x •"♦,,._.

STORAGE- HfcM MAIN - LPC

LP9-F21G

U.B.C. LIBRARY

D269

K84

1885

ft r^" +

DER EINFLUSS DES WESTFKLI3CHEN FRIEDENS AUF

DAS VERHKLTNIS DER STKNDE ZU KAISER UND REICH

A. Ktfhn

THE LIBRARY

THE UNIVERSITY OF BRITISH COLUMBIA

PROGRAMM

des Grossherzoglichen Gymnasiums zu Eutin,

womit zu der

auf den 26. und 27. 3Iiirz angesetzten

d front lichen

Prufung samtlicher Klassen

und der

Schlussfeier

i '

Dr. Friedrich Heussner.

Inhalt ; 1. Der Einfluss des westfaliscl Itnis der Stande

zu K: on Kit ho.

2. Schulnacl \ ektor.

Eutin 1885. 1886 Progr. Nr. C03. G S

Digitized by the Internet Archive

in 2010 with funding from

University of British Columbia Library

http://www.archive.org/details/einflussdeswestfOOkuhn

uleich im Beginn der Verhandlungen , die zum westfalischen Friedeti von 1 ".-t ^ fiihrten, richteten die beteiligten Hauptmachte ihre Aufmerksamkeit auf das Mass, in welchem die Stiinde des deutsehen Reichs zu denselben heranzuziehen waxen. Verlangten die Kronen Frankreich und Schweden die Vertretung siimtlicher Stiinde am Fi bo wollte

der Kaiser zuerst das Reich durcfa seine eigenen Gesandten mit reprasentieren 1 Spiiter trachtete ev danaeh, dessen Teilnahme in die gesetzlichen Bahnen eines Deputa- tionstages zu leiten, sodann mochte er wenigstens die herkbmmlichen Grenzen eines Eteichs- tages nicht iibeixdireiten lassen. Schliesslich hatte er keine dieser Positionen zu behaupten vermocht. Das Erzstift Magdeburg, welches nach dem Prager Frieden von 1635 auf vier- zig Jahre ohne Session auf Reicbstagen hatte sein mussen. war im Fried* i ver-

treten ; des Kaisers Gegner Hessen, Nassau-Saarbriicken, Baden-Durlach und Strassburg mussten zugelassen werden; eine neue Weise der Verhandlungi man fiir die in

Munster und Osnabriick getrennten Stiinde ausfindig machen mussen. In diesen V gen1) aber lag ein offener Bruch mit der Tradition des Reichs, .minis namlich,

dass seine Territbrien das Recht einer selbst&ndigen , von Kaiser und Reich . Existenz besassen, Das Bewusstsein diesei errungenen Stellung war es, in welchei standischen Gesandten. als die kaiserlicherj uooh zu allerletzt einen Punkt im frai Friedensinstrumeni beanstandeten, geradezu die Erklarung abgaben: wie sich ihre Princi- pale vor Gott und der Welt obligiert bef&nden, ohne einigen Zeitrerlust den 8ohlu8s zu amplectieren, also gedachten sie auch secundum praesentem Imperii statum ger nicht zu warten2), und in welchem der Kurt'iirst von Baiern dem Kaiser schrieb: falls derselbe das Week sollte protrahieren wollen, so habe er seinen B len,

dass sie mit und ueben andern friedliebenden Standen das [nstrumentum I' und untersohreiben sollten a

Entwickelten somil die Reichsstande am Congn tirade, dass sie nui I nterzeichnung des Friedens auf eigem II rach

') thre sntscheidende Wichtigkeil hebl hervor G StOckert, die A.dn stiitule /.inn westfHli6chen Friedenscoi S 6 " IS ■"' J. G

Westphalicae Tom \l p 556 Schreiben des Karftlrsten von Baiern vom I

derselben der volkerrechtliche Gesichtspunkt, unter dem die Friedensinstrumente ihre Teil- nahme am Friedensschlusse betrachteten.

Der Friede wurde geschlossen zwischen den Kronen Frankreich und Schweden auf der einen, dem deutschen Kaiser und dem Hause Ostreieh auf der andern Seite. Der Reiehskorper als solcher war keine Frieden sehliessende Macht, und war von den Gegnern des Kaisers von vorn herein nicht als solche in Aussicht genommen. Schon die Voll- macht der franzosischen Gesandten am Congresse nannte unter den Parteigenossen Frank- reichs, mit welchen in den Verhandlungen gemeinsam vorzugehen die Gesandten angewiesen wurden, das Haus Hessen-Cassel und alle andern Verbundeten der Krone Frankreich im Reiehe'). Mit Recht erwiderte der kaiserliche Gesandte Volmar darauf, dass das erwahnte Biindnis der kaiserlichen Wurde und Autoritat direct zuwider laufe : durch Annahme einer solchen Vollmacht wiirde der Kaiser den Schein erwecken, als habe er das fragliche Biind- nis stillschweigend gebilligt2). Bei dem gegenwartigen Friedenscongresse , so hob man kaiserlicherseits bei Erorterung der franzosischen Proposition vom 4. December 1644 hervor, wurde nicht iiber einen Frieden zwischen dem Kaiser und den Reiehsstanden , weil diese schon mit jenem wieder ausgesohnt wiiren, sondern zwischen dem Kaiser und den auswar- tigen Kronen gehandelt3). Trotzdem hielt die schwedische Proposition vom 1. Juni 1645 in ihrem Fundamentalartikel ausdriicklich die zuriickgewiesene Auffassung fest4), und als die kaiserliche Gegenproposition , ein formliches Eingehen auf die Frage venneidend, ein- fach samtliche Kurfiirsten, Fiirsten und Stande des Reichs auf des Kaisers Seite nanute5), verfehlten die Schweden nicht in ihrer Replik zu betonen, dass Schweden weder die evan- gelischen noch alle katholischen Reiehsstande, viel weniger das ganze romische Reich und samtliche Stande fur Feinde gehalten und als solche behandelt habe8). Da infolge dessen der Passus in beiden Friedensinstrumenten den schwedischen Forderungen gemass so ge- fasst wurde, dass Kurfiirsten, Fiirsten und Stande des Reichs unter den Verbundeten und Adharenten der beiden auswartigen Machte so gut wie des Kaisers erschienen 7), so konnte der anfangliche Widerstand der Kaiserlichen nur dazu dienen, diese Entscheidung der Frage im Sinne der standischen Unabhangigkeit vom Reiehe in ein helleres Licht zu setzen und ihr eine erhohte Bedeutung beizulegen. Letztere war um so grosser, als es sich hier um eine Transaktion handelte, die ein bestandiges Gesetz und eine pragmatische Sanction des

') Vollmacht der franzosischen Gesandten vom 20. Sept. 1643. Meiern I, 203. 2) Meiern I, 207. ') Meiern I, 325. 4) Prop. Suec. Art. 2, Meiern I, 436: Vicissim Pax. . . . inter dictos Serenissimos Reges Regnaque Sueciae et Galliae eorumque Faederatos Imperii Status et Adhaerentes, nee non Serenissimum Impe- ratorem etc. 5) Respons. Caes. ad Prop. Suec. Art 2, Meiern I, 619- Vicissim Pax . . . inter dictam S. Caesaream Majestatem et S. Romanum Imperium omnesque ejusdem Electores, Principes ac Status. . . . et Reges Regnaque Sueciae et Franciae etc. 6) Schwedische Replik (schwedisches Protokoll vom 28. Dec. 1645) Meiern II, 193. ') Instr. Pacis Osn. Art. I, Monast. § 1 nach J. G. von Meiern, Instiiimenta Pacis Caesareo-Suecicum et Caesareo-Gallicum Gottingen 1738.

Reichs sein, daher auch ausdriieklich in den niichsten Reichsabschied und in die kaiser- liche Wahlcapitulation aufgenommen werden sollte1): wie denn in der That offizielle Ak- tenstiicke, so lange das alte Reich bestand, nicht iniide wurden den westfalischen Frieden zu wiederholen 2).

Es war mithin auch fur die Zukunft des Reichs von grSsster Wichtigkeit, wie das reichsrechtliche Verhiiltnis zwischen Kaiser und Stiinden im Frieden fixiert wurde. Ndtig war seine Neuordnung, weil es sich unleugbar verschoben liatte : ob diese aber mehr im Sinne des alten Reichsrechtes oder des Umschwungs erfolgte, hing davon ab , ob sie auf einem Reichstage oder am Friedenscongresse vorgenommen wurde. Da das letztere. in den wichtigsten Prinzipfragen geschah, so trat sie unter den Einfluss eben jener auswartigen Machte, die die Selbstandigkeit der Stande auf ihre Fahne geschrieben batten: es war also natiirlich, dass der gelockerte Zusammenhang der Stande mit dein Reiche und -einem Oberhaupte in den beziiglichen Festsetzungen seinen Ausdruck fund.

Es wurden insgemein den Standeu des Reiekes ihre alten Rechte, Pr&rof Freiheit, Privilegien, die freie Ausiibung ihres Territorialrechts so in Kirchen- wie in Staatssacben, ihre Herrschaften, Regalien und alles dessen Besitz verbiirgt3). Diese Aus- driicke zielten darauf, Rechte der Einzelstaaten im Reiche gegen die EingrifFe d.-r Ge- samtstaatsgewalt sicherzustellen. Sie lagen also im Interesse jenei Einzelstaaten, nicht in dem des Kaisertums. Wenn nun trotzdem der Kaiser in seinen E en auf die

Propositionen der Kronen Scbweden und Frankreich Ietzteren zwax im Prinzip das Recht bestritt, sich in solche innere Angelegenheiten zu mischen4), aber andererseits doch die Vorschlage derselben wortlich acceptierte, die ungefahr allea enthielten, was in diesei Hin- sicht die Friedensinstrumente aufweisen6), so lasst sioh schliessen, dass er von dii Festsetzungen nicht befurchtete, dass sic ihm eine bisher behauptete Position entr« wurden.

In der That vpapren die A.usdrucke im ganzen nicht neu: d serlichen Schriftstueke gaben nicht nur zu, dass sie den Reichsgesi i dern

sie motivierten gerade damit da- Eingehen auf diese und ahnliche I'unkte1 B< its li< Gol- dene Bulle entbielt analoge Begriffe: alien undjeden Kurfursten sollte der erwahlte ron

') 0. .WIT, 2. M. 112 ■' .1 s Klilber, Vslkerrechtliche Beweis

tigkeit des westfitlischen oder allgemeinen !' 1841 S ' fV fiihn 7 I

an, die den westfBlischen Frieden besttttigten, ebi

erhoben ; dn/.n kamen sXmtliche Wahlcapitulationen. a) 0. \ III. 1 M 5) antiqua jura, praerogativae, libertates, privilegia Prop Gall itT. Rli das

hat Meiern in An s ana dem rranziisischen Text souverenitatia jnra entlehnt, woftlr er in so::. A d :i in i , Relatio historica de pacificatione Osnabrago-Monaatei welches auch die kaiserliche Qegenproposition Meiern I. 631 enthSll 437. *) Ne quia tamen exiatimet, Majestati Caea grave ease assentiri ..- Bentaaea (folgen die betr Artikel Mi em 1 c,

6

Konig alle ihre Privilegien, Briefe. Rechte, Freiheiten, Yergiinstigungen, alte Gewohnheiten unci auch Wiirden bestatigen '). Damit die Stande insgesamt bei ihren fiirstlichen Ehren und Wiirden, bei ihren inneliabenden Giitern, Freiheiten, Rechten und Herkommen blie- ben, erkliirte Maximilian I. den Reichstag von 1512 berufen zu haben2). Die Wahlcapi- tulationen Carls V. und aller seiner Nachfolger bis zu Ferdinand III. verhiessen die Stande bei ihren Hoheiten, Wiirden, Rechten, Gerechtigkeiten , Macht und Gewalt, jeden nach seinem Stand und Wesen bleiben zu lassen und ihnen dazu ihre Regalien, Oberkeiten, Freiheiten, Privilegien, Pfandschaften und Gerechtigkeiten zu confirmieren 3). Sich gegen- seitig bei ihren Herrschaften, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten bleiben zu lassen verpflichteten sich im Religionsfrieden von 1555 der Kaiser sowie die katholischen Stiinde auf einer, die Stande der Augsburgischen Confession auf der andern Seite4).

Aus dem friiheren Vorkouimen soldier staatsreehtliehen Begriffe in den Reichs- coustitutionen darf aber doch durchaus nicht geschlossen werden, dass ihre erneute Auf- nahme in die Friedensinstrumente nur eine Formalitat gewesen sei. Unter jenen Aus- driicken befanden sich neben solchen festbegrenzten Umfangs auch andere, die eine biindige Definition nicht zuliessen, deren Erlauterung vielmehr der Richtung der Zeitstromung und dem Gauge der Thatsachen iiberlassen bleiben musste. Filter diese letzteren gehorte vor alien derjenige, dem seine weitreichende Yerwendbarkeit das allseitige Interesse zugewandt hatte: die standische Freiheit, die Libertat*. I'm den Wert der Aufhahme dieses Schlag- wortes in den Friedeu richtig zu beurteilen, ist eine Betrachtung dariiber notig, mit welchen Tendenzen dasselbe wahrend des dreissigjahrigen Krieges im Buude gewesen und mit wel- chem Erfolge es angewandt worden war.

Von dem Zeitpunkte des Krieges an war der Ruf nach Libertat sehr laut erschollen, wo Stande des Reiches an auswartigen Miichten eine Stiitze gegen die kaiserliche Gewalt- herrschaft fanden ; und oft ergiinzte jenen Ruf die Behauptung, dass der Kaiser sich des Verfassungsbruchs schuldig gemacht habe. Der niedersachsische Kreistag von 1625/26 so- wie der neue Kreisoberste Christian IV. von Diinemark appellierte wiederholt an die deutsche Libertat und an die Reiehseonstitutionen, zu deren Erhaltung die Defensionsver- fassung des Kreises geschlossen sei5). Auf dem kurfiirstlichen Collegialtag in Regensburg 1630 geschah es im Vertrauen auf franzosische Unterstiitzung, dass gegen Ferdinand II. offiziell der Yorwurf der Yerletzung der Fundamentalgesetze durch das kaiserliche Kriegs- directorium erhoben und das Bedauern der Kurfiirsten ausgesprochen wurde, wenn unter diesern Kaiser die uralte lobliche Verfassung des heiligen riimischen Reichs niedergerissen und dessen kostbare, teuer erworbene Freiheit so gar unter die Fiisse getreten werden sollte6).

•) Aur. Bull. cap. II. § 8. "■) Keichsabschied zu Colli 1612 im Eingang. *) Cap. Car. V. Art. 4. 4i HViebsabschied zu Augsburg 1555 § 14. 15. 5) Londorp, Acta Publics, Ausgabe Frankfurt a. M 1668, Tom. Ill, p S-i-2. 849. 855. 864. 860. 6) ibid. IT, 63.

In noch deutlicheren Wendungen erging sich der Kurfurst von Sachsen, al.s '-r dem K die gegen Gustav Adolf geforderte HiilfV an <!eld, Provianf mid .Munition abschlug und ihn vielmehr von einein bevorstehenden Convent der Evangelischen in Kenntni Mit seiner kurfurstlicheri Pflicht, anf Erhaltung der Reichsconstitutioneri and der Fr<-i!if-it der Stande zu sehen, rechtfertigte er I » J - » 1 seine Teilnahme am Leipziger Convent2), dessen Proposition, dessen schriftftche Kundgebungen an die katholischen Kurfursten wi<- den Kaiser selbst und dessen Schluss ahnliche Ausfiibrungen vielfach entbalten3), wie audi in der nacbsten Folgezeit Kursachsen solche dem Kaiser, dessen Vertretern und den Knr- fiirsten zu wiederholen nicbt miide wird, vorkommenden Falles darin von Brandenburg unterstiizt4). Brbaltung der Libertat, Restitution und feste Observanz der Reiehsconsti- tutionen bezeichneten die Gesandten der evangelischen Stande auf dem Frankfurter ' positionstag als Ziele der Politik ibrer Herren5). Die gleicben Saiten scblug 1633 der Staatskanzler Oxenstierna auf dem Heilbronner Convent bei den evangelischen Standen der obern Reichskreise an: Hre Kftnigliche Majestaf von Schwedei Proposition,

habe in der Schlacbt bei Liitzen die deutsche Freiheit mit ihrem edlen Heldenblut bi gelt; er verlangte, dass die vertretenen Stande sich auf so lange verbinden sollten, bis die Restitution der Fundamentalsatzungen des Reiches erhalten worden sei6), was von den genannten Standen bestens acceptiert und in entsprechend erweiterter Form in die Biind- nisurkunde aufgenommen wurde7). Ein wabres Zeugnis ibrer schuldigen Treue und v t'alt fur die Freiheil des Vaterlandes wollten die 1634 in Halberstadt versammeU des niedersachsischen Krei es bei der ganzen Posteritat hinterlassen, weni die

Gefahr des E[reises auf erlaubte Gegenmittel dacbten, indem sie sich an dem anberaum- ten Frankfurter Convent beteiligten, uin sich mit den obern Kreisen und der Krone Schwe- deu in ein Biindnis zu begeben8). Gewissens- und politische Freiheit der Reichsstande nanntr Oxenstierna den zu Frankfurt ve Is sein Ziel Us B

einzugebenden Biindnisses ten die beiden sachsischen Kreise in ihrer Resolution

sowie der allgemeine Hauptabschied des Convents die Conservation der Reichsveri und aller Stande Hoheit, Wiirden Ehre Fri ''it. Recht und Gerechtigkeit, lei I pflichtete aucb wie der Heidelberger Schluss die Verbundeten, die WafFen weiter zu fuhren, Ids die deutsche Libertat und Observanz der Reichssatzungen wieder stabilierl

Ahnliche Wendungen waren in Btindnissen auswartiger Staaten gegen das U Habsburg iiberall da angebracht, wo Stande des Reichs in solche eintrati interessieri werden sollten. I>a> Biindnis im Haag vom 9. 19. Dez 1625 land, Danemark und den vereinigten Niederlanden , welches ausdriicklich I

l) IV, 80 l\ . 133 1\ . ' ') Sachsen:

168 170 I7r. iv 178 21 lenburg 193 1\ . 226 2

8) IV, 372 ' IV. 876 [V, 419 n

liierbei interessierten deutschen Reichsstiinde in Aussieht nabm, beklagte den Bruch der Reichsconstitutionen und sollte geschlossen sein zur Wiederherstellung und Erhaltung der Libertiit und der Reichsrechte und -satzungen '). Die Erneuerung des Biindnisses zwischen Schweden uud Frankreich auf dem Heilbronuer Convent durch Oxenstievna und Feuquieres gait der Verteidigung ila-er gemeinsamen Freunde, besonders derjenigen, die sich diesem Biindnis anschlossen, und der Fiirsorge fur ihre Libertiit, Wiirde und Rube2). Der in Paris durch Liiffler und Streuff vereinbarte Vertrag zwischen Frankreich, Schweden und den vier oberen Kreisen vom 1. Nov. 1634 hob den erprobten Eifer des Allerchristlichsten Konigs hervor, den verbiindeten Fiirsten und Standen gegen alle beizustehen, die ihre Li- bertiit unterdriicken wollten, und suchte den ober- und niedersachsischen Kreis dadurch heianzuziehen, dass er ihnen fur ihren brennenden Wunsch, die gemeinsame Libertiit zu sehiitzen, der Verbiindeten Unterstiitzung in Aussieht stellte 3).

