr. Beſtände mit 133 Thlen., oder ihren Jahreserträgen mit 1 Thlr. pro Joch an die Seite ſtellt. Zweitens: Bei Feſthaltung des angenommenen Wirth— ſchaftszinsfußes entſpricht dieſer Nutzeffekt von 1 Thlr. Rente einem Kapital von eirca 30 Thlrn.; was ſoviel ſagen will, als: das der Rechnung mit 45 Thlrn. unterlegte Bodenkapital iſt durch die Wirthſchaft gleichſam mit 30 Thlrn. höher ver— werthet, und alſo auf 75 Thlr. im Werthe geſteigert worden. Drittens: Bei Feſthaltung des angenommenen Boden— werthes beſagt obiger Nutzeffekt zugleich, daß der eingeſchla— gene Betrieb das geſammte wirthſchaftliche Grundkapital zu einem höheren als dem angenommenen Zinsfuße rentirt, weil die auf ihn geſtellte Vergleichung der Koſten- und Erträge noch ein Uebergewicht zu Gunſten des letztern ergibt. Zu weiterer Aufklärung für den producirenden Wirth iſt's nun in Bezug auf den letztern Fragepunkt auch von noch wei— term Intereſſe, daß man ſich und Andern Rechenſchaft geben könne auf die Frage: welches iſt denn eigentlich das thatſächliche Wirthſchaftsprocent bei deiner Produktionsweiſe; oder mit andern Worten: zu welchem Zinsfuße rentiren denn eigentlich die auf deinen Be— trieb verwendeten Boden-, Cultur- und Verwaltungskapitale; oder, was daſſelbe iſt: bei welchem Zinsfuße ſtehen Koſten— und Erträge im Gleichgewicht; oder, was ebenfalls das gleiche iſt: bei welchem Wirthſchaftsprocente werden die geſammten Koſten durch die Erträge gedeckt und ſomit der Wirth— ſchafts-Nutzeffekt gleich Null? Da dieſe Frage nur für eine beſtimmte Betriebsweiſe mit gegebenen Erträgen und Koſten beantwortet werden kann, muß hier, wie vorher ſchon, natürlich auch das Grundkapital und 88 5. Nutzeffekte. II. alſo auch der Bodenwerth als gegeben oder bekannt voraus— geſetzt werden. Da ich hauptſächlich Praktiker im Auge und ſomit gelehrte Methoden zu vermeiden habe, gebe ich zur Beantwortung jener Frage den Rath: Kalkulire die Differenz „Geſammterträge minus Geſammtkoſten“ wie oben S. 86 entweder im Jahres- oder beſſer im Endwerths-Ausdruck für verſchiedene Zinsfuße, bis du zwei aufeinander folgende findeſt, deren einer einen poſitiven, der andre einen negativen Nutzeffekt hervor— bringt. Zwiſchen beiden liegt dann das geſuchte thatſäch— liche Procent. Als zum Beiſpiel: Für 3½ 0 gab die obige Wirthſchaft, mit 500 Thalern fünfzigjährigem Geſammtertrag und 80 Thalern Grundkapital oder 367 Thalern entſprechendem Endzins, einen 50 jährigen Nutzeffekt von + 133 Thlrn. (Vgl. S. 86.) Bei 4% ſtellen ſich die Endkoſten (laut N-Tafel) auf 80 (N5% — 1) = 80 & 6,107 = 489 Thlr., laſſen ſomit immer noch einen 50 jähr. Nutzeffekt von 500 — 489 = + 11 Thlr. Wenn die 500 Thlr. Geſammtertrag zum Theil aus zeitigen Vor— erträgen ſich gebildet hätten, die dem Abtriebsertrage mit ihren Zinſen zuzurechnen waren, fo würden ſich bei 4% deren Nachwerthe ebenfalls erhöhen. Angenommen, es ſtellte ſich dadurch der Endertrag auf 530 Tha⸗ ler, jo wäre der richtige Nutzeffekt 540 — 489 = 41 Thlr. Dagegen wird nun 4½ % (bei unverändertem Endertrage von 500) ein negatives Reſultat ergeben, indem dabei ſich der 50 jährige Endzins des Grundkapitales auf 80 x 7,033 — 560 Thlr., und ſomit der Nutzeffekt auf 500 — 560 — minus 60 Thlr. ſtellt. Würden die Vorerträge im 4½ procentigen Endwerthe ſich, wie leicht möglich, um 60 Thaler höher zum Abtriebsertrage ſummiren, als im 3½ procentigen, jo wäre der Nutzeffekt (S Endertrag 560 minus Endkoſten 560) noch nicht negativ, ſondern eben erſt — Null, und ſomit die Produf: tionsweiſe im finanziellen Gleichgewicht. Es erhellt ſomit, daß, wenn der Endertrag 500 Thaler lediglich dem Hauptertrage angehört und ſomit vom Zinsfuße ganz unberührt bleibt, die befolgte Wirthſchaftseinrichtung dann im Stande tft, alle in ihr angelegten Kapitale mit circa II. 5. Nutzeffekte. 89 4 Procent zu verzinſen; daß dagegen, wenn weſentlich Vor— erträge mitſpielen, das thatſächliche Wirthſchaftsprocent auf 4% und vielleicht noch höher gebracht werden könnte. Nun aber fordere ich alle Waldbeſitzer und Forſt⸗ wirthe Deutſchlands auf, die Wirthſchafts⸗Nutzeffekte ihrer Betriebsweiſen in dieſer Art zu kalkuliren, eine Art, gegen welche finanzwirthſchaftlich nichts weſentliches ein— zuwenden iſt. In der großen Mehrzahl der Fälle werden ſie leider bei 3% und ſelbſt noch bei 3% zu einem oft bedeuten- den Defieit, zu einer Minus-Ziffer gelangen, deren Größe fie wirkſam genug von der Nothwendigkeit einer Reform ihrer Produktionsweiſen, wie von der Berechtigung unſrer im erſten Buche hierüber ausgeſprochenen Urtheile überzeugen wird. Ich wähle als Beiſpiel unter den mehrern mir bekannten Forſtwirthſchaften Deutſchlands ein Stück heraus, von dem man nicht ſagen kann, daß es mit Fleiß für meinen Zielpunkt ausgewählt ſei; denn ſeine Ertrags- und Koſtenverhältniſſe ſind keineswegs ungünſtig zu nennen. Es iſt dieß ein Fichten— Hochwald, welcher im 120 jährigen Umtriebe bei 140 Nklftr. Hauptertrag pro Joch ſammt den auf's Beſtandesende als Nachwerthe reducirten Vorerträgen circa 1500 Thlr. (Rein- Ertrag zu gewähren pflegt, und deſſen Beſitzer dabei das Joch Waldboden nur mit durchſchnittlich 30 Thlrn. veranſchlagt und nur mit 5 Sgr. verſteuert, mit 10 Thlrn. (Vor-, Haupt⸗ und Nach⸗Koſten) kultivirt und den geſammten übrigen Betrieb mit nur 15 Sgr. oder ½ Thlr. pro Joch und Jahr beſtreitet, und in welchem ſomit jeder Beſtand ein Wirthſchaftskapital von (genau genug) 30 + 5 + 10 + 15 f 60 Thaler zum Grunde hat. Da der 3% procentige Endzins dieſes Grundkapitales laut N⸗Tafel = 60 x 61 = 3660 Thlr., fo ergibt ſich für diefen Zinsfuß ein Wirthſchafts-Nutzeffekt von 1500 — 3660, d. h. von minus 2160 Thlrn., welches 120jährige Deficit (durch 2160: E,,,) in eine Jahresrente verwandelt laut E-Ta— fel = 2160 : 1745, d. h. knapp 1% Thlr., Verluſt pro Joch und Jahr ergibt. Und was bedeutet dieß Reſultat? Unter Anderm folgert ſich aus ihm: | 90 5. Nutzeffekte. II. a) Würde man dieſen Waldgrund, ſobald er vom Holze frei wird, anſtatt ihn wieder zu ſolcher Holzproduktion zu verwenden, mit durchſchnittlich 30 Thlen. verkaufen, jo würde man feine Erträge für je ein Joch mit 1 Thlr. pro Jahr erhöhen, wobei nur 3½ / Verzinſung und die in Wegfall kommende Grundſteuer nicht mit gerech— net iſt. — Inwiefern bei 4% das Reſultat ſich noch ganz bedeutend ungünſtiger ſtellt, kann Jeder durch die leichte Rechnung erproben. 7 b) Der Endertrag müßte auf 3700 Thlr. ſteigen, das Holz alſo 2½ mal ſo theuer-werden, das Grundkapital oder der Wirthſchaftsaufwand aber derſelbe bleiben, dann erſt würde ſich dieſe Betriebsweiſe mit 3½ ) rentiren. c) Der thatſächliche Wirthſchaftszinsfuß, d. h. der, bei wel— | chem das Grundkapital 60 Thlr. in 120 Jahren einen dem Ertrag von 1500 Thlrn. gleichkommenden Zins erzeugt, ſtellt ſich mittels Formelrechnung ) auf 2,7 oder knapp 24 00, trotz der doch im Vergleich zu andern ſehr günſti— gen Ertrags- und Koſtenſätze dieſer Wirthſchaft. Man wird aus derlei Rechnungen erſehen und begreifen, warum der rechnende Privatwirth keinen Hochwaldbau treiben will, wenigſtens keinen in hohem Umtriebe. Man glaubt faſt allgemein, es geſchehe dieß deshalb, weil der Privatmann nicht ſo lange auf die Erträge ſeiner Wirthſchaft warten wolle oder könne. Dieß iſt indeß bei Vielen, und gerade den Ein— ſichtsvollſten, der geringſte Grund. Der Hauptgrund iſt, weil ihre Erfahrung ihnen ſagt, daß die der Holzwirthſchaft anver— trauten Kapitale, bei jener Betriebsweiſe und den im Verhältniß zu ihren Koſten überall noch ſo ſchlecht geregelten Holzpreiſe, ſich allzuſchlecht verzinſen. Gegenüber den zur Zeit hierbei noch konkurrirenden Ver— hältniſſen kann man daher auch bei einer geforderten 3½- bis 4 procentigen Verzinſung des Grundkapitales einen eigentlichen Wirthſchafts-Nutzeffekt auch vom rationellſten Forſtwirthe *) 60 [(l + e)!?° — 1 = 1500, daraus (Ie) !? S 24; alſo (Ie) 120 d=, O27; folglich e = 0,027 u. p = 2,7 0 (Siehe in den „Noten“). H. 5. Nutzeffekte. 91 nur in ſelten günſtigen Fällen verlangen. Wir können getroſt den Hut vor ihm ziehen und ſeine Waldwirthſchaft als vorzüglich und für alle Zukunft geſichert betrachten, wenn es ihm nur gelungen, ſie bei jenem Zinsfuße in's Gleichgewicht zu ſtellen; d. h., wenn er die Kunſt verſteht, ſeine Be— ſtände ſo zu erzeugen, zu pflegen und zu nützen, daß das von ſeinem Grunde abſorbirte Wirthſchafts— kapital (B+C+YV) zur erwünſchten ordnungsmäßigen Ber: zinſung (ohne Wirthſchafts-Deficit und Wirthſchafts-Nutzeffekt) zu gelangen vermag. Um nun zu dieſer, für jeden rationellen Wirth unerläßlichen, Erkenntniß zu gelangen, muß er, wie ſchon bemerkt, ſein auf die Flächeneinheit repartirtes Grundkapi— tal vorher hinlänglich genau beziffern. Die ſeinem reinen Boden— kapitale adhärirenden Steuer-, Cultur- und Verwaltungs-Kapi— tale ſind dabei in ausreichender Durchſchnittsgröße bald ermittelt (ſ. Kap. 4.); dagegen wird es wegen Feſtſetzung des reinen (ſteuerfreien) Bodenkapitales meiſt Unſicherheit, Zweifel, Streit geben. Aus dieſem Grunde namentlich erſcheint es zweck— mäßig, wo nicht nothwendig, daß der holzproducirende Wirth in allen jenen Fällen, wo ſeiner Rechnung der Bodenwerth nicht beſtimmt vorgeſchrieben oder bekannt iſt, nicht den Wirth— ſchafts-Nutzeffekt, ſondern den Boden : Nugeffekt (Boden-Reinertrag, Bodenrente) ermittele, deſſen Zif— fer ihm einen ebenfalls ganz anſchaulichen und praktiſchen Masſtab darbietet, um die finanzwirthſchaftlichen Effekte ſeiner Praxis ordentlich und täuſchungsfrei zu bemeſſen. Dieſer Nutz— effekt beziffert ſich nach derſelben Regel „Geſammterträge minus Geſammtkoſten“, nur daß man bei letzteren die reinen Boden— koſten ganz ausläßt und ſtatt ihrer blos die angehörigen Steuerkoſten (als Rente oder Kapital) in Anſatz bringt. Eine Betriebsweiſe z. B., die beim Zinsfuße 3½ und bei 100 jähr. Abtriebe pro Joch an Geſammterträgen 1500 Thlr. und an Steuer-, Cultur- und Verwaltungskoſten 1200 Thlr. (beide Summen natürlich als 100 jähr. Endwerth) mit ſich 92 5. Nutzeffekte. II. führt, läßt ſomit 300 Thlr. als 100 jährigen Boden— Nutzeffekt. Die erlangte Differenz iſt nichts Andres, als die finanzwirthſchaftliche Produktion der Boden— kraft, die reine Arbeit des Bodenkapitals, der Boden-Reinertrag, und beſtimmt ſomit den Bodenwerth oder die Höhe, bis zu welcher die kritiſirte Produktionsweiſe die ihr übergebene Bodenkraft zu verwerthen vermag. Iſt der ſo ermittelte Boden-Nutzeffekt im Endwerthe gegeben (wie obige 300 Thlr. nach 100 Jahren), ſo iſt er ſeiner finanziellen Natur nach Endzins des Bodenkapitals. Letzteres ergibt ſich dann aus ihm durch Diviſion mit dem betreffenden Zinsfaktor (N.oo — 1). Somit entſpricht (laut N= Tafel) obiger Ueberſchuß von 300 Thlrn. bei 100 jähr. Abtriebe einem Kapitale von allerdings nur 300 : 30,19 oder knapp 10 Thlrn. — Man kann indeß auch den ſchließlichen Nutzeffekt (300 Thlr.) durch Divifion mit dem Renten-End⸗ werthsfaktor (Eioo) in eine (100 malige) Rente verwandeln. Dadurch gelangt man zur Kenntniß der wahren und reinen Bodenrente, welche die oder jene Weiſe des Betrie— bes zu produciren vermag. Bei unſerm Beiſpiele ſtellt dieſelbe ſich auf 300 : 863 = 0,35 Thlr. pro Joch und Jahr, und nach 3½ % (durch Multiplikation mit 28%) kapitaliſirt, ergibt ſie ebenfalls knapp 10 Thlr. als Bodenkapital, ganz wie beim erſtern Rechnungsgange. Grund und Gang dieſer Berechnung des Boden-Rein— ertrags, gleichviel, ob im Ausdrucke als Kapital oder als Jahresrente, iſt ſo natur- und geſchäftsgemäs und praktiſch, und namentlich finanzwirthſchaftlich derart gerechtfertigt, daß ſich kein irgend erheblicher Einwand dagegen aufſtellen läßt. Und wiederum fordre ich alle Forſtwirthe Deut ſeh⸗ lands auf, in der obigen Weiſe den Nutzeffekt ihrer Bodenkraft zu ermitteln, und damit ſich klar zu machen, in welcher Höhe ſie den Kapitalwerth der— ſelben durch ihren dermaligen Waldbau zu nützen vermögen. Das ſehr geringe wo nicht gar negative Re— ſultat, das ihnen in der Mehrzahl der Fälle, ſelbſt bei ſoge— nannt blühender Wirthſchaft, die Rechnung aufſchließt, wird I. 5. Nutzeffekte. 93 ihnen wiederum lehren, daß und warum ich mich in meiner kritiſchen Schrift über die Zuſtände und Zwecke des Wald— baues (ſ. Eingang des 1. Buches) gedrungen fühlen mußte, zu behaupten, daß zur Zeit „auch die beſte (Hoch-) Wald— wirthſchaft auch den beſten Boden faſt werthlos macht“. Alſo rechne, wer als rationeller Waldwirth ein bewußter und finanzwirthſchaftlicher Reformer ſeines Betriebes werden will! Er braucht deshalb ſeine Rechnung nicht allzu ſkrupulös zu führen. Eine geſunde, runde Annäherung wird ihm und ſeiner Wirthſchaft ſchon ſehr geſund ſein. Nur rechne er rationell und mit Berückſichtigung aller Faktoren. Als Mas- ſtab nehme er dabei, wie auch bisher wir immer gethan, die Flächeneinheit (das Joch, den Morgen ꝛc.) und ſummire von dem ganzen wirthſchaftlichen Beſtandesleben derſelben die an— theiligen Koften und Erträge von der Wiege bis zum Grabe in mittleren Durchſchnittszahlen nach Vorſchrift der Kap. 2— 4 auf die Zeit der Beſtandes-Haupternte, als der Zeit der Ab— rechnung; oder er vertheile ſie (nach gelehrter Vorſchrift) als Rente auf das einzelne Wirthſchaftsjahr. Es iſt das der ein— fachſte und belehrendſte Weg, der uns zugleich den relativen Bodenwerth, d. h. die Kapitalgröße, aufdeckt, nach welcher die betreffende Wirthſchaft die Bodenkraft rentabel zu machen verſteht. Es wird nichts ſchaden, eine ſolche Bodenwerths-Berech— nung dem Leſer in einem Beiſpiele noch einmal vor Augen zu führen. Beiſpiel. Eine Fichtenwirthſchaft mit 100 jähr. Umtriebe, welche, nur auf Holzertrag angewieſen, nach Abzug der Hauer- und Bringerlöhne im 40. Altersjahre des Beſtandes 20 Thlr., „60. P a 2 at : 80. a e > 100: = und im letzten Jahre = . 800 =: (alfo in Summa 960 : 100 = 9,6 Thlr. Durchſchnitts⸗ Ertrag) abwirft, gehört gewiß nicht zu den ſchlechten; denn jene Vorerträge mittels unfrer 3% procentigen Nachwerthstafel zu dem Hauptertrage ſummirt, geben 157,6 + 158,4 + 199 + 800 = 1315 Thlr. Geſammt-Ertrag. Betragen aber die Culturkoſten 10 Thlr. und alle die übrigen laufenden Koften (Steuer, Verwaltung ꝛc.) jährlich pro Joch oder Acker 1 Thlr., fo bil. den beide Koſten zur Abtriebszeit (laut N- und E-Tafel) die Summe 94 5. Nutzeffekte. II. 312 + 863 = 1175 Thlr. Es bleibt ſomit als Boden-Nutzeffekt der 100 jähr. Reinertrag 1315 — 1175 —= 140 Thlr. übrig, welches der End— zins eines Kapitales von 140: (NI oo - 1) = 140: 30,19 oder knapp 493 Thaler iſt. Es vermag alſo beſagte Wirthſchaft das Joch Bodenkraft nicht höher auszunutzen, als zu 4% Thlrn. Kapitalwerth oder =. Thaler oder faſt 5 Gr. Jahresrente Das vorſtehende Beiſpiel entwirft alſo von dem betreffen— den Waldbaue folgendes finanzwirthſchaftliche Bild: Die Geſammterträge belaufen ſich bei ſeinem 100 jähr.. Umtriebe auf 1315 Thlr. pro Joch, oder auf die im Verhält— niß zu andern Erfahrungen anſehnliche Durchſchnittsgröße von 1315: 100 == 13 Thlr. pro Joch und Jahr. Dieſen Durchſchnittsertrag berichtigt jedoch der rationelle Finanzrech— ner mittels unſrer Taf. XVIb. auf 1315: Ei = 1315 : 863 — 1,5237 Thlr. wahren Jahresertrag. — Der Betrieb tft aber, bei 10 Thlr. Cultur- und 1 Thlr. jährlichen übrigen Koſten, zu den theuren zu rechnen (S. 73). Er belaſtet oder vermindert den Endertrag 1315 mit dem 100 jähr. Nachwerthe der Culturkoſten 10 Thlr. und dem 100 jähr. Endwerthe der Jahresrente 1 Thlr. Beide Koſten ſummiren ſich (nach unſrer Taf. XV” und XVIb. bei 3%%) auf 1175 Thlr. Endkoſten. Und dieſer Endwerth iſt ſo viel als eine vorgängige 100 mal. Jahresrente von 1175: EIO = 1175: 863 = 1,3615 Thlr. — Unſre Wirthſchaft producirt alſo alle 100 Jahre einen Bodenreinertrag pro Jahr 1315 — 1175 = 140 Thlr. = 100 jähriger Boden⸗ nutzeffekt, | oder pro Jahr 1,5237 — 1,3615 = 0,1622 Thlr. oder ca. 5 Sgr. reine Bodenrente.“ (Letztere ergibt ſich auch durch Verwandlung des 100 jähr. Bodennutzeffekts 140 Thlr in eine 100 jähr. vorgängige Rente, nach der Formel: 140: EIO = 140 : 863 —= 0,1622 Thlr. — Jene 140 Thlr. Bodennutzeffekt ſind der 100 jähr. Endzins des Bodenkapitals; letztres alſo — 140 dividirt durch den 100 jähr. Zinsfaltor N—1 der Taf. XV" = 140 ; 30,19 = 4,63.) II. 5. Nutzeffekte. 95 Der zweite Ausdruck des Bodennutzeffekts iſt die Jahresrente des Bodenkapitals; letztres alfo = 100 fache Rente dividirt durch das Zinsprocent, — 16,22: 3½, was ebenfalls 4,63 Thlr. ergibt. Und daraus folgt nun endlich das Schlußreſultat: die fragliche Nutzungsweiſe vermag den Bodenwerth nur auf reichlich 4 Thlr. pro Joch zu bringen, trotz der ziemlich hohen und auf gute Produktionskraft des Bodens deutenden Ertragsziffern. Es liegt daher der Gedanke ſehr nahe, daß dieſe Rech— nung den eigentlichen, dem thatſächlichen Produktionsvermögen wirklich entſprechenden, oder abſoluten Bodenwerth nicht richtig angibt, und daß Niemand ſolche Bodenkraft zu ſolch' einem Spottgelde abſchätzen oder verkaufen werde; und der nicht Eingeweihte ſchloß daraus in der Regel, daß die Rech— nungsweiſe unpaſſend ſei. Es gehört deshalb zu den ſtereo— typen Axiomen unſrer dermaligen Forſtwiſſenſchaft, daß derlei Rechnungsgrundſätze, wie die hier befolgten — obgleich im ganzen übrigen Geſchäfts- und Produktionsweſen als ſach— gemäs und masgebend anerkannt — bei der Holzwirthſchaft nicht masgebend und nicht anwendbar ſeien. Das Irrthüm— liche und Gefährliche dieſer Ausrede liegt auf der Hand. Dem Vaterlande, dem Walde und unſerm Fache wird ein weit grö— ßerer Dienſt erwieſen, wenn wir die Richtigkeit ſolcher Rech— nung und damit allerdings nothwendig die Unrichtigkeit einer Wirthſchaft zugeſtehen, die das Bodenkapital entwerthet und ſomit ſelbſt zur anderweiten Benutzungsweiſe oder zur Ver— nachläſſigung deſſelben anreizt. Selbſterkenntniß iſt der erſte Schritt zur Beſſerung; geſunde Aufklärung die Vorbedingung eines geſunden Fort— ſchritts. Von jedem rationellen Waldwirthe iſt in dieſer Be— ziehung vor Allem zu verlangen, daß er über den Boden— nutzeffekt feiner Produktion vollkommen im Klaren ſei. Jeder Holzproducent unterſuche darum feine Wirthſchaft nach dem von ihm feſtgeſtellten Wirthſchaftszinsfuße auf ihren bezüglichen (relativen) Bodenwerth. Er begnüge ſich nicht bei 96 5. Nutzeffekte. 8 II. freudigen Culturen, geſunden Beſtänden, hohen Bruttoerträgen; denn trotz alledem kann die Natur ſeiner Wirthſchaft eine kranke und werthloſe, weil finanzwidrige, ſein. Seine Freude, ſein Stolz, ſein Streben muß vielmehr darauf gerichtet ſein, den relativen Bodenwerth ſeiner Produktion auf das möglich Höchſte und nach und nach dem abſoluten oder allge— meinen finanziellen Werthe gleich zu bringen. Zum Theil kann und wird er dieß durch Hinaufſchrauben der Holzpreiſe erzielen. Das aber iſt keine Kunſt, wenngleich es ſich vielfach als unumgänglich herausſtellt. Weit höher und preiswürdiger iſt das Verdienſt Deſſen, der durch's Wirth— ſchaften die Kunſt verſteht, den Werth des Bodens durch den Reinertrag deſſelben auf ſein Höchſtes zu bringen. Das vorige Beiſpiel (S. 39) möge uns Gelegenheit zu einer Andeutung hierüber geben. Beiſpiel. Geſetzt, ein Paar nicht eben umſtändliche komparative Unterſuchungen im Geiſte und nach Vorſchrift unſers Waldwirths zeigten, daß für eine gewiſſe Unterwirthſchaft („Wirthſchaftsganzes“ oder „-Block“) jenes Forſtes die wirthſchaftliche Reife (f. folg. Kap.) des Hauptbeſtandes un- gefähr in's 60. Jahr und die der Zwiſchenbeſtände ſich ſo herausbildete, daß man bei Berückſichtigung derſelben mit Sicherheit an Erträgen haben könnte durchſchnittlich: 20 Thlr. im 30., 40 Thlr. im 40., 80 Thlr. im 50., 150 Thlr. im 55. und 250 Thlr. im 060. Jahre, was gegen das Frühere einen geringern „Durchſchnittsertrag“ von nur (20 + 40 + 80 + 150 + 250): 60 —9 Thlr. (ſtatt 9,6 Thlr.) ergäbe, und daß dabei die Culturkoſten auf durchſchnittlich 5 Thlr. zu reduciren, die (hohen) Verwaltungskoſten aber nicht zu vermindern wären, ſo würde ſich das auf die Abtriebszeit bezogene Calcul alſo ſtellen: Endwerth aller Erträge laut XV b. — 2,807 x 20 + 1,990 & 40 + 1, 411 & 80 + 1,159 x 150 + 250 — 672,5 Thlr. Endwerth der Cultur- und Verwaltungskoſten (XVb- u. XVIb.) — 7,878 5 + 196,5 x 1 = 235,9 Thlr. Alſo Endwerth des Boden-Nutzeffektes (oder der Bodenrente) — 672,5 — 235,9 = 436,6 Thlr. Alſo (da dieß als ein 60 jähr. Zinſes— zins des Bodenkapitals anzuſehen, laut XVb-) der dieſer Nutzungsweiſe entſprechende Boden-Kapitalwerth — 436,6: (7,878 — 1) = 486,6 : in Thlr. circa. oder der Boden- nutzeffekt als Rente = 436,6: E,. — 436,6: 196,5 = 2,22 oder 23 Thlr. 5 II. 5. Nutzeffekte. 97 Trotzdem alſo, daß in vorſtehendem Beiſpiele der „Durch— ſchnittsertrag“ nach der bisher gangbaren Bedeutung deſſelben bei letzterer Wirthſchaft im Verhältniß von 9,6 Thalern zu 9,0 Thaler geringer wäre, verwerthet ſich doch bei ihr die Bodenkraft mit einer gegen früher faſt 15mal höheren Rente oder einem 15 mal höheren Kapitalwerthe. | Wäre aber, nicht blos vorübergehend ſondern beſtem menſchlichen Ermeſſen nach dauernd, eine noch lohnendere Holzwirthſchaft möglich, ſo würde nicht jene, ſondern dann dieſe den richtigern Kapitalwerth des Bodens beſtimmen. Und es kann und wird nun keinem unſrer aufmerkſamen Leſer mehr zweifelhaft ſein, wie wir bei Beſtimmung vom durchſchnittlichen Kapitalwerth eines Waldboden⸗ Komplexes verfahren müſſen; nämlich ſo, daß wir unter Annahme eines verſtändig geordneten, entſprechend nachhaltige und ſichere Ein— nahmen verbürgenden, Betriebes von der Summe aller Wirth— ſchaftserträge (ſei es in Form von Jahresrenten oder An— fangs- oder Endwerthen) die (in gleiche Form gebrachte) Summe aller Wirthſchaftskoſten, mit Ausnahme des Zinſes von dem als unbekannt anzuſehenden Bodenkapitale, abrech— nen, den gefundenen Ueberſchuß als Boden-Nutzeffekt betrach— ten und denſelben nach Tafel XV. oder XVI. in einen Anfangs- oder Kapitalwerth verwandeln, im Fall ihn die eingeſchlagene Rechnungsweiſe nicht bereits als ſolchen ergäbe. Dabei erhalten wir a) den ganz freien oder allgemeinen Wirthſchafts— Bodenwerth, wenn wir der Rechnung überhaupt die lohnendſte Benutzungsweiſe des Bodens, gleichviel ob ganz oder theilweiſe als Feld, Wieſe, Nieder- oder Hochwald, unterſtellen; b) den freien Wald-Bodenwerth, ſobald wir uns an die Bedingung binden, er ſolle zwar zur Holz-, aber zur ſpekulativ-rationellſten oder höchſten Reinertrags-Pro— duktion benutzt werden; | - 1 99 5. Nutzeffekte. II. e) den bedingten oder halbfreien Bodenwerth, ſo— bald deſſen Produktionskraft nach einer beſtimmt vor— geſchriebenen Wirthſchaftsweiſe zu nützen, innerhalb die— ſer Feſſeln aber doch thunlichſte Freiheit zur Erſtrebung der dabei noch möglichen höchſten Reinerträge vorhanden iſt; und endlich d) den unfreien oder gefeſſelten Bodenwerth, wenn ſtarre und ſpecielle Vorſchriften jeder weſentlichen freien Bewegung in ſeiner Bewirthſchaftungsweiſe ſich wider— ſetzen. Der durch gar keine einſchlagenden Rückſichten behinderte Grundbeſitzer kann und ſoll nach a) rechnen; der zur Fortfüh— rung des Waldes disponirte oder verpflichtete, je nach Art der Dispoſitionen, nach b) oder, wenn ſie bedingterer Art ſind, nach c); die Berechnung nach d) hingegen wird vielfach nöthig, wo es gilt, die großen ſtaats- und volkswirthſchaftlichen Nach— theile eines ſtarren und finanzwidrigen Wirthſchaftsmechanis— mus in ihrer Wahrheit zu zeigen. Iſt auf die eine oder die andre Weiſe der Werth des be— treffenden Bodenkapitals bekannt, geſchätzt, gegeben, ſo kann ſich nun der Holzproducent eine neue Reihe von ſehr wichtigen, nö— thigen und einflußreichen Aufſchlüſſen verſchaffen, indem er den Koſtenpreis der Hölzer und Beſtände für irgend eine beſtimmt vorgeſchriebene und fragliche Betriebs— weiſe ermittelt, um fie mit den Markt- oder Taxpreiſen feiner Zeit und Gegend zu vergleichen. Dieſe Ermittelung iſt gar nicht ſchwer. Man rechne wiederum nur mit gehörig abgerun— deten Mittelwerthen, denn umſtändliche und ſkrupolöſe Bruch— theil- Rechnungen find unpraktiſch, weil der Natur des Waldes und ſeiner Wirthſchaft zuwider. — Behufs der Ermittelung des Koſtenpreiſes ſeiner Hölzer hat der rechnende Wirth, dem früher Begründeten gemäs, zunächſt den gehörig motivirten Wirth: ſchaftszinsfuß, und weiter dann für die fragliche Wirthſchaft ſich klar zu machen und feſtzuſtellen pro Joch, Morgen, Tag— werk e uad 0 die Boden- (und Steuer-) koſten entweder als jährl. Rente oder als Bodenkapital B, II. 5. Nutzeffekte. 99 die Culturkoſten entweder als jährl. Rente oder als Cultur— kapital C, die Verwaltungskoſten entweder als jährl. Rente oder als Ver— 5 waltungskapital V. Er hat dann ſeine Hölzer für jedes fragliche Abtriebsalter an— zuſehen entweder als Endwerthe der bis dahin von ihnen ab— ſorbirten Koſtenrente, oder als Endzins des von ihnen offupirten Grundkapitales (BO V.) Dieſen Koſtenpreis, dieſen zu ihrer Erzeugung nöthig ge— weſenen Betriebsaufwand, müſſen ſie durch ihre Nutzung (nach Abzug der Erntekoſten, d. h.) erntefrei zurückgeben, wenn ſich das Bodenkapital in der geforderten Höhe verwerthen, wenn überhaupt die ganze Wirthſchaft zum geforderten Zinsfuße ren— tiren ſoll. Natuͤrlich ſind ng diefer Rechnung jedem Beſtandesalter alle bis dahin in der Regel erfolgenden, von den Erntekoſten befreiten Vorerträge nach dem Geſetze unſrer N-Tafel gut zu rechnen und in Abzug zu bringen. Bei fehlenden Vornutzungen findet ſich demgemäß der Koſtenpreis der Hölzer nach der Regel: Betrachte das fragliche Alter als Abtriebsalter, und zu dem entſprechenden Culturkoſten-Nachwerthe ad— dire den entſprechenden Endwerth der jährlichen vollen Boden- und Verwaltungskoſten. Zum Beiſpiel: Was koſtet bei einem Waldbaue mit 10 Thlr. Culturkoſten, 50 Thlr. Bodenwerth, 6 Gr. oder 0,2 Thlr. Steuern und 4 Thlr. oder 0,75 Verwaltungskoſten und bei mangelnden Vorerträgen je ein Joch a. der 40-, b. der 60, c. der 100 jährigen Beſtände? Da die jährlichen Boden- und Verwaltungskoſten ſich auf O, 5083 +. 0,2 + 0,75 = 2,7 Thlr. ſtellen, hat man im Jahr an Culturkoſten u. an Boden- u. Verwaltungskoſten alſo zuſammen Nachwerth (XVb- Endwerth XVIb- Koſtenpreis 40 39,3 Thlr. 228,3 Thlr. 268 Thlr. 60 78,8 5305 % 609 313,0: ;. 2329 2641 Das gleiche Reſultat erhalten wir, wenn wir für die frag— liche Wirthſchaft das erforderliche Grundkapital aufſtellen und 7 * 100 5. Nutzeffekte. II. unfre Hölzer oder deren Koſtenpreis als den Endzins ihres wirthſchaftlichen Grundkapitals betrachten. Nach obigem Beiſpiele hatten wir an reinem Bodenkapital 50 Thlr., an Steuerkapital 0,2 Thlr. & 284 = 5,7 Thlr., an Verwaltungskapital 4 x 284 = 21,4 Thlr. Das Culturkapital ändert ſich aber mit dem Umtriebe, und iſt bei 40 jähriger Wiederkehr (nach S. 71) = 13,4 Thlr.; bei 60 jähr. 11,5 Thlr.; bei 100 jähr. S 10,3 Thlr. Sonach okkupirt dieſer Waldbau ein Grundkapital b. 40 jähr. Abtriebe v. 50 + 5,7 + 21,4 + 13,4 = 90,5 Thlr. { ; del „ „50 4 5,7 4 21,4 11,5 88,6 = - 100 = P, ae er — 97 10,3 = 87,4 Daraus folgt mit Hülfe des Zinsfaktors N—1 der Taf. XVb- der Koſtenpr. d. 40j. Beſt. 40j Endz. v. 90,5 = 90,5 4 2,959 = 268 Thlr. : 60j. S 60. = 88,9 = 88,6 K 6,78 = 609 - - 100. = =100j. = 87,4 = 87,4 & 30, 19 2640 Nicht ganz ſo exact, aber am einfachſten und für die Praxis faſt immer genau genug, berechnet der rationelle Waldwirth den Koftenpreis feiner Beſtände auch nach folgender Regel: Beziffere dein Culturkapital (welches, wie oben, mit dem zunehmendem Abtriebsalter ſich ein wenig vermindert) für irgend ein mittleres Umtriebsalter, und ſuche zu dem feſtgeſtellten Grundkapitale B+C die den verſchiedenen Beſtandes-Altern entſprechenden End— zinſen. Nach der Rechnung (BOM & (N-). Bei obiger beiſpielsweiſer Wirthſchaft würde, wenn man zwiſchen den fraglicher Altern 40 bis 100 das mittlere = 70 annimmt, ſich das C (S. 71) auf 11 Thlr., und ſomit das Grundkapital ein für allemal auf 50 + 5,7 + 21,47 11 = 88 Thlr. ſtellen. Ein Blick auf die N-Tafel (XVb.) gibt nun für das Alter den Zinsfaktor N— 1 und ſomit den Koſtenpreis 40 2,959 2, 959 * 88 — 260 Thlr. 60 6,878 6,878 * 88 = 605 „ 80 14,68 14,68 & 88 = 1292 100 30,19 30,19 & 88 2 2656 Die ohnehin nicht bedeutenden Abweichungen von den früheren in ge— nauer Weiſe ermittelten Koſtenpreiſen werden in der Weiſe geringer, als die Culturkoſten ſich im Verhältniß zu den andern Koſten geringer ſtellen. Bei 5 Thlr. Culturkoſten würde ſich der Fehler auch auf die Hälfte ſtellen. Vorſtehende Rechnungspraxis läßt ſich auch ſo geſtalten, daß man von jenem mittlern Grundkapitale die Jahresrente nimmt und damit die entſprechenden Endwerthsfaktoren der Taf. XV» multiplicirt; dann tft der Beſtandeskoſtenpreis auch an— II. 5. Nutzeffekte. 101 zuſehen als Endwerth der Jahresrente des vom Be— ſtande in Anſpruch genommenen Grundkapitals. Indem z. B. das vorige Grundkapital S 88 war, war deſſen Rente = 0,88 x 31, — 3,08 Thlr. und da | für das Alter der Faktor E ſo folgt als Koſtenpreis 40 84,55 x 3,08 — 260 Thlr. ao 196,5 x 3,08—= 605 9 419,3 > 3,08 — 1292 100... 862,6 >< 3,08 — 2656 Die einfache Herleitung des Koſtenpreiſes un— mittelbar aus dem Grundkapitale (als deſſen Endzins oder deſſeu Renten-Endwerth) wird noch beachtenswerther, ſo bald man ihr als Culturkapital dasjenige unter— legt, das dem kürzeſten Umtriebe entſpricht von allen denen, die überhaupt bei der betreffenden Betriebsweiſe wirth— ſchaftlich in Frage kommen können. Als ſolche wird man häufig das halbe forſtliche Haubarkeitsalter annehmen dürfen. Wo letzteres 100, würde man alſo das Culturkapital für den 50jähr. Umtrieb ein für allemal in's Grundkapital einrechnen. Bei 10 Thlr. Culturaufwand würde es dann für den 50 jähr. Ab- und Um— trieb ſich = 10 + 10: (N- 1) = 10 + 10: 4,58 = 12 Thaler circa ſtellen, während es beim 100 jährigen nur 10 + 10: 30,19 — 10½ Thlr. betrüge. | In Folge deſſen ſtellt ſich für die älteren Beſtände, in dem Maſe, als ſie älter ſind, das Grundkapital und der als deſſen Endzins daraus hervorgehende Koſtenpreis der älteren Hölzer um eine Wenigkeit zu hoch. Dieſes kleine Mehr kann man aber ganz wohl als eine Verſicherungsprämie anſehen gegen das größere Riſiko, das der Holzproducent beim Stehenlaſſen verwerthbarer Hölzer gegenüber möglicher Elementar- und In— ſektenſchäden u. dgl. hat. Was vom rein theoretiſchen Rechnungs— ſtandpunkte als ein kleiner Fehler erſcheint, wird ſomit vom Standpunkte des praktiſchen Wirthes als eine motivirte Cor— rektion angenommen werden können.“ Um endlich aus dem Koſtenpreiſe des Beſtandes den Koſtenpreis der Klafter oder des Kubikfußes im Durchſchnittswerthe oder Mittel aller darin beim betreffenden Alter vorfindlichen Sortimente zu be— 102 5. Nutzeffekte. II. ziffern, braucht man nur die Beſtandes-Koſtenpreiſe durch die entſprechenden Maſſenheiten (Holzmaſſe pro Flächeneinheit) zu dividiren. Wir wählen zur Erläuterung dieſer Regel die im obigen Beiſpiele an- genommene Wirthſchaftsweiſe, und beziehen ſie auf den guten Fichtenſtand— ort und deſſen Produktion, wie fie die allgemeine Normalertragstafel X (un⸗ ſerer holzwirthſchaſtlichen Tafeln) und zwar Xa. für öfter. Mas angibt. Bei unterlaſſenen, oder Reinertrag nicht gewährenden, Vornutz⸗ ungen hätte man dieſem nach Beſtandesalter Maſſe nach Koſtenpreis Koſtenpreis der Nelftr. Nklftr. à 100 Kbfß. des Beſtandes 40 36 260 Thlr. 260: 363 8 60 65 | 605 ⸗ 605: 6 8 80 96 1292 = 1232: 98 “ 100 2 2656 = 2656: 122 Dieſe letztern Koſtenpreiſe pro Maſſen- oder Normal-Klftr. à 100 Kbfß. ſind als für's Mittel aller Sortimente und nach Abzug der Erntekoſten zu verſtehen, welche letztere übrigens in vielen Fällen wohl durch den hier nicht mitinbegriffenen Ertrag an Stock- und Wurzelholz gedeckt werden dürften. Wo demmach der 100 jähr. Beſtand 40 % der oberirdiſchen Geſammt— maſſe an Nutzholz abgeben und der durchſchnittliche Preis beim Nutzholze das dreifache von dem beim Brennholze betragen ſollte, würde ſich die Holz— taxe wie folgt berechnen. 100 Nklftr. haubares Holz koſten 2180 Thlr.; darin ſollen fein 60 Klftr. Brennholz à x Thlr. = 60 X Thlr. und 40 Klftr. Nutzholz à 3 x Thlr. = 120 Thlr.; ſomit 60x + 120 X= 2180, woraus 180 x = 2180, alſo X= 2180: 180 = 123 Thlr. Das heißt die Normalklafter 100 jähr. Brennholz müßte 123, und Nutzholz 363 Thlr. Reinertrag abwer— fen, wenn alle auf dieſe Produktion unter angenommenen Umſtänden ver— wendeten Kapitale ſich mit 34 90 verzinſen ſollten! i Weſentlich anders, namentlich für den höhern Umtrieb we— niger ungünſtig, geſtalten ſich dieſe Preiſe und deren mit dem Alter ſo gewaltige Steigerung, wenn es die Wirthſchaft ge— ſtattet, den N Koſtenpreis der Hölzer mit Rückſicht auf Vornutzungen zu kalkuliren, und dieſe Vornutzungen (als Neben- und Zwiſchen— Reinerträge) in möglichſt vortheilhafter namentlich möglichſt zeitiger Weiſe in Rechnung zu ſtellen. II. 5. Nutzeffekte. 103 fi Geſetzt, es könnten an Neben- und Zwiſchen-Nutzungen gewonnen werden a im 20 Jahre 5 Thaler rein. bs 30, 75 10 * * c = 40 z 1 z N d =» 50 z 40 2 2 ers 60 2 80 2 2 f = 80 _ 100 = e fo würden laut Nachwerthstafel die Vorerträge entlaften à und b d. 40j. Beſt. um 10 + 14 = 24 Thlr. a, b,eundd - 60j. E z - 20+ 28+ 40+ 56= 144 ⸗ a, b, o, d u. e 80. » - 39 7 56+ 79+112+139= 425 ⸗ „3 3 21001. -: 78+ 1117158 + 22372774199 1046 = oder es verbliebe und geſtaltete ſich ſonach für das Alter 40 Jahre mit dem Vorrath 36 Nklftr. d. Koſtpr. = 260 — 24 — 236 Thlr., alſo pro Nklftr. — 6,6 Thlr. (40 jähr.) . für das Alter 60 Jahre mit dem Vorrath 65 Nklftr. d. Koſtpr. 605 — 144 = 461 Thlr., alſo pro Nklftr. — 7,1 Thlr. (60 jähr.) für das Alter 80 Jahre mit dem Vorrath 96 Nklftr. d. Koſtpr. 21292 — 425 867 Thlr., alſo p. Nklftr. — 9,07 Thlr. (80 jähr.) für das Alter 100 J. mit dem Vorrath 122 Nklftr. d. Koſtpr. 2656 — 1046— Thlr., alſo p. Nklftr. — 13,2 Thlr. (100 jqähr.) Durch Einführung jener Zwiſchennutzungen in der betref— fenden Wirthſchaft hätte es alſo der Forſtmann vermocht, den mittlern Koſtenpreis des 100 jähr. Holzes von 22 Thlr. pro Nklftr. auf 13 Thlr. und ſomit um mehr als 40 % zu ver: mindern; kraft ſeiner geläuterten wiſſenſchaftlichen Erfenntniß vom finanzwirthſchaftlichen Werthe der zeitigen Vorerträge. Wo Hölzer außerhalb des Waldes oder überhaupt nicht in geſchloſſenen Beſtänden erzogen werden, kann man für jede Gruppe, wenn man will für jeden Stamm, den Koſtenpreis auf ganz dieſelbe Weiſe ermitteln. Doch hat in die ſem Falle dieſe Rechnung für den Producentem nicht eben viel praktiſchen Werth, indem die Unterlagen d. h. die verſchiedenen Koſtenſätze, bei der Einzelerziehung zu ſchwer in gehöriger Klarheit feſtzuſtellen ſind. Wo jedoch Reihenkultur und dazwiſchen Frucht- oder Futter— bau getrieben wird, und wo ſich außer den Culturkoſten auch die antheiligen Boden- und Verwaltungskoſten meiſt mit hin— reichender Annäherung angeben laſſen (ſ. S. 82) da werden die berechneten Koſtenpreiſe für die fo producirten Hölzer und 104 5. Nutzeffekte. N die betreffende Betriebsweiſe immerhin ebenfalls eine praktiſch bedeutſame Ziffer für den denkenden Wirth abgeben. Den Grundbeſitzern und Forſtwirthen, die den Werth ſol⸗ cher Berechnungen und deren wirthſchaftliche Aufklärungen be⸗ greifen, will ich nun auf Grund derſelben Geſetze im Folgenden für den Zinsfuß 3% eine kleine Hilfstafel zuſammenſtellen, mit- telſt welcher ſie leicht und bequem für irgend eine angenommene Betriebsweiſe den Koſtenpreis der von ihnen erzogenen Beſtände oder Baumgruppen abzuleiten und ſich über deren mit dem Hiebs— alter lawinenartig zunehmendes Anſchwellen zu orientiren ver- mögen. Erſter Zuſatz zu nebenſtehender Hilfstafel (auf S. 105). Will man ſtatt der dreierlei Koſtenreihen b, e und » die Belaftungs- größen einfacher aus dem ſummariſchen wirthſchaftl. Grundkapitale B+ + V ableiten, fo gilt die Spalte b „für je 1 an Grundkapital“, und die beiden andern Spalten e und » bleiben nun außer Betracht. Doch vergeſſe man nicht, daß bei gleichbleibenden Culturkoſten die Größe des Culturkapi⸗ tals C mit der Kürze des Umtriebes, und alſo des Beſtandesalters etwas wächſt (f. S. 71); und daß dieſe Veränderung behufs genauer Berechnungen beachtet werden müßte, namentlich, wenn bei ſehr geringem Boden- und Verwaltungskapitale das C einen dominirenden Einfluß erlangt. Indeß be— achte man hiergegen noch den S. 10 zu Gunſten dieſer einfachen Berech— nung gemachten Vorſchlag. Z3 weiter Zuſatz. Wer ſich noch für 3, oder 4, oder 4½ % eine dergleichen Hilfstafel anfertigen will, der benutze die Schema's von S. 106 und 107. Er ſchlage die Nr. XVb. und XVIb. unſerer „holzwirthſchaftlichen Tafeln“ auf und be— achte Folgendes. Die Bodenkoſten der Spalte b find der 5-, 10, 15jährige Zinſeszins des Kapitals; alſo die um 1 Ganzes verminderten Nachwerths— faktoren (XVb.) Die Culturkoſten oder Zahlen der Spalte e find die 5, 10⸗, 15jährigen Nachwerthe und ſomit unverändert aus Tafel XVb. auszu⸗ ſchreiben. Die Verwaltungskoſten der Spalte v find die entſprechenden End— werthe der Verwaltungsrente und ſomit aus XVIb- ebenfalls unverändert auszuſchreiben. Die Entlaſtungsgrößen der Tabelle e werden der Nach— werthstafel XVb- entnommen und zwar für dasjenige Jahr, welches der Zeit entſpricht, die vom Eingange des Vorertrags bis zu dem fraglichen Ab— triebs⸗ oder Altersjahr des Beſtandes verfloſſen iſt; ſo z. B. wächſt der Vorertrag 1 vom 5. Jahre bis zum 15. Altersjahre auf den 15 — 5 8 10: jährigen Nachwerth 1,41, weshalb die erſte Spalte der Tabelle gebildet wird, indem man ſich alle vornſtehenden Altersjahre um 5 verringert denkt und aus XVb- einfach die zugehörigen Nachwerthsfaktoren ausſchreibt. 5. Nutzeffekte. 66° | 968 Bee 882 [r 2 1 8 dee o fr | ers 179 18 978 1 6651 [ISS 96˙E 889 88˙ ern | zer 17 | 892 [dee | oe or 1 Tr | 667 | 18% | 96‘E | see 88% | Tr | zer | ver 981178 — —ę—ö I | mir 66˙T | 18% 96˙6 88,9 88 98% | ur | zer | zer — — — | pipe —— — — — 8 um spacusgap⸗-gequnneg us ius ae eee z pm mag e cee eee eee moggng T 1990 oog T’ — ̃ n—f———— ——————— — 701 9˙ 79 E97 9˙81 Tel 98˙6 99˙9 0¹⁰ 98˙8 98% 66°1 L9°T Ir 61˙7 1 8 0088 9˙881 g. 8sl SLI 90'29 90°19 9'298 61’TE 6T’0E 5 809 II III 8˙6 I 89˙g1 89˙ PI 6'883 HT 1101 9˙961 818˙ 818˙9 O 181 988˙g 9888 gd 686˙8⁰ 666° cee 208˙ĩ 108˙ 86˙88 987 898˙1 8c 8d 066˙ 066˙̊ 08˙61 919 ˙T | 949 ˙⁰0 eL’TI 1171 | IIb. 98˙ 881˙¹ 881˙0 3 nu Spada ⸗-Sequvnleg ud 1219 uaylogsßrjvauusyloginyng| jundug a eee agazlaana | FU3aoR 8 -Jagvl | plhamaad n noi) usainc T 4000 40g 158 %7e eee wog an) eee 299 mee won Bunupsaag an? isn 19178 us 5. Nutzeffekte. 106 01 S Inv bun peju aun dunzamug 1 548 (x | 2 | ObI I | 2 021 I | | | 001 1 2 [06 I - 08 ' 05 1 I 09 K 0 ! | CFC N T- | 0€ I, 8 1 | 0% 4 I | | | 01 I | | 8 0 "A | > 9 | um giaduslog = Sdquvneg Ua pw srwaduslayg=s9auvglax ue iu 12112 9 ab. aagußs ih ue nelle ae ue uren daga, 8 l IB engl Pphamaad En gone) z pm ug 2 uauuoaab oa eee eien T 1290 20% T 98 usain) 1 2200 4g 1 58 | Ger Anlsmtspioplggugg wog an) aqunylagtjog 299 Spade won dung ane PIIISINE 107 5. Nutzeffekte. Fol 'S Inv bunzpeju aun bunzasmuz 21d 2919 (x Ol 01 001 06 08 0L 09 08 07 0 55 ei 9 um swadusllayg - sauna U9Q nu Spaun = Sssquvnleg uss 12 ius 13134 dagvfg 115 usnallieg Murken uazloganımy] jvnauy ayumuv| eee ud d T um mag u eee eee ieee cinch IT 1999 eig 1 8 i ere eden en ⸗10 noi) udaijnc 1 4000 jpg 1 8 („ angie eee e an) eee 299 ene mag bunucpenog ang joggen | 1 1 08 cc 0% 81 01 9 — 191116 us 108 5. Nutzeffekte. II. Und wiederum fordere ich alle Forſtwirthe Deutſch⸗ lands auf, denen an einer geſunden Geſtaltung ihrer Holzproduktion gelegen iſt, auf Grund einer ſolchen Hilfstafel die Koſtenpreiſe ihrer Produkte zu er- mitteln und dieſelben den Tax- oder Marktpreiſen und überhaupt den thatſächlichen Erträgen gegen— über zu ſtellen. | Sie mögen das zunächſt nur erſt einmal in abgerundeten Durchſchnittszahlen und auf das ganze Revier, aber ſtets auf die Flächeneinheit (Joch ꝛc.) bezogen durchführen. Die Unterlagen dazu kann und muß Jeder leicht und ſchnell aus ſeinen Büchern und Erfahrungen feſtzuſtellen vermögen. Die weitere Mühe iſt eben ſo leicht; und die ganze Arbeit, um ſie kurz zu wieder— holen, folgende: — s Zaunächſt ſtellt man die Größe des reinen Bodenkapi— tales feſt, zu welcher man, ſei es in Rückſicht auf ſtatt ge— gehabte oder mögliche An- und Verkäufe, oder in Rückſicht auf privat⸗ oder auch nationalwirthſchaftliche Intereſſen, die Flächeneinheit (das Joch) des betreffenden Waldgrundes ver— werthen zu können wünſchen muß. Hierzu kommt das Steuer— kapital, d. h. das 25- bis 33fache derjenigen jährlichen Staats— abgaben, mit denen das Gemeinweſen des Nationalhaushaltes, behufs ſeiner Unterhaltung, den betreffenden Grund belaſten muß. Beide Summen vereinigt geben das volle Boden— kapital B. — Dann einen Mittelſatz für den erfahrungs— mäßigen Culturaufwand in feiner vollen Größe an Vor-, Haupt⸗ und Nachkoſten (S. 62). — Hierauf die Jahresgröße der geſammten Verwaltungskoſten, d. h. alles und jedes übrigen Aufwandes mit Ausnahme der Erntekoſten (welche gegen die Erträge ſofort zu kompenſiren ſind). — Endlich dann die nach der bisherigen Weiſe durchſchnittlich entfallenen Reinerträge an Neben-, Zwiſchen- und Haupt-Nutzungen nach Höhe und Zeit ihres Einganges; wozu man zu weiterer Belehrung auch noch die bisherigen Maſſenerträge des Hauptbeſtandes oder eigentlichen Abtriebes nebenbei mit aufreihen kann. — Mit den, wie oben angegeben, feſtgeſtellten Kapital- und Koſtenſätzen wer— den die Größen der entſprechenden Spalten b, ce u. v multiplicirt. II. 5. Nutzeffekte. 109 Die Querſumme der Produkte gibt den vollen Koſtenpreis des ſtehenden (nicht geernteten) Beſtandes für das vorſtehende Altersjahr, ohne Rückſicht auf Vorerträge. Den durch letz— tere entlaſteten Koſtenpreis erlangt man durch Abzug der im betreffenden Altersjahr quer ſummirten Nachwerthe der bis dahin ſtattgefundenen Reinerträge an Neben- und Zwiſchen— nutzungen. Die Diviſion des Beſtandeskoſtenpreiſes durch den ſeinem Alter zugehörigen Maſſenvorrath gibt für letzteren den Koſtenpreis der Maſſeneinheit (Klafter ꝛc.) im Mittel aller darin enthaltenen Holzarten und Sortimente und im noch nicht geernteten Zuſtande. Wer dieſen Koſtenpreis des Be— ſtandes oder ſeiner Maſſeneinheit mit den entſprechenden that— ſächlichen Erträgen der Wirthſchaft vergleichen will, hat ent— weder die letztere von den Erntekoſten zu reinigen, oder dieſe Koſten noch zu jenem Koſtenpreiſe des ſtehenden Holzes, der als Neinertrag angeſehen werden muß, hinzuzufügen. Als Erläuterungsbeiſpiel wollen wir eine jener vielen Nadelholzwirthſchaften des mittleren kultivirteren Deutſchlands wählen, wo pro Joch das Boden- (mit Steuer-) Kapitäl zu durchſchnittlich 40 Thlr. veranſchlagt werden müßte und wo die geſammten Culturkoſten 10 und die geſammten Verwaltungs— koſten jährl. faſt 1 Thlr., wofür wir indeß nur 0,7 Thlr. ſetzen wollen, betragen. Wir wollen hieraus und zwar nach dem Zins— fuße 3½, zunächſt den vollen (unentlaſteten) Koſtenpreis für jede zwanzigjährige Altersklaſſe und die Vorausſetzung kalkuliren, daß die Beſtandesvorräthe den normalen des guten Standortes (Klaſſe III.) unſerer Tafel XX entſprechen. 8 Boden⸗Cultur⸗Verwlt⸗ Voller Por: | Voller koſten | koſten koſten Beſtandes- rath in Koſtenpreis Gofach. (io fach. (0. fach. Koſtenpreis. Nklftr. à Nelftr. so Thlr. 12 | 6,7 Thlr. 2177 EN 491 SE 1037 96 10,8 2124122 17,4 42838 140 30,6 110 5. Nutzeffekte. g II. Wenn indeß noch einige Reinerträge mittelſt Durchforſt— ungen gewonnen würden, welche etwa mit dem 40. Jahre zu beginnen, und ſich auf das 60., 80., 100. und 120. Jahr (nach der Regel des Kap. 3. behandelt) zur Summe von reſp. 20, 70, 200 und 500 Thlr. an zu ſammeln pflegten, ſo ſtellt ſich dann für's der entlaſtete Koſtenpreis Alter pro Joch Hauptbeſtand | pro Nklftr. des Hauptbeſt. 20 80 — 0 8 0: 12 = 6,7 Thlr. 40 | 217 — 0= 217 217: 36 = 6,0 60 (491 — 20 461 471: 65 = 72 80 1037 — 70 = 967 967: 96 = 10,1 2124 — 200 — 1924 :121 = 15,8 4283 — 500 — 3783 : 140 — 27,0 Trotz jenen entlaſtenden Vorerträgen und trotz dem, daß die Wirthſchaft, bei noch nicht 4 Thlr. Geſammtverwaltungs— koſten pro Joch, noch nicht zu den theuren gehört (S. 73), ſo ſtellen ſich doch immer noch die Koſtenpreiſe für das ältere Sortiment auf eine Höhe, für welche der Markt und ſeine Kon— kurrenzen noch lange Zeit nicht und vielleicht kaum jemals Er— ſatz gewähren. Wenn es aber möglich wäre, ohne Erhöhung der Verwal⸗ tungskoſten (durch Zuſammenlegen der Reviere und andere Vereinfachungsmasregeln, etwa vermittels eines praktiſch gut eingeſchulten Holzhauerperſonals) ein Zwiſchennutzungsſyſtem einzuführen, welches im 10. Jahre 5 Thlr., im 20. 10 Thlr., im 30. 25 Thlr , im 40. 20 Thlr., im 50. 30 Thlr., im 60. 50 Thlr., im 70. 70 Thlr., im 80. 100 Thlr. im 100. 200 Thlr. durchſchnittlich an Reinertrag zu gewähren pflegt, wie würden ſich dann die Koſtenpreiſe pro Normalklftr. geſtalten, wenn da— bei der Hauptbeſtand ſich im 80., 100. und 120. Jahre blos auf den Vorrath 90, 110 - 120 Nelftr. zu ſtellen im Stande wären? — u | 5. Nutzeffekte. | 111 Um zunächſt die Wirkungen der Vorerträge zu ermitteln, haben wir durch Multiplikation der entſprechenden Vorerträge mit den betreffenden Zahlen der Tabelle e der S. 105: a | (Quer-) ter Summe. 