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Die Zürcher Kantonalbank.

Die

Zürcher Kantonalbank

1870—1904

Von

Dr. jur. Heinrich Eduard Nüscheler.

Neue Ausgabe.

ZÜRICH 1912.

Verlag von E. Speidel.

Druck der Buchdruckereien J. LEEMANN (vorm. J. Schabelitz) und EMIL RÜEGG in Zürich.

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Vorwort.

Vorliegende Arbeit will eine systematische Darstellung der Ent- wicklung und Tätigkeit der Zürcher Kantonalbank, der bedeutendsten Notenbank und der grössten Hypothekaranstalt der Schweiz, geben

Die Gründungsgeschichte habe ich absichtlich kurz gehalten.

Was die Anordnung des Stoffes anbelangt, so ist folgendes zu bemerken :

Durch die geschichtliche Entwicklung war bedingt, dass ich das (Iründungskapital vorausnahm. Das nächste Kapitel enthält die Ent- stehung des Reservefonds, um damit die eigenen Gelder zu erledigen, deren Verteilung auf die einzelnen Geschäftszweige der Bank voll ständig anheimgestellt ist.

Dem Reservefonds lasse ich die Obligationengelder folgen, welche fast ausschliesslich in der Hypothekarabteilung \'erwendung finden. Daran schliesse ich die Darlelien auf Grundeigentum, an Gemeinden und Korporationen.

Hierauf sind dargestellt die Aktiv- und Passivgeschäfte der Bank, welche weder ausschliesslich in den Geschäftskreis einer Hypothekar- anstalt noch einer Handelsbank fallen : die Sparkasse, die Eigenwechsel, die Depositen, die Darlehen auf Faustpfand und gegen Bürgschaft.

Ausführlicher als die übrigen Abschnitte sind die Kapitel über die Noten, das Wechselportefeuille und die Kasse gehalten. Dem schweizerischen Bankwesen ist eigentümlich die Freigabe der Noten- emission an jede Bank, welche die im eidgenössischen Gesetze von 1881 aufgestellten Bedingungen erfüllt; ferner seit 1893 die Festsetzung eines einheitlichen, für alle Notenbanken verbindlichen Banksatzes und seit 1898 eines von der Mehrheit anerkannten Minimalprivatsatzes durch ein Diskontokomitee, in welchem die Notenbanken der bedeu- tendsten Plätze vertreten sind. Die Bundesbank ist berufen, hier eine durchgreifende Aenderung zu schaffen.

Im nächsten Teile wird behandelt der gesamte Kontokorrent- verkehr, die Abrechnungsstelle in Zürich, die Zentralstelle der Schwei- zerischen Emissionsbanken, der Giroverkehr, die Vorschüsse ,, täg- liches Geld" und die ausländischen Korrespondenten.

Daran reiht sich das Effektengeschäft.

VI

Es folgen je ein Kapitel über die Filialen, die Jahresergebnisse, die Bilanzen, und die, unter der Aufsicht der Bankbehörden stehende Gewerbehalle und die Mobiliarleihkassen.

Um Missverständnisse von vornherein auszuschliessen, sei hier festgestellt, dass die in der Arbeit enthaltenen Ausführungen und Erörterungen meine eigenen Ansichten wiedergeben. Wo die von den Bankbehörden geteilten Anschauungen angeführt werden, sind sie ausdrückhch als solche hervorgehoben.

Meinen verbindhchsten Dank spreche ich dem Bankrate, ins- besondere dem Herrn Bankpräsidenten, aus, für die Erlaubnis, in die Protokolle Einsicht zu nehmen, den Herren Direktoren und Aktuar für die mir bereitwilligst erteilten Aufschlüsse.

Neben den Protokollen der Bank benutzte ich die Rechenschafts- berichte an den h. Kantonsrat von 1870 bis 1904.

Meinen hochverehrten Lehrern, Herrn Prof. Dr. Herkner und Herrn Prof. Dr. Schär, verdanke ich manche Anregungen,

Zürich, im November 1905.

H. E. Nüscheler.

Inhaltsverzeichnis.

Erster Band.

Seite Vorwort III

Erster Teil.

1. Kapitel.

Der Vorläufer der Zürcher Kantonal bank: die Zins- kommission und Aktien- gesellschaft Leu & Co. . 3

2. Kapitel.

Die Gründung der Z ü r c h e r

Kantonalbank 5

Die Verhandlungen im Grossen Rate

des Kantons Zürich 1848—1866 . 5 Die Motion von Grossrat Keller in

Fischental 1866 8

Die Errichtung der Kantonalbank

(1869) . 11

3. Kapitel.

Die GesetzgeVju ng . 13

4. Kapitel. Revisionen desBankgesetzes

(seit 1870) 13

5. Kapitel.

Die Organisation . . 15

1. Der Kantonsrat 15

2. Der Bankrat 16

3. Die Bankkommission 18

4. Die kantonsrätliche Rechnungs- prüfungskommission 19

5. Die Direktoren 19

Die Stellung des Regierungsrates . 20 Die Filialen 21

Seite

Zweiter Teil. Die eigenen Gelder.

6. Kapitel.

Das G r ü n il u n g s k a p i t a 1 . 22

Geschichte 24

Zinsfuss .80

7. Kapitel.

Der Reservefonds. . 32

Dritter Teil.

Die Hypothekar-Abteilung 36

8. Kapitel.

Das O 1) 1 i g a t i o n e n k a p i t a 1 37

Langfristige fremde Gelder . . 37

Geschichte 37

Bestand des Obligationenkapitals 47

Ausgabe der Obligationen .... 48

Konversionen 49

Kündbarkeit der 01)ligatinnen 50

Fall der Krisis . . , 52

Kündigungen der O])ligationen-

inhaber 53

Die Abnehmer der Obligationen 55 Pfandrecht auf den Hypothekar- forderungen 55

Zinsfuss 55

9. Kapitel.

Die Darlehen auf Grund- eigentum 57

Die langfristigen Gelder und An- lagen (Tabelle) 58

VIII

Deckiino; der hvngfristifren Anlagen Gesetzliche und reglementarisohe

Bestimmungen

h) Hypothekargesetzgebung des Kantons Zürich ...

b) Reformvorschläge ...

c) Formalitäten bei der Gewäh rung von grund versicherten Darlehen

dl Die ünterpfande ...

e) Die Wertbestimmung

f) Die Höhe der Belehn iing .

g) Die Wertermittlung

Ländliche Liegenschaften Ställtische Liegenschaften Industrielle Liegenschaften Kapitalvorstände ... Bestand des Schuldlmefkapitals Geschichtliche Darstellung der Be- wegungen des Kapitals und des

Zinsfusses

a) 1870—1895

bl 1896—1900. Die städtische

Baukrisis

c) 1901—1904

Einlluss der Kantonalbank auf den Hypothekarzinsfuss

Die Politik der Hypothekarabteilung während der Krisis

Die Festsetzung des Zinsfusses .

Die Anwendung verschiedener Zins- füsse

1. Ausscheidung nach Grösse der Schuldbriefe

2. Ausscheidung nach Charakter und Zweck der Ünterpfande .

8. Ausscheidung nach der Sicher- heit der Ünterpfande 4. Ausscheidung nach Alter der Schuldbriefdariehen . . . .

Die halbjährliche Verzinsung der Schuldbriefe

Eingang der Zinsen und die Ver- zugszinsen

Kückstänfhge Zinsen

Betreibungen

Prüfung der Schuldbriefe . . . .

Pfandänderungen

Seite 59

liO ()1

61 62 62 64 ()5 65 66 67 68 68

69 69

74 76

77

79

80

82 82 83 85

Hb

86

87 89 91 92 93

Seite Die Verliindung von Real- und Per-

sonalsicberheit 93

Einzebueliorationen 95

Ertrag des Hypothekargeschäftes . 96 Die Abtrennung der Hypothekar-

al)teilung 98

Die Amortisation 99

Die Uebernahme von Heimwesen . 102

Kündigung der Schuldbriefe . . . 103 Ankauf und Verkauf von Sclmld-

Iiriefen 104

Der Liegenschaftenkonto der Kan- tonalbank (Konkursliquidationen) 105 Liquidationen für Rechnung Dritter 109 Garantie-Genossenschaften. . . 112 Kaufscbuldbriefe 113

10. Kapitel. Darlehen an Gemeinden n ii d Korporationen.

a) Gemeinden 114

Verwendung der Darlehen . 114

Gescbiclite 116

Deckung 118

Zinsfuss 120

Amortisation 121

h) Korporationen und Geno.^ften-

schaften 122

Geschichte 123

Sicherheit 123

Zinsfuss 124

Amortisation 125

Darlehen zur Beschaö'ung von

Futtermitteln

Schlussberaerkung

125 126

Vierter Teil.

11. Kapitel. Die Sparkasse . .

Einleger ....

Einnehmereien

Einlagen

Zins

Geschichte

Festsetzung des Zinsfusses . .

Einfluss des Zinsfusses für feste Anlagen (Obligationenzinsfuss) auf die Sparkasse

127 127 127 130 130 131 132

133

IX

Seite

Verschiedene Zinsfüsse 134

Rückzugsbedingungen 137

Missbräuchliche Benutzung der Spar- kasse 138

Verwendung der Sparkassegelder . 139

Bewegung der Sparkassegelder . . 142

Lebensversicherung 142

12. Kapitel.

Die Eigenwechsel . . 143

Geschichte 145

Zinsfuss 146

13. Kapitel.

D i e D e p o s i t e n . . 1 46

Geschichte 147

Bestand 150

Zinsfuss 151

Provision 152

Dauer 152

Verwendung der Depositengelder 152 Charakteristik und Reform vorschlage 152 Die Depositenkassen der Privat- banken 152

14. Kapitel.

Die Darlehen gegen Faust- pfand (Wertpapiere) . . 158

Geschichte 155

Zinsfuss 156

Seite 159 160 161 163 164 164

Ertrag

Liquidität der Lombarddarlehen . Hintei'lage und Belehnungswert .

Dauer

Verluste

Darlehen an ßörsenkreise . . .

15. Kapitel.

Die Darlehen gegen Bürg- schaft 165

Geschichte 165

Zinsfuss 167

Schuldner IflS

Verluste 169

Zahlungen der Bürgen 170

Dauer .170

Bürgen 170

Ein Postulat des Kantonsrates (von

1884) 171

16. Kapitel.

Die Darlehen gegen Faust- pfand nebst Bürgschaft . 172

17. Kapitel.

Die Belehn ung von Waren . 173

18. Kapitel.

Die Pfand Versehreibungen

auf Vieh 174

Zweiter Band.

Fünfter Teil. Seite 19. Kapitel.

DieBanknoten . 3

Das Gründungsjahr 1870 .... 3

Notenersatzmittel 4

Noten 5

Tarifierung der englischen Gold- münzen 7

1871—1904 (Geschichte) .... 8 Periodische Bewegungen der Zirku- lation 20

Seite

Die Spannweite 20

Periodische Reduktionen der Emis- sion 24

Deckung 26

a) Bardeckung 26

b) Die übrige Deckung .... 27

Zahlungsbereitschaft 29

Zusammensetzung der Emission . 32

Herstellungskosten 35

Banknotensteuer 35

Ertrag der Emission 36

X

Seite

20. Kapitel. Das W e f h s e 1 iT e s (• 1 1

äft.

Be

Bestand des Portefeuilles . .

Das schweizerische Portefeuille

Periodische Bewegungen des Standes

Das ausländische Portefeuille

Durchschnittsbetrag der Wechsel

Die Verfallzeit der Abschnitte

Die Qualität der Wechsel . .

Ueberblick der wirtschaftlichen Ver hältnisse in den Jahren 1871 bis 19(14

DieDiskontopolitikderKantonalbank (1871 1898) und der schweizeri- schen Emissionsbanken (1898 bis 1904)

Die periodischen Bewegungen der Sätze

Schlussbetrachtungen

Ertrag

Das schweizerische Portefeuille . Das ausländische Portefeuille . .

Verluste

Einfluss des Diskontosatzes auf den ZinsfusR für langfristige Gelder .

37 39

41 4-2 43 44 44

44

48

62 64 68 69 69 70

71

21. Kapitel. DieKasse 73

Bestand 74

Verhältnis der verfügbaren Barschaft zu den kurzfälligen Schulden (Ta- belle) 76

Bardeckung 77

Der Kassenverkehr 78

Die Kassen der Filialen .... 79

Die Barschaftsbezüge 80

Sechster Teil.

22. Kapitel.

Der Kontokr»rrent verkehr 83

Einteilung 86

Geschichte 86

Tratten 89

Kredite 91

Verfügungen . . .91

Einzahlungen ... . .

Zinsfnss

Vergleich mit dem LomV)ardzinsfuss

Die Provision

Deckung ...

Verluste

Ertrag

Umsatz der Checkrechnungen Spannweite der Guthaben . . . .

Schlussbetrachtung

Blankokredite

Festsetzung der Kontokorrent-Bedin- gungen

Einheitliche Vereinbarungen . .

23. Kapitel. Die Girorechnungen

24. Kapitel.

Die Abrechnungsstelle in Zürich (Clearing h o u s e)

Umsatz

Durchschnittlicher Betrag der Ab

schnitte

Anteil der Kantonalbank Monatliche Bewegungen

Tagesumsatz

Börsen- Liquidationen

Entlastung des Zahlungsverkehrs .

25. Kapitel.

Die schweizerischen Emis- sionsbanken

Die schweizerischen Emissionsban-

Seite 91 91 94 94 95 i)7 97 98 99 99 101

101 102

103

104 105

106 106 107 107 108 108

108

ken und die Zentralstelle . .

111

1870—1876

111

1876—1882

112

1882—1887

113

1887—1900

114

Entwurf der Bank in Basel . .

115

1901—1904

116

26. Kapitel.

Der Giroverkehr . .

118

Ausdehnung des Mandatverkehrs

121

27. Kapitel.

Vorsch üsse. cTäglichesGel

122

Technik

\>>:?,

Betrag

124

XT

Zinsfuss Liquidität

Seite 124 125

28. Kapitel.

Banken und Bankiers (Kor- respondenten). Ausländi scheGut haben

Bestand

Ertrag

Korrespondenten-Kreditoren . .

Siebenter Teil.

29. Kapitel.

Aufbewahrung von W e r t- saclien, Vermögensver- waltungen

Offene und verschlossene Depositen

Schrankfächer

Ertrag ...

30. Kapitel.

Das Effekte n -Kommissions- geschäft

125 127 127 128

129 130 181 131

131

31 Kapitel.

Das Reportgeschäft . 133

32. Kapitel.

Die Effekten . . 134

Bestand 134

Liquidität des Ettektenportefeuilles 137

Ertrag 138

33. Kapitel.

Das Effekten-Emissionsge-

schäft 140

1870—1896 140

Anleihen der Jura-8implonbahn . 143

1897—1904 145

Bemerkungen zumEmissionsgeschäf t 147

Seite Achter Teil.

34. Kapitel.

Die Filialen . . . 149

Kompetenzen . . 150

Entwicklung 152

Neunter Teil.

35. Kapitel.

Die Jahresergebnisse.

A. Der Bruttogewinn 154

Prozentualer Ertrag der Geschäfts- zweige 158

Ergebnisse der einzelneu Jahre 159

B. Der Reingetvinn Iß5

36. Kapitel.

Die Bilanzen. . . 168 Die Jahresschlussbilanz (Tabelle Seite

186 und 187) 168

Die eigenen Gelder 168

Die kurzfristigen Gelder und die

kurzfristigen Anlagen .... 171 Die Zusammensetzung der kurzfris tigen Gelder nach Herkunft und

Anlage 171

Liquidität des Status 173

Vergleichung einzelner Jahre (Kapi- tal- und Zinsbeträge .... 174 Aktiven. Durchschnittlicher Bestand und Zinsertrag der einzelnen

Konti (Tabelle) 182

Passiven. Durchschnittliclier Be- stand und Zinslast der einzelnen Konti (Tabelle) 184

Zehnter Teil.

37. Kapitel.

Die Gewerbehalle. . 188

Verwaltung 188

Ausstellungsgegenstände .... 188

Geschichte 189

Die Aussteller 189

Darlehen an die Aussteller . . . 190

Xll

Seite Seite

Das Warenlager der Anstalt . . 191 Ergebnisse 197

Die Rechniingsergebnisse .... 191 Die Höhe des Zinsfusses ... 197

Die Handwerker der Landgemeinden 191 ß^ Djg Mobiliarleihkasse in Wintev-

Reformvorschläge 192 thur 198

38. Kapitel. Anhang.

Die Mobiliarleihkassen. 39. Kapitel.

A. Die Mobiliarleihkasse in Zürich 194 Die Bundesbank und die

Verwaltung 194 Zürcher Kantonalbank . 200

Reglementarische Bestimmungen 194

Die Entwicklung der Anstalt. . 195 Schlussbetrachtungen 202

Ergänzungen und Berichtigungen.

Band I.

Seite 14, Zeile 20: Unter c Gewinnreserve» ist zu verstehen der Gewinnrück Stellungskonto, nicht der Reservefonds. Vergleiche Tab. 6 No. 1, Seite 23; ferner Seite 34, Zeile 22.

Seite 17, lit. 1, ist dahin zu präzisieren, dass eine Sektion das der Hypothekar- abteilung unterstellte Archiv prüft, während die andere Sektion den übrigen Ver- kehr überwacht.

Seite 58, Tab. 9, No. 1: 1896, 10. und 11. Kolonne «Ertrag der Schuldbriefe» 3,780 7o Differenz mit Zinslast der Obligationen 0,271 >•

Seite 79, Zeile 30 und Seite 80, Zeile 3: Die Zahlen: Vermehrung der Grund- versicherungen in der Stadt Zürich und im Kanton Züricli sind dem Rechenschafts- berichte des zürcherischen Obergerichtes entnommen.

Seite 102, Zeile 1, lies: Bei einer Schuld von Fr. 10,000, zu 4 "/o bezw. zu 3^/4 "/o verzinslich, . . .

Seite 153 lies: 14. Kapitel statt 16. Kapitel.

Band II.

Seite 17, zweitletzte Zeile, lies : Von September an hob er sich (d. h. der Durchschnitt der Zirkulation).

Seite 19, Tab. 19, No. 2, 1898 Jahresdurchsclinit-t der Notenzirkulation, lies : 26,369 statt 23,369.

Seite 24, Zeile 21, lies; Banque du Commerce, Geneve ; Seite 29, Zahlungs- bereitschaft, lies: Die Zürcher Kantonalbank kann sich rühmen, dass sie seit 1882 von allen schweizerischen Notenbanken die höchste Bardeckung der Zirkulation auf- zuweisen hatte.

.;4^ii^^.

Ersif®r Samcl

Erster Teil.

1. Kai)itel.

Der Vorläufer der Zürcher Kantonalbank: die Zinskommission und Aktiengesellschaft Leu & Co.

Die Gründung des ersten zürcherischen staathchen Finanz- institutes fällt in die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts. „Durch glücklichen Handel hatte sich nach und nach im Gebiete der Republik Zürich die Masse des in Umlauf Ijetindlichen Geldes so vermehrt, dass man keine guten Anleihen mehr im Lande machen zu können glaubte, und daher befürchtete, es werde durch künstliche Steigerung des Güterwertes und durch eine Masse schlechter Anleihen ein schlimmer Zustand herbeigeführt werden."^)

Nachdem die Regierung in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts vergeblich versucht hatte , durch Mandate den Rück- gang des Zinsfusses aufzuhalten, fand im Kleinen Rate am 19. De- zember 1750, veranlasst durch ein Gutachten der ,,zur Aufsicht des wegen der Verzinsung der Schuldbriefe ergangenen Mandates ver- ordneten Herren" eine Vorberatung statt, ,,ob etwa öffentlichen Fonds und auch Fonds von Privaten die Freiheit zu erteilen sei, ihr Geld in auswärtigen Fonds valieren zu machen". Die flüssigen Gelder hatten bis dahin nur in Hypothekaranlagen Verwendung linden können. Eine strenge Durchführung der erlassenen Mandate, ein Fest- setzen des Zinsfusses auf 5 ^o Hess einen plötzlichen Preissturz der Güter, Zwangsverkäufe und Verluste der Grundbesitzer wie der Dar- lehensgeber befürchten. Ein Abfiiessen der überschüssigen Gelder nach dem Auslande konnte nicht stattfinden, weil die Anlage von kleineren Beträgen in fremden Werten einzelnen Personen nicht möglich war.

Am 18. Januar 1751 betraute der Kleine Rat eine aus 13 Mit- gliedern bestehende Kommission mit der weitern Prüfung der Frage.

1) Rede des Herrn a. Bürgermeister Joh. Jak. Hess in der Generalversamm- lung der Interessenten der Zinskommission am 14. Mai 184ß.

4

Die Anträge dieser Kommission führten am 11. Februar 1754 zu dem einmütigen Beschluss des Grossen Rates, eine Stelle zu schatten, welche vom Staate, von Korporationen und Privaten Gelder annehmen und im Ausland ausleihen sollte. Im ersten Jahre wollte man den \'ersucli nur mit öffentlichen Geldern machen. Hiezu wurden 50,000 (Julden bestimmt, welche in den ersten vier Jahren nicht, später zu 2 " 0 zu verzinsen waren. Schon 1770 konnte das vom Staate überlassene Kapital aus den Erträgnissen zurückbezahlt werden. Für die von den Korporationen angenommenen Gelder wurde ein Zins- fuss von 3 " 0, für diejenigen der Privaten von 372 '^/o festgesetzt. Der Staat ernannte die mit der Leitung der Geschäfte betrauten Mit- glieder der Zinskommission, übernahm aber keine Garantie für die Sicherheit der Darlehen der Korporationen und Privaten. Ende 1754 gab man dem Unternehmen nach dem damaligen Standesseckelmeister den Namen Leu & Compagnie. Am 15. April 1755 wurde die «Zins- kommissionsstube » auf dem Rathause dem Publikum geöffnet, nach- dem das vom Staate überlassene Kapital schon angelegt worden war. Die ausgegebenen Obligationen, im Volksmunde unter dem Titel Rathausobligationen bekannt, erreichten 1790 einen Betrag von 2,5 Millionen Gulden.

Die Gelder wurden hauptsächlich in englischen, französischen und österreichischen Staatspapieren angelegt; kleine Beträge fanden Verwendung in sächsischen, dänischen, schwedischen, sogar nord- amerikanisclien Werten. Von Bedeutung waren die meist durch Hypotheken sichergestellten Anleihen an deutsche Fürsten und Klöster. Von 1794 an gewährte man auch Darlehen auf Liegenschaften im Kanton Zürich. 1798 wurde nach dem Sturze der alten Regierung die Zinskommission ihres obrigkeitlichen Charakters entkleidet und erschien nur noch als Vertreterin der am Unternehmen durch Ein- lagen interessierten Kreise. Die Wirren der französischen Revolution und die folgenden Kriegsjahre brachten das Unternehmen beinahe an den Rand des Unterganges. Die ausländischen Papiere, welche in den Kassen der Kommission lagen, waren im Werte gesunken und zum Teil gar nicht, zum Teil nur mit erheblichen Verlusten zu liquidieren. Eine am 11. März 1799 vorgenommene Untersuchung ergab eine Unterbilanz von 800,000 Gulden.

Nach einer langwierigen Sanierung, welche 1811 in der Haupt- sache durchgeführt und 1826 zum Abschluss gebracht wurde, verlegte sich das Unternehmen mehr auf die Befriedigung der einheimischen Kapitalbedürfnisse. Hauptsächlich pflegte es das Hypothekargeschäft, so dass bei der im Jahre 1854 erfolgten Umwandlung in eine Aktien-

gesellschaft 5,5 Millionen Franken = 97 und 1867, 13 Jahre später, 28,5 Millionen Franken = 82 % seiner Gelder in Schuldbriefen an- gelegt waren. Die Statuten bestimmten als Zweck ,, jederzeit, soweit die Geldmittel reichten, auf solide Unterpfande und zwar vorzugsweise auf Liegenschaften im Kanton Zürich oder auf Schuldbriefe, wenn solche verschrieben sind, auf längere Zeit zu l)iUigem Zinsfuss Kaj)i- talien auszuleihen und gute Schuldbriefe anzukaufen".

Die Beteihgung des Staates, welche seit 1854 infolge eines Be- schlusses des Grossen Rates vermehrt wurde, betrug 1868 6302 Aktien im Nominalbetrag von 500 Franken. Mit Ausnahme des Kantons Bern war sie wesentlich höher, als bei irgend einer andern schweizerischen Staatsbank. Da zudem der Regierungsrat stets in der leitenden Direktion durch ein Mitglied vertreten war, nahm das Institut durch- aus den Gharakter einer kantonalen Hypothekarbank an.

2. Kapitel.

Die Gründung der Zürcher Kantonalbank.

Die Verhandlungen im Grossen Rate des Kantons Zürich 1843 1866. Die Gründung eines rein staatlichen Institutes, Kantonalleihbank oder Kreditanstalt, wurde im Grossen Rate am 5. Oktober 1843 von Oberst Weiss in einer Motion befürwortet. Rein wirtschaftliche Fragen konnten aber in den damals politisch bewegten Zeiten wenig Interesse finden. Der Antragsteller, auf eine Verschiebung seiner Motion an- spielend, meinte, ,,es gehe ihm mit derselben wie einem Hungernden, der nichts zu essen bekomme, er verliere immer mehr den Appetit". Am Schlüsse der Diskussion war nicht einmal die zur Abstimmung erforderliche Zahl der Mitglieder anwesend. Am 20. Dezember wurde die Motion mit grosser Mehrheit, 110 gegen 67 Stimmen, abgelehnt. Man wollte den Bankverkehr den bisher bestehenden Privatinstituten überlassen und war der Einmischung des Staates in wirtschaftliche Angelegenheiten abgeneigt.

Erst sechs Jahre später, nachdem durch die Errichtung des Bundesstaates ein Teil der politischen Fragen entschieden war, wurde der Grosse Rat veranlasst , sich mehreremale eingehend mit der Gründung eines staatlichen Kreditinstitutes zu befassen.

Am 29. August 1849 überwies der Grosse Rat dem Regierungsrat eine Petition von zehn Landgemeinden, w^elche um Errichtung einer Kantonalbank baten, ferner am 12. Februar 1850 und 2. April 1851

6

Petitionen in älinlichem Sinne des Gewerbevereins des Bezirkes Zürich und der Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirkes Uster für sich und im Namen von 24 Gemeinden. Begründet wurden die Gesuche damit, dass das Kreditwesen im Kanton erschüttert sei und nur ein unter staatlicher Leitung stehendes Institut Abhilfe scliaffen könne.

Der Regierungsrat, welcher beauftragt wurde, Bericht und Antrag zu hinterbringen mit derjenigen Beförderung, ,, welche mit der Wich- tigkeit der Sache vereinbar sei", legte erst am 15. Mai 1852, nachdem vorher im Grossen Rat eine diesbezügliche Motion gestellt worden war, einen Gesetzesentwurf vor.

,.r)ie Fonds der Domänenkasse (zentralisiertes Staatsgut) und die unter besonderer Verwaltung stehenden kantonalen Fonds (Spital- fonds, Armenfonds, Viehscheinstempelfonds) sollten zu einer besondern Kantonal-Hyi)othekarkasse vereinigt werden, welche Anleihen macht auf im Kanton Zürich gelegene Immobilien, sowie gegen Sicherheit an Gemeinden und solide Gesellschaften behufs Gründung von Vieh- leihkassen und Vorschusskassen für Handwerker und auf kurze Termine an Ersparniskassen. Wenn die Mittel nicht hinreichen, werden die Fonds durch Aufnahme von Kapitalien vermehrt, deren Zins mindestens ein Viertel vom Hundert niedriger sein soll, als die für die Darlehen festgesetzten Prozente. Durch Entrichtung höherer Prozente oder durch billige Abschlagszahlungen wird gestattet, die Schuld zu vermindern oder zu tilgen."

In der Weisung, mit welcher er den Entwurf begleitete, bestritt dagegen der Regierungsrat die Richtigkeit der von den Petenten geäusserten Ansichten, sowohl was die wirtschaftliche Lage im all- gemeinen und das ländliche Kreditwesen im besondern anbetraf, als auch mit Bezug auf die Wirkung des empfohlenen Mittels.

Am 22. Dezember 1852 beschloss der Grosse Rat, es sei dem Antrag der Regierung keine Folge zu geben, ,,weil politische und soziale (Gründe gegen die Tunlichkeit einer solchen Institution als Staatsan.stalt sprechen. Falls sich eine sohde Gesellschaft für Er- richtung einer kantonalen Hypothekarkasse als Privatanstalt bilde, würde eine angemessene Beteiligung bei einem solchen Unternehmen mit Staat.smitteln erfolgen können".

Weitere Petitionen bewirkten, dass der Grosse Rat seine Auf- merksamkeit gesetzgeberischen Arbeiten zuwandte, welche die Regelung des Hypothekarwesens bezweckten.

Am 29. Juni 1853 wurde das Gesetz erlassen ,,über die Ab- lösung grundversicherter Forderungen überhaupt und über die Natur und Wiederaufiösung der durch den Uebergang von Uuterpfanden auf

dritte Besitzer entstehenden Rechtsverhältnisse insbesondere", welches den Schuldner rechtlich in den Stand setzen sollte, sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem CUäubiger zu befreien, dem letztern aber in der Folge die Möglichkeit bot, seine Kapitalien in einem für den Schuldner ungünstigen Zeitpunkt zu künden.

Am 20. Juni 1854 wurde bei der Erledigung einer neuen Motion, welche auf die Errichtung einer Kantonulbank liinzielte, der Ilegierungs- rat aufgefordert, Bericht zu erstatten, ,,was zur Verwirklichung des Beschlusses vom 22. Dezember 1852 geschehen sei", und am 1. Juli 1856 eine weitere Petition der Gemeinde Horgen abgewiesen mit Rücksicht ,,auf die Eröffnung, dass in jüngster Zeit dem Regierungsrat von einer Gesellschaft ein Gesuch um die Genehmigung der Statuten einer in Zürich zu errichtenden grösseren schweizerischen Kredit- anstalt vorgelegt worden sei".

Es ist schon darauf hingewiesen worden, wie der Staat seinen Besitz an Anteilscheinen der Aktiengesellschaft Leu & Co. allmählich auf 6302 Stück Ende 1868 erhöhte. 1866 beteiligte er sich mit 1100 Aktien zu 500 Fr. bei der Gründung der Hypothekarbank in Winterthur.

Zehn Jahre lang wurde die Kantonalbank nicht mehr im Grossen Rate erwähnt. Der ausserordentliche Aufschwung in Handel und Industrie in den fünfziger Jahren äusserte seine Rückwirkung auch auf die Landwirtschaft aus, deren Produkte zu steigenden Preisen Absatz fanden. Der Wert der Grundstücke stieg in unverhältnismässiger Weise. In den sechziger Jahren kam der Rückschlag. Die wirtschaft- lichen Störungen, welche den kriegerischen Ereignissen in Europa und Amerika folgten, wurden in Zürich, dessen Handelswelt weit- verzweigte Beziehungen unterhielt, tief empfunden. Verschlimmert wurde die Lage der Landwirtschaft durch das Steigen des Hypothekar- zinsfusses und durch den Bau von Eisenbahnen, welche dem Getreide- handel neue Produktionsgebiete erschlossen. Die in den fünfziger Jahren und anfangs der sechziger Jahre erfolgten Handänderungen waren zu Preisen vollzogen worden, welche den späteren Ertragswert weit über- trafen. 1865 und 1866 entzog die starke Auswanderung nach Amerika den landwirtschafthchen Kreisen Kapital und Arbeitskräfte.

Anderseits fanden die Kapitalisten zunehmende Gelegenheit, ihre Gelder anderweitig anzulegen, sei es in Bankobhgationen, in aus- ländischen, kantonalen oder Gemeindeanleihen, sei es durch Teil- nahme an Aktiengesellschaften, welche entweder höheren Gewinn oder grössere Sicherheit boten, während ihnen das Aufkündigungsgesetz von 1853 die Möglichkeit gab, ihre Kapitahen aus den Hypothekaranlagen zurückzuziehen.

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Die Wirkung war ein grosses Angebot von Schuldbriefen, dem nur eine geringe Nachfrage gegenüberstand. Dass auch die öff ent- heben Hy])othekarinstitute nicht melir im Falle waren, die Bedürf- nisse des Hypothekarkredites im gleichen Masse wie früher zu be- friedigen, ergiebt ein Vergleich der im Kanton Zürich in den Jahren 1863 bis 1866 erfolgten Vermehrung des Schuldbriefbestandes mit derjenigen der Aktiengesellschaft Leu & Compagnie.

Vermehrung der Schuldbriefe im Vermehrung des Bestundes der A.-G.

Kanton Zürich Leu & Comp.

18ß3 19,7 Millionen Franken 5,2 Millionen Franken = 2ß,6 "/o

1864 12,8 4,2 = 32,9 »/o

1865 14,1 1,9 = 13,6 0/0

1866 11,6 1,56 = 13,5 «/o des Gesamtbetrages.

Unter solchen Umständen fasste der Gedanke einer Staatsbank neue Wurzeln. Es wurde zu ihren Gunsten in den meisten Gemeinden eine lebhafte Agitation entwickelt.

Motion uon Qrossrat Keller. Am 29. Oktober 1866 begründete im Grossen Rat Fabrikant Keller von Fischenthal folgenden Antrag :

,,Es wird unter dem Namen « Zürcherische Kantonalbank » eine Anstalt errichtet, welche den Zweck hat, in möglichst uneigennütziger Weise das Kredit- und Geldbedürfnis des Grundbesitzes und des Handwerkerstandes zu befriedigen, nach Massgabe ihrer verfügbaren Mittel einerseits und der ihr gebotenen Sicherheit anderseits."

Der Grosse Rat, in welchem die Gegner des Staatsbankgedankens überwogen, erklärte am folgenden Tage die Motion erheblich, über- wies sie aber mit 90 Stimmen dem Regierungsrat zur Berichterstattung, während 80 Stimmen gemäss dem Wunsche Kellers eine eigene gross- rätliche Kommission mit der Begutachtung betrauen wollten.

Infolge der eingeleiteten Bewegung liefen aus 110 von den 197 zürcherischen Gemeinden Petitionen ein, teils in Form von Beschlüssen von Gemeindeversammlungen, teils vom Gemeinderat ausgehend, teils durch Sammlung von Unterschriften zustande gekommen, ferner von landwirtschaftlichen Vereinen. 14,715 Petenten verlangten eine kanto- nale Hypothekarbank, 11,678 eine kantonale Hypothekar- und Handels- bank.

Am 29. November 1866 bestimmte der Regierungsrat eine Spezial- kommission von 20 Mitghedern, in welche fünf Vertreter der zürche- rischen Kreditinstitute, elf der verschiedenen Bezirke, zwei des kanto- nalen landwirtschaftlichen Vereins und der Inhaber des Lehrstuhles für Nationalökonomie am eidgenössischen Polytechnikum berufen wurden.

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Die Kommission behandelte den Gegenstand in vier Sitzungen. Am 11. Dezember wurde zuerst die Begründung der Motion ver- nommen und die allgemeine Diskussion eröffnet. Die Verhandlungen führten zum Beschlüsse, fünf Personen, welche teils Projekte betreffend die Errichtung einer Kantonalbank, teils Urteile über die Zweck- mässigkeit derselben veröffentlicht hatten, einzuvernehmen und die Finanzdirektion zu ersuchen, geeignete statistische Erhebungen zu veranstalten. In der zweiten Sitzung vom 15. Januar 1867 fand die Einvernahme der beigezogenen Personen und die Fortsetzung der all- gemeinen Diskussion statt. In der dritten Sitzung gelangte die Dis- kussion zum Abschluss. In der vierten und letzten Sitzung, welche man bis zum 4. November verschob, um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich über das angesammelte Material und über das Ergebnis der Voten ein Urteil zu bilden, wurde der definitive Antrag formuliert.

Vier verschiedene Standpunkte wurden vertreten:

1. Die Errichtung einer Hypothekar- und Handelsbank, vom Antrag- steller, Grossrat Keller, vorgeschlagen;

2. Die Errichtung einer Hypothekarbank;

3. Antrag der Mehrheit : Ablehnung einer Staatsbank, dagegen Be- teiligung des Staates bei den bestehenden Bankinstituten, Spar- und Leihkassen in sämtlichen Bezirken ;

4. Ablehnung jeder staatlichen Einmischung in das Bankwesen.

Zur Begründung seines Antrages führte Grossrat Keller in der ersten Sitzung der Kommission aus, wie seit Dezennien die Industrie in grossartiger Entwicklung begriffen gewesen und das Kapital der Landwirtschaft entzogen habe. Dadurch sei eine landwirtschaftliche Kreditnot entstanden. Die massenhaften Angebote von Häusern und Gütern hätten eine Entwertung von Grund und Boden herbeigeführt und die Sicherheit der noch bestehenden Grunddarlehen gefährdet. Die allgemeine Kreditkrisis, von welcher die industriellen Gewerbe in letzter Zeit betroffen wurden, hätte in ihrer Wechselwirkung die Notlage des Bauernstandes verschärft.

LTm dem weiteren Umsichgreifen der Krisis vorzubeugen, schlug er die Errichtung einer Kantonalbank vor, deren Geschäftskreis um- fassen sollte :

1. Ankauf und Verkauf von zürcherischen Schuldbriefen und Titeln mit hypothekarischer Versicherung;

2. Gewährung von Darlehen auf Liegenschaften oder Hypotheken auf längere oder kürzere Zeit, wobei auf ratenweise Abzahlung und Amortisation Bedacht zu nehmen sei.

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Dem Bedürfnisse des Gewerbestandes wollte er entsprechen durch Errichtung einer Handelsabteilung, welche Vorschüsse und Kredite in laufender Rechnung gegen genügende Real- oder Personal- sicherheit in der Höhe von Fr. 100 bis Fr. 50,000 an einzelne Per- sonen oder Firmen gewähren und den Inkasso und die Diskontierung von Wechseln l>etreiben sollte.

Das erforderliche Betriebskapital wollte er beschaffen durch :

1. einen verzinslichen Beitrag des Staates von drei Millionen Franken;

2. Ausgabe von verzinslichen Staatsobligationen, vorläufig im Betrage von drei Millionen Franken ;

3. Annahme von Depositengeldern ;

4. Ausgabe von Banknoten ;

5. ein Anleihen, Avelches der Grosse Rat, um den zürcherischen Geldmarkt zu entlasten, im Auslande aufnehmen sollte.

Von der Handelsabteilung, insbesondere von der Banknoten- ausgabe erwartete er einen so hohen Gewinn, dass aus demselben die Verwaltungskosten und die Bildung eines Reservefonds bestritten werden und man dem Grundbesitzer die Gelder zum gleichen Zins- fusse ausleihen könnte, den sie der Bank kosteten, eine Ansicht, von welcher ihn die Erfahrungen in seiner Amtstätigkeit als Bankrat später bekehrten.

Der Antrag der Mehrheit, auf welchen 15 Stimmen fielen, lautete: „Die Kommission rät entschieden ab von der Errichtung einer Staatsbank oder einer Bank mit Staatsgarantie. Sie empfiehlt dagegen, dass der Staat sich bereit erkläre, an Ersparniskassen, Leih- kassen und allfällig sich bildende Lokal-Hypothekarvereine Gelder zu leihen,"

In ihrem Gutachten wies die Mehrheit darauf hin, dass die ein- getretene Krisis allgemeiner Natur sei und auch die umliegenden Länder betroffen habe. Die besondere Not der Landwirtschaft sei durch die hohen Güterpreise veranlasst worden. Dagegen gebe es nur ein wirk- sames Mittel, das sich zum Teil schon fühlbar gemacht liabe, nämlich ein Wiederzurückgehen der Preise. Die Klage, es werde zu wenig für die Landwirtschaft getan, beantwortete sie mit dem Hinweis auf den Besitz des Staates an ländlichen Schuldbriefen und Anteilscheinen an zürcherischen Hypothekarinstituten im Gesamtbetrage von 18,5 Millionen Franken. (Jegenüber der Behauptung, das Kapital ziehe sich von der Landwirtschaft zurück, wies sie auf die Vermehrung der Scliuldbriefe von 172 Millionen Franken im Jahr 1842 auf 326 MiUionen Franken im Jahr 1866 hin. Sie bekämpfte die Ansicht, die beabsichtigte Notenausgabe würde besonders hohe Erträgnisse

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abwerfen und könne beliebig vermehrt werden. Schliesslich be- sprach sie die in andern Kantonen und im Auslande bestehenden Hypothekarinstitute.

Die Finanzdirektion gelangte am Schlüsse eines umfangreichen, mit vielem statistischem Material ausgestatteten Berichtes vom 20. Juni 1868 an den Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates zu dem An- trag: ,,Es sei der Motion keine weitere Folge zu geben."

Unter Hinweis auf einen frühern Beschluss, die Bankfrage nicht vor Erledigung der obschwebenden Verfassungsrevision zu be- handeln, beschränkte sich der Regierungsrat darauf, den Bericht dem Grossen Rat ohne weitere Vorlage oder Bemerkungen zuzustellen.

Die Errichtung der Kantonalbank. Die weitere Verfolgung der Frage wurde durch die politischen Ereignisse überholt.

Am 15. Dezember 1867 fanden in Zürich, Winterthur, Uster und Bülach Volksversammlungen statt, welche eine Revision der Staats- verfassung in demokratischem Sinne verlangten. Dem Grossen Rat wurden hiefür 26,000 Unterschriften eingereicht.

Am 26. Januar 1868 sprach sich das Volk mit einer erdrücken- den Mehrheit für die Revision aus.

Am 4. Mai trat der neu gewählte Verfassungsrat zusammen, in welchem die Demokraten, die Freunde der Staatsbank, die Mehrheit besassen, und nahm in der Sitzung vom 6. November den von der Verfassungskommission vorgeschlagenen Artikel an :

,,Der Staat errichtet zur Hebung des allgemeinen Kreditwesens beförderlich eine Kantonalbank."

Mit der Annahme der Verfassung am 18. April 1869 durch das Volk trat diese Bestimmung unverändert in Kraft.

In den am 9. Mai stattgefundenen Wahlen des neuen Kantons- rates errangen die Demokraten wieder die Mehrheit.

In der Sitzung vom 30. Juni wurde das Gesetz betreffend die Kantonalbank unter die Reihe derjenigen Gesetze gestellt, welche noch im gleichen Jahre vorbereitet und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden sollten.

Die von der demokratischen Mehrheit eingesetzte allgemeine Gesetzes-Revisionskommission bestellte eine Spezialkommission von sieben Mitgliedern, welche unter Zuzug von zwei Experten den Entwurf Kellers einer viermaligen « Metamorphose » unterzog. Vom 30. August bis 1. September wurde der Entwurf im Kantonsrat durchberaten.

Als Zweck der Bank wurde im ersten Paragraphen bezeichnet und auch bei den späteren Gesetzesrevisionen unverändert belassen:

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.,nach Massgabe ihrer Mittel den Kantonseinwohnern die Befriedigung ihrer Kredit- und Geldbedürfnisse zu erleichtern, unter besonderer Berücksichtigung des kleineren und mittleren Grundbesitzes, des Handwerker- und des Gewerbestandes".

Eine längere Diskussion entspann sich über die Haftpflicht des Staates. Schliesslich beliebte die Fassung: ,,Der Staat haftet hinter den eigenen Mitteln der Bank für alle Verbindlichkeiten derselben," ^) Mit grosser Mehrheit lehnte der Rat das von der Kommission vor- geschlagene Notenmonopol ab und betraute eine Spezialkommission mit der Aufgabe, ein Banknotengesetz zu entwerfen, welches auch auf die Privatbanken iVnwendung finden sollte. Die Leitung der Bank wurde einem vom Kantonsrat gewählten Bankrat und einer engeren Bankkommission übertragen.

Am 3. September nahm der Kantonsrat das Gesetz an. Die \^olksabstimmung vom 7. November ergab für die Annahme 37,157, für die \'erwerfung 8144 Stimmen.

Am 17. November wählte der Kautonsrat den Bankrat, damals aus 9 Mitgliedern bestehend, und bestellte aus dessen Mitte die Bankkommission. Schon am nächsten Tage versammelte sich der Bankrat unter dem Vorsitz Kellers, des erstgewählten Mitgliedes. Da es sich aus einer vorläufigen Besprechung ergab, ,,dass die Ansichten der Mitglieder über die zu befolgenden Grundsätze nicht allzuweit auseinander gingen und ein gedeihliches Zusammenwirken möglich sei," erklärten in der folgenden Sitzung sämtliche noch unentschieden gebliebene Mitglieder Annahme der Wahl und es konnte zur Kon- stituierung des Bankrates geschritten werden.

Am 3. Dezember wurde hievon dem Kantonsrate Mitteilung ge- macht und zugleich A'orschläge unterbreitet betreffend die Besetzung der beiden Direktorenstellen.

Die Beschaffung des Gründungskapitals lag der Regierung ob.

Der Baukrat befasste sich in erster Linie mit folgenden Auf- gaben :

1. Entwerfen des Geschäftsreglementes.

2. Anfertigung der Banknoten.

3. Bestimmung eines passenden Lokals und Anschaffung des Mo- biliars etc.

4. Anstellung des Personals.

') 1883 abgeändert in : „Der Staat haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit ihre Mittel nicht auHreichen."

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Das vorerst provisorische Reglement wurde vom Kantonsrat vom 17. bis 21. Januar 1870 durchberaten und genehmigt. Der Kupferdruck und farbige Unterdruck der Noten musste, da sich in der Schweiz keine Firma fand, welche nach dem Stande der damaH- gen Technik für Ausführung und möglichst rasche Vollendung die- selbe Sicherheit bot, einer Leipziger Firma übergeben werden. Der Betrag der anzufertigenden Noten wurde einstweilen auf drei Millionen Franken beschränkt. Die Ablieferung sollte im Juni beginnen. Das Personal bestand aus einem Direktor der Handelsabteilung, einem Vizedirektor als Leiter der Hypothekarabteilung, einem Kassier, einem Buchhalter, zwei Komptoiristen und einem Abwart.

Die Bank eröffnete ihre Wirksamkeit am 15. Februar 1870.

3. Kapitel. Die Gesetzgebung.

Für die Gesetzgebung der Kantonalbank gelten in Bezug auf Initiative durch die Stimmberechtigten, Beratung und Beschluss- fassung durch den Kantonsrat, Annahme oder Verwerfung durch die Volksabstimmung die betreffenden Bestimmungen der zürcherischen Staatsverfassung, deren §28 lautet: „Das Volk übt die gesetzgebende Gewalt unter Mitwirkung des Kantonsrates aus."

In der Regel wurden die Revisions- und Abänderungsvorschläge von der Bankkommission im Bankrat eingebracht und von diesem dem Kantonsrate unterbreitet, welcher sie an eine eigene Kommission, gewöhnhch die kantonsräthche Bankrechnungsprüfungskommission, zur Berichterstattung überwies. Nach der Beratung und Annahme durch den Kantonsrat erfolgte die Vorlage an das Volk.

4. Kapitel. Revisionen des Bankgesetzes.

In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre empfanden die Bankbehörden das Bedürfnis, das Bankgesetz in Einklang zu bringen mit den durch die Entwicklung der Kantonalbank geschaffenen neuen Verhältnissen. Der Bankrat unterbreitete dem Kantonsrat eine Vor- lage für ein vollständig neu revidiertes Bankgesetz, welches vom

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Kantonsrate durcbberaten und am 9. Juni 1878 angenommen wurde. Am 27. Oktober unterlag dasselbe in der Volksabstimmung mit 20,470 gegen 21,448 Stimmen.

Nacb Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten vom 8. März 1881 liess sich eine Revision des Bankgesetzes nicht länger verschieben. Das aus den Beratungen des Bankrates und des Kantonsrates hervorgegangene Gesetz wurde am 2. Dezember 1883 vom Volk mit 28,300 gegen 17,420 Stimmen angenommen und bestand bis zum 16. März 1902 in Kraft.

Nachdem im Jahre 1889 der Reservefonds die im Gesetze vor- geschriebene Höhe erreicht hatte und über die Verwendung der Rein- erträgnisse neue Bestimmungen aufgestellt werden mussten, legte der Bankrat dem Kantonsrat am 26. August 1891 einen Gesetzesentwurf vor, in w^elchem unter anderm zugunsten der Landwirtschaft die Ge- währung von niedrig verzinslichen Darlehen für Meliorationszwecke und an gemeinnützige landwirtschaftliche Genossenschaften, sowie die Bildung eines gemeinnützigen Fonds zur Unterstützung der Land- wirtschaft vorgesehen waren.

Während der Bankkrisis im November 1891 ging der grösste Teil der angesammelten Gewinnreserve verloren und der Entwurf wurde zurückgezogen.

Am 3. Juli 1893 lud der Kantonsrat auf Antrag seiner mit der Untersuchung des Notstandes der Landwirtschaft betrauten Kom- mission den Bankrat ein , die 1891 gemachten Vorschläge wieder aufzunehmen. Der Bankrat beschränkte sich am 25. Juli 1894 darauf, über die Verwendung der Reinerträgnisse und die Bildung eines gemeinnützigen Fonds Anträge zu stellen. Am 9. März 1896 beschloss der Kantonsrat, die Beratung zu verschieben, weil er zuerst den Entscheid der eidgenössischen Volksabstimmung über die Errichtung der Bundesbank und die Antwort des Bankrates auf die Petition des Bauernbundes betreffend die Revision des zürcherischen Hypothekar- wesens und die Schuldenamortisation abwarten wollte. Am 28. Fe- bruar 1897 wurde die Bundesbank verworfen. Mit Schreiben vom 6. August 1897 begründete der Bankrat seine Stellungnahme gegen die Vorschläge des Bauernbundes. Am 16. November pflichtete der Kantonsrat dem Bankrat bei und lud denselben ein, die Frage zu prüfen , ob von den Reinerträgnissen 50 teils zur Hebung un- verschuldeter Notstände der landwirtschaftlichen Bevölkerung, teils zur Amortisation von Hypothekarschulden verwendet M^erden sollten. Am 16. November 1898 reichte der Bankrat eine Reihe von Ab- änderungsvorschlägen zum Bankgesetz ein, welche aber mit Rücksicht

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auf die in Aussicht stehende Bundesbank im Kantonsrat nicht zur Behandlung kamen. Bei Abnahme der Staatsrechnung vom Jahre 1899 wurde vom Regierungsrat die Forderung aufgestellt, dass die Kantonal- bauk einen Teil ihrer Erträgnisse an die Staatskasse abliefern sollte. Im Frühling 1901 gaben die chronisch gewordenen Defizite der Staats- rechnung den Anstoss zu der letzten, vollständigen Revision des Bank- gesetzes. Das neue Gesetz wurde am 26. November 1901 vom Kantons- rat mit 112 gegen 2 Stimmen angenommen und am 16. März 1902 erfolgte die Annahme in der Volksabstimmung.

5. Kapitel.

Die Organisation.

Die Bank hat ihren Sitz in Zürich ; sie unterhält in anderen Teilen des Kantons Zweiganstalten (Filialen).

Das Bankgesetz zählt folgende Organe auf :

1. den Kantonsrat,

2. den Bankrat,

3. die Bankkommission,

4. die Rechnungsprüfungskommission,

5. die Direktoren.

1. Der Kantonsrat. Der Kantonsrat ist die oberste Aufsichts- behörde der Bank. Ihm stehen zu :

a) Die Genehmigung der vom Bankrate erlassenen Reglemente, welche die Geschäftsführung und die Organisation betreffen ;

h) die Erhöhung des Gründungskapitals nach Massgabe des Bedürf- nisses ;

c) die Bestimmung des Zinsfusses für das vom Staate der Bank zur Verfügung gestellte Kapital; doch soll derselbe nicht höher sein, als zur Bestreitung der Selbstkosten des Staates nötig ist;

d) die Bestimmung der Höhe der Banknotenemission auf Antrag des Bankrates und innert den Schranken der Bundesgesetzgebung ;

e) die Beschlussfassung auf Antrag des Bankrates über die Ver- wendung der vom Gesetze vorläufig dem Reservefonds zugewiesenen 50 der Reinerträgnisse, sobald dieser Fonds die Hälfte des Gründungskapitals erreicht hat ;

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f) Walil der Bankbehörden:

1. des aus 13 Mitgliedern bestehenden Bankrates;

2. aus dessen Mitte : der dreighedrigen Bankkommission ;

3. auf Vorsclilag des Bankrates Wahl der Direktoren. y) Wahl der Reclmungsprüfungskommission ;

h) Abnahme der Jahresrechnung;

i) Einsichtnahme zu jeder Zeit in die Bücher und den Geschäftsgang der Bank durch eine für diesen Zweck aus seiner Mitte gewählte Kommission ; k) allgemein, alle wichtigen, die Kompetenzen des Bankrates über- steigenden Massnahmen, und ferner 1) Beschlussfassung über die Verwendung des aus den Erträgnissen der Kantonalbank gebildeten kantonalen gemeinnützigen Hilfs- fonds auf Antrag des Regierungsrates.

Die Wahl des Bankrates, der Bankkommission und der Rech- nungsprüfungskommission erfolgt je am Anfang einer Amtsperiode des Kantonsrates auf drei Jahre mit Wiederwählbarkeit, diejenige der Direktoren auf unbestimmte Zeit^laut Anstellungsvertrag.

Nicht wählbar in die Bankbehörden sind folgende höhere Staats- beamte :

Die Mitglieder des Regierungsrates, des Obergerichtes, die Bezirks- statthalter und die Bezirksgerichtspräsidenten ; ferner aus Gründen des Bankgeheimnisses: die Steuerkommissäre. Aus geschäftlichen Rück- sichten : die Verwaltungsräte anderer Banken und von Eisenbahn- gesellschaften.

Ausgeschlossen sind Teilhaber an Handelsfirmen, welche schon in den Bankbehörden vertreten sind, ferner nach Art. 11, Absatz 3 der Verfassung: je eine von den nachbezeichneten Personen: ,, Vater und Sohn, Schwiegervater und Tochtermann." ,,Zwei Brüder, zwei Schwäger oder Gegenschwäher." Die Bestimmungen betreffend die Nichtwählbarkeit sind durch Beschluss des Bankrates auch auf die Verwalter der Filialen und deren Beisitzer ausgedehnt worden.

2. Der Bankrat. Dem vom Kantonsrat gewählten Bankrat fallen folgende Befugnisse und Pflichten zu :

In bezug auf die Organisation: a) Wahl seines Präsidenten und Vizepräsidenten aus der Mitte der Bankkommission. (Der Präsident des Bankrates ist zugleich Prä- sident der Bankkommission.) Wahl der Ersatzmänner der Bank- kommission und eines Protokollführers;

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h) Bildung von Wahlvorscblägen an den Kantousrat l'ür die Stellen der Bankdirektoren (je nach Belieben Einer- oder Mehrvorschläge) ;

c) Ernennung der übrigen Beamten und Angestellten der Bank und der Beisitzer der Filialen ;

d) Errichtung von Filialen und Einnehmereien ;

e) Bestimmung der Geschäftslokale der Hauptbank und der Filialen. Soweit hiefür der Ankauf von Grundstücken oder die Erstellung

von Neubauten erforderlich ist und die bezügliche Ausgabe den Betrag von Fr. 100,000 übersteigt, ist die Genehmigung des Kantonsrates einzuholen ;

f) Vorlage der die Organisation und Geschäftsführung betreffenden Reglemente an den Kantonsrat.

In bezug auf die Geschäftsführung :

g) Besondere Anordnungen zur Beschaffung von Betriebsmitteln; h) Beschlussfassung betreffend die Uebernahme und Vermittlung von

Anleihen ;

i) Beschlussfassung betreffend den Beitritt zu Konkordaten;

k) Festsetzung des Zinsfusses für Darlehen auf Grundeigentum und gegen Bürgschaft, für Anleihen an Gemeinden, Korporationen und Genossenschaften, sowie für Einlagen, welche der Bank gegen Ausstellung von Obligationen und Sparkasseheften gemacht werden;

l) Beaufsichtigung aller Zweige der Bankverwaltung. Diese wird durch eine eigene bankrätliche Rechnungsprüfungskommission ausgeübt, die sich in zwei Sektionen teilt, von welchen die eine vorwiegend den Geschäftsverkehr der Hypothekarabteilung, die andere den Geschäftsverkehr der Handelsabteilung prüft. Ferner : m) Festsetzung der Kautionen, Besoldungen und Taggelder der Bank- beamten und -Angestellten;

n) Prüfung der .Jahresrechnung und Vorlage nebst Berichterstattung an den Kantonsrat.

Der Bankrat ist verpflichtet, seine Vorlagen an den Kantonsrat mündlich begründen zu lassen, falls dies gewünscht wird. Er beschliesst über alle durch das Gesetz in seine Kompetenz gelegten Angelegen- heiten nach Einsicht eines Antrages der Bankkommission. Anträge von Mitgliedern des Bankrates sind der Bankkommission vor ihrer endgültigen Erledigung zur Begutachtung beziehungsweise zur Antrag- stellung zu überweisen. Der Bankrat versammelt sich auf Einladung des Präsidenten ordentlicherweise einmal jeden Monat, ausserdem, so

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oft es die Geschäfte erfordern oder auf Wunsch von zweien seiner Mit- gheder oder eines Direktors. Er ist beschlussfähig, wenn wenigstens sieben Mitgheder anwesend sind.

3. Die Bankkommission. Der vom Kantonsrat aus der Mitte des Bankrates besteUten Bankkommission fallen 7ai :

Die unmittelbare Leitung und Ueberwachung der Geschäfte : a) Der Entscheid über die Darlehens- und Kreditbegehren und die

Annehmbarkeit der anerbotenen Sicherheiten ; h) Bezeichnung der Bankfirmen, welchen Kredite ohne Deckung

gewährt werden dürfen, und die Bestimmung ihrer Höhe ;

c) die Festsetzung der Diskontokredite, sowie der übrigen Bedingungen des Wechsel-, Check- und Inkassoverkehrs;

d) die Festsetzung des Wechseldiskontos, sowie des Zinsfusses für laufende Rechnungen, Depositen und Darlehen gegen Faust- pfänder ;

e) die Ausführung der Vorschriften hinsichtlich der Deckung der Notenzirkulation ;

f) die Beaufsichtigung des Wechselgeschäftes, sowie des An und Verkaufs von Effekten für eigene und fremde Rechnung;

g) Entscheid über den Au- und Verkauf von den der Bank verpfän- deten Liegenschaften ;

li) vorübergehende Zinsermässigungen und Zinserlass für grund- versicherte Darlehen;

i) Vorberatung der Verhandlungen des Bankrates, Begutachtung der Anträge der Mitglieder des Bankrates;

1<) monatliche Berichterstattung über den Geschäftsgang in jeder ordentlichen Sitzung des Bankrates ; .

l) Ueberwachung der Vollziehung der gesetzlichen und reglementa- rischen Vorschriften, sowie der vom Bankrate und von ihr selbst gefassten Beschlüsse ; m) die Ausübung derjenigen geschäftlichen Verrichtungen, welche ihr vom Bankrate übertragen werden ;

n) in dringenden Fällen Suspension der Direktoren unter sofortiger Kenntnisgabe an den Bankrat.

Die Bankkomraission kann von sicli aus in dringenden Fällen auch solche Angelegenheiten behandeln, welche in die Kompetenz des Bankrates fallen. Die nachträgliche Genehmigung ist unverzüglich nach- zusuchen. Für den Entscheid über die Darlehens- und Kreditbegehren ist Einstimmigkeit erforderhch, für die übrigen Entscheide genügt die

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Mehrheit. Die Prüfung der Geschäfte findet durch Sektionen von je zwei MitgHedern statt.

Die Bankkommission versammelt sicli regelmässig zweimal wöchent lieh, ausserdem auf Einladung des Bankpräsidenten und so oft es von einem Mitglied oder von einem Direktor gewünscht wird.

Eine besondere Stellung nimmt der Präsident ein, welcher die tägliche Aufsicht über die Geschäftsführung ausübt und die Berichte der Direktoren entgegennimmt.

4. Die kantonsrätliche Rechnungsprüfungskommission. Derselben fallen zu :

a) Die Prüfung der Jahresrechnung und Geschäftsführung ;

h) die jährliche Berichterstattung und Antragstellung an den Kantonsrat.

5. Die Direktoren. Ausser dem Gesetz und den Reglementen kommt für die Pflichten und Befugnisse der Direktoren der Anstellungs- vertrag in Betracht.

Das Gesetz von 1869 hatte für alle Geschäftszweige der Bank ,, einen Direktor und nötigenfalls einen Vizedirektor als dessen Stell- vertreter" vorgesehen.

Die Erfahrungen des ersten Jahres bewogen den Bankrat 1871, eine Trennung der beiden Hauptzweige, der Hypothekar- und der Handels- abteilung, vorzunehmen und die Leiter derselben einander gleich zu stellen.

In den Geschäftskreis der Handelsabteilung, beziehungsweise deren Leiter, fallen :

a) Die Ueberwachung der Vorgänge auf dem Geldmarkte ; h) die tägliche Aufsicht über die Situation und den gesamten Verkehr der Anstalt ;

c) der Kontokorrentverkehr, das Effekten-, Wechsel- und Notenge- schäft, die Aufsicht über die Kasse ;

d) die Annahme von Geldern gegen Obligationen, Depositenscheine und Eigenwechsel ;

e) die Aufsicht über die Sparkasse ;

f) die Aufsicht über die Fihalen.

Der Hypothekarabteilung sind zugeteilt: a) die Darlehen auf Grundeigentum (Schuldbriefe), an Gemeinden

und Korporationen; h) die Vorschüsse gegen Faustpfand und Bürgschaft ; c) die Besorgung der Wertschriftenarchive.

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Die von der Hypothekarabteilung benötigten Mittel werden von der Haudelsabteilung bereit gestellt.

Die Direktoren leiten die Geschäfte der ihnen unterstellten Ab- teilungen nach den Weisungen und Beschlüssen der Bankbehörden. Sie legen der Bankkommission die 7Ai behandelnden Geschäfte vor und begutachten dieselben ; sie erstatten dem Bankpräsidenten Bericht über den (Geschäftsgang und machen ihm von allen erheblichen Vor- kommnissen Mitteilung. Darlehens- und Kreditbegehren können sie von sich aus nur erledigen, falls entweder die Hinterlagen (Obligationen und Aktien) nach ihrem Belehnungswert von der Bankkommission bereits taxiert sind, oder die Deckung in Schuldbriefen besteht, deren Wertbestimmung ohne Erkundigung möglich ist. Sie stehen unter der Aufsicht des Bankrates beziehungsweise der Bankkommission und sind für ihre Geschäftsführung verantwortlich. Den Sitzungen des Bankrates und der Bankkommission wohnen sie mit beratender Stimme bei. Mit Bezug auf die Darlehens- und Kreditbegehren, die Diskonto- und Bankkredite sowie alle ihre Abteilung betreffenden Geschäfte und Angelegenheiten steht ihnen das Recht der Antragstellung zu. Sie können die ausserordentliche Einberufung des Bankrates und der Bankkommission verlangen.

Die Stellung des Regierungsrates. Der Regierungsrat verwaltet den kantonalen gemeinnützigen Hilfsfonds.

Im Gegensatz zu anderen Staatsbanken ist ihm gemäss dem demokratischen Revisions - Programm von 1867, welches eine Ab- schwächung der Regierungsgewalt verlangte, jede Vertretung in der Verwaltung der Bank verwehrt worden. Man ging davon aus, dass er, weil eher den politischen Parteieinflüssen zugänglich, Massnahmen befördern könnte, welche zuni Schaden der Bank ausfallen würden. In Betracht kommt seine Tätigkeit bei denjenigen Geschäften, welche eine Mitwirkung des Staates bedingen, z. B. bei der Beschaffung beziehungsweise Erneuerung des Gründungskapitals und bei der Aus- .stellung der staathchen Garantie- Urkunde als teilweise Deckung der Notenausgabe gemäss den Be.schlüssen des Kantonsrates.

Die Filialen. Die Kantonalbank besitzt zurzeit 11 Filialen. Die- selben werden von Filialverwaltern geleitet, welche den Direktoren unterstellt sind. Jeder Filiale sind zwei vom Bankrate ernannte Bei- sitzer beigegeben. Ihre Zahl kann gemäss Reglement von 1904 be- liebig vermehrt werden. ,,Die Bei.sitzer treten zur Erledigung der Geld- gesuche wöchentlich einmal zusammen, ausserdem auf Einladung des Verwalters oder auf Wunsch eines Beisitzers, so oft es die Geschäfte

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erfordern. Sie prüfen mit dem Verwalter die seit der letzten Sitzung eingegangenen Darlehensgesuche und Kreditbegehren. Zur Bewilli- gung ist die Einstimmigkeit der Beisitzer und des \''erwalters erfor- derlich. Die vom Verwalter allein abgeschlossenen Geschäfte sind einer nachträglichen Prüfung zu unterwerfen, etc.*)

Die Ueberwachung und Prüfung der (Jeschäfte der Filialen wird von der Hauptbank aus durch den Filialinspektor und durch hiefür besonders bezeichnete Mitglieder der Bankkommission und des Bank- rates ausgeübt.

Betreibend die Kompetenzen der Filialen siehe Band TI, Kap. 34, Seite 151.

*) Regulativ für die Beisitzer vom Jahre 1891.

2^weiter Teil.

Die eigenen Gelder.

6. Kapitel.

Das Gründungskapital.

Das Gesetz vom 16. März 1902 setzt das vom Staate zu be- schattende (rründungskapital auf 20 Millionen Franken fest. Der Kantonsrat hat ^^ollmacht, dasselbe nach Bedürfnis zu erhöhen. Dem Staate wird für seine Kapitaleinlagen eine Schuldurkunde zugestellt, welche allen übrigen Gläubigern der Kantonalbank im Range nachsteht.

Der Zinsfuss wird vom Kantonsrat bestimmt. Seit dem 16. März 1902 darf er nicht höher sein, als zur Bestreitung der Selbstkosten des Staates nötig ist. Der Zinstermin wird mit der Finanzdirektion vereinbart.

Das Bankgesetz von 1869 sah ein Gründungskapital von 6 Mil- lionen Franken vor. Schon im Juli 1869, als die Spezialkommission ihre Beratungen über das Gesetz noch nicht abgeschlossen hatte, traf der Regierungsrat die erforderlichen Schritte, um für das neue In- stitut die ersten 3 Millionen Franken bereit zu stellen.

Aus dem Besitze der Domanialverwaltung (zentralisiertes Staats- gut) wurden verkauft :

4780 Aktien der Bank Leu & Compagnie zu

Fr. 555. 15 - Fr. 2,653,617. -

220 Aktien der Schweizerischen Nordostbahn

zu Fr. 628.50 == 138,270.

Fr. 2,791,887.

1868 betrug die Dividende der Aktiengesell- schaft Leu & Co. 5,2 »A = Fr. 26. auf 4780 Aktien = Fr. 124,280. -

Diejenige der Schweizerischen Nordostbahn 8 > = Fr. 40. auf 220 Aktien . . . = 8,800. -

Es entging dem Staate ein Zins von . . Fr. 133,080.

auf Fr. 2,791,887.— -- 4,7667o.

Tab. 6, No. 1.

- 23

Eigene Gelder (in '000 Fr.).

Gewinn -

Zinslast

Ende

■Gründungs- kapital

Reserve- fonds

rück-

etellungs-

konto

Total

des

GründungH-

kapitals

o/o

1870

3130

^ 15

3115

4,26

1

3830

3830

4,25

2

4425

200

4625

3

6000

450

6450

»

4

6000

700

6700

5

6000

900

6900

if

6

12000

1100

13100

4,377

7

12000

1150

13150

4,375

8

12000

1400

13400

»

9

12000

1700

13700

»>

1880

12000

2000

14000

»

1

12000

2400

14400

>i

2

12000

2700

14700

»

3

12000

2850

14850

>>

4

12000

2850

14850

>i

5

12000

2900

14900

6

12000

3100

15100

4,188

7

12000

3200

15200

3,932

8

12000

3400

15400

9

12000

3525

250

15775

1890

12000

3700

750

16450

1

12000

3975

300

16275

»

2

12000

4175

300

16475

3

12000

4360

420

16780

j>

4

12000

4670

450

17120

»

5

12000

4910

485

17395

6

12000

5600

500

18100

»

7

20000

6160

640

26800

3,916

8

20000

6770

700

27470

3,940

9

20000

7500

700

28200

3,925

1900

20000

8150

700

28850

4,250

1

20000

8450

700

29150

2

20000

8800

28800

3,855

3

20000

9162

29162

3,785

4

20000

9562

29562

>j

24

Die Regierung wurde wegen dieser Operation heftig angegriffen. Nicht nur machte man gehend, dass der Staat, um keine Zinseinbusse zu erleiden, statt 4 ^J* '^/o, wie vorgesehen, 4 74 von der Kantonal- bauk verlangen müsste, sondern es wurde auch betont,- dass durch den Verkauf der Aktien Leu & Co. man den massgebenden Ein- fluss auf die damals grösste schweizerische Hypothekarbank ver- loren habe. ') Unter Hinweis auf eine von der Stadt Zürich erfolg- reich zu 474 V<* durchgeführte Konversion eines älteren Anleihens wurde ausgeführt, dass der Staat sich zu dem gleichen Zinsfuss die- nötigen ]\Iittel hätte beschaffen können.

Da die Kantonalbank ihre Tätigkeit erst im folgenden E'rühjahr beginnen konnte, musste bis zu dieser Zeit eine vorübergehende An- lage der erzielten flüssigen Summe bei einer niedrigen Verzinsung, teilweise zu S"/», gefunden werden.

Am 16. Februar 1870 fand die Uebergabe der Kapitalien statt. Fr. 625,000 bestanden in bar und in Bankmandaten, der Rest in Wechseln, gekündeten oder kündbaren Effekten, welche im Laufe des Jahres fällig wurden. Die Zusammensetzung derselben zeigt, dass bei der Wahl der Fälligkeitstermine auf die voraussichtlichen Bedürfnisse der Bank am 1. Mai und 11. November wenig oder keine Rücksicht genommen wurde.

Der Gesamtbetrag war vom 15, Februar 1870 an, dem Staate mit 474^/0 zu verzinsen. Gemäss einer Verständigung mit dem Re- gierungsrate verzichtete die Kantonalbank auf eine Zinsberechnung hinsichtlich der später fähig werdenden und weniger als A^/i'^/o ab- werfenden Posten, da bei den geltenden niedrigen Diskontosätzen die übernommenen Barmittel nicht höher als zu 3 bis S'/zV» auf kurze Zeit hätten angelegt werden können.

Im Herbst 1.869 hatte die Finanzdirektion vergeblich versucht, zur Ergänzung des Gründungskapitals auf 6 Milhonen Franken ein Anleihen im Auslande aufzunehmen. Das Angebot, einer Vereinigung schweizerischer Banken drei Millionen Franken auf zehn Jahre fest zu 472 7'» unter Anrechnung einer Provision von 1 ^/o zu überlassen, wurde als unannehmbar zurückgewiesen. Unter Berücksichtigung der Provision wäre das Anleihen auf 4,626"/" zu stehen gekommen, was einen effektiven Verlust von Fr. 11,280 jährhch für den Staat be- deutet hätte.

') Dem Staate verblieben noch 1522 Aktien, von welchen. 1132 dem Spital- fonds, 255 dem kantonalen Armenfonds und 135 dem Viehscheinstempelfonds angehörten.

25

Am 17. Mai 1870 ermächtigte der Kantonsrat den Regierungs- rat, ein Anleihen zu 4^4 aufzunehmen. Neue Unterhandlungen auf dieser Basis mit schweizerischen 13anken scheiterten an der For- derung einer Provision von Vj^^lo, mit welcher sich ein fünfjähriges Anleihen auf A^ji^jo gestellt hätte.

Endhch am 14. Juh ersuchte die Finanzdirektion die Kantonal- bank selbst, die Unterbringung des Anleihens für den Staat zu be- sorgen. Allein jetzt kam der Schritt, zu dem sich der Regierungsrat schon längst hätte entschliessen sollen, zu spät.

Am gleichen Tage wurde die Kriegserklärung bekannt, und damit schwand auch die Aussicht, ein 4^ 4'^/0-iges Anleihen im Aus- lande aufzunehmen. Die Auflage eines Anleihens auf dem Platze selbst würde nur die Wirkung gehabt haben, dass diejenigen Gelder, welche der Kantonalbank sonst unmittelbar gegen Ausgabe von Obli- gationen zugeflossen wären, dem Staate hätten gutgeschrieben werden müssen. Nichtsdestoweniger erklärte sich die Bank bereit, Gelder für Rechnung des Staates anzunehmen, und erhielt auf diesem AVege bis Ende 1870 Fr. 130,000. Der bilhge Geldstand zu Anfang des fol- genden Jahres bewirkte, dass von diesem Angebot ziemlich Ge- brauch gemacht wurde. Durch Einzahlungen von Privaten und von der Domanialverwaltung stieg das Gründungskapital auf 3,83 Mil- lionen Franken Ende 1871. Weitere Einzahlungen vermehrten es 1872 auf 4,425 Milhonen Franken.

Die Erhöhungen der folgenden Jahre wurden damit begründet, die Hypothekaranlagen zum Teil aus den langfristigen Anleihen des Staates, statt aus den damals meistens nach einem Jahr kündbaren Obligationen der Bank, zu decken.

Im März 1873 verlangte die Finanzdirektion ein Gutachten über die von der kantonsrätlichen Bankrechnungsprüfungskommission auf- gestellten Postulate betreffend Erhöhung des Gründungskapitals und Verwaltung der Schuldtitel des Staates durch die Bank. Der Bank- rat sprach sich gegen die Verwaltung von Staatskapitalien durch die Kantonalbank aus , befürwortete dagegen eine Erhöhung des Gründungskapitals auf 12 Millionen Franken und den Uebergang von kündbaren Schuldbriefen der Domanialverwaltung in das Eigentum der Bank auf Rechnung dieser Erhöhung. Infolge der grossen Ka- pitalbedürfnisse des Staates, namentlich für Eisenbahnsubventionen, beschloss der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates, das Grün- dungskapital nur auf die gesetzliche Höhe von 6 Millionen Franken zu ergänzen durch Uebergabe eines Betrages von IV2 Millionen Franken in Schuldbriefen des Staates. In Ausführung dieses Be-

26

Schlusses wurden der Kantonalbank 1,3 Millionen Franken in Schuld- briefen und der Rest in bar übergeben.

Bei der Beurteilung dieser Massregel, die nur eine Vermehrung der Anlagen und nicht eine solche der verfügbaren Betriebsmittel be- deutete, ist nicht xai übersehen, dass damals die Bankleitung die in ihrem Besitze befindlichen Schuldbriefe noch nicht als unveräusserüch betrachtete.

Im November 1875 stellte der Bankrat von neuem den Antrag, das (iründungskapital auf 12 Millionen Franken zu erhöhen, unter Hinweis auf die günstige Lage des Geldmarktes, den vermehrten Geschäftsverkehr und eine Bestimmung des im Wurfe liegenden eid- genössischen Banknotengesetzes, welche die Höhe der Notenausgabe einer Bank auf ihr eingezahltes Kapital beschränken wollte.

Am 22. Februar 1876 ermächtigte der Kantonsrat den Regie- rungsrat, der Kantonalbank Obligationen auf den Kanton Zürich im Nominalbetrage von 6 Millionen Franken, auf den Inhaber lautend, jährlich 472"/« Zins tragend, mit Halbjahrscoupons, nach 10 bis 15 Jahren rückzahlbar, zu Eigentum zu übergeben. Im Einverständnis mit dem Bankrat konnte ein Teil des Betrages statt in Obligationen in Schuldbriefen verabfolgt werden.

Dagegen hatte die Kantonalbank dem Staate wie für die frü- heren Kapitaleinlagen eine Schuldurkunde zuzustellen und den Betrag, soweit er in Obligationen bestand, durch spesenfreie Einlösung der Coupons zu verzinsen und für den durch Schuldbriefe gedeckten Teil den nämlichen Zinsfuss zu entrichten, zu dem diese verzinslich waren.

Von der vorgesehenen teilweisen Deckung durch Schuldbriefe wurde Abstand genommen und der ganze Betrag zur öffentlichen Subskription aufgelegt. Die Obligationen trugen halbjährliche Cou- pons per 1. April und per 1. Oktober. Das ganze Anleihen war von der Kantonalbank am 1. Oktober 1886 ohne weitere Kündigung zurück- zuzahlen.

Trotzdem 472** 'o-ige Obligationen früherer Anleihen des Kantons Zürich auf öffentlichen Kursblättern zu 9772 7" notierten, wurde der Emissionskurs auf 99^^2 7" festgesetzt. ,,Man legte weniger Wert darauf, das Anleihen in 24 Stunden gezeichnet zu sehen, als dasselbe mit möglichst geringen Opfern unterzubringen." Den Bankinstituten, welche die Zeichnungen besorgten, wurde eine Provision von 7" ^U" gestanden. Am 28. März wurde die Subskription eröffnet und ge- schlossen, sobald der Betrag vollständig gezeichnet war. Um die Konkurrenz der eigenen auf ein Jahr lautenden Obligationen gegen- über den zehnjährigen des Staates auszuschalten, erniedrigte man

27

einige Tage vor der Subskription den Zinsfuss der ersteren auf A^ji^jo. Vor Ende des Jahres war, das ganze Staatsanleihen unter- gebracht und einbezahlt. Unterstützt wurde der Erfolg durch den leichten Stand des Kapitalienmarktes. Der Kursverlust von V^ V" = Fr. 30,000 und die den Banken vergütete Provision, total Fr. 33,026, wurden sogleich abgeschrieben.

Bei einer Verteilung des Verlustes auf die Dauer des Anleihens unter Berücksichtigung der Zinseszinseu hätte sich eine Quote von Fr. 4176 und ein Zins von 4,535 "/o statt 47270 ergeben.

Nach dem Bankgesetz von 1883 bestand das Gründungskapital «vorläufig» aus 12 Millionen Franken. Der Kantonsrat hatte die Voll- macht, eine Erhöhung bis auf 20 Millionen Franken vorzunehmen.

Am 13. Juli 1885 beschloss der Kantonsrat, den Zinsfuss für die aus den Mitteln des Staates gelieferten ersten 6 Millionen vom 1. Januar 1886 an auf A^lo herabzusetzen. Der Bankrat begründete seinen diesbezüglichen Antrag mit dem allgemeinen Rückgang des Zinsfusses für feste Anleihen und der Notwendigkeit, eine Zins- ermässigung für die Hypothekarschuldner der Bank eintreten zu lassen.

1886 wandelte man das Staatsanleihen vom 10. März 1876 im Betrage von 6 MiUionen Franken, welches am 1. Oktober zur Rück- zahlung fällig wurde, um in ein 47o-iges Anleihen auf zwölf Jahre fest. Die neuen Titel wurden den bisherigen Obhgationären zum Kurse von 101 727» angeboten, und der nicht konvertierte Betrag zu höheren Kursen begeben. Aus dem gesamten Kursgewinn von Fr. 97,716.50 bildete man eine Zinsreserve, aus welcher man während der Dauer des Anleihens jährhch Fr. 8143. 50, im letzten Jahre Fr. 8149 dem Zinskonto gutschrieb. Die Zinslast des Gründungs- kapitals betrug daher nur 3,932 statt 47o-

1890 empfand der Bankrat angesichts des ausserordenthchen Aufschwunges der Geschäfte das Bedürfnis, die für längere Zeit festen Betriebsmittel zu vermehren. Zu einem Antrag an den Kantonsrat, das Gründungskapital zu erhöhen, konnte er sich jedoch nicht ent- schliessen, weil die Errichtung der in Aussicht stehenden schweizeri- schen Bundesbank mit Notenmonopol möghcherweise bedeutende Veränderungen im Betriebe der Kantonalbank veranlasst hätte, und man eingreifende Massnahmen bis nach Abklärung der Frage ver- schieben wollte.

Im September 1893 ersuchte der Bankrat den Kantonsrat, den Zinsfuss für die erste Hälfte des Gründungskapitals, welche seit I.Januar 1886 zu 47o zu verzinsen war, auf 37i7o herabzusetzen,

- 28

da die Kantonalbank selbst nur iiocli zu 3'/2'yo verzinsliche Obliga- tionen ausgebe und vom 1. Mai 1894 an den Zinsfuss der landwirt- schaftlichen Schuldbriefe auf 37^ V" erniedrigen werde. Der Kan- tonsrat lehnte jedoch die Reduktion am 23. Januar 1894 ab.

21 .Jahre lang blieb das Gründungskapital auf der gleichen Höhe stehen. Von Ende 1876 bis Ende 1896 stieg der Umsatz in einfacher Aufrechnung von 1122 auf 3284 Millionen Franken, die Bilanzsumme von 90 auf 224, die Notenemission von 11 auf 24, die übrigen kurzfälligen Schulden von 12,5 auf 27,5, die Wechselschulden (Eigenwechsel und akzeptierte Tratten) von 4,2 auf 6,5, die Sparkasse von 5,6 auf 46,5 und das Obligationenkapital von 42,4 auf 84,1 Mil- lionen Franken. Dem gegenüber zeigten die eigenen Gelder der Bank nur eine Zunahme von 13,1 auf 18,1 Millionen Franken infolge der Vermehrung des Reservefonds auf 5,6 Millionen Franken und der Schaffung des Gewinnrückstellungsfouds von 0,5 Millionen Fran- ken. Eine weitere Vermehrung der Noten war nach dem Aufschwung der zweiten Hälfte der neunziger Jahre dringend geboten. Die Be- schaffung der Bardeckung erforderte eine grössere Summe. Die Ver- mehrung der Obligationen hatte mit derjenigen der Schuldbriefe nicht Schritt gehalten.

Der Bankrat ersuchte am 20. April 1897 den Kantonsrat um eine Erhöhung des Gründungskapitals um 8 Millionen Franken, welche in hquiden Anlagen Verwendung finden und nicht zur Ver- mehrung der Schuldbriefe dienen sollten.

Am 21. Juni 1897 bewilligte der Kantonsrat die Erhöhung von 12 auf 20 Millionen Franken und ermächtigte den Regierungsrat, ein Staatsanleihen von 8 Millionen Franken zu erheben, dessen Emissions- bedingungen er nach Anhörung des Bankrates festzusetzen hatte.

Die Verzinsung wurde auf 3Y2 7», der Rückzahlungstermin auf den 30. September 1907 vereinbart. Die Kantonalbank übernahm das Anleihen zu pari und hatte die Kosten der Anfertigung der Titel und sämtliche mit der Begebung verbundenen Spesen zu tragen. Von zürcherischen Privatbanken waren etw^as ungünstigere Angebote vorgelegen. Das Anleihen wurde zu 100,50 vom 19. bis 24. Juh aufgelegt. Die Abnahme der Titel hatte bis längstens am 30. Sep- tember zu geschehen. Der Bankrat war sich zum vornherein bewusst, dass zu einer Zeit, in welcher S^/i^/o-ige Obligationen nicht mehr willige Abnehmer fanden, das Anleihen mit einem Agio nicht leicht unterzubringen war. Die Subskription ergab nur Fr. 3,775,000. Die zürcherischen Banken verhielten sich ablehnend. Die im Vertrage mit der Regierung stipuHerten Bedingungen hätten die Bildung eines

^ m -

Syndikates kaum zugelassen. Beeinträchtigt wurde der Erfolg dadurcli, dass mehrere Bankinstitute nach dem Ausschreiben des Anleihens den Zinsfuss ihrer Obligationen aui" 3^4 "/« erhöhten, zu gleicher Zeit mehrere 3\'2 %-ige ausserkantonale Staats- und Kommunalanleihen zu pari aufgelegt wurden und die Kantonalbank selbst zu 872 "/o verzinsUche Obhgationen auf 5 Jahre fest ausgab.

Bis Ende September wurden weitere Fr. 2,769,000 und bis Ende März 1898 noch Fr. 1,187,500 im Durchschnitt zu lOOV^Vo begeben. Der Rest von Fr. 258,000 wurde für gelegenthche Bedürfnisse der Kunden in das Effektenportefeuille gelegt.

Nach Abzug der Emissionskosten ergab sich ein Gewinn von Fr. 15,901. Ein so günstiges Resultat hätte sich bei einer grösseren Beteiligung anderer Banken infolge der vermehrten Spesen kaum er- reichen lassen.

Die Kantonalbank hatte diese 8 Millionen Franken mit 4 ^^u verzinsen, V2 % über dem Zinsfuss der Partialobligationen. Der dem Staate daraus entstehende Gewinn belief sich jährhch auf Fr. 40,000. Der Bankrat hatte vergeblich verlangt, dass der Staat der Bank die Gelder zu dem gleichen Zinsfusse überlasse, den er selbst bezahle, und sich darauf berufen, dass die Reinerträgnisse der Bank zur För- derung volkswirtschaftlicher Interessen bestimmt seien und es ihr nicht möghch sei, der Landwirtschaft, an Gemeinden und Korpora- tionen Geld zu 3^/4 beziehungsweise zu 872 "0 auszuleihen, wenn sie dem Staate 4 7" bezahlen müsse.

Am 1. Oktober 1898 wurde das 1886 zur Erneuerung eines Teils des Grundkapitals aufgenommene 47o-ige Staatsanleihen im Betrage von 6 MiUionen Franken fällig. Zur Deckung nahm der Regierungsrat ein 37* ° o-iges Anleihen auf, rückzahlbar ohne weitere Kündigung am 1. Ok- tober 1908. Die Kantonalbank übernahm dasselbe zu pari und legte es im August zu 101 zur Konversion beziehungsweise Subskription auf. Die lange Dauer des Anleihens schien den hohen Kurs zu rechtfertigen. Um die Konversion zu erleichtern, wurde der Zinsfuss der eigenen Obligationen auf 872 erniedrigt. Die Operation misslang zum grossen Teil. 2V2 Milhonen Franken mussten zurückbezahlt werden. Ende des Jahres verbHeben der Kantonalbank Titel für Fr. 2,393,000. Die Ursache des Misserfolges war der hohe Kurs, sowie der Umstand, dass, während das Anleihen zur Subskription auflag, verschiedene Bankinstitute, wie schon 1897, ihren Obligationenzinsfuss erhöhten und die Bedingungen günstiger stellten. Auf den 1898 abgesetzten Titeln ergab sich ein Gewinn von Fr. 23,873. 60. Zuzüglich der von dem

- 30 -

3V^2 ^/o-igen Anleihen im Jahre 1897 lierrührenden Titel besass die Kautonalbank an Obligationen des Gründungskapitals :

Ende 1898 Fr. 2,634,000 1899 2,461,000 1900 2,642,000 1901 2,421,000 1902 444,500. Das Betriebskapital war folglich gerade zu einer Zeit, während welcher die Bank langfristige Gelder am notwendigsten hatte, um diese Summe geringer. In die Bilanz wurden folgende Titel eingestellt :

Ende 1899, zur Zeit der Hochkonjunktur, die BVäV^-igen Obligationen mit 95 "/o, 5 7o unter dem Uebernahmepreis, die 37^ ^/o - igen Obligationen mit 97 'Vo, 3 *^/o unter dem Uebernahmepreis ; Ende 1900, nach der Krisis, die 372 V«- igen Obligationen mit 92 "/o, 8 "/o unter dem Uebernahmepreis, die 374 7<^ " igen Obligationen mit 96 ^/o, 4 °/o unter dem Uebernahmepreis.

* *

*

Im Herbst 1898, als die Kasse ohnehin stark in Anspruch ge- nommen war, mussten für die nicht konvertierten Staatsobligationen 2*2 Millionen Franken ausbezahlt werden. Die periodische Gestal- tung des Geldmarktes würde für eine Verlegung des Fälligkeits- termins des Kapitals auf den 1. April statt 1. Oktober sprechen.

Zinsfuss. Gemäss einem Abkommen mit dem Regierungsrate hatte die Kantonalbank dem Staate das Anleihen von 1898 mit 37* ^/o, dem Zinsfuss der Obligationen, zu verzinsen. Der Kantonsrat lehnte den Antrag der mit der Prüfung der Staatsrechnung betrauten Kommission ab, den Zinsfuss auch für diese Quote auf 4 ®/o zu er- höhen. Etwas mehr als ein Jahr später, am 29. Januar 1900, beschloss er dagegen, angesichts der schlechten Finanzlage des Kantons, dass die Kantonalbank vom 1. Januar 1900 an das gesamte Gründungs- kapital mit 47» 7o zu verzinsen habe. Für die Bank bedeutete dieser Beschluss eine jährliche Mehrbelastung von Fr. 65,000.

Bei den Beratungen des neuen Bankgesetzes von 1902 trat daher der Bankrat dafür ein, dass der Zinsfuss nicht mehr lediglich auf dem Budgetwege bestimmt werde, sondern bestimmte Normen für die Festsetzung gelten sollten. Da der Staatskasse durch das gleiche

- 31 -^

Gesetz 40 ^ja der Reinerträgnisse zugewiesen wurden, konnte die Auf- nahme einer Bestimmung erlangt werden, wonach der Zinsfuss für das vom Staate der Bank zur Verfügung gestellte Kapital nicht höher sein soll, als zur Bestreitung der Selbstkosten des Staates nötig ist. Letztere stellen sich für acht Millionen Franken auf SVa 7"> für sechs Millionen Franken auf SV* ^h- Nimmt man für die vom Staate aus seinen eigenen Mitteln 1870 bis 1873 einbezahlten sechs Millionen Franken eine Verzinsung von 4 *^/o an, so ergiebt sich ein Durch- schnitt von 3,725 7o.

Trotz der entgegenstehenden Bestimmung des Bankgesetzes vom 16. März 1902 wollte der Regierungsrat für das Rechnungsjahr 1902 anfänglich auf eine Verzinsung von 4Y4 7" bestehen mit der Be- gründung, das Gesetz hebe den früher bei der Beratung des Vor- anschlages für 1902 erfolgten Beschluss des Kantonsrates nicht auf. Nach einer Eingabe des Bankrates setzte der Kantonsrat den Zinsfuss vom 1. Januar bis 16. März auf 47* 7") vom 16. März bis 31. Dezember auf 37^ fest. Keine Opposition wurde erhoben, als die Finanz- direktion im Staatsbudget für 1903 den Zins des Gründungskapitals zu 3,785 berechnete, dem durchschnitthchen Zinsfuss für sämtliche zurzeit bestehende Staatsauleihen. Der durchschnittliche Zinsfuss des Gründungskapitals von 3,725 7'^ hätte statt der budgetierten Fr. 757,000 nur Fr. 745,000 ergeben.

Ein Vergleich der Verzinsung des Gründungskapitals mit der- jenigen der Obligationengelder ergiebt folgende Unterschiede:

Durchschnittliche Zinslast

Jahre des Gründlingskapitals der ObUgationen Differenz

1871/85 4,333 o/o 4,345 »/o 0,012 >

1886/95 3,958 > 3,700 > -f 0,258 o/o

1896/1904 3,960 0/0 3,650 o/o + 0,.310 o/o

1871/1904 4,124 o/o 3,979 o/o + 0,145 o/o

Selbstkosten des Staates 4,072 o/o . 3,979 o/o + 0,093 o/o

1872^80 war die Zinslast des Gründungskapitals niedriger als diejenige der Obhgationen, im Maximum um 0,261 im Jahre 1875. Seit 1880 sank die Zinslast der Bankobligationen gegenüber den auf zehn bis zwölf Jahre ausgegebenen Staatstiteln; 1896 und 1897 war sie um 0,431 und 0,423 '"o geringer.

Die Aufnahme eines neuen Anleihens von 8 Milhonen Franken im Jahre 1897 und noch mehr die Erneuerung des alten Anleihens von 1886 im Herbste 1898 fielen in eine Zeit des wirtschaftUchen Aufschwunges. Wäre das Anleihen von 1886 auf zehn statt zwölf

8t2 -

.laliro ausgegeben worden, so hätte die Konversion zu 3VAt statt 37* *^/o erfolgen können. Oie hohe Differenz zu Ungunsten des Gründungs- kapitals, im Maximum 1900 = 0,574 "/oj trotz des Steigens des (^bligationenzinsfusses von 1898/1902, ist auf die Politik des Staates zurückzufüliren, von der Kantonalbank einen höheren Zins zu ver- langen, als er selbst bezahlen musste, in den Jahren 1900 und 1901 0,525 Vo mehr = Fr. 105,000 pro Jahr.

Seit dem 30. September 1897 bis Ende 1904 hat die Bank dem Staate für das Gründungskapital ohne Zinseszinsen Fr. 353,000 über dessen Selbstkosten bezahlt.

7. Kapitel. Der Reservefonds.

Um die Bank auf eine finanziell gesunde Grundlage zu stellen und die verfügbaren Mittel zu erhöhen, wurden von Anfang an alle Reinerträgnisse zur Bildung eines Reservefonds verwendet. Als 1877 der Kantonsrat, durcli die Höhe der Reingewinne bewogen, ohne die Bankbehörde zu befragen, der Reserve Fr. 150,000 zugunsten der wasserbeschädigten Gemeinden entnahm und das Volk den Beschluss guthiess, empfand der Bankrat die Notwendigkeit gesetzlicher Be- stimmungen über die Höhe und Verwendung des Reservefonds, um die Bank vor ferneren willkürlichen Entnahmen zu schützen. Das am 27. Oktober 1878 vom XoYk verworfene Gesetz enthielt eine Be- stimmung, wonach alle Reinerträgnisse dem Reservefonds zufallen sollten, bis derselbe V^^ des Obligationenkapitals betragen würde.

Um weitere Begehren durch den Ausweis grosser Reingewinne nicht zu wecken, führte man von 1878 bis 1883 eine Verzinsung des Reservefonds zu 4Y2 "/<> ein, wodurch der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend gekürzt und die beschlossene Zuwendung an den Reservefonds um so kleiner erschien. 1884 wurde mit dem System der verzinslichen Reserve gebrochen, nachdem im gleichen Jahre von einer Ueberweisung hatte abgesehen werden müssen, um in einem höheren 'Saldovortrag eine Reserve zur Deckung bevor- stehender \"erluste zur Verfügung zu haben.

In der Herbstsitzung 1881 beschloss der Kantonsrat eine weitere Entnahme von Fr. 100,000 zur Unterstützung der hagelbeschädigten Gemeinden.

33 -

Die zu dieser Zeit gemachten V^orschläge, einen Teil der jähr- lichen Reingewinne der Staatskasse zu überweisen, veranlassten den Bankrat, am 29. Oktober 1881 eine Zuschrift an den Kantonsrat zu richten, in welcher er die Ansicht bekämpfte, die Kantonalbank bedürfe eines starken Reservefonds nicht, da der Staat für ihre Verbindlich- keiten hafte. Es heisst darin :

,,Eine richtige Bankpolitik wird vielmehr dahin wirken, dass die Bank aus ihren Erträgnissen die Mittel beschaffen kann, um in allen Eventualitäten ihren VerbindHchkeiten zu genügen, ohne je die Garantie in Anspruch nehmen zu müssen. In Zeiten aussergewöhn- licher Ereignisse dürfte übrigens die Staatsgarantie von proble- matischem Werte sein, denn es treten dannzumal noch anderweitige Aufgaben an den Staat heran, bei welchen das Gemeinwohl noch in höherem Masse beteiligt ist und deren Erfüllung so bedeutende finan- zielle Opfer erfordert, dass der Staat sich ausserstande befindet, sein Garantieversprechen gegenüber den Gläubigern der Bank einzulösen."

Das Bankgesetz von 1883 bestimmte, dass der Jahresgewinn solange ausschliesslich zur Bildung eines Reservefonds verwendet werden sollte , bis dieser dem zwanzigsten Teil der Darlehen auf Grundversicherung gleichkäme. War diese Summe erreicht, so sollte durch Gesetz über die weitere Verwendung der Jahreserträgnisse ver- fügt werden. Infolge der Verminderung der Hypothekaranleihen in den achtziger Jahren trat dieser Fall bald ein. Ende 1889 betrugen die Schuldbriefe und Kaufschuldbriefe zusammen Fr. 70,413,000. Mit der Zuwendung von Fr. 125.000 stieg der Reservefonds auf die gesetzlich zulässige Höhe von Fr. 3,525,000. Die weitere Vermeh- rung, 1890 bis 1900, konnte nur im Verhältnis der Zunahme der Hypothekardarlehen stattfinden. Bis Ende 1895 betrug sie durch- schnittlich jährlich Fr. 210,000. Mit der Zunahme der Bautätigkeit stieg sie dagegen 1896 bis 1900 auf durchschnitthch Fr. 540,000 pro Jahr.

Bis zum Erlass neuer gesetzlicher Bestimmungen wurde der Ueberschuss des Reingewinnes einem Gewinnrückstellungskonto gut- geschrieben, welcher Ende 1890 auf Fr. 750,000 anstieg.

Im Bankrat wurde eine weitere Stärkung des Reservefonds als Rückhalt gegen allfällige Verluste verlangt. Die Güterpreise seien seit Erlass des alten Gesetzes im Jahre 1883 um zirka 30 "'o gefallen. Die bestehende Reserve von 5 % der grundversicherten Darlehen sei wenig höher als ein Jahreszins, welcher einmal infolge elementarer Ereignisse zum grösseren Teil ausbleiben könne.

I. 3

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Betreffend die Höhe des Reservefonds fielen folgende Vorschläge : Vermehrung bis auf

1. eine bestimmte Summe, vier oder sechs Millionen Franken,

2. einen bestimmten Prozentsatz aller ausgeliehenen Gelder, zum Beispiel 3 "'o,

3. V'so, eventuell '''20 sämtlicher fremden Gelder,

4. die Hälfte oder einen gewissen Prozentsatz des Gründungs- kapitals.

Am 26. August 1891 machte der Bankrat folgende Vorschläge :

1. Unbeschränkte Vermehrung des Reservefonds durch Verzinsung zum Sparkassenzinsfuss und durch Zuweisung von 30 "'0 des Reingewinnes.

2. Bildung eines Baufonds bis auf Fr. 300,000 für den geplanten Neubau des Bankgebäudes.

3. Aufhebung des Gevvinnrückstellungskontos, von welchem Fr. 100,000 dem Reservefonds, Fr. 100,000 dem Baufonds zugewiesen, ferner Fr. 100,000 zur Bildung einer Speziaireserve für besondere land- wirtschaftliche Darlehen und Fr. 450,000 zur Gründung eines ge- meinnützigen Fonds verwendet würden, welcher allgemeinen öffent- lichen Zwecken, vornehmlich der Landwirtschaft dienen sollte.

Die 1891 eingetretenen Verluste, welche den Bankrat zu einer Entnahme von Fr. 450,000 aus dem Gewinnrückstellungskonto nötigten, bewogen ihn, seine Vorschläge zurückzuziehen.

Am 17. November 1891 verfügte der Kantonsrat über Fr. 225,000 des Gewinnrückstellungskontos zugunsten der Hagel- und Frost- geschädigten und am 21. Mai 1894 zum gleichen Zwecke über weitere Fr. 100,000, in der Meinung, dass die Auszahlung nicht eher erfolge, bis ein Gesetz bestimme, wie die Reinerträgnisse zu verwenden seien und wer darüber zu verfügen habe. Die Staatskasse wurde beauftragt, das Geld mittlerweile vorzustrecken. Dem gleichen Konto wurden 1895 Fr. 100,000 zugun.sten des kantonalen Viehversicherungsfonds effektiv entnommen.

Im Laufe der neunziger Jahre beschäftigte sich der Bankrat wieder- holt in Verbindung mit der Verwendung der Reinerträgnisse mit der Frage des Reservefonds. Der Kantonsrat verschob die Beratung der ihm zugegangenen (4esetzesent\vürfe bis zum Jahre 1901, weil die in Aussicht stehende Bundesbank mit Notenmonopol zu einer vollständig neuen Ordnung der Frage geführt hätte.

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Gemäss dem geltenden Gesetze vom 16. März 1902 ist der Reservefonds unverzinslich. Es werden ihm 50 ^o des Reingewinnes zugewiesen, bis er die Hälfte des Gründungskapitals erreicht. Wenn dieser Fall eintritt, beschliesst der Kantonsrat auf Antrag des Bank- rates über die Verwendung der bis anhin dem Reservefonds zuge- wiesenen Hälfte des Reingewinnes. Ende 1904 betrug der Reservefonds Fr. 9,562,500. Der Bankrat wird daher voraussichtlich bei Vorlage der Rechnung von 1905 einen diesbezüglichen Antrag stellen müssen.

Muss der Reservefonds für Rückschläge der Bankrechnung in Anspruch genommen werden, so ist er aus dem Reingewinn der fol- genden Jahre wieder auf die frühere Höhe zu ergänzen.

Durch das gleiche Gesetz wurde der Gewinnrückstellungskonto, welcher sich Ende 1901 auf Fr. 700,000 belief, aufgehoben und Fr. 500,000 der Staatskasse und Fr. 200,000 dem neugeschaffenen kantonalen gemeinnützigen Hilfsfonds zugewiesen.

Damit erreichten die ausserordentlichen Leistungen der Kantonal- bank an den Staat aus dem Reservefonds und dem Gewinnrückstellungs- konto bis Ende 1901 die Summe von Fr. 1,050,000.

Dritter Teil.

Die Hypothekar-Abteilung

Aulgabe einer Hypothekarbaiik ist, zwischen dem Besitzer von Kapitalien und dem geldbedürftigen Grundbesitzer zu vermitteln, dem ersteren Gelegenheit zu geben, seine Gelder in nutzbringender und sicherer Weise anzulegen, dem letzteren die seinen Verhältnissen am besten angepassten Darlehen zu gewähren.

Den Forderungen des Kapitalisten: Sicherheit des Kapitals, möglichst hohe Verzinsung, Pünktlichkeit in der Zahlung, Möglichkeit durch Kündigung oder Verkauf, die Schuldurkunden wieder in Geld zu verwandeln, stehen gegenüber die Wünsche des Grundbesitzers, welcher lange Kreditfristen, niedrige Verzinsung und Möglichkeit der Abzahlung in beliebigen Jahresraten verlangt.

Die Zürcher Kantonalbank nimmt Gelder an gegen Ausgabe von Obligationen auf vier bis sechs Jahre fest (früher ein bis zehn Jahre) mit Tlalbjahrescoupons. Die (Garantie des Staates, die vor- sichtige Leitung der Bank, die genaue Prüfung und sorgfältige Ueber- wachung der verpfändeten Liegenschaften bürgen für die Sicher- heit der ihr anvertrauten Gelder. Die Titel können jederzeit mit Leichtigkeit abgesetzt werden und sind nach Ablauf des festen Termins auf sechs Monate kündbar.

Sie gibt Darlehen auf Liegenschaften, welche ohne zwingende Gründe nicht gekündet werden, solange der Schuldner die Zinsen pünktlich entrichtet und die Unterpfande in Ehren hält. Dem Schuldner gestattet .sie, ohne vorhergehende Kündigung jährlich Abzahlungen bis auf den vierten Teil der ursprünglichen Schuldsumme zu leisten. Als Entgelt für ihre Vermittlung und als Verlustprämie begnügt sie sich mit einer geringen Zinsditferenz, welche sich zwischen V" ^"^^^^ Vs 7o bewegt und im Durchschnitt der Jahre 1870 bis 1904 0,242 Vo botruir.

37 -

8. I\a])itel.

Das Obligationenkapital.

Langfristige fremde Gelder. \'on Anfang an liatte man in Aus- sicht genommen, einen Teil der für das Hypothekargeschäft notwendigen Mittel durch Ausgabe von Obligationen im Lande selbst aufzubringen, obwohl dagegen eingewendet wurde, die von der Bank an einheimische Kapitalisten abgegebenen Titel würden die im Privatbesitz befindlichen Schuldbriefe verdrängen und so den Zweck der Gründung, der Land- wirtschaft neue Kapitalien zuzuführen, vereiteln.

Das erste Gesetz sah die Ausgabe von Obligationen in der Höhe des ursprünglich auf sechs Millionen Franken festgesetzten Gründungs- kapitals vor. Für grössere Beträge bedurfte die Bankverwaltung der Genehmigung des Kantonsrates. Man war der Ansicht, dass es nicht anginge, die Ausgabe von Werttiteln, für welche in letzter Instanz der Staat aufzukommen habe, vollständig in das Belieben der Bank- behörden zu stellen.

Angesichts der grossen Entwicklung der Hypothekarabteilung und der Behebtheit, deren sich die Obligationen der Bank bei dem Anlage suchenden Pubhkum erfreuten, verzichtete schon 1873 der Kantonsrat auf dieses Recht und ermächtigte den Bankrat, mit der Ausgabe bis auf die Höhe des jeweihgen Betrages der Schuldbriefe zu gehen. Man folgte damit dem Beispiele der Mehrzahl der deutschen Bodenkreditinstitute und damals noch des Credit Foncier in Frank- reich, dessen Einrichtungen lange Zeit für Hypothekarbanken als vorbildlich betrachtet wurden.

1883 wurde diese Kompetenz, welche bis dahin nur auf einem Beschluss des Kantonsrates beruhte, gesetzHch festgelegt und erweitert, indem § 6 des Bankgesetzes der Leitung das Recht gab, Obhgationen bis auf den Betrag des Gründungskapitals und der auf Grundver- sicherung angeliehenen Kapitalien auszugeben.

Die Bank hat von dieser Ermächtigung nie Gebrauch gemacht. Mit Ausnahme von 1879 war der Betrag der Obligationengelder stets unter demjenigen der Hypothekarforderungen.

Geschichte. In den ersten Monaten gab die Kantonalbank Obh- gationen aus zu 4 % verzinshch auf zwei Jahre und zu 47* % auf zehn Jahre fest. Als nach Ausbruch des deutsch - französischen Krieges langfristige Gelder nur spärlich eingingen und die erste Hälfte des Gründungskapitals grösstenteils erschöpft war, verminderte man die Rückzahlungsfrist der 47o-igen Titel auf ein Jahr und der 4V4 7o-igen

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auf vier Jahre. Infolge der im Herbste in grosser Zahl eingehenden Darlehensgesuche griff die Bank Ende des Jahres zu dem nicht ein- wandfreien Mittel, eine Million Franken durch Ausgabe von 5 ^o-igen Eigenwechseln auf zwei bis vier Monate und eine Viertelmillion durch Ausgabe von 4V2 7o-igGn Obligationen auf sechs Monate aufzunehmen.

Die ersten Monate 1871 enttäuschten gründlich die Hoffnung auf Zufluss billiger Gelder. Die Bank sah sich genötigt, im Februar ein feste.s Darlehen von einer Million Pranken auf fünf Jahre zu 472 "/o verzinslich aufzulegen und auch während der folgenden Monate kurzfristige Obligationen zum gleichen Zinsfuss auszugeben. Erst als im Laufe des Sommers das Angebot kurzfristiger Gelder sich mehrte und der Diskontosatz auf 2^* "/<* ^i^d schliesslich auf 2^/2 ^o zurück- ging, wurde anfangs Juni die ^Ausgabe der 4'/2 yo-igen Titel eingestellt. Die gegen 4 "/o-ige und 4^4 "^ /o-ige Obligationen zuströmenden Gelder reichten aber nicht vollständig hin, um die im Herbste neuerdings an die Bank gestellten Ansprüche zu l)ef riedigen. Man musste wieder zur Ausgabe von Eigenwechseln schreiten, so dass Ende des Jahres für 372 Millionen Franken in Umlauf waren.

Auch 1872 war bei einem Zinsfuss von 4 und 4\/i ^'0 der Zufluss der Obligationengelder nicht genügend.

Ein schon zu Anfang des Jahres vorgeschlagenes Anleihen von drei Millionen Franken zu 472 ^/o, auf sechs Jahre seitens der Bank und zehn Jahre seitens der Inhaber unkündbar, liess sich angesichts der Herbstbedürfnisse nicht mehr umgehen und wurde am 18. September aufgelegt. Anfänglich liefen die Zeichnungen zahlreich ein. Da brach eine Krisis aus; der Diskonto stieg vom 19. bis 26. September innert sieben Tagen von 4 auf 7 ^/o. Erst als im Laufe des Oktober und November teilweise eine Beruhigung eintrat, wurde das ganze An- leihen voll gezeichnet. Inzwischen mussten die nötigen Mittel zu hohen Zinssätzen gegen Eigenwechsel aufgebracht werden.

Im März 1873 wurden wieder zwei Millionen auf sechs Jahre fest zu 4V''2 aufgelegt. Anfangs Juli musste man diesen Zinssatz auch für die tägHch an der Kasse auf ein Jahr ausgegebenen Titel zugestehen. Die Schwierigkeiten auf dem Platze Zürich, zu annehm- baren Bedingungen Gelder aufzubringen, führten im September zu Verhandlungen mit einem Konsortium von Bankhäusern in Frank- furt a. M., von welchen man vier bis fünf Millionen Franken zu 472 Vo verzinslich auf zehn Jahre zu 97 ^/o zu erhalten hoffte. Die Unter- handlungen scheiterten hauptsächlich daran, dass die Kantonalbank, um eine wirkliche und nachhaltige Entlastung des einheimischen Geldmarktes herbeizuführen, die Bedingung stellte, das Anleihen dürfe

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nicht in der Schweiz aufgelegt werden und die einzelnen Titel müssten mindestens Fr. 20,000 betragen, damit sie nicht wieder auf den schweizerischen Anlagemarkt geworfen werden könnten.

Inzwischen hatte die zürcherische Finanzdirektion mit einem Konsortium schweizerischer Banken ein 4^ 2*^'o-iges Staatsanleihen von vier Millionen zu 97^ '2 netto abgeschlossen. Das Konsortium wandte sich an die Kantonalbank mit dem Begehren, dem Staatsanleihen nicht durch Auflage eines eigenen Anleihens Konkurrenz zu bereiten. Die Bankverwaltung war geneigt, darauf einzugehen, falls man ihr die auf Martini (11. November) notwendigen Fonds von zirka zwei Millionen Franken aus den Eingängen auf dem Staatsanleihen zu annehmbaren Bedingungen zur Verfügung stelle. Trotzdem eine Einigung nicht zustande kam, verschob am 4. Oktober die Kantonal- bank auf den ausdrücklichen Wunsch der Finanzdirektion die Auf- lage eines eigenen Anleihens um mehr als zwei Wochen. Man wartete zu lange. Der Status vom 15. Oktober zeigte, dass innerhalb 14 Tagen die Guthaben in laufender Rechnung um zwei Millionen, die Kasse um eine Million uud das Portefeuille um ^k Million Franken vermindert wurden. Man musste das Angebot einer der Konsortiumsbanken, eine Million zu 6V2 "/o verzinslich vorzustrecken, rückzahlbar in der zweiten Hälfte des November, annehmen.

Der Bankrat beschloss vom 21. Oktober an die Ausgabe von 4^/4 " o-igen Obligationen, gegenseitig nach vier Jahren kündbar. Auf grosseren Posten, die auswärts gezeichnet wurden, bot man eine Kommission von Vs "/» und eine Vergütung von ^ '4 ^jo auf den sj^äter einzulösenden Coupons. Es war das einzige Mal, dass die Zürcher Kantonalbank die X'ermittlung auswärtiger Banken für die Unter- bringung ihrer Obhgationen in Anspruch nahm. Vor Jahresschluss gingen über zwei Millionen Franken ein.

1874 nahmen die Darlehen auf Grundeigentum um 9^ 2 Millionen zu, um mehr als 50 ^o- Der Vorschlag, dieselben, statt in barem Gelde, in 472 "/o-igen Obligationen auszurichten, welche der Entlehner selbst absetzen sollte, fand keinen Anklang. Man gab einjährige Obligationen zu 472 und 4^* % aus, unterdrückte die letzteren Ende < )ktober, war aber genötigt, ihre Ausgabe Mitte Dezember wieder aufzunehmen, mit der Bedingung, dass sie für die < Jläubiger erst nach vier .Jahren kündbar waren.

1875 brachte eine Umwälzung auf dem Kapitalmarkt. Der Zu- sammenbruch bedeutender gewerblicher Unternehmungen, die Ent- wertung der Bank-, Eisenbahn- und Industriepapiere bewirkten, dass das Publikum, alle, grösseren Kursschwankungen ausgesetzten Werte

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misstrauisch von der Hand wies und den festverzinslichen Schuld- briefen, Obligationen und Staatspapieren den Vorzug gab. Im A}»ril konnte die Ausgabe der 474V*'"ig6ii Titel eingestellt werden.

Im März 1876 setzte man den Zinsfuss auf 4y4 herab, um eine Konkurrenz mit dem vom Staate zur Erhöhung des Gründungs- kapitals aufgenommenen 4^2 "/o-igen Anleihen zu vermeiden.

1877 stand der Geldmarkt unter dem Einliuss des russisch- türkischen Krieges. Von August an gab man neben den einjährigen zu 4Y4 "/o verzinslichen Obligationen solche zu A^j-z ^jo aus, auf fünf Jahre fest, und trug sich mit dem Gedanken, im folgenden Jahre einen Teil der 4^4 Yo-igen Titel zu künden.

1878 machte sich die zunehmende Tätigkeit in Handel und In- dustrie bemerkbar. Die Zahl der Darlehensgesuche auf Hypotheken mehrte sich. In der ersten Hälfte des November mussten über drei Millionen ausbezahlt werden. Ende Mai wurde der Zins für die auf ein Jahr ausgegebenen Obligationen auf 47^ ^o erhöht, und vom Sep- tember bis Dezember erfolgte die Ausgabe von A^U "^o-igen Titeln auf fünf Jahre fest.

1879 mussten wegen der schlechten Ernten besonders grosse Mengen an Getreide und Wein eingeführt werden. Infolge der grossen Finanzoperationen der Eisenbahngesellschaften, namentlich der Nord- ostbahn, mit dem Auslande waren jedoch die Geldsätze in der Schweiz ausserordentlich niedrig. Vom 1. Juni an konnte der Zinsfuss für die nach einem Jahr kündbaren Obhgationen auf 474 7o und für die fünf- jährigen Titel auf 472 "/o erniedrigt werden.

Der flüssige Geldstand bewog die Bank, die erste Konversion von grösserem Umfang vorzunehmen. Sie kündete die aus den Jahren 1873 und 1875 stammenden 4^/4 "/o-igen Obligationen im Gesamtbetrag von 9,3 Millionen Franken auf den 15. Januar 1880 und bot die Um- wandlung in fünfjährige 47^ 7o-ige Titel an. Ende März 1880 waren 6,6 Millionen konvertiert.

Die von den Eisenbahngesellschaften, von Kantonen und Ge- meinden im Auslande aufgenommenen Anleihen, der Verkauf bedeu- tender Posten von Eisenbahnwerten bewirkten, dass der Geldstrom nach der Schweiz sich 1880 verstärkte. Der Wechseldiskonto fiel vor- übergehend bis auf 2 ^o- I^as Anlage suchende Kapital warf sich auf die Erwerbung von Schuldbriefen, deren Zinsfuss unter dem Ein- fluss der grossen Nachfrage bis auf 47^ % zurückging. Der Bestand der Schuldbriefe der Kantonalbank Wieb stationär. Sie erniedrigte den Zinsfuss ihrer Obligationen anfangs des Jahres auf 47^ 7*^ ^^^^ von Ende Juni an auf 4 ^'/o.

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Die günstigen Geldverhältnisse im zweiten Semester bewogen die Bank, auf den 30. November 1880 und 31. Januar des folgenden Jahres die Konversion von 30 Millionen Franken ihrer 472 7o-igen Obli- gationen in 4* '4 "o-ige Titel durchzuführen, welche seitens der Bank nach fünf Jahren, seitens der Inhaber aber erst nach zehn Jahren kündbar waren. Die Grösse der Operation flösste anfänglich Bedenken ein. Dennoch konnte sich der Bankrat nicht entschliessen, ein ihm von einem Konsortium angebotenes Anleihen zu 4 ^o auf 40 bis 50 Jahre fest anzunehmen, obwohl sich die Zinslast bei dem in Aussicht ge- nommenen Emissionskurse von 97 auf nur 47« 7" gestellt hätte. In Anbetracht des liquiden Status der Bank begnügte man sich mit dem Angebot eines zürcherischen Kreditinstitutes, auf Ende No- vember je nach Bedürfnis 2 bis 5 Millionen Franken für die Dauer eines Jahres vorzustrecken.

Von den auf den 30. November 1880 gekündeten 24,8 Millionen wurde nur die Hälfte konvertiert; zirka 11 Millionen Franken mussten zurückbezahlt werden.

Ein gleich ungünstiges Resultat wies die im Januar 1881 vor- genommene Konversion auf. Der reichliche Zufluss an Depositen- geldern ermöglichte es, bei der Ausgabe von fünfjährigen Obligationen zu 4 ** 0 zu bleiben. Die nach der Börsenkrisis in Paris anfangs des Jahres 1882 eingetretene Anspannung des Geldmarktes zwang im März, die Dauer der Unkündbarkeit der 4 7o-igen Titel auf zwei Jahre herab- zusetzen und im September 474 7o"ige Titel auf vier Jahre auszugeben.

Mit 1883 trat ein Zustand des Geldüberflusses ein, welcher, mit einem Unterbruch in den Jahren 1889 bis 1891, bis Mitte 1895 anhielt.

Besonders in der ersten Hälfte dieser Periode, 1883 bis 1889, wurden die Klagen laut über den allzureichlichen Zufluss von Obli- gationengeldern, deren man sich weder durch niedrige Zinssätze noch durch ungünstige Kündigungsbedingungen erwehren konnte, und für welche man vergeblich eine gewinnbringende Verwendung suchte. Es blieb einzig die Anlage im Wechselportefeuille, das weit über die Bedürfnisse der Bank anschwoll und bei den niedrigen Diskontosätzen zirka 1 "/o weniger abwarf, als für die Obligationengelder bezahlt werden musste. Zugleich ging der Bestand der Schuldbriefe von 74,8 Millionen Ende 1884 auf 69 Milhonen Ende 1888 zurück.

Mitte März 1883 erniedrigte man den Zinsfuss auf 4 7"- Man kündete 19 Millionen Franken 472 und 47* ^/o-ige Obligationen und bot nur für einen Teilbetrag die Konversion in 4 7oige Titel auf acht Jahre fest an. Die Operation wurde dadurch begünstigt, dass die Nordostbahn ein Anleihen von fünf Millionen Franken zurückzahlte.

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Durch die Herabsetzung des Zinsfusses Mitte Februar 1884 auf 374 V" und die Verlängerung der Unkündbarkeit seitens der Inhaber auf 10 Jahre vermochte man für einige Zeit dem Zufluss von neuen Geldern Einhalt zu tun. Durch die Rückzahlung des Restes der zu 47* 7" und eines grossen Teiles der zu 4 % verzinslichen Titel gelang es bis Ende 1884, das Obligationenkapital auf die Höhe von 1882 herab- zumindern und die Zinslast merklich zu erniedrigen.

1885 wurde der Rest der 472 "/o-igen Obligationen, zirka 6,5 Millionen, und ein Teil der 474 7o-igen Obligationen gekündet und die Umwandlung in S^/i "/"-ige Titel, für den Inhaber 10 Jahre lang un- kündbar, angeboten. Der geringe (tebrauch, welcher davon gemacht wurde, veranlasste die von günstigem Erfolge begleitete Massnahme, die Dauer der Unkündbarkeit auf 5 Jahre herabzusetzen.

Im März 1886 wurden zum erstenmal neben den auf 10 Jahre lautenden 3V^ 7**"ig6i^ Titeln solche zu 372 auf ein Jahr fest aus- gegeben. Der Bestand der 37* ^/o-igen Titel stieg von 8 auf 2272 Milhonen ; der grösste Teil der 47^ 7o-igen Titel verschwand durch Rückzahlung oder Konversion.

Während des grössten Teiles des Jahres 1887 war die Kantonal- bank mit flüssigen Mitteln reichlicher versehen denn je. Zeitweise überstieg im Sommer die Barschaft die Notenzirkulation um I72 Mil- honen Franken. Die Dauer der Unkündbarkeit der 372 7*'"ig^^ Titel wurde auf fünf Jahre erhöht und die Ausgabe der 37* 7ö-igen Mitte Juli eingestellt. Die angebotene [imwandlung sämtlicher noch aus- stehenden 47^ 7'^-igeii und der Hälfte der 47o-igen Titel in solche zu 37* und 3^/2 7o wurde nur zum kleinen Teil, 40 7" des Kapitalbetrages, benutzt. Die dadurch bewirkte Verminderung der Betriebsmittel ent- sprach durchaus den Absichten der Leitung, welche für die ihr zur Verfügung stehenden Gelder während des grössten Teils des Jahres vergeblich lohnende Verwendung suchte. Von Ende 1883 bis Ende 1887 hatte man das Obligationenkapital von 72,7 auf 55,3 Milhonen vermindert, eine. Abnahme von 24 7«, während der Bestand der Schuld- briefe im gleichen Zeitraum eine Abnahme von nur 7 ^'o aufwies.

Die vermehrte Bautätigkeit im zweiten Semester 1888 liess die Höhe des Schuldbriefkapitals völlig unberührt. Die Zinssätze waren im allgemeinen noch tiefer als im vorhergehenden Jahre. Um den Bestand der Betriebsmittel in gewisse Schranken zu lialten, zahlte man fünf Millionen Franken 4 7o-ige Titel zurück und gab, mit Ausnahme weniger Wochen im Dezember, 372 7o-ige Obligationen aus, welche seitens der Bank schon nach drei Jahren, seitens der Inhaber erst nach 10 Jahren kündbar waren. Während mehrerer Monate wurden

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die Obligationen mit Jahrescoupons statt mit den sonst üblichen halb- jährht'hen Coupons versehen. Im August und Sej)tember steUte man endhch die Ausgabe der Obhgationen vollständig ein. Dem Bedarf der regelmässigen Kundschaft nach Anlagei)apieren entsprach man durch die Abgabe von 3V2 ^/o-igen Berner Staatsobhgationen aus dem eigenen Eff ek t e n portef euille .

Die zuströmenden Sparkassegelder durfte die Bank nicht zurück- weisen. An eine Herabsetzung des Obligationenzinsfusses auf S^/i "/» konnte nicht gedacht werden, so lange auf den Sparkasseeinlagen S^/i "/" vergütet wurden.

Mit der Besserung der allgemeinen Geschäftslage im Jahre 1889 stellte sich ein wachsender Geldbedarf ein. Die Zinssätze stiegen. An der Börse setzte eine Aufwärtsbewegung ein. Die Privatbanken sahen sich genötigt, 8^/4 ^o-ige Obligationen auszugeben.

Die Kantonalbank schritt im ersten Semester zur Konversion der restlichen neun Millionen ihrer zu 4 ^/o verzinslichen Titel in solche zu 3^2 "/o. \'on anfangs November bis Ende Februar 1890 musste sie, wie die übrigen Banken, 3^4 7o-ige Titel auf fünf Jahre ausgeben und die Dauer der Unkündbarkeit der 872 " o-igen Titel auf zwei Jahre herabsetzen.

1890 griff die Spekulation weiter um sich. Das Privatka})ital wandte sich den Börsenpapieren zu, die Bautätigkeit in Zürich und Winterthur nahm zu, die Darlehensgesuche mehrten sich, Handel und Industrie beanspruchten höhere Geldsummen. Die Kantonalbank wurde von allen Seiten mit Geldbegehren bestürmt und erhöhte, um einen Rückgang des Obligationenkontos zu verhindern, anfangs Oktober den Zinsfuss auf 3^4 "/o. Das Obligationenkapital vermehrte sich hierauf bis gegen Ende des Jahres um sechs Millionen.

1891 verzeichnete wieder eine Zunahme des Schuldbriefkapitals. Um mit derselben Schritt halten zu können, wurde während des ganzen Jahres der 3'^/i "/o-ige T3''pus beibehalten. Nach der Bank- krisis, die anfangs November mit der Katastrophe der Kreditbank in Winterthur ihren Anfang nahm, flössen die Gelder der Bank reichlich zu. 1892 konnte der Zinsfuss von 37* % auf 3,6 "'0 im April und 372 7" im Juli erniedrigt werden. Das Angebot, 22 Millionen Franken 87* 7"'Jg6 Titel zum gleichen Zinsfusse auf fünf Jahre fest oder zu 372 ''/o auf zwei und vier Jahre fest zu konvertieren, verfolgte nur den Zweck, die kündbaren Gelder für längere Zeit wieder fest an die Bank zu binden. 1893 und 1894 fuhr man mit der Ausgabe der 3'^' 7"igen Titel fort. Der gleiche Zinsfuss wurde den Inhabern von 17,5 Millionen Franken kündbarer 'S^/i 7"-igen Obligationen angeboten.

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Anfangs 1895 erfolgte die Ausgabe von Titeln zu S^/i ^o, seitens der Bank drei Jahre, seitens der Inhaber sechs Jahre ^ unkündbar. Zugleich fasste man den Beschhiss , von Nichtkantonseinwohnern keine Gelder anzunehmen. Für alle kündbaren S^/U "/o-igen Obligationen und für die 1886 und 1887 auf ein Jahr fest, 1887 und anfangs 1888 auf fünf Jahre fest ausgegebenen 872 "/o-igen Obligationen, im Total- betrag von neun Millionen, wurde die Umwandlung in 3V4 ^o-ige an- geboten. Von den 3^ '4 ^/o-igen wurden jedoch nur 32 "/o und von den 3V2 V^'igöii 48 konvertiert.

Der wirtschaftliche Aufschwung, welcher im Herbste 1895 be- gonnen hatte, beeinflusste im folgenden Jahre auch den landesüblichen Zinsfuss. Die Eingänge gegen die SV^ ^o-igen Titel blieben hinter den Gesuchen um Darlehen auf Grundeigentum zurück. Die Um- wandlung von 3,6 Millionen 3^^ "/o-ige Titel in solche zu 3^'* % miss- hing, trotzdem man ein gegenseitiges Kündigungsrecht nach fünf Jahren zugestand. 62 ^/o des Kapitalbetrages mussten zurückbezahlt werden. Vom 1. August an wurde die Ausgabe der 372 V'^'^S®^^ ^^^^^^ wieder aufgenommen.

1897 hielt die Vermehrung der Obligationen wieder nicht Schritt mit derjenigen der Schuldbriefe , obwohl an Bareinzahlungen elf Milhonen eingingen und von den gekündeten 9,3 Millionen 3^/4 " n-igen Titeln 62 ^'0 konvertiert wurden.

Die Zinslast des Obligationenkapitals stellte sich während dieses Jahres auf 3,485 " u, die geringste während des Bestehens der Bank. Der Durchschnittszinsfuss ging Ende Dezember auf 3,477 ^/o zurück.

1898 setzte sich die Aufwärtsbewegung der Zinssätze fort. 3V2 " Vige Titel erlitten bedeutende Kurseinbussen. Am 21. April war auch die Kantonalbank genötigt, dem Beispiele der übrigen Kreditinstitute zu folgen und den Zinsfuss auf 3^4 % zu erhöhen.

Aus Rücksicht auf das am 6. September zu pari aufgelegte 372 "/o-ige Anleihen der Jura-Simplonbahn wurde derselbe während der Zeit vom 14. August bis 14. Oktober auf 372 erniedrigt. Von den während des Jahres neu ausgegebenen Titeln lauteten über 20 Milhonen auf 374 ^ 0 und weniger als vier Millionen auf 372 ^'0. Auf die beabsichtigte Konversion der kündbaren S^/i '^ o-igen Obhgationen in niedriger ver- zinsliche Titel musste verzichtet werden.

Zum erstenmal liefen von den Inhabern der Obligationen Kündigungen in grösseren Beträgen ein. 1898 erreichten sie 9,9 Milhonen. Angesichts der stetig steigenden Zinssätze für feste An- lagen nahmen sie während der nächsten vier Jahre einen ganz be- deutenden Umfang an. Das Privatkapital, mit den öfteren mit Zins-

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ermässiguntien verbundenen Konversionen der fest verzinslichen Werte un/Aifrieden, wandte seine (lunst immer mehr den Bank- und Industrie- aktien zu, deren Kurse infolge der grossen Nachfrage erheblich stiegen.

1899 stellten Industrie, Staat und Gemeinden grosse Anforderungen an den Anlagemarkt. Bei der Kantonalbank ging während des ersten Semesters ( leid gegen 8^/4 V^-ige Titel so spärhch ein, dass am 10. Juli der Zinsfuss, zum erstenmal seit dem 15. Februar 1884, auf 4 "/o erhöht werden musste.

Bis Ende des Jahres erhielt die Bank 19 Millionen Franken zu 4 %.

N'on den Obligationären wurden 16 Millionen Franken gekündigt, von welchen die Hälfte im nächsten Jahre verfiel.

Nach der Krisis, Mitte 1900, trat eine Erleichterung des Geld- marktes ein. Infolge der Nachwirkungen der Baukrisis und der an- dauernden Abneigung des Publikums gegenüber den Hypothekar- werten hielten die Begehren um grundversicherte Anleihen in unge- schwächtem Masse an. Die Bank musste auf eine weitere Vermehrung ihrer langfristigen Mittel bedacht sein und mit der Ausgabe von 4*^/o-igen Titeln fortfahren. Um den bedeutenden Betrag der in Umlauf be- findlichen kündbaren Obligationen zu vermindern , wurden die zur Kündigung vorgewiesenen Titel sogleich in neue zu 4 " 0 konvertiert.

1901 und das erste Semester 1902 wäesen alle Merkmale der einer Krisis folgenden Geschäftsstille auf. Der Markt war mit flüssigen Geldmitteln übersättigt und zeigte eine hohe Aufnahmefähigkeit für fest verzinsliche Werte. Die Kantonalbank erniedrigte den Zinsfuss ihrer (Jbhgationen am 13. Juh 1901 auf 3^4 "/o und am 7. Februar 1902 auf 372 7o- Die Dauer der Unkündbarkeit betrug für beide Parteien vier, vom 8. Februar bis 21. Juni fünf Jahre. Der 3y2''/o-ige Typus wurde während des ganzen Jahres 1903 trotz des höheren Diskonto- satzes beibehalten. Von der im Juni 1902 angebotenen Konversion von 28 Millionen Franken S^U "'o-ige Titel in solche zu 372 7" wurde nur für 55 " 0 (Tcbrauch gemacht.

1903 kündete die Bank 15 Millionen Franken 3^ 4 7o-ige Titel auf den 10. September und 7,9 Millionen Franken 4 "/»-ige Titel auf den 20. Januar 1904. Das Konversionsangebot in 372 V^-ige Titel, gegen- seitig auf 4 Jahre fest, wurde im ersten Falle für wenig mehr als die Hälfte, im zweiten Falle nur für einen Drittel des Betrages angenommen.