Xach dem Prager Frieden von 1635 und seiner Annahme durch eine Reihe von Standen war natiirlich fur solche Auslassungen der Boden verhiiltnismiissig beschriinkter. Gelegentlich wurden sie doch seitens der auswartigen Kronen wieder angebracht und blie- ben im Reiche durch die mit dem Kaiser nicht ausgesohnten Fiirsten, wie den Pfalzgrafen Karl Ludwig, die Herzoge von Braunschweig-Liineburg, die Landgriifin von Hessen lebendig.

In den Vordergrund traten sie wieder, als das Reich ernstlich auf die Herstellung des Friedens Bedacht zu nehmen anting und die Stande fiir den zu berufenden Friedens- congress in das Interesse der Kronen Schweden und Frankreich gezogen werden sollteu. Die zum Regensburger Reichstag versammelten Stiinde wies ein schwedisches Schreiben vom 22. Miirz/1. April 1641 auf die Gewaltherrschaft hin , die der vorige Kaiser in Deutschland habe begriinden wollen, stellte die Verdienste Schwedens ins Licht und hob hervor, nichts konne dieser Krone angenehmer sein, als wenn man Friedensbedingungen ausfindig mache, kraft deren die verfallene Reichsverfassung wieder zu ihren alten Frei- heiten gelange4). Audi die Einladungsschreiben zum Congress, welche Schweden an eine Beihe von Standen erliess, beriefen sich darauf, dass der vornehmste Zweck, den es im Kriege verfolgt habe, die AVTiederaufrichtung des wundervollen, harmonischen Gefiiges der Libertat des Reiches gewesen sei5). Noch ganz anders trug das franzosische Circular- schreiben vom 6. April 1644 die Farben auf: Frankreich, so wiederholte es in verschie- denen Wendungeu, sei der Vorkiimpfer der deutschen Freiheit. Hingegen wolle das Haus Ostreich seine Alleinherrschaft in Europa herstellen und den Grundstein dazu in der ab- soluten Gewalt iiber das romische Reich legen : um letztere zu erlangen, wiirde es alle Majestfttsrechte, die Geltung der Gesetze und obrigkeitlichen Befugnisse den Reichsstiinden

') m, 802. a) IV, 313. 3) IV, 444 f. *) V, 261 f. 5) Schreiben des Gesandten Adler Salviiis an Markgraf Christian zn Brandenbmg-C'ulmbach vom 14/24. Nov. 1643. Meiern I, 44.

9

allmiihlig wegnehmen. »Wenn also nicht Ew. Holieit und die andern, mit denen d«-r Kaiser das Reich in geteiltem Besitz hat, dem zeitig entgegentreten, dann ist ea urn die dentsche Libertat geschehen ! « Wenn die Reichsst&nde auf den Kftnig von Frankreieb nicht horen wollen, dann >werden sie dereinst vergeblich die Goldene Kulle, die Reichsconstitutionen, den Passauer Vertrag, vergeblich kaiserliche Capitulatiouen und Eide, oder eine pragma- tische Sanction, veraltete Namen, anrufen. Kurz, E\v. Holieit und ihr denfechen Fiirsten, so viel eurer sind, miisst iiberzeugt sein, dass alte Wiirde, Rechte, Libertat hier oder nir- gends wiederzugewinnen sind '). Da den Standen diese Redeweise, falla sie dem Rufe der Kronen Folge leisten wollten , nur Yerlegenheiten mit dem "Wiener Hofe I konnte, so trat im n&chsten Einladungsschreiben iter Franzosen vom 4. Sept. 1 '< 4 4 - der Lockruf der Libertat zwar zurtick gegen die Versicherung, es handle sich hi^r nicht uni einen Aufruf zu einer Versammlnng mit emporerisehen Tendenzen, wurde aher doch aicht ganz unterdriickt. Audi das Schreiben der Schweden an den Frankfurter Deputationstag vom 4./14. Oct. 1644 3) verfehlte nicht die Libertat als ein Bauptziel der Verhandlnngen am Friedenscongresse mehrfach in Erinnerung zu bringen.

Nunmehr entschloss sich in corpore zuerst der frankische Kreis, sich dnrch Ge- sandte am Congresse vertreten zu lassen. In seinem Notificationsschreiben an den B vermied er es allerdings, seine Beteilignng mit der deutschen Libertat in Beziehung zu bringen. Wohl svber sollten die abzufertiuvmlrn Kreisdeputierten , deren [nstruction man vorlaufig entwarf, for die Nohvendigkeit ihrer Zulassung zu den Verhandlu: machen, dass aus der Ausschliessong von Fiirsten und Standen eine schwere, anertrfigliche Servitut erfolgen und diese an ihren Boheiten, PriTilegien, Stand, Freiheiten und Repu- tationen zum hdchsten beleidigt wiirden. KaiseT und Kurfiirsten dtlrften es den uhrigen Stiinden nicht iibel deuten, dass sie bei ihrer wohlhergebrachten Freiheit und Libertat blei- hen wollten5). Bei weiterer Ausfiihrung dieser [nstruction, so bemerkten die Bole des frankischen Kreises, sei vornehmlich auf Beissige Observation der kaiserlichen Capitulation, der Reichsconstitutionen, der Boheit und Libertat %"U Fiirsten und Standen eu Behen*). Die Kreisdeputierten ausserten sich uach ihrer Ankunfl in Miiuster im Mar/. Iii4."> in ihrer Anspraohe an die franzosischen Gesandten anerkennend iiher die Bestrebungen Frankreichs im [nteresse der deutschen Libertat1 . worauf jene keinen Anstand nahmen si.' in ihrer Erwiderung zu belehren: wenn die Stiinde die wahren Griinde des Krieges noch nicht wissen sollten, bo warden sie, die Franzosen, and die Schweden dieselben im Gang der Verhandlungen klar stellen und :eigen, wie masslos vom Kaiser im Reich geiibt und auf wie vielerlei Weise die Libertat und di<> Elechte der S ben und

'i Circnlarschreiben dei fran iJsischen Geoandten l»'i Meiern 1, 219 rt" ' Meiern I. S ') Meiern I. 814 B ') vom B. Noi 1644 Meie I 288 B I id ttlr di<> triin-

kischen Ereiagesandten, Meiern I, 294 it ") Erinnerungen der Hsfe, Meiern I, 300 ff

10

mit Piissen getreten worden seien1). Nach der Translation des Frankfurter Deputations- tages an den Friedenscongress maehte man gegen die Ausschliessung der samtliehen nicht deputierten Stande von den Friedensverhandlungen geltend, dass dieselbe nicht allein wider des Reiches Herkommen, sondern auch wider der Fiirsten und Stande Hoheit und wohl- hergebrachte Libertat laufe2). Endlieh spielte letztere audi im Streit um die Admission der mit dem Kaiser nocb nicht ausgesolmten Stande zu den Friedenstractaten ihre Rolle : Hessen-Cassel, so behaupteten die Franzosen gegen die kaiserlichen Gesandten, streite allein pro libertate Germaniae, die andern Stande liessen sich fur das Haus Ostreicb zu Sclaven machen s).

Es vertrat diese letzte Ausserung wie auch eine ganze Reihe der friiher ange- fiihrten diejenige Anscbauung von deutscher Libertat, welebe in der Publicistik der Zeit das spater dem in schwedischen Diensten stehenden Bogislaus Philipp Chemnitz zuge- schriebene Buch von der Staatsverfassung im romisch-deutschen Reiche zu verbreiten sich zur Aufgabe gemacht hatte. Schon auf seinem Titel konnte es eine Kiage iiber die Be- eintrachtigung der Libertat des Vaterlandes nicht unterdriicken4). Diese habe Ferdinand II., so fiihrte beispielsweise die Sehrift aus, mit Fiissen getreten, die Reichsconstitutionen, die beschworene Capitulation verletzt, den Religions- und Landfrieden missachtet 5). Die Libertat batten die Stande selbst dem Hause Ostreicb hingeopfert : doch sei es ja noch moglich, dass ein guter Geist den Sinn der deutschen Fiirsten, der jetzt zur Knechtschaft geneigt sei, dabin lenke, dass dieselben riihmliche Freiheit der schnoden Knechtschaft und schimpflicher Ruhe einen ehrenhaften Krieg vorzogen"). Ermannen miissen sich also und verschwbren gegen dies Otterngeziicht alle Herzen, welche die Dienstbarkeit verabscheuen'<7). Der blutige Zwiespalt zwischen dem Kaiser und einer Reihe von Standen erschien dem Yerfasser wie der Anfang einer besseren Zeit: » schon sind wir in Waffen entgegengetreten dem gewappneten Kaiser vom Hause Ostreich*8). Der Verfasser war in seinem Streben, diesem Hause die Vergewaltigung der deutschen Libertat zuzuschieben, parteiisch bis zu absichtlicher Yerdrehung historischer Thatsachen 9) : aber sein antikaiserlicher Begriff von

') Moiern I, 3T-J. '-') Meiern I, 455. 3) Meiern I, 717. 4) Hippolithus a Lapide, Dissertatio dt? rations status in Irnperio nostro Romano-Germanico. Ausgabe von 1647 (die erste erschien 1640). Das Buch will lant des Titels unter anderm klarlegen, quae ratio status observanda quidem, sed magno cum pa- triae libertatis detrimento neglecta hucusque fuerit. °) Hippolithus p. 407. 6) Hippolitlnis p. 509. 7) Hippolithus p. 535. 8) ib. 9) Man vergleiche die Ausserung, die er p. 405 Ferdinand dem II. schuld giebt : es habe ihm weder des Reichs Ordnung noch auch das Herkoramen einige Mass zu schreiben, mit den Worten dieses Kaisers bei Londorp IV, 61 : >ob zwar weder des heiligen Reichs Ordnung noch auch Herkommen derselben 'I. MajestSf) einige Mass vorschreiben« niimlich wen der Kaiser zu Generalstellen ge- brauchen dlirfe; dariiber enthielten eben die Reichsconstitutionen vor der Capitulation Ferdinands in. (Art. 15) keine klaren Bestimmungen, wie sich derm auch die Kurfuvsten selbst fur ihre bezCiglichen Vorschlage nur auf einige aus Reichsabschieden ersichtliche Priicedenzfiille , nicht auf irgendwelche Vorschriften berufen konnten ; cf. Londorp IV, 65.

11

Lxbertftl fand so gut im Reiche Aufnahme wie der der Schweden und Franzosen bei den Standen. So bezog sich ein sehr angesehener Gelehrter auf dem (i tsrechte,

der brandenburg-anspachische Rat Limnaeus ausdriicklich auf eineii Ausspruch des gefahr- lichsten Wortfuhrers der Libertat im vorhergehenden Jahrhunderl das Kurfursten Moritz von Sachsen, bo viele Schritte mache Deutschland seinem Ruin entgegen, als der Kaiser neue Stufen seiner Machi ersteige: Furstenmachl and Reii miissten daher als

Gegengewicht der kaiserlichen Gewalt Deutschland in Flor und Libertat erhalten1).

Ziehen wir das Faci< dieser Entwickelung : die Libertat war mehr und mehr der Schlachtruf derjenigen Partei im Reiche geworden, die mit dem Kaiser und den. Ostivicli in offenem Kanipf'e lair. Zu Anwalten der Libertat batten sich im Verlauf des Krieges die auswartigen Kronen Frankreich und Schweden aufgeworfen, und eben diese waren es, deren eifriges Bemiihen ihr und in ihrem Gei i discher

Rechte. deren Missachtung man dem Kaiser so "t- rorgeworfen, einen Platz in den Frie- densurkunden verschaffte. Nad diesem Gang der Diuge hatte ihre Aufnahme in di< fiir alle Beteiliu'ten doch vie! mehr zu bedeuten als eine unveri Wiederholung

langsi gebrauchter Grundsatze. Den Kaiser stellte sie der unleugbaren Thatsachi iiber, dass Schritte, die seiten< des Kaisertums gethan, aber von den Standen - \ - Letzung ihrer Rechte empfund. n worden waren, wieder batten zuriickgethan werden i auf den Kaiser zielte im Frieden uicht undeutlich die Wendung, die Standi iliren Rechten kraft dieses Vertrages so befestigt und gesichert sein, dass sie nie von je- mandeni unter irgendwelchem Vorwand thatlicher Weise daran gekrankt werden konnten noeh diirften2). Den Standen gab sie Briel und Siegel daruber, dass der dreissigjahrige Krieg sie im Kampfe gegen die kaiserliche Vollgewalt ein Stuck bracht hatte.

und wies sie fur die erfolgreiche Fortsetzung desselben auf Vereinigungen im Reiche und die 1 aterstiitzung ihrer bisherigen ausserdeutschen Gonner hin. Jenen auswarl aber offnete sie fiir die Zukunl't ein weites Feld zur Ausnutzung der deutschen < »:■■ fur ihre gegen die Habsburger gerichteten [nteressen

Fiir Verbindungen der Reichsstande untereinander sowohl als mit ausv, Machten war um so mehr der Weg geebnet, als die Garantie des K - imtheit

der Paciscenten anheimfiel: es sollten, so war bestimmt, alle Teilnehmer dieses \ gehalten sein. alle und jede Bestimmungen des Friedens | rmann ohne Untei

der Religion zu schutzen und zu schirmen3). Was lag somit n sich die

Stand.- durch formliche Vertr&ge mit ai G ranten des

ihm Erlangten zu sichem suchten? Daro.il alter dergleichen Bundnissen nicht di< liche Grundlage bestritten werden konnl i

.1 Limnnens, Capitulationes Imperntoi im ■■ He am Roraano-Oermanonim , '.

J. P. 0. VIII, 1. M. 62 ') J. P. o. xvn

12

Nachdruck fest : es solle das Recht, untereinander und mit Auswartigen zu ihrer Er- haltung und Sicherheit Biindnisse zu schliessen, den einzelneu Stauden fur alle Zeit frei- stehen *).

Die Bedeutung dieser Bestimmung lag liieht darin, dass sie die fraglichen Biind- nisse erst ernioglicht batte. Biindnisse im Reiehe waren liingst ein allgemein geiibter Gre- brauch, und solche zwischen Standen und Auswartigen batte eben wieder der grosse Krieg in mannigfaltiger Weise veranlasst. Aber reichsrechtlich liessen sicb dieselben anfechten. "Was erstere, die Biindnisse zwischen Reichsstanden , anlangte, so war ihnen durch die Goldene Bulle eine gesetzliche Grenze gezogen : nur soweit warden sie gestattet, als von ibnen bekannt sei, dass Fiirsten, Stadte und andere sie zum Schutz gemeinen Friedens der Provinzen und Lander gescblossen batten2). Was aber die der zweiten Kategorie, zwischen Reichsstanden und Auswiirtigen, betraf, so hatten die kaiserlicben Gesandten wah- rend der Friedensverhandlungen gegen die Behauptung der Franzosen, dass Reichsstande obne Wissen und Einwilligung des Kaisers zu solcben berecbtigt waren, geltend macben konnen : in der Goldeneu Bulle und in der Constitution vom Landfrieden waren alle der- gleichen Biindnisse mit Auswartigen naehdriieklieh verboten. Seien solche gemacht worden, so hatten sip nur aus Fehden und Rebellionen ibren Drsprung genommen, und es habe demnach bei nachgefolgter Composition darauf renuntiiert werden miissen3). Soweit die Goldene Bulle in Frage kam, Hess sicb allerdings gegen die Ansicht der Gesandten straiten : dieselbe enthielt iiber diesen Fall nichts. Wohl aber bestimmte der Landfriede von 1495, dass weder der Kaiser noch auch Kurfursten, Fiirsten und Stiinde des Reichs ohne Wissen und Willen des jahrlichen Reichstages Biindnis oder Einigung mit fremden Nationeu oder Gewalten macben sollten4), was auch am Friedenscongress seitens der Stiinde als zu Recht bestehend anerkannt wurde a). Was ferner die Kaiserlicben bezuglich der Auflosung sol- cher Biindnisse vorgebracht hatten, land einen Beleg an der Bestimmung des Prager Frie- dens von 1(535, dass alle und jede Uniones, Ligae, Foedera und dergleichen Schliisse giinz- lich aufgehoben sein sollten6). Es batte somit der westfalische Friede mit seiner Frei- stellung der Biindnisse eine wirkliche Umgestaltung der bisher in dieser Ricbtung giiltigen reichsrechtlichen Grundsatze hervorgebracht.

Als Zweck jener nunmebr erlaubten Verbindungen gab der Friede die Erhaltung und Sicherheit der Stande an. Hierdurch war aber das Reich in doppelter Beziehung in misslicbe Lage gebracht : einmal war es compromittiert, insofern zugegeben wurde. dass seine Glieder die Biirgschaft fur ihre Erhaltung in den vorhaudenen Einrichtungen des

') J. P. 6. VIII, 2. M. 63. -} Aur. Bull. cap. XV, § 2. 3) Meiprn I, 32(5. 4) Hand- habung des Friedens, Eiechtens and der Ordnung zu Woitns 14!<o aufgerichtet. Art. 6. 5) Adami, Kelatio histories p 195 werden die foedera Statuum cum exteris inita eitra consensum Imperatoi'is et Constatuum be- zeichnet als anno 1496 in eomitiis Wormatiensibns prohibita, ein Passus, der in dem Protokoll bei Meiern II, 509 ff. fehlt. 6) Prager Friede, Londorp IV, 468.

L3

Reichs nicht unter alien Umstanden fanden, vielmehr sie auf ganz anderera W suchen reranlasst sein konnten; sodann aber war es auch gefahrdet: denn komiten nun- mehr die Stande nicht in die Lage kommen tin- Biindnisrecht audi gegen Kai~er und Reich anzuwenden, wenn ihnen diese ihre Sicherheit, etwa von der Seite ihrei pratendierten Libertiit her, zu beeintrachtigen schienen.? Man batte dem zwar im Frieden voi wollen (lurch die Clausel, dass dergleichen Bfindnisse nicht gegen Kaisei and Reich und den Landfrieden , oder vor allem gegen den vorliegenden Friedensvertrag gerichtel dilrften und durchaus unbeschadet des Eides geschlossen sein ratissten, durcb den ein jeder gegen Kaiser und Reich verpflichtet sei1). Es fragte sicli nur, wie weil diese Bestimmung die Interessen des Reichs wirklicb zu schtitzen im Stande war.

