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Handbuch

Waldwertberechnung.

Mit beſonderer Berückſichtigung der Bedürfniſſe

der korſtlichen Praxis bearbeitet von

Dr. Franz Baur,

o. ö. Profefjor der Forſtwifſenſchaft an der Univerfitat München.

LIBRARY

FACULTY OF FORESTRY UNIVERSITY OF TORONTO (+ Berlin.

Derlag von Paul Parey. Verlagsdandlung für Landwirtſchaft, Sartenbau und Sorſtweſen

1886.

Vorwort.

Es giebt keine forſtliche Disziplin, bei welcher die aufgeſtellten theoretiſchen Sätze in der forſtlichen Praxis noch ſo wenig Anwendung finden, als die Waldwertberechnung. Die thatſächlich beſtehenden Gegen— ſätze wurden in den letzten dreißig Jahren durch die Anhänger der ſo— genannten Bodenreinertragstheorie, welche ihre wichtigſten Sätze nicht aus dem im nachhaltigen Betriebe ſtehenden Walde, ſondern aus der Blöße und den im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Beſtänden ableiten, noch weſentlich verſchärft. Trotzdem für die neue Lehre unaufhörlich gewirkt wurde und dieſelbe nun wohl an allen forſtlichen Bildungs⸗ anſtalten vorgetragen wird, vermochte ſie in der forſtlichen Praxis bis jetzt nur wenig Boden zu gewinnen.

Die Lehre von dem Boden- und Beſtandserwartungswert, von dem Beſtandskoſtenwert u. ſ. w. führt nämlich, namentlich bei Hochwald— umtrieben, wie ſie die forſtliche Praxis bedarf, vielfach zu unbrauchbaren Reſultaten. Selbſt Anhänger der genannten Lehre ſtellen dieſe That— ſache nicht in Abrede, aber wie anders machen hörte ich ſchon öfter einwenden!

So gern ich nun auch die großen Verdienſte G. Heyers um die theoretiſche Weiterbildung der Waldwertberechnung anerkenne und ſo ſehr ich Preßler als anregendes Ferment zu würdigen weiß, ſo glaube ich doch nicht, daß der von dieſen Schriftſtellern bis jetzt eingeſchlagene Weg zur Löſung einer Reihe von praktiſchen Aufgaben der Waldwert— berechnung von den Bewirtſchaftern des Waldes viel betreten wer— den wird.

Die Waldwertberechnung von G. Heyer ſtellt nach meiner Anſicht die teilweiſe auf falſche Vorausſetzungen ſich ſtützenden mathematiſchen

IV Vorwort.

Formeln zu ſehr in den Vordergrund und entſpricht, wegen ungenügen⸗ der Würdigung der volkswirtſchaftlichen und forſtlichen Verhältniſſe, zu wenig den Forderungen der Praxis.

Ich habe mir daher in meinem Buche die Aufgabe geſtellt, dieſe vielfach empfundene Lücke nach Kräften auszufüllen. Der Gegenſtand iſt ſchwierig und ich bitte daher um jo mehr um eine nachſichtige, ob- jektive Beurteilung und um gütige Mitteilung von Verbeſſerungsvor⸗ ſchlägen, als ich ſelbſt recht gut empfinde, daß mein Lehrgebäude erſt im Rohbau aufgerichtet iſt. Wie ſich z. B. die erſte Auflage der G. Heyer— ſchen Waldwertberechnung ſehr weſentlich von der dritten Auflage unter⸗ ſcheidet, ſo wird auch mein Buch, im Falle es eine günſtige Aufnahme erfahren ſollte, künftig noch in manchen Teilen verbeſſert werden müſſen.

Im vorbereitenden Teile habe ich die volkswirtſchaftlichen Grund— lagen, namentlich die Lehre von der Grundrente der Forſtwirtſchaft, die forſtliche Bedürfnisfrage und die Preisbeſtimmungsgründe der Forſt⸗ wirtſchaft eingehender beſprochen, als dieſes ſeither in den Lehrbüchern der Waldwertberechnung der Fall war. Dasſelbe gilt von der jo un⸗ gemein wichtigen Lehre von dem Zinsfuße. Hier habe ich die Anſicht zu begründen geſucht, daß es unzuläſſig iſt, in der Waldwertberechnung nur mit einem Zinsfuße zu rechnen, und daß man bei Befolgung meiner Vorſchläge auch bei Anwendung von Zinſeszinſen zu ganz brauch⸗ baren Reſultaten gelangt, während ſolches bei Rechnung mit nur einem Zinsfuße vielfach nicht der Fall iſt.

Auch die forſtlichen Grundlagen der Waldwertberechnung fanden eine weit eingehendere Beſprechung, als in der G. Heyerſchen Waldwertbe— rechnung, und ich hoffe, daß die hier gegebenen Winke und Anregungen dem Wirtſchafter willkommen ſein und ihn vor einer ſchablonenmäßigen Behandlung von Waldwertberechnungsfragen bewahren werden.

Im ausführenden Teile fanden alle Methoden der Boden-, Be— ſtands⸗ und Waldwertberechnung Aufnahme und eine kritiſche Beleuch— tung. Dabei habe ich § 44 zu beweiſen geſucht, daß der Bodenwert des ausſetzenden Betriebes ein kleinerer iſt, als wenn man nachhaltige Wirt⸗ ſchaft unterſtellt; eine Anſicht, welche bereits, wenn auch in anderer Form, in Inſtruktionen der Waldwertberechnung verſchiedener Staaten Würdigung gefunden hat.

Mittelſt meines neuen Verfahrens der Berechnung des Normalvor— rats ($ 52 E) in Verbindung mit der Formel für den Waldrentierungs⸗ wert, gelangte ich zu Bodenwerten ($ 44), welche mit den thatſächlichen

Vorwort. v

Bodenverkaufswerten ſich in weit größerer Übereinſtimmung befinden, als dieſes bei der Methode des Bodenerwartungswerts der Fall iſt, bei welcher die Reſultate je nach der Wahl des Zinsfußes um Hunderte von Prozenten differieren können. Zugleich zeige ich hier, daß der Boden, ſobald der Wald eine Rente abwirft, unter allen Umſtänden und bei jedem beliebigen Verzinſungsprozent poſitiv werden muß, während die Formel für den Bodenerwartungswert auch bei that— ſächlich vorhandenem Waldreinertrag häufig zu negativen und darum unzuläſſigen Bodenwerten führt.

Es folgt aus dieſer Thatſache die Unbrauchbarkeit der Formel des Bodenerwartungswertes, bei Unterſtellung des nachhaltigen Be— triebes, von ſelbſt, weil es keinem Waldbeſitzer einfallen wird, ſeinen Waldboden zu verſchenken oder dem Käufer gar noch eine Summe für die Gefälligkeit aufzuzahlen, daß letzterer jo gütig iſt, den Boden über- haupt zu nehmen.

Aus den neueſten Methoden der Waldwertberechnung, wie ſie z. B. von G. Heyer dargeſtellt wurden, erfährt man (abgeſehen von dem ſehr kurz beſprochenen Waldrentierungswert) nur die Berechnung des Wertes einer Waldabteilung, nicht aber die Wertsermittlung eines Wirtſchafts— ganzen, eines Reviers oder eines ganzen Herrſchaftsbeſitzes, und doch iſt es bezüglich des anzuwendenden Verfahrens, wie jeder erfahrene Prak— tiker weiß, ein großer Unterſchied, ob man eine Waldparzelle oder einen zum nachhaltigen Betriebe eingerichteten Wald anzukaufen hat. Es wurde mir bis jetzt wenigſtens kein Fall bekannt, in welchem man den Wert eines ganzen Revieres aus der Summe der Koſtenwerte der einzelnen Beſtände und der Bodenerwartungswerte der einzelnen Abteilungen ab— geleitet hätte. Die forſtliche Praxis bedient ſich hier ganz anderer und viel einfacherer Methoden. Dieſe Thatſache beſtimmte mich denn auch, in der Lehre von der Ermittlung des Waldwerts in zwei Kapiteln den Waldwert des ausſetzenden und des nachhaltigen Betriebes geſondert zu behandeln, was dem Wirtſchafter jedenfalls willkommen ſein dürfte, ob— gleich er ſich vielfach noch einfacherer Methoden, als der gelehrten, be— dienen muß.

Weiter habe ich mich bemüht, diejenigen Lehren der Wertberechnung eingehender zu behandeln, welche im praktiſchen Dienſte des Forſtwirtes am häufigſten vorkommen. Es gehören hierher namentlich die Berech— nung der zu leiſtenden Entſchädigungen für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken ($ 64), ſodann die Berechnung der Vergütung für

VI Vorwort.

Benutzung des Bodens zur Gewinnung von Foſſilien ($ 65), endlich und ganz beſonders die Berechnung der Abfindungsſumme für Waldſervi⸗ tuten ($ 66) und die Ermittlung der Waldſteuerkapitalien ($ 67). Da ich auf dieſen Gebieten ſelbſt vielfach praktiſch thätig war, ſo habe ich denſelben eine vermehrte Aufmerkſamkeit geſchenkt und die Methoden überall durch aus der Praxis entnommene Beiſpiele erläutert.

Anhang I enthält in 54 Tabellen für Buchen, Kiefern, Fichten I. und III. Bonität: 1. eine Material- und Geldertragstafel; 2. eine Be⸗ rechnung des Waldnaturalertrags; 3. eine Berechnung des Waldroh⸗ ertrags; 4. eine Berechnung des Waldreinertrags; 5. eine Berechnung des Bodenerwartungswerts mit 2 pCt.; 6. eine ſolche mit und 7. eine mit 3 pCt. Zinſeszinſen; 8. eine ſolche nach meiner Methode mit 2—3¼ pCt. und 9. eine Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe (nachhaltiger Betrieb). Am Schluſſe des I. Anhanges findet ſich auch eine Material- und Geldertragstafel für Kiefern nach Burckhardt, um Vergleiche anſtellen zu können, weil z. B. G. Heyer ſich derſelben vielfach bediente. 0

Es geht aus dieſen tabellariſchen Zuſammenſtellungen hervor, daß die Umtriebszeiten des Waldrohertrags und des Waldreinertrags nahezu mit denjenigen der höchſten Bodenverwertung, d. h. der höchſten Boden- renten zuſammenfallen und ſich zwiſchen 100—110 Jahren bewegen, ſo⸗ bald man je nach der Länge des Verzinſungszeitraumes mit verſchiedenen Zinsfüßen operiert. Es muß letztere Forderung auch jedem Praktiker ein leuchten, da innerhalb der langen Umtriebszeiten, mit welchen wir zu rechnen haben, unter allen Umſtänden Verluſte an Kapital und Zinſen eintreten müſſen, ſo daß für lange Verzinſungszeiträume ein niedrigerer Zinsfuß angezeigt erſcheint.

Nur bei Würdigung dieſes Geſichtspunkts, welcher ſeither unberück⸗ ſichtigt blieb, dürfen wir in der Waldwertberechnung überhaupt mit vollen Zinſeszinſen operieren und die großen Differenzen, welche ſeither noch bezüglich der Wahl der Umtriebszeit beſtanden, werden nur unter dieſer Vorausſetzung einen befriedigenden Ausgleich finden. Auch der be— dauerliche Streit zwiſchen Bodenreinerträglern und Waldreinerträglern welcher leider auch auf das perſönliche Gebiet übergewälzt wurde, wird dann in nicht allzuweiter Ferne zu einem beide Teile befriedigenden ge— ſunden Frieden führen.

Den Schluß des Werkes bildet Anhang II. Er enthält die am

Vorwort. VII

häufigſten vorkommenden fünf Zinſeszinstabellen, welche die Ausführung der Rechnungen erleichtern und den Gebrauch der Logarithmen erſparen. Da ich, wie erwähnt, mein Handbuch ſelbſt noch für verbeſſerungs— fähig halte, ſo nehme ich ſelbſtverſtändlich jede Belehrung mit Dank ent— gegen. Nur glaube ich erwarten zu dürfen, daß meiner objektiven Dar— ſtellungsweiſe auch eine objektive Kritik entgegengeſtellt wird. Kund— gebungen, welche einſeitige Parteileidenſchaften zum Ausdrucke bringen, werde ich unbeachtet laſſen. Ich weiß, daß ich bei den Theoretikern, welche noch auf dem nach meiner Anſicht unhaltbaren Standpunkte des Bodenerwartungswerts ſtehen, der jetzt ſelbſt von Preßler aufgegeben wurde, zunächſt noch auf heftigen Widerſtand ſtoßen werde; auf der an— deren Seite bin ich aber auch überzeugt, daß alle Fachgenoſſen, welche den Wald aus eigener Anſchauung genügend kennen und ſich mit Fragen der Waldwertberechnung praktiſch beſchäftigt haben, bald die guten und brauchbaren Seiten meines Handbuches herausfinden werden. In— dem ich dasſelbe hiermit der ſtudierenden Jugend, den Männern des Waldes und allen, welche ſich für Fragen der Waldwertberechnung intereſſieren, in die Hand lege, verbinde ich damit die Hoffnung, ich möchte durch meine gegebenen Anregungen manches dazu beigetragen haben, daß auch in der Waldwertberechnung endlich eine Sonderung der Spreu von den guten Körnern immer mehr zur Thatſache werde.

München, den 4. Januar 1886.

Dr. F. Baur.

14

Inhalt.

Einleitung. Seite I. Begriff 51. 1 II. Stellung im Syſtem der Forſtwiffenſchaft $ 1 III. Aufgaben der Waldwertberechnung 8 3 * 2 IV. Grad der Sicherheit der Waldwertberechnungen § 4 3 V. Geſchichte und Litteratur der Waldwertberechnung $ 5 5 1. Geſchichte . C EIER TERN 5 2. Litteratur 7 I. Borbereitender Teil. Die Grundlagen der Waldwertberechnung. Erſter Abſchnitt. Volkswirtſchaftliche e

Vorbemerkungen S6 ; u eee Preis ))) 12 . 3 : 8 n r en eis 14

II. Die in der osalswentberechung üblichen u Methoden der Wert: beſtimmung S8 e ert 15 , ð h r T2 17 4. Der Holzvorrats wert „% ˙ . 5. Der Verkaufswert e a Fr Baer a nn EB 6. Kombinierte Werts sbeſtimmung⸗ 8 r III. Die volkswirtſchaftliche Produktion N Grace An ale 2 a ad ent 2. Die elementaren Fuste der Srobaklion er la Te A ee ae Ir beit F 2 3. Die e der Produktion Er 2

A. Natürliche Bedingungen der Produktion FFT

X Inhalt.

B. Wirtſchaftliche Bedingungen der Produktion 22 a) Arbeitsfähigkeit j 9 .

b) Arbeitsflei . - . - ee

c) Arbeitsteilung und Pete 23

d) Das Kapital 24

a) Begriff rr

8) Arten des Kapitals ir ee Me

y) Bildung der Kapitaliees = Ver

J) Produktivität der Kapitalien . 27

e) Unternehmer, e Unternefmergewim 28

IV. Die Grundrente der Waldwirtſchaft S Be V. Die forftlihen Bedürfniſſe S 111 ae VI. Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft $ 3 Vorbemerkungen. 3

1. Preisbeſtimmungsgründe von Seiten der . 3

2. Preisbeſtimmungsgründe von Seiten der Aus bieter. 55

Zweiter Abſchnitt.

Mathematiſche Grundlagen. Vorbemerkungen 8 1 - --.- =

Erſtes Kapitel. Der Jinsfuß.

I. Begriff S 114 66 II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des 3insfuhes im all⸗ e 13: 2°. .% IP . 1. Beſtimmungsgründe für De Ausbietenden Eh oe 68 2. Beſtimmungsgründe für den . Mieter ober Pächter 5 von Kapit alien u 01... Me 3. Veränderlichkeit des Zinsfußes im allgemeinen ae 2 Ge

III. Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß 8 16 2 IV. Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß §17 83 V. Die bis jetzt gemachten Vorſchläge zur Ermittlung des forſt⸗

lichen Zinsfußes S 18 91 1. Beſtimmung des forſtlichen Bine sfußes 5 dent kandesnblichen Zinsfusß 91

2. Beſtimmung des forflichen Zinsfußes nad Berk sr Landwirtſchaft 93 3. Beſtimmung des forſtlichen N aus Waldreinertrag und

Waldrentierungswert . 97 4. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes aus Bobenreiile u Bodemwert 99 VI. Schlußſätze über den forſtlichen Zinsfuß $ 19. 101

Zweites Kapitel. Hon den Zinsberechnungsarteu.

Vorbemerkungen Favbvobo . 102 L Einfache Zinſen 8 1ĩ141111;k T?T88Üy!f

Inhalt.

II. Zinſeszinſen § 22 1 b - III. Arithmetiſch mittlere Zinſen 8 23 l IV. Geometriſche Mittelzinſen S 24. V. Beſchränkte Zinjeszinjen § 25.

Drittes Kapitel Die Formeln der Jinſeszinſeurechnung.

Vorbemerkungen § 26 I. Summierung der in der Waldwertberechnung vorkommen⸗ den geometriſchen Reihen § 27 a n 1. Begriff . 5 2. Summierung der ſlelgenden endlichen Felice Reihen } 3. Summierung der fallenden endlichen geometriſchen Reihen 4. Summierung der fallenden unendlichen geometriſchen Reihen II. Entwicklung der in der Waldwertberechnung vorkommen— den Zinſeszinſenformeln § 28. x E . Beitimmung des Nachwerts eines Kapitals Beſtimmung des Vorwerts eines Kapitals . ; . Beitimmung des Nachwerts einer ausſetzenden endlichen ee Beſtimmung des Nachwerts einer jährlichen endlichen Rente . Beitimmung des Vorwerts einer ausſetzenden endlichen Rente . . Beitimmung des Vorwerts einer jährlichen endlichen Rente. Beſtimmung des Vorwerts einer jährlichen immerwährenden Rente Beſtimmung des Vorwerts einer periodiſchen immerwährenden Rente Verwandlung ausſetzender Renten in jährliche Renten.

Dritter Abſchnitt. Forſtliche Grundlagen.

Vorbemerkungen § 29 I. Grenzen, Vermeſſung und Kartierung S 30 1. Feſtſtellung der Grenzen N 2. Vermeſſung und Kartierung II. Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtaudes $ 31 III. Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers § 32. L IV. Holz⸗ und Betriebsart, . und Walpbehandtungs- art § 33 5 1. bat 2. Betriebsart . 3. Umtriebszeit. 4 4. Waldbehandlungsart . V. Waldeinteilung 5 34 A VI. Ermittlung der Holzvorräte $ 35 VII. Von den Waldeinnahmen $ 36 . Vorbemerkungen

D 9

XI

Seite 105 107 108 109

110

111 111 111 112 112

112 112 114 115 116 116 118 118 119 122

125 126 126 126 127 129

129 129 132 134 136 137 138 140 140

XII Inhalt.

1. Einnahmen der Hauptnutzungen A. Holzertragstafeln . B. Geldertragstafeln . C. Holzpreiſe 2. Einnahmen der Stebenmrkungen. VIII. Von den Waldausgaben S 37 IX. Von der Waldbeſchreibung § 38

II. Ausführender Teil.

Die Methoden der Waldwertberechnung. Erſter Abſchnitt. Von der Ermittlung des Bodenwerts. Vorbemerkungen $ 39 SR:

I. Von der e des Bodenverkaufswerts > 40 1. Begriff . N 0 2. Verfahren 3. Würdigung der Methode .

II. Von der Ermittlung des Bodenwerts nach dem Nentierungs- wert S 41 ĩͤ U U F = Begriff 2. Verfahren E 3. Würdigung der Methode g

III. Von der Ermittlung 25 Bodeuwerts aus a | Durcjchmitte ertrag (Waldreute) 8 5 : 1. Begriff *

2. Verfahren 3. Würdigung der Methode Ar 5 IV. Von der Ermittlung des Bodenerwartungswerts 3 43 1. Begriff a g 2. Verfahren. 3. Den Bodenerwartungs zwert be Fukloxen 4. Würdigung der Methode 8 V. 1 der Ermittlung des Bodenwerts der detriebs laſſ 9 44 1. Begriff e - 2. Verfahren 5

VI. Von der Ermittlung des Bodenkoſtenwerts § 45 1. Begriff 3 3 5 \

2. Verfahren. 3. Würdigung der Methode

Zweiter Abſchnitt. Von der Ermittlung des Beſtandswerts.

Vorbemerkungen § 46 2 IJ. Von der Ermittlung des Beſtandserwartungswerts 8 47

160 161 161 161 162

164 164 164 165

165 165 165 166 173 173 173 181 185 195 195 195 201 201 201 202

203 204

Inhalt. XIII

Seite // // AN ERZRE rens . 3. Den Heſtandserwartungswert benen de Faktor ee 4. Würdigung der Methode .. E II. Von der 8 des Bejtandsfoftenmerte 8 48 1220 f TEEN er A 2. Verfahren 333220 3. Den Beſtandskoſtenwert Neude Folteten 0 4. Würdigung der Methode . e 7; III. Von der Ermittlung des Veftandevorratewerte N 49 Pe T 8 r 2. Verfahren . a 7 3. Den eandsvorratswert innen Fuente 2 4. Würdigung der Methode . . . In 208 IV. Bon der Ermittlung des Bejtandsverfanfewert 8 50 . = J e 2. Verfahren 230 V. Von der Ermittlung des Betandewerte aus Dem Durch ertrag 8 111 PTR, 0 1 7% FFC SE © oh ren n I 3. Würdigung der M 9 . 232 VI. Von der Ermittlung des Werts des b N 52 233 C re Verfahren 8 2 A. Ermittlung des Normalporrals 100 bert e 234 a) Ermittlung des Normalvorrats nach der e Kameralta ge.. 3 b) Ermittlung des Normalvorrats a e ee 3 B. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtandserwar— %%% Ä ² ² w ⅛ͤͤ-A“ x E

C. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtandskoſtenwert 243 D. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Rentierungswert. 249 E. Ermittlung des Normalvorrats nach dem jährlichen Holz— reinertragge . 1 VII. Von der Ermittlung des Werts einzelner Bäume N 53 se AG

Dritter Abſchnitt.

Von der Ermittlung des Waldwerts. Dorbemerkingen d 2364

Erſtes Kapitel. Hon der Ermittlung des Waldwerts im ausſetzenden Getriebe.

I. Von der Ermittlung des Waldvorratswerts 8 55. 265

xIV Inhalt.

II. Von der Ermittlung des Waldverkaufswerts § 56. DE III. Von der Ermittlung des Waldwerts aus dem Dee ertrage § 57. 4 5 IV. Von der Ermittlung des Walderwartungswerts N 58 V. Von der Ermittlung des Waldkoſtenwerts § 59. Zweites Kapitel. Bon der Ermittlung des Waldwerts im nachhaltigen Brtriebe. Vorbemerkungen § 60 5 I. Von der Ermittlung des Waldwerts der normalen Betriebs⸗ klaſſe (Waldrentierungswert) § 61. II. Von der Ermittlung des Waldwerts der abnormen Betriebs⸗ klaſſe § 62. . 1. Ermittlung des Woldwerts bei gegebener r 2. Ermittlung des Waldwerts bei beliebiger Umtriebszeit

Vierter Abſchnitt.

Seite 266

267 267

. 275

276

278

Behandlung bejonderer Fragen der Waldwertberechnung.

Vorbemerkungen § 63 N I. Die Berechnung der zu leiſtenden Entihädigungen für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken § 64 . 3 1. Berechnung der Entſchädigung für den abzutretenden Waldboden Berechnung der Entſchädigung für die Sicherheitsſtreifen. Berechnung der Entſchädigung für zu frühen Abtrieb der Beſtände Berechnung der Entſchädigung für Sturmſchaden Berechnung der Entſchädigung für andere aus der Ehre entitehende Nachteile . 8 II. Die Berechnung der Vergütung für Benutzung des Bodens zur Gewinnung von Foſſilien § 65. 1. Berechnung der Entſchädigung für dauernd abzutteteude Gelände 2. Berechnung der Entſchädigung für vorübergehend abzutretendes Gelände . { III. Die Berechnung der eUopindungsfummen für _ Walbfervis tuten 8 66 i

oem

Vorbei 1. Berechnung der Abfindungsſummen im allgemeinen : 2. Berechnung der Abfindungsſummen für ſpezielle Fälle der Wald- 0 2 ol Re A. Ablöſung von Waldſtreuſervituten 4 B. Ablöjung von Waldgrasjervituten . C. Ablöſung von Waldweideſervituten. x 1. Bemeſſung des Werts einer Waldweide Has dem Sätti⸗ gungseffekt und dem relativen und abſoluten Nähreffekt .

Inhalt. xv

2. Bemeſſung des Werts einer Waldweide nach dem Pacht— bir werte des Weidefutters, der direkten ee der n 5 ö 324

D. Ablöſung von Holgfekbiluten . Zu,

E. Ablöſung im landwirtſchaftlichen Gelände ur Wald

IV. Von der Ermittlung der e ee S 1 Vorbemerkungen .

1. Waldbeſteuerung bei nachhaltigem Betriebe.. .. 332

2. Waldbeſteuerung bei ausſetzendem Betriebe. . . 324

V. Von der Teilung und Zuſammenlegung der Wälder $ 68 = 1. Teilung jeder Abteilung, welche ſich von der andern durch Alter,

Standorts- und Beſtandsgüte unterſcheidet . . 335 2. Teilung des ganzen Waldes mit möglichſter S des Zu- ſammenhangs der einzelnen Teile . . 336

3. Teilung des ganzen Waldes nach gleichwerligen Bodenteilen und Ausgleichung 1 . us a

zahlungen 8 N u Anhang J.

Material⸗ und Geldertragstafel. für Buchen III. Bonität. Tabelle I, 1 341

Waldnaturalertragstafel 5 1 en

Waldrohertragstafel N a

Waldreinertragstafel 55 5 N I, 4 344

Bodenerwartungswert bei 2 pCt. 5 1 R I, 5 345

* 17 2 1 " " " 2 6 346

1 x 7 .

2—3½ a 5 * 5

Bodenwert d. Betriebskl. 2 E

Material⸗ und Geldertragstafel für Buchen J. Bonität. I k. 0

Waldnaturalertragstafel 3 3 „1

Waldrohertragstafel 5 x 1

Waldreinertragstafel Me II, 4 353

Bodenerwartungswert bei 2 pCt. ; 5 2,5, 354

" 11 2" 2n " " 7 II, 6 355

n " 3 1 7 1 " II, 7 356

7 2—3½ pCt. 7 „„

Bodenwert d.Betriebskl., 2—3¼ a x BR

Material- und Geldertragstafel . für Kiefern III. Bonität. III, 1 359

Waldnaturalertragstafel 1 £ III, 2 360

Waldrohertragstafel 2 5 III, 3 36

Waldreinertragstafel a 5 362

Bodenerwartungswert bei 2 pCt. £ * 8

5 5 > u III, 6 364

n 5 5 1 .

2—3½ pCt. „N IIE 8366

Bodenwert d. Betriebskl. 2—3½ * 4 III, 9 3

XVI

Material- und Geldertragstafel

Waldnaturalertragstafel Waldrohertragstafel Waldreinertragstafel

Bodenerwartungswert bei 2 pCt.

9

Bodenwert d. Betriebskl.,

Material- und Geldertragstafel . für Fichten III. Bonität. 5

Waldnaturalertragstafel Waldrohertragstafel Waldreinertragstafel

Bodenerwartungswert bei 2 pCt.

" * 25 " "n 7} "

" " 3 " " n "

" 2—3½ pCt. 1 " Bodenwert d. Betriebskl., 2—3½ * 15 Material- und Geldertragstafel . für Fichten I. Bonität. Tabelle Waldnaturalertragstafel 15 5 5 Waldrohertragstafel 5 5 5 Waldreinertragstafel a A & Bodenerwartungswert bei 2 pCt. 1 A 1

1 " 255 " 5 n 1

3

7 2—39‚ 2 pCt. " L "

Bodenwertd. Betriebskl. 2

Inhalt.

ür Kiefern I. Bonität. Tabelle 7 " I " 1 " " " 9 2 2% 2 * 7] " " i 5 " " " 2—3½ pCt. 5 5 2—3½ 1 N

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Material⸗ und Geldertragstafel für Kiefern mittlerer Bonität nach

Burckhardt

Prolongierungs- oder Diskontierungs- oder Periodenrententafel.

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Seite 272 Zeile 2 von unten leſe enthalten ſtatt erhalten.

265 265

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Anhang II. Zinſeszins⸗Tabellen.

Nachwertstafel . Vorwertstafel.

Renten-Endwertstafel . Renten⸗Anfangswertstafel

Druckfehler.

1 oben e ft a, 5 Durchſchnittsertrags.

Einleitung.

I. Begriff.

I.

Die Waldwertberechnung beſchäftigt ſich mit der Ermittelung des Kapital⸗ und Rentenwerts der Forſtgründe, Holzbeſtände, Neben— nutzungen und Waldungen, ſowie der auf letzteren ruhenden Servituten und Laſten.

Alle Schriftſteller ſetzten ſeither den Waldwert aus Boden- und Holz— beſtandswert zuſammen; da aber der Wald nicht ſelten beträchtliche Nebennutzungen in Form von Streu, Rinde, landwirtſchaftlichen Zwiſchen— nutzungen, Gras, Foſſilien u. ſ. w. abwirft, ſo ergibt ſich der Waldwert richtiger aus dem Werte des Bodens, des Holzbeſtandes und der Neben— nutzungen. Letztere ſpielen namentlich auch bei der Ablöſung von Servi— tuten eine wichtige Rolle.

II. Stellung im Syſteme der Jorſtwiſſenſchaſt.

§ 2.

Da die Waldwertberechnung ſich auf die Ertragsverhältniſſe des Waldes ſtützt, ſomit die Kenntnis der Lehren der Baum- und Beſtandes— ſchätzung und der Forſteinrichtung vorausſetzt, ſo bildet dieſelbe den letzten Teil der Forſttaxationslehre im weiteſten Sinne (forſtliche Betriebslehre). Weniger logiſch wird die Waldwertberechnung dem Forſthaushalte zuge— wieſen, da dieſer ſich mit der Darſtellung des Forſtorganismus nach ſeinen Zwecken und Aufgaben zu beſchäftigen hat.“)

Alle namhaften forſtlichen Schriftſteller weiſen in der That die Wald— wertberechnung der Taxationslehre im weiteſten Sinne (forſtliche Be— triebslehre) zu. So wird z. B. die Taxationslehre geteilt von:

1. C. Heyer in a) Waldertragsregelung; b) Waldwertberechnung. 2. G. König in a) Baumſchätzung; b) Beſtandesſchätzung; c) Wald— ertragsſchätzung; d) Waldwertſchätzung.

) Micklitz: Forſtl. Haushaltungskunde, Berlin 1859 u. 1880.

Baur, Waldwertberechnung. 1

2

5.

6.

Aufgaben der Waldwertberechnung.

. Ch. Hundeshagen in a) Materialſchätzung der Waldungen und

b) Waldwertberechnung.

W.. Pfeil in a) Holztaxation; b) Wirtſchafts einrichtung; e) Wald⸗

wert⸗Berechnung; d) Abſchätzung behufs des Nachweiſes einer Wald— devaſtation; e) behufs der Feſtſtellung der Grundſteuer.

C. Stumpf in a) Ermittlung und Feſtſtellung des Holzertrags; b) Feſtſtellung des Geldwerts der Waldungen.

W. H. Gwinner in a) Holzſchätzung im engeren Sinne; b) Wirt⸗ ſchaftseinrichtung und c) Waldwertberechnung.

III. Aufgaben der Waldwertberechnung. 8 3.

Den in der Waldwertberechnung vorkommenden Aufgaben können privatwirtſchaftliche, ſtaatswirtſchaftliche und rechtliche Motive zu Grunde

liegen.

A. Priuatwirtſchaftliche Aufgaben:

k 2.

Freiwilliger An- und Verkauf, ſowie Tauſch von Waldungen. Feſtſtellung der vorteilhafteſten Bodenbenutzungsart, Betriebs-, Holz⸗ und Kulturart, Umtriebszeit. Ermittelung des Waldeinkommens zum Zweck der Haushaltungs⸗ einrichtung des Beſitzers, des Pachtertrages für etwaige in Zeit⸗ pacht zu gebende Waldungen.

Da jedoch Waldungen ſchlechte Pachtobjekte ſind, ſo kommen Waldverpachtungen nur ſelten vor.

B. Ataatsmirtſchaftliche Aufgaben:

1: 2

3.

Beſtimmung der Waldſteuerkapitalien.

Beurteilung von Geſuchen um Freigaben von Wald zu anderen Benutzungsarten.

Ans und Verkauf, Tauſch von Waldungen.

C. Rechtliche Aufgaben:

1. 2. 3.

=

Verunterpfändung von Waldungen, Konkurſe. Abgabe von Waldboden zu öffentlichen Zwecken. Erbſchaftsteilungen, Teilung von Geſamtwaldungen (Mark- waldungen).

. Ablöfung von Forſtſervituten, in Wald, Geld oder Grund—

ſtücken. Gründung von Fideikommiſſen zum Zweck der Sicherung der Waldſubſtanz gegen Übernutzungen.

Grad der Sicherheit der Waldwertberechnungen. 3

6. Erledigung von Klagen über Wald-Devaſtationen, Wildſchaden, Brandſtiftung, Frevel u. ſ. w., Entwurf von Waldſchadenerſatz— und Werttarifen.

IV. Grad der Sicherheit der Waldwerkberechnungen. 84.

Eine genaue Ermittelung der Boden-, Beſtands- und Waldwerte, insbeſondere bei ſolchen Waldungen, welche mit hohen Umtrieben bewirt— ſchaftet und nicht ausgeſtockt werden ſollen, ſtößt auf weit größere Schwierigkeiten, als bei landwirtſchaftlich behandelten Grundſtücken, welche jährlich genutzt und jährlich angebaut werden.

Die Urſachen liegen in der Schwierigkeit einer ſicheren Erhebung derjenigen Thatbeſtände, welche die Grundlagen der Waldwertberechnung bilden, nämlich:

1. Feſtſtellung der Größe der Naturalerträge an Haubar⸗ keits⸗, Zwiſchen⸗ und Nebennutzungen und ihrer Eingangszeiten. Dieſelbe iſt um ſo ſchwieriger, als während der langen Umtriebszeiten die Waldungen einer Menge von Störungen, durch Witterungsverhält- niſſe, Feuer- und Inſektenbeſchädigungen, Sturm, Schneedruck und Duft— bruch, Frevel u. ſ. w. ausgeſetzt ſind, welche ſich oft ſchwer veranſchlagen, noch weniger ſicher vorausſehen laſſen. Dazu kommt, daß die Art der Bewirtſchaftung und Waldpflege ſehr weſentlich auf die Größe der Erträge einwirken und daß insbeſondere Größe und Eingangszeiten der Zwiſchen— nutzungen in hohem Grade beeinflußt werden von der Lage des Waldes zum Marktgebiet, von der Abſatzgelegenheit und den disponiblen Arbeits— kräften.

2. Feſtſtellung der Sortimentsverhältniſſe. Da die verſchie⸗ denen Sortimente verſchieden teuer bezahlt werden, ſo übt die Art der Ermittelung derſelben natürlich einen großen Einfluß auf den Wert des Naturalertrages aus. Hierbei darf nicht überſehen werden, was ſeither allgemein geſchah, daß die Sortimentsverhältniſſe mit der fortſchreitenden Entwickelung der Volkswirtſchaft ſich ändern, daß insbeſondere das Nutz— holzprozent zu Gunſten künftiger Einnahmen im Aufſteigen begriffen iſt.

3. Feſtſtellung der Preiſe für die einzelnen Holzſortimente und Waldnebennutzungen. Wenn es ſchon ſchwer hält, die gegen— wärtigen Durchſchnittspreiſe genau zu berechnen, ſo hält es noch weit ſchwerer, die künftigen Preiſe der einzelnen Sortimente anzugeben, wie

1*

4 Grad der Sicherheit der Waldwertberechnungen.

ſie ſich nach 100 und mehr Jahren oder in unendlicher Ferne geſtalten werden. Man hat es zwar verſucht, aus früheren Preiſen, ſoweit ſie ſich noch ermitteln ließen, die künftigen zu berechnen und Kurven zu kon⸗ ſtruieren, welche die künftigen Preiſe zur Darſtellung bringen ſollen; aber es blieb bis jetzt nur bei beſcheidenen Verſuchen und der Praktiker ſcheute ſich, auf Grund ſolcher Unterlagen Rentabilitätsrechnungen zu gründen und ſeine Wirtſchaft auf ſolch unſicherem Boden aufzubauen. Denn wenn auch die Preiſe irgend eines Sortimentes in den letzten n Jahren um x geſtiegen ſind, ſo folgt daraus noch lange nicht, daß ſie auch in den nächſten n Jahren um den gleichen Betrag ſteigen werden.

4. Feſtſtellung der künftigen Ausgaben für Kulturen, Fäller⸗ und Bringerlöhne, Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. Die Kulturmethoden ändern ſich, die Arbeitslöhne ſind abhängig von dem Angebot und der Nachfrage nach Arbeit, der Verwaltungsorganismus, erfährt Vereinfachungen, die Gehalte werden, wie die Steuern, von Zeit zu Zeit neu reguliert, ohne daß ſich Zeit und Umfang dieſer Abänderungen ſicher vorausſagen ließen.

5. Feſtſtellung des Zinsfußes. Wie ſich ſpäter ergeben wird, müſſen gegenwärtige Einnahmen und Ausgaben oft auf ſpätere Zeiträume prolongiert und umgekehrt künftige Werte mittelſt eines angenommenen Zinsfußes auf die Gegenwart diskontiert werden. Da der Zinsfuß von einer großen Menge ſich nach Zeit und Ort ändernden Faktoren abhängt, ſo iſt es ungemein ſchwer, denſelben für längere Zeiträume genügend genau ſeſtzuſtellen und doch iſt derſelbe für die Rechnungsreſultate von dem ee ee ir

weiſen wir Fes Beinieläinette nur darauf hin, daß eine am Ende jeden Jahres und im Ganzen 200 mal zu machende Ausgabe von je 1 Mk. in dieſer Zeit von 200 Jahren bei Unterſtellung von Zinſeszinſen nach der Rententabelle D und den beigeſetzten Procenten: 2 3 4 5 zur Summe von ME. 2574 12 279 63744 345 831 bei 4 pCt. iſt daher der Endwert 25 mal größer als bei 2 pCt.

" 5 aber 1 134 " " 2 woraus die Bedeutung des Zinsfußes für die Waldwertberechnung klar hervorgeht.

6. Feſtſtellung der Holzart, Betriebsart und Umtriebszeit. Da der Preis gleicher Sortimente aber verſchiedener Holzarten ſehr differiert, die Materialerträge unter gleichen Standortsverhältniſſen aber verſchiedenen Betriebsarten ebenfalls von einander abweichen und es

Geſchichte und Literatur. 5

keineswegs gleichgiltig iſt, ob z. B ein Haubarkeitsertrag bei 50jährigem Umtrieb ſchon nach 50 Jahren, bei 100jährigem Umtrieb aber erſt nach 100 Jahren eingeht, ſo iſt es einleuchtend, daß auch die Holzart, Betriebs— art und Umtriebszeit einen großen Einfluß auf die Höhe der Kapitalwerte ausüben und ihre richtige Feſtſetzung weſentlich auf die Zuverläſſigkeit der Reſultate einwirken muß.

7. Individuelle Beurteilung. Der Wert eines Waldes wird verſchieden beurteilt werden, je nachdem man ihn in ſeitheriger Weiſe fortbewirtſchaftet oder die Holzbeſtände verſilbert und den Boden land— wirtſchaftlich bewirtſchaftet; je nachdem der Käufer nur eine mäßige Verzinſung der auf den Ankauf verwendeten Kapitalien verlangt oder aus dem Walde noch einen beſonderen Unternehmergewinn herausſchlagen will und endlich je nachdem ein Wald, der ſeither größere Regiekoſten beanſpruchte, künftig mit einem andern Wald vereinigt werden ſoll, wo— durch bedeutende Gelderſparungen in Ausſicht ſtehen.

Aus allen dieſen Gründen iſt eine abſolute richtige Preis— beſtimmung mißlich. Die Rechnung wird ſich häufig darauf beſchränken müſſen, dem Käufer das Maximum, was er bieten kann und dem Ver— käufer das Minimum, was er erhalten muß, nach Möglichkeit anzu— geben. Bei der erſten Berechnung wird es ſelten ſein Bewenden haben. Käufer und Verkäufer werden ſich vielmehr ihre beſonderen Anſichten über den Wert des Objektes bilden, man wird bieten und wieder bieten, ſchließlich das Geſchäft zum Abſchluß bringen, was ja überhaupt nicht möglich wäre, wenn die beiderſeitigen Anſichten über den Wert des Waldes ganz die nämlichen wären. Deshalb können die auf mathematiſche Formeln und Zinſeszinſen gegründeten ſogenannten wiſſen— ſchaftlichen Rechnungsmethoden häufig nur den Zweck von Kontroll— rechnungen haben, während bei der definitiven Feſtſtellung des Kauf— preiſes noch eine ganze Reihe von Erwägungen maßgebend ſein werden, welche in der Formel keinen Ausdruck finden konnten.

Y. Geſchichte und Literatur der Waldwerkberechnung.

§ 5.

1. Geſchichte. Die Waldwertberechnung iſt noch eine junge Wiſſen— ſchaft und daher auch einer weiteren Ausbildung ſehr bedürftig. Schon zu Ende des vorigen Jahrhunderts finden wir in forſtlichen Zeitſchriften Andeutungen über Waldwertberechnung. Zu einem weiteren Ausbau der

6 Geſchichte und Literatur.

Lehre konnte es damals aber ſchon deshalb nicht kommen, weil eine genaue Erhebung der forſtlichen Thatbeſtände unmöglich war. Die Zuwachsgeſetze der Bäume und Beſtände ſtanden noch nicht feſt, zuver— läſſige Zahlen über die Höhe der Maſſenerträge an Haupt- und Zwiſchen⸗ nutzungen und ihrer Eingangszeiten fehlten, die Koſten für Verwaltung, Schutz und Betrieb waren ſchwer zu ermitteln, die Lehren der Forſt— einrichtung, auf welche ſich auch die Waldwertberechnung vielfach zu ſtützen hat, waren noch wenig entwickelt, auch die allgemeine Wirtſchafts— lehre (Nationalökonomie) harrte noch eines der fortſchreitenden Wirtſchaft entſprechenden Ausbaues.

Selbſt die in den erſten Dezennien dieſes Jahrhunderts erſchienenen ſelbſtſtändigen Werke über Waldwertberechnung von H. Cotta, von Seutter, G. L. Hartig u. ſ. w. (ſiehe Literatur Seite 7) konnten aus ähnlichen Gründen keinen Anſpruch auf Vollſtändigkeit machen, regten jedoch zur weiteren wiſſenſchaftlichen Ausbildung der Lehre weſentlich an. Die Art der Behandlung der Zwiſchen- und Nebennutzungen fehlte in den genannten Schriften noch, wohl teilweiſe deshalb, weil dieſelben in vielen Waldungen von untergeordneter Bedeutung waren. Auch berückſichtigten die genannten Autoren bei Berechnung der Waldwerte nur die Haubarkeitserträge der erſten oder zweiten Umtriebszeit und zogen alle nach dieſer Zeit zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Einzelbeſtände wohl deshalb nicht in Rechnung, weil ihnen die Summirungsformel für die immerwährende Periodenrente noch unbekannt war. Bezüglich des einzuhaltenden Rechnungsmodus beſtanden eben— falls große Differenzen. So legte z. B. G. L. Hartig bei der Diskon⸗ tierung von künftigen Erträgen nur einfache Zinſen zu Grunde (1812), während H. Cotta in der zweiten Auflage ſeiner Waldwertberechnung (1804) mit Zinſeszinſen rechnete, in der zweiten Auflage (1819) aber arithmetiſche Mittelzinſen einführte. Der volkswirtſchaftliche und mathematiſche Teil erfuhr durch von Thünen (Der iſolierte Staat, 1826) bereits eine weſentliche Begründung und geiſtreiche Behandlung und ein großer Teil der Gedanken, welche ſpäter (1858) Preßler in ſeinem rationellen Waldwirt entwickelte, find daher auf Thünen und andere zurückzuführen.