Die vermehrton Ansj)rüche, welche Börse, Handel und Industrie namenthch in der zweiten Hälfte des .lahres 1904 an den Geldmarkt stellten, blieben nicht ohne Einfluss auf den landesüblichen Zinsfuss. Erstklassige Banken gaben Obligationen zu 3^4 ^/o aus. Bei der Kan-

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tonalbank war der Zufluss an Bargeld gegen 3 '/'s Vo-ige Obligationen während des ersten Semesters ein befriedigender, nahm aber im Herbst ab, so dass sie sich veranlasst sah, vom 29. Oktober an zu 8^4 °/o verzinsliche, für die Bank auf 4, für den Inhaber auf 6 Jahre unauf- kündbare Obligationen auszugeben. Die Eingänge beliefen sich in den letzten zwei Monaten auf 5,8 Millionen Franken gegen 6,3 Mil- lionen in den vorhergehenden zehn Monaten.

Von 149,3 Millionen Franken Knde Januar 1902 verminderte sich das Obligationenkapital auf 138 Millionen Ende Oktober 1904 und vermehrte sich bis Ende des Jahres auf 143 Millionen Franken.

Bestand des Obligationen-Kapitals. Der vorliegenden Darstellung ist folgendes zu entnehmen: Die Höhe der Obligationenausgabe ist nicht fest begrenzt, sondern richtet sich nach dem Bestand der Hy- pothekarforderungen der Bank. Die Kantonalbank ist nach dem Ge- setze berechtigt, Obligationen bis auf den Betrag des Gründungskapitals und der auf Grundversicherung ausgeliehenen Kapitalien auszugeben.

Die Obligationen stellen den grössten Teil der fremden Gelder dar, im Durchschnitt 1902 49,2 «/o, 1903 50,9 «/o, 1904 47,9 "o. Sie blieben aber in diesen Jahren immer noch um 41,8 bezw. 45,7, bezw. 54,9 Millionen Franken unter der zulässigen Höhe zurück.

Von den in langfristigen Anlagen, Schuldbriefen, Kauf Schuld- briefen, Darlehen an Gemeinden und Korporationen, angelegten Gel- dern wurden durch die Obligationen aufgebracht :

104 o/o)

Obligationen

Langfristige Anlagen

in Prozenten

'chschnitt

in Millionen

Franken

1870—80 Dur

36,4

37,2

98 (1879

1881—90

61,8

72

86

1891—95

71,1

89,4

80

1896—1900

100,3

136,5

73,5 (1897

1901—03

145,2

178,7

81

1904

140,8

186,3

76

70 7o)

In den Jahren 1896 bis 98 stand der offizielle Diskontosatz durch- schnittlich 72 7», 1899 bis 1900 1 höher als der Obligationenzinsfuss. Eine Reihe zürcherischer Kreditinstitute benutzte diesen Umstand, um sich gegen Ausgabe von Obligationen bedeutende langfristige Mittel zu verschaffen, welche sie in den höher verzinslichen Aktiv- geschäften (Lombarddarlehen und Vorschüsse in laufender Rechnung) anlegten. Bemerkenswert ist, dass gerade während dieser Zeit 1896 bis 1900 bei der Kantonalbank das Verhältnis der Obligationengelder

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zu den laiiirfristigen Anlagen das geringste war, nämlicli 73,5 "/o gegen- über 80 "'o in den Jahren 1891 bis 1895 und 81 "/'» "i den Jahren 1901 bis 1902, und ein stärkerer Prozentsatz der Sparkassegelder für das Hypothekargeschäft herangezogen werden musste. Der Grund liegt, wie später gezeigt wird, darin, dass die Kantonalbank alle ihre verfügbaren langfristigen Mittel dazu verwandte, die Wirkungen der Baukrisis zu mildern.

Ausgabe. Um den Zuflu.ss der Gelder beziehungsweise den Bö- stand des ( Jbligationenkapitals zu regulieren, wandte die Kantonalbank folgende Mittel an:

Um den Zufluss zu vermehren:

Erhöhung des Zinsfusses, gegenseitig gleiche Dauer der Unkünd- barkeit, kurze feste Termine (bis auf ein Jahr, 1870 sogar sechs Monate), um auch flüssige, nur vorübergehend Anlage suchende Kapitalien an- zuziehen, günstige Konversionsofferten, schon sechs Monate vor dem Kündigungstermin und, falls die Anmeldefrist unbenutzt verstrichen war, Angebot bis zuni Tage der Anmeldung, entweder den Depositen- oder selbst den Obligationenzinsfuss zu vergüten, in einem Jahre, 1873, Angebot einer Vermittlungsgebühr an die Banken.

Um den Zufluss der Gelder zu vermindern :

Erniedrigung des Zinsfusses, längere Termine der Unkündbarkeit bis zu 10 Jahren, verschiedene Termine für die Bank und den (xläu- biger, Unterschied bis auf sieben Jahre (zehn und drei), Kündigung ohne oder mit ungünstigen Konversionsofferten, Beschränkung der an einzelne Personen abzugebenden Posten auf einen bestimmten Be- trag, zum Beispiel 1901 auf Fr. 15,000, ^Ausschluss von Nichtkantons- einwohnern, Jahrescoupons statt halbjährlicher Verzinsung, endlich 1888 vorübergehend völlige Einstellung der Abgabe von Obhgationen.

Die Ausgabe erfolgt in Abschnitten von Fr. 5000, Fr. 1000 und Fr. 500 zu pari. Ein 1886 gestellter Antrag, nach dem Vorbilde anderer Banken, statt zu 37* verzinshche Titel, solche zu 4 7*> auf 8 Jahre fest zu 102 "/o auszugeben, wurde abgelehnt.

Die Obligationen werden auf folgende Weise abgesetzt:

1. In der Regel durch tägliche Ausgabe an der Kasse gegen bar, gegen gekündete oder kündbare Titel. Die Bank hat sich nach und nach einen festen Kundenkreis gebildet, der iiir auch, trotz anderweitiger besserer Bedingungen, zum grössten Teil treu bleibt,

2. Im ersten Jahrzehnt Auflage eines vom Bankrat auf einen be- stimmten Betrag festgesetzten Anleihens, auf welchem während mehrerer Tage oder bis zur Höhe der Summe Zeichnungen ent-

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gegengenommen wurden. Seit den siebziger Jahren sah man da- von ab aus Rücksicht auf die kleinen Kai)itahsten, welche ihre Gelder nicht auf einen bestimmten Termin flüssig machen können. 3. Im Herbst 1873 durch die Vermittlung von anderen Banken. Mehrere Male stand die Kantonalbank in Unterhandlungen mit auswärtigen und schweizerischen Banksyndikaten betreffend Be- schaffung eines Teils des Obligationenkapitals. Diese zerschlugen sicli jedoch immer. In den siebziger .fahren konnte man sich nicht über die Bedingungen einigen. In den letzten Jahren lehnte die Kantonalbank die ihr von auswärts gemachten Angebote ab, um dem Anlagebedürfnis des einheimischen l'ublikums entsprechen zu können.

Die Vermittlung der Börse wurde niemals benutzt. Der Bankrat wollte eine Konkurrenz der täglichen Ausgabe an der Kasse durch die an der Börse ausgebotenen Stücke vermeiden. Die nicht in festen Händen befindlichen Titel hätten den Kursbewegungen der übrigen fest- verzinslichen Anlagen folgen müssen. Die Kantonalbank konnte sich, bei einem allgemeinen Rückgang der Werte, gezwungen sehen, ent- weder die Bedingungen der von ihr täghch ausgegebenen Titel nach den an der Börse herrschenden Kursen zu richten und allfällig auch unter pari zu gehen, oder sie hätte nach dem Beispiele der deutschen Hy})othekenbanken durch umfangreiche Rückkäufe den Markt zu einer Zeit stützen müssen, in welcher sie selbst eines stärkeren Zu- flusses von Obligationengeldern dringend bedurfte.^)

Den geldbedürftigen Obligationären entspricht die Kantonalbank dadurch, dass sie die Titel bis zu 99 "/o des Nennwertes belehnt oder unter günstigen Bedingungen zurücknimmt.

Konuersionen. Die Konversionen erfolgen seitens der Bank, um

1. durch Ausgabe niedriger verzinslicher Titel eine Verminderung der Zinslast herbeizuführen, oder um

2. die nach Ablauf des festen Termins jederzeit auf sechs Monate kündbaren Gelder wieder auf einen längeren Zeitraum festzulegen.

Unter Umständen werden für die Konversion günstigere Be- dingungen als für die tägliche Ausgabe gegen bar angeboten.

Die Erfahrung zeigt, dass bei gleichzeitig unternommenen Kündi- gungen von zu verschiedenem Fusse verzinslichen Obligationen mit

^) Bei Anlass der Neuorganisation der Zürcher Bcirse im .Talire 1896 wurden im Entwurf des Reglementes unter den Wertpapieren, deren Aufnahme im offiziellen Kursblatt gebührenfrei erfolgen sollte, auch die Obligationen der Kantonalhank nel)en den staatlichen Anleihen aufgeführt. Derßanki'at lehnte jedoch die Notierung ab.

I. -f

50 -

gleichen Konversionsott'erten, letztere von den Inhabern der höher verzinslichen Titel in bedeutend geringerem Masse l)enutzt werden. So wurden 1895 von den 37* "/""ig^^" Obligationen nur 32 '^o, von den 3V'2 '^ o-igen Obligationen dagegen 48% in S^/i ^/o-ige Titel konver- tiert. Die Kündigung grösserer Beträge wird auf einen Zeitpunkt vorgenommen, in welchem der hohe Stand der Kasse und des Wechsel- ])ortefeuilles die allfällige Rückzahlung von mehreren Millionen er- leichtert.

Die in den einzelnen Jahren bis auf die Höhe von 30 Millionen Franken vorgenommenen Kündigungen wären einer reinen Hypothekar- bank mit entsprechend kleinerer Kasse und geringerem Wechselbestand ohne fremde Hilfe niemals möglich gewesen.

In den letzten zehn Jahren 1895 1904 war das Verhältnis der Konversionen zu den Bareinzahlungen wie 37 % zu 63 *^/o (85,9 und 146 Millionen Franken), während der Vermehrung des Obligationen- kapitals in den Jahren 1895 1901 von 76,7 auf 147,9 Milhonen wie 3070 zu 7070 (47,9 und 111,5 Millionen), während der Abnahme des Obligationenkapitals im Jahre 1904 von 145 Millionen auf 143 Millionen wie 67 % zu 33 % (24,3 und 12,1 Milhonen).

Kündbarkeit der Obligationen. Die Obligationen lauten auf eine bestimmte Anzahl von Jahren fest, nach deren Ablauf die Kündigung seitens der Bank auf drei Monate, seitens der Gläubiger auf sechs Monate erfolgen kann.

Das deutsche Reichshypothekargesetz verbietet die Ausgabe von Pfandbriefen, welche vom Inhaber gekündet werden können. Die Rückzahlung erfolgt nach einem Tilgungsplan durch Verlosung oder in einem, mehrere Jahrzehnte vom Ausstellungsdatum entfernten Zeitpunkt. Den Banken soll es ermöglicht werden, die allmähliche Rückzahlung der Titel aus den ihnen von den Hypothekarschuldnern entrichteten Amortisationsquoten zu leisten.

Dem Kredite, welchen sie nehmen, ents})richt auch der Kredit, den sie geben. Die auf Grundeigentum ausgehehenen Kapitalien sind in der Regel innert einer bestimmten Anzahl von Jahren zu amorti- sieren und können vorher nur mit Einwilligung der Bank gegen eine besondere Entschädigung abgelöst werden. Seitens der Bank sind sie ohne besondere Gründe unkündbar. Der beim Vertragsabschluss festgesetzte Zinsfuss kann weder vom Gläubiger noch vom Schuldner einseitig geändert werden. Wollten die deutschen Hypothekarbanken nach schweizerischem Vorbilde die nötigen Kapitahen durch Ausgabe von kurzfristigen Obligationen beschaffen, so könnte in Zeiten des

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wirtschaftlichen Aufschwungs ein Steigen des Zinsfusses über die beim Vertragsabschluss in Berechnung genommene Höhe hinaus ihnen schwere Verlegenheiten bereiten. Sie wären unter Umständen ge- zwungen, für die an Stelle der gekündeten Obligationen tretenden neuen Gelder einen höheren Zins zu bezahlen, als sie selbst erhalten. Noch grössere Schwierigkeiten könnten ihnen aus der ungleichen Dauer ihrer Schulden und Förderungen entstehen, falls es ihnen aus irgendwelchen Gründen nicht gehngen würde, für die gekündeten Obligationengelder einen genügenden Ersatz durch Zufluss frischer Kapitalien zu erhalten.

Die von der Zürcher Kantonalbank übernommenen Hypothekar- forderungen sind gegenseitig auf sechs Monate kündbar. Der Zins kann vom Gläubiger bis auf 5 erhöht werden.

Dem gegebenen kurzen Kredit entspricht die kurze Dauer der Unkündbarkeit der Obligationen (4 10 Jahre). Die Kantonallmnk hat in den letzten Jahrzehnten eine kürzere Frist (vier und fünf Jahre) bevorzugt. Im nächsten Kapitel wird gezeigt, wie rasch ein Sinken des Hypothekarzinsfusses herbeigeführt werden kann, wenn das Privat- kapital seine Gunst den industriellen Wertpapieren ab- und den Schuldbriefen zuwendet.

Die Hypothekarbanken, welche ihre Gelder auf längere Zeit fest aufnehmen, müssen auch nach dem Sinken des landesüblichen Zins- fusses noch für mehrere Jahre ihren Obligationären den bisherigen Zins entrichten und sehen sich ausserstande, den Zinsfuss ihrer Hypothekarforderungen den veränderten Verhältnissen des Marktes entsprechend zu erniedrigen. Viele Millionen der in Schuldbriefen angelegten Kapitalien werden gekündet, tliessen in die Kassen der Banken zurück und können in der geschäftsstillen Zeit nur im Wechselgeschäfte eine wenig lohnende Verwendung finden. In den achtziger Jahren hat die Kantonalbank die lange Dauer der Unkünd- barkeit ihrer Obligationen schwer empfunden. Die bedeutende Ver- minderung des Schuldbriefbestandes war allein darauf zurückzuführen, dass sie den Zinsfuss für ihre städtischen Schuldner ohne Verlust nicht herabsetzen konnte. Die Bank darf in ihrem eigenen Interesse den Obligationären gegenüber niclit zu lange Termine eingehen, da- mit sie in Zeiten des Rückganges der Zinssätze ihre hochverzins- lichen Obligationengelder abstossen, durch billigere Mittel ersetzen und hierauf den Kündigungen der Hypothekarschuldner durch Herabsetzung des Zinsfusses zuvorkommen kann. Dies ist um so mehr geboten, als in den letzten 30 Jahren der landesübliche Zins- fuss um zirka V^ ^ o zurückgegangen ist.

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Für die kurze Dauer der Obligationen spricht auch die Rück- sichtnahme auf einen Teil des Kundenkreises der Bank. Der Mittel- stand, der seine Ersparnisse in Bankohligationen anlegt, gibt sich eher mit einem niedrigen Zins zufrieden, wenn er weiss, dass er nach wenigen Jahren ohne Kapitalverlust wieder in den Besitz seines Geldes kommen wird. Bei der Ausgabe von unkündbaren Titeln wäre die Einführung an der Börse nicht zu umgehen, um den Inhabern die Möglichkeit zu geben, ihre Obligationen wieder in Geld zu verwandeln. Welche Nachteile hieraus für die Bank entspringen könnten, ist schon erörtert worden. Mehrere Konversionen der Kantonalbank haben gezeigt, dass die langfristigen bis auf zehn Jahre lautenden ( )bligationen sich nicht gleicher Beliebtheit erfreuen, wie die schon nach fünf Jahren kündbaren.

Eine nocli ungünstigere Aufnahme fänden Titel, bei welchen die Bank sich allein da.s Recht der Kündigung vorbehalten würde und der Gläubiger auf unbestimmte Zeit gebunden wäre, aber jederzeit die Rückzahlung gewärtigen müsste. In Theorie wäre ein solcher Zustand für die Bank ein idealer. Er würde ihr ermöglichen, in Zeiten des tiefen Geldstandes die Obligationengelder in niedriger ver- zinsliche umzuwandeln, während sie in Zeiten eines hohen Geldstandes auf dem alten Bestände weder eine Erhöhung des Zinsfusses vorzu- nehmen, noch eine Kündigung zu befürchten brauchte. In Praxis müsste die Unkündbarkeit der Obligationen vom Gläubiger mit einem höheren Zinsfuss erkauft werden, für welchen in letzter Linie der Hypothekarschuldner aufzukommen hätte.

Die schweizerischen Banken sind im Durchschnitt der letzten Jahrzehnte imstande gewesen, ihren Hypothekarschuldnern günstigere Bedingungen zu gewähren als die deutschen Institute. Bis jetzt hat die Erfahrung gezeigt, dass die Gefahr massenhafter Kündigungen nicht gross ist. Die Banken haben es jederzeit in der Hand, durch angemessen gestellte Bedingungen den Zufluss der Obligationengelder zu regeln.

Fall der Krisis. Anders gestaltet sich die Frage im Falle einer

Krisis. Wie weit können aus den Schuldbriefforderungen der Bank die

notwendigen Mittel beschafft werden, um die massenhaft zur Kündigung

vorgewiesenen Obligationen einzulösen? Es sind drei Fälle denkbar:

1. Das Institut hat allein infolge grosser Verluste oder fehlerhafter

Verwaltung das allgemeine Vertrauen eingebüsst.

Nur in diesem Falle könnte von der in § 21 des Bankgesetzes gegebenen Ermächtigung, ,,beim Eintreten zwingender Gründe" die grund versicherten Forderungen zu künden, Gebrauch gemacht

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werden. Die nach I^]inlösung der Obligationen dem Anlagemarkto zufliessenden Gelder würden zum grossen Teil dem Hypothekar- kredit wieder nach und nach zur Verfügung gestellt werden. Das Privatkapital würde entweder direkt oder durch die Ver- mittlung von Banken die von der Kantonalbank gekündeten Schuldbriefe übernehmen. Schwere Kreditstörungen und zahlreiche Pfändungen wären am ehesten zu vermeiden durch eine Ver- ständigung mit den übrigen Banken, welche je nach dem Be- darf des durch die Rückzahlungen bedrohten Institutes und nach Massgabe der ihnen vom Markte anvertrauten Mittel die Schuldbriefforderungen belehnen oder erwerben würden.

2. Der Fall einer allgemeinen Kreditkrisis, von welcher alle Banken gleichzeitig betroffen werden.

Blosse Geld- und Kreditkrisen, welche allein den Banken ge- fährlich werden, sind scharf und kurz. Es sind nicht die nach Monaten kündbaren, sondern die täglich fälligen Verbindlich- keiten, welche Schwierigkeiten verursachen. Gegen die ersteren kann man sich beizeiten vorsehen.

3. Auch im Falle einer nachhaltigen Krisis, allgemeiner Verarmung der Bevölkerung durch Krieg usw. verursacht, würde nur ein verhältnismässig geringer Betrag von den Obligationengläubigern sogleich zurückverlangt werden. In den wenigsten Fällen müssten sie zur Deckung ihrer Bedürfnisse ihr ganzes Kapital zurückziehen. In stärkerem Masse würden die Kontokorrent- und die Spar- kasseguthaben zusammenschmelzen.

Kündigungen der Obligationeninhaber.

Am Anfang des Jahres waren kündbar

Von den Ende 1904 in Umlauf befind-

während der folgenden zwölf Monate

lichen Obligationen werden kündbar

1 seitens des Inhabers auf 1 sechs Monate

seitens der

Bank auf

drei Monate

im Laufe der Jahre

seitens der \ seitens der Inhaber Bank

in Million

en Franken

in Millionen Franken

1897 43,9

49,1

1905

70,5 1 70,5

1898 38,6

52,1

1906

10,2 1 10,2

1

1899 34,4

48,6

1907

25,9 1 25,9

1900

26,6

40,9

1908

9,9

36,4

1901 1902 1903

30,4 50,4

67,8

30,4 50,4

67,8

1910 Total

26,5

143

143

1904

74,1

74,1

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Die Obligationen sind seitens der Inhaber vier bis sechs Jahre nach ihrer Ausgabe auf sechs Monate kündbar. Von Wichtigkeit ist, den Betrag der kündbaren Titel nicht zu stark anwachsen zu lassen und bei der Festsetzung der Dauer der Unkündbarkeit darauf zu achten, dass nicht zu grosse Summen im gleichen Jahre verfallen.

Während der Jahre 1904 und 1905 war die Hälfte des Obli- gationenkapitals seitens der Inhaber auf sechs Monate kündbar. Der (irund liegt in dem Zusammentreffen verschiedener Kündigungs- termine, ferner darin, dass seit 1898 die Konversionen der kündbaren Titel, weil sie bei den herrschenden Zinssätzen keine Verminderung, sondern nur eine Erhöhung der Zinslast bringen konnten, in einzelnen Jahren gar nicht, in anderen nur in beschränktem Umfang vorge- nommen wurden.

Vor 1898 erreichten die von den Inhabern gekündeten Obli- gationen nur geringe Beträge. Mit dem Steigen des Zinsfusses und der Möglichkeit, von der Bank eine höhere Verzinsung zu erlangen, nahmen sie 1898 bis 1902 einen grösseren Umfang an.

\'on den Obligationären wurden gekündet :

in Prozenten des Millionen 1 ranken

"

kündbaren Kapitals

1897

0,2

1

1898

9,9

25,6

1899

16

46,5

1900

10,1

38

1901

8,4

27,6

1902

8

15,9

1903

2,8

4,1

1904

4,8

6,5

Trotz der sicheren Aussicht eine höhere Verzinsung zu erlangen, wurde 1898 bis 1901 nur ein Drittel der kündbaren Titel von den Inhabern zur Kündigung vorgewiesen. Es ist daher höchst undenkbar, dass der Bank aus der Obligationenausgabe je ernste Schwierigkeiten entstehen werden.

Erörtern Hesse sich die Frage, ob nicht auf den Obhgationen- titeln eine Klausel anzubringen wäre , welche eine zweite längere Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen Inhaber und Bank als still- schweigend eingegangen (erklärt, falls das Kündigungsrecht nicht innert sechs Monaten nach Ablauf des festen Termins ausgeübt wird. Der Betrag der kündbaren Titel würde dadurcli in gewisse (irenzen ge- halten. Eine solche Klausel hätte jedoch 1898 bis 1900 zweifellos eine grössere Zahl der Inliaber zur Kündigung veranlasst und dadurch eine Erhöhung der Zinslast des Obligationenkapitals herbeigeführt.

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Die Bank wird es ebenfalls vorziehen, mit dem Abschluss eines neuen längeren Verhältnisses mit den Gläubigern zu warten, falls irgend- welche Aussicht besteht, dass hniert kurzer Zeit die (leldverhältnisse sich wieder zu ihren Gunsten ändern werden.

Die Abnehmer der Obligationen. Der Bank floss in den letzten 15 Jahren etwas mehr als ein Drittel der Gelder, 35,4 " o, von den P'ilialen zu. Bemerkenswert ist das stärkere Verhältnis der Filialen in den Krisenjahren:

Filialen Hauptl)ank 7" der Filialen

in Alillidncn Franken

1891 3,5 4,9 42

1900 11,3 17,2 40%

Die Eingänge der Hauptbank und der Fihale Winterthur sind in stärkerem Masse von den Zinsänderungen und den wirtschaftlichen Konjunkturen beeintlusst als die Eingänge der ländlichen Filialen. Unter den regelmässigen Almehmern der Hauptbank für grössere Posten von Titeln tinden sich englische, französische und deutsche Versicherungsgesellschaften.

Pfandrecht auf den Hypothekarforderungen. Mehrere schweizerische Staatsbanken geben den ( )bligationeninhabern ein besonderes Pfand- recht auf ihren Hypothekarforderungen. Es liegt jedoch kein Grund vor, warum diese Klasse der Gläubiger der Bank besser gestellt werden soll als die Sparkasseneinleger und Konto-Korrentgläubiger. Wem die staatliche Garantie nicht genügt, der wird auch l)ei einer Ver- pfändung der Schuldbriefe nicht mehr Vertrauen zu den Obligationen der Bank fassen.

Zinsfuss. Die Festsetzung des Zinsfusses und der Rückzahlungs- bedingungen ist Sache des Bankrates.

Während die Höhe des Obligationenkapitals bis zu einem ge- wissen Grade von den Darlehensgesuchen abhängt, richtet sich der Zinsfuss, abgesehen von dem grösseren oder geringeren Bedürfnis der Bank nach festliegenden Geldern, nach dem derzeitigen Geldstand auf dem Anlagemarkt. Bestimmend hiefür ist weniger die Menge der kurzfristigen, als die Masse der feste Anlage suchenden Gelder. Die kurzfristigen Gelder sind die durch Handel, Industrie und Private der Bank in den laufenden Rechnungen eingezahlten Summen. Zum Teil werden sie ihr ständig überlassen als Grundlage eines Zahlungs- umsatzes, zum Teil warten sie darauf, bei passender Gelegenheit wieder in der eigenen Wirtschaft des Gläubigers verwendet zu werden.

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Die Hauptmasse der langfristigen Gelder fliesst der Bank von Privatpersonen zu, welche nicht mit dem Kapital selbst arbeiten, sondern aus demselben ein entsprechendes Einkommen ziehen wollen. In Zeiten des geschäftlichen Aufschwunges wenden sie sich allmähhch von den fest verzinslichen Werten Staatspapieren, Obligationen und Schuldbriefen ab, um an den höheren Zinsen und Kurssteigerungen der Eisenbahn-, Industrie- und Bankaktien teilzunehmen. Sobald eine Krisis eintritt und sie für die Sicherheit ihrer Kapitalien fürchten, ziehen sie dieselben aus diesen Papieren zurück und legen sie wieder in festverzinslichen Werten an. Die Folge ist einerseits eine Ver- schärfung der Krisis, anderseits ein Steigen der Kurse der Staats- papiere und ein Zurückgehen des Schuldbriefzinsfusses.

Im Unterschiede von den kurzfristigen Geldern beschränkt sich die Wirkung der Zinsänderung in der Hauptsache auf die neu auf- genommenen Summen. Die Bank kann durch eine Aenderung den Zufluss der langfristigen Gelder beeinflussen, ohne damit rechnen zu müssen, dass eine Herabsetzung den alten Bestand sogleich vermindere oder eine Erhöhung des Ziusfusses auf dem ganzen Kapital fühlbar werde.

In welchem Masse sich eine Erhöhung des Zinsfusses geltend machen kann, ist aus folgenden Beispielen ersichtlich.

1899 Tage Bareinzahlungen Zinsfuss i)ro Tag

vom 1. Januar bis 20. April 110 Fr. 2,852,500 zu 'M^ "/n Fr. 25,900

vom 21. April bis 30. Juni 70 9,149,500 3^4 o/o 130,600

1900

vom 1. Juli bis 9. Juli 9 158,000 3V4 »/o 18,400

vom 10. Juli bis 31. Juli 22 3,224,000 4 «/o 14H,(i()0

Infolge der staatlichen Garantie, ihres ausgezeichneten Kredites und der Ausdehnung ihres Kundenkreises, strömen der Kantonalbank oft längere Zeit ( Jelder zu einem um ^ 4 "/o niedrigeren Satze zu als den meisten übrigen schweizerischen Hypothekar- und Handelsbanken.

Es betrug der Durchschnitt

des Obligationenzinsfusses der Zinslast und die Differenz

1871 bis 1904 3,916 "/o 3,979 > 0,068 «/o

Die Kolonnen 8 und 9 der Tabelle 9, No. 1 (Seite 58) geben den Durchschnitt der einzelnen Jahre an.

Die fallende Tendenz des landesübhchen Zinsfusses, von 4V'.' V" im Jahre 1870 auf ^^k "/o im Jahre 1888, kommt darin zum Ausdruck, dass der_Ob]igationenzinsfuss mit Ausnahme weniger Jahre sich unter der Zinslast liielt. Nach den Ende der achtziger Jahre durchgeführten

Ö(

Konversionen und der Ausgabe von 3^4 " o-igeii Obligationen kehrte sich das Verhältnis in den Jahren 1890 und 1891 um. In der Zeit der Depression 1892 bis 1895 sank der Zinsfuss wieder unter die Zinslast. Von 1896 bis 1900 musste er allmählich von 3^4 "^o auf 4*''o erhöht werden, während die in der ersten Hälfte der neunziger Jahre ausgegebenen Obligationen ein entsprechendes Steigen der Zinslast verhinderten. Nach 1901 ging der Zinsfuss wieder unter die Zins- last zurück.

Zinsfuss Zinslast

Tiefpunlvt Höhepunkt Tiefpunkt Höhepunkt

in 0 0 in *V(i in ^/o in "/o

1870

4

1874

474

1870

4,18

1876

4,517

1876

4V4

1878

474

1878

4,428

1879

4,510

1888

3V2

189091

SVi

1890

3,600

1891

3,673

1895

3^4

1900

4

1897

3,485

1902

3,813

1902/3

31/2

1904

3,743

Diese Gegenüberstellung zeigt, wie die Zinsänderungen sich erst nach einigen Jahren auf dem gesamten Obligationenkapital bemerkbar machen, und dass daher die Kantonalbank einerseits beim Steigen des landesüblichen Zinsfusses den Hypothekarzinsfuss noch einige Zeit auf dem alten Niveau belassen kann, anderseits gezwungen ist, beim Fallen des landesübhchen Zinsfusses mit der Herabsetzung des Hypothekarzinsfusses zu warten.

9. Ka})itel.

Die Darlehen auf Grundeigentum.

Das Gesetz von 1869 verlangte, dass drei Viertel der Betriebs- mittel für Darlehen auf Liegenschaften, Durchführung von Liqui- dationen, Darlehen an Gemeinden, Korporationen und Genossen- schaften verwendet würden.

Dem gegenüber führt der erste Bericht von 1870 aus: ,,Für diese Zwecke bleiben wesenthch nur das Grundkapital, die übrigen Gelder auf längere Zeit und die Sparkassegelder, insofern die Er- fahrung zeigt, dass letztere unter normalen Verhältnissen ziemlich konstant bleiben. Es ist daher nicht ganz rationell, dass das Bank- gesetz bestimmt, was für eine Quote der Betriebsmittel auf den grund- versicherten Anlagen zu verwenden sei, indem hier nicht das Ver- hältnis zum Gesamtbetrag, sondern die Natur der disponiblen Kapitahen massgebend sein muss." /

58

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Verzinsung der ländliehen Sthuldbriefc

TC lO >0 >0 lO X 7C lO >C >0 lO lO 'O »-^

Differenz

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o"o"o'o'o"o"o~o"o'o"o"o"ö"crö~ö~ö'ö~ö~o'ö'd'o"o~o'ö'ö~ö"o"o'ö'ö'o"o"

Ertrag der Stliuldbriefe

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Zinslast iler Obligationen

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Schuldbriefe und Kauf- schuldbriefe

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lO oTcc'crrrc'T-rcrcD'txrrc'crrD-'-H ^ -+"«:" o'ararc2'^''c£r^''iO 3:"io •*'x'x'o'"o~i-H"a:'~o^"Lo"

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Darlehen an Öenieinden u. Korporationen

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Total

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Obli- gationen

^'— '^Jcc-t■-^o:r::cc5iCl-l^cZlOlOOO^DXl^c£l^l^L^X3l^(^l-^"-^-t<'*

O T-t C«! tC -»• O cc l^ X C: O ^ -M cc -t >0 :C 1^ X 3^ O i-H CM cc -t "O -^ 1^ X j; g '-l 'M cc "St X X X r:

59

Die späteren Berechnungen der Bankverwaltung- fussen auf der Annahme, dass die Hälfte des Gründungskapitals, das ganze Obli- gationenkapital und die Hälfte der Sparkassegelder für die grund- versicherten Darlehen verfügbar seien. Aus der Tabelle 9, No. 1 (Seite 58) ist ersichtlich , wie diese Quoten der festen Gelder die Darlehen an Gemeinden und Korporationen, Schuldbriefe und Kaufschuldbriefe in allen Jahren, mit Ausnahme von 1870 bis 1871, bedeutend über- trafen. M

Deckung der langfristigen Anlagen. Von den lang-fristigen Anlagen waren gedeckt ;

durch

das Gründungs-

die Sparkasse-

Oljligationengelder

kapital

gelder

1870 bis 1880

98 7o

270

070

1880 1890

86 7o

870

670

1891 1895

80 «/o

670

1470

1896 1900

7470

670

2070

1901 1903

81 70

670

1370

1904

76 70

570

1970

In langfristigen

i Anlagen waren

angelegt :

von den

vom Gründungs-

von den Spar-

Obligationengeldern

kapital

kassengeldern

1872 bis 1878

100 70

970

070

1879

96 70

070

070

1880 1884

100 70

36 70

070

1885 1895

100 «0

5070

31 7o

1896

100 «0

5070

5370

1897 1898

100 70

5070

6670

1899

100*^0

5070

60 70

1900

100 70

50*^0

53 0 0

1901 1903

100 «/o

50 »0

44 7o

1904

10070

50 V^

5470

Rechnet man, dass eine Quote von 75 der Sparkassegelder nicht zu hoch ist, und für den gleichen Zweck Teile des Reservefonds verfügbar sind, so ergiebt sich, dass die langfristigen Anlagen stets bedeutend unter den langfristigen Mitteln der Bank geblieben sind und

1) 1870 waren noch Fr. 4U0,00ü und 1871 noch Fr. 200,000 des Gründungs- kapitals für die Handelsaljteilung verfügbar. In Betracht musa gezogen werden, dass die Kantonalbank in diesen Jahren bedeutende Mittel gegen Eigenwechsel auf sechs Monate aufnajim.

60

keine Rede davon sein kann, dass je kurzfristige Gelder (Noten- und Kontokorrent-Guthaben) l'ür Hypothekargeschäfte verwendet wurden.

Gesetzliche und reglementarische Bestimmungen. Zwei Richtungen machen sicli gegenwärtig auf dem Gebiete des Hypothekarwesens bemerkbar :

Die eine, neuere, in letzter Zeit entstanden, beunruhigt durch die liolien Ziffern, welche die Statistik der Bodenverschuldung zeigt, ruft nach einer gesetzlichen Beschränkung der Kreditgewährung an den Landwirt, die andere, ältere, will nach wie vor durch entsprechende Gesetzgebung den Hypothekarkredit heben und durch Errichtung von Bodenkreditanstalteu den Grundeigentümern die zur Uebernahme und für den Betrieb der Liegenschaften erforderlichen Kapitalien zu mög- lichst günstigen Bedingungen und in jeder beliebigen Höhe zur Ver- fügung stellen. Der Kanton Zürich steht vollständig auf dem Boden der ihm durch die Gesetzgebung Mitte des neunzehnten Jahrliunderts vorgezeichneten und bei der Gründung der Kantonalbank wiederholt betonten Politik, die Kreditgewährung auf Grundeigentum zu er- leichtern.

a) Hypothekargesetzgebung des Kantons Zürich. Das Hypothekar- wesen des Kantons Zürich ist durch folgende Gesetze und Ver- ordnungen geregelt: \. Das Notariatsgesetz vom Jahre 1839, revidiert 1872.

2. Das privatrechtliche Gesetzbuch von 1854, revidiert 1887.

3. Das Gesetz über die Bereinigung der Grundprotokolle von 1854, das Ergänzungsgesetz von 1860 betreffend die \'^ermessung des Grundeigentums und die Verordnung zum Bereinigungsgesetz vom Jahre 1855.

Das Notariatsgesetz von 1839 teilte den Kanton in Kreise ein und schrieb die Eintragung aller auf Grundeigentum bezüglichen Rechtsgeschäfte vor. Nur wer im Grundprotokoll als Eigentümer bezeichnet ist, kann Häuser und Grundstücke an andere übertragen oder Pfandrechte an denselben bestellen. Das Privatgesetzbuch, in Verbindung mit dem Bereinigung.sgesetz, hat das Prinzip der (Jeffent- lichkeit eingeführt. Der zürcherische Schuldbrief ist Träger der Forderung, gleich wie ein Inhaberpapier Träger des darin nieder- gelegten Schuldversprecheus ist ; die Forderung selbst besteht nur mit und in der Urkunde.

Die Klarheit der Reclilsverhältnisse und die Verkehr.sfähigkeit des Schuldtitels haben ihn zu einer beliebten Kapitalanlage gemacht.

()1

b) Reformvor sehläge. 189(i reichte der Zentralvorstand des kanto- nalen zürcherischen Bauernbundes eine Petition ein, welche auf eine gründliche Reform des Hypothekarwesens hinzielte.

Der von ihm ausgearbeitete Entwurf sah vor, die Beseitigung des auf ein einzelnes (Irundstück gesicherten Schuldbriefes, die (iründung von Zwangsgenossenschaften der Crrundeigentümer, die Anlegung eines Personalkatasters, in welchem das Besitztum eines jeden Mitgliedes mit der Schätzung des Vorstandes der Genossenschaft eingetragen würde, Ausgabe von Grundpfandobligationen bis auf 70 ^o des Schatzungswertes, welche durch eine Generalhypothek auf sämt- hchen Gütern eines Bezirkes gesichert und von der Kantonalbank zum Verkaufe übernommen werden sollten.

Um dem schuldenfreien Grundeigentümer etwelche Sicherheit zu bieten, dass er nicht für den überschuldeten Nachbarn in Anspruch genommen werde, sollte über die Verzinsung der dem einzelnen Mit- glied gewährten Darlehen ein jährlicher Beitrag zur Bildung eines Reserve- und Amortisationsfonds erhoben werden.

Der Bankrat, welchem diese den Statuten der preussischen Land- schaften nachgebildeten Vorschläge zur Begutachtung überwiesen wurden, verneinte ihre Zweckmässigkeit, weil sie weder die Führung der Grundprotokolle vereinfachen noch den Hypothekarkredit heben würden. Das Ziel des Bauernbundes, Geld zu billigeren Bedingungen zu erhalten, würde nicht erreicht.

c) Formalitäten hei der Gewährung von grundversicherten Darlehen. Das Reglement bestimmt :

,, Gesuche um Darlehen auf Liegenschaften beziehungsweise um Uebernahme von Schuldbriefen sind unter Beilage von Geldaufbruch- scheinen oder beglaubigten Abschriften der zu erwerbenden Schuld- titel der Bank einzureichen."

Zum Zwecke der Wertermittlung hat der Gesuchsteller auf Ver- langen Kauf- und Teilungsbriefe, sowie andere notarialische Urkunden von massgebendem Inhalt, Miet- und Pachtverträge, Pläne, Kosten- lierechnungen, Gutachten über Meliorationen, Beschlüsse der Bundes- und Kantonsbehörden über Bewilligung und Subventionierung von Meliorationen usw., vorzulegen.

Die Errichtung neuer Schuldbriefe vollzieht sich in folgender Weise:

Der Darlehensuchende geht zur Notariatskanzlei, wo er einen sogenannten Geldaufbruchschein erhält, welcher den Betrag des ge- wünschten Darlehens und die als Sicherheit anerbotenen Unterpfande angiebt. Der Geldaufbruchschein wird direkt oder durch \''ermittlung

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einer Filiale an die Direktion der Hauptbank gesandt, welche das Begehren prüft. Falls dies notwendig erscheint, wird die Einsendung weiterer im Keglemente angeführter Dokumente verlangt. Von den Vertrauensmännern der Bank werden Schätzungen der Unterpfande eingefordert und Erkundigungen über den Schuldner eingezogen. Das Gesuch wird hierauf der Bankkommission vorgelegt, welche den Entscheid fällt.

Im Falle der Zusage fertigt der Notar eine Anlobungsanzeige (Interimsschein) aus. Gegen diesen Schein erfolgt die Auszahlung des Darlehens durch die Hauptbank oder durch eine Filiale. Innert zwei Monaten hat der Notar die dehnitive Schuldurkunde auszustellen.

Im Falle der Uebernahme eines bestehenden Schuldtitels ver- langt die Bank eine notarielle Abschrift des Briefes. Sie prüft den- selben und teilt dem Schuldner mit, ob und welche Aenderungen sie im Wortlaut verlangt. Im übrigen wird wie bei der Gewährung eines neuen Darlehens verfahren.

d) Die Unterpfande. Nach dem Reglement sind belehnbar: ,,Alle im Gebiete des Kantons Zürich gelegenen Grundstücke

und Liegenschaften. Die Belehnuug von Grundstücken und Liegen- schaften, die ausserhalb des Kantons Zürich, aber im Gebiete der Schweiz liegen, ist zulässig, wenn dieselben Eigentum von Kantons- einwohnern sind." Letztere Bestimmung wurde in das Reglement aufgenommen, um Darlehensbegehren von Grenzanwohnern, zürcheri- schen Fabrikanten und Ferienkolonien nicht kurzer Hand abweisen zu müssen.

e) Die Werthestimmung. In der sachbezüglichen Literatur sind drei Werte vorgeschlagen worden :

Der Ertragswert, der Verkehrswert und der Sachwert. Gegen die Annahme des Ertragswertes sprechen die Schwankungen der Erträgnisse des Grund und Bodens, welche von Witterung, Miss- ernten, Preisänderungen der landwirtschaftlichen Produkte, Höhe der Arbeitslöhne, den öffentlichen Lasten und im Falle einer starken Ver- schuldung von der Höhe des Zinsfusses beeinflusst sind. Der Absatz der Produkte ist abhängig von geeigneten Kommunikationslinien, der Zahl und Konsumtionsfähigkeit der umhegenden industriellen Be- völkerung. Von grösstem Einfluss .sind die Fachkenntnisse und Charaktereigenschaften des Landwirtes und die Höhe seines Betriebs- kapitals. Es ist schwer zu bestimmen, was von den Erträgnissen auf Rechnung des Bodens und was auf Rechnung der Arbeit und des Kapitals des Landwirtes zu setzen ist. Dem Gläubiger, der sicher

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ist, dass das belehnte Gut im Falle des Verkaufs einen höheren Preis als die Darlehenssumme erreichen wird, und der die fälligen Zinsen pünktlich erhält, kann der Ertrag des Gutes gleichgültig sein.

Der Verkehrswert unterhegt zu oft der Spekulation und ist von Angebot und Nachfrage abhängig. Verschlimmern sich infolge mehrerer schlechter Ernten oder Preissturz der Produkte die Ver- hältnisse der landwirtschaftlichen Bevölkerung und findet eine Reihe von Zwangsverkäufen statt, so sinken die Güterpreise oft für längere Zeit weit unter den Ertragswert. Anderseits können Ankäufe von Land für die Anlage von Eisenbahnen und F'abriken oder starker Zudrang von kapitalkräftigen Elementen zum landwirtschaftlichen Be- rufe, weitgehende Kreditgewährung seitens der Banken oder Kapitahsten eine durch die Erträgnisse nicht gerechtfertigte Steigerung der Boden- ]n-eise herbeiführen.

Der Wunsch, eine objektivere Schätzung zu erhalten, hat zur Aufstellung eines « Sachwertes » geführt, welcher definiert worden ist, als derjenige ,,Wert, welchen ein anderes als das in Frage stehende Grundstück unter den gleichen Voraussetzungen haben würde". Da- mit ist aber noch nicht entschieden, nach welchen Grundsätzen der Wert dieses anderen Grundstückes zu bestimmen ist.

§ 12 des deutschen Reichshypothekenbankgesetzes vom Jahre 1899 sagt: ,,Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grund- stückes darf den durch sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkaufs- wert nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstückes und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück bei ordnungsmässiger Wirt- schaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann." Es wird also hier auf den Ertragswert abgestellt, der aber keinenfalls den Verkehrs- wert übersteigen darf.

In den meisten schweizerischen Kantonen erfolgt die Belehnung im Verhältnis zum Verkehrswert.

Das zürcherische Bankgesetz spricht von einem « reellen Wert » und überlässt die Frage, was darunter zu verstehen sei, der Bank- verwaltung. Diese begreift darunter, ,, nicht den zufälligen \'erkaufs- preis, sondern einen Mittelpreis, der in den verschiedenen Perioden des Aufsteigens und des Rückganges der Güterpreise bestehen kann". Je nach den verschiedenen Konjunkturen werden bei der Schätzung der Ertrags- oder der Verkehrswert und im Falle von Gebäulichkeiten die Kosten der Herstellung mehr berücksichtigt.

Eine amtliche Schätzung des gesamten Grundeigentums, wie sie im Kanton Bern für die Erhebung der Grundsteuer besteht, kennt

04

der Kanton Zürich nicht. Für (_Tel)äulichkeiten können die Wert- erniittlnni;en der kantonalen Brandassekuranz zu Rate gezogen werden und für die Stadt Zürich die Schätzungen, welche der Liegenschaften- steuer zugrunde liegen.^)

f) Die Sähe der Belehnung. Gemäss dem bei der Gründung aufgestellten Postulat, der Kreditnot der Landwirtschaft zu steuern, ist die zulässige Höhe der Belehnung für Grundstücke selir hoch, auf ^/i des Wertes, angesetzt worden. Häuser und Oekonomiegebäude dürfen bis auf ^/a des Wertes belehnt werden.

Vergleichsweise gestattet das vorerwähnte deutsche Gesetz die Belehnung seitens der Hypothekenbanken bis auf ^/ä des Schatzungs- wertes; nur falls die Bank ihren Geschäftskreis auf das Gebiet eines Bundesstaates beschränkt, darf sie mit Genehmigung der betreffenden Regierung bis auf ^/a gehen.

In Frankreich ist die Grenze für den Credit Foncier für Aecker und Wiesland auf V2, für Weinberge und Wälder auf Ys des Schatzungs- wertes festgesetzt.

Gegen eine hohe Belehnung wird eingewendet, dass sie eine entsprechend hohe Verschuldung der Landwirtschaft erleichtert und im Falle eines Rückganges der Güterpreise die Sicherheit der grund- versicherten Darlehen und damit auch diejenige der Hypothekenbank gefährdet. Dadurch können auch weitere Kreise, die Gläubiger der Bank, in Mitleidenschaft gezogen werden.

Für eine hohe Belehnung spricht der Umstand, dass der Land- wirt, falls sein Realkredit versagt, gegen Personalkredit unter viel ungünstigeren Bedingungen die erforderlichen Mittel aufnehmen muss und dabei oft in die Hände von Wucherern gerät.^)

Die Kantonalbank hat im Laufe der Jahre verschiedene schwere Verluste erlitten durch die Zweidrittelsbelehnung von auf dem Lande gelegenen Häusern, l'nverhältnismässig kostspielige Gebäude erhöhen

') Eine vorsichtige Wertung ist der Bank auch durch den § 2(> des Bank- gesetzes auferlegt, wonach grund versicherte Forderungen ohne zwingende Gründe nicht gekündet werden Collen, und demzufolge in der Regel bei Handänderungen jeder neue Besitzer als Scliuldner angenommen wird. Die Deckung muss daher ganz im Werte der betreffenden iMimoVulien liegen. Die Persönlichkeit des Besitzers fällt weniger in Betracht.

^) Dass einige ländliche Spar- und Leihkassen gestützt auf ihre eingehende Kenntnis der persönlichen Verhältnisse der Schuldner, oft auch zu ihrem Schaden, weiter gehen, zeigte die vor zehn Jahren erfolgte Prüfung der SiOiuldtitel einer solchen Anstalt, bei welcher nur 40 "/o des Kapitalbetrages den Vorschriften rles Bankgesetzes entsprachen.

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nicht den Wert des Gutes. Eine nutzbringende Verwendung kann nur erzielt werden durch die Vermietung der überflüssigen Räurahch- keiten an die in der Umgebung ansässige industrielle Bevölkerung. In abgelegenen Gegenden sind die Gebäude ohne entsprechende Grundstücke wertlos und meistens unverkäuflich.

Die Ueberschreitung der gesetzhchen Belehnungsgrenzen ist statthaft, wenn das Darlehen zur „bleibenden Verbesserung des Unter- pfandes und seiner Bewirtschaftung" aufgenommen wird, doch soll der Mehrbetrag durch eine Annuität von mindestens 5 ^jo getilgt werden.

g) Die Wertermittlung. Die Wertung der Liegenschaften geschieht durch Vertrauensmänner oder Experten, durch Mitglieder der Bank- beliörden oder Bankbeamte.

Bei den Schätzungen der ländlichen Liegenschaften bedient sich die Bank in erster Linie ihrer Vertrauensmänner. Es sind dies ältere, schon seit längerer Zeit in der betreffenden Gegend oder Gemeinde ansässige Personen, welche sich in uneigennütziger Weise der Bank zur Verfügung stellen. Von ihrer Gewissenhaftigkeit und Sachkenntnis hängt das Gedeihen und die gemeinnützige Wirksamkeit der Kan- tonall)ank zum grossen Teile ab.

Das ihnen übersandte Eormular enthält folgende Fragen :

1. Schätzung der einzelnen Pfände nach ihrem gegenwärtigen Ver- kehrswert? Bei Waldungen ist nur der Bodenwert anzugeben.

2. Zustand und Lage der Gebäulichkeiten? Sind sie, abgetrennt von dem landwirtschaftlichen Gewerbe, leicht verkäuflich ?

3. Zustand und Lage der Grundstücke ? Sind sie leicht verkäuflich ?

4. Viehstand des Entlehners?

5. Charakter, Tätigkeit, Einsicht und Sparsamkeit des Entlehners?

Von ausserhalb der Bank stehenden Kreisen ist schon oft der Vorschlag gemacht worden, die Schätzungen in Nachahmung der in andern Kantonen oder im Auslande befolgten Systeme durch die Gemeindebehörden oder amtliche Schätzer vornehmen zu lassen.

Die Erfahrungen, die in und ausserhalb des Kantons Zürich gemacht wurden, lehren, dass der Gemeinderat aus verschiedenen Gründen zu einer zu optimistischen Schätzung der in seiner Gemeinde gelegenen Grundstücke geneigt ist. Es sind daher in den meisten Kantonen, in welchen dieses \"erfahren besteht, die Ortsbehörden für eine gewisse Zahl von Jahren solidarisch für die Richtigkeit der Schätzung haftbar erklärt worden.^)

1) Im Kanton Bern die Einwohnergemeinde auf unl)esclir;inkte Zeit. I. 5

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Den amtlichen, für einen grösseren Kreis bestellten Schätzern fehlt die genaue Kenntnis der in Betracht kommenden Personen vmd Liegenschaften. Der Wert der Pfandobjekte ist nicht nur von der Beschaffenheit abhängig, sondern weist nach Landesgegend, Gemeinde und Lage innerhalb der letzteren bedeutende Unterscliiede auf.

Die amtlichen Experten verursachen ferner bedeutende Auslagen. Die vielen kleinen Darlehensgesuche könnte die Bank unmöglich berücksichtigen, wenn sie sich niclit ohne erhebliche Kosten über den Wert der Unterpfande erkundigen könnte.

Der Bankrat hat in mehreren Berichten die grossen Verdienste der Vertrauensmänner anerkannt. ,,Die Auskünfte," heisst es an einem Ort, ,, machen den Eindruck von Sachkenntnis und Gewissen- haftigkeit." Als Nachteil des Systems ist das geheime Verfahren bezeichnet worden. Den Darlehensuchenden ist die Möglichkeit be- nommen, auf alle Einwürfe zu antworten. In kleinen (lemeinden würde es aber schwer halten, Vertrauensmänner zu finden, wenn sie öffentlich zu ihren Schätzungen stehen sollten. Die Frage ist auch aufgeworfen worden, ob den landwirtschaftlichen Genossenschaften ein Vorschlagsrecht einzuräumen sei.

Wo es angezeigt erscheint, wird von anderer Seite ein zweiter und dritter Bericht einbezogen, oder die Liegenschaften werden durch ein sachkundiges Mitglied der Bankbehörde oder durch Bankbeamte, namentlich durch die Filialverwalter, besichtigt.

Den Darlehensuchenden, welche vollständig oder teilweise ab- gewiesen worden sind, steht es frei, eine Schätzung der Unterpfande durch einen Experten zu verlangen. Die Bank ist nicht an dieselbe gebunden, entspricht ihr aber in der Regel vollständig.

In den letzten zehn Jahren, 1895 bis 1904, erledigte die Bank- kommission 22,622 Gesuche. Es wurden 16 Expertenschätzungen verlangt, welche in zehn Fällen den durch die Vertrauensmänner festgestellten Wert bestätigten.^)

Städtische Liegenschaften. Bei den Schätzungen der städtischen Liegenschaften sind folgende Momente zu berücksichtigen:

0 Ein bemerkenswertes Beispiel von abweichenden Schätzungen gil)t der Be- richt von 1878. Im Jahre 1870 : Schätzung des Vertrauensmannes Fr. 19,872. Ange- botenes Darlehen : -/a, Fr. 12,000. Der Gesuchsteller verlangt amtliche Schätzung. Diese ergiebt Fr. 22,600; Schätzung des Gemeinderates: Fr. 25,o00. Bewilligtes Dar- lehen, 2/3 der Schätzung = Fr. 16,500. Im Jahre 1878 Uebernahme im Konkurs um Fr. 11,500. 1879 Wiederverkauf um Fr. 14,704 Interessant ist vor allem die Gegenüberstellung der Schätzung des Gemeinderates und des Vertrauensmannes im Jahre 1870.

67 -

Die Bevölkerungszahl und das Verhältnis ihrer Zunahme, die lokalen Aussichten in Handel und Industrie, die Lage der Unter- ))t'ande, ihre Nähe zu den Hauptadern des städtischen Verkehrs und den Kommunikationsmitteln, Strassenbahnen usw., die Klasse der Woh- nungen, ob für Arbeiterbevölkerung, Mittelstand oder besser situierte Leute bestimmt, das Verhältnis der Bautätigkeit zu dem herrschenden Wohnungsbedürfnis, der Bebauungsplan, die Baugesetze, die Grund und Liegenschaftensteuern, die Durchführung der Wasserleitung und Kanalisation in den betreffenden Strassen.

Unvollendete Gebäude sind nur dann zu belehnen, falls die Persönlichkeit des Unternehmers für die vollständige Ausführung bürgt.

Das neue Reglement gestattet die Belelmung ,,von unÜberbauten städtischen Grundstücken, welche an fertigen Strassen liegen und nach Massgabe der bestehenden Baugesetze und Verordnungen ohne weiteres überbaubar sind", als Bauplätze bis auf die Hälfte ihres reellen Wertes.

Darlehen an die gleiche Person und im nämlichen Quartier sind innert wohlerwogenen Grenzen zu halten. Zur Zeit einer Bauspeku- lation ist erhöhte Vorsicht geboten.

Die Schätzung der in den Städten Zürich und Winterthur ge- legenen Objekte erfolgt durch Experten.

Die von ihnen verlangte Auskunft erstreckt sich auf den Ver- kehrswert, wobei der Wert der Gebäude und des Areals gesondert anzugeben ist, die Lage der Liegenschaften, den baulichen Zustand der Gebäude, die Zahl der Wohnungen, den übrigen benutzbaren Raum und den Ertrag.

Bei grösseren Darlehen werden die Experten bei der Besichtigung von einem Mitgliede der Bankbehörden oder einem Beamten begleitet.

Industrielle Liegenschaften. Die Belehnung von Mühlen, Fabriken und ähnlichen Etablissementen darf nicht mehr als ein Drittel des reellen Wertes betragen. Die niedrige Grenze ist begründet durch die Wertschwankungen, welchen diese Pfandobjekte je nach den Konjunkturen ihrer Industrie unterliegen.^)

Anlässlich eines Spezialfalles entschied der Bankrat, dass in der Regel nicht nur die Gebäulichkeiten, sondern die ganze Anlage, Maschinen und Wasserrechte in Anschlag zu bringen seien.

*) So verminderte sich der Wert der Baumwollspinnereien von Mitte der siebziger Jahre bis Mitte der achtziger Jahre auf ungefähr einen Drittel der ursprüng- lichen Herstellungskosten.

^ 68 -

Hauptsächlich ist darauf zu achten, ob die Fabrik sich in tech- nischer Hinsiclit auf einer Höhe befindet, welche ihr gestattet, der Konkurrenz mit Erfolg die Spitze zu bieten.

Der Credit Foncier in Frankreich berücksichtigt bei den indu- striellen Zwecken dienenden Gebäulichkeiten nur den Wert, welchen sie unabhängig von ihrer besonderen Benutzung besitzen.

Kapitalüorstände. Die Bank macht oft die Gewährung neuer Darlehen oder die Uebernahme bestehender Schuldtitel davon ab- hängig, dass ihr auch die vorangehenden Briefe abgetreten werden.

Der Besitz vorstandsfreier Briefe ist besonders angezeigt während einer Liegenschaftenkrisis. Ist der Schuldner nicht imstande, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, so kann der vorangehende Gläubiger eine Verwertung der Unterpfande herbeiführen und die Bank in die Lage versetzen, bei dem eingetretenen Rückgang der Preise einen Verlust zu erleiden oder die Objekte selbst übernehmen zu müssen.

Die Uebernahme der Kapitalvorstände ist ebenfalls wünschens- wert bei Vorschüssen für Meliorationszwecke, in welchem Falle die durch die Werterhöhung der Unterpfande erzielte grössere Sicher- heit in erster Linie dem Besitzer der vorangehenden Titel zu gute kommen würde.

Bestand des Schuldbriefkapitals. Ein Minimum oder Maximum der Darlehenssumme besteht nicht ; das Gesetz verlangt nur besondere Berücksichtigung des kleineren und mittleren Grundbesitzers.

Ende 1904 besass die Bank:

Zahl

9551 Schuldbriefe im Betrage von Fi 9411 4299 2820 1357 287

26

14

40 bis

1,001

5,001

10,001

20,001

50,001

100,001

, von ülier 150,000

1,000 = Fr.

5,000 =

10,000 =

20,000 =

50,000 =

100,000 ^

150,000 = ,.

Betrag

5,064,000 25,797,000 82,529,000 41,202,000 48,665,000 19,886,000 3,271,000 3,525,000

27,765

Fr. 174.939,000

\'on den Schuldbriefen unter Fr. 1000 entfällt die Hälfte auf die rein ländlichen Bezirke Bülach und Dielsdorf.

Die Darlehen unter Fr. 30,000 betragen 71 "/o des Schuldbrief- kapitals.

69

Der durchschnittliche Betrag beUei' sich

Ende 1870 auf Fr. 4072 Ende 1890 auf Fr. 3118

1875 4247 1895 3841

1880 3404 1900 5553

1885 3085 1904 6301

Von den Schuldbriefen entfielen auf die

1875

Stadt

Zürich

Stadt Winterthur

übrigen Gemeinden

Zahl

Betrag (in 000 Fr.)

Zahl

Betrag (in 000 Fr.)

Zahl

Betrag (in 000 Fr.)

795

6219

41

388

9129

29665

1880

1350

11146

74

716

17532

57455

1884

1466

12486

100

1023

21865

61317

1890

1503

14600

125

1355

22036

57835

1893

1718

21167

210

2586

23251

63138

1896

1883

35161

225

3245

23498

72527

1899

2252

49390

297

5080

24556

89410

1902

2537

61245

312

5496

25268

102559

In den siebziger Jahren betrugen die Schuldbriefe auf ländliche Unterpfande etwa '^U der grundversicherten Darlehen. Seit den neunziger Jahren überwiegen die städtischen und industriellen Titel. Ende 1903 beliefen sie sich auf 96,5 Millionen Franken = 56,5 "/^ der Hypothekardarlehen.

Die Verminderung der Stückzahl in den Jahren 1902 bis 1904 rührt von der Vereinigung von kleinen, auf den nämlichen Schuldner lautenden Titeln her.

Geschichtliche Darstellung der BeLuegungen des Kapitals und des Zinsfusses.

a) 1870 his 1895. Dass in manchen Kreisen, hauptsächlich in denjenigen der Landwirtschaft, viele Hoffnungen auf bilhges und reichliches Geld geweckt wurden, welche die Kantonalbank angesichts ihrer gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften nicht erfüllen konnte, zeigt die Statistik des ersten Jahres.

Mitte Februar 1870 wurde die Bank eröffnet. Bis Ende des Monats liefen 310 Gesuche um 3,2 Milhonen Franken ein, von diesen konnte aber nur 86 Gesuchen um Fr. 462,000 vollständig entsprochen werden; 103 Gesuche um Fr. 796,000 wurden teilweise und 121 Ge- suche um Fr. 1,659,000 gänzlich abgewiesen. Das Verhältnis der zurückgewiesenen Gesuche stellte sich für den Monat März ebenso ungünstig.

70

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In den folgenden Monaten nahmen Zahl und Betrag der Gesuche stark ab und das Verhältnis der Rückweisungen verminderte sich auf einen Drittel. Die Geldkrisis nach dem Ausbruch des deutsch- französischen Krieges, wälu-end welcher die Darlehensgesuche gegen Faustpfänder von Fr. 172,000 im Monat JuU auf Fr. 715,000 im Monat August stiegen, wies einen aufliallenden Rückgang der Zahl der Dar- lehensbegehren auf Grundeigentum auf. Der Monat August zeigte mit Fr. 724,000, mit Ausnahme von November und Dezember, die geringste Ziffer der Gesuche und während des ganzen Jahres das günstigste Verhältnis der Zurückweisungen. Es beweist dies, wie wenig die kurze Zeit andauernde Krisis, welche dem industriellen Teil der Bevölkerung schweren Schaden zufügte, die Landwirtschaft traf und sie zwang, neue Darlehen aufzunehmen, um über vor- übergehende Zahlungsschwierigkeiten hinwegzukommen. Im ganzen liefen während des ersten Jahres 2364 Gesuche für 13,8 Millionen Franken ein, von welchen 6,7 Millionen bewilligt wurden.

1871 fand eine bedeutende Verminderung der Begehren statt. Die folgenden Jahre wiesen dagegen steigende Zahlen auf, 1877 und 1878 wurde mit 22 Millionen ein Höhepunkt erreicht. Als Ursache der grossen Zunahme wurde bezeichnet: der Umstand, dass die Kantonal- bank einen niedrigeren Zins verlange als die übrigen Hypothekar- banken, dass die Grundeigentümer die Staatsbank, von der sie keine Kündigung der Schuld zu befürchten hatten, als Gläubigerin vorzogen und das Privatkapital sich vom Hypothekarkredit abwende und industriellen Anlagen den Vorzug gebe.

Hand in Hand mit der grossen Zahl von Darlehensbegehren ging eine ausserordentlich rasche Vermehrung des Schuldbriefbestandes. Von 5 Milhonen Ende 1870 stieg er auf 18,7 Milhonen Ende 1873 und auf 28 Milhonen Franken Ende 1874. 1875 und 1876 betrug die Zunahme zwischen sieben und acht Millionen Franken, 1877 zirka zehn Millionen. Besonders die neu errichteten Schuldbriefe wiesen hohe Ziffern auf. Erst das Jahr 1879 brachte eine geringere Ver- mehrung von fünf Millionen F'ranken. Die Darlehen auf Grund- eigentum waren innert zehn Jahren auf 66 Millionen angestiegen.

Der Zinsfuss, welcher bei der Eröffnung auf 472 "/o festgesetzt und 1872 in einzelnen Fällen für grössere Darlehen auf 4^4 bis 5 "/o erhöht worden war, konnte nicht länger beibehalten werden. Man empfand es als unbillig, dass die Bank, welche seit 1873 zeitweise zu 4^4 7^ langfristige (Tclder aufnehmen musste, zu einem niedrigeren Zinsfuss ausleihe. In vielen Fällen rührten die Gesuche von Be- sitzänderungen her, Uebernahme von Gütern durch wenig kapital-

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kräftige Leute, sei es, dass ein Teil der Kaufsumme in (leid zu ent- richten war, oder Miterben ausbezahlt werden mussten. Von einer Abweisung, namentlich der ländlichen Begehren, wollte man nichts wissen, solange volle Sicherheit gegeben wurde. Die Zinserhöhung blieb daher das einzige Mittel, um die Gesuche einigermassen einzu- schränken. Um aber die grosse Mehrheit der kleinen Schuldner nicht zu treften, wurde der 472 ^/o-ige Zinsfuss für Darlehen bis auf Fr. 20,000 an Landwirte und auf Arbeiterwohnungen beibehalten. Die diese Summe übersteigenden ländlichen Darlehen sollten von 1874 an zu 4^/4 *^ 0 und diejenigen auf Unterpfande städtischen Charakters und auf industrielle Etablissemente zu 5 *^/o verzinst werden. 1878 wurde der Zinsfuss für die neuen ländlichen Darlehen von Fr. 10,000 und darüber auf 4^ '4 "/o festgesetzt.

Im Jahre 1879 trat ein Umschwung ein. Das Privatkapital wandte sich wieder dem Hypothekarkredit zu und gewährte teilweise günstigere Bedingungen. Die bei der Kantonalbank eingehenden Darlehensgesuche nahmen ab, die Entlehner traten in unmittelbare Beziehungen mit den privaten Kapitalisten. Von I8V2 Millionen im Jahre 1879 sanken die Begehren auf 14 Milhonen im Jahre 1881, auf lO^i Millionen im Jahre 1883 und erreichten 1886 mit 5^/2 Millionen Franken ihren Tiefstand. Hierauf vermehrten sie sich langsam bis auf elf Millionen im Jahre 1890. Der Schuldbrief bestand stieg in fünf Jahren, 1879—1884, um nur 87^ Millionen. Ende 1884 stand er auf 74,8 Milhonen, ging 1886 auf 69 Millionen zurück, auf welcher Höhe er drei Jahre lang verblieb, bis die 1890 und 1891 sich einstellende Bautätigkeit ein weiteres Steigen veranlasste.

Mit Rücksicht auf die Zinslast, welche ihr durch die in den frülieren Jahren erfolgte Ausgabe von hoch verzinslichen Obligationen auferlegt wurde, konnte die Kantonalbank mit der Herabsetzung des Zinsfusses nicht schnell genug folgen, um die Kündigung eines Teils der Schuldbriefe zu verhindern. Von November 1880 an wurde der Zinsfuss für alle grundversicherten Darlehen auf 472 ^jo festgesetzt und von Mai 1881 an, in Anbetracht der Notlage der Landwirtschaft, auf 474 °o, für die ländlichen Darlehen bis auf einen Betrag von Fr. 5000. Bei dem grossen Bestand an kleinen Schuldbriefen wurden von 67 Millionen 40 Millionen von dieser Herabsetzung berührt. Die 1883 von den städtischen Schuldnern zahlreich eingehenden Gesuche um Zinsermässigung, welchen im Falle der Abweisung die Kündigung nachfolgte, und die allmählich sich geltend machende Verminderung der Zinslast der Obligationen veranlassten den Beschluss, den Zins- fuss aller ländlichen Darlehen und der städtischen mit vorzüghcher

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Deckung von Anfang 1884 auf 4V4 ^/o und 1886 auf 4 "/" herabzu- setzen. Boten die Unterpfande infolge Rückgangs der Güterpreise nicht mehr die gesetzhche Deckung, so musste ein Zinsfuss von 47^ "A entrichtet oder eine Amortisationszahlung von 3"/" der Schuldsumme geleistet werden.

Die Zahl der seitens der Schuldner gekündeten Briefe nahm ab. Doch unterblieb bei dem mehrere Jahre andauernden Geldüber- fluss eine Zunahme der Darlehen. 1889 wurde der Zinsfuss für alle noch zu 474 % verzinslichen Briefe auf 4 % erniedrigt.

Ende der achtziger Jahre begünstigte das Privatkai)ital industrielle Anlagen und Börsenpai)iere. In Zürich und in Winterthur stellte sich eine lebhafte Bautätigkeit ein. 1891 wurden bei der Kantonalbank 2453 Darlehensgesuche im Betrage von 14 Millionen Franken eingereicht.

Der Bankrat war der Ansicht, dass es sich nur um eine vor- übergehende Inanspruchnahme handle. Die Beschaffung der erfor- derlichen Mittel hätte die Ausgabe von 4 7o-igen Obligationen ver- langt und eine Erhöhung der Zinslast auf mehrere Jahre bewirkt. Man beschloss daher, grössere Darlehen auf Bauland und Spekulations- bauten nur in beschränktem Umfang zu gewähren. Diese Massnahme hatte den gewünschten Erfolg. Die Begehren wurden zum Teil zurück- gezogen und der Andrang verminderte sich.

Infolge der wiederholten Begehren aus den Kreisen der Land- wirtschaft, deren Lage sich in den neunziger Jahren verschlimmert hatte, setzte der Bankrat vom 1. Mai 1893 an, nach Fälhgwerden der Zinsen, allmähUch den Zinsfuss der ländhchen Schuldbriefe auf 37^ V^ herab. Von 1895 an musste die gleiche Ermässigung auch den städtischen Schuldnern zugestanden werden. Das Privatkapital hatte seit einiger Zeit gute Briefe zu 3^^ V*' und sogar zu 3^/2 ^jo ge- nommen. Viele Schuldner kündeten die Darlehen, andere stellten die Kündigung in Aussicht. Der Betrag der Rückzahlungen stieg von 2,5 Milhonen im Jahre 1891 auf 6,4 Milhonen Franken im Jahre 1895.

Eine Neuanlage zu den gleichen Bedingungen war trotz der äusserst lebhaften Bautätigkeit nicht mögiich, weil das Bankgesetz eine weitgehende Belehnung, wie sie von anderen Geldinstituten ge- währt wurde, ausschloss. Eine weitere Vermehrung des Wechsel- portefeuilles, welches damals 37 Milhonen Franken betrug, war eben- falls nicht wünschenswert. Vor die Wahl gestellt, ob Zinsermässigung oder Abgang der besten Schuldbriefe, entschloss man sich für das erstere, um so mehr, als die durchschnitthche Zinslast der Obligationen von 3,673 7o im Jahre 1891 auf 3,588 % im .Jahre 1894 zurück- gegangen w^ar.

74

\"on Ende 1889 bis Ende 1895 zeigte der Schuldbriefbestand eine massige Vermehrung von 27 Millionen, im Durchschnitt jährlich 472 Milhonen.

b) 1896 bis 1900. Die städtische Baukrisis. Die lebhafte Bautätigkeit, welche in den vorhergehenden Jahren, begünstigt durch den Reich- tum an flüssigen Kapitahen. eingesetzt hatte, nahm 1895 in einem das Bedürfnis weit übersteigenden Masse zu. Eine wilde, immer grössere Dimensionen annehmende Spekulation trieb die Preise auch abgelegener Grundstücke auf eine schwindelhafte Höhe. Industrie und Handel waren in einer Periode des Aufschwungs begriffen und stellten stets wachsende Anforderungen an den Geldmarkt, welchem sie eine den Hypothekarzins übersteigende Vergütung versprachen. Im Herbste 1899 brach der südafrikanische Krieg aus und erhöhte die Geldteuerung durch die Unterbindung eines Teils der Gold- produktion.

Privatkapitalisten und Handelsbanken, die in der Zeit der Ge- schäftsstille grosse Summen in Schuldbriefen angelegt hatten, suchten ihren Besitz in diesen Titeln zu vermindern, um für ihre Gelder in höher verzinslichen Werten, im Wechsel-, Kontokorrent- und Emissions- geschäft lohnendere Verwendung zu finden. Die Hypothekenbanken beobachteten bei dem steigenden Zinsfuss für Obligationengelder eine grössere Zurückhaltung und wiesen viele Darlehensbegehren ab oder verlangten eine höhere Verzinsung.

Dass die Kantonalbank trotz der vielen Neubauten 1894 und 1895 nicht stärker in Anspruch genommen wurde, liegt darin begründet, dass andere Kreditinstitute in der Belehnung der l'nterpfande viel weiter gingen. Sobald diese aber ihre Darlehen einschränkten oder nur unter erschwerenden Bedingungen gewährten, wurde die Kantonal- bank mit Geldgesuchen überschwemmt. Die Verwaltung suchte den- selben möglichst zu entsprechen, ohne die Spekulation zu begünstigen. Gesuclie um Ablösung bestehender Schuldbriefe bewilligte sie nur, wenn eine Kündigungsanzeige seitens des Gläubigers vorlag. Briefe, die im Besitze von Banken waren, wurden stets abgelehnt, falls der Schuldner offensichtlich nur aus dem niedrigeren Zinsfuss der Kan- tonalbank Nutzen ziehen wollte.

Gegen 18 MilHonen im Jahre 1894 und 19 Milhonen im Jahre 1895 wurden 1896 nicht weniger als 28,6 Millionen verlangt, die grösste je erreichte Ziffer, 1897 26 Milhonen, 1898 27,7 Millionen, 1899 25 Millionen, 1900 22,5 Milhonen, in fünf Jahren zirka 130 Millionen Eranken.

75

Der Schuldbriefbestand zeigte während dieser Zeit eine Ver- mehrung von 56,5 Milhonen Franken. Die übernommenen Schuld- briefe und neu erricliteten Darlehen belleten sich auf 74,5 Millionen Franken.

Im Oktober 1896 erhöhte man den Zinsfuss für neue städtische Darlehen auf 4Y0- Vom 1. März 1898 an wurde dieser Satz auch auf den alten Bestand der städtischen Briefe ausgedehnt. Ende 1897 übertrafen die Darlehen auf Grundeigentum, an Gemeinden und Korporationen die für diese Anlagen gewöhnlich in Anrechnung ge- brachten Mittel (Obhgationengelder, die Hälfte des Gründuncrskapitals und die Hälfte der Sparkassegelder) um 7,5 Millionen Franken.

1899 liefen auch ländliche Darlehensgesuche in grosser Zahl ein, weil viele Schuldner die von den bisherigen Gläubigern geforderte Zinserhöhung umgehen wollten. Von der in diesem Jahre erfolgten Zunahme von 10 Millionen Franken des Schuldbriefkapitals entfielen allein 4 Millionen auf ländliche Unterpfande. Von der Erwägung ausgehend, dass es besser sei, den Entlehnern möglichst in vollem Umfange, wenn auch zu teureren Bedingungen, zu entsprechen, be- willigte die Bank vom 7. April an neue Darlehen auf ländlichen Grundbesitz nur noch zu 4 ''/o und solche auf städtische Liegenschaften vom 7. Juli an zu 4^4 7'^ und erhöhte, um sich die erforderlichen Mittel zu sichern, am 10. Juli den Obligationenzinsfuss auf 4 7o- Zu diesem Satze gingen bis Ende des Jahres 19 Millionen Franken ein. Die steigende Zinslast veranlasste den Beschluss, vom 1. Mai 1900 an allmählich den Zinsfuss auch für die alten landwirtschaftlichen Briefe auf 4 "/o zu erhöhen.

Im Jahre 1900 erreichte die Krisis ihren Höhepunkt. Die zahl- reichen Zwangsverwertungen und Handänderungen, welche dem Zu- sammenbruch der Spekulation folgten, waren mit bedeutenden Verlusten für die Schuldbriefgläubiger verbunden. Es war daher nicht zu ver- w^undern, dass das Privatkapital gegenüber dem Hypothekarkredit immer misstrauischer wurde. Viele Schuldbriefe wurden gekündet, nicht nur um einen höheren Zins verlangen zu können, sondern weil man auch bei pünktlicher Zinszahlung für die Sicherheit der Titel fürchtete. Häuserbesitzer, welche sich von der Bauspekulation gänzlich fern gehalten hatten, wurden dadurch betroffen. Verschiedene Kreditinstitute wandelten bestehende, feste Darlehen in Kontokorrent- oder Lombardvorschüsse um, für welche sie eine 5 übersteigende Verzinsung verlangten.

Die Vermehrung der Darlehen belief sich 1900 auf 10 Milhonen Franken, trotzdem der Zinsfuss für die neu errichteten oder über-

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nommenen städtischen Schuldbriefe aui' 4V^ "/<> und für die ländUchen auf 474 "/o festgesetzt wurde.

Gegenüber dem in der Presse aufgetauchten Vorschlag, ein besonderes zu 4V4 ^jo verzinsliches Anleihen im Betrage von 5 Milhouen Franken aufzunehmen, um der Krisis durch weitgehende Belehnung abhelfen zu können, verhielt sich die Kantonalbank ablehnend. Die genannte Summe hätte nicht genügt, und die Kantonalbank war an- gesichts ihrer gesetzlichen N'orschriften nicht in der Lage, die Mehr- zahl der Briefe zweiter und dritter Hypothek zu übernehmen. Uebrigens betrafen 95 ^/o aller Zwangsverwertungen Leute, welche sich zu tief in Spekulationen eingelassen hatten. Je rascher die Liegenschaften in feste Hände gelangten, desto schnelier konnten gesündere Verhält- nisse sich wieder einstellen.

Im November lud der Bankrat die Behörden und Banken zu zwei \^ersammlungen ein, in welchen die Lage besprochen und über die Mittel zur Abhilfe beraten wurde.

Die Vertreter der Banken erklärten sich einstimmig bereit, be- stehende Darlehen und Kredite bis zum Eintritt einer wesentlichen Besserung der allgemeinen Geschäftslage nicht zu künden und neuen Gesuchen nach Massgabe ihrer vorhandenen Mittel und statutarischen Vorschriften zu entsprechen.

Die Kantonalbank hatte während der Baukrisis alle ländlichen und alle dringlichen, auf wirklichem Bedürfnis beruhenden städtischen Darlehensgesuche bewilligen können.

c) 1901 his 1904. Die Erleichterung des Geldmarktes, welche nach dem Rückschlag der wirtschaftlichen Tätigkeit in der zweiten Hälfte des Jahres 1900 eintrat, teilte sich erst während des folgenden Jahres dem Hj^pothekarkredit mit. Die Kantonalbank hatte von Juli 1899 bis Juli 1901 72 Millionen Franken durch Ausgabe von 4 70- igen Obligationen aufgebracht. Tm die notwendige Uebereinstimmung zwischen Zinslast und Zinsertrag lierzustellen, erhöhte .sie vom 1. Juli 1901 an den Zinsfuss aller städtischen und industriellen Briefe auf 4^4 ^o- Sobald das Privatkajätal die Anlage in Schuldbriefen bevorzugte, musste der Zinsfuss für die 1900 und 1901 zu 472 abgeschlossenen städtischen Darlehen um 74 erniedrigt werden. Die gleiche Er- mässigung trat vom 1. Mai 1902 an für die zu 4' t abgeschlossenen ländlichen Darlehen ein.

Die hohe Zinslast der Obligationengelder verhinderte 1901 die von den städtischen Schuldnern gewünschte Ermässigung auf 4 7o- Im folgenden Jahre konnte sie nicht mehr verschoben werden. Die

^ 77 ~

alte Erfahrung, dass der Zinsl'uss für feste Kapitalanlagen mit dem Aufschwung der Konjunkturen allmählich steigt, um in der einer Krisis folgenden Geschäftsstille um so rascher zu fallen, machte sich wieder geltend. Die Vorgänge von 1895 wiederholten sich. Zahl- reiche Begehren um Reduktion des Zinsfusses liefen ein, bedeutende Kapitalien wurden gekündet und für mehrere Millionen stand die Kündigung in Aussicht. Eine Verminderung des Bestandes der Schuldbriefe, hauptächlich derjenigen mit vorzüglicher Deckung, lag bei dem starken Obligationenkapital nicht im Interesse der Bank. Trotzdem der Ausfall auf den in Betracht fallenden Schuldbriefen sich auf Fr. 200,000 jährlich belief, wurde der Zinsfuss für die städtischen Darlehen vom 1. November 1902 an auf 4 herabgesetzt. Der Bestand an Schuldbriefen nahm 1901 um 9,5 Millionen zu, 1902 dagegen um nur 5V2, 1903 um 2 und 1904 um 3,7 Millionen Franken. Die geringe Vermehrung fiel zum Teil auf Rechnung der Rückzahlungen, welche zurzeit der Krisis weniger als 3 Millionen, da- gegen 1902 und 1903 über 6 Millionen Franken jährlich betrugen. Viele Schuldner grösserer städtischer Darlehen, welche vor wenigen Jahren dankbar gewesen waren, für ihre Briefe bei der Kantonalbank Unter- kunft zu 4V2 ^/o zu finden, kündeten sie, weil sie dieselben anderswo zu 3^4 ^/o anbringen konnten. Die Bank hatte die Zwangslage der Ent- lehner nicht benutzt, um sie zu einem festen Zinsfuss auf längere Zeit zu bindeil. Der Umstand, dass sie selbst den Obligationen-Inhabern während mehrerer Jahre den vereinbarten höheren Zins bezahlen muss, lässt die Frage aufwerfen, ob sie nicht in Zukunft gut tun würde, in solchen Fällen eine längere Unkündbarkeit des Darlehens seitens des Schuldners zu einem festen Zinsfuss auszubedingen.

Einfluss der Kantonalbank auf den Hypothekarzinsfuss. Die Er- wartung der Gründer, die Staatsbank würde als grösster Besitzer von Schuldbriefen auf den Hypothekarzinsfuss einen Einfluss ausüben, dem sich das Privatkapital und die übrigen Hypothekarbanken unter keinen Umständen entziehen könnten, hat sich nur zum Teil erfüllt. Die jeweiligen Konjunkturen auf dem Kapitalmarkte haben sich als stärker erwiesen als die Kantonalbank.

In den siebziger Jahren hielt die Bank an dem 47-2 "^ o-igen Zinsfusse für die Mehrzahl der Darlehen fest, ohne das Publikum bewegen zu können, ihr zu folgen. Die Wirkung war einfach ein starkes Anwachsen ihres Schuldbriefbestandes. Schliesslich sah sie sich genötigt, während einiger Jahre Obligationen zu einem höheren Zins- fusse auszugeben als sie selbst für die Mehrzahl ihrer Darlehen empfing.

- 78

Anfangs der achtziger Jahre warf sich das Privatkapital auf die Erwerbung von Schuldbriefen und gewährte billigere Bedingungen, als die Kantonalbank sie mit Rücksicht auf die Zinslast der Obligationen bewilligen konnte. Die Vermehrung des Schuldbriefbestandes nahm rasch ab. Von 1884 an trat eine Abnahme ein und Knde 1889 waren die Hj'^pothekardarlehen nur um drei Milhonen Franken stärker als Ende 1880.

Mitte der neunziger Jahre gaben eine Reihe von Staaten und Gemeindewesen zu SYs ^o verzinsliche Anleihen aus. Erstklassige Werte zu dem gleichen Zinsfusse überschritten den Parikurs. Privat- kapitalisten und Banken legten ihre verfügbaren Mittel in Schuldbriefen an. Um Rückzahlungen zu vermeiden, sah sich die Kantonalbank gezwungen, ihren städtischen Schuldnern die gleiche Zinsermässigung zu gewähren, welche das Privatkapital ihnen in Aussicht stellte.

Von 1896 an absorbierten Industrie und Neubauten bedeutende Kapitalien. Zuerst empfanden die städtischen Liegenschaftenbesitzer die steigende Tendenz des Zinsfusses. Die Kantonalbank konnte dem Andrang der Gesuche nur durch eine Zinserhöhung begegnen. Dann fing das Privatkapital an ländliche Briefe abzustossen, oder von den Schuldnern eine erhöhte Verzinsung zu verlangen. Auch hier musste die Bank eine Erhöhung des Zinsfusses eintreten lassen.

Bedeutend verschärft wurde die folgende Baukrisis durch den Umstand, dass das Privatkapital dem H3'^pothekarkredit gegenüber immer zurückhaltender wurde, anfänglich wohl nur um des höheren Zinses willen, welchen die industriellen Anlagen gewährten, später, als die Polgen der Spekulation sich zeigten, aus zum Teil berech- tigtem Misstrauen.

Im Jahre 1902 musste die Kantonalbank wieder infolge der Konkurrenz des Privatkapitals eine Zinsermässigung auf den städtischen Schuldbriefen vornehmen.

Es wäre aber falsch, die Einwirkung der Kantonalbank auf den Hypothekarzinsfuss unterschätzen zu wollen. Wenn ein Institut, welches über so bedeutende Mittel verfügt und bei welchem in der Regel kein Gesuch mit genügender Deckung abgewiesen wird, für einen möglichst niedrigen Zinsfuss eintritt, so werden auch die Ver- hältnisse zwischen Schuldner und Privatgläubiger beeinflusst. Der Schuldner ist in der Lage, die entstandene Konkurrenz auszunützen. Zinsermäs.sigungen treten früher, Erhöhungen s])äter ein, als es sonst der Fall wäre.

Besonders macht sich dies geltend bei den ländlichen Schuld- briefen, welche sich meist in festen Händen befinden, die sich nicht

^ 79 -

leicht durch eine, im offenen Markte eintretende vorübergehende Zinserhöhung zu einer Kündigung verleiten lassen. Hier wird in der Regel von Jahr zu Jahr der von der Kantonalbank l'ür ihre Schuldner festgesetzte Zinsfuss angenommen.

Die Jahre 1897 bis 1901 zeigen, wie die ländlichen Briefe in weit geringerem Masse den Strömungen des Geldmarktes unterliegen. Die städtischen Schuldbriefe dagegen folgen den für fest verzinsliche Kifekten herrschenden Fluktuationen. Sie besitzen in normalen Zeiten eine höhere Marktfähigkeit, welche dem Schuldner ermöglicht, bei leichterem Geldstand einen Druck auf den Gläubiger auszuüben. Ihre Vermehrung erfolgt oft in kurzen Zeitabschnitten in unverhältnis- mässig grossen Beträgen. Uebersteigt das Angebot von Schuldbriefen die Nachfrage, so kommt dies, infolge der sechsmonatliclien Kündbar- keit der Darlehen, nicht in einer Verminderung des Kurswertes des Kaj^itals, sondern in einer Erhöhung des Zinsfusses zum Ausdruck.

Die Politik der Hypothekarabteilung Luährend der Krisis. Was die von der Zürcher Kantonalbank während der Krisis befolgte Politik anbelangt, so war sie anfänglich bemüht, durch eine vorsichtige Belehnung der Spekulationsbauten ungesunde Zustände nicht auf- kommen zu lassen. Entgegenkommender verfuhr sie später, als die übrigen Banken sich allmählich vom Hypothekarkredit zurückzogen und es galt, viele Existenzen vor dem drohenden Ruin zu bewahren. Die Rechenschaftsberichte geben nur alle drei Jahre eine Statistik der Schuldbriefe nach Gemeinden geordnet. In den fünf Kreisen der Stadt Zürich besass die Kantonalbank

Ende 1893 einen Bestand von 21,166 Milhonen Franken 1896 35,161

1899 49,39

1902 61,245

Vermehrung der Grundversicherungen 1894—96 1897—99 1900—02

in der Stadt Zürich, total (in Mill.) 200,96 116,06 11,09 Vermehrung der Schuldbriefe auf Unterpfande in der Stadt Zürich

der Zürcher Kantonalbank (in Mill.) 14,00 14,23 11,85

In Prozenten der Gesamtvermehrung 7 12,2 107

Das Eingreifen der Kantonalbank ist nicht nur nach der Ver- mehrung ihrer städtischen Schuldbriefe zu bemessen. Viele ländhche Schuldbriefe wurden seitens der städtischen Besitzer gekündigt und das frei gewordene Geld zu Neubauten verwendet, oder in städtische liöher verzinsHche Schuldbriefe angelegt. Ein Vergleich der Ver-

80

mehrung der Schuldbriefe im Kanton Zürich und des Schuldbrief- bestandes der Kantonalbank zeigt folgende Zahlen :

Kanton Zürich

Zürcher Kantonalbank . .

Prozentualer Anteil der Z. K.

Vermehrung der auf Grund- pfand eröffneten Kredite der Zürcher Kantonalbank

Vermehrung d. zürcherischen Schuldbrief bestandes der Ak- tien-Gesellschaft Leu i& Co., Zürich

1893 1 1894 1 1895 ; 189fi 1 1897 1 1898 1 1899 j 1900 1 1901 1 1902 in Millionen Franken

51,7 3,6

7>

-0,1

06,1 |116,3|109,4| 82,7

6

9,lo/o

+0,1

+ 0,3

4.8

4,1>

13,3

12.2 >

—0,1

+1,6+0,6

+2.4

10,9

12 >

+0,3

65,4 I 53,6

11,8 10,3

18 >

+0,9

-0,7-0,1

190/0

43,40/0

+1,2

0.

23,6 10,25

+2,1

0,13

4,7 9,7

2050/0

-1,5

6,15 5,45

890/0

-1,6

+0,13+0,9

Besonders bemerkenswert ist der Gegensatz der Jahre 1895 und 1896 von 4,1 7o auf 12,2 ^/o, die Steigerung in den Jahren 1898 und 1899 auf beinahe 20 7o, und 1900, Höhepunkt der Krisis, auf 43,4 »/o. Vermehrung in den Jahren der Baukrisis 1897 bis 1900:

des Schuldbriefbestandes des Obligationenkapitals in Millionen Franken

der Kantonalbank -+ 43,25

der Aktiengesellschaft Leu cfe Co. 1,74

46,9 15,8

Die Festsetzung des Zinsfusses. Der Zinsfuss für Darlehen auf Grundeigentum wird vom Bankrat auf Antrag der Bankkommission festgesetzt. Nach § 16 des Reglements ist der Bankrat ermäch- tigt, ,, jederzeit den vertragsmässigen Zinsfuss mit Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse des Geldmarktes zu ermässigen oder zu erhöhen. In letzterem Falle hat jedoch der Schuldner den erhöhten Zins nicht zu bezahlen, wenn er innert Monatsfrist nach der bezüg- lichen Publikation das Kapital auf sechs Monate kündet und dem- gemäss abzahlt".

Wegleitend war von jeher der bei der Gründung aufgestellte und in der Zweckbestimmung niedergelegte Grundsatz, dem kleineren und mittleren Grundbesitz besonders günstige Bedingungen zu gewähren.

Die Bank leiht in der Hauptsache fremde Gelder aus und ist daher aus Gründen der Selbsterhaltung gezwungen, von dem Entlehner einen höheren Zins zu erheben, als sie selbst an ihre Gläul)iger entrichten muss.

Für die Festsetzung des Hypothekarzinsfusses ist der Zins mass- gebend, welchen die Bank den Obligationen-Inhabern, den Einlegern der Sparkasse und dem Staate für das Gründungska])ital zu bezahlen liat. In der Regel werden das volle Obligationenkapital und die Hälfte

- 81

des Gründungskapitals in Anschlag gebracht. Der Rest der in Schuld- briefen angelegten Gelder wird der Sparkasse entnommen.

Auf Ende 1903 ergiebt .sich, mit Einschluss der Darlehen an (Je- meinden und Korporationen, folgendes Resultat :

Aktiven Kapital Zinsen

Schuldbriefe . . . . .Fr. 171,189,000 ä 4,004 »/o Fr. 6,854,407 Kaufschuldbriefe .... 3,092,700 k 4,0443 Vo 125,078 Darlehen an Gemeinden und

Korporationen .... 10,898,000 ä 3,995 «/o 435,375

Fr. 185,179,700 ä 4,004 «/o Fr. 7,414,860

Passiven Kapital Zinsen

(,)bhgationen Fr. 145,001,500 ä 3,780 7o Fr. 5,481,057

Hälfte des Gründungskapitals 10,000,000 k 3,785 7o 378,500

Sparkassegelder .... 30,178,200 a 3,5 «/o 1,056,237

Fr. 185,179,700 h 3,735 »/o Fr. 6,915,794

Differenz . . . 0,269 7o Fr. 499,066

Eine Minimaldifferenz von V^ ^/o muss angenommen werden zur Deckung der Verwaltungskosten und allfälliger Verluste. Man ver- gleiche damit die späteren Ausführungen über den Ertrag des Hypo- thekargeschäftes. Es ist hier noch auf den Seite 57 erwähnten Punkt aufmerksam zu machen. Die Obligationen sind seitens der Bank erst nach Ablauf von vier Jahren kündbar. Infolgedessen kann es sich ereignen, dass die Kantonalbank bei einer Erleichterung der Geld- verhältnisse nicht imstande ist, ihren Schuldnern die auf dem Kapital- markte herrschenden billigeren Sätze sogleich zu gewähren, weil sie selbst die Obligationengelder zum früher geltenden höheren Satze ver- zinsen muss. Umgekehrt ist sie bei steigender Geldteuerung infolge ihrer früher ausgegebenen niedrig verzinslichen Obligationen in der Lage, eine PCrhöhung des Hypothekarzinsfusses erst später eintreten zu lassen, als es die Lage des Geldmarktes rechtfertigen würde.

Die Herabsetzung des Zinsfusses ist auch begründet worden mit der Notlage der Landwirtschaft, und für städtische A^erhältnisse mit dem Rückgange der Häuserpreise und Mietzinsen, der gedrückten Ge- schäftslage usw. Dagegen wurde ausgeführt, die Herabsetzung des Hypo- thekarzinsfusses stimuliere einen Rückgang der Zinssätze überhaupt und bewirke eine Verminderung der Kaufkraft des Kapitals. Die Folge sei eine Erhöhung der Preise aller Immobiliarwerte, Häuser und Grund- stücke. Den hohen Preisen entsprechend trete bei Handänderungen durch Kauf oder Erbschaft eine höhere Verschuldung ein, unter deren Last der Landwirt in normalen Zeiten erliege.

I. 6

- 82 -

Prozentuerhältnis der Schuldbriefkapitalien am 31. Dezember mit Rücksicht

auf den Zinsfuss.

Ende

des

Jahres

Z

n 8 f U S 8

Durchsclinitts- Zinsfuss

31/2 «/o

3^/4 «/o

40/0

4'/* »/o

472 0/0

4V4 7o

5»/o

0/0

0/0 .

%

0/0

Vo

0/0

0/0

7o

1875

75,4

6,4

18,2

1880

90,8

8,6

0,6

5

88,88

9,80

1,32

4,281

1890

98,34

1,64

0,02

4,004

1

98,47

1,52

0,01

4,004

2

99,11

0,88

0,01

4,002

3

53,19

46,05

0,75

0,01

3,869

4

60,02

39,71

0,27

3,851

5

87,89

11,74

0,37

3,781

6

96,43

3,40

0,11

0,06

3,759

7

0,13

91,88

7,83

0,15

0,01

3,770

8

0,14

85,82

13,73

0,30

0,01

3,786

9

0,14

43,99

52,58

3,12

0,17

3,899

1900

0,13

90,68

6,65

2,45

0,08

4,029

1

0,12

41,14

52,60

6,01

0,13

4,162

2

0,12

93,52

5,75

0,61

4,017

3

0,33

98,25

0,94

0,48

4,004

4

0,36

98,86

0,98

0,30

4,003

Die Anuiendung uerschiedener Zinsfüsse. Falls die Zinslast der Obligationen die Herabsetzung des Zinstusses auf dem gesamten Schuldbriefkapital verbot, oder die Erhöhung nur für einen Teil des- selben erforderlich schien, wurde in mehreren Jahren eine Ausschei- dung der Schuldbriefe, welche die Vergünstigung eines niedrigeren Zinses gemessen sollten, nach folgenden Richtungen vorgenommen :

1. Nach Grösse der Schuldbriefe ; 2. nach Charakter und Zweck der Unterpfande ; 3. nach Sicherheit der Unterpfande ; 4. nach dem Alter des Darlehens.

1. Ausscheidung nach Grösse der Schuldbriefe. Von der 1874 be- schlossenen Zinserhöhung von 4V2 auf 4^4 '^/o wurden alle Darlehen unter Fr. 20,000 auf landwirtschaftliche Unterpfande und Arbeiter- wohnungen ausgenommen. 1878 setzte die Bank die Grenze für die neuen ländlichen Darlehen vorübergehend auf Fr. 10,000 herab. Für die Begünstigung der kleinen Darlehen sprechen : Die Zweckbestimm ung der Bank, welche ausdrücklich eine besondere Berücksichtigung des kleineren und mittleren Grundbesitzers fordert.

- 83 -

Volkswirtschaftliche (Iründe, welche die Unterstützung der klei- neren, selbständigen Existenzen verlangen. Die Kleinbauern müssen über Wasser gehalten werden. Es soll verhindert werden, dass sie ihre Heimwesen aufgeben und sich dem Zuge nach der Stadt an- schliessen, wo sie meist in das Proletariat herabsinken.

Dagegen wurde geltend gemacht, die kleineren Landwirte, haupt- sächlich solche mit Hausverdienst, seien oft ökonomisch besser gestellt als die Landwirte mit grossen, aber schwer belasteten Gütern. Es sei überhaupt nicht richtig, von den kleineren Darlehen auf die grössere Bedürftigkeit des Schuldners zu schliessen.

Vom 1. Mai 1881 bis Ende 1883 bestand eine Zinsermässigung von 7* 7" (^V** '^tatt 472 7o) für einen Kapitalbetrag von Fr. 5000 von allen auf ländlichen Unterpfanden haftenden Schuldbriefen.

1899 wurde der Vorschlag, den kleinen Darlehen eine Zins- vergünstigung einzuräumen, abgelehnt. Mitte des Jahres besass die Bank 20,701 Briefe im Betrage von 63,9 Millionen Franken auf Unterpfande mit landwirtschaftlichem Charakter und auf Arbeiter- wohnungen.

17,047 Briefe = 26,5 Millionen Franken waren im Betrage von Fr. 5000 und darunter. Eine Zinsermässigung von 7* V" hätte einen Ausfall von Fr. 66,250 ergeben und mit Einbezug einer Quote von Fr. 5000 auf den übrigen 3654 Briefen einen Ausfall von Fr. 111,925.

Dem gegenüber ist der Nutzen des einzelnen Schuldners gering.

Der Durchschnittsbetrag der Briefe unter Fr. 5000 war 1899 Fr. 1554. 7'* V^ ^i^s ^^f dieser Summe ergiebt nur Fr. 3.88; mit Einbezug der Quote von Fr. 5000 auf allen landwirtschaftlichen Briefen erhalten wir einen durchschnittlichen Kapitalbetrag von Fr. 2159. Die Zinsermässigung ergäbe nur Fr. 5. 40.

Die Existenz des Landwirts hängt nicht davon ab, ob er, falls die Grenze bei Fr. 5000 gezogen wird, Fr. 12.50 oder bei einer Grenze von Fr. 10,000 Fr. 25 mehr zu entrichten hat. Die Unterstützung, die in einzelnen Fällen durch Stundung oder Zinsnachlass gewährt wird, ist weitgehender und kommt dem wirklich Bedürftigen zugute.

2. Ausscheidung nach Charakter und Zweck der Unterpfande. Schon im Jahre 1872 wurde in einzelnen Fällen für grössere Summen ein höherer Zins, 4^4 bis 5 ^o, statt der üblichen 472 7*>' bezogen. 1874 erhöhte man den Zinsfuss für alle auf städtischen und industriellen Liegenschaften haftenden Schuldbriefe auf 5 "/<>• Von der im Jahre 1880 beschlossenen Zinsermässigung für die ländlichen Schuldner

- Ö4 -

bis auf den Kapitalbetrag von Fr. 5000 waren ausgeschlossen alle Schuldbriefe auf (Grundeigentum mit städtischem Charakter (Wohn- häuser und Bau])lätze) und auf industrielle Liegenschaften (Fabriken, Mühlen). 1884 bis 1886 wurde der höhere Zinsfuss nur noch von den Darlehen auf Fabrikanlagen bezogen.

Die von Mai 1893 an begonnene Zinsermässigung auf SV^V*^ für die landwirtschaftlichen Briefe wurde erst nach zwei Jahren auf die städtischen Schuldner und die von März 1900 an für die städtischen Briefe beschlossene Erhöhung auf 4 "/o erst im folgenden Jahre auf die ländlichen Schuldner ausgedehnt. Vom 1. Juli 1901 bis 1. No- vember 1902 wurde der Zinsfuss für die städtischen Schuldbriefe vorübergehend auf 474 " 0 erhöht.

Die Ausscheidung führte man in den letzten Jahrzehnten nach folgenden Grundsätzen durch :

Ahteilung a: Unterpfande im landwirtschaftlichen Betriebe, im Kleingewerbe, Arbeiterhäuser.

Ahteilung h: Unterpfande in den Städten Zürich, Winterthur, soweit nicht ausgesprochen landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, die in anderen Ortschaften, besonders den Ausgemeinden der Städte ge- legenen Grundpfande, soweit sie nach Lage, Beschaffenheit, Be- stimmung und Benutzung städtischen Charakter haben, wie Miet- häuser, Villen, ferner Wohnhäuser, die nicht mit landwirtschaftlichen Grundstücken verbunden sind oder dem Kleingewerbe dienen ; Speku- lationsland, Spekulationsbauten, grössere industrielle und gewerbliche Anlagen und Betriebe.

Folgende Gründe werden für diese Ausscheidung angeführt : a) Der Bauernstand, als Grundlage des Staates, müsse besonders begünstigt werden ; in städtischen \''erhältnissen werde ein etwas höherer Zins weniger schwer empfunden als von der eher Scho- nung bedürftigen Landwirtschaft. h) Das städtische Grundeigentum sei grösseren Wertschwankungen unterworfen, dessen Belehnung mit grösserem Risiko verbunden. c) In Zeiten des Aufschwungs der Indu.strie und der erhöhten Bau- tätigkeit gehe die Steigerung des Zinsfusses nicht vom Lande, .sondern von der städtischen Bevölkerung aus. Aus dem ver- mehrten Geschäftsverkehr ziehe letztere allein oder vorwiegend Nutzen. Es sei ungerecht, den Bauern die oft durch übertriebene Spekulation verschärfte Geldteuerung empfinden zu lassen. Gegen die Ausscheidung wird eingewendet : a) Es sei unbillig, einen Stand einseitig zu bevorzugen.

85

h) In Zeiten rascher Zunahme der städtischen Bevölkerung dürfe die Bank weder durch einen höheren Zins noch durch niedrigere Belehnung einen Druck auf die Bautätigkeit ausüben, sondern müsse durch entsprechende Zinspolitik eine Wohnungsnot zu verhindern suchen.

c) Zurzeit der Baukrisis berechtige die Lage der Häuserbesitzer zu den gleichen günstigen Bedingungen wie diejenige der Land- wirtschaft nach Missjahren.

3. Ausscheidung nach der Sicherheit der Unterjj fände. Die 1884 beschlossene Zinsermässigung auf 47^ Vo wurde auf die städtischen Briefe mit vorzüglicher Deckung beschränkt. Der höhere Zins von 472 musste in Zürich und Winterthur bezahlt werden, wenn der Schuldbrief der Kantonalbank mit etwaigen Kapitalvorständen zu- sanunen mehr als die Hälfte des Schatzungswertes betrug. Doch konnte der Schuldner durch Amortisationszahlungen von 3 "/o des Kapitals der Zinsbegünstigung ebenfalls teilhaftig werden.

So berechtigt es erscheint, den Schuldner durch einen um einige Franken höheren Zins zur Verminderung der die gesetzliche Belehnungsgrenze übersteigenden Schuld anzuspornen, so ist doch der Vorwurf erhoben worden, es liege darin eine Begünstigung derjenigen Leute, welche dieselbe am wenigsten benötigten.

Der öffentliche Verkehr hat diese Ausscheidung für alle Arten von Wertpapieren, inbegriffen die Schuldbriefe, immer beobachtet. Ueberall verlangt der Gläubiger für die ihm anerbotene geringere Sicherheit eine Versicherungsprämie in Gestalt einer höheren, den sonst üblichen Satz übersteigenden Verzinsung.

4. Ausscheidung nach dem Alfer der Schuldhriefdarlehen. Trat in Zeiten aufsteigender Konjunkturen eine so starke Vermehrung der Darlehensbegehren ein, dass man ihnen nicht entsprechen konnte, ohne die erforderlichen Mittel durch Ausgabe von höher verzinslichen Obhgationen aufzubringen, so wurden die neuen Darlehen ebenfalls zu einem höheren als dem übhchen Hypothekarzinsfuss abgeschlossen.

Die Erhöhung der Zinslast, welche die Bank auf sich nehmen musste, wurde dadurch in erster Linie auf die neuen Darlehens- nehmer abgewälzt und die alten Schuldner damit verschont.

Diese Massregel erscheint besonders angezeigt, falls die Bank einer übermässigen Spekulation durch eine Zinserhöhung entgegen treten will, ohne zugleich die alten, auf solider Grundlage beruhenden Schuldbriefe zu treöen.

- 8()

1891 erwies sich die vorsichtigere und zurückhaltendere Be- wertung von Spekuhitionsbauten als genügend, um den Andrang der Darlehensbegehren zu vermindern. Dagegen bestand die Ausscheidung beinahe während der ganzen Zeit der gesteigerten Bautätigkeit und der Baukrisis von 1895 bis 1901. Zuerst für die neuen städtischen Darlehen eingeführt, wurde sie von April 1899 an auch auf die neuen landwirtschaftlichen Briefe ausgedehnt.

Die ZinsdifEerenz betrug gewöhnhch V470, 1900 Y2 "/o. Der erhöhte Zinsfuss wurde in der Regel nur für die Dauer von ein bis zwei Jahren bezogen, indem bei fortdauerndem Steigen der Zinssätze die Bank sich doch gezwungen sah, auch auf den übrigen Darlehen eine Erhöhung eintreten zu lassen, und bei weichenden Sätzen eine Herabsetzung nicht verweigern konnte. Mitte 1903 verschwanden auch die letzten, aus der Zeit der Krisis herrührenden Unterschiede.

Die halbjährliche Verzinsung der Schuldbriefe. Im Herbst 1899 wurde die halbjährliclie \^erzinsung der neuen Darlehen im Betrage von Fr. 50,000 und darüber ausbedungen und dieselbe vom 1. Januar 1900 an allmählich nach Fälligwerden der Zinsen auf die bereits be- stehenden Schuldbriefe von der gleichen Höhe ausgedehnt. Folgende Gründe sprechen für diesen Beschluss :

1. Die halbjährliche Verzinsung der Obligationen seitens der Bank.

2. Der Umstand, dass Mietzinsen für Wohnungen und Geschäfts- lokale halbjährlich oder vierteljährlich entrichtet werden.

3. Die Möglichkeit, dass die Bank die ihr um sechs Monate früher zufallenden Summen mit Nutzen verwenden kann.

Die Schuldbriefe von Fr. 50,000 und darüber beliefen sich Ende 1903 auf zirka 33 Millionen Franken.

Eine halber Jahreszins zu 4 7o ergibt Fr. 660,000. Zu 3 7o angelegt, würde diese Summe in sechs Monaten Fr. 9900 abwerfen.

Bei einer halbjährlichen Verzinsung aller Schuldbriefe im Be- trage von Fr. 171,200,000 Ende 1903 würden wir erhalten: 3 7o auf Fr. 3,425,000 in sechs Monaten = Fr. 51,000. Doch können die auf 13 Termine sich verteilenden Gelder nicht sogleich zinstragend an- gelegt werden. Sie fallen der Kasse zu, wo sie nur eine bescheidene Vermehrung der Millionen herbeiführen, welche schon für die Auf- rechterhaltung der Zahlungsbereitschaft bestimmt sind. Die Ver- stärkung der Barschaft auf die Haui)tzahlungstermine, 1. Mai, 11. No- vember, Mitte und Ende des Jahres stellt sich erst ein, nachdem der stärkste Andrang vorbei ist.

87

Nicht bezahlte Zinsen. Eingang der Zinsen und Verzugszinsen.

Nach § 17 des Reglements kann die Bank von den Schuldnern, welche den Zins nicht spätestens einen Monat nach Verfall ent- richten einen um Ys *^/o und nach weiteren drei Monaten einen um '/^ % höheren Zins fordern.

Dieses Recht wurde nur in den Jahren 1871-1879, 1887—1888 und seit 1894 aus- geübt und auch während dieser Zeit nur in beschränktem Masse.

1879 verzichtete der Bankrat in Anbe- tracht der geringen Ernteergebnisse auf den Bezug der Verzugszinsen. Die Wirkung dieses Beschlusses war, dass die einen Mo- nat nach Verfall nicht bezahlten Zinsen rasch zunahmen und 1884 trotz der reichen Ernten auf 45,8 7o anstiegen, 1885 und 1886 unter dem Einfluss ungünstiger Konjunk- turen 48,1 7" und 48,7 7o, also nahezu die Hälfte, erreichten. Nur die Rücksicht auf die Notlage der Landwirtschaft bewog den Bankrat, von der Wiedereinführung der Verzugszinsen abzustehen.

Die gebieterische Notwendigkeit, mehr Ordnung in die Zinszahlungen zu bringen, veranlasste 1887 den Beschluss, bei einer Verspätung von mehr als zwei Monaten einen Zuschlag von ^ s "/o des Kapitals zu erheben. Man durfte dies um so eher tun, als der Hypothekarzinsfuss auf 4 ernie- drigt worden war. Schon im nächsten Jahre wurde die Erhebung der Zuschlags- zinsen wegen Missernten und des in einzelnen Gegenden erlittenen Hagelschadens eingestellt. Doch hatte der einmahge Bezug heilsam gewirkt. Die innert Monatsfrist nicht bezahlten Zinsen fielen 1887 bis 1889 auf 40 1891 stiegen sie infolge der gedrückten Lage der Landwirtschaft wieder auf 48,9 ^ja.

Als sich 1893 noch kein günstigeres Verhältnis einstellte, wurde zugleich mit der Ermässigung des Zinsfusses für die ländhchen Schuld- briefe auf 37-t 7^' t>6i einer Verspätung von mehr als drei Monaten

1 Monat

3 Monate

nach

Verfall

in o/o der Zahl

1874

20

^_

5

22

6

21,9

7

22,6

8

25,5

9

29

1880

33,1

l

34,3

2

40,2

3

?

4

45,8

5

48,1

6

48,7

7

40,2

8

39,1

9

39,7

1890

45,7

1

48,9

2

45,7

3

48,8

4

44,5

30,6

5

39,8

25,6

6

40,3

25,3

7

40,1

25,5

8

37,7

24,8

9

37,5

25,3

1900

30,8

17,9

1

27,1

14,4

2

25

14

3

23,3

12,7

4

22,1

11,9

88

der Be/Aig eines Zuschlages von 1 "/«o beschlossen. Die innert Monats- frist nicht entrichteten Zinsen gingen 1897 auf 40 % zurück.

Infolge der Wahrnehmung, dass ein grosser Teil der säumigen Schuldner nur aus Nachlässigkeit die pünktliche Zahlung unterliess, beschloss der Bankrat 1898 zum erstenmal die Bestimmungen des Reglemeutes strenge in Anwendung zu bringen und bei einer Ver- spätung von mehr als einem Monat \'s ° o, bei einer solchen von drei Monaten V-*V<^ der Kapitalsumme zu erheben. Im Wiederholungsfalle sollte eine dauernde Erhöhung des Zinsfusses um ^/i "/o eintreten. Die nach Ablauf eines Monats nicht bezahlten Zinse gingen 1900 auf 30,8 7<> zurück, die nach drei Monaten nicht bezahlten auf 17,9 "/o.

Die ungünstige Geschäftslage, unter welcher die städtischen und ländlichen Schuldner gleicherweise litten, veranlasste Ende 1901 den Beschluss, die Verzugszinsen bei einer Verspätung von mehr als einem Monate auf ^'2 ^oo, und von mehr als zwei Monaten auf 1 ^oo herabzusetzen. Für Beträge von Fr. 20 und darunter wird an die rückständigen Schuldner vor Erhebung des Rechtstriebes eine Mahnung gesandt und auf den Zuschlag verzichtet, sofern die Zahlung innert drei Wochen nach der Mahnung eingeht.

In den letzten Jahren fand eine erfreuliche Abnahme der ver- s]iätet eingehenden Zinsen statt.

1904

Nicht bezahlte

Nicht bezahlte

Fälüge

Zinsen

Fällige

Zinsen

Zinsposten

Zahl

1 Monat 3 Monate ; nach Verfall, nach Verfall

Zinsposten

Zahl

1 Monat 3 Monate nach Verfall nach Verfall

im Monat

in Vo der Zahl

im Monat

in 0/0 der Zahl

Januar

1450

24,7 16,1 1

Ueljertrag

11924

Februar

1409

26,6

14,6

Auo:ust *

734

22,9

10,7

März

742

33,2

13,9

September

560

27,1

12

April

791

28,3

12,9 ,

Oktober

796

20

8,3

Mai

5921

21,6

12,7

Nov. 1.

7470

20,5

10,7

Juni

662

29,8

13

Nov. 11.

4548

18,1

10,1

Juli Uebertrag

949

24,4

11,2 1

Dezember Total

2807

21,9

12,6

11924

28839

Die auf die Haupttermine Mai und Martini fallenden Zinsen weisen einen auffallend pünktlichen Eingang auf.

Von den während des Jahres 1900 fälligen Zinsen waren einen Monat nach Verfall nicht bezahlt 30,8 7», von den am 1. Mai fälligen 26 7") von den am 1. November fälligen 27,9 und von den am 11. November (Martini) fälligen 22,5 7o- l^^'"^ w^'" bei einem Jahres-

89 -

durchschnitt von 23,3 7" das Verhältnis am 1. November mit 21 "/o und am 11. November mit 19,4 ^jo das beste. Das ungünstigste ^ erhältnis zeigen die Monate Januar, März und Juni.

Der vorliegenden Darstellung ist zu entnehmen, dass die Ein- richtung der Verzugszinsen nicht zu umgehen ist, um die Schuldner zur pünktlichen Zahlung anzuhalten. Eigene Beobachtungen und eingezogene Erkundigungen weisen darauf hin, dass bei einer Ver- längerung der Fristen oder Wegfall der Verzugszinsen viele Schuldner andere (Tläubiger zuerst, die Kantonalbank in letzter Linie befriedigen, oder, anstatt auf den Verfalltag zu zahlen, die in ihren Händen be- findlichen Summen einen oder mehrere Monate anderswo zinstragend anlegen.

Die durch die Verzugszinsen erhaltenen Mehreinnahmen kommen nur in Betracht bei den grossen, mindestens Fr. 50,000 betragenden Schuldbriefen. Bei einem Kapital von Fr. 20,000 ist nach einem Monat V^ 7oo. zehn Franken, mehr zu entrichten. Nützt der Schuldner die Frist vollständig aus und zahlt er den Zins zwei Monate nach Verfall, so stellen die zehn Franken eine Verzinsung von 7,5 7" des fähigen Zinsbetrages von Fr. 800 dar. Wird die Zahlung erst nach zwei Monaten geleistet, so beträgt der Mehrzins 1 ^jm = Fr. 20, welche auch bei einer um sechs Monate verspäteten Zahlung auf Fr. 800 5 ergeben. Infolge der halbjährlichen Verzinsung erhöht sich bei den Schuldbriefen von Fr. 50,000 und darüber der Prozent- satz der Verzugszinsen auf dem Zinsbetrag auf das Doppelte, auf 15 «/o und 10 "/o.

Rückständige Zinsen. Die Zinsrestanzen Ende des Jahres be- trugen in Prozenten des Schuldbriefkapitals :

1883/87 1,017

1888/92 0,801

1893 0,746

1894 1895 0,619 0,528

1896 0,551

1897 0,570

1898 0,490

1899 0,488

1900 0,581

1901 0,559

1902 1908 0,5500,471

1904 0,434

Die säumigen Schuldner werden in Kategorien geschieden. Die er.ste umfasst diejenigen, welche unzweifelhaft ohne eigene Ver- schuldung in Not geraten sind, z. B. durch Missernten, Hagelschlag, Hochgewitter, Unglücksfälle in Famihe oder StaU. Hier wird von einem Bezug von Verzugszinsen vollständig abgesehen und in weit- gehender Weise Stundung oder Nachlass der Zinsen gewährt. Ist der Schuldner für mehrere Zinsen im Rückstand, so gehngt es ihm in den wenigsten Fähen, ohne fremde Hilfe alle \'erpflichtungen zu erfüllen. Eine Schenkung eines Teils der abgelaufenen Zinsen kann

90

im Interesse der Bank selbst liegen, wenn bei einer zwangsweisen N^erwertung der Unterpfande ein Kapitalverlust eintreten würde. Aus- schlaggebend sind : die Wirtschaftsweise, ob durch Nachlässigkeit des Besitzers eine weitere Wertverminderung der Grundstücke zu be- fürchten ist, und Rücksichten auf die Familie.

Besonders entgegenkommend hat sich die Bank in den Jahren gezeigt, in welchen einzelne Landesgegenden durch Hochgewitter oder Hagelschaden schwier heimgesucht wurden, beispielsweise 1881 und 1891. Der Rechtstrieb wurde in den betroffenen Gemeinden eingestellt, bis ermittelt worden war, welche Schuldner Schaden er- litten hatten. Bei Gewährung des Nachlasses zog man nicht nur die Höhe des Steuervermögens und des Schadens, sondern auch die übrigen ökonomischen Verhältnisse in Berücksichtigung. Die Bank war sich bewusst, dass es auch in ihrem Interesse lag, wenn sich die heimgesuchten Gemeinden möglichst rasch wieder erholten. Dagegen wurde die Petition einzelner Gemeinden, Avelche für sämtliche Ein- wohner, unbekümmert, ob sie Schaden erlitten hatten oder nicht, einen Zinsnachlass verlangten, abgewiesen ; man behielt sich die Unter- suchung der einzelnen Fälle vor.

Nach dem Bankgesetz von 1902 fallen 10 des Reingewinnes der Bank in den kantonalen gemeinnützigen Hilfsfonds, welcher unter anderem dem Staat die Mittel geben soll, die durch elementare Natur- ereignisse verursachte Notlage zu lindern.

Gestatten die eingegangenen Berichte kein klares Urteil über die Verhältnisse des Schuldners, so wird in der Regel eine genaue Untersuchung durch ein Mitglied der Bankkommission angeordnet.

Eine weitere Kategorie begreift die Fälle, in welchen die Zahlung der Zinsen offenbar aus Nachlässigkeit unterblieben ist, oder in wel- chen der Schuldner durch Misswirtschaft oder Müssiggang seine be- drängte Lage selbst verschuldet hat. Auch diesen Schuldnern gegen- über ist die im Reglement enthaltene Bestimmung, laut welcher, nach Verfiuss von zwei Monaten an gerechnet, Betreibung der rückständigen Zinsen angehoben werden soll, nie strenge eingehalten worden.

In den achtziger Jahren wurde unter der Herrschaft des zürche- rischen Schuldbetreibungsgesetzes oft volle sechs Monate zugewartet. Das eidgenössische Betreibungs- und Konkursgesetz von 1892 gewährt den Schuldnern grundversicherter Forderungen eine Zinsfrist von sechs Monaten. Die längere Dauer des Exekutionsverfahrens zwang, die Betreibung innert bedeutend kürzeren Fristen einzuleiten. Anfäng- lich wurde die Frist auf drei bis vier Monate festgesetzt; später näherte man sich immer mehr, besonders für die grösseren städtischen Briefe,

- 91

der reglemeDtarischeii Frist, weil sonst bei der Betreibung auf Pfand- verwertung ein zweiter Zins fällig wurde, bevor das Verfahren für den ersten Zins durchgeführt war.

Rücksichten auf die in bedrängten Verhältnissen lebenden Schuld- ner sprechen für eine möglichst lange Ausdehnung der Zahlungs- fristen. Gelingt es ihnen nicht, ihre Herbstprodukte: Obst, Wein u. s. w. bei Zeiten an den Mann zu bringen, so sind sie in einer schlimmen Lage. Anderseits können gesetzlich lange Fristen für den Gläubiger nachteilig wirken, falls der zahlungsunfähige Schuldner nach angehobener Betreibung die Bearbeitung seiner Grundstücke unterlässt.

Betreibungen. Die Betreibungen betrugen in Prozenten des Schuldbriefkapitals :

1883-1887 1888-1892 1893 1894 1895 1896 1897 1,077 0,817 0,661 0,614 0,435 0,310 0,409

1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 0,384 0,430 0,490 0,528 0,445 0,410 0,354 Das günstige Verhältnis in den Jahren 1895 1898 ist grössten- teils der Rücksichtnahme auf die Schuldner zuzuschreiben.

Die Zunahme in den Jahren 1900 und 1901 auf 0,49 und 0,5287o zeigt die Wirkung der städtischen Baukrisis.

Die Zahl der betriebenen Zinsposten, welche im Jahre 1880 3912, 1892 nach Einführung des eidgenössischen Konkursgesetzes 4X45 betragen hatte, ging von 4420 im Jahre 1901 auf 3370 im Jahre 1902 und auf 2720 im Jahre 1904 zurück.

Jahre

Der Reell tsbe trieb wurde angehoben

Pfändungsbegehren wurden

Pfandverwertungs- begehren wurden

auf Pfand- verwertung

auf Pfändung

gestellt

vollzogen

gestellt

vollzogen

1892 1895 1898 1900 1901 1904

2317

2805 2728 3048 3687 2668.

2528

1229

953

860

733

52

425 349 360 365 23

164 105 157 104 12

769

800

1268

1557

1322

34

78

98

120

56

In den letzten Jahren wurde die Pfändung nur bei Zinsen von weniger als Fr. 10 angewendet. Die Schuldner von Beträgen von Fr. 20 und darunter erhielten vor Anhebung des Rechtsbetriebes Mah- nungen, ebenso die übrigen Schuldner vor Stellung des Verwertungs-

92

begehrens. 1903 wurden 1683, 1904 1284 Mahnungen erlassen. Der Erfolg war ein günstiger. Anderseits wird der Rechtstrieb bei den kleinen Beträgen oft bis zu seclis Monaten verzögert, falls die Mah- nung ohne Erfolg bleibt.

Die gestellten und vollzogenen Rechtstriebsbegehren waren am zahlreichsten während der Baukrisis.

Die Beteiligung an Konkursen und Pf and Verwertungen betrug in Prozenten des Schuldbriefbestandes :

1883—1887 1888—1892 1893 1894 1895 1896

2,47370 1,09270 0,865« 0 0,91370 0,49270 0,44470

1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1,257% 1,651 70 2,396 7o 3,998 «/o 4,501 7o 3,893 7o 2,5247o 1,526 7o

Von 1883 bis 1896 findet eine starke Abnahme statt. Auffallend ist die Vermehrung in den Jahren 1897 bis 1901. In letzterem Jahre ist unter der Einwirkung der städtischen Baukrisis das Verhältnis das Zehnfache vom Jahre 1896. Erst 1903 und 1904 wird der in den achtziger Jahren herrschende Prozentsatz wieder erreicht.

Prüfung der Schuldbriefe. Laut Reglement werden die ,, Briefe in einer vom Bankrat bestimmten Reihenfolge einer Prüfung in bezug auf ihre Solidität durch die Bankkommission unterworfen. Dabei ist das Augenmerk namentlich auf diejenigen Schuldbriefe zu richten, mit Bezug auf welche die Schuldner in der Verzinsung säumig sind".

Von den Vertrauensmännern werden Berichte über Zustand und Wert der Unterpfande, Charakter und Wirtschaftsweise der Schuldner eingezogen. Von 1886 bis 1892 fand eine Revision aller aus den Jahren 1870 bis 1880 stammenden Briefe statt. 1893 bis 1901 wurden die 1884 bis 1890 übernommenen Briefe auf die Landschaft geprüft und die älteren Titel einer zweiten Prüfung auf Grund der früheren Schätzungen unterworfen. Wo das erstemal eine genügende Deckimg festgestellt worden war, begnügte man sich mit neuen Erkundigungen über den Schuldner und die Bewirtschaftung der Grundstücke. 1902 wurde die Prüfung der ländlichen Briefe aus den Jaliren 1891 1895, und eine zweite Revision der Briefe aus den Jahren 1881 1887 be- gonnen. ')

Die als wünschenswert bezeichnete Revision aller Briefe von sechs zu sechs Jahren erwies sich als undurchführbar, dagegen findet fort-

1) Welche Arbeit der Baiikverwaltuiig «ladnrcb auferlegt wird, ergiebt sich dar- aus, dass 1901 bis 1904 8802 Titel im Betrage von 28 Millionen Franken einer ein lässlichen Prüfung unterzogen wurden. Da die Zahl der Titel durchschnittlich 28,000 betrug, 80 wurden in den letzten vier Jahren jährlich zirka 8 % geprüft.

- 93 -

während eine genaue Prüfung statt bei Eigentumswechsel der Unter- pfande und bei nachlässiger Verzinsung der Briefe. Die Erfahrung zeigt, dass die |)ünktliclien Zinser sich auch eine ordentliche Bewirt- schaftung angelegen sein lassen, während die säumigen Zinser in der Regel die Liegenschaften vernachlässigen.

Mitte der 80er Jahre boten trotz starken Rückgangs der Liegen- schaftenpreise noch 70 der Titel die vorschriftsgemässe Deckung und und nur bei 4 "/o übertraf die Schuldsumme die Schätzung. In den letzten Jahren stellte sich bei einer Reihe von Titeln, welche ganz oder grösstenteils auf Rebland gesichert waren, auf Grund der neuen Schätzung eine Unterdeckung heraus. W.o dies anging, nahm man eine Vereinigung der ungenügend gedeckten Titel mit solchen besserer Qualität des nämlichen Schuldners vor, oder man vereinbarte eine massige Amortisation des Kapitals. In einzelnen Fällen war eine Mehr- deckung nicht erhältlich und schien es unzweckmässig, das ohnehin geringe Betriebskapital des Schuldners durch Abschlagszahlungen zu schmälern. Eine Kündigung des Kapitals wurde nur vorgenommen, wo eine nachlässige Bewirtschaftung festgestellt werden konnte.

Eine Ueberwachung der Schuldner und des Zustandes der l^nter- pfande findet ferner durch die Filialverwalter statt. Von Zeit zu Zeit laufen Berichte ein von den Vertrauensmännern, welche sich bei passender Gelegenheit überzeugen, ob Gebäude und Grundstücke ge- hörig unterhalten werden.

Grund zu besonderer Aufmerksamkeit Hegt vor, wenn in einer Gemeinde eine Liegenschaftenkrisis ausbricht. Die Entwertung zeigt sich aus dem Vergleich der an den Steigerungen erzielten Erlöse mit den Schätzungen.

Die von der Bank befolgte Politik ermöglichte es, in vielen Fällen einen günstigen Einfluss auf die Schuldner auszuüben und sie zu einer geordneten Wirtschaftsweise anzuhalten.

Pfandänderungen. Eine bedeutende Arbeit erwächst der Bank aus den Pfandänderungsbegehren durch die Prüfung der neu an- erbotenen Unterpfande. In den Jahren 1895 bis 1904 wurden 7786 Gesuche gestellt und von der Bank erledigt. Dass letztere den Wünschen der Schuldner in weitgehender Weise entgegenkommt, ergiebt sich daraus, dass von den Gesuchen 7632 bewilligt und nur 154 abgewiesen wurden.

Die Verbindung uon Real- und Personalsicherheit. Liegt es im Interesse des Schuldners, über die gesetzliche Belehnungsgrenze hinaus

94 -

zu gehen, so lässt sich die Bank neben der (irundversicherung eine Bürgschaft geben. Der Schuldner ist eher imstande, Bürgen auf- zutreiben, wenn er erklären kann, dass für die Forderung noch Grundversicherung besteht und sie dadurch, wenn nicht ausreichend nach den Vorschriften der Bank, doch annähernd gedeckt ist.

Ende 1878 betrug die Zahl der mit Bürgschaft verbundenen Briefe 615, mit einem Kapital von 4,3 Millionen Franken = 7 % der Grundpfanddarlehen.

Bei dem Mangel einer bezüglichen Bestimmung im Bankgesetz beschloss der Bankrat 1879, künftig Schuldbriefe nur innerhalb der gesetzlichen Belehnungsgrenze zu errichten und den Rest des Geld- gesuches in Form eines getrennten reinen Bürgschaftsdarlehens zu befriedigen. Begründet wurde der Beschluss mit der Verschiedenheit in der Natur der beiden Rechtsverhältnisse.

Die Darlehen auf Grundeigentum haben zur Voraussetzung die ruhige und ungestörte Fortdauer des Schuldverhältnisses, während die Bürgschaftsdarlehen nach dem damaligen Reglement schon nach Jahresfrist zur Hälfte und nach zwei Jahren gänzlich zurückbezahlt werden mussten. Die Bürgschaft bei den gemischten Darlehen lautet nicht zugunsten eines bestimmten Schuldners, sondern bezieht sich auf einen Schuldbrief, der auch für künftige Besitzer der Unterpfande berechnet ist.

Während grundversicherte Forderungen nur bei unpünktlicher Verzinsung und Entwertung der Unterpfande gekündet werden sollen, können schon Tod oder Vermögensverluste eines Bürgen die Bank zur Kündigung zwingen. Gelingt es dem Schuldner nicht, einen neuen Bürgen zu finden, so kann die Bank unter Umständen sich genötigt sehen, zuerst den Schuldner in Konkurs zu bringen und dann auf die bisherigen Bürgen zu greifen.

Auf der anderen Seite erwächst der Bank ein Vorteil aus dem Umstände, dass die Bürgen ein Interesse haben, den Schuldner und die Unterpfande zu überwachen. Die Belehnung auf annähernd den vollen Wert ermöglicht den Landwirten, einen grösseren Teil ihres Kapitals für Verbesserungen der Grundstücke und des Viehstandes aufzuwenden. Sie erleichtert unvermöglichen aber energischen Leuten die Uebernahme von Gütern.

Infolge des 1879 gefassten Beschlusses verminderten sich die gemischten Darlehen bis Ende 1883 auf 2,4 Milhonen in 430 Posten = 3,2 °/o der Grunddarlehen.

Die Strömung für die gemischten Darlehen erlangte bald die Oberhand. Die Institution hatte offenbar einem wirklichen Bedürfnisse

-^ Ö5 -

Genüge geleistet. Das Gesetz von 1883 und später von 1902 erklärte die Verbindung von Personal- und Realsicherheit als zulässig. Trotzdem ist mit Ausnahme von 1884 keine Zunahme zu verzeichnen. Ende 1896 behefen sich die gemischten Darlehen auf nur 1,6 Millionen; erst während der städtischen Baukrisis stiegen sie auf mehr als 6,2 Milhonen Franken an; Ende 1904 war die Totalsumme = 1,4 der Grunddarlehen.

Der Zinsfuss war der geringeren Sicherheit entsprechend im ersten Jahrzehnt 74 bis V2 ^jo höher angesetzt, als für die auf landwirtschaftlichen Unterpfanden haftenden Briefe. Von 1883 an gestand man eine Ermässigung zu, falls eine Amortisationsquote von 3 "/o von dem am Anfang des Jahres schuldigen Betrag entrichtet wurde. In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre setzte man die Tilgungsrate auf 2 ''/o des ursprünglichen Kapitalbetrages fest.