10 20 710 17 Thlr. 30 10 1415 N 40 14 20 21 20 e 50 20 28 30 28 30 136 60 28 40 42 40 42 50 | 242 80 560 79 84 79 848989100 100111157 166 157 11661196196 1199 20) 150 - 120 | 221 312 * 331 | 812 33 390390788 308 3473 - | | 70 40| 56 50 56 50 70| 70 MN: 392 165 Dann allerdings würde ſich der entlaſtete Koſtenpreis des Hauptbeſtandes nun auf folgende Höhe ſtellen: 20 jähr. 80 — 17= 63 Thlr.: 12 5,2 Thlr.] wozu die 40. 27 — 75 142 : 363,9 l Erntekoſten 60... 491 — 242249 f ht „ fegen g. 50... 1037 — 660377 : 90 4,2 = ren um den 100 984 2124—1 548 = 576 = 2 410 53 2 Bruttopreis 120 4283 — 3473 810 -: 120 6,7 = / zu beziffern. Bei ſolchem Betriebe und ſolchen Preiſen würden dem— gemäs alle in der Wirthſchaft und deren Holzvorräthen ſtecken— den Kapitale mit jährl. 3½ % zuwachſen, alſo auch 3½ % ihres Werthes an Reinertrag gewähren. Und ließen ſich, wie wahr— ſcheinlich, die ältern Hölzer im Mittel höher als zum obigen Koſtenpreiſe von 4,2 Thlrn. netto für 100 öſtr. Kbfß. 80 jähriges und BB» „ 100% %% re „ Holz verwerthen, ſo könnte man hier wohl gar des Waldes Rein— 112 4. Nutzeffekte. 1 ertrag bis zu 4% feiner Werthe bringen, d. h. die Koſten— preiſe nach dem Wirthſchaftsprocent 4 kalkuliren. Jedenfalls verbliebe unter Beibehaltung des obigen Zinsfußes dann ein entſprechend großer und wirklicher „Wirthſchafts-Nutz— effekt.“ Sechſtes Kapitel. — — Anwendungen. Eine holzwirthſchaftliche Finanzrechnung iſt ſelbſtverſtänd— lich noch keine forſtliche Betriebslehre. Von ihr allein aus die letztere organiſiren zu wollen, wäre ein einſeitiges Unterfangen, da eine ſolche Organiſation nicht ohne Berückſichtigung aller einſchlagenden Lehren und Faktoren bewirkt werden kann, wenn ſie eine rationelle werden ſoll. Indeß bildet doch die Finanz— rechnung des Holzproducenten ein ſo weſentliches Fundament ſeiner Wirthſchaftspraxis, daß wir auf ihrem Grunde allein ſchon einen bedeutenden Theil desjenigen Betriebes zu kon— ſtruiren vermögen, der den Waldbau des höchſten Reinertrags zum rationellen Ziele hat. Schon bei nur oberflächlicher Betrachtung der durch das vo— rige Kapitel vermittelten Lehren und Aufklärungen werden man- cherlei einſchlagende Anwendungen derſelben ſich ganz von ſelbſt dem denkenden und dabei nur einigermaſen ſachverſtändigen Leſer vor das geiſtige Auge gedrängt haben. Um indeß dem nächſten und ferneren Gedanken-, Forſchungs- und Handlungs-Gange deſ— ſelben noch einige beſtimmte Anhalte- und Richtpunkte in dieſem Sinne und zugleich damit dem gegenwärtigen Buche noch einen weiteren praktiſchen Abſchluß zu geben, wollen wir von jenen Anwendungen nur einige der wichtigeren vorläufig herausheben und zwar in folgenden Regeln. II. 6. Anwendungen. 113 Erſte Negel. Betrachte die gangbare forſtliche Haubarkeits— lehre, nach welcher das durchſchnittliche Abtriebs— alter der Beſtände vom größten Durchſchnittsertrage (S. 34) abhängig gemacht wird, als einen Deiner Wirthſchaft höchſt nachtheiligen Irrthum; gleichviel, ob die Betriebseinrichtung ſich auf den größten Durchſchnittsertrag an Holzmaſſen oder an Geld— werthen gründet. Mache Dich frei davon, ſo bald als möglich, jedoch nicht ohne die gehörigen Vor— ſichten. Regulire Deinen Betrieb im Punkte der Ernte nach dem Prinzipe der wahren wirthſchaft— lichen Haubarkeit, d. i. nach jenem Umtriebe, der dem höchſten Jahresertrage (der Flächeneinheit oder des Grundkapitales) entſpricht (S. 56). Bei dieſer Regel ſetzen wir alſo eine ſchon gegebene Wald— wirthſchaft, bereits erzeugte Beſtände oder Baumgruppen voraus. Um ihrer Vorſchrift nachzukommen, hat man zunächſt über den betreffenden Wald oder jeden wirthſchaftlich abgeſchloſſenen Theil deſſelben eine Lokalertragstafel aufzuſtellen, welche beim Aus— ſchlagswalde von 5 zu 5, beim Kernwalde anfangs von 10 zu 10, ſpäter nur von 20 zu 20 Jahren, für jede dieſer Alters— epochen den mittleren Abtriebs- oder Hauptertrag zugleich mit denjenigen entſprechenden ordnungsmäßigen Vorerträgen (aus den Neben- und Zwiſchennutzungen) anzugeben hat, die unter den gegebenen Produktions- und Abſatzverhältniſſen pro Flächen— einheit des Beſtandes bis zu dem betreffenden Alter durch— ſchnittlich zu entfallen pflegen. Daß dies ſtets im Sinne unſers dritten Kapitels, alſo ſtets in der Reinertrags- und entſprechenden Nachwerthsziffer zu geſchehen hat, verſteht ſich von ſelbſt. Dieſe Reinertrags-Erfahrungstafel muß, wenigſtens für große Forſte, die Hauptbaſis der Betriebsregu— lirung bilden. Man kann ſie, je nach Fähigkeit und Bedürf— niß, durch wirkliche Hauungen, oder durch Schätzungen und II. 8 114 6. Anwendungen. II. mehr und weniger ſpeciell, begründen. Allmähliche Aenderungen der Holzpreiſe und Verhältniſſe machen aber ſelbſtverſtändlich von Zeit zu Zeit die Berichtigung einer ſolchen Reinertrags— tafel nothwendig. Die Ertragszahlen dieſer Tafel werden hierauf durch den dem feſtgeſtellten Wirthſchaftszinsfuße und dem Beſtandesalter entſprechenden Renten-Endwerthsfaktor (unſrer E- Tafel) dividirt; dieſe Quotienten geben den wahren Jahresertrag der Flächeneinheit für die fragliche Umtriebszeit. Daneben kann man zur Belehrung auch noch den Durchſchnittsertrag an Werthen (Endwerth dividirt durchs Alter) mit anreihen. Jenes Alter nun, bei dem der höchſte Jahresertrag entfällt, iſt das wirthſchaftliche Haubarkeits- oder dasjenige Abtriebs-Alter, bei welchem die Beſtände an Vor- und Hauptertrag zuſammen, alſo an Geſammtertrag, bei der fraglichen Betriebsweiſe die höchſte Jahresrente gewährt; oder inner welchem bei der vorausgeſetz— ten oder angenommenen Art des Waldbaues oder ſeines Nutzungsſyſtemes die Reinertragsproduktion des Grundkapi— tales ihr in dieſem Falle nur vom Umtriebe bedingtes Maxi⸗ mum erreicht. Jeder niederere, jeder höhere Umtrieb iſt mit einem geringeren Jahresertrage und alſo mit Verluſt verknüpft. Eigenthümliche Nutzungs- und Preisverhältniſſe bringen indeß zuweilen mehr als Einen Culminationspunkt in der Ertrags- tafel zum Vorſchein, in welchem Falle dann der Waldbau des höchſten Ertrags zwiſchen 2 Umtriebszeiten die Wahl oder doch einen freieren Spielraum bezugs des Abtriebsalters beſtitzt. (Zur Ergänzung vergl. hierzu Regel 5.) Zur weitern Erläuterung diene ein Beiſpiel aus dem Leben. Als Entgegnung auf einen meiner Vorträge machte mir einer meiner Schüler, ein norddeutſcher Grundbeſitzer, die Mittheilung, daß in ſeiner Gegend die Betriebseinrichtungen nach dem forſtlichen Haubarkeitsalter ſich ganz gut bewährten, indem, nach öſtreichiſchen Maſen gegeben, ſein 500 Joch großer auf den 100jährigen Umtrieb eingerichteter Kiefernwald einen ernte— freien Ertrag von 7000 Thlr., alſo pro Joch jährlich 14 Thlr. gewähre, allerdings in Folge guter und geordneter Beſtandes- und vorzüglicher Nutz— holzabſatz-Verhältniſſe. In Folge deß veranlaßte ich meinen jungen Freund, die Reinertrags— production ſeines Waldes einer ordentlichen finanzkritiſchen Schätzung zu II. a 6. Anwendungen. 115 unterwerfen, die, beim Mangel unregelmäßiger Nebennutzungen, ziemlich einfach und klar zu folgender Ertragstafel führte: b. C. d. E. a. Endwerth Jährlicher Aprocent. Wahrer Beſtan⸗ des Vor⸗ und Durchſchnitts- Endw.- a ; J S⸗Ertrag. desalter. | Haupt⸗Ertrags Ertrag. u, in a 5 rag (erntefrei). (b : 4) (abgerundet) 10 30 Thlr. 3 Thlr. 12 2,5 Thlr. 20 80 > 4 * 30 257 30 170° = 5,6 ⸗ 56 3,0 % 40 300 = 755 * 95 „ 50 500 = 10,0 = 153 anal 60 80 188 748 238 te 80 1000 12,5: Y% 551 338 05 100 1400 - 14, 0⸗ 1238 e Der Wirthſchaftszins fuß iſt hierbei auf 4% geſtellt worden. — Das Grundkapital anlangend, ergab die Erörterung, daß ſich daſſelbe dabei aus dem Bodenkapitale B = 55 Thlr., dem Steuerkapitale 8 = 5 Thlr., dem Culturkapitale C= 6 Thlr. und dem Verwaltungskapitale V— 14 Thlr. und ſomit auf den Betrag von 6 = 80 Thlr. pro Joch ſummirte. Vergleiche hierzu auch das Verfahren nach S. 125. Vorſtehende Erfahrungstafel ſagt uns in ihrer Spalte b. und c., daß bei 100jährigem Umtriebe je 1 Joch allerdings 1400 Thlr. Endwerth oder 14 Thlr. Durchſchnitts⸗Geſammtertrag producirt und dabei der Wald durch ſeinen 5 Joch großen Jahresſchlag an Vor- und Haupterträgen eine (die laufenden Cultur- und Verwaltungskoſten allerdings mit einſchließende) Rente von 5 * 1400 = 7000 Thlr. gewährt. Gleichzeitig zeigt uns aber die e-Spalte, daß das der Wirthſchaft inwohnende Grundkapital von 80 Thlr. bei dieſer Einrichtung ſich doch nur mit 1,1 Thlr., und alſo noch nicht einmal zu 14% rentire. Wenn wir ferner von der entzifferten Jahresproduction des Grundkapi— tales dieſer Wirthſchaft, welche bei 100jährigem Umtriebe 1,1 Thlr. beträgt, die geforderte Aprocentige Rente des mit 25 Thlr. angegebenen Steuer-, Cultur⸗ und Verwaltungskapitales abziehen (= 0,25 x 4 = 1, 0), ſo bleiben 0,1 Thlr. als jährlicher Boden-Nutzeffect. Bei dem geforderten Wirth— ſchaftsprocente 4 bildet die 25fache Rente das ihr entſprechende Kapital, woraus alſo folgt, daß die betreffende Forſteinrichtung die Bodenrente nur auf 0,1 Thlr., das Bodenkapital alſo nur auf 2,5 Thlr. pro Joch zu bringen vermochte, trotzdem, daß die Waldrente auf 14 Thlr. ſich ſtellte. Dieſer ſcheinbare Widerſpruch klärt ſich aber ſo fort, wenn wir (mittels Spalte b. und arithmetiſcher Interpolation) aus den Werthen, welche die einzelnen Beſtände laut Ertragstafel beſitzen, den mittleren Holzwerth H des. 8 * 116 6. Anwendungen. II. Beſtandes, und durch Hinzufügung des Grundkapitals 6 den durchſchnitt— lichen Kapitalwerth ſuchen, den der betreffende Wald durch ſeine Wirth— ſchaft feſtbannt. Man wird dann finden (aus der Spalte b und nach der Note 7 zu Tafel X der holzwirthſchaftl. Tafeln), daß dieſe Wirthſchaft durch- ſchnittlich pro Joch zu ihrem Grundkapitale von 80 Thlr. annoch 550 Thlr. erntefreien Holzwerth braucht, und alfo bei einem Grund- und Material- kapitale von 80 + 550 = 630 Thlr. pro Joch eine Jahresrente von 14 Thlr. producirt; alſo trotz der hohen Ziffer immerhin nicht viel über 2% des auf die Wirthſchaft verwandten Kapitales abwirft. Nach dem Syſteme und für die Zwecke des Reinertragswaldbaues ſagt uns aber die letzte Spalte unfrer obigen Ertragstafel, daß unter den obwal— tenden Produktions- und Verwerthungsverhältniſſen der höchſte wirthſchaft— liche Nutzeffeet mit 3,3 Thlr. Jahresertrag bei einem 50jährigen Umtriebe ſtatt hat. Hierbei ſtellt ſich der Jahresertrag des Grundkapitals gerade auf das 3fache des früheren. Durch die Verkürzung des Umtriebes erhöht ſich das Culturkapital um nur 1 Thlr. (S. 71), alſo das vorige Steuer-, Ver⸗ waltungs- und Culturkapital von 25 auf 26 Thlr., die entſprechende Koſten— rente von 1,0 Thlr. auf 1,04 Thlr., fo daß demnach eine Bodenrente von nahe 2,3 Thlr. bleibt, deren 25faches dem Bodenwerthe 55 auch in der That und zwar reichlich entſpricht. Auch beachte man, wie die Jahrespro— duktion (3,3 Thlr.) des Grundkapitales (80 Thlr.) nicht blos eine volle Aprocentige Verzinſung dieſes Kapitales, ſondern durch die rationellere Bewirthſchaftung deſſelben ſogar ein, wenn auch kleiner, ſo doch wirklich reiner Nutzeffekt (S. 85) von 0,1 Thlr. pro Joch und Jahr erzeugt wird. Der Durchſchnittsertrag allerdings ſtellt ſich beim 50jährigen Umtriebe niedriger. Unfere Erfahrungstafel ſagt uns unter b und e: Je 1 Joch gibt 500 Thlr. Endwerth oder 10 Thlr. Durchſchnittsertrag pro Jahr. Es kommen jährlich 500 Joch: 50 - 10 Joch zur Hauung. Der Wald gewährt alſo ferner nur 5000 Thlr. Rente, anſtatt der jetzigen 7000 Thlr. Indeß man erwäge: Durch die Umwandlung vom 100 auf den 50jäh⸗ rigen Umtrieb werden die Werthe aller 50 Jahre alten Beſtände disponibel. Es braucht die Wirthſchaft, wie aus Spalte b ſich ergibt, im Durchſchnitte nur 170 Thlr. Holzwerthe pro Joch, alſo mit dem Grundkapitale 170 + 80 — 250 Thlr. Die Aprocentige Rente dieſes Grund- und Materialkapitales iſt 10 Thlr. Wie oben bemerkt, gewährt aber die fragliche Betriebseinrichtung dieſe Rente. Die Wirthſchaft ſteigt alſo in dieſem Falle in das volle Apro— centige finanzwirthſchaftliche Gleichgewicht, die Rentabilität ihrer Kapitale (von früher 2%) auf das Doppelte. „Aber die Rente Deiner Wirthſchaft ſinkt ja, wie Du ſelbſt zugeſtehſt, im Ganzen auf 5000 Thlr. herab, während die der jetzigen 7000 Thlr. be— trägt?“ Allerdings! meine Wirthſchaft macht aber pro Joch 630 minus 170 — 460 Thlr. Kapital lebendig, welches, den volkswirthſchaftlichen Ge— bieten zur ſichern Verzinſung übergeben, ſich zur künftigen Waldrente mit II. 6. Anwendungen. 117 N 18,4 Thlr. ſummirt, und alſo dieſe auf 28,4 Thlr. und ſomit auf reich— lich das Doppelte der jetzigen erhöht. 5 Der fragliche Wald aber war kein freies Eigenthum, ſondern Fideikommis. Dieſe Unfreiheit iſt jedoch kein Hinderniß für Einführung des Reinertragswaldbaues. Werden die frei gewordenen Kapitale irgendwie zum Nießnutze des jeweiligen Beſitzers fideikommiſſariſch angelegt, ſo wird es den künftigen Beſitzern gar wohl auch gefallen, wenn fie ſtatt 14 & 500 D 7000 Thlr. Rente von demſelben Eigenthum künftighin das Doppelte mit gleicher Nachhaltigkeit genießen. Hierzu kommt das Intereſſe, was die Volksinduſtrie daran hat, wenn von dem im Walde ſtocken— den, überflüſſigen und faulen Kapitalien der Ueberfluß für ſie lebendig ge— macht wird. Mein Urtheil lautete demgemäß: Alle über 50 Jahre alten Beſtände dieſes Waldes ſind bei gegenwärtigen Preisverhält— niſſen als wirthſchaftlich überreif zu betrachten und möglichſt bald und vorſichtig dadurch zu verwerthen, daß man zunächſt nur mit einem Theile des Waldes auf den 50jährigen Umtrieb herabgehe, und zuſehe, ob durch eine etwaige Preisſteigerung im ältern Holze für den andern Theil ein höherer als 50jähri— ger Umtrieb einzurichten wäre. Denn ein zu rapides und un— vorſichtiges Heruntergehen im Umtriebe würde nicht blos eine genügende Wiederaufforſtung, ſondern auch die beſſere Renta— bilität beeinträchtigen, letztres nämlich dann, wenn durch eine zu raſche Verwerthung von Althölzern, wo nicht gar ein Verluſt durch Herabdrücken ihres Preiſes, ſo doch ein Entgehen desjenigen Gewinnes erfolgt, den bei allmälichem Rarwerden dieſer Althölzer eine erhebliche Steigerung ihres Preiſes mit ſich führen würde. Indeß darf man, um ſich in Erwartung einer Preisſteige— rung nicht nachtheiligen Illuſionen hinzugeben, nicht außer Acht laſſen, daß jeder Beſtand ein Holz- und Grundkapital H+ (S. 82) repräſentirt, und daß — wie ein Blick auf unſre N-Tafel lehrt — jedes Kapital in 10 Jahren um 0,41 und 0,48, alſo um circa feine Hälfte ſich vergrößern müſſe, wenn es ſich zu jährlich 3% bis 4% verzinfen ſoll. Ein in Rückſicht auf Steigerung der Holzpreiſe übergehaltener Beſtand von 1000 Thlr. erntefreiem Holzwerth pro Joch und 100 Thlr. Grundkapital müßte alſo bei 4% in den nächſten 10 Jahren annoch 1100 & 0,48 oder circa 500 Thlr. Reinertrag produ— eiren, dafern die Spekulation keine verfehlte fein ſolle. 118 6. Anwendungen. IL Wenn alſo der fragliche Beſtand wenig Maſſenzuwachs hat, müßte der Preis aller ſeiner Sortimente im Mittel nach 10 Jahren faſt um die Hälfte geſtiegen fein, um jener Produk— tionsforderung zu genügen. Man ſieht hieraus, daß bei der— gleichen Wirthſchaftseinrichtungen nur ein vorausſichtlich ſehr be— deutendes Steigen der Holzpreiſe weſentlich Beachtung verdient. Der oben betrachtete Hochwald zeigte ſich beim Wirth— ſchaftszinsfuße 4 und bei 50jährigem Umtriebe nicht nur in vollem finanzwirthſchaftlichen Gleichgewichte, ſondern gewährte ſogar noch einen kleinen Wirthſchafts-Nutzeffekt. Es muß ſich daher bei näherer Unterſuchung auch herausſtellen, daß die Erträge der 50jährigen Beſtände deren Koſtenpreis überſteigt. So iſts auch in der That. Das wirthſchaftliche Grundkapital ergab ſich bei 50jährigem Umtriebe zu knapp 81 Thlr. pro Joch (bei 100jährigem war es = 80). Der 50jährige Aprocentige Endzins jenes Kapitales aber iſt laut N-Zafel = (N—1) 81 = 6,107 x 81 knapp = 490 Thlr. Der Ertrag 500 Thlr. über- ſteigt alſo den Koſtenpreis um 10 Thlr. G Wirthſchafts-Nutz— effekt S. 85). Wollte man dagegen ältere, etwa 80jährige, Kiefernbeſtände auf dem entſprechenden (dann 80% Thlr. betragenden) Grund⸗ kapitale mit gleichem Nutzeffekte erziehen, jo müßte deren Vor- und Hauptertrag im Endwerthe = 80% & (Ngo - 1) = 80% x 22 = 1771 Thlr., alfo 771 Thlr. mehr als jetzt, betragen, was nur durch raffinirte Erzeugung, Pflege und Ausnutzung der Beſtände (im Sinne von Kapitel 3 und 5), ſchwerlich je— doch ohne Erhöhung der Preistaxen für das 80jährige Holz im Vergleich zu dem 50jährigen, möglich fein kann. Indem alſo unſre obige Betriebsregel den Rath ertheilt: wir ſollen die Lehre vom höchſten Durchſchnitts— ertrag, gleichviel, ob auf den Haupt- oder den Geſammt⸗, ob auf den Holzmaſſen- oder den Geld— Ertrag bez zogen, in ihrer Anwendung auf die Wirthfchaft als eine höchſt nachtheilige Irrlehre betrachten, die wir nicht ſchnell genug, wenn— gleich auch nicht vorſichtig genug verlaſſen kön⸗ nen, um ſobald als möglich den Umtrieb unſers II. 6. Anwendungen. 119 Waldes im Sinne der wahren wirthſchaftlichen Haubarkeit der Beſtände zu reguliren, ſo begründet ſich das „nicht ſchnell genug“ einfach dadurch, daß, wie auch das oben behandelte Beiſpiel klar beſtätigt, die dermalige Betriebs- und Haubarkeitslehre die Waldbefiger ver— leitete, in ihren Forſten große Mengen undankbarer, unrentabler Holzkapitale aufzuſammeln, die ſchon Jahrzehnte lang auf einen ganz ungenügenden Werthszuwachs herabgeſunken und im Sinne der Reinertragswirthſchaft ſeit längerer Zeit als überreif zu betrachten ſind. Und es ſtellt ſich dieſer die Rentabilität des Waldbaues verſchlingende Luxus an überſtändigen Hölzern um ſo überwiegender und nachtheiliger dem richtigen und geſunden Maſe gegenüber, je höher des Waldes bisheriger Umtrieb war. Dieß der Hauptgrund, warum der Kern- und Hochwald, dieſe an ſich vollkommenſte Waldform, ſeine in ihm ſteckenden Werthe zur Zeit viel ſchlechter verzinſt, als die unvollkommnere des Ausſchlags- oder Niederwaldbetriebs; und warum der mit Rechnungsſinn und geſundem Ertragsgefühle begabte Grund— beſitzer zur Zeit den letztern vorziehen mußte. Denn es kann nicht der Zweck unſrer Produktion ſein, ihre Erträge durch Aufſtapelung ganz unverhältnißmäßiger und ſchlecht rentirender Vorräthe hoch zu halten, ſondern vielmehr ihr Grund- nnd Betriebskapital ſo zu normiren, daß ihr finanzwirthſchaftlicher Nutzeffekt der möglich höchſte werde. Und da nun bei der ge— genwärtigen Beſchaffenheit des Holzmarktes und der Holztaxen der neue wirthſchaftliche Umtrieb zumeiſt eine nicht unerhebliche Verkürzung des jetzigen forſtlichen erheiſcht und dabei eine große Maſſe des vorhandenen Holzkapitales als überreif und zuwachs— faul zur Verwerthung ausſcheidet, ſo liegt es auf der Hand, daß jene Betriebsregulirung und dieſe Verwerthung nicht ſchnell genug eingeführt werden könne, um den Verluſt abzukürzen, den der Waldeigenthümer durch ferneres Stehenlaſſen der das wahre wirthſchaftliche Haubarkeitsalter bereits überſchritten habenden Beſtände mit jedem Jahre erleidet. 9 „Aber auch nicht vorſichtig genug.“ Denn erſtens muß eine ſofortige und vollkommene Wiederaufforſtung der Schläge geſichert ſein, wenn die neue Regulirung nicht eine Mißwirth— 120 6. Anwendungen. II. ſchaft anbahnen ſoll, eine Bedingung, die jedoch beim Syſteme der Vorverjüngung (ſ. Regel 4) und dort, wo der Wald— feldbau angewendet werden kann, leicht zu befriedigen iſt. Zweitens muß man vermeiden, den Holzmarkt auf einmal mit Althölzern zu überſchütten und dadurch deren Preiſe zu drücken. Und drittens muß man, wie ſchon bemerkt, bedenken, daß, wenn alle unſre Nachbarn ihre Wälder nach der Wirthſchaft des höchſten Ertrages reguliren, die alten ſtarken Hölzer all— mählig rarer werden und dadurch die noch auf dem Stock ſtehenden außer ihrem Maſſenzuwachſe noch einen namhaften Preiszuwachs erhalten. Ich habe indeß oben bereits in einem Beiſpiele gezeigt, daß und warum man ſich leicht Verluſt be— reiten kann und warum man die Wirthſchaft leicht zu neuen Ertragsverluſten verleiten kann, wenn man ſich allzuſehr durch die Behauptungen Derer beſtimmen läßt, welche in Erwartung einer weſentlichen Preisſteigerung der ſtarken Nutzholzſortimente das Erziehen und Ueberhalten alter Beſtände über das wirth— ſchaftliche Umtriebsalter hinaus vertheidigen. Denn wenn, um obiges Beiſpiel zu vervollſtändigen, ein Beſtand, der jetzt an Holz- und Grundkapital 1000 Thlr. Werth darſtellt, beim Wirthſchaftszinsfuße 3½ 0% noch 20 Jahre ohne Verluſt ſtehen bleiben ſollte, ſo müßte er nach 20 Jahren (inclusive etwaiger Zwiſchenerträge) laut N-Tafel 1,990 x 1000 = 1990 Thlr. an H + G repräſentiren, und alſo, wenn G = 90 wäre, an Holz— werth 1900 Thlr. liefern und mithin durch Maſſen- und Preis- zuwachs noch 900 Thlr. producirt haben. In dieſem finanzwirthſchaftlichen Sinne enthalten faſt alle unſre der— maligen Hochwälder eine Unmaſſe überreifer Hölzer; oft an 3 des ganzen Vorraths. In vielen Gebirgsgegenden, in der Schweiz und in Tirol, finden wir noch große Mengen in jeder Beziehung überreifer Beſtände. Die Volks- und Finanzwirthſchaft gebietet allerdings die möglichſt baldige Ver— werthung deſſelben. Wo es aber, namentlich in dieſen Hochgebirgen, mit Unvorſichtigkeit geſchähe und ohne deren Nachzucht zu ſichern, ſo könnte gar leicht der Geldgewinn, den das Gemeinweſen davon zog, dem letztern mit der Zeit in die größten Verluſte, oft zum Verderben ſich verkehren, wie viele Beiſpiele aus der Alpenwelt beweiſen können. Wollten derglei— chen Gemeinden ꝛc. alle ihre vielen überreifen Beſtände jo ſchnell, als fie fie verwerthen könnten, auch abtreiben, ſo wäre an eine genügende Verjüngung oft kaum zu denken. Dieſer Verjüngung nicht minder ſchädlich iſt der bei II. 6. Anwendungen. 121 den Schutzwäldern der Gebirge ſehr gewöhnlich übliche unbedingte Holz— nutzungsbann, zumal wenn kein Weidebann damit verbunden iſt. Man wird aber wahrſcheinlich nun fragen, wo und wie es bei unſern Grundregeln möglich ſei, die doch auch nothwen— digen ſtarken Althölzer zu produciren? Die Antwort hierauf iſt einfach. Die Produktion alter Hölzer ohne Verluſt wird möglich, ſobald unſre Kunſt den ihr noch fehlenden finanz— wirthſchaftlichen Aufſchwung erlangt und durch ihn das Alter der wirthſchaftlichen Haubarkeit mit dem geforderten Holzalter in Einklang gebracht hat; oder, was daſſelbe iſt, ſobald einer— ſeits der Waldbau darnach ſtrebt, den Koſtenpreis dieſer Alt— hölzer möglichſt zu verringern, und andrerſeits der Konſument oder Holzmarkt die Verpflichtung anerkennt, jenem Koſtenpreiſe gerecht zu werden. (Vergl. Regel 5. und 6.) In dieſer und noch mancher andern Hinſicht begründet unſre Finanzrechnung naturgemäs und hinlänglich klar die Zweite Regel. Pflege und nutze den Grund und die Beſtände Deines Waldes nach den Principien eines rationel— len Vorertrags-Betriebes (S. 42 — 46; 50 ꝛc.; 105), d. h. dergeſtalt, daß der Jahresertrag (S. 56.) Deiner Beſtände an Neben-, Zwiſchen- und Hauptnutzungen während ihrer wirthſchaftlichen Lebensdauer unter den obwaltenden Verhältniſſen das möglich Höchſte werde. Wo die Art des Waldes und ſeines Umtriebes in der Hauptſache bereits beſtimmt oder gegeben iſt, wird man dieſe Regel etwas ſpecieller auch ſo faſſen können: Erzeuge, pflege und nutze die geforderten oder gegebenen Beſtände in einer ſolchen Art und Weiſe, daß ſie, ohne den Hauptertrag verhältnißmäßig zu verringern, möglichſt zeitige und möglichſt große erntefreie Vorerträge an Neben- und Zwiſchennutz— ungen gewähren. Indem wir das in dieſer Regel angedeutete Verfahren, durch jedwede, in Verbindung mit der Holzproduktion wirth— 122 6. Anwendungen. II. ſchaftlich gerechtfertigte Art der Boden- und ſonſtigen Neben— und Zwiſchennutzungen, den Ertragsendwerth des Waldgrundes auf das möglich Höchſte zu bringen, als Vorertragswirth— ſchaft bezeichnen, wollen wir denjenigen Theil derſelben, der dabei ſpeciell der Holznugung (im Zwiſchen- und Hauptbeſtande) in Form eines organiſirten Durchforſtungsſyſtemes angehört, den (finanzwirthſchaftlichen) Vorhiebsbetrieb nennen. Die vorige Regel 1. ertheilt uns zwar Rath, wie wir für eine gewiſſe gegebene oder vorgeſchriebene Wald- und Wirth- ſchaftsform den Turnus einzurichten haben, um den höchſten Jahresertrag der Flächeneinheit oder des Grundkapitales zu erzielen. Bei dieſer Regulirung der Wirthſchaft nach der Hau— barkeit des höchſten Ertrages werden wir die Rentabilität der— ſelben zwar ſchon weſentlich zu heben vermögen, und zwar nicht blos die des Hochwaldbetriebes, obgleich dieſe am ſtärk— ſten, ſondern auch die des Mittel- und Niederwaldes; deſſen— ungeachtet aber kann und wird es häufig vorkommen, daß die bloße Berichtigung des Umtriebes allein noch nicht im Stande iſt, den erforderlichen Reinertrag oder das nothwendige finanz— wirthſchaftliche Gleichgewicht im Betriebe herzuſtellen. Denn trotz der dadurch vielleicht bewirkten bedeutenden Vervielfachung des Jahresertrags (vergl. Beiſpiel S. 116) können doch noch die Erträge einen zu niedrigen oder das Grundkapital einen ſo hohen Werth repräſentiren, daß die Rentabilität der Wirth— ſchaft immer noch nicht der Höhe dieſes Werthes entſpricht. Wir müſſen uns bewußt bleiben, daß der Jahresertrag unſrer Produktion (S. 56) die Rente des beſteuerten, kultivir— ten und verwalteten Bodenkapitales, d. h. des wirthſchaftlichen Grundkapitales, vorſtellt und erſetzt, und daß jene Rente der Höhe dieſes Kapitales entſprechen muß, wenn die Wirthſchaft im geſunden Zuſtande ſein ſoll. Man kann dieſen erforderlichen Gleichgewichtszuſtand auch ſo ausdrücken: Der erntekoſtenfreie Jahresertrag der Flächeneinheit muß gleich ſein der Jahresrente des wirthſchaftlichen Grundkapitales; oder: der Endwerth aller Erträge des Beſtandes gleich dem — II. 6. Anwendungen. 123 Endzinſe des Grundkapitales; oder: die Rente des Waldes gleich dem Jahreszinſe der in ihm ſteckenden Werthe. Daß der im vorigen Beiſpiele behandelte Fall ſo leicht zu jenem Gleichgewichte führte, lag in dem günſtigen Zuſammen— treffen eines geringen Grundkapitales (80 Thlr.) mit einem hohen Ertrage (500 Thlr. bis zum 50. Jahre). Geſetzt aber, das Joch des betreffenden Waldgrundes wäre bedingter Feldboden (S. 76) und 100 Thlr. werth, und mit 0,3 Thlr. Steuern belaſtet, und die Verwaltung ꝛc. wäre beim beſten Willen nicht unter 18 Sgr. oder 0,6 Thlr. und die Cul— turen nicht unter 7 Thlr. herzuſtellen, ſo ſtände der Betrieb auf der Baſis eines wirthſchaftlichen Grundkapitales von Bodenkapitalll „. Steuer und Verwaltungskapital (0,8. 11 0, 5 25 Culturkapital bei 50j. Umtriebe (S. 71) 1,167 8,1 Summa 110% ca., ein Kapital, das, wie die masgebende Ertragstafel unſerer Wirthſchaft beſagte (S. 115), ſeinen höchſten Jahresertrag bei 50 jähr. Abtriebe producirt, und zwar mit 3,3 Thlr.; das ſich alſo, trotz der Einrichtung auf den Umtrieb des höchſten Rein— ertrags nur zu 3% rentirt. Auch würde nun der (nach S. 116) mit durchſchnittlich 170 Thlr. erntefreien Holzkapitales beſtan— dene Wald pro Joch 170 + 110 = 280 Thlr. Kapital brau- chen und doch nur pro Joch und Jahr 10 Thlr. und alſo nur eine Waldrente von knapp 3% % geben. Daß dieß Reſultat „knapp 3½ 95“ mit dem vorigen „nur zu 3%‘ nicht genau ſtimmt, liegt darin, daß bei Ermittelung des durchſchnittlichen Beſtandeswerthes nicht blos der letzte des Umtriebes (hier 50 jährige) mit feinem hier nur 3procentigen Endwerthe masgebend iſt, ſondern daß die von keinem Rechnungsgeſetze, ſondern von Lokalverhältniſſen abhängigen Ertragswerthe der jüngern Beſtände, wie ſie die Erfahrungstafel S. 115 aufſtellte, bei der Interpolation und Summirung (nach Note 7. zu Nr. X. der holzwirthſchaftl. Tafeln) einen weſentlichen Einfluß ausüben. Entſprä— chen die Holzpreis-Verhältniſſe des betreffenden Waldes genau dem Koſten— preiſe auch der jungen Beſtände beim Wirthſchaftszinsfuße 3½ und dem Grundkapital 110 (oder der Koſtenrente 3,85), ſo müßte unſre Lokaltafel für den erntefreien Geſammtertrag folgende Reihe darſtellen (durch Multi— plikation der 3½ procentigen Zinsfaktoren N— 1 mit 110, oder der End— werthsfaktoren E mit 3,85): 124 6. Anwendungen. II. Abtriebszeit. Beſtandsertrag. Entſprech. Jahresertrag bei 3½ 00. 10 45 Thlr. 3,85 Thlr. 20 109 ⸗ 3,85 = 30 19 ⸗ 3,85 = 40 325 3,85 50 504 ⸗ 3,85 „ Summa aller Beſtände von 0 — 50 Jahre a 1 Joch = (45 + 109 + 199 + 325 + 1 55 10 + 185 — 9552 Thlr.; folglich durchſchnittlicher Beſtandeswerth (excl. Gen 088 50 191 Thlr. Mit dem durchſchnittlichen Grund— kapitale 110 Thlr. braucht alſo dieſer Waldbau im Mittel 301 Thlr. Grund- und Betriebskapital; bei 504: 50 — 10, Thlr. Waldrente, O knapp 3½ 90 dieſes Kapitals. Das Kalkul einer derartig im finanziellen Gleich— gewicht befindlichen Ertragstafel ſtimmt alſo nach allen Seiten. Daß das letztere Reſultat nicht exakt 3½ 90 ergab, während doch die Ertragstafel nach exakt 3½ 00 konſtruirt ward, liegt darin, daß die Summirung dieſer in faſt geometriſcher Reihe fortſchreitenden Werthe nach dem einfachern Ge— ſetze der arithmetiſchen Reihe vorgenommen, kein ganz, wenn auch Eben für dieſe Zwecke hinreichend, genaues Verfahren iſt. Um die verlangte 4procentige Rentabilität des Ganzen herbeizuführen, bleibt alſo in dieſem Falle nichts übrig, als die bis dahin vernachläſſigten finanzwirthſchaftlichen Neben— und Zwiſchennutzungen ins Auge zu faſſen und durch dieſe zu bewirken, daß, wenn der 50 jährige Umtrieb beizubehalten wäre, der Endwerth aller bis dahin zu gewinnenden Reinerträge gleich dem 50 jährigen 4procentigen Endzinſe des Grundkapi— tales 110, alſo laut N-Tafel = 110 X 6,1 = 671 Thlr. betrage, anſtatt 500 Thlr., wie laut Ertragstafel bisher. (Eine Futternutzung z. B. von 2 Thlr. jährl. bis Ende des 10. Jah— res würde ſich allda laut E-Tafel auf 12 2 = 24 Thlr., und alſo 40 Jahre ſpäter laut N-Tafel mit 4,801 x 24 = 115 Thlr. zum Abtriebsertrag ſummiren, denſelben alſo ſchon auf 615 Tha— ler erhöhen. Einige wohlangebrachte Durchforſtungen dürften vielleicht die zum Gleichgewicht noch nöthigen 55 Thlr. End— werth herbeizuſchaffen vermögen.) Ob irgend eine Holzwirthſchaft, wenn auch ihr Umtrieb nach Regel 1. bereits eingerichtet iſt oder gedacht wird, den erforderlichen Nutzeffekt gewährt oder zu dieſem Behufe noch anderweit zu organiſiren ſei, läßt ſich ſehr einfach und anſchau— lich auch auf folgende Weiſe erkennen. II. 6. Anwendungen. 125 Nehmen wir dabei die Erfahrungstafel der vorn bereits erörterten Wirthſchaft (S. 115) als Beiſpiel. Die Ertragszah— len einer ſolchen Tafel (Geſammtertragsendwerthe) durch den entſprechenden Endwerthsfaktor dividirt, verwandeln bekannt— lich dieſen Ertrag in die Form der Jahresrente oder des wah— ren Jahresertrags (der Flächeneinheit), und das Maximum deſſelben beſtimmte den wirthſchaftlich vortheilhafteſten Tur— nus. (Für den Wirthſchaftszinsfuß 4 ergab ſich jener zu 3,3 Thlr. und dieſer zu 50 Jahre). Dabei konnte man aller— dings zugleich auch ſehen, ob der Turnus des höchſten Ertrags dem betreffenden Wirthſchaftsprocente p und Grund— kapital G entipreche. Denn die kleine Rechnung = xp lie- fert die Koftenrente und damit den Jahresertrag für den Fall des Gleichgewichts im Betriebe. War wirklich, wie vom be— treffenden Forſtbeamten mir angegeben wurde, G = 80, alſo 0,8 & 4 = 3,2 Thlr. Koſtenrente, fo war im Jahresertrage noch ein kleines Plus von 0,1 Thlr. vorhanden. War es aber, wie wir S. 123 annahmen = 110, die Koſtenrente alſo 4,4 Tha— ler, ſo zeigt der Wirthſchaftsertrag im Vergleich zu den Koften noch ein Deficit von 1,1 Thlr. pro Joch und Jahr. Eine gleiche Erkenntniß erlangt man auch auf folgendem, Manchem vielleicht anſchaulicher erſcheinenden, Wege. | Dividirt man die Ertragsſätze der betreffenden Erfah— rungstafel durch den entſprechenden Zinsfaktor N—1, fo erhalten wir bekanntlich (Kap. 2) jenes Kapital, deſſen Jahres— zinſen ſich auf denſelben Ertragsendwerth ſummiren; deſſen Jahresertrag alſo dem des fraglichen Ab- oder Umtriebes entſpricht; kurz, das dem Exrtragsſatze entſprechende oder ertragsmäßige Grundkapital 6“. Dieſes muß im Falle des Gleichgewichts dem thatſächlichen, wirthſchafts-koſten— mäßigen Grundkapitale G gleich fein. Diejenige Zeile der Ertragstafel, wo jenes G“ kulminirt, zeigt den Umtrieb des höchſten Ertrags; man kann alſo denſelben auch auf dieſe Weiſe feſtſtellen. Zeigt ſich dabei dieß Maximum des er— tragsmäßigen Grundkapitales 6“ kleiner als das koſten— mäßige G, fo iſt die Wirthſchaft immer noch finanzwidrig. 126 6. Anwendungen. II. Zeigt es ſich aber größer, To tft fie mit einem wirklichen Nutz— effekte verbunden, deſſen Kapitalhöhe pro Joch ſich ſofort durch G“ minus G erkennen läßt. Geſetzt, das thatſächliche Grund— kapital zu obiger Erfahrungstafel wäre zu 110 Thlr. und der Zinsfuß zu 4% feſtgeſtellt, ſo hätte man nach vorſtehen— der Regel: b. d. 8. 6. . Geſammt⸗ Zinsfaktor Ertragsmäßig. Deſſen 4% Jahresrente Ertrags- N 1. Grundkapital Endwerth. GSS hase 10 30 0,480 62 Thlr. 2,5 Thlr. a Abtriebs— alter. 8 20 80 1,101. 6 2 EN 30 170 AB. Hd 76, 3,0 Be 40 300 3.601 |. 7A 3,2 2 50 500 e 3,3 SM 60 650 9,52 68 - 2,7 2 er 80 1000 | 22,05 45 1,8 ER 100 1400 49,50 238 = 1,1 . Der Turnus für den höchſten Ertrag iſt alſo, wie der Culminationspunkt 82 zeigt, der 50 jährige; aber auch die— ſer liefert noch einen Verluſt von G = 82 — 110 — 28 Thlr. Kapitalwerth pro Joch. Und ſoll und kann weder das Wirth— ſchaftsprocent 4, noch das Grundkapital 110 ermäßigt werden, ſo iſt damit die Einführung eines raffinirten Vorertragsbetrie— bes auf das Beſtimmteſte geboten. Wie ſehr ein ſolcher unter Umſtänden die Progreſſion der Ertragskolumne b. und folg— lich auch die Größen ſowohl, als den Culminationspunkt der Spalte d. empor zu heben und damit einen größern Reinertrag ſelbſt bei höherm Umtriebe möglich machen kann, iſt aus den früheren Kapiteln 3 und 5, unter Anderm aus S. 51 u. 111 erſichtlich. Dabei werden wir und namentlich bei Erſtrebung des letztern Zieles, mehr als es dem ſpecifiſch-forſtlichen Ge— müthe lieb ſein wird, zu der Aufklärung gelangen, daß überall, wo wir auf mehr oder weniger bedingtem Feldboden Waldbau treiben, durch die Holzwirthſchaft allein nicht im Stande ſind, den beabſichtigten oder benöthigten Nutzeffekt herbeizuführen, II. 6. Anwendungen. 127 während die Einführung eines geordneten Syſtemes von Nebennutzungen oft unſchwer im Stande iſt, die Wirthſchaft aus ihrer finanzwidrigen Lage zu einer beruhigenden, finan— ziellen Blüthe emporzuheben. Denn daß dort, wo wir es mit einem zum Feld- oder Wieſenbau geeigneten Boden zu thun haben, durch eine zweckmäßige Combination der Frucht- und Futter⸗ mit der Holz-Produktion der Nutzeffekt viel höher gebracht werden kann, als durch die Holzwirthſchaft allein, das ſteht für jetzt und noch für lange Zeit und für die meiſten Fälle außer allem Zweifel. Der höchſte Reinertrag vom Wald— grunde wird immer durch die Vorertragswirthſchaft (S. 122), durch jene Combination des Wieſen- und Feld-Waldbaues erreicht werden, davon der letztere, ſchon vom Vater Cotta abgehandelte, in neuerer Zeit wieder die Veranlaſſung gewor— den zu einem lebhaften, nicht immer ohne Uebertreibung geführten, Meinungskampfe. Eine ſolche Uebertreibung iſt es z. B., wenn einige ſeiner hauptſächlichſten Vorkämpfer die Be— hauptung wagen, daß der Waldfeldbau die größten Geld- und auch die größten Holzerträge* producire; während doch Nachdenken und Erfahrung lehrt, daß letztere nur im geſunden Schluſſe, im forſtmäßigen Vollbeſtande, möglich ſind. Häufig wird es daher, und auch aus andern Rückſichten, zweckmäßiger ſein, dort, wo der Waldbau für ſich allein nicht zur gehörigen Rentabilität des Grundkapitales gebracht werden kann, jene Theile, die ſich vorzugsweiſe zu lohnendem Frucht- und Futter— baue eignen, als baumfreie oder nur mit wenigen Stämmen der edelſten Holzarten beſetzte Felder oder Wieſen vom eigent— lichen Waldbetriebe (nicht aber vom Waldareale und ſeiner Direction) auszuſcheiden und auf den andern Theilen ungenirt blos Holzproduktion nach dem Syſteme des höchſten Rein— ertrags zu treiben, ein Syſtem, das unter Anderm auch den Vorhiebsbetrieb (S. 122) auf ſeiner Fahne führt und damit verlangt, daß der im vollen Schluſſe allmälig ſich *) Vergl. u. A. des Forſtraths Liebich Schriften; und deſſen neueſte Erklärung auf S. 22 des 33. Heftes der „Verhandlungen der Forſtſection für Mähren und Schleſien“ 1858. 128 6. Anwendungen. II. bildende Zwiſchenbeſtand nicht bis zur vollen Un— terdrückung ſinken gelaſſen, ſondern geerntet werde, ſobald er ſich als wirthſchaftlich reif erweiſt; ein Be— griff, deſſen ordentliche Begründung wir einer andern Gelegen— heit vorbehalten müſſen. Während ſo, in Befolgung unſrer Regel 2., der Forſtherr oder Forſtbeamte es vermag, auch ohne Erhöhung der Holz— preiſe die Spalten ſeiner (Rein-) Ertragstafel mit meiſt erheb— lich größern Endwerthen auszufüllen und nach und nach die— ſelbe zu einer Erfahrungstafel des unter den obwaltenden Verhältniſſen höchſten Ertrages emporzuheben, wird er gleichzeitig dann auf Grund dieſer Tafel nach Regel 1. (S. 114 oder S. 127) auch den Turnus des höch— ſten Ertrags ermitteln und durch Verbindung beider Vor— ſchriften die Rente ſeines Grundkapitales auf eine Höhe heben, die man, wie man leicht durch Nachrechnung ſich überzeugen kann, bei manchen Hochwaldwirthſchaften auf das zehnfache der früheren zu ſteigern vermag. Dritte Regel. Gib im Allgemeinen dem Kern- oder Hochwalde den Vorzug vor dem Ausſchlags- oder Niederwalde, und dabei den gemiſchten Beſtänden den Vorzug vor den reinen; dem geſchloſſenen Stande von Jugend auf den Vorzug vor dem lichten. Wo aus triftigen Gründen der Ausſchlagswald angezeigt und beizu— behalten iſt, da trachte ihn mit Hochwald zu ver— binden, den Niederwald alſo in Mittelwald über⸗ führen Wie dem Sachkundigen bern; vermag der Hochwald mehr Holzmaſſe zu erzeugen, als der Niederwald. Nur in den erſten Jahrzehnten iſt die Produktion des letztern üppiger. Wenn derſelbe, aus gemiſchten Weich- und Harthölzern beſtehend, auf gutem Boden (ogl. Bonität „gut“ der Ertragstafel Xa.) bei 20 jähr. Abtriebe 219 — 15 Nllfrn. pro Joch, alſo in 80 Jahren 4 15 — 60 Klftr. produeirt, wird auf gleichem Stand— II. 6. Anwendungen. 099 « ort dieſelbe Miſchung im gefchloffenen Hochwalde in 80 Jahren an Haupt⸗ und Zwiſchennutzungen 80 und mehr Klftın., im Nadelwalde ſogar mehr als 100 Klftrn., zu liefern vermögen. (Vgl Tafel X* für Tannen, Fichten, Kiefern, Lärchen.) Das Holzbedürfniß des Landes wird alſo beim Hochwalde auf klei— nerer Fläche befriedigt, was demſelben ſchon aus dieſem Grunde und in nationalwirthſchaftlicher Hinſicht den Vorrang ertheilt. Zudem kann der Ausſchlagswald keine Nutzhölzer produciren mit Ausnahme einiger meiſt untergeordneter ſchwacher Sorti— mente. Wir erzeugen im Hochwalde alſo nicht blos mehr, ſon— dern (im Allgemeinen) auch werthvollere Maſſe. Wenn ſich trotzdem bisher der Niederwald als finanziell vortheilhafter erwies und aus dem Grunde dem Privatgrund— beſitz anzuempfehlen war, ſo liegt das nicht ſowohl in der Natur dieſes Betriebes, ſondern in der Natur des bisher befolgten fehlerhaften Ernteprincips; in der bewußten Lehre vom größten Durchſchnittsertrage. Unter der Herrſchaft dieſes Syſtemes war und iſt es ſtets finanzwidrig und den Nutzeffekt der Wirth— ſchaft bedeutend verringernd, wenn man den Nieder- und Mit— telwald in Hochwald umwandelt; weil, wie aus dem Kapitel von den Erträgen (3. B. S. 38 ꝛc.) und den Noten 1—6 des I. Buches zu erſehen, ſich die finanzwidrigen Wirkungen jenes Haubarkeitsprincipes beim Ausſchlagswalde mit 10 — 30jähri— gem Umtriebe bei weitem nicht ſo grell und nachtheilig als beim Kernwalde mit 80 — 120jährigem Umtriebe geſtalten. Sobald wir dagegen beide Waldungen nach den vorigen und den folgenden Regeln einrichten und die ordnungsmäſig berechneten Nutzeffekte beider vergleichen, ſo werden die Reſul— tate mehr zu Ungunſten des Niederwaldes ausſchlagen, ausge— nommen, wo letztrer durch eigenthümliche Nutzungen (Gras, Eichenrinde, Korbruthen) bevorzugt, und erſtrer durch Mangel an Schutz gegen Diebſtahl, ungenügende Nutzholzverwer— thung ꝛc. ungewöhnlich im Nachtheil erſcheint. Den im erſten Buche angeführten Fällen einer fehlerhaften Ueberführung des Nieder- in Hochwald wollen wir jetzt ein Beiſpiel einer richtigen und wohl motivirten Umwandlung ge— genüberſtellen. H. 9 130 6. Anwendungen. IL Vor Kurzem hatte ich Gelegenheit, in Süddeutſchland an gleichem Orte Studien zu machen über die Ertragsverhältniſſe eines aus Weich- und Harthölzern gemiſchten Niederwaldes (ohne Nebennutzungen) und einiger Hochwaldbeſtände aus Lärchen, Kiefern und Birken gemiſcht. Die Maſſen⸗ produktion beider Waldformen ſtimmte im Gange ziemlich nahe überein mit dem, den Nr. X. meiner holzwirthſchaftl. Tafeln unter der Bonität „gut“ angibt. Demgemäs geſtaltete ſich auf Grund der obwaltenden Erntekoſten⸗ und Brenn- und Nutzholz-Verhältniſſe die lokale Reinertragstafel auf öſter⸗ reichiſches Mas bezogen (Xa) wie folgt: Im Niederwalde pro Joch. Sahreser- Endwerth des Rein- 32 % trag des Durchſchnitts⸗ Umtrieb. Endw.: ertrag des ertrags. b Grund— N Wald Faktor. fapitals. Norm. Wald. 10 Jahre. 7Nklftr.à 3 = 21% : 11,7 1,8 % 2110 2,1 # 20 15 ⸗ 4333-55 28,3 1,9 55:20 2,75 30 = 24 A 96 516 = 1,85: 96:30 3 Im obgedachten Hochwalde. Alſo Zah: 31, 0 N) Endwerth vom Haupt- e resertrag und Vorertrage. Faktor. d. Grund: kapitales. Durchſchnitts⸗ ertrag des Norm. Wald. Umtrieb. 20 Jahre. 49,%(H-=14Klftr.433½% : 28,3 1,7% 49:20 2,5 5 30 2 126 = (H=25 2 a4l-) 2 51,6 2,4 2 126 :30 4,2 2 40 - 1220-(H=38 = 35 ⸗0 : 84,5 2,6 = 220 :40=5,5 ⸗ 50 J342⸗ (H=52.» ä5l>)| : 131 2,1 ⸗ 342:50=6,8 = |[' 60 la55-(H=60 - 36 : 196 2,3. 455: 60 7,6 Der Niederwald gewährte alſo hier den höchſten Jahres— ertrag ſeines wirthſchaftlichen Grundkapitales beim 20 jährigen Umtriebe mit 1,9 Thlr. pro Joch, während der Hochwald den— ſelben bei 50 jährigem Umtriebe und zwar mit 2,7 Thlr. und ſomit um die Hälfte höher zu bringen vermochte. Und dabei gewährte jener einen erntefreien Waldertrag (Waldrente) oder Geldetat von 2,75 Thlr. und dieſer von 6,8 Thlr. pro Joch und Jahr. — Wollen wir außerdem noch beide Wirthſchaften ee II. 6. Anwendungen. 131 in Abſicht auf finanzielles Gleichgewicht unterſuchen, ſo müſſen wir deren Grundkapital kennen. Nach den mir gemachten Angaben war daſſelbe für beide gleich, und zwar mit 75 Tha— lern, anzunehmen. Ferner folgt aus obigen Ertragstafeln, daß beim Niederwalde mit 20 jähr. Umtriebe das durchſchnittliche Holzkapital pro Joch 1 + 2 10 + 7}: 20=26 Tl, und beim Hochwalde mit 50 jähr. Umtriebe 00 + 126 + 220 * 7 10 - = :50=118 Thlr. beträgt; jener alſo an (Boden-, Betriebs- und Holz-) Kapital 26 + 75—= 101 Thlr., dieſer 118 + 75 193 Thlr. braucht, resp. enthält. Es repräſentirt aber der Jahresertrag die Rente des Grundkapitales; und da letzteres 75 und jener 1,9, resp. 2,7 beträgt, folgt, daß nach obiger Ertragstafel der Niederwald ſein Grundkapital mit reichlich 2½, der Hochwald mit reichlich 3% % verzinſe. Es repräſentirt ferner der betref— fende Durchſchnittsertrag die nachhaltige Rente des Waldes im erntefreien Bruttowerthe, d. h. die Rente des zu nachhaltiger Waldwirthſchaft gehörigen und nöthigen Grund— und Holzkapitales; und da letzteres S 101 resp. 193, und erſteres 2,75 resp. 6,8 Thlr., folgt andererſeits, daß des Nie— derwaldes Rente knapp 24 %, und des Hochwalds Rente 3½ % der zum betreffenden Walde nothwendigen Kapitalwerthe beträgt. Wo es ſich indeß mehr nur um die Produktion von Brennholz handelt, oder überhaupt der Nettoertrag pro Klafter in den ältern Hochwaldbeſtänden nur unweſentlich höher ſich ſtellt, als der der jüngeren des Hoch- und Niederwaldes, da wird es häufiger vorkommen, daß ein fo niederer Umtrieb von 10 — 20 Jahren, wie er nur im Ausſchlagswalde möglich iſt, einen höhern Nutzeffekt gewährt, als jedes Haubarkeitsalter des Kern— waldes. — Um ſich dieß, durch etwas grelle, aber nicht unrich— tige Zahlen, ganz und ſchnell klar zu machen, denke man ſich eine reine Holzwirthſchaft, die nach 4% auf einem Grund— kapitale von 100 Thalern oder Gulden (oder einer Geſammt— koſtenrente von 4 Thlr. pro Joch) im finanzwirthſchaftlichen 9 * 132 6. Anwendungen. | III. Gleichgewichte ſich befinden ſolle, und zwar zunächſt bei einem 20 jähr. Umtriebe. In dieſem Falle muß der Geſammtertrag des 20 jähr. Schlages (an Vor- und Hauptnutzungen) gleich ſein dem 20 jährigen Endzinſe des Kapitales 100 oder dem 20 jährigen Endwerthe der Jahresrente 4. Jenen leſen wir aus der 4procent. Spalte der N-Tafel mit 1,191 K 100 = 119 Thlr., und dieſen aus der 4procent. Spalte der E-Tafel mit 29,78 x 4 = 119 Thlr. ebenfalls; ein Ertrag, der unter guten Verhältniſſen (30 öſterr. Nklftr. à 6 Thlr.) durch Holzproduktion allein wohl möglich tft. g Verfolgen wir nun die N- oder die E-Tafel weiter, zum 40.⸗, 60.-, 80. Abtriebsjahre, um daraus das erforderliche Soll zu erkennen, dem ein ſolcher Umtrieb zu genügen hat, ſo finden wir, daß, während an Endwerthen zu produeiren hatte, d. 20 jähr. Schlag 119 Thlr., dann zu gewähren hätte d. 40 ⸗ =.