Um die weitere mathematiſche Ausbildung der Disziplin haben ſich im Anfange des Jahrhunderts F. Schweins (1812), in hervorragen— der Weiſe aber W. Hoßfeld (1825) und auch Riecke (1829) verdient gemacht.

Geſchichte und Literatur. ri

Dieſe Schriftſteller gingen aber wieder dadurch zu weit, daß fie, ohne im Beſitze der nötigen forſtwirtſchaftlichen Kenntniſſe zu ſein, ihre Formeln direkt zur Löſung praktiſcher Fälle der Waldwertberechnung anwandten. H. Cotta, Pernitzſch und von Gehren ſuchten in der— ſelben Zeit durch Bearbeitung bequemer Tafeln dem Praktiker und Nicht— mathematiker die Rechnungen zu erleichtern, während H. Cotta, W. König und Ch. Hundeshagen an der Ausarbeitung und Aus- bildung des forſtlichen Teils der Waldwertberechnung arbeiteten.

Uebrigens lieferte auch W. König nicht unwichtige Bauſteine zur weiteren Ausbildung der notwendigen Formeln.

Um die Mitte des Jahrhunderts ſind einige Arbeiten Oetzel's in der Allgemeinen Forft- und Jagdzeitung und insbeſondere diejenigen Fauſtmann's ebendaſelbſt hervorzuheben. Namentlich lieferte derſelbe eine ſehr klare Auseinanderſetzung über den Produktionswert (Koſten— wert) des Holzes, welche ſpäter (1859) von Preßler in ſeinem rationellen Waldwirt reproduziert wurde.

Aus der neueſten Zeit ſind noch Arbeiten von Burckhardt, G. Heyer, R. Preßler, J. Albert, H. Boſe, Borggreve, Kraft, Knorr, E. Braun, R. Micklitz, v. Helferich zu erwähnen, deren Schriften, ſowie diejenigen des Verfaſſers, in nachſtehender Literatur— nachweiſung aufgeführt werden ſollen.

2. Literatur.

H. Cotta: Syſtem. Anleitung zur Taxation der Waldungen, II. Abt., Berlin, 1804.

G. L. Hartig: Anleitung zur Berechnung des Geldwertes eines in Betreff ſeiner Naturalerträge ſchon taxirten Waldes, Berlin, 1812.

Derſelbe: Anleitung zur Taxation der Forſte, 3. Aufl., Gießen 1813.

Krauſe: Anleitung zur Berechnung der Abſchätzung des Geldwertes der Grundſtücke. Leipzig, 1812.

von Seutter: Grundſätze der Wertbeſtimmung der Waldungen. Ulm, 1814.

H. Cotta: Entwurf einer Anleitung zu Waldwertberechnungen.

Dresden, 1818; 4. Aufl. 1849.

Klein: Formeln zu den Cotta'ſchen Wertberechnungstafeln. München, 1823.

Pernitzſch: Anleitung zur Waldwertberechnung. Leipzig, 1820.

8 Geſchichte und Literatur.

W. Hoßfeld: Waldwertbeſtimmung. Hildburghauſen, 1825. (3. Teil von deſſen Forſttaxationen.)

Pernitzſch: Unterſuchung über den Kapitalwert der Waldungen. Frankfurt a. M., 1842.

von Gehren: Waldwertberechnung. Caſſel, 1825.

Ch. Hundeshagen: Forſtabſchätzung. Tübingen, 1826, 1848.

von Thünen: Der iſolierte Staat. 1826.

Riecke: Über die Berechnung des Geldwertes der Waldungen. Stuttgart, 1829.

Winkler: Waldwertſchätzung, II. Aufl. Wien, 1836.

Smalian: Forſteinrichtung. Berlin, 1840.

Reber: Handbuch der Waldtaxation. Kempten, 1840.

W. König: Die Forſtmathematik. Gotha, 1835 u. f. Aufl.

W. Pfeil: Die Forſtabſchätzung. Berlin, 1833; 3. Aufl. 1858.

Hierl: Anleitung zur Waldwertberechnung. München, 1852.

Breymann: Anleitung zur Waldwertberechnung. Wien, 1855.

M. R. Preßler: Rationeller Waldwirt. I. u. II. Buch. Dresden, 1858

und 1859.

Derſelbe: Das Geſetz der Stammbildung. Leipzig, 1865.

H. Burckhardt: Der Waldwert. Hannover, 1860.

R. u. J. Micklitz: Beleuchtung des rationellen Waldwirtes. Olmütz, 1861.

Beiwinkler: Anleitung zur Waldwertberechnung. Wien, 1862.

J. Albert: Lehrbuch der Waldwertberechnung. Wien, 1862.

H. Boſe: Beiträge zur Waldwertberechnung. Darmſtadt, 1863.

E. Braun: Der ſogenannte rationelle Waldwirt. Darmſtadt, 1865.

Derſelbe: Staatsforſtwirtſchaft und Bodenreinertragstheorie. Bonn,

1879. G. Heyer: Anleitung zur Waldwertberechnung. Leipzig, 1865, 1867, 1883.

Anleitung zur Waldwertberechnung: Im Auftrage des Finanz⸗ miniſteriums verfaßt vom Königl. Preuß. Miniſterial-Forſtbureau. Berlin, 1866.

F. Baur: Über die Berechnung der zu leiſtenden Entſchädigungen für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. Wien, 1869.

Derſelbe: Die Fichte in Bezug auf Ertrag, Zuwachs u. Form. Berlin 1876.

Derſelbe: Die Rotbuche in Bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form. Berlin 1881.

Geſchichte und Literatur. 9

B. Borggreve: Die Forſtreinertragstheorie, insbeſondere die ſogenannte forſtliche Statik Profeſſor Dr. G. Heyer's. Bonn, 1878.

A. Knorr: Aus forſtlicher Theorie und Praxis. Berlin, 1878.

Kraft: Zur Praxis der Waldwertberechnung und forſtlichen Statik. Hannover, 1882. a

J. A. R. v. Helferich: Die Forſtwirtſchaft. (Vergl.: Handbuch der politiſchen Okonomie, herausgegeben von G. Schönberg. Tübingen, 1881; zweite Auflage 1885.)

Hervorzuheben ſind noch die Artikel in verſchiedenen forſtlichen Zeitſchriften. Z. B. Gwinner's forſtliche Mitteilungen 3. Heft, Monats- ſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen (ſpäter forſtwiſſenſchaftliches Central— blatt), namentlich die Jahrgänge 1870-1875, 1884, Allgemeine Forſt— und Jagdzeitung Jahrgänge 1849 bis zur Gegenwart u. ſ. w.

I. Vorbereitender Teil. Die Grundlagen der Waldwertberechnung.

Erſter Abſchnitt. Volkswirtſchaſtliche Grundlagen.

Vorbemerkungen. § 6.

Die politiſche Okonomie, eine ſozialpolitiſche Disziplin, hat den Zu⸗ ſammenhang der Privatwirtſchaften untereinander und ihren Zuſammen⸗ fluß zu größeren Wirtſchaftsgemeinſchaften (Staat, Gemeinden ꝛc.) dar⸗ zuſtellen und die Regeln für die zweckmäßigſte Ordnung dieſer Verhält- niſſe, welche ſich von Kulturſtufe zu Kulturſtufe ändern, zu lehren*). Sie erreicht nach von Scheel ihre Ziele: durch politiſche Erforſchung der wirtſchaftlichen und wirtſchaftrechtlichen Entwicklung, ſowie durch Beobachtung der wirtſchaftlichen Zuſtände der Gegenwart, endlich durch philoſophiſche Erforſchung der in der Geſchichte und Gegenwart gegebenen Erſcheinungen, Weiterbildung der ſich in ihnen zeigenden Ideen und Aufſtellung von Zielen für die Zukunft.

Die Volkswirtſchaftslehre hat es daher keineswegs mit der zuſammen⸗ hangsloſen Betrachtung einer Anzahl Einzelwirtſchaften allein zu thun, wie dies von verſchiedenen forſtlichen Schriftſtellern, welche über die Rentabilitätsfrage der Waldungen geſchrieben haben, behauptet wird.

) Vergleiche: von Scheel, Handbuch der polit. Okonomie, herausgegeben von Dr. Schönberg, Tübingen 1882. 2. Aufl. 1885.

Volkswirtſchaftliche Grundlagen. 11

Im Gegenteil, ſie hat ſich die wichtigeren und höheren Aufgaben zu ſtellen, die Ziele und Intereſſen der Einzelwirtſchaften, mit denen der Geſammtheit in möglichſten Einklang zu bringen und dafür zu ſorgen, daß nicht wichtige Güter, welche ein unentbehrliches Bedürfnis der ganzen Nation ſind, aber nicht jederzeit in zureichender Menge auf den Markt geworfen werden können, in verſchwendriſcher oder gewinnſüchtiger Weiſe von Einzelnen zum Nachteile kommender Geſchlechter ausgebeutet werden, wie ſolches namentlich bei dem ſo langſam nachwachſenden Walde ſo leicht vorkommen kann und ſchon viel vorgekommen iſt.

Der Forſtwirt, welcher daher der Meinung wäre, ſein Rüſtzeug brauche nur in mathematiſchen Formeln und forſtwirtſchaftlichen Kennt— niſſen allein zu beſtehen, wäre deßhalb doch nur unvollkommen aus— gerüſtet; er muß ſich vielmehr auch tüchtige Kenntniſſe in der Volks- wirtſchaftslehre aneignen, wenn er die Aufgaben ſeines Berufes und die Bedeutung des Waldes für Volk und Staat richtig erfaſſen will.

Wir betrachten daher die Volkswirtſchaftslehre als eine der wich— tigſten Grundlagen der Waldwertberechnung. Trotzdem läßt ſich das Hereinziehen der Nationalökonomie in ein Lehrbuch der Waldwertberech— nung nicht rechtfertigen. Dagegen dürfte die Feſtſtellung einiger Grund— begriffe, welche zum Verſtändniſſe verſchiedener Fragen der Waldwert— berechnung weſentlich beitragen, für eine Reihe von Leſern nicht unwill— kommen ſein.

Die Nationalökonomen konnten ſich bezüglich der Grundbegriffe ihrer Wiſſenſchaft bis jetzt nicht immer einigen. Es ſcheint dieſes in der Natur der Sache zu liegen. Während in den feſtſtehenden mathema— tiſchen Disziplinen, ſowie in den Naturwiſſenſchaften niedergelegte, unab— änderliche Geſetze ſich leicht definieren laſſen, iſt ſolches in der Volks- wirtſchaftslehre viel ſchwieriger. Letztere, als ſoziale politiſche Wiſſen⸗ ſchaft, hat nämlich wechſelnde Ziele, und Forderungen, welchen ſich die Begriffe immer wieder anſchmiegen müſſen.

Wer daher glaubt, in der Volkswirtſchaftslehre für alle Zeiten feſt— ſtehende Definitionen geben zu können, würde dieſelbe damit leicht zum Stillſtand verurteilen.

Nachſtehend ſollen nun zunächſt die notwendigſten volkswirtſchaft— lichen Grundegriffe gegeben werden, wobei wir uns ſelbſtverſtändlich an die Definitionen unſerer tüchtigſten Fachmänner möglichſt anſchließen.

2 Gut, Wert und Preis.

I. Gut, Wert und Preis. ER

1. Gut. Schon die erſten Menſchen kannten Bedürfniſſe und der Trieb nach Selbſterhaltung ſchuf Mittel dieſelben zu befriedigen. „Das Bedürfnis iſt der Anfang, ſeine Befriedigung das Ziel der Wirtſchaft“.“) Aus dem Triebe für ſich und andere unausgeſetzt zu ſorgen und aus der Befürchtung, man könne in Verhältniſſe kommen, aus welchen heraus ſich nicht alle notwendigen menſchlichen Bedürfniſſe ſofort befriedigen ließen, gingen die Güter hervor.

Unter Gut verſteht Roſcher nämlich alles dasjenige, was zur Befrie digung menſchlicher Bedürfniſſe anerkannt brauch— bar iſt; während Schäffle (Nationalökonomie) die Außengegen— ſtände als Mittel zur Befriedigung der Bedürfniſſe Güter nennt. Man kann wieder zwiſchen freien und wirtſchaftlichen (ökonomiſchen) Gütern unterſcheiden. Freie Güter ſind ſolche, welche ohne Zuthun und Opfer der Menſchen verfügbar ſind (Licht, Luft, Sonnen⸗ wärme), im umgekehrten Falle hat man es mit ökonomiſchen Gütern zu thun. Nur die letzteren bilden einen Gegenſtand der National⸗ ökonomie.

Es genügt aber nicht, daß wir überhaupt nur Güter, d. h. anerkannt brauchbare Dinge zur Befriedigung von Bedürfniſſen ſchaffen, ſondern dieſes Beſtreben ſoll auch von dem Gedanken höchſter Wirtſchaftlichkeit getragen ſein, d. h. wir ſollen mit möglichſt wenig Arbeit mög- lichſt viele Güter der Natur in der Produktion abringen und in der Konſumtion (Güterverzehrung) aus möglichſt geringem Güteraufwand den höchſten Nutzen für die Zwecke der Menſchen ziehen (Schäffle). Neumann?“ ſpezialiſiert den Güterbegriff noch weiter. Nach ihm ſind Güter: A. Sachen, B. auf Sachen oder Leiſtungen bezügliche Rechte und C. andere zum entgeltlichen Austauſch geeignete Dinge, welche den Wünſchen, Bedürfniſſen, Zwecken oder In— terreſſen Jemandes zu entſprechen geeignet ſind.

2. Wert. Das ökonomiſche Gut wird dadurch, daß mit ſeiner Her- ſtellung Arbeiten (Opfer) verbunden ſind, wert; d. h. es erlangt die Tauglichkeit für den Beſitzer brauchbar zu werden oder gegen andere ökonomiſche Güter umgetauſcht werden zu können. Uebrigens wurde

) Hermann: Staatswirtſch. Unterſuchungen. München 1870. S. 78. *) Handbuch der politiſchen Okonomie, herausgegeben von G. Schönberg Tübingen. 1882. 2. Aufl. 1885.

Gut, Wert und Preis. 13

auch der Wertbegriff von den Nationalökonomen ſeither verſchieden defi— niert. Nach Neumann haben aber die verſchiedenen Wertbegriffe das untereinander gemein, daß ſie zur Beurteilung der Tauglichkeit eines Dinges beitragen, menſchlichen Intereſſen, Bedürfniſſen, Wünſchen und Zwecken zu dienen. Rau verſteht unter Wert daher auch: den im menſchlichen Urteil anerkannten Grad der Nützlichkeit eines Gutes.

Nach Roſcher iſt Wert: Der Grad jener Brauchbarkeit, welche einen Gegenſtand zum Gut erhebt.

Nach Schäffle: das in der menſchlichen Schätzung vorhandene Nützlichkeitsmaß.

Nach Mangold: Die den Gegenſtänden der Außenwelt infolge der ihnen zuerkannten Fähigkeit, einem Bedürfnis zu entſprechen, bei— gelegte Bedeutung.

Nach Schmoller: Das Maß der Bedeutung, welche eine wirt— ſchaftliche Leiſtung oder ein wirtſchaftliches Gut für die menſchlichen Lebenszwecke hat.

Schon Adam Smith unterſchied je nach der Art der Tauglich— keit eines Gutes zur Befriedigung menſchlicher Bedürfniſſe:

1. den Gebrauchswert; d. h. die Tauglichkeit eines Gutes zum Gebrauche des Beſitzers ſelbſt; oder nach Rau: den Grad der Nützlich⸗ keit eines Gutes, ſeinem Beſitzer bei der eigenen Verwendung einen Vor— teil zu gewähren und

2. den Tauſchwert; d. h. die Tauglichkeit zum Fortgeben im Tauſch; oder nach Roſcher: den Grad der Fähigkeit eines Gutes, gegen andere Güter eingetauſcht zu werden.

Ad. Smith führte noch weitere Wertbegriffe ein, wie: Produktions-, Genuß⸗, Verbrauchs-, Erzeugungs-, Kauf, Miet-, Pacht-, Beleihungs-, Nähr⸗, Heiz⸗, Dungwert u. ſ. w., welche wir aber für unſere nach— folgenden Betrachtungen glauben übergehen zu können. Ebenſo über— gehen wir die für unſere Zwecke ſchon zu ſehr ins Detail gehenden Wert— begriffe Neumann's ), denn der ſubjektive Wert (Neumann's), welcher ſich auf gewiſſe Perſonen und ihre Intereſſen, Bedürfniſſe, Wünſche, Zwecke bezieht, ſowie der konkrete Wert (Rau's); d. h. der Wert den ein Gut für eine gewiſſe Perſon hat. fällt doch weniger oder mehr mit dem Gebrauchswert zuſammen. Ahnlich verhält es ſich mit dem mehr individuellen Werte der Vorliebe oder Affektions— wert (Rau), welcher weniger auf einem eigentlichen Nutzen, als auf

) G. Schönberg, Handbuch der polit. Okonomie Tübingen. 1882. 1885.

14 Gut, Wert und Preis.

einem aus dem Gemüte entſpringenden Gefühle beruht. In der That verſteht auch Roſcher unter Affektionswert einen nur von Einem an⸗ erkannten Gebrauchswert.

3. Preis. Unter dem Preis eines Gutes verſteht man im all⸗ gemeinen den Tauſchwert desſelben, ausgedrückt in dem Quantum eines beſtimmten anderen Gutes, das dafür erworben werden kann. Deßhalb nennt Rau den Gegenwert, welcher bei der Vertauſchung eines Gutes in andern Gütern für dasſelbe geboten wird, den Preis. Der Tauſchverkehr bleibt aber ſo lange ein ſehr ſchwerfälliger, als wir nicht für die Meſſung der im Werte ſich gleichgeſtellten ſehr ver— ſchiedenen Tauſchquantitäten einen ganz beſtimmten möglichſt ſicheren Maßſtab beſitzen. Letzteren haben wir in den überall wertgeſchätzten edlen Metallen, in dem überall giltigen Gelde, welches als die zir= kulationsfähigſte Ware angeſehen werden kann. Schäffle verſteht daher auch unter Preis den in Geld ausgedrückten Tauſchwert eines Gutes.

Ein abſolutes Wertmaß der Güter, welches man bald in dem Ge- treide, bald in dem Arbeitslohn, bald in den Edelmetallen zu finden glaubte, beſteht übrigens nicht, weil auch die Werte dieſer Dinge nach Zeit und Ort Schwankungen unterliegen.

Der Begriff Preis ſchließt ſich nach Neumann dem objektiven Tauſchwertsbegriffe an, weicht aber darin von ihm ab, daß der Werth aus Schätzung und Beurteilung hervorgeht, der Preis aber auf ein⸗ oder zweiſeitiger Feſtſetzung und Normierung beruht. Man kann nach dem Wert der Ein- und Ausfuhr, dem Werte der zu expropriirenden Grundſtücke fragen, dagegen nach dem Preis einer Ware, eines Markt⸗ artikels.

Deshalb hält auch Neum ann die ältere Auffaſſung: „Preis ſei der in Geld ausgedrückte Wert“ nicht für ausreichend, ſondern verſteht unter Preis:

1. den Umſtand, daß für einen Gegenſtand nach ein- oder zwei⸗ maliger Normierung andere Dinge eingetauſcht werden oder ein— zutauſchen ſind; den Grad, in dem für einen Gegenſtand nach ein- oder zwei⸗ maliger Normierung andere Dinge einzutauſchen oder eingetauſcht jind (Tauſch⸗ oder Kaufkraft);

3. dasjenige ſelber, was nach ein- oder zweimaliger Normierung für

ein Ding eingetauſcht oder einzutauſchen iſt (3. B. der für das Warenlager x erlöſte Preis iſt gerichtlich deponirt worden).

Bei den Waldprodukten unterſcheidet man den Preis an der Er—

zeugungsſtelle (Waldpreis) von dem an der Konſumtionsſtelle (Markt⸗

10

Methoden der Wertberechnung. 15

preis) Letzterer ſchließt die Transportkoſten zwiſchen Erzeugungsſtelle und Konſumtionsſtelle, eventuell auch den Unternehmergewinn ein.

II. Die in der Waldwertberechnung üblichen Methoden

der Wertbeſtimmung. 88.

Bei der Beſtimmung des Boden-, Holzbeſtands- oder Waldwertes kommen im allgemeinen fünf Methoden vor, welche bald in dem einen, bald in dem anderen Falle angewendet werden und von denen jede ihre Licht⸗ und Schattenſeiten beſitzt. Dieſe Methoden ſind:

1. Der Erwartungswert. Man verſteht darunter die Summe der mittelſt Diskontorechnung auf die Gegenwart reduzierten reinen Nutzungen, welche von einem Gute (Boden, Holzbeſtande) überhaupt zu erwarten ſind.

Wie es ſchon im Worte liegt, beſtimmt man nach dieſer Methode den Wert von Gütern aus ſämtlichen künftig zu erwartenden Erträgen, welche dieſelben mutmaßlich liefern werden. So ſetzt man 3. B. bei dem Waldboden, im Falle derſelbe mit Holzgewächſen beſtockt und wirtſchaft— lich behandelt wird, immerwährende Erträge voraus und unterſtellt da— bei, daß man den Wert des Waldbodens in der Differenz erhalten müſſe, welche ſich ergibt, wenn man von dem gegenwärtigen Werte aller künf— tigen Einnahmen denjenigen der Ausgaben in Abzug bringt. Es beſteht hier nur in ſofern ein Unterſchied zwiſchen landwirtſchaftlichem und forſt⸗ lichem Boden, als von erſterem jährliche und ſich ziemlich gleichbleibende Einnahmen und Ausgaben zu erwarten ſind, während bei forſtlichem Gelände, wegen der langen Reihe von Jahren, welche die Bäume zu ihrer Hiebsreife bedürfen, ausſetzende Einnahmen, neben jährlichen und ausſetzenden Ausgaben, unterſtellt werden müſſen.

Deshalb pflegt man den Wert des Waldbodens bei ausſetzendem Be— triebe aus immerwährenden Periodenrenten, denjenigen des landwirt— ſchaftlichen Geländes aus immerwährenden Jahresrenten zu berechnen (Methode 3, S. 16). Auch für den Wert unreifer Holzbeſtände, welche man mit Verluſt verwerten müßte, wenn man ſie alsbald zum Hiebe brächte, hat man die Berechnung nach dem Erwartungswert aus deſſen künftigen Einnahmen und Ausgaben vorgeſchlagen.

Selbſtverſtändlich wird letzteres Verfahren um ſo richtigere Reſultate liefern, je genauer die künftigen Einnahmen und Ausgaben vorherbeſtimmt werden können, was aber leider bei den hohen Umtrieben, mit welchen viele unſerer Holzarten bewirtſchaftet werden müſſen, mit großen Schwie⸗ rigkeiten verbunden iſt. Hierzu kommt noch, daß künftige Einnahmen und Ausgaben gegenwärtig einen geringeren Wert haben; ſie müſſen da⸗ her, wie erwähnt, mittelſt Diskontorechnung auf die Gegenwart reduziert

16 Methoden der Wertberechnung.

werden, was nur mittelſt beſtimmter Zinsfüße möglich iſt. Die genaue Feſtſtellung des Zinsfußes für die in der Forſtwirtſchaft unvermeidlichen langen Verzinſungszeiträume ſchließt aber eine weitere Schwierigkeit ein, wodurch die Reſultate der Wertberechnung nach dieſer Methode recht problematiſch werden können.

Die erſten Grundlagen zur Berechnung des Erwartungswertes liefer— ten ſchon Finanzrat J. Nördlinger (Stuttgart) und W. Hoßfeld im Jahre 1805 in der Zeitſchrift Diana III. Band. Von da ging die Me⸗ thode in die Riecke ſche Schrift (ſiehe Literatur Seite 8) über. Dieſe Schriftſteller gaben jedoch noch keine Definition der Methode. Das Wort „Erwartungswert“ dürfte zuerſt Preßler 1859 gebraucht haben?) Von da an hat ſich dasſelbe in den Schriften über Waldwertberechnung vollſtändig eingebürgert.

2. Der Koſtenwert. (Produktions-, Anſchaffungswert.)

Man verſteht darunter denjenigen Wert, wie er ſich aus der Be- rechnung des Aufwandes ergiebt, den man zur Herſtellung eines Gutes gemacht hat.

Der Ausdruck „Koſtenwert“ iſt in der Volkswirtſchaftslehre längſt eingebürgert und findet ſich ſchon in einer ganzen Reihe älterer Schriften. M. Fauſtmann wählte den Ausdruck Produktionswert und lieferte über denſelben eine ſehr verſtändliche Auseinanderſetzung (Allgem. Forſt⸗ und Jagdzeitung 1849 u. 1854). Der Koſtenwert drückt für den Produ⸗ zenten das Minimum des Preiſes aus, um welchen er ein Gut, eine Ware abſetzen darf, wenn er keinen Verluſt erleiden ſoll. In der Wert⸗ berechnung des Waldes pflegt man unter gewiſſen Vorausſetzungen den Koſtenwert der Holzbeſtände aus den in dieſelben wirklich geſteckten Auf— wände, ſammt Zinſeszinſen, zu berechnen. Für jüngere Beſtände, wo die gemachten Aufwände leicht nachweisbar ſind, hat die Methode gegen— über dem Erwartungswert, entſchiedene Vorzüge Dagegen iſt es meiſt unthunlich, die früher gemachten Aufwände für jetzt hiebsreife oder nahe— zu hiebsreife Beſtände noch feſtzuſtellen (Vergleiche § 48).

3. Der Rentierungswert. (Kapitaliſierungswert, Ertragswert.)

Man verſteht darunter denjenigen Wert, wie er ſich ergiebt, wenn man die als gleichbleibend zu denkenden reinen Jahreseinnahmen (Rente) zum Kapital erhebt.

Bezeichnet man daher die Jahresrente mit r, das Prozent mit p und das zu ſuchende Kapital mit K ſo beſteht die Proportion

p: 100 r: K oder

) M. R. Preßler, der rationelle Waldwirt. 1859. 2. Buch. S. 184. Vergl. auch Neumann: Grundbegriffe der Volkswirtſchaftslehre in Schön— berg's politiſcher Okonomie.

Methoden der Wertbeſtimmung. 17

r + 100 100.r_ 100 r r 100

Der Rentierungswert ſetzt, wie bemerkt, eine ſich gleichbleibende, immer am Schluſſe des Jahres wiederkehrende reine Einnahme voraus. Dieſe Vorausſetzung trifft aber bei Bodenprodukten ſelten zu, weil ſelbſt unter ganz gleichen Standortsverhältniſſen die Witterung und mit ihr der Ertrag wechſelt. Deshalb muß man ſich begnügen aus einer Reihe von ungleichen Jahreserträgen das Mittel zu ziehen und dieſes der Rechnung zu Grunde zu legen. Die Methode des Rentierungswertes iſt nament— lich bei Wertbeſtimmungen von landwirtſchaftlichen Grundſtücken üblich. Ebenſo läßt ſich der Waldwert nach dieſer Methode beſtimmen, im Falle derſelbe zum Nachhaltbetriebe eingerichtet und ſo weit normal iſt, daß jährlich ziemlich gleiche Erträge erwartet werden können. Dagegen kann der Wert einzelner Beſtände nicht nach dieſer Methode beſtimmt werden, weil dieſe nicht jährlich gleich große und immerwährende reine Ein— nahmen gewähren. Für den Wert einzelner Beſtände iſt daher die Me— thode des Koſten- oder Erwartungswertes u. ſ. w. mehr am Platze.

Da es ſich bei dem Rentierungswert um augenblicklich vorhandene, feſtſtehende reine jährliche Einnahmen, bei dem Erwartungswert aber um in der fernen Zukunft liegende und darum ſchwer vorausbeſtimm— bare Einnahmen und Ausgaben handelt, ſo muß auch erſtere Methode zuverläſſigere Reſultate liefern, obgleich es ſich hier und dort um die Summierung unendlicher Reihen handelt. 5

Da nämlich in Zukunft eingehende Einnahmen um ſo geringere gegen— wärtige Werte repräſentieren, je ſpäter ſie zu erwarten ſind, ſo muß natürlich auch das Rechnungsverfahren beſſere Reſultate liefern, welches von Anfang an zuverläſſige Größen einſetzt (Rentierungswert), als ein ſolches, bei welchem man erſt nach vielen Jahren eingehende und darum ſchwer beſtimmbare Werte auf die Gegenwart reduzieren muß (Er— wartungswert). Der Einwand, die Methode der Rentierungswerte leide an denſelben Gebrechen, wie diejenige der Erwartungswerte, weil ſie ſich ebenfalls auf die Formel für die Summierung immerwährender Renten ſtütze, iſt deßhalb ein unbegründeter. Der Rentierungswert ſtützt ſich auf alsbald erfolgende ſichere Jahresrenten, der Erwartungswert auf mutmaßliche in weiter Zukunft liegende ausſetzende Renten. Die Faktoren des Rentierungswertes ſtehen daher auf feſtem Grunde, diejenigen des Erwartungswertes ſind erſt abzuwarten

Baur, Waldwertberechnung. 2

18 Methoden der Wertheſtimmung.

und ſchweben daher in der Luft. Hierin dürfte ein Hauptunterſchied zwiſchen beiden Verfahren zu ſuchen ſein.

4. Holzvorratswert ß). Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich ergiebt, wenn man die gegenwärtig vorhandene Holzmaſſe eines Beſtandes aufnimmt, dieſen in Geldwert umſetzt und die Gewinnungs⸗ koſten in Abzug bringt.

Der Holzvorratswert fällt in der Mehrheit der Fälle mit den drei erſtgenannten Wertarten nicht zuſammen. So kann z. B. ein junger Be⸗ ſtand noch gar keinen Vorratswert haben, weil die Gewinnungskoſten noch den kaum brauchbaren Vorratswert überſteigen, während derſelbe Beſtand ſchon einen Koſten- oder Erwartungswert repräſentirt. Der Vorratswert wird daher beſtimmt werden müſſen, ſo oft es ſich um den ſofortigen Abtrieb unreifer Beſtände (Expropriation), oder um die Vernichtung oder Beſchädigung derſelben und in Verbindung damit um den Erſatz etwaiger Entſchädigungsanſprüche handelt. In ſolchen Fällen hat nämlich der Beſtand vielleicht nur einen geringen Vorratswert, wohl aber, als Träger einer künftigen Einnahme, jetzt ſchon einen beträchtlichen wirtſchaftlichen Wert.

G. Heyer führt in ſeiner Waldwertberechnung den Vorratswert unter den Methoden der Wertbeſtimmung nicht auf, ſondern fügt dafür den ſogenannten Verkaufswert ein. Der Vorratswert kann aber in der Wald- wertberechnung nicht wohl entbehrt werden, weil er den Verkaufswert nicht immer deckt. Ein Vorratswert wird ſich natürlich nur dann er⸗ geben, wenn der Beſtand ſchon einen Gebrauchswert beſitzt.

5. Verkaufswert. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich ergiebt, wenn man von dem bekannten Verkaufspreis eines Gutes, auf den Wert eines noch zu verkaufenden Gutes gleicher oder ähn— licher Beſchaffenheit ſchließt.

Hat man z. B. für 1 Feſtmeter Eichennutzholz 60 Mk. bezahlt, ſo kann man für das gleiche Quantum Eichenholz derſelben Beſchaffenheit, der⸗ ſelben Lage, unter denſelben Marktverhältniſſen, denſelben Preis anlegen. Oder hat eine Eiſenbahnverwaltung für 1 ha Waldboden 600 Mk. ge⸗ zahlt, jo kann man für ein anderes Hektar Waldboden derſelben Be— ſchaffenheit unter gleichen Marktverhältniſſen denſelben Preis annehmen, oder denſelben bei etwas abweichender Beſchaffenheit entſprechend modi— fizieren.

Man würde alſo richtiger von einem Verkaufspreiſe, als von einem Verkaufswerte ſprechen, weil derſelbe nicht mehr auf Schätzung, ſondern auf einer zweiſeitiger Normierung beruht.

) Vergl. Preßler, der rationelle Waldwirt. II. Buch. 1859. S. 185. Der Holzvorratswert kann in gewiſſem Sinne als „Gebrauchswert“ aufgefaßt werden.

Die volkswirtſchaftliche Produktion. 19

Faßt man den Verkaufswert in dem angegebenen Sinne auf, ſo wird derſelbe nur dann zuverläſſig ſein, wenn der erſte Verkauf richtig; d. h. mit Berückſichtigung aller einſchlagenden Faktoren abgeſchloſſen wurde, weil die folgenden ſich auf den erſten gründen. Daraus folgt weiter, daß der Verkaufswert ſich mit dem Vorratswert nicht zu decken braucht, d. h. daß letzterer namentlich dann nicht entbehrt werden kann, wenn überhaupt für gleiche oder ähnliche Güter noch kein Verkaufswert vor— liegt. Der Vorratswert ſpielt mehr bei Wertſchätzungen von Beſtänden, der Verkaufswert dagegen bei Bodenſchätzungen und Wertsermitt— lungen kleinerer und junger Waldparzellen eine Rolle.

6. Kombinierte Wertbeſtimmung. Schließlich ſei noch be— merkt, daß man in der Waldwertberechnung auch durch entſprechende Kombinationen der vorgenannten Methoden Wertbeſtimmungen vornehmen kann. So läßt ſich z. B., wie ſpäter näher gelehrt werden wird, der Waldbodenwert beſtimmen, indem man von dem Waldrentierungswert den Wert des normalen Vorrats abzieht. Umgekehrt hat man auch den Wert des Normalvorrats durch Abzug des Bodenerwartungswertes von dem Waldrentierungswert beſtimmt, wenn ſich auch, wie ſich ſpäter er— geben wird, gegen dieſe Methode ſehr weſentliche Bedenken geltend machen laſſen.

III. Die volkswirtſchaftliche Produktion.“)

1. Begriff.

Unter volkswirtſchaftlicher Produktion verſteht man die Hervorbringung von Werten für die Wirtſchaften der Menſchen.

Hierbei werden entweder neue Werte geſchaffen oder die Werte bereits vorhandener Güter werden erhöht. Die Werte können materielle und immaterielle ſein. Die Natur produziert neue Werte, der Menſch bildet ſie zu wertvolleren Gütern um, womit immer eine Zerſtörung von Werten verbunden iſt. Der erzeugte Wert muß immer größer als der zerſtörte ſein (der Küfer fertigt wertvollere Fäſſer aus rohem Holze), ſonſt iſt die Produktion unwirtſchaftlich.

Bei den Merkantiliſten war nur die auf den Erwerb von Edel— metallen gerichtete Thätigkeit produktiv. Die Phyſiokraten nannten die Landwirtſchaft produktiv, weil nur durch ſie die Menge der zum Leben dienenden Güter vermehrt würde.

) Bei der kurzen Bearbeitung dieſes Abſchnitts folgen wir, abgeſehen von den Schlußbemerkungen, namentlich Friedrich Kleinwächter. Vgl. Handbuch der polit. Okonomie von G. Schönberg. Tübingen 1882. 2. Aufl. 1885.

2*

20 Die volkswirtſchaftliche Produktion.

Die Smithianer nannten nicht nur die Arbeit der Landwirtſchaft,

ſondern auch jede auf Erhöhung der Werte gerichtete Thätigkeit produktiv. J. B. Say zeigte, daß auch die immaterielle Thätigkeit produktiv ſei. Durch die Produktion ſoll der Bedarf an Gütern gedeckt werden. Die materielle Produktion beſteht: 1. in der Okkupation von Sachgütern, die keiner weiteren Verarbeitung bedürfen (Bergbau, Jagd, Fiſcherei, Urwald); 2. in der Leitung der Naturkräfte zum Zwecke der Hervorbringung. von Sachgütern (Landwirtſchaft, Forſtwirtſchaft ꝛc.); 3. in der Verarbeitung der Rohſtoffe zu Gebrauchsgegenſtänden (Ge— werbe, Induſtrie); 4. in der Gewinnung von Transportwegen und Anſtalten; in der auf den Umſatz gerichteten Thätigkeit (Handel-, Kredit- und Verſicherungsweſen).

Die immaterielle Produktion erzeugt nützliche Ideen und Dienſte (Haus- und Sanitätsdienſte, Thätigkeit der Lehrer, Geiſtlichen, Beamten, Gelehrten, Künſtler, Militär).

Man unterſcheidet Produktion für den eigenen Bedarf und für den Umtauſch (gewerbliche Produktion), erſtere ſieht mehr auf den Ge—⸗ brauchswert letztere mehr auf den Tauſchwert—

or

2, Die elementaren Faktoren der Produktion.

Die materielle Produktion (Erzeugung von Sachgütern) beſteht in der Herbeiſchaffung von Gütern, die uns die Natur fertig liefert und in der Bearbeitung von Rohſtoffen. Natur und Arbeit ſind deshalb die Grundbedingungen, die elementaren Faktoren der Produktion.

A. Die Natur.

Sie liefert Stoffe und Kräfte zur menſchlichen Produktion.

a) Die Stoffe beſtehen in Genuß- und Produktionsmitteln.

) Je größer die natürlich dargebotenen Genußmittel ſind, deſto geringer braucht die Produktion 1 6 zu ſein.

3) Je mehr Produktionsmittel, d. h. Naturſchätze, vorhanden ſind, um ſo blühender kann ſich die Produktion eines Landes geſtalten.

b) Die Naturkräfte ſind wichtig, weil ſie neue Stoffe hervorbringen (Bodenprodukte) und weil ſie dem Menſchen produzieren helfen. (Sonnenlicht, Wärme, Kraft des Windes und fließenden Waſſers, Klima ꝛc.).

Die volkswirtſchaftliche Produktion. 21

B. Die Arbeit.

Die produktive materielle Arbeit bezweckt die Deckung des Bedarfes an Sachgütern. Sie durchläuft in der Wirtſchaftslehre verſchiedene Stadien.

a) Bei der Okkupation der Naturprodukte, welche nicht oder nur wenig bearbeitet werden, tritt die Arbeit in ihrer einfachſten Form auf, der Naturfaktor herrſcht in der Produktion (ge— ſammelte Früchte und erbeutete Tiere liefern Nahrung, rohe Tier— fälle Kleidung, Steine, Knochen, Holzſtücke dienen als Waffe oder Werkzeug).

b) Im zweiten Stadium wird die Arbeit kunſtreicher, ſie wird durch allerlei Werkzeuge unterſtützt, aber der Schwerpunkt der Produktion liegt noch in der Handarbeit (Arbeitsfaktor).

c) Der Menſch verwertet die Naturkräfte zur Produktion, das Werk— zeug wird immer vollkommener und durch die Maſchinen wird ſchließlich faſt die ganze Arbeit verrichtet, der Menſch bedient das Produktionswerkzeug nur noch, das Kapital wird zur Be— ſchaffung der Produktionswerkzeuge als Produktions— mittel notwendig, es wird zum weſentlichſten Faktor der Produktion.

Bei der immateriellen Produktion iſt die Arbeit maßgebend, weil der Stoff (Papier, Tinte) kaum in Betracht kommt. Je größer und verſchiedener aber die materielle Arbeit wird, um ſo mehr nimmt auch die immaterielle (Bureauarbeit, Leitung) zu, um das Ganze ein- heitlich zuſammenzufaſſen.

3. Die Bedingungen der Produktion.

A. Natürliche Bedingungen der Produktion.

Die Natur mit ihren Stoffen und Kräften wirkt weſentlich auf die Produktion ein. In den Tropenländern, wo die Natur reichlich ihre Naturgaben ſpendet, hat das Volk wenig Veranlaſſung zur Arbeit es wird ſchlaff. In den Polarländern, Steppen, Hochgebirgen iſt da— gegen die natürliche Produktionskraft gering, der Menſch friſtet bei aller Arbeit nur notdürftig ſein Leben, die nationale Produktion bleibt auch hier gering. In den gemäßigten Zonen hält die Natur zwiſchen

25 Die volkswirtſchaftliche Produktion.

Mangel und Reichthum die Mitte, der Menſch wird zur freiwilligen

Thätigkeit angeſpornt, ſeine Arbeit findet Lohn und die Produktion blüht. Deshalb iſt auch die Geſtaltung des Territoriums für die Ent— wicklung der Volkswirtſchaft ſehr einflußreich. Es kommen in Betracht: a) Das Land im allgemeinen, z. B. das Hochgebirge mit ſeiner geringen Fruchtbarkeit (Alpenwirtſchaft), das Hügelland und die fruchtbare Ebene. b) Die Erdrinde, in Bezug auf Mineralien, Fruchtbarkeit des Bodens. c) Die Gewäſſer, bezüglich ihrer Betriebskräfte und Schiffahrt. d) Die Luft, bezüglich des Klimas und der Feuchtigkeit. e) Die Lage der einzelnen Landesteile zu einander und zu anderen Ländern u. ſ. w. f) Endlich auch die Menſchen ſelbſt je nach ihrer körperlichen Be— ſchaffenheit (träg, ſchwach, ſtark), ihren Anſprüchen und Bildungs⸗ ſtufen.

B. Wirtſchaftliche Bedingungen der Produktion.

Hierher gehören: Arbeitsfähigkeit, Arbeitsfleiß, Arbeitsteilung und Vereinigung, das Kapital und der Betrieb in den Unternehmungen.

a) Die Arbeitsfähigkeit.

Sie beſteht in Kraft und Geſchicklichkeit, beide ſind für die Produktion von der größten Bedeutung. Die Kraft hängt ab von der Körperfon- ſtitution, der Ernährungsweiſe, Arbeitszeit, vom Arbeits- und Wohnraum.

Die Geſchicklichkeit iſt abhängig von den Anlagen, der moraliſchen und techniſchen Ausbildung (Schule, Lehrzeit, Familienleben).

b) Der Arbeitsfleiß.

Er iſt beeinflußt vom Volkscharakter (die Bewohner vom Weſten ſind im allgemeinen fleißiger als die vom Oſten Europa's), vom Kampf um's Daſein, von der Rechtsſicherheit, von der Höhe des Verdienſtes, Sicherſtellung in der Zukunft, Größe der Bedürfniſſe, vom Dienſtver- hältnis (der Unternehmer, dem der Gewinn zufällt, iſt fleißiger, als der Lohnarbeiter), von der Lohnform (Zeitlohn, Stücklohn, Akkordlohn), von ſittlicher Triebfedern (Pflichtgefühl, Dankbarkeit, Liebe u. ſ. w.)

Die volkswirtſchaftliche Produktion. 23

c) Arbeitsteilung und-Vereinigung.

Man verſteht unter Arbeitsteilung die Zerlegung der Arbeit in ihre einzelnen Akte, aus welchen ſie faſt immer beſteht (A. Smith wirkte beſonders bahnbrechend). Es laſſen ſich folgende Formen der Arbeits— teilung unterſcheiden: R

a) Zeitliche Arbeitsteilung, wobei eine Perſon die Arbeit in ihre einzelnen Akte zerlegt und die gleichen Akte gleichzeitig vornimmt. (In einem Beſtande wird erſt alles Holz gefällt, dann aufgeſetzt, dann numerirt und ſchließlich abgezählt und verwertet; nicht aber umgekehrt alle Akte an jedem einzelnen Kubikmeter vorgenommen, ſobald er fertig geſtellt iſt).