Bei Nichtbezahlung der Tilgungsquote wird in der Regel der gewöhnliche Satz auf der Schuldsumme innerhalb der gesetzlichen Belehnungsgrenze und ein höherer für den Restbetrag der Schuld erhoben. Gegenwärtig wird der höhere Zinsfuss bei allen Beträgen unter Fr. 4000. nicht angewendet.

In den Jahren 1901 bis 1904 leisteten über 60 der Schuldner Zahlungen. Die von ihnen entrichteten Summen betrugen 4 bis 5 der am Anfang des Jahres vorhandenen Schuld. Die meisten ver- bürgten Darlehen belaufen sich auf weniger als Fr. 3000. Gewöhn- lich sind sie nicht selbständige Titel, sondern Transfixe, veranlasst durch Bauten, Erbausrichtungen oder Zahlungen für zugekaufte Grundstücke.

Die Bürgschaftserneuerungen finden je nach sechs Jahren statt. Mindestens alle zwei Jahre werden neue Erkundigungen über die Bürgen eingezogen.

Verluste sind entsprechend der höheren Belehnung nicht zu ver- meiden. Die Bank hat sich auch den Bürgen gegenüber zum teil- weisen Nachlass der Forderung veranlasst gesehen, wenn deren Existenz in Frage gestellt worden wäre, falls man auf der Zahlung bestanden hätte. ^)

Einzelmeliorationen. Die Kantonalbank hat von jeher Verbesse- rungen, zum Beispiel Reparaturen an Gebäulichkeiten, durch eine die gesetzliche Grenze überschreitende Belehnung unterstützt, falls es zur Erhaltung der Gebäude oder der Erhöhung der Ertragsfähigkeit

1) In einigen Fällen wurde das Gesuch der Bürgen mit der naiven Erklärung begründet, sie hätten beim Eingehen der Bürgschaft nicht voraussehen können, jemals zu Verlust zu kommen, sonst liätten sie sich ferne gehalten.

- m -

der Grundstücke geboten schien und der Schuldner nicht selbst in der Lage war, die erforderlichen Mittel aufzubringen. In einigen Fällen wurde ihr von den übrigen Gläubigern für den Betrag des Vorschusses ein vorgehendes F'fandrecht freiwillig eingeräumt. In anderen Fällen machte sie die Vorschüsse abhängig von der Bedingung, dass ihr die Kapitalvorstände abgetreten würden.

In das Gesetz von 1902 wurde folgende Bestimmung auf- genommen :

,,Wird das Darlehen zur bleibenden Verbesserung des Unter- pfandes und seiner Bewirtschaftung verwendet, so kann die gesetz- liche Belehnungsgrenze überschritten werden, falls der Mehrbetrag durch Annuitäten von mindestens 5 ^/o getilgt wird."

Als bleibende Verbesserung sind nach dem Reglemente von 1904 anzusehen:

Notwendige Neu- und Umbauten, Drainagen, Bewässerungen, Entsumpfungen, Wasserversorgungen, Güterzusammenlegungen usw.

Ertrag. Der Ertrag des Hypothekargeschäftes ist wesentlich ab- hängig von dem Verhältnis zwischen Zinsertrag der Schuldbriefe und Zinslast der Obhgationen.

Zinslast der Obligationen

"'o

1870—1880 4,405

1881—1885 4,225

1886—1890 3,783

1891—1895 3,618

1896—1900 3,544

1901 1904 3,781

Seit 1880 hat ein bedeutender Teil des Gründungskapitals und .seit 1890 haben grössere Beträge der niedriger verzinsliehen Spar- kassegelder im Hypothekargeschäft Verwendung gefunden.

Erst als von Mitte der achtziger Jahre an das Verhältnis zwischen Zinslast und Zinsertrag sich günstiger stellte und von Mitte der neunziger Jahre an die Zahl der städtischen, zeitweise höher verzins- lichen Briefe zunahm, konnte das Hypothekargeschäft einen Anteil an die Reinerträgnisse der Bank beitragen.

Der P>trag einer selbständigen Hypothekarbank kann auf (Grund- lage der Ergebnisse von 1903 und 1904 mit P^inschluss des erforder- lichen Be.standes an Barschaft, Wechseln und Effekten auf folgende Weise berechnet werden :

Zinsertrag der Schuldbriefe

Differenz

•'/o

7..

4,593

0,188

4,364

0,139

4,060

0,277

3,934

0,316

3,853

0,309

4,083

0,302

97

A k t i \- e n

11)03

1904

Kapital Zinsliiss (in '000 H'r.) >

Ertrag Fr.

Kapital (in '000 Fr.)

ZinsfiL^s o/o

Ertrag Fr.

Schuldbriefe

169,851

4.0232

6,833,400

172,529

4.0192

6,934,250

Kautsch ulilhriefe . . .

3,089

4,033, 124,600

3,207

4,036

129,450

Liquidationen für Recliniing

Dritter

46

4

1,850

19

4

750

Knnkursliquidationen

630 1 4

25,200

586

4

23,450

Rarschaft

2,000

2,000

IJankgnthaben

500 ' 2,25

11,250

500

2,180

10,i)()0

Wecliselportefeinlle

3,000 3,43 1 102,900

3,000

3,296

98,900

VVertschriften

Passiven

3,5(M3

3,75

131,250

3,500

3,75

131,250 7,328,950

182,616

7,230,450

185,341

Last

Last

OhUgationen*)

137,182

•um

5,205,375

130,823

3,7433

4,897,150

Hiilfte des Grundkapitals

10,000 3,785 378,500

10,000

3,785

378,500

Reservefonds

1,000 ]

1,000

Liquidationen für Rechnung

Dritter .......

(i84

3,532 24,125

708

3,527

25,000

Spai'kassegelder

33,750 3,5

1,181,250

42,810

3,5

1,498,350

-jh Vervvaltungskosten

260,000

2()2,8Ö0

Verhiste auf Liquidationen

und Abschreibungen .

53,700

39,550

Verluste auf Schuldbriefen

und Kaufschuldbriefen

*) Abzüg-lich zehn Millionen Franken.

12,500

1,950

182,616

7,115,450

185,841

7,103,350

üeberseh

m 115,000

Ueberstli

m 225,600

'

Vom Reservefonds ist nur ein Betrag von 1 Million Franken in Anschlag gebracht worden, weil er in der Hauptsache aus Ceber- schüssen der Handelsabteilung entstanden ist.

Schwierigkeiten bereitet die Ermittlung der auf das Hypothekar- geschäft entfallenden Quote der Verwaltungsspesen. Ein Betrag von zirka 7^ der Totalsumme scheint angemessen. Der gesamte Betrag des (^bhgationenkapitals ist nicht in Berechnung gezogen worden, weil das- selbe auch die Mittel für die Darlehen an die (Temeinden und Korpora- tionen liefert. Folgende Punkte müssen ebenfalls berücksichtigt werden :

Die gegen Ausgabe von neuen Titeln in bar eingehenden Gelder, 1903 11,8 Milhonen, 1904 12,1 Milhonen, können nicht sogleich im Hypothekargeschäfte \''erwendung finden, sondern müssen vorüber- gehend im Portefeuille angelegt werden oder sie bleiben einige Zeit in der Kasse hegen. Ebenso wenig können Hypothekarzinsen und Kapital-Rückzahlungen sogleich an die Obligationeninhaber weiter ge-

I. 7

98

geben werden. Zinsverluste entstehen auch aus dem Umstände. <lass die ObHgationen-C'oupons alle sechs Monate eingelöst werden müssen, während annähernd bei 80 "/o des Schuldbriei'ka})itals nur eine jähr- liche Verzinsung besteht. Eine höhere Barreserve, ein grösseres Portefeuille und ein stärkerer Effektenbestand als bei den deutschen Bodenkreditinstituten ist in Anrechnung zu bringen, weil die gegen kurzfristige Obligationen einbezahlten (Jelder viel grösseren Schwan- kungen unterliegen, bedeutendere Bewegungen, Ein- und Ausgänge, aufweisen als die gegen unkündbare oder langfristige Pfandbriefe auf- genommenen Kapitalien. Ferner benötigt eine Bank mit ausgedehntem Filialnetz bei gleich grossem Verkehr stärkere Kassenbestände.

Die Abtrennung der Hypothekarabteilung. 1894 steüte der Zentral- vorstand des zürcherischen Bauernbundes das Gesuch, es möchte die Hvpothekarabteilung von der Handelsabteilung getrennt verwaltet und der (xewinn der ersteren zur Amortisation der Schuldbriefe verwendet werden.

Der Bankrat wies das Gesuch einstimmig ab, weil eine Aus- scheidung der beiden Bankabteilungen sich auf willkürliche Annahmen stützen müsste und eine Abtrennung des Schuldbriefgeschäftes nicht im Interesse der T.andwirtschaft liege. Die Reinerträgnisse dieses (leschäftszweiges reichten kaum zur Deckung der Unkosten und zur Bildung eines angemessenen Reservefonds aus.

Ein \"ergleich der von der landwirtschaftlichen Bevölkerung erhobenen Zinsen und der Zinslast des Obligationenkapitals zeigt folgendes \'erhältnis :

Zinslast

Zinsertrag

der Obligationen d

ler landw. Schuldbriefe

Differenz

0/,)

o/o

o/o

1870—1880

4,405

4,5

0,095

1881 1885

4,225

4,267

0,042

1886-1890

3,783 .

4,037

0,254

1891 1895

3,618

3,867

0,249

1896-1900

3,544

3,783

0,239

1901 1904

3,781

4

0,219

In den Jahren 1875, 1876, 1879 und 1882 war die Zinslast des Obligationenkapitals höher als der Ertrag der Schuldbriefe auf länd- lichen Unterpfanden. Berücksichtigen wir, dass der grössere Teil der \'er- waltungskosten, sowie der Verluste der Hy|)()tliekarabteilung auf Rech- nung der ländlichen Schuldbriefe fällt, so wird es klar, dass, ungerechnet einzelne Zuwendungen, die Landwirtschaft stets aus der Verschmelzung beider Abteilungen den grössten N'orteil gezogen hat.

99

Aus den auf Seite 59 angegebenen Zahlen ist ersichtlich, dass anch vom banktechnischen Standpunkt aus eine Trennung nicht geboten ist.

Die Amortisation. Die 1869 im ursprünghchen Gesetzesentwurf für Darlehen auf Gebäulichkeiten vorgesehene obligatorische Tilgung beliebte im Kantonsrat nicht. Man begnügte sich mit der Bestimmung, dass ,,die Leistung von Teilzahlungen an das Kapital, sowie die Amortisation durch höheren Zinsfuss (Annuitäten) im Wege der Verein- barung zulässig und insbesondere bei Darlehen auf landwirtschafthche Unterpfande zu begünstigen sei". ^)

1891 wurde die obligatorische Schuldentilgung in einer Petition des Bauernbundes verlangt und in einer vom Kantonsrat bestellten Kommission von 21 Mitgliedern, in welcher auch der Bankrat ver- treten war, ernstlich in Erwägung gezogen. Die Vorschläge zielten auf den Bezug einer Annuität von 4 *^/o, wovon 7* oder Y2 °/o für die Amortisation verwendet werden sollte. Die damals herrschenden Zins- sätze gestatteten jedoch der Bank nicht, sich mit einer Verzinsung von SV^^A bis 872 zu begnügen, und als zwei Jahre später, 1893, eine Reduktion des Zinsfusses erfolgte, kam man von der Amortisation ab, weil die Notlage der Landwirtschaft eine sogleich fühlbare Er- leichterung der ländhchen Schuldner wünschenswert erscheinen hess.

Der im Jahre 1896 vom Bauernbunde eingereichte Entwurf einer neuen Hypothekargesetzgebung sah eine feste \^erzinsung von 4

1) 1872 und 1873 wies der Bankrat auf die freiwilligen teilweisen Rückzah- lungen hin, welche ungefähr 1 "o der grundversiclierten Darlehen am Anfang des Jahres betrugen.

Als 1874 das Verhältnis auf 1,8 "/o stieg, wurde anerkannt, dass der grössere Teil der Rückzahlungen aus Expropriationsentschädigungen der Eisenbahngesell- schaften herrührte. In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre trat eine starke Ver- minderung der teil weisen Rückzahlungen ein. In den geschäftslosen achtziger Jahren stieg das Verhältnis auf 1,5 %, fiel aber anfangs der neunziger Jahre wäh- rend einer Periode der Bautätigkeit und ungünstiger Erträgnisse der Landwirtschaft auf 0,8 */o. Von 1,2 ^jo im Jahre 1895 war ein Rückgang auf 0,4 ^jo während der Zeit der Bauspekulation zu verzeichnen ; 1903 und 1904 betrugen die teilweisen Rückzahlungen 0,6 ^jo des Schuldbriefkapitals am Anfang des Jahres.

Während der drei Jahrzehnte zeigte sich eine Uebereinstimmung der teil- weisen Rückzahlungen mit den gänzlichen Rückzahlungen und Abtretungen von Schuldbriefen. Die Konjunkturen der Industrie, die Bautätigkeit, der Geldstand und die Zinspolitik der Bank haben einen viel grösseren Einfluss ausgeübt, als die Verhältnisse der Landwirtschaft. Um aus den teilweisen Rückzahlungen Schlüsse auf die Amortisation der ländlichen Briefe ziehen zu können, müsste man die Ge- schichte der einzelnen Titel genau verfolgen können und die persönlichen Verhält- nisse der Schuldner kennen.

100

vor. Die Differenz zwischen diesem Zinsfuss und demjenigen der geplanten Grundpfandobligationen von 3' •_' oder 3V4 "/<> sollte zuerst zur Bildung eines Reservefonds bis zur Höhe von 2 ^/o der aus- gegebenen Obligationen und hernach für die Amortisation der von den Schuldnern erhobenen Darlehen verwendet werden.

Die obligatorische Schuldentilgung wird in verschiedener Weise beurteilt.

Eine Richtung will eine Ueberschuldung des Bodens um jeden Preis verhindern. Sie verlangt daher von Gesetzes wegen eine obli- gatorische Amortisation und eine niedrig angesetzte Belehnungsgrenze, unbekümmert um die Folgen, welche beide Massregeln für den gegen- wärtigen Besitzer haben könnten. Die andere will in erster Linie die Verhältnisse des Grundeigentümers berücksichtigen. Die Stellung des Bankrates charakterisieren folgende, in der Hauptsache aus einem Gutachten an den Kantonsrat vom 6, August 1897 entnommene Aus- führungen : ,,Die Amortisation führt nur zum Ziel, falls das (xrund- eigentum nicht durch Aufnahme neuer Darlehen wieder belastet wird. Bei Kauf, Erbschaft usw. werden stets neue Schuldbriefe errichtet, die Bodenverschuldung nimmt daher nicht ab. Es befinden sich viele Landwirte in gedrückten Verhältnissen, obwohl von einer Ueberschul- dung der Heimwesen nicht gesprochen werden kann, weil sie durch ihre laufenden Verbindlichkeiten gedrängt sind. Eine Erleichterung kann ihnen nur eine Herabsetzung desjenigen Betrages bringen, welchen sie jährlich zu entrichten haben. Wichtiger als die Schuldentilgung ist für sie die Beschaffung von genügenden Betriebsmitteln. Die Schuldenlast würde weniger schwer empfunden, wenn sie in ihrer Wirtschaft einen rationelleren Betrieb einführen und die Fortschritte der Technik zu Nutzen ziehen könnten. Eine Amortisation, die den Schuldner zwingt, an anderen Orten zum Teil auf Personalkredit gegen höheren Zinsfuss die für den Betrieb erforderlichen Summen aufzu- bringen, verfehlt ihren Zweck und wirkt nur schädlich. Die Ver- minderung der Schulden hat für Landwirte nur dann einen Sinn, wenn sie, ohne die Durchführung der notwendigen Meliorationen zu ver- zögern, aus Ersparnissen oder Betriebsüberschüssen bestritten wird. Unzweckmässig erscheint es von einem neuen Besitzer, der z. B. eine Anzahlung von 20 ^'o an den Kaufpreis leistet und gleich viel in Raten abzuzahlen hat, zu verlangen, dass er zu gleicher Zeit die vor- gehenden festen Schuldbriefe amortisiere." ^)

1) Was die Literatur anbelangt, ho gibt IJiiclienberger, der sonst für die .\mf)rtisation eingenommen ist, zu, dass die Kinbultung einer für länoere Zeit fest-

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Schon im ersten Bericht von 1870 bemerkte der ßankrat, dass viele Schuldner ihre Briefe bei anderen Hypothekenbanken wegen der obligatorischen Amortisation gekündet hätten. Bei der Uebernahnie der Titel durch die Kantonalbank sei ol't der ursprüngliche Betrag verlangt worden, weil die zu amortisierende Summe inzwischen bei kleineren Kassen oder Privaten zu hölierem Zinsfusse hatte entlehnt werden müssen.

1870 erliess der Bankrat an sämthche Schuldner ein Zirkular, worin die Amortisation durch Annuitäten erklärt und durch Tabellen erläutert wurde. Von den 3212 Schuldnern ging nur einer eine Annuität ein.

Der Bankrat hat stets die Wünschbarkeit der Amortisation be- tont, aber die Ansicht vertreten, dass es dem Schuldner freistehen solle, je nach Jahresertrag oder eigenem Gutfinden eine Tilgung der Schulden vorzunehmen. Dagegen ist bei den Darlehen auf (irund- versicherung nebst Bürgschaft, sowie für die Darlehen zu Meliorations- zwecken, bei welchen die gesetzliche Belehnungsgrenze überschritten wird, die Rückzahlung durch Annuitäten oder Raten obligatorisch erklärt worden ; doch kann die Bank in Jahren, in welchen wegen Missernten oder aus anderen Gründen die Aufbringung der Annuität erschwert ist, sich mit der Zinszahlung begnügen und auf die Ent- richtung der Tilgungsrate verzichten.

Die deutschen Hypothekenbanken, welche von ihren Schuldnern eine Amortisation verlangen, tun dies mehr aus eigenem Interesse als um der Grundeigentümer willen. Sie beschaffen sich die Gelder durch lange Anleihen, welche sie innert einer festgesetzten Frist amortisieren. Sie müssen daher auch von ihren Schuldnern regel- mässige Rückzahlungen verlangen.

Die jährliche Belastung des Landwirtes ist im Verhältnis zu dem ins Auge gefassten Ziele, vollständige Befreiung des Bodens von Schulden, nicht gross. Dieser Fall tritt aber erst nach einem längeren Zeitraum ein, während welchem durch verschiedene Ereignisse, Tod des früheren Besitzers usw., vöUig neue Verhältnisse auf dem Gut geschaffen werden und die Fortführung der Amortisation auf der bisherigen Grundlage in Frage gestellt wird.

gelegten, bestimmten Tilgnngsweise im Hinblick auf die unvenneidhareii Schwan- kungen der landwirtschaftliclien Erträgnisse auch beim l)esten Willen des Schuldners nicht immer möglich ist.

Cnnrad (Halle) ist der Ansicht, dass für den Landwirt eine alljiUirliche Kapital- abzahlung wenig erwünscht sei, weil er keineswegs in jedem Jahre den gleichen üeberschnss erziele.

102

Bei einer Öcliuld von Fr. 10,0ül), zu 3^4 7o verzinslich, und einer Amortisationsquote von V4 "/o, beträgt die jährliche Mehrbelastung

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Fr. 3817 6183

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Fr. 297 9703

Fr. 492 9508

Fr. 1008 8992

Fr. 1740 8260

Fr. 8540 6460

58 Jahren 50 0/0 50 0/0

75 Jahren 100 0/0

Als bedeutende Besserung wäre anzuerkennen, wenn Y4 oder Vs der Schuld getilgt würde. Aber auch dieses Ergebnis kann nur in 41 Jahren beziehungsweise in 47 Jahren erzielt werden. Nach 56 Jahren ist erst die Hälfte abbezahlt. Erfolgreiche Landwirte ziehen es vor, ihre Ueberschüsse für Verbesserung der Gebäude, Grundstücke, des Viehstandes oder in Maschinen in der eigenen Wirtschaft zu ver- wenden, welche ihnen einen vermehrten Ertrag sichern, oder in Spar- heften und Wertpapieren anzulegen, welche sie im Bedürfnisfalle rasch wieder zu Geld machen können. Um die Tilgung in einer Generation durchführen zu können, ist der Vorschlag gemacht worden, der Grund- eigentümer solle sich auf Todesfall für den Betrag der Schuld ver- sichern lassen. Bemerkenswert sind die von Dr. F. Hecht in seinem Buche « der Europäische Bodenkredit » gemachten Anregungen. Er befürwortet eine Verbindung der Amortisationshypotliek mit der Lebens- versicherung. Als Ver.sicherungssumme kommt nicht in Betracht der Betrag der Schuld, sondern die Summe, welche das Darlehen nach Abzug des amortisierten Teiles beim Todesfall des Schuldners betragen würde. Beide Vorschläge laufen auf eine grössere Belastung zu Lebzeiten des Schuldners hinaus. Zudem würde der Landwirt mit massiger Lebens- weise, dem nach menschhcher Voraussicht ein höheres Alter bevor- steht, die Zeche für den weniger soliden bezahlen müssen.

Anders ist die Frage zu lösen, bei Darlehen zu Meliorations- zwecken, bei welchen das vorgeschossene Kapital den Schuldner un- mittelbar in den Stand setzt, sein (Jut zu verbessern und höhere Kr- trägnisse zu erzielen.

Die Uebernahme uon HeirriLuesen. Um der Hofmetzgerei (Zer- stückelung von (Jütern) durch Händler entgegenzuwirken, wurde an- fangs der neunziger Jahre im Kantonsrat das Postulat aufgestellt, die Kantonalbank solle die Heimwesen ökononiiscli IxMlrängter Landwirte

103

zu Eigentum übernehmen und an die früheren Besitzer verpachten, falls von denselben für die Zukunft eine geordnete Bewirtschaftung zu erwarten sei. Im Berichte von 1893 vertrat der Bankrat eine gegenteihge Ansicht.

Denjenigen Landwirten, welche durch zu teure Ankäufe, Verkehr mit Wucherern oder aus anderen Gründen ihre Heimwesen überschuldet und ihr Inventar verpfändet haben, so dass die Erträgnisse auch in günstigen .Jahren nicht zur Verzinsung der Schulden ausreichen, sei kaum mehr zu helfen. Die Kantonalbank müsste mit dem (Jute zu- gleich die Schulden übernehmen. Um nicht zu Verlust zu kommen, wäre sie genötigt, einen der Höhe der alten Schulden entsprechenden Pachtzins zu verlangen, welchen der Schuldner ebenso wenig auf- bringen könnte wie früher den Schuldbriefzins. Eine Erleichterung seiner Lage wäre nur durch den Erlass der den Ertragswert über- steigenden Schulden zu erzielen. Eine allgemeine Durchführung des Vorschlages im erforderlichen Umfange ginge über die Kräfte der Bank. Der Verschuldung und der Hofmetzgerei würde geradezu Vor- schub geleistet, w^enn die Wucherer wüssten, dass schlimmsten Falls die Kantonalbank das Gut übernehmen und ihre Forderungen be- zahlen müsste. Ein Uebelstand liege weniger darin, dass die Güter- händler die Heimwesen bedrängter Landwirte aufkaufen, als dass die Landwirte von den Händlern die einzelnen Grundstücke zu teuer ab- kaufen. Wenn einmal die Güter nur nach dem Ertragswert bezahlt werden, so würde eine Ueberschuldung von selbst aufhören.

Ein Uebergang zu normalen Verhältnissen trete früher oder später durch eine Zwangsliquidation ein. Die Verminderung der Schuldenlast und das frische Betriebskapital setzen den neuen Eigen- tümer in den Stand, auf dem Gut sein Auskommen zu finden. Wo die Notlage durch besondere Unglücksfälle in Familie oder Stall, durch Baufäüigkeit der Gebäude, Missernten etc. hervorgerufen sei, könne am besten durch eine einmalige namhafte Unterstützung ge- holfen werden.

Kündigung der Schuldbriefe. Der Bank wie dem Schuldner steht das Recht einer halbjährlichen Kündigung des Kapitals zu.

§ 21 des Bänkgesetzes bestimmt, ,,dass grundversicherte Forde- rungen ohne zwingende Gründe von der Bank nicht gekündet werden sollen, so lange der Schuldner pünktlich zinset und die Unterpfande in Ehren hält". Laut Reglement kann der Schuldner innert Jahres- frist Rückzahlungen bis auf den vierten Teil der ursprünglichen Schuldsumme ohne Kündigung leisten. Ausnahmen gestattet die Bank-

104

kommission. Die Bewilligung zur gänzlichen Al)zahluug des Kapitals ohne vorhergehende Kündigung darf nicht verweigert werden, wenn infolge Verkaufs der Unterpfande die Ablösung der darauf haftenden Kapitahen erforderlich ist.

Ankauf und Verkauf uon Schuldbriefen. Ein eigentlicher Handel in Schuldbriefen (Ankauf und Verkauf), wie er in § 13 des Bank- gesetzes vorgesehen ist, fand nur in den siebziger Jahren statt.

Ankauf. Die Bank übernimmt die ihr von den Besitzern zum Kaufe angetragenen Titel, falls sie den gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Sicherheit entsprechen und ihre verfügbaren Mittel eine Vermehrung des Schuldbriefbestandes wünschbar erscheinen lassen. Gehen dagegen die Darlehensgesuche in so grosser Zahl ein, dass ihnen nur mit Mühe entsprochen werden kann, wie beispielsweise in den Jahren 1896 1901, so wird die käufliche Uebernahme von un- gekündeten Schuldbriefen aus der Hand des Gläubigers abgelehnt.

Verkauf. 1870 trug .sich der Bankrat mit dem Plan, durch den X'^erkauf von Schuldbriefen ,, einen Umsatz der Kapitalien auch auf dem Gebiete der grundversicherten Darlehen zu bewerkstelligen, um so mit den gleichen Geldern einer grösseren Anzahl von Grundeigen- tümern dienen zu können".

Um den Schuldbriefen l)eim Privatkapital einen grösseren Ein- gang zu verschaffen, anerbot die Bank ihren Abnehmern, während sechs Jahren gegen eine jährliche Gebühr von ^U ^ o des Kaj^itals für die Sicherheit der Forderung und pünktliche Zahlung der fälligen Zinsen Garantie zu leisten und allfällige gerichtliche Schritte zu besorgen. Während der Dauer der Garantie war der Gläubiger von jedem Ver- kehr mit dem Schuldner ausgeschlossen. Er durfte weder eine Kün- digung vornehmen, noch eine Aenderung der Unteri)fande gestatten. Kündete die Bank dem Schuldner, so war der Gläubiger gehalten, den Brief gegen Barzahlung der Schuld einzusenden.^) An Zinserhö- hungen auf den Schuldbriefen der Kantonalbank nahm er ohne weiteres teil ; bei Zinsermässigungen war er berechtigt, von der Bank Rück- zahlung des Kai)itals zu verlangen. Nach Ablauf der (ilarantiezeit konnte eine Erneuerung im gegenseitigem Einverständnis stattfinden. Weigerte .sich die Bank, so war sie ver})rtichtet, den Schuldbrief zu übernehmen.

Dem Vorschlag widersetzt sich hauptsäclilich der Gründer der

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V) Vdii einer VeräiiHseninji des Tilelw miisste er <Iit l'.ank iiiiverziiiilich .\ii- zeige erstatten.

105

Bank, Nationalrat Keller. Der Plan durchkreuze seine Ideen. Er habe geglaubt, die Kantonalbank werde nach und nach Eigentümerin aller Schuldbriefe im (rebiete des Kantons Zürich und könne das erforderliclie Kapital durch Ausgabe von Obligationen aufbringen.

Anfangs 1872 wurde mitgeteilt, dass das Anerbieten von niemand benutzt worden sei. Der Grund ist wohl darin zu suchen, dass das Privatkapital unter Preisgabe der gleichen Zinsdifferenz von 74 *^/o die leichter verkäuflichen Obligationen der Bank erwerben konnte. Man vergleiche damit, welchen geringen Anklang die Hypotheken- versicherung seiner Zeit in Deutschland fand, so dass eine Reihe von Instituten in den letzten Jahrzehnten davon zurückgetreten sind.

Dagegen nahm in den siebziger Jahren der Verkauf von Schuld- briefen ohne Garantie an Sparkassen und Privatkapitalisten einen be- deutenden Umfang an. In ruhigen Zeiten war die Nachfrage stark, und der Betrag der jährlich verkauften Titel erreichte eine ziemliche Höhe, obwohl die Abtretung nur mit Einwilligung des Schuldners stattfand. Als in den achtziger Jahren der Bestand der Schuldbriefe durch Kündigungen zurückging, wurde der freihändige Verkauf ein- gestellt.

Im letzten Jahrzehnt lehnte die Kantonalbank grundsätzlich den Verkauf von Schuldbriefen ab. Ihre Schuldner hatten sich vollständig an den Gedanken gewöhnt, dass bei pünktlicher Zinszahlung das Kapital auf immer stehen bleibe. Eine Veräusserung der Briefe hätte sie der Möglichkeit einer Kündigung seitens der neuen Gläubiger ausgesetzt.

Der Liegenschaftenkonto der Kantonalbank (Konkursliquidationen). Unter dem Titel ( KonkursUquidationen ; werden die der Bank ver- pfändet gewesenen Liegenschaften aufgeführt, welche sie in Konkursen Ijei ungenügendem Angebot selbst übernimmt, in der Absicht, sie später zu günstigeren Bedingungen zu veräussern, als bei der Steigerung gestellt wurden. Der Konto begreift in sich auch diejenigen Liegen- schaften, welche der Bank ohne Konkurs infolge gütlicher Abmachung mit dem Schuldner zufallen.

In den siebziger Jahren war die Kantonalbank selten in der Lage, L^nterpfande an sich ziehen zu müssen. 1870 78 beliefen sich ihre Verluste auf Fr. 1700, in den drei folgenden Jahren 1879 81 auf Fr. 29,000. Erst als in den achtziger Jahren eine allgemeine Entwertung der städtischen Liegenschaften und ländlicher Grundstücke stattfand und die Landwirtschaft von einer Reihe von Missernten heimgesucht wurde, wies die Zahl der übernommenen Unterpfande

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107

eine bedeutende Verniehriuig auf. Da bei dem tiefen Stand der Preise ein Verkauf nur mit grossen Verlusten hätte bewerkstelligt werden können, so zog es die Bank vor, die Liegenschaften zu ver- mieten beziehungsweise zu verpachten oder, falls sich hiefür passende Persönlichkeiten fanden, auf ihre Rechnung verwalten zu lassen.

Eine Verminderung ihres Besitzstandes trat erst Ende der achtziger Jahre ein, als eine Bauspekulation einsetzte und die Häuser- und Grundpreise in die Höhe trieb. Die Bank konnte ihre Liegenschaften zum Teil mit Gewinn absetzen und musste in wenigen Fällen neue übernehmen.

Die im Jahre 1900 eingetretene Vermehrung betraf ausschliess- lich ländliche Unterpfande, obwohl die Landwirtschaft seit 1897 eine Reihe günstiger Jahre zu verzeiclmen hatte. In dem Jahrzehnt 1891 bis 1900 musste kein einziges städtisches Unterpfand übernommen werden. Erst 1901 bis 1903 machte sich die Wirkung der städtischen Baukrisis fühlbar. In drei Jahren fielen der Bank im ganzen 105 Objekte im Schatzungswert von Fr. 1,372,000 zu.

Verzeichnis der Liegenschaften im Besitze der Bank Ende des Jahres :

Ende 1897

19U(I

1903

Stadt :

Wohnhäuser in Zürich

10

Bauland in Zürich

1

Landgemeinden :

Gebäude, Wohnhäuser etc.

ohne Grundstücke 1

12

Häuser mit etwas Land 2

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50—181 Aren Land

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Grundstücke, Wiesland, Acker,

Weinberge 7

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15

Waldung

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Heimwesen 1

8

1

Die Verluste setzen sich zusammen aus folgenden Posten: Diffe- renz zwischen dem Ganterlös und der grundversicherten Forderung, Abschreibungen, Kosten der Instandsetzung, Differenz zwischen dem Zinsbetreffnis des in den Konkursliquidationen befindlichen Kapitals und den eingegangenen Miet- und Pachtzinsen und dem Erlös von Produkten etc.

In Abzug kommt ein allfälliger Mehrbetrag des \'"erkaufspreises über den Buchwert.

Als Ursache der Verluste werden bezeichnet : Rückgang der Güterpreise infolge von Missernten, geringe Kauflust für ländliche Grundstücke, abgelegene Lage der Unterpfande ; Entwertung der städti-

108

scheu Liegenschal'ten zur Zeit vou Baukriseu ; ferner iu weuigeu Fälleu übertriebene Schätzungen der Vertrauensmänner.

ZiemHch liäufig trat eine Entwertung der Unteri)fande ein, weil der Schuldner die Gebäulichkeiten verwahrlosen liess, auf den Grund- stücken Raubbau trieb und die Waldungen niederlegte. Auch bei den städtischen Liegenschaften waren nach der Uebernahme oft um- fangreiche und kostspielige Reparaturen notwendig.

Die Bankverwaltung war stets bestrebt, die Liegenschaften in mög- lichst kurzer Zeit wieder abzusetzen. Nur falls der Verkauf mit grösseren Verlusten verbunden gewesen wäre, wurden die Güter ver- pachtet oder die Bearbeitung der (Jrundstücke auf eigene Rechnung augeordnet. In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre fiel im Bank- rate die Anregung, bei den grösseren Heimwesen dem Pachtsystem mit Vorkaufsrecht für den Pächter den \"orzug zu geben. Nicht selten über- liess man das Gut der Ehefrau des Schuldners oder schloss mit letzterem selbst einen Pachtvertrag ab, wenn die Familienglieder für die richtige Bewirtschaftung bürgten und für die Zinsen Sicherheit geleistet wurde.

Eine Anzahl Heimwesen wurden infolge gütlicher Uebereinkunft mit dem Schuldner übernommen, falls derselbe ökonomisch so zurück- gekommen war, dass er selbst an einer Besserung seiner Lage ver- zweifelte und vorauszusehen war, dass, wenn er länger auf dem Gute belassen würde, er durch ungenügende Bewirtschaftung eine Entwer- tung der Unterpfande herbeiführen werde. Die Bank verpflichtete sich, einen allfällig beim \^erkauf über ihre Forderungen erzielten Mehrbetrag dem Schuldner oder dessen Familie zu übergeben. Im Falle eines Mindererlöses trug sie den Verlust. Dem Schuldner wurde durch die Abtretung der Unterpfande ein Konkurs erspart. Anlässlich eines Ver- lustes von Fr. 180,000 auf einer Schuld V)rieff orderung, für welche eine Baumwollspinnerei als Pfand haftete, wurde im Jahre 1885 die Frage ernstlich erwogen, ob nicht die Bank die Fabrik seilest übernehmen, mit den neuen technischen Einrichtungen versehen und bis sich eine günstige Verkaufsgelegenheit zeige, verpachten bezielmngsweise auf eigene Rechnung betreiben solle. Die Experten schätzten die Kosten einer durchgreifenden Reorganisation auf Fr. 170,000 bis Fr. 200,000.

In Anbetracht der Gefahr, die Bank um eines zweifelhaft günstigeren Ergebnisses willen der Möglichkeit eines noch höheren Verlustes aus- zusetzen, und der Schwierigkeiten, mit dem vorhandenen Verwaltungs- apparat eine genaue Kontrolle des Betriebes durchzuführen, überliess man die Spinnerei, deren Herstellungs- und Einrichtungskosten Mitte der siebziger Jahre auf Fr. 800,000 berechnet worden waren, um Fr. 150,000 dem (xläubiger der ersten Hypothek.

~ 109

Liquidationen für Rechnung Dritter. Niclit geringe Verdienste er- wirbt sich die Bank durch die Uebernalime von GantHquidationen und Unterstützung von Protokollbereiuigungen.

In den meisten Fällen handelt es sich darum, den Landwirten die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, dass sie die Errichtung neuer Einzinsereien vermeiden oder die Ablösung bestehender vor- nehmen können. ^)

Um die bisherigen Besitzer in den Stand zu setzen, die Grund- stücke bei freihändigen Verkäufen, freiwilligen oder gerichtlichen ^^ersteigerungen von dem bisherigen Pfandnexus losgelöst zu über- geben, befolgt die Kantonalbank zwei verschiedene Verfahren.

1. Den einzelnen Käufern werden vorstandsfreie Schuldbriefdar- lehen auf die von ihnen erworbenen Parzellen bewilligt.

2. Der Verkäufer hinterlegt bei der Kantonalbank die Kaufschuld- briefe, welche die Käufer für den ganzen oder teilweisen Kaufpreis ausstellen, und erhält dagegen ein Faustpfanddarlehen, welches zur Ablösung der auf den verkauften Liegenschaften lastenden Kapital- vorstände zu verwenden ist.

1) Einzinsereien entstehen l)ei einer Zerstückelung eines Gutes oder eines Grundstückes, falls die auf demselben lastende Schuld von den Erwerbern nicht al)gelöHt wird, oder der Glaubiger einer Zerlegung derselben auf die einzelnen Par- zellen seine Zustimmung versagt. Jeder Teilstücknehmer haftet zunächst für die ihm nach Verhältnis des ungefähren Wertes seines Stückes angewiesene Teilschuld, ferner subsidiär für die gesamte Schuld. Da die Einheit der Schuld gewahrt bleibt so werden die Interessen des Gläubigers durch die Trennung der Eigentumsrechte an dem Pfände nicht berührt, die Sicherheit gewinnt vielmehr durch die subsidiäre Haftung sämtlicher Einzinser. Die durch den Bezug verschiedener kleiner Zinsen vermehrte Mühe kann der Gläubiger vermeiden, indem er die Schuldner zur Bildung einer Tragerei anhält. Dem als Trager bezeichneten Einzinser wird die Pflicht über- l)anden, die verschiedenen Teilzinsen bei seinen Mitschuldnern einzuziehen und den Gesamtbetrag dem Gläubiger abzuliefern.

Das Institut hat für die Grundeigentümer folgende Nachteile. Es erschwert den Verkauf ganzer Liegenschaften, wenn einzelne Grundstücke derselben mit Par- zellen, welche anderen Personen gehören, in einem oder mehreren Briefen ver- schrieben sind, sowie den stückweisen Verkauf der bisher nur mit einer Hypothek l^elasteten Güter, weil die Käufer sich scheuen, mit Personen, auf deren Wirtschaft sie keinen Einfluss haben, neue Einzinsereien zu bilden oder in bestehende ein- zutreten.

Unter den Gründen, welche den Güterhändlern ermöglichen, bei den Hof- schlächtereien (Zerstückelung ganzer Güter) ansehnliche Gewinne zu erzielen, spielt der Umstand, dass sie in der Lage sind, die auf den Gütern lastenden Schulden abzulösen, die Grundstücke aus dem Verband der Einzinserei zu befreien und dem Käufer vorstandsfrei zuznfertigen, eine nicht geringe Rolle.

110

Auch im ersten Falle erhält mitunter der Verkäufer auf den nachgehenden Kaufschuldbriefen die nötigen Vorschüsse, um die bis- herigen Pfandverhältnisse lösen zu können.

Die Bank übernimmt den Einzug der zur Abzahlung der Kauf- schuldbriefe bedungenen Kapitalzahlungen, sowie der fälligen Zinsen gegen eine geringe Provision. Die Eingänge werden zur Tilgung der Vorschüsse an den Verkäufer verwendet.

Beispielsweise wurden 1877 35 Gantliquidationen unterstützt durch Errichtung von 269 Schuldbriefen im Gesamtbetrage von Fr. 324,000 und durch Gewährung von 20 Faustpfanddarlehen im Betrage von Fr. 143,760. Während des Jahres bezog die Bank Kapital- und Zins- zahlungen auf 671 Kaufschuldbriefen, welche aus 58 Liquidationen herrührten. 233 Titel kamen infolge gänzlicher Abzahlung oder Zession in Wegfall.

1880 liefen 20 Gesuche um Uebernahme der Lif|uidation ein. In 13 Fällen wurden 89 Schuldbrief darlehen an die Käufer bewdlligt im Betrage von Fr. 109,515 und überdies in drei Fällen Faustpfand- darlehen an die Verkäufer im Betrage von f>. 18,200, in sieben Fällen blosse Faustpfand darlehen an die Verkäufer im Betrage von Fr. 70,500. In den achtziger Jahren ging, entsprechend der Ab- nahme der Liegenschaftensteigerungen, die Zahl der Gesuche um Uebernahme von Gantli({uidationen zurück. In den neunziger Jahren zeigte sich wieder eine starke Vermehrung. Folgende Tabelle gibt die Ziffern von 1890 bis 1894 an.

Uebernommene Schul Gantliquidationen an

dbriefdarlehen die Käufer

Faustpfanddarlehen an die Verkäufer')

1890

30 Zahl 154

Betrag

Fr. 159,240 Zahl 19 Betrag

Fr. 216,380

1891

36 307

»

217,530

21

132,680

1892

35 230

j,

205,095

27

186,080

1893

47 233

»

276,740

29

151,430

1894

49 Fälle 39

311,666

1"

20,95()

Die Kantonalbank übernahm

zum Einzüge :

Bestand Ende des Jahres

Während des Jahres neu übernommen

Vorschüsse der Bank

auf Liquidationstitel

Ende des Jahres

1890

Zahl der Titel Betrag (in '000 Fr.) 731 504

Zahl der Titel Betrag (in '000 Fr.) 281 291

Zahl der Tilel 78

Betras; (in '000 Fr.) 324

1891

731 557

278

165

99

351

1892

1023 551

261

197

108

299

1893

1078 566

238

203

123

264

1894

965 471

36

28

132

152

1895

840 395

58

70

27

74

•) Gegen Hinterlage der aus den Verkäufen li ervorgegangenen Kaufschuldbriefe.

111

Seit Anfang der neunziger Jahre werden die aus den stüek- weisen Verkäufen der Güter hervorgehenden Kaufschuldbriefe nicht mehr wie früher belehnt und die Ratenzahlungen für Rechnung der Gläubiger bezogen, sondern die Bank übernimmt die bei den Liegen- schaftensteigerungen und bei den freihändigen Verkäufen sich er- gebenden Kaufpreise in der Weise zu Eigentum, dass auf jeden ein- zelnen Käufer und dessen Kaufsobjekt ein eigener vorstandsfreier Schuldbrief zu ihren Gunsten errichtet wird. Die Titel werden dem Konto « Kaufschuldbriefe »^) einverleibt. Von dem Gesamtbetrag der Kaufpreise werden zirka 75— 80'*'o nach Anlobung der Schuldbriefe an die Notariatskanzleien zur Ablösung der Vorstände und Durch- führung der Liquidation ausbezahlt. Wo keine Passiven abzulösen sind, erfolgt die Auszahlung an den Verkäufer. Zur Sicherheit der Kauf Schuldbriefe wird der Restbetrag von zirka 20 25 *'/o bis nach Eingang der bedungenen Jahresraten zurückbehalten und je nach dem Fortschritt der Liquidation an die Verkäufer ausbezahlt. In der Regel hat letzterer für die ratenweise zu bezahlenden Beträge der Kaufschuldbriefe als Bürge einzustehen. Leistet er durch Bürgschaft Dritter, einen Versicherungsbrief oder Faustpfand vermehrte Sicher- heit, so kann ihm unter Umständen der ganze Kaufpreis ausbezahlt werden. Für ihre Bemühung berechnet die Bank eine einmalige Provision von V^*^'« bis l°'o des Gesamtverkaufspreises.

Die Guthaben der Liegenschaftenverkäufer werden von der Bank mit 3i'2"^'o bis 37* ""o verzinst (V* " o bis V2 7o unter dem landesüblichen Zinsfuss).

Infolge des veränderten Verfahrens nahm der Bestand der zum Einzug übernommenen Titel fortwährend ab. Zum Einzug übernommene Titel :

Neu übernommen während des Jahres Zahl Betrag (in '000 Fr.) 58 7(^

20 17

50 159

9 31

56 70

1 1

Bestand Ende

des Jahres

Zahl

Betrag (in 000 Fr.)

1895

840

395

1896

685

305

1897

540

363

1898

.356

246

1899

221

172

1900

126

155

1901

118

110

1902

102

102

1903

46

42

1904

31

35

») Seite 113.

112 Ueberschuss der Guthaben der Liegenschaftenverkäufer:

Bestand Ende

des

Jahres

Neue Rechnungen

, Einzahlungen

Zahl

Betratr

(in '(MM)

Fr.)

Zahl

Betrag (in 'O(M) Fr.)

189Ö

159

74

27

309

189()

169

33

27

218

1897

194

77

40

505

1898 1899 1900

232 262

287

266 405 536

53 53 57

603 557 609

1901

287

575

40

519

1902 1908

285 318

609 695

38 58

426 531

1904

336

723

52

468

Die 1886 unternommene Revision des Privatgesetzbuches sah die Ablösung sämtlicher damals bestehender Einzinsereien innert sechs bis acht Jahren vor. Die Errichtung neuer Einzinsereien wird nur noch als vorübergehendes Verhältnis zugelassen.

Bei den Mitte der neunziger Jahre durgeführten Ablösungen verweigerten die Gläubiger in vielen Fällen ihre Zustimmung zu der völligen Zerlegung der Schuld auf die einzelnen Parzellen an Stelle der Einzinserschaft und kündeten die Kapitalien. Da die Einzinser gewöhnlich nicht in der Lage waren, die erforderlichen Mittel für die Ablösung der Schuld aufzubringen und das Privatkapital kleine Dar- lehen nur ungern bewilligte, so war die Kantonalbank genötigt, in die Lücke zu treten.

Garantie-Genossenschaften. Wiederholt kam die Kantonalbank in den Fall, ihre Unterstützung bei der Auflösung von Garantiegenossen- schaften zu gewähren.

In verschiedenen zürcherischen Landgemeinden hatte man eine Hebung des Grundkredites durch die Einführung der Haftbarkeit des gesamten Grundeigentums für die grundversicherten Schulden zu er- zielen gesucht. Eine Aufhebung der Garantieverbände, wie sie aus verschiedenen Gründen (z. B. grössere Verkäuflichkeit der geringer belasteten Güter) in den meisten Fällen in den siebziger und achtziger Jahren erfolgte, ging nicht ohne eine Erschütterung des Bodenkredites der ganzen Gemeinde ab. Von privaten Kapitalisten und Geldinstituten liefen Aufkündigungen der Darlehen massenhaft ein. Die am schwer- sten belasteten Grundeigentümer wurden in die grössten Schwierig- keiten gestürzt und konnten in der Regel nur bei der Kantonalbank Hilfe finden.

113

Kaufschuldbriefe. Von 1881 an werden die Kaufschuldbriefe von den übrigen grundversicherten Darlehen getrennt aufgeführt. Ur- sprünglich umfassten sie hauptsächhch diejenigen Titel, die anlässlich von Verkäufen von Liegenschaften durch die Kantonalbank errichtet wurden. Ist der Käufer nicht in der Lage, den die Belehnungs- grenze übersteigenden Teil der Kaufsumme zu bezahlen, sei es, weil ihm die nötigen Mittel fehlen oder ist eine Schmälerung seines Betriebs- kapitals nicht angezeigt, und bietet seine Persönlichkeit volle Ge- währ für die richtige Bewirtschaftung des Gutes, so wird für den Rest der \"erkaufssumme ein Kaufschuldbrief zugunsten der Bank ausgefertigt, der sich von den übrigen Schuldbriefen nur dadurch unterscheidet, dass die allmähliche Abzahlung ausbedungen ist.

Veruie

; Stück

1

1

hrung

Betrag

in '000 Fr.

Gänzlich

abbezahlt

Stück

Abzah- lungen in '000 Fr.

Bestand Ende des Jahres

Stück i ^^^^^^ ^^^^^ 1 in '000 Fr.

Zinsfuss o/o

Prov.

in '000 Fr.

Rechts, trieb- fälle

1881

117

94

21

20 1

202

118

2

52

30

16

20

238

128

1W)()

105

49

64

36

442

181

1H93

44

42

112

42

448

245

4

! 232

303

86

98 !

594

450

5

291

210

128

85 1

757

574

3V*-4V2

(>

465

590

92

129

1130

1036

33/,_41/2

113

7

471

513

124

183

1477

1366

3V.-4

2,8

199

8

652

602

136

227

1993

1742

3^4-4

4,6

244

9

561

525

172

290 i

2382

1977

33/4—4

3,6

267

19(10

699

630

155

257

2926

2350

374-4

4,2

335

1

593

622

217

265

3302

2707

374-4

3,2

462

2

618

579

272

354

3648

2932

3i/2_4i/.,

3,7

555

:?

631

613

309

452

3970

3093

3i/o_4i/o

3,9

627

4

ß28

559

374

407

4224

3245

3i/.,_4i/o

3,5

581

\'on 1881 bis 1893 zeigte der Konto keine nennenswerte Ver- mehrung. Die ausserordentliche Zunahme in dem letzten Jahrzehnt, Ende 1894 bis Ende 1904, rührt daher, dass die Bank die aus den Gantliquidationen stammenden Titel nicht mehr wie früher belehnt und die Ratenzahlungen für Rechnung der Gläubiger bezieht, sondern zu Eigentum erwirbt und dem Konto «Kaufschuldbriefe» einverleibt.

Zirka 40 " 0 des Kapitalbetrages der Titel sind in der Regel in sechs gleichen aufeiüander folgenden Jahresraten abzuzahlen, während die übrigen 60 "^ auf eine beiden Teilen täghch freistehende halb- jährliche Kündigung stehen bleiben.

Die bedeutende Zunahme der Kaufschuldbriefe beweist, wie sehr die landwirtschaftliche Bevölkerung die Vorteile zu schätzen weiss,

I. 8

114

welche die Bank ihr bei dem stückweisen Verkauf ihrer Güter durch Uebernahme der Gantliquidationen leistet.

10. Kapitel. Darlehen an Gemeinden und Korporationen.

a) Gemeinden.

In den letzten Jahrzehnten sind die den Gemeinden vom Staate überbundenen oder von ihnen freiwillig übernommenen Aufgaben in ausserordentHcher Weise gestiegen. Ihre Lösung stellt an den Ge- meindehaushalt so grosse Anforderungen, dass es in den meisten Fällen unmöglich ist, sie aus den ordentlichen Einkünften zu decken. Dem Beispiele des Staates folgend sind die Gemeinden gezwungen, die Kosten auf eine Reihe von Jahren zu verteilen und Anleihen auf- zunehmen. Es war natürlich, dass sie sich von Anfang an an die Staats- bank wandten, von welcher sie, nach dem Vorgange auf dem Hypo- thekarmarkte, günstige Bedingungen zu erlangen hofften.

Die von der Kantonalbank gewährten Darlehen .sind zu unter- scheiden in :

1. vorübergehende Vorschüsse, deren Rückzahlung in wenigen Jahren erfolgen soll ;

2. längere Darlehen, bei welchen, falls keine Realkaution geleistet wird, die Tilgung in 25 bis 30 Jahren ausbedungen ist;

3. Anleihen, welche die Bank fest oder in Kommission über- nimmt, mit der Absicht, die Partialobligationen an das Privatkapital weiter zu begeben.

Es kommen hier nur die den Gemeinden direkt bewilligten Dar- lehen (1 und 2) in Betracht.

VerLuendung der Darlehen. Bezüghch der Verwendung der von den Gemeinden erhobenen Gelder überwogen in den siebziger Jahren diejenigen, welche zur Befriedigung ihrer P^isenbahnverbindlichkeiten bestimmt waren. Später sahen sich namentlich industrielle Ortschaften gezwungen, die für den Bau von Schulhäusern, Kirchen etc. erforder- lichen Mittel durch Aufnahme von Darlehen zu beschaffen. In den letzten 15 Jahren wurden in zahlreichen Fällen grössere Beträge entlehnt zur Erstellung von Wasserversorgungs- und Beleuchtungs- anlagen, Strassenbauten, Entwässerungen etc.

115

Tab. 10, No. 1.

Darlehen an Gemeinden (in '000 Fr.

Bes

and

Deckung (in OOO Fr.)

Un-

Rück-

Ende des Jahres Stück Betrag'

gedeckt Betragr

zahlungen Betrag

Zinsfuss >

Grund-

versiche-

runff

Faust pfand

Bürg- schaft

1882

103

697

_

85

279

333

41/2—474

3

597

58

277

261

41/2—43/4

4

76

561

66

238

199

193

41/4—41/2

5

71

559

58

199

162 '

206

31/2—41/2

ß

62

473

53

181

120

233

31/2-41/2

7

55

448

45

181

216

262

31/2—472

8

50

1,226

75

175

976

194

31/2— 41'4

9

51

1,383

122

157

1,094

748

31/2-4 '

1890

70

2,053

253

169

1,606

143

31/2—4

1

88

3,077

245

331

2,487

251

31/2—4

2

103

3,908

427

304

3,167

353

31/2-4

8

111

3,700

439

235

3,017

543

31/2—4

4

134

2,790

549

57

271

1,869

2,067

33/4

5

139

3,013

510

50

284

2,126

417

33/4

6

181

4,674

802

36

250

3,546

347

31/2-33/4

7

230

6,781

958

85

307,5

5,394

435,5

31/2

8

262

7,790

270

397

438

6,670

1,219

31/2

9

276

7,909

306

368

356

6,870

944

31/2 bis I./III. 33/4

1900

295

8,413

550

338

307,5

7,209

1,092

33 4 bis I./VII., 4

1

309

8,664

583

485

316

7,272

1,258

4 und 41/4

2

308

9,171

755,5

386

420

7,601

1,048

4 41/4

o

312

9,112

669

454

415

7,566

1,070,6

4

4

309

8,601

' 781

308

405

7,099

1,245

4

Tab. 10, No. 2.

Darlehen an Korporationen (in '000 Fr.

Bestand

Deckun

g durch

Zins

f u s s

Ende d. Jahres

Rück-

Darlehen an ]

Bürg-

Solidar-

zahlungen

(iemcinnützige

Ertverbs-

Zahl ~

Betrag

schaft

haft

G'enossensclialen

Gcnossenscliaften

1882

39

198

158

2

7o

%

3

38

185

145

4

35

184

152

.

49

5

36

159

156

.

6

32

137

136

7

29

163

155

8

27

154

147

9

28

228

178

1890

29

257

183

19

1

43

397

263

79

2

63

552

407

86

3

73

640

449

70

4

81

852

530

185

176

5

94

918

534

164

152

31/2 31/2 31/2

374

6

111

1,268

667

370,5

236

33/4

7

122

1,687

793

617

139

33/4

8

130

1,808

83(i

648

239

31/2

374

9

136

1,842

917

614

303

31/2 31/2 und 33/4 374 374 33/4 •43/.

33/4

1900

145

1,947

1,022

617

168

374 und 4

1

147

1,872

883

639

344

4 und 41/4

2

153

1,804

851,5

594

222

4

3

147

1,786

804

644

185

4

4

145

1,788

781

582

215

i

4

- 116

Geschichte. In der Erwartung, dass die der Gesamtheit auferlegte Last durch erhöhte Landpreise oder erleichterten Absatz der Produkte den Einzelnen wieder zugute kommen werde, beschlossen in den sieb- ziger Jalu'en eine grosse Zahl zürcherischer (lemeinden Subventionen an Eisenbahnlinien in Beträgen, welche weit über ihre Kräfte gingen.

An die Kantonalbank, welcher die gesteigerte Tätigkeit auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens die Aufnahme von langfristigen, für den Hj'pothekarkredit bestimmten Geldern erschwerte, trat angesichts der immer häufiger einlaufenden Gesuche die Frage heran, ob sie ihren HauptzwecL den Geldbedürfnissen des mittleren und kleineren Grund- besitzes zu dienen, nicht verunmögliche, wenn sie in der Form von Anleihen an die Gemeinden grosse Summen für längere Zeit in Eisen- bahnunternehmungen vergrabe. Da überdies der Staat schon einen Drittel der Erstellungskosten auf sich nahm, schien eine weitergehende Beteiligung durch die Staatsbank nicht angezeigt. Man beschloss 1873, kleinere Beträge zu bewilligen, dagegen die Beschaffung der ganzen Subventionssummen in der Regel abzulehnen und den Gemeinden die Unterstützung der Kantonalbank bei der Aufnahme öffentlicher Anleihen anzubieten. Die prekäre Lage vieler Gemeinden verhinderte die strikte Durchführung dieses Beschlusses. Durch Aufstellung kurzer Tilgungsfristen und Umwandlung der laufenden \'erbindlichkeiten der Gemeinden in feste Anleihen suchte die Bank eine zu weitgehende Festlegung ihrer Mittel zu verhindern. Das bedeutendste Gemeinde- darlehen wurde der Stadt Winterthur gewährt.

1877 unterhandelten die Städte Winterthur und Zofingen um ein gemeinschaftliches Anleihen von 2,5 Millionen Franken, um den, von dem Privatkapital nicht gezeichneten Rest von Obligationen der Schweizerischen Nationalbahn übernehmen zu können. Als Deckung sollten die übernommenen Obligationen, welche durch eine erste Hypothek auf die Bahnlinie und die Garantie der Städte Winterthur, Baden, Lenzburg und Zofingen gesichert waren, bei der Kantonalbank hinterlegt werden.

Für die Gewährung des Darlehens sprach, dass der Staat und eine Anzahl zürcherischer Gemeinden beim Nationalbahnunternehmen beteihgt waren und bei einer Sistierung der Bauten, welche bei Ab- lehnung des Gesuches infolge Geldmangels unabweisbar schien, mit- betroffen würden. Bedenken erregte die Grösse der Summe, die vor- aussichtlich auf längere Zeit fe.stgelegt würde. Man beschloss, der Stadt Winterthur als zürcherische (Gemeinde allein 1,5 Millionen gegen Hinterlage von Nationalbahn-Obligationen bis zu 80 7*) des Nominal- betrages zunächst auf sechs Monate zu 5 7" '^-^^ bewilhgen.

117

Nach dem Konkurse der Nationalbahn, welcher die beteiligten Garantiestädte fast an den Rand des Bankerotts brachte,^) nahm die Kantonalbank an den von der Stadt Winterthur mit ihren Gläubigern behufs Reorganisation ihrer Finanzen eingeleiteten \'erhandlungen einen bedeutenden Anteil. In der Folge ermöglichte die vom Bunde und dem Staate gewährte Hilfe der Stadt, eine Sanierung ihrer Finanzen durchzuführen und ihre laufenden X'erbindlichkeiten in eine feste Schuld umzuwandeln.

Vor 1882 enthalten die Jahresberichte keine Angaben über die Gemeindedarlehen. Je nach Art der Sicherheit wurden sie unter die Darlehen auf Grundversicherung, gegen Faustpfand und Bürgschaft eingereiht.

In Uebereinstimmung mit den Hypothekardarlehen trat bis Ende 1887 eine Verminderung, in den folgenden Jahren eine starke Ver- mehrung ein. Der durchschnittliche Betrag des einzelnen Darlehens .stieg von Fr. 7000 Ende 1882 auf Fr. 38,000 Ende 1892 an.

In der ersten Hälfte der neunziger Jahre ermöglichte der herr- schende Geldüberfluss grösseren Gemeinden die Aufnahme von öffent- lichen Anleihen zu 3^2 % und bewirkte dadurch bis Ende 1894 trotz des Anwachsens der Zahl der Schuldner eine Verminderung des Kapitalbetrages. Der Durchschnitt der einzelnen Schuld sank auf Fr. 21,000.

Die 1895 beschlossene Zinsermässigung auf 372 ^/o, sowie der Umstand, dass ,, einzelne Gemeinden, allzusehr dem Zuge der Zeit folgend, selbst vor grösseren Lasten nicht zurückschreckten, um aller- dings wünschenswerte Einrichtungen im Gemeindewesen zu schaffen",^) führte in den nächsten drei Jahren eine Vermehrung um mehr als fünf Millionen herbei. 1897 wurde im Rechenschaftsbericht erklärt, dass, nachdem die Darlehen an Gemeinden und Korporationen an- nähernd die Hälfte des Gründungskapitals erreicht hätten, nur solche Gemeinden unter.stützt werden könnten, die nicht imstande seien, sich anderweitig, zum Beispiel durch Ausgabe von Obhgationen, die nötigen Geldmittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu beschaffen.

') Gegenüber einer Anregung, vun Winterthur und Basel ausgehend, auf die aargauischen Garantiestädte, welche sich weigerten, ihre Verbindlichkeiten zu er- füllen, und hierin von den aargauischen kantonalen Behörden geschützt wurden, durch den Abbruch aller Beziehungen mit dem Kanton Aargau einen Druck aus- zuüben, verhielt sich die Kantonalbank eher ablehnend. Sie wies auf ihre Ver- pflichtungen als schweizerische Notenbank hin, sowie auf die wirtschaftlichen Folgen, welche eine solche Handels- und Kreditspen-e auch für Unbeteiligte zur Folge haben würde.

-) Rechenschaftsbericht vom Jahre 1896.

118

Seit Ende 1898 war die Vermehrung langsam und in den Jahren 1903 und 1904 trat eine geringe Verminderung ein. Ende 1904 belief sich der Betrag auf 8,6 Millionen in 309 Posten.

Deckung. Vor Auszahlung der Darlehenssurame ist ein vom Ge- meindepräsidenten, dem Gemeindeschreiber und den Stimmenzählern beglaubigter Auszug aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung beizubringen, in welcher die Erhebung des Darlehens beschlossen wurde.

\'on den 9,1 Millionen Franken Ende 1903 waren ungedeckt 83 "/o, durch Grundversicherung gedeckt 7 ^'/o, durch Faustpfand 5 7») durch Bürgschaft 4,5*^/0 und durch Bürgschaft in Verbindung mit Faust- pfand oder Grundversicherung 0,8 %.

Die Darlehen gegen Grundversicherung treten erst von 1894 an auf, weil sie bei der 1882 vorgenommenen Ausscheidung der Ge- meindedarlehen bei den Hypothekardarlehen belassen wurden. Die höchsten Ziffern wiesen sie 1896 und 1897 mit Fr. 800,000 und Fr. 958,000 auf, zirka 14 «/o.

Die Faustpfanddarlehen waren besonders in den siebziger Jahren bei den von den (lemeinden erhobenen Eisenbahnanleihen üblich und bestanden in der Hinterlage der von den Eisenbahngesellschaften den Gemeinden überlassenen Obligationen. In den achtziger Jahren war ihr Betrag gering. Die vorübergehende Zunahme 1888 1894 bis auf 12 *yo der Totalsumme ist wohl darauf zurückzuführen, dass nach dem Inkrafttreten des privatrechtlichen Gesetzbuches von 1887 die Ge- meinden die auf ilire eigenen Liegenschaften errichteten Schuldbriefe hinterlegen konnten.

Die reinen Bürgschaftsdarlehen zeigen eine absolute Zunahme, dagegen eine relative Abnahme von 40 im Jahre 1882 auf 4V2 "/o Ende 1903. Sie waren nur von Bedeutung für kleinere Gemeinden. Als Bürgen erscheinen angesehene Einwohner der betreffenden Ort- schaft.

Die gemischten Darlehen, Bürgschaft mit Faustpfand oder mit Grundversicherung, welche 1885 noch 25 betrugen, sind unter 1 7o gefallen.

Die stärkste Zunahme sowohl absolut als relativ weisen die un- gedeckten Anleihen auf. Wenn die \'^ermögens- und Steuerverhältnisse hinreichende (Gewähr für die Sicherheit des Darlehens geben, so können solche an politische Gemeinden sowie Zivil-, Schul- und Kirch- gemeinden ohne Real- oder Personalkaution bewilligt werden. Ver- langt wird: Angabe des Zweckes des Darlehens, Vorlage eines Tilgungs-

119

planes, der Gemeinderechnungen des vorhergehenden Jahres und ein Ausweis über das steuerpflichtige Vermögen der Einwohner. In Be- tracht fällt das realisierbare Vermögen der Gemeinde, das 8teuerkapital, die Höhe des Steuerfusses und unter Umständen auch der zu erwar- tende Staatsbeitrag an öffentlichen Zwecken dienende Bauten. Auch während der Dauer des Darlehensverhältnisses sind der Bank auf Ver- langen die Gemeinderechnungen vorzulegen.

In den achtziger Jahren waren die ungedeckten Darlehen bei der zunehmenden Verschuldung der Gemeinden nichts weniger als behebt. Seit 1888 betrugen sie mit Ausnahme von 1894 und 1895 über 75*^0 der Gesamtsumme. Die 1894 eingetretene Verminderung um mehr als eine Million Franken betraf Gemeindewesen, welche auch ohne Deckung wegen ihrer günstigen Verhältnisse von anderer Seite Geld erhielten.

Schwierigkeiten Ijereitet die Frage der Deckung, wenn die Ge- meinde nur Grundeigentum besitzt, welches öffentlichen Zwecken dient. Das zürcherische Einführungsgesetz zum eidgenössischen Betreibungs- und Konkursgesetz von 1891 schliesst das unbewegliche und beweg- liche Vermögen, welches zur Erfüllung der gesetzlich unerlässlichen öffentlichen Aufgaben der Gemeinde bestimmt ist, von der Zwangs- vollstreckung aus, während für die Pfändung der von den Gemeinden freiwillig errichteten öffentlichen Anstalten die Zustimmung des Re- gierungsrates erforderlich ist. Infolgedessen werden Schulhäuser und andere den Gemeinden unentbehrliche Liegenschaften, als ausser dem Verkehr stehend, nicht mehr belehnt. ^)

Wenig Pietät zeigte eine Gemeinde, welche den Friedhof und das Leichenhaus als Unterpfand anbot.

Die Wahrnehmung, dass eine grössere Gemeinde von einer Privat- bank ein höher verzinsliches Anleihen erhob und hiefür Sicherheit leistete, während die von der Kantonalbank zu einem niedrigeren Zinsfuss aufgenommenen Gelder ohne Deckung blieben, veranlasste den Beschluss, bei künftigen Vertragsabschlüssen dem Entlehner die

^) Anlass zur Diskussion gab ein Beschluss der Regierung, welcher in einem Spezialfall die Wasserversorgnngsanlagen unter die nicht realisierbaren Aktiven der Gemeinderechnung einreihte. Die Kantonalbank hatte in einer Reihe von Fällen Gemeinden die Erstellung von Wasserversorgungen ermöglicht, indem sie die nötigen (Telder gegen Verschreibung der betreffenden Anlagen, Quellen, Leitungen, Reservoirs etc. vorschoss. Obwohl die Ansicht vertreten wurde, dass allein aus Gründen der Billigkeit der Ertrag der Anlagen in erster Linie zur Befriedigung des Pfandgläubigers dienen müsste, beschloss der Bankrat in Zukunft sich ein Pfandrecht auf Wasser- versorgungen nur geVjen zu lassen, falls die Gemeinde sonst nicht genügende Sichei*- heit gewähren könne.

120

Verpflichtung aufzuerlegen, keinen späteren Gläubiger besser zu stellen als die Kantonalbank. Bei Zuwiderhandlung steht ihr das Recht zu, unverzüglich Rückzahlung zu verlangen.

Der Zinsfuss. Es bietet wenig Interesse, die Zinsänderungen während der ersten 20 Jahre zu verfolgen. Je nach der Sicherstellung, den zurzeit des Abschlusses herrschenden Zinssätzen und den Vertrags- bestimmungen wiesen die einzelnen Anleihen erhebliche Abweichungen auf. Die von Zeit zu Zeit gefassten Beschlüsse wurden nicht auf alle Fälle angewendet.

1872 beschloss man, die Gemeinden bei genügender Deckung durch (irundversicherung oder Faustpfand den übrigen Hypothekar- schuldnern gleichzustellen, bei nicht genügender Deckung ^Ja **/o mehr, d. h. 4V^ %, zu verlangen. 1876 setzte man den Zinsfuss der Dar- lehen, welche zur Erfüllung von Eisenbahnverbindlichkeiten bestimmt waren, auf 5 ^o fest. Darlehen für andere Zwecke wurden zu 47* V*'- und, falls der Betrag gering und die Deckung genügend war, selbst zu 472 Yo gewährt.

Vom 1. Januar 1881 an verlangte man für gedeckte Darlehen (Hinterlage oder Bürgschaft) 472 "/o, für ungedeckte 4^4 7"- ^^^^ ^^^^ kürzere Faustpfanddarlehen durfte der zeitweise höhere Lombard- zinsfuss bezogen werden. 1882 gewährte man bei gleichzeitiger Leistung einer Amortisations(|uote auch den ungedeckten Darlehen eine Zins- ermässigung von V^V*'- ^''o^^ 1884.an erfolgten weitere Zinsreduktionen, so dass 1890 etwa Fr. 600,000 zu 4 "/o. Fr. 1,400,000 zu 37470 und Fr. 50,000 zu 3Y2 verzinslich waren. Der niedrigere Zinsfuss galt namentlich für kleine Vorschüsse für unproduktive Zwecke, während der höhere Zinsfuss bestimmt war, die Nachfrage nach grös- seren Darlehen etwas einzuschränken.

In der ersten Hälfte der neunziger Jahre suchte man mehr Einheit in die Zinssätze zu bringen. Nur auf den ungedeckten oder durch Bürgschaft gedeckten Anleihen, bei welchen die Amortisation nicht eingehalten wurde, sollte ein um ^4 höherer Zins erhoben werden. Mitte der neunziger Jahre ermöglichte der andauernde (Jeld- überfluss begüterten Gemeinden, anderswo Anleihen zu 872 aufzu- nehmen.*) Die Bankverwaltung glaubte, die gleiche Erleichterung

^) Die ungedeckten Darlehen, bei welchen das Steuerkapital als genügende Sicherheit erachtet worden war, verminderte sich von 8,17 Millionen Ende 1892 auf 1,87 Millionen Ende 1894, rler durchschnittliche Betrag von Fr. 88,7(>0 auf Fr. 2(),8()(), Beweise, dass die grösseren und besser situierten (iemeinden sich von der Kantonal- bank zurückzogen.

121 -

auch den ärmeren Gemeinden gewähren zu müssen, und (?rmässigte den Zinsfuss vom 1. Januar 1896 an auf 872 "/o. Die Folge war eine ausserordentlich rasche Zunahme der Darlehen während der folgenden drei Jahre, von Ende 1895 bis Ende 1898, um 120 7o.

Sie veranlasste den Bankrat schon 1896 zu einer neuen Ein- teilung nach dem Zwecke, welchem die Gelder dienen sollten, wobei man, entgegen den sonst üblichen Grundsätzen, aber in richtiger Würdigung der Verhältnisse der Schuldner, den Zinsfuss für die Dar- lehen mit un])roduktiver Verwendung, wie Kirchen-, Schulhaus-, Strassenbauten usw., auf 3^^2 "/« beliess, dagegen den Zinsfuss für die zu produktiven Zwecken erhobenen Darlehen, Erstellung von elektri- schen Anlagen usw., auf 37* V^ festsetzte. Man ging davon aus, dass im ersten Falle es sich um Ausgaben handle, die nicht zu umgehen waren, während im zweiten Falle zwar auch öffentliche Aufgaben in Frage standen, welche aber doch als entbehrlich angeselien werden konnten, und überdies die aus den Unternehmungen entstehenden Einnahmequellen eine höhere Zinsleistung gestatteten. 1898 wurde der niedrige Zinsfuss auf ungefähr ^h der Gesamtsumme erhoben.

Vom 1. März 1899 wurde der Zinsfuss für alle Darlehen auf 3^/4 "/o und vom 1. Juli 1900 an auf 4 erhöht. Vorübergehend er- hob man vom 7. Juli 1899 an auf den neuen Darlehen einen um Y* höheren Satz und schloss die vom 1. Juli 1900 bis 7. Februar 1902 bewilligten Darlehen zu 47* V** ^b.

Seit dem 1. Dezember 1902 beträgt der Zinsfuss für alle Ge- meindedarlehen 4 7o.

Amortisation. Um einer bleibenden Ueberschuldung der Gemeinden entgegen zu wirken und zugleich eine dauernde Festlegung der Mittel der Bank zu verhindern, wurde 1872 eine Amortisation von 2 ^jo ein- geführt. In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre erhöhte man die Tilgungsquote, indem man besonders für alle ungedeckten oder nur durch Bürgschaft gedeckten Anleihen Annuitäten von 10 ^o ver- langte, welche bei dem damals geltenden Zinssatze von 47* "/o einer Tilgung innert 15 Jahren entsprachen; doch musste in einer Reihe von Fällen grosse Rücksicht gegen ärmere Gemeinden beobachtet werden.

Den häufigen Gesuchen um Herabsetzung des Zinsfusses oder Sistierung der Amortisation kam man 1892 insoweit entgegen, als man bei gleichzeitiger Leistung von Abschlagszahlungen von 5 7" des ur- sprünglichen Kapitals eine Zinsermässigung von Y4 eintreten liess.

122

1890 wurde die höchste Tilgungsfrist auf 30 Jahre festgesetzt, 1898 wieder auf 25 Jahre vermindert.

Nach dem geltenden Reglement sind die Darlehen längstens in 25 Jahren yai amortisieren. Ausnahmen kann der Bankrat gewähren. Von dem vereinbarten Tilgungsplan darf ohne Bewilligung der Bank- kommission nicht abgewichen werden.

In den letzten fünf Jahren betrugen die Rückzahlungen durch- schnittlich etwas weniger als 13 ^/o der Darlehenssumme am Anfang des Jahres.

Mit der Festsetzung von 25 Jahren als höchste zulässige Tilgungs- frist ist wohl das Richtige getrolien worden. Für Gemeinden, die unter dem Drucke schwerer Steuern leiden und an welche gesetzliche Bestimmungen in bezug auf Strassenunterhalt, Schulhausbauten etc. erhebliche Anforderungen stellen, würden höhere Amortisationsquoten eine empfindliche Belastung bedeuten. Andererseits ist bei dem heute herrschenden grossen Wechsel der Einwohnerschaft, namentlich ge- werbreicher Gemeinden, daran festzuhalten, dass die aufgenommenen Schulden mindestens innerhalb einer Generation getilgt werden.

b) Korporationen und G-enossenschaften.

Das Bankgesetz sieht Darlehen vor an privatrechtliche Korpo- rationen (§§ 17 bis 20 des zürcherischen Privatgesetzbuches), an Ge- nossenschaften und an eine Mehrheit von Personen, welche sich mit solidarer Haft zur Erreichung eines bestimmten Zweckes verbinden (Art. 678 u. ff. des schweizerischen Obligationenrechtes).

Bei der grossen Bedeutung, welche das Genossenschaftswesen für weite Kreise der Bevölkerung besitzt, war die Kantonalbank von jeher bemüht, die Entwicklung desselben durch eine möglichst weit- gehende Gewährung von Darlehen und Vergünstigungen in bezug auf den Zinsfuss zu fördern.

Nach § 17 des Bankgesetzes können an Genossenschaften, welche sich in gemeinnütziger Weise die Förderung der Landwirtschaft und des Gewerbes zur Aufgabe machen und insbesondere bedrängten Land- wirten und Gewerbetreibenden zu Hilfe kommen, sowie an gemein- nützige (jenossenschaften für die Erstellung billiger Wohnungen Dar- lehen zu ermässigtem Zinsfusse gemacht werden.

Unter den Schuldnern überwiegen der Zahl nach die landwirt- schaftlichen Vereinigungen. Die Liste enthält:

Konsumgenossenschaften für den Ankauf von Futtermitteln, Düngmitteln, Maschinen und Haushaltungsgegenständen.

123

Absatzgenossenschaften, Sennhütten- und Weinbaugenossen- schaften. ^)

MeHorationsgenossenschaften /Air Durchführung von Entsum- pfungen, Bewässerungen, Bereinigungen.

Kreditgenossenschaften, Viehleihkassen.

Zuchtochsengenossenschaften, Viehversicherungskassen.

Brunnenkorporationen, Holzkorporationen usw., ferner

Handwerkergenossenschaften zum Betriebe von Gewerbehallen.

Arbeiterkonsumvereine.

Baugenossenschaften für die Erstellung billiger Wohnungen etc.

Geschichte. Zum erstenmal wurden diese Darlehen Ende 1882 mit Fr. 198,350 in 39 Posten besonders aufgeführt. Mitte der acht- ziger Jahre stellte sich eine geringe Abnahme ein. Von 1886 an fand eine stätige Zunahme statt, bis Ende 1900 die Summe von Franken 1,947,000 in 145 Posten erreicht war. Dann sank der Betrag bis Ende 1904 auf Fr. 1,788,000.

Sicherheit. Bezüglich der Deckung bestimmt das Reglement, dass Darlehen in der Regel nur gegen genügende Hinterlage oder Bürg- schaft gemacht werden sollen. Ausnahmsweise kann bei Korporationen und Genossenschaften, deren Organisation in ökonomischer, rechtlicher und moralischer Beziehung die erforderliche Garantie bietet, die solida- rische oder begrenzte Haftbarkeit der Mitglieder statt anderweitiger Sicherheit genügen.

Von den Darlehen Ende 1900 im Betrage von Fr. 1,947,000 waren durch Bürgschaft gedeckt Fr. 1,022,000, durch Solidarhaft Fran- ken (317,000, durch Grundversicherung Fr. 86,000, durch Faustpfand Fr. 88,000, durch Grundversicherung- mit Bürgschaft Fr. 134,000. Ende 1904 von Fr. 1,788,000; durch Bürgschaft Fr. 781,000, durch SoHdar haft Fr. 582,000, durch Grundversicberung Fr. 199,000, durch Faust- pfand Fr. 76,000, durch Realkaution in Verbindung mit Bürgschaft Fr. 150,000.

1) 1887 wurde die Beteiligung an der Gründung einer Aktiengesellschaft zum Betriebe einer Obst- und Gemüseverwertungsanstalt aVjgelehnt mit Rücksicht auf § 15 des Bankgesetzes, welcher eine Beteiligung an industriellen Unternehmungen verbietet, ebenso 1882, weil nicht in den Rahmen eines Bankgeschäftes passend, die Uebernahme der von der Gesellschaft schweizerischer Landwirte angebotenen «Vermittlungsstelle für landwirtschaftlichen Verkehr». Dieselbe sollte den Absatz landwirtschaftlicher Produkte sowie den Einkauf von Maschinen und Düngmitteln l)esorgen, wol)ei die landwirtschaftliche Abteilung des Polytechnikums die Prüfung auf (^ehalt übernehmen wollte.

124

]^ie duroli die einfache Solidarhai't der Mitglieder gedeckten Darlelien suchte man früher möghchst /ai umgehen, weil die Mehr- zahl der Genossenschaften in finanzieller Hinsicht wenig Sicherheit bot. Oft war das ganze Betriebskapital entlehnt. Auch bei günstiger Entwicklung wurde wenig Bedacht auf das Ansammeln von Reserven genommen. In rechtlicher Hinsicht kann ein Mitglied gemäss §§ 691 und 692 des Obligationenrechtes sich durch den blossen Austritt aus der Genossenschaft nach zwei Jahren von allen Verbindlichkeiten befreien. Man zog daher die Bürgschaft einzelner oder sämtlicher Mitglieder vor. Es konnte diesen gleichgültig sein, ob sie kraft der Statuten oder der Bürgschaft hafteten. Die Bank dagegen gewann die Sicherheit, dass die einzelnen Mitglieder sich von den seinerzeit für die Genossenschaft eingegangenen Verpflichtungen nicht durch den einfachen Austritt befreien konnten, sondern als Bürgen haftbar blieben. Eine genaue Kontrolle, ob bei jedem Austritte die übrig bleibenden Mitglieder noch genügende Sicherheit für die Vorschüsse bieten, kann der Bank nicht zugemutet werden.

Bei allen, nicht durch Realkaution, sondern durch Bürgschaft oder Solidarhaft gesicherten Darlehen ist alljährlich ein Exemplar der Genossenschaftsrechnung und das bereinigte Mitgliederverzeichnis einzureichen.

Zinsfuss. Schon in den achtziger Jahren wurde ein Unterschied gemacht zwischen den Erwerbsgenossenschaften, landwirtschaftlichen Konsumvereinen usw., welche in erster Linie einen direkten Gewinn für die Mitglieder beabsichtigen und an diese Dividenden verteilen, und denjenigen Genossenschaften, welche die Förderung der Land- wirtschaft und andere gemeinnützige Zwecke verfolgen. Unter den letzteren sind aufzuzählen:

Meliorationsgenossenschaften zur Durchführung von Entsum- })fungen, Bewässerungen, Bereinigungen, Zuchtochsengenossenschaften, Vielileihkassen , Viehversicherungskassen , unter Umständen Senn- hüttengenossenschaften, Genossenschaften für den Ankauf von Futter- mitteln, ferner Gesellschaften zur Erstellung von Arbeiterhäusern, Arbeiterkonsumvereine, die Handwerkervereinigung zum Betriebe der Gewerbehalle in Winterthur usw.

Die Zinsermässigung, welche diese Kategorie geniesst, betrug Mitte der achtziger Jahre bis zu 1 (^V'-^ «tatt 4^ 2 7o) und richtete sich auch nach der Art der Sicherstellung. So war von 1884 an für die gegen Faustpfand erhobenen Darlehen an Erwerbsgenossenschaften der niedrigere Lombardzinsfuss massgebend, während man auf den

125

übrigen auf Personalsicherheit beruhenden Darlehen 47* 'V*^ erhob, und im Falle der Amortisation von 5 V'» des ursprünglichen Kapitals den gemeinnützigen Genossenschaften Zinsvergünstigungen bis auf 372 gewährte. In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre ver- minderte sich der Unterschied infolge des allgemeinen Zurückgehens der landesüblichen Zinssätze.

Von 1894 bis 1. März 1899 wurden 37* «/o, seitdem 4^0 von den Erwerbsgenossenschaften erhoben, von den gemeinnützigen Ge- nossenschaften V4 weniger.

Die von den letzteren zu leistende Verzinsung war 74 unter dem Zinsfuss für ländliche Schuldbriefe und während mehrerer Jahre selbst unter dem von der Bank an die Obligationeninhaber vergüteten Zinsfuss.

Genossenschaften, welche den ermässigten Zinsfuss beanspruchen, haben sich über ihre gemeinnützige Tätigkeit auszuweisen.

Amortisation. Darlehen, die gegen Bürgschaft oder solidarische, beziehungsweise begrenzte Haftbarkeit der Mitgheder gewährt werden, sind zu amortisieren. In der Regel ist die Tilgung in 25 bis 30 .Jahren durchzuführen. Die Bank verlangt nicht, dass für die Amortisations- quoten von den Mitgliedern jährliche Beiträge erhoben werden, sondern nur Verzicht auf einen entsprechenden Teil von Rückvergütungen, zum Beispiel auf Warenbezügen. In den ersten .Jahren wird oft keine Tilgung verlangt, um der Genossenschaft Zeit zu geben, finanziell zu erstarken.

Die Amortisation hegt im Interesse der Entwicklung des Genossen- schaftswesens. Wenn die Genossenschaften, statt den erzielten Gewinn unter ihre Mitglieder zu verteilen, einen angemessenen Betrag für die Tilgung der Schulden oder zur Bildung von Reserven und für Ab- schreibungen verwenden, so gelangen sie ohne weiteres nach und nach in den Besitz eines eigenen Betriebskapitals. Wünschenswert ist es, dass die Mitglieder, wo dies angängig ist, gleich von Anfang an die Ge- nossenschaften auf eine gesunde Grundlage stellen und selbst einen Teil der erforderlichen Mittel aufbringen.

Die Rückzahlungen (Amortisations- und sonstige Rückzahlungen) bewegten sich während der letzten fünf Jahre zwischen 11 und 17 des Kapitalbetrages.

Darlehen zur Beschaffung uon Futtermitteln. Noch ist hier Erwähnung zu tun der Darlehen zur Beschaffung von Futtermitteln, welche die Bank zur Linderung der Futternot 1893 und 1894 an Gemeinden und landwirtschafthche \"ereine gewährte.

126

Dieselben waren ursprünglicli zu 2 *^ o verzinslich und sollten bis Ende 1894 zurückbezahlt sein. Von einem gänzhchen Zinserlasse sah man ab, weil die Kompetenz des Bankrates, zinslose Darlehen zu erteilen, zweifelhaft schien und es eigentlich Aufgabe des Staates war, einzugreifen.

1893 wurden in 61 Posten Fr. 221,000 bewilligt und 1894 weitere Fr. 125,000, total Fr. 346,000.

Die meisten Darlehensnehmer waren Landgemeinden, seltener landwirtschaftliche Vereine, von welchen man gewisse Kautelen ver- langte in bezug auf Sicherheit und Verwendung der Gelder. Bis Ende 1894 wurden Fr. 216,000 zurückbezahlt. Die Rückzahlung der ver- bleibenden Fr. 130,000, für welche man den Zins auf 3V2 % erhöhte, erfolgte vor Ende 1897.

Schlussbemerkung. Während der letzten acht Jahre, 1897 bis 1904, beliefen sich die Darlehen an Gemeinden und Korporationen auf 50,8 Vo, die Gemeindedarlehen allein auf 40,5 ^o, 1902 bis 1904 auf 45 "/o des Gründungskapitals. Die Verzinsung

des Gründungskapitals betrug 1897 bis 1901

durchschnittlich 4,056 7"

der Gemeindedarlehen 3,735 "/•'

Verlust der Bank 0,321 7o

des Gründungskapitals 1902 bis 1904 . . 3,808 ^o der Gemeindedarlehen 4,014 ^o

Ueberschuss zugunsten der Bank 0,206 %

Die Vorteile, welche dem Staate daraus erwachsen, dass die Bank einer Reihe von kleinen Gemeinden , welche wegen ihrer finanziellen Verhältnisse oder des geringfügigen Betrages nicht an den Geldmarkt gelangen können, die zur Durchführung ihrer öffent- lichen Aufgaben erforderlichen Mittel vorstreckt, sind nicht gering anzuschlagen. Im Interesse der Bank liegt es, dass diese Darlehen einen nicht zu grossen Umfang annehmen und die Verzinsung sich nicht unter derjenigen des Gründungkapitals hält.

127

Vierter Teil.

11. Kapitel.

Die Sparkasse.

Die Sparkasse dient zwei Zwecken : erstens zur Beschaffung eines Teils der für die Aktivgeschäfte erforderlichen Gelder, zweitens zur Förderung des Sparsinns der Bevölkerung des Kantons.

Von den übrigen Guthaben unterscheiden sich die Sparkasseein- lagen dadurch, dass kleine Summen ohne jede vorhergehende Kündi- gung jederzeit, grössere innert kurzer Frist in beliebigen Beträgen bis zur Erschöpfung des Guthabens zurückgezogen werden können, die Zinsvergütung aber trotzdem erheblich höher ist als bei den übrigen kurzfälligen Geldern und der Verzinsung der festen Anlagen, Obli- gationen usw. nahezu gleichkommt.

Um dieser Vorteile willen bedient sich nicht nur der weniger Bemittelte, sondern auch der überwiegende Teil des Mittelstandes der Sparkasse, so dass die Zahl der Einlagehefte der Kantonalbank mehr als den vierten Teil der Einwohnerzahl des Kantons beträgt.

Einleger. Das Reglement beschränkt die Sparkasse auf die Kan- tonseinwohner, ohne jedoch ausdrückhch die Annahme von Geldern ausserkantonaler Personen zu verbieten. Gründe hiefür sind der ge- meinnützige Charakter des Institutes, der grosse Betrag der jederzeit fähigen Summen und die Höhe des Zinsfusses, welche eine gewinn- bringende Verwendung der Gelder erschweren. Zudem wurde seiner- zeit die Wahrnehmung gemacht, dass der Verkehr der ausserkanto- nalen Einleger in den meisten Fällen den Charakter eines Konto- korrentverkehrs annahm.

Einnehmereien. Um die Ansammlung der kleinen Ersparnisse im Gebiet des Kantons zu erleichtern, war notwendig die Errichtung eines ausgedehnten Netzes von Stellen, welche die dargebrachten Gelder entgegennehmen und deren Abheferung an die Hauptbank besorgen.

128

Sparkasse.

Tab. 11,

No. 1.

Bestand Ende des Jahres

Ein- zahlungen (in '000 Fr.)

&utge- schriebene

Zinsen (in '000 Fr.)

Rück- zahlungen (in '000 Fr,)

Zinsfuss

Durch- schnittl. Q-uthaben pro Heft

Hefte

Betrag (in '000 Fr.)

1870

199

45

48

3,5

4

225

1

4571

947

711

21

103

4

272

2

«359

1454

841

48

383

4

229

3

8624

1901 .

1081

68

702

4

220

4

1794()

.^389

2351

120

984

41/4

189

5

21224

4263

2122

161

1408

4'/.

211

6

24407

5620

2732

204

1580

47,

230

7

26997

6846

3028

264

2066

4'A

256

8

29079

7814

3232

310

2574

474

268

9

31868

9534

4098

353

2731

4 1/4

299

1880

35752

13647

6963

448

3299

474, l./VII 4

381

1

39068

16325

6407

596

4324

4

417

2

41987

17532

5766

664

5224

4

417

3

46116

20729

7733

738

5274

4

449

4

47006

21409

7695

748

7762

4, l./IY. 31/2

455

5

48134

22942

11813"=

759

11039*

3'/2

476

6

50310

24362

13098='=

815

12493=^=

37.

484

7

52805

26134

8038

860

7126

372

495

8

55370

28666

10974

936

9377

37.

518

9

58365

30676

9532

1025

8547

372

526

1890

61033

81969

8908

1073

8688

37.

524

1

63928

32982

9141

1108

9236

372

516

2

68425

36188

11365

1178

9336

372

529

3

73518

40144

12325

1310

9680

372

546

4

77970

42255

12411

1427

11726

372

542

5

81731

44534

13290

1369

12381

3'/4

545

6

85976

46520

13863

1456

13333

3t/4

541

7

89301

47629

13560

1497

13948

31/4

533

8

91950

46984

13712

1500

15857

31/4

511

9

94868

46740

14980

1607

16830

3 I/o

493

1900

97679

47508

14695

1713

15641

3^/4

486

1

101737

50531

15596

1783

14355

3^74

497

2

107800

56621

19181

1867

14958

33/4,l./IV372

525

3

113109

62017

19425

2038

16067

372

548

4

118036

66326

19987

2207

17885

3'/-.

562

'") Nach Inkrafttreten eines neuen Keglementes auf 1. .T:inuar 1885 wurden die vor diesem Zeit])unkt ausfiestellten Hefte allmählirh (hireh neue ersetzt.

129

Nach § 11 des Gesetzes sind in den Gemeinden nach Bedürfnis Einnehmereien zu erstellen, welche je mit der nächstgelegenen Bank- filiale oder der Hauptbank in laufender Rechnung stehen. Im Bank- rat wurde die Frage, ob in allen Gemeinden des Kantons Ein- nehmereien zu errichten seien, dahin beantwortet, dass es nicht Aufgabe der Kantonalbank sei, den bestehenden gutgeleiteten und auf gesunder Basis beruhenden Bezirks- und Gemeindesparkassen Konkurrenz zu machen und sie in ihrer Entwicklung zu stören. Es wurden Erkundigungen eingezogen, ob die Sparkassegelder vorherr- schend zur Belehnung von zürcherischem Grundeigentum verwendet und den Einlegern die gleichen Vorteile gewährt werden wie bei der Kantonalbank und ob für die anvertrauten Gelder hinreichende Deckung vorhanden sei.^)

Die Zahl der Einnehmereien schwankte fortwährend, indem der Bankrat von Zeit zu Zeit die Liste derselben durchging und von den Filialverwaltern Bericht verlangte, ob und in welchen Gemeinden neue Stellen zu errichten seien und alte, welche seit einiger Zeit keine Eingänge zu verzeichnen hatten, in Wegfall kamen.

1882 bestanden Einnehmereien in allen Gemeinden der Bezirke Affoltern, Andelfingen und Bülach, sowie in den meisten Gemeinden des Bezirks Hinwil, nur in einzelnen Gemeinden in den Bezirken Meilen, Pfäffikon, Uster, Winterthur, keine in Dielsdorf, Horgen und Zürich. Total 69 Stellen. Der Bestand auf Ende 1904 war folgender:

zirk Zürich .

3

Stellen

Uebertrag

56 Stellen

,, Affoltern . .

14

Bezirk

Horgen . .

6

,, Andelfingen

22

)!

Meilen . .

6

Pfäffikon .

4

))

Hinwil . .

5

,, Bülach . .

10

))

Uster . . .

3

,, Dielsdorf .

. 3

))

Winterthur

4

Uebertrae

' 56

Stellen

Zusammen

80 Stellen

Hiezu kamen die Einnehmereien der Hauptbank und der zehn Fihalen. Total 91.

Die grosse Zahl in Affoltern, Andelfingen und Bülach erklärt sich aus der Uebernahme der dortigen Bezirkssparkassen durch die Kantonalbank. Schon in den achtziger Jahren wiesen einige Ein- nehmereien einen ziemlich bedeutenden Verkehr auf. So betrugen 1886 die in Hausen a. A. eingelegten Summen über Fr. 50,000, in

^) Der 1882 unternommene Versuch, in 15 grösseren Ortschaften des Bezirkes

Dielsdorf Einnehmereien zu errichten, trotzdem die Bezirkssparkasse in allen Ge- meinden vertreten war, misslang.

I. 9

130 -

Wetzikon über Fr. 35,000; in den späteren Jahren wird bemerkt, dass die Einleger vorziehen, mit der Fihale direkt zu verkehren.

Die Einnehmer sind verpflichtet, die Einlagen, sobald sie den Betrag von Fr. 500 erreicht haben, jedenfalls aber am Ende eines Monats an die Filiale abzuliefern, welcher sie unterstellt sind.

Einlagen. Die Einlagen können bei der Hauptbank, den Filialen und den Einnehmereien gemacht werden.

(Gemäss der Instruktion von 1904 werden von der Hauptbank und den Filialen ausser in die von ihnen selbst ausgestellten Spar- hefte auch Einlagen entgegengenommen in Hefte, welche von den ihnen unterstellten Einnehmereien, von andern Filialen und von der Hauptbank ausgestellt sind. Die Einnehmereien können, ausser in die von ihnen selbst ausgestellten Hefte aucli Einlagen entgegen- nehmen in Hefte der Filiale beziehungsweise der Hauptbank, welcher sie zugeteilt sind, und in Hefte von andern Einnehmereien des eigenen Filialkreises.

Eine Einlage darf nicht weniger als Fr. 1, das Gesamtguthaben eines Einlegers nicht mehr als Fr. 2000 betragen. Ist der letztere Betrag erreicht, so werden keine neuen Einlagen mehr angenommen.

Rückzahlungen finden nur an den Kassen der Hauptbank und der Filialen statt, und zwar ohne Rücksicht darauf, wo die Ein- zahlungen geleistet worden sind. Ist jedoch das Sparheft weder von der Zahlstelle, bei welcher es präsentiert wird, noch von einem ihr unterstellten Einnehmer ausgefertigt, so kann der Betrag erst nach Verfluss von drei Tagen in Empfang genommen werden.

Mit Bewilligung des Bankrates besorgten in einzelnen Gemeinden, aus welchen der Sparkasse bedeutende Summen zuflössen, die Einnehmer zeitweise auch Rückzahlungen. Eine weitere Ausdehnung dieser Be- fugnis scheiterte an der Schwierigkeit einer genügenden Kontrolle.

Zins. Gesetz und Reglement schreiben die Verzinsung vor vom Tage der Einzahlung an.

Ursprünglich war der Zinsfuss im Reglement selbst bestimmt, so dass eine Abänderung der Genehmigung des Kantonsrates unter- lag. Das Gesetz von 1883 stellte die Festsetzung desselben in die Be- fugnis des Bankrates. Abänderungen müssen spätestens 5 Woclien vor ihrer Anwendung zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden.

Am Ende eines jeden Jahres werden die Zinsen zum Kapital geschlagen und mit diesem weiter verzinst. Für einen Mehrbetrag über Fr. 2000 hinaus be.steht kein Anspruch auf Zinsgenuss.

131

Während der 35 Jahre fanden sieben Aenderungen statt. Von 1870 bis Ende 1873 wurden 4 7o vergütet, von 1874 bis Mitte 1880 41/470, von da bis Ende März 1884 4 7o, vom 1. April 1884 an 3^/2 7o, von Anfang 1895 an 31/4 "/o. 1899 ging man wieder auf 31/2 70, 1900 auf 374 7^- Seit 1. April 1902 werden die Einlagen zu 31/2 7<^ ver- zinst.

Geschichte. Während des grössten Teils des ersten Jahres wur- den nur in Zürich Gelder angenommen; erst gegen Ende 1870 öffnete die Filiale Winterthur ihre Schalter. Die Zunahme im Jahre 1871 rührte hauptsächlich von der Uebernahme der Bezirkssparkasse Affoltern durch die Kantonalbank her. Ebenso war die Vermehrung im Jahre 1873 zum grösseren Teile der Uebernahme der Sparkassen Bülach und Andelfingen zuzuschreiben. Angesichts der Schwierig- keiten in den ersten Jahren, die für die Schuldbriefdarlehen erforder- lichen Mittel aufzubringen, wurde vom 1. Januar 1874 an der Zinsfuss auf 41/4 erhöht. Die Wirkung dieser Massregel war, dass die Gut- haben von 1,9 Millionen Franken Ende 1873 auf 9,5 Millionen Ende 1879 stiegen.

In diesem Jahre überwogen zum erstenmal die Einlagen der Hauptbank diejenigen der Filialen. 1880 erfolgte die relativ stärkste Vermehrung. Mitte 1880 wurde der Zins auf 4 herabgesetzt. Wäh- rend des Jahres vermehrte sich die Sparkasse inklusive Zins um vier Millionen. Bei der Hauptbank betrug die Zunahme 67 7«, von 4,8 auf 7,3 Millionen Franken. Die zahlreichsten Einzahlungen wurden im November und Dezember gemacht, bei der Hauptbank allein 1,3 Millionen. Sie rührten zum grössten Teil von gekündeten und rückbezahlten Obligationen her.

Die weitere Herabsetzung des Zinsfusses am 1. April 1884 auf 31/2 bewirkte einen Ueberschuss der Rückzahlungen über die Ein- zahlungen und eine geringe, nur durch die Gutschrift der Zinsen er- folgte Vermehrung der Guthaben. Hauptsächlich die grossen Fr. 1000 übersteigenden Guthaben wurden zurückgezogen und in höher ver- zinshche Werte angelegt. Dagegen führte man die bedeutende Zu- nahme in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre darauf zurück, dass viele Gelder, welche früher in festverzinshchen Papieren angelegt waren, in die Sparkasse flössen, wo sie den gleichen Zins erhielten wie die Obligationengelder und zudem nach kurzer Kündigungsfrist zurückgezogen werden konnten.

Der gleichen Ursache ist die starke Vermehrung in den Jahren 1892 und 1893 zuzuschreiben. Ende 1890 betrugen die Guthaben

132

31,9 Millionen, Ende 1893 über 40 Millionen Franken. 1898 wiesen sie zum erstenmal eine \'^erminderuno- auf von 47,6 auf 46,9 Mil- lionen. Um einen weiteren Rückgang hintan/Aihalten, erhöhte man den Zinsfuss anfangs 1899 auf 372 "/», und als angesichts der herr- schenden hohen Zinssätze für feste Kapitalanlagen die gewünschte Wirkung unterblieb, anfangs 1900 auf 3Y* "A- ^^^ schon im vorher- gehenden Jahre eingetretene leichtere Geldstand veranlasste die Herab- setzung des Zinsfusses am 1. April 1902 auf 372 ^/o. Ende 1904 be- liefen sich die Guthaben auf 66 Millionen Franken.

Festsetzung des Zinsfusses. Bei der Bestimmung der Höhe der Verzinsung müssen berücksichtigt werden die auf dem Kapitalmarkte geltenden Sätze für feste Anlagen, namentlich der von der Kantonal- bank für ihre eigenen Obligationen festgesetzte Zinsfuss. Eine gleich hohe Zinsvergütung erscheint ungerecht angesichts der verschiedenen Rückzugsmöglichkeiten. Eine zu niedrige Verzinsung hat zur Folge, dass die Rückbezüge die Einzahlungen übersteigen, die Sparkasse- guthaben infolgedessen stationär bleiben oder abnehmen. Ein zu hoher Zins bewirkt ein ausserordentliches Anwachsen der (leider, für welche zurzeit der Geschäftsstille keine gewinnbringende Verwendung gefunden werden kann. In Berechnung müssen ferner gezogen werden die Er- trägnisse der Aktivgeschäfte der Bank, in welchen die Sparkasse- gelder vorzugsweise Verwendung finden, die Schuldbrief- und Faust- pfanddarlehen. Eine grössere Zinsdiflerenz als Y2 ^/o würde sowohl bei den 20,000 ländlichen Hypothekarschuldnern als bei den Sparkasse- gläubigern Missstimmung wachrufen.

Für die Erhöhung des Zinsfusses bezw. gegen eine Herabsetzung ist ausgeführt worden: Eine hohe Verzinsung fördere den Sparsinn der Bevölkerung; die unter Entbehrungen angesammelten Sparpfennige der Dienstboten und Arbeiter, welche dieselben selten selbst produktiv verwenden können, sollten ebenfalls aus einer Verteuerung des Geld- standes einen höheren Nutzen ziehen. Ein niedriger Zinsfuss veran- lasse die Leute, Lotterielose zu kaufen, statt ihre Ersparnisse in der Sparkasse anzulegen.

Gegen diese Gründe wurde eingewendet : Der richtige Sparer lege das Hauptgewicht auf die Sicherheit und sähe erst in zweiter Linie auf die Höhe der Verzinsung. Die Mehrzahl der Einleger besitze Hefte unter Fr, 500. Für diese sei eine Einbusse von ^/i ^/o im Jahr gering, für die übrigen bestehe die Möglichkeit, ihr Geld in Obligationen anzulegen. Gewohnheitsmässige Käufer von Losen legen auf die Ver- zinsung keinen Wert. Ihnen sei vor allem an einem Kapitalgewinn

133 -

gelegen. Das zinszahlende Volk bedürfe grösserer Rücksichtnahme als die Sparkassegläubiger. Durch die Reduktion des Zinsfusses werde ein Druck auf die Zinssätze überhaupt ausgeül)t. Die ländliclien Spar- kassen würden dem Beispiel der Kantonalbank folgen und man sei hernach in der Lage, dem Hypothekarkredit billigere Bedingungen gewähren zu können.

Als Staatsbank darf die Kantonalbank die Einlagen nicht zurück- weisen. Als einziges Korrektiv gegen ein unverhältnismässiges An- wachsen der Sparkasse bleibt die Reduktion des Zinsfusses.

Einfluss des Zinsfusses für feste Anlagen (Obligationenzinsfuss) auf die Sparkasse. Sobald der Sparkassezinsfuss, welcher vom Bankrat jeweilen nur zögernd nach unten abgeändert wird, vom Obligationen- zinsfuss auch für nur kurze Zeit erreicht wird, so zeigt sich eine ausserordentliche Zunahme der Einlagen, welche zum grössten Teil von rückbezahlten Obligationen herrühren. Umgekehrt überwiegen die Rückbezüge, falls der von der Sparkasse vergütete Zinsfuss während einiger Zeit ^'4 und mehr niedriger ist, und die entzogenen Summen werden in Obligationen angelegt.

Infolge der durch den Zuschlag der Zinsen jährlich automatisch vor sich gehenden Vermehrung der Sparkassegelder tritt letzterer Umstand nicht so stark in dem auf Ende des Jahres ausgewiesenen Bestand hervor.

Die starke Vermehrung im Jahre 1880 um 43 7», im Jahre 1883 um 18 erklärt sich aus dem im ersten Jahre durchweg, im zweiten Jahre vorherrschend gleich hohen Zinsfuss für beide Anlagen, während der Ueberschuss der Rückzahlungen über die Einzahlungen im Jahre 1884 dem um V4*^/o höheren Zinsfuss der Obligationen zuzuschreiben ist.

Von 1896 an bis Ende 1899 blieb die Sparkasse stationär, trotz der jährlichen Gutschrift der Zinsen von durchschnittlich 1,5 Millionen Franken. Vom 1. August 1896 bis 20. April 1898 war der Obligationen- zinsfuss Y4 ^0, während der Jahre 1898 und 1899 zeitweise ^'2 ^jo höher. 1898 übertrafen die Rückbezüge die Einzahlungen um mehr als 2,2 Millionen, 1899 um 1,85 Millionen Franken.

1900 betrug die Differenz noch ^/'4°/o; zugleich Krisenjahr. Mehr- betrag der Rückzahlungen Fr. 946,000.

1901: Differenz V^ während 6Y2 Monaten, gleicher Zinsfuss während 5 V'2 Monaten, Mehrbetrag der Einzahlungen Fr. 1,240,000.

1902: gleicher Zinsfuss an 315 Tagen, an 50 Tagen 8. Februar bis Ende März stand der Sparkassezins um ^4"'o über dem Obh- gationenzins. Mehrbetrag der Einzahlungen Fr. 4,200,000.

134

Sparkas

Tab. 11,

No. 2.

1

i

Jahre j 31./XII.

öuthaben Fr. 1—200

Guthaben Fr. 201—500

Hefte

"/o

Guthaben

(in '000 Fr.)

7o

Diircli-

sthiiilt

pro Heft

Fr.

Hefte

o/o

Guthaben

(in '000 Fr.)

7o

1885 !

22,983

47,75

1,494

6,51

65

8,765

18,21

2,837

12,36

1888

25,215

45,54

1,583

5,52

63

9,934

17,94

3,205

11,18

1891 i

1

29,153

45,60

1,899

5,76

65

11,799

18,46

3,832 11, 6S

1894

34,717

44,53

2,254

5,34

65

13,896

17,82

4,505 10,6f

1897

40,451

45,29

2,598

5,45

64

15,985

17,90

5,180 10,81:

1900

46,100

47,20

3,149

6,62

68

18,730

19,17

6,136 i 12,9§

1903 j

50,177

44,85

3,436

5,76

68

20,685

18,49

6,889 11,54

30./IX.

1903: gleicher Zinsfuss für Obligationen und Sparkasse. Mehr- betrag der Einzahlungen Fr. 3,360,000. Rückgang des Obligationen- kontos um Fr. 2,900,000.

1904: bis 29. Oktober gleich hohe Zinsfüsse, von Ende Oktober an Obhgationenzinsfuss um V4 "/" höher. Mehrbetrag der Einzahlun- gen Fr. 2,100,000. Rückgang des ObHgationenkontos um zwei Mil- lionen Franken.

Die letzten zehn Jahre zeigen, wie empfindlich die Sparkasse in dieser Hinsicht geworden ist. Es sind hauptsächlich die Guthaben über Fr. 1000, welche von den Zinsänderungen berührt werden. Es lässt sich daher die Frage aufwerfen, ob es zweckmässig ist, sie in bezug auf die Verzinsung den Obligationen gleichzustellen. Anderer- seits gehen der Bank immer noch grosse Summen an Sparkassegeldern zu einem Zinsfuss ein, bei welchem der Zufluss au Obligationengeldern geringer sein würde. Die für die Hj^pothekaranlagen verwendbaren Betriebsmittel stellen sich dadurch im Durchschnitt etwas billiger.

Zinsänderungen machen .sich bei der Sparkasse sogleich auf dem ganzen Kapitalbetrag geltend, bei den Obligationen nur sukzessive nach der Konversion beziehungsweise Rückzahlung der alten Titel.

Verschiedene Zinsfüsse. Eine Anzahl Kassen begünstigen den kleinen Sparer dadurch, dass sie bis auf eine gewisse Summe, z. B. Fr. 500, einen höheren Zins vergüten als für die grösseren Guthaben. Der niedrige Zinsfuss wird entweder auf den ganzen Betrag des

135

laben.

&uthaben Fr. 501 -

-1000

öuthaben Fr. 1001-

-2000

1

Täglich fällig

o/o

Guthaben

(in '000 Fr.)

o/o

Durch- schnitt pro Heft Fr. ;

Hefte

>

Guthaben

(in '000 Fr,)

"/o

Diircii-

schnitt

pro Heft

Pr.

Total

15,63

5,238

22,83

696

8,860

18,41

13,373

58,30

1,509

22,942

6,524

15,61

6,069

21,17

702

11,580

20,91

17,809

62,13

1,538

28,666

7,614

15,47

6,993

21,20

707

13,083

20,47

20,259

61,42

1,548

32,982

8,854

15,51

8,505

20,12

703

17,266

22,14

26,990

63,88

1,563

42,255

10,905

15,16

9,554

20,06

706 i

19,333

21,65

30,298

63,61

1,567 ,

47,629

12,368

15,39

10,641

22,4

708

17,821

18,24

27,582

58,06

1,547 1

47,508

13,465

15,56

12,551

21,02

721

23,602

21,1

36,821

61,68 1,560 59,696

Durchschnittlich

15,776

i 26,8 >

grösseren Guthabens oder nur auf dem die Summe von Fr. 500 über- steigenden Betrag berechnet.

Im Bankrat ist die Frage der Al)stufung oft erörtert und auch als Mittel gegen die missbräuchliche Verwendung der Sparkasse als Kontokorrent vorgeschlagen worden. Bis jetzt hat man in Anbetracht der Opfer an Zeit, welche die doppelte Berechnung bei mehr als 40,000 Heften erfordern würde, davon abgesehen, umsomehr als die Wirkung in vielen Fällen die sein könnte, dass die Einleger grösserer Guthaben zwei und mehr Hefte auf verschiedene Namen halten würden. Bei den kleineren Sparkassen mit ländlicher Kundschaft, bei welchen eine stete langsame Zunahme der Guthaben die Regel ist, sind die Schwierigkeiten geringer als bei einer Stadtbevölkerung, welche im Laufe des Jahres namentlich zur Winterszeit eher in den Fall kommt, Rückbezüge zu machen.

In Betracht kommt ferner, dass der Zinsbetrag, welcher dem einzelnen kleinen Sparer zugute käme, belanglos ist.

Am 30. September 1903 betrugen die Guthaben bis auf Fr. 500 in 70,855 Heften Fr. 10,324,876. Das durchschnitthche Guthaben behef sich auf Fr. 146. Die jährhche Mehreinnahme an Zins würde im Durchschnitt bei einer Differenz von 7* nur 36 Cts., bei V2 7" 73 Cts. betragen. Auf die Hefte von Fr. 1^200 mit einem durch- schnitthchen Guthaben von Fr. 68 würden 17, beziehungsweise 34 Cts. entfallen; auf die Hefte von Fr. 200—500 mit einem durchschnitt- Uchen Guthaben von Fr. 333 : 83 Cts. beziehungsweise Fr. 1.67 pro Heft.

- 136

Der Bank würden entgehen Franken 25,800, beziehungsweise Franken 51,600.

Für die Abstufung spricht dagegen ein weiterer Grund. Seit 1885 werden alle drei Jahre in einer besonderen Statistik die Gut- haben nach ihrer Grösse in vier Klassen eingeteilt. Die erste umfasst die Hefte mit Einlagen von Fr. 1 200, die zweite die Hefte mit Fr. 201—500, die dritte die Hefte mit Fr. 501—1000, die vierte die Hefte mit Fr. 1000 2000. Diese Statistik zeigt, dass die Guthaben von Fr. 1000 2000 den stärksten Schwankungen unterworfen und namentlich für Zinsänderungen empfindlich sind. Die starke Ver- minderung nach der Herabsetzung des Sparkassezinsfusses von 4 auf 3^ 2 °/o im Jahre 1884, die ausserordentliche Vermehrung während der Jahre 1885 bis 1888 und 1891 bis 1894 ist schon auf Seite 131/132 erwähnt worden. Von Ende 1897 bis Ende 1900, während welcher Zeit der Obligationenzinsfuss um ^U bis V-a ^jo höher war, gingen die grossen Guthaben von 30,3 Millionen auf 27,6 Millionen Franken zurück. Die Rückbezüge übertrafen die Einzahlungen um 5,6 Millionen Franken. Nachdem von Mitte 1901 an der gleiche Zinsfuss für die Obligationen wie für die Sparkasse, bestand, stiegen sie bis Ende September 1903 um 9,2 Millionen, während auf die übrigen drei niedrigeren Kategorien zusammen nur ein Zuwachs von drei Millionen Franken entfiel.

Dagegen zeigen sämtliche niederen Kategorien von Fr. 1 200, Fr. 200-500 und Fr. 500—1000 während der ganzen Zeit, Ende 1885 bis 30. September 1903, einen allmählichen, trotz der Zinsände- rungen ununterbrochenen Zuwachs, ein Beweis, dass die kleinen Sparer sich durch Zinsherabsetzungen weniger bewegen lassen, ihre Gelder zurückzuziehen und dem Sparrsinn des Volkes durch eine etwas geringere Zinsvergütung nicht Einhalt getan wird. Selbst während der drei Jahre 1898 bis 1900, während welchen die grossen Guthaben eine Verminderung von 2,7 Millionen Franken und einen Ueberschuss der Rückzahlungen von 5,6 Milhonen Franken aufweisen, ergiebt sich für die kleinen Guthaben eine Vermehrung von 2,6 Millionen Franken und ein Ueberschuss der Einzahlungen von Fr. 700,000, welch' letzterer ausschliessHch auf die Guthaben von Fr. 1-200 und Fr. 200 500 entfällt. Diese beiden Kategorien, hauptsächhch aber die niedrigste, weisen in den Jahren 1898 bis 1900, in einer Periode des wirtschaftlichen Aufschwunges, trotz der relativ niedrigen Zins- vergütung, eine stärkere' Vermehrung auf, als in den vorangehenden Jahren 1894 bis 1897 und den nachfolgenden Jahren 1901 bis 1903.

Die grössere Stabihtät der Guthaben unter Fr. 1000 lässt sie als geeigneter erscheinen für die Anlage in Hypothekardarlehen.

137

Die Herabsetzung des Zinsfusses um Y-* "A ^^'^^ den Guthaben über Fr. 1000 (Ende September 1903 36,8 Millionen) würde eine Er- sparnis der Zinslast von mehr als Fr. 90,000 bedeuten, oder falls auch von den grossen Guthaben ein Betrag von Fr. 1000 zum höhe- ren Satze zu verzinsen wäre, von Fr. 33,000 (auf zirka 13 Millionen). Eine weitere Folge wäre der Rückzug von mehreren Millionen Spar- kassegeldern und ihre Umwandlung in feste Anlagen.

Rückzugsbedingungen. Die Rücksicht auf die Liquidität des Status und die Möglichkeit der Verwendung der Sparkassegelder in lang- fristige, durchschnittlich höher verzinsliche Anlagen verlangt, dass die Bank sich vor grösseren, plötzlich auftretenden Rückbezügen durch erschwerende Bedingungen schützt. Andererseits widerspricht es dem Zwecke einer Sparkasse, eine Kündigungsfrist zu bedingen für Gelder, auf welche nicht bemittelte Klassen in Zeiten der Krank- heit und Arbeitslosigkeit als einziges Subsistenzmittel greifen müssen. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit, von jedem Guthaben eine gewisse Summe auszuscheiden, über welche monatlich ohne Kündi- gung und ohne Abzug verfügt werden kann. Diese Summe ist auf Fr, 200 festgesetzt worden, ein Betrag, welcher den monatlichen Lohn auch eines gelernten Arbeiters übersteigt.

Für den Fr. 200 übersteigenden Teil eines Rückbezuges kann die Bank eine monatliche Kündigung verlangen ; indessen werden solche Beträge, so lange besondere Gründe die Bankleitung nicht zu einer anderen Instruktion veranlassen, auf Verlangen des Einlegers sofort, jedoch unter Abzug eines Monatszinses für den die Summe von Fr. 200 übersteigenden Betrag, ausgezahlt. Eine zu weit gehende Erschwerung der Rückzugsbedingungen würde eine Zersplitterung der Guthaben auf mehrere Hefte auf verschiedene Namen oder der Einlagen bei verschiedenen Kreditinstituten herbeiführen.

Ausnahmsweise kann die Bank bei Geldkrisen für Rückbezüge in jedem Betrage eine Kündigung bis auf vier Monate bedingen.

Eine Geldkrisis ist in der Regel kurz und am Anfang am heftig- sten. Das Pubhkum befürchtet, von den Banken kein Geld mehr zu bekommen, und belagert die Kassen. Die Barvorräte schwinden. Wird, wie 1870, infolge von Krieg die Zufuhr von Metallgeld vom Auslande erschwert oder verunmöglicht, so können die Banken in eine recht fatale Lage kommen. Ist der erste Ansturm vorüber, so legt sich das Misstrauen und die Gelder strömen nach und nach zurück. Die Kantonalbank muss in erster Linie ihre Verpflichtungen als Noten- und Girobank erfüllen, will sie nicht eine verhängnisvolle.

138

die ganze Kreditwirtschaft erschütternde Krisis heraufbeschwören. Die Sparkassegläubiger können und müssen unter Umständen warten, bis die Krisis den Höhepunkt überschritten hat. Härten, welche daraus entstehen, kann auf dem Lande unter ISIitwirkung der Ein- nehmer durch Würdigung der einzelnen Fälle, in der Stadt durch geringere Zahlungen abgeholfen werden. Es wäre aber gegebenen- falls unmöglich, die Sparkassengläubiger zum Zuwarten zu bewegen, falls sich die Banken das Recht nicht zum voraus ausbedingen würden.

Bis jetzt weisen die Erfahrungen darauf hin, dass auch in kritischen Zeiten die Gefahr der Rückbezüge nicht so gross ist. Als in den letzten Monaten von 1891 unter dem Eindruck der eingetretenen Fallimente und der herumgebotenen Gerüchte ein allgemeines Miss- trauen gegen die Sparkassen entstand und bekannt wurde, dass auch die Kantonalbank schwere Verluste erlitten hatte, befürchtete man starke Rückbezüge. Das Gegenteil trat ein. Bei den kleineren Spar- kassen Avurden Gelder erhoben und bei der Kantonalbank angelegt.^)

1870/1871 wurden den französischen Sparkassen durchschnittlich 25 ^/o, in Paris während der Belagerung 30 ^/o der Guthaben ent- zogen, in Deutschland nur 10 7"-

Am 30. September 1903 war eine Summe von Fr. 15,776,000. ohne Kündigung fällig; nämlich der Betrag der 50,177 Hefte unter Fr. 200 = Fr. 3,436,000 und je Fr. 200 der übrigen 61,639 Hefte = Fr. 12,340,000. Bei Annahme des Durchschnittes Ende der Triaden 1885 bis 1903 von 26,8 Vo behefen sich die stets fälligen Gelder Ende 1904 auf Fr. 17,775,000.

Noch ist hier des Vorschlages Erwähnung zu tun, als Mittelding zwischen Obligationentitel und Sparheft einen Sparkassenschein oder Depositenschein mit kürzerer Kündigungsfrist einzuführen.

Missbräuchliche Benutzung der Sparhefte. Die Sparkasse soll den Einlegern Gelegenheit bieten, kleinere Ersparnisse zinstragend anzulegen und ihnen doch die Möglichkeit gewähren, Beträge, deren sie bedürftig sind , jederzeit zurückzuziehen. Der Charakter des Institutes ist ein gemeinnütziger. Die Sparkasse ist für Spargelder

') 181)1

Zärcher Kant(in;vll);uik

(Haniithank) Sparkasse der Stadt ZiiricVi

Oktol)er >i((veiii])er Dezember

Eingänge Ausgänge lEingänge Ausgänge|;Eingänge|Ausgänge

455 490

94 , 116

520

608 " 592 ' 561

89 I 137 I 117 811

139

bestimmt, das heisst für den Ueberschuss des Einkommens über die Ausgaben einer Person oder Familie. Eine missbräuchliche Benutzung wird darin erblickt, wenn kleinere Geschäftsleute Summen, welche ihnen im Geschäftsverkehr eingehen, um des höheren Zinses willen vorübergehend in die Sparkasse legen, um sie bei der nächsten Ge- legenheit wieder zu erheben. Nicht nur verursachen solche Einlagen vermehrte Arbeit, erhöhte Verwaltungskosten, sondern sie können nur zum geringeren Teil in feste Anlagen verwendet werden und erfordern eine grössere Bardeckung.

Die Schwierigkeit ist, diesem üebelstand durch Mittel abzuhelfen, welche für die übrigen Einleger nicht materielle Einbussen nach sich ziehen. Aus diesem Grunde ist der Vorschlag verworfen worden, bei Rückbezügen eine Provision zu erheben.

Ein anderer Vorschlag will Gelder, die nur vorübergehend An- lage suchen, dadurch abdrängen, dass ihnen, falls sie weniger als sechs Monate in der vSparkasse bleiben, ein niedrigerer Zins ver- gütet wird.

Ein dritter Vorschlag will den Bedürfnissen der kleinen Geschäfts- leute durch Schaffung eines Kontokorrent-Heftes entgegenkommen, mit leichteren Rückzugsbedingungen als bei der Sparkasse und etwas höherem Zinsfuss, als in den laufenden Rechnungen gewährt wird.^)

Der Bank steht ein Kündigungsrecht mit einmonatlicher Frist zu. Sie ist daher in der Lage, besonders krasse Fälle zu unterdrücken.

VerLuendung der Sparkassegelder. Schon der Bericht von 1870 machte darauf aufmerksam, dass für die Hypothekardarlehen auch die Sparkassegelder verfügbar seien, ,, indem die Erfahrung zeige, dass sie unter normalen V^erhältnissen ziemlich konstant bleiben".

In den ersten Jahren war ihr Betrag zu klein, um irgendwie in Betracht zu fallen. Der durchschnittliche Bestand der Obligationen- gelder und die Hälfte des Gründungskapitals überwogen von 1872 1884

') Der letztere Vorschlag ist im Oktober 1905 durch die Schaffung von Kontokorrentheften für den Barverkehr verwirklicht worden. Im Unterschiede von den Sparheften ist das Maximalguthaben eines Einlegers nicht limitiert. Rück- zahlungen werden, so lange die Bankkommission nicht anders beschliesst, in jedem Betrage sofort geleistet. Da diese Hefte ausschliesslich für den Barverkehr be- stimmt sind, dürfen sie für Rechnungen, auf welchen Rimessen, Tratten, Checks usw. zu Ijuchen sind, nicht verwendet werden. Der Zinsfuss ist vorläufig auf 81/270, den Satz für Sparhefte, festgesetzt worden, soll aber später unter dem letzteren gehalten werden. Einleger, welche bisher ihre S])arhefte als Kontokorrent be- nützten, (1. h. regelmässig grössere Einlagen und Rückbezüge machten, sind auf liese neuen Hefte zu verweisen.

140

Tab. 11, No. 3.

Sparkasse-Verl<

1

Januar

Februar

M;

irz

April

Mai

Juni

Einzah-

Rück-

Einzah-

Rück-

Einzah-

Rück-

Einzah-

Rück-

Einzah-

Rück.

Einzah-

Rück-

Einza

lungen

züge

lungen

züge

lungen

züge

lungen

züge

lungen

Züge

lungen

züge

lung

1895

1036

1062

657

559

676

724

676

809

733

642

648

543

79

6

1505

1220

819

729

637

746

676

743

737

602

597

584

73

7

1378

1236

882

820

703

823

659

750

728

626

588

588

74

8

1514

1447

769

776

738

897

624

850

687

852

580

766

71

9

1589

1513

972

868

764

897

790

971

891

923

699

737

8fi

1900

1622

1660

992

982

787

850

640

764

723

768

592

700

68

1

1682

1516

934

837

737

762

679

792

698

671

573

604

86

2

1664

1360

969

728

920

740

985

853

1037

763

836

703

118

3

1845

1409

998

732

954

819

896

781

907

777

766

647

113

4

2048

1704

1182

965

1042

944

930

910

955

790

834

782

Durch-

schnitt

1583

1413

917

799

796

820

755

822

809

741

671

665

86

ler- meiirung

Vw-

fl70

fll8

-1-68

+ 6

+1'

mindening

24

-67

die Schuldbriefe, Kaufschuldbriefe und Darlehen an Gemeinden und Korporationen, so dass erst von 1885 an ein grösserer Teil der Spar- kassegelder in diesen langfristigen Anlagen Verwendung fand.

Der Betrag, der liiefür in Anschlag zu nehmen war, belief sich in den Jahren 1885 bis 1895 auf 31 ^jo der Sparkasseguthaben, stieg dagegen in der zweiten Hälfte der neunziger .lahre, als die Kantonalbank für Hypothekaranlagen mehr in Anspruch genommen wurde, 1896 auf 53 >, 1897 bis 1898 auf 66 »/o, 1899 auf 60 7o, 1900 auf 53 7o. 1901 bis 1903 ging er zurück auf 44 Vo, stieg 1904 infolge der Verminderung des Obhgationenkapitals wieder auf 54 ^jo.

Man nimmt ferner an, dass der grössere Teil der übrigen Gelder ausser in den Bürgschaftsdarlehen in den Lombarddarlehen angelegt ist, aus welchen sie in verhältnismässig kurzer Frist wieder zurück- gezogen werden köimen. Der oft beträchtliche Rest muss im Porte-

-

141 -

der

Hauptbank

(in '

000 Fr.)

t

September

Oktober

November

Dezember

Vormeh- rung bezw.

Ver- minderung

Zinsdifferenz

mit

Obligationen-Zinsfuss

'ick-

Einzah-

Rück-

Einzah-

Rück-

Einzah-

Rück-

Einzah-

Rück-

üge

lungen

züge

lungen

züge

lungen

züge

lungen

züge

ohne Zinsen

in >

08

571

609

648

638

736

697

626

610

-f 444

82

588

669

658

691

676

781

650

769

+ 249

; l./Vni: 1/4

69

574

648

650

667

707

731

645

790

43

V4

06

606

664

708

762

731

850

772

890

936

V4;21./Vi:V2;i4./Vili:V4;14./X:V2

?7

643

830

721

858

676

799

648

861

942

V-t; lO./VII: '/2

66

653

687

807

820

713

737

633

729

418

74

?1

656

575

805

629

816

694

721

709

+ 799

•A; 13./VII

62

936

735

859

699

868

664

881

862

+2585

; 8./II: + 1/4; l./IV-*)

62

894

766

898

845

898

794

840

782

+2180

»3

863

801

981

930

988

995

890

983

+1471

29./X: 1/4

1

698

698

773 +19

754

781 +7

774

730

798 -68

*) Vom 8./II-31./III 1902 war der Sparkasse- zins V» % über dem Obligationen-Zinsfuss.

feuille untergebracht werden. Hieraus ergab sich beispielsweise 1892 auf 7 8 Millionen Franken ein Verlust von 7* V°-

Es betr

Ug:

der durchschnittl.

Zinsfuss

Ertrag der

Ertrag der

der Sparkasse

Lombarddarlehen

Hypothekardarlehen

0/0

>

7o

1875-1884

4,10

4,68

4,52

1885—1895

3,477

3,765

4,023

1896-1900

3,40

4,253

3,857

1901-1903

3,595

4,032

4,105

1904

3,5

3,862

4,019

In Berechnung muss gezogen werden, dass ein gewisser Betrag der Gelder in den Kassen der Hauptbank und der Fihalen Hegen muss, um den Rückbezügen begegnen zu können, ein anderer, freihch

.— 142

kleiner Teil nur langsam durch die Vermittlung der Einnehmereien und Filialen der Hauptbank zufliesst und dass ein besonders bei den Filialen nicht geringer Anteil der Unkosten auf die Verwaltung der Sparkasse entfällt.

Beiuegung der Sparkassegelder. Die Rückzahlungen betrugen durchschnittlich 26 ^jo, in einzelnen Jahren bis 36 der Gesamtgut- haben. Die im Jahre 1899 ausserordentlich starken Rückzahlungen waren eine Folge des wesentlich höheren Obligationenzinsfusses.

Die Tabelle No. 3, welche den Sparkasseverkehr bei der Haupt- bank für die einzelnen Monate angibt, zeigt, dass Rückbezüge und Einzahlungen wälirend eines Monates sich so ziemlich die Wage halten. Die grössten Ueberschüsse der Einzahlungen über die Rück- zahlungen zeigen der Monat Juh 1902 mit Fr. 405,000 und der Monat Januar 1903 mit Fr. 436,000, den grössten Ueberschuss der Rück- bezüge der Monat Dezember 1899 mit Fr. 213,000. Dabei ist in Be- rücksichtigung zu ziehen, dass die Hauptbank mit städtischer Kund- schaft grössere Schwankungen aufweist als die Filialen inmitten einer ländlichen Bevölkerung.^) Die stärkste monatliche Abweichung war nach oben 1,4 7«) nach unten 0,8 % des Kapitalbetrages. Der höchste Betrag, der je an einem Tage im Jahre 1904 erhoben wurde, behef sich auf Fr. 146,000 am 4. Januar, der grösste Ueberschuss der Rück- zahlungen über die Einzahlungen auf Fr. 26,500 am 30. September. Die .ständige Bardeckung braucht daher nicht gross zu sein.

Die einzelnen Jahre stehen zu sehr unter dem Einflüsse der je- weiligen Differenz mit dem Obligationenzinsfuss, als dass auf eine regelmässige Bewegung nach den Monaten geschlossen werden könnte. Es überwiegen die Einzahlungen in den Monaten Januar (durchschnitt- lich um Fr. 170,000), Februar (durchschnitthch Fr. 118,000), Juh (durch- schnittlich Fr. 159,000) und August (durchschnitthch Fr. 153,000), fer- ner im Mai. Die Rückzahlungen überwiegen in der Regel im A])ril (vor dem Maitermin) und im Dezember (vor Jahresschluss).

Lebensuersicherung. Einer Anregung des vStaatsschreibers Stüssi folgend, beantragte der Regierungsrat im Jahre 1878 dem Kantonsrat, die Lebensversicherung in den Geschäftskreis der Kantonalbank auf- zunehmen unter Hinweis auf das Netz von Fihalen und Einnehme- reien, welches den IJetrieb erleichtern würde.

') Der Verkehr in doppelter Aufrechming betrus; J9()4 bei der H:uii)tbaiik 62''/o, bei den Filialen 50 o/o des Saldos Ende des JahreB.