Ein Brick in die jiingste Vergangenheit konnte lehrreich sein. Der Schluss des Leipziger Conventes von 1631 erschien dem Kaiser so bedrohlich, dass er dem Kurfursten von Sachsen (lurch den Gesandten Hegenmtiller erklaren liess, es babe ihn derselbi perplex gemacht . audi sei es beispiellos im romisehi d Reiche, dass die > - n ihren

romisclien Kaiser dergleichen Verfassung und Biindnis gemacht batten2 Cnd doch wollte jener Schluss selbst mit den Reichssatzungen durchaus im Einklang stehen : der Augsburger Reichsaliscliied von 1555, so fuhrte er aus, verlange, dass Stande und Benachbarte ein- artder mit Treuen meinen, und dass sich ein jeder rreundlich und mitleidentlich gegen den andern erweisen •-< >1 1 < ■' , das wollten die versmunelten Stande in diesem Falle thun. in- dent sie einander Hidfe leisteten, wenn em "der der andere Kreis iiber aller Verhoffen wider Ihrer Kaiserlichen Majestat Capitulation, Fundamental- und Reichsgesetze und -ord- nungen ohne Drsacb vergewaltigf werden sollte*). Auf die Reichssatzungen also sollte der Schluss begriindet, und nur gegen den Kaiser selbst konnte er doch gerichl Niclits desto weniger wahrte er audi dem Kaiser wie dem Reiche gegenuber die Form: die Yei'liundeten wollten niemand «>H'i ndiereu und beleidigen . und gaben die Versicherung, sie wollten allerseits in der romischen Kaiserlichen Majestal schuldigem, gebiihrenden Gehorsam und unterthanigster , treuer Devotion standhaft und urn verharren :'\

Damit win-den sie aber unter spateren Verhaltnissen formell auch die Bedingung ert'rdlt haben, von welcher oberwShnte Clausel im westfalischen Frieden die Zu! Bundnissen abhangig machte.

Diese Praxis, den Gregner nicht zu uennen, vielmehr loyale Versicherung geben, befolgten selbsi Biindnisse, die dem Kaiser in Wirklichkeit gnnz direct feiudlich gegentlbertraten. So nannte der Schluss des Heidelberger Conventes von 1633 der Sohweden und Bedrilcker der Evangelischen nur die kaiserlichen Armeeeu, vermied

') J. 1' 0. ii. M 1 >■ •' Instruction Hegenmilllers, Londorp IV. 161 "ir im

Reichs-Abschied zu Augsburg 'Ii'' Executionsordnmig des Friedens § ■< ich Schronuss

Publici) ' Leipziger Schluss, Londorp l\. 146 ' 11'

14

aber jegliclie Erwalmung des Kaisers selbst, trotzdem Oxenstiernas Proposition ganz offen zur Beratung dariiber aufgefordert hatte, ob es nicbt zweckmassig sei, den Kaiser offent- liili fur einen Feind zu declarieren und zu lialteu1). Auch wollte das Biindnis dem hei- ligen romischen Reich und dessen Fundamentalsatzungen durcbaus unabbriichig sein 2). Auf dem Halberstiidter Kreisconvent von 1634 sah Oxenstierna von der Beratung der ober- wahnten Frage ab, da ibre Beantwortung nur unniitze Scrupel machen konnte : der Scbluss der Stande redete statt vom Kaiser nur vom -Gegenteil< und gab in Bezug auf das Reich den obigen ganz analoge Erklarungen 3). Was hinderte es, dass nach dem westfalischen Frieden vorkommenden Falles der gleiche Kunstgriff angewandt wurde ?

Fine bedeutende Schwierigkeit blieb ausserdem im Frieden ungelost. Jene Btind- nisse hatten alle zu ihrer Rechtfertigung anfiihren konnen, dass von kaiserlicher Seite die Eteichssatzungen verletzt worden waren und diese verteidigt werden diirften. Es konnte nl<lit fehlen, dass in den westfalischen Friedensvei-handlungen die Frage, ob dies Verfahren statthaft sei, zum Gegenstand von Erorterungen gemacht wurde. Die schwedischen Ge- sandten behaupteten, wenn ein Kaiser wider die Fundamentalsatzungen des Reichs etwas vornehmen wolle oder auch einen Reichsstand groblich verletze, dann seien Defension und Biindnisse zugelassen 4). In Sachen der Garantie, fur welche der kaiserliche Gesandte Graf Trautmannsdorff die Reichsstiinde nicht zustandig erkliiren wollte, ausserte Johann Oxenstierna : der Krone Schweden ware am allermeisten an den Standen gelegen, und wie sie gem gestatten werde, im Contraventionsfalle auch gegen Schweden die Waffen zu er- greifen, so sei es billig, dass es auch gegen jeden andern Zuwiderhandelnden und selbst gegen den Kaiser geschehe5). Ubrigens fanden sich ahnliche Auffassungen , wenn auch nicht in gleich schroffer Weise, im Kreise der Reichsstande vertreten. Oder was sollte es anders heissen, wenn der Gesandte von Brandenburg-Culmbach am Congress in einem ausserst eingehenden Gutachten iiber die schwedisch-franzosischen Propositionen und die kaiserlichen Erwiderungen auf dieselben sich dahin aussprach : es werde den Standen nicht anzusinnen sein , dass sie auf alle ausliiudischen Biindnisse und Hiilfen verzichtleisten sollten, sintemal sie so aller Assistenz gegen kiinftige Oppressionen sich wider natiirliche Rechte begeben und verzeihen mussten6)?

Der Friede selbst vermied ein Eingehen auf die Frage, die doch nicht zu losen gewesen ware. Die Auffassung Schwedens aber fiudet sich thatsachlich auch in der Folge- zeit ganz ausdriicklich festgebalten. Das schwedisch-sachsische Biindnis vom (5./10. Juli 1666 bestimmte: Yon diesem Foedere haben die Konigliche Majestat zu Schweden und Kurfiirstliche Durcblaucht zu Sachsen ausgezogen die riimische Kaiserliche Majestat, so

') Londorp I\T, 303. s) Heidelbei-f;er St-liluss, Lundorp IV, 317. 3) Halbeisilidter Schlusx bei Londorp IV, 372 ff. ") Schwedisches Protokoll vom '28. Dec. 1045, Meieni II, 195. 5) Meiem III, 152. •) Meiern I, 802.

15

lange dieselbe wider die Religion, den Miinsterischen Fried<

dero kaiserliche Capitulation, audi andere mit dem Kurhaus zu Sachsen auf-

gerichtete Pacten nichts Thatliches handeln1)*.

Wenn die Standi' ihr Biindnisrechl in solchem Sinne ausiibten, so war vorauszu- sehen, wie sich daraus fruher oder spater offene Conflicte zwischen dem Reiche and Gliedern ergeben mussten. Den ersten Schritt auf dieser abschiissigen Babn bezeichnet das rheinische Biindnis, welches im Jahre 1658 von einer R<

darunter auch Schweden fur Bremen, Verden and Wismar, geschlossen wurde, und in welches dann Frankreich eintrat. K- konnte freilich, ausserlich betrachtet, nicht nur den westfalischen Frieden, sondern auch noch die Wahlcapitulatii - I. vom 1- Juli

1658 fiir <u-h anfiihren. Falls ein feindlich angegriffener Reichsstand, so bestii die Krone Frankreich am Hulfe anginge, solle derselben unbenommen sein, solche A-- stenz zu leisten, ebenso audi dem betreffenden Reichsstand, sich ihrer vermoge habenden und im Instrumento Pacis bestatigten Juris Foederis zu bedienen*). Das Riind-

nis sollte denn auch als reine Defensivallianz zu keines Menschen Offension, am aller- wenigsten aber wider die rSmische Kaiserliche Majestaf and das heilige Reich allein zur Erhaltung des jedem zustehenden Rechtes, sonderlich aber der deutschen Frei- heit und bestandigen Genusses des westfalischen Friedens gemeint sein s), herung,

welche der oben angefuhrten Clause] des Friedens Rechnung trug, und welche di« \ - bundeten vielfalti? wiederholten. Dem Pfalzgrafen Karl Ludwig empfahlen sie den Bei- tritt zu diesem gemeinnutzigen Werk ' : es sei ein patriotis - Biindnis und be-

zwecke die Erhaltung des Friedens im Reiche5), machl -<n den Kurfursi

Brandenburg geltend, als dieser sich durch die feindselige Stellung verletzt fiihlte die Verbflndeten in Sachen seines Zerwiirfnisses mit Schweden einnahmei 1 '• versicherten sie, dass seine Sorge fiir die Erhaltung des Friedens im Reiche durch getreue Zusammensetzung bester massen secundiert werden solle6). I nd doch klang es rechl vieldeutig, wenn die Verbiindeten wider alle gewaltthatigen Eingriffe wit E tierungen, Durchziige und sonstige Zumutungen, was sie auch fiir Namen haben ui wem sie herriihren mOchten, einander verteidigen wollten1 Dass hit i auch der Kaiser nicht ausgenommen war, zeigte sich bald: noch in demselben Jahre ersuchten ihn die Alliierten Verfiigung zu thun. damit die kaiserlicheu und deren verbundete Truppen im niedersftchsischen Kreise und seinen Nachbarlandern sich aller Gewaltth&tigkeitei sie enthielten, insonderheif die Lander diesseits der Elbe mit Uber- und Durchzugen, F.m- quartierungen, Contributionen und Kriegsmolestien zu beschweren sich keineswegs unter-

') l.ilnlg, Reichs-Archiv, Tom V, Pari spec 'J T.i!. p 200 lit. 14. -

:'i Frankfurter BQndnis, LUnig, K -A Tom V, Part tspet I Teil, p ■-" ' .nzlei,

Tom. I. p. 7;!.r.. * b I. 801 I *) ib. I, 811 IrchiT 1. c

16

standen, widrigenfalls die unbillige Gewalt mit den in der natiirlichen Billigkeit, den

Reichssatzungen und dem Instrurnento Pacis wohlversehenen und vermoge dieser Allianz

verglichenen Rettungsmitteln schuldiger massen abgewendet werden iniisse1). Dass man

damit nicht etwa das im Frieden geordnete Eingreifen der Generalgarantie, sondern even-

tuelle Anwendung von Gewalt in Aussicht ^telltt-. wie sie ubrigens in Rucksiekt auf die

Generalgarantie den Standen ausdriicklich untersagt war- . konnte dem Kaiser die beige-

.:■ Abschrift des Frankfurter Bundnisses beweisen. welches dergleicben EingritFe ab-

wehren wollte, obschon sie sonst vor die Generalgarantie gehorig waren, und

welches seine Teilnehmer verpflichtete, einander mit wirklicher Macht beizuspring

Zum Uberfluss riehteten jene Verbiindeten auch rioch ein Schreiben ahnliehen Inhalis wie

das an den Kaiser divert an den kaiserlichen Feldherrn Grafen Monteeuculi4). Sehr be-

greiflich; dass ein solch.es Yorgeheu den Kaiser verstimmte: so mahute er den Bischof von

Bamberg ab dem Biindnisse beizutreten. und eniffhete die>em. dass durch dies Allianz-

wesen die Stiinde enerviert. dagegen die Kronen Frankreieh und Schweden in ihren kriegs-

begierigen Anschlagen nur mehr gestarkt wiirden. das Reich aber zu erwarten habe, dass

es endlich, wenn es zu spirt, und kein Rat und Hiilfe mehr zu hotfen sein werde, anstatt

der verhoffteu Sicherheit von ihrem Arbitrio werde dependieren miissen5). Der Kaiser be-

urteilte die Absichten jener auswartigen Machte richtig: Diese Allianz . schrieb ein Frau-

zose iiber den Xutzen des rheinischen Bundes fur Ludwig XIV. , offhet dem Konig die

Thiixen, um seine Minister zu alien Beratschlagungen einzufiihren ; sie macht ihn zum

Mitglied des Rates der deUtschen Fursten. ohne ihn abhiingig zu machen : sie macht es

ihm leicht alle Triebfedern aufzuspiiren, welche das Haus Ostreich seit so laager Zeit in

Beweirung setzt " . Jlannern. die nicht vom Libertatsschwindel ergriffen waren, blieb diese

Tendenz kein Geheimnis. Samuel Pufendorf, damals Professor in Heidelberg, schrieb in

seinem beriibmten Buche iiber die Verfassung des Deutschen Reiches nach ausdriicklicher

Erwiihnung des rheinischen Bundnisses : die Franzosen batten es darauf abgesehen , alle

Hulfsbediirftigen davon zu iiberzeugen, dass ihnen die franzosisehe Freundschaft zuverliissi-

geren Schutz biete als Kaiser und Reichs^esetze. Ein Thor mtisse sein, wer nicht merke,

wie damit ein aussersi bequemer Weg gebahnt werde. um die Freiheit Deutschlands zu

.stiirzen ' eine Auffassnng der Stellung Fraukreichs zu den deutschen Standen, welche

so sehr das Richtige traf. dass hauptsachlich um ihretwillen der beabsichtigte Druck des

Buches in Paris nicht ^e.-tattet wurde s I.

') Liinig, Reichs-Canzlei I, 811 f. "; et nulli oranino Statuura Imperii liceat jus sumu vi vel ar- sequi. .1. P. 0. XVII, 7. M. 110- 3) Liinig, Reiehs-Archiv 1. c. 4 Liinig, Reichs-Canzlei I, 805 ff. s) Schreiben Leopold? an Philipp Valentin von Bamberg vom 22. Jan 1659, ib. I, 820. Ro- bert de Gravel an Herrn de Lionne ; citiert nach Grossler, der Streil um die Translation der Ordinari-Reichs- depntation 1658 16,61 Programm de- Gymnasiums zu Stargard. 1870. p. 23. 7) Severini de Monzam- bano d*» statu Imperii Qermanici liber. Erste At sg von 1667, cap. VII § 6, p. 212 t'. ■) Putter, Litte- ratur des Teutschen Staatsrechts. GSttingen 1770 Tom. I. p. 230.

17

Sehritten die Reichsstande auf dieser Bahn fori and wie hatter -:'- ihri ditionen untreu werden sollen, Qachdem ihnei] der westfaliscbe Friede Verbindungen aller Art so erleichteri hatte . so war es aur eine Frage der Zeit, wann ein De-

fensivbundnis einmal offensiv gegen Kaiser und Reich vorgehen wiirde. Wie weil nach Verlauf eines halben Jahrhunderts in diesei Hinsicht gekommen war, dafiir kann Verfahren des Kurfiirsten .Maximilian Emanuel von Baiern am A.nfang des spanischen Erbfolgekriegs zum Beispiel dienen. Dieser, als Verb ankreichs, liess im Jahre

ITiii' in Erwartung der Reichskriegserklarung gegen di( Macht und ihre Alliii

dem Reichstage in ELegensburg geradezu erklaren, dass er sicb durcb die dabin ausfalli Majoritat nich< werde binden lassen1). AN der Kaiser auf Grand Reichs-

schlusses ibn mabnte, das im Einversi Frankreich gewaltsam besetzte I Ira

in den frtiberen Stand zu setzen, beteuerte ei dass jem I nternehmung ira _ 11 it] it zu fines einzigen Menschen Offension gescbehen sei, und rechnete dem K falls er dem fraglicben Reichsscbluss beitrate, der ja docb bauptsachlich aur von den mit dem Kaiser alliierten Stftnden herkomme, so wiirde ihm selbst und seinem Kurbause un- vergleichUeh mebi entgehen als durcb sein Kreiscontingent dem Kaiser / _ erfolgter Reichskriegserkl&rung an Prankreicb und seine Verbiindeten mutel aem

Gegeiiinaiiifest unter Klagi n iiber den ostreichischen Pradomiual den Reichsstiinden zu, dariiber ein ganz dankbares Vergniigen zu bezeigen, dass durcb ibn die Jura Statuum und die Freiheit des Reichs auf eine solche aufrichd - idigt und conserviert

wiirden8). Er nalim audi keinen Au-tand. tii.tz des faktiscben Kriegszustaudes , iu welchem er sicb mit dem Reiche befand, die Ausubung seiner stiindiscben Recbte ii Korperschaften desselben zu heanspruchen, als ob erkraft -eine- Bundnisrecbtes aucb jetzt aoch auf dem Boden der Reicbsverfassung stande. Die ausschreibenden F i schwabiscben , also desjenigen Kreises, den er durch die Besetzung 1 Ims _ hatte, set/.te er auf deren -eine Vertretung im Kreisconveni unter dei Umstanden hoflich ablebnendes Scbreiben davon in Kenntnis, dass ein wirklicber Reicbsstand bescbicken und sicb -eine-- Rechtes so leicbterdii _ wegs entset/.en la-sen u.nl. ' . Dem Kammergericbt drobte der Kurfiirsl untei Be- rufung auf die dura Statuum mit A.bndung, als die Reception eines von ihm pi tierten Assessors 1 leanstandet worden war'. Sein Gesandter am Reichst dieser ohne sein Beisein Beratungen gepflogen, einen Protesl gegen alles zum I'riijudiz seines Prinzipals oder gegen die Reichsobservauz gescbeb*

1 Kurbairisches Votuin, Faber, Etiropiiische - Schr ben Maximilian Emanuela voin 30 Sepl 1702 Fabei VII, "" 664 :1 Bnirisclies Gegentnnmfest, Faber \lll. n ' -

I! -C V. 686, Die Beschickung des Conventes stand deu K und Mihdelheim, die zum schwitbisehen Kii

18

■geschehen werde '). Kurz darauf beschwerte sich ebenderselbe im Namen des Kurfiirsten

gegen die Stande dariiber, dass dasjenige, was man kaiserlicherseits wider letzteren vorge- noinmen, niimlich durch kaiserliche Erkliirungen, Avocatorien und militarische Massregeln, der Weg und die Art nicht sei, mit einem freien Stand nnd Kurfiirsten des Reiehs urn- zugeben : der Kurfiirst lebe in der getrosten Zuversicbt . man werde seitens des Reicbes dies A'erfahren nicht gutheissen noch auch ihm verdenken, wenn er sicb der unbilligen Gewalt widersetze -). Ja er entblodete sich nicbt es zu bemiingeln, dass in Sacben der Stadt Ulm dem Kurfiirsten von reiebswegen keine :>gleichmassige giitlicbe Vorstellung gemacht worden sei3). Als die Truppen des Kurfiirsten sich im Februar 1703 Neuburgs bemiichtigt batten, suchte dieser den Scbein der Loyalitat dadurch zu wabren, dass er dem Reicbstage offizielle Anzeige davon zugehen Hess, natiirlich mit dem Bemerken, dass er mit der Ehmahme jener Stadt nicbts anderes als die blosse in alien Recbten und den Reicbssatzungen bestens gegriindete Defension seiner Lande vorhabe4). Es erbellt aus diesen Vorgiingen, dass Scblagworte und Tendenzen noeh die gleicben waren wie vor fiinf- zig Jahren. Aber gestiegen war die Riicksichtslosigkeit, mit der auf Grand des Biindnis- reebtes am Reicbsreebt Gewalt geiibt wurde: der Kurfiirst trieb, wie sich der Kaiser aus- driickte, seinen Hohn mit seinem Oberbaupt und dem ganzen Reich vor aller Welt 5). Das Biindnisreeht, die Pflanze, welche der westfalisehe Friede auf dem Boden der Reiehs- verfassung hatte zieben wollen, hatte diese selbst vollstandig iiberwuchert, so dass sie end- lich noch daran zu Grunde gehen musste.

