EERESKUNDE 37 3. 12 ?ft 12 , 1 )BA HEFT 144 DIE DEUTSCHE FLAGGE KAPITÄN J. F. OBERBIBLIOTI DES REICHS-MARINE-AMTS HERAUSGEGEBEN VOM INSTITUT FÜR MEERESKUNDE AN DER UNIVERSITÄT BERLIN BERLIN 1918 / ERNST SIEGFRIED MITTLER UND SOHN KOCHSTRASSE 68—71 12. JAHRGANG, 12. HEFT PREIS 1 ,— MARK ^ MEERESKUNDE ^ SAMMLUNG VOLKSTÜMLICHER VORTRAGE Bisher erschienen folgende Hefte: Das Museum für Meereskunde. Von Prof. Dr. A. Penck. Die Meeresräume, ihre Wasserfüllung und ihre Küsten. Flaschenposten und treibende Wracks. Von Prof. Dr. 0. Krümmel. Das Eis des Meeres. Von Dr. L. Mecking. Die Küste der englischen Riviera, Von H. Spethmann. Unsere Kalisalzlager ein Geschenk des Meeres, Von W. Stahlberg, Der Deichschutz an Deutschlands Küsten. Von Dr. W. Behrmann. Der Golfstrom, Von Dr. Ludvvrig Mecking. Meer und Küste von Rügen bis Alsen. Von H. Spethmann, Tier- und Pflanzenwelt des Meeres. über marine Sedimente und ihre Benutzung zur Zeitbestimmung. Von Dr, G, Braun, Die Meeressäugetiere, Ihre Stammesgeschichte, Von Prof, O, Abel, Die westindischen Korallenriffe. Von Dr, R, Hartmeyer, Das Reich des Todes im Meer. Von Walter Stahlberg, Tierische Wanderungen im Meere. Von Prof, R, Woltereck, Die Scholle, ein Nutzfisch der deutschen Meere, Von Dr. V, Franz, Gefiederte Bewohner des Meeres. Von Dr, K, Wenke, Das schwimmende Leben der Hochsee. Von Dr, G, H, Fowler, Tierisches Licht in der Tiefsee. Von Prof, Dr, E, Mangold, Neue Forschungen über die Biologie der Tiefsee. Von Professor Dr, F, Doflein. Die zoologische Station inNeapel. Von Prof, Dr, Armin v,Tschermak, Wehr und Schutz der Meerestiere. Von Dr, L, Glaesner, Geschichte, Seekriegsgeschichte, Lebenserinnerungen. Die deutsche Handelsmarine im 19, Jahrhundert, Von Dr, W, Vogel, Die Anfänge der Nordpolarforschung. Von Dr, P, Dinse, Zeitalter der Entdeckungen. Von S, Günther, Der Seeraub. Eine geographisch-historische Skizze, Von Dr, P, Dinse. Die Kontinentalsperre. Von Rob. Hoeniger. Nordische Seefahrten im früheren Mittelalter. Von Dr. W. Vogel. Die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07. Von Dr. Franz Hochstetter. Die Fahrten eines deutschen Seemanns um die Mitte des 19. Jahr- hunderts, Aufzeichnungen des Segelschiff-Kapitäns G, W, Kroß, Die Schiffahrt auf den Karolinen und Marshallinseln. Von Dr. P, Hambruch, Die Namen der Schiffe. Von Dr, W, Vogel, Ein Ausflug nach Sansego in der Adria. Von Dr, L, Glaesner, Deutschlands Lage z. Meere im Wandel der Zeiten. Von Dr, W, V o g e 1, Handelswege im Ostseegebiet in alter u. neuer Zeit. Von Chr, Reuter, Ostseehandel und Landwirtschaft. Von Chr, Reuter, Die Nautik im Altertum. Von Dr, Aug, Koste r. Das Seekriegsrecht im jetzigen Kriege. Von Johannes Neuberg, Die südeuropäischen Staaten und unser Krieg. Von Prof, Dr, Alfred Merz, Englands Willkür und bisherige Allmacht zur See. Von Vize- admiral z, D, Hermann Kirchhoff, Triest und Venedig. Von Dr, Leopold Glaesner, Politisch-geographische Lehren des Krieges, Von Prof, Dr, A, P e n c k. ezi ezi Pre:s jedes Heftes Ml, bi izs MEERESKUNDE SAMMLUNG VOLKSTÜMLICHER VORTRÄGE ZUM VERSTÄNDNIS DER NATIONALEN BEDEUTUNG VON MEER UND SEEWESEN ZWÖLFTER JAHRGANG ZWOLTES HEFT Die deutsche Flagge, Von Kapitän z. S. z. D. J. F. Meuß^. ns, die Mrir in der Flagge das Sinnbild der Macht und Größe unseres Vaterlandes zu sehen ge- wohnt sind, für dessen Ehre und Verteidigung wir Blut und Gut einsetzen, will es fast unglaublich er- scheinen, daß Merkel im Jahre 1848 mit Recht schreiben konnte'-): ,,Es ist nirgends eine Spur, daß das heilige Deutsche Reich zu einer bestimmten Farbe sich be- kannt hätte." Reichsfarben oder gar eine Reichsflagge im heutigen Sinne hat es im heiligen römischen Reiche deutscher Nation nicht gegeben. Was uns durch Beschreibung und Abbildung als Reichsbanner oder Reichsfarben überliefert ist, entspricht der früheren Kaiserstandarte, d, h, einem Zeichen, das die persönliche Anwesenheit ') Der Vortrag ist am 16, November 1917 gehalten worden. "^Er war dazu bestimmt, auf die während des Weltkrieges fast unbe- achtete 50. Wiederkehr der Stiftung der schwarz-weiß-roten Flagge hinzuweisen. Wenn er jetzt am Ende des Krieges zum Druck kommt, wo die deutsche Flagge wieder zu einer offenen Frage geworden zu sein scheint, so wird er dazu beitragen können, daß diese Frage so gelöst wird, wie es deutscher Würde entspricht. Die deutsche Zukunft muß mit festem Willen an die stolze Vergangenheit der schwarz-weiß-roten Flagge geknüpft werden. Der Herausgeber, ^) Merkel, Das Banner des heiligen Deutschen Reichs. (Beilage zur Augsburger Allgemeinen Zeitung, Nr. 167 vom 15, Juni 1848,) Meereskunde, Vorträge. XII. Heft 12. 1 2 Meereskunde. des Reichsoberhauptes oder seine persönliche Befehls- führung über die Streitmacht des Reiches nach außen kenntlich machte. Als älteste bildliche Darstellung eines solchen Kaiserbanners wird ein zeitgenössisches Deckengemälde im Lateran zu Rom angeführt, das Karl den Großen zeigt, wie er ein Banner vom heiligen Peter empfängt, über dessen Aussehen die Beschreibungen allerdings so auseinandergehen, daß sich ein Eingehen darauf hier verbietet. Es sei nur bemerkt, daß dies rote Banner mit weißem Kreuze auch noch bei späteren Gelegen- heiten erwähnt wird. Das gleiche gilt von einer roten Fahne mit dem Erzengel Michael, die Kaiser Heinrich I, und nach ihm sein Sohn Otto der Große führte. Am 15, Oktober 1080 trug Gottfried von Bouillon Heinrich IV, das Reichsbanner in der Schlacht bei Merseburg gegen Rudolf von Schwaben voran. Dies war eine gelbe oder goldene Fahne mit einem schwar- zen Adler, Erst unter Kaiser Friedrich L, Barbarossa, er- hielt der Adler mit Bestimmtheit seine Stelle in dem Reichsbanner^), während er sich schon unter Konrad II, 1031, 1036 und 1038 auf Siegeln des Kaisers findet. Ob die Farben des Banners richtig angegeben sind, darüber sind sich die Gelehrten nicht einig, da auch von goldenen Adlern auf rotem Schilde berichtet wird, und an Prunkgewändern und Stirnbändern der Kaiser gol- dene Adler auf rotem Grunde dargestellt sind, Mangels farbiger Darstellungen aus früherer Zeit ist die Lösung der Frage außerordentlich schwer. Wir können uns daher nur auf Beschreibungen stützen und finden die erste in der Niederländischen Reimchronik ^) Krieg v. Hochfelden, Über ein gemeinsames Bundeszeichen der Deutschen, (Beilage zur Augsburger Aligemeinen Zeitung, Nr. 335 vom 30. November 1844.) Die deutsche Flagge. 3 Philipp Mouskes, der von dem Wappenschilde Kaiser Ottos IV. sagt; „Quar il porte, ce n'est pas fable L'escut d'or ä l'aigle de sable", d, h. auf goldenem Schild den schwarzen (de sable in der wappenwissenschaftlichen Sprache) Adler'), König Wilhelm, Graf von Holland, wurde an den in seinem Gewände eingewirkten und an seiner Rüstung angebrachten schwarzen Adlern auf goldenem Grunde erst erkannt, nachdem er von den Friesen, gegen die er 1256 zum Kampf gezogen war, auf dem gefrorenen Moore unweit Medenblick einsinkend erschlagen war. Auch von Rudolf I, von Habsburg wird von seinem Kriegszuge gegen König Ottokar von Böhmen berichtet, daß er das Adlerbanner führte. Am beweiskräftigsten dafür, daß ein gelbes Banner mit schwarzem Adler das Reichsbanner war, ist die Be- schreibung des Kampfes der beiden Gegenkönige Albrecht I. von Österreich und Adolf von Nassau bei Göllheim 1298, die jeder dieses führten, dazu noch die vorbeschriebene rote Fahne mit dem weißen Kreuze, die auch bei Rudolf von Habsburg erwähnt wird. Wenn Eike von Repgow in seinem um 1230 zu- sammengestellten Sachsenspiegel sagt: ,,Zum andern hat das Reich ein Banner, darauf stehet ein schwartzer Adler, der hat ein creutz an der Brust," so mag zu seiner Zeit der Adler das Kreuzeszeichen der vorerwähnten roten Fahne auf der Brust getragen haben, wie in späterer Zeit der Doppeladler des Reichsbanners das habsburgische Wappen trug. Die älteste bildliche Darstellung des Reichsbanners findet sich im Trierer Bilder-Kodex, dem sogenannten ) Bernd, C. S. Theodor, Die drei deutschen Farben und ein deutsches Wappen. Bonn 1848, S. 28. r Meereskunde. Balduineum, das der Erzbischof von Trier, Balduin von Luxemburg, nach Rückkehr von dem Römerzuge, auf dem er seinen Bruder Kaiser Heinrich VII, von Luxemburg begleitet hatte, unter seiner Aufsicht durch seinen Schreiber Scholer hat herstellen lassen, und , »dessen Treue bezüglich der Personen, ihrer Erlebnisse und Wappen urkundlich auf das bestimmteste nachge- wiesen ist^)-" Auf dem ersten Bilde des 28. Blattes, dessen Nach- bildung in den Schat- tierungen der Wap- penkunde hier ge- geben ist^), trägt Kaiser Heinrich, durch seine Krone kenntlich, im linken Arm einen goldenen Schild mit schwar- zem Adler, hinter seinem Haupte be- merkt man das gleichgezeichnete Reichsbanner. Götz von Berlichingen erzählt, wie er im Schweizer Kriege 1449 vom Kaiser Maximilian I. angewiesen wurde, auf das Herauskommen der Reichs- fahne, des Adlers aus Konstanz, zu achten: „das währte eine halbe Stunde ... da gab man dem Schenk Christofen von Limburg den Adler, des Reiches Fahnen, in seine Hand, das ist das erst und das letztmahl, daß ich im Feld des Reiches Adler fliegen gesehen!"