143 ~

Der Bankrat, dem die Frage zur Begutachtung überwiesen wurde, gelangte zu einem ablehnenden Antrag:

,,Die volkswirtschaftlichen Aufgaben des Staates sind in der Ver- fassung aufgezählt, so die Errichtung der Kantonalbank zur Hebung des Kreditwesens ; die Lebensversicherung ist dagegen nicht erwähnt. Ein rationeller Betrieb müsste behufs Verteilung der Risiken sich über die Grenzen des Kantons, selbst der Schweiz erstrecken. Die Lebens- versicherung passt nicht in den Rahmen der Aufgaben einer Bank und erfordert ein fachmännisch ausgebildetes Personal. Die Sparkasse nimmt jederzeit grössere oder kleinere Beträge an. Die Lebensver- sicherung verlangt regelmässige Prämien auf bestimmte Termine. Sie entspricht daher eher den Bedürfnissen von Leuten mit festem Ein- kommen, wie Beamte, Lehrer, nicht aber in gleichem Masse der land- wirtschaftlichen und der Arbeiterbevölkerung, welche Gefahr läuft, die Prämien nicht regelmässig bezahlen zu können, und damit einen Teil ihrer Einlagen zu verlieren. Gegenüber der Versicherung bietet die Sparkasse den Einlegern die Möglichkeit, in Notfällen zu ihren Erspar- nissen Zuflucht zu nehmen. Die Lebensversicherung ist nicht als Ergänzung, sondern als Konkurrenz der Sparkasse zu betrachten."

Der Kantonsrat pflichtete der Auffassung des Bankrates bei.

12. Kapitel.

Die Eigenwechsel.

Die von der Kantonalbank ausgegebenen Eigenwechsel erfüllen zwei Zwecke. Einmal und das war in den ersten 13 Jahren der Hauptzweck mussten sie einen Teil der für die Ausdehnung der Geschäfte erforderlichen kurzfristigen Mittel liefern. Sie waren ver- zinslich und lauteten auf mehrere Monate. Zweitens und das war seit 1880 vorwiegend, seit 1899 fast ausschliesslich der Fall sind sie dazu bestimmt, bei dem im Herbste regelmässig wiederkehrenden Noten- mangel als Zahlungsmittel zu dienen, um die fehlende Spannfähigkeit der Noten zu ersetzen. Sie sind meist unverzinslich und lauten auf Sicht.

Banken und grössere Geschäftshäuser ziehen es vor, Zahlungen in Eigenwechseln der Kantonalbank entgegenzunehmen, statt in Silber, wodurch sie das lästige Zählen umgehen.

Die Bank nimmt in ihren Berichten keine Ausscheidung zwischen beiden Arten vor. Aus dem durchschnittlichen Betrag und der Zins- last ist ersichtlich, in welchem Masse in den ersten 18 .Jahren die verzinslichen, seither die unverzinslichen Eigenwechsel überwiegen.

144

Tab. 12,

Nr. 1.

E

gentuechse

1.

Ausgegeben

während des

Jahres

In

des

UmUiuf Ende Jahres

Durch- schnittlicher Betrag

(in '000 Fr.)

Durch-

schnitt-

Uclier

Zinsfuss

0/0

Zins- betrag

(in '000 Fr.)

Stück

Betrag (in '000 Fr.)

Stück

Betrag (in '000 Fr.)

1870

242

2,010

209

1,054

12

1

266

4,523

116

3,483

35

2

294

7,142

142

2,448

2,839

3,73

106

3

910

10,829

259

2,511

2,900

4,685

136

4

468

9,040

148

3,519

3,280

4,412

145

5

296

9,208

92

2,716

3,716

4,305

160

6

131

4,978

26

1,325

1,566

3,678

58

7

190

7,024

33

2,252

1,921

3,180

61

8

189

9,692

56

3,321

2,569

3,553

91

9

5,291

300

1,568

3,549

56

1880

6,078

5,328

1,160

3,153

37

1

9,542

4,234

2,566

3,572

92

2

4,881

1,533

2,345

4,745

111

3 4

I

355

4,258

15

5

6

67

638

1

233

140

2,443

3

7

154

463

3

30

201

2,477

5

8

318

784

6

43

4

2,5

0,1

9

682

4,619

69

2,064

1,028

3,108

31

1890

499

4,996

59

2,822

1,005

3,645

37

1

57

3,403

19

1,562

1,551

3,247

50

2

185

1,047

2

200

159

274-3^/4

8

3

41

1,753

8

967

172

3,449

6

4

268

1,413

4

8

87

?

4

5 6

490 1,029

3,060 4,846

6 34

1,050

800

9^

3,151 3,955

3 1,1

2091)

272)

7

291

3,058

7

393

42

249

3,185

7,9

8

173

908

17

27

4,116

1,1

9

174

1,183

60

51

5,375

2,7

1900

62

135

1

14

2

1

11

179

3

36

0,7

0,3

3

0,008

2

236

2,054

2

25

17

0,4

31/2

0,014

3

168

1,513

6

30

9,7

15

374

0,487

4

259

849

1

6

9

1) UnverzinsHch.

2) Verzinslich.

145

Geschichte. Besonders hohe Summen erreichte die Ausgabe 1870 bis 1875, in welchem Zeitraum die übrigen Betriebsmittel bei weitem nicht hinreichten, um den Anforderungen, welche an die Bank gestellt wurden, gerecht zu werden. Ein Grund der Vermehrung in den ersten Jahren war, dass man in Erwartung eines billigeren (leld- standes die Ausgabe von 4^4 "/o-igen Obhgationen möglichst lange hinausschob und es vorzog, die Gelder auf kurze Zeit, zwei bis vier Monate, wenn auch zu einem teilweise höheren Zinsfusse, aufzunehmen.

Ende 1872 betrugen die Eigenwechsel 3,5 Millionen Franken, 1070 der Bilanzsumme und 75^0 der eigenen Gelder.^) Die Bankleitung empfand selbst, dass die Ausgabe der Eigenwechsel eine gewisse Höhe nicht überschreiten sollte. Die erforderlichen Mittel beschaffte sie sich dadurch, dass sie in den letzten Monaten von 1873 zur Aus- gabe von 474 Vo-igen Obligationen schritt und sich 1873 wie 1874 bei auswärtigen Bankinstituten bedeutende Kredite eröffnen liess. Bei der raschen Entwicklung der Bank war die Abnahme der Eigenwechsel von kurzer Dauer. 1875 betrug der durchschnitthche Bestand 3,7 Millionen Franken = 55 cler eigenen Gelder. Erst die 1876 vor- genommene Erhöhung des Gründungskapitals auf 12 Millionen Franken ermöglichte es, den Betrag auf weniger als die Hälfte herabzumindern und auch in den folgenden Jahren 1877 bis 1878 die durchschnittliche Ausgabe auf 2 und 2,5 MiUionen zu halten.

Die 1880 und 1881 durchgeführten, nur zum Teil erfolgreich verlaufenen Konversionen der 47* igen Obligationen nötigten die Bank, jeweilen auf Ende des Jahres den Betrag auf fünf beziehungs- weise vier Millionen zu erhöhen.

Nach der Krisis von 1882 hatte die Bank Schwierigkeiten, die ihr reichlich zuströmenden Gelder mit Nutzen anzulegen. Bei dem hohen Stand der Kasse und des Wechselportefeuilles verzichtete sie darauf, sich weitere Mittel gegen Eigenwechsel zu beschaffen, und stellte in den folgenden Jahren die Ausgabe gänzlich ein.

1886 bis 1888 wurden über die Hauptzahlungstermine Mai und November kleinere Beträge ausgegeben, im letzten Jahre ausschliesslich als Ersatz für die mangelnden Noten.

1889 bis 1891 veranlassten die vermehrten Ansprüche, welche die Bank infolge des grösseren Verkehrs zu befriedigen hatte, die verzinslichen Eigenwechsel in höheren Beträgen wieder auszugeben.

1892 bis 1894 bewegten sie sich in bescheidenen Grenzen. Da- gegen nahmen sie im Herbste 1895 mit dem Aufschwung der wirt-

1) Griindungskapital und Reservefonds.

I. lU

146

schaftlicheu Tätigkeit einen bedeutenden l'mfang an. Hauptsächlich war dies im Oktober der Fall, in welchem Monat die Bank Mühe hatte, den an sie gestellten Begehren des Geldmarktes Genüge zu leisten, und ihre verfügbaren Kassenvorräte unter 3 Millionen Franken zurückgingen.

1895 erreichte die Ausgabe drei, 1896 beinahe l'ünf Millionen. Nach der im Herbste 1897 vorgenommenen Vermehrung der Noten-Emission auf 30 Millionen Franken konnte die Ausgabe in den folgenden .Jahren, trotz der 1898 und 1899 gesteigerten Anforderungen von Handel und Industrie und der herrschenden Geldkna})pheit, stark vermindert werden.

In den letzten Jahren bestanden die Eigenwechsel fast ausschliess- lich aus unverzinslichen Abschnitten, welche dazu bestimmt waren, den Zahlungsverkehr zu erleichtern und als Ersatz der Noten zu dienen.

Von den 1902 ausgegebenen 236 Wechseln im Betrage von Fr. 2,054,000 waren nur zwei Stücke verzinslich ;

von den 1903 ausgegebenen 168 Wechseln im Betrage von Fr. 1,513,000 war nur ein Stück

und von den 1904 ausgegebenen 259 Wechseln im Betrage von Fr. 849,000 kein Stück verzinshch.

Die durchschnittliche Umlaufszeit betrug 1902 und 1903 drei Tage, 1904 vier Tj

Zinsfuss. Da die Ausgabe der Eigenwechsel vorwiegend in die Monate mit teurerem (leldstand fällt, so ist die Verzinsung in vielen •lahren etwas höher als der durchschnittliche Diskontosatz, so zum Beispiel 1875 bis 1876, 1879, 1880, 1882, 1883, 1892 bis 1894, 1896 und 1899.

13. Ka|)itel.

Die Depositen.

Die Kantonalbank nimmt (xelder in beliebiger Höhe auf un- bestimmte Zeit als Depositen an und vergütet auf denselben einen zum voraus für die Dauer eines Jahres vereinbarten Zins. Die Rück- zahlung erfolgt in der Regel ohne vorhergehende Kündigung. Die Bank kann sich indessen für den Rückbezug eine Voranzeige von längstens 14 Tagen ausbedingen, doch ist von diesem Rechte nie Gebrauch gemacht worden. Bei der Rückzahlung wird eine Provision erhoben, welche seit 1. August 1901 auf 1 7"o ^^es Kapitals festgesetzt

147

ist. Die Depositenscheine sind innert einem Jahre nach ihrer Aus- stellung bei der Ausgabestelle zur Einlösung oder Erneuerung vor- zuweisen ; im Falle der Nichterneuerung hört die Verzinsung auf.

Die Annahme von Depositengeldern, eine der ältesten Formen des Bankgeschäftes, spielt heute eine besonders hervorragende Rolle im englischen Bankwesen,') wo sie die Guthaben in laufender Rech- nung meist übersteigen. Bei der Zürcher Kantonalbank haben die Depositen aus verschiedenen (rründen nie eine grosse Bedeutung erlangt.

Von den in laufender Rechnung (Kontokorrent- Kreditoren, (Iheck-Konti, Giro-Konti) angelegten Summen unterscheiden sich die Depositen dadurch, dass der Deponent nicht beabsichtigt, auf Grund- lage eines Guthabens seinen Zahlungsumsatz bei der Bank zu ver- einigen, einen Verkehr mit ihr zu unterhalten und gewisse Dienst- leistungen von ihr zu beanspruchen, sondern dass es sich nur um eine vorübergehende, nutzbringende Anlage handelt mit dem Rechte des Rückzuges innert kurzer Frist. Bei den gegen Ausgabe von Obligationen aufgenommenen Geldern haben wir es mit langfristigen, auf die Dauer von vier bis sechs Jahren festgelegten Kapitalien zu tun, die Depositen dagegen sind kurzfristige Gelder. Bei der Spar- kasse will der Einleger sich nach und nach ein kleines zinstragendes Kapital ansammeln ; bei den Depositen ist die vorübergehende Anlage Hauptzweck.

Geschichte. in den siebziger Jahren nahmen die Depo.siten mit Ausnahme der Jahre 1877/78 stetig zu und erreichten Ende 1880 4,6 Milhonen Franken. In dem folgenden Jahre 1881 ergab sich eine Abnahme von 1,5 Milhonen, 1886 sank der durchschnitt- hche Betrag auf 2,6 Milhonen, wuchs dagegen in den folgenden Jahren wieder an. In den wirtschaftlich lebhaften Jahren 1889 bis 1891 verminderten sich die Depositen bis auf 1,8 Milhonen, während der Stockung der Geschäfte in der ersten Hälfte der neunziger Jahre stiegen sie auf 2,8 Milhonen. In den folgenden Jahren trat mit den günstigeren Konjunkturen eine Abnahme ein, welche in der Zeit nach der Krisis Ende 1900 und Ende 1901 mit 1,3 Milhonen Franken den Tiefpunkt erreichte. 1902 und 1903 fand eine geringe Vermeh- rung statt.

Ein Vergleich mit den in den betreffenden Jahren herrschenden Diskontosätzen zeigt, dass der Grund des anfänglichen Anwachsens

V) In der Regel anf l)eHtimmte Zeit, 1 12 Monate.

148

Tab. 13, No. 1.

Depositen (mit unbestimmter Verfallzeit).

Ende des Jahres (in '000 Fr.)

Durch- schnitt (in '000 Fr.)

Rück- zahlungen (in '000 Fr.)

Durch-

schnitts-

zinsfuss

"/o

Zinslast 0/0 1)

1870

625

f

306

4 n. 41/4

1

838

768

1,503

2

804

1,062

2,338

3,54

3

1,028

1,014

2,046

3,66

4

1,740

1,514

3,076

41/4

3,76

5

2,287

2,392

4,336

4,05

3,57

(i

2,938

3,225

6,110

4 u. 3,5

3,70

7

2,618

2,945

5,658

3,5

3,48

8

2,366

2,402

5,268

4

3,423

9

3,870

3,615

5,299

3,63

3,622

1880

4,629

4,415

6,072

2,89

3,380

1

3,179

4,177

8,580

3,25

3,232

2

3,392

3,568

6,527

3,75

3,616

8

3,255

3,569

5,795

2,73

3,264

4

2,621

2,953

6,881

2,50

2,345

5

2,637

2,737

5,791

2,50

2,326

H

2,438

2,590

5,837

2,50

2,271

7

2,807

2,791

5,838

2,40

2,190

8

2,202

2,772

6,033

2,40

2,088

9

1,998

2,310

5,697

2,56

2,152

1890

1,841

2,060

4,982

2,70

2,371

1

1,820

1,835

4,759

2,54

2,540

')

2,481

2,200

5,214

2,23

2,051

H

2,363

2,649

6,972

2,21

1,903

4

2,109

2,406

7,157

2,04

1,837

5

2,762

2,832

9,154

2

1,528

6

2,210

2,771

7,838

2,15

1,662

7

1,754

2,002

5,422

2,16

1,842

8

1,718

1,847

4,940

2,54

2,116

9

1,508

1,711

5,084

3

2,469

19fK)

1,350

1,451

4,096

3

2,645

1

1,324

1,464

4,181

2,75

2,547

2

1,438

1,547

4,285

2,50

2,267

8

1,412

1,530

4,286

2,50

2,304

4

1,417

1,384

4,205

2,50

2,261

und späteren Rückganges der Depositen in der Höhe der vergüteten Zinsen zu suchen ist. Von 1875 bis 1880 hielt sich der Depositen- zinsfuss vorwiegend über dem offiziellen Banksatz ; seitdem war das

') Abzüglich der Provision auf den Rückzahlungen

149

Verhältnis umgekehrt. 1881 war der 1 )iskontosatz 0,86 7o) Mitte der achtziger Jahre zirka 0,60 '^jo höher ; die Depositen verminderten sich um mehr als 47 ^ja. 1887 betrug die durchschnittHche Differenz nur noch 0,50 ; die Folge war eine Zunahme des Bestandes. 1889 und 1890 stieg die Differenz auf 1,2 "/o, 1891 auf 1,4 »/o. Die Depo- siten gingen seit 1887 um 35 Vo zurück. Die Zunahme im Jahre 1892 entsprach der geringeren Differenz von 0,9 ^jo. Im Jahre 1895 er- reichte der landesübliche Zinsfuss den tiefsten Stand. Die Kantonal- bank gab 374 ^o-ige Obligationen aus. Die Depositen zeigten eine Ver- mehrung von 24 "/<>• Mit dem Steigen des Diskontosatzes von 1896 an, dem der Depositenzinsfuss in einem immer grösser werdenden Abstand folgte, erreichte die Differenz 1900 und 1901 nahezu 2 ^jo. Die Depositen verloren in fünf Jahren über 50 "/o ihres Bestandes. Die geringere Differenz von 1^2 und l^ja in den letzten Jahren ver- mochte nicht eine nennenswerte Vermehrung herbeizuführen.

Um einen grösseren Bestand und eine gleichmässigere Höhe zu erhalten, hätte sich der Zinsfuss bedeutend mehr den jeweilen gel- tenden Sätzen für kurzfristige Gelder anschmiegen müssen.

Ein anderes Moment, das wegen der befolgten Zinspohtik weniger scharf hervortritt, ist das Anwachsen der Depositen in Zeiten ge- ringer Unternehmungslust, 1887 und 1892 bis 1895. Die Geschäfts- welt begnügt sich für einen Teil ihrer Mittel mit dem verhältnis- mässig niedrigen Depositenzinsfuss um des Vorteils willen, beim Eintritt günstiger Konjunkturen sogleich über dieselben verfügen zu können.

In den geschäfthch lebhaften Zeiten 1888 bis 1891, 1897 bis 1900 mit teurem Geldstand finden die Depositengelder in den eigenen Wirt- schaften eine lohnendere Verwendung und die bei der Bank an- gelegten Summen nehmen ab. Im vierten Quartal 1889 suchte die Bank vergebKch durch Erhöhung des Zinstusses von 2^2 auf 3 ** 0 mehr Gelder heranzuziehen. Die Depositen gingen von 2,5 Millionen Franken Ende September auf 1,8 MilHonen Ende November zurück. Von Einfluss auf die Höhe der den Filialen übergebenen Summen sind auch die Erträgnisse der Landwirtschaft.

Im allgemeinen sind die innert Jahresfrist vorkommenden Schwankungen nicht erhebhch. Die Möghchkeit eines Rückzuges sämt- hcher Depositen ist jedoch grösser als bei den übrigen kurzfälligen Guthaben, indem die Inhaber der laufenden Rechnungen bei der Bank immer eine gewisse Summe zur Ausgleichung ihrer Umsätze halten müssen. Die Leitung hat diesen Geschäftszweig nicht be- günstigt, weil es sich um (xelder handle, die man stets l)ereit halten müsse, ohne dass der Bank aus dem Verkehr ein Nutzen erwachse.

150

Bestand. Der durclischnittliche Bestand der Depositen während des Jahres war vorwiegend, seit 1893 durchweg höher als der Saldo Ende des Jahres. Eine Ausnahme machen nur die Jahre, in welchen eine starke Vermehrung stattfand, /.um Beispiel 1879, 1880 und 1892. Die Beträge, welche im Laufe des Jahres eingezahlt worden sind, werden zum Teil im Herbste wieder erhoben.

Die Depositen der Filialen zeigen eine viel grössere Stabilität als diejenigen der Hauptbank.

Depositen

der Filialen

der Hanptbank

Ende 1875

Fr. 983,000

Fr. 1,303,000

1880

1,195.000

3,434,000

1885

1,177,000

1,459,000

1890

1,080,000

760,000

1895

1,024,000

1,737,000

1900

652,000

698,000

1904

848,000

569,000

Die Deponenten der Filialen gehören zum Teil der ländlichen Bevölkerung, diejenigen der Hauptbank fast ausschliesslich der städti- schen Bevölkerung an, welche in weit grösserem Masse den Einfluss der wirtschaftlichen Konjunkturen verspürt und auch leichter für ihre Mittel eine lohnendere Anlage zu finden versteht.

Die Zahl der Deponenten ist bei den Filialen seit 1895 von 1001 auf 769 Ende 1904 gefallen, bei der Hauptbank von 518 auf 239. Das durchschnittliche (luthaben des einzelnen Deponenten betrug

lipi 1-Tn.niit.hji.nk'

bei der Hauptbank

Ende 1895 Fr. 3350

1900 2101

1904 2380

Diese Zahlen erklären ebenfalls die Abnahme der Depositen. Da die Sparkasse auf die 30-tägige Kündigung für Zahlungen über Fr. 200 in der Regel nicht besteht, so ist es für den Landwirt loh- nender, seine Geldüberschüsse dort anzulegen. Für die städtische Be- völkerung, welche schon eine Verbindung mit der Bank unterhält, brächte eine Uebertragung aus den Checkrechnungen auf die Depositen nur einen Vorteil, werm sie auf längere Zeit vorgenommen werden kann, indem die Provision von 1 "^/oo in einem Monat einem Zins- verlust von 1,2 "/oj in ^rei Monaten von 0,3 ^jo gleichkommt.

iUis dem \'erhältnis der Rückbezüge zu dem durchschnitt- lichen Betrage ergiebt sich, dass 1879 bis 1883, während welcher Zeil

bei den Filialen

und Filialen

Fr. 1023

Fr. 1818

769

1120

1102

., 1406

- 151

die Depositen ihren höchsten Bestand, 3,5 bis 4,4 Millionen Franken, erreichten, ein Guthaben durchschnittlich 217 Tage bei der Bank angelegt blieb, in den Jahren 1899 bis 1903 bei einem Bestand von 1,5 Millionen nur 128 Tage.

Zinsfuss. Der zurzeit der Ausgabe des Scheins bestehende Zins- luss gilt, wie bei den Obhgationen, für die ganze Dauer des Depositums beziehungsweise bis zu dessen Erneuerung. Die erste Kolonne der Zinsen ^) gibt den durchschnittlichen Zinsfuss an, welcher für die während des betreffenden Jahres ausgegebenen Depositenscheine fest- gesetzt wurde; die zweite Kolonne enthält in Prozenten die Zinslast der Bank, abzüglich der Provision auf den Rückbezügen. Abgesehen von der Provision rührt der Unterschied zwischen dem Zinsfuss und der Zinslast daher, dass bei fallendem Zinsfuss die zu dem älteren, höheren Satze ausgegebenen Scheine die Zinslast auch des folgenden Jahres erhöhen, zum Beis])iel 1877, 1879 bis 1881 und 1883, während bei steigendem Zinsfuss die älteren Scheine die Zinslast unter dem mittleren Zinsfuss halten, zum Beispiel 1878, 1898 bis 1899.

Während eines Jahres fanden in der Regel nie mehr als drei Aenderungen statt (1880 vier). Der niedrigere Zinsfuss fiel gewöhnlich in die Mitte des Jahres, oder die Erhöhung trat erst im vierten Quartal ein. Vom 15. Mai 1883 bis 18. April 1887 bestand der gleiche Zinsfuss, 2V2 »/o; vom 1. Dezember 1898 bis Ende Juni 1901 3 "/o, seitdem 272 V^-

Ein Vergleich mit dem Check-, Kontokorrent-, Sparkasse- und Obhgationenzinsfuss während des Zeitraumes 1876 bis 1880 und 1899 bis 1903 zeigt folgendes Verhältnis:

Check- Kontokorrent-

Rechmingen Kreditoren Sparkasse . Obligationen Depositen

1876—80 2,02 7o 3,64 % 4,22 7o 4,40 «/o 3,55 « o

Differenz gegenüber Depositen:

1 ,53 7o ^ 0,09 7o + 0,67 7o 4- 0,85 7o 1899—1903 2,42 7o 3,22 7o 3,61 7o 3,76 7o 2,75 7o

Differenz gegenüber Depositen :

0,33 7o + 0,49 7o -f 0,86 7o + 1 ,01 7o Gegenüber 1876—1880 war die Verzinsung der Depositen wäh- rend 1899—1903, im Vergleich zu den Checkrechnungen 1,20 **o zu den Kontokorrent-Kreditoren 0,40 7o, zu der Sparkasse 0,19 und zu den Obligationen 0,16 ungünstiger.

1) Tabelle 13 No. 1, Seite U8.

152

Prouision. 1875 wurde die Provision auf den Rückbezügen von 74 auf ^ 8 ^/o ermässigt und 1901 für die vom 1. August desselben Jahres ausgegebenen Seheine auf 1 ''/oo herabgesetzt. Zweck der Pro- vision ist, den Deponenten zu veranlassen, sein Guthaben möglichst lange der Bank zu überlassen; je schneller er dasselbe zurückzieht, desto mehr fälU die Provision im Verhältnis zum Zinsbetrag in Betracht.

Dauer. Vor Ende 1897 betrug die Maximaldauer des Depositen- scheines zwei Jahre, seitdem ist sie auf ein Jahr angesetzt, nach dessen Ablauf der Schein erneuert werden muss.

VerLuendung. Die Depositengelder finden vorzugsweise im Porte- feuille Verwendung.

Charakteristik und Reformuorschläge. Als besondere Eigenarten der Depositen der Kantonalbank sind hervorzuheben:

Der Zins wird, wie bei den Obligationen, auf einen längeren Ter- min, vor 1898 zwei Jahre, seither ein Jahr, zum voraus festgesetzt; die Depositen selbst sind kurzfristige Gelder und jederzeit rückziehbar ; die Bank kann sie nur für die kurzfristigen Aktivgeschäfte verwenden. Um bei einem Rückgang der Zinssätze keinen Verlust zu erleiden, setzt sie den Zinsfuss möglichst niedrig an und sucht sich gegen frühzeitige Rückbezüge durch die Erhebung einer Provision zu schützen. Diese Umstände haben bewirkt, dass die von der Kantonalbank aus- gegebenen Scheine sich keiner Beliebtheit erfreuen.

Um die Kapitalien, welche bei anderen Banken gegen Obli- gationen auf zwei bis drei Jahre angelegt werden, soweit möglich der Kantonalbank zuzuführen, beschloss der Bankrat im Jahre 1905 Depositenscheine auf feste Zeit auszugeben, deren Zinsvergütung die Mitte halten soll zwischen der Verzinsung der Kontokorrent-(Tut- haben (3"/o) und der Obligationen {ß^/i'^/o). In Aussicht ist genommen ein Depositenschein, auf ein bis drei Jahre fest mit dreimonatlicher Kündigung und 872 ^o Zins.

Ein anderer Vorschlag zielte auf Einführung von Depositen- heften mit höherer Verzinsung, als sie bisher gewährt wurde, Wegfall der Provision, einmonathcher Kündigung für grössere Rückbezüge und allfällig Vorschrift eines ständigen Minimalguthabens. *)

Die Depositenkassen der Priuatbanken. Der letzte Vorschlag ist von mehreren Privatbanken durch die Errichtung von Depositenkassen verwirklicht worden.

') Vergleiche auch Fussiiote auf Seite K^VI.

153

Zweck derselben ist aber nicht das Depositengeschäft, sondern die Schaffung eines grösseren Kundenkreises für das Effekten- Emissionsgeschäft durch (lewährung einer höheren Zinsvergütung.

Nach dem von einem Institut ausgegebenen Reglement soll die Depositenkasse „insbesondere kleine Ersparnisse (Coupons-Eingänge usw.) sukzessive ansammeln, bis sie zur Erwerbung solider Wert- papiere Verwendung finden können".

Daher werden Einzahlungen in l)ar, welche bei Eröffnung der Rechnung im Minimum auf Fr. 100, nachher auf Fr. 50 festgesetzt sind, in Form von fälligen Cou})ons auch in geringeren Beträgen angenommen.

Rückzahlungen bis auf Fr. 1000 während eines Zeitraumes von 30 Tagen werden ohne Kündigung geleistet; für einen Fr. 1000 über- steigenden Betrag kann die Bank nach eigenem Ermessen entweder eine 30-tägige Kündigung verlangen oder auf dem Mehrbetrag den Zins für 30 Tage in Abzug bringen. Soweit es sich aber um Deckung von Ankäufen von Wertpapieren handelt, kann bis zur Höhe des Guthabens ohne Einschränkung verfügt werden.

Um die Zinslast nicht zu gross werden zu lassen, ist die Höhe des verzinslichen Guthabens auf Fr. 5000 beschränkt ; ausserdem be- hält sich die Bank das Recht vor, jederzeit auf 30 Tage den ganzen Betrag auf Rückzahlung zu künden.

16. Kapitel.

Die Darlehen gegen Faustpfand (Wertpapiere).

Unter den regelmässigen Kunden der Bank, welche Vorschüsse gegen Hinterlage von Wertpapieren erheben, sind namenthch zu er- wähnen die Kreise, welche mit der Börse in Verbindung stehen, Privatbanken, die zeitweise aus eigenen Mitteln den Ansprüchen ihrer Kundschaft nicht mehr genügen können, Industrielle und Kaufleute, die für eine vorübergehende Ausdehnung der Geschäfte oder für be- sondere Transaktionen grösserer Summen bedürfen, ferner Landwirte, welche es vorziehen, statt einer festen Grundpfandschuld Darlehen gegen Hinterlage der auf ihren Liegenschaften errichteten Schuld- briefe aufzunehmen.

Der Umfang des Lombardgeschäftes ist somit beeinflusst von den Umsätzen und Kursbewegungen auf dem Effektenmarkt und den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen in Handel und Industrie.

154

Tab.

13, Nu. 2.

1

-ombarddarleh

en.

AU8-

zahlun-

Saldo Ende des Jahres

Ziiisfuss

i Durch-

Ertrag in 0/0

,

^^

! schnitt-

Ver-

i gen Betrag (in '000 Fr.)

"S

7o

liches Kapital (in '000 Fr.)

des

durch-

schnittl.

Kapitals

Inste

Zahl

Betrag

(in '000 Fr.)

7o

Fr.

1870

' 2,033

1 548 1,322

4V2

()V2

1

4,363

1,049

2,988

4

572

5

4,63

1

■)

10,134

1,547

6,039

41/2

6

6

4,858

3

16,419

1,945

7,094

5

7

6

5,64

6,458

5,645

4

8,683

2,428

7,819

41/2

6

11

5,85

7,883

5,845

5

8,569

2,833

8,324

4V2

572

10

4,92

8,236

5,028

4,276

6

8,467

3,161

9,543

41/2

51/2

8

4,65

8,609

4,828

7

11,801

3,951

13,353

4

572

8

4,59

11,320

4,820

1

8

11,771

4,881

15,263

4'/2

572

6

4,82

14,743

4,944

106

9

12,315

5,042

14,170

4'/2

5

3

4,55

14,807

4,898

14,016

1880

13,354

4,446

11,982

4

47-.

4 '': 4,32

18,376

4,554

(),021

1

13,643

4,377

13,509

4

()

11

4,78

12,453

4,62(;

1,522

•)

10,513

4,068

10,625

41/2

6

7

5,12

11,072

5,100

■6

9,328

1 4,051

11,363

4

472

3

4.07

10,826

4,281

2,647

4

10,367

4,013

11,068

3V2

472

5

8,70

11,512

3,773

987

5

8,316

3,485

11,155

8'/2

472

7

8,751

11,063

3,891

3,015

6

10,758

3,370

11,586

8V2

472

11

3,698

11,227

3,678

850

7

11,660

3,411

11,221

3

472

11

3,543

11,187

3,544

199

8

19,524

3,335

13,580

3

572

11

8,637

13,216

3,579

1,029

9

24,219

3,326

14,371

31/2

572

13

4,244

18,892

4,019

1890 \

1

29,088

3,444

20,987

31/2

572 12

4,412

16,307

4,233

563

1 !

21,483

3,618

14,867

4

5 1 9

4,447

17,469

4,125

377,061-)

2 !

12,158

3,649

12,749

B

5 ! 9

3,650

14,122

3,566

12,533

3 1

13,166

3,570

14,320

3

5

11

3,851

13,218

3,650

6,682

4

11,662.

3,861

14,501

8V2

4'/.,

6

8,626

14,088

3,618

ö

14,978

3,713

17,295

8V2

5

6

8,804

15,175

8,511

6

13,180

3,678

15,951

3V2

5

15

4,081

16,008

3,889

7

12,071

3,703

14,777

3^V4

43/4

11

4,155

14,585

3,968

101

8

13,216

3,868

16,885

4

5 11

4,376

14,422

4,108

9

17,633

3,780

18,953

4V4

6 12

,4,850

16,847

4,584

1900

18,895

4,047

18,515

47-2

6 8

4,750

18,167

4,720

1 '

9,796

4,148

15,578

4

5 6

4,189

16,088 !

4,822

1,969

2

21,879

3,898

17,578

33/4

472 , 5

3,992

14,605

8,878

37

3

S6,064 ')

3,799

17,277

8V2

472 13

3,968

16,100

8,896

2,084

4

1 1-2,762 '^;

3.(;55

22,430

37.

41/2

5

3,892

1

1

16,545

3,862

') liikhisivf Prolongationen.

- 18U3 und IW)4 Wiedereinuünsie Fr. 221,690.

155

Geschichte. Der geringe Anklang, welchen die Kantonalbank anfänglich in Handelskreisen fand, geht aus der kleinen Zalil der Darlehensbegehren in den Monaten Februar bis Juli 1870 hervor. Als in der, dem Ausbruch des deutscli-franzosischen Krieges folgen- den Geldkrisis viele Banken den Begehren ihrer Geschäftsfreunde nicht mehr zu entsprechen vermochten, stieg der Betrag der bei der Kantonalbank gegen Hinterlage nachgesuchten Vorschüsse von Fr. 172,000 im Monat JuH auf Fr. 715,000 im Monat August.

Während der lebhaften wirtschaftlichen Entwicklung, welche dem Friedensschlüsse folgte, erreichten die Faustpfanddarlehen bis Ende 1872 6 Millionen Franken, 29 "/o aller Darlehen der Bank.

Im Krisenjahr 1873 betrug die Summe der Auszahlungen 16,4 Millionen Franken. Die teilweise Beruhigung, welche sich in Zürich schon Ende des .Jahres einstellte, zeigte sich im Rückgang des Lom- bardzinsfusses von 7 ^o anfangs November auf 5 *'/o im Dezember, den tiefsten Stand seit zwei Jahren.

Der trotz der wirtschaftHchen Depression zeitweise lebhafte Börsenverkehr führte 1877 bis 1879 eine Zunahme der Faustpfand- darlehen herbei. Die 1879 erlittenen Verluste (1 ^joo des durchschnitt- lichen Bestandes), der Eindruck der Börsenkrisis von 1882, sowie die damit im Zusammenhange gefallenen iVeusserungen im Kantonsrat veranlassten die Bankleitung, die durch Börsenpapiere gedeckten Vor- schüsse einzuschränken.

Eine erhebliche Vermehrung stellte sich erst 1888 bis 1890 mit dem gesteigerten Effektenverkehr ein. Während die ausländischen Börsenplätze sich relativ ruhig verhielten, wurden in der Schweiz die auf die Eisenbahnverstaatlichung hinzielenden Projekte zu einer fieberhaften Haussebewegung benützt und die Aktien der beteiligten Banken auf eine ungewöhnliche Höhe getrieben. Infolge der ge- steigerten Ansprüche der Börse erreichten die Auszahlungen der Kantonalbank 1890 29 Milhonen und der Betrag der Darlehen Ende des Jahres 21 Millionen Franken.

Der im nächsten Jahre erfolgte Zusammenbruch der Spekulation, der beispiellose Kurssturz der meisten Wertpapiere, die damit ver- bundene niedrigere Belehnungsgrenze und die, nach den in Winter- thur erlittenen Verlusten, von der Bank beobachtete grössere Zurück- haltung führten eine Verminderung der Darlehen auf 14,8 Millionen Franken Ende 1891 und 12,7 Milhonen Ende 1892 herbei.

1895 und 1896 machte sich der vermehrte geschäftliche \^erkehr, wiewolil nicht in starkem Masse, geltend.

156

Die 1897 und während eines Teiles des folgenden Jahres ein- getretene Abnahme hing mit den orientalischen Unruhen und dem Kurssturz der Eisenbahnaktien zusammen. 1898 bis 1900 bewirkte das gesteigerte (^eldbedürfnis von Handel, Industrie und Börse, sowie die Wirkungen der Bauspekulationen eine Vermehrung. 1900 er- reichte der durchschnittliche Bestand 18 Millionen Franken. 1902 ging er infolge der Stagnation des Effektenverkehrs auf 14,5 Millionen zurück.

Die bedeutende Kurssteigerung der führenden Werte und die vermehrten Umsätze der Börse bewirkten eine Zunahme der Darlehen auf 22,4 MiUionen Ende 1904.

Ueberblicken wir die Entwicklung der 35 Jahre, so heben sich folgende Perioden scharf ab :

1. Erste Periode: die ersten siebziger Jahre, welche mit der Krisis von 1873 ihren jähen Abschluss finden. Niedrigster Zinsfuss 1870 4 7o, höchster Zinsfuss 1873 7 %.

2. Zweite Periode : 1874 bis 1882. Trotz der ungünstigen wirtschaft- lichen Lage tritt eine bemerkenswerte Ausdehnung der Geschäfte ein. Die Bankleitung selbst unterbricht die weitere Entwicklung, so dass der Aufschwung 1880 und 1881 nicht im vermehrten Umsatz, sondern nur in den höheren Zinssätzen zum Ausdruck kommt. Niedrigster Zinsfuss 1877 4 «/o, höchster 1882 6 «/o.

3. Dritte Periode : 1883 bis 1891. Vermehrter Verkehr von Mitte 1888 an. Krisis im Herbst 1891, niedrigster Zinsfuss 1887 3 "/o; höchster 1890 572 »/o. Bestand Ende 1887 1 1 MiUionen Franken, Bestand Ende 1890 21 MiUionen Franken.

4. Vierte Periode: 1892 bis 1900. Stagnation 1892 bis 1894, Auf- schwung 1895 bis 1899. Krisis 1900. Niedrigster Zinsfuss 1892 und 1893 3 7o, höchster 1899 und 1900 6 "/o. Bestand Ende 1892 12,7 MiUionen, Ende 1899 19 Millionen Franken.

5. Fünfte Periode: seit 1901. Niedrigster Zinsfuss 1903 und erstes Halbjahr 1904. Im zweiten Halbjahre 1904 setzt die Aufwärts- bewegung wieder ein. Durchschnittlicher Bestand 1902 14,6 Millionen, höchster Bestand Ende 1904 22,4 Millionen Franken.

Zinsfuss. hl den ersten zwanzig Jahren richtete sich der Lom- bardzinsfuss nach dem offiziellen Banksatz, ohne jedoch dessen Bewegungen genau zu folgen. Als der offizielle Satz in den neunziger Jahren an Bedeutung verlor, geriet der Lombardzinsfuss unter den Einfluss des Privatdiskontosatzes. In den letzten Jahren l)ewegte er sich längere Zeit zwischen beiden Sätzen.

157 -

Mit Ausnahme von 1888, in welchem Jahre eine Haussebewegung an der Börse einsetzte, war der Unterschied zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Zinsfuss im gleichen Jahre nie mehr als 27o- In den ereignislosen Jahren 1875/76, 1883 bis 1886, 1894 und 1901 bis 1903 betrug er nur 1 7". ebenso 1904, da die Wirkung der Aufwärts- bewegung im zweiten Semester durch den reichlichen Zufluss kurz- fristiger Gelder aus dem Auslande aufgehoben wurde.

Bei steigenden Konjunkturen geht der Lombardzinsfuss in der Regel nicht in dem Masse in die Höhe und fällt nach der Krisis nie so unvermittelt zurück, wie der Diskontosatz. Man vergleiche :

Krisen-

Durchschnittlicher

Durchschnittlich er

jahre

Diskontosatz

Diskontosatz

Differenz

1873

5,44 «/o

1874

4,70 7o

0,74 70

1882

4,51 70

1883

3,02 70

1,49 70

1891

3,95 70

1892

3,12 «0

0,83 »/o

1900

4,883 7o

1901

3,989 70

0,894 70

Krisen-

Durchschnittlicher

Durchschnittlicher

jahre

Lombardzinsfuss

Lombardzinsfuss

Differenz

1873

5,64 70

1874

5,35 70

0,29 70

1882

5,12 7o

1883

4,07 70

1,05 70

1891

4,45 "/o

1892

3,65 7o

0,80 70

1900

4,75070

1901

4,189 7o

0,561 7o

Mit dem offiziellen Diskontosatz verglichen, zeigt der Lombard- zinsfuss in den Jahren 1880 bis 1900 einen allmählichen Rückgang um mehr als 1 7o-

1870 bis 1884 fiel der Lombardzinsfuss nie unter 4 7«, obschon der Wechseldiskonto 1876/77, 1879/80 zeitweise auf 272 und 2 7o stand. 1884 ging er zum erstenmal auf 372 zurück, 1887 und 1888 zum erstenmal auf 3 ^jo.

In den Jahren 1875 bis 1880 stand er durchschnitthch I74 über dem offiziellen Satze, in den Krisenjahren 1873 nur V* 7"' 1882 nur V2 7"- Eine geringe Differenz zeigen die Jahre 1872 0,4 i^nd 1881 0,7 70. Der Durchschnitt von 1871 bis 1880 = 4,74 7o gegenüber dem Wechseldiskonto von 3,64 ^) bestätigt die alte Regel, dass der Lom- bardzinsfuss 1 7" über dem Diskontosatz stehen sollte. Von 1881 an wird sie mit Ausnahme von 1883 nicht mehr beobachtet.

1) Unter Berücksichtigung des Satzes für Weclisel bis auf 1 Monat. Ver- gleiche Band 11, Seite 49, Zeile 16.

- 158

1885 bis 1895 sank die Differenz niii" 1/270. Der Einfiusy der Börse in den Jahren 1888 bis 1891 ist daraus zu ersehen, dass während 1872/73, 1881/1882, 1899/1900 in der Zeit der grössten Anspannung und der Krise das Maximum des Lombardzinsfusses und des offi- ziellen Diskontosatzes die gleiche Höhe erreichte. 1889/90 das Maximum des Lombardzinsfusses den offiziellen Satz um 1/2 7" ^"id 1891 um 1 «^/o übertraf.')

Von 1895 an tritt der Einfluss des Privatdiskontosatzes immer deutlicher hervor. Die Zahl der innert einem Jahr vorgenommenen Aenderungen übersteigt diejenige des offiziellen Satzes. In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre war der Lombardzinsfuss in der Regel Ende April, Ende Oktober und anfangs November, d. h. über die Haupttermine, während welcher Zeit auch der Privatsatz sich dem offiziellen Satz näherte, über, im Februar und Hochsommer unter dem offiziellen Satze.

1899 und 1900 war der offizielle Lombardzinsfuss der Kantonal- bank zum erstenmal durchschnittlich unter dem offiziellen Diskonto- satz der Emissionsbanken, in den der Krisis folgenden Jahren 1901 und 1902 nach dem Fall des Diskontosatzes um beinahe 1 "0 wieder etwas höher.

Die letzten zwei Jahre zeigen folgende Differenzen:

Lombard-

Offizieller

Minimal -

zinsfuss

Üiskon tosatz

Dilfereuz

Di.skontosatz

Differenz

1903

3,97 70

4,06 70

4- 0,09 70

3,43 «/o

T 0,54 7o

1904

8,89 7o

4,05 «/o

-+-0,16 7o

3,44 70

r 0,45 70

1904 hielt sich der Lombardsatz während des ersten Semesters unter, nach dem Einsetzen der Aufwärtsbewegung an der Börse im zweiten Semester auf der Höhe des offiziellen Diskontosatzes.

Die Natur des Lombardgeschäftes gestattet die Anwendung eines einheitlichen Zinsfusses nicht. Wie für das Diskontogeschäft besteht auch hier ein Privatsatz, der sich meist etwas über dem Privatsatz für Wechsel hält und dessen Schwankungen in gewöhnlichen Zeiten folgt. Er wird angewendet für bedeutendere Darlehen an Privatbanken und grosse Geschäftsfirmen, gegen Wechselobligo und Hinterlage von erstklassigen, börsenfähigen Wertpapieren oder von Primawechseln. Die Kantonalbank diskontiert die Wechseloblighi nicht, sondern erhebt den Zins am Ende des Darlehenstermins.

') Man vergleiche auch die oben angesehene Differenz der Diskonto- und Lomhardsätze 1891 und 1892.

- 159 -

Die an die Börsenkreise geleisteten ^'^orschüsse, welche einen bedeutenden Teil der Faustpfanddarlehen bilden, lauten in der Regel auf einen Monat. Der Zinsfuss für diese kürzeren Anleihen ist, je nach der Lage des Geldmarktes, steigender oder fallender Tendenz der Zinssätze, unter oder über dem Satz für drei Monate. Massgebend sind die jeweiligen Bedürfnisse der Börse im Verhältnis zu den vor- handenen Mitteln. Für die Kantonalbank, welcher das Konvenium im Diskontogescliäft eine empfindliche Beschränkung auferlegt, handelt es sich oft darum, Ueberschüsse entweder zu billigem Zinsfusse an- zulegen oder ertragios in der Kasse zu halten.

Bei allgemein hohen Sätzen wird bisweilen kleinen Leuten, Handwerkern und Gewerbetreibenden, für geringe Vorschüsse gegen gute Deckung, zum Beispiel Obligationen der Kantonalbank, ein Vor- zugszins eingeräumt.

Ertrag. Verglichen mit den übrigen kurzfristigen Anlagen ist der Ertrag des Lombardgeschäftes, welches in früheren Jahren als das lukrativste der Bank bezeichnet werden konnte, stark zurück- gegangen. In den ersten 18 Jahren war der Ertrag bedeutend höher als der durchschnittliche Zinsfuss; eine Ausnahme machten nur die Jahre 1873 74, 1881/82 mit besonders hohen Sätzen. Von Mitte der achtziger Jahre an macht sich der Einfluss eines Privat-Lombardsatzes geltend und von 1888 an bleibt der Ertrag hinter dem Durchschnitt zurück, am erheblichsten, um 0,322 *^'o, 1891, in welchem Jahre die Be- leb nung von Wertpapieren einen l^esonders grossen Umfang annahm.

Durchschnittlicher

Zinsfuss Ertrag Differenz

1875- 1884 4,550 7o 4,680 7o + 0,130 7o

1885—1894 3,885 7o 3,790 7o -: 0,095 7o

1895—1899 4,25370 4,01170 ^0,24270

1 900 1 904 4, 1 58 7o 4,135 7o ^ 0,023 7o

1901 war der Ertrag um ^'s "0 liöher als der Zinsfuss.

Ein Vergleich mit dem Ertrag des schweizerischen Portefeuilles zeigt entsprechend der Bewegung der beiden Zinsfusse die grösste Ditlierenz zugunsten der Lombarddarlehen in den geschäftsstillen Jahren, die kleinste in der Zeit der Hochkonjunktur und während der Krisis.

- 160

Ertrag des Ertrag der Diiferenz

Schweiz. Portefeuilles Lombarddarlehen

1884—1887 3,079 7o 3,721 % 0,642 «/o

1888-1891 3,720 > 3,989 7o 0,269 7o

1892-1895 2,705 7o 3,586 7o 0,881 »o

1897—1900 4,098 7o 4,343 7o 0,245 7..

1901—1902 3,230 7o 4,100 «/o 0,870 «/o

1908-1904 3,376 «'0 3,879 "/o 0,508 %

Die Jahre 1895 bis 1900, während welcher die Börse wiederholt durch verschiedene Ereignisse gestört wurde, weisen mit den steigen- den Konjunkturen eine allmähliche Verminderung der Differenz zwischen dem Ertrag der beiden Anlagen auf, verursacht durch das schnellere Steigen des Diskontosatzes.

Jahr 1895 1896 1897 1898 1899 1900

Differenz 1,018 7o 0,609 7o 0,509 7o 0,298 7o 0,098 7o 0,076 7o

Liquidität der Lombarddarlehen. Es kommen hauptsächlich in Betracht die gegen Hinterlage von börsenfähigen Wertpapieren auf einen Monat abgeschlossenen Vorschüsse, deren Betrag den grössten Schwankimgen unterliegt, aber nie unter mehrere Millionen sinkt. Wie rasch das auf Wertpapiere ausgeliehene Geld wieder flüssig ge- macht werden kann, zeigte sich, um nur ein Beispiel anzuführen, anfangs 1882, als diese Darlehen innert Monatsfrist um einige Millionen vermindert wurden.

Die Darlehen gegen Wechselobligo mit Faustpfand (Lombard- wechsel) betragen in gewöhnlichen Zeiten ein starkes Drittel, Ende 1904 beinahe die Hälfte der Faustpfanddarlehen, = zirka zehn Millionen. Die Kantonalbank hat diese Wechsel nie in das Wechselportefeuille gelegt, obwohl sie der Wechselstrenge unterliegen und nach Bedürfnis weitergegeben werden können. Sie hat dieselben auch niemals rück- diskontieren lassen ; erst seit Mitte der neunziger Jahre findet in den für das eidgenössische Noteninspektorat bestimmten Bilanzen eine Ausscheidung statt zwischen Lombarddarlehen ohne und solchen mit Wechselverbindlichkeit.

Die Anwesenheit von Lombardwechseln in den Portefeuilles der schweizerischen Notenbanken ist in bezug auf die Liquidität oft bemängelt worden, ohne jede Rücksicht auf die Qualität der Hinterlage. Eine be- deutende Notenbank wird in kritischen Zeiten die Diskontierung von einheimischen Geschäftswechseln nicht einschränken dürfen, wohl aber ohne Bedenken die Besitzer internationaler Werte auf die ausländischen Bankplätze verweisen oder ihre Vermittlung hiefür anbieten können.

161

Hinterlage und BelehnungsLuert. Die als Faustpfand liinterlegten Wertschriften dürfen nie im vollen Werte beliehen werden. Als Faustpfand werden angenommen :

„Schuldbriefe, in- und ausländische Aktien und Obhgationen, Lebensversicherungspolicen von in der Schweiz konzessionierten Ge- sellschaften und andere Wertpapiere."

Die zürcherischen Schuldbriefe sind durch die kantonale Ge- setzgebung den Inhaberpapieren gleichgestellt. Die Frage, ob die Bank bei der Belehnung von Briefen an die gesetzliche Belehnungs- grenze der Unterpfande gebunden ist, das heisst, ob sie Schuldbriefe nur soweit als Hinterlage annehmen darf, als die Vorschüsse nicht mehr als ^U des Wertes der landwirtschaftlichen Grundstücke, nur ^Ai des Wertes der Wohn- und Oekonomiegebäude und nur ^1^ der Fabriketablisse- mente betragen, ist vom Bankrat nicht grundsätzlich gelö.st worden, sondern wird von Fall zu Fall entschieden. Eine höhere Belehnung erscheint bei der kürzeren Dauer des Schuldverhältnisses der Faust- pfanddarlehen gerechtfertigt.

Für die Belehnung der Wertpapiere gelten folgende Ansätze :

Aktien :

1. 85 °/o vom Kurswert: Aktien von ersten schweizerischen Diskonto- banken und Hypothekenbanken.

2. 80 vom Kurswert : Aktien von ersten schweizerischen und ausländischen Handelsbanken und Banken mit gemischtem Betrieb.

3. 50 bis 75 *^/o vom Kurswert, je nach Qualität des Papiers und des Hinterlegers : Schweizerische Eisenbahnaktien, mit regel- mässigem Dividendengenuss ; ausländische, in der Schweiz kotierte Eisenbahnaktien von grossen Transitlinien, welche regelmässig Dividenden zahlen ; schweizerische Industrieaktien, in Basel und Zürich kotiert (Titel, welche erheblich unter pari notieren, sind in der Regel ausgeschlossen); übrige schweizerische Bankaktien.

4. Aktien von Versicherungsgesellschaften und von ausländischen Industriegesellschaften, sowie alle übrigen im Verzeichnisse der Kantonalbank nicht erwähnten Aktien werden nur in kleinen Posten an Primaschuldner und mit genügender Marge belehnt, ebenso Titel, von welchen ein grosser Teil sich nicht in festen Händen befindet, oder die überhaupt nicht an der Börse zuge- lassen sind.

Die Höhe der Vorschüsse an einzelne Personen oder Firmen auf den gleichen Titel unterliegt je nach der Quahtät des Papiers und der Hinterleger einer gewissen Beschränkung. Bei starken Kurs-

I. 11

162

rückgängeu ist die Gefahr des Verlustes geringer , wenn für die gleiche Zahl von Aktien zehn statt eine Person haften. Eine Ver- teilung des Risikos wird ebenfalls erzielt durch die Hinterlage ver- scliiedener Titel durch die gleiche Person.

Bei den industriellen Werten kann nicht auf den Kurswert der Börse allein abgestellt werden, welcher oft durch grosse Dividenden weniger Jahre auf eine ungerechtfertigte Höhe getrieben wird, sondern die Stellung der Gesellschaft muss an Hand von Rechenschafts- berichten und Erkundigungen eingehend studiert werden. Die vor- handenen Reserven, die Einstellung der Vorräte in die Bilanz, die Höhe der Abschreibungen, der Stand der Immobilien und die Kon- junkturen der betreffenden Industrie müssen berücksichtigt werden.

Obligationen :

1. 95 bis 98 ^/o vom Kurswert: Schuldtitel aller Art der Zürcher Kantonalbank ; schweizerische Staatsobligationen.

2. 85 bis 95 ^/o vom Kurswert: Kotierte schweizerische Städte- obligationen ; Renten ausländischer Staaten mit erstem Kredit ; Obligationen der fünf schweizerischen Hauptbahnen ; Obligationen von ersten schweizerischen Banken, mit Staatsgarantie oder reinem Hypothekargeschäft, oder eigenem zum fremden Kapital im Ver- hältnis von nicht über 1 : 5.

3. 80 bis 85^0 vom Kurswert: Deutsche, österreichische und un- garische Pfandbriefe von staatlich kontrollierten ersten Instituten ; Renten von Staaten mit Kredit zweiten Ranges ; erste ausländische Städte- und deutsche Provinzanleihen ; schweizerische Eisenbahn- obligationen von Gesellschaften mit regelmässigem Dividenden- genuss; erste ausländische Bahnobligationen grosser Transitlinien ; Obligationen erster ausländischer Banken ; nichtkotierte schweize- rische Bank- und Leihkassenobligationen von soliden Instituten ; nichtkotierte Obligationen von zürcherischen Gemeinden in ge- ordneten ökonomischen Verhältnissen.

4. 75 bis 80 "/o vom Kurswert : Schweizerische Eisenbahnobligationen von Gesellschaften ohne regelmässige Aktiendividende ; kotierte schweizerische Industrieobligationen grösserer Unternehmungen ; schweizerische Bankobligationen ; Obligationen von Finanzgesell- .schaften.

5. 50 bis 75 % vom Kurswert, je nach Qualität des Papiers und des Hinterlegers : nichtkotierte solide schweizerische Tndustrie- obhgationen, vornehmlich mit hypothekarischer Sicherheit; in

163

der Schweiz kotierte solide ausländische Industrieobligationen mit hypothekarischer Sicherheit ; übrige schweizerische Bank- und Leihkassenobligationen.

Von der Belehnung sind ausgeschlossen : Unverzinsliche Lose und Spielpapiere.

Lebensversicherungspolicen werden zu 80 bis 90 % des Rück- kaufswertes belehnt.

Die Belehnung von Wechseln hat erst in den letzten Jahren grösseren Umfang angenommen. Die Beträge sind nicht in den Faustpfanddarlehen, sondern in den Vorschüssen in laufender Rech- nung (Kontokorrent-Debitoren) enthalten.

Wenn sich während der Vertragsdauer der Wert der Pfänder vermindert, so ist die Bank berechtigt, sofort vermehrte Sicherheit oder entsprechende Abzahlungen zu verlangen. In Zeiten starker Kurseinbussen ist eine öftere Durchsicht erforderhch, um sich zu vergewissern, dass die Deckung nicht unter die vorgeschriebene Höhe fällt. ')

Dauer. Alle Darlehen von Bedeutung lauten auf feste Termine, längstens sechs Monate, nach deren Ablauf sie erneuert werden können. Es können Darlehen auch auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsfrist nur für die Bank und dem Rechte der jederzeitigen Abzahlung für den Schuldner oder mit beidseitiger längstens zweimonatlicher Kündigungs- frist abgeschlossen werden.'^) Sie sind halbjährlich zum offiziellen Lombardzinsfuss der verflossenen sechs Monate und mit einem Zu- schlag von einer Provision von 1 ** oo (früher 7^ V") zu verzinsen.

Seit 1895 werden auch Darlehen auf unbestimmte Zeit zu einem beim Abschluss schon vereinbarten Zinsfuss gewährt. Diese Neuerung wurde besonders von einem Teil der ländlichen Bevölkerung begrüsst, welche eine feste Grundpfandschuld nicht abschliessen wollte und die

1) 1891 wurde festgestellt, dass trotz verschiedener Krisen die Bank auf ihren Vorschüssen an Börsenagenten und Sensale noch nie einen Verlust erlitten hatte ; auch in den späteren Jahren scheint dies nie der Fall gewesen zu sein. Da diese Darlehen gewöhnlich nur für einen Monat al)geschlossen werden, so ergiebt sich eine Prüfung der Sicherheit nach kurzer Frist von selbst.

'-) Anfangs der achtziger Jahre wurde beantragt, die Darlehen auf unbestimmte Zeit eingehen zu lassen. Wer einen längeren Verkehr mit der Bank unterhalten wolle, möge sich einen Kredit in laufender Rechnung eröffnen und die Provision bezahlen. Dagegen wurde jausgeführt, der Faustpfandschuldner bleibe immer für die volle Höhe des Darlehens belastet, der Schuldner in laufender Rechnung zahle nur Zinsen auf den effektiven Bezügen, während die Bank doch gewärtig sein müsse, dass er bis auf den vollen Betrag des Kredites verfüge.

164

periodische Erneuerung der Faustpfandoblighi als umständlich empfand. Entsprechend der längeren Dauer muss die Bank voraussichtHche Erhöhungen des Ziusfusses beim Abschluss in Berechnung ziehen; gewöhnlieh besteht die Hinterlage in kleinen, nicht leicht verkäuf- lichen Schuldbriefen und der Zinsertrag komjnt ungefähr demjenigen gleich, welchen die Bank bei fester Uebernahme der Titel erhalten würde. Die Darlehen sind jederzeit auf drei Monate kündbar. Um häutige Aenderungen der geringfügigen Beträge zu verhindern, wird bei der Rückzahlung eine Provision von V* des Darlehensbetrages berechnet, falls die Kündigung seitens des Schuldners vor Ablauf eines Jahres erfolgt.

Verluste. Als Ursachen der Verluste werden angegeben : Beleh- nung gestohlener Wertpapiere, Unmöghchkeit bei Kursrückgängen, die verlangte Nachdeckung zu erhalten.

Von den 1891 abgeschriebenen Verlusten von Fr. 377,061 rührten Fr. 366,273 von der Katastrophe der Kreditbank Winterthur her und fielen ausschliesslich auf Rechnung der Fihale Winterthur.

An der Kurstreiberei, welche mit den Plänen auf Verstaatlichung der Zentralbahn zusammenhing, hatte sich die kleine Kreditbank Winterthur besonders stark engagiert und unter anderm die Leitung eines Syndikates von 12,000 Aktien einer Bank übernommen, welche in hervorragender Weise an der geplanten Operation beteiligt war. Die Aktien im Kurswert von zirka zehn Millionen Franken hess sie bei anderen Banken belehnen. Nach dem Kursrückgang, welcher infolge des ablehnenden Volksentscheides eintrat, war sie ausserstande, die geforderte Mehrdeckung zu leisten.

Als Fehler muss bezeichnet werden, dass die Filiale Winterthur an wenige Personen, deren Beziehungen zur Kreditbank Winterthur bekannt waren, sowie an diese selbst ausser allem Verhältnis hohe Summen auf den gleichen Titel vorstreckte, welcher nicht als klassiert betrachtet werden konnte.

•Durch günstigen Verkauf der übernommenen Aktien im Jahre 1893 und 1894 wurde ein Retrag von Fr. 214,642 wieder eingebracht, so dass sich der endgültige Verlust auf Fr. 151,631 belief.

Die Verlu.ste in den Jahren 1892 bis 1904 betrugen Fr. 23,306 = 0,012 "'o des durchschnittlichen Betrages der Darlehen.

Darlehen an Börsenkreise. Trotzdem die Verluste nicht auf Rechnung der eigenthchen Börsenkreise zu setzen waren, führte die Tatsache,

^ 165

dass Gelder der Bank mittelbar durch Börsenoperationen verloren worden waren, zu einem Antrag der Vertreter der Landwirtschaft, die Belehnung der an der Börse gehandelten Wertpapiere einzustellen und den Verkehr mit den Börsenagenten abzubrechen. Dem gegen- über wurde aufmerksam gemacht, dass das Lombardgeschäft am meisten zur Bildung des Reservefonds beigetragen und die Bank auf ihren Darlehen an Börsenagenten noch nie Verluste erlitten habe. Es gehe nicht an, Personen, die einen vom Staate konzessionierten Beruf be- treiben, nur deslialb grundsätzhch und von vornherein vom Verkehr mit der Staatsbank auszuschliessen. Die Bank könne überhaupt nicht prüfen, zu welchen Zwecken die Darlehensnehmer das Geld verwenden wollen. Es sei ein durchaus legitimes Geschäft, wenn Personen Wert- papiere kaufen und nur die Hälfte oder ein Drittel des Kaufpreises bezahlen und sich für den Rest Vorschüsse auf die gekauften Titel geben lassen.

Die Geschäfte, welche die Kantonalbank abweise, würden nur von anderen Banken gemacht, welche sich die erforderlichen Mittel gegen Wechsel von der Kantonalbank beschaffen, so dass das Geld der letzteren indirekt doch den Börsenkreisen zufliessen werde.

15. Kai>itel.

Die Darlehen gegen Bürgschaft.

In den siebziger Jahren zeigten die Darlehen gegen Bürgschaft eine starke Vermehrung. Insbesondere sind die Jahre 1877 bis 1879. und unter diesen 1878 bemerkenswert. Ende 1879 waren auf Personal- kredit an 3365 Schuldner 3,9 Millionen Franken ausgeliehen, nahezu 4*^/0 aller Darlehen der Bank.

Von 1880 an trat mit kurzen Unterbrüchen eine langsame, stetige Abnahme der Bürgschaftsdarlehen ein. Ende 1889 betrugen sie 1,2 Milhonen Franken, Ende 1892 1,26 Milhonen Franken, 1894 bis 1896 wenig mehr als eine Million Franken. Von 1897 an stiegen sie bis auf 1,4 Milhonen Franken Ende 1899, sind aber .seither auf eine Milhon gefallen = 0,4 % aller Darlehen der Bank.

Im Berichte von 1887, welcher sich mit der auffälhgen Abnahme dieser Darlehen befasst (1879 bis 1884 um volle 50 7o), wird die Not- wendigkeit einer möglichst genauen Prüfung der Darlehensbegehren l)etont, im übrigen aber die Ansicht zurückgewiesen, die Bank ver-

- 166

Die Darlehen gegen Bürgschaft.

Tab. 15,

No. 1.

AU8- '

Saldo

Verluste

Zahlungen j[

Durch-

i

Zahlungen 1

Ende des Jahres !

der

der ]

Bürgen

schnitts-

:| ^ . II

1

Bank

(in Fr.)

Zinsf U88

Betrag | (in '(XX) Fr.)

Zahl ;

Betrag |

Fälle

Betrag

0/0

1

(in '000 Fr.) 1

(in '000 Fr.)

1

1870

358

198

304 '

1

1

_ 1 j

4V-^-5

1 563

463

350 '

_ 1

5,04

2 780

681

691

_ ]

5,04

3 1,629

822

1,050

1

5V--'

4 1,113

1,129

1,417

57-^

5 1,161

1,282

1,741

10,077 j

j

5,18

6 1,261

1,519

2,093

154 '

5

7 1,843

2,116

2,661

1

5

8 3,572

2,855

3,572

100

5

9 2,316

3,365

3,905

1,631

208

346

5

1880 1,745

3,376

3,621

222

304

5

1 1,625

3,145

3,184

194

276

5

2 1,439

2,954

2,422

300

204

3Ü()

öV-i

3 1,299

2,879

2,240

2,667

189

222

5

4 1,147

2,617

1,954

1,482

159

254

4,625

5 i 980

2,332

1,711

140

268

4V-^

6 820

2,120

1,401

75

102

139

4V'.>

7 889

2,031

1,289

82

98

4V2

8 666

1,978

1,228

500

68

84

41/2

9 i 711

1.989

1,212

5,467

66

55

' 41/2

1890 1 630

2,008

1,220

\ 1,729

81

73

47^

1 716

2,068

1,259

136

55

54

472

2 :i 708

1,951

1,190

1,022

86

84

4»/2

3 1 552

1,788

1,111

189

49

42

4'A

4 1 664

1,760

1,081

3,000

44

24

1 47.

5 537

1,696

1,038

i 28

13

4V'-'

6 651

1,589

1,028

36

39

47.

7 [1 623

1,556

1,093

107

42

31

47-.!

8 1; 775

1 1,535

1,240

61

59

47^'

9 i 815

1,524

1,408

289

59

1 84

4,608

1900 1 693

1,488

1,302

5,782

100

176

5

1 l| 657

' 1,437

1,222

108

1 86

102

4,888

2 ,; 608

1,408

, 1,122

194

78

129

4'/.

3 ii 576

1,367

1,083

74

75

|, ^'h

4

1 508

1 i

1

1,322

1,006

li

61

88

472

167

fahre bei der Beurteilung der Bürgen zu rigoros. Dagegen sprechen auch die Verluste, welche die Bank während dieser Zeit erlitt. Der Grund der raschen Vermehrung in den siebziger Jahren sei darin zu suchen, dass Bürgschaften früher oft leichthin und ohne Erkundigung über die Verhältnisse der Schuldner eingegangen wurden. Ende der siebziger Jahre kam die Zeit der Ernüchterung; schlimme Erfahrun- gen und schwere Verluste bewirkten, dass man die Bürgschaften in vielen Kreisen verpönte.

Was den Eintluss der wirtschaftlichen Konjunkturen auf die Bürgschaften anbelangt, so treten in Abweichung von den Darlehen auf Realkaution folgende Momente hervor :

Die stärkste Zunahme fand statt während einer Zeit der wirt- schaftlichen Depression in den Jahren 1877 bis 1879 von 2,1* auf 3,9 Millionen Franken.

Eine Vermehrung trat jeweilen nicht mit dem Wiedererwachen der wirtschaftlichen Tätigkeit ein, sondern einige Jahre später, unter Umständen kurz vor der Krisis.

Mitte 1888 setzte ein wirtschaftlicher Aufschwung ein; erst 1890 und 1891 kam dies in einer kleinen Vermehrung der Zahl und des Betrages der Darlehen zum Ausdruck. Noch deutlicher zeigte sich dies in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre. Schon 1895 wurde die Wirkung des wirtschaftlichen Aufschwunges in den anderen Ge- schäftszweigen der Bank verspürt, erst 1898 und 1899 wiesen die Bürgschaftsdarlehen eine merkliche Vermehrung des Betrages auf. Nicht bevor die verschiedenen Formen des Realkredites erschöpft waren, nahm man Zuflucht zum Personalkredit ^). Auch die durch Bürgschaft gesicherten Kredite in laufender Rechnung wiesen 1899 die stärkste Vermehrung auf, gegen 20 "/o.

Ein anderer bemerkenswerter Punkt ist die allmähliche Abnahme der Bürgschaftsdarlehen nach der Krisis. Nach derjenigen von 1882 war die Verminderung im folgenden Jahre 1883 die geringste des Jahr- zehnts, nach 1891 fand eine langsame Abnahme statt bis 1895, ebenso nach 1900 bis 1904.

Zinsfuss. Der Zinsfuss weist wenig Aenderungen auf. 1870 be- trug er 41 270 bis 570, 1871 bis 1872 5<'/o, 1873 bis 1874 57270, 1875 bis 1883 5 70, vom 1. April 1884 an blieb er 157-2 Jahre un-

1) Das Material einer Bank ist zu dürftig und die Klasse der Schuldner nicht derart, dass aus der ausserordentlichen Benützung der ßürgschaftskxedite sogleich auf eine Ueberspannung der Konjunkturen und auf die Nähe einer Katastrophe geschlossen werden könnte,

168 -

verändert auf 472 7*^ stehen. Als im Herbst 1899 der offizielle Bank- diskonto und der Lombardzinsfuss auf b^ji^la stiegen, fand man eine Differenz von 1 ^ja zu auffällig und ging am 13. Oktober auf 5 7», welcher Satz bis 5. Oktober 1901 in Kraft blieb. Seither beträgt der Zinsfuss wieder 4'/2 "/o.

Ein \'ergleich zeigt, dass die gegen Bürgschaft gewährten Dar- lehen zwar öfters im Laufe der Jahre zu billigeren Bedingungen er- hältlich waren, dass aber der Jahresdurchschnitt mit Ausnahme von 1878 und 1897 sich stets über dem Lombardzinsfuss hielt. Letzterer betrug im Durchschnitt in den Jahren

1870 bis 1894: 4,37 gegenüber 4,84 tür die Bürgschaftsdarlehen, 1895 1904: 4,2070 4,6070

eine Differenz von nur 0,40 ^jo. Der in Anbetracht der Deckung niedrige Zinsfuss erklärt sich daraus, dass den Bürgschaftsdarlehen seit Mitte der achtziger Jahre keine Bedeutung mehr zukam und die Schuldner meist kleine Leute waren, bei welchen eine besondere Be- rücksichtigung augezeigt schien. Auf keinen Fall kann der Grund der Verminderung der Darlehen in einem zu hohen Zinsfuss gesucht werden.

Schuldner. Auf den Bezirk Zürich, der sonst in so hervorragen- der Weise zu den Geschäften der Bank beiträgt, entfallen kaum 80 der Darlehen. Es sind hauptsächlich die landwirtschaftlichen Bezirke Affoltern, Bülach, Dielsdorf und Pfäffikon, die im Verhältnis zu ihrer Bevölkerung einen ausserordentlich grossen Teil der Bürgschafts- schuldner stellen. Wenn auch das Bürgschaftswesen bei der Land- bevölkerung ebenfalls zurückgegangen ist wie in der Stadt, so kommt ihm bei ihr im Vergleich zur städtischen Bevölkerung immer noch eine gewisse Bedeutung zu. Der Handel macht davon wenig Gebrauch. Ausser den Landwirten finden wir unter den Schuldnern Handwerker und kleinere Gewerbetreibende.

Damit stimmt auch die Tatsache, dass im Kriegsjahr 1870 nach Ausbruch der Geldkrisis die Gesuche um Vorschüsse gegen Bürg- schaft von Fr. 82,000 im Monat Juli auf Fr. 49,000 im xMonat August zurückgingen, während, wie schon erwähnt, die Gesuche um Faust- pfauddarlohen sich mehr als vervierfachten.

Die Tabelle 15 No. 2, Seite 169, enthält eine Gegenüberstellung der Darlehen in den Jahren 1879 und 1904, nach ihrer Grösse ge- ordnet. Am stärk.sten ist der Rückgang der grossen Darlehen über Fr. 5(XXI. ICnde 1879 beliefen sie sich auf 37,6 7o der Totalsumme, Ende 1904 nur noch auf 12 7o- (Jeringer ist die absolute Verminderung

bei den kleinen Darlehen bis aul' Fr. 2000. Ende 1879 betrugen sie 45 7o, Ende 1904 65 7o der Totalsumme.

Tab. 15, No.

2.

Die

Bürgschaftsdar

lehen.

1879

1904

Fr.

Zahl

7o

Betrag (in '000 Fr.)

'Vo

1

Zahl o/o

1

Betrag

(in '000 Fr.)

o/o

1— 1(X)

252

7,5

21

0,5

155

11,7

12

i;^

101— 500

1742

51,8

559

14,3

685

51,8

203

20,2

501—1000

713

21,2

586

15

236

17,8

188

18,7

1001—2000

354

10,5

585

15

163

12,3

247

24,5

2001—8000

107

3,2

291

7,5

47

3,6

122

12,2

3001-4000

51

1,5

197

5,1

13

1

48

4,8

4001—5000

40

1,2

'196 5

13 1

64

6,3

über 5000

106

3,1

1470

1

37,6

10 0,8

121

12,1

3365

100

3905

100

1322

100

1006

100

Bezirk Zürich ; (in '000 Fr.)

II

üebrige Bezirke (in '000 Fr.)

879

1262

2643

880

1201

2420

890

344

876

895

1 252

781

.900

430

873

.904

1 2

99

1 '^<

37

Verluste. Die Verluste der Bank betrugen 1875 bis 1904 durch- schnittlich 0,7700^) des am Schlüsse des Jahres ausgeliehenen Kapitals, gewiss ein sehr geringer Betrag, welcher von der Sorgfalt der Bank Zeugnis ablegt. Beachtenswert ist, dass im Jahre 1891, in welchem die Bank P>. 377,000 Verluste auf dem Lombardgeschäft a])/Aischreiben hatte, die Bürgschaftsdarlehen nur eine Einbusse von Fr. 136 brachten.

Ursachen der Verluste waren in wenigen Fällen gefälschte Unterschriften auf den Bürgschaftsurkunden, die trotzdem von den Gemeindebeamten beglaubigt worden waren. In einem Falle war

1) Inkkisive eines Nachlaöses vuu Fr. 3000.

170

auch die Beglaubigung gefälscht. Die meisten Verluste betrafen Dar- lehen, bei welchen die Bürgen bei Abschluss als vollständig genügend erachtet werden mussten, aber durch fortgesetzte Verbindung mit dem Schuldner in dessen Ruin verwickelt wurden. Es beweist dies, wie wichtig es ist, in kurzen Zeitabständen Erkundigungen über die Bürgen einzuziehen.

Zahlungen der Bürgen. Eine deutliche Mahnung enthält die Sta- tistik der Summen, welche von den Bürgen übernommen werden mussten.^) Für 1879 bis 1890 beträgt der Durchschnitt 10 7o, 1891 bis 1904 6% des Bestandes. Doch wäre es irrtümlich, anzunehmen, dass die Bürgen in dem Betrage, welchen sie an die Bank zahlen, geschädigt seien. In vielen Fällen können sie sich an der Sicherheit, welche sie selbst von Anfang an besitzen, oder auf dem Zwangswege erwerben, schadlos halten.

Dauer. Das Reglement gestattet nur Vorschüsse auf feste Ter- mine, auf ein bis sechs Monate ; nach \'erfall ist die Erneuerung zu- lässig.

Bürgen. X'erlangt werden wenigstens zwei solidarisch haftende Bürgen, ,,von denen jeder einzelne für die ganze Schuldsumme als habhaft erachtet werden kann". Die gleiche Person darf nicht zu oft als Bürge angenommen werden ; ausnahmsweise kann sich die Bank bei Darlehen bis Fr. 200 auch mit nur einem Bürgen begnügen. Verringert sich während der Vertragsdauer die Sicherheit der Bürg- schaft, so ist die Bank berechtigt, sofort vermehrte Sicherheit durch entsprechende Abzahlung zu verlangen. Die Darlehen, welche ganz oder teilweise durch Personalbürgschaft gedeckt sind, müssen suk- zessive getilgt werden. Mit der Abzahlung ist in der Regel nach Verfluss eines Jahres, von der Entstehung an gerechnet, zu beginnen. Nach dem ersten provisorischen Reglement von 1870 sollte nach Jahresfrist die Hälfte und nach zwei Jahren die ganze Schuld zurück- gezahlt werden. Die Klasse der Schuldner machte die Durchführung unmöglich. Dagegen führte man die Bestimmung ein, dass der Bürg- schaftsvertrag alle zwei Jahre zu erneuern sei. Der Schuldner wird sich eher zu wenigstens teilweisen Abzahlungen veranlasst fühlen, wenn er sich nach Ablauf von je zwei Jahren wieder an den Bürgen

') Sie begreifen auch die T^eistungen, zu welchen .sich <lie Bürgen bei Dar- lelien mit FauHtpt'and gegen Bürgschaft und den gegen Bürgscliaft bewilligten Kontokorrent-Krediten gezwungen sahen. Do(rh waren diese Fälle selten und die Beträge gering.

171

wenden muss, und diesem kann es nur angenehm sein, zu erfahren, wie der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Bürgen können keine Einreden zu ihren Gunsten aus der Unterlassung der Erneuerung ableiten.

Ein Postulat des Kantonsrates. Im November 1884 beauftragte der Kantonsrat den Bank;rat, die Frage zu prüfen, ,,oh nicht eine Vereinbarung der zürcherischen Kreditinstitute, die gegen Bürgschaft Geld ausleihen, herbeizuführen sei zum Behufe gegenseitiger Mit- teilung aller in ihren Händen befindlichen Bürgscheine*'.

An der vom Bankrat nach mehr als 15 Monaten auf den 5. März 1886 einberufenen Versammlung nahmen von den eingeladenen 24 Kreditinstituten nur 12 teil.

Zwei Vorschläge wurden erörtert:

1 . Die Errichtung einer Zentralstelle , welche die Bürgschafts- verpÜichtungen bei den der Vereinigung angeliörenden Instituten zu registrieren hätte;

2. die briefliche Mitteilung von Fall zu Fall auf Anfrage hin. Beide Wege konnten nur ein dürftiges, zur Beurteilung der

Kreditwürdigkeit einer Person ungenügendes Material liefern, weil in jedem Fall die übrigen Verpflichtungen, Wechselschulden usw. nicht zur Kenntnis der Gläubiger gelangen würden. Wer sich bisher über seine Verhältnisse bei verschiedenen Instituten durch Bürgschaften verpflichtet hatte, würde in Zukunft einfach diese Darlehensform durch die Ausstellung von Wechseln umgehen. Zudem müsste in Betracht gezogen werden, ob für die verbürgte Summe noch anderweitige Sicherheit bestehe (Faustpfänder im Besitz des Bürgen oder im Besitz eines Dritten), ob und welche Mitbürgen vorhanden seien und für wen Bürgschaft geleistet werde. Von den auswärts gewährten Ver- bindlichkeiten wäre gar keine Kenntnis zu erlangen.

Die Mehrheit der Delegierten erklärten sich sogleich gegen eine solche Vereinbarung, weil sie sich verpflichtet hielten, das Geschäfts- geheimnis avTch in bezug auf die Bürgschaftsdarlehen zu bewahren und bei Bekanntwerden des Beitritts ihnen Geschäfte entgehen könnten, welche abzuschliessen sie keine Bedenken hätten.

Die ländlichen Leih- und Sparkassen erklärten, sie verkehrten nur mit Leuten ihrer Umgebung, deren Verhältnisse ihnen genau bekannt seien, so dass sie von der Vereinbarung keinen Vorteil hätten, während die grossen städtischen Institute die ihnen zur Ver- fügung gestellten Mitteilungen zu einer erfolgreichen Konkurrenz auf dem Lande benutzen könnten.

172

U). Kapitel.

Die Darlehen gegen Faustpfand

Tab.

1«, No

1.

Auszahlungen

Bestand 31. Dez.

ZinsfiiKs

Betrag

Betrag

Zahl

(in '000 Pr.)

Zahl

(iii '000 Fr.)

o/o

1871

12

.1

133

2

93

522

47

313

5-6

3

78

490

58

306

5,342')

4

36

289

83

473

5,303

5

42

344

98

707

5,214

6

32

167

98

702

5,043

7

64

504

138

1088

4,915

8

96

653

185

1404

5,011

9

86

639

200

1446

4,855

1880

85

351

199

1322

4,897

1

48

191

172

923

4,843

2

70

356

168

874

5,250

3 4

45 47

342 243

157 136

808 636

4,587

474-4^4

5

276

100

128

553

47*— 4'/2

6

242

134

113

351

474—472

7

21!»

161

102

269

41/4 4V-2

8

225

187

94

333

33/4-5

9

192

141

95

266

471-5

1890

223

147

104

315

4-572

1

137

292

HO

405

4»/4— 5

2

264

160

i 111

337

4-5

3

199

125

' 106

295

41,;'4— 41/2

4

222

162

108

313

474

5

214

81

88

218

4i/4_4i/,

6

167

187

86

307

474—5

7

169

144

89

359

4-474

8

162

2S1

91

482

4-5

9

198

476

109

786

4-6

1900

226

573

124

889

4I;2-6

1

223

352

125

708

472—5

2

219

195

114

627

4'/4— 472

3

217

140

109

490

474-41/2

4

li)!)

KiU

1 108

440

474— 47'-'

')

1H7H 1,

s 188:-J Zii

iHfcrlnig

nebst Bürgschaft.

Die Bürgschaft dient zur N'^erstärkung der hinterlegten Realkau- tion. Für den Schuld- ner ist es leichter (wie bei der mit Grund- versicherung verbun- denen Bürgschaft), Bürgen zu linden, wenn die Schuld- summe annähernd oder teilweise durch Hinterlage von Wert- pa]>ieren in den Hän- den der Bank ge- sichert ist.

Die gleichen Ur- sachen, welche bei den reinen Bürgschaftsdar- lehen erwähnt wurden, haben die Bewegungen dieses Kontos beein- flusst.

Stärkste Zunahme : 1877 bis 1879. Wirt- schaftliche Depres- sion : Bestand 1879 Fr. 1,446,000. All- mähliche Abnahme auf Fr. 269,000 bis Ende 1887, Geschäfts- stille. — Vermehrung auf Fr. 400,000 1890 bis 1891, lebhafter Verkehr und Krisis. Allmähhche Ver- minderung auf Fran- ken 218,000 bis 1895,

173

Geschäftsstille. Schon die folgenden Jahre weisen eine, wenn auch geringe Zunahme auf. Die stärkste Vermehrung, um Fr. 300,000 = 6370, fällt, wie hei den reinen Bürgschaftsdarlehen, auf das .fahr 1899; Zeit der Hochkonjunktur. Von Fr. 889,000 Fnde 1900 (Krisis Mitte 1900) vermindern sich die Darlehen auf Fr. 440,000 Ende 1904.

Je nach der Quahtät der Sicherheit werden verschiedene Zins- füsse angewendet, w^elche Y* ^jo bis V2 von einander abweichen.

Der Zinsertrag hält sich zwischen demjenigen der Lombard- und der Bürgschaftsdarlehen.

Zinsertrag

1875-1884 1885—1894 1895—1904

Bürgschafts- Darlehen

5,027 "'0 4,521 «/o 4,611 «'0

Faustpfand und Bürgschaft

4,897 7o 4,288 70 4,523 70

Lombard- Darlehen

4,680 70 3,790 7o 4,073 70

In den Jahren der Hochkonjunktur und der Krisis, 1899 bis 1900, war der Zinsertrag der gemischten Darlehen höher als derjenige der reinen Bürgschaftsdarlehen; 1889 bis 1891 kam er ihm sehr nahe.

17. Kapitel.

Die Belehnung von Waren.

Das Bankgesetz sieht seit 1883 die Belehnung von Waren vor. Bis jetzt sind die im Reglement von 1904 erwähnten Vorschriften vom Bankrat nicht erlassen worden.

Die bezüglichen Bestimmungen sind bis jetzt noch nicht zur Ausführung gekommen, weil den bestehenden Bedürfnissen der indu- striellen und kaufmännischen Kreise in ausreichender Weise durch die privaten Banken Rechnung getragen wird.

Ein Ende der achtziger Jahre an den Bankrat gerichtetes Gesuch eines Verbandes hiesiger Industrieller musste aus verschiedenen Grün- den abgelehnt werden.

174

18. Kai)itel.

Die Pfandverschreibungen auf Vieh.

Im Kanton Zürich bestanden Ende 1903 3263 Pfandverschrei- bungen auf Vieh. Bei Annahme eines Durchschnittsbetrages von Fr. 400 ergiebt sich eine Gesamtverpfändung von 1,3 Millionen Franken. Zurzeit wird die Viehbelehnung von drei Viehleihkassen und einer An- zahl Leihkassen betrieben. Die meisten Pfand verschreibungen') sind anlässlich von Viehkäufen für den Rest der Kaufsumme ausgestellt worden und bestehen zugunsten von Viehhändlern. Fallen die Land- wirte einem Wucherer in die Hände und sind sie nicht imstande, die bedungenen Abschlagszahlungen zu leisten, so geraten sie immer mehr in finanzielle Abhängigkeit von demselben und das Schuldver- hältnis endet oft mit ihrem Ruin.

Schon 1883 beschäftigte sich der Bankrat mit der Frage der Abhilfe. In Anbetracht der Schwierigkeiten, eine genügende Ueber- wachung des Schuldners und seines Viehstandes durchzuführen, sah man davon ab, die Viehbelehnung in den Geschäftskreis der Kan- tonalbank aufzunehmen, und beschloss, durch die Gewährung von niedrig verzinslichen Vorschüssen die Bildung von lokalen \"iehleih- kassen zu unterstützen.

Der geringe Gebrauch, welcher von diesem Angebote gemacht wurde, und ein Artikel des Entwurfes des neuen schweizerischen Zivil- gesetzbuches, der die Errichtung von Pfandverschreibungen auf Vieh zugunsten von Privaten ausschliesst und nur zugunsten von Kredit- instituten und Genossenschaften gestattet, veranlasste den Bankrat, in das Reglement von 1904 folgende Bestimmung aufzunehmen: ,,Die Bank kann Darlehen gegen freiwillige Pfandverschreibungen auf Vieh gewähren ; die Belehnung darf ^U des Schatzungswertes der Pfand- objekte nicht übersteigen. Der Zinsfuss und die übrigen Bedingungen werden vom Bankrate festgesetzt."

Nach dem Regulativ von 1905 sind belehnbar Ochsen, Kühe und Kinder; dagegen sollen Pferde und Kleinvieh ausgeschlossen sein. An Landwirte, welche ihren Viehstand nicht in guter Ordnung und Pflege halten, dürfen keine Darlehen gemacht werden.

In der Regel soll die Belehnung bis auf ^/s des Wertes erfolgen. Die Belehnung bis auf V4 des Wertes kann eintreten , wenn ein älteres, wertvolleres Stück als Pfand ersetzt werden soll durch ein

') Dem Gläubiger \vir<l zugleich '1er <TeHundheitsschein überlassen, obne welchen ein Verkauf ausgeschlossen ist.

175 -

jüngeres von momentan geringerem Wert, der sich aber mit dem Wachstum vermehren wird. Die Belehnung ganzer Ställe voll Vieh soll in der Regel verweigert werden.

,,Soll ein verpfändetes Stück Vieh verkauft und aus dem Erlös das Darlehen getilgt oder ein anderes Stück Vieh angekauft werden, welches als Pfand eingesetzt wird, so behält sich die Bank vor, den Abschluss und \"ollzug der bezüglichen (xeschäfte durch eine Ver- trauensperson zu überwachen und dafür zu sorgen, dass die an die Bank zu leistende Zahlung beziehungsweise die neue Pfandbestellung sofort stattfindet. Die entstehenden Kosten hat der Schuldner zu tragen.

,,Der Darlehenszinsfuss beträgt bis auf weiteres 47* ^lo; der Zins ist halbjährlich zu entrichten. Die Darlehen sind sukzessive abzu- bezahlen. Mit der Abzahlung ist spätestens nach Verfluss eines Jahres von der Entstehung an zu beginnen."

Die Pfandverschreibungen sind innerhalb zwei Jahren zu er- neuern.

Der Belehnung von Vieh ist, wie der weitgehenden Belehnung von Grundeigentum, der Vorwurf gemacht worden, sie erleichtere die Verschuldung des Bauernstandes. Bei der wachsenden Bedeutung der Viehzucht besteht jedoch kein Grund, warum nicht die Land- wirte einen Teil des in dem Viehstande steckenden Kapitals auf dem Darlehenswege wieder flüssig machen sollten, um das erhaltene Geld zu weiteren Verbesserungen des Betriebes zu verwenden.

1^=3

M@lf@r Sannclo

Kürifter Teil.

19. Kapitel. Die Banknoten.

In seinem ersten Berichte von 1870 sprach sich der Baiikrat folgendermässen aus :

„Die Banknoten-Emission hat den Zweck, die Zinsverluste auf den Kassabeständen zu vermeiden und während den wichtigeren Verkehrs- epochen die Umsätze zn erleichtern, indem die Herbeischaffung- grösserer Summen für kurze Zeit dadurch teilweise überflüssig gemacht wird. Eine erhebliche und nachhaltige Vermehrung- der Betriebsmittel der Bank kann auf diesem Wege nicht gesucht werden, da der Verkehr nur einen gewissen Betrag davon als regelmässiges Umlaufsmittel aufninnnt und dieser Betrag überdies durch Barschaft und diskontierbare Wertschriften gedeckt sein soll, "

Das Gründungsjahr 1870. Das erste Bankgesetz beschränkte die Höhe der Notenausgabe auf -4 Millionen Franken. Im Februar 1870 ordnete der Bankrat die Herstellung von Noten im Betrage von 3 Millionen Franken an, nämlich V2 Million in Abschnitten zu Fr. 20, 1 Million zu Fr. 50, 1 Million zu Fr. 100 und V2 iVIillion zu Fr. 500. Die erste Lieferung hätte im Juni statttiuden sollen, verzögerte sich aber aus verschiedenen Ursachen bis in die zweite Hälfte des folgenden Monats.

Mitte Juli brach der deutsch-französische Krieg aus. Damit ver- siegte die Bezugsquelle der Schweiz für Silber. Die Geldinstitute in Paris und Lyon, welche bisher in Zeiten der Anspannung gegen Abgabe von Diskontopapier die schweizerischen Banken mit Silber und Gold versorgt hatten, waren vollauf mit den einheimischen Bedürfnissen beschäftigt. In der Schweiz stellte sich bei der geringen, nicht elastischen Notenemission ein plötzlicher, empfindlicher Mangel an Zirku- lationsmitteln ein. Das einmal ausgegebene Geld, in bar und in Noten,

- 4

tioss iiii'ht nu'hr aus doni Vorkehr in die Kassen der Banken zurück, so dass diese bald ausserstaude waren, den gesteigerten Darlehens- und Diskontobegehren zu entsprechen. Der Diskontosatz stieg auf 8 "/o. Bares üeld war auch in kleineren Beträgen nicht erhältlich. In den Kantonen Hern und Aargau schritt man zur Einführung des Moratoriums uiul in Zürirh wurde die gleiche Massregel befürwortet.

Die Kantonalbank sah sich schon im ersten Jahre ihres Bestehens vor die Aufgabe gestellt, auf einem zwar räumlich beschränkten, aber durch seineu Handel bedeutenden Gebiete diejenige Tätigkeit zu ent- wickeln, welche einer zentralen Notenbank zur Zeit einer Geldkrisis zufällt.

Die erste Sorge der Bank war die Beschaffung der für den Verkehr unentbehrlichen Zirkulationsmittel.

Notenersatzmittel. Da die Ausgabe von Bauknoten erst am 28. Juli hatte begoiuien werden können und es auch nach Eintreffen weiterer Lieferungen zu gcAvagt schien, die gesamte Emission in Umlaiif zu setzen, ohne die zur Einlösung erforderliche Barschaft zu besitzen, so erhielt auf ihr Gesuch hin am 26. Juli die Bank vom Kantonsrat die Ermächtigung, verzinsliche Kassenscheine au « Oidre » oder auf den Namen lautend mit kürzerer oder längerer Verfallzeit auszugeben. Die Grösse der Emission sollte sich nach dem mutmasslichen Bestand der Barschaft zui- Verfallzeit richten.

Man schuf dadurch ein Zahlungsmittel, welches bei dem Mangel an Bargeld im Verkehr gerne genommen wurde und für die Bank den Vorteil hatte, dass es nicht sofort einlösbar war wie die Noten und darum keine ständige Bardeckung erforderte. Zu gleicher Zeit setzte es die Kantonalbank in den Stand, auch im Darlehens- und Diskonto- geschäft freigebige]' zu verfahren.

Zu der günstigen Aufnahme in den Handelskreisen trug bei, dass die Regierung, die Schweizerische Kreditanstalt und die Nordostbahn öffentlich erklärten, die Scheine an ihren Kassen an Zalilungsstatt anzunehmen.

Es wurden im ganzen ausgestellt 7528 Scheine in Abschnitten von Fr. ÖO, 100, 500, 1000 und 5000, im Totalbetrage von Fr. 1,330,750, zu verschiedenem Zinsfusse. Davon entfielen auf Rechnung der Kantonal- bank Fr. 455,000, während der Rest von anderen Bankinstituten gegen eine Vergütung von 7^ 7" übernommen wurde, mit der Verpflichtung, einen Tag vor der Verfallzeil dei' Kantonalbank Bardeckung zu leisten. End<' des Jahres blieben noch Fi-. 7()00 im Umlauf.

Die allgemeine Anerkennung, welche diese Massregel fand, bewog die Baiikverwaltuiifr. die iibri<ren Kreditinstitute zur Bildung- einer Ver-

- 5 -

einigiing einzuladen, welche durch weitgehende Belelinnng von AVaren der Krisis steuern sollte. Dieses Projekt brach sich an den Statuten einzelner Bauken, welche solche Belehnungen ausschlössen.

Die Kantonalbank schlug- hierauf die Ausgabe von Kassenscheinen in grösserem Massstabe vor, unter Garantie sämtlicher Zürcher Banken. Die Verhandlungen zogen sich aber in die Ijänge. Bevor man zu einem Beschlüsse kam, trat eine Besserung der Geldverhältnisse ein, wozu hauptsächlich die vom Bundesrate beschlossene Taritierung der englischen Goldmünzen beigetragen hatte.

Die Handelskammer in Zürich hatte den Wunsch geäussert, die Kantonalbank möchte durch Ausgabe von Kassenscheinen zu 10 und 20 Franken auch die Bedürfnisse des Kleinverkehrs berücksichtigen. Als der Regierungsrat die Bewilligung zur Ausgabe unverzinslicher Kassen- scheine verweigerte, machte die Bankverwaltung schliesslich den Versuch mit verzinslichen Scheinen im Betrage von 10 Franken. Mittlerweile hatte sich die Geschäftslage erholt und es wurden nur 500 Stück in Umlauf gesetzt.

Noten. Von Ende Juli au erfolgte die Zusendung der Noten an die Bank ziemlich regelmässig. Soweit es die Eücksicht auf den vor- handenen Kassenbestand gestattete, wurden dieselben so schnell wie möglich dem Verkehr übergeben.

Die Barschaft und eigene Noten in der Kasse und die Notenzir- kulation betrugen je am Ende der Monate :

Eig-ene Noten

Barschaft

in Tausenden

Fr.

in Kassa

in Tausenden

Fr.

Notenzirkulation

in Tausenden

Fr.

Februar

962

März

154

April

1736

Mai

547

Juni

166

Juli

890

750

August

729

101

769

September Oktober

1304 1750

315 274

985 1226

November

720

915

1885

Dezember

792

1103

1897

Im August ordnete der Bankrat die Herstellung einer weiteren Million in Abschnitten von Fr. 500 an, welche jedoch 1870 nicht mehr zur Verwenduno- kamen.

6 -

Tab. i;i. Nu. 1.

Millionen Franken

Verhältnis der durchschnittl. Zirkulation in Prozenten

Noten-

Durch-

Hihiiiz- s\iniiiie

Umsatz

emission Ende des

schiiittl. Zirku-

Jahres

lation

I.STO

11.«)

76

3

0,43

1871

28

175

4

2.1

1872

481

6

8,4

1878

4(5,8

()02

7

4,9

1H74

«)0,9

744

8

6,2

187."!

78.7

903

8

7

187()

89,7

1122

11

7.8

1877

110,8

1201

15

8.7

1878

123,8

1297

15

8,7

1879

182.8

1410

15

9,5

1880

134.8

1598

15

11

1881

134,8

1693

15

18,1

1882

1424

1.570

15

11,5

1888

148,8

1762

15

12,8

1884

148,9

2000

15

12,7

1885

189,5

1884

15

12,4

1886

144,8

2182

15

12.8

1887

144

2188

15

12,9

1888

147,3

2257

IS

14

1889

158

2564

21

17.2

1890

178.5

2661

24

19,7

1891

177.9

2859

24

20.5

1892

180,5

2716

24

19,(;

1898

192,8

2975

24

21,4

1894

201,1

.8047

24

19,8

189.-)

210,2

8204

24

21,4

189()

224,1

3283

24

21,8

1897

245,8

3(507

30

28,8

1898

261,5

3748

30

26,4

1899

276.5

4006

30

24,(;

1900

289.1

3687

30

28,3

1901

804,9

8700

80

24,5

19(.)2

818

4460

80

27,2

1908

881

4591

30

26,8

1904

886,8

4822

80

27,8

zur

Bilanz- summe

zum Umsatz

zur Emission

Durcjischnitts-

verhältnis

der Barschaft

zur Notenzirkulation

>

7o

n/0

"/u

3,76

!

0,57

14,.53

54,8

9,01

1,20

52,50

75,75

9,71

0,79

5(5,66

92,7

10,47

0,81

70

60

9,67

0,79

78,75

61,54

9,.50

0,77

87,50

69,55

8,14

0,65

66,86

74,85

7.85

0,72

58

(i9,87

7,02

0,67

58

63,91

7,15

0,67

63,38

67,69

8,19

0,69

73,33

78,27

9,05

0,72

81,38

66,i58

8,09

0,78

72,66

72,73

8,26

0,(59

82

77,15

8,82

0.(58

84,(56

75,.52

8,88

0,67

82,66

79,06

8,49

0,56

82

83,90

8,96

0,59

86

97,96

9,43

0,61

77,22

76,51

10,91

0.67

81,90

77,49

11,35

0,74

82.08

74,74

11,52

0,71

85,41

72,58

10,85

0,72

81,(i6

82,49

11,10

0,72

89,16

75,77

9,84

0,65

82,.50

85,63

10,18

0,67

89,16

75,45

9,78

0,66

90,88

71,99

9,5

0,65

77,67

69,09

10,1

0,70

87,90

64,58

9,28

0,61

82,11

72,42

8,07

0,60

77,81

79,43

8,03

0,66

81,(58

90,88

8,55

0,61 ,

90,72

78,91

8,09

0,59 '

89,-52

76,34

8,13

0.57

91.08

74,14

Die Ziffern 1870—1896 sind einer Zuschrift des Bankrates an den Kantonsrat vom .Jahre 1H97 entnommen.

7

Aiiffallond ist der g-eringe Bestand der Barschaft Ende Juni, trotz- dem die politische Lage nicht abgeklärt war und die bevorstehende Ausg-abe von Noten eine Stärkung- der Kasse wüuschbar gemacht hätte. Bedeutend besser bereitete sich die Bank auf den 11. November vor, auf welchen Zeitpunkt sie für 3 Millionen Franken Darlehen auf Grund- eigentum zugesichert hatte. Der Kassenbestand zeigte Ende Oktober über 2 Millionen Franken, wovon Fr. 274,000 in eigenen Noten. Dazu kamen noch für 1 Million Franken eigene Noten, welche als Eeserve im Archiv lagen. Anfangs November wurden die verfügbaren Mittel durch Ausgabe von zirka Fr. 150,000 472 % Kassenscheine mit Verfall- zeit im neuen Jahr erhöht.

Am 12. November erreichte die Zirkulation ihren Höhepunkt mit Fr. 2,598,950. Dann begannen die Noten rasch zurückzuströmen, so dass die Kasse durch die Einlösung stark in Anspruch genommen wurde, während bei dem niedrigen Zinsfuss, den die Kantoiialbank bot, der Zufluss an Geld gering war. Bis Ende November ging die Zirkulation um Fr. 700,000 zurück.

Alle Anerkennung gebührt der Verwaltung für ihr tatkräftiges entschlossenes Eingreifen, um die Wirkungen der Krisis zu mildern. Sie sicherte der von ihr geleiteten Bank dadurch gleich im ersten Jahre ihres Bestehens eine führende Stellung auf dem Platze Zürich und gewann die Achtung des Haudelsstandes, welcher ihr anfänglich nicht gerade günstig gesinnt war. Anderseits förderte die Geldkrisis den Uebergang ihrer Noten in den Verkehr.

Hervorzuheben ist ferner, dass die Bank nach dem 11. November nicht versuchte, die einmal in Umlauf befindlichen Noten durch billige Zinssatz^ im Verkehr zu erhalten, sondern die Zirkulation innert zwei Wochen um 27 verminderte. Ebenso hielt sie nach der Krisis, Ende September, 24 d^i' zur Verfügung stehenden Noten zurück.

Tarifierung der englischen Goldmünzen. Die Kantonalbank nahm auch teil an den Konferenzen, welche das eidgenössische Finanzdepar- tement veranstaltete, um über Mittel zu beraten, wie der Geldkrisis abzuhelfen sei. Das einzige praktische Ergebnis der Beratungen war die vom Bundesrate beschlossene Tarifierung der englischen Goldmünzen zu Fr. 25. 20.

Solange der Verkehr die Zirkulation derselben als Erleichterung empfand, gab und nahm die Bank die englischen Münzen zu dem fest- gesetzten Kurse. Als später die englischen Wechselkurse zurückgingen, benutzte die Spekulation die Differenz zwischen dem Tarifansatz und den Bezugskosten und führte so grosse Mengen von englischen Gold-

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stücken ein, dass sie die g-esetzlichen Münzsorten (französisches Gold) aus dem Verkehr zu verdrängen drohten.

Um dem Zuströmen der englischen Goldstücke Einhalt zu tun und sich die ]\[i)o:lichkeit zu wahren, ihre Verbindlichkeiten, hauptsächlich die Einl()Suno: der Noten in gesetzlichen Münzen, zu erfüllen, folgte die Kantonalbank dem Beispiele westschweizerischer Bauken und verweigerte die Annahme der englischen Münzen als regelmässiges Zahlungsmittel zum Kurse von Fr. 25. 20.

I )iese Verweigerung wurde bald allgemein, ergab aber so viele Unzukömmlichkeiten, dass sich die Bundesversammlung veranlasst sah, die Frage der obligatorischen Tarifierung zu prüfen. Der Bankrat richtete an den Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung das Gesuch, die Tarifierung auf Fr. 25. 10 zu erniedrigen, und hatte die Genugtuung, dass ihr Vorschlag den Beifall der obersten Behörden fand.

1871 1904. Die erste Hälfte des Jahres 1871 wies die einer Krisis regelmässig folgenden Merkmale einer Geschäftsstille auf : grosse Sununen, die vergeblich Anlage suchen, und Mangel an Diskontobegehren. Nach Neujahr strömte der Kantonalbauk bares Geld so reichlich zu, dass das Deckungsverhältnis der Barschaft zum Notenumlauf von 41,7 7o Ende 1870 sich im Januar 1871 auf durchschnittlich 113,7 ^/o hob, im Februar 106 °/o und im Juni 107 7o betrug. Von der Anlage der Gelder in ^\>rtpapieren glaubte man bei dem Fehlen einer bezüglichen Be- stimmung im Bankgesetz absehen zu müssen.

Im zweiten Halbjahr stellte sich dagegen eine wachsende Nachfrage nach Zahlungsmitteln ein. Im September musste die vierte Million Noten dem Archiv entnommen und der Kasse übergeben werden. Besonders um Martini (11. November) gestaltete sich der Verkehr lebhaft. Die Zirkulation stieg am 14. November auf Fr. 3,659,000. Mit Leichtigkeit hätten 1—2 Millionen mehr in Umlauf gebracht werden können.

Im folgenden Jahre führten die wachsende Tätigkeit auf allen (-iebietcn des Handels und der Industrie und der starke Abfluss nach dem Auslande von Gold, welches in dem schwer zu handhabenden Silber nur einen unvollkommenen Ersatz fand, eine Steigerung des Bedarfs an Noten herbei. Die Kantonalbank wie die Bank in Zürich kamen beim Kantonsrat um eine Erhr)hung ihrer Emission ein. Während letztere als Privatbank gemäss dem zürcherischen Gesetze betreffend die Aus- gabe von Banknoten dincli blossen Beschluss des Kantonsrates die von ihr verlangte Krhrdiung bewilligt ei-hielt, war der Betrag der Noten- emission der Kantonal bank im Bankgesetz festgelegt worden. Eine Ver- melirung machte die Abänderung des Gesetzes notwendig. Um die

9 -

späteren Erhöhungen nicht jedesmal einer Volksabstimmung- unterwerfen zu müssen, stellte der Bankrat den Antrag-, den betreffenden Art. 7 des Bankgesetzes so abzuändern, dass in Zukunft der Kantonsrat den Wert und den Gesamtbetrag- der Noten auf Antrag- des Bankrates je nach Bedürfnis zu bestimmen habe. Der so abgeänderte Artikel wurde am 27. Oktober in der Volksabstimmung- ang-enommen.

Da die Kantonalbank einer Vermehrung- ihrer Zirkulationsmittel zur Bewältigung- des Martiuiverkehrs dringend bedurfte, so erhielt sie auf ihr Gesuch am 22. Oktober vom Kantonsrate die Bewilligung, in Ausführung des noch nicht angenommenen Gesetzes, für den Fall eines zustinnneiiden Volksentscheides, die Emission auf ß iVlillionen Franken zu erhöhen, und neben den bisherigen Abschnitten von Fr. 20 500 solche zu Er. lOOü auszugeben. Schon vorher hatte der Bankrat auf eigene Verantwortlichkeit die nötigen Schritte getan, um sogleich nach Inkrafttreten des Gesetzes die neuen Noten dem Verkejir übergeben zu können. Dass man den Bedarf nicht überschätzte, ergibt sich daraus, dass die gesamte Emission sogleich aufgenommen wurde, die Zirkulation am 12. November auf Fr. 5,962,500 stieg und die Kantonalbank am Abend dieses Tages in sämtlichen Kassen nur Er. 37,500 eigene Noten liegen hatte. Die grossen Stücke (es waren 2000 neue Noten zu Fr. 1000 ausgegeben worden) flössen um so schneller zurück. Es zeigte sich, dass sie eine stärkere Deckung als die bisher gesetzliche von einem Drittel erforderten.

Am 17. November 1873 erhielt der Bankrat die Ermächtigung, die Emission im Falle des gesteigerten Bedarfs auf 8 Millionen zu erhöhen.

Er machte davon nur teilweise Gebrauch und ordnete erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1874 die Herstellung der achten jMillion an, diesmal ausschliesslich in Abschnitten von Fr. 500, welche für den Martini- verkehr bestimmt waren. Am 11. November belief sich die Zirkulation auf Fr. 7,988,470, Ende des Jahres auf Fr. 7,677,540.

Mitte Januar 1875 betrug die Zirkulation noch immer über sieben Millionen Franken.

Die Frage, ob eine weitere Vermehrung der Emission angezeigt sei, wurde im Bankrate verneint. Dieselbe sei im A'erhältnis zum Kassen- bestand und zum Gründungskapital hoch genug und für gewöhnliche Zeiten ausreichend. Ueber die Haupttermine Mai und Martini könne man mit dem Wechselportefeuille aushelfen oder Kassenscheine aus- stellen. Der Kanton Zürich besitze eine Emission von 14 Millionen Franken, so dass auf jeden Einwohner Fr. 50 entfielen. Die Emission der Schweiz betrage 56 Millionen, eine im Verhältnis zur Grösse des Landes und der Bevölkerungszahl genügend hohe Summe. Der Umlauf

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an Baiiknoton sei durch die Miinzverhältiiisse künstlich g-esteigert word(Mi, Sobald (toUI wieder häufiger in den Verkehr konniie und das Silber verdränge, würde die Note weniger beliebt. Die Erhöhung- der Emission würde eine im Verhältnis weit stärkere Bardeckung verlangen. Statt einem Drittel müsste man im .AfiniHunH auf ein Zweitel der Notenausgabe gehen.

Die schwere Krisis, welche Handel und Industrie in den siebziger Jahren durchzumachen hatten, äusserte ihre Wirkung auch auf die Noten- zirkulation. Der Durchschnitt hielt sich 1875 auf 7 Millionen. Erst über den Maitermin 1876, als die Umsätze der Kantonalbank stark zunahmen, empfand man wieder Mangel an eigenen Noten. Der Kan- tonsrat bewilligte im Laufe des Sommers eine Vermehrung von 2 Millionen und erh()hte im Dezember auf Grund der über ]\Iartini gemachten Er- fahrungen die Emission um weitere 2 Millionen auf 12 Millionen Frauken.

Am 80. April 1877 si)rach sich das A^olk des Kantons Zürich mit grosser Mehrheit für das Notenmonopol seiner Staatsbank aus. Gegen das Gesetz erhob die Bank in Zürich Beschwerde und im Jahre 1878 wurde dasselbe vom Bundesrat und der ßundesversannnlung als im Widerspruch mit dem Art. 31 (betreffend die Gewerbefreiheit) und den Art. 38 und 39 (betreffend das Münzregal und die Banknoten) der Bundesverfassung für kraftlos erklärt.

Der Bankrat, welcher glaubte, sich auf den Eintritt des Noten- monopols vorbereiten zu müssen, hatte 1877 die Ermächtigung erlangt, die Emission um 3 Millionen, die Hälfte der bisherigen Ausgabe der Bank in Zürich, zu erhöhen. Da die Kantoualbank nicht den Versuch machte, die neuen Abschnitte künstlich in den Verkehr zu bringen, beliefen sich die in der Kasse liegenden eigenen Noten 1877 auf durch- schnittlich 2,5 Millionen, 1878 auf 6,3 Millionen = 42 7o der Emission, und 1879 auf 5,4 ]\rillioneii F'ranken. Erst mit der Zunahme der wirt- schaftlichen Tätigkeit anfangs der achtziger Jahre verminderten sie sich auf 4 ^Millionen im Jahre 1880 und 2,7 Millionen im Jahre 1881.

Eine weitere Folge der das Bedürfnis übersteigenden Emission war die Vergrösserung der Spannweite, welche 1877 74 7", 1878 60 und 1879 73 "/o der durchschnittlichen Zirkulation betrug. Das Minimum der Zirkulation war im Februar 1878 und 1879 bei einer Emission von 15 Millionen nur zirka Fr. 250,000 höhei' als im Februar 1877 bei einer Emission von 12 Millionen und 1,2 Million höher als im Februar 1876 bei einer Phnission von 8 Millionen.

Auf den 1, Januar 1882 trat das Bundesgesetz über die Ausgabe und Finhisung von Banknoten vom 8. März 1881 in Kraft, welches die Ermächtigung zur Ausgabe von Banknoten in die Kompetenz des Bundes-

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rates legte. Nach Art. S darf die Emission einer Bank das Doppelte ihres einbezahlten, wirklich vorhandenen Kapitals Ix'tragen. Die Kau- tonalbauk hätte fiiglich eine Emission von '24 .Millionen beanspruchen k(")nnen. In den letzten Jaliren hatte sich die Zirknhition durchschnittlich zwischen 12 und 13 Millionen bewegt und nur die Haupttermine, 1. Mai, 30. Juni, 11. November und 31. Dezember, hatten jeweilen die Ausgabe des gesamten Notenvorrates erfordert. Man beschloss daher, bei der bisherigen Summe zu bleiben. Dafür si)i'ach auch, dass das Gesetz dem Bunde eine jährliche Gebühr von 1 7oo auf der wirklichen Emission zusprach und den Kantonen das Eeclit gab, eine Steuer bis auf 6 7oo zu erheben.

In den stillen achtziger Jahren genügte die Emission allen Bedürf- nissen. Ueber die Haupttermine konnte auf die Ausgabe von Eigen- wechseln verzichtet werden.

Durchschnittlich befanden sich 1883—1887 12,5 Millionen in Um- lauf. Die durchschnittliche Bardeckung betrug statt der vorgeschriebenen 40 7o, 1885 79 7o, 1886 84 7o und 1887 98 7o. Im Mai und Juni des letzteren Jahres stieg sie auf 123 bis 124 7o.

Mitte 1887 trat ein Umschwung in den wirtschaftlichen Konjunk- turen ein. Schon Ende 1886 hatten sich Anzeichen einer gesteigerten Tätigkeit bemerkbar gemacht ; der Verkehr hatte für 2 Millionen Franken mehr Noten gegen Diskontowechsel verlangt. Noch stärker war dies im letzten Quartal 1887 der Fall. Ueber Martini 1887 mussten Eigenw^echsel im Betrage von Fr. 430,000 in Umlauf gesetzt AA^rdeu. In der letzten AVoche 1887 waren die Hauptbank und die Filialen für den Kassenverkehr fast gänzlich auf diejenigen Noten angewiesen, welche ihnen im Laufe des Tages eingingen. Die Zahlungen mussten in Silber geleistet werden. Die erste Emissionsbank des Platzes konnte nicht einmal an ihre regelmässigen Kunden das übliche Zahlungsmittel abgeben und musste an die Gefälligkeit der übrigen zürcherischen Kreditinstitute und der Nordostbahn appellieren, ihr alle disponiblen Noten zur Verfügung zu stellen.

Ein solcher Zustand bedeutete für sie nicht nur eine Schädigung ihres Ansehens, sondern eine beträchtliche Gewinneinbusse. In Zeiten des gesteigerten Geldbedarfs war sie ausser stände, die Lage des Geld- marktes auszunutzen. Gerade wenn die Sätze am höchsten standen und das Diskontogeschäft am vorteilhaftesten war, sah sie sich infolge Mangels an Noten gezwungen, das schönste Diskontopapier zurückzu- weisen. Die bedeutenden Zahlungen in Silber schwächten die Metall- reserve. Viele Kunden der Bank halfen sich, indem sie bei der Bank in Zürich, welche rechtzeitig eine Erhöhung ihrer Emission vorgenommen

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hatte, Noten g"ep;en Ohecks auf die Kantoiialbaiik bezogen. Der Gegen- wert dieser Checks nmsste der Bank in Zürich auf Vedangen in gesetz- licher Barschaft entrichtet werden. Allein in der Zeit vom 24. bis 2i). Dezember wurden ihr 1,6 Millionen in Silber bezahlt. Das dem Publikum meist gegen seinen Willen aufgedrängte Silber fand nur zum kleineren Teil den Weg in die Kassen der Kantonalbank zurück. Der grössere Teil musste mit erheblichen Kosten wieder vom Ausland bezogen werden.

Eine Zusannnenstellung der monatlichen Durchschnitte der Bestände der Hauptbank und der Filialen illustriert die während des Jahres veränderte Lage.

(In Millionen Franken) Barschaft (inkl. Eigene Noten Noten in "/o der

Notendeckung) in Kasse Zirkulation Bardeckung

8.5 3,4

1,8 2,9

1,1

0,8

0,7

1,4 Am 26. Juli befanden sich in sämtlichen Kassen verfügbarer Barschaft 9 Millionen Franken, am 11. November 3,5 Mil- lionen. Vom 14. Mai bis 25. Juni und vom 16. Juli bis 27. August war der P)estand des Metallgeldes um 1^/2 Millionen höher als die Noten- zirkulation. Vom Monat September an verminderte sich das j\Ietallgeld und vermehrte sich gleichzeitig die Notenzirkulation. Am 31. Dezember überstieg die Zirkulation dio; Barschaft um 5,6 Millionen.

Anfangs Mai 1888 erhielt der Bankrat vom Kantonsrat die Ermäch- tigung, beim Bundesrate um eine Erhöhung der Emission um 3 Millionen auf 18 Millionen Franken einzukommen. Die neuen Noten wurden nach Bedarf der Kasse übergeben, je V^ Million im Juni und im September, dei- Rest anfangs November. Dessenungeachtet stellte sich wieder Ende Oktober und über Martini ein so starker Notenmangel ein, dass nichts anderes übrig blieb, als zu dem alten Auskunftsmittel, Ausstellung von P^igenwechseln, zu greifen. Die Kantonalbank musste von Genf Noten gegen Abgabe von Diskontopapier beziehen und auswärtige Diskonto- bepeliren abweisen. In Zürich wurden Zahlungen in Silber geleistet lind als Flrsatz allein im Oktober 2 Millionen Franken von Lyon bezogen. Am 29. Se|)tember war die verfügbare Barschaft auf 2,4 iVfillionen zusammen «i-escli 11 10] /,en.

Mai

14,1

Juni

14,3

.luli

14,1

August

14,1

September

12.2

Oktober

11,2

November

11,3

Dezember

12,1

11,5

123,2

11,6

123,8

13,2

106,9

12,1

117,1

13,9

88,2

14,2

79,5

14,3

79,2

13,6

89,4

11 Kassen

der Bank an

IB

Der ausserordentliche Aufschwung in Handel und Industrie, Neu- gründung-en und Umwandlung bestehender Etablissemente in Aktien- gesellschaften und die Spekulation an der Börse führten 1889 zu einer noch ausgedehnteren Benutzung des Bankkredites. Die Umsätze der Kantonalbank stiegen gegenüber 1888 um 307 Millionen, die grösste Vermehrung, mit Ausnahme von 1897. Anfangs Januar kamen die Noten nur langsam zurück, am 20. Februar war das Minimum der Zirkulation mit 147* Millionen erreicht gegen 12 Millionen im X'oijahre. Am 1. Mai und Ende Juni war die Kasse von Noten entblösst. Im April war man genötigt, wieder Noten von Genf kommen zu lassen und vor dem Mai- termin und dem Semesterschluss konnte man den Begehren von Banken um Noten gegen ihre zinslosen Giroguthaben nicht entsprechen. Die Kantonalbank liess Checks auf sich ziehen, welche nachher in Silber eingelöst wurden.

Im Spätsommer erhöhte sie ihre Emission um weitere 3 Millionen Franken. Die Noten wnu'den im Oktober und November der Kasse übergeben.

1890 erwies sich als Fortsetzung der Aufwärtsbew^egung der vorhergehenden Jahre. Der Verkehr hatte sich besonders auf dem Platze Zürich in ausserordentlicher Weise entfaltet. Sämtliche grossen Banken erhöhten ihr Aktienkapital, so die Schweizerische Kreditanstalt, die Eidgenössische Bank, der Zürcher Bankverein, die Bank in Zürich und die Bank in Wiuterthur. Trotzdem der Notenbestand des Platzes durch die Vermehrung der Emission der Bank in Zürich um 4 Millionen zugenommen hatte, besass die Kantonalbank Ende Juni weder eigene noch fremde Noten in der Kasse und musste ihr angetragene vorteil- hafte Geschäfte abweisen, weil die Entlehner sich nicht mit Zahlungen in Silber einverstanden erklären wollten. Die Emission wurde um drei Millionen erhöht und die neuen Noten im September allmählich an die Kasse abgeliefert. Am 1. Oktober waren beinahe alle 24 Millionen in Umlauf, über Martini und Dezember machte sich wieder, wiewohl in beschränktem Masse, ein Mangel an Noten bemerkbar.

Die erhöhte Emission gentigte dem Bedarfe während des ersten Semesters 1891. Nach dem starken Rückgang der Kurse im dritten Quartal und dem Ausbruch der Bankkrisis w^ar ein Ueberfluss an Noten vorhanden. Die durchschnittliche Zii'kulation, welche von April bis Juli nahezu 21 Millionen betragen hatte, fiel im September auf 19 Millionen und hielt sich im letzten Quartal etwas unter dem Vorjahre, trotzdem die Bank bestrebt war, durch reichliches Diskontieren die Folgen der Krisis zu mildern. Eine günstige Wirkung auf den Zahlungsverkehr im zweiten Semester, sowie in den folgenden Jahren, übte die Mitte Juli

U -

errichtete Abreehiiun^sstelle aus, welche sich in dem geringeren Bedarf an Zahhingsniittehi über die Haupttermine fühlbar machte.

Während der 10 Jahre 1877 1887 war die Emission der Kantonal- bank nnvei-ändert auf 15 jVIillionen stehen geblieben, 1888 1890 folgten sich die Krh(')hung'en in rascher Aufeinanderfolge, so dass sie in 3 Jahren um (iO *' 0 auf 24: Millionen zunahm. Vorliegende Darstellung zeigt, dass diese Aviederholten Emissionserhöhungeii die Ueberspekulation nicht mit- verschuldet hatten, sondern der Bank durch die Entwicklung des Ver- kehrs förmlich aufg-ezwungen wiu'den. Die Kantonalbank kam nur langsam und zög:ernd dem Drängen der Geschäftswelt um vermehrte Zirkulations- mittel nach und erst nachdem sich aus dem Mangel an solchen für die Rank und ihre Kunden eine Eeihe von Unzukömmlichkeiten ergeben hatte. ^lan denke nur daran, dass die Privatbanken, Inhaber von zins- losen (Girokonti, 1889 nicht einmal ihre Guthaben in Noten beziehen konnten. Das Mittel der Diskoutoerhöhung- auf Einem Platze hat unter solchen Verhältnissen nicht immer die beabsichtigte Wirkung. Vom 26. September bis 21. November stand der Diskontosatz in Zürich V2 % höher als in Basel und Genf. Die Folge war, dass das bessere Wechsel- material sich einfach nach jenen Plätzen verzog. Während in den letzten Jahren die hohe Notenemission der Schweiz mitschuldig an der Silberdi'ainage erklärt wurde, war die Kantonalbank 1887 1890 wieder- holt genötigt, grosse Bezüge an Metallgeld nur aus dem Grunde vorzu- nehmen, weil ihr ungenügender Bestand an Noten sie zu Silberzahlungen zwang. So bezog sie im ersten Semester 1890 3 Millionen und bis Ende Oktober weitere 5,6 Millionen Franken.

In den folgenden 3 Jahren 1892 1894 erwies sich die Emission als genügend, wenn auch hin und wieder über die Haupttermine der Vorrat an Noten zusannnenschmolz. Die effektive, der Steuer unter- worfene Emission wurde zeitweise dadurch vermindert, dass nmn die defekten Noten an das Hanknoteninspektorat in Bern ablieferte und erst vor den Hauptterminen ersetzen lies. Sie betrug im ersten Quartal 1892 nur 22 Millionen, über den Maitermin wurde sie wieder auf 23,5 Mil- lionen gebracht. Ueber Martini 1892, 1893 und 189-4 w^ar man genötigt, für geringere Summen Eigenwechsel auszustellen und Gold abzugeben. Die durchschnittliche Zirkulation belief sich 1892 auf 19,7, 1893 auf 21.5 und 1S94 auf 19,9 .Millionen. Dass die Zirkulation der Kantonal- b;iiik in diesen .hiliren nicht stärker zurück ging und sich jeweilen im Herbste ein Hediiil'nis nach mehr Noten nicht in Abrede stellen liess, hing mit dem Pi'ickzug der Notenausgabe der Bank in Zürich zusammen, welche in den Jahren 1892 1894 durchgeführt wurde und die Emission des Platzes Zürich von 44 auf 24 ]\Iillionen verminderte. Die Wirkung

15 -

dieser Massregel wurde zum Teil aufgehoben durch die Erhöhungen der Emissionen auf anderen Plätzen der Schweiz.

Mitte 1895 setzte eine Periode des wirtschaftlichen Aufschwunges ein, die ohne Unterbruch bis Mitte 1900 dauerte. Die Wii'kung des plötzlichen Umschwunges wurde am stärksten in Ziirich empfunden, dessen Notenausg-abe kurz zuvor eine so beträchtliche Verminderung erfahren hatte. Der Mangel an Zalduiigsmitteln drohte im Oktober und im November zu einer wahren Kalamität auszuarten. Der Vorrat an eig-enen Noten, welcher schon im September eine bedeutende Vermin- derung aufwies, war anfangs Oktober gänzlich erschöpft. Die Bank sah sich gezwungen, Barzahlungen in grossem Massstabe vorzu- nehmen. Die verfügbare Barschaft in sämtlichen Kassen sank von 5,4 Millionen Ende August auf 4,7 Millionen Ende September und 2,8 Mil- lionen Mitte Oktober, ^^^ährend des letzteren Monates wui'de gegen die ausländischen Guthaben für G Millionen Franken Silber von Frank- reich bezogen. Ende Oktober war die verfügbare Barschaft wieder auf 4,7 Millionen angewachsen. Im Gegensatz zu 1887 und 1888 konnte die Bank weder in Genf noch in Basel gegen Abgabe von schweizerischem Diskontopapier einen erheblichen Betrag an Noten erhalten. Dagegen waren ausländische Fhianzinstitute gerne bereit, gegen Hinterlage von Titeln staatlicher und kommunaler Anleihen jeden gewünschten Kredit, in der Höhe von mehreren Millionen, zu gewähren. Ueber die Martini- epoche wurden für nahezu 2 Millionen Franken Eigenwechsel ausgestellt, teils Sichtwechsel an eine bestimmte Ordre, teils Eigenbillets mit fester Verfallzeit, zahlbar an den Inhaber. Am Abend des 11. November befanden sich noch Fr. 82,000 eigene Noten in sämtlichen Kassen.

Der französische Wechselkurs stand im Oktober auf pari, gegen Ende November stieg er auf 100,15. Wäre er höher gewesen, so hätte das ausgegebene Metallgeld grösstenteils allmählich den Weg über die Grenze gefunden. So floss es in der zweiten Hälfte des November wieder zurück, so dass die Bank am 30. November beinahe 10 Millionen Franken verfügbare Barschaft und 2 Millionen Franken eigene Noten besass.

Die monatlichen Durchschnitte der Hauptkasse allein (ohne die

Kii&seij;, Zitiigeii

Barschaft (ohne tiotendcckung) (in

XilUCl UIl^CH .

Eigene Noten

in Kasse

Millionen Franke

Noten in Zirltulation in)

Verhältnis der verfügbaren Barschaft in Ifaupt- und Fillall<assen

zur Zirl(ulation (in Prozenten)

Juni

5,5

3

20

31,9

Juli

4,3

1,6

22

24,1

August

5,6

2,6

20,9

33

September

4

1,7

21,7

23,5

Oktober

2,7

0,3

22,9

17

November

4,8

0,7

23,2

25,9

Dezember

6,1

2,1

21.4

34,4

16

Nur die Ixi'icksicht auf dou Gesetzeseutwurf betreffend die Er- richtung: einer Bundesbank mit Notenmonopol hielt den Bankrat ab, eine Erhöhung- der Emission zu verhingen.

Nicht viel besser gestalteten sich die Verhältnisse im Herbste des folg:enden Jahres. Lieber Martini mussteu 3,5 Millionen Frauken in Gold ausbezahlt und für 1,8 Millionen Eigenwechsel ausgestellt werden. Um den Termin glatt zu überwinden, hätte die Kautonalbank über 5 Mil- lionen Franken in Noten mehr verfügen müssen.

Von Ende 1890 bis Ende 1896 war die Gesamtemission der Schweiz von 181 Millionen auf 204 Millionen erhöht Avorden. Der Auteil der Kantonalbank ging von 13 '^uf 11,8 % zurück, derjenige des Platzes Zürich vou 24,3 °/o auf 11,8 nud betrug nur noch ^/s statt V* der Gesamtemission. Die' Zirkulationsmittel, welche der Verzicht der Bank in Zürich dem Platze Zürich entzogen hatte, waren auf andere Schweizer- plätze hiuübei'geleitet worden und der erste Bankplatz des Landes sah sich auf die Banknoten anderer Städte angewiesen.

Bei der Kantonalbank betrug die Zirkulation 1890 82,08 7o d. Emission, 0,74 7o d. Umsatzes, 11,35 7o d. Bilanzsumme 1896 90,83 7o ,. 0,66 7o 9,73 7o

In der Volksabstimmung vom 28. Februar 1897 war das Gesetz betreffend die Errichtung einer Bundesbank gefallen. Da diese Frage für einige Jahre erledigt schien und die wirtschaftlichen Konjunkturen weiter in aufsteigender Linie begriffen waren, suchte der Bankrat zuerst um die Erhöhung des Gründungskapitals auf 20 Millionen nach, und als er diese bewilligt erhielt, liess er sich im August die Ermächtigung geben zur Erhöhung der Notenemission auf 30 Millionen. Für eine so starke Vermehrung von 6 Millionen sprach die Erwägung, dass man von der Bewilligung je nach Bedürfnis (Tcbrauch machen konnte und nur auf der effektiven Emission eine Steuer zu entrichten hatte.

Dem Elinwaiid, dass die (leldverhältnisse der Schweiz durch die zu grosse Notenausgabe der Emissionsbanken in eine missliche Lage versetzt und der Export des Silbers dadurch gefördert worden sei, hielt man entgegen, dass die vermehrte Barreserve zur Aeufnung des Silber- vorrates des Landes beitrage und der ]\[angel an Noten die Kantonalbank in den letzten Jahren öfters gezwungen habe, Zahlungen in Gold oder Sill)er zu leisten und ihre Metallreserve zu schwächen. Uebrigens stünde die Emission des Platzes in keinem Verhältnis zu seinem Verkehr.

Die neuen Noten wurden der Kasse im September, Oktober und November übergeben. Dessenungeachtet war die Bank nicht in der Lage, allen Begehren an Noten während der Martiniepoche und gegen Schluss des Jahres zu entsprechen, und musste nicht unerhebliche

17

Beträge in Gold auszahlen. Am 11. November erreichte die Zirkulation Fr. 29,591,000, 574 Millionen mehr als 1896. In der zweiten Hälfte des November strömten die Noten zurück, Ende November betrug' die Zirkulation Fr. 27,380,000, Ende Dezember Fr. 29,460,000.

Die Erhöhung- im Jahre 1897 war die letzte, welche die Bank vornahm. Die grosse Entwicklung, welche die 1891 geschaffene Ab- rechnungsstelle nahm, in den letzten Jahren die Ausdehnung des Mandat- und Giroverkehrs, drängten im Verhältnis die Bedeutung der Note als Zahlungsmittel zurück. Der hohe Stand der französischen Kurse und die hieraus entspringenden bedeutenden Kosten für den Import von Silber legten der Bank grosse Behutsamkeit in der Ausgabe der Noten auf. Zugleich verloren der Mai- und der Martinitermin stetig an Bedeutung.

Im 4. Quartal 1898 trat kein Notennmngel ein.

Im Frühjahr 1899 ging die Zirkulation auf das Niveau der Jahre 1896 und 1897 vor der Erhöhung zurück. Im Februar, März, und April betrug sie durchschnittlich nur 22,1 Millionen. Dadurch, dass die abgelieferten defekten Noten nicht sogleich ersetzt wurden, schuf sich die Bank in den geschäftsstillen Monaten Eeserven von mehreren Millionen, welche sie in den Stand setzten, über die Haupttermine die vermehrten Ansprüche zu befriedigen, während gleichzeitig die immer zunehmende Emission der übrigen Banken die Begehren nach Zirkulations- mitteln mässigte.

Im ersten Semester 1898 hatte die effektive Emission der Kantonal- bank 28,5 Millionen betragen, im ersten Semester 1899 26,2 Millionen; umgekehrt hob sich die Gesamtemission der Schweiz von 218 auf 223 Millionen. Die durchschnittliche Zirkulation der Kantonalbank belief sich w^ährend des Jahres 1899 auf 21,6 Millionen gegen 26,4 im Vor- jahre. Der Martinitermin 1899 verursachte keine Schwierigkeiten.