Neben einem derartigen Zustande der Ungebundenheit in ihren volkerrechtlichen Beziehungen, wie ibn die Stiinde nach dem westfiilischen Frieden ftir sich bebaupten konn- ten, ware eine straffe, einheitliche Centralgewalt im Reiche, wie sie durch den Kaiser hatte reprasentiert werden kiinnen, ein Ding der Unmoglichkeit gewesen. Eine solche war aber auch im genannten Frieden dadurch ganz ausdriicklicb aufgegeben, dass der Kaiser fiir die wichtigsten Reichsgeschafte an die Zustimmung der Stande auf den Reichsver- sammlungen gebunden wurde. Wenn, so setzte der Friede fest, Gesetze zu geben oder auszulegen, wenn ein Krieg zu beschliessen , Steuern auszuschreiben , militarische Aushe- bungen oder Einquartierungen zu veranstalten , neue Festungen von reichswegen im Ge- biete der Stande anzulegen oder schon vorhandene mit Besatzungen zu versehen, ebenso wenn Frieden oder Biindnisse zu schliessen oder andere dergleicben Geschafte vorzunehmen seien, so solle nie etwas von diesen genannten Gegenstanden, auch nie etwas Ahnliches gescbehen oder zugelassen werden als nur nach freier, auf einem Reichstage erfolgter Ab- stimmung und Genebmigung aller Stande des Reiehs6).

') Protest des kurbairischen Gesandten vom 13. Dec. 1702. Faber VII, 779. s) Vorstellung desselben Gesandten vom 15. Jan. 1703. Faber VII, 788. 789. 3) ib. 783. *) Vortrag des Gesandten, Faber Vin, 226. 6) Vorstellung wider den Kurf. von Baiern, Faber VITI, 15. 6) J. P. 0. Vm, 2. M. fi3.

lit

Durch diese Bestimmung wurde aicht der Kaiser allein, sondern mil ihm das kurfiirstliche Collegium betrofi'en, welches bisher in Gemeinschaft mit den it einen

Teil der angefuhrten Geschafte als competent batte gelten kftnnen. Die Capitulation Carls V. und aller seiner bisherigen Nacbiblger versprach, der Kaiser als solcher wolle in Reichshandeln kein Biindnis oder Einigung mit fremden Nationen, nocb auch im Eteiche machen1), sowie selbst in zugelassenen ndtigen Fallen keine Steuern und Auflagen ansetzen2) ohne Willen der Kurfiirsten. "Was allerdings den letzteren Punkt betraf, so war der Kaiser in Wirklichkeif abhangig von der Bewilligung se

wie das auch ein seit Matthias der Capitulation eingefiigter Passus anerkannte 3). Noch deutlicher ordnete die Capitulation Ferdinands 111. an. dass der Kaiser, um iiber eine Steuer etwas an die Beichsstande gelangen zu lassen, sich der Kreis- and Reichsi bedienen babe und nur im aussersten Notfall mit Rat und Gutachten der sechs K verfahren diirfe4), und was ausserste Notdurft< war. dariiber liess sich ja streiten. E< war also das Festhalten selbst dieser letzten Capitulation an jener alten K ssung neben einer solchen Parallelbestimmung weder den Verhaltnissen entsprechend, aoch aucb consequent. Endlich verpflichtete den Kaiser die Capitulation, keinen Krieg in oder ausser dem Reiche von desselben wegen anzufangen ohne Vorwissen, Hat und Be- willigung der Reichsstande, zum wenigsten der sechs Kurfiirsten B Gesetzes Hess also hier einigen Spielraum. Docb war es verschiedentlich vorgekonuuen, dass die Kurfiirsten in dieser Sache sich ohne Zuziehung anderer Stande fur inci erklarten8). Wenn aber so audi miter den im Frieden angefuhrten Gegenstanden nur fur einen einzigen bisher die Mitwirkung der Kurfiirsten fur unter alien Umstandi gelten konnte, so fiel ihnen docb beziiglich anderer in gewissen V idende, jedenfalls aber eine sehr gewichtige Stimme zu. (Jberhaupt haftete an denselbi Teil jenes alten Glanzes, den ilmen als den starken Grundfesten und tu Saulen des Reiches die Goldene Bulb- verlieh. Auf Grand dei ihnen die Wahlcapitulation Carls Y.. und ahnlich die seiner Nachfolger, zu ihrer und ligen Reiches Notdurt't zusammenzukommen '). Seit Matthias versprach dei K wichtigen Sachen, die das Reich betrafen, bald anfangs des B . sich zu bedienen8). Ferdinand II. und sein Sohn erkannten an, da— es ihnen gebuhi fursten als ihre inuersteii Glieder und Bauptsaulen des Reichs vor manniglii

Ca] Cai V An : Ferd III Art 7 »] Cap I

1 <':iji Mattb Art 1" i f Ferd III ^rt f \ erspricht di und desBelben StUnden eingewilligte Steuei und Million zu koin^m andern, :. anwendem. « Cap Ferd III Art H ' Cap Car. V Art 11 Ferd III Art II

Regensburger Collegialtag von 1680 hinsicbtlich Hollands, Londorp I' Cap Ferd III Art G - Cap Mattb Art 40 Fetd III \

20

derer hoher Consideration zu halten'1). Und in der That, nicht gering war die Bedeutung des kurfurstlichen Collegiums in der reiehstaglosen Zeit von 1613 bis 1640, wo dasselbe, abgesehen vom Regensburger Deputationstage von 1622/23, die einzige den Gesetzen ge- masse corporative Vertretung des Reiches in den Wahltagen von 1619 und 1636 sowie in den Kurfurstentagen zu Miihlhausen 1627, Regensburg 1630 und Niirnberg 1640 bildete. Indessen eine so selbstandige Stellung, wie sie die Kurfiirsten auf dem Collegial- tag von 1630 dadurch einnabmen, dass der einmiitige Unwille der Stande gegen das kaiser- liche Gewaltregiment durch sie zum Ausdruck gebracht wurde und franziisische Hiilfe im Hintergrunde sieb zeigte, war auf die Dauer nicht moglich. Standen sie zu Regensburg da als die Hauptsaulen und Ihrer Majestat fast vornehmste Glieder, von welchen die kaiserlicbe Di^nitat herruhrt*2), so anderte sich ihre Stellung binnen zehn Jahren nach zwei Seiten bin. Einmal griff der Kaiser selbst durch den Prager Frieden von It 135 in die Rechte der Kurfiirsten ein : er schloss diesen mit dem Kurfiirsten von Sachsen in An- betracht der mit so gar sonderbaren, schweren Umstanden umgebenen, klaglichen Reichs- bewandni- , trotzdem sich beide »bedachtlich erinnerten, dass ausser eines gemeinen Reichs- oder je zum wenigsten Deputationstages dergleichen das ganze Reich betreffende hohe Schliisse nicht zu niachen waren3). Mit der kaiserlichen Capitulation stimmte diese Er- innerung nicht iiberein: denn, wie oben gezei^t, wiirde diese den Kaiser fur die vorlie- gende Handlung, die unter die Rubrik »Biindnisse und Einungen im Reiche fiel, viel- mehr an die Kurfiirsten gewiesen haben. In Anerkennung dessen hatte sich auch wirklich \i.i Abschluss des Friedens der Kaiser an die Kurfiirsten von Baiern, Mainz und Coin, d. h. an alle diejenigen gewandt. mit denen er nicht in Zwiespalt lag, ohne jedoch deren ungeteilte Zustimnmng erlangeu zu ki'mnen. Audi verfehlte er nicht im Eingang des Friedens hervorzuheben , wie bei seinen Friedensbestrebungen der Kurfiirst von Sachsen als eine vornehme Siiule des heiligen romischen Reiches getreulich cooperiert 4) habe, aber als Mitwirkung des kurfurstlichen Collegiums konnte das alles doeh fiiglich nicht an- gesehen werden, so wenig, dass die Wahlcapitulation des nachsten Jahres Bestimmungen traf. die ein gleicb.es Verfahren in Zukunft verhiiteu sollten. Es sollte niimlich die Zu- stimmung der Kurfiirsten in solchen Fallen auf einer Collegialzusammenkunft, und nicht nur durch gesonderte Erklarungen erfolgen, und der Modus, der im Prager Frieden ge- halten worden sei, kiinftig zu keinem Prajudiz gereichen 5). Diese Yersicheruugen iinderten aber doch nicht das Factum, dass das in sich zerfallene Collegium in einer Angelegenheit, fiir die es competent sein sollte, vom Kaiser ubergangen worden war.

Noch mehr anderte sich in dieser Zeit die Stellung, welche die Kurfiirsten zu den andern Standen des Reichs einnahmen, und zwar durch das unter Einwirkung der

l) Cap. Ferd. II. Art. 41 = Ferd. III. Art. 48. '-) Resolution des kurf. Collegiums vom 16. Juli 1630. Londorp IV. 58. - ' Prager Friede, Londorp IV, 470. 4) Londoi-p IV, 468. 5) Cap. Ferd. III. Art. 7.

21

fremden Kronen bedeutend gewachsene Libertatsgefuhl derselben Auf dem Nii Kurfiirstentag von li>4D erklarten < 1 1 ^* kurfiirstlichen Gesandten beziiglich des Bauptpunktes der kaiserlichen Proposition, die fiiilfeleistung gegen Frankreich und Schwedei zur Berufung eines Reichstags oder bei den gegenwartigen hochgefahrlichen Lauften doch wenigstens zur Zuziehung der kreisausschreibenden Piirsten raten zu miissen: denn hat man alien erwogenen Dmstanden nach anderes nicht zu erwarten, als dass andere Piirsten und Stande gleicb wie vor diesem, also auch und vie] mehr diesmals dergleichen Colleg-ialschluss protestieren und besorgen diirfen, solehes mochte hiernachst in consequentiam gezogen werden ':. Das *iiixiur*- positive Ergebnis dieses K'uit'r- war in der That die Berufung eines Reichstags. Zur selben Zeit aber belehrte d< 1 erwahnte, unter dem Namen Bippolithus a Lapide schreibende Politiker, welcher z sten der Libertai offentliche Meinung machen wollte, seine Leser, dass die K vieles sich widerrechtlich angeeignel hatten, was nach Recht sowie altera Reichsherl dem ganzen Reiche zustehe: besonders hatten sie auf ihren neuerdings iifter wied< Conventen die Befugnis ausschliesslich an sich gerissen, Fragen zu entscheiden, an Ruhe und Wohlfahrt des ganzen Reichs hinge, wahrend sie dieselben dem g-anzen zur Kenntnis bringen and einer allgemeinen Reichsversammlung hatten anheimstellen i Nicht niit Unrecht seien diese Septemviri mil den romischen Decemviri zu vergleichen, die den Senat, um ihn aller Macht zu entkleiden, nicht mehr zu I Es handelte sich fur 'lit- auswartigen Kronen darum, solche Ansichten bi i den zum Frie- denscongress versammelten Standen in Aufnahme zu bringen: dann konnte es bei der ruck- gangigen Bewegung, zu welcher das kurfiirstliche Collegium nach dem Jab zwungen war, nicht fehlen, dass seine und in Verhindung damit audi des Kais< 5 Aul iiu Reiche ganzlich zusammenbrach.

Am Congress brachten die schwedische und franzosisclie Proposition voin 1 11. .luni 1645 die Frage in Fluss, indem sie und zwar in besonderer Vollstiindigkeit d zfisische, die schliesslich in die Friedensinstruraente aufgenommenen, oben citierten B mungen beantragten3 . neben denen die schwedische noch die Achtserklarung Reichsstand als der Zustimmung eines Reichstags bediirftig namhaft maehte lichen Gegenpropositionen vom IT. September desselben Jahres genehmigteu niit Ausnahme des letztgenannten Punktes die bezQglichen Vorschlage der beiden Kronen, aber init dem Zusatze: unbeschadel jedoch dessen, was vor den Kaiser und das Kuri . collegium allein gehort, und unbeschadet ihrer Rechte und Prtieminei alles zu versteheii nach dem von altersher im Reiche angenon 1 brauche ' Vie! Bestimmtes liess sich hierbei nicht denken:

Vemntwortung des kurfttvstl Collegiums vom 10 20 \| lithvis a Lapide p 358 ;1 Propos - i Meiern I, 437 tt: ' v

22

stimmtheit hiitte den Zusatz im Interesse des Kaisers und der Kurfursten fruchtbar raachen konnen : auf Grund des alten Reiehsgebrauchs hiitten sich jene ihnen unbequemen Bestim- mungen umgehen lassen. Doch scbeinen die Stande das zuerst nicht gefiirchtet zu haben : denn im ersten Entwurf eines beziigliehen Gutachtens versprachen die Evangelischen in Osnabriick den Kaiser nicht in dem zu beeintrachtigen , was ihm vermoge der Reichs- satzungen allein gebiihre; auch solle es dabei sein Bewenden haben, was den Kurfursten laut der Goldenen Bulle allein zustehe. Doch wiirde es »zu Verhiitung kiinftiger Irrung hochdienlich sein, wenn die deutsche kaiserliche Majestat allergnadigst belieben wollten, die kaiserlichen Reservata und propria Jura zu designieren< '). In der iiber den betreffenden Artikel abgehaltenen Sitzung wagte allerdings Mecklenburg die Bemerkung : Man solle morem ab antiojuo receptum, weil dieser schlecht genug gewesen, ausstreichen ; doch blieb das unbeachtet. Das vollstandige Gutachten, wie es durch Magdeburg ausge- fertigt wurde, billigte sogar ausdriicklich diesen letzten Teil des von den Kaiserlichen ver- langten Zusatzes, wenn auch in etwas beschrankter Fassung -).

Entschieden traten die Schweden dem kaiserlichen Vorschlage entgegen. In ihrer Replik verlangten sie bestimmte Auskunft iiber kaiserliche und kurfiirstliche Rechte mittelst der Frage, was die Clausel eigentlich bedeuten solle. Beziiglieh ihres zweiten Teils er- kundigten sie sich noch besonders, ob der von altersher im Reiche angenommene Gebraueh wegen der alten Zeiten unter dem Kaiser Tiberius zu verstehen ware*3), wiesen also ausdriicklich antikisierende Autfassungen von kaiserlicher Vollgewalt zuriick. Durch den "Widerspruch der Schweden wurde in den Beratungen der evangelischen Fiirsten in Osna- briick, an denen auch einige katholische teilnahmen, ein viel grosseres Interesse auf die Clausel gelenkt. Ubrigens stellte in der Sitzung, in welcher sie zur Sprache kam, Ostreich als Direetorium in Abwesenheit von Salzburg nur den zweiten Teil derselben zur Beratung, da in das kaiserliche Protokoll iiber die Replik der Schweden nur deren Frage nach der Definition des alten Gebrauchs': Aufnahme gefunden hatte4). Wahrend nun Ostreich, Baiern und Wiirzburg sich darauf beschriinkten , den Sinn dieser Wendung dahin festzu- stellen, dass sie sich nur auf die moderne Reichsverfassung beziehen konne, meinte Magde- burg, man kiinne sie, da ihre Deutung unsicher, wohl auslassen. Die iibrigen Stande ohne Ausiiahme schlossen sich dieser letzteren Auffassung an, so dass das Direetorium dieselbe als Ergebnis der Sitzung 6) betrachten und neben jener Besehrankung des Ausdrucks alter Gebraueh < auf die moderne Verfassung in die Correlation des Osnabriicker Furstenrates aufnehmen musste'1). Die Gesamtcorrelation der in Osnabruck und Miinster versammelten

') Meiern I, 751. !) Meiern I, 813: und wird billig alles juxta morem ab antiquo in Imperio legitime receptum et ejus ConKtitutionibus conformem verstanden. 3) Schwedisches Protokoll iiber die schwedische Keplik, Meiern II, 195. *) Kaiserliches Protokoll iiber die schwedis-che Replik, Meiern II, 186. s) Protokoll tiber dieselbe, d. d. Osnabriick, HO. Jan. 1646. Meiern II, 318 S. •) Dieselbe wurde verlesen zu Osnabriick am 28. Febr 1»'>46 Meiern II, 414 ff. ; die einschl. Stelle p. 417.

23

Fiirsten enthielt ebenfalls beide Punkte: den schwedischen Herren Plenij antworten, dass man die betreffenden Worte auf den modernum Imperii statum et ejus- dem Leges fundamentales verstehe; im Pall aber aus diesen Wbrten sich Weiterung erhe- ben solite, liatten die kaiserlicben Herren Plenipotentiarii so stark darauf nicht zu bi sondern dieselben ganz auszulassen1).

So ware durch das Stillschweigen des Directoriums iiber die Differenz b< des ersten Teils der Clause! dieser wenigstens gerette< gewesen. Aber man wurde unter den Standen zu Munster darauf aufmerksam, dass di<^ auswartij d fiber

licidf Teile Aufkliirun^ vi-rlani't hatten8), und dor< fiel die Majorital dabin an- dass sie beide auszulassen w&ren. Das Directorium Salzburg, welchi ir und

Ostreich abgelosl hatte, aahm diese Entscheidung uachtraglich und i Grund weiterer Sonderberatungen der Bvangelischen und Katholiscben in ' Isnabruck und Minister rerfasste fiirstlicbe Gresamtcorrelation iiber eine Reibe anderer verglichener Punkte mit auf: diese legte es dann in < tenabriick dem F Lrstenrate vor, in welchero den Vorsitz iibernahm. Jene Scblussbemerkung referierte, es batten mt< schiedliche s) Fiirsten mid Standi' in Obacht genommen, dass die koniglicben Kronen iil ' lauseln

Erlauterung begehrt, bingegen im Fiirstenral nur die zweite in Umfrage gestellt d aber iibergangen worden sei. Weil aber die Kronen obne Zweifel die Erklarung vornehmlich iiber die erste Glausel erwarteten, und diese neben den voi kaiserlicben Erklarungen iiber die alleinige Zustandigkeit der Rei< alung uicht

allein unnotwendig sei, sondern auch inskiinftige zu Zweifel und M licit und Drsach geben mOchte : so hielten sie es fur uotwend .

Doch diese Erinnerung einzurucken dass beide Clauseln und insonderheit audi die erste in der bevorstehenden kaiserlicben Duplik und im Priedei Ks konnte ni.-lii fehlen, dass in der zwei Tage spal

Lesene und zur Dictatur gegebene Schriftstiick dieser nai Punkt lei

wurde. Baiern, wei] selbs< dabei interessiert, war natiirlich gegen ;

berief sich darauf, da falls man dieselbe beschliesse, schemer: wui b man

[hro Majrstat Ilii.' Jura zu disputieren bedacht wan Einige Stim-

for Verbesserung des Zusatzes die Majorital der Versammlui I \

woraui nun audi die Fassung der Worte in der Correlation eingerichtet wurdi

Bieiern II. 518 D i Snchverhall is*l ersichtlich avis dem Saltburj

n di i Sitzung a Osnabrtlck vona 9 April 1646 M

i 1, '"'i ' So, and nichl >die meisten< . I 164

ei Meiern II . 810 Die M

lich I'lsi Results! der Beratung vom 9 \;>i seii insol tiit ergftb •' Meiern H 899 I Meiern II. 901

24

haft fiigte sie jedoeh hinzu: etliebe aber haben vernieinet, die verstandene Clausel, wie sie gesetzt, zu lassen l).