*, 380, oder a 3½ fache d. 20 jähr.; d. 60 = 7 952 = = 8 = z 20 — d. 80 5 = 2205 = = = a — s 20 = an Geſammtertrags-Endwerthen; woraus denn im Vergleich zum Gange der Maſſenproduktion des Hochwaldes (wie die— ſelbe im Allgemeinen und für den Hauptbeſtand aus unſrer Tafel X. zu erſehen) folgt, daß, wenn derſelben nicht eine gute Vorertrags- und Nutzholz-Wirthſchaft mitkämpfend zur Seite ſteht, bei guten Brennholzpreiſen der nach dem Turnus des höchſten Jahresertrags regulirte Ausſchlagswald den finanz— wirthſchaftlichen Sieg behält. Ign dieſen und ähnlichen Fällen, und vor Allem dann, wenn zugleich etwas Bauholzproduktion nöthig oder vortheil— haft wäre, kann des Ausſchlagswaldes Nutzeffekt in der Regel noch bedeutend erhöht werden dadurch, daß man über ihm einen lichten Hochwald unterhält von ſolchen ſchnellwüchſigern Holzarten, welche das meiſte und werthvollſte Nutzholz pro— duciren und gleichzeitig den Zuwachs des Niederwaldes am wenigſten bedrücken. Denn je dünnkroniger die Holzart des Oberwaldes iſt, deſto ſtammreicher kann letzterer gehalten werden; deſto reicher wird der Reinertrag jedes Jahresſchlags werden. In dieſer Beziehung empfehlen ſich als Oberholz II. 6. Anwendungen. 133 Lärche, Rüſter, Eiche; bei einiger Pflege (Aufäſtung) auch die Kiefer. Vor Allem aber iſt die zu dieſem Zwecke ganz ausgezeichnete und wie mir ſcheint hierzu doch noch nicht genugſam gewürdigte Lärche beſonders zu bevorzugen, da die— ſelbe einen ſehr ertragreichen Oberwald bei verhältnißmäßig ſehr geringer Beeinträchtigung des Unterholzes zu bilden ver— mag. Ueberall, wo der Nutzeffekt des bloßen Niederwaldes (wegen guter Brennholzpreiſe ꝛc.) gegen den des Hochwaldes wenig oder nichts nachſteht, und wo die Einführung des Mittelwaldbetriebes, mit paſſendem (und namentlich der Lärche als hauptſächlichſtem) Oberholze, ſtatthaft iſt, da wird auch ſolch eine Verbindung von Nieder- und Hochwald— Produktion den Nutzeffekt der Wirthſchaft auf eine Höhe för— dern, gegen welche der geſchloſſene Hochwaldbetrieb eben ſo wenig obzuſiegen vermag und aus ähnlichen Gründen, wie gegenüber dem Waldfeld- und Waldwieſenbaue. Und würden gleichzeitig die Standorts- und Abſatz-Ver— hältniſſe es geſtatten, den Unterwald als Eichenſchälwald zu nutzen, ſo wird in vielen Fällen der Reinertrag eines ſolchen Waldbaues (Eichenſchälwald mit Lärchenhochwald) ſelbſt auf Feldboden mit dem des Ackerbaues zu konkurriren vermögen. Der Turnus des Mittelwaldes wäre dabei zunächſt nach dem Niederwalde, d. h. nach Regel 1. für den größten Jahres— Reinertrag des Unterholzes feſtzuſtellen. Ergäbe ſich demgemäs die wirthſchaftliche Reife des letztern mit dem 20. Jahre, ſo würde dann für die Erziehungs- und Nutzungsweiſe des Oberholzes feſtzuſtellen ſein, in welchem Verhältniſſe deren auf dem Jahresſchlage befindlichen 20, 40, 60- und 80 jähri— gen Stämme der Aus- und Abnutzung anheinzufallen haben, ſo, daß auch der Jahresertrag des Oberwaldes ſeinerſeits pro Flächeneinheit ein Maximum werde. Der oben beſprochene Niederwald gewährte bei 20 jähr. Umtriebe 15 Klftrn. mit 55 Thlr., d. h. 2% Thlr. Durch— ſchnitts⸗ und 1,9 Thlr. Jahresertrag. Würde, als Mittelwald in obigem Sinne behandelt, die wirthſchaftliche Reife ſeines Oberholzes ins Jahr 60 fallen und aus demſelben 8 Klftrn. mit 50 Thlr., dagegen dann aus dem Unterholze nur 11 Klaf— 134 6. Anwendungen. II. tern mit 40 Thlr. Reinertrag erfolgen, ſo entſpräche dieß einem 20 jährigen Endwerthe von 90 Thlr. pro Joch, alſo einer Jahresrente von 3,2 Thlr. (nämlich 90 dividirt durch den entſprechenden Endwerthsfaktor = 90 3 28,3). Dieſer Mit- telwaldbetrieb verzinſt alſo das mit 75 Thlr. veranſchlagte wirth— ſchaftliche Grundkapital (S. 131) dabei (weil 75: 100 = 3,2: ) mit 4½ 00, alſo um den fünften Theil beſſer, als der entſpre⸗ chende Hochwald; und bietet zugleich das erfreuliche Beiſpiel einer wirklich lukrativen Holzwirthſchaft. Indeſſen wird ſich doch in der Mehrzahl der Fälle, ſelbſt abgeſehen von der Schwierigkeit, einen Mittelwald in guter Ordnung und kräftigem Zuſtande zu erhalten, immerhin der Hochwald bei der ihm eigenthümlichen vollkommnern und geordnetern Beſtockungs- und Produktionsweiſe nicht blos in rein forſtlicher, ſondern auch in finanzwirthſchaftlicher Bezieh— ung als eine vollkommnere und als Regel erſtrebungswür— digere Waldform erweiſen; wenigſtens überall, wo Vorhiebs— betrieb und Nutzholzwirthſchaft zu dominiren vermögen. Damit derſelbe jedoch, der geſchloſſene Hochwaldbetrieb, den ihm in— wohnenden Vorzug möglichſt kräftig und ſiegreich entfalten könne, müſſen wir ihn in Abſicht auf Erzeugung, Pflege und Nutzung durchaus nach den Regeln behandeln, welche Mathematik und Naturkunde aus dem Grundprincipe des Reinertragswaldbaues (ſ. J. Buch: Des Waldbaues Zuſtände und Zwecke S. 27 ꝛc.) mit wiſſenſchaftlicher Logik abzuleiten in der Lage find. Wie das dritte Kapitel („Erträge“) begrün⸗ det und das fünfte („Nutzeffekte“) weiter ausführt, und die zweite Regel des gegenwärtigen rekapitulirt, verlangt z. B. jenes Princip unter anderm einen möglichſt vollen, geſunden und freudigen Maſſenzuwachs von ſolcher Beſchaffenheit, daß, unbeſchadet der Produktion eines werthvollen Hauptbeſtandes (S. 32) vor Allem die Erzeugung zeitiger, lohnender Zwiſchen— erträge durch die Art der Beſtandsgründung bewirkt wird. In dieſer Hinſicht werden ſich aber zweckmäßig ge— miſchte Beſtände meiſt vortheilhafter erweiſen, als reine; nicht nur, 1) weil ſie wenigeren Calamitäten ausgeſetzt' ſind und ſomit ungeſtörter produciren, ſondern auch 2) weil, II. 6. Anwendungen. 135 abgeſehen hiervon, die Erfahrung mehr und mehr die Anſicht zu beſtätigen ſcheint, daß zweckmäßig gemiſchte Beſtände, weil dich— tern Stand vertragend, an ſich mehr produciren als reine; aber auch 3) weil ſie dem finanzwirthſchaftlich ſo einflußreichen Vor— hiebsbetriebe meiſt beſſer entſprechen, als reine (wie denn z. B. Fichten⸗ und Tannenbeſtände lohnende Vorerträge zeitiger geſtat— ten, wenn ſie im Verein mit der ſchnellerwüchſigen Kiefer und Lärche erzogen werden). Wenn demgemäs gemiſchte Beſtände im Allgemeinen vor— theilhafter und deshalb auch diejenigen Forſtleute im vollen Rechte erſcheinen, welche behaupten, daß man häufig zu einſei— tig auf Reinheit der Beſtände hingearbeitet: ſo haben wir uns doch zu hüten, künftig in die entgegengeſetzte Einſeitigkeit zu verfallen und die Miſchung, wohl gar ohne Rückſicht auf die Natur des Standorts und ſeines Abſatzgebietes, zur Mode— ſache zu machen. Denn wo die Standortsbeſchaffenheit unter den wirthſchaftlich brauchbaren Holzarten einer derſelben ganz vorwiegend zuſagt, wird eine Beſeitigung derſelben durch er— künſtelte Miſchung häufig mehr Koſten und weniger Ertrag und alſo einen entſchieden geringern Nutzeffekt zur Folge haben. Im Allgemeinen wird daher auf die Frage: Ob reine oder gemiſchte Beſtände? der Waldbau des höchſten Ertrags uns die Lehre geben müſſen: Erzwinge nicht gemiſchte, erzwinge nicht reine Be— ſtände; beobachte vielmehr, einem weiſen Arzte gleich, die Natur und unterſtütze ſie in dem, was ſie Nützliches aus ſich ſelbſt hervorzubringen Neigung hat. — Durch ſachverſtändige Berückſichtigung dieſer Neigung bei unſern Beſtandesgrün— dungen werden wir in der Mehrzahl der Fälle die billigſten und produktivſten Beſtände und damit den höchſten wirthſchaft— lichen Nutzeffekt erzielen. Zu dieſem Zwecke und um bei ausſchließlicher Holzwirth— ſchaft das Ziel der größten und werthvollſten Produktion zu erreichen, verlangt der Wald noch überdem, daß ſeine Be— ſtände von Jugend auf im möglichſt vollkommnen, aber mäßi— gen Schluſſe, in geſunder Dichtheit heranwachſen; während der (namentlich von Liebich empfohlene lichte) Pflanzwald, wie 136 | 6. Anwendungen. IT. oben ſchon zu bemerken Veranlaſſung war, wirthſchaftlich nur dort gerechtfertigt erſcheint, wo in Folge ungenügender Holz— preiſe oder ſonſtiger Rückſichten gleichzeitige und weſentliche Gras- oder Fruchtnutzungen einen herrſchenden Einfluß auf die Art des Betriebes ausüben und den Feld- oder Wieſen— oder Hutungs-Waldbau begründen. Anders aber iſt es, wo es ſich weſentlich und vorherrſchend um die Holzproduktion handelt. Nach dem heutigen Stande unſrer Erfahrungen ſcheint es ausgemacht, daß der von Jugend auf lichte Beſtand weniger Maſſe producirt, als der gedrängte; dieſer weniger, als der mäßig geſchloſſene; und daß letzterer auch die größten Stammlängen producirt. Bei lichter Erziehung wird aller— dings das Individuum holzreicher, nicht aber der Beſtand. Und jener Reichthum ſitzt in den Aeſten und in der Grund— ſtärke, während der Werth der Bauſtämme hauptſächlich durch ihre obere Stärke, ihre Länge und ihre Aſtreinheit bedingt iſt. Inſofern alſo möglichſte Walzenform, Länge und Aſtreinheit ein Hauptziel des rationellen Stammzüchters ſein muß, inſo— fern weiter die dunkle Beſtandesgründung die höchſte Maſſe producirt, und inſofern auch der für die Rentabilität des Hoch— walds ſo weſentliche Vorhiebsbetrieb (Regel 2.) hauptſächlich durch eine geſunde, dichte Erziehungsweiſe erſt möglich wird; dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß der Reinertrags— Waldwirth überall, wo er auf anderweite Bodennutzungen keine Rückſicht zu nehmen hat (vergl. hierzu Regel 8), nur der dunkeln Beſtandesgründung, nur den dichten Culturen huldigen darf, abgeſehen von noch andern Gründen, welche die folgende Vorſchrift zu erwägen Veranlaſſung gibt. Dieſelbe nämlich lautet: Vierte Regel. Gib beim Kernwalde im Allgemeinen der Bor: verjüngung den Vorzug vor der Nachverjüngung; und prüfe im Geiſte des Reinertrags, ob bei letzterer nicht die Saat den Vorzug vor der Pflanzung verdiene. Mit andern Worten: Wo nicht weſentliche Hinderniſſe oder einflußreiche Verhältniſſe das Gegentheil entſchieden recht— A 7 8 II. 6. Anwendungen. 137 fertigen, da verjünge man möglichſt die Hochwaldbeſtände auf dem natürlichen Wege der Selbſtbeſaamung oder doch wenig— ſtens durch Unterbau (durch Handſaat im entſprechend gelichte— ten Beſtande); oder, in gegenſeitiger Ergänzung, durch Beides zugleich. Man treibe alſo die Beſtände nicht eher vollſtändig ab, ehe nicht durch das Vorhandenſein eines hinreichend dich— ten und hinreichend erſtarkten Unterwuchſes die Wiederauf— forſtung des Schlages und die Konſervirung feiner Bodenkraft im Weſentlichen geſichert iſt, ein Grundſatz, den wir das Geſetz der Vorverjüngung nennen wollen. Wenn und wo aber der Kahlhieb mit nachfolgender Cultur (die Methode der Nach— verjüngung) geboten erſcheint, da prüfe man vorurtheilsfrei und unbeirrt durch forſtliche Moden, im Geiſte einer rationellen Finanzwirthſchaft, ob nicht dem Saatwalde der Vorzug vor dem Pflanzwalde gebühre. Die außerordentlich große Mannigfaltigkeit der Natur— verhältniſſe und der anderweiten Rückſichten, denen die Art der Beſtandesgründung Rechnung zu tragen hat, macht es von vorn herein erklärlich, daß und warum dies tief in den Betrieb einſchneidende Geſetz, das kurz gefaßt alſo lautet: „Lieber Saat⸗ als Pflanzwald, lieber Vor-, als Nachver— jüngung, lieber natürlich, als künſtlich“ in der Praxis vielfache Ausnahmen wird zulaſſen müſſen; und es kann Fälle geben, wo gerade ſein Umgekehrtes als das Richtige er— ſcheint “). Ich denke z. B. an jene Gebirgswaldungen, in denen die Nutzung an Gras im volkswirthſchaftlichen Intereſſe viel wichtiger und werthvoller iſt, als die des Holzes, wie ſo oft in den mit lichtem Wald beſtandenen Gebirgsweiden. Wo, wie hier, ein längerer Weidbann (Abſchließung vom Behüten durch Vieh) für die Betreffenden oft allzuempfindlich wäre, würde das Warten auf Selbſtbeſaamung, würde manchmal ſelbſt die Unterſaat weniger rationell ſein, als die Pflanzung und ſelbſt die Heiſterpflanzung; die, obwohl die theuerſte, ihre Mehr— koſten möglicherweiſe leicht dadurch wieder vergüten kann, daß ſie die finanzwirthſchaftliche Hauptnutzung dieſes Waldgrundes, die Weide, um viele Jahre früher wieder flüſſig macht. 138 6. Anwendungen. II. Ich denke an jene, für die betreffenden Thalſchaften ſo hochwichtigen Schutzwälder der Hochgebirge (in den Alpenlän— dern „Wälder erſter Klaſſe“ geheißen), bei denen die Rückſich— ten auf Erhaltung und kräftige Verjüngung in erſter, die auf Reinertrag in zweiter Linie ſtehen müſſen; und wo auf dieſer zweiten Linie gar häufig noch die Futternutzung dem Holz— ertrage voranſteht. — Denn hier iſt die möglichſt ſchnelle Er— ziehung eines aus ſtandfähigen, ſtufig wachſenden Individuen gebildeten Beſtandes, und ſomit der Pflanzwald, angezeigt. Ich denke an jene Verhältniſſe, wo, wie in waldreichen Gegenden nicht ſelten, wegen Holzüberfluſſes auf Zwiſchen— nutzungen und ſomit auch auf dichte Beſtandesgründung kein Werth zu legen iſt; wo die Verjüngungen nach dem Kahl- hiebe leicht und ohne nachfolgende Krankheiten und Zuwachs— ſtockungen vor ſich gehen; wo keine Rüſſelkäfer, keine Schütte, keine Fröſte unſre künſtlichen Aufforſtungen bekämpfen; keine Verwilderung oder Verhagerung des blos gelegten Bodens zu befürchten iſt; wo Ueberfluß an Händen den Anbau bequem und billig, auch Mangel an Saamen die Pflanzung oft vor— theilhafter als die Saat erſcheinen laſſen; oder wo, wie oft im Hochgebirge, koſtſpielige Transportanſtalten errichtet werden müſſen, welche einen raſchern Abtrieb des Beſtandes erfordern, als es nach dem Geſetze der Vorverjüngung möglich wäre. — Ich denke ferner an jene vielen Fälle, wo Acker-, Wieſen— und Waldbau mit einander verſchmolzen werden müſſen, um im finanz- und volkswirthſchaftlichen Intereſſe den Bodennutz— effekt (S. 91) auf eine entſprechende Höhe zu heben. — In allen dieſen und ähnlichen Fällen wird die Nachver— jüngung und dabei oft wieder der Pflanzwald, theils geboten, theils eben ſo rationell, oft rationeller als die Vorverjüng— ung ſein. (Vergleiche hierzu Note 9.) Aber alle dergleichen Ausnahmen, und wären ſie noch ſo häufig motivirt, erſcheinen nicht geeignet, die Berechtigung zu erſchüttern, mit welcher das fragliche Geſetz in der Verjüng— ungslehre der rationellen ausſchließlichen Holzproduktion nach der allgemeinen oder oberſten Herrſchaft ſtrebt. Denn der rationelle Forſtwirth, der Mann des Reinertragswald— II. 6. Anwendungen. 139 baues, ſoll und muß ſich den Boden, auf dem ſeine Beſtände ſtocken, ſtets im Bilde des wirthſchaftlichen Grund— kapitales G (S. 82) vor Augen führen, und die Produktion dieſer Beſtände (an Vor- und Hauptertrag) immer in Betracht nehmen und ſich denken: als den Endzins des in der Flächen— einheit durch fie (die Beſtände) feſtgebannten Boden-, Steuer-, Cultur⸗ und Verwaltungs-, d. i. des Wirthſchafts-Grund— Kapitals (B+S+C + V=G.) Man erfaſſe den eben ausgeſprochenen wichtigen und ein— flußreichen Satz mit vollem Bewußtſein: Beſtandes-Vor-⸗ rath plus -Vorertrag (letzterer im betreffenden Nachwerthe) iſt oder ſoll ſein der entſprechende Endzins des in der Flächeneinheit des Waldes feſtgebannten wirthſchaft- lichen Grundkapitales. Auf der Hand aber liegt es, daß überall, wo wir den Nutzeffekt und den Werth unſerer forſt— lichen Kunſt und unſrer Wirthſchaft zu ſteigern Urſache haben, wir dieß nothwendige Ziel nur, oder doch um fo beſſer errei- chen, je mehr wir die Kraft jenes Kapitales konſerviren; und je - energiſcher und ununterbrochener wir daſſelbe zur Arbeit anlei— ten und anhalten; und je reicher wir die Produktion dieſer Arbeitskraft zu geſtalten vermögen. Nun erwäge man, wieviel Werth wir demgemäs darauf zu legen haben, daß die Bodenkraft möglichſt ungeſchwächt erhalten bleibe; und wie auch in allen ſachverſtändigen forſt— lichen Kreiſen hierüber nur Eine Meinung obwaltet. Man erwäge, wie ſehr, aus dieſem Grunde weſentlich mit, der, die Bodenkraft zu erhalten beſtrebte, Forſtmann dem Nieder- und Mittelwaldbetriebe auf nicht ganz friſchem Boden mit Recht nicht hold' ſein kann, da das öftere Bloslegen und die ſchwer zu erhaltende volle Beſtockung des Bodens erfahrungs— mäßig deſſen Produktionskraft ſchwächt. Man erwäge, in welcher Weiſe unſere kahlgehauenen Schläge bei ihrem theil— weiſen Blosliegen an Kraft verlieren müſſen; die friſchen Lagen durch Verwilderung; die trockenen durch Verhagerung; die Hänge durch Abſchwemmen; die Laubſchläge durch Streu— verwehung. — Mit Ausnahme der friſchen und kräftigen Standorte wird der aufmerkſame Forſtmann gar oft zu beob— 140 6. Anwendungen. II. achten Gelegenheit haben, wie ſeine Blöſenkulturen — Saaten wie Pflanzung — in den erſten Jahren gut oder leidlich wachſen, dann aber, auch wenn ſie keine Culturerde oder dergl. zur Mitgift erhalten haben, im Wuchſe nachlaſſen und längere Zeit ftofen und butten, bis ihnen eine leidliche Beſchirmung und damit eine allmälige Wiederkräftigung ihres Standraumes gelungen, von wo ab dann ein oft ganz ſichtlicher Aufſchwung beginnt. Aber auch wo und wenn dieſer Schwächungspro— zeß nicht mit dem Zollſtabe nachmeßbar wäre, vermag man ihn doch leicht a priori ſich vorzuſtellen. Man betrachte doch einmal mit forſt- und finanzwirthſchaftlichem Gemüthe eine an trocknem Hange ausgeführte Nachverjüngung, und erwäge, wie Jahr aus Jahr ein Sonne und Luft und Stürme und Regen— güſſe die karge Nahrungskraft dieſer Standorte auf alle mög⸗ liche Weiſe zu berauben beſtrebt ſind. Man ſehe und fühle, wie mühſam die durch mühſame und vielfach nachgebeſſerte Culturen durchgebrachten Pflänzlinge Jahr aus Jahr ein mit anfangs dürftigem Erfolge beſtrebt ſind, einander die ſchützende Hand zu reichen, um durch beſſere Beſchirmung und beſſere Durchwurzelung den mit Steuer-, Cultur- und Verwaltungs— kapital belaſteten Bodenwerth zu ſchützen und zu einer entſpre— chendern Produktion anzuregen. Man erwäge, wie viele ſolcher Culturen, weil es ihnen an der rechten normalen Lebens- und Widerſtandskraft fehlt, oft nach Jahren bei trocknen Sommern noch zu Grunde gehen. / Zu dem Verluſte, der aus der Schwächung der blosgeleg— ten Bodenkraft unmittelbar erwächſt, geſellt ſich aber noch ein weiterer. Man bedenke, wie ſehr es im Intereſſe der Wirth— ſchaft liegen muß, ihr Grundkapital ohne Noth nie, weder ganz noch theilweiſe, feiern zu laſſen, ſondern demſelben ſtets die möglich vollſte Arbeit zu geben, und wie ſehr die Nachverjüng— ung, und namentlich der Pflanzwald, einen großen, im erſten Jahrzehnt oft den größten, Theil dieſes Kapitales zur Un— thätigkeit verurtheilt, und daſſelbe ſo lange verhältnißmäßig unproduktiv macht, bis daß eine angemeſſen vollſtändigere Durchwurzelung und Beſchirmung des Bodens wieder her— geſtellt iſt. Wo alſo auch Naturkraft genug vorhanden iſt, II. 6. Anwendungen. 141 um den Verluſt an Bodenkraft nicht ſichtbar werden zu laſſen, bleibt immer noch der Verluſt an Arbeit dieſer Kraft. Um die Bedeutung dieſes Verluſtes — wenn er nicht durch Bodenneben— nutzungen rationell, ſondern etwa blos durch die Vorliebe für den Pflanzwald, oder gar durch den Glauben motivirt iſt, daß die lichte Beſtandesgründung eine vortheilhaftere Maſſenpro— duktion zur Folge habe — im richtigen Lichte zu erkennen, müſſen wir immer eingedenk bleiben, daß unſre Culturen nicht blos das reine Boden-, ſondern das ganze wirthſchaftliche Grundkapital unter ſich haben, und dieſem durch ihre Wade tion gerecht zu werden, die Aufgabe haben. Wenn bei einem Grund anita von 100 Thlr. pro Joch eine Culturmethode A zehn Jahre ſpäter erſt denſelben maſſen— reichen Beſtand erzeugt, als die Methode B, ſo iſt es gerade ſo, als hätte man die Letztere nach zehnjährigem Liegenlaſſen des Schlages angewendet, alſo die Aufforſtung um die zehn— jährigen Zinſen des Grundkapitales, alſo um 30 bis 40 Thlr. pro Joch vertheuert. (S. die Beiſpiele unter Regel 7.) Dazu kommt, daß es im Allgemeinen die Natur unſrer Waldbäume zu fordern ſcheint, daß ſie im Walde, d. h. unter dem Schutze des Altholzes erzeugt und unter dieſem Schutze erſt erſtarkt ſein wollen, bevor ſie als geſunde Neubeſtände, als kräftig und ungeſtört fortproducirende Jungwüchſe, ſelbſt— ſtändig aufzutreten geeignet ſind. Man denke an die ſtets zahlreicher und ſtets mannigfaltiger auftauchenden Feinde, womit die Elementar- und Thierwelt unſer künſtliches Verjüngungsweſen zu verfolgen immer bedroh— licher ſich anſchickt. Ich erinnere an das häufige Erfrieren unſe— rer jungen Culturen; und an die ſogenannten Froſtlöcher der Gebirgswälder, jene kalten Nebellagen, unter denen Saat wie Pflanzungen Jahrzehnte lang ſtocken und kümmern, bis ſie ſich über die Froſtſchicht empor gearbeitet haben, als junge Greiſe, die noch weitere Jahrzehnte brauchen, ehe ſie ihren langjährigen Kampf zwiſchen Leben und Sterben hinreichend zu vergeſſen den Muth gewinnen. Was koſten ſolche Culturen rauh gelegener Blöſen, auch wenn ſie keiner Nachbeſſerungen bedürften? Wie viele Zinſen unſres Grundkapitals verſchlingen 142 6. Anwendungen. II. fie, ehe fie nur einigermaſen zu produciren den Anlauf neh— men. Und warum koſten ſie das Zehn- und Zwanzigfache? Weil man ihnen das ſchirmende, vor dem Drucke der kalten Nebel ſchützende, Dach des Mutterbeſtands verſagte. Man denke an die, unſre Kiefernkulturen immer maſſen⸗ hafter vernichtende und vertheuernde Schütte, eine Krankheit, die meinen Anſichten und Wahrnehmungen nach, in der Haupt- ſache nichts andres, als eine einfache Erkältungskrankheit iſt, welcher die, in ihrer Jugend von der Mutter Natur auf den Schutz des Altholzes angewieſenen und bei deſſen Entbehrung kränklich werdenden, auf der Blöſe ſchirmlos dem rauhen Schick— ſal preisgegebenen Kiefernpflänzchen erliegen. Habe ich doch ſogar einmal bei einer Fichtenpflanzung ein Cekranken und Abſterben zu beobachten Gelegenheit gehabt, das ich, obwohl man von Fich— tenſchütte noch nichts gehört, keinen Anſtand nehme, als ſolche zu bezeichnen; und das ganz unzweideutig die Folge plötzlichen, mit Nachtfröſten verbundenen, Witterungswechſels war ). Man denke an den Rüſſelkäfer, dieſen immer mächtiger werdenden Verheerer und Vertheurer unſrer Nadelholzkulturen, namentlich des Fichtenpflanzwaldes. Der Rüſſelkäfer ſammt ſei— nen mannigfachen Bundesgenoſſen aus der Inſektenwelt gehört allerdings in den Wald, wie der Sperling ins Dorf; aber als Calamität, als wachſende Calamität, wie wir ihn dort gewahren, wo der Pflanzwald und überhaupt die Nachverjüngung ſeit länge— rer Zeit die Regel bildet, als ſolche iſt er — wohl unzweifelhaft — wie die Schütte nur das von uns ſelbſt erzogene Enfant ter— rible unſers modernen Verjüngungsweſens und. feiner franfen- den Culturen ). Und es iſt nur in voller Uebereinſtimmung mit dieſer Anſicht, wenn, wie geſchehen, der aufmerkſame Beobachter ein um ſo bedrohlicheres Auftreten aller dieſer und ähnlicher Civi— liſationskrankheiten unſrer Jungwüchſe gewahrt, je ungünſtiger durch Sonnenbrand oder andre Extreme die vorhergegangene Witterung, namentlich auch des Vorſommers, für die Vegetation ſich geſtaltet hatte. b f Davon, daß das Sammeln der Inſekten nur ein unver- hältnißmäßig theures, lokales und temporäres Hülfsmittel iſt, II. Au 6. Anwendungen. 143 wird man bald allgemeine Ueberzeugung faſſen; und daß durch ein 3 — 4jähriges Liegenlaſſen der Schläge (oder des Grund— kapitales) die Culturkoſten leicht auf's Doppelte kommen, haben wir bereits im 4. Kapitel (S. 66) erwähnt. Man bedenke dazu die vielen Menſchenkräfte, welche in Folge deſſen und überhaupt das künſtliche Culturweſen braucht; Kräfte, welche für den Wald immer rarer und immer theurer werden! | Alles gegen Alles erwogen, erſcheint es wohl daher nicht blos in finanzieller, ſondern auch rein forſtlicher Hinſicht frag— lich, ob wir nicht unſer Verjüngungsweſen wiederum mehr der Natur des Waldes anzupaſſen hätten, welche die Vor— verjüngung als Regel, die Nachverjüngung als Aus— nahme zu fordern ſcheint. Dem Bilde der Letztern mit ſeinen, namentlich finanzwirth— ſchaftlich zahlreichern, Schatten- als Lichtſeiten halte man nun jenes Verjüngungsſyſtem gegenüber, das die Selbſtbeſaa— mung zum Grundſatze, den Unterbau (die Handſaat im Lichtſchlage) als Aus- und Beihülfe, und die Cultur auf Blöſen als Ausnahme hat. Volle Conſervirung der Bodenkraft; naturgemäs beſchirm— ter Aufwuchs; keine Jungwüchſe unterhalb der Froſtſchicht; Schütte und Rüſſelkäfer nur in ihren naturgemäſen ungefähr— lichen Schranken; und zu alle Dem viel ſtammreichere, zu erhöhter Maſſenproduktion und zeitigeren Zwiſchennutzungen geeignetere Beſtände; im Ganzen alſo eine weſentlich voll— kommnere Produktion mit jedenfalls auch weſentlich viel ge— ringeren Koſten. Es werden nicht Wenige geneigt ſein, mehrere der hier genannten Vorzüge zu beſtreiten. Ich kenne Forſthaushalte, wo den Forſtbeamten beim Cultiviren der Kahlſchläge die Schonung des natürlichen Unterwuchſes geradehin verboten, ſeine Vertilgung zum Geſetz gemacht iſt, „weil derſelbe erfahr— ungsmäſig ſchlechtwüchſige Beſtände liefert.“ Ich zweifle an der Richtigkeit dieſer letztern Erfahrung nicht; doch iſt ſie weit entfernt, einen Beweis gegen das Vorverjüngungsprincip abzugeben. Denn wenn man den Unterwuchs unter dunklem 144 6. Anwendungen. II. Schluſſe erſt zur Verkümmerung zwingt und dann durch Kahl— hiebe ſofort frei ſtellt, alſo gegenüber der ihm nöthigen ratio— nellen Pflege zwei Fehler zugleich begeht, da iſt's kein Wunder, wenn derartiger Nachwuchs ſchlechtwüchſige Beſtände und auch wohlſchmeckendes Futter für die Inſekten liefert. „Aber das ſo oft nöthige und ſo lange Warten auf Saa— menjahre, und die daraus erfolgende Unregelmäßigkeit des Betriebes?“ — Durch den Unterbau als Mithülfe hat man es in der Gewalt, den Verjüngungsproceß zu befördern und ſei— nen Zeitraum zu regeln und zu beſchränken. Auch iſt die grö— ßere Höhe der Erträge jedenfalls doch eben jo wichtig, als ihre. größere Regelmäßigkeit, die überdem der Pflanzwald auch nicht hinreichend zu garantiren vermag. „Aber jene größere Höhe der Erträge iſt, wenigſtens theil— weiſe, nicht begründet; denn wenn die gelichteten Verjüngungs— ſchläge 20 Jahre lang ſtehen an Stelle des Vollbeſtandes, ſo hat man doch Zuwachsverluſte?“ — Dieſer vielfach gehörte Einwand gegen die Beſtandesgründung durch Saamenſchläge beruht, wie wir ſchon im 4. Kapitel zu bemerken Veranlaſſung nahmen, jedenfalls auf Irrthum. Nach mehreren von mir in ausgelichteten (vorzugsweiſe Fichten-) Beſtänden gemachten Be— obachtungen, und nach Mittheilungen, die mir in Zahlenunter— lagen aus dem Schwarzwald (über die dortigen Tannenbeſtände) zugekommen ſind, zweifle ich nicht im Geringſten mehr, daß in den meiſten Fällen, namentlich in allen friſchen Lagen, die Stämme des ſyſtematiſch gelichteten Beſtandes einen weſent— lichen Aufſchwung am Maſſen⸗, und wo Nutzholzabſatz ſtatt hat, beſonders auch am Werths-Zuwachſe erhalten; ein Aufſchwung, der den fehlenden Zuwachs der Vorentnahme oft mehr als erſetzt. (Vgl. auch v. Seebach's Erfahrungen in Buchen-Saamenſchlägen.) Leicht und ſicher kann man ſich durch folgenden Verſuch hiervon über— zeugen. Man entnehme einem etwa 80 jährigen geſchloſſenen Beſtande auf nicht unkräftigem und nicht zu trocknem Standorte ungefähr die Hälfte ſeines Vorraths. Von den gefällten Stämmen unterſuche man etwa fünf ſolche, die als Modellſtämme der ſtehen gelaffenen Bäume gelten können, nach der einfachen Vorſchrift unſrer holzwirthſchaftlichen Tafeln (mit Hülfe Nr. VIIIa. derſelben) auf ihren laufenden Zuwachs der letzten 5 Jahre. Das Mittel der 5 Probeſtämme wird denſelben pro Jahr zwiſchen 11, und II. 6. Anwendungen. 145 2 00 des laufenden Vorraths ergeben. Nach etwa 6 Jahren fälle man wieder einige Stämme und meſſe an ihnen den laufenden Jahreszuwachs nach Masgabe der letzten drei Jahrringe. Man wird ihn vielleicht ſchon über 4% und ſomit finden, daß der halbirte Vorrath bei verdoppeltem Zuwachsprocente an Maſſe jetzt wieder daſſelbe producirt, was vor der Lichtung der Vollbeſtand erzeugte; an Werthen aber vielleicht ſogar mehr, inſofern die erhöhte Stärkenproduktion im Nutzholze werthvoller iſt, als der vorher auf den Vollbeſtand vertheilte, am Einzelſtamme geringere Zu— wachs. Fälle der letztern Art habe ich in der That mehrere Mal zu konſta— tiren Gelegenheit gehabt. Wer ſeine Anſicht über dieſe wichtige Erſcheinung des Beſtandeslebens auf eigne Füße ſtellen und nicht gern, wie es die obige Anleitung erheiſcht, 6 — 10 Jahre warten möchte, kann feine Unterſuchung auch gleich an ſol— chen Beſtänden vornehmen, die vor 10 oder 15 Jahren ſtark durchlichtet wurden. Es iſt eine Arbeit von höchſtens einer halben Stunde, an etwa 5 gefällten, zuwachsmäßig entwipfelten und in der Mitte durchgeſchnittenen Stämmen mittels Tafel VIIIa. das mittlere Zuwachsprocent der letzten Jahre, der gegenwärtigen ſowohl als der früheren Wuchsperiode (vor der Durchlichtung), feſtzuſtellen 10). | Erwägt man hierzu nun noch den Umſtand, daß, ſobald der Boden, ſei es blos durch natürlichen Anflug oder durch Mithülfe der Handſaat, einigermaſen wieder beſtockt it, dann das Grundkapital, wenigſtens einige Zeit lang, in ſolchen Verjüngungsbeſtänden eine doppelte Produktion zu entfalten vermag, nämlich eine im Oberholze und gleichzeitig eine von dieſem nur wenig beirrte im Unterholze (gleichwie im oberhalb licht gehaltenen Mittelwalde); ſo wird es gar nicht unwahrſchein— lich, daß unſre früher bei Gelegenheit der Culturkoſtenberech— nung (4. Kap. S. 66) ausgeſprochene Vermuthung auf thatſäch— licher Wahrheit beruht, und die Vorverjüngung nicht nur nicht mit Verluſt, ſondern durchſchnittlich ſogar mit Gewinn an Zuwachs, im Vergleich zur Nachverjüngung verbunden iſt. „Aber der Fichtenwald, dieſer ſo wichtige, aber ſo ſturm— bedrohte! wie ſoll dieſer ohne viele Beſchädigung und Unord— nung das Geſetz der Vorverjüngung ertragen können?“ Dem Verfaſſer geht hierüber alle und jede Erfahrung ab. Er kann daher nicht mit Zuverſicht widerſprechen. Aber mit einiger Sicherheit zu bezweifeln vermag er doch die volle Be— gründung jenes Einwandes. Denn in geſchützten Lagen geht IX. 10 146 6. Anwendungen. II. die Verjüngung der Fichtenbeſtände durch Saamenſchläge ganz unbedenklich. An mehr exponirten Orten dagegen wird man durch wirthſchaftliche Masregeln verſchiedener Art zweckmäßig vorzubeugen vermögen. Der Waldbau des höchſten Rein— ertrags erfordert z. B. mit ſtarker Betonung zeitige und ſyſtematiſche Durchforſtungen. Seine Beſtände werden alſo nach und nach räumlicher und dadurch ihre Stämme kräftiger und ſelbſtändiger. Auch werden dabei öfterer Saamenjahre eintreten, als bisher; denn warum tragen die Randbäume der Beſtände fo fleißig? Durch Erziehung und Schonung von Waldmänteln; durch vorbedachte Aufhiebe und Bildung von Schutzbeſtänden an den bedrohten Flanken; durch eine mehr von innen heraus geleitete, die Grenzen weniger berührende Saamenſchlagſtellung, und durch ähnliche Mittel kann man, denk ich, auch in freiern Lagen dem reinen Fichtenwalde eine genügende Selbſtverjüngungsfähigkeit anerziehen. Im gemiſchten Fichten— walde dagegen, dem ja doch die Zukunft mehr und mehr den Vorzug geben ſoll, wird man überall, wo Windwurf zu fürch— ten iſt, einfach die Saamenſchläge aus den Kiefern oder den Tannen bilden, und nach ſtattgehabter Beſaamung durch die— ſelben die Fichten mit der Hand einſäen oder, bei Mangel an Saamen, nach dem Abtriebe einpflanzen können ). „Aber die erhöhten Schwierigkeiten und Umſtändlichkeiten beim Abbringen der letzten Schlagmaſſen, wenn der Neuwuchs nicht allzu ſehr beſchädigt und namentlich viel Nutzholz aus— gebracht werden ſoll?“ Meiſt wird hier der Schnee ein will- kommner und guter Vermittler ſein. Auch zeigen, wie allbe— kannt, dergleichen natürliche Jungwüchſe eine merkwürdige Ausheilungskraft; und iſt die Schwierigkeit des Holzab— bringens noch nirgends ein ernſtes Hemmniß der natürlichen Beſtandesgründung geweſen. Immerhin iſt aber trotzdem noch ein thätiges Sinnen und Streben nöthig, um an der Hand der Praxis und der Wiſſenſchaft unſre Kunſt der Holzernte zu Gunſten der Vorverjüngung mehr und mehr noch zu vervoll— kommnen; und wohl auch ſeines Zieles werth. Denn welch' angenehmes Gefühl muß doch den Forſtmann durchwärmen, wenn er auf ſolche Weiſe mit viel geringeren II. 6. Anwendungen. 147 lim Hinblick auf die verdoppelte Produktion der Bodenkraft im Unter⸗ und Oberholz oft ohne alle und jede) Culturkoſten viel ſtammreichere, zum Vorhiebsbetriebe und deſſen höherer Werthsproduktion viel geeignetere Beſtände producirt; an Stelle jener Culturen, welche in ihren erſten Jahrzehnten ihr geſammtes unter ſich habendes Grundkapital zur theilweiſen, oft großentheiligen, Schwächung und Unthätigkeit disponiren und, mit Schütte, Rüſſelkäfer und andern Civiliſationskrank— heiten im Bunde, theure und im Verhältniß zu jenen durch— ſchnittlich mühſamer ſich emporarbeitende Jungwüchſe erzeugen! Und der ſtaats- und volkswirthſchaftlich geſinnte Forſtmann, der noch über das finanzwirthſchaftliche Hiebsalter ſeiner Be— ſtände hinaus und an die Ueberhälter denkt, durch die er mit möglichſt wenig Erzeugungskoſten (ſ. Regel 5. u. 8 das Bedürf— niß nach alten, ſtarken Stämmen zu befriedigen vermag: ſollte er nicht auch dieſem Ziele zu Liebe mehr der Vorverjüngung ſich zuneigen, da dieſe dem geſunden Fortwuchſe der Ueber— ſtänder um vieles günſtiger iſt, als die Nachverjüngung mit ihren Blöſen? Und wenn derſelbe an das vom Pflanzwalde weſentlich verkümmerte Leſeholz denkt? Und endlich auch daran, welche Erleichterung und Beruhigung dem Staate, als Oberaufſichts— behörde, daraus erblühen müßte, wenn in der Art, wie es ein allgemeines weidmänniſches Sitten-Geſetz iſt: kein Wild in Schlingen zu fangen, es zu einem dergleichen forſtlichen würde, daß es unwirthſchaftlich und ohne triftige Gründe unerlaubt ſei, einen Beſtand abzutreiben, ehe feine Wiederaufforſtung und Bodenbeſchirmung nicht durch hinlänglichen Neuwuchs geſichert iſt!? Ich glaube darum nicht zu irren, wenn ich behaupte, daß überall, wo des Waldbodens Nebennutzungen auch wirklich Nebenſache ſind; wo alſo die Zwecke der reinen ausſchließlichen Holzwirthſchaft das Masgebende bilden: dort der Waldbau des höchſten Ertrags eine vollſtändige Umkehr der gegenwärtigen, durch eine immer allgemeiner werdende Vorliebe für die Nach— verjüngung und beſonders für den Pflanzwald, ſich kennzeich— nenden Richtung verlangt, um an deren Stelle als oberſtes 10 * * 148 6. Anwendungen. II. Verjüngungsgeſetz die Regel aufzuſtellen: Gib im allgemeinen der Vorverjüngung den Vorzug vor der Nachverjüngung und prüfe behufs der letztern mit finanzwirthſchaftlicher Umſicht (d. h. mit Rückſicht auf Vor-, Haupt- und Nach-Koſten und Vor- und Haupt-Erträge), ob nicht und wo der Saatwald den Vorzug vor dem Pflanzwalde verdiene! Fünfte Regel. Erſtrebe eine, im Durchſchnitte und Allgemeinen nach dem wirthſchaftlichen Koſtenpreiſe regulirte, rationelle Geftaltung Deiner Holztaxen. Die Preiſe der Produkte hängen allerdings zumeiſt vom Markte, von Angebot und Nachfrage ab. Könnten wir eine Ausnahme machen und als Holzproducenten die Preiſe unſrer Sortimente, unbeirrt von aller Concurrenz, dietiren; und ſollte unſre Taxfſkala rationell konſtruirt fein: fo müßte ſte aus den gewöhnlichen Erträgen unſrer Beſtände und aus dem gewöhn— lichen Koftenpreife derſelben, wie wir den letztern im 5. Kapi⸗ tel begründeten, abgeleitet werden. Geſetzt, wir adoptirten für eine Hochmaldtstelh mit 100 jähr. Umtriebe und 3½ 0 Wirthſchaftszinsfuß, behufs der Berechnung der verſchiedenen Beſtandeskoſtenpreiſe den S. 101 gemachten Vereinfachungsvorſchlag; und beſtimmten demgemäs das Grundkapital G, auf dem die Wirthſchaft fußet, für den 40 jährigen Umtrieb; und geſetzt, es ergäbe ſich daſſelbe zu 100 Thlr. oder Guld. pro Joch, fo würde man dann anzu— ſetzen haben (wie ein kurzer Blick auf die Zinsfaktoren N — 1 der N-⸗Tafel ergibt) als 3% procentigen Endzins des Grund— kapitals: | | Wenn man den erſten den 59 771 Beſtandes-Koſtenpreis [Werth 0,99 1 —a ſetzt: bei 2 9 0 0,99 & 100 = 99% 1 a. , „40 = 2,959 0100 296 3 1 . 60 6,878 100 = 68:|=7 a. 8a 80 14,68 & 100 1468 - | = 15 a. } 18 15 1 318. Ric - 100 30,9 & 100 3019 U. J 6. Anwendungen. 149 Es müſſen alſo hier die 100 jährigen Beſtände während ihres wirthſchaftlichen Lebens etwas über 3000 Thlr. oder Guld. erntefreien Ertrag produciren, wenn der Betrieb feinem Grundkapitale und Zinsfuße gerecht ſein will. Auch wenn und wo die Verwirklichung dieſer Skala für einen vorausbeſtimmten und wie hier fo hochgeſtell⸗ ten Umtrieb, und die Erlangung eines dem entſprechend hohen Reinertrags zur Zeit noch nicht in der Macht der Wirthſchaft liegt; ſo behält für deren Dirigenten die Aufſtellung einer dergleichen idealen Ertragstafel und einer nach ihrer und der lokalen Maſſenertragstafel berechneten Taxenſkala doch immer ihre bedeutungsvolle Wichtigkeit als ein erſtrebbares und auf— klärendes Ideal. Könnten wir aber alle Beſtände obigen Waldes etwa vom 40 jährigen an nach obiger Skala nützen; entſprächen ſie alſo mit ihren Vorräthen und ihren, bis dahin ihnen gleichſam als gutgeſchrieben gedachten, Vorerträgen den obigen Koſtengrößen; jo könnten wir auch noch das andre Ideal des Betriebsregulirers, den Normalwald mit regelmäßi— ger Beſtandeslagerung, ohne alle Verluſte und leichter herſtellen. Denn ob wir dann im Verlaufe eines Hiebszuges einen 405, 60= oder 80 jährigen Beſtand ernten würden: wir erhielten immer den erforderlichen und entſprechenden Erſatz für ſeine Produktionskoſten. Und bei ſo beſchaffenen Preiſen würde jeder Umtrieb, der 40-, wie der 100 jährige, denſelben finan— ziellen Effekt, hier das 3% procentige Gleichgewicht, hervor- bringen. | Daß die Wirklichkeit ſich der vollen Durchführung dieſer Idee und Einrichtung — welche allerdings für den Waldbau höchſt bequem und vortheilhaft und allem innern und äußern Kampfe und Widerſpruche bezugs deſſelben ein Ende zu machen geeignet wäre — widerſetzt, darf uns nicht wundern. Es liegt das ſowohl in der Natur der Concurrenzen, als in der des Produktionsganges der Beſtände. Um vieles anſchaulicher und klarer können wir uns die Natur dieſer Verhältniſſe ins Bewußtſein bringen, wenn wir, dem rationellen Kaufmann und Fabrikanten ähnlich, unſre Beſtände in Gedanken förmlich perſonificiren und als Agenten 150 6. Anwendungen. IL und Schuldner der Wirthſchaft anſehen; und eben ſo in Ge— danken für jeden einzelnen oder jede Gattung im Geſchäfts— buche ein Blatt mit Debet und Credit anlegen. Während aber der Kaufmann, der Landwirth u. dergl. feine Abrechnung mit ſeinen Geſchäftsleuten, ſeinen Feldern ꝛc. alljährlich bewir— ken kann, muß der Holzproducent viele Jahre warten; und kann erſt zur Zeit des Abtriebs oder Hauptertrags mit den betreffenden Beſtänden ſeinen Rechnungsabſchluß bewirken. Was bis dahin der Beſtand an Reinertrag in Neben- und Zwiſchennutzungen bereits geleiſtet hat, das kommt auf ſein Credit; iſt ſein Hat (Hat an die Wirthſchaft bereits gezahlt); während die durch ihn bisher veranlaßten Wirthſchaftskoſten (= Endwerth der Boden-, Steuer-, Cultur- und Verwal⸗ tungs-Koſtenrente; kürzer: Endzins des Wirthſchafts-Grund— kapitales) oder die für ihn gehabten Verläge ſein Debet bil— den, das er zurückerſtatten muß; ſein Soll (Soll an die Wirthſchaft zurückzahlen). Und es repräſentiren bei der end— lichen Regulirung und Abrechnung, d. h. beim Beſtandsabtriebe im 20., 30., . . . 120. Jahre, der Beſtandes-Hauptertrag ſammt den Nachwerthen der geleiſteten Vorerträge den Stand ſeiner Activa; die Endwerthsſumme jener Auslagen aber denjenigen ſeiner Passiva. g Dieſer, unſre Sache ſehr zu klären geeigneten, Auffaſſung nach haben alſo die Holzbeſtände unſers Wirthſchaftswaldes in ihrer Eigenſchaft als Schuldner die ihnen an Geſammtkoſten gemachten Vorſchüſſe, die ſich, wie wir ſahen, als eine laufende Rente (Grundkapitals-Jahreszins) formiren laſſen, zu irgend einer Zeit, und natürlich mit der ordnungsmäßigen, d. h. jähr— lichen Verzinſung, zurückzuerſtatten; und zwar theils nach und nach und abſchlagsweiſe: mittels Neben- und Zwifchennug- ungen; theils oder im weſentlichen auf einmal: als Haupt⸗ ertrag. Ehe wir aber unſern Beſtänden zumuthen können, das ihnen gewidmete Darlehen (die während ihres wirthſchaftlichen Lebens ununterbrochen fortlaufende und von ihnen alljährlich abſorbirte Grundkapitals-Rente) im ordentlichen, richtigen Endwerthe zurück zu zahlen, müſſen wir ſie natürlich erſt zu vollſten Kräften kommen laſſen. Unſre Junghölzer ſind auch E 8 6. Anwendungen. t in dieſem rein merkantiliſchen Sinne „junge Anfänger“, die, da ſie noch nicht (oder noch nicht lange genug) in die volle Kraft der Produktion eingetreten ſind, zum Erſatze der von ihnen abſorbirten Koſten noch nicht genug vor ſich gebracht haben. Der Eintritt und überhaupt die Zuſtände dieſer Zah— lungsfähigkeit hängen von dem Gange und der Natur desjeni— gen Zuwachſes ab, nach und durch welchen der Werth der Beſtände, oder richtiger deren Geſammtertrag, mit zunehmen— dem Alter anſchwillt; alſo erſtens von der mehr oder minder kraftvollen Produktion an Maſſeneinheiten, vom quantita— tiven oder Maſſenzuwachſe; und zweitens vom Reinertrage der Maſſeneinheit und deſſen Zunahme mit dem Beſtandes— alter, einem gleichſam qualitativen Zuwachſe. Der Erſtere, obwohl durch unſre Betriebsweiſen modificirbar, iſt im Gan— zen doch durch die unabänderlichen Naturgeſetze, der Zweite aber durch ſehr verſchiedenartige und theilweis veränderliche Conſumtions- und Verkehrsverhältniſſe bedingt. Inſofern aber dieſe Marktverhältniſſe jenen zweiten Zuwachs der ältern Höl— zer im Verhältniß zu den jüngern und ſchwächern Sortimenten zur Zeit noch ſehr unbedeutend geſtalten, ſo fällt auch die Periode jener Zahlungsfähigkeit des Beſtandes zur Zeit ſtets unter das Alter der forſtlichen Haubarkeit oder des größten Durchſchnittsertrages; meiſt in die Gegend des Mittel-, oder? höchſtens des Zweidrittel-Haubarkeits-Alters; mehr in die Zeit des ſtärkſten laufenden Maſſenzuwachſes. Vorher fehlt die Zahlungsfähigkeit, weil der geringe Reinertrag des mehr oder weniger noch unreifen Beſtandes den wachſenden Koſtenpreis noch nicht einzuholen vermochte; nachher fehlt ſie, weil der immer mächtiger anſchwellende Koſtenpreis dem von da an mäßiger zunehmenden Beſtande über den Kopf wächſt. Der mit ſteigender Differenz erfolgenden mächtigern Mehrung der Passiva ſteht keine ebenbürtige Mehrung der Activa gegen— über; weil der erſte oder Maſſenzuwachs nach Erreichung eines gewiſſen Culminationspunktes nachläßt, und der zweite nicht bedeutend genug iſt, dieß Nachlaſſen der Mehrung auszu— gleichen. Wollen wir finanzwirthſchaftliches Gleichgewicht in unſrer Wirthſchaft, ſo müſſen beide Poſten ſich gleichen; wollen 133: -* » 6. Anwendungen. . wir Nutzeffekt, müſſen die Activa natürlich größer fein. Die Kritik unſers heutigen Hochwaldes und feiner Taxen zeigt uns aber faſt ſtets ein finanzwidriges Deficit; und um ſo höher, je höher der Umtrieb iſt. Denn während, wie bereits bemerkt, jene Passiva, d. i. die vollen Beſtandeskoſtenpreiſe, nach dem Geſetze des Geldzuwachſes in ſtark ſteigender, faſt geometriſcher Progreſſion wachſen, und zwar bei 3½ % vom 1. bis zum 5. Jahrzwanzig, wie die Größen 1, 3, 7, 15, 31 (Vergl. S. 148); ſteigen die Activa, an die beſcheidenere Natur des Holz— zuwachſes gebunden, viel mäßiger. Während die Maſſenpro— duktion des 100 jährigen Nadelholzbeſtandes bei gewöhnlichem Gange nicht viel über das Doppelte des 60 jährigen be— trägt, bildet der Koſtenpreis von jenem, im Verhältniß wie 31 zu 7, das mehr als Afache. Daraus aber folgt einfach, daß, wo der 100 jährige Umtrieb beibehalten werden und die Produktion keine finanzwidrige ſein ſoll, der Kubikfuß des 100 jährigen Beſtandes im Durchſchnitte aller Sortimente den doppelten Markt- und Taxpreis von dem des 60 jährigen erhalten müſſe. Denn nur, wenn die doppelte Maſſe des 100 jährigen Beſtandes auch zugleich den doppelten Preis hat, kann der 4 fache Geldertrag gewonnen werden, der (nach dem Anſchwellen des Koftenpreifes vom 60. auf das 100. Jahr) erforderlich iſt. Oder geſetzt, die wirthſchaftliche Haubarkeit eines Nadel— waldes fiele in das 40. Jahr. Die Bedürfniſſe ſeiner Conſu— menten an ſtärkern Hölzern verlangten aber um jeden Preis einen 80 jährigen Umtrieb. Wenn das „um jeden Preis“ ernſtlich gemeint war, ſo iſt da ohne Verluſt für die Wirth— ſchaft leicht und zwar folgendermaſen zu helfen. — Ein Blick auf unſre 3½ procentige Ideal-Ertragstafel (S. 148) ſagt uns, daß der 80 jährige Beſtand netto 5 mal ſo viel koſtet und einbringen muß, als der 40 jährige (15a und 3a). Ein zwei— ter Blick auf unſre lokale Maſſenertragstafel (vergl. Xa. der holzwirthſchaftl. Taf.) wird uns wahrſcheinlich zeigen, daß der 80 jähr. Beſtand 2% mal fo viel Maſſe liefert, als der 40 jähr. Wir ſetzen alſo auch hier die Taxe des 80 jährigen Holzes fo, daß fie im Mittel aller Sortimente das (5: 2½) = 2fadhe = 6. Anwendungen. 