Dazu kam der EinÜuss des Diskontokonveniums bezüglich des Minimalsatzes, welcher die Kantoualbauk oft für längere Zeit ausser Markt setzte und den durchschnittlichen Bestand des schweizerischen Portefeuilles von 34 Millionen im Jahre 1898 auf 31 Millionen im Jahre 1899 und 23,8 Millionen im Jahre 1900 verminderte.

In noch stärkerem Masse spielten die angegebenen Gründe im Jahre 1900 mit. Die Zirkulation ging von 26,7 Millionen im Januar auf 23 Millionen im Februar zurück und bewegte sich von März bis Mai im Durchschnitt zwischen 21 und 22 Millionen. Im Juni, Juli und August war der Durchschnitt wenig über 20 Millionen, gleich ^/s der Emission. Vom September au hob sie sich und erreichte im November 28,4 Millionen. Der Eintritt der Krisis Mitte des Jahres blieb ohne IL 2

- 18 -

Eiiitluss. Am 17. August besass die Bank in Bern eine Reserve von 6,3 Millionen und am 28, September von 5 Millionen Franken. Unter diesen Umständen waren besondere Vorkehrungen für den Herbst und .Tahresschluss übertiüssig.

1901 lagen Handel und Industrie darnieder, die Begehreu um kurz- fristigen Kredit waren gering. Das schweizerische Portefeuille betrug weniger als 24 Älillionen. Die Lombarddarlehen und Kontokorrent- Kredite gingen zurück. Der durchschnittliche Kassenbestand der Bank an bar und Noten stieg auf 11,7 Millionen inkl. der Notendeckung auf 23,7 Millionen. Besonders hohe Zahlen wiesen die Monate September, Oktober und November auf. Zum Vergleich sind die Zahlen von 1899 beigesetzt :

Kassenbestand exkl. Notendeekung (in Millionen Franken) Durchschnitt der Monate: September Oktober November

1901 14 15,2 13,3

1899 5,6 5 7,3

Verhältnis der verfügbaren Barschaft zur Zirkulation

1901 63,7 7o 59,7 > 62,9 7o

1899 16,8 Vo 15,8 20,8 7o

Im ersten Quartal 1902 befanden sich durchschnittlich 16,6 Millionen Franken (mit der Notendeckung 28,6 Millionen) in der Kasse, im Februar 18,6 Millionen. Der April brachte ein Steigen des Bedarfs und über den Maitag w^ar kein Ueberfluss an Noten. Während der folgenden Monate waren die Mittel der Bank ebenfalls ziemlich in Anspruch ge- nommen. Die Zirkulation fiel nie unter 25 Millionen und betrug im Jahresdurchschnitt 26,8 Millionen. Das schweizerische Portefeuille stieg auf 37 Millionen. Gegen den Herbst trat ein Mangel an Papiergeld ein. Ende September besass die Hauptkasse keine einzige eigene Note und der verfügbare Barschaftsbestand der Haupt- und Filialkassen zusammen belief sich noch auf 4,6 Millionen, 14 Millionen weniger als der Durch- schnitt im Febi'uar.

Das Jahr 1903 wies eine durchschnittliche Zirkulation von 26,9, 1904 von 27,3 Millionen auf. Das Minimum der Zirkulation betrug 24,5, bezw. 26 Millionen. Während der 3 letzten Jahre belief sich die Zirkulation auf 90,5 °/o der bewilligten Emission, ein Verhältnis, das nur 1895 und 1896 vor der Erhöhung auf 30 JVIillionen, ferner 1893 vor Inkrafttreten des Konveniums bezüglich des offiziellen Satzes erreicht worden war.

Dem starken Notenumlauf steht ein schweizerisches Portefeuille gegenüber, welches denselben mehr als IV2 Mal deckt. Den gesteigerten Bedürfnissen über die Haupttermine wird durch die Ausgabe von Eigen-

19

Notenzirkulation. (Betrag in OOO Kranken.)

Tab. 19,

No. 2.

1877

Minimum

Maximum

Spann- w^eite

Jahres- durch- schnitt

Spannweite

in "/o des .Jahres- durch- schnittes

24. Febr.

7717

12.

Nov.

14248

6531

8766

74

1878

19.

8040

11.

13244

5204

8695

59,9

1879

26.

7899

10.

14907

7007

9554

73,3

1880

u.

9932

10.

14922

4990

11024

45,3

1881

22.

11211

11.

u

14951

3740

13089

28,6

1882

20.

10663

2.

Jan.

14693

4030

11516

35

1883

21. Aug.

11386

10.

Nov.

14852

3466

12297

28,1

1887

26. Mai

10896

10.

)>

14879

3983

12939

37,9

1890

11. März

16716

30.

Dez.

23576

6861

19700

34,8

1891

24. Febr.

18784

10.

Nov.

23932

5148

20572

25

1892

5. März

17519

9.

V

23946

6427

19665

32,7

1893

14. Juni

18879

15.

Aug.

23129

4250

21475

19,8

1894

24.

17417

12.

Nov.

23838

6421

19857

32,4

1895

26. Febr.

19018

11.

>i

23918

4900

21474

22,8

1896

26.

18921

12.

y,

23827

4906

21790

22.5

1897 '

28.

196.50

11.

??

29591

9941

23339

42,6

1898

24. Juni

23576

11.

»

29580

6004

23369

22,8

1899

22. März

20655

10.

j,

29348

8692

24634

35,3

1900

28. Juli

19641

31.

Dez.

29328

9687

23344

41,5

1901

21. März

22065

2.

Jan.

29332

7267

24489

29,6

1902

18. Juni

25129

12.

Nov.

29727

4597

27217

16,9

1903

19.

24508

2.

Jan.

29857

5349

26857

19,9

1904

17. März

25967

1.

"

29784

3817

27308

14

Monatsdurchschnitte der Zirkulation

in Millionen Franken, nach der 1897 vorgenommenen Erhöhung auf 30 Millionen Franken. Tab. 19, No. 3.

1898

Jan.

Febr.

März

April

Mai

Juni Juli Aug. i Sept. Okt. i Nov.

Dez. i Jahr

1

27,7

26,8

25,9

27,7

27,7

24,7

24,2

25,1 25,1

26,5

28,5

26,8

26,4

1899

26,5

22,5

21,1 22,8

23,8

22,5

24,1

24,1 25,6

27,3 28,5

26,8

24,6

1900

26,7

23,2

21,3 1 21,7

21,8

20,2

20

20,6 22,2

26,6 ' 28,4

27,5

23,3

1901

27,2

24

22,5 23

24,5

23,8

23,6 23,9 23,6

24 26,6

27,2

24,5

1902

28,1

26,2

25,8 26,3

26,8

26,1

26,7 i 27,6 27,4

29,4

28,9

27,4

27,2

1903

28,3

26,3

26 26,5

26,5

25,4

26,2 26.3 25,6

27,8

29,1

28,2

26,9

1904

28,7 27,2

26,4 27,3

27,8

26,5

27,4 26,7 26,5

28,2

28,3

26,8

27,3

Durchschnitt

27,6

25,1

24,1

25

25,6

24,2

24,6

24,9 25,1

27,1

28,3

27,2

25,7

20

wechseln beg-eg-iiet, .sowie durch Zahlungen in Metallgeld, welches nach dem Kiickgang des französischen Kurses, seit 1901, der Bank zum Teil wied(>r zuriicktliesst oder dessen Ersatz geringere Kosten verursacht.

Periodische Bewegungen der Zirkulation. M Um die Jahreswende ist die ganze Emission im Umlauf. \\;Uirend des Januar und Eebruar strömen die Noten zur Bank zurück. In der Eegel ist in der zweiten Hälfte des Februar der tiefste Stand der Zirkulation erreicht, gegen Ende des 1. Quartals zeigt sich eine leichte Zunahme. Die in den Monaten März und April fälligen Dividendencoupons absorbieren im A^'rhältnis wenig Noten. Der zunehmemle Brauch, den grösseren Einanzinstituten die Verwaltung der ^^'ertpapiere zu übergeben, führt eine Entlastung des Kassenverkehi-s herbei. Ende April und Anfangs Mai stellt das Hypothekar- geschäft grössere ^Anforderungen. Im Mai und Juni geht die Zirkulation stark zurück. Der Semesterschluss hat in früheren Jahren die Ausgabe der ganzen Emission verlangt. In der letzten Zeit w^ar dies nicht der Fall. Im Juli nnd während eines Teiles des August beansprucht der Fremdenverkehr bedeutende Mittel. Gegen Ende September bereiten sich die Banken auf den Herbstverkehr vor. Der Oktober zeigt im Durch- schnitt die grösste ungedeckte Zirkulation und die geringste verfügbare Barschaft. Um den Martinitermin, zwischen dem 10. und 12. November, ist die ganze Emission ausgegeben. In der zweiten Hälfte des November und der ersten Hälfte des Dezember fliesst ein bedeutender Teil der Noten zurück. In der letzten Woche des Dezember muss wieder die ganze Emission in Umlauf gesetzt werden.

In 32 Jahren fiel das Minimum der Zirkulation 2-1 mal in die Zeit vom 11. Februar bis 22. März und G mal in die Zeit vom 26. Mai bis 24. Juni. Das Maxinumi wurde in 33 Jahren 25 mal, zwischen dem 8.— U. November und 7 mal zwischen dem 30. Dezember und 2. Januar erreicht. Die abnehmende Bedeutung des Martinitermins zeigt sich darin, dass in den letzten 5 Jahren das Maximum nur 1 mal in den November fiel.

Die Spannweite. Als Aufgabe einer Zentralbank und, wo diese fehlt, der (iesamtheit der Emissionsbanken ist anzusehen und durch das im Juni U)00 geschlossene Konveuium im Prinzip anerkannt, die in Umlauf befindliche Menge der Not(!n möglichst dem jeweilen herrschenden Bedarf des Zahlungsverkehrs anzupassen. Die Anpassung der Zii'kulation zeigt sich zum Teil in der SpanuAveite, d. i. in der Differenz zwischen dem Minimum und ^laximum, "welche in Beziehung gebracht wird zu der durchschnittlichen Zirkulation.

') Siehe Tab. li), Xo. 8, Seite 1<) und Tal). 19, No. 4, Seite 30.

_ 21 -_

Die Emission der Schweiz leidet an einei' zu y-ei-in^cn Spannfähig'keit, welche darin begründet liegt, dass die (Gesamtheit der Emissionsbanken in den ruliigen Zeiten nicht genügende K'(»serven an Noten für die Haupttermine ansammeln und dass die Emission selbst nach oben fest begrenzt ist.

Eine Vergleichung- mit der Spannweite einzelner ausländischer Emissionsbanken, wie sie sich oft in der einschlägigen Literatur üudet, führt zu irrigen Schlüssen, wenn sie nicht die übrigen Faktoren des Zahlungsverkehrs und die den einzelnen Ländern eigentümlichen Ver- hältnisse mit in Berücksichtigung zieht. Eine geringere Spannweite wird sich ergeben beim Vorwiegen kleiner Noten, besonders wenn ihnen beim Fehlen einer genügenden Goldzirkulation im Kleinverkehr eine bedeutende Rolle zufällt. Die Dienstleistungen, welche sie fortdauernd zu verrichten haben, verhindern ihre periodische Rückkehr in die Kassen der Banken. Von Einfluss ist die Frage, ob Handel und Industrie während des Jahres regelmässig beschäftigt oder zum Teil an eine bestimmte Saison gebunden sind. In der Schweiz wird die Anspannung des Geld- marktes im Herbst bedeutend vermindert durch den Fremdenverkehr, welcher kurz vorher im Hochsommer eine starke Vermehrung der flüssigen Geldmittel des Landes herbeiführt.

Insbesondere ist eine Vergleichung der schweizerischen mit den deutschen Verhältnissen unzureichend, solange nicht neben der Reichs- bank die Emissionen der übrigen deutschen Notenbanken und die Reichs- kassenscheine herangezogen werden. Die obere Grenze der Emission der Reichsbank ist überdies beweglich, diejenige der schweizerischen Emissionsbanken ist es nicht. Bei lebhaftem Verkehr könnten letztere gegen Semesterschluss und im Herbst mit Leichtigkeit 20 30 Millionen mehr in Umlauf bringen, ohne den Markt zu übersättigen. Gegenwärtig sind sie gezwungen, Eigenwechsel auszugeben und grössere Beträge in Metallgeld zu zahlen.

Die Spannweite der Notenzirkulation ist abhängig vom Grade der Benutzung der übrigen Mittel und Formen des Zahlungsverkehrs, des Bargeldes, des Check-, Mandat- und Giroverkehrs. Je mehr in einem Lande das System der Zahlungen durch Checks und durch Giroüber- tragungen ausgebildet ist, je tiefer es in die Kanäle des allgemeinen Verkehrs eindringt, desto geringer wird die Mehrbelastung, welche der Notenverkehr über die Haupttermine zu tragen hat, und desto kleiner die Spannweite der Zirkulation. Eine grosse Spannweite kann nicht nur ein Beweis der grossen Spaunfähigkeit der Notenzirkulation sein, sondern auch der geringen Entwicklung der höheren Formen des Zahlungs- verkehrs, des Checksystems mit Abrechnungsstelle und des Giroverkehrs.

- 22 -

Die auf der Tabelle 19, No. 2, Seite 19 ang-egebenen Spannweiten der Ziü'cher Kautonalbank zeigen in vielen Jahren ein bedeutend günstigeres Verhältnis als diejenigen der deutschen Reichsbank, so 1890, 1895 und 1900. Sie sind am hi'tchsten in den Jahren vor 1882, als die Bank noch keine Rücksicht auf die Steuerlast der Emission zu nehmen hatte, und, wenn wir die ersten Jahre übergehen, am g:rössten, bis zu 74 "/o, in den Jahren 1877 1880, nachdem die Kautonalbank, durch gesetz- geberische Projekte veranlasst, ihre Emission über Bedürfnis erhöht hatte.

Von 1888 1890 und 1897 abgesehen, in welchen Jahren eine Erhöhung der Emission stattfand, ist die Spannweite am grössten in den Zeiten mit geringem Verkehr, so 1883—1887, 1892, 1894 und 1901, ferner in den .Tahren, in welchen sich die Bank nach dem Inkrafttreten des Konveniums betreffend den Minimaldiskontosatz für einige Zeit vom Markt ausgeschlossen sah, 1899—1901.

Am geringsten ist die Spannweite in den Jahren mit lebhaftem Verkehr: 1881, 1891, 1895, 1896, 1898 und 1902-1904, 1904 nur 14 7o.

Die geringe Spannweite der letzten drei Jahre ist darauf zurück- zuführen, dass nur die untere Grenze beweglich ist und sich mit dem zunehmenden Verkehr der Bank von 19,6 Millionen im Jahre 1900 auf 25,1 Millionen in 1902, 24,5 Millionen in 1903 und 26 Millionen in 1904 gehoben hat, während die obere Grenze bei 30 Millionen festgelegt ist. ^)

Um aus der Spannweite einen annähernden Schluss ziehen zu können auf die Dienste, welche die Bank über die Haupttermine leistet, müsste nicht die Spannweite der Zirkulation schlechthin, sondern die Spannweite der ungedeckten Zirkulation bekannt sein und in denjenigen Jahren, in welchen die Bardeckung die Zirkulation vorübergehend über- steigt, die SpanuAveite der Noten und Barschaft zusannnen. Dazu müsste gezählt werden der Betrag an unverzinslichen Eigenwechseln, welche nur den Zweck haben, als Ergänzung der Notenausgabe zu dienen. In den Berichten der Bank sind nur die Sjjannweiten der Noten und Bar- schaft je für sich angegeben. Eine Gegenüberstellung der letzten fünf Jahre weist folgendes Verhältnis auf (in Millionen Franken) :

.Spannweite

Sp

annweite

der Notenzirkulatioii

der

Barschaft

1900

9,7

6,3

1901

7,3

11,7

1902

4,6

13,7

1903

5,3

8,1

1904

3,8

12,7

') Die Beweglichkeit der oberen Grenze erklärt, warum umgekehrt die Spannweite bei der Reichsbank in wirtschaftlich lebhaften Jahren grösser ist als sonst.

23

Die geringere Spannweite der Noten in den letzten 4 Jahren zeigt, wie der Verkehr sie in erster Linie bevorzngt nnd nnr mit Metallgeld vorlieb nimmt, wenn keine Noten erhältlich sind.

Tabelle 19, No. 4, Seite 30 gibt den Stand der Zirkulation und der Barschaft auf Ende jeder Woche des Jahres 1004 an.

Die höchste Zirkulation wurde erreicht (in Millionen Franken) :

Die höchste Zirkulation

Der geringste

Bestand der Barschaft

Die kleinste Zirkulation

Der höchste

Bestand der Barschaft

Im I. Quartal

Anfangs Januar, 29,8

Anfangs Januar, 17,9

Mitte des 3. Monates März. 26,0

Zweite Hälfte Februar, 257

Im II. Quartal

Maitermin, 28,1

Maitermin, 18,2

Mitte des 3. Monates Juni, 26,1

Mitte des 3. Monates Juni, 25,9

Im III. Quartal

Anfangs Juli, 27,9

Mitte September, 17,5

Mitte des

3. Monates

September, 26,0

Anfangs Juli. 21,7

Im IV. Quartal

Jahres schluss

(in früheren

Jahren Martini-

termiu), 29,5

Anfangs

Oktober 15,1

und .Tahres-

scliluss, 16

Mitte des

8. Monates

Dezember 26,3

Mitte des

3. Monates

Dezember, 24,5

Der Bestand der Barschaft bewegte sich in umgekehrter Eichtung wie die Notenzirkulation. Das Maximum der Zirkulation fällt zusammen mit dem Minimum des Barbestandes am 2. Januar und 30. April, mit einem das Minimum wenig übersteigenden Bestand am 31. Dezember.

Das Maximum des Barbestandes fällt zusammen mit dem i\Iinimum der Zirkulation am 18. Juni, am 10. 17. Dezember und mit einer das Minimum wenig übersteigenden Zirkulation am 20. Februar.

Eine Ausnahme bildet das IIL Quartal, die Maxima der Barschaft und der Zirkulation fallen zusammen am 2. Juli, die Minima am 10. 17. September.

Dem Maximum der Barschaft des Jahres am 18. Juni von 25,9 Millionen steht eine das Minimum wenig übersteigende Zirkulation von 26,1 Millionen gegenüber, dem Maximum der Zirkulation des Jahres am 2. Januar von 29,8 jMillionen das Minimum der Barschaft des I. Quartals.

Die Spannweiten betrugen : Spannweite der Noten und

Barschaft zusammen, bezw. der ungedeckten Zirkulation

11,25 9,7 2,75

11,6 13.3

Notenzirkulation

Barschaft

I. Quai

tal

3,8

7,8

II.

2

7,7

III.

2

41

IV.

3,3

9,4

Jahr

3,4

9,9

24

Der Voikelir zieht die Noten und das Metallgeld zu ,o]ei('h(>i- Zeit an sieh : daraus ergiebt sich die gewaltio'e SpanuAveite des ungedeckten Notenumlaufes.

Die Abrechnungsstelle und in noch gr(')sserem Masse in den letzten zwei Jahren der Giroverkehr haben es ermöglicht, mit der bisherigen Emission zur Not auszukommen. Für den Platz Zürich wäre eine Krhöhung um 10 ^Millionen nicht zu viel. Die kleine Emission hat dazu beigetragen, dass ausserkantonale Banken mit vinlierrschend ländlicher Ivundsinne ihre Emission über die Bedürfnisse ihres Kreises erh()ht haben und ihre überschüssigen Noten nach Zürich senden, wo sie zu jedem Preise Anlage suchen und die Aufgabe der ansässigen Emissions- bank, eine konsequente Diskontopolitik zu betreiben, erschweren.

Eine Vergleichung der Spannweiten der drei grössten Banken mit Kantonsgarantie und der drei grössten Banken mit Hinterlage durch Wechselportefeuille zeigt für 1903 folgendes Verhältnis:

Nolenzirki

ulation.

Maximum

Minimum

Spannweite

DurclLSchnitt

7o

in

(000)

Fr.

Ziinlicr Kaiitimalltaiik

29669

24549

5120

26813

19,1 ^)

Kantiiiialliank vnii Hern

19551

16392

3159

17596

18

St. (iailer k'aiiltiiialliaiik

13962

12492

1470

.13078

11,2

Baiique de ('(unnicrce. (jfiii've 23648

21756

1892

22355

8,5

üaiik in Basel

23856

21172

2684

22144

12.1

üaiik in St. (iaili'ii .

17955

15748

2207

16646

13,3

Periodische Reduktionen der Emission. In der geschichtlichen Darstellung ist auf die periodischen Reduktionen der Kantonalbauk hin- gewiesen worden. In den Jahren 1898—1904 ergiebt sich für die bewil- ligte und effektive Emission und die Zirkulation folg-endes Verhältnis:

Bewilligte

Effeivtive Emission

Zirkulation

Emission

In > der

In "/o der

Betrag in

I)ewilligten

effektiven

Millionen Fr.

Betrag (in ono)

Emission

Betrag (in 000)

Emission

1898

30

28,405

94,68

26,369

92,83

1899

30

27,119

90,40

24,634

90,83

1900

30

26,262

87,54

23,343

88,88

1901

30

25,943

86,48

24,489

94.39

1902

30

28,724

95,75

27.217

94,75

1903

30

28,153

93,84

26,857

95,40

1904

30

28,612

95,37

27,308

95.44

') Diese Zahlen sind dem statistischen Jahrbuch der Schweiz entnommen und beruhen auf den an das Eidgenössische Banknoteninspektorat eingesandten Wochenbilanzen. (Tabelle 19, No. 2, Seite 19 zeigt, dass die wirkliche Spann-

- 25 -

Um wälireiid dei- Haiipttermine über geiiiig'eiide Eeserveii verfügen zu können und den ^Markt in ruhigen Zeiten von überschüssigen Zahlung'S- mittehi zu befreien, trafen die Schweizerischen Emissionsbanken am 9. Juni 1900 folgende Vereinbarung-:

Sobald die Lage des Geldmarktes es verlangt und die Noten iu den Kassen der Emissionsbanken sich ansammeln, ist das Diskonto- Komitee ermächtigt, vorübergehend eine Verminderung bis anf 10 "/o der vom Bundesrat bewilligten Kmission anzuordnen. Das Maximum einer einmaligen Eeduktion ist auf 5 "/o festgesetzt. Eine weitere Reduktion darf nicht vor Ablauf von 4 AVochen stattfinden. Sollten ausserordent- liche Verhältnisse eine weitergehende Verminderung als 10 "/u erheischen, so kann dieselbe nur mit Zustimmung einer Mehrheit von Banken, welche mindestens 60 "/o der Gesamtemission vertreten, erfolgen. Die Banken verpflichten sich, die dem Verkehr entzogenen Quoten in eigenen Noten bei dem eidgenössischen Banknoteninspektorat zu deponieren. Wenn die Lage des Geldmarktes eine Vermehrung der in Umlauf befindlichen Noten gerechtfertigt erscheinen lässt, so bestimmt das Komitee, auf welchen Zeitpunkt und in welchem Betrage die eingezogenen Noten den Banken wieder zur Verfügung zu stellen sind.

Die günstigen Wirkungen dieser Vereinbarung sind allgemein aner- kannt. Die Notenzirkulation der Schweiz ist elastischer geworden. Ein Nachteil ist die geringe Kompetenz des Diskontokomitees. Eine ein- malige Reduktion von 5 "/o, welcher erst nach Ablauf von 4 Wochen eine zweite folgen darf, im Ganzen eine Reduktion von 10 70, genügt in geschäftsstillen Zeiten nicht, um den Markt soweit zu entblössen, dass die Emissionsbanken im Stande wären, ihn zu beherrschen. Eine Abstimmung sämtlicher Emissionsbanken hat noch nie stattgefunden. Es ist fraglieh, ob die kleinen Banken, die im Gegensatz zu den im Komitee vertretenen grossen Banken, nicht das gleiche Gefühl der Verantwort- lichkeit für die Geldverhältnisse haben können und bei einer allgemeinen Umfrage durch Zirkular den Ausschlag geben würden, sich je für eine weitergehende Reduktion bereit finden lassen werden.

Zum erstenmal wurden Mitte August 1900 2 V2 "/o der Emission dem Verkehr entzogen und auf Ende Oktober wieder freigegeben. Wie wenig die Zürcher Kantonalbank dadurch berührt wurde, ist daraus ersicht- lich, dass sie Mitte August in Bern Noten für 6,5 Millionen Franken liegen hatte ; davon wurden 2 V2 7o der Emission = Fr. 750,000 ihrer Verfügung entzogen. Die beiden letzten Jahre zeigen folgendes Verhältnis :

weite der Zürcher Kantonalbank grösser war, nämlich 19.9 "/o-) Auch dieser Um- stand sollte nicht vollständig übersehen werden bei einer Vergleichung der Spann- weite der schweizerischen und ausländischen Notenbanken.

26 -

Rückzüge vom Einschränkun«: der

Durchschnitt Diskoiitokomitee Zürcher Kantoiialbank

der Jalire angeordnet Emission Zirkulation

7.. 7o 70

19U8 5,68 6,16 10,48

1904 4,24 4,63 8,97

Tabelle 19, Xo. 4. Seite 30 enthält eine Gegenüberstellung' der ver- fügbaren Emission und der Zirkulation für 1904.

Deckung. Zwei Punkte sind auseinander zu halten;

1. Die Siclicrheit der Forderungen der Noteninhaber.

2. Die Zahlungsbereitschaft der X'otenbanken :

a) Bardeckung. Das zürcherische Banknotengesetz von 1869 ver- langte eine Deckung der Zirkulation in Bar von 337370. Nach dem eidgenössischen Gesetz von 1881 müssen 40 7o der jeweiligen Noten- zirkulation durch einen von den übrigen Kassenbeständen der Bank ge- trennt zu haltenden Barvorrat gedeckt sein. Diese Bardeckung ist allein zur Einliisuiig von Noten bestimmt, haftet den Inhabern als Spezial- pfand und tlarf in keiner Weise für den übrigen Verkehr benutzt werden.

Das Unzweckmässige dieser Bestimmung, welche den Banken die Verfügung über einen bedeutenden Teil ihrer Barmittel entzieht, kam 1887 und 1888 in den Verhandlungen zwischen dem eidgenössischen Finanzdepartement und den Delegierten der Emissionsbanken zur Sprache. Die Banken verlangten, dass die Deckung unter gewissen Voraus- setzungen angegriffen werden dürfte, damit nicht der Fall eintrete, dass sie die Zahlungen einstellen müssten, trotzdem sie noch mit Zahlungs- mitteln genügend versehen seien. Dagegen erklärten sie sich bereit, einer Erhöhung der in gewöhnlichen Zeiten zu haltenden Barreserve bis auf 50 "/o zuzustimmen.

Der vom eidgenössischen Finanzdepartement 1889 ausgearbeitete Entwurf eines neuen Banknotengesetzes wollte dem Bundesrat die Er- mächtigung erteilen, in aussergewöhnlichen Fällen den Baukeu zu ge- statten, gegen Deckung von Wertpapieren gewisse Beträge der Eeserve zu entnehmen. Die Banken sollten Avährend der Zeit der Entnahme dem [Bundesrate täglich einen Kassenbericht einsenden und eine Lizenz- L'fliiilir von 72 V»« entrichten.

Die vorgesehene Gebühr, gleich 18 % pro Jahr, nuiss als zu hoch bezeichnet werden und hätte die Banken jedenfalls verhindert, von der Ermächtigung (gebrauch zu machen, falls nur die Interessen des Ver- kehi's und nicht ihre eigenen es erfordert hätten.

Einer Kevision des Gesetzes standen die Bundesbankvorlagen im A\'ege.

27

Gegen eine höhere, g'esetzlich festgelegte Bardeckung spricht der Funktionswert der Noten als Zirkulationsmittel. Der Verkehr kann ihrer nicht entraten. Solange durch genügende Sicherstellung für den Kredit der Bank gesorgt ist und die Ausgabe nicht ausser allem Verhältnis zu dem Bedarfe steht, ist ein Zurückströmen der Noten nicht zu befürchten.

Feste unabänderliche Bestimmungen werden, wie das Beispiel der Bank von England wiederholt gezeigt hat, nie allen Umständen gerecht. Zur Zeit einer Krisis oder Anspannung des Geldmarktes können Ver- hältnisse eintreten, welche es den Notenbanken zur gebieterischen Pflicht machen, allen legitimen Begehren nach Zahlungsmitteln zu entsprechen. Sie können sie nur erfüllen, falls sie im Stande sind, gegebenen Falls eine grosse Reserve an Barmitteln wie an Noten einzusetzen.

Jedenfalls ist es besser, nach dem Beispiele der deutschen Reichs- bank von vornherein die Gesetzgebung solchen Fällen anzupassen, als sie suspendieren zu müssen.

b) Die übrige Deckung. Für die übrigen 60 "/o der Zirkulation verlangt das Bundesgesetz Hinterlage von "Wertpapieren oder Garantie des Kantons oder,- falls sich die Bank den in Art. 16 erwähnten Ein- schränkungen in Bezug auf den Geschäftskreis unterzieht, einen ent- sprechenden Bestand des Wechselportefeuilles.

Folgende Gründe bestimmten die Bankverwaltung, beim Kantonsrat um die Garantieerklärung des Kantons für den nicht durch Bar gedeckten Teil der Zirkulation einzukommen :

Die Hinterlage von Wertschriften, welche nur aus „kurshabenden eidgenössischen, kantonalen oder auswärtigen Staatspapieren*' bestehen darf, konnte nicht geleistet werden, weil die Bank 1882 keine Wert- papiere besass. Ihr Bestand an Effekten datiert erst von 1888 her und war auch in den späteren Jahren niemals zur Deckung ausreichend.

Für die Deckung durch W^echsel, welche „längstens in 4 Monaten fällig, mit wenigstens zwei soliden Unterschriften, darunter eine inlän- dische, versehen oder an Stelle der einen Unterschrift durch ein zu- reichendes Faustpfand gesichert sind" besass die Bank zu allen Zeiten ein genügendes Portefeuille, welches nicht nur 60 7o, sondern die ge- samte effektive Zirkulation 1—2 mal gedeckt hätte. Dagegen wollte der Bankrat keine Verpflichtungen eingehen in Bezug auf den Geschäfts- verkehr. Das kantonale Gesetz sollte allein massgebend sein.

Die Garantie durch den Kanton schien um so mehr gegeben, als sie schon im kantonalen Bankgesetze für alle Verbindlichkeiten, ein- schliesslich der Noten, ausgesprochen war.

Am 21. Mai 1882 erfolgte in der Volksabstimmung die Annahme des Garantiegesetzes, dessen § 1 die Verpflichtung des Kantons Zürich

- 28 -

für (30 ";o der jeweiligen Notenemission der Kantonalbank im Sinne des eidg:enössischeu Banknotengesetzes enthält. § 2 sclirieb vor, dass der Gesamtbetrag- an DiskontoAvechseln niemals unter den Betrag der in Zirkulation belindliclien Noten herabsinken und die AVechsel auf das Ausland mindestens 20 "/o dieser Deckung ausmachen sollten. Der Bank ist gestattet, die Wechsel auf das Ausland ganz oder teilweise durch entsprechende Vermehrung des gesetzlichen ]\IetallYorrates zu ersetzen.

Die Bestinnnung des eidgenössisch(!n Banknotengesetzes, welche die Kantonsgarantie als zulässige Deckung erklärt, ist oft angegriffen worden. Die (ilegner derselben übersehen einmal, dass das Bundesgesetz nicht die Liquidität der Notenbanken bezwecken, sondern für die Sicher- stellung der Noten sorgen wollte. Die 40 ^/n-ige Bardeckung, über welche nur im Falle einer Tiquidation verfügt werden darf, wird die Durchführung derselben erleichtern. Zweitens übersehen sie die in den meisten kantonalen Gesetzgebungen oder Eeglementen enthaltenen Vorschriften in Bezug auf die Deckung der Zirkulation durch AVechsel und die Zahlungsbereitschaft der Bank. Sie unterschätzen ferner die Bedeutung der Kantonsgarantie und überschätzen die Liquidität des Wechselportefeuilles.

In Zeiten einer allgemeinen Kreditkrisis wird der Glaube an die Sicherheit einer Note, welche in letzter Linie durch Wechsel gedeckt ist, deren Unterschriften sich der öffentlichen Beurteilung entziehen, eher schwinden als der Glaube an die Fähigkeit des Staates, alle Ver- bindlichkeiten der Bank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen, zu erfüllen. Der gute Wille kann im Bundesstaate nicht in Betracht kommen. Auswärtige Finanziustitute sind eher geneigt, Kantonen mit anerkannt geordneten Finanzen Anleihen zu gewähren oder die von ihnen ausgegebenen Staatsobligationen zu beleihen, als Vorschüsse au Bankinstitute zu machen, deren Stellung sich innert kurzer Zeit durch Bankerotte in ihrem Kundenkreise ändern kann.

Eine Li(|uidation oder eine starke Veiniinderung des Portefeuilles einer Ijcdentenden Notenbank ist nur allmählich durchzuführen und nicht denkl)ai-, ohne eine weitere Verschärfung der Krisis, welche auch die übrigen Emissionsbanken in eine schwierige Situation bringen kcjnnte.

Bei der Revision des zürcherischen Bankgesetzes im Jahre 1902 wurden die auf die Deckung bezüglichen Vorschriften in der Weise ab- geändert, dass der Gesamtbetrag des Portefeuilles an Diskontowechseln niemals unter den Betrag von (50 "/o (statt 100 der in Zirkulation lietindliclien Noten) herabsinken düi'fe und, dass die ausländischen AN'echsel und die kurzfälligen Guthaben der Bank auf das Ausland zusannnen mindestens 20 "/o der Deckung betragen sollen.

29 -

Im ßaiikrat wurden die Abäuderunoen damit begTÜndet, dass es zu weit gehe, wenn für die durch Barschaft gedeckten 40 'V« t^ei' Vin- kulation noch einmal Deckung durch Wechsel verlangt werde. Die vor- bildlichen Bestinmumgen der deutschen Keichsbank verlangen nur, dass die Zirkulation zu einem Drittel durch Bar und zu zwei Dritteln durch Wechsel gedeckt sei. Der Antrag- wolle nicht eine Verminderung- des Portefeuilles, sondern eine Vermehrung der Bewegungsfreiheit der Bank ermöglichen. Was die zweite Aenderuug anbetreffe, so liege zeitweise ein Verstärken der ausländischen Guthaben eher im Interesse der Bank als der Ankauf von fremden Wechseln.

Das Verhältnis des durchschnittlichen Bestandes der fremden Wechsel zur Zirkulation zeigt die grössten Variationen.

Von 48,67 "/o im Jahre 1884 sank es in den Jahren 1887—1894 auf 25,6 7o— 38,7 7o ; 1896 und 1897 w^ar es 21,7 "/o, 1898 nur 21,3 7o, 1900 stieg es auf 32 iind betrug im Durchschnitt der Jahre 1901 bis 1903 über 41 7o, 1904 45,15 7o.

Die Absicht des kantonalen Gesetzgebers war, eine grössere Liquidität der Notendeckung durch den vermehrten Besitz an fremden Guthaben herbeizuführen. Da aber die Bestimmung g-eg-ebenen Falls nicht durch einen Beschluss des Eegierungsrates noch des Kantonsrates, sondern nur durch eine Abstimmung des Volkes abgeändert w^erden kann, wird in Wirklichkeit gerade das Geg-enteil erreicht.

1904 betrug der durchschnittliche Bestand: der eigenen Noten in der Kasse und in Bern Fr. 2,692,000

der Barschaft exkl. Notendeckung 8,245,000

der Wechsel auf das Ausland 12,330,000

der Guthaben auf das Ausland _^^ 1,928,000

Total: Fr.' 25,195,000

Im Falle einer Geldkrisis wären, ohne Einbezug der internationalen Werte im Effekten-Portefeuille, durchschnittlich 25 Millionen verfügbar gewesen. Das Gesetz entzieht der Bank die Verfügung über 6 Millionen Franken = 20 der Emission und schwächt die Ihiterstützung, welche sie andernfalls dem Verkehr gewähren könnte, um den vierten Teil. Das schweizerische Portefeuille deckt die Emission mit 130 7«, könnte aber nicht vermindert wT^rden, sondern würde im Gegenteil anschw^elleu.

Zahlungsbereitschaft. Die Zürcher Kantonalbank kann sich rühmen, dass sie seit dem Inkrafttreten des eidgenössischen Banknotengesetzes im Jahre 1882 stets die höchste Bardeckung der Zirkulation aufzuweisen hatte. Vor 1882 war der Durchschnitt am höchsten im Jahre 1872 mit 92,7 °/o, am niedrigsten im Jahre 1873 mit 60 '/o. 1881 betrug die

so

Tab. 19. No. 4r.

Notendeckung

in Millionen Franken.

1904

Verfüg- ^irku- Bar- Deckung

1904

"2" ^'^'"'' ^"" ""'"'"'

1 Wochenende

Emiu^onj "ä«»" | «halt j "/»

j Wochenende

EmiKion 'ation schalt | >

1 2. Jan.

! ! 1 30 29,78 17,88' 60

2. Juli

1 i 28,5 27,95 21,66 77,5

9.

30 29,03 i 20,78; 71,6

9.

28,5 27,31 21,50 78,7

16.

30 .28,33121,09

74,4

16.

28,5 27,26 19,72 72,3

23.

30 28 1 19,83 '70,8

23.

28,5 27,24 ' 18,98 ' 69,7

30. (2(/l.

28,5 28,24 18,23 64,6

30. ,, ('.'5/1

27,75127,21 18,01 66,2

' 6. Febr.

28,5 27,9 20,26 72,7

6. Aug.

27,75' 27,07 ' 18,13 67

«"'"' 2o: :

28,5 ^ 27,31 23,03 84,3

1 iq

27,75 26,8 ,19,12 71,3

28,5 26,35 25,70 97,5

27,75,26,47 20,20 76,3

27.

28,5 26,4 24,47 '92,7

27.

27,75 26,23 18,50 70,6

p). März

28,5 26,26 22,82 ' 86,9

; 3. Sept.

27,75 26,27 18,04 68,6

12.

28,5 26,09 22,14 84,9

10.

27,75' 26.05 \ 18,66 j 71,6

i 19.

28,5 26,03 22,16 85,1

17.

27,75i 26,35 |ir,54 66,6

26.

28,5 1 26,66 19,73

74

24. (23/9.

28,5 26,64 17,61 66,1

1 i

2. April

1 1 28,5 28,10 19,36^68,9

j 1. Okt.

28,5

28,11 i 15.09

53,7

9. .,

28,5 27,05 20,92 77,3

t 8.

28,5

28,07 16,39

58,4

16.

28,5 26,98 20,98 i 77,8

15.

28,5

28,03 17,45

62,3

23.

28,5 26,91 19,85 \ 73,8

22. „(20/1(1.)

29,25

28,08 : 16,86

60

30.

28,5 28,14 18.24 64.8

29. „(27/10.)

30

28,79 ' 16,55

57,5

II.

7. Mai

28,5

27,96 18,80 ; 67,2

TV

5. Nov.

30

29,13 17,86

61,3

Quartal

14. .,

28,5

27,8 119,62 70,6

^^- 19

30

28,75 1 18,46

64,2

21.

28,5

27,47 ' 19,87 72,3

30

27,75 21,50

77,5

28.

28,5

27,36 19,33 70,7

26.

30

27,22 23,05

84,7

4. Juni

27,7.T

27,06 20,71 76,5

3. Dez

30

26,86 22,72

84,6

11.

27,75

26,40 22,63 85,7

10.

30

26,34 24,47

92,9

18.

27,75

26,11 25,9 99,2

17.

30

26\27 21,92

83,5

25. (24/6.)

28,5

26,28 25,42 96,7

24.

30

26,.56 18,46

69,5

31.

30

29,52 15,99

54,2

Die Daten in Parenthese bezeichnen den Tag, an welchem die Noten- reduktion in Kraft trat.

Deckung 66,58 7o, in den achtziger Jahren stieg sie auf 83,9 % (1886) und 97,96 7o (1887). In dem Zeitraum 1888-1891 fiel sie bis auf 72 7o (1891), 1894 betrug sie 85 7o. Infolge der grossen Ansprüche, welche der Verkehr in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre .stellte, verminderte sie sich wieder bis auf 64,58 7o im Jahre 1898, 1901 stieg sie auf 90,88 7o und 1904 waren 74,14 7o der Zirkulation durch Barschaft gedeckt. Der Unterschied zwischen dem Minimum und Maximum der monatlichen Durchschnitte in den einzelnen Jahren ist am grössten in dr-n geschäftsstillen Jahren. 1892 (66 7o und 99 7«), 1894

- 31

(68 7o mul 101 7o), im Krisenjahr 1900 (61 % und 99 7o), 1901 (74 7o und 110 7o), 1902 (61 7o und 107 7o). Die g-ering-ste Differenz, wenn auch immer noch im Vergleich zu der (Jesamtheit der Ji;missionsl)anken sehr beträchtlich, weisen die Monatsdui-chschnitte in den wirtschaftlich tätigen Jahren auf. 1891 (64 7o und S8 7o), 1895 (59 7o und 88 7o), 1896 (66 7o und 82 7o), 1897 (64 7o und 75 7o), 1898 (56 7o und 73 7o). ') In den letzten 15 Jahren bestand das ungünstigste Verhältnis im ]\Ionat April 1898 mit 56,37 7o und das günstigste im Oktober 1901 mit 110,28 7o.

Die Situationen der Bank am Ende jeder Woche im Jahre 1904 ^) verzeichnen als günstigstes Verhältnis 99,2 "/o am 18. Juni und als un- günstigstes Verhältnis 53,7 7o am 1. Oktober. 75—100 7o der Zirkulation waren durch Barschaft gedeckt in den Monaten Februar, März, April, Juni, erste Hälfte Juli, Mitte August, zweite Hälfte November und erste Hälfte Dezember. Die Höhe der Deckung zeigt, dass die Mittel der Bank nur während eines Teiles des Jahres voll beschäftigt waren.

Für die Zahhuigsbereitschaft der Bank fällt allein in Betracht der Betrag der verfügbaren Barschaft. Die Geschäftsberichte berechnen das Verhältnis nach Abzug der 40-prozentigen Deckung der gesamten be- willigten Emission.

Verhältnis der Barschaft zur Zirkulation. Monatsdurchschnitt für 1904, in °/o. Inkl. gesetzliche Deckung Exkl. gesetzliche Deckung

von 4070 von 40 7o

27,89

40,60 36,66 27,76 26,76 44,28 30,38 26,68 22,77 17,11 28,77 34,89

Da das Gesetz in Artikel 10 nur eine Bardeckung der jeweiligen Notenzirkulation, und nicht der Emission, verlangt, ergiebt sich ein richtigeres Bild der Zahlungsbereitschaft der Bank gegenüber den Noten-

^) Vergleiche hiezii Seite 22, Absatz 2 3. 2) Tabelle 19, No. 4, Seite 30.

Januar

69,41

Februar

84,80

März

82,18

April

71,77

Mai

69,99

Juni

89,50

Juli

74,20

August

71,59

September

68,07

Oktober

59,63

November

71,19

Dezember

79,59

82

inhabern durch die Subtraktion von 40 "/«i von den Verhältuiszahleu ..inkl. o-esetzlicher Deckung von 40 "/«"• ')

l)urch i^arschaft, Portefeuille (exkl. Tjombard-Wechsel) und Gut- haben auf das Ausland war die Zirkulation gedeckt:

In tausenden Franken

Noten-

ziikulation

(in 000)

Barschaft (in 000)

ücliveiteriscbes , Auslindisclies

Portefeuille

(in 000) (in 000)

iDSlSDdlscbe Guthaben (in 000)

Total der Deckung (in 000) 1 o/o

1873—1882

8812

6368

13246

360

19974

226,69

1883-1892

15398

12164

22422

5291

1487

41364

268,63

1893—1902

23398

17835

30552

6770

2640

57797

247,02

1903

26857

20502

42043

11086

1394

75025 ! 279,35 |

1904

27308

20245

39088

12330

1928

73591

269,48 1

Ohne das schweizerische Portefeuille ergiebt sich folgendes Ver- hältnis :

1883- 1893-

-1802 1U02

Deckung Total Betrag (in 000)

18940 27247

123 116,44

1003 1904

Deckung Total Betrag (in 000)

32982 34503

7o 122,80 126,35

Die Zusammensetzung der Emission. Als grosse Noten, nur für den Grossverkehr bestimmt, werden betrachtet die Noten von Fr. 500 uud Fr. 1000, als kleine Stücke, dem Kleinverkehr dienlich, die Ab- schnitte von Fr. 50 und Fr. 100. Vor 1882 gestattete das zürcherische ßankuotengesetz die Ausgabe von Abschnitten zu Fr. 20.

') Angesichts der drohenden politischen Verwicklungen im Frühjahre 1887 wandte sich der Bundesrat mit Schreiben vom 4. März an diejenigen Kantons- regierungen, welche die Garantie für 60 der Notenemission ihrer Kantonal- banken übernommen hatten, um sie zu Massnahmen zu veranlassen, „welche geeignet erscheinen dürften zu einer finanziellen Kräftigung der unter ihrer Garantie und Leitung stehenden Notenbanken im Sinne der Vermehrung der Barbestände'".

Nachstehende Zusammenstellung der Monatsdurchschnitte zeigt, dass die Kantonalbank schon vor Erlass des bundesrätlichen Schreibens besti'ebt war, ihre Position möglichst liquid zu halten.

In Ivlillionen Franl<en

Verfügbare

Eigene Noten

Verhältnis der Barschaft

Barschaft

in

der Kasse

zur Zirkulation

(Durchschnitt)

(D

irchschnitt)

(Durchschnitt)

Januar .5,1

0,7

77,52 7o

Februar .5,7

1,5

87,03 7o

Ende Februar .5,8

1,5

März 6.2

3.2

103,15 7o

April 7,3

3,6

116,41 7o

Mai 8,1

3,5

123,16 7o

33

1870 betrugen die Noten im Bctrag-e von Fr. 500 iiui- ein sechstel der Emission, 1871 drei achtel. Der Bescliluss des Bankrates, die vierte bewilligte Million Franken ausschliesslich in Noten von Fr. 500 zu beziehen, erfolgte im August 1870 während der Krisis, mit Rücksicht auf die Mriglichkeit der schnellei-en Herstellung. Bei der 1872 vorge- nommenen Erhöhung auf (5 Millionen Franken wurde zum erstenmale der Typus von Fr. 1000 gewählt. Nach den in den Jahren 1876 und 1877 durchgeführten Erhöhungen erreichten die grossen Stücke volle 78 7o, beinahe 7^ der Emission. Aber schon in den folgenden Jahren wurden sie gestützt auf die Erfahrung, dass die kleinen Abschnitte von 100 Fr. und abwärts einem ausgedehnteren Bedürfnis entsprachen und auch leichter in Zirkulation zu erhalten waren, bei Anlass des Ersatzes der defekten Stücke vermindert, sodass sie sich Ende 1880 nur noch auf 54 7o der Emission beliefeu.

In den Jahren 1881 bis 1885 wurde gemäss den Bestimmungen des eidgenössischen Banknotengesetzes die alte Emission eingezogen und durch neue, vom Banknoteninspektorat gelieferte Noten ersetzt.

Der Bankrat benutzte die Gelegenheit, um ein vollständig neues Verhältnis der grossen und kleinen Abschnitte herbeizuführen. Die Höhe der Emission von 15 Millionen Franken blieb unverändert. Da- gegen sollten 60 in kleinen Noten von Fr. 50 und Fr. 100 und nur 40 7" iu grossen Nöten von Fr. 500 und Fr. 1000 bestehen.

Nach den 1888 und 1889 vorgenommenen Erhöhungen der Emission stieg der Anteil der kleinen Noten auf 65 7o. Zu ihren Gunsten wurde augeführt, dass sie länger im Verkehre blieben, dass ferner der Betrag der grossen Noten der Kantonalbank sich auf 6 Millionen Franken be- laufe und damit ungefähr den dritten Teil aller in der Schweiz emit- tierten grossen Stücke ausmache. Vergleichsweise war der Anteil der grossen Noten der Bank in Zürich nur 2 7o ihrer Emission von 12 Millionen Frauken.

Seither betrugen die grossen Noten der Zürcher Kantonalbank un- gefähr 30 7o der Emission. 1897 war das Verhältnis 37 7o, 1899 nur 26 7o, in den letzten drei Jahren 30 bis 32 °/o, welche sich fast gleich- massig auf die Stücke von Fr. 500 und Fr, 1000 verteilen. Das Haupt- kontingent stellen die Abschnitte von Fr. 100, 1900 und 1901 über 50 7«, und Ende 1904 46 7o- --^uf etwas weniger als den vierten Teil der Emission belaufen sich die Abschnitte von Fr. 50.

Ein Vergleich der Emission der Zürcher Kantonalbank mit der Gesamtemission der Schweiz zeigt auf Ende 1904 folgendes Verhältnis:

IL 3

Abschnitte vou Fr.

50

?5 »>

100

»> 5' »'

500

1000

34

In tausend Franken:

Schweizerische Zürcher Anteil d. Zürcher Emissions- Kantonalbank Kantonalbank Banken in "/o

55,528 6,955 12,6

141,497 13,760 9,7

30,673 4,530 14,8

17,027 4,755 28,0

Total 244,720 30,000 12,2

Die Frag-e, in welchem Verhältnis die kleinen Noten zu den grossen stehen sollen und ob ihr Vorherrschen im Interesse der Volkswirtschaft zu begrüsseu sei, ist in verschiedener Weise beantwortet worden.

Auf der einen Seite hat man sie zum grossen Teile dafür verant- wortlich erklärt, dass die gesamte Emission der Schweiz einen solchen Umfang annehmen konnte, und ihnen vorgeworfen, dass sie das Metall- geld zum Lande hinaus getrieben hätten. Auf der anderen Seite wird zu ihren Gunsten angeführt, dass sie in einem Lande mit Doppelwährung, in welchem das Gold seit Dezennien zeitweise gänzlich aus dem Verkehr sch\Aindet, unentbehi-lich geworden seien. Gerade der Umstand, dass sie länger im Verkehr bleiben wie die grossen Noten und nicht nach den Hauptzahlungsepochen so rasch in die Kassen zurückströmen, habe den Banken die Aufgabe erleichtert, grosse Barvorräte an Metallgeld anzusammeln und selbst bei den der Währung ungünstigen Kursen dem Lande zu erhalten. Bei der jährlich im Herbst entstehenden Geld- knappheit bilden sie ein den Bedürfnissen des kleinen internen Verkehrs sich leicht anpassendes Zahlungsmittel und mildern in hohem Masse den Ansturm auf die Barvorräte der Banken.

Vom Standpunkt der Emissionsbank aus betrachtet, bringt die Aus- gabe kleiner Noten eine Erhöhung der ständig in Umlauf befindlichen Noten und verlangt eine ungleich geringere verfügbare, die festgelegten 40 "/o übersteigende Barreserve. Aus diesem Grunde geben viele Banken nur kleine Abschnitte aus und zog in den achtziger Jahren die Bank in Zürich ihre früher emittierten grossen Noten zurück, um sie durch kleine zu ersetzen.

Die grossen Noten entsprechen besser der den Emissionsbanken zuerkannten Aufgabe, den Zahlungsverkehr elastischer zu gestalten, aber sie rentieren nicht, weil sie nur kurze Zeit im Verkehre bleiben, sogleich nach der Anspannung zur Kasse zurückkehren und einen höheren ver- fügbaren Barbestand erfordern.

Die Zürcher Kantonalbank besass vor Einführung des Bundesge- setzes Noten im Betrage von Fr. 20. 1870 beliefen sie sich auf

- 35 -

72 Millionen Franken, 1874 auf Fr. 778,000. Ende 1880 betrugen sie wenig- mehr als Fr. 100,000.

Die Bank hat mit ihren kleinen Noten keine schlechten Erfahrungen gemacht. Wie sehr sie 1870 vom Verkehr begehrt wurden, zeigt das Gesuch der zürcherischen Handelskammer um Ausgabe von Kassa- scheinen zu Fr. 10. Als die Kantonalbank Ende der siebziger Jahre ihre defekten Noten von Fr. 20 nicht wieder erneuerte, wurde in der Oeffentlichkeit mehrmals der Wunsch ausgesprochen, sie nicht eingehen zu lassen, weil sie bei dem weniger bemittelten Publikum beliebt seien und gerne an Zahlung genommen würden.

Man kann sich fragen, ob der Gesetzgeber wohl beraten war, als er 1881 ihre Ausgabe untersagte. Tatsache ist, dass unter den gegen- wärtigen Verhältnissen die Schweiz eines Zahlungsmittels entbehrt, welches zwischen Fr, 5 und Fr. 50 liegt. Wer nahezu letztere geringfügige Summe zu zahlen hat, muss sich mit einem Gewicht von 7* Kilogramm beschweren.

Artikel 17 des Banknotengesetzes bestimmt nur, dass die Noten von Fr. 50 höchstens den vierten Teil der Emission betragen dürfen. Es ist begreiflich, dass die Kantonalbank wünschte, die ihr durch ihre grossen Noten auferlegten Opfer auch auf die übrigen Emissionsbanken zu verteilen. An der Konferenz von Bankdelegierten im Jahre 1889, welche den vom eidgenössischen Finanzdepartement ausgearbeiteten Eevisionsentwurf begutachten sollte, schlug sie vor, dass mindestens 74 der Emission aus grossen Noten bestehen müsse. Sie hatte zwar die Genugtuung, dass ihr Antrag angenommen wurde, aber eine Eevision des Gesetzes unterblieb.

Herstellungskosten. Die Herstellungskosten der ersten Emission von 4 Millionen Franken beliefen sich auf Fr. 15,612, beinahe 4 7oo.

1895 bis 1904 wurden bei einem mittleren Bestände von 278,500 Abschnitten im Durchschnitt jährlich 64,900 neue Stücke bezogen. Das durchschnittliche Alter einer Note kann daher auf etwas mehr als vier Jahre veranschlagt werden. Die Kosten der neuen Stücke kamen im Durchschnitte auf Fr. 10,550 jährlich zu stehen, zirka 0,4 "/oo des durch- schnittlichen Betrages der effektiven Emission 1895 1904.

Banknotensteuer. Das kantonale zürcherische Banknotengesetz von 1869 legte den Privatbanken eine Steuer von ^1% 7" der Emission auf. Das staatliche Institut wurde damit verschont.

Nach dem eidgenössischen Banknotengesetz von 1881 ist dem Bund eine jährliche Kontrollgebühr von 1 7oo der Emission zu entrichten. Die

36

Baukuotensteuer zu Haiuleii der Kantoue darf 6 "/oo der Emission nicht übersteigen. Innerhalb des nämlichen Kantons muss die Banknotensteuer von allen Emissionsbanken, staatlichen wie privaten Instituten, gleich- massig: erhoben werden.

Der Kantonsrat setzte die Steuer 1881 auf 5 7oo fest. 1887 bean- tragte der B.uikrat ohne Erfolg, dieselbe auf 4 "/oo herabzusetzen und sie auf der Zirkulation statt auf der Emission zu erhoben.

Im Frühjahre 1894 beschloss der Kantonsrat auf Antrag der Regierung, die Steuer auf das zulässige Mass von 6 "/"o zu erluUien und sie auf der bewilligten statt nur auf der effektiven Emission zu beziehen.

Die Vertreter der Bank hatten vergeblich darauf aufmerksam gemacht, dass, nachdem die Bank von Zürich in den Jahren 1892 1894 ihre Emission zurückgezogen habe, die Kantonalbank allein von der Erhöhung betroffen werde. Ei'st als der Bankrat sich an das eidge- nössische Fiuanzdepartement wandte und die Autwort erhielt, die Kan- tone seien nur zur Besteuerung der effektiven, nicht der bewilligten Emission befugt, gab der Kantonsrat wenigstens in diesem Punkte nach.

Nach dem Gesetze von 1902 wird die Steuer auf der durchschnitt- lichen Jahreszirkulation erhoben.

Für die kantonale Steuer lässt sich anführen, dass sie ein Entgelt für die staatliche Garantie der nicht durch Barschaft gedeckten 60 °/o der Emission darstelle. Die Bank erhält dadurch entweder volle Bewe- gungsfreiheit oder die ungestörte Verfügung über ihre Mittel, welche sie nicht gezwungen ist, in niedrig verzinsliche Staatspapiere anzulegen. Ein Fehler ist die Höhe der Steuer, w^elche beinahe ein volles Prozent der garantierten Summe erreicht. In anderen Kantonen wird die Steuer noch vorwiegend nach dem Vorbilde des Bundes auf der effektiven Emis- sion erhoben. Die Banken werden dadurch bewogen, ihre Noten, welche ihnen nach Abzug der gesetzlichen Bardeckung von 40 i'i Folge der kantonalen Steuer uiul der Bundesgebühr zu IVe jährlich anliegen, auch während der geschäftsstillen Zeit ständig in Umlauf zu erhalten.

Ertrag der Emission. Die meisten anlässlich der Gründung der Kantonalbank erschienenen Schriften hegten übertriebene Vorstellungen von der Rentabilität der Notenemission. In den Rechenschaftsberichten von 1S78 bis 1877 wurde versucht, den Ertrag der einzelnen Geschäfts- zweige zu berechnen. Das Nähere enthält Kapitel 85.

Genaue Berechnungen scheitern an der willkürlichen Bestinnnung des Kassenbestandes, welcher ohne die Notenemission gehalten werden müsste, und der Verwendung der aus der Emission der Bank zufliessenden Gelder.

37

Unter ZiigTundeleguiig- des Ertrag-es des schweizerisclieii I'orte- feiiilles und unter der Annahme, dass auch beim Fehlen der Emission der Bank der gleiche Betrag- an kurzfällig-en Geldern in Check- und Girorechnung- verbleiben würde, erhalten wir fiu- 1894, 1.S99 und 1904 folg-ende Ergebnisse: ^3^^ ^^^^ ^^^^

Fr. Fr. Fr.

Durchschnittliche Zirkuhition li),857,(J00 24,634,000 27,308,000

Abzüglich Kassenbestand ^6,923,000 17,841,000 20,245,000

Ungedeckte Zirkulation 2,934,000 6,793,000 7,063,000

Bardeckung der übrigen Verbindlichkeiten 4,000.000 5,000,000 6,000,000

Summa . . 6,934,000 11,793,000 13,063,000

Ertrag des Schweiz. Portefeuilles .... ä 2,580 7o ä 4,486 "/o ä 3,296 7o

= 179,000 ^ 529,000 = 430,500

Banknotensteuer 147,921 190,000 192,500

Anfertigiingskosten 9,634 12,000 12,000

Kosten der Barbezüge 2,445 162,000 38,000

160,000 364,000 242,500

Ertrag 19,000 165,000 188,000

2 0. Kapitel.

Das Wechselgeschäft.

Bestand des Portefeuilles. Der Bericht von 1870 äussert sich darüber wie folgt :

„Anfänglich beschränkte sich das Diskontogeschäft darauf, die dis- poniblen Kassenbestände nutzbringend anzulegen. Mit der Ausdehnung des Koutokorrentgeschäftes kam auch der Inkassoverkehr und der Verkehr mit fremden Wechseln hinzu. Ein Wechselportefeuille von angemessener Stärke wird immer erforderlich sein zur Deckung der Kontokorrentgut- haben, der Depositen und der nicht durch Barschaft gedeckten Bank- not enzirkulatiou. "

Der Umsatz und der Bestand des Portefeuilles geben im Gegen- satz zu den grossen Zentralbanken kein vollkommen getreues Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse, weil eine Reihe anderer Umstände ihre Höhe beeinflussten. Darunter sind zu nennen: 1. Der Betrag der ver- fügbaren Mittel, 2. die Konkurrenz der privaten Kreditbanken, 3. seit 1 898 die Höhe der von dem Diskontokomitee der Emissionsbanken fest- gesetzten Sätze, durch welche die Kantonalbauk öfters wochenlang vom zürcherischen" Diskontomarkte ausgeschlossen wurde, 4, die wachsende Entwickluno- der Kantonalbank.

88

Das Wechselportefeuille.

Tab. 20, No. 1.

Jahr

Eilig

Wechsel auf die

Schweiz in (OÜO Fr.)

änge

Wechsel auf das

Ausland in (000 Fr.)

Bestand End

' Wechsel auf die Schweiz Ab- Betraff schnitte j in (000 Fr.)

e des Jahres

Wechsel auf das Ausland

Ab- Betrag

schnitte in (OUO Fr.)

Jahresdurchschnitt

in Millionen Schweiz Ausland

1870

14 036

407

1730

1871

38 594

840

4 751

-

-

1872

105 613

1022

5 666

-

-

1873

144 212

1805 ')

6 787>)

-—

-

-

1874

188 456

1455

6 338

360

2 869

-

-

1875

202 505

2380

7 425

499

3 623

-

-

1876

273 691

3038

9 898

281

2 073

-

-

1877

274 226

3805

11 967

187

1462

13

,2

1878

297 845

2984

10 574

301

1381

11

1879

295 396

2794

11757

364

2 416

13,2

1880

334 472

3773

19 657

417

2 544

19,3

1881

372 525

3008

13 845

586

4 261

19

1882

369 301

3248

17 471

554

5 963

17,4

1883

440 449

3215

22126

690

6 685

26,5

1884

368 080

93 151

3067

20 051

772

6 509

20,9

6,2

1885

341 510

70 752

3050

21 140

701

4 202

17,4

4,6

1886

405 552

77 641

3506

24 888

785

5 642

18,7

5,2

1887

374 450

74173

3321

23 617

831

4 460

22,2

4,4

1888

380 113

83 213

2846

17 441

792

5 463

20,8

4,1

1889

422 596

104 242

3319

23 608

572

5182

20,4

5

1890

460 072

104 184

3226

24 644

471

5 096

27

5,6

1891

479 192

120 090

3183

24 324

652

4 650

28,7

5,3

1892

402 629

120 126

2597

20 718

561

6 626

27,5

6,4

1893

478 808

124 091

3017

24 384

568

6 548

29,9

5,6

1894

464 920

122 485

2771

24 517

652

5 812

30,9

6,4

1895

556 455

127 635

3189

27 973

545

4 821

33,8

5

1896

593 364

112 568

3016

26 624

503

4 810

31

4,7

1897

627 914

119 009

3156

29 907

554

5 837

29,5

5

1898

645 575

126 051

3647

28 581

510

5 343

34

5,6

1899

652 028

156 830

3134

27 034

581

6 061

31,4

5,6

1900

557 370

175 789

2289

23 516

850

10 505

23,8

7,6

1901

546 298

136 171

2373

30 886

815

11901

23,9

10,8

1902

650 278

222 187

2558

34 885

843

16183

37,5

11,1

1903

618 224

254 550

2593

32 820

844

15 548

42

11,1

1904

648 767

309 032

2970

35 031

813

14 007

39,1

12,3

') 1870—1873 Schweiz und Ausland.

39 -

In den 70 er Jahren, vornehmlicli 1872 1875, wird das Portefeuille als zu klein bezeichnet und eine Erhöhung' verlangt, damit man über die Haupttermine Mai und Martini die erforderlichen Geldmittel durch Ablaufen eines Teiles des Wechselportefeuilles statt durch Ausstellung von Eigenwechseln beschaffen könne.

In den 80er Jahren übertrafen der Wechselbestand und der Bar- vorrat die kurzfälligen Verbindlichkeiten um mehrere Millionen. Die in der geschäftsstillen Zeit der Bank zustrianenden zahlreichen Gelder konnten nur im Portefeuille Anlage finden.

1883 wie 1884 wurde wiederholt betont, dass das Portefeuille, welches sich längere Zeit auf 30 Millionen hielt, zu hoch sei und zeit- weise bis zu 10 Millionen Frauken Gelder enthalte, welche der Bank 1 °/o bis 172 °/o teurer zu stehen kämen. Durch umfangreiche Kündi- gungen von Obligationen suchte man die hochverzinslichen langfristigen Mittel zu beschränken. Ein Teil der im Portefeuille angelegten Gelder wurde zur Rückzahlung der gekündeten Titel verAvendet.

Seit 1. Januar 1884 wird über das schweizerische und ausländische Portefeuille getrennte Rechnung geführt.

Das schweizerische Portefeuille. Der tiefe Stand Ende 1888 von 17,4 Millionen gegen 23,6 Millionen Ende 1887 war dadurch ver- anlasst, dass die Kantonalbank in Anbetracht der hohen französischen Kurse vom 23. Oktober bis Ende des Jahres, mit Ausnahme von 11 Tagen, am Satze von 472 % festhielt. Die hohen Eingänge in den Jahren 1889 bis 1891 (bei dem schweizerischen Portefeuille allein eine Vermehrung von 100 Millionen gegenüber 1888) zeigen die vermehrte Geschäftstätigkeit. Besonders anfangs 1889 erfuhr der Wechselbe- stand eine starke Zunahme. Der relativ niedrige Durchschnitt des Jahres ist darauf zurückzuführen, dass die Bank während der Sonnnermonate die Fühlung mit dem Markte vollständig verlor. Bedeutende Ein- zahlungen auf Anleihen setzten die Privatbanken in den Stand, den Platz zu beherrschen und das bessere Diskontopapier an sich zu ziehen. 1891 erreichte der durchschnittliche Bestand 28,7 j\[illiouen. Ende des Jahres war der Betrag wenig geringer als Ende 1890, ein Beweis, dass trotz den durch die Krisis im November erlittenen schweren Verlusten die Kantoualbank sich nicht ängstlich vom Diskontomarkte zurückzog. ^)

Eine der wirtschaftlichen Lage entsprechende Abnahme des durch- schnittlichen Bestandes trat 1892 1894 nicht ein, weil die Bank in Zürich, welche 1892 auf ihre Emission verzichtet hatte und den Rück- zug der Noten 1893 durchführte, ihr Wechselportefeuille angemessen verminderte.

1) Vergleiche hiezu Seite 70.

40

Bei dem Wiederaufleben des Verkelirs wiesen die Eiiig-änsic wäli- reiid des Jahres 1895 geg-enüber 1894 eine Zunahme von 92 Millionen auf. Im Herbste vermochte man nur mit Mühe den zahlreichen Dis- kontobegehren hauptsächlich kurzfällig'er Wechsel zu entsprechen. Einer einzig-en I^auk wurden an einem Tage Wechsel für mehr als eine Million Franken diskontiert.

Die Abnahme des ]\)rtefeuilles 1896 und 1897, die gerin gfüg'ige Zunahme im folgenden Jahre, welche im scharfen Kontrast zu den stei- genden Konjunkturen stand, die Verminderung des durchscjniittlichen Bestandes von )U ]\Iillionen Franken im Jahre 1898 auf 81 Millionen im Jahre 1899 waren die Folge der, vor 1898 von der Kantonalbank und seither vom Diskontokomitee der Konkordatsbanken unternommenen Versuche, die französischen Kurse durch hohe Diskontosätze zu beein- flussen. Besonders 1899 wurde geklagt, dass die Kantonalbank im Dis- kontogeschäft durch die Kreditbanken unterboten WTrde und es oft schwierig sei, das Portefeuille auf dem gesetzlichen Stand (damals volle Deckung der Notenzirkulation) zu halten.

1900 lind 1901 zeigen nach Ausbruch der Krisis eine Verminderung des durclischnittlichen Bestandes um 10 Millionen Franken. Anfangs 1900 betrugen die Schweizerwechsel 28 Millionen, am 15. Juni 16 Millionen, am 28. Februar 1901 nur 15 Millionen Franken. Der geringe Bestand des Portefeuilles im ersten Semester 1901 fiel mit einem ausser- gewöhnlich hohen Kassenbestand zusammen. Bedeutend besser gestalteten sich die Verhältnisse im vierten Quartal. Bei den anhaltend niedrigen französischen Kursen Aviirde von der gewohnten Erhöhung des offiziellen Diskontosatzes im Herbst völlig abgesehen und der Minimaldiskontosatz auf dem niedrigsten Stand während des Jahres gehalten. Das schwei- zerische Portefeuille wies Ende des Jahres mit 31 Millionen den höchsten Bestand auf. 1902 stiegen die Eingänge wieder um mehr als 100 Millio- nen, auf ()50 ^Millionen Franken, der durchschnittliche Bestand betrug 37,5 ^lillionen Franken. Im Herbste besass die Bank die vollständige Herr- schaft ül)erdeu ]\larkt ; die ersten zürcherischen Banken waren gezwungen, bei ihi' A\'echsel in grossen Beträgen rückdiskontieren zu lassen. Ende September erreichte das Portefeuille 42 Millionen, fiel aber, als die Bank im N()veml)er unterboten wurde, bis Mitte Dezember auf 25,5 Millionen zurück und nahm gegen Jahi-esschluss um 7 Millionen zu, zum Teil dui-ch Ankauf von schweizeriscliem Diskontopapier von ausländischen Banken.

1908 betrug der durchschnittliche Bestand mit geringen Ab- weichungen 42 .Millionen. Xui- vorübergehend, Anfang und Ende des Jahres, während welcher Zeit die vom Diskontokomitee festgesetzten Sätze unterboten wurden, war der Beti-ati' meiklich eferinR'er.

41 -

Im ersten Semester 1904 war die Bank längere Zeit ausser Markt gesetzt. Die Situationen Ende der Monate zeigen bis Mitte des Jahres, mit Ausnahme von April, eine stetige Abnahme, im zweiten Semester, mit Ausnahme von November, eine stetige Zunahme.

1904. Schweizerisches Portefeuille; Ende der Monate Ende 1903 Januar Februar März April Mai -luni

(in Nüllionen Franken)

32,7 29 28,4 26,8 27,7 25,3 22,4

Juli August September Oktober November Dezember

(in. N^illion.en. I^r<inl-cen)

25,4 26,8 31,6 34,7 31,3 35

Ein starker Bestand an schweizerischen AVechseln ist unerlässlich für die Durchführung einer zielbewussten Diskontopolitik. Die Emis- sionsbanken werden den Markt um so eher beherrschen, je mehr Wechsel sie in ihren Portefeuilles liegen haben.

Periodische Bewegungen. Die Spannweite zwischen dem höchsten lind niedrigsten Betrage hielt sich zwischen 7 Millionen in den Jahren 1891 und 1894 und 17 lAIilliouen in den Jahren 1899 und 1902. 1901 war der Bestand Ende des Jahres mehr als doppelt so hoch als im Februar.

Der niedrigste Bestand fällt auf einen Zeitpunkt, in welchem die Kantonalbank in Folge ihrer liöhereu Sätze ausser Markt gesetzt ist, der grösste Betrag auf einen Zeitpunkt, in welchem sie den Markt be- herrscht. Im Frühjahr, Mitte Februar bis Ende März, und noch mehr im Vorsommer, im Mai und Juni, setzen die zahlreichen Emissionen die Kreditbanken in den Besitz grosser Summen,

Fast ausnahmslos findet eine starke Abnahme des Portefeuilles der Kantonalbank im Anfang des Jahres, zweite Hälfte Januar und Februar, statt, eine Zunahme im April, eine abermalige Verminderung Ende Mai und im Juni, die stärkste Vermehrung im Herbst, oft wird der Höchstbetrag im Oktober erreicht, worauf in der zweiten Hälfte des November eine Verminderung durch Ablaufen der kurzfälligen Wechsel und die Konkur- renz der Nicht-Konkordatsbanken eintritt. Gegen Jahresschluss nehmen die Diskontobegehren wieder zu.

Der niedrigste Bestand flel in 19 Jahren: 3 mal in die Zeit vom 13. Januar bis 23. Februar, 6 mal in die Zeit vom 28. Mai bis 27. Juni, 8 mal in die Zeit vom 19. November' bis 24. Dezember und 1 mal, 1899, in den August.

Der höchste Bestand fiel in 19 Jahren 4 mal in die Zeit vom 30. März bis 4. Mai, 3 mal in den Hochsommer (14. Juli bis 5. September),

42 -

3 mal in den Herbst (29. September bis 80. Oktober), 9 mal auf die Jahreswende (29. Dezember bis 2. Januar).

Das ausländische Portefeuille. Auf Seite 29 ist darauf hinge- wiesen worden, dass das ausländische Portefeuille die vom Gesetze ver- langte 20 7oig"6 Deckung der Notenzirkulation stets bedeutend überstieg. Als wünschenswert wurde bezeichnet, dass auch ein Teil der übrigen kurzfälligen Verbindlit-hkoiten durch ausländische Guthaben und A\'echsel gedeckt sei. In Zeiten gespannter Geldverhältnisse kann, wie die Kantonalbank im Herbst 1895 erfuhr, eine grosse Notenbank ihre schweizerischen Wechsel in der Schweiz selbst nicht rückdiskontieren. Neben der Eücksicht auf die Liquidität des Status bedingen die alljährlich starken Silberbezüge das Halten eines bedeutenden französischen und englisdieu Portefeuilles.

Der hohe Bestand in den Jahren 1882 1884 findet seine Erklärung in den damaligen niedrigen Diskontosätzen in der Schweiz und dem niedrigen Stand der fremden Kurse. Als letztere 1885 anzogen und zu gleicher Zeit die Anlage in schweizerischen Wechseln vorübergehend einen grösseren Nutzen abwarf, wurde das ausländische Portefeuille um 2 ]\Iillionen vermindert. Im zweiten Quartal 1889 bestimmten die drohenden politischen Verwicklungen mit Deutschland, gleichzeitig mit der Vermehrung der Barschaft, eine Erhöhung bis auf 6 Millionen vorzu- nehmen. Der Grund des hohen Bestandes im Jahre 1892, durchschnittlich 6,4 ^lillioneu Franken, Mitte Oktober 9 Millionen Franken, lag in der Ab- nahme der J)iskontobegeliren in der Schweiz und dem starken Rückgange der englischen und französischen Kurse im zweiten Semester, zu welchen eine Verminderung der ausländischen Guthaben nur mit Verlust hätte durchgeführt werden können. Den Kunden der Bank mussten fortwährend ausländische Wechsel abgenommen werden, während die Silberbezüge sich auf nur 2 Millionen Franken beliefen. Den gleichen Gründen ist der hohe Bestand 1898 und 1894 zuzuschreiben. In den nächsten Jahren 1895 1897, mit steigenden fremden Kursen, hohen Silberbezügen und gespannten Geldverhältnissen in der Schweiz, ging das ausländische Portefeuille unter 5 Millionen zurück. 1898 wurde im Interesse der Liquidität der Bank eine Erhöhung beschlossen. 1899 und noch mehr 1900 und 1901 mussten die Gelder, welche zu dem vom Diskonto- komitee der Konkordatsbanken festgesetzten Satze in der Schweiz im Diskontogeschäft keine Verwendung fanden, im ausländisclien Porte- feuille angelegt werden. Der Bestand sank 1901 nie unter 8,7 Millionen. 1902 wuidcii die bei den ausländischen Banken stehenden Guthaben um mehrere .Millionen vermindert und dieselben in den höher verzinslichen

43

Wechseln ang-elegt. Von Einfliiss waren ferner seit 1901 der niedrige Stand der ausländischen Kurse, welcher den Verkauf frenidei- Devisen verhinderte, und die Verminderung- der Silberbezüge. I)ei' duix'hschnitt- liche Bestand, welcher 1895 1899 5,2 Millionen betragen hatte, stieg 1900 auf 7,(), 1901—1903 auf 11 und 1904 auf 12,3 Millionen Franken. Das Maximum wurde am 14. Juli 1904 mit 17,4 Millionen erreicht.

Der niedrigste Bestand des ausländischen Portefeuilles fällt in der Regel in den Herbst. Die Bank bereitet sich auf die Bedürfnisse des schweizerischen Verkehrs im Oktober und anfangs November vor.

Was die Zusammensetzung nach den Ländern anbetrifft, so über- wiegen die, behufs Beschaffung von Barmitteln gehaltenen französischen und englischen Wechsel. Seit 1903 werden wegen des hiUieren Erträg- nisses die deutscheu Wechsel bevorzugt. Das italienische Portefeuille, welches sich im Dezember 1892 auf eine halbe Million Lire belief, wurde im nächsten Jahre, nach Ausbruch der Bankkrisis in Italien, fast gänzlich aufgehoben.

Es betrug der prozentuale Anteil

der englischen französischen und deutschen Wechsel

Ende 1901 54,2 7o 23,6 «/o 14,1 «/o

,. 1902 41,5 7o 46,2 7o 10,8 >

1903 44 7o 34,97.. 20,47.,

1904 28,2 7o 32,1 7o 37,2 7o

Durchschnittlicher Betrag der Wechsel. Durchschnittliche Grösse der Abschnitte des schweizerischen Portefeuilles :

Ende 1875 Fr. 3119 Ende 1895 Fr. 8770

1880 5210 1900 10273

1885 6931 1903 ,. 12657

,. 1890 7640 1904 11800

Die Zahl der Wechsel hat abgenommen.

Zahl der Abschnitte des schweizerischen Portefeuilles : Durchschnitt Ende der Jahre 1876—1880: 3278

1900-1904: 2556 Diese Zahlen zeigen die Umwandlung der Kantonalbank aus einer Anstalt, welche ursprünglich dazu bestimmt war, vorwiegend den Be- dürfnissen des Kleinhandels zu dienen, in eine Bank der Banken und grossen Handelshäuser,

Durchschnittliche Laufzeit der schweizerischen Wechsel: 1885: 18 Tage 1899: 18 Tage

1890: 21 1900: 16

1895: 22 1904: 22

44

Verfallzeit der Abschnitte. Im Durchschnitt der 5 Jahre 1899—1903 ■waren vom schweizerischen J^ortefeuille Ende des Jahres innert 80 Tagen fällig innert 31—1)0 Tagen 61—90 Tagen über 90 Tage

44,()7o 22,170 ' 32,6 7o 0,770

vom ausländischen Portefeuille innert 30 Tagen fällig innert 31—60 Tagen 61—90 Tagen über 90 Tage

38,8 7o 29,570 28,270 3,570

Verfallzeiten kurz vor den Hauptzahlungsterminen werden in der Keg'el bevorzugt.

Die Qualität der Wechsel. Die Bankkommission setzt auf Vorschlag der Diiektioii die Höhe der Diskontokredite fest. Die Wechsel müssen mit wenigstens 2 soliden Unterschriften versehen sein. Nur eine Unter- schrift tragen die Eigenwechsel der Finanzdirektion des Kantons Zürich, von ersten Banken, des Bundes und der Bundesbahnen.

Dass das Portefeuille der Kantonalbank qualitativ eines der ersten der Schweiz ist, geht aus den geringen Verlusten hervor, welche sie, mit Ausnahme von 1891, durch die Zahlungsunfähigkeit der Wechselver- pflichteten erlitt. Die Bankakzepte und die Geschäftswechsel ^) erster Handelsfirmen wurden immer bevorzugt und die von anderen kleinereu Bauken übei-nommenen Lombardwechsel in bestimmte Grenzen gehalten. Die an die Kantonalbank selbst ausgestellten Wechseloblighi mit Faust- ]ifaiid werden überhaupt nicht in das Wechselportefeuille gelegt. Die soigfältioe Auswahl des Diskontopapiers erklärt auch, warum die Kautonal- bank unter allen Konkordatsbanken die grössten Schwierigkeiten fand, nach Annahme des Konveuiums ihr Portefeuille auf einer angemessenen Höhe zu halten.

Das ausländische Portefeuille besteht zum weitaus grössten Teil aus ])rima Bankakzepten.

Ueberblick der wirtschaftlichen Verhältnisse in den Jahren 1871 bis 1904. Tabrlle 20, No. 2, Seite 46-47 „Differenzen des Ende eines .Monates geltenden offiziellen Diskontosatzes gegenüber dem Vorjahre" veranschaulicht die wirtschaftlichen Konjunkturen der letzten 34 Jahre.

') Eine Unterscheidung zwischen Finanzwechseln und Geschäftswechseln ist in der Praxis fast unmöglich. Im internen Verkehr werden die Finanzweclisel benutzt, um billige Betriebsmittel zu beschaffen und den höheren Kontokorrent- zinsfuss zu umgehen. Im internationalen Verkehr bezwecken sie vorübergehend Guthaljen auf einem andern Platze zu schaffen, um denselben Barvorräte ent- ziehen zu können oder durch Beeinflussung der Kurse den Entzug der eigenen Barvorräte zu liindern. Der Grund, warum die Banken von Frankreich und England dieselben verpönen, liegt hauptsächlich darin, dass sie im gegebenen Momente ihre Diskontopolitik durclikreuzen können. Die Frage, wie weit sie liquid sind, hängt von dem Status der Bank ab, deren Unterschrift sie tragen, liezw. von der Hinterlage für den eröffneten Kredit.

45

1871 und 1872 bedeutender wirtschaftlicher Aufschwuiif»-, 187B Krisis, in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre Depression und ver- einzelte Anläufe zu einer Besserung-, 1877/78 russisch-türkischer Krieg,

1880 Ueberfluss an billigen Geldmitteln, Erwachen der Unternehmungslust,

1881 lebhafter Verkehr, im Februar 1882 Krisis. Von Mitte 1882 an Stillstand der Geschäfte, 1885 vorübergehende Geldknaijpheit, im Frühjahr 1887 Furcht eines Konfliktes zAvischen Deutschland und Frankreich, im April und Mai Geldüberfluss, im dritten Quartal Anfang eines wirtschaftlichen Aufschwungs, welcher aber erst im folgenden Jahre 1888 eine Verteuerung des Geldes herbeiführt. 1889 bis IMitte 1891 Fortsetzung der Aufwärtsbeweguug, im zweiten Semester 1891 Bück- schlag und Krisis, 1892 vollständiger Stillstand der Geschäfte, im zweiten Semester 189B stärkere Geldbegehren, 1894 Mangel an Unternehmungs- lust, im Herbst 1895 wirtschaftlicher Aufschwung, Avelcher 1896 zunimmt und 1897 auf der Höhe des Vorjahres bleibt. 1898 erneuter grosser Aufschwung, hohe Anforderungen an den Geldmarkt, 1899 Höhepunkt. Mitte 1900 Wendepunkt, Krisis, Rückschlag, 1901 vollkommene Lahm- legung des Handels, im zweiten Semester niedrige fremde Kurse. Wieder- aufleben der Geschäfte im zweiten Semester 1902. 1904 verhindert der Ueberfluss der von Paris aus der Schweiz zur Verfügung gestellten Gelder ein weiteres Anziehen der Sätze.

Es treten auf der Tabelle folgende Perioden scharf hervor:

Zeit der Depression Jahre Zeit des Aufschwungs Jahre Krisis

1871—1872

2

1873

1874-1879

5

1879-1881 ')

3

1882

1883—1887

4

1887—1890 ')

4

1891

1892—1895

3

1895—1899

5

1900

1901—1902

2

1902—1904

'?

Je in der Mitte oder anfangs der zweiten Hälfte der Depressions- zeit findet vorübergehend ein Anziehen der Sätze statt, so 1877 bis 1878, 1885 und 1893, ebenso in der Zeit des Aufschwungs ein Stillstand der Aufwärtsbewegung, so letztes Semester 1880 und erstes Semester 1881, Sommer 1890 und 1897.

') Im Gegensatz zu 1895 trat mit einer Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse, sowohl 1880 als 1887, eine Verteuerung des Geldstandes erst im folgenden Jahi-e ein. 1879 und 1880 fand ein starker Zufluss von fremden Kapitalien nach der Schweiz statt. Im Herbste 1887 verhinderte die Konkurrenz der Plätze Basel und Genf und in Zürich der Bank in Zürich, welche kurz zu- vor ihre Emission vermehrt hatte, die Kantonalbank, die Diskontosätze der all- gemeinen Lage entsprechend zu erhöhen.

Tab. 20, No. 2.

46

Differenzen des Ende eines Monates geltenden

N/Ionat

Diskonto- 1872 satZ gegenüber 1871 i 1871

1873

gegeniibei

1872

1874 1875

gegenüber l gegenüber 1873 I 1874

1876

gegenüber 1875

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

Jahresdurchschnitt

4'A 4 7^

274

2«A

27^

3

8

37^

372

3,72

1

1

-74

+ 7*

+ 174

+ 372

+ 1

+ 37=

+ IV«

+ 2

-f 272

4,43

+ 172

+ 7* + 2 + 2

+ 272 + 272

- + 7'2

- 2

+ 172

- 72

5,44

1

7=

72 2

3 2

1

72 172

72 1

4,70

- 17^

- 2

~ -- 1

- V2

- 72

+ 72 + 72 + 'h-

'h-

72

1

17.

1

72

1

1

4,18

3,55 3,66

i 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894

N/Ionat gegenüber , gegenüber j gegenüber , gegenüber , gegenüber , gegenüber | gegenüber

1887 1888 I 1889 | 1890 1891 1892 1893

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

Jahresdurchschnitt

- 72 1

- 'A I

+ 'h + 'A + 1 + 172 + 1

4- 1

-f 72

+ V^

+ 1

+ 7^

+ 72

+ 1

+ 72

+ 72

+ 72 -

8,139

8,749

+

- 'A

1

+ 72

- 'A

- 'h

+ 72

- 1

72

+ 72

- 172

+ 72

+ 72

- 1

+ 'A

+ V2

1

- 1

+ 1

1

+ 172

1

+ 1

-f 72

- 1

- 72

+ 1

- 7^

1

+ 1

1

+ 72

3,918

3,948

8,117

3,394

47 -

offiziellen Disi^ontosatzes gegenüber dem Vorjahre.

1878

1879

1880

1881

1882

1883

1884

1885

1886

1887

jgeniiber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

1877

1878

1879

1880

1881

1882

1883

1884

1885

1886

_

+ 1

1

+ 3

272

1

+ 72

+ 'h

1

+ 272

2

- V2

+ 1

+ 72

+ 1

1/2

1 ^

+ 172

- 172

- 72

+ 1

- 72

+ 72

- 'h-

- 'h

- 1

+ 17«

- 172

+ 1

1

1

- 'h-

+ 1

+ 1

- 172

- 72

1

- 7^>

+ 17^

- 172

+ 72

- 72

+ 'h

- 1

- 7^

+ 1

+ 72

1

- 72

■f V2

- V2

+ 1

2

+ 2

- 1

- 72

+ 72

-72

+ 1

-VI.

- 'h

+ 2

2

+ V2

- Vh-

+ 272

- 172

- 1

+ \i2

- 72

- 'h-

-f 2 '

- 2

- 72

- 72

+ 7^

- 7^

+ 272

- 2

1

- 72

+

+ 72

3,79

3,88

2,92

4,11

4,51

3,02

2,910

3,110

3,030

2,987

1895

1896

1897

1898

1899

1900

1901

1902

1903

1904

genüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

gegenüber

1894

1895

1896

1897

1898

1899

1900

1901

1902

1903

- 7^

+ 1

- 7^

4- 72

+ 1

- 'A

1

+ 72

- 7^

+ 1

+

+ 72

+ 72

- 72

1

+ 72

- 7^

+ 1

+ 7^

+ 'h

+ V2

- V2

1

+ 7^

+ 1

+ V2

+ 72

- 72

1

+ 72

+ 'h-

.

+ V2

+ V2

+ 72

1

- V2

+ 72

+ 'h

+ 72

+ 72

- 72

- V2

+ 72

~

-

+ 'h

+ V2

+ 72

- 1

+

+ 'A

+ 72

- 1

-r 7^

- 7'2

\- 'h

+ 1

- 7^

+ 1

- V2

1

-f 72

\- 'h-

+

- 7^

+ V2

+ 1

1

- 172

-f 1

\- 1

+ 72

+ 1

1

- 172

+ 1

t- 17^

+ V2

+ 1

1

1

+ 72

3,265

3,949

3,922

4,303

4,957

4,883

3,989

3,766

4,061

4,050

48

Auffällig ist die allmähliche Abnahme der Zahl der Jahre der Depression und die Zunahme der Jahre des Aufschwungs in den ein- zelnen Perioden.

Der Einfluss der wirtschaftlichen Konjunkturen tritt aus den auf Seite H7 angegebenen Gründen im Bestand des Portefeuilles der Kantonalbank nicht stark hervor.

Zum Vergleiche führe ich die Minima und Maxima des Portefeuilles der Bank von Frankreich au, welche schon zu Anfang der in Betracht fallenden Jahrzehnte ihre volle Ausbildung und Entwicklung erlangt hatte.

Portefeuille der Bank in Frankreich (in Millionen Franken) Höhepunkt und Kriseujalir Maximum Tiefpunkt Minimum

1873 1282 1879 373

1882 1724 1885 400

1891 1361 1894 360

1900 1422

Die Eingänge des Portefeuilles der Kantonalbank waren im Ver- hältnis stark in den Jahren 1881, 1890/91 und 1899. Abgesehen von dem der Krisis folgenden Jahr, trat ein Eückschlag ein 1877 (Stillstand) 1885, 1894. Je im zweiten oder dritten Jahre nach der Krisis machte sich in der Zeit der Depression vorübergehend ein stärkerer Verkehr bemerkbar :

Nach der Krisis von 1873, von 1882, von 1891 und von 1900 im Jahre 1876, 1884, 1893 1902

1871 1904 zeigten die Konjunkturen einen regelmässigen Kreislauf von 9 Jahren. ^)

Die Diskontopolitik der Kantonalbank, 1871—1898, und der Schwei- zerischen Emissionsbanken, 1898—1904. Eine vollständige Darstellung der Diskdutopolitik der Zürcher Kantonalbank würde zu weit führen. Es soll hier nur auf einige Punkte hingewiesen werden, welche die Ent- schliessuugen der Leitung beeinflussten.

Der Geschäftsbericht von 1872 gibt Aufschluss über die anfangs der 70er Jahre massgebenden Ansichten. Es heisst dort: „Bei den Erhöhungen des Diskontos hat sich die Kantonalbank immer von der Ansicht leiten lassen, dass es ihren Kunden weniger darauf ankomme, etwas höhere Zinse zu vergüten, als darauf, sich auf Berücksichtigung

') Der hervorragendste Vertreter der Periodizität der Krisen, der englische Nationalökonome Jevons, welcher sie in Zusammenhang mit der Periodizität der Sonnenflecken bringt, berechnet das durchschnittliche Alter der einzelnen Perioden auf 1Ü,4H6 .Jahre. John Stuart Mills nimmt einen Kreislauf von 10 .Jahren an.

49 -

ihrer Bordereaus ohne Eiuschräukimg' verlassen zu können, und es ist ihr auch gelungen, sich dieses Zutrauen zu erwerben. Ebenso hat sie sich zur Regel gemacht, möglichst an den einmal publizierten Diskonto- sätzen festzuhalten und keinerlei Begünstigung Einzelner eintreten zu lassen. Anderseits hat sie aber auch ihre Sätze sofort wieder ermässigt, wenn der Stand des Geldmarktes und ihre Kasse ihr dies möglich machten."

Der grosse durchschnittliche Bestand an eigenen Noten und, in den einzelnen Fällen, die Begründung der Diskontoänderungen beweisen, dass der gegen die schweizerischen Emissionsbanken erhobene Vorwurf, sie richteten ihre Diskontopolitik nicht nach dem Stande der verfügbaren Barschaft, sondern nach dem Vorrat ihrer Noten, weder im ersten Jahrzehnt noch später auf die Zürcher Kantonalbank zutrifft.

Ein Privatsatz wird in den siebziger Jahren nicht erwähnt und scheint durch die mitgeteilten Aeusserungen ausgeschlossen. Erst in den geldreichen achtziger Jahren (vielleicht schon 1879) ist die Existenz eines solchen festzustellen. Dagegen wurde in der Absicht, den Bestand an kurzfristigen Wechseln im Interesse einer grösseren Liquidität der Bank zu vermehren, von Mitte April 1873 bis 20. August 1879 und vom 26. Oktober 1881 bis 26. Januar 1882 für Verfallzeiten bis zu einem Monate, ein um V2 "/o niedrigerer Satz in Anwendung gebracht.

Sowohl vor als nach dem Beitritt zu dem Diskontokonvenium im Jahre 1893 waren die Sätze der Kantonalbank zeitweise höher als die- jenigen der übrigen zürcherischen Banken. Dafür konnte die Geschäfts- welt jederzeit darauf zählen, dass sie nie wegen Erschöpfung der Kasse abgewiesen wurde. Auch in Zeiten der höchsten Anspannung machte es sich die Kantonalbank zur Pflicht, die erforderlichen Mittel bereit zu stellen, um allen Diskontobegehren entsprechen zu können.

Die Tabelle 20, No. 3, Seite 50 53 gibt den offiziellen Satz der Kantonalbank von 1871 bis Mitte 1893 und den offiziellen Satz der Emissionsbanken von Mitte 1893 bis 1904 an.

Das Krisenjahr 1873 weist mit 30 Aenderungen die grössten Schwankungen auf. Dreimal, im April, Juni und November wurde ein Höhepunkt, 7 %, erreicht, viermal, im Februar mit 4 7o, anfangs Mai mit 5 7o, im August und Dezember mit 472 °/o, ein Tiefpunkt. Bemer- kenswert ist, wie rasch sich die Diskontoänderungen folgten, vom 5, März bis 12. Mai achtmal innert 67 Tagen, vom 1. Oktober bis 2. De- zember neunmal innert 62 Tagen.

1879 und 18S0 brachten die mit dem Ausbau der Eisenbahnlinien zusammenhängenden Finanzoperationen grosse Summen nach der Schweiz. Eine Erhöhung des Diskontosatzes trat daher, im Gegensatz zum Aus- lande, nicht ein.

II. 4

50

Tab. 20, No. 3.

Der offizielle Diskontosatz der

Jahr

1871 1872 1873

Januar , Februar i März April

Mai

Juni

Juli

24. I I 20. 28. I 9. 26. !

3V'2 I 372 4 372 1 372

i 10. 26. 7. 20. 5. 19. 27.

JG 572 5 5 472 4 A 472 ü 572

6.20.31

1874 57» 6 5 5 5 5

i| 16. 20. I 25. I 9. 11. 16.

1875 11472 4 372 372 3 :{ 372 U72

i' 19. 28. 22. 4. 30.

4\'2 4 372 372 3 3 372 4

3. 16.

3 272 3

1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891

25. I 372 3 I

19. 29.

3 372 4

8. 22. i 5.

4 472 4 I 4 37-3 , 372

22. I 16. 11.

372 3 3 272 272 3

22. 23. I 11.

372 3 3 272 272 3

11. 27. 3.11.15.21. . 8.

6 572 6 I) 'i 6 072 5 5 472

4 372 372 '3 3

26. 8. 22.

474 4 I 4 374 274 I 274

I ' i

10. 12. 26. 4. 16. 26.

1 372 4 472 4 : 4 372 372 4 472

572 6 7 6 5' 6' 6 672 7

5 572 572 5 472 4| 4 372 4'

5. 22. ' 21. 30.

472 472 4 372 i 372 3 372

21. 3. 5. 10.

4 472 4V2 4 372 372 3

5.13.18.20. 12. 25. j 19. 27.

3372447251 5 472 4 ! 4 372 4

23. 3. 9. 16. i 15. 25.

4 472 472 4 372 3 1 3 372 4

15. 2. 6.

372 4 4 3\2 3 3

12.

3 272

2 V/2

11. 19. 25. 16. 24. I 28.

3 372 1 472 472 4 372 372 4

472 4

21.

3 3 272

18.

3 272

272

272

272 272 3 372 372

: 3. 11.

3 3 372 372 3

5. 25. i 24.

3 3 372 4 I 4 372

472

3

16.

272 3

10. 6. 18. 22.

3'/2 4 4 372 3 3 272

I 13. 30. I

372 3 272 ' 272

31.

272 3

6. 22. 10. 20.

3 3'/2 4 4 372 3

372 3 3 272

3

23.

8 272

3 272 272 272

14. 26. 12. 25.

472 4 372 372 3 3 372

27. ; 13.

472 4 ' 4 372 372

21. 2. 25.

472 4 , 4 372 372 4

7 21 21. 29. I

472 '4 372 372 372 3 3

3. 7. 20.

372 4 4 372 3

20.

2^1 2';2

11.18 -2131.

472 5 572 G 5

4. 7. 15.

1 li'/» B 572

22. 4 3'/2

2. 19. 28.

372 4 472 4

12. 4 372

4 3

272

•28.

4 372 4

30,

272 3 272

29.

272 3 272 272

272

24. W 372

372 15.

4 372

1892

(Die kleinen Zahlen geben die Tage an, an

372 4' 4 .372 i 372 3 372

8. 12. 1

4 472 472 4 I 4

I 8 I 3 I 3 I 3 '272 welchen die Aenderungen vorgenommen wurden.)

51 Zürcher Kantonalbank 1871 bis 30. Juni 1893.

August

Septemb.

Oktober Novemb.

1

Dezemb.

Acndcr- ungcn

Durch- schnitt

Ertrag des

Schweiz.

Portefeuilles

Differenz

zwischen

Oiskontosatz

und Ertrag

272 3

16.

3 372

372 4

4 372

372

10

3,72

12. 20.

5 472 4

20.22.26.

4 5 6 7

1. 9.

6 572

13. 25.

572 6 572

1. 18. 23.

5 572 6

23

4,43

5 472

5. 472 5

13. 24. 29.

.572 t) G72 (

14. 17. 19.

7 672 6 572

1. 2. 16. 20.

5 472 5 572

30

5,44

372

15. 17.

372 4 472

5. 9. 30.

472 5 6 572

16.

572 5

21.

5 472

18

4,70 (4,48)

4. 27.

4 372 4

15. 30.

4 472 5

26.

5 572

3. 19. 25.

572 5 572 5

9. 5 472

22

4,18 (3,93)

2.

3 272

13. 19. 29.

272:! 724

11. 23.

4 472 5

6.14.18.23.

5 672 5 472 4

372

20

3,.55 (3,30)

372 3

8.

3 372

B. 10. 22.

3V2 4 472 .5

16.21.28.

5 472 4 372

372

19

3,66 (3,41)

4

12.

4 472

17.

4V2 5

2. 15. 25.

5 472 4 372

17.

372 4

15

3,79 (3,54)

20. 272 2

3. 26.

2 272 3

15.

3 372

372 4 4'72'4

10. 4 372

15

3,33 (3,18)

20.

272 2

15.

2 272

4. 14.

272 B 372

372 4

4 372

10

2,92

25.

372 4

6.

4 472

4. 21. 26.

472 5 572 6

6

2. 23.

6 .072 6

17

4,11 (4,06)

4

20. 4 472

22.

472 j 4V2 4

4

10

4,51 (4,49)

3

3 2'/2

22. 3 372 372

372 3

1 8

3,02

"

272

6.

272 3

10. 16. 19.

3 372 4 4 372

2. 1.

372 3 272

9

2,910

2,988

+ 0,078

3

3

15. 23

3 372 : 372 3

3

9

3,110

3,154

+ 0,044

272

30.

272 3

25. ; 4. 15.25.

3 372 1 372 4 372 3

16, 22.

3 272 3

14

3,030

3,161

+ 0,131

272

26.

272 3

i

17. 1 21.

3 372 1 372 3

28.

3 372

9

2,987

3,012

+ 0,025

29.

272 3

20.

3 372

6. 23.

372 4 472

472 ,

6. 7.

472 4 472

10

3,139

3,498

+ 0,359

372

16.

372 4

4 472

12. 472 5

5 472

12

3,749

3,955

+ 0,206

372

23.

372 4

13. 27.

4 4V2 5 5

11. 5 472

10

3,918

3,788

0,130

372

30.

372 4

1 24. 4 ; 4 472

472

8

8,948

3,638

- 0,310

272

29.

272 3

24.

3 372

7. 21. 3V2 4 372

372

8

3,117

2,790

0,327

') Bei den in Klammern beigesetzten ZiflFern ist der um 72 bis auf 1 Monat mitberücksichtigt.

'/» niedrigere Satz für Diskontopapier

- 52

Tab. 20, No. S.

Der offizielle Diskontosatz der

Jahr

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

1893

1

1 5. 28.

372 3 279

272

272

17.

272 3

3

3

26.

3 372 .

1894

1 9. 4 372

6.

372 3

3

3

3

3

3

1895

3

19.

3 272

272

16.

272 3

3

3

3

1896

16.

472 4

6.

4 372

372

16.

372 4

21.

4 37«

372

372

1897

15. 24.

4'/2 4 372

372

26.

372 4

4

14.

4 372

372

372

1898

14.

472 4

4

4

472

27.

472 4

4

4

1899

5

24.

5 472

472

472

472

472

4\/2

1900

: 18. 22. 16 572 5

5

5

5

5

9. 5 472

472

1901

24.

5 472

472

472

472

2.

472 4

4

11.

4 372

1902

17.

4 372

372

372

372

372

372

372

1903

22.

472 4

4

4

4

4

4

4 372

1904

22.

472 4

4

4

4

4

4

4 372

(Die kleinen Zahlen geben die Tage an, an welchen die Aenderungen vorgenommen wurden.)

1882 zei^ den Einfliiss der Krisis Bontoux in Paris. Am 3. Februar wurde der Satz auf 7 70 erhöht, um dem Abfluss an Barmitteln zu be- gegnen. Aus Frankreich hätten im Bedürfnisfalle keine grösseren Geld- sendungen bezogen werden können. Die Devise Frankreich erreichte während einigen Tagen den damals als hoch bezeichneten Kurs von 100,22 V2.

1883 begann eine Periode anhaltenden Geldüberflusses, welche bis zum Herbst 1887 dauerte. Der oflfizielle Satz bewegte sich zwischen 272 und 372 7o- I^^i" Privatsatz, welcher bis zu ^/s "/f nach unten ab- wich und zeitweise auf V/s 7" stand, errang eine steigende Bedeutung. Als im Frühjahr 1887 die politische Lage gespannt war, wurde der Diskontosatz auf -i "ja erhöht, um den Status der Bank möglichst liquid zu halten.

Die grossen Emissionen der schweizerischen Notenbanken lieferten 1887 und 1888 einen Ueberfluss an kurzfristigen Geldern. Der Diskonto-

53

Schweizerischen Emissionsbanken 1. Juli 1893—1904.

August

;

Septemb.

Oktober

Noverab.

Dezenib.

i

Aciulcr-

UllgCIl

Durcli- schnitt

Erfrag des

Schweiz.

Portefeuilles

Differenz

zwischen

Diskontosatz

DDd Ertrag

2.

3V2 -1-

4

10.

4 472

472

5.

472 4

7

3,394

2,959

0,435

3

3

16. 23.

3 372 4

20.

4 372

11.

372 3

6

3,174

2,580

0,594

3

25.

3 372

8. 22.

372 4 472

472

472

5

3,265

2,493

0,772

372

10. 28.

372 4 472

15.

472 5

19.

5 472

472

8

3,949

3,280

- 0,669

20.

37-3 4

4

8.

4 472

472

472

6

3,922

8,459

- 0,463

4

i 4

7. 26.

4 472 5

5

5

5

4,303

3,805

0,498

4^'2

5

6. 20.

5 572 6

6

6

4

4,957

4,486

0,471

4V2

472

11. 472 5

5

5

4

4,883

4,644

- 0,239

37.

372

372

372

10. 372 4

^

3,989 i

3,490

0,499

372

19.

372 4

16.

4 472

472

472

3

3,766

2,971

-0,79

25.

372 4

4

21.

4 472

472

472

4

4,061

3,457

-0,604

37.

372 4

14.

4 472

472

472

4

4,050

3,296

0,754

satz befand sich in der Schweiz auf einem durchschnittlich niedrigeren Stande als in Paris und Berlin.

Die Kantonalbank, welche ihre Emission seit 1877 nicht vermehrt hatte, hielt ihren Satz längere Zeit wesentlich höher als die Plätze Basel und Genf. Um der starken Silberausfuhr nach Franki-eich ent- gegenzuarbeiten, nahm sie im Einverständnis mit den westschweizerischen Banken am 23. Oktober 1888 eine Erhöhung auf 47-2 vor und be- hielt diesen Satz im November und während des grössten Teiles des Monates Dezember bei, obwohl ihr schweizerisches Portefeuille bedeu- tend abnahm.

Im Frühling 1889 ging der Privatsatz trotz der ungünstigen Wechselkurse und des gesteigerten Verkehrs auf 27^ % zurück. Ein- zahlungen auf Anleihen lieferten den Kreditbanken die Mittel, den Markt zu beherrschen und das bessere Diskontopapier an sich zu ziehen. Die im März durch den Stand der französischen Kurse gebotene Diskonto-

54

erliöhuug inusste verschoben werden. Die Rücksicht auf ein am 22. Juli aufgelegrtes Anleihen des Bundes bestimmte die Kantonalbank, trotz des niedrig-en Standes der Kasse den Diskoiitosatz erst am 24. Juli auf 3'/2 zu erhöhen. Den vermehrten Diskontobegehren begegnete man im Herbst durch die allmähliche Erhöhung auf 5 der Zeit vom 16. September bis 12. November.

Der Aufschwung der Geschäfte dauerte bis Mitte 1891 in unge- schwächtem ]\Iasse fort. Der verminderte Kassenbestand bewog die Bank im Jahre 1890, den Diskontosatz, später als sonst, erst Mitte Februar auf 37-2 7" zu erniedrigen und im Herbste, schon am 23. September, auf 4 "/o und am 27. Oktober auf 5 zu erhöhen.

Während des grössten Teiles des ersten Semesters 1891 war der Diskontosatz 7^ höher als im vorhergehenden Jahre. Dann trat ein Elickschlag ein. Geld wurde weniger begehrt. Ueber die Martiniperiode konnte man mit einem Satz von 4 auskommen. Erst am 24. Dezember schritt man zu einer Erhöhung auf 47^ °/o. Als sich der Geldmarkt unter dem Eindrucke verschiedener Finanzkatastrophen nicht beruhigte, behielt man diesen Satz bis zum 7. Januar bei. Es war das einzige Mal, dass die Kantonalbank nach der Martiniperiode noch eine Erhöhung vornahm. Während die den Börsenkreisen zur Verfügung gestellten Gelder stark beschnitten wurden (man vergleiche den Rückgang der Lombard(hulehen), entsprach man in weitgehender Weise allen gerecht- fertigten Begehren des Handels. Um eine weitere Ausdehnung der Krisis zu verhüten, versagte man nach eingehender Prüfung ihrer Lage die Unterstützung auch denjenigen Banken nicht, welche mit der Speku- lation in Beziehung gestanden waren.

In den Jahren 1892, 1893, 1894 und im ersten Semester 1895 zeigte der offizielle Satz den tiefen Stand, welcher in den achtziger Jahren vorherrschte. Er hielt sich vorwiegend auf 3 7«) während der Privatsatz vorübergehend unter 2 fiel. Um die in der Kasse müssig liegenden Summen zu vermindern, wurden in den Jahren 1892 und 1894 grössere Beträge in Effekten angelegt. Einzig im Herbst 1893 stellten sich stärkere Geldbegehren ein.

Bis Mitte 1893 fehlte es in der Schweiz vollständig an einer ein- heitlichen Diskontopolitik. Die Mehrzahl der Banken setzte ihren Satz ohne Rücksicht auf die allgemeinen Verhältnisse lediglich nach Massgabe ihres eigenen augenblicklichen Kassenbestandes fest.

Am B. Juni 1893 kamen die Vertreter der Emissionsbanken über- ein, einen einheitlichen offiziellen Satz für die ganze Schweiz einzuführen. Die Festsetzung wurde einem fünfgliedrigen Komitee übertragen, be- stehend aus der Bank in Basel, der Banque du Commerce in Genf, der

- 55 -

Zürcher Kantonalbaiik, der Kantoiialbank I^eni und der Bank in 8t. Gallen im Verein mit der St. Galler Ivantonalbank. 28 Banken veri)flichteten sich vom 1. Juli 1893 au, keine Wechsel mit weniger als zehn Tage Laufzeit unter dem vereinbarten Satze zu diskontieren.

Für den Beitritt der Kantonalbank wai- massgebend, dass das Uebereinkommen für die Schweiz gegenüber dem friiliei'cii Znstande einen entschiedenen Fortschritt bedeutete.

Auf der anderen Seite wurde auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, welche der Bank daraus entstehen könnten, dass sie ihre Diskontopolitik nicht mehr nach ihrem verfügbaren Kassenbestand richten dürfe, sondern sich den EntSchliessungen eines Komitees fügen müsse, in welchem verschiedene Interessen vertreten seien. Für die Besserung der Währung werde wenig erreicht, so lange man nicht in bezug auf den wichtigeren Privatsatz eine Einigung erziele.

Die erste Folge der Vereinbarung war, dass im Juli 1898 der offi- zielle Satz von 3 auf 37^ % erhöht wurde, während in den beiden vorher- gehenden Jahren im gleichen Monate eine Herabsetzung stattgefunden hatte. Im Oktober und November stand der offizielle Satz auf 4^2 ^/o, 1 7^ höher als im Vorjahre. Unter dem Einflüsse der gespannten Lage des Geldmarktes und des hohen Standes des Privatsatzes sank der französische Kurs von 100.-10 Mitte des Jahres im letzten (Quartal auf beinahe pari.

Anfangs 1894- hielten die Emissionsbanken trotz der herrschenden Geldfülle den offiziellen Satz höher als im Vorjahre.

Die Folge der Ueberproduktion der Banknoten machte sich be- merkbar. Grössere Summen wurden von den Emissionsbanken (auch von der Zürcher Kantonalbank) den Kreditbanken gegen Eigenwechsel überlassen und dieselben dadurch in den Stand gesetzt, den Markt völlig zu beherrschen. Erst die Herbstbedürfnisse vei-mochten den Privatsatz in die Höhe zu treiben und dem offiziellen Satz nahe zu bringen.

Im März 1894 hatten sich 22 Emissionsbanken auf einen Minimal- satz für die langfristigen Diskoutowechsel geeinigt. Die Vereinbarung trat im Mai 1894 in Kraft, wurde aber schon auf den 11. Dezember, nach dem Austritt einer bedeutenden westschweizerischen Bank aufgelöst. W^ährend des ersten Semesters 1895 war kurzfristiges Geld sehr flüssig. Der offizielle Satz war von Mitte Februar bis Mitte April ^'2 tiefer als im Vorjahre. Zwischen dem Marktsatz und dem offiziellen Satz bestand ein Unterschied von 1 l\'i'^/o. Die im Herbste regel- mässig eintretende Geldknappheit setzte ungewöhnlich früh und mit seltener Heftigkeit ein. Die grösseren Banken verstärkten ihre Bar- mittel. Die Zürcher Kantonalbank hatte schon anfangs September eine Erhöhung des offiziellen Satzes befürwortet. Erst am 25. September

56

giujEr das Diskontokomitee auf 37^ "/o, am 8. Oktober auf -i "/d uud am 22. Oktober auf 47-2 7«- Der Markt war von allen Mitteln entblösst und nuisste sich vollständig- auf die Emissionsbank verlassen. Der verfügbare Barvorrat der Hauptbank sank Ende September auf 3 Millionen Frauken, den niedrigsten Stand seit vielen Jahren. Im September und Oktober erreichten ihre Kassenausgänge 102 Millionen Ei'anken, 15 Millionen mehr als im Vorjahre. Der Bestand an ausländischen Wechseln und Guthaben wurde durch die erforderlichen Geldbezüge stark vermindert. Um allen Ereignissen gegenüber gerüstet zu sein, sicherte sich die Kantoualbank im Auslande die Möglichkeit, gegen Hinterlage von M'ert- schriften weitere Mittel in Form eines laufenden Kredites zu beziehen. In der Schweiz selbst konnte sie gegen schweizerisches Diskontopapier weder Noten noch Bargeld erhalten. Die Direktion äusserte sich hierüber: ., Anlässlich unserer Offerten sind wir der Ueberzeugung, dass bei einer ernsteren Geldklemme mit dem inländischen Portefeuille weder in der Schweiz selbst noch vom Auslande grössere Geldzuflüsse bewerk- stelligt werden könnten."

Mitte November war die Anspannung vorüber. In Anbetracht der hohen ausländischen Kurse wurde der offizielle Satz bis zum 16. Januar auf 47-2 "/o belassen.

1896 musste mau trotz der steigenden Tendenz der französischen Kurse dem Drängen der Kundschaft und dem Eiufluss der konkur- rierenden Kreditbanken nachgeben und den offiziellen Satz am 16. Januar auf 4 und am 6. Februar auf 872 "/o erniedrigen. Der hohe Stand der fremden Kurse veranlasste die Emissionsbanken, vom 14. Mai weg am Satze von 372 "/o festzuhalten, obwohl der Privatsatz während der Sommermonate zwischen 2\/4 und 27^ % schwankte und eine grössere Uebereinstimmung als wünschenswert bezeichnet wurde. Um das Porte= feuille nicht zu tief fallen zu lassen, musste die Kantonalbank bei der Dis- kontierung langfristiger Wechsel, mehr als ihr lieb war, sich den von den Privatbanken festgesetzten Sätzen anbequemen. Vom September an hatte sie dagegen den Markt vollständig in der Hand. Die am 10. und 28. September vorgenommenen Erhöhungen des offiziellen Diskonto- satzes wurden jeweilen von dem Privatsatze überholt und nach der am 15. Oktober getroffenen letzten Erhöhung auf 5 % hielt sich der Privatsatz auf 474 7»» 274 7^ höher als in Paris. Unter dem Einflüsse dieser Differenz fiel Ende Oktober der französische Kurs auf 99,90, stieg aber gegen Jahresschluss mit dem Weichen der Marktsätze in der Schweiz wieder auf 100,42^/2.

Das 1896 eingeschlagene Tempo der wirtschaftlichen Entwicklung wurde 1897 nicht aufrecht erhalten. Der hohe Stand der französischen

57

Kurse im März (100,75) zwang, die im April übliche Erhöhung schon am 26. März vorzunehmen und Ende des Jahres, nach Ueberwindung der Martiniperiode, völlig von einer Herabsetzung abzusehen. Während des grössten Teiles des Jahres zeigten die Kurse eine ausserordentliche Uebereinstimmung mit dem Marktsatz, welcher zeitweise, im Februar, Mitte April, während der Sommermonate und Anfangs Dezember, um 1 "/n tiefer stand als der offizielle Satz. Der letzter(^ konnte nur während der Herbstperiode, als in der Ostschweiz eine stärkere Geldnachfrage eintrat, die Kurse beeinflussen.

Im Frühjahr 1898 setzte der wirtschaftliche xlufschwung mit er- neuter Kraft ein. Die Ausfuhr von Silbergeld nahm, begünstigt durch die hohen ausländischen Kurse, grosse Dimensionen an. Im März ver- banden sich 29 Emissionsbanken zu einer besonderen Vereinbarung, welche dem Diskontokomitee die Festsetzung eines Minimalsatzes für langfristige Wechsel übertrug. Die Meinungsäusserungen der im Komitee vertreteneu Banken sind wöchentlich abzugeben. Aenderungen können auch um nur ^ji ^/o und 7^ "/o vorgenommen werden.

Der Minimalsatz wurde am 10. März auf 3 festgesetzt, 1 "/o unter dem offiziellen Satz, im März und April erhöht, und stand während des Maitermins auf 474 ^^jo, nur 7^ "/« unter dem offiziellen Satz. Im Mai stellte sich ein Ueberfluss an Geldmitteln ein. Im Laufe des Monats musste der Minimalsatz auf 372 erniedrigt werden. Trotzdem verlor die Kantonalbank die Fühlung mit dem Markte, ihr Wechselbestand ging zurück, während ihre Bar- und Notenvorräte anwuchsen. Vom 25. August bis 8. September betrug der Minimalsatz 3 7o) 1 weniger als der Banksatz. Die verhältnismässig hohen Sätze, verbunden mit dem Umstand, dass die Mittel der Kreditbanken vom Verkehr völlig in An- spruch genommen waren, hatten den Erfolg, die französischen Kurse von 100,60 Ende Februar bis auf 100,20 Ende September herabzudrücken. Im Herbste waren die Kreditbanken vollständig auf die Kantonalbauk ange- wiesen. Am 6. Oktober konnte der offizielle Satz auf 47^ und der Minimalsatz auf 4 '*/o festgesetzt werden. Wenige Tage später erhöhten die tonangebenden ausländischen Zentralbanken ihre Sätze. Die fremden Kurse, hauptsächlich die Devise Frankreich, schnellten in die Höhe. Um eine weitere Verminderung der stark angegriffenen Barreserven kurz vor dem Martinitermin zu verhindern, ging das Diskontokomitee am 25. Oktober mit dem Minimalsatz auf 47* und dem offiziellen Satz auf 5 7«- Die am 24. November vorgenommene Herabsetzung des Minimalsatzes auf 4 7o (einen Tag vor der Erhöhung des Satzes der Deutschen Reichsbank auf 6 7o) musste am 12. Dezember wieder rück- gängig gemacht werden. Vor Ende des Jahres wurde der Minimalsatz auf

58 -

47-1 tM-h()lit, V't iiiit(M' dem BaukScatz. Die französischen Kurse waren seit Oktober von 100,20 auf 100,75 gestiegen. In IO73 Monaten hatte man den i\Iinimalsatz 17 Mal geändert.

Mit dem Beitritt zu der Vereinbarung" vom 12. März betreffend den Minimalsatz begann eine neue Periode von einschneidender Wirkung für die Kantonalbank, Sie verzichtete auf eine selbständige Diskonto- politik. Anstatt die Sätze nach Massgabe ihrer Kassenbestäude und der Geldverhältnisse in der Ostschweiz festsetzen zu können, ist sie fortan genötigt, sich an die Weisungen eines Komitees zu halten, in welchem sie, im Vergleich zu der Bedeutung ihres Platzes, nur eine geringe Ver- tretung besitzt. Gegenüber der Konkurrenz der in Zürich besonders mächtigen Kreditbanken muss sie sich passiv verhalten. Das schweizer- ische Portefeuille sinkt vorübergehend auf einen Stand, welcher mit der ^^'irtschaftslage in schroffem Widerspruch steht.

Diirchschn. Bestand Jalire

1898

1899

1900

1901

1899 sah sich die Kantonalbank während eines Teils des Jahres vom Diskontogeschäfte ausgeschlossen. Die hohen Sätze waren nicht imstande, die bedeutende Ausfuhr von Silbergeld zu verhindern. Am 25. Februar erniedrigte man den ofiiziellen Satz auf 472 ^^^^ <^^ii Minimalsatz auf 4 7o. Letzterer wurde vom 25. Mai bis 10. August auf 374 7^ gehalten, umsomehr als bei Eintritt der Fremdensaison der er- wartete Rückgang der fremden Kurse nicht eintrat. Die Herbstansprüche stellten sich früher und in stärkerem Masse ein. Im Oktober verschärften der Geldbedarf Grossbritanniens für den Transvaalkrieg und das Aus- bleiben der Goldzufuhr von Afrika die Lage. In der Zeit vom 10. August bis 20. Oktober erhöhte das Diskontokomitee den Privatsatz von 37* 7f> auf 572 und den ofifiziellen Satz von 472 7" ^^^ 6 7o- Als nach Ueberwindung des Martinitermins der Minimalsatz in der zweiten Hälfte November von den Kreditbanken unterboten wurde und das Portefeuille mit Mühe auf dem gesetzlichen Stand gehalten werden konnte, trat die Kantonalbank energisch für eine Herabsetzung auf 57t 7" ^i'i- Diese wurde am 23. November zugestanden. Der Marktsatz sank anfangs Dezember auf 5 "/o. Eine zweite Herabsetzung wies das Komitee zurück und ging am 14. Dezember, nachdem die französischen Kurse gestiegen waren, wieder auf 57« ^/o.

Schweiz.

Lombard-

Kontokorrent-

'ortefeaille

darlehen

Debitoren

in

rvlillionen Franken :

34

14,4

6,9

31

16,8

10,9

23,8

18,2

14,6

23,9

16,1

11,6

59

lu der General versaniinlung- vom 3. Jimi 1899 erklärten sämtliche schweizerischen Emissionsbanken den vom Diskontokomitee festgesetzten otfiziellen Satz einhalten zn wollen. Nur Wechsel, welche zw()lf Tage und mehr zu laufen haben, sind von demselben ausgenommen.

Seit 1874 hatte der offizielle Banksatz in der Schweiz im ersten Semester keinen so hohen Stand erreicht wie 1900. Nach Ausbruch der Krisis trat im zweiten Semester eine Erleichterung des Geldmarktes ein, so dass der offizielle Satz während der letzten Monate sich ein volles Prozent unter demjenigen des Vorjahres hielt. Der Privatsatz musste anfangs des Jahres vom 11. Januar bis 15. Februar von 57-2 % auf 4 ^io erniedrigt werden. Doch geschah dies nicht schnell genug, dass die Kantonalbank die Fühlung mit dem offenen Markte hätte auf- recht erhalten können. Ihr Portefeuille schmolz zusammen, während der Kassenbestaud stark zunahm und im März 95 "/" der Zirkulation betrug. Die letzte Ermässigung auf 4 % hatte sie nur unter Androhung ihres Rücktrittes aus dem Konvenium durchgesetzt. Ueber die Maiperiode, vom 22. März bis 25. Mai, wurde der Privatsatz auf 4\'2 °/o erhöht.

Während der Sommermonate war die Kantonalbank wieder vom Diskontomarkt ausgeschlossen. Am 15. Juni besass sie nur für 1(5 Mil- lionen Franken Schweizerwechsel. Man muss bis zum 24. August 1889 und 16. Mai 1890 zurückgehen, in welchen Jahren die Emission 12 bezw. 9 Millionen weniger betrug, um einen ähnlich niedrigen Be- stand zu finden. Das Verhältnis der Barschaft zur Zirkulation stieg auf 101 '^/o im Juni, 90 ^/o im Juli und 85 % im August, während die Zirkulation auf durchschnittlich 20 Millionen, gleich 7^ der Emission, zurückging. Das Diskontokomitee gestattete der Kantonalbank, vom 21. bis 28. Juni 7* "A' unter dem Minimalsatz zu diskontieren. Das Porte- feuille stieg während dieser Zeit auf 22 Millionen. Anfangs September war die Fühlung mit dem Markte hergestellt und wurde, mit kurzem Unter- bruch, nach der Erhöhung am 20. September auf 474 "jo, ferner vor der Herabsetzung am 6. Dezember auf 47470, in der Hauptsache beibehalten.

Der durchschnittliche Bestand des Portefeuilles war selbst in den stillen Jahren 1892—1894 bei einer um 6 Millionen niedrigeren Emission um zirka 5 Millionen stärker gewesen als im Jahre 1900.

Am 9. Oktober kamen die am Mininmlsatz interessierten Emissions- banken überein, „für Bankwechsel und erstes kommerzielles Papier oder um den statutarischen Bestand des Portefeuilles aufrecht zu erhalten,'' Abweichungen bis zu 7* 7" unter dem Minimalsatz zu gestatten. Am 9. Juni wurde das für alle Emissionsbanken verbindliche Abkommen bezüglich der Regulierung der Banknotenzirkulation geschlossen. 7

1) Siehe Seite 25.

- 60 -

Das Abbröckeln dei- Sätze, welches schon 1900 begonnen hatte, setzte sich 1901 bei dem herrschenden Uebertlusse an kurzfristigen Geldmitteln fort. Der Privatsatz war im Durchschnitt um 1 7o tiefer als im Vorjahre; selbst über die Herbstperiode trat keine Steigerung ein. Am 23. Februar besass die Kantonalbank für nur 15 Millionen Franken Schweizerweclisel, dagegen Fnde des Monats, mit Einschluss der gesetzlichen Notendeckung, an Noten und Barschaft 23,7 Millionen. Der Hinweis, dass sie unter diesen Umständen nicht länger der Ueber- einkunft angehören könne, veranlasste das Diskontokomitee vom 11. April an die Emissionsbanken zu ermächtigen, für Bankakzepte und erstes konnnerzielles Papier 7^ 7" unter den Minimalsatz zu gehen. Vom 11. Juli bis 10, Dezember stand der offizielle Satz auf 372 ^/o, seinem niedrigsten Niveau während des Jahres. Der Minimalsatz wurde am 29. August auf 27i erniedrigt, kurz vor dem Zeitpunkt, in welchem sonst eine Erhöhung eintrat, und blieb auf diesem Tiefstand bis zum 6. Dezember stehen.

Die Rückzüge der Banknoten betrugen von Ende Januar an 5 7", während des grössteu Teils des Monats März 10 7», über die Mai- periode 5 7o, im Juni und Juli 10 7o, von Ende Juli bis Mitte De- zember 5 7o- Sie waren mehr dem in den früheren Jahren gewohnten Bedarf an Zahlungsmitteln augepasst als den herrschenden Geldsätzen, in Bezug auf welche die Emissionsbanken sich völlig der Konkurrenz fügen mussten, und bei dem niedrigen Stand der französischen Kurse weniger Veranlassung hatten, sich zu widersetzen.

Vom 24. Januar bis 5. September 1902 bewegte sich der Minimal- satz zwischen 2^/2 und 278 "/o. Die wirtschaftliche Entwicklung in Nordamerika machte sich auf dem europäischen Geldmarkt fühlbar. Der Privatsatz wurde vom 5. September bis 12. November von 2^/'2 7o auf 472 erhöht. (Von den 14 Aenderungen im Jahre 1902 fielen 10 in das zweite Halbjahr.) Während die Differenz zwischen dem offiziellen Bank- satz und dem Minimalsatz bis Ende August 1 % und mehr betragen hatte, war sie im vierten Quartal vom 12. bis 20. November gleich Null. Von September bis Mitte November mussten die ersten zürcherischen Banken grössere Beträge von Wechseln mit längerer Verfallzeit bei der Kantonal- bank zum offiziellen Satz rückdiskontieren lassen. Das schweizerische Portefeuille stieg rasch auf 40 Millionen an. Die Kasse der Hauptbank, welche Ende Januar und Ende Februar, ungerechnet die gesetzliche Noten- deckung, 16,5 Millionen enthalten hatte, fiel Ende September auf 4,5 Millio- nen und betrug im Durchschnitt während des Monats Oktober 6,4 Millionen. Im Dezember verlor die Kantonalbank wieder die Fühlung mit dem Markt und das Portefeuille sank am 15. Dezember auf 25,5 Millionen.

61

Die Notenrückzüge: Es wurden am 8. Januar 5 7o eingefordert, am 7. Februar weitere 5 %, so dass bis Ende April die Emission um 10 "/o vermindert war. Am 26, April wurden 5 "/o freigegeben. Als gegen Ende Mai eine Steigerung des Bedarfs eintrat, ordnete man während des Sommers keine weiteren Rückzüge an. Am 3. Oktober, als sich die Notenknappheit schon stark bemei-kbar machte, wurden die restlichen 5 "/o freigegeben, so dass für die Martiniperiode keine weiteren Reserven vorhanden waren,

1903/04 stand der Geldmarkt unter dem Einfluss der Konkurrenz der französischen Geldinstitute, welche grosse Ankäufe schweizerischer Wechsel vornahmen und das ohnehin geringe erstklassige Diskonto- material für die einheimischen Banken noch mehr beschränkten,

1903 wurde der Minimalsatz im Laufe der Monate Januar und Februar von 472 7" ^uf 3 7" erniedrigt, am 12, März wieder auf Sy* °/o erhöht und stand während der Maiperiode auf 372 ^/o. Ende Mai folgte die Herabsetzung auf 37* ^^^ n^ch Semesterschluss auf 3 °/o. Vom 20, August bis 29, Oktober erhöhte man ihn in fünf Malen auf 4 °/o. Während des Monats Dezember betrug er 372 ^/o. Aufmerksamkeit verdient die grössere Beweglichkeit und die geringere Differenz zwischen dem höchsten und niedrigsten Satz, von anfangs Januar abgesehen, 3 7o und 4 7o- Der durchschnittliche Bestand des Portefeuilles stieg auf 42 Millionen und fiel nie unter 28 Millionen (Mitte Januar).

Die Versuche, den Geldmarkt durch Entzüge der Noten in die Hand zu bekommen, wurden intensiver betrieben. Vom 24. Januar bis 7. März waren 5 7«? vom 7. März bis 20. April 10 7», über den Mai- termin 5 7o, vom 23. Mai bis 22. Juni 10 7o» über Semesterschluss 5 ^/o, vom 25. Juli bis 22. September 10 7o, bei Beginn der Herbstbedürfnisse vom 23. September bis 25. Oktober 5 7») vom 26. Oktober bis 7, November 272 7^ der Zirkulation entzogen, Ueber die Martiniperiode war die ganze Emission freigegeben.

Das Diagramm ^) gibt für 1904 auch den Marktsatz Ende jeder Woche an. Im Januar war die Kantonalbank gänzlich ausser Kontakt mit dem Markt, bis das Diskontokomitee sich gegen Ende des Monats zu einer Her- absetzung des Minimalsatzes um 72 ^^^ ^ °/o verstand. Im März ging die eben gewonnene Fühlung durch die Erhöhung Mitte des Monats ver- loren. Nach der Maiperiode wurde keine Ermässigung vorgenommen. Am 18. Juni stand der Minimalsatz auf 372 '^/o, der Marktsatz auf 3 7o, während französische Banken Wechsel in der Form von «Pensionen» ^) zu 278

0 Seite 64,

^) Der Käufer behält sich das Recht vor, die Wechsel bei Verfall zum gleichen Kurse der Schweizerfranken an den Verkäufer zurückzugirieren. Da

- 62

uahmeii. In der zweiten Hälfte Juni fiel das Portefeuille auf 22 Millionen und die Zirkulation auf 26 Millionen. Am 18. Juni betrug die uncredeckte Zirkulation Fr. 200,000, am 25. Juni Fr. 867,000. Erst am 2-1. Juni wurde der Minimalsatz auf 37* und am 4. Juli auf 8 "/o erniedrigt und in der Zeit vom 8. September bis 20. Oktober auf 4 erhöht. Ende Oktober und anfangs November stand er unter dem Marktsatz. Nach einem Unterbruch Ende November und anfangs Dezember war die Fühlung mit dem Markt gegen Jahresschluss hergestellt. Das Portefeuille erreichte am 30. Dezember mit 37,5 Millionen Franken seinen höchsten Stand.