Als man am li>. April Di4»> zu Osnabriick zur gemeinsehaftlichen Correlation der drei Reichscoilegien schritt. zogen die Kurfursten die Aufnahme der Clausel natiirlicber "Weise iiberhaupt niebt in Zweifel , sondem nabmen mir Stellung zu dem Verlangen der Kronen betreffs weiterer Erlauterung der kaiserlichen und kurfiirstlichen Reservatrechte. Falls diese Frage nicht gar zu iibergehen sei, erapfahlen sie dem Kaiser die Erklarung, dass ilvm alles dasjenige an Hoheit, Jurisdiction, Autoritat, Maebt und Gewalt allein zu- stehe, was den Kurfursten und Standen vermoge der "NVahlcapitulation, der Goldenen Bulle und der Reiebsconstitutionen nicht participative ausbebalten worden«, den Kurfursten aber dasjenige zu lassen sei. was ihnen in den bezeiehneten Gesetzen attribuiert werde -). Durch eine solcbe Erklarung ware nun freilich die etwaige Aufnabme der Clausel in den Frieden einer Aufhebung M>iner vorangehenden Bestimmungen gleiehgekommen. Die am folgenden Tage verlesene Correlation der Stadte gins: auf die Frage wegen Einriiekung oder Streichung der Clausel ebenfalls niebt ein und bewegte sich beziiglieb des ganzen Puuktes in sebr untertbanigen Wendungen gegen Kaiser und Kurfursten : gleichwie die stitdtiseben Ge- sandten gewillt waren, dem Kaiser alien gebiihrlichen Respect, Ehre und Gehorsam als ibrem allerhochsten Oberhaupt in tiefster Demut zu erweisen , also liesseu sie es auch bei dem, was vermoge der Goldenen Bulle den ioblichsten Herren Kurfursten vor andern Standen zusteht, ganz willig und gern bewenden, in Hoffnung, es werde all solcbes anders nicht, denn secundum Consuetudines et Leges Imperii fundamentals verstanden werden- :1).

Da ein gemeinsames Reichsconclusum nicbt zu Stande gebracht, soudern die Corre- lationen der drei Collegien mit einem vom Reicbsdiiectorium Kuimainz verfassten Eingang gesondert eingereicht wurden und beziiglieb der Clausel nicbt iibereinstimmten, so konnten die Kaiserlichen immer noch Freiheit des Handelns in dieser Frage in Ausprucb nebmen. Sie wablten in ibrer Duplik an die Franzosen den Weg, den ibnen die Kurfursten em- pfohlen batten : fur die Erklarung der Reservatrechte verwiesen sie auf die Goldene Bulle, die Capitulation und die ubrigen Reichsconstitutionen ; sei ein Zweifel zu heben, fiigten sie hinzu, so miisse das auf einem kiinftigen Reiehstage geschehen4). Den Scbweden aber antworteten sie mit jenem Passns aus der fiirstlicben Correlation, der das »alte Reichsher- kommen-. auf moderne Zustiinde beschrankte:""i, gaben also nur Auskunft auf die eine ibrer Fragen, wahrend ibr Project des Friedensinstrumentes, wie sie es wenige Tage spiiter den Scbweden zugehen liessen, die ganze Clausel einfacb festhieltB). Sobald jedocb dies Scbrift- sttick den Stiindeu bekannt wurde, beeilten sicb dieselben, ihre >Erinnerungen< dariiber

') Meiern II, 900. ') Correlation der Kurfursten, Meiern II, 919. 3) Correlation der Stadte, Meiern II, 955. *) Kai.serliche Duplik an dip Franzosen, Meiern III, 16. 5) Kaiserliche Duplik an die Schweden, Meiern HI, 59. •) Kaiserliches Project des Instrumenti Pacis, Art. V. Meiern III, 67. 68.

25

zuBaramenzustellen, welche sie samt den Reichsgutachten, die von den Kaiserlichen zuriiek- gehalten warden, direct den Schweden einhandigten. Damit stellten sie ihre Forderungen riickhaltlos unter deren Schutz: die schwedischen Gesandten gaben denn auch bereitwillig die v'ersicherung, von denselben ohne ihre Einwilligung nicbt abweichen zu wollen. I'm so aussichtsloser waren nun die ferneren Bemuhungen der Kaiserlichen una A.ufrechthaltung der Clausel, denn in den standischen Erinnerungen fund sich unerbittlich der Ve .•die beiden Clauseln auszulassen, wei! die Majora zu Minister und hier dabin gefallen ' .

Johann Oxenstierna sprach sich denn auch in einei ' mit den Kaiser-

liclien in Miinster norli bestiinmter als friiher dabin aus: entweder miisse die Clause! aus- gelassen, oder die bertihrten Reservatrechte specifice angedeutet und benannt werden*). Wie wiirde aber ein solches Verzeichnis ausgefallen sein! Hatte docb der Kaiser selbst nicbt langre zuvor gegen seine Gesandten es ausgesprochen. dass vx>n dei bocbsten Gewalt .In^ legis ferendae, Magistratuum constituendorum, pacis el belli, et de- nique judiciorum) die drei ersten einem romischen Kaiser der en, dass

er obne standischen Bescbluss fast nichts thun konne3 . Noch eiumal wiesen die lichen beide Forderungen der Schweden zuriick : es bedurfe sie, keiner

Spei ial-Em mi Itei demjeni Verbleiben, was

der G-oldencn Bulle und den Reichsconstitutioner

ini iibrigen universalis und lasse sich anders nicht limitieren : hingegen konne man

Clause] auch nicht aussen lassen, denn eben darum, weil itten

wtirde, mbchten kunftig aus solcher A-Uslassung allerhand nachtei

quenzen erzwungen werden. Auch gegen die Franzosen

noch einmal ihre Position: als erstere die _: lerung wie die Schwedi

beriefen sich die Kaiserlichen auf den Consi Stande zur (

- dem Obigen erhellt, mit Fug nicht mehr konnten, ja sie schlugen zu naherer Bestimmung der Reservatrechte die f&rmliche Aufnahme di I Bulle,

der Capitulation und deT Reicbsconstitutionen in die Clause! vor6). Die Schweden liessen die Letztere in ihrem Gegenentwurf ';.- einfacb weg1 Unter den Standen aber dau Opposition gegen die kaiserlich-kui>

fiirstlichen Anspriiche unvermindert fort. Bin reichsstandischer Gesandter .. den schwedischen Gesandten A.dler Salvius: dass die Kurftirs Jura Statiiuiii et Comitiorum an sich zu zieben, solches ware ihnen nimmei riiuint : sollte man ihneo das verstatten 31 •■ ire die Oligarchia .nd die

1 Der evangelischen Fdi an nd StKnde Erini 1 111. 77

3j [natruction dee Kaisers an dii Gesandten vom 11 Jnn 1646. 1

miiiT der Regierang Ferdinands III Wien IS II, is: 188 ' Meiern 111. 98

ill. U 1 III, 713 Friedensinstnimei

Jnn Statuum, wie ei urspi t war, atehl Meiern IV. I

26

Jura Statuum aufgehoben '). Einige Tage spitter wiesen in einer Sitzung der evangelischen und der zu gemeinschaftlicher Beratung deputierten katholischen Stande zu Osnabriick, welche iiber die Fassung des Artikels von den Rechten der Stande beriet, die salzbur- gischen Gesandten auf den Widersprucli hin, dass die Capitulation dem Kaiser und dem kurfii.rstlicb.en Collegium die Entscheidung in Dingen wie Krieg, Frieden, Biindnissen u. s. w. anheims telle, welche doch vor alle Stilnde des Reichs gehorten. Sie batten, so bemerkten sie weiter, ausdrueklichen Befebl, Fleiss anzuwenden, dass die von den Kaiserlicben ein- geriickte Clausel ausgelasseu wtirde: denn sollte man sie steben lassen, moehten dabero allerband Irrungen erwachsen, auch die den Stiinden zu gute versehenen Jura und Freiheiten in Zweifel gezogen werden -). Der Gesandte fiir Sachsen-Altenburg gab kund, sein Prin- zipal kiinne den Kurfursten die Befugnis durcbaus nicht einraumen, mit dem Kaiser ohne der andem Stande Consens etwas decisive zu verordnen, und votierte ebenfalls gegen die Clausel3). Die meisten Stande schlossen sicb den beiden genannten an. Soldier Oppo- sition gegeniiber gaben die Kaiserlicben die Clausel auf : der beziiglicbe Artikel in dem von ihnen ausgearbeiteten Friedensinstrument, wie es den Schweden Ende Mai 1(147 ein- gehandigt wurde, eutbielt sie nicbt mehr4).

Damit war der zweijiibrige Streit entschieden, den die Kaiserlichen urn die Mog- licbkeit der Aufrechthaltung kaiserlicher und kurfiirstlicber Reservatrechte von wirklicher politischer Tragweite gefiihrt batten. Was nun noch den Namen kaiserlicbe Reservat- recbte-! trug, konnte keine reale Macbt mebr verleihen5). So war also in der Reichsge- setzgebung die Anerkennung (lessen durchgedrungen, was Hippolitbus a Lapide gelegentlich eines Vergleichs antiker romischer und moderner auswartiger Einrichtungen mit den deut- mIh'H behauptet hatte : ganz auders ist es in unsern Reicbstageu, denn nicht sie sind von der Entscheidung der Kaiser, sondern die Kaiser vielmehr von der ihrigen abhangigs 6). Die Zeit war endgiiltig tiberwuuden, wo der Kaiser, selbst in Reichsabschieden, eiumal -kraft riiniiscbev kaiserlicher Macht\ollkommenheit- eine Verfugung treti'en konnte: jetzt acceptierte ein Limnaeus mit Geuugthuung die Deduction, dass diese Redensart zwar den A\"illen desselben zum Ausdruck bringen, nicht aber bewirken konne, dass sich die Gultig- keit der damit eingeleiteten Bestimmung weiter erstrecke, als die Befugnis des Kaisers wirklich reiche7).

Noch aber musste der kurfiirstlichen Prileminenz eine Riickzugslinie abgeschnitten werden. Die Kurfursten hiitten auf Grund ihres Capitulationsrechtes , welches ihnen her- kommlich zustand, Sonderabkommen mit den zukiinftigen Kaisern treffen kiinnen, welche

') Meiem IVr, 408. '-) Protokull OsnabcOck, 30. April 1647, Meiein IV, 50fi. s) ib. 508. 4) cf. Art. VII dieses Friedensinstramentes, Meiwn IV, 576. 6) S. Pufendorf /.iihlt auf* (ilonzambano cap. V, § 27): 1) jus primariarum precum; 2) collatio dignitatum; 3) investiture et oollatio feudomm; 4) oonsti- tutio scholarum publicaruni >\\f Academiamm ; 6) quod facultatem indulget (Imperator) condendae urbis et si quae minoris sortie sunt alia *) Hippolithus p. 60. ') Limnaeus, Ca]>p. Impp. p. 21. 22.

L>7

ihren Einflus.s in Reichssachen aufrecht erhielten, wie sie etwa noch iri del I ipitu-

lation von 1636 zimi ersten Male ausbedungen hatten, dass ohne ihre Bewilligung kein Stand seitens des Kaisers in die Acht erklart werden dtirfe1 : and so hatte den behaup- teten Rechten der andern Stande zu nahe getreten werden konnen. K~ wai denn auch am Friedenscongre.ss, und zwar zuersl im Kreise dei in Osnabriick,

die Forderung ausgesprochen worden, dass als Gegenmittel gegen die »01igarchia< entr jetzt oder beim nachsten Reichstag unter Mitwirkung aller Stande eine bestandige Capitu- lation aufgesetzt werde, die auch nur vom Reichstage veranderl werden k6nnes D Verlangen fand Aufhahme in das Schriftstiick , welches die politischen Beschwerdepunkte der Stande enthielt3). Bereitwilligst nahmen es auch die Schweden in ilu Friedensp auf 4). Die Kaiserlichen verwiesen die Beschlussfassung iiber diesen Punkt auf einen Reichs- tag5), leisteten aber gegen die Auihahme desselben in den Frieden keinen ernstlichen YVi- derstand 6) und ziihlten demgemass in ilireni Friedensinstrumeni dii \ fassung ein< stimmten und bestandigen kaiserlichen Capitulation unter den Gegenstanden auf, von einem in bestimmter Frist zu erledigenden Reichstage vorzunehmen seien ' : die ver- einbarten Friedensinstrumente schlossen sich dem

Freilich dauerte es geraume Zeit, l>is man an die Ausfuhru Bestimmung

ging. Und selbst im .lahre 1711 blieb es bei dem bh I'- und

besi ligen kaiserlichen Wahlcapitulation . Aber die Kurfursl I der

romischen frlenigswah] ETerdinands IV. vom Jahri 1653 die Capitulation mit dem Erwal

uh'Iii m.lii- selbst&ndig, sondern »fur sich und samtliche Fiirsten und S

rOmischen Reiohs« 9), und die iibrigen Stande machten beziiglich

wie sie den Grundsfttzen des westfalischen Friedens angemessen war. ihre Forderung

oder, wenn diese nii'ht beriicksichtigl wurden und-

satz iles Limnaeus: je inhaltsreicher die Capitulation, desto freier das Volk 10), in dii P

umzusetzen. So wnllteii L658 die furstlichen und standischei Gesandten, als il

niidit genligend beriicksichtig< waxen, aufs zierlichste protestiert . auch in i

Punkten die Capitulation Leopolds I. niohi pro Lege publico gehalten haben11). An der

Wahlcapitulation musste unter solchen (Jmstanden das Schwinden dei kurfurstlichen P

minenz deutlich hervortreten. Hiell die Capitulation Ferdinands W a lem Artikel, der

die Kurfilrstenvereine gestattete, noch wortlich an der alten Fassung fesl

1 Cap Ferd III A.i 30 ' Proto

dei Votum miii Braunschweig, p 269 Meien ll iOfi ' M

") Meiern IV, 498 ' So ti sserte sich Salvius in d he mit dem •■■

I indten, Meiern l\ 198 Kaiserliches Friedensinstrument Art. VII, Meiern l\ ' .1 P i'

VIII, 8, M. 64. *) Cap Ferd IV and alle folgenden im ESngang populua i' Limnaeus 1. c, p 6 " I apitulatio barn

dii p !t08 '•'' Cap I erd l\ Art 5.

28

bei Aufstellung der Capitulation Leopolds I. 1658 Fiirsteu und Stande den Zusatz : jedoch dem Instrumento Pacis und andern der Fiirsten und Stande hergebrachten Juribus und Privilegiis unabbriicbig 1). Zwar ging derselbe in diese und die niichste Capitulation nocb nicbt iiber2); aber in das Project der bestiindigen AVahlcapitulation und daraus in die Carls VI. und seiner Nachfolger fand er Aufnahme 3) : und damit war aucb ausserlich der Be- deutung der Kurfiirsten im Reicbe der letzte Stoss gegeben.

Eifersiichtig wacheud iiber ibre errungene Libertiit, ausgestattet mit Biindnisrecbt in und ausser dem Reicbe, einem Kaiser dem Namen nacb unterthan, dem man bis auf wenige sogenannte Reservatrechte nicbts iibrig gelassen hatte, gleicher Greltung fiir die Ordnung aller wiehtigen Angelegenbeiten des Reicbs, bildeten dessen Gdieder zusammen weder eine Monarcbie, aucb keine besehrankte, noch aucb einen acbten Staatenbund, sondern ein Mittelding zwischen beiden, ein Unding, monstro simile •■• , wie Pufendorf es nannte4). Noch aber trug es die Maske der Monarcbie, und die tiblen Folgen dieser iLiige des Reichs- rechts* mussten am grellsten gerade am Reichstage hervor treten, in dessen Hiinde der westfalische Friede das Wohl und Webe des Reiches gelegt batte : denn bier traten die einander widerstrebenden Elemente in unmittelbare Beriihrung.

Viel war dem naehsten Reichstage zu thun iibrig gelassen : er sollte erst die Man- gel fruherer Reichstage verbessern, sollte sodann iiber romische Konigswahl, bestiindige kaiserliche Capitulation, Erklarung in die Reichsacbt, Erneuerung der Reicbskreise und der Reichsmatrikel , Wiederheranziebuug der von soldier eximierten Stande, Ermiissigung und Erlass der Reichsauflagen , Reform der Polizei und Justiz, Sporteltaxe am Kammer- gericbt, Ordinari-Reichsdeputation, Befugnisse der Directoren in den Reichscollegien r'), Geltung der Stimmenmehrlieit in Steuersachen6), Reichsbofratsvisitation 7) und Aufhebung der kaiserliehen Landgericbte 8) schliissig werden. Indessen unter diesen Materien befanden sich solche, an deren Wegfall der Kaiser das hochste Interesse hatte, wie vor alien die Beratung iiber die romische Konigswahl. Denn wohl war es abzusehen, wie eine Eriir- terung dieses Punktes, ob namlicb ein romischer Konig zu Lebzeiten des Kaisers zu wahlen sei oder nicht, falls letztere Auffassung siegte, sogar die Ubergebung des Hauses Ostreich bei einer Neuwahl hatte zur Folge haben konnen. Von eiuer Berufung des Reichstages innerhalb seclis Monaten, wie sie der Friede verlangte, war daher keine Rede mehr : nicht eber wurde er wirklich eriift'net, als liis die romische Konigswahl Ferdinands IV. erledigt war, die freilich dem Hause Habslmrg nicbt wirklich zu gute kommen sollte. Der Reichstag brachte nur eine Hofratsorduung, die schon durch ibren Ursprung den Wiinschen der Stande nicht gerecht wurde, sowie Erganzungen zur Kammergerichtsordnung ; die andern Punkte blieben uner-

' Monita ;k1 Cap. futui-am rom 17 27. April 1658. Muldener 1. e. App. p. 18S. *) Cap. Leop. T. und Jos I An <; ") Cap petp. Art :>, *) Monzambano cap. VI, § 0. 6) J. P. «). VIII, :j. M. >'.4. •; J. P. 0. V. 62 ;; .1 P (i V, 56. 9) ib.