158 des 40 jährigen bildet, und richten demgemäs einen entſpre-⸗ chenden Theil des Waldes auf den 80 jährigen Turnus und die beſtimmte Taxſkala ein, den andern im 40 jährigen Um— triebe belaſſend. Beide Betriebe entſprechen in dieſem Falle der wirthſchaftlichen Haubarkeit; alſo auch dem finanzwirth— ſchaftlichen Gleichgewichte; alſo auch dem beſtimmten Wirth— ſchaftsprocente. In den Wirkungen der Vorertragswirthſchaft, alſo hier für dieſen konkreten Zweck durch Zwiſchennutzungen in den letzten 40 Jahren, beſitzt indeß die Wirthſchaft ein Hülfsmittel, dieß grelle Steigen der Taxſkala zu mildern (pgl. S. 103 ꝛc.). Sie dürfte ſonſt für diejenigen Induſtrien, die ſtarke Hölzer brauchen, ſehr unbequem werden. Wo indeß, aus Mangel an Arbeitern oder an Abſatz, oder aus ſonſtigen Gründen, ein dergleichen Vorhiebsbetrieb und überhaupt eine beſſere Aus— nutzung der Beſtände nicht ein- und durchzuführen; ein vor— theilhafterer Turnus ebenfalls nicht; eine Verminderung der Wirthſchaftskoſten desgleichen; und doch dabei der nöthige Nutzeffekt (ſ. Kap. 5.) noch nicht erreicht wird: da liegt der Fehler einzig und allein in den Holzpreiſen. Ihre Regulirung und Hebung nach Masgabe des Beſtandeskoſtenpreiſes iſt das einzige nächſtanzugreifende Mittel, um die Wirthſchaft von ihrem unſtatthaften Mißverhältniſſe zwiſchen Werth und Rente zu befreien. Denn eine Produktion, eine Holzwirthſchaft, die nicht grundſätzlich finanzwidrig ſein will, muß es ſich unbe— dingt zum Grundſatz machen, alle ihre Hölzer durchſchnittlich mindeſtens nicht unter dem Koſtenpreiſe zu verwerthen; viel— mehr, um einen wirklichen Nutzeffekt zu erlangen, wo möglich nur über demſelben; muß alſo grundſätzlich darnach ſtreben, ihre Betriebs- und Taxverhältniſſe fo zu organiſiren, daß beim Abtriebe durchſchnittlich Ertrag und Koſten in die gehörigen Verhältniſſe zu einander kommen. Und legen wir, wie bereits früher ſchon geſchehen, dieſen Masſtab des wirthſchafts— gemäſen Holzpreiſes an den dermaligen Waldbau, nament— lich den der höhern Umtriebe: ſo werden wir eben mit Schrecken gewahren, wie tief wir unſre Atlhölzer unter ihren Koſten— preiſen verwerthen müſſen; wie nothwendig es alſo iſt, einer— 154 6. Anwendungen. A ı feit3 dieſe Koften möglichſt zu vermindern, andrerſeits unfre Taxen koſtenmäſig zu reformiren. Zugleich eröffnet uns jene Vorſtellung noch einen neuen Weg, das wirthſchaftliche oder vortheilhafteſte Abtriebsalter zu beſtimmen. Wir brauchen nur das Debet und Credit zu ver— folgen, d. h. die Koſtenpreis- oder ideale Reinertrags-Tafel mit der thatſächlichen zu vergleichen, um zu erkennen, bei welchem Abtriebsalter ſich der günſtigſte Rechnungsabſchluß zum Vortheile des Waldbeſitzers, als Gläubigers ſeiner Be⸗ ſtände, herauszuſtellen pflegt. Das Ergebniß dieſer Ermittelung muß und wird mit dem der früheren Umtriebsregulirungsmethoden auf das vollſtän— digſte harmoniren. (Vgl. S. 114 u. 128.) Freilich werden dann, wie obige Beiſpiele zeigen, im Ver— gleich zu den jüngern und ſchwächern die ältern und ſtärkern Sortimente theurer, beim Mangel einflußreicher Vorerträge ſogar viel theurer werden müſſen; während erſtere bei rech— nungsmäſiger Geſtaltung der Preiſe oft billiger als jetzt werden könnten. Freilich werden Bauweſen und Induſtrie dann mehr raffiniren müſſen, durch wiſſenſchaftliche Konſtruktionen mit ſchwächern Hölzern das zu erreichen, was ſie bisher, oft ohne Noth, mit überſtarken zu bewerkſtelligen für nöthig erachteten. Und die Holzverſchwendung überhaupt, namentlich aber die im Altholze, wird künftighin erheblich koſtſpieliger und für Viele nicht mehr möglich ſein. Was Alles für die Volkswirthſchaft kein Nachtheil iſt. Auch gewinnen wir von dieſem Geſichts— punkte aus, und ſomit von einer andern Seite her, dieſelbe frü— here Erkenntniß: warum der heutige Niederwald den heutigen Hochwald-Verhältniſſen gegenüber lukrativer erſcheinen mußte. Bei demſelben Grundkapitale koſtet uns, wie S. 148 zeigt, der 100 jährige Holzbeſtand das 31 fache des 20 jährigen, ob— wohl er nur eirca 8 mal fo viel an Maſſe producirt. Und nur dadurch, daß die Reinerträge der Vorertragswirthſchaft ſich, den Koſten gleich, mit ſteigendem (Zinſen-) Jahreszuwachs zum ältern Beſtande ſummiren, ſo wie dadurch, daß eine ent— ſprechende Steigerung des Altholzpreiſes im Hochwalde moti— virt und möglich iſt: kommt letzterer in die Lage, lukrativer I. 6. Anwendungen. 155 als jener zu werden; bei niedererm Umtriebe meiſt aber leich— ter als bei höherem. Im volks- und ſtaatswirthſchaftlichen Intereſſe aber hat in dieſer Beziehung die forſtliche Wiſſenſchaft und Kunſt die Aufgabe, eine derartige Erzeugungs-, Nutzungs- und Preisgeſtaltungsweiſe in Sachen der Holzproduktion anzuſtre— ben, daß der Umtrieb des höchſten Reinertrags (oder die wirthſchaftliche Haubarkeit) und der Umtrieb des höchſten Holz— maſſenertrags (oder die „forſtliche“ Haubarkeit) in eine und dieſelbe Altersepoche oder doch möglichſt nahe kommen; indem es im volkswirthſchaftlichen Intereſſe liegt, das Holzbedürfniß auf dem kleinſten Raume zu befriedigen und überhaupt die Holz— wirthſchaft fo zu geſtalten, daß die höchſte Maſſenproduktion der Fläche mit der höchſten Reinertrags-Jahresproduktion Hand in Hand gehe und nicht in ſo grellen Widerſprüchen ſtehe wie bisher. Soll aber das „wie bisher“ auf dem der— maligen Be- und Umtriebe des Waldbaues bleiben, nicht aber jener Widerſpruch, ſo bleibt freilich kein andres Mittel, als das: durch alle nur erdenkliche Mittel den Reinertrag der Alt— holzmaſſen gegen den der jüngern in die Höhe zu ſchrauben; als z. B. durch erhöhte Taxen; weithin bekannt gemachte Nutzholz— Auktionen; Eröffnung zweckmäſigerer Wegbaue und coulanterer Abſatzwege überhaupt; durch lokomobile und in eignen Betrieb genommene Schneidemühlen; u. dgl. mehr. Vor den Klagen des Publikums braucht man ſich dabei nicht allzu ſehr zu fürchten. Bei theurerm Altholze werden ſich unſre Oefen an jüngere Sortimente und die Holz- und Bauinduſtrie, wie ſchon erwähnt, an ökonomiſchere Conſtruktionen gewöhnen. Und im Falle außer der Reform der Preisſkala (im Sinne einer grelleren Steigung nach Masgabe des Alters der Be— ſtände und des Volumens ihrer Nutzſtämme ) auch noch eine ganz allgemeine, alle Sortimente umfaſſende, Holzpreiserhöhung erforderlich werden ſollte, um den Waldbau zu der ihm unum— gänglich nöthigen vollen Rentabilität zu bringen: ſo kann uns bei dieſer Vorausſicht die Thatſache beruhigen, daß wir durch— ſchnittlich dort, wo das Holz am theuerſten iſt, den Wohlſtand des Volkes am höchſten finden; und daß die zu allen Zeiten 156 ". 6. Anwendungen. II. gehörten Klagen über zu theures Holz getroſt betrachtet werden können als etwas, das zur gemüthlichen Motion des biertrinken— den Publikums gehört. Denn im Ernſte kann kein einſichtsvoller Bürger des Staates auf einem ſo wichtigen und einflußreichen Gebiete der Volkswirthſchaft einer weſentlich finanzwidrigen Pro— duktion das Wort zu reden im Stande ſein. Sechſte, ſiebente und achte Regel. Vewirke die, nach Masgabe der vorigen Negeln zu erzielende, Produktion des größten Jahresertrags auf und mit dem möglich kleinſten Grundkapitale; ein Geſetz, das in feiner ſummariſchen Form drei zu trennende Vorſchriften umfaßt, nämlich: | Producire die höchſten Werthe 6. unter den möglich kleinſten Verwaltungskoſten, 7. mit dem geringſten Culturaufwande, und 8. auf dem möglich niedrigſten Bodenkapitale. Die vorigen fünf Regeln waren in der Hauptſache darauf gerichtet, die Produktion der Wirthſchaft und damit ihren (erntekoſtenfreien) Jahresertrag auf die höchſte Stufe zu heben. Die Hauptaufgabe des rationellen Betriebes aber iſt eine doppelte; denn die höchſte, werthvollſte Produktion, wenngleich der bedeutendſte Theil dieſer Aufgabe, bedingt für ſich allein noch nicht den vollkommnen Waldbau des höchſten Reinertrags. Es kann dabei immer noch vorkommen, daß der gewünſchte oder für die Exiſtenz der Wirthſchaft wohl gar unbedingt nothwendige Nutzeffekt (Kap. 5.) doch noch nicht erreicht wird; trotzdem, daß man das Syſtem lohnender Zwiſchennutzungen ſich zur beſondern Aufgabe zu machen, dabei gleichzeitig die Wirthſchaft nach den Preiſen, d. h. den Umtrieb (für die nächſte Zeitperiode) nach der richtigen wirthſchaftlichen Haubar— keit einzurichten, und gleichzeitig auch die Preiſe nach der Wirthſchaft zu reguliren und damit den Reinertrag der Alt— hölzer möglichſt hinauf zu ſchrauben, vielleicht redlich beſtrebt geweſen iſt. 2 1 6. Anwendungen. 157 Hat man hiernach mit Herbeiziehung aller ordnungs— mäſigen, nach den Regeln der Reinertragswirthſchaft in mög— lichſter Höhe und Frühe erſtrebten, Vorerträge den höchſten Jahresertrag der betreffenden Wirthſchaft für jedes in Frage kommendes Abtriebsalter ermittelt, und dann nach dem Culmi— nationspunkte dieſes Jahresertrags die Umtriebszeit regulirt (S. 114; 128; 154); und es erſcheint der wahre Jahres— ertrag des vortheilhafteſten Abtriebsalters (der S Rente des Grundkapit. fein muß) noch in ungenügender Größe; und iſt auch für die nächſte Zukunft keine genügende Steigerung der Holzpreiſe oder der Nutzholzquote oder der Neben- und Zwi— ſchennutzungen zu ermöglichen: ſo bleibt nichts übrig, um die Rentabilität unſrer Produktion auf die erwünſchte Höhe zu bringen, als: die Verminderung des wirthſchaftlichen Grundkapitales; ein Ziel, das ohnehin, auch abgeſehen vom gegenwärtigen Motive, von Haus aus von jedem ratio— nellen Forſtwirthe gleichzeitig mit dem Ziele der werthvollſten Produktion mit zu erſtreben iſt. Der Fall, daß auch der nach dem Geſetze der höchſten Jahreserträge regulirte Betrieb noch nicht im Stande wäre, den Wirthſchaftskoſten genügend zu entſprechen, tritt nament— lich dort ein, wo im Verhältniß zu den erreichbaren höchſten Holzpreiſen die Produktion zu theuer oder, nach der Sprach— weiſe unſers Syſtems, das wirthſchaftliche Grundkapital zu groß iſt. Hier, wo trotz eines zwei- und mehrfach erhöhten Jahres— ertrags ( Rente des Grundkapitales G) das G der Wirth— ſchaft im Verhältniß zu deren Reinerträgen alſo immer noch zu hoch erſcheint, hier tritt dann mit um ſo größerer Macht der zweite Theil der Hauptaufgabe des rationellen Waldwirths in den Vordergrund: jene höchſten Werthe mit geringern und überhaupt den möglich geringſten Koſten zu erzeugen. Aber auch dort, wo es gelungen iſt oder vorausſichtlich gelingen wird, durch Befolgung der in dieſem Buche bisher begründeten finanzwirthſchaftlichen Vorſchriften, die Holzwirth- ſchaft bis zu einem wirklichen Nutzeffekte zu heben und ſomit 4 158 6. Anwendungen. II. vollſtändig lukrativ zu machen, bleibt immerhin die möglichſte Verringerung der Produktionskoſten ein, wenn auch nicht ſo unbedingt nöthiges, ſo doch ein ſtets ins Auge zu faſſendes Ziel und Streben eines rationell organiſirten Betriebes. Denn je größer jener Nutzeffekt, deſto blühender die Wirthſchaft; deſto höher der Vortheil nach allen Seiten; deſto beſſer und geſicher— ter die Exiſtenz aller betheiligten Verhältniſſe. Wenn wir alſo wiederholen, daß des rationellen Holzproducenten und alſo auch des techniſch wahrhaft durchgebildeten Forſtmannes ſum— mariſche Aufgabe, das Ziel und der Stolz ſeiner Kunſt darin befteht: mit dem kleinſten Grundkapitale die höchſte Jahresproduktion und damit durch das Zuſammenwirken beider Faktoren den höchſten Wirthſchafts-Nutzeffekt zu erzielen; ſo halten wir den erſtern geſperrt geſchriebenen Theil dieſer Aufgabe ſowohl im Intereſſe der Waldbeſitzer als der Volks— wirthſchaft unter allen Umſtänden für beachtenswerth; am meiſten freilich dort, wo der gewonnene Aufſchwung der Pro— duktion allein noch nicht das richtige finanzwirthſchaftliche Gleichgewicht nach dem geforderten Zinsfuße herbeizuführen im Stande war. Denn in dieſem Falle liegt eben der Fehler der Wirthſchaft nur allein noch in dem zu hohen Grundkapitale, auf dem ihre Produktion fußet, und die Verminderung deſſelben als eine apodiktiſche Nothwendigkeit vor Augen; indem die Ver— minderung des Grundkapitales gleichbedeutend iſt mit Vermin— derung des Koſtenpreiſes; ein Streben, das übrigens noch dort bei erhöhter Wichtigkeit gewinnt, wo man ohne Verluſt ſtarke Bauhölzer erziehen will oder ſoll. Wie aus dem Frühern zu erſehen, formirten wir unſre kapitaliſirten Wirthſchaftskoſten, unſer G, aus dem Boden-, Steuer-, Cultur⸗ und Verwaltungs-Kapitale; BSO — G. Bei einer erſtrebbaren oder gebotenen Verminderung dieſer Poſten wird nun Jeder wahrſcheinlich zunächſt an den letztern denken, als den in jeder Beziehung am bequemſten und leichteſten Erreichbaren. Dieſe leichte Erreichbarkeit iſt indeß meiſt nur ſcheinbar. Denn die II. 4 6. Anwendungen. 159 Sechſte Regel: Trachte, Deine Produktion mit dem geringſten Verwaltungskapitale durchzuführen, iſt einerlei mit der Bedingung oder dem Verlangen: Verkürze diejenigen Koſten, welche die eigentliche ſogenannte Beförſterung, die Beſchützung, Pflege und Ausnutzung des Waldes, ingleichen das Control- und Caſſen- und Direktionsweſen, überhaupt der ganze Wirthſchaftsbetrieb, mit Ausnahme der Ernte- und Wie— deraufforſtungs-Koſten, verurſacht. Der Waldbeſitzer müßte alſo weniger Leute anſtellen; oder die angeſtellten ſchlechter beſolden; oder, was noch wirkſamer wäre, beides zugleich anſtreben. Es mag wohl Verhältniſſe geben, wo in ſolchem Sinne eine Reduction der Wirthſchaftskoſten gerechtfertigt ſein mag. Der Forſtherr aber möge ſich doppelt beſinnen, ehe er unſre Regel weſentlich nach dieſer Richtung hin anwendet; und möge ordentlich rechnen, gründlich und umſichtig, damit nicht eine Oekonomie am unrechten Flecke entſteht, die für das Ganze leicht zum Gegentheile wird. Denn gerade die von uns zur Erhöhung des Reinertrags begründete und geforderte raffinir— tere Erzeugung, Pflege und Ausnutzung der Beſtände verlangt möglichſt intelligente, ſachverſtändige und rührige Wirthſchafts— beamte. Dieſe aber finden ſich nicht gegen eine Exiſtenz, die ihnen keinen ausreichenden Erſatz für ihre Opfer und keinen hinlänglichen Lohn für ihre Fähigkeiten und Leiſtungen gewährt; und ſie demzufolge, im Falle ſie ſich aus Liebe zum Forſtfache nicht andern dankbarern Gebieten menſchlicher Berufsthätigkeiten zuwenden, doch zu keiner rechten innern Freude über ihre Be— rufsſtellung gelangen läßt; und ſo mit dem moraliſchen Schwunge zugleich den beſten Theil ihrer Thätigkeit lähmt. Namentlich möge man bedenken, daß der mathematiſch und naturwiſſenſchaftlich gebildete Revierverwalter (mag er nun Forſtinſpektor oder Revier-, Bezirks- und Oberförſter oder ſonſt wie betitulirt ſein), die eigentliche Seele der Wirthſchaft und, bei richtiger Stellung in derſelben, auf ihre Rentabilität vom hervorragendſten Einfluſſe iſt. Und während bei einem Totaleinkommen deſſelben von 1000 Thlen. und einer Revier: 160 6. Anwendungen. III. größe von 4000 Joch die Beförſterungskoſten das Joch mit Thlr. Rente oder ca. 7 Thlr. Kapital belaſten; ſo würde ſich, wenn man nun jenes Einkommen um den sten Theil oder 200 Thlr. kürzen wollte, in Folge deſſen das wirthſchaft— liche Grundkapital, das in Summa vielleicht 80—100 Thlr. beträgt, ebenfalls um den sten Theil des Beförſterungskapitals, alſo nur um 17% Thlr., entlaſten. Wie leicht aber ein fleißiger und intelligenter Forſtmann des Waldes Boden-Nutzeffekt um 2 bis 3 Groſchen jährlich erhöhen, und damit dem Grundkapital eine Erleichterung von 2—3 Thlen. und ſomit das Doppelte deſſen, was durch die obige bedeutende Gehaltsreduktion zu er— langen wäre, zu erwirthſchaften vermag: haben wir im Kapitel 4 und 5 mehrfach zu begründen Gelegenheit gehabt. Nicht umhin kann ich, im Hinblick auf mannigfache Er— fahrungen über die oft in jeder Beziehung mißliche Stellung ſo vieler Privat- und Gemeinde-Forſtbeamten, hierbei nach— drücklich hervorzuheben, wie ſehr irrthümlich und gegen ihren eigenſten Vortheil jene Waldbeſitzer handeln, welche den Ein— fluß unterſchätzen, denen eine ächt ſachverſtändige ſpekulativ— techniſche Beförſterung auf Kräftigung und Ordnung, na— mentlich auch in Rückſicht auf finanzwirthſchaftliche Pflege und Nutzung, und ſomit auf Hebung des Reinertrags aus— zuüben vermag. Wenn ich mir Mühe gebe und es mir ge— lingen ſollte, die weſentlichſten Sätze und Hülfsmittel zum Waldbaue des höchſten Ertrages auch dem forſtlichen Laien aufzuſchließen; ſo möge derſelbe ja nicht denken, daß er dadurch allein ſchon auf jene Höhe der forſtlichen Einſicht gelangen könne, die zur erfolgreichſten Leitung des techniſchen Betriebes eines nur einigermaſen etwas komplicirten Waldkomplexes nöthig iſt. Die Einſicht, die mein Werk den Gemeindewirthen und allen forſtlichen Laien mit verſchaffen will, ſoll weſentlich und vorzugsweiſe dazu dienen, für fie den finanziellen Werth einer richtigen forſtwiſſenſchaftlichen Bildung und ſomit auch eines tüchtig gebildeten Forſtmanns ins helle Licht zu ſtellen. Und oft genug wird ſelbſt bei verhältnißmäßig kleinem Wald— beſitze unter einem mit Sachverſtändigkeit ausgerüſteten und den Waldbau des höchſten Ertrags mit Rührigkeit als Ideal r II. 6. Anwendungen. 161 verfolgenden Förſter, trotzdem daß er dann bei guter Stellung die Wirthſchaftskoſten nicht unbedeutend belaſtet, der eigent- liche Nutzeffekt oder Wirthſchaftsreinertrag ſich höher ſtellen, als es ohne ſolchen Verwaltungsaufwand geſchieht. Der rationelle Waldwirth oder Forſtherr rechne alſo, und wie er es ſtets ſoll, ſo namentlich hier, mit Umſicht. Die unter den gegebenen Verhältniſſen überhaupt erreichbare Höhe des Jahresertrags und deſſen Art muß zunächſt den Grad der Intenſität der Wirthſchaft und damit auch die Höhe ihres Verwaltungskapitales V bejtimmen. Je geringer der Ertrag und Werth des Bodens; je niedriger die Holzpreiſe; je ungünſtiger oder einfacher die Ausnutzungs- oder Verwerthungsverhältniſſe; je höher der Umtrieb; und je weniger überhaupt die Kunſt des Förſters hinzuzuthun vermag, oder thatſächlich hinzuthut: deſto billiger allerdings muß ſeine Wirthſchaft ſein. Denn eine ein— fache, mechaniſche Handwerksbeförſterung und Adminiſtration kann und ſoll man nicht ſo hoch honoriren als eine intelligente, künſtleriſche; und auf abſolutem Heideboden, davon das Joch vielleicht nicht 20 Thlr. Bodenkapital repräſentirt, wird oder ſoll man nicht daſſelbe noch mit 30 Thlr. Verwaltungskapital d. h. mit circa 1 Thlr. jährl. Geſammt-Adminiſtrationskoſten belaſten.— | Wenn wir aber nun uns lebhaft vorſtellen, daß und in wie fern die thätige Kunſt und Wiſſenſchaft des Forſt— verwaltungsperſonals Preiſe und Erträge der Wirthſchaft, und in vielen Fällen wie bedeutend und um ſo mehr zu heben ver— mag, je höher und thätiger ihre Wirthſchaftskunſt ſich zu ent— falten die Mittel beſitzt; daß aber Beamte in demſelben Ver— hältniſſe, als man von ihnen mehr Kunſt und Wiſſenſchaft und gebildetere Thätigkeit zum Nutzen der Wirthſchaft verlangt, auch höhere Beſoldungsanſprüche an letztere machen werden und können: ſo tritt uns auch um ſo lebhafter die große Schwierigkeit entgegen, den hierin liegenden Widerſtreit der Forderungen in der für unſern Wald vortheilhafteſten Weiſe zur Erledigung zu bringen. Es iſt in der That ſchwer, auch nur im Allgemeinen etwas Erhebliches anzugeben, wo und wie in Bezug auf den Theil V II. 11 162 6. Anwendungen. II. des Wirthſchafts-Grundkapitales erſpart werden könne. Die Verſchiedenheit der Verhältniſſe und der ſich gegenſeitig bedin— genden Intereſſen in den verſchiedenen Forſtwirthſchaften iſt gar zu groß. Während hier durch Zuſammenlegung eine Ver— größerung der Reviere und Verminderung des Beamtenper- ſonals das zweckmäſigere und lohnendere wäre, iſt's dort viel— leicht das Gegentheil. Während der kleine und beiläufige Waldbeſitzer, wenn er Freude an feinem Wäldchen und hin— reichende Sachverſtändigkeit bezugs der Pflege und Nutzung deſſelben beſitzt, ſeiner Holzwirthſchaft gar kein Verwaltungs— kapital anzurechnen hat, braucht der große Forſtherr und na— mentlich der Staat in ſeinem Forſthaushalte einen mehr oder weniger koſtſpieligen Verwaltungsapparat. Dabei wird aber jedem Forſthaushalte, dem großen wie dem kleinſten, der Einfluß ächter Forſtwiſſenſchaft in dem Grade heilſamer ſein, in welchem die Wirthſchaft des höchſten Reinertrags darin mehr ein- und durchgeführt werden ſoll; indem dieſe im höhern Grade als bisher wiſſenſchaftliche, techniſche und merkantile Intelligenz und Thätigkeit verlangt. Im allgemeinen dürfte als beachtenswerth ſo viel feſtſtehen, daß der wiſſenſchaftlich gebildete Revierverwalter, als der eigentliche techniſche Vorſtand des Waldes, auch die eigent— liche Seele ſeines Betriebes und ſeines Nutzeffekts iſt; ſo wie, daß bei der Verwaltung eine überwiegende Maſſe von mechani- ſchen Arbeiten, im Freien wie in der Stube, vorkommen, welche von untergeordneten und zu dieſem Behufe praktiſch dreſſir— ten und alſo billigern Kräften eben ſo gut und oft beſſer zu beſchaffen ſind, als vom wiſſenſchaftlich gebildeteren, geiſtiger wirkenden und denkenden Manne. Die von ſolchem Handwerk mehr oder weniger befreite koſtſpieligere Kraft des wiſſenſchaft— lichen Forſtmanns kann dann beſſer verwerthet werden; entweder, indem die Entlaſtung von dergleichen mechaniſchem Druckwerke ihn fähig macht, ein größeres Gebiet mit denſelben Erfolgen wie bisher das kleinere zu dirigiren; oder aber, daſſelbe kleinere in intenſiverer und techniſch ſpekulativerer Weiſe und alſo mit größerem Nutzeffekte zu beförſtern. Auf ſolche und vielleicht auch auf andere Weiſe wird man die Verwaltungskoſten entwe— II. 6. Anwendungen. 163 der abſolut, oder doch im Verhältniß zu den erhöhten Erträgen, hier und da etwas zu mindern vermögen. Jedenfalls aber müſſen wir hier nochmals mit Entſchie— denheit dem Wahne entgegentreten, der ſo oft bei forſtlichen Laien und Gemeindevorſtänden vorwaltet, als wäre des Förſters Thun von ſo wenig Einfluß auf die Erträge der Wirthſchaft, daß man ſeinen Werth, ſeine Beſoldung und ſeine ganze Stellung nicht eben hoch zu ſtellen brauche. Der forſtliche Beruf hat manche große Lichtſeiten vor andern wiſſenſchaftlichen Berufsarten voraus; aber auch we— ſentliche Schattenſeiten, Anſtrengungen und Verzichtleiſtungen; letzteres namentlich, gegenüber den in Städten lebenden Beamten, in Bezug auf erſchwertes und vertheuertes Familien— leben (Arzt, Kindererziehung ꝛc.) Der Staat als Waldbeſitzer und jeder andere Forſtherr wird, ſo weit im Allgemeinen mir die Verhältniſſe bekannt ſind, wenn er ſich ferner noch tüchtige techniſche Vorſtände für ſeine Reviere ſichern will, meiſt in dem Falle ſein, deren Einkommen verbeſſern, den hierauf kommenden Theil des Verwaltungskapitals häufig alſo, anſtatt der wünſchenswerthen Erſparung, vermehren zu müſſen. In einfachſter, für den Waldbeſitzer kaum empfindbarer, im Gegentheil ſogar meiſt für ihn vortheilhafter Weiſe könnte dies dadurch geſchehen, daß man ihnen ſtatt der Geldzulagen mehr Dienſträume und eine Tantieme am Reinertrage (mit Rückſicht auf beſſere Verwerthung und Ausnutzung der etatsmäſig zu hauenden Hölzer) bewilligte. Die Ueberlaſſung von Waldgrund an den Förſter zur Vergrößerung ſeiner kleinen Landwirthſchaft iſt ein vom Forſtherrn kaum wahrzunehmendes Opfer deshalb, weil die Bodenrente, die er von dieſem Grunde zog, und die er alſo nur abtritt, eine bisher ſehr geringe war. Durch Ueberlaſſung von je 1 Joch Blöſe wird die Rente ſeiner bis— herigen Wirthſchaft kaum um 1 Thlr. verringert werden; wäh— rend der Nutzen, den ſein Forſtbeamter daraus zieht, wohl das 10- und mehrfache betragen kann. Man verwechſele nur nicht die hohe Waldrente, die mancher Hochwald vermöge feines großen Holzkapitals gewährt, mit der bloſen Bodenrente dieſes Waldes. Erſtere kann pro Joch und Jahr 10 Thlr. und 11˙ 2844 6. Anwendungen. | II. dabei letztere doch nur „ Thlr. betragen. Und es iſt nur die letztere, auf welche der Waldbeſitzer verzichtet, wenn er ſeinem Forſtperſonale holzleeren Grund zur landwirthſchaftlichen Nutz— nießung überläßt. Von einigen Seiten hat man gegen die Aufbeſſerung der Forſtbeamten durch Dienſträume das Bedenken geltend gemacht, daß ſolch Perſonal leicht zu viel Intereſſe für ſeine Land⸗ wirthſchaft gewinnen könnte. Allein, ſo wie man doch nicht verhindern kann, daß der meiſt iſolirt wohnende Forſtmann neben ſeinem Berufsgaule zu der ihm nöthigen innern Erfri— ſchung noch irgend ein Steckenpferd reite, ſo iſt das landwirth— ſchaftliche nicht nur das allerunſchädlichſte, ſondern faſt ſtets ein dem Forſtberufe nützliches; denn es wird dabei der letztere weniger abſchließend und einſeitig aufgefaßt und behandelt, für die oft ſo wichtigen landwirthſchaftlichen Nebennutzungen des Waldes mehr Intereſſe und Verſtändniß gewonnen, und der Waldbau leichter auf einen lohnenderen und volkswirthſchaft— licheren Standpunkt gehoben werden können. Das andere vortheilhafte Mittel, die Verwaltungskoſten zu verringern, oder den Forſtbeamten die ihnen oft nöthige Ver— beſſerung zu verſchaffen, ohne das Verwaltungskapital zu erhöhen, it die Tantieme am Reinertrage; welche ich der hier und da vorgeſchlagenen NutzholzF-Tantieme vorziehen möchte, wenngleich letztere in Bezug auf Controle unbedenklicher er— ſcheint. Die Reinertrags-Tantième umfaßt nämlich auch die Vorerträge mit; deren bedeutenden Einfluß, namentlich der— zeitigen, wir im früheren zu erörtern vielfache Veranlaſſung gehabt haben. Das muß uns beſtimmen, den Forſtbeamten materiell und weſentlich dabei zu intereſſiren; denn es iſt _ nicht blos wünſchenswerth, daß die Vorertragswirthſchaft uͤber— haupt ſo viel als möglich betrieben, ſondern vor allem, daß ſie im Sinne des höchſten Reinertrags betrieben werde. Wenn der Betriebsplan ſagt: führe dieſe oder jene Neben— nutzungen ein, und dieſes oder jenes Durchforſtungs- und Pflege-Syſtem; ſo kommt es ſehr darauf an, wie viel und wie wenig man Bedacht darauf nimmt und Intereſſe und Geſchicklich— II. | 6. Anwendungen. 165 keit dabei entwickelt, daß nicht bloß Erträge, ſondern Rein— erträge und möglichſt hohe, zu Tage kommen. Des Forſtmanns finanzwirthſchaftliche Tüchtigkeit kann ſich zwar auch ſehr bei Verwerthung des Hauptbeſtandes durch raffi— nirte Nutzholz-Aushaltungen, gut organiſirte Auktionen u. dgl. geltend machen, wirkſam jedoch und weniger leicht und darum verdienſtlicher unbedingt bei den Vorerträgen; erſtens um dieſe zur Zeit ihrer wiſſenſchaftlich feſtzuſtellenden beſten Momente zur Nutzung, zweitens mit den möglich geringſten Erntekoſten aus dem Walde heraus, und drittens mit dem möglich höchſten Gewinn an den Mann zu bringen. Das iſt ein Feld für ſeine Kunſt und ſeine Thätigkeit, auf welchem er beide am lohnend⸗ ſten mit zu entfalten Gelegenheit hat. Und dieſe lohnende Ent— faltung durch Belohnung oder Antheil aufzuſtacheln, kann nur im natürlichſten Intereſſe des Forſtherrn ſelber liegen. Ein richtiges und auf Rechnung begründetes Bewußtſein auf beiden Seiten: über Weſen, Zweck und Werth der geſammten zu irgend einer Holzwirthſchaft gehörigen und benöthigten Verwaltungskräfte und des dadurch erforderlichen Verwaltungs— kapitales V, wird in den ſo mannigfach verſchiedenen Fällen die beſte und einzig beſtimmt auszuſprechende Regel ſein, um die Forderungen nach einer möglichſt niedrigen wirthſchaftsgemäſen Geſtaltung jener Koſten in einer Weiſe zu erfüllen, welche, anſtatt die Kraft und Nachhaltigkeit der Wirthſchaft in Frage zu ſtellen, vielmehr den Nutzeffekt derſelben auf die möglichſte Höhe zu fördern und dort zu erhalten geeignet iſt. Siebente Regel. Bewirke alle deine Aufforſtungen auf Grund des möglich kleinſten Culturkapitals. Im Kapitel (4) der Koſten ſahen wir, in welcher Höhe der Culturaufwand die Beſtände zu belaſten vermag. Wenn beim Pflanzwalde z. B. (inſofern man aufrichtig rechnet, und ſämmtliche Vor⸗, Haupt⸗ und Nachkoſten, mögen ſie theilweiſe den Pflanzweibern u. dgl. auch in Naturalnutzungen aus dem Walde oder ſonſt wie gewährt werden, ordnungsmäſig in Geld veranſchlägt) im kultivirten Deutſchland die Verjüngung im 166 6. Anwendungen. II. Mittel an Geſammtkoſten 10 Thlr. pro Joch verurſacht: ſo wird dadurch der Koſtenpreis des 50jährigen Beſtandes, je nachdem man feiner Wirthſchaft den Zinsfuß 3% und 40 unter ſtellen hat, laut N-Tafel um 56 bis 71 Thlr., dagegen der des 100jährigen um 312 bis 505 Thlr. vergrößert. In dieſer Beziehung müßte ſich uns freilich der ſich ganz von ſelbſt verjüngende Ausſchlagswald als der vortheilhafteſte empfehlen. Indeß ohne alles Culturbedürfniß iſt auch er keineswegs; und es iſt daſſelbe bei höherem Umtriebe größer als bei niederem, und beim Mittelwalde größer als beim Niederwalde. Denn je ſpäter der Abtrieb der Ausſchläge und je höher der Umtrieb im Oberholze; je ſtärker überhaupt die Beſchattung der Mutterſtöcke; deſto kürzer deren Lebens— dauer. Nach jeder Schlagführung wollen abgängig werdende Mutterſtöcke erſetzt, wollen Läuterungshiebe zur Verhütung etwaiger Verwilderung u. dgl. angelegt, und dazu im Mittel— walde noch gute kräftige Kernloden für die das nächſte Mal überzuhaltenden Laßreidel nachgezogen werden u. ſ. w. Und da ſowohl die Rückſicht auf die Erhaltung einer tüchtigen Aus— ſchlagskraft der Stöcke, vor allem aber auch die finanzielle Natur ſeiner Produktion, es erfordert, ihn in kürzerem, etwa 15 bis höchſtens 30jährigen Umtriebe zu bewirthſchaften (ogl. 1. Regel): ſo wird der geringere Culturaufwand des Nieder— waldes vermöge ſeiner öfteren Wiederkehr oft dem höheren aber ſeltener wiederkehrenden des Hochwaldes gleichzuſtellen, mindeſtens nicht um ſo viel billiger ſein, als es bei bloſem Vergleich der bloſen Koſtengrößen den Anſchein hat. Behufs einer richtigen Vergleichung dieſer Koſten unter Berückſichtigung ihrer Wiederkehr, muß man ſie entweder in Jahresrente oder in Kapital verwandeln. (S. S. 69 und 71). Wählen wir hier die letztere Form und vergleichen das Kultur— kapital zweier Wirthſchaften, von denen die eine als Nieder— oder Mittelwald bei 20jährigem Umtriebe nach dem Abtrieb jedesmal 3 Thlr., die andere als Hochwald in 100jährigem Umtriebe 6 Thlr. braucht, jo ſagt uns S. 71 Spalte 3% %, daß die erſtere pro Joch 2,01 K 3 = 6,03 u. die andere 1,03 x 6 — 6,18 erheiſcht; bei beiden alſo das Culturkapital und — I. 6. Anwendungen. 167 alſo auch die Culturrente in der That nahe dieſelbe Höhe hat, obgleich dort die Culturpflege der Schläge an ſich nur halb ſo viel koſtete. Erwägen wir nun, daß der Mittelwald ſtets ein höheres Culturbedürfniß hat als der Niederwald, ſo würde z. B. bei 30jährigem Umtriebe und 5 Thlr. Culturkoſten nach S. 71 ſich das C auf 1,55 & 5 = 775 oder 74 Thlr. erhöhen. Jedenfalls erſehen wir hieraus, daß, wenn auch dieſe Zahlenbeiſpiele für manche Gegenden nicht ganz paſſen ſollten, doch die Rückſicht auf Culturkapital nicht geeignet ſein kann, auf die Wahl der Waldform, d. h. ob Ausſchlags— oder Kernwald, irgend einen erheblichen Einfluß zu äußern. Allein dort, wo es möglich iſt, die Fähigkeit des Hochwaldes, ſich gleichfalls ſelbſt zu verjüngen, durch weiſe Pflege des Vorhiebsbetriebes und der Saamen— ſchlagſtellungen zu benutzen, um mit der Conſervirung der Bodenkraft und der Erzielung geſünderer, vollerer und pro— duktiverer Beſtände den Vortheil zu verbinden, daß des Kern— waldes Culturkapital dadurch auf ein Minimum vedueirt wird, ein Minimum, das im Vergleich zu den Geſammtkoſten der künſtlichen Cultur oft als Null zu betrachten iſt; ſo daß, wie früher ſchon bemerkt, dieſer natürlichen Verjüngungsweiſe und gegenüber dem Pflanzwalde, in Berückſichtigung der geringeren Maſſeproduktion deſſelben, an Stelle des Culturaufwandes ſogar eine Art von merklichem Culturgewinn anzurechnen wäre — dort erſcheint der Hochwald auch in Rückſicht des Cultur— aufwandes im Vortheile gegen den Niederwald. Daß bei Befolgung des Gebotes: Vermindere das Culturkapital deiner Wirthſchaft auf das thunlichſte Minimum; oder: Cultivire ſo billig als möglich, der Erfolg unſerer Aufforſtungen nicht in Frage geſtellt und unſere Praxis der Beſtandesgründung keine innere Schwächung er— fahren darf, iſt ſelbſtverſtändlich. Wie übel angebracht und finanzwidrig eine irrationelle Erſparniß ſein würde, d. h. eine ſolche, die ſchlecht producirende Beſtände zur Folge hätte, wird uns wiederum am deutlichſten und belehrendſten vor die Seele treten, wenn wir die aufzuforſtende Flächeneinheit immer 168 6. Anwendungen. II. wieder und ſtets im Bilde des wirthſchaftlchen Grund— kapitales uns vorſtellen; und nun bedenken, wie bei ſchlecht wüchſigen Aufforſtungen nicht blos das Cultur- ſondern auch das an die Fläche gebundene Boden-, Steuer- und Verwal: tungskapital ertraglos wird. Um alſo unſere ſiebente Regel in ihrer wahren und um— faſſenden Bedeutung richtig aufzufaſſen, müſſen wir ihre Vor— ſchrift ſo verſtehen: Producire die erforderlichen oder werthvollſten Beſtände — den höchſten Beſtandes-Jahresertrag — mit den geringſten Culturkoſten. . Und inſofern müßte all unfer Streben in Sachen des engern Waldbaues, müßte es in dieſem Theile der Stolz unſerer wirth- ſchaftlichen Kunſt ſein, die dem Standorte gemäſen vollkommen— ſten Verjüngungsreſultate auf der Baſis des geringſten Cultur— kapitales zu bewirken; eine Wahrheit, die mit Schärfe und Eindringlichkeit die größere Beherzigung der Vorverjüngung und überhaupt alles deſſen zu fordern ſcheint, was wir unter Regel 4, (dort nicht ſowohl vom Erſparungs- ſondern mehr nur vom waldbaulichen Standpunkte aus und in Rückſicht auf Erhöhung der Production) als das Hauptverjüngungsgeſetz des rationellen Waldwirths aufſtellen und begründen zu können glaubten. Im Intereſſe der Klärung und Vervollſtändigung des Eindrucks und Urtheils über dieſe wichtige Streitfrage möchten wir unſern Leſern gern die Zumuthung machen, den Motivi— rungen jenes Verjüngungsgeſetzes unter Regel 4, und zwar jetzt nur vom Geſichtspunkte der Culturerſparniſſe aus, noch einmal zu überfliegen; und zu den Schattenſeiten der Blöſen— wirthſchaft oder Nachverjüngung — als da ſind Verwilderung und Schwächung der Bodenkraft, langjährige ungenügende Durchwurzelung und Produktion, Culturkrankheiten aller Art, Verminderung der Holzvorerträge ꝛc. — nun noch die erhöhten . Koſten oder das dazu erforderliche Culturkapital als weſentliche Verſtärkung jener Motive hinzuzufügen. Zur Vermeidung ungegründeter und unnöthiger Oppoſition gegen jenes Verjüngungsgeſetz wird es aber gut ſein, hier II. 6. Anwendungen. 169 nochmals in Erinnerung zu bringen, daß der Waldbau des höchſten Ertrages den Kahlhieb mit Nachverjüngung und ſelbſt den lichten Pflanzwald von ſeinem Geſetzbuch durchaus nicht ausſchließt, ihn aber mehr nur in der Eigenſchaft einer, aller— dings häufig durch allerlei Verhältniſſe motivirten, Ausnahme darin aufgenommen wiſſen will. Daß man auch, und häufig wohl ohne Nachtheil für die Holzproduktion, namentlich bei nahrungsreichem und zum Frucht— baue geeignetem Boden durch landwirthſchaftliche Zwiſchen— nutzung der Schläge die Wirthſchaft ebenfalls nicht nur gänz— lich vom Culturaufwande zu entlaſten, ſondern dabei oft auch noch einen anſehnlichen Vorertag zu erzielen vermag, ward bereits ſchon mehrfach hervorgehoben. (Vergleiche z. B. Seite 50 —53; u. a. a. O.) Am einfachſten und leichteſten geht der— gleichen dort, wo man ſolche Schlagbenutzungen den kleinen Leuten gegen etwas Caution in Pacht geben kann, unter der Bedingung, daß dieſe die Aufforſtung (Saat oder Pflanzung, etwa gleichzeitig mit dem Anbaue des den Kartoffeln nachfol— genden Getreides) und deren Nachbeſſerung einzuſtehen haben. Wo aber die Beſtandesverjüngungen des Hochwaldes auf Grund und innerhalb ausſchließlicher Holzwirthſchaft in Frage kommen, ſteht auch die Culturfrage anders. Denn indem wir bier die Selbſtbeſaamung zur Regel, den Anbau zur Ausnahme, und wiederum innerhalb des Anbaues die Unterſaat (S. 137) zur Regel, und alſo den Kahlhieb mit Nachkultnr zur letzten unumgänglichen Ausnahme machen; indem wir alſo den Alt— beſtand nicht eher vollſtändig abholzen, den Schlag nicht eher bloslegen, als bis er ziemlich vollſtändig wieder beſtockt, das wirthſchaftliche Grundkapital durch den neuen Be— ſtand bereits wieder in thätigen Beſitz genommen iſt; indem wir dadurch das letztere nicht nur immer in voller Arbeit ſondern auch zugleich in zuſammengehaltener voller Kraft und größter Produktionsfähigkeit erhalten; indem wir ferner dabei auch meiſt weſentlich billiger, alſo nicht allein blos mehr ſondern auch mit geringeren Culturkoſten produciren, werden wir als Summe dieſer Einzelwirkungen das Reſultat . erzielen: daß wir bei gleichem wirthſchaftlichen Beſtandesalter 170 6. Anwendungen. II. (S. 65) vollere Erträge bei geringeren Koſten und ſomit den doppelten Vortheil erwirthſchaftet haben, daß ein geringerer Beſtandes-Koſtenpreis ſich auf eine rei— chere Beſtandes-Maſſenproduktion repartirt, der Koſten— preis' der Klafter oder Maſſeneinheit mithin ſich nach zwei Richtungen hin verringert; ein Vortheil, deſſen finanzwirth— ſchaftlicher Einfluß noch weſentlich dort ſich ſteigert, wo ſchon die zeitigern Zwiſchennutzungen der volleren Natur- und über— haupt der Saatbeſtände bemerkenswerthe Reinerträge liefern; was immer der Fall, wo dichte Bevölkerung vorhanden, die Cultur des Landes hochgeſpannt und die Exiſtenz des Waldes auf der Kippe und ſomit der Waldbau des höchſten Reinertrags ganz beſonders angebracht oder nothwendig iſt. Ganz beſonders unverantwortlich und unwirthſchaftlich erſcheint aber die Manie des „Anbaues“ und der Nachver— jüngung dort, wo der Boden von ganz geringem Werthe dabei aber doch zur natürlichen Verjüngung geeignet iſt. Man denke ſich eine der vielen Gegenden, wo das Joch des abſoluten Holzbodens ein Kapital von nur 10 Thalern repräſentirt, das Verwaltungskapital auch nur 10 Thaler; eben ſo viel aber auch das Kunſteultur-Kapital beträgt. Hier würde alſo die Entlaſtung der künftigen Beſtände von dieſem Culturkapitale den Koſtenpreis ihrer Maſſeneinheit, ohne Rückſicht auf Mehr— produktion, um das volle Drittel, und mit Rückſicht auf die höhern Vorerträge, oft wohl um die volle Hälfte vermindern. Geſetzt, es wäre, um derartige Verhältniſſe ſpecieller ins Auge zu faſſen, der Umtrieb eines Waldes ein 80 jähriger; dabei durchſchnittlich der Abtriebsertrag ſeiner Beſtände 400 Thaler (erntefrei) und der Betrag der Vor-, Haupt- und Nachkoſten ihrer künſtlichen Verjüngung 9% Thaler; in welchem Falle dann (nach S. 71) das Culturkapital 10 Thaler betrüge. Der Forſtmann alſo, der den Beſtänden dieſes Waldes durch ſeine Kunſt und Wiſſenſchaft die Selbſtverjüngung anzuerziehen ver— möchte, würde den jetzigen Koſtenpreis des haubaren Beſtandes laut N-Tafel um (80 jähr. Zinsfaktor X 10 Thlr. Culturkap. —= 14,68 x 10 = 147 Thlr.; oder 80 jähriger Nachwerths— faktor & 9% Thlr. Culturkoſten = 15,7 & 9% 147 Thlr.) II. f 6. Anwendungen. 171 alſo um nahe 150 Thlr. pro Joch vermindern, und natürlich (abgeſehen von der Erhöhung der Zwiſchennutzungen) um die gleiche Summe den Reinertrag des Abtriebs, alſo um mehr als ſein Drittel, vergrößern. „Aber, wenn nun ein ſolcher Wald 80 Joch groß wäre, und ſomit die Jahresgröße feines Schlages = 1 Joch, feines Hauptertrags 400 Thlr., feines Culturaufwandes 9 — 10 Thlr. beträgt; wie kann man da ſagen, daß letzterer, (S 25 des Hauptertrags von 400 Thlr.,) gleich 13 deſſelben und feine Erſparniß von fo enormem Einfluſſe ſei?“ — Es liegt dieſem Ein: wande wiederum die ſchon mehrfach berührte Unklarheit zu Grunde, welche nicht überlegt, daß jene 400 Thlr. der Jahresertrag des ganzen, 80 Joch großen, Waldes, und alſo auch des ganzen, darauf befindlichen Ma— terial⸗ oder Holzkapitales darſtellen; während jene 10 Thlr. Cultur— aufwand nur den erſt nach 80 Jahren eingehenden Ertrag einer einzigen dieſer Flächeneinheit bedingen, alſo auch nur zu dieſer in Beziehung und Vergleichung gebracht werden dürfen, wenn man keine Trugſchlüſſe machen will. Was der bereits vorhandene Wald oder Holzvorrath an Zu— wachs oder Rente producirt, hat mit der neu zu begründenden Boden— Produktion an ſich nichts gemein. Nur für dieſe iſt der Culturaufwand nöthig; nicht für jenen, welcher ja auch ohne ſolchen bis zu ſeiner Beſtim— mung und Erfüllung, alſo noch 79 Jahre lang, in gleicher Höhe von 400 Thalern unverkümmert fortarbeitet. Der zu kultivirende Schlag bildet ſtreng genommen eine für fich. beſtehende Wirthſchaft im ausſetzenden Be— triebe. Was links und rechts von ihm auf andern Flächen und in Verbin— dung mit andern Kräften (Holzvorräthen) erzeugt wird, geht ihm und ſei— ner Produktion in der That nichts an. Es iſt ein ſelbſtändiges Glied, mit 79 andern deſſelben Karakters zu dem Zwecke verbunden, die ausſetzen— den Erträge jeder dieſer Wirthſchaftseinheiten (Schlagflächen) durch Com— bination mit 79 andern ſo aneinander zu reihen, daß ſie eine nachhaltige Folge bilden. Bei dem erheblichen Einfluſſe, den — namentlich bei ge— ringem Holzpreiſe und Bodenkapitale — die Verminderung des Culturaufwands in der That auf den Nutzeffekt der Wirthſchaft äußert, muß der Reinertrags-Waldbau mit Energie auch jener herrſchenden Richtung entgegentreten, die des Forſtmanns Ver— dienſt nur nach dem Stande ſeiner Culturen beurtheilt. Denn es können die frohwüchſigſten und imponirendſten Beſtände eines Waldes an ſich allein kein vollgültiges Zeugniß ablegen für die Trefflichkeit ſeiner Verwaltung; außer es ſteht, treu und aufrichtig nachgewieſen, die Ziffer der Cultur-(Vor⸗, 172 6. Anwendungen. | | II. Haupt- und Nach-) Koſten daran oder zur Hand. Und oft genug wird da der ſachverſtändige, mit wiſſenſchaftlicher Gründ— lichkeit forſchende Kritiker den Ausſpruch thun müſſen, daß die ſchöngelungene, regelmäßige und frohwüchſige Pflanzung des einen Forſtmannes eine perſönlich weit weniger verdienſtvolle und der Wirthſchaft weit weniger vortheilhafte Cultur ſei, als die vielleicht weniger gleichmäßigen, aber ohne Koſten auf natürlichem Wege bewirkten Aufforſtungen des andern. Man bleibe nur ſtets eingedenk der in unſerm Koſten-Kapitel feſtge— ſtellten Wahrheiten, nach denen unter anderm im 100 jährigen Hochwalde je 1 Thaler Culturaufwand den Koſtenpreis des haubaren Beſtandes“ je nachdem man den wirthſchaftlichen Zinsfuß auf 3½ oder 4% ſtellt, mit 31 bis 50 Thaler belaſtet. Denken wir uns nun eine jener vielen Hoch— wald-Pflanzwirthſchaften, die auf einem Grundkapitale von 80 und mehr Thalern (B = 50; V=20, C=10) produciren. Die Cultur des Pflanz— beſtandes koſte (lan Vor-, Haupt- und Nachkoſten) nur 10 Thlr.; die des natürlich verjüngten dagegen 3 Thlr. Im 40. Jahre repräſentire die Pflan⸗ zung ein Materialkapital von 120 Thlr.; die viel ſtammreichere Selbſtſaat eines dergleichen von 160 Thlr., excl. deren Vorerträge von 5 Thlr. im 20., 10 Thlr. im 25. und 10 Thlr. im 30. Jahre, welche in ihren Nach— werthen die Holzproduktion des letztern um 41 Thlr., alſo auf reichlich 200 Thlr. erhöhen. Dieſe Mehrproduktion von 200 — 120 = 80 Thlr. auf den Beſtandes-Anfang reducirt, repräſentirt (nach XVa-) einen Vor⸗ werth von 20 Thlr. als weiteren Vortheil der Selbſtverjüngung. Und geſetzt, daß vom 40. Jahre an die Produktion beider Beſtände nun mit einerlei Verhältniß nebeneinander fortliefe; ſo wäre das finanzwirthſchaft— liche Reſultat dieſes Falles, auf die Beſtandesgründung bezogen: Der Kunſtförſter kultivirte 7 + 20 = 27 Thlr. theurer, als der rationelle Natur— förſter; ſein hundertjähriger Beſtand iſt alſo dadurch (laut N-Tafel) mit 31,19 4 27 = 842 Thlr. Koſten mehr belaſtet, als der des letztern. Auch folgendes auf anderm Wege kalkulirtes Beiſpiel gibt ähnliche Aufklärung hierüber. Das Grundkapital eines im 100 jährigen Umtriebe bewirthſchafteten Waldes ſei wiederum 80 Thlr.; wobei deſſen Nachver— jüngungen meiſt durch Saat ausgeführt ſein ſollen. Die Beobachtung habe gelehrt, daß dieſelbe 5 Thlr. höher komme, als die Naturſaat mit Nach— beſſerungen bei Vorverjüngung; und daß erſtere in der Werths- oder Maſſenproduktion nur um 10 Jahre gegen letztere zurückſtehe. Dann iſt der finanzwirthſchaftliche Mindereffekt jener ganz ſo, als wenn die Schläge ohne Kraftverluſt 10 Jahre brach gelegen, die Cultur alſo den Anfangs— werth einer zehnmaligen Jahres-Rente à (0,80 * 3½ S) 2,8 Thlr. mehr gekoſtet hätte; was laut A-Tafel 8,317 * 2,8 = 23 Thlr., alſo mit jenen 5 Thlr. Anfangsunterſchied 28 Thlr., auf den 100 jährigen Abtriebs— „ II. 6. Anwendungen. 