Trotzdem die französischen Banken die ihnen aus den russischen Anleihen zufliessenden Millionen nicht zur Belebung der einheimischen Yolkswii'tschaft verwandten, sondern zum grossen Teil in deutschen und schweizerischen Wechseln und Bankguthaben anlegten, machte sich im zweiten Semester infolge der grösseren Umsätze der Börse und des Wiederauflebens des Verkehrs eine erhöhte Nachfrage nach Zahlungs- mitteln geltend. Die Notenrückzüge kamen daher in beschränktem Masse zur Ausführung. Vom 27. Januar bis 4. Juni waren 5 "/o dem Verkehr entzogen; erst vom 4. bis 24. Juni weitere 272 7«» welch letztere man jedoch über den Semesterschluss wieder frei gab, vom 25. Juli bis 23. September 77^ ; "^ Herbst vom 23. September bis 20. Oktober 57o. Am 27. Oktober stand die ganze Emission zur Verfügung der Banken.

Die periodischen jährlichen Bewegungen der Sätze:

Monatliehe Durehsehnitte des offiziellen Banksatzes und des Minimalsatzes im Zeitraum 1899—1903:

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Offiz. Banksatz

4,716

4,382

4,300

4,300

4,203

4,126

Minimalsatz

4,096

3,630

3,514

3,624

3,514

3,334

Ditterenz

0,620

0,752

0,786

0,676

0,689

0,792

Juli

A ugust

September

Oktober

November

Dezem

Offiz. Banksatz

3,952

8,924

4,167

4,477

4,700

4,771

Minimalsatz

3,264

3,316

3,514

3,886

4,152

4,134

Differenz

0,688

0,608

0,653

0,591

0,548

0,637

der schweizerische Geldnehmer das Risiko bei Kursschwankungen übernimmt, so wird hierauf durch einen angemessenen niedrigeren Diskontosatz Rücksicht genommen. Je tiefer der Kurs Paris, desto grösser ist das Risiko für den Geld- nehmer, durch Kurssteigerung Verluste zu erleiden, um so grösser ist daher die Differenz zwischen dem Privatsatz für Wechsel in der Schweiz und dem Satz für „Pensionen". Kurs Frankreich am 18. Juni: 99,9272-

68 -

Die monatliehen Durchschnitte des offiziellen Satzes und des Marktsatzes im Zeitraum 1897 19013 betrugen:

Januar Februar März April Mai Juni

4,286 4,164 4,019

Offiz. Banksatz

4,551

4,201

4,157

Marktsatz

3,929

3,286

3,482

Differenz

0,622

0,915

0,675

Juli

August

Septemb

Offiz. Banksatz

3,894

3,901

4,119

Marktsatz

3,268

3,321

3,482

Differenz

0,626

0,580

0,637

3,607 0,679

3,429

(),73ö

3,268 0,751

4,467 4,714 4,765

4,125 4,107 4,179

0,342 0,607 0,586

In den letzten 15 Jahren, 1890 1904, wurde der offizielle Satz siebzehnmal im Januar erniedrigt und achtzehnmal im Oktober erhöht. Die wenigsten Aenderung-en fanden statt im März, zweimal, ferner im Juni und August, dreimal.

In der Regel tritt in der zweiten Hälfte des Monats Januar eine Herabsetzung- des offiziellen Satzes ein. Mitte April findet vor dem Maitermin eine Erhöhung statt, in den Monaten Mai oder Juni eine Herabsetzung. Am tiefsten ist der Durchschnitt während der Monate Juli und August. Im September oder anfangs Oktober wird der Satz erhöht und erreicht in der zweiten Hälfte dieses letztern Monats den Höhepunkt, auf welchem er in der Regel bis Ende des Jahres verbleibt. Grössere Variationen wies der offizielle Satz vor 1895 auf. Der vor- übergehend flüssige Geldstand im Monat Februar, das Aufleben der Geschäfte im März und April, die Anspannung anfangs Mai, der Geld- überfluss der Sommermonate, die im September und Oktober beginnende Knappheit der Mittel, welche über Martini am schärfsten empfunden wird, der relativ leichtere Geldstaud in der zweiten Hälfte November und anfangs Dezember und die Anspannung vor Jahresschluss kamen deutlich zum Ausdruck. Auffällige Ausnahmen von der Regel bilden die Jahre 1873, 1882 und 1901.

Die geringeren Abweichungen im I. Quartal der letzten 10 Jahre erklären sich, abgesehen von dem Bestreben nach grösserer Stabilität, aus den Bemühungen der Emissionsbanken, durch hohe Sätze dem Ein- fluss der regelmässig im Februar und März höheren französischen Wechsel- kurse zu begegnen.

Die abnehmende Bedeutung des Martinitermins ist daraus ersichtlich, dass 1892 zum letztenmal kurz vor dem 11. November eine Erhöhung des offiziellen Satzes vorgenommen wurde.

64

Der Durchschnitt des Minimalsatzes und des Marktsatzes gibt die i^chwankungen des Geldmarktes viel deutlicher wieder, namentlich im 1. und 4. Quartal. Der Unterschied des Marktsatzes gegenüber dem ottiziellen Satze ist am grössten in den Monaten Februar, März. April, Mai, Juni, am geringsten im Herbst, besonders im Monat Oktober, Die relativ niedrige Differenz im Juli und August wird veranlasst durch den Umstand, dass die Emissionsbanken bei dem zu dieser Zeit ge- wöhnlich tiefen Stand der fremden Kurse weniger Veranlassung haben, den offiziellen Satz hoch zu halten. Im Oktober und anfangs November beherrschen sie den Markt vollständig. Der Marktsatz hält sich wenig unter dem offiziellen Satz und steigt vorübergehend über den Minimalsatz.

Schlussbetrachtung. Die Diskontopolitik der schweizerischen Emissionsbauken kommt in folgenden drei Massnahmen zum Ausdruck:

1. Festsetzung des offiziellen Banksatzes, für alle Emissionsbanken verbindlich ;

2. Festsetzung eines Minimalsatzes für langfristige Wechsel, gegen- wärtig für 20 der grössten Emissionsbanken verbindlich;

3. Beschlüsse, durch welche ein Teil der Banknoten dem Verkehr entzogen wird, für alle Emissionsbanken verbindlich.

Der offizielle Banksatz, welcher nur für Wechsel mit Laufzeit bis zu 12 Tagen gilt, ist von geringer Bedeutung. Von grösserer Wichtig- keit ist der Privatsatz.

Bei den EntSchliessungen der Emissionsbanken ist massgebend einerseits die Rücksicht auf die Konkurrenz der einheimischen und aus- ländischen Kreditbanken, welche sie veranlasst, die Sätze niedrig zu halten, um nicht vom Diskoutomarkt ausgeschlossen zu werden, und anderseits die Rücksicht auf die fremden Kurse und die Ausfuhr von Bargeld, welcher sie durch höhere Sätze entgegenarbeiten wollen.

Das Wirtschaftsgebiet der Schweiz ist zu klein und die Beziehungen zum Auslande sind zu eng und zu stark entwickelt, als dass eine selbständige Diskontopolitik möglich wäre, welche sich in erster Linie nach den wirtschaftlichen Verhältnissen richten, in der Zeit der Hoch- konjunktur die Spekulation durch hohe Sätze hemmen, in der Zeit der Geschäftsstille durch niedrige Sätze die Unternehmungslust anfachen sollte.

Eine zielbewusste Diskontopolitik wird dadurch ersch'wert, dass die EntSchliessungen nicht die Folge der reiflichen Ueberlegung einer oder mehrerer Personen sind, welche einen Ueberblick über das ganze Gebiet ihrer Wirksamkeit besitzen, sondern aus Meinungsäusserungen einer Reihe von verschiedenen Anstalten hervorgehen, von denen jede nur die Wirkung auf ihren eigenen Kassen- und Wechselbestand und

Januar. Februar. TJlärx^.

April.

Wal.

Juni.

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OffiziellerBank «

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. Einwirkung derjwtenrückzüffe auf die Emissionssumme.

. Circulaiionje Ende der Woche .

65

ihre lokalen Verhältnisse berücksichtigt. Die Erfahrungen aller Ver- bände, deren Beschliissfassung in ähnlicher Weise erfolgt, beweisen, dass es doppelt schwierig ist, Beschlüsse zu erhalten, welche auf die Aenderung des bestehenden Zustandes hinzielen. Die Meinungsäusse- rungen werden in der Regel nur wöchentlich abgegeben.

Der Minimalsatz ist viel zu unbeweglich und schmiegt sich den Schwankungen des Geldmarktes sowohl nach unten wie nach oben zu wenig an. Eine Vergleichung des Marktsatzes auf dem Platze Zürich und des Minimalsatzes für das Jahr 1904 weist für den ersteren einen Durchschnitt von 3,38 7o, für den letzteren von 3,44 °/o auf, eine geringe Differenz. Die Ende jeder Woche angegebenen Ziffern zeigen, dass vom 9. bis 30. Januar, vom 13. Februar bis 21. April, vom 5. Mai bis

21. Juli, am 11. August, am 8. September, vom 24. November bis

22. Dezember der Marktsatz V^e bis ^/le % niedriger war. Auf gleicher Höhe standen beide Sätze am 6. Februar, am 28. April, vom 28. Juli bis 4. August, vom 18. August bis 1. September, vom 15. September bis 13. Oktober, am 17. November und am 29. Dezember. Der Marktsatz war höher, bis zu \li 7o, am 2. Januar, vom 20. Oktober bis 10. November. Eine Gegenüberstellung der Marktsätze von Zürich und Basel zeigt, dass ersterer bedeutend öfteren Schwankungen unterliegt. Namentlich ist er niedriger im Frühjahr vor dem Maitermin, zwischen diesem und dem Semesterschluss Ende Juni, dagegen höher im Oktober und erste Hälfte November, niedriger in der zweiten Hälfte November und ersten Hälfte Dezember. Die Ursache dieser Abweichungen liegt in dem viel inten- siveren Verkehr des Platzes Zürich. Während der Herbstperiode ist die Kantonalbank in der Regel vollständig Herr der Lage und nimmt selbst ihren regelmässigen Kunden Wechsel über dem oifiziellen Minimalsatz ab. Sobald die Anspaniuuig voibei ist, anfangs des Jahres, nach dem Maitermin und nach dem 1 1 . November, fliessen die Mittel den Banken wieder zu. Der Marktsalz fällt, das Diskoutokomitee ist nicht zu einer entsprechenden Herabsetzung zu bewegen, oder falls ein Beschluss ge- fasst wird, kommt er zu spfit. Die Kantonalbank wird auf dem Diskonto- markt unterboten. Ihr Wechselportefeuille geht innert kurzer Zeit bedeutend zurück. Um ihren Bestand auf der erforderlichen Höhe zu halten, ist sie gezwungen, schweizerische Wechsel von ausländischen Instituten unter dem Minimalsatz zu nehmen. Um ihre brachliegenden Gelder anzulegen, ist sie genötigt, auf dem Platze selbst in der Form von Faustpfanddarlehen gegen Hinterlage von Wertschriften Vorschüsse zum Marktsatze zu machen. Unter solchen Umständen ist ihr Vorschlag begreiflich, dass der Minimalsatz nicht auf dem eigenen Platze, sondern nur im Verkehr mit Firmen anderer schweizerischer Städte oder des Auslandes Geltung haben solle.

II. 5

66

Fallen Verminderung des Notenumlaufs und Diskontoerhöhung- zu- sammen, so wird dem Verkehr ein Teil der Zalilung-smittel entzogen und der ihm noch überlassene Rest verteuert. Beide Massregeln be- günstigen ein Sinken der fremden Kurse und den Zuzug von Bargeld vom Auslande.

Fallen Vermehrung des Notenumlaufs und Diskontoermässigung zusammen, so werden dem Verkehr mehr Mittel zur Verfügung gestellt und der Mietpreis für den gesamten Betrag wird herabgesetzt. Beide Massregeln begünstigen ein Steigen der fremden Kurse und den Abzug von Bargeld nach dem Auslande.

Im ersten Falle entspricht dem geringeren Angebot von Zahlungs- mitteln ein höherer Preis, im letzten Falle dem grösseren Angebot ein niedrigerer Preis.

Fallen umgekehrt Diskontoerhöhung und Vermehrung des Noten- umlaufs zusammen, so werden dem Verkehr mehr Mittel zu einem höheren Preise überlassen.

Fallen Diskoutoermässigung und Verminderung der Zirkulation zusammen, so werden dem Verkehr Mittel entzogen, der Rest dagegen wird zu einem billigeren Preise überlassen.

In den beiden letzten Fällen haben die einzelnen Massregeln die entgegengesetzte Wirkung auf die fremden Kurse. Aus dieser an sich zutreffenden Erwägung ist wohl folgende Kritik der Diskontopolitik der schweizerischen Emissionsbanken durch den gegenwärtigen eidgenössi- schen Banknoteninspektor zu erklären: „Auch hat man im Laufe der letzten Jahre bisweilen die Beobachtung machen können, dass gleich- zeitig mit einer Diskontoerhöhung die Notenreserve ganz oder zum Teil freigegeben wurde, oder umgekehrt mit einem angeordneten Notenrück- zug eine Diskontoermässigung zusammenfiel. Dies sind Massnahmen, die sich gegenseitig aufheben und in ihrem Nutzeffekt gleich Null sind." ^)

Demgegenüber ist folgendes zu sagen: Die Zirkulation ist in erster Linie von dem Bedüi-fnisse des Verkehrs, von der Nachfrage nach Noten abhängig. Daher treffen die beiden zuletzt gekennzeichneten Fälle, einer- seits Erhöhung der Zirkulation (bezw. Freigabe von Noten) und Erhöhung des Satzes, anderseits Verminderung der Zirkulation (bezw. Rückzug von Noten) und Ermässigung des Satzes regelmässig ein. Die Höhe des Notenumlaufs verläuft parallel mit der Höhe der Sätze für kurzfristige Gelder. Man vergleiche auf dem Diagramm Seite 64 die Kurven des Privatsatzes und des Notenumlaufs.

') Artikel Diskontopolitik, Handwörterbuch der schweizerischen Volks- wirtschaft.

- 67

Ivlonatlicln© Uurclnscl^nitt©

der Notenzirkulation

1899/1903

des Minimalsatzes

>

der Kantonalba in Millionen

Januar

4,096

27,36

Februar

3,630

24,44

März

3,514

23,34

April

3,624

24,06

Mai

3,514

24,68

Juni

3,334

23,6

Juli

3,264

24,12

August

3,316

24,50

September

3,514

24,88

Oktober

3,886

27,02

November

4,152

28,3

Dezember

4,134

27,42

Betrachten wir die Kurven auf dem Diag-ramm im Jahre 1903, in welchem die meisten Aenderungen des Diskontosatzes und der Emission stattfanden. Zu berücksichtii2:en ist, dass Aenderung-en der Emission in der Reg-el nur in Abständen von einem Monat erfolgen.

Im Januar wird der Minimalsatz von 474 °/o auf 872 °/o erniedrigt, die verfügbare Emission am 24. des Monats auf 95 % herabgesetzt. Im Laufe des Februar wird der Minimalsatz von 3\'2 % auf 3 ^jo er- niedrigt, am 7. März die verfügbare Emission auf 90 "/o vermindert. (Am 12. März wird der Minimalsatz um 7* "/" erhöht ohne entsprechende Freigabe von Noten.) Am 16. April wird der Minimalsatz um weitere 7* °/o auf 372 % ei'höht und die verfügbare Notenemission vier Tage später um 5 vermehrt. Am 23. Mai wird die Notenemission um 5 7o vermindert und am 27. Mai der Minimalsatz um 7* °/o herabgesetzt. (Am 22. Juni werden über Semesterschluss wieder 5 "/o freigegeben. Um nicht die Fühlung mit dem Markt zu verlieren, wird im Gegensatz zu dem vorhergehenden Jahre von einer Erhöhung des Satzes abgesehen.) Am 7. Juli wird der Diskontosatz auf 3 7o erniedrigt und am 25. Juli die verfügbare Emission um 5 ^/o vermindert. Im Herbst steigt der Minimalsatz in der Zeit vom 20. August bis 29. Oktober von 3 *"o auf 4 "/o, die verfügbare Emission wird in der Zeit vom 23. September bis 7. November von 90 7o auf 100 erhöht. Nach der Martiniperiode tritt eine Ermässigung des Diskontosatzes ein, ein Rückzug der Noten wird unterlassen, weil der Verkehr wenige AVochen später auf Jahresschluss der ganzen Emission bedarf.

Erhöhter Notenumlauf und erhöhte Sätze müssen stets zusammen- fallen, weil der Markt in der Zeit des vermehrten Verkehrs seine ver- fügbaren Mittel aufgezehrt hat, auf die Emissionsbanken angewiesen und gezwungen ist, die von ihnen geforderten Sätze zu bezahlen. In

68 -

Zeiten der Geschäftsstille hat der Markt Ueberfluss an eigenen Geldern, er begehrt die Noten der Emissionsbanken nicht und zahlt auf keinen Fall hohe Sätze.

Ein hoher Minimalsatz, welcher mit den tatsächlichen Geldverhält- nissen, wie sie im Privatsatz zum Ausdruck kommen, nicht mehr über- einstimmt, hat geringen Einfluss auf die Höhe der fremden Wechselkurse.

Erhöhungen der Diskontosätze auf auswärtigen Baukplätzen, durch die gesteigerte wirtschaftliche Tätigkeit veranlasst, sind mit Erhöhungen der eigenen Sätze, aber nicht mit der Einschränkung der Xotenzirku- lation zu beantworten. Umgekehrt wird die Herabsetzung der Uiskonto- sätze auf auswärtigen Bankplätzen die Erniedrigung der eigenen Sätze gestatten, auf keinen Fall aber einer Vermehrung des Notenumlaufs rufen.

Bei der Beurteilung der Diskontopolitik der schweizerischen Emis- sionsbanken dürfen folgende Punkte nicht übersehen werden:

Die Diskontosätze sind abhängig von dem auf dem Markte herr- schenden Preise der kurzfristigen Gelder, Noten und den ungleich be- deutenderen Bankguthaben, sowie von den fremden Kursen, Faktoren, über welche die Emissionsbanken nur einen beschränkten Einfluss auszu- üben vermögen. In bezug auf die Eegulierung der Notenzirkulation haben sie eine viel freiere Hand und können in der geschäftsstillen Zeit eine Verminderung durchführen, um für die Hauptzahluugstermine, Semesterschluss, Mai und Martini über genügende Mittel zu verfügen.

Wenn auch die Reduktionen bis auf 10 tler bewilligten Emission im A'erhältnis geringfügig sind, so erstrecken sie sich doch auf die gesamte Emission der Schweiz. Von den Beschlüssen bezüglich des Minimalsatzes werden von den 86 Instituten nur 20 betroffen, welche zusammen ungefähr 7^ des Portefeuillebestandes an schweizerischen AVechseln aller Emissionsbanken besitzen.

Die angeordneten Rückzüge, ein grösserer Verkehr, politische Ver- wicklungen etc. können unter Umständen diese 20 Emissionsbanken in die Lage versetzen, mit Erfolg eine Erhöhung des Minimalsatzes vorzu- nehmen und die ihnen verbliebenen restlichen 90 7o oder 95 7o der Emission voll auszunützen.

Die Freigabe von Noten und in höherem Grade Emissionen von Anleihen, Mangel an Unternehmungslust, Zufluss von ausländischen Geldern können die verfügbaren Mittel des Marktes so vermehren, dass die Emissionsbanken gezwungen sind, um die Fühlung mit demselben nicht zu verlieren, eine Ermässigung des i\Iinimalsatzes eintreten zu lassen.

Ertrag. Der Ertrag des Portefeuilles ist abhängig von den Zins- sätzen für kurzfristige Gelder. Besonders hohe Erträgnisse lieferten

69

die Jahre 1872—1874: 5,39 >, 6 7o, 5,:-31 7o. Der Durchschnitt 1871 bis 188B des schweizerischen und ausländischen Portefeuilles zusammen betrug: 4,523 % bei einem durchschnittlichen Diskontosatz der Kantonal- bank von 3,84 7o-

Von 1884 an wird der Ertrag des schweizerischen und des aus- ländischen Portefeuilles getrennt angegeben.

Das schweizerische Portefeuille. 1884 1889 war der Durchschnitt des Diskontosatzes 3,154 7o, des Ertrages 3,295 7", die Differenz 0,141 7o- Von 1890 an blieb der Ertrag unter dem Diskontosatz zurück, 1890 um 0,130 7«, 1891 lim 0,310 °/o, in den folgenden Jahren immer mehr bis 1895 eine Differenz von 0,772 7o und 1896 von 0,669 7o erreicht wurde. 1897—1899 betrug sie durchschnittlich 0,477 7o. Eine Ver- gleichung der letzten 6 Jahre zeigt die grosse Bedeutung des Minimalsatzes.

Offizieller Ertrag Differenz Micimalsatz Differenz m. Differenz

Disk.-Satz offiziel.Satz mit Ertrag

o/o > 7o o/o 0^0 0^0

1899 4,957 4,486 0,471 4,41 0,547 + 0,076

1900 4,883 4,644 0,239 4,31 0,573 + 0,334

1901 3,989 3,490 0,499 3,30 0,689 + 0,190

1902 3,766 2,971 0,795 2,93 0,836 -f 0,041

1903 4,061 3,457 0,604 3,43 0,631 + 0,027

1904 4,050 3,296 0,754 3,44 0,610 0,144 Durchschnitt 4,284 3,724 0,560 3,636 0,648 + 0,087

Das ausländische Portefeuille. Der Ertrag ist abhängig von dem Privatsatz am Zahlungsplatz der Wechsel, dem Stand der fremden AVechselkurse und den Arbitrage-Operationen.

Der hohe Ertrag in den Jahren 1884 und 1885, mehr als 4 °/o, war zum Teil den hohen Diskontosätzen in Paris und den steigenden französischen und englischen Kursen zu verdanken. 1886 fiel mit dem Eückgaug des Privatdiskontos in Paris der Ertrag um mehr als 1 7o- Die günstigeren Erträgnisse von 1887 und 1890 waren verursacht durch das Steigen der französischen Kurse und in letzterem Jahre durch die hohen Diskontosätze in London, nach Ausbruch der Baringkrisis. Ge- ringe Erträgnisse zeigen 1892 und 1893. In beiden Jahren notierten die Kurse Paris und London am 31. Dezember bedeutend tiefer als während des Jahres. Mit dem Steigen der fremden Devisen-Kurse in der zweüen Hälfte der neunziger Jahre stellte sich 1895 und 1896, trotzdem in Paris und London noch billige Geldsätze herrschten, eine Erhöhung der Erträgnisse ein. Als diese Plätze ebenfalls die Diskonto- sätze erhöhten, stieg der Ertrag 1898 auf 3,4 ^/o und erreichte 1899 4,389 7o und 1900 4,132 7o. Mit dem Sinken der Zinssätze und der fremden Kurse ging der Ertrag 1901 1904 zurück. ^)

0 Siehe Tab. 28, No. 1, Seite 126.

70

Einer Vergleichimg des ausländischen und schweizerischen Porte- feuilles ist folgendes zu entnehmen:

Schweizerisches Portefeuille: Ausländisches Portefeuille: durchschnittlicher Ertrag durchschnittlicher Ertrag

1884-1903 3,421 7o 3,326 7o

1904 3,296 7o 3,402 7o

Niedrigster Ertrag- 2,493 (1895) 1,72 t > (1892)

Höchster Ertrag 4,644 7o (1900) 4,389 > (1899)

Das schweizerische Portefeuille ergab einen höheren Ertrag als das ausländische in den Jahren 1886, 1888-1889, 1891-1894, 1896 bis 1900, 1902.

Der frühere Beginn des wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutsch- land und in der Schweiz zeigte sich darin, dass das schweizerische Porte- feuille schon 1896 mit bedeutend höheren Erträgnissen einsetzte, während das zum grössten Teil aus französischen und englischen Wechseln be- stehende ausländische Portefeuille erst 1898—1899 nachfolgte.

Verluste. Die Verluste betrugen: 1873—1883 Fr. 200,564 = 0,126 "/u der Totalsumme des durchschnittlichen Bestandes des schwei- zerischen und ausländischen Portefeuilles von 158,9 Millionen Franken. Mit Ausnahme kleinerer Beträge fallen sie auf Rechnung des schweizeri- schen Portefeuilles.

Verluste Totalsumme des

schweizer. Portefeuilles

1884—1893 Fr. 463,943 233,6 Millionen Franken = 0,199 7o 1894—1904 148,294 356,7 = 0,042 7o

Berücksichtigt man nur diejenigen Fälle, in welchen der Schaden durch Zahlungsunfähigkeit der Wechselverpflichteten entstand (nicht durch Fälschung, Diebstahl oder Desavouierung einer Verordnung des zürcherischen Obergerichtes durch das Bundesgericht) so erhalten wir: Verluste Schweizer. Portefeuille

1894—1904 Fr. 53,000 356,7 Millionen Franken = 0,015 7.,.

Unter den Verlusten sind hervorzuheben: 1877 Fr. 170,000 Zusammenbruch eines Bankhauses in Jjuzern ; 1891 Fr. 436,410 Zu- sammenbruch der Kreditbank in Winterthur.

Bei letzterer Gelegenheit bemerkte der Geschäftsbericht : „Man achtete bei der Prüfung der Wechsel nicht genug auf die Qualität der zweiten Unterschrift und durchschaute zu wenig die Operationen der Kreditbank und der von ihr und ihren Affilierten getriebenen Wechsel- reiterei. Die Kantonalbank besass zu viele, teils von der Filiale Winterthur eingesandte, teils selbst diskontierte Wechsel der genannten Anstalt."

- 71 -

In zahlreichen Fällen zog der Konkurs der Bezog-enen denjenigen der x4.ussteller, welche mit ihnen in geschäftlicher Verbindung blieben, nach sich. Im letzten Jahrzehnt waren Ursache der Verluste flii-

58,000 Fr. Konkurs der Wechselverptiicliteten,

59,000 ,, Fälschung von Unterschriften,

16,000 ein unaufgeklärter Diebstahl,

23,000 eine obrigkeitliche Verordnung und amtliche Handlung.

Einfluss des Diskontosatzes auf den Zinsfuss für langfristige Gelder.

_. . . ^ ,^ Oblifi-ationeu- ") Diskontosatz M . p üiiterenz

zinsiuss

1871/1904 3,791 7o ' 3,916 7o 0,128 7o

Die Schwankungen des Obligationenzinsfusses finden nicht inneil einem Jahr, sondern innert Perioden von 8 10 Jahren statt. Die Differenz zwischen dem höchsten und niedrigsten Zinsfuss in einer Periode betrug nie mehr als ^/i 7", so dass der Jahresdurchschnitt des Diskontosatzes in den geschäftsstillen Jahren bedeutend unter, in den Jahren der Hoch- konjunktur bis nach Ausbruch der Krisis 1881/82, 1889/91, 1896/1900 über dem Obligationenzinsfuss stand. Seit 1901 sank nur der Minimal- satz unter den Obligationenzinsfuss.

Die Aufwärtsbew(^gung wie der Rückgang des Obligationenzins- fusses setzt später ein als bei dem Diskontosatz. Nur die anhaltende Verteuerung flüssiger Geldmittel vermag den landesüblichen Zinsfuss bedeutend in die Höhe zu heben. Die Verteuerung der kurzfristigen Gelder von April 1881 bis Oktober 1882, zirka IV2 Jahre, von August 1888 bis Oktober 1891, zirka 3 Jahre, vermochte den Obligationenzins- fuss nur von 4 auf 474 70 bezw. von 372 auf 37* zu heben, die Ver- teuerung der kurzfristigen Gelder von September 1895 bis September 1900, fünf Jahre, dagegen von 374 auf 4 7o-

^) Zum Vergleich musste der offizielle Banksatz gewählt werden. (Genaue Angaben des richtigeren Privatsatzes waren aus den früheren Jahrzehnten nur schwer erhältlich.) Es hat dies den Nachteil, dass wegen der geringeren Be- deutung des offiKiellen Satzes seit anfangs der neunziger Jahre die kurzfristigen Sätze sowohl im Vergleich mit dem Obligationenzinsfuss dieser Periode als der Diskontosätze der früheren Jahrzehnte etwas zu hoch angesetzt sind.

-) Für die langfristigen Gelder ist vom Hypothekarzinsfuss der Kantonal- bank abgesehen worden, weil eine Reihe anderer Gründe bei dessen Bestimmung mitwirkten und er nicht vollständig der jeweiligen Marktlage entsprach. Der Jahresdurchschnitt des Obligationenzinsfusses wurde entgegen dem für die kurz- fristigen Gelder üblichen Brauch nicht nach der Zahl der Tage, während welchen die verschiedenen Sätze in Kraft bestanden, sondern nach dem Verhältnis der zu diesen Sätzen im Laufe des Jahres eingegangenen Summen berechnet.

72

1 i Obligationen |

T l_

Offizieller Zinsfuss

Jahr

Diskontosatz > Jahres-

jidurthschnitt

1871

3,720

4,27

1872

4,430

+

4,307

1873

5,440

+

4,515

1874

4,700

+

4,636

1875

4,180

4,548

1876

3,550

4,336

1877

3,660

4,356

1878

3,790

4,573

1879

3,330

4,464

1880

2,920

4,233

1881

4,11

+

4,050

18S2

4,51

+

4,147

1883

3,02

4,082

1884

2,910

3,886

1885

3,11

3,750

1886

3,03

3,726

1887

2,987

3,743

1888

3,139

3,500

1889

3,749

+

3,560

1890

3,918 +

3,664

1891

3,948

+

3,740

1892

3,117

3,639

1893

3,394

3,5

1894

3,174

3,5

1895

3,265

3,275

1896

3,949

+

3,403

1897

3,922

+

3,5

1898

4,303

+

3,710

1899

4,957

+

3,905

1900

4,883

+

4

1901

3,989

+

3,921

1902

3,766

+

3,53S

1903

4,061

+

3,5

1904

4,050

•f

3,683

des Diskontosatzes Jahresdurchschnitt

1873 1882

1890 1891 1899 1900

1880 1887 1894 1902

5,44 4,51

3,918 3,948 4,957

4,883

2,92 2,987 3,174 3,766

Höhepunkt

des Obligationenzlnsfusses Jahresdurchschnitt

1874 4,636

1882 4,147

1883 4,082

Steigen ( f ) Rückgang ( ) *) des Diskontosatzes

1881 1882

April Oktober

1888 August 1891 Oktober

4-

+

1895 September +

1900 September 1902 September +

Tiefpunkt

1891

1900

1881 1888 1895 1903

3,74

4,05 3,5 3,275 3,5

Steigen (-f) Rückgang (— ) des Obligationenzinsfusses

7o

1882 Septemb. + auf 4,25

1883 März 4

1884 Februar ., 3,75 1886 März 3,5 1889 Novemb. + 3,75 1892 April 3,6

Juli 3,5

1895 Januar 3,25

1896 August + 3,5

1898 April + 3,75

1899 Juli + 4

1901 Juli 3,75

1902 Februar 3,5 1904 Novemb. + 3,75

Nach der Krisis fällt der Diskontosatz bedeutend, um V/2 "/o im Jahre 1883, 7* 7o 1892, 1 7o 1901, und hält sich jahrelang- auf einem ungefähr gleich niedrigen Stand, 1888 bis 1888 durchschnittlich 8 7o, 1892 bis 1895 durchschnittlich BVs 7o, 1901/02 durchschnittlich 874 bis 470, bis die wirtschaftliche Tätigkeit ihn Avieder zu einem allmäh- lichen Steigen veranlasst. Der Öbligationenzinsfuss dagegen bleibt auch nach der Krisis einige Zeit, zirka 6 9 Monate, auf gleicher Höhe, dann tritt er einen allmählichen Rückzug an, der oft erst kurz vor dem Zeit-

') Nach Tab. 20, No. 2, Seite 46 und 47.

78

punkt, in welchem der Diskontosatz wieder seine Aufwärtsbewegung- beginnt, zum Stillstand kommt.

Nach Ausbruch der Krisis ist die Summe der brachliegenden Gelder am grössten. Die Besitzer von Kapitalien sind durch Verluste, plötz- lichen Sturz der führenden Börsenpapiere, geringe Ergebnisse der indu- striellen Werke misstrauisch geworden. Sie versuchen, ihre Gelder aus verschiedenen Unternehmungen zurückzuziehen und warten mit neuen Anlagen zu, bis sich die Verhältnisse abgeklärt haben. Die Bankgut- haben schwellen an. Die Banken können den Ueberfluss an kurzfristigen Mitteln nur in kurzfristigen Anlagen verwenden, die Diskontosätze fallen. Einige Zeit nach der Krisis lockt der tiefe Stand der jahrelang vernach- lässigten festverzinslichen Werte zu grossen Ankäufen an. Ihre Kurse gehen unter dem Einfluss der Nachfrage in die Höhe, während der landesübliche Zinsfuss entsprechend langsam zurückweicht. Einige Jahre später setzt ein neuer Aufschwung ein. Erst nachdem der wachsende Verkehr die grosse Masse der flüssigen Gelder absorbiert hat und die günstigeren finanziellen Ergebnisse der Banken, der industriellen Unter- nehmungen und Transportanstalteu das Privatkapital veranlassen, sich den Aktien wieder zuzuwenden und die fest, aber niedrig verzinslichen Werte abzustossen, fängt der landesübliche Zinsfuss aufs neue zu steigen an.

21. Kapitel. Die Kasse.

Die Aufgabe, über die Zahlungsbereitschaft der Bank zu wachen, fällt der Handelsabteilung zu. Sie wird über die Bedürfnisse der Hypo- thekarabteilung, welche in einzelnen Jahren auf den 1. Mai und 11. No- vember mehrere Millionen erreichten, stets auf dem Laufenden gehalten.

Eür die Liquidität des Status einer Bank kommt in erster Linie in Betracht der Betrag der verfügbaren Barschaft. Die Zürcher Kantonal- bank, welche in Zeiten der Anspannung nicht nur den Platz Zürich, sondern einen grossen Teil des Verkehrs der Nordost- und Zentral- schweiz mit den erforderlichen Zahlungsmitteln zu versehen hat, kann sich nicht damit begnügen, den für den täglichen Umsatz notwendigen Barbetrag in der Kasse zu haben. Um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, bedarf sie eines weiteren verfügbaren Betrages als Reserve. Als Minimum des verfügbaren Barbestandes ist Mitte der neunziger Jahre die Summe von drei Millionen Franken bezeichnet worden.

74 -

Tab. 21, No. 1.

Jahr

Ein- gänge

' Aus- , gänge

Saldo

Ende des

Jahres

in Mill.

in Mill.

in (000 1

1870

27

25

1,894

1871

61

60

2,735

1872

138

137

3,397

1873

202

201

4,529

1874

259

260

3,577

1875

292

290

5,376

1876

344

341

8,205

1877

372

369

11,003

1878

392

394

9.04H

1879

450

449

10,322

1880

511

511

9,752

1881

521

524

6,829

1882

464

460

10,763

1883

511

512

9,658

1884

615

615

10,041

1885

585

586

9,069

1886

713

712

10,362

1887

728

728

9,743

1888

740

738

12,172

1889

817

814

14,951

1890

846

848

13,495

1891

867,6

863,8

17,346

1892

650,9

652,2

15,951

1893

557,6

557

16,498

1894

548,6

548

1(),87G

1895

628,1

630,2

14,758

1896

616

617

14,072

1897

699

697

16,528

1898

720

719

16,972

1899

780

779

17,689

1900

710

711

16,954

1901

744

741

20.849

1902

796

799

16,907

1903

750

749

17,H4(;

1904

756

757

16,474

Nur zweimal ging der Bestand um wenige hunderttausend Franken unter diese Summe zurück, Mitte Oktober 1895 und Ende April 1898. In den meisten Jahren betrug das Minhmun nicht unter vier Millionen.

Bestand. S(Mt Inkrafttreten des eidge- nössischen Banknotengesetzes wird unter- schieden zwischen :

1. der gesetzlichen Banknotendeckung = 40% der bewilligten Emissionssumme, welche in Gold besteht, ')

2. der übrigen, verfügbaren Barschaft, inbegriffen die Noten anderer Banken, ^)

3. den eigenen Noten in der Kasse = der Differenz zwischen der effektiven Emission und der Zirkulation.

Für das Verhältnis der Bardeckung zur Zir- kulation und den kurzfälligen übrigen Schulden A^'ird der Barvorrat mit Inbegriff der frem- den Noten zur Yergleichung herangezogen. Für die Bedürfnisse des Verkehrs fallen dage- gen in Betracht der Barvorrat und die eigenen Noten (in den Kassen der Bank und in Reserve beim Banknoteninspektorat in Bern) weniger die gesetzliche Metalldeckung der bewilligten Emission.

Der verfügbare Bestand, Barschaft und eigene Noten, zeigen die schon in den vor- hergehenden Kapiteln erwähnten Erschein- ungen : starkes Anwachsen in Zeiten der Ge- schäftsstilhf' und des Geldübertlusses z. B, 1887, 1892, 1894, 1901 und 1902, Abnahme in Zeiten lebhaften Verkehrs und Anspannung des Geldmarktes 1895-1900.

') Die Ungewissheit, wie lange die lateinisclie Müiizunion noch bestehen wird, und die Entwertung des Silbers lassen einen grossen Vorrat in diesem Metalle nicht ratsam erscheinen.

'^) Da das Gesetz nur eine 40 '^o-i^e Metalldeckung der Zirkulation verlangt und diese durchschnittlich um mehrere Millionen hinter der bewilligten Enüssion zurückbleibt, so lässt die getroffene Anordnung die durchschnittlich verfügbare Barschaft kleiner erscheinen als sie in Wirklichkeit ist.

75

Tab. 21, No. 2.

Barvorrat

(inklusive Banknotendeckung).

r n li i'

Höchstbetrag

Mindestbetrag

Spann- weite

Mindestbetrag exkl. Bank- notendeckung

Höchster Tagesumsatz

O diii

Datum

Summe in (000 Fr.)

Datum

Summe in (000 Fr.)

Summe in (000 Fr.)

Summe in (000 Fr.)

Datum

Summe in (000 Fr.)

1891

3./XII

1 19,852

13./IV

13,323

6,530

3723

31./III

20,567

1892

19./XII

17,812

18./X

13,360

4,452

3760

30./VI

10,360

1893

20./XII

18,753

14./VII

14,033

4,720

4433

30./VI

10,355

1894

18./XII

20,526

12./X

13,007

7,519

3407

30./VI

11,023

1895

26./I

18,703 1

15./X

12,407

6,296

2807

30./IX

14.400

1896

27./V

18,249

2./I

13,981

4,268

4381

30./IX

11, .301

1897

26./IX

22,565

6./III

14,158

8,407

4558

30./IV

13,555

1898

9./XII

19,910

27./IV

14,742

5,168

2742

3i./xn

15,905

1899

23./I

22,346

27./IX

16,063

6,283

4063

31./I

16,.585

1900

8./XII

21,836

29./1X

15,549

6,287

3549

2S./II

14,316

1901

19./X

28,000

l./I

16,282

11,718

4282

l./VII

13,071

1902

25./I

29,817

l./X

16,162

13,655

4162

28./n

19,675

1903

8./XII

24,564

30./VII

16,469

8,095

4469

31./III

13,416

1904

20./VI

27,856

l./X

15,087

12,749

3087

29./XI

15,734

Der Bestand an eigenen Noten war besonders stark Ende der siebziger Jahre. 1878 übertrafen sie mit 6,3 Millionen den gesamten Barvorrat von 5,5 Millionen. Die Zirkulation erreichte nicht einmal die Hälfte der bewilligten Emission. Während der Dekade 1895 1904 war das durchschnittliche Verhältnis der verfügbaren Mittel: 7,2 Millionen in bar und in fremden Noten gegen 1,8 Millionen in eigenen Noten.

Monatsdurchschnitte der Haupt- und Fih'alkassen.

Verfügbare Barschaft und eigene Noten (in 000 Fr.) Durchschnitt 11 Jan. Febr. j März April j Mai Juni j Juli Aug. Sept. [ Okt. | > 1894/1903 ! 9893 ' 11,800 i 9942 7613 9149 10,750 j 8396 8507 8318 6838 ; 8 1904 ij 8935 I 12,750 | 11,638 8653 8056 | 13,090 | 9296 8447 7258 5287 1 9

Starke Monatsdurchschnitte finden wir im Februar 1894 (14 Millionen), März 1894 (12,6 Millionen), Juni 1894 (12,6 Millionen), einen auffallend niedrigen Stand im Oktober 1895 (4,3 Millionen). Die Mass- nahmen der Bank zur Ergänzung ihres Kassen Vorrat es im Herbst 1895 sind auf Seite 56 erwähnt. Ausserordentlich hohe Ziffern w^eiseu die Monate September 1901 bis März 1902 auf. Im Oktober 1901 war der Bestand mit 15,2 Millionen um volle 10 Millionen höher als im gleichen Monat in allen vorhergehenden Jahren, im Februar 1902 betrug der Durchschnitt 18,6 Millionen. Am 19. Oktober 1901 befanden sich 16, am 25. Januar 1902 17,8 Millionen Franken in der Kasse. Diese Zahlen

Dez. 10,264

11,741

Tab. 21. Xo. 3.

76

Kasse (in 000 Franken).

Verhältnis der verfügbaren Barschaft zu den kurzfälligen Schulden (Jahresdurchschnitte).

Kurzfällige Schulden.

ZirkuLiiioD .... Giro-Iifcliiiunsin . . . Ch«k- , ... Koniokiirraii-Krcdilorfii . Dcpiisiliii .... Sparkasse 10 7o') . .

Total

Barschaft . . .

40 7o der Zirkulation .

Terl'üAiro Barschaft . .

.. in 7o Deckung' inklusive Bardeckung von 4Ö7o der Notenemis-

siiin. in 7" ...

1875

1835 1 1895

1896 1897 1898

1899 1900

1901

1902

1903

1904

7021

5189

4444

2392

879

12457

6466 8640 2737 2185

21463 2473 7688

11654 2832 4211

21790 2092 8437

13217 2771 4481

23339 3143 8347

13882 2002 4605

26369 3022 9i)29

15544 1847 4615

24634

3018

10548

17775

1711

4590

23344

2911 8979 18703 1451 4569

24489

2610

10192

15504

1464

4755

27217

2750 9729 20027 1547 5285

26857 2971 9828

18197 1530 5823

27308

2503

11903

18196

1384

6307

19425

32485

50321

52788

55318

60426

62276

59957

59014

66555

65206

67601

4883

9849

16133

15652

16079

17029

17842

18543

22256

21476

20502

20245

2340^

4983

8585

8716

9336

10547

9854

9338

9796

10887

10743

10923

2543 4866

7548

6936

6743

6482

7988

9205

12460

10589

9759

9322

13,1 15

15

13,1

12,2

10,7

12,8

15,3

21,1

15,9

15

13,8

25,4

30,3

32,4

29,7

29,1

28,2

28,7

30,9

37,7

32,3

31,4

30

Die Konti der Emissionsbanken sind nicht inbegriffen, weil sie sich in den meisten Jahren kompensieren.

') Statt 26 0/0.

") 1875 33V3> der Zirkulation.

Tab. 21, No. 4.

Kasse (in 000 Franken).

Kunfälli^e Scliuhji'n exkiu- sivi' Niiiin/irkiiliilion und Emissionsliunkin . .

Barsfhaft

Gesetzliche Xotendeckuns ,

Vcrfüdaf Barschafi . .

Vi-rfüirWi" NoUfl in Kasse und in Bern luini Bank- nuteninsp('kiorai . .

Total wfü'A in har u. XoUn

In °/'o der kurzfäll. Schulden

1875 1885 1895

1896 1 1897

1898

1899

1900

1901

1902

1903

1904

12404

20028:28858

1

30998

31979

34057 37642

36613

34525

39338 38349

40293

4883 2666

9849 16133 6000 9600

15652 9600

16079 10400

17029 17842 12000 12000

18543 12000

22256 12000

21476 '20502 1200012000

20245 12000

2217 979

3849 2543

6533 2537

6052 2210

5679 2661

5029 3631

5842 5366

6543 6656

10256 5511

9476

2783

8502 3143

8245 2692

3196

6392

9070

8262

8340

8660

11208

13199

15767

12259

11645

10937

25,8

31,9

31,4

26,7

26,1

25,4

29,8

36

45,7

31,1

30,4

27

77

zeigen den Eückg-ang des Verkehrs nach der Krisis und die Tatsache an, dass die Kantonalbank sich durch die hohen Sätze des Diskonto- komitees der Emissionsbanken im Wechselgeschäft ausser Markt ge- setzt sah.

In den 15 Jahren 1890 1904 fiel das Maximum siebenmal in die drei eisten Wochen des Dezember und dreimal auf Ende Januar, der niedrigste Bestand siebenmal auf Ende September oder anfangs Oktober.

Die Spannweite zwischen dem höchsten und niedrigsten Betrag der Barschaft war in den letzten Jahren im Verhältnis zum durch- schnittlichen Bestand mehr als zweimal so gross wie bei der Deutschen Keichsbank,

Bardeckung. lieber das Verhältnis der Barschaft zu den kurz- fälligen Verbindlichkeiten bestehen nur in New- York gesetzliche Vor- schriften, welche eine Bardeckung von 25 der Depositen verlangen.

In den übrigen Staaten übersieht die Gesetzgebung die kurzfälligen Depositen vollständig, trotzdem sie mit der Ausdehnung des Check- und Giroverkehrs eine weit grössere Bedeutung erlangt haben und infolge ihrer stärkeren Schwankungen für die Banken weit gefährlicher werden können als die Noten. 1889 kam dieser Punkt in der Konferenz des Eidgenössischen Finanzdepartements mit den Delegierten der Emissions- banken ohne Ergebnis zur Sprache. In dem in London erscheinenden « Economic Journal » wurde im September 1899 für die Privatbanken eine Deckung der kurzfristigen Depositen von 15 "/o vorgeschlagen.

Gegen gesetzliche Vorschriften spricht, dass sie sich nicht den besonderen Verhältnissen und Bedürfnissen des Kundenkreises jeder einzelnen Bank anpassen können und nur die Wirkung haben, grössere Summen der freien Verfügung zu entziehen. Die Zahhingsbereitschaft wird geschwächt anstatt erhöht. Sobald die Barschaft das gesetzliche Minimum erreicht, sind die Banken ausserstande, weitere Darlehen zu gewähren. Die Lösung der Frage bleibt am besten der Einsicht der Leitung überlassen. Eine liquide Bilanz und eine hohe Bardeckung ist ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Vermehrung des Ansehens der Bank und für die Gewinnung eines grossen Kundenkreises.

Das Verhältnis des Barvorrates zu den kurzfälligen Verpflichtungen war nach Tabelle 21, No. 3 (Seite 76) im Jahresdurchschnitt:

1875 1885 1895 1898

1900 1901

1904

7o 7o 7o >

7o 7o

7o

25,4 30,3 32,4 28,2

30,9 37,7

30

Scheiden wir von der Barschaft

eine Summe aus

= 40 7o der

durchschnittlichen Zirkulation (nicht der bewilligten Emission wie in

- 78

den Berichteil der Kantonalbauk), so erhalten wir eine verfügbare Deckung von:

1875

1885

1895

1898

1900

1901

1904

7o

>

7o

7o

7o

7"

13,1

15

15

10,7

15,3

21,1

13,8

Dieselbe sank zur Zeit der Hochkonjunktur auf 10,7 °/o im Jahre 1898 und wuchs während der Geschäftsstille im Jahre 1901 auf 21,1 7o an.

Für die Beurteilung des Verhältnisses der verfügbaren Mittel zu den Bedürfnissen des Verkehrs bietet diese Vergleichung wenig Wert. In Zeiten der Geldanspannung wird eine Verminderung der Zirkulation nicht eintreten, sondern die ganze Emission wird vom Verkehr aufge- nommen werden. In der Tabelle 21, No. 4 (Seite 76), sind daher die kurzfälligen Schulden mit Ausschluss der Notenzirkulation in ein Ver- hältnis gesetzt zu den verfügbaren Mitteln, Barschaft (Totalbarschaft weniger die 40 '^jo-ige gesetzliche Deckung der Emission) und verfügbare Noten (bewilligte Emission weniger die Zirkulation). Es ergiebt sich eine Deckung von :

1875

1885

1895

1898

1900

1901

1904

7o

>

7o

7o

7o

7o

>

25,8

31,9

31,4

25,4

3(1

45,7

27

Das Verhältnis entsprach auch im ungünstigsten Falle (1898) den gesetzlichen Vorschriften in New-York.

Der Kassen verkehr. (Vergleiche Tab. 21, No. 1, Seite 74). Von 52 Millionen im Jahre 1870 stieg der Verkehr auf 1045 Millionen im Jahre 1881, 1882 trat eine Abnahme von 11 ein, die folgenden Jahre weisen, mit Ausnahme von 1885, stets steigende Zahlen auf; 1890 und 1891 erreichte der Kassenverkehr 1694 und 1731 Millionen. Die in den nächsten Jahren starke Verminderung, 1893/94, gegenüber 1890/91, um 600 Millionen weniger = 35 7o, ist nicht nur der Abnahme der Geschäfte, sondern auch der Errichtung der Abrechnungsstelle in Zürich zuzu- schreiben. Mit dem Aufschwung von 1895 an hob sich der Kassenverkehr auf 1559 Millionen im Jahre 1899, vermochte aber die 1890/91 erreich- ten Ziffern nicht wieder einzuholen. 1900 ist eine Abnahme, 1902 eine bedeutende Zunahme auf 1595 Millionen zu verzeichnen. Der trotz des gnisseren allgemeinen Verkehrs der Bank 1903 und 1904 aus- gewiesene Rückgang hängt mit der Ausdehnung des in diesen Jahren organisierten Giroverkehrs zusammen.

- 79 Kassenverkehr der Hauptbank (in Millionen)

E-Eingänge. A-Ausgänge.

Januar Februar März April Mai Juni Juli

EAEAEAEAE AEAEA

Durchsclmilt 1891-1901; 53,0 48,8 50,0 49,6 52,3 56,2 50,8 51,2 52,4 49,2 53,3 54,9 51,2 51,8

Krisenjahr 1900 56,7 52,1 58,9 57,4 64,8 68,5 49,4 50,9 53,2 50,8 52,8 52,2 45,7 46,8

1904 56,5 55,2 64,7 57,6 58,7 65,1 58,8 60,0 61,5 59,9 58,7 56,4 41,5 45,3

August September Oktober November Dezember Jahr

EAEAEAEAEA E A

Durchsdmitt 1894-1903 48,4 47,4 50,7 51,9 51,0 50,9 52,9 49,1 53,2 58,1 619,1 618,9 Krisenjahr 1900 43,8 44,7 46,3 48,5 50,7 49,3 52,1 48,0 54,5 60,0 628,5 629,8

1904 43,6 43,8 47,6 50,1 55,6 53,7 59,0 53,3 57,9 65,3 664,1 665,4

In den Jahren 1894/1903 übersteigen im Januar die Eingänge die Ausgänge, im Februar halten sie sich ungefähr die Waage, der März weist durchweg stärkere Ausgänge auf, im April sind Eingänge und Ausgänge ungefähr gleich hoch, der Mai zeigt regelmässig hohe Eingänge; Juni, Juli, August, September und Oktober verzeichnen meistens gleich starke Ein- und Ausgänge (einzelne Jahre weisen bedeutende Abweichungen auf), im November überwiegen regelmässig die Eingänge und im Dezember die Ausgänge. Die grössten Differenzen innert eines Monates weisen auf: Januar 1902 ein Mehr der Eingänge von 8 Millionen und März 1902 ein Mehr der Ausgänge von 7,9 Millionen. Sonst sind die Differenzen selten höher als 4 5 Millionen Franken.

Der Durchschnitt des Kassenverkehrs betrug in den sieben Jahren 1897—1903 110 Millionen Franken pro Monat. Verhältnismässig hohe Ziffern weisen auf Oktober 1895 (103 Millionen gegenüber einem jährlichen Durchschnitt von 90 Millionen), ferner Januar, Februar, Mai und besonders Juni 1899, in welche Zeit eine starke Emissionstätigkeit fiel. Auffallend niedrig war der Verkehr der fünf Monate Mai bis September des Krisen- jahres 1900, gegenüber 1899 eine Abnahme von 122,6 Millionen. AVährend die Zürcher Abrechnungsstelle erst im August eine Verminderung des Verkehrs zeigte, ging der Kassenumsatz schon im April zurück. Den stärksten Verkehr (1595 Millionen Franken) weist das Jahr 1902 ■auf, in welchem nach längerem Unterbruch die Bank wieder ihren ge- bührenden Anteil am Diskontogeschäft nahm.

Kassen der Filialen. Die in den Kassen der Filialen befindliche Bar- schaft und eigene Noten betrugen im Durchschnitt in lausenden von Frauken 1875 1880 1885 1890 1895 1900 1901 1902 1903 1904 1,250 2,077 1,474 1,566 1,358 1,480 1,671 1,427 1,158 1,211. Die Filialen sind gehalten, die Summen, welche den ihnen ange- wiesenen Betrag übersteigen, der Hauptbank einzusenden.

80 -

Die Barschaftsbezüge. Die Aufrechterhaltung eines genügenden Barbestandes wird erreicht durch Erhöhung der Zinssätze, hauptsächlich der kurzfristigen Gelder, um einerseits die Geldbegehren nicht zu stark anwaclisen zu lassen, anderseits flüssige Gelder anzuziehen.

Infolge der besonderen monetären Zustände der Schweiz genügt diese Massregel nicht. Die Emissionsbanken waren von jeher genötigt, Barschaft in grösseren Beträgen vom Auslande zu beziehen. Bis 1885 wurde dies nicht als besonderer Uebelstand empfunden, weil die Kurse nur vorübergehend und in geringem Masse über Parität standen und die Auslagen sich in der Hauptsache auf die Versicherungsprämien und Transportkosten beschränkten. Erst als Ende der achtziger Jahre die französischen Kurse zu steigen begannen und der Verkehr mehr Zirkulationsmittel verlangte, erreichten Bezüge und Kosten höhere Ziffern :

2:;-Circh.er

K:arLtorLal"ba.nl^.

Jahr

Bezüge

Kosten

Französisi

ehe Kurse

in Millionen Fr.

Fr.

Durchschnitt

Maximum

1890

10

41,330

100.16

100.32

1891

12

60,614

100.22

100.45

1892

2

8,709

100.10

100.31

1893

3,8

15,652

100.13

100.39

1894

1

2,446

100.04

100.26

1895

9,4

27,916

100.10

100.34

1896

14,2

60,460

100.24

100.48

1897

15,6

75,509

100.35

100.69

1898

21

125,459

100.86

100.71

1899

20,7

162,245

100.49

100.80

1900

J5,9

149,876

100.54

100.78

1901

4,5

23,630

100.14

100.52

1902

10

48,911

100.80

100.70

1908

8,2

15,630

100.04

100.23

1904

14,4

38,189

100.16

100.55

Zu der \'erminderung der Silberbezüge in den Jahren 1892/1893 trug bei, dass die Bank in Zürich auf ihre Notenemission verzichtete und ihre Bardeckung nach und nach in den Verkehr übergehen liess.

Am wirtschaftlichen Aufschwung 1895 1900 nahm die Schweiz einen hervorragenden Anteil. Die Gründung von neuen Unternehmungen und die Ausdehnung bestehender Anlagen immobilisierte Kapitalien über die verfügbaren Mittel des Landes hinaus. Die starke Einfuhr von

81

Kohmaterialieu u. s. w. und die Aufnahme der von den deutschen Finanzkreisen abgestossenen Eisenbahnaktien führten eine ung-ünstig-e Zahlung-sbilanz herbei. Der für die Schweiz so bedeutung-svolle französische Kurs stieg weit über den Gold- bezw. Silberpunkt (100.20 bis 100.25). Die Folge war eine starke Ausfuhr von Metallgeld, welches weniger der Zirkulation als den Emissionsbauken gegen Vorweisung ihrer Noten entnommen wurde.

Um die zur Ergänzung ihrer Barschaftsbestände notwendigen Metallgeldbezüge machen zu können, mussten die Banken französische Guthaben und Wechsel ankaufen, wodurch der Kurs Frankreich eine weitere Steigerung erhielt. Die Spekulation Hess sich die Gelegenheit nicht entgehen, führte das Silbergeld in grossen Mengen nach Frankreich aus und bezog dagegen zu niedrigen Kursen Checks auf die Schweiz. Den Banken blieb nichts übrig, als um die Wette mit den Spekulanten, welche exportierten, Silbergeld zu importieren. Ihre fortwährenden Ankäufe von französischen Devisen verhinderten ein Fallen der Kurse.

Im Winter 1900/1901 übernahmen französische Finanzinstitute hohe Beträge schweizerischer Eiseubahnwerte. Die dadurch geschaffene günstige Zahlungsbilanz brachte die französischen Kurse zum Weichen. Neben den Finanzoperationen des Bundes waren in den folgenden Jahren die umfangreichen Ankäufe von langen Schweizerwechseln in der Form von „Pensionen" seitens der französischen Banken von Einfiuss.

Die Metallgeldbezüge bedeuteten eine beträchtliche Schmälerung der Erträgnisse der Notenemission. ^) Die hohen Diskontosätze boten kein genügendes Entgelt, weil die Kantonalbank durch das Konvenium betreffend den Minimalsatz zeitweise vom Diskontomarkt ausgeschlossen war. Der Gewinn der hohen Sätze fiel den ausserhalb des Konkordates stehenden Handelsbanken zu, welche den Gegenwert der von ihnen diskontierten Wechsel in Checks auf die Kantonalbauk beglichen, die von ihr auf Verlangen in bar eingelöst werden mussten.

Um eine gleichmässigere Verteilung der Unkosten und eine teil- weise Entlastung der am meisten betroffenen Institute herbeizuführen, beschlossen die Emissionsbanken am 3. Juni 1899, jährlich einen Betrng, gleich 1 7oo ihrer Emission in eine gemeinschaftliche Kasse zu zahlen. Die Eingänge der Kasse werden auf die einzelnen Banken im Verhältnis ihrer Auslagen für Kursverluste und Frachtspesen bis auf 50 "/o derselben verteilt. Die gleiche Entschädigung wird ausgerichtet für Unkosten auf weiteren Massnahmen zur Einschränkung der Metallgeldausfuhr, zum Beispiel Abgabe von französischen Devisen unter Tageskurs. Der Knt-

1) Vergleiche Seite 37. II.

82 -

Schädigung geht verlustig, wer von einer anderen Bank gegen Ein- sendung ihrer Noten Barschaft verlangt.

Hohe fremde Kurse und die Ausfuhr von Metallgeld werden bekämpft durch :

1. Hohe Diskontosätze, wodurch fremde Gelder veranlasst werden, Anlage in einheimischen Wechseln und Bankguthaben zu suchen,

2, Aufnahme von Anleihen im Auslande, d. h. Ausfuhr von Wert- papieren.

Das erste Mittel hat, abgesehen davon, dass es jede Form des Bankkredites verteuert und der eigenen Volkswirtschaft durch den höheren Zinsfuss eine schwere Last auferlegt, alle Nachteile von kurzfälligen Verbindlichkeiten. Die ausländischen Geldgeber können jederzeit oder innert kurzer Frist die Bankguthaben zurückziehen oder die Wechsel bei Verfall nicht erneuern. Zeigt sich eine andere, lohnendere Anlage oder tritt im Auslande selbst eine Geldknappheit ein, so werden die Rückforderungen in grosser Zahl gleichzeitig gestellt. Die fremden Kurse steigen und das Land kann durch den plötzlichen Entzug von bedeutenden Geldsummen vorübergehend in schwere Zahlungs- schwierigkeiten gestürzt werden.

Ausländische Anleihen, deren Eückzahlung nach einem beim Abschluss vereinbarten Tilgungsplan erfolgt, sind vorzuziehen, falls sie für langfristige, feste Anlagen bestimmt sind und die erforderlichen Mittel im Lande selbst nicht ohne eine erhebliche Anspannung des Geldmarktes und nur zu einem wesentlich höheren Ziusfusse aufgebracht werden können. Eine Kündigung seitens der Gläubiger ist ausgeschlossen. Bei massenhaften Verkäufen sinken die Kurse und die bisherigen aus- ländischen Besitzer tragen selbst den Schaden.

83

Sechster Teil.

22. Kapitel.

Der Kontokorrent -Verkehr.

Die Bedeutung eines Kreditinstitutes als Handelsbank zeigt sich in der Ausdehnung- seines Kontokorrent -Verkehrs.

Die Vorteile, welche Handel und Industrie aus den ihnen in laufender Eechnung gewährten Krediten ziehen, bestehen darin, dass die Zins- belastung sich nicht nach der Höhe des eröffneten Kredites richtet, sondern sich, nach Zeit und Summe, nach dem Grade der Benutzung bemisst. Nicht die Maximalhöhe der während einer gewissen Periode dem Kunden zur Verfügung gestellten Mittel ist für die Berechnung der Zinsen massgebend, sondern die von ihm täglich effektiv der Bank ent- nommenen Gelder. Anderseits werden in den Kreditoren- und Check- rechnungen alle vorübergehend der Verwendung harrenden Summen, so- wie die für den gewöhnlichen Verkehr erforderlichen Gelder zinstragend angelegt, ohne dass dadurch der Gläubiger sich der Möglichkeit begiebt, bei eintretenden Konjunkturen sogleich darüber zu verfügen. Die Ver- einigung dieser Vergünstigungen, welche von den englischen Banken in der Regel nicht gewährt werden, zwingt die Banken des Kontinents, sich mit einem niedrigeren Ertrag der im Kontokorrentgeschäfte tätigen Kapitalien zu begnügen.

Die übrigen Vorteile, welche für die Kunden aus einem regulären Bankverkehr entstehen, u. a. Beschränkung einer umständlichen Kasse- führung durch Ausgabe von Checks, Wechseln, Buchübertragungen etc., sind schon so oft zum Gegenstand langer Erörterungen gemacht worden, dass ich hier auf eine Wiedergabe verzichte.

Durch eine weise Zurückhaltung in Zeiten einer übertriebenen Spekulation, durch weitgehendes Entgegenkommen in Zeiten der Ge- schäftsstille, durch die Unterstützung junger, aufstrebender Geschäfts- zweige, einzelner Unternehmungen und Firmen können die Banken viel zur Förderung und gesunden Entwicklung von Handel und Industrie beitragen und einen wohltätigen Einfluss auf das wirtschaftliche Leben ihres Landes ausüben.

84

Tab. 22, Xo. 1.

Kontokorrent-Verkehr.

Kontokorrent-Kreditoren Checkrechnungen.

Jahr

Saldo Ende des Jahres

üiirch- sclinittlitlips (iulhabon

Ein- 7iiiiluns;cn

Durclisclin. Zinsfuüs

Provi- sionen

Jahr

Saldo des J

Ende ahres

Durch-

üchni(tlicli(^s

(iiitliaben

Ein- zahlungen

Hurclisiiin. Ziiisfuss

Zahl

Betrag in (OOt))

Betrag in MUli.

in MüU.

7o

in (000

Zahl

Betrag in (000)

Betrag in Milli.

in Milli

Vo

1870

137

1112

1871

270

2432

14,5

1871

16

157

1872

371

3533

15,1

4,34

1872

44

582

18

1873

514

5848

35,9

4,10

1873

84

1001

48,1

1874

657

3989

6,0

32,1

4,29

1874

112

25li0

2,2

83,2

8,06

1875

695

3658

4,4

17,1

3,80

1875

157

5128

5,2

138,5

2,76

1876

731

5416

4,9

17,6

3,66

21,5

1876

186

3291

4,2

195,9

2,17

1877

805

6782

7

18,5

3,85

28

1877

210

6185

4,7

210

2,10

1878

1092

5917

8,1

24

4

1878

238

5387

6,3

243,2

2,88

1879

941

7043

7,4

22,9

3,68

1879

244

6122

7

266,5

1,87

1880

913

7335

9,8

25,7

3,01

18<s0

252

8770

8,7

300,3

1,57

1881

942

6391

9,6

27,2

3,26

1881

270

55!)4

7,4

347

2,47

1882

1001

7045

7,1

24,1

3.79

1H82

279

6118

6,1

299,5

2,77

1883

985

7153

8,4

25

2,79

37

lh83

296

6061

6,5

815,7

1,68

1S84

983

7242

8,6

33,2

2,65

41,5

1884

307

6087

6,7

385,8

1,41

1885

1007

6448

8,6

22,9

2,60

35

18.S5

823

6501

6,5

802,8

1,54

1886

978

7958

9,1

25,5

2,50

33

1886

339

5785

6,6

827,8

1,87

1887

1044

8276

10,2

29,3

2,40

39

1887

858

6.802

6,4

336,5

1,33

1888

1076

8143

10

29,5

2,83

38

1888

379

5675

6,4

363,8

1,29

1889

1156

7871

10,3

31,4

2,79

39

1889

888

6204

6,2

418

1,75

1890

1214

7471

10,1

32,8

2,92

39,6

18i)0

401

6722

6,8

407.5

1,92

1891

1367

8510

9,5

35

2,99

40

1891

410

6172

6,8

416,7

1,94

1892

1556

8502

10,1

30,8

2,33

42

1892

435

5597

7,1

386.9

1,18

1893

159«

8525

9,5

25.6

2,42

37

1893

429

5948

6,4

429

1,4-2

1894

1675

10061

10,1

32,1

2,383

42

1894

488

4795

7.2

407,3

1,208

1895

1697

10005

10,7

31

2,208

46

1895

458

65S4

7,7

481,6

1,20 S

1896

1882

11028

11,9

35,3

3,028

49

1896

429

6177

8.4

436.5

2,028

1897

2045

12191

12,7

43,3

8

51

1897

442

6525

8,3

493,3

2,042

1898

2146

17123

14,8

47

3,375

38

1n98

482

6197

H

519,1

2,541

1899

2243

14354

17,1

39,2

8,611

40

18.it

467

690H

10,5

572,8

8,111

19(X)

2412

14837

17,8

39,2

3,764

40

1900

468

6740

9

535,1

2,S05

1901

2455

1121)2

14,6

34,2

3,125

38

1901

462

9567

10,2

557,8

2,25

1902

2511

14341

14

38,6

2,625

30

1902

475

.-567

9,7

707,9

1,786

1903

2671

14947

16

43,2

3

32

190^

522

11325

9,8

880,3

2,208

1904

2862

16225

17

48,2

3

31

1904

545

9798

11,9

1024,2

2,180

Tab. 22, No. 2.

85

Kontokorrent-Verkehr.

Kontokorrent-Debitoren.

Tratten.

Jahr

niTeiie

Kredite

c o

m ^

ö

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Zahl

-^^ 2

Ende des

Jahres

in linlauf

Zahl Beirag

1870

83

1567

_

_

_

83

1042

_

_

6

579

2334

81

333

1871

171

2541

171

919

6,5

1349

3423

146

478

1872

286

5291

278

3772

11,6

5,54

2016

6795

207

1575

1873

416

7285

402

6838

4,2

17,4

5,70

693

4755

76

767

1874

535

9327

541

6505

4,8

20,2

5,33

991

4836 167

1402

1875

750

10078

695

7219

5,7

18,5

4,80

1295

4227

145

680

1876

773

13077

728

9152

7

21,6

4,72

39,5

1390

4243

147

806

1877

1343

17636

805

10914

8,5'25,6

4,85

43

1674

5800

180

1000

1878

1496

16888

919

12961

10,6 24

5

2002

6886

200

1218

1879

1594

19537

941

14257

11,831,2

4,85

2315

9729

223

1730

1880

1561

18424

913

12040

10,9 35,5

4,67

1993

11309

190

1966

1881

1597

23649

942

17301

11,5

45

4,74

2071

14550

200

1862

1882

1231

17824

1001

10955

10,7

31

5,28

1953

10686

246

2415

1883

1183

16806

985

10287

10,4

29,6

4,54

54

1941

10935

197

1969

1884

1093

14688

2156

9749

1824

869

8700

7,3

26,8

4,50

49

1738

8774

164

1435

1885

958

13317

1882

9033

1453

792

8065

6

24,4

4,50

45

1575

7764

171

1512

1886

918

14355

1956

10372

1249

759

8566

5,7 29,6

4,50

49

1632

8970

139

1407

1887

859

14588

1896

10942

1174

721

9154

5,230,7

4,17

47

1485

6778

109

939

1888

864

16659

1857

13144

1014

717

10347

5,2 39,7

4,083

52

1446

8605

146

1882

1889

879

19254

1789

15817

10(10

711

12141

5,6 55,8

4,29

68

1475

11772

144

1919

1890

929

24316

1493

21175

956

725

15386

6 65,4

4,42

80

1318

125.32

137

2502

1891

993

19060

2035

15522

917

767

10751

5,7i59,4

4,29

80

1280

15815

120

2199

1892

1020

19094

1477

16455

853

755

11984

4,4

47,5

4

65

1055

9886

112

2873

1893

1019

20396

1355

17956

782

762

14500

4,2

57,9

4,208

67

1274

1.5419

139

4255

1894

1036

22616

1461

20209

665

755

15825

4,3

66,7

4,042

70

1344

42984

112

3880

1895

1097

25794

1501

23134

830

729

16985

4,1

75,8

4,083

79

1301

.52310

131

4664

1896

1068

26317

1383

23575

934

785

17114

5,185,4

4,180

82

1433

53858

140

5715

1897

1097

25576

1713

22138

1134

820

16240

5,8j68,7

4,166

75

1255

47066

105

4490

1898

1176

29163

2587

24768

1232

872

17710

6,5

61,5

4,458

64

'1097

42477

92

4591

1899

1327

30158

3813

23962

1568

999

19470

9,9

50,7

4,625

55

1 966

30070

106

5145

1900

1333

30192

5884

21736

1686

1020

18816

11,7

.52,3

5

62

1 952

31422

110

5839

1506

1901

1268

25240

4422

18448

1688

986

14874

9,5

45,4

4,625

55

924

29607

74

3563

3302

1902

1203

23361

2794

18481

1389

990

13829

14,3

60,5

4,125

44

811

284.57

46

1928

3266

1903

1184

26352

2511

21883

1257

959

16544

7,9

76,2

4,166

42

831

3.5288

82

4206

5477

1904

1199

29014

2231

24929

1086

988

18306

7,4

96,6

4,083

44

925

38428

67

3616

5413

86

Einteilung. Der Koutokorrent-Verkelir der Zürcher Kantoualbauk ist vom zweiten Jahre an in Kontokorrent-Debitoren und Kontokorrent- Kreditoren geschieden worden. Die erste Kategorie umfasst diejenigen Kunden, welche sich von der Bank einen Kredit in laufender Rechnung haben eröffnen lassen. Die zweite Kategorie zerfällt seit Ende 1873 in Kontokorrent-Kreditoren, welche einen höheren Zins geniessen, dafür auf dem Umsatz eine Provision entrichten müssen, und in die geringer verzinslichen, aber provisionsfreien Checkrechnungen.

Geschichte. Interessant sind die Bewegungen im Jahre 1870, in welchem noch keine Trennung nach Kategorien stattfand. Der Verkehr (P^iugänge und Ausgänge), der im März nur Fr. 500,000 betragen hatte, stieg im April und Mai auf 4 und 3,6 Millionen Franken, ging im Juni und Juli auf zirka 2 Millionen Franken zurück. Im Monat August, welcher nach dem Ausbruch der Geldkrisis im Lombardverkehr so grosse Anforderungen an die Bank stellte, beliefen sich die Eingänge auf 1,8 Millionen Franken, = Fr. 270,000 mehr als die Bezüge und 1 Million Franken mehr als die Eingänge im Juni und Juli. Die Er- scheinung, dass in kritischen Zeiten an eine Bank, welche vollkommenes Vertrauen geniesst, nicht nur grössere Anforderungen gestellt, sondern ihr auch grössere Depositen anvertraut werden, traf auf die Kantoual- bauk schon 1870 zu. Nach der Krisis hielten sich bis Ende November Eingänge und Bezüge ungefähr die Wage.

Als Ursache der geringen Entwicklung im ersten Jahre gibt der Bericht an „die Ungunst, mit der die Kantoualbauk von Anfang an be- trachtet wurde und teilweise noch angesehen wird, und die an und für sich nicht unzweckmässigen Bestimmungen des Gesetzes, wonach sie nicht bloss keine ungedeckten Kredite erteilen, sondern auch industrielle Sicherheiten nur bis ihres Wertes belehnen darf, endlich die Anhäng- lichkeit vieler Geschäftsleute an ihre bisherigen Verbindungen".

Die weitere Entwicklung ist aus beiliegenden Tabellen ersichtlich. 1871/73 erklärte sich der Baukrat damit befriedigt. Von 1874 au machte sich die wirtschaftliche Depression fühlbar, welche 1873 von Wien aus- gegangen war und im Laufe der siebziger Jahre ganz Mittel- und West- P^uropa heimsuchte. Trotzdem war jährlich eine Vermehrung des Ver- kehi'S zu konstatieren.

1881 wurde der Höhepunkt überschritten; Ende des Jahres waren Kredite für 23,6 Millionen Frauken offen. Die den Schuldnern belasteten Summen erreichten 17,3 Millionen, ihre Bezüge im Laufe des Jahres 45 Millionen, die von ihnen während des Jahres durchschnittlich ver- fügten Gelder 11,5 Millionen Franken. Der einfache Umsatz (Einzahlungen)

- 87 -

der Kontokorreut-Kreditoren betrug 27 Millionen, der Checkrechnungen 347 Millionen Franken. Die Guthaben der beiden Kategorien beliefen sich durchschnittlich 1880 auf 18,6 und 1881 auf 17 Millionen Franken.

Der Bericht von 1882 schreibt den in diesem Jahre gleichzeitig mit der Abnahme der Lombarddarlehen eifolgten Kückgang des Ver- kehrs zum Teil der Einschränkung in der Belehnung der Börsenpapiere zu. Der Einfluss der Geschäftsstille der achtziger Jahre zeigte sich in allen Zweigen der Haudelsabteilung. Die offenen Kredite verminderten sich in vier Jahren von 1597 Posten mit 2B,6 Millionen Franken auf 958 Posten mit 13,3 Millionen Franken Ende 1885. Der Umsatz der Debitoren fiel um die Hälfte. Die durchschnittliche Benutzung der Kredite, ohne Trassierungen, welche sich 1879/81 zwischen 11 bis 12 Millionen bewegt hatte, stellte sich für 1887 und 1888 auf 5,2 Millionen Franken. AVeniger ausgeprägt war der Rückgang bei den Kreditoren der Bank. In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre trat infolge des anhaltend flüssigen Geldstandes eine Zunahme der Guthaben ein.

Die Jahre 1889/91 brachten eine kurze Periode regeren Geschäfts- verkehrs, teilweise durch die vermehrte Tätigkeit des Handels und der Industrie veranlasst, noch mehr aber weil die Börse die schwebenden Eisenbahnverstaatlichuugspläne zu einer übertriebenen und verfehlten Haussebewegung benutzte. Dem Umstände, dass die durch Hinterlage von Wertpapieren gedeckten offenen Kredite während des Jahres 1890 um 5,3 Millionen auf 21 Millionen Franken stiegen und nach dem Zusammenbruche der Spekulation, Ende 1891, wieder um 5,5 Millionen Franken zurückgingen, ist zu entnehmen, dass die vorübei-gehende Vermehrung grösstenteils auf Rechnung der Börsenkreise zu setzen ist. Im vierten Quartal 1891 nahmen die Vorschüsse in laufender Rechnung (Kontokorrent -Debitoren) von 15,8 auf 10,7 Millionen Franken ab.

Die hohen Umsätze der Kontokorrent-Debitoren in dem Zeiträume 1894/96 finden ihre Erklärung in der vermehrten Benutzung der laufen- den Kredite als Akzeptations-Kredite.

Die zweite Hälfte der neunziger Jahre zeigt die Einwirkungen des wirtschaftlichen Aufschwunges und der Bau- und Börsenspekulation. 1899/1900 überschritten die offenen Kredite 30 Millionen Franken; die durchschnittliche Benutzung, ohne Trassierungen, erreichte 11,7 Millionen Franken. 1900 und 1901 Hessen sich auch Kontokorrent-Kreditoren vorübergehend Kredite für grössere Beträge eröffnen, für welche sie im Jahresdurchschnitt 2,6 bezw. 2 Millionen Franken schuldeten. Bedeutsam ist 1899 und 1900 die Vermehrung der durch Grundpfand gedeckten Kredite. Doch blieb die Entwicklung des Kontokorrent-Verkehr-s während

88

dieser Periode hinter der anderer zürcherischer Banken zurück, welche durch kein Verbot der Blankokredite gebunden waren oder teilweise bestehende feste Grundpfanddarlehen in laufende Kredite umwandelten.

Das durchschnittliche Guthaben der Kontokorrent-Kreditoren und der Checkrechnungen zusammen betrug 1899 27,8 Millionen, der ein- fache Umsatz auf den Checkrechnungen allein 572 Millionen Franken. Der hohe Stand der Kontokorrent-Kreditoren am 30. September 1898 von 19,5 Millionen Franken fiel zum Teil auf Rechnung der Einzahlungen auf dem Jura-Simplon-Anleihen.

Die der Krisis Mitte 1900 folgende Abnahme des Verkehrs war gering und ist in den letzten Jahren grösstenteils wieder eingeholt worden.

Die bedeutende Vermehrung der Umsätze der Checkrechnungen in den Jahren 1903 auf 880 und 1904 auf 1025 Millionen Franken in einfacher Aufrechnung ist den erfolgreichen Bemühungen der Bank zu- zuschreiben, den Giro -Verkehr bei ihr zu konzentrieren, sowie der Ver- setzung einiger bis dahin zinsfreier Rechnungen von Emissionsbanken unter die zinspflichtigen Checkrechnungen.

Das Anwachsen des durchschnittlichen Bestandes der Checkrech- nungen, welche fast nur von Geschäftshäusern als Grundlage ihres Zahlungsverkehrs unterhalten werden, erfolgte langsam, ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Konjunkturen.

Bei den Kontokorrent-Kreditoren ist ein bestimmter Einfluss erst in den neunziger Jahren zu erkennen. 1886 1896 blieben sie auf gleicher Höhe, 10—11 Millionen. Der hohe Zinsfuss 1889/91 bewirkte keine nennenswerte Vermehrung. Erst von 1896 an nahmen sie bis auf 18 Millionen im Jahre 1900 zu.

Die Erklärung liegt, abgesehen von ausserordentlichen Trans- aktionen, wie z. B. Einzahlungen auf Emissionen etc., in der verschie- denen Zusammensetzung der Rechnungen, deren Inhaber teils Privat- kapitalisten, teils Geschäftsleute sind. Während mit der regeren wirtschaftlichen Tätigkeit der grössere Teil der von Geschäftsleuten unterhaltenen Guthaben, entsprechend der Zunahme der Kontokorrent- Debitoren, abnimmt, weil die Gelder in der eigenen Wirtschaft lohnendere Verwendung finden, wächst ein anderer Teil an, weil die erzielten Ueber- schüsse der Bank allmählich zugeführt werden, wo sie jederzeit zur Verfügung bereit liegen.

Die von Privatkapitalisten unterhaltenen Rechnungen weisen mit den steigenden Konjunkturen in der Regel eine Zunahme auf. Bei der verhältnismässig hohen Zinsvergütung und dem andauernden Sinken der festverzinslichen Werte haben sie wenig Veranlassung, sich mit der

89

Neuanlag-e ihrer aus Rückzahlungen fälliger Titel und Einkommens- überschüssen gebildeten Guthaben zu beeilen.

Die starke Zunahme der Umsätze und der Saldi der Debitoren im Jahre 1904 rührt zum Teil davon her, dass auch kurzfristige Vor- schüsse und « tägliches Geld » ^) unter diesem Titel untergebracht wurden.

Die in den Tabellen angegebenen Zahlen unter «Durchschnittlich erhobene Summen » und « Durchschnittliches Guthaben » lassen ausser Betracht die Summen, welche Kontokorrent-Debitoren zeitweilig bei der Bank stehen haben, oder welche Kreditoren vorübergehend aufnehmen. Der erste Fall tritt ein, wenn der eröffnete Kredit lediglich zur Abgabe von Tratten benutzt wird, welche vor Verfall gedeckt werden. Die Kon- tokorrent-Kreditoren, welche einen Kredit nur vorübergehend beanspru- chen, werden in bezug auf Deckung und die übrigen Bedingungen den Debitoren gleichgestellt. Der den Checkrechnungen belastete Zins war dagegen in den letzten Jahren durchschnittlich 1 °/o niedriger als in den kommissionspflichtigen laufenden Rechnungen. Welche Beträge dabei in Frage kamen, ist aus untenstehender Tabelle ersichtlich.

Konlokorrent-DeDlioren

Kontokorreni-Kreditoren

Checkrechnungen

Jahr

Durchschnittliche

Durchschnittliches

Durchschnittliche

Durchschnittliches

Durchschnittliche

Durchschnittliches

Schuld

Guthaben

Schuld

Guthaben

Schuld

Guthaben

(in 000 Fr.)

(in QUO Fr.)

(in 000 Fr.)

(in 000 Fr.)

(in 000 Fr.)

(in 000 Fr.)

1890

6,028

1182

276

10,116

42

6,354

1895

4,162

965

89

10,689

183

7,688

1899

9,947

616

778

17,159

169

10,548

1900

11,725

839

2608

17,864

279

8,979

1901

9,499

882

2009

14,622

94

10,192

1902

14,356

5982

262

14,045

100

9,729

1903

7,907

2161

195

16,036

188

9,828

1904

7,454

1130

535

17,066

766

11,903

Tratten. Die Bank hat die aus ihren Akzepten entstehenden Ver- bindlichkeiten nie stark anwachsen lassen. Ende 1880 beliefen sich die in Umlauf befindlichen Akzepte auf 1,9 Älillionen Franken, Ende 1890 auf 2,5 Millionen, Ende 1900 auf 5,8 Millionen (höchste Ziffer), 1902 auf 1,9 Millionen, 1903 auf 4,2 und 1904 auf 3,6 Millionen Frauken.

Der grosse Sprung in der Totalsumme der abgegebenen Tratten von 15 Millionen im Jahre 1893 auf 43 Millionen Franken im Jahre 1894 ist einer verschiedenen Buchungsmethode ^) und der stärkeren Benutzung der Kredite als Akzeptationskredite zuzuschreiben.

1) Siehe Kapitel 27.

-) Die auf die Bank gezogenen und von ihr selbst diskontierten Tratten waren vor 1893 in der Totalsumme nicht inbegriffen.

90

Während des grösseren Teiles der Jahre 1894 und 1895 und der Sommermonate 1896 hielt sich der Privatdiskouto auf 2 ^jo und darunter. Die niedrigen Sätze veranlassten die Schuldner, sich dadurch bedeutende Mittel zu verschaffen, dass sie Tratten auf die Bank zogen, welche von dieser selbst oder anderen Kreditinstituten zum Privatsatz diskontiert wurden.

Bei Annahme einer Provision von '/s "/o (oft ist sie niedriger ^) und eines Satzes von 278 °/o kommen die so erhobenen Gelder auf 278 "/o zu stehen. Die Folge ist, dass viele Geldbedürftig-e g"egen Finanzwechsel Gelder fiir 'Zwecke erheben, für welche feste Anleihen angezeigt wären und bei normalen Sätzen auch aufgenommen würden. Der vermehrte Wechselbestand ruft seinerseits einer vermehrten Ausgabe von Noten, welche indirekt eine ihrer Bestimmung fernlieg-ende Verwendung: finden. Damit stimmt, dass während der Jahre 1895 und 1896 die Vermehrung der Noten-Emission der Schweiz stärker war, als während der folgenden wirtschaftlich bedeutend regeren Jahre 1897/98.

Privatsatz

Konto-

Auf die Kantonalbank

Bei der Kantonalbank

Schweiz. Portefeuille

Jahr

Durchschnitt

korrent - Debitoren

Dilferenz

abgegebene Tratten in Millionen

durchschnittlich in laufender Rechnung

der Kanlonalbank in Millionen

>

Zinsfuss in °lo

0/0

Franken

erhobene Summen

Franken

1894

2,385

4,042

1,657

43

4,7

30,9

1895

2,635

4,083

1,448

52,3

4,4

33,8

1896

3,212

4,180

0,968

53,9

5,7

31

1897

3,250

4,166

0,916

47,1

6,1

29,5

1898

3,731

4,458

0,727

42,5

6,9

34

1899

4,410

4,625

0,215

80

10,9

31,1

1900

4,310

5

0,690

31,4

14,6

23,8

In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre verringerte sich die Differenz zwischen dem Privatdiskontosatz und dem Kontokorrentzinsfuss bis auf 0,215 Vo im Jahre 1900.

Die Totalsumme der auf die Kantonalbank gezogenen Tratten nahm um 44 " 0 ab, dagegen stieg der Betrag der in laufender Rechnung bei der Kaiitonalbank erhobenen Summen um mehr als das Doppelte. Die verminderte Zahl der Abgaben erklärt auch, warum das Diskontomatei'ial in den Jahren der Hochkonjunktur nicht in dem Masse zuninnut, wie der Verkehr.

') Die Benutzung der offenen Kredite als Akzeptationskredite wird durch die in Zürich übliche äusserst niedrige Akzeptprovision erleichtert, welche meistens die gleiche ist wie die gewöhnliche Kontokon-entprovision und auch für Finanzwechsel nicht erhöht wird.

91

Der Durchschnittsbetra^ der auf die Kantonalbauk abgepfebenen Tratten stieg von B>. 12,000 im Jahre 1893 auf Fr. 32—40,000 in den folgenden Jahren.

Durchschnittsbetrag der Tratten:

1870 Fr. 4032 1885 Fr. 4930 1900 Fr. 33,006

1875 3264 1890 9508 1904 41,544

1880 5679 1895 41,021

Die von der Kantonalbank diskontierten eigenen Akzepte werden nicht, wie dies, um den Eindruck grösserer Liquidität des Status zu erwecken, oft vorkommt, in das Portefeuille gelegt, sondern sogleich abgeschrieben. Seit 1900 wird ihr Betrag auf Ende des Jahres in den Berichten erwähnt. 1902 und 1903 übertrafen sie die im Umlaufe befindlichen Akzepte um mehr als eine Million Franken. Ende 1904 war das Verhältnis 5,4 Millionen gegen 3,6 Millionen Franken.

Kredite. Die Kredite in laufender Rechnung sind seitens der Bank jederzeit auf drei Monate kündbar ohne Angabe der Gründe. Ihre Höhe wird durch die Bankkommission festgesetzt.

Die Zahl der eröffneten Kredite stimmt mit der Zahl der Rechnungen nicht überein, weil in vielen Fällen mehrere Kredite bewilligt, aber nur eine Rechnung eröffnet wurde.

Verfügungen. Der Kontokorrent-Gläubiger kann bis auf den Betrag des Guthabens, der Akkreditierte innerhalb des ihm erteilten Kredites über jede beliebige Summe verfügen, sei es in bar oder mittels Abgabe von Tratten, Anweisungen, Checks, Domiziliationen, Buchübertragungen, Ankauf von Effekten etc.

Laut Reglement ist die Bankkommission indessen berechtigt, für den Bezug grösserer Summen der Kontokorrent-Kreditoren und -Debi- toren eine Voranzeige zu bedingen. Von dieser Befugnis ist aber nie Gebrauch gemacht woi'den. Nur als sich vor Einführung der zinslosen Girorechnungen für die Bank aus dem lebhaften Verkehr mehrerer grosser Checkrechnungen Inkonvenienzen ergaben, wurden einige Vor- behalte gemacht.

Einzahlungen. Die Einzahlungen in laufender Rechnung bestehen in : Barzahlungen, Checks, Wechsel, Buchübertragungen, verfallene Cou- pons und Effekten, Effekten-Verkäufe etc.

Zinsfuss. Der Zinsfuss wird von der Bankkommission festgesetzt unter Berücksichtigung der herrschenden Geldverhältnisse und den Kontokorrent-Kunden jeweilen durch Zirkular bekannt gegeben.

92

Eine Aenderuug tritt nicht von selbst mit der Aenderung des offiziellen Diskoutosatzes ein. Da aber letzterer als Preisniassstab für alle kurzfristigfen Gelder gilt, so folgen ihm die Kontokorrent zinsfüsse bis zu einem gewissen Grade. Bei den vielen Schwankungen, welchen der als offiziel geltende Banksatz in früheren Jahren unterworfen war, hätte ein genaues Innehalten zu Schwierigkeiten geführt.

1873 wechselte man den Diskontosatz 31 Mal, den Zinsfuss für die Debitoren 7 Mal, für die Kreditoren 5 Mal und für die provisions- freien Checkrechuungen 9 ]\lal. Ziemlich häutig, bis auf 11 Mal pro Jahr, wurde in den siebziger Jahren der Zinsfuss der Checkrechnungen geändert, welcher in dieser Periode mit dem Diskoutosatz grössere Uebereinstimmung zeigte. Bei starken unvermittelten Diskontoerhöhungen trat eine ent- sprechende Erhöhung des Kontokorrentzinsfusses nicht ein, so dass der dem Schuldner belastete Zins vorübergehend 7^ bis 1 7o unter dem offiziellen Satz bleiben konnte.

A^>niger Aenderungen fanden in den achtziger Jahren statt. Von Februar 1883 bis Mai 1887, über vier Jahre lang, blieb der Debitoren- Zinsfuss auf 472 7o stehen, der Kreditoren-Zinsfuss von Juli 1885 bis Ende Februar 1887 auf 272 7o- Häufiger waren die Aenderungen in der Periode 1889/91, z. B. 1889 bei den Debitoren und Kreditoren fünfmal, bei den Checkrechnungen viermal.

Seitdem zeigt sich das Bestreben, möglichst wenige Aenderungen eintreten zu lassen. In den letzten vierzehn Jahren bestanden jährlich für die Debitoren ein bis zwei, für die Kreditoren ein bis drei und für die Checkrechnungen zwei bis vier verschiedene Zinsfüsse.

Die Zinsänderungen in den verschiedenen Rechnungen erfolgen oft nicht zu gleicher Zeit und nicht in gleichem Masse. Die Differenz zwischen dem belasteten und dem vergüteten Zins kann daher in einzelnen Jahren zwischen 1 bis 2 7" (1892) variieren; diejenige zwischen dem den Kontokorrent-Kreditoren und den Checkrechnungen vergüteten Zinsfuss zwischen ^'2 und 272 ^/o (1878 und 1879). Die Aenderungen finden in der Regel je um ^/a 7o statt.

Zinsdifferenzen zwiscfien Debitoren- und Kreditoren-Reclinungen, zwischen Debitoren- und Clieck-Rechnungen.

Debitoren Kreditoren Differenz Debitoren rechnungen Differenz

7o

>

>

70

70 7o

1873/1883

4,951

3,658

1,293

4,951

2,394 2,557

1884/1894

4,273

2,568

1,705

4,273

1,483 2,790

18951904

4,351

3,074

1,277

4,351

2,211 2,140

In den

siebziger

Jahren

überwog

zwischen

den Debitoren um

Kreditoren eine Differenz von 1 bis P/a °/o, Mitte der achtziger Jahre

93

172 bis 2 7o, 1889 und 1890 betrug sie IV2 7o, im Winter 1891/92 1 "/o, in der ersten Hälfte der neunziger Jahre IV2 bis 2 "/o, 1896/98 1 bis IV2 7o, 1899 und erste Hälfte 1900 1 7o, seitdem meistens IV2 7o, 1904 während 10 Monaten 1 7o.

Durchgehen wir die Durchschnitte der einzelnen Jahre, so finden wir die geringste Differenz, ca. 1 7o> in den Jahren 1874/78, 1899, sowie in der ersten Hälfte 1900, Zeiten des teueren Geldstandes, in welchen die Bank alle Mittel aufbieten musste, um Geld anzuziehen. Sie verzichtete darauf, ihren Schuldnern einen entsprechend höheren Zins zu berechnen. Eine Differenz von 1,65 bis 2 7o trat ein in den ruhigen achtziger Jahren und in der ersten Hälfte der neunziger Jahre, in welchen die Bank das Bestreben hatte, den Zufluss der kurzfristigen Gelder zu hemmen, für die sie im Portefeuille nur mit Schwierigkeit lohnende Verwendung fand. Jahre mit gesteigertem Verkehr, in welchen die Bank hohe Reingewinne erzielte, 1881, 1889, 1890, ferner 1901 und 1902 weisen eine Differenz von zirka IV2 ^^f. 1904 betrug die Differenz 1,083 7o.

Die 32 Jahre von 1872 bis 1903 ergeben einen Durchschnitt des offiziellen Satzes von 374 7o- lu 16 Jahren war der Durchschnitt über 374 7o, in 16 Jahren unter 374 7o- Die durchschnittliche Differenz zwischen Zinsbelastung und Zinsvergütung in den 16 Jahren mit hohem Diskonto betrug nur 1,28 7o gegenüber 1,59 7o in den 16 Jahren mit niedrigem Diskonto.

Ein Vergleich zwischen der Zinsvergütung in Kreditoren- und Checkrechnungen ergiebt Unterschiede von 7^ bis 272 7«, begründet in den öfteren Aenderungen des Check-Zinsfusses, welcher mehr den Schwankungen der Diskontosätze folgt. In den neunziger Jahren über- wog eine Differenz von 1 '^/o, 1899 7^ V^i seitdem meist 1 7o. Der Unterschied betrug in dem Zeiträume :

Kreditoren-Zinsfuss

0/0

1873/1883 3,658

1884/1894 2,568

1895/1904 3,074

Der hohe Zinsfuss der Kontokorrent-Kreditoren ist ein Aequivalent für die üinen berechnete Kommission. Infolge der vermehrten Umsätze und der grösseren Schwankungen der Check-Guthaben muss ein ver- hältnismässig weit höherer Betrag, annähernd 25 7o, in der Kasse in Bereitschaft gehalten werden.

Untersuchen wir die Differenz zwischen dem Check- und dem Debi- toren-Zinsfuss, so ist vorauszusenden, dass sie im allgemeinen infolge der

Check-Zinsfuss

Differenz

0/0

0/0

2,394

1,264

1,483

1,085

2,211

0,863

94

Konkurrenz seit Ende der achtziger Jahre stark zurückgegangen ist. Da- von abgesehen, zeigt sich auch hier in Zeiten von Geldmangel oder leb- haftem Verkehr der kleinste Unterschied, am geringsten V/2'^/0 im Jahre 1899, dann folgen 1896, 1898 und 1900 mit zirka 2 7o. Die grössten Differenzen, zirka 3 ^/o, weisen wieder die geschäftsstillen achtziger Jahre und die erste Hälfte der neunziger Jahre auf.

Vergleich mit dem Lombard-Zinsfuss. Ein Vergleich des Debitoren- Ziusfusses mit dem Lombard-Zinsfuss zeigt, dass letzterer sich in weit höherem Masse den Diskontosätzeu, und zwar seit Mitte der achtziger Jahre den Privatsätzen anpassen musste, so dass er im Laufe eines Jahres bald über, bald unter dem Debitoren-Zinsfuss stand.

1872/79 Avar der Debitoren-Zinsfuss durchschnittlich um V^ % höher; 1884/87, während welcher Zeit eine starke Verminderung der Kontokorrent-Debitoren stattfand, war die Differenz ^ji °/o, vorübergehend 1 %> wobei noch in Anschlag zu bringen ist, dass der Kontokorrent- Schuldner überdies auf den Bezügen eine Provision von % zu ent- richten hatte. In den stillen Jahren 1892/94 betrug der durchschnittliche Unterschied ^js °/o. In sehr regen wirtschaftlichen Jahren dagegen war der Lombard-Zinsfuss durchschnittlich höher, z. B. 1881, 1890/91 und 1899.

Lombardzinsfuss Kont.-Kor. Debitoren Differenz

0/0 > >

Durchschnitt 1871/1894 4,37 4,72 0,35

1895/1904 4,20 4,35 0,15

Die Provision. Die Provision war ursprünglich auf ^s 7o festgesetzt und wurde nicht nur vom Umsatz, sondern auch vom Saldo-Vortrag er- hoben. Den billigen Bedingungen der Bank wurde zugeschrieben, dass der Verkehr in den siebziger Jahren trotz der ungünstigen wirtschaftlichen Lage zunahm. Als Mitte der achtziger Jahre die Privatbanken ihren Kontokorrent-Verkehr auf jede Weise zu stimulieren suchten, wurde die Kantonalbank teilweise in dieser Hinsicht überholt, und die Bankkommission erhielt die Ermächtigung, in einzelnen Fällen auf 1 V«» zu gehen.

Beschwerden verschiedener Kunden veranlassten den Bankrat, anfangs der neunziger Jahre den Saldovortrag frei zu geben, falls der Umsatz im Semester mindestens eine gleich hohe Ziffer erreiche, wie die Vortragssumme. Mitte der neunziger Jahre bürgerte sich für Rechnungen mit ])fdeutendem Verkehr eine Provision von 1 7oo immer mehr ein.

Gegenwärtig gelten folgende Bestimmungen:

Die Provision wird in der Regel nur auf den Bezügen (Soll-Posten) erhoben. Einzahlungen und Saldo-Vortrag sind provisionsfrei.

95

In den Debitoren-Rechnungen, die keinen oder nur unbedeutenden Umsatz aufweisen, wird auch eine Provision pro Semester vom Saldo erhoben. Die Franko-Posten ') (im Haben) sind vom provisionspflichtigen Soll in der Regel in Abzug zu bringen. Den Kontokorrent-Debitoren wird gewöhnlich eine Provision von '/^ °/o, den Kreditoren von 1 "/oo berechnet.

Grössere Freiheit der Bewegung wurde der Bankleitung gegeben, indem die ausführenden Organe, Direktor und Filialverwalter, seit 1902 ermächtigt sind, bei bedeutendem Verkehr bis auf 1 "/oo für die Debitoren und 7"^ 7oo f^ii' fliß Kreditoren zu gehen.

Der Erfolg dieser Massregel war, dass in den letzten Jahren die Umsätze bedeutend stiegen, aber trotz des bedeutenderen Verkehrs die Totalsumme der Provisionen 1902/1904 seit 1877 den geringsten Betrag aufweist. Da ein ausgedehnter Kontokorrent-Verkehr auf andere Ge- schäfte der Handelsbank, z. B. den Wechsel- und Effekten-Verkehr, befruchtend einwirkt, so wird die Einbusse mehr als ausgeglichen.

Deckung. Ueber die Deckung bestimmen Gesetz und Reglement wie folgt :

„Kredite dürfen nur gegen genügende Real- oder Personal-Kaution (Hinterlage oder Bürgschaft oder Verbindung beider) gewährt werden."

Blanko-Kredite an industrielle Unternehmungen oder Handelshäuser sind untersagt.

Seit 1884 geben die Jahresberichte eine Uebersicht der Kredite nach der Art der Deckung, Ende 1904 waren von 29,014 Millionen Franken durch Grundversicherung gedeckt .... Fr. 2,231,000 = 7,7 7o

durch Faustpfand gedeckt 24,929,000 = 85,9 7o

durch Bürgschaft gedeckt 1,086,000 = 3,8%

durch Bürgschaft nebst Grundpfand gedeckt 469,000 = 1,6 Ferner bestanden laufende Kredite zugunsten

von Gemeinden , 300,000 = 1,0 7o

Fr. 29,014,000 = 100,0 7o

In den achtziger Jahren wurde vom Bankrate die Frage mehrere Male erörtert, ob die vom Bankgesetz für Fabriketablissemente aufge- stellte Belehnungsgrenze von einem Drittel des Wertes auch bei der Bewilligung von Krediten eingehalten werden müsse, und die auf industriellen Anlagen gesicherten Schuldbriefe nur bis auf einen Drittel des Wertes der Unterpfande belehnt werden dürfen.

*) Posten, auf welchen eine Gebühr schon erhoben wurde.

96

Die Freunde einer höheren Belehuung legten § 14 des Bankgesetzes so aus, dass für Kredite nur „genügende" Deckung vorgeschrieben sei, und machten geltend, dass Kredite in laufender Rechnung nur zeitweise bis zur vollen Höhe benutzt werden.

Dagegen wurde vorgebracht, dass ein so weit gehender Unterschied zwischen festen Darlehen und offenen Krediten in Anbetracht der gleichen Natur der Deckung nicht gerechtfertigt, eine Liquidation der Unterpfaude bei Zwangsexekutioneu schwierig sei, und die Kantonalbank als Emissions- lustitut in bezug auf Sicherheit strenge Grundsätze beobachten müsse.

Schliesslich einigte man sich, dass die Bankkommission in jedem einzelnen Falle die Höhe der Belehnung nach eingehender Prüfung der Person des Kreditnehmers und der angebotenen Grundpfande be- stimmen solle.

Die ^^'irkung der Baukrisis kommt zum Ausdruck in der hohen Ziffer der durch Grundpfand gedeckten Kredite in den Jahren 1898/1901. Die offenen Kredite nahmen von Ende 1898 bis Ende 1900 um 4,6 Millionen Franken zu, wovon auf die durch Gruudpfand gedeckten 4,2 Millionen Franken entfielen. Letztere betrugen 5,9 Millionen Frauken = 19,5 > gegenüber 6,3 7o im Durchschnitt von 1892/1896.

Grössere Geschäftsfirmen, welche bis dahin keinen Verkehr mit der Kantoualbank unterhalten hatten und deren Kreditbedürfnis zur Zeit des teuern Geldstandes an anderen Orten nicht mehr befriedigt werden konnte, sahen sich gezwungen, um Darlehen und Kredite auf Grundeigen- tum nachzusuchen. Um nicht einfach zusehen zu müssen, wie sie den lukrativeren Kontokorrent-Verkehr anderen Banken zuwandten, entsprach man solchen Begehren, sofern es sich um hohe Suinmen handelte, in der Form von laufenden Krediten, unter der Bedingung, einen angemes- senen Umsatz zu unterhalten.

Die durch Faustpfand gedeckten Kredite, welche 1884/88 im Durchschnitt sich auf 63 ''.'o beliefen, stiegen im Börsenjahre 1890 auf 87 "/o- Die ausserordentliche Zunahme und ebenso rasche Abnahme nach Zurückweichen der Kur-se der meisten Wertpapiere Ende 1891 ist schon erwälint word(-n. Die grössere Anspannung des Verkehrs bewirkte während des Zeitraumes 1895 bis Mitte 1900 eine Vermehrung von mehreren Millionen Franken.

Die gegen Bürgschaft bewilligten Kredite erreichten Mitte der achtzicrer Jahre die Summe von 1,8 Millionen Franken. Die gleichen, bei den reinen Bürgschaftsdarlehen (15. Kapitel) erwähnten Gründe ver- ursachten später eine Abnahme auf Fr. 665,000 Ende 1894. Die für Zürich kritischen Jahre 1899/1901 veranlassten viele Leute, auch diese Art des Kredites wieder zu Ehren zu ziehen. Ende 1900 bestanden

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Bürgscliaftskredite für 1,7 ^lillionen. Ebenso giii<j;('n die gegen Bürg'- schaft nebst Faustpfand oder Bürgschaft nebst Griindpfand g:esicherten Kredite von Fr. 875,000 Ende 1884 auf Fr. 162,000 Ende 1894 zurück und stiegen auf Fr. 720,000 Ende 1900 au.

Die den Gemeinden in laufender Eechnung eröffneten Kredite besassen niemals grosse Bedeutung.

Falls der Wert der Pfänder oder die Güte der Bürgschaft sich verringert, so ist die Bank berechtigt, sofort vermehrte Sicherheit oder entsprechende Abzahlung zu verlangen. Die Bürgschaftsverträge für laufende Kredite müssen nach Ablauf von je vier Jahren erneuert werden.

Verluste. Die Verluste im Kontokorrentverkehr betrugen in den Jahren 1882/93 Fr. 54,869 = 0,05 7o auf den während dieser Zeit erhobenen Summen, zirka 104 Millionen. = 0,009% auf den 1870/1900 offenen Krediten von zirka 618 Millionen Franken.

Die geringe Ziffer erklärt sich aus dem Verbot der Blanko-Kredite. Ursache der Verluste waren Rückgang der Kurse von ^\'ertpapieren, Wert- verminderung der Grundpfande, Verarmung oder Konkurs der Bürgen und betrügerische Handlungen. Seit 1893 sind keine Verluste zu verzeichnen.

Ertrag. Trotz des grösseren Umsatzes hat der Betrag der erhobenen Kontokorrent-Provisionen infolge Herabsetzung der Sätze nicht zuge- nommen. Die günstigsten Ergebnisse verzeichnen die Jahre 1890, 1891, ferner 1894, 1895, 1896 und 1897, in welchen Jahren die auf die Kantonalbank abgegebenen Tratten hohe Ziffern erreichten.

Die Marge zwischen Diskontosatz und Debitoreu-Zinsfuss ist be- deutend kleiner geworden:

Diskontosatz Debitoren-Zinsfuss Differenz

7o 7" 7"

1873/1883 3,796 4,951 1,155

1884/1894 3,314 4,273 0,959

1895/1904 4,114 4,351 0,237

auch unter Berücksichtigung, dass der Privatsatz heute eine ganz andei-e Bedeutung hat als früher, ein erheblicher Unterschied zu Gunsten der früheren Periode. Ein Vergleich des Zinsertrages der Debitoren-Rech- nungen mit der Zinslast des Gründungskapitales ergiebt folgende Diffe- renzen :

Zinsertrag: der Zinslast des

Debit.-Rechnungen Gründungskapitals Differenz

7o 7- "/'•

1873/1883 4,906 4,329 0,577

1884/1894 4,209 4,036 0,173

1895/1904 4,220 3,957 0,263

IL 7

Diskont(KS;üz

Krcditoren-Ziiisfuss

Differenz

Checkkonto-Ziiisfuss Differenz

>

7o

>

7o 7o

3,796

3,658

0,138

2,394 1,402

3,314

2,568

0,746

1,483 1,831

4,114

3,074

1,040

2,211 1,903

itokorrent-

-Gelder finden

hauptsächlich Verwendung ii

98

Die den Kreditoren vergüteten Sätze zeigen folgende Abweichungen vom offiziellen Diskoutosatz :

1873/1883 1884/1894 1895/1904 Die Wechsolportefeuille.

Die Differenz zwischen der Zinsvergütung an die Kontokorrent- Kreditoren und dem Zinsertrag des Portefeuilles betrug:

1873/1883 (ausländisches und schweizerisches Portefeuille) 0,854 "/o 1884/1894 (schweizerisches Portefeuille) 0,657 7o

1895/1904 (schweizerisches Portefeuille) 0,498 7o

Die Differenz der einzelnen Jahre zeigt eine Uebereinstimmung mit dem jeweiligen Stand des Diskontosatzes. Man vergleiche:

Differenz zwischen durchschnitt). Ertra? des Portefeuilles und der Zinsvers^filunj an die Kontokorrent-Kreditoren

0,563 0,934 0,350 1,110 0,337

Umsatz der Checkrechnungen. Bei den Checkrechnungen entfiel:

auf ein durchschnittliches Guthaben von ein Umsatz von Verhältnis Fr. Millionen Franken

1875 5,189,000 277 1: 53

1880 8,756,000 600 1: 69

1890 6,355,000 815 1:128

1900 8,979,000 1070 1:119

1903 9,828,000 1760 1:179

1904 11,903,000 2050 1 : 172 Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, verrichtete 1 Fr.

1903/04 drei- bis viermal mehr Arbeit als in den siebziger Jahren. Vom Standpunkt der Bank aus betrachtet, muss sie mit einem weniger als doppelt so grossen Kapital einen mehr als sechsmal grösseren Verkehr bewältigen. Erleichtert wird ihre Aufgabe durch den Umstand, dass ein grosser Teil der Umsätze nicht mehr durch Einzahlungen in bar, sondern durch blosse Uebertragungeu in ihren Büchern vollzogen wird.

Durchschnittlicher Diskontosatz

1884/1887

/o

3,01

1888/1891

3,69

1892/1895

3,24

1899/1900

4,92

1901/1904

3,96

99

Spannweite. Was die Schwankungen der Guthaben der Kreditoren- und Checkrechiuuigen anbelanj^t, so g-eben die Jahresberichte mit Aus- nahme von 1886 nur je die höchste und niedrigste Totalsumme der Saldi Ende der Monate au. In den meisten Jahren ergiebt sich für die Kontokorrent-Kreditoren eine Spannweite von 3 4 Millionen, für die Check-Konti von 5 6 Millionen, 1904 dageg'en für die ersteren eine Spannweite von 2,7 Millionen, für die letzteren von 10 Millionen Frauken. Wie wenig' diese Zahlen der wirklichen Spannweite entsprechen, geht daraus hervor, dass 1903 bei den Kreditoren der Jahresdurchschnitt die angegebene höchste Ziffer übersteigt. Die höchste Summe Ende des Monats tinden wir bei den Kontokorrent-Kreditoren :

in den Monaten i^ugust fünfmal, September fünfmal, Juli dreimal, Februar dreimal,

bei den Check-Konti : Mai sechsmal, Februar viermal, März dreimal ; die niedrigste Summe bei den Kontokorrent-Kreditoren :

Dezember achtmal, Januar siebenmal, April dreimal,

bei den Check-Konti : Oktober sechsmal, Dezember viermal, Januar dreimal, November zweimal.

Es entsprechen diese Angaben ungefähr der periodischen An- spannung des Geldmarktes.

Schlussbetrachtung. Die Kantonalbauk zeigt als Handelsbank nicht die gleiche glänzende Entwicklung wie als Noten- und Diskonto- bank, als Bodeukredit-Institut und Sparkasse.

Doch steht sie als Depositenbank in Zürich an erster Stelle. Die Zahl der Kontokorrent-Kreditoren hat sich nach der Stagnation der achtziger Jahre von 913 Ende 1880 auf 2862 Ende 1904 gehoben. Die Summe der Guthaben hat sich verdoppelt. Die Zahl der Checkrechnungen ist von 252 Ende 1880 auf 545 gestiegen, der Umsatz in einfacher Auf- rechnung von 300 Millionen auf 1024 Millionen Franken.

Ein anderes Bild bietet der Verkehr mit den Kontokorrent- Debitoren. Die Zahl der Ende 1879 offenen Rechnungen betrug 941, zufällig gleich der Zahl der Kreditoren ; die Totalsumme der Saldi (14 Millionen Franken) war ungefähr doppelt so gross. Statt der bei den Kreditoren beobachteten Stagnation trat von 1882 an ein starker Eückgang ein. *) Zwischen 1885 und 1896 war die Zahl der Debitoren

^) In Wirklichkeit ist die Abnahme bedeutend stärker als sie auf der Tabelle erscheint, indem in den achtziger Jahren eine Reihe von Rechnungen mit Banken und Bankiers, welche wie Kunden mit der Kantonalbank verkehrten, auf die Kontokorrent-Kreditoren und -Debitoren, sowie die Checkrechnungen verteilt wurde, während sie in den siebziger Jahren unter dem Titel « Banken und Bankiers » aufgeführt wurden.

100

wenig über 700, während die von ihiuMi im Jahresdurchschnitt erhobenen Gelder um mehr als die Hälfte zuriu'k<iiii<>eii.

Auch der wirtschaftliche Aufschwung der zweiten Hälfte der neunziger Jahre machte sich bei diesem Geschäftszweig nicht so geltend^ wie bei den anderen zürcherischen Banken. Die Zahl der Eechnungen vermehrte sich auf 1020 Ende 1900. Der durchschnittliche Betrag der Vorschüsse überstieg nur 1900 und 1902 die 1878/88 erreichten Ziffern. Die Mitte der achtziger Jahre besonders bei der Hauptbank auf- fällige Verminderung der Zahl der Rechnungen ^) veranlasste eine ein- gehende Untersuchung der Gründe. Von den in den drei Jahren 1883/85 saldierten 228 Rechnungen war

in 55 Fällen der Schuldner in Konkurs geraten oder der Bürge

musste Zahlung leisten; in 26 Fällen wurde die Rechnung durch Verkauf der hinterlegten

Titel aufgelöst; in 16 Fällen erhielten die Schuldner Blanko-Kredite bei anderen

Bauken ; in 11 Fällen wurde der Kredit in ein festes Darlehen (Lombard

oder Schuldbrief) umgewandelt; in 21 Fällen war der Schuldner gestorben oder hatte sich von

den Geschäften zurückgezogen etc. in 99 Fällen waren die Gründe unbekannt. Als Gründe der Abnahme werden angeführt:

1. der allgemeine Rückgang von Handel und Industrie, infolge- dessen Kredit weniger als sonst beansprucht wurde;

2. die höhere Belehnung von Wertpapieren durch andere Institute, durch Handelsbanken des eigenen Platzes und kleinere Emis- sionsbanken auf Nebenplätzen, welche den Ueberschuss der ihnen durch die Notenausgabe billig anliegenden Gelder bei Börsenagenten und Warenhäusern unterzubringen suchten;

3. die Zinsdifferoiiz zAvischen den Faustpfaiiddarlehen und den Kontokorrent-Debitoren, welche sich zum Nachteil der letzteren so erweiterte (zeitweise bis auf 1 °/o), dass die den Kunden aus dem regulären Bankverkehr erwachsenden Vorteile mehr als aufgehoben wurden.

Als hauptsächlichste Gründe, warum sich die Bank ihren Konkur- renten gegenüber im Nachteil versetzt sah, wurde hingewiesen auf:

') Von den zirka 400 auf der Hauptbank offenen Rechnungen zeigte nur '/s einen nennenswerten Umsatz. Beinahe 10 % zahlten keinen Zins, weil sie den eröfliieten Kredit zu Trassierungen benutzten, welche sie vor Verfall deckten.

101

1. das Verbot, uiif!:(Hlockte Kredite erteilen zu dürfen, während dem Grosshandel überall Blanko-Kredit eingeräumt werde;

2. die starren ßestinnnungen des Reglements in bezug- auf die Festsetzung der Kontokorrent-Bedingungen.

Blanko-Kredite. Zur Frage der Bhmko-Kredite ist folgendes zu bemerken :

Die Geschäftsberichte geben nur in wenigen Fällen an, auf welche Kategorie der Kunden, Kaufleute oder Industrielle, die erlittenen Ver- luste fallen.

Die grössten Verluste der deutschen Banken wurden von jeher durch die Beteiligung oder Kreditgewährung an industrielle Unter- nehmungen verursacht. Die an Kaufleute erteilten Kredite sind leichter innert einer gewissen, zum voraus bestimmten Höhe zu halten und, wenn einmal bewilligt, leichter wieder einzuschränken. Die Entwicklung der Handelshäuser ist, falls der Charakter der Schuldner gewagte Speku- lationen ausschliesst, leichter zu überwachen. Bei den industriellen Krediten müssen nicht nur die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in Berücksichtigung gezogen, sondern jeder Industriezweig, jedes einzelne Unternehmen muss für sich beurteilt werden. Neue Erfindungen der Technik, geringere Unkosten, geschultere Arbeitskräfte können das eine Unternehmen in den Stand setzen, die Preise herabzusetzen in der Absicht, in dem vermehrten Umsätze ein Entgelt zu finden und da- durch seinen Konkurrenten dem Euine nahebringen.

Die Summen, welche einmal während der Hochkonjunktur in Be- triebserweiterungen und neuen Anlagen festgelegt worden sind, können in ruhigen Zeiten nur schwer wieder herausgebracht werden. Um das Unter- nehmen in Gang zu erhalten und die früher gewährten Darlehen nicht einzubüssen, sehen sich die Banken oft zu weiteren Vorschüssen ver- anlasst. Verschiedene Vorkommnisse in den letzten Jahren zeigen, wie gross die Versuchung ist, zur Rettung der alten Guthaben neue Summen hineinzustecken.

Im allgemeinen ist zu sagen, dass ungedeckte Kredite vollkommene Sicherheit bieten können, solange die Möglichkeit vorhanden ist, die wirtschaftliche Lage des Schuldners genau zu verfolgen. Eine Notenbank dagegen überlässt dieselben, wie die Diskontierung von Wechseln mit einer Unterschrift, im Interesse ihrer Liquidität besser den Handelsbanken.

Festsetzung der Kontokorrent-Bedingungen. Was den zweiten Punkt, geringe Bewegungsfreiheit der Leitung anbelangt, so schien bei den zur Zeit der Gründung massgebenden Anschauungen eine

102

gleichmässige Behandlung' aller Kunden geboten. Die Vergünstigungen, welche der Grosshandel g-enoss, sollten auch den kleinen Leuten zugute konnnen. Ein weiteres Entgegenkommen der Staatsbank, Abweichungen von den einmal festgesetzten Normalbedingungen hielt man nur zu Gunsten der wirtschaftlich Schwachen für gerechtfertigt. Die Fest- setzung der Provision wurde in die Hände des Bankrates gelegt, einer Behörde, welche nur Grundsätze aufstellen, aber keine Rücksicht auf die einzelnen Kunden nehmen kann.

Für den Kontokorrent-Verkehr sind starre Normen von grösserem Nachteil als für irgend einen anderen Zweig des Bankgeschäftes. Wer mit den Kunden unterhandelt, muss in der Lage sein, je nach Würdigung der Sachlage, der Person, der Sicherheit, des Umsatzes, der Art des Verkehrs und der am Orte geltenden Gebräuche, die ihm gut scheinenden Zugeständnisse zu machen, wenn die Verhandlungen nicht schwerfällig werden oder erfolglos verlaufen sollen.

Nachdem der Bankrat sich schon in den achtziger Jahren entgegen- kommend gezeigt hatte, fasste er anfangs 1902 den grundsätzlichen Beschluss, den Direktoren und Filialverwaltern unter bestimmten Voraus- setzungen und innert gewissen Grenzen freie Hand zu lassen.

Einheitliche Vereinbarungen. Die lebhafte Konkurrenz auf dem Platze Zürich hat die Bedingungen des Bankverkehrs so beeinflusst, dass 1903 im Verbände der Zürcher Kreditinstitute Vorschläge gemacht wurden, welche auf eine einheitliche Ordnung durch Aufstellung von Minimalsätzen hinzielten. Unter anderm sollte in den provisionsfreien Checkrechnungen die Zinsvergütung nicht mehr betragen als V/2 und in den provisionspflichtigen Rechnungen nicht mehr als 1 unter dem offiziellen Banksatz, für gedeckte Kredite die Zinsbelastung nicht unter dem Banksatz. Eine Einigung wurde jedoch nur in bezug auf die Valu- tierung der einzelnen Beträge in den Checkrechnungen erreicht.

Im Juni 1905 beschlossen die Schweizerischen Emissionsbanken, den Zinsfuss in den Checkrechnungen gegenüber Banken und Bankiers auf 172 7" unter dem offiziellen Diskontosatz, im Maximum auf 3 7o festzusetzen. Mehrere grosse Handelsbanken erklärten, diese Abmachung ihren Kunden gegenüber ebenfalls beobachten zu wollen.

103

28. Kapitel. Die Girorechnungen.

Die Girorechnungen sind die unverzinslichen, provisionsfreien Rechnungen mehrerer grösserer Banken. Ende 1889 wurden sie vom Konto Emissionsbanken abgetrennt. ^)

Ende 1904 bestanden bei der Hauptbank neun, wovon sieben auf die an der Abrechnungsstelle beteiligten Banken entfallen, bei der Filiale Winterthur zwei und bei der Filiale Uster eine Rechnung.

Die Höhe der Umsätze spiegelt die wirtschaftlichen Verhältnisse wieder. Man vergleiche die Abnahme im Jahre 1892 nach der Krisis von 1891, die Zunahme von 1895 an, ebenso die Verminderung 1900 und 1901 nach der Krisis Mitte 1900, und die Vermehrung in den Jahren 1903 und 1904. Tab. 23 No 1. Giro-Rechnungen.

Ende de

s Jahres

Durch-

Umsaiz in

Verhältnis

Die ein^czalilien

Jahr

Zahl der Rechnungen

Betrag in (000 Fr.)

schnitt!. Bestand

in (000 Fr.)

doppelter

Aufrechnung

(in Hill. Fr.)

des Umsatzes zum

durchschnittlichen

Bestand

Betrfige verblieben

durchschnittlich

bei der Bank

Tage

1889

6

1306

1890

6

1455

586

1891

7

1716

594

1892

9

698

453

1893

13

2026

565

1894

14

3242

2607

615

236:1

3,1

1895

13

3599

2591

818

316:1

2,3

1896

13

5047

2162

881

408 : 1

1,8

1897

13

4156

3216

1009

314:1

2,3

1898

13

1691

3203

1096

342 : 1

2,1

1899

11

4538

3187

1158

364:1

2

1900

11

3110

2976

1040

349:1

2,1

1901

11

1881

2682

1079

402 : 1

1,8

1902

11

4099

2842

1324

466:1

1,6

1903

11

4595

2994

1769

591:1

1,2

1904

12

2042

2504

2185

872 : 1

0,8

Die kurze Dauer, während welcher die eingezahlten Beträge im Durchschnitt in den letzten Jahren bei der Bank verblieben, zeigt die stärkere Ausnutzung der Giroguthaben nach der Einrichtung des Giro- verkehrs im Jahre 1903. ^)

') Siehe 25. Kapitel. ^) Siehe 26. Kapitel.

104

Ende der achtziger Jahre sammelten einzehie Banken wiederholt auf Haiiptzalihinastcrmine liin o-rosso, in die Millionen gehende Guthaben an. und verfügten darübei' auf einen Zeitpunkt, in welchem die Kantonal- bank ohnedies stark in Anspruch g-enommeu war. Die beträchtlichen Zahlungen in Silber, zu welchen sich diese bei dem Mangel an Noten gezwungen sah, Hess die Frag:e aufwei-fen, ob es in ihrem Interesse liege, so grosse Beträge von kui-zfälligen und so stai-ken Schwankungen unterworfenen Geldern aufzubewahren und den damit verbundenen Verkehr unentgeltlich zu besorgen. Um die Kiickzüge grösserer Gut- haben in Zeit(Mi von Geldknappheit einzuschi'änken, traf man mit einigen Banken die Vereinbarung, dass sie täglich nur über eine bestimmte Summe verfügen dürften. 3Ian kam aber bald davon ab und bestimmte, dass jede Bank stets ein gewisses Minimalguthaben bei der Kantonalbank belassen muss, dessen Höhe im Verhältnis zu dem Umsatz steht.

24. Kapitel. Die Abrechnungsstelle in Zürich.

(Clearing house.)

]Mit dem Aufleben des Verkehrs Ende der achtziger Jahre hatte die Kantonalbank in rascher Aufeinanderfolge 1888/90 ihre Notenemission von 15 Millionen auf 24 Millionen erhöht, eine Zunahme von 60 % iu drei Jahren.

Als im Herbste 1890 auch die letzte Vermehrung von drei Millionen Franken vom Verkehr vollständig aufgenommeu worden war und sich im November wieder Noteinnangel einstellte, lud die Kantonalbank die grösseren Zürcher Banken zu einer Versammlung ein, in welcher sie den Plan entwickelte, nach englischen und deutschen Vorbildei"n eine Abrechnungsstelle zu errichten, wodurch der Barverkehr eingeschränkt und der Bedarf an Zahlungsmitteln vermiiulert würde.

Die Versammlung beauftragte die Kantonalbank mit der Aus- arbeitung eines Vertrages und eines Eeglementes und ersuchte sie um Uebernahme der Leitung der Abrechnungsstelle und die Ueberlassung eines Lokals. Nachdem in einer zweiten Versammlung die Vertreter der in Frage kommenden Banken Vertrag und Eeglement durchberaten und angenonunen hatten, wurde die Abrechnungsstelle am 13. Juli 1891 unter Beteiligung der sieben grössten Zürcher Banken eröffnet. Am I.November 1893 trat eine weitere Bank hinzu, so dass die Zahl seither acht beträül.

105

Die Teilnehmer verpflichteten sicli, alle in Schweizerwährun<>- aus- gestellten Checks, Wechsel, Anweisungen und älinlichc Papiere, welche sie auf einander besitzen, durch ihre Vertretei" in der Anstalt zur Ab- rechnung zu bringen und nur in dringenden Fällen dii'ekt einzuziehen. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen den Beteiligten, die schliessliche Ausgleichung durch Gutschrift und Belastung auf den be- treffenden Girorechnungeu bei der Zürcher Kantonalbank. Jeder Teil- nehmer hat dafür zu sorgen, dass stets ein genügendes Guthaben vorhanden ist. Die Einlieferung der Abschnitte in die Aljrechnungs- stelle gilt als gehörige Vorweisung, die Ausgleichung im Abrechnungs- verfaliren als Zahlung im Sinne des Gesetzes, lieber den Geschäftsgang der Abrechnung besteht ein besonderes Reglement.

Tab. 2^

k No. 1.

Die

Zürcher Ab

rechnu

ngsstel

e.

Stück- : ^""""" ''"■■ 1^

Jahre 1 Hiiilieforiingcn i '

HlliYll-

tliiiillübetnig

Höchsicr Tiigcsiimsafz Zürcher Kantonalbank ''|■"'■"•

Summe i Stück- S^me der Durchschnitts- („'„•, ,|,,^

Zahl i^ < (000 Fr.)

PS oiiizdiiPii Stiid-cs

Tag

in (000 Fr.)

Zahl

Einlicferungen in (000 Fr.)

ueirag aes einzelnen Stückes

Kaiiliiiial- biik

1891') 28,2801 231,965;

8202

30./XI

5,333

5,387

73,040

13,559

31,5

1892

59,6.56 409,911

6889

29./II

3,925

18,794

148,293

7,890 :

36,2

1893

70,845 .565,925,

7988

28./n

4,861

21,997

210,770

9,.582

37,2

1894

80,190 618,497

7713

31./X11

6,160

23,720

222,098

9,363

35,9

1895

91,.522, 787,104

8600

3Ü./XI

10,651

26,878

271,915

10,117

34,5

1896

98,886 852,668

8616

30./VI

13,986

27,516

282,343

10,261

33,1

1897

107,313: 97.5,948'

9094

30./VI

11,219

28,763

314,715

10,942

32,2

1898 ! 113,683 1,078,715

9489

30./VI

12,387

30,191

335,863

11,124

31,9

1899 i 119.946 1,158,759

9661

30./VI

14,716

31,348

361,084

11,519

31,2

1900

116,873 1,069,521:

9151

30./XI

11,624

27,859

304,005

10,912

29,1

1901

116,253

1,065,7741

9168

28./II

13,644

26,215

302,219

11,529

28,3

1902

127,303

1,289,176

10127

31./V

13,646

28,065

374,487

13,.344

29,1

1903

127,916 1 1,248,100

9191

30./XI

11,103

26,944

345,890

12,837

27,7

1901

131,018

1,217,225

9290

31./\l[

11.821

28,491

365,191

12,817

30

') 5'/-' Monate.

Umsatz. Die Zunahme der Einlieferungen in den Jahren 1894 1899 von 618 auf 1158 Millionen kennzeichnet die Periode des wirtschaftlichen Aufschwungs. Die bedeutende Verminderung im Jahre 1900 fiel allein auf Eechnung der letzten fünf Monate und war eine Folge der Mitte des Jahres eingetretenen Krisis. Nach Ueberwindung derselben ging die Summe der Einlieferungen im Jahre 1902 in überraschender Weise in die Höhe. In den Jahren 1903 und noch mehr 1904 machte sich der Einfluss des von der Kantonalbauk organisierten Giroverkehrs fühlbar. Trotz des gesteigerten wirtschaftlichen Verkehrs waren die Umsätze kleiner.

lOG

Das ChecksTStem mit der Abrechnungsstelle hat den Zahlungs- verkehr in bar und Noten zurückgedrängt, muss aber seinerseits der vollkommeneren Form des Giroverkehrs (einfache Buchübertragung) weichen.

Durchschnittlicher Betrag des einzelnen Abschnittes. Der durch- schnittliche Betrag des einzelnen .Stückes ist wesentlieh höher als bei der Abrechnungsstelle der deutschen Reichsbank. Während mau in Berlin aus den immer kleiner werdenden Durchschnittsbeträgen darauf schliesst, dass das Abrechnungswesen immer tiefer in die Kanäle des Verkehrs eindringt, zeigt unsere Tabelle gerade die entgegengesetzte Tendenz. Die durchschnittliche Grösse der Abschnitte nahm mit dem stärkeren Verkehr, von Fr. 7713 im Jahre 1894 auf Fr. 9661 im Jahre 1899 zu. Nach der Krisis ging sie auf Fr. 9151 zurück und erreichte 1902 Fr. 10,127.

Tabelle der monatlichen Einlieferungen.

Tab. 24, No. 2. (In Millionen Franken.)

1895

1896

1897

1898 1899 1900 1901 i 1902 1903! 1904

1 i 1 i

1895 bis 1904

Januar

58

65

69

85

95

89

93

115

118

91

878

Februar

54

55

71

80

87

83

87

98

89

94

798

März

65

73

92

97

93! 106

85

90

110

111

922

April

65

65

83

84

87 1 90

85

116

100

96

871

Mai

58

62

72

87 106 94

92

113

101

115

900

Juni

Total der sechs ersleii Monate .

Juli

67

86

90

99 113

100

85

102

115

114

971

367

406

477

532

581

562

527

634

633

621

5340

77

78

77

78

87

88

94

115

105

92

891

August

59

59

72

88

94 81

82

97

91

100

823

September ....

72

77

91

94

101

74

83

116

107

92

907

Oktober

72

81

78

90

1Ü2

88

88

113

101

108

921

November ....

70

66

85

93

93

87

95

96

105

98

888

Dezember ....

Total der mh letzten Monate .

Total des Jahres .

70

86

96

104

101

89

97

118

106

106

973

420

447

499

547

578

507

539

655

615

596

5403

787

853

976

1079

1159

1069

1066

1289

1248

1217

10743

Anteil der Kantonalbank. Aus der letzten Kolonne ist ersichtlich, welch" grossen Anteil die Kantonalbank an dem Zahlungsverkehr des Platzes Zürich nimmt. Vom Rückgang der Geschäfte anfangs der neunziger Jahre wurde sie nicht im gleichen Masse betroffen wie die übrigen Banken. Anderseits nahm sie nicht in demselben Grade an dem

107

Aufschwung- teil, der Mitte der neunziger Jahre einsetzte. In den fünf Jahren 1899—1903 betrugen ihre Einlieferungen 1688 Millionen gleich 25 7o ihres Kassenverkehrs von 6742 Millionen, 1904 24 7o.

Monatliche Bewegungen. Das zweite Semester weist in den meisten Jahren einen stärkeren Verkehr auf, in auffälliger Weise 1895, in welchem Jahre der wirtschaftliche Aufschwung begann. Einen bemerkenswerten Gegensatz bildet dazu das Jahr 1900, in dessen Mitte die Krisis fiel. Von August an trat gegenüber den beiden vorhergehenden Jahren eine bedeutende Abnahme des Verkehrs ein.