^) ^) Hohenlohe -Waidenburg, K. F, Fürst zu, Die deutschen Farben usw. Stuttgart, April 1866. S. 5. 2) A. a. O. S. 131, Anmerkung. ^] Münzstudien, herausgegeben von H. Grote. Leipzig 1863. Bd. II, S. 758. Abbild. 1. Wappen nnd Renniahne Kaiser Heinrichs VII, Die deutsche Flagge, 5 Außer dem sicheren Belege des Reichsbanners findet sich aber auf dem wiedergegebenen Blatte des Balduineums noch eine Darstellung der Rennfahne. Vor dem Kaiser weht an der ersten Fahnenstange ein langer schmaler, rot und gelb geteilter Wimpel. Es ist dies die Rennfahne, von welcher der Sachsen- spiegel berichtet: „Zum dritten hat das Reich eine Fahnen, die ist vorne roth und hinten gelb . , /*^). Sie kommt in dem Werke auf allen Bildern vor, auf denen der Kaiser dargestellt ist, darf daher als besonderes Zeichen seiner Befehlsführung angesprochen werden, als welches in früheren Zeiten vermutlich die rote Fahne mit dem weißen Kreuz diente. Die in dem Balduineum dargestellte Rennfahne kommt nun auch mit dem Reichsbanner verbunden vor, und zwar als Reichssturmfahne wie im württembergi- schen Wappen, Ludwig der Baier verlieh diese Reichssturmfahne im Jahre 1336 dem Grafen Ulrich von Württemberg,^ vermutlich in Anerkennung des alten Vorrechtes der tapferen Schwaben, in Reichskriegen den Vorstreit zu führen. Das württembergische Wappen enthält jetzt die Sturmfahne nicht mehr. Thucelius beschreibt sie in Electa juris publici N. VII: „eine Lanze von rother Farbe, ohne Griff zum Einlegen der Hand (wie an den Speeren), daran eine gelbe Fahne mit dem einfachen schwarzen Adler, dar- über ein roter Schwenkel," der nur ein Zierat, nicht ein Bestandteil des Banners ist, dessen Farben gelb-schwarz bleiben. Die Sturmfahne des Reiches galt als Zeichen der ^) Sachsenspiegel oder das sächsische Landrecht, herausgegeben von Kurt Müller, (Univ. Bibl, 3355/6,) Leipzig. Ph, Reclam junior, S. 131, Anmerkung, Meereskunde, Vorträge. XII. Heft 12, 2 () Meereskunde. Vereinigung der Streitkräfte der Nation unter dem Reichsoberhaupt bis zum Ende des 15, Jahrhunderts, wo die sich entwickelnde Macht der Reichsstände die alten Bande lockerte. Von da an sah man im Felde nur noch die Fahnen kaiserlicher oder fürstlicher Truppen. Im 15. Jahrhundert zuerst begegnen wir dann so- wohl auf dem Reichsbanner als auf kaiserlichen Siegeln und Münzen einem doppelköpfigen schwarzen Adler, dessen Köpfe in späteren Zeiten noch mit Heiligen- scheinen geschmückt werden, wie seine Klauen und Schnabel mit roter oder goldener Farbe, Fürst F, K, zu Hohenlohe-Waldenburg und Dr. B. J. Römer-Büchner, die sich am eingehendsten mit diesem Wappentier be- schäftigt haben, schreiben ihm übereinstimmend mor- genländischen Ursprung zu und erklären seine Auf- nahme im deutschen Reiche als Sinnbild der Vereini- gung des deutschen und des römischen Reiches, Sein Vorläufer waren zwei Adler auf dem Reichsbanner des Kaisers Heinrich VII, von Luxemburg, aus denen der Doppeladler sozusagen als Zusammensetzung entstand. Während Karl IV. die Goldene Bulle noch mit dem ein- köpfigen Adler siegelte, nahm sein Sohn und späterer Nachfolger Sigismund den zweiköpfigen Adler im Reichs- banner und Siegel an. Nach Freiherrn v, Reitzenstein behielt .dessen Bruder Wenzel den doppelköpfigen Adler, den er als Markgraf von Brandenburg und Herzog von Schlesien zusammen mit dem Löwen als König von Böhmen führte, auch als deutscher König bei und erhob ihn zum Reichswappen, Es bildete sich die Sitte heraus, daß der erwählte deutsche König den einköpfigen Adler führte und nach der Krönung das Banner mit dem zwei- köpfigen. Ein uns erhaltener Bericht über die Krönung Kaiser Friedrichs III. zu Rom im Jahre 1452 bestätigt dies. Beim Einzüge wurde dem Könige das Reichs- I Die deutsche Flagge. 7 banner, der Adler mit einem Haupt in einem gülden Tuch^), vorangetragen. Nach der Krönung ließ man auf der Tiberbrücke das Reichsbanner fliegen, ,, daran der Adler mit zweien Raupten war"-). Aus einem Feldzuge des Kaisers im Jahre 1488 wird berichtet: „ , , , ließ die Kayserl. Maj. fliegen des Reichs Haupt- bahner, ist ein groß guldin feldt und dar in ein Adeler mit zweygen Köpfen", Da von Friedrich III, ab die deutsche Kaiserwürde beim Hause Habsburg blieb und dies der eigenen Hausmachtpolitik den Vorrang vor den deutschen Angelegenheiten einräumte, so wurde das goldene Banner mit dem schwarzen Doppeladler mehr und mehr dem Reiche entfremdet und zum Banner Österreichs, Als solches wehte es von den Gaffeln der Flotte, die Kaiser Karl V. im Jahre 1535 gegen Tunis, 1541 gegen Algier führte, und wurde von den Schiffen der Ostendcr Ostindischen Kompagnie 1723 nach China getragen, wo der doppelköpfige Adler mit Mißtrauen betrachtet wurde''). Es wurde die Flagge der öster- reichischen Flotte seit ihrem Bestehen bis zum Jahre 1786 und war seit 1749 im wesentlichen noch heute die Standarte des Kaisers von Österreich, So verlor das deutsche Reich also eigentlich nichts, als Kaiser Franz II, bei Erhebung Österreichs ' zum Kaisertum im Jahre 1804 es rechtskräftig als österreichisches Banner annahm, und als er am 6, August 1806 die Würde des deutschen Kaisers für erloschen und das Reich für auf- ') Ghillany, D., Die deutschen Farben (Der deutsche Herold Nr. 10. 1870). Heideloff, F. W., Der deutsche Adler und die deutschen Farben. Stuttgart o. J. (1848), S. 7. — Bernd, a. a. O. S. 36. 2) Bernd, a. a. O. S. 37. ^) Meuß, J, F., Die Unternehmungen des Königl. Seehandlungs- Instituts zur Emporbringung des preußischen Handels zur See, Berlin 1893. E. S. Mittler & Sohn. S. 81. 8 Meereskunde. gelöst erklärte und seinem Hause die Reichskleinodien und das Reichsbanner vorbehielt; denn es hatte das Banner oder seine Farben im eigentlichsten Sinne sich nie zu eigen gemacht. Die Frage, wie ist es möglich, daß das deutsche Reich in seinem tausendjährigen Bestehen, während dessen sich die Flagge als solche aus ihren ersten An- fängen zu ihrer heutigen Bedeutung entwickelte, wäh- rend die umlagernden Staaten sich zu kraftvollen Ein- heitsstaaten unter einheitlicher Flagge zusammen- schlössen, sich nicht ein Wahrzeichen seines Daseins schuf? — diese Frage beantwortet die deutsche Ge- schichte, Zwar auch sie zeigt Höhepunkte, auf die über- ragende Kaiser von weitem, staatsmännischem Blick das mit starker Hand geeinte Reich hinaufführten, aber auch um so trostlosere Tiefstände, wo im Kampfe der Glieder gegeneinander, im rücksichtslosen Streben der Fürsten und Reichstände vom Haupt bis zum kleinsten Gliede, auf Kosten der Nachbarn, oft im Bunde mit den Reichs- feinden, ihr eigenes Gebiet und ihren Einfluß zu ver- größern, das Reich zur Ohnmacht verdammt war. Nicht einmal die Hansen, die durch Jahrhunderte den nordi- schen Reichen und England gegenüber die Seegeltung des deutschen Reiches aufrechterhielten, hatten sich eine gemeinsame Flagge schaffen können, wieviel weniger das binnenländische Deutschland, das seit dem Verfall der Kaisermacht, seit der Kaiser nicht mehr unter des Reiches Sturmfahne den reisigen Scharen gegen die Reichsfeinde voranzog, Reichsbanner und Reichsfarben nicht mehr geschaut hatte! So brach das Reich unter den Stürmen, welche die französische Re- volution entfesselt, in Trümmer, ohne eine äußere Spur seines Daseins zu hinterlassen, ohne ein Wahrzeichen, um das sich Fürsten und Völker zum Wiederaufbau hätten scharen können! Die deutsche Flagge. 