8) Perſönliche Arbeitsteilung, wobei verſchiedene Perſonen die verſchiedenen Arbeitsakte übernehmen. (Kulturbetrieb).

y) Räumliche Arbeitsteilung, wobei die einzelnen Produktions— akte ſich nach Ländern (internationale Arbeitsteilung) Landes— teilen (Stadt und Land) teilen (der Dorfarzt behandelt alle Kranke, in der Stadt giebt es Spezialiſten); der Landſchneider macht alle Kleider, der Stadtſchneider vielleicht nur Knopf— löcher).

Die perſönliche Arbeitsteilung bietet folgende Vorteile:

Erlangung größerer Geſchicklichkeit, leichtere Erlangung von Ver—

beſſerungen, kürzere Zeit der Erlernung der Arbeit, Verwendung von weniger fähigen Arbeitern, Zeit- und Kapitalerſparung. Kurz man pro— duziert mehr, billiger, beſſer und mannigfaltiger und ver— beſſert damit die Lage der menſchlichen Geſellſchaft im allge— meinen.

Nachteile der perſönlichen Arbeitsteilung ſind dagegen:

Das ewige Einerlei der Beſchäftigung erzeugt Krankheiten, geiſtige Verkümmerung, der Arbeiter wird von ſeinem Brodherrn zu abhängig. Umgekehrt iſt der Unternehmer, der nur einen Gegenſtand produziert

viel leichter Krieſen, Mißernten ausgeſetzt. (Bauern mit kleinem Ge— werbebetrieb überſtehen eine Mißernte leichter, als der Baumwollen— ſpinner). Die Fabriken beſchäftigen auch Frauen und Kinder und löſen das Familienleben, ſie erzeugen niedere Löhne, Arbeitsloſigkeit, Maſſen— elend, Seuchen, Aufſtände.

Die Arbeitsvereinigung beſteht darin, daß mehrere Perſonen

24 Die volkswirtſchaftliche Produktion.

gleichzeitig eine Arbeit verrichten, welche eine Perſon allein nicht ver⸗ richten könnte. (Tragen von Holz auf Tragbahren, Sägen des Holzes).

Hierher gehört auch die Werkfortſetzung Roſcher's, bei der kom— mende Geſchlechter vorher begonnene Arbeiten vollenden (Dome, Straßen, Gijenbahnen).

d) Das Kapital.

4) Begriff: Der Begriff Kapital iſt wohl der ſchwankendſte in der Nationalökonomie und die Schriftſteller haben ſich über denſelben noch nicht geeeinigt.

Im Mittelalter bezeichnete man mit Kapital allgemein dar⸗ geliehene Geldſummen. Die Kirche verbot ſpäter nach dem Grund— ſatze „die geliehenen Geldſtücke bringen keine Jungen zur Welt“ das Nehmen von Zins bei Darlehen. Man machte dagegen geltend, daß man das geliehene Geld ja zum Ankauf eines Grundſtückes verwenden könne, was in ſeinem Jahresertrage Zinſen abwerfe. So

dehnte ſich der Begriff Kapital auch auf geliehene Güter aus, ohne daß

man jedoch die Konſequenzen zog.

Die Merkantiliſten gebrauchten den Ausdruck Kapital nur für verliehene Geldſummen. Die Phyſiokraten traten dieſer Anſchauung entgegen. Turgot ſagt z. B.: „Wer mehr Güter (valeurs) einnimmt, als er zu verbrauchen (depenser) genötigt iſt, kann den Überſchuß zurück⸗ legen und anhäufen. Dieſe angehäuften Güter (valeurs accumulees) ſind das, was man Kapital nennt“, mögen dieſe Güter nun in Geld oder anderen Dingen beſtehen. Damit war der Kapitalbegriff weſentlich ausgedehnt und die Smithianer gingen dann noch weiter.

Zur beſſeren Orientierung in der Frage fügen wir noch einige Kapitalbegriffe bei:

Ad. Smith: „Beſitzt Jemand Vermögen genug, um Monate oder Jahre davon zu leben, ſo verſucht er natürlich den größeren Teil davon nutzbar zu machen, und verwendet nur ſoviel zum unmittelbaren Unter— halt, als er bis zur Erhebung ſeiner Einkünfte notwendig braucht. So zerfällt ſein Vermögen in zwei Teile. Der Teil, von dem er Einkünfte erwartet, wird Kapital genannt. Der andere dient zur Verzehrung“.

J. B. Say ſagt: „Ein Kapitalwert kann ſehr verſchiedene Formen annehmen, z. B. von Geldſtücken, Häuſern, Geräten, Waaren u. ſ. w. Deshalb nenne ich dieſen Wert, ſobald er in Gegenſtänden enthalten iſt,

74

Die volkswirtſchaftliche Produktion. 25

welche zu einer produktiven Thätigkeit gehören und verwendet werden, ein Kapital, gleichviel in welchen Gegenſtänden es auch enthalten ſein mag“.

J. St. Mill: Neben den beiden urſprünglichen Produktionsfaktoren, Natur und Arbeit, iſt noch ein dritter erforderlich, ein vorgängig an— geſammelter Vorrat von Erzeugniſſen früherer Arbeit. Dieſer an— geſammelte Vorrat von Arbeitsertrag heißt Kapital.

Baſtiat: Die Kapitalien ſind Arbeitsinſtrumente.

W. Roſcher: Kapital iſt jedes Produkt, welches zur ferneren Pro— duktion aufbewahrt wird.

Hermann: Güter, die die dauernde Grundlage einer Nutzung ent— halten, welche Tauſchwert hat, nennt man Kapital.

Faßt man die verſchiedenen Definitionen von Kapital zuſammen, ſo ſtimmen ſie darin überein, daß Kapital ein Vermögensbeſtandteil iſt, der irgendwie beim Erwerb oder bei der Produktion in betracht kommt.

Ad. Wagner definiert daher das Kapital wie folgt: Kapital, privatwirtſchaftlich betrachtet, iſt Erwerbsmittel, volkswirt— ſchaftlich betrachtet, aber Produktionsmittel.

Nach Hermann und Knies umfaßt der Kapitalbegriff nicht nur Produktionsmittel, ſondern auch Genußmittel. Lebhafte Kontroverſe be— ſtehen zur Zeit noch über die Frage, inwieweit Grund und Boden zum Kapitalbegriff gehören. Die Einen rechnen zum Kapital alle materiellen Produktionsmittel, alſo auch die Grundſtücke, ſoweit ſie Pro— duktionsmittel ſind; die Andern rechnen unter Kapital nur die von Menſchen hergeſtellten Produktionsmittel. Produktive Grundſtücke, welche nicht durch Aufwand von Arbeit und Kapital produktiv wurden, werden daher von dieſen nicht zum Kapital gerechnet.

Diejenigen, welche den Grundſtücken keinen Kapitalcharakter zu— erkennen, begründen ihre Anſicht auf die Unterſchiede, welche zwiſchen der Natur der Grundſtücke und den durch Menſchen hergeſtellten mate— riellen Produktionsmitteln beſtehen.

Man ſagt:

1. Die Grundſtücke ſeien Naturprodukte, freie Güter, Quantität und Qualität ſei gegeben, ihre Herrichtung verurſache keine Koiten (7), dagegen verurſache die Herſtellung von Kapitalien Koſten, die Kapitalien ſeien Produkte der Menſchen;

2. die Kapitalien ſeien beliebig vermehrbar, die Grundſtücke nicht (der Wert der Grundſtücke nimmt aber doch auch zu!);

26 Die volkswirtſchaftliche Produktion.

die Kapitalien verſchwänden, die Grundſtücke nicht;

die Kapitalien ſeien beweglich oder ließen ſich mit einem be— ſtimmten Orte verbinden, die Grundſtücke ſeien dagegen ganz un⸗ beweglich;

die Grundſtücke ſeien unabhängig von Menſchen ertragsfähig, die Kapitalien ſeien das Produkt der Menſchenarbeit.

Hiergegen wurde eingewendet:

Gegenſtände, die nur zur Produktion dienen, ſind auch immer Kapitalien; Gegenſtände, die aber ver— ſchiedenen Zwecken dienen, ſind nur dann Kapitalien, wenn ſie zur Produktion dienen, im anderen Falle ſind ſie einfacher Gebrauchs- oder Genußgegenſtand (Ad. Wagner).

Wird ein Grundſtück zu Feld verwandelt, ſo iſt es Kapital, dient es einem Luſtgarten, ſo iſt's kein Produktionsmittel mehr. Wein auf Lager iſt für den Händler ein Kapital enen trinkt er ihn ſelbſt, ſo wird er zum Genußmittel.

3) Arten des Kapitals:

1. Stehendes und umlaufendes Kapital.

Umlaufendes Kapital wird bei der Produktion mit ſeiner Nutzung ſamt Kapitalſtock verwendet, ſeine Subſtanz wird wenigſtens in der ur⸗ ſprünglichen Form bei der Produktion zerſtört.

Stehendes (fixes) Kapital wird bei der Produktion nur mit ſeiner Nutzung und einem Teil des Kapitalſtockes (Amortiſationsquote) verwendet, es wirkt wiederholt bei der Produktion. Dieſe Definitionen ſind für die Berechnung der Produktionskoſten wichtig; auch iſt das fixe Bodenkapital fähig eine Extrarente (außer dem Zins) abzuwerfen.

Betriebskapital drückt überhaupt das in einem Unternehmen wirkſame Kapital aus. Es zerfällt bei vielen Produktionszweigen in umlaufendes und ſtehendes Betriebskapital.

2. Produktives- und Gebrauchskapital (Nutzkapital). Dieſe Unterſcheidung wird jetzt weniger mehr gemacht, ſie hat zur Vorauss ſetzung, daß auch Gebrauchsgüter (Wohnhäuſer, Möbel) zum Kapital gerechnet werden. Verſteht man unter Kapital aber Produktionsmittel, dann hat dieſe Unterſcheidung keinen Wert.

3. Materielles und immaterielles Kapital. Dieſe Unter⸗ ſcheidung wird von denjenigen gemacht, die auch die immateriellen Pro—

80

or

Die volkswirtſchaftliche Produktion. 27

duktionsmittel (Kenntniſſe, Fähigkeiten, Kundſchaft, Patentrecht u. ſ w.)

zum Kapital rechnen.

4. Produktives und totes Kapital. Iſt totes Kapital, ein Erwerbs⸗ oder Produktionsmittel, welches augenblicklich unbenutzt iſt; ſo hat die Unterſcheidung Sinn, ſonſt nicht. Ein Schmuck, den Jemand trägt, iſt aber für den Beſitzer kein totes Kapital, auch kein Erwerbs⸗ oder Produktionsmittel, ſondern lediglich Gebrauchsgegen— ſtand.

y) Bildung der Kapitalien.

Die Frage der Kapitalsbildung iſt eine andere, je nachdem man Grundſtücke zu dem Kapital rechnet und die Frage vom privat- oder volkswirtſchaftlichen Stande beurteilt.

Schließt man den Boden aus, verſteht man alſo unter Kapital nur die von Menſchen hergeſtellten materiellen Produktionsmittel, dann können Kapitalien nur durch wirtſchaftliche Tätigkeit (Arbeit) her- geſtellt werden. Die Bildung neuer Kapitalien ſetzt ein Nichtkonſu— mieren oder ein Sparen und damit vielfach erhöhte Arbeitſamkeit voraus.

Kapitalvermehrung, durch welche das Geſamtvermögen der Volks wirtſchaft erhöht wird, kann erfolgen durch Herſtellung einzelner neuer Kapitalgüter (neue Fabriken) und durch ſiegreiche Kriege, wodurch das Volk in den Beſitz neuer Produktionsmittel gelangt (hier— durch wird allerdings nicht die ganze Menſchheit, ſondern nur der Sieger reicher, der Beſiegte ärmer).

Es kann aber auch Kapitalvermehrung ohne Erhöhung des Geſamtvermögens erfolgen, wenn z. B. Genußvermögen in Produktionsmittel umgewandelt wird (Verwandlung von Luxusgebäuden in Werkſtätten u. ſ. w.).

Rechnet man unter den Kapitalbegriff auch die Grundſtücke, dann handelt es ſich um eine zweite Gruppe von Kapitalien, welche allerdings nicht durch Menſchenhände geſchaffen wurden, ſondern freiwillige Gaben der Natur ſind. Solche Grundſtücke ſind, ſobald alle wirtſchaftlich be— nutzt werden, zwar unvermehrbar, aber ihre Kapitalwerte können im Laufe der Zeit mit wachſenden Bedürfniſſen ſteigen.

6) Produktivität der Kapitalien.

Die Frage, ob das Kapital bei der Produktion von Sachgütern mitwirkt, wurde und wird verſchieden behandelt.

Wird das Kapital als Arbeitsinſtrument (Produktionswerkzeug) auf⸗

28 Die volkswirtſchaftliche Produktion.

gefaßt, ſo muß es auch produktiv ſein, denn der Menſch kann mit Hilfe desſelben bei gleichem Kojtenaufwand mehr Güter erzeugen und Güter gewinnen, welche er ohne Arbeitsinſtrument nicht gewinnen könnte.

Der von den Sozialiſten behauptete Gegenſatz zwiſchen Arbeit und Kapital beſteht nicht, beide müſſen ſich ergänzen. Das Kapital in der Geſtalt von Maſchinen u. ſ. w. erleichtert dem Menſchen viele Arbeit.

Ein Gegenſatz zwiſchen Arbeit und Kapital beſteht nur bezüglich der Verteilung des Einkommens, welches Arbeit und Kapital zuſammen gewähren. Es handelt ſich darum, den Ertrag der gemeinſamen Pro— duktion gerecht zwiſchen Arbeit und Kapital zu verteilen, wenn, wie in der Regel, die Arbeit und das Kapital im Eigentum verſchiedener Per— ſonen ſich befindet. Der Konflikt wird dann dadurch hervorgerufen, daß der Kapitaliſt, als Arbeitgeber, vom Gewinn zu viel auf das Kapital, zu wenig auf die Arbeit überträgt. Die Produktion liegt gegenwärtig zu viel in der Hand der Kapitaliſten. Ginge dieſelbe von den Arbeitern aus, würden dieſe das Kapital mieten, dann könnte die Sache leicht ins umgekehrte Verhältnis umſchlagen.

Über Vorteile und Nachteile der Maſchinenarbeit als Produftions- mittel ſiehe Schönberg, polit. Okonomie. 1. Aufl. S. 180—182.

e) Unternehmer, Unternehmereinkommen, Unternehmergewinn“!).

Die Produktionsfaktoren werfen ihren Beſitzern Grundrenten, Ar— beitslohn und Kapitalzins ab. Der Unternehmer hat die wichtige Aufgabe auf eigene Rechnung und Gefahr die Produktionsfaktoren zum Zwecke der Produktion zuſammenzufaſſen und zu verwenden. Er erhält dafür den geſamten Rohertrag der Produktion, muß aber auch alle Koſten derſelben tragen. Produkte, welche für den Verkehr beſtimmt ſind, müſſen eine vollendete Produktion vorausgeſetzt abgeſetzt und bezahlt ſein.

Zu den Pro duktionskoſten werden gerechnet: die zur Produktion verbrauchten Güter, Erſatz für die Abnutzung ſtehenden Kapitals, Ver— ſicherungsquote für eintretende Kapitalverluſte, ausbedungene Vergütung für fremde Arbeitskräfte und fremde ſachliche Produktionsmittel. Der nach Abzug dieſer Koſten vom Rohertrage verbleibende Überſchuß iſt Eigentum des Unternehmers, er bildet das Einkommen aus der betreffenden Unternehmung.

Vergl. Th. Mithof im Handbuch der polit. Okonomie, herausgegeben von G. Schönberg.

Die volkswirtſchaftliche Produktion. 29

Das Unternehmereinkommen iſt demnach der Überſchuß aus dem Ertrage der Produktion über die Koſten derſelben. Das Unternehmereinkommen enthält alſo noch die Vergütung für die eigene Arbeit und die Nutzung des eigenen Kapitals des Unternehmers, ſowie den Überſchuß des Ertrages fremder Arbeit und fremden Kapitals über den ausgedungenen Nutzungspreis. Bringt man daher von dem Unternehmereinfommen die vom Unternehmer ſelbſt aufgewendeten eigenen Arbeitskräfte und Kapitalien in Abzug, ſo weit dieſe auch an Andere hätten zur Nutzung überlaſſen werden können, ſo erhält man in der Differenz den Unternehmergewinn. Derſelbe iſt daher gleich dem Unternehmereinkommen, abzüglich des Lohnes und Zinſes, den ſich der Unternehmer für ſeine Arbeitsleiſtungen und Kapitalnutzungen nach den für dieſelben gezahlten markt— mäßigen Preiſen anrechnen kann (Mithoff).

Das Unternehmereinkommen iſt von anderen Einkommen in ver— ſchiedenen Punkten zu unterſcheiden. Einmal läßt ſich dasſelbe nicht vorher ausbedingen und in ſeiner Höhe feſtſtellen, ſondern es hängt von dem Erfolge der Produktion ab, der ſich erſt nachher beurteilen läßt. Sodann muß der Unternehmer Arbeitslohn und Zins von fremdem Kapital ſchon vorher für die nachfolgende Produktion entrichten, ehe alſo die Produkte fertig und bezahlt ſind. Arbeitslohn und Zins werden daher für gewöhnlich aus dem vorhandenen Kapital beſtritten, während das Unternehmereinkommen erſt aus zu ſchaffenden Gütern fließt. End— lich iſt noch darauf aufmerkſam zu machen, daß das Unternehmereinkommen die Vergütung für die kombinierte Nutzung zweier Einkommensquellen, nämlich von Arbeit und Kapital iſt; dagegen enthalten andere Ein— kommen nur den Preis für die Nutzung je einer Einkommensquelle. Allerdings kann Arbeit in der Regel nicht allein produzieren, ſondern ſie muß durch das Kapital befruchtet werden und umgekehrt, allein in der Güterverteilung treten Arbeitslohn und Kapitalzins getrennt auf, und inſofern hat die Verfolgung dieſes Verhältniſſes hohes Intereſſe.

Die Arbeitsleiſtung des Unternehmers, welche geiſtiger, körperlicher und ſittlicher Natur ſein kann, kann in der Unternehmung als Gründung, Organiſation, Spekulation, Leitung, Beaufſichtigung und als eigene Mitarbeit zum Ausdruck kommen. Der Unternehmer bezieht aus ſeiner Geſamtthätigkeit ein Arbeitseinkommen, was aber nicht mit dem vorher ausbedungenen Arbeitslohn des gewöhnlichen Arbeiters (d. h. der Ver— gütung für die Überlaſſung der perſönlichen Arbeitskraft an Andere) ver-

30 Die volkswirtſchaftliche Produktion.

glichen werden darf, denn der Unternehmer bezieht kein ausbedungenes, ſondern urſprüngliches Arbeitseinkommen und iſt meiſt auch Kapitaliſt. Das Arbeitseinkommen des Unternehmers wird daher auch von dem Umfang, der Schwierigkeit, Unannehmlichkeit, Gefährlichkeit, Seltenheit der Unternehmung und von perſönlichen Eigenſchaften desſelben abhängen. Da das Unternehmereinkommen ſich aus Arbeitseinkommen und Kapital⸗ zins zuſammenſetzt, ſo läßt ſich das Arbeitseinkommen nur dadurch berechnen, daß man von dem Unternehmereinkommen die Nutzung des verwendeten Kapitals nach dem Zins abzieht, den es beim Verleihen gewähren würde. Ebenſo würde ſich der Kapitalgewinn ergeben, wenn man vom Unternehmereinkommen das Arbeitseinkommen nach dem Betrage abzöge, welchen der Unternehmer für ſeine Arbeit anderwärts beziehen könnte. Ein Unterſchied beſteht hier auch nur inſofern, als der Darleiher vom Kapital einen vorher ausbedungenen Zins bezieht, während der Zins für das ſelbſt in die Unternehmung geſteckte Kapital ein urſprünglicher iſt, der von dem Ertrage der Unternehmung ab- hängt. Die Frage, ob der Arbeit oder dem Kapital ein größerer Anteil am Gewinn zufällt, iſt allgemein nicht zu e da ſie von der Art der Unternehmung abhängt.

Bei kleinen Unternehmungen, in welchen wenig flüſſiges und ſtehen⸗ des Kapital wirkt, wird das Arbeitseinkommen vorwiegen und um- gekehrt.

Die Berechtigung des Unternehmergewinnes. Da das Unternehmereinkommen der Überſchuß aus dem Ertrage der Produktion über die Koſten iſt, zu den Koſten aber die Arbeitslöhne gehören, ſo wird natürlich bei Verminderung der Arbeitslöhne der Unternehmer- gewinn ſteigen müſſen. Die Intereſſen der Arbeiter ſtehen daher denen der Unternehmer entgegen. Dies der Grund, warum namentlich von ſozialiſtiſcher Seite (Laſſalle, Baſtiat, Rodbertus, Marx) die Berechtigung des Unternehmergewinns angegriffen wurde, welche die wirtſchaftlichen Güter nur als Ergebnis der materiellen Arbeit betrachten und lehren, daß der Mehrwert der Güter, ſo weit derſelbe den auf die Herſtellung verwendeten Lohn überſteigt, als Teil des Unternehmergewinns den Arbeitern durch die Unternehmer lediglich Kraft ihres Eigentumrechts entzogen werde.

Noch verſchärft wird der Gegenſatz, wenn man nach Smith, Ricardo u. ſ. w. den Unternehmergewinn nur aus der Kapitalverwendung herleitet. Jedenfalls iſt der Unternehmergewinn ſo berechtigt wie Lohn

Die volkswirtſchaftliche Produktion. 31

und Zins. Die Thätigkeit des Unternehmers iſt eine durchaus wirt— ſchaftliche, ſie macht (nach Schäffle) die unfertigen Produkte tauſch— wert und verleiht ihnen den konkreten Gebrauchswert.

Die ganze gegenwärtige Tendenz der Produktion geht dahin, die großen Unternehmungen auf Koſten der kleinen zu vermehren, wodurch der Unternehmungsgewinn einer immer kleineren Zahl von Unternehmern zugeführt wird. Es iſt daher volkswirtſchaftlich von großer Bedeutung, daß eine Gemeinſchaft von Perſonen zu einer Unternehmung zuſammen— tritt. Dieſes geſchieht namentlich durch Produktivgenoſſenſchaften der Arbeiter, weil dadurch noch am beſten dem Gegenſatz zwiſchen Kapital und Arbeit entgegen gewirkt werden kann; der Arbeiter wird?) dadurch ſelbſt Unternehmer. f

Einige forſtliche Schriftſteller gebrauchen den „Unternehmer— gewinn“ in einem weſentlich anderen Sinne, als die Nationalökonomen und wie vorſtehend auseinander geſetzt wurde. Erſtere bezeichnen nämlich die Differenz zwiſchen Bodenerwartungswert und Koſtenwert und im Falle letzterer gleich Null iſt, einfach den Bodenerwartungswert als Unter— nehmergewinn. Es dünkt uns, als wäre das Wort „Unternehmergewinn“ als Ausdruck für das Endreſultat der forſtlichen Produktion nicht richtig gewählt. Im gewöhnlichen Geſchäftsbetriebe, bei welchem das Ergebnis der Produktion jährlich oder doch nach kurzer Zeit feſtgeſtellt werden kann, läßt ſich wohl der Unternehmergewinn berechnen. Ebenſo kann ein Spekulant einen Wald billig kaufen, die Holzvorräte raſch und vorteilhaft verwerten und ſo bedeutenden Gewinn erzielen; aber dieſer Gewinn wird nicht der Differenz zwiſchen Bodenerwartungswert und Koſtenwert gleich ſein. Das Ergebnis der Bodenwirtſchaft iſt vielmehr die Grund— rente, das der Waldwirtſchaft die Waldrente. Wenn nun auch nicht geleugnet werden ſoll, daß die Grundrente in einem gewiſſen Sinne als Unternehmergewinn (oder Gewerbeverdienſt nach Rau) aufgefaßt werden kann, ſo beſtehen zwiſchen beiden doch weſentliche Unterſchiede.

Der Unternehmergewinn iſt mehr als eine Vergütung für wirt— ſchaftliche Intelligenz, welche der Unternehmer der Produktion zuwendet, zu betrachten und läßt ſich nicht wie der Arbeitslohn oder der Kapitalzins voraus bedingen, während die Grundrente (vergl. § 10) ſich aus

) Die Auseinanderſetzung der Hinderniſſe ſolcher Unternehmungen, ſowie weitere Anſchauungen über Unternehmergewinn, würde hier zu weit führen. Wir verweiſen auf G. Schönberg, polit. Okonomie. 1. Aufl. S. 498 und folgende.

32 Die volkswirtſchaftliche Produktion.

den gegebenen Verhältniſſen der Bodenfruchtbarkeit und der Verkehrs- lage ergiebt. Die Grundrente iſt mit anderen Worten nicht direkt von der wirtſchaftlichen Intelligenz der Unternehmer abhängig; denn von zwei gleich intelligenten Waldbeſitzern kann, bei Aufwand gleicher Pro— duktionskoſten, der Eine in dem Extrage der Produktion nur die auf— gewendeten Produktionskoſten zurück erhalten, während dem Anderen noch ein Extragewinn in Form einer Grundrente zufließt, welche er, wegen Beſchränktheit gleich guten Bodens, unter allen Umſtänden erhalten muß, im Falle ſein Wald auf fruchtbarerem Boden ſtockt oder günſtiger zum Markte liegt.

Bei der Verpachtung von landwirtſchaftlichen Gütern fällt der Unternehmergewinn namentlich dem Pächter zu. Bei der Waldwirtſchaft aber, welche ſich nicht für das Pachtſyſtem eignet, liegt die Sache anders. Bewirtſchaftet der kleinere Privatwaldbeſitzer ſeine Waldungen ſelbſt und es bleibt ihm nach Abzug ſämtlicher Produktionskoſten noch ein Über⸗ ſchuß, ſo enthält dieſer neben der Vergütung für die aufgewendete eigene Arbeit und Intelligenz auch die Bodenrente. 5

Zieht es der Privatwaldbeſitzer jedoch vor, die Wirtſchaftsführung beſoldeten Beamten zu übertragen, ſo hat er die Gehalte derſelben zu den Produktionskoſten zu ſchlagen, und die Beamten beziehen dann auch einen Teil des Unternehmergewinnes, wenn ſie ihrer größeren oder geringeren Intelligenz entſprechend höher oder niedriger bezahlt werden, oder gewiſſe Tantiemen beziehen.

In der Staatsforſtverwaltung (auch Gemeindeverwaltung) iſt der Staat der Unternehmer und die Bewirtſchaftung erfolgt durch Beamte mit feſtem Gehalt. Die Auslagen für Schutz, Verwaltung, Inſpektion, Direktion, welche für die mit forſttechniſchen Kenntniſſen und Intelligenz ausgerüſteten Beamten gemacht werden müſſen, ſchließen hier offenbar einen Teil des Unternehmergewinns in Geſtalt von Produktionskoſten ein. Zieht man dieſelben nebſt den gewöhnlichen Arbeitslöhnen, dem Kapitalzins, der Grundſteuer u. ſ. w. von dem rohen Ertrage ab und es verbleibt noch ein Überſchuß, ſo bildet dieſer die Grundrente. Es dürfte daher, bei Unterſtellung einer gegebenen Umtriebszeit und einer nachhaltigen Waldwirtſchaft, der Natur der forſtlichen Produktion der Ausdruck forſtliche Bodenrente ſtatt Unternehmergewinn mehr ent— ſprechen.

Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 33

IV. Die Grundrente der Waldwirtſchaft. $ 10.

Die Anhänger des „rationellen Waldwirts“ von Preßler wollen die finanziell vorteilhafteſte Umtriebszeit in dasjenige Beſtandsalter ver— legt haben, in welches der aus den Zukunftserträgen abgeleitete Boden— erwartungswert ein Maximum erreicht, d. h. in welchem die größte Bodenrente erfolgt. Die Lehre von der Bodenrente ſpielt daher in der Waldwertberechnung und insbeſondere in der Rentabilitätsfrage der Waldungen eine wichtige Rolle. Es muß daher auffallen, daß die Nationalökonomen bis jetzt nur die Lehre von der Grundrente des Acker— baues entwickelten und weiter bildeten, während ſie die Rente des Wald— bodens vielfach ignorirten, obgleich noch ca. 14 Millionen Hektar Wald den deutſchen Boden bedecken und die forſtliche Grundrente ſich weſentlich anders entwickeln mußte, als es in der Landwirtſchaft der Fall war.

Um die Unterſchiede nachweiſen zu können, müſſen wir zunächſt einen kurzen Blick in die Entwickelung der landwirtſchaftlichen Bodenrente werfen. Es kann hier natürlich nicht unſere Aufgabe ſein, auf die unter den Nationalökonomen ſelbſt noch beſtehenden Meinungsverſchiedenheiten näher einzugehen, denn auf der einen Seite ſtehen Ricardo und Thünen nebſt einer großen Anzahl neuerer Nationalökonomen, wie Roſcher, Hermann, Schäffle, Schmoller, Rau, Berens, Mithoff und Andere, auf der anderen Seite dagegen unverſöhnlich namentlich Baſtiat und Carey. Wir beſchränken uns vielmehr darauf, die Entwicklung der landwirtſchaftlichen Bodenrente mit wenigen Worten nach der jetzt herrſchenden Anſchauung der Nationalökonomen (Ricardo-Thünenſche Theorie) auseinander zu ſetzen und ſchließen uns dabei namentlich an die Anſchauungen Schmollers und Mithoffs an. Dieſe Theorie dürfte in Kürze folgende ſein ):

Mit dem Beginne des Ackerbaues in einem Lande wurde nicht auf einmal die heutige Kulturfläche urbar gemacht, ſondern ganz den Bedürfniſſen der Bevölkerung folgend erſt nach und nach erweitert“).

) Ausführlicher haben wir uns über dieſen Gegenſtand in der Monats- ſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, Jahrgang 1872. S. 201 u. 244 ausgeſprochen.

* Zu Anfang dieſes Jahrhunderts betrug die Acker- und Gartenfläche in Preußen noch ca. 6 Millionen Hektaren, jetzt beträgt ſie über 15 Millionen Hektare.

Baur, Waldwertberechnung. 3

34 Die Grundrente der Waldwirtſchaft.

Zuerſt wählte man offenbar nur diejenigen Grundſtücke aus, welche ſich durch größte Fruchtbarkeit, oder günſtigſte Lage zum Markt, oder durch geringere Urbarmachungskoſten auszeichneten. Man nahm mit anderen Worten Flächen in Kultur, welche bei gleichem Aufwand von Arbeit und Kapital möglichſt gleich wertvolle Erträge in Aus⸗ ſicht ſtellten.

Die Unternehmer erhielten dadurch in ihren Produkten eine an⸗ gemeſſene Vergütung für die aufgewendeten Produktionskoſten, einſchließ⸗ lich eines entſprechenden Unternehmergewinnes. Auf eine eigentliche Bodenrente mußten ſie aber noch jo lange verzichten, bis ſich bei zu⸗ nehmender Bevölkerung ſteigende Bedürfniſſe ergaben, welche auch auf den Anbau minder fruchtbaren oder weniger günſtig gelegenen Bodens hinwieſen und dem neuen Unternehmer einen vollen Erſatz der auf- gewendeten höheren Produktionskoſten in Ausſicht ſtellten. Da ſich unter ſolchen Verhältniſſen die Preiſe ſtets nach den zuletzt aufgewendeten höchſten Produktionskoſten richten, ſo mußten jetzt alle billiger pro— duzierenden Grundbeſitzer, welche zuerſt den beſten Boden bebauten, eine den ſteigenden Einnahmen entſprechende Extraeinnahme, einen Über⸗ ſchuß über die Produktionskoſten, eine Bodenrente beziehen, während den Bebauern des ſchlechteren, weniger günſtig gelegenen Bodens nur die Produktionskoſten erſetzt wurden.

Auch jetzt blieben noch eine Menge ſchlechte oder ungünſtig zum Markte gelegene Grundſtücke unangebaut liegen. Aber die Bevölkerung ſtieg weiter, gleichzeitig vermehrte ſich die Nachfrage nach Lebensmitteln und Handelsgewächſen, die Preiſe gingen infolge deſſen ſoweit in die Höhe, daß der Anbau noch ſchlechteren oder ungünſtiger gelegenen Bodens die jetzt noch höheren Produktionskoſten zu decken verſprach. Die Preiſe regelten ſich geſetzmäßig auch hier wieder nach der zuletzt beim Anbau des ſchlechteſten Bodens aufgewendeten höheren Koſten; hierdurch erhielt der Bebauer des Mittelbodens ſeine erſte Rente, während der Be— ſitzer des beſten Bodens zu der Rente, die er bereits hatte, noch eine zweite Rente erhielt, ohne daß ſich ſeine Produktionskoſten vermehrt zu haben brauchten ꝛc.

Aus dieſer kurzen Darſtellung der Theorie der landwirtſchaftlichen Bodenrente folgt, daß, da gleichwertiger Boden nicht beliebig ver— mehrbar iſt, der Beſitzer beſſerer Grundſtücke ſich in der günſtigen Lage befindet, außer den aufgewendeten Produktionskoſten dauernd auch noch eine Rente zu beziehen, während der Bebauer des weniger ergiebigen

Die Grumdrente der Waldwirtichaft. 35

Bodens jih mit dem Erſatze der aufgewendeten Produktionskoſten be— gnügen muß.

Die ſoeben beſprochene Rentenbildung wird ſelbſtverſtändlich nur dann eine dauernde ſein können, wenn man ſich ein Land mehr iſolirt und nicht unter dem Einfluſſe fremder Konkurrenz ſtehend denkt. Durch die vollſtändig veränderten Verkehrsverhältniſſe der Neuzeit wird z. B. Deutſchland jetzt viel mit fremden landwirtſchaftlichen Produkten über— ſchwemmt. Landwirte, die vorher, dem lokalen Bedürfniſſe folgend, auch ſchlechten Boden bebauen konnten, ſind dadurch momentan in eine üble Lage geraten. Durch die Zufuhr von Außen leiden ſie an einer Überproduktion, die Kreiſe des Kulturbodens ſind dadurch zu weit ge— worden, ſie ſollten ſich nach den Centren des beſten Bodens wieder mehr zuſammenziehen, was aber zur notwendigen Folge haben muß, daß die ſchlechter ſituirten Landwirte zurückſchreiten, wenn nicht zu Grunde gehen müſſen, im Falle ſie ſich nicht auf andere Produktionszweige werfen können.

Bei der Bildung der landwirtſchaftlichen Bodenrente iſt weiter noch die Frage von einſchneidender Wirkung, ob der Grundbeſitz noch ſtabil iſt, oder öfter durch Kauf ſeine Beſitzer gewechſelt hat. Bei jedem Wechſel des Beſitzers wird natürlich die vorhererwirtſchaftete Grund— rente kapitaliſiert; der neue Beſitzer muß daher dem entſprechend den Boden höher bezahlen und kann alſo in nächſter Zeit nur den Zins des Bodenkapitals erwirtſchaften. Auf eine eigentliche Bodenrente muß er ſo lange verzichten, bis bei für ihn gleichbleibenden Produktionskoſten, die Bedürfniſſe und damit die Preiſe der Bodenprodukte wieder ſteigen.

Namentlich beim bäuerlichen Beſitze, in ſchlechter Lage, ſind in neueſter Zeit Bodenverkäufe ſehr häufig geworden, woraus ebenfalls auf die ſchlechte Lage dieſer Volksklaſſe geſchloſſen werden kann.

Weit weniger iſt der Wald, dem Beſttzwechſel ausgeſetzt (Staats⸗ und Korporationswald, Großgrundbeſitz), weßhalb auch hier die Rentenbil⸗ dung eine weit normalere ſein könnte, wenn nicht andere Verhältniſſe wieder hemmend eingriffen.

Die Entwickelung der Bodenrente des Waldes folgt in der That weſent⸗ lich andern Geſetzen, als diejenige des landwirtſchaftlichen Bodens, und wenn man vielfach die allerdings meiſt nicht berechtigte Anficht aus⸗ ſprechen hört, der Wald trage nicht einmal ſeine Produktionskoſten, ſo liegt dies wenigſtens teilweiſe in der eigentümlichen Bodenrentenbildung des Waldes. Treten wir dem Gegenſtand daher etwas näher.

Während die Landwirtſchaft, wie wir geſehen haben, nach und nach ihre Kreiſe erweiterte, ganz nach dem Bedürfnis Weideflächen in Feld umwandelte, Waldungen ausſtockte und urbar machte, naſſe Gründe,

3 *

36 Die Grundrente der Waldwirtſchaft.

ſobald ſie die Kojten zu decken verſprachen, trocken legte; kurz, wäh⸗ rend die Landwirtſchaft der Nachfrage entſprechend mit Auslagen für Urbarmachung ꝛc. begann und dann erſt zum Anbau der begehrteſten Bodenprodukte ſchreiten konnte, waren die nutzbaren Produkte des Waldes ſchon in einem das wirkliche Bedürfnis überjteigen- den Angebote vorhanden, die Natur hatte den fertigen hiebs— reifen Wald den Bewohnern koſtenlos hingeſtellt, ſie brauchten von demſelben nur Beſitz zu ergreifen.

Welch himmelweiter Unterſchied erſchließt ſich uns hier! Es iſt ja bekannt, daß Deutſchland und andere Länder früher ohne menſchliches Zuthun faſt ganz mit Wald bedeckt waren, nur die fortſchreitende Kultur drängte denſelben nach und nach faſt ganz auf den abſoluten Waldboden zurück. Es iſt ſonderbar, wir erhielten den Wald von der Natur in überreicher Menge koſtenlos und doch ſoll ſich derſelbe nach den An⸗ ſchauungen der Anhänger des rationellen Waldwirts vielfach nicht ren⸗ tieren!!! Wie reimt ſich das zuſammen, wie löſen ſich dieſe Wider⸗ ſprüche? N

Sie löſen ſich in einfacher Weiſe, wenn wir einmal unterſuchen, wie ſich nach und nach die Bodenrente des Waldes hätte entwickeln müſſen, wenn fie denſelben wirtſchaftlichen Geſetzen, wie bei dem Acker⸗ bau, gefolgt wäre und wie ſie ſich wirklich entwickelt hat.

Wäre die forſtliche Grundrente nach und nach wie in der Landwirt⸗ ſchaft der ſteigenden Nachfrage entſprechend entſtanden, dann hätten un⸗ ſere Vorfahren Deutſchland waldlos antreffen müſſen. Die damals noch dünne Bevölkerung hätte dann gewiß nicht die ganze, von der Land⸗ wirtſchaft noch nicht eingenommene Fläche auf einmal angelegt, ſondern ſie hätte, dem Bedürfnis folgend, zunächſt auch nur diejenigen Flächen in Angriff genommen, welche bei Aufwendung gleicher Quantitäten von Arbeit und Kapital möglichſt gleich hohe Erträge vorausſichtlich hätten erwarten laſſen *). Unter dieſen Vorausſetzungen wären damals die ſchlechten und weit von den Wohnorten entlegenen Gründe nicht in An⸗ griff genommen worden, ſondern man hätte auf den Anbau der unwirt⸗ ſchaftlichen Lagen, der ſteilen, ſteinigen und trockenen Hänge, der ent⸗

*) Wir erblicken in dem Umſtande, daß die erſten Bewohner die Länder nicht waldlos angetroffen haben, eine große Weisheit des Schöpfers, denn hätten ſich dieſelben in Deutſchland und allen rauheren Ländern erſt das Holz erziehen müſſen, ſie wären inzwiſchen erfroren oder richtiger geſagt, ſolche Länder hätten überhaupt unbewohnt bleiben müſſen.

Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 37

legenen Hochplateaux gerne verzichtet, und ſich auf den Anbau von Flächen beſchränkt, welche mindeſtens einen vollen Erſatz der aufgewendeten Pro— duktionskoſten in ſichere Ausſicht geſtellt hätten.

Dann wären aber auch ganz gewiß keine 200—300jährige Beſtände erzogen worden, wie ſie uns die Natur koſtenlos geliefert hat Ebenſo wenig würde man aber Umtriebe gewählt haben, bei welchen noch nicht einmal das Maximum des größten Durchſchnittszuwachſes er— folgt, wie das in neuerer Zeit verlangt wird, denn ſonſt hätte man ja neben den beſſeren auch ſchlechtere Grundſtücke anbauen müſſen, um die vorhandenen Bedürfniſſe befriedigen zu können. Zunehmende Bevölkerung und wachſende Bedürfniſſe hätten erſt ſpäter zu einer größeren Nachfrage nach Holz geführt und ſo wären denn, gerade wie in der Landwirtſchaft, nach und nach auch ſchlechtere und weniger günſtig gelegene Böden, wenn auch mit größeren Produktionskoſten in Bau genommen worden. Die Preiſe wären bis zum Erſatz der zuletzt aufgewendeten höchſten Pro— duktionskoſten geſtiegen und gerade dadurch hätten dann die Waldbeliger, welche zuerſt den beſten Boden anbauten, aber auch nur dieſe, neben den Produktionskoſten noch eine Extraeinnahme, eine Bodenrente, be— zogen ꝛc. Kurz die Bodenrente hätte ſich, das Land waldlos gedacht, gerade wie in der Landwirtſchaft entwickelt. Klagen, daß viele Waldun— gen nicht einmal die Produktionskoſten deckten, hätten bei einer derartigen normalen Entwicklung der Forſtwirtſchaft überhaupt nicht entſtehen können und der rationelle Waldwirt von Preßler, der ſo vielen über— flüſſigen Staub aufwirbelte, hätte dann wahrſcheinlich das Licht der Welt gar nicht erblickt.

Thatſächlich aber lagen in der Forſtwirtſchaft die Verhältniſſe ganz anders. Der Wald war, wie bemerkt, in überreicher Menge hiebsreif und koſtenlos vorhanden. Das Holz hatte in früheren Jahrhunderten kaum einen Wert. Noch im 16. und 17. Jahrhundert war der Ertrag des Holzes aus den Forſten gegenüber den Erträgen aus Wild-, Maſt- und Schweinezucht ein verſchwindend kleiner *).

) Noch 1590 wurden in die ca. 25 000 Morgen großen Lauenſteiner Amts- forſten (Hannover) 9039 Schweine eingetrieben und aus dieſem Recht eine Jahreseinnahme von 8659 Fl. 10 kr. erzielt, während in demſelben Jahre an Holzertrag nur 84 Fl. 4 kr. eingenommen wurde. Im Jahre 1753 be— zahlte die Glashütte in Winterberg (Böhmerwald) 10—30 Fl. jährlich „Brand— geld“, wofür ſie ohne Beſchränkung ihren Holzbedarf aus den umliegenden Wäldern decken durfte.

38 Die Grundrente der Waldwirtſchaft.

Man baute damals keine Wälder an, ſondern ſuchte das zu große Angebot unausgeſetzt durch Ausſtockungen zu vermindern, bis endlich forſtpolizeiliche Beſchränkungen eintraten und mit dieſen der erſte Eingriff in die normale Entwicklung der forſtlichen Bodenrente ſich vollzog. Es durften, trotzdem noch vielfach zu große Holzvorräte vor= handen waren, ohne polizeiliche Genehmigung keine weiteren Ausſtockungen mehr ſtattfinden. Gerade diejenigen Waldungen aber, welche an ent— fernten, ſteilen Gebirgshängen lagen, die größten Produktionskoſten er⸗ forderten und die geringſten Einnahmen lieferten, mußten erhalten bleiben und drückten durch die überflüſſigen Holzmaſſen, welche ſie lieferten, noch die Holzpreiſe der eigentlichen Wirtſchaftswaldungen und ließen dieſelben zu keiner normalen Entwicklung der Rentenverhältniſſe kommen. Trotz⸗ dem war ein derartiges Eingreifen in die Waldwirtſchaft, namentlich im Gebiete der eigentlichen Schutzwaldungen, eine volkswirtſchaftliche Not- wendigkeit.