Interessant ist die in der letzten Kolonne der Tabelle 24, No. 2 (Durchschnitt 1895 1904), sich ergebende Uebereinstimmung der beiden Halbjahre.

Januar wie Juli setzen mit dem monatlichen Durchschnitt des Halbjahres ein. Februar wie August zeigen eine annähernd gleich starke Verminderung. März und September übertreffen den Durch- schnitt. Im Oktober macht sich gegenüber dem April der grössere Be- darf des Herbstverkehrs geltend. Mai und November nähern sich dem monatlichen Durchschnitt. Juni und Dezember (Semesterschluss) weisen übereinstimmend den grössten Verkehr auf. Der Verlauf in den ein- zelnen Jahren ist aus zum Teil schon angegebenen Gründen weniger regelmässig.

Ein Vergleich mit dem monatlichen Verkehr der Kasse der Kantonal- bauk zeigt ein gleichzeitiges Anwachsen und Abnehmen der Summe.

Verkehr in Millionen Franken. Abrechnungsstelle Jan. Febr. März April Mai Juni

Durchschnitt 1894/1903 84 74,7 87 82,6 84 91

Kasse der Kantonalbank Durchschnitt 1894/1903 101,8 99,6 108,5 102 101,6 108,2

Abrechnungsstelle Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.

Durchschnitt 1894/1903 84,9 76,8 86,2 86,7 83,6 92,9

Kasse der Kantonalbank

Durchschnitt 1894/1903 103 95,8 102,6 101,9 102 111,3

Tagesumsatz. Der höchste Tagesumsatz fiel in den 14 Jahren 1891 1904 immer auf Ende eines Monates und zwar drei Mal auf Ende Februar, ein Mal auf Ende Mai, vier Mal auf Ende Juni, vier Mal auf Ende November und zwei Mal auf Ende Dezember, die höchste Stück- zahl sieben Mal auf Ende Dezember.

108

Bemerkeiiswt'it ist das Ainvaeliseii des höchsten Tagesiimsatzes von (5,1 Millionen im Jahre 1894 auf 10,6 Millionen 1895 und 14 Millionen 1896, und die gering-ere Höhe im Jahre 1897 von 11,2 JMillionen Fi-anken.

Der hohe Stand der iVanzösischen Kurse während der iiblichen Haupttei-mine der Abrechnungsstelle mag 1897 viele Banken und Ge- schäftsleute veranlasst haben, ihre Wechselforderungen, statt durch die ]\ritglieder der Abrechnungsstelle, direkt einzuziehen. ^) Die in den folgenden Jahren angegebenen Summen entsprechen der allgemeinen Wirtschaftslage. Die 1903 und 1904 eingetretene Verminderung wird durch die Ausdehnung des Giroverkchis ei-klärt.

Börsen-Liquidationen. Für die Ausgleichung der Forderungen des Börsenverkehrs in (h'U monatlichen Liquidationen besteht eine eigene Abrechnungsstelle unter der Leitung der SchAveizerischen Kreditanstalt. Ein gesteigerter Verkehr der Börse führt daher nicht immer eine Ver- mehrung der Umsätze in der Zürcher iVbrechnungsstelle herbei. ^)

Entlastung des Zahlungsverkehrs. Die angegebenen Sunnnen zeigen, welche Ersparnis au Zahlungsmitteln, Noten und Metallgeld sich durch eine gut organisierte Abrechnungsstelle erzielen lässt. Die Zürcher Abrechnungsstelle hat dem Platz Zürich ermöglicht, trotz des bedeutend stärkeren Verkehrs mit einer geringeren Notenemission auszukommen, als Basel, Genf und St. Gallen. Noch in weit grösserem Masse könnte sie zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beitragen, wenn der Handel seine Anweisungen und Wechsel bei den Abrechnungsbanken zahlbar machen würde, und der Check- und Mandatverkehr noch mehr ausge- bildet wäre.

1904 wurde angeregt, die der Abrechnungsstelle fern stehenden Banken in der A\'eise zur Beteiligung heranzuziehen, dass sie ein Mit- glied der Abrechnungsstelle mit dem Einzüge ihrer fälligen Checks und Wechsel auf die übrigen Abrechnungsbanken betrauen sollten.

25. Kai.itel.

Die Schweizerischen Emissionsbanken.

Die mit den Schweizerischen Emissionsbanken unterhaltenen Rechnungen wurden bis 1876 unter den „Banken und Bankiers" (28. Kapitel), oder den ,. Checkrechnungen" (22. Kapitel) aufgeführt.

') Der franz(").sische Kurs stand Ende Februar auf 100,70, Ende Juni und Ende November 100,()0, während der Durchsclmitt des Jahres nur 100,85 betrug. -) Ein Beispiel bietet das zweite Semester 1904.

- 109

Nach der Eiiifühning- des ersten al]io:enieinen Konkordates im Jahre 1876 vereinbarte die Kautonalbank mit melireren Emissionsbanken gegen- seitig- zinsfreie Rechnungen. Man fasste den mit ihnen und der Zentral- stelle unterhalteneu Verkehr uuter einem besonderen Titel „Konkordats- bauken", von 1884 au „Emissionsbanken", zusammen. Uuter dem gleichen Titel wurden die zinsfreien Girorechnuugen aufgeführt, welche man später den zürcherischen Banken eröffnete, während" man die zins- pHichtigen Rechnungen der übrigen Konkordatsbauken uuter den Checkrechnungen beliess.

Tab. 25, No. j.

Zinsfreie Rechnungen mit Schweizerischen Banken und der Zentralstelle der Konkordatsbanken.

Tab. 25, No. 2.

Bestand Ende

l'msatz in

Jahr

des Jahres

ciiilacluT

Zahl

Haben

Betrag

in (Uül) h.)

Aiifrccliiiiiiig in MiU. Fr.

1876

6

399

36,1

1877

7

+ 429

114,3

1878

7

+ 579

10S.8

1879

11

f 1112

114,3

1880

11

+ 799

115,1

1881

11

+ 732

126,2

1882

12

+ 606

132,3

1883

14

+ 428

143,3

1884

17

+ 2277

238,2

1885

18

+ 1531

231,6

1886

23

+ 2991

320,2

1887

24

+ 3317

388,3

1888

23

+ 1253

399

1889

24

+ 2720

441,4

Emissionsbanken (Zinsfreie Rechnungen).

Bestar

id Ende

Durchschn.

Umsatz in

Jahr

des Jahres

Scliuld

fiiitlmbeii

einfaclinr Aiif-

Zahl

Haben

Betrag

io (OUU Fr.)

der Banken in Millionen Fr.

rcchniiiig (Soll) in MiU. Fr.

1889

18

+ 1414

.

,

1890

18

+ 3088

169,2

1891

19

+ 163

207,1

1892

17

665

164,6

1893

17

+ 576

185,7

1894

17

+ 1160

1,3

1,4

179,9

1895

17

+ 2153

1,1

1,1

205,8

1896

17

+ 1680

1,5

1,9

208,2

1897

17

+ 1H06

1,4

2,3

237,5

1898

17

+ 593

1,5

1,7

212

1899

16

+ 76

U

1,7

228,6

1900

16

+ 339

1,2

1,3

210,6

1901

16

505

1,2

0,9

235,2

1902

13

+ 657

1,2

1,2

281

1903

12

+ 143

0,3

0,3

194,8

1904

11

+ 1593

0,2

0,4

172,8

1876 1889 hätte die Ueberschrift richtiger heissen sollen : „Zins- freie Rechnungen mit schweizerischen Bauken (Emissions- und Handels- banken) und der Zentralstelle der Konkordatsbanken".

Am I.Juli 1887 übernahm die Zürcher Kautonalbank die Zentralstelle.

Eude 1889 löste mau die unverzinslichen Girorechnungeu und den Verkehr mit der Zentralstelle ab. Letzterer Verkehr bildete fortan einen Bestandteil des Kasseuverkehrs, und die sechs unverzinslichen Girorechnuugen, welche auf Eude 1889 eineu Bestand von 1,306,000 Franken aufwiesen, wurden zu einem besonderen Titel vereint und von deu übrigen Rechnungen getrennt aufgeführt. Dadurch wird die Ver-

110

Saldo der

Zürcher

Kantonalbank

bei der Zentralstelle.

In bar.

Ende

des Jahres

in (000 Fr.)

1884

148

1885

321

1886

130

1887

42

1888

82

1889

693

1890

73

1891

115

1892

713

1893

519

1894

1368

1895

673

1896

529

1897

476

1898

614

1899

563

1900

172

1901

298

1902

81 Konto A

1903

329 A

1904

355 ,. A

In

Noten.

1902

112 Konto B

1903

6,7 B

1904

40,9 B

Depositen aller

Konkordatsbanken bei der Zentralstelle.

Verkehr der Zentralstelle

(In

Millionen Franken.)

(In Millionen Franken.)

Jahr

Durch- schnitt

Maxi- mum

Mini- mum

Uebertragungen

von Konto zu

Konto ■')

Kasse Ein- gang

Kasse Aus- gang

Total

1888

4,3

5,6

2,5

9,2

9,9

12,3

31,3

1889

2,7

3,6

2,4

4,5

5,3

5,4

15,2

1890

2,5

3,4

2,3

6,9

5,4

5,4

17,7

1891

3,2

4

2,5

16,4

9,4

8,5

34,3

1892

4,4

5,5

3

15,7

9,6

8,5

33,7

1893

4,2

4,9

3,1

3

2,3

4,4

9,7

1894

3,3

4,2

3

5,4

4,6

3,9

13,8

1895

2,7

3,8

1,8

5,5

3,1

4,9

13,5

1896

2

2,1

1,8

8,2

2,5

2,8

8,5

1897

2

2,4

1,8

3,5

4,5

3,9

11,9

1898

2,1

2,4

2,1

7,7

9,7

10

27,4

1899

2

2,1

2

1,9

3,7

3,8

9,4

1900

2

2

1,9

0,5

1

1,1

2,6

1901')

1,9

1,9

1,9

0,4

0,6

0,5

1,5

Abrechnungsstelle der Schweizerischen Emissionsbanken.

Konto A, Barschaft.

(In ^»dilllonerx F^ranVcen.)

Depositen aller Emissionsbanken

Verkehr

J ihr D'^i'ch- Maxi- [ Mini- ' schnitt ! mum 1 mum

Ueber-^): Kasse ' Kasse ' Totoi tragungen | Eingang \ Ausgang i

190P)

2,5

3,1

1,8

22,7

9,8

8

40,5

1902

1,6

1,8

1,2

2,9

0,8

1,4

5,1

1903

1,6

1,8

1,2

22,7

7,8

7

37,5

1904

1,7

2

1,2

11

3,3

4

18,3

Konto B, Noten.

(In Nlillionen Franlcen.)

Depositen

T,u_ Durch- 1 Maxi- ^^"'^ schnitt! mum

!

Mini- mum

Noten Eingang Ausgang

Ueber-^) tragungen

Verkehr

Saldi der ^) wScIientliciien Abrechnungen

Generali Ausgestellt

nandate Eingelöst

Total

1901"; 1902 1903 1904

2,5

2,4

2

1,8

4,8 7,2 4,9 2,7

0,4 0,5 0,7 1

14,2 13 35,1 35,1 25,9 25,8 20,9 20,7

30 121,7 70,5 51,6

40 78,2 54,5 38,1

10,6 29,3

38,8

10,4 29

38,8

97,2 291,1 235

208,9

') I. Semester. ^) II Semester.

') In einfac-her Aufrechnung. *) In doppelter Aufrechnung.

111

minderung- von Ende 1889 auf 1890 in der Zahl der Rechnimg-en von 24 auf 18 erklärt, sowie die Abnahme des Umsatzes in einfacher Auf- rechnung- von 441 Millionen auf 169 Millionen Franken.

Von 1890 an enthält der Titel „Emissionsbanken" nur die zins- freien Rechnungen von schweizerischen Emissionsbanken.

Der Verkehr wies seitdem nicht die gleiche Entwicklung auf wie die Check- und Girorechnungen. Der Umsatz im Soll, welcher sich in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre zwischen '200 und 287 Millionen bewegte und 1902 281 Millionen erreichte, fiel 1904 auf 174 Millionen Franken. Von Einfluss war die stärkere oder gei'ingere Benutzung der Zentralstelle durch die Emissionsbanken und die Abnahme der Zahl der Rechnungen, von welchen mehrere unter die zinspflichtigen Checkrech- nungen versetzt wurden.

Die Rechnungen sind zahlreichen und sehr bedeutenden Schwankungen unterworfen. 1890 wiesen sie ein durchschnittliches Guthaben von an- nähernd zwei Millionen auf, während die Kantonalbank selbst zirka 0,5 Millionen zu fordern hatte. Da die Gelder beidseitig unverzinslich sind, so konnte sie daraus einige Vorteile ziehen. Seitdem hat sich das Verhältnis wesentlich geändert. Durchschnittliche Schuld und durch- schnittliche Guthaben der Banken halten sich seit 1894, mit Ausnahme von 1897, ungefähr die Waage. Der Kantonalbank entgeht gegenwärtig ein Entgelt für das Mehr an Dienstleistungen, welche sie infolge der Bedeutung Zürichs als Zahlungsplatz den übrigen Emissionsbanken geben muss über das, was sie von ihnen empfängt.

Die Schweizerischen Emissionsbanken und die Zentralstelle.

In diesem Abschnitt ist der Auteil der Zürcher Kantonalbank an den Bestrebungen der Schweizerischen Emissionsbanken skizziert, durch Errichtung von Konkordaten die gegenseitigen Beziehungen zu fördern und dem Publikum in Bezug auf Noten, Mandat- und Giroverkehr die- jenigen Erleichterungen zu gewähren, welche ihm anderwärts durch eine Zentralbank geboten werden.

1870 1876. Gleich nach der Eröffnung übernahm die Kantonal- bank gegen Hinterlage unverzinslicher Depositen in der Höhe von Fr. 10 15,000 die Einlösung von Noten mehrerer Emissionsbauken der Nordostschweiz. Der Wunsch, ihren eigenen Noten, sowohl in ihrem Interesse als in dem ihrer Kundschaft, auch über die Grenzen des Kantons Zürich hinaus eine erhöhte Zirkulationsfähigkeit zu geben, führte sie dazu, im Herbste 1871 mit acht ausserkantonalen Banken, haupt- sächlich der Ostschweiz angehörend, Verträge abzuschliessen, in welchen

- 112

sich die Kontralienteii gegenseitig- verpllicliteten, ihre Noten als Ein- zahhing in hiufender Rechnung, sowie als Abzahhnig an Darlehens- geschäften ohne Abzug anzunehmen. Weitere Abmachungen betrafen die Ausstellung und spesenfreie Einlösung von AnAveisungen (Mandaten). Ohne (ruthaben durfte bis auf Er. 50,000 verfügt werden. Der Betrag der an einem Tage an die gleiche Firma auszustellenden Anweisung wurde auf Er. 10,000 festgesetzt. Die Bank, welche für Er. 5000 Noten der Gegeni)artei in der Kasse liegen hatte oder deren Guthaben sich auf Fr. 25,000 belief, war berechtigt, sogleich Anschaffung zu verlangen. Wechsel, zahlbar am Orte des Empfängers, sollten ohne Abzug angenommen werden.

1873 sandte die Kantonalbank ihren Gegenkontrahenten eingelöste Noten im Betrage von 3,87 Millionen Franken zu, während sie selbst Abschnitte für 1,6 Millionen Franken empfing. 1874 gingen Noten anderer Banken im Betrage von 35 40 Millionen Franken ein. Die Kantonalbank nahm die Noten sämtlicher Schweizerbanken, auch der- jenigen, mit welchen sie keine Gegenseitigkeitsverträge besass, ohne Abzug an Zahlungstatt.

Der mit den Vertragsbanken unterhaltene Verkehr war in den Eechnungen « Banken und Bankiers » inbegriffen. ^)

1876—1882. Seit 1862 hatte eine vorwiegend aus Privatbanken zusammengesetzte Vereinigung bestanden mit ähnlichen Bestimmungen in bezug auf den Noten- und Mandatverkehr. Nach der Verwerfung des eidgenössischen Banknotengesetzes im Jahre 1876 wurde die Bildung eines alle 36 schweizerischen Emissionsbanken umfassenden Verbandes angeregt, 24 der bedeutendsten Noteninstitute traten zu einem Kon- kordat zusammen und einigten sich auf folgende Punkte :

1. Gegenseitige Annahme an Zahlung und Einlösung der Noten von Fr. 50 und darüber ohne Abzug im Rahmen der verfüg- baren Mittel, solange der Mitkontrahent selbst seinen Verbind- lichkeiten nachkam.

2. (Gegenseitige Zusendung der wöchentlichen Situationen und der ]\Ionatsbilanzen.

3. Gegenseitiger freier Inkasso von Wechseln auf den Haupt- und Filialplätzen der beitretenden Banken.

4. Gegenseitige Ausstellung und spesenfreie Einlr)sung von Man- daten oder Anweisung(!n.

5. Errichtung einer Zentralstelle zur Vermittlung des Verkehrs der Konkordatsbanken unter sich. Die TiCitung wui'de der Bank in Zürich übertragen.

1) Siehe Kapitel 28.

118

Die Kantonalbank konnte um so eher einer freien Vereinbarung beitreten, welche die vom Gesetze beabsichtig-te grössere Verkehrsfähig- keit der schweizerischen Banknoten verwirklichte, als sie ihre Kasse schon früher augewiesen hatte, alle Noten ohne Abzug anzunehmen.

Um den Mandatverkehr zu fördern, vereinbarte sie ferner mit einer Reihe von Emissionsbanken zinsfreie Rechnungen. Die Maximal- grenze der Ziehungen ohne Guthaben bei der Zahlstelle wurde je nach Bedeutung des Ausstellers auf Fr. 50 100,000 festgesetzt. Die Parteien konnten für ihr Guthaben jederzeit direkte Anschaffung oder Gutschrift bei der Zentralstelle verlangen.

Bezüglich ihrer Filialen sah die Kautonalbank von einer förmlichen Verpflichtung ab, die Noten der übrigen Konkordatsbanken, welche grösstenteils keine Filialen besassen, einzulösen, weil sie eine höhere Barschaft auf unbedeutenden Plätzen erfordert hätte. Sie erteilte aber in weitgehendem Sinne Instruktionen, nach Massgabe der verfügbaren Mittel zu handeln. Die Filialen waren vom Verkehr mit den Konkordats- banken ausgeschlossen und mussten, falls bei ihnen Mandate verlangt wurden, sich zuerst an die Hauptbank wenden.

Das Konkordat bestand mit geringen Aenderungen bis Ende 1881, die Zahl der Mitglieder schwankte zwischen 21 und 24. Die Zahl der bei der Kantonalbank unterhaltenen zinsfreien Rechnungen stieg von sechs im Jahre 1876 auf elf im Jahre 1879.

1882—1887. Nach Erlass des Bundesgesetzes über die Ausgabe und die Einlösung von Noten vom Jahre 1881 wurde das bisherige einheitliche Konkordat zerlegt in ein Konkordat für den Banknoten- verkehr und ein solches für den Inkasso- und Mandatverkehr.

Die Mitglieder des ersten Konkordates verpflichteten sich, ihre Noten gegenseitig nicht nur an Zahlung ihrer Forderungen anzunehmen, sondern über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auch im Verkehr mit Dritten zur Bildung von Guthaben, sowie bei Vorweisung ohne Abzug in bar einzulösen. Mit einer einzigen Ausnahme traten anfänglich sämt- liche Emissionsbauken bei.

Das zweite Konkordat für den Inkassoverkehr und die Ausstellung von Mandaten enthielt gegen früher keine wesentlichen Aenderungen.

Lästige Konsequenzen ergaben sich in der Folge für die zürcher- ischen Banken aus einer Bestimmung, laut welcher die Mitglieder ge- halten waren, den Einzug der auf ihren Haupt- und Filialplätzen zahl- baren Wechsel der übrigen Konkordatsbanken unentgeltlich zu besorgen und den Gegenwert in gesetzlicher Barschaft, Gold oder Silber, einzu- senden. Bei der Bedeutung der Stadt Zürich als Zahlungsplatz für die

IL 8

- 114

Nordostschweiz überwogen die den beiden ziircherischeu Banken, der Kantoualbauk und der Bank in Zürich, zum Einzug übersandten Wechsel bei weitem diejenigen, welche sie selbst an die übrigen Konkordats- bankeu zu überweisen im Falle waren. 1886 musste die Kantoualbank für neun Millionen Franken mehr Wechsel einziehen, als sie den übrigen Konkordatsbankeu zusandte. Da die Zahlungen in Zürich meistens in Noten und Anweisungen erfolgten, so waren die zürcherischen Banken genötigt, allein zu dem Zwecke, ihre Konkordatsverptlichtungen erfüllen zu können, grössere Beträge von Silber aus dem Auslande zu beziehen. Die Kantoualbauk hatte schon bei der ersten Beratung des Vertragsentwurfes im Jahre 1881 auf diesen Punkt aufmerksam ge- macht, konnte aber, weil sie bei der Bank in Zürich nicht die nötige Unterstützung fand, mit einem Abänderuugsantrag nicht durchdringen. Die aus diesem Umstände sich ergebenden Verluste veranlassten die Bank in Zürich, auf Mitte 1887 ihren Eücktritt vom Konkordat zu erklären. Die Zentralstelle wurde hierauf der Kantonalbank angetragen, welche sie übernahm, nachdem man ihrem Antrage gemäss die oben erwähnte Bestimmung dahin abgeändert hatte, dass die aus dem Inkasso- verkehr entstehenden Forderungen auch durch Noten, mit Ausschluss der eigenen, gedeckt werden konnten.

1887—1900. Die Tabelle 24, No. 3, gibt die p]ntwicklung der Zentralstelle unter der Leitung der Kantonalbank von Mitte 1887 bis Mitte 1901.

1888 betrugen die durchschnittlich bei der Zentralstelle deponierten Gelder, welche die Konkordatsbanken in ihren Bilanzen als Bestandteil der gesetzlichen Notendeckung aufführen konnten, 4,3 Millionen Franken, 1900 2 Millionen Franken. Der Verkehr, Buchübertragungen, Ein- und Ausgänge der Kasse, belief sich 1888 auf 31,3 Millionen Franken, ging im nächsten .lalir auf 15 Millionen zurück, stieg 1891 auf 34,3 Millionen und sank nach mancherlei Schw^ankungen zwischen 8 Millionen (1896) und 27 :Millionen (1898) auf 2,6 Millionen im Jahre 1900. ')

Die geringen Vorteile, welche aus der schwachen Benutzung ent- sprangen, riefen einer Reihe von Reformvorschlägen. Mehrere Aenderungen, welche sich auf den Verkehr der Emissionsbanken unter sich und mit der Zentralstelle bezogen, wurden angenommen, ohne die erwartete Wirkung herbeizuführen. Die meisten Banken zogen es vor, den Aus- gleich von Noten oder Guthaben direkt zu leisten oder zu verlangen.

') 18S9 wurde die jährliche Entschädioruiig für die Füliruiif^ der Zentral- stelle von 20,000 Franken auf 15,000 Franken erniedrigt. 1899 verzichtete die Kantonalbank freiwillig: auf weitere 5000 Franken.

- 115

Eine voUstäudiitic H('or<>aiiisatioii wurde nicht fiii' aiij^czcigl ^v- balten, solange die Frage der Errichtung einei- mit (h'ni Xotennionopol ausgerüsteten Bundesbank fortwährend im Vordei-grunde stand.

Nachdem in dei' Volksabstinnnung vom 28. 'Februar 1S97 das Bundesgesetz betreffend di<' Errichtung einer Bundesbank ver'worfen wor(hMi war. beschlossen die Koid^ordatsbanken, die bestehendeji Kon- kordate einer grüiunicheii Revision zu unterziehen. Die beiden Kon- kordate sollten zu einem einzigen versclmiolzen werden, um zu ver- hindern, dass eine Bank nur derjenigen Uebereinkunft beitrete, welche ihr die grösseren Vorteile bot.

Entwurf der Bank in Basel. Ein von der Baiüv in Basel ausge- iirbeiteter Entwuif sah eine vollständige Umgestaltung der Zentralstelle vor, welche als selbständiges Institut in Form einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit eigenem Kapital und Sitz in Bern, gedacht war. T)i(^ Mitgliedei' des Konkordates mussten zugleich Mitglieder iWv <4enossenschaft sein. Ihre Beteiligung war auf 1 "/d der bewilligten Notenausgabe festgesetzt. Da die gesamte Emission der- Schw^eiz sich auf 200 ^Unionen Franken belief, so w^ürde das (lenossejischaftskapital 2 Millionen betragen haben, wovon Fr. 300,000 auf die Zürcher Kantonalbank entfallen wären.

Der (Tcschäftskreis der Anstalt sollte umfassen :

1. Verwaltung der Bar-l)ei)Ositenkasse der Konkordatsbanken.

2. Führung einer (Tcirostelle der Konkordatsbanken. Die Mitglieder hatten ein ihiem Verkehr angemessenes Guthaben zu unterhalten.

3. Vermittlung des Notenausgleiches.

•4. Ankauf von Wechseln, welche ihr von den Konkordatsbanken zum Diskonto angeboten würden.

5. Bezug von Barschaft füi' eigene Rechnung und für Rechnung der Konkordatsbanken.

An die Kosten der Barbezüge sollte die Zentralstelle einen Beitrag bis auf 2 ^'(10 der eingeführten Summen leisten.

So sehr die Kantonalbank die vorgeschlag<Mie Ausbildung des Giroverkehrs begrüsste, so wenig konnte sie zuge])en. dass der Sitz der Zentralstelle vom bedeutendsten Bankplatz weg verlegt werde. Das in Aussicht genonnnene (-Jenossenschaftskapital war überdies zu klein, um ein Portefeuille halten zu köinien, welches zui' Aufwendung für die erforderlichen Barbezüge genügt hätte. Mit Rücksicht auf die, trotz dej- VerAverfung der Bundesbankvorlage noch nicht abgeklärte Ijage, war der Banki-at der Ansicht, dass nur die Errichtung einer (lirostelle neben dei- bestehenden Bar-Depositenkasse anzustreben sei, und lehnte daher den ^'oi'schlan' ab.

11(5

Im {\vv (Teiieralversaimnluii<>' der Emissioiisbaiikeu vom 20. April ISDS wmiU' der EntAvurf der Bank iu Basel mit kuapper Mehrheit aiig:enommeii. i)i(' Meinung- überwog jedoch, dass ein Konkordat ohne die Mitwirkung Zürichs iiirht denkbai- sei. Die Kantonalbank von Bern erklärte hierauf ihren Austritt.

l)as bisherige Konkordat blieb mit geringen Aenderungen in Ki-at't.

1901 1904. Naelulem die Zürcher Kantonalbank schon im .lahri^ 1900 einen Entwurf vorgelegt hatte, welcher die Zustimmung der Mehrheit fand, beschloss die Generalversannnlung der schweizerischen Emissions- l)anken am 28. März 1901 die Erweiterung der Zentralstelle zur (-iiro- und Abrechmnigsstelle.

Die hauptsächlichsten Bestimmungen des neuen Konkordates be- treffen folgende Punkte:

•iede Bank unterhält bei der Abrechnungsstelle:

1. Ein Depositum in bar.

2. Ein Depositum in Noten.

Die mit der Leitung der Abrechnungsstelle betraute Bank (Zürcher Kantonalbank) verwahrt die Depositen unter besonderem Verschhiss und getrennt von ihrer eigenen Kasse. Sie übernimmt hierfür nur die Haftung als Depositär.

Die Zentralstelle er()ffnet jeder Bank zwei Rechnungen :

1 . Konto A für das Bardepositum,

2. Konto B für das Notendepositum.

Das Bardepositum bildet einen Teil der gesetzlichen Notendeckung* (wie früher), während das Notendepositum im wöchentlichen AusAveiK unter „Noten anderer Banken" aufgeführt wird. Notensendungen an die Abrechnungsstelle zui' Bildung oder Aeufnung von Guthaben dürfen nui- aus Noten anderer Banken bestehen. Verfügungen üb(^r Barschaft werden auf Konto A, die übrigen Verfügungen auf Konto B gebucht. Die Banken verpflichten sich, die miteinander geführten Eechiunigen wöchentlich durch Tebertragungen bei der Abrechnungsstelle auszugleichen.

Noten einer andei-en Bank (y), welche einer Bank (x) odei- deren Filialen eingehen und für welche diese Anschaffung verlangt, sind dei* Ausstellerin (y) direkt zuzusttdlen, unter brieflicher oder telegraphischer Anzeige. Nach Empfang der Anzeige nmss der Gegenwert entrichtet werden, entweder durch Barsendung oder in Noten der Bank x, oder durch eine Uebertraguug auf Rechnung des Bardepositums A bei dor Zentralstelle, oder unter Verrechnung eines Guthabens der Bank y bei ilei- Bank x.

117

Die Banken iibernelimen g-egenseitig auf ihren Haupt- und Filial- plätzen den kostenfreien Einzug von Wechseln, Anweisungen, Checks und anderen übertragbaren Urkunden. Der Gegenwert ist in der Regel nach drei Tagen verfügbar.

Die Anweisungen (Mandate), welche die Banken aufeinander aus- stellen, sind nach erhaltener Anzeige zahlbar. Ausnahmsweise kann die bezogene Bank drei Tage warten, falls sie Veranlassung hat, von der Ausstellerin zuerst Deckung zu verlangen. Der Gegenwert wird ver- fügbar vom Tage der Ausstellung an.

Die Banken geben Mandate aus auf „die Schweizerischen Emissions- banken" ohne Angabe des Zahlungsortes, sogenannte Generalmandate. Ihr Betrag zugunsten der gleichen Person an einem Tage darf 10,000 Eranken nicht überschreiten. Die Ausstellerin muss der Abrechnungs- stelle unverzüglich Kenntnis geben und für Deckung auf Konto B sorgen, wo sie für den Betrag belastet wird. Die übrigen Emissionsbanken sind verpflichtet, das Mandat bei Vorweisung einzulösen. Die eingelösten Generalmandate dürfen nicht weiter gegeben werden, sondern sind der Abrechnungsstelle einzusenden. 15 Tage nach der Ausstellung verlieren sie ihren besonderen Charakter als Generalmandate und sind nur noch an der Kasse der Ausstellerin zahlbar; ihr Betrag wird der letzteren von der Zentralstelle wieder gutgeschrieben.

Die Banken geben sich gegenseitig Mitteilung, ob und bis zu welcher Summe sie ihre Filialen ermächtigen, Mandate auszustellen und einzulösen. ^)

Für den Noten-, Inkasso- und Mandatverkehr stehen die Emissions- banken gegenseitig in provisionsfreier Rechnung. Die schuldnerische Bank muss auf Verlangen sogleich Anschaffung leisten durch Noten- oder Barsendung oder durch Uebertragungen auf Konto A oder Konto B der Abrechnungsstelle. Die Gläubigerin ist jedoch nicht gehalten, Zahlung durch Dritte oder Checks, deren Gegenwert erst drei Tage später verfällt, als Deckung anzunehmen. Die Emissionsbanken sind verpflichtet, an ihrem Hauptsitze Zahlungen von Dritten für Rechnung einer anderen Bank entgegen zu nehmen, doch sind sie nicht gehalten, hiefür Gutschrift bei der Abrechnungsstelle zu erteilen, es sei denn, die Zahlung erfolge effektiv in Noten oder bar.

') Die Zürcher Kantonalbank setzte für ihre Filialen folgende Summen fest: Filiale Winterthur, für gewöhnliche Mandate und Generalmandate je bis

Fr. 20,000 pro Tag;

die Filialen der übrigen industriellen Orte: Horgen, E-üti, Uster nur für

gewöhnliche Mandate bis Fr. 5000 pro Tag.

- 118

Der direkte Verkehr der Filialen mit der Abrechiiung-sstelle uud mit den übrigen Koukordatsbanken ist ausg-eschlossen.

Am 23. November 1901 wurden die bisherigen Vereinbarungen be- treffend den offiziellen Diskontosatz, Schutz der Barbestände, periodischen Rückzug der Banknoten, Inkasso- und Mandatverkehr, und die gemein- same Giro- und Abrechnungsstelle zusammengefasst und vor Ende des Jahres von den Emissionsbanken angenommen. Am 12. April 1902 er- klärte auch die Kantonalbank von Bern, welche sich seit 1899 von allen Konkordaten fern gehalten hatte, ihren Beitritt. Aus freien Stücken hatte sie sich l)is dahin allen Vereinbarungen unterzogen, mit Ausnahme derjenigen betreffend die von der Zürcher Kantonalbank verwaltete Gii'O- und Abrechnungsstelle.

Am 13. Juli 1902 wurde die Zürcher Kantonalbank in der General- versammlung der Emissionsbanken in Genf einstimmig auf fünf Jahre mit der Führung der Abrechnungsstelle betraut.

Der Verkehr der Giro- und Abrechnungsstelle nahm in dftn letzten Jahren eine grosse Ausdehnung an. Für das zweite Halbjahr 1901 belief sich der Umsatz auf 137,7 Millionen, für 1902 auf 296, 1903 auf 272, 1904 auf 227 Millionen Franken.

Als eine bedeutende Verkehrserleichterung erwies sich die Ein- richtung der Generalmandate, welche seit 1. Juni 1902 besteht. Ihre wachsende Beliebtheit zeigt sich in den folgenden Zahlen: Ausgabe 1902 ( 7 Monate) 6,080 Stück im Betrage von Fr. 10,579,000. 1903 (12 ) 13,980 ,. 29,269,000. 1904 (12 ) 17,157 38,786,000.

Der durchschnittliche Betrag war 1902 Fr. 1740, 1903 Fr. 2093, 1904 Fr. 2260.

Verhältnis des Verkehrs zum durchschnittlichen Depositum auf Konto B : 1901 39 : 1, 1902 120 : 1, 1903 117 : 1, 1904 115 : 1.

26. Kapitel.

Der Giroverkehr.

Die schweizerischen Notenbanken stehen vor zwei bedeutungsvollen Neuerungen.

Die Gründung einer mit dem Notenmonopol ausgerüsteten Bundes- bank wird ihnen denjenigen Geschäftszweig nehmen, welchem sie in erster Linie die Ausdehnung ihres Zahlungsverkehrs verdanken, sie

119

einerseits der Sorge um die Erhaltung der Barschaft des Landes ent- heben, anderseits ihre Betriebsmittel wesentlich vermindci-n und sie auf die Stellung einfacher Handelsbanken herabdrücken.

Die Angliederungdes ('heck- und Giroverkehi's an die Postverwaltung ist geeignet, ihren Kundenkreis unter der kleinen Geschäftswelt zu schmälern und den von ihnen kürzlicb reorganisierten Mandatverkehr einzuschränken.

Wollen die Emissionsbanken ihre fühi-ende Stellung im AMrtschafts- leben behalten, so müssen sie neue, vollkommenere Formen des Zahlungs- verkehrs einzuführen suchen, welche die Bedeutung der ihnen entzogenen Noten als Zahlungsmittel vermindern, den Kreis ihrer Kundschaft durch das Angebot grösserer Vorteile erweitern und ihnen an Stelle der Bank- noten andere billige Betriebsmittel für das Diskontogeschäft liefern.

Das geeignetste Mittel hiezu ist die Einrichtung eines die ganze Schweiz umfassenden Giroverkehrs.

Die Vorteile, welche derselbe den Banken bietet, sind folgende :

1. Ausdehnung des Kundenkreises.

2. Vermehrung der zinsfreien und billigen Betriebsmittel durch die Vermehrung der unverzinslichen Giro- oder niedrig verzinslichen Checkguthaben, teilweise mit festen, nicht verfügbaren Minimal- guthaben.

3. Verminderung der Schwankungen des Totalbestandes dieser Gut- haben, daher relative Verminderung der erforderlichen Bardeckung und relative Vermehrung der für das Diskontogeschäft verfüg- baren Summen.

4. Die Auszahlungen in bar und Noten werden seltener. Der Zahlungs- verkehr wickelt sich ab durch Umschreibungen in den Büchern der Bank oder verschiedener miteinander in Verbindung stehender Banken. Im gegenseitigen Verkehr der Banken haben Forderungen und Schulden die Tendenz, sich in kurzer Zeit auszugleichen,

5. Bewältigung eines grossen Verkehrs auf Grundlage kleiner Summen.

6. Vor Einführung des Notenmonopols der Bundesbank : Geringere Spannweite der Notenzirkulation, Verminderung derjenigen Noten, welche der Verkehr nur über die Haupttermine verlangt und welche daher den Banken nach wenigen Tagen zurückströmen, Verminderung der flüssigen Gelder im offenen Markt, welche die Emissions- banken verhindern, die Herrschaft über letzteren zu gewinnen. Vom Giroverkehr wird erwartet, dass die Geschäftswelt, einmal

an seine Erleichterungen gewöhnt, auch in kritischen Zeiten ihren Zahlungsverkehr unbeirrt in gleicher A\'eise abwickeln und ihre Gut-

- 120

haben bei den Banken stehen lassen werde, so dass es diesen möglich sein wird, joden begehrten knizfristigen Kredit zu gewähren.

Dem gegeniiber weist das Checksystem in Zeiten der Krisis ge- wöhnlich einen unverhältnismässig grossen Rückgang des Verkehrs und der Guthaben auf. Im Oktober 1891 waren die Einlief erungen an der Zürcher Abrechnungsstelle um nahezu drei Millionen geringer als im September des gleichen Jahres. August und Sei)tpmber 1900 zeigten gegenüber dem Vorjahre eine Verminderung von 1)^ und 27 Millionen Franken, in letzterem Falle = 27 7o.

Das Checksystem mit der Abrechnungsstelle setzt voraus : die Verkörperung der Forderungen in ein bestimmtes Papier, die schliessliche Uebertragung an die, der Zahl nach beschränkten Mitglieder der Ab- rechnungsstelle, die Zusannnenkunft ihrer Vertreter an einem bestimmten Ort zur vereinbarten Zeit.

Dem Giroverkehr kann sich jede Bank und jeder Inhaber eines Bankkontokorrentes als gleichwertiges Mitglied anschliessen. Er dehnt die Vorteile der Abrechnung unmittelbar auf alle Kunden der mit- einander in Verbindung stehenden Banken aus.

Für den Kunden fällt hauptsächlich die Vereinfachung des Zahlungs- geschäftes in Betracht. ')

^) Bestimmungen des Giro- oder Uebertragungsverkehrs der Zürcher Kantonal- bank. ..Zum Zwecke der Ausbildung des Gii'overkehrs werden Kundenverzeich- nisse über alle diejenigen Kontokorrent-Kunden der Bank (Hauptbank und Filialen), welche dazu ihre Einwilligung gehen, angelegt und den am Giro- verkehr sich beteiligenden Kunden zugestellt.

Die in diesem Verzeichnis aufgeführten Kunden der Bank können über ihr Guthaben durch Giroauftrag zugunsten anderer Kunden der Bank verfügen.

Zum Zwecke der Uebertragungen bedienen sich die Kunden der roten Check-Formulare und senden dieselben an diejenige Stelle der Bank (Hauptbank oder Filiale), bei welcher sie ihr Konto halten. Diese Checks lauten auf den Namen des Zahlungsempfängers und sind nicht übertragbar. Für mehrere Ueber- träge an einem und demselben Tage ist nur ein einziger roter Check auszustellen und von einem Anzeigeformular begleitet einzusenden.

Die Bank macht dem Auftraggeber Mitteilung vom Empfang des Auftrages; ebenso erhält der Zahlungsempfänger Anzeige von der erfolgten Gutschrift durch diejenige Bankstelle, bei welcher er sein Konto führt.

Zum Bezüge von Barschaft dient als Quittung der weisse Check; derselbe lautet auf den Namen oder Ueberbringer, ist übertragbar und bei der Haupt- bank und allen Filialen spesenfrei zahlbar. Wird der weisse Check an anderer Stelle als derjenigen, bei welcher der Aussteller sein Konto führt, zur Zahlung ■vorgewiesen, so wird er erst nach Richtigbefund, d. i. nach Verfluss von zwei Tagen, eingelöst. Weisse Cherks, welche das Visum der l-(mtoführenden Bank- stelle fragen, tverden von allen Bankstellen hei Vorweisung sofort eingelöst.

Der Kontoinhaber ist verpflichtet, bei der Bank ein dem Verkehr ent- sprechendes Guthaben zu unterhalten. Wenn derselbe eine missbräuchliche

121

Die Kantonalbank führte anfangs Juni 1903 den Giroverkehr unter den Banken in Zürich ein und dehnte ihn später auf die Banken der ganzen Schweiz aus. Bis Ende 1903 hatten sich 114 Banken und Bankiers auf 72 Plätzen der Schweiz angeschlossen. Der Gesamt- verkehr (Gutschrift und Belastungen) bis ICnde 1903 betrug 833 Millionen Franken.

Im Frühjahr 1904 wurden auch die übrigen Kontokorrent- und Checkkunden über ihren Beitritt angefragt. Bis Ende 1904 stieg die Zahl der Teilnehmer auf 328 auf 113 Plätzen, der Gesamtumsatz er- reichte 1459 Millionen Franken.

Wenn auch die Zahl 328 nur gering scheint, verglichen mit den 4519 laufenden Rechnungen der Kantonalbank, so zeigt der Umsatz von 1459 Millionen gegenüber 2700 Millionen des Gesamtumsatzes des Kontokorrentverkehrs, dass sich gerade die Inhaber der bedeutendsten Rechnungen dem Giroverkehr angeschlossen haben.

Der Einfluss des Giroverkehrs auf die Umsätze der Abrechnungs- stelle und der Kasse geht aus untenstehender Tabelle hervor. Zum Vergleich ist der Totalumsatz der Kantonalbank beigesetzt.

Verkclir der Kaiilonalhank Kassciiverkflir Verkelir der

in einlacher Aiilreciinun^ Eingänge und Ausgänge Abrcchnunsssfelle Giro-Verkehr

irx fvlillionen FranVcen :

1902 4460 1595 1289

1903 4822 1499 1248 833

1904 5381 1513 1217 1459

Auch die Abnahme des Verkehrs der Abrechnungsstelle der Emissionsbanken auf Konto B ^), trotz des gesteigerten Mandatverkehrs, ist wohl zum grösseren Teil dem Giroverkehr zuzuschreiben.

Ausdehnung des Mandatverkehrs.

Um eine weitere Einschränkung der im Umlauf befindlichen Zahlungsmittel herbeizuführen und deren Zufluss in die Kassen der

Anwendung von der bewilligten Erleichterung des Verkehrs macht, so ist die Bank berechtigt, die Rechnung aufzuheben, oder eine Entschädigung für Mühewalt zu berechnen, oder ein Minimum des Guthabens vorzuschreiben.

Die Anträge auf Eröffnung eines Kontos sind an diejenige Bankstelle zu richten, zu deren Rayon der Kunde seinem Wohnsitze nach gehört. Die Bank liefert die nötigen Formulare, sowie das Girokunden-Verzeichnis unentgeltlich."

Ueberträge für Rechnung Dritter sind ebenfalls zulässig. Aus der Zahl der in der Liste aufgeführten schweizerischen Banken bestimmen die Teil- nehmer des Giroverkehrs eine Bankverbindung und lassen sich von ihren Geschäftsfreunden im In- und Auslande eine solche bezeichnen, an welche für ihre Rechnung Vergütungen geleistet werden können.

2) Tabelle 25, No. 1, Seite 110.

122

Kantoiialbank zu fördern, beschloss der Bankrat Mitte 1903, den Mandat- verkehr auch einem weiteren Publikum zug-äng-lich zu machen und Generahnandate und Mandate an Nichtkunden der Bank gegen bar und Noten, eveut. gegen Diskontopapier, spesenfrei abzugeben. Durch diese Massregel wird verhindert, dass bei der Begleichung von Forderungen von anderen schweizerischen Plätzen grössere Summen durch Uebergabe an die Postverwaltung für einige Zeit dem Verkehr und der Kontrolle der Bauken entzogen werden.

27. Kapitel.

Vorschüsse. «Tägliches Geld.»

Infolge der Einrichtung der Abrechnungsstelle haben die beteiligten Banken nicht mehr damit zu rechnen, dass ihre Kasse bereit sein muss, alle auf sie gezogenen Wechsel in bar auszuzahlen. Sie können einen Teil ihrer fälligen Wechsel und die eingehenden Checks unmittelbar zur Begleichung der auf sie selbst gezogenen Abschnitte verwenden. Immerhin müssen sie ein so grosses Guthaben bei der Kantonalbank unterhalten, dass sie einen in der Abrechnungsstelle zu ihren Lasten sich ergebenden Saldo unter allen Umständen decken können. Auf dieses Guthaben vergütet die Kautonalbank keine Zinsen. Es ist für den Inhaber unfruchtbar.

Hier setzt die von der Kautonalbank organisierte Einrichtung der «täglichen Vorschüsse» ein. Sie ermöglicht es den Banken, mit einem kleineren regelmässigen Guthaben auszukommen, indem sie ihnen die zur Deckung eines allfälligen Passivsaldos erforderlichen Mittel für 1 3 Tage zur Verfügung stellt und ihnen Gelegenheit gibt, einen in der Abrechnung entstandenen grösseren Aktivsaldo vorübergehend mit Nutzen anzulegen.

Technik. Die in der Abrechnungsstelle gezogenen Saldi werden täglich mittags um 12 Uhr fällig. Die Bank, deren Bordereau an einem Tage mit einem Passivsaldo abschliesst, welcher ihr Guthaben bei der Kantonalbank übersteigt, braucht nicht mehr wie früher ihre kurz- fristigen Wechsel rückdiskontieren zu lassen oder ihre Barreserve anzu- greifen. Sie borgt sich von der Kantonalbank die zur Deckung des Passivsaldos notwendige Summe gegen eine geringe Zinsvergütung für 24 Stunden bis zu 12 Uhr des folgenden Tages, zu welchem Zeitpunkt sich vielleicht in der Abrechnung ein Aktivsaldo für sie ergiebt, der sie in den Stand setzt, das Darlehen zurückzuzahlen.

123

Eine Bank, deren Bordereau einen grösseren Aktivsaldo zeigt, kann denselben nicht für ihre laufenden, mehrere Tage dauernden Geschäfte verwenden, weil sich möglicherweise am folgenden Tag wieder mittags um 12 Uhr ein ebenso grosser Passivsaldo ergeben wird. Aber bis zu diesem Zeitpunkt, d. h. für 24 Stunden, kann sie ihr Geld wohl ent- behren. Sie leiht es gegen eine Zinsvergütung an eine andere Bank aus, welche dasselbe während dieses Zeitraums zur Deckung ihres Passivsaldos oder für andere Zwecke benötigt.

Bei allen mit der Kantonalbank in Verbindung stehenden Banken werden Darlehen und Rückzahlungen durch einfache Uebertragungen vollzogen.

Die Kautonalbauk selbst gibt Darlehen an erstklassige Banken ohne Deckung, au die übrigen Banken und Handelshäuser gegen Hinter- lage. Die Titel werden nicht zum vollen Werte belehnt.

Die Darlehen werden je nur für einen Tag abgeschlossen und müssen hierauf erneuert werden. Bei Bezug oder Rückzahlung gilt der in Rechnung stehende Tag bis abends 5 Uhr. Mutationen innerhalb des gleichen Tages werden nicht berücksichtigt.

Nach Ablauf von drei Tagen wird das Darlehen nicht mehr er- neuert. Der Zweck der täglichen Vorschüsse ist, die Banken in den Stand zu setzen, mit weniger Barmitteln auszukommen. Würde die Kantonalbank Gelder auf längere Zeit vorstrecken, so läge je nach der Höhe des Zinsfusses für die übrigen Banken die Versuchung nahe, sich auf diese Weise billiges Geld zu verschaffen und damit der Kantonal- bank in den laufenden Geschäften (Diskontogeschäft, Lombardverkehr etc.) mit ihren eigenen Mitteln Konkurrenz zu machen. Durch die Gewährung längerer Darlehen würde die Kantonalbank besonders ihr Diskonto- geschäft in kurzfälligen Wechseln schädigen, auf welchem sie infolge des höheren Zinsfusses mehr verdient.

Kann daher eine Bank auch am dritten Tage aus ihren Eingängen das Darlehen nicht zurückzahlen, so bleibt ihr, wie früher, nichts anderes übrig, als ihre Wechsel zum Diskonto zu geben oder sie muss ein anderes Schuldverhältnis (Kontokorrent, Lombard) eingehen.

Wie sehr die Einrichtung sich innert kurzer Zeit in Zürich ein- gelebt hat, zeigt der ausgedehnte Gebrauch, welchen die Banken davon unter sich machen, indem sie sich durch Uebertragungen in ihren Rechnungen bei der Kantonalbank gegenseitig ihre Gelder zur Verfügung stellen, so dass, wer an einem Tage besonders grosse Eingänge erhalten hat, sie sogleich nutzbringend verwenden, wer sich dagegen auf starke Ausgänge vorbereiten muss, sich die erforderlichen Mittel leicht ver- schaffen kann. Da eine, nur kurze Zeit dauernde grössere Inanspruch-

124

nähme einer einzelnen Bank auch von den anderen gegen eine billige Entschädigung mitgetragen wird, braucht sich die einzelne Bank nicht in gleichem Masse wie früher für ausserordentliche Fälle bereit zu halten und die Totalsumme der Barreserven der Handelsbanken auf dem Platze kann vermindert werden.

Da die Handelsbanken nicht durch die gleichen Rücksichten in bezug auf die Diskoutopolitik gebunden sind, so gewähren sie Darlehen auch für längere Zeit als drei Tage.

Durch den von der Kantonalbank organisierten Giroverkehr bleibt die Einrichtung der täglichen Vorschüsse nicht nur auf den Platz Zürich beschränkt, sondern kann auf sämtliche grössere Scliweizerstädte aus- gedehnt werden. Die Kantonalbank ist in der Lage, auch auf den aus- wärtigen Bankplätzen Paris, London etc. ihren Kunden Guthaben bei ihren Korrespondenten für einen oder mehrere Tage zur Verfügung zu stellen. Sie bezieht hiefür einen höheren Zins, als ihr vom betreffenden Korrespondenten vergütet wird, und der Darlehensnehmer vermeidet es, für einige Tage zu hohem Zinsfuss (in der Regel 5 7o) in laufender Rechnung Schuldner auf den auswärtigen Bankplätzen zu werden oder seine kurzfälligen fremden Wechsel zum offiziellen Satz rückdiskontieren zu müssen.

Betrag. Während die englischen Banken ihren Kunden, den Wechselmaklern, jeweilen den Betrag mitteilen, welchen sie für tägliche Vorschüsse verfügbar haben, entspricht die Kantonalbank nach Mass- gabe ihrer Mittel den an sie gestellten Begehren. Die Beschränkung der Dauer der Darlehen auf drei Tage verhindert von selbst, dass der Totalbetrag einen zu grossen Umfang annimmt. Die Höhe der Summe schwankt je nach den Bedürfnissen des Marktes. In der Regel beträgt sie auf Ende des Monats 2 3 Millionen Franken.

Zinsfuss. Der Zinsfuss hält sich ungefähr auf der Höhe des Privatsatzes. „. , ,..

Zinsfuss lur Privatsatz tägliche Vorschüsse

Durchschnitt 23. Jan. bis 31. Dez. 1904 3,38 7o 3,42 7o

Der Zinsfuss für tägliche Vorschüsse war unter dem Privatsatz im Mai und Juni und erste Hälfte Juli, über demselben im Januar, Februar, März, Oktober, erste Hälfte November und zweite Hälfte Dezember. Die Differenz schwankte zwischen V'« 7" ^^^ V* V»-

In London war der Zinsfuss des täglichen Geldes im Durchschnitt 1903 2^4 gegenüber einem Privatdiskontosatz von 378 °/o. Der Unterschied besteht darin, dass die Kunden der Kantonalbank «tägliches

125

Geld» aut'iiehiueii, um ihre Wechsel zum ortizielleu Satze nichl riick- diskontiereu zu müsseu, die eng-lischen Wechselmakler dag-egeu mit (h-m als « täg-liche Vorschüsse » erhobeiu'u (T(dd Wechsel zum Privatdiskoiito- satz ankaufeu wolleu.

Liquidität. Zu prüfeu wäre uoch, ob die Haudelsbauken sich nicht tUuch die Einrichtung- der täglichen Vorschüsse zu einer so starken Verminderung ihres Barbestandes verleiten lassen, dass in Zeiten der Anspannung- ihre Ansprüche an die Kantonalbank in aussei-ordentlicher Weise steigen werden. Ein solches Vorgehen der Handelsbanken kcumte nur die Stellung' der Kantoualbank auf dem Platze erheblich stärken. Die Handelsbauken müssten sich auch in normalen Zeiten mehr auf sie stützen. Die Kantonalbank Aväre eher in der l^age, die für die Durch- führung- einer zielbcAVUssten Diskontopolitik notwendige Herrschaft über den Geldmarkt zu erlangen und durch entsprechende Massreg-eln den Bestand der Barmittel des Platzes zu regulieren.

Die englischen Privatbanken rechnen die täglichen Vorschüsse unter die jederzeit verfügbaren Mittel. Einige führen sie in den Bilanzen zusammen mit dem Kassenbestand auf. Die Kantonalbank hat sie bis Ende 1904 unter die Kontokorrent-Debitoren eingestellt. S(nt anfangs 1905 besteht ein eigener Titel. Analog dem Wechselportefeuille ist zu unterscheiden zwischen einer einfachen Handelsbank, welche nur für ihre eigene Zahlungsbereitschaft zu sorgen hat, und einer Noten- bank, auf welcher die Verpflichtung ruht, die Zahlungsbereitschaft eines ganzen Landes oder Landesteils zu überwachen. Im letzteren Falle würde in Zeiten der (jeldanspannung- eine Nichterneueiaing- der täglichen Vorschüsse zu einer entsprechenden Vermehrung des Portefeuilles und der Lombardvorschüsse führen. Nur die im Ausland und zum Teil auf den übrigen Schweizerplätzen zur Verfügung gestellten Summen kchmen von einer Notenbank als stets verfügbare Guthaben betrachtet werden.

28. Kapitel.

Banken und Bankiers (Korrespondenten).

Ausländische Guthaben.

Unter diesem Titel wurden bis in die achtziger Jahre eine Reihe von lanfenden Rechnungen mit schweizerischen Banken und Bankiers aufgeführt, w^elche man später den « Kontokorrent-Kreditoren » und

12(i -

Banken und Bankiers (Korrespondenten).

Tab. 28, No. 1.

Bestand Ende

des

Umsatz j^^^i„|

Durth- schnittl.

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Ausliliiil.

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1870

1

33 7+

I

1871

76 222

31,082 - -

1872

112 -

206

87,544

1S78

188 782

1569

104,897

--

187-I-

U2 898

868

115,739 -

^

1875

188 ■49-1-

670

103,842 749

404

1876

110 450

684

96,069' 4.51

306

1877

9S 687

386

56,948 428

376

1878

75 486

518

40,062 501

483

1879

78 550

115

42,886 105

423

1880

69 1180

166

43,680 85

548

1881

62 573

200

45,058 114

414

1882

68 506

195

53,3.56! 137

.545

1888

56 685

.302

64,148 64

518

--

1881

52 .545

171

65,158 104

761

6206

2.188

4,145

2,(J07

1885

52 1258

122

43,762 70

928

4637

2,110

4,144 i 2,084

1886

52 ^ 758

146

56,81() 74

1185

.5209

1,742

2,951

1,209

1887

54 ; 1.508

77

47,885

.52

1210

4362

1,886

3,835

1,949

1888

56 1814

98

50,682

52

12(58

4156

1,694

3,426

1,782

1889

53 572

206

63,9:54

51

1898

4991

1,915

3,525

1,610

1890

55 17.56

890

68,26(5

52

1529

.5654

2,267

3,830

1,5(58

100.1(5

1891

57 4473

448

79,8(51

40

2806

.5277

2,014

8,09S

1,084

1(X).22

1892

57 2928

204

80,484

1(5

8274

6425

1,401

1,721

0,820

100.10

1H98

2286

223

78,965

84

2095

5655

1,674

2,249

0,575

100.18

1894

.57 2670

62

81,596

81

2401

6880

1.160

2,502

1.842

100.04

1895

.58 1735

293

8.5,272

'.)9

2019

5058

1,095

8,105

2,010

100.10

1896

5S 1676

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74.S89

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2021

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1,884

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1,884

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1897

61 2812

247

7«,170

41

1828

5059

1,44(5

2,8.34

1,888

100.85

1898

65 2455

927

86,173

56

2527

5615

1,578

8,461

1,888

1(X).86

1899

66 3.508

1128

118,181

934

2612

5620

2.897

4.389

1.992

100.49

IfKXJ

(55 5277

1085

182,673

1001

8466

7587

2,528

4,182

1,()09

1(H).54

1901

62 4277

78

105,575

328

5589

108.55

2,069

3,675

1,606

100.14

1902

66 1960

186

167,.5.53

91

1847

, 11115

1,792

2,587

0,795

100.80

1908

.S7 2022

281

197,.532

33

1394

11086

1,900

3,744

1,844

100.04

19(»+

101 22S7

4290

246.0.32

1223

1928

12330

1,891

3,402

1,511

100.16

127

«-Debitoren», sowie deu « Check-Konti » einverleibte, ferner bis 1876 die «Konkordatsbanken».

Seit Mitte der achtziger Jahre umfassen die Banken und Bankiers mit wenig-en Ausnahmen nur die Rechnungen in fremder A\'ährung, welche die Kantonalbank an auswärtigen Bankplätzen in Frankreich, England, Deutschland etc. unterhält.

Bestand. Die Bankkommission bestimmt die Höhe, bis zu welcher die Guthaben bei den einzelnen Banken ansteigen dürfen.

Sie wachsen an in Zeiten von Kurseinbussen der fremden Währung, während welchen Kückzüge mit Verlusten verbunden sind, besonders falls ein niedriger Privatsatz des in Betracht fallenden Platzes die weitere Vermehrung des Wechselbestandes nicht ratsam erscheinen lässt, z. B. 1892, 1894, Ende 1900, 1901. Mit dem Steigen der Kurse nehmen sie ab, so 1893, 1895 1897. Relativ hoch waren sie während der Depressionszeit 1892 1894, ferner 1900, in welchem Jahre die Kantonalbank längere Zeit vom schweizerischen Diskontomarkt aus- geschlossen war, relativ niedrig während des lebhafteren Verkehrs 1895 1899. 1902 wurden sie wegen der geringen Rendite zugunsten des ausländischen Wechselbestandes stark vermindert.

1892 veranlasste die niedrige Verzinsung der Guthaben in London und Paris die Uebertragung eines Teiles derselben auf deutsche Bank- plätze und Wien und den Ankauf von englischen Schatzwechseln.

Für die vom Bankgesetz geforderte 20 ^jo-ige Deckung der Noten- zirkulation durch Wechsel auf das Ausland und auswärtige Guthaben mussten letztere nie herangezogen werden, weil das Portefeuille stets genügte.

Die Zu- und Abnahme des durchschnittlichen Bestandes des fremden Portefeuilles und der auswärtigen Guthaben ging im Jahrzehnt 1892 1901 meist übereinstimmend vor sich. Gleichzeitig nahmen sie in den Jahren 1892, 1894, 1900 und 1901 zu.

Der durchschnittliche Bestand zeigt folgendes Verhältnis:

Ausländische Ausländische

Guthaben Wechsel

1884—1886 1 : 5,6

1887—1897 1 : 2,7

1898-1901 1 : 2,1

1902—1904 1 : 6,7

Ertrag. Der Ertrag ist abhängig vom Zinsfuss, den Inkassoge- bühren, dem Kursgewinn, der Kontokorrentprovision und der vorüber- gehenden Anlage als « Call money » .

128

Ertrag der

Ertrag der

Differenz

ausländ. Guthaben

ausländ. Wechsel

7o

7o

7o

1884—1894

1,818

3,221

1,403

1895—1904

1,803

3,450

1,647

Die Tabelle 28, No. 1, gibt die Differenzen der einzelnen Jahre an. Sie sind vorwiegend höher in den Jahren mit hohen Diskontosätzen, in welchen eine entsprechend hohe Verzinsung der Guthaben durch das vereinbarte Maximum der Zinsvergütung verhindert wird. Infolge des erheblichen Unterschiedes w^urden 1902 und 1903 die ausländischen Gut- haben bedeutend vermindert und die frei gewordenen Summen in Wechseln angelegt. Der dadurch erzielte Mehrertrag hat in beträchtlichem Masse zu dem grösseren Gewinn der letzten Jahre beigetragen.

Korrespondenten -Kreditoren. Als 1873 der Zufluss an Geldern für die Ausdehnung der Handelsabteilung nicht mehr genügte und man eine weitere Vermehrung der Eigenw^echsel nicht für angezeigt fand, liess sich die Kautonalbank im Auslände Kredite eröffnen, über welche sie durch Ziehungen verfügte. Diese Finanzwechsel beliefen sich auf: 1873: J85Tratten,Betrag Fr. 6,442,000. Saldo Ende des Jahres Fr.l, 109,000 1874: 40 1,810,000. 364,000

1875 verzichtete man auf die fernere Benutzung der Kredite, welche bei dem Bezug von Barschaft wesentliche Dienste geleistet hatten.

In den Jahren 1898, 1899 und 1900 liess sich die Kantonalbank bei französischen Finanzinstituten grössere Kredite eröffnen, um Metall- geld beziehen zu können, ohne gezwungen zu sein, durch den Ankauf von französischen Devisen zu einer weiteren Steigerung der französischen Kurse beizutragen.

Ihre Schuld an auswärtige Korrespondenten stieg Ende 1898 auf Fr. 927,000 und betrug im Durchschnitt 1899 Fr. 934,000, 1900 Fr. 1,001,000.

In den letzten Jahren gingen die französischen Kurse zurück. Die Barbezüge fielen von 16—20 Millionen in den Jahren 1897 1900 auf 5 Millionen Franken im Jahre 1901, so dass die Kredite nicht mehr benutzt wurden.

129

Siebenter Teil.

29. Kapitel.

Aufbewahrung von Wertsachen. Vermögensverwaltungen.

Die wirtschaftliche Entwicklung und die wachsende Vermehrung- des Kapi- tals haben in den letzten 50 Jahren eine durchgreifende Aenderung in der Zusammensetzung des Besitzes an Wert- papieren der privaten Kapitalisten her- beigeführt. An Stelle der Schuldbriefe und einheimischen Staatsobligationen, aus welchen früher der Hauptteil ihrer Anlagen bestand, sind vorzugsweise fremde Kententitel, Aktien und Obliga- tionen in- und ausländischer Transport- anstalten, Banken und industrieller Unternehmungen getreten, deren Sicher- heit sie nicht beurteilen und überwachen können. Sie sehen sich gezwungen, sich bei der Auswahl von Anlagepapieren von einer Bank beraten zu lassen, welche durch ihre ausgedehnten Be- ziehungen im In- und Auslande im- stande ist, über die Finanzlage der Staaten und Gemeinden und die Ver- hältnisse und Aussichten der Aktien- gesellschaften sachgemässe Aufschlüsse selbst zu erteilen oder sich von ihren Geschäftsfreunden geben zu lassen.

Eine Reihe von Gründen haben ferner dazu geführt, dass die Kapita- listen die Verwaltung ihrer Wertpapiere nicht selbst ausüben, sondern einer Bank zur Besorgung übergeben. Die überwiegende Mehrzahl von Titeln lautet auf den Inhaber

Tab. 29, No.

1.

Offene

Versclilossone

(1) i-

Jahr

Depositen

Zahl 1 S

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Di'p(

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1870

36

2,5

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1871

11

0,5

0,4

1881

6,1

?

1882

7,3

1,7

1883

7,9

0,6

2,1

1884

5,5

0,9

3,2

1885

5,4

0,9

2,9

1886

6,6

1

3,8

1887

7

1

4,2

1888

10

1,2

5

1889

11,4

1,1

6,4

1890

14,9

3,4

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1891

18,1

1,3

9,7

1892

23

2,9

10,8

1893

26,7

2,1

13,4

1894

29,1

2,1

15

1895

34,5

2,1

16

1896

36,1

2.3

19,3

1897

919

35

71

1,5

17,1

1898

965

35,4

81

2

19,5

1899

1066

38,5

79

1,8

20,2

1900

1123

39,3

81

1,8

24,5

1901

1214

41,3

81

1.5

22,9

1902

1340

47

,58

0,9

25,4

1903

1429

50,5

54

0,9

30,2

1904

1550

53,1

58

0,9

33

Vermietete Schrankfächer: Ende 1903: 194; Ende 1904: 230.

und nicht auf den Namen, II.

die auf sie bezüglichen Ankündigungen werden

9

130 -

seitens der sohuldnerischen Staaten und Gesellschaften nicht persönlich dem Gläubiger mitg-eteilt, welchen sie in den meisten Fällen nicht kennen, sondern durch Anzeige in den öffentlichen Blättcn^i bekannt gemacht. Um über alle seine Titel betreffenden Vorgänge und Ver- öffentlichungen ') unterrichtet zu sein, müsste der Kapitalist je nach der Zusammensetzung seines Effektenbesitzes eine grössere Anzahl in= und ausländischer Zeitungen halten.

Der rechtzeitige Einzug der fälligen Coupons und rückzahlbaren Obligationen verlangt eine genaue Kontrolle der Verfalltermine. Der Einzug derjenigen Coupons und Titel, welche nicht am Wohnorte des Kapitalisten zahlbar sind, ist nicht denkbar ohne die Vermittlung einer Bank,

Die Aufbewahrung der Titel in den Stahlpanzerkammern der Banken bietet eine weitgehende Sicherheit gegen Feuersgefahr und Diebstahl.

Offene und verschlossene Depositen. Nach Ausbruch des deutsch- französischen Krieges wurden namentlich aus Süddeutschland Wertsachen in bedeutenden Beträgen nach der Schweiz geflüchtet. Während des Krieges befanden sich in den Kellern der neu eröffneten zürcherischen Staatsbank Depositen im deklarierten Werte von 2,5 Millionen Franken. Nach dem Friedensschlüsse wurden die meisten zurückgezogen, so dass der Betrag Ende 1871 sich nur auf 0,5 Millionen Franken belief.

Die Rechenschaftsberichte der Jahre 1870 bis 1881 enthalten keine Aufschlüsse über die der Bank anvertrauten Wertsachen, Erst Ende 1881 wird der Betrag auf 6 Millionen Franken angegeben. Mitte der achtziger Jahre sanken die offenen Depositen von 7,9 Millionen Ende 1883 auf 5,4 Ende 1884/1885, stiegen hierauf allmählich auf 36 Millionen Ende 1896 an. 1897/1898 war eine vorübergehende Abnahme zu ver- zeichnen, dann trat eine rasche Vermehrung ein auf 53 Millionen in 1550 Posten Ende 1904. Die besonders starke Zunahme während des Jahres 1902 von 41,3 auf 47 Millionen, die sich auch bei anderen schweizerischen und englischen Banken bemerkbar machte, zeigt die Wirkung eines um diese Zeit in Frankreich erlassenen Gesetzes, dessen Bestimmungen die französischen Kapitalisten veranlassten, ihre Depositen und Vermögens- verwaltungen ihi-en Notaren zu entziehen und ausländischen Banken zu übeigebeu. Die verschlossenen Depositen haben seit 1890 von 3,4 Millionen auf 0,9 Millionen abgenonnnen. Die einzelnen Depositen weisen nach der Höhe der Wertsunnne die grössten Verschiedenheiten auf. Der Durchschnitt der offenen Depositen beläuft sich auf Fr. 35,000, ein verhältnismässig geringer Betrag.

') In bezuf; auf Aktien : Einladungen zu Generalversammlung-en, Aus- zahlung der Dividenden und Ausübung von Bezugsrechten.

In bezug auf Obligationen : Auslosungen, Kündigungen, Konversionen.

- 131

Schrankfächer. Deiijeuig-eii Kapitalisten, welche sich gegen die Gefahr von Brand und Einbruch sichern wollen, die Verwaltung ihrer Wertpapiere aber selbst zu besorgen wünschen, stellt die Kantonalbank in ihrer Stahlpanzerkammer verschliessbare Schrankfächer zur Auf- bewahrung von Wertpapieren, Dokumenten, C4eldniünzen, Schmuckgegen- ständen etc. mietweise zur Verfügung.

Jedes Schrankfach steht unter Doppelverschluss des Mieters und der Bank und kann nur unter Mitwirkung beider geöffnet werden. Ueberdies ist dem Mieter gestattet, ein Vorhängeschloss anzubringen. Den Mietern stehen verschliessbare Kabinen zur Benutzung bereit, um die Abtrennung von (-oupons, Verifikation der Titel etc. ungestört vor- nehmen zu können.

Ende 1904 waren 230 Schrankfächer vermietet.

Die mit den Eigentümern der Depositen unterhaltenen Rechnungen sind in den Kontokorrent-Kreditoren enthalten.

Ertrag. Die Gebühren der Bank für die Aufbewahrung von Wert- sachen sind von Fr. 1700 im Jahre 1882 auf Er. 83,000 im Jahre 1904 angewachsen (inkl. Er. 4700 für Vermietung der Schrankfächer).

Die grossen Anstrengungen, welche die Banken in den letzten Jahren machten, um die Zahl der bei ihnen hinterlegten Depositen und der vermieteten Schrankfächer zu vermehren, die geringen Gebühren, welche sie für die Aufbewahrung berechnen, erklären sich durch die übrigen Vorteile, welche ihnen aus einem grossen Kreise kapitalkräftiger Kunden erwachsen.

Die genaue Kenntnis ihrer Anlagebedürfnisse begünstigt die Aus- dehnung des Effekten-Emissionsgeschäftes und ermöglicht es, unter Um- ständen, übernommene Titel «unter der Hand» abzusetzen, ohne an die Oeffentlichkeit appellieren zu müssen. Eine Vermehrung erfahren das Effekten-Kommissionsgeschäft und der Einlösungsdienst der Coupons und der rückzahlbaren Titel.

80. Kapitel.

Das Effekten-Kommissionsgeschäft.

Vor 1888 ist der Betrag der Kommissionen auf den Ankäufen und Verkäufen von Wertpapieren für fremde Rechnung nur in einigen Berichten angegeben. Besonders hohe Erträgnisse lieferte das Krisen- jahr 1878 mit Er. 38,000, obwohl der Verkehr der Börse in Zürich weniger

132

Das Effekten-Koniniissionsgeschäft.

Tab. 30. Xo. 1. lebhaft war, als im vorhergehendeu Jahre.

Eude der achtzig-er Jahre wird bemerkt, dass der Ertrag seit 1881 beständig- im Zu- rückgehen begriffen sei. Die Jahre 1889 bis 1891, ferner einzelne Jahre seit 1896 brach- ten nur eine kleine Vermehrung, im Gegensatz zu den von anderen Banken gerade in diesem Geschäftszweig erzielten höheren Erträg- nissen.

Die Kantonalbank hat die von ihren Kun- den erhaltenen Aufträge ausgeführt, aber nie versucht, den Verkehr in Börsenpapieren an- zuregen. Ursachen der geringen Entwicklung sind, dass sich das spekulierende Publikum von der Bank fernhält und diese an die, An- lagepapiere suchenden Kunden ihre eigenen Obligationen oder Titel aus ihrem zu diesem Zwecke ausgestatteten Effekteuportefeuille abgibt.

Schon 1882, in einem Kriseujahre, wurde angeregt, den Ankauf und Verkauf von Effekten an der Börse für fremde Rech- nung aus dem Geschäftskreis zu streichen und Leute, welche in Differenzgeschäften machen, von dem Verkehr mit der Bank auszuschliessen. 1891 wurde die Forderung von neuem aufgestellt und damit begründet, die Staatsbank solle sich niemals dem Vorwurf aussetzen, den ökonomischen Ruin einzelner Personen mitverschuldet zu haben.

Gegen die verlangte Einschränkung des Geschäftskreises wurde im Bankrat in der Hauptsache ausgeführt:

„Die Kaufabschlüsse an der Börse sind der öffentlichen Kontrolle unterstellt, welche den Einzelnen vor Uebervorteilung schützt. Der Grossteil der von der Kantonalbank vermittelten Börsenaufträge rührt von Personen her, welche Aenderungeu in den bei ihr deponierten oder lombardierten Titeln vornehmen wollen. Es mag sich auch um Papiere mit veränderlichem Werte handeln, aber darin liegt kein Grund, die Operationen ab- und einer anderen Bank zuzuweisen. >

„Die Kantonalbank erhäJt ferner eine Reihe von Aufträgen zum Ankauf oder Verkauf von Effekten aus ihrem ständigen Kundenkreis

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1873

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1874

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1875

22

1876

26

1877

18

1883

13

1884

8

1888

11

1889

19

1890

13

1891

13

1892

11

1893

8

1894

18

1895

13

1896

24

1897

9

1898

10

1899

24

1900

13

1901

10

1902

12

1903

28

1904

17

13B

und einem weiteren J^ubiikuni. Kaufaufträge werden nur ausgeführt, wenn der Auftraggeber genügend Deckung leistet, ebenso müssen bei Verkaufsaufträgen die Titel in der Regel übergeben werden. Dadurch ist vorgesorgt, dass Leute mit ungenügendem Kapital sich nicht durch die Vermittlung der Kantonalbank an der Börse versuchen können. Die Bank erteilt keine Eatschläge für Börsenoperationen. Es ist ihi- un- möglich, in jedem Fall zu untersuchen, ob der Ankauf oder Verkauf ein Börsenspiel einleitet. Gewohnheitsmässige Börsenspieler sucht sie von sich fernzuhalten."

31. Kapitel.

Das Reportgeschäft.

Der Bericht von 1872 sagt : „Wesentlich gefördert wurden die Umsätze durch die Beleihung von Effekten auf kürzere Zeit mittelst des sogenannten Eeportgeschäftes, einer im kaufmännischen Verkehr beliebten Form des Kreditgebens, welche bei einiger Vorsicht ohne er- hebliches Risiko dennoch sehr günstige Resultate gewährt. Diese Form von Darlehen hat in der Presse und in dem Schosse Ihrer Behörde ^) Anfechtung gefunden und, da das darin verwendete Kapital ohnehin für die auf Martini zugesicherten Hypothekardarlehen Verwendung tinden musste, so haben wir diesen Zweig gegen Ende des Jahres einstweilen liquidiert, um zu gegebener Zeit die Wiederaufnahme neuerdings in Betracht zu ziehen."

Das durchschnittlich in Reports angelegte Kapital betrug 1872 Fr. 881,300. Ertrag an Zinsen: Fr. 74,232 = 8,42 7«.

Die Angriffe, die in der Presse gegen diesen Geschäftszweig ge- richtet wurden, fanden im Oktober 1872 auch im Bankrat ihren Wider- hall. Man behauptete, „die Belehnungen seien zu hoch und es werde der Börsenschwindel auch auf dem Platze Zürich und zwar mit Geldern des Staates betrieben. Durch das Reportgeschäft werde das Geld be- deutend verteuert und Fonds der Bank in Anspruch genommen, die in regelmässigen Geschäften, Hypothekardarlehen u. s. w., verwendet werden sollten,"

Zugunsten des Reportgeschäftes wnrde ausgeführt : „Es sei im Wesen ein Darlehensgeschäft, welches von der gewöhnlichen Form nur darin abweiche, dass es durch Korrespondenz oder Vermittlung von

^) Des Kantonsrates.

134

Seusaleu abgeschlossen werde. Wegen der Kürze der Dauer könne ein verhältnismässig- höherer Betrag vorgeschossen werden, als bei längereu Darlehen. Die Vorschrift, dass Wertpapiere nicht zum vollen Tages- kurse beliehen werden dürfen, sei inuner beobachtet worden."

Durch Beschluss vom 18. August 1873 verbot der Kantonsrat der Bank die "^^'iederauf nähme des Reportgeschäftes. 1883 wurde in das Bankgesetz eine Bestimmung aufgenommen, welche « Reportgeschäfte » (Ankauf und gleichzeitiger Wiederverkauf von Wertpapieren) wie die Spekulation in Wertpapieren untersagt.

Ein solches Verbot hat geringen Wert. Materiell unterscheidet sich das Reportgeschäft nicht von den auf die Dauer eines Monats ab- geschlossenen Lombarddarlehen. Ein Unterschied besteht nur in der juristischen Konstruktion, Eine vorsichtige Bank wird in beiden Fällen durch eine genügende Marge dafür sorgen, dass sie nicht zu Verlust kommt. Die Börseukreise haben sich rasch mit dem Verbot abgefunden und die Bank hat, nicht zu ihrem Schaden, die kurzen monatlichen Vorschüsse beibehalten und ihre Beziehungen zu den Sensalen nicht abgebrochen.

32. Kapitel.

Die Effekten.

Das Gesetz untersagt der Bank die Spekulation in Wertpapieren.

Ende 1870 besass die Kantonalbank Effekten im Betrage von Er. 47,400, welche grösstenteils von den als Einzahlung auf dem Gründungskapital übergebenen Titeln herrührten. 1871 wurden dieselben auf Verlangen der kantonsrätlichen Bankrechnungsprüfungskommissiou liquidiert. Im Bankrat herrschte während beinahe 20 Jahren die Ansicht vor, der Ankauf von Wertpapieren für eigene Rechnung sei, weil im Bankgesetz nicht erwähnt, unstatthaft. Im Laufe der siebziger und noch mehr in den achtziger Jahren fehlte es nicht an Hinweisen auf den Zins- ausfall, der dadurch entstand, dass die brachliegenden Gelder entweder im Wechselgeschäft zu einem niedrigen Zinsfuss Verwendung suchen mussten oder beim Mangel an Diskontopapier müssig in der Kasse liegen blieben, weil der Bank die bei anderen Instituten in geschäfts- losen Zeiten übliche Anlage in Wertschriften untersagt war.

Bestand. Am Ende einer längeren geschäftsstillen Periode ge- stattete endlich der Bankrat 1888, im Austausch gegen diskontierte gekündete Berner Staatsobligationen, für Fr. 500,000 jederzeit halb-

135

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§^22 (5 N

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jährlich küiidbaiT Kassensc-lieiiie der i>oriier Hypothekarkasse zu er- werben. Die von der Bank st'lion im Vorjahre diskontierten Obli- gationen der Schweizerischen Nordost bahn wurden konvertiert und die neuen Titel dem Effektenportefeuille einverleibt. Durch den Ankauf weiterer Wertpapiere vermehrte man den Besitz bis Ende des Jahres auf 1,1 ^Millionen Fi'anken. Im folgenden Jahre erhielt die Bank gegen ein Darlehen an die elumialige (icmeinde Eiesbach auf 15 Jahre fest von Fr. (iOü,üOO, welche zur Einzahlung einer Subvention für die rechtsufrige Zürichseebahn bestimmt waren, 600 Partialobligationen von je Fr. 1000, zu 87* V" verzinslich. Als weitere Sicherheit deponierte die Schuldnerin die von der Nordostbahngesellschaft erhaltenen Obli- gationen. 1891 mussten aus einer Syndikatsbeteiligung Fr, 760,000 3,6 H- 1 Vo-ige Obligationen der Stadt Wiuterthur übernommen werden, von Avelchen der grössere Teil erst in den Jahren 1895/96 abgesetzt werden konnte.

1892 veranlasste der niedrige Ertrag der ausländischen Guthaben den Ankauf von £ 20,000 englischen Eegierungswechseln, welche man, weil nur mit einer Unterschrift versehen, dem Effektenportefeuille zu- teilte. 1894 trat eine Vermehrung von 2,3 Millionen Franken ein. Trotz der niedrigen Sätze war es während eines Teiles des Jahres nicht möglich gewesen, Diskontopapier in genügender Menge zu erhalten. Die Geldnachfrage hielt mit dem Zufluss nicht Schritt. Um die Kassen- bestände zu reduzieren, wurden bedeutende Posten Obligationen in- und ausländischer Kreditinstitute, schweizerische Eisenbahnwerte und öster- reichische Rententitel angekauft. Die Kantonalbank beteiligte sich an einem Syndikat zur Begebung eines SVa 7o-igen Anleihens von 12 Millionen Franken der Stadt Zürich und Hess von ihren gekündeten und künd- baren Forderungen auf die Schuldnei-in 1,5 Millionen Franken in Obli- gationen umwandeln. \)

Als 1896 die Obligationengelder spärlicher zu fliessen begannen und sich die Darlehensbegehren vermehrten, wurde ein Teil der in den Effekten angelegten Gelder mit ziemlichem Gewinn gegenüber dem Buchwert flüssig gemacht. Man bot einzelne Titel dem Publikum durch Ausschreibung zum Kaufe an und verminderte unter anderem die Obli- gationen der Stadt Zürich um Fi-. 900,000. Dagegen erhielt der Effekten- konto aus einer unglücklich verlaufenen Syndikatsbeteiligung einen Zu- wachs von Fr. 382,000 3,6 ^/o-ige Obligationen der Bank in Luzern,

') Sie gewann dabei die Differenz zwischen dem Uebernahmepreis von 96,6 "/o und dem Nennwert, die Kommission auf den eig'enen Zeiclmuno:pn und dem Einlösungsdienst der Coupons, sowie den Vorteil, ihre Forderungen durch den Verkauf der Titel jederzeit realisieren zu können.

187

welche erst 1902 zuifickbezahlt wurden. 1S9S mussten aus der miss- limgenen Konversion des zur Erhöhung des Gründungskapitals der Bank aufgenommenen Staatsanleihens zu S^t V"? Titel im Betrage von Fr. 2,400,000 dem Portefeuille zugewiesen werden. Ebenso Helen der Bank aus einer Syndikatsbeteiligung an einem Anleihen zu S'/a "/o der Stadt Zürich Obligationen im Betrage von zirka Fr, 975,000 zu. Der Effektenkonto nahm infolgedessen in einem für die Bank ungelegenen Zeitpunkt um 3,2 Millionen zu. Erst 1902 konnte der grössere Teil dieser Titel abgestossen werden.

Infolge der Schwierigkeiten, Diskontowechsel zu den vom Diskonto- komitee festgesetzten Sätzen zu erhalten, nahm die Bank im Jahri^ 1908 umfangreiche Käufe gekündeter Titel der schweizerischen Hauptbahnen vor. Ende 1908 besass sie 7,2 Millionen Franken in schweizerischen Eisenbahnwerten, wovon über 4 Millionen im Mai 1904 fällig waren. Zugleich wurden bedeutende Posten schweizerischer Bankobligatiojien erworben. Die niedrigen Kurse der deutschen, französischen und eng- lischen Renten veranlassten den Ankauf dieser Titel in der Höhe von 1,5 ]\Iillionen Franken. A"on den mit Hilfe der französischen Kredit- institute untergebrachten diff. 3 "/o-igen Bundesbahn-Obligationen wurden 1,5 Millionen übernommen. Ferner fielen der Bank aus einer Konsortial- beteiligung Fr. 790,000 SVa "/"-ig'^ Obligationen der Stadt AMnterthur zu.

Aus dem Jahre 1904 ist zu bemerken : die Rückzahlung der aus dem Jahre 1889 stammenden Obligationen der früheren Gemeinde Riesbach, die Verminderung der schweizerischen Eisenbahntitel um 4,5 Millionen durch Rückzahlung, der Ankauf von £ 10,000 5 "/o-ige Obligationen Great Northern Railroad Oompanj' und von 1000 Aktien der Jura- Simplon-Bahn. konvertierbar in Bundesbahn-Obligationen.

Liquidität des Effektenportefeuilles. In den letzten Jahren haben die schweizerischen Emissionsbanken ihre Anlagen in Wertpapieren be- deutend vermehrt. Die Durchschnitte der Monatsbilanzen der letzten fünf Jahre ergeben :

(In Ivlillionen Frainken)

Jahr 1900

1901

1902

1908

1904

Betrag 188

144

178

180

195

Bemerkenswert ist das Anwachsen 1901 02, in welchen Jahren bei dem Mangel an Diskontopapier, dem niedrigen Ertrag des AVechsel- portefeuilles und dem tiefen Stand der festverzinslichen Wertpapiere die Anlage in Titeln besonders vorteilhaft erschien. Zur Zeit einer Geld-

188

krisis können einheimische Werte in der Schweiz schwerlich und inter- nationale Werte im Auslande nui- mit Verlust abgesetzt werden. In der Reihenfolgfe der kurzfristigen Forderungen werden dagegen die erst- klassigen Werttitel nach den ausländischen A\'echseln und vor den schweizerischen Wechseln zu stehen kommen, solange die ausländischen Geldinstitute die gleiche Bereitwilligkeit wie bisher zeigen, Kredite gegen Hinterlage von Wertschriften zu gewähren.

Knde 1901 bestand der grössere Teil der Titel der Kantonalbank aus Obligationen des Kantons oder zürcherischer Gemeinden, 4,45 Millionen von 6,2 Millionen Fr. Die ausländischen W^erte betrugen Fr. 220,000, die schweizerischen Eisenbahnwerte von internationaler Bedeutung Fr. )^30,000. Gegen Hinterlage von Obligationen des zürcherischen Staates im Betrage von 2,5 Millionen Franken und der Stadt Zürich im Betrage von Fr. SnO.OOO wären jederzeit Kredite von ausländischen Finanzinstituten erhältlich gewesen.

Von 1902 an wurde mehr AN'ert darauf gelegt, nur solche Titel zu erwerben, welche sich zur Abgabe als Anlagepapiere an die Kunden der Bank eignen oder einen europäischen Markt haben.

Die grössere Liquidität des Effektenportefeuilles in den letzten Jahren geht aus folgenden Zahlen hervor : Die ausländischen Staatstitel beliefen sich Ende 1903 auf 1,1 Millionen Franken, welche annähernd zu gleichen Teilen aus deutschen Eeichsanleihen, französischen Eenten, öster- reichischen Goldrenten und englischen Konsols bestanden. Die interna- tionalen schweizerischen Eisenbahnwerte betrugen 6,9 ^Millionen, von welchen über 4 Millionen in wenigen Monaten rückzahlbar waren.

Ende 1904 besass die Bank für zirka 4 Millionen Franken Titel von internationaler Bedeutung, davon 2,8 Millionen au ausländischen Börsen kotierte schweizerische Eisenbahnwerte und 1,2 Millionen fremde Kententitel und amerikanische Bahnenwerte. Dazu kamen zirka Millionen einheimische Staatstitel grosser, im Auslande wohlbe- kannter Kantone, Fr. 230,000 Obligationen der Stadt Zürich und zirka Fr. 900,000 Obligationen schweizerischer Banken ersten Ranges.

Der Besitz an industiiellen Titehi war nie von Bedeutung.

Ertrag. 1S89— 1893 wurden die Marchzinsen der Titel nicht in die .lahresrechnung eingestellt, sondern als stille Reserve betrachtet.

Als 1894 der Effektenkonto 5 Millionen Franken überstieg, fand man diesen Modus nicht mehr angängig und setzte die ]\Iarchzinsen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Der Ertrag an Zinsen stieg daher in diesem Jahre auf 4.073 " o.

139

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Jahr

Ellekteiiportefeuille

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Differenz

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1895

3,737

2,493

+ 1,244

1896

3,865

3,280

+ 0,585

1897

3,733

3,459

+ 0,274

1898

3,979

3,805

+ 0,174

1899

3,893

4,486

0,593

1900

3,937

4,644

0,707

1901

4,001

3,490

+ 0,511

1902

4,069

2,971

+ 1,098

1903

3,788

3,457

+ 0,331

1904

3,972

3,296

+ 0,676

Durchschnitt 3,897 3,538 0,359

Mit dem Aufschwung: der wirtschaftlichen Konjunkturen verminderte sich die Differenz von 1,244 7o im Jahre 1895 auf 0,174 im Jahre 1898. 1899 und 1900 blieb der Ertrag der Effekten um 0,(5 und 0,7 7o zurück. Nach der Krisis fiel der Ertrag- der Wechsel bis 1,1 "jo im Jahre 1902 unter denjenigen der Effekten. Die grössere Stabilität des Effektenportefeuilles ist in erster Linie auf die geringere Beweglichkeit des landesüblichen Zinsfusses zurückzuführen, und in kleinerem Grade auf den Umstand, dass die Titel aus verschiedenen Jahren stammen. In der Tabelle kommt auch die Erscheinung zur Geltung, dass die Bewegungen des landesüblichen Zinsfusses in einem Abstand von etwa einem Jahr denjenigen der Zinssätze für kurzfristige Gelder folgen.

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Wechselportefeuille 1895 : 2,493 7o 1900 : 4,644 7o 2,151 7o Effektenportefeuille 1897: 3,733 7o 1902: 4,069 0,336 Die in der Kolonne «Kursgewinn» ^) enthaltenen Beträge setzen sich zusammen aus : Kursgewinn auf verkauften und einkassierten Wert- schriften, Mehrwertung weniger Abschreibungen, Ertrag an Syndikats- beteiligungeu, welcher in den Geschäftsberichten nicht ausgeschieden ist. Diese Posten ergeben einen Verlust in den Jahren 1890/91, Zeit der Hochkonjunktur und des Niedergangs der festverzinslichen Werte, einen Gewinnüberschuss in den Jahren 1892/93, Zeit der Geschäfts- stille und der Kurssteigerung der festverzinslichen Werte, ferner einen Ausfall 1894/95. Die in diesen Jahren erworbenen Wertpapiere wurden in die Bilanz zu einem niedrigeren Kurse als dem Kaufspreise einge- stellt. Im folgenden Jahre ergab sich dagegen aus den verkauften und einkassierten Wertpapieren gegenüber dem Buchwert ein bedeutender Gewinn. 1898—1900 zeigen den Kui'ssturz aller festverzinslichen Anlage- papiere. In den 1899/1900 ausgewiesenen Verlusten sind je Fr. 40.000

0 Tabelle 32, No. 1, Seite 135.

uo

inbegriffen, Abschreibungen auf der Syndikatsbeteiligung an dem Jura- Simplonbahn-Anleilien. Im .lahre 1901 wandte das Privatkapital seine Gunst den festverzinslichen AVerten wieder zu. Ebenso erwarben die Banken, deren Büttel bei der mangelnden Unternehmungslust im Verkehr keine Verwendung laucb'n, bedeutende Posten. Unter dem Einflüsse der Nachfrage stiegen die Kurse der festverzinslichen Werte rasch in die Höhe. Die hohen Erträgnisse von 1902 sind dem Umstand zu- zuschreiben, dass die Kantonalbank erst in diesem Jahre die Ansätze ihrer Effekten der Marktlage entsprechend änderte, ihre Obligationen auf den Kanton und die Stadt Zürich mit Gewinn absetzte und die oben erwähnten Abschreibungen von Fr. 80,000 aus der Syudikats- beteiligung am Jura-Simplonbahn-Anleihen dem Effektenkonto wieder gutbrachte.

Während der Dekade 1895 1904 ergab sich ein Uebersclmss der Kursgewinne etc. über die Abschreibungen von Fr. 46,000. Ende 1904 Avaren alle Titel unter dem Kurswert eino-esetzt.

33. Kapitel. Das Effekten-Emissionsgeschäft.

Die gesetzliche Grundlage erhielt die Emissionstätigkeit der Kan- tonalbank erst 1902 durch die Aufnahme einer Bestimmung in das Bankgesetz, welche „die Uebernahme von Anleihen für Bund, Kantone und Gemeinden, sowie für ganz solide Privatunternehmungen, entwedei- auf alleinige Eechnung oder gemeinsam mit andern Finanzinstituten" unter die Geschäfte der Bank aufzählt.

1870 1896. In den siebziger Jahren bot sich die Bank den durch Eisenbahnsubventionen belasteten Gemeinden als Zeichnungsstelle bei der Aufnahme von Anleihen an. 1873 legte sie ein von den Gemeinden des linken Ziirichseeufers aufgenommenes Anleihen in Konunission auf. 1870 übernahm sie fest auf eigene Rechiuuig das vom Staate zur Er- hfihung ihres Grundkapitals aufgenommene Vj-^ 7o-ige Anleihen.

1877 wurde der Beitritt zu dem von der Schweizerischen Kredit- anstalt im Verein mit der Bank in Winterthur und der Aargauischen Bank gebildeten Konsortium zur Beschaffung der nötigen Mittel für die Nordostbahn abgelehnt, weil das Bankgesetz, welches der Kantonaibank jede Spekulation in Wertpapieren verbiete, nicht wohl eine Teilnahme

Ul- an einem Konsortium gestatte. Die Kaiitonalbank t'iklärte sich aber bereit, dem Konsortium ein Faustpfanddarlehen bis auf den Betrag von einer Million Franken auf die von ihm übeiiioniniencn Titel zu gewähren. 1880 lehnte man eine Beteiligung an dem Hypothekaranleihen der Uetli- bergbahn ab, weil nicht in den Geschäftskreis der Bank fallend. Aus den achtziger Jahren ist, abgesehen von kleineren Gemeindeanleihen, zu er- wähnen: die Mitwirkung als Zeichnungsstelle bei der Ausgabe von 4'/4''/o- igen Obligationen des (^uaiunternehmens im Jahre 1882, ferner als Anmelde- stelle bei der Konversion eines 4 7, "/o-igen zürcherischen Staatsanleihens von 4 Millionen Franken gegen blosse Vergütung der Auslagen im Jahre 1883; die Entgegennahme von Zeichnungen für Aktien der Mittelmeer- bahn im Jahre 1885 und die Mitwirkung als Zeichnungs- und Anmelde- stelle bei der Konversion von '20 ^Millionen Franken Obligationen der Schweizerischen Nordostbahn im März 1886. Dagegen wurde im Dezember 1886 die vom eidgenössischen Finanzdepartement angebotene Beteiligung an der Konversion eines eidgenössischen Anleihens von 31 Millionen Franken abgelehnt, weil die Kantonalbank nicht für eigene Rechnung Titel erwerben dürfe, und sie im nächsten Jahre für mehrere Millionen Franken eigene Obligationen konvertieren müsse. Als im Jahre 1888 die Bank ein eigenes Effektenportefeuille mit Zustimmung der Aufsichts- behörde anlegte, fiel der erstere Grund weg.

Gemeinsam übernahm man daher 1889 mit der Schweizerischen Kreditanstalt ein Anleihen der Gemeinde Eiesbach zu 37* 7" im Betrage von Fr. 1,700,000, welches zu zwei Drittel zur Rückzahlung eines früheren Anleihens bestimmt war. Die Beteiligung wurde damit befür- wortet, dass die Ausgabe der 3^/2 7o-igen Obligationen der Kantonalbank durch das 37*% -ige Anleihen eine Konkurrenz erfahre und der Kreditanstalt sonst alle flüssigen Gelder zufliessen würden.

1889 beteiligte sich die Kantonalbank mit einer Quote von Fr. 200,000 an einem Konsortium für Uebernahme eines 372 ^/o-igen Anleihens der Stadt Zürich von 25 Millionen Franken, welches aus schweizerischen und ausländischen Bauken unter der Leitung der Kreditanstalt bestand.

Im Sommer 1891 nahm die Stadt Winterthur die Konversion ihres 11 Millionen Franken betragenden Hypothekaranleihens vor. Zur Sicher- ung der Operation wurde ein erstes und zweites Garantie-Konsortium gebildet, wovon das zweite nur soweit in Anspruch genommen werden sollte, als die konvertierten und die neu gezeichneten und vom ersten Konsortium fest übernommenen Beträge das Anleihen nicht deckten. Die Konversion misslang. Die Kantonalbank, welche auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt die anfänglich in Aussicht genommene Beteiligung

142

wesentlich erhöht hatte, musste aus beiden Konsortien Titel im Betrage von Fr, 760,000 übernehmen.

1893 und 189-4 übernahm die Bank ohne Entschädigfuuja: die Kon- version von zwei fälli«-en Anleihen des Kautons Zürich im Gesamtbetrage von 5 Millionen Franken.

Einen günstigen Erfolg hatte das 1894 emittierte 872 '^/o-ige Anleihen der Stadt Zürich. Das Konsortium stand unter der Leitung der Kreditanstalt. Die Beteiligung der Kantonalbank belief sich auf IV* Millionen. Das Anleihen wurde zu 96,6 7" übernommen und zu 97 7* angeboten. Angesichts der niedrigen Diskontosätze und des starken Anwachsens des Obligationenkapitals erblickte die Kantonalbank in dem Anleihen eine vorteilhafte Gelegenheit, ihre flüssigen Gelder anzulegen, und zeichnete für eigene Rechnung einen grösseren Betrag.

Im vSommer 1894 wurde das Angebot einer Unterbeteiligung an einem grösseren Anleihen einer in der Schweiz domizilierten Eisenbahn- bank abgelehnt, weil die Beteiligung an Syndikaten nicht im Bankgesetz vorgesehen sei. Einen Moimt später übernahm man dagegen mit Rück- sicht auf die wachsenden Schwierigkeiten, die vorrätigen Gelder unter- zubringen, und die Natur des Titels, welcher sich auch für das eigene Portefeuille eigne, eine Unterbeteiligung zu Originalbedingungen au einem von schweizerischen und deutscheu Banken gebildeten Syndikate für die Uebernalime eines 3 V2 7o-ig"Pii Anleihens von 100 Millionen der Gotthardbahn.

Im Januar 1896 mussten aus der Konversion von zwei zürcherischen Staatsanleihen von 6 Millionen Franken, an welchen die Kreditanstalt zur Hälfte partizipierte, gemeinschaftlich 2,3 Millionen übernommen werden, welche jedoch währeud des Jahres abgestossen werden konnten. Ab- gesehen von dem ungünstigen Zeitpunkt war der Emissionskurs mit 101 zu hoch über den damals geltenden Kursen für ältere Anleihen des gleichen Typus angesetzt worden.

Im Sommer 1896 übernahm die Kantonalbank eine Unterbeteiligung von V* Millionen Franken an einem 4 "/o -igen Anleihen der Bank für elektrische Unternehmungen, welches fünffach überzeichnet wurde, und eine Beteiligung von einer Million an einem 3,6 7"-i8"en Anleihen der Bank in Luzern von 1,5 Millionen. Letztere Emission misslaug. Der Kantonalbank fielen Fr. 332,000 zu, welche sie bis 1902 im Portefeuille behielt. Im Bankrat wurde die Ansicht ausgesprochen, die Bank solle sich künftig nur an solchen Emissionen beteiligen, deren Titel sie für ihr Portefeuille als geeignet erachten könne. Ausgeschlossen bleibe die Beteiligung an Aktiensyndikaten.

1897 wurde ein Angebot, als Zeichnungsstelle für Aktien eines industriellen Unternehmens zu figurieren, ausgeschlagen.

148

Anleihen der Jura-Simplonbahn. Die bedeutendste Operation, an der die Kantonalbank teilnahm, war die Emission eines Anleihens von 60 Millionen Franken der Jura-Simplonbahn im Jahre 1898.

Im Herbste 1897 hatte ein Bankkonsortium, bestehend aus schweizerischen Effektenbanken, für den Fall, dass das Gesetz betreffend die Erwerbung und den Betrieb der Eisenbahnen durch den Bund, vom 15. Oktober 1897, in der Volksabstimmung' unterlieoen würde, der Jura- Simplonbahn-Gesellschaft zur Finanzierung- des Alpendurchstichs ein Anleihen von 60 Millionen Franken offeriert.

Für den Fall der Annahme des Gesetzes glaubte aucli der Bundesrat, einleitende Schritte tun zu sollen, und knüpfte mit den Kantonalbaiiken von Bern, Waadt, St. Gallen und Zürich Unterhandlungen an behufs Uebernahme eines Anleihens von 60 Millionen, für dessen Verzinsung und Eückzahlung die Eidgenossenschaft garantieren würde.

Mit Eücksicht auf die Interessen des Bundes, welche auf dem Spiele standen und an deren Förderung mitzuhelfen auch die Kantonalbank berufen sei, beschloss der Bankrat nach längerer Diskussion die Ueber- nahme einer Quote von 15 Millionen Franken. Dagegen sah sich die St. Galler Kantonalbank veranlasst, abzulehnen, weil ihr Bankgesetz eine Beteiligung an ausserkantonalen Staats- und Wertpapieren verbot. Die ihr zugedachte Quote wurde von westschweizerischen Banken, den Kantonalbanken von Bern und der Waadt, ferner von Solothurn und Neuenburg übernommen. Der Uebernahmepreis des Anleihens wurde auf pari festgesetzt, abzüglich einer Provision von ^h % für die (^arantie und Annahme der Zeichnungen. Jede Bank haftete nur für den von ihr übernommenen Betrag. Eine Solidarhaft der Konsortiumsmitglieder wurde auch gegenüber der Bahngesellschaft wegbedungen. Das Anleihen ist zu 372 "/o verzinslich und 10 Jahre lang unkündbar. Nach deren Ablauf erfolgt die Rückzahlung nach einem Amortisationsplan in 50 jähr- lichen Ziehungen. Die Schuldnerin hat sich das Recht vorbehalten, höhere Beträge als vorgesehen auszulösen oder das Anleihen ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Drei Monate nach dem Uebergang der Jura-Simplonbahn an die Eidgenossenschaft waren die Titel gegen solche des Bundes zu den nämlichen Bedingungen umzutauschen. Zins- und Kapitalzahlungen erfolgen im In- und Auslande in Schweizerwährung. Die Herstellungs- kosten der Titel und die Publikationskosten bis zu dem Betrage von Fr. 60,000 üelen zu Lasten der Schuldnerin. Das Syndikat, dessen Leitung der Kantonalbank von Bern übertragen wurde, bestimmte den Zeitpunkt der Emission. Der Bundesrat gab die Zusicherung, die Kan- tonalbanken, welche bei dem Jura-Simplonbahn-Anleiheu mitwirkten, bei

144 -

deu Finanzoperationen anlässlich des Rückkaufs der fünf Hauptlinien in angemessener Weise zu beteiligen. Nach der Annahme des Gesetzes in der Volksabstimmung und der Ratifikation der (Garantie durch die Bundesversammlung trat der Vertrag in Kraft.

Die Hauptgaranteu kamen überein, die Zeichnungen der üuter- beteiligten gemeinsam und im Verhältnis ihrer Uebernahmequoteu zu befriedigen. Die Anmeldungen von Unterbeteiligten liefen zahlreich ein, im ganzen für 27 V2 Millionen Franken bei der Zürcher Kantonalbank allein über 11 Millionen Franken, obgleich die schweizerischen Effektenbanken sich ferne hielten.

Da die Verhandlungen zwischen der Eidgenossenschaft und Italien betreffend die Subventionierung des Simplondurchstichs noch nicht zum Abschluss gekommen waren, wurde die Auflage zuerst auf Ende Juli und dann auf Anfang September verschoben. Der Ausbruch des spanisch- amerikanischen Krieges veranlasste einige Unterbeteiligte, von der Kriegsklausel Gebrauch zu machen und sich zurückzuziehen.

Am 6. September wurde eine erste Serie von 20 Millionen Franken zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. In Anbetracht des ungünstigen Zeit- punktes und der veränderten Geldverhältnisse ^) musste der Erfolg als ein befriedigender bezeichnet werden. Deu Subskribenten wurden 91 7^ 7o der gezeichneten Beträge zugeteilt. Dagegen musste das Konsortium in Basel, wo die Obligationen unter pari ausgeboten wurden, grössere Beträge zurückkaufen, welche aber vor Jahresschluss mit Nutzen begeben werden konnten. Den beteiligten Banken flössen aus der Operation bedeutende Mittel zu, für welche sie einen schon 1897 verein- barten, im Verhältnis zu den 189(S bis 1899 geltenden Sätzen, niedrigen Zinsfuss vergüten mussten. Der Vertrag wurde um ein Jahr auf Ende 1899 verlängert.

Bei dem Rückgang der festverzinslichen Staatspapiere machte sich die Kantonalbank mit dem Gedanken vertraut, dass eine Begebung der restlichen 40 Millionen nicht so bald erfolgen dürfte. Das Konsortium trat in Unterhandlungen ein, um eine zweite Emission auch in London aufzulegen, wo die Zinssätze sich noch während des ersten Halbjahres 1899 auf einem niedrigen Stand hielten.

Um das Anleihen an der dortigen Börse einzuführen, war man genötigt, vorerst für eine Million Franken Titel zurückzukaufen und in London, mit dem englischen Stempel versehen, zu deponieren. Die englische Börsenfirma, welche die Einführung an der Londoner Börse ver- mittelte, wurde als Sj'ndikatsmitglied aufgenommen. Anfangs Juni

') Der Geldmarkt hatte schon begonnen, sich zu versteifen ; am 8. September erhöhten die Emissionsbanken den Minimalsatz auf 3'/^ "/o-

145

wurde die zweite Serie von 20 Millionen Franken in der Schweiz und in Deutschland zu pari, in London weg-en des englischen Stempels zu 100,50 aufgelegt, trotzdem die (ielder, welche aus der ersten Emission her- rührten, noch auf zwei Jahre für den Bau der Bahn ausgereicht hätten und die mittlerweile veränderten Verhältnisse kaum auf einen Erfolg zählen Hessen. Diese zweite Emission misslaug. Die Hauptbeteiligten, welchen aus dem niedrigen Zinsfuss auf den eiubezahlteu CTcldern ein be- deutender Gewinn erwuchs, beschlossen, die Zeichnungen bis auf 10 Mil- lionen Franken durch eigene Subskription zu ergänzen. Obwohl aller Voraussicht nach kaum zu erwarten war, dass jemals ilire eigenen Mittel hiefür in Anspruch genommen würden, sah sich die Kantonalbank durch den Misserfolg veranlasst, in vorsorglicher Weise für den Fall, dass sie später eine Anzahl Titel auf eigene Rechnung übernehmen müsste, die Summe von Fr. 40,000 in Reserve zu stellen.

Die Banken verlängerten den Syndikatsvertrag bis Ende 1902. Im Laufe der Jahre 1900 und 1901 konnte wegen der ungünstigen Geld- verhältuisse an eine weitere Emission nicht gedacht werden. Gleich den übrigen niedrig verzinslichen Werten erlitten die Jura-Simploubahn- Obligationen bedeutende Kurseinbussen und fielen im Frühling 1900 bis auf 97 7o. Ende 1900 stellte die Kantoualbauk weitere Fr. 40,000 in Reserve. Erst als während des Jahres 1901 die Kurse der fest ver- zinslichen x^nlagepapiere stiegen, vereinbarten die Syndikatsbanken, gegen Jahresschluss die restlichen 29,5 Millionen zu beziehen und den Gegenwert der Bahugesellschaft in laufender Rechnung gutzuschreiben. Das eid- genössische Finanzdepartement erklärte sich bereit, die Titel in Bundes- bahnobligationen umzuwandeln. Während des Jahres 1902 konnten die- selben zu günstigen Kursen abgesetzt werden. Anfangs des Jahres 1903 war das ganze Anleihen mit Gewinn liquidiert und das Syndikat konnte aufgelöst werden. Die 1899 und 1900 in Reserve gestellten Fr. 80,000 wurden dem Effektenkonto wieder gutgeschrieben.

1897—1904. Auf Seite 28 und 29, Band I, ist erAvähnt die feste Ueberuahme auf eigene Rechnung eines zu 3^^ verzinslichen zür- cherischen Staatsanleihens von 8 Millionen Franken, welches zur Erhöhung des Gründungskapitals der Bank 1897 aufgenommen wurde, und die Uebernahme im Jahre 1898 eines 37* ^/o-igen zürcherischen Staatsanleihens von 6 Millionen Frauken, welches zur Rückzahlung eines 1886 für den gleichen Zweck erhobenen Anleihens bestimmt war.

Aus den Jahren 1898 1904 sind folgende Beteiligungen anzuführen:

1898. Beteiligung mit 10 7o ^^ einem Syndikat zürcherischer Banken, welches ein 372 7o-ig'es Anleihen der Stadt Zürich von

II. 10

- 146

15 Milliouen Franken nbcrnalini. Hei der öffentlichen Snbskription wurden nur zirka 30 °/o gezeichnet. Der Kantonalbank fielen Fr. 975,000 zu, welche arösstenteils erst 1902 ab,i>esetzt wurden.

Uebernahme eines 4 7o-ig"Cii Anleihens der Tösstalbahn, erste Hy- pothek, im Betrage von Fr. 800,000.

l!^99. Uebernahme eines ß^' "/o-igen vStaatsanleihens von 8 IMillionen Franken. Das Anleihen war .anfänglich vom llegierungsrat durcii die Vermittlung der Kantonalbank aufgelegt worden. Es wurden durch Subskription und Konversion nur 47 7o untergebracht. Die Kantonal- bank übei-nahm den Kest. Vor Jahresschluss waren die Titel bis auf einen kleinen Betrag begeben. Emissionskurs 100.

Beteiligung an einem 4 "/o-i^'C"» Anleihen von 4 Trillionen Franken der Stadt Wintert hur. Das Anleihen wurde bedeutend überzeichnet.

lOOO. Uebernahme eines 4 7o-igen zürcherischen Staatsanleihens von 9 Millionen Franken, Emissionskurs 100. Das Anleihen wurde mehrfach überzeichnet.

Beteiligung an einem im April emittierten 4 7o-igen Anleihen der Stadt Zürich von 12 Älillionen Franken. Es musste ein zweites Syndikat gebildet werden, welches einige Monate später mit Gewinn liquidiert werden koiuite.

JOOl. Beteiligung mit 10 an einem 4 ''/o-igeu Anleihen der Stadt Zürich von ß Millionen Franken.

Beteiligung mit Fr. 1,850,000 an drei Syndikaten zur Uebernahme von 35 Millionen Franken eines 872 7o-i.°'Gn Anleihens der Bundesbahnen, welches ohne öffentliche Subskription unter der Hand begeben wurde.

1902. Beteiligung mit Fr. 1,300,000 an dem Garantiesyndikat für Umtausch der Aktien der Schweizerischen Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbalmen in 8'/2 ^/o-ige Bundesbahn-Obligationen.

1908. Beteiligung an einem 3 7'j-igen eidgenössischen Anleihen von 70 Millionen Franken, welches hauptsächlich in Fi-ankreich unter- gebracht wurde.

Beteiligung an dem 872 3 7o-igC'n Anleihen (Emprunt differe) der Schweizerischen Bundesbahnen von 150 Millionen Frauken.

Beteiligung an einem 872 *^/ü-igen Anleihen der Stadt Winterthur von 20 Millionen Franken.

Beteiligung an einem 4 7o-igen Anleihen Schweizerische Seetalbahn, erste Hypothek von Fr. 1,700,000.

1904. Uebernahme der Konversion des am 28. Februar 1905 fälligen zürcherischen Staatsanleihens von 9 Millionen Franken zu 37* °/o. ICmissionskurs 100,50.

147

Die Kantonalbaiik überiiahni ferner eine Iveilie von Uuterbeteilig- ungen an in- und ausländischen Anleihen.

Sämtliche Geschäfte wurden mit Xulzeii liquidiert.

Bemerkungen zum Emissionsgeschäft. Es criihriü-l noch, ;iuf eini<re Punkte hinzuweisen, welche die Emissionstätig'keit der Züiclier Kantoiuil- bank charakterisieren. Ausgeschlossen ist die Beteiligung an Syndikaten für die Emission von Aktien und das sogenannte (-iründergeschäft. Ab- gelehnt wurden auch iVnfragen, als blosse Zeichnungsstelle für Aktien industrieller Unternehmungen zu dienen. In den ersten zwanzig Jahren beschränkte sich die Bank, mit Ausnahme von zürcherischen Stajits- und Gemeindeanleihen, auf die kommissionsweise Entgegennahme von Zeichnungen, damit sie nicht in den Eall käme, aus dei- Beteiligung Titel übernehmen zu müssen. Erst nachdem das 1888 angefangene Effektenportefeuille im Kantonsrate nicht beanstandet worden war, begann man zögernd und oft nach längeren Verlmndlungen und Gegenanträgen im Bankrate, sich an der üebernahme solider Anleihen zu beteiligen. Der Entscheid in bejahendem Sinne wurde erleichtert durch die in der ersten Hälfte der neunziger Jahre herrschende Geldabondanz, welche der Bank Schwierigkeiten verursachte, für ihre Gelder stets eine passende Verwendung zu finden. Bis jetzt hat die Kantoualbank sich fast nicht um üebernahme von Anleihen bemüht. Die Emissionsgeschäfte Avaren die Eolge der ihr gemachten Vorschläge, welche sie erst nach einläss- licher Prüfung der Qualität der Titel annahm.

Von den zürcherischen Staats- und Gemeindeanleihen abgesehen, beteiligte sie sich vor 1898 vorwiegend an Syndikaten, welche unter der Führung der Schweizerischen Kreditanstalt standen, oder sie übernahm, besonders wenn es sich um Anleihen von internationaler Be- deutung handelte, Unterbeteiligungen dieses Emissionsinstitutes. Von 1898 an überwogen der Bedeutung nach für mehrere Jahre die Emissionen verschiedener Bundesbahnanleihen, an welchen die Zürcher Kantonalbank als Mitglied der Gruppe der Kantonalbanken unter der Leitung der Kantonalbank von Bern beteiligt war.

Was das Jura-Simplonbahn-Anleihen anbetrifft, so ist aufmerksam zu machen auf die Tatsache, dass die Hauptbeteiligten eine solidarische Haftbarkeit für das gesamte Anleihen gegenüber der Gesellschaft ab- lehnten und nur eine Verbindlichkeit für die von ihnen übernommenen Quoten eingingen. Den HauptgeAvinn zogen sie aus dem I^mstande, dass der 1897 festgesetzte niedrige Zinsfuss für die ganze Zeit des Vertrags- verhältnisses bis zur Abwicklung der Geschäfte galt, und die aus den Einzahlungen auf den Anleihen im September 1898 und Juni 189i) ge-

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bildeten Guthaben der Biilin zu wesentlich höheren Sätzen angelegt werden konnten. Der Gewinn der Banken wäre noch grösser gewesen, wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse die Auflage des ganzen Anleihens im Frühjahr 1898 verunmüglicht hätten.

Infolge ihrer ausgedehnten Beziehungen mit den meisten schwei- zerischen Banken gelang es der Zürcher Kantonalbank erforderlichen- falls stets, grosse und einflussreiche Kreise von Unterbeteiligten zu ge- winnen. Im Februar 1898 meldete sie für das Jura-Simplon-Anleihen zirka 40 '7" der Fnterbeteiligungen an und nach den durch den spanisch- amerikanischen Krieg verursachten Rücktritten entfiel auf ihre Rechnung ungefähr die Hälfte.

Die Kantonalbank hat als Notenbank bis jetzt dem Emissionsge- schäft keine grosse Aufmeilcsamkeit geschenkt. Dem regelmässigen An- lagebedürfnisse ihrer Kunden entsprach sie durch Abgabe von Titeln aus ihrem eigenen Portefeuille oder durch Ausgabe ihrer Obligationen, deren Bestand sich von 70 Millionen Ende 1893 auf 148 Millionen Ende 1901 vermehrte.

In der grossen Zahl ihrer Kontokorrentkunden und dem ausge- breiteten Kreise ihrer Obligationeninhaber besitzt sie die günstigsten Vorbedingungen für eine nützliche und ausgedehnte Emissionstätigkeit. Die grosse Zahl ihrer kleineu Kapitalisten ist weniger geeignet für die Erzielung blendender Subskriptionsergebnisse in einem Zeitraum von wenigen Tagen, als für die allmähliche Begebung von grossen Posten solider Anlagepapiere ohne Beanspruchung der Oeffentlichkeit. Die Zusammensetzung ihres Kundenkreises lässt wenige spekulative Zeich- nungen erwarten. Infolge des in gewöhnlichen Zeiten stetigen Absatzes ihrer Obligationen kann sie durch eine vorübergehende Herabsetzung des Obligationenzinsfusses eine erhebliche Vermehrung der Zeichnungen auf den von ihr emittierten Titeln herbeiführen.

14<)

Achter Teil.

34. Kapitel.

Die Filialen.

Es bestellen gegenwärtig: elf Filialen, von welchen nur acht im Bezirkshauptort geleg-en sind. 1872 wurde beschlossen, bei der Wahl des Sitzes zuerst jeden Bezirk zu berücksichtigen, einzelne (.Tcmeinden nur, falls eine lokale Sparkasse zur Uebernahme angeboten würde. In zweiter Linie fiel in Betracht der Verkehr und die Industrie, welche sich in der Ortschaft selbst oder in einem kleinen Umkreise befanden, und die zentrale Lage im Bezirke.

Mitte 1870 stand die Bank in Unterhandlungen betreffend Ueber- nahme der Leihkasse Winterthur. Als man zu keinem Resultate gelangte, wurde die Errichtung einer eigenen Filiale in Winterthur beschlossen und dieselbe am 21. November 1870 eröffnet.

Ende des Jahres schloss die Kantonalbank einen Vertrag mit der Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirkes Af foltern, laut welchem diese ihre Ersparniskasse in Liquidation treten Hess und eine von der Kantonal- bank in Af foltern zu errichtende Filiale den von ihr geführten Verkehr, sowie ihre Passiven und Aktiven, letztere vorbehaltlich einer Prüfung der Schuldbriefe, übernahm. Die Filiale trat am 1. April 1871 in Tätigkeit.

Ein heisser Kampf entspann sich im Bezirk Hinwil um die Filiale, welche von drei durch ihren Verkehr gleich ausgezeichneten Gemeinden beansprucht wurde, während Hinwil, der politische Hauptort und Sitz der Bezirksbehörden, sich von jeder Bewerbung fernhielt. Im April 1871 liefen Petitionen ein von verschiedenen Gemeinden, welche die Errichtung einer Filiale in Wald forderten. Der Bankrat beschloss, dem Gesuch zu entsprechen. Im November des gleichen Jahres verlangte Wetzikon eine Filiale, wurde aber abgewiesen, weil Wald schon bezeichnet, die Bezirkssparkasse in Wetzikon ihren Sitz habe und es nicht anginge, in einem Bezirke zwei Filialen zu errichten, so lange die Kantonalbank in anderen Bezirken noch nicht vertreten sei. Von einer Anzahl Gemeinden kamen Petitionen, welche eine Verlegung der Bankfiliale von W^ald nach Rüti befürworteten. Am 17. Februar 1872 entschloss sich der Bankrat

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152 -

für Eiiti als Sitz der Filiale mit der Begriiuduiig, dass die Verkehrs- interessen des Bezirkes durch die zentralere Lage von Rüti besser ge- wahrt seien. Wald petitionierte um Belassung der Filiale unter Hinweis auf die Entwicklung der Industrie und des Verkehrs der Gemeinde und der umliegenden Ortschaften. Der Bankrat veranstaltete eine Umfrage bei sämtlichen Gemeinden und der Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirkes und beschloss, auf das Ergebnis gestützt, endgültig am 9. November 1872 im folgenden Jahre die Filiale in Rüti zu eröffnen.

In das -lahr 1873 tiel ebenfalls die Eröffnung von Filialen in Uster, Bülach, Andelfingen, Bauma und Meilen.

In Bülach und Andelfingen wurden die bestehenden Bezirksspar- kassen übernommen und dadurch gleich von Anfang an, Avie 1871 in Affoltern, die Grundlage für eine günstige Entwicklung geschaffen. Meilen wurde als bedeutendere Ortschaft gegenüber Stäfa und Männe- dorf gewählt. Für Bauma entschied sich der Bankrat, weil im Bezirks- haupt^rt Pfälhkon die von der Gemeinnützigen Gesellschaft gegründete Bezirkssparkasse ihren Sitz hatte und diese von den Verhandlungen, welche sie betreffend ihre Angliederung an die Kantonalbank anknüpfte, wieder zurücktrat. 1887 regte die Gemeinnützige Gesellschaft die Frage des Uebergangs der Bezirkssparkasse an die Kantonalbank wieder an. Die Verhandlungen gediehen soweit, dass im Oktober des folgenden Jahres die Abtretung in der Urabstimmung der Mitglieder der Gesell- schaft mit grosser Mehrheit beschlossen werden konnte. Der Entscheid wurde von der Minderheit angefochten und 1890 aufgehoben.

1877 erfolgte die Eröffnung der Filiale in Dielsdorf und im November 1878 der Filiale in Horgen. Damit waren in allen Bezirken des Kantons Filialen errichtet worden.

1882 verwandte sich Wald wieder um eine Filiale. Der Bankrat kam dem Gesuch soweit entgegen, dass der Verwalter der Filiale Rüti angewiesen wurde, an drei Nachmittagen in der Woche ein Bureau in AVald zu eröffnen. Erneute Petitionen führten zu den Beschlüssen im Frühjahr 1900, das Bureau je vormittags, und 1902, vormittags und nachmittags offen zu haben. Die günstige Entwicklung veranlasste den Bankrat, im Frühjahr 1905 den Beschluss zu fassen, in Wald eine eigene Filiale zu errichten.

Kompetenzen der Filialen. Der Bankrat war stets bestrebt, die Frage der Kompetenzen so zu regeln, dass einerseits die Bewegungs- freiheit und der Verkehr der Filialen nicht darunter leide, anderseits die Einheitlichkeit der Leitung, welche auf dem räumlich beschränkten

158

Gebiete und bei dem an Zalil gering-en Personal geboten schien, auf- recht erhalten bleibe.

Das Reglement für die Filialen vom 1. März 1004 weist ihnen unter anderem folgende Geschäfte zu :

a) Gewährung von Darlehen und Eröffnung von Krediten gegen Hinterlage von Wertschriften und gegen Bürgschaft:

Die Filiale Winterthur gegen Faustpfand bis auf Fr. 50,000,

Bürgschaft 5,000, die übrigen Filialen gegen Faustpfand 20,000,

Bürgschaft 2,500.

Für grössere Beträge ist die Genehmigung der Baiik- kommission einzuholen.

b) Führung der Sparkasse und Kontrolle der Einnehmer des Be- zirkes.

c) Annahme von Geldern in laufender Rechnung gegen Dei)ositen- scheine und Obligationen, letztere für Rechnung der Hauptbank.

d) Die Diskontierung von Wechseln innert der von der Bank- kommission festgesetzten Grenze.

(Untersagt ist, Wechsel auszustellen, zu akzeptieren und ausser an die Hauptbank zu girieren. Der Bankrat hat einzelne Filialen in verkehrsreichen Ortschaften (z. B. Winterthur) ermächtigt, Checks, Anweisungen und kurzfällige Wechsel auf in- und ausländische Plätze auszustellen, oder nach Anweisung der Hauptbank zu girieren.)

e) Ausstellung und Einlösung von Mandaten der schweizerischen Emissionsbanken innert der auf Seite 117 angegebenen Beträge.

f) Einzug von Zinsen und Kapitalzahluugen der Schuldbriefe. Wiederholt, zuletzt im Jahre 1898, wurde im Kantonsrat angeregt,

die Filialen, nach dem Beispiele der Thurgauischen Kantonalbank, zu selbständigen Abschlüssen von grundversicherten Darlehen zu ermächtigen. Eine soweit gehende Dezentralisation des Hypothekargeschäftes würde eine Vermehrung des juristisch geschulten Personals bedingen. Die Zürcher Kautonalbank besitzt eine grössere Zahl und kleinere Filialen als das thurgauische Institut. Der massgebende Entscheid muss von einer Stelle ausgehen, die, frei von lokalen Einflüssen, einen Ein- blick in die Bewegungen der Liegenschaftenpreise und des Hypothekar- geschäftes des gesamten Kantons hat. Bei grundversicherten Darlehen weiss der Gesuchsteller schon Monate voraus, ob und wann er Geld benötigt. Es handelt sich nicht darum, ihm, wie bei den kommerziellen Krediten, rasch entsprechen zu können.

154

Tab. 8-t, No.

2.

Jahresdurchschnitt

der von d

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^'ilialeu

der Haupt b

ank

zuHies-

senden

Gelder

Jahr

in

(000 Fr.)

1872

+

721

187o

+

196

1874

-r

()57

1875

+

632

1876

+

745

1877

278

1878

2,973

1879

4,005

1880

2,706

1881

+

66

1882

1,905

1883

2,321

1884

3,303

1885

4,106

1886

6,136

1887

8,144

188S

8,422

1889

8,632

1890

8,0S2

1891

7,115

1892

11,790

1893

13X)()9

1894

13,576

1895

13,615

1896

15,029

1897

16,144

1898

15,583

1899

14,311

1900

14.377

1901

15,199

1902

17,986

1903

20,792

1904

22.998

Die vor einigen Jahren erfolgten Zu- saninienhri'iclu» deutscher Bodenkreditiustitute wai'en zum grossen Teil dadurch verschuldet, dass die Filialen unabhängig von der Haupt- bank nach Belieben schalten und walten konnten.

Tabelle 34, No. 1, Seite 150 und 151 gibt die Schlussbilanzen der Filialen für 1880, 1890, 1900 und 1904 an.

Entwicklung. Von einer Entwicklung- des Kontokorrentgeschäftes seit 1880 kanu nur bei den, in industriellen Ortschaften gelege- nen Filialen gesprochen werden, z. B. Win- terthur, Rüti, Morgen.

Im allgemeinen haben die bei den Filialen erhobenen Summen (Kontokorrent-Del)itoren, Faustpfand- und Bürgschaftsdarlehen) nicht zugenommen.

1880 Fr. 7,07(),000

1900 Fr. 8,647,000

1890 Fr. 8,229,000

1904 Fr. 7,495,000.

Am ausgeprägtesten ist die Zunahme der Sparkasse (in ^Millionen Franken) :

1880 1890 1900 1904

10 19 25 33

Tabelle No. 2 enthält den Jahresdurch- schnitt der von den E^ilialen der Hauptbank zuHiessenden (-ielder, ausgenonniien die Obli- gationengelder, welche von den Filialen nicht für eigene Rechnung, sondern für diejenige der Hauptbank angenommen werden.

Die starke Inanspruchnahme der Mittel der Hauptbank durch die Filialen in den .Tahren 1878/1880 fiel mit der Ausdehnung des Kontokorrent- und Vor- schussgeschäftes zusanniien. \"on dieser Zeit begannen die Sparkassen- gelder immer reichlicher zu fiiessen, die Hauptbank erhielt von den Filialen stets grössere Summen.

1872-1874 und 18SS— 1893 sind die ZiflFern Ende des Jahrea angegeben, statt des Jahres- durchschnittes.

- 155

Eine Abnahme von 16 auf 14,3 Millionen brachten die wirtschaftlich regen Jahre 1898 bis 1900, während welcher Zeit der Sparkassen- Zinsfnss nicht in einem, dem damaligen lan(lesül)lichen Zinsfiiss ent- sprechenden Grade erhöht wurde, und die Obligationengelder, zum Teil auf Kosten der Sparkasse, anwuchsen. Im Laufe des Jahres 1904 standen der Hauptbank durchschnittlich 23 j\lillionen Franken der bei den Filialen deponierten Gelder zur Verfügung,

Zum Schlüsse möchte ich noch auf den Verkehr der Filiale Winterthur vor und nach der Katastrophe im Jahre 1891 hinweisen, welche auf Faustpfanddarlehen und Vorschüssen in laufender Rechnung gegen Hintej'lage von Wertpapieren einen Verlust von Fr. 366,000 verursachte, während der grösste Teil der in diesem Jahre auf dem Wechselgeschäft verloren gegangenen Fr. 436,000 von Abschnitten herrührte, welche diese Filiale diskontiert hatte.

Tab. 34, No. 3.

Wechsel

Konlokorrent-Oebitoren

Faustpfaiiddarlehen

Guthaben

Jahr

Eingänge

Bestand

Ende des Jahres

Verkehr

Bestand

Verkehr

Bestand

der Filiale bei der Hauptiunk

Stück

Betrag in

fOOOb'r.)

BetraK in (ÜOÜ Fr.)

Betrag in (000 Fr.)

Betrag in (000 Fr.)

Betrag in (000 Fr.)

Betrag in (000 Fr.)

Betrag in (000 Fr.)

1888

6324

19,243

120

571

331

1543

1386

+ 630

1889

6504

25,764

159

1055

519

2429

1692

+ 200

1890

7233 30,207

546

1447

612

3821

2905

773

1891

7033

32,773

206

2957

966

4378

3011

1626

1892

6170

19,414

70

1410

390

1414

1747

+ 1676

156

Neuiniter Teil.

Tab. 35. No. 1. ')

35. Kapitel. Die Jahresergebnisse.

A. Der Bruttogewinn.

Jahresdurchschnitt

Zinstraginde

T^],« Zinstraginde ^i" ^". B")

.lanr zu verzinsende

Kapitalien Kapitalien

in 000 Fr. in 000 Fr. 1 in 000 Fr.

Zins- ertrag

Zins- ertrag

in Vo

Zins- Zins-

last

in 000 »r.

last in 7o

Differenz zwischen zinstragenden

und von der Bank zu verzinsenden

Kapitalien in 000 Fr.

Differenz

zwisclien

Zinslast und

Zinsertrag

in 000 Fr.

Diffe- renz

I in 7o

1881

116,067

1882

119,746 ;

1883

127,594 1

1884

126,482

1885

118,171

1886

116,594

1887

117.678

1888

119,103 :

1889

122,915

1890

134,804 ,

1891

143,711

1892

146,639 i

1893

150,201 1

1894

158,892

1895

166,522

1896

175,331

1897

189,287

1898

208.679 '

1899

226,286 '

1900

237,624

1901

249,218

1902

267,906

1903

272,613 1

1904

276,198

111,207 116,091 121,752 121,539 114,693 113,235 115,659 114,809 115,365 123,575 130,353 136,299 138,355 146,954 15.3,142 160.466 172,207 190,475 209,533 222,620 236,.")89 252,282 255,758 257,309

5.192 5,429 5,270 5,075 4,808 4.591 4,447 4,570 4,879 5,343 5,605 5,253 5,485 5,607 5,839 6,471 7,043 7,983 9,211 9,915 10,088 10,353 10,638 10,663

4,069 3,938 3,778 3,837 3,970 3,963 3,897 3,582 3,652 3,529 3,507 3,691 3,721 8,825 4,070 4,172 4,047 3,865 3,902 3,860

4422 4644 4800 4580 4248 4036 4003 3916 4033 4248 4543 4605 4691 4926 4971 5323 5738 6497 7899 8205 8746 9015 9207 9148

3,704 3,564 3,461 3,411 3,496 3,437 3,485 3,378 8,391 3,352 3,246 3,317 3,332 3,411 8,581 3,685 3,696 3,573 3,600 8,555

4,860

3,655

5,842

4,943

8,478

3,369

2,019

4,294

7,550

11,229

13,358

10,340

11,846

11,938

13,880

14,865

17,080

18,204

16,753

15,004

12,629

15,624

16,855

18,889

770

785

470

495

560

555

444

654

846

1095

1062

648

794

681

868

1148

1306

1486

1812

1713

1342

1338

1431

1515

0,365 0,374 0,317 0,426 0,474 0,526 0.412 0,204 0,261 0,177 0,261 0,374 0,389 0.414 0,539 0,487 0,351 0,292 0,302 0,305

EineVerfrlei(imng- des Bruttoj^ewiniies mit dem Diskontosatz ^) zeio't, wie sehr die Jahreserg-ebnisse der Bank bceinfliisst sind von der Höhe der Zinssätze für kurzfristig-e Gelder. Die hohen Gewinne 1878, anfangs der achtziger Jahre, 1889/1891 und seit 1896 sind hauptsächlich den Erträgnissen der kurzfristigen Gelder zuzuschreiben. Die Hypothekar-

*) Der durchschnittliche Bestand, Zinsertrag bezw. Zinslast der einzelnen Konti ist auf Tab. 36, No. 8 und 9, Seiten 182—185, angegeben. =>) Siehe Tab. 35, No. 3, Seite 161.

