W de 0 N 658 Mee ee A je ANA ee een 558 . e 8 f Menn 1 005 N} Kan ne 5 59 eh 155 111775 BCE Nied Nen BAAR 1 10 N 608 1170 9 on N 0 1 ee W Nn DAR RR Mi * I N n eee Bin Ki 1 1 0 ht 170 0 Hi O — — oO ec O — u —— * = 2 + w 2 zZ = 1 1005 IN 655 1058 „ tte N ah W Hl) 8 1 6 1 0 W 8 We ——— — F 1 1 750 12 Nine, 1 155 N e 0 Wen e MALEN HN i eee Ri ene Hann ee „ e 1 eie e 1 eis? Wat 102 Wette 10 eee eee AAN Re I, 4 ee a H eee 0 10 15 e BERGER, 900 1 eee 90 1110 0 0 A 0 ren Hr eee at W N 7 ,, KERNE 5 15 J e 05 A Mi * 1 NA 1 1% „ = u — a ; > 4 — Ps —— s eee iv 3:77, — N 2 — La em IE N — D — 2 — , — N “ Um 75 — — .» 0 . um 4 — U = nun In — 2 — 8 — N 5 g = u 2 5 m * ene 1 — — N — . 2, 2 „ „ ge ea = - —— S < 7 s X N 4 — — — > > - Tea LT? Mn, N, — ehe E aeteeee — en —— i ne Kr 2 n Zu — er 51 Fee — un ” ar N 7 — U * f 5 — — N = — e En < . — 2 . — at Mal 2 — ll, a ** 5 f . 8 I LT 5 ER nun ol 5 —— een ER 7 e 5 ein r 5 I ee, 1 Ser 1 - — zum — — ILL UN ul . in, N ee 1 — ee u “en a = 1 nn * s. * en) — Cie u een — — 2 ER er > Tr meer S = X — Kr ae I . — FERNIIF LEITEN NE — m N en 2 ! — 5 = Turm N ö Se Dl N 8 an! 5 “u, Pa - m * Bu Baar a “a =® u “ . — “ «en, ul ut) 1 Un "un 20 ee „ Digitized by the Internet Archive 0 in 2010 with funding from University of Toronto Be http://www.archive.org/details/diewirthschaftli00 ur . 8 a. ia u Die wirthſchaftliche Eintheilung der Foriten Berückſichtigung des Gebirges in Verbindung mit der Wegenetzlegung. Otto Kaifer, Regierungs- und Forſtrath a. D. Mit 30 Textfiguren, 10 lithogr. Tafeln und 4 Karten. IAR FACULTY OF FORESIRN UNIVERSITY OF TORONTO Berlin. Verlag von Julius Springer. 1902. ar) m Te ee RE Alle Rechte, insbeſondere das der Ueberſetzung in fremde ene vorbehalten. . 7. 28m Dorwort. Für jede Bodenwirthſchaft iſt die Zerlegung der ihr zugewieſenen Fläche in zweckentſprechende Theile das erſte Bedürfniß. An der Art und Weiſe der Flächen-Abgrenzung und Eintheilung erkennt man die Stufe, welche eine Bodenwirthſchaft erreicht hat. Im Landwirthſchaftsbetriebe wird in den Geinden mit fortge— ſchrittener Bodenpflege ſchon lange auf die regelrechtss Abgrenzung der einzelnen Kulturarten und auf ihre Eintheilung großes Gewicht gelegt. Im Forſthaushalt iſt die Frage der wirthſchaftlichen Abgrenzung und Eintheilung noch in der Entwicklung begriffen, der Werth einer regelrechten Ausführung wird noch nicht allgemein anerkannt. Der Verfaſſer, welcher in dieſem Zweige ſeines Faches 45 Jahre thätig war, will das von ihm im gebirgigen Waldlande ausgebildete Eintheilungsverfahren in einer Darſtellung niederlegen, welche alle ein— zelnen Ermittelungen und Ausführungen der Reihenfolge nach eingehend behandelt, damit der junge Fachgenoſſe, welcher ſich ohne ſachgemäße Ausbildung mit dieſer Aufgabe befaſſen ſoll, in alles während der Arbeit erforderliche Denken, Thun und Laſſen an der Hand eines Bei— ſpieles eingeführt werden kann. Ohne ein derartiges Beiſpiel iſt die Darſtellung weniger leicht ver— ſtändlich. Der Anfänger, welcher ſich für ſolche Ausführungen aus— bilden will, gelangt auch eher zum Ziele, wenn ihm die verſchiedenen Arbeiten bildlich vor Augen geführt werden oder wenn er ſich an der Hand eines Beiſpieles örtlich unterrichten kann. Mein Eintheilungsverfahren gliedert ſich in zwei zunächſt getrennte, im Ganzen aber innig verbundene Aufgaben: IV Vorwort. 1. die Wegenetzlegung und 2. die auf ein regelrechtes Wegenetz gegründete wirthſchaftliche Ein— theilung. Mich leitet der von mir aufgeſtellte Grundſatz '): „Die Wegenetzlegung und die wirthſchaftliche Eintheilung ſind „in Gebirgsforſten eine unzertrennbare forſtliche Aufgabe.“ Die Erfahrung lehrt, daß jede Waldeintheilung, auch die ſcheinbar beſte, wenn ſie nicht auf einem regelrechten, bezw. annehmbaren Wege— netz ruht, den Keim der Unhaltbarkeit in ſich trägt. Zur Löſung der beiden Aufgaben iſt im gebirgigen Waldlande zu— nächſt die Oberflächenausformung des gegebenen Arbeitsfeldes feitzu- ſtellen. Liegen von dieſem Arbeitsfelde Karten mit guten Höhenſchichten— linien vor (die Umringlinien gleichweit von einander entfernt und wage- recht gedachter Schichten der Berggebilde), dann iſt ein gutes Stück Arbeit erſpart, es erübrigt dann noch das Leſen ſolcher Karten zu er— lernen. Hierfür übt man ſich am beſten, indem man die verſchiedenen Geländeausformungen an der Hand ſolcher Karten örtlich begeht. Unter dem „Leſen“ einer derartigen Karte verſteht man die Fähig- keit beim Anblick der Höhenſchichtenlinien die Körperformen der ver- ſchiedenen Gebilde einer Gebirgsmaſſe leicht zu erkennen. Bei jeder Perſönlichkeit, welche zu ſolchen Arbeiten verwendet werden ſoll, ſpielt die Fähigkeit, ſich leicht im Gebirge zurecht zu finden und ſich die Gebirgsformen raſch einzuprägen, eine wichtige Rolle. Das gewählte Beiſpiel iſt des Verfaſſers letztes größere Arbeits- feld im eignen Dienſtbezirk. Wenn ich am Schluſſe dieſer Arbeit die Frage eingehend behandele: wem ſind dieſe und die mit ihnen im Zuſammenhang ſtehenden weiteren Forſteinrichtungsgeſchäfte zu übertragen, ſo drängen mich hierzu meine während langer Dienſtzeit — zuerſt in dem kleinen Lande Naſſau und zuletzt in dem großen Staate Preußen — gereiften Erfahrungen. Der Forſtmann muß verſuchen, um zu erfahren. Bei der Eigen- art des Faches iſt dem Einzelnen nur ſelten vergönnt, von ſeinen Ver— 1) Meine Einleitung zu Thema 2 der Deutſchen Forſtverſammlung in Wiesbaden im Jahre 1879. Dankelmann's Zeitſchrift für Forft: und Jagdweſen 1879, Heft 10. e ͤ—ͤrr VG. Vorwort. V ſuchen die Erfahrungen zu ernten, daher muß eine fortlebende Be— hörde ſie ſammeln und ſichten. Nicht Neuerungsſucht führt mich zu dieſen Vorſchlägen; möge vor dieſem Uebel das Forſtfach bewahrt bleiben! Möge aber dem noch jungen Fache eine Dienſteinrichtung gegeben werden, durch welche jeder Zweig desſelben ſich dauernd fortentwickeln kann und durch welche jeder Dienſtſtufe volle fruchtbringende Thätig— keit zugewieſen wird. Trier, im Mai 1902. O. Raiſer. Bi * üg u R Ae e dr tft grun a 1 e ach es Jan Abt nenen ee e en Fre EI PRO 1E2 dien inne kun . Br de nu sn An WM ib innen A Va n eng . 2 tet TE nn Möwe > Vase Waibel 5 e 20 RL: er 41 © eg Inhalt. Einleitung. Die Formen der Gebirgsbildungen und ihre Darſtellung J. Abſchnitt. Die Beſchreibung des Arbeitsfeldes. . Die Abgrenzung der Beiſpielsfläche und ihre Geländebeſchreibung . Die Voll- und Nebenbahnen des Gebietes A Der Beſitzſtand und die bisherigen Abjagverbältniie . Die vorhandenen öffentlichen Wege 9 1 — II. Abſchnitt. Das grundlegende Netz der „Hauptwege“ und der „Graden Abfuhrwege“. III. Abſchnitt. Die Waldeintheilung. 1. Die Grundbegriffe der Waldeintheilung im allgemeinen . 4% 2. Die Zerlegung in Abtheilungen und die Hilfsmittel zur Ab— grenzung 5 3. Die natürlichen 851 : a) Die Thalbildungen mit ihren Waſſerläufen b) Die Bergrücken mit ihren Scheitel- oder i c) Die unzweifelhaften Kulturgrenzen, die Grenzen des Schutzwaldes und des unbedingten Waldbodens, die Wachsthums- und Anbau— grenzen der Hauptholzarten. 5 Die ſtarken Brechpunkte der Geländeneigung 4. Die gebotenen Grenzen 5. Die künſtlichen Trennungslinien, 95 Schnee 6. Die zur Eintheilung verwendbaren Wege .. 7. Die maßgebenden Grundſätze für die Bildung der eee 9 10 d — Die erforderlichen Kartenwerke. . Die Aufklärung im Walde Das Abſtecken der Wege . . 11. Das Abſtecken der Schneiſen £ 12. Die — und wire intel eines wer, kopfes Seite 54 VII Inhalt. 13. Die Eintheilung einer ziemlich regelmäßig ausgeformten Bergwand 14. Die Eintheilung einer Bergwand mit Thalbildung . N IV. Abſchnitt. Die Sicherung der Abſteckungen. 1. Die Verſteinung der Eintheilung, der Linien und Reviergrenzen 2. Die Sicherung der Steinmale . 3. Die Sicherung der Wegabitecfungen . V. Abſchnitt. Die Hauptregeln für Anlage von Waldwegen und Schneiſen. . Die Neigung der Wege . Die Wegfrümmungen . g . Die Breite der Waldwege, das Maß er Fahnbabnen, Aufbatnen, Gräben und Böſchungen . 1 „ 3 „Die Breite der Schneiſen. 5. Der Waldrand 5 6. Der Flächenverbrauch für Bon und Sheen ı und 5 eAusieibung des Nichtholzbodens. VI. Abſchnitt. Die e der Ebene. Die Jageneintheilung der Ebene zum Vergleich mit der Waldein— theilung im Gebirge e OA 5 1 — — St VII. Abſchnitt. Die Entwicklung des Verfahrens. Die Entwicklung der Wegnetzlegung und des dargeſtellten Verfahrens. Durchſchnittszahlen, über Zahl und Verbrauch der Wege, über Steine und Koſten . ; eo. VIII. Abschnitt. Die Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungs— weſens. Wem ſind die Forſteinrichtungsgeſchäfte zu übertragen? (Mit beſonderer Beziehung auf Preußen) . „5 2 135 140 147 er Einleitung. Die Formen der Gebirgsbildungen und ihre Darſtellung eingangs zu beſprechen, wird zum Verſtändniß der Ausführungen er— heblich beitragen. Die aus ihrer ebenen Umgebung merkbar hervorragenden Boden— erhebungen ſind je nach ihrer Höhenausdehnung als Hügel oder Berge ausgeformt. Regelmäßige Formen, wie ſie die Körpermeßlehre behandelt, ſtellen dieſe Bildungen nicht dar, man kann nur gewiſſe Bergausformungen mit einigen regelmäßigen Körpern z. B. mit dem Kegel und dem Paraboloid, auch mit formbekannten Gegenſtänden ver— gleichen. Man ſpricht von Bergkegeln, Köpfen, von der Sarg— Tafelform u. ſ. w. Weil bei den Gebirgsbildungen die regelmäßigen Körperformen fehlen, können ſie auch nicht ſo genau wie dieſe dargeſtellt werden. Die bildende Kunſt kann zwar die Geſtalt der Berge in kleinerem Maßſtabe ausformend darſtellen, aber dieſe Art der Darſtellung iſt für die Waldwirthſchaft gar nicht, für wiſſenſchaftliche Zwecke nur ſehr beſchränkt zu verwenden. Von den regelmäßigen Körperformen ſteht den Gebilden der Natur das Paraboloid am nächſten, zur bildlichen Darſtellung der einfachen Gebirgskörper wählt man am zweckmäßigſten ſeine Form, ſie kann auch einigermaßen als Grundform für zuſammengeſetzte Gebirgsbildungen angeſehen werden. Auf Tafel 1, Zeichnung 1 iſt der Mittendurchſchnitt eines Pa— raboloids im Aufriß dargeſtellt. Zerlegt man die ſenkrechte Höhe dieſes Aufriſſes in gleiche Theile (hier 6), zieht durch die einzelnen Theilungs— punkte mit der Grundlinie des Aufriſſes gleichlaufende wagerechte Linien, lothet die Endpunkte dieſer Linien auf eine mit der Grundlinie des Aufriſſes gleichlaufende, tiefer liegende Linie ab, dann erhält man die Kaiſer, Eintheilung der Forſten. 1 2 Die Formen der Gebirgsbildungen Durchmeſſer für die Kreisflächen jedes einzelnen Paraboloid-Abſchnittes und durch das Ausziehen der Kreislinien die wagerechte Darſtellung — den Grundriß — aller Abſchnitte bis zur Grundfläche des ganzen Paraboloids. 8 Vergleicht man im Aufriß die Grundlinie mit der zunächſt höheren Schichtenlinie, ſo geben die beiden an den Ecken der erſteren gebildeten gleichen rechtwinkeligen Dreiecke mit ihrer Höhe die Erhebung dieſer Schichtenlinie über die Grundlinie — Höhenlage — mit ihren Hypothenuſen die Grenzen und das Maß der Oberflächen und ihrer Neigungen — Neigungslage — an. Verſinnlicht man ſich die Körpergeſtalt der Zeichnung, dann hat die geneigte Oberfläche — Mantelfläche — auch eine Neigung nach den verſchiedenen Himmels— richtungen — Himmelslage —. Hiermit ſind die Begriffe von „Höhenlage“ und für die Mantel— flächen von „Neigungslage“ und „Himmelslage“ bildlich dar— geſtellt, Begriffe, welche für die Ebene an und für ſich nicht beſtehen. Denkt man ſich eine wagerechte Fortbewegung des Paraboloides (Zeichnung 2), dann entſteht (ſiehe Aufriß): eine Rückenbildung mit einer Rückenlinie in der Länge der Fort— bewegung ab, ohne Neigung, eine nördlich und eine ſüdlich abhängende Bergwand, von den in den Punkten a und p errichteten ſenkrechten Linien abge— grenzt (ſiehe Grundriß), je eine nordweſtlich und ſüd weſtlich, nordöſtlich und ſüdöſtlich abhängende Bergwand in Form einer Mantelbildung. Mit jeder Veränderung in der Himmelsrichtung der Grundlinie des Aufriſſes verändern ſich ſelbſtredend die Himmelslagen der Abhänge, aber nicht die Neigungslage derſelben. Aus der Ferne betrachtet wird z. B. eine ſolche Form, wenn auch nur annähernd ſo ausgebildet, als Sargform angeſprochen werden. Zwei Paraboloide ſo nahe an einander gerückt, wie Zeichnung 3 darſtellt, verſinnlichen die Sattelbildung. Je nachdem die im Grundriß erſichtliche ebene Fläche bei a kurz oder lang iſt, unterſcheidet man enge und geſtreckte oder flache Sättel, ab und ae ſind die aufſteigenden, ad und ae die abfallenden Linien des Sattels, jene ſind in der Regel die Anfänge von Rückenbil dungen, dieſe die Anfänge der Mulden und Thäler oder Waſſerläufe. Eine an den Aufriß des Paraboloids, etwa in der Mitte der Er— hebung, zuerſt mit 0%, dann fallend angeſetzte Mittendurchſchnittslinie Tarel® Kaiser, Eintheilung der Forsten. Z eichnumg 1 Zeichnung 3. Zeichnung 4 . C.LKeller, Berlin S teindr.v. ulius Springer in Berlin 5 von J 4 7 4 Ver. und ihre Darftellung. 3 (Zeichnung 4) ſtellt im Aufriß und Grundriß den Halbſattel und die abfallende Rückenbildung dar. Wenn im Verlaufe eines Höhenzuges Erhebungen und Einſenkungen wechſeln, wodurch eine Reihe von Sattelbildungen entſtanden iſt, dann bezeichnet man dieſe als Längsſättel (00) im Gegenſatz zu Quer- ſättel (=), welche durch die Annäherung gleichlaufender Höhenzüge gebildet worden ſind. Auf Tafel 2, Zeichnung 5 werden die Längsſättel „Grauekreuz“ und „Stumpfethurm“, ſowie der Querſattel „Zoll— eich“ dargeſtellt. Dieſe nur vergleichsweiſe, zum Erkennen und zur näheren Bezeich— nung der Oertlichkeit dargeſtellten regelmäßigen Ausformungen ſind in der Natur unregelmäßig und jenen regelmäßigen Bildern nur annäh— ernd ähnlich. Man findet nur ſelten die einzelnen Formen allein, gewöhnlich ſind ſie ſelbſt in den kleinſten Bergbildungen alle im bunten Durcheinander vertreten. Bei den regelmäßigen Körperformen, Kegel oder Paraboloid (Zeich— nung 1) iſt die Grundrißdarſtellung eine einfache Ausführung. Die von der Grundlinie des Aufriſſes abgelothete Linie iſt der Durchmeſſer des ihre Grundfläche darſtellenden Kreiſes und jede gleichlaufend mit der Grundlinie des Aufriſſes gezogene Schichtenlinie giebt für den neuen Körperabſchnitt ebenfalls den Durchmeſſer für die entſprechende Kreisfläche. Für die Darſtellung der Grundriſſe unregelmäßiger Bergformen ſind aber beſondere örtliche Meſſungen erforderlich. Begrenzt man eine aus ebenem Gelände aufſteigende Bergform von dem Fußpunkte a (Aufrißzeichnung 6) ausgehend mit einer wage— recht verlaufenden, den Fußpunkt wieder erreichenden Linie, dann chließt dieſe unregelmäßig verlaufende Umringlinie die Grundfläche der abgegrenzten Bergform ein. Trägt man nach erfolgter örtlicher Aufmeſſung den Verlauf dieſer Linie auf die Grundrißzeichnung zwiſchen die von dem Grundriß abgelotheten Punkte a—a“, dann ſtellt dieſe Umringlinie den Grundriß des gedachten Bergabſchnittes dar. Theilt man die vorher gemeſſene ſenkrechte Höhe der Bergform von dem Fuß— punkt a zum Gipfel in Theile von gleicher Höhe (hier 6) und wieder— holt von den einzelnen örtlich feſtgelegten Theilungspunkten (b—f) aus— gehend ihre wagerechte Umgrenzung, die Aufmeſſung der einzelnen Um— grenzungslinien und ihre Einzeichnung, dann erhält man für jeden wagerechten Bergabſchnitt die entſprechende Grundrißlinie. 1 4 Die Formen der Gebirgsbildungen und ihre Darftellung. In den Zeichnungen 6 iſt die Längenausdehnung der Grundlinien im Maßſtab 1: 25000, die Höhe im Aufriß im Maßſtab 1: 5000 dargeſtellt. Die Aufrißzeichnung zeigt den Querſchnitt des Berges in ſeiner größten Längeausdehnung, die Grundlinie mißt 2000 m, von dem abgelotheten Gipfelpunkt (g) nach Weſten 500 m, nach Oſten 1500 m, die ſenkrechte Höhe beträgt 60 m, jeder gleich hohe Schichten— abſtand 10 m. Ueberblickt man die auf Grund der geometriſchen Abſteckung und Aufmeſſung dargeſtellte Aufriß- und Grundrißzeichnung, dann ſprich ſich in der erſteren ein leicht erkennbarer Unterſchied in der Neigung der Querſchnittlinien ag und ag aus. Mit Hilfe der feſtgeſtellten Längen und Höhen iſt ſie zu berechnen. Die durchſchnittliche Neigung 60. 100 der ſtärker abfallenden Linie beträgt | 500 12%, die der ſchwä— cher geneigten (5000 4% .. Die ungleichen Abſtände zwiſchen den Höhenſchichtenlinien der Grundrißzeichnung geben die Unterſchiede der Geländeneigung. Bei dem größten Abſtand der Höhenlinien der unteren erſten Schichte im Oſten ab hat das Gelände eine Neigung von (5300 3,3%, bei dem kleinſten Abſtand der Höhenlinien der dritten und vierten Schichte im Weſten cd“ und d'“ e‘ berechnet ſich 10.100 0 60 zu 16,7 %%. Das Ergebniß, daß dieſe Unterſchiede der Umgrenzungslinien der in ſenkrechter Höhe gleichweit entfernten, wagerechten Körperabſchnitte den Maßſtab der Neigung der zwiſchen ihnen liegenden Flächen ab— geben, hat dieſes Verfahren der Darſtellung der Gebirgskörperformen zur allgemeinen Anwendung gebracht. Wenn ſich auch die Bildung der gebirgigen Erdoberfläche in un— regelmäßigen Formen vollzogen hat, läßt ſich doch mittels dieſer Art der Grundrißdarſtellung bei Annahme entſprechend geringer Höhen— ſchichten — z. B. ſtatt 10 m, 5.3.1 m — für die meiſten Gebrauchs- zwecke, auch zu Erdmaſſenbewegungen, eine genügend genaue Berechnung erzielen.“) die Geländeneigung | 1) Die Darſtellung der verſchiedenen Verfahren beim Legen von Höhenſchichten— linien für größere Gebirgstheile gehört in die Lehre der Feldmeßkunde. Tafel 2 M ago oa b 1:100000. Photohth d geogr-Iith Anst u. Steindr v C. L Keller, Berhn 8 Zeichnung 6 „Eintheilung der Forsten. Kaiser Kaiser, Eintheilung der Forsten Monzęlfeld Gornhausen 8 ara lewes 5 4 Ar Schufehans Ne a N - 8 0 2 25 = = = Se ee a 4 Wenigerather köpfihen. / Hundheim 2 u . den aer Steinen. 2 eue Riwerstroje” 5 er e ve / Nee dr 1 N . Horafk HR HE ' f 0 NL 85 Ar u, 5 Dinge > . 5 7 Wr, 2% engere e Oräfe KR 15 E 0 e 9525 2 ; ö reef: — „ Made Geo rs Herbornerweg Deuset ba 95 10 2 Sen 5 *Kirschweiler Allenbacher weg u DE : AR ln eee +30 5 5 * 18 M we > / 3 0 fre f. —Lsisel 2 5 } ö \J ER Maus — * 7 en En ae 2 7 r Er 2 2 4 8 * eo ; \ Sei MW) Tem DEF Freu] e e . N HD Ternnerthöke I 5 1 < 3 { . a an Eu Kernerterr OBz; STEL Ivy I S 7 „ N) ; Fr BuchAotz 7 \ . 0 , Fa 5 7 . f ls chef . 57 Topp WE Irisattal 4 j 4 I 9 8 We Teineriköhe 5 — . 2 ernorteck ] 7402. 2 1 Hatlgenstein ER e e & . RB N My P 7 Hambach \ She > hier. N, Ber 1 / ofen K x N 8 8 * N N U F ) un ER Vruscherwe 2 | ]l Hermeckeil , PD irsefhüten { Du 9 * TER Sa rolerster 2 ! N, 5 Br das Hochwaldgebiet N eng. Weuhnöftterenreg \ e. . 3 / Sy, 2 . VE U = Ey 4s eee 5 „ 5 = 13 . N W e 1 are 2a * Burr ansehen Hm Herborner®? 7 ; Teen res 4 5 — N Unter Wilderburg AH. ndkopf‘ 5 Deusel bach . Ischeid . See, 15 23 6 RL ne N ern sörucherSteinkonf Siesbach 2 \ = era, de Baur we ertrag. . 8 Burgerkopt "a \ \ zwischen Hbosel und Sehe von Nonnweiler bis Bückenbeuren * { AS ar N Eisenbahnen, Landstrafsen na Landwege nach dem Zustardvom Jahre 7697. ,, = 1 0 + 20. por Eu 8 wos 9 A | eee e ene — f N Marta hıı 3 / u 0: 3 } y 1 i 8 2 = 3 7 DEN D Caatesulu 7 ij kes N | = er N N Gef JHeos, Kol Forster: 50 Photahth. d gecgr- lh Anst.u Sten 18 I. Abſchnitt. Die Beſchreibung des Arbeitsfeldes. 1. Die Abgrenzung der Beiſpielsfläche und ihre Geländebeſchreibung. In dem Theil des Regierungsbezirkes Trier (Karte I), welcher zum Hunsrück⸗Gebiet — zwiſchen Rhein und Saar, Moſel und Nahe — gehört, ſind in den Hochlagen der Gebirgsbildungen in der Hauptſache maſſige Rückenzüge ohne ſehr hervortretende Höhen ausgeformt, ſie ver— laufen ziemlich gleichgerichtet mit den ſie ſeitlich begrenzenden Fluß— thälern der Moſel und der Nahe. In der engeren Abgrenzung zwiſchen: Bernkaſtel und Neumagen im Moſelthal, Kirn, Oberſtein, Türkismühle im Nahethal, Bernkaſtel, Rhaunen, Kirn im Nordoſten, Neumagen, Thalfang, Hermeskeil, Türkismühle im Weſten, gehören die eingeſchloſſenen Flächen zum weitaus größten Theil zum Kreiſe Bernkaſtel, zu dem meiſtens von preußiſchem Gebiet umgebenen Fürſtenthum Birkenfeld, nur ihre Südweſtſpitze zum Landkreiſe Trier. Sie liegen in den drei Flußgebieten der Moſel, der Nahe und der Saar. Drei beſonders hervortretende Rückenausformungen (Karte II) bilden das Hauptgerippe dieſer Gebirgsmaſſen. I. Der erſte, mittlere, höchſte „Hauptrücken“. Er verläuft in ziemlich grader Richtung von Nordoſt nach Süd— weſt, beginnt im Nahegebiet, nordweſtlich von dem Flecken Rhaunen, in dem Winkel, welchen der Einfluß des kleinen Macherbaches in den 6 Die Beſchreibung Hahnenbach bildet — 330 m über Normal Null —, und endet im Saar— gebiet in dem Winkel, welcher von dem Einfluß des Königsbaches in die Prims, nordöſtlich von dem Dorfe Nonnweiler, gebildet wird — 421 m ü. N. N. Der nordöſtliche Theil dieſes „Hauptrückens“ wird „Idarwald“, der ſüdweſtliche Theil „Dhronecker Hochwald“, das Ganze von der entfernt wohnenden Bevölkerung gewöhnlich nur „Hochwald“ benannt. Die Grenze zwiſchen dem Idarwald und dem Dhronecker Hochwald bilden die beiderſeits unweit und unterhalb des Sattels „Hangende Birke“ — 714,6 m u. N. N. — entſtehenden Bäche, öſtlich der Idar— bach im Nahegebiet, weſtlich der Siebenbornbach (Simbach) im Moſel— gebiete. Die Rückenlinie dieſes erſten Hauptrückens wird in ihrem Verlaufe von keiner Thalbildung durchbrochen, ihre Einſenkungen und Erhebungen haben ſich nicht mit ſtarken Neigungen gebildet, die zwei tiefſten Einſenkungen liegen bei „O. K.'s-Hütte“ im Idarwald — 655 m ü. N. N. — und am „Dhronecker Jagdhaus“ im Dhronecker Hochwald — 701, m ü. N. N. — die übrigen Sattelbildungen ſind viel ſchwächer ausgeſprochen. Die höchſten Erhebungen: im Idarwald „An den zwei Steinen“ — 765,4 m ü. N. N. —, im Dhronecker Hochwald „Erbeskopf — 817,8 m ü. N. N. — ſind flach und maſſig ausgeformt, die letztere iſt der höchſte Punkt der Rheinprovinz. Dieſer erſte Hauptrücken erhebt ſich aus dem Hahnenbachthale nord— weſtlich von Rhaunen bei ſehr flacher Rückenbildung 4700 m lang, durchſchnittlich mit 9% ſteigend und 413 m ſenkrechte Höhe überwindend bis zum Idarkopf — 743,2 m ü. N. N. —, wodurch dieſer gewaltige, nach Nordweſten, Norden, Nordoſten, Oſten und Südoſten abfallende maſſige Kopf ausgeformt worden iſt. Nach dieſer beträchtlichen Erhebung beginnt ein ruhiger Verlauf der Rückenlinie. 35 km lang bis zur letzteren ſtärkeren Erhebung, dem „Diebskopf“ — 720 m ü. N. N. — nordöſtlich vom Dorfe Damflos, beträgt die größte Abweichung von der höchſten Erhebung, dem Erbes— kopf, nur 163 m im tiefſten Sattel „O. K.'s-Hütte“. Vom „Uſarkopfe“ — 724,3 m ü. N. N. — im Idarwalde bis zum Sattel „Dhronecker Jagdhaus“ iſt die Bildung des erſten Hauptrückens eine weniger regelmäßige als im Nordoſten dieſes Rückens. Der „Auerhahnskopf“ — 755,6 m ü. N. N. — und „Erbeskopf“ erſcheinen als die höchſten Punkte beſonderer Rückenzüge, deren Streichen von | | | a des Arbeitsfeldes. 7 der Richtung des Hauptrücken abweicht, aber ihr Verlauf läßt ſie doch nicht als größere ſelbſtändige Gebirgskörper anſprechen, ſie ſind viel— mehr als Unregelmäßigkeiten oder Verſchiebungen in der Ausformung des Hauptrückeus zu betrachten. Von der Höhe „An den zwei Steinen“ bis zur Höhe „Panzer— ſchlag“ — 749 m ü. N. N. — bildet die erſte Hauptrückenlinie die Waſſerſcheide zwiſchen Moſel und Nahe, von „Panzerſchlag“ bis zur Höhe „Sandkopf“ — 746 m ü. N. N. — zwiſchen Nahe und Saar. II. Der zweite Hauptrücken an der Römerſtraße, zwiſchen dem erſten Hauptrücken und dem Mofelthale, iſt die längſte Rückenbildung im Hunsrückgebiet, welche im Regierungsbezirk Coblenz ſchon eine weite Strecke die Waſſerſcheide zwiſchen Moſel und Nahe bildet, er verläuft im Regierungsbezirk Trier mehr von Oſten nach Weſten, in der Richtung der vom Rhein herkommenden alten Römer— ſtraße, bis zur Moſel, gegenüber dem Dorfe Ferres — 109,1 m ü. N. N. In unſerer engeren Abgrenzung liegt ſeine Rückenlinie durch— ſchnittlich etwa 160 m tiefer als die des erſten Hauptrückens. Auch dieſe zweite Rückenlinie iſt ebenſo wie die erſte von keiner Thal— bildung durchbrochen, der tiefſte Sattel „Gonzerath“ liegt 519 m hoch. Dieſer Höhenzug nähert ſich dem erſten Hauptrücken zwiſchen den Dörfern Hochſcheid und Hinzerath, wodurch der langgeſtreckte flache Querſattel „Zolleich“ — 553, 7 m ü. N. N. — gebildet wird. Die aufſteigenden Linien dieſes Sattels, einerſeits nach der Höhe „An den zwei Steinen“ — 765, f m ü. N. N. —, anderſeits nach der „Halſter— höhe“ — 601,2 m ü. N. N. — liegen nahezu ſenkrecht zum Verlauf der beiden Rückenlinien J und II, daher erſcheint dieſer Sattel in der bis jetzt genauer beſprochenen Gebirgsbildung als der erſte Querſattel — A. In ſeinen abfallenden Sattellinien liegen ſüdweſtlich die An— fänge der „Großen Dhron“, nordöſtlich die Quellen des Hahnenbaches ). Die Thalbildungen beider Bäche laufen anfangs gleichgerichtet mit den beiden Rücken I und II, wodurch dieſer Querſattel der gegebene Durch— gangspunkt für Wege- und Bahnlinien iſt, welche in den Thälern und den Thalſeiten beider Bäche weiter gehen ſollen. 1) Der Hahnenbach, welcher bei Kirn in die Nahe fließt, hat in ſeinem Anfang in jedem Banne einen andern Namen, die auch in die Generalſtabskarte aufgenommen, aber hier weggelaſſen ſind. Auch im Reg. Coblenz führt ein Zufluß den Namen Hahnenbach. 8 Die Beſchreibung Die aufſteigenden Linien dieſes Querſattels bilden die Waſſerſcheide zwiſchen Moſel und Nahe. III. Der dritte Hauptrücken, zwiſchen dem erſten Hauptrücken und dem Nahethal, beginnt im Fiſch— bachthale oberhalb des Dorfes Mörſchied auf oldenburgiſchem Gebiet — 340 m ü. N. N. —, verläuft ziemlich gleichgerichtet mit dem erſten Hauptrücken, nähert ſich dieſem zwiſchen dem Dorfe Allenbach und dem Weiler Tranenweiher und bildet dadurch den zweiten Querſattel „Hüttgeswaſen“ — B — 660,6 m ü. N. N. Von da ab mit dem erſten Hauptrücken gleichgerichtet weiter laufend, nähert er ſich dieſem ſüdweſtlich dem Dorfe Muhl nochmals, bildet den dritten Querſattel „Muhl“ — C — 608 m ü. N. N. — und endet nach weiterem Verlaufe im Primsthal bei dem Bahnhof Nonnweiler — 410 m ü. N. N. Die urſprüngliche Rückenlinie dieſes dritten, gewöhnlich „Birken— felder Hochwaldrücken“ benannten Gebirgszuges iſt im Gegenſatz zu den beiden erſten Rücken zweimal durch Waſſerläufe, welche tiefe Thäler gebildet haben, durchbrochen, zuerſt im Katzenloch, ſüdöſtlich vom Dorfe Sensweiler, vom Idarbache, dann ſüdlich vom Dorfe Bör— fink vom Traunbach, ſie liegt durchſchnittlich etwa 80 m tiefer als die erſte Hauptrückenlinie. Die aufſteigenden Linien des Querſattels „Hüttgeswaſen“ bilden die Waſſerſcheide zwiſchen dem Idarbach und dem Traunbach, in den abfallenden Sattellinien liegen die Anfänge beider Bäche. Die aufſteigenden Linien des Querſattels „Muhl“ nach dem „Sand— kopf“ — 746 m ü. N. N. — und dem „Großen Dollberg“ — 700 m ü. N. N. — bilden die Waſſerſcheide zwiſchen dem Traunbach und der Prims, in den abſteigenden Sattellinien verlaufen nordöſtlich der Hengſtbach, ein Zufluß vom Traunbach, ſüdweſtlich der Königsbach, ein Zufluß der Prims. Beide Querſättel ſind ebenfalls für künftige Bahnzüge ſowie auch für Wegpläne gegebene Durchgangsſtellen. Der ſüdliche Theil des erſten Hauptrückens, „Der Dhronecker Hoch— wald“, hängt mit einem anderen Gebirgsſtock außerhalb unſerer engeren Abgrenzung, dem „Osburger Hochwald“, mittels einer in ihrer größten Ausdehnung flachen, nur ſchwach ausgeſprochenen Rückenbildung zu— ſammen, welche die Waſſerſcheide zwiſchen Moſel und Saar bildet. Die des Arbeitsfeldes. 9 Rückenlinie dieſer Verbindung beginnt auf der Höhe „Panzerſchlag“ im erſten Hauptrücken, in ihrem Verlaufe bis zur Höhe „Hohe Wurzel“ — 669 m ü. N. N. — im Osburger Hochwalde iſt zunächſt ein vierter Querſattel „Ober dem Schillingerborn“ — D — 650 m ü. N. N. — durch den Aufſtieg der Rückenlinie zum „Steinkopf“ — 682 mü. N. N. — im Malborner Gemeindewald gebildet. In der nach Norden abfallen— den Linie dieſes Querſattels beginnt der Krebsbach, ein Zufluß zum Hohltriefbach bezw. zur „Kleinen Dhron“, in der abfallenden Linie nach Südweſten liegt der Schillingerborn, der Urſprung der Prims. Im weiteren Verlauf der gedachten Rückenlinie liegen weſtlich vom Dorfe Abtei ganz flache Einſattelungen, durch welche die Hochwald— höhenbahn von Hermeskeil, bezw. Reinsfeld, nach Simmern geführt werden muß. Die beſprochenen Rückenlinien der drei Hauptrückenzüge ſind in Karte I durch ſtärker geſtrichelte Linien kenntlich gemacht, durch feiner geſtrichelte Linien auch die vom erſten Hauptrücken abzweigenden kleineren Rückenlinien, welche innerhalb des Staatswaldes verlaufen. Wie in der Regel von den ſtärkeren Erhebungen wieder kleinere Rückenbildungen abzweigen, beginnen im Gebirge ſeitlich der Ein— ſattelungen die Thalbildungen und in ihnen durch Anſammlung der Niederſchläge und durch das Hervortreten der Quellen die Anfänge der Waſſerläufe, welche als die Thalſohlen auch in der Karte ange— geben ſind. Die Einzeichnung der Rückenlinien, dieſer Rückgrate der größeren und kleineren Gebirgskörper, und der Sohlen aller Thäler und Thälchen veranſchaulichen die Ausformung des Gebirges. N Im Moſelgebiet haben die beiden erſten Hauptrücken durch ihren nicht durchbrochenen Verlauf eine eigenthümliche Thalbildung, die der „Großen Dhron“, herbeigeführt. Zum Hauptthal der Moſel verläuft dieſes Seitenthal anfangs nahezu gleichgerichtet mit ihm, aber mit entgegengeſetztem Falle, es verbindet daher das obere Gebiet der „Großen Dhron“ ungünſtig, nur auf großen Umwegen, mit dem Haupt— thal der Moſel. Nicht für das Wegenetz, nur für die Anlage einer Kleinbahn kann das Thal in Frage kommen. Im Nahethal reichen infolge des zweimal durchbrochenen dritten Hauptrückens zwei Seitenthäler: des Traunbaches, des Idar— baches, an der nördlichen Grenze des dritten Hauptrückens, des Fiſch— baches, an der nördlichen Grenze des erſten Hauptrückens, des Hahnen— baches bis zu dieſem erſten mittleren Hauptrücken und verlaufen von 10 Die Beſchreibung da nahezu rechtwinklig zum Hauptthal der Nahe. In dieſen Thälern führen Wege zur Vollbahn im Nahethal. Mit einer Kleinbahn im Hahnenbachthale, im Anſchluß an eine ſolche im Thal der „Großen Dhron“, kann das Nahethal mit dem Moſelthal günſtig verbunden werden. Im Saargebiet begrenzt das Thal der Prims nur einzelne Wald— flächen und den ſüdlichſten Waldtheil unſeres Arbeitsfeldes. Von Nonn— weiler abwärts durchzieht die Nebenbahn zur Saar dieſes Thal. Das Thal der „Großen Dhron“ hat für die Eintheilung des Staatswaldes keine Bedeutung, nur die Anfänge ihrer Zuflüſſe aus dem erſten Hauptrücken ſind natürliche Abgrenzungen für die anliegen— den Waldflächen. Im Nahegebiet geben die Nebenbäche des Traunbaches: Hengſt— bach, Ochſenfloß, Taubenfloß, Ramſtallerfloß, der Idarbach und ſeine Nebenbäche: Hohlbach, Steinbach, Scheidbach, ſodann der Fiſchbach, zuletzt der Koppelbach, ein Zufluß zum Hahnenbach, ſämmtlich im erſten Hauptrücken entſpringend, natürliche Grenzen für die Waldeintheilung ab. Im Saargebiet ſind die Nebenbäche der Prims: die Anfänge des Königsbaches und des Fraubaches, zur Eintheilung zu verwenden. Auf preußiſchem Gebiet ſind unſere Höhen zuſammenhängendes Waldland. Den erſten mittleren Hauptrücken bedecken die Beſtände des Idar und Dhronecker Hochwaldes, rund um denſelben liegen in den Thälern und auf den ſeitlich verlaufenden Rückenbildungen eine Menge von Dörfern. In gleicher Weiſe ſetzt ſich auf Großherzoglich Oldenburgiſchem Gebiet der Wald auf dem dritten Hauptrücken fort, bis auch ihn in den Abhängen die Feldmarken begrenzen. 2. Die Voll- und Lebenbahnen des Gebietes. In den unſer Gebiet abgrenzenden Hauptthälern der Moſel und der Nahe verläuft zwar im Moſelgebiet die 1879 eröffnete Vollbahn von Trier nach Coblenz, ſie iſt aber von Ehrang bis Pünderich abſeits des Thalzuges über Land geführt, um den häufigen und ſtarken Krüm— mungen dieſer Moſelſtrecke auszuweichen. Die 1860 eröffnete Vollbahn im Nahethal von Türkismühle zum Rhein (Bingerbrüc) folgt dagegen genau dem Laufe des Fluſſes. Der erſte mittlere Hauptrücken verläuft nahezu in der Mitte zwiſchen Moſel und Nahe, auch ziemlich gleichgerichtet mit beiden Flüſſen, ſowie mit den beiden Vollbahnen in dieſen Gebieten. Der rechtwinkelige obalbsattel ebochscheid N Has | | Barıpt-sboch 1 Selle | ı inscherunte / | 7 . —— - (Am Srcleratein Al | \ | IN | | IN \ | I 1 | ech lebe 00. N | / N / | N | | 7 WAacer gericht | f | Sy 0 1:100 000 O 1:10 He ine Dot berg! — | | | . * I profi le SGH „ 0h Pen Aube I} | Saag Der as — u che . 8 | bre SEI 1 ( faferlba * | N bo oo lab der Lang eh aui ſol - ehoc ſonua ld G Angen S laf S 0 or Kaiser, Eintheilung der Forsten des Arbeitsfeldes. 11 Abſtand der Rückenlinie dieſes Gebirgskörpers beträgt einerſeits bis zum Verlauf der ſchiffbaren Moſel in der Luftlinie durchſchnittlich 15 bis 18 km, bis zur Vollbahn im Moſelgebiet, welche dem gedachten Waldkörper gegenüber, wie anfangs ſchon bemerkt, außerhalb des Moſel— thales verläuft, durchſchnittlich Skm weiter, alſo 23 bis 26 Km; ander— ſeits bis zur Nahe und zu der ihr Thal durchziehenden Vollbahn 13 bis 16 km. Die abſeits der Moſel geführte Vollbahnſtrecke iſt einmal durch die 1883 eröffnete, 15 km lange Nebenbahn von Wengerohr bis Cues— Bernkaſtel mit der Moſel-Waſſerſtraße verbunden, außerdem führt auch von Pünderich eine ebenfalls 1883 eröffnete, 11 Km lange Nebenbahn der Moſel aufwärts bis Taben⸗Trarbach zur Moſel. Von dem Bahnhof Birkenfeld-Neubrücke der Nahebahn führt eine 5 km lange Nebenbahn bis Stadt-Birfenfeld. Die 1889 von Trier bis Hermeskeil, 1897 von Hermeskeil über Nonnweiler bis Türkismühle — Bahnhof der Nahebahn — eröffnete Nebenbahn, mit der Abzweigung von Nonnweiler nach Wemmetsweiler — Bahnhof der Fiſchbachbahn von Saarbrücken nach Neunkirchen —, führt bei ihrem Einlaufen in das Primsthal am äußerſten Ende des dritten Birkenfelder Hochwaldrückens vorbei. Der Bahnhof Nonnweiler liegt am Ende der Rückenlinie, 300 m von der Staatswaldgrenze ent— fernt. Wenn er auch feiner Entfernung vom Haupt-Staatswaldkörper wegen vorerſt nur für die zwei nächſten Schutzbezirke — Nonnweiler und Neuhütten — Werth hat, ſo iſt er aber für einen unmittelbaren Anſchluß einer Klein- oder Waldbahn aus dem Inneren des Staats— waldgebietes ziemlich günſtig gelegt, auch der einzige Bahnhof dieſer Linie, an den ein unmittelbarer Bahnanſchluß aus dieſem Gebiete aus— führbar iſt. Der in der Linie nach Türkismühle folgende Bahnhof Otzenhauſen, 600 m vom Staatswald abgelegen, eignet ſich nicht für einen unmittel— baren Anſchluß einer Kleinbahn, kann aber mit Landfracht aus den beiden gedachten Schutzbezirken gut erreicht werden. Mittlerweile iſt die noch fehlende Nebenbahnverbindung von Hermes— keil über Morbach, Querſattel Zolleich und weiter bis Kirchberg und Simmern im Regierungsbezirk Coblenz örtlich feſtgelegt. Dieſe Hoch— wald⸗Höhenbahn iſt weitaus die wichtigſte Linie für die Hochwaldbevöl— kerung und den Staatswaldbeſitz. 12 Die Beſchreibung Die Bahnhöfe dieſer Linie: Dhronecken, Thalfang, Hoxel, Mor— bach, Hinzerath, werden für Güterverkehr eingerichtet und auf Veran— laſſung der Forſtverwaltung werden noch Holzverladeſtellen zwiſchen Thalfang und Hoxel, Horel und Morbach, zwiſchen Morbach und Hinzerath und auf dem Querſattel Zolleich vorgeſehen. Dieſe Bahnhöfe und Holzverladeſtellen nehmen das Holz von den angrenzenden Waldungen auf den nordweſtlichen Abhängen des Hoch— und Idarwaldes auf. Trotz alledem ſchafft dieſes geſammte Netz von Nebenbahnen einen günſtigen Aufſchluß für den Staatswaldkörper nicht, denn die Bahn— linien von Hermeskeil nach Türkismühle und Wemmetsweiler führen an der ſüdlichſten Spitze des Waldkörpers vorbei und laſſen die ſüd— öſtlichen Abhänge des erſten mittleren Hauptrückens und den dritten Hauptrücken zum größten Theil unaufgeſchloſſen liegen, und die Linie von Trier über Hermeskeil und Morbach nach Simmern verläuft gleich— gerichtet mit dem Moſelthal und nirgends iſt eine unmittelbare Ver— bindung mit dieſem Thal und ſeinen Bahnen hergeſtellt ). 5. Der Beſitzſtand und die bisherigen Abſatzverhältniſſe. Von den rund 16000 ha großen Staatswaldflächen innerhalb der eingangs beſchriebenen engeren Abgrenzung bedecken etwa 11 500 ha den in der Mitte der dargeſtellten drei Gebirgskörper liegenden I. Haupt— rücken, ſie liegen geſchloſſen beiderſeits des Rückens bis zu einer Breite von S km, fremden Beſitz ſchließen ſie nicht ein, nur wenige kleine Wieſenthäler ſetzen ſich eine Strecke in den Waldkörper fort; im Innern des Waldes iſt fremder Beſitz nur noch in ganz geringer Ausdehnung eingeſchloſſen. Der Südoſthang des Idarwaldes vom Sattel Graue— kreuz ab nordöſtlich iſt theils Gemeinde- theils Privatwald. Auf dem II. Hochwaldrücken an der Römerſtraße liegen zerſtreut und im Gemenge mit Gemeindewald nur kleinere Staatswaldtheile etwa 1200 ha. Von dem in ſeiner ganzen Längenausdehnung bewaldeten III. Birkenfelder Hochwaldrücken ſind die nordweſtlichen ſchmalen Einhänge ) Werden Eiſenbahnen in der Nähe von Waldungen geplant, iſt es Pflicht der Forſtverwaltungen, dieſe Entwürfe bei ihrem Entſtehen zu verfolgen und zeitig feſtzuſtellen, ob etwa Vortheile für die Forſten errungen und Nachtheile in der Leitung der Linien u. ſ. w. abgewendet werden können. tt V᷑a¾ '—ůA łFB(wꝛm . des Arbeitsfeldes. 13 ſtreckenweiſe von etwa 3300 ha Preußiſchem Staatswalde bedeckt, die bei weitem größeren Waldflächen ſind Großherzoglich Oldenburgiſcher Staats- und Gemeindebeſitz. Es darf angenommen werden, daß die heutigen Waldflächen inner— halb dieſes Gebietes von jeher als ſolche, vielleicht auch theilweiſe als Weideflächen beſtanden haben, Spuren von landwirthſchaftlicher Be— nutzung; auch von römiſchen Niederlaſſungen finden ſich nur einzelne, dabei noch von geringer Ausdehnung. Während der Zeit, als der Jäger noch vorherrſchend Herr des Waldes war, entwickelte ſich hier ſchon frühe eine für die Waldbeſitzer und für die Bevölkerung gleich erſprießliche Forſtbenutzung. Das Vorkommen von Eiſenerzen namentlich auf der Süd- und Südoſtſeite des Hochwaldes und die Möglichkeit die Holzkohle aus den nahen ausgedehnten, vorherrſchend mit Buchen beſtandenen Waldungen billig zu beſchaffen, veranlaßten ſchon im Anfang des 17. Jahrhunderts die Anlage von Hütten und Hammerwerken in den von dem J. mittleren Hauptrücken ausgehenden Thälern, nördlich der Kleinen Dhron, ſüdlich des Fiſchbaches, des Idar- und Traunbaches, des Königs- und Prims— baches. Die Eigenthümer der Hüttenwerke und die Waldbeſitzer zogen nach und nach geſchulte Köhler aus Belgien heran, die heutigen dem Walde auf der Süd⸗ und Südoſtſeite am nächſten liegenden Dörfer ſind meiſtens Anſiedelungen von Waldarbeitern aus jener Zeit, heute finden ſich noch in all dieſen ſog. Hüttendörfern die franzöſiſchen Namen dieſer Wallonen. Infolge der fortſchreitenden Entwicklung der Eiſeninduſtrie hob ſich der Holzverkohlungsbetrieb im Hochwalde immer mehr, er ſtand noch bis gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts in Blüthe, er ver— ſorgte nicht allein die Hütten der Umgegend, auch theilweiſe noch die Eiſenwerke an der Nahe, am Rhein und an der Lahn. Durch die Ausdehnung des Eiſenbahnbaues im allgemeinen, be— ſonders aber durch die Herſtellung der Vollbahnen durch das Nahethal und durch das an Steinkohlen reiche Saargebiet, in Verbindung mit der ſtets fortſchreitenden Verwendung der Steinkohle, konnten die Eiſenwerke in den Nebenthälern der Nahe den Wettbewerb auf dieſem Gebiete nicht mehr wagen, die Beſitzer verlegten ihre Werke an die Vollbahnen im Kohlengebiet, ihnen folgten ihre Arbeiter und weil durch dieſen Umſchwung der Holzkohlenbetrieb ſchließlich ganz aufhörte, auch ein Theil der arbeitsloſen Köhler. Dem Walde verblieb das Nachſehen! 14 Die Beſchreibung Mit dem Beginn einer raſchen und fortſchreitenden Entwicklung der Waldwirthſchaft, welcher in die 20er Jahre des 19. Jahrhunderts fällt, pflegte der heimiſche Forſtmann zwar fortdauernd mit beſonderer Vorliebe ſeine Buche, er mußte aber bald zum Anbau des bis dahin im Hochwaldgebiet noch fremden Nadelholzes ſchreiten. In Lagen und auf Böden, welche für die Fortzucht von Laubholz nicht mehr geeignet waren, wurde vorzugsweiſe auf dem rheinischen Schiefergebirge die Fichte angebaut. Große Flächen ſind heute ſchon dem Nadelholzanbau anheimgefallen, ſie werden ſich Jahrzehnte lang immer noch erweitern, aber bis in die neueſte Zeit hatte dieſer zwar ſehr erfolgreiche Anbau hinſichtlich der Holzberwerthung nur neue Sorgen gebracht. Wie bereits erörtert liegt der Preußiſche Staatswaldkörper von den Hauptverkehrswegen, der Moſel-Waſſerſtraße und der beiden Voll— bahnen im Moſelgebiet und im Nahethal weit entfernt, es umſäumen ihn erhebliche Gemeindewaldflächen, auch etwas Privatwald und im Nahegebiet grenzen die gedachten großen Flächen Oldenburgiſchen Staats— und Gemeindewaldes an. Die jährlichen Holzerträge auf all dieſen Flächen überſteigen die Bedürfniſſe der anwohnenden, im Durchſchnitt gering bemittelten Bevölkerung bedeutend. Die Landfracht bis zur Moſel und zu den Bahnhöfen der beiden Vollbahnen war aber ſo erheblich, daß die meiſten Holzarten und Holzſorten dieſen Aufſchlag dem allgemeinen Wettbewerb gegenüber nicht ertragen haben, daher wegen Mangel an Bedarf in nächſter Nähe nicht in genügender Menge abgeſetzt werden konnten. Im Weinbaugebiet der Moſel konnten z. B. vor dem Jahre 1893 die zu Rebpfählen tauglichen, ſehr geſuchten Fichten-Reiſigſtangen mit einem Durchmeſſer von 3 bis 7 cm (Im vom Stammende) deshalb nicht in der gewünſchten Menge abgeſetzt werden, weil fie aus Süd— deutſchland bei Waſſerfracht billiger bezogen wurden. Wegen der Un— verkäuflichkeit dieſer Reiſig⸗Nutzhölzer, aber auch der Derbholzſtangen, waren bis zum Jahre 1893 Fichten-Saatbeſtände von 50 bis 60 Jahren theils nicht genügend, theils noch gar nicht durchforſtet. An einen ausgiebigen Brennholzabſatz nach Außen war gar nicht zu denken, kaum konnten die werthvollſten Nutzholzſtämme von Buchen und Eichen die hohe Landfracht aushalten. Der nach dem Aufhören der Köhlerei ſtetig gefallene Preis des Buchenholzes hat zwar ſchon im Jahre 1861 die Anlage einer Holz— ejligfabrif bei Brücken im Traunthal auf Oldenburgiſchem Gebiet — Im vom Bahnhof „Stadt Birkenfeld“ — veranlaßt, auch die früheren des Arbeitsfeldes. 15 Hüttenwerke bei Abentheuer im Traunthal — 8 km vom Bahnhof Birkenfeld-Neubrücke der Nahebahn — und das ſeit 1857 außer Betrieb geſetzte Hammerwerk „Katzenloch im Idarthal“ — 12 km vom Bahn— hof Oberſtein — wurden 1887 und 1890 in Holzverfeinerungs- und Sägewerke eingerichtet, aber all dieſe Werke rechnen auf billigen Ankauf des Holzes, weil ihnen der Vorzug einer Schienenverfrachtung fehlt. 