9 Die Befreiungskriege hatten das Joch der napo- leonischen Herrschaft gebrochen, der Wiener Kongreß, auf dem nach Blücher ,,die Feder des Diplomaten ver- darb, was das Schwert des Soldaten erworben", hatte im Deutschen Bund eine Vereinigung ohne Oberhaupt geschaffen, in der die Glieder ihre volle Selbstherrlich- keit behielten, soweit sie nicht durch gewisse, eng umschriebene Zwecke, z, B, der Landesverteidigung, be- schränkt war. Der Bundestag, der aus den Gesandten der Verbündeten bestand, war unter dem Vorsitze der Vertreter Österreichs die dauernde Vertretung des Deut- schen Bundes und tagte in Frankfurt am Main. Wie es ein sichtbares Oberhaupt nicht gab, so auch keine ge- meinsame Flagge noch Wappen, obwohl doch gewisse Festungen als Bundesfestungen erklärt waren und von Bundestruppen besetzt werden sollten. So konnte es z. B, kommen, daß 1844, als zur Bewaffnung der Bundes- festung Rastatt Geschütze gegossen werden sollten und die Frage entstand, welches Bundeszeichen darauf an- gebracht werden sollte, die Militärkommission sich für den doppelköpfigen ehemaligen Reichsadler entschied, ohne daß eine grundlegende Bestimmung des Bundes- tages erfolgte. Aus dem Jahre 1847 ist ein Vorschlag des preußi- schen Generalkonsuls v, Theremin in ,,Rio de Janeiro", der seinerzeit den Anstoß zur Wiederaufnahme des preußischen Adlers in die preußische Flagge gab, er- halten. Er stellte aus den Farben der deutschen Bundes- staaten eine gelb-rot-schwarz-blau-weiße Flagge her. König Friedrich Wilhelm IV, überwies die Thronein- gabe an die Minister des Äußern und der Finanzen, die Theremin dahin beschieden, daß sie, ,,wenn das Projekt der Annahme einer gemeinsamen deutschen Flagge der- einst einmal in nähere Erwägung gezogen werden möchte, mit zur Prüfung gelangen würde," 10 Meereskunde. Die Forderung der französischen Revolution, die Teilnahme des freien Volkes an der Bestimmung seiner Geschicke, die von den Revolutionsheeren auch in die deutschen Lande getragen war, die in der Begeisterung der Befreiungskämpfe ausgelöste Sehnsucht des deut- schen Volkes nach einheitlichem Zusammenschluß aller seiner Stämme unter Führung eines weithin sichtbaren machtvollen Oberhauptes wirkte, wenn auch nicht in den breiten Schichten, doch unter den Gebildeten auch nach dem Friedensschluß weiter. ,,Den geistigen Mittelpunkt für die Bestrebungen nach einem einigen deutschen Vaterlande bildeten die Universitäten - , . unter den Hochschülern bildete sich die »Burschen- schaft«, die sich in den Dienst des Einheitsgedankens stellte"^), die erste 1816 in Jena, Gleich ihren Vor- gängern, den Landsmannschaften des 18, Jahrhunderts, welche die Farben ihrer Länder trugen, darunter be- merkenswerterweise die ,, Reichsländer" schwarz-gelb, legten auch die Burschenschaften Bänder, Binden und Schleifen an, und zwar in den Farben schwarz-rot-gold in verschiedener Zusammenstellung, wobei zunächst das Gold nur als Verzierung diente, ,,um sich als Anhänger des ersehnten neuen Reiches kenntlich zu machen" ^j. Es sind nun, namentlich im Jahre 1848, als diese Farben durch das deutsche Parlament als Reichsfarben angenommen wurden, vielerlei Erklärungen für ihre Wahl unternommen worden. Nach den einen sollen sie der Uniform der Lützowschen Freischar, schwarz mit rotem Kragen und gelben Knöpfen, der viele Burschen- schafter angehört hatten, entnommen sein. Diese Er- klärung erscheint wenig stichhaltig, da der Sänger der ^) [Claß], S, 255. Deutsche Geschichte von Einhart, 5. Aufl. Leipzig 1914. 2) GhiUany a. a. O. und Heideloff, a. a. 0. S. 13. Die deutsche Flagge. 11 Lützower, Theodor Körner, in seinem Liede der „Schwarzen Jäger" die Farben schwarz und rot er- wähnt, jene als die des Rächerkleides, diese als Franken- blut deutend, nicht aber Gold. Die im Schrifttum jener Zeit meist vertretene An- sicht erblickt in den Farben die des alten deutschen Reiches; wie ich nachgewiesen zu haben glaube, zu Unrecht- Ghillany, der selbst in den Jahren 1825 bis 1829 Burschenschafter war, hat Ernst Moritz Arndt, der dieser Bewegung nahestand, und den Turnvater Jahn, der in seiner Turnerschaft dieselbe Gesinnung pflegte, nach dem Ursprung der Farben gefragt, Arndt sagte ihm: ,,Wir gehen mit vielen Sachen blind durch, wie sie einmal sind; das begegnet mir und gewiß Tausenden deutscher Männer auch mit dem Schwarz, Roth, Gold der Reichsfahnc, Ich weiß Ihnen in der That keine Er- klärung davon noch Aufklärung darüber zu geben" ^), Jahn übersandte dem Fragesteller eine schriftliche Er- klärung, der das Bemühen anzusehen war, für die ein- mal vorhandenen Farben einen Ursprung zu finden. Da- nach sollten schwarz, gelb, rot, wie Jahn die Reihenfolge gab, die Farben der deutschen Stämme der Franken, Schwaben und Sachsen gewesen sein. Ghillany hält dies für ebenso unwahrscheinlich, wie daß die Lützower Uniform hierauf Bezug gehabt oder daß die Burschen- schafter die Lützower Farben angenommen hätten. Römer-Buchner bat beim Festmahle der ehemaligen preußischen Freiwilligen am 3, Februar 1849 die an- wesenden Ernst Moritz Arndt und Jahn um Aufschluß über die Farben und erhielt von beiden die Antwort: es seien die Burschenfarben. Ghillany hält dagegen die Erklärung einer anderen Autorität, Dr. F., dessen Namen ') Römer-Buchner, B. J,, Der deutsche Adler, nach Siegeln geschichtlich erläutert. Frankfurt a. M. 1858. S. 5 6. 12 Meereskunde. er nicht nennt, für des Rätsels Lösung, Schwarz und rot stammen vom Hohenstaufischen Löwen, der seit dem blutigen Untergang des Geschlechts bis auf die rechte blutrote Tatze schwarz war, wie noch jetzt die Löwen im württembergischen Wappen, die auf Goldgrund, der dritten Farbe, aufliegen. Diese Wahl würde den für das Mittelalter und die Blüte des deutschen Reiches unter den Hohenstaufen schwärmenden Burschenschaften ent- sprochen haben. Es würde sich also bei diesen Farben um eine Wiederanknüpfung an einen der Höhepunkte der Geschichte des deutschen Reiches handeln. Mag nun diese oder jene Erklärung für die Wahl der burschenschaftlichen Farben, bei denen, wie erwähnt, das Gold nur als Verzierung des Schwarz-Rot auftrat, zutreffen, so doch nicht auf die Entstehung der 1848 zur Reichsfahne erklärten Burschenschaftsfahne. Die Über- lieferung ihres Entstehens ist ebenso romantisch wie die des amerikanischen Sternenbanners, Wie dieses eine Schöpfung der Einbildungskraft und des Ge- schmackes junger Amerikanerinnen^), so ist jene im Auftrage Jenaer Frauen und Jungfrauen durch Amalie Nitschke (Nitzschke) angefertigt, beim Friedensfest 1816 den Jenaer Burschenschaftern überreicht und vor hundert Jahren beim Wartburgfeste am 18, Ok- tober 1817 von diesen zum ersten Male entfaltet wor- den'). Das Binzersche Lied; ,, Stoßt an! Schwarz-rot- gold lebe! Hurra hoch!", das 1818 entstand, erklärt die Fahne deutlich als die der Burschenschaft, Mit ihren ^] Preble, Geo, H., History of the flag of the United States of America usw. Boston 1880. S. 273. ^) Römer-Buchner, a. a. O, S. 6/7, von dem Pallmann, R., Zur Geschichte der deutschen Fahne und ihrer Farben, Berlin 1870. S. 30, hinsichtlich des Überreichungstages und des Namens der Spenderin abweicht. Clericus, L. D., Wappen des deutschen Kaisers und die deutschen Reichsfarben usw., Berlin 1871, S. 41, bringt auch den Namen Nitschke ohne nähere Datumangaben. Die deutsche Flagge. 13 Farben verband sich immer inniger der Begriff der deut- schen Einheit und Freiheit und wurde von den Schülern der deutschen Hochschulen in den bürgerlichen Beruf mitgenommen und zu immer weiterer Verbreitung und Anerkennung gebracht. Auf dem Hambacher Fest 1832 traten sie zuerst als deutsche Nationalfarben hervor. Die Fahne selbst ver- schwand dann, aber die Far- ben blieben das Erkennungs- zeichen der für Deutschlands Einheit Strebenden, und als die Frühlingsstürme des Jah- res 1848 die deutschen Lande durchbrausten und die Zeit für die Wiedererstehung des DeutschenReiches gekommen schien, da faßte die hohe Bun- desversammlung am 9, März 1848 den Beschluß; „Die Bun- desversammlung erklärt den alten deutschen Reichsadler mit der Umschrift Deutscher Bund«, und die Farben des ehemaligen Reichspaniers »Schwarz-Roth-Gold« zu Wappen und Farben des Deutschen Bundes , . ," und ließ sie auf ihrem Palast heißen. Zum ersten Male seit seinem Bestehen hatte Deutschland eine National- flagge! Die Beratung über das Gesetz betreffend die deutsche Kriegs- und Handelsflagge in der Nationalver- sammlung am 31, Juli drehte sich vorzugsweise darum, ob der zweiköpfige Adler oder der ursprüngliche ein- köpfige im Reichswappen und in der Kriegsflagge aufzu- nehmen sei. Während letzterer als Symbol der deut- schen Einheit empfohlen wurde, wollten andere den Meereskunde, Vorträge. XII. Heft 12. 