Dazu geſellte ſich noch der Umſtand, daß die Forſtwirte, auch ſolche ſchlechte Gründe, welche nicht zu den eigentlichen Schutzwaldungen ge⸗ hören, nachdem das hiebsreife Holz genutzt war, nicht öde liegen ließen, ſondern immer wieder zu Wald beſtimmten und Arbeit und Kapital ſelbſt dann aufwendeten, wenn vorausgeſehen werden konnte, daß die= ſelben ſpäter vielleicht im Produkte die Produktionskoſten nicht ganz decken würden.

Auf der andern Seite darf man aber nicht überſehen, daß die künftigen Holzbedürfniſſe und Holzpreiſe ſehr ſchwer vorauszubeſtimmen ſind. Eine Anlage ſcheint uns jetzt vielleicht die Koſten nicht zu decken, während ſie ſich nach 100 Jahren, und mit ſolchen Zeiträumen haben wir zu rechnen, doch ganz gut rentieren kann. Dazu kommt noch das natürliche und Anerkennung verdienende Gefühl der Waldbeſitzer und Forſtwirte, von den Einnahmen, welche der koſtenfreie Wald lieferte, wenigſtens einen kleinen Teil zu Neuanlagen wieder zu verwenden, damit auch kommende und wahrſcheinlich größere Bedürfniſſe wieder befriedigt werden können.

Faſſen wir allerdings die Frage der forſtlichen Grundrentenbildung rein theoretiſch und vom privatwirtſchaftlichen finanziellen Standpunkt auf, dann dürfte man ſtrenggenommen bei noch zu großem Angebote zunächſt noch nicht ſehr viel Arbeit und Kapital auf den neuen Anbau von entlegenem Grunde z. B. von Mooren, Hochgebirgslagen, ſteilen, trockenen, ſüdlichen Hängen, Geröllen, ſumpfigen und ſchwer zu entwäſſernden Geländen ꝛc. verwenden. In derartigen theuern und unrentablen Kul-

Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 39

turen ſind weit eher die „faulen und trägen Geſellen“ zu erblicken, unter welchen Preßler namentlich die älteren Holzbeſtände verſteht, welche nach ihm die „goldene; d. h. beſte Blüthe des Waldes erdrücken ſollen“.

Für derartige Verhältniſſe dürfte privatwirtſchaftlich und rein theoretiſch betrachtet mehr die folgende Wirtſchaftsregel am Platze ſein: Veräußere ſo ſchnell als möglich alle haubaren Holzvorräte, welche auf Böden ſtocken, welche zunächſt noch keine den aufzuwendenden Koſten entſprechende Erträge zu liefern verſprechen, laſſe die ſo entſtehenden Blößen einſtweilen als für die Waldkultur unproduktiv liegen oder ver— pachte ſie als Viehweiden ꝛc. Fahre, zunächſt auf jede Kultur ver— zichtend, in der Abholzung des weniger produktiven Bodens ſo lange fort, bis Du ſchließlich an Waldböden von ſolcher Beſchaffenheit kommſt, welche gerade noch ihre Produktionskoſten decken (allerdings keine leichte Aufgabe!). An dieſem Punkte angelangt, werden dann die noch beſſeren und beſten Böden, namentlich wenn ſie günſtig zum Markte liegen, eine dem allgemeinen Rentenverhältnis entſprechende Grundrente abwerfen und die Wirtſchaft wird ſich im finanziellen Gleichgewicht befinden. Selbſtverſtändlich werden ſich jetzt, durch das entſprechende Vermindern der produktiven Waldfläche und das Ausſcheiden der wirtſchaftlich kranken Glieder, die Umtriebszeiten ſelbſt mindeſtens auf einer Höhe erhalten, bei welcher die größte Maſſenproduktion erfolgt, bei guten Bonitäten aber ſich noch beträchtlich erhöhen. Nimmt dann im Laufe der Zeit die Bevölkerung zu, vermehren ſich damit die Bedürfniſſe an Forſtprodukten, und ſteigen dementſprechend die Preiſe, ſo wird es ſich, gerade wie in der Landwirtſchaft, alsdann verlohnen, nach und nach auch wieder ſchlech— tere Gründe in Kultur zu nehmen, bis endlich die Zeit kommt, wo man ſelbſt den ſchlechteſten Boden noch anbauwürdig findet.

Mit Eintritt dieſes Zeitraumes wäre das höchſte Stadium der Landes— kultur ohne finanzielle Opfer erreicht, jeder Quadratmeter Land wäre mit land- und forſtwirtſchaftlichen Gewächſen auf die rationellſte Weiſe angebaut. Dieſes Stadium höchſter Kultur kann durch weitere Umwand— lung von Wald in landwirtſchaftliches Gelände, im Falle letzteres eine höhere Rente verſprechen würde, noch beſchleunigt werden; wie um— gekehrt auch landwirtſchaftliche Grundſtücke, welche als Wald mehr tragen, wieder in dieſen umgewandelt werden können.

Preßler ſucht das wirtſchaftliche Gleichgewicht in anderer Weiſe zu erreichen, indem er lehrt: „Sobald der Zuwachsgang eines Beſtandes in die Periode gekommen iſt, da ſein Weiſerprozent w (Verhältnis zwiſchen

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Die Grundrente der Waldwirtſchaft.

Kapitalwert des Jahreszuwachſes des Baumes oder Beſtandes, nicht des Wirtſchaftsganzen, und dem Kapital, an welchem dieſer Zuwachs erfolgt) unter das Wirtſchaftsprozent p (mit welchem ſich die in dem Walde ruhenden Kapitalien verzinſen ſollen) zu ſinken beginnt und dieſes Sinken durch keinerlei Pflege des Qualitäts- und Quantitätszuwachſes mehr aufgehalten werden kann, ſo iſt das Holz wirtſchaftlich haubar oder forſtlich reif, denn der betr. Wirt hätte im Sinne ſeines p Verluſt, wenn er es früher und Verluſt, wenn er es ſpäter erntete“. Anders ausgedrückt lautet dieſe Wirtſchaftsregel auch: Haue deine Beſtände, ſobald der Bodenerwartungswert desſelben und mit ihm die Boden- rente ein Maximum erreicht hat. Bekanntlich gelangt man bei Be⸗ folgung dieſer Regel und, wie ſpäter noch näher begründet werden ſoll, in der Mehrheit der Fälle zu Umtrieben, welche je nach dem an— genommenen Zinsfuß 20 25 Jahre unter diejenige Periode des Beſtan— deslebens fallen, in welcher der größte Durchſchnittszuwachs; d. h. die größere und wertvollere Maſſenproduktion auf der kleinſten Fläche erfolgt. Bei ſolchen künſtlich herausgerechneten Umtrieben iſt das Holz noch nicht oder ſchlecht abſetzbar und der Zweck der Produktion wird weniger erreicht.

Wie leicht einzuſehen, bringt Preßler ſeinem nach Gutdünken ange— nommenen Verzinſungprozent den Wald zum Opfer, indem er ſich nicht ſcheut, Beſtände gerade in ihrer günſtigſten Wachstumsperiode nieder⸗ zuhauen, in welcher ſie in den nächſten Jahren vielfach noch mehr und namentlich wertvolleres Holz erzeugen würden als gegenwärtig und in den bereits zurückgelegten Perioden. Statt die kranken Glieder, die „trägen Geſellen“, d. h. die Waldflächen, welche ihre Pro— duktionskoſten noch nicht decken können, ganz auszuſcheiden, macht Preßler auch die geſunden Glieder der Wirtſchaft noch krank, indem er durch Kürzung der Umtriebszeit (% 7) des Normalvorrates ſollen als überflüſſiges Betriebskapital langſam verſilbert werden!) zwar eine beſſere Verzinſung, aber nur auf Koſten einer künftig kleiner werdenden Wald— rente und eines weit ſchlechteren Produktes anzubahnen jtrebt.

So lange noch nicht alle Waldungen die Produktionskoſten zu decken ſcheinen, darf man Kapital und Arbeit nur auf eine möglichſt intenſive Wirtſchaft ſolcher Beſtände verwenden, welche ſich durch hohe oder ge— nügend hohe Produktionskraft auszeichnen und eine günſtige Lage zum Markt haben, muß aber die ſchlechteren und entlegeneren Beſtände mehr als unproduktives Land behandeln, oder ſie ganz extenſiv bewirtſchaften. Durch bloße Verkürzung der Umtriebe läßt ſich das „finanzielle Gleich- gewicht“ gewiß am wenigſten herſtellen. Übrigens wird ſich ſpäter Ge— legenheit bieten, auch die mathematiſche Unrichtigkeit vieler Lehren des rationellen Waldwirtes nachzuweiſen.

Seither haben wir die Entwicklung der forſtlichen Grundrente nur

vom theoretiſchen und privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus betrachtet.

Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 41

In der angegebenen Weiſe könnte man wirtſchaften, wenn der Wald nur

die Beſtimmung hätte, die Holzbedürfniſſe zu befriedigen und dem Be—

ſitzer eine Rente abzuwerfen und wenn er überhaupt mit den gewöhn— lichen Gewerben vergleichbar wäre. Wir müſſen aber bei voller Be— urteilung der Frage noch einen Faktor in Rechnung ziehen, welcher weder bei der Landwirtſchaft, noch bei einem anderen Gewerbe her— vortritt.

Gerade diejenigen Beſtandteile der Forſtwirtſchaft nämlich, welche ihrer Erträge wegen als ungeſunde Glieder aus dem Kulturverbande ausgeſchieden werden ſollten, ſind vielfach, und namentlich im Gebirge, zugleich Diejenigen, deren Erhaltung im Intereſſe der Geſamtheit der Bevölkerung dringend notwendig erſcheint. Wir meinen die ſogenannten Schutzwaldungen. Da dieſe notwendig erhalten werden müſſen, ſo läßt ſich volkswirtſchaftlich eine raſche Ausnutzung ſolcher Waldungen und ein Liegenlaſſen der kahlgehauenen Flächen, bis ſich die Waldwirt— ſchaft vielleicht einmal hier lohnt, nicht rechtfertigen. Der Waldbeſitzer muß hier, und zwar auf Koſten der Rentabilität ſeines Bodens, der Ge— ſamtheit ein Opfer bringen und dieſem Opfer entſprechend, muß der vorhin von uns aufgeſtellte Wirtſchaftsgrundſatz überall, wo es ſich um Schutz⸗ waldungen handelt, mögen dieſe in der nordiſchen Sandebene oder im Gebirge liegen, etwas modifiziert werden.

Wenn nämlich dieſe Opfer auf ein Minimum reduziert werden ſollen, ſo wird man, da die etwa ihre Produktionskoſten nicht deckenden Schutz⸗ waldungen nicht kahl abgetrieben und raſch abgenutzt werden dürfen, in dieſelben wenigſtens zunächſt weder Kapital noch Arbeit ſtecken. Man wird, wie bereits angedeutet, ſolche Waldungen auf entfernten Hochpla= teaux und in der Nähe der Vegetationsgrenze am beſten ſich ſelbſt über— laſſen und ſie als wildes, unproduktives Land behandeln, während man in ſchon etwas beſſeren Lagen eine Art Femelwirtſchaft betreiben muß, bei der der Wald als Nutzungsobjekt mehr zurücktritt, in der Haupt- ſache aber dahin gearbeitet wird, daß derſelbe jederzeit von ſelbſt ſich koſtenlos auf natürlichem Wege verjüngt und ſtets ſeiner Beſtimmung als Schutzwald genügt.

Solche Waldungen dürfen aber dann auch nicht als Nutzungsobjekte betrachtet und unter den produktiven Waldflächen aufgeführt werden, ſelbſt wenn ſie hin und wieder kleine Erträge abwerfen ſollten. So lange nämlich ſolche Waldungen ihre Produktionskoſten den Waldbeſitzern noch nicht decken, obgleich ſie für die Allgemeinheit von großem Werte ſind,

42 Die Grundrente der Waldwirtſchaft.

ſo lange ſie deshalb zur Befriedigung der nötigſten Holzbedürfuiſſe noch nicht abſolut gehören, aber doch erhalten werden müſſen, ſo lange drücken ſie, ſobald Holz von ihnen auf den Markt kommt, die Preiſe und ver— ringern dadurch die Rente der wirklich produktiven Waldflächen. Dieſe Mißverhältniſſe können nur dadurch einigermaßen beſeitigt werden, daß man derartige Schutzwaldungen in den produktiven Waldflächenver— zeichniſſen gar nicht aufführt, die Erträge aber, die ſie liefern, den an⸗ grenzenden produktiven Waldungen zu Gute ſchreibt.

Man ſieht hieraus weiter, daß unter Umſtänden auch Waldwirtſchaft getrieben werden muß, welche dem Beſitzer Verluſt, dem Lande aber Gewinn bringen kann.

Wir glauben hiermit den Nachweis erbracht zu haben, daß ſich die Bodenrente des Waldes umgekehrt wie in der Landwirtſchaft und bei anderen Induſtriezweigen, welche fähig ſind Renten abzuwerfen, entwickeln mußte und entwickelt hat. Wir faſſen daher ſchließlich unſere Dar⸗ legungen in dem einen Satze kurz zuſammenfaſſen: In der Land— wirtſchaft entwickelte ſich die Grundrente aus der ſteigenden Nachfrage, in der Forſtwirtſchaft mußte ſie aus dem ſinkenden Angebot herauswachſen.

Wenn daher Preßler meint, „ſeit Beginn ihrer ſyſtematiſchen Ge= ſtaltung laſte auf der Wirtſchaft des Waldes ein merkwürdiger Irrtum“, ſo fällt dieſer Irrtum wohl auf den Theſenſteller ſelbſt zurück, welchem das Geſetz der forſtlichen Rentenbildung lediglich nicht zum vollen Be— wußtſein gekommen iſt. Eine Rente läßt ſich durch keine Formel er— zwingen, ſondern ſie muß ſich aus den wirtſchaftlichen Zuſtänden eines Volkes heraus entwickeln. In dem Augenblicke, wo auch in der Forſt⸗ wirtſchaft einmal das Angebot der Nachfrage entſpricht, werden die jetzt noch beſtehenden Gegenſätze von ſelbſt fallen. Was in Bezug auf Wald— wirtſchaft privatwirtſchaftlich richtig erſcheint, wird (ausſchließlich den Schutzwaldungen) dann in der Regel auch keinen volkswirtſchaftlichen Gegenſatz mehr bilden.

Wir dürfen jedoch die Lehre von der forſtlichen Bodenrente nicht ſchließen, ohne noch eines Punktes zu gedenken, der uns für die Nenta= bilitätsfrage der Waldungen ſehr wichtig zu ſein ſcheint und vielfach noch nicht genugſam gewürdigt wurde. Die Rentabilität der Waldungen beziffert ſich nämlich privatwirtſchaftlich ganz anders, je nachdem die— ſelben von je her in einer Hand waren oder ein oder mehrere Male

Die Grundrente der Waldwirtſchaft. 43

ihre Beſitzer gewechſelt haben. Profeſſor Dr. G. Schmoller“) drückt ſich hierüber wie folgt aus:

„Vom Standpunkte der Volkswirtſchaft wird man bei jeder Produk— tion nur fragen, welche Quantität von Arbeit, von Stoffen, von Grund und Boden wird zu einer Produktion verbraucht. Das iſt volkswirt— ſchaftlich das allein Entſcheidende 20.” „Der privatwirtſchaftliche Stand— punkt wird zwar nicht weniger hiernach fragen, denn auch für ihn bilden die verbrauchten Quantitäten die Grundlagen ſeiner Produktionskoſten; aber doch kann er ſich dabei nicht begnügen; er muß nicht allein fragen, welche Quantitäten an Boden, Stoffen, Arbeit brauche ich; ſond ern auch welche Werte verbrauche ich in ihnen, welche Werte hatten dieſe Quantitäten, als ich ſie in meinen Beſitz brachte? Auf das kommt es für ihn an. Er rechnet nicht nach verbrauchten und erzeugten Güterquantitäten, ſondern nach verkauften und erzeugten Werten.“

Es iſt dieſe Auffaſſung der Verhältniſſe für die Frage, ob der Boden— wert reſp. die Bodenrente zu den forſtlichen Produktionskoſten zu rechnen ſei, von großer Bedeutung. Will der Staat, welcher ſeine Waldungen früher durch Okkupation erworben hat, die Rentabilität ſeiner Waldungen berechnen, wollen Gemeinden, Korporationen, Privatwaldbeſitzer in ähn— licher Lage das gleiche thun, ſo kann in allen dieſen Fällen von einer Aufrechnung des Bodenwertes keine Rede ſein, weil bei allen dieſen Er— werbungen keine Werte aufgewendet wurden. Die Produktion wird ſelbſt für den Privaten ſchon dauernd eine wirtſchaftliche ſein, wenn die auf— gewendeten Produktionskoſten, beſtehend in Auslagen für Kultur, Ver— waltung, Schutz und Steuern ſpäter in den Einnahmen für das erzeugte Produkt wieder vollſtändig erſetzt werden und der Boden nicht in an— derer Weiſe z. B. in der Landwirtſchaft hätte vorteilhafter benutzt werden können. Wenn z. B. der jetzt lebende Fürſt Schwarzenberg in Böhmen, deſſen Vorfahren zur Zeit der Joſephiniſchen Kataſtralaufnahme ſich herbei ließen einen Teil des Böhmerwaldes gegen Entrichtung der Grundſteuer zu übernehmen, weil er ſonſt als „herrenlos“ erklärt worden wäre,“) heute eine Rentabilitätsrechnung dieſer Waldungen wollte an— ſtellen laſſen, ſo dürfte hierbei ſelbſtverſtändlich nicht die jetzige Boden—

Mitteilungen des landwirtſchaftlichen Inſtitutes der Univerſität Halle, herausgegeben von Dr. J. Kühn. Berlin 1865. S. 133.

) Prof. Dr. Exner: Vortrag über die Induſtrie des Böhmerwaldes. Wien 1872.

44 Die Grundrente der Waldwirtichaft.

rente unter die Produktionskoſten aufgenommen werden. Die Boden— rente muß ja überhaupt erſt erwirtſchaftet werden.

Würde aber eine ſolche Rentabilitätsrechnung ergeben, daß dieſe Waldungen jetzt wirklich in Folge größerer Nachfrage und höherer Preiſe eine Bodenrente liefern, ſo würde der Fürſt, wollte er jetzt ſeine Wal⸗ dungen verkaufen, ſich nicht nur den Holzbeſtand, ſondern auch den Bodenwert in Form der kapitaliſirten Bodenrente bezahlen laſſen.

Stellte ſich unter dieſen Bedingungen ein Käufer ein, denn auf niedrigere Gebote würde ſich der Fürſt nicht einlaſſen können, ſo wäre dann die Annahme „weil der Fürſt Schwarzenberg ſeither aus ſeinen Waldungen eine Bodenrente erwirtſchaftete, müßte auch der neue Käufer augenblicklich und in Zukunft die gleiche Rente beziehen“, ganz falſch.

Es darf nämlich hier durchaus nicht aus dem Auge gelaſſen werden, daß bei jedem neuen Ankaufe die früher erwirtſchaftete Bodenrente kapitaliſirt als Bodenwert bezahlt wird, ſo daß der Verkäufer in den Zinſen des ihm bezahlten Bodenkapitals die Rente fortbezieht, während der Käufer zunächſt nicht nur leer ausgeht, ſondern auch künftig noch den Wert des aufgewendeten Bodenkapitals vom privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus unter die Produktionskoſten zählen muß. Der neue Waldbeſitzer beginnt ſeine Wirtſchaft daher zunächſt ohne Bodenrente, er muß ſich eine ſolche erſt wieder erwirtſchaften und er wird auch im Laufe der Zeit wieder eine ſolche beziehen, wenn in Folge erweiterter Nachfrage die Preiſe ſteigen, die Produktionskoſten aber gleich bleiben, oder ſich we— nigſtens nicht im gleichen Verhältnis mehren.

Bei jedem neuen Verkauf werden ſich die Verhältniſſe wiederholen, und die Ausſichten des neuen Käufers auf eine Rente werden immer nur davon abhängen, ob die Holzbedürfniſſe noch weiter ſteigen. Fallen dieſelben, ſo wird der neue Beſitzer nicht nur keine Rente beziehen, ſondern die aufgewendeten Koſten werden ihm ſogar nur teilweiſe zu— rückerſtattet werden. Dieſes fortwährende Kapitaliſirungsprinzip, was glücklicher Weiſe in der Forſtwirtſchaft weniger als in der Landwirtſchaft vorkommt, hat für den Käufer unter Umſtänden und namentlich dann ſeine ſehr bedenklichen Seiten, wenn er jederzeit kündbare Kapitalien für den Ankauf aufnehmen muß. Es wurde daher auch in der Landwirtſchaft in letzterer Zeit auf dieſe Mißſtände des Kapitaliſirungsprinzips, wiederholt hingewieſen.“)

Man vergleiche u. A.: J. H. von Thünen und Rodbertus. Kapi⸗

Die forſtlichen Bedürfniſſe. 45

V. Die forſtlichen Bedürfniſſe. $ 11.

Mit der Erſchaffung des erſten Menſchen trat auch ſchon das Be— dürfnis mit in die Welt, nämlich das Bedürfnis Adams nach einer Eva.

Aber die erſten Menſchen hatten noch wenig Bedürfniſſe, ſie brauchten ſich noch nicht mit ängſtlicher Sorge die Frage vorzulegen: Was werden wir eſſen, was werden wir trinken und womit werden wir uns kleiden? denn in dem Garten Eden, in welchen ſie der Herr verſetzt hatte, goß die reiche Natur, ohne Hinzufügung von Kapital und Arbeit, ihr Füll— horn von Bedürfnis⸗Befriedigungsmitteln noch reichlich über dieſelben aus. Erſt nach dem Sündenfall bedeckten ſich nach der Schrift die Menſchen mit Feigenblättern, denn ſie ſchämten ſich vor dem Herrn, welcher zornig mit den Worten: „im Schweiße deines Angeſichtes ſollſt du dein Brot eſſen“ ſie aus dem Garten Eden vertrieb, daß ſie das Feld baueten, davon ſie genommen waren.

Wir finden alſo ſchon bei den erſten Menſchen wirtſchaftliche Keime. Bedürfniſſe ſtellten ſich ein und der Trieb der Selbſterhaltung ſchuf Mittel, dieſelben zu befriedigen. Der erſte Sohn Adams, Kain, war ein Ackersmann, der zweite, Abel, war ein Schäfer und von Tu— balkain wiſſen wir, daß er ein Meiſter in allerlei Erz und Eiſenwerk war (1. Moſ. 4, 22). So ſorgen denn mit ſteigender Kultur die ge— ſitteten Völker nicht für ſich, ſondern auch für die Bedürfniſſe anderer. Der Vater erkennt die Verpflichtung ſür ſein noch arbeitsunfähiges Kind zu ſorgen und dieſes ſorgt ſpäter wieder für die Bedürfniſſe des alt und ſchwach gewordenen Vaters.

Die Bedüfnisfrage ſpielt auch in der Forſtwirtſchaft und ſpeziell in der Rentabilitätsfrage der Waldungen eine wichtige Rolle.

Unter Bedürfnis verſteht man bekanntlich in der Nationalökonomie das Verlangen der wirtſchaftlichen Perſönlichkeit nach Mitteln zur Erreichung ſeiner ſinnlich-ſittlichen Lebenszwecke (Schäffle). Die Lebensbedürfniſſe der unvernünftigen, unwirtſchaft— lichen Thiere bleiben wohl innerhalb ſehr langer Zeitabſchnitte gleich;

taliſirungsprinzip oder Rentenprinzip? Von H. Schuhmacher zu Zarchlin in Mecklenburg. Roſtock 1870.

46 Die forſtlichen Bedürfniſſe.

der mit Vernunft und perſönlicher Freiheit ausgerüſtete wirtſchaftliche Menſch arbeitet dagegen nachhaltig an ſeiner Vervollkommnung und an der Verbeſſerung ſeiner Lage.

Was ihm daher heute noch dringendes Bedürfnis iſt, ſcheint ihm morgen ſchon se ſelbſt läſtig und deshalb find ſeine Bedürf— niſſe nach Art, Ort und Zeit, nach Volk, Sitte und Kulturſtufe einem fortwährenden Wechſel unterworfen. „Das Bedürfnis iſt der An- fang, jeine Befriedigung das Ziel der Wirtſchaft“ ).

Derjenige Wirtſchafter, welcher die Sitten, Gebräuche und den Ge— ſchmack ſeines Volkes am gründlichſten ſtudiert, mit dem fortſchreitenden Zeitgeiſte gleichen Schritt hält, die Bedürfniſſe der Menſchen leicht er— kennt und dieſelben am ſchnellſten zu befriedigen verſteht, wird aus ſeinem Gewerbe die größten Gewinne ziehen. Andern ſich die Bedürf⸗ niſſe, ſo wird derjenige Produzent wieder im Vorteil ſein, welcher Arbeit und Kapital am ſchnellſten aus dem nicht mehr rentierenden Gewerbe ziehen und in einem anderen ebenſo raſch wieder unterbringen kann.

Die Forſtwirtſchaft iſt in dieſer Beziehung am ſchlechteſten ſituiert, weil ſie zu langſam produziert, da das Holz oft hundert und mehr Jahre zu ſeiner Reife bedarf.

So kann der Landwirt z. B. den wechselnden Bedürfniſſen alsbald folgen, er kann in dem einen Jahre Getreide, im anderen Hopfen oder Tabak bauen, wenn es ökonomiſch erſcheint. Am häufigſten wechſeln Modeartikel.

Anders in der Forſtwirtſchaft. Eröffnet ſich heute für irgend eine neue Holzart eine vorzügliche Abſatzquelle, ſo kann der Waldbeſitzer das neue Bedürfnis doch bei aller Intelligenz nicht befriedigen, weil Holz nicht wie Gras und Tabak jährlich reift. Bis die fragliche Holzart herangezogen wäre, können die Bedürfniſſe wieder ganz andere ge— worden ſein.

Die Forſtwirtſchaft bietet daher nur ein beengteres Feld zur Spekulation. Intelligente Geſchäftsleute können viel leichter in kurzer Zeit zu großem Gewinn kommen, weil ſie im Stande ſind, den Schwerpunkt der Wirtſchaft, dem wechſelnden Bedürfnis folgend, raſcher zu verrücken, während in der Waldwirtſchaft die in derſelben verwen— deten Kapitalien und Arbeitskräfte viel länger gebannt ſind und nur geringe Beweglichkeit beſitzen. Deshalb iſt auch kaum anzunehmen, daß

) Hermann: Staatswirtſchaftl. Unterſuchungen. München 1870. S. 78.

Die forſtlichen Bedürfniſſe. 47

ſich der eine Waldbeſitzer raſch große Reichtümer erwirbt, während der andere verarmt. Aus demſelben Grunde iſt auch der Zudrang zur Forſt— wirtſchaft ein geringerer, dieſelbe bietet zu wenig Gelegenheit zur Spekulation, ihr Charakter iſt der geldgierigen Maſſe gegenüber zu kon— ſervativ. Jedoch bietet auch der Wald, bezüglich der raſchen Erkennung

und Befriedigung der Bedürfniſſe an Forſtprodukten, einige Gelegen-

heit, nur darf ſich der Waldbeſitzer dabei auf keinen zu doktrinären Standpunkt ſtellen. Er muß mehr fällen, wenn die Geſchäfte gut gehen und muß ſeine Vorräte für beſſere Zeiten aufbewahren, wenn die Preiſe ſtärker ſinken. Es läßt ſich dieſes ermöglichen, ohne das Prinzip der Nachhaltigkeit zu verletzen oder aufzugeben. Gehen Hopfenſtangen gut, ſo durchforſte man mehr und umgekehrt. Wurden infolge von Krieg, Brand u. ſ. w. viele Gebäude zerſtört, ſo daß vorausſichtlich die Nach— frage nach Bauhölzern ſteigt, ſo überſchreite man den Etat und ſpare den Mehrhieb in mageren Jahren wieder ein. Im letzten franzöſiſchen Kriege war die Zufuhr an Mineralkohlen in Württemberg längere Zeit reduziert, die Preiſe eines Raummeters Buchenſcheitholz ſtiegen infolge deſſen in manchen Revieren auf 15—20 Mk. In ſolchen Zeiten kann der intelligente Forſtwirt auch wieder einmal mit jeinen Brennholzvor⸗ räten aufräumen.

Wenn eine Eiſenbahn in einem ſeither dem Verkehr noch wenig aufgeſchloſſenen Waldgebiete neu angelegt werden ſoll, ſo ſtellt ein auf⸗ merkſamer Waldbeſitzer vielleicht eine transportable Dampfſäge nächſt der Bahnlinie in den Wald, um das Bedürfnis nach Bahnſchwellen zu befriedigen, und bezieht dadurch einem anderen gegenüber, welcher dieſe Gelegenheit unbenutzt vorübergehen läßt, einen anſehnlichen Unternehmer⸗ gewinn.

Derartige Gelegenheiten zur Spekulation gehören jedoch in der Waldwirtſchaft mehr zu den Ausnahmen. Im allgemeinen wird ſich daher auch der bereits ausgeſprochene Satz nicht in Abrede ſtellen laſſen, daß der Wald weit weniger ſichere Gelegenheit zu gewinnbringenden Spekulationen bietet, eben weil die Produkte des Waldes zu langſam reifen, und weil die Bedürfniſſe nach dieſer oder jener Holzart, dieſen oder jenen Sortimenten ſich ſo ſchwer vorausbeſtimmen laſſen. Dieſe Thatſache mahnt uns aber die Umtriebszeiten nicht auf das äußerſte Minimum herabzuſetzen, denn produzieren wir, wie ſeither, ſo auch künftig, altes, mittelaltes und junges Holz in verſchiedenen Arten, ſo werden wir jedenfalls die Bedürf—

48 Die forſtlichen Bedürfniſſe.

niſſe leichter zu befriedigen vermögen, als wenn wir nur mittelaltes und junges Holz in wenig Sorten den Konſu— menten anbieten.

Die forſtlichen Bedürfniſſe haben ſich im Laufe der Jahrhunderte ſehr geändert und werden ſich auch künftig ändern. Wer hätte geahnt, daß Waldungen, die man noch vor 20—30 Jahren zu Kohlen brannte, jetzt ſchon pro Raummeter 10—12 Mk. abwerfen würden. Wem iſt nicht bekannt, daß es Zeiten gab, wo Jagd, Bienenzucht und Maſt die Haupteinnahme⸗ quellen des Waldes waren? Wer hätte geglaubt, daß die früher jo ver- breitete Harznutzung jo raſch in Rückgang kommen würde, und war nicht der letzte amerikaniſche Krieg, wodurch die Einfuhr von Harz aus Amerika mehr oder weniger unterbrochen wurde, die Veranlaſſung, daß mancher deutſche Waldbeſitzer auch wieder mit dieſem Induſtriezweige vorüber- gehend ein gutes Geſchäft machte? Wer konnte vorausſehen, daß Holz einmal zu ſo enormen Quantitäten, wie gegenwärtig, zu Papierſtoff, Buchenholz zu Möbeln, Eſſig, Straßenpflaſter ꝛc. verarbeitet würde?

Schließlich ſei noch bemerkt, daß der Menſch nicht nur an eine ge⸗ wiſſe Quantität notwendiger, natürlicher, (niederer) Bedürfniſſe ge⸗ wieſen iſt, ohne welche er nicht beſtehen kann; ſondern daß er, eben weil er als geiſtiges Weſen nicht vom Brode allein lebt, ſich auch noch nach Befriedigung anderer Bedürfniſſe ſehnt, die ihn ſeine Notdurft vergeſſen laſſen und ihn über die tieriſche Natur ſtellen. Dieſe Bedürfniſſe können freie, höhere Bedürfniſſe genannt werden, ſie ſind bald gemeiner, bald edler Art. Zu den letzteren gehört auch der Wald, in ſeiner Eigenſchaft ein großes freies Gut zu ſein, in welchem der Zerſtreuung ſuchende Menſch noch reine Freuden des Lebens genießen kann, ohne 50 Pf. Ein- trittsſteuer für jeden Gang zahlen zu müſſen, in welchem er ſein banges Herz beruhigen und ſeinen Körper zu neuer produktiver Arbeit kräftigen kann.

Wie manche große Stadt würde jährlich viele Tauſende aufbieten, wenn ſie in ihrer unmittelbaren Nähe einen Wald haben könnte, in welcher ſich die Bewohner derſelben ungehindert ergehen könnten, einen Wald, in welchem auch noch Bäume wären, um eine ganze Geſellſchaft Glücklicher unter ihren wohlthuenden Schatten aufzunehmen. Aber Wäl- der laſſen ſich nicht aus der Erde ſtampfen. -

Aber diejenigen Forſtwirte, welche nur mit den Zinſeszinstabellen arbei- ten, ſind vielfach deshalb unempfindlich für ſolche höhere Bedürfniſſe, weil durch deren Befriedigung keine „Werte“ erzeugt würden. Die vielen geiſtigen Güter, die der Wald produziert, die vielen Genüſſe, die er der waldbedürftigen Nation verſchafft, die materielle Hülfe, welche er der armen Waldbevölkerung und den kleinen Bauern in freien Tagen als Verfrachter des Holzes und der Induſtrie gewährt, ſind für dieſelben keine Größen, welche den Wert des Waldes erhöhen. Die nach Wald dürſtende Bevölkerung mag ſich mit den Bäumen in Anlagen und ihnen ver— ſchloſſenen Parks begnügen, die arme Gebirgsbevölkerung mag betteln

Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 49

gehen oder auswandern und in den Fabrikſtädten ihr geſundes Lebens— mark aufbrauchen, der Gewerbsmann mag ſehen, wo er ſein Holz für ſein Geſchäft herbekommt, er kann es aus Rußland und Ungarn beziehen, die Transportkoſten auf die Ware ſchlagen, nur ſoll der Staat keine „Almoſenwirtſchaft“ treiben, ſo wird gepredigt!!

Und doch iſt die Staatswirtſchaft, die Staatshilfe, für jeden Staats- bürger mehr oder weniger eine Almoſenwirtſchaft. So lange nämlich nicht die Staatsmittel, die für gemeinnützige Zwecke aufgewendet werden, jedem Unterthan in gleichem Verhältnis zu gute kommen, empfängt bald dieſer, bald jener Stand, von dem andern ein Almoſen. Das Holz iſt aber ein Bedürfnis für alle Menſchen. Eine unnatürliche Steigerung der Preiſe für unentbehrliche Bedürfniſſe iſt aber wirtſchaftlich nament⸗ lich dann bedenklich, wenn es der ärmeren Volksklaſſe, deren Erhaltung im Intereſſe des Staates liegt, an „Zahlungskraft“ fehlt.

Wir bitten, dieſen Ausdruck nicht ſo aufzufaſſen, als wollten wir eine unrationelle Waldwirtſchaft befürworten; wir werden ſpäter das Gegenteil beweiſen. Unſere Abſicht iſt vielmehr nur die, davor zu warnen, daß der Wald, der Dom Gottes, aus nicht ſelten trügeriſcher Spekulationsſucht, wenigſtens nicht mutwillig eingeriſſen und eine dürftige Hütte an ſeine Stelle geſetzt werde, unwürdig, der nach höheren Zielen ſtrebenden edleren Menſchennatur, insbeſondere aber ungenügend für die leichte und nachhaltige Vefriedigung der verſchieden— artigen Bedürfniſſe der Nation an Holz und den übrigen Produkten des Waldes.

Wenn auch die Rohprodukte des Waldes vielfach jetzt noch nicht die für die Waldbeſitzer erwünſchten Preiſe beſitzen, weil ſich die Rente des Waldes aus den entwickelten Gründen nach andren Geſetzen als die Bodenrente der Landwirtſchaft entwickeln mußte, ſo überſehe man doch nicht, wie viele das rohe Holz des Waldes verarbeitende Gewerbe blühen, wie viele Brod ſuchende Menſchen durch ſie ernährt und wie viele Werte aus ihnen geſchaffen werden.

Viele Geſchäftsleute klagen jetzt ſchon über zu hohe Holzpreiſe, was würden ſie erſt ſagen, wenn Staaten, Gemeinden und die großen Privatwaldbeſitzer die Rohprodukte ihrer Waldungen ſelbſt verarbeiten, und ihnen ſo den Verdienſt entziehen würden!

VI. Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. § 12.

Vorbemerkungen. Aus der Beſprechung der forſtlichen Bedürfnisfrage hat ſich ergeben, wie richtig zur ſicheren Beurteilung der Verhältniſſe der Waldungen und

ihrer Rentabilität ein gründliches Studium der en der verſchie⸗ Baur, Waldwertberechnung.

50 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.

denen holzverbrauchenden Gewerbe nach den nutzbaren Produkten des Waldes ſei, weil nur derjenige ſich des höchſten Gewinnes bei ſeinem Geſchäftsbetriebe erfreuen könne, welcher am raſcheſten und ſicherſten die verſchiedenen Bedürfniſſe ſeines Volkes nach Art und Menge der Produkte erkenne. Wir haben uns aber überzeugt, wie ſchwierig es gerade beim Betriebe der Forſtwirtſchaft iſt, die Bedürfniſſe vorauszuſehen, weil das wichtigſte Produkt des Waldes, das Holz, oft ſehr lange Zeit- räume zu ſeiner Hiebsreife in Anſpruch nimmt. Wir zogen hieraus den Schluß, daß die Forſtwirtſchaft gegenüber anderen Gewerben weit weniger ſpekulative Seiten beſitzt, daß ſie deshalb wenig Gelegenheit bietet, dem einen Beſitzer raſch große Gewinne, dem anderen große Verluſte zu bringen, daß aber auch gerade deshalb es ſelten vorkommt, daß ein Waldbeſitzer verarmt, eben weil das Geſchäft, das er betreibt, weniger ſchwindelhaften Unternehmungen zugänglich iſt. Nur derjenige Waldbeſitzer ſetzt ſich unter Umſtänden Gefahren aus, welcher ſeine Wirtſchaft nur auf einſeitige, mathematiſche Formeln ſtützt, ohne die weit wichtigeren forſtlichen und volkswirtſchaftlichen Momente genügend wirken zu laſſen.

Zu dieſen wichtigen volkswirtſchaftlichen Momenten gehören auch die Preisbeſtimmungsgründe. Über den Preis im allgemeinen haben wir uns bereits in §7, ſoweit es in einem Lehrbuch für Waldwertberech— nung zuläſſig iſt, ausgeſprochen.

„Im Verkehr geht der Preis hervor aus dem Kampf zweier Partien von entgegengeſetzten Intereſſen unter dem Einfluſſe beiderſeitigen Mitbewerbes (Konkurrenz)“ (Hermann).

Das Terrain, auf welchem ſich unter freier Konkurrenz Angebot und Nachfrage eines Gutes bewegen, heißt ſein Markt, der auf demſelben vereinbarte Preis ſein Marktpreis. Das Marktgebiet iſt zeitlich und räumlich elaſtiſch; je nach der Konkurrenz dehnt es ſich bald aus, bald zieht es ſich wieder zuſammen, dabei ſtets Schwankungen im Marktpreis hervorrufend. Es wäre aber unrichtig, zu behaupten, der Preis ergebe ſich nur aus dem Verhältnis zwiſchen Nachfrage und Angebot; denn ſonſt müßte ſich z. B. durch vermindertes Angebot von Holz in zuſammen⸗ hängenden großen Staatswaldungen der Preis desſelben beliebig ſteigern laſſen, was aber bekanntlich nicht der Fall iſt, weil auch die Kaufkraft, die Zahlungsfähigkeit der Konſumenten weſentlich auf die Höhe des Preiſes einwirkt

Hermann (ſtaatswirtſchaftliche Unterſuchungen) führt daher auch folgende drei Preisbeſtimmungsgründe auf und zwar:

Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 51

für den Begehrer: Gebrauchswert, Zahlungsfähigkeit und ander— weitige Anſchaffungskoſten (3. B. Transportkoſten);

für den Ausbietenden: Produktionskoſten, Tauſchwert des Zahlungsmittels und anderweitigen Verkaufspreis.

Wir wollen nun die von den Nationalökonomen, namentlich Hermann, aufgeſtellten allgemeinen Preisbeſtimmungsgründe kurz skizzieren und unter— ſuchen, inwiefern dieſelben auch in der Forſtwirtſchaft ihre Giltigkeit haben. Es wird ſich aus dieſer Betrachtung ergeben, daß die Forſtwirtſchaft nicht immer, wie vielfach behauptet wird, wie ein gewöhnliches Gewerbe auf— gefaßt werden kann, ſondern daß ſie in vielen Punkten von demſelben abweicht. Zu einem beſſern Verſtändnis der Lehre dürfte es beitragen, wenn wir die Preisbeſtimmungsgründe der Nachfragenden getrennt von denen der Ausbietenden behandeln.

1. Preisbeſtimmung von Seiten der Nachfragenden.

Man wird einen Preis für irgend ein Gut anlegen, wenn es einem Bedürfnis entſpricht und brauchbar iſt. Der unmittelbare Gebrauchs— wert iſt daher die Grundlage der Nachfrage. Steigt und erweitert ſich der Gebrauchswert eines Gutes, ſo ſteigert ſich auch die Nachfrage nach ihm und umgekehrt. Aſpenholz war früher kaum als ſchlechtes Brennholz verwertbar, jetzt iſt es zu Papierſtoff ſehr geſucht. Nachfrage und Preis ſind bedeutend geſtiegen. Auch Buchenholz, welches ſeither der Induſtrie verhältnismäßig wenig diente, findet jetzt in den Holzeſſig— und Möbelfabriken u ſ. w. vielfache Verwendung. Entſpricht nur ein Gut einem Bedürfnis, dann hat es meiſt einen höheren Gebrauchs— wert, läßt ſich aber ein Gut, z. B. Holz, durch ein anderes ſurrogieren, dann verliert es an Brauchbarkeit und der Preis kann ſinken. Wollte man den Preis des Nutzholzes durch vermindertes Angebot künſtlich zu ſehr ſteigern, ſo würde billigeres Eiſen, Stahl u. ſ. w. bald an ſeine Stelle treten und die Spekulation könnte leicht ins Gegenteil umſchlagen. Ahnlich mit Brennholz, was durch Stein- und Braunkohlen, Torf u. ſ. w. ſurrogiert werden kann. In der That blicken die Waldbeſitzer ſchon jetzt mit Sorgen auf die Surrogate des Holzes und lieferte der Erfindungs— geiſt der Menſchen nicht immer wieder neue Verwendungsarten für das Holz, ſo würde es bald mit der Rente des Waldes ſchlecht ausſehen.

Iſt das Bedürfnis periodiſch unterbrochen, z. B. das Bedürfnis an Handels- und Bauhölzern in Kriegszeiten, oder in ſeiner Größe wechſelnd, wie z. B. das Brennholzbedürfnis in warmen gegenüber ſtrengen Wintern,

4 *

52 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.

ſo ändert ſich hiermit auch die Nachfrage und der Preis. Wird vor⸗ zugsweiſe Holz als Brennmaterial verwendet, ſo ſteigen die Preiſe in ſtrengen Wintern und umgekehrt.

Wie aber das Bedürfnis und die Brauchbarkeit des Gutes auf die Nachfrage wirkt, ſo äußert ſich auch die Quantität, in welcher das für brauchbar gefundene Gut verlangt wird (Hermann).