173 ertrag bezogen, faſt 900 Thlr. beträgt. Um ſoviel würde der nach 100 Jahren zu erntende Reinertrag unter dieſen Umſtänden durch die Vorver— jüngung erhöht worden ſein; vorausgeſetzt, daß mit ihr keine verminderte Werthsproduktion im Mutterbeſtande verknüpft war; — ein der natürlichen Verjüngung hin und wieder entgegenſtehendes, aber erſt noch zu beweiſendes Bedenken (Vergl. S. 144 u. 145). Noch fehlt es freilich der Wiſſenſchaft und Praxis an hinlänglich zahlreichen und begründeten Beobachtungen und Erfahrungen, um die Wirkungen und den Vergleich beiderlei Aufforſtungsweiſen rückſichts der ganzen wirthſchaftlichen Lebens— dauer unſrer Beſtände mit Beſtimmtheit und in Zahlen aus— drücken zu können. Ich habe aber ein lebendiges Vorgefühl, daß die Aufklärungen der Zukunft dahin führen werden, daß der jetzt mehr und mehr allem andern Verfahren vorangeſtellte Pflanzwald als ein — mindeſtens finanzwirthſchaftlicher — Irrthum, und die Pflege der Beſtände zu Gunſten ihrer Selbſtverjüngung, Hand in Hand mit den aus andern Grün— den gleichfalls ſo empfehlungswürdigen Vorhiebsbetriebe (Re— gel 2.), im Allgemeinen als die richtigſte und verdienſtlichſte Forſtkulturkunſt erkannt werden wird. Mindeſtens kann, den zuletzt auch freudig emporwachſenden Beſtänden des künſt— lichen Culturwaldes gegenüber, derjenige Forſtmann mit weit mehr Recht und Selbſtgefühl an ſeine Bruſt ſchlagen, der bei Hinweiſung auf ſeine gelungenen natürlichen Aufforſtungen jagen kann: Dieſe habe ich theils ganz, theils fait, ohne alles. Culturkapital erzeugt; fie koſten meiner Wirthſchaft oder mei— nem Forſtpatron nichts, weil ich mit Kunſt und Wiſſenſchaft die Ausnutzung und Pflege der Mutterbeſtände ſo geleitet habe, daß ſie ohne Störung, theilweis ſogar unter Erhöhung des Ertrags-Zuwachſes, in der Hauptſache ſich ſelbſt verjüngen mußten! Und der Staat, als Oberaufſichtsbehörde, thut gewiß nicht Unrecht, wenn er hierbei auch zugleich ein beſonderes Gewicht auf jenen politiſchen Vortheil legt, den wir früher ſchon (unter Regel 4.) als mit dem Geſetze der Vorverjüngung verbunden, hervorzuheben uns gedrungen fühlten. Denn wenn der Staat, als erſter und einflußreichſter Forſtherr, mit beſtem Beiſpiele 174 6. Anwendungen. II. voranginge; und demgemäs der fiskaliſche Forſtwirth ſeinen Stolz darin ſuchte, wo irgend möglich die Wiederaufforſtung nach jenem Geſetz zu bewirken, und alle anderen Privat- und Korporations-Waldbeſitzer feiner Gegend überzeugungsvoll zur Nachahmung zu bekehren; wenn jeder Walbeſitzer, jede Gemeinde, jeder Laie es dann gar nicht anders wüßte, als daß jeder Beſtand in der Regel erſt wieder verjüngt ſein müßte, ehe er bis zur Räumde oder auch vollſtändig abgetrieben werden könne: dann würde, ſobald dieſe Einſicht und Richtung einmal die Oberhand grwonnen, die Forſtkulturpolizei ein unendlich leichteres Spiel haben, den in manchem Lande beſtehenden oder wünſchenswerthen Culturzwang erfolgreicher und natür— licher zu geſtalten. Denn wo die Sucht da iſt, die Beſtände abzuholzen oder zu verſilbern, wäre dann gleichzeitig auch die Sucht vorhanden, ihre Aufforſtung ſicher zu ſtellen. Und wir würden in Zukunft nicht mehr erleben, daß blos gelegte, kahl entwaldete Hochlagen mit ganz unverhältnißmäßigen Opfern wieder aufzuforſten, und daß Privat- und Gemeindegründe oft erſt nach jahrelanger Verhagerung und oft erſt unter Straf— auflagen wieder in Beſtand gebracht werden müßten. Achte Regel. Strebe nach thunlichſter Verminderung des zu Deiner Holzproduktion benöthigten Bodenkapitals. Im Kapitel der „Koſten“ (S. 75—98) ward gezeigt, in welcher Weiſe wir das Bodenkapital aufzufaſſen und, wenn unbekannt, aus ſeinen möglichen Reinerträgen, die Größe deſſelben abzuſchätzen haben. Und aus der Tabelle auf S. 81 erſehen wir, in welcher Höhe je 10 Thlr. oder Gulden dieſes Werthes den Abtriebsertag unſrer Beſtände mit belaſten; oder um welche Summe die entſprechenden Bodenkoſten den endli— chen Nutzeffekt unſerer Produktion verringern. Das Bodenkapital pro Joch iſt alſo ſtets etwas Gegebenes. Seine Rente repräſentirt die jährlichen Bodenkoſten, welche unſere Holzwirthſchaft pro Joch abſorbirt. Wenn zum Wieſen— und Feldbau geeignet, iſt des Bodens Werth durch die Verhältniſſe der Landwirthſchaft beſtimmt; während der des II. 6. Anwendungen. 175 zu keiner ordentlichen Futter- oder Frucht-Reinertragsproduktion mehr geeigneten abſoluten Waldbodens nur von dem bei der Holzwirthſchaft erreichbaren Boden-Nutzeffekte (S. 91) abhängt und mit dieſem ſteigt und fällt. Sollen wir alſo dieſen Nutzeffekt verkleinern, um den Kapitalwerth des abſoluten Holzbodens geringer erſcheinen zu laſſen? oder ſollen wir den des bedingten auf irgend eine andere Weiſe zu entwerthen ſuchen, um dem Wortlaute unſrer Regel zu entſprechen? Das wäre in der That eine ſehr geiſt— loſe und verkehrte Auffaſſung dieſes Wortlautes, deſſen Sinn natürlich nur darauf gerichtet ſein kann, daß wir nicht Holz auf verhältnißmäßig zu theurem Grunde erziehen; oder daß, wo wir dies doch wollen oder ſollen, wir durch jedwede volks- und finanzwirthſchaftlich rationelle Nebennutzung eine möglichſt hohe Boden-Nebenrente erwirthſchaften, welche, von dem Jahres— zinſe des Boden- und Steuer-Kapitales abgezogen, möglichſt wenig übrig läßt, was der Holzproduktion als laufende Boden— koſten, (oder kapitaliſirt, als vom Waldbaue mit Beſchlag be— legtes Bodenkapital) zur Laſt zu rechnen iſt. Der bei weitem häufigere Fall iſt allerdings der, daß wir auf mehr oder weniger unbedingtem Waldboden wirth— ſchaften; wo von jenen Nebennutzungen nicht ſehr die Rede und darum auch nur die ausſchließliche Holzproduktion in möglichſt voll beſtockten gut geſchloſſenen Beſtänden das rationelle Ziel der Wirthſchaft ſein kann. Ein auf Verringerung der Bodenkoſten gerichtetes Gebot findet hier buchſtäblich wenig Boden, aber auch wenig Veranlaſſung. Letzteres deshalb nicht, weil der Werth des ganz abſoluten Holzbodens bei den heutigen Holzpreiſen ſich als äußerſt gering, und dem Feld- und Wieſen— boden gegenüber ſich viel geringer herausſtellt, als man ge— wöhnlich denkt. Das wird auch, im Verhältniß wenigſtens, immer ſo bleiben, da die Waldbäume auch noch mit äußerſt geringem Boden ſich begnügen und wir Holz auch noch auf ſolchem Grunde mit einigem Reinertrags-Effekte produciren können, wo der Landwirth keinen Heller zu erwirthſchaften vermag. f 176 6. Anwendungen. II. Blos in Gegenden, die wenig abſoluten Waldboden und in Folge deſſen wenig Wald und hohe Holzpreiſe haben, hält ſich der Werth deſſelben nach der in Kapitel 4 begründeten richtigen Weiſe ermittelt, auf einer leidlichen Höhe; (im kulti— virten Deutſchland etwa bis 50 Thlr. pro Joch); während der magere trockne Sandboden der ausgedehnten Kiefernhaiden und der nur auf Holz zu nutzende Grund der höhern Gebirge mit 20 Thlr. pro Joch oft noch zu hoch angeſetzt erſcheinen dürfte, und nur, wenn man ſeine Produktion mit einem äußerſten Minimum von Cultur- und Verwaltungskoſten be— laſtet, ſich in ſeinem Reinertrage auf einen weſentlich höhern Kapitalwerth zu heben vermag. Inſofern jedoch die Grundſteuern als den Bodenkoſten adhärirend zu betrachten ſind, gewinnt damit unſere Regel 8 allerdings ein Arbeitsfeld auch auf dem abſoluteſten Holz— boden; dort nämlich wo, wie in manchen Ländern Deutſchlands, ſolcher Boden in Folge von Ueberſchätzung ſeines Werthes un— verhältnißmäßig hoch mit Steuern belaſtet iſt. In dieſem Falle enthält fie für die betheiligten und bedrückten Waldbeſitzer die Aufforderung, über den wahren Nutzeffekt und entſprechenden Kapitalwerth des Waldgrundes aufklärende und die Entbürdung von unverhältnißmäßiger Grundſteuer bewirkende Schritte zu thun. Sobald indeß der Wald nicht ſowohl mit Grund» als vielmehr mit Gewerbe- oder Rentenſteuer belegt oder zu be— legen iſt, wolle man nicht überſehen, daß in dieſem Falle nicht allein das Boden- ſondern das Holzkapital, die Netto— Rente der ganzen Waldwirthſchaft, zu verſteuern iſt; gleich— wie das Einkommen der Gewerbe und die Renten der Kapi— taliſten je nach Größe zu den Laſten des Gemeinweſens beizutragen haben. Die, von uns in der Regel mit dem Bodenzinſe gleich ver— mengten, Steuerkoſten liegen alſo, oben bemerkten Fall abge— rechnet, außer der Macht des Holzproducenten. Aber eben ſo wenig, als die Steuern, kann er gerade das Bodenkapital ver— ringern, auf dem feine Beſtände ſtocken. Wohl aber kann er die Bodenkoſten ſeines ganzen Waldbaues und oft ſehr weſent— II. 6. Anwendungen. 177 lich, dadurch vermindern, daß er feine Holzbeftände von den zur Frucht- und Futter-Produktion mit entſchieden höherem Nutzeffekte verwendbaren und darum theurern Partieen weg und mehr auf den abſoluten Holzboden zurückzieht, oder auf jenen beſſern Bodenpartieen ſeine Holz- mit der Frucht- und Futter⸗Wirthſchaft verſchmilzt; wo dann auf die erſtere nur ein kleiner Theil, manchmal vielleicht kaum das Fünftel des Weben kapitales, zu rechnen ſein dürfte. — Als Beiſpiel einer auf vermindertem Bodenkapitale er— zeugten Holzproduktion können wir den Zuwachs im Altholze des nach dem Geſetz der Vorverjüngung bereits hinreichend beſaamten Lichtſchlages anſehen. So viele Jahre wir den gelichteten alten Beſtand mehr nur in der Eigenſchaft eines Schirmſchlages ſtehen laſſen können, ohne dem Gedeihen des neuen zu nahe zu treten (ein Gedeihen, das durch ein wenig Bedrückung Seitens des Kronenſchirmes oft viel weniger beein— trächtigt wird, als durch die bei zu zeitiger Wegnahme deſſelben hier und da empfindlich einwirkenden Nebel und Fröſte), ſo viele Jahre haben wir in dem betreffenden Reſte des Altbe— ſtandes eine oft ſehr gehobene und werthvolle Maſſenpro— duktion gleichſam ohne alle Bodenkoſten zu erzeugen vermocht; eine Wahrheit, die des finanzwirthſchaftlich geſinnten Forſtmanns Aufmerkſamkeit wieder an die Lichtſeiten der Vor— verjüngung zu erinnern geeignet iſt. Ein zweites Beiſpiel werthvoller Holzproduktion auf einem durch wirthſchaftliche Kunſt ſehr verminderten Bodenkapitale zeigt uns im Mittelwalde dasjenige Oberholz, das, in Folge lichter oder ſchmaler oder (durch Aufäſten) hochgedrängter Krone den Niederwaldzuwachs nur unbedeutend vermindert. Denn geſetzt, wir betrachten den Ausſchlagswald als das Prin— zipielle oder Masgebende des Mittelwaldes, und die Erfahrung lehrte uns, daß deſſen im obigen Sinne gehaltener Hochwald die Produktion des Niederwaldes blos um deſſen Zwanzigſtel verringere: ſo wäre auch dem Oberholz nur das Zwan— zigſtel der Bodenkoſten zur Laſt zu rechnen. Ein drittes Beiſpiel liefern uns endlich auch jene beim Abtriebe der Hochwaldsbeſtände theils zu Zwecken der Beſaa— II. 12 178 | 6. Anwendungen. II. mung, theils zur Erziehung ſtarker Sortimente mittels verviel— fachten Umtriebs, übergehaltenen ſogenannten Waldrechter oder Ueberſtänder. Denn inſofern mit dem Frühjahr nach dem Abtriebe die neue wirthſchaftliche Aera für die fragliche Fläche beginnt, ſo iſt auch nun jede Art erhöhter wie verſäumter Pro— duktion dem von da an aufs Conto zu nehmenden künftigen Beſtande anzurechnen. Findet Kahlhiebswirthſchaft mit Nach— verjüngung ftatt, fo wird der Ueberhalt, ähnlich wie die Stämme des Lichtſchlags im erſten Beiſpiel, ſo lange mit erhöhtem Profit für die Wirthſchaft, weil gleichſam ohne alles Boden— kapital, arbeiten, bis daß die Wiederkultur ſo weit emporge— kommen, daß ſie unter dem Schirme ihrer Oberſtänder im Vergleich zu dem nicht beſchirmten Theil zurückzubleiben beginnt. Aber auch dann noch wird man, wenn man jene Hölzer aufäſtet und in ihrer nächſten Nähe nur ſolche Holzarten anbaut, die wie Tanne, Buche, Fichte, die meiſte Beſchattung vertragen, namentlich auch, wenn man möglichſt viele dieſer Waldrechter. an den Rändern der Schneißen und Wege überhält, immerhin noch auf lange Zeit dergleichen Stämme betrachten können als Beachtung verdienende Beiſpiele für eine werthvollere Produktion auf einem mehr als antheilig verkleinerten Bo— denkapitale. Und inſofern die Verwaltungskoſten ganz dem neu aufgeforſteten Beſtande angerechnet werden, können wir hier in manchen Fällen eine Nachproduktion auf einem äußerſt geringen Grundkapital bewirken. Geſetzt, ein ſolcher Stamm habe bei 60jährigem Turnus der Wirthſchaft zur Zeit des Abtriebes 70 Kubikfuß mit vielleicht 2½ % Zuwachs; und es hebt ſich der letztere in Folge der freiern Stellung der Art, daß er im nächſten Jahrzwanzig durchſchnittlich 3½ 90 des laufenden Vorraths beträgt, fo enthält er im 80. Jahre 140 Kubikfuß. Inſofern nun einem Stamm oder ganzen Beſtand gar kein Grundkapital anzurechnen wäre, brauchte er immer nur ſo viel zu produciren, daß er blos ſein Holzkapital verzinſt; d. h. in 20 Jahren circa das Doppelte (Vgl. die N-Tabelle unter 3½ und 490). Inſofern aber weiter der Nutzholzmarkt den Kubikfuß des ältern und ſtärkern Stammes höher bezahlt, würde bei einer Erhöhung von 3 auf 4 Groſchen (Erntekoſtenfrei) der anfängliche Stammwerth von 70 x 3 = 210 Groſchen oder 7 Thlr. auf 140 & 4 = 560 Groſchen oder 18,67 Thlr. d. h. der Anfangswerth 1 in 20 Jahren auf den Nachwerth 2,7 geſtiegen fein. Suchen wir dieſen Nachwerth in der Zeile 20 Jahre der N-Tafel auf, fo II. 6. Anwendungen. 179 ſehen wir, daß ſolch' ein Stamm einen jährlichen Zuwachs von mehr als 4½ (nahe 5%) des laufenden Werthes producirte. (Genau genug, wenngleich nur annähernd, auch nach Formel 3 S. 14 zu berechnen; wo ſich dann = nee 2 1 * 30 55 „ nn 4,9% während die ganz genaue Formelrechnung 5,1% ergiebt. S. Note 2). Dergleichen Stämme nun, die bei der hier eingeſchlagenen ordentlichen täuſchungsfreien Rechnungsweiſe, zwanzig Jahr lang einen laufenden Zuwachs von 5% ihres Werthes nachweiſen können, haben nicht blos ihr Holz, ſondern auch noch mehr als das ihnen antheilige etwaige Bodenkapital verzinſt; und vertragen in finanziellem Sinne dann gewiß auch noch den Ueberhalt um ein weiteres Jahrzwanzig. Um ſolche Althölzer rechtzeitig (im Jahrzehnt ihrer finan— ziellen Reife) abtreiben zu können, würde es freilich nöthig ſein, daß ſie ſtets in einem Niederwalde von kurzem Umtriebe oder im Hochwalde am Rande der Wege und Schneißen ſtänden; wogegen bei einem in niedrigem Umtriebe behandelten Hoch— walde die letztere Bedingung weniger erheblich wäre. Es ſind das Beiſpiele, welche dem Holzproduzenten zu wei— terem Nachdenken und namentlich auch zur Vervollſtändigung jener Fingerzeige Veranlaſſung geben, welche wie z. B. die auf S. 111, die Beantwortung der ſo wichtigen Frage andeuten ſollten: wie ſoll, wie kann man künftighin noch ſtarke Sor— timente produziren, ohne gegen die Geſetze der Reinertrags— wirthſchaft zu ſündigen? Man bedenke, daß jene Hölzer, die kein oder ein nur ganz unbedeutendes Grundkapital unter ſich haben, von einem Jahrzwanzigt zum andern ſich im Reinertrage blos ein wenig reichlich zu verdoppeln brauchen, um beim Wirthſchaftszinsfuße 4% den Aufſchub ihrer Ernte zu recht— fertigen. Freilich wird man im Hochwalde beim Kahlhiebe und der Nachverjüngung mit dem Ueberhalte oft ſehr ſchlechte Geſchäfte machen. Erkrankungen und bedeutende Zuwachs— ſtockungen werden, und wenn ſie auch nur 10 Jahre andauern, den oben berechneten Vortheil häufig abſorbiren; und wohl noch mehr als das, wenn auch noch Windwürfe dazu kommen. Alle dieſe Beeinträchtigungen können aber nicht ſtattfinden, wenn wir das beobachten, was ich für den Waldbau des höch— ſten Reinertrags als zu ſeinen Hauptgeſetzen gehörig motivirte: 12° 180 6. Anwendungen. II. das Geſetz des Vorhiebsbetriebes und das Geſetz der Vorverjüngung; eine Wahrheit, die den forſtlichen Finanz— wirth abermals daran mahnt, über die Bedeutung der letztern weiter nachzuforſchen. Zu den Fällen, in denen man mit einem äußerſt geringen Bruchtheile von Bodenkapital Holz producirt, gehört auch die an Ufern und auf Hutungen betriebene Kopfholzwirthſchaft; da dieſelbe die anderweite Bodenproduktion äußerſt wenig be— einträchtigt. Man weiß, wie außerordentlich lukrativ zugleich ſolche Holzproduktion unter gewiſſen Umſtänden werden kann; jo z. B. bei 1- bis 3jährigem Umtriebe auf Nutzholz (zu Korb— ruthen, Faſchinen ꝛc.). Für alle weſentlich auf Viehzucht angewieſene Gebirgs— gegenden erſcheint eine bevorzugte Pflege der Grasnutzung, jet es durch Heuung oder Hutung, nach einer die Verjüngung und Exiſtenz des Waldes ſichernden Regelung, eine wichtige und volkswirthſchaftliche Aufgabe des Reinertragswaldbaues, weil zugleich ein ſehr kräftiges Mittel, den letztern weſentlich von Bodenkoſten zu entlaſten. Denn exiſtiren hierbei wie gewöhn— lich niedrige Holzpreiſe, ſo gewährt die Futterproduktion des Waldes ſolcher Gegenden meiſt einen viel höhern Reinertrag, als die Holzerzeugung. Oft aber, namentlich bei den trocknern Partieen, gehen beide Intereſſen Hand in Hand; inſofern, da eine mäßige Beſchattung und Schutz gegen die austrocknenden Winde gar häufig als von Vortheil für den Graswuchs erkannt worden iſt. Wenn man in derlei Gebirgslagen die friſchern Einſenkungen nur als Grasboden und vom Holze ganz rein erhält, letztres mehr nur horſtweiſe oder in kleinen Beſtänden auf den trocknen Partieen oder Rücken, den Rückſichten auf die Futterproduktion entſprechend, mehr oder weniger geſchloſſen konzentrirt; wenn man zugleich, wo irgend möglich, natürlich verjüngt: da wird man ſolchem Waldbaue auch nur ein äußerſt geringes Boden- und Culturkapital zur Laſt rechnen und beim Abſchluſſe ſeiner Rechnung unſchwer den Nutzeffekt einer lohnen— den Holzproduktion nachweiſen können. Weſentlich anders und doch auch weſentlich ähnlich in die— ſer Hinſicht zeigen ſich die Verhältniſſe in den fruchtbarern II. 6. Anwendungen. | 181 Niederiingen. Ich kenne in Deutſchland manche Forſte, die zum Theil auf ſo vorzüglichem Wieſen- und Ackerboden ſtocken, daß von dieſen Theilen das Joch Blöſe leicht mit 200 Thlr. an den Mann zu bringen wäre. Ohne die vom Staate auf dieſen Werth verhältnißmäßig hoch zu rechnenden Steuern verſchlingen alſo die betreffenden Beſtände eine jährliche Bodenrente von 7 Thlr., was laut E-Tafel, oder wenn wir nach Seite 81 rechnen wollen (als das 20 fache des dort angegebenen Betrags), beim 100 jährigen Beſtande eine Koſtenlaſt allein von 312 > 20 — 6210 Thlr. pro Joch ausmacht, ohne den Cultur- und Ver— waltungsaufwand. Ich kenne einen dergleichen Wald, wo letz— terer über 1 Thlr. pro Joch beträgt, und damit der Koſten— preis des 100 jähr. Beſtandes (S. 74) ſich um weitere 860 Thlr. erhöht; alſo, bei etwa 10 Thlr. Culturkoſten (nach S. 68 — 312 Thlr. Endwerth), auf 6240 + 860 + 312 oder in runs der Summe auf die enorme Größe von 7400 Thlr. ſtellt! Daß ein ſolcher Produktionsaufwand durch die Holzerzeu— gung allein, und wäre ſie auch in der raffinirteſten Weiſe auf die werthvollſte hingerichtet, ſich nicht bezahlt machen kann, auch ſelbſt nicht bei einem nach unſrer wahren wirthſchaftlichen Haubarkeit oder nach dem höchſten wirklichen Jahresertrage organiſirten Betriebe, bedarf wohl keiner weiteren Ausführung. Soll in ſolchen Fällen aus klimatiſchen, landſchaftlichen, ſtaats- oder gemeindewirthſchaftlichen oder ſonſtigen Intereſſen der Wald in der Hauptſache ſtehen bleiben; ſoll derſelbe aber nicht länger mehr als ernſter Zeuge eines großen volks- und finanzwirthſchaftlichen Fehlers daſtehen: ſo bleibt nichts übrig, als den bisher exeluſiven Holzwaldbau in den ſchon vom Vater Cotta und in neuerer Zeit mit erhöhtem Nachdrucke vom Prager Liebich angeſtrebten Feldwaldbau, oder, wie mir es in man— chen Fällen noch gerathener ſcheinen möchte, in Wieſenwald— bau umzuwandeln. Würde man z. B. den in Wiesboden ver— wandelten Grund mit hinlänglich weit von einander entfernt ge— haltenen, parallel laufenden Baum-Reihen (z. B. von Kirchen, Kiefern und Eichen) aufforſten, wobei jene die Vor- und dieſe die Haupterträge zu liefern hätten; würde man durch die Heu— wirthſchaft mittels Verpachtung, oder durch eignen, mit der 182 6. Anwendungen. II. Holzwirthſchaft verbundenen Betrieb 7 und mehr Thaler Rein⸗ ertrag pro Joch erzeugen, wie ſo leicht auf ſolchem Boden möglich: fo hätte man in finanzwirthſchaftlichem Sinne die Holzproduktion dieſes Wieſenwaldes von allen Bodenkoſten befreit, ohne alles Bodenkapital bewirkt. Freilich wird ſie auch bedeutend geringer ſein, als im geſchloſſenen Vollbeſtandswalde; dafür werden wir aber in dieſem lichten Pflanzwalde auch kräf— tigere Individuen und bei entſprechender Pflege mittels vor— ſichtigen allmäligen Aufäſtens im Verhältniß zur Zahl der Stämme (wenn auch nicht zur Fläche, gegenüber dem ge— ſchloſſenen Beſtande) mehr Nutzholz erziehen. Das Aufäſten, als eine bei freierm Stande heilſame Pflege Seiten des ratio— nellen Stammzüchters, würde einerſeits eine willkommene Zwi— ſchennutzung für dergleichen an Holz nicht reiche und darum mit hohen Holzpreiſen verſehene Orte abgeben, anderntheils die Beſchattung des Wieſengrundes vermindern. Da die Gras— narbe nicht tief greift, kommt die Produktion des Wieſenbaues mit den Wurzeln der Bäume weit weniger in gegenſeitig ſich beeinträchtigender Weiſe in Colliſion, wie das beim Feld— Zwiſchenbaue der Fall. Ob und wie bei ſolchem Wieſenwald— baue gedüngt werden müſſe, kommt auf die Verhältniſſe an. Bei einem mit mineraliſchen Nahrungsſtoffen hinlänglich ver— ſehenen und hinlänglich friſchem Boden wird der Streuabfall der Waldreihen und ein vielleicht im fünfjährigen Turnus ſtattfindender Umbruch der Grasnarbe mit eingelegtem Kar— toffelbau eine meiſt hinreichende und zugleich auch eine loh— nende Auffriſchung und Erneuerung des Graswuchſes abgeben. Und dabei bleibt das friſche Bild des Waldes und die Kraft ſeines Bodens mehr geſichert und beſſer konſervirt, als bei dem (für viele Verhältniſſe immerhin höchſt beachtenswerthen) Waldfeldbaue, der indeß zu leicht in Verſuchung kommt, allzu ſehr ſeine Früchte auf Koſten der Waldbodenkraft zu erzeugen und dadurch letztern allmälig doch der Schwindſucht zu über— liefern. So wie ſo: jedenfalls liegt in ſolchen Fällen für jeden denkenden Forſtmann die Frage und für jeden nicht einſeitigen wohl auch die Antwort nahe, ob man in ſtaats- und volks— wirthſchaftlichem Intereſſe eine ſolche Art des Waldbaues fort— II. 6. Anwendungen. 183 beſtehen laſſen dürfe, welche durch ausſchließliche Holzproduktion auch bei finanzwirthſchaftlich-rationellſtem Betriebe derſelben, in Folge der zu hohen Bodenkoſten, ſein Holz- und Grund— kapital nur durchaus ungenügend zu verzinſen vermag; und hinſichts deſſen er ſich von jedem Landwirthe und von jedem ſchlichten wirthſchaftlichen Verſtande, der nur ein wenig zu rechnen verſteht, den unwiderlegbaren Vorwurf machen laſſen müßte, daß er eine Bankerottwirthſchaft treibe. Und würden ihm wohl Perlen aus ſeiner Krone fallen, würden ihm nicht vielmehr dergleichen noch zuwachſen, wenn er, um der fraglichen Gegend den klimatiſchen und landſchaftlichen Einfluß eines ſol— chen Waldes in der Hauptſache zu erhalten und die rechnende Volkswirthſchaft zu befriedigen, außer Holz auch Fleiſch und Brod (Futter und Kartoffeln ꝛc.) producirte? Er würde zwar etwas weniger Holz erbauen und das letztere würde dann etwas theurer werden. Mit der Zeit aber würde ſich das gleichen. Denn ſobald die umwohnenden Grundbeſitzer erfahren, daß man das benöthigte Holz hinführo nicht mehr zum halben Koſtenpreiſe, alſo halb geſchenkt, wie bisher, aus der bewußten Waldung erhalten könne, werden ſie von ſelbſt daran denken und es auch als vortheilhaft erkennen, ihre Ränder und geringern Außenfelder wieder mehr zur Holzproduktion zu ver— wenden und werden dadurch zugleich wieder eine mehr gleichför— miger vertheilte Bewaldung der Gegend herbeiführen. Und im Ganzen iſt es viel beſſer, das Volk hat billigeres Fleiſch und Brod und theureres Holz, als umgekehrt. Wo alſo, trotz der Befolgung aller vorigen Regeln des Reinertrags-Waldbaues, unſre Holzwirthſchaft immer noch nicht zu der ihr gehörigen oder nöthigen Rentabilität und auf den Standpunkt eines geſunden finanzwirthſchaftlichen Gleich— gewichts gebracht werden konnte, darum nicht, weil ihre Pro— duktion auf einem zu hohen Bodenkapitale fußet; und wo dieſe Wirthſchaft nicht lange mehr als Monument eines großen finanz⸗ und volkswirthſchaftlichen Fehlers daſtehen ſoll: da bleibt als letzte und wirkſamſte Masregel noch die übrig, welche in der achten dieſer Regeln und in der Vorſchrift liegt: Treibe auf Boden, der zur lohnenden Frucht- und 184 6. Anwendungen. II. Futterproduktion ſehr geeignet und darum ſehr werthvoll iſt, keine exelufive, ſondern eine mit beiden genannten Produktionen zweckmäßig com— binirte Holzwirthſchaft. Sei alſo hier Forſt- und Landwirth zugleich! Und | (Post scriptum für die Jugend:) Nimm Dir ſchon bei Deinem akademiſchen und ſonſtigen Berufsſtudium vor, kein einſeitig nur forſtlich tüchtiger ſondern gleichzeitig ein mit volks- und landwirthſchaftlicher Einſicht ausgerüſteter wahrhaft rationeller Wirth des Waldes zu werden. Neunte Regel. Bei Werthsſchätzung von Holzbeſtänden kannſt und ſollſt Du unterſcheiden a) den Vorrathswerth, b) den Koſtenwerth und c) den Erwartungswerth. Jeder die— ſer Werthe und der ihm entſprechenden Geſichts— und Rechnungsſtandpunkte hat ſeine volle Berech— tigung. Und ſobald Du Deine Holzproduktion im Sinne der vorigen Regeln organiſirſt, findeſt Du ſämmtliche drei verſchiedene Schätzungsweiſen im vollſten Einklange, während dieſelben bei den bis— herigen Wirthſchaftszuſtänden ganz unſtatthafte und verwirrende Widerſprüche ergeben. Um meinen Leſern dieſe gewiß für Viele nicht uninter— eſſante und unwichtige Aufklärung recht anſchaulich zu geben, wollen wir uns gleich eine beſtimmte Waldwirthſchaft denken. Dieſelbe ſtehe auf dem Grunde eines (nach S. 96 u. 97 kal— kulirten) Bodenkapitals von 25 Thlr.; einer Grundſteuer von ½ oder 0,2 Thlr.; einem jährlichen Verwaltungsaufwande von % Thlr. und einem durchſchnittlichen Verjüngungskoſtenbetrage von 5 Thlr. (Alles pro Joch oder Acker ꝛc.) Durch Berück— ſichtigung der vorbegründeten acht Regeln ſei es gelungen, die wirthſchaftliche Haubarkeit des Hauptbeſtandes bis ins acht— zigſte Jahr hinaufzudrängen, d. h. den wirklichen höchſten Jah— resertrag mit dem 80 jährigen Umtriebe zu erzielen. Dabei habe ſich ferner der thatſächliche Wirthſchaftszinsfuß (S. 87) zu II. 6. Anwendungen. 185 4% ergeben. Es wäre alſo eine 80 jährige Holzwirthſchaft orga— niſirt worden, die ſich zu 4% im finanziellen Gleichgewichte befindet; welchen Zinsfuß die meiſten Privat- und Gemeinde— wilder zu fordern ſich berechtigt fühlen dürften. In dieſem Falle war der erntekoſtenfreie 80 jährige Ge— ſammtertrag pro Joch 1052 Thlr. *), darin vielleicht 300 Thlr. (mittels N-Tafel auf die Abtriebszeit redueirte) Vorerträge ſtecken mögen; ſo daß der Abtriebsertrag 752 Thlr. betrüge. 5 25 *) Jährl. Boden-, Steuer- u. Verwaltungskoſten 105. +0,2+0,5 I, 7 Thlr. Der Endwerth dieſer 80 jähr. Rente laut E-Tafel 551,241, 7 —=937. Dazu der 80 jähr. Nachwerth der Culturkoſten, laut N = Tafel D 23,05 * 5 115 Thlr. Folglich unentlaſteter Koſtenpreis (S. 99 x.) des haubaren Beſtandes = 937 + 115 = 1052 Thlr. — Oder fo: Grund: kapital = 25 +5 + 12½ + 5,2 = 47,7 Thlr. Deſſen 80 jähr. Endzins laut N- Tafel = 22,05 & 47,7 = 1052 Thlr. Es ſei uns die Aufgabe geſtellt, in einem ſolchen oder ähnlichen Walde den Werth aller oder zunächſt nur einiger Holzbeſtände zu ſchätzen. Dabei wollen wir unter dieſem Werthe, d. h. dem Beſtandeswerthe, kurzweg immer nur blos das Holz — ohne Boden — verſtehen; während beides vereinigt des Beſtandes Waldwerth heißen mag. Jedermann wird ſich nun zunächſt auf die Frage: Wie erhalte ich den Beſtandswerth? ohne weiteres von ſelbſt die Lehre geben: Ermittele den (erntefreien) Werth des im Beſtande vorhandenen Holzvorrathes. Eine Be— rechnungsweiſe, deren Reſultat wir den Vorrathswerth des Beſtandes nennen können. Für den haubaren Beſtand des obigen Waldes würden wir alſo nach obiger Annahme (1052 Thlr. Geſammt-Endwerth, inclusive 300 Thlr. Vorertrag) bei dieſer Schätzungsregel 750 Thlr. Holz- und (weil incl. 25 Thlr. ſteuerfreies Bodenkapital) 775 Thlr. Waldwerth erhalten. Wie aber, wenn die verlangte Schätzung ſich auf jüngere, z. B. 40 jährige, überhaupt auf wirthſchaftlich noch nicht reife Beſtände erſtreckt? Kann auch für ſolche der Vorrathswerth masgebend fein? Daß er das nicht kann, liegt ſchon in der einfachen Konſequenz, daß er es dann auch für die jüngſten und ſelbſt für die eben erſt aufgeforſteten ſein müßte. 186 6. Anwendungen. II. Indeß können die Produktions- und Abſatz-Verhältniſſe einer Holzwirthſchaft manchmal der Art ſein, daß bei einem nach den vorigen 8 Hauptregeln regulirten Betriebe der höchſte Jahresertrag nicht blos in ein einziges, ſondern in zwei, drei Jahrzehnte fällt. Unſer beiſpielsweiſe angenommener 80 jähr. Turnus ſollte bei einem Grundkapitale von 47,7 Thlen. im 4procentigen Gleichgewichte fein. Der Jahreszins dieſes Kapi— tales iſt = 0,477 * 4 = 1,9 Thlr., und dieß iſt bekanntlich nun auch das Maximum des Jahresertrages. Es wäre aber möglich, daß die Wirthſchaft, bei entſprechend regulirten Prei— ſen, ſich zugleich auch bei 50 jähr. Turnus im Gleichgewichte befände. Da für dieſen Umtrieb das Culturkapital von 5,2 auf 6,1 Thlr. (ſ. S. 71) ſteigt, ſtellt ſich das Grundkapital auf 48,6 Thlr. und der dazu nöthige Jahresertrag des 50 jähr.“ Umtriebs auf 0,486 4 = 1,94 Thlr. oder der nöthige Ge— ſammtertragsendwerth des 50 jähr. Abtriebs laut N-Tafel auf 6,107 & 48,6 = 296 Thlr. Wenn die Erträge der 50 jähr. Beſtände dieſem „Soll“ entſprechen, was gar nicht unwahr— ſcheinlich, ſo würde mithin auch für den 50 jährigen, und dann gewiß auch genau genug für den 60- und 70 jährigen Umtrieb das finanzielle Gleichgewicht vorhanden ſein. Dann können wir alſo auch die 70, 60, 50- und vielleicht auch ohne merk— baren Fehler noch die 40 jährigen Beſtände nach ihrem Vor— rathe abſchätzen. Daraus folgt: Die Schätzung nach dem Vorrathwerthe kann auch noch für erheblich unter dem Umtriebsalter ſtehende jüngerer Beſtände hinlänglich richtig und anwendbar erſcheinen; und zwar um ſo mehr, je mehr auch ein kürzerer Umtrieb dem Gleichgewichte oder Wirthſchaftszinsfuße entſpricht. Wollten wir dagegen einen ſehr jungen (etwa 20jähr. Hoch— wald-) Beſtand nach feinem Vorrath an Brenn- und Nutz— hölzern abſchätzen, ſo würde ſich nach Abzug der Erntekoſten der Vorrathswerth vielleicht mit Null, und dann für den noch jüngern, etwa 5jährigen, ſicherlich mit Minus ergeben; wäh— rend uns bei den Verhältniſſen unſers angenommenen Beiſpiels der letztere reichlich 15 Thlr. und der erſtere ca. 60 Thlr. koſtet. 2 II. 6. Anwendungen. 187 Der geneigte Leſer ſieht hieraus, daß und auch warum im Allgemeinen die Methode des Vorrathswerthes nur für (wirthſchaftlich) reife Beſtände Gültigkeit haben kann. Es liegt nämlich in der Natur der durch Regel 1. und 2. empfoh— lenen wahren oder ächten wirthſchaftlichen Reife oder Hau— barkeit des Beſtandes, daß ſie in jene Zeit fällt und fallen muß, in welcher ſein Zuwachs zum Reinertrage, mag derſelbe nun blos im Holze, oder mittels Nebennutzung auch noch anderweit im Boden ſtattfinden, unter den Wirthſchaftszinsfuß zu ſinken beginnt. Denn fo lange (wenn der letztere 4%) die erntefreie Produktion des Beſtandes noch mehr als 4% ſeines (Holz- und Grund-) Kapitalwerthes beträgt, iſt ſein Jahres— ertrag (Ss Geſammtertrags-Endwerth dividirt durch den E-Fak— tor) noch im Steigen, weil der ihn bedingende Diviſor (End— werthsfaktor E) geringer, nämlich immer nur nach 4, zuwächſt. (S. die Beiſpielstabelle S. 115.) In dem Grade, als wir im beiſpielsweiſe angenommenen Walde die Beſtände älter als 80 Jahre werden laſſen, bleibt ihr Zuwachs zum Reinertrage zurück im Vergleich zu dem des Endwerthsfaktors; der Ge— ſammtkoſtenpreis überflügelt den Geſammtertrag; und darum könnte der Vorrathswerth von dergleichen überreifen Beſtän— den — einzelne Ausnahmen abgerechnet — mit dem aus den Koſten berechneten Koſtenwerthe derſelben nicht ſtimmen. Der Vorrathswerth der die wirthſchaftliche Reife (ſ. Regel 1.) überſchritten habenden Beſtände muß und wird alſo im Ver— gleich zu deren Koſtenwerthe ſtets ein Deficit ergeben; als Zeichen einer finanzwidrigen Wirthſchaft. — Jeder Beſtand dagegen, der in obigem, nach dem Rein— ertragsprineipe regulirten Walde die Haubarkeit noch nicht erreicht hat, wächſt durchſchnittlich zu ſeinem Endertrage mit mehr als 4% feines Holz- und Grundkapitales. Er iſt eine noch junge und unreife Wirthſchaftseinheit, mit der man (im Sinne von Regel 5, S. 151) noch nicht abrechnen darf; und deren Vorrathswerth, wie beim überreifen Beſtande, ihrem Koſtenwerthe ebenfalls nicht entſpricht, von der man aber ſagen kann: „blos zur Zeit noch nicht“; indem man ihre nach und nach erſt zu erhöhter und vollſtändiger Kraft gelangende 188 6. Anwendungen. II. Produktionsthätigkeit noch nicht lange genug hat walten und ſchaffen laſſen; von der man daher weiter noch ſagen kann, daß ſie bis zur Culmination ihrer (auf alle Vorjahre rentenmäßig ver— theilten) Jahresproduktion einen Geſammtertrags-Endwerth (in obigem Beiſpiele) bei SO Jahren in der Höhe von 1052 Thlrn. in Erwartung ſtellt. Und es iſt hiernach jeder noch nicht haubare Beſtand gleichſam eine in lebendem Holze ausgedrückte Anweiſung auf jenen zu erwar- tenden Endwerth. Der von dieſem Geſichtspunkte aus (mit Rückſicht alſo auf die bis zur richtigen Haubarkeit noch zu erwartende höhere Pro— duktion) kalkulirte und diskontirte Beſtandeswerth iſt das, was wir, einem in der Wahrſcheinlichkeitsrechnung üblichen Vor— gange folgend, den Erwartungswerth unſrer Holzbeſtände nennen wollen. | Geſetzt nun, es wären in dem vorn angenommenen Wirth: ſchaftswalde mehrere durchſchnittlich 20 Jahre alte Beſtände, (etwa in Folge einer Eiſenbahn durch Brand ruinirt, oder aus ſonſt einem Grunde zu expropriiren und deshalb) ihrem Werthe nach abzuſchätzen. Wie hat man da zu verfahren, wenn man rationell verfahren will? Daß und warum bei ſo unreifen Beſtänden die Schätzung nach dem Vorraths— werthe unrichtige Reſultate liefert, iſt oben beſprochen. Der Waldbeſitzer ſpricht alſo mit Recht: So mag man bezahlen, was ſie mich nach meinem Wirthſchafts-Zinsfuße und -Aufwande koſten. Wir haben alfo den Koſtenwerth zu ermitteln. Dieſer iſt nichts andres, als der Seite 103 begründete entlaſtete Koſtenpreis; alſo hier der 20jährige Endwerth der Boden-, Steuer- und Verwaltungs-Rente (nach der E-Tafel) und des Culturaufwandes (nach der N-Tafel), weniger dem Endwerthe der etwa bereits gehabten Vorerträge an Zwiſchen- und Neben— nutzungen. Man rechnet alſo (bei 4%): Endwerth der 20 mal. Koſtenrente 1,7 7 29,78 1,57 = 50,6 % Nachwerth (20 jähr.) der einmali— gen Kulturkoſten . 5 . 2,1915, 110. Sa.: 61,65; II. 6. Anwendungen. 189 in welcher Summe die etwa ſtattgehabten Vorerträge noch in— begriffen und im entſprechenden Nachwerthe abzuziehen wären. — Nun wäre es aber denkbar, man ſtritte ſich über die Grund— lagen dieſes Exempels. Ueber die Rechnungsmethode ſelbſt iſt nicht zu ſtreiten; dieſe iſt unantaſtbar richtig; aber die mög— lichen Vorerträge oder die Culturkoſten u. dgl. geben Veran— laſſung zu Bedenken. So gibt es, als Gegenprobe, einen zweiten Weg. Wir berechnen nämlich des Beſtandes Werth von hinten her nach ſeinen wahrſcheinlichen Erträgen; alſo den ſchon genannten Erwartungswerth. Aber wie? Die Beſtände der fraglichen Wirthſchaft gewähren bis zur Haubarkeit einen Geſammtertrag von 1052 Thlrn., und haben dabei ein Grundkapital B S = 30; VS N25 —= 12,5 Thlr.; C= 5,2 Thlr. (S. 71), d. g. beinahe 48 Thlr. unter ſich. Sind unter jenen 1052 Thlrn. Vorerträge mit einſummirt, ſo kann und muß man ſich dieſe als einſtweilen zinstragend aufgeſammelt, und um die Sache recht anſchaulich zu machen, gleichſam in Form eines Sparkaſſenbuchs zum Abtriebsertrage oder Vorrathswerthe hinzugelegt denken. Der 80 jährige Be— ſtand des fraglichen Waldes iſt demnach mit allen ſeinen Erträgen gleich einem Kapitale von 1052 Thlrn.; eine Summe, welche im 20. Altersjahre des Beſtandes, alſo 60 Jahre früher, laut V-Tafel, einen Vorwerth von 0,0951 1052 = 100,0 Thlr hat. „Aber“ — wird Derjenige, der dieſen Beſtandeswerth bezahlen ſoll, ſagen — „aber in jenem 80 jäh— rigen Geſammtertrage ſteckt ja auch die fernerweite Produktion eures Boden- und Verwaltungskapitales vom 21. bis 80. Jahre; und dieſe bleibt euch ja, wenn ich nur den Holzwerth des 20 jährigen Beſtandes zu nehmen und zu bezahlen habe.“ — Dieſen richtigen Einwand anerkennend, werden wir jenen Dis— kontowerth von 100 annoch zu entlaſten haben: um den An— fangswerth der 60jähr. Boden-, Steuer- u. Verwaltungs-Rente, deren Jahresgröße = (BSV e = 42,5 X 0,04 = 1,7 Thlr. beträgt. Daß die Culturkoſten hierbei außer Acht zu laſſen ſind, begreift ſich leicht, indem der fragliche als abgetrieben oder abzutreiben anzuſehende Beſtand dieſen Aufwand ganz auf ſich zu nehmen und alſo damit belaſtet zu bleiben hat. — Indem 190 6. Anwendungen. HE nun unſre A-Tafel unter 4% den Anfangswerth einer 60 mali— gen Jahresrente à 1,7 Thlr. zu 22,62 * 1,7 = 38,4 Thlr. ergibt, folgt der richtige Erwartungswerth, aller 20 jährigen Beſtände dieſer Wirthſchaft mit 100,0 — 38,4 = 61,6 Thlr.; alſo genau übereinſtimmend mit dem richtigen Koſtenwerthe. Wenn es nicht auf die äußerſte Genauigkeit ankommt, und man daher auch nur den Hauptertrag und deshalb auch nur die Bodenkoſten in Be— tracht zu ziehen braucht, ſchlage ich zur Werthſchätzung eines noch unrei— fen Holzbeſtandes von hinten her, folgende ſehr einfache Praxis vor: Man diskontirt den Waldwerth (S. 185) des reifen Beſtandes auf das jüngere Alter. Dadurch erhält man den Waldwerth, und durch Abzug des Bodenkapitals den Holzwerth, des jüngern Beſtandes; beide natürlich in der Eigenſchaft als Erwar— tungswerthe. Wäre z. B. der volle Waldwertb des 80 jähr. Beſtandes 1050 + 25 1075 Thlr., fo würde der 20 jähr. einen Waldwerth von 1075 x 60 jähr. Vorwerthsfaktor = 1075 & 0,0951 = 102 Thlr., und nach Abzug von 25 Bodenwerth einen Holzwerth von 77 Thlr. haben. Alſo 15 Thlr. mehr, als oben S. 189, wo Steuern und Verwaltungskoſten in Anrechnung gebracht wurden. Stäken aber in jenen 1075 Thlen. nahe 175 Thlr. Vorerträge, die man zur Ausgleichung unbeachtet ließe, ſo er— gäbe die Rechnung 0,0951 & 900 = 86 Thlr.; und ſomit 86 — 25 = 61 Thlr. Beſtandeswerth, wie anfangs. In vorſtehender Entwickelung liegt die (wenn auch nicht der Form, ſo doch dem Weſen nach) allgemeine Begründung folgender r drei Lehrſätze für die Holzbeſtands-Werthſchätzung. a. Der Vorrathswerth eines Beſtandes findet ſich, indem man den Werth des vorhandenen Vor— raths an Brenn- und Nutzhölzern ermittelt, und die Erntekoſten davon in Abzug bringt. b. Der Koſtenwerth wird gefunden, indem man bis zum fraglichen Beſtandesalter aufſummirt er- ſtens die Culturkoſten (als Nachwerth, mittels N-Tafel), zweitens die wirthſchaftsmäſige Bo— den⸗, Steuer- und Verwaltungsrente (als Renten- Endwerth, mittels E-Tafel); und drittens dieſe Summe vermindert um den entſprechenden Nach— oder Endwerth der etwa ſtattgehabten Vorerträge. Ba II. 6. Anwendungen. 191 Ohne den letztern Abzug ergäbe die Rechnung den unentlaſteten Koſtenwerth. c. Der Erwartungswerth ergibt ſich, wenn man erſteus den Geſammtertrags-Endwerth (S. 56), den der in Rede ſtehende Beſtand im Umtriebsalter oder überhaupt zur Zeit ſeines üblichen Abtriebs er— geben haben würde, auf ſein gegenwärtiges Alter (mittels Vorwerths- oder V-Tafel) redueirt; zweitens das in dieſem Vorwerthe unrechtmäſi— gerweiſe noch ſteckende hintere Rentenſtück der jährlichen Boden- und Verwaltungskoſten (mit— tels A-Tafel) auf ſeinen Anfang und alſo auf das gegenwärtige Beſtandesalter ſummirt und von erſterer Vorwerthsſumme abzieht; und drit— tens die verbleibende Summe noch, wie sub b, um den entſprechenden Nach- oder Endwerth der bis dahin ſtattgehabten Vorerträge vermindert. Ohne letztern Abzug ergab die Rechnung den unentlafteten Erwartungswerth. 5 Für die haubaren Beſtände eines Wirthſchaftswaldes find die Lehren a. und b. unbedingt, die Lehre c. nur dann anwendbar, wenn es ſich um ein noch längeres 1 des Beſtandes handelt. Für die nahe haubaren ſind ſämmtliche drei Berech— nungsweiſen brauchbar, obwohl ſie, als im wirthſchaftlichen Sinne noch nicht vollſtändig reif, theoretiſch ſtreng genommen nur nach b. und c. zu ſchätzen wären. Für alle jüngeren Beſtände hat nur die Methode b. oder c. praktiſche Berechtigung; indem für ſolche und überhaupt für alle Beſtände, deren Reinertragszuwachs im Verhältniß zu ihrem Holz- und eee nachweisbar noch höher als der Wirthſchaftszinsfuß ſteht, die Schätzungsweiſe a. kein mas— gebendes Reſultat gewähren kann. Daß und wie bei einer nach unſern Vorſchriften regulir— ten Holzwirthſchaft alle dieſe verſchiedenen und unter obiger naturgemäſer Modifikation gleichberechtigten Schätzungsmetho— den im ſchönſten und befriedigendſten Einklange ſtehen müſſen, 192 6. Anwendungen. II. wollen wir ſchlüßlich noch an einem überſichtlichen Beiſpiele zeigen. Des bereits vorbereiteten und deshalb erleichterten Verſtändniſſes wegen bauen wir gleich auf den Grundlagen des vorigen Beiſpiels fort. Wir haben demnach einen Hochwald ſo regulirt, daß er für den 80 jährigen Umtrieb und den Zinsfuß AG, im finanzwirthſchaftlichen Gleichgewichte ſich befindet; wobei ſein durchſchnittlich aus abſolutem Holzboden beſtehen— der Grund als pro Joch mit 25 Thlr. Bodenkapital = 1,0 Thlr. Rente; 0,2 Thlr. Steuern oder 0,2 & 25 = 5 Thlr. Steuerkapital; 0,5 Thlr. Verwaltungsaufwand oder 0,5 * 25 — 12,5 Thlr. Verwaltungskapital und 5 Thlr. Culturkoſten oder (nach S. 71) mit 1,04 K 5 = 5,2 Thlr. Cul⸗ turkapital belaſtet anzunehmen war. Jede Wirthſchaftseinheit (Joch) erfor— dert alſo außer dem anfänglichen Culturaufwande von 5 Thlr. annoch an laufenden Koſten die Boden-, Steuer- u. Verwaltungs-Rente, zuſammen mit 1,0 4 0,2 7 0,5 = 1.7 Thlr. jährlich. Um das Beiſpiel nicht ohne Noth komplicirt zu machen, denken wir uns den Wald in normalen Beſtandesverhältniſſen und nur ſo groß, daß der Jahresſchlag (nach geglichener, reducirter, mittlerer Standortsbonität) gerade 1 Joch betrage. Bei Annahme eines nmal fo großen Waldes wür— den alle Ziffern der Rechnung nmal fo groß, die durch fie repräfentirten allgemeinen Wahrheiten aber ganz dieſelben ſein. Der haubare Beſtand dieſer Wirthſchaft entſpricht einem unentlaſteten Koſtenwerthe (nach b) von 1052 Thlr. Dieß repräſentirt für unſern ins Gleichgewicht regulirten Betrieb zugleich den Geſammtertrags-Endwerth deſſelben. Alle jüngeren Beſtände ſind Anweiſungen auf dieſen Betrag, und figuriren ſomit in der Abſchätzung und dem Begriffe des Waldwerthes in der Höhe ihres (unentlaſteten) Erwartungswerthes. Dieſer aber iſt, wie S. 188 und 190 bewieſen ward, im vollſten Einklange mit dem entſpre— chenden Koſtenwerthe derſelben. Wir können alfo, etwas bequemer, gleich nach letzterem rechnen, und demgemäs gleichzeitig nach beiden Auffaſſungen die wahren y wirthſchaftlichen Werthe der verſchiedenalterigen Holzbeſtände obigen Waldes, gleichviel, ob nach Masgabe ihrer Produktionskoſten (als Koſtenwerthe) oder ihrer bis zur Zeit der Reife zu erwartenden Reinerträge (als Erwartungswerthe), ein— ſchließlich ihrer entſprechend vertheilt zu denkenden Vorerträge, zu folgender Ertrags- oder Werthstafel berechnen und aufſtellen: 1 II. 6. Anwendungen. 193 Beſtandsalter n= 10 J. Wirthſchaftl. Werth n g 28 / Berechn. n. b S. 190: x are). -— 61: ri. Rahm. Fakt. 5 4 4 5 n 8 plus ar 8 7 110 nj. Endw.- Fakt. 1,7; 3 : —40 — 185: oder nach c. S. 191 4 2 2 50 4 — 295 = [ (So—n)jähr.Borwerths, 2 — 60 — 457: faktor >< 1052 minus . 8 (50 —n) jähr. Anfangs- 8 = — 80 2 2 2 Sin 1052 er faktor > 1,7. Setzen wir nun zunächſt den Fall, es wäre die im vor— ſtehenden Beiſpiele betrachtete Holzwirthſchaft nur auf Haupt— erträge angewieſen; der Reinertrag von 1052 Thlr. des 80 jäh— rigen Beſtandes erfolge alſo nur aus dem Abtriebe, und wäre alſo auch ſein Vorrathswerth. Geſetzt ferner, wir hätten einige 60 — 80 jähr. Beſtände derſelben ihrem Werthe nach zu taxiren. Wir ſchätzen fie nach a., d. h. nach dem Vorrathe; und wir werden und müſſen finden, daß dieſe mit den in vorſtehen— der Tafel konſtruirten Werthen ziemlich vollſtändig harmoniren, um ſo vollſtändiger, je näher die fraglichen Beſtände dem Um— triebsalter ſtehen. Und wir werden und müſſen ferner finden, daß die nach ihren Vorräthen nicht zu würdigenden 10, 20, 30 jährigen Beſtände wiederum zu wirthſchaftlich ganz gerecht— fertigten und richtigen und im vollſten Einklange mit einander ſtehenden Werthen führen, gleichviel, ob wir dieſe von vorn her (aus den Koften, nach b.), oder von hinten her (aus den Erträgen, nach c.) ableiten. Und wir werden endlich ſo— gar noch finden, daß bei den nahe reifen, hier 70=, 60, vielleicht auch 50 jährigen Beſtänden alle drei verſchiede— nen Schätzungswege zu denſelben Reſultaten führen; mindeſtens zu keinen erheblichen Differenzen. Das Gleiche findet auch im andern, d. h. jenem Falle ſtatt, wo der normale Ertrag des haubaren Beſtandes (oben 1052 Thlr.) ſich zum Theil aus Vorerträgen mit formiret. Die jüngern Beſtände bleiben Anweiſungen auf dieſen Betrag; und deſſen (nach dem Bei— ſpiel auf Seite 189) danach bezifferte Größe iſt und bleibt der wirthſchaftliche Werth aller noch nicht erntereifen Hölzer. Angeſichts dieſes ſchönen Gleichgewichtes und Ein⸗ klanges fordere ich alle Betheiligten auf, die Beſtände ihrer in der alten Weiſe regulirten Wirthſchaften nach II. 13 194 6. Anwendungen. II. dieſen drei theoretiſch und praftifch unantaſtbaren Grund⸗ ſätzen abzuſchätzen. Die oft ganz enormen Widerſprüche in dieſen ihren Schätzungsreſultaten — Widerſprüche, die ſchon manchen Forſtſchätzer in große innere und äußere Verlegenheit verſetzten — werden ein gewiß wirkſames Mittel abgeben, um ihnen nunmehro auf rein praftifchem Boden das zu demonſtri— ren und zu bekräftigen, was betreffs der Wurzel und Natur dieſer „Controverſen“ und der Berechtigungen ihrer Exiſtenz in den bisherigen Entwickelungen theoretiſch begründet ward. — Zehnte Regel. Bei Werthſchätzung von Waldwirthſchaften unter⸗ ſcheide a. einen Wald-Rentirungs⸗ b. einen Wald⸗ Zerſchlagungs- und c. einen Wald-Koſtenwerth. — Während jede dieſer drei Schätzungsmethoden ihre volle Berechtigung hat; und während bei einem nach richtigem Reinertragsſyſteme konſtruirten und da— durch ins finanzielle Gleichgewicht gebrachten Wald— baue auch nur volle und geſunde Uebereinſtimmung unter ihren Reſultaten herrſcht: finden wir ſie da— gegen in den nach der bisherigen Theorie regulirten Wirthſchaftswäldern immer und oft in ſo bedeuten— dem und krankhaftem Mißverhältniſſe, daß fort und fort daraus ein der Konſervirung des Waldbeſtands gefährlicher Widerſtreit der Intereſſen hervorgeht; abgeſehen von dem eines wiſſenſchaftlichen Faches unwürdigen Zuſtande, von dem derlei bedenkliche Unklarheiten und Controverſen Zeugniß geben. Welchem Sachverſtändigen wären wohl jene berüchtigten „Controverſen“ der Waldwerthberechnung unbekannt, von denen wir im erſten Buche, S. 5, ein zwar grelles, aber beim Hoch— waldbetriebe oft genug vorkommendes Beiſpiel herauszuheben uns veranlaßt ſahen? Und unbekannt die Verlegenheiten und Streitigkeiten, welche in der Theorie und Praxis dieſer Werth— ſchätzungen vorgekommen ſind und noch vorkommen? Streitig— keiten, die in unſerer Literatur immer und immer und ſo lange II. 6. Anwendungen. 