29

ledigt. Dngeachtet der nachdrticklichen Porderung der Reform i

die der Kurfurst von Brandenburg erhob, vertagte der Kaiser deD Reichstag auf eine zwei-

jiihrige Frist. Aber erst ale die Turkennot ilm zwang, berief er ilm wiedei und

hat er getagt bis zum Fmde d»-s alten Reielies,

Der Hauptgi-und fur diese Permanenz lag woh] darin, dass dei Fiil e ■■■• Geschafte, die im Frieden entweder dauernd an den Reichstag \ •■i!"_rt oder zn torischer Erledigung an ilm verwiesen waren, und die sich nur bei gi Eintracht und Opferwilligkeit von Kaiser und Standen in einer gewissen Zei< hatl das wirkliche Verhaltnis der Gewalten im Reich zu einander, wie es sich im Frie staltet hatte und am Reichstage hervortrat, nicht im mindesten entsprach : wad ei seits den Standen ein Schluss dea Reichstags nicht willkommen sein konnte, weil ihm Gelegenheit hatten, ihre neuerworhenet Rechte /u bethatigen1 Was d Verhaltnis der Gewalten betraf, so -taml einmal der Kaiser mi< Ausnahme allenfalls der Stadte, die auf ihn angewiesen war en, samtlichen Stftnden ah Parti bestrebt, die Monarchie, die letzteren, die Dibertal zu verteidigen *). Nichl im zeigten sodann die oberen Collegien dea Reichs. Schon auf dem Reichstag von 1654 warden anliisslieli der Herstellun^ der ( )nIinari-Bieichsdeputatioi] die Reibereii denscongresses fortgesetzt: die protestantischen Fiirsten machten, wie das schon i laliselien Friedenscongresa -e-.cln.lien war. den Kurfursten streitig, dass Collegium in der Reichsdeputation formieren ktmnten. I>ie Kurfursten I jenen schuld, dass sie auf nichts anderes aus waren als das kurfiirstliche Collegiui seinen Priieininenzen abzubringen, es urnter sich /.u trennen und d< in allem zu parificieren. Die Kurfursten waren in demselben [rrtum den I der Kaiser alien Standen gegeniiber: lieiile nieinteii in gewissen Reichsgebrfluchen verteidigen zu miissen, die ihnen die Zeitlaufte bereits genommen hatten. dii Consequenz war, wie dort auf Seite der Stande, hier auf Seite dei Fiirsten. liche Selbstbewusstsein musste denn auch scbliesslich am immerwahrenden 1!- einem Kelde Nahrung suchen, welches der Wiirde einer Reichsversammlung

niesseii war: aus jeiiem <\mtraM der Wirklichkeil mit der Befangenheit in d<

entwiokelte sirh der endlose Streil um das Ceremoniell. Dazu waren dii - ni(dit einig. Eine Versftumnis dea westfelischen Friedens, die Lr

'i 11. Grossler, die I rsacben d i Pern •• nnten imraerwiihrend

.i.-ii. ii- I >iss i B68 nimml viei Grilnd d

Politik "ii .in gedeihliches Wirken des Reichstages; 2) den scbteppendei

CommiBsionsdecret vom 19 Juni 1670; endlich das BedUrfnis der kleinen i gang '•'! Darttber Mod ambnno cap VII, § 8 Q itrosum igitm <

membra velul in partes descenderit ; cap VI, § '•' nine ad in. I., in plenam libertnteiu tendentibus Ordinibua

30

bairischen Kurwiirde ') niclit ausdriicklieh entschiedene Frage vom Reiehsvicariat, die auf dem Wahlconvent von 1658 zu einer widerwartigen Scene fiihrte, entzweite die verwandten Hauser Baiem und Pfalz. Beide obere Collegien standen nun wieder dem dritten miss- giinstig gegeniiber; wie die wachsende Fiirstenmaeht im Reicbe die Freiheit der Stadte mehrfacb vergewaltigte , so mochte man ihre Gleicbberechtigung am Reichstage trotz der ilinen im westfalischen Frieden zugestandenen Decisivstimme auf alien Reichsconventen *) nicht anerkennen: so waren sie wieder angewiesen, sich mebr dem Kaiser zu nahern. Nimmt man nun noch die durcb den westfalischen Frieden mit nicbten beseitigten Colli- sionen in Religionsfragen binzu, die sich ebenfalls am Reichstage aussern mussten, so tritt zu Tage, wie wenig dieser Friede einen Boden geschaifen hatte, auf welchem sich ein ge- deiMicb.es Wirken jener Versammlung hatte entwickeln konnen, die einzig und allein die Centralgewalt im Reicbe noch reprasentieren konnte.

Von dieser Seite erwarteten aucb denkende und patriotiscb gesinnte Politiker bald nicht mehr das Heil des Reichs und empfahlen anderweite Gegenmittel gegen den drohen- den Zusammenbruch. Aber was vermochte hier alle Theorie ! Wenn ein Pufendorf dem Hause Ostreich zumutete, sich zu bescheiden, mit der erworbenen Hausmacht zufrieden zu sein und nicht die Oberherrlichkeit iiber die Stiinde in Anspruch zu nehmen3), so war das alien Traditionen dieses Hauses schnurstracks zuwider ; und wenn er andererseits Gegen- vorkehrungeu gegen die Einmischung Fremder in deutsehe Angelegenbeiten als hochwichtig bezeichnete 4), so traf das wieder in das Gegenteil der standischen Tendenzen. Es gab keine Macht, welche die Eutwickelung der deutschen Verhaltnisse auf der Bahn hatte aufhalten konnen, deren Ziel Pufendorf selbst so klar erkannte, wenn er schrieb: -wie man einen Stein, der am Abhang des Berges einmal ins Rollen gebracht ist, leicht bis zu seinem Fusse hinab- wiilzen, zum Gipfel aber nur mit iibermitssiger Anstrengung hinaufbringen kann, so kann Deutschland ohne die grossten Erschtitterungen und die allerhochste Verwirrung nicht wieder in die Verfassung einer richtigen Monarchie gebracht werden: einem System von Bundesglie- dern nahert es sich ganz von selbst^ ■'). Erst aber musste einerseits der monarchische Gedanke gang unmoglich gemacht und gefallen, andererseits aber die Einzelterritorien durch eine lange Reihe scbwerer Gescbicke dessen erinnert sein, dass es fur ihre Gesamtzahl doch auch eine Gemeinsamkeit der Interessen gab, ehe die Schopfung des westfalischen Friedens sich entpuppte als der deutsehe Bund.

') J. P. O. IV, 3. M. 11. lJ J. P. 0. VIII, 4. M 66. •,) Monzambano cap. VIII. § 4. - *) il). 5) Monzambano cap. VI. §. 9.

Schulnachrichten.

I. Lehrverfassung.

A. Erledigfte Lch r p <k n s a.

Prima.

< >rdinarius : der Direktor.

Religion. '_' St. S. : Johannisevangelium. W.: Geschicht

Reformation. Lektiire der Augsburgischen Konfession. Wichtige Abschnitte aus der Kirehengeschichte seit der Reformation. Kiihn.

Lateinisch. 8 St. Tac. Hist. I c. 1 79. < irische Lek-

ttire : Cic. p. leg. Man. und aus Liv. V. Privatlekttire : Cic. p. Rose Am Cato Maior und Laelius. Extemporalien und Exercitieu each Diktaten. Aufsatze alle vier \\ <i St. J!(i(/ir. Horat. carin. I und [I naif Auswahl, Satiren mil Auswahl. Mi

der gelesenen Oden wurden memoriert. 2 St Heusstier.

Griechisch. 6 St. Horn. 11. I XII. Soph \ 3 S B

Thuk. VI 24 60; II 3 I t6 Demostb. Olynth I III Extemporalien, meist di griecbisch, alle 14 Tage. •"> St. Hackee.

H clira isch. 'J St. (iraininatik . miindliche und schriftliche Ubungen nach Kiiutzscbs (Jramniatik und rimn^sluudi. Lektiire der in letzterem enthaltenen prosaiscben und | tischen Stiioke. Kiihn.

Deutsch. :; St. Litteraturgeschichte mil Auswahl nach K Lutber bis

Scbiller incl. Lektiire nacb Hopf und Paulsiek; Laokoon; Dramen von Lessing und G Wabrheit und Dichtung, Buch 1 1 1 ; Gedicbte etc. im Anscbluss an die Litteraturgeschichte. Freie Vortrage iiber Themata aus ,i,.r Litteratur. Aufsatze alle 4 Wochen. // -

Franzbsisch. 2 St. Athalie p. Racine und 1«> Tartuffe p. Moliere. Grammatik nach Knebel (repetieri Prfipositionen, Rektion des Verb, Gebraucb des [nd. und Konjunk- tiv. der Participes und [nversion). Exercitien und Extemporalien abwechselnd i Tage, erstere aus Schillers Geschicbte der Dnruben der Gram-

matik. -A/- p.

Engliscb. 2 St. (fakultatii . Shakespeare's Merchant oi Venic< 1\ Ende und Macbeth. Jaep.

Gesohichte. 3 St. Geschichte des Mittelalters nach Hei I

der grieohiscben und rSmischen Geschichte. Kiihn,

32

Geographie. Extemporalien iiber die Geographie der samtlichen Erdteile. Bosser.

Physik. 2 St. Mechanik der festen, fliissigen und luftformigen Korper. Bosser.

Mathematik. 4 St. Arithmetik im S. 4 St., im W. 2 St. Quadratische Glei- chungen mit einer und mit mehreren Unbekannten nebst deren Anwendungen. Diophan- tische Gleichungen. Nach Heis § 69 79. Geometrie im W. 2 St. : Trigonometric nach Wittstein. Konstruktionen nach Wockel, V. und VI. Abschnitt. Repetitionen aus dem Gesanitgebiet der Mathematik. Schriftliche Arbeiten alle, 14 Tage. Bosser.

Sekunda.

Ordinarius : Oberlehrer Dr. Bader.

Religion. 2 St. Geschichte des Reiches Gottes im alten Bunde. Bibelkunde und Lektiire ausgewahlter Abschnitte des Alten Testamentes. Memorieren von Jesaia cap. 53 sowie von einigen Psalmen. ESihn.

Lateinisch. 8 St. Liv. I, Cic. p. leg. Manil. Vergils Aen. VI und I. Miind- liches Uhersetzen aus Supfles Stiliibungen Teil II. Extemporalien nach Diktaten , Exer- citien nach Siipfle. Die Obersekundaner machten 4 Aufsatze. Bader.

Griechisch. Obersckunda. 7 St. Herod. VII c. 1—108; 220—225. Xenoph. Mem. I und II. Grammatik nach Curtius. Miindliches Uhersetzen aus Biihmes Aufgabeu. Extemporalien und Exercitien meist nach Diktaten. 5 St. Schramm. Horn. Od. V— XII. 2 St. Bader.

Griechisch. I ntersekumla. 7 St. Xenoph. Hell. II c. 3 V c. 1 inch Grammatik nach Curtius. Miindliches Uhersetzen aus Biihmes Aufgabeu. Extemporalien und Exercitien meist nach Diktaten. 5 St. Schmidt. Horn. Od. I IV, XI. 2 St. Bader.

Hebraisch. 2 St. Grammatik, mundliche und schriftliche Ubungen nach Kautzschs Grammatik und Ubungsbuch. Kiilni.

Deutsch. 2 St. S. : Hermann und Dorothea; lyrische Dichtungen, bes. von Schiller und Goethe (die Glocke, Epilog, das Gliick). W. : Maria Stuart ; Wie die Alten den Tod gebildet. Privatini : Jungfrau \on Orleans, AVallenstein. Ubungen im Dispo- nieren, Deklamationen, freie Vortrage. Aufsatze alle 4 Woehen. Hackee.

Franzosisch. 2 St. Thierry, Hist, des Anglo-Saxons v. ch. 6 bis zu Ende. Grammatik nach Knebel von § G2 § 86. Die Rektion des Zeitwortes § 94 95. Ge- brauch der Zeiten, des Ind. und Kouj. von $ 96 104. Exercitien und Extemporalien alle 14 Tage abwechselnd. Jaep.

Englisch. 2 St. (fakultativ). Dickens, Four tales ed Pacius, 1. bis 3. Erziih- lung. Grammatik nach Meffert § 130. Aussprache und Formenlehre. Jaep.

Geschichte. 2 St. Romische Geschichte nach Herbst. Repetitionen aus der Geschichte des Mittelalters. Kuhn.

Geographie. 1 St. Mittel- und Siid-Europa. Bosser.

Physik. 2 St. Mechanik der festen, flussigen und luftformigen Korper. Chemie. Bosser.

Mathematik. 4 St. Geometrie 2 St.: Planimetrie nach Wittstein VII. und VIII. Abschnitt. Repetition der Abschnitte I VI. Konstruktionsaufgaben nach Wockel

II. V. Abschnitt. Arithmetik 2 Stunden: Potenzen, Wurzeln und Loga thmen nach Beis ;? 34 59. Bosser.

Zeiclmen. 1' St. (fakult.; mii III kombin Knoop

Obertertia.

< hrdinarius : < rymnasiallehrer Schramm.

Religion. 2 St. Repetition und E der Katechismuslehn Einrich-

tung des Kirchenjahrs. tJbersicht iiber die Bttcher der Heiligen Schrift. Memorien Spriichen and Kirchenliedern. Kiihn.

Lateinisch. 9 St. Caes. bell. Gall. IV, V, VI und VE c. ] -22. 3 St. Ovid. lib. r. 1 451; III. I L37; EV, 55 166; VI 146 312; VIH, 260 400; XII XIII, 408 575. 2 St. Grammatik nach Ellendt-Seyfferl bis §340. Miindlichi schriftliches ubersetzen aus Ostermanns I bungsbuch. Vokabellernen nach Schlee W lich Extemporalien oder Exercitien. ! St, Schramm.

Griechiseh. 7 St. Curtius Grammatik cap. 11 uml 12; wochentlich eine Klas- senarbeit, von Zeil zu Zeii mu Exercitium. An- Weseners Griech Elementarb II wurden samtliche Vokabeln memoriert und wenigstens alle deuts< 4 St. Xenoph. mud,. IV, 2 VI 2. 3 St Eachez.

Deutsch. i* St. Erklarung ausgewahlter Gedichte und P Lesebucbe von Bopf and Paulsiek. Deklamier- und Disponieriibungen. Alle 3 V. Aufs&tze. Schramm.

Franzosisch. 2 St. In Lfideckings Lesebuch 2 langen E age] 4 Ab-

srlmitte (lescliichtn. NUkalxdu und einzelne Gedichl Grammatik nach K

l!c|>. der unregelmassigen Verba. Dazu Gebraucb dei Adverbs, Prap., Konjunkt.. W'nit^tidlmiLr, (Jfbr. des Aitikids, der Kasus, des Adjektivs § V-_| Jaep.

Gescbicbte. 2 St. Deutsche Geschichte von der Reformation bis 1815 Eckertz. Heussner.

Geographie. 1 St. Geographie von Mitteleuropa mit Ausschluss deutschen Tiefebene, aach Kirchhoff. Kiihn.

Naturkunde. 2 St. S.: Botanik. W.: Zoologie: Glii HcUnuUh.

Mathematik. •"> St. Geometrie: Planimetrie nach Wittstein II VI A ■/.. T. repetitionsweise Konstruktionsaufgaben nach Wfickel I. und II A metik: Produkte, Quotienten, Teilbarkeil der Zahlen 1' imalbriiche, Verl Proportionen nach Beis § 11 33. Hellmuth.

Zeichnen. 2 St. (fakult.; mil 11 und Till komb. K>

Untertertia.

Ordinarius: Gymnasiallehrer Schmidt.

\{A ig ion. 2 St. S E ' W. : Apostelg

von Kirchenliedern, Kiihn.

Lateinisch. 9 Si Caesar bell Gall. IV \'l , 25 S matik

nach Ellendt-Seyffert. Miindlicbes Ubersetzen aus Ost<

34

Das Vokabularium zum Caesar von Schlee wurde auswendig gelernt. Wocbentlich eine Klassenarbeit , von Zeit zu Zeit ein Exercitium. 4 St. Schmidt. Ovid. Met. VIII, 620—724; XI, 85—145; VI, 317—381; VIII, 188—235; IV, 55—166; VIII, 273 bis 524. 2 St. Bader.

Griecbiscb. 7 St. Curtius Grarnmatik cap. 1 10 incl. Sehriftliches und rniind- licbes Ubersetzen sanitlicber Stticke, sowie Erlernen aller Vokabeln aus dem Elementarbucb von Wesener. Wocbentlich eine Klassenarbeit, Arens.

Deutscb. 2 St. Repetition der Lehre vom zusammengesetzten Satz. Lesen und Erklaren ausgewahlter Gedicbte aus dem Lesebuch von Hopf und Paulsiek. Deklamier- und Disponier-Ubungen. Alle 3 Wocben ein Aufsatz. Schmidt.

Franzosiscb. 2 St. Grammatik nacb Knebel § 13 60: Artikel, Substantiv, Adjektiv, Zahlwort, Fiirwort, Zeitwort zum Teil. tlbersetzungen aus Probst. Lektiire aus Liidecking. Exercitien und Extemporalien alle 14 Tage. Bosser.

Gescbichte. 2 St. Deutscbe Gescbichte von der Reformation bis 1815, nacb Eckertz. Kiihn.

Geograpbie. 1 St. Geographic von Mitteleuropa mit Ausscbluss der nord- deutschen Tiefebene. Kiihn.

Naturkunde. 2 St. S.: Botanik. W.: Zoologie: Wirbellose Tiere. Bosser.

Matbematik. 3 St. Aritbmetik nacb Heis § 1 24. Geometrie nacb "Witt- stein, Abschnitt I— IV. Bosser.

Zeicbnen (fakult. ; mit II und OIII komb.). Knoop.

Parallelklasseil (Nicht-Grieclien der Sekuuda und Tertia .

Engliscb. II. 4 St. Grammatik nacb Meffert von 108 239. Scbriftlicbe Ausarbeitungen aus England alle 14 Tage. Exercitien und Extemporalien abwecbselnd -alle 14 Tage. Lektiire: Tbe Albambra by "WasL Irving, 5 Scbilderungen und 5 langere Erzahhmgen. Vokabeln und einzelne Gedicbte gelernt. Jaep.

Engliscb. III. 4 St. Formenlebre und Syntax nacb Meffert bis §230. Lebre von der Ausspracbe. Exercitien und Extemporalien abwecbselnd alle 14 Tage. Vokabeln und Gedichte gelernt. Kleine Erzahhmgen als Diktate geschrieben und iibersetzt. Jaep.

Deutscb. II und III. 1 St. Lektiire von Archenholtz, Geschicbte des sieben- jiibrigen Krieges. Disponieriibungen im Anschluss au die Lektiire. Kiihn.

Zeicbnen. II und III. 2 St. Knoop.

Q u a r t a.

Ordinarius : Gymnasiallebrer Dr. Hachcs.

Religion. 2 St. Erstes und zweites H.iuptstiick ganz, zum Teil das dritte. Gesange, Spriiche, Katecbismus gelernt. Schaap.

Lateinisch. 9 St. Ostermanns Ubungsbuch fur Quarta pag. 1 110. Gram- matik nach Ellendt-Seyffert. Wocbentlicb Extemporalien. Ostermanns Vokabularium fiir Quarta gelernt. 5 St. Aus Cornelius Nepos wurden gelesen : Alcibiades, Lysander,

35

Thrasybulus, Conon, [phicrates, Chabrias, Phocion, Dion, Hamilcar, Hannibal Cato Atti- cus z. T. Memoriert wurde Hannibal zum Teil. 4 St. Hachez

Deutsch. 3 St. Lese-, Erz&hlungs- and Deklamationsiibungen nach dem Lese- buche von Hopf and Paulsiek. Memorieren von Gedichten. Grammatik: Wiederholung des Pensums fiir Qninta. Die Lebre vom einfacben und zusammi i Satz und der

Interpunktion. Etwa idle 10 Tage ein Aufsatz oder Diktat. Arms.

Pranzosisch. 4 St. Probst Vorschule, Abschnitt II V, 2. Miindliches und schriftliches Ubersetzen s&mtlicher Stticke sowie Erlernen der betreffenden Vokabeln. Wochentlich eine Klassenarbeit. Arms.

Geschichte. 2 St. Alte Geschichte aach Jager. Heussner.

Geograpbie. 2 St. Asien. AtVika. Amerika und Australien. Schmidt.

Naturgeschiehte. 2 St. S. : Botanik. \\'.: Reptilien, Ampbibien, Fische z. T. HeUmuth.

Matbematik. Geometrie aach Wittstein bis S '>-. Scliaap.

Rechnen. Zins-, Teilungs-, Flachenrechnung aach Sass, Teil II. Scliaap.

SchOnschreiben. 1 St. Sehaap.