So machen Detailhändler mit Tabak in Deutſchland meiſt einen großen Gewinn; denn jeder Schuſterjunge kauft ſich zwar eine Cigarre, während er ſich ſcheut, ein billigeres Kiſtchen auf einmal zu kaufen. Eine arme Witwe in einer größeren Stadt muß ihr Holz vielleicht ſcheiterweiſe vom Händler kaufen und zahlt dafür viel mehr, als der reiche Rentier, der ſeinen Bedarf im großen bezieht. Der arme Tagelöhner kann ſich vielleicht nur ½ Pfd. Fleiſch kaufen, bekommt deshalb ein ſchlechteres Stück, muß aber dafür denſelben Preis zahlen. Bei Holzverſteigerungen im Walde, bei welchen viele kleine Leute mitkonkurrieren, aber nur wenig Holz in kleinen Loſen ausgeboten wird, kommen vier einzelne Raummeter Holz oft höher zu ſtehen, als wenn ſie auf einmal ausgeboten worden wären und umgekehrt.

Ein umſichtiger Forſtverwalter darf dieſen Geſichtspunkt nicht aus dem Auge verlieren.

Weniger auffallende Preisſchwankungen ſind bemerklich, wenn Güter in größerer Menge begehrt werden; denn größere Preisſteigerungen machen ſich ſofort ſtärker fühlbar, das Begehren tritt zurück. Dagegen können unentbehrliche Nahrungsmittel, die ſich nicht wie Holz ſurrogieren laſſen, bei abnehmendem Angebote ſo ſtark begehrt werden, daß ſie den Preis unbegrenzt erhöhen (Belagerung von Paris 1871). Ein Pferd um ein Königreich, rief Richard III. im letzten Momente aus der ver— zweifelten Angſt ſeiner Verbrecherſeele heraus.

Eigentümliche Unterſchiede ergeben ſich hinſichtlich des Fallens und Steigens der Getreidepreiſe, verglichen mit den Holzpreiſen. In Ländern, welche bezüglich der Getreideproduktion auf ſich ſelbſt angewieſen oder durch Zollſchranken abgeſchloſſen ſind, ſteigen bei Mißernten die Preiſe in einem weit raſcheren Verhältnis als die Holzpreiſe. Denn erntet der Landwirt in ſchlechten Jahrgängen nur die Hälfte Getreide, ſo braucht der Forſtwirt keineswegs ſeinen Fällungsetat zu erniedrigen, wenn auch in demſelben Jahre nur der halbe Zuwachs erfolgte. Das Fällungs⸗ quantum richtet ſich nämlich nicht, wie die Ernte des Landwirtes, nach dem letztjährigen Zuwachs, ſondern nach dem Durchſchnittszuwachs, und ſo iſt das jährliche Angebot, auch wenn der letzte Jahreszuwachs in

Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 53

Mißjahren verſchwindend klein ſein ſollte, jährlich ziemlich derſelbe, die Preisſchwankungen müſſen deshalb auch, wenigſtens innerhalb kürzerer Zeiträume und in einem und demſelben Marktgebiete, geringer ſein. Auch aus dieſem Grunde bietet das forſtliche Gewerbe weniger Grund zur Spekulation. Übrigens iſt hervorzuheben, daß innerhalb langer Zeit— räume die Getreidepreiſe den Holzpreiſen gegenüber weit geringer geſtiegen ſind, worin wir eine günſtige Vorbedeutung auch für die künftige höhere Rentabilität der Waldungen erblicken dürfen.

Weiter iſt die Zahlungsfähigkeit der Begehrer von großem Einfluß auf die Preiſe, insbeſondere auch auf die Holzpreiſe. „Nicht wer überhaupt ein Gut bedarf und begehrt, ſondern wer zugleich die Mittel beſitzt, es zu kaufen, hat auf deſſen Preis Einfluß,“ ſagt Hermann. Die Zahlungsfähigkeit macht die Nachfrage nach einem Gut erſt wirkſam.

Reicht die Zahlungsfähigkeit eines großen Teils der Bewohner eines Landes oder auch nur einer großen Provinz eines ſonſt blühenden Staates nicht aus zur Bezahlung des abſoluten Notbedarfes, ſo braucht es kein hohes Steigen der Preiſe von Korn, Kartoffeln und Fleiſch, um abſo— luten Mangel an Nahrung und bei vollen Getreideſpeichern in der Nähe ſelbſt Hungersnot herbeizuführen. Perſonen mit geringer Zahlungsfähig— keit können in kalten Räumen erſtarren, obgleich Waldbeſitzer und Holz— händler Holz im Überfluß ausbieten. Arme alte Männer und Witwen ſchleppen ſich oft mühſam in den Wald zu den Verſteigerungen, aber ihre Kaufkraft reicht gegenüber der in mit ſtolzen Pferden beſpannten Equipagen daher fahrenden reichen Metzgern, Bäckern, Bierbrauern ꝛc. nicht aus, ſie müſſen oft unverrichteter Sache wieder zurückkehren, und mit Sorgen dem ſtrengen Winter entgegenſehen.

Man ſieht hieraus, daß die Nachfrage nach Holz eine ſehr große ſein kann, daß aber die Bedürfniſſe aller doch nicht befriedigt werden können, wenn die Zahlkraft fehlt. Die geringe Transportfähigkeit des Brenn— holzes wirkt hier auch mit, indem Mangel an Brennholz an einem be— völkerten Orte nicht wohl durch den Überfluß an dünnbevölkerten Gegenden gedeckt werden kann.

Nehmen wir z. B. an, in einem Orte wohne eine Schullehrer mit einer Jahreseinnahme von 1000 Mk. und ein Rentier mit einem Jahres— einkommen von 10 000 Mk.; der für beide ganz unerläßliche Notbedarf, ohne das ebenfalls nötige Holz ſei 950 Mk., ſo blieben dem Schullehrer (ganz abgeſehen von Bildungs- und Erholungsmitteln) für Befriedigung ſeines Holzbedarfes noch 50 Mk., dem Rentier aber noch 9050 Mk. Die Fähigkeit ſeinen Holzbedarf zu kaufen, wäre daher, obgleich die Jahres— einnahmen der beiden nur um das J0fache differieren, doch fürden Rentner 9050: 50 = 181 mal größer als für den Lehrer. Hätten nun beide einen

54 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.

Notbedarf an Holz von 100 ME., jo könnte dieſer bei dem Lehrer nur zu ½, bei dem Rentier aber 9050: 100 = 90,5fach befriedigt werden.

Man ſieht hieraus, daß hohe Brennholzpreiſe auf die in weit größerer Zahl vorhandene ärmere Bevölkerung in einem viel geſteigerten Verhältnis drückender wirken, als auf die Reichen im Lande. Da aber die Nutzholzkäufer weit zahlungsfähiger ſind, ſo dürfte es ſich volkswirtſchaftlich nur rechtfertigen, vorzugsweiſe eine Erhöhung der Nutzholzpreiſe anzuſtreben und dieſes um ſo mehr, als die Nutzholzpreiſe im Verhältnis zu dem weit billiger zu erzeugenden Brennholze vielfach noch viel zu niedrig im Tarife ſtehen. Sucht man daher die Brennholzpreiſe künſtlich zu ſehr zu ſteigern, jo wird es aus Mangel an Kaufkraft nicht mehr gekauft; der Ofen der armen Leute brennt aber im Winter doch das Holz wird im Walde geſtohlen.

Auf die Preiſe, welche der Begehrer für ein Gut anlegen kann, wirken endlich noch die anderweitigen Anſchaffungs— koſten des begehrten Gutes, namentlich die Trans portkoſten. „Finden ſich keine Hinderniſſe des Verkehrs (3. B. Zoll), jo können begehrte frachtbare Güter an verſchiedenen Orten nur um die Frachtkoſten im Preiſe verſchieden ſein“ (Hermann).

Das Holz iſt zwar transportfähig, verträgt aber namentlich in rohem Zuſtande, in welchem es im Walde gewonnen wird, keine großen Transport⸗ koſten und keinen weiten Transport. Es ſteht im Verhältnis zu ſeinem Gewichte und Volumen noch zu niedrig im Preiſe. Gold und Silber haben einen Weltmarkt; Thee, Gewürze, Baumwolle finden auch in Deutſchland noch zahlreiche Abnehmer Das Marktgebiet des meiſten Holzes iſt weit beſchränkter, es ſteht für die einzelnen Sortimente im geraden Verhältnis zum Werte derſelben. Reis- und Stückholz kann am wenigſten weit verfrachtet werden, dann folgen die übrigen Brennhölzer, dann die ſchlechten und zuletzt die beſten Nutzhölzer, Rinde, Harz, Säme⸗ reien u. ſ. w. Walddiſtrikte, welche nur 1—3 Stunden von größeren Städten liegen, liefern noch etwas Reis- und Stockholz in dieſelben, während in der Zone zwiſchen 3—6 Stunden vielleicht noch Nadelſcheit⸗ holz, in der von 6—10 Stunden vielleicht noch Buchenſcheitholz durch Spannfuhrwerk in die Stadt geliefert wird. Gute Nutzhölzer können per Axe, namentlich auf Eiſenbahnen, noch viel weiter und auf der Waſſerſtraße am weiteſten transportiert werden.

Der Hauptabſatz des Holzes aus Finland, Norwegen und Schwe— den ging ſeither nach England und Frankreich, ſchon weniger nach Deutſchland. Aber das Holz muß meiſt ſchon in der Nähe der Erzeu— gungsſtelle nach den Bedürfniſſen der Begehrer zugerichtet und geformt

Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 55

werden, wenn es den weiten Transport vertragen ſoll. Schlechtes Nutz— holz bleibt dort vielleicht unbenutzt im Walde liegen, Brennholz hat höchſtens einen ſchlechten lokalen Markt.

Hat daher der Begehrer große Transportkoſten für das Holz zu zahlen, ſo kann er dasſelbe nur um verhältnismäßig niedrige Preiſe er— werben. Dagegen mag der Verkäufer ſeine Produktionskoſten noch ſo hoch berechnen, ſie werden ihm nicht vergütet werden; er muß ſich ent— ſchließen ſein Produkt billiger zu geben oder er muß ſeine Wirtſchaft einſtellen.

Wohl bei keinem andern Gut belaufen ſich die Transportkoſten ſo hoch, wie beim Holz, weil es meiſt nicht in der Nähe des Verkehres und an guten Transportwegen, ſondern in entfernten unwegſamen Waldungen, vielfach an wenig zugänglichen ſteilen Berghängen und Schluchten er— zeugt werden muß.

In der Verminderung der Tranportkoſten durch Anlage guter Wald— wege, guter Land- und Waſſerſtraßen, feſter und trans portabler Eijen- bahnen ꝛc., erblicken wir daher das wirkſamſte Mittel zur Erhöhung der Waldrente.

2. Preisbeſtimmung von Seiten der Ausbieter.

Der Tauſchwert eines hinzugebenden Gutes wird nach Hermann nach dem marktgängigen Preiſe und nach dem Aufwand für Herſtellung derſelben, d. h den Koſten beſtimmt, welche wieder Anſchaffungkoſten und Erzeugungskoſten ſein können.

Nach dem marktgängigen Preiſe beſtimmt man den Tauſchwert eines Gutes, das nur zufällig ausgeboten und wobei kein Erwerbsgeſchäft gemacht werden ſoll. Was die Ankaufskoſten betrifft, ſo wird der Verkäufer wenigſtens den Erſatz derſelben im Verkaufspreis verlangen. Ein Holzhändler, der einen im Walde gekauften Stamm im Walde wieder verkaufen will, wird wenigſtens den Ankaufspreis verlangen müſſen, hat er aber den Stamm bereits abgeführt, ſo wird er auch die Transportkoſten noch darauf zu ſchlagen haben.

Hierbei darf jedoch nicht überſehen werden, daß bei beliebig nicht vermehrbaren Gütern, z. B. Grund und Boden, die Ankaufskoſten nicht immer preisbeſtimmend ſind, weil, wie aus der Lehre von der Bodenrente folgt, Grund und Boden im Laufe der Zeit ſteigen kann.

Worin die Koſten der Erzeugung beſtehen, welche für den Ver— käufer maßgebend find, wurde bereits in der Lehre vom Unternehmer: gewinn 9. B. e.) auseinandergeſetzt.

Diejer Gejamtaufwand muß dem Verkäufer eines Produktes in dem Preis desſelben wieder zurückerſtattet werden, wenn derſelbe vor

56 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.

Verluſten bewahrt werden ſoll, und wenn er insbeſondere auch ſeine eigene Arbeit, Mühe und Intelligenz vergütet haben will.

Kann der Produzent ſein Erzeugnis nicht an der Erzeugungsſtelle abſetzen, muß er vielmehr mit ſeinen Waaren einen fremden Markt be— fahren, jo hat er auch die Transportkoſten noch zu den Herſtellungs⸗ koſten zu ſchlagen. Vermag er nun nicht billiger zu produzieren als ein Anderer, der ſein Produkt am Markt ſelbſt erzeugt (was in der Wald- wirtſchaft ſehr häufig vorkommt), ſo wird letzterer ihn unter allen Um⸗ ſtänden nötigen können, unter dem Koſtenpreis loszuſchlagen, d. h. wenig⸗ ſtens auf Bezahlung eines Teiles ſeiner eigenen Mühe und Intelligenz zu verzichten, denn meiſt werden ſich auf einem Markt verſchiedene Ver— käufer einſtellen. Produzieren z. B. drei Walbdbeſitzer gleich theuer, jo wird derjenige, welcher dem Markte am nächſten liegt, ſich in der gün— ſtigſten Lage befinden, er hat die geringſten Transportkoſten und kann daher ſeine Waare billiger ablaſſen. Kann derſelbe ſämtliche Bedürf- niſſe mit ſeinen Vorräten befriedigen, ſo macht er mit ſeinem billigen Ausgebot den Preis, die beiden andern müſſen mit ihren höheren Pro— duktionspreiſen herunterſteigen oder einen andern Markt wählen.

Sit jedoch das Bedürfnis größer, als das Produkt des billigſt Pro⸗ duzierenden, dann wird die Nachfrage den Preis beſtimmen; d. h. derſelbe wird ſich höher als der Koſtenpreis der mit geringſten Opfern Produzierenden ſtellen; letzterer wird einen Extragewinn, eine Rente, haben. Am auffallendſten treten dieſe Verhältniſſe bei der Boden⸗ produktion, alſo auch in der Waldwirtſchaft hervor. Hier üben, wie ſich aus der Lehre von der Bodenrente ergeben hat, Lage zum Markte und natürliche Fruchtbarkeit des Bodens einen weit größeren Einfluß auf den Gewinn (die Bodenrente) als die aufgewendeten Produktionskoſten.

Unterſuchen wir nun den:

a) Einfluß der Preisänderung auf die Koſten:

Die Nationalökonomen, insbeſondere Hermann, lehren:

1. „Sinken die Preiſe eines Produktes unter deſſen Koſten, d. h. vergelten die Preiſe nicht mehr die in das Produkt verwendeten Kapitale ſamt dem üblichen Werte der Nutzung aller bei der Produktion angewen— deten und durch den Unternehmer befruchteten Kapi— tale, ſo wird man das Produkt anderswo ausbieten,

Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 57

oder ſeiner Herſtellung und Zufuhr Kapitale und Talent entziehen und ſich lohnenderen Geſchäften zuwenden.“

Wir halten dieſen Satz vom privatwirtſchaftlichen Standpunkte aus betrachtet und ſür Gewerbetreibende, welche ihrer Produktion ſofort eine andere Richtung zu geben vermögen, die heute ihre Kapitalien in ein Hutgeſchäft, morgen in eine Schirmfabrik ſtecken können, für durchaus richtig und beugen uns vollſtändig unter die Logik ſeiner Schlüſſe.

Man pflegt aber auch in neuerer Zeit den Wald in gleichem Sinne unter die Gewerbe zu rechnen, wie man eine Hutfabrik unter dieſelben rechnet und behauptet, der Wald unterliege daher auch ganz denſelben Geſetzen wie der gewöhnliche Gewerbsbetrieb, man treibe z. B. eine Almoſenwirtſchaft, im Falle die Produktionskoſten des Waldes nicht in jedem Augenblick vollſtändig durch die Erlöſe gedeckt würden.

Daß auf dem Holze, ſobald der Wald einmal aus dem Urwalde herausgetreten iſt und aufgehört hat freies Gut zu ſein, Produktions— koſten wie auf jedem andern Gewerbe haften, wird von Niemanden be— ſtritten werden. Doch ſtellen wir die Möglichkeit in Abrede, die Produktionskoſten unſerer meiſten jetzt hiebsreifen Beſtände auch nur annähernd berechnen zu können, bezweifeln auch, ob dieſe Schwierig— keit ſich in Zukunft für ältere Beſtände wird beſeitigen laſſen. Nehmen wir aber einmal an, die Produktionskoſten der Beſtände ließen ſich be— rechnen und es ſtellte ſich heraus, daß die Produktionskoſten eines Be— ſtandes durch deſſen Erlöſe nicht gedeckt würden, ſo müßte nach vor— ſtehendem Satze die Waldwirtſchaft ſofort aufgegeben werden, im Falle nicht ein beſſerer Markt in naher Ausſicht ſtünde. Wohin das führen würde verſtehen wir, ſobald wir uns einmal mitten in den Wald hinein verſetzen.

Da liegen einige Beſtände nebeneinander mit ſehr verſchiedenen Standorten, Produktionskoſten und Erträgen. Der eine Beſtand auf gutem Boden, in günſtiger Lage, verjüngt ſich auf natürlichem Wege koſtenlos, der daneben liegende beſitzt ſchlechten, flachgründigen, ver— härteten Boden und verlangt bedeutende Kulturkoſten, liefert aber bei gleichen Schutz⸗ und Verwaltungskoſten vielleicht nur den dritten Teil der Erträge des beſſeren. Angenommen der beſſere Beſtand vergüte beim Hiebe ſeine Produktionskoſten, der ſchlechtere nicht, ſo müßte hier die Waldwirtſchaft aufgegeben werden. Dasſelbe würde eintreten, wenn der dritte Beſtand wieder die Koſten deckte, der vierte aber nicht ꝛc. Bei einer ſolchen Wirtſchaft würden die Reviere vollſtändig durchbrochen,

58 Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.

Blößen und Holzbeſtand würden abwechſeln, alle Hiebszüge wären zerſtört, dem Winde wäre der Eintritt geſtattet und der Wald würde von ihm wohl bald ganz weggefegt ſein.

Man wird nun einwendent ja, ſo iſt die Sache auch nicht aufzufaſſen, gute und ſchlechte Beſtände können ſich kompenſieren, wenn nur im Durchſchnitt des ganzen Revieres die Produktionskoſten gedeckt werden. Aber dem iſt entgegen zu halten: gerade die eifrigſten forſtlichen Ver⸗ fechter dieſer Theorie ſtellen die „Beſtandswirtſchaft“ nicht die „Revier⸗ wirtſchaft“ als das Ideal eines rationellen Betriebs hin. Aber auch für den Fall, daß man die Produktionskoſten der einzelnen Beſtände kompenſierte, wäre das Prinzip ſchon durchlöchert, denn will man einmal nichts produzieren, was die Koſten nicht vollſtändig deckt, ſo muß man ſich darin auch konſequent bleiben, und darf nicht den Gewinn auf der einen Seite, der beibehaltenen Verluſtwirtſchaft auf der andern Seite wieder zum Opfer bringen.

Es ließen ſich hier ganz intereſſante Betrachtungen, bezüglich des jetzt vielfach empfohlenen „Weiſerprocentes“ anknüpfen, es wird ſich jedoch andern Orts Gelegenheit bieten, die Unhaltbarkeit desſelben nach— zuweiſen.

Überhaupt iſt es mit dem Aufgeben der Waldwirtſchaft, im Falle die Preiſe unter die Koſten ſinken, eine äußerſt gefährliche Sache, denn wer will mit Sicherheit einen Blick in eine ſo weite Zukunft werfen und iſt es nicht möglich, daß die Preiſe in kurzer Zeit wieder ſteigen? Eine einzige nicht vorauszuſehende neue Straße kann plötzlich eine Wald— wirtſchaft wieder rentabel machen. Gut, hören wir einwenden, dann treibe man wieder von neuem Waldbau. Ein ſonderbarer Einwand, ein eitles Beginnen wäre das! Im gewöhnlichen Geſchäftsleben kann man heute Ochſen und morgen Schweine mäſten, wenn letztere die Produk— tionskoſten beſſer decken, man kann heute Baumwollenzeug und morgen Leinwand umſetzen, wenn es die Geſchäftslage wünſchenswert macht. Anders in der Waldwirtſchaft. Die Produktion eines hiebsreifen Be— ſtandes erfordert oft hundert und mehr Jahre. Darin liegt der große Unterſchied zwiſchen dem Waldgewerbe und ſämtlichen übrigen Gewerben. Man kann einen Wald niederſchlagen und es nach kurzer Zeit ſchon bitter bereuen, im Falle ſich die Preiſe wieder gehoben haben und man kann umgekehrt unter den günſtigſten Preiſen eine Holzart anbauen und bis ſie hiebsreif geworden, iſt das Holz vielleicht nur mit Verluſten abſetzbar.

Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 59

Wer daher Waldwirtſchaft treiben will, muß etwas ris— kieren können, darum gehört der Wald in eine feſtgeſchloſſene Hand, am beſten in die Hand des Staates; aber gerade des— halb lege man an denſelben auch nicht den gleichen Maßſtab, wie ihn der Strumpfhändler und Käſekrämer in der That bei ſeinem Geſchäftsbetriebe anlegen muß, wenn er wirtſchaftlich nicht ruiniert werden ſoll.

Das Sinken der Preiſe unter die Produktionskoſten läßt ſich aber noch von anderer Seite beleuchten:

Sinken nämlich die Preiſe unter die Produktionskoſten weil wohlfeilere Produkte auf den ſeitherigen Markt ge— worfen werden, ſo ſind folgende zwei Fälle denkbar.

a) Die wohlfeilere Waare (3. B. Steinkohle gegenüber Brennholz) kann in jeder beliebigen Menge geliefert werden. In dieſem Falle wird die teurere Waare zunächſt vom Markte ganz verdrängt, ſie muß künftig entweder billiger pro— duziert werden, oder man muß, wenn das unmöglich, das Ge— ſchäft mit derſelben baldigſt ganz aufgeben.

Bekanntlich führte Oſterreich-Ungarn ſeither viel Holz, namentlich auch Eichenholz in Deutſchland ein, weil die dortigen niedrigen Waldpreiſe die beträchtlichen Transportkoſten geſtatten. Könnte nun Ungarn für alle Zeiten Eichenholz billiger auf den Markt bringen, und unſer ganzes Bedürfnis decken, würden wir mit demſelben auch nie in einen Krieg ver— wickelt, dann würden wir allerdings finanziell beſſer wirtſchaften, wenn wir auf die Nachzucht der Eiche verzichteten.

Aber wer kann dieſe Verhältniſſe für die Zeit von Eichenumtrieben vorausſehen? Was Ungarn jetzt an Eichenholz liefert, ſind meiſt noch alte Reſte früherer Okkupation, auf welchen noch wenig Produktions- koſten haften. Sind dieſe alten Vorräte erſt einmal verſchwunden, und müſſen auch die Waldbeſitzer in Ungarn jo wirtſchaften und rech— nen wie wir, dann werden ſie das Holz nicht billiger liefern können, als wir und die Spottpreiſe werden auch dort verſchwinden. Der War- nungsruf „Oſterreich überflutet uns mit Eichenholz, folglich baut in Deutſchland keine Eichen mehr an,“ erſcheint daher unbegründet, denn die Preisverhältniſſe werden ſich künftig, wenn unſere jungen Eichen einmal herangewachſen ſein werden, ganz anders lagern. Es iſt vielleicht eher anzunehmen, daß Ungarn noch einmal Eichenholz aus dem konſer— vativ wirtſchaftenden Deutſchland beziehen wird.

b) Die plötzlich billiger auf den Markt geworfene Waare iſt nicht im Stande den ganzen Bedarf zu decken.

Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft.

In dieſem Falle werden Anfangs die Preiſe gedrückt werden, ein Teil der koſtſpieligen Produzenten wird ſeine Käufer ver— lieren, letztere werden vom Markte bleiben, d. h. nicht weiter produ= zieren. Da aber die eingeführte billigere Waare den Bedarf nicht deckt, ſo werden ſich die Preiſe ſo lange heben, bis von der koſtſpieligeren Waare wieder ſo viel ausgeboten wird, als zur Ergänzung des Bedarfes notwendig iſt.

Hat auch vorſtehende Lehre wieder für den gewöhnlichen Gewerbebe— trieb ſeine Richtigkeit, ſo läßt ſie ſich auf die Waldwirtſchaft wieder ſchwer übertragen, weil zwar Hüte, Schirme, Käſe u. ſ. w. nach Belieben jährlich produziert werden können, der fehlende Bedarf an Holz aber nicht in einem Jahre nachgezogen werden kann und umgekehrt. Jedenfalls muß aber der Forſtwirt ſeine Marktverhältniſſe gründlich ſtudieren um ſich vor Verluſten zu bewahren. Nicht die Formel allein ſchützt vor letz⸗ teren, ſondern ein gründliches Studium des Marktes, der Vorräte, der Volkswirtſchaft überhaupt. Ein Waldbeſitzer, welcher noch über Tauſende von Hektaren Eichenwälder verfügen kann, ſollte vor allen Dingen die Eichenvorräte der konkurrierenden Länder zu erheben ſuchen, um klar darüber zu werden, ob er mit ſeiner Ware ſchon jetzt losſchlagen ſoll, oder nicht. Wir ſetzen jetzt in gar manchen Revieren vorzügliches Eichen⸗ holz um verhältnismäßig niedrige Preiſe ab, nur weil der Markt noch mit billiger produzierter Ware überführt wird. Würde nun dieſe Zufuhr vielleicht nur noch 20—30 Jahre andauern, ſo könnten wir nach dieſer Zeit vielleicht weit beſſere Geſchäfte mit dieſem Sortimente machen.

Ein weiterer Satz der allgemeinen Wirtſchaftslehre iſt:

2.

„Steigen die Preiſe eines Produktes über deſſen Koſten, ſo gewährt die Produktion mehr Vorteile als andere Gewerbe; dies wird unbeſchäftigte oder weniger günſtig beſchäftigte Kapitale und Unternehmer beiziehen, deren Wettbewerb ſofort das Ausgebot ſteigert, bis es mit dem Begehr wieder im Gleichgewicht ſteht, wo dann die Preiſe nur noch die Koſten vergelten“ (Her— mann).

Wegen der Beſchränktheit des Bodens iſt es allerdings möglich, daß die Preiſe der Bodenprodukte, wie ſich aus der Lehre von der Boden— rente ergab, dauernd über die Produktionskoſten ſteigen können.

Trotzdem iſt der Herm ann'ſche Satz auf das forſtliche Gewerbe wieder ſchwer übertragbar. Zunächſt werden nämlich die Holzpreiſe ſteigen, ſo lange die Nachfrage nach Holz und die Kaufkraft der Begehrer im Wachſen ſein wird. Die Holzpreiſe ſind im Laufe der Zeit wohl im

Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 61

allgemeinen geſtiegen, nur iſt es bei älteren und hiebsreifen Beſtänden ſchwer feſtzuſtellen, ob dieſelben aus den angegebenen Gründen bereits über ihre Produktionskoſten geſtiegen ſind.

Nehmen wir aber nun einmal an, die Preiſe ſtünden bei einem Be— triebe wirklich über den Produktionskoſten, ſo würde ſich bei vielen Ge— werben, welche jährlich produzieren und ihre Produkte alsbald abſetzen können, eine Strömung nach dieſem, einen Extragewinn in Ausſicht ſtellenden Induſtriezweige, bemerklich machen. Weit weniger aber bei dem Waldgewerbe; denn bis der neu angelegte Beſtand herangereift iſt, können die Verhältniſſe wieder ganz anders liegen, wobei, wie bemerkt, durchaus nicht überſehen werden darf, daß die Waldfläche nicht beliebig vermehrbar iſt, im Gegenteil im Laufe der Zeit fortwährend abge— nommen hat, jo daß ein Zudrang zum Waldgewerbe ſchon aus dem Grunde ſo lange nicht erwartet werden darf, als die landwirtſchaftliche Bo— denrente noch höher als die forſtliche iſt. Würde ſich aber der Waldbeſitzer dazu entſchließen, künftig noch mehr Wald anzubauen, ſo hätte er ſich zunächſt die Frage vorzulegen, ob er auch das Mehr, ſo billig wie früher die Hauptmaſſe herzuſtellen vermag, was vielfach nicht der Fall ſein dürfte. Die beſten Grundſtücke nimmt die Landwirtſchaft ein und nur die unergiebigſten Stellen harren hin und wieder noch der Kultur, ab— geſehen davon, daß der Reiz zum Anbau von neuem Walde an und für ſich kein großer iſt.

b) Einfluß der Koſtenänderung auf die Preiſe.

Herm ann ſtellt hierüber in ſeinen ſtaatswirtſchaftlichen Unter— ſuchungen S. 420 folgenden Satz auf:

1. „Steigen die Koſten eines Produktes, ſo müſſen die Produzenten auf höhere Preiſe halten, oder vom Markte bleiben, ſollen ſie nicht Schaden haben.“

Die Produktionskoſten eines Beſtandes beſtehen in den Zinſen des Bodenwertes (im Falle für den Boden zur Zeit der Beſtandsbegründung bereits ein Preis angelegt wurde), in den jährlichen Auslagen für Steuern, Verwaltung, Schutz, Bureauaufwand, welche ebenfalls mit ihren Zinſen in den Beſtand hineinwachſen, in den Koſten für Kultur, Bergbau, Ernte und Aufbewahrung. Nehmen wir nun an, die Holzpreiſe hätten ſeither gerade den Produktionskoſten entſprochen, von nun an aber wären die Arbeitslöhne geſtiegen, ſo müßten dementſprechend auch die Holzpreiſe jetzt ſofort zunehmen, wenn den Waldbeſitzer keine Verluſte treffen jollten. Bleiben ferner die Umtriebszeiten dieſelben, würde alſo nach wie vor ein gleich wertvolles Produkt auf den Markt gebracht, ſo müßten die Konſumenten für ein gleich wertvolles Gut jetzt mehr zahlen, ihr wirt—

62 Die Preisbeſtimmungsgründe der Foritwirtichaft.

ſchaftlicher Zuſtand würde daher bezüglich der Befriedigung des Holz- bedürfniſſes ſich verſchlechtern, ohne daß der Produzent einen Gewinn aus den höheren Preiſen hätte, denn ſie decken ihm ja gerade nur die um die größeren Arbeitslöhne erhöhten Produktionskoſten.

Nur der Waldarbeiter würde dann einen Gewinn haben, wenn die Lohnerhöhung mehr betrüge als die Preiserhöhung des Holzes für den eige⸗ nen Bedarf, was nicht der Fall ſein wird, weil der Arbeiter nur geringe Holz⸗ bedürfniſſe hat, ſämtliche Sortimente aber eine Preiserhöhung erfahren.

In waldreichen Gegenden, wo in der Regel die ganze ärmere Be- völkerung der Klaſſe der Waldarbeiter angehört, könnte event. die Lage dieſer Leute verbeſſert werden, wenn der Waldbeſitzer die Löhne hinauf- ſetzte und dafür den Preis namentlich des Nutzholzes entſprechend erhöhte. Er bliebe dadurch ſelbſt ſchadlos, während der reichere Konſument die Preisſteigerung weit weniger empfinden würde.

Es iſt aber zweifelhaft, ob der Konſument bei gleichbleibendem An- gebot und Bedürfnis ſich dieſe Preisſteigerung gefallen ließe, wie über⸗ haupt der Hermannſſche Satz ſich ſchwer auf das forſtliche Gewerbe übertragen läßt. Denn einmal ſind, wie wir geſehen haben, die Produk⸗ tionskoſten eines Beſtandes ſehr ſchwer zu berechnen und dann geht es bei der langen Produktionszeit der Forſtwirtſchaft nicht an, alsbald die Produktion aufzugeben, im Falle die Koſten die Einnahmen über⸗ ſteigen, namentlich ſo lange der Wirtſchaftswald noch mit Material zu konkurrieren hat, welches dem koſtenlos erzeugten Urwalde entſtammt und der Schutzwald im allgemeinen Intereſſe nicht beſeitigt werden darf.

Jedenfalls müßten wir einen ganz anderen Verwertungsmodus für unſere Forſtprodukte einführen, wollten wir die Holzpreiſe proportional den Koſten ſteigern. Wir müßten den Koſtenpreis vorher feſtſtellen, und dürften das Holz nicht mehr an den Meiſtbietenden öffentlich verſteigern oder es auf dem Submiſſionswege an den Mann bringen. Dieſem Modus ſteht aber wieder die Schwierigkeit einer richtigen Berechnung des Koſtenwertes im Wege. Der eine Waldbeſitzer wird den Preis hoch, der andere niedriger ſtellen, alle werden nicht unter einen Hut zu bringen ſein, namentlich ſo lange die Methoden der Koſtenwertsberechnung des Holzes noch ſo ſehr abweichende Reſultate liefern.

Sodann iſt aber auch der Koſtenwert des Holzes in nebeneinander liegenden Beſtänden äußerſt verſchieden, während der Käufer für das gleiche Sortiment und auf demſelben Markte doch nur einen Preis

Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 63

zahlen wird. Die Taxe nach dem Koſtenwert wird alſo wirkungslos bleiben, ſo lange Holz, was ſich nicht beliebig lang aufbewahren läßt, in reichlicher Menge vorhanden iſt. Der Kaufmann kann ſeine Waren auf— bewahren abgeſehen von Fleiſch, Gemüſen, Früchten —, wenn die Preiſe momentan ſtocken, der Forſtwirt muß unter Umſtänden um jeden Preis abſetzen, wenn das Holz einmal gefällt iſt, oder durch Schnee— bruch, Sturmbeſchädigungen ꝛc. größere Mengen auf den Markt gebracht werden müſſen.

Die Herſtellungskoſten des Holzes können aber ſchon dadurch wachſen, daß wir die Umtriebszeiten erhöhen. Durch Erhöhung der Um— triebszeit, welche wegen Mangel an Abſatz oft geboten erſcheint, wird der Hieb des Beſtandes hinausgeſchoben. Die Koſten wachſen deshalb ſamt Zinſeszinſen zu höheren Summen an, unter Umſtänden kommen noch neue Koſten hinzu. Unterſuchen wir dieſe Verhältniſſe näher, ſo treffen wir wieder auf weſentliche Unterſchiede zwiſchen den gewöhnlichen Ge— werben und dem forſtlichen Betrieb. Wenn der Gewerbsmann ſeine Pro— duktionskoſten erhöhen und die Preiſe ſeiner Ware ſteigern muß, um keine Verluſte zu erleiden, ſo produziert er trotz höheren Koſten keine wertvollere Ware, es tritt daher im allgemeinen eine Verſchlechterung des wirtſchaftlichen Zuſtandes der Nation ein, weil die Konſumenten für das gleiche Gut mehr zahlen müſſen.

Anders in der Forſtwirtſchaft. Werden hier durch Erhöhung der Umtriebszeit die Koſten geſteigert, ſo erzielt man, abgeſehen von über— trieben hohen Umtrieben, ſtets ein wertvolleres Produkt und die wirtſchaftlichen Verhältniſſe werden dadurch vielfach verbeſſert. Die er— höhten Koſten können alſo durch wertvollere Produkte gedeckt werden. Steigen alſo in einem ſolchen Falle die Preiſe, jo geſchieh es nicht, weil man die Produktionskoſten vermehrte, denn darnach hätte der Käufer nicht gefragt, ſondern weil in Folge der Erhöhung der Umtriebszeit eine ganz andere Ware, nämlich: beſſeres Holz produziert wird.

Ein weiterer Satz der allgemeinen Wirtſchaftslehre iſt endlich:

2. „Sinken die Koſten, ſo können die Preiſe nicht auf dem bisherigen Stand bleiben; die Konkurrenz der Produ— zenten wird ſie ſelbſt auf die Koſten herabdrücken. Hierdurch werden dann die Produkte einer größeren Anzahl Käufer zugänglich, womit auch in der Regel ihr Abſatz ſtark zunimmt.“ (Hermann).

64 Die Preisbeſtimmungsgründe der Foritwirtichaft.

Dieſer für beliebig vermehrbare Produkte unumſtößliche Satz unterliegt für die Bodenproduktion weſentlichen Modifikationen. Die Wald⸗ bodenfläche iſt nämlich nicht beliebig vermehrbar, die Holzproduktion unterliegt daher einer gewiſſen Beſchränkung. Sinken nämlich die Pro⸗ duktionskoſten des Holzes auch beträchtlich, ſo werden die Preiſe doch nicht fallen, wenn auch künftig noch dieſelbe Quantität und Qualität Holz auf den Markt kommt und das Bedürfnis das gleiche bleibt. Die in Folge der geringen Herſtellungskoſten ſonſt übliche Konkurrenz, der Stachel zu neuem Holzanbau, mangelt, weil die Bodenfläche, das wichtigſte Produktionsmittel, fehlt. Höchſtens wird man hin und wieder noch eine Weidefläche, eine Odung oder ein ſchlechtes landwirt⸗ ſchaftliches Grundſtück zum Walde ziehen, jedoch ſind ſolche Maßregeln in Kulturländern wie Deutſchland von untergeordneter Bedeutung. Anders verhalten ſich bekanntlich beliebig vermehrbare Güter. Sinken die Koſten der Schweinezucht in Folge billiger Futterſtoffe, ſo kann ſich die Produktion beliebig ausdehnen, es werden mehr Schweine gemäſtet werden, bis die Preiſe wieder auf die Produktionskoſten herabge— ſunken ſind. Es wird mehr Fleiſch gegeſſen werden, weil es billiger zu haben iſt.

Es iſt jedoch nicht anzunehmen, daß die Produktionskoſten der Wald⸗ wirtſchaft künftig weſentlich ſinken werden. Am erſten läßt ſich vielleicht an Kulturkoſten durch Einführung billiger Kulturmethoden etwas ſparen, vielleicht auch am Fällungs- und Holzbringungsbetriebe. Solche Be⸗ ſtrebungen ſind gewiß ſehr verdienſtlich und nützlich. Dagegen ſteigen Bodenwert und Steuern, die Verwaltung wird zwar vereinfacht, aber die Beamten verlangen auf der anderen Seite auch wieder mehr Gehalt. Wir werden deshalb höhere Preiſe und damit beſſere finanzielle Erfolge erzielen, wenn wir uns beſtreben, beſſere und geſuchtere Sortimente auf den Markt zu werfen und für billige Tranportanſtalten zu ſorgen.

Der Vorſchlag Preßler's, durch Herabſetzung der Umtriebszeiten die Produktionskoſten zu vermindern, hat in der von ihm geforderten Form ſeine großen Bedenken, weil wir in ſchwächerer Ware jedenfalls ein geringeres und weniger abſetzbares und wertloſeres Material auf den Markt werfen. Wir ſind durchaus kein Verteidiger übertrieben hoher Umtriebe, im Gegenteil, wir verwerfen Umtriebe, bei welchen die Wald— rente nicht mehr ein Maximum erreicht; auf der anderen Seite halten wir aber auch die ſogenannten finanziellen Umtriebe, berechnet auf Grund

Die Preisbeſtimmungsgründe der Forſtwirtſchaft. 65

der Formel für den Bodenerwartungswert, für unhaltbar, wie in dem ausführenden Teil näher begründet werden ſoll.

Aus vorſtehenden Auseinanderſetzungen über die Preisbeſtimmungs⸗ gründe dürfte hervorgehen, daß der Preis der zu Markt kommenden Güter keinesweges durch die Koſten allein beſtimmt wird. „Der erſte und wichtigſte Faktor der Preiſe iſt vielmehr in allen Fällen die Nachfrage, deren Wurzeln Bedürfnis, Bedarf und Ge— brauchswert des Gutes und Zahlungsfähigkeit der Käufer ſind.“ (Hermann).

Baur, Waldwertberechnung. 5

Zweiter Abſchnitt. Mathematiſche Grundlagen.

Vorbemerkungen. $ 13.

Da das Holz nicht jährlich reift, in die Waldwirtſchaft verwendete Ausgaben daher vielfach nicht mit der Zeit der Ernte zuſammenfallen, ſo müſſen, um die Ausgaben mit den Einnahmen vergleichen und die Rechnungen zu einem Abſchluſſe bringen zu können, die einzelnen Poſi⸗ tionen auf eine gemeinſchaftliche Zeit berechnet, d. h. es müſſen in der Wald⸗ wertrechnung Prolongierungen und Diskontierungen vorgenommen werden. Die wichtigſte mathematiſche Grundlage der Waldwertberechnung iſt daher die Lehre von der Zinsrechnung. Die Reſultate dieſer Rech- nungsart werden vorzugsweiſe beeinflußt vom Zinsfuß, der Zinsberech⸗ nungsart und den der Rechnung zu Grunde liegenden Formeln. Dieſe drei Faktoren ſind daher jetzt kurz zu beſprechen.

Erſtes Kapitel.

Der Zinsfuß.

I. Begriff. $ 14.

Zins iſt der Preis der überlaſſenen Nutzung fremden Ver- mögens (Schäffle). Denkt man ſich den Zins als Bruchteil des Kapitals, ſo bezeichnet das geometriſche Verhältnis zwiſchen Zins und Kapital den Zinsfuß. Sind daher Zins er und Kapital K bekannt, jo

it der Zinsfuß = E Der ſich auf das Kapital 100 beziehende Zins—

Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 67

fuß heißt Prozent. Setzt man dieſes = p, jo ergiebt ſich dasjelbe aus der Proportion K: r = 100: p, oder p = E 100.

Unter landesüblichem Zinsfuß verſteht Roſcher „die mittlere Zinshöhe der ſicher und mühelos verliehenen Geldkapitalien“.

Der Zinsfuß bildet das Fundament aller Waldwertberechnungen und erfordert daher die eingehendſte Betrachtung. Wie mächtig der Zinsfuß in die Reſultate der Rechnung eingreift folgt ſchon daraus, daß z. B. eine einmal auf Zinſeszinſen angelegte Mark bei 2 pCt. in 100 Jahren zur Summe 7,24 Mk. und bei 5 pCt. zu 131,50 Mk. anwächſt; desgleichen 1 Mk. bei 2 pCt. in 200 Jahren auf 52,48 Mk. bei 5 pCt. aber zu 17 292,58 Mk. ſteigt. Bedenkt man nun weiter, daß der Eine in der Waldwertberechnung mit 2 pCt., ein Anderer aber in demſelben Fall mit 5 pCt. operieren will, ſo kann man ſich eine Vorſtellung von der Größe

der Differenzen machen, welche ſich bei derartigen Rechnungen ergeben. Merkwürdigerweiſe iſt die Lehre von dem in der Forſtwirtſchaft an— zuwendenden Zinsfuße noch ſehr wenig entwickelt und wenn die Reſul— tate forſtlicher Rentabilitätsberechnungen meiſt ſo wenig befriedigen und die nach den Lehren der heutigen Waldwertberechnung herausgerech— neten Umtriebszeiten in der Mehrheit der Fälle geradezu wirtſchaftlich unausführbar ſind, ſo liegen die Urſachen dieſer unliebſamen Erſchei— nungen zwar nicht alle, aber doch zum großen Teile in den unfertigen Verhältniſſen des Zinsfußes. Wir haben uns bereits 1873, eingehend über den Gegenſtand geäußert, ein Teil unſrer damals gegebenen An- regungen wurde auch von ſpäteren Schriftſtellern gewürdigt. Inzwiſchen ſuchten wir uns den Gegenſtand noch klarer zu machen und glauben zu Reſultaten gelangt zu ſein, welche dazu beitragen dürften einen weſent— lichen Teil der Steine des Anſtoßes zu beſeitigen, die uns ſeither an der

Gewinnung praktiſch brauchbarer Reſultate hinderten. Zuerſt haben wir die Beſtimmungsgründe für die Höhe des Zins— fußes im allgemeinen und dann ſpeziell für den forſtlichen Zinsfuß zu beſprechen.