195 wiederkehren, bis man ſich überzeugt haben wird, daß die Ur— ſachen jener unſtatthaften Widerſprüche nicht in der Unſtatt— haftigkeit der von den mathematiſchen Sachverſtändigen ange— wandten Rechnungsmethoden, ſondern vielmehr und einzig und allein in der Fehlerhaftigkeit der bisher befolgten Forſtwirth— ſchaftsprincipien zu ſuchen find. Um dieſe Ueberzeugung in unſern Leſern ſo leicht und lebendig als möglich zu begründen, wollen wir die allgemeine Wahrheit der in obiger Regel angedeuteten Schätzungslehre wiederum gleich aus einem Zahlenbeiſpiele entwickeln; und dabei auf ſpeciellſte Genauigkeit und mathematiſche Subtilität lieber ein wenig verzichten, wo es gilt, im Intereſſe unſers weniger mathematiſch geſchulten Publikums und in Rückſich: der Natur unſerer Praxis, die Einfachheit und Klarheit oben an zu ſtellen. Verſetzen wir uns alſo im Geiſte in eine nach unſerm Sinne regulirte Waldwirthſchaft: Und nehmen das im Vori— gen aufgeſtellte Lehrbeiſpiel wieder vor, welches gleichſam das Modell eines Hochwaldes bildete, der bei einem 80 jährigen Umtriebe auf der Baſis eines Boden-, Steuer- und Verwal— tungs- und Culturkapitales von resp. 25 +5+ 12% + 5,2 Thlr. und bei einem 80jährigen Umtriebe ins volle 4procen— tige Gleichgewicht gebracht worden iſt; oder, was daſſelbe hei— ßen will, deſſen 80jährige Beſtände mit ihrem Geſammtertrags— Endwerthe von 1052 Thlen. einer vollen 4procent. Verzinſung ihres wirthſchaftlichen Grundkapitals entſprechen. Mit Rückſicht auf jene Koſten, oder auch blos mit Rück— ſicht auf dieſe Erträge, bilden die Beſtände dieſes Waldes in den verſchiedenen Altersepochen folgende, S. 193 begründete, Skala der Erwartungs- oder überhaupt der wirthſchaftlichen Werthe pro Joch (oder Acker ꝛc.): Beſtandsalter. Werth. Beſtandsalter. Werth. 10 Jahre. 28 Thlr. 50 Jahre. 295 Thlr. 20 61 ⸗ 60 = 457 300 en 70 = 697 40 185 ⸗ 80 =: 1052 = 13* 196 6. Anwendungen. II. Dies Modell veranſchaulicht uns alſo eine Holzwirthſchaft, welche, da ſie für den Wirthſchaftszinsfuß 4% im Gleichgewichte iſt, für 3½ % mit einem namhaften Nutzeffekte abzuſchließen und gewiß viele Privatwaldbeſitzer zu befriedigen vermag. Indem wir daſſelbe jetzt zu unſern Demonſtrationen benutzen, bedarfs wohl kaum der Hinweiſung, daß die Berechnung eines 100 mal größern Waldes blos 100 mal größere Werthe, im Uebrigen aber dieſelben Wahrheiten ergibt. | Erörtern wir zunächſt den a. Wald: Nentirungäwerth, Was hierunter gemeint tft, kann kaum zweifelhaft fein. Und gewiß wird ganz von ſelbſt und richtig jeder unſrer Leſer darunter das Kapital ſich denken, das zum entſprechen— den Zinsfuße ausgeliehen, eine Jahresrente ge— währt, deren Höhe den Reinerträgen des Waldes gleich zu achten iſt. — Unter dieſen Wald-Reinerträgen haben wir hier diejenigen zu verſtehen, die nach Abzug aller Koften, mit alleinigem Ausſchluß der Bodenkoſten, übrig bleiben. Wir haben es nun hier zunächſt mit einer normal be— ſchaffenen, 80 Joch großen Nachhaltswirthſchaft zu thun, in welcher alljährlich 1052 Thlr. erntefreier Etat eingehen; all— jährlich find dabei für Grundſteuern / & 80 = 16 Thlr., für Verwaltung * 80 = 40 Thlr. und für Culturen 5 Thlr., zuſammen alſo 61 Thlr. noch zu verausgaben. Es producirt alſo dieſer Wald vermöge ſeines Holz- und Bodenkapitals eine jährliche Nettorente von 991 Thlr.; welche Rente bei 4% einem Kapitale von 991 >< 25 == 24775 Thlr. entſpricht. In runder Ziffer ergibt alſo die ordnungsmäſige Schätzung des Rentirungswerthes dieſer Wirthſchaft: knapp 1000 Thlr. Rente, und demgemäs knapp 25,000 Thlr. Waldwerth. Sollte dagegen ein zu unausgeſetzter oder gleichförmiger Rentabilität nicht geeignetes Forſtgrundſtück, z. B. nur ein Theil des eben betrachteten Waldes, etwa alle Beſtände vom 0. bis inclus. 50. Jahre, nach feinen Rentirungswerthe und auf Grund deſſelben Betriebs abgeſchätzt werden: fo hätte man die Erträge dieſes Theils als ein 50 maliges Rentenſtück anzu— II. 6. Anwendungen. 197 ſehen, das nach 30 Jahren mit 991 Thlen. beginnt und alle 80 Jahre in ähnlicher Weiſe wiederkehrt. — Eine Rente von 991 Thlrn. und 50 jähriger Dauer auf den Anfang ibres erſten Jahres ſummirt, liefert aber bei 4% laut A-Tafel die Summe von 21,48 * 991 = 21287 Thlr. Jene 50 Be: ſtandeserträge find alſo gleich einer Rente von 21287 Thlrn., die nach 30 Jahren eingeht und alle 80 Jahre repetirt; und die ſich (nach S. 26 und 27) auf ihren erſten Eingang ſummirt mit der Summe von 21287 Thalern plus 21287 : 80 jährigem Zinsfaktor = 21287 + 21287 : 22,05 — 21287 + 965 = 22252 Thlr. Da dies aber eine erſt nach 30 Jahren fällige Summe und der 30 jähr. Vorwerthsfaktor S 0,3083 iſt, folgt deren Baarwerth g= 22252 X 0,3083 — 6860 Thlr.; — Rentirungswerth desjenigen Theils des obigen Waldes, der alle 0 — 50 jähr. Beſtände umfaßt. Dies Beiſpiel entſpricht ſomit einem Waldſtücke mit ausſetzender da— bei aber regelmäſiger Nutzung. Wo dieſe Regelmäſigkeit und vielleicht auch noch dazu die Nachhaltigkeit fehlt, wird man doch immer die für die ver— ſchiedenen Zeitperioden einzuſchätzenden wirthſchaftlichen Nutzungen nach den im Kapitel 2. entwickelten Lehren auf irgend einen Termin ſummiren, und von da aus entweder in eine Jahresrente und dann in Kapital, oder auch gleich, wie oben, in einen Baarwerth verwandeln können. b. Der Wald⸗Zerſchlagungswerth. Außer der Frage nach dem (aus den mehr oder minder gleichförmig wiederkehrenden Reinerträgen kapitaliſirten) Ren— tirungswerthe liegt für jeden Waldbeſitzer und Waldkäufer eine andre nicht nur eben ſo nahe, ſondern meiſt noch viel näher; die Frage nämlich nach jener Kapitalgröße, die dem betreffenden Walde gleich zu ſtellen iſt unter der Vorausſetzung, daß wir die in ihm ſteckenden Bo— den- und Holzkapitale in dem Verhältniſſe, in wel— chem letztere die zu ihrer günſtigern Verwerthung erforderliche Reife theils bereits beſitzen, theils nach und nach erlangen, flott und ſomit zu Gelde machen. Dieſe auf die Gegenwart reducirte Geldſumme iſt das, was wir, in Uebereinſtimmung mit einer in der Forſt— wiſſenſchaft bereits gebräuchlichen Bezeichnung, den Zerſchlag— ungswerth nennen. Wir haben alſo darunter den auf den Anfang diskontirten oder Baarwerth aller jener Nutzungen zu verſtehen, die wir bei mehr und minder allmäligem Nieder— ſchlagen der Beſtände, durch das Aufgeben der ganzen Wirth— 198 6. Anwendungen. II. ſchaft und entſprechende Verwerthung der darin feſtgebannt geweſenen Kapitalvorräthe an Holz und Boden, aus dem frag— lichen Grundſtücke flott zu machen vermöchten. Man wird und muß hierbei zunächſt fragen, nach welchem Plane denn nun dieſes Waldzerſchlagungsgeſchäft auszuführen wäre, um damit überhaupt das beſte Geſchäft zu machen; ſo nämlich, daß dabei alle Reinerträge, auf die Gegenwart oder den Beginn des Ausſchlachtens reducirt, den möglich größten ſummariſchen Anfangswerth ergeben. Wie nun, wenn wir dabei, um raſcher zum Ziele zu ge langen, nicht nur alle ganz und nahe haubaren ſondern auch noch weſentlich jüngern Beſtände, etwa bis zum halben Hau— barkeitsalter herab, möglichſt bald zu verſilbern ſuchten? und mit der zweiten, jüngern Hälfte, der man allerdings einige Zeit zum beſſern Heranreifen laſſen müßte, nach ähnlichen Maximen verführen; fo daß wir den ganzen im 80 jährigen Turnus geſtandenen Wald in 40 oder 30 oder gar ſchon 20 Jahren aufgelöſt und zu Gelde gemacht haben könnten? — Für die Ausſtockung eines nach dem Syſteme des höchſten Reinertrags regulirten Wirthſchaftswaldes wäre indeß ſolch ein Vorſchlag ſehr unvortheilhaft; denn der finanzielle Gewinn beim Ausſchlachten dieſes Forſtgrundſtückes wäre ein um ſo geringerer, je haſtiger man dabei zu Werke ginge. Man erinnere ſich, welche Wahrheiten bei den Exörte— rungen zu Regel 9., in Bezug auf jede, nach dem Principe des höchſten Jahresertrages eingerichtete Holzwirthſchaft, über das Werthsverhältniß und den Produktionsgang aller noch nicht haubaren Beſtände hervorzuheben waren. Hiernach muß (in der Regel) jeder noch nicht wirthſchaftlich reife Beſtand unſers obigen Waldes, fo lange er auf dem Stocke ſteht, jähr— lich mehr als 4% ſeines (Holz- und Boden-, oder) Wald— werthes produciren; in dem Grade mehr, als er jünger tft. Und darum ergibt ſich auch in einem nach dem höchſten Rein— ertrage regulirten Betriebe durchſchnittlich bei allen Beſtänden, die das Haubarkeitsalter noch nicht erreicht haben, der wirk— liche Vorrathswerth kleiner, als ſein aus dem Haubarkeits— Endertrage diskontirter Erwartungswerth; den wir zugleich II. 6. Anwendungen. | 199 als den eigentlichen und wahren wirthſchaftlichen Werth der jüngern Beſtände anzuſehen hatten. In dem Verhältniſſe nun, in welchem wir die Waldaus— rottung beeilen, müſſen wir mehr jüngere Beſtände zum Hiebe bringen und in gleichem Verhältniſſe um ſo ungenügendere Vorrathswerthe ernten; Werthe, welche, wenn man ſie bis zum finanzwirthſchaftlichen Haubarkeitsalter auf dem Stocke ließ, bis dahin mehr als 4% ihres damaligen Holz- und Bodenkapitales und ſomit einen höhern Endwerth produecirt hätten, als der durch ihr Abholzen gewonnene Waldwerth. Beſondere Verhältniſſe und Ausnahmen abgerechnet, folgt daraus, daß, wenn alle Forſtgrundſtücke in Betreff ihres Betrie— bes nach dem höchſten Jahresertrage und dem finanzwirthſchaft— lichen Gleichgewichte regulirt wären, nur jene Waldzerſchlagung den höchſten Gewinn hervorbringt, welche die Beſtände nach demſelben Gange verwerthet, nach welchem ſie ins Haubarkeits— alter rücken. Und jedes rapidere Abſchlachten eines ſolchen Waldes iſt mit um ſo größeren Verluſten oder mit einem um ſo kleineren Baargewinn verknüpft, in je kürzerer Zeit es eben zu geſchehen hat. Den höchſten Zerſchlagungswerth erlangen wir ſomit, wenn wir immer nur den reifen Beſtand, und alſo obigen Wald all— mälig binnen 80 Jahren, ausſchlachten; wobei er, laut An— nahme, wieder jedesmal 1052 Thlr. erntefreien Endertrag und 25 Thlr. Bodenkapital gewährt. Der baare Kapitalwerth die— ſer Nutzung iſt alſo gleich dem Anfangswerthe einer 80 maligen Jahresrente à 1077 Thlr.; alſo laut A-Tafel 1077 23,92 = 25740 Thlr. — Von dieſer Summe wären nun noch die während der Verwerthungszeit zu zahlenden, wenn gleich all— mälig ſich bis auf Null vermindernden, Steuern und Verwal— tungskoſten in Abzug zu bringen. Da ſich indeß hinſichts der letztern dieſe Koſtenverminderung nicht in masgebender Weiſe hier beziffern läßt, wollen wir die Verwaltungskoſten (= 40 Thlr. jährlich) bis zur vollen Auflöſung des Waldes fortbeſtehend, dafür aber die Steuern unberückſichtigt laſſen; was für jenen Aufwand laut A-Tafel einen Anfangswerth von 4023,92 — 957 Thlr., und ſomit den Baargewinn der Wald-Ausſtockung 200 6. Anwendungen. | II. mit 25740 — 957 = 24783 Thlr., d. h. wiederum mit knapp 25000 Thlrn. ergibt. Es ſtellt ſich ſomit der Zerſchlagungswerth in unſerm Wirthſchaftswalde mit dem Rentirungs- werthe gleich, jedoch nur bei ganz rationell geregelter Ab— nutzung; während jede andere Zerſchlagungsart im Allgemeinen nur ein geringeres Reſultat ergeben kann. Nicht von ſo erheblich praktiſchem Intereſſe, immerhin aber von weſentlich wiſſenſchaftlicher und wirthſchaftlicher Be— deutung iſt nun ferner auch noch die Kenntniß jener Kapital— größe, die wir den * c. Wald ⸗Koſtenwerth nennen wollen; und worunter wir diejenige Summe zu ver— ſtehen haben, welche bei ganz von Grund aus neuer Etabli— rung einer Waldwirthſchaft von der letztern abſorbirt wird, bis daß ſie ſich zum normalen Nachhaltswalde ausgebildet hat; oder, was daſſelbe iſt, die Kapitale und Zinſen, die der Wirthſchaftswald bis zu ſeiner Vollendung abſorbiren und wäh— rend ſeines Beſtandes fortwährend feſthalten muß. — Wenden wir dieſen Begriff auf ein bereits beſtehendes Forſtgrundſtück an, ſo können wir ihn auch als Summe der Boden- und Koſtenwerthe ſämmtlicher Beſtände definiren. Wäre der fertige, fragliche Wald ſo wie er ſteht und liegt einem Andern zu überlaſſen; oder irgend ein zu mehr oder weniger ununterbrochener Fortbewirthſchaftung geeigneter Theil deſſelben ſofort zu expropriiren; oder aus ſonſt einer Veranlaſſung ein Erſatzwerth dafür auszuwerfen: jo könnte es doch nicht befremden, wenn das natürliche Verlangen geſtellt würde: Kümmert euch weder um Rentirungs-, noch Zerſchlag— ungswerth, ſondern zahlet, was der betreffende Forſt zu erzeu— gen gekoſtet hat oder was, nach gegenwärtigem Masſtabe berechnet, ſeine Wiederherſtellung koſten würde. Wie man die Koſtenwerthe der einzelnen Beſtände findet, und daß und inwiefern dieſelben in einem finanzwirthſchaft— lich rationell regulirten Betriebe mit den aus den künftigen II. 6. Anwendungen. 201 Erträgen hergeleiteten Erwartungswerthen dieſelben Ziffern bilden, ſo daß wir beiden die gemeinſchaftliche Bezeichnung: wirthſchaftliche Beſtandeswerthe beilegen konnten: haben wir unter der vorigen Regel erörtert. Auch haben wir daſelbſt (S. 195) für den dort als Modell aufgeſtellten Wald dieſe Werthe nach zehnjährigen Altersſtufen aufgereiht. Dieſe Skala zeigt, daß dieſelben in faſt geometriſcher Reihe aufſteigen; eine Thatſache, die dem früheren nach ſelbſtverſtändlich erſcheinen muß. In gleichem Sinne müßte man dieſe Reihe durch Ein— ſchaltung vervollſtändigen, um zu dem entſprechenden Koſten— werthe aller von Jahr zu Jahr fortſchreitenden Beſtandesalter zu gelangen, dafern man nicht jeden derſelben einzeln berech— ee. i. Kürzer, wenn auch etwas zu groß, erhalten wir die frag— liche Summe aller 80 Beſtände, wenn wir (unter Annahme der ganz einfachen oder arithmetiſchen Einſchaltung) unſre ſprungweiſe Tafel in der Weiſe einer ähnlich geſtalteten Maſ— ſenertragstafel ſummiren (zum Zwecke der Feſtſtellung des normalen Holzvorrathes eines Revieres oder Wirthſchafts— theiles“). Nach derſelben ergibt ſich die Summe aller 80 Glieder der S. 195 nur ſprungweiſe aufgeführten Koſtenwerthe (2846141104 1854295 L457 C607 T 2 10 5 — 24100 Thlr. Der mit der Natur der geometriſchen Reihen Vertraute weiß, daß und warum dieſe Summirungsart bei einer geometriſchen oder einer verwandten Reihe ſtets ein etwas zu hohes Reſultat geben muß. Die genauere Sum— mirung gibt in der That auch nur knapp 23000 Thlr. Zur Hervorbringung aller Beſtände des fraglichen Waldes bedurfte es alſo eines Geldaufwandes an Kapital und Zinſen von nahe 23000 Thlr.; und dieſer Aufwand, der nebſt den Bodenkapi— talien (25 4 80 = 2000 Thlr.) in ſeiner Wirthſchaft ſteckt, bildet mit letztrem zuſammen den Waldkoſtenwerth, und zwar 5) Vergl. d. Verfaſſers „Holzwirthſchaftl. Tafeln“ .. A. oder Deci— mal⸗ Ausgabe, S. 101 u. 196. .. B. oder Duodecimal-Ausgabe, S. 93 und 220. 202 3. Anwendungen. 11 wieder in der Höhe von beinahe 25000 Thlr. und alſo in voller Uebereinſtimmung mit den andern beiden Schätzungen. 5 | Mögen wir alſo eine nach dem Syſteme des höchſten Rein⸗ ertrags ins Gleichgewicht gebrachte, gleichviel, ob zu ununter— brochenem oder zu ausſetzendem Betriebe geeignete oder beſtimmte Holzwirthſchaft, ihrem Werthe nach taxiren von welchem Aus— gangs- oder Standpunkte aus wir wollen; ob nach ihrem Koſten— werthe, d. h. von vorn her; oder nach ihrem Rentenwerthe oder wirthſchaftlichen Erträgen, d. h. gleichſam von hinten her; oder nach ihren auszuſchlachtenden Holz- und Bodenwerthen, d. h. ſo viel, als nach dem Status quo der Vorräthe oder von der Gegenwart aus: immer und ſtets erhalten wir daſſelbe übereinſtimmende Reſultat (bei unſerm Modelle nahe 25000 Thlr.). Und immer iſt und bleibt dabei die normale Rente nach Abzug aller Betriebskoſten der dem gewählten Wirthſchaftszinsfuße entſprechende volle Jahreszins des wah— ren Waldwerths (oben nahe 1000 Thlr.); gleichviel, ob wir letztern aus den wirthſchaftlichen Werthen ſeiner Vorräthe, oder aus den Erträgen ſeiner in Ausſicht genommenen Ausſtockung, oder aus den zu ſeiner Erzeugung nöthigen Koſten kalkuliren. Nun aber ermittele man einmal von einem nach altem Style regulirten Forſtgrundſtücke den Rentirungs⸗, den Zerſchlagungs- und den Koſtenwerth! Ich fordere hierzu Alle auf, denen es um praktiſche Wahrheit und Klarheit zu thun tft. Der in dieſem Gebiete Erfahrene oder Sachverſtändige weiß im Voraus, zu welchen oft ganz widerſinnigen Gegenſätzen dieſe Schätzungsverſuche führen. Jeder unſrer aufmerkſamen Leſer kennt aber nun auch die Urſachen dieſer fehlerhaften Erſchei— nung. Er weiß, daß unſre dermalige Forſtwirthſchaftslehre nicht um den Koſtenpreis und finanzwirthſchaftliches Gleichgewicht und nicht darum ſich kümmert, den Betrieb nach den Preiſen und die Preiſe nach dem Betriebe zu reguliren. Er weiß, daß bei der dermaligen viel zu langſam aufſteigenden Tapenſkala alle unſre nach dem Durchſchnittsertrage und ohne finanzielles Gleichge— wicht konſtruirten Holzwirthſchaften eine überwiegende Maſſe von un II. 6. Anwendungen. 203 Holzvorräthen enthalten, deren Reinertragszuwachs im Procent— ſatz ausgedrückt längſt und oft ſeit vielen Jahrzehnten unter dem Wirthſchaftszinsfuße, und deren Vorrathswerthe (S. 185), in Folge deß tief unter ihrem Koſtenwerthe (S. 188) ſtehen; und daß und inwiefern die im Sinne dieſes Syſtemes „reifen oder haubaren“ Hölzer ſtets weit mehr koſten als einbringen. Er weiß nun, warum in Folge deſſen bei der geſammten heu— tigen Holzproduktion jener merkwürdige, Forſt- und Staats— wirthe in faſt gleicher Maſe verwirrende, Zuſtand eintreten mußte, demgemäs der nach den wirthſchaftlichen Erträgen berechnete Rentirungswerth eines Waldes ſich um ein ſo Be— deutendes, oft um mehr als die Hälfte, niedriger ergibt, im Vergleich zu ſeinem, aus dem nach und nach verwerthbaren Holz- und Boden-Kapitale zu erlangenden, Zerſchlagungswerthe; während letzterer wiederum kaum zur Hälfte, oft nicht zum dritten Theile ausreicht, um den nach den Erzeugungskoſten berechneten, zur Wiederherſtellung deſſelben Waldes nöthigen, Koſtenwerth zu decken; fo daß alſo Niemand, der eine volle Rentabilität ſeiner Kapitale zu fordern berechtigt oder benö— thigt oder verpflichtet iſt, Luſt behalten kann, ſeine Holzwirth— ſchaft fortzuführen, noch weniger, ſie zu erweitern oder wohl gar eine neue zu begründen. Es wird der denkende Leſer auch wohl auf's Reine darüber in ſich gekommen fein, inwiefern der nun ſchon über ein halbes Jahrhundert in der Forſtliteratur auf der Tagesordnung ſtehende Zank über die Theorie und Praxis der Waldwerthberechnung als ein höchſt unnöthig verwickelter Kampf über ein an ſich höchſt einfaches und klares Problem erſcheint; ein Problem, das nur deshalb zur Zeit noch ſtreitig und ungelöſt blieb, weil man den Grund der auffallenden durch die Schätzung zu Tage geförderten Widerſprüche irriger Weiſe immer in der vermeint— lich falſchen Rechnungslehre anſtatt in der wirklich falſchen Wirthſchaftsweiſe ſuchen zu müſſen glaubte. Denn wie können wohl die Reſultate einer Wirthſchaft masgebend ſein zur Be— urtheilung des Kapitalwerthes derſelben, wenn, wie ſo oft, deren Rente oft lange noch nicht zwei Procent derjenigen Summen beträgt, die man durch's Aufgeben dieſer Wirthſchaft 204 6. Anwendungen. II. aus ihr herauszuziehen vermöchte; und wenn, wie 1 oft, Die⸗ jenigen, die ihre Wälder thörichterweiſe nach ſolchem Rentirungs- werthe beurtheilten und verkauften, den ſchlauern Holzhänd— ler in wenigen Jahren zum Millionär machten, natürlich nur mit großen Verluſten ihrerſeits; Verluſte, die ſie der heutigen trügeriſchen Forſtwirthſchaftslehre, auf deren „wiſſenſchaftliche“ Ergebniſſe ſie arglos ihre Rechnung bauten, nicht ohne Grund faſt ganz allein zur Laſt legen können. Dem Allem gegenüber entſteht aber nun die andere prak— tiſche Frage: Nach welcher Methode ſoll denn der Waldwerthsſchätzer jetzt verfahren? jetzt, das heißt in und für Forſtwirthſchaften, von denen noch keine nach dem Reinertragsſyſteme geordnet iſt? und in denen der Vorraths-, Koſten⸗ und Erwartungswerth der einzelnen Beſtände, wie auch der Rentirungs-, der Zerſchlagungs- und der Koſtenwerth des ganzen Grundſtücks in dem oft grellſten, den gewiſſenhaften Taxator zur Verzweiflung bringenden Widerſtreite ſtehen? Für unſern aufmerkſamen Leſer kann die Antwort des rationellen forſtlichen Finanzrechners keine zweifelhafte ſein. Wenn der Ausſtockung des Waldes keine unüber— windlichen Hinderniſſe entgegenſtehen, kann es keine Frage ſein, daß der Zerſchlagungswerth den eigentlichen Mas— ſtab bildet. Denn dem im Vergleich zu dieſem viel zu hohen Koſtenwerthe würde und könnte keine praktiſche Folge gegeben werden; eben ſo wenig aber auch dem viel zu niedrigen Ren— tirungswerthe, obwohl letzterer zum Nachtheile des Waldver— käufers häufig als Baſis des Handels gebraucht wird. — Bei Berechnung des Zerſchlagungswerthes hätte man zunächſt (nach Regel 1.) das vortheilhafteſte Haubarkeitsalter feſtzuſtellen und den dabei ſtatthabenden (erntefreien) Geſammtertragsendwerth des Beſtandes. Sodann wird der Ausſtockungsplan entworfen, welcher alle reifen und vor Allem alle überreifen Beſtände als möglichſt bald und vortheilhaft zu verwerthen in's Auge faßt und nach Masgabe ihrer Abtriebszeit und ihres ſothanen Vor— rathswerthes an Holz und Boden auf die Gegenwart diskontirt. In gleicher Weiſe kann man auch mit allen, natürlich erſt ſpäter zur Nutzung kommenden, unreifen (d. h. im Sinne unſrer fi— II. 6. Anwendungen. 205 nanzwirthſchaftlichen Haubarkeit unreifen) Beſtänden verfah— ren. — So diskontirt und ſummirt man alle nach und nach zur Nutzung und Verſilberung gelangenden oder als gelangend zu denkenden Holz- und Bodenwerthe; und bringt ſchlüßlich noch den gleichfalls diskontirten während des Zerſchlagungs— zeitraums etwa noch auflaufenden Steuer- und Verwaltungs— oder ſonſtigen Koſtenaufwand in Abrechnung. — Die Abſchätz— ung der noch nicht reifen Beſtände geſtaltet ſich etwas einfacher, wenn man ſie ohne weiteres' nach ihren Erwartungswerthen, am einfachſten gleich nach dem Vorſchlage auf S. 190 tapirt. Man abſtrahirt dieſe Rechnung natürlich nicht von der im Walde dermalen üblich geweſenen, ſondern der feſtzuſtellenden Haubarkeit des höchſten Jahresertrags (Regel 1.) Stellt ſich bei letzterer die fragliche Wirthſchaft nahe genug in's finan— zielle Gleichgewicht, ſo iſt auch das Reſultat bei dieſem zweiten Rechnungswege nahe genug daſſelbe als beim erſt vorgeſchla— genen. Wenn dagegen der Wald als ſolcher fortzube— ſtehen hat, aber hinſichtlich ſeiner Betriebsweiſe keine weſentlich hemmenden Verbindlichkeiten be— ſtehen, ſo wird man ihn zwar nach ſeinem Rentirungswerthe in's Auge faſſen; um denſelben aber in ſeiner richtigen wirth— ſchaftlichen Größe zu erhalten, dabei folgendermaſen verfahren müſſen. Vor Allem iſt wiederum für jeden zu einer beſondern Unterwirthſchaft abſchließbaren Theil des Ganzen die wahre wirthſchaftliche Reife der Beſtände (das Haubarkeitsalter ihrer höchſten Jahreserträge an Vor- und Hauptnutzungen) ſchätzungs— mäſig feſtzuſtellen; und hierauf ein neuer Wirthſchaftsplan zu machen, welcher den gegenwärtigen finanzwidrigen Umtrieb thun— lichſt vortheilhaft und im Sinne der S. 113 — 128 gegebenen An— deutungen in den richtigen (des höchſten Reinertrags) überführt. Da bei dermaligen Holzpreiſen in den meiſten Fällen und für vielleicht noch längere Zeit hierbei immer eine Verkürzung des Turnus ſich als erforderlich erweiſen wird: ſo wird auch der neue Betriebsplan für die nächſten Perioden weſentlich höhere, allmälig aber wieder ſinkende Erträge aufſtellen, die man, von allen und jeden Betriebskoſten (Steuern, Ernte, Verjüngung, 206 6. Anwendungen. II. Verwaltung) befreit, nach Art der ungleichförmigen Renten auf die Gegenwart ſummirt und ſomit als baares Kapital ausdrückt. Wenn aber die fragliche Waldwirthſchaft eine im weſentlichen unfreie iſt, und nach beſtimmter Weiſe fortgeführt werden muß, ſo kann deren Kapital— werth auch nur nach Höhe und Art derjenigen mehr oder minder gleichförmigen Netto-Rente bemeſſen werden, welche der gezwungene Betrieb gewährt. Ob man innerhalb deſ— ſelben eine thunliche Steigerung der Erträge und eine mög— liche Verringerung der Koften bei der Berechnung in Anſchlag bringen darf, hängt von den näheren Umſtänden ab. Daß dergleichen ein ordentlicher Schätzer nicht unberückſichtigt laſſen darf, und daß Alles im Geiſte richtiger Zins- und Renten— rechnung kapitaliſirt und durchgeführt werden muß, braucht eigentlich wohl kaum hinzugefügt zu werden !). P. S. Noch iſt aber ſchlüßlich in Bezug auf jedwede Art von Beſtandes-, wie Wald-Werthſchätzung zu bemerken, daß in jenen Ländern, wo billigerweiſe jede Art des Einkommens, alſo auch die Kapitalsrente, mit Steuer belegt iſt, der aus dem Reineinkommen berechnete Waldwerth noch um das entſprechende Rentenkapital zu erhöhen iſt, damit der Forderung Genüge geſchähe: Das Reineinkommen des Waldes muß gleich ſein dem Reineinkommen ſeines Kapitalwerthes. — In vielen Fällen wird es dann aber ausreichen, bei der Schätzungs- und Rech— nungsarbeit dort die Grund- und hier die Rentenſteuer gleich von Haus aus ganz aus dem Spiele zu kaſſen. Schlußregel. Zu gleicher Zeit mit unſerm rationellen Waldwirthe er— ſchien aus der Feder eines als Denker und Forſcher rühmlich bekannten forſtlichen Schriftſtellers, des Forſtrathes Dr. Theo— dor Hartig in Braunſchweig, ein neues und Original-Werk unter dem Titel: Syſtem und Anleitung zum Studium der Forſtwirthſchaftslehre (Leipzig, bei Förſtner); das W 6. Anwendungen. 207 in mehr als einer Beziehung die Aufmerkſamkeit gerade unſrer Leſer, und überhaupt aller Freunde und Feinde von unſerm „Waldbaue des höchſten Ertrags“ auf ſich zu ziehen geeignet iſt; einmal, wegen des Umſtandes, daß dieß Werk ganz gleich— zeitig mit dem unſeren und in der gleichen Abſicht eines Beitrags zur Begründung, Läuterung und Syſtemiſirung der Forſtwiſſenſchaft und ſomit unter gleichem Panner auf dem Kampfplatze der Literatur erſcheint; dann, weil es in einigen wichtigen Streitfragen des engern Waldbaues, namentlich in der Lehre von der Beſtandesgründung, die von uns motivirten Forderungen weſentlich unterſtützt (vergl. S. 196 ꝛc. des an— geführten Werks), obgleich ſein Syſtem von einem dem unſrigen ganz verſchiedenen und von dieſem als entſchieden irrthümlich geradezu verworfenen Grundſatze ausgegangen und beſeelt iſt; endlich aber und vor Allem eben wegen dieſer e principio geradezu diametral-entgegengeſetzten Ausgangs- und Richt: punkte beider; vermöge deſſen denn auch das Hartig'ſche Syſtem jenen Waldbau als konſervativ bezeichnet, den das unſre gerade als deſtruktiv verurtheilt; und deſtruktiv, was wir als das wahrhaft konſervative anerkennen müſſen! In dieſer Beziehung haben wir denn auch dieß Werk als die neueſte und beachtenswertheſte Manifeſtation der bisher herrſchenden forſtlichen Schule anzuſehen; jener Schule, welche, um ihre kranke Wirthſchaftslehre und deren unhaltbare Kon— ſequenzen vor der vernichtenden Macht des geſunden praktiſchen Lebens zu ſchützen, an das moraliſche Gefühl des mate— riellen Holzproducenten und an Poeſie und Polizei zu appelliren und, um ihren „konſervativen“ Waldbau vor dem Untergange zu retten, nach allerlei heterogenen und imagi— nären Strohhalmen zu greifen ſich gedrungen fühlt. Es iſt für alle Betheiligten, gleichviel ob Freunde oder Feinde unſrer Richtung, von Intereſſe, hier das Wichtigſte von Dem vor Augen zu haben, was der von uns perſönlich hochverehrte Verfaſſer des oben genannten Werkes, zum gering— ſten Theile in Uebereinſtimmung, zum weit aus wichtigſten im entſchiedenſten Gegenſatze mit dem unſern, auf folgenden Sei— ten ſchreibt. 208 6. Anwendungen. 1 S. 5. „Es iſt ferner nicht zu überſehen, daß in der Landwirthſchaft jeder Fehler, jede Vernachläſſigung in der Bewirthſchaftung ſofort in einer Ertragsverringerung ſich rächt, daß daher ein perſönliches Intereſſe den Landwirth zur Verbeſſerung ſeines Gutes und zu fortgeſetzt guter Bewirth— ſchaftung drängt. Ein ſolch' perſönliches Intereſſe kennt der Waldbeſitzer nur in beſchränktem Maaße (?), und das „apres nous le deluge“ macht ſich nur allzuhäufig im Forſtwirthſchaftsbetriebe geltend. Die Vorräthe an nutz— barem Holze ſind in Wäldern von höherer Umtriebszeit ſo bedeutend, daß ein Waldbeſitzer lange Zeit hindurch eine, in Uebernutzung, verſäumter Nach— zucht, mangelhafter Erziehung fehlerhafte Wirthſchaft führen kann, ohne daß eine Verletzung gegenwärtiger Intereſſen damit verbunden iſt. Noch mehr! Dieſe Fehler in der Nutzung und Wirthſchaftsführung ſind ſehr häufig mit bedeutenden pecuniären Vortheilen in der Gegenwart verknüpft (sic!); die Nachtheile treten oft erſt nach Ablauf eines Menſchenalters in's Leben und es iſt weſentlich ein moraliſches Princip, auf das die Nach— haltigkeit in der Benutzung und die Sorgfalt in der Nachzucht, im Anbaue und in der Erziehung ſich begründet! (?). Mit Stolz dürfen wir auf ein Zeug— niß unſeres Schiller blicken (2), der, bei Durchſicht eines Wirthſchaftsplanes, der Karten und Regiſter einer Ertragsberechnung äußerte: „Ich hielt euch Forſtleute für gewöhnliche Menſchen, aber ihr ſeid groß; frei von des Egoismus Tyrannei wirkt ihr in euren dunklen Wäl⸗ dern, und eures ſtillen Fleißes Früchte reifen der ſpäten Nachwelt zu.“ S. 73. „Was uns heute Noth thut, das iſt das Schaffen neuen Materials zur dereinſtigen vollkommneren Vewirthſchaftung der Wälder, das Herbeibringen neuer Erfahrungsſätze, die Begründung oder Widerlegung und Beſeitigung alter irriger Lehrſätze durch Naturwiſſenſchaf⸗ ten und Mathematik. Denn was iſt der Kern unſerer Wiſſenſchaft Anderes als angewandte Naturkunde und angewandte Mathematik? Irre ich nicht, ſo gehen wir einem Umbaue entgegen, in welchem die Regeln des Forſtwirthſchaftsbetriebes ſich mehr als bisher gärtnermäßig geſtalten werden (2), d. h. in welchem der Einzelpflanze des Waldes eine grö— ßere Beachtung und Sorgfalt zugewendet werden wird, während in unſerer heutigen Forſtwirthſchaft zwar der Wald vor Bäumen geſehen iſt, häufig aber der Baum im Walde unbeachtet bleibt. Wohlan, gehen wir einer künf— tigen Waldgärtnerei entgegen, ſo liegt die Aufgabe unſerer Zeit offen vor uns: es iſt dies die Erforſchung der Einzelpflanze bis zum Herzblute ihrer innerſten Fibern, der inneren und äußeren Bedingungen ihrer vollkommen— ſten Entwickelung und ihres Gedeihens, einestheils durch das forſtwirth— ſchaftliche Experiment, anderentheils durch Maßſtab, Reagens und Mikroſkop. Abgeſehen vom Experimente, halte ich ein auf ſolche Erkenntniß nicht gegrün— detes Einlenken in andere als die bisherigen Bahnen für gefahrdrohend (2) II. 6. Anwendungen. 209 durch die dem Forſtwirthſchaftsbetriebe eigenthümliche Unmöglichkeit einer verluſtfreien Umkehr in die alten Gleiſe.“ S. 76. „Aufgabe der Forſtwirthſchaft. Wirthſchaften heißt: ein gegebenes Vermögen ſeinem ertragreichſten Zuſtande entgegenführen oder darin erhalten, und aus dem Ertrage deſſelben eine Summe alljährlich wiederkehrender Bedürfniſſe möglichſt vollkommen und gleichmäßig (nachhaltig) befriedigen.“ „Die Aufgabe des Wirthſchafters iſt daher eine zweifache, und zwar: die des Schaffens und des Umbildens, der Sorge für Erhöhung des Ertra— ges durch Mehrung und Verbeſſerung des Vermögensſtandes; dann die des Ausbeutens, der Sorge für die zweckmäßigſte und fortdauernde Befrie— digung des Bedarfs der Conſumenten aus dem Ertrage des Vermögens.“ „Dieſer doppelten Aufgabe des Wirthſchafters entſpringt der Begriff: nachhaltige Benutzung des Waldeigenthums. Es beſchränkt ſich derſelbe nicht auf die fortdauernd gleichmäßige Befriedigung des bisherigen Bedarfs der Conſumenten, er beſchränkt ſich nicht auf die grund ſätzliche Unantaſtbarkeit derjenigen nutzbaren Holzmaſſen, die den normalen Holzvorrath eines Wirthſchaftskörpers bilden, ſondern ſelbſt da, wo der Weg zur Verbeſſerung ungeregelter und unzweckmäßiger Waldzuſtände ein Schwanken der Ertragsgrößen mit ſich führt und eine Ungleichheit in Erhebung derſelben rechtfertigen würde, dehnt er ſich aus, auf eine gleichmäßige oder ſteigende Vertheilung der jährlichen oder periodiſchen Nutzungsgrößen auf denjenigen Zeitraum, mit deſſen Schluß der erreichte Normal-Zuſtand der Bewaldung ein ferneres Gleichbleiben der jährlichen Abnutzungsgröße in Ausſicht ſtellt.“ „Bei dem bedeutenden Uebergewicht der Geldzinſen aus einem Geld— capitale, gegenüber den Naturalzinſen (Geldwerth des Holzzuwachſes) an einem, jenem Geldcapitale gleichwerthigen, nutzbaren Holzvorrathe“) gewährt der möglichſt raſche Umſatz übergroßer Vorrathmaſſen an nutzbaren Holz— * beſtänden in Geldcapital ſtets ſehr bedeutende pecuniäre Vortheile, und man ſollte meinen, daß einer möglichſt beſchleunigten Verwandlung ſolcher überſchüſſigen Holzvorräthe in ein höher rentirendes Geldcapital nichts ent— gegenſtehe, wenn auf dieſem Wege zugleich auch die baldigſte Herſtellung des zweckmäßigſten, ertragreichſten Waldzuſtandes erreicht wird.“ *) „Während 100 Thaler Gold, Silber oder deren papierene Reprä— fentanten leicht und ſicher ein Netto-Einkommen von 5% gewähren, tragen 100 Thaler nutzbaren, älteren Holzes nur unter ſehr günſtigen Umſtänden ein Brutto-Einkommen von 2% an Holzzuwachs, Hei Verzichtleiſtung auf jede reine Bodenrente. Man kann allerdings jene 2% Holzzuwachs als Bodenrente betrachten. Damit iſt aber wenig ge— wonnen, da dann der ganze Holzvorrath als ein productionsloſes Capital daſteht. Der Holzpreis hat hierauf keinen ändernden Einfluß, denn mit dem höheren Preiſe der jährlichen Nutzung iſt auch in nahe gleichem Ver— hältniſſe der Preis des Vorrathes ein größerer.“ II. 14 210 6. Anwendungen. II. „Demohnerachtet verhält ſich dies nicht ſo, in Folge der Herrſchaft, welche das Bedürfniß über unſere Wälder und über unſere Wirthſchafts— pläne ausübt, in Folge der daraus entſpringenden Nothwendigkeit, eine Steigerung des örtlich beſtehenden Bedarfs nicht ins Leben zu rufen, durch periodiſch geſteigertes, den Durchſchnittsertrag des Einrichtungszeitraums weſentlich überſteigendes Angebot.“ (?) „Es iſt nehmlich für die klimatiſchen Verhältniſſe Deutſchlands das Holz ein ſo unentbehrliches Lebensbedürfniß, daß die Nothwendigkeit ſeiner Befriedigung, im Kampfe mit unſeren, auf Verbeſſerung der Waldzuſtände gerichteten Bewirthſchaftungsplänen ſtets den Sieg davon tragen wird, ſo lange noch nutzbare Vorrathmaſſen in den Wäldern aufgeſpeichert, ſo weit es wirkliche Bedürfniſſe ſind, die ihren Anſpruch geltend machen.“ „Daher müſſen die Wege, welche wir vorzeichnen zur Mehrung und Beſſerung des Vermögensſtandes der Waldwirthſchaft, nicht allein eine gleichmäßig fortdauernde Befriedigung gegenwärtig beſtehender Bedürfniſſe der Conſumenten zulaſſen, ſondern ſie müſſen auch eine Steigerung des bisherigen Bedarfs durch vorübergehend erhöhtes Angebot vermeiden, wenn nicht die dadurch neugeſchaffenen Bedürfniſſe der Ausführung des Wirth— ſchaftsplanes hindernd entgegentreten ſollen, von dem Augenblicke ab, in welchem die jährliche Abgabe an Holz auf deren Durchſchnittsgröße hinabſinkt.“ (2) „Es tritt daher die erſte, dem Forſtwirth geſtellte Aufgabe: die Meh— rung und Verbeſſerung des Vermögensſtandes, denjenigen Vortheilen hem— mend entgegen, die dem Waldbeſitzer, ſelbſt auf dem Wege einer Verbeſſerung ſeines Waldes häufig ſich darbieten, in periodiſch über den Durchſchnitts— ertrag geſteigerten Nutzungen, der Gefahren wegen, die der Durchführung eines als zweckmäßig erkannten Wirthſchaftsplanes aus ſolchen periodiſch geſteigerten Nutzungen erwachſen.“ (2) „Damit ſoll jedoch keineswegs geſagt fein: daß der Walbdbeſitzer unter allen Umſtänden ſich der Vortheile aus einer ſchleunigen Verſilberung über— großer Vorrathmaſſen entſchlagen müſſe. Abgeſehen von den Verpflich— tungen, welche dem Staat, als Waldbeſitzer, gegenüber den Intereſſen der Bevölkerung obliegen, beſchränkt ſich die Nothwendigkeit einer Verzichtlei— ſtung auf diejenigen Fälle, in denen eine nachtheilige Rückwirkung unbefrie— digt bleibender Bedürfniſſe auf den Wald und auf deſſen Bewirthſchaftung ſich vorausſehen läßt. Hauptſächlich ſind es die, dem Walde zunächſt lie— genden Conſumenten, und auch dieſe ſind es nur ſo weit, als ihnen keine andere, eben ſo leicht zugängliche Bezugsquellen offen ſtehen, auf deren fortdauernde Befriedigung der Waldbeſitzer im eigenen Intereſſe Bedacht nehmen muß, wenn ſie nicht zum Diebſtahle und zum Ruin des ſo ſchwer zu ſchützenden Waldvermögens getrieben werden ſollen. Laſſen ſich über— ſchüſſige Vorrathmaſſen in größerer Ferne vom Walde zum Abſatz bringen, oder in einer Weiſe veräußern, die eine bleibende Steigerung der An— II. 6. Anwendungen. 211 ſprüche des kleinen, dem Walde benachbarten Conſumenten nicht zur Folge hat, dann iſt eine ſchleunige Verſilberung überſchüſſiger Vorrathmaſſen voll— kommen gerechtfertigt, wenn dieſe der baldigen Herſtellung des ertragreich— ſten Waldzuſtandes nicht entgegenſteht.“ „So weit ſtimmen das Intereſſe des Producenten und das der Con— ſumenten in der Art der Waldbehandlung überein. Es giebt nun aber noch einen anderen Geſichtspunkt, von dem aus betrachtet das Intereſſe des Producenten ein durchaus verſchiedenes iſt von dem Intereſſe des Conſu— menten und eine ganz verſchiedene Behandlung des Waldeigenthums fordert. Es entſpringt derſelbe dem Unterſchiede zwiſchen abſoluter und relativer Ertragsfähigkeit des Waldvermögens — dem Unterſchiede des jährlichen Ein— kommens, den daſſelbe zu gewähren vermag, gleichviel, ob es als Waldver— mögen fortbeſteht, oder in ein anderes Gut oder Geldcapital umgewandelt wird, von demjenigen jährlichen Ertrage, der durch die Fortdauer lber Forſtwirthſchaft bedingt iſt.“ (2) „Da Geld der Repräſentant aller irdiſchen Güter in civiliſirten Ländera iſt, könnte man auch für das Waldeigenthum die Behauptung hinſtellen: daß aus ihm, wie aus jedem anderen Vermögen, das höchſte Geldeinkom— men den ertragreichſten Zuſtand bezeichne, gleichviel, ob dies Geldeinkommen alljährlich der Natural-Production des Waldes, oder ob es einem, aus dem Walde gelöſten Geldeapitale entſpringt; daß, wie der Landwirth, der Gar— tenbeſitzer, der Hauseigner ihr Eigenthum ganz oder theilweiſe veräußern werden, wenn ſie dadurch ihr jährliches Geldeinkommen verdoppeln oder verdreifachen können, daß ſo auch dem Forſtwirthe die Höhe des Geldein— kommens der einzige, richtige Maßſtab ſeiner Waldbehandlung ſein müſſe.“ „Nun werden wir aber ſehen, daß der Waldbeſitzer, außer ſeinem Grund und Boden, beſonders für Wirthſchaften in höherem Umtriebe einer bedeu— tenden Menge nutzbarer Holzvorräthe bedarf, zur jährlichen Erhebung der werthvollſten Naturalproduction; wir werden ſehen, daß der Verkauf die— ſer nutzbaren Holzvorräthe ihm ein größeres Geldeinkommen zu gewähren vermag, wie der jährliche Verkauf des nachhaltigen höchſten Natural— ertrages, woraus erhellet: daß im Forſtwirthſchaftsbetriebe die Erzielung des höchſten jährlichen Geldertrages aus der werthvollſten Naturalproduction und des höchſten, jähr— lichen Geldertrages aus dem Geldwerthe des Waldvermö— gens zwei ſich entgegengeſetzte ()) Wege fordern, deren Erſterer die Anſammlung nutzbarer Vorräthe, deren Letzte— rer die raſche Verſilberung derſelben erheiſcht. (?)) Es ſcheidet ſich hierin ein conſervatives, von einem deſtrue— tiven Principe der Waldwirthſchaft.“ (2) „In einem normal beſtandenen Buchenwalde von 120 Morgen in 120 jährigem Umtriebe iſt, bei einer jährlichen Durchſchnittserzeugung von 50 Cubikfuß pr. M., das jährliche Einkommen an Holz 50. 120 — 6000 14* 212 6. Anwendungen. II. Cubikfuß. Den Cubikfuß zu 1½ Sgr. gerechnet, gewährt dies ein Brutto— Geldeinkommen von 250 Thlr., nach Abzug von Verwaltungs-, Beſchützungs— und Culturkoſten (2500) 190 Thlr. Der Boden, mit 50 Thlr. pr. M. verkauft, ergiebt ein Geldcapital von 6000 Thlr. Der nutzbare Holzvor— rath 2 . 2% . 6000 — 288000 Cubikfuß à 114 Sgr. ergiebt ein Capital von 12000 Thlr. Dazu obige 6000 Thlr. = 18000 Thlr. mit einem jähr— lichen Zinſenertrage 5%) = 900 Thlr. Netto!“ „Iſt in dieſem Beiſpiele das Verhältniß allerdings auf die Spitze geſtellt, ſo iſt es doch keineswegs ein unmögliches; Fälle, die ihm ſehr nahe ſtehen, gehören nicht zu den Seltenheiten, und überall, wo eine Verſilberung des Holzvorrathes, wo die Verwendung des Bodens als Ackerland überhaupt möglich iſt, liegen bedeutende Vortheile auf der Seite einer Umwandlung des Waldvermögens in ein Geldcapital.“ „Auf dieſen beiden Wegen der Waldbenutzung ſtehen ſich das perſönliche Intereſſe des lebenden Waldbeſitzers und die Anſprüche der Conſumenten auf fortdauernde, vollkom— menſte Befriedigung ihrer Bedürfniſſe an Waldproducten feindlich gegenüber, ein Widerſtreit, in welchem die Forſt— polizeigewalt, durch Beſchränkung freier Wirthſchaftsfüh⸗ rung, und durch das Gebot nachhaltiger Benutzung, auf die Seite des Conſumenten im Intereſſe des Gemeinwohles ſich ſtellen mußte (?), was nicht geſchehen konnte, ohne Verletzung der perſönlichen financiellen Intereſſen des Waldbeſitzers.“ „Dieſe, dem Nothrechte (?) entſprungenen, polizeilichen Beſchränkungen freier Benutznug des Waldeigenthums beſtehen aber nicht überall, und dür— fen da nicht beſtehen, wo und ſoweit das Gemeinwohl an eine pflegliche Behandlung der Wälder nicht gebunden iſt. Es fragt ſich daher: was in ſolchen Fällen Aufgabe der Forſtwirthſchaft ſei?“ „Des Waldvermögens Umſatz in irgend ein anderes, beſſer rentirendes Gut: der Verkauf der vorhandenen nutzbaren Holzbeſtände, die Verwand— lung des Bodens in Acker oder Wieſe, kann für den Waldbefißer mit ſehr großen Vortheilen verbunden ſein. Ein Umſatz dieſer Art, gleichviel, ob er ſich auf das Ganze, oder ob er ſich nur auf einen Theil des Waldeigen— thums erſtreckt, ſobald und ſoweit dadurch die größte und werthvollſte Natural-Production des Waldes dauernd beeinträchtigt wird, gehört nicht mehr in das Gebiet der Forſtwirthſchaft, ſondern in das des Geldmäklers, ebenſo wie es nicht zum Gartenbau gehört, wenn der Gartenbeſitzer ſein Grundſtück zu einer Bauſtelle oder zu einem Kirchhofe, wie es nicht Sache der Landwirthſchaft iſt, wenn der Landwirth ſein Grundſtück zu einem Kanal- oder Eiſenbahn-Baue hergiebt. Verwandelt ein Waldbeſitzer feine Erlen-Brüche in gute Wieſen, ſo geht das die Forſtwirthſchaft nichts an, es iſt das Sache der Landwirthſchaft; verkürzt ein Waldbeſitzer feinen Umtrieb mehr, durchforſtet er feine Beſtände ſtärker, II. 6. Anwendungen. 213 als die Erzielung des höchſten Naturalertrages an Wald— producten dies geſtattet, ſo iſt dies nicht mehr Sache der Forſtwirthſchaft (?)), ſondern der Geldwirthſchaft ().“ „Allerdings giebt es Fälle, in denen die finanziellen Intereſſen des Waldeigners auch bei fortgeſetztem Waldwirthſchaftsbetriebe der Erzielung des höſtchſten Naturalertrages voranzuſtellen ſind. Mittelbar iſt das Geld— capital eben fo productiv wie der Naturfonds, und wenn die Waldbeſitzer eines Landes oder Landſtriches, ohne Gefährdung des Gemeinwohles und ohne Verletzung der Rechte anderer Perſonen, ihren Zinſengenuß zu ver— doppeln vermögen, dadurch, daß ſie eine Betriebsweiſe erwählen, die den höchſten Geldertrag, wenn auch geringeren als den höchſten Naturalertrag gewährt, ſo würde es ſich durch Nichts rechtfertigen laſſen, wenn man ſie daran verhindern wollte, oder wenn ſie ſelbſt freiwillig auf dieſe Vortheile Verzicht leiſteten. In einem reich bewaldeten, wenig bevölkerten Lande z. B., in welchem es mehr auf Hebung des Ackerbaues und der Induſtrie, auf Mehrung der Arbeitskraft und des Capitals ankommt, als auf Erhal— tung und höchſte Pflege überflüſſiger Waldmaſſen, da ſind die finan— ziellen Intereſſen der einzige, richtige Maßſtab für Behandlung und Be— nutzung des freien, uneingeſchränkten Waldeigenthums, ſowohl für den Waldbeſitzer, als für das Gemeinwohl; da mag man Erſterem die Verſil— berung der Beſtandsmaſſen, die Verwandlung ſeines Waldes in Ackerland, Gärten oder Wieſen geſtatten, bis zu der Grenze einer geſicherten Er— haltung der, dem Lande nöthigen Bewaldung, wobei nicht allein die Noth— wendigkeit der Waldproducte für Haushalt und Gewerbebetrieb, ſondern auch die Bedeutung des Waldes als Förderer und Erhalter der Produc— tionskraft des Bodens, ſo wie günſtiger klimatiſcher Beſchaffenheit des Landes in Betracht kommt.“ „Ohne Zweifel gebührt daher auch der Geldwirthſchaft eine Stelle im forſtwiſſenſchaftlichen Syſteme. Eine andere Frage aber iſt es: ob es zweckmäßig ſei, die Wirkung der pecuniären Intereſſen auf Waldbehandlung in das Syſtem der Waldwirthſchaft aufzu— nehmen und dadurch, anſtatt Eines feſten Zielpunktes der— ſelben, zwei verſchiedene entgegengeſetzte (2) Zwecke, den Lehrſätzen zum Grunde zu legen? Ich halte dies nicht für zweck— mäßig, glaube vielmehr, daß es beſſer ſei, ſowohl dem Syſteme, als dem Verſtändniß der Lehrſätze, wenn der Waldwirthſchaft die höchſte Pflege des Naturfonds als einziger Zielpunkt hingeſtellt, die Geldfrage hin— gegen jo weit ſie mit der Pflege des Naturfonds nicht ver: einbar iſt, ganz in die Politik der Forſtwirthſchaft und in die Wald— werthberechnung, mit dieſen daher in das Syſtem der Hülfswiſſenſchaften gewieſen werde (?!).