4. Die vorhandenen öffentlichen Wege. Die Bezeichnung der öffentlichen Wege iſt in den einzelnen deutſchen Gebieten ſo verſchieden, daß eine Feſtſtellung der Begriffe erforderlich iſt. Die vorliegende Ab— handlung unterſcheidet: a) Landſtraßen, welche der Staat bezw. die Provinzen, die Kreiſe oder ſonſtige Vereinigungen zum allgemeinen Gebrauch bauen und unterhalten. b) Landwege, welche in der Regel die Gemeinden, bezw. die Gutsbezirke u. ſ. w. zu demſelben Zweck bauen und unterhalten. Auch die vorhandenen Landſtraßen und Landwege waren hinſicht— lich ihres Werthes für den Verkehr nach den Waſſerwegen und Eiſen— bahnen genau zu unterſuchen. Nr. 1). Die Landſtraße aus dem Moſel- zum Nahethal — von Bernkaſtel bis Birkenfeld-Neubrücke — überſchreitet quer die vorgeführten drei Hauptrückenzüge ziemlich in ihrer Mitte und führt 8,5 km lang durch das Staatswaldgebiet. Bei ihrer Anlage war ſelbſt— verſtändlich nicht die regelrechte Verbindung der Staatswaldungen auf dem mittleren Hauptrücken mit der ſchiffbaren Moſel und mit dem Nahethal, gleichviel an welchen Punkten, maßgebend, ihren Verlauf beſtimmten vielmehr die in der angegebenen Richtung liegenden wich— tigſten Städte und Dörfer. Von dieſen Geſichtspunkten ausgehend, wurden im Moſelgebiet die alte Stadt Bernkaſtel, im Nahegebiet die Stadt Birkenfeld als Durchgangspunkte gewählt. In Abſchnitt I, I iſt Schon das ungünſtig ausgeformte Thal be— ſprochen, welches der Verlauf der „Großen Dhron“ bildet; ihr Urſprung in der abfallenden Linie des Querſattels „A Zolleich“ liegt 10,7 km in gerader Linie von Bernkaſtel entfernt, erſt nach einem Verlaufe von 33 km mündet fie, 20 km oberhalb Bernkaſtel, in die Moſel. Bei dieſer Gebirgsbildung, insbeſondere bei dem Mangel eines den II. Hochwaldrücken etwa in der Richtung von Morbach nach Bernkaſtel durchbrechenden Thales, war es früher ebenſowenig wie heute möglich, 1) Die Nummern der Wege ſind auch in der Karte J. 16 Die Beſchreibung einen kurzen nach der Moſel fallenden Verbindungsweg herzuſtellen. Es gilt dieſes auch für die ganze Moſelſtrecke vom Dhron-Einfluß bis nach Bernkaſtel und weiter abwärts bis Trarbach. Bei Anlage dieſer heutigen „Moſel-Nahe-Straße“ hat man ſowohl den mittleren höchſten Hauptrücken im tiefſten Längsſattel „O. K.'s. Hütte“ — 655 m ü. N. N. — als auch den II. Hochwaldrücken im tiefſten Längsſattel „Gonzerath“ — 519,5 m ü. N. N. — ziemlich richtig überſchritten, aber die Leitung der Straße von dem Sattel im J. Haupt- rücken bis zur Ueberſchreitung des Dhronbaches bei Morbach — 420 m ü. N. N. — und von da bis zum Sattel „Gonzerath“ im II. Hoch— waldrücken und weiter, iſt keine regelrechte. Bei Vermeidung nicht gebotener Gegenneigungen und bei möglichſt gleicher Vertheilung der Höhenunterſchiede zwiſchen den gegebenen Punkten hätten die ſtarken und die Gegenneigungen theils vermieden, theils gemildert werden können. Bernkaſtel am Ausgang des, urſprünglich ſogar für den Fußgänger— Verkehr geſchloſſenen, ſtark ſteigenden engen Thales iſt überhaupt ein ungünſtiger Durchgangspunkt für dieſe Landſtraße, eine beſſere Ver— bindung mit der Moſel hätte vom tiefſten Sattel des II. Hochwald— rückens bei Gonzerath durch das Thal über Veldenz nach Mühlheim a. d. Moſel hergeſtellt werden können. Dieſe Leitung war für die Her- ſtellung einer regelrechten Landſtraße ſchon dadurch angezeigt, weil dem Dorfe Mühlheim gegenüber auch das Lieſerbach-Thal ausläuft, in welchem die richtige Weiterführung dieſer Landſtraße in die Eifel liegt. Die Fortſetzung der Landſtraße im Nahegebiet vom Längsſattel „O. K.'s-Hütte“ im J. Hauptrücken nach der Nahe hin durchzieht wieder richtig den im Gelände vorgezeichneten Querſattel „Hüttgeswaſen“ — 660,6 m ü. N. N. Bei dem Unterſchied der Höhenlage beider Sättel von rund 6m hätte bei gleicher Vertheilung deſſelben ein Weg 6 km lang mit 0,1%, alſo nahezu in ebener Lage hergeſtellt werden können, man hat aber die Straße 5 km lang in ziemlich gerader Richtung über die Höhe nach Hüttgeswaſen geführt und dadurch Gegenneigungen und Wegſtrecken mit 8% Neigung geſchaffen. Bei der Weiterführung ins Nahethal war, wie ſchon angedeutet, die Herſtellung der Straße in möglichſt gerader Richtung nach der Stadt Birkenfeld maßgebend, wobei durch Ueberſchreitung des III. Birkenfelder Hochwaldrückens und des Hambachthales Gegenneigungen und Wegſtrecken mit erheblicher Neigung hergeſtellt worden ſind. Die im Gelände vorgezeichnete regelrechte Verbindung des Quer— ſattels „B Hüttgeswaſen“ mit dem Nahethal führt durch das Traunthal, des Arbeitsfeldes. IX dieſe Leitung hätte aber die Stadt Birkenfeld nicht berührt. Bei dem Höhenunterſchied des Querſattels „Hüttgeswaſen“ und des Bahnhofes Birkenfeld⸗Neubrücke — 341,39 m ü. N. N. — von 319,2 m würde dieſe 17 km lange Linie (1 km länger als die ausgebaute Straße) einen durchſchnittlichen Fall von rund 2% erhalten haben ). Der bis hierher beſprochene beſte Verkehrsweg im Staatswald— gebiet von Bernkaſtel über Morbach, O. K.'s-Hütte, Hüttgeswaſen nach Birkenfeld bezw. Birkenfeld⸗Neubrücke hat eine Länge von 39 bezw. 44km. Vom Sattel „O. K.'s-Hütte“ im J. mittleren Hauptrücken, alſo von der Mitte des Waldes, beträgt die Entfernung: nach Bernkaſtel an der Moſel . . 23km nach den Bahnhöfen Birkenfeld... 16km und Birkenfeld⸗Neubrücke im Nahethal 21 km. Obwohl der Ausbau dieſer Straße tadellos, auch die Unterhaltung eine gute iſt, kann der Gegenneigungen wegen bis zu den Endpunkten, namentlich nach der Moſel hin, volle Fracht nicht geladen werden, da— bei koſtet noch jede Wagenladung mit zwei Pferden nach den beiden Endpunkten mindeſtens eine Tagesfahrt (12 bis 15 Mark), wenn das Holz nahe an der Straße lagert. Nr. 2. Die über die Höhe des Hunsrückens von Simmern über Kirchberg und Büchenbeuren führende Landſtraße erreicht oberhalb dem Dorfe Hochſcheid den Regierungsbezirk Trier, führt von da etwa 5 km lang an dem II. Hochwaldrücken entlang, zweigt I km hinter dem Stumpfethurm nordweſtlich ab und erreicht 1 km vor Longkamp die unter 1. beſchriebene Landſtraße von Birkenfeld nach Bernkaſtel. Die Entfernung vom Eintritt dieſer Straße in den Regierungsbezirk Trier bis nach Bernkaſtel beträgt 18 Km, ihr Ausbau iſt tadellos, fie verläuft zunächſt mit geringer Neigung, aber von Gegenneigungen iſt ſie bis zu ihrem Einlauf in die Straße unter 1. auch nicht frei, ſie vermittelt die Holzabfahrt aus den drei nordöſtlichen Schutzbezirken der Oberförſterei Morbach an die Moſel bei Bernkaſtel bei Entfernungen vom J. mittleren Hauptrücken von 18 bis 25 km. Nr. 3. Von der Landſtraße unter 1. zweigt in Longkamp die durch das Kautenbachthal verlaufende Landſtraße nach Trarbach ab, ſie iſt die zweite an die Moſel führende Wegrichtung, iſt gut ausgebaut 1) Dieſe regelrechte Weglage wird nur der Vollſtändigkeit dieſer Darſtellung halber beſprochen, ſie würde nur einige km preußiſches, im übrigen Oldenburgiſches Gebiet berühren. Kaiſer, Eintheilung der Forſten. 2 18 Die Beſchreibung und ſtets fallend, die Verbindung des Staatswaldes mit der Moſel nach Trarbach iſt aber 6 km weiter als die nach Bernkaſtel. er. 4. Die dritte, nach Mühlheim zur Moſel führende Landſtraße zweigt von der Straße unter 2. etwa 2,5 km oberhalb Longkamp ab, überſchreitet die Landſtraße unter 1. und geht ſtets fallend über Monzel— feld nach Mühlheim. Die Verbindung des Staatswaldes mit der Moſel mittels dieſer Wegrichtung iſt auch 3 km länger als auf dem Weg Nr. ! nach Bernkaſtel. Nr. 5. Von der Landſtraße unter 1. geht auch der bei der Idar— brücke beginnende Landweg über den Sattel Hangendebirke, Thalfang, Berglicht, Papiermühle, Dhron nach Neumagen a. d. Moſel ab, ſein Verlauf im Moſelgebiet beginnt im Sattel Hangendebirke des I. Haupt- rückens, er fällt bis nach Thalfang, muß aber von da ab auf einer Strecke von 158 km 130 m Höhenunterſchied überwinden (Thalfang 421m ü. N. N., Haardtwaldhöhe 551 m ü. N. N.). Die Entfernung vom I. Hauptrücken bis zur Moſel beträgt 25km. Abgeſehen von der ſteilen Wegſtrecke hinter Thalfang (10 % ), iſt die Verbindung mit der Moſel auch wegen der großen Entfernung für die Holzver— frachtung im Staatswalde nahezu werthlos. Auf dieſen 5 im Moſelgebiet verlaufenden, mit dem Staatswald in Verbindung ſtehenden und gebrachten Wegen iſt die Zufuhr der Walderzeugniſſe zur ſchiffbaren Moſel und zur Stichbahn von Wenge— rohr nach Bahnhof Cues-Bernkaſtel ausführbar, die Entfernungen auf dieſen Wegen vom J. mittleren Hauptrücken zur Moſel und zur N bahn betragen 18 bis 25 km. Dadurch, daß im Nahegebiet der III. Birkenfelder Hochwaldrücken zweimal durch Thalbildungen durchbrochen iſt, lag die Möglichkeit vor, vom Staatswalde aus in dieſen Thälern meiſt fallende Thalwege zur Nahe herzuſtellen. Im erſten Durchbruche, dem Idarthal, iſt abgehend von der Idarbrücke (648,4 m ü. N. N.), welche die Ueberführung der Land— ſtraße unter 1 über den Idarbach herſtellt, in den Jahren Nr. 6. 1865-1870 eine Landſtraße über Allenbach, Katzen— loch, Idar nach Oberſtein a. d. Nahe, anfangs auf Preußiſchem, dann auf Oldenburgiſchem Gebiet mit günſtigem Gefälle regelrecht ge— baut worden. Vom Längsſattel „Hangende Birke“ und vom Längs— ſattel „Kempfelderweg“ im J. Hauptrücken betragen die Entfernungen bis Bahnhof Oberſtein 21 bezw. 19 km. des Arbeitsfeldes. 19 Nr. 7. Im zweiten Durchbruche, dem Traunthale, iſt auf Olden— burgiſchen Gebiet von der Landesgrenze unterhalb des Dorfes Börfink ab, über Abentheuer und Brücken bis zum Ausgange des Thales bei Bahnhof Birkenfeld⸗Neubrücke ein Landweg ausgebaut, deſſen oberſte Strecke von Börfink nach Abentheuer nicht regelrecht geleitet iſt, der fühlbarſte Mangel beſteht aber darin, daß man bis jetzt eine beider— ſeitige Vereinbarung über die Zuſammenführung der Wege auf der Landesgrenze verſäumt und dadurch den Verkehr hindernde Mißſtände herbeigeführt hat. Namentlich auf Preußiſchem Gebiet liegt die Weg- verbindung aus dem Staatswalde mit dem regelrechten Thalwege nicht in der im Gelände vorgezeichneten Thalbildung. Von dem Längsſattel Ruppelſtein im I. Hauptrücken bis zum Bahnhof Birkenfeld-Neubrücke beträgt die Entfernung 14 km. Nr. 8. Die dritte Verbindung des Staatswaldes im Nahegebiet mit der Vollbahn im Nahethal verläuft in dem den III. Birkenfelder Hochwaldrücken auf ſeiner Nordoſtſeite begrenzenden Fiſchbachthale. Es iſt nicht von ſeinem Urſprunge im Längsſattel Grauekreuz des J. Hauptrückens an aufgeſchloſſen, nur von Kempfeld aus beſteht eine unmittelbare, aber vielfach mit Gegenneigungen behaftete Wegverbindung über Herrſtein mit dem Bahnhofe Fiſchbach im Nahethal. Die Ent— fernung vom Sattel Grauekreuz nach dieſem Bahnhofe beträgt 23,5 km. Die letzte unmittelbare Verbindung des Staatswaldes im Nahe— gebiet mit der Vollbahn im Nahethal vermitteln die Wege in dem in Kirn a. d. Nahe ausmündenden Hahnenbachthale, welches im Quer— ſattel A „Zolleich“ beginnend, den I. Hauptrücken im Norden und Nordoſten umſäumt und gleichzeitig die Grenze zwiſchen dem Idarwald und den Ausläufern des Soonwaldes bildet. Nr. 9. Im unterſten Drittel dieſes Thales liegt die von Büchen— beuren, über Laufersweiler, Rhaunen, Bundenbach nach Kirn führende Landſtraße, welche auf Preußiſchem Gebiete zum kleinſten Theil den Regierungsbezirk Trier, meiſtens den Regierungsbezirk Koblenz, in der Mitte ihres Verlaufes auch Oldenburgiſches Gebiet durchzieht. Von Rhaunen nach Kirn hat die 17 km lange Wegſtrecke mehreremal Gegenneigung, etwa 4 km lang iſt Steigung zur Nahe hin bis zu 6%. Nr. 10. Von Rhaunen aufwärts führt unmittelbar im Thal kein Weg; mit Ausnahme von Crummenau liegen auch die Dörfer ab— ſeits des Thales auf den Auhöhen, den fehlenden Thalweg erſetzt auf rechter Thalſeite der von Rhaunen über Weitersbach, Horbruch bis 2* 20 Die Beſchreibung zum Halbſattel oberhalb Hochſcheid im II. Hochwaldrücken führende Landweg, welcher ſich dort mit der Landſtraße unter Nr. 2 vereinigt. Die Strecke dieſes Weges von ſeinem Uebergang über den Hahnenbach unweit der Staatswaldgrenze bis nach dem Dorfe Horbruch iſt ſo ſteil, daß dieſe Verbindung mit der Landſtraße unter Nr. 2 als Zufuhrweg für das Moſelgebiet wenig Bedeutung hat. Vom Hahnenbach abwärts bis zum Dorfe Weitersbach verläuft dieſer Weg ziemlich nahe am Staatswald entlang, durchzieht ihn auch 550 m weit und ſchließt ihn in feiner ganzen Länge auf. Die Ent- fernung auf den beiden unter Nr. 9 und 10 beſchriebenen Wegen vom J. Hauptrücken bis zum Bahnhof Kirn beträgt 21 km. Die im Gebiet der Nahe liegenden unter Nr. 6 bis 10 beſchrie— benen 4 Abfuhrrichtungen aus dem Staatswalde bis zur Vollbahn im Nahethal und zu ihrer Stichbahn nach Birkenfeld liegen ſämmtlich in Thälern, welche im Nahethal ausmünden. Die Entfernungen auf dieſen Wegen vom I. Hauptrücken im Staatswalde bis zu den gedachten Bahnhöfen betragen zwiſchen 14 und 25 km. Die kürzeſte Verbindung im Traunthal hat die ungünſtigſten Wegverhältniſſe. Dieſe für den Außenverkehr im Moſel- und Nahegebiet beſchrie— benen unmittelbaren Wegzüge werden innerhalb des Waldgebietes noch ergänzt durch die Landwege: Nr. 11, vom Katzenloch über Kempfeld, Bruchweiler nach Mor— bach mit Neigungen bis 11%, Nr. 12, von Bruchweiler, über Sattel Grauekreuz und Hinzerath bis zur Landſtraße unter Nr. 2 mit Neigungen bis zu 1390. Im Uebrigen vermitteln die Zufuhr zu den Außenverkehrswegen, aber hauptſächlich den Binnenverkehr die Landwege: Nr. 13, der Asbacher Weg über den Stern nach Sattel „Zolleich“, Nr. 14, von Stipshauſen über den Sattel Stipshauſenerweg nach Biſchofsdhron und Morbach (der alte Rhaunener Weg) mit Abzweigung nach Hochſcheid bei Neigungen bis 10%. er. 15, von Allenbach über Wirſchweiler nach Morbach bis 10% Neigung, Nr. 16, von Sensweiler nach Hoxel bis 11%, Nr. 17, von Hüttgeswaſen nach Dhronecken (der ſog. Caſparsweg), Nr. 18, von Hüttgeswaſen über Börfink, Muhl, Züſch nach Otzenhauſen mit vielfachen Neigungen bis 10%, Nr. 19, von Börfink bezw. Einſchiederhof nach Malborn, theil— weis ſehr ſteil, des Arbeitsfeldes. 21 Nr. 20, von Züſch nach Hermeskeil bis 13%/ Neigung mit Ab- zweigung über Damflos nach Thiergarten bis 9% und zur Land— ſtraße 21. Mit dieſen Landwegen ſtehen vielfach Geſtelle der alten Eintheil- ung in Verbindung; ihre fahrbaren Strecken nebſt einer Menge von alten Querwegen durch die verſchiedenen Forſtorte vermittelten bisher die Holzabfahrt. Nr. 21, Die Landſtraße von Hermeskeil über Nonnweiler nach Türkismühle durchzieht den abgelegenen Theil des Staatswaldes im Schutzbezirk Nonnweiler 830 m lang und begrenzt die ſüdlichſte Spitze des Hauptwaldtheiles 140 m weit unmittelbar bei dem Dorfe Nonn— weiler, ihre Fortſetzung von Hermeskeil über Dhronecken, Thalfang, Morbach bezw. bis zur Landſtraße Nr. 1 hat für die Fortſchaffung der Walderzeugniſſe wenig Werth, ſie verbindet nur die ſeitlich des Waldkörpers gelegenen Hauptorte. Die aufgezählten Landwege ſind im Laufe der Zeit nach und nach entſtanden, daher fehlt ein planmäßiger Zuſammenhang. Ihre Her— ſtellung verdanken die meiſten dem jeweiligen Bedürfniß einer Weg— barmachung von Dorf zu Dorf. Auf einen guten Verlauf derſelben iſt in früherer Zeit wenig Werth gelegt worden, vielfach hat man auch beim Herſtellen von Steinbahnen die urſprünglichen Fuß- oder Fahr— wege, wie ſie der Gebrauch einmal geleitet hatte ohne Verbeſſerung ungünſtig verlaufender Strecken benutzt. Die Einſattelungen in den Bergrücken ſind zur Ueberſchreitung zwar meiſtens richtig gewählt, aber mit zu ſtarker Steigung erreicht und mit zu raſchem Falle wieder ver— laſſen worden. Die Thalzüge, dieſe Fingerzeige für den Wegbauer im Gebirge, hat man vielfach bei Anlage der Hauptwege zu wenig beachtet, oft hat auch die Lage der Dörfer auf den Anhöhen die ungünſtigen Weglagen verſchuldet 9. 1) Im Naſſauiſchen Weſterwald findet man in den Hochlagen das Ackerland häufig auf den höchſten Bergrücken, Salzburgerkopf — 654,5 m ü. N. N. — u. ſ. w., den Wald dagegen in den feuchten Thälern. Bei der Urbarmachung ſolcher Höhen mit ſchwerem Boden (dort Baſalt) gab man zur Herrichtung von Ackerland den Höhenlagen darum den Vorzug, weil das Gelände im Frühjahr zum Bebauen zeitiger trocken wurde und ſich dadurch raſcher erwärmte, daher auch dort die Dörfer vielfach auf den Anhöhen und die Verbindungswege über Berg und Thal. Aehnlich ſind die Verhältniſſe im Hochwald und Hunsrück, wo die Dörfer mit ausgedehnten Ackerfluren vielfach auf den Hochlagen und Rücken liegen. II. Abjchnitt. Das grundlegende Netz der „Hauptwege“ und der „Graden Abfuhrwege“. (Karte III.) Bei den „Waldwegen“, welche der Waldbeſitzer für ſeine Zwecke und auf ſeine Koſten baut und unterhält, unterſcheide ich: 1. „Hauptwege“, die größeren durchgehenden Anlagen, welche die Hauptabſatzorte, die Ladeſtellen der Eiſenbahnen, auch günſtige Anſchlußpunkte der öffentlichen Wege mit den wichtigſten Sammelpunkten im Walde verbinden. 2. „Grade Abfuhrwege“ ), welche die Walderzeugniſſe von den einzelnen Sammelpunkten im Walde auf der zuläſſig kürzeſten Linie nach den verſchiedenen Abſatzorten bringen. 3. „Wirthſchaftswege“, alle übrigen Wege, welche den Aufſchluß des Waldes vervollſtändigen. Verſchiedene Sonderbezeichnungen dieſer Wirthſchafts— wege, z. B. Thalweg, Randweg, Thalrandweg, Höhenrand— weg, Steigweg, Fallweg, Nullweg, Hangweg, Ringweg, Sackweg, Zubringer, Durchforſtungsweg u. ſ. w., dienen nur dazu, die Lage, beſondere Zwecke und Eigenſchaften dieſer Wege zu verſinnlichen. Unter den Begriff „Eintheilungsweg“ fallen alle Wege ohne Aus— nahme, alſo auch die öffentlichen, oder Theile der ver— ſchiedenen Wege, ſobald ſie zur Abgrenzung von „Jagen“ oder Abtheilungen benutzt werden. 1) Es iſt mir nicht gelungen einen kürzeren, allgemein verſtändlichen Ausdruck für dieſe Art von Wege zu finden, wir nannten fie früher „direkte Wege“, aber ich vermeide in dieſer Arbeit grundſätzlich wälſche Ausdrücke. Das grundlegende Netz der „Hauptwege“ und der „Graden Abfuhrwege“. 23 Die Aufgabe, für das vorliegende Staatswaldgebiet ein Wegenetz zu entwerfen, wurde im Jahre 1885 geſtellt. Damals war nur das in Abſchnitt I, 2 beſchriebene Vollbahnnetz mit den Stichbahnen von Wengerohr—Cues-Bernkaſtel, Pünderich — Traben⸗Trarbach und Birkenfeld-Neubrücke — Stadt Birkenfeld ausgebaut. Nach Feſtſtellung der in dem erſten Abſchnitt dargelegten Ver— hältniſſe lag klar vor Augen, daß durch die beſten Wege im Walde und ihren unmittelbaren Anſchluß an die vorhandenen Landſtraßen und die übrigen öffentlichen Wege das zu erſtrebende Ziel einer beſſeren Rent— barmachung des Staatswaldbeſitzes nur unvollkommen zu erreichen war. Wie bereits im Einzelnen nachgewieſen wurde, iſt im Moſelgebiet der Hauptweg Nr. 1 für den Außenverkehr zu ungünſtig angelegt, aber namentlich ſind in dieſem und im Nahegebiet alle Hauptwege, ſowohl zur Moſel ſowie auch zur Nahe, für eine Holzverfrachtung zu weit. Die hohe Landfracht drückt den Reinertrag der Wirthſchaft zu ſehr herab, die geringen Holzſorten können dieſe Landfracht überhaupt nicht ertragen. Auch die Holz verbrauchenden Anlagen, welche bis dahin nur im Nahegebiet entſtanden find, änderu die Lage nicht weſentlich, ſie alle rechnen angeſichts der Abſatznoth auf geringe Ankaufspreiſe. Nach allen Erwägungen konnte darüber kein Zweifel mehr ob— walten, daß das einzige Heil für den Staatswald nur aus der Er— weiterung des Eiſenbahn-Nebennetzes erwachſen könne, es war daher die nächſte Aufgabe, dieſen Plänen volle Aufmerkſamkeit zuzuwenden. Leider ließ die im Jahre 1885 ſchon geplante Nebenbahnlinie Trier — Hermeskeil —Wemmetsweiler mit Abzweigung nach Türkismühle den Staatswaldbeſitz ohne beſondere Beachtung. Die Bemühungen der Forſtbehörden, die Linie Trier — Hermeskeil — Türkismühle bei Reinsfeld, anſtatt durch die freie Feldmark, mehr durch ſchützendes Waldgelände und dadurch dem Osburger Hochwalde näher zu führen, anſtatt im weiteren Verlaufe die Linie zu lange das Löſterthal einhalten zu laſſen und dadurch den Bahnhof Hermeskeil ſo tief ins Thal zu legen, dieſe Linie ſchon früher, öſtlich von Hermeskeil, ins Primsthal zu leiten, blieben erfolglos, die Bahn führt heute 300 m an der ſüdlichſten Spitze des Staatswaldes vorbei. Durch dieſe Führung kommt dieſe Neben— bahn nur noch für den Staatswald im Saar- und Nahegebiet mit den zwei Bahnhöfen „Nonnweiler“ und „Otzenhauſen“ in Betracht. Der Bahnhof „Hermeskeil“ tief im engen Löſterthal behält nur eine geringe Bedeutung, er liegt ſehr weit vom Walde ab, das zwiſchen ihm und 24 Das grundlegende Netz der „Hauptwege“ dem Staatswalde verlaufende tiefe Primsthal erſchwert dazu noch die Zufuhr der Walderzeugniſſe, weil ein Grader Abfuhrweg im oberen Primsthal noch fehlt, annehmbare Wege im unteren Thal nicht mög— lich ſind. An und für ſich ſind die Bahnhöfe Nonnweiler und Otzenhauſen zunächſt nur für die Schutzbezirke Nonnweiler und Neuhütten der Ober— förſterei Hermeskeil von Werth. Nach dem Mißerfolge der Bemühungen, die gedachte Nebenbahn durch ihre Leitung öſtlich von Hermeskeil ins Primsthal dem Haupt— Staatswaldtheil näher zu bringen, ſteigerte ſich das Intereſſe an der für die Forſtverwaltung und für die Bevölkerung der Hochlagen zur Verbeſſerung ihrer wirthſchaftlichen Lage in gleichem Maße wichtigen Höhenbahn von Hermeskeil nach Simmern, bezw. zur Nahe und zum Rhein. Dieſe für den Aufſchluß der Hunsrück Hochlagen geeignetſte Linie lag zwar auch im Plane der Eiſenbahnbehörde, es verzögerte ſich aber die Ausführung der mittleren Strecke durch den zuerſt ins Auge ge— faßten Auſchluß an die Nahe-Vollbahn von Simmern nach Langen⸗ lonsheim. | Bei der ficheren Vorausſicht eines demnächſtigen geeigneten Auf- ſchluſſes der Staatswaldflächen im Moſelgebiete konnte ſich die Forſt— verwaltung vorerſt beruhigen und zur Wegenetzlegung im Walde ſchreiten. Vor Beginn dieſer Arbeit im Waldesinnern war es erforderlich, den vorausſichtlichen Verlauf der Hochwald-Höhenbahn im Bereiche des Staatswaldes ſo genau als möglich feſtzuſtellen. Dieſe Unterſuchung ergab, daß von Hermeskeil bezw. von der Bahnunterführung bei dem Weiler Höfchen eine flache Einſattelung in der Waſſerſcheide zwiſchen Moſel und Saar weſtlich vom Dorfe Abtei, ferner der ſchwache Sattel in der Waſſerſcheide zwiſchen der Kleinen und Großen Dhron am Kirchenberg unweit des Dorfes Deuſelbach zur Ueberſchreitung gewählt werden würden, daß auch unzweifelhaft der Querſattel „A Zolleich“ — dieſe hohle Gaſſe — als Durchgangspunkt benutzt werden muß. Der ins Einzelne gehende Verlauf der Bahn konnte weniger vorausgeſagt werden, weil die Lage der Linie zwiſchen den gedachten Ueberſchreitungs— und Durchgangsſtellen ſich je nach der Wahl der anzuwendenden Neigungs- grade ändern muß, man konnte aber annehmen, daß die aus dem Walde kommenden Landwege nach: Dhronecken Nr. 17, Thalfang Nr. 5, Hoxel Nr. 16, Morbach Nr. 11, Hinzerath Nr. 12 und die Landſtraße Nr. 1 ſiehe Abſchnitt JI, 4) von der Bahn überſchritten würden. und der „Graden Abfuhrwege“. 25 Für das Moſelgebiet wird hiernach mit Herſtellung der Hochwald— Höhenbahn die Sorge um beſſeren Abſatz der Walderzeugniſſe ver— ſchwinden, ungünſtig bleiben vorerſt die Verhältniſſe im Nahegebiet. Nur für die zwei ſüdlichſten Schutzbezirke im Saargebiet iſt der Aufſchluß durch die Bahnhöfe „Nonnweiler“ und „Otzenhauſen“ ge— ſichert, ſchon für den zunächſt angrenzenden Schutzbezirk Züſch erſchwert, wie nach dem Bahnhof Hermeskeil das Primsthal, ſo nach Nonnweiler und Otzenhauſen das Königsbachthal die Landverfrachtung.. Auf den dieſe Thäler überſchreitenden Wegen Nr. 20 und Nr. 18 kann bei ihren ungünſtigen Neigungen bis 14% kaum halbe Fracht geladen werden. Für alle weiter liegenden Waldflächen auf der Südoſtſeite des I. Hauptrückens im Nahegebiet kommt die Nebenbahn nach Türkismühle überhaupt nicht mehr in Frage, ſo lange keine Wald- oder Kleinbahn mit Anſchluß an den Bahnhof Nonnweiler hergeſtellt wird, bleiben für ſie, nach wie vor, die unmittelbaren Abfuhrwege Nr. 1, 6 und 7 zur Nahe-Vollbahn beſtehen. Die Gebirgsbildung nordweſtlich vom J. Hauptrücken iſt im Moſel— gebiet grundverſchieden von der auf ſeiner Südoſtſeite im Nahegebiet, dort bildet der undurchbrochene II. Hochwaldrücken das weite Längsthal der Großen Dhron, in welchem ſich die Höhenbahn in ihrem Verlaufe vom Sattel bei Deuſelbach bis zum Querſattel „A Zolleich“ im Ab— hang des I. Hauptrückens an die Staatswaldflächen anſchmiegt, hier im Nahegebiet bilden aber alle vom I. Hauptrücken ausgehenden Waſſer— läufe Querthäler, welche ſämmtlich ſenkrecht zum Nahethal ausmünden. Wenn auch bei einer Weiterentwicklung des Eiſenbahnnetzes die Maſchen noch viel enger als heute gezogen werden ſollten, wird nicht daran gedacht werden, zwiſchen der Nahe-Vollbahn und der Höhenbahn Hermeskeil — Simmern noch eine mit beiden gleichgerichtet laufende Nebenbahn anzulegen. Für weitere Bahnherſtellungen weiſt die Ge— ländeausformung mehr auf die Anlage von Kleinbahnen in den ge— dachten Querthälern aufwärts hin. So iſt zu erwarten, daß nach dem Ausbau der Höhenbahn der Anſchluß an dieſelbe vom Bahnhof Kirn a. d. Nahe über Rhaunen durch das Hahnenbachthal angeſtrebt wird. Von den zwei zu wählen— den Anſchlüſſen, Bahnhof Büchenbeuren oder Sattel „A Zolleich“, wäre der letztere deßhalb der vortheilhafteſte, weil von da aus noch zwei andere Kleinbahnlinien durch das Thal der Großen Dhron nach Neu— magen und über Gonzerath nach Mühlheim und Bernkaſtel zur Moſel im Gelände vorgezeichnet ſind. 26 Das grundlegende Netz der „Hauptwege“ Auch vom Bahnhof Oberſtein über Idar nach Katzenloch, vielleicht auch weiter auf die Höhe werden Kleinbahnen geplant. Die geſchilderten Abſatzverhältniſſe im Nahegebiet, dann aber auch die Thatſache, daß bei den vorhandenen und in Ausſicht ſtehenden Lade— ſtellen der Nebenbahnen immer noch erhebliche Entfernungen für Land— frachtbeförderung aus dem Inneren des ausgedehnten Waldgebietes zu dieſen Ladeſtellen verbleiben werden, mußte zu der Erwägung und Unter— ſuchung veranlaſſen, ob nicht die Hauptlinien des Wegenetzes mit An— wendung der für Kleinbahnen zuläſſigen Neigung ſo zu leiten ſeien, um ſie unmittelbar mit Ladeſtellen der Nebenbahnen verbinden und gegebenen Falles auch mit Schienen belegen zu können. Die Erzielung dieſer doppelten Brauchbarkeit ſolcher Linien für Landverfrachtung oder auch als Schienenweg iſt aber dann von Werth und zuläſſig, wenn der Verwendbarkeit als Schienenweg nennenswerthe Opfer, etwa durch Verlängerung der Weglinien u. ſ. w., nicht gebracht werden müſſen, der Vortheil ſolcher doppelt brauchbaren Netze beſteht aber darin, daß ſie den Wald vor Umarbeitungen und vor doppeltem Flächenverbrauch bewahren, falls die Herſtellung von Schienwegen erforderlich wird und nachträglich ausgeführt werden muß. Die Hauptwege. (a bis l.) Nur zum Bahnhof Nonnweiler der Linie Hermeskeil —Türkismühle einerſeits und zur Ladeſtelle im Querſattel „A Zolleich“ der Höhenbahn Hermeskeil — Simmern anderſeits können unmittelbare Anſchlüſſe von Waldbahnlinien hergeſtellt werden. Beide Stellen liegen zwar nicht auf Staatsgrund, aber es iſt möglich, das zur Verbindung mit dem Walde erforderliche fremde Gelände zum Bahnhof Nonnweiler zu er— werben und die Ladeſtelle Zolleich liegt dicht an der Staatswaldgrenze auf käuflichem Gelände. Das Streben zielte nun dahin, beide entgegengeſetzte Anſchluß— punkte, deren Luftlinie den größten Theil des Waldkörpers durchſcheidet, günſtig mit Hauptwegen zu verbinden, auf welche auch ſpäter, ſobald es angezeigt erſcheint, Schienen gelegt werden können. a) Der ſüdlichſte Theil der Staatswaldfläche im Nahegebiet liegt zwiſchen dem J. Hauptrücken und dem III. Birkenfelder Hochwaldrücken, er muß daher zu dem Bahnhof Nonnweiler, welcher am Ausgange des letztgenannten Rückens im Saargebiet liegt, aufgeſchloſſen werden. Die kürzeſte Aufſchlußlinie liegt zwiſchen beiden Rücken. und der „Graden Abfuhrwege“. 27 Bei der Gebirgsausformung ſind zwiſchen dieſen Rücken die zwei Querſättel „B Hüttgeswaſen — 660,6 m ü. N. N. — und „C Muhl“ — 608 m ü. N. N. — ausgeformt worden, es blieb daher feſtzuſtellen, mit welchen Neigungen die Linie Hüttgeswaſen — Bahnhof Nonnweiler — 395 m ü. N. N. — herzuſtellen iſt. Der Höhenunterſchied zwiſchen beiden Punkten beträgt (660,6 — 395) 265,5 m, die Entfernung etwa 20 km, es könnte alſo bei günſtiger Bodengeſtaltung eine Weglinie 265,6 20,10 Der gleichmäßigen Anwendung dieſer Neigung tritt aber der Quer— ſattel „C. Muhl“ mit ſeiner Höhenlage von 608 m in den Weg: Zwiſchen beiden Querſätteln liegen bei einer Entfernung von etwa 10 km nu a. rund 0,5% zwiſchen Sattel „C. Muhl“ und „Bahnhof Nonnweiler“ bei derſelben Entfernung von etwa 10 Km en rund 2,1% Neigung im Gelände. Mit dieſen zwei ver- ſchiedenen Neigungen iſt alſo der Weg von Sattel Hüttgeswaſen nach Bahnhof Nonnweiler im günſtigſten Falle herzuſtellen. Nur wenn der Sattel Muhl anſtatt 608 m, 528 m ü. N. N., alſo 80 m tiefer liegen würde, hätte ein Weg von Sattel Hüttgeswaſen über Sattel Muhl nach Bahnhof Nonnweiler mit dem mittleren Gefälle von 1,3% her— geſtellt werden können. Es beſtimmt alſo im vorliegenden Falle der Querſattel „C. Muhl“ mit ſeiner Höhenlage das Maß der Abweichung für die beiden hier nach Lage der Bodengeſtaltung ausführbaren Weg— ſtücke von Sattel Hüttgeswaſen nach Sattel Muhl und von da nach Bahnhof Nonnweiler, von der mit 1,3% ꝓ gedachten Verbindungslinie der beiden Endpunkte: Sattel Hüttgeswaſen und Bahnhof Nonnweiler. Eine günſtigere Verbindung beider Endpunkte als über Sattel Muhl iſt überhaupt nicht möglich, als Waſſerſcheide zwiſchen dem Hengſtbach, einem Zufluß des Traunbaches und dem Königsbach, einem Zufluß des Primsbaches, ermöglicht er die Leitung des Weges auf die linke Seite des Königsbaches, wodurch allein die ungünſtige Thalüberſchreitung bei dem Dorfe Züſch für die neue Richtung „Sattel Hüttgeswaſen“ nach „Bahnhof Nonnweiler“ umgangen werden kann. Bei der endgiltigen Feſtlegung dieſer Wegerichtung auf das Ge— lände iſt der erſten Strecke von Hüttgeswaſen nach Muhl, wechſelnd ein Fall von 0% bis 29% gegeben worden, theils zwecks Herbeiführ— ung einer richtigen Verbindung mit den übrigen Linien des Wegenetzes, von etwa | 1,3% DDNeigung ins Gelände niedergelegt werden. 28 Das grundlegende Netz der „Hauptwege“ theils um ſumpfige Strecken umgehen, billigeren Ausbau herbeiführen und günſtigere Wegkrümmungen bei der Wegeleitung über Waſſerläufe herſtellen zu können. Der zweiten Strecke von Muhl nach Bahnhof Nonnweiler iſt auch ein wechſelnder Fall von 0,5% bis 3% gegeben worden. Um die Feldmark Neuhütten ſo kurz als möglich zu berühren und dadurch die Linie länger durch den Staatswald leiten zu können, ſind anfangs nur 0,5% ,q im weiteren Verlauf bis 1,5%, auf der letzten Hälfte der Linie bis zu 3% ꝓ Fall angewendet worden. Von der Geſammtlänge dieſes Hauptweges mit rund 20 km führen: 16 890 m durch Preußiſchen Staatswald, 450 m durch den Bann von Muhl, 660 m „ 1 „ „Neuhütten, 660 m „ „ „Nonnweiler, 1340 m durch Großherzoglich Oldenburgiſchen Staatswald. Die Inanſpruchnahme dieſer letzteren Fläche war durch die Lage des Querſattels Muhl, dem vorgezeichneten Durchgangspunkt auf Olden⸗ burgiſchem Gebiet, nicht zu umgehen. Der alte Landweg von Hüttgeswaſen nach Otzenhauſen Nr. 18 und von da durch Vermittelung der Landſtraße Nr. 21 nach Nonnweiler führt dicht an Tranenweiher und Börfink vorbei, geht über Muhl, Züſch, Neuhütten und Otzenhauſen, iſt etwa 1 km länger als die neu geplante Verbindung, er verläuft 11,0 km durch Preußiſchen Staatswald, 1,5 begrenzt er denſelben, 8,5 km durchzieht er die genannten Gemarkungen; bei den Dörfern Muhl, Züſch und Neuhütten hat er bis zu 11% Neigungen und Gegenneigungen; durch den neu geplanten Weg wird er nirgends entbehrlich, denn bei ſeiner Anlage war mehr die Verbind— ung von Dorf zu Dorf als der Aufſchluß des Staatswaldes maß— gebend. Einmal, bei dem Dorfe Muhl, kreuzen ſich beide Wege, im Staatswalde, hinter Neuhütten, fallen beide auf etwa 1 km zuſammen. Der neue Hauptweg iſt die kürzeſte Verbindung der beiden End- punkte, bei ſeiner geringen Neigung zum Thal iſt er auch für die Auf— fahrt zum Waldesinnern gut brauchbar, aber der Schwerpunkt für ſeine Beurtheilung liegt in ſeiner Brauchbarkeit als Schienenweg, ſobald die Verhältniſſe dieſe Verwendung wünſchenswerth erſcheinen laſſen. Dieſe Verwendbarkeit zum Schienenweg ermöglicht es aber auch, durch dieſe Waldbahnlinie die geſchilderten ungünſtigen Abſatzverhält— und der „Graden Abfuhrwege“. 29 niſſe des ſüdöſtlichen Staatswaldtheiles im Nahegebiet ſofort und gründlich zu beſeitigen, die ſchwierigſte Aufſchlußfrage im geſammten Gebiet iſt mit ihrer Herſtellung gelöſt. Für jede Wegenetzlegung ſind die ſtärkſten und die ſtarken Ein— ſattelungen in der Längsrichtung der Gebirgszüge und bei zuſammen— geſetzten Gebirgsſtöcken, beſonders noch die Querſättel die gebietenden Punkte. Zur Weiterarbeit im vorliegenden Waldgebiet ſind es nur die in Abſchnitt J, 1 beſprochenen vier Querſättel, A bis D, und die beiden Längsſättel bei „O. K.'s Hütte“ und am „Dhronecker Jagdhaus“. Die geringe Zahl von tiefen Längsſätteln im I. Hauptrücken kennzeichnet die Gebirgsausformung, ſie macht es unmöglich, günſtige „Grade Ab— fuhrwege“, welche raſch zum Thal führen ſollen, in gewünſchter Anzahl herzuſtellen, vielfach hat ſie auch die ſtarken Neigungen der alten vor— handenen, zu Thal gehenden Wege verſchuldet. b) Von dem Querſattel „B. Hüttgeswaſen“ im Nahegebiet war zunächſt die beſte Verbindung mit dem Moſelgebiet zu ſuchen, ſie war nur mit Hilfe eines Längsſattels in der Waſſerſcheide im J. Haupt— rücken zu erreichen. Es mußte hierzu der tiefſte Sattel „O. K.'s-Hütte“, welcher nahezu gleich hoch mit „Hüttgeswaſen“ liegt, gewählt werden. Die nahezu ebene Verbindung iſt eine äußerſt günſtige, ſie liegt ganz im Nahegebiet und ſtellt die erſtrebte Verbindung mit dem Moſelgebiet auf kürzeſtem Wege her. c) das Beſtreben die weitere Fortſetzung dieſes erſten Hauptweges im Moſelgebiet ebenſo werthvoll zu geſtatten als den erſten Wegzug von Bahnhof Nonnweiler nach Hüttgeswaſen konnte ſich nur verwirk— lichen, wenn ein paſſender Anſchluß an die künftige Hochwald-Höhen— bahn gefunden wurde. Der Querſattel „A. Zolleich“ iſt dieſer er— wünſchte Anſchlußpunkt, nicht allein, weil er zur Durchführung dieſer Nebenbahn benutzt werden muß und zu einem unmittelbaren Weg- oder Waldbahnanſchluß günſtig liegt, auch ſchon deshalb, weil von ihm aus weitere öffentliche Wege und künftige Kleinbahnen am zweckmäßigſten abgehen. Bei dem Höhenunterſchied der beiden Sättel „O. K.'s-Hütte“ und „Zolleich“ von (655 553,7) etwa 101 m und ihrer Entfernung von über 12 km war eine Verbindung von durchſchnittlich 642000 „8% möglich. Die im Gelände niedergelegte Linie hat nirgends über 19% Fall nach Sattel „Zolleich“. 30 Das grundlegende Netz der „Hauptwege“ Mit den dargeſtellten drei Wegzügen: a) Nonnweiler —Hüttgeswaſen von 20 km b) Hüttgeswaſen — O. K.'s-Hütte „ 6 „ c) O. K.'s-Hütte —Zolleich „ zuſammen 38,3 km iſt die möglichſt kurze Linie geſchaffen, welche die zu unmittelbarem Bahnanſchluß geeigneten Bahnhöfe „Nonnweiler“ und „Zolleich“ der beiden Nebenbahnen Hermeskeil —Türkismühle und Hermeskeil —Simmern verbindet, gleichzeitig das Waldgebiet günſtig durchquert und zufolge ihres Verlaufes durch die drei wichtigſten Querſättel und den tiefſten Längsſattel die Aufnahme von Wegzügen aus allen Richtungen und aus allen Waldtheilen ermöglicht und dadurch zur Fortführung der Walderzeugniſſe nach allen Richtungen dienen kann, alſo ins Nahegebiet durch die Nebenbahn Nonnweiler — Türkismühle, künftig auch „Zolleich — Simmern — Langenlonsheim“, ins Moſelgebiet durch die Nebenbahn „Nonnweiler — Trier“ und die Hochwald Höhenbahn Zolleich — Trier, ins Saargebiet durch die Nebenbahn „Nonnweiler —Wemmetsweiler“, auch künftig nach „Dillingen“ und „Merzig“. Der Werth dieſer Linie, welche als die Grundlage der Wegenetz— legung für unſer Arbeitsfeld angeſehen werden kann, wird noch dadurch erhöht, daß ihre beiderſeitigen Endſtücke von „Hüttgeswaſen“ nach „Nonnweiler“ und von „O.K.'s-Hütte“ nach „Zolleich“ Gefälle haben, das Mittelſtück von „Hüttgeswaſen“ nach „O. K.'s-Hütte“ bei ſeiner ebenen Lage gleichwerthig für jede Abfuhrrichtung iſt. Dieſen erſten das Waldgebiet in ſeiner Längsrichtung durchziehen— den Hauptweg können die folgenden Linien vermöge ihres Verlaufes mit geringen Neigungen ebenſogut zu einem Waldwegnetz wie zu einem Waldbahnnetz ergänzen: d) Die Verbindung des Querſattel C. Muhl — 608 m ü. N. N. mit dem Querſattel „D. Ober dem Schillingerborn“ — 650 m ü. N. N. —, ſie hat bei einem Höhenunterſchied beider Punkte von 42 m und einer Länge von 9 km eine Neigung von 0,4%. Die im Saargebiet verlaufende Linie iſt mit einer Neigung nach dem Querſattel D nicht über 0,4% niedergelegt, überſchreitet dabei das Fraubachthal ober— halb Züſch, ſchneidet die I. Hauptrückenlinie, berührt in ihrem Verlaufe den Landweg Nr. 20 von Züſch über Damflos nach Thiergarten in ſeinem am höchſten liegenden Punkte, durchzieht die Schutzbezirke Züſch und Thiergarten und verbindet das Nahe. und Saargebiet und der „Graden Abfuhrwege“. 31 mit dem Moſelgebiet. Der nächſte Bahnhof der Hochwald —Höhen bahn in letzterem Gebiet vom Endpunkt im Querſattel D liegt bei Dhronecken 6 km entfernt. Dieſe Wegeleitung ſchwächt gleichzeitig auch die ungünstigen Ver— kehrshinderniſſe zwiſchen dem Staatswald und der Nebenbahn Trier — Türkismühle, welche die beiden tiefen Thäler des Prims- und des Königsbaches bilden, ſo gut es die Gebirgsausformung ermöglicht, ab. e) Die Verbindung des Querſattels „B. Hüttgeswaſen“ — 660,6 m — mit dem Längsſattel „Dhronecker Jagdhaus“ — 701,6 m —, 5 km lang, iſt mit einer 1% nicht erreichenden Neigung feſtgelegt, ſie liegt im Nahegebiet und reicht bis zur Waſſerſcheide mit der Moſel. Zwiſchen dieſer Weglinie und dem Mittelſtück b des erſten durchgehen— den Hauptweges liegen die maſſigſten Erhebungen des Gebietes und die zwei in Abſchnitt I,1 erwähnten unregelmäßigen Rückenbildungen, fie werden vollſtändig eingeſchloſſen durch die folgende Weglinie: f) Die Verbindung der beiden tiefſten Längsſattel im I. Haupt- rücken auf ſeiner Nordweſtſeite im Moſelgebiet. Bei dem Höhenunterſchied dieſer beiden Sättel „Dhronecker Jagd— haus“ — 701,6 m — und O.K.'s-Hütte — 655 m — von 46,6 m und einer Entfernung von 10500 m hat die Linie einen durchſchnitt— lichen Fall von 0,44% nach „O.K.'s-Hütte“. Oberhalb dieſes Weges liegen die zwei durch den Längsſattel „Hangendebirke“ getrennten Er— hebungen, die höchſte mit dem Erbeskopf — 817,8 m — zwiſchen dieſem aus dem Sattel „Dhronecken Jagdhaus“, die andere mit dem „Auerhahnskopf“ — 755,6 m — zwiſchen „Hangendebirke“ und „O. K.'s⸗Hütte“. Um beide Waldkörper mit dieſer Weglinie gleich gut aufzuſchließen, wurde der geſammte Höhenunterſchied beim Niederlegen der Linie von Sattel „Dhronecker Jagdhaus“ bis zum Siebenbornsbach unterhalb des Sattels „Hangendebirke“ mit — 0,8 % verbraucht, die Reſtſtrecke bis Sattel „O. K.'s-Hütte“ mit 0% feſtgelegt. Aus dem Querſattel „B. Hüttgeswaſen“ führen u zwei Weg- linien mit geringer Neigung: g) nordweſtlich 6 km lang durch die Oberfürſterei Kempfeld, h) ſüdlich 2 km durch die Oberförſterei Dhronecker, beide bis zur Landesgrenze mit Oldenburg. i) Die Verbindung des 1 „Dhronecker Jagdhaus“ — 701,6 m — mit dem Querſattel „D. Ober dem Schillingerborn“ — 650 m — bleibt bei einer Länge von 3,3 km im Durchſchnitt unter 2% Fall. 8 IV Das grundlegende Netz der „Hauptwege“ k) Vom tiefſten Längsſattel „O K.s'-Hütte“ — 655 m — führt eine in nordweſtlicher Richtung im Durchſchnitt verlaufende 8,5 km lange Weglinie durch die Oberförſterei Kempfeld bis zu ihrer Grenze mit dem Gemeindewald von Schauren in Nahegebiet. ) Schließlich iſt vom Querſattel „A Zolleich“ — 533,7 — in öſtlicher Richtung bis zur Oberförſtereigrenze mit Gemeindewald eine 6,5 km lange Weglinie mit ebenem Verlaufe geleitet. (Nr. 6 des Wegeverzeichniſſes für Morbach.) Die Endpunkte der beiden letzten Linien unter K und 1 können auf der Südoſtſeite des J. Hauptrückens mit einer Linie von etwa 10 Fall und 11 km Länge vom Endpunkt der Linie k nach dem End— punkt des Weges !, außerhalb des Staatswaldes durch Gemeinde- und Privatwald verbunden werden. Mit dieſen Linien ſchließt das Netz derjenigen Haupt-Wegezüge ab, welche vermöge ihrer geringen Neigungen auch zum Belegen mit Schienengeleiſen geeignet ſind. Beim Feſtlegen derſelben iſt ihre Brauch— barkeit zur Abgrenzung der Abtheilungen oder Jagen nicht in Frage gekommen, obwohl ſich die meiſten vermöge ihrer ebenen Lage dazu eignen und auch verwendet worden ſind. Die Graden Abfuhrwege 2251). Für die weitere Geſtaltung des Wegenetzes war nunmehr zu unter— ſuchen und feſtzuſtellen, ob und welche „Graden Abfuhrwege“ aus dem Waldesinnern an die Verbrauchsorte der nächſten Umgebung, beſonders an die Ladeſtellen der Nebenbahnen und auch den Thalzügen nach, in denen gewerbliche Anlagen noch entſtehen können, noch fehlen. Mit den in Abſchnitt LA aufgezählten beſtehenden Landwegen find die umliegenden Dörfer vielfach mit dem Waldgebiet verbunden. Wenn dieſe Wege auch in der Mehrzahl nicht regelrecht angelegt worden ſind, ſo lohnt es ſich doch nicht, erhebliche Verbeſſerungen ihrer Lage vor— zunehmen, nur an zwei Stellen — Nr. 15 und 19 — nöthigten die ſtarken Neigungen der hohen Unterhaltungskoſten halber zu einer theil— weiſen Verlegung. Infolge der vorgenommenen Feſtſtellung wurden noch folgende Ergänzungen der geraden Abfuhrwege ausgeführt ): ) Die neuen Graden Abfuhrwege ſind mit den alten beibehalten (I. Abſchn. 4) fortlaufend nummerirt, die alten in fetterem Druck als die neuen von 22 an. — und der „Graden Abfuhrwege“ 33 1. Im Nahegebiet. — Oberförſterei Hermeskeil. Zu Nr. 19. Die Verbeſſerung des Landweges Nr. 19 vom Bör— fink bezw. Einſchiederhof nach Malborn. Anſtatt der alten Führung an der dreiſtämmigen Buche vorbei wurden die beiderſeitigen oberen Strecken durch den Längsſattel „Ruppelſtein“ geleitet. Nr. 22. Die neue Verbindung des Längsſattels „Dhronecker Jagdhaus“ mit dem Ochſenfloß-Thälchen mit 4 bis 6,5 % Fall, wo— durch ein regelrechter Weg dem Thälchen nach durch den Bann von Börfink ins Traunthal angebahnt worden iſt. Vom Uebergang dieſes Weges über den kleinen Ochſenfloß-Bach iſt bis zum Weg Nr. 19 eine Verbindung hergeſtellt. Oberförſterei Dhronecken. Nr. 23. Die unmittelbare Verbindung des Weilers Tranenweiher mit dem Sattel „Dhronecker Jagdhaus“ von 3 bis 7%. (Nr. 32 d. W. V. ) Nr. 24. Die Verbindung des oberſten Ringweges unterhalb des Erbeskopfes mit dem Rindfloß-Thälchen und dieſem entlang zum Land— weg Nr. 18 von Hüttgeswaſen nach Börfink, 5— 7 %. (Nr. 34 d. W. V.) ä Nr. 25. Vom Grenzſtein Nr. 649 mit Oldenburg zum Landweg s. (Nr. 21 d. W. V.) Nr. 26. Die nächſte Verbindung des Längsſattels „Hangende— birke“ mit dem Querſattel „Hüttgeswaſen“, 4%. (Nr. 38 d. W. V.) Nr. 27. Vom Sattel „Hangendebirke“ linkerſeits des Idarbaches zur Landſtraße Nr. 1 an der Idarbrücke, 6 % . (Nr. 80 d. W. V.) Oberförſterei Kempfeld. Nr. 28. Vom Querſattel Hüttgeswaſen zur Landſtraße Nr. 6, nahe vor dem Katzenloch, 1-6 %% . (Nr. 20 d. W. V.) Nr. 29. Vom Sattel „Sandkaut“ im III. Birkenfelder Hochwald— rücken nach dem Dorfe Allenbach, Landſtraße Nr. 6, 2— 6 9%. (Nr. 26 d. W. V.) Nr. 30. Von derſelben Grenze Sattel „Dreiherrnſtein“ nach Allenbach, 4% .. (Nr. 24 d. W. V.) 1) Den Hauptwegen und den Graden Abfuhrwegen ſind neben den Nummern, welche ſie im Text und in den Kacten erhalten haben, zur Meidung von Verwechſel— ungen ihre Nummern in den Wegeverzeichniſſen der einzelnen Oberförſtereien in Klammern beigefügt. Kaiſer, Eintheilung der Forſten. 3 34 Das grundlegende Netz der „Hauptwege“ Nr. 31. Von der Oldenburger Grenze „Sattel Feſtung“ nach der Landſtraße Nr. 6, 4—6 % . (Nr. 22 d. W. V.) Nr. 32. Die Verbindung des Sattels Wildenburg mit dem Katzen loch und dem Landweg Nr. 11, 5—6°. (Nr. 14 d. W. V.) Nr. 33. Von dem Längsſattel „O. K.'s Hütte“ durch das Hohl— bachthal nach dem Dorfe Allenbach und der Landſtraße Nr. 6, 4 6 "Io. (Nr. 37 d. W. V.) Die letzte Strecke dieſes Weges liegt auf fremdem Gelände in dem Banne vor Wirſchweiler. Nr. 34. Von demſelben Sattel, zuerſt den Hauptweg k einhaltend, dann durch das Steinbachthal, linksſeitig des Baches verlaufend, bis zum Dorfe Langweiler, von da über fremdes Gelände im Steinbachthal weiter bis zum Landweg Nr. 11 von Kempfeld nach Katzenloch, 3 6%. (Nr. 45 d. W. V.) Nr. 35. Vom Dorfe Langweiler, auf rechter Seite des Scheid— baches bis zum Hauptweg k, einem Sattel ſüdöſtlich vom Steingerüttel— kopf, 4,5 — 7%. (Nr. 57 d. W. V.) Nr. 36. Die Verbindung des Dreckpfuhl-Sattels im I. Haupt- rücken mit vorſtehendem Weg Nr. 35, 5—6'h. (Nr. 50 d. W. V.) Nr. 37. Die Verbindung des Sattels ſüdöſtlich vom Steingerüttel— kopf mit dem Wege Nr. 12 auf rechter Seite des Fiſchbaches nach dem Dorfe Schauren mit 5% . (Nr. 63 und Theilen von Nr. 64 und Nr. 67 d. W. V.) Nr. 37a. Von demſelben Sattel nach dem Dorfe Bruchweiler mit 4-6 %.. (Theile des Weges Nr. 64 d. W. V.) O berförſterei Morbach. Nr. 38. Vom Sattel Stipshäuſerweg im I. Hauptrücken nach dem Dorfe Weitersbach mit 3 —5 %.. (Nr. 7 d. W. V.) Nr. 39. Der Weg rechtsſeitig des Koppelbaches nach den Dörfern Horbruch und Hochſcheid mit 4—7%o. (Nr. 10 d. W. V.) 2. Im Moſelgebiet. — Oberförſterei Morbach. Nr. 40. Vom Sattel Kempfelderweg im I. Hauptrücken bis zum Hauptweg e mit 5—6°/o. (Nr. 35 d. W. V.) Zu Nr. 15. Verbeſſerung des alten Landweges Nr. 15 von Allen- bach über Wirſchweiler nach Morbach mit 4—7 %. (Nr. 36 d. W. V.) Nr. 41. Die Verbindung dieſes Weges Nr. 15 mit der Land» ſtraße Nr. 1 mit 5— 7%. (Nr. 38 d. W. V.) und der „Graden Abfuhrwege“. 