Zeichnen. 1 St. Ku<><>]>.

Quinta.

Ordinarius : < 'and. Art ns

Religion. 2 St. Bibl. Geschichte des X. Test. Wiederholt wurde das [. Haupt- stiick, neu besprocben das II. Gesange, Spriiche, Katei Sehaap.

Lateinisch. 9 St. Unregelmassige Pormenlehre aach Ellendt-Seyffert, die wich- tigsten syntaktisehen Regeln nach Ostermann. Miindliches und schriftliches I bi sftmtlicher Stiicke aus Ostermanns Ubungsbuch fiir Quinta, Erlemung des Vokabulariums. Wochentlich Extemporalien. Arms.

Deutsoh. 2 St. Lesen, Erzahlen, Deklamieren nach dem Lesebuch von Hopf und Paulsiek. Grammatik: Wiederholung des Pensums fur Si

Anfangsgriinde der Sat/- und [nterpunktionslehre, sowie der Flexionslehre. Wochentlich Diktate oder kleine Aufsatze. Heussner.

FranzOsisch, 4 St. Probst, Vorschule, S 1 68. Miindliches und schriftliches Ubersetzen der entsprechenden Abschnitte. Vokabellernen. WSchentlich < \

arbeit. Schmidt.

Gescbichte. 1 St. Ausgew&hlte Erz&hlungen aus der deutschen Geschichte. HeUmuth.

Geographie. 2 Si. Europa, uach Seydlitz' Grundziigen der Geograpbie. Schramm.

Naturgeschiehte 2 St s Botanik W !»■• \ gel. HeUmuth.

Elechnen. 4 St. Ira Somraer: Division gemeiner Briiche, Decimalbruchrecbi Winter: Rechnen nach Sass, Teil 11 Sehaap.

Schfinscbreiben 2 St, Scltaap.

X e i cb n !• n. 2 St. Knoop

36 S e x t a.

Ordinarius : Lehrer Schaap.

Religion. 3 St. Gesehichten des Alt. Test. I. Hauptstiick. Gesange, Spriiche, Katechismus gelernt. Schaap.

Lateinisch. 9 St. Regelniiissige Formenlehre mit Ausschluss der Deponentien ; mimdliche und schriftliche Ubersetzungen aus Ostermanns Ubungsbuch fiir Sexta und Er- lernung des Vokabulariums ; wocbentlich em Extemporale. Rettmuth.

Deutseh. 3 St. Lektiire aus Hopf und Paulsieks Lesebuch fiir Sexta, Wieder- erzahlen des Gelesenen, Memorieren von Gedicbten; Redeteile, Formenlehre, der einfacbe Satz; Einiibung der Orthograpbie ; wochentlich ein Diktat. Hrtlmitth.

Geschichte. 1 St. S. : Siegfried- und Gudrunsage. W. : Trojaniscber Krieg. Schaap.

Geographic 2 St. Die Grundlehren der Geographie; Ubersieht der ganzen Eide. Schramm.

Rechnen. 4 St. Die vier Species in ganzen Zahlen, sowie Addition, Subtrak- tion und Multiplikation gemeiner Briiche. Schaap.

Naturgescbicbte. 2 St S. : Botanik. W. : Verschiedene Gattungen der Saugetiere. Hcllmuth.

Scbonschreiben. 2 St. Schaap.

Z e i c b u e n. 2 St. Knoop.

Der Gesangunterricht wurde in drei Abteilungen in 6 St. wocbentlich erteilt von MusiHehrer KJo.se.

Die Turniibung'en wahrend der Sommermonate leiteten die Gymnasiallehrer Schramm und Schmidt.

ft- Bcarbcitete Aufg^aben.

1. Aufgaben fiir die Klausurarbeiten der Abiturienten.

Michaelis 1884.

Deutscher Aufsatz : Warum misslang den Romern die Unterwerfung der Ger-

manen'? Lateinischer Aufsatz: Themistocles et Aristides sua uterque virtute res Athe-

niensiuni promoverunt. Mathematik : 1 . Von einem ausserbalb eines Kreises gegebenen

Punkte aus eine Sekante so zu ziehen, dass der dadurch entstehenden Sehne ein Peri-

pberiewinkel von gegebener Grosse entspricbt. 2. Von einera rechtwinkeligen Dreieck

kennt man die Sunime der Katheten a 4- b = 40 cm und einen spitzen Winkel a =

29° 53, 4'. Man soil die drei Seiten des Dreiecks berecbnen. --3. x-j-y=7;

x y

= 'As. 4. Wie viele Durcbscbnittspunkte konnen 20 gerade Linien bilden,

y x ib

von denen 6 unter sich parallel siud, 5 andere durch einen Punkt gehen und noch 4

andere sich in einem zweiten Punkte schneiden.

37

Ostern I 885. Deutscher Aufsatz: Eagen nach der Ermordung Siegfrieds. Lateinischer

Aufsatz: Scipionibus quid Etomani debuerint. - Mathematik: I. y 13; x4 -

y* = 3697. 2. Ein L7schichtiger dreiseitiger Kugelhaufen soil zu eineni I4scl vierseitigen umgesetzt werden. Wie viel Kugeln fehlen hierzu? ■'• Von einem Drei-

eck kennt man die Differenz zweier Seiten a b = 20 mm, die Hohe auf 'li>- kleinere derselben h = 39 mm und die dritte Seite c = 51 mm. Die un iel ti atei S iten and die Wiakel zu berechnen. 4. Wie verhali sich der Inhalf, eines gleichseitigen Cylinders zu dem eines gleichseitigen Kegels von ^leicher Oberflache?

2. In den oberen Klassen bearbeitete Aufsatze. 1. Prima.

Deutscher Aufsatz: S. : I. a. Warum preist der Chor am Schluss der Antigone Besonnenheif. als das hochste Gliick? b. Des Perikle> Verdienste um Atben. 2 Welches Bild entwirft uns Goethe in seinem Gedicht Hans Sachsens poetische Sendung \ Niirnberger Meistersiin^-erV 3. Das Itei'mmatorische in Freytags Markus Ktinig. 4.

Asthetische Wurdigung der Homerischen Teichoskopie II. III . W.: I. Wie malt B (Im Anschluss an Lessings Lankoon). 2. Einige Naturbilder aus Ho 3. T

Auf- und Niedergang. - 4. a. Griechenland und die Perserkriege, Rom und die Gallier- kriege, eine Parallele. b. Welche Einfliisse bildeten Goethe hauptsachlich in seiner •' in Frankfurt, und auf welehen Gebieten bewegte sich vorziiglich seine selbstandige Thatig- keit in jener Zeit? (Klassenaufsatz). f>. Kntspridit iIit Si ']<h"kl*-i-.-li. Aias der For-

derung des Aristoteles, dass in der TragSdie ••in im ganzen trefflicher .Mann durcl Fehler gestiirzt wird? (>. Die Verdienste der beiden ersten sachsischen Kaiser am das Beieh und die Kirche.

Lateinischer Aufsatz: S. : I. Pausanias magnam belli gloriam turpi morte macu- lavit, 2. Amor patriae quantum valeal ad virtutem excitandam, exemplis e veterum

memoria petitis demonstretur. •"■ De Pisistrati vita el in rem publicam Atheniensium

mentis. 4. Themistocles &i Aristides sua uterque virtute res Atheniensium promoverunt. W.: 1. niud Livii externus timor maximum concordiae vinclura quam veram sit, ex rerum nienniria illustrctur. 2. Deleta Karthago quid commodi quid deti'imenti Romanis artulerit. 3. Sitne probanda Epaminondae sententia, qui Boeotiam ' /,>.-.. ',>■/ i^. unit- appellavit. 4. Demosthenes et Cicero vi dicendi, amore patriae, vitae exitu simillimi. o Scipiouibus quid Romani Jelmevinl

2. Sekunda.

Deutscher Aufsatz: S la. Welche Bedeuhmg liat die Riccaut-Scene sings Minna von Barnhelm ? b. Wie wird sich die Erzithlung der Burgscb wenn niohl Damon, sondern Phintios zum Trager der [dee geinacht wird? 2.

Neugier von ihrer edlen und von ihrer gemeinen Seite. b. Exposition im ers( vnn ■llrniiann und Dorothea . •*>. Die Episode vom Brande des Stadtchens in ihrem

Verhaltnis zur Haupthandlung. 4. Gliick and t « 1 :i - . \\ ie bald bricht dasl I

W.: 1. a. 1st Schillers Auifassung der Phiiaken vollkommen iutreffend, wenn i

38

^Iieh umwohnt mit glanzendem Aug' das Volk der Phiiaken, Immer ist's Sonntag, es dreht immer am Herd sich der Spiess« ? b. Exposition im ersten Gesange der Odyssee. - - 2. a. Was sagt Schiller in seiner Ab- handlung fur und wider die Gesetzgebung des Lykurg? b. Bei welchen Anlassen wird die Glocke gelautet? 3. Die Exposition in Schillers sJungfrau von Orleans*. 4. Wallensteins Abfall vom Kaiser (nacb Schillers Trilogie). 5. Der Ehein des Deutschen Lieblingsstrom. 6. Marias und Elisabeths Begegnung im Park zu Fotheringhay.

Lateinischer Aufsatz (Obersekunda) : 1. De pugna Marathonia. --2. Romani quid a praedonibus passi sint. 3. De Romuli in rempublicam meritis. 4. Quern vitae exitum habuerit Priamus.

C. EingeFiilirte Eelirfoiicber (von Ostern 1885).

1. Religionsunterricht. In Sexta, Quinta, Quarta: Preuss, biblische Ge- scHchte. Lathers kleiner Katechismus. In Tertia Prima: Bibel. In Prima: Nov. test, graece ed. Teschendorf.

2. Deutsch. In Sexta Tertia: Hopf und Paulsiek, Lesebuch. In Prima: Kluge, Geschichte der deutschen National-Litteratur.

3. Lateinisch. J) In alien Klassen: Ellendt-Seyffert, Grammatik In Sexta Quarta: Ostermann, Ubungsbuch mit Vokabularium. Lhomond, Urbis Romae viri illustres. In Tertia: Ostermann und das Vokabularium zu Caesar von Schlee. In Sekunda und Prima: Siipfle, Aufgaben II.

4. Griechisch. x) Tertia Prima: Curtius, Schulgrammatik. In Untertertia: Wesener, Griechisches Elementarbuch I. In Obertertia: Wesener IT. In Sekunda: Bohme, Aufgaben.

5. Hebraisch. In Sekunda und Prima: Kautzsch, Grammatik und Ubungsbuch.

6. Franzosisch. In Quinta und Quarta: Probst, Vorschule. In Tertia: Probst, Ubungsbuch I, Lesebuch von Liidecking- I. In Tertia und Sekunda: Knebel, Grammatik.

7. Englisch. In Sekunda und Prima: Meffert, Grammatik. Jaep, England.

8. Geschichte2) In Quarta: Jager, Hiilfsbuch. In Tertia: Eckertz, Hiilfs- buch. In Sekunda und Prima: Herbst, Hiilfsbuch.

9. Geographie. 2) In Sexta und Quinta: Seydlitz, Grundziige der Geographie. Quarta Sekunda: Kirchhoff, Schulgeographie.

10. Mathematik und Rechnen. In Sexta und Quinta: II. Rechenheft f. d. Eiirstentum. In Quinta und Quarta: Sass, Rechenbuch II. In Quarta Prima: Heis. Sammlung von Beispielen. In Tertia Prima: Wittstein, Geometric Wockel, Geometrie. Tn Sekunda und Prima: August, Logarithmentafeln.

11. Naturkunde. In Sexta Tertia: Leunis, Analytischer Leitfaden der Naturge- schichte. In Sekunda und Prima : Koppe, Anfangsgriinde der Physik. Fliedner, Aufgaben.

') Von den gelesenen lateinischen und grieehisehen Schriftstellern sind ftir den Schulgebraueh die Teubnerschen Textausgaben eingefiihrt. Z>i empfehlen sind von Wiirterbiichevn fur das Griechische Benseler, fiir das Lateiniscbe Georges oder Heinichen.

2) FUr den Geschichtsunlerricht wild Kieperts Atlae antiquus und Putzgers historischer Schulatlas empfohlen ; fiir den geographischen Unterricht Debes' Schulatlas.

39

II. Chronik des Gymnasiums.

Der Kursus des Schuljahres 1884 s"> begann am 21. April L884

Al- tfachtrag zu der Feier der Enthiillung des Vossdenkmals I des vorj. Progr. S. 29 ff.) sei erwahnt, dasa dieselbe aoch durch eine kleine Festschrift des Herrn Prof. Aug. Duhr zu Friedland in Meek] ausgezeichnet wurde, namlich eim setzung des Greibelschen Gedichtes Rutin in homerischerj Bexam< elis Geiliflii Eu tin urn grsiecis versibus translatum honori civitatis Eutinensis die a tissimo, quo Joannis Henrici Vossii sigrtum in ipsorum oppido constitutum est, dedicavit Augustus Duhr Fridlandiensis. Prid. Non. Jul. a. MDCCCLXXXH1 .

An Stelle des schon vor dem Schluss des vorigen Schuljahres aus seiner I Stellung wieder ausgeschiedenen ilusikdirektors Herrn Bastian wurde Kerr Organist Klose aus Neumiinster hierher berufen, del am 26. Mai sein Amt als Musiklehrer an aasium antrai.

Carl Christian Hermann Klose, geb. zu Hamburg am 8. April l- - 1st:; das Johani darauf Mu-ik zu Han

Weiimachten 1881 Organist zu Neumiinster in Holstein.

D;i- Waldfest wurde am 4. Juli nachmittags auch diesmal ebenso wie in Jen beiden vorhergehenden Jahren astigsten Wettei in sel freudigi Stimi

unter zab.lreicb.er Beteiligung gefeiert.

Am -. September fand in der iiblicheD Weise I des Sedanfestes si tf

Die Festrede bieU Eerr Oberlehrer Dr. Bader. Am Nachmittage macht< unter zahlreicber Beteiligung von Ai der Schiiler einen Ausflug nach I rremsmiihlen.

Die scbriftliche Maturitatspriifung fur das Sonrmerhalbjabr find si I lii> 23. August, die miindliche unter dem Vorsitze des Regierungskommiss •• II schulrat Ramsauer am 9. September.

Am 19. September wurde der fJnterrii t/t. um den Schulern G

zu geben sich das in der Nahe stattfindende Manbver anzusi

\'nm 17. Nov. bis 26. .Ian. wurden die Unterrichtsstunden wi ' l ;nkel-

heit wieder von s' .• I1: Dhr zusammengelegi I '• Zeichei nterricht der Tertia und der GesangunterricW musste fur diese Zeii wieder ausfallen.

Der Bau einer Turnhalle is< nun genehmigt und wird hoffentlich bald in Au- griff genommen werden.

Durcb AllerhOchste Entschliessung vom 21. Januar d. -I wurdi Herrn Dr. Bosser der Professortitel erteilt.

Die -idiriftlielie Maturitatspriifung fur das Winterhalbjahr fand - 21. Februar, die miindliche unter dem \ B

scbulrat Ramsauer am 13. M

Mit Genehmigung der Regierung wird kunftig an dem bisher d( gegebenen Nachmittag vor dem Buss- und Bettage unterrichtet werden der Fastnacht-Nachmittag frei sein. So fie] am 17 Febr nachi Unterrichl aus.

40

Die Schiilerbibliothek des Oynmasiums, welehe unter der Verwaltung des Herrn G}-rnnasiallehrer Schramm steht, wurde aus dem noch vorhaudenen Gelde (s. Chron. d. vor. Jahres S. 31) und durch Beitrage der Schtiler wieder wesentlich vermehrt.

Abgesehen von kleineren Gaben verschiedener Verlagskandlungen dankt das Gym- nasium besonders fur die reiche Sammlung von Schulbiicbern und Textausgaben , welche die Yerlagshandlung von Freytag in Leipzig iibersandte.

Die Gymnasialvorschule PnYatscbule) zahlte im Sommer 19, im Winter 26 Schiiler. Den Hauptunterricht erteilte wie bisher Herr Lehrer Blaurock, 5 St. Rechnen in der ersten Abteilung gab Herr Lehrer Schaap, 1 St. Deutseh in derselben Abt. im W. der Direktor.

III. Statistisches.

A. Lehrer.

1. Direktor: Dr. Friedrich Heussner. 2. Oberlehrer: Prof. Dr. Georg Jaep, Prof. Dr. Ferdinand Bosser. Dr. Franz Bader, Anton Kiihn. 3. Ordentliche Gym- nasiallehrer: Albert Schramm. Hugo Schmidt, Dr. Karl Hachez. Mit Versehun? der vierten ordentl. Lehrerstelle war beauftragt Cand. August Arens. 4. Elementarlehrer : Eduard Schaap. 5. Wissensebaftl. Hiilfslehrer: Adolf Hellmuth 6. Technisehe Lehrer: Adolf Knoop 'fur den ZeichenunterrieliO . Hermann Klose (fur den Gesang- unterricbi

B. ScliBsler. 1. Frequenz.

Die Anstalt wurde wahrend des Scbulj aires von 168 Sckiilern besucht.

Das Sommerhalbjahr Legann mit 163 Scbtilern :

I 17 II 23 OUT 21 LIU 31 IV 27 Aus der Stadt Eutin : 9' 10 9 19 11

Aus d. iibrigen Fiirstent. : 17 3 3 5

Nicbt aus dem Fiirstent. : 7 6 9 9 11

Im Laufe des Sommerhalbjabrs und zu Michaelis gingen ab I 3. II 1, OIII 1, Fill 1, IV 3, VI 1 = 10; es traten ein in I 1, UHI 1, IV 1. V 1 = 4.

Es ergibt sicb danacb fur das Winterbalbjahr folgende Verteilung :

I 15 II 22 OIII 20 nil 31 IV 25 V 22 " VI 22 = 157. Aus der Stadt Eutin: 8 10 9 18 11 14 14 = 84.

Aus d. iibrigen Fiirstent.: 16 2 3 4 3 3= 22.

Nicht aus dem Fiirstent. : 6 6 9 10 10 5 5= 51.

Im Laufe des Winternalbjahrs gingen ab aus LTII 1, IV 1. VI 1, es trat ein in VI 1.

Bestand am 10. Mara 1885 I 15. II 22, OIH 20, Fill 30, IV 24 V 22 AT 22 = 155.

An dem Kursus der Parallelklassen uabmen teil im S. : II 2. Ill 7. im W.: II 1, III 6 Schiiler. Ausser diesen nahmen am Zeichenunterricht teil aus III im S. : 8. iniW.: 6. Am englischen Onterricht nahmen teil im S. : I 6, II 11, im W.: I 3, LT 11; im hebraiscben Fnterricht im S. : I 4, H 9, im W. : I 3. II 8.

21

VI

23

=

163

14

15

=

87

3

3

=

25

4

5

=

51

41

2. Alphabetisches Verzeichnis samtlieher Schiiler, welche im Laufe des Schuljahres das Gymnasium besueht haben.

Dei- Ortsname gibl '!>jn B Scl iler an; diejenigen S

ein Ort niclit angegeben ist, siml von bier. - * bez - i.-ihres.