“ „Damit wäre dann der Forſtwirthſchaft ein beſtimmtes Ziel, ein feſt begrenztes Feld ihrer Wirkſamkeit geſteckt. Es iſt dies die Erſtrebung 214 | 6. Anwendungen. I. des höchſten, werthvollſten Natural-Ertrages der Wälder an Waldproducten und deſſen nachhaltige Erhebung. So weit finanzielle Speculationen, ſo weit landwirthſchaftliche Nutzungen und Intereſſen mit dieſem Ziele vereinbar find, mag auch der Forſt⸗ mann ſich ihnen hingeben. Es wäre thöricht, dies zu unterlaſſen. Es wäre thöricht, übergroße Vorrathmaſſen des Waldes zu hegen und auf die Vor— theile erhöhten Zinſengenuſſes aus dem verſilberten Ueberſchuſſe Verzicht zu leiſten, nur der Freude am Reichthume wegen. Es wäre dreimal thöricht, die Wälder landwirthſchaftlichen Intereſſen zu verſchließen in der Verweh— rung feldbaulicher Zwiſchennutzung, in Beſeitigung der Weide-Nutzung, der Gräſerei und Laubnutzung, ſo weit dieſe Nebennutzungen jenem Zwecke der Waldwirthſchaft nicht entgegenſtehen, allein nur dem Walde und der größeren Bequemlichkeit ſeiner Bewirthſchaftung zu Liebe. Der in neuerer Zeit durch die neuere Agrar-Geſetzgebung er— wachte Hang zum „Purificiren“ der Wälder hat, gar zu oft auf die Spitze getrieben, nicht ſelten den Wäldern, häufig der größten Geſammt-Produc⸗ tion des Landes und dadurch dem Gemeinwohle mehr geſchadet, als genützt.“ „Erſtrebung des höchſten nachhaltigen Naturalertrages der Wälder an Waldprodueten iſt daher das Ziel aller rein forſtwirthſchaftlichen Beſtrebungen.“ (?) Es hätte wohl für unſre aufmerkſamen Leſer der vielen von uns eingeſetzten Fragezeichen nicht bedurft, um anzu— deuten, wie ſehr und wo am meiſten wir uns als Gegner einer Theorie erklären müſſen, welche uns trotz ſchätzbarer Beiträge von Originalforſchungen doch nur wieder in jene alte Tretmühle zurückführt, welche die nüchternſte Wiſſenſchaft und die klarſten Wirthe irre zu machen vermochte. Zu dieſen Einflüſſen dieſer alten Wandelbahn gehört z. B. die obſtehende, über unſer Fach faſt allgemein verbreitete, nichts deſto weniger aber irrige Anſicht, daß bei der „eigen— thümlichen Natur“ der Holzproduktion eine beruhigende Ren— tabilität, d. h. eine volle ausreichende Verzinſung der auf ſie verwandten oder in ihr ſteckenden Kapitale jener Natur nach nicht möglich ſei, namentlich dann, wenn man den höchſten und werthvollſten Naturalertrag pro Joch und Jahr zu erſtreben, als eine weſentliche Aufgabe der Forſtwirthſchaft bezeichne (. oben S. 213). Man meint, höchſter Natural- und höchſter Geldertrag feren bei der „eigenthümlichen Natur“ des Wald— baues zwei prineipiell entgegengeſetzte (S. 211, 213), in es II. a 6. Anwendungen. 215 einem ordentlichen Syſteme gar nicht vereinbare Grund- und Richtpunkte. Es iſt dieſer Irrthum ein förmliches Dogma in unſerer Wiſſenſchaft geworden, dergeſtalt, daß forſtliche Laien wie forſt— liche Meiſter ohne eingehendere Kritik die ungenügende Rentabilität des Waldes als ein Naturgeſetz anſehen; und daß unter der Herrſchaft dieſes Irrthums Jene den Wald glauben deſtruiren, Dieſe ihn durch Polizeigewalt konſerviren zu müſſen. Wir haben aber in dieſem Buche, wir hoffen gründlich und überzeugungskräftig, nachgewieſen, daß jenes bisher aller— dings zur allgemeinen Erſcheinung gekommene Mißverhältniß zwiſchen Ertrag und Werth keineswegs in der „eigenthümlichen Natur“ unſers Faches, ſondern weſentlich in der fehlerhaften Theorie und der darnach geſtalteten Praxis deſſelben liege; daß die Holzproduktion gegenüber allen andern Arten gewerblicher Produktionen keine finanzwirthſchaftliche Ausnahme zu ſein und zu bleiben nöthig habe, und überhaupt auch länger nicht blei— ben könne und dürfe; daß der korrekte „Waldbau des höchſten Ertrages“, nämlich der des Reinertrages, nichts kenne von jenen berüchtigten Mißverhältniſſen, die den „des höchſten Naturalertrages“ bedrücken. Daß aber die Erreichung auch dieſes eben genannten Zieles, oder die Erſtrebung des höchſten Durchſchnitts— ertrags durch das Wirthſchaftsſyſtem des höchſten Rein— ertrags nicht nur nicht ausgeſchloſſen wird, daß vielmehr dieß Ziel und der von ihm geforderte 80- bis 120 jährige Umtrieb eine ganz logiſche Forderung und ganz natürliche Folge dieſes Syſtemes iſt für alle jene Zeiten und Verhältniſſe, wo der Holzmarkt oder der Konſument den Mehrkoſten des höhern Um— triebs gerecht zu werden ſich herbeiläßt; und daß und wie bei rühriger Vorertragswirthſchaft der höhere Koſtenpreis ſolcher Althölzer weſentlich gemildert werden kann: haben wir im Laufe dieſer Schrift an verſchiedenen Orten zu begründen Veranlaſ— fung gehabt (ogl. z. B. S. 111; 155; 177 179; u. a. a. O.). In Folge alles Deſſen muß uns in der That das oben (S. 208) angezogene Lob des großen Dichters weit eher als eine 216 6. Anwendungen. II. Ironie erklingen. Denn wir haben leicht, „groß“ zu ſein, wenn wir ohne zu rechnen aus dem großen Staatsſäckel oder aus Andrer Beutel wirthſchaften; unſre Erträge können leicht impo— niren, wo Niemand ordentlich nach den Koſten, und unſre Pläne leicht Effekt machen, wo Niemand nach dem eigentlichen Nutzeffekte fragt. Nach dem Standpunkte unſrer Anſchauungen müſſen wir es daher im Intereſſe eines durch vereinte Kräfte leichter zu erzielenden lebendigern Fortſchrittes unſeres Faches nur be— dauern, daß unſer gelehrter Freund bei der ſich ihm auf— drängenden Alternative (Hartig, S. 82; ſiehe oben S. 213): Ob höchſter Naturalertrag oder höchſter Reinertrag? ſich veranlaßt gefühlt, ſein Syſtem wieder auf jenem erſtern und falſchen Grunde aufzubauen; dem alten Grunde mit ſeinen, einer wiſſenſchaftlichen Produktion ganz unwürdigen, Wider— ſprüchen und feinen volkswirthſchaftlich ganz unhaltbaren Kon: ſequenzen oder vielmehr Inkonſequenzen. Mag auch die baldige Herbeiführung des Reinertrags— wirthſchafts-Ideales namentlich mit ſeinem vollen finanziellen Gleichgewichte, hier und da nicht ohne weſentlich andre Ord— nung der Betriebsverhältniſſe möglich ſein; und mag man auch glauben, für die verſchiedenen Oertlichkeiten von unſern Spe— zialvorſchriften ſo viel und ſo wenig brauchen zu können, als man immer will; ein wiſſenſchaftlich geſinnter Forſtwirth muß und wird unter allen Verhältniſſen ſchlüßlich doch den Kern jener verſchiedenen Wahrheiten und Vorſchriften erreichen kön— nen: den Zuſtand des geſunden finanziellen Gleich— gewichts; einen Kern, deſſen ganze inhaltreiche Theorie und Praxis wir in der kurzen Regel rekapituliren können: N Wirthſchafte ſo, daß der Geſammtertrags-Endwerth Deiner Beſtände mindeſtens gleich ſei dem Endzinſe ihres Wirthſchafts⸗Grundkapitales! Damit indeß der rationelle Holzproducent dieſen Richt— punkt und Richtzuſtand ſeiner wirthſchaftlichen Thätigkeit mit klarem Bewußtſein aller Orten ſeines Betriebes immer vor Augen haben und ſo mit ſicherm Takte überall gedeihlichſt fördern könne, gibts für ihn keine beachtenswerthere Richt— II. 6. Anwendungen. 217 ſchnur ſeines Denkens und Trachtens, als diejenige, die wir ſchon im erſten Kapitel dieſes Werkes hervorzuheben uns ge— drungen fühlten und die wir, als alles Bisherige umfaſſend, wiederholen in der Schlußregel: Erforſche die Produktions- und Abſatzverhältniſſe Deiner Holzwirthſchaft mit der Rührigkeit eines fach: verſtändigen Finanzrechners, und wirthſchafte auch als ſolcher den erhaltenen Aufklärungen gemäs! Iſt es richtig, daß des rationellen Waldbaues oberſtes Ziel kein andres ſein kann, als: dem Waldgrunde, in der Hauptſache durch Holzproduktion, die möglich höchſten Rein— erträge abzugewinnen (wobei in Bezug Auf nachhaltige Befrie— digung des Volksbedürfniſſes in quantitativer und qualitativer Hinſicht der Staat in ſeiner Eigenſchaft als Oberaufſichts— behörde die nöthigen Vorſorgen üben möge); und iſt es ferner richtig, daß eine rentable Holzwirthſchaft des bedrohten Wald— baues beſter Schutzengel iſt: dann bezeichnen auch dieſe unſre beiden Schlugregeln ſummariſch die in der Forſtwirthſchaft an— zuſtrebende Reform; und zwar letztere die Richtung und erſtere das Ziel: Die Richtung der mathematiſchen Spekulation! das Ziel des finanziellen Gleichgewichts! So lange dieß Letztere nicht in der Hauptſache erreicht, und ſo lange hierin namentlich auch der Fiskus dort, wo er bei der Holzproduktion des Landes eine weſentliche Rolle ſpielt, nicht mit beſtem Beiſpiele vorangeht, ſo lange wird unſre forſtwirthſchaftliche Kunſt unrentabel bleiben; ſo lange müſſen wir es uns gefallen laſſen, wenn der ſachverſtändige Kritiker ihr den Reſpekt verſagt und ihr vorwirft, daß ſie vom Almoſen lebe; ſo lange werden wir auch fort und fort als Folge einer finanzwidrigen Produktionsweiſe erſehen müſſen, wie von den durch die Concurrenz der Staatsforſtwirthſchaft bedrückten Privatforſten unter dem Beile ihrer beſſer rechnenden Wirthe Wald um Wald dahin ſinkt. Mag auch, wie geſagt, die Herbeiführung jenes Wirth— ſchaftszieles hier und da nicht ohne Schwierigkeiten und ohne Muth und Ausdauer erfolgen können; mannhafte und weiſe 218 6. Anwendungen. II. Konſequenz wird uns unter allen irgend wie geſtalteten Ver— hältniſſen endlich doch, und in ſehr vielen, namentlich kleinern Waldtheilen und Privatholzwirthſchaften auch bald und unſchwer, zum Ziele führen. Und ſo lange müſſen wir zur Erreichung dieſes Zieles in dem Streben nach Erhöhung der Vor- und Haupterträge, nach Regulirung der Holzpreiſe und Berichtig— ung des Umtriebs, und nach Verminderung der Verwaltungs-, Cultur- und Bodenkoſten fortfahren, bis daß die im Sinne des Reinertragsſyſtems haubaren Beſtände mit ihrem Geſammt— ertrage den vollen Zins des zu ihrer Produktion nöthig gewe— ſenen Grundkapitales und damit das Bild eines Haushaltes gewähren, in welchem jeder Beſtand, der zur Hauung gelangt, durchſchnittlich mindeſtens feinen Koſtenwerth einträgt. Ein Waldwirth, der geleitet von naturwiſſenſchaftlichem Bewußtſein und mathematiſcher Geſinnung, ſeine ſpekulative Intelligenz und forſtliche Kunſt dem Zwecke der höchſten wah— ren Nutzeffekte widmet, kann ſich getroſt dann für einen wahr— haften Conſervator des Waldbaues halten, wenn gleich das alte Syſtem „des höchſten Naturalertrages“ ſich mit komiſchem Berechtigungsgefühle als das allein konſervative bezeichnet, weil es eine Unmaſſe wirthſchaftlich längſt überreifer Wald— produkte und Hunderttauſende von Thalern mit ganz ungenü— gender Zuwachsfähigkeit, hier unter dem Schutze der Bewußt— loſigkeit, dort unter dem der Polizei, in ſeinem Walde aufſtapelt und gefangen hält; dadurch aber in der That des Waldbaues finanzielle Blüthe und mit dieſer ihn ſelbſt nur deſtruirt. Ein Forſtbeamter, der ſeinen Betrieb nach dem Syſteme des höchſten Reinertrags organiſirt, kann mit begründetem Selbſtgefühle auf die Reſultate ſeiner Wirthſchaftskunſt zeigen, wenn angeſichts der Art und Größe der Erträge ſeines Waldes der Kritiker ihm jene ironiſche Frage wiederholen würde, die Frage: | „Und was hat dabei die Wiſſenſchaft gethan?“ Denn er kann und wird nachweiſen, daß und inwiefern er überall wirthſchaftsgemäſen Holzpreis und preisgemäſe Wirth— ſchaft durch rationelle und wiſſenſchaftlich erörterte Masregeln | herbeizuführen vermochte. Er wird nachweiſen, wie er durch II. 6. Anwendungen. 219 die Vereinigung beider Richtungen, und alſo in specie durch thunlichſte Reform der Holztaxen, durch rationellere Aufforſtung, Pflege und Nutzung der Beſtände, durch möglichſte Erhöhung der Vorerträge, Verlaſſen des trugvollen „forſtlichen“ Haubar— keitsalters, Feſtſtellung der wahren wirthſchaftlichen Reife des Zwifchen- und Hauptbeſtandes und ſomit auch des Umtriebs für den wahren höchſten Jahresertrag, durch möglichſte Min— derung des Wirthſchafts-Grundkapitales u. ſ. w., die bisher finanzwidrige Produktion in das erforderliche und rentable Gleichgewicht gebracht; ſo daß im Durchſchnitte jeder ſeiner Beſtände am Ende ſeiner wirthſchaftlichen Laufbahn an Ge— ſammtertrag wenigſtens ſo viel und wo möglich noch mehr pro— dueirt hat, als fein Geſammt-Koſtenpreis beträgt. Hatte er dabei, vielleicht als Privatbeſitzer oder Privat— beamter, ſich veranlaßt gefühlt, ſeinen Betrieb nach dem Zins— fuße 4% in's Gleichgewicht zu bringen; hatte er alſo die ſummariſche Gleichungsregel ſeiner Produktion: „Geſammtertrags-Endwerth des Beſtandes — Endzins feines Grundkapitales“ mit dem, einem verſtändigen Waldbefiger wohl vollgenügenden Wirthſchaftsprocente 4 erſtrebt und erreicht; ſo hat er nun die Genugthuung, den Frager in einen Wirthſchaftswald zu füh— ren, in welchem er ihm leicht und klar und ohne irgend einen begründeten Einſpruch befürchten zu müſſen, nachweiſen und erklären kann wie folgt: a) Der erntefreie wahre Jahresertrag der Einheit dieſes Waldes beträgt durchſchnittlich 4% des auf ihr laſtenden wirthſchaftlichen Grundkapitales. b) Der erntefreie Durchſchnittsertrag dagegen (Ge: ſammtertr. der Einh. div. durch's Umtriebsalt.) repräſentirt den nachhaltigen Geldetat eines normal beſtandenen Wal— des in der Größe von ſo viel Flächeneinheiten, als der Umtrieb Jahre zählt; und beträgt 4% des in der ganzen Wirthſchaft feſtgebannten Holz- und Grundkapitales. c) Von jenem nachhaltigen „Geldetat“ oder der Rente des normal beſtandenen Waldes verbleibt nach Abzug aller übri— gen Betriebskoſten ein Waldreinertrag, der wiederum ent— 220 6. Anwendungen. II. ſprechend genau 4% des reinen Waldwerthes beträgt, gleich— viel, ob wir letztern aus den vorhandenen Vorräthen an Boden- und reifen und unreifen Holzwerthen, oder aus feinen Koſtenwerthen ordnungsmäſig kalkuliren (nach Regel 10.); ein Reinertrag, der demgemäs die erforderliche — bislang für unmöglich gehaltene — volle Verzinſung des von der Wirthſchaft in Anſpruch genommenen Kapitales gewährt. d) Der Koſtenwerth jedes Beſtandes entſpricht im Durch— ſchnitte dem Erwartungswerthe deſſelben. Die Werth— ſchätzung einzelner Beſtände kann alſo ebenfalls keinen Widerſtreit mehr erzeugen. Von welchem Standpunkte aus ſie auch unternommen werde, immer und überall wird's klappen. e) Dagegen iſt der Vorrathswerth eines jeden noch nicht im Umtriebsalter befindlichen Beſtandes im Allgemeinen geringer als ſein Erwartungswerth, um ſo mehr, je tiefer er unter jenem Alter ſteht; woraus dann in Verbin— dung mit dem Vorigen (e) weiter folgt, daß auch die all— mäligſte Ausſtockung des jo organiſirten Waldes für den Beſitzer nicht mehr mit Vortheilen, die ſchnellere aber und überhaupt jeder dem Einrichtungsplane widerſtrebende un— gebührliche Angriff oder Ueberhau nur mit ſichern und bald merkbaren Verluſten verknüpft ſein kann. Sein Waldbau kennt alſo nichts, weder von jenen Schattenſeiten, welche die bisherige forſtliche Schule der ſo— genannten Geldwirthſchaft zum Vorwurfe macht, noch von jenen, die dem Waldbaue dieſer Schule in ſo reichem Maſe innewohnen. | Aller Orten, wo auch und von welcher Seite er feine Wirthſchaft und deren Ergebniffe, Größen und Werthe kalku— lirt, überall muß und wird es ſtimmen. Ueberall an und in ſeinem Walde kann er zeigen, wie die Dunkelheiten und „Con— troverſen“ des frühern Syſtemes ſich bei ſeinem neuen Betriebe in Klarheit und Einklang aufgelöſt und dabei, was ja das wich— tigſte iſt, der wahre Jahresertrag ſeines Wirthſchafts— Grundkapitales ſich um ein höchſt Bedeutendes, im II. 6. Anwendungen. | 221 Hochwalde oft um das 3- und 5fache (wenngleich häufig in Verbindung mit einer Verminderung im Bruttoertrage), die eigentliche Bodenrente dagegen, der wahre Boden— nutzeffekt, oft auf das 10- und 20 fache gehoben haben! Und erreicht hat er dann, was wir ihm im erſten Buche S. 35 als Preis einer geſunden mathematiſchen Richtung ſei— ner wirthſchaftlich-ſpekulativen Thätigkeit verheißen und unter Anderm mit den Worten karakteriſiren konnten: Es werde und müſſe ihm mit ihrer Hülfe gelingen, die Holzproduktion in das richtige finanzielle Gleichgewicht zu bringen, und dabei auch des Waldes Reinertrag, je nach Umſtänden und Anſprüchen, auf 3 bis 5 Procent ſeiner in ihm befindlichen Werthe und alſo auf mindeſtens das Doppelte des jetzigen Ertragspro— centes zu bringen. Es werden ganz von ſelbſt die immer fühlbarer gewordenen innern und äußern Feinde und Wider— ſprüche ſeiner Wirthſchaft verſchwinden; und Der, der den Wald nach ſeiner Rente kapitaliſirt, wird hinfüro keinen ge— ringern Werth mehr erhalten als Der, der ihn im Geiſte oder in der That nach Holz und Boden ausſchlachtet. Die National— ökonomie wird keine Urſache mehr haben, dem Waldbaue eine ausnahmsweiſe Stellung, die Staatspolizei nicht, ihm eine unbehagliche und bedenkliche Bevormundung aufzubürden. Und kein verſtändiger Grundbeſitzer wird ferner Luſt haben, ſeine Hölzer auszuſtocken oder nur ungebührlich anzugreifen; denn im erſtern Falle wird ihm aus dem Verluſte der unläugbaren Annehmlichkeit des Waldbeſitzes kein finanzieller Vortheil mehr, im andern Falle aber aus einem wirthſchaftswidrigen über— mäſigen Angriffe ſogar an Stelle des jetzigen Gewinnes nur pekuniärer Nachtheil erwachſen. Und das wäre, nach den Worten der alten Schule (S. 213), nur eine Geld- und eben deshalb keine Forſt— Wirthſchaft? Solch' ein Waldbau mit ſeinem blühenden Reinertragsbetriebe kein konſervatives, vielmehr ein deſtruktives Ziel? — Gelungene Sprachverwirrung! Wunderbare Grund— ſätze einer Wiſſenſchaft, die die Volkswirthſchaft zu fördern die Aufgabe hat! 222 6. Anwendungen. II. Gerade das innigſte und konſervativeſte Intereſſe am Wald— baue des Vaterlandes müßte am wärmſten eine Reform der ge— ſammten (auch der fiskaliſchen) Forſtwirthſchaft im Sinne des Reinertragsſyſtemes anſtreben, und gerade am energiſchſten jene Hinderniſſe, die dem Waldbaue des höchſten Reinertrags und ſeiner möglichſt förderſamen Einführung im Wege ſtehen, zu überwinden trachten; wenn auch nicht ohne billige und ſchonende Berückſichtigung beſtehender aber allmälig und mit unverrückter Konſequenz zu löſender Intereſſen und Berechtigungen! Denn es erſtrebt und verwirklicht dieſe Reform nicht mehr und nicht weniger, als das Ideal einer theoretiſch-geſunden und -harmoniſchen und einer praktiſch- lukrativen oder doch genügende Rentabilität verbürgenden, und ſomit einer wahr— haft weil in ſich ſelbſt konſervativen Forſtwirthſchaft. Und darum iſt und bleibt das wiſſenſchaftliche und wirth— ſchaftliche Geſetzbuch dieſer Reform auch das eines aufgeklärten Gemeinweſens würdigſte — weil natürlichſte, gerechteſte und wirkſamſte — unter allen denkbaren Geſeben eng zum Schutze des vaterländiſchen Waldbaues! Noten, (Zuſaͤtze, Erlaͤuterungen, Beweiſe und Beiſpiele.) Note 1 und 2. Zurmathematiſchen Begründung der einfachen und Zinſes-Zinsformeln. (S. 12 und S. 16.) Eine Größenfolge mit gleichen Differenzen wird bekanntlich, obwohl un— paſſend, eine arithmetiſche Reihe (der erſten Ordnung), genannt. Be— zeichnet a deren Anfangs- und u deren ntes oder Endglied, d die Differenz und s die Summe der Glieder, ſo geſtaltet ſich die allgemeine Form einer ſolchen Reihe als 1. = 3. 4, * a, a rd, a 2d, (a + 3d) und folglich a + (n - 1) d Man hat alſo u Sa (n 1) d; Ferner hat man 8. a + ja+d]| + J[a+2d] .. [aT (n 3) d +[a+(n—2)d|+[la+n— I) d oder auch umgekehrt s=[a+(n+1l)d]+[fa+(n—2)d]+[a+(n—3)d}... + [a+2d] -- [a -+-d] + a Die Summe je zweier übereinanderſtehender Glieder giebt immer das gleiche Reſultat 2a + (n — 1) d. In jeder (gemeinen) arithmetiſchen Reihe haben alſo jede zwei von ihren beiden Enden gleich weit abſtehende Glieder dieſelbe . a Tu oder a Ta (ön—- 1) d; und es iſt ſonach — oder a 3 d gleichſam d das durchſchnittliche oder mittlere Glied; und das nfache ee gleich der Summe aller. Mittels der jo begründeten drei leichten Formeln I) u ar (bn-— I d; 2) en 1 1 Jh laſſen ſich theils mittel- theils unmittelbar alle auf dergleichen Reihen be— ruhende Aufgaben löſen. Mit dem nicht minder unpaſſenden Namen der geometriſchen Reihe haben die frühern Mathematiker jene Größenfolge bezeichnet, deren Glieder mit gleichem Verhältniß (oder Quotienten oder Faktor) ſich aneinander reihen. 224 Note 1 und 2. Bezeichnet wie vorhin a das Anfangs-, u das Endglied, n die Zahl und s die Summe der Glieder und q den Quotus der Reihe, ſo iſt deren Form 1 n | a ad ag? ag folglich aqu—1 folglich (4) u = ag, Weiter ift s a Tad Tag?. aq + aq + ag sd = ad T aq + ad... aq + ad Tag Durch Subtraction der obern Gleichung von der untern müſſen ſich alle Glieder heben bis auf das erſte der obern und das letzte der untern. Man erhält ſonach n —1 — ssd a adn woraus s (d — 1) S a (qu — 1) und 5) = 81 Aus 4) folgt ferner au-! = = und qa = En und durch Einſetzen dieſes f ud Werthes in (5) wirds Sa a 2 ud — 4 dg - 1 . 9 1 Und mittels dieſer drei Formeln e 8 N — 1 qu — a . Sir > sa ——— 0% u ade; Ds=al — m (00 . laͤſſen ſich ebenfalls theils direkt theils indirekt alle auf geometriſche Reihen bezüglichen Rechnungsfragen erledigen. Es ſei nun k das anfängliche, K das durch njährigen Zuwachs vergrößerte ſpätere Kapital; oder k der Vor- und K der Nachwerth einer mehrungs— fähigen Geld- oder Holzmaſſe; p das (Zuwachsprocent; der Zinfuß); e 1100 oder 0,0p der jährliche Zuwachs der Einheit, (Einheitszins); 2 der njährliche K — K 2 oder End-Zins der fraglichen Summe, alſo z S K - k; wo dann a ar der jährliche Durchſchnittszuwachs genannt zu werden pflegt. Eine Größe k, die um p% zuwächſt, hat den Zuwachs K 100 oder ke. Bleibt dieſe Zuwachsgröße Jahr für Jahr dieſelbe, ſo bildet der Meh— rungsgang folgende Reihe: Zu Ende des . . 1. 2 3. nten Jahres. Nachwerthe . k ke K T2 ke K 4 3ke K uke oder k (Ie) k (11 2e) k (14 3e) k (I ne) K. alſo Endzins S ke 2ke 3ke nke=z, Sowohl Nachwerthe als Endzinſe wachſen in arithmetiſcher Reihe. Nach dieſem ſogenannten einfachen Zinſe wachſen 100 Thaler bei 4% in 1 2 3 10 Jahren nach und nach auf .. .... 104, 100 -Fans 140 Thaler Man hat indeß Unrecht, dieſen Mehrungsgang als eine einfache Jahres— verzinſung zu bezeichnen. Die letztere ſetzt doch voraus, daß die Zinſen ä i i II. N Note 1 und 2. 225 jährlich eingehen Eingegangene Ziuſen aber find Kapital; und alles Kapital iſt zuwachsfähig, verzinſt ſich und muß ſich verzinſen. Richtiger bezeichnet iſt obiges Wachsthum von 100 auf 140 Thaler in 10 Jahren, keine jährliche Verzinſung zu 48, denn dann würde der Nachwerth viel höher geſtzegen ſein, ſondern eine 10jährige Verzinſung zu 408. In obiger Reihe liegen die beiden Formeln (7) z ken und (8) Kk (I en) zur Auflöſung aller auf einfachem Zuwachſe beruhenden Rechnungsfälle; wobei der Durchſchnittszuwachs „En Jahreszuwachs ke einerlei iſt. Will man letzteren 1) im Procentſatze des Anfangswerthes k oder 2) des Endwerthes K oder 3) des Mittelwerthes Be 1 mit dem konſtanten und wirklichen Beer } ausdrücken, jo hat man nach der Proportionsfrage: Wenn k Thlr. 2 jährlich „ Jo produciren 100 Thlr. wieviel (Pro— cent)? und aus dem Satze k: 100 = . „ 1 ech — BR 100 (K — k 100 (K — Auf ähnliche Weiſe pp = 10e und ps = 5 woraus ABER. dann folgt: Ging eine Anfangsgröße k in n Jahren auf die Endgröße K über und zwar mit konſtantem Zuwachſe oder in der Weiſe einer arithmetiſchen Reihe, ſo betrug der Jahreszuwachs: K — k 0 8 90 5 k BR Procent der Anfangs— KR Bu 10) . er x 3 = ⸗End⸗ Größe. — k 200 a 11) En a - Mittel⸗ Gehen die Zinſen aber wirklich alljährlich ein und werden ſie mit Recht zu Ende des Jahres als lebendes und zeugendes Kapital betrachtet; ſo wächſt nach S. 224 jeder zu Anfang eines Jahres vorhandene Werth k auf k + ke oder k (Ie) d. h. alſo: um das (1 e) fache; welchen Faktor wir den Mehrungsfaktor nennen. Die Anfangsſumme jedes Jahres iſt alſo einfach mit (1 T e) zu multipliciren, um die Endſumme dieſes Jahres zu erhalten. Dadurch bilden die Nachwerthe folgende Reihe: Ende des 1. Jahres k (I + e) : : 2 = k(l+e)? (woraus K k (1 J e)n x „3. = k (l+e)? 2 k [(IT e)n — 1] = gg = n (ITe)n Für jede Einheit des Kapitales (oder für k 1) geſtalten fi dem- gemäß: II. 15 226 Note 1 und 2. N der Einheits-Nachwerth a der Einheits-Endzins oder oder Nachwerthsfaktor (N) Zinsfaktor (N — 1) Ende des 1. Jahres (1 + ©) | A+e -—1 „ le 1 + e 1 „ „ 3. (1 e)s (I +e)s — 1 Die Nachwerthe ſchreiten alſo in einer vollkommen richtigen, die Endzinſen dagegen in einer etwas modificirten, geometriſchen Reihe fort. Alles Ka— pital mehrt ſich ſonach im Leben nach geometriſcher Progreſſion; oder nach den Formeln: Nachwerth 12) K D k (1 + e)n EF 13) z Sk [(I + e)n — 1]. Und aus (12) noch Vorwert h.... 14) k 5 (Diskontirungsformel). Und aus (13) fürn=1 der Jahreszins oder die jährliche Rente .. 15) r = ke = k &. = Dieſe Formeln, für alle Fälle der ſogenannten doppelten Zins- und Diskontrechnung ausreichend, gelten indeß nicht blos für die jährliche ſondern eben ſowohl für die halb- und viertel-, als die 2, 3- und jährliche Zins— verzinſung. Denn die Entwicklung und Formel bleibt ganz dieſelbe, wenn man unter n nicht ſowohl Jahre als vielmehr richtiger und allgemeiner Zins- termine verſteht. Man hat dann nur den Procentſatz oder den Einheits— zins der Formel nicht für das Jahr ſondern eben auch für den Zinstermin auszudrücken. Bei zweijährlicher und bei halbjährlicher Zinsverzinſung be— deutet dann n reſp. Doppel- oder Halbjahre; und der Einheitszins e muß im erſtern Falle dem doppelten, im letztern dem halben Jahresprocente ent— ſprechen, alſo beim Zinsfuße 4% dort = 0,08, hier = 0,02 geſetzt werden. Noch iſt zu bemerken, daß wenn man den Zuwachs von k auf K auf alle n Jahre gleichmäßig und alſo nach arithmetiſcher Reihe vertheilt und dann nach Formel 11 dieſen Durchſchnittszuwachs im Procentſatze des Durch— ſchnittskapitals ausdrückt, man in den meiſten Fällen nahe genug daſſelbe Procent bekommt, das man erhält, wenn man den Zuwachs als einen geo— metriſchen und nach Formel 12 im Procentſatz des Anfangskapitales be— rechnet. Beiſpiele. * 1) Wenn der Werth eines Stammes von 10 Thlrn. in 12 Jahren auf 15 Thlr. ſich vergrößerte, nach welchem Zinsfuß fand die Mehrung dieſes Kapitales ſtatt. Nach Formel 12): k = 103 K = 15; n 12; e geſucht. Da nun E 12 a = K. ut a +9 = UT log. 1,5 — 0, 17609 12) 0,01467, dazu die Zahl 1,034 gehört. II. Note 2 und 3. 227 Sonach e = 0,034; alfop= 34% Annähernd nach Formel 11): EPE x I Ex = 2 N95. 2) Welche Größe erlangen je 100 Thlrn. zu 4% in 20 Jahren a) bei jährlicher, b) bei zweijährlicher, e) bei halbjährlicher Zinsverzinſung? Nach Formel 12 iſt: Im Falle a., n = 20 Jahre, à 40; alſo e = 0,04 und ſonach K 100 x 1,0420 log. 1,04 — Br (20 34060 log. 100 = 2,0 log. K — 2,34060; Zahl = 219,1 Thlr. Im Falle b. n = 10 Doppeljahre à 8 90; alſo e= 0,08 und ſonach K = 100 & 1,0810 , log. 1,08 = 0,03342 (10 0,33420 g. 100 . 2 log. K 2, 33420; Zahl = 215,9 Thlr. Im Falle e., iſt n = 40 Halbjahre 2%, alſo e = 0,02 und ſonach K — 100 x 1,0240 log. 1,02 = 0,00860 5 3,3440040 190 =, - log. K = 2,34400; Zahl = 220,8 Thlr. Note 3. Zur mathematischen Begründung der Formeln für die Jahresrenten. Seite 21 ꝛc. Die Anlage (Einnahme oder Ausgabe) der Rente r erfolge nachſchußweiſe, d. h. ſtets zu Ende des Jahres. Ar fer ihr Anfangswerth, d. h. die auf den Anfang des 1. Rentenjahres ſummirte Rente; oder das Kapital, das zu genannter Zeit gleichen finanziellen Werth mit dem Genuſſe der nachfolgenden Rente hat und ſomit auch zur Zeit ihres letzten Einganges auf denſelben Nach- oder Endwerth angewachſen iſt, auf den ſich alle n Rentenglieder mit ihrem verſchiedenen Zinſeszinſe ſummiren; welche Summe der Renten-End— werth Er heiße. Der Baarwerth der Rente, d. h. deren diskontirter Anfangs— oder Endwerth ſei durch Br bezeichnet. Dieſelben Buchſtaben, ohne Zeiger, alſo A, E, B mögen dieſelben Werthe für die Einheitsrente, (die Anfangs, End- und Baarwerths-Faktoren) bedeuten. a. Einfache und nachſchußweiſe Vollrente. Hier iſt r der Jahreszins von B und A; alſo nach (15) 1 100 1 16) Be D — — E 228 Note 3. m b. Eine volle Hinterrente, deren erſter Eingang nach en Jahren erfolgt hat zu Anfang des nten Jahres denſelben Werth als die vorige; für die Ge— genwart aber den n — ljährigen Vorwerth; folglich tft 7 100r — eU enz = f I eh c. Eine nachſchußweiſe Vorderrente; eine Jahresrente, die mit Ende des 1. Jahres beginnt und im Ganzen nmal erfolgt. Alle einzelnen Rentenglieder auf das Ende des nuten Jahres reducirt, bilden durch die Summe dieſer ihrer Nachwerthe die auf ihren Endpunkt ſum— mirte Rente. Geht man von hinten nach vorn, ſo formiren ſich ſämmt— liche Nachwerthe zu der geometriſchen Reihe 1 2 3 4 n Er r Tr (IT e) Tr (Ie)? Tr (IT e) . . r (1 T e)n-t oder Er = II + (14 e) A U Te + (1 T % . . (I T ehr welche ſich nach Formel (5) ſummiren läßt, indem man daſelbſt a S 1 und q=(1-+ e) ſetzt, woraus für die Bu ar Reihe der Klammer allein fer mr 22 = 111190 Ze all = . — Da nun der Anfangs- und c = dem njährigen Vorwerthe dieſer Endſumme ſein muß, folgt nach Formel 14 5 A B. = Go 1 18 e (IT e)n . —— n Tehn 2 2 E d. Vor ſchußweiſe Vorderrente. Summirt man die Glieder dieſer Reihe auf den Zeitpunkt des letzten Gliedes, ſo erhält man denſelben Endwerth, der im vorigen entwickelt ward; nur liegt er 1 Jahr früher; iſt alſo noch durch den Faktor (1 + e) auf das Ende des letzten Jahres zu reduciren und gibt dann b. r care w) II. Note 3 und 4. 229 Dieſe Summe um n Jahre diskontirt, giebt den Anfangswerth, alſo A Ge (iA) er woraus folgt: e Te | A Gehn Beil TREO "fa, 2 era ug, e. Mittelrente oder mittleres Rentenſtück. Zu Ende des m. Jahres zum erſten Male erfolgend und im Ganzen n Jahre dauernd. * 8 r en 4 e mh), nun Jahıre nien Anfangs- und Endwerth —= dem jeder nmaligen Jahresrente = Form. 18. Baarwerth = m — jähriger Vorwerth von Ar, alſo = Formel 18 dividirt durch (1 + e) m1. Folglich: Ar = e 1 e (1+ n Er 3 R B. TN ä (Ie) w Tu- Die Rechnung nach allen dieſen Formeln vereinfacht ſich meiſt ſehr, wenn man die darin TRIER Potenzen des Mehrungsfaktors (1 + e) deſſelben aus der Tafel XVb und XVa aufſucht 1 oder der Reciproken 14 und einſetzt. (Siehe des Verfaſſers holzwirth. Tafeln). Natürlich geht das nur, wenn e oder m nicht ſelbſt die Unbekannte iſt. Note 4. Zur Begründung der Formeln für die Periodenrenten. S. 0 kk. a. Periodiſche Vollrente. Unaufhörliche Rente, die nach n Jahren das erſte Mal erfolgt und alle n Jahre wiederkehrt. i Da dies r der njährige Zins des Kapitals A, oder Br, mithin nach Form. 13) 1 S A (1 a — 1], jo folgt für den Anfang der erſten Periode. 21˙ Ar drin 230 | Note 4. II. Soll die Rente aber auf den Termin des erſten Eingangs ſummirt werden, ſo hat man ohne letztern natürlich denſelben Werth. Dieſer iſt alſo noch um das erſte Glied zu vermehren, woraus 5 b A 4 — Ir * * A ‘ — 21 ® ) a (1 + e)n 1 4 oder 1 — (1 f e)n 1 . b. Periodiſche Hinterrente. — m Nach m Jahren das erſte Mal, und dann alle n Jahre erfolgend. Ihr A iſt daſſelbe wie in 214; ihr B der m — njährige Vorwerth deſſelben, folglich: N eee ee e 22 5 43 [(Ie)n —1] (ITe)n-n (Ie)n — Ir Br = ober Br c. Periodiſche Vorderrente. Mit njähriger Periode und im Ganzen qmal erfolgend. Ihr Werth zu Anfang der erſten Periode iſt gleich dem einer ewigen (213), weniger dem auf dieſen Anfangstermin diskontirten Anfangswerth der fehlenden Hinterrente. Letzterer iſt zur Zeit des Termins E ebenfalls er) 1 und giebt auf A oder um qn Jahre diskontirt = 8 (ieh r far. Te vente abgezogen, erhält man B. == 3A Vom Anfangswerthe 1 der Boll: (Ieh — 3 r 1 F 1” (te Sir rem 1 PER 1-5 ]= tm —(Iifep —iL (I T e (Ie =? Der anjährliche Nachwerth dieſer Summe giebt das E dieſer Rente; F 8 Va (1-4 e)a 5 1 — (1 Te) — 1 N alis eee eee . A, ee 9 Hey 1 E. "dr = II. | Note 4 und 5. 231 d. Periodiſche Mittelrente. Rente, die nach m Jahren das erſte Mal, dann alle n Jahre und im Ganzen d Male erfolgt. Auf ihr Ende muß ſich dieſe — ganz in derſelben Größe wie die vorige ſummiren, d. h. es muß ſein 24 E. ee; (I Ten — Kr Auf den Anfang A der erſten Periode er, d. h. 1 1 — — — j 1 +e)an — 1 ER 20 Ar (1 E er 1 X. Der Anfangswerth A’ dagegen zur Zeit des erſten Eingangs iſt gleich dem njährigen Nachwerthe des vorigen; alſo | — -— ̃ ER 1 (1 + e) —1 3 5 r P ee A * u 000 Der Baarwerth B rohe iſt der mjährige a des ir alſo rer 5 244 P een 1 (1+ e)" (I Jen (Ie e) — dr Note 5. Seite 50. Wer ſich für die Streufrage intereſſirt, dem dürften vielleicht folgende Notizen von Intereſſe ſein. Nach Pfeil (Grundſätze der Forſtwirthſchaft in Bezug auf National: ökonomie ꝛc. I. Seite 103; 162 ꝛc.) iſt der Geldertrag des Nadelwaldes an Streu im Allgemeinen auf 4 bis 4½ Thlr., im Durchſchnitte alſo auf 21, Thlr. pro Joch und Jahr zu ſchätzen, was das Doppelte und Mehrfache mancher Holzrente beträgt. Nach Hundeshagen (Waldrente und Waldſtreu S. 20 und 52) ſind die landwirthſchaftlichen Wirkungen der Laubſtreu (waldtrocken?) gleich 26 bis 36% von der des gleichen Gewichtes Stroh. 1 Ctr. Streuentnahme vermindere im Buchenwalde den Zuwachs um ca. 5 Kbfß. Wo alſo 5 Kbfß. Holz mehr Werth haben als 30 Pfd. Stroh, verurſache die Fortdauer der Streuſervitut dem Volksvermögen unzweifelhafte Verluſte. Nach Forſtauditor Bartels in Braunſchweig (Allgem. Forſt- und Jagdzeitung 1858 S. 184) verliert des friſch gerechte Laub bis zum vollen Austrocknen mittels des Ofens von feinem Waldgewichte 4 — A, im Mittel alſo die Hälfte; 2 Pfd. waldfriſche Laubſtreu alſo = 1 Pfd. trockene. Auf friſchem Grunde findet ſich die 2jährige Laubdecke meift ſchon ſo innig mit dem 232 Note 5. an erdig gewordenen Humus verbunden, daß nur die einjährige ohne Verletzung der Humusdecke gewonnen werden könne. Darum hänge das Ergebniß der Nutzung an eigentlicher unverwitterter Laubſtreu nur von der Boden— beſchaffenheit und dem Blattreichthum des Beſtandes ab; gleichviel, ob früher ſchon gerecht war, oder nicht. Es ſchwanke zwiſchen 8 2 25 Centner pro braunſchweiger Morgen. Ein dergleichen Morgen gab in 60jährigen Buchen an unzerſetztem Laube 20 Ctr. trocknes. Inſofern man auf trocknen Lagen auch 2 und Zjähriges gewinnen kann, geben dieſe mehr, ſobald der Wind nichts verwehen konnte. In Beſtänden mit benarbtem Boden kann das mehr als einjährige Laub wohl ½— 93 des geſammten betragen. Nach A. Stöckhardt (Chem. Feldpredigten) enthielten 1000 Pfd. dürrtrockene Kiefernſtreu an mineraliſchen Nährſtoffen 12 Pfd. 1000 Pfd. Roggenſtroh : s =; 30 Pfd. Auf Grund der Zuſammenſtellungen die der würtembergiſche Bezirks— förſter Fiſchbach in der Allgem. Forſt- und Jagdzeitung 1858 S. 173 ꝛc. veröffentlichte, könnte man den heutigen Stand der Erfahrungen und Anſichten etwa in Folgendem zuſammenfaſſen: In der Landwirthſchaftslehre rechnet man der Düngerwirkung nach 200 Pfd. dürrtrockne Laubſtreu (ohne Humusſchicht) = 100 Pfd. dgl. Nadel: oder Moosſtreu 60 Pfd. Stroh; Pfeil: 3 Pfd. Laub: = 2 Pfd. Nadel- = 11% Pfund Moos- 1 Pfd. Stroh⸗Streu; alles in vollkommen trocknem Znſtande. Ferner: 1 Ctr. Guano S 70 Ctr. Stallmiſt, welche ca. 33 Ctr. Stroh ent- halten, da ein Ctr. Stroh 24 Ctr. Miſt giebt. Um alſo die Wirkung von 1 Centner Guano im Stalle zu fabriziren, müßte man demſelben einführen, 33 Ctr. Stroh oder 99 Ctr. dürrtrock. oder 200 Ctr. waldtrock. Laub: = 10—12 Wagen⸗Streu. Bei Nadelſtreu 43 weniger; ſomit 7—8 Wagen. Bei einem Tagelohn von 10 Groſchen für den Mann, und 6 Groſchen für die Frau; u. 1½ — 12 Thlr. für das 2ſpännige Geſchirr betragen die Erntekoſten des Fuders à 20 Ctr. ca. 50—60 Groſchen, alſo faſt 2 Thlr.; und dabei noch ohne den Kaufpreis oder Waldſchaden. Es koſtet ſonach zur Produktion derjenigen Düngermenge, die 1 Centner Guano gleichkommt, das Einſtreumaterial allein 16—20 Thlr. Erntekoſten. Hierzu rechne man den Excrementenwerth des Stalles an ſich und den Wald— ſchaden! Um auf ſolche Weiſe die Wirkung von 6 Thlr. Guano zu erzeugen, muß man alſo ein Stück Produktionskraft des Waldes, 18 Thlr. Arbeitslohn und dazu noch die Extremente des Stalles verwenden! Man darf indeß nicht überſehen, daß eigentlich nicht der Preis des Guano, ſondern der des Strohes den richtigen Masſtab der Vergleichung abgeben kann. Zu bedauern iſt, daß aus Mangel an genügenden Beobachtungen über den Verluſt des Waldzuwachſes durch Streunutzung ſich noch gar nichts Verläß— liches angeben läßt. Daß er unter Umſtänden ſehr bedeutend iſt, zeigt aller Orten der heruntergekommene Zuſtand der auf Streu nachhaltig benutzten Beſtände. Fiſchbach führt zwei ihrem Standorte nach ganz gleich geartete Buchenwälder an, von denen der eine, der Streunutzung verſchloſſen geblieben, * . II. Note 5, 6 und 7. 233 in ſeinen 60 —70jährigen Beſtänden gegenüber dem andern auf Streu benutzten durchſchnittlich 50 0 mehr Maſſe produeirt hatte. Als feſtſtehend dürfte indeß doch wohl anzunehmen ſein, daß die Waldſtreu ein ziemlich geringes, von den Landwirthen zu ihrem Schaden ſehr überſchätztes Düngermaterial iſt, und daß ſie faſt ſtets mehr Erntekoſten verurſacht als ſie werth iſt; abgeſehen von der Waldentkräftung. * Zurathenehmen des ordentlichen Wirthſchaftsdüngers; ſorgfältige Ver— wahrung der Miſt- und Jauchenſtätten; möglichſte Benutzung der künſtlichen Düngemittel als: des Kalkes, Gypſes, Knochenmehles; emſige Cultivirung, Be- und Entwäſſerung der Wieſen, — überhaupt eine rationelle Oekonomie wird dem Wirthe weit mehr Gewinn bringen, als der Schlendrian, der ſich auf die Aushülfe des Waldes ſtützt. Und vor allem das Rechnen! Wenn er das ordentlich beobachtet, wird er bald den Wald aus zurechen aufhören. Zum Beiſpiel, 1 Ctr. Knochenmehl enthält die Hauptbedingung zur Erzeu— gung von 75 Centner Korn (nach Liebig) die aus dem Boden wachſen zugleich mit 150 Ctr. Stroh (= 500 Ctr. dürrtrockne = 1000 Centner oder 50 Fuder waldtrockne Laubſtreu). Und jeder Ctr. Oelkuchen erſetzt beinahe 2 Ctr. Heu oder 4 Ctr. Futterſtroh; ſtellt alſo der Wirthſchaft zur Verfügung: 4 Ctr. Stroh = 14 Centner dürr⸗ = 28 Centner waldtrockne = 1% Wagen Streu! Note 6. (9. S. 137.) „Lieber Saat: als Pflanzwald.“ In Folge der durch die Verdienſte denkender Forſtmänner immer raffinirter und ökonomiſcher ſich geſtaltenden Pflanzmethoden — v. Buttlar's, v. Ale- manns, Guſt. Heyers (Hohlbohrer) ꝛc. — werden allerdings die Zeiten, Gegenden und Verhältniſſe immer häufiger, wo die Aufforſtung der Blöſen durch Pflanzung billiger wird als durch Saat. Immer häufiger werden aber auch die Fälle, daß der Forſtmann ohne gehörige und weiterſehende Kritik die Pflanzung vorzieht, wo die Saat nicht theurer, in Rückſicht aber auf geringere Nachkoſten oder, wenn auch das nicht, ſo doch in Rückſicht auf zeitigere und ſtärkere Zwiſchennutzungen unzweideutig als finanziell vortheilhafter ſich er— wieſen hätte. Note 7. (Zu 7 Seite 142.) Die Schütte, eine — durch Vorverjüngung vermeidbare — Erkältungskrankheit. Es iſt bekanntlich etwas ganz gewöhnliches, daß in Folge von Nachfröſten Fichtenkulturen zu Grunde gehen; daß ſie dabei aber auch unter Umſtänden mit den deutlichſten Symptomen der Schütte erkranken und abſterben, ſcheint sein ſelteneres Vorkommen zu fein. Der betreffende von mir beobachtete und wie mir ſcheint lehrreiche Fall war folgender. Auf einem mir zugehörigen Berggrundſtücke (ſüdweſtlicher Hang, kräftiger Gneusboden, etwas trocken, Obſtklima) vollführte ich im Frühherbſte 1850 eine gewöhnliche Pflanzung von ca. 60 Schock dreijähriger Fichten, theils als Hecke, 234 Note 7. II. theils in Niederwaldlücken. Ein kleiner Reſt, der nicht untergebracht werden konnte, wurde in drei in verſchiedenen Höhen gelegenen Partieen auf gewöhnliche Weiſe mit den Wurzeln eingeſchlagen. Der Herbſt war lang und ſchön; das ſatte, ſaftige Grün zeugte von einem, bei ſpäterer Unterſuchung auch beſtätigten, bereits erfolgten Einwurzeln. Auf den kurzen aber ſonſt normalen Winter folgte ein ſehr zeitiges Frühjahr, namentlich ein ſehr warmfeuchter März, jo daß die Pflanzung ſchon im April mit ſichtbar thätiger Vegetation, ein freudiges Bild von Saft und Kraft, dem Sommer entgegenſproßte. Da trat in der letzten Woche des April etwas plötzlich rauhe Witterung ein. Wenige Tage auseinander folgten froſtige Nächte. Ich, der ich um jene Zeit meinen (7 preußiſche Morgen großen) Berg faſt täglich durchwanderte, bemerkte gleich nach dem zweiten Froſte nicht ſowohl ein ausgeſprochenes Er— frieren, das ſich ſehr bald durchs Zuſammenziehen der jüngern Zweige zeigt, ſondern zunächſt nur ein ſichtliches ins Blaugrau hinüber ſpielendes Verfärben der vorher lebhaft grünen Nadeln, das nach einigen Tagen ins Braun und Roth überging und bis zu 14 Tagen damit endete, daß die Hälfte meiner Pflanzung unter allmählichem Nadelabfall das Bild einer vollendeten Schütte darſtellte und abſtarb. Ich verfolgte dieſe Erſcheinung um ſo ſpecieller, als ich ſchon damals die Anſicht gefaßt und mehrfach ausgeſprochen hatte, daß die Schütte ſchließlich nichts anders ſein würde, als was der gemeine Verſtand Froſtſchaden zu nennen pflege. Es ging mir im Verlaufe meiner Nach— forſchungen wie anderen Beobachtern; es fehlte nicht an Widerſprüchen in den partiellen Erſcheinungen, die ſchon ſo Manchen irre gemacht haben, der nicht auf alle Umſtände achtete. So z. B. ſchüttete ein Theil derjenigen Pflanzen, welche ſich unter dem Schirme eines alten Eichenbeſtändchens befanden, während faſt gleich daneben ein unter ganz freiem Himmel ſich befindliches Stück der Hecke geſund blieb. Dieſe Widerſprüche waren indeß nur ſcheinbar. Die nach Norden liegenden Nachbarländereien ſind nämlich faſt ganz kahle Wieſen- und Feldgrundſtücke, während mein Berg ziemlich reichlich mit Buſch— werk, Obſtbäumen ꝛc. beſetzt iſt. Dort mußte alſo unter dem hellen Froſtnacht— himmel die Erkältung des Bodens und der untern Luftſchichten eine vollkomm— nere und darum auch die von dort her über meinen Berg hin erfolgte Luftſtrö— mung meinen Pflanzen gefährlicher werden, als es ohne ſolchen Luftzug geweſen ſein würde. Jene kleine Stelle meines Eichenwäldchens, an welcher die Unter— pflanzung ſchüttete, war aber dem nördlichen Luftzuge gerade exponirt, während der gleichzeitig verſchonte Theil der zu Grunde gegangenen Hecke durch einen kleinen Hügel vor der erkältenden Strömung ſich gedeckt zeigte. Den eclatanteſten Beweis aber, daß dieſe Fichtenſchütte die einfache Folge der Froſteinwirkung war, lieferte mir dieſer intereſſante Fall noch am Schluſſe, als wir nach den eingeſchlagenen Reſten gingen, um dieſe zu den Nachbeſſerungen zu verwenden. Denn bei zweien derſelben zeigten ſich die oben auf- (und alſo den Wirkungen der Wärmeausſtrahlung und der kalten Luftzüge blos) gelegenen Pflanzen ebenfalls von der Krankheit befallen und bereits roth, während die andern noch in beſter Geſundheit und mit gutem Erfolge zur Nachpflanzung verwendbar waren. II. Note 7. 235 Spätere Erfahrungen, zum größern Theile von dazu aufgeforderten forſt— lichen Freunden an Kiefern beobachtet, bekräftigten die gewonnenen und von unſerm frühern Collegen Stein getheilten Anſichten; aber auch, daß, we— nigſtens bei der Kiefer, ein Sinken unter den Gefrierpunkt nicht gerade nöthig iſt, ſondern daß bei Mitwirkung einiger die Schütte begünſtigender Zuſtände blos grelle Temperatur-Erniedrigung ausreicht; während die Fichte gegen dieſe Art von Krankheit mehr Widerſtandsfähigkeit beſitzt (wenn auch nicht grade gegen das eigentliche Erfrieren) und darum wohl zur Zeit noch höchſt ſelten von ihm befallen wird; und daß es deshalb richtiger und allgemein gültiger iſt, anſtatt „Froſtſchaden“ zu ſagen, die Schütte iſt eine Erkältungs— krankheit. Damit iſt nicht nur einfach und klar und dringend der Weg bezeichnet, um dieſe Calamität unſeres Wirthſchaftswaldes wieder los zu werden, um ſo mehr, als bei wachſender Culturverzärtelung die Fichte ſich dieſe koſtſpielige Unart am Ende auch noch angewöhnt; es iſt auch damit der Geſichtspunkt aufgefunden, von dem aus alle die hundertfältigen Widerſprüche verſchwinden, welche man bei Beobachtung der Schütte wahrgenommen hat, und welche ſich in der neueſten Kundgebung hierüber, im Auguſtheft der Forſt- und Jagdzeitung bei den beiden Aufſätzen der Herren Oberforſtmeiſter v. Pannewitz und Schember ſo ganz ſprechend und intereſſant manifeſtiren. Während des Letztern Erfahrungen und Anſichten mit den eben entwickelten ganz gut harmoniren, und ſogar vollſtändig, dafern man nur die Schember'ſche Behauptung, die Schütte ſei ein „Froſtſchaden“ in obigem Sinne modificirt; kann dagegen v. Pannewitz jene troſtloſen Forſtwirthe, welche ſich dem Aus— ſpruche hingeben: „Wir können gar keine Kiefern mehr erziehen, da die Saaten ſowie die Saatkämpe verloren gehen!“ zur Zeit nur inſofern mit Hoffnung ſpeiſen, als ſeine allerdings höchſt umfangreichen Beobachtungen ihn zu dem Schluſſe führen: „Wir wiſſen über dieſe ſo höchſt einflußreiche Krankheit, deren Entſtehen, deren verſchiedenartiges Auftreten ꝛc. nur ſo viel ganz gewiß: daß wir noch gar nichts wiſſen.“ Zur Motivirung dieſes Urtheils erzählt v. Pannewitz, S. 297 ꝛc. der genannten Zeitſchrift: „Da es Pflicht jedes eifrigen Forſtwirths iſt, bei ſo erheblichem und ein— flußreichem Uebel, wie die Schütte, jedes nicht ganz abnorm erſcheinende Schutz— mittel verſuchsweiſe anzuwenden, ſo hat Obengenannter auch die zu genanntem Zweck mehrfach empfohlenen Strauchſchirme anlegen laſſen und dabei folgendes angeordnet: 1. „Die Schirme ſind höher und niedriger angelegt. 