3 Abbild. 2. Wappen des Deutschen Bundes. 14 Meereskunde. zweiköpfigen beibehalten sehen, der sich im Volksgefühl eingelebt habe und der, wie Fürst Lichnowsky be- merkte, nach beiden Seiten die Augen offen hat. Der Berichterstatter legte besonders Gewicht auf baldige Einführung der Handelsflagge, wodurch mit einem Schlage die Bedeutung des deutschen Seehandels klar werden würde, der an dritter Stelle im Welthandel stehe, was jetzt wegen der vielfältigen Flaggen deut- scher Schiffe nicht in die Erscheinung träte. Die vom Abgeordneten von Radowitz als Berichterstatter ge- äußerte Auffassung; ,,Wir haben uns an den Tatbestand gehalten und geglaubt, daß durch unsere Flagge das wiedererstehende Reich bezeichnet werden solle, und deshalb den Doppeladler gewählt"-), schlug, wie die Ab- stimmung ergab, durch. Den Abgeordneten Wurm von Hamburg begeisterte der Augenblick zu der Äußerung: „Es ist dies in der Geschichte des deutschen Volkes einer der seltenen Tage , , , ein solcher zugleich, der unser Selbstbewußtsein, unser Nationalbewußtsein an- regen muß , , . Wir haben eine Flagge , , , es ist damit ausgesprochen, daß Deutschland ein Schiff- fahrtsgebiet ist , , , daß zum ersten Male seit Jahr- hunderten sich Deutschland besinnt, daß es wieder eine Seemacht werden müsse, und daß zum ersten Male, nicht wie früher, ein Städtebund, sondern das ganze Vaterland an seine Seemacht denkt, und ihm unter einem verheißenden Zeichen eine große Zukunft auf- steigt. Wenn ein Volk an das Meer dringt, wenn es auf dem Meere sich geltend macht , , , es gibt keinen besseren Weg, um es als gleichberechtigt und ebenbürtig in die Reihe der großen Nationen einzuführen"-). ^) Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen konstituierenden Nationalversammluug zu Frankfurt a. M. Herausgegeben von F. Wiegand, Frankfurt a. M., 1848. Bd. II, S. 1283. -] Desgl. S. 1282. Die deutsche Flagge. 15 Wem fällt dabei nicht das fünfzig J^hre später ge- sprochene Wort Kaiser Wilhelms IL ein: „Unsere Zu- kunft liegt auf dem Wasser." Der Gesetzentwurf wurde mit Stimmenmehrheit an- genommen. Nach dem Gesetz sollte die deutsche Flagge aus drei gleich breiten wagerechten Streifen schwarz, rot, gelb bestehen, die Kriegsflagge in der rechten Ecke des schwarzen Farbenbalkens ein gelbes rechteckiges Feld tragen, dessen Seiten gleich zwei Fünfteln der Flag- genbreite sind und auf dem der doppel- köpfige schwarze Ad- ler mit roten ausge- schlagenen Zungen, gelben Schnäbeln und gelben offenen Fän- gen ruht. Der Wim- pel der Kriegsschiffe ist rot mit dem be- schriebenen Adler am oberen Ende im gelben Felde. Als Gösch wurde später vom Marineminister eine viereckige gelbe Flagge mit dem Reichsadler, als Admiralsflagge die Handels- flagge eingeführt, als Kommodorestander die Handels- flagge mit dreieckigem Ausschnitt in der freien Seite. Die Verkündigung des Gesetzes, des ersten, das die Nationalversammlung zustandegebracht hatte, verzö- gerte sich, da erst eine Stelle zur Verkündigung der Reichsgesetze geschaffen werden mußte, bis zum 12, No- vember, wo sie der Reichsverweser, Erzherzog Johann von Österreich, erließ. Die Einführung der Handels- flagge sollte hiernach später verordnet werden, was nie geschah, die Kriegsflagge sofort von den Schiffen der deutschen Reichsflotte geheißt werden. Sie fand nie die 3* Abbild. 3. Flagge des Deutschen Bundes. 16 Meereskunde. Anerkennung der fremden Mächte, ja schlimmer als das, sie wurde mit Seeräuberflaggen auf eine Stufe gestellt. Als am 4, Juni 1849 Schiffe der deutschen Flotte bei der Verfolgung der dänischen Dampfkorvette ,,Valkyrien" der englischen Hoheitsgrenze bei Helgoland nahe ge- kommen waren, fragte der englische Geschäftsträger beim Bremer Senat diesen am 15, Juni, was für Schiffe das gewesen seien und in wessen Auftrag sie gehandelt hätten. Der Senat antwortete, es seien der deutschen Zentralgewalt unterstehende Schiffe der deutschen Reichsflotte gewesen. Hierauf übermittelte der britische Geschäftsträger am 2, Juli im Auftrage Lord Palmer- stons dem Senate die Erklärung: ,,Da der König von Preußen die tatsächliche Auflösung der Zentralgewalt erklärt habe, so würden, falls keine bestehende Regie- rung sie als unter ihrer Autorität handelnd anerkennte, die Schiffe als Piraten behandelt werden^)," Eine be- schämende Lehre, daß hinter der Flagge auch die Macht stehen muß, sie hochzuhalten! Schritte, welche die Re- gierungen Österreichs und Preußens auf Ersuchen der Bundes-Zentral-Kommission 1850 zur Anerkennung der Kriegsflagge des Deutschen Bundes getan hatten, hatten nur den Erfolg, daß Lord Palmerston ihren Gesandten schriftlich mitteilte, die großbritannische Regierung habe sich ihre Erklärung bis zur Bildung einer endgültigen, den Deutschen Bund vertretenden Behörde vorbehalten^). So sank die mit Jubel begrüßte schwarz-rot-goldene Flagge infolge des vom Bundestage am 2, April 1852 ge- faßten Beschlusses, die Reichsflotte aufzulösen, ruhmlos von den Gaffeln der deutschen Kriegsschiffe, ihr Admiral ^) Duckwitz, A., Denkwürdigkeiten aus meinem öffentlichen Leben 1841 bis 1866. Bremen 1877. S, 125. ^) Meuß, J. F., Die Geschichte der preußischen Flagge, S. 50. Berlin 1916, E. S. Mittler & Sohn. Die deutsche Flagge, 17 Bromme nahm die ihm von deutschen Frauen gestiftete Flagge mit ins Grab! Der Bundestag ließ die schwarz-rot-goldene Flagge noch vor seiner endgültigen Auflösung auf dem Gasthaus ,,Zu den drei Mohren" in Augsburg heißen, wohin er sich 1866 vor der drohenden Besetzung Frankfurts am Main durch die Preußen geborgen hatte, wo sie bis zum Tage seiner Auflösung, den 24, August 1866, wehte. Der Traum deutscher Einheit war ausgeträumt, ein neues deutsches Reich stieg empor, dem ein Hohenzollernfürst die Reichsflagge gab, die das alte Deutsche Reich in seinem tausendjährigen Bestehen sich nicht hatte schaffen können. Eine Anregung aus dem preußischen Abgeordneten- hause im Jahre 1862, durch Verhandlungen mit den deutschen Küstenstaaten die Annahme einer gemein- samen, neben der Landesflagge zu führenden Flagge her- beizuführen, hatte die Regierung als zur Zeit nicht an- gezeigt abgelehnt, ohne die Berechtigung des Wunsches zu verkennen. Im Prager Frieden vom 23. August 1866 erkannte Österreich die Auflösung des Deutschen Bundes an und stimmte der Neugestaltung Deutschlands zu. Der Nord- deutsche Bund entstand, ein Bundesstaat, dessen Ober- haupt, der Jeweilige König von Preußen, den Oberbefehl über Heer und Flotte und die Vertretung des Bundes dem Auslande gegenüber ausübte. So war der erste Schritt zur Einigung Deutschlands geschehen! Merkwürdig, daß in der Öffentlichkeit die Frage nach einer gemeinsamen Flagge für den neuen Staaten- bund gänzlich unbeachtet blieb. Lag das an der Ent- täuschung, welche man mit der schwarz-rot-goldenen Flagge erlebt hatte, oder daran, daß der Norddeutsche Bund eben noch nicht das ganze Deutschland war? 18 Meereskunde. Über die Entstehung der Flagge des Norddeutschen Bundes liefen und laufen noch die verschiedensten Sagen um, so daß eine sichere Feststellung des Herganges hier geboten erscheint, König Wilhelm L hat persönlich die Farben be- stimmt und ihre vom Prinzen-Admiral Adalbert von Preußen vorgeschlagene Anordnung schwarz-weiß-rot in wagerechten, gleich breiten Streifen genehmigt, Prinz Adalbert erblickte in ihnen die Zusammenstellung der preußischen Farben schwarz-weiß mit den brandenburgi- schen rot-weiß^). Bei der Beratung des Reichstages über den Artikel 55 der Bundesverfassung: ,,Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-rot", die genau 25 Jahre nach dem Beschluß, die deutsche Flotte aufzulösen, stattfand, erklärte Marineminister v, Roon auf die vom Abgeordneten Schieiden in dieser Farben- wahl gefundene Aufmerksamkeit für die Hansestädte: ,,Der Bundesverfassungsentwurf gibt der Handelsmarine die Farben schwarz und weiß, die alten preußischen Farben, mit dem Zusatz von rot, und es kann wohl möglich sein — ich glaube sogar, daß es wirklich sich so verhält — daß man dabei gedacht hat an die Bedeu- tung, welche der vorzugsweise schiffahrttreibende Teil der Nation in diesem Betracht gewonnen hat, an die hanseatische Flagge, um auf diese Weise eine dritte Farbe — die rote — hinzuzufügen, welche in der Ver- bindung mit weiß auf allen Meeren seit langem be- kannt ist"). '] Thronbericht des Prinzen Adalbert vom 6. Januar 1867. Reichs-Marine-Amt Act. gen., betr. die Bestimmungen über Flaggen und Salute, V. 1. 