II. Beſtimmungsgründe für die Höhe des Zinsfußes im allgemeinen. 8 15. Die Höhe des Zinſes entwickelt ſich im allgemeinen aus dem Kampf zwiſchen Begehr und Ausgebot der Kapitalien. Mehrt ſich die Maſſe der ausgebotenen Kapitalien, ſo wird bei

*) F. Baur: Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873. Seite 289. 5

68 Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen.

gleichem Begehr der Zinsfuß fallen und umgekehrt. Die Beſtimmungs⸗ gründe für den Zinsfuß ſind daher andere für den Ausbieter, als für den Sucher von Kapitalien.

1. Beſtimmungsgründe für den Aus bietenden.

Nach Hermann (ſtaatswirtſchaftl. Unterſuchungen) wird derjenige,

welcher Kapitalien ausbietet, verlangen:

A) Ungeſchmälerten Fortbeſtand des Kapitals und Rück— gabe desſelben am Ende der Benutzungszeit. Die mit der Rückgabe des Kapitals verbundene Gefahr entſpringt:

a) aus der Unſicherheit des Charakters und wirtſchaftlichen Zuſtandes des Schuldners, b) aus der Unſicherheit der Unternehmung, für welche das Ka— pital beſtimmt iſt, c) aus den allgemeinen Verhältniſſen des Verkehrs und d) aus dem Rechtsſchutz. a Hierbei iſt noch beſonders zu erwägen, ob es ſich um Weggabe von flüſſigem oder fixem Kapital handelt, indem für letzteres die Gefahr des Verluſtes viel geringer iſt. Auch ſind die in Feld und Wald nieder⸗ gelegten fixen Kapitalien in Kulturländern kaum mehr vermehrbar, ſie unterliegen einer geringeren Konkurrenz und ſtellen in volkswirtſchaftlich noch entwicklungsfähigen Ländern neben Erſatz der Produktionskoſten noch einen Extragewinn, eine Extrarente, in Ausſicht. Deshalb wird für flüſſiges Kapital der Zinsfuß ein höherer als für fixes Kapital ſein.

B) Außer der Rückgabe des Kapitals verlangt der Verleiher, Ver- mieter oder Verpächter noch Vergütung für die Entbehrung der eigenen Nutzung ſeines Kapitals, Zins im engeren Sinne (reiner Zins). Als Erſatz für die Verluſtgefahr wird aber der Darleiher neben dem reinen Zins noch eine ſogenannte „Riſikoprämie“ verlangen. Beide zuſammengenommen bilden den Geſamtzins. Deshalb iſt auch nach Hermann der niedrigſte Zinsfuß der, bei welchem die Kapitalbeſitzer ihre Kapitalien nicht mehr verleihen, ſondern lieber ſelbſt benutzen, ſei es in der Produktion, ſei es im eigenen Gebrauch.

Sodann macht Schäffle noch darauf aufmerkſam, daß der Kapital-

begehr mit dem Gewinne ſteigt und daß mit langen Aufkündigungszeiten

Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 69

ausgeliehene Kapitalien mit weit weniger Verluſten verbunden ſeien, wes— halb auch hier der Zinsfuß niedriger ſein könne. So ſind z. B. in jungen Waldkulturen niedergelegte Kapitalien lange Zeit feſtgebannt. Für kleine Kapitaliſten, welche raſch einen Gewinn haben wollen, eignet ſich daher der Betrieb der Forſtwirtſchaft nicht. Nur wer überſchüſſiges Kapital hat, greift zur Waldwirtſchaft. Leihkapitalien werden in derſelben ſelten thätig ſein, was wohl zu berückſichtigen iſt.

2. Zinsbeſtimmungsgründe für den Borger, Mieter oder Pächter von Kapitalien. Wer Kapitalien zur Nutzung haben will, wird nach Hermann nicht verweigern können:

A) den vollſtändigen Erſatz des Empfangenen, wie ihn eben der Kapitaleigner verlangt. Dagegen kann er

B) für die Nutzung nicht mehr zahlen, als ihm das Kapital in den produktiven Anwendungen einbringt, der Gewinn iſt daher die obere Grenze des Zinſes. Der Zins wird aber nie dieſe obere Grenze erreichen dürfen, weil dem Empfänger von Kapital dann nichts bliebe als die Sorge um dasſelbe und das Riſiko der Unternehmung.

3. Veränderlichkeit des Zinsfußes im allgemeinen.

Wenn auch im gegebenen Augenblick der Zins ſich nach dem Ver— hältnis von Angebot und Nachfrage richtet, ſo hat er für die Dauer doch gewiſſe Richtpunkte, wie der Preis eines Gutes. So wie ſich nun ein Beſtreben in den verſchiedenen Produktionszweigen zeigt, die Höhe der Reinerträge immer mehr auszugleichen und wie ſich dieſelben im Laufe der Zeit immer mehr mindern, ſo wird auch der Zinsfuß auf die Dauer eine Tendenz zum Sinken haben, ohne jedoch gleich Null zu werden, weil dann der Kapitaliſierungstrieb aufhören würde. „Je nüchterner eine Nation, deſto tiefer kann der Zinsfuß dauernd ſinken, bei den Holländern lange Zeit 2—3 pCt.“ (Schäffle). In Deutſchland iſt der Zinsfuß in den letzten Jahren um / —1 pCt. geſunken und man prophezeit ein noch weiteres Sinken).

*) Über den Wechſel des Zinsfußes macht Roſcher in ſeiner National- ökonomie u. A. folgende Mitteilungen: Im 12.—14. Jahrhundert nahmen die

70 Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen.

Wirft man ferner einen Blick auf die Formel für die Berechnung des Zinsfußes p aus Zins (Rente) r und Kapital K, nämlich auf

p = —— x 100, jo bemerkt man jofort, daß bei gleichbleibendem

Zins (konſtanter Jahreseinnahme) der Zinsfuß in dem Verhältnis fallen muß, als das Kapital wächſt. Man kann bekanntlich eine gleiche Ein— nahme (Zins) bei verſchieden großen Zins tragenden Kapitalien beziehen. Bei ſicher angelegten Wertpapieren iſt der Zinsfuß niedrig, man braucht daher zum Bezuge des gleichen Zinsbetrages ein größeres Kapital. Iſt umgekehrt der Zinsfuß hoch, ſo kauft man die Papiere billiger und man kann aus kleinerem Kapital denſelben Zins beziehen, dagegen iſt die Verluſtgefahr für das Kapital, das Riſiko, größer.

Ahnlich in der Waldwirtſchaft. Höhere Umtriebe geſtatten nach- haltig ſicherere Einnahmen, verlangen ein größeres Betriebsfapital an ſtockendem Holzvorrat; aber die Verzinſung iſt kleiner, und umgekehrt. Dagegen iſt die Kapitalanlage bei höheren Umtrieben und niedrigerer Verzinſung ſicherer, weil man bei Vorhandenſein eines größeren Kapitals unvermeidlichen Unglücksfällen leichter begegnen kann. Der kleine Mann wirft leichter um als der große. Sind die Umtriebe einmal auf das Minimum reduziert, läßt ſich alſo das Betriebskapital nicht mehr ver⸗ kleinern, treten aber dann größere Gefahren in Form von mißglückten Verjüngungen, Kulturen, Feuer, Dürre, Inſekten, Schneebruch, Sturm u. ſ. w., ſowie vorübergehende größere Bedürfniſſe ein, dann ſtockt die Wirtſchaft und damit die Rente, weil die Reſerve fehlt und für den Waldbeſitzer wie für das Volk können große wirtſchaſtliche Mißſtände hervortreten.

So kann es in einer normalen Hochwaldbetriebsklaſſe leicht vor— kommen, daß die Jahreseinnahmener für verſchiedene Hiebsalter gleich—

Lombarden und Juden in Frankreich und England meiſt 20 PCt. jährlich. Philipp IV. von Frankreich ſetzte 1311 den Zinsfuß auf 20 pCt. feſt, für die Meſſen der Champagne nur 15 pCt. In Mailand galten 15 pCt. um 1197 für einen ganz billigen Satz. In Deutſchland ſoll der Zins während des 13. Jahr— hunderts meiſt 10 pCt. geweſen ſein. In den Vereinigten Staaten bekam man während des vorigen Jahrhunderts ſelten weniger als 8 pCt. In Frankreich war der geſetzliche Zinsfuß im Anfang des 16. Jahrhunderts ¼0 des Kapitals, ſeit 1567 J½2, 1601 (Sully) Ye, 1634 (Richelieu) ½8,⁵ 1665 (Colbert) ½o. Auf dieſer Höhe von 5 pCt. verharrte er mit kurzen Unterbrechungen bis zur Revolution. Um 1660 ſtand der landesübliche Zinsfuß in Italien und Holland auf höchſtens 3 pCt. (im Kriege nicht über 4 pCt.).

Beitimmungsgründe für den Zinsfuß im allgemeinen. 71

bleiben, ja ſie können ſogar bei jehr hohen Umtrieben wieder jinfen; während das Kapital K mit wachjender Umtriebszeit, wegen der Zu— nahme des Werts des Normalvorrats, größer, der Zinsfuß daher kleiner wird. Hieraus dürfte folgen, daß in ſolchen Fällen bei der Kapitalwertbeſtimmung des Waldes nach dem Rentierungs— wert bei höheren Umtrieben ein kleinerer Zinsfuß ange— nommen werden muß, weil man ſonſt wegen des großen Holz— vorratskapitals zu geringe Werte erhielte. Es ſtimmen jedoch für dieſe Anſicht noch gewichtigere Gründe, auf welche wir ſpäter zurück— kommen werden.

Denkt man ji) z. B. die Umtriebszeit des größten Maſſedurchſchnitts— zuwachſes, ſo liefert dieſelbe dem Waldbeſitzer jährlich die größte Holz— maſſe, aber der Preis des Holzes kann noch im Steigen begriffen ſein. Noch höhere Umtriebe werden in dieſem Falle dann allerdings entſprechend geringere Holzmaſſen abwerfen, aber höhere Preiſe liefern, ſo daß der Ausfall an Maſſe durch höhere Preiſe erſetzt werden kann. Die Ein— nahmen können daher durch eine Reihe von Jahren gleich bleiben, ſelbſt ſinken, während das Betriebskapital von Jahr zu Jahr wächſt, der Zinsfuß aber fällt. In dieſem Falle hätte es der Waldbeſitzer bei entſprechendem Abſatze in der Hand, ſein Betriebskapital zu vermindern, d. h. die Um— triebszeit zu kürzen, gleichzeitig aber das Verzinſungsprozent zu ſteigern, ohne eine Einbuße an künftigen Jahreseinnahmen zu erleiden. In wie weit er zu dieſem Mittel greifen will, wie weit er die Erhaltung einer Reſerve für vorkommende Unglücksfälle für rätlich erachtet, iſt Sache lokaler Erwägung und hängt mit dem Vermögensſtand des Beſitzers, den Abſatzverhältniſſen u. ſ. w. zuſammen. Jedenfalls wird der Staat und die Korporation richtiger verfahren, in der Kürzung des Betriebskapitals nicht zu weit zu gehen. 5

Aus dieſer kurzen abſchweifenden Zinsbetrachtung dürfte jedoch her— vorgehen, daß man die Frage der vorteilhafteſten Umtriebszeit in einer wenigſtens jetzt noch für die Praxis genügenden Weiſe unterſuchen kann, ohne in der Luft ſchwebende Bodenerwartungswerte, Weiſerprozente u. ſ. w. anwenden zu müſſen. Mehr hierüber im ausführenden Teile.

III. Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. $ 16. In der Waldwertberechnung kann ein niedrigerer Zinsfuß als bei allen übrigen Produktionszweigen angenommen werden, weil

72 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.

1. der Waldbeſitzer in der Regel keine Kapitalien zum Umtriebe ſeiner Wirtſchaft leiht, ſondern dieſe mit eigenen Mitteln ſelbſt umtreibt. Es gilt alſo für ihn das bereits angegebene niedrigſte Maß des Zinsfußes (reiner Zins); die Riſikoprämie fällt für ihn weg. Staaten, Gemeinden, große Privatwaldbeſitzer ſehen in erſter Linie auf Nachhaltigkeit, Gleichmäßigkeit und Proportionalität des Einkommens, ſie verzichten bei geſundem wirtſchaftlichem Sinne auf halsbrecheriſche Spekulationen und Unternehmungen und damit auf hohe Verzinſung ihrer Kapitalien und begründen dauernd ihren Wohlſtand.

Es iſt uns daher auch kein Fall bekannt, daß ein Privatunternehmer zum Zwecke der Anlage einer Kahlfläche zu Wald, ſich eines Leihkapitals bedient hätte. Wohl aber legen Staaten, Gemeinden, Großgrundbeſitzer, Kapitaliſten aus ihren dem Walde oder der Induſtrie entnommenen überſchüſſen Grundſtücke zu Wald an, oder kaufen auch Wald, weil fie glauben, die gemachten Erſparniſſe auf dieſem Wege am ſicherſten wirtſchaftlich unterbringen zu können.

2. der Zinsfuß für die Dauer überhaupt eine Tendenz zum Sinken hat, aber gerade in der Waldwertberechnung in weiter Ferne liegende Einnahmen und Ausgaben auf die Gegenwart diskon⸗ tiert werden müſſen und umgekehrt.

3. man in der Waldwertberechnung mit weit längeren Verzinſungszeiträumen als bei jedem anderen Produktions— zweige rechnen muß. Während dieſer langen Verzinſungszeiträume können Verluſte an Kapital und Zins nicht ausbleiben, während man in Fragen der Waldwertberechnung ohne alle Berechtigung ſeither unter- ſtellte, es häuften ſich durch Jahrhunderte hindurch ohne jeglichen Verluſt Zins auf Zins.

Wir haben bereits 18735) auf dieſen wichtigſten forſtlichen Zinsbe⸗ ſtimmungsgrund und andere hingewieſen. Mehrere damals als falſch nachgewieſene Beſtimmungsgründe fanden auch ſpäter bei forſtlichen Schriftſtellern, z. B. von G. Heyer, Berückſichtigung; aber im hohen Grade auffallend bleibt es, daß bis jetzt alle forſtlichen Schriftſteller, einſchließlich G. Heyer, den allerwichtigſten forſtlichen Zinsbeſtimmungs— grund, den langen Verzinſungszeitraum, unbeachtet ließen, aber gerade deshalb auch oft zu ganz unbrauchbaren Reſultaten gelangten. Dagegen hat u. A. einer unſerer erſten Nationalökonomen W. Roſcher, mit welchem wir bereits 1872 über denz Gegenſtand korreſpondierten, die Richtigkeit unſerer Anſchauung zugegeben, indem er ſich in ſeiner Natio—

F. Baur: Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen.

Beſtimmungsgründe für den foritlichen Zinsfuß. 73

nalökonomie des Ackerbaues (Stuttgart 1873, Seite 616) über dieſen Punkt wie folgt ausſprach: „Auch verliert das Syſtem (Preßler's) für praktiſche Zwecke einen großen Teil ſeiner exakten Sicherheit durch die Streitigkeit des zu Grunde zu legenden Zinsfußes. Nach Judeich (55) kulminiert die Bodenbrutto- wie Nettorente in 70, 85, 90 und 95 Jahren, je nachdem man den Zinsfuß 4, 3½, 3 und pCt. annimmt. Und mit vollem Recht weiſt F. Baur darauf hin, daß man bei langjährigen Zinſeszinſenberechnungen einen ſehr niedrigen Zinsfuß zu Grunde legen müſſe, weil im Verlaufe von 100 Jahren ſchwerlich alle Kapital⸗ und Zinſenverluſte ausbleiben u. ſ. w.“

Die Unzuläſſigkeit auch nur mittelhoher Zinsfüße bei lange Ver⸗ zinſungszeiträume vorausſetzenden Waldwertberechnungen folgt aus den Reſultaten der Zinſeszinſenrechnung von ſelbſt. Ein Beiſpiel wird dies klar machen. Eine einzige Mark, welche etwa für Grundſteuer jährlich pro Hektar entrichtet wird, wächſt bei einem 200jährigen Eichenumtriebe bei Unterſtellung von 5pCt. Zinſeszinſen an zu der Summe von 345 831 Mk., während letztere bei 2 pCt. nur 2574 Mk. beträgt. Der Waldbeſitzer zahlt alſo nach und nach in 200 Jahren zuſammen nur 200 Mk., während dieſes Kapital ihm 345 831 200 = 345 631 Mk. Zinſen eintragen ſoll! Der Waldbeſitzer müßte daher, wenn ihm am Ende der Umtriebszeit in der Wirtſchaft auch nur die vorgeſchoſſene Grundſteuer ſamt Zinſes⸗ zinſen wieder zurückerſtattet werden ſoll, pro Hektar 200jährigen Eichen⸗ wald 345 831 Mk. löſen, während er faktiſch nach gegenwärtigen Preiſen dafür nur 10 000 bis 12000 Mk. erhalten dürfte!

Unterſtellt man nun weiter, die deutſchen Waldbeſitzer hätten, weil ihnen etwa Preßler vorgerechnet hätte, ihre Wirtſchaft erſtattete ihnen am Ende der Produktion nicht einmal die vorgelegten Steuern ſamt Zinſeszinſen zurück, die Waldwirtſchaft vor 200 Jahren ganz aufgegeben, dagegen ſtatt Steuern pro Hektar jährlich je 1 Mk. mit 5 pCt. auf Zinſeszinſen gelegt, jo müßten fie jetzt bei ca. 14 000 000 ha deut⸗ ſcher Waldfläche, im Beſitze von 34583114000 000 = 4 841 634000000 Mk. ſein.

Angeſichts einer ſolch enormen Zahl darf man wohl mit Recht fragen, wer ſoll alle dieſe Zinſen zahlen und iſt überhaupt ein Produktionszweig denkbar, der ſeine Produktionskoſten mit ſo enormen Ziffern in Anſchlag bringt? Ein Bauer, deſſen Vorfahren vor 200 Jahren die Waldwirtſchaft aufgegeben, aber jährlich ſtatt Steuern zu zahlen pro Hektar 1 Mk. in die Sparbüchſe gelegt hätten, müßte bei einem Waldbeſitze von nur 100 ha jetzt ein Vermögen von 345 831 x 100 = 34 583 100 Mk. haben,

74 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.

was bei 5 pCt. einer Jahreseinnahme von 1729 155 Mk. entſpricht. Welche Summe hätte ſich möglicher Weiſe erſt berechnet, wenn er damals den Wald verkauft und auch das Kapital noch auf Zinſeszinſen gelegt hätte! Wir glauben, ſelbſt jeder Laie wird ſich auf Grund dieſer Nach⸗ weiſe von der gänzlichen Unzuläſſigkeit hoher Zinsfüße bei Unterſtellung von Zinſeszinſen und langen Verzinſungszeiträumen hinlänglich überzeugt haben.

Die mit der Zinſeszinsrechnung in der Praxis der Waldwertberech- nung verbundenen Schwierigkeiten ſind auch älteren Schriftſtellern nicht entgangen, aber man fand bis jetzt nicht immer die geeigneten Mittel zur Abhülfe.

Bekanntlich rechnete G. L. Hartig 1812 noch mit einfachen Zinſen, er ſuchte aber die Reſultate dieſer Rechnungsweiſe durch hohe Zinsfüße mehr in Übereinſtimmung mit denjenigen der Zinſeszinſen zu bringen. Auch wurde gegen die Anwendung einfacher Zinſen ſpäter geltend ge— macht, daß man bei Beſtimmung des Kapitalwerts immerwährender Renten geringere Reſultate, als bei endlichen Renten erhalte.

Dagegen hebt H. Cotta (Waldwertberechnung 1818, Seite 6) hervor, daß 600 Thaler, welche in 100 Jahren eingehen, bei einem Zinsfuß von 5 pCt. Zinſeszinſen gegenwärtig nur 4 Thaler 19 Sgr. wert ſeien und daß (Waldwertberechnung 1819, Seite 129) „bei der Zinſeszinſen⸗ rechnung ein Reſultat zum Vorſchein komme, das den Taxator, welcher es geltend machen wollte, in den Verdacht brächte, er ſei dem Tollhauſe entſprungen“. Deshalb empfahl auch H. Cotta bekanntlich ſchon 1818 arithmetiſch mittlere Zinſen, während ſich von Monsheim 1829, und von Gehren 1835 für geometriſche Mittelzinſen ausſprachen, welchem Vorſchlag auch Hierl 1852 beitrat. Auch auf beſchränkte Zinſeszinſen wurde von Burckhardt 1860 aufmerk⸗ ſam gemacht, aber alle dieſe Zinsberechnungsarten haben bekanntlich ihre Schattenſeiten und ſo hat man ſich in der neueren Waldwertberechnung wohl allgemein für Zinſeszinsrechnung, mit Anwendung entſprechend niederer Zinsfüße, erklärt, ohne jedoch auch nur den Verſuch zu machen, den Begriff „entſprechend niedrig“ wiſſenſchaftlich feſtzuſtellen.

Bei der ſeitherigen oberflächlichen Behandlung der Zinsfußfrage darf man ſich denn auch nicht wundern, wenn die bis jetzt gemachten Vorſchläge ſich zwiſchen 2—5 pCt. und mehr bewegen.

Man hat daher auch nicht mit Unrecht den forſtlichen Zinsfuß mit einer Naſe von Wachs verglichen, welche man drücken und biegen könne, bis die Form entſpreche. Man hat mit andern Worten, wenn man es ehrlich geſtehen will, den Zinsfuß in einer vorliegenden Rechnungsfrage ſo lange abgeändert, bis ſich das Reſultat, was wünſchenswert erſchien, nach langem Probieren ergab. Und ſolche Rechnungsverfahren, welche

Beſtimmungsgründe für den foritlichen Zinsfuß. 75

auf Umwegen schließlich zu denſelben Reſultaten führen, welche man vorher ſchon als verborgenen Wunſch im Herzen trug, ſollen dann auf ſtreng wiſſenſchaftlich eraftem Boden ſtehen. Hielt man aber umgekehrt an einem gegebenen Zinsfuß, z. B. 3 oder 4 pCt. feſt, ſo gelangte man, um mit Cotta zu ſprechen, in der That oft zu Reſultaten, welche an das Tollhaus erinnern.

Will man daher ferner an der Zinſeszinſenrechnung feſthalten, und wir kennen für eine Reihe von Fragen der Waldwertberechnung keinen andern Ausweg, dann muß die Frage des zu wählenden Zinsfußes in ganz anderer Weiſe behandelt werden, als ſolches ſeither geſchah. Es kann ſich dann überhaupt nicht mehr um einen Zinsfuß handeln, ſondern es muß unter Umſtänden in einem und demſelben Beiſpiele mit ganz ver- ſchiedenen Zinsfüßen gerechnet werden.

Wir wollen nun unſere Anſichten über dieſen Punkt entwickeln.

Wer in der Waldwertberechnung mit Zinſeszinſen und z. B. mit dem ſeither meiſt vorgeſchlagenen Zinsfuße von 3 pCt. rechnen will, der muß vor allen Dingen nachweiſen, daß eine Jahresrente (3. B. Steuern) von 1 Mk. thatſächlich im praktiſchen Wirtſchaftsleben etwa bei 200 jährigem Umtriebe zu 12 278 Mk., und eine einmalige Ausgabe (Kulturkoſten) in derſelben Zeit zu 369 Mk. anwächſt; oder er muß den Nachweis liefern, daß bei nur 100jährigem Fichtenumtriebe dieſelben Ausgaben zu 607,3 Mk., reſp. 19,2 Mk. anwachſen. Gelingt dieſer Nachweis, dann kann gegen ein derartiges Rechnungsverfahren ſchon etwas weniger eingewendet werden; kann derſelbe aber nicht erbracht werden und er dürfte ſchwer zu erbringen ſein, dann darf es aber auch nicht länger aufrecht erhalten, ſondern muß durch ein mehr auf dem Boden der Thatſachen ſtehendes, wenn auch mehr empiriſches Verfahren erſetzt werden.

So weit wir unterrichtet ſind, giebt es keine Sparkaſſe, keine Renten⸗ und Lebensverſicherungsbank, kurz kein Geldinſtitut, welches für ſo lange Zeiträume, wie man in der Waldwertberechnung unterſtellt, Gelder an— nimmt und volle Zinſeszinſen gewährt. Derartige Anſtalten nehmen nämlich Anträge nur auf menſchliche Lebensdauer, d. h. auf ca. 40 bis 45 Jahre an, die meiſten Verſicherungen werden aber zwiſchen dem 20. und 40. Lebensjahr abgeſchloſſen, in welchem Alter ſich die wahrſchein— liche Lebensdauer zwiſchen 22 und 36 Jahren bewegt. Ganz anders liegt die Sache bei Verzinſungszeiten von 100 und mehrjährigen Hochwald— umtrieben. In dieſer langen Zeit wachſen, wie wir geſehen haben, nach

76 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.

den Zinstabellen die Zinſeszinſen zu ſo enormen Summen an, wie ſie kein Geldinſtitut zu zahlen vermag, wenn es nicht zu Grunde gehen joll. Der Annahme einer Vergütung von Zinſeszinſen mit einem feſtſtehenden Prozente für ſo lange Zeiträume ſteht aber noch weiter entgegen, daß ſich Zinsfuß, Geldwert u. ſ. w. im Laufe der Zeit weſentlich ändern, und daß die genannten Geldinſtitute meiſt nur auf eine beſchränkte An⸗ zahl Jahre konzeſſioniert ſind und daher auf längere Zeit gar keine Ge— ſchäfte abſchließen können und dürfen.

Wir haben auf dieſe Punkte bereits 1572 *) hingewieſen, aber es hält bekanntlich ſchwer, unhaltbare Anſchauungen, welche ſich einmal in den Köpfen feſtgeſetzt haben, raſch aus denſelben zu verdrängen.

Um uns nämlich über die vorliegende Frage näher zu unterrichten, legten wir bereits 1872 einer deutſchen Rentenanſtalt folgende Fragen vor: 1. welche Jahresrente habe ich zu zahlen, um meinen Nachkommen nach 120 Jahren (Buchen- oder Tannenumtrieb) eine Summe von 1 Million Gulden zu vermachen und umgekehrt; 2. was erhalte ich für 1 Million Gulden, beziehbar in 120 Jahren, augenblicklich.“

Wie vorauszuſehen war, ging die Anſtalt, wegen des in zu weite Zeit geſtellten Termins, auf keine der beiden Fragen ein, dagegen wurde uns u. A. Folgendes geſchrieben: „Rentenverſicherungen werden immer nur auf ein einziges Leben, nicht aber auf deſſen Kin- der und Kindeskinder abgeſchloſſen; die Dauer einer ſolchen Verſicherung beſchränkt ſich daher im höchſten Falle auf ein Menſchenalter.“

„Die unter 1. und 2. geſtellten Fragen werden bei Rentenanſtalten niemals praktiſche Bedeutung erlangen, ſie ſind daher in deren Ge— ſchäftsplänen gar nicht vorgeſehen. Ein ſolches Geſchäft, wie das in den beiden Fragen berührte, führt unwillkürlich auf das Gebiet der Spekulation, von welchem ſich alle Renten- und Lebensverſicherungs⸗ anſtalten frei zu halten haben. Reiche Kapitaliſten und Bankiers können ein ſolches Riſiko vielleicht eingehen, allein der der desfallſigen Berechnung zu Grunde zu legende Zinsfuß wird gering genug ausfallen und jedenfalls hinter demjenigen weit zu— rückbleiben, welcher den auf die menſchliche Sterblichkeit (Sterblichkeitsliſte) baſierten, höchſtens auf ein Lebensalter

Monatſchriſt für Forſt- und Jagdweſen.

Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 77

ausgedehnten Berechnungen der Renten- und Lebensver— ſicherungsanſtalten in der Regel zu Grunde liegt.“

„Den Tarifen der deutſchen Lebensverſicherungsanſtalten liegt meiſt ein Zinsfuß von 3, 3½, höchſtens 4 pCt. zu Grunde und es iſt ein an— erkannter Erfahrungsſatz, daß, je niedriger der Zinsfuß gegriffen, deſto ſicherer und ſolider das Fundament des Geſchäftes iſt. Mehr wie 4 pCt. (inzwiſchen iſt der Zinsfuß um ½—1 pCt. geſunken) darf daher keine Lebensverſicherungsanſtalt ihren Berechnungen zu Grunde legen, wenn ſie ſich nicht der Gefahr ausſetzen will, in kurzer Zeit zu Grunde zu gehen.“

Zur weiteren Bekräftigung vorſtehender Anſchauungen fügen wir noch folgende Außerung Burckhardt's (der Waldwert, 1860, Seite 102 und 103) bei:

„Unbemerkt kann nicht bleiben, daß es noch zur Zeit keine Anſtalt giebt, welche eine gemachte Einlage ſo lange ſich aufzinſen läßt, als bei Waldwertberechnungen teilweiſe vorausgeſetzt werden muß. So läßt die Hannover'ſche Kapital-Verſicherungsanſtalt ein ein- gelegtes Kapital, das nicht über 5000 Thlr. betragen darf, nicht über 30 Jahre hinaus ſtehen“.

„Soviel über den inneren Haushalt der Lebens = Berficherungs- anſtalten bekannt iſt, verwirklichen ſie durchgehends nur 3 pCt. Zinſes⸗ zinſen, baſieren wenigſtens ihre Kalkulation auf dieſen Zinsfuß. Die heutzutage ſchon ziemlich verbreiteten Sparkaſſen bleiben teils unter 3 pCt., teils erreichen ſie 3 pCt. oder gehen um ein Weniges darüber hinaus. Die hannover'ſche Kapitalverſicherungsanſtalt ſchreibt jährlich pCt. gut u. ſ. w.“ Die Münchener Sparkaſſe zahlt 3,6 pCt.; die eingelegten kleinen Beträge dürfen aber nicht über 3000 Mk. anſteigen!

In neueſter Zeit haben wir uns mit ſachverſtändigen Beamten von Geldinſtituten in München über die vorliegende Frage eingehend unter— halten; dieſelben ſprachen ſich ebenfalls dahin aus, daß man in gegen— wärtiger Zeit wohl nirgends mehr als 3 bis höchſtens 3 pCt. Zinſes⸗ zinſen und zwar nur auf eine Einlagezeit von 30—40 Jahren beziehen könne.

Forſtwirte, welche daher auch für über 40jährige Umtriebe noch mit demſelben Zinsfuße wie Renten- und ähnliche Anſtalten, d. h. mit 3—3½ pCt. rechnen zu können glauben, nehmen mit einer ſolchen un⸗ motivierten Annahme eine extreme Ausnahmsſtellung ein, wie man ſie bei keinem andern Geſchäftsbetriebe findet, ſie treiben in der That Mißbrauch mit der Wiſſenſchaft der Waldwertberechnung.

78 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.

Derartige ſchwindelhafte Zinsforderungen eignen ſich am allerwenigſten für den forſtlichen Betrieb, weil der Zuwachs der Bäume und Beſtände an unabänderliche Geſetze gebunden iſt.

Will man daher in der Waldwertberechnung Zinſeszinſen beibehalten, ſo muß auch der Zinsfuß ſo gewählt werden, daß die in den Wald ver— wendeten umlaufenden Kapitalien zu keinen größeren Summen an⸗ wachſen, als es geſchehen würde, wenn man ſie in Geldinſtituten unter- gebracht hätte. Wir unterſtellen daher, daß ein Kapital nur höchſtens 40 Jahre ſtehen bleiben darf, dann herausgenommen werden muß, um bei höheren als 40jährigen Umtrieben mit dem Anfangswert wieder verzinslich angelegt zu werden. Dieſes empiriſche Verfahren entbehrt

zwar einer ſtreng wiſſenſchaftlichen Begründung, aber man erfährt auf

dieſe Weiſe doch richtiger zu welcher Summe ein Kapital thatſäch⸗

lich in 40, 50, 60 Jahren anwachſen kann und braucht dann nur aus

der Rententafel herauszuleſen, welches in jedem betreffenden Jahre der zu Grund zu legende Zinsfuß iſt. Der Zinsfuß ſelbſt beſitzt dadurch für jeden Verzinſungszeitraum eine ganz beſtimmte Größe, und kann nicht mehr nach „Gutdünken“ wie eine Wachsmaſſe gedrückt werden, ſondern nimmt eine feſtere Geſtalt an.

Ein Beiſpiel ſoll das Verfahren klar machen.

Für 1—40 jährigen Umtrieb erfolgen volle Zinſeszinſen. Geht man alſo höchſtens von pCt. aus, jo darf nach der Nachwertstafel (1,op") unterſtellt werden, daß ein Kapital 1 anwächſt

in Jahren 10 20 30 40 zu Mark. 1,41 1,99 2,81 3,96

Mit 40 Jahren wird das Kapital gekündigt und mit dem Anfangs⸗ wert wiederholt verzinslich angelegt. Wäre die Umtriebszeit 50 Jahre, ſo wächſt 1 Mk. in 40 Jahren an zu 3,96 Mk., die Zinſeszinſen be⸗ tragen daher 2,96 Mk. Das Kapital 1 bringt nun in weiteren 10 Jahren wieder 0,41 Zinſeszinſen, es erreicht daher in 50 Jahren nur die Summe 2,96 +0,41 +1,00 4,37 Mk., während die Rententafeln 5,58 Mk. unterſtellen. Dem Kapital 4,37 Mk. entſpricht aber im 50. Jahre ein Zinsfuß von 3 PCt.; folglich muß bei 50 jähriger Ver⸗ zinſungsdauer der Zinsfuß 3 gewählt werden. Bei einer Umtriebszeit von 60 Jahren wird unterſtellt, daß das Kapital 1 erſt in 40 Jahren mit vollen Zinſeszinſen zu 3,96 Mk. anwachſe und die Zinſeszinſen für weitere 20 Jahre 1,99 - 1=0,99 Mk. betragen. Das Kapital 1 wächſt alſo in 60 Jahren auf 3,96 + 0,99 4,95 Mk. an; was nahezu einem Zinsfuß im 60. Jahre von pCt. entſpricht.

Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 79

Bei 80 jährigem Umtrieb betragen die Zinſeszinſen zweimal die vom 40 jährigen, alſo 2,96 x 2 = 5,92 Mk., dazu das Kapital 1 macht 6,92 Mk., zu welcher Summe eine Mark in 80 Jahren anwächſt. Dieſer entſpricht im 80. Jahre ein Zinsfuß von nahezu pCt. u. ſ. w. Fährt man ſo fort, die Zinsfüße zu berechnen, ſo gelangt man zu dem Reſultat, daß bei einem Verzinſungszeitraum von 1—40 50 60 70 80 90 100 110 120 Jahren der zu wählende Zinsfuß 3 2 2 2 beträgt.

Wir wollen zwar zugeben, daß dieſes Verfahren, bei welchem bei langen Verzinſungszeiträumen kein ſo ſchwindelhaftes Anſteigen der Ka— pitalien vorausgeſetzt wird, vielleicht noch verbeſſerungsfähig iſt, immerhin wird man aber zugeben müſſen, daß hier den unvermeidlichen Verluſten an Kapital und Zinſen in der Art Rechnung getragen wird, daß man mit wachſendem Verzinſungszeitraum den Zinsfuß eutſprechend fallen läßt, wie das nur naturgemäß iſt, wenn man zu keinen abſolut unbrauch— baren Reſultaten gelangen will. Rechnen doch auch die Anhänger der Bodenreinertragstheorie mit verſchiedenen Zinsfüßen (3. B. Heyer mit 2 bis 3 PCt.), allerdings mit dem Unterſchiede, daß fie den Leſer ganz im Unklaren laſſen, wann z. B. mit 2 und wann mit 3 PCt. gerechnet werden ſoll. Es läßt ſich nach unſerer Meinung z. B. durchaus nicht billigen bei Eichenſchälwaldungen, welche mit 15—20 jährigem Umtriebe behandelt werden ſollen, mit nur 2 pCt. zu rechnen, hier können 3—4 PCt. am Platze ſein, während es umgekehrt gerade jo unrichtig wäre bei Er— mittelung der Beſtandskoſtenwerte für 120 jährige Umtriebe durchaus 3—4 pCt. zu Grunde zu legen.

Die Länge des Verzinſungszeitraums muß hier vorzugs— weiſe maßgebend ſein.

Auch die Anleitung zur Waldwertberechnung, im Auftrage des Finanz— Miniſteriums verfaßt vom Königl. Preuß. Miniſterialforſtbüreau (Berlin 1866) ſpricht für unſere Auffaſſung, indem ſie Seite 3 ſagt:

„Je länger ein Zeitraum iſt, für welchen ein Kapital, ohne Unter- brechung und ohne daß die für die mit der Wiederanlegung des Ka— pitals und der Zinſen verbundenen Mühen, Koſten, Zeitverluſte und zeit— weiſe Zinſenausfälle eintreten, werbend ſicher angelegt wird, um ſo geringer kann der Zinsfuß ſein. Es würde daher dieſer Zinsfuß für Diskontierungen auf kurze Zeiträume höher anzunehmen ſein, als für längere Zeiträume.“

Die Königlich Preußiſche Inſtruktion ſchließt in der That Seite 7

80 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.

die Rechnung mit verſchiedenen Zinsfüßen keineswegs aus, indem ſie 3. B. für Umtriebszeiten von:

30-40 Jahren 3 ¼ pCt. Zinſeszinſen

26— 33 " 3 "

15—19 4 1 5 10—14 U au U U 6— 9 " 4 2 " un 4215 " 5

anzuwenden vorſchreibt, wobei jedoch zu berückſichtigen bleibt, daß in— zwiſchen der Zinsfuß um ½ 1 PCt. geſunken iſt. Nur hätte dieſe Inſtruktion dann konſequenter Weiſe fortfahren, d. h. für höhere als 40 jährige Umtriebe verhältnismäßig niedrigere Zinsfüße geſtatten ſollen.

Die Anhänger der Bodenreinertragstheorie verdienen daher den Vorwurf, daß ſie den ſoeben behandelten, ſo unge— gemein wichtigen Zinsbeſtimmungsgrund ſeither gänzlich un— beachtet ließen.

4. In der Waldwertberechnung kann aber auch ein niedrigerer Zinsfuß noch deshalb angenommen werden, weil die in der Wald wirtſchaft niedergelegten fixen Kapitalien (Waldboden und in gewiſſem Sinne der normale Vorrat) namentlich in noch wenig aufgeſchloſſenen Landesteilen im Laufe der Zeit noch eine Extrarente in Ausſicht ſtellen.

Hiermit ſoll geſagt werden, daß man, im Falle ſteigende Einnahmen in Zukunft zu erwarten find, ganz gut die Waldwirtſchaft auf einen niedrigeren Zinsfuß baſieren kann, weil ſich die in derſelben niedergelegten Kapitalien dann thatſächlich doch höher rentieren. Denn weiß man, daß ein zu 3 pCt. Zinſeszinſen angelegtes Geldkapital ſich in 24 Jahren ver⸗ doppelt, die reinen Einnahmen eines Waldes aber in derſelben Zeit auf die dreifache Summe anwachſen, ſo folgt aus jeder Zinſeszinstabelle, daß in dieſem Falle die Verzinſung im Walde nicht 3, ſondern pCt. beträgt. So lange alſo Preisſteigerungen der Forſtprodukte noch zu erwarten ſind, kann man die Wirtſchaft mit einem kleineren Zinsfuß kalkulieren und trotzdem eine höhere Verzinſung erzielen. Solche Preis— ſteigerungen ergeben ſich, indem infolge größerer Bedürfniſſe noch weniger aufgeſchloſſene Waldteile zugänglich gemacht werden. Die zum Markte günſtiger liegenden Reviere liefern dementſprechend höhere Preiſe.

Vermehrte Holzeinnahmen können ſich aber auch, ohne vermehrten

a

Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 81

Holzeinſchlag und ohne Preiserhöhung, ſchon dadurch ergeben, daß das Nutzholz, welches höher bezahlt wird, gegenüber von Brennholz mehr geſucht wird, d. h. eine Steigerung des Nutzholzprozentes eintritt. Reviere mit einem noch kleinen Nutzholzprozente (Bayern, Heſſen, Preußen) haben daher, unter ſonſt gleichen Verhältniſſen, bezüg— lich ſteigender Einnahmen noch eine größere Zukunft, als Länder, in welchen eine Steigerung des Nutzholzprozentes kaum mehr möglich iſt (Sachſen). Es iſt daher auch dieſer Umſtand bei Wahl des Zinsfußes wohl zu berückſichtigen.

So machte z. B. Profeſſor Exner in Wien in einem „Vortrage über die Induſtrie des Böhmerwaldes, Wien 1872“ folgende intereſſante Mit- teilung: „Holz und Wald waren vor 100 Jahren an Böhmens Grenzen wertlos. Zur Zeit der Joſephiniſchen Kataſtralaufnahme des Böhmer— waldes ſollten die weniger zugänglichen Waldgebiete einfach als „herren— los“ erklärt werden. Fürſt Johann Nepomuk Schwarzenberg entſchloß ſich jedoch, ſie zu übernehmen (natürlich gegen Entrichtung der damals gewiß ſehr niedrigen Grundſteuer). Dieſe Waldflächen gaben anfänglich fait nur durch die „Wildbahn“ ein Erträgnis.“ . „Im Jahre 1753 bezahlten die Glashütten in Winterberg (Böhmen) 10—30 fl. jährlich „Brandgeld“, wofür ſie ohne weitere Beſchränkung ihren Holz— bedarf aus den umliegenden Waldungen decken durften. ..“

Jetzt tragen die dortigen Waldungen jährlich Hunderttauſende und das Waldkapital des Fürſten repräſentiert viele Millionen. Wer wollte und könnte behaupten, dieſer Beſitz hätte das in denſelben geſteckte Ka— pital nicht ausgezeichnet verzinſt?

Deshalb verkaufen ſolide Waldbeſitzer auch ſelten ihre Waldungen in der Abſicht, aus dem Kaufpreiſe künftig höhere Zinſen zu beziehen, weil ſie recht gut wiſſen, daß das beliebig nicht vermehrbare Boden— und Holzkapital, abgeſehen von vorübergehenden Störungen, noch im Werte ſteigen kann, daß ferner größere Geldmengen leicht durch die Finger rinnen, während im Walde niedergelegte und nicht jeder Zeit kündbare und darum nicht jeder Verſuchung ausgeſetzte Kapitalien zwar „trägen Geſellen“ (ein Preßler'ſcher Ausdruck) gleichen können und nach Schäffle's Anſicht gleichen müſſen, aber gerade deshalb auch weit weniger der Gefahr ausgeſetzt ſind, halsbrecheriſchen Unternehmungen zu dienen, bei welchen Kapital und Zinſen verloren gehen können.

Bereits 18725), habe ich mich daher auch ſchon bezüglich der damals laut gewordenen Klagen über ſchlechte Verzinſung der im Walde ruhenden Kapitalien u. A. wie folgt ausgeſprochen: „Man laſſe ſich doch durch die gegenwärtigen hohen Zinsfüße nicht täuſchen. Die glücklich beendigten Kriege (1866 und 1870—71), neue Geldzufuhren, das zurückgekehrte Ver-

) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, Seite 302. Baur, Waldwertberechnung. 6

82 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.

trauen in der Geſchäftswelt, die Erweiterung des Eiſenbahnnetzes, der geſtiegene Kredit u. ſ. w. haben plötzlich den Unternehmungsgeiſt in einer unnatürlichen Weiſe geſteigert, das Kapital iſt dadurch momentan teuer geworden. Das wird auch wieder anders werden. Vor einem und noch mehr vor zwei Jahrhunderten war der Zinsfuß höher als gegenwärtig, nach weiteren Jahrhunderten wird er noch mehr geſunken ſein. ..“ In der That iſt der Zinsfuß in den letzten Jahren bereits um / 1 pCt. geſunken und wird wohl noch mehr fallen. Wir erblicken darin einen weiteren Beweis für die Gefährlichkeit der Gründung der Waldwirtſchaft auf einen feſt angenommenen, aber trotz⸗ dem wechſelnden Zins fuß.