2. „Sie haben theilweiſe engere und reſpective lichtere Deckung erhalten. 3. „Die Bedeckung iſt ſo früh im Herbſte vorgenommen, als man annehmen konnte, daß noch keine abnormen atmosphäriſchen Einflüſſe ſtattgefunden haben konnten. 4. „Die Abnahme des Schutzſchirmes iſt im Frühjahre zum Theil zeitig, zum Theil ſpät erfolgt. enn 236 Note 7. II. 5. „Die Operation iſt im leichtern wie im beſſern, ſowie im verödeten und friſchen Boden vorgenommen worden; ſowie auch 6. „bei ganz jungen, ſelbſt einjährigen, desgleichen bei zwei- und dreijährigen Pflanzen, „auf Saatkämpen und außer denſelben; endlich 8. „ſtets da, wo in unmittelbarer Nähe auf gleichartigem Boden ꝛc. andere Kiefernpflanzen ſtanden und unbedeckt blieben.“ „Hiernach war wohl Alles geſchehen, um mit Sicherheit beſtimmte und reſpective vielartige Erfahrungen zu ſammeln. Dieſe ſind nun aber leider ſämmtlich dahin ausgefallen, daß dieſe Schutzſchirme gar keinen oder doch keinen nennenswerthen Erfolg herbeigeführt hatten; — daß die Schütte unter allen und jeden Local- und Expoſitionsverhältniſſen auftritt, und keine Regel für ihr Erſcheinen oder deren Beſeitigung aufgeſtellt werden kann; — daß die Anſicht: der enge Stand der Pflanzen trage einen großen Theil wo nicht alle Schuld an dem Uebel, nicht Stich hält; denn es iſt auf großen Flächen, wo die Pflanzen von Anfang an ganz geraum ſtanden, in ganz gleichem Grade aufge— treten, wie bei den engſten Saaten; — daß die Behauptung, die Krankheit greife auf gutem Boden nicht Platz, völlig gehaltlos und erfahrungswidrig tft; — daß dagegen aber auf den Saatkampen in der Regel die Kiefern ſtärker ſchütten, als außerhalb derſelben bei ganz gleicher Ortslage; — daß in einem Büſchel von 8—10 gleich ausgebildeten Pflanzen ſich oft zwei bis drei ganz verſchont, die andern dicht ringsum in Folge der Schütte faſt todt vorfinden; — daß auf einem und demſelben Saatkämpe, zu gleicher Zeit und gleich gut beſtellt, auf der einen Hälfte die Pflanzen ſtark ſchütteten, und auf der andern faſt völlig geſund und verwendbar blieben; — und nur das ſtehe ziemlich feſt, „daß auf den Saatkämpen die Schütte in der Regel ſtärker auftrete, als ringsum außerhalb derſelben; ſowie daß über das 5jährigen Alter hinaus man ſehr ſelten eine Cultur von dem Uebel befallen finde.“ Soweit v. Pannewittz. Deſſenungeachtet bin ich überzeugt, daß, wenn wir nur mit naturwiſſen⸗ ſchaftlich geklärtem gründlichen und umſichtigen Geiſte beobachten, alle dieſe ſcheinbaren Widerſprüche ſich zur vollen Einheit in dem Satze vereinigen laſſen werden: die Schütte iſt in der Hauptſache nur Erkältungskrank⸗ heit. Man möge z. B. unter vielem andern nur bedenken: a. Daß auf gelockertem und überhaupt auf thätigerm Boden die Vegetation früher eintritt, und auf nahrungsreichern Punkten ſich länger hält als auf den gegentheiligen; Gegenſätze, welche namentlich bei den Saatbeeten im Vergleich zu den ſie umgebenden Culturen in Betracht kommen. b. Daß ähnliche Verſchiedenheiten, ingleichen auch in Abſicht auf Schwächlichkeit und Saftfülle der Pflänzchen, ſich in Folge von verſchiedener Bodenbe— ſchaffenheit oft auf einem und demſelben Beete, und oft nur dem ganz auf— merkſamen Auge bemerkbar, vorfinden. c. Daß der urſächliche Temperaturwechſel häufig mit Luftzug aus der Nach— barſchaft verbunden iſt, und daß dieſer ſowohl ein wärmender, ſchützender, — II. Note 7, 8 und 9. 237 als auch, wie der oben erzählte Fall beweiſt, ein noch kälterer, feindlicher jein könne. d. Daß kleine Terrainverſchiedenh eiten, z. B. eine in einiger Entfernung bee findliche und oft kaum wahrnehmbare Bodenerhöhung, Veranlaſſung wird zu einer theilweiſen Ablenkung des Luftzuges gegen einen gewiſſen Platz, oder einer Spaltung deſſelben, vermöge deren nur die eine Hälfte des Beetes davon berührt wird. | e. Daß, wenn die Erkältung im Frühjahre und zwar zeitig eintritt, dann die thätigern, voreiligern, ſaftreichern Pflanzen, dagegen wenn ſie ſpäter kam, auch nur die zuletzt in Saft getretenen Stellen vorzugsweiſe zu leiden haben. f. Daß, wenn die kältende Urſache am Platze ſelbſt auftrat und eine freund— nachbarliche warme Luftſtrömung rettend hinzutrat, dann die Abſperrung der letztern nur Nachtheil bringen kann; weshalb denn auch g. die Schirme begreiflich nicht immer helfen können, da ſie in jenen Fällen, wo die Erkältung geringer auftritt und durch leichtern Luftzug ver— hindert würde, dieſem Luftzuge lokal entgegenwirken, und alſo ein Stangniren der kalten Luft unterſtützen; während ſie andrerſeits bei ſtarkem Froſte und ſehr empfänglichen Pflänzchen überhaupt keinen vollen Schutz gewähren können, namentlich ſobald ringsum Blöſe und dehalb tief abgekältete Luft vorhanden iſt. U. ſ. w. U. ſ. w. — Lauter Urſachen und Wirkungen die zum weſentlichſten Theile mit der Blöſenwirthſchaft ſtehen und fallen. Noten 8 und 9. (Zu S. 142 und 11 S. 146.) Der Rüſſelkäfer, ein durch die Vorverjüngung zu bekämpfendes Culturübel. Daß die Aufforſtung auf Blöſen (die Nachverjüngung) Culturen erzeugt, die in ihrem erſten Lebensjahre vielen krankmachenden Urſachen exponirt ſind, und dabei die Pflanzung mehr als die Saat, iſt unbeſtreitbar. Nur die in der Regel leider zu koſtſpielige Ballenpflanzung darf für ſich eine Ausnahme bean— ſpruchen. Ebenſo unbeſtreitbar iſt es, daß kränkliche Culturen die üppigſten Erzeugungs- und Erziehungsanſtalten für Inſekten, im Nadelwalde in specie für die gefräßigen Rüſſelkäfer, ſind. Auch in der bei voriger Note angezogenen Schütte-Abhandlung findet ſich eine intereſſante Beſtätigung dieſer Wahrheit. (S. 299 der Forſt und Jagd— zeitung von 1858). Es wird darin als eine vielfache Erfahrung angeführt, wie man in von der Schütte befallenen 1—3jährigen Saaten, von denen ein großer Theil der Pflanzen ſich ungewöhnlich krank und abſterbend zeigte, beobachtete, daß ſich bei den durch die Schütte angegriffenen Pflanzen zahlreiche Rüſſelkäfer eingefunden und ſo vollends vom Leben zum Tode gebracht, die umſtehenden geſunden aber unberührt gelaſſen hatten. — „Hier wird der Schütte daher mit Unrecht direkte ein bedauerlicher Zuſtand zugeſchrieben, woran ſie zwar Schuld 238 Note 8 und 9. II. hatte, aber nur indirekt. Die Rüſſelkäfer befallen nämlich, wie ſorgliche Be— obachtung ergiebt, am liebſten diejenigen Pflanzen, deren innere Organiſation eine Störung erleidet; mithin auch neu eingeſetzte Pflanzen gern.“ Man könnte allerdings entgegnen, daß man auf dem Harze ſeit einem halben Jahrhunderte gepflanzt und noch keine namhafte Rüſſelkäfercalamität bemerkt habe. Es darf das aber mehr nur als eine Ausnahme betrachtet werden; begründet vielleicht durch Friſche und Kraft des Bodens, welche ein nachtheiliges Stocken im Fortwuchſe der Culturen weniger aufkommen ließen. Wie die Berichte lauten, hat aber, wie voraus zu ſehen, dieſe Ausnahme all- mählig aufgehört, und auch dem Harzer Forſtmann „fängt der Knabe Karl an fürchterlich zu werden.“ Daß auch im Fichtenwalde die Vorverjüngung als die rationellſte Waffe gegen den Rüſſelkäfer und in praktiſcher Hinſicht auch gar nicht ſo bedenklich iſt, als man in der Regel glaubt, beweiſen unter anderm auch die Mittheilungen aus den desfällfigen Erfahrungen eines praktiſchen und denkenden Forſtmanns, die ſich im Märzhefte der Forſt- und Jagdzeitung 1858 S. 126 finden. Dieſem nach ſollen die Vorkehrungen gegen dieſen Erzfeind ſchon beim Angriffshiebe beginnen; und ſollen die Saamenhiebe ſo licht gehalten werden, als es die Rückſicht gegen Verhagerung und Verwilderung des Bodens zu— laſſen; damit dem Vorwuchſe ſogleich bei ſeiner Entſtehung ein möglichſt ge⸗ ſundes und kräftiges Emporkommen geſichert werde. In den Beſaamungs⸗ ſchlägen vorkommende Laubhölzer find als Schutzbäume vorzüglich mit über- zuhalten; ſchon des Windwurfes wegen. Im Winter nach dem Anhiebe ſind die Stöcke zu roden; zur Noth auch erſt im Frühjahr odrr Sommer. Im zweiten Frühjahre erfolgt, wenn nicht inzwiſchen ein Fichtenſaamenjahr ein⸗ getreten oder in Ausſicht iſt, die künſtliche Einſaat; wobei die Riefen oder (je nachdem) die Platten ſorgfältig bearbeitet, ca. ½ Fuß tief gelockert werden; da in dem ſo gelockerten Boden die Pflanzen viel zahlreicher und wüchſiger kommen. Nach 2—3 Jahren find fie gewöhnlich ſo weit erſtarkt, daß fie vom Unkraut nicht mehr unterdrückt werden können. Dann iſt mit dem Nachhiebe (Lichthiebe) zu beginnen, wo bei 15— 25 % der Stämme, wenn möglich bei Schnee, herauszunehmen ſind. Jährlich oder ein Jahr ums andere werden dieſe Nachhiebe wiederholt, bis daß der Nachwuchs 2 bis 3 Fuß hoch geworden. Hierauf erfolgt die Entfernung der ſodann nicht mehr zahlreichen letzten Schutzbäume, der ſogenannte Räumungsſchlag. Die Nutzholzquote des Beſtandes wird hauptſächlich beim erſten Lichthiebe entnommen. Später kann man allenfalls noch Blockhölzer bei Schnee ausbringen, ohne den Unter: wuchs weſentlich zu benachtheiligen. — Dieſe Erfahrungen eines, wie es ſcheint, höchſt umſichtigen und urtheilsfähigen Praktikers, ſind nur geeignet, uns in der Ueberzeugung zu beſtärken, daß in unſerer Waldbaupraxis gar vieles anders und fertiger wäre, ſobald nur der praktiſche Forſt— mann im Stande iſt, mit mehr mathematiſcher und natur⸗ wiſſenſchaftlicher Klarheit um ſich zu blicken. Anſtatt das koſt⸗ ſpielige Sammeln auf krank erzogenen Culturen vorzuſchlagen, würde er bie II. Note 8, 9 und 10. 239 wiſſenſchaftlichem Umblick zu beobachten Gelegenheit genug gehabt haben, daß der Käfer als Calamität meiſt nur da auftrete, wo Nadelholz vor kurzem gefällt wurde und das Sonnenlicht freien Zutritt erhielt, und hauptſächlich in ſchwachen und kränklichen Pflanzungen. Mathematiſch-naturwiſſenſchaftliche Logik hätte uns dann längſt ſagen müſſen, daß die durch den Vorhiebsbetrieb (ſ. Anwendung Nr. 2) bedingte Abtriebs- und Verjüngungsweiſe das beſte Gegenmittel auch gegen dieſen Waldverderber werden oder ihn wenigſtens in ſeine naturgemäſen Schranken zurückweiſen müßte. — Und je allmäbliger die Lichtung in dem zu verjüngenden Beſtande; deſto leichter, freudiger das Ge— deihen des Neuwuchſes, deſto ſchwieriger und mißlicher das ſeiner Feinde. Note 10. (Zu 10 S. 145.) Zur leichtern Erfor— ſchung des Zuwachsgan— ges und ſeiner Aende— rungen im (gelichteten) Beſtande, gewährt die neue Tafel VIIIa unſers holzwirthſchaftlichen Ta— ſchenbuchs ein nach ſeiner prak— tiſchen Bedeutung von den we— nigſten Forſtleuten ſattſam gewürdigtes Hülfsmittel. Dem rationellern (meſſenden und rechnenden) Wirthe, der daſſelbe benutzen will, diene folgendes Beiſpiel zur Erläuterung ſeiner Praxis und zum Beweiſe ſeiner Nützlichkeit. Vorſtehende Figur ſtelle von einem vor mehr oder we— niger Jahren ein oder mehre Wet Male gelichteten Beſtande einen Muſter- oder Mittel— ſtamm dar, an dem man die Wirkungen jener Lichtung er— forſchen will. Der Deutlichkeit wegen erſcheint er hier mit grell vergrößerten Stärken ge— zeichnet. Mit der Tafel VIIIb kann man den Zuwachs von einigen der letzten Wachsthumsperioden zwar auch amſtehenden Stamme unterſuchen. Weil aber dabei e —— / 2 7 /. 240 Note 10. 5 II. eine gewiſſe Schätzung (der Höhen- und Formzunahme) mit unterlaufen muß, iſt das Reſultat mehr blos zu gewiſſen praktiſchen nicht aber zu ſolchen Zwecken zuverläſſig genug, welche für genauere Aufſchlüſſe masgebend ſein ſollen. Aus dieſem Grunde ſei der obige Stamm, möglichſt knapp über dem Boden, gefällt; und G ſein Grund- und W jein Wipfelpunkt. Geſetzt nun, man wolle für jedes der letzten drei Jahrfünfte den mittlern oder durchſchnittlichen Zuwachs wiſſen; und zwar im Procentſatze, da dieſe letztere Ausdrucksweiſe für den ſpekulativen Waldbau die belehrendſte iſt. So verfahren wir wie folgt: Mittels Durchſägung ſuchen wir den Punkt A, wo der Stamm 5 Jahrringe zeigt; dann B mit 10, dann C mit 15 Ringen. Das Wipfelſtück WA kann man ohne weiteres zur Seite werfen; AB und BC aber erſt dann, wenn am Stamme angezeichnet oder angeſchnitten iſt: aa’ als Mitte von AG; bb’ als Mitte von BG; ee’ als Mitte von CG. Dieſe drei Schnitte werden nun durchgeführt, und hierauf nach Zehntelzollen oder beſſer nach Millimetern ſorgfältig und übers Kreuz gemeſſen: g 1) der Durchmeſſer aa“, nackt, d. h. ohne Rinde; und die Breite der letzten 5 Jahrringe bei a und a“; ingleichen daſſelbe an noch einem Durchmeſſer deſſelben Abſchnitts; in der Regel über's Kreuz. Geſetzt der Durchmeſſer ergab als Mittel 120 und der beiderſeitige ſummar. Stärkenzuwachs 15 Zehntelzoll, jo heißt 120: 15 = 8 der relative Durchmeſſer, oder hier auch die relative Mittenſtärke; indem die 8 ſagt: die Mittenſtärke des der betreffenden Wachs- thumsperiode zugehörigen äußern Stammes iſt Smal jo groß als fein Stärken⸗ oder Durchmeſſer-Zuwachs. 2) Beim Schnitt 2 hat man die durch 1 bereits erledigte, hier 5jährige Zuwachsperiode, ganz zu ignoriren. Man mißt alſo die Stärke bb“ innerhalb oder nach Abzählung oder excl. der letzten 5Jahrringe;z und dann wiederum von b und b“ nach innen den beiderſeitigen Stärkezuwachs der letzten 5 Jahrringe. Ergab ſich jener nach Zehntelzollen gemeſſen S 108 und dieſer = 11, jo hat man als relative Mittenſtärke 108: 11 = 9,8. 3) Beim Schnitt 3 werden nun beide bereits erledigte Perioden abge— rechnet. Man mißt alſo hier nach Abzählung von je 10 Jahrringen, den Durch⸗ meſſer ee’ und von da nach innen den beidſeitigen Stärkenzuwachs der aber⸗ mals früheren — nach obgeſtellter Aufgabe hier wieder 5jährigen — Wuchs— periode. War letzterer S 81% und ec’ = 106, jo iſt bei 3 die relative Stärke 106, 5: 8,5 = 12,5. Da uns nun zu den jo ermittelten Relativſtärken 12,5 und 9,8 und 8 Nr. VIIIa der holzwirthſchaftlichen Tafeln einfach angiebt 16,6 90; 21,4% und 26,6 0, jo folgt, da jede der zugehörigen Wuchsperioden 5jährig war, durch Diviſion mit 5: Im letzten Jahrfünft betrug der laufende jährliche Maſſen⸗ 2 zuwachs 5 25,3 00 des laufenden Vorraths; E ® Note 11. 241 „„ „„ im vorletzten Jahrfünft 5 =43% 6 - drittletzten 5 5 3c Kraft dieſer in der Wirklichkeit ſehr bald bewerkſtelligten Unterſuchung wären wir alſo zu der Einſicht gelangt, daß der Maſſenzuwachs der fraglichen Stammklaſſe durch die Lichtung inner 15 Jahren von 3 auf 5½ %, alſo um volle 2% gehoben worden war; ein Reſultat, das bei entſprechend genauem Verfahren ſelten um mehr als 4 0 und auch dann nur bei ſehr unregel— mäßiger Baumform von der Wahrheit abweicht. Note 11. (Zu Regel 5 überhaupt und Zeiger 11 S. 155 insbeſondere.) Zur Taxenregulirung der Sortimente und Feſtſtellung des Beſtandspreiſes. Am zweckmäßigſten wäre es, wenn man in allen Forſthaushalten die Normal- oder Maſſenklafter à 100 Kbfß. Holz als die masgebende Einheit an— nähme und dieſelbe für die verſchiedenen Sortimente nach Zehnteln auf- und abſtufte; ſo daß jede Partie — z. B. 1 Haufen oder Schock oder Hundert Reißholz, oder 1 Klafter Stöcke, Knüppel, Scheite ꝛc. — entweder 3 oder 4, oder 5 oder 6 ꝛc. Zehntel Maſſenklafter enthielte. Rechnung, Vergleich, Taxen ließen ſich dann ſehr bequem feſtſtellen, indem der Preis zunächſt für die Maſſenklafter ausgeworfen würde. Bei den Nutzſtämmen wäre deren Volumen oder Kubikinhalt der rationellſte allgemeine Masſtab für den Preis des Kubikfußes. Man denke ſich zwei Stämme A und B von gleicher Mittenſtärke, aber verſchiedener Länge. Sit B noch einmal jo lang als A, jo hat er doppelt jo viel Inhalt; aber er hat deshalb nicht blos den doppelten ſondern einen entſchieden höheren Gebrauchs— werth, da man ihn bei weitem vielſeitiger zu verwenden vermag, als den kurzen. Denken wir uns dazu einen dritten Stamm C, der gegen den längern B dieſelbe Länge aber eine doppelt ſo große Mittenſtärke und ſomit viermal jo große Maſſe beſitzt; fo iſt der Kubikfuß des Stammes C noch bei weitem werthvoller als der des Stammes B, da die größere Stärke des Rundholzes eine im allgemeinen bei weitem geſuchtere und nutzbarere Eigenſchaft iſt als die größere Länge; ſo z. B. in Rückſicht auf den Balken- und mehr noch den Breterverſchnitt; und in Rückſicht auf die größere Reife und das vortheilhaftere Verhältniß des Kern zum Splint; ꝛc. Mag auch hin und wieder zu gewiſſen Zwecken manchmal die größre Länge werthvoller ſein als die größre Stärke; im allgemeinen kann man ſagen, daß die letztere Eigenſchaft faſt den doppelten Werth der erſtern hat. Da nun auf den Inhalt der Stämme die Längen einfach, die Stärken aber im Quadrate wirken: jo wird der höhere Gebrauchswerth von je 1 Kbfß. der Stämme in ſolchem Sinne ſehr gut durch die Taxe getroffen und ſowohl Princip als Regulativ der letztern außerordentlich einfach geſtaltet, wenn man die II. 16 242 Note 11. II. Taxenſkala für den Kubikfuß der Nutzſtämme nach dem In— halt der letztern organiſrt. b Man hätte dann einfach feſtzuſtellen: beiſpielsweiſe Beim Zehner (Stamm v. 5—10 aft ) A nahe 20 Pf. (meh Erntekoſten) Fünfzehner⸗ = 11—16 Asche 29, > E =. Zwanziger = =15—20. = 4 N - 5 = .„Dreißiger. =, 21-80 Se e a - - „Vierziger = =:31-40 = TER oe - 5 - Fünfziger und Sechsziger 40 = - - Die Taxe der Bretklötzer müßten dann nach der der Stämme ſo regulirt werden, daß es für den Käufer vortheilhafter iſt, den unzerſchnittenen Stamm zu nehmen; damit die Wirthſchaft möglichſt viel in ganzen Stämmen und alſo auch möglichſt viel von den ſchwächerm Obertheil derſelben als Nutzholz ver— werthen zu können veranlaßt werde. Zu weiterer Klärung der wirthſchaftlichen Nutzungs- und Ertragsver⸗ hältniſſe wären auch die oben bemerkten Brennholzſortimente, wenigſtens grundſätzlich, nach ihrem Kubikfußgehalte exclusive Erntefoften, taxmäßig feſtzuſtellen; z. B. weiches Stockholz pro Kbfß. 10 Pf., Reißig 15 Pf., Knüppel 20 Pf., Scheite 25 Pf., wozu dann die Erntekoſten noch hinzuzu— ſchlagen waren. Ob wir nun die Marktpreiſe nach dieſen Taxen reguliren können, oder letztere, wenigſtens im großen, mehr jenen accomodiren müſſen: jedenfalls erhalten wir doch in Folge einer derartigen Regulirung erſtens ein ſehr ein— faches und überſichtliches Schema an Stelle jener ſchwerfälligen, die nach unterer und nach oberer Stärke und nach Länge, und alſo nach drei verſchiedenen Richtungen, ſich ausbreiten, und dabei außer ihrer Umſtändlichkeit ſtets eine Menge Inkonſequenzen und unftatthafte Sprünge enthalten müſſen; zweitens aber auch zugleich eine einfache und klare Ueberſicht über den Reinertrag der Maſſeneinheit, den wir bei dieſer und jener Aufbereitungs- und Verwerthungs⸗ weiſe erzielen — ein Moment, hinſichts deſſen viele der renommirteſten Forſthaushalte noch im Unklaren ſind. Was endlich die Taxe für den ganzen Beſtand einſchließlich aller ſeiner Sortimente auf Grund ſeines Koſtenpreiſes anlangt, ſo erinnere ich, daß des letztern Berechnung als Endzins des entprechenden Grundkapitales nach der Formel (N — 1) G den einfachſten Weg bietet. Nur überſehe man nicht, daß das im Werthe G mit ſteckende Culturkapital C bei Erhöhung des Umtriebs kleiner wird; ein wenig auch wohl in manchen Verhältniſſen das Verwaltungskapital V. Wollen wir daher ein exaktes Formelſchema aufſtellen für den vollen (oder durch Vorerträge noch nicht entlaſteten) Beſtandeskoſtenpreis von Jahrzehnt zu Jahrzehnt, ſo müſſen wir das dem Ab- oder Umtriebe nach dem I., 2., 3., . . n. Jahrzehnt entſprechende Grundkapital durch G, G 63 Gnu bezeichnen, wo dann aus der N-Tafel folgt: II. Note 12. 243 Unentlaſteter Beſtandskoſtenpreis bei einem Ab- oder Umtrieb Wirthſchaftszinsfuß nach dem ö von 3½ 900 he von 4% 1. Jahrzehnt 0,411 & Gi 0,480 & G1 2. = 0,990 x G2 1,191 & Ga 3. = 1,807 & G3 2,243 X G3 4. - 2,959 Se Ga 3,801 x Gr 5. > 4,585 & G5 6,107 & G5 6. 5 6,878 & Ge 9,52 x G6 . 10,11 G7 14,57 x G2 ; 14,68 x Gs 22,05 & Gs 9. - SL.IE e e 33.12 2.6, 10. 7 | 30,19 = G10 49,50 * G10 Die Verhältniſſe, unter denen man die Verſchiedenheit des Gn vernach— läſſigen und, wenigſtens für die höhern Jahrzehnte, daſſelbe als gleich an— nehmen kann, (Gs = = Gs = GY = Gio) haben wir in dem Frü— heren erwähnt. Es bleibt hier nur nochmals darauf aufmerkſam zu machen, daß von den nach dieſer Skala berechneten Werthen die Endwerthe aller bis dahin ſtattge— fundenen Reinerträge an Neben- und Zwiſchennutzungen abgezogen werden müſſen, um daraus den Koſtenpreis des Hauptbeſtandes, das Soll des ernte— freien Abtriebsertrages, zu erhalten; wenn unſer Waldbau im finanziellen Gleichgewichte ſein ſoll. Oder: dafern wir die nach obiger Skala berechneten Beſtandespreiſe voll und unentlaſtet belaſſen, muß unſer Betrieb in ſeinen Neben-, Zwiſchen- und Hauptnutzungen und in der Progreſſion feiner Holz— preiſe und in feiner Verminderung der Produktionskoſten (oder ſeines G) jo regulirt ſein, daß jeder zu erntende Beſtand während ſeiner wirthſchaftlichen Laufbahn, wenigſtens durchſchnittlich oder eins ins andere gerechnet, obige Größe (N — 1) Gn an Reinertrag producirt. Note 12. (Zu 12 S. 206.) Beiſpiel einer Beſtands⸗ und Waldwerth⸗ Schätzung und eines offiziellen Gutachtens darüber. — Aus dem Leben. (Durch einen höhern Forſtbeamten eines an Sachſen grenzenden Staates dem Verfaſſer, und von dieſem hier in gedrängtem Auszuge mitgetheilt und auf öſterreichiſches Maas reducirt.) Zwei Forſtbeamte A und B hatten den Auftrag, den dem Grundbeſitzer E und Genoſſen gehörigen Wald, genannt Geyersberg, feinem Werthe nach ab— zuſchätzen. Beide Schätzer hatten zunächſt den Kapitalwerth des Bodens nach landüblichen 5 Klaſſen und demgemäs zu 40, 60, 80, 100, 120 Thlr. pro Joch angenommen; und hierauf den Beſtandeswerth einzeln ermittelt, dabei jedoch zum Theil verſchiedene Wege eingeſchlagen. 244 Note 12. II. Für die Orte der 1. oder jüngſten Klaſſe (1—20 Jahre) ſetzten Beide den Beſtandeswerth gleich dem 4% Nachwerthe der zu 10 Thlr. pro Joch inelus. Ausbeſſerungen veranſchlagten Culturkoſten. (Sie vergaßen alſo ganz und gar die von dieſen Beſtänden mit abſorbirte Boden- und Verwaltungsrente!) Die Orte der zweiten Altersklaſſe (21—40 Jahre) wurden von A dadurch berechnet, daß er theils die ſpäter zu erwartenden Erträge diskontirte, theils den gegenwärtigen Holzwerth nach der Okularſchätzung ermittelte. Letzteres geſchah gleichfalls bei allen älteren Beſtänden. — B dagegen hat die Werthes— angabe aller Orte über 20 Jahre auf eine Okularſchätzung geſtützt. (Die Diskontirung geſchah ohne Rückſicht auf die abſorbirte Bodenrente — S. 189 — und die Beſtimmung des Vorrathswerthes ohne Rückſicht auf die Reife! S. 187.) Seine Diskontirung ſtützte A nur auf die Abtriebserträge; indem er die— ſelben auf 10jährige Erfahrungen eines Nachbarrevieres gründete“) und zwar beim 80jährigen Umtriebe und erntefrei auf Boden erſter Klaſſe mit 877 Thlr. pro Woch ) äußerſt ſpeciell für zweiter = Ro 5 A = jede Klaſſe nach deren dritter ⸗ ee le Total- nnd Sorti⸗ vierter = e ments⸗-Erträgen und fünfter = 5 2 deren Preiſen berechnet. Die auf den Grundſtücken laſtenden Abgaben wurden nicht berückſichtigt. Das Reſultat war bei A 3978 Thlr. Boden- und 2104 Thlr. Holzwerth = - „ „ B 3978 E : 1963 = = (Man begreift, daß bei dem eingeſchlagenen mangelhaften Verfahren ſolche Uebereinſtimmung nur durch gegenſeitige Verſtändigung entſtehen konnte.) Das berichtende Forſtamt bezeichnete indeß dieſen auf ca. 6000 Thlr. ge⸗ ſtellten Werth „als zu gering; vielleicht a) weil die Beſtände III. und IV. Klaſſe auf eine zu niedrige Taxe baſirt waren, da ſie bei ſofortigem Verkaufe einen höhern Erlös gewähren würden; auch wohl b) weil die künf— tigen Maſſenerträge für die betreffenden Boden- und Beſtandsverhältniſſe zu gering geſchätzt; und es dürfe wohl der wahre Werth richtiger auf 7000 Thaler zu ſetzen ſein.“ Es iſt indeß das letztere urtheil gerade eben ſo ſehr ein Schuß ins Blaue, als jene unrichtigen und principloſen Schätzungsarbeiten einem Herumtappen im Finſtern gleichen. Wenn man, wie geſchehen, die Beſtände nur als Nachwerth ihrer Cultur koſten berechnet, oder ohne weiteres als Vorwerth ihrer im 80. Jahre erfolgenden Abtriebserträge, oder noch ſehr junge blos nach ihrem noch unreifen Vorrathe, ꝛc.; fo darfs nicht verwundern, daß ein fo inkonſequentes und unrichtiges Ver— fahren keine Wahrheit ergeben kann. So z. B. war von A für einen 25 Jahre alten Beſtand von 1 Joch Größe der Bodenwerth, als II. Bonität, mit 100 Thaler, das Holz aber ſo berechnet worden: Im 80. Jahre 675 Thlr. Rein— ertrag, deſſen 55jähriger Vorwerth nach 4% = 78 Thlr. (Val. das Seite 189 Geſagte, wonach der Anfangswerth der 55jährigen Bodenrente à 4 Thlr. (= IL. Note 13. 245 88 Thlr.) noch in Abzug zu bringen wäre, jo daß bei richtiger Diskontirung der Werth der 25jährigen Orte = — 10 Thlr. ſich berechnet!) Wie nun, wenn er ſo gerechnet hätte: Der 25jährige Beſtand muß außer dem Nachwerthe der Culturkoſten auch den 25jährigen Endzins des Bodenkapitals, und ſomit einen Werth von 27 + 167 194 Thaler enthalten. Man vergleiche dieſe 3 Widerſprüche: — 10 Thlr; 78 Thlr; 194 Thlr.! Und nehme man den mittlern als richtig, ſo wäre wiederum der Bodenwerth viel zu hoch! denn nur 47 Thlr. ca. geben alle 25 Jahre 78 Thlr. Endzins; und da müßte der Beſtand noch dazu ſich koſtenlos aufgeforſtet haben. — Und ſtellt man nun gar die Frage: Wie groß darf der Kaufpreis für Waldboden ſein, der alle 80 Jahre 675 Thlr. Geldertrag gewährt, ſo ergiebt ſich gar nur eine Summe von 35½ Thaler anſtatt der vom Schätzer verſchlagten 100 Thlr.! Hätte letzterer aber dabei gar noch, wie er ſollte, von jenem Abtriebsertrag den 80jährigen Eultur: koſtennachwerth mit 230 Thlr. in Abzug gebracht, ſo hätte er nicht von 675 ſondern nur von 445 Thlr. aus ſchließen und ſonach gar nur 20 Thlr. anſetzen müſſen für den von ihm mit 100 Thlr. veranſchlagten Boden II. Klaſſe! Es darf den Sachverſtändigen nicht im geringſten Wunder nehmen, wenn der vom Forſtamte zur Rückäußerung beauftragte Oberforſtmeiſter, von der Praxis und der Wiſſenſchaft im Stiche gelaſſen, am Schluſſe ſeines anderweiten Gutachtens ſagt: „Da für die geſchätzte Summe nach dem Forſtamtsbericht das fragliche Holzgrundſtück ganz ſicher nicht zu haben, und da gleichwohl ſein Ankauf höchſt wünſchenswerth iſt, ſo würde ich rathen, bis zu 7000 Thlr. zu gehen. Nach landesüblichem (d. h. Aprocentigem) Zinsfuße und nach Mittelzinſen, deren Anwendung Cotta zur Berechnung des Bodenwerthskapitales vorſchlägt, würden für letzteres 5353 Thlr. in Anſatz kommen, (12) und hiernach mit Hinzurechnung der Beſtandeswerthe nach den A'ſchen Sätzen (S 2104 Thlr.) die Summe von 7500 Thlr. als Kaufpreis gegeben werden können.“ Ein treues, wenn auch noch lange nicht das grellſte und vollſtändigſte, Bild von den Unklarheiten und Irrthümern auf dem theoretiſchen, und der großen Noth und Verwirrung auf dem praktiſchen Gebiete der bisherigen Waldwerth⸗Schätzungs⸗ und Berechnungsweiſen. Note 13. Nachſchrift zum Vorworte; die Gegner betreffend. Im December 1838. Unter jene Rückſicht und Achtung erheiſchende Gegenſtreiter, auf die unſer Vorwort hinzielt, können wir den Oberforſtrath und Profeſſor Dr. Pfeil allerdings nicht rechnen, obwohl derſelbe ſeinem Berufe, ſeinem Titel und dem Volumen ſeiner literariſchen Thätigleit nach allerdings einen ganz beſondern Anſpruch darauf erheben zu können berechtigt erſcheint. Das juſt bei Correctur des letzten Bogens gegenwärtiger Schrift mir zu— gekommene Referat über des Waldwirths erſtes Buch, das im 41. Bande der „kritiſchen Blätter für Forſt- und Jagdwiſſenſchaft“ S. 26 — 37 Herr Pfeil der 246 Note 13. II. Oeffentlichkeit übergibt, iſt jedoch nur darnach angethan, daß, wollte ich mich hier zu einer ſpeciellen Widerlegung deſſelben herbeilaſſen, ich fürchten müßte, den wiſſenſchaftlichen Karakter meines Werkes und die ernſte Bedeutung feiner Aufgabe zu entweihen. Es genügt, darauf aufmerkſam zu machen, daß Herr Pfeil — nachdem er den umfaſſenden Haupttitel des ganzen Werkes und den Separattitel ſeines erſten (ſelbſtändigen) Buches aneinandergehängt, und ſich dadurch eine Ge— legenheit bereitet hat, um über den zu langen Titel eine ſcharfe Rüge aus— ſprechen zu können — in einem acht Seiten langen Durcheinander: über Herrn Liebich in Prag, Herrn Heyer in Gießen und Herrn Hartig in Braun⸗ ſchweig und natürlich auch über meine forſtreformatoriſche aprioriſche Unbe— rechtigtheit; dann über Holz- und Geldertrag, Brutto-, Rein- und Natio⸗ naleinkommen; über von ihm erdachten unſinnigen Niederwald auf hohen Bergen; über Verkürzung des Umtriebs und ſeine Einflüſſe bei ganz unverſtän— digen Vorausſetzungen; über die vernichtenden Folgen des Reinertragswald— baues in höhern Gebirgsgegenden; über die Regierungspflichten zur Sicherſtellung des Bedarfs an ſtarken Hölzern und zur ſtrengſten Ueberwachung klimatiſch wichtiger Privatforſte ꝛc. mit, man möchte faſt glauben erkünſtelter jeden⸗ falls aber bewunderungswürdiger Unklarheit und Unwiſſenſchaftlichkeit Be— hauptung an Behauptung reiht, ſo wie ſie eben einem auf nichts achtenden Mundwerke auf die Zunge kommen: in der Form ohne alle Logik und Begrün— dung, im Weſen ein aus Wahrheiten mit überwiegend Halbwahrem und Ganz- falſchem untereinander gewürfeltes Sammelſurium, welches auf mein Buch Buch in der That ſo wenig paßt, als das berüchtigte Kameel für's Nadelör, — gelangt derſelbe (S. 35) zu folgendem Reſultate: „Der Herr Verfaſſer ſcheint ſeine Schrift beſonders für die öſtreichiſchen Forſtbeſitzer berechnet zu haben, denn er hat überall öſtreichiſches Maß angewen⸗ det“ (geſchah lediglich, weil das öſtreichiſche Joch und ſeine Maſſen- und Geldertrags-Ziffer eine zweckmäßigere Einheit iſt, als der zu kleine preußi— ſche Morgen, deſſen Erträge man mit entſprechender Genauigkeit nicht ohne Bruchtheile oder Decimalen gebrauchen kann. Pr.); „und unter dieſen mag er wohl auch Solche finden, welche ſeine Lehre: ſo viel Geld als möglich aus dem Walde zu nehmen, gern zu befolgen bereit ſind; die praktiſchen deutſchen Forſtwirthe dürfte er aber wohl kaum bekehren, und als Reformator unſerer Forſtwirthſchaft wenig Beifall finden. Er hätte das Sprüchwort beherzigen ſollen: Schuſter, bleib' bei deinem Leiſten! und nicht über Dinge ſchreiben ſollen, von denen er offenbar nichts verſteht; denn wenn man auch im Stande iſt, eine gute Anleitung zur Ausführung forſtlich-mathematiſcher Arbeiten zu geben, ſo iſt man darum noch kein Forſtmann.“ — „Ueber Cultur, Erziehung und Behandlung der Beſtände findet man nichts in dieſer Abtheilung, welche ſich mit dem rationellen Waldbau beſchäftigt“ (aber ausdrücklich als ſelbſtän— dige Broſchüre, und unter dem Titel: „Des Waldbaues Zuſtände und Zwecke, als eine volks- und ſtaatswirthſchaftliche Kritik und Einleitung zur Be— gründung einer zeitgemäſen Reform der Forſtwirthſchaft“ erſchien; in deren nn II. Note 13. i 247 vier Textbogen der Herr Recenſent ſchon Waldbautechniſches verlangt! Pr.). „Wir haben darin weiter nichts gefunden, als die alte, ſchon längſt jedem Bauer, Juden und Güterſchacherer bekannte Lehre, daß man ein größeres Geldeinkommen bei Hochwäldern, die alte Holzbeſtände haben, erzielen kann, wenn man dieſe herunterhaut, als wenn man ſie nachhaltig benutzt. Um dieß den Waldbeſitzern zu empfehlen, bedurfte es in der That nicht ſo vieler Worte, als die Schrift enthält; das thun die, welche den Wald nur aus dem Geld— punkte betrachten, ſchon ohnehin.“ — „Hoffentlich verſchont uns der Herr Ver— faſſer mit den andern noch in Ausſicht geſtellten Abtheilungen.“ So weit Herr Pfeil. — Da ich nun nicht vorausſetzen darf, daß derſelbe in ſeiner Recenſion über das fragliche Buch und die wahrſcheinliche Natur ſeiner Fortſetzungen das Publi— kum ſeiner kritiſchen Blätter abſichtlich mit Unwahrheiten habe bedienen wollen, ſo bleibt allerdings nichts Andres übrig, als öffentlich die anklagende Behaup— tung auszuſprechen: es habe Herrn Pfeil leider ſowohl an der moraliſchen als an der wiſſenſchaftlichen Kraft gefehlt, mein Buch zu durchdringen und zu verſtehen, und treu und gewiſſen— haft dem Publikum darüber zu referiren. Ob dieß Urtheil zu hart? In kaum mehr als einer Stunde iſt jeder Wahr— heitsfreund ſich ſelbſt davon zu überzeugen im Stande; er braucht nur das erſte und das gegenwärtige, von Herrn Pfeil ſchon in der Wiege verdammte, zweite Buch zur überſichtlichen Orientirung (über Begründung, Karakter und Richtung unſers Waldwirths) zu durchblättern und ſeine dadurch gewonnene Einſicht zu vergleichen mit dem durch Seichtheit und Entſtellungen ausgezeich— neten Pfeil'ſchen Referate. Mit welcher Gewiſſenhaftigkeit dieſer große Wortführer in ſeinen Berichten nicht ſel— ten verfährt, davon gibt er in demſelben Hefte der „Kritiſchen Blätter“ bei Beurthei— lung des neuen Hartig'ſchen Werkes: „Syſtem und Anleitung zum Studium der Forſtwiſſenſchaft“ einen weiteren ſchlagenden Beweis, indem er dieſem Buche nicht blos das mehrfache und notoriſche Neue des Materials geradezu abſpricht (S. 20), ſondern es auch zum größten Theile als ein Plagiat bezeichnet (S. 19.) — Nun ſind wir zwar auch mit Vielem, namentlich mit Grund und Richtung des Hartig'ſchen Buches nicht einver— ſtanden, wie zum Theil aus Seite 207 bis 215 gegenwärtiger Schrift zu erſehen; dieß kann jedoch für keinen ehrenhaften Gegner ein Grund ſein, den (von uns, S. 206 u. 214, und gewiß auch von Andern erkannten) Werth des vielen in dieſem Werke enthaltenen Originalmaterials zu verkennen. — Wenn nun aber Herr Pfeil, der ſeinen Verhältniſſen nach die forſtliche Literatur doch viel gründlicher kennen muß, das ganz entſchieden und ſichtlich urſprüngliche Buch des Forſtrath Hartig als aus andern Büchern zuſammengeſchrieben zu verläumden ſich bemüht: fo kann ich freilich mein Urtheil nicht öffentlich ausſprechen, durch welches ich die Seichtheit und Leichtſinnigkeit kennzeichnen möchte, welche den Karakter eines ſolchen literariſchen Berichtes brand— marken. Ob überhaupt in Sachen der Forſtwiſſenſchaft durch Wort und Schrift klä— rend und geſtaltend zu wirken, nur ein Solcher als berechtigt erſcheint, der, wie Herr Pfeil, wenn auch ein Menſchenalter hindurch und mit allerdings beach— tenswerth geſundem und ſcharfem Menſchenverſtande, übrigens aber — wie authentiſch begründet und allgemein bekannt — als abſoluter mathematiſch— 248 Note 13. Lu naturwiſſenſchaftlicher Laie im Walde und feiner Wirthſchaft herum handiert und dabei, wie erklärlich, zwar mancherlei ſchätzbare Ideen und Erfahrungen zu Tage gefördert hat; aus Mangel an wiſſenſchaftlicher Bildung jedoch all' dieß Material, anſtatt zu einem geſunden, konſequenten und begründeten Lehr⸗ gebäude, nur zu einem ſyſtemloſen Conglomerate von Irrthum, Dichtung und Wahrheit zu verarbeiten vermochte, wie deſſen ſechszigbändige Schriftſteller— fruchtbarkeit ſattſam bezeugt (und auch die jüngſt erſchienene gründliche Beurtheilung beſtätigt, durch welche ein wiſſenſchaftlich-praktiſcher Forſtmann auf 20 Spaltfeiten der Forſt- und Jagdzeitung 1858, S. 432 ac. ſtets bewei⸗ ſend darlegt, wie das gegenwärtig in 5. Auflage erſchienene und nach ſeines Verfaſſers Auftreten eigentlich unantaſtbar ſein ſollende Werk: Die Forſtwirth— ſchaft nach rein praktiſcher Anſicht; ein Handbuch für Privatforſtbeſitzer, Ver: walter und insbeſondere für Forſtlehrlinge, von Dr. W. Pfeil ꝛc., ſchlüßlich nichts ſei, als „ein Buch mit ſchlechtem Syſtem, eben ſo ſchlechten Definitionen, voll von Fehlern, durch und durch unpraktiſch, und darum weder für Privatforſtbeſitzer, noch für Verwalter, noch auch insbeſondere für Forſtlehrlinge geeignet“); — ob, frage ich, im Gebiete der Forſtliteratur aufzutreten, ſolch ein Matador der Wiſſenſchaft die größere Berechtigung beſitzt, oder ob, ihm und andern „Praktikern“ von dieſer Sorte gegenüber, auch noch Männer ſich vernehmen laſſen dürfen, die, wie der Ver— faſſer, durch die gründliche und exakte Schule mathematiſch-naturwiſſenſchaft— licher Ingenieurbildung und nachmalige faſt 20 jährige Thätigkeit im Dienſte mathematiſch-forſtlicher Wiſſenſchaft, Erziehung und Praxis ſich über die Grundlagen und Zuſtände des Forſtweſens eine, wenn auch nicht alle prak— tiſchen Einzelnheiten ſo doch die einflußreichſten Momente umfaſſende, wiſ— ſenſchaftlich geklärte Erkenntniß zu verſchaffen vermochten: — dieß zu beurtheilen können und wollen wir den gebildeten Sachverſtändigen und der ruhig ſichtenden Zukunft überlaſſen. Wenn aber weiter Herr Pfeil in gedachter Recenſion ſich über den Verfaſſer und ſeinen Verleger zugleich auch deshalb entrüſtet (S. 36), weil der Letztere in den Zeitungen die Aufmerkſamkeit auf ſeinen Verlagsartikel durch die „marktſchreieriſche Anzeige“ zu lenken beſtrebt war: „Der Verfaſſer zeigt darin, auf welcher bedenklich niedrigen Stufe wirthſchaftlicher Klarheit und Rentabilität der heutige Waldbau ſteht, und entwickelt hierauf ſein neues Syſtem von Regeln und Hülfsmitteln, nach denen man die Hölzer erzeugen, pflegen und benutzen muß, um unter allen gegebenen Verhältniſſen, Preiſen und Ausſichten mit voller Klarheit und Sicherheit die möglich höchſte und durchſchnittlich mindeſtens doppelte Rentabilität wie bisher beim Waldbaue zu erzielen“, ſo weiß Jedermann, daß das, was der Buchhändler ſagt, nicht der Verfaſſer, am wenigſten wörtlich, zu verantworten hat; ſo wie, daß Erſterer ſein Buch nicht verſiegelt verkaufen, wohl aber ihm erlaubt ſein kann, das bethei— ligte Publikum zur Einſicht in daſſelbe aufzumuntern. Damit jedoch Niemand durch dieſe Bemerkung veranlaßt werde, zu glauben, als wenn ich jenen Aus— ſpruch des Verlegers ſeinem weſentlichſten Inhalte nach zu adoptiren Bedenken . II. Note 13. 249 tragen müßte, bin ich vielmehr bereit, Herrn Pfeil und Genoſſen gegenüber, für dieſe Kritik und Verheißung vollſtändig und beweisführend einzuſtehen. jätte Herr Pfeil das erſte Buch meines Waldwirths wirklich gelefen und ver den, ſo würde er allein ſchon darin eine hinlängliche Maſſe von Anführungen und Beiſpielen als ſprechende Beweiſe für die behauptete mangelnde Klarheit und Rentabilität gefunden haben. Weitere Belege ſowohl für die kritiſche erſte als die verheißende zweite Hälfte des gerügten Satzes liefert für Jeden, der leſen und denken kann, in reichlicherm Maſe das gegen— wärtige zweite Buch. Und es ſollen und werden es die nachfolgenden nicht fehlen laſſen, Beiträge zu liefern zur Karakteriſtik jener wiſſenſchaftlichen und wirthſchaftlichen Klarheit und jener ſyſtematiſchen und haltbaren Geſtaltung, bis zu welcher Herr Pfeil den Waldbau zu kultiviren vermochte, trotzdem, daß ihm vom Schöpfer vergönnt war, einen ganzen Bibliothekſchrank darüber voll zu ſchreiben. Wem wirklich der Fortſchritt unſrer Wiſſenſchaft und Wirthſchaft am Her— zen liegt, der hat namentlich dieß letztere Faktum hervorzuheben die Verpflich— tung; als ein lehrreiches Beiſpiel, wie wenig der mathematiſch- und natur— wiſſenſchaftlich nicht gebildete, wie wenig der „blos praktiſche“ Forſtmann den Namen eines Forſtmanns oder Forſtwirths im eigentlichen und richtigen Sinne verdient; und wie wenig ein Solcher, trotz des ausgedehnteſten Menſchenver— ſtandes und trotz der ausgedehnteſten Schriftſtellerthätigkeit für die wahre wiſſenſchaftliche und rationelle Geſtaltung des Faches zu leiſten vermag. Und wenn wirklich, wie nach Herrn Pfeil zu ſchließen, blos langjähri— ges Handieren im Walde, obgleich verbunden mit mathematiſch-naturwiſſen— ſchaftlicher Bewußt- und Kenntnißloſigkeit, das Weſen des Forſtmanns bedingte, ſo wird Jeder, der den hohen wiſſenſchaftlichen und exacten Standpunkt des Ingenieurfaches kennt, dem der Verfaſſer zugehörig iſt und bleiben will, es wohl erklärlich und verzeihlich finden, daß derſelbe es für eine Kränkung an— ſehen müßte, wenn man ihn als einen Forſtmann bezeichnen, oder wohl gar die Einfalt vindic wollte, daß er nach der Ehre lüſtern ſei, für einen prak— tiſchen Forſtmann von dieſer Pfeil'ſchen Sorte zu gelten. Allein ich habe höhere Ideen und darum auch höhere Achtung vor dem, was ein ächter Forſtmann iſt und zu bedeuten hat. Und darum freue ich mich der Sympathieen, die meine Beſtrebungen bei dem grö— ßern Theile Derjenigen bereits gefunden, die zu dieſer wiſſenſchaftlichern und ächt praktiſchen Gattung gehören; und freue mich, wenn dieſe den Waldbau-Inge— nieur als einen freundſchaftlichen Fachverwandten aufnehmen, der mit dem Lichte und der Kraft ſeiner Wiſſenſchaft den Schatz und die Kraft ihrer Erfahrungen zu klären und zu ergänzen vermag. Denn „uon omnia possumus omnes!“ Nur einfältiger Bauernſtolz und beſchränkter Kaſtendünkel fordert von derlei rathenden Fachverwandten vorurtheilend, vor Allem erſt und hauptſäch— lich, den zopf- und zunftgemäſen Nachweis ihrer äußern Berechtigung, hier ihren forſtlichen Handwerkslehrbrief; weil es, um die innere und wiſſenſchaft— II. 17 250 Note 13. II. liche Berechtigung ihrer Wahrheitslehren zu beurtheilen, dieſem Handwerksdünkel an der nöthigen Intelligenz und Wiſſenſchaft gebricht. Um ſo freud- und achtungsvolleren Händedruck Denen! die als wahrhaft gebildete und wahrhaft praktiſche Forſtwirthe, mit ihrem ſelbſtverſtändlich rei⸗ cheren Schatze an Erfahrungen im Gebiete der praktiſchen Einzelnheiten und deren techniſchen Bedingungen und im Gefühle naturgemäſer Freundſchaft, dem Wiſſenſchafter helfend und ergänzend ſich zur Seite ſtellen, um Hand in Hand mit ihm ihre gemeinſchaftliche Sorge und Sache, die forſtliche Kunſt, deſto ſicherer und eher auf den ihr in wiſſenſchaftlicher wie in materieller Beziehung noch mangelnden haltbaren Standpunkt zu bringen. Mag die Oberflächlichkeit und Kurzſichtigkeit nach wie vor, gleich Herrn Pfeil, dem Wahne huldigen, daß das Reinertragsprincip zur Waldvernichtung führe: der gründliche und unbefangene Denker wird je länger je mehr mit dem Syſteme dieſes Principes ſich befreunden, weil je länger je mehr erkennen, daß daſſelbe ganz, ja ich darf hinzufügen, unter allen Wirthſchaftsſyſtemen ganz allein dem Geiſte entſpricht, dem die deutſchen Forſtwirthe huldigen, wenn ſie, des Vaterlandes Wohl im Herzen, ſich verſammeln unter dem Wahlſpruche, dem von Herzen auch ich zugethan, und den zum gedeihlichen Friedensbunde auch ich ihnen zurufe, dem ſchönen deutſchen Forſtmanns-Gruße: Waldes Heil! Druck von B. G. Teubner in Dresden. Nachwort zur Verſtändigung mit den Freunden und Gegnern. Tharand, Ende Januar 1859. Ganz kürzlich erſt, und alſo nachdem dieß zweite Buch bereits fertig war, ward mir durch wohlwollende Freunde meiner Beſtrebungen die Kunde, daß ſich durch den Ton mei⸗ nes Waldwirths viele, und ſelbſt ihm wohlgefinnte, Forſt⸗ leute verletzt fühlten. Aehnliches Mißgeſchick habe ich ſonach, theilweiſe wenigſtens, auch für das gegenwärtige Buch zu befürchten. Ich beklage das mit ernſter Aufrichtigkeit. Allein nach meinen bisherigen Wahrnehmungen und Erfahrungen im geſammten deutſchen forſtlichen Bildungs-, Literatur-, Vereins⸗ und Wirthſchafts-Leben mußte ich wohl unbedingt annehmen, daß ich für eine mathematiſche Vervollkommnung des Wald— baues bei der ſo ſehr verbreiteten Gleichgültigkeit (um nicht zu ſagen Geringſchätzung) dagegen Seiten der forſtlichen Praktiker das wünſchenswerthe allgemeinere und lebendigere Intereſſe nur dadurch hervorzurufen vermöchte, daß ich einſchneidende Wahr— heiten mit einſchneidender Schärfe und gleichſam in Flammen⸗ ſchrift hervorzuheben mich entſchließen konnte. Und wer Erfahrungen auch darüber beſitzt, wie ſehr jene unmathematiſche Richtung entfruchtend auf die Anſtrengungen der betreffenden Wiſſenſchaft und ihrer Lehrer rückzuwirken — 2 pflegt, der wird gewiß auch weit entfernt ſein, das für Effekt⸗ haſcherei und Anmaſung zu erklären, was er einfach als eine durch die Zuſtände gebotene Energie und Unerſchrockenheit in der Wiſſenſchaft erkennen muß. | Wenn man mir trotzdem von kompetenter Seite verſichert, daß jene lebendigere und gründlichere Inbetrachtnahme meiner Ideen und Vorſchläge auch ohne jenen ſcharfen und heraus— fordernden Ton erfolgt ſein würde: ſo will ich nur zu gern den Reſt meines Zweifels unterdrücken und ohne Ueberwin— dungskampf und ehrlich und offen allen deutſchen Forſtwirthen, denen mein Wort zu nahe trat, mit der Bitte um Verſöhnung die Hand reichen, da ich ſelber lebhaft und innig wünſche, in friedlichem Zuſammenwirken mit ihnen die praktiſche Wahrheit feftftellen und den Fortſetzungen dieſes Werkes einen dem ent- ſprechenden Geiſt einhauchen zu können. Darum noch einmal die, ich hoffe mit Ausſicht auf Ge— währung, motivirte Bitte: Nichts für ungut! wenn in den erſten beiden Büchern die Sprache der von der Praxis ſo oft mit Apathie und Antipathie behandelten und darum etwas ver— bitterten Forſtmathematik dem geneigten Leſer zu ſcharf erſchei— nen ſollte. Auch wolle man mit Nachſicht und Gerechtigkeit dabei erwägen, daß mein, wenn gleich populär zu haltendes, ſo doch immerhin rein wiſſenſchaftliches Werk keinen andern Grund und Zweck hat, als: den bei der heutigen Waldbaulehre offenbar verkannten und allzuſehr hintangeſetzten Werth mathe— matiſcher Geſinnung und Thätigkeit in ſeine Rechte einzuſetzen; auf daß künftighin die naturwiſſenſchaftliche Spekulation gegen des Waldbaues kleine und große Feinde Hand in Hand gehe mit der mathematiſchen Spekulation für des Wald— baues treueſte und größte Freunde: die täuſchungsfreien Rein⸗ erträge. D. B. 8 Pressler, Maximilian Robert D nan „rechnung ISSUED TO \ | L | 5 N ri 1 * . FACULTY OF FORESTRT UNIVERSITY OF TORONTO i 1 900 91 80 1 60 65 > MA SOd 4s Av 39NVU d | M3IASNMOG IV IN