35 Oberförſterei Dhronecken. Nr. 42. Der linksſeitige Thalweg des Siebenbornbaches mit 4 bis 9%. (Nr. 78 d. W. V.) Nr. 43. Der Weg aus Sattel Linasruhe, rechtsſeitig vom Röder— bach, mit 4—6 %.. (Nr. 60 d. W. V.) Nr. 44. Der linksſeitige Röderbachweg mit 46 %,. (Nr. 58 d. W. V.) Nr. 45. Vom Sattel Dhronecker Jagdhaus bis zum Röderbach— thal mit 46%. (Nr. 6 d. W. V.) 3. Im Saargebiet. — Oberförſterei Hermeskeil. Nr. 46. Vom Sattel „Buchholz“ im I. Hauptrücken zum Land— weg Nr. 19 von dem Dorfe Börfink bezw. Einſchiederhof nach dem Dorfe Malborn mit 3—6 %. (Nr. 37 d. W. V.) Nr. 47. Von demſelben Sattel zur Sägemühle am Primsbach unterhalb des Dorfes Thiergarten, zugleich Anbahnung des beſten Weges aus dem Waldgebiet nach Bahnhof Hermeskeil, mit 5%. (Nr. 7 d. W. V.) Nr. 48. Von demſelben Sattel zum Landweg Nr. 18. Ergänz— ung der alten Pfaffenſtraße mit 3—6 ¼ (Nr. 5 d. W. V.) und Ver— bindung dieſes Sattels auf der Südoſtſeite mit Weg Nr. 19. (Nr. 5 und 10 zum Theil d. W. V.) Nr. 49. Die Verbindung der fahrbaren Schneiſe zwiſchen Diebs— kopf und Sandkopf im J. Hauptrücken mit dem Dorfe Damflos und dem Landweg Nr. 20 mit 46,7% . (Nr. 35 d. W. V.) Nr. 50. Der linksſeitige Weg im Fraubachthal zum Landweg Nr. 18 und dem Dorfe Züſch mit 4— 7 /. (Nr. 28 d. W. V. b.) Nr. 51. Vom Sattel „Neuhüttener Weg“ im III. Birkenfelder Hochwaldrücken nach dem Dorfe Neuhütten mit 4— 5%. (Nr. 28 d. W. V. a.) Mit dieſen „Graden Abfuhrwegen“: den beſtehenden 20 alten und den 31 neu hinzugekommenen, wurden die wichtigſten Sammelpunkte des Waldes für die nächſte Umgebung nach allen Richtungen auf kürzeſtem Wege aufgeſchloſſen. Die öfteren Ableitungen aus einem Eintheilungsweg in den erſten oder den zweiten tieferliegenden ſind nicht beſonders angeführt. Für die neuen Wege wurden diejenigen Anfangspunkte gewählt, welche den vorher beſtimmten Zielpunkten am meiſten entſprachen. 3* 36 Das grundlegende Netz der „Hauptwege“ Um z. B. die günſtigſte Verbindung des Staatswaldes mit dem Bahnhof Hermeskeil im Saargebiet herzuſtellen, ergab die örtliche Unter— ſuchung als beſten Uebergang über den Primsbach und ſeine Thalbild— ung die Stelle unmittelbar an der Sägemühle unterhalb dem Dorfe Thiergarten. Hiernach mußte der entſprechende Anfangspunkt für dieſen Weg im J. Hauptrücken ermittelt werden. Der Sattel „Buchholz“ ent— ſprach den Anforderungen am meiſten. Von da iſt bis zur gedachten Mühle eine gerade Weglinie von 4 km mit 5% hergeſtellt worden. Die Nachbar-Einſattelung „Ruppelſtein“ kam auch in Frage, aber die Unterſuchung ergab, daß dieſe Verbindung unnöthig lang geworden wäre. Jede Abſteckung aus einem Punkte zwiſchen Sandkopf und Diebskopf würde zu ſtarken, unzuläſſigen Fall erhalten haben. Wenn Thäler die Richtung der Graden Abfuhrwege vorſchreiben, muß je nach ihrem Verlaufe auf verſchiedene Weiſe verfahren werden. Sobald ein Thal mit einer ziemlich gleichmäßigen, zur Weganlage ver— wendbaren Neigung vom Anfang bis zum Ende verläuft, wie z. B. das Röderbachthal im Moſelgebiet der Oberförſterei Dhronecken, dann wird der Thalrandweg den Graden Abfuhrweg bilden, hier iſt es der rechtsſeitige (43), welcher vom Sattel Linasruhe mit 4—6°/0 bis zum Ausgang des Thales geführt worden iſt. Das Steinbachthal im Nahe— gebiet, Weg 34 in der Oberförſterei Kempfeld, iſt das gleiche Beiſpiel. Da wo aber ein Thal in ſeinem oberen Verlauf ſehr ſtark nach der Einſattelung hin anſteigt, wie z. B. das Hohltriefbachthal im Moſel— gebiet, können die Thalrandwege zu geraden Abfuhrwegen nicht ver— wendet werden, aus dieſem Grund iſt der Weg 45 vom Sattel „Dhro— necker Jagdhaus“ unmittelbar mit Anwendung des durchſchnittlichen Falles zwiſchen Anfangs- und Endpunkt von 5,5% dem Hang entlang bis zum Zuſammentreffen mit dem Röderbachthal geführt worden. Die Thalrandwege im unteren Hohltriefbachthale, welche auch für die Be— wirthſchaftung der ſeitlichen Wieſengründe unentbehrlich ſind, bilden hier für den Wald nur einfache Wirthſchaftswege. Häufig liegen enge, ſtärker anſteigende Thalzüge in gerader Richt— ung zum Abſatzort, hier führt man die Weglinien ſo lange im Thal hinauf, als die im Gelände liegende Neigung für Wege annehmbar erſcheint und bricht an dieſen Wendepunkten ab, wie es z. B. in der Oberförſterei Dhronecken im Moſelgebiet im Thal des Siebenborn— baches bei Weg 42, im Saargebiet, Oberförſterei Hermeskeil, im Frau— bachthal bei Weg 50 geſchehen iſt. Müſſen nach Lage der Verhältniſſe ſolche Wege auf die Höhe geführt werden, dann kann es nur durch 7, Eintheilung der Forsten Karte III. Uchersichis 8 7 G dee Haupt -u.Graden Abfuhrwege des We genstzes der Hockwald Ober/örstereren e Hermeskeil, Dhronecken, Kempfeld, Morbach. Massstab 7:700 000. | I | | Photalith d geogr. Ech Anst u Steini WI Na BerhnS 6 | Strasser — Zardpyege Grade Hbfakpwege Oberrs Deer Grenze Zisenbaknen Hauptiwege L En N 0 e. 2 a 7% Ze 2 Molt er ge At \ zu) * 5 IV e, 17 . > 0 IN N N N N l \\ N — N Is 18 8 N 0 | & N x AN . 2 I und der „Graden Abfuhrwege“. 37 ſeitliches Abbiegen oder mit Anwendung von Schlangenlinien, welch letztere in ſtark geneigtem Gelände möglichſt zu vermeiden ſind, ge— ſchehen. Auch bei der Anlage dieſer „Graden Abfuhrwege“ war noch allein maßgebend ſie ſo zu geſtalten, um die Walderzeugniſſe auf dem kürzeſten Wege und mit der möglichſt geringen Kraftaufwendung aus dem Walde, bezw. an die Verbrauchsorte oder Verladeſtellen ſchaffen zu können. Um die „Hauptwege“ und die „Graden Abfuhrwege“ für die Geſammt-Waldfläche möglichſt gleich nutzbar zu machen, erübrigt für das Innere des Waldes, alſo für die zwiſchen den bisher vorhan— denen und beibehaltenen und den neu geplanten Wegen liegenden Flächen, eine Anzahl Wege vorzuſehen, an welche die zugerichteten Holzmengen zur Abfahrt gerückt und aufgeſtapelt werden können. Dieſe Wirthſchaftswege, welche den Aufſchluß des ge— ſammten Waldes vervollſtändigen ſollen, haben ſelbſt— redend einen höheren Werth, wenn ſie gleichzeitig zur Begrenzung der Waldeintheilung dienen können. Zur tadelloſen Ausgeſtaltung der Hauptwege und der Graden Abfuhrwege in einem größeren bewaldeten Gebirgsſtock iſt für den Forſteinrichter neben der Ausbildung in Vermeſſungskunde beſonders die Fähigkeit erforderlich, die Formen der Gebirgsbildung und ihren Zuſammenhang klar und richtig aufzufaſſen. Zur Vervollſtändigung des Wegenetzes durch Zuſammenfügung ſolcher Wirthſchaftswege, welche in der Mehrzahl geeignet ſind, die wirthſchaftliche Eintheilung richtig abzugrenzen, darf ausgiebiges forſt— liches Wiſſen und Verſtändniß nicht fehlen. Es iſt daher erforderlich, erſt die Grundſätze zu beleuchten, welche bei der Waldeintheilung im Gebirge als maßgebend zu erachten ſind. III. Abſchnitt. Die Waldeintheilung. 1. Die Grundbegriffe der Waldeintheilung im allgemeinen. 1. Für die Leitung der Forſtwirthſchaft im großen Beſitz werden die Waldflächen ziemlich überſtimmend in Oberaufſichts- (Direftiong-) Aufſichts-(Inſpektions-) Verwaltungs- und Schutzbezirke zerlegt. Bei der Eintheilung für die eigentliche Waldwirthſchaft beſteht vorherrſchend als oberſter Begriff „das Wirthſchaftsganze“. Jeder Waldbeſitz, für welchen zwecks geordneter Anlage, Pflege und Abnutzung ein eigenes Betriebswerk als Anhalt für die Wirth— ſchaftsführung hergerichtet wird, bildet ein Wirthſchaftsganzes. Im großen Waldbeſitz — Staatswald, Großgrundbeſitz — bilden in der Regel die einzelnen Verwaltungsbezirke — Oberförſterei, Forſt— amt, Bezirksforſtei, Forſtei, Forſtrevier, Revier —, bei der Gemeinde— Forſtverwaltung jeder Gemeindewald, im übrigen die kleinen Wald— güter, die Waldbeſitze der Kirchen, Schulen, Stiftungen, Anſtalten u. ſ. w. je ein Wirthſchaftsganzes. Der Beſitzer großer zuſammenhängenden Waldungen zerlegt dieſe Flächen in Wirthſchaftsganze von der Ausdehnung, daß der entſprechend ausgebildete Verwaltungsbeamte bei der durchſchnittlichen Leiſtungs— fähigkeit dauernd volle Beſchäftigung erhält. In dieſem Falle decken ſich das Wirthſchaftsganze und der Verwaltungsbezirk. Ausgeſchloſſen iſt aber nicht, daß bei zerſtreut liegenden Flächen eines Beſitzers ein Verwaltungsbezirk auch in mehrere Wirthſchaftsganze zu theilen ſein wird. Eine Flächengröße für den Verwaltungsbezirk läßt ſich allgemein nicht vorſchreiben, es beeinfluſſen dieſe die verſchiedenſten Verhältniſſe: Zuſammenhang oder zerſtreute Lage der Waldflächen, Geländeaus— Die Waldeintheilung. 39 formung, Höhenlage, Holzart, Betriebsart, Bodengüte, Holzformung, Verkaufsweiſe u. ſ. w. Im allgemeinen werden ſich dieſe Flächengrößen zwiſchen 2000 und 6000 ha bewegen. Eine Gliederung von großen Wirthſchaftsganzen in „Wirthſchafts— theile“ wird erforderlich, um die Arbeiten beim Forſtbetrieb gleichmäßig vertheilen und um die jährlich anfallenden Nutzungen im Walde für alle Abnehmer örtlich möglichſt gleichheitlich zum Markte bringen zu können. In dem „Wirthſchaftstheil“ ſoll daher möglichſt eine in ſich abſchließende Wirthſchaft geführt oder angebahnt werden; er erſcheint regelrecht abgegrenzt, wenn er dem ausgebildeten Schutz- und Betriebs— beamten — Förſter, Forſtwart — dauernd volle Beſchäftigung gewährt und mit der Schutzbezirksgrenze zuſammenfällt. Es beeinfluſſen die Größen dieſer Wirthſchaftstheile dieſelben Verhältniſſe, wie ſie bei der Flächenbemeſſung für die Wirthſchaftsganzen als maßgebend angeführt worden ſind, die Größen bewegen ſich zwiſchen 300 und 1000 ha. Bei Fällen, in denen erſchwerter Forſtſchutz bei der Schutzbezirksbildung in Frage kommt, ſollte man der Abgrenzung nach dem paſſendſten Wirthſchaftstheil den Vorzug geben, die Schutzverhältniſſe ändern ſich häufig, auch kann für Aushilfe im Schutz auf verſchiedene Weiſe ge— ſorgt werden. Wenn ſchon bei dieſer Gliederung in Wirthſchaftsganze und Wirth— ſchaftstheile eine Uebereinſtimmung bei unſeren Schriftſtellern fehlt, gehen bei der weiteren Waldeintheilung für den eigentlichen Wirthſchafts— betrieb die Begriffe und die Vorſchriften noch mehr auseinander. Von Anbeginn iſt bei der Waldeintheilung zu verſchieden verfahren worden, keine Art der Ausführung iſt bis jetzt zur Ruhe gekommen, jede hat fortdauernd Aenderungen erfahren müſſen. Ein Lehrgebäude mit allgemein anerkannten Grundſätzen fehlt für dieſen Theil der Forſtwirthſchaft, was um ſo mehr zu bedauern iſt, weil die engere Waldeintheilung die Grundlage für die Wirthſchaft ab— geben ſoll. In unſeren Fachſchriften ſpricht ſich dieſe Unſicherheit am deutlichſten aus, in ihnen iſt die Lehre von der Waldeintheilung auch am dürftigſten behandelt. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ſuchte man vielfach mittels der Eintheilung der Waldflächen auch das Maß ihrer jährlichen Abnutzung zu beſtimmen. Auf dieſem Wege führte ein Verſuch zum anderen, bis man zu der Ueberzeugung gelangte, daß die Waldeintheilung dieſem Zweck nur in einzelnen Fällen, z. B. bei Nieder— 10 Die Waldeintheilung. waldbetrieb mit ganz gleich beſtockten Flächen und gleichem Standort dienen kann. 1. Erſt Georg Ludwig Hartig giebt bei Ausbildung des Maſſenfachwerkes die erſten Vorſchriften über eine das Maß der Ab— nutzung außer Acht laſſende Eintheilung der Waldflächen in ſeiner „Anweiſung zur Taxation und Beſchreibung der Forſte von 1819 I. Theil, 3 Kapitel“. Er nennt die Verwaltungsbezirke Reviere, große Reviere theilt er in Hauptwirthſchaftstheile von 2000 bis 4000 Morgen (500 bis 1000 ha), unter Umſtänden will er für jeden ſolcher Theile einen eigenen Wirthſchaftsplan entwerfen. Zwecks Erleichterung der Ueber— ſicht beim Forſtbetrieb verlangt er ferner die Abgrenzung von Ab— theilungen: Diſtrikten oder Jagen in einer Größe von 150 bis 200 rheiniſchen Morgen (nahezu 38 bis 50 ha). Wenn nicht Wege, Bäche, Felder, Wieſen u. ſ. w. zur Abgrenzung verwerthbar ſind, ſollen dieſe Abtheilungen mit 1 bis 17½ rheinischen Ruthen (5 bis 7,5 m) breiten, möglichſt geraden Schneiſen, welche zur Holzabfahrt benutzt werden können, auch dem Forſtſchutz dienen ſollen, abgegrenzt werden. Er legt weder auf gleiche Flächengröße der Abtheilungen noch auf ein Eben— maß der Schneiſen Werth, mehr auf ihre Nutzbarkeit; kann aber Gleich— heit der Flächen und Regelmäßigkeit der Schneiſen mit den übrigen Vortheilen verbunden werden, dann hält er dies für beſſer, ebenſo, wenn gleicher Holzbeſtand durch die Abtheilungen abgerenzt werden kann. 2. Klipſtein !) nennt Waldungen, welche einem Eigenthümer ge— hören und von einem Verwalter bewirthſchaftet werden ein „Wirth— ſchaftsganzes“, ſeine „Diſtrikte“ find Theile des Wirthſchaftsganzen, größere abgerundete Forſtorte mit unveränderlichen Grenzen, meiſtens mit mehreren Beſtandesverſchiedenheiten. Die „Abtheilungen“ ſind Theile der Diſtrikte mit kennbarer Be— grenzung, die „Unterabtheilungen“ trennen die Beſtandesabwechſelungen, ſein „Wirtſchaftstheil“ iſt die Zuſammenfaſſung derjenigen Waldflächen, welche innerhalb beſtimmter Zeiträume, bei Hochwaldungen alſo in den Perioden zum Abtrieb oder zur Verjüngung gelangen. 3. Hundeshagen?) verlangt bei Herſtellung der Forſtkarten nur die Ausſcheidung von Diſtrikten, Diſtrikts-Abtheilungen und Diſtrikts— Unterabtheilungen, die Grenzen der beiden letzteren richten ſich nach den Unterſchieden der Beſtandesverhältniſſe. — Forſtbetriebsregulirung. Gießen 1823. 2) Forſtliche Gewerbslehre, 2. Auflage, § 543. — Die Waldeintheilung. 41 4. Nach Carl Heyer) bildet jede Waldung, welche einem Beſitzer angehört und einem Wirthſchaftsführer übertragen iſt, eine „Wirthſchaftseinheit“ oder ein „Wirthſchaftsganzes“; ein Forſt oder Revier kann mehrere Wirthſchaftseinheiten zugleich umfaſſen. Je nach der Ausdehnung u. ſ. w. nimmt er für ein Revier eine Größe von 7000 bis 15000 heſſiſche oder preußiſche Morgen (1750 bis 3758 ha) an. Größere Wirthſchaftsganze theilt er, wenn erforderlich, in „Betriebs- klaſſen“, dieſe wieder in Wirthſchafts- oder Klaſſentheile. Auf die Ab— theilung in Diſtrikte, worunter er wie Klipſtein natürlich geſonderte, gewöhnlich mit einem Sammelnamen bezeichnete Waldtheile verſieht, legt er kein Gewicht. Die Heyer 'ſche Betriebsklaſſe vereinigt die zu gleicher, normaler Umtriebszeit beſtimmten Theile einer Wirthſchaftseinheit, die Zahl der Klaſſen richtet ſich alſo nach der Zahl der Umtriebszeiten, eine weitere Vervielfältigung verurſachen gegebenen Falles verſchiedene Betriebsarten, unter Umſtänden auch verſchiedene Holzarten. Zur Erleichterung der praktiſchen Betriebsführung ſollen zunächſt die Betriebsklaſſen unter ſich, dann aber auch die Klaſſentheile, die ſtändigen Abtheilungen ſichtbar und dauerhaft abgegrenzt werden; wo hierzu vorher geregelte Waldwege, die natürlichen Grenzmale: Bäche, Thäler, Gebirgskämme u. ſ. w. nicht ausreichen, ſollen künſtliche Schneiſen verwendet, dieſe aber mit hinlänglich ſtarken Bruch oder Lagerſteinen, gepflanzten Bäumen oder mit Gräben dauernd bezeichnet werden. Die Größe dieſer Abtheilungen ſoll ſich nach der Größe und dem Zuſammenhang der Betriebsklaſſen, auch nach der Betriebsart und Umtriebszeit richten, aber nicht über 30 bis 50 Morgen (7,5 bis 12,5 ha) betragen. 5. Pfeils) beſpricht in ſeiner Forſttaxation von 1843 beſonders die Waldeintheilung im ebenen Gelände, die ſogen. Jageneintheilung. Bei Hervorhebung der großen Vortheile dieſer künſtlichen Eintheil— ung bekundet er aber auch, „daß dieſe vielfach verſuchte Eintheilungs— methode im Gebirge niemals hat inne gehalten werden können, ſondern daß man immer wieder zu den natürlichen Wirthſchaftsfiguren hat zurückkehren müſſen, daß ſie überhaupt alle Bedeutung und allen Werth verliert, ſobald die dadurch abgetheilten Figuren nicht für die Wirth— 1) Waldertragsregelung, Gießen 1841, S 60—63. ) Fünfte Abtheilung, Forſttaxation. 3. Ausgabe Berlin 1843. S. 175, 176. 42 Die Waldeintheilung. ſchaft benutzt werden können, die Geſtelle weder zu paſſenden Scheidungs- linien, noch zu Wegen dienen“. 6. Grebe giebt in ſeiner Betriebs- und Ertrags-Regulirung von 1867 ausführliche Anleitung über Waldeintheilung; ſie läßt ſofort erkennen, daß er bei dieſen Arbeiten im Walde ſelbſt Hand angelegt hat, er ſteht auf dem Boden der Carl Heyer'ſchen Grundſätze. Seine Eintheilung ſoll als bleibendes Netz den äußeren Rahmen für den Gang der Wirthſchaft abgeben, geordnete Waldzuſtände an— bahnen, den Ueberblick erleichtern, allen Schlagabmeſſungen geometriſchen Halt gewähren, die Grundlage für räumliche und zeitliche Vertheilung der Flächen und Maſſen bilden, in Verbindung mit dem Wegenetz die Ausnutzung und Verbringung der Forſtprodukte fördern und den Wald zugänglich machen. Er benutzt zur Eintheilung die natürlichen Grenzen: Thäler, Schluchten, Gewäſſer, Kulturgrenzen, Bergrücken, die unverrückbaren Straßen und Wege in Verbindung mit künſtlichen Trennungslinien (Schneiſen), letztere lichtet er, wenn fie nur zur Begrenzung dienen w bis 1 Ruthe breit, die fahrbaren in der Regel 2 Ruthen, Triftzüge auch 3 Ruthen breit auf, ſetzt auf die Kreuzungs- und Endpunkte dauerhafte Abtheilungsſteine, welche 1 Fuß über den Boden ragen. In kleinen Forſten bildet er 40 bis 80 Morgen (10 bis 20 ha) in großen Forſten 80 bis 120 Morgen (20 bis 30 ha) große Abtheilungen. 7. Sudeich?) verſteht unter Wirthſchaftseinheit oder Revier einen Wald, der einem Beſitzer gehört und einem Wirthſchaftsführer übertragen iſt. Nach ihm kann ein Wirthſchaftsführer mehrere Re— viere verwalten, wenn kleine Beſitzer bei getrennter Wirthſchaft ſich dahin einigen einen Beamten anzuſtellen. Nur von Judeich wird der Begriff „Wirthſchaftsganzes“ oder „Wirthſchaftseinheit“ unter allen Umſtänden gleichbedeutend mit „Re— vier“ erachtet, jener bezieht ſich eigentlich nur auf die wirthſchaftliche Eintheilung der Waldflächen, dieſer auf die Abgrenzung der Verwaltungs— bezirke. Die Ausdehnung ſeiner Reviere hängt von dem Arbeitsgrad der Wirthſchaft ab, je größer dieſer, je kleiner werden die Reviere gebildet, ihre Größe ſchwankt zwiſchen 1000 und 5000 ha. 1) Die Betriebs- und Ertrags-Regulirung der Forſten. Wien 1867. 2) Die Forſteinrichtung. Dresden 1871 (13. Waldabtheilung). — = A ee ei re. Die Waldeintheilung. 43 Dieſe Revierflächen theilt Judeich in Betriebsklaſſen, er verſteht unter einer Betriebs. oder Wirthſchaftsklaſſe alle einer und derſelben Schlagordnung zugewieſenen Waldflächen. Holzart, Betriebsart, Um— triebszeit u. ſ. w. bedingen die Bildungen von Betriebsklaſſen. Er ſcheidet ſie durch natürliche Grenzen, Thalſchluchten, Felſen, Flüſſe oder auch durch vorhandene brauchbare Straßen und Wege, wo dieſe nicht ausreichen, durch künſtliche Linien ab. Jede größere Betriebsklaſſe theilt er, um Ordnung und Beweglichkeit herbeizuführen in kleinere „Hiebszüge“ ein und erkennt darin den hauptſächlichſten Schwer— punkt der Waldeintheilung oder Forſteinrichtung im engeren Sinne. Die kleinen Hiebszüge von 40 bis 80 ha bilden die Grund— lage der feineren Zukunftswirthſchaft mit freier Bewegung, ſie allein können die Waldwirthſchaft in eine Beſtandeswirthſchaft verwandeln. Zum Zwecke der Orientirung, der Ordnung der Schlagführung, auch um die Vermeſſungsnachträge leicht und ſicher ausführen zu können, werden die Hiebszüge wieder in Abtheilungen zerlegt, theils durch Benutzung natürlicher Begrenzungslinien, theils durch künſtliche Schneiſen. Die Form der Abtheilungen geſtaltet ſich verſchieden nach den Geländeverhältniſſen, das längliche Viereck, bei welchem bei der Schlag— führung die ſchmale Seite von Wirthſchaftsſtreifen begrenzt wird, gilt als beſte Form, auch die Größe iſt keine beſtimmte, ſie ſchwankt für den Hochwald meiſtens zwiſchen 20 und 30 ha. Die Betriebsklaſſen, Hiebszüge und Abtheilungen ſollen natürlich oder künſtlich von einander getrennt werden, namentlich er— fordern die beiden erſten dieſe Trennung, weil ſie die Selbſtändigkeit der kleinen Wirthſchaft ermöglichen. Da wo für Betriebsklaſſen- und Hiebzugsgrenzen Wege nicht gewählt werden können, auch die natür— lichen Trennungslinien nicht zureichen, ſind künſtliche Grenzen, bleibend holzleer zu erhaltende Wirthſchaftsſtreifen herzuſtellen. Sie ſollen die ſie begrenzenden Beſtände an den freien Stand gewöhnen und da— durch die Entwicklung ſturmfeſter Randbäume herbeiführen, bei Nieder— und Mittelwald genügt eine Breite von 2,5 m, im Hochwald müſſen ſie, um ihren Zweck zu erfüllen breiter, bei Fichten und Kiefern, der Sturm— und Feuersgefahr wegen 10 bis 12 m breit angelegt worden. Die Schneifen, welche die Hiebszüge in der Richtung des Hiebes begrenzen und in Abtheilungen zerfällen ſollen, werden parallel mit den Schlaglinien, mehr oder weniger ſenkrecht auf die Wirthſchafts— ſtreifen angelegt und etwa 2,5 m breit aufgelichtet. 44 Die Waldeintheilung. Das Judeich'ſche Schneiſennetz bilden alſo die Wirthſchaftsſtreifen (Hauptſchneiſen) und die Schneiſen (Nebenſchneiſen), es ſoll etwas Bleibendes ſein. Zunächſt ſoll es der Waldpflege als Schutz gegen Elementarereigniſſe u. ſ. w. dienen, ſoll zur Ordnung im Walde be— züglich der Ernte und der Kultur zwingen und allen Vermeſſungs— arbeiten und Nachträgen zum Anhalt dienen. Schließlich ſoll es durch Sicherheitsſteine auf den Kreuzungen und in den Winkelpunkten ſowie in langen geraden Linien (Schneiſen) alle 100 bis 200 m ſicher geſtellt werden. 8. Wagener!) zerlegt ſeine Wirthſchaftsbezirke (Wirthſchafts— ganze) in eine ſchickliche Anzahl von Abtheilungen, ſucht durch dieſe Abtheilungen gleichartige Beſtockungsfiguren zu bilden, indem er die beſtehenden und projektierten Waldwege zu Grunde legt und außerdem im Hochwaldbetrieb die rektificirten Grenzen der größeren Beſtände als Abtheilungsgrenzen wählt, dabei auch die Standortsverſchiedenheiten ſoviel als möglich zu trennen verſucht. Vorher entwirft er nach der vorläufigen Waldvermeſſung das Wegebaunetz nach den Höhelinien der Karte. Die neuen Wegrichtungen, welche ſich zu Abtheilungen eignen, werden im Walde nivellirt, aufgehauen, vermeſſen und dauernd be— zeichnet. Die Waldwege gewähren ihm die gebrauchsfähigſten Stütz punkte für das Abtheilungsnetz, er zieht ſie als Abtheilungsgrenzen den Bergrücken, Thalſohlen, engen Schluchten u. ſ. w. vor. Als zweck— mäßigſte Größe der Abtheilungen nimmt er 15 bis 20 ha an, die Grenzen derſelben werden an den Eckpunkten, bei Wegen an den Weg— rändern verſteint. Als Unterabtheilungen grenzt er weſentliche Be— ſtandesverſchiedenheiten über 1 ha Größe durch 1 m breite ſtets offen zu haltende Schneiſen ab. 9. Borggreve widmet in ſeiner Forſtabſchätzung von 1888, in Abſchnitt 1, „die Flächenaufnahme“, der Waldeintheilung nur zwei Blätter. Zunächſt ſetzt er der bisherigen Gliederung der Waldeintheil— ungsverfahren in „künſtliche“ und „natürliche“ ein drittes „gemiſchtes“ Verfahren zu. Er iſt der Anſicht, daß bei der natürlichen und ſeiner gemiſchten Eintheilung oft, aber nicht immer und durchweg mit Vor— theil an eine vorausgehende Wegenetzlegung anzuſchließen iſt. Die kurze Beſprechung berechtigt zu der Annahme, daß er dieſer forſtlichen Frage leider wenig Antheilnahme gewidmet hat. ) Anleitung zur Regelung des Forſtbetriebs. Berlin 1875. Die Waldeintheilung. 45 Dieſe gedrängten Auszüge aus den wichtigſten im 19. Jahrhundert erſchienenen, auch die Waldeintheilung behandelnden Fachſchriften laſſen erkennen, daß man über die zur Wirthſchaftsführung unbedingt erfor— derliche Zerlegung der „Wirthſchaftstheile“ in kleinere Flächen — Jagen oder Abtheilungen — zu einer Uebereinſtimmung noch nicht gelangt iſt. Es liegt in der Natur des mit Wald beſtockten Bodens, daß in Bezug auf den Standort im weiteſten Sinne und die vorkommenden Holzarten ein Einheitsbild nach Größe und Geſtalt nicht zu ſchaffen iſt. Man muß ſich daher mit einer Geſtaltung der Jagen oder Ab— theilungen zufriedenſtellen, welche dem erſehnten Gedankenbild ſich mög— lichſt nähert. Das Unerreichbare zu erſtreben, iſt eitel Bemühen, man ſuche dafür einen Krebsſchaden bei unſerer Waldeintheilung zu beſei— tigen, nämlich „die ſeit der Entwicklung des Forſtweſens bis heute andauernde Umgeſtaltung der engeren Eintheil— ung bei jeder Erneuerung der Betriebswerke.“ Karl Heyer, welcher auf dieſem Gebiete ſeiner Zeit voraus war, klagt in ſeiner Waldertrags-Regelung 1841 in dem Abſchnitt über Waldeintheilung und Begrenzung § 63: „Der unterlaſſenen dauerhaften Begrenzung der Wirthſchafts— „theile und dem, daß man letzte nur nach ganz zufälligen und ver— „gänglichen Merkmalen (Verſchiedenheit der Holz, und Betriebsart, „Holzalters, Beſtandesgüte) ausſchied, iſt es zuzuſchreiben, daß an „ſo vielen Orten die koſtſpieligen Waldvermeſſungen nur ephemeren „Beſtand hatten. (Wir könnten eine mehre Forſte umfaſſende Wald— „ung namhaft machen, welche innerhalb 40 Jahren dreimal durchaus „neu vermeſſen werden mußte.)“ Heute nach 60 Jahren hat ſich dieſer Zuſtand im Hügel- und Gebirgsland — wenigſtens in den dem Verfaſſer bekannt gewordenen Gebieten — weſentlich nicht gebeſſert! Es iſt bis jetzt mehr Regel als Ausnahme geweſen, 995 bei jeder Erneuerung der Betriebswerke die Wirthſchaftskarte bezüglich der Ein— theilung ein anderes Bild als die vorhergehende zeigt. Die Urſache dieſer ſich immer wiederholenden Abänderungen wird gewöhnlich darauf zurückgeführt, daß die Waldeintheilungen meiſtens von den jüngſten Fachgenoſſen beim Beginn ihrer Laufbahn, vielfach ohne genügende Leitung und Ueberwachung ausgeführt werden. Mag dies auch für manche Fälle zutreffen. Die Haupturſache liegt aber tiefer. 6 Die Waldeintheilung. Das Forſteinrichtungsweſen iſt im Forſthaushalte ein Sonder— gebiet; ſo lange für dieſes keine eigene verantwortliche Behörde ge— ſchaffen wird, welche aus Beamten beſteht, die ſich in dieſem Fache als wirkliche Sachkenner ausgebildet haben, wird es beim Alten bleiben. Gerade in Preußen iſt das Forſteinrichtungsweſen der ausbildungs— bedürftigſte Zweig, aber auch derjenige, welcher bei richtiger Dienſtein— richtung am meiſten zur allgemeinen Fortbildung des Forſtfaches bei— tragen kann. Um der immerwährenden Abänderung der engeren Waldeintheilung im Gebirge vorzubeugen, fehlte es bisher an einem Verfahren, welches der Eintheilung eine feſtere, der Veränderung möglichſt wenig unter— worfene Geſtalt gab. Eine wirthſchaftliche Eintheilung, welche auf einem wohldurchdachten regelrechten Wegenetz beruht, wird dieſen be— regten Mißſtand am eheſten beſeitigen helfen. Auch über die Bezeichnung der Wirthſchaftsflächen fehlt im deutſchen Reiche eine Uebereinſtimmung. Der Ausdruck „Jagen“ iſt für die Ebene ein paſſender, genügte auch im Gebirge! Das wälſche Lehnwort „Diſtrikt“ iſt unnöthig, weil im deutſchen Ausdruck „Abtheilung“ eine allgemein verſtändliche Bezeichnung vorhanden und vielfach gebräuchlich iſt. N Verfaſſer hat den letzteren überall gewählt, die Bezeichnung „Jagenſteine“ aber beibehalten, weil dieſe nicht überall bekannt ſind und die Bezeichnung nach dem Urſprungsort beſſere Aufklärung giebt. 2. Die Serlegung in Abtheilungen und die Hilfsmittel zur Abgrenzung. Für das Zurechtfinden im bewaldeten Gebirge, für die Anordnung und Ausführung der verſchiedenen Wirthſchaftsbeſtimmungen bei Anbau, Pflege und Abnutzung, auch zur Bildung von Betriebsklaſſen und zwecks Vertheilung in gewiſſe Zeitabſchnitte der Wirthſchaftsführung, überhaupt für die Ueberſicht, Ordnung und Beweglichkeit iſt eine Zerlegung der einzelnen Gebirgskörper in die weſentlichen Unterſchiede ihrer Flächenausformung, und die angemeſſene Theilung zu großer Flächen in kleinere von geeigneter Zuſammengehörigkeit, Größe und Form, unabweisbares Bedürfniß. Die engere wirthſchaftliche Eintheilung iſt die unentbehrliche Grund— lage für die ausübende Waldwirthſchaft, zu ihrer Ausführung muß man ſich Kenntniß verſchaffen von den Formen der verſchiedenen Gebirgs— bildungen (ſiehe Einleitung) und von den Hilfsmitteln zur Kenntlich— machung der Eintheilungsgrenzen. Zu denſelben zählen: Die Waldeintheilung. 47 5. Die natürlichen Grenzen. Es gehören dazu: a) die Thalbildungen mit ihren Waſſerläufen. So lange die Waſſerläufe der Thäler ſo ſtark ſind, daß ſie den gegenſeitigen Verkehr ohne Hilfsmittel (Brücken, Stege) erſchweren, müſſen ſie als Grenzen der inneren Eintheilung benutzt werden. Auch die geringeren ſind in der Regel die geeignetſten Scheidelinien. In einzelnen Fällen, wenn in breiten Thälern beiderſeits der Waſſerläufe die Flächen ſo groß ſind, daß es ſich lohnt, wegen der Bodengüte auch empfiehlt, ſie von dem anſteigenden Gelände zu trennen, kann man die Waſſerläufe, wenn ſie überall oder doch öfter überſchritten werden können, als Grenzen fallen laſſen und die beiderſeits auf den ſtarken Brechpunkten der Geländeneigung anzulegenden Wege dafür wählen. Dieſe nicht häufigen Gelegenheiten ſoll man nicht unbeachtet laſſen, namentlich wenn die Flächen für die ſelteneren Hölzer ſehr ge— eigneten Standort abgeben, z. B. für Eſche, Ahorn, Ulme, welche in der Miſchung mit anderen Holzarten gewöhnlich in Nachtheil ſind ). Sobald in den Thälern die Waſſerläufe ſchwächer werden, oft wenig Waſſer führen oder auch zeitweiſe verſiegen, kommt es darauf an, ob in nächſter Nähe Fallwege angelegt werden; ob dann der Weg oder der Waſſerlauf als Grenze zu wählen iſt, kann meiſtens nur an Ort und Stelle richtig Wee werden. Im Nadelholz gebührt in der Regel dem Weg der Vorzug, weil er eine breite Grenzfläche ab- giebt, welche bei Brandgefahr nützlich werden kann, die e aber eines breiten Aufhiebes nicht bedarf. In tiefen Thälern, Schluchten, überhaupt da, wo di beiden Ab- hänge ſehr verſchiedenen Standort aufweiſen, wird oft der unterſte Weg auf der geringeren Seite die Standorte richtiger abgrenzen als der Waſſerlauf. Die Thäler ſind oft als flache Mulden ausgeformt; wenn in dieſen die Waſſerlinie — tiefſte Linie im Gelände — nicht durch Rinnſale kenntlich iſt, muß ſie vor dem örtlichen Feſtlegen ermittelt werden. Die Aufhiebsfläche, ſei es für die Anlage eines Weges oder für eine Schneiſe, muß ſo ausgeſchieden und begrenzt werden, daß bei einem Ausbau der— 1) Im Harz ſieht man oft die Eſche in ſtarker Miſchung mit der Buche bis zum Stangenholz-Alter, in den älteren Beſtänden wird ſie bald unterdrückt, dem Ahorn und der Ulme geht es nicht beſſer. 48 Die Waldeintheilung. ſelben die Kronenfläche mindeſtens 1 m über der Höhe der Waſſerlinie liegt. Für zeitweiſe Regengüſſe und bei Schneeabgang muß Raum für den Abfluß des Waſſers bleiben. In ſolchen Thalbildungen, wo alſo die Grenze nicht durch Spuren der Waſſerſchäden erkennbar iſt, muß ein Weg oder eine Schneiſe die Abgrenzung bilden, beide zählen aber in dieſen Fällen zu den natür- lichen Grenzen, ſie ſind die Hilfsmittel zu ihrer ſichtbaren Bezeichnung. Mulden, welche eine Neigung über 10% haben, verwendet man nur in Nothfällen zur inneren Abgrenzung, durch ihre Annahme ent— zieht man dem nutzbaren Holzboden die zur Holzzucht beſten Flächen, ohne dadurch einen anderen weſentlichen Vortheil zu erreichen. b) Die Bergrücken bezw. ihre Scheitel- oder Rückenlinien ſind, ſtreng genommen, ebenſo wenig genaue Grenzen der Standorts— unterſchiede wie die Waſſerlinien der Thäler, beide trennen ſie in nächſter Nähe meiſt nur ganz gleichen Standort, ſind aber trotz alledem zur Trennung in der Himmelslage nicht zu entbehren. Beſonders in den höheren Gebirgslagen 2 8 Wa würde vielfach ein Zuſammenfaſſen der oberſten trockenen Flächen und Theile der beiderſeitigen x une SH Hänge oder der obere Theil des Nordhanges N 5 mit der trockenen Südſeite (wie ſeitlich an- 5 gedeutet) die Standorte am richtigſten trennen, | | ſolche Bildungen würden aber im zufammen- hängenden Waldlande, der Aneinanderreihung ˖ 10 der Abtheilungen wegen, größere Mißſtände e herbeiführen, ſie können daher nur ganz ver— Fig. 1. einzelt, ähnlich den Kopfabſchnitten, wo ohne— hin Wege von Sattel zu Sattel die Ab— grenzung vollziehen, gutgeheißen werden. Das Feſtlegen der Abtheilungsgrenzen über die Bergrücken muß, wenn die Abtheilungsflächen fahrbar ſind, oder fahrbar hergeſtellt werden können, durch Anlage von Schneiſen geſchehen. Unfahrbare Rücken bedürfen eines breiten Aufhiebes nicht, für ſie genügt das Auf— lichten der Rückenlinie von Stein zu Stein. Wenn die Schneiſen über hervorragende Höhenzüge der herrſchen— den Windrichtung entgegenziehen, erſcheinen ſie geradezu als Eingangs— thore für dieſe Windſtrömungen und geben die Ränder der beiderſeitigen Beſtände dieſen Strömungen preis, dagegen iſt aber hervorzuheben, daß Die Waldeintheilung. 49 auf den Rücken unſerer Gebirge die Beſtände am ſturmfeſteſten find, weil ſie geringeren Höhenwuchs erreichen, vielfach in Geſtein feſter wurzeln und von Jugend auf den ſtärkſten Windbewegungen ausgeſetzt ſind. Aber wenn auch die Rückenlinie bezw. Rückenſchneiſe die Stand— orte vielfach nicht ſcharf abgrenzt, wenn ſie auch bei gewiſſen Richt— ungen die Beſtände gefährlichen Windſtrömungen öffnet, auch nur bei ebenem oder mäßig geneigtem Verlaufe zur Holzabfahrt dienen kann, wird ſie trotzdem die hervorragendſte Eintheilungslinie im Gebirge bleiben. Neben ihrer Eigenſchaft als beſte Trennungslinie für die Himmelslage iſt beſonders der Vortheil hervorzuheben, daß ſie den für die Waldwirthſchaft geringſten Boden wegnimmt, daß bei ihrer Benutz— ung als Abfuhrweg ein Härten der Fahrbahn meiſtens erſpart wird, oder doch nur geringe Koſten verurſacht, daß ihre gewöhnlich trockene Fahrbahn ſich wenig abnützt und daß Bodenraub durch Waſſer nur bei der mangelhafteſten Aufſicht vorkommen kann. Unſere Bergrücken ſchützen nicht allein durch ihre körperliche Er— hebung über das ſeitliche Gelände die auf dieſem ſtockenden Beſtände, nicht wenig trägt auch zum Schutze ihr ſturmfeſter Beſtand bei ). Die Rückenſchneiſe liegt am zweckmäßigſten, wenn ihre Fläche nach beiden Seiten abhängt, alſo über die höchſte Fläche verläuft, ſie liegt dadurch trocken und nützt ſich als Fahrbahn am wenigſten ab. Bei unregelmäßigem Verlauf der Bergrücken können Brechpunkte bei der Abſteckung der Schneiſen nicht vermieden werden, man muß die richtigen Stellen für ſie ſuchen und möglichſt flache Winkel bilden. Man kann auch nicht immer allen kürzeren Rückenzügen genau folgen, muß vielmehr, um ungünſtige Abgrenzungen zu verhüten, vielleicht auch, um unfahrbare Strecken zu vermeiden, gegebenen Falles ſeitlichen Ab— weichungen den Vorzug geben. Es gehört Uebung und Geſchick dazu, in ſchwierigen Fällen zufriedenſtellende Rückenlinien herzuſtellen. e) Die unzweifelhaften Kulturgrenzen, die Grenzen des Schutzwaldes und des unbedingten Waldbodens, die Wachsthums- und Anbaugrenzen der Hauptholzarten. Der höchſtmögliche Ertrag aus der Geſammtfläche der Boden— wirthſchaft eines Landes iſt nur dann denkbar, wenn alle einzelnen 1) Dieſe letztere Thatſache iſt ein Fingerzeig für den Holzanbau, alſo für die Bergrücken möglichſt eine Holzart wählen, welche nicht zu flach wurzelt, beiſpielsweiſe für gewiſſen Standort lieber die Tanne als die Fichte dem Rücken und der Schneiſe entlang anbauen. Kaiſer, Eintheilung der Forſten. 4 50 Die Waldeintheilung. Flächen derjenigen Kulturart überwieſen find, bei welcher auf ihnen die höchſten Werthe dauernd erzeugt werden können. Der Erreichung dieſes Zieles ſteht noch vielfach die unrichtige Vertheilung der Bodenflächen an die einzelnen Kulturarten im Weg. Die Vorſteher und Leiter der Zuſammenlegungen und Forſtein— richtungen ſollten nicht verſäumen, im einzelnen ihr Scherflein zur Berichtigung dieſer Mißverhältniſſe beizutragen. Kommen in einem Waldbeſitz nennenswerthe Flächen von annehm— barer Form vor, welche bei landwirthſchaftlicher Benutzung (Acker, Wieſe, Weinberg u. ſ. w.) ungleich höhere Erträge dauernd verſprechen, dann iſt es angezeigt, ſie von Waldboden abzugrenzen, bezw. Eintheil— ungslinien auf dieſe Kulturgrenzen zu legen, damit die Umwandlung zu jeder Zeit ausgeführt werden kann, ohne die Geſammteintheilung zu ſtören. Namentlich in Wieſengründen bietet ſich oft Gelegenheit zur Be— richtigung falſcher Kulturgrenzen. Wenn Verhältniſſe von der ſofortigen Berichtigung abhalten, kann z. B. die Leitung der Randwege den Kulturgrenzen entlang, anſtatt den augenblicklichen Beſitzthumsgrenzen folgend, ſpätere Ausführungen anregen, fördern und erleichtern. Bei dem Beginn des Zuſammenlegungs-(Flurbereinigungs.) Ver⸗ fahren einer Feldmark ſollte die Forſtverwaltung es nicht verſäumen, die Waldgrenzen in Bezug auf dieſe Frage zu unterſuchen und wünſchens— werthe Berichtigungen anregen gegebenen Falles die Einbedingung ge— eigneter Flächen in das Verfahren beantragen ). Bei der Waldeintheilung kommen außerdem noch in Frage: die Grenzen zwiſchen Schutzwald und Wirthſchaftswald, im Wirthſchaftswald wieder die Grenzen zwiſchen unbedingtem Waldboden und ſolchem, welcher auch für landwirthſchaftliche Benutzung brauchbar iſt, 1) Während meiner Dienſtzeit im Reg.-Bez. Trier ſind in zwei Gemeinde— bezirken gelegentlich der Zuſammenlegung große Flächen des Gemeindewaldes zu landwirthſchaftlicher Benutzung abgegeben worden und dafür das Mehrfache der Flächen an Oedland zur Waldanlage gelangt. Es find daraus unzweifelhafte Vortheile ſowohl für Landwirthſchaft, als auch für Forſtwirthſchaft erwachſen. Von der Oberleitung im Forſthaushalt in Preußen ſind in letzter Zeit mehrfach dahin zielende Anweiſungen ertheilt worden, ſie haben nur dann Erfolg, wenn den Verwaltungsbeamten oder den höheren Beamten der Lokalverwaltung ein tieferer Einblick für dieſe Ausführungen nicht fehlt. So lange für das Forſteinrichtungsweſen nicht beſonders dafür verant— wortliche Beamten mit Feldmeſſerbefähigung beſtellt werden, führen die höheren An: ordnungen nicht zum erwünſchten Ziel. Die Waldeintheilung. 51 die Wachsthumsgrenzen und die Anbaugrenzen für die Hauptholz— arten. Wo es nur irgend angezeigt erſcheint, ſoll man dieſe natürlichen Grenzen bei der wirthſchaftlichen Eintheilung örtlich feſtſtellen und möglichſt als Grenzen der Abtheilungen benutzen, es erhöht den Werth der Arbeit und ſchützt vor Irrungen. Bei der forſtlichen Berufsthätigkeit kommen dieſe Fragen bei An— lage, Erhaltung und Bedrohung des Schutzwaldes, bei Ausſtockungs— und Umwandlungsanträgen der Waldeigenthümer, bei der Wahl der anzubauenden Holzarten und gelegentlich der Zuſammenlegungsverfahren vor. Es wird weſentlich zur Klärung und zum Austrag dieſer ver— ſchiedenen Fragen beitragen, wenn ſchon bei der Eintheilung über all dieſe Verhältniſſe von ſachkundiger Seite nachgedacht wird, wenn ſicht— bare Anhaltspunkte gegeben oder auf andere Weiſe die ermittelte Sach— lage beurkundet wird. Den Schutzwald vom Wirthſchaftswald zu ſcheiden, in letzterem die Grenze des unbedingten Waldbodens zu beſtimmen, iſt gar nicht ſo ſchwer, in einzelnen Fällen ſind die Scheidelinien örtlich angezeigt, bei anderen muß ein größerer Spielraum zugeſtanden werden). Die Wachsthums- und Anbaugrenzen für die Hauptholzarten in Bezug auf ſenkrechte Höhe ü. N. N. feſtzuſtellen, darf in den Fällen, wo ſolche in Betracht kommen, bei der Einrichtung von Gebirgsforſten nicht verſäumt werden, zumal dieſelben ſogar innerhalb Deutſchlands nach der Erhebung der einzelnen Gebirge und nach den Bodenverhält— niſſen recht verſchieden find ?). Im Idar⸗ und Hochwald des Reg.-Bez. Trier (bis 818 m ü. N. N.) iſt die Wachsthumsgrenze für die Laubhölzer nicht erreicht, wohl aber für Kiefer und Lärche, welche über 700 m frühzeitig abſterben. Wichtiger, aber ſchwieriger als die Wachsthumsgrenze iſt die Anbau— grenze feſtzuſtellen, über welche hinaus eine Holzart nicht mehr anzu— 1) Verfaſſer war 1869 Mitglied der von dem Landwirthſchafts-Miniſter er— nannten Kommiſſion für die Wiederbewaldung und Entwäſſerung des Naſſauiſchen Weſterwaldes; wo es ſich um die Anlagen von Schutzwald handelte, vollzog ſich die Beſtimmung der Grenzen leicht, die Vertreter der Gemeinden ſtimmten nahezu in allen Fällen mit den Anſichten der Techniker überein. 2) Nach Hundeshagen — 4. Auflage, Tübingen 1842 — liegt die ſenkrechte Verbreitungsgrenze in Deutſchland von Buche zwiſchen 1500 und 4000“ (608 m und 1507 m), von Kiefer zwiſchen 1000“ und 2300 (377 m und 866 m). Bei den neueren Schriftſtellern über Waldbau fehlen dieſe Angaben. 4* 52 Die Waldeintheilung. bauen oder nachzuziehen iſt, weil eine andere, der Erfahrung nach, höhere Maſſen und Gelderträge liefert. Dieſe Grenzen finden ſich in Deutſchland in allen Gebirgen über 500 m ü. N. N., find aber verſchieden nach der geographiſchen Lage, nach der Geſammterhebung und nach den Bodenverhältniſſen der einzelnen Gebirge, und gerade deshalb iſt ihre Beſtimmung für die ausübende Forſtverwaltung von hoher Bedeutung. Die Forſtwiſſenſchaft iſt mehr als manche andere Erfahrungs- wiſſenſchaft. Die Erfahrungen von allen Standorten und Holzarten im Deutſchen Reiche können aber nicht ſämmtlich an den Lehranſtalten gelehrt, noch weniger behalten werden, ſie vermehren ſich auch täglich und was im Oſten und Norden nützt, iſt nicht immer im Weſten und Süden dienlich. Der Holzanbau auf falſchem Standort zählt im forſtlichen Leben zu den Todſünden, weil er Umtriebszeiten lang am Waldertrage zehrt, er kann nur dadurch verhütet werden, daß bei der Forſteinrichtung auf Ermittelung und Feſtſtellung der Anbaugrenzen der gebührende Werth gelegt wird und dieſe ſchon bei der Eintheilung berückſichtigt werden ). d) Die ſtarken Brechpunkte in der Gelände-Neigung. Wenn aus einer flacheren Umgebung durch allſeitiges ſtärkeres „ Anſteigen des Geländes ein Berg oder Kopf entſtanden iſt, ſo bezeichnet die untere Grenze dieſer Erhebung der ſtarke Unterſchied (Brechpunkt) in der Geländeneigung. Derſelbe Brechpunkt in der Neigungslage entſteht, wenn ſich der Berg oder Kopf nach einer ge— wiſſen Erhebung verflacht und eine Berg— ebene bildet. Außerdem kommen über— all einmal auffallend ſtarke Wechſel in 9 5 2 der Neigungslage vor, welche die gegen— 2 ĩi — ſeitige Abgrenzung und Beachtung bei Fig. 2. der Eintheilung wünſchenswerth er— ſcheinen laſſen. 1) Im Idar- und Hochwald iſt die Eiche und Buche in den letzten 50 Jahren noch immer auf falſchem Standort angebaut worden. Zwiſchen 700 m und 818 m ü. N. N. wurden noch vor 20 Jahren überalte lichte über 200 jährige Buchen als Ausſchlußholzung beibehalten, anſtatt ſie längſt in Nadelholz umzuformen. Die Waldeintheilung. 53 Auf der Karte mit Höhenſchichtenlinien find fie durch größere Unter- ſchiede in dem Abſtand dieſer Linien zu erkennen. 4. Die gebotenen Grenzen. Die Voll- und Nebenbahnen nehmen in dem Walde ſo breite Flächen ein, daß man ſie in den meiſten Fällen zweckmäßig als Ab— theilungsgrenzen benutzt. Selbſt wenn ſie ganz unbedeutende Flächen vom Waldlande trennen, werden ſie noch als Grenzen von Unterab— theilungen gelten müſſen. Bei den Kleinbahnen kommt es auf den Verlauf und auf ihre Breite an, ob ſie als Grenzen zu verwenden ſind. Regelrecht und mit annehmbarer Neigung angelegte Landſtraßen und Landwege verwendet man, wenn irgend thunlich, zur Abgrenzung der inneren Eintheilung, wenn aber das Netz der Hauptwege und der Graden Abfuhrwege Verbeſſerungen für öffentliche Wege, welche eine ungünſtige Lage haben oder mit zu ſtarker Neigung behaftet ſind, vor— ſieht, dann muß in erſter Linie dieſe verbeſſerte Weglage zur Abgrenzung benutzt werden, namentlich, wenn die Möglichkeit und Wahrſcheinlichkeit vorliegt, daß ſolche alten Wege nach dem Ausbau der Verbeſſerungen eingehen werden. 5. Die künſtlichen Trennungsmittel, die Schneiſen. Wie ſchon früher angedeutet, rechnen die Schneiſen, welche zur Feſtlegung der Thallinien und der Rückenlinien gelegt werden, zu den natürlichen Grenzen, denn die Waſſerlinien der Thäler, wenn ſie mangels ſichtbarer Merkmale durch Schneiſen örtlich bezeichnet werden, verlieren dadurch die Weſenheit einer natürlichen Grenze nicht; das Gleiche gilt auch von den Rückenlinien, welche durch Schneiſen kennt— lich, oder beſſer benutzbar gemacht werden. Zu den künſtlichen Schneiſen zählen nur ſolche, welche als Theil— ungslinien großer Flächen benutzt werden, ſie ſcheiden neben der Him— melslage oft nur gleichen Standort, auch zur Zeit ihrer Anlage gleichen Beſtand und ihre Lage wird dann meiſtens durch die Flächengrößen der zu bildenden Abtheilungen beſtimmt. Sie liegen regelrecht, wenn ſie ſenkrecht zu den Höhenſchichtenlinien, alſo in der Fallrichtung der Bäume abgeſteckt werden. 54 Die Waldeintheilung. 0. Die zur Eintheilung verwendbaren Wege. Von den Hauptwegen und den Graden Abfuhrwegen, bei deren Leitung auf die Brauchbarkeit zur inneren Eintheilung gar nicht gerück— ſichtigt wird, ſind trotzdem die erſteren vielfach dazu geeignet, weil ſie in der Regel mit mäßiger Neigung angelegt werden, die Graden Ab— fuhrwege aber häufig gar nicht, zuweilen nur ſtreckenweiſe. Ausnahmen kommen in mäßig geneigtem Gelände vor, wenn ſie in der Lage des größten Gefälles verlaufen oder wenn ſie als Thalwege in der Nähe der Waſſerlinien hinziehen und ihnen vor dieſen der Vorzug als Grenze zuerkannt wird. Dagegen werden die Wirthſchaftswege bei einer regel— rechten Wegenetzlegung ſo geleitet, daß ſie meiſtens zur Eintheilung brauchbar ſind. Dabei iſt nicht ausgeſchloſſen, daß ſtreckenweiſe Theile dieſer Wege zur Eintheilung nicht verwendet werden können, gewöhnlich am Anfang oder am Ende derſelben bei ihrer Einführung in andere Wege oder an die Sammelſtellen in den Einſattelungen. Der Wirthſchaftsweg iſt das zweckdienlichſte Mittel zur Waldein— theilung. 