2. 2. vol. 3. ^) Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Bd. 1. S. 526. Berlin 1867. Die deutsche Flagge. 19 Ob König Wilhelm aus der einen oder der anderen Auffassung heraus die Farbenwahl getroffen hat, muß dahingestellt bleiben, da er dem Prinzen Adalbert mündlich den Befehl zur Vorlage von Flaggenentwürfen gegeben hat. Oder sollte der König die Farben in Er- innerung an den Sänger der Freiheitskriege gewählt haben, der im Liede der Schwarzen Jäger sagt: Noch trauern wir im schwarzen Rächerkleide um den gestorbnen Mut. Doch fragt man euch, was dieses Rot bedeute, das deutet Frankenblut. Mit Gott! — Einst geht, hoch über Feindesleichen. der Stern der Freiheit auf; Dann pflanzen wir ein weißes Siegeszeichen am freien Rheinstrom auf. War Theodor Körner Seher? Ob Merkels Vorschlag der gleichen Farben im Jahre 1848^) dem Könige bekannt war, läßt sich nicht feststellen. Wie dem auch sei, König Wilhelm wählte aus eigener Entschließung die Farben und bestimmte auch, daß die Kriegsflagge mit Berücksichtigung der Farben schwarz, weiß und rot, die möglichste Wahrung der bis- herigen Kriegsflagge (der preußischen] verbinde. Von den nach dieser Willensmeinung des Königs aufgestellten Entwürfen ist nur der nach einer eigen- händigen Zeichnung des Prinzen Adalbert ausgeführte und von ihm ,,Mein erster Vorschlag A," in Bleistift be- zeichnete erhalten. Er teilt das weiße — brandenbur- gische und preußische — Grundtuch der Flagge durch ein schwarzes eisernes Kreuz in vier gleiche Felder, deren oberes am Flaggenstock in der Mitte der drei gleich- ^) Merkel, Das Banner des heiligen Deutschen Reichs. Augs- burger Allgemeine Zeitung, Beilage zu Nr. 167 vom 15. Juni 1848. 20 Meereskunde, Abbild. 4, Flagge des Norddentschen Bandes. breiten wagerechten Streifen schwarz-weiß-rot den preußischen Adler enthält. Diesen Entwurf bezeichnete der Kronprinz, dem er zugleich mit den im Marine- ministerium angefertigten Entwürfen auf seinen Wunsch vorgelegt wurde, Anfang Februar 1867 als am meisten den bei den anderen Nationen üblichen entsprechend und sich am besten ausnehmend. Die durch die Teilung der Flagge entstandene Ähn- lichkeit mit der englischen Kriegsflagge, die in gleicher Anordnung das rote Georgskreuz trägt, ist unbeab- sichtigt; überdem durch Kaiser Wilhelm IL durch Verbreiterung der Kreuzbalken im Jahre 1903 beseitigt (vgl. Abbild. 23), In dem dem Entwürfe beigefügten Thron- berichte des Prinzen führt dieser aus, daß das Eiserne Kreuz, das Erster Vorschlag des Prinzen ^^f ^^^ quadratischcn Kommando- Adalbert. ^ flaggen seinem Vorbilde gemäß geschweift erhalten bleibe, wegen der rechteckigen Form der Flagge nicht anders habe dargestellt werden können. Daß es sich in der Tat um das Eiserne Kreuz handelt, geht aus dessen weißer Um- randung hervor. König Wilhelm, dem dieser Entwurf und der des Marineministeriums Ende Februar vorgelegt wurde, ent- schied, daß der Adler in die Mitte des Kreuzes gerückt werden sollte. Ob ihm dabei der Schild des Hoch- meisters des Deutschordens, in dessen schwarzes Kreuz Kaiser Friedrich II, 1226 Herrmann v. Salza bei der Belehnung mit Preußen des Reiches alten schwarzen Adler schenkte, der, um mit Treitschke zu sprechen, ,,in der fernen Pflanzung sich erhielt, derweil er dem Reiche selbst verloren ging, bis ihn endlich der deutsche Groß- Die deutsche Flaööe. 21 Staat der neuen Zeit zu seinem verheißenden Zeichen wählte"^). Jedenfalls trägt die nach reiflicher Erwägung durch König Wilhelm I. am 4. Juli 1867 mit der Handelsflagge zugleich gestiftete Flagge der Kriegsmarine des Nord- deutschen Bundes auf dem weißen Tuche der branden- burgischen und preußischen Kriegsflaggen die Wahr- zeichen der letzteren, den preußischen Adler und das Eiserne Kreuz in voller Übereinstimmung mit den neuen Farben an der alten Stelle, ja mehr noch, sie kündet die Ent- stehung der preußischen Flagge Abbild. 5. Flagge und Gösch der Kriegsmarine des Norddeutschen Bundes. ■^^ s IM Abbild. 6. Deutsche Nationalflagge und Lotsenilagge. aus dem schwarzen Deutschordenskreuz mit dem schwarzen Adler auf weißem Grunde und bezeugt auch hierdurch den überlieferungstreuen Sinn ihres könig- lichen Stifters. Die vom Prinzen Adalbert gleichzeitig vorgeschla- gene Gösch, welche Sonntags und aus feierlichen An- lässen am Flaggenstock im Bug der Kriegsschiffe gesetzt wird, und die der rechten oberen Ecke der Kriegsflagge entspricht, wurde erst später vom Könige genehmigt, desgleichen die von allen Schiffen zur Herbeirufung eines Lotsen im vordersten Mast zu heißende Lotsen- flagge, die mit weißem Streifen eingefaßte Handelsflagge (Abbild. 6). ^) Treitschke, Der deutsche Ritterorden. Leipzig o. J. S, 5. 22 Meereskunde. Dagegen bestimmte der König gleich, daß die Re- gierungsfahrzeuge die Kriegsflagge mit denselben Ab- zeichen wie früher die preußischen zu führen hätten, dazu eine schwarz-weiß-rote Gösch mit den gleichen Abzeichen im weißen Streifen (Abbild. 7), Die neue Flagge wurde in feierlicher Weise unter dem donnernden Gruße der Geschütze am 1, Oktober 1867 auf der Flotte und den Marineanlagen, die Preußen als Morgengabe dem Norddeutschen Bunde zubrachte, geheißt. Für die Handelsflotte war durch Gesetz der Flaggenwechsel auf den 1, April 1868 — für die Meck- lenburgische auf den 1. April 1869 festgesetzt. Aus diesem Anlaß über- mittelten die Kapitäne der in Liver- pool liegenden Norddeutschen Kauf- fahrer dem Grafen Bismarck Geburts- Abbild. 7. Flagge und tagsgrüße, die der Bundeskanzler Gösch der zam Bereich des . i .. i • i . . , t t u j 1 ... . L . ... eigenhändig beantwortete : „rierz- nandelsministers gehörigen t» t> Regierungsiahrzeuge. Hchen Dank, alles klar voraus, v. Bis- marck." Die Kriegsschiffe im Auslande konnten den Flaggen- wechsel erst nach Eintreffen des Befehls vornehmen, so S. M. S, „Hertha" am Königsgeburtstage, den 22, März 1868 in Shanghai unter Anschluß sämtlicher im Hafen liegenden Norddeutschen Kauffahrer, Die diplomatischen und konsularen Vertretun- gen des Norddeutschen Bundes haben die auch ihnen zuerkannte Kriegsflagge erst geheißt nach Übernahme der Geschäfte und nachdem den fremden Seestaaten die neue Flagge bekanntgegeben und der Übergang der bisher bestehenden Verträge der Einzelstaaten auf den Bund genehmigt war. Mit welcher Begeisterung und froher Zukunftshoff- Die deutsche Flagge. 23 nung die neue Flagge von unseren Seeleuten und den in überseeischen Häfen lebenden Deutschen begrüßt Avurde, davon geben selbst die nüchternen Akten Kunde, Geschichtsforscher und Ästhetiker stimmten mit dem Seemann überein, daß die Farbenwahl eine äußerst glückliche war: ,, Ihrem altgeschichtlichen Ursprünge nach nicht dynastische und nicht partikularistische Abzeichen, son- dern die Eigenfarben des im nationalen Betrachte ganz Deutschland zugehörenden deutschen Ritterstaates, sind die preußischen Farben wohl geartet, im Banner des Deutschen Bundes oder Reiches eine Ehrenstelle ein- zunehmen, , , , , Ästhetisch ist Rot ohne Frage zu Schwarz und Weiß die passendste Drittfarbe, Es bringt den preußi- schen Farben die Sättigung des Tons, der ihnen fehlt. Durch den Zutritt von Rot wird jener Dreiklang her- gestellt, von dem als dem ältesten und allgültigsten Far- benideale die Dichtungen so vieler Völker wissen: Ra- benschwarz, weiß wie Schnee, rot wie Blut", sagt Julius Müller^). ,,Sie sind in allen Fällen sichtbar, das Schwarz im winterlichen Schneegetriebe, das Weiß in dunkelster Nacht, das brennende Rot weithin auf den grauen Wogen des Meeres", äußert Clericus^), ,,Wer da weiß, mit welcher Liebe der Seemann an seiner Flagge hängt und sie unter den Flaggen der anderen Länder als die schönste prangen zu sehen wünscht , , ,, der wird auch den Wunsch nicht , , , geringschätzen, daß die deutsche Flagge sich so schön darstellen solle, als irgend möglich. Die Farbenelemente •) [Julius Müller], Die Kaiserfarben. Wiesbaden 1871. S. 44. '^) Clericus, L., Das Wappen des deutschen Kaisers und die deutschen Reichsfarben. Berlin 1871. S. 45. 