5. Ein weiterer Grund für die Annahme eines niedrigen Zinsfußes in der Waldwertberechnung dürfte darin liegen, daß die im Walde angelegten Kapitalien weniger Verluſten und Gefahren ausgeſetzt ſind, als Geldkapitalien. b

Die Anſichten über dieſen Punkt gehen allerdings auseinander, in— dem manche Schriftſteller die Sicherheit der Kapitalanlage im Walde, wegen der Gefahren durch Windwurf, Schneedruck, Inſektenbeſchädigungen, leugnen. Auf der anderen Seite wird dieſelbe aber z. B. von Th. Hartig, Burckhardt, Judeich und in neuerer Zeit auch von G. Heyer aner— kannt.

Burckhardt ſagt in ſeinem „Waldwert 1860“ Seite 95:

„Mit dem geringſten Zinsfuß begnügt man ſich bei Geldkapitalien, mit welchen Grund und Boden erworben wird. Vornehmlich iſt es die Sicherheit des Waldbeſitzes, welche zu einem billigen Zinsfuß bei der Kapitaliſierung der Reinerträge berechtigt.“

Th. Hartig jagt (Allg. Forſt- und Jagd-Zeitung 1855 Seite 86):

„Die Sicherheit der Einnahmen aus dem Waldvermögen iſt eine ſehr große, vielleicht die größte, die es überhaupt giebt.“

Judeich (Forſteinrichtung 1880 Seite 66):

„Die Sicherheit der forſtlichen Kapitalanlage iſt eine ſehr große.“

G. Heyer (Waldwertberechnung 1883 Seite 7):

„Für Waldwertberechnungen iſt ein geringerer Zinsfuß anzuwenden, als derjenige, zu welchem Geldkapitalien ausgeliehen werden, wegen der verhältnismäßigen Sicherheit der Kapitalanlage im Walde.“

In der I. und II. Auflage ſeiner Waldwertberechnung war G. Heyer noch anderer Anſicht, indem er ſich wegen der Elementarereigniſſe für höhere Zinsfüße ausſprach. Offenbar wurden neuere Schriftſteller zu dem oben ausgeſprochenen Urteile durch den Umſtand gedrängt, daß bei Zugrundelegung des von Preßler empfohlenen landesüblichen Zinsfußes in der Waldwertberechnung man zu unbrauchbaren Reſultaten gelangte.

Endlich ſei noch bemerkt, daß bei größeren Privatwaldbeſitzern der Wald ſchon deshalb in hohen Ehren ſteht, weil er ihnen die dauernde

Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 83

Ausübung der Jagd ſichert, weil ſich an ihn die Wahlfähigkeit zu manchen öffentlichen Amtern knüpft, weil er ſich zur Gründung von Fideikommiſſen eignet und weil die Verwaltung von Wald für den Beſitzer weniger aufregend und geiſtig angreifend iſt, als die Leitung eines Fabrikbetriebes.

IV. Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. $ 17.

Neben den unter III ($ 16) behandelten Beſtimmungsgründen für den forſtlichen Zinsfuß hat man noch eine Reihe anderer aufgeſtellt, deren Richtigkeit wir aber beſtreiten. Es gehören hierher:

1. Die Forderung, die Waldungen wären je nach dem Beſitzſtande mit einem Wirtſchaftszinsfuß von 3—5 pCt. ein- zurichten, wenn der Waldbeſitzer keine Verluſtwirtſchaft treiben wolle.“)

Abgeſehen davon, daß dieſer Satz in dieſer allgemeinen Aufſtellung gegen die Lehren der Volkswirtſchaft verſtößt, jo haben wir bereits nach— gewieſen, daß es ſich in der Waldwertsberechnung überhaupt um keinen unverrückbar feſtſtehenden Zinsfuß handeln kann, ſondern daß derſelbe, je nach der Art des Kapitals, nach der Länge des Verzinſungszeitraumes, dem künftigen Aufſchwung der Forſtwirtſchaft u. ſ. w., ein veränderlicher iſt, ſo daß man in vielen Rechnungen mit mehreren Zinsfüßen zu operieren hat.

Übrigens handelt es ſich, wie bereits angedeutet, in der Volkswirt⸗ ſchaft weniger um eine höchſte Verzinſung aller Kapitalien, ſondern in erſter Linie um die nachhaltige Befriedigung der unentbehrlichen Bedürf- niſſe ſittlicher Menſchen.

Die wirtſchaftliche Thätigkeit, welche ſich mit der Beſchaffung und Verwendung materieller Mittel für die menſchlichen Bedürfniſſe zu be⸗ ſchäftigen hat, wird von den Nationalökonomen in ausführlicher Weiſe behandelt und die Gründe, welche die Menſchen zur wirtſchaftlichen Thätigkeit bewegen, d. h. „die wirtſchaftlichen Triebfedern“, können ſehr verſchieden ſein. Es war und iſt in dieſer Beziehung Streit, Unklarheit und Irrtum vorhanden. Adam Smith und ſeine Anhänger waren der Anſicht, daß nur der eigene Vorteil den Menſchen zur wirtſchaftlichen

) Preßler, Der rationelle Waldwert 1859. 6 *

84 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß.

Thätigkeit beſtimme, daß Eigennutz, die individuelle Selbſtſucht die einzige wirtſchaftliche Triebfeder ſei. Das war das Dogma des Smithianismus, dem ſich Preßler in ſeinem rationellen Waldwirt noch zu einer Zeit anſchloß, in welcher ſich in Deutſchland kein namhafter Nationalökonom mehr zu demſelben bekannte. Die Mancheſterpartei ging ja bekanntlich ſo weit, den Egoismus als die einzig berechtigte wirtſchaftliche Triebfeder hinzuſtellen und zu erklären, aus der freieſten, ungebundenſten Wirkſamkeit desſelben würden die beſten volkswirtſchaft⸗ lichen Zuſtände hervorgehen.

Wir wollen gern zugeben, daß der Egoismus, der Trieb der Selbſt— erhaltung wirtſchaftlich und ſelbſt ſittlich berechtigt iſt, denn er führt zu wirtſchaftlicher Selbſtſtändigkeit, zu Fleiß und Sparſamkeit, aber er darf nicht im Widerſpruche mit der Menſchenliebe, dem Gemeinſinne und den ſittlichen Geboten ſtehen, er darf nicht unter Anwendung unmoraliſcher Mittel in Eigennutz ausarten und muß daher durch Beſchränkung der individuellen Freiheit gezügelt und durch Stärkung ſittlicher Motive zum Wohle der Geſamtheit geregelt werden; denn die Volks wirtſchaft hat auch eine hohe immaterielle, ethiſche und kulturelle Be- deutung.

„Die Produktion (ſagt Schönberg in ſeiner politiſchen Okonomie 1882) iſt in der Volkswirtſchaft nicht Selbſtzweck, ſondern nur Mittel zu einem anderen, einem ſittlichen Zweck und für die Beurteilung des ſitt⸗ lichen Werts einer Volkswirtſchaft, und dieſer iſt im Grunde der einzige, um deſſentwillen die Volkswirtſchaft exiſtiert kommt es, wenn auch die Konſumtion naturgemäß durch den Zuſtand der Produktion be— dingt wird, und die Förderung dieſer ſtets eine der wichtigſten praktiſchen Aufgaben bleibt, doch in erſter Linie nicht auf den Zuſtand de : Produk⸗ tion, ſondern auf den Zuſtand der Verteilung und der Konſumtion der Güter und der durch dieſe bedingten perſönlichen Lebenslage der Volks⸗ mitglieder an.“

Solche Worte hervorragender Nationalökonomen mögen ſich die forſtlichen Mancheſtermänner merken, welche das Wohl der Waldbe— ſitzer und des Volkes nur nach der Höhe des Prozentes beurteilt haben wollen.

Bei den vielen Eigentümlichkeiten, welche die Waldwirtſchaft bietet, iſt es überhaupt ganz unſtatthaft, das forſtliche Betriebskapital (Holz⸗ vorrat) auf ein ſolches Minimum zu reduzieren, wie es bei der von Preßler u. A. anfänglich verlangten hohen Verzinſung notwendig ein—

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Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 85

treten müßte. So wie ein Mann, der nur von der Hand in den Mund leben muß, in die größte Bedrängnis kommt, wenn die Quellen einmal nicht mehr fließen, ſo müſſen die Bewohner des Staates in bezug auf ihren Holzbedarf in Verlegenheit kommen, wenn bei Verminderung des ſtockenden Holzvorrats auf ein Minimum, d. h. bei fehlender Reſerve, der Holzmangel infolge von mißglückten Kulturen, Stürmen, Schnee— druck, Inſektenbeſchädigungen und ſonſtigen, nicht vorauszuſehenden Ur— ſachen einmal ein größerer werden ſollte. Man möge dabei auch nicht überſehen, daß die Holz einführenden Länder, welche wenig oder nichts für die Forſtkultur thun, mit der Zeit in die Lage kommen werden, von Deutſchland Holz zu beziehen.

Ganz unſtatthaft erſcheint es aber, wenn es ſich um eine dauernde Begründung der Forſtwirtſchaft handelt, dieſelbe, wie geſchehen, von dem jeweiligen Schuldenzuſtande des Staates abhängig zu machen, indem man behauptet, es laſſe ſich eine auf 2 3 pCt. eingerichtete Forſtwirtſchaft nicht mehr rechtfertigen, wenn der Staat Leihkapitalien mit 4 5 PCt. verzinſen müſſe. Die Nichtigkeit dieſes Einwandes geht aus den be— ſprochenen Beſtimmungsgründen für den forſtlichen Zinsfuß hervor. Übrigens kann der Wald doch nicht zum Sündenbock der Schuldenlaſten der Staaten gemacht werden. Wenn der Staat z. B. für den Bau einer Eiſenbahn Geld um 5 PCt. aufnimmt (in der Waldwirtſchaft kommen keine ſolche Anleihen vor) und die Bahn wirft ſpäter nur 2 pCt. ab, ſo kann man dafür doch nicht den Wald verantwortlich machen und verlangen, daß er das Defizit decke! Wohin würde es über— haupt führen, wenn die mißlungenen Finanzoperationen des einen Departe— ments Deckung durch andere finden könnten. Wären damit nicht leicht— ſinnigen Spekulationen und Geldaufnahmen die Thüren geöffnet? Es erſcheint daher ganz ungerechtfertigt, ſchlechte Finanzgebahrung durch Niederſchlagen des Waldes zu decken, iſt derſelbe doch ein Gemeingut für Alle, namentlich auch der weniger begünſtigten ärmeren Volks- klaſſe.

Daß auch im Volke dieſe Auffaſſung wurzelt, dürfte ſchon daraus folgen, daß die Landesvertretungen verſchiedener Staaten ſchon wieder— holt darauf hingewieſen haben, die Waldungen des Staates würden zu finanziell und zu wenig im Intereſſe der Geſamtheit bewirtſchaftet.

Dazu kommt noch, daß die Zinsfüße in verſchiedenen Staaten, 3. B. in Deutſchland und Oſterreich, nicht dieſelben find, während die Betriebskoſten nur verhältnismäßig geringe Differenzen zeigen. Dies

86 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß.

würde, wollte man den Preßler'ſchen Forderungen folgen, zu dem Reſultat führen, daß es in Oſterreich, wegen des dortigen höheren Zinsfußes, in den noch weniger aufgeſchloſſenen Landesteilen oder mit ſchlechten Bonitäten ausgeſtatteten Revieren, zweckmäßiger ſei die Forſt⸗ wirtſchaft ganz aufzugeben, weil ſich nach der Lehre vom Boden— erwartungswert lauter negative Bodenwerte ergeben würden. Eine auf einem fortwährend wechſelndem Zinsfuß gegründete Forſtwirtſchaft, gleicht daher dem bewegten Meere, in welchem das Schiff bald von den Wogen in die Höhe gehoben, bald wieder in die Tiefe geſchleudert wird. Die Waldwirtſchaft iſt aber gegen Ebbe und Sturmfluten am allerempfindlichſten.

2. Die Anſicht,“) man könne von den Waldungen dieſelbe Verzinſung, wie von Rentenanſtalten und Sparkaſſen ver—

langen, iſt in dieſer allgemeinen Faſſung unbegründet. Wir

haben dieſen Punkt unter III 3 ($ 16) bereits ausführlich beſprochen und brauchen daher auf denſelben hier nicht nochmals zurückzukommen.

3. Die Lehre, mit wachſender Umtriebszeit, wegen der ſteigenden Unſicherheit im Bezuge des Waldertrages, mit größerem Zinsfuß zu rechnen, iſt unbegründet und praktiſch unausführbar, weil Niemand im Stande iſt anzugeben, um wie viele Prozentteile dieſe Erhöhung ſucceſſive vorge— nommen werden müßte.

G. Heyer ſprach ſich z. B. in ſeiner Waldwertberechnung (1. Aufl. 1865 S. 7 und 2. Aufl. 1876 S. 8) über dieſen Punkt wie folgt aus: „Mit der Länge der Umtriebszeit nimmt wenn auch nicht in direktem Verhältniſſe die Unſicherheit im Bezuge des Waldertrags zu, weil viele Elementarereigniſſe, wie Windwurf, Inſektenfraß u. ſ. w. vorzugs⸗ weiſe den älteren Beſtänden gefährlich werden. Deshalb hat man für hohe Umtriebszeiten einen größeren Zinsfuß anzu— nehmen.“ Um welchen Betrag aber der Zinsfuß mit wachſender Umtriebszeit erhöht werden ſoll, wird nicht angegeben.

Fach unſerer Anſicht hat man in dieſer Frage viel zu viel theoretiſiert, ohne der Praxis damit zu nutzen. Faßt man die Sache praktiſch auf und erinnert ſich namentlich an den Einfluß langer Verzinſungszeiträume in der Forſtwirtſchaft auf den Zinsfuß, ſo

) M. R. Preßler, Der rationelle Waldwert 1859.

„—

Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 87

gelangt man zu der gegenteiligen Anſchauung. Wir haben uns daher auch bereits 1869 *) über dieſen Punkt u. A. wie folgt ausgeſprochen:

„Es wird noch gelehrt, daß mit der Umtriebszeit die Unſicherheit im Bezuge des Waldertrags zunehme, weil viele Elementarereigniſſe (Wind, Inſekten, Feuer u. ſ. w.) vorzugsweiſe den älteren Beſtänden gefährlich würden, und man müſſe deshalb für hohe Umtriebszeiten höhere Zinsfüße annehmen, um geringere gegenwärtige Werte zu erhalten. Wir ſind hier entgegengeſetzter Anſicht, und verlangen aus anderen Gründen weit eher, bei Zugrundelegung von Zinſeszinſen, eine Verminderung des Zinsfußes mit ſteigenden Umtriebszeiten.“

„Die Gefahren, denen ältere Beſtände unterworfen ſein ſollen, wer— den jedenfalls oft überſchätzt und der Einfluß der Erhöhung des Zins— fußes, wenn auch nur um ½—1 pCt., auf die Verminderung der Boden— werte u. ſ. w. in der Regel unterſchätzt. Jedenfalls gilt Erſteres von der Feuer⸗ und Inſektengefahr, welche ſogar in jüngeren Beſtänden oft größer als in älteren iſt. Daß Sturmgefahr in älteren Beſtänden häufiger eintritt als in jüngeren, iſt leider richtig, dagegen wird über— ſehen, daß älteres vom Winde geworfenes Holz ja nicht verloren iſt, ſondern meiſt ohne namhaften Verluſt abgeſetzt werden kann, wenn nicht gerade außerordentlich große Maſſen geworfen werden (wie z. B. im Oktober 1870).

„Wie viel die Vermehrung des Zinsfußes um ½—1 pCt. aus⸗ macht, lehrt jede Zinſeszinſentabelle. So wächſt z. B. eine einmalige Ausgabe von 1 Mk. an:

in 120 Jahren bei pCt. auf 19,4 Mk. nn U U 3 %, " 34,7 " nn U " —3½ " " 62,1 U

Desgleichen wächſt eine Jahresrente von 1 Mk. an:

in 120 Jahren bei pCt. auf 734,3 Mk. 5 5 A 5 e 5 2 RN 5 1

Je nachdem man alſo im vorliegenden Beiſpiele nur 1 pCt. mehr oder weniger annimmt, erhält man circa dreimal kleinere oder größere Reſultate.“

„Wird darum, wenn in einem Reviere von Tauſenden von Hektaren

„) F. Baur, „über die Berechnung der zu leiſtenden Entſchädigungen für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken 1869, Seite 28.

88 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß.

hin und wieder in einzelnen Beſtänden ein Brand eutſteht oder Beſchä— digungen durch Sturm und Inſekten vorkommen, dieſe Wertverminderung ſo hoch angeſchlagen werden dürfen, als der Einfluß, welcher infolge der Erhöhung des Zinsfußes auch nur um / oder ½ pCt. in ganzen Revieren auf die Reſultate der Wertberechnung ausgeübt wird? Dieſe Frage iſt entſchieden zu verneinen! . ..“

G. Heyer hat ſich daher auch veranlaßt geſehen in der 3. Auflage ſeiner Waldwertberechnung (1883) ſeine Anſichten in dieſer Frage wejent- lich zu ändern, indem er ſeinen übrigens von G. L. Hartig herrühren— den Lehrſatz, mit wachſender Umtriebszeit den Zinsfuß zu erhöhen, aufgab und ſich unſerer Anſchauung anſchloß. Insbeſondere bringt er jetzt zur Stütze unſerer Auffaſſung (Seite 8) folgendes ſtatiſtiſches Ma— terial:

„In den preußiſchen Staatsforſten gingen in den 13 Jahren 1868 bis 1880 die Holzbeſtände von 6948 ha durch Brand zu Grunde, alſo jährlich 534 ha). Da die geſamte zur Holzzucht benutzte Fläche der preußiſchen Staatswaldungen im Durchſchnitt jener Jahre ſich auf 2 373 000 ha ſtellte, jo kommt auf 4444 ha Waldfläche 1 ha Brandfläche.

Hierbei iſt noch zu beachten, daß es meiſt junge, alſo noch nicht hoch

im Werte ſtehenden Beſtände ſind, welche durch Feuer vernichtet zu wer— den pflegen.“

In den bayeriſchen Staatswaldungen betrug während der Jahre 1877-1881 die Brandfläche 317,5 ha, alſo pro Jahr 63,5 ha“). Da die bayeriſche produktive Staatswaldfläche 836 100 ha beträgt, ſo kommt alſo auf 13 167 ha Waldfläche 1 ha Brandfläche. Der geſamte Schaden

belief ſich auf 23 730 Mk., ſonach pro Jahr auf 4746 Mk. Die Rohein⸗

nahme für Holz betrug in den bayeriſchen Staatswaldungen im Jahre 1881 rund 22 400 000 Mk., ſo macht alſo der Wert des durch Feuer zer— ſtörten Materials / pCt. von der Roheinnahme aus.“

Auf Grund ſolcher Zahlen läßt ſich gewiß kein mit der Umtriebszeit ſteigernder Zinsfuß rechtfertigen, namentlich wenn man bedenkt, daß die durch Naturereigniſſe verminderte Maſſenproduktion ſchon ihren Aus- druck in den Ertragstafeln findet.

4. Der Lehre, den forſtlichen Zinsfuß auch von der Holz— art abhängig zu machen, kann nicht beigetreten werden.

G. L. Hartig war wohl der Erſte, welcher wegen der geringen Beſchädigungen, denen Laubhölzer ausgeſetzt ſeien, für dieſe einen ge— ringeren Zinsfuß forderte. Er drückt ſich hierüber in ſeiner Forſttaxation

) von Hagen, Die forſtlichen Verhältniſſe Preußens. 2. Auflage 1883. Seite 210.

*) Nach einer vom kgl. Miniſterialforſtbureau gefertigten umgeänderten Zu— ſammenſtellung.

Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß. 89

1813, S. 172, wie folgt aus: „Bei Nadelholzwaldungen iſt die Gefahr größer, als bei Laubwaldungen, weil erſtere durch Raupen, Käfer und Feuer mehr ruiniert werden können, als letztere. Wegen dieſer größeren Gefahr dürfte daher dem Käufer eines Nadelwaldes immer 1 pCt. mehr zuzubringen ſein, als dem Käufer eines Laubholzwaldes.“ Hierbei darf aber nicht überſehen werden, daß G. L. Hartig mit einfachen Zinſen rechnete und darum mit höheren Zinsfüßen operieren mußte.

Merkwürdigerweiſe war auch G. Heyer noch 1876 (Waldwert— berechnung 2. Aufl. S. 9) der G. L. Hartigſchen Anſicht von 1813, obgleich wir uns ſchon 1873 *) gegen dieſen Zinsbeſtimmungsgrund ausgeſprochen hatten. G. Heyer ſagte: „Nadelhölzer ſind den Be— ſchädigungen durch Feuer, Windwurf, Inſektenfraß, Schneebruch u. ſ. w. mehr ausgeſetzt als Laubhölzer. Deshalb ſollte für letztere ein ge— ringerer Zinsfuß angeſetzt werden.“ In der 3. Aufl. ſeiner Wald- wertberechnung wurde auch dieſer Punkt nicht mehr aufgenommen.

Später ließ G. L. Hartig (wie vorher Hoßfeld, Diana 1805, 3. Bd., S. 430) in ſeiner Forſtwiſſenſchaft nach ihrem ganzen Umfange (1832, S. 265) den Zinsfuß für verſchiedene Holzarten ungeändert, ver— minderte aber dafür, der Größe der Gefahr entſprechend, den Brutto— ertrag, betrachtete daher den Abzug als eine Art Aſſekuranz.

H. Burckhardt ſchloß ſich in ſeinem „Waldwert“ (1860, S. 36) dieſer letzteren Auffaſſung G. L. Hartigs an.

Auch hier weiſen wir darauf hin, daß die Unſicherheit im Bezuge künftiger Einnahmen ja ſchon in den bei Waldwertberechnungen in An— wendung kommenden Ertragstafeln und den ſpeziellen Beſtandsaufnahmen zum Ausdruck kommt. Iſt ein Beſtand infolge von Elementarereigniſſen durchlöchert, ſo liefert er natürlich entſprechend geringere Maſſen und ge— ringere auf die Gegenwart diskontierte Werte.

Wollte man auch noch die verſchieden großen Gefahren, welchen Laubhölzer gegenüber den Nadelhölzern ausgeſetzt ſind, im Zinsfuß aus— drücken, ſo wäre ſolches ſchon deshalb ſehr mißlich, weil, ſelbſt eine und dieſelbe Holzart vorausgeſetzt, Lage, Boden, Gebirgsformation u. ſ. w. wieder ſehr beträchtliche Unterſchiede bedingen. Wir äußerten uns daher auch bereits 1873“ ) über dieſe Frage wie folgt: „Auf manchen Lokali— täten wird z. B. die Kiefer kaum, auf anderen häufiger geworfen; an

) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 323. *) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 323.

90 Falſche Beſtimmungsgründe für den forſtl. Zinsfuß-

manchen Orten brennt es öfters, an andern kennt man Waldbrände nur dem Namen nach; in manchen Gegenden hat man fortwährend die größte Not mit Inſektenbeſchädigungen, in anderen Lagen find fie ganz unterge- ordneter Bedeutung. Der Holzart dürfte daher kaum ein Einfluß auf den Zinsfuß einzuräumen ſein, ſchon weil dieſer aus dem Zuſammen⸗ wirken ſehr verſchiedener Faktoren hervorgeht und man leicht durch all zu vieles Theoretiſieren den praktiſchen Standpunkt ver— lieren könnte. Nach einer Schablone läßt ſich der forſtliche Zinsfuß unmöglich für alle Fälle feſtſetzen.“

5. Aus ähnlichen Gründen iſt auch der Lehre entgegenzu— treten, daß für jüngere Beſtände ein höherer Zinsfuß ange- wendet werden müſſe, weil in denſelben die zu erwartenden künftigen Erträge nicht mit derſelben Sicherheit voraus be— ſtimmt werden könnten, als für ältere Bejtände*).

G. L. Hartig rechnete bei dem Ankauf einer Waldbenutzung, die der Waldbeſitzer erſt beziehen kann: N

in der 1. 20 jährigen Periode 6 PCt.

7 2. 5 1 6 ½ 7 77 3. n 7 5 2 [7] 4 2 77 7 7 N 5. 5 8 5 2 6. 5 5 8 n Wan 7. 7 1 9 [7 Les 8. 7 1 9 5 5

* 9 10

Es muß jedoch auch hier wieder darauf aufmerkſam gemacht werden, daß Hartig mit einfachen Zinſen rechnete.

Er würde bei Anwendung von Zinſeszinſen gewiß keine ſo enorme Steigerung des Zinsfußes für ſpäter eingehende Nutzungen betont haben; denn es iſt z. B. der gegenwärtige Wert einer einmaligen Einnahme von 100 Mk. bei nur 3, 4 oder 5 PCt. Zinſeszinſen folgender:

Die Einnahme von 100 Mk. eee Wert von 100 Mk. bei

erfolgt nach Jahren pCt. 4 pCt. 5 pCt. 40 36,7 20,8 14,2 60 16,9 9,5 5,3 80 9,4 4,3 2,0

*) Vergl. G. Heyer, Waldwertberechnung 1865, Seite 8 und G. L. Hartig, Forſttaxation 1813, Seite 174.

Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes. 91

Die Einnahme von 100 Mk. Gegenwärtiger Wert von 100 Mk bei 3 . 4 pCt.

erfolgt nach Jahren pCt pCt 5 pCt. 100 5,2 1,9 0,7 120 2,8 0,9 0,3 140 1,5 0,4 0,1 160 0,8 0,2 0,04

Aus dieſer Überſicht folgt, wie raſch die auf die Gegenwart disfon- tierten künftigen Einnahmen ſinken, ſelbſt wenn man nur mit 3—5 pCt. rechnet. Eine nach 200 Jahren beziehbare Einnahme von 10 000 Mk. beſitzt bei 5 pCt. jetzt nur einen Wert von 6 Mk.!

Wie würden ſich aber erſt die gegenwärtigen Werte mindern, wenn man nach G. L. Hartigs Vorſchlag den Zinsfuß mit jeder ſpäteren Periode auch noch ſteigerte. Verſchwindend kleine Größen, nicht mehr der Berückſichtigung wert, wären das Ergebnis. Die langen Zeiträume, mit welchen wir zu operieren haben, führen an und für ſich ſchon zu ſehr geringen gegenwärtigen Werten, es liegt wahrlich kein Grund vor, die— ſelben durch periodiſche Steigerung des Zinsfußes, praktiſch genommen, auf Null zu reduzieren. Glücklicherweiſe ſtanden derartige wenig durch— dachte Lehren ſeither mehr in Büchern und kamen in der Praxis der neueren Waldwertberechnung wohl nie in Anwendung.

V. Bis jetzt gemachte Vorſchläge zur Ermittelung des forſtlichen Zinsfußes. § 18.

Nachdem wir die Beſtimmungsgründe für die Höhe des Zinsfußes im allgemeinen, ſowie ſpeziell die richtigen und falſchen Beſtimmungs— gründe für den forſtlichen Zinsfuß beſprochen haben, ſind ſchließlich noch vier gemachte Vorſchläge zur Ermittelung des in der Forſtwirtſchaft an— zuwendenden Zinsfußes zu beleuchten, nämlich:

1. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes nach dem landesüblichen Zinsfuß.

Wie bereits erwähnt, verſteht Roſcher unter landesüblichem Zinsfuß „die mittlere Zinshöhe mühelos und ſicher verliehener Geld— kapitalien“. Derſelbe ändert ſich bekanntlich nach der wirtſchaftlichen und politiſchen Lage des Landes. Während er in den 1870er Jahren in Deutſchland zwiſchen 4 und 5 PCt. betrug, iſt er jetzt um ½ bis 1 pCt.

92 Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes.

geſunken. Hätte man alſo vor 10 Jahren den Wald mit einem Zins⸗ fuß von 4 pCt. eingerichtet und dementſprechend die Umtriebe erniedrigt und die älteren Holzvorräte beſeitigt, ſo müßten jetzt, bei geſunkenem Zinsfuß, die Umtriebe wieder erhöht werden. Das wäre ein umjtänd- liches und unter Umſtänden ſelbſt unausführbares Unternehmen, und man ſieht hieraus ſofort, daß auf einen gegebenen Zinsfuß gegründete Wirtſchaftsſyſteme fortwährenden Beunruhigungen ausgeſetzt ſind, welche leicht zum dauernden Nachteile, ja ſelbſt zum ſchließlichen Ruin des Waldes führen können.

Für den landesüblichen Zinsfuß ſprachen ſich namentlich H. Cotta, Ch. Hundeshagen und M. R. Preßler aus. Cotta ſagt (Waldwert⸗ berechnung 1818, Seite 33): „Da 5 pCt. der gewöhnliche Zinsfuß iſt, jo wird derſelbe überall zu Grunde gelegt, wo nicht ausdrücklich ein anderer Zinsfuß beſtimmt wird.“ Hundeshagen ſagt (Forſtencyklopädie, 2. Aufl., II. Abth., 1828, Seite 314): „In Wahrheit dürfte derjenige Zinsfuß der richtige ſein, für den man die betreffenden Kapitalien in baarem Betrage zu entlehnen und zu verleihen oder auch anderwärts zu benutzen im⸗ ſtande ſein würde.“

Preßler (der rationelle Waldwirt 1859) empfiehlt: für fiskaliſche Forſte pCt., für Korporations⸗ und größere Privatwaldungen 4 pCt. und bei kleineren ſpekulativen Waldungen pCt., welche Prozente je nach Umſtänden um ½ pCt. erhöht oder erniedrigt werden ſollen.

Wie man ſiehk, waren dieſen Schriftſtellern die in § 16 beſprochenen Beſtimmungsgründe für niedere Zinsfüße noch unbekannt, noch weniger waren ſie ſich über die Tragweite ihrer hohen Zinsforderung in der Forſt⸗ wirtſchaft und namentlich bei Berechnung des Boden- und Beſtands⸗ erwartungswerts, des Beſtandskoſtenwerts, ja ſelbſt des Waldrentierungs⸗ werts klar geworden.

Preßler ſah ſich daher auch ſchon bei der Verſammlung deutſcher Land- und Forſtwirte in Wien 1868, woſelbſt wir die Unhaltbarkeit der hohen Zinsfüße nachwieſen, veranlaßt die Erklärung abzugeben, es ge⸗ nügten ihm in Staatsforſten auch 2 ½ pCt.!

Es muß übrigens hier ausgeſprochen werden, daß ſchon Finanzrat Nördlinger in Stuttgart (Diana 1805, Seite 375) darauf hinwies, daß an den Staat, an Gemeinden und ſelbſt auf Grundbeſitz ausgeliehene Kapitalien nicht die gleiche Sicherheit gewährten, wie der Grundbeſitz ſelbſt, und daß man ſich mit einem um ſo niedrigeren Zinsfuße begnügen könne, je ſicherer die Kapitalanlage ſei. Von einem Boden könne der

Vorſchläge zur Ermittelung des foritl. Zinsfußes. 93

Ertrag einmal verloren gehen, aber nicht das Grundſtück ſelbſt. Da die Gefahren, welchen Grundſtücke ausgeſetzt ſeien, nicht überall dieſelben wären, jo könne man nicht von allen Grundſtücken gleiche Prozente fordern. Da weiter, nach Nördlinger, der Wald geringere Sicherheit als der landwirtſchaftliche Beſitz, aber größere wie ſichere Geldkapital— anlagen in Ausſicht ſtelle, ſo müſſe in der Forſtwirtſchaft ein zwiſchen dem landwirtſchaftlichen und landesüblichen Zinsfuß ſtehender angewendet werden.

G. Heyer hält ebenfalls den landesüblichen Zinsfuß ſür zu hoch, glaubt jedoch, daß die richtige Reduktion desſelben auf den forſtlichen mit großen Schwierigkeiten verbunden ſei, weil die Vorteile des Wald— beſitzes, gegenüber der Geldkapitalanlage, ſich ſchwer in präziſer Form ausdrücken ließen. Ziehe man bloß den Vorteil der Preisſteigerung in der Waldwirtſchaft in betracht (als wenn die landwirtſchaftlichen Pro— dukte nicht auch teurer werden könnten!) und nehme letztere durchſchnitt— lich zu 1 pCt. an (wie ſoll das in jedem einzelnen Falle nachgewieſen werden?), während der landesübliche Zinsfuß 4 pCt. betrage, ſo würde der forſtliche Zinsfuß ſich auf 4 13 pCt. ſtellen. Da jedoch G. Heyer einige wichtige Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß unberückſichtigt ließ, ſo konnte er ſelbſt in der 3. Auflage ſeiner Waldwertberechnung über dieſen Gegenſtand noch zu keiner vollen Klarheit gelangen.

Es iſt ja bekannt, daß reiche Leute gerne einen Teil ihrer Kapitalien in Wald und Waldboden anlegen. Wenn ſich derartige Kapitalanlagen vielleicht auch jetzt noch ſchlecht verzinſen, ſo rechnen ſie auf eine ſteigende Rente in Zukunft und überſehen dabei weiter nicht, daß Waldungen gegen äußere Gefahren, politiſche Umwälzungen, Überſchuldungen, Kon— kurſe u. ſ. w. doch einen gewiſſen Schutz gewähren.

Übrigens erhält man auch in der Forſtwirtſchaft in vielen Fällen (3. B. Niederwald) mit dem landesüblichen Zinsfuß 3 ½ bis 4 pCt. ganz brauchbare Reſultate, wenn man denſelben nur nach unſerem Vorſchlage mit dem wachſenden Verzinſungs— zeitraum kleiner werden läßt.

2. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes nach demjenigen der Landwirtſchaft.

Bezüglich des landwirtſchaftlichen Zinsfußes ſind die Anſichten viel

mehr geklärt. Da der land- und forſtwirtſchaftliche Betrieb wenigſtens

inſoweit übereinſtimmen, als beide den Boden bebauen, ſo glaubte man

94 Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes.

den landwirtſchaftlichen Zinsfuß auch für die Forſtwirtſchaft empfehlen zu können. Die Frage der Zuläſſigkeit dieſer Unterſtellung hängt davon ab, ob beide Betriebsweiſen gleiche Annehmlichkeiten und Vorteile, ſowie gleichen Grad der Sicherheit in ſich ſchließen, was aber ſehr ſchwer zu beurteilen iſt.

A) Was die Sicherheit der Kapitalanlage in Waldungen betrifft, ſo wurde hervorgehoben (G. Heyer, Waldwertberechnung, 1. Aufl. S. 10; 3. Aufl. S. 13), daß beim Walde der Zuwachs einer ganzen Reihe von Jahren (in maximo einer ganzen Umtriebszeit) zu Grunde gerichtet werden könne (z. B. durch Feuer), während beim Felde höchſtens der einjährige Zuwachs auf dem Spiele ſtehe.“

Hiergegen läßt ſich einwenden, daß dieſe Zuwachsverluſte im Walde, wie bereits nachgewieſen, verhältnismäßig ſelten eintreten und lange nicht von der Bedeutung ſind, als hier unterſtellt wird. Jedenfalls find landwirtſchaftliche Gewächſe gegen Trocknis, Hagelſchlag, Froſt, anhaltendes Regenwetter, namentlich in der Erntezeit, Krankheiten u. ſ. w. weit empfind⸗ licher, als die widerſtandsfähigeren Holzbeſtände. Und wenn bemerkt wird, daß bei landwirtſchaftlichen Gewächſen höchſtens der einjährige Ertrag auf dem Spiele ſtehe, jo iſt hierbei überſehen worden, daß 3. B. ein und derſelbe Holzbeſtand innerhalb einer Umtriebszeit wohl kaum mehrere Male durch Brand zerſtört wird, während Hagelbeſchädigungen, Ungunſt der Witterung u. ſ. w. ſich in demſelben Zeitraume bei land⸗ wirtſchaftlichen Gewächſen häufig wiederholen. Es giebt Fluren, die in Zwiſchenräumen von nur 3 bis 5 Jahren regelmäßig einmal verhagelt werden. Auch der wertvolle Viehſtand, die Betriebsgebäude, welche in der Forſtwirtſchaft faſt ganz fehlen, ſind großen Gefahren ausgeſetzt, was ſchon daraus folgt, daß man in der Landwirtſchaft Verſicherungsanſtalten der verſchiedenſten Art längſt beſitzt, während dieſelben, wegen Mangel an Bedürfnis, in der Forſtwirtſchaft kaum mehr als dem Namen nach bekannt ſind.

B) Als Vorzug der Waldwirtſchaft wird von G. Heyer a. a. O. hervorgehoben, daß der Wald, wenn er einmal zum jährlichen Betriebe eingerichtet ſei, gleiche Erträge liefere, während die Größe der land— wirtſchaftlichen Ernte von Jahr zu Jahr wechſele und oft ſehr bedeutenden Schwankungen unterliege.

Hiergegen läßt ſich einwenden, daß auch bei dem nachhaltigen Betriebe in der Forſtwirtſchaft die Jahreserträge großen Schwankungen unterliegen. Dieſelben werden veranlaßt durch Schnee- und Windbrüche,

Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes. 95

Heranziehung verſchiedenwertiger Beſtände zur Fällung und namentlich durch die Schwankungen in den Holzpreifen.

Wenn weiter die Anſicht vertreten wird, die Forſtwirtſchaft habe den Vorzug, daß ſie ein weniger zahlreiches Betriebsperſonal beanſpruche und weniger Mühe als die Landwirtſchaft verurſache, ſo mag das vielleicht für die Großgrundbeſitzer manche Annehmlichkeiten haben. Es iſt jedoch als eine entſchiedene Schattenſeite der Waldwirtſchaft hervorzuheben, daß ſich dieſelbe weniger für den Kleinbetrieb eignet. Landwirtſchaftliche Grundſtücke werden gerade deshalb in der Nähe bevölkerter Orte ſo teuer bezahlt, weil ſie dem kleinen Gewerbsmann und dem kleinen Bauer Gelegenheit bieten, ſeine eigene Arbeitskraft zu verwerten, welche ſonſt unbenutzt bleiben müßte.

C) Zum Nachteile der Forſtwirtſchaft hat man angeführt:

a) Daß neu begründete oder junge Holzbeſtände eine Reihe von Jahren keine oder nur geringe Erträge abwürfen. Für den ausſetzenden Betrieb, alſo die Ausnahme, iſt dieſer Ein— wand richtig, für den nachhaltigen Betrieb iſt er bedeutungslos.

b) Daß die Waldungen für den Beſitzer ein ſchlechtes Pacht— objekt ſeien. Es läßt ſich dieſe Anſicht nicht beſtreiten, doch darf man hierbei nicht überſehen, daß die wenigſten Waldbeſitzer Pächter ſuchen, ſondern es zweckmäßiger finden, ihre Waldungen durch eigenes geſchultes Forſtperſonal verwalten zu laſſen, mit welchem ſie offenbar weniger Verdrießlichkeiten haben dürften, als mit auf ihren eigenen Vorteil ſehenden Waldpächtern.

e) Daß ſich künftige Walderträge ſchwer voraus beſtimmen ließen, während ſich die durchſchnittlichen Reinerträge der Landwirt— ſchaft aus den Wirtſchaftsbüchern erſehen ließen oder ortsbekannt ſeien. (G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl. 1883, S. 12.) Dieſer Einwand hat für den ausſetzenden Betrieb ſeine Richtig— keit, nicht aber für den die Regel bildenden nachhaltigen Betrieb. Bei letzterem laſſen ſich die jährlichen Waldreinerträge aus den Wirtſchaftsbüchern gerade ſo genau wie beim landwirtſchaftlichen Betriebe entnehmen. Übrigens muß wiederholt werden, daß es ungemein ſchwierig iſt, bezüglich der Wahl des Zinsfußes, die Licht⸗ und Schattenſeiten der Land- und Forſtwirtſchaft gegen⸗ einander abzuwägen, weil bald die Landwirtſchaft, bald die Forſtwirtſchaft einen Aufſchwung nimmt, viel zu viele Faktoren auf beide Betriebsweiſen einwirken und auch die Getreide- und

96 Vorſchläge zur Ermittelung des forſtl. Zinsfußes.

Holzzollpolitik einen nicht zu unterſchätzenden Einfluß auf die Rentabilität derſelben ausübt.

Soviel ſcheint übrigens feſtzuſtehen, daß im Augenblick ſich wieder ein größeres Streben bemerklich macht, landwirtſchaftliche Gründe mit ſchlechtem Boden und Klima oder ungünſtiger Lage zum Verkehr wieder in Wald umzuwandeln; d. h. der Waldwirtſchaft den Vorzug vor der Landwirtſchaft einzuräumen. Ebenſo läßt ſich umgekehrt nicht leugnen, daß in fruchtbaren Landſtrichen, mit reichlichem Kleingewerbe und bäuer— lichem Beſitze die Preiſe der Grundſtücke fortwährend ſo hoch ſtehen, daß man einen ſehr mäßigen Zinsfuß (1¼ —2 ½ pCt.) annehmen muß, um aus der reinen Jahreseinnahme (Bodenrente) den gegendüblichen Kapital- wert von Ackern, Wieſen und dergleichen zu finden. Endlich iſt es eine bekannte Thatſache, daß deutſche Staatsgüter ſelten höher wie bis 2 pCt. rentieren, obgleich ſie an den Verkehrswegen liegen und oft trefflichen Boden beſitzen. Es wäre jedoch aus den entwickelten Grün⸗ den nicht angezeigt, den landwirtſchaftlichen Zinsfuß, der gegenwärtig in Deutſchland zwiſchen 2 und 3 pCt. ſtehen mag, direkt auf die Forſtwirt⸗ ſchaft zu übertragen, obgleich derſelbe bei Beurteilung des forſtlichen Zinsfußes Berückſichtigung verdient.

Hinſichtlich der Wahl des Zinsfußes beſtehen überhaupt zwiſchen dem land- und forſtwirtſchaftlichen Betriebe wenig Beziehungen und die Annahme, in der Landwirtſchaft würde überhaupt nur mit einem Zins⸗ fuße gerechnet, wäre eine ganz irrige. Je nach der Art des Kapitals, was in der Landwirtſchaft werbend angelegt wird, iſt auch der Zins— fuß ein ganz verſchiedener, er kann z. B. bei der Amortiſierung land⸗ wirtſchaftlicher Maſchinen 10—15 pCt. betragen, ein Fall, der in der Forſtwirtſchaft kaum vorkommt. Bei Berechnung des Wertes größerer landwirtſchaftlicher Güter kommen nämlich ganz andere Grundſätze und andere Zinsfüße als bei Waldwertberechnungen in Anwendung und nur da, wo es ſich um die Berechnung des Wertes eines einzelnen Grundſtückes aus deſſen Reinertrag, alſo um den Rentierungswert han⸗ delt, könnte es ſich fragen, ob der hier oft nur 1½—2 ½ pCt. betragende Zinsfuß nicht auch in der Forſtwirtſchaft in der Lehre des Wald— rentierungswerts Anwendung finden dürfte. Prolongierungen oder Diskontierungen von Werten, welche ſich auf Zeiträume von 100 und mehr Jahre erſtrecken, kommen in der Landwirtſchaft überhaupt nicht vor und deshalb können ſich auch die Beſtimmungsgründe für den

Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 97

anzuwendenden Zinsfuß in der Land- und Forſtwirtſchaft nicht überall decken.

3. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes aus Waldrein— ertrag und Waldrentierungswert.