7. Die maßgebenden Grundſätze für die Bildung der Abtbeilungen. Zumeiſt beſtimmend hierbei iſt der Standort bezw. feine Unter- ſchiede. „Standort“ iſt der Geſammtbegriff bei Beurtheilung einer Waldbodenfläche in Bezug auf ihre Ertragsfähigkeit für eine gewiſſe Holzart. Gewöhnlich beſtimmt man den Standort nach fünf Güte— klaſſen. Die Unterſchiede hängen ab von dem „Boden“ in Erwägung ſeiner Geſammteigenſchaften mit Berückſichtigung ſeiner Höhenlage, Himmelslage und Neigungslage. Nur bei großen Unterſchieden in den Länge- und Breitegraden kommt die geographiſche Lage in Betracht. Eine wirthſchaftliche Eintheilung, genau getrennt nach den ein— zelnen Standortsunterſchieden der anzubauenden Holzarten, bleibt im Gebirge ein Sehnſuchtsbild, aber Leitgedanke muß der Standorts— unterſchied dennoch bleiben. Die Größe der Abtheilungen muß mit den beſonderen Verhältniſſen der „Wirthſchaftsganze“ und ihrer „Wirthſchaftstheile“ möglichſt in Einklang gebracht werden. Bei großem Beſitz in zuſammenhängenden Forſten wird man unter gewiſſen Vorausſetzungen größere Abtheil— ungen bilden können, als im kleinen Beſitz und bei getrennter Lage. Von der Holzart wird die Größe der Abtheilungen inſofern etwas beeinflußt, daß man auf Flächen, welche ausgeprägter Standort für Die Waldeintheilung. 55 gewiſſe Holzarten ſind, z. B. im Sand für die Kiefer, im Urgebirge für Fichte und Tanne, im Buntſand für Buche, die Abtheilungen größer bilden kann, als auf Flächen mit häufig wechſelndem Standort, namentlich für Laubholzarten in Kalk, Baſalt u. ſ. w. Durch den gegenwärtigen Holzbeſtand darf man ſich zur Wahl einer ungünſtigen Abgrenzungslinie nicht verleiten laſſen. Falls die richtige Linie mit der zeitigen Beſtandesgrenze zuſammenfällt, iſt es äußerſt erwünſcht; die Fälle ſind allerdings ſelten. Bei einer Wald— eintheilung, welche von Dauer ſein ſoll, hat das Klagegeſchrei von Zerreißung der Beſtände keine Berechtigung. Die durch einen Aufhieb von Schneiſen etwa drohende Gefahr im älteren Holze verhütet man durch Verſchiebung des vollen Aufhiebes, dasſelbe kann auch in vielen Fällen bei den Wirthſchaftswegen geſchehen, die richtige Lage eines Weges darf aber durch die Rückſichtnahme auf den gegenwärtigen Holz— beſtand nicht aufgegeben werden. Es iſt ein Verkennen von dem Weſen einer wirthſchaftlichen Ein— theilung im Gebirge, wenn man vom grünen Tiſche beſtimmte Größen vorſchreibt, ſie ſind richtiger vorgezeichnet durch die Eigenart der ver— ſchiedenen Gebirgsbildungen, ob maſſige, ruhige Formen mit wenigen aber tiefen Thalzügen, oder zerriſſene Gebilde mit häufigem Wechſel von Berg und Thal und den hiervon abhängigen ſelteneren oder öfteren Standortsverſchiedenheiten. Kleine Abtheilungen ſichern im Laubholz am eheſten die Ausnutz— ung aller Samenjahre, kürzen die Verjüngungsdauer ab und ermög— lichen eine angemeſſene Vertheilung für den Holzmarkt, im Nadelholz erleichtern ſie die Herſtellung einer größeren Zahl von Hiebszügen, er— möglichen überhaupt eine größere Beweglichkeit bei der Wirthſchaft. Bei einem Spielraum von 10 bis 30 ha kann in den meiſten Oertlichkeiten gerechten Forderungen volle Rechnung getragen werden. Beſondere Wirthſchaftserfolge hängen von dem verſchiedenen Größen— maß der Abtheilungen nicht ab. Die Form der Abtheilungen beeinflußt im Gebirge die mehr oder minder häufige Unregelmäßigkeit der Gebirgsbildungen, immerhin wird man der dem länglichen Rechteck ſich nähernden, nicht allein wegen ihrer vortheilhafteren Fortſchaffungsweite, auch wegen dem geringſten Flächenverbrauch an künſtlichen Trennungslinien den Vorzug geben. Dieſe Form iſt am eheſten zu erreichen, wenn die Höhen der Abtheil— ungen durch möglichſt gleich gerichtete Wege abgegrenzt werden können. 56 Die Waldeintheilung. Bei einer ſolchen Quertheilung durch Eintheilungswege iſt für den Abſtand derſelben die Neigungslage der Bergwände maßgebend. Bei Beſtimmung des Abſtandes der Wirthſchaftswege wird vielfach zum Anhalt die Frage geſtellt, wie weit die Arbeiter das Holz ohne Hilfe von Handfuhrwerk, lediglich mittels Tragens an die Ab— fuhrwege oder die fahrbaren Schneiſen fortſchaffen können. Man nimmt an, daß ihnen dieſes auf ebener oder nahezu ebener Bahn 150 Schritte (124 m), bergab nicht über 200 Schritte (167 m) zugemuthet werden könne ). Dieſe Zumuthung iſt reichlich weit bemeſſen, aber ſie könnte noch etwas weiter angenommen werden, wenn man unter gewiſſen Beding— ungen (welche ſpäter beſprochen werden) die Benutzung von Handfuhr- werk, wie es vielfach üblich iſt, zuläßt. Wie ſchon angedeutet, iſt die Neigungslage bei dieſer Beſtimmung der weſentlichſte Anhaltspunkt, aber es ſpricht auch die Bodenbeſchaffen— heit, ob tiefgründig oder ſteinig, ob naß, feucht oder trocken, daher können auch für gewiſſe Neigungslagen keine beſtimmten Entfernungen vorgeſchrieben werden, es muß immer ein Spielraum bleiben. Die zu treffenden Abſtände werden ſich bewegen im Gelände: von eben bis 9% Neigung zwiſchen 200 und 300 m, „ 10% — 20% „ y 125 u 200 m, „ 20% —30% „ „ 100 „ 150 m, darüber 5 80 „ 100 Dieſe Abſtandszahlen für die Wirthſchaftswege gelten ſelbſt— redend nicht für diejenigen Wirthſchaftswege, welche als Eintheil— ungswege dienen ſollen, dieſe können vielmehr ein Mehrfaches der angegebenen Zahlen betragen. Bei meinen Wegenetzen — auch im Idar⸗ und Hochwalde — find vorzugsweiſe nur ſolche Wirthſchafts— wege gelegt, welche der Eintheilung dienen ſollen. Es iſt nicht zweckmäßig, alle Wirthſchaftswege, welche für die ausübende Wirthſchaft im Laufe der Zeit in den Waldungen erforder- lich werden, ſchon bei der erſten Bearbeitung zu beſtimmen und feſt— zulegen. Die Erfahrung wird noch Manches beſſer klären, es wird auch ohne Zweifel das Schienengeleiſe, namentlich bei den Wegen, welche der Durchforſtungen wegen noch erforderlich werden, zur An— wendung kommen. Ohne Noth ſoll man mit der Vorausbeſtimmung 1) Die forſtliche Grundeintheilung von Oberforſtrath Braun, 2. Aufl. 1871. Darmſtadt, C. G. Jonghaus. Die Waldeintheilung. 57 nicht eilen, überall iſt noch Jahrzehnte lang Arbeit genug an dem Ausbau des Vorliegenden. Nur ſorge man, daß die Fähigkeit, dieſe Wege richtig einzuſchalten, nicht abhanden kommt. S. Die erforderlichen Kartenwerke. In den meiſten Ländern werden Karten über den Waldbeſitz nicht mehr fehlen, es fragt ſich nur, ob auch ſolche mit Darſtellung der körperlichen Ausformung der Gebirge vorhanden ſind. In Preußen ſind die Meßtiſchblätter der ſog. Generalſtabskarten im Maßſtab 1: 25 000 mit Höhenſchichtenlinien im Abſtand von 20 m — wo erforderlich, mit Zwiſchenlinien von 10. 5 . 2,25 und 1,25 m Höhenunterſchied — hergeſtellt. Die gleichen Kurheſſiſchen Karten in demſelben Maßſtab haben einen Abſtand der Höhenſchichten von 18,83 m, gleich 60 rheinländiſchen Fuß. Den ſog. Specialkarten (Urkarten) — in Preußen im Maßſtab 1. 5000 — fehlt in der Regel dieſe Darſtellung der ſenkrechten Gelände— verſchiedenheit. Je größer der Maßſtab einer Karte und je kleiner der Unterſchied der ermittelten und eingezeichneten Höhenſchichtenlinien, um ſo leichter und ſicherer iſt der Plan zu einem Wegnetze und der wirthſchaftlichen Eintheilung zu entwerfen. Karten, wie die beiden eingangs erwähnten Meßtiſchblätter, genügen in den meiſten Fällen zur Aufklärung der Geländeausformung und Feſtſtellung der Hauptanhaltspunkte. Nach der örtlichen Aufklärung im Walde und bei dem fortſchrei— tenden Gang der einzelnen Ausführungen benutzt man aber zur ge— naueren Einzeichnung der hergeſtellten Punkte und Linien am beſten Karten in größerem Maßſtab, z. B. 1.5000 und zweckdienlich Ab: zeichnungen ſolcher auf Bausleinen zum Handgebrauch im Walde. Wenn die vorhandenen Urkarten einigermaßen brauchbar ſind, ſoll man mit der Wegnetzlegung und Eintheilung eine gleichzeitige vollſtän— dige Neumeſſung nicht verbinden. Falls dieſe Karten durch die Ein— zeichnung der inneren Neugeſtaltung zu undeutlich werden, kann man eine Abzeichnung derſelben mit dem neuen Zuſtand fertigen, auch nach dieſer letzteren neue Wirthſchaftskarten herſtellen laſſen. Durch die Einmeſſung der inneren Veränderungen in die alten Urkarten — wenn dieſe auch nur mit Anwendung der Bouſſole gut vollzogen wird — gewinnt man ein Urtheil über die Genauigkeit der— 58 Die Waldeintheilung. ſelben. Wird auf Grund dieſer Ergebniſſe eine Neumeſſung des Wald— gebietes erforderlich oder erwünſcht erachtet, dann wird dieſe zweckmäßig verſchoben, bis der Ausbau der neuen Wege und Schneiſen in der Hauptſache beendet, alſo die Karte in der Natur auch hergeſtellt iſt. Erſt dann kann ein richtiges Abbild derſelben geſchaffen werden. Bei Karten, welche an eine Landesvermeſſung angeſchloſſen und (poligonometriſch) durch Meſſung aller Winkel mit dem Theodolit her— geſtellt worden ſind, müſſen auch die inneren Veränderungen auf die— ſelbe Art und Weiſe vollzogen werden, damit die Urkarte nicht an Werth verliert. Wenn in kleineren Waldbezirken, in welchen ſich das Gelände leicht überſehen läßt, der geübte Fachgenoſſe zur Herſtellung des Wege— netzes und der Eintheilung die Höheſchichtenlinien auch mal entbehren kann, ſollte man doch in größerem zuſammenhängendem Waldland, wenn dieſe Darſtellung der Gebirgsbildungen auf den Karten fehlt, ſie vorher ausführen laſſen. Dieſe ſcheinbare Mehrarbeit ſichert eine rich- tigere und raſchere Herſtellung der Entwürfe, iſt namentlich unentbehr— lich bei Beurtheilung dieſer durch andere Sachkenner, welche dazu berufen ſind, die Prüfung jener Entwürfe in kürzerer Zeit vorzunehmen, ſie macht ſich überhaupt nach jeder Richtung wieder voll bezahlt. Die Wirthſchaftskarten werden in Preußen im Maßſtab 1.25 000 hergeſtellt. Die Veranlaſſung zur Wahl dieſes etwas kleinen Maß— ſtabes war jedenfalls die Wahl des gleichen Maßſtabes zu den mit Höhenſchichtenlinien verſehenen Generalſtabskarten. Wenn auch für die Verwaltungsbeamten dieſe Karten genügen, weil ſie auch die Urkarten beſitzen, ſollten doch für die Förſter Handkarten im Maßſtab 1: 10000 gefertigt und dieſe in gleicher Weiſe ausgeſtattet werden, wie die Wirth— ſchaftskarten für die Verwaltung: mit Höhenſchichtenlinien, Angabe der Wirthſchaftszeiträume, Holzarten u. ſ. w. Erſt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat man in den verſchiedenen Ländern mit dem Legen von Höhenſchichtenlinien im ge— birgigen Waldlande und dem Aufnehmen in die Waldkarten begonnen. In Bayern wurde zu dieſen Aufnahmen auf ausgedehnten Flächen das Metallbarometer verwendet. In 10000. und 20 000theiligen Karten ſind Höhenlinien mit Abſtänden von 5 m, 8,76 m und 10 m eingetragen worden ). 1) Karl Krug, die Anfertigung forſtlicher Terrainkarten. Verlag von Julius Springer, Berlin 1878. Das Verfahren iſt ſehr ausführlich beſchrieben und auf Karten dargeſtellt. Die Waldeintheilung. 59 Bis zum Ende des Jahres 1879 waren auch in Württemberg ſchon von 30 000 ha Staatswald Karten mit Höhenlinien — theils von Forſtbeamten, theils von Eiſenbahn-Baubeamten aufgenommen — vorhanden. Die Herſtellungskoſten betrugen zwiſchen 68 bis 91 Pfg. für das ha, ſpäter verminderten ſich die Koſten bis 62 Pfg. ). Verfaſſer hat im Jahre 1880 in den Preußiſchen Oberförſtereien Burgjoß und Salmünſter — Reg.-Bez. Caſſel — in den von Bayern abgetretenen Waldtheilen von zwei tüchtigen und geübten Feldmeſſern Höhenſchichtenlinien legen laſſen. In Burgjoß wurden von 1800 ha mit Anwendung des Fennel-Wagner'ſchen Diſtanzmeſſers die Höhenlinien im Abſtand von 10 m auf 5000theilige Karten eingetragen. Die Koſten betrugen 30 Pfg. für das ha. Die ſichere Einzeichnung der Rücken⸗ und Muldenlinien in den Bayeriſchen Waldkarten förderten die Arbeit ſehr. In Salmünſter kam das Metallbarometer auf etwa eben ſo großer Fläche zur Anwendung. Nach dieſen Erfahrungen iſt bei guten Kartenwerken der Aufnahme mit gedachtem Diſtanzmeſſer wegen größerer Genauigkeit der Vorzug zu geben. Auch die Koſten ſind nicht höher als bei den Arbeiten mit dem Metallbarometer?). In Preußen werden ſeit dem Jahre 1846 Höhenſchichtenlinien auf— genommen und in die Generalſtabskarten im Maßſtab 1: 25000 ein— getragen. Bei ihrer Verwendung muß man beſonders beachten, aus welchem Zeitabſchnitt ſie ſtammen, denn ſie haben ſich von den Jahren 1846— 1865 und 1872 ab, fortſchreitend durch die Vermehrung der trigonometriſchen Punkte erheblich verbeſſert. In die forſtlichen Wirth— ſchaftskarten ſind nur die ſeit 1872 verbeſſerten Höhenlinien zu über— nehmen. Im Reg.-Bez. Trier ſtammen die Karten größtentheils aus dem Jahre 1850, ſie ſind nur zum Theil in den Jahren zwiſchen 1878 und 1887 (rekognoscirt) verbeſſert worden, von verſchiedenen Theilen fehlen heute noch verbeſſerte Karten. Es ſei noch darauf aufmerkſam gemacht, daß die zum Arbeitsfeld des Hochwaldes zählenden Flächen auf den Generalſtabskarten im Maß— ſtab 1: 25000 mit Höhenſchichtenlinien: 3458 Morbach, 3459 Hotten— 1) Die forſtlichen Verhältniſſe Würtembergs. Stuttgart, Rieger'ſche Verlags— buchhandlung, 1880. Abſchnitt: Waldwegebau von Baurath Rheinhard. Runne— baum in Zeitſchrikt für Forft: und Jagdweſen, 12. Jahrgang, 11. Heft, November 1880. 2) In der Zeitſchrift für Vermeſſungsweſen von Dr. W. Jordan. Band XI. Heft 21, Jahrgang 1882 hat Feldmeſſer Helferich das beobachtete Verfahren dar— geſtellt. 60 Die Waldeintheilung. bach, 3479 Morſcheid, 3480 Oberſtein, 3495 Hermeskeil, 3496 Buhlen— berg enthalten ſind. 9. Die Aufklärung im Walde. Die Aufklärung über die Gebirgsformen giebt im allgemeinen ſchon — für den, der ſie zu leſen gelernt hat — die Karte mit den Höhenſchichtenlinien. Auf ſolchen Karten kann der, welcher ge— nügendes Verſtändniß von dieſen Ausführungen hat, ein Wegenetz und die wirthſchaftliche Eintheilung ſchon im Zimmer entwerfen, ob aber ein ſolcher Plan in allen ſeinen Theilen zur Ausführung geeignet iſt, das kann nur im Walde durch eingehende Unterſuchung feſtgeſtellt werden. Bei dem Begang im Walde ſind zunächſt an der Hand gedachter Karten die höchſten und ausgedehnteſten Rückenzüge zu verfolgen, es iſt dabei zu unterſuchen und feſtzuſtellen, welche Strecken fahrbar und ohne weiteres mit Schneiſen zu verſehen ſind, auf welchen Strecken ſeitlich zu führende Schneiſen die eigentliche Rückenlinie als Grenze erſetzen müſſen und welche Theile als unfahrbare Rückenlinien ohne Anlage ſeitlicher Schneiſen zur Abgrenzung zu verwenden find. Dieſer letzte Fall kommt namentlich bei raſch abfallenden felſigen Rücken vor. Auch die Hauptthäler ſeitlich der größeren Rückenbildungen ſind beſonders darauf zu prüfen, ob und welche Hinderniſſe für Ausgänge der aus den Seitenthälern kommenden Wege vorliegen. Wenn im Verlaufe dieſer Thäler fremdes Gelände angrenzt, treten häufig, um die Wald— wege auf die öffentlichen Wege zu führen, Schwierigkeiten in den Weg, welche nur durch Erwerbung fremden Beſitzes zu beſeitigen ſind. Bei dem Begange der Hauptrückenzüge ſind auch die Punkte zu vermerken, an denen durchgehende Seitenrücken beginnen und in den Sattelbildungen iſt feſtzuſtellen, welche ſich zum Ab- oder Durchgang von Wegen eignen und welche von ihnen Anfänge größerer Seitenthäler find. Die Seiten- rücken und Seitenthälern ſind ebenfalls zu begehen und auf Alles zu unterſuchen, was maßgebend für die Benutzung zur Abgrenzung der Eintheilung ſein kann. Bei maſſigen Gebirgsbildungen, in welchen hervorragende und durchgehende Rückenzüge mehr oder weniger fehlen, welche im Innern unregelmäßig ausgeformt ſind, wo Bergebenen und Kopfbildungen mit welligem Gelände wechſeln und die meiſten Thalbildungen erſt am Rande des Gebirgsſtockes beginnen, muß man die natürlichen Grenzen, Rücken, Thäler und ſtarke Unterſchiede der Geländeneigung noch pein— Die Waldeintheilung. 61 licher feſtſtellen, weil die Wahl der zur Ertheilung tauglicher Linien hier ſchwieriger iſt. Schließlich trägt man die bei den Waldbegängen für beachtens— werth erachteten Rückenlinien, Thalzüge, auch die bemerkenswerthen Ein— ſattelungen probeweiſe möglichſt genau auf die Karte, wodurch dieſe zunächſt das Bild der Zerlegung in die einzelnen Bergformen darſtellen wird: die Bergwände, begrenzt durch die Rücken und ſeitlichen Thal— linien; die Kopfbildungen, die Bergebenen mit angrenzenden Mantel— flächen, durch die ſtärkeren Brechpunkte der Geländeneigung. Dieſe natürliche Abgrenzung genügt aber in den meiſten Fällen nicht, es muß unterſucht und feſtgeſtellt werden, ob und wo noch Trennungen nach den Standortsunterſchieden, beſonders nach der Himmelslage, der Höhenlage, der Neigungslage und auch in Bezug auf die Flächen— größe u. ſ. w. erforderlich ſind. Die Himmelslage der Abhänge iſt nicht immer genau nach Norden, Oſten, Süden und Weſten gerichtet, es kommen vielmehr Lagen nach allen Strahlen der Windroſe vor. Die Nordlage iſt die kälteſte, die Südlage die wärmſte, die Oſtlage iſt friſcher und meiſt tiefgründiger als die Weſtlage, dieſe in Weſtdeutſchland mehr der Niederſchlägen aus— geſetzt und flachgründiger durch die ewigen Abwaſchungen. Bei er— forderlichen Vereinigungen oder Trennungen dieſer verſchiedenen Himmels— lagen iſt zu beachten, daß in den meiſten Fällen zur Nordlage beſſer Nordoſt⸗ als Nordweſt-, zur Oſtlage beſſer Südoſt- als . zur Südlage beſſer Südweſt- als Südoſt-, und zur Weſtlage beſſer Nordweſt- als Süd— weſtlagen paſſen. Für das Pflanzenleben beſteht zwiſchen der Nordweſt- und Süd— weſt⸗, und zwiſchen Nordoſt- und Süd— oſtlage ein größerer Unterſchied, als zwiſchen 1. der Nordweſt- und Nordoſt- und Südoſt— und Südweſtlage. (Der Winzer zieht die Südweſtlage der Südoſtlage bedeutend vor, er iſt hierfür der ſicherſte Beobachter, weil bei ihm die Himmelslage der wich— tigſte Standortsunterſchied neben dem Boden iſt.) Die Höhenlage iſt für den Forſthaushalt ein weſentlicher Ge— ſichtspunkt, weil ſie mitbeſtimmend und vielfach entſcheidend für den Holzanbau iſt. Bei der wirthſchaftlichen Eintheilung können durch 62 Die Waldeintheilung. richtige, ſtufenweiſe Abgrenzungen Fehler im Anbau verhütet werden. Namentlich bei Erhebungen von 500 m ü. N. N. an, iſt die Höhen- lage inſofern zu berückſichtigen, daß man Gelände mit zu großem, etwa 120 m Höhenunterſchied, nicht in einer Abtheilung oder Unterabtheilung vereinigt. Wenn man erwägt, daß ſich bei der Höhenausdehnung einer Abtheilung von 400 m bei 10% Geländeneigung 40 m Höhenunterſchied 5 Mee e „ 80 m 1 1 PR») 9% „ 120 m * von 500 m bei 10% 1 50 m 5 5 „ „ „„ 20% Z 100 m „ 7 a a: 0% „ 150 m „ ergeben, dann wird man dieſe Forderung gerechtfertigt finden. Für die Verhältniſſe im Hochwald werden z. B. in der Höhenlage von 450 m (Anbaugrenze der Traubeneiche) und 600 m (Aubaugrenze der Buche) Abtheilungsgrenzen angebracht erſcheinen. Sind die Wirth— ſchaftskarten mit Höhenlinien verſehen, werden dieſe Anbaugrenzen am paſſenden Orte vermerkt, wenn ſie fehlen, iſt es um ſo mehr angezeigt ſie anzudeuten. Weil die Anbaugrenzen der Hauptholzarten nach der Geſammterhebung der Gebirge, nach den Bodenverhältniſſen, nach der geographiſchen Lage u. ſ. w. örtlich ſich erheblich ändern und in den Lehrbüchern nur mangelhaft und unbeſtimmt angegeben ſind, iſt es um ſo wichtiger ſie örtlich zu ermitteln; auch ſchon bei der Eintheilung zu berückſichtigen und dieſes der Betriebsregelung nicht allein zu über— laſſen. (Der tüchtige Wirthſchafter in der Ebene iſt, wenn er ins Ge— birge kommt, ein Neuling, das kann unſer Hochwald unbeſtreitbar be— zeugen. Der junge Forſtmann kann ſich die eigenartigen, heiklen und örtlich jo verſchiedenen Verhältniſſe bei den Reifen in der Vorbereitungs— zeit nicht ausgiebig aneignen.) Die Abgrenzung nach Höhenſtufen geſchieht zweckmäßig durch die Anlage von Wegen mit 0% o oder nur geringer Neigung; im Gebirge die wagerechte Trennung der Abtheilungen mit Schneiſen auszuführen, hat die größten Uebelſtände im Gefolge, wie manche alten Eintheilungen noch zur Genüge beweiſen. Bei Bergebenen und Kopfbildungen ſind die Abgrenzungslinien durch ſtarke Brechpunkte der Geländeneigung angedeutet, ſie ſind, wenn irgend thunlich, als Abtheilungsgrenzen zu benutzen und werden zweckmäßig durch Höhenrandwege und am Fuße der Kopfbildungen durch Ringwege abgegrenzt. | | | | | | Die Waldeintheilung. 63 In den meisten Fällen geben die natürlich abgegrenzten Waldtheile zu große Flächen, ſie ſind in entſprechend kleine Theile zu zerlegen, hohe und breite Bergwände ſind zuerſt in ihrer Höhe durch Wirthſchafts— wege zu trennen, erſt dann folgt die Theilung der Breite durch künſt— liche Schneiſen. Nach der inneren Aufklärung im Walde darf die Umgehung der äußeren Grenze des Arbeitsfeldes nicht verſäumt werden. Neben den gegebenen Ausgängen in den Thalzügen, ſind auch in angrenzenden Feldmarken die au den Wald ſtoßenden Feldwege in den Karten zu vermerken. Bei verkoppelten Feldfluren muß genau an die Hauptwege angeſchloſſen werden, in Gemeindebezirken, in denen dieſes Verfahren noch zurückſteht, iſt es beſonders wichtig, neue Waldausgänge ſo zu wählen, daß der künftige Verkoppelungsfeldmeſſer ſie berückſichtigen kann. Der kundige Forſteinrichter kann werthvolle Andeutungen mit Wege— und Schneiſenausmündungen an den Feldgrenzen geben, z. B. wenn Waldrücken ſich im Felde fortſetzen, ſind die Schneiſen ſo zu legen, daß bei der Feldeintheilung der Anſchluß erfolgen kann. 10. Das Abſtecken der Wege. Zum Niederlegen der Weglinien auf das Gelände bedient man ſich eines Gefällmeſſers. Werkzeuge dieſer Art ſind im Laufe der Zeit eine Anzahl erſonnen worden, zum Gebrauche im Walde iſt das von Boſe (ſ. Zt. Oberforſtrath in Darmſtadt) entworfene das empfehlenswertheſte. Mit ihm iſt für die weitaus meiſten Fälle die erforderliche Genauigkeit zu erreichen, die Fähigkeit es zu handhaben iſt von einem anſtelligen Arbeiter in einigen Stunden zu erlernen und ſein einfacher Bau er— fordert nicht die ſachverſtändige Behandlung, wie ſie bei feinen Meß— werkzeugen unbedingt geboten iſt. Kein anderer bis jetzt hergeſtellte Gefällmeſſer paßt in die Hand des Wegarbeiters beſſer als der Boſe'ſche, ohne ein ſolches Werkzeug kann der geſchickteſte Arbeiter, auch ſonſt Niemand, einen Weg nach ſeiner feſtgeſtellten Neigung richtig ausbauen, es iſt dabei ebenſo nöthig wie Hacke und Schaufel. Nicht die Waſſer— wage, ſondern der Pendel regelt bei der Einſtellung auf den Nullpunkt der Eintheilung die wagerechte Sehlinie, daher iſt auch bei ſeinem Ge— brauche kein Untergeſtell mit Füßen, ſondern nur ein einfacher Stab mit Hängevorrichtung und eiſerner Fußſtachel erforderlich. Der Werth des Grundgedankens bei der Zuſammenfügung dieſes Meßwerkzeuges iſt deshalb lange verkannt worden, weil die anfängliche Herſtellung eine 64 Die Waldeintheilung. äußerſt dürftige war. Nach Feſtſtellung der verſchiedenen Baumängel hat auf meine Veranlaſſung Mechaniker Otto Fennel in Caſſel durch wiederholte weſentliche Verbeſſerungen im Bau, auch bezüglich einer empfindlicheren Schwingung des Pendels ein recht brauchbares Werk— zeug hergeſtellt. Der erſte Boſe'ſche Gefällmeſſer koſtete ſ. Z. in Darmſtadt 15 Mk., in der Fennel 'ſchen Werkſtatt iſt jetzt der Preis 51 Mk.) Die genaue Beſchreibung, auch über Handhabung des Boſe'ſchen Gefällmeſſers, aus dem Sachenverzeichniß von Otto Fennel Söhne in Caſſel entnommen, lautet: „Das Boſe'ſche Nivellirinſtrument eignet ſich vornehmlich zum Auſſuchen einer Linie von einem beſtimmten Steigungsverhältniß, zur Ermittelung der Gefällprocente einer beliebigen Linie, zur Höhenaufnahme von Querprofilen und zum Abſtecken von Horizontallinien (Höhenkurven). Die Abbildung ſtellt das Inſtrument nebſt Viſirtafel und den zu— gehörigen Stäben dar. Dasſelbe beſteht im weſentlichen aus einem kräftigen Meſſigrahmen, der oben mit einer Aufhängevorrichtung ver— ſehen iſt, welche bewirkt, daß das Inſtrument frei hängend ſtets dieſelbe Lage einnimmt. Eine Seite des Rahmens trägt die Procenttheilung, welche durch einen Doppelnonius auf ¼0 Procent ablesbar iſt. Der Nonius befindet ſich auf einem Schieber, welcher in einem Schlitz der Theilung entlang beweglich und durch eine Klemmſchraube auf der Rückſeite des Inſtruments feſtſtellbar iſt. Auf dieſem Schieber iſt auch ein rechtwinklig gebogenes Meſſingplättchen aufgeſchraubt, welches mit einer feinen Durchbohrung verſehen, das Okulardiopter bildet. Auf der anderen Seite des Rahmens iſt das Objektivdiopter angebracht, welches aus einem rahmenförmigen Stück beſteht, in welchem ein Pferdehaar eingeſpannt iſt. Dies Objektivdiopter läßt ſich umklappen, um den Transport des Inſtruments zu erleichtern, der in einer mit Leder über— zogenen, zum Umhängen eingerichteten Taſche ſtattfindet. Wie ſich aus Vorſtehendem ergiebt, muß bei der Einſtellung des Nonius-Nullpunktes auf den Nullpunkt der Eintheilung die Viſirlinie der Diopter eine horizontale fein, wenn das Inſtrument an dem Stativ- ſtab freiſchwebend hängt. Ferner iſt klar, daß bei dem Aufwärtsbe— wegen des Nonius vom Nullpunkte der Eintheilung aus die Viſirlinie Fall, bei dem Abwärtsbewegen Steigung angeben wird. Die Handhabung des Inſtruments iſt die folgende. Die Waldeintheilung. 65 Nachdem das Inſtrument über dem Anfangspunkt der aufzuſuchen— den Linie aufgeſtellt und der Nonius dem geforderten Steigungsver— hältniß entſprechend eingeſtellt iſt, wird der Führer der Viſirtafel ſoweit ſeitwärts eingewieſen, bis die Viſirlinie die Mitte der Tafel trifft. Als— 9 N. EL A = IN | En I | Ju 15 1 En I) N | 1 7705 0 N LIE | Hi UT 5 — “> dann wird das Inſtrument über dem eben eingewiejenen Punkte aufge ſtellt und mit der nächſten Strecke ebenſo verfahren. Im umgekehrten Falle — zur Ermittelung des Gefällprocentes einer Linie — wird der Nonius ſo lange in dem Schlitze verſchoben, bis die Abſehlinie die diesmal feſtſtehende Viſirtafel trifft. Das ge— wünſchte Reſultat wird an der Eintheilung abgeleſen. Kaiſer, Eintheilung der Forſten. 5) 66 Die Waldeintheilung. Schon nach kurzem Gebrauch des Inſtrumentes und gehöriger In— ſtruktion des Tafelführers geht die eben beſchriebene Arbeit außerordent— lich ſchnell von Statten. Hauptſächlich aber wird ein geübter Tafel— führer zu dem raſchen Fortgang der Arbeit beitragen, denn derſelbe wird den zu ſuchenden Punkt ſchon im Voraus annähernd finden, auch ſolche Richtungen auswählen, in denen ſich die zu bewegenden Erd— maſſen möglichſt ausgleichen. Selbſtverſtändlich bleibt die Länge der Viſirlinie bei dieſem Verfahren ganz außer Acht und darin eben iſt der große Vortheil begründet, welcher das Inſtrument auszeichnet. Während z. B. das Aufſuchen einer Wegelinie mit einem Libelleninſtrument die vorherige Längen- und Höhenermittelung eines Landſtreifens bedingt, ehe die richtige Linie graphiſch ermittelt und in die Natur übertragen werden kann, erfolgt mit dem Boſe'ſchen Inſtrumente das Abſtecken dieſer Linie ohne jede weiteren Hilfsmittel. Auch dürfte es vielfach einen beſonderen Vorzug bilden, daß letzteres Inſtrument infolge ſeiner ein- fachen Konſtruktion und Handhabung von Leuten gebraucht werden kann, denen ein komplicirteres und theueres Inſtrument nicht anvertraut werden kann. Bei Höhenaufnahmen von Profilen wird das Inſtrument über dem höchſtgelegenen Punkte des Profils aufgeſtellt und wie bei der Auf— nahme mit einem Libellen-Nivellirinſtrument verfahren, nachdem die Viſirlinie horizontal geſtellt iſt. Von den an einer Nivellierlatte ab— geleſenen Höhen der übrigen Punkte des Profils muß dann natürlich die Höhe des Inſtruments in Abzug gebracht werden. Die Prüfung desſelben iſt höchſt einfach; man hat nur die Er— füllung der folgenden Bedingungen zu kontrolliren: 1. Es ſoll die Theilung den vorausgeſetzten Werthen 1: 100, 2: 100, 3: 100 2c. entſprechen, daß heißt eine Procent- theilung ſein; 2. Es ſoll die Mitte der Viſirtafel ebenſo hoch über der Fuß— platte des zugehörigen Stabes liegen, als die Diopter des Inſtruments über der Fußplatte des Stativſtabes; 3. Es ſoll die Viſirlinie horizontal ſein, wenn bei frei aufge— hängtem Inſtrument der Nonius auf Null ſteht. Ob dieſen Bedingungen genügt wird, iſt auf folgende Weiſe zu ermitteln. Zu 1. Man entnimmt mit einem Maßſtab oder Zirkel die Ent— fernung zwiſchen Okulardiopter (äußere Kante) und Objektivdiopter Die Waldeintheilung. 67 (Haar) und ſieht nach, ob dieſelbe gleich 100 Theilen der Procenttheil— ung iſt. Zu 2. Einfaches Vergleichen der beiden Höhen giebt die ge— wünſchte Sicherheit. Zu 3. Man ſtellt den Nonius genau auf Null, beſtimmt dann zunächſt eine Horizontale und prüfe dieſe durch Rückwärtsviſiren. Die Rückviſur muß wieder genau die Mitte der Viſirtafel treffen, wenn das Inſtrument juſtirt iſt. Sollte dies nicht der Fall ſein, ſo verſchiebe man das Okular— diopter ſo lange, bis die Rückviſur in die Mitte der Viſirtafel trifft. Die am Nonius abzuleſende Differenz gegen Null iſt gleich dem doppelten Fehler, alſo beim Gebrauche des Inſtrumentes nur zur Hälfte in An— rechnung zu bringen. Dieſer Fehler kann jedoch erſt nach langjährigem fortwährendem Gebrauch des Inſtrumentes infolge Abnutzung der Auf— hängevorrichtung entſtehen. Derſelbe iſt bei ſchonender Behandlung des Inſtruments erfahrungsgemäß ſo unbedeutend, daß er bei gewöhn— lichen Abſteckungen unbedenklich vernachläſſigt werden kann und über— dies vom Mechaniker ſehr leicht zu beſeitigen iſt. Der Preis des vorſtehend beſchriebenen Inſtrumentes beträgt 51 M. Ein jedes Exemplar wird vor der Abſendung in allen Theilen ſorgfältig geprüft und genau juſtirt. Das Boſe'iſche Nivellirinſtrument, welches ſeinerzeit nach den An— gaben des Herrn Forſtrathes O. Kaiſer in Trier verbeſſert wurde, findet beſonders beim Waldwegebau Anwendung.“ Beim Gebrauch des Boſe'ſchen Gefällmeſſers beſtimmen die Stand: punkte der beiden Stäbe, von welchen der eine den Meßrahmen, der andere die Zielſcheibe trägt, mit der unteren Fläche ihrer eiſernen Fuß— platten gleichzeitig und unmittelbar die Merkzeichen für die Neigungs— linie und für die Beſtimmung des Wegzuges. Die Wahl der Stelle, auf welcher die beiden Stäbe Aufſtellung finden müſſen, iſt von großer Bedeutung, ſie wird vom Scheibenführer auf einem von Steinen und Bodenüberzug freien Raume geſucht oder geſchaffen, indem er auf der bis zum Mutterboden gereinigten Erdober— fläche durch mehrmaliges Aufſtoßen mit der Scheibenſtabplatte eine kleine feſte Ebene herſtellt. Bei dem Weiterarbeiten muß genau auf die Stelle, auf welcher die Fußplatte der Scheibenſtange geſtanden hat, die gleich große Fußplatte der Meßrahmenſtange mit dem eiſernen Stachel ein— geſtoßen werden. 5 ** 68 Die Waldeintheilung. Bei dieſem Wechſel der Stäbe iſt auf den gleich hohen Stand der Fußplatten beſonders zu achten. Von der genauen Befolgung dieſer Vorſchrift hängt die Schärfe der Meſſung weſentlich ab. Jedes neue Meßwerkzeug prüft man auf ſeinen richtigen Bau. Beim Boſe'ſchen Gefällmeſſer ſehe man darauf, daß am Meßrahmen die Sehöffnung nicht zu weit iſt, die Hängevorrichtung für den Meß— rahmen ſicher ſchließt, die Oehſe am Meßrahmen mit der Stärke des Hakens gut übereinſtimmt, der Meßrahmen genügend ſchwer iſt und leicht und ſicher pendelt. Am Scheibenſtab darf die Zielſcheibe keinen Spielraum haben, der Holzſtab muß die eiſerne Hülſe der Fußplatte voll ausfüllen, weil ſonſt durch das häufige und feſte Aufſtoßen der Stab kürzer werden kann. Auch vor jedem ſpäteren Gebrauch ſoll man die einfache und leichte Prüfung, ob mittlerweile keine Beſchädigung ſtattgefunden hat, nicht verſäumen. Sie beſteht darin, daß man zwei feſte, gute Standplatten nicht weiter als 20 m von einander entfernt, mit der Nullſtellung des Meßrahmens genau feſtſtellt und hierauf mit dem Stand der Stäbe wechſelt. Ergiebt ſich ein Unterſchied gegen die Nullſtellung, dann liegt der richtige Nullpunkt des Meßrahmens in der Mitte des Unter— ſchiedes. Die Eintheilung des Meßrahmens prüft man in ähnlicher Weiſe, indem man die beiden Prüfungsplatten mit einem gewiſſen Neigungsſatze der Eintheilung feſtlegt und nach dem Wechſel der Stäbe und Einſtellung des Gegenſatzes die Ergebniſſe von Fall und Steigung mit einander vergleicht. Zu der erſten vorläufigen Abſteckung einer Weglinie bedarf man 50 bis 60 cm lange zugeſpitzte Stand- oder Tagpfähl® (aus Spaltholz), welche nach der Wegnahme des Meßrahmenſtabes 10 em von der Standplatte in die Linie des Wegzuges zu ſeiner örtlichen Bezeichnung eingeſchlagen werden. Sie tragen die Nummer der Standplatte und die Angabe des Neigungsſatzes nach beiden Seiten. N Für die letzte endgiltige Niederlegung eines Wegezuges ſind dem— nächſt noch 10 bis 15 em lange Höhen- oder Erdpfähle (aus Hartholz) mit ſenkrecht zur Achſe des Pfahles abgeſägten Kopfflächen herzurichten, welche durch Einſchlagen in das Loch der eiſernen Fußſpitze auf der Mitte der Standplatte, genau bis zur Höhe derſelben, die Höhenlage des Weges ſichern ſollen. Sind dieſe Erdpfähle bei der erſten vorläu— figen Abſteckung ſchon zur Hand, werden ſie nicht feſtgeſchlagen, nur loſe in das Loch der Fußſpitze eingeſetzt. Die Waldeintheilung. 69 Die Entfernung der Standpunkte liegt gewöhnlich zwiſchen 20 bis 30 m. Das Auge des Gefällmeſſerführers muß die genaue Deckung des im Meßrahmen zur Feſtſtellung der Sehlinie wagerecht eingezogenen Pferdehaares mit der Mittelinie der Zielſcheibe gut beurtheilen können. Sie hängt daher von der Sehſchärfe des Gefällmeſſerführers, auch von dem Grade der Beleuchtung ab. Im freien Gelände kann ſie größer gewählt werden als im geſchloſſenen Walde, im Laubholz größer als im dunkelen Nadelholze. Mehr Aufſtellungen als unbedingt erforder— lich, muß man vermeiden, ſchon um die Zahl der beim Stabwechſel möglichen Fehler zu vermindern. Während der Einrichtung des Scheibenſtabes müſſen beide Stäbe ſenkrecht gehalten werden, der Meßrahmen muß in der Mitte des Hakens hängen und in ſenkrechter Lage zur Hängevorrichtung pendeln. Der geſchickte Führer kann zum Vortheil eines raſcheren Fortganges die Ruhe des Pendels durch ſanfte Berührung des Meßrahmens mit dem Zeige— finger der linken Hand, welche den Stab umfaßt, etwas fördern. Bei mangelhafter Beleuchtung oder bei nicht ganz freier Sehlinie fördert der Scheibenführer die Arbeit durch ſchwache Hin- und Herbewegung der Scheibe in ſenkrechter Richtung zur Meßlinie. Vor dem Ausziehen des Stabes wird der Meßrahmen abgenommen, der Arbeiter ſchlägt den Standpfahl ein, der Führer des Meßrahmen— ſtabes geht zur Scheibe und ſetzt ſeinen Stab in die Platte der Ziel— ſcheibe unter prüfender Mitbeaufſichtigung des Scheibenführers ein. In der Richtung der feſtzulegenden Linie geht der Scheibenführer bei Beobachtung der beſprochenen Entfernung weiter, iſt er geübt, dann ſpricht er ſchon die vorgeſchriebene Neigung der Linie im Gelände ziemlich richtig an, er ſorgt im gegebenen Falle für Auflichtung der Sehlinie und läßt ſich von dem Gefällmeſſerführer durch die belehren— den Zurufe: „X-Scheiben . 1. ½ . /. Scheibe höher oder tiefer,“ auch durch Winke mit der Hand ſo genau einrichten, daß er die Herrichtung der Standplatte raſch bewerkſtelligen und ihre Höhenlage endgiltig feſt— ſtellen laſſen kann. Stehen mehrere Gehilfen zur Verfügung, dann wählt man den erfahrenſten zum Scheibenführer, die Bekanntſchaft mit den Regeln für die Wahl der Standpunkte fördert die Arbeit. Mit dem Niederlegen einer Weglinie fängt man zweckmäßig an einem Feſtpunkte, in der Regel an dem tiefſt gelegenen, an. Sollte jedoch in der Mitte eines Wegezuges, dazu noch in einer Dickung, eine gewiſſe Stelle, vielleicht in einem Halbſattel, als Durchgangspunkt feſt— 70 Die Waldeintheilung. zuhalten ſein, dann beginnt man beſſer an dieſer Stelle mit dem Ab— ſtecken nach beiden Seiten hin. Für jeden Wegzug werden die Standpunkte in ihrer Reihenfolge fortlaufend nummerirt und die Neigungsſätze beiderſeits mit Blauſtift feſtgeſchrieben. Die Reihenfolge der Wegabſteckungen nach dem auf der Karte aus— gearbeiteten Entwurfe richtet ſich nach ihrer Bedeutung und nach ihrer für die Eintheilung maßgebenden Eigenſchaft. Im Hochwald Beiſpiel waren es die Hauptwege und darauf folgend die Graden Abfuhrwege, welche die Wirthſchaftswege aufnehmen ſollen. In einfacheren Verhältniſſen, wo z. B. vorhandene Landſtraßeu und Landwege die Stelle der Hauptwege einnehmen, ſind es die Graden Abfuhrwege, welche unabhängig von ihrem Werth als Eintheilungs— mittel nach der beſten oder im Gelände vorgeſchriebenen Lage herzu— ſtellen ſind, und da, wo vorhandene öffentliche Wege auch dieſe vertreten, müſſen die Höhen und Thalrandwege, die aus dem Sattel abgehenden Wege, welche die Lage aller übrigen zwiſchen ihnen noch anzulegenden Eintheilungswege beſtimmen, mit ihrer erſten Feſtlegung vorangehen. Bei der Abſteckung mit dem Gefällmeſſer ſollen, bei möglichſt ge— nauer Beachtung der in der Karte dargeſtellten Linien, die für den Ausbau, für die Unterhaltung, für die Herbeiſchaffung der Walderzeug— niſſe, für ſicheren und unbehinderten Verkehr günſtigſten Linien im Ge— lände aufgeſucht und feſtgelegt werden. Dieſes Ziel iſt am eheſten zu erreichen durch eine zweckmäßige Anlehnung an das Gelände bei Be— achtung einer gewiſſen Stetigkeit, ſowohl des Wegzuges, als auch der Wegneigung, im Uebrigen geſtattet die Freiheit der Bewegung im Walde auch dem Koſtenpunkte gebührende Rechnung zu tragen. Der Niederlegung der einzelnen Linien nach der im Entwurfe vor— geſehenen Neigung können die verſchiedenartigſten Hinderniſſe in den Weg treten: unregelmäßige Geländeausformungen, tief eingeſchnittene Mulden im Wechſel mit ſcharf hervortretenden Rücken, Felſenvorſprünge, Abſtürze, Sumpfſtellen u. ſ. w. Da wo ſolche Hinderniſſe aus den Karten zu entnehmen waren, auch örtlich ſichtbar ſind, wurden ſie bereits bei dem Entwurfe der Weglagen berückſichtigt, vielfach ſind ſie aber auf den Karten überhaupt nicht darſtellbar oder wurden erſt im Waldesdickicht aufgefunden. Wenn ſich in dieſen Fällen die im Ent— wurf vorgeſchriebene Neigung nicht beibehalten läßt, ſind zwiſchen den Anfangs- und Endpunkten ſolcher Wegzüge die durch jene Hinderniſſe anderweit zu beſtimmenden Durchgangspunkte feſtzuſtellen und unter Die Waldeintheilung. 71 ſich zu verbinden. Die dadurch etwa erforderlichen Neigungswechſel find durch allmälige Ueberleitung in Abſtufungen von etwa 1% her— zuſtellen. Die Längsſchnitte ſolcher Uebergänge bilden dann, im Gegen— ſatz zu der geraden Linie einer gleichbleibenden Neigung, gebrochene Linien, welche beim Ausbau der Wege um ſo weniger erkennbar wer— den, je vorſichtiger die Ueberleitung der Neigungsunterſchiede ſtatt— gefunden hat. Nur bei Wegezügen mit der Grenze der zuläſſigen Neigung iſt einer Ueberleitung mit geringem Neigungsſatze nicht immer volle Rechnung zu tragen, in Nothfällen muß man ſich auch mal mit Stufen von je 2% und mehr begnügen. Wenn es thunlich iſt, legt man die Neigungswechſel an die Brechpunkte im Gelände, in die Mulden und auf die Rücken. Die Höhenrandwege leitet man mit möglichſt geringer Neigung darauf rückſichtigend, daß nach ihrem Ausbau die Auffahrt von der Bergebene überall, oder doch mit nur kurzen Unter— brechungen möglich iſt. Können ſie nach den Graden Abfuhrwegen von verſchiedenen Abſatzrichtungen nicht gleichwerthig, alſo mit nur geringer Neigung geführt werden, dann entſcheidet über ihre Leitung die Lage der Graden Abfuhrwege oder des Graden Abfuhrweges der wichtigſten Abſatzrichtung, nach welcher ſie mit der günſtigſten Neigung zu führen ſind. In regelmäßigen Bergabhängen mit gleicher Neigungslage ſchmiegt ſich die abgeſteckte Weglinie — die Meßlinie — der Erdoberfläche genau an, von dem einen Kopf des Höhenpfahles zum folgenden ſtreicht die gerade Meßlinie über den Boden, beim Ausbau des Weges ver— läuft ſeine Mittelinie gleichgerichtet mit der Meßlinie. Dieſe würde auch gleichzeitig die Mittelinie des ausgebauten Weges werden, wenn der ſöhlige Abtrag des Bergabhanges den zur Wegherſtellung nöthigen Auftrag genau erſetzte, die Erfahrung lehrt aber, daß zur Füllung eines Auftragraumes größere Abtrags-Raummaſſen erforderlich ſind, wodurch die Wegmittelinie nach der Abtragsſeite hin gleichgerichtet mit der Meß— linie verſchoben wird. Trifft die Abſteckung einer Weglinie auf einen Geländewechſel, z. B. eine größere Rückenbildung, dann darf der durch dieſen Wechſel gebildete äußerſte Geländevorſprung als Standort für den Scheibenſtab nicht gewählt werden, er muß vor dieſem Vorſprung, der folgende hinter ihm ausgeſucht werden, damit die Meßlinie den Vorſprung durchſchneidet und dadurch ſchon den Wegzug nahezu andeutet. In gleicher Weiſe müſſen die tiefſten Einbiegungen in dem Mulden— verlauf als Standpunkte gemieden werden, die Meßlinien müſſen dort 72 Die Waldeintheilung. abwechſelnd Luftlinien bilden, welche auch hier die Weglage ſchon an— deuten. Bei gleichem Neigungsſatze ändert ſich die Linie der Wegneigung nicht, aber die Linie des Wegzuges geht in gebrochene Linien über. Wird jedoch der Zug einer Meßlinie in der Weiſe gebrochen, daß ein Zickzack-Verlauf entſteht, daß alſo der regelmäßig auszubauende Weg kürzer werden wird als die Ausdehnung der Meßlinie, dann iſt es räthlich, den Neigungsſatz für dieſe unregelmäßige Strecke um etwa !/s. 4% zu ermäßigen, um die Stetigkeit der Wegneigung zu erhalten. Bei hohem Neigungsſatz iſt dieſes am eheſten zu beachten. Die Stetigkeit im Verlaufe eines Wegzuges iſt aber für den be— quemen Weg eine ebenſo berechtigte Forderung, wie die Stetigkeit ſeiner Neigung, daher ſind in unregelmäßigem und verworfenem Gelände bei häufigen und ſtarken Biegungen die Brechpunkte der Linien geſchickt zu Fig. 5. legen, damit ſie beim Ausbau die Umwandlung der gebrochenen geraden Linien in regelmäßige Krümmungen erleichtern. In welligem Gelände muß man ſich hüten, die Standorte zu hoch oder zu tief zu legen, im erſten Falle fehlt Erde beim Ausbau, im letzten Falle bleibt ſolche übrig, beides verurſacht Koſten, welche erſpart bleiben, wenn die Meßlinien abwechſelnd die Luft und die Erdober— fläche ſo durchſchneiden, daß ſich Ab- und Auftrag ausgleichen. Gegenneigungen müſſen in einem Wegzuge vermieden werden. Im hügeligen Gelände ohne ausgeſprochenes Gepräge, in welchem Erhebungen und Tieflagen unregelmäßig wechſeln, kommt es jedoch vor, daß ſich die Meßlinie derart im Gelände herumräckelt, daß man mit einem regelmäßigen Wegzug das Ziel nicht erreicht. In ſolchen Aus— nahmefällen kann eine Weganlage mit Gegenneigungen für allein an— nehmbar erachtet werden. In der Regel giebt man den Wegen, welche ſo raſch als thunlich bergab geführt werden ſollen, den höchſt zuläſſigen gleichen Neigungsſatz. Zu einem Neigungswechſel iſt man genöthigt: Die Waldeintheilung. Us Wenn Hinderniſſe die Verbindung zweier Feſtpunkte mit gleichem Neigungsſatze unmöglich machen. Ein Fall iſt ſchon vorher beſprochen, ein zweiter in Abſchnitt 2 bei der Verbindung von Sattel „Hüttges- waſen“ mit „Bahnhof Nonnweiler“ behandelt. Es kann hier noch der Fall angedeutet werden, wenn der vorgeſehene Neigungsſatz ſtrecken— weiſe nicht im Gelände liegt. Man kann in einer Neigungslage von 4% keinen Weg mit 6% anlegen. Schließlich kann die Erſparniß erheblicher Koſten einen Neigungs— wechſel rechtfertigen, wenn es ſich darum handelt einem Felſen, einer Sumpfſtelle u. ſ. w. etwas oder etwas mehr auszuweichen. Neigungswechſel wendet man grundſätzlich an: a) bei Wegen, auf welchen geladen bergauf gefahren werden muß, indem man nach oben den Neigungsſatz nach und nach ermäßigt, oder wenn dies aus anderen Gründen nicht möglich iſt, wenigſtens in den Krümmungen die Neigung etwas mindert, um dem Zugvieh die Laſt zu erleichtern, denn jede Abweichung von der geraden Linie erfordert beim Laſtfahren vermehrte Anſtrengung. bp) Bei Uebergängen über waſſerführende Mulden und ſtändige Waſſerläufe, wenn ſie zur Anlage von Waſſerbehälter, Stau— ungen und Teichen geeignet ſind. Derartigen Dämmen giebt man 0 %/o. In allen Wegen mit Neigung (Grade Abfuhrwege) an den Stellen, wo ſie andere Wege kreuzen oder aufnehmen, ſieht man für Wendeſtellen und Wendeplatten ebene Strecken oder nur ſehr ſchwach geneigte von 30 bis 50 m Länge vor. Mit Vorſicht und Ueberlegung ſind die Stellen für Wegeinmünd— ungen und Kreuzungen zu wählen, damit der Ausbau von Wendeſtellen in möglichſt flachen Strecken der Koſtenerſparniß halber ausgeführt werden kann. C 74 Die Waldeintheilung. Das ſchon zum Vortheil des Zugviehes empfohlene Einlegen ebener Strecken in mit Laſt befahrene Steigwege erhöht in den meiſten Fällen die Geſammtſteigungen zu ſehr. Ruheplätze mit 0% bieten die Wende— ſtellen zur Genüge. ö Das Niederlegen der Wege der Ebene bei einer Geländeneigung von 1 bis 10% geſchieht zunächſt auch mit dem Gefällmeſſer. Dieſe Abſteckungen ergeben vielfach, namentlich in Dickungen bei kurzen Ent— fernungen der Standpunkte, Wegezüge, welche zu einer theilweiſen Be— gradigung auffordern, weil die einzelnen Meßpunkte nur geringe Ab— weichungen von einer geraden Linie ergeben. Nach Beendigung eines ſolchen Wegezuges ſucht man durch das ſog. „Strecken“ gerade Linien zu bilden, ſo lange die Standpunkte des Gefällmeſſers nur einige Meter von dieſen abweichen. Wenn man dieſe Punkte mit Fluchtſtäben beſetzt, vollzieht ſich das Strecken am leichteſten, im offenen Walde vollſtändiger als in Dickungen. Die Wege mit den ſtärkſten Neigungen, namentlich die Graden Abfuhrwege, welche mehrfach Wirthſchaftswege überſchreiten, werden zuletzt endgiltig feſtgelegt, damit an den Orten, wo Wendeſtellen vor— zuſehen ſind, dieſe nicht vergeſſen werden. Am einfachſten vollzieht ſich dieſes Einſchalten ebener Strecken beim Ueberſchreiten von Nullwegen oder ſolchen mit geringer Neigung. Erſt zuletzt erfolgt das Aufmeſſen der abgeſteckten Wege zwecks Eintragung in das Wegeverzeichniß des Verwaltungsbezirks. Dieſes muß ſo genau aufgeſtellt werden, daß nach den Einträgen jeder Weg wieder neu hergeſtellt, alſo auch Fehler im Bau darnach feſtgeſtellt werden können. In dieſen Verzeichniſſen muß der Anfang und das Ende jeden Weges beſchrieben ſein, die Maße von allen Neigungswechſeln, Kreuzungen mit Wegen und Schneiſen u. ſ. w. müſſen, wie das im Anhang beigefügte Mufter zeigt, eingetragen werden. Am Schluſſe jedes Wirthſchaftsjahres wird der Fortſchritt des Ausbaues nach Länge und Koſtenbetrag vermerkt. (Muſter für den Vordruck des Wegeverzeichniſſes iſt im Anhang.) 