24 Meereskunde. in der , . , Trikolore sind hierfür außerordentlich günstig; das markig entschiedene Schwarz-weiß ia Verbindung mit dem Feuer und der Lebhaftigkeit des Rot bildet eine überaus schöne Zusammenstellung und unterscheidet sich von dem französischen, holländischen und russischen Blau-weiß-rot, wie vom italienischen und mexikanischen Grün-weiß-rot äußerst vorteilhaft durch seine Kraft und seine kernigen Kontraste" i), schreibt die seemännische Zeitschrift „Hansa". Französische Anmaßung und Herausforderung hatte endlich sämtliche deutschen Stämme geeint. Noch ran- Itt ^IMM^HSR^ ?iH| gen sie in edlem Wettstreit ''^^^^^ ^ den welschen Feind nieder; doch überall im deutschen Lande brach sich die Über- zeugung Bahn, daß diesmal die große Schicksalsstunde auch ein großes Ge- schlecht finde, daß das Deutsche Reich, mächtiger denn je zuvor, geeint wieder erstehen werde. Ehe noch die deutschen Fürsten dem greisen Helden- könig Wilhelm L von Preußen die Kaiserkrone angetragen hatten, ehe noch die äußere Form für das neue Reich gefunden und vereinbart war, bemäch- tigte sich die öffentliche Erörterung schon der Frage nach Reichswappen, Reichsfarben, Reichskleinoden, Wie im Jahre 1848 die zünftigen Wappenkundigen und Geschichtsforscher ebenso wie Politiker sich bemühten^ den Zusammenhang der schwarz-rot-goldenen Farben mit denen des alten Reiches zu erweisen, so jetzt, sie ^) Hansa, deutsche Zeitschrift für Seewesen, Nr. 80 vom 20. Januar 1867, Hamburg. Die deutsche Flagge. 25 als einzig für das neue Deutsche Reich in Frage kom- mend darzustellen. Höchstens wollte man den weiten Kreisen, denen diese Farben mit dem Fleck des Volks- aufstandes behaftet waren, eine andere Reihenfolge schwarz-gold-rot zugestehen, was auch die Wappenkun- digen nach den Regeln der Wappenkunde befür- worteten, welche die Aufeinanderfolge von Farbe auf Farbe (schwarz, rot) oder Metall auf Metall (Gold gleich gelb, Silber = weiß) verbie- tet. Dieser Ausweg wurde auch von denen empfohlen, welche die Gründe der Geg- ner des schwarz- rot -gold verstanden und anderseits der Abneigung der Süddeut- schen gegen die norddeut- schen Farben Rechnung trugen. Ein einziger Schrift- steller nur tritt unbedingt für die Übertragung der schwarz-weiß-roten Flagge auf das Reich ein, die auch ohne Erörterung durch Annahme des Artikels 55 der Verfassung im Reichstag erfolgte. Die Annahme der Kaiserwürde machte die Schaf- fung ihrer Wahrzeichen nötig, zu denen auch die Kaiser- standarte gehörte. Der Kronprinz empfahl die pur- purne Grundfarbe der preußischen Königsstandarte, deren Wappen durch das kaiserliche: nach rechts blickender schwarzer Adler mit rotem Schnabel, und Klauen, der auf dem Brustschilde den preußischen Adler mit dem Hohenzollernschild trägt, deren Adler und Kronen durch die kaiserlichen zu ersetzen seien, Kaiser Wilhelm trat diesem Vorschlag am 3. August Abbild. 9. Kronprinzen- standarte, 26 Meereskunde. 1871 bei, änderte jedoch nach Festsetzung des kaiser- lichen Wappens im September auf Vortrag des Ober- zeremonienmeisters Grafen Stillfried die Grundfarbe in gelb, so daß die Kaiser- Abbild. 10. Kaiserinstandarte, ältere Form. so ^H/ ^iWiM # ^ Standarte und die gleich- Jti JJ •rjSv zeitig genehmigten Standar- Ä\ A^^s^S^dM^ W^ ten der Kaiserin und des Kronprinzen des Deutschen Reiches das Banner der alten deutschen Kaiser, schwarzer Adler auf gelbem Grunde, in das neue Reich trugen. Als am 1. Oktober 1871 die feierliche Eröffnung des Deutschen Reichstages im Weißen Saale des Königlichen Schlosses zu Berlin stattfand, senkte sich im Augenblick, wo der Kaiser seinen Palast verließ, die purpurne Königsstandarte und auf dem Schlosse stieg langsam und feierlich die gol- dene Kaiserstandarte em- por, den Flaggenknopf im gleichen Augenblick errei- chend, in dem der Kaiser in das Schloßtor einfuhr. Kaiser Wilhelm II. ließ im Jahre 1888 der Kaiser- krone die gotische Form geben und bestimmte 1889 den Wegfall des roten Kreuzes aus dem Eisernen Kreuze der Kaiserinstan- darte, deren Ränder zwölf, deren Schild vier Reichs- adler umgeben sollten. 1898 stiftete er den Breitwimpel des Kaisers, dem 1908 der Breitwimpel der Kaiserin folgte. Ihr Setzen Abbild, 11. Ältere und neuere Form der Krone. Die deutsche Flagge. 27 Abbild. 12. Katserinstandarte, neue Form. und Niederholen im Topp oder im Boot erfolgte nur auf Allerhöchsten Befehl und bedeutete, daß dem Kaiser nur die Ehrenbezeugungen für einen Kommandierenden Admiral, der Kaiserin der Gruß nur durch „Stillste- hen" zu erweisen war. 1905 bestimmte er, daß eine blaue Flagge mit dem (gelben] Kurzepter in hal- ber Höhe des Großmastes des von ihm benutzten Schiffes bedeutet: Se, Ma- jestät empfangen nicht., die Wappenflagge der Burggra- fen von Nürnberg ebenda: Se. Majestät sind nicht an Bord- Diese Flaggen tragen die Bezeichnung: Wappen- flaggen Seiner Majestät, Kaiser Wilhelm der Große ermächtigte im Jahre 1886 die regierenden Fürsten und Ersten Bürgermeister der deutschen Staa- ten und Hansestädte, sowie die Prinzen der deutschen regie- renden Königshäu- ser, die Kriegsflagge auf den ihnen eigen- tümlich gehörenden Fahrzeugen zu führen. Schon 1878 hatte er befohlen, daß auf den preußischen Küstenwerken nur bei An- wesenheit fremder Kriegsschiffe die deutsche, sonst die preußische Kriegsflagge wehen sollte. Die Marine des Norddeutschen Bundes und nach ihr die Kaiserlich Deutsche Marine hatte die Kommando- Abbild. 13. Breitwimpel S. M. S. des Kaisers und I. M. der Kaiserin. 28 Meereskunde, zeichen der preußischen ungeändert übernommen: die Flagge des Marineministers, später des Chefs der Ad- miralität, die Admi- ralsflagge (mit 1 Ball für den Vize- und 2 Bällen für den Kon- teradmiral), den Kom- modorestander und Abbild. 14. Wappenüaggen Sr. Majestät. ^^^ Rahstander^). Im Laufe der Jahre traten entsprechend der Entwicklung der deutschen Flotte und deren dienstlicher Bedürfnisse hinzu; jwj ^n M ^ Irin ^ Abbild. 15. Flaggen des Konteradmirals, Vizeadmirals und Admirals. der Flottillenstander, der frühere Rahstander, der vom Führer einer Flottille im Großtopp zu setzen ist, der Divisions-, jetzt Halbflottillen- stander, den der Führer einer Halbflottille eben- dort führt, die von Kaiser Wil- helm selbst entworfene, Abbild. 16. Divi- inzwischen fortgefallene sions-, jetzt Halb- Flagge des Kommandie- flottillenstander. i a i • i i renden Admirals und die Flagge des Staatssekretärs des Reichs-Marine- amts, letztere als Rangabzeichen, M Vgl. Abbild. 33 in „Meereskunde", Heft 118 (Jahrg. X. Heft 10), Meuß, Die Preußische Flagge, Abbild. 17. Flagge des Kommandierenden Admirals. Die deutsche Flagge. 29 die Flagge des Generalinspekteurs der Marine, die Großadmiralsflagge, der Führerstander als Unterscheidungszeichen für den Führer einer zu besonde- ren Zwecken ge- bildeten Schiffs- gruppe, der an der Signalrah des hin- tersten Mastes zu führen ist, die Flagge des Gouverneurs von Kiautschou, die Abbild. 18. Flaggen des Staatssekretärs des Reichs- Marine-Amts and des Generalinspekteurs der Marine. Abbild. 19. Flaggen des Großadmirals und des Cheis des Admiralstabes. der 1902 gestifteten des Gouver- neurs von Deutsch-Ostafrika entspricht, die Flagge des Chefs des Admi- ralstabes der Ma- rine, die als Rang- abzeichen gege- benenfalls riiit den Bällen des Kon- ter- oder Vizead- mirals (siehe Abbild, 15) im Großtopp zu führen ist. Ein besonderes Kommandozeichen, das im Groß- topp zu heißen ist, entwarf der < Kaiser eigenhändig im Jahre 1900 für den Oberbefehlshaber der Streit- kräfte zur Niederwerfung des Boxer- aufstandes in China, Generalfeld- marschall Graf V, Waldersee, Hatte die Gründung des Nord- deutschen Bundes eine einheitliche Abbild. 