Prima 18. v. Beaulieu-Marconnay, Karl. *v. Bernstorff, Ernst. Koberg Lauenburg . Bock. Georg. Burescb, Gustav. Kiel. v. Burgsdorff, Sans. Potsdam. Deetjen, Beinrich. Gleschendorf. Frantz, Otto. Hellwag, Gustav. Lehfeldt, Johannes.

fv. Maltzahn, Ludolf. Peccatel b. Penzlin. Meyn, Adolf. (Jetersen. Miicke, Ferdinand. Muus, Eeinrich.

Reimers, < Ihristian. Fitzbeck b Cellingh. Schmidl Fi i< drich. Samburg. Warns. Julius. *v. Wedderkop, Magnus. •Witl Friedrich. Neustadt.

Sekunda 23. a. t Ibersekunda 11. \. Burgsdorff Alexander. Potsdam. Bredfeldt, Bermann. Feddersen, Ludwig. Etosenhof. Fock, Georg. Ahrensbok. Hellwag, Wilbelm. Reuter, Adolf. Ahrensbok. Rodenberg, Fritz. *Rohlfs Bugo Ahren Schmidt, Alfred. Neumiinster, Tietgens, Ernst. Malente. Werner, Wilhelm. Hamburg.

I). Dntersekundi Bredfeldt, August. Burchardi, G Hamerich, Otto. Bel Hellwag, Rudolf. KrSsrer, Paul.

IL'

Maltzahn Jasper. Vanselow. Pauli, Karl.

< rraf zu Rantzau, [Jlrich. Schnauer, Heinrich. Gothendorf.

olf, Wilhelm. Schoi Tiedge, Ott( Witl Wilhelm.

Obertertia 21.

' Marxdorf.

Behmcker I I

Bouchholtz, Paul. Schwerin i. M. Bunnies, Karl. Hasbruch.

Hermann * '■ endorf. burg. Drenckhan, Otl Estorflf, Ludwig. I! tong, Carl. Hellwag, Karl. Beussner, Alfred, rnhiilsen,

Muus, Bans. Eel i Isdorf. Ohrt, Paul. Oldenburg ire l Pfannei Kornick.

u Rantzau. Christ

bau, Wilhelm. Lehmkamp. Schramm, Ludwig II Wagner P Winckelmann, Paul.

I'ntertertia .">. Bbhmi

B sch, Wilhelm. B Dittmann, Gusl \ '

Dohm, Otto B Dohm I Ebel, H. nuann. I

42

Janus. Karl.

•Kakler, Anton. Hansiihn.

Km irr, Wilhelm.

Langenheim. Wilhelm. Bergfeld.

Langenheim, Otto. Bergfeld.

Lienau, Karl.

Lienau, Robert.

Loeck, Hermann. Schonberg.

Meeke, Paul.

Graf AW Rantzau, Ernst.

Reeder, Alfred.

Reuter, Emil. Akrensbok.

Schafer, Karl.

Schlafke, Karl.

*v. Schlatter, Alexander.

Sckftning, Karl.

Streitwolf, Kurt. Schonberg.

f v. Thiingen, Wendt. Rossbach b. Zeitlofs

Ufen, Otto. [(Baiern).

Wagner, Hermann.

Wallis, Louis. Hamburg.

Warns, Max.

AViemken, Paul.

Winckelmann, Max.

Quarta 28.

Baumann, Fritz. London.

Baumann, Karl. London.

Bielfeld, Leopold. Shanghai.

Breier, Ernst. Ratekau.

*Brennan, William. Tarnsui auf Formosa.

Bunnies, Robert. Hasbruch.

Drenckhan, Karl. Stendorf.

*Ehlers, Otto. Sieversdorf.

Frick, Karl.

Giesler, Ernst.

*Grambeek, Wilhelm. Hamburg.

Hammericb, August. Hamburg.

Hartong, Heinrich.

Heidenreick, Karl.

Hellwag, Fritz.

Huusfeldt, Heinrick. Nortorf.

fJessen, Waltker. Itzehoe.

Kirkerup, Waltker. Wandsbeck.

Knorr, Friedrich.

Knudseu, August.

Kiihl, Max. Schonwalde.

Leer, Herbert.

Mecke, Oskar.

*Pauli, Wilhelm.

Sckletk, Konrad. Klausdorf.

Schmidt, Julius. Kiel.

Schroder, Arthur. Monte-Christo in Brasi-

Sckultze, Max. [lien.

Quinta 22. Aewerdieck, Friedrich. Bade, Peter. Gremsmiihlen. Ebel, Paul. Eblers, August. Hein, Gustav. Heussner, Hermann. Hingst, Hermann. Hirschfeldt, Christian. Hirschfeldt, Rudolf. Inhulsen, Walther. Janus, Kuno. Lienau, Hermann. Limburg, Friedrich. Liibeck. Lindemann, Ernst. Robel. Muus, Wilkelm. Eckelsdorf. Ostermayer, Karlos. Petersen, Friedrich.

Richelsen, Heinrich. Marienwalde b. Molln. Schafer, Friedrich.

Schroder, Gustav. Monte-Christo in Bra- f Stachow, Hermann. Hamburg. [silien.

Studt, Eduard. Schonwalde.

Sexta 24. Blaurock, Wilhelm. Bosser, Hermann. Brieckle, Otto. Hassendorf. Carstens, Karl. Dorring, Gustav. *Dose, Fritz. Drenckkan, Ernst. Drenckhan, Hans. Stendorf.

4:;

Ebel, Karl.

Gosau, Karl. Kletkamp.

Bingst, Konrad.

Janus, Wilhelm.

v. Ludowig, Priedrich Minister

( Hderog, .Max.

Reinberg, Ludwig.

| Relling, Otto.

Rieckmann, Paul. Neudorf.

Sager Detlef. Beutiner Bof.

Schildknecht, Paul.

Schluter Bans

Schrod< r, Kai log Monte-( ihristo in

Sommer, Johannes.

*Valsechi, Johannes.

rmann, Bernhard [1

Bra- ilien.

3. Die Maturitatsprufung bestanden folgi S aiiler:

1 1. I.

gion's-

Stand des ....

in hlti-r

X a in e.

( reburtsort.

\\ ohnort.

kennt- Vati

Gym- ., .

1 leruf.

in 9. September 1 88 1.

. Bernsdorff, Ernst. Muhlenrade.

1. Febr. 61.

ev.

S

2' ( Medizin.

Vitt, Friedrich. Neustadi i B

5. Juli 63.

ev.

Sehuhraachenn. .\\ :

.)

Wedderkop, Magn, Vechta.

1l'..m.,i/i;i

>'\ .

i >beramtsricht. Eutin.

llVi

Jura.

in 1 3. Mftrz 1885.

chmidt, Priedrich. Mexiko.

19.Febr.64.

Kaufmann. Bamburg.

3

2

[ellwag, Gustav, Innsbruck.

19 Juni64.

ev.

B audit ! itin.

3

2

[iicke, Ferdinand. Eutin.

26. Jan. 66

i

< Iberreg -Rat. Eutin.

2

Jura.

Viinis, Julius. Meldorf.

29.Sep1 65.

<'\

Dro uist. tin.

10

2

Jura.

< Ihristian.

Pitzbeck.

10. Mai 64.

ev.

Lamlwirt. Fitzl

4

2

Jura.

IY. Sammlungen.

1. IM«k CrrossherzogXiclie ollViiiliclw itiMioiink

ist iii dem Letzterj Jahre inn 120 Bande verruehrl worden.

Tagebuch iiber Dr Martin Luther, g-efiihrl von Dr Conrad Cordatus 1537. Zum ersten Male herausg tod Wrampelmeyer. lit': 1 3 Baupt, Die Vizelinskirchen.

Eschen, Beitrage mr Geschichte und Gemeinde Struckhausen. Oncken, All ichichte in Einzeldarstellungen. Al>t. 7s 92. Geschichtschreiber der deuts \

zeit. Lief. 72 74. Falck, Staatsbiirgerliches Magazin. Bd. 1 5. 8. n<

der -li ii ersten Bande. Der Neue Plutarch, herausg. \"it R. von Gottschall Bd. 10.

Bansische Geschichtsblatter. Jahrg. 1883 E J ichtederii

Sachsen vereinigten Gebiete Grilnhagen, Geschichte Schl< 1 Die Chro-

niK.-n der deutschen Stadte. Bd. 19 Litbeck Erstei Bd. Bub<

reichs. Bd. 1. Egelhaaf, Deutsche Geschichte ira Zeitalter dei H Ranke, Weltgeschichte Bd. 5, a und b. II . R en und I'rkunden

wig-Holsteinischen Geschichte I lift I •"> Bof- i I Si tshandbuch des

ogtums Oldenburg Fiir L884. G thaischer genealogischer Bofkalender I

Preussiscbe Jahrbttchei lv>l Petennam Geogrnphische Mitteilungen >-•

44

Ergiinzungskeften 74. 75. 7G. Reuleaux, Erne Reise quer (lurch. Indien i. J. 1881. Dorenwell und Hummel, Charakterbilder aus deutschen Gauen, Stadten und Statten. 2 Bde. - - Sach, Die deutsche Heimat. v. Stintzing, Geschichte der deutschen Reehts- -wissensehaft. Abt. 2. -- Allgemeine deutsche Biographie. Lief. 92 100. Alberti, Lexikou der Schleswig-Holst.-Lauenburgischen und Eutinischen Sehriftsteller von 18G6 bis 82. Lief. 1—6. Strehlke, Gothes Briefe. Lief. 21—27. Herders samtliche Werke, herausg. von Suphan. Bd. 28. 7. Aus deutschen Lesebfichern. Dichtungen in Poesie und Prosa, fiir Schule und Haus. Herausg. von R. und W. Dietlein. Gosche und Polack. 3 Bde. 0. Brahm, Heinrich von Kleist. W. Scherer, Jacob Grimm. Briefwechsel zwischen Jacob und Wilhelm Grimm, Dahlmann und Gervinus. Bd. 1. Speidel, Bilder aus der Schillerzeit. J. G. Rist's Lebenserinnerungen, herausg. von Poel. Teil 1. Naumann, Illustrierte Musikgeschichte. Lief. 29. Litterariscb.es Zentralblatt. Unsere Zeit. Bergk, Griechische Litteraturgeschichte. Bd. 3. Aischylos, von Droysen. Zeller, Vortrage und Abhandlungen. Dritte Sammlung. Trendelenburg, Die Laokoon- gruppe. Pkilologisehe Rundschau. Neue Jahrbucher fiir Philologie und Piidagogik. - Bursiau, Jahresbericht fiber die Fortscbritte der klassischen Altertumswissenschaft. Zeitschrift fiir das Gymnasialwesen. -- Gymnasium. Grimm, Deutsches Worterbuch, Bd. 4. Abt. 1. Zweite Halfte. Lief. (i. Bd. (!. Lief. 12. 13. Bd. 7. Lief. 5. 6. - Diefenbacb und Wiilcker, Hocli- und Niederdeutsches Worterbuch der mittleren und neueren Zeit zur Ergiinzung der vorhandenen Worterbiicher insbesondere des der Briider Grimm. Lief. 5 und 6. Miillenhoff, Deutsche Altertumskunde. V. 1. Zeitschrift fiir deutsche Philologie , herausg. von Hopfner und Zacher. Zeitschrift fiir romanische Philologie, herausg. von Grober.

Herbartsche Reliquien. Ein Supplement zu Herbarts siimtlichen Werken, herausg. von Ziller. Ziller, Allgemeine Piidagogik. Statistik der hoheren Schulen Deutsch- lands. Centralblatt fiir die gesamte ITnterrichtsvenvaltung in Preussen.

Weinhold, Experimentalphysik. Leunis, Synopsis der drei Naturreiche, herausg. von Ludwig. Teil 1. Bd. 1 und 2. Abt. 1. Miiller-Pouillet, Physik. Neueste Ausg. ■I Bde. Annalen der Physik und Chemie. Horl'mann. Zeitschrift fiir mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterricbt. Klein, Astronomische Abende. Malberg, Uber die Einheit aller Kraft. Vierteljahrsschrift fiir gericbtliche Medizin und offentliches Sa- nitatswesen. Bd. 39. 40. und 2. Supplementheft. Deutsche Vierteljahrsschrift fiir offent- liche Gesundheitspflege. Bd. 15. l(i. Ersch und Gruber, Allgemeine Encyklopiidie. II. 35. 36.

Wir danken fiir folgende Geschenke :

Von Sr. KSniglichen Hoheit dem Grossherzoge : Zeitfragen des cbristlichen Volkslebens. (13 Hefte oder 10 Bde.

Vom Grossberzoglicben Staatsministerium: Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums.

Von der Kieler Universitatsbibliotbek : Die Klosterbibliothek zu Bordesholm und die Gottorper Bibliothek. Drei bibliograjthische Qntersuchungen von E. Steffenhagen und A. Wetzel. -- Jahresbericht fiber die Kieler Universitats-Bibliotbek iss784.

45

Von Fraulein J. Specht : Schiitze, Holsteinisches [diotikon, ein Beitrag zur Volkssittengeschiclite I Bde. Oken, Allgemeine Naturgeschichte fur alle Stande. Nebst Al

Von Herrii Hofrai Dr, Pauli: Pauli, liber Smyrna. -- Pauli, Uber Chios

Von Herrn < >bers< Ettider : Uber den Nord-( Jstsee-Kanal ; f> Brosebiiren nebst Karten, aus den Jabren 1864

Von Geh. Schulral Dr. Pansch: Scbriften des Naturwiesenscbaftlichen Vereins fiir Schleswig-B i i!1 Hefti -v. Alten, Der Maler Asmus Jacob Carstens. Nebst Verzeichnis seiner Werke. - Sense, Friedrich Wilhelm Ilf. - - Sanders, Das Volksleben der Griechen.

3. IMiysikalisches Ital>iii<»t.

Angescbafft wurden: Plateau's Apparat zu Versucben mil sehwimmender Olkugel; ein vollstandiger Cbladniscber Apparai 2 unisono gestimmti Stimmgabeln , die f-hif mit Schieber. 1 Modell einer Pendeluhr mit Kontaktvorrichtung zum Betrieb eii Zi »erwerks. 1 Modell eines Stossbebers. I Nivellierlatte. Eine a erhielt die

Sftmmlung durch das von Herrn X. X. dahier geschenkte M Dampfmaschine.

3. Xaiarliistorisclu' Saiumluii;;<'ii.

Gekauft wurde ein eescbliffener Achat.

Offentliclie Priifung iiml Schlussfeier.

DoiincrKtag- <h*n 24». mid Freitag' <I<mi 27. Marz.

nDonnerstag1.

Sexta 9 1(> rbr. Latein. WH. Hellmutb Deklamation U Lebrer Scbaa]

({iiinta 10 11 Uhr. Etechnen. Lehrer Si Di lamation. Latein. Can.'.

Quarta 11 12 Uhr. Franzbsisch. Cand Arens Deklamation. Cornel. Dr. rJ

Dntertertia3 tUhr. Mathematik. Prof. Di BOsser. Deklamation I GL.Schnridt

Obertertia4 5Uhr. Geographic. Oberl. Kuhn. Deklamation Schramm.

ZF\reita,g".

Sekunda8 9Uhr. FranzBsisch Prof Di Jaep. Deklam I Prima 9 10 Uhr. Horaz. Der Direktor Geschichte. Oberl. Kuhn.

IO'/i "Cri^r Sclal-uissfeier. Choralgesang : Lobe det Herren etc V 1 uiul 2.

46

Lateinische Valediktionsrede des Abiturienten F. Schmidt.

Gemischter Chor: »Gott, deine Giite reicht so weit< von Grell. Deutsche Valediktionsrede des Abiturienten J. Warns.

Gemischter Chor: Leise zieht duich mein Gemut<. Entlassung der Abiturienten durch den Direktor.

Gemischter Chor: Preis und Anbetung sei unserem Gott<. Motette von Einck. Mitteilung der Versetzungen und Austeilung der Zeugnisse.

Das neue Schuljahr vrird Montag den 13. April nachmittags 3 Uhr mit einer gemeinsamen Andacht eroffnet.

Die Aufnahmepriifung der neu zugehenden Schtiler findet Montag den 13. April von morgens 8 Uhr statt, Jeder aufzunehmende Schiiler hat einen Tauf- oder Geburts- schein, ein Impf- resp. Revaecinationsattest uud ein Abgangszeugnis der vorher von ihm besuchten Anstalt vorzulegen.

Die Ferienordnuug fiir das kommende Schuljahr wurde in folgender Weise fest- gesetzt: Pfingstferien: Schluss des Unterrichts Freitag den 22. Mai, Wiederanfapc Montag den 1. Juni; Sommerferien: Schluss d. U. Sonnabend den 4. Juli, Wiederan- fang Montag den 3. August; Herbstferien: Schluss d. TJ. Sonnabend den 2G. September, Wiederanfang Montag den 12. Oktober; Weihnachtsferien: Schluss d. U. Sonnabend den 19. Dezember, Wiederanfang Montag den 4. Januar.

Dr. F. Heussner.

-^e-X-a*

X

(X)

X2

r.

+2

C

J

oc

o

©

-i

d

o

■-

d

~

rt

^i

«

IN

;i

n

<N

sw

H

~

5

••*

[c

Q

r<

fa l 1

61

P.

•*

7.

_ - ^ =

=

1— 1

&

C

IN

0 - ■'-

K P3 C /.

:- :

- ~ ?<.

S S e _ ^ /

r. :r 7 1

'3 s:

J=

a,

:-'

- - 1 5 a>.fi

I

t>

a -

St

o

•J

r.

z --

'3

IN

N

-K

<M ■* N

cs

N

5

oi

j;

c b c a

-g

_• /

|

3

1—1

0)

5b

o

'S

.r.c— '-

S £

T

<

c

•-;

p-a.

- - /.

X

'—

K

.5

M

IN

OS

CI -*

N

4

.g

s ■=

t— 1 h- 1 i

:c ? be

s 5 B "S cb

•|

.2 -a 5

T

--

-s.

S ,-. x,

-

« e -

_:c

-

ti --. 71

IN

7-1 "M

i - ?i

■3 ^

1— '

3

,

. Z

. 4=

■7.

3

c

S Si

T

"

=

a.

IN

sa fa

■2 E

N

3i

e: e-i

5

71

H

5 "S

.2

- . a, _= "a 5

RE

: - =

•3 3 S

faW

3 PMC

JOO

M _" -

c

-

r:

71 M

-T 71

/_ r i : i

n 71 7i

o

>o

N

■=.

,S -a

a ja a

P.M

^ ■= '.i

1H

•5 8 |

- c5 Q

53 Ph

a.

.^ - '-

B

ri 77 k

71 7 1

-r 71

ce

ri m m

a.

I

Ja

a

09

OT

gh-i

Wt3

<X>

ca

fa. <U m

OT

:0

PQ

■in

ca-

a 3

i

ad

s-

cj -

Sh

A

+3

•3

s-

43

o -^

a.

os £

o OT

§ J3

OT

c a, ' u

o o a

o d

e

fa

o

-

o

u

i

:

O

M P

_ 3

-5

- - -

s

^

x

-

644243

sity of British Columbia Library

-)TTE DATE

3 9424 01206 6129

7 ' *

.^^

n*

.^'7

~S1

oCfl

J

K_ . IB ^B

;