11. Das Abſtecken der Schneiſen. Zum Abſtecken gerader Linien bedarf man 2 m lange, 2,5 cm im Durchmeſſer ſtarke, runde und gerade Fluchtſtäbe. Die eiſerne Hülſe der Fußſpitze eines Stabes muß ſehr genau gearbeitet werden, damit Die Waldeintheilung. 75 die Spitze der Hülſe dem Mittelpunkt des eingeſetzten Stabes genau entſpricht. Der vom Rand der eiſernen Hülſe genau 2 m lange Holz. ſtab wird in gleiche — 25 oder 50 em lange — Theile abgelängt, die einzelnen Längen werden abwechſelnd mit ſchwarzer und weißer, oder mit rother und weißer Oelfarbe angeſtrichen. Wenn man bei der Arbeit mit einem oben ſchwarz oder roth angeſtrichenen Stabe beginnt, dann muß man als zweiten Stab einen oben weißen wählen. Bei dem fortſchreitenden Einrichten der Stäbe wechſelt man deshalb mit den verſchieden angeſtrichenen, damit die Mängel in der Deckung ſich leichter und ſicherer erkennen laſſen. Die genaue Eintheilung der Stäbe in 25 em oder 50 cm erſetzt für kurze Meſſungen die Kette oder die Meßlatte. Die Stäbe läßt man am beſten aus recht trockenen ſtarken Nadel— holzbohlen in der Weiſe fertigen, daß der in Quadratform hergeſtellte rauhe Stab genau in der Mitte durchgeſägt und in entgegengeſetzter Lage wieder zuſammengeleimt wird. Dieſer gut geleimte und trockene Stab wird zum zweitenmal, im rechten Winkel zum erſten Sägeſchnitt, genau in der Mitte durchgeſägt und abermals in entgegen— geſetzter Lage zuſammengeleimt. Erſt in ganz trockenem Zuſtande nimmt man die genaue Ab— rundung vor. Auf dieſe Art und Weiſe herge— ſtellte Stäbe ziehen ſich bei trockener und vor— ſichtiger Aufbewahrung nicht. Nach dem Gebrauche müſſen die Stäbe ſtets feſt zuſammengebunden gelegt, nie geſtellt werden. Um mit mangelhaften, geworfenen Stäben noch annehmbare Er— gebniſſe erzielen zu können, beſtimmt man die noch einigermaßen geraden Seiten derſelben, bezeichnet ſie an der Oberkante mit einem Merkmal und beachtet dieſes beim Gebrauch ). Um lange Linien mit Stäben richtig abzuſtecken, bedient ſich auch das beſte Auge zweckdienlich eines einfachen kurzen Fernrohres. Im Gebirge eine gerade Linie auf größere Entfernungen mit Stäben genau abzuſtecken und dieſe Linie richtig zu meſſen, ſind die zwei ſchwierigſten Aufgaben für den ausübenden Feldmeſſer. 1) Nur mit genau gearbeiteten Stäben kann man eine längere Linie richtig ab— ſtecken, ſie ſind aber eine Seltenheit, daher die ausführliche Anweiſung zur Herſtellung guter Stäbe. 76 Die Waldeintheilung. Iſt eine gerade Linie zwiſchen zwei verſteinten Feſtpunkten abzu— ſtecken, wählt man zum Anfangspunkt den durch die augenblickliche Lichteinwirkung am genehmſten, iſt nur ein Zielpunkt verſteint, dann wird auf dieſem mit dem Abſtecken begonnen. Zwiſchen zwei nicht verſteinten Punkten fängt man die Abſteckung auf dem Punkte an, welcher feſtliegt, bezw. vorher feſtgelegt werden kann. Bei kurzen Linien richtet man die Stäbe nach dem Ruf eines auf dem Zielpunkt aufgeſtellten Arbeiters ein, bei langen Linien beſtimmt man auf den Karten (wenn ſie hierzu genau genug ſind) für den An— fangspunkt die Winkel und richtet örtlich die Linien mit einem Winkel— meſſer ein. Auf Grund der am Schluß der Abſteckungen ſich ergebenden Unterſchiede, werden nach dem Ergebniß einer einfachen Berechnung an dem Anfangspunkte die Richtungen ſo lange berichtigt, bis die Linie entſprechend feſtliegt. Z. 500 u \ | ee UN F nn ee ee 14 27 30.2.5 O, 2 500 SE Zur örtlichen Bezeichnung des Verlaufes einer Linie wird ein 50 bis 60 em langer Stand oder Tagpfahl 10 em vor dem Standpunkt des Stabes nach ſeiner Wegnahme feſtgeſchlagen, der 15 bis 20 cm lange Erdpfahl, welcher die Stärke der Stäbe nicht erreichen ſoll, wird in das Loch des Stabes ſofort leicht eingeſetzt, damit für ſpäteren Gebrauch der Linie das Loch, in welchem der Stab geſtanden hat, nicht erweitert wird. Zur Abſteckung längerer Linien nimmt man zweckmäßig 10 bis 12 Stäbe in Gebrauch, je mehr Stäbe man beim Weiterſtecken ſtehen laſſen kann, um ſo ſicherer ſteckt man ab. Wie die Schneiſen, welche zum Feſtlegen der natürlichen Grenzen über Bergrücken, auch in Thalzügen geleitet werden, iſt bereits (Ab- ſchnitt III. 3a und b) ausgeführt, ebenſo (Abſchnitt III. 5) daß da, wo fie als künſtliche Trennungsmittel, beſonders zur Theilung zu großer Flächen zu dienen haben, darauf zu halten iſt, daß ſie möglichſt in der Lage des größten Gefälles angelegt werden. Sind die Bergwände, welche ſie theilen ſollen, wellig ausgeformt, wenn alſo flache Mulden mit flachen Rücken wechſeln, zieht man die Schneiſen, den Erhebungen folgend, den Muldenlagen vor, ſieht alſo Die Waldeintheilung. 77 darauf, daß der geringſte, flachgründigſte, feſte Boden zu ihrer Anlage verbraucht wird. Müſſen bei unregelmäßiger Geländeausformung ſolche Schneiſen ein⸗ oder mehreremal gebrochen werden, dann legt man die Brechpunkte der Seitenlinie, wenn irgend thunlich, in die Nähe der Quertheilung, welche gewöhnlich durch Wirthſchaftswege ausgeführt wird. Die Brech— punkte, welche in dieſen Fällen durch Jagenſteine bezeichnet werden, legt man dahin, wo ſie hinſichtlich der Holzabfahrt die geſchützteſte Lage haben, möglichſt oberhalb der Wegfläche. Auf langen Bergrücken, welche beiderſeits bewaldet ſind, achtet man darauf, daß die beiderſeits zu Thal führenden Schneiſen in den Rückenlinien bezw. in der Steinlinie der Rückenſchneiſe, möglichſt von einem gemeinſchaftlichen Punkte abgehen; man verhindert dadurch das ſog. Mauern, welches auf den Höhen beim Abtrieb der Beſtände Sturmbeſchädigungen veranlaſſen kann. In den Thälern iſt eine Zu— | I | I 1 \ \ \ ſammenführung beiderſeitiger Schneiſen oft ſchwieriger zu bewerkſtelligen, weil ſie gewöhnlich Linien ungleicher Gebilde ſind. Die Nichtbeachtung gedachter Regel birgt in geſchützten Thalzügen auch weniger Gefahr in ſich, das Mauern darf hier nur als ein Schönheitsfehler auf der Karte erachtet werden. Bei der Anlage von Schneiſen oder Geſtellen handelt es ſich um die örtliche Beſtimmung und Feſtlegung von Grenzen der inneren Ein— theilung. Die Fläche einer Schneiſe kann als Grenze nicht dienen, man wählt daher zweckentſprechend, eine Seitenlinie der Schneiſe zur Grenzbeſtimmung. Die gedachte Mittelinie zu wählen, wie es z. B. in Preußen noch Vorſchrift iſt, hat deshalb keine Berechtigung, weil dieſe 78 Die Waldeintheilung. örtlich nicht ſichtbar iſt, auch nicht dauernd mit Grenzzeichen verjehen werden kann. Bei jeder einſeitigen Erbreiterung der Schneiſe wird die urſprüngliche Grenze wieder hinfällig und mit beiderſeitigem gleichbreitem Aufhieb wird noch größerer Uebelſtand durch Entfernung beider Waldmäntel herbeigeführt. Als die unantaſtbarſte Grenze wird diejenige der beiden Seiten— linie einer Schneiſe erachtet werden müſſen, welche den wichtigſten Rand der beiden angrenzenden Waldbeſtände unmittelbar begrenzt, und das iſt unzweifelhaft der, welcher der herrſchenden Windrichtung am meiſten ausgeſetzt iſt. Je nach der Himmelslage der Schneiſen ſind es die nördlichen oder öſtlichen und nordöſtlichen oder ſüdöſtlichen Seitenlinien, welche bei meinen Eintheilungen überall als Eintheilungsgrenzen ge— wählt, in welche auch alle Steinmale eingeſetzt wurden und deshalb allgemein als „Steinlinien“ bezeichnet werden. In zweifelhaften Fällen iſt bei der Wahl dieſer Steinlinien die örtliche Erfahrung maß— gebend und zu beachten, daß im Gebirge innerhalb der Geländeaus— formungen durch die Höhenlage einzelner Bergformen für gewiſſe Oert— lichkeiten die Sturmrichtung erheblich beeinflußt wird. Bei der örtlichen Abſteckung wird, wenn irgend möglich, die Stein— linie abgeſteckt, nur in einzelnen Fällen z. B. in beibehaltenen alten Schneiſen ſteckt man, zwecks Schonung der Wald-Bemantelung die Linie mitten durch die offene Schneiſe und beſtimmt die Steinpunkte, und damit die Steinlinie ſelbſt, durch ſehr genaues ſeitliches Ablegen. Sobald eine Steinlinie feſtliegt, alſo nach der endgiltigen Abſteckung, beſtimmt man die Punkte, welche dauernd mit Steinmalen zu verſehen ſind. Es gehören hierzu, neben den Punkten für die Jagenſteine, alle Brechpunkte der geraden Linien, in letzteren die Brechpunkte der Geländeneigung, wenn ſie die Sehlinie von einem Punkt zum anderen verdecken. Die ſog. Läufer zieht man außer dem gedachten Fall noch ein, wenn ſie in einer langen geraden Linie zur unzweifelhaften Beur— theilung des Grenzzuges noch nöthig oder erwünſcht ſind. In einer langen geraden Linie ſollte man im Walde alle 100 bis 150 Meter wieder ein Steinmal finden. Durch gleichzeitige Benutzung von Gelände-Brechpunkten zu Brech— punkten gerader Linie kann man Steinmale einſparen. Alle zu ver— ſteinenden Punkte ſind ſorgfältig auszuwählen, damit man von einem Punkt zum anderen ſehen und den Grenzzug unzweifelhaft beſtimmen kann, dann aber auch, damit die Steine einen geſchützten Stand erhalten Kaiser, Eintheil ung der Forsten. g Tafel 3. Ob. Morbach. 2 Die Waldeintheilung. 79 und ihre Erhaltung ſchon dadurch gefichert wird. Sie müſſen auch zu Meſſungen aller Art als Anhaltspunkte dienen können. Die künſtliche Schneiſe dient hauptſächlich zur Zerlegung großer Flächen, es iſt bei ihrer Anwendung ſtets vom Großen ins Kleinen fortzuſchreiten, zunächſt ſind größere Flächen ſo zu theilen, daß die Trennungslinie auch vorhandene Unterſchiede im Standort richtig ſcheiden, z. B. den Südhang vom Oſthang u. ſ. w. trennen. Eine ſolche Linie iſt dann eine gegebene, und beim ferneren Zerlegen iſt, falls nicht ähnliche Linien, wie die ſeitlich dargeſtellte, noch Standorts— grenzen zu ſcheiden haben, nur die angemeſſene Größe der zu bildenden Abtheilungen maßgebend. Ehe man mit der endgiltigen Abſteckung einer Schneiſenlinie be— ginnt, iſt der Abgangspunkt genau zu beſtimmen. An allen Orten, wo mehrere Wege und Schneiſen beginnen oder enden ſollen, z. B. in Einſattel— ungen, auf Kreuzungen von Wegen und Schneiſen u. ſ. w. werden die abzuſteckenden Weg- und Schneiſenlinien am zweckmäßigſten von einem gemein- ſchaftlichen Punkte aus abgeſteckt, wel— cher mit einem Stein zu beſetzen iſt und ſo beſtimmt werden muß, daß nach dem Ausbau der Wege, Schneiſen, Weg— krümmungen, Wendeplatten und Dreh— Fig. 10. ſtellen der Stein einen ſicheren Stand hat. Einige bildliche Darſtellungen werden die verſchiedenen Verfahren am beſten erläutern: In der Steinlinie der neuen geraden Schneiſen zwiſchen den Ab— theilungen — 3 — ehe dieſe unfahrbar wird — (Tafel 3 Zeichnung J) iſt ein Punkt beſtimmt worden, von welchem aus zwei Wirthſchaftswege (Nr. 20) ohne Steigung in die rechts und links liegenden Sättel „Stipshauſerweg“ und „Grauekreuz“ geführt worden find, wodurch beiderſeits für eine günſtige Holzverbringung über die Höhe des J. Hauptrückens geſorgt iſt. Gleichzeitig ſind von demſelben Punkt zwei Grade Abfuhrwege (Nr. 10 und 30) nach zwei verſchiedenen Richtungen zu Thal geleitet. Auf den gemeinſchaftlichen Abgangspunkt dieſer Wege iſt hier der Jagenſtein geſetzt. Durch die Anlage einer Wendeplatte (von 30 m Durchmeſſer) rund um dieſen Stein iſt mit dem 80 Die Waldeintheilung. geringſten Flächenverbrauch ungehinderte Holzabfahrt nach allen Richt— ungen bei einem Krümmungshalbmeſſer von 15 m geſorgt worden. In der Steinlinie der alten beibehaltenen Schneiſe zwiſchen den Ab— 8 86 } 2 2 a theilungen 87 Zeichnung II wurde der geeignetſte Punkt für die Zuſammen— führung von 2 Schneiſen und 2 Wegen ermittelt. Hier genügte die Abrundung der Abtheilung 86 mit einem Krümmungshalbmeſſer von 15 m, weil nur die Abfuhrrichtung auf Weg Nr. 25 in Frage kommt. Der gemeinſchaftliche Abgangspunkt wurde mit einem fünfſeitigen Jagen— ſtein beſetzt, welcher vollſtändig geſchützt ſteht. Der Weg Nr. 24 wurde nicht auf den gedachten Punkt, ſondern in die Schneiſe geführt, um die Abrundung der Abtheilung 86 zu erleichtern. Tafel 4 Zeichnung J ſtellt den flachen Sattel „Buchholz“ dar. > Die alte Schneiſe zwiſchen den Abtheilungen = werden, der Schnittpunkt ihrer Steinlinie mit der Steinlinie des Weges Nr. 5 wurde für den Jagenſtein beſtimmt und die Linie der Graden Abfuhrwege Nr. 21 und 37 von dieſem Punkt aus abge— ſteckt. In flachen Sätteln iſt es vielfach angezeigt die Anfänge der Wege zu theilen und ſoweit auseinanderzuziehen, als die Sattellinie eben oder nahezu eben verläuft. Die Anfänge der beiden Graden Abfuhr— wege Nr. 5 uud 7 des W.-V. find dahin gelegt, wo die aufſteigende Sattellinie zu ſteigen beginnt. Es werden hierdurch die Spitzen der Abtheilungen verringert, welche im Gebirge in engen Sätteln nicht zu vermeiden ſind, wenn eine größere Zahl von Wegen und Schneiſen durch dieſe geführt werden muß. Je länger die ebene Sattellinie iſt, umſomehr wird auch an Weglänge geſpart. Durch den engen Sattel „Dhronecker Jagdhaus“ (Zeichnung II) gingen ſchon vor der neuen Eintheilung, von allen Himmelsrichtungen kommend eine große Zahl alter Wege und Pfade, die Lage und Ver— lauf der meiſten konnte aber in der damaligen Geſtaltung nicht beibe— halten werden. Nur die den Sattel als Rückenlinie durchziehende alte Pfaffenſtraße Nr. 5 und der Weg Nr. 19 lagen günſtig, zwiſchen ihnen wurde ein Punkt beſtimmt, von dem aus die Mittelinie aller neuen Wegrichtungen abgeſteckt wurden, welcher aber mit einem Jagen— ſtein nicht beſetzt werden kann. Von gedachtem Punkt bis zum Jagd— haus ſind 48 m, mit dieſem Halbmeſſer wurde ein Kreis beſchrieben, welcher die Holzbodenfläche von der des Nichtholzbodens trennen joll. Es fallen die durch Wege geſchaffenen Abtheilungsſpitzen weg und die konnte beibehalten = Kaiser, Eintheilung der Forsten. C . 0 7 lest / Verlag von Julius Springer in Berlin Die Waldeintheilung. 81 holzleere Fläche innerhalb des Kreiſes kann den verſchiedenſten Zwecken dienen. Sind durch Höhenrandwege ausgeſchiedene Bergebenen ſo ausge— dehnt, daß ſie in kleinere Flächen zerlegt werden müſſen, dann führt man die Schneiſen an die Punkte, an denen die Graden Abfuhrwege den Höhen— randweg erreichen. Wird eine oder die andere Schneiſe nicht fahrbar, dann erſetzt man ſie durch Wege. An Feſtpunkte der europäiſchen Gradmeſſung und der Landesvermeſſ— ungen ſchließt man, wenn irgend aus— führbar, an. Kann man von ſolchen Punkten Strahlen auf Nachbarpunkte durch Benutzung derſelben zu Schneiſen Fig. 11. oder Weganfängen ſtets offen halten, dann kann man ſpätere, vielleicht unangenehme Auflichtungen verhindern. Kann überhaupt durch vorhandene Feſtpunkte, auch Grenzpunkte, ein neuer erſpart werden, ſo iſt es nicht zu verſäumen. Bei der Ausführung einer Eintheilung die Reihenfolge der Arbeiten genau zu beſtimmen, iſt nicht empfehlenswerth, man verwendet einen Gehilfen vielleicht lieber zum Abſtecken ſchwieriger Schneiſen, den anderen lieber zu Wegabſteckungen. Die verſchiedenen Arbeiten können vielfach zu gleicher Zeit begonnen werden, ſie unterliegen ſelbſt bei vorſichtiger Ausführung in der Wirklichkeit manchen Abänderungen und Verbeſſer— ungen, aber darauf iſt als Regel zu halten, zuerſt die Eintheilungs— wege abſchließend feſtzulegen und zuletzt die entgiltige Abſteckung der Schneiſen auszuführen, weil dann erſt die verſchiedenen Steinpunkte mit Sicherheit beſtimmt werden können. 12. Die Wegnetzlegung und wirthſchaftliche Eintheilung eines Berg: kopfes. Der Arbeitsgang im einzelnen wird am deutlichſten und ausführ— lichſten an einigen Beiſpielen gezeigt, am zweckmäßigſten zunächſt an der einfachen Form eines Bergkopfes. Die Zeichnung auf Tafel 5 ſtellt einen Bergkopf im Maßſtab 125000 dar, welchen die Höhenſchichtenlinie von 480 m an ſeinem Kaiſer, Eintheilung der Forſten. 6 82 Die Waldeintheilung. Fuße abgrenzt; der Abſtand dieſer Linien beträgt 20 m, die letzte mit 620 m umgrenzt eine Bergebene. Die Mantelfläche des Berges hat einen Unterſchied in der Höhenlage von (620-480) 140 m. Die wage- rechte Entfernung der erſten Schichtenlinie (480 m) von der letzten (620 m) beträgt durchſchnittlich 810 m, demnach hat die Mantelfläche eine durchſchnittliche Neigungslage von (8810.0 17,30 me ſteilſte Stelle im Abhang zwischen den Abtheilungen 1 — 660 m hat durchſchnittlich (8660 21%äh, die flachſte in Abtheilung 9 = 1140 hat en 12% Neigungslage Die Flächen: größe berechnet ſich zu 378 ha. Der Holzabſatz erfolgt nach zwei ent gegengeſetzten Richtungen. Zuerſt ſind die Hauptwege und die Graden Abfuhrwege zu be— ſtimmen. Nur letztere kommen hier in Betracht. Als Ausgangspunkte werden A! und A“ örtlich feſtgelegt, von da aus find die öffentlichen Wege am günſtigſten zu erreichen. Die untere Höhenſchichtenlinie (480 m), welche die Bergbildung ſichtlich abgrenzt und die oberſte (620 m), welche die Bergebene einſchließt, find durch die ſtarken Brech— punkte der Neigungslage gekennzeichnet. Außer dieſen ſind natürliche Grenzen nicht vorhanden. Es iſt anzunehmen, daß die Standortsgüte mit der Erhebung ab— nimmt, daher iſt ſchon deshalb eine Abgrenzung der Abtheilungen von unten bis zur ganzen Höhe nicht angezeigt, aber die wagerechte Aus— dehnung von 660 bis 1140 m und der Umſtand, daß die künſtlichen Schneiſen nicht fahrbar werden, ſchließen auch eine ſolche Theilung aus und weiſen auf eine wagerechte Theilung der Mantelfläche durch Wege hin. Für die Graden Abfuhrwege bei A! und A? beginnend, welche die Walderzeugniſſe auf kürzeſtem Weg vom Berg herabbringen ſollen, werden 6% als die angemeſſenſte Neigung erachtet und mit (. 333 m im Zirkel von einer Schichtenlinie zur anderen vorläufig auf die Karte getragen, von A! um die Oſtſeite Nr. 1, von A? um die Weſtſeite herum Nr. 2 bis zur oberſten Schichtenlinie (620 m). Hierauf iſt die Bergebene mit einem Höhenrandweg in der Lage der oberſten Schichtenlinie abzugrenzen und in gleicher Weiſe wird in der Lage der unterſten Schichtenlinie (480 m) der Randweg abgeſteckt. * * Kaiser, Eintheilung der Forsten. Tatel 3 2 wickerode RS NN N N Ss SID rage — Paıhrbare } Landwege — Mett URI3UYOg Hauptwege Grade Abfuhrwege Wirthscha fEswege 1:25000. 4 5 EN 1 D * 1222 1 5 A 3 e ee J * m, * B 5 9 * TER * “ = — 8 > x A P „„ „ ee 77 977 ZUR u * * * . ee * * 5 4 4 125 * re er De - : 9 { 1 ue 5 N ui * EUREN e . 4 g « 1 48. N Ber e * * * 4 1 PR 1 \ 51 D 4 1 — 2 eg b gi — ER 7 4 # 8 Fi) 1 Er N Es £ 7 ta 5 * K 5 * Mi . . . * > 4 * 4 I r * 7 f 85 a N N N a 1 8 = ai u | \ > r er | 0 1 — | — * e 4 4 B aa Ya Die Waldeintheilung. 83 Die zwiſchen beiden Wegen liegende Mantelfläche iſt nun wage: recht zu theilen. Dieſe Aufgabe iſt für die wirthſchaftliche Eintheilung der vorliegenden Bergbildung die wichtigſte. Bei einer Zweitheilung, mit einem Eintheilungsweg etwa in der Mitte, ergiebt ſich für die Abtheilungen eine Höhe zwiſchen 330 bis 570 m, bei einer Dreitheil— ung, Tafel 6, mit zwei Eintheilungswegen etwa in 8 und / der Höhe, werden ſie 220 bis 380 m hoch. Falls die Dreitheilung zum Aufſchluß — auch mit Rückſicht auf die Durchforſtungen — vollſtändig genügend ſein ſollte, dann wäre die Zweitheilung ein Fehler, denn bei ihr würde noch je ein Wirthſchaftsweg in jede der beiden Abtheilungen eingelegt werden müſſen, welche bei einer Abtheilungshöhe von 330 bis 570 m und einer Neigungslage von 12 bis 21% D zum genügenden Aufſchluß nicht entbehrt werden können, es müßten dann drei Ringwege ſtatt zwei in die lehne Bergwand gelegt werden. Weil aus den vorher beregten Gründen eine wagerechte Theilung durch Wege angezeigt iſt, genügen die beiden Geraden Abfuhrwege Nr. 1 und 2 an den zwei Ausgängen At und A? nicht. Um weite Umwege auf den ebenen Wirthſchaftswegen zu vermeiden, ſind zu den— ſelben noch zwei Gerade Abfuhrwege bei A! Nr. 3 um die Weſtſeite, bei A? Nr. 4 um die Oſtſeite zu führen. Beide Wege brauchen nur bis zum erſten Eintheilungsweg Nr. 6 geleitet zu werden. Die bildliche Darſtellung der Zwei- und Dreitheilung iſt nöthig, um den beiderſeitigen Aufwand an Wegen und Schneiſen zur Vergleich— ung und Erwägung feſtzuſtellen. Bei der Zweitheilung durch einen King. oder Eintheilungsweg in der Mitte der Bergwand, etwa in der Lage der Höhenſchichtenlinie von 540 m, wie die Zeichnung auf Tafel 5 ſie darſtellt, ergeben ſich: a) Wege: Zwei Grade Abfuhrwege von A! und A? (Nr. J und 2) mit 6% abgehend, in 7 Schichten zu 333 m rund. — 2 330 m 12330 Zwei desgleichen auf denſelben Punkten in entgegengeſetzter Richtung abgehend bis zum Ringweg (Nr. 3 und 4) in drei Schichten zu 333 m, rund . 1000 m | 1000 „ 77 6 660 m 69 Der Randweg am Fuße des Berges in der Schichtenlinie von 480 m mit h 1 200 m 6* 84 Die Waldeintheilung. Uebertrag 7200 m Der Höhenrandweg in der Schichten- linie von 620 m mit 0% Nr. 7 = 1 900 m Der Ringweg in der Schichtenlinie von 540 m mit 0% Nr. 6. = 4600 „ 13 700 m zu % Sa. 20 360 m b) Sechs Schneiſen bis zum Höhenrand— weg 660.770. 900. 740. 1000. 820 4890 m Sechs desgleichen bis zum Ringweg 280. 470. 420. 300. 300.370 m = 2140 „ Die Schneiſe, welche die Bergebene theilt een en e Sa. 7 680 m Rechnet man für Im Weg und Schneiſe = 5 qm Holzboden— verluſt, dann berechnet ſich dieſer bei (20 360 — 7680) 28 040 m 4.02 Wege und Schneiſen zu (28 040 . 5) 14,02 ha oder Be 3,69 %. Zu Abtheilungsgrenzen ſind benutzt 13 700 m Wege oder (13700 .100) dre 20 360 Es ergaben ſich bei dieſer Eintheilung 20 Abtheilungen mit fol— genden Größen: 1777125 ha 11 218,0 ha ZI ZIDU 2A 20, „ n 4 16,0 „ olsen 5 22,5 „ 15 20,5 „ 6 2 1 130 7 165 13 8 33 18.210: ; 9. 23,0 „ 150 „ 10 13,5 „ 209,5 ha 168,5 ha 209,5 „ Sa. 378,0 ha im Mittel 16,9 ha (13 bis 35 ha). Kaiser, Eintheilung der Forsten. — 7 D Sp) | N N 8 N * NY N N D 8 8 O N se RB N 8 J AS] N 8 N O (SV) — ng N N N: 2 nd RI Zu 1, 1:25000. — Die Waldeintheilung. 85 Bei einer Dreitheilung durch zwei Ringwege, der untere etwa 6 Höhenmeter oberhalb der Schichtenlinie von 520 m, der obere in der Schichtenlinie von 580 m, ergeben ſich nach der Zeichnung auf Tafel 6: a) Wege. Zwei Grade Abfuhrwege, genau wie bei der Zweitheilung. Nr. 1 und rt 4660 m Zwei desgleichen . Nr. 3 und 4 bis zum oberen Ringweg in der Schichten— linie 580 m je 5 Schichten zu 333m 3 330 „ 7990 m zu 6% Der Randweg Nr. 5, genau wie bei der Zweitheilung .. 1 200 „ Der Höhenrandweg Nr. 8, desgl. eee, eee Ringweg Nr. 7 3240 „ Der untere Ringweg Nr. 6 5260 „ 17600 m zu 0% Sa. 25 590 m b) Schneijen. Die durchgehende Schneiſe = 2040 „ Eine bis zum Höhenrandweg . = 830 Drei Schneiſen bis zum oberen W ene 42190 Sechs Schneiſen bis zum unteren Ring— 260 260. 380. 320. 190 2 TE EEE EU 0) Sa. 6740 m Der Holzbodenverluft berechnet ſich zu (25590 + 6740) 32330 .5 = 716.165 ha oder on — 4,3 0%. Zu Abtheilungsgrenzen ſind benutzt 17 600 Wege 5 5 69 %. Bei der Dreitheilung ergaben ſich 23 Abtheilungen mit folgenden Größen: 86 Die Waldeintheilung. 1 19,0 ha 1350 ba 2 e, 14 121.090) 38 MEINT 15H 3,08 4 12 „ 5 14,0 „ 19... za, 6 130 „ 1 1. 2.0, e 8 0 20 00% 9 13:0. 7, 21 II 107, Aa 22,130 I 190 Zar 1A" 123 u 190,5 ha 187,5 ha 1879, 378,0 ha im Mittel 16,4 ha (11,5 bis 25,5 ha). Für die dargeſtellte Zweitheilung wurde bereits darauf hingewieſen, daß der Eintheilungsweg in der Mitte der Bergwand für einen voll— ſtändigen Aufſchluß der Waldflächen nicht genügen wird, vielmehr in die beiden Hälften der Bergwand noch je ein Wirthſchafts Durch— forſtungs-) Weg eingelegt werden müſſe. Die Ausdehnung der Eintheil— ungs und Wirthſchaftswege würde ſich dadurch um 9200 m, von 13 700 m auf 22900 m, der Höhenbodenverluſt um 1,2%, von 3,69% auf 4,89% erhöhen. Ein großer Vortheil erwächſt daraus, wenn eine Waldfläche nach wenigen Richtungen aufzuſchließen iſt. Genügte z. B. für die vor- liegende Fläche nur eine Ausfahrt bei A, oder A,, dann würden ſo— wohl bei der Zwei- als Dreitheilung je 4000 m Weglänge an Graden Abfuhrwegen erſpart werden können, der Holzbodenverluſt würde ſich bei jeder Theilung um 0,53% vermindern, was um ſo beachtenswerther iſt, weil es ſich um Grade Abfuhrwege handelt, welche im Ausbau und in der Unterhaltung die größten Koſten verurſachen ). Die Unter ſchiede der verſchiedenen Ausführungen laſſen ſich am beſten aus einer kurzen Zuſammenſtellung erſehen und beurtheilen: (Siehe Tabelle auf Seite 87.) Bei der günſtigſten Aneinanderreihung 16 ha großer Abtheilungen von 400 m Länge und Breite in gleichſeitiger Rechteckform berechnen ) Wird ſpäter noch beſprochen beim Ausbau. Die Waldeintheilung. 87 | Zweitheilung mit 20 Abtheilungen Dreitheilung, 23 Ab⸗ und 16,9 ha durchſchn. Flächengröße theil., 16,4 ha d. Größe | | | | 5 e 1 Abſatz⸗ 2 Abſatz⸗ 1 Abſatzrichtung 2 Abſatzrichtungen richtung richtungen 1 Eintheilungsweg 2 Eintheilungswege 2 Wirtb⸗ 2 Wırtb-* | | ſchaſtswege | ſchaftswege Holzbodenverluſt an: % 9175 1 % % Graden Abfuhrwegen 0,44 0,53 0,88 | 1,06 0,53 1,06 Wirthſchaftswege .. 1,81 3,00 1,81 3.00 [2,32 2,32 Schneiſen [ 1,00 1,00 1,00 1,00 | 0,90 | 0,90 | | | | | Summa | 325 | 453 | 3,69 | 5,06 3,75 | 4,28 (Tafel 5) (Tafel 6) ſich bei derſelben Annahme, daß auf 1 Längemeter Weg und Schneiſe 5 qm Holzbodenverluſt kommen, 2,47%. (Jageneintheilung.) Die Unterſchiede der Abtheilungsgrößen ſind bei den zwei ver ſchiedenen Eintheilungen ein und derſelben Fläche, obſchon ſie im Durch— ſchnitte (16,9 und 16,4 ha) nahezu gleich ſind, doch ſehr verſchieden. Bei der I. Theilung Tafel 5 beträgt der Unterſchied der kleinſten und größten Fläche (13—35 ha) 22 ha, bei der II. Theilung Tafel 6 (11—25 ha) nur 14 ha. Wollte man die einzelnen Flächen der Ab— theilungen ziemlich gleich geſtalten, dann würde man in beiden Fällen Zerrbilder ſchaffen. Es beweiſt daß man beſtimmte Flächengrößen nicht vorſchreiben ſoll, ſie ergeben ſich nach den örtlichen Verhältniſſen. Bei der Zahl der Abtheilungen in Beiſpiel I = 20, in II = 23 iſt der Trennung nach der Himmelslage bei Theilung I mehr Rechnung getragen als bei II, denn es iſt fraglich, ob bei der Theilung II die Ab— theilungen 7 und 17 wegen dieſer Unterſchiede nicht beſſer in je 2, oder beide zuſammen in 3 Theile zu zerlegen ſind, was ohne Mißſtände zu ſchaffen geſchehen kann. Will man die Häufung von Wegen z. B. in den Abtheilungen 1, 2, 3, beider Beiſpiele vermeiden, dann kann es nur durch den Auf— ſchluß des Berges nach einer Richtung geſchehen, was je nach den 88 Die Waldeintheilung. Abſatzverhältniſſen vielleicht ohne Schädigung des Waldertrages zuläſſig iſt. Der Vorzug des geplanten Wegenetzes, daß alles Holz nur auf ebenen oder Fallwegen aus dem Walde gebracht wird, würde durch den Wegfall der Hälfte der Graden Abfuhrwege keine Einbuße erleiden. Die Vorſchrift in Preußen mit der Nummerirung der Abtheilungen oder Jagen im Südoſten zu beginnen und mit der Nummerfolge nach Weſten und Norden fortzuſchreiten, führt im Gebirge oft zu Unſicher— heiten. Hier fängt man zweckmäßig an dem paſſendſten Punkt im Oſten an und ſchreitet in regelrechter Hiebsrichtung nach Weſten fort. Auf Meinungsverſchiedenheiten nach dieſer Richtung iſt im Einzelfalle großes Gewicht nicht zu legen. Die Nummerfolge in den zwei Beiſpielen iſt nach letzteren Grundſätzen ausgeführt. 12. Eintheilung einer ziemlich regelmäßig ausgeformten Bergwand. Obſchon bei Leitung der Hauptwege ihre Tauglichkeit zur Abgrenzung nicht in Frage kommen ſoll, vielmehr die geeignetſte Verbindung der wichtigſten Verkehrspunkte ihr vornehmſtes Ziel iſt, werden ſie doch, je geringer ihre Neigung iſt, um ſo öfter zur Abgrenzung der inneren Eintheilung benutzt werden, bei größeren zuſammenhängenden Waldungen ſogar häufig als beſtimmende Eintheilungslinien dienen können. Die beiden, die Oberförſterei Morbach durchziehenden Hauptwege („e und!“ Abſchnitt II. Nr. 23 und 6 d. W. V.), die Verbindung des Sattels O. K.'s-Hütte auf der Nordweſtſeite des Abhanges vom dar wald mit dem Querſattel „Zolleich“, ſind nahezu in ihrer ganzen Länge Abtheilungsgrenzen. Die Zeichnung auf Tafel 7 giebt das Bild von der Eintheilung des Schutzbezirks „Horbruch“, einer unterhalb des Idarkopfes nach Norden und Nordweſten abfallenden, ziemlich regelmäßig ausgeformten Bergwand, welche nordweſtlich vom Idarkopf eine Neigung von 17, nordöſtlich von 10% hat, in Uebrigen ſich in ihren tieferen Lagen bis 89% verflacht. Die Grenzen des Staatswaldes verlaufen durch das Einſchneiden von Gemeindewald etwas unregelmäßig. Des beiderſeitigen Vortheiles halber wurden ſ. Zt. die Gemeindewaldungen gleichzeitig mitbearbeitet. Der bereits erwähnte Hauptweg „1 = (Nr. 6 d. W. V.), welcher von der künftigen Holzladeſtelle im Sattel Zolleich ausgeht, durchzieht die Bergwand ziemlich in ihrer Mitte, er iſt nicht allein für die Ein— Tafel 7. Kaiser, Eintheilung der Forsten. pr j | | / danke a4 05 I — — — —_ a N — 2 — 5° 1 em IE E L.. — r e 8 id Die Waldeintheilung. 89 theilung maßgebend, er vollzieht auch den Holzabſatz in der wichtigſten Richtung nach Weſten, und in Verbindung mit dem Graden Abfuhr— weg (Nr. 7 d. W.⸗V.) vom Sattel „Stipshauſerweg“ bis zum Land— weg (Nr. 1 d. W. V.) von Horbruch nach Weitersbach und Rhaunen, nach Oſten. Durch den Graden Abfuhrweg Nr. 7 iſt auch für die Verfrachtung der Walderzeugniſſe über den J. Hauptrücken nach Süden geſorgt, nach der Höhe nimmt ſein unterſter Neigungsſatz im Thal von 5% ,‚ auf 4% und 3% übergehend, allmählich ab. Der alte Weg nach „Crummenau“ (Nr. 2 d. W. -V.) vermittelt ſchließlich die Abfahrt in die nächſten nördlich liegenden Ortſchaften. Die Theilung der Abtheilungen nach ihrer Höhe erfolgte durch die Wirthſchaftswege — Nr. 3, 4, 5, 8, 9, d. W.-V. —, welche, gleich— laufend mit dem Hauptweg Nr. 6, größtentheils mit 0% oder doch ſelten und dann nur wenig davon abweichend, auch in der wichtigſten Abſatzrichtung verlaufen. Die Höhen wechſeln in der Mehrzahl zwiſchen 300 und 400 m, ſeltene Abweichungen reichen bis 200 und 500 m. Die Breite welche mit einer Ausnahme durch künſtliche Schneiſen her— geſtellt wurde, ſchwankt zwiſchen 400 und 600 m. Weil die zwiſchen den Abtheilungen 2 . Sl, ar 245.241 246.242 248.247. 243 Schneiſen beibehalten werden konnten und wurden, mußten verſchiedene zur Höhe führende Schneiſen mehrmals gebrochen werden. Je regelmäßiger die Bergwände verlaufen, um ſo gleichmäßiger kann man die Eintheilungen geſtalten, ſie gleichen dann am eheſten den Jageneintheilungen, mit dem Hinweis, daß in der Ebene die graden Linien, im Gebirge die krummen, die naturgemäßen ſind. Der Schutzbezirk Horbruch hat bei einer Flächengröße von 644 ha an Wegen und Schneiſen: alten beſtehenden a) Wege. An Landwegen 500 m „Hauptwegen 39700 % „ Graden Abfuhrwegen 5 500 „ 9 700 m „ Wirthſchaftswegen 12000 „ „ Grenzwegen 5 000 „ 17 000 „ Zuſammen 26 700 „ b) Schneiſen. 9000 „ Sa. 35 700 m 90 Die Waldeintheilung. Der Holzbodenverluſt (für 1 m, 5 qm) berechnet ſich auf (35700 . 5) 85. 15 ; 4 h 17,85 ha ober it =) 2,77%. Zu Abtheilungsgrenzen find be- 644 600 . 100 nutzt 14 600 m Wege, alſo (26700 ) 55%. Von 26700 Wegen find 40% Landwege, Hauptwege oder Grade Abfuhrwege. Die Durch— ſchnittsgröße der 34 Abtheilungen beträgt 19 ha. 15. Bergwand mit einer Thalbildung und von alten Landwegen durchkreuzt. Die ziemlich regelmäßig ausgeformte Bergwand im Schutzbezirk Horbruch wird in ihrer Fortſetzung durch die Schutzbezirke „Hochſcheid“ und „Hinzerath“ (Tafel 8) anfangs durch eine nicht bis auf die Waſſerſcheide reichende Thalbildung unterbrochen und in ihrer ganzen Ausdehnung von einer Menge beſtehender Landwege planlos durch— kreuzt. Zwei derſelben, Nr. 11 und 24 d. W. V., haben Neigungen bis 10 bezw. 13 %s, die anderen, Nr. 16, 17, 18 d. W. V. find zwar nicht über 6% geneigt, aber fie durchziehen das Gelände jo ungünſtig, daß eine regelrechte Eintheilung ſehr erſchwert wurde. Landweg Nr. 11 nach Hochſcheid wird durch die Leitung des Graden Abfuhrweges Nr. 10 d. W. V. auf rechter Seite des Koppel: baches mit geringerer Neigung (bis 7%) und zwei Abſatzrichtungen nach Hochſcheid und Horbruch zwar erſetzt, aber er kann als Wirth— ſchaftsweg für die nächſte Umgebung beſtehen bleiben. Landweg Nr. 18, bisher die nächſte und einzige Verbindung über dem I. Hauptrücken mit Rhaunen, hat durch die neuen Wege vom Stern ab: Nr. 17, 6, 7 mit Umgehung der Höhe für Rhaunen jede Bedeutung verloren, iſt aber für den Verkehr mit den zwiſchen Rhaunen und dem I. Haupt— rücken belegenen Dörfer nicht zu entbehren. Landweg Nr. 16 führt von dem Sattel „Grauekreuz“ nach dem Querſattel „Zolleich“ zur Holzladeſtelle der Nebenbahn „Hermeskeil — Simmern“, er iſt ein Grader Abfuhrweg. Obgleich er nicht ganz regelrecht geleitet iſt, muß er jetzt in ſeiner urſprünglichen Lage belaſſen werden. Ebenſo der Landweg Nr. 24, trotzdem er in dem ſtärkſten Gefälle der lehnen Bergwand liegt. Eine Verlegung des letzteren zwecks Erzielung einer annehmbaren Neigung iſt wegen ſeinem kurzen Verlaufe im Staatswald ausgeſchloſſen, würde auch jetzt noch größere Mißbildungen herbeiführen. Die ſtarke Die Waldeintheilung. 91 Neigung zwiſchen Abtheilung 1 kann nur vermieden werden durch Ausbau und Härtung der Schneiſe zwiſchen den Abtheilungen Ze und einem kleinen Stück des Grenzweges ſeitlich Abtheilung 146; die ſteile Stelle zwiſchen => 8 kann, ohne eine Mißbildung hervorzurufen, nicht beſeitigt werden. Eine regelrechte Weglage hätte nach der Gelände— ausformung durch die Verbindung des Sattels Grauekreuz mit dem Querſattel Zolleich bei gleicher Vertheilung der Neigung mit 36%, und etwa von der Mitte dieſer Linie abgehend durch die Verbindung mit Hinzerath bei mäßiger Neigung geſchaffen werden können. Die beiderſeits der höchſten Erhebung des Idarwaldes „An den 2 Steinen“ gebildeten ſehr flachen Sättel „Stipshauſerweg und Graue— kreuz“ ſind in ihrer Höhenlage nur 1,6 m verſchieden. Sie wurden durch den ebenen Weg Nr. 20 d. W.⸗V. verbunden. Der flache Sattel Stipshauſerweg machte es möglich dieſen Weg 700 m von ihm entfernt in die fahrbare Grenze einzuführen, wodurch eine Häufung von Wegen auf dem Sattelpunkt ſelbſt vermieden und eine beſſere Abtheilungs— bildung ermöglicht wurde. (Der Grade Abfuhrweg Nr. 7 iſt ebenfalls 185 m vom Sattelpunkte entfernt in die Einſattelung geleitet worden.) Auch im Sattel Grauekreuz konnte der Weg Nr. 20 100 m vom Sattel— punkt entfernt in den Land- und Graden Abfuhrweg Nr. 16 eingeführt werden. Von der Fläche oberhalb des Weges Nr. 20 kann nun das Holz auf Null- oder Fallwegen auch über die Höhe des I. Hauptrückens auf die Südſeite verfrachtet werden. — Mit zwei weiteren Nullwegen Nr. 21 und 22 d. W. V. wird die gedachte Fläche in etwa 300 m hohe Abtheilungen getrennt. Unterhalb des Weges Nr. 20 wurde darauf geachtet, die beſprochenen alten Wege möglichſt für das Wegenetz und die Eintheilung auszu— nutzen. Nr. 18 wurde in ſeiner ganzen Länge als Grader Abfuhrweg beibehalten, aber auch ſtückweiſe zur Abtheilungsabgrenzung benutzt, Nr. 16 desgleichen. Nr. 17 und 24 wurden ganz zu beiden Zwecken verwendet und Nr. 11 nur als Wirthſchaftsweg belaſſen. In der Kreuzung der Landwege Nr. 24 und 16 wurde zur Ab— theilungsabgrenzung noch ein Nullweg Nr. 19 angefangen und bis zum Landweg 18 durchgeführt, er iſt für alle Abſatzrichtungen gleich— werthig. Es fehlten nun für die vier oberen Abtheilungsſchichten, möglichſt 92 Die Waldeintheilung. in der Mitte Grade Abfuhrwege nach dem Thal. Schon während der Wegnetzlegung wurde die von der Höhe „An den 2 Steinen“ oben mehr, nach unten wenig, ausgeſprochene Rückenbildung als Schutz— bezirksgrenze und zur durchgehenden Trennung der Abtheilungsſchichten auserſehen. Weil dieſe Schneiſe von oben herab bis zum Wege Nr. 20 eine fahrbare Lage hat, kann ſie nach entſprechendem Ausbau und Härtung für die drei oberſten Abtheilungsſchichten als „Grader Ab- fuhrweg“ dienen, es brauchten daher für die tiefer liegenden Schichten dieſe Wege erſt auf dem Schnittpunkte des Weges Nr. 20 mit der Schneiſe begonnen zu werden. Auf dieſer Stelle wurde eine Wendeplatte vorgeſehen und von dieſer aus die Graden Abfuhrwege Nr. 10 und 30 abgeſteckt. Der letztere hat dieſe Eigenſchaft nur bis zur Einmündung in den Landweg Nr. 16, von da ab wurde er als Eintheilungsweg nach Süden in ebener Lage weitergeführt. Von dem Treffpunkt der Wege Nr. 17 und 18 (Am Stern) wurde die Verbindung mit dem Hauptweg Nr. 6 durch Fortſetzung des Landweges Nr. 17 ausgeführt, durch welche der neue Weg nach Rhaunen erſt vollſtändig hergeſtellt worden iſt. Als Fortſetzung des Eintheilungsweges Nr. 9 (Tafel 7) wurde die alte, ausgebaute, fahrbare Schneiſe beibehalten und der Weg Nr. 8 iſt in ebener Lage fortgeführt worden bis er den Landweg Nr. 18 erreichte. Die unter dem „Hauptweg“ — 1 — Nr. 6 noch eingelegten Nullwege Nr. 13 und 12 trennen die unterhalb liegenden Waldflächen in drei Schichten. Der Hauptweg (e) Nr. 23 d. W. V. iſt im Schutz⸗ bezirk Hinzerath nicht Eintheilungsweg. Das als Weg ausgebaute alte Geſtell Nr. 15 d. W. V. wurde beibehalten, einmal als Abtheilungs- grenze, dann als Aufſchlußweg und nächſte Verbindung mit dem Forſt— haus Hochſcheid. Die Schneiſen, welche die Abtheilungen in der Breite trennen ſollen, ſind theils Fortſetzungen von Waſſerläufen in dem unteren Theil der Bergwand nach der Höhe, theils einfache Scheidelinien zur Bildung entſprechenden Flächengrößen. Die Abtheilungen 164. 165. 166 find 400 bis 600 m hoch. Durch den eingelegten ebenen Durchforſtungsweg iſt gezeigt, wie dieſe zweck— mäßig angelegt werden, wenn nach zwei Abſatzrichtungen mit gleich— werthigen, alſo möglichſt ebenen, Wegen aufzuſchließen iſt. Die Ab— theilungen 167. 168 durchzieht zufällig ein Weg in ſchräger Lage; es wird zugegeben werden müſſen, daß die beiden Abtheilungen durch dieſen Weg nicht jo vollſtändig aufgeſchloſſen ſind, als im zuerſt vor- geführten Fall. Kaiser, Eintheilung der Forsten. \ Verlag von Julius Springer in Berlin Die Waldeintheilung. 3 Die beiden Schutzbezirke von 1400 ha Flächengehalt durchziehen an Wegen und Schneiſen: a) Wege. Hauptwege = 6100 m Grade Abfuhrwege — 17500 , (Meiſtens auch Landwege.) 23600 m Wirthſchaftswege = 32510 (Darunter 5500 Grenzwege.) 32510 m Sa. 56110 m eien. 20750, Sa. 76860 m Der Holzbodenverluſt berechnet ſich auf (76860.5 qm) 38,43 ha 55 oder (81200 2,7%. Zu Abtheilungsgrenzen find benutzt 37 180 m oder 64°. Von den 56110 m Wegen find 73% Hauptwege und Grade Abfuhrwege. Die Durchſchnittsgröße der 79 Abtheilungen be— trägt 17,7 ha. Die auf Tafel 8 dargeſtellte Fläche zeigt die ungünſtigſten Wege— verhältniſſe des geſammten Gebietes. Die beſtehenden alten Wege ſind ſämmtlich Landwege. Der mit den ſteilſten Stellen behaftete Weg Nr. 24 durchzieht den Staatswald in einer Länge von 2 km mit ſeiner Lage im ſtärkſten Gefälle. Bei einer heutigen Verbeſſerung fiel einer wenig bemittelten Gemeinde die verhältnismäßig größte Leiſtung zu. Anſtatt dortſeitig auf der Südoſtſeite den Weg Nr. 24 über den Hauptrücken des Gebirges zu führen, hätte er durch den Sattel „Graue— kreuz“ geleitet werden müſſen, dann hätten — wie bereits angedeutet — von da aus nach der Landſtraße Nr. 2 über den Querſattel „Zolleich“ und auch nach dem Dorfe Hinzerath regelrechte Wege geſchaffen werden können. Den beſtehenden Wegen gegenüber heute noch dieſe regelrechten Verbindungen ſchaffen zu wollen, wäre nicht zu rechtfertigen, das Ge— lände würde durch die alten und neueren Wege vollſtändig verunſtaltet. Für die Umgegend hat die Verbindung von dem Sattel Graue— kreuz mit der Landſtraße Nr. 2 und dem Sattel Zolleich den größten Werth. Wie dieſe letztere Verbindung beſſer als ſie ausgebaut iſt, hätte gelegt werden können, iſt bereits beſprochen worden, ſie nach dieſer regelrechten Leitung heute zu verbeſſern iſt deshalb ausgeſchloſſen, weil es ſich nur um eine richtigere Vertheilung des Höhenunterſchiedes zwiſchen beiden Punkten handelt. Der Querſattel „Zolleich“ hat für eine Erweiterung des Eiſenbahnnetzes durch ſeine Lage eine Zukunft, 94 . Die Waldeintheilung. daher iſt von der Forſtverwaltung die Anlage einer Holzladeſtelle ver- anlaßt worden. Die von der Bevölkerung gewünſchte und erbetene Anlage für Güterverkehr iſt noch zu erwarten. Wie für den allgemeinen Verkehr nach dem künftigen Bahnhof Hinzerath und zu der Ladeſtelle Zolleich für die Folge die ſteile Stelle in dem Landweg Nr. 24 zwiſchen den Abtheilungen 150 und 151 unſchädlich gemacht werden kann, iſt bereits angedeutet worden, die zweite ungünſtige Neigung zwiſchen den Abtheilungen 157 und 158 iſt ohne örtlich Mißſtände herbeizuführen nicht zu beſeitigen, ſie iſt für die Forſt— verwaltung weniger ſchädlich, weil die Walderzeugniſſe meiſtens bergab gefahren werden. Wenn ſie zum Vortheil des allgemeinen Verkehrs beſeitigt werden ſollte, dann iſt die günſtigſte Löſung von dem Schnitt— punkt des Weges Nr. 20 mit der Schneiſe zwiſchen 159 und 160 die Abzweigung eines Weges in der Quertheilung der Abtheilung 160, wie die punktirte Linie es anzeigt. Ein Waldgelände mit vorhandenen alten, ungünſtig verlaufenden Wegen zu bearbeiten, iſt des Forſteinrichters undankbarſte Aufgabe. Durch eine planloſe Entſtehung dieſer Wege paſſen ſie meiſtens nicht in ein regelrechtes Netz. Je beſſer ſie ausgebaut und gehärtet ſind, um ſo bedenklicher iſt es ſolche Wege außer Acht zu laſſen, ſind ſie gar Theile von Landwegen, deren Mitbenutzung der Oeffentlichkeit zuſteht, dann iſt dieſes in vielen Fälle gradezu unmöglich. Selbſtverſtändlich leidet auch die wirthſchaftliche Eintheilung unter einer ungünſtigen Geſtaltung von Wegnetzen, welche beſtehende und nicht zu verlegende alte Wege verurſachen. Auch Schönheitsfehler und ſonſtige Mängel ſind oft die unausbleibliche Folge. In der Regel ſoll man alte ungünſtig liegende Erdwege in ein Wegenetz als Theile desſelben nicht aufnehmen. Geſtaltet ſich ein regel— rechtes Netz der Art, daß nach ſeinem Ausbau ein ſolcher Weg fortfallen kann, bezw. entbehrlich wird, dann iſt das der beſte Ausweg. Erwünſcht iſt es, wenn paſſende Strecken ſolcher Wege in das Netz eingebunden oder auch als Durchforſtungswege belaſſen werden können. Sich aber durch die oft gebrauchte Einrede: „Das Beſſere iſt der Feind des Guten“, durch Berückſichtigung derartiger alten Wege zu einer mangel— haften Zuſammenfügung eines Netzes verleiten zu laſſen, iſt verkehrt. Wenn irgend thunlich, wähle man das „Beſte“ und verhüte dadurch ſpäteren Tadel und Reue. Für Wegenetze und wirthſchaftliche Eintheilungen, genau nach dem dargeſtellten Verfahren auszuführen, ſind größere Waldgebiete die ge— Die Waldeintheilung. 