20. Führer- stander, Flagge für alle deutschen Seestaaten gebracht und die Wiedererrich- tung des Deutschen Reiches diese zum gemeinsamen 30 Meereskunde. Wahrzeichen aller deutschen Staaten erhoben, so fehlte doch noch lange Jahre die Einheitlichkeit der Flaggen- führung. Das Gesetz vom 25. Oktober 1867 betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Berech- tigung zur Führung der Bundesflagge bestimmt, daß die Kauffahrteischiffe aller Bundesstaaten eine einheitliche Handelsmarine bilden und daß die zum Erwerb durch Seefahrt bestimmten Schiffe zur Führung der Bundes- flagge berechtigt sind, sofern sie im Besitze von Bundes- angehörigen sind. Die Beaufsichtigung der Flaggenfüh- rung wurde durch Verordnung den Marinebehörden und den Kriegsschiffskommandanten übertragen. Diese stell- ten bald fest, daß vielfach noch die Flaggen der Bundes- staaten geführt wurden, so auf Feuerschiffen, Lotsen- fahrzeugen und dergleichen, die als nicht dem Erwerbe durch Seefahrt dienend nach formaljuristischer Auf- fassung des Reichsamts des Innern nicht unter das Gesetz fielen, das überdem keine Verpflichtung, sondern nur eine Berechtigung zur Flaggenführung ausspreche. Jahrzehntelang hat sich der Streit zwischen Reichs-Ma- rine-Amt und Reichsamt des Innern fortgesponnen; Zu- sätze erfolgten, bis schließlich der Erlaß des Gesetzes betreffend das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe vom 22. Juni 1899 deren Verpflichtung zum Führen der Nationalflagge aussprach und auf die nicht zum Erwerb durch Seefahrt dienenden ausdehnte. Das Gesetz sollte auch auf Binnenschiffen, die ständig in ausländischen Binnengewässern fahren, gelten. Durch Kaiserliche Verordnung war schon früher die Berechtigung zur Flaggenführung den Schiffen Eingeborener von Deutsch- Ostafrika und den Marshallinseln erteilt worden. Eine Kaiserliche Verordnung legte auch den deutschen Kauf- fahrern die Verpflichtung zum Flaggenzeigen beim Vor- beifahren an deutschen Küstenbefestigungen und Kriegs- Die deutsche Flagge. 31 Abbild. 21. Flagge des Gonverneurs von Kiauischou. schiffen auf und dehnte sie auf fremde innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer aus- Im Jahre 1901 wurde dann noch das Flaggenrecht auf die inzwischen eingerichteten Schul- schiffe der Handelsflotte, die Luft- fahrzeuge und die Forschungs- schiffe durch Gesetzeszusatz aus- gedehnt. Abgesehen von dem Wirrwarr in der Flaggenfüh rung fand Kaiser Wilhelm IL bei seinem Regierungs antritt den Übelstand vor, daß die Kriegsflagge mit und ohne Abzeichen auf Schiffen und an Stellen wehte, die in keinerlei Beziehung zur Marine standen. Mit fester Hand griff er ein und stellte, nachdem die auf seinen Befehl vom Staatssekretär des Reichs -Marine -Amts mit den übrigen Reichsämtern und dem preu- ßischen Staatsministerium eingeleiteten Verhandlungen nicht schnell genug zum Ziele führten, 1892 Grundzüge der Flaggenordnung auf, die darin gipfeln ; Es sind zu unterscheiden die deutsche Nationalflagge und die deutsche Kriegsflagge, Erstere wird als Reichsdienstflagge (mit besonderen Abzeichen im weißen Felde), als Flagge der Handels- marine und von allen deutschen Behörden und Privatpersonen, welche eine deutsche Flagge zu führen verpflichtet oder gewillt sind, gebraucht. Die deutsche Kriegs- Abbild. 22. Flagge des Befehlshabers in China. Abbild. 23. Reichs- kriegsilagge und Gösch. 32 Meereskunde, Abbild. 24. Reichs- dienstUagge im Bereiche des Auswärtigen Amts und des Reichs -Kolonialamts ein- schlieBlich der Kaiserl. Be- hörden und Fahrzeuge in den Deutschen Schutzge- bieten (mit Ausnahme von Kiautschou). flagge wird nach näherer Bestim- mung des Kaisers von der Kaiser- lichen Marine und von den im unmittelbaren Reichsdienste befind- lichen Behörden und Anstalten der Armee gebraucht. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg, und so wurde in gemein- samen Beratungen der beteiligten Reichsämter die Verordnung be- treffend Führung der Reichsdienst- flagge aufgestellt, die am 8, No- vember 1892, also vor 26 Jahren, die Genehmigung des Kaisers fand. Danach haben sich die Reichsbehörden, die nicht zur Führung der Kriegsflagge berechtigt sind, fol- gender Abzeichen in ihren Reichs- dienstflaggen zu bedienen; das Auswärtige und seit 1907 auch das Reichs-Kolonialamt des von der Kaiserkrone überragten Reichs- adlers; das Reichspostamt eines gelben Posthorns unter der Kaiser- krone, Diese Flagge dürfen auch die Postdampfer im Großtopp und als Gösch führen, solange sie die Reichspost an Bord haben. Beide Ab- zeichen hat der Kaiser selbst bestimmt, bei dem der Marine, einem gelben unklaren Anker unter der Kaiserkrone, mitgewirkt. Die Reichsdienstflagge der Marine wird von allen der Marine gehörigen, Abbild. 26. Reichs- ^^^ -j^^. grmieteten oder ihr sonst zur dienstflagge der Manne. (Anker und Krone gelb.) Verfügung gestellten Fahrzeugen, Abbild. 25. Reichsdienst- Uagge im Bereiche des Reichs- postamts. (Hörn und Krone gelb.) Die deutsche Flaöge. 33 Abbild. 27, Reichsdienst- ije im Bereiche der übri- gen Verwaltnngszweige. (Krone gelb.) soweit sie nicht Kriegsschiffe sind, von der deutschen Seewarte nebst Nebenstellen und von Leuchttür- men, Lotsen- und Signalstellen der Marine geführt. Alle übrigen Reichsämter bedienen sich der Dienstflagge mit der Kaiserkrone, Gleichzeitig verfügte der Kai- ser, daß die Reichskriegsflagge an Stelle des bisherigen preußischen Adlers den auf seinen Befehl neu entworfenen heraldischen preußi- schen Adler erhalten, und daß sie außer von den vorerwähnten Fürstlichkeiten, den Befestigungen und militärischen Anstalten des Reichs in der Heimat und den Schutzgebieten nur von den Marinebehörden und -anstalten, den Kriegsschiffen und Booten, den von einem Seeoffizier befehligten sonstigen Fahrzeugen und von Hulks geführt werden solle. Sie war also im wesent- lichen ihrer eigentlichen Bestimmung zurückgegeben. Beide Flaggen dürfen in beschränktem Maße an würdiger Stelle auch zu Ausschmückungszwecken benutzt werden. Auf Befehl des Kaisers wurde eine allgemeine Be- kanntmachung erlassen, daß die Nationalflagge stets mit dem schwarzen Streifen nach oben zu heißen sei, und 1905 eine preußische Polizeiverordnung, die alle Bundes- staaten annahmen, wonach die mißbräuchliche Führung von Standarten, Kriegs- und Dienst- flaggen sowie von besonders ver- liehenen Flaggen und ihnen ähn- lichen unter Strafe gestellt würde. Auf Antrag des Statthalters Fürsten Hohenlohe verlieh der Abbild. 28. Dienslflagge Kaiser den Behörden der Reichs- für Elsafi- Lothringen. 34 Meereskunde, lande im Jahre 1893 eine selbst entworfene Dienst- flagge, Das Muster dieser Flagge wies auch den Weg für die Dienstflaggen der Regierungsfahrzeuge der Bundesstaaten und brachte die zwischen Preußen und dem Reich schon seit Jahren schwebenden Ver- handlungen wegen Ersetzung der deutschen Kriegs- flagge mit Abzeichen zum Abschluß, Mit Einver- Preußen, Mecklenburg. Lübeck. Hamburg (Anker blau, Stock gelb). Bremen. (Schild rot, Krone darüber gelb.) Oldenburg. Abbild. 29. Dienstilaggen für Staatsiahrzeuge und Staaisgebäude, die den Zwecken der Seeschiiiahrt dienen, in den an die See grenzenden Bundesstaaten. (Anker und Krone gelb; das Feld für das Wappen weiß, bei Mecklenburg gelb, bei Hamburg rot.) ständnis des Staatssekretärs des Reichs -Marine -Amts wurde sinngemäß als Grundlage die Dienstflagge der Marine gewählt, da es sich ja um den Gebrauch der Flagge auf See und auf von Seeschiffen befahrenen Gewässern sowie auf Gebäuden, die der Seefahrt dienen, wie Leuchttürmen, Signalstellen, Seefahrt- schulen, Lotsen-, Hafenpolizeistellen handelte, Rechts und links von dem gelben Anker angebrachte rote Buch- staben bezeichnen den Verwaltungszweig, L V Lotsen- verwaltung, Z V Zollverwaltung, F A Fischcreiaufsicht. Die deutsche Flagge. 35 Abbild. 30. Kaiserlicher Jachtklub. (Schildumrandung, Anker und Krone gelb.) In den schwarzen Streifen wurde am inneren Ende der preußische heraldische Adler gesetzt. Vom Reichsamt des Innern eingeleitete Verhandlungen führten dazu, daß die übrigen Bundesseestaaten im Laufe der Jahre 1894 bis 1896 die gleiche Flagge mit ihren eigenen Wappen annahmen. So war denn dank dem Ein- greifen Kaiser Wilhelms IL die Flaggenordnung durchgeführt. Auf See und in den der Seeschiffahrt dienenden deutschen Gewässern mußten hinfort alle deutschen Schiffe die schwarzweißrote Flagge führen; die Landesflaggen der Bundesstaaten durften sich nur noch auf Binnenge- wässern und am Lande entfalten, Anträge von beteilig- ten Kreisen, auch den preußischen Binnenschiffen das Recht zur Führung der Nationalflagge zu verleihen, führten im Jahre 1909 zur Aufhebung des preußischen Ministerialerlasses vom 19. Oktober 1834, der bestimmte, daß die preußi- schen Binnenschiffe am Heck nur die preußische Flagge führen dürfen. Seit- dem hat die schwarzweißrote Flagge auch auf den deutschen Binnen- gewässern die Landesflaggen fast verdrängt, und daß sie ihren Siegeszug auch auf das Binnenland ausgedehnt hat und damit das erfreuliche Wachsen des Gefühls innig- sten Zusammenschlusses aller deutschen Stämme und Staaten im Deutschen Reich kündet, das zeigt uns jeder Anlaß zum Flaggen, Es ist bekannt, wie Kaiser Wilhelm eifrigst bemüht war, das Verständnis für die See, Seemacht und See- wesen des deutschen Volkes zu fördern, und wie er das Abbild. 