157

abteiluug hat, mit Ausnahme einzehier Jahre, besonders seit der Ver- mehrung der städtischen Briefe, Ueberschüsse geliefert, aber die Ansammlung des Reservefonds fällt in erster liinie auf Eechnung der Handelsabteilung.

Aus Tabelle 35, No. 1, ist ersichtlich: der durchschnittliche Betrag der zinstragenden Kapitalien, der von der Bank zu vei'zinsenden Kapitalien und der Ueberschuss der ersteren, der Zinsertrag und die Zinslast, sowie der Ueberschuss des Zinsertrages. Die zinslosen Gelder der Bank haben seit 1881, infolge der Vermehrung des Reservefonds und der Erhöhung der Notenemission, um zirka 10 Millionen zugeuommen. Sie sind am stärksten in den wirtschaftlich tätigen Jahren, während welchen sich ein grösserer Prozentsatz der Emission in Umlauf befindet und die eigenen Konti der Bank, Ziusenkonto etc., höhere Beträge aufweisen.

lebersduiss der ziiisiragfiideii Kapilalieii Zirkulation

1898 18,2 Millionen Fr. 26,B Millionen Er.

1899 16,7 24,6 1901 12,6 24,5 1904 18,9 27,3

Die Differenz zwischen Zinslast der Passiven und Zinsertrag der Aktiven erreichte 1890 Fr. 1,095,000 (0,526 %), tiel 1894 auf Fr. 681,000 (0,177 7o), stieg 1899 auf Fr. 1,812,000 (0,539 7o) und betrug 1901 Fr. 1,342,000 (gleich 0,351 7o), 1904 Fr. 1,515,000 (0,305 7o).

Nach den siebziger Jahren, in welchen die Kantonalbank erst festen Fuss fassen musste, stiegen die Bruttogewinne ^) 1881 und 1882 infolge der wirtschaftlichen Bewegung auf Er. 938,000 an. 1883 erfolgte ein Rückschlag auf Er. 580,000, gegenüber dem Vorjahre ein Verlust von 37 7ö. In den geschäftsstillen achtziger Jahren hielten sich die Bruttogewinne zwischen Er. 565,000 und Fr. 660,000. Gegen Ende der achtziger Jahre zeigten sie in Uebereinstimmung mit der wirtschaftlichen Entwicklung eine steigende Tendenz. 1890 betrug der Bruttogewinn Fr. 1,268,000, 1891 stand schon teilweise unter der Einwirkung der ausgebrochenen Krisis, 1892 tiel der Bruttoertrag um 34 "/o auf Fr. 822,000 zurück. Schon 1895 stellten sich höhere Erträge ein, w^elche 1899 Fr. 1,844,000 erreichten. Die aufsteigende Tendenz w^urde durch die Krisis im Jahre 1900 unterbrochen. 1901 war ein Minder- ertrag von Er. 268,000 (gleich 15 °/o) gegenüber dem Vorjahre zu ver- zeichnen. Hätten 1900 keine Abschreibungen auf den Effekten vorgenommen werden müssen, so würde die Differenz 22 betragen haben.

Die höchsten Bruttogewinne werden jew^eilen in den der Krisis vorangehenden Jahren erzielt, so 1881, 1890 und 1899. In den der

') Siehe Tab. 35, No. 3, Seite 161.

158

Krisis folgenden Jahien tritt ein ausserordentlich starker Rückschlag ein, so 1883, 1892 und 1901.

Prozentualer Ertrag. Die Berichte von 1873— 1S77 geben eine Bereclinung- des prozentualen Anteiles der einzelnen Gescliäftszwei<re an dem Bruttoo:e\vinn. Als Grundlage der Bei'echnungen nahm man den durchschnittlichen Obligationen- zinsfuss an, 1875 auf 4'/2 **/o abgerundet. Als Gewinn wurde bezeichnet der Ertrag der Anlagen über diesen Zinsfuss und die Zinslast der Passivposten unter demselben. Den auf die Notenemission entfallenden Gewinn berechnete man ebenfalls zum übligationenzinsfuss auf der ungedeckten Zirkulation. 1875 ging man von der Annahme aus, dass Y^ der Checkguthaben in der Kasse vorhanden sein müsse als Deckung der kurzfälligen Verbindlichkeiten der Bank, exkl. der Zirkulation. Die durchschnittliche Zinslast der übrigen -/s der Checkguthaben erhöhte sich entsprechend um 337» 7"- Die als Deckung der Noten in Anschlag gebrachte Barschaft verminderte sich und die als ungedeckt angenommene Zir- kulation vermehrte sieb um eine Summe gleich dem Drittel der Checkguthaben.

1876 und 1877 ergab das Wechselportefeuille auf dieser Grundlage infolge des Rückganges des Diskontosatzes ein Defizit. 1878 Hess man die Berechnung aus dem Geschäftsberichte weg. 1876 ward gesagt, dass die Resultate nicht absolute Richtigkeit beaaispruchen können, „weil auf teilweise willkürlichen Voraussetzungen beruhend", und 1877 wird beigefügt, dass „die Verteilung der Barschaft zwischen den Bedürfnissen der Zirkulation und den übrigen Konti, namentlich der Checkrechnungen, nur auf willkürlichen Annahmen beruhe'". Für 1877 gibt der Bericht folgende Angaben :

Titel

Ertrag

7o

I Hurclisclinilll.

Gewinn j P'«'""? 1 der Konli i (in 000 Fr.)

7o

Betrag Fr.

Piozoiitiialcr Anteil

Schuldbriefe

Vorschüsse : Faustpfand, Bürgschaft Kontokorrent-Debitoren : Zins . .

Provisionen . . Kontokorrent-Kreditoren: Zins. .

Provisionen . .

') Checkrechnungen, Zins

Eigenwechsel

Depositen

Sparkasse

Gründungskapital

Reservefonds

-) Banknotenzirkulation

Wechselkonto

4,635

4,860

4,777

3,826

3,044

3.180

3,480

4,224

4,375

4,5

4,5

4,309

+ 0,135 + 0,360 + 0,277

+ 0,674

+ 1,456 + 1,32 + 1,02 + 0:276 + 0,125 + 4,5 + 4,5 0,191

46,739

14,750

8,507

7,061

?,118 1,921 2,945 6,257

12,000 1,037 4,200

13,209

63,380 53,148 23,620 42,918 47,575 28,357 46,382 25,358 29,802 17,224 15,000 46,670 189,000 25,145

10,38 8,73 3,88 7,05 7,81 4,66 7,62 4,18 4,90 2,83 2,46 7,66

32,21 -4,12

') Bei den Checkrechnungen ergibt sich eine Zin.slast von 2,029 auf Fr. 4,077,000 oder, wenn angenommen wird, dass ein Drittel der Guthaben in bar vorhanden sein müsse, von 3,0447» auf Fr. 3,118,0(X).

') Ein Drittel der Gelder in den Checkrechnungen beträgt Fr. 1,559,000. Dipse vom durch- schnittlichen Barbestand von Fr. 6,125,000 abgezogen, ergeben eine Deckung der Banknoten von Fr. 4,5fi6,000; die ungedeckte Zirkulation belauft sich somit auf Fr. 4,200,000 (8,76fi,000 4,560,000).

159

Gegen diese Berechnung ist einzuwenden, dass der für langfristige Anlagen geltende landesübliche Zinsfuss von ^'/s"/» nicht ohne weiteres auch für die kurzfristigen Gelder angenommen werden kann und dass es unmöglich ist, aus der Zinsdiflferenz der aus den Dei^ositen, laufenden Rechnungen etc. und der Notenzirkuhition herrührenden Gelder, die grösstenteils in Wechseln Anlage finden, denjenigen Anteil festzustellen, welcher einerseits dem erstgenannten Passivposten, anderseits dem Wecliselportefeuille zuzuschreiben ist.

Ergebnisse der einzelnen Jalire^j. Die Jahre 1875 und 1876 wurden ungünstig- beeinflusst durch die höhere Zinslast der Obligationen, während der Ertrag der Schuldbriefe stationär blieb. Der schleppende Ge- schäftsgang und der niedrige Diskoutosatz schmälei'len überdies 1876 die Erträgnisse des Wechselportefeuilles und der Vorschüsse gegen Faust- pfand und in laufender Rechnung.

Günstiger gestaltete sich das Verhältnis zwischen den langfristigen Kapitalien 1878. Die Lombardvorschüsse und die Kontokoirent-Debitoren warfen höhere Erträgnisse ab. 1880 litten die Ergebnisse unter dem aussergewöhnlichen Zufluss an Geldern, welche im Portefeuille zu niedrigen Diskontosätzen angelegt werden mussten. Der durchschnitt- liche Kassenbestand stieg um 2 Millionen gegenüber dem Vorjahre. Dem drohenden Missverhältnis zwischen dem Zinsfuss der Obligationen und der Schuldbriefe entging man durch die Eückzahlung oder Konversion der Hälfte des Obligationenbestandes (32 von 67 Millionen Franken) in um ^/'i "/o niedriger verzinsliche Titel.

Die günstigen Ergebnisse von 1881 und 1882, über Fr. 900,000, wurden herbeigeführt durch den vermehrten Umsatz, den gesteigerten Diskontosatz und den höheren Lombardzinsfuss.

1882 betrug die Differenz zwischen der Zinslast der Obligationen und dem Ertrag der Hypothekardarlehen nur 0,088 °/o. Der Zins- fuss der Schuldbriefe war ermässigt worden, bevor eine entsprechende Herabsetzung der Obligationenzinslast durch die Konversion der in den früheren Jahren zu 1^/2 "/o imd 4:^U ^/o ausgegebenen Titel hatte durch- geführt werden können. Das Hypothekargeschäft ergab einen Brutto- gewinn von nur Fr. 60,000, mit Einschluss der in diesen Jahren erlittenen Verluste von Fr. 81,000 und ^/r, der Verwaltungsunkosten von Fr. 146,000, einen effektiven Verlust von Fr. 167,000, welcher aber durch die höheren Erträgnisse der kurzfristigen Anlagen mehr als aufgehoben wurde.

Von 1883 an machte sich der Rückgang des Kontokorrentverkehrs fühlbar. Das Wechselportefeuille war 1883 um 9 Millionen grösser, der Ertrag jedoch angesichts des niedrigeren Diskontosatzes um nur Fr. 65,000 höher als im Vorjahre. Der Bruttogewinn ging in den

1) Vergleiche die Tab. 35, No. 2 und 3, Seite 160 und 161. 36, 8 9, 182-185.

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11

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achtziger Jahren um durchschnittlich 33 "/o zurück. Die etwas günstigeren Ergebnisse von 1885 und 1886 sind der Verminderung der Zinslast nach der Herabsetzung des Obligationcnbestaiules zuzuschreiben.

1887 fiel der Bruttogewinn auf Fr. r)()5,0ü0, trotzdem dem Staate nach der Konversion des Gründungsanleihens Fr. 53,000 weniger zu bezahlen waren und die Zinslast der Obligationen sich weiter bedeutend vermindert hatte. Das schweizerische Portefeuille Avarf nur 3 7o, das Lombardgesi-häft nur S'/a ^^' Der Ertrag des Portefeuilles war trotz des um 2,5 Millionen stärkeren Bestandes wenig höher als 1886. Die Sparkasse nahm zu, die der Bank aus den Checkrechnungeu und Konto- korrent-Kreditoren zuÜiessenden Gelder stiegen auf 17 ^^2 Millionen, während sie in laufender Rechnung nur zirka 572 Millionen ausleihen konnte. Vom 14. Mai bis 25. Juni und 16. Juli bis 27. August war der Bestand der Barschaft höher als die Noteuzirkulation, zeitweise um l'/s Millionen. Die durchschnittliche Deckung betrug 97,96 "/o-

In den Jahren 1888 und 1889 führten die fortgesetzte Reduktion des Obligationenbestandes, das durch die Konvei'sionen allmählich erzielte günstigere Verhältnis zwischen Zinsertrag und Zinslast der langfristigen Gelder und das Steigen der Diskontosätze im Herbste 1 888 und während des Jahres 1889 eine Vermehrung des Bruttogewinnes auf Fr. 792,000 bezw. Fr. 1,010,000 herbei.

1890 stieg die Differenz zwischen Zinslast der Obligationen und Ertrag der Schuldbriefe auf 0,4 7o. Die Umwandlung der 4 7o-igen und höher verzinslichen Obligationen war vollständig durchgeführt worden. Infolge der Steigerung der Diskontosätze und der vermehrten Zirkulation der Noten ergab das eigentliche Bankgeschäft (Wechselporte- feuille, Vorschüsse auf Faustpfand und in laufender Rechnung), einen erheblichen Mehrertrag. Der Bruttogewinn stieg auf Fr. 1,268,000. Die Bank arbeitete zum grossen Teil mit wohlfeilem Geld und konnte dasselbe bei steigendem Zinsfuss vorteilhaft ausleihen. Der Ueberschuss der unverzinslichen (Felder (Reservefonds, ungedeckte Zirkulation etc.) betrug 11 Millionen.

Die Verhältnisse gestalteten sich in der ersten Hälfte 1891 noch günstiger. Die im Herbst ausgebrocheue Bank- und Börsenkrisis ver- minderte dagegen die Ergebnisse und die erlittenen Verluste zehrten den Gewinn vollständig auf.

1892 sank der Bruttogewinn wieder, wie 1883, um 33 D^r Minderertrag fiel hauptsächlich auf Rechnung der kurzfristigen Anlagen. Das Wechselportefeuille und die Faustpfanddarlehen ergaben zirka Fr. 550,000 weniger, trotzdem die darin angelegten Gelder nur 3,5 Mil- lionen weniger betrugen, 48 gegen 51,5 Millionen. Ungünstig wirkte

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ferner ein der hohe Stand der ausländischen Guthaben, wek'lie nur 1,4 7o abwarfen.

1898 war die Zirkuhition um zwei Millionen stärker. Bei einem um 1,5 Millionen höhei-en Bestand erzielte das schweizerische Portefeuille einen ]\[ehrertrag- von Fr. 120,000. 1894 ging- der Ertrag der Wechsel trotz des höheren Bestandes zurück.

Von 1895 1900 zeigten die Bruttogewinne eine steigende Ten- denz. Die Differenz zwischen Zinslast und Zinsertrag- aller Gelder der Bank, der kurzfristigen wie der langfristigen, stieg von 0,177 ini Jahre 1894 auf 0,539 7o im Jahre 1899, der üeberschuss der zins- tragenden Kapitalien von 12 Millionen auf 18 Millionen Franken, im Jahre 1898. Zu den günstigeren Ergebnissen trugen in erster Linie die kurzfristigen Gelder bei, Avelche bei dem Steigen der Diskontosätze und des Lombard- und Kontokorrent-Zinsfusses hohe Erträgnisse lieferten. Von 1896 an begann der Betrag der in laufender Eechnung ausge- liehenen Gelder, welche 1895 nur 4,4 Millionen betragen hatten, sich zu vermehren und erreichte 1900 im Durchschnitt 14.6 Millionen Franken.

1896 erzielten das schweizerische Portefeuille und die Lombarddar- lehen gegenüber 1895 bei einem um zwei Millionen Franken niedrigeren Stande (47 gegen 49 Millionen) einen Mehrertrag von Fr. 266,000. Der Kursgewinn auf den Effekten betrug Fr. 68,000.

1897 war die Zirkulation durchschnittlich um 1,6 Millionen höher als 1896, die Differenz zwischen Zinslast und Ertrag der langfristigen Gelder betrug 0,295 % statt 0,271 %.

1898 wies, trotz des erneuten wirtschaftlichen Aufschwungs, des grösseren Verkehrs, der höheren Diskontosätze, einer um drei Millionen Franken stärkeren Notenzirkulation und eines Mehrertrages des Porte- feuilles von Fr. 823,000, eine Zunahme des Bruttogewinnes von nur Fr. 90,000 auf. Das Gründungskapital beanspruchte nach der im Vor- jahre vollzogenen Erhöhung Fr. 205,000 mehr als 1897 bezw. Fr. 316,000 mehr als 1896. Auf dem Effektenkonto mussten bedeutende Beträge abgeschrieben werden. Die Lombarddarlehen und das Kontokorrent- Geschäft zeigten ein dem höheren Zinsfuss nicht entsprechend günstigeres Ergebnis.

1899 brachte dagegen eine Vermehrung um Fr. 237,000 auf Fr. 1,844,000. Der Üeberschuss des Zinsenkonto erreichte Fr. 1,812,000. Die Differenz zwischen Zinsertrag der Schuldbriefe und Zinslast der Obligationen betrug 0,336 7o. Der Diskontosatz stieg auf 4,957 "/o. Das schweizerische Portefeuille erzielte bei einem um 2,8 Millionen geringeren Bestände Fr. 100,000 mehr. In den Lombarddarlehen waren 2,4 Millionen, in den laufenden Eechnungen 4 Millionen mehr augelegt, welche gegen-

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über 1898 einen Mehrertrao- von Fr. 367,000 liefeitcii, wülireiid die Bank an die Gläubiger ihrer kurzfristigen Gelder (Check-, Kontokorrent- uiid Korrespondenten-Kreditoren) auf einem um 4,6 ■Millionen gTösseren Bestände mu- Fr. 206.000 mehr vergüten musste. Dagegen wurden auf dem Effektenkonto infcdge des Rückganges des Kurses der festverzins- lichen Werte und auf einer Syndikatsbeteilig-ung Fr. 169,000 abge- schrieben.

Aus dem Jahre 1900 sind zu erwähnen: Die gesteigerte Inanspruch- nahme der laufenden Kredite (Kontokorrent-Debitoren) um 3,7 Millionen, der h()here Bestand der Lombarddarlehen um 1,3 Millionen, welche, trotz der Mitte des Jahres eingetretenen Krisis und der im zweiten Semester niedrigeren Diskontosätze verhältnismässig hohe Erträgnisse lieferten, die starke Verminderung des Wechselportefeuilles um 5,3 Millionen, die Vermehrung der Zinslast des Gründungskapitals um Fr. 65,000 und die Abschreibungen auf den Effekten und einer Syndikatsbeteiligung von Fr. 112,000.

1901 brachte eine Abnahme des Bruttogewinnes von Fr. 270,000. Das schweizerische Portefeuille, die Lombarddarlehen und Kontokorrent- Debitoren wiesen einen um 5 Millionen Franken geringeren Bestand auf. Der Minderertrag belief sich auf Fr. 609,000. Die Kasse war um 2,3 Mil- lionen P'ranken stärker. In den ausländischen Wechseln und Guthaben waren 5,4 ^Millionen mehr augelegt, w^elche nur einen um Fr. 114,000 höheren Ertrag ergaben. Auf den um 2 Millionen niedrigeren Check- und Kontokorrent-Guthaben wurden Fr. 200,000 weniger vergütet. Der durch- schnittliche Bestand der langfristigen Gelder, Obligationen und Sparkasse, nahm um 4 Millionen stärker zu, als derjenige der Schuldbriefe. Doch war das Verhältnis zwischen Zinsertrag und Zinslast günstiger ; die Differenz betrug beinahe ^/s 7o.

1902 stieg der Gewinn um Fr. 200,000, trotzdem der Ueberschuss des Zinsenkonto mit Fr. 1,338,000 ungefähr auf gleicher Höhe stand wie 1901. Bemerkenswert sind folgende Verschiebungen: Die Ver- minderung der niedrig verzinslichen ausländischen Guthaben um 3,7, die Vermehrung der Zirkulation um 2,7, die Verminderung der Lombard- darlehen um 1,5, der höhere Bestand der Sparkassegelder um 5,3 und der Kontokorrent-Kreditoren um 4,5 Millionen, total 17,7 Millionen, und die Anlage dieser Mittel in dem um 13,6 Millionen stärkeren schweize- rischen Portefeuille und den um 3 Millionen höheren Kontokorrent- Debitoren. Der um Fr. 200,000 grössere Ertrag war darauf zurückzu- führen, dass der InventarAvert des P^ffektenbestandes höher angesetzt werden konnte und die auf den Syndikatsbeteiligungen abgeschriebenen Fr. 80,000 wieder gut gebracht wurden.

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1903 zeigt mit Fr. 1,4:;31,Ü(JU einen um Fr. 93,000 g-rösseren Ueber- schuss der Zinsen. Die Yerschiebungen in der Anlage der Gelder und des Zinsertrages zeigt folgende Tabelle :

Kapital Millionen Franken

Anlaufen

Ziiiserirag Fr.

Kapital Millionen Franken

Ti , Zinslast Passivposten

Fr.

1

+ 4,5 + 1,5 -6,4 + 1,6 + 3,7 -0,2

+ 3,7

Barschaft

ausländ. Portefeuille Schweiz. Portefeuille Lombarddarlehen . . Kontokorrent - Debit.

Effekten

Schuldbriefe .... Diverse

^ 126,000 f 339,000 + ()1,000

231,000 + 46,001J

- 68,000

-1,8 + 5,4 -0,8

+ 0,35

Koiitokorr.-Kroditorpii ii. (.'licckiKhming;.

Sparkasse

Obligationen .... Reservefonds .... Gründungskapital . .

Melircrlrag des ZiiisiiikoMtü . . . Diverse

+ 71,000 + 171,000

39,000

14,000 + 189,000

93,000

9,000

+ 273,000

+ 3,7

+ 273,000

1904 fällt liauptsächlich auf durch die Zunahme der Sparkasse um

5 Millionen Franken, die Verminderung des Obligationenkapitals um

6 Millionen, ferner die Vermehrung des Schuldbriefkapitals um 3 Millio- nen Franken und die Anlage eines euts[)rechend grösseren Betrages der Sparkassegelder in dem Hypothekargeschäft.

B. Der Reingewinn.

Die Verwaltungskosten zeigen von Fr. 39,000 im Jahre 1870 eine langsam ansteigende Tendenz. Die bedeutende Vermehrung im Jahre 1874 hing mit dem Ausbau des Filialnetzes zusammen. Ausserordentliche Ausgaben, z. B. 1883 und 1890 grössere Kosten für Anfertigung der Banknoten, 1899 erhiUite Lokalmiete, verursachten hin und wieder ein stärkeres Anwachsen. Der Rückgang in den achtziger Jahren ent- sprach der schwachen Zunahme des Verkehrs. 1904 beliefen sich die Verwaltungskosten auf Fr. 657,000.

Seit 1891 sind die Kosten für die Barschaftsbezüge besonders aufgeführt; sie waren am höchsten in den Jahren 1899 bis 1900 und bedeuteten eine emptindliche Schmälerung des Ertrages der Noten.

Die Steuern setzen sich zusammen aus der Bundessteuer auf der effektiven Notenemission von 1 7oo iiud f^er kantonalen Notensteuer, welch' letztere am 1. August 1894 von 5 7oo auf 6 °/oo erhöht wurde und seit 1902 auf der Zirkulation erhoben wird. Die städtische Liegenschaftensteuer ist unbedeutend.

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167

Der Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustreclinung ergiebt sich aus dem Bruttogewinn nach Abzug der Unkosten und der Steuern. Die folgende Kolonne enthält die Verluste, sowie die mit Rücksicht auf voraussichtliche Verluste vorgenommenen Abschreibungen. Sie erreichten aussergewöhnlich hohe Beträge in den folgenden Jahren :

1877/1878 Fr. 170,000 Verlust an einem Bankhause in Luzern auf durch Kealsicherheit gedeckte Wechsel.

1882 an verschiedenen grundversicherten Forderungen, Veruntreu- ungen von Notaren.

1885 au einem Schuldbrief auf einem Fabrik etablissement.

1891 infolge der Börsen- und Bankkrisis, endlich

1900/1903 au grundversicherten Forderungen, hauptsächlich infolge der Baukrisis.

Die Totalsunnne erreichte in 85 Jahren Fr. 2,369,000. Ziehen wir davon die Wiedereingänge ab, im Betrage von Fr. 468,000, welche besonders in den Jahren 1892 '1896 bedeutend waren (Wieder- eingänge von 1891 her), so ergiebt sich ein Gesamt Verlust von Fr. 1,901,000.

Die auf den Bankgebäuden, Mobilienkonto, 1870/1873 auf dem Erstellungskonto vorgenommenen Abschreibungen habe ich besonders aufgeführt. Im Laufe der 35 Jahre (1870—1904) betrugen die Ab- schreibungen auf den Bankgebäuden und Mobilien Fr. 1,747,000; die grossen Summen der Jahre 1878, 1889, 1893, 1898/1900 betreffen hauptsächlich die Gebäude der Hauptbauk in Zürich und der Filiale in Wintert hur.

Der Aktivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung, weniger die Abschreibungen, ergiebt den Reingewinn, welcher daher im Gegensatz zu dem anderwärts gepflogenen Usus die \Medereingänge nicht einbegreift.

Der Reingewinn zeigt weit grössere Schwankungen als der Brutto- gewinn. Die Jahre 1870, 1885 und 1891 weisen unter Eiurechnung der Verzinsung des Gründungskapitals effektive Defizite auf. Das günstigste Ergebnis im Verhältnis zum Gründungskapital verzeichnen die Jahre 1872/1875, 1881, 1890, 1896 und 1897. Mit Eiurechnung der dem Staate vergüteten, im Bruttogewinn enthaltenen Zinsen des Gründungskapitals gestalten sich die Ergebnisse stabiler und die Rein- gewinne bedeutend höher.

Der Reingewinn plus die Wiedereingänge und den Vortrag der alten Rechnung ergiebt den verfügbaren Saldo.

Derselbe wurde bis 1889, nach Ausscheidung eines Betrages für den Vortrag auf neue Rechnung, mit Ausnahme der in den Jahren 1877 und 1882 vom Kantonsrat verfügten Entnahmen, dem Reservefonds zu-

1 (58

geteilt. Nacluh'iii dieser Fonds 1(SS9 die «gesetzliche Höhe erreicht hatte, konnte eine Vci'inehrunjj;' nni' im Verhältnis zu den grnndver- sichertcn Darlehen erfol<i'en. Der reberschnss wurde einem (ilewinn- KückstelluniLiskonto j^utgvschrieben. In das Jahr 1895 fiel die ausser- ordentliche Entnahme zugunsten des kanldiiah'U Aichvcrsicherungsfonds.

Seit 1901 konnnen gemäss i? 23 des Hankgesetzes von 1902 50 "/u dem Reservefonds zu, bis dieser die Hälfte des Gründungskapitals er- reicht, 40 werden der Staatskasse und 10 % dem kantonalen Ge- meinnützigen Hilfsfonds zugewiesen.

Der 1881 relativ starke Vortrag auf neue Rechnung von Fr. 147,000 erfolgte im Hinblick auf die vom Kantonsi-at im gleichen .lahr be- schlossene, 1882 in d(M- Rechnung eingestellte Liebessteuer von Fr. 100,000, derjenige von 1884 mit Rücksicht auf die im folgenden Jahre vorzu- nehmenden Abschreibungen.

In den letzten Jahren bewegte sich der \'ortrag auf neue Rechnung zwischen Fr. 150.000 und Fr. 185.000.

3(1 Kapitel.

Die Bilanzen.

Die Jahresschlussbilanz. Aus Tabelle 3{), No. 10, Seite 18(i und 187, ist die Anordmuig der Aktiven und Passiven in der Jahresschlussbilanz ersichtlich. Der Betrag der einzelnen Konti Ende der Jahre 1870 1904 ist in den ''J'abellen der betreffenden Kapitel angegeben.

Die eigenen Gelder. Eine Vermehrung des Gründungskapitals fand statt 1870/1873, 187(1 und 1897. Am ungünstigsten war das Verhältnis der eigenen zu den fremden Geldern in den Jahren 1875, 1896 und 1904.

Ende 1905 wird der Reservefonds voraussichtlich die im Gesetze vorgesehene Höhe, 50 °/o des Gründungskapitals, erreichen. Es ist zu wünschen, dass der Kantonsrat sich nicht gänzlich von Rücksichten auf das Staatsbudget wird leiten lassen und fi'ii' eine weitere Vermehrung des Reservefonds zu haben sein wird, umsomehr, als die Kantonalbank gerade in den letzten Jahren sich stark entwickelt hat. Es ist kaum richtig, dass der Reservefonds in ein bestimmtes Verhältnis gesetzt wird zum Gründungskapital. ^) Massgebend für die H()he der eigenen Gelder müssen Hiihe und Zusammensetzung der fremden (beider sein.

') Die bei den anderen IJanken älinliclie, in Deutschland durch das Gesetz sanktionierte Bestimmung: rechtfertig:t sich dadurch, dass das Aktienkapital von Zeit zu Zeit in Einklang gel)raclit wird iiiil der Höhe der fremden C4elder.

1(59 -

Ende 190-1 : Obligationengelder . . Fr. 143,000,000 Sparkassegelder 06,000,000

Fr. 209,000.000 1 : 10 ^^ Fr. 20,900,000 Uebrige fremde Gelder ., 66,000,000 1 : -4 = 16,500,000

Dagegen betrugen die eigenen Gelder

Minderbetrag: zirka

Fr. 37,400,000 29,600,000

Fr. 7,800,000

Von den 20 Millionen des Gründimgskapitals werden 14 Millionen innert kurzem Zeitraimi, am 30. September 1907 und 30. September 1908, fällig. Ein Betrag' von je 8 und 6 Millionen kommt zwar kaum in Betracht neben den Summen, welche die Bank jährlich zur Erneuerung ihres Obligationenkapitals aufnehmen muss, doch ist der Zeitpunkt der Erneuerung im Herbst ungünstig gewählt. Eine Verlegung auf das Frühjahr oder in den Vorsommer wäre vorzuziehen. ^) Eine Lösung

Tabelle 36, No. 1.

Ende

des

Jahres

Eigene Gelder

Bilanz- summe

Fremde Gelder

Frcindc (leider

exklusive

Obligationen

Eigene licider

zn fremden

fieidcrii

Eigene lieldir zn

fremden liildern.

cxklnsite

Obligationen

1870

3,115

11,631

8,128

5,944

1 : 2,6

1:1,9

1872

4,625

35,047

27,853

15,027

1:6

1 : 3,2

1873

6,450

46,850

38,497

19,910

1:6

1:3,1

1875

6,900

73,765

63,416

26,717

1:9,2

1:3,9

1876

13,100

89,754

71,921

30,466

1:5,6

1 : 2,3

1889

15,775

158,050

130,581

73,144

1:8,3

1:4,6

1890

16,450

173,.506

144,483

81,094

1:8,8

1:4,9

1896

18,100

224.158

182,961

98,849

1:10

1 : 5,5

1897

26,800

245,787

196,438

107,349

1:7,3

1-4

1903

29,162

331,031

272,547

127,546

1:9,3

1:4,4

1904

29,562

336,309

275,607

132,569

1 : 9,3

1 : 4,5

dieser Frage wäre, den gesamten Reingewinn dem Reservefonds zuzu- weisen, von diesem aber von Zeit zu Zeit eine Quote von 1—2 Millionen Franken abzutrennen und zu dem Gründungskapital zu schlagen. Mit der Zeit würde der grössere Teil des Gründnugskapitals aus eigenen, statt aus entlehnten Geldern des Staates bestehen. Der Zuschuss an die Staatskasse würde zunehmen mit dem Anwachsen des Gründungs- kapitals der Bank und unabhängig gestellt von dem Wechsel der wirt- schaftlichen Verhältnisse.

') Vergleiche Band I, Seite 29 und 30.

170

Die kurzfristigen Gelder und kurzfristigen Anlagen in den Jahresschlussbilanzen (in ()()() Fr.). Tab. 36, No. 2.

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2534

1871

3038

3426

6464

1772 4751 222

6745

104,35

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281

3961

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1872

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5126

10903

3175 5666

8841

81,09

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6085

1873

5895

9446

15341

3373 6786 j 782

10941

71,82

4400

3278!-

7678

1874

7982

9157

17139

3254 9207 893

133.54

77,91

8785

4921

8706

1875

7269

11765

19034

4645 11047; 494

16186

85,04

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2848

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6245

1876

8971

12568

21584

6176 11972 1098

19241

89,35

2293

21.80 i—

4423

1877

9598

16822

26415

5597 ! 13429 1024

20050

75,90

6365

3252;—

9(il7

1878

9995

15116

25111

4039 i 119.55 693

16687

66,45

8424

45.89

12968

1879

12467

18928

31390

7789114178 984

22946

73,10

8444

2029

10478

1880

14042

22107

36149

' 8794 22201 ; 1,822

.82317

89,40

1

8832^294:—

11126

1881

14288

16500

30738

6068 1 18105 i 706

24879

80,94

5859 6096

11955

1882

13.571

19546

.83117

9734 23434 2494

85662

107,68

4-

2545

2415

+

180

1883

13696

19008

32704

8754 1 28810 1135

88699

118,33

+

5995

1969

+

4026

1884

14535

18716

83251

9.576 26560 713

86849

110,82

+

3598 I 1435

+

2168

1885

14684

18218

.82847

8702 [ 2,5842 1906

859.50

109,45

+

3103 ! 1512

+

1.591

1886

14596

20585

3.5181

9918 ! 805B0 1948

42396

120,50

+

7215 1640

+

5575

1887

14748

22019

36762

9496 28076 2706

40278

109,54

+

.8.516' 970

4-

2.546

1888

17672

19281

36908

11844 ! 22904 3095

.87848

102,.54

+

940

1925

985

1889

20745

19403

40148

14696 28790 977

44468

110,75

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4315

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332

1890

28653

22308

45956

13148 29740 2.591

4.5479

98,96

477

5324

5801

1891

21986

21292

4822H

1.5282 28974 16941

.51197

118,48

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7969

3760

+

4209

1892

28236

18262

41498

1,5187 27344 j 4374

46905

11.8,08

+

.5407

8073 +

2384

1898

22576

21468

44044

15374 i 30982 4042

.50848

114,81

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6304

5223 +

1081

1894

23881

22011

45842

16207 i 30329

3251

49787

109,80

+

4445 3889 1+

556

1895 23409

26015

49424

14162 32795

2354

49311

99,77

131

5714 j—

5845

1896 28628

27494

51117

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48060

94,02

8057

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9.572

1897 29466

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.58716

15994 35745

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96,44

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4882!-

6975

1898 28862

28881

57748

1.5834 33924 13085

52848

91,51

4900

4.591 -

9491

1899 28877

29117 57494

16617 38096 4114

58827

98,62

.8667 .5145!

8S12

1900 29328

28375 57703

16282 ! 34021 6189

56492

97,90

1211

5858

7064

1901 29218

24551

53769

19.567 42786 5192

67.545

12.5,62

+ 13776

3.598 +101781

1902 29697

31181

60878

16604 '51068 3872

715^4

117,,52

+ 10666 1954 +

8712

1908 297fS4

84808

64587

17631 '48868 4199

70198

108,68

+

.5611 ! 42.36 1 +

1375

1904

29.-. 16

8(i004

65.520

15991 4908S

3004

68083

108,88

+

2513

3622

1109

'; Jnklusive Depositenscheine, exklusive Sparkasse.

171

Die kurzfristigen Gelder und kurzfristigen Anlagen. \) 'l'abclle 36, No. 2, zeigt das Verhältnis der kurzfällig-eii Schulden zu den verfügbaren Aktiven, Kasse, Portefeuille und kurzfällige Guthaben je Ende des Jahres. Derselben ist zu entnehmen, dass niit Ausnahme von 1871 die kurz- fälligen Verbindlichkeiten bis 1881 stark überwogen. Da in den siebziger •lahren das Obligationenkapital 98 7o der Schuldbriefdarlehen deckte, so zeigt dieser Umstand, wie bedeutend damals der Umfang des Konto- korrent- und T^ombai'dgeschäftes der- Bank war. Von 1882 bis 1890 überwogen die kurzfälligen Guthaben. Den Uebergang von der Hoch- konjunktur zur Krisis in einem Jahre zeigen Ende 1890 ( 477j und Ende 1891 (H- 7967). Der Ueberschuss der kurzfälligen Guthaben 1891/1894 kennzeichnet eine Periode der Geschäftsstille, der Ueberschuss der Verbindlichkeiten 1895/1900 eine Periode der Geschäftstätigkeit. Ende 1901 stieg der Ueberschuss der kurzfälligen Mittel auf 13,7 Millionen an und ging nach dem Wiederaufleben des Verkehrs auf 2,5 Millionen Ende 1901 zurück. Schlüsse auf den Grad der Liquidität lassen sich aus diesen Zahlen allein nicht ableiten. Sie gestatten eine für die Kantonalbank äusserst günstige Vergleichung mit den Bilanzen anderer Banken und geben die Anspannung der Mittel im Laufe der Jahrzehnte wieder.

Die Zusammensetzung der kurzfristigen Gelder nach Herkunft und Anlage. Der Betrag der kurzfristigen Gelder, welche die Bank in der Schweiz aufnimmt und an die schweizerische Industrie, Handel und Börse abgiebt, ist nicht genau festzustellen, w^eil eine Ausscheidung zwischen einheimischen und ausländischen Kunden nicht vorgenommen wird.

Immerhin kann angenommen werden, dass die Mittel, welche der Bank durch die Notenzirkulation, in den laufenden Kechnungen und gegen Depositenscheine zufliessen, fast ausschliesslich schweizerischer Herkunft sind, während die Darlehen in laufender Eechnung, gegen Faustpfand, Bürgschaft und schweizerische Wechsel, mit wenigen Ausnahmen in der Schweiz Anlage finden.

Nach Tabelle 86, No. 3, betrugen die Gelder schweizerischen Ursprungs 1891 42,7 Millionen Franken. Sie gingen 1892, infolge der Verminderung der Notenzirkulation, um eine Million zurück und stiegen 1895 auf 46,2, 1898 auf 55,9 Millionen an, infolge der starken Zunahme der Notenzirkulation und der Kontokorrent-Kreditoren. Im nächsten Jahre 1899 wurde die Verminderung der Noteuzirkulation durch die Vermehrung der Guthaben in laufender Eechnung mehr als aufgehoben.

1) Das Verhältnis der langfristigen Gelder und Anlagen ist auf Seite 58 und 59 ersichtlich.

17 2

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178

1900 und 1901 flel der Betrag- der kurzfristigen Geldei- um zwei bezw. eine Million Franken, stieg dagegen 1902, infolge der erhöhten Zirkulation und der Zunahme der Kontokorrent-Kreditoren, auf 61 ^lillionen.

Noch auffallender sind die Bewegungen der schweizerischen kurz- fristigen Anlagen, 1891, in welchem Jahre eine Krisis im Herbst ausbrach, betrugen sie 53,9 Millionen Franken. Die geringe Inanspruchnahme des Bankkredites im nächsten Jahre zeigt der Fall um sechs i\Iillioiien an. Erst 1895 erreichten sie wieder 54,7 Millionen. In den folgenden Jahren ist der durch die Diskontopolitik bedingte unregelmässige Bestand des schweizerischen Portefeuilles bemerkbar, sowie die Zunahme der Kontokorrent-Debitoren in der Periode 1899 bis 1902. Die Anlagen erreichten 1899, Zeit der Hochkonjunktur, 60,8 ^Millionen, fielen 1901, nach der Krisis, auf 53,7 Millionen und stiegen 1902, mit der Ver- mehrung des schweizerischen Portefeuilles, auf 68,6 Millionen.

Der Ueberschuss der kurzfristigen schweizerischen i^ulageu über die kurzfristigen Gelder w^ar 1891 mit 11,2 Millionen am höchsten. Im folgenden Jahre fiel er um volle fünf Millionen, erreichte 1895 8,5 Millionen und betrug trotz der Anspannung des schweizerischen Geldmarktes 1897 und 1898 nur zirka eine Million Franken. Im Unter- schiede von 1890/1891 wurden während der Hochkonjunktur 1896 1900 von Handel, Industrie und Privatkapital der Bank mehr kurzfristige Gelder anvertraut, als von ihr begehrt. Bei dem vollständigen Stillstand der Geschäfte im Jahre 1901 übertrafen die kurzfristigen Gelder die kurzfristigen Anlagen. Seit 1902 gibt die Bank, infolge der Vermehrung des schweizerischen Portefeuilles, mehr kurzfristige Gelder an einheimische Kunden ab, als sie von ihnen empfängt.

Zweck der ausländischen Wechsel und Guthaben ist, die Liquidität des Status zu erhöhen und der Bank zu ermöglichen, einen kleineren verfügbaren Barbestand zu halten, als sie sonst mit Eücksicht auf ihre Zahlungsbereitschaft tun müsste.

In den ausländischen Wechseln und Guthaben finden ferner die Gelder Verwendung, welche in der Schweiz nicht mit Nutzen angelegt werden können. Sie zeigen, in Uebereinstimmung mit der Kasse, im Verhältnis zur Bilanzsumme einen besonders hohen Bestand in den Jahren 1892 und 1901, kurz nach einer Krisis, und einen verhältnis- mässig niedrigen Bestand in den Jahren der Hochkonjunktur 1890/1891 und 1895/1899.

Liquidität des Status. Untersuchen wir, welche Mittel die Kantonal- bank im Durchschnitt der Jahre 1899, 1901 und 1904 im Fall einer Krisis hätte flüssig machen können und welchen Verbindlichkeiten sie hätte begegnen müssen.

174

Älvtiven..

1899 1901 1904

1. Kasse: die Banknotendeckung, 12 Millionen, ist in Millionen Franken

nicht verfügbar

Für den gewöhnlichen Verkehr genügen 2,5 Mil- lionen, verbleiben 5,8 . 9,2 7,0

2. Ausländische Guthaben 2,6 5,6 1,9

3. Schweizerische Emissionsbanken : die Saldi

heben sich gegenseitig auf

4. Schweizerisches Wechselportefeuille : Rückdis-

kontierungen in beschränktem Masse im Aus- lande werden durch die erhöhten Begehreu in der Schweiz aufgehoben

5. Ausländisches Portefeuille, abzüglich ein Betrag

gleich 20 der Notenemission = 6 Millionen. Von diesen werden durch die vorhandene Bar- schaft freigesetzt: 2 Millionen Franken ') . . 1,6 6,9 8,3

6. Vorschüsse gegen Faustpfand, wovon zirka '/»

mit AVechselverbindlichkeit (wie No. i) . .

7. Effekten, Werte von internationaler Bedeutung,

Schätzung 1,0 1,0 5,5

Zürcherische Staats- und Stadtobligationen, zirka

80 '•/o, Schätzung 3,0 3,0 1,0

14,0 25,7 23,7

1899 1901 1904

1. Die Notenzirkulation: Eine Abnahme durch in Millionen Franken

Rückfluss der Noten ist nicht zu erwarten .

2. Kurzfällige Schulden :

a) Checkrechnungen, 50 .... 5,3 5,1 5,9

b) Girorechnungen, 50 70 .... 1,5 1,3 1,3

c) Kontokorrent-Kreditoren, 25 7o .... 4,4 3,8 4,5

d) Sparkasse, 10 7o .... 4,6 4,7 6,3 Nicht bezogene Kredite, die Hälfte .... 5,0 5,0 5,0

20,8 19,9 23,0 Differenz . . 6,8 + 5,8 + 0,7 Vom Verlialtoii der oinheimischeii (iläiibio-er und der Mög-liclikeit, vom Auslände Gelder auf dem Wege des Kredites zu erhalten, wird die Fähig- keit der Bank abhängen, vermehrten Darlehensbegehren zu entsprechen.

Vergleichung einzelner Jahre. Eine Uebersicht der Gelder und Anlagen sämtlicher Jahre wiirde zu weit führen. Ich beschränke mich auf die .Jahre 1881 und 1888, 1887 und 1890, 1899 und 1901, welche je in eine Zeit der Hochkonjunktur und der Depression fallen und er- hebliche Unterschiede aufweisen. Zum Schlüsse füge ich die Jahre 1903 und 1904 bei.

') Siehe II. Band, Seite 28, Absatz 1 und Absatz 5.

175

Tab. 36, No. 4.

Offizieller Diskontosatz . . .

UilliTinz ZHiscIieii (lliliLMtiniM'ii und Scliiildbricfziiistiiss

1881.

4,11 7" 0,133 "/(,

1883.

3,02 7o 0,149 7o

Aktiven.

Schuldbriefe

Kaufschuldbriefe .... Vorschüsse auf Liquidat. Konkursliquidationen Ofiiiciiuli'ii iiiiil ki>r|)iii'alioiicii ....

Total Passiven.

Gründungskapital . . . Obligationenkapital . . Sparkasse

Total

Ueberschuss

Passiven.

Gründungskapital . . . Obligationenkapital, Rest Sparkasse, Rest ....

Depositen

Eigenwechsel

Kontokorrent-Kreditoren Checkrechnungen . . . Banken, Korrespondenten

Total Notenzirkulation .... Reservefonds

Total Aktiven.

Kontokorrent-Debitoren Faustpfanddarlehen . . Bürgschaftsdarlehen . . Faustpfand u. Bürgschaft Wechselportefeuille . . Banken, Korrespondenten

Total Emissionsbanken .... Kasse 2)

Total

Ueberschuss

Kapital') (in 000 Fr.)

ä

>

Zinsbetrag Fr.

Kapital') \ (iu 000 Fr.)

ä

>

Zinsbetrag Fr.

67 254

158 146

4,440

5,034 5,034

4,375

4,307 3,972

4,375

3,972 3,232 3,572 8,178 2,231 4,079

4,455 4,626 4,936 4,843 4,421 2,505

2 986 103

8 891 7 386

73 863

128 144 313

842

4,397

4,714 5.075 4,403 4,526

4,875 4,248

4,375 4,248 3,978 3,264 4,258 2,092 1,600 2,994

4,427 4,231

4,975 4,587 3,507 2,390

3 248 240

6 040

7 288 13 779 38107

67 558

3 002 380

75 290

3 313 454

6 000

60 320

1238

262 500

2 59S 271

52 824

6 000 69 290

262 500

2 943 681

3 206 131

67 558

2 913 595

75 290

6 000

13 773 4177 2 566 9 644

7 874 114

88 785

6 000

2 946 18 580

3 569 355

8 416

6 532

64

107 323

262 500

543 378 135 018 91677 306 551 164 471 4 662

262 500 125 149 738 160 116 475 15114 229 716 104 725 1915

43 648

13 089

2 000

1 508 257

46 462

12 297

2 700

1 593 754

58 737

1 508 257

61459

1 593 754

11 543

12 454 3 327 1091

19 016 415

.514 311 576 166 164 279

52 874 840 797

10 387

8119

10 827

2 834

840

26 493

518

359 451 458 033 116 138

88 548 929 263

12 383

47 846

96

8174

2 158 814

49131 456

9 488

1 913 816

56116

2 158 814

59 075

1 913 816

650 557

320 062

') Exklusive Bankgebäude, Gesellschaftskonti, Diverse Konti. ') Exklusive eigene Noten.

- 17(i -

Tab 36, No. 5

Offizieller Diskoiitosatz .

HillVmiz ZHiscIim (HiliiTiitimieii und Scliiili|l)rii llilTfmiz zwiwlicii Zinslasi iiiul /iiisi'rtrai' .

•/m . . .

1887

2,987 " 0,195 " 0,317 «

/o

1890.

3,918 7 0,401 7 0,526 7

0

0 0

Aktiven.

Schuldbriefe ......

Kaufschuldbriefe ....

Konkursiiquidationen Vorschüsse auf Liciuidat. Gemeinden und Korporat.

Total

Passiven.

'/2 Grüudung-skapital . . Öbli^atiouenkapital . . Sparkasse

Total

Ueberschuss

Passiven.

'/» Gründuuffskapital . . Sparkasse, Rest ....

Depositen

Eigenwechsel

Kontokorrent-Kreditoren Checkrechnungen . . . Korrespondenten ....

Total

Girorechnungen .... Emissionsbanken .... Notenzirkulation .... Reservefonds

Total

Aktiven.

Kontokorrent - Debitoren Vorschüsse a. Faustpfand auf Bürgschaft Vorscliüsst auf Fiiuvt|ifanil und Bürirsrlmll Schweiz. Portefeuille . . Ausländ. Portefeuille . . Ausländ. Guthaben . . . Effekten

Total

Kasse -)

Total

Ueberschuss

KapitaP) (in 000 Fr.)

>

Zinsbetrag Fr.

KapitaP) (in 000 Fr.)

ä

>

Zinsbetrag Fr.

69 282 146 738

56 591

70 813

4,035

4,892

3,455

4,25

4,101

3,932 3,840 3,5

3,932

3.5

2,190

2,477 2,434 1,323 2,679

4,079 3,544 4,521 4,218 3,012 3,835 1,886

2 796 042 7 159

25 481) 2 400

24 241

71 762

175

200

289

1879

4,001

3,761

4

3,837

3,932

3,6

3,5

3,932

3,5

2.371

3,645

2,912

1,908

3,545

4,416 4,233 4,498 4,424 3,788 3,830 2,267 ?

2 871 162

8 162

7 516

11576

72 079

2 970 495

2 855 328

74 305

6 000

58 550

6 263

70 813

235 928

2 248 315

219 205

6 000

60 122,4

8183

235 928

2 164 428 286 405

2 686 761

2 703 448

74 305,4

6 000

18 303

2 791

201

11123

6 361

52

151 880

6 000 22 481

2 060

1006 11 298

6 355 52

283 734

235 928

640 621

61 127

4 971

270 732

84 123

1400

235 928

786 848

48 845

36 660

329 183

121 255

1854

44 831

? •?

12 940 3100

1 298 902

49 252

p

y

19 699

3 775

1 560 573

60 871

1 298 902

72 726

1 560 573

5 362 11187

1338

288

22 240

4 362

1210

218 504

396 500

60 508

12 148

669 875

167 305

22 817

6 347

16 307

1 221

285

27 056

5 ()54

1 529

1378

280 260

690 212

54 925

12 603

1 025 071

216 554

34 669

37 000

45 987 12 676

58 663

1 547 657

59 777 14 724

2 351 294

1 547 657

74 501

2 351 294

248 755

790 721

') Exkl. Girorechnungen, Emissionsbanken, Bankgebäude, Gesellschaftskonti, Diverse Konti. -) Exklusive eigene Noten.

177

ab. 36, No. 6. .«^«

1899.

Offizieller Diskontosatz 4,957 7o

llillVi'ciiy. 7,Hisclii'ii ül)ii<;-;iiioiirii uiid Scliuldbiiffziiisliiss . . 0,336 °/o

llillkcnz zwisiiiHi Zinslast luid Zinsertrag 0,539 "/o

1901.

3,989 7o 0,371 7o 0,351 7o

KapitaP)

ä

Zinsbetrag

KapitaF)

1 ä

Zinsbetrag

Aktiven.

,in 000 Fr.)

Fr.

(in 000 Fr.)

7o

Fr.

Schuldbriefe

138 543

3,903

5 407 464

159 159

4,145

6 597 198

Kaufscliuldbriefe ....

1847

3,911

72 242

2 571

4,153

106 763

Konkursliquidationen

16

3,750

582

128

4-

5136

Vorschüsse auf Liquidat.

85

4,5

3 822

57

4,321

2 472

Gemeinden

7 732

3,686

285 041

8 459

4,031

340 962

Korporationen

1798

3,768

67 729

1909

3,970 ^

75 828 7 :28 359

Total

150 021

5 836 880

172 283

Passiven.

72 Griindungskapital . .

10 000

3,925

392 500

10 000

4,25

425 000

Obligationenkapital . .

112 205

3,567

4 002 173

140 957

3,774

5 320 138

Liquidationen

404

3,435

13 860

599

3,491

20 918

Sparkasse

27 412

8,5

959 420

20 727

3,750

777 262

Total

150 021

5 367 953

172 283

6 543 318

Ueberschuss

468 927

585 041

Passiven.

V2 Gründungskapital . .

10 000

3,925

392 500

10 000

4,25

425 000

Sparkasse, Rest ....

18 491

3,5

647 200

26 819

3,75

1 005 722

Depositen

1712

2,469

42 261

1464

2,547

37 303

Eigenwechsel

51

5,375

2 762

Kontokorrent-Kreditoren

17 776

3,325

591 023

15 504

3,189

494 321

Oheckrechnungen . . .

10 548

3,096

326 626

10 192

2,257

230 076

Korrespondenten . . . Total

934 59 512

3,041

28 400

328

3,002

9 844

2 030 772

64 307

2 202 266

Girorechnunffen ....

3 018

2 610

Emissionsbanken ....

1687

891

Notenzirkulation ....

24 634

24 489

Reservefonds

Total Al<tiven.

7 470

8 850

96 321

2 030 772

101,147

2 202 266

Kontokorrent-Debitoren

10 895

4,527

493 179

11 603

4,390

509 416

Vorschüsse a. Faustpfand

16 847

4,584

772 222

16 088

4,322

695 363

a. Bürgschaft

1320

■4,571

60 351

1274

4,958

63 153

Vorsfliüsse iuif Biirn'scliaft und Faustpfand

654

4,647

30 376

828

4,925

40 803

Schweiz. Portefeuille . .

31144

4,486

1 397 071

23 882

3,490

833 516

Ausländ. ,. . .

5 620

4,389

246 699

10 855

ä,675

398 979

., Guthaben . . .

2 612

2,397

62 634

5 589

2,069

115 673

Effekten

Total

6 876

3,893

267 691

6 278

1 4,001

1

251 208

75 968

3 330 223

76 397

2 908111

Emissionsbanken ....

1449

1 222

Kasse -)

Total Ueberschuss

17 842 95 259

22 256

3 330 223

99 875

2 908111

1 299 451

705 845

') Exklusive Bankgebäude, Gesellschaftskonti, Diverse Konti. -) Exklusive eigene Noten.

II.

12

178

Tab. 36, Xo. 7.

1903.

Offizieller Diskontosatz 4,0ßl °/o

Mnm zwisdioii (IhlisBlitiiieii- und Srliuldbriffzins . . 0,229 Mm\i zwischen Zinslast und ZinsiTtras; 0,302 7"

1904.

ifiho

0,276 7o 0,305 7o

Aktiven.

Schuldh riefe .... Kaufschuldbriefe Konkursliquidationen Vorschüsse auf Liquidat Gemeindedarlehen . Korporationsdarlehen

Total

Passiven.

Gründungskapital . . Obligationenkapital . .

Liquidationen

Sparkasse

Total

Ueberschuss

Passiven.

Vs Gründungskapital . . Sparkasse, Rest ....

Depositen

Eigenwechsel

Kontokorrent-Kreditoren Checkrechnungen . . . Korrespondenten) Banken I ' ' '

Kapital') I ä (in 000 Fr.)

Girorechnungen Emissionsbanken Notenzirkulation Eigenwechsel . Reservefonds .

Total Aktiven. Kontokorrent-Debitoren Vorschüsse a. Faustpfand ., auf Bürgschaft Vorschüsse auf Bürgschaft luid Faustpfand Schweiz. Portefeuille . . Ausländ. Portefeuille . . Ausländ. Guthaben . . . Effekten

Total

Kasse -).... Emissionsbanken

Total Ueberschuss

169 851

3 089

630

46

9 250

1795

184 661

10 000

147 182

684

26 795

184 661

10 000

31 435

1530

15

18198 9 828

91

Total 1 71097

2 971

307

26 857

10

8 800

110 042

8 291 16101

IKX)

.558

42 043

11086

1394

7 236

87 809

20 502

258

108 569

4,023

4,033

4

4

4,001

3,967

4,021

3,785 3,794 3,.532 3,5

3,785

3,5

2,304

3,25

2,990

2,262

2,669

4,043 3,896 4,513 4,507 3,457 3,744 1,900 3,788

Ertrag Fr.

6 833 437

124 582

25 183

1848

370 117

71230

7 426 397

378 .500

5 584 775

24144 937^3

6 925 242

.501 1.55

378 500

1 100 223

35 242

487

.543 216

222 333

2 423

2 282 424

2 282 424

335 175

627 329

49 655

25 164 1 4.53 617

415 0.54

26 490 274 130

3 206 614

3 206 614

924 190

Kapital') (in 000 Fr.)|

a

7o

Ertrai Fr.

172 .529

3 207

586

19

8 819

1768

186 928

4,019

4,036

4

4

3,995

3,960

4,016

10 000 I 3,785

140 823 ! 3,743

708 j 3,.527 35 397 3,5

186 928 1

10 000 ! 3,785 27 675 3,5 1 384 2,261

18196 11 903

1 223

70 381

2 503

398

27 308

9

9168

109 762

8 7.55 16 545

1034

457

39 088

12 3.30

1928

8 988

3,876 3,862 4,531 4,499 3,296 3,402 1,891 3,972

89125

20 245 222^

109 592

') Exklusive Bankgebäude, Gesellschaftskonti, Diverse Konti. ') Exklusiv© eigene Noten.

6 934 259

129 441

23 432

777

352 390

70 027

7 510 .326

378 500

5 271 4.59

24 976 1 238 875

6 913 810

3,042 2,2.53

2,756

.596 516

378 500

968 609

31 293

553 550 268 146

33 702

2 233 800

2 233 800

339 403

639 071

46 867

20 545

1 288 396

419 .521 36 476

357 032

3 147 311

3 147 311

913 .511

179

Tabelle 36, No. 4. 1881 und 1888. Unter der Aimahme, dass das ganze Obligatioueukapital, die Hälfte des Gründung-skapitals und der Sparkassegelder für die langfristig-eu Anlagen verfügbar seien, war 1881 das Obligationenkapital um Fr. 6,261,000 und 1883 um Fr. 12,23(),000 zu hoch.

Eechnet man, dass diese überschüssigen Obligationengelder im schweizerischen Wechselportefeuille zum offiziellen Diskontosatz augelegt w^aren, so erhält man 1881 einen Verlust von 0,2 7o (4,307—4,11 % gleich 0,197 7o), auf Fr. 6,267,000, gleich Fr. 13,000, 1883 einen Verlust von I74 7o (4,248— 3,02 7o = 1,228 7«) auf Fr. 12,236,000, gleich Fr. 153,000. Die Differenz zwischen dem Sparkassezinsfuss und dem Ertrag der Lombarddarlehen betrug 1881 0,654 7o, 1883 nur 0,258 7«, zwischen der Verzinsung des Gründungskapitals und dem Zinsertrag der Kontokorrent-Debitoren 1881 0,080 7o, 1883 0,052 7o, zwischen der Zinslast der Kontokorrent-Kreditoren und dem Ertrag des Portefeuilles 1881 1,243 7o, 1883 0,815 7o. 1881 waren von den kurz- fristigen Geldern (Depositen, Eigenwechsel, Kontokorrent-Guthaben) und den für die Handelsabteilung verfügbaren Sparkasseguthaben im Total- betrage von 37 Millionen Franken, 8 Millionen in der Kasse und 19 Millionen in Wechseln angelegt, 1883 dagegen 9,5 Millionen in der Kasse und 26,5 Millionen in Wechseln angelegt.

Das ungünstige Ergebnis von 1883 ist darauf zurückzuführen, dass die Handelsabteilung zu viele langfristige, hoch verzinsliche Gelder (Obligationen- und Sparkassegelder) übernehmen musste und nur zu einem bedeutend niedrigeren Zinsfuss ausleihen konnte; der Sparkasse- zinsfuss war zu lange auf 4 7o gehalten worden.

Tabelle 36, No. 5. 1887 und 1890. Infolge der Ende der achtziger Jahre durchgeführten Konversion der 4 7o-igen Obligationen in 37-2 '^/o-ige Titel war die Zinslast des Obligatiouenkapitals 1890 um 7* geringer als 1887. In beiden Jahren waren die langfristigen Gelder ausserordentlich hoch und zirka 75 der Sparkassegelder in der Handelsabteilung tätig. Die sonst für die Hypothekardarlehen in Berechnung gezogenen Gelder überstiegen 1887 die langfristigen Anlagen um 12 Millionen, 1890 um mehr als 15 Millionen Franken. Während 1887 die hoch verzinslichen langfristigen Gelder zum grösseren Teile nur mit Verlust in kurzfristigen Aulagen Verwendung fanden, konnten sie 1890, infolge des hohen Dis- kontosatzes, mit ziemlichem Gewiun im Wechselportefeuille angelegt werden.

Die in der Handelsabteilung arbeitenden langfristigen Gelder, Gründungskapital und Sparkasse, zu 3,5 und höher verzinslich im Durchschnitt zu 3,607 7o betrugen 1887 24,3 Millionen, die

180

Anlagen, welche einen höheren Ertrag' als 3,5 "/o durchschnittlich 3.794 abwarfen (Kontokorrent-Debitoren, Lombard, Bürgschafts- darlehen und ausländische Wechsel), 22,5 Millionen Franken. Die Zius- differenz zugunsten der Bank war nur 0,187 "/o-

1890 standen den höher als 3^/2 % verzinslichen Geldern von 29,5 Millionen nicht weniger als 56,9 ^Millionen gegenüber, welche 372 und mehr eintrugen, und die Zinsdifferenz zugunsten der Bank belief sich auf 4,008 7o-3,595 7o = 0,413 7o.

Die kurzfälligeu Schulden der Bank (Depositen, Kontokorrent- Kreditoi-en. rhecki-eclinungen) im Betrage von Fr. 20,275,000 ergaben 1887 eine durchschnittliche Zinslast von 2,051 gegenüber einem Ertrag des schweizerischen Portefeuilles von 3,012 7o, dagegen 1890 im Betrage von Fr. 19,713,000 eine Zinslast von 2,533 7o gegen 3,788 Ertrag des schweizerischen Portefeuilles. Die Differenz betrug im ersten Jahre 0,961 "/o, im letzten Jahre 1,255 7«. Die von der Bank nicht zu verzinsenden Gelder (Reservefonds und nicht durch die gesetzliche Quote gedeckte Zirkulation) beliefen sich 1887 auf weniger als zehn Mil- lionen, 1890 auf mehr als fünfzehn Millionen. 1890 waren die Sparkasse- gelder um sechs Millionen, die ungedeckte Zirkulation um fünf ]\Iillionen, die Vorschüsse gegen Faustpfand und in laufender Rechnung und das schweizerische Portefeuille um elf Millionen höher.

Gegenüber 1881 und 1883 weisen die Jahre 1887 und 1890 eine starke Verminderung der Depositenscheine und Eigenwechsel auf. Die finanziell erstarkte Stellung der Bank zeigt sich darin, dass sie selbst 1890 während der Hochkonjunktur wenig im Falle war, Mittel durch Ausgabe von Eigenwechseln zu beschaffen.

Weitere Unterschiede der Bilanzen, welche im Laufe der achtziger Jahre eintraten, sind : das Anwachsen der Sparkassegelder von 25 auf 50 "/o des Obligationenkapitals, die Verminderung der Vorschüsse in lau- fender Rechnung um zirka vier Millionen, die Vermehrung des Wechsel- portefeuilles-und die 1888 erfolgte Bildung eines Effektenportefeuilles.

Tabelle 36, No. 6. 1899 imd 1901. Die Hypotliekarabteilung erzielte in beiden Jahren hohe Bruttogewinne. Der Mehrbetrag im Jahre 1901 rührt davon her, dass die inzwischen erfolgte Erhöhung des Schuldbriefzinsfusses auf dem ganzen Bestände eintrat, diejenige des Obligationenzinsfusses sich noch nicht auf dem gesamten Kapital fühlbar machte. Während 1899 60 7o der Sparkassegelder in langfristigen Anlagen Verwendung fanden, benötigte man 1901 hiefür infolge der Vermehrung- des Obligationenkapitals nur noch 45 7o.

Bedeutend ungünstiger lagen im Jahre 1901 die Verhältnisse für die Handelsabteilung als 1899. Das Gründungskapital und die Spar-

181

kassegelder mussteu höher verzinst werden. Die kurzfristigen ziuspflichtig-en Gelder (1899 31 Millionen zu durchschnittlich 3,198 und 1901 27,5 Millionen zu durchschnittlich 2,806 7o) kosteten mir 0,392 7o weniger. Dem g-egenüber erzielten 1901 bei annähernd g-leichem Bestände die zinstragenden Aktiven (Vorschüsse, Wechsel, ausländische C^iuthaben und Effekten) Fr. 422,000 weniger, während die ertraglosen Aktiven (die Barschaft) um 4,5 Millionen stärker waren. In beiden Jahren belief sich das zinstragende Kapital auf 76 Millionen, das zu verzinsende Kapital war dagegen 1901 um fünf Millionen höher. Bemerkenswert ist das Anwachsen der ausländischen AVechsel und Guthaben auf den doppelten Betrag, von 8 auf 16 Millionen.

Tabelle 36, Xo. 7. WOS und W04. 1904 waren 8,6 Millionen Franken Sparkassegelder mehr in der Hypothekarabteilung angelegt.

Die in der Handelsabteilung arbeitenden langfristigen Gelder und die kurzfristigen Gelder waren in beiden Jahren fast gleich hoch. 1904 kosteten sie Fr. 50,000 weniger, weil die zu 8,5 7o verzinslichen Sparkassegelder 3,8 Millionen weniger, die zu 27* 7" verzinslichen Checkgelder 2,1 Millionen mehr, die zu 274 verzinslichen Korrespondenten-Kreditoren 1,1 Mil- lionen mehr betrugen. Im schweizerischen Portefeuille waren angelegt drei Millionen Franken weniger, in den ausländischen Wechseln 17* Mil- lionen mehr und in den Effekten Vji Millionen mehr.

Vergleichen wir zum Schlüsse die Rechnungen von 1901 und 1904, so linden wir im letzteren Jahre einen höheren Schuldbriefbestand und eine um 15,5 Millionen stärkere Sparkasse. Von der letzteren befand sich nur eine Million mehr in den kurzfristigen Anlagen. Von den Passiven waren die Kontokorrent-Kreditoren und Checkrechnungen um 4,4 Mil- lionen höher, von den Aktiven die Kasse um 2,2 Millionen und die ausländischen Guthaben um 3,7 Millionen niedriger, das schweizerische Portefeuille um 15,2 Millionen stärker. Die zinstragenden Gelder waren um 13 Millionen höher, die von der Bank zu verzinsenden nur um sechs Millionen höher als 1901. Sämtliche kurzfristigen Anlagen warfen Fr. 208,000 mehr ab, während die Zinslast um nur Fr. 30,000 höher war.

182

Tab. 36, X<>. S.

Aktiven (in '000 Franken). Durchschnittlicher Bestand

Kasse

'S r-

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^

S 5

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0/0

1870 1 2

3 4 5

6 7

8

y

1880

1 2 3 4 5

6 7 8 9 1890

1 2 3 4 5

6 7 8 9 1900

1 2 3 4

4,381 4,643

4,883

5,465 6,125 5,559 6,467

8,627

8,174 5^489 3,488 3,630 3,849

4,376 6,676 4,423 5,740 6,068

5,331 6,474 6,622 7,323 6,533

6,052 5,679 5,029 5,842 6,543

10,256 9,476 8,502 8,245

979

1,067 3,471 6,306 5,427 3,975

2,724 3,415 2,114 2,157 2,543

2,634 2,060 1,777 1,333 1,669

3,149 3,337 2,109 3.199 2,184

1,576 1,536 2,036 2,485 2,918

1,454 1,508 1,296 1,304

2,887 6,000 6,000 6,000

6,000 6,000 6,269 7,464 8,656

9,600 9,600 9,600 9,600 9,600

9,600 10,400 12,000 12,000 12,000

12,000 12,000 12,000 12,000

115 225

280 687 510

268 914 696 71 128 ? ?

1,359 1,125

1,515 1,412 1,539 1,449 1,262

1,223

1,187

258

222

404

307 376 484 423 548

415 545

518 761 928

1,185 1,210 1,268 1,892 1,529

2,306 3,274 2,095 2,401 2,019

2,021 1,823 2,527 2,612 3,466

5,589 1,847 1,394 1,928

3,486

2,477 2,662 2,621 2,194 1.818

2,505 2,749 2,390 2,138 2,110

1,742 1.886 1,674 1,915 2,267

2,014 1,401 1,674 1,160 1,095

1,334

1,446 1,578 2,397 2,523

2,069 1,792 1,900 1,891

6,649

S,498 11,558

12,666

13,209 10,972 13,208 19,260

19,016 17,447 26,493

6,206

4,145

j 20,864

2,9b

4,637

4,144

1 17,435

3,1£

5,209

2,951

18,733

3,lf

4,362

3,835

22,240

3.01

4,156

3,426

20,844

3,45

4,991

3,525

20,427

3,95

5,653

3,830

1 27,056

3,78

5,276

3,098

28,701

3,63

6,425

1,721

27,423

2,7U

5,655

2,249

29,931

2,95

6,380

2,502

30,885

2,58

5,053

3,105

33,769

2,40

4,725

3.168

31,020

3,28

5,059

2,834

' 29.527

3,45

5,615

3,461

33.985

3,80

5,620

4,389

31,143

4,48

7,587

4,132

23,840

4,64

10,855

3,675

23,882

3,49

11,155

2,.587

37,535

2,97

11,086

3,744

42,043

3,45

12,330

3,402

39,088

3,29

Siehe Tab. 35, No. 1. ') 1870 bis 1883 Schweiz, und Ausländ. Portefeuille.

183 ~

jnd

Zinse

rtrag d

sr einzelnen Konti.

S es

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Reports

1

881

8.42

.58

5,645

1,153

5,509

4,176

5,703

16,191

4.576

483

5,345^

1,648

5,509

4,860

5,597

23,595

4,605

!36

5.023

2,113

5.181

5,764

4,836

-

~

31.318

4,621

509

4,828

2,551

5,034

7.029

4,785

39,270

4,632

520

4,820

3,205

5,017

8,508

4,777

46,740

4,635

m

4,944

4,360

5,041

10,585

4,951

-

56,296

4,635

■^08

4.898

5,259

5,040

11,800

4,734

63,240

4,637

J7(i

4,554

5,242

5,052

10,906

4,280

66,656

4.581

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4,626

4,419

4,936

11.542

4,455

-^

67,254

4,440

372

5,100

3,580

5,250

10,757

5.421

632

4,625

71,267

4,3<)9

S27

4,231

3,175

4.975

8.119

4,427

842

4,526

78,992

4.397

512

3,773

2.781

4,749

7,340

4,030

776

4,652

74,670

4.301

363

3,891

2,420

4,525

6.065

4,358

742

4,313

73,293

4,285

227

3.678

2,058

4,536

5,74()

4,500

(555

4,209

70,290

4,218

187

3.544

1,626

4,521

5.3()2

4,079

591

4,101

69,428

4,035

21 (i

3,579

1,586

4,510

5,395

4,040

Effekten

873

3,904

69,290

4.038

892

4.019

1,478

4,524

5,870

4,326

1.176

•>

1,978

3,839

69,821

4,008

30()

4.233

1 .5( 6

4,498

6,347

4,416

1,378

■)

1,879

3,837

71,937

4,001

,469

4,125

1,569

4,515

6.112

4.293

1,661

0

2,800

3,856

76,635

4,001

,122

3,566

1,620

4,522

4,819

4

2.568

3,621

3,928

3,825

81,331

4.004

,213

3.650

1,470

4,532

4,490

4018

2,915

3,553

4,390

8,840

85,024

3,961

,033

3,618

1,405

4,524

4,727

4,042

3,975

4,073

4,678

8,840

89,570

3,861

,175

3,511

1,354

4,518

4,434

4,090

5,292

3,737

3,655

3,725

94,971

3,843

,008

3.889

1.292

4,514

5,684

4,211

4,935

3,865

4,640

3,545

104,331

3,780

,586

3,968

1,403

4,493

6.089

4,148

4442

3,733

7,196

3,518

118,610

3,780

,422

4,103

, 1,635

4,486

6.938

4,405

5,519

3,979

9,247

8,536

128,291

3,804

,847

4,584

, l,^>''t

4,571

10,895

4,527

6,876

3.893

9,529

3,686

140,390

3,903

,167

4,720

1 2,276

4,986

14,612

4,671

6,725

3,937

10,031

3,908

150,423

4,018

.,088

4,322

2,102

4,958

11,603

4,390

\ 6,278

4,001

10,368

4,031

161,730

4,145

:,6()5

3,878

1,820

4,538

14,717

3,843

, 5,613

4,069

10,714

4,045

169,286

4,146

1,100

3,896

1 1,659

4,513

8,291

4,043

7,236

3,788

11,045

4,001

172,940

4,023

»,545

3,862

! 1,491

4,531

8,755

3,876

8,988

3,972

10,588

3,995

175,735

4,019

-

- 184

Tab. ;5(

), No. 9.

Passiven

(in '000 Franken). Du

rchschnittlicher Bestand

i

1

i !

1870

i X C

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5

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11

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11

11

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1

2.180

1

2

3.458

5,322

4,34.S

3

4,912

200

1,247

4,871

6,847

4,104

4

(),258

450

446

3,895

2,224

2.75

6,049

4,14!)

ö

7.021

700

749

3,731

5,189

2,533

4,444

3,777 .

6 i

7,301

9

900

451

3,370

4,238

2,045

4,951

3,555

- 1 1

8.766

120

1,037

428

3,012

4,677

2,029

7,061

3,82»;

8

8,695

226

1,150

501

3,193

6,301

2,309

8,120

3,955

9

9,554

327

1,400

105

4,045

7,043

1,756

7,442

3,70!)

1880

11.024

180

-

1,700

85

3,842

8,756

1,468

9.803

3,041

1

13.089

173

2,000

114

4,079

7,373

2,231

9,644

3,178

2

11,516

24

2,400

137

4,630

6,132

2,554

7,141

3,728

3

12,297

240

2,700

64

2,994

6,532

1,600

8,416

2.692

4

12.750

891

2,850

104

2,593

6,712

1,330

8,587

2,544

5

12,457

598

2,850

70

2,814

6,466

1,435

8,640

2,583

6

12,366

?

2,900

74

3,440

6,601

1,215

9,959

2,500

7

12,939

•j

3,100

52

2,679

6,361

1,323

11,123

2,434

8

13.975

?

3,200

52

2,502

6,370

1,263

10,945

2,434

9

1 7,258

?

•)

3,400

51

3,497

6,170

1,735

11,443

2.808

1890

19,700

')

9

3,775

52

3,545

6,355

1,908

11,298

2.913

1

20,572

?

?

4,450

40

3.108

6,823

1,948

10,487

2,990

2

19.665

?

?

4,275

16

2,654

7,094

1,133

11,147

2,342

3

21,475

?

?

4,475

34

2,102

6,373

1,417

10,308

2,417

4

19.857

1,414

2,569

4,780

31

2,424

7,257

1,208

10,921

2,338

5

21.463

1,136

2,473

5,120

99

2,619

7,688

1,184

11 654

2,30!)

6

21,790

1,930

2,092

5,395

79

2,834

8,437

2,001

13,217

3,027

7

23.339

2,260

3,143

6,100

41

2,801

8,347

2,033

13,882

3,022

8

26,369

1,685

3,022

6.800

56

3,379

9,029

2,529

15,544

3,282

9

24,634

1,687

3,018

7,470

934

3,041

10,548

3,096

17,775

3.325

1900

23,344

1,368

2,911

8.200

1,001

3,350

8,979

2,803

18,703

3,586

1

24,489

891

2,610

8,850

328

3,002

10,192

2,257

15,504

3,189

2

27,217

1,165

2,750

8,450

33

3,404

9,729

1,695

20,027

2,643

3

26,857

307

2,971

8,800

91

2,669

9,828

2,262

18,197

2,990

4

27,308

i

398

2,503

9,163

1,223

2,756

11,903

2,253

18,196

3.042

') Abzüglich durchschnittliche Schuld. ''■) 1890 bis 1901 inkUiflive Gewinnrückstellungsko ^) Inklusive Guthaben der Kontokorrent-Debitoren.

185

und Zinslast der einzelnen Konti.

Depositen

X CS

11

0/0

Sparkasse

o Diirchschnittl. °~ Zinslast

Obligationen

C XD -G 03

11

"/o

Gründungs- kapital

IE

o/o

Eigenwechsel

"5 X Q

H "x

768 ,062

1

'

[

3,54

1

_

,0U

3,66

1,711

4

15,104

4,304

4.496

4.25

2.900

4,685

,51-i

3,76

2,918

4,25

22.610

4,448 [

5,474

4,25

3,280

4 412

,392

3,57

3,794

4,238

31,071

4,512

6,000

4,25

3,716

4,305

,225

3,70

4.870

4,234

40,062

4,517

9,318

4,377

1,.566

3,678

,945

3,48

6.257

4,224

45^835

4.483

12,000

4,375

1,921

3,180

;,402

3,423

7,353

4.221 1

55,122

4,428

12.000

4,375

2,568

3,553

;,615

3.622 ;

8,376

4.219

65,963

4,510 '

12,000

4,375

1,568

3,549

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3,380

10,972

4,087

66,976

4,457

12,000

4,375

1,160

3,1.53

t,177

3.232

15.011

3,972

60,320

4,307

12.000

4,375

2,566

3,572

;,568

3,616

16,725

3,975

64,605

4.311

12.000

4,375

2.344

4,745

1,569

3,264

18,580

3,973

72.236

4,248

12,000

4,375

355

4,258

J,953

2.345

20.805

3,593

70,377

4,158

12,000

4,375

i,737

2,326

21,847

3,473

62,933

4,103

12,000

4,375

2,590

2,271

23,273

3,5

58,571

3,967

12,000

4,188

140

2,443

2,791

2,190

24.566

3,5

58,550

3,840

12,000

3,932

200

2,477

2,772

2.08S

26,742

3,5

.55.906

3,759

12,000

3,932

4

2,5

2,310

2.1.52

29.286

3.5

53,985

3,751

12,000

3,932

1.000

3,108

2,060

2,371

30,664

3.5

60,122

3,600

12,000

3,932

1.0Ü5

3,645

1,835

2.540

31.665

3,5

65,930

3,673

12,000

3.932

1,.551

3,247

2,200

2,051

33,652

3.5

70,020

3,657

12.000

3,9.32

1.59

2,649

1.903

37,436

3,5

69,372

3,621

12,000

3,932

172

3,449

2,406

1,837

40,772

3,5

73.366

3,588

12,000

3,932

87

2,832

1,528 1.662

42,114 44,814

3.250 3,250

76,568 78,990

3,550

3,509

12,000 12,000

3,932 3,932

92

3,151 3,955

2,771

209

27

2,002

1,842

46,054

3,250

86,569

3.485

14,885

3,916

42

249

3,185

1,847

2,116

46,147

3.250

97,537

3,505

20,000

3,940

17

27

4,116

1,711

2,469

45,903

3,5

112.205

3,567

20,000

3,925

60

51

5,375

1,451

2,645

45,688

3,750

126,291

3,666

20,000

4,250

2

1,464

2,547

47,546

8,750

140,957

3,774

20,000

4,250

1

1,547

2,267

52,847

3,534

147,462

3,813

20,000

3,855

17

1,530

2,304

58,230

3,5

147,182

3,794

20,000

3,785

10

15

3,250

1,384

1 2,261

63,072

3,5

140,823

3,743

20,000

, 3,785

9

186

Tab. 8(1. Xo. 10.

Jaliressclilussbilanz

Aktiven.

Banknotendeckung.

Gesetzliclie Barschaft

Kasse.

nfposiliiin Im'J (lor Abrffliiiiiiürsslpllf der S. F. B. 'l in gesclzlitlior Baiscliali (Konto Ai . Uebrig^e Barschaft (Gold. Silber, Münze) .... Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken

llc|iosilnni liei ilcr Abniiinnnirsslt'lk' dir S. K. Ü. (Konto B)

Uebrio^e Kassenbestände

Eigene Noten

Kurzfällige Guthaben.

Schweizerische Emissionsbanken-Debitoren . . .

Korrespondenten-Debitoren

Hauptbank . .

Diverse Coupons

Wechsel-Forderungen.

Seh iceizer- Wechsel : Fällig innert 80 Tagen . . . Fr. I(i.(i88,802. 54

., 81—00 ., 10,121,490.17

(il— 90 , 7,859,980.66

in über 90

416,113. 15

Wechf^el atifs Ausland :

Fällia: innert 30 Tagen . . . Fr. 8.809,445. 75

., 81-60 .,^ 5,590,487.—

61—90 4,480,198.88

.. in ül)er 90 126,707. 95

Andere Forderungen auf Zeit.

Kontokorrent-Debitoren

Vorschüsse auf Faustpfand

., ., Bürgschaft

Faustjifand mit Bürgschaft . . .

., an Gemeinden

., ., Korporationen .

Schuldbriefe

Kaufschuldbriefp

Aktiven mit unbestimmter Anlagezeit.

Eifekten

Liquidationen

Feste Anlagen.

Mobiliarleihkasse Zürich

,, Wiiiterthnr

Gewerbelialle

Bankgebäude

Mobilien

Fr.

Fr.

12,000,000.

854,830.

8,077,577. 24

444,500.

40,928. 18

78,021. 35

488,500.

16,474.851. 77

638,982. 48

2,287,805. 44

24,415,577. 88

77,990. 40

27,419,856. 20

35,081,386. 52

14,006,789.58 49,088,176.10

18,306.147. 20

22,429,517. 85

1,006,128. 20

489,906. 60

8,600,851. 20

1,788,160. 50

174,989,579. 88

8,245,188. 50

7,207,410. 25 507,517. 70

Gesellschafts-Konti.

Zinsvorträge

111,171.80

7,291. 85

26,576. 45

910,000. 5,000.

280,755.479. 38

7,714,927. 95 |!

1.060,040.10

_ 8,845.879. 47 jj 336,308,710.97 jl

IST - auf 31. Dezember 1904<.

J:*assiven.

^ Fr! \ Fi\ Banknoten-Emission.

Noten in Zirkulation 29,51 (),500.

Eigene Noten in Kasse ^ 483,500.— 80,000,000.—

Kurzfällige Scliulden.

Depositenscheine 1,417,198. 86 1

Checkrechnunisren 9,798.881. 90

Girorechnung-en '2,041, ()20. 96

Kontokorrent-Kreditoren 1(),224.573. 74 :

Schweiz. Emissionsbanken-Kreditoren 2.282,458. 49

Korrespondenten-Kreditoren 4.289,751. 88

Filialen 24,.S5U,753. 68 j 60,854,688.96

Wechsel-Schulden. I

Eigenwechsel 6,000.

Tratten 8,615,625. 81 8.621.625.81

Andere Schulden auf Zeit.

Liquidationen für Rechnung Dritter 728,468. 40

Sparkasse '. 66,-826,071.80

Obligationen 148,088,000. 210,087,539. 70

Gesellschafts-Konti.

Rückskonto des Portefeuilles : Schweizer-Weclisel 170,179. 05

Wechsel aufs Auslantl 68,614. 08

Zinsvorträge 1,878,870. 2.117.668.08

Eigene Gelder.

Gründungs-Kapital 20,000,01)0.

Reservefonds 9,562,500.

Zur Verfiiiriiii»' iln- Fiiiiiiizilirckiioii des Kiiuloiis Ziiricli . . Fr. 400,000.

Vortrag-' auf das Jahr 1905 .... ., 164,698- 42 ^ 564,698. 42 80,127,198. 42

') Schweizerische Emissionsbanlien.

336,308,710.97

- 188 Zehnter Teil.

37. Kai)itel.

Die Gewerbehalle.

Dem kleinen Handwerker, dessen ganzes Betriebskapital und ver- fiig'barer Kredit in seinen Werkzeugen, Eohmaterialien und fertigen "\\'aren steckt, welcher weder Wertpapiere hinterlegen, noch Bürgen auftreiben kann, und dessen allfällig'es Grundeigentum bereits über die gesetzliche Belehnungsgrenze verschuldet ist, soll die Gewerbehalle die Möglichkeit bieten, seine Erzeugnisse zur Besichtigung und zum Ver- kaufe öffentlich auszustellen und zugleich Geldvorschüsse gegen Ver- pfändung der ausgestellten Gegenstände zu erhalten.

Verwaltung. Die Gewerbehalle ist eine selbständige, von der Kantonalbank getrennt verwaltete Anstalt mit eigenen Lokalen, Ange- stellten und Bechnungsführuug. Sie steht in laufender Rechnung mit der Kantonalbank, welche ihr die für den Betrieb nötigen Mittel vor- schiesst zum gleichen Zinsfuss, welchen die Bank selbst dem Staate für ihr Gründungskapital bezahlen niuss. Die unmittelbare i^ufsicht wird von der Bankkommission ausgeübt. Wichtige Angelegenheiten, Abnahme der Jahresrechnung etc. < werden dem Bankrate überwiesen. Die Jahres- rechnung ist in dem Bericht der Kantonalbank an den Kantonsrat auf- zunehmen.

Ausstellungsgegenstände. Die Ausstellungsgegenstände sind in der Regel auf die eigenen Erzeugnisse der Handwerker und die ,,in ihi- Fach einschlagenden Artikel" beschränkt. Dieselben müssen neu, solid und preiswürdig sein. Die Erzeugnisse solcher zürcherischen Hand- werker und Gewerbetreibenden, die keine eigenen Verkaufslokalitäten besitzen, erhalten den Vorzug. Ausstellungsgegenstände ausserkantoualer Herkunft werden nur angenommen, wenn sie sich als mustergültige Leistungen darstellen oder wenn gleiche Artikel im Kanton Zürich nicht verfertigt werden. Dei; Entscheid über die Aufnahme der Gegenstände, die Prüfung und allfällige Abänderung der von den Ausstellei-n ange- setzten Verkaufspreise fällt seit 1886 einer vom Bankrat bestellten Prüfungskommission zu, bestehend aus einem Mitglied der Bankkom- mission als Präsidenten und vier Sachverständigen, für welche die Zentralkommission der Gewerbemuseen, der Vorstand des kantonalen zürcherischen Gewerbevereins und der Verein der Aussteller je einen für den Bankrat unverbindlichen Doppelvorschlag aufstellen.

189 -

Die Aiisstelliingszeit des einzelnen Geg-enstandes ist auf ein Jahr festgesetzt ; eine Yerläng-erung- kann bewilligt werden für Zimmerein- richtungen, Luxusartikel, die der Anstalt zur Zierde gereichen, gute Stücke, die sonst nicht vertreten sind, etc.

Der Verkauf erfolgt in der Regel gegen bar. Den Ausstellern wird am Schlüsse jedes Monates Abrechnung erteilt.

Die Verwaltung erhebt von den Ausstellern eine Provision von 8 7o des Wertes auf den verkauften oder versteigerten Gegenständen, eine Gebühr von 6 des Wertes auf freiwillig zurückgezogene Gegen- stände und von 4 7o auf Gegenstände, welche nach Verfluss der Aus- stelluugszeit vom Eigentümer zurückgenommen werden müssen ^j. Für die Ausstellung von Mustern, Modellen etc. wird eine geringe, jährliche Platzgebühr berechnet.

Geschichte. Die Anstalt wurde Ende j\[ärz 1877 eröffnet. Die Benutzung seitens der Handwerker und die Zahl der Käufer wiesen während der ersten neun Jahre keine nennenswerte Steigerung auf, trotzdem 1883 neue, geräumige Lokalitäten bezogen wurden. Die Ver- käufe schwankten zwischen Fr. 150,000 und Fr. 195,000 pro Jahr. Erst 1887 stiegen sie auf Fr. 248,000 und erreichten 1895 Fr. 325,000. Von 1891 an wurde den Angestellten eine Provision von 2 7o auf den Fr. 240,000 übersteigenden jährlichen Absatz zugestanden. Die Jahres- berichte stellen um diese Zeit eine erfreuliche Vermehrung der einge- lieferten Gegenstände und des Kundenkreises der Anstalt fest. Von 1896 an trat eine Abnahme des Verkehrs ein. Unter Abrechnung des aus dem eigenen Warenlager erzielten Erlöses sank der Betrag der Verkäufe in den letzten Jahren auf Fr. 200,000.

Bemerkenswert ist, dass die Zunahme der Verkäufe in eine Zeit der wirtschaftlichen Depression fiel (1891 1895), die Abnahme dagegen in eine Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs (1895 1900).

Die von der Kautonalbank der Anstalt zur Verfügung gestellten Mittel betrugen im jährlichen Durchschnitt:

1878: Fr. 58,000 1879: Fr. 69,000 1880: Fr. 59,000

1882: 33,000 1888: 44,000 1890: 38,000

1896: 22,000 1900: 36,000 1904: 31,000

Zum grösseren Teil wurden sie für die Vorschüsse an die Aussteller

verwendet.

') In letzterem Falle kann für Gegenstände im Werte von Fr. 800 und darüber, die wenig Raum beanspruchen, eine Ermässigung eintreten, sowie für ganze oder teilweise Zimmereinrichtungen im Werte von mindestens Fr. 500, während für Gegenstände, welche unverhältnismässig viel Raum beanspruchen noch eine besondere Lagergebühr erhoben wird.

190

Die Aussteller. Unter den 172 Ausstellern im Jahre 1904 finden ■wir; 89 Schreiner, 20 Drechsler, 19 Tapezierer, 9 Sesselfabrikanteu, 5 Schlosser, 5 Spengler, 3 Bildhauer und 15 andere Gewerbe.

Während der ganzen Dauer der Anstalt überwogen die Schreiner, sowohl was die Zahl der Aussteller als den Betrag der Verkäufe an- belangt : in den meisten Jahren fielen ihnen 7^ (l^s Erlöses zu ; dann folgten die Ta})ezierer.

Darlehen an die Aussteller. Die Darlehen, welche den Ausstellern gegen Verpfändung der ausgestellten Gegenstände gewährt werden, dürfen die Hälfte ') des von der Prüfungskommission festgesetzten Ver- kaufswertes nicht übersteigen.

Tab. 37, No. 1.

Die Gewerbehalle Zürich.

Jahr

Zaiü der Aus- steller

Bestand < Ende de

Gegen- stände

er lliille

Jahres

Schat^ ungswert ioOOOFr.

Eingang; \ lies Ja

Gegen- stände

älireiid

lires

Schatz- ungswert in 000 Fr.

11

-3 ==

?-

ioOOOFr.

Durchschnitt d. auf !3^ einen Aussteller entfallenden Quote

Ziiiil der Kiinfer

=■ Jahresdurchschnitt 1 d. an d. Aussteller ? gem. Vorschüsse

flewiiui- und Verlust- recliniing

Fr.

Verkäufe für Rech- nung von Ausstellern aus Landgemeinden

Zahl der Betrag Aussteller j„oooir.

1877

190

120

10006

130

1757

1880

195

4004

143

5176

168

167

153

914

20541)

47

2348

35

14

1885

187

4029

144

7770

204

163

195

1187

2766

25

2551

47

40

1887

203

3662

183

9063

291

175

249

1423

3382

30

+ 3455

54

46

1890

181

3505 j 171

9095

267

149

231

1550

3303

32

404

47

50

1895

177

2951

107

12005

335

161

325

1996

4598

29

+ 2913

51

77

1900

185

2729

107

9161

263

156

247

1585,

3410

32

3883

38

46

1901

187

2691

111

8188

256

157

226

1404

3021

27

4893

40

47

1902

187

2282 106

6398

246

159

208

1216

2752

28

2514

40

36

1903

182

2112 110

5896 i 238

150

218

1295

3120

27

+ 1421

41

28

1904

172

2021

104

6202

252

154

228

1311

3449

27

+ 1098

48

33

M 1881.

Die Totalsumme der Darlehen war, wie aus der Tabelle 37, No. 1, ersichtlich ist, 1878—1880 am stärksten, Ende 1879 waren Fr. 56,827 ausgeliehen. Der Aufschwung in Industrie und Handel Ende der acht- ziger und in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre führte nur eine geringe Steigerung herbei.

Der Zinsfuss wurde seit einer Reihe von Jahren auf 5 °/o fest- gesetzt, d. h. zirka 1 % hber demjenigen, welchen die Gewerbehalle selbst für das Betriebskapital bezahlen muss. Die Differenz ist gerechtfertigt durch die mit diesen Vorschüssen verbundene Arbeit.

1) Vor 1886 wurden Vorschüsse bis auf zwei Drittel des Wertes bewillig-t. Die Herabsetzung der Belehnungsgrenze erfolgte auf Verlangen von Vertretern des Gewerbestandes selbst, welche befürchteten, die höhere Belehnung würde eine übertriebene Produktion von schwerverkäuflichen Gegenständen hervorrufen.

191

Die Darlehen sind auf jeweiliges Verlangen der Bank zurückzu- zahlen. Den Schuldnern wird in diesem Falle auch ratenweise Tilgung gestattet.

Das Warenlager der Anstalt. Vm in den von ilir angebotenen Erzeugnissen konkurrenzfähig zu bleiben und zu den Möbeln und anderen Gegenständen die gewünschten Zutaten liefern zu können, ist die Ver- waltung genötigt, Materialien, Stoffe etc. auf eigene Rechnung anzu- schaffen. Obwohl man sich auf wenige Artikel beschränkt, welche ent- weder nicht von den Kleinhandwerkern verfertigt oder von denselben nie eingeliefert werden, glaubten Vertreter des Gewerbestandes darauf aufmerksam machen zu müssen, dass die Gewerbehalle nur die Aufgabe habe, Verkäufe für die Aussteller zu vermitteln und nicht als Händler für eigene Rechnung aufzutreten.

Die Verkäufe aus dem eigenen Warenlager waren bis 1901 gering- fügig. Erst 1902 erreichten sie Fr. 13,251, 1903 Fr. 22,341 und 1904 Fr. 24,773. Der darauf erzielte Gewinn von Fr. 2400, Fr. 4612 und Fr. 5130 trug wesentlich dazu bei, das Betriebsdefizit zu vermindern bezw. 1903 und 1904 in einen Ueberschuss zu verwandeln. Das Waren- lager, welches früher unbedeutend war, stellte Ende 1902 einen Wert von Fr. 3553, 1903 von Fr. 6388, 1904 von Fr. 7558 dar. Das 1904 vom Kantonsrat genehmigte Reglement berechtigt ausdrücklich die Gewerbehalle, zur Vervollständigung der Auswahl, Möbel und andere Gegenstände auf eigene Rechnung anzukaufen.

Die Rechnungsergebnisse waren von Anfang an ungünstig. Bis Ende 1886 ergab sich ein Passivsaldo von Fr. 19,830. Die Zunahme der Verkäufe von 1887 an und die Erhöhung der Verkaufsprovision von 6 °/o auf 8 7o brachten in den folgenden zehn Jahren eine Reihe von Betriebsüberschüssen, sodass der Passivsaldo Ende 1897 verschwand. In den nächsten Jahren traten infolge der x\bnahme der Verkäufe die Betriebsdefizite wieder auf, sodass Ende 1900 die Kantonalbank den in den drei letzten Jahren auf Fr. 7768 angewachsenen Passivsaldo und 1901 das Defizit von Fr. 4893 auf eigene Rechnung übernahm, weil man daran zweifelte, dass die Anstalt dieselben aus dem Gewinn der folgenden Jahre decken könne.

Die Handwerker der Landgemeinden. 1883 beschäftigte sich der Bankrat mit der Frage, in welcher Weise die Beteiligung der in den Landgemeinden wohnhaften Handwerker erleichtert werden könnte. Eine finanzielle Unterstützung z. B. durch üebernahme der Transportkosten

192

wurde abgelehnt, teils wegen der prekären Lage der Anstalt selbst, teils weil die Handwerker auf dem Lande für Mietzins, Arbeitskräfte und Lebensunterhalt weniger ausgeben müssen als in der Stadt. Durch- schnittlich betrugen die in den Landgemeinden wohnenden Handwerker ein Drittel der Aussteller und die für ihre Eechnung erzielten Verkäufe beliefen sich auf '/^ bis ^U des Gesamterlöses. In den letzten sechs Jahren ging dagegen ihre Beteiligung zurück.

Die im Kautonsrat angeregte Errichtung von Gewerbehallen in "Winterthur und anderen gewerbereichen Orten unterblieb. Die Unter- handlungen um Ueberuahme der in Winterthur bereits bestehenden, von einer Vereinigung von Handwerkern 1882 gegründeten Gewerbehalle scheiterten an der Forderung derselben, dass auch in Zukunft nur Mit- glieder der Genossenschaft ausstellen dürften, während die Kantoual- bank darauf bestand, dass nach der Uebernahme jedem Handwerker die Benutzung der Anstalt freistehen sollte. Der Handwerker- und Gewerbe- vereiu in Winterthur riet von der Gründung einer zweiten Anstalt ab. 1889 setzte die Kantonalbank die Genossenschaft der Handwerker in "Winterthur durch ein die gesetzliche Belehnungsgrenze überschreitendes und unter dem üblichen Ansatz verzinsliches Darlehen in den Stand, ein eigenes Gebäude anzukaufen.

Was die übrigen gewerbreicheu Orte anbelangt, so führte der ßankrat in seiner Antwort an den Kantonsrat aus, es bestehe kein Be- dürfnis für Elrrichtung von Gewerbehallen. In den Städten seien sie ins Leben gerufen worden, „weil viele Handwerker wegen der hohen Mietzinse keine eigenen Verkaufsmagazine halten können und daher gezwungen sind, ihre Arbeitsprodukte an Zwischenhändler zu reduzierten Preisen zu verkaufen, und weil die Städte Verkehrszentren sind, in welchen die am richtigen Orte ausgestellten Arbeiten die meisten Ab- nehmer finden. Beide Gründe treffen für die Landgemeinden nicht in gleichem Masse zu; den Handwerkern auf dem Lande könnte im Gegen- teil eine empfindliche Konkurrenz geschaffen werden, falls ihre Gewerbe- hallen von den städtischen Handwerkern benützt würden".

Reformvorschläge. Die geringe Benutzung seitens der gewerb- lichen Kreise in den ersten Jahren bewog die Bankkommissiou, im Jahre 1880 eine Konferenz mit den Vertretern des Handwerkerstandes abzuhalten. Die hiebei zur Si)rache gebrachten Beschwerdepunkte zeigen eine üebereinstimmung mit denjenigen, Avelche in Deutschland eine ge- deihliche Entwicklung gemeinsamer Verkaufslokalitäten der Handwerker bis jetzt verhindert haben. Man klagte über Bevorzugung einzelner Aussteller und über ungleiche Bewertung der ausgestellten Gegenstände

193

und verlangte ein Verbot der ausserkantonalen und der nicht von den Ausstellern selbst verfertigten Erzeugnisse.

Die Bankverwaltung war stets bemülit, berechtiirten AViinschen der Aussteller möglichst entgegenzukommen. Der Aufstellung des Regle- ments von 1886 ging eine Besprechung mit Abgeordneten des Gewerbe- vereins und des 1885 gegründeten «Vereins der Aussteller der Anstalt » voraus. Der Prüfungskommission, in welcher beide Vereine vertreten sind, wurde das Recht der Antragstellung bei den Bankbehörden mit bezug auf alle den Betrieb der Gewerbehalle betreffenden Fragen ein- geräumt.

Trotzdem sank die Zahl der Aussteller von 221 im Jahre 1881 auf 170 im Jahre 1889 und hielt sich in den letzten Jahren zwischen 172 und 187. Der hohe Betrag der Verkäufe im Jahre 1895 von Fr. 325,000 verteilte sich auf 161 Aussteller.

1880 wurde im Kantonsrate die Frage aufgeworfen, ob es über- haupt richtig sei, dass man die Kantonalbank mit der Leitung der Gewerbehalle betraut habe, und der Bankrat beauftragt, zu prüfen, ob eine Vereinigung derselben mit dem bestehenden Gewerbemuseum nicht eher im Interesse der beteiligten Kreise liege. In . der im folgenden Jahre mit Abgeordneten des Gewerbemuseums abgehaltenen Besprechung wurde demgegenüber betont, „die Zwecke der beiden Anstalten gingen zu weit auseinander. Das Gewerbemuseum mache sich die Ausbildung der Handwerker in besonderen Lehrkursen und das Ausstellen muster- gültiger Arbeiten zur Aufgabe. Die Gewerbehalle verfolge das mehr praktische Ziel, den Handwerkern den Verkauf ihrer Erzeugnisse zu erleichtern und ihr verfügbares Betriebskapital durch Gewährung von Vorschüssen zu erhöhen". Die Vereinigung wurde abgelehnt.

Die gedrückte Lage der Handwerker entspringt teils dem Maugel an Vervollkommnung, teils der Konkurrenz der Grossiudustrie, deren Erzeugnisse in bezug auf Preis und Qualität vorgezogen werden. Eine Hebung des Handwerkerstandes ist nur möglich durch eine bessere Ausbildung, welche sie befähigt, gediegenere uud geschmackvollere Arbeiten zu liefern, als von den Maschinen hergestellt werden. Eine Ausdehnung der Tätigkeit der Gewerbehalle ist nur in der Richtung denkbar, dass sie ein Lager von Rohmaterialien halten würde, um den weniger bemittelten kleinen Handwerkern in bezug auf Einkäufe bessere Bedingungen gewähren zu können.

II. 13

194

38. Kapitel. Die Mobiliarleihkassen.

A. Die Mobiliarleihkasse in Zürich.

Zweck dieser Anstalten ist, durch die Gewährung- von Gelddarlehen ge^en Verpfändung von Mobiliargegenständen, die Ausbeutung' der ärmeren Klassen durch gewissenlose Wucherer zu bekämpfen.

Das Institut in Zürich wurde am 15. Februar 1872 eröffnet. Vor- bildlich war die gleichnamige 8t. Galler Anstalt, deren Eeglement man mit wenigen Abänderungen adoptierte.

Die Verwaltung und Rechnungsführung ist, ähnlich der Gewerbe- halle, vollständig von der Kantonalbank getrennt, welche das für den Betrieb erforderliche Kapital in laufender Rechnung vorstreckt. Die unmittelbare Aufsicht kommt der Bankkommission zu. Wichtigere An- gelegenheiten werden dem Bankrat überwiesen. Die Rechnung ist in dem Jahresbericht der Kantonalbank aufzunehmen. Der Geschäftsgewinn fällt in einen Reservefonds, über dessen A-'erwendung der Kantonsrat auf Antrag des Bankrates verfügen kann.

Reglementarische Bestimmungen. Personen unter 16 Jahren sind von dem Verkehr mit der Anstalt ausgeschlossen. Die Höhe der Darlehen ist auf ^3 des Verkehrswertes der Gegenstände, bei Gold- und Silberwaren auf 80 7o des Metallwertes festgesetzt. Das Minimum eines Vorschusses beträgt Fr. 5. . Bei Beträgen über JOOO Franken an die gleiche Person ist die Bewilligung der Bankkommission einzuholen. Die Dauer des Darlehens ist auf sechs Monate beschränkt. Nach Verfall wird dasselbe anstandslos erneuert, wenn die aufgelaufenen Zinsen bezahlt worden sind. Der Schuldner ist berechtigt, jederzeit das Darlehen ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Der Zins betrug ursprünglich 1 pro Monat. Vom 1. Januar 1881 an wurde er auf '^U °/o ermässigt, vom 1. Juli 1887 an wieder auf 1 erhöht, ^^'ir(l ein Darlehen vier Wochen nach Verfall nicht zurück- bezahlt, so ist die Anstalt bei-cchtigt, die Pfänder (öffentlich versteigern zu lassen. Ein Mehrerlös wird während 10 Jahren zur Verfügung des Schuldners gehalten und fällt nach Ablauf dieser Frist seit 1883 zu gleichen Teilen dem Kaiitonalarmenfonds und dem Armengut der Gemeinde zu. 'j Unterbleibt ein Augebot in der Höhe der Forderung, so fällt das Pfand der Anstalt als Eigentum anlicim.

') Abgeliefert wurden in Zürich bis Ende 19Ui Fr. 28,396, in Winterthur Fr. 1.Ö30.

195

Der Pfandschukluer kann jederzeit verlangen, dass die Pfänder auf die nach Ablauf von zwei Wochen stattfindende, nächste Versteigerung* gebracht werden.

Trotz aller Vorsicht entstehen alle Jahre Verluste durch J^elehnung gestohlener Gegenstände.

Tab. 38, No. 1. Mobiliarleihkasse Zürich (Betrag in Franken).

Jahr

1872 1875 1878 1880 1883 1885 1890 1895 1899 1900 1901 1902 1903 1904

Bfstand der Dailelieii Ende des Jalires

Zahl

Betrag

1438 2993 4870 3654 5004 4720 6061 5920 7042 7057 7032 7421 7104 7609

54,005 90,931 162,739 96,326 121,712 110,640 115,596 117,214 141,633 137,376 142,564 156,484 144,658 163,427

Auszahlungen

und Erneuerungen

Zahl

Betraf

Kfickziililini^eii saiiz und U'Wwm

Zahl Betrag

3380 10651 12491 10366 18159 13224 16513 16778 18063 17752 17058 17515 17227 18123

j 112,724 I 306,451 402,594 275,408 \ 384,495 ; 279,680 ' 283,054 ' 293,839 ; 333,954 332,289 : 328,373 ] ': 346,525 \ I 340,227 372.655

1648 6551

6779 6024 12575 12624 15498 15815 17027 16385 15769 15802 16182 16266

51,050

178,646 199,706 159,222 252,252 270,138 273,708 282,527 308,484 318,213 307,187 317,353 336,198 337,296

Versteiger- || Saldd der ungen i! ''cwi""- »id I |[ Verlusl-

Zahl j Betrag ij recliiinii^

Durchsdinittl Betrag d. v. der I Kantonalbank |an die Mobiliar

leihkasse geliehenen

Kapitals

286

1107

836

684

569

717

982

869

1249

1330

1304

1320

1355

1348

7,247 36,874 40,051 19,803 10,292 15,006 16,072 12,675 15,443 18,131 15,898 15,228 15,772 16,567

1619 + 9121 ^3543 + 156

2149

1981 -r 1220 f 1029 f 3225 T- 2963

1789 + 4315 + 4502 + 3635

80,621

157,239

94,162

102,373

86,066

92,239

88,695

100,717

99,688

99,887

104,680

103,874

104,890

Mobiliarleihkasse Winterthur.

1890^)

(1013)

(16,298)

1890

1035

19,069

2047

34,139^)

918

13,926-1

94

1,114^)

- 764 *)

1891

1191

32,696

2786

68,670

2352

45,747

276

9,285

- 605

1S92

991

20,548

2493

50,542

2385

50,550

307

12,122

4840

1895

653

12,739

1402

25,625

1298

23,449

149

2,078

1808

1900

278

6,887

576

12,087

514

12,268

97

1,662

380

1901

362

9,392

812

17,018

634

13,390

93

1113

- 68

1902

307

6,331

759

15,525

690

16,646

124

1940

+ 34

1903

308

5,972

681

13,259

578

12,089

101

1519

193

1904

309

5,290

727

11,427

621

10,863

105

1246

117 l'

40,272

39,585

28,055

12,055

9,783

10,098

8,680

7,710

') Zahl und Betrag der am 15. August 1890 von der Kreditbank Winterthur übernommenen Darlehen.

-; Für 4' -• Monate.

Die Entwicklung der Anstalt. Der Verkehr und die Totalsumme der Darlehen erreichten schon in den ersten Jahren eine bemerkenswerte Höhe. Unzweifelhaft hatten die damaligen ungünstigen wirtschaftlichen

196

Verhältuisse den Hauptauteil an der Entwicklung- der Anstalt. Die 1879 eingetretene Besserung führte eine Verminderung der Geschäfte herbei. Die Zunahme des Umsatzes im Jahre 1883 um Fr. 100,000 lag darin begründet, dass die Darlehen nur noch für sechs Monate, statt wie früher für ein Jahr gewährt, und hernach erneuert oder zurückbezahlt werden mussten. Mittt' der achtziger Jahre setzte eine langsame, aber stetige Ausdehnung des Verkehrs ein. Die verschiedenen wirtschaftlichen Konjunkturen der letzten Jahrzehnte waren von geringem Einfluss. Zu bemerken ist der hohe Betrag der Versteigerungen im Krisenjahr 1900. Das von der Kantonalbank vorgestreckte Betriebskapital betrug 1878 im Jahresdurchschnitt Fr. 157,000, in den letzten fünf Jahren etwas melir als Fr. 100,000. Die Verzinsung erfolgt zum gleichen Satze, den die Kantonalbank dem Staat für das Gründungskapital vergütet. Der wachsende Unterschied zwischen dem Betriebskapital und der Summe der Darlehen erklärt sich aus der Zunahme des Reservefonds.

Tab. 38, No. 2.

Mobiliarleihkasse Zürich.

Die Darlehen nach Grösse in °'o der

Die Versteigerungen nach Grösse

Gesamtsnmme Ende des Jahres

in 7o

Darlehen j ^^^^

Zahl ! Betrag

18

Zahl

95

Betrag

19

Zahl

04

Betrag

1885

Zahl Betrag

1895

Zahl 1 Betrag

1904

Zahl j Betrag

Darlehen

0/0

>

0/0

0/0

o/o 1 o/o

o/o j o/o

o/o 0/0

5-20

71,4 28,1

77,6

33,3

77,3 30,4

78,7 31,1

86,9

45,4

90,2

53,1

5-20

21—50 ; 18,8 26,6

14,9 25

14 21,8

13,5 22,3

8,5

19,5

6,6

17,4

21—50

51-100. 7,2 22,7

1 5,2

18,6

5,6 19,6

5,3 17,3

2,65

12,2

2,1

11,6

51-100

101-500 2,5 19,9

2,2

20,8

3 26,1

2,2

20,5

1,95 22,9

1 13,7

101-500

501 1000 0,1 2,7

0,1

2,3

0,04 1,5

0,3' 8,8

!

0,01 4,2

501-1000

H.lOl— •.'(lOO

' !

0,01

0,7

Tabelle 2 gibt das prozentuale Verhältnis der Darlehen nach ihrer Grösse geordnet an. Die kleinen Darlehen von Fr. 5 bis Fr. 20 haben sich von 1885 auf 1904 der Zahl nach von 71 "/o auf 77 °/o, der Summe nach von 28 °/o auf 30,5 7o gehoben. Die mittleren Darlehen von Fr. 20 bis Fr. 100 zeigen eine relative Abnahme, die Darlehen von Fr. 100 bis Fr. 500 eine Zunahme.

Die Versteigerungen betrugen im ersten Jahrzehnt 10 25 "/o der Totalsumme der Darlehen am Ende des Jahres, und während der Jahre 1901-1904 10,5%. 1900 zeigte sich die Wirkung der Krisis in der Erhöhung des Verhältnisses auf 13,2 %•

Bedeutend ungünstiger liegen die Verhältnisse bei der Mobiliar- leihkasse Wintertliur. ZAvangsliquidationcn fanden 1900 1904 in einem Drittel der Fälh-* und für 21,5 "/o des Betrages statt.

197

Am schlimmsten kommen sowohl in Zürich wie in Winterthur die kleinen Darlehen von Fr. 5 bis Fr. 20 weg. Gegenüber einem Bestände von 77 % d^i' Zahl und 30,5 "/o der Summe betrugen im Jahre 190-i die Versteigerungen in Zürich 90,2 "/o der Zahl und 53 "/o der Summe. Auffallend ist, wie sich das Verhältnis seit 1885 verschlechtert hat.

Ergebnisse. Der aus dem Gewinn gespiesene Reservefonds stieg bis Ende 1880 auf Fr. 38,542. Dann machten sich die aus dem niedrigeren Zinsfusse, ^/i "/o statt 1 °/o pro Monat, herrührende FAn- busse geltend. Das 1883 in Kraft getretene zürcherische Gesetz betreffend «die Pfandleiher etc.» verfügte die Abschaffung verschiedener bisher erhobener Gebühren. Der auf den Ganten erzielte Mehrerlös fiel nicht mehr der Anstalt zu. Seit 1883 wurden die Defizite chronisch, der Reservefonds sank infolgedessen von Fr. 38,572 Ende 1882 auf Fr. 30,289 Ende 1886. Dank der vom Bankrat vom 1. Juli 1887 an beschlossenen Erhöhung des Zinsfusses auf 1 "/o pro Monat, sind in allen folgenden Jahren Betriebsüberschüsse erzielt worden. Der Reservefonds stieg, trotzdem ihm 1900 zu (Gunsten der Schwesteranstalt AMnterthur Fr. 2477 entnommen wurden, auf Fr. 62,999 Ende 1904 und beträgt gegenwärtig 40 "/o der Darlehen.

Die Höhe des Zinsfusses. Die Frage, ob angesichts der Höhe des Reservefonds den Pfandschuldnern eine Erleichterung in Form der höheren Belehnung oder einer Zinsermässigung zu gewähren sei, muss vorläufig verneint werden.

Wegen der grossen Menge gleichartiger Gegenstände darf die Belehnung mit Rücksicht auf einen späteren allfälligen Zwangsverkauf nicht allzu hoch angesetzt werden.

Eine Herabsetzung des Zinsfusses auf 7^ °'o P^'O Monat hätte während der sechs Jahre 1899/1904 statt der eingenommenen Fr. 113,696 nur Fr. 85,277, und statt des erzielten Gewinnes von Fr. 20,429 ein Defizit von Fr. 7990 ergeben. Der den Darlehensnehmern erwachsende Nutzen ist zu gering, als dass er in Anschlag gebracht werden könnte. Beinahe *'5 der Darlehen betragen Fr. 5 bis Fr. 20, im Durchschnitt Fr. 8.37. Die Zinsreduktion von V* 7" Pi'O Monat würde sich für sechs Monate auf 12\'2 C-ts. belaufen.

Der geringe Betrag der einzelnen Darlehen verursacht unverhältnis- mässig hohe Verwaltungsspesen.

Der Reservefonds ist das Werk einer seit 30 Jahren bestehenden Ansammlung von Zinsen und Zinseszinsen. Es wäre nicht gerechtfertigt, denselben zugunsten der gegenwärtigen Darlehensnehmer aufzubrauchen,

198

iu der bestiumiteu Voraussicht, den Nachfolgenden härtere Bedingungen auferlegen zu müssen. Bei einer gleich günstigen Entwicklung wird in einigen Jahren aus dem noch weiter erstarkten, unverzinslichen Reserve- fonds ein grösserer Betrag der Darlehen bestritten werden können und alsdann eine Zinsreduktion ohne Schaden der Anstalt möglich sein ^).

B. Die Mobiliarleihkasse in Winterthur.

Die Anstalt war ursprünglich von der Leihkasse Winterthur geführt Avorden. Als diese 1890 die Metamorphose in ein grösseres Kreditinstitut vornahm, welches, nebenbei bemerkt, schon im folgenden Jahre infolge des nicht näher zu erörternden Geschäftsgebahrens der Leitung ein Ende fand, beschloss sie, das Pfandversatzgeschäft, weil nicht mehr in den Rahmen einer, höhere Ziele verfolgenden Bank passend, aufzugeben.

Da das Institut für gewisse Klassen der Bevölkerung unentbehrlich geworden war und von vielen als Wohltat empfunden wurde, verwandte sich der Stadtrat von Winterthur beim Bankrat um die Fortführung desselben durch die Kantonalbank.

Am 15. August 1890 übernahm die Kantonalbank einen Bestand von 1013 Darlehen mit einem Schätzungswerte von Fr. 16,298, für welche die Leihkasse während einer bestimmten Frist Garantie leistete.

Von dem Wunsche beseelt, der Anstalt gleich von Anfang an eine grosse Ausdehnung zu geben, belehnte der neu ernannte Verwalter schwer verkäufliche Gegenstände mit übertrieben hohen Summen; der Bestand der Vorschüsse stieg bis Ende 1891 auf Fr. 32,696 in 1191 Posten. Die abgeschlossenen Darlehen erreichten in 47^ Monaten im Jahre 1890 Fr. 34,139 und im Laufe des folgenden Jahres Fr. 68,670. Der Lagerkonto, d. h. die nicht ausgelösten, der Anstalt als Eigentum zugefallenen, unveräusserlichen oder schwer verkäuflichen Gegenstände, stieg Ende 1891 auf Fr. 4826. Die hiefür 1892 in Rechnung einge- stellten Verluste und Abschreibungen beliefen sich auf Fr. 4000. Bei der vom Bankrat angeordneten Prüfung ergab sich, dass eine Reihe von Waren, namentlich Uhren, mit zu hohen Summen belehnt und mit Vor- bedacht nicht eingelöst wurden.

In den folgenden Jahren nahmen die Geschäfte stark ab. Die Besorgung erforderte keine vollständige Arbeitskraft. Von 1893 an wurde die Anstalt nur noch an drei Wochentagen offen gehalten, 1894 wieder täglich, aber nur am Nachmittag.

1895 beschloss man, die Anstalt, deren Passivsaldo Fr. 10,000 überstieg und in welcher täglich nur fünf Geschäfte abgeschlossen wurden,

') Anfangs 1905 wurde die gering:fügige, einheitliche Einschreibe- und Ver- sicherungsgebühr von 20 Cts. auf 10 Cts. erniässigt.

199 -

mit dem 1. Juli in Liquidation treten zu hissen, kam aber davon ab, weil die Stadt Winterthur sich anerbot, ein geeignetes Lokal unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ende 1896 belastete man den auf Fr. 115,690 angewachsenen Passivsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung dei- Haupt- bank. Durch die im Mai 1900 erfolgte ^'erlegung der Anstalt in die Räumlichkeiten der Bankfiliale und die Uebertragung der Arbeit an das ßankpersonal hoffte man weitere Betriebsverluste zu vermeiden. Obwohl man für die Lokalmiete nur Fr. 200 und fiii' die \'erwaltung nur Fr. 600 berechnete, vermochte man die Defizite nicht vollständig zu beseitigen. Ende 1900 tilgte man den neuerdings auf Fr. 2477 angewachsenen Passivsaldo durch eine Entnahme aus dem Reservefonds der Mobiliarleihkasse Zürich.

Bis Ende 1904 hat die Anstalt in Winterthur in 14 '/s Jahren einen Verlust von Fr. 16,512 verursacht, gleich 25 °'o des von der Anstalt in Zürich angesammelten Reservefonds.

- 200 -

Anhang.

39. Kapitel.

Die Bundesbank und die Zürcher Kantonalbank.

Die Frage der Biiiidesbauk uud die fStelluiig derselben zu deu Kantoiialbaukeu gab zu wiederholten Malen Anlass zu längereu Ver- handlungen im Schosse des Bankrates. Doch konnte man sich nicht auf eine eigene Vorlage oder eine öffentliche Stellungnahme zu den verschiedenen Entwiirfen einigen.

Auch auf der im Juni 1892 von der Zürcher Kantonalbank im Auftrage des Eidgenössischen Finanzdepartements einberufenen Konferenz der schweizerischen reinen Staatsbanken ergaben sich solche Meinungs- verschiedenheiten, dass von bestimmten Anträgen an die Bundesbehörden abgesehen werden musste.

Am 4. Dezember 1900 richtete der Bankrat eine Eingabe an den Ständerat, worin er unter Hinweis auf den Ausfall, welchen die Bundes- bank den Kantonalbauken durch das Wegfallen der unverzinslichen Gelder, Notenzirkulation und Girorechnungen, und die Verminderung des Diskonto- geschäftes bringen werde, den Wunsch aussprach, die eidgenössischen Räte möchten den Geschäftskreis der Bundesbank nicht weiterziehen, als zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgabe notwendig sei, und den Kantonalbanken soviel Raum lassen, dass sie die ihnen von den Kantonen gestellten wirtschaftlichen Ziele verwirklichen könnten. Namentlich wurde gebeten um Streichung der Annahme verzinslicher Gelder, weil einer mit dem Notenmonopol ausgerüsteten Bank ohnehin unverzins- liche Depositen zufliessen, sowie der Annahme von Wertschriften und Wertgegenständen zur Aufbewahrung.

AVelchen Einfluss die Bundesbank auf die Erträgnisse der alten Emissionsbanken ausüben wird, lässt sich schwer bestimmen. Unter Be- nutzung des Rechenschaftsberichtes von 1904 kann für die Zürcher Kantonalbank für dieses Jahr folgende Rechnung aufgestellt werden:

In Wegfall kommen folgende unverzinsliche Gelder:

Die Notenzirkulation, Jahresdurchschnitt Fr. 27,308,466

., Girorechnungen, 2,502,472

,, Rechnungen der Emissionsbanken 175,623

Fr. 29,986,561

Die Barschaft betrug Fr. 20,245,229

Nach Errichtung der Bundesbank genügen .... 3,558,668 16,686,.561 Minderbetrag der unverzinslichen Gelder . . Fr. 18,300,000

201

Angelegt zu */t im schweizerischen, zu '/' i^n ausländischen Wechselportefeuille und zu 7? i" den Lombarddarlehen :

Hiirrhsciiiiiilliclier Erira^ Kapital Ausfall

Schweizerisches Wechselportefeuille 8,29(5 % Fr. 7,600,000 Fr. 250,496

Ausländisches .. 3,402 7u 1,900,000 ., 64,()38

Lombarddarlehen 3,862 7o ^,^3,800,000 146,756

Fr. 13,300,000 Fr. 461,890 Vergütung für die Führung der Abrechnungsstellen der Zür- cher Banken und der Schweizerisclien Emissionsbanken . 14,250

Total . . Fr. 476,140 Die Notenemission verursachte 1904 folgende Kosten:

Kosten der Barbezüge Fr. 38,189

Kantonale Banknotensteuer 163,851

Bundessteuer , 28,655

Herstellungskosten der Banknoten 7,905 ,. 238,600

Mutmasslicher Nettoausfall der Kantonalbank . . Fr. 237,540

Dem Reservefonds der Kantonalbank würden weniger zugewiesen :

50 7o auf Fr. 237,540 Fr. 118,770

Der Staatskasse w^ürden entgehen :

40 7o auf Fr. 237,540 Fr. 95,016

die kantonale Banknotensteuer 168,851 258,867

Dem kantonalen gemeinnützigen Fonds würden entgehen :

10 7o auf Fr. 237,540 . .' 28,754

Totalausfall des Kantons Zürich . . Fr. 401,391

Dem gegenüber wird der Kanton Zürich gemäss dem Bundesgesetz

über die Schweiz. Nationalbank vom 6. Oktober 1905 erhalten :

Im 4. und 5. Jahre nach Errichtung der Nationalbank (nach der

dreijährigen Rückzugsperiode der alten Noten) Fr. 279,311

Vom 15. Jahre an, nach der Uebergangsperiode der Vergütungen Fr. 344.829

Dazu kommt ein Anteil von 13 (Verhältnis der Wohnbevölkerung des Kantons Zürich zu derjenigen der Schweiz) an zwei Dritteln eines Gewinnüberschusses.

Dieser Berechuuiig: kommt ein geringer praktischer Wert zu. Der Ausfall der Kantonalbauk kann erheblich vermindert werden durch die lukrativere Verwendung der Gelder, welche gegenwärtig behufs Erhöhung der Zahluugsbereitschaft in den niedrig verzinslichen ausländischen Gut- haben und Wechseln angelegt sind. Die Auflösung des Diskonto- konveniums der Emissionsbanken wird die Kantonalbank in den Stand setzen, die Konjunkturen des Diskontogeschäftes besser auszunützen. Nicht gering ist die Befreiung von der moralischen Verantwortlichkeit anzuschlagen, für die Ost- und Zentralschweiz Barmittel zu beschaffen. Die umliegenden kleineren Emissions- und Handelsbanken beziehen er- forderlichenfalls ihr Metallgeld nicht aus dem Auslande, sondern von Banken auf dem Platze Zürich. Letztere nehmen die Kantonalbank in Anspruch. Stellen die Barbezüge schon in normalen Zeiten an die Kantonalbank grosse Anforderungen, so würden sie während einer Geld- krisis, Krieg etc. ganz andere Opfer verlangen.

202

Schlussbetrachtungen.

Die Kantoualbank ist eine reine Staatsbank. Das Grundkapital wird aus staatlichen Mitteln oder durch staatliche Anleihen aufgebracht, die Bankbeh()rden und die Direktoren werden von staatlichen Organen gewählt.

Die Gründe, welche gegen die reinen Staatsbanken vorgebracht werden, sind: Geringe Selbständigkeit gegenüber der staatlichen Finanz- verwaltung, Zugänglichkeit gegenüber politischen Einflüssen und Nach- giebigkeit gegenüber den Forderungen parlamentarischer Mehrheiten, welche sich heute mehr nach wirtschaftlichen als nach politischen Grund- sätzen zusammensetzen.

Der Umstand, dass die Kantonalbank staatliches Eigentum ist, kommt zum Ausdruck in der Ueberweisung eines ansehnlichen Teiles des Reingewinnes an die Staatskasse. Das Gründungsgesetz hat dagegen die Unabhängigkeit der Bank von den staatlichen Exekutivorganen ge- wahrt. Die Bankbehörden haben sich immer frei von politischen Ein- flüssen zu erhalten gewusst und die Interessen der Bank mit Nachdruck vertreten. Stets legte der Bankrat Gewicht auf ein geschlossenes Auf- treten nach aussen. Durch die wiederholte Bestätigung der älteren, er- fahrenen Mitglieder der Bankbehörden hat die politische Wahlbehörde, der Kantonsrat, das seinige getan, um die Stabilität der Leitung zu bewahren.

Die zweite Frage, welche uns beschäftigt, ist: Wie weit sind die Absichten des Gründers, Nationalrat Keller in Fischenthal, verwirklicht worden ?

Die Wirtschaftsgeschichte des Kantons Zürich zeigt, welche Tätig- keit die Kantonalbank für die Hebung zuerst des ländlichen Grund- kredites, dann aber auch des städtischen Immobiliarkredites entwickelt hat. Freilich, der von Keller anfangs der siebziger Jahre geäusserte Gedanke, die Kantonalbank müsse nach und nach die alleinige Hypo- thekargläubigerin des Kantons werden, steht jenseits der Grenze des Möglichen. Ein Grundkreditmonopol ist unvereinbar mit den durch die Bundes- und die Staatsverfassung garantierten Freiheiten und unver- einbar mit der Sicherheit der Bank.

203

Trotz der riesigen Zunahme der Grundversicherungen im Kanton Zürich hat sich der Prozentsatz der im Besitz der Kantonalbank be- findlichen zürcherischen Schuldbriefe von 8 7" Ende 1875 auf 1 2,4 % Ende 1904 gehoben. Ende 1875 betrugen die grundversicherten Schulden im ganzen Kanton 444 Millionen Franken '), Ende 1904 1416 Millionen Franken^), eine Vermehrung von 319 "/o. Während der gleichen Zeit hob sich der Bestand der Kantonalbank von 35,5 Millionen Franken auf 175 Millionen Franken, eine Vermehrung von 493 '^/o.

Neben der weitgehenden Kreditgewährung und der Erniedrigung des Zinsfusses hat die Bank die landwirtschaftlichen Kreise unterstützt durch die Förderung des Genossenschaftswesens und der Einzelmelio- rationen, durch die Uebernahme von Gantliquidationen und die Pfand- verschreibungen auf Vieh.

In geringerem Masse ist die vom Gründer vorgesehene Unter- stützung des kleinen Handels- und Gewerbestandes gelungen. Der Kontokorrentverkehr zeigt, wie der Betrag der offenen Kredite seit Ende der siebziger Jahre gewachsen, umgekehrt aber ihre Zahl bedeutend gefallen ist. Die durchschnittliche Summe der im schweizerischen Porte- feuille befindlichen Wechsel ist von Fr. 3119 Ende 1875 auf Fr. 11,800 Ende 1904 gestiegen. Die Gewerbehalle hat nicht die Hoffnungen er- füllt, welche mau in den beteiligten Kreisen auf sie setzte.

Einzig in ihrer Art ist die Entwicklung der Sparkasse. Mit Ein- lagen in der Höhe von 66 Millionen Franken in 118,000 Heften steht sie an der Spitze der schweizerischen Sparkassen.

Durch ihre Darlehen gegen Faustpfand leistet die Bank der Börse, dem Handel, der Industrie und der Landwirtschaft wesentliche Dienste.

Nicht zu bedauern ist die iVbnahme der Bürgschaftsdarlehen.

Was das Noten- und Diskontogeschäft anbelangt, so darf gesagt werden, dass, wenn eine schweizerische Notenbank unter Hintansetzung ihrer eigenen, die Interessen des ganzen Landes in bezug auf Erhaltung des Metallvorrates, Regulierung des Notenumlaufes und Diskontopolitik zu wahren gesucht hat, diese die Zürcher Kantonalbank ist.

Die Entwicklung der Girorechnungen, die Gründung der Zürcher Abrechnungsstelle, die Einrichtung des Giroverkehrs und des «Täglichen

^) Laut Rechenschaftsbericht des Zürcherischen Obergerichtes. Die Ab- zahlungen auf den Schuldbriefen werden in vielen Fällen nicht sogleich in den Grundprotokollen gelöscht. Die im Bericht angegebenen Zahlen werden daher als zu hoch um zirka 5 °/o angesehen, so dass sich das Verhältnis des Besitzstandes der Kantonalbank in Wirklichkeit um einen geringen Betrag günstiger stellt.

- 204

Geldes» legen Zeugnis ab von dem Bestreben, auf dem Gebiete des schweizerischen Bankwesens die Führung zu übernehmen.

Das Kapitel über die Filialen zeigt die Vorteile eines dezentrali- sierten Banksystems, welches der Hauptbank aus allen Teilen des Landes die verfügbaren Geldmittel zuführt.

Das vorsichtige, mit allen Konjunkturen rechnende Vorgehen der Leitung wird illustriert durch die durchweg auf gesunder Grundlage beruhenden Bilanzen.

Die Zürcher Kantonalbank hat freiwillig nicht nur für den Platz Zürich, sondern für einen grossen Teil der Schweiz die Aufgaben einer Zentralbank erfüllt. Nachdem die Errichtung der Bundesbank im Jahre 1907 gesichert ist, wird sie davon zurücktreten können, im Bewusst- sein, ihre Pflicht stets voll und ganz getan zu haben.

HG Nüscheler, Heinrich Eduard 3210 Die Zürcher Kantonalbank

Z83Z7 1870-1904 1912

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