95 eignetſten Arbeitsfelder. In Mittelgebirge hat ſich das Verfahren ent— wickelt und dieſem iſt es hauptſächlich angepaßt. Wie die weſentlichen Grundſätze auch in kleinerem und zerſtückeltem Beſitz Anwendung ge— funden haben, hat des Verfaſſers Mitarbeiter: Dr. H. Martin in „Wegenetz, Eintheilung und Wirthſchaftsplan in Gebirgsforſten“ Münden 1882 bei Hans Auguſtin, bereits eingehend gezeigt. Seine Beiſpiele ſind dem ſehr bewaldeten Theile des Naſſauiſchen Taunusgebietes ent— nommen, in welchem der Gemeindewald vorherrſcht, durch eine Menge von Ortſchaften der Waldbeſitz zerſplittert iſt und im Gemenge mit Staatswald liegt. Da wo klugerweiſe, wie z. B. in Bayern, die zuſammenhängenden Waldgebiete zuerſt durch Anlage von Hauptwegen den Thalzügen ent— lang aufgeſchloſſen worden ſind, ſtehen ſolchen Ausführungen weniger Hinderniſſe entgegen, in Gegenden, in denen dem Waldwegebau be— ſondere Sorgfalt zugewendet wurde, z. B. Heſſen-Darmſtadt, Baden u. ſ. w., müßte auf Beſtehendes die gebührende Rückſicht genommen werden. IV. Abſchnitt. Die Sicherung der Abſteckungen. Bei einer Waldeintheilung muß dem Abſtecken der Wege und Linien ihre Sicherung, als wichtige Schlußarbeit, auf dem Fuße folgen; ſie iſt ein zum Ganzen gehöriger weſentlicher Arbeitstheil, welcher möglichſt von denſelben Arbeitskräften auszuführen, bezw. verantwortlich zu überwachen iſt, welche zu den vorhergehenden Ausführungen in nächſter Beziehung geſtanden haben. Das Geſammtgebäude einer ſolchen Waldeintheilung ruht am Schluſſe der Feſtlegung örtlich auf einer Menge von Holzpfählen und Pfählchen, welche in kurzer Zeit von frevelnder Hand beſeitigt, auch in Bezug auf ihre Richtigkeit verändert und beſchädigt werden können. Die regelrechte Sicherung iſt eine ebenſo kunſtgerechte Fertigkeit und muß ebenſo erlernt werden wie die übrigen Geſchäfte der Weg— netzlegung und Eintheilung, ſie kann daher am richtigſten, raſcheſten und billigſten hergeſtellt werden, wenn dieſelben ortskundigen Arbeits- kräfte ſie ausführen und leiten, welche die Niederlegung aller Linien beſorgt haben. Sie zerfällt in folgende Einzelausführungen: 1. Die Verſteinung (Vermalung) der Eintheilung, der Linien und Grenzen, 2. die Sicherung der Steinmale und 3. die Sicherung der Wegeabſteckungen. 1. Die verſteinung der Eintheilung, der Linien und Reviergrenzen. In die Grenzen der Abtheilungsflächen, ſoweit ſie durch Schneiſen feſtgelegt wurden, find in den Steinlinien mit Steinmalen zu bejegen: Die Sicherung der Abſteckungen. 97 die Eckpunkte der einzelnen Abtheilungen, die Brechpunkte der dieſe abgrenzenden Steinlinien und die örtlich beſtimmten Brechpunkte der Neigungen dieſer Linien. Zu Steinmalen verwendet man fürſorglich nur die dauerhafteſten Geſteinsarten, die Lavaſteine (Eifel), Baſalte, die quarzhaltigen Steine, die feſten Urgebirgsgeſteine, Melaphire, Porphirite u. ſ. w. und von Kalk und Sandſteinen nur die erprobten und feſten. Zu den ſog. „Jagenſteinen“ läßt man, wo nicht regelmäßige leichte Baſaltſäulen zur Verfügung ſtehen, die Steine im oberen Drittel, etwa 35 cm lang, regelmäßig behauen, wählt als Mindeſtlänge 90 cm, beſſer Im, als geringſte Breite der behauenen Seitenflächen 20 cm, höchſtens 22 cm. Die Kopfflächen können vom Mittelpunkt nach den Seitenflächen 3 cm abgedacht werden, der Fuß der Steine darf zum Vortheil einer feſten Einſetzung nicht ſchmaler als der obere Theil ſein. Für die Steinmale der Außengrenzen ſoll man dieſelbe Form der Jagenſteine mit einer Mindeſtlänge von 75 em und einer Seitenbreite von 18 em bis 20 cm wählen. Die gleichſeitige Rechteckform der Kopf: fläche hat der vielfach gebräuchlichen länglichen Rechteckform gegenüber den Vorzug einer ſichereren Beſtimmung des Mittelpunktes bei ſpäteren Abſteckungen und Meſſungen. Zu der Verſteinung aller übrigen Feſtpunkte genügen zwar rauhe Steine — gewöhnliche Bruchſteine und Findlinge im Walde — mit der Länge der Grenzſteine, ihrer Auswahl iſt aber beſondere Fürſorge zu widmen, damit nur recht haltbare und gut geformte Steine zur Verwendung kommen, auf welche auch einmal, wo es erwünſcht iſt, die Abtheilungsnummern geſetzt werden können. Vor dem Beginn des Einſetzens der Steine werden von dem zu beſetzenden Feſtpunkte aus nach vier, ziemlich rechtwinkelig ſich kreuzenden Richtungen, am beſten mit einer ſtändig beizubehaltenen Meßlatte von etwa zwei Meter Länge, vier Punkte feſtgelegt und durch Pfähle oder Stäbe bezeichnet, welche die Lage des Punktes genau ſichern. Um den Punkt herum wird dann mit der Hacke ein gut kenntlicher Kreis von etwa 60 em Durchmeſſer gezogen, welcher die Ausdehnung für das auszuhebende Steinloch angiebt. Beim Ausheben des Loches wird die ſtein⸗ und wurzelfreie Erde ſeitlich beſonders aufgeſchichtet. Mit Hilfe der vorher abgelegten vier Hilfspunkte wird der Stein ſo eingeſetzt, daß nach genauer Einſenkelung der Mittelpunkt der Kopffläche mit dem Meßpunkt, welchen er dauernd ſichern ſoll, genau übereinſtimmt. Zwiſchen dem eingeſetzten Steine und den Rändern des Steinloches muß ein Kaiſer, Eintheilung der Forſten. ‘ 98 Die Sicherung der Abſteckungen. ziemlich breiter freier Raum von etwa 15 em Breite geſchaffen ſein, welcher mit ſteinfreier möglichſt bindiger, reiner Erde nach und nach ausgefüllt und von Grund auf bis zur Erdoberfläche immer wieder gleich gut feſtgeſtampft wird, wobei eine Verrückung des Steines durch öftere Meßproben zu vermeiden iſt. Gewöhnlich muß noch aus der Nähe gute, bindende Erde herbeigeſchafft werden. Es iſt dies die einzig empfehlenswerthe Art, mit welcher Steine dauernd befeſtigt werden können; fie iſt beim Einſetzen jeder Art von Steinen mit gleicher Sorgfalt anzuwenden. Nach dem Einſetzen der Jagenſteine belegt man zweckdienlich zum Vortheil des demnächſtigen Auftragens der Abtheilungsnummern den Boden um den Stein herum mit einer dünnen Raſenſchichte oder mit Moos, in Ermangelung dieſer mit Laub u. ſ. w., damit bei Regen die behauenen Seitenflächen nicht mit aufſpritzender Erde beſchmutzt werden. | Bei dem Einſetzen der Läuferſteine in grade Linien kann man das Ablegen zur Sicherung der Steinpunkte dadurch erſparen, indem man die Steinlinie durch Einſetzen der Stäbe in ihre früheren Stand— punkte wieder herſtellt und mit ihrer Hilfe die Steine genau in die graden Linien einrichtet; auf eine geringe Abweichung in der Richtung der graden Linien kommt es bei dieſen Punkten vor der Aufmeſſung nicht an. Bei der in Preußen beſtehenden Beſtimmung, wonach die Mitte der Schneiſenfläche die Grenze der Jagen bildet, iſt eine Sicherung dieſer Jagengrenze durch Einſetzen von Steinmalen nicht angebracht. Bei der von Defert (weiland Vorſteher des Forſteinrichtungsbureaus), anlehnend an dieſe Beſtimmung, vorgeſchlagenen und in Preußen viel— fach zur Anwendung gebrachten Feſtſetzung der Jagenſteine in die Eckflächen der Jagen iſt dieſer Stein mit ſeinen Jagennummern nur ein einfacher Wegweiſer, unmittelbar bezeichnet er keinen Punkt der Jagengrenze, ein Werth für die Vermeſſung eines Waldes iſt ihm daher auch nie zuerkannt worden. Dabei iſt die Beſtimmung dieſer Standpunkte für die Jagenſteine nach der gegebenen Anweiſung um— ſtändlich und zeitraubend. Verfaſſer hat, um jene Beſtimmung über die Grenze der Jagen zu beachten, bei Beginn ſeiner Arbeiten in Preußen — April 1870 — längere Zeit der Frage, auf welche Weiſe die Mittellinie der Schneiſen örtlich zweckmäßig zu ſichern ſei, beſondere Beachtung gewidmet, hat Ausführungen verſchiedener Art, auch die ſchräge oder quere Verſteinung, wechſelnd von einer Seite zur gegenüberliegenden örtlich verſucht, iſt aber immer wieder auf die ſeitliche Abgrenzung zurückgekommen, welche auch in den Kreiſen Die Sicherung der Abſteckungen. 99 ſeiner zahlreichen Mitarbeiter ungetheilte Zuſtimmung fand. Durch Miniſterialerlaß wurde im Jahre 1875 dieſe Art der Jagenabgrenzung für den Bereich ſeiner Thätig— keit genehmigt. Durch die Wahl einer Seitenlinie der Schneiſenfläche als Ab— theilungsgrenze iſt es allein möglich die Jagenſteine gleichzeitig als Grenzmale für die Wirthſchaftsflächen, als unmittelbare Meßpunkte und als Wegweiſer zu den einzelnen Abtheilungen dienſtbar zu machen. Dabei kann für die Vermeſſung bei der ausreichenden Zahl von Feſt— punkten im Innern des Waldes jede weitere Verſteinung von Hilfs— punkten (Poligonpunkten), welche auch nur einem Zwecke dienen, ganz unterbleiben. Die Steinlinie begrenzt unmittelbar: einerſeits die Holzbodenfläche, anderſeits die Schneiſe oder den Weg und was zu beiden rechnet. Fig. 12. Von der Holzbodenfläche bleibt ein unantaſtbarer Streifen von mindeſtens ein Meter Breite nicht allein von Holzanbau befreit, er darf auch zu keinem anderen Zwecke, etwa zu Grabenanlagen u. ſ. w., verwendet werden. Alles was zur Erhaltung der Schneiſe oder des Weges, zu ihrer Verbeſſerung, zu Grabenanlagen oder zwecks Erbrei— terung zu geſchehen hat, muß ſtets abſeits der Steinlinie nach der Schneiſe oder dem Wege zu ausgeführt werden. Schon bei Anlage der Steinlinien wurde möglichſt darauf geachtet, daß ſie als Meßlinien gut brauchbar ſind, es iſt aber auch dafür zu ſorgen und bei Begründung neuer Beſtände darauf zu halten, daß dieſe Linien durch Freihiebe, bezw. durch Unterlaſſung des Anbaues des ein Meter breiten ſeitlichen Streifens für Meſſungen ſtets brauchbar bleiben. Bei Beſtimmung der Punkte für das Einſetzen der Jagenſteine auf den Ecken der Abtheilungen find die örtlich verſchiedenen Verhält— niſſe zu berückſichtigen. Da wo die Schneiſen mit beibehaltenen, aus— gebauten, alten Wegen kreuzen, kann man die äußere obere Weggrenze 7* 100 Die Sicherung der Abſteckungen. ziemlich genau feſtſtellen, auch noch bei den Wegen der Ebene, bei welchen entweder ihre obere Grenze oder ihre Mittelinie geſichert ſind, aber bei allen Wegen des Gebirges bei denen nur die abgeſteckte Weg— linie oder ſchon der Leitpfad als Anhalt dient, iſt der künftige obere Wegrand vielfach nur annähernd feſtzuſtellen. In den weitaus meiſten Fällen kreuzen die Schneiſen mit den Eintheilungswegen in einem dem rechten nahe kommenden Winkel; wenn nicht beſondere Gründe für eine Ausnahme ſprechen, ſetzt man die Jagenſteine auf die obere, höher liegende Seite der Weggrenze, welche auch die künftige Abtheilungsgrenze bildet. Die Zeichnungen auf Tafel 9 ſollen klarlegen, wie in den verſchiedenen Fällen bei der Wahl und Beſtimmung der Steinpunkte zu verfahren iſt. 1. Bei Geländeneigungen von 1 bis 10% und wenn nur eine, der Steinlinie entgegengeſetzte, Abfuhrrichtung zu berückſichtigen iſt, wird der Jagenſtein auf den Schnittpunkt der Seitenlinie mit dem äußerſten Wegrand — 42 — geſetzt und nur die gegenüberliegende Ecke der Abtheilungsfläche mit dem Maße des erforderlichen Krümmungs— halbmeſſer abgerundet. 2. Bei zwei Abfuhrrichtungen kann der Stein wie bei „1“ geſetzt werden, wenn die Abtheilungsfläche mit einem Halbmeſſer abgerundet wird, daß der äußere Rand der Ausfahrt, etwa 2 bis 3 m vom Stein entfernt vorbeiführt. (Bei geringer Geländeneigung empfiehlt ſich dieſe Ausführung am meiſten; bei den Sicherungsarbeiten beſtimmt man den Halbmeſſer der Abrundung und ſichert auch dieſe, es erſpart ſpätere Eingriffe in die Waldränder.) 3. Stehen einmal dieſen Abrundungen bei „2“ Hinderniſſe im Weg, dann greift man zu dem Ausnahmefall und ſetzt den Stein auf Punkt „b“ unten hin. Bei der Kreuzung der Schneiſen mit Wegen des Gebirges wird, wenn der Fall „1“ vorliegt, ebenſo verfahren, in allen anderen Fällen iſt es angezeigt: 4. Die Steine in die Grenze der erforderlichen Abrundungen zu ſetzen. Hierbei iſt größte Vorſicht geboten, weil hohe Böſchungen oft wenig haltbar ſind. Fürſorglich ſetzt man in ſolchen Fällen den Stein 2—3 m vom Rande entfernt höher. Das Setzen der Steine in der Steinlinie mehrere Meter vom eigentlichen Schnittpunkt entfernt, benimmt ihnen die Eigenſchaft als Feſtpunkt nicht, weil die Feſtmeſſung erſt nach dem Einſetzen erfolgt. Anders liegt die Sache, wenn ein anfangs zu nahe geſetzter Stein Kaiser, Eintheilung der Forsten. Tafel 9. le u elle ff r Photolith d geoßr-hth Anst.u Steindr w C L Keller, Berlin 8 Die Sicherung der Abſteckungen. 101 ſpäter verſetzt wird, dann muß der Unterſchied des Standes genau feſt— geſtellt und in den Urkarten berichtigt werden. 5. Wenn von dem Punkt einer Steinlinie aus, zwei Eintheilungs— wege und zwei Grade Abfuhrwege abgeſteckt worden ſind, kann dieſer Punkt als Mittelpunkt der Wendeplatte mit dem Jagenſtein beſetzt werden. Geſchieht dieſes nicht, dann muß er, wie bei „4“ gezeigt, in den Schnitt der Abrundung mit der Steinlinie eingeſetzt werden (Siehe auch Tafel 3 [I). 6. Da wo Grade Abfuhrwege anſtatt einer Schneiſe die Breite der Abtheilungen abgrenzen, ſetzt man die Steine am beſten von der Spitze einer Abteilungsfläche einige Meter zurück. Dieſe Spitzen werden von den Abrundungen nicht berührt und die Steine durch die Weggräben geſchützt. 7. Wenn Waldgrenzen nicht fahrbar verlaufen und unweit der— ſelben Wirthſchaftswege vorbeiführen, welche nicht zur Eintheilung dienen und von Schneiſen überſchritten werden, ſetzt man zum leichteren Zu— rechtfinden der Holzkäufer und Fuhrleute zweckmäßig einen Jagenſtein, anſtatt in die unwegſame Grenze, an dieſe Wege. Auf dem Schnitt— punkte mit der Außengrenze genügt dann ein rauher Stein. 8. An fahrbare Außengrenzen ſetzt man die Jagenſteine ſo, daß auf die je zwei entgegengeſetzten Seiten die Abtheilungsnummern und die Nummern der Genzſteine angebracht werden können. Bei dem Einſetzen der Jagenſteine iſt darauf zu achten, daß alle aufgetragenen Nummern beim Begehen der Wege und Schneiſen zu erkennen ſind; dieſes iſt nur dann möglich, wenn man die entgegen— geſetzten Ecken eines Steines mit der Steinlinie in eine grade Linie bringt. Ausnahmen kommen vor, wenn mehr als vier Abtheilungen auf einem Punkt zuſammenſtoßen und für ſolchen Punkt ein gleich— kantiger Stein gefertigt wird. Muß man in ſolchem Falle eineu vier— eckigen Stein verwenden, dann müſſen zwei Nummern auf eine Seite geſetzt werden. (Siehe Fig. 13.) Die beigefügten Zeichnungen geben nähere Anweiſung über Richtung der Steine. Ueber Numerierung ſiehe Anweiſung im Anhang. Zum Zwecke der Sicherung der Eintheilung werden weder an Wege der Ebene noch an ſolche des Gebirges Steine geſetzt, nach einem vollſtändigen regelrechten Ausbau bilden beide eine unverrückbare Grenze. Man handelt aber fürſorglich, wenn man nach dem fertigen Ausbau der Wege, gelegentlich der endgiltigen Feſtmeſſung derſelben, eine Anzahl ſicher gelegener Meßpunkte nur als Anhalt und zur Erleichterung bei 102 Die Sicherung der Abſteckungen. künftig erforderlichen Einmeſſungen mit rauhen Steinen beſetzt, bei Wegen der Ebene namentlich die Brechpunkte langer Linien. (Siehe Fig. 14.) 7:7000. Fig. 13. Ebenſo verfährt man, wo Waſſerläufe und Bäche zu Abtheilungs- grenzen beſtimmt worden find. Haben ſolche Waſſer⸗ läufe doppelte Rinnſale gebildet, dann muß ver— anlaßt werden, daß das ſicherſte Bett in unzweifel⸗ hafter Lage hergeſtellt wird. (Doppelläufe in Bächen rühren oft von Fiſchdiebſtahl her, durch Leitung des Waſſers in den einen Lauf wird der andere zum Ausrauben geeigneter gemacht.) Gelegentlich einer Waldeintheilung oder Nachprüfung einer ſolchen darf nicht verſäumt wer— den, eine Unterſuchung des Grenzzuſtandes vor— zunehmen, welche ſich nicht allein auf die ört— liche Uebereinſtimmung mit dem Nachbarbeſitz und mit den Urkunden des Kataſters beſchränken darf, es iſt auch der Zu— ſtand der Steinmale, ihr feſter und grader Stand feſtzuſtellen, um gegebenen Falles Beſeitigung der Mängel zu veranlaſſen. Ein regelrechter Zuſtand iſt auch nur dann vorhanden, wenn ein Grenzzug überall unzweifelhaft zu erkennen iſt. Sich mit der Grenze Die Sicherung der Abſteckungen. 103 des anvertrauten Dienſtbezirkes bekannt zu machen, gilt als erſte Pflicht der Forſtbeamten; das iſt nur dann möglich, wenn von einem Grenz— mal zum anderen freie Ausſicht die Beſtimmung der Grenze auch auf dem Grund und Boden geſtattet, es kann dem Forſtbeamten jeden Tag vorkommen, daß er bezüglich des Verlaufs einer Grenzlinie eidliche Angaben zu erſtatten hat. 8 Weg der o bee = rerserht „55 L- DS Fig. 14. Bei der erſten Bezeichnung der Grenzen durch Steinmale wurde vielfach auf wichtige Punkte nicht geachtet; wie häufig kommt es vor, daß man von einem Steinmal zum andern, auch bei freier Ausſicht, nicht ſehen kann. Solche Zuſtände ſind dadurch zu beſeitigen, daß man hauptſächlich die Brechpunkte der Geländeneigung für den Stand der Steinmale wählt. Daß ſolche Aenderungen nicht ohne die Zuſtimmung der Nachbarn ausgeführt werden dürfen, daß ſie auch nicht ohne Mit— wirkung der Kataſterbehörde geſchehen können, iſt ſelbſtredend. Ein leider vielfach vorkommender Mißbrauch bei der Grenzſicher— ung durch Gräben beſteht darin, dieſe bis dicht an die Steine aus— zuheben, ja ſogar unmittelbar an denſelben vorbei zu führen. Dadurch neigen ſich die Steine nach der Seite und fallen nach kurzer Zeit ganz um. Ich wurde bei dieſen Fällen ſtets an die Naturgeſchichte der Miſteldroſſel erinnert. T. c. m.) Sobald ein Grenzzug tadellos in Ordnung gebracht iſt, darf in den meiſten Fällen die Unterhaltung nennenswerthe Koſten nicht ver— urſachen, an vielen Orten iſt aber heute noch ein Anderes der Fall. Bei Herſtellung von Grenzgräben gegen fremden Beſitz ſoll man dieſelben nicht von Mitte zu Mitte des Steines führen, ſondern mindeſtens die halbe Steinbreite (10—15 cm) von der fremden Grenze bezw. 104 Die Sicherung der Abſteckungen. von der Mitte des Steines abrücken. Das fremde Eigenthum wird dann nicht durch Einfallen leiden, worüber ſich der Nachbar beſchweren kann und der diesſeitige Schutzbeamte kann jede Beſchädigung leicht erkennen und hat einen Anhalt bei Verfolgung der Sache. Grenzgräben dürfen auch nicht zur Waſſerabführung dienen, bei dem Ausheben müſſen je nach der Geländeneigung 1 m lange Riegel ſtehen gelaſſen werden. Fig. 15. Die Wegkrümmungen werden erſt im nächſten Abſchnitt beſprochen. Die Zeichnung 1: 500 ſoll nur darſtellen, wie bei rechtwinkeliger Lage der fahrbaren Schneiſe zum Eintheilungsweg die Abrundung und die Beſtimmung des Punktes für den Jagenſtein zu vollziehen iſt. In den meiſten Fällen wird eine Abrundung mit 12 m innerem und 18 m äußerem Krümmungshalbmeſſer genügen. Es ſind dann vom Schnitt— punkt a der Schneiſengrenze mit der Weggrenze beiderſeits 4 m für den Anfang und das Ende der Abrundung und für den Stein bei ziemlich ebenem Gelände, und in der Schneiſengrenze mit 1—2 i weiter der Punkt für den Jagenſtein bei Böſchungen zu beſtimmen. Mißt man in der Halbirungslinie des Winkels a- b vom Punkt a noch 2,6 m ab, dann iſt auch die Bogenlinie der Abrundung feſtgelegt. Die Sicherung der Abſteckungen. 105 Aendert ſich in einer Spitze, welche abgerundet werden ſoll, der Winkel erheblich, dann müſſen die betreffenden Maße auf dieſe einfache Weiſe ermittelt werden. Der Winkel iſt aus der Urkarte zu entnehmen. 2. Die Sicherung der Steinmale. Die Steine ſollen die feſtgeſtellten Grenzen der un Wirth⸗ ſchaftsflächen ſichern. Dauernd kann es nur geſchehen, wenn auch die Steinmale vor Zerſtörung geſchützt werden, welches im geſchloſſenen Walde durch die beſte Aufficht allein nicht zu ermöglichen iſt. Dieſer Schutz wird in der Regel am ein— fachſten durch Herſtellung von Gräben erreicht, welche als die Anfänge künftig doch auszuführeuder Heg- oder Weggräben beſondere Koſten nicht verurſachen. Bei der Anlage dieſer Schutz— gräben iſt das wichtigſte Erforderniß, daß mau jedem Steinmale im Um— kreis von mindeſtens einem Meter von ſeinem Mittelpunkt aus den ur— ſprünglich feſten gewachſenen) Mutter: boden beläßt, wozu auch noch beim Ausheben der Gräben die Böſchung gehört. Die Gräben legt man in der Weiſe an, daß die von Stein zu Stein genau abgeſteckte Linie den äußeren Grabenrand nach der Waldſeite bildet und bei dem Ausheben der Gräben 1 m von der Steinmitte auch die Böſchung nach der Grabenmitte noch beläßt. Unter 1,2 m ſoll man die Breite der Gräben nicht beſtimmen und je nach der ſtärkeren ! NR In I j l 7:700 dh Sa = x S lien. oder geringeren Bodenbindigkeit 4 bezw. >/a Böſchung ftehen la (Siehe Fig. 17.) 106 Die Sicherung der Abſteckungen. Wenn die Heg- und Weggräben örtlich breiter als das gedachte Mindeſtmaß von 1,2 m ausgehoben werden, dann formt man dieſe Schutz— gräben in gleicher Breite aus, bezw. verbreitert ſie, wenn ſie anfangs nicht in ſolchem Maße ausgeformt wurden. Die Tiefe der Gräben hängt neben der Breite auch von dem anzuwendenden Böſchungsgrad ab. (Siehe die Gräbenformeln.) b, / „ — „ 7:7000 Fig. 17. Weil die Heg. und Weggräben in einem Bezirk nicht zu gleicher Zeit in ihrer ganzen Ausdehnung ausgehoben werden können, genügt zur Sicherung der Steine eine Herſtellung von 2 bis 3 m Länge. Wo bei Abrundung der Spitzen der Abtheilungsflächen die Steine an den oberen Böſchungsgrad in der Steinlinie heraufgerückt werden, genügt ein Graben oberhalb des Steinmals. Das Auftragen der Nummern auf die Steine erfolgt nach der im Anhang beigefügten erprobten Anweiſung. (Siehe Anhang 2.) 5. Die Sicherung der Wegabſteckungen. Der Ausbau eines Wegnetzes muß in den meiſten Fällen auf Jahre und Jahrzehnte vertheilt werden, daher iſt es erforderlich, die abgeſteckten Linien im Gelände ſo ausgiebig zu ſichern, daß für den ſpäteren Ausbau die Höhenlage der Wege unzweifelhaft kenntlich bleibt. Die „Wege der Ebene“, welche in ebenem oder nahezu ebenem Ge— lände, bis etwa 10% Neigung verlaufen, werden dadurch geſichert, daß man bei geſtreckten graden Linien ihre Wegmittelinie in entſprechenden Die Sicherung der Abſteckungen. 107 Entfernungen, etwa alle 50 bis 100 m mit dauerhaften Holzpfählen, die Brechpunkte in gleicher Weiſe bezeichnet und dieſe Pfähle durch Ausheben eines 0,5 m oben und 0,1 m unten breiten, 0,2 m tiefen, 0,7 m langen Stichgrabens, 0,2 m vom Pfahl entfernt kenntlich macht. Sie werden fo ausgehoben, daß die Wegmitte linie und die Stich— grabenmitte zuſammenfallen. Bei den Pfählen in graden Linien iſt aur ein Graben erforderlich, an den Brechpunkten müſſen zwei Gräben auch die Abweichung von der graden Linie angeben. (Fig. 18a.) Fig. 18. Bei unregelmäßigerem Verlauf der Wege der Ebene und wenn die Brechpunkte näher zuſammenliegen, kann man auch die obere Grenz— linie des künftigen Weges, die am höchſten liegende Seitenlinie ſo feſt— legen, daß man auf den Brechpunkten dieſelbe Sicherung vornimmt, wie fie bei der Steinficheruug in den Steinlinien der Schneiſen gezeigt wurde. Die beiderſeitigen Gräben werden Im vom Brechpunkt begonnen, liegen mit ihrem Außenrand in den Grenzlinien des Weges, ſind alſo die Anfänge der künftigen Weggräben. (Fig. 18 b.) Die Sicherung der Wegmittelinie hat den Vorzug, daß ein regel— mäßigerer Verlauf der Wege zu erreichen iſt, indem man vielleicht bei dem Aufhieb vor dem Ausbau manchen flachen Winkel fallen laſſen, ſtärkere abſchwächen kann. Bei der Feſtlegung und Sicherung der Seitengrenzen der Wege in geſchloſſenem Holze und Dickungen, welche anfangs bei den Ar— beiten in Kurheſſen und Naſſau vorzugsweiſe beobachtet wurde, hat ſich bei ſpäteren Wegausführungen ergeben, daß manche Winkel hätten fortfallen können, welche auch bei offenem Walde gar nicht gebildet worden wären. Für die „Wege des Gebirges“, die Wegabſteckungen im Gelände über 10% wird nur der Verlauf ihrer Neigung geſichert, indem man den mit der Sehlinie des Gefällmeſſers gleichlaufenden und auf 108 Die Sicherung der Abſteckungen. dem Boden durch die Höhenpfähle in gebrochenen Linien bezeichneten Rand durch wagrechten Abtrag der Erdmaſſen als „Leitpfad“ — den Weg im kleinen Maßſtab — herſtellt. Zweckmäßig wird zur Förderung der Arbeit und zwecks genauer Ausführung bei Anlage dieſer Leitpfade nochmals mit dem Gefällmeſſer der Rand der Bodenlinie durch kleine Merkpfählchen genauer bezeichnet. Dieſe Arbeit kann man auch mit Hilfe von Richtkreuzen ausführen, aber bei Anwendung des Gefällmeſſers werden allenfallſige Fehler oder Ver— rückungen der Standpunkte leicht entdeckt. Der geſchulte Vorarbeiter kann ſchon ſehr viel dazu beitragen, daß der Leitpfad auch die Wegrichtung annähernd richtig angiebt, indem er ihn möglichſt ſtreckt, auch da, wo die Sehlinie Geländewellen und kleine Vorſprünge durchſchneidet, anſtatt den Pfad in krummen Wendungen um ſolche Stellen herumzuführen, die richtige Weglage durch kurzes ſtollenartiges Einführen der Leitpfade in das gewölbte Gelände beiderſeits, beim Beginn und Ende des Durch— ſtiches, vorzeichnet. „= A, ar / \ N FA 4 oder An range desselben Fig. 19. Solche mit Sachkenntniß angelegte Pfade können die Richtung eines Wegezuges ſchon ziemlich genau angeben, aber es muß doch be- ſonders betont werden, daß nur in ganz regelmäßigem Gelände der Leit— pfad auch gleichzeitig die Wegrichtung und Lage anzuzeigen vermag, daß aber bei unregelmäßiger Geländeausformung die genaue Weglage beim Ausbau ſtets örtlich ermittelt und vorgezeichnet werden muß. Die Leitpfade ſind, abgeſehen von ihrer eigentlichen Beſtimmung, auch ſofort nach ihrer Anlage für die ausübenden Beamten von Werth, indem ſie die Grenzen der Wirthſchaftsflächen, überhaupt alle Waldtheile, welche ſie durchziehen, leicht zugänglich machen, ſie müſſen daher in Bezug auf ihre Breite, Kenntlichkeit und Haltbarkeit ſo hergeſtellt werden, daß ſie allen Zwecken vollkommen dienen können. Für die Kenntlichkeit und Haltbarkeit eines Leitpfades iſt eine ſenkrechte Abtragshöhe von mindeſtens 20 em unbedingt erforderlich, Die Sicherung der Abſteckungen. 109 dieſe kann im Gelände von 10% Neigung erſt durch eine Pfadbreite von 2 m ins feſte Erdreich erreicht werden, bei einer Breite von 1 m ergiebt ſich eine Abtragshöhe von 10 cm, ein ſolcher Pfad iſt im offenen Walde nach dem erſten Laubabfall kaum noch erkennbar. Nach Fertigſtellung der Eintheilung eines Waldes verurſacht die Sicherung des Wegenetzes eine der erheblichſten Geldausgaben. Das Verfahren, die Sicherung durch Leitpfade herzuſtellen, verdient ohne Zweifel deshalb den Vorzug, weil es thatſächlich keine Sonderausgabe iſt. Alles was bei Herſtellung des Leitpfades zu geſchehen hat, müßte genau ebenſo ausgeführt werden, wenn anſtatt des Pfades, der Weg in ſeiner ganzen Breite ſofort ausgebaut werden ſollte, es muß daher der Ausbau der Leitpfade als eine Vorarbeit für den Wegebau ange— ſehen werden. Grade weil dieſe Vorarbeit keine geringe Geldausgabe verurſacht, iſt es um ſo mehr angezeigt, darauf aufmerkſam zu machen, auf welche Weiſe Erſparungen eintreten oder durch welche Anordnungen für das aufzuwendende Geld die größten Arbeitsleiſtungen erreicht, alſo die weit— gehendſten Vortheile für den Waldeigenthümer erzielt werden können. Bei großen Geldaufwendungen laſſen ſich durch ſachgemäße Erwägungen und Anordnungen nennenswerthe Beträge erſparen oder Werthe erwerben, nicht bei Kleinigkeiten. Bei regelmäßiger Geländeneigung von 100% — Neigungswinkel = ſtellt ſich die Fläche eines wagerechten Erdabtrages mit ſenkrechter Böſchung, wie er bei der Anlage von Leitpfaden ausgehoben wird, als gleichſchenkeliges rechtwinkeliges Drei— eck dar. Die Höhe des Abtrag-Dreieckes — H — iſt in dieſem Falle gleich der Grundlinie desſelben — G — ſeine Flächengröße iſt — N s i RE H und die Abtragsmaſſe — M — für eine Maßeinheit iſt M = 5 Sa hieraus H — = 555 — Tafel c. Mit dem Fällen der Bergneigung wird die Fläche des Abtrag— Dreieckes und damit auch — H — kleiner und das Maß der Ver— kleinerung wird durch die Tangente des Neigungswinkels bezw. durch 110 Die Sicherung der Abſteckungen. den Prozentſatz der Bergneigung — P — ausgedrückt, es iſt daher: H= G. P — Tafel a. — und G = = — Tafel b. — Die Formel zur Berechnung der Fläche des Abtrag-Dreieckes — = u =. = B 12 und die Abtragmaſſe für die Maßeinheit iſt M — nn. 1 Tae e ie e ö e Beſtimmt man zum Ausbau der Leitpfade eine gewiſſe Breite des Pfades z. B. 1 m, dann iſt bei einer Geländeneigung: Tafel a. von 70% die Abtragshöhe 0,70 m die Erdbewegung 0,35 ebm "u 60 7 „ „ 0,60 „ 4 „ 0,30 24 „ 50 75 15 77 0,50 u 4 „H 0,25 1 ü ! G DN ee Mer 1 wel 020,5 „ 30 v u 7 0,30 u 7 7 0, 1 5 1 7 20 75 7 77 0,20 WE IR „ 0, 1 0 4 „ 1 0 „ 75 ” 0, 10 „ „ „ 0,05 "u Beſtimmt man zum Ausbau eine gewiſſe Abtragshöhe, z. B. 30 cm, dann erzielt man bei einer Geländeneigung: Tafel b. von 70% die Abtragsbreite 0,43 m die Erdbewegung 0,06 ebm 7 60 77 . 7 0,50 2 [Z 0,07 " " 50 Val ” 0,60 WEHT 7 0,09 + a 7 GE „ 0 -F) om, ( 0 0 757 30 7 „ " 1,00 „ 7 75 0, 1 5 1 u 20 „ „ u 1,50 „ 79 7 0,23 1 u 1 5 75 5 70 2,00 1 7. 7 0,30 9 „ 10 „ „ „ 3,00 " „H „ 0,45 v Beide Tafeln laſſen erkennen, wie beim Bau von Leitpfaden nach gleicher Breite oder gleicher Abtragshöhe die Leiſtungen der Arbeiter ſich erheblich mit dem Grad der Geländeneigung ändern — bei Tafel a * liegt die Leiſtung zwiſchen 5 und 35, bei Tafel b zwiſchen 6 und Die Sicherung der Abſteckungen. 111 45 cbm — daß alſo weder Breite noch Abtragshöhe zu einem Maßſtab für die Ausführung und Bezahlung dieſer Arbeiten brauch— bar ſind. Crwägt man, daß die handlichen Vorbereitungen zu der örtlichen Herſtellung der Leitpfade für alle Neigungsſätze, ob 10% oder 70% dieſelben bleiben, dann kann nur die Beſtimmung einer gewiſſen A b— trags maſſe als der ſicherſte Maßſtab, ſowohl für die Arbeitsleiſtung, wie auch für die Bezahlung erachtet werden. Bevor der Arbeiter den Leitpfad in Angriff nimmt, hat er von einem Standpunkt des Gefällmeſſers zum anderen die Berührungs— punkte der Sehlinie mit dem Boden feſtzuſtellen, nach vorhergehenden Reinigung der Erdoberfläche von Boderüberzug bezeichnet er in dieſer Linie mit kleinen Merkpfählen die Berührungspunkte und darauf beginnt die Arbeit. Das iſt die beſondere Arbeitsleiſtung, welche ſich gleich bleibt, ob man 1 oder 3 m in das Gelände eindringt. Der Werth der Weiterarbeit kann am ſicherſten nach der Abtragsmaſſe beurtheilt werden. Daß Fels und Erdarbeiten verſchiedenen Arbeitsaufwand ver— urſachen, iſt ſelbſtredend. Beſtimmt man für den Ausbau von Leitpfaden, daß eine gewiſſe Erdmaſſe, z. B. 0,2 ebm, auf einer Pfadlänge von 1 m ausgehoben werden ſollen, dann ergeben eine Geländeneigung von: Tafel c. 70% eine Abtragsbreite 0,76 m eine Abtragshöhe 0,53 m 60 „ „ ” 0,81 5 75 „ 0,49 7. 50 15 5 „ 0,89 7 „ „ 0,45 „ 40 „ „ 7 1,00 7 1 7 0,40 „ SM 2 * 0, (-“) 1. (u 50% om, at, in 5 0,28 „ 15 „ 75 1 1,63 „ „ „ 0,24 „ 10 „ „ „ 2,00 v „ „ 0,20 „ Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß auch eine andere Erdmenge der Be— rechnung zu Grund gelegt werden kann, 0,20 cbm auf 1 m Pfadlänge wird aber als ſehr entſprechende Mittelzahl erachtet werden. Die Leitpfade nach der Erdmaſſenbewegung herzuſtellen und zu vergeben iſt für Arbeiter und Arbeitgeber gleich vortheilhaft. Was für 1 ebm derartiger Erdarbeit bezahlt wird, iſt entweder bekannt oder 112 Die Sicherung der Abſteckungen. nach den örtlichen Arbeiterlöhnen feſtzuſtellen, für beide Theile iſt die Beurtheilung, ob das Arbeitsmaß erfüllt iſt, auf Grund richtig berechneter Zahlen die denkbar leichteſte. Mißt z. B. bei der Ausführung der Ar— beiter feine Pfadbreite zu 81 em und die Abtragshöhe mit 40 cm, ſo ſieht er an der Hand des beigefügten Täfelchens, daß der Pfad noch etwas breiter werden muß, um die entſprechende Höhe zu erreichen, er erreicht beim Erbreitern ſeines Pfades auf 89 em die entſprechende Höhe von 45 em. Täfelchen für Förſter und Arbeiter. Abtragsbreite: 0,76 m Abtragshöhe: 0,53 m 7 0,81 5 0,49 „ 1 0894 75 0,45 „ 7 1090 55 5 0,40 „ ergeben 0,20 ebm 7 1 9 0,35 „ Erdmaſſe. 15 A er 0,25 „ 5 1,630 „ 95 0,24 „ ci 290 % 1 920, In den meiſten Bezirken kommt kaum die Hälfte der Zahlen zur Anwendung, ſie prägen ſich raſch in das Gedächtniß des Förſters und der Arbeiter ein. Der Leitpfad muß in ſeiner Breite wagrecht hergeſtellt werden, eine Neigung nach der Bergſeite iſt durchaus zu verhüten, weil ſie bei Regen oder Schneeabgang durch Fortführung des Waſſers Beſchädig— ungen herbeiführt, eine Neigung nach der Thalſeite wird ſchon durch das Begehen der Pfade von ſelbſt geſchaffen, oft leider zu viel. Der Abtrag darf nie zur Erbreiterung des Pfades verwendet werden, er wird ganz in das feſte Erdreich gearbeitet, damit die äußere Pfadkante ſich genau und ſichtbar gegen das tiefer liegende Gelände abhebt. Der Erdabtrag wird 20 bis 30 em tiefer als die Pfadhöhe und mindeſtens 0,5 bis 1 m vom Pfade entfernt angeſchüttet. Boden— überzug ganz bei Seite geſchafft. Fig. 21. Bei Uebergängen über Gräben und Mulden muß der Leitpfad an dem Punkte aufhören, an welchem die Anſchüttung des Ueberganges über die Vertiefungen beginnen ſoll. Müſſen an einem Wegezug Die Sicherung der Abſteckungen. 113 Strecken abwechſelnd als Wege des Gebirges und als Wege der Ebene geſichert werden, dann wird beim Aufhören des Leitpfades die Mitte des Wegzuges ſo genau als möglich beſtimmt und das Wegſtück der Ebene in der Mittelinie, wie es bereits gezeigt wurde, geſichert. Bei den Arbeiten in der Provinz Heſſen-Naſſau wurden an einigen Orten im Gelände unter 20% Neigung, wo eine genauere Sicherung erwünſcht war, als ſie das Verfahren mit Gräben und 0,7 m breiten Leitpfaden (welche Breite h. O. vor— geſchrieben war) ermöglicht, die Sicherung durch ſtückweiſen Ausbau der Wege in an— nähernd voller Breite hergeſtellt. Dieſe Wegſtücke, 5 m lang, 4 m breit, in Abſtänden von etwa 50 m von fachkundiger Hand gelegt, dürfen als die genaueſte Sicherung bezeichnet werden, weil ſie gleichzeitig Richtung und Höhenlage der Wege feſtlegen, aber wenn der ſpätere Ausbau von nicht genügend geſchulten Kräften ausgeführt werden muß, führt das Verfahren leicht zu Weiterungen. Kaiſer, Eintheilung der Forſten. 8 V. Abſchnitt. Die Hauptregeln für Anlage von Waldwegen und Schneiſen. 1. Die Leigung der Wege. Das Maß der Neigung eines Weges wird verſchieden ausgedrückt. Wie viele Meter eine grade Linie ſteigt oder fällt, bis ſie die Höhe der Maßeinheit — Im — erreicht: + 1: 100, — 1: 215, iſt die gebräuch— liche Bezeichnung beim Eiſenbahnbau. Wie viele Grade der Winkel mißt, welchen ein geneigter Weg gegen die wagrechte Linie bildet : 1°, 5°, 6°, iſt mehr wiſſenſchaftlicher Ausdruck. Wie groß = oder — die Neigung einer graden Linie bei 100 Meter Länge iſt: 1%, 5%, 6,5%, iſt beim Wegebau die gebräuchlichſte, auch die allgemein verſtändlichſte Ausdrucksweiſe. Bei Neuanlage von Wegen ſollte nur eine Neigung von 0% bis 6% in Frage kommen. Was darüber geht, iſt vom Uebel! aber auch damit muß man im Gebirge beim Wegebau in Ausnahmefällen rechnen. Im allgemeinen iſt der beſte Weg der mit 0% verlaufende (Null: weg). Der Vortheil jeder Neigung bei der Thalfahrt, muß bei der Bergfahrt wieder zurückgegeben werden. Die Rückvergütung kommt bei ſtarken Neigungen dem Fuhrmann in der Regel theuer zu ſtehen durch Mehrverbrauch an Zugthieren und an Schiff und Geſchirr. Der Wege-Bauherr hat nur Nachtheile an dem geneigten Weg. Als Erd— weg kann er, je höher der Neigungsſatz, um ſo gefährlicher als Boden— räuber werden, und je ſteiler die Steinbahn, um ſo geringer die Dauer und erheblicher die Unterhaltungskoſten. Mit dem Nullweg kommt man aber nicht vom Berg zum Thal. Jeder Meter Nullfahrt, wenn ſie nicht in der Abſatzrichtung liegt, iſt eine Verſäumniß. Man kann alſo im Gebirge nur beſchränkt von Die Hauptregeln für Anlage von Waldwegen und Schneiſen. 115 ebenen Wegen Gebrauch machen, fie nur zur Abgrenzung der Abthei- lungen, zu Durchforſtungswegen, zur Verbringung des Holzes an die Sammelſtellen und Graden Abfuhrwege, ſowie zu gleichwerthiger Ver— bindung verſchiedener Abſatzrichtungen verwenden. Allerdings Zwecke genug! Weiſe Sparſamkeit bei Anwendung des Neigungsſatzes iſt bei der Wegenetzlegung eine Tugend zu Nutz und Frommen der Fuhrleute und Waldbeſitzer. Dieſe beiden Nächſtbetheiligten haben ſich, meiner Erfahrung nach, über die in der Regel nicht zu überſchreitenden Nei— gungsſätze für die Graden Abfuhrwege längſt geeinigt. Ein weiteres Suchen nach dem Stein der Weiſen wird in dieſer Frage ſchwerlich zu einem anderen Ergebniß führen. Für Grade Abfuhrwege, auf welchen Laſten gleichzeitig zu Berg und Thal gefahren werden, ſoll man bei Neuanlagen nicht über 5% gehen, dagegen können Wege, auf denen vorzugsweiſe mit Laſt bergab gefahren wird, auch noch mit 6% geleitet werden. Wenn man für dieſe Wege mit gedachten beiden Neigungsſätzen bei einer Wegnetzlegung auskommen kann, erachte ich ſie für die „höchſtzuläſſigen“, ſie müſſen dann aber auch verbraucht werden, denn es iſt ſtets im Auge zu behalten, daß im Gebirge jeder zu Thal führende Weg mit geringerer als der höchſtzuläſſigen Neigung, ſobald er nicht in der Abſatzrichtung liegt, ein Umweg iſt. Bei höheren Neigungsſätzen wird auch das Belegen mit Schienen— geleiſen immer mißlicher, bei dem Fluge der Jetztzeit ſoll man ſich für alles Mögliche waffnen. Zu Wegen mit Noth-Neigungsſätzen von 7 bis 9% wird man in ſteilen Gebirgslagen zuweilen gezwungen, wenn z. B. zwei ge— gebene unverrückbare Punkte verbunden werden ſollen, für die es andere Auswege nicht giebt und wegen der Steilheit des Geländes Wende— platten nicht ausführbar find. Noch am eheſten kann man in ſteinigem Gelände Wege, welche nicht mit Steinbahnen verſehen werden ſollen, mit Nothneigungsſätzen anlegen, wenn man fie genügend mit Steinſchwellen verbaut. (Dar— über beim „Ausbau“.) Anlagen über 10% ſind Holzſchleifen und Rutſchen, die nur auf feſtem ſteinigen Boden zu dulden ſind. Maßgebend für Anwendung der Neigungsſätze ſind beſonders die Bodenverhältniſſe eines Arbeitsfeldes und das Vorkommen zum Wegebau geeigneter Steine und weiter, ob ein Härten aller Wege geboten iſt 8² 116 Die Hauptregeln für Anlage oder ob man im Großen und Ganzen ſich auf das Härten der Wege mit ſtarker Neigung, alſo beſonders der Graden Abfuhrwege beſchränken kann. Der letztere Fall wird in den meiſten größeren Gebirgen vor— kommen, und dann iſt es angezeigt, den zu härtenden Wegen die höchſt— zuläſſige Neigung zu geben (nicht über 6%) die Wirthſchaftswege aber mit möglichſt niederen Neigungsſätzen anzulegen. Daß ſchließlich bei der Anlage und dem Ausbau der Wege der geringere und ſtärkere Gebrauch von Einfluß ſein kann, iſt nur anzu— deuten und ſoll bei „dem Ausbau“ eingehender behandelt werden. 2. Die Wegkrümmungen. Ein durch gebirgiges Gelände hinziehender Weg beſchreibt natur— gemäß krumme Linien, aber ſelten regelmäßige, meiſt, durch den Wechſel der Ausformungen vorgeſchriebene, unregelmäßig verlaufende. Bei den Wegabſteckungen wird ſchon darauf geachtet, kleine Streckungen anzu— zeigen, aber das Herſtellen möglichſt regelmäßiger Bogenlinien und Krümmungen kann erſt bei dem Ausbau erreicht werden. Die Leitpfade ſichern nur in wenigen Fällen die zu erſtrebenden Wegzüge, ſondern in erſter Linie die Höhenlage derſelben, worauf nicht oft genug hingewieſen werden kann, weil zu häufig das erſtere außer Acht gelaſſen wird. In den meiſten Fällen können beim Ausbau unter ſachverſtändiger, geſchickter Leitung annehmbare Bogenlinien nach dem Augenmaß herge— ſtellt werden, nur bei Anlage von Wendeſtellen und Wendeplatten, beim Ueberſchreiten enger, tiefer Thäler, bei Umführung der Wege um ſcharfe Rücken iſt es oft geboten, vor dem Ausbau die Krümmungen örtlich abzuſtecken. Ueber das Abſtecken der Wegkrümmungen und die Beſtimmung der kleinſten Halbmeſſer bei Wendungen und Schlangenlinien hat ſchon 1864 Eduard Heyer (Gießen, J. Ricker's Verlag) auf 72 Druckſeiten mit 41 beſonderen Zeichnungen mit vielem Fleiß und rechneriſchem Auf— wand 56 Formeln entwickelt. Dieſelben Fragen behandelt auch K. Schuberg (Berlin 1873, Jul. Springer's Verlag) auf ebenfalls 72 Seiten mit 55 in den Text gedruckten Zeichnungen. Er folgt dabei im Großen und Ganzen den Ausführungen E. Heyer's, bezeichnet dieſe auf Seite 236 als eingehende Entwicklungen und ſagt ſchließlich: „zu brauchbaren Erfahrungszahlen müßte man auf dem Wege des Verſuchs gelangen“. von Waldwegen und Schneifen. f 117 Zu einem zufriedenſtellenden Abſchluß bei Beſtimmung der kleinſten Halbmeſſer bei Wegkrümmungen ſind beide nicht gekommen. Die Löſung der Frage zur allgemeinen Anwendbarkeit iſt auch unmöglich, weil in den meiſten Fällen die mitbeſtimmenden Größen verſchiedene find, alſo die gleiche Grundlage hierzu fehlt. Die Berechnung ändert ſich nicht allein für jeden Unterſchied im Bau der Wagen und ihrer einzelnen Theile — es iſt auch zu beachten, ob mit feſtſtehenden oder verſtellbaren Hinterachſen, ob einfache oder doppelte Vorderwagenlänge, ob bei Vorder— oder bei Hinterwagen oder bei beiden Ablenkung vorgeſehen iſt, welcher Ablenkungswinkel (zwiſchen 18“ und 30°) bei den einzelnen Wagen möglich iſt, der verſchiedenen Unterſchiede in dem Maß der übrigen Wagentheile gar nicht zu gedenken — auch für die Wegbreiten-Unter— ſchiede und ob die Wege begrenzte oder unbegrenzte Kanten haben, und ſchließlich für die verſchiedenen Längen der Wagenladungen ſind beſon— dere getrennte, weitläufige Berechnungen erforderlich. Um Anhaltspunkte zu liefern, entwickelt Schuberg (Seite 231 und 232) a) die Formel e 4b 4 wobei r den mittleren Bogenhalbmeſſer, ! die Länge des beſpannten Fuhrwerks und b die nöthige Wegbreite bedeuten. Dabei hält er für unbedenklich für manche Fälle 3 außer Rechnung zu laſſen. L. Dengler hatte ſchon 1863 in ſeiner Weg-, Brücken- und Waſſerbaukunde (Stuttgart, E. Schweizerbart'ſcher Verlag) Seite 54 folgende, angeblich in Hannover vorgeſchriebene Formel angeführt: b) * a 2b In feinem Beiſpiel nimmt er 18 m für 1, 6 m für b an, wo- nach ſich der kleinſte Halbmeſſer 187 324 3 — — 97 : 1 = .— — 27 m berechnet. 28 112 ) DE, Dieje an anderen Orten mit dem Zuſatz — 5 alſo 12 b 2 angegebene Formel gründet ſich auf die Entwicklungen von E. Heyer. Auf Seite 134 und 141 giebt er für 10,4 m Länge der Wagenladung und 5m c) TS 118 Die Hauptregeln für Anlage Wegbreite den äußeren Krümmungshalbmeſſer mit 8,3 m an, die Formel e, Wu A baren 10% % 5 1081 a ene Berechnet man die beiden angeführten Beiſpiele nach den drei an— gegebenen Formeln, ſo erhält man Ergebniſſe, welche nahezu um die Hälfte auseinandergehen. Sie ſind dadurch keineswegs Vertrauen er— weckend.“) Die Frage der kleinſten Krümmungshalbmeſſer für Wegbiegungen gewinnt mit dem Fortſchreiten der Nutzholzzucht, namentlich in den Nadelholzwäldern immer größere Bedeutung. Mit dem Steigen der Geländeneigung werden die Bauten fortſchreitend ſchwieriger und theuerer und die Herſtellung von Wendeſtellen kommt überhaupt in Frage, wenn das Gelände ſo ſteil wird, daß der Erdabtrag bei der Anſchüttung keinen Halt mehr bekommt und die ganze Ausführung in den feſten Boden gelegt werden muß. Man wird in den meiſten Verwaltungs— bezirken bei einer Wegkronenbreite von 6 m mit einem auf die Weg— mitte berechneten Krümmungshalbmeſſer von 15 bis 21 m ausreichen, fürſorglich ſieht man aber darauf, daß ſolche Lagen für Wendeſtellen ausgewählt werden, welche im Bedarfsfalle eine Erweiterung geſtatten. Zu der örtlichen Abſteckung von Wendeplatten ſind bei der Sicherung durch Leitpfade die erforderlichen Anhaltspunkte gegeben. In Wegen mit Neigung find die Wegkreuzungen durch 30 bis 40 m lange Strecken mit 0%ñ niedergelegt. Da wo die Wegachſe dieſer Nullſtrecken ſich mit der Mitte der Wegbreite kreuzt, liegt der Mittelpunkt für den Kreis, welcher die Wendeplatte umgrenzen ſoll. Er verſchiebt ſich nur dann nach der Bergſeite, wenn zur Herſtellung der Wendeplatte die Maſſe des Abtragkörpers nicht ausreicht. Mit dem Steigen der Geländeneigung nimmt dieſe erforderliche Verſchiebung zu. (Siehe Fig. 22.) Vor dem Ausbau ſind die Wendeplatten von aufſtehendem Holz zu befreien, ihre Flächenabgrenzung iſt dann eine einfache Arbeit. Mit einem Drathſeil (Hanfleinen ziehen fich) in der Länge des anzuwendenden Halbmeſſers, welches mit einem Ende auf dem Mittelpunkt befeſtigt wird, 1 > giebt genau 8,3 m. 1) Ueber Wegkrümmungen hat der ſächſiſche Bauinſpektor W. Schiege (Freiburg bei Craz & Gerlach 1896) ein Schriftchen geliefert. In 33 Formeln giebt er die Unterlagen an die Hand, in welcher Weiſe Wegkrümmungen unter den verſchiedenſten Verhältniſſen am zweckmäßigſten zu geſtalten ſind. Er betont aber, daß die Frage, ob und bis zu welchem Grade beſtehende Wegkrümmungen Langholzwagen von be ſtimmten Abmeſſungen noch Durchlaß zu gewähren vermögen, deshalb mannigfache Schwierigkeiten bietet, weil die Abmeſſungen der vorkommenden Wagen ſehr ver— ſchiedene ſind und das Rechnungsverfahren ſelbſt ſehr zeitraubend und umſtändlich iſt. — von Waldwegen und Schneiſen. 119 beſchreibt man die Kreislinie und ſichert ſie durch Pfähle. Man kann ſie auch durch Niederlegung von Halbmeſſern mit Meßkette oder Latte nach allen Seiten ſo oft feſtlegen, als zum Ausbau erforderlich iſt. 1 ' I 1 ! 