31. Segelklub „Rhe", Königsberg. 36 Meereskunde. Abbild. 32. Flagge des GroBherz. Mecklenb. Jacht- klubs „Greif". Abbild. 33. Königl.Wmt- tembergischer Jachtklub. Abbild. 34. Kaiserl. Motorjachtklub. (Schildumrandun^, Anker, Krone und Kammrad gelb.) Abbild. 35, Deutscher Seglerverband. (Schild gelb.) Segeln für besonders geeignet hielt, den Blick ins Weite zu richten, die Kräfte zu stählen, Mut und Ent- schlußkraft zu fördern. Was Wun- der, daß er in dieser Gesinnung den deutschen Seglervereinen Förde- rung und Anerkennung durch Ver- leihung besonderer Abzeichen in die Nationalflagge, sogenannter Klubflaggen, angedeihen ließ, so 1889 dem Kaiserlichen Jachtklub, dessen Kommodore er selbst war; 1905 dem ältesten deutschen Seglerverein „Rhe" (der Be- fehl zum Wenden) in Kö- nigsberg i. Pr. zum 50jäh- rigen Stiftungsfeste; 1911 dem Großherzoglich Meck- lenburgischen Jachtklub „Greif" für seine seegehen- den Jachten; 1913 dem Königlich Württember- gischen Jachtklub zu Fried- richshafen am Bodensee, gleichfalls für seine seege- henden Jachten; dem Kaiserlichen Motor- jachtklub, Charlottenburg; 1914 dem Deutschen Seglerver- bande. Eine die ganze deutsche Kauf- fahrteiflotte ehrende Auszeichnung verlieh der Kaiser am 1, Juli 1896 als Die deutsche Flagge. 37 Ausdruck seines besonderen Kaiserlichen Wohlwollens den Führern deutscher Seeschiffe, die Reserveoffiziere der Marine oder mit der Erlaubnis zum Weitertragen der Uniform ausgeschiedene Seeoffiziere sind: Das Eiserne Kreuz in der Nationalflagge, die aber nur am Heck oder der Gaffel des Schiffes geführt werden darf. So sahen wir Kaiser Wilhelm IL seit seiner Thronbesteigung auch auf diesem wichtigen Gebiete der See- macht unablässig fördernd tätig, als Schirmherr der Flagge ihr auch äußerlich die ihr gebührende Stellung zu schaffen, der Flagge, der sein Großvater die Farben gab, unter der sich auf blutigem Schlachtfeld die deutschen Fürsten, Völker und Staaten zum neuen Deutschen Reiche zusammengeschlossen haben. Um sie, die schwarz-weiß-rote Flagge, geschart wird das geeinte deutsche Volk seinen Wiederaufbau beginnen und die Flagge wieder auf und über die Weltmeere tragen. Abbild. 36. Eiserne Kreuzilagge. Gedruckt bei E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW68, Kochstraße 68 71. (f6 ^ Eine ägyptische Expedition als Kampfmittel gegen England. Von Prof. G. Roloff. Die Engländer als Inselvolk. (Vom Standpunkt der Gegenwart aus betrachtet.) Von Prof. Dr. H. Spies. Deutschlands Zurückdrängung von der See, Von Dr. W.Vogel. Angriffe und Angriffsversuche gegen die britischen Inseln. Von Dr. Walter Vogel. Zwei Kriegsjahre in London. Von Missionspastor J. L. 0. Krüger. Die Südsee im Weltkriege. Von Prof. Dr. Alfred Man es. Die nordischen Dardanellen. Von Samuli Sario. Bei Kriegsausbruch in Hawaii. Von Pastor Engelhard t. In französischen Lagern Afrikas. Von Else Ficke. Konterbande, Blockade und Seesperre. Von Geh. Justizrat Prof. Dr. Triepel. Hugo Grotius und der Ursprung des Schlagworts von der Freiheit der Meere, Von Prof. Dr. W. Vogel. Die Grundlagen des italienischen Imperialismus. Von Prof. Dr. Rühl. Die deutsche Flagge. Von Kapitän zur See z. D. J. F. Meuß. Kriegsmarine. Kiel und Wilhelmshaven. Von Kontreadmiral Ed. Holzhauer. Kohlenversorgung und Flottenstützpunkte. Von Kontreadmiral Ed. Holzhauer. Vierzig Jahre Schwarz-Weiß-Rot. Von Geh. Admiralitätsrat P. Koch. Die Torpedowaffe, Von Kapitän zur See a. D. R. Witt m er. Kriegsschiffsbesatzungen in Vergangenheit und Gegenwart. Von Kapitän zur See a. D. R. Wittmer. Unterseebootsunfälle. Von Fregattenkapitän Mich eisen. Die Zusammensetzung und Taktik der Schlachtflotten. Von Kapitän zur See a. D. R. Wittmer. Die deutsche Eisenindustrie und die Kriegsmarine. Von P. Koch. Die wichtigsten Kanalhäfen und ihre Bedeutung für den Krieg. Von Prof. F. W. O. Schulze-Danzig. Englands Mannschaftsersatz in Flotte und Heer. Von Prof. Dr. Spies. Luftschiff angriffe auf England. Von Kapitänleutnant Frhr. Treu seh V. Buttlar-Brandenf eis. Das Seeflugzeugwesen. Von Fregattenkapitän a. D. W. Schnell. Der Kampf der Minensuchfiottillen. Von Kapitänleutnant M.Dof lein. Volks- und Seewirtschaft. Marokko. Von Dr. Joachim Graf v. Pf eil. Die deutsche Hochsee-Segelfischerei. Von H. Lübbert. Der Hafen von New York. Von Professor Dr. Albrecht Penck. Lübeck, sein Hafen, seine Wasserstraßen. Von Dr. Franz Schulze. Eine Wanderung durch altniederländischeSeestädte. Von Dr. W.Vogel. Die Freie Hansestadt Bremen. Von Baurat Prof. G. d. Thierry. Die Häfen der Adria. Von Dr. N. Krebs. Tsingtau. Von Professor Dr. Albrecht Penck. Auf den Färöern. Von Prof. D. Dr. Edward Lehmann. Valparaiso und die Salpeterküste. Von Dr. Rud. Lütgens. Die festländischen Nordsee -Welthäfen. Von Dr. H. Michaelsen. Die deutsche Seekabelpolitik. Von Dr. R. Hennig. Das Meer als Nahrungsquelle, Von Prof. Dr. H. Henking. Kriegsrüstung und Wirtschaftsleben. Von P. Koch. Die großbritannische Hochseefischerei. Von H. Lübbert. Triest und die Tauernbahn. Von Prof. Dr. F. Heiderich. Von Singapur bis Yokohama. Von L. Mecking. San Franzisko. Von A, Rühl. Wohlfahrtseinrichtungen in der Seefischerei, Von F. Duge. BZ9 ast Preis jedes Heftes M 1, — ea HB ^ Durch die Magellanstraße. Von Gustav Goedel. Überland und Übersee im Wettbewerb, Von Dr. Richard Hennig. Nach Deutsch-Neuguinea. Von Dr. Walter Behrmann. Die Salpeterindustrie Chiles. Von Dr. jur. Alfred Hartwig. Die überseeischeGetreideversorgung derWelt. Von Dr. Wa 1 1 e r Vo gel. Antwerpen. Von Prof. Dr. Alfred Rühl. Politische Probleme im westlichen Mittelmeer. Von Dr. P. Mohr. Deutsche Kulturarbeit im nahen Orient. Von Dr. P. Mohr. Englands Kohle und sein Überseehandel. Von Dr. R. Engelhardt. Die versiegelte Nordsee. Von Graf E, Reventlöw. Der Außenhandel der Vereinigten Staaten von Amerika. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart. Die drahtlose Telegraphie im überseeischen Nachrichtenverkehr während des Krieges. Von Dr. Richard Hennig. Edinburg, Glasgow und Liverpool. Von Prof. Dr. Schulze, Lübeck. Die Heimsuchungen der Handelsschiffahrt durch den Krieg. Von C. Schroedter, Hamburg, Gegenwart und Zukunft der deutschen Seeschiffahrt. Von Dr. P. Stubmann. Gegenwart und Zukunft der deutschen Kolonien. (Doppelheft) Von Prof. Hans Meyer, Leipzig. Das deutsche Kolonialreich der Zukunft. Von Fr. Hupfeld. Die Zukunft des deutschen Außenhandels. Von Prof. Dr. H. Herkner. Die Grundlagen des Ostseehandels und seine Zukunft. Von Dr. Erich Wallroth. Die deutsch- chinesischen Handelsbeziehungen. Von Geh. Ad- miralitätsrat Dr. Schrameier. Britischer Imperialismus. Von Prof. Dr, Friedr. Brie. St. Petersburg. Von Dr. Rieh. Pohle. Japan und seine Stellung in der Weltpolitik. Von Konsul A. Mo sie. Wiederaufbau d. deutschen Handelsschiffahrt. Von Dr. K. Isermeyer. Die natürlichen Grenzen Rußlands. Von Prof. Dr. A. Penck. Der Reichstag und die Freiheit der Meere. Von Geh. Justizrat Prof. W. van Calker. U. S. Amerikas Schiffbau im Frieden und Krieg. Von Prof. W. Laas. Die untere Donau und ihre Fischerei. Von Dr. K. Marcus. Seeklima und Seebäder. *Die Heilkräfte des Meeres. Von Prof. Dr. Albert Eulenburg. *Land- und Seeklima. Von Dr, A. Merz. Seewesen und Schiffahrt. *Der Kompaß. Von Dr. Fr. Bidlingmaier. *Die Post auf dem Weltmeer. Von 0, Klaus, *Schiffsordnungen und Schiffsbräuche. Von Dr. Fr. Schulze. *Der Dienst des Proviantmeisters. Von Dr. G. W. v. Zahn. *Innerer Dienst an Bord. Von Dr. G. W. v. Zahn. *Auf einem Segler um Kap Hom. Von Dr. R. Lütgens. ^Nautische Vermessungen. Von Dr. E. Kohlschütter. ^Sicherheitsdienst an Bord. Von Dr. G. W. v. Zahn. *Der Fährverkehr zur See. Von Prof. Dr. G. Braun, *Auf S. M. S. „Möve". Von Kapitänleutnant Schlenzka. Das Zeppelinschiff zur See. Von Dr. Freiherr v. Gemmingen. Riesenschiffe. Von Dr. H. Michaelsen. Technik des Seewesens. *Die Entwicklung der Schiffsmaschine. Von Prof. P. Krainer. *Auf einem deutschen Kabeldampfer. Von W. Stahlberg. *Ferngespräche über See. Von Dr. A. Ebeling. * Preis 50 Pf., die übrigen Hefte kosten 60 Pf. =^ Gedruckt bei E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW68, Kochstr.68— 71.