8 | 78 j > I 7 | ! I — ' — N | / au 8 | N | ö a] U TS ö - N / 5 1 / . N „ f 1 \ ! U ) j — 7: 7000 / | Fig. 22. Wenn man eine Wegekrümmung genauer als es mit dem Augenmaß geſchehen kann oder auch mit einem beſtimmten Krümmungshalbmeſſer abzuſtecken hat, reichen folgende bekannte Verfahren aus: Se Man verlängert die beiden Außengrenzen ab und % d zweier Wegſtrecken bis zu dem Treffpunkt h, halbirt die Linie b d in k. Auf 120 Die Hauptregeln für Anlage der Verlängerung von hf beſtimmt man den Mittelpunkt e, indem man ſoweit zurückgeht bis die Halbmeſſerlänge die graden Linien ah und ch rechtwinkelig trifft oder von d und b aus errichtete Senf rechte auf dieſen Linien ſich in der Verlängerung der Linie h f ſchneiden. Beſtimmt den Punkt g — eb und ed, zieht die Linien big und dig, halbirt fie, errichtet in ! und i ſenkrechte Linien, trägt auf dieſe a erhält dadurch die Punkte m und k der gewünſchten Kreislinie. Durch Theilung der Linien bm, me, gk und kd und Errichtung von Senkrechten auf ihre Mitte und Auftrag von = oder 5 werden weitere Punkte usqo im Kreisbogen beſtimmt. Man kann auf dieſe Weiſe weiter verfahren, wenn mehr Punkte in der Kreislinie nöthig find. Iſt ein Krümmungshalbmeſſer nicht vorgeſchrieben, ſoll er nach der Oertlichkeit beſtimmt werden, dann iſt die Lage und die Entfernung des Kreisbogens von dem Punkte k auf der Senkrechten Eh feſtzulegen, im Uebrigen wie gezeigt zu verfahren. Wenn der gewählte Punkt unter— halb g liegt, wird der Bogen flacher, liegt er oberhalb g, dann wird der Krümmungshalbmeſſer kleiner. Im Walde, gleichviel ob Dickung oder älterer Beſtand, iſt man bei allen feldmeſſeriſchen Ausführungen, welche zur Abſteckung und dem Aufhieb von Hilfslinien nöthigen, ſehr behindert. Die Anwendung ſolcher Linien ſoll man auf das unvermeidliche Maß beſchränken. Auf— hiebe kreuz und quer im jungen Holz beleidigen nicht allein das Auge, ſie ſchaden auch oft, daher verdient das ſog. Coordinaten-Ver— fahren da, wo man mit ihm auskommen kann, den Vorzug, auch ſchon aus dem Grunde, weil beſondere Feldmeſſer -Ausbildung dazu nicht erforderlich iſt und durch Uebung von jedem anſtelligen Vor— arbeiter erlernt werden kann. Nicht durch genaue Herleitung oder Be— rechnung, nur durch Verſuchen und gegebenen Falles Verbeſſern erreicht man ſchließlich bei gedachtem Verfahren das Ziel. Ein Leitpfad a b ce d verläuft in unregelmäßigen Krümmungen, fie ſollen in einem regelmäßigen Bogen in den Theil c d des Pfades geführt werden. In der Regel wählt man bei einem Krümmungshalb— meſſer von etwa 100 m und mehr als ſtändige Absciſſe 20 m, bei kleineren Halbmeſſern 10 m und 5 m. Das gewählte Beiſpiel iſt mit einer Absciſſe von 20 m und einer Ordinate von 4 m, welche man nach dem Augenmaß ſchätzt, durchgeführt. Bei der Beſtimmung des erſten Bogenpunktes und des letzten, bezw. der ſchließlichen Einführung, von Waldwegen und Schneiſen. alſo bei den Punkten 1 und 8 der Zeichnung nimmt man nur die Hälfte der gewählten Ordinate. In die Verlängerung der Linie a b wird von dem Punkte b ab die Absciſſe von 20 m aufgetragen und vom Endpunkt derſelben mit der 5 4 halben Ordinate % von 2m der erſte Bogenpunkt 1 be— ſtimmt. In die Verlängerung von b 1 trägt man von 1 ab die Absciſſe 20 m auf und beſtimmt an ihrem Ende mit der Ordinate 4 m den zweiten Bogenpunkt 2. In letzterer Weiſe werden, wie die Zeich— nung erkennen läßt, die Bogen— punkte 3 bis 7 feſtgelegt und der letzte Punkt 8 wieder mit der halben Ordinate beſtimmt. Fällt bei einem erſten Ver— ſuch der letzte Punkt 8 inner- halb den Kreis, bezw. die zu erſtrebende Stelle, dann iſt die Ordinate dem Unterſchied entſprechend zu verkleinern, im Gegenfall zu vergrößern. Bei der Draußenarbeit vollzieht ſich die Ausführung ſehr raſch: A geht mit dem Maß der Ordinate und paar Stäben voran, beſtimmt die Lage der Verlängerung, B legt mit zwei Meßlatten die Absciſſe nieder, A bezeichnet den Endpunkt der Absciſſe und 121 Fig. 24. Fa | a | 55 e | | | | * wa 2 5 zo 122 Die Hauptregeln für Anlage mit ſeinem Maß die Ordinate, wobei der rechte Winkel bei kurzer Entfernung geſchätzt werden kann. Aus der Zeichnung A kann man entnehmen, wie unregelmäßige Wegkrümmungen mit wechſelnden Krümmungshalbmeſſern in einiger— maßen regelmäßige Bogen, durch dieſem Wechſel angepaßte Ordinaten verwandelt werden können. 7: 7000. Fig. 25. Bei a iſt mit einer Absciſſe von 10 m und der Ordinate von 4 m ein regelmäßiger Bogen hergeſtellt. Bei der Wendung der Wegab— ſteckung auf die entgegengeſetzte Seite ſind durch die Zeichnung bei b die Verſuche der Weiterarbeit angedeutet. Die erſte Ordinate von 2 m erwies ſich als viel zu klein, auch die Ordinate von 4 m reichte noch nicht, erſt mit einer ſolchen von 5 m wurde ein regelmäßiger Bogen nahe der abgeſteckten Weglinie erzielt. In der noch ſtärkeren Krümmung mit ſehr unregelmäßigem Ver— lauf des Leitpfades bei c wurde durch den Verſuch mit den ungleichen Ordinaten von 2, 4, 6, 8, 4 m ein einigermaßen annehmbarer Bogen, welcher nicht zu weit von der Abſteckung entfernt iſt, erreicht. Bei Absciſſenlängen von 10 m und 5 m kann man die Bogenpunkte mit der Absciſſenlänge beſtimmen und von einem rechtwinkeligen Ablegen der Ordinate abſehen. von Waldwegen und Schneiſen. 123 Zeichnung B zeigt, daß bei dem Uebergang aus einer geraden Linie in einen Kreisbogen die erſte Ordinate die Hälfte der zweiten und folgenden ſein und beim Schluß des Halbkreiſes wieder die halbe Ordinate verwendet werden muß ). In unregelmäßig verlaufen— den Wegelinien mit Bogen und Gegenbogen, bei denen unter— ſtellt werden kann, daß ſie viel— leicht demnächſt oder ſpäter mit Schienen belegt werden, iſt es rathſam vor dem Ausbau durch — Anfertigung eines Grundriſſes den erwünſchten Bogen feſtzu— ſtellen. Zwiſchen den Wegpunkten A und B liegt eine Strecke, in welcher das Gelände einen Gegen- bogen vorſchreibt. Zur Anfertig— ung eines Grundriſſes iſt die Linie A B abzuſtecken, wodurch der Punkt C der Wegabſteckung oder Sicherung beſtimmt wird, dann find die Linien A und CB in die nöthige Anzahl gleicher Theile zu theilen und aus dieſen einzelnen Punkten mit Senkrechten die Wegabſteckung feſtzulegen. Nach Aufmeſſung der Punkte und Linien kann ein Grundriß ge— fertigt, der regelmäßige Bogen dargeſtellt und örtlich niedergelegt werden. Erſchweren Hinderniſſe die gerade Linie A B abzuſtecken, dann muß die Abſteckung oder der Leitpfad durch einen Poligonzug feſtgelegt, danach der Grundriß her— 1) Siehe auch Schuberg's Waldwegebau, 8 63. J. 10. 124 Die Hauptregeln für Anlage gejtellt und der Bogen beſtimmt werden. Dertlich werden dann die Bogen- punkte aus den Meßlinien beſtimmt. 5. Die Breite der Waldwege, die Maße der Fahrbahnen, Sußbabnen, Gräben und Böſchungen. Zu dem Begriff „Weg“ rechnet die Fläche, welche erforderlich iſt, ihn dauernd in einem ſeinem Zweck entſprechenden, brauchbaren Zuſtand zu erhalten. Ein Weg ſetzt ſich zuſammen aus dem mittleren Theil, der Fahr— bahn und aus den beiden ſeitlichen Fußbahnen, welche zuſammen mit der Fahrbahn die Wegkrone bilden. Bei dem Verlauf in ebenem Gelände kommen beiderſeits die Gräben hinzu, in geneigter Lage auf der oberen Bergſeite, wenn erforderlich ein Graben und die auf— ſteigende Böſchung, auf der Thalſeite nur die abfallende Böſchung. Zu den Böſchungen rechnen die Flächen, welche nöthig ſind, ſie haltbar herzuſtellen und zu erhalten. Im Walde an der Wegbreite zu ſparen, iſt Sparſamkeit am ver— kehrten Ort. Für die Benutzung und Inſtandhaltung, gleichviel ob Erdbau oder Steinbahn, iſt die weſentlichſte Forderung, daß ein Weg trocken gehalten wird, im Walde iſt dieſes nur bei einer ange— meſſenen Breite möglich. Bei einer geordneten Wirthſchaft ſoll der Waldweg nicht allein zum Fortſchaffen der Walderzeugniſſe dienen, er ſoll ſich auch dadurch noch bezahlt machen, daß er zeitweiſe zur Aufſtapelung eines Theils der Holzernte verwendet wird. Für das auf dem Wegrand — den beiden Fußbahnen — ſitzende Holz kann und wird der Holzkäufer mehr bezahlen, als für das an ſchwer erreichbaren Stellen ſtehende. Der Fuhrmann kann in kürzerer Zeit und ohne eine zweite Perſon zu ver— wenden, die meiſten Holzſorten allein aufladen und fortſchaffen. Das Holz, welches nicht auf dem Stapelplatz geladen werden kann, alſo noch aus dem Walde zum Wagen getragen werden muß, verurſacht den ein— zelnen Käufern ungleich größere Geldausgaben, als dem Waldeigen— thümer, wenn er dieſes Verbringen an die Wege bezw. an die fahrbaren Orte gleich nach der Formung von den Waldarbeitern ausführen läßt. Der regelrechte Wegebau im Walde iſt noch neu und noch in der Ent— wicklung begriffen, er verurſacht große Koſten, daher findet man in allen Waldungen meiſtens noch unfertige Wege, man begnügt ſich noch häufig mit theilweiſem Ausbau, welcher oft nur mit knapper Noth die von Waldwegen und Schneiſen. 125 Abfuhr des Holzes geſtattet. Die Anſichten über die wichtigſten Grund— ſätze in der Waldwegebaufrage haben ſich noch nicht geläutert, man hört noch die widerſprechendſten Auffaſſungen und die Ausführungen in den Waldungen ſind ein Abklatſch dieſer verſchiedenen Meinungen. Wenn auch der Werth guter Waldwege nicht verkannt wird, ſo fehlt doch noch eine regere Antheilnahme der Mehrheit der Beamten an der Klärung dieſer wichtigen Frage, wichtig nicht allein, weil ſie zur Steiger— ung der Einnahmen aus dem Walde fähig iſt, viel wichtiger, weil ſie, wenn ihr die nöthige allgemeine Beachtung verſagt bleibt, zu einer forſtlichen Laſt erſten Ranges heranwachſen und den Reinertrag erheblich mindern wird. Die Anſicht „Wege bauen kann ja jeder Arbeiter“ muß erſt gründ— lich widerlegt, dieſer Irrthum aber auch erkannt und beherzigt werden. Bei dem Bau der Landwege wird als Mindeſtbreite der Fahrbahn, welche mit einer Steinbahn verſehen wird, 4 m angenommen. Bei unſeren Waldwegen werden wir mit 3,5 m auskommen, weil ſich in der Mehrzahl mit beladenen nur leere Wagen kreuzen. Für Fußbahnen iſt in bindigem oder ſteinigem Boden zum Schutze und zum Halt der Steinbahn mindeſtens eine Breite von je 1 m erforderlich, in leichtem und ſandigem Boden iſt es rathſam, fie breiter — mindeſtens 1,25 m — anzulegen. Den Weg gleichzeitig zur Aufſtapelung des Holzes brauchbar zu geſtalten, müſſen Fußbahnen von mindeſtens 1,25 m Breite geſchaffen werden. Die Brauchbarkeit der Wege zur Aufftapel- ung des Holzes herbeizuführen, verurſacht demnach eine Mehrbreite der Wegkrone von 0,5 m. Angeſichts der Arbeiterverhältniſſe, welche ſich ſchwerlich zu Gunſten der Waldwirthſchaft weſentlich beſſern werden, wird man nicht verſäumen wollen, den koſtſpieligen Waldweg doppelt dienſtbar herzuſtellen, es wäre aber an der Zeit darüber genaue Be— ſtimmungen zu erlaſſen, welche wir bis jetzt noch entbehren. Zur Abgrenzung und zum Schutz der Wegkrone dienen in ebener Lage die beiderſeitigen Gräben; ihre Breite und Tiefe wird von den verſchiedenen Zwecken, denen ſie dienen ſollen, beeinflußt. Zum einfachen Schutz der Wegkrone kann in bindigem Boden eine Mindeſtbreite von je 1 m, in leichtem Boden von 1,2 m ausreichen, ſollen die Gräben auch zur Trockenhaltung der Wegkrone dienen, dann wird ihre Breite von der erforderlichen Tiefe abhängen, muß der Grabenaushub zur Ausformung der Wegekrone verwendet werden, dann hängen Breite und Tiefe von dem Maß der zu gewinnenden Erd— menge ab. 126 Die Hauptregeln für Anlage Das Maß und die Form aller Gräben beſtimmt noch bejonders die Bindigkeit des Bodens, in einem feſten und ſtrengen Boden genügt eine Böſchung von 45° — !ı oder ¼, in einem lockeren und loſen Boden iſt eine ſolche von mindeſtens , oft von ¼, zur Haltbarkeit erforderlich. Die Zeichnung wird die verſchiedenen Formen und Unterſchiede verſinnlichen. 29 ar Querschreitt 7 2 28 IS: iq. 27. dig 4:700 I. Bei einer Böſchung von *a find die häufigſten Formen durch folgende Formeln ausgedrückt: 1 92 0,4 = 6 2 m ut on .0,4 m Tiefe = 0,24 cbm Aushubmaſſe, 2. 02 0,5 02 — 1 5 0, m „ = 0,35 cbm „ den -U Bt ann , oben, 4. 925085 — 0% m unt. Brite 0,8 5m ,, = 0,96 ebm 5 II. Bei einer Böſchung von /: 1. „i . 0,3 = 0,18 ebm Aushubmaſſe von Waldwegen und Schneiſen. 127 2. I . 0,4 = 0,28 ebm Aushubmaſſe 0,2 1,5 4 3. 025 0,5 = 0,44 cbm 1 4 A C⁊̃ ß 1 925 7 7 „ Die haltbarſte Form für Weggräben im Walde, welche auch beim Ueberſchreiten — durch zwei Schritte — am wenigſten leidet, iſt die nach Formel II, 3 aufgeführte. Zur Haltbarkeit der Gräben trägt bei, die Maße der unteren Breite nicht zu überſchreiten, eher zu mindern. Im geneigten Gelände ſind zur Abgrenzung der Wegkrone Gräben nicht erforderlich, ſie wird auf der Bergſeite durch die aufſteigende, nach der Thalſeite durch die abfallende Böſchung genügend abgegrenzt. Wenn auf der Bergſeite Gräben angelegt werden, geſchieht es lediglich zwecks Regelung des Waſſers. Dieſe Gräben können auch mit geringerer Breite und Tiefe ausgehoben werden, etwa die Hälfte der Formeln J und II. Bei den Wegböſchungen kommt es nicht ſo genau auf die An— wendung eines beſtimmten Maßes an, wie bei den Gräben. Die aufſteigende Böſchung eines Weges muß ſo lange abgeflacht werden, bis ihre Oberfläche einen genügenden Halt hat. Im Geſtein iſt oft geringe, ſtreckenweis bei feſten Felſen gar keine Böſchung erforderlich, an ſolchen Stellen genügt oft ſenkrechter Abbau bis zur Grenze der Wegkrone. Im bindigen Boden wird bis ¼, im lockeren Erdreich bis ¾, höchſtens bis Böſchung ausreichen. Der Maßſtab für den Wegebauer iſt, eine obere Böſchung herzuſtellen, welche die Weg— krone bezw. ausgeführte Gräben vor Verſchüttungen behütet und bei den unteren Böſchungen den Rand der Wegkrone vor Senkungen ſchützt. Iſt das Gelände ſo ſteil, daß durch Anſchüttung eine feſte Wegbreite nicht mehr erzielt wird, dann muß die Wegkrone ganz ins feſte Erdreich eingebaut werden. (Siehe Fig. 28.) Die Zeichnungen ſtellen die Grundriß-Breiten regelrechter Wald— wege für Ebene und Gebirge dar, mit Angabe der Maße der ein— zelnen Theile. Der zur Abgrenzung der Abtheilungen dienende aus: gebaute Waldweg hat nach dem Vorgeführten im Gelände unter 10% Neigung als muſtergiltige Breite: 6 m Krone und 3 m 128 Die Hauptregeln für Anlage beiderſeitige Gräben — zuſammen 9 m — und bei ordnungsmäßigem Holzanbau je I m vom Grabenrand beginnend, wird eine von Holz freie Fläche von 11 m Breite geſchaffen. (Am Schreibtiſch erſcheint das viel, im Walde iſt ſie häufig größer.) Dieſe Eintheilungs-Wege geben alſo auch die regelrechten Judeich'ſchen bleibend holzleeren Wirthſchaftsſtreife n ab, für welche er im Hochwaldbetrieb eine Mindeſtbreite von 10 bis 12 m vorſchreibt. Megelzechter Waldweg der Seu € re u ET IR MEHR. EA 2n2nõõ f ĩ d « Oraber x Harfe = Fahrbahn x Fußweg a» Graben , Des Gebrzges e oe 7.25 35 PETE mit Graben 2. Be 725 N + 25 N . 700 Fig. 28. Wenn auch im Gelände über 10% der fertig ausgebaute Ein— theilungsweg nur 6 m Kronenbreite und bei einer oberen Graben anlage etwa 6,7 m Breite erhält, auch in ſteilem noch weniger, ſo entſtehen doch die für Wirthſchaftsſtreifen erforderlichen holzleeren Breiten durch die Herſtellung der Böſchungen. 4. Die Breite der Schneiſen. Die Schneiſen, welche zur Feſtlegung der natürlichen Grenzen: der Thal- und Rückenlinien gelegt wurden und fahrbar ſind, erhalten die Breite der Eintheilungswege. Die künſtlichen Schneiſen, welche die Abtheilungen hauptſächlich nach der Himmelslage und theilweiſe nur nach der Flächengröße trennen, von Waldwegen und Schneifen. 129 ſchneiden die Eintheilungswege meiſtens nahezu rechtwinkelig. Sie ſind nicht allein die Grenzen der kleinſten Wirthſchaftsflächen, oft auch von Hiebszügen und von Betriebsklaſſen, daher iſt auf Erhaltung ihrer geometriſchen Lage durch dauernd feſte Begrenzung, auf richtigen Aus— bau, Erhaltung und Pflege ihrer Flächen Gewicht zu legen. Bisher mußten in den meiſten Gebirgsforſten, theils wegen Mangel an Wegen, theils weil die vorhandenen alten zu Hohlwegen ausgefahren worden waren, die ſämmtlichen Schneiſen zur Holzabfahrt benutzt werden, es ereilte aber viele ſchließlich dasſelbe Loos wie die Wege, wodurch ſie bei Erneuerung von Betriebsplänen verlaſſen werden mußten, denn einen ausgefahrenen Weg oder eine ſolche Schneiſe wieder fahrbar her zuſtellen, koſtet wegen des ſtattgehabten Bodenraubes allein ſchon das Vielfache einer Neuanlage auf unbeſchädigtem Boden. Eine Wieder— herſtellung ſolcher ausgefahrener Wege oder Schneiſen durch Entnahme des ſeitlichen Mutterbodens, iſt noch weniger empfehlenswerth, weil durch dieſe Art der Ausbeſſerung vielfach breite ertragloſe Flächen ge— ſchaffen werden. a) Bei den künſtlichen Schneiſen im Gebirge ſind zu unterſcheiden: fahrbare bis höchſtens 9% und ſog. nicht fahrbare mit 10% und darüber. Von den fahrbaren find ſolche mit mäßiger Neigung (bis 6 % 0) zuweilen als Glieder des Netzes der Graden Abfuhrwege angenommen, 9 z. B. Tafel 3 Zeichnung I, die Schneiſe zwiſchen den Abtheilungen 75 welche in den Fallwegen Nr. 10 und Nr. 30 ihre Fortſetzungen findet. Solche Schneiſenſtrecken ſind bezüglich Breite und Ausbau wie dieſe Wege zu behandeln. Die ſonſtigen fahrbaren Schneiſen erhalten ebenfalls die Breite der Wegkronen — 6 m ausſchließlich der Gräben — weil fie demſelben Zweck dienen, wenn auch nur in weit geringerem Maße. Sie brauchen vielfach nicht vollſtändig gehärtet zu werden, nur in Ausnahmefällen bei tiefgründigem, feuchten und naſſen Boden, weil nur in Zeitab— ſchnitten der Beſtandespflege das aus den beiderſeitigen Abtheilungen aufgeſtapelte Holz auf ihnen bis zum nächſten Weg abgefahren wird. Weder zur Durchfahrt beladener Wagen aus den höheren Schichten, noch zur Auffahrt leerer Wagen in dieſe, darf man die Schneiſen hergeben, weil ſonſt dem Waldeigenthümer auf die Dauer unverhältnißmäßig hohe Unterhaltungskoſten er— wachſen würden. Die Mehrzahl dieſer Schneiſen müßten dann auch gehärtet werden und das wäre bei einem vollſtändigen Wegnetze zu viel verlangt. Einwendungen von Kaiſer, Eintheilung der Forſten. 9 130 Die Hauptregeln für Anlage Fachgenoſſen gegen dieſe Verbote: „Die Fuhrleute werden doch durchfahren, wenn es näher iſt“ konnte Verfaſſer nur entgegnen: „Traurig! wer in ſeinem Amte Ordnung herzuſtellen und aufrecht zu erhalten nicht verſteht!“ b) Schneiſen mit einer Neigung von 10 %s und darüber werden mit Recht un fahrbare genannt. Man kann auf dieſen das Rutſchen mit beladenem Fuhrwerk nicht geſtatten, ohne dem unausbleiblichen Boden— raub Vorſchub zu leiſten. Den Holzhauern darf man beim Rücken des Holzes höchſtens die Anwendung hölzerner Schlitten geſtatten, muß ſie aber verpflichten, Bodenbeſchädigungen nach dem Schluſſe der Arbeit jofort wieder aus— zugleichen. Die geringſte Breite dieſer Schneiſen im Nadelholz erachte ich 5 bis 6 m ausſchließlich der Gräben, hauptſächlich mit Rückſicht auf den großen Werth einer breiten Schneiſe bei Brandgefahr, wenn ſie auch in beiderſeits mindeſtens 1,5 m breite Gräben gelegt iſt. Im Laubholz iſt nur im Auge zu behalten, der unfahrbaren Schneiſe eine ſolche Breite zu geben, daß ſich der Waldmantel an der Steinlinie gut ausbilden kann und daß das Rücken des Holzes möglich iſt. Hiezu reichen oft 3 bis 4m ausſchließlich des Grabens in der Steinlinie aus. Bei einer neuen Einrichtung ſind die Schneiſen im jungen Holze ſofort auf etwa 3 m aufzuhauen und der Steinlinie entlang die Heg— gräben auszuwerfen. Im alten Holze eilt der Aufhieb weniger und kann zu jeder ſchicklichen Zeit nachgeholt werden, weil die Stein— linie aufgelichtet und durch Steinmale geſichert iſt. Beſonders bei flachwurzelnden Holzarten iſt dieſe Regel zu beachten, bei Nadelholz mehr als bei Laubholz. Jede Fichte die eine ſtarke Wurzel beim Aus— bau von Wegen oder Gräben verliert, ſollte man gleich entfernen, ſie fällt über kurz oder lang doch und kann dann mehr Schaden verurſachen, als wenn ſie gleich unter Aufſicht entfernt wird. Bei jungem Holze fertige man die Gräben ehe die Wurzeln an ſie heranreichen. Die— jenigen Schneiſen, welche gemäß der Betriebsregelung Hiebzugsgrenzen ſcheiden, ſind in voller Breite aufzuhauen. Dem Waldmantel iſt dann beſondere Beachtung zu widmen. 5. Der Waldrand. An den Waldrändern — den Grenzen mit landwirthſchaftlich be— nutzten Flächen, mit Wegen und Schneiſen — wachſen unſere Bäume ni von Waldwegen und Schneiſen. 131 unbeſchränkt in der Ausdehnung und bei vermehrtem Lichtgenuß ſtärker als im Schluß. Namentlich iſt es die Ausdehnung der Aeſte, welche die angrenzenden freien Flächen fortſchreitend überſchirmt. 80 bis 100 jährige Buchen und Eichen am Waldrand ungeſtört aufgewachſen, reichen mit ihren Aeſten 3 bis 6 m über den freien Raum. Dieſe Ueberſchirmung der Flächen mindert ihren Gebrauchswerth und verpflichtet den Forſtmann den ſchädlichen Einfluß nach Möglichkeit zu verhindern. Die Waldränder gegen fremden landwirthſchaftlich benutzten Beſitz veranlaſſen häufige Klagen der Angrenzer. Oft kann ihr ſchädlicher Einfluß durch Aufaſtung nicht ganz beſeitigt werden, wenn dann in den Beſtand eingegriffen werden muß, können, je nachdem der Wald— rand der herrſchenden Windrichtung ausgeſetzt iſt, Beſchädigungen im eigenen Walde herbeigeführt werden. An ſolchen Grenzen kann man durch Anlage von Randwegen oder entſprechendem Zurückbleiben beim Neuanbau künftige Beſchädigungen fremden Beſitzes vermeiden. Die nachtheilige Wirkung, welcher ein ſtark beaſteter, dem Wege zu nahe belaſſener Waldrand auf dieſen ausübt, iſt namentlich bei un— gehärteten Erdwegen auf bindigem Boden äußerſt läſtig, denn ein grund— loſer Erdweg iſt für die Holzverfrachtung das größte Hemmniß. Nur die Anlage genügend breiter Wege, ein Härten derſelben, wo es angezeigt iſt und die richtige Erziehung der Waldränder kann Wandlung zum Beſſeren ſchaffen. Nichts Anderes! Erſt bei einer feſtſtehenden auf einem richtigen Wegenetz ruhenden Eintheilung und auch erſt dann, wenn die Grenzen der zur Eintheilung benutzten Wege, Schneiſen u. ſ. w. örtlich feſtgelegt und vor Verrückung geſichert ſind, kann der richtigen Erziehung und Pflege der Waldränder und Waldmäntel die gebührende Beachtung geſchenkt werden. Bei der heutigen Neuanlage von Wegen oder fahrbaren Schneiſen muß man ſelbſtredend die entſtehenden Waldränder hinnehmen, wie die gegenwärtigen Waldbeſtände ſie liefern. Führt ein Hieb durch ſtärkeres Holz, dann müſſen die Stämme ſoweit weggenommen oder entaſtet werden, daß die Wegkrone von der Traufe der Aeſte nicht mehr ge— troffen wird. Bei einem von Jugend auf gepflegten Waldrand wird bei Beachtung dieſes Maßſtabes der haubare Stamm etwa 3 bis + m von der Wegkrone entfernt ſtehen. 9* 132 Die Hauptregeln für Anlage Der Nutzen eines ſturmfeſten Waldrandes iſt hinlänglich bekannt. Wenn unſere wirthſchaftlichen Abtheilungen mit ſolchen Waldmänteln umgeben wären, würde nicht allein mancher Beſchädigung vorgebeugt werden, es könnten auch manche wirthſchaftlichen Ausführungen vorge— nommen werden, welche mangels des erforderlichen Schutzes unterbleiben müſſen. Das Wort „Loshieb“, welches ohnehin mehr als wiſſen— ſchaftlicher Begriff wie als wirkliche und wirkende Ausführung im Walde ſein Daſein friſtet, könnte ganz verſchwinden. Heute iſt noch wenig Ausſicht für Herbeiführung ſolcher Zuſtände vorhanden. Auf den Waldrändern, wenn ſie ſich wirklich natürlich beſamen und dann geſchloſſen aufwachſen könnten, wird durch die Gewohn— heit, das Holz auf ſie zu ſetzen, der Anwuchs immer wieder zerſtört. Wenn die innere Fläche fertig verjüngt iſt, zeigen die lückigen Ränder mit den übrig gebliebenen verkrüppelten Reſten ein trauriges Bild, welches durch die Auspflanzung mit Lückenbüßern weder an Schönheit noch an Werth für einen Waldmantel gewinnt. Von der Anpflanzung bevorzugter Holzarten an die äußeren Waldränder wird man immer mehr abkommen, weil gute Nutzhölzer an dieſen Stellen ſelten erwachſen. Bei einem Neuanbau von Grenz— flächen iſt es räthlich Schon, 2,5 m von der Wegkrone entfernt — alſo bei 1,5 m breiten Gräben, 1 m vom Grabenrand — mit der Saat oder Pflanzung zu beginnen und bis zum Stangenholzalter in Zeit— abſchnitten von etwa 10 Jahren die am meiſten zur Aſtbildung neigenden Stangen und Reitel zu entfernen, damit ſchließlich in richtigem Schluß natürlich geſchneitelte Bäume als Randſtämme übrig bleiben. Zu einer regelrechten Erziehung ſturmfeſter Waldmäntel gehört eine fürſorgliche Behandlung von Jugend auf in einer Breite von etwa 20 m. Nicht der dichte Stand und die Beaſtung der Randbäume von unten bis oben macht ſie auf die Dauer ſturmfeſt, vielmehr eine ent— ſprechende Pflege, welche ein gutes Wachsthum und eine ſtarke Be— wurzelung herbeiführt. Für den Bodenſchutz muß, wenn bei Laubholz die äußerſten nach und nach wegfallenden Reitel keinen genügenden Ausſchlag zurücklaſſen, durch zeitige Unterpflanzung mit Schatten er— tragenden Hölzern geſorgt werden. Will man gewiſſen Holzarten, welche geeignet ſind bis zur Beſtandesreife als Randſtämme auszuhalten, den Vorzug geben, dann dürfen fie nicht näher als etwa 4m bis 5 m vom Grabenrand angepflanzt werden, damit ſie erſt im Schluſſe einen aſtreinen Schaft bilden. Nadelhölzer, die eine ſtufenweiſe Aſtung gut von Waldwegen und Schneifen. 133 vertragen, find häufig dem Laubholzrand an Wegen vorzuziehen, weil die oberen Aeſte weniger zum Längewachsthum neigen. Vorzugsweiſe bedürfen diejenigen Waldränder eine beſondere Pflege, welche der herr— ſchenden Windrichtung am meiſten ausgeſetzt ſind; auch bei Wahl der Holzarten muß thunlichſt auf tiefwurzelnde geſehen werden. Der ge— eignetſte Baum für Windſtrömungen ausgeſetzter Waldränder iſt die Eiche, leider iſt ihr Anbau (q. robur) für Gebirgsforſte ſehr beſchränkt, weil ihre Anbaugrenze in den meiſten deutſchen Gebirgen nicht weit von 400 und 500 m liegt. Ihr geringer Geldertrag, namentlich auf Standorten 3. Bodenklaſſe, und ein Erhalten der Beſtände oder Be— ſtandesränder bis 200 Jahre und darüber, könnte verſchmerzt werden durch den Schutz, den ſie an gefährdeten Stellen zu leiſten vermag. Der Werth der Wahl einer Seitenlinie der Schneiſenflächen und zwar derjenigen, welche der örtlichen Hauptwindrichtung am meiſten aus— geſetzt iſt, zun Steinlinie und damit zur feſten Grenze der Abtheilungen wird die Heranziehung ſturmfeſter Beſtandesränder erheblich fördern. 6. Der Flächenverbrauch für Wege und Schneiſen und die Aus— ſcheidung des Kichtholzbodens. In Abſchnitt III 12 iſt ſchon erwähnt, daß bei der gleichſeitigen Rechtecksform der Jageneintheilung der geringſte Flächenverbrauch für Wege und Schneiſen ſtattfindet. Wenn man für die Umgrenzung eines ſolchen Jagens von 16 ha die Wege und Geſtelle mit 5 m Breite für die dem Holzanbau nicht nutzbringende Fläche veranſchlagt, ſo berechnet ſich ein Nichtholzbodenverbrauch von 2,47°/o, dabei iſt in der Ebene in der Regel die Holzabfahrt nach den vier verſchiedenen Richt— ungen der Grenzſcheiden möglich. Die Annahme von 5 qm Holz bodenverluſt für das Längenmeter gründet ſich auf eine durchſchnittliche Wege- oder Geſtellbreite von 9 m: — 6 m Weg- oder Geſtellkrone, 3 m beiderſeitige Gräben —. Die Erfahrung lehrt, daß man für den Mehrzuwachs an freien Waldrändern eine Fläche von etwa 2 m Breite außer Rechnung laſſen kann. Pflanzungen, welche verſchiedener Urſachen halber im Abſtand von 4 bis 5 m aufgewachſen ſind, haben in höherem Alter vielfach dieſelbe Holzmaſſe, wie ſie ſich bei den ge— wöhnlichen Anbauweiten gleichen Standortes ergiebt. Im Gebirge iſt der Flächenverluſt für Wege und Schneiſen ein erheblich höherer, er ſteigt mit dem Zunehmen der Geländeneigung, er fällt mit einer durchſchnittlichen Vergrößerung der Abtheilungen. 134 Die Hauptregeln für Anlage von Waldwegen und Schneifen. In den zwei Beiſpielen der Wegnetzlegung und wirthſchaftlichen Eintheilung eines Bergkopfes (III 12) mit 16,9 ha und 16,4 ha Durchſchnittsgröße der Abtheilungen, berechnet ſich bei der Annahme des gleichen Flächenverluſtes von 5 qm, ſowohl für die Wege, als als auch für die ſämmtlichen Schneiſen, bei der Zweitheilung des Berg— abhanges mit den Wegeanlagen: nach einer Abſatzrichtung der Nichtholzbodenverbrauch auf: 3,69% „ zw ei 1 7 7 5 5,06 Oo, bei der Dreitheilung und bei einer Abſatzrichtung „, ae „ zwei 1 „ 4,28%. Bei den Eintheilungs-Beiſpielen (III 13, 14) mit Ab— theilungsgrößen von 19 ha und 17,7 ha be- rechnet ſich der Holzbodenverluſt 2,77% bezw. „ 2,70%. Die Vorſchriften in den verſchiedenen deutſchen Gebieten über eine Ausſcheidung von Nichtholzboden für die Anlage von Wegen und Schneiſen ſind ſehr auseinandergehend. In Preußen ſollen nur Wege in einer Breite von 8 m und darüber mit ihrem vollen Flächengehalt vom Holzboden in Abzug gebracht werden. Es wird zuläſſig erachtet werden, nicht bebaute Flächenſtreifen von 4 m höchſtens 5 m Breite zwiſchen vollem Holzanbau nicht vom Holzboden in Abzug zu bringen, denn ſolche Flächen ſind im 50. Jahr ſchon vollſtändig überſchirmt, ſobald aber dieſe Breiten überſchritten werden, erſcheint die Feſtſetzung geboten, in welcher Ausdehnung der. Holzbodenverluſt in Anrechnung zu bringen iſt. Für ſolche Waldflächen, welche in der Mehrheit auf der dritten und geringeren Bodenklaſſe ſtocken, wird bei dem regelrechten Ausbau der Wege und Schneiſen vielleicht die volle Breite der Wegkrone mit 6 m, für Waldungen mit guten Bodenverhältniſſen, vorherrſchend zweiter und erſter Bodenklaſſe, nur 5 im der zutreffende Abzug ſein. Wenn ſtändige Waſſerläufe die Grenzen von Abtheilungen bilden, findet in der Regel ein größerer Aufhieb nicht ſtatt, meiſt genügt es, die Grenze nur gangbar zu erhalten. Für Bäche, die über 4 bis 5 m breite Flächen einnehmen, gelten dieſelben Grundſätze wie bei Wegen und Schneiſen. Als Nichtholzboden müſſen alle in einer Abtheilung zur Holzzucht nicht benutzte Flächen, auch größere Felsmaſſen und Steingerölle auf— gemeſſen und ausgeſchieden werden. VI. Abſchnitt. Die Jageneintheilung der Ebene zum Vergleich mit der Waldeintheilung im Gebirge. Die ſog. Jageneintheilung hat dem ebenen Waldgelände längſt die erwünſchte, heilſame Ruhe und Stetigkeit gebracht, welche die Gebirgs— forſten lange entbehrt haben und vielfach noch entbehren. Dieſes einfache Verfahren, welches über die Waldflächen ein Netz von gleichſeitigen oder länglichen Rechtecken legt, erſcheint bezüglich der Jagenformen unverbeſſerlich. Sobald bei der Eintheilung die Lage der Geſtelle nach richtiger Abwägung aller örtlich in Betracht kommenden Fragen hergeſtellt wird, namentlich in Bezug auf die herrſchende Wind— richtung, die wichtigſten Abſatzrichtungen, die örtliche Waſſerbeweg— ung u. ſ. w., darf dieſes Verfahren als unantaſtbar erachtet werden. Durch das entſprechende Maß der Seitenlängen kann neben der be— liebten Form auch die gewünſchte Größe den Jagen oder Abtheilungen gegeben werden. Die Grenze der Jagen in die Mitte der Geſtellflächen zu legen, war aber von Haus aus eine unglückliche Beſtimmung, weil jede dauernde und genaue Bezeichnung des Grenzzuges dadurch unmöglich wurde und daher auch unterblieb. Manche ſorgfältige Abſteckung iſt bei dem Aufhieb der Geſtelle oder auch bei ſpäter nöthig gewordenen Wiederherſtellungen nicht in der urſprünglichen Lage geblieben. Für die Geſtellflächen ſind beſtimmte Breiten nicht vorgeſchrieben, daher im Walde auch ungleiche Aufhiebe ausgeführt. Bei der noth— wendigen Erbreiterung eines zu ſchmalen Geſtelles nach einer Seite hin, verändert ſich die Grenze und Größe des Jagens; durch beider— 136 Jageneintheilung der Ebene. ſeitigen Aufhieb können empfindliche Schäden durch Eingriffe in die beiderſeitige Waldbemantelung herbeigeführt werden. Eine weſentliche Verbeſſerung in Bezug auf die Begrenzung der Jagen würde ſich dadurch vollziehen, wenn auch in der Ebene eine Seite der Geſtellflächen und zwar diejenige, welche der herrſchenden Windrichtung am meiſten ausgeſetzt iſt, als Jagengrenze, bezw. als Steinlinie, angenommen und dieſe durch eine gute Vermalung dauernd geſichert würde. Bei Ausführung der letzteren könnten die vorhandenen Jagenſteine verwendet werden, wodurch ſie neben ihrem heutigen Beruf als Wegweiſer noch die wichtige Eigenſchaft als Feſtpunkte der Ver— meſſung erhalten würden. Jeder ausübende Forſteinrichter hat erfahren, wie ſelten die nicht genügend ausgeſteinten (vermalten) und die nicht mit Heggräben ver— ſehenen urſprünglich graden Geſtelle im Laufe der Zeit während des Forſtbetriebes grade erhalten worden ſind. Bei Wiederherſtellung ſolcher urſprünglich graden Schneiſen muß man entweder den auf der Schneiſenfläche herangewachſenen jungen Anwuchs, oder die über die Grenze geſetzten Pflanzen vernichten, oder Winkel in die früher graden Linien legen. Die Fürſorge für Erhaltung der urſprünglichen Grenzen iſt es aber nicht allein, warum ihre gute Sicherung von Werth iſt, die Feſt— legung einer genügenden Zahl von Anhaltspunkten in einer Steinlinie iſt auch erforderlich zur leichteren und ſicheren Einmeſſung von Unter— abtheilungen und Nachträgen aller Art, wie ſie eine ſorgfältige Wirth— ſchaftsführung fordert. Bei dem Vorzug der Jageneintheilung, daß ſie erhebliche Aender— ungen von ſelbſt ausſchließt, ſollte man, um etwas Vollſtändiges zu ſchaffen, noch dafür ſorgen, daß auch ſcheinbar kleinere Mängel den Geſammtwerth der Vermeſſungswerke auf die Dauer nicht beeinträchtigen. Die Erfahrung lehrt, daß ſpätere ſtückweiſe Einmeſſungen, ohne die nöthige Zahl von ſicheren Anhaltspunkten, minderwerthig ſind. Bei neuen Eintheilungen iſt für die Richtung der Hauptgeſtelle in Deutſchland die Lage von Weſten nach Oſten zu wählen, weil ſie das Mittel der nach Norden und Süden abweichenden Windſtrömungen ſein wird. Nur grade verlaufende Eiſenbahnen und breite Landſtraßen werden in erſter Linie zu einer Abweichung von dieſer Lage berechtigen. Wenn ſolche beſtehenden Haupt-Verkehrswege bis zu es des Kreiſes nach Norden oder nach Süden, alſo von Nordweſten nach Südoſten Tafel 10. Kaiser, Eintheilung der Forsten. Jageneintheilung der Ebene. 137 und von Südweſten nach Nordoſten verlaufen, kann man ſie noch als Grundlage der Hauptgeſtelle annehmen, weicht aber ihre Lage noch mehr nach Norden oder Süden ab, etwa von Nordnordweſten nach Südſüd— oſten oder entgegengeſetzt, dann müſſen ſie die Grundlinie für die Feuer— geſtelle abgeben. In dieſem Sinne kann auch von der Weſt-Oſtlage der Hauptge— ſtelle mal abgewichen werden, wenn dadurch bezüglich der Abſatzricht— ungen und hinſichtlich der Waſſerbewegung weſentliche Vortheile für den Waldeigenthümer in Frage kommen (Tafel 10 Zeichnung J. Die Durchquerung der Netze durch Waſſerläufe und Landwege iſt ein häufiges Vorkommniß, erſtere verurſachen meiſtens nur Koſten durch Ueberführungen, letztere können zuweilen, namentlich an den Waldrändern als Ergänzungen der Geſtelle verwendet werden. Größere Bäche und Flüſſe eignen ſich nicht zur Grundlage für Eintheilungen, die Waldtheile, welche durch ſie getrennt werden, behandelt man am zweckmäßigſten als beſondere Arbeitsfelder. Welche Seitenlinien der Geſtellflächen man zweckdienlich zu der Abgrenzung der Jagen verwendet und damit zu Steinlinien wählt, iſt bei der Jageneintheilung ſicherer zu beſtimmen als im Gebirge. Liegen die Hauptgeſtelle in der Richtung von Weſten nach Oſten, dann muß die öſtliche Seitenlinie der von Norden nach Süden ver— laufenden Feuergeſtelle gewählt werden. Welche Flächenſeiten der Haupt— geſtelle in dieſem Falle als Grenzen zu wählen ſind, bleibt für den genauen Weſtwind gleichgiltig, er durchzieht die Hauptgeſtelle in grader Richtung und beſtreicht die beiderſeitigen Waldränder gleichmäßig. Fürchtet man mehr Nordweſtwinde, dann wählt man die ſüd— lichen (Zeichnung II), will man ſich beſonders gegen Südweſten ſchützen, die nördlichen (Zeichnung III) Flächenſeiten der Hauptge— ſtelle als Jagengrenzen und Steinlinien. Liegen die Hauptgeſtelle von Nord weſten nach Südoſten, dann werden die ſüdöſtlichen Flächenſeiten der von Nordoſten nach Süd— weſten verlaufenden Feuergeſtelle und die nordöſtlichen Flächenſeiten der Hauptgeſtelle zu Jagengrenzen gewählt (Zeichnung V). Führen die Hauptgeſtelle von Südweſten nach Nordoſten, dann bilden die nordöſtlichen Flächenſeiten der von Nordweſten nach Südoſten ziehenden Feuergeſtelle und die ſüdöſtlichen Flächenſeiten der Hauptgeſtelle die Jagengrenzen (Zeichnung IV). 138 Jageneintheilung der Ebene. Aus den Zeichnungen II und III erſieht man, daß bei der Weſt— Oſtlage der Hauptgeſtelle für den Schutz gegen Windſtrömungen am beſten geſorgt iſt. Die volle Oſtwand ſteht dem reinen Weſtwind, dem Nordweft und Südweſtwind ſtehen die Spitzen der Jagen pfeilartig gegenüber. Wenn für feſte Begrenzung der Waldränder geſorgt und dieſen die erforderliche Pflege nicht verſagt bleibt, dann werden im Laufe der Zeit größere Waldbeſchädigungen nur noch durch außergewöhnliche Ereigniſſe zu befürchten ſein. Von den urſprünglichen muſtergiltigen Form des gleichſeitigen Rechtecks iſt man immer mehr abgewichen, anfangs um große Jagen zu verkleinern, dann räumte man dem länglichen Rechteck mit doppelter Grundlinie und halber Höhe wegen der geringeren Fortſchaffungsweite den Vorzug ein. Von beiden Formen mit gleichem Flächeninhalt verhält ſich die Länge der Begrenzungslinie vom gleichſeitigen, zu der vom länglichen Rechteck wie 4 zu 5, der Flächenverbrauch für die Geſtelle berechnet ſich bei der Annahme von 5 qm auf 1 m Länge bei einer Flächen— größe der Jagen von: 16 ha für das gleichſ. Rechteck zu 2,47% für das längl. Rechteck zu 3,030 2 2,78 20 Val: 77 7 [7 7 2,22 " 7 7 „ 77 7 2,18 " 25 0 ‘ 0 25 „mu ” „ [7 7 1,99 ” [7 " 7 [7 " 2,49 [7 36 5 ” 77 „ 77 1,66 ” 77 " 7 „ 7 2,08 " Der erſteren Form gebührt alſo der Vorzug, wenn man auf den geringſten Flächenverbrauch für Nichtholzboden das größere Gewicht legt, die längliche Form iſt dagegen zu wählen, wenn die kleinſte mittlere Fortſchaffungsweite der Walderzeugniſſe von den Jagenflächen an die angrenzenden Geſtelle maßgebend ſein ſoll. Die Fahrbarkeit aller Ge- ſtelle vorausgeſetzt, verhält ſich die Fortſchaffungsweite im gleichſeitigen Rechteck zu der im länglichen mit doppelter Grundlinie und halber Höhe wie 1,45 zu 1. Der Nichtholzbodenverbrauch mindert ſich, wie aus vorſtehenden Zahlen hervorgeht, mit der Zunahme der Flächengröße der Jagen. Sobald bei der Jageneintheilung über die Richtung der Geſtelle, über die Form und Größe der Jagen die Beſtimmungen feſtſtehen, voll- zieht ſich alles Weitere auf Grund dieſer Beſtimmungen bei der örtlichen eiederlegung auf das Gelände von ſelbſt. Es werden dadurch mehr Jageneintheilung der Ebene. 139 Standorts-, Beſtandes- und Wirthſchaftsabtheilungen bezw. Unterabtheil— ungen als im Gebirge auszuſcheiden ſein. Die Grenzen der erſteren werden, wenn ſie dauernde ſind, zweckmäßig bei der erſten Einrichtung feſtgelegt. Wenn Läuferſteine in den Steinlinien ſolche Grenzen gleich— zeitig mitbezeichnen können, ſoll man es der Koſtenerſparung wegen nicht verſäumen. Das Feld der Jageneintheilung hört auf, ſobald die Unterſchiede der Geländeerhebung unfahrbare Eintheilungsgrenzen ſchaffen. VII. Abſchnitt. Die Entwicklung der Wegnetzlegung und des dargeſtellten Verfahrens. Durchſchnittszahlen, über Zahl und Verbrauch der Wege, über Steine und Koſten. Um ein Urtheil über die Koſten zu gewinnen iſt es erforderlich über die Eigenart der Entwicklung der Wegnetzlegung überhaupt und des dargeſtellten Verfahrens Kenntniß zu geben. Von der Herſtellung eines Wegnetzes und von dem regelrechten Ausbau von Wegen im Walde war in dem erſten (18.) Jahrhundert der Entſtehung einer Forſtwirtſchaftslehre noch keine Rede. Wer noch heute vor etwa 70 Jahren bei einer Waldeintheilung ein Wegnetz hätte legen wollen und dafür die Koſten von dem Waldeigen— thümer gefordert hätte, über deſſen Denkvermögen wären ernſte Zweifel entſtanden. Erſt im Jahre 1842 erſchien die erſte Anleitung über Waldwege— bau von dem Fürſtlich Sigmaringen'ſchen Oberforſtmeiſter Carl, ſie enthält die Lehre vom Nivelliren und von dem Erdausbau der Wege, iſt eigentlich nur eine Empfehlung zur Anwendung des bei dem Bau der öffentlichen Wege längſt bekannten Verfahrens im Walde. Seine Anſprüche ſind noch ſehr beſcheiden, er glaubt unter Umſtänden ſei ein Gefäll von 10 bis 15% für Waldwege noch zu rechtfertigen. 1852 ſtellte der damals Großherzoglich Heſſiſche Revierförſter Neid» hardt in Biedenkopf die erſten Grundregeln über zweckmäßige An— lage von Waldwegen auf, bei ſeinen Abſteckungen mußte er ſich noch mit der Waſſerwage behelfen. Bis zum Jahre 1863 wurden verſchiedene Gefällmeſſer erſonnen, von denen der von dem Großherzoglich Heſſiſchen Oberforſtrath Boſe erdachte für die Abſteckungen im Walde (m. E.) der empfehlenswertheſte Entwicklung des Verfahrens. 141 iſt. Die Fortſchritte im Waldwegebau, beſonders auch in den Forſten des Kreiſes Biedenkopf, hat er weſentlich gefördert. Ueberall, aber vorzugsweiſe in den Gebieten mit Gebirgsforſten, wurde nach dieſer Zeit dem regelrechten Waldwegebau ſteigende Beachtung gewidmet, in Preußen namentlich nach 1866, nachdem es einen Zuwachs an gebirgigem Waldland erhalten hatte. Bei vorwiegend ebenen Forſten war vor dem die Jageneintheilung das entſprechende Verfahren, aber ſie iſt auch vielfach in das Mittelgebirge übertragen worden, obgleich Pfeil ſchon frühe mit Recht erklärt hatte, „daß dieſe Eintheilung allen Werth verliere, ſobald die Geſtelle weder zu paſſenden Scheidungslinien, noch zu Wegen dienen könnten“. Im Jahre 1869 wurde für die 13000 ha nunmehr preußiſchen Staatsforſten im Kreiſe Biedenkopf die Anfertigung neuer Vermeſſungs— werke unter Benutzung der vorhandenen Karten und neuer Abſchätzungs— werke verfügt. Von dem zeitigen Vorſtand des Forſteinrichtungsbureaus zu Berlin war bei örtlicher Bereiſung dieſer Waldungen eine vor— läufige Eintheilung geplant und in die vorliegenden Karten eingetragen worden. Hierauf wurden dieſe 10000 theiligen Karten den einzelnen Revierverwaltern zwecks Anfertigung eines allgemeinen Entwurfs zu einem Wegenetz und Eintrag auf dieſe Karten übergeben. Unter der Oberleitung des ſpäteren Landforſtmeiſters Freiherr v. Baumbach als Miniſterial-Kommiſſar und unter Mitwirkung des Oberforſtmeiſters Tillmann zu Wiesbaden wurde dem mittlerweile durch Miniſterial-Erlaß zum Taxations-Kommiſſar ernannten Verfaſſer die weitere Durchführung der geſtellten Aufgabe übertragen, wahrſchein— lich weil er in den 8 Vorjahren den größten Theil ſeiner aus Staats- und Gemeindewald zuſammengeſetzten, anfangs Naſſauiſchen Oberförſterei Welſchneudorf, neu eingerichtet und Betriebswerke hergeſtellt, auch bei dieſen Ausführungen ſchon Wegenetze entworfen und zur wirthſchaft— lichen Eintheilung benutzt hatte. Nach dem Empfang der Kartenwerke, auf welchen Höhen— ſchichtenlinien fehlten, die aber in Bezug auf Genauigkeit als gut bezeichnet werden mußten, wurde im Frühjahr 1870 zeitig mit der Arbeit begonnen. Bei eingehender örtlicher Unterſuchung konnten von der vorläufig geplanten Eintheilung nur die unzweifelhaften, in die Augen ſpringenden, natürlichen Grenzen, z. B. Rücken- und Thalzüge, wie ſie bei einer Bereiſung auch nur angedeutet werden konnten, be— rückſichtigt, die ſonſtigen Linien kaum benutzt werden. 142 Entwicklung des Verfahrens. Bei dem Fehlen einer körperlichen Darſtellung der Gebirgsaus— formungen auf allen Karten, war es auch für die Revierverwalter kaum möglich etwas Anderes, als auf der näheren Ortskenntniß fußende An— deutungen von Wegzügen zu fertigen. Die eingetragenen Wege waren meiſtens die unzweifelhaften Graden Abfuhrwege, die übrigen zur Ein— theilung erforderlichen Wege konnten nur bei der örtlichen Bearbeitung endgiltig beſtimmt und abgeſteckt werden. Von dieſer Sachlage überzeugten ſich die beiden genannten höheren Beamten bei einer baldigen Bereiſung durch eingehende Prüfung. Hier— auf bearbeitete mit deren Zuſtimmung Verfaſſer einen kleineren Wald— theil nach eigener Anſicht und nachdem dieſe erſte Vorlage die höhere Anerkennung und Genehmigung erhalten hatte, wurde ihm für die ferneren Ausführungen mehr freie Hand gelaſſen. Weiterhin bat er bei ferneren Ueberweiſungen von Hilfskräften, anſtatt der Wahl dieſer aus der älteſten Klaſſe, welche nur kurze Zeit bei dieſer Beſchäftigung bleiben konnten, künftig nur ſolche aus der jüngſten Altersklaſſe zu beſtimmen. Es wurde ihm auch geſtattet ſeinen geſchulten Forſtlehrling zu verwenden und er wurde ermächtigt, junge Leute von 14 und 15 Jahren, welche ſich der niederen Laufbahn widmen wollten, gegen mäßige Bezahlung anzunehmen. Dieſe mußten ſich verpflichten bis zum 1. Oktober ihres 20. Lebensjahres bei dieſer Arbeit auszuhalten. Es war ein glücklicher Griff ſolche junge Leute zu dieſen Arbeiten heranzuziehen. So lange Förſterſchulen nicht in genügender Zahl eingerichtet ſind, welche die Jungen unmittelbar aus der Volksſchule aufnehmen können, iſt eine Gelegenheit zu paſſenderer Fortbildung ſelten geboten worden, daher kamen Anmeldungen in genügender Menge. Für den künftigen Förſter iſt eine angemeſſenere Beſchäftigung nicht leicht zu finden. In dieſen Lebensjahren unter ſtändiger Aufſicht mit voller, den Körper nicht auf— reibenden, ſondern nur ſtählender Beſchäftigung im freien Walde zuzubringen, war für die jungen Leute wahrlich ein ſchönes Loos, zumal ſie auch in freien Stunden und an Sonntagen von den Forſt- und Oberförſterkandidaten zur Befeſtigung ihrer Schulbildung und in allem zu ihrem Beruf erforderlichen Wiſſen und Können ſtändig Unterricht erhielten. Zuerſt mußten ſie die Handlangerdienſte kennen lernen, was bei den verſchiedenen Meſſungsgeſchäften von weſentlicher Bedeutung iſt; wenn dann der Strebſame zuerſt an den Boſe'ſchen Gefällmeſſer geſtellt wurde, ſo war das ein Er— eigniß, welches die übrigen Genoſſen immer eifriger machte. Wenn die Zeit heran— nahte, daß ſie in die vorgeſchriebene Lehrzeit eintreten mußten, geſchah dieſes bei dem Oberförſter, wo ſie gerade beſchäftigt waren und ſie wurden dann auch von dieſem zu den Förſtergeſchäften herangezogen. Auch die Einrichtung, daß die jungen Fachgenoſſen der höheren Laufbahn gleich nach der beſtandenen erſten Prüfung überwieſen wurden, hat allſeitige Vortheile gebracht. Die Gelegenheit, das ſchulwiſſen⸗ Entwicklung des Verfahrens. 143 ſchaftlich Erlernte, auch durch werkthätige Ausführung im Walde anzu— wenden, war für Jeden, nicht allein fortbildend, die Zeit dieſer Be— ſchäftigung war auch für den Einzelnen darum von Werth, weil er ſich demnächſt ein eigenes Urtheil bilden konnte, ob die Beſchäftigung in dieſem Theil des Faches ſeinen Verhältniſſen und Neigungen zuſage, oder ob für ihn das Wirken in der Verwaltung vorzuziehen ſei. Wichtige Fragen! welche oft nicht genügend erwogen werden. Die Forſtkandidaten konnten nur etwa ein Jahr an den einzelnen Ausführungen theilnehmen, ſie mußten die verſchiedenen Bedingungen zur Hauptprüfung erfüllen und ſich auf dieſe vorbereiten. Nach Ablegung der Staatsprüfung mußte jeder einzelne wieder beſonders überwieſen werden, wobei jedenfalls ausgeſprochene Wünſche berückſichtigt worden ſind. Im Jahre 1872 dehnten ſich dieſe Arbeiten nicht allein auf weitere Staatswaldungen im Regierungsbezirk Wiesbaden aus, auch im Re— gierungsbezirk Caſſel mußte begonnen werden. Zu dieſem Zweck war die Trennung der Hilfskräfte in Abtheilungen unbedingt geboten. Zu den Führern ſolcher Abtheilungen wurden die älteſten und geübteſten Oberförſterkandidaten gewählt, ihnen wurden etwa je ein Forſtkandidat, zwei ſchon geſchulte Lehrlinge und einige Anfänger zugetheilt. All dieſe Betheiligten waren oder wurden im Abſtecken von Linien und Wegen, im Aufmeſſen beider mit Meßkette oder Latte und Bouſſole, im Auftragen dieſer Meſſungen in die verſchiedenen Karten und in der Flächenberechnung mit dem Amsler'ſchen Polarplanimeter geübt; nur zu den Vorarbeiten zur Aufſtellung der Betriebspläne, und zwar zu den reinen Meßgeſchäften, zum Zeichnen der Reinkarten und den end— giltigen Flächenfeſtſtellungen wurden zur Beſchleunigung der Ausführ— ungen eine Anzahl junger Feldmeſſer angenommen. Auch in allen mit der Aufſtellung von Betriebsplänen verbundenen Geſchäften: Kluppen, Höhenmeſſen u. ſ. w. wurden die Lehrlinge ausgebildet und dazu ver— wendet. Mit dieſen Hilfskräften wurden in den Jahren 1870 bis 1884 die Staatswaldungen in den Regierungsbezirken Wiesbaden und der größte Theil derſelben in dem Regierungsbezirk Caſſel neu eingerichtet und für die meiſten auch Betriebswerke gefertigt; in 101 Oberförſtereien 213 000 ha Staatswald. (Ueber die Flächen im Gemeindewald ſtehen Aufzeichnungen nicht mehr zu Gebot.) 102 Forit- und Oberförſter— kandidaten, 12 Feldmeſſer und 40 Forſtlehrlinge waren an den Arbeiten betheiligt. 144 Entwicklung des Verfahrens. Vom Jahr 1885 bis 1899 wurden in derſelben Weiſe die 18 Königlichen Oberförſtereien des Regierungsbezirks Trier mit rund 59000 ha Staatswald und an Gemeindewald weit über dieſe Flächen— größe hinaus, im Regierungsbezirk Aachen die Königliche Oberförſterei Eupen mit 4900 ha Staatswald neu eingerichtet und Betriebswerke aufgeſtellt. Bei den Arbeiten in letzterem Zeitabſchnitt wurden noch 4 Forſtaſſeſſoren, 5 Anwärter für die Gemeinde-Forſtverwaltung, 1 Feldmeſſer und 2 Forſtlehrlinge, aber keine Forſtreferendare mehr ver— wendet, weil bei dem Ueberfluß an Forſtaſſeſſoren erſtere nicht mehr gegen Entgelt beſchäftigt werden konnten. Eine erwünſchte Hilfe war es, daß die allmälig von den Jäger-Bataillonen zurückkehrenden Forſt— lehrlinge der Caſſeler Schule wieder eintreten konnten. Unter des Verfaſſers Leitung ſind hiernach: 121 Oberförſtereien mit rund 273000 ha Staatswald und Ge— meindewaldungen in nicht viel geringerer Ausdehnung nach dem dar— geſtellten Verfahren eingerichtet worden. Die Geſammtzahl der Mitarbeiter beträgt: 106 Kollegen der höheren Forſtlaufbahn, 5 Anwärter für die rheiniſche Gemeinde Forſtverwaltung, 40 Forſtlehrlinge bezw. Hilfsjäger und Forſtaufſeher, 13 Feldmeſſer. Im Regierungsbezirk Caſſel betrugen die Koſten für Abſteckung des Wegenetzes und der wirthſchaftlichen Eintheilung für das ha: zwiſchen 1,20 m und 2 Mark. Im großen Durchſchnitt ſind dort auf 100 ha: 3,9 km Wege, Landſtraßen und Landwegen mitgerechnet. Hiervon find 37,8 % zur Eintheilung verwendet worden. Die Sicherung der Wegabſteckungen durch Leitpfade (der Vorſchrift gemäß nur 0,6 m bis 1 m breit) koſteten das Längenmeter 0,08 bis 0,10 Mk., welche Beträge als Kulturkoſten verrechnet worden ſind. Zur Sicherung der Schneiſenabſteckungen wurden auf 100 ha: 7 bis 10 Jagenſteine und 10 bis 20 rauhe Steine verbraucht. Die Beſchaffung dieſer Steine koſtete für 100 ha: 37 Mk. Die behauenen Jagenſteine koſteten bis 4,5 Mk. das Stück, die rauhen Steine wurden vielfach während der Arbeit an Ort und Stelle geſammelt, wo ſie andernorts gebrochen werden mußten, ſtellten ſich die Koſten bis zur Verbrauchſtelle geliefert bis 50 Pfg. Die Koſten des Steinſetzens betrugen für 100 ha: 41 Mk. Entwicklung des Verfahrens. 145 Die Geſammt-Ausgabe für die Verſteinung berechnet ſich alſo für das ha auf 0,78 m. Ueber die Einzel-Eintheilung auch über Vertheilung der Wege und Schneiſen u. ſ. w. ſollen folgende Beiſpiele nähere Auskunft geben: 1. Oberförſterei Wellerode bei Caſſel: 3882 ha. Durchſchnittsgröße der 7 Schutzbezirke: 554,5 ha h „ 196 Abtheilungen: 19,8 „ Geſammte Weglänge: 125,2 km. Auf 100 ha: 3,2 km. Zu Abtheilungsgrenzen find benutzt 46,3 km oder 379%. Geſammtlänge der Schneiſen: 70,3 km, davon find fahrbar 53,6 km, nicht fahrbar 16,7 km: 24%. Ferner ſind noch 16,6 km Waſſerläufe zur Abtheilungsabgrenzung benutzt. Der Holzbodenverluſt durch 125,2 km Wege und 53,6 „ fahrbare Schneiſen Zuſammen 178,8 km zu 5 qm auf 1 m Länge be— trägt: 89,4 ha oder 2,30%. 2. Oberförſterei Witzenhauſen bei Münden. 2728 ha Staatswald. Durchſchnittsgröße der 6 Schutzbezirke — 454,6 ha „ 172 Abtheilungen 15,9 „ e e enge 105,5 km, auf 100 ha 3,9 Kn Zu Abtheilungsgrenzen 1 n 3. Oberförſterei Meißner unweit Münden. 2221 ha Staatswald. Durchſchnittsgröße der 5 Schutzbezirke —= 444,2 ha 5 133 Abtheilungen — 16,7 „ Geſammtweglänge 98 Em; auf 100 ba 4,4 km Zu Abtheilungsgrenzen benutzt — 450 Im Hochwald ſtellt ſich die Einzel-Eintheilung der 4 Reviere wie folgt: (Karte IV.) 1. Oberförſterei Hermeskeil, Geſammtgröße — 3394 ha. Durchſchnittsgröße der 5 Schutzbezirke == 679 ha hi „engen AST, Kaiſer, Eintheilung der Forſten. 10 146 Entwicklung des Verfahrens. Länge der Wege 172 km, auf 100 ha = 5 km Zu Abtheilungsgrenzen verwendet — 2. Oberförſterei Dhronecken, Geſammtgröße — 4504 ha. Durchſchnittsgröße der 6 Schutzbezirke S 751 ha „ 239 Abtheilungen Länge Ber Wege 237 km, auf 100 ha = 5,0 km Zu Abtheilungsgrenzen verwendet . . = 52% 3. Oberförſterei Kempfeld, Geſammtgröße = 3557 ha. Durchſchnittsgröße der 5 Schutzbezirke S 711 ha „ 187 Abtheilun gen Weglänge 147 km, auf 100 a ==V Me Zu Abtheilungsgrenzen benutzte 4. Oberförſterei Morbach, Flächengröße — 3498 hat). Durchſchnittsgröße der 5 Schutzbezirke 698 ha 1 205 Ahtheilungenn 7 51 0 142 km, auf 100 ha . — „ Zu Abtheilungsgrenzen verwendet. . = 63% 1) Bei Morbach ſind die auf dem II. Hochwaldrücken liegenden Waldtheile mit 1276 ha nicht einbegriffen. Die Nummerfolge fängt auch mit Nr. 46 an. Kaiser, Einteilung der Forsten — Webersichts- Karte uber das We genetz und diewirthschaftl.Eintheilung der Hockwald-Oberförstereier. MU Hermeskeil,Dhronecken, [U | Kempfeld ‚Morbach. — N MaRrstab J. 10 000 . 1 A Ami . SE Te a . 2 5 8 8 > 2 | 8 8 — D 4 3 Sn . A ; 2 RU = 1 = — = 7 re 1 . 1 Bi 5 r N 2 y * 2 N 2 > > Grade Asten e Wertkschartswege * fahrbare \ Schreisen a 7 * Oberforsterei-Grenze | VIII. Abſchnitt. Wem ſind die Forſteinrichtungsgeſchäfte zu übertragen? (Mit beſonderer Beziehung auf Preußen.) Die durch ein Wegenetz geſicherte wirthſchaftliche Eintheilung in Gebirgsforſten iſt die erſte kleinere Aufgabe, aber die Grundlage der Forſteinrichtung im weiteren Sinne. Wichtige, ſchwierigere Fragen dieſes Hauptzweiges im Forſthaushalt warten noch auf eingehende an— dauernde Bearbeitung. Zu ihrer Ergründung ſind neben forſtlichem Wiſſen ausgiebige Kenntniſſe in der Mathematik unbedingt erforderlich. In der Natur des Forſtfaches liegt es begründet, daß die Raum— und Größenlehre wichtige Wiſſenszweige für es ſind, aber mit der fortgeſchrittenen Ausbildung im Fache, durch Vermehrung an den Stand geſtellter Anforderungen hat die Neigung zur werkthätigen Nutz— anwendung dieſer Wiſſenſchaften im Walde ſichtlich abgenommen. Dieſe Sachlage dürfte hauptſächlich auf die Dienſteinrichtung zu— rückzuführen ſein, bei welcher man zu wenig Gewicht auf die Pflege der Forſteinrichtung gelegt hat; anſtatt dieſe beſonderen Behörden zur Bearbeitung und Fortbildung zu übertragen, liegt ſie lediglich in den Händen einzelner Beamten der Verwaltung — Oberförſter und Forſt— räthe —, welche auftragsweiſe, meiſt kurze Zeit und vorübergehend, damit betraut werden. Die Beſtimmungen der Dienſtanweiſungen verpflichten allerdings alle betheiligten Beamten ohne Unterſchied zur Mitarbeit bei dieſen zeitweiſe wiederkehrenden Ausführungen. Die nähere Beſprechung der Art und Weiſe dieſer Mitarbeit wird man, als genugſam bekannt, dem Verfaſſer gern erlaſſen, wenn ſie auch der Form nach ſtattfand, den Leiſtungen nach iſt ihr Werth nur ein ſcheinbarer. 10* 148 { Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. Wenn auch manche Anwärter wirklich die Neigung fühlten für den Sonderberuf des Forſteinrichtungsweſens, in Erkennung ſeines Werthes und als Feld der Forſchung, dann fehlte zunächſt die Gelegen— heit zur Fortbildung an einer Behörde, bei welcher ſie eintreten und verwendet werden konnten. Wer alſo einigermaßen an ſein Fortkommen im Staatsdienſte dachte, mußte unter den bisherigen Verhältniſſen die Neigung zu dieſem Sonderzweig des Faches aufgeben, weil nur in der Verwaltung das beſte Fortkommen zu finden war. Auch die Lehr— thätigkeit galt der Verwaltung gegenüber als ein unfruchtbares Feld. Man hat durch die Beſtimmung vom 30. Juni 1874, welche die Ablegung der Feldmeſſerprüfung vor der Staatsprüfung vorſchrieb, verſucht, die allgemeine Feldmeſſerbefähigung für den Stand herbeizu— führen, aber dieſe Maßregel 1882 wieder aufgehoben, weil ſie den erſtrebten Zweck nicht genügend herbeiführte und auch von der Wahl des forſtlichen Berufes vielfach abhielt. Die Zahl der jährlich geprüften Anwärter bewegte ſich in jener Schreckenszeit vom Jahr 1876 bis 1883 zwiſchen 20 und 32. Nach Erlöſung von der Feldmeſſerprüfung ſtieg ſie raſch bis zu dem Höhe— punkt von 74 in einem Jahr, bis die Zulaſſung zum Eintritt in das Forſtfach mit Ausſicht auf Anſtellung im Staatsdienſte die bekannte weiſe Einſchränkung erlitt. Nicht die Forderungen im mathematiſchen Wiſſen konnten abſchrecken, dieſe gehen ja ohnehin weiter, als ſie von dem Feldmeſſer verlangt werden, lediglich die ausübende Thätigkeit desſelben in Wald und Feld, die Handhabung der Meßwerkzeuge, des Stabes und der Meßlatte, iſt nicht jedes Forſtmannes Sache und lag bei Vielen außerhalb der Poeſie des Waldes. Der nach 1882 bedeutende Andrang zur forſtlichen Laufbahn iſt zwar keineswegs allein dem Fortfall der Feldmeſſerprüfung zuzuſchreiben. Bei dem ſteigenden Wohlſtande im Deutſchen Reiche werden die Söhne begüterter Eltern bei der Ausſchau nach einer angenehmen Lebens— ſtellung, durch die in Preußen als zweckdienlich erachtete Anglieder— ung der Jagdverwaltung im Staatswalde an den forſtlichen Beruf, vielfach zur Wahl des Forſtfaches veranlaßt. Der leidenſchaftliche Jäger vertauſcht aber auch nicht gern die Büchſe mit dem Meßſtabe. Nur eine Trennung der Forſteinrichtung von der Verwaltung und die Bildung einer genügenden Zahl von Forſteinrichtungsbezirken mit beſonderen Behörden, iſt das beſte Mittel eine ſtete Fortentwickelung Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. 149 des Faches herbeizuführen und das Forſtweſen zur höchſtmöglichen Ent— faltung zu bringen. Jeder Bezirk muß ein Arbeits- und Verſuchsfeld im großen Maß— ſtabe ſein und muß es dauernd bleiben. Bei keinem Zweige der Bodenwirtſchaft ſind zu ſeiner Fortbildung ſo vielſeitige Erfahrungen erforderlich als bei dem Forſtfach. Bei der Verwaltung eines großen Staates, in welchem der Forſtbeamte unſtet, heute im Oſten, nach einigen Jahren im Weſten thätig iſt, kann er ſie nicht hinlänglich ſammeln. Im Gegentheil, das nach den Stand— orten ſo grundverſchiedene Verhalten einzelner Holzarten iſt ſehr ge— eignet irre zu leiten, nur dadurch iſt es auch zu erklären, daß bei dem Holzanbau häufig Fehler gemacht worden ſind und noch gemacht werden. Bei den heutigen Lebensverhältniſſen in wirthſchaftlicher und geſell— ſchaftlicher Hinſicht iſt bei dem Beamtenſtand eines großen Staates ein häufiger Wohnortswechſel die Regel. Mag ein ſolcher für manche Fächer von günſtigem Einfluß auf die Dienſtverhältniſſe ſein, im Forft- haushalt iſt der Vortheil für die Verwaltung mindeſtens zweifelhaft, für das Forſteinrichtungsweſen gradezu nachtheilig. Soll dieſes wirk— lich eine Stätte ernſter Arbeit und Forſchung ſein, dann iſt dem öfteren Wechſel der Beamten eines Bezirks ſoviel als thunlich vorzubeugen. Die Dienſteinrichtung für die Verwaltung ſchließt ſich zweckmäßig an die ſtaatliche Eintheilung in Regierungsbezirke an, bei der Abgrenzung von Forſteinrichtungsbezirken muß aber möglichſt die forſtliche Zu— ſammengehörigkeit einer Landſchaft als Grundſatz angenommen werden. Wäre es möglich Gebiete mit vorherrſchend Eichen- oder Buchen-, Fichten⸗, und Kiefern-Wirthſchaft, wechſelnd in der Ebene und im Ge— birge, mit Plenter- und Mittelwaldbetrieb zu bilden, dann wären die Muſterbilder für Forſteinrichtungsbezirke gegeben. Die Erforſchung einer einzigen der genannten Holzarten in Bezug: auf ihren Anbau auf den verſchiedenen Standorten einer Landſchaft, auf ihren zweckdienlichen Umtrieb, auf die einzelnen Arten ihrer Pflege, auf die Bekämpfung ihrer Feinde und Gefahren, auf ihren Wachsthums— gang und Ertrag, auf die vortheilhafteſte Nutzbarmachung und auf die Veränderungen der oberen Bodenſchichten im Laufe der Wirtſchaft, bietet Stoff genug, den zu bewältigen und zu klären die Dauer eines Menſchenalters bei Weitem nicht hinreicht, die deshalb einer ſtreng wiſſenſchaftlichen planmäßigen, anhaltend fortgeſetzten, ernſten Arbeit bedarf. Zu entſcheidenden Ergebniſſen iſt leider längere Zeit erforder— 150 Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. 9 lich, das empfiehlt aber grade gedachte Einrichtung und drängt zu ihr hin. Derartige Landſchaftsbezirke ſind auch die gegebenen Stätten für das Verſuchsweſen und ſtempeln ihre Vorſteher und Glieder zu Mit— arbeitern der ſtaatlichen Haupt-Verſuchsanſtalt, welche ohne eine ſolche Beihilfe das unmöglich zu leiſten vermag, was man von ihr erwartet. In der Verwaltung fehlen in vielen Fragen feſtſtehende Wirthſchafts— regeln für die einzelnen Verwaltungsbezirke (Oberförſtereien), — für das Ganze eines großen Staates find ſolche überhaupt nicht zu geben —, ſo lange ſie aber fehlen, bleibt die Wirthſchaft ein Herumtaſten und ein Zankapfel zwiſchen den ausführenden Beamten. Man kann die Wahrheit dieſes Satzes leicht mit den Verhand— lungen der engeren Forſtvereine beweiſen. Bei den einfachſten Fragen ſtehen ſich nicht ſelten die Anſichten der Beamten desſelben Bezirks, ja eines Reviers, ſchnurſtracks entgegen, ein Beiſpiel erläutert es am beſten: Die Einzelmiſchung von Fichten und Kiefern in Buchenanwuchs kann die ſchönſten und werthvollſten, vollholzige und aſtreine Stämme liefern, wie ſie reine Beſtände dieſer Holzarten kaum erzeugen, ſie hat aber bekanntlich, trotzdem ſie die billigſte Art der Nadelholzmiſchung in Buchen iſt, mehr Gegner als Fürſprecher. Wenn man bei 1. und 2. Boden- klaſſe, auf welcher örtlich die Buche im 50. Jahre ſchon etwa 18 m hoch wird, beide Nutzhölzer einbringt, welche dort bis zu dieſem Alter gedachte Höhe nicht erreichen, dann ſind allerdings die Koſten wegge— worfen und das Ziel iſt nicht erreicht, wenn aber in ſolchen Buchen— revieren der Wachsthumgang durch ſorgſames Zerlegen alter, den einzelnen Standortsklaſſen entnommener, regelmäßig erwachſener Buchen und Nadelhölzer genau feſtgeſtellt wird, dann ſagen ſolche Ermittelungen, wo und wann man dieſe Miſchungen einbringen kann und muß. Das ſind Aufgaben der Forſteinrichtung, welche noch in unſeren Revieren fehlen. Nur unter einer beſonderen Behörde können ſolche Feſtſtellungen für alle Verwaltungsbezirke gefertigt, auch alle ſonſtigen Ausführungen beſſer ausgenutzt werden. Dann ſind auch ſtändige Probeflächen ſorg— fältiger auszuſuchen und dauernd zu begrenzen, die Meſſungen genau und doppelt auszuführen, die Stammzahlen ſicher zu beſtimmen, die Maſſen doppelt zu berechnen, die Alter, Längen und der Wachsthum— gang nach Altersabſtufungen feſtzuſtellen u. ſ. w. — u. ſ. w. Auf ſolchen Grundlagen geben die in Zeitabſchnitten jedesmal wiederkehrenden Maſſenaufnahmen auf denſelben Flächen werthvolle Zahlen über Wachsthumsgang und Zuwachs. Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. 151 Daß derartige Meſſungen und Berechnungen von einem Beamten der Forſteinrichtungs-Behörde perſönlich und unter eigener Ver— antwortung auszuführen ſind, verſteht ſich von ſelbſt; ſie ſind von ſolchen Meſſungen, z. B. alter Beſtände, wo es nur auf die gegen— wärtige Maſſenermittelung ankommt, zu denen man auch andere an— ſtellige Perſonen unter ſteter Aufſicht verwenden kann, ſcharf zu trennen. Auch alle weiteren Verſuche und Feſtſtellungen bezüglich der Bodenver— hältniſſe und der Verbeſſerung derſelben, des Anbaues, der Pflanzung oder Saat, der Durchforſtungen u. ſ. w. ſind auf feſt abgegrenzten Flächen vorzunehmen und ſo auszuwählen, daß ſie bis zum Abſchluß der einzelnen Fragen von unbefugten Eingriffen geſichert ſind. Die Herſtellung der Betriebswerke in Preußen geſchieht ſehr aus— führlich. Ein ſolches Werk für eine Oberförſterei bildet mit den Vor— und Schlußverhandlungen gewöhnlich einen Band in Aktenform von etwa 5 em Stärke, verurſacht auch anſehnliche Koſten. Ein Forſtaſſeſſor wird im Durchſchnitt 2 Jahre daran zu thun haben. Es giebt auch über alle Verhältniſſe genügende Auskunft, wird für einen 20jährigen Zeitraum ausgearbeitet, giebt die Abtheilungen an, welche in dieſem Zeitabſchnitte zum Hiebe kommen, berechnet den jährlichen Abnutzungs— ſatz, weiſt den Kulturgeldbedarf nach, enthält den Durchforſtungsplan und iſt mit den erforderlichen Kartenwerken und Flächennachweiſungen ausgeſtattet. Trotzdem dieſe Werke meiſtens ſorgſam aufgeſtellt ſind und zutreffende Beſtimmungen enthalten, wird ihnen im Allgemeinen namentlich von den Regierungsforſtbeamten wenig Beachtung geſchenkt. Den Hauptgrund dieſer mangelnden Werthſchätzung will die große Menge der forſtlichen Welt in dem geringen fachlichen Anſehen gefunden haben, welches den Schöpfern dieſer Werke zur Zeit der Aus— führung beigemeſſen wird. Als ſolche gelten hauptſächlich die Forſt— aſſeſſoren, welchen der Löwenantheil an der ausführlichen Arbeit zu— gefallen iſt. Ein kleiner Theil der Geringſchätzung kommt auf die Rechnung der ſog. Taxationskommiſſare, das ſind Oberförſter und Forſträthe, weil thatſächlich auch manche geringes Verſchulden triſſt und die Oberleitung läßt man ganz außer Betracht, weil die wenigen Stunden der Haupt— prüfung kaum der Rede werth erachtet werden. Dieſe geringe Meinung von den Betriebswerken iſt unbeſtrittene That— ſache, welche von jedem Oberförſter, auch von den Regierungs-Forſtbeamten ſelbſt beſtätigt werden kann und muß. Mit der Berufung auf die Be— ſtimmungen des Betriebswerkes haben in ſtrittigen Fällen bei Prüfung 152 Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. der jährlichen Hauungs- und Kulturpläne, die Revierverwalter, den Oberbeamten der Verwaltung gegenüber in der Regel wenig Glück. Die unausbleibliche Folge dieſer Sachlage iſt, daß die Betriebs— werke nach ihrer Fertigſtellung in den Aktenſchränken der Oberförſter ihre Ruheſtätte finden. Man begnügt ſich mit der Wirthſchaftskarte, in welcher die für die erſten 20 Jahre zur Nutzung beſtimmten Ab— theilungen, auch die vorgeſehenen Aushiebe in anderen Forſtorten mit I und (I) bezeichnet find. Unzutreffende Vorſchriften find in einzelnen Betriebswerken nicht wegzuleugnen, ſie ſind aber nach der Anſicht des Verfaſſers meiſtens der noch zu geringen Erfahrung der jungen Bearbeiter und der un— genügenden Beihilfe und Mitarbeit der dazu Berufenen zuzuſchreiben, denn in Werken, welche ſelbſt mit anerkennenswerthem Fleiß und erkennbarem Intereſſe der jungen Fachgenoſſen bearbeitet ſind, finden ſich zuweilen Beſtimmungen, welche die ausführenden Beamten nicht allein berechtigen, ſondern auch verpflichten, ſie außer Acht zu laſſen. | Welcher Fachgenoſſe wird es wagen, die Mitwirkung der ge- ſammten Beamten, welche im Forſthaushalt thätig ſind, bei der Bearbeitung und Feſtſtellung der Betriebswerke für überflüſſig oder entbehrlich zu halten? Wie angenehm ſind ſchon Erfahrungen ein— ſichtiger alter Förſter? Welchem Taxations-Kommiſſar iſt aber jemals eine ſolche ein— gehende Mitarbeit zu Theil geworden? Wem es, wie dem Verfaſſer beſchieden war, die Obliegenheiten eines Taxationskommiſſars ſchon als Oberförſter wahrzunehmen, der wird ſich auch von der ſchwierigen und unangenehmen Stellung über— zeugt haben, welche ſich nach der Beförderung zum Forſtrath nur um Weniges beſſert. Ganz anders wird ſich das Verhältniß mit der Uebertragung dieſer Obliegenheiten an eine Behörde geſtalten, welche an der Hand einer geeigneten Geſchäftsanweiſung mit einer Anzahl tüchtiger junger Kräfte, welche ſich für dieſen Theil des Faches ausbilden wollen, die Arbeiten in einem Verwaltungsbezirk in Angriff nimmt. Dem jetzigen Taxations-Kommiſſar fehlt „die Weihe“, welche ihm die heilige Kraft und das nöthige Anſehen verleiht, die ihm die Stellung an der Spitze einer fortlebenden Behörde, welche dazu be— ſtimmt iſt die ſchwierigſten forſtlichen Fragen zu löſen, ſicher bringen wird. Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. 153 Eine Vereinfachung der heutigen Betriebswerke dürfte ſchon deshalb anzuſtreben ſein, damit ohne zu großen Koſtenaufwand die 10 jährige Nachprüfung der Wirthſchaft eingehalten werden kann. Unnöthige Bei— gaben — um nur ein Beiſpiel anzuführen: eine beſondere Dienſtländerei— Nachweiſung, welche ſchon in der Haupt-Vermeſſungstabelle enthalten iſt, auch in den Dienſtakten des Reviers geführt wird und gar nichts mit dem Forſtbetrieb zu thun hat, auch noch viel Anderes — könnten wegfallen. Der größte Werth iſt auf den eigentlichen Betriebsplan zu legen, aus welchem mittels zweckmäßigen Vordruckes zu erſehen ſein müſſen: a) die Flächenunterſchiede der Altersklaſſen, wenn angezeigt, nach Betriebsklaſſen getrennt, b) die Bodenart und Güteklaſſen der einzelnen Wirthſchaftsflächen, c) das Alter der Beſtände und einzelnen Holzarten, d) der Grad der Miſchung und des Vollbeſtandes, die ermittelten Holzmaſſen der Wirthſchaftsflächen für die erſten 20 Jahre, getrennt nach den Holzarten und Derbholz und ge— gebenen Falles Reiſig, die Durchforſtungserträge getrennt, nach Derbholz und Reis und nach fm für das ha, g) die Einreihung aller übrigen Wirthſchaftsflächen in die nach— folgenden Perioden des Umtriebes nach der Zeit ihrer Reife, jedoch ohne Verſchiebung, h) die Art und Reihenfolge der Hiebe, i) die erforderlichen Kulturen, wenn angezeigt, die Art und Weiſe der Ausführung. Wünſchenswerth zur Beſtimmung des Abnutzungsſatzes iſt eine Berechnung der durchſchnittlichen Bodenklaſſe mit Berückſichtigung der verſchiedenen Flächengrößen der einzelnen Abtheilungen und getrennt nach Betriebs- gegebenen Falles nach Holzarten. Entbehrlich iſt ein beſonderer Durchforſtungsplan, weil er ſchon im Betriebsplan enthalten ſein muß. Es iſt eine Hauptaufgabe des Forſteinrichters, den Grad der Durch— forſtungen für das ha, gegebenen Falles durch Probehiebe, genau feſtzu— ſtellen und gemeinſchaftlich zu vereinbaren, damit der Durchfor— ſtungsbetrieb nicht vernachläſſigt aber auch nicht übertrieben wird. Eine nachhaltige Wirthſchaft für ein einzelnes Revier iſt nur dann einzurichten oder zu erſtreben, wenn bei dem darauf berechneten Ab— nutzungsſatz zuwachsloſe oder arme Beſtände, oder Flächen mit falſchem Holzanbau zur richtigen Zeit zum Abtrieb gelangen können. Iſt dies Sp. Fb —.— 154 Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. nicht der Fall, dann iſt es richtiger die normale Abnutzungsfläche zu erweitern, als auf einen erhöhten Zuwachs zu verzichten. Der Betriebsplan muß auch — worauf bisher kein Gewicht gelegt wurde — die Feſtſtellung der Hiebzüge, auch die Reihenfolge der Ab- theilungen beſtimmen, unter Umſtänden auch die Art und Weiſe der Kulturen und die Behandlung der im gegenwärtigen Zuſtand zum Holzanbau nicht geeigneten Flächen, wie Ortſtein, Moor-, Torf- und die in den oberſten Schichten vollſtändig verarmten und verfilzten Flächen. Die häufige Einwendung: das binde dem Revierverwalter die Hände und ſchwäche die Berufsfreudigkeit, iſt grade das Gegentheil von der Wirklichkeit. Erſt ſolche Betriebspläne, wonach der Oberförſter die von ihm mitbeſtimmten Arbeiten auszuführen hat, macht ihn zum verantwortlichen ſelbſtſtändigen Verwalter des Reviers, was er nach den Beſtimmungen in Preußen ſein ſoll. Der Oberförſter, welcher ſein Revier kennt, iſt naturgemäß der wichtigſte Mitarbeiter bei der Herſtellung des Betriebswerks, ſeine Stimme iſt von erheblichem Gewicht und wird ſicher beachtet. Die häufigſte Klage der Oberförſter iſt grade der Mangel an Selbſtändigkeit, ſie war ſchon wiederholt Gegenſtand der Beſprechung in Zeitſchriften 9). Sie wird am meiſten empfunden bei einem häufigen Wechſel der Regierungs-Forſtbeamten, wenn heute dieſe, nach kurzer Zeit eine andere Anſchauung zur Ausführung gebracht werden muß. In der neueſten Zeit machen ſich namentlich beim Durchforſtungsbetrieb die auseinander— gehendſten Anſichten geltend, wogegen dem Oberförſter kaum ein Mittel zu Gebot ſteht, die ſeiner Anſicht zuwider laufenden Ausführungen zu verhüten, denn nach § 8 der Geſchäftsanweiſung darf der Forſt— rath ſich an der örtlichen Anweiſung im Walde betheiligen. Dem letzteren iſt auch kein Vorwurf zu machen, wenn er bei fehlender Grad— beſtimmung im Betriebswerk in gutem Glauben handelt, alſo die höhere Einſicht für die richtige hält. Für beide Beamten iſt ein nach den angedeuteten Grundſätzen aufgeſtellter und von allen Seiten mitbearbeiteter Betriebsplan, in welchem ſolche Beſtimmungen nicht fehlen, der Schutz und Schirm vor allem Argen. 1) Forſtliche Blätter, Zeitſchrift für Forſt- und Jagdweſen. 20. Jahrgang. Fünſtes Heft. Mai 1883. .. — Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. 155 Die in einzelnen Oberförſtereien beobachtete Liebhaber-Wirthſchaft wird ein ſolcher Plan auch einſchränken, ſie giebt ſich in manchen Uebertreibungen kund, der Verwaltungsbeamte iſt nicht immer der allein ſchuldige Theil. Es ſei nur auf den noch hier und da beliebten Pflanzkamp⸗Aufwand hingewieſen, deſſen häufige Folge ſich darin äußert, daß eine Menge Zöglinge, weil ſie nicht verwendbar, auch nicht ver— werthbar ſind, zuletzt auf dem Scheiterhaufen ihr Ende finden. Dem jungen Forſtmann in Preußen fehlt die Gelegenheit, von dem, was er gelernt hat, ausgiebigen Gebrauch zu machen, er lernt von manchem Wiſſen die Nutzanwendung gar nicht kennen. Forſt— einrichtung, Verwaltung und Oberaufſicht find die natur— gemäßen Ausbildungsſtufen im forſtlichen Leben. Derjenige, welcher dieſe in der Ausübung nicht kennen gelernt hat, dem mangelt die voll— ſtändige Ausbildung. Für die erſte Stufe „die Forſteinrichtung“ fehlen die erforderlichen Behörden und dadurch die für dieſen Zweig des Faches beſonders ausgebildeten Beamten. Zur Umſchau in der dritten Stufe werden gewöhnlich diejenigen Anwärter beſtimmt, welche in den Prüfungen gute Noten erzielt haben. Die Wenigen, welche an eine Regierung berufen werden, lernen den Geſchäftsgang und manches andere Wiſſenswerthe kennen. Dieſe Errungenſchaften ſind aber deshalb von beſonderem Werth, weil ſie die demnächſtige Dienſtführung eines ſolchen Oberförſters in beſſerem Licht erſcheinen laſſen, als die des Nachbars, welchem dieſe Ausbildung verſagt geblieben, der aber im Walde vielleicht leiſtungsfähiger iſt. Die forſtliche Welt hält daher die Berufung an eine Regierung für den erſten Schritt zum forſtlichen Parnaß, wer nur den rechten Weg einzuhalten verſteht, verfehlt ihn ſelten ohne beſondere Anſtrengungen. Die große Menge der übrigen Anwärter wird in der Verwaltung oder bei den unſteten Taxations-Kommiſſaren beſchäftigt. Für diejenigen Fachgenoſſen, welche ſich eine anregende Oberförſterei als ihr zu er— reichendes Ziel geſteckt haben und in dieſem Wirken ihre innere Zufrieden— heit finden, erwächſt aus dieſer Sachlage kein Nachtheil, aber für viele Andere wirkt ſie entmuthigend, weil für ſie ſelten Gelegenheit geboten iſt, wirkliche Fähigkeiten ſpäter als bei den Prüfungen zu erfolgreichem Ausdruck zu bringen. In richtiger Geſtaltung des Forſteinrichtungsweſens iſt ein Gegen— gewicht für dieſes einſeitige Streben nach Aufrücken in höhere Stellungen in der Verwaltung zu ſchaffen. 156 Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. Daß es überhaupt in Preußen bisher fehlte, hat nicht allein den Fortſchritt und die Entwickelung des Faches behindert, es fehlen ihm dadurch auch im Forſteinrichtungsweſen durchgebildete Beamte. Zu den dienſtlichen Ausführungen der Forſteinrichtungsbehörden zählen: a) Die feldmeſſeriſchen und Eintheilungsarbeiten, ihre Fortbildung und Erhaltung, b) die Bodenunterſuchungen (Bodendurchſchnitte) und die Feſtſtell— ung aller zu dem Begriffe Standort zählenden Einwirkungen, c) die Maſſenermittlungen von Einzelſtämmen und ganzen Be— ſtänden, d) die Feſtſtellungen des Zuwachſes und des Wachthumsganges der Holzarten auf den verſchiedenen Standorten, der Formzahlen und Erfahrungstafeln für Einzelgebiete bezw. einzelne Reviere. e) die Ermittlungen der zweckmäßigſten örtlichen Umtriebszeiten, 1) die aus dieſen Unterſuchungen und Feſtſtellungen ſich ergebenden Wirthſchaftsregeln für einzelne Verwaltungsbezirke, welche in dem gemeinſam mit den einſchlagenden Verwaltungsbehörden aufzuſtellenden Betriebsplan ihren Ausdruck finden, g) ſchließlich: die zeitabſchnittliche Prüfung der Geſammtergebniſſe der Wirthſchaft und das Urtheil über die ſeitherige Dienſtführung. Wie nöthig die Sorge für die Erhaltungen der Eintheilungen und der ſonſtigen Ausführungen, namentlich bei dem Ausbau der Wegnetze iſt, läßt ſich am beſten mit manchen neu eingerichteten Revieren be— weiſen. Statt der vorgeſehenen, leicht und billig ausführbaren, auch von der Oberbehörde genehmigten Erwerbungen für tadelloſe Wegaus- gänge ſind vielfach ſpäter ungünſtige ausgebaut. Ob dem Oberförſter oder dem Forſtrath, oder beiden die Erwerbung nicht angenehm war, ſei dahingeſtellt, nur dieſe Thatſachen und ähnliche ſtehen feſt. Es giebt kein zweites Fach, in welchem ſich der einzelne Beamte die Dienſtleiſtungen ſo nach ſeiner Bequemlichkeit oder verſchiedener Neigungen zu Liebe einzurichten vermag, als im Forſtfach. Der Ober— förſter, der doch wohl als Schwerpunkt der Verwaltung angeſehen werden muß, kann durch angeſtrengte Arbeit heute, ſich für morgen oder die nächſten Tage, ohne jede Dienſtſchädigung, frei machen, er kann auch einen gewiſſen Theil ſeiner Obliegenheiten von ſeiner Perſon durch Beſchaffung guter Hilfskräfte abwälzen, auch die Draußenarbeiten durch Haltung eines vorzüglichen Geſpannes auf kürzere Zeit zuſammen— Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. 157 Ö drängen. Alles erlaubte, ſogar unter Umſtänden erwünſchte Mittel, welche den Beamten körperlich und geiſtig friſch erhalten. Aber es giebt auch kein zweites Fach, in welchem ein bequemer Beamter ſo wenig zu leiſten braucht, ohne einen Zuſammenſtoß mit den Disciplinargeſetzen herbeizuführen. Nach dieſer Richtung hin ſind in allen Dienſtſtellungen die Leiſtungen der Beamten ſchwer zu beaufſichtigen und zu beurtheilen. Wenn ſchon öfter von der oberen Leitung im Forſthaushalt be— hauptet worden iſt, ihr mangele die genaue Kenntniß über die Leiſt— ungen und Fähigkeiten ihrer Beamten, ſo darf als Haupturſache wieder die Dienſteinrichtung bezeichnet werden, bei welcher eine von Nebeneinflüſſen freie zutreffende Beurtheilung aller Beamten kaum möglich iſt. Wenn eine ſolche den Mitarbeitern der Oberleitung obliegen ſollte, dann wird von dieſen Beamten zu viel, ja Unmögliches verlangt. In den großen Dienſt— bezirken fehlt einfach die Zeit zu eingehender Umſchau. In Bayern iſt die Zahl der Oberbeamten im Miniſterium ebenſo groß als in Preußen bei einer nahezu dreifach größeren, der Staatsforſtverwaltung unterſtellten Waldfläche. Im Jahre 1815 nach der Zutheilung der Rheinprovinz an Preußen ließ man die mangelhafte rheiniſche Gemeindeforſtverwaltung, wahr— ſcheinlich aus politiſchen Gründen fortbeſtehen, nur die Beaufſichtig— ung und die Leitung wurde den Königlichen Oberbeamten übertragen. Bis zum Jahre 1890 gab es noch Verwaltungsbezirke von 13800 ha heute ſind noch ſolche von 9000 bis 10000 ha, vielfach in zerſtückelter Lage, vorhanden. Nach 75 Jahren unter dieſer Beaufſichtigung und Leitung gab es noch Gemeindewaldungen von 719 ha Geſammtfläche mit 90 ha Wald— blöſen und 50 ha Räumden, und von 800 ha Größe, von welchen ein Viertheil aus Blöſen, Räumden und zuwachsloſen Orten beſtanden. Wer kann eine Dienſteinrichtung vertheidigen, unter der ſolche Ver— hältniſſe ſo lange beſtehen bleiben konnten? Iſt es nicht eine gerechte Forderung der waldbeſitzenden Gemeinden, daß mindeſtens für Bearbeitung guter Betriebswerke ſeitens einer ver— antwortlichen Behörde geſorgt und eine zeitweiſe Prüfung der Wirth- ſchaft angeordnet wird? Auch in volkswirthſchaftlicher Hinſicht iſt bei dem überwiegenden Privatwaldbeſitz in Preußen (530%) der Mangel einer Forſteinrichtungs— behörde ſehr zu beklagen. Sämmtlichen Waldbeſitzern wären die Er- 158 Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. fahrungen und Feſtſtellungen ſolcher Behörden in allen Landestheilen zu Gute gekommen. Die Großgrundbeſitzer können ſich einigermaßen vor Schaden ſichern durch die Entnahme tüchtiger Kräfte aus der Staatsforſtverwaltung, aber die übrigen Beſitzer, welche am meiſten auf eine gute und richtige Behandlung ihres Waldvermögens ſehen müſſen, entbehren dieſe Beihilfe, welche ihnen nur durch die ſtaatliche Einrichtung gewährt werden kann. Zu dieſem Zweig des Forſtfaches werden ſich weniger Anwärter finden, als zur Verwaltung. Alle, welche den Beruf gewählt haben, um ſich eine angenehme Lebensſtellung zu erwerben und diejenigen, welche hauptſächlich die Jagdneigung dem Fache zugeführt hat, ſcheiden vornweg aus, nur ſolche, welche auf die eigene Fortbildung und die des Faches Gewicht legen, an Naturkunde und Erforſchung der Natur— kräfte Freude haben, werden mit Liebe dieſen Sonderberuf wählen. Aus ihm werden ſich auch unſere Lehrkräfte ergänzen. Die Vorſteher ſolcher Forſteinrichtungsbezirke ſind allerdings nicht auf Roſen gebettet, denn um alle Verantwortung für die weſentlichen Sachen übernehmen zu können, iſt eine ſtändige Thätigkeit erforderlich, welche mit Entbehrungen mancher Art verknüpft iſt und auch einen ge— ſunden Körper fordert. Um den Wandertrieb dieſer Beamten von vorneherein zu entkräften, ohne dadurch der Sache ſelbſt zu ſchaden, find ſolche Wohnorte zu wählen, welche dieſen nicht nähren, an welchen für die Familie Schulen und Bildungsanſtalten ſich befinden. Ganz beſonders wären die Univerſitätsſtädte für Amtsſitze geeignet, weil ſie neben den Vortheilen für den Beamten und ſeine Familie auch der Sache nützen können, indem fie Gelegenheit für chemiſche und natur- kundliche Unterſuchungen und Feſtſtellungen aller Art bieten können. In dieſem Theil der forſtlichen Thätigkeit fallen die Dienſtſtufen der Verwaltung ſelbſtredend weg, es ſind daher den Beamten bei fort— ſchreitend zufriedenſtellenden Leiſtungen die verſchiedenen Rangſtufen ſchon deshalb nicht vorzuenthalten, weil vom wiſſenſchaftlichen und wirthſchaftlichen Standpunkt aus betrachtet, der Forſteinrichtungsbeamte bei gleicher Fähigkeit, Berufstreue und gleichem Fleiße, dem Ver— waltungsbeamten gegenüber, den möglichſt hohen Grad forſtlicher Aus. bildung mit Naturnothwendigkeit erreichen wird. Wenn auch in einem großen Staate Aenderungen und Neuerungen in der Dienſteinrichtung ſchwieriger durchzuführen ſind, als in einem * Dienſteinrichtung des Forſteinrichtungsweſens. 159 kleinen Lande, ſo liegen doch für die Schaffung von Forſteinrichtungs— ſtellen die Verhältniſſe in Preußen günſtig, weil ſich in dem Gange der Ausführung nichts ändert. Statt der ſtändig wechſelnden ſog. Taxations-Kommiſſare wären nur ſeßhafte Beamten zu beſtellen. Auch in dem Miniſterium wird die Aenderung kaum fühlbar werden. Bei der Oberleitung des Faches ändert ſich gar nichts, die ohnehin ſehr geringe Zahl der Forſt-Miniſterialräthe würde um ein oder zwei Beamte, welche als vortragende Räthe für dieſen Sonderzweig zu be— ſtellen ſind, zu erhöhen ſein, und im Lande wären ſoviele Vorſtände der Forſteinrichtungsbezirke zu ernennen, als für angemeſſen erachtet wird. Welche Zahl ſolcher Bezirke zu ſchaffen ſein wird, ob zehn ge— nügen oder fünfzehn entſprechender ſein werden, läßt ſich am richtig— ſten erſt nach gemachten Erfahrungen endgiltig feſtſtellen. Fehlen augenblicklich geeignete Kräfte in genügender Anzahl, dann kann mit der Einrichtung der Bezirke ſchrittweiſe vorangegangen werden. Weil die Dienſtſtufen der Verwaltung hier fehlen, kann ein ſolches Amt auch mit einem verhältnißmäßig jungen Beamten beſetzt werden, ſobald er die Ausbildungsſtufen: Forſteinrichtung, Verwaltung und Oberaufſicht durchlaufen, genau kennen gelernt hat und für geeignet erachtet wird, denn ob ein ſolches Amt mit einem Ober— förſter, Forſtrath oder Oberforſtmeiſter beſetzt iſt, ändert an der Sache ſelbſt nichts, ſobald es nur der geeignete Mann iſt. Es würde den Ausbildungsgang im Forſtfach in Preußen be— ſchleunigen, die Ausbildung ſelbſt nicht ſchädigen und die Forſtaſſeſſoren möglichſt jung in die wichtige Stellung als Revierverwalter bringen, wenn das Lehrjahr wegfallen und die Zeit zwiſchen der erſten und der Staatsprüfung durch feſte Einreihung in die verſchiedenen Dienſt— zweige ausgefüllt würde.“) Zwecks Einblickes in die verſchiedenen Landestheile könnte bei dieſer Einreihung gebührende Rückſicht genommen werden. 1) Siehe auch v. Bentheim „Anregungen zur Fortbildung von Forſtwirthſchaft und Forſtwiſſenſchaft“, 1901. Wege- | | | Il 160 Wegeverzeichniß. Anhang 1. 5 den berührt 2 . 2 8 | En) 552, Bemerkungen Al Bezeichnung 0 | E 396 8 N die Abtheilungen | auf mit 2 2| Fi „ | auf | 00 2 Kreuzungen der Wege⸗ 8 ae Nei S8 linien u. ſ. w | Namen Nr. Länge ns. 258 N | 888 1 2 RR Cr 32 BU ee I 8 7 Weiters bacherweg 234 430 + 5 G. benac Weitersbud 235 | 400 „ „ Abgang Weg Nr. 5 e, 236 773 „ „ Schnitt mit Weg Nr. 6 ſtein 508° 9 228 655 m x Sattel Stips« || || | Daufermoeg, Weg | 229 380 a Fer r. . | | 230 247 „ „ Schnitt mit Weg Nr. 8 223 68 + 4 „ | 224 | 680 | „ 1 | 225 40 „ . Schnitt mit Weg Nr. 9 | | 220 256 +3| E. | 180 400 „ al | 181 400 „ 3 | | 182 175 0 Grenzrandweg 3 Ganze Länge Wegeverzeichniß. 161 Verzeichniß. (Abſchnitt III, 10.) | Landwege Waldwege | 1 Zu ſichern Ausbau der Wege 5 s als Wege 8 EN — | = 2 u Et | Be⸗ mit ohne neu 3 8 3 |5$ des |S S auf Koſten⸗ merkungen * — . — = 2 abge⸗ 2 — 8 * der Ge⸗ 8 2 betrag m m ae, um | nom. ml | Ha 10 11 | 12 || 13 14 || 15 16 | EF 21 | eye) 1600 3664 | 1231 4033 1890 1000 || 1000 | — | | zulm | u. ſ. w. (Vielleicht können die Spalten 7, 16, 17 erſpart werden.) Kaiſer, Eintheilung der Forſten. 11 Anhang 2. Das Auftragen der Nummern auf die Jagenſteine. (Abſchnitt IV. 2.) Hierzu ſind folgende Sachen erforderlich: Leinölfarbe von Bleiweiß, Leinölfarbe von Kienruß, Leinölfirniß, Terpentinöl, ein mittelgroßer Pinſel zum Anſtrich der weißen Schilder, ein kleiner, platter Pinſel zur ſchwarzen Umrändung, ein kleiner Pinſel zum Herſtellen der Ziffern, ein kleiner Pinſel zur Ergänzung von Fehlſtellen auf der weißen Fläche, eine Drahtbürſte, eine Bürſte von Borſten, Muſter für die weißen Schilder, Ziffermuſter 0 bis 9. Die Größe und Stellung der Schilder und Ziffern iſt aus den Zeichnungen zu erſehen und zu entnehmen. Für den Gebrauch im Walde ſind Muſter aus dünnem, feſtem Aktendeckelpapier den Zeich— nungen gemäß herzuſtellen. Der Anſtrich darf nur bei trockenem Wetter und nur auf trockene, glatt behauene und gut gereinigte Steinflächen ausgeführt werden. Bei Verwendung neu behauener Steine nimmt man zuerſt zur gründlichen Reinigung der Nummerplatten eine Drahtbürſte, dann zum Entfernen von Staub eine gewöhnliche Bürſte von Borſten. Bei Ver— wendung von Baſaltſteinen, mit einer äußeren, ſchorfartigen verwitterten 163 19 eig | | m Je — 10€ S = für 3stellige Nummern Die Zahlen find in die Mitte der Platten zu ſetzen, bei mehrftelligen unter ſich 1 cm von einander Die Höhen⸗ und Breitenmaße der Nummerplatten — 12 em und 17 em bezw. 14 em — ſowie die Höhe der Ziffern — 6 cm —, wie ſie bei der Ausführung im Walde gefertigt werden müſſen, ſind in der verkleinerten Zeichnung der Nummerplatten auch angegeben. Fig. 29. 164 Das Auftragen der Nummern auf die Jagenſteine. Rinde, oder bei Benutzung älterer behauener Steine reinigt man die Nummerplatten am beſten zuerſt mit einem ſcharfen Meißel, dann mit den Bürſten. Zum Streichen der weißen Schilder iſt die Oelfarbe mit Firniß ziemlich ſtark zu verdünnen, ſie darf das erſtemal nicht zu dick aufge— tragen werden. Weil der Stein Firniß aufſaugt, leidet die Haltbarkeit des Auftrages, falls die Farbe nicht genügend verdünnt wird. Sobald der erſte Anſtrich des Schildes trocken iſt, wird der zweite und letzte Anſtrich ausgeführt. Die ſchwarze Farbe iſt nur wenig zu verdünnen, damit ſie genügend deckt. Nach dem letzten Anſtrich des Schildes iſt die ſchwarze Umrändung herzuſtellen. Erſt wenn die Schilder trocken ſind geſchieht der Auftrag der Ziffern. Um das Austrocknen (mit Bildung einer Haut) der Farben in den Gefäßen zu verhindern, find dieſelben nach dem Gebrauch mit einer dünnen Schicht Terpentinöl zu übergießen. Die Pinſel dürfen nie austrocknen, ſie werden nach dem Gebrauch gut ausgeſtrichen, mit Terpentinöl gereinigt und in einem Gefäß mit Waſſer aufbewahrt. Auch die Muſter für die Schilder und Ziffern können mit Terpentinöl gereinigt werden. nn LU» — = a 5 N 50 — — mai! IL, —— — f 7 \ W > EA NE T 2 . a 4 s * N F * fi E 4 / % [2 ä 1 — u . 2 z 11 4 1 W W ö N I \ } 1 € „ * z * 1 / 1 / u 37/7, * 11 i, aa, | 7/7 1 z N K 2 = I ze 2 ö i . \ ir x IN i * 7 f \ 5 _ { \ I i ' 5 1 F „ . 7/77 7 %, ,, 1 . iel Ni ill i DE. EG ö 7 z zii z 2 = N „, 17757 17757 s IE /F 7 1 H N gi 8 * W 83 1 ) j FEIND Forsten mit cksd ch ti gung II Alan RY 12 N . 9 ® — oO — — 2 4 00 — (9) n 9 LI 8 * N FACULTY Of FOREST UNIVERSITY OF TORU 11 i A ser, Otto Die wirth Eintheilung der besconderer Beru Kai R. O. Die wirthschafliche AUTHOR Eintheilung. KAISE 9 oo ei 8 81 01 68 9 W3ll SOd J1HS NVA d M3IASNMOQG LV A