Die Methode beſteht darin, daß man aus dem ermittelten durch— ſchnittlich jährlichen Reinertrag r eines Waldes und dem aus deſſen Verkauf bekannt gewordenen Werte K, das unbekannte Prozent nach der K x 100.

Wäre z. B. der aus den Erträgen der letzten Jahre ermittelte durch— ſchnittliche jährliche Reinertrag eines Waldes, welcher für 1 333 320 Mk. verkauft wurde, 40 000 Mk., jo würde dieſem Verkaufe ein Zinsfuß von

v K 100 = 1885820 100 1883380 > 3 vet zu Grunde gelegt worden ſein.

G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl. 1883, S. 15) knüpft an die Anwendbarkeit dieſer Methode folgende Bedingungen:

1. daß der Ertrag des verkauften Waldes genau bekannt, alſo

nicht etwa durch eine bloße Schätzung erhoben war;

daß der Wald wenigſtens annähernd im Normalzuſtande für den jährlichen Betrieb ſich befand, insbeſondere kein beträchtliches Vorratsplus oder Defizit enthielt;

3. daß keine Liebhaberpreiſe gezahlt wurden und daß eine hin— reichende Zahl von Käufern konkurrierte, weil ſonſt der Wald von dem bedürftigen Verkäufer unter dem wahren Werte hätte losgeſchlagen werden müſſen.

Gegen dieſe theoretiſch richtigen Vorbehalte iſt folgendes einzuwen— den: Wer aus bekannt gewordenen Waldverkäufen und den zugehörigen Waldrenten den forſtlichen Zinsfuß ableiten will, wird in der Regel nicht in der Lage ſein, die von G. Heyer geſtellten drei Bedingungen auf ihr Vorhandenſein zu prüfen. Denn wie ſoll man feſtſtellen, wenn z. B. aus Polen ein Waldverkauf bekannt wird, ob daſelbſt die genannten drei Bedingungen vorhanden waren. Man müßte gerade an Ort und Stelle reiſen und daſelbſt den Thatbeſtand erheben, was jedenfalls ſehr koſt— ſpielig wäre und vom Beſitzer des Waldes vielleicht nicht einmal ge— ſtattet würde.

Dabei iſt noch weiter zu bemerken, daß ſich Waldkäufe und Wald⸗ verkäufe in der Regel auf Inſtruktionen ſtützen, in welchen der in Anwen—

Baur, Waldwertberechnung. 7

Formel K: r = 100: p beſtimmt. Es iſt nämlich p =

1

98 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.

dung zu bringende Zinsfuß vorgeſchrieben iſt. Man würde in dieſem Falle durch das genannte Verfahren auf Umwegen durch Rechnung nur erfahren, was man direkt aus der betreffenden Inſtruktion für Waldwertberechnung hätte wiſſen können. Wird nämlich K aus a berechnet, dann iſt: r ER 100 . p=K * 100 = r 100 = p; d. h. man erhält immer das bei P

jedem einzelnen Waldverkaufe der Rechnung unterſtellte Prozent, welches man auch ohne Rechnung hätte wiſſen oder erfahren können.

Auch wenn G. Heyer z. B. aus der Finanzwiſſenſchaft von Rau (5. Aufl., S. 184) die Mitteilung entnimmt, daß in den Jahren 1831 bis 1835 in Frankreich 116 780 ba Staatswald mit einer reinen Jahres⸗ einnahme von 3 734925 Fres. um 114 297 000 Fres. verkauft worden 5 000 0 100 3,27 pCt. ableitet, ſo läßt ſich mit einer ſolchen Durchſchnitts-Rechnung bezüglich des in einzelnen Fällen der Waldwertberechnung zu wählenden Zins fußes an und für ſich noch nichts anfangen. Jedenfalls müßte man über die forſtlichen und wirtſchaftlichen Verhältniſſe jedes einzelnen zum Verkaufe gekommenen Waldes ganz genaue Auskunft erhalten können.

es iſt ja bekannt, daß im Laufe dieſes Jahrhunderts, insbeſon⸗ dere um die Mitte desſelben, vielleicht nur infolge ſchlechter Finanzlage, eine große Menge Staatswaldungen in Oſterreich verkauft wurden. Ei⸗ nige Kronländer (z. B. Böhmen) find jo um ihren wertvollen Staatswald⸗ beſitz gekommen und man konnte damals die Außerung vernehmen: „Wer ein reicher Mann werden will, braucht nur einen öſterreichiſchen Staats⸗ wald zu kaufen.“ Es würde nun der öſterreichiſchen Staatsforſtverwaltung nicht ſchwer fallen in jedem einzelnen Verkaufe aktenmäßig den Kauf⸗ ſchilling und die zugehörigen durchſchnittlichen jährlichen Waldreinerträge feſtzuſtellen, um aus beiden das der Rechnung unterlegte Prozent zu er⸗ mitteln. Aber auch damit wäre nichts erreicht weil das Prozent ja ſelbſt direkt aus den Akten zu erſehen iſt. Man hatte nämlich damals, wie uns geſagt wurde, trotz der vorhandenen hohen Umtriebszeiten und großen Holzvorräte, der Rechnung nicht nur den landesüblichen Geld— zinsfuß, meiſt 5—6 pCt., zu Grunde gelegt, ſondern dadurch auch die Wald— werte viel zu klein berechnet. Der Käufer brauchte nur das Holz von den 20— 25 älteſten Jahresſchlägen zu verwerten, jo hatte er ſein aufgewen—

ſeien und daraus den Zinsfuß p-

Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß. 99

detes Kapital wieder in der Taſche, die noch vorhandenen Holzvorräte und der ganze Boden fielen ihm als Geſchenk des Staates von ſelbſt zu.

Die Feſtſtellung des forſtlichen Zinsfußes aus Waldrente und Wald— wert wird deshalb in allen den Fällen wertlos ſein, in welchen ſich nicht nachweiſen läßt, daß bei der Wahl des ſolchen Verkäufen unter- ſtellten Zinsfußes, alle Beſtimmungsgründe desſelben reichlich erwogen und berückſichtigt wurden. Da aber die Lehre des forſtlichen Zinsfußes erſt in neueſter Zeit weiter entwickelt wurde, ſo darf bei älteren Wald— verkäufen die genannte Unterſtellung in der Regel nicht gemacht werden und das ſoeben beſprochene Verfahren iſt daher für die Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes ungeeignet.

4. Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes aus Bodenrente und Bodenwert.

Während das Verfahren 3 für den Nachhaltbetrieb empfohlen wurde, ſo ſoll dieſe Methode bei Unterſtellung des ausſetzenden Betriebes ange— wendet werden, womit zugleich der von den Bodenreinerträglern rechneriſch geleugnete, aber doch beſtehende Unterſchied zwiſchen beiden Betriebsarten indirekt zugeſtanden wird. Das Verfahren beruht auf folgenden An— nahmen:

Bezeichnet B den aus wirklich vollzogenen Bodenverkäufen erzielten Erlös eines forſtlichen Grundſtückes, r die Rente desſelben, p das

Prozent, jo iſt bekanntlich p = + x 100.

Nun ermittelt G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl., S. 13) die Bodenrente r in der Art, daß er nach der ſpäter zu beſprechenden Methode der Ermittlung des Bodenerwartungswertes aus den von dem Boden zu erwartenden Walderträgen und Produktionskoſten unter Zu⸗ grundelegung irgend eines Zinsfußes p den wirtſchaftlichen Bodenwert berechnet und durch Multiplikation desſelben mit 0,0p die Bodenrente r feſtſtellt. Angenommen der durch Rechnung ermittelte Bodenerwartungs—

wert ſei B. gefunden worden, jo wäre r B, x 0,0p und p = ze x100.

Nun ſoll durch Einführung verſchiedener Prozente die Rechnung des Bo— denerwartungswertes ſo lange wiederholt werden, bis man das aus letzter Gleichung berechnete unbekannte Prozent erhält, durch welches der Gleichung Genüge geleiſtet wird. Beiſpiel: Angenommen, es ſei der Bodenwert pro Hektar durch einen Verkauf auf 362 Mk feſtgeſtellt worden, der Boden verſpreche aber 1

100 Beſtimmungsgründe für den forſtlichen Zinsfuß.

die in der Burckhardt'ſchen Kiefernertragstafel (Tabelle A in Heyer's Waldwertberechnung) angegebenen Erträge, die Kulturkoſten ſeien pro Hektar 24 Mk. und die Koſten für Verwaltung, Schutz und Steuern zu⸗ ſammen jährlich 3,6 Mk, ſo berechnet ſich bei Unterſtellung von 4 PCt. und 70 jährigem Umtrieb ein Bodenerwartungswert von rund 139 Mk., ſomit eine Bodenrente von r = 139 x 0,04 = 5,56 Mk. Der Boden rentiert

ſich daher nur mit 139x0,0p 100 556.

B x O, Op 2 * 5

weil er höher bezahlt wurde, als ſein eigentlicher wirtſchaftlicher Wert beträgt. Es wäre ſomit p= 1,54 oder 0 - 1,54 p und da p=4 pCt. angenommen wurde 0 - 1,54 4 2,46. Der Gleichung wäre alſo nicht genügt.

Setzt man jetzt aber p=3 pCt. in die Rechnung, jo erhält man einen Bodenwert B, = 362 Mk., eine Bodenrente r = 362 x 0,03 = 10,86 ME. 8 ä OP x 100 = 1 x100=3 pCt.

In dieſem Falle wäre daher der Gleichung genügt und der anzu— wendende Zinsfuß betrüge 3 pCt.

Dieſes Verfahren wurde in der Hauptſache vom kgl. bayriſchen Forſt— meiſter Egger (Allgem. Forſt- und Jagdzeitung, 1854, S. 345) ent⸗ wickelt und in der oben mitgeteilten Weiſe von G. Heyer a. a. O. dar⸗ geſtellt. Letzterer knüpft an ſeine Darſtellung noch folgende Sätze:

„Der in dieſer Weiſe ermittelte Zinsfuß ließe ſich nun wieder zur Berechnung der Bodenwerte von andern Waldungen benutzen, deren Ver— hältniſſe mit denjenigen des Bodens, welcher verkauft worden iſt, über— einſtimmen.“

„Die vorſtehend geſchilderte Methode würde jedoch nur dann ein richtiges Reſultat liefern, wenn die Käufer es verſtünden, den Waldboden- wert richtig zu ſchätzen, was ſelten der Fall ſein wird, weil jener Wert ſich erſt durch eine, und zwar nicht weniger als überſichtliche, Rechnung ergiebt. Gewöhnlich nehmen die Käufer als Anhaltspunkt für ihre Schätzung den Wert an, welchen der Boden als Agrikulturgelände be— ſitzen würde. Dieſer Maßſtab iſt indeſſen kein richtiger, weil der Boden, je nachdem er zur Land- und Forſtwirtſchaft verwendet wird, einen ſehr verſchiedenen Wert haben kann.“

Wenn wir nun auch die bekannte Thatſache gern zugeben, daß Boden, je nachdem er land- oder forſtwirtſchaftlich benutzt wird, einen andern

und daher p =

Schlußſätze über den forſtlichen Zinsfuß. 101

Wert haben kann, ſo müſſen wir uns doch gegen die Brauchbarkeit dieſer Methode zur Beſtimmung des forſtlichen Zinsfußes deshalb ausſprechen, weil ſich dieſelbe in Zirkelſchlüſſen bewegt.

Wenn nämlich von G. Heyer das in der That unerläßliche Zuge— ſtändnis gemacht wird, die Methode ſei nur dann zuläſſig, wenn der Wert des verkauften Bodens auch richtig ermittelt; d. h. ſo groß gefunden worden wäre, als ſich nach der Methode des Erwartungswertes ergiebt, dann iſt das Verfahren 4 überhaupt zwecklos. Denn iſt der Bodener— wartungswert B, gleich dem wirklichen Verkaufswert B, iſt alſo B- B,,

dann geht die Formel p ns 100 über in:

p= b. 100 0 p. 100 5

d. h. der Bedingung der Gleichung wird bei jedem Prozente genügt, es kann alſo das Verfahren kein Maßſtab für die Beſtimmung des Zins— fußes ſein. Man würde einen Umweg machen, erſt mit einem gewiſſen Prozent den Bodenerwartungswert, aus dieſem die Bodenrente und aus beiden den Zinsfuß zu ſuchen, weil letzterer ja unter allen Umſtänden dem angenommenen Zinsfuß bei der Berechnung des Bodenerwartungswertes gleich kommen muß.

VI. Schluß ſätze über den forſtlichen Zinsfuß. $ 19.

Am Schluſſe unſerer Unterſuchungen über den forſtlichen Zinsfuß angelangt, faſſen wir dieſelben in folgenden Sätzen zuſammen:

1. Der forſtliche Zinsfuß iſt keine konſtante Größe, derſelbe ergiebt ſich vielmehr aus einer Menge nach Zeit, Ort, Umtriebszeit, wirtſchaft⸗ liche Lage u. ſ. w. veränderlichen Faktoren, welche denſelben fortwährend modifizieren.

2. Der forſtliche Zinsfuß wird beeinflußt von der Natur des Ka— pitals; da in der Forſtwirtſchaft aber ſtehende und umlaufende Kapita— lien wirkſam ſind, ſo ſollte für umlaufendes Kapital ein höherer, für ſtehendes ein niedrigerer Zinsfuß in Anwendung kommen.

3. Je länger ein Kapital verzinslich angelegt wird, d. h. je länger der Verzinſungszeitraum und die Umtriebszeit iſt, ein um ſo kleinerer Zinsfuß muß unterſtellt werden. Deshalb iſt auch die Lehre, mit wach— ſender Umtriebszeit den Zinsfuß zu erhöhen, verwerflich.

102 Schlußſätze über den forſtlichen Zinsfuß.

4. Aus Satz 2 und 3 folgt, daß das Rechnen mit nur einem Zins- fuße bei langen Verzinſungszeiträumen, ſelbſt in einem und demſelben Beiſpiele, wie es ſeither üblich war, unzuläſſig iſt.

5. Eine etwa in Ausſicht ſtehende künftige Preisſteigerung des Holzes ſollte bei Rentabilitätsberechnungen nicht in einer entſprechenden Ernie— drigung des Zinsfußes zum Ausdruck kommen, ſondern direkt bei Auf- ſtellung der Geldertragstafeln Berückſichtigung finden, wenn man überhaupt dieſen ſchwierigen Weg der Spekulation betreten will.

6. Die unter Ziffer IV, 1—4 18) bis jetzt gemachten Vorſchläge zur Ermittlung des forſtlichen Zinsfußes führen entweder nicht zum Ziele, oder bewegen ſich in Zirkelſchlüſſen.

7. Die Anhänger derjenigen Bodenreinertragstheorie, wie ſie ſeither in forſtlichen Zeitſchriften und Werken gelehrt wurde, ſind bis jetzt den Beweis ſchuldig geblieben, daß man jede Summe zu jeder Zeit und für jeden beliebigen Zeitraum, alſo auch für 100- und mehrjährige Hochwald— umtriebe, mit einem während des ganzen Verzinſungszeitraums unveränderlich bleibenden Zinsfuße (3. B. 3 pCt.), ohne Verluſt an Kapital und Zins mit Zinſeszinſen anlegen kann. So lange ſie dieſen Beweis nicht liefern und ſo lange ſie insbeſondere das Geldinſtitut nicht angeben, welches jede Geldſumme auf 100 und mehr Jahre Zinſeszinſen voll verzinſt, ſind die Reſultate ihrer Rechnungen (Boden- und Beſtands⸗ erwartungswert, Beſtandskoſtenwert, Normalvorrat u. ſ. w.) anfechtbar und für die forſtliche Praxis zu verwerfen. Es dürften ſich daher die von uns in Vorſchlag gebrachten Zinsfüße mehr empfehlen.

Zweites Kapitel.

Hon den Jinsberechnungsarten.

Vorbemerkungen. § 20.

Im vorigen Kapitel wurde die Frage des Zinsfußes näher unter— ſucht. Handelt es ſich nämlich darum, gleichbleibende Jahresrenten, mögen dieſe in Einnahmen oder Ausgaben beſtehen, zu kapitaliſieren, d. h. zu unterſuchen, wie viel mal man die Rente nehmen muß, um das Kapital zu finden, ſo genügt einfach die Kenntnis des Zinsfußes, weil ſich aus der Rente r und dem Zinsfuß p das Kapital K nach der Formel

Einfache Zinſen. 103

K = = Dr ergiebt. Die Zinsberechnungsart ſpielt hierbei keine Rolle, dagegen wird der Käufer bei derartigen Kapitaliſierungen für Anwendung eines möglichſt hohen, der Verkäufer aber für einen mög— lichſt niedrigen Zinsfuß ſprechen; denn bei 3 pCt. zahlt der Käufer das 33 ½ fache, bei 4 pCt. nur das 25fache der gleichbleibenden Jahres— nutzung oder Rente.

Anders liegt aber der Fall, wenn forſtliche Einnahmen und Aus— gaben, welche bald früher, bald ſpäter, bald in größeren oder kleineren Beträgen zu erwarten ſind, prolongiert oder diskontiert werden müſſen, d. h. wenn es ſich um ſogenannte Verzugszinſen handelt. In dieſem Falle iſt die Zinsberechnungsart keineswegs gleichgiltig und daher die Betrachtung der verſchiedenen Zinsberechnungsweiſen unerläßlich. Man hat in der Waldwertberechnung bis jetzt fünf Zinsberechnungsarten, nämlich die Rechnung mit einfachen Zinſen, Zinſeszinſen, arithmetiſchen Mittelzinſen, geometriſchen Mittelzinſen und beſchränkten Zinſeszinſen vor— geſchlagen, welche nun einer kurzen Betrachtung unterworfen werden ſollen.

I. Einfache Zinſen. 9 21.

Dieſelben unterſtellen, daß nur das Kapital Zinſen trägt, daß aber die jährlich entfallenden Zinſen ſelbſt keine Zinſen bringen. Trägt daher ein Kapital nur einfache Zinſen, ſo wachſen dieſelben für ſich, ſowie das Kapital ſamt den Zinſen in einer arithmetiſchen Reihe erſter Ordnung an.

Wird ein Kapital K mit dem Prozent p angelegt, jo trägt dieſes

Kapital in einem Jahre Zinſen, d. h. es ſind mit Ende des

100

1. Jahres die Zinſen a 0 b und Kapital ſamt Zinſen K + 2. K 2. K

2. N 7 n 100 1 I " n K + 100 3. K · p 3. K . p

3. 7 775 5 m I 1 " I K 7 2108, .% n. K n-K-

n " " " 4100 " " „. K+ 100

Bezeichnet man die Summe, zu welcher das Kapital ſamt Zinſen in n Jahren anwächſt, mit 8, jo iſt:

104 Einfache Zinſen.

n-K:p _ 8 K 100 K

Aus dieſer Gleichung folgt: 100.8 100 (8 - K 100 (8 K W 100 1 K a 9 .

Die einfache Zinsrechnung entſpricht der Einrichtung der heutigen Geldinſtitute nicht mehr vollſtändig, weil man in denſelben kleinere und größere Summen, alſo auch den Jahreszins eines Kapitals, ſofort wieder verzinslich anlegen kann. Es trägt alſo nicht nur das Kapital, ſondern auch der Zins vom Kapital ſelbſt wieder Zins, nur darf man keine zu hohe Verzinſung beanſpruchen und die Kapitalien nicht ſo lange ſtehen laſſen, wie das in der Waldwirtſchaft unterſtellt wird, wenn Zinszins gewährende Geldinſtitute (Sparkaſſen, Rentenanſtalten u. ſ. w.) beſtehen ſollen. So läßt“) die hannoverſche Kapital-Verſicherungsanſtalt ein eingelegtes Kapital, das nicht über 15000 Mk. betragen darf, nicht über 30 Jahre hinaus ſtehen und ſchreibt jährlich 3 / pCt. gut.

100) K (8159)

Wie bereits erwähnt, ſprach ſich G. L. Hartig“ zuerſt für einfache Zinſen aus, weil weitaus die meiſten Waldbeſitzer die Zinſen (Jahres— einnahmen) aus ihren Waldungen verzehren oder zu ihrem Unterhalte verwenden müßten, ſie alſo nicht wieder auf Zinſen legen könnten. Dem läßt ſich entgegen halten, daß Einnahmen, welche zum Verbrauche dienen, keine Produktionsmittel, keine Kapitalien ſind, daß aber die Überſchüſſe aus den Einnahmen, welche wieder in die Waldwirtſchaft geſteckt werden, allerdings oft auf Zinſen hätten gelegt werden können.

G. L. Hartig brachte jedoch die Reſultate der einfachen Zinsrechnung dadurch mehr in Übereinſtimmung mit den Zinſeszinſen, daß er einen hohen Zinsfuß (6 pCt.) annahm und denſelben periodiſch auch beträcht— lich ſteigen ließ.

Gegen die Anwendung einfacher Zinſen wurde noch geltend gemacht, daß man bei Beſtimmung des Kapitalwerts bei immerwährenden Renten geringere Reſultate als bei endlichen Renten erhalte.

G. Heyer“) ſucht dies wie folgt zu beweiſen:

Bekanntlich trägt ein Kapital K bei einfachen Zinſen und p Prozent

in n Jahren zu Zinſen. Setzt man nun die nmaligen Zinſen des

Kapitals K = K, jo iſt

H. Burckhardt, Der Waldwert, Seite 102. **) G. L. Hartig, Anleitung zur Berechnung des Geldwertes eines Forſtes, 1812, Seite 11. * G. Heyer, Waldwertberechnung 1863, 3. Auflage, Seite 213 u. f.

Zinſeszinſen. 105

„En- p oder K = 100 R n · p der Kapitalwert einer alle n Jahre eingehenden immerwährenden Rente R. Setzt man nun R= 1; p=5 und n- 50, fo iſt 0 el E ae ih 50 5 250 Entwickelt man nun in ähnlicher Weiſe den Kapitalwert K, einer endlichen Anzahl Renten, welche in Zwiſchenräumen von n Jahren m mal erfolgen, dann ergiebt ſich, analog der Gleichung

K 100-8 100 np der gegenwärtige Wert der nach n Jahren erfolgenden Rente ... R. 100 100 np 7} 2n " 7 K ? 100 100 +2 np * mn " " " * = 100 100+m-n-p ä EM N 100+n'p 100+2'np 100+m'n'p

Nimmt man in vorſtehender Formel auch nur die zwei erſten Glieder, ſetzt alſo m=2 und wie vorhin R= 1, n=50 und p=5, fo erhält man:

1 100 1 100 100 100 - a

5 = 100 505 100 T2505 350 600 eee d. h. man kommt zu dem unmöglichen Reſultate, daß der gegenwärtige Wert einer unendlichen Anzahl Renten (0,40) kleiner iſt, als der gegenwärtige Wert einer endlichen Anzahl (0,452). Es giebt daher keinen Ausdruck, nach welchem ſich der Kapitalwert einer immerwährenden alle n Jahre eingehenden Rente bei Unterſtellung von einfachen Zinſen berechnen ließe. Trotzdem haben Cotta (Waldwert— berechnung 1818, Tafel II), von Gehren (Waldwertberechnung, Tafel III), Hierl (Seite 15 ſeiner Zinstabellen) und Burckhardt (Waldwert, Seite 112 u. Tafel IV, c, Seite 223) derartige Renten nach der Formel R 100 .

Mehr über dieſen Gegenſtand kann in G. Heyer's Waldwertberech— nung 3. Aufl. 1883 und in den genannten Schriften nachgeleſen werden.

II. Zinſeszinſen. 8 22. Hierbei werden die jährlich eingehenden Zinſen ſelbſt wieder als Kapital betrachtet und tragen als ſolches wieder neue Zinſen, es erfolgt

) G. Heyer, Waldwertberechnung 1883, 3. Auflage, Seite 213 u. f.

106 Zinſeszinſen.

alſo Zins von Zins (Doppelzinſen) und die Kapitalien wachſen daher in einer geometriſchen Reihe an (geometriſche Zinſen). Die Rechnung mit Zinſeszinſen entſpricht den gegenwärtigen Geldverhältniſſen noch am meiſten, wenn ſich auch gegen die Anwendung derſelben bei langen Ver— zinſungszeiträumen gewichtige Gründe geltend machen laſſen. Denſelben kann aber damit begegnet werden, daß man an den Zinsfuß keine zu hohen Forderungen ſtellt und denſelben der Länge des Verzinſungs⸗ zeitraums entſprechend angemeſſen vermindert ($ 16).

Gegen die Zinſeszinſenrechnung ſind in neuerer Zeit keine Stimmen mehr laut geworden und haben ſich für dieſe Berechnungsweiſe ausge- ſprochen: Hoßfeld, Seutter, Finanzrat Nördlinger, Hundeshagen, Pfeil, Pernitzſch, König, Winckler, Breymann, Preßler, C. und G. Heyer, Albert, Fauſtmann u. ſ. w. Auch die Inſtruktionen für Waldwertberechnung in Preußen, Sachſen, Bayern u. ſ. w. ſchreiben die Rechnung mit Zinſeszinſen vor.

Gegen dieſe Rechnungsmethode wurde vorgebracht:

1. Die Zinſen gingen nicht immer im Verfalltermine ein und könnten deshalb auch nicht rechtzeitig wieder verzinslich angelegt werden, woraus folge, daß ſich die Kapitalien nicht ganz nach den Geſetzen der Zinſeszinſen mehrten.

Obgleich man von vielen Wertpapieren die Zinſen im richtigen Ver— falltermine beziehen kann und obgleich Renten- und Lebensverſicherungs⸗ anſtalten, Sparkaſſen mit Zinſeszinſen operieren, jo läßt ſich obiger Ein- wand doch nicht vollſtändig abſchwächen. In der That gehen im Laufe langer Zeiträume nicht nur Zinſen, ſondern nicht ſelten auch Kapitale verloren; aber daraus folgt noch nicht, daß man nur mit einfachen Zinſen rechnen dürfe. Man muß dieſe Verluſte nur in Rechnung nehmen und den Zinsfuß entſprechend ermäßigen, dann laſſen ſich auch Zinſes⸗ zinſen rechtfertigen.

2. Viele Kapitaliſten und Waldbeſitzer müßten ihre Zinſen (Jahreseinnahmen aus Waldungen) zur Erhaltung ihres Lebens und Haushalts verbrauchen, und könnten ſie daher nicht auf Zinſen legen.

Gegen dieſen Einwand G. L. Hartigs läßt ſich geltend machen, daß, wenn alle Kapitaliſten ihre Zinſen, d. h. die Einnahmen aus ihren Ka- pitalanlagen verzehrten, eine Vermehrung des Kapitalſtockes überhaupt nicht möglich wäre, welche Annahme den vorliegenden Thatſachen wider— ſpricht (Sparkaſſen). Jedenfalls können diejenigen Kapitalteile, welche ferner in die Waldwirtſchaft verwendet werden, und um dieſe handelt es ſich in der Waldwertberechnung, häufig zinsbringend angelegt werden.

3. Die Zinſeszinſen lieferten bei Prolongierungen und Diskontierungen zu niedrige Reſultate.

Dieſer Einwand iſt jedenfalls begründet, wenn man auf lange Zeit— räume mit hohen Zinsfüßen rechnet. Dann kommt man allerdings mit

Arithmetiſch mittlere Zinſen. 107

H. Cotta (Waldwertberechnung 1818, Seite 6) zu dem Reſultat, daß 600 Thlr., welche in 100 Jahren eingehen, bei einem Zinsfuß von 5 pCt. gegenwärtig nur 4 Thlr 19 Sgr. wert ſeien, und daß man (Cotta, Waldwertberechnung, 2. Auflage 1819, Seite 129) „bei der Zinszins— rechnung ein Reſultat erhalte, das den Taxator, welcher es geltend machen wollte, in den Verdacht brächte, er ſei dem Tollhauſe enſprungen“ (Vergleiche $ 16, III, 3).

Wählt man aber einen der Länge des Verzinſungs-Zeitraums ent— ſprechenden mäßigen Zinsfuß, und ſucht man in der Waldwertberechnung Methoden zu entwickeln, welche auf keine ſehr langen Zeiträume hinaus— zurechnen brauchen, und ſolche Methoden ſollen ſpäter gelehrt werden, ſo kann man auch bei Zinſeszinſen zu annehmbaren Reſultaten gelangen.

III. Arithmetiſch mittlere Zinſen. § 23.

Dieſelben wurden 1818 zuerſt von H. Cotta empfohlen und beſtehen darin, daß man aus den Reſultaten der einfachen und Zinſeszinſen— rechnung das arithmetiſche Mittel nimmt.

Beiſpiel: Wie groß iſt der Jetztwert von 100 Mk., welche nach 120 Jahren eingehen, bei 3 pCt. und der Unterſtellung von arithmetiſch mittleren Zinſen?

Antwort: Wie ſich bei Entwicklung der Formeln der Zinſeszinſen—

rechnung ergeben wird, iſt der Jetztwert a einer nach n Jahren ein— N

gehenden Einnahme N bei p Prozent Zinſeszinſen = 10 Pn 6 28, II, 2); ebenſo der Jetztwert bei einfachen Zinſen ($ 21) 100 ff

Man hat daher nach arithmetiſchen Mittelzinſen 5 N 100-N J. „% f 100 100100 4% 2 nr 103 55 100 T 120 3

= 100 - 0,0288 2 | 2.88 + 21,74] 224.62: 2 12,31 Mk.

H. Cotta wurde offenbar zu den arithmetiſchen Mittelzinſen durch die richtige Wahrnehmung geführt, daß bei Anwendung des landesüblichen Zinsfußes die einfache Zinsrechnung zu hohe, die Zinſeszinsrechnung aber zu niedrige und mit den wirklichen Verkaufswerten nicht har— monierende gegenwärtige Werte liefern Da aber auch die Mittelzinſen mit den an den einfachen Zinſen gerügten Mängeln behaftet ſind und ſich brauchbare Reſultate bei hinreichend niederem Zinsfuße auch bei Zinſeszinſen erlangen laſſen, ſo vermochten ſich erſtere bis jetzt in der Waldwertberechnung nicht Bahn zu brechen.

108 Geometritſche Mittelzinſen.

IV. Geometriſche Mittelzinſen.

§ 24.

Dieſelben wurden von Monsheim („Allgem. Forſt- und Jagd⸗ Zeitung“, 1829, Seite 573) eingeführt, dann durch von Gehren in deſſen Waldwertberechnung 1835 befürwortet und von demſelben bis zu ſeinem Tode verteidigt, auch von Hierl (Waldwertberechnung, München 1852) angenommen. Die Rechnung beſteht darin, daß man aus den Reſultaten der einfachen und Zinſeszinſenrechnung das geometriſche Mittel zieht. Iſt daher das Reſultat der einfachen Zinsrechnung a, das⸗ jenige der Zinſeszinsrechnung b, ſo iſt das Ergebniß der geometriſchen Mittelzinſen Va. b.

Beiſpiel: Die in § 23 durchgeführte Aufgabe ergiebt im vorliegen- den Falle folgendes Reſultat:

N 8 100 N 2 a 100 100 1288 5 21,74 10 pu 100+n'p 1.05 20710022 12073

62,6112 = 7,91 Mk.

Man erhält alſo ein weſentlich kleineres Reſultat, als wie bei arith- metiſchen Mittelzinſen. Sonſt gilt von dieſem Verfahren das bereits in § 23 ausgeſprochene Urteil.

Insbeſondere ſpricht ſich Burckhardt (Waldwert 1860, Seite 105) über die Mittelzinſen wie folgt aus: „In Anſehung der Mittelzinſen fehlt es der einen wie der andern Art an einer Baſis; man nimmt einen Wert ſo oder ſo aus der Mitte zweier Extreme, die häufig ſehr weit auseinanderliegen, ohne klar zu überſehen, was man thut, ob man der einen oder der andern Seite zu nahe kommt. Es ſind gleichſam Vor— ſchläge zwiſchen Forderung und Gebot. Man ſucht eine Vermittlung in der Rechnungsweiſe, ohne dem Zinsfuß die Bedeutung zu geben, die er verlangt. Zudem ſind dem Verkehr wie der Geſetzgebung Mittelzinſen fremd. Übrigens dürften unter den beiden genannten Arten von Mittel- zinſen die geometriſch mittleren vor den arithmetiſch mittleren den Vor— zug behaupten, da ſie inſofern einen natürlicheren Verlauf nehmen, als ſie die vorderen Nutzungen, wie billig, mehr zu Gunſten des Ver— käufers, die hinteren mehr zu Gunſten des Käufers honorieren, ohne letztere ſo tief fallen zu laſſen, wie es die vollen Zinſeszinſen thun.“

V. Beſchränkte Zinſeszinſen. § 25. Die beſchränkten Zinſeszinſen, von Burckhardt“) in die Waldwert— berechnung eingeführt, beſtehen darin, „daß der unmittelbare oder einfache ) H. Burckhardt, Der Waldwert 1860, Seite 105.

Beſchränkte Zinſeszinſen. 109

Kapitalzins zwar wieder zum Kapital geſchlagen und darin werbend

angelegt wird, daß jedoch der Zins vom Zins mit dieſem einmaligen Belegen ſein Ende findet“.

Beiſpiel: Ein zu 4 pCt. beſchränkten Zinſeszinſen angelegtes Kapital

von 100 Mk. wächſt in den erſten 5 Jahren zu folgenden Summen an:

Zinsabwürfe von dem Zinsbetrage des

Verzinſungs⸗ Einfache * Jahres 2. Jahres 3. Jahres 4. Jahres 5. Jahres

Zeit Zinſen Mark Maıt ee nach 1 Jahr 4 -— 4 4 = | 100 4 0,16 => = 1 4 0,16 0,16 a . 4 0,16 0,16 0,16 4 0,16 0,16 0,16 0,16 ee Sa. der Zinjen 20 0,64 0,48 0,32 0,16

d. h. zuſammen 21,60 Mk. Zinſen. Der Nachwert des Kapitals 100 wäre daher 100 + 21,60 = 121,60 Mk. für den Zeitraum von 5 Jahren, während er bei vollen Zinſeszinſen 121,67 Mk. beträgt.

Wie man ſieht, fallen die Reſultate der beſchränkten Zinſeszinſen zwiſchen diejenigen der einfachen und Zinſeszinſen und nähern ſich noch am meiſten den geometriſchen mittleren Zinſen, wie ſich ſolches aus fol- gender Zuſammenſtellung ergiebt:

Ein Ertrag von 1000 Mk. geht ein nach

10 30 50 70 90 Jahren Jahren Jahren Jahren Jahren Zinsberechnungsart und iſt jetzt Wert Mark

Einfache Zinſen zu 5 pCt. 667 400 286 222 182 5 ,, I 1A 455 333 263 217

, I 769 526 400 323 | 270 Zinſeszinſen zu 3 pCt.. [ 744 412 228 126 70

Beſchränkte Zinſeszinſen zu 3 pCt.. 746 436 278 190 137 Geometriſche Mittelzinſen zu 3 pCt.] 757 466 302 202 137

110 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.

Die vorſtehende Überſicht zeigt klar, wie die Reſultate der verſchie— denen Zinsberechnungsarten bei kurzen Verzinſungszeiträumen wenig differieren, wie aber die Differenzen mit der Zunahme der Verzinſungs— zeit immer größer werden und daß ſich für in weiter Zukunft liegende Einnahmen bei Zinſeszinſen ſehr geringe gegenwärtige Werte berechnen. Burckhardt ſagt daher auch (Waldwert, Seite 108): „Schon die allge— meinen Vorteile, welche der Staat aus Walderwerbungen zieht, die größere Sicherheit der Waldungen in ſeiner Hand, die gute Gelegenheit über— haupt Geldkapital in Bodenrente anlegen zu können, führen wohl dahin, daß man Wertergebniſſe des ſtrengen Zinskalküls nicht als die einzig maßgebenden anſieht.“

Das Prinzip der „beſchränkten Zinſeszinſen“ iſt nach Burckhardt nicht neu und wird namentlich in Preußen bei Berechnung der Bau— Abfindungskapitale angewendet.

Drittes Kapitel.

Die Formeln der Jinſeszinſenrechnung.

*

Vorbemerkungen 8 26.

Nachdem ſich ergeben hat, daß die Rechnung mit Zinſeszinſen unter den verſchiedenen Zinsberechnungsarten noch die wiſſenſchaftlich begründetſte Methode iſt und ſich auch praktiſch brauchbare Reſultate mit derſelben erreichen laſſen, wenn man nur den Zinsfuß entſprechend niedrig wählt, ſo erübrigt jetzt noch diejenigen Formeln der Zinſeszinſenrechnung in Kürze zu entwickeln, welche in der Waldwertberechnung Verwendung finden.

Da es ſich hierbei um die Summierung von Werten handelt, welche ſteigende oder fallende endliche und fallende unendliche geometriſche Reihen vorſtellen, ſo müſſen erſt die Summierungsformeln für dieſe drei Reihen vorausgeſchickt werden.

Die Auflöſung dieſer Formeln, nachdem gegebene Werte in dieſelben eingeſetzt ſind, kann zwar mit Hülfe von Logarithmen geſchehen; doch enthalten auch ſämtliche beſſeren Lehrbücher der Waldwertberechnung Tabellen, welche ohne Logarithmen die Reſultate für die Wert— einheit fertig berechnet angeben, wodurch die Rechnungen ungemein erleichtert werden. Es wird in dieſer Beziehung auf die am Schluſſe dieſes Werkes beigefügten Tabellen A bis E und die zugehörigen Gebrauchsanweiſungen verwieſen.

Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 111

IJ. Summierung der in der Waldwertberechnung vorkommenden geometrifchen Neihen.

9 27.

1. Begriff.

Eine Reihe, von welcher man gleiche Quotienten erhält, wenn man jedes beliebige nachfolgende Glied durch das nächſt vorhergehende dividiert, wird eine geometriſche genannt.

So ſind z. B. die Reihen 17 27 47 8 7 16 u. ſ. w., ſowie 81 7 27 719 7 3 7 17 ½% +... geometrifche, weil die erſte Reihe 2, die andere aber / zum ſtändigen Quotienten hat. Man erhält demnach auch umgekehrt jedes nachfolgende Glied, wenn man das nächſt vorhergehende mit dem Quotienten der Reihe multipliziert. Hieraus erhellt weiter, daß eine geometriſche Reihe nach Belieben fortgeſetzt wer— den kann, wenn zwei auf einander folgende Glieder oder ein Glied und der Quotient bekannt ſind.

Iſt der Quotient einer Reihe größer als 1 (obige erſte Reihe), ſo heißt fie eine ſteigende; iſt er aber kleiner als 1 (obige zweite Reihe), ſo iſt ſie eine fallende geometriſche Reihe.

Hat eine Reihe eine begrenzte Anzahl Glieder, ſo heißt ſie eine endliche, im entgegengeſetzten Falle eine unendliche Reihe. In der Waldwertberechnung kommen, wie bemerkt, zwar ſteigende und fallende endliche, aber nur fallende unendliche Reihen vor.

2. Summierung der ſteigenden endlichen geometriſchen Reihe.

Das erſte Glied ſei a, der Quotient q, die Zahl der Glieder n und die Summe der Reihe 8, ſo iſt:

S Sar aq 4 ag? +... aqn - 1. Durch Multiplikation der beiden Seiten der Reihe mit q ergiebt ſich: diet ag; + ag’ +. .... „age

Wird von dieſer Gleichung die erſte abgezogen, dann bleibt: 48 8 2 Aaqun —-a oder 8 (g 1) zen (qn +), daraus

REN was die Summenformel für die jteigende endliche geometriſche Reihe iſt.

112 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.

3. Summierung der fallenden endlichen geometriſchen Reihe. Die endliche fallende geometriſche Reihe kann ebenſo wie die ſteigende ſummiert werden, nur wird, da in der fallenden Reihe q < 1 iſt, ſo— wohl Zähler und Nenner in der Summierungsformel für die ſteigende Reihe negativ. Um dieſe Unbequemlichkeit zu vermeiden, multipliziert

man Zähler und Nenner der Gleichung 8 = 4 1 mit 1 und er⸗

hält dann folgende Formel für die fallende endliche geometriſche Reihe; 3 a (qn I) a Banner A

d 1 dg 1 F I FFT 14 Lg

4. Summierung der fallenden unendlichen geometriſchen Reihe. Sit die Zahl der Glieder einer Reihe unendlich groß, dann iſt n=

und die Formel S = geht in folgende über: S -

Bei der fallenden ee Reihe iſt aber q<1, d. h. der Quotient

immer ein echter Bruch. Nun aber lehrt die Mathematik, daß, wenn

man einen echten Bruch zur Potenz erhebt, dieſer gleich Null wird;

deshalb geht obige Formel für dieſen Fall über in:

a

1 9

welcher Ausdruck die Formel für die unendliche fallende geometriſche

Reihe iſt.

S =

II. Entwicklung der in der Waldwertberechnung vorkommenden Zinſeszinſenformeln. 8 28. 1. Beſtimmung des Nachwerts eines Kapitals. (Prolongierung.) Ein gegenwärtig mit dem Zinsfuß p einmal angelegtes Kapital V erlangt in en Jahren den Wert NSN 1. Beweis. Da ein Kapital 100 bis zum Ende des erſten Jahres

Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 113 auf die Summe 100 + p anwächſt, jo wird das Kapital V in derſelben Zeit nach der Proportion 100: (100 + p) = V: x auf Xx = V 100K 00 anwachſen. Nach Verlauf eines weiteren Jahres wächſt das Kapital

100 p f 100 + 3 1000 nach der Proportion 100: (100 p) = V 100 50 ) y 100 + p\ /100+p 100 + p\2 3 auf 7 = V (72) (100% u) an, d. h. das Kapital V 5 8 E ; 100 +pı 2 iſt am Ende des zweiten Jahres V e 2 2 Ei en Aus dem Kapital y = V (Lich wird nach Verlauf eines weiteren Jahres: 100: (100 +p) = V | 5 ) Z, d. h. es iſt 100+p\2 Nr 00 p Er 2 vl) | 3 100 .) . Das Kapital Viſt daher am Ende des 3. Jahres V 6 == = Folglich vermehrt ſich das Kapital V von Jahr zu Jahr nach folgender geometriſcher Reihe: Aus V wird bis zum Ende des 1. Jahres V (00 5 100 + 2 " 7 17 1 " " " 2. " N m) 7 5 100 U n 7 " n I n 3. 7 * 2 100 E 7 5 10+p n 7 " 7 " 7 7 7 ee 5

d. h. der Nachwert N des Kapitals V iſt

nv I V (1 100) - =. 100 W. L.

Da die Formel 1 ſehr viel angewendet wird, ſo findet ſich am Schluſſe des Werkes in der Nachwerts-Tafel A der Faktor 1,0p n für verſchiedene Zinsfüße und Verzinſungszeiträume zur Erleichterung der Rechnung fertig ausgerechnet.

Beiſpiel: Zu welcher Summe wachſen die am Anfange einer Umtriebszeit verausgabten Kulturkoſten von 60 Mk. pro Hektar bis zum Ende der 100 jährigen Umtriebszeit bei 3 pCt. an?

Baur, Waldwertberechnung. 8

114 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.

Antwort: Nach Formel I auf N = V. 1, opu = 60 1,031. Da nach der Nachwerts-Tafel A der Faktor 1,0310 = 19,219 beträgt, ſo iſt N 60 * 19219 8 85 14 Mk.

Aus der Formel N = Hi )* läßt ſich das Prozent p und der

Verzinſungszeitraum n leicht berechnen. Es iſt nämlich:

n 100+p „10+p 1/N 8 E = y? 10%, 5 daraus

11 x =1071/ = 100 = 100 | p 0 5 )

Ebenſo folgt aus N=V -1,opn N

1,opa = v und m log 1 = log N - log V, daher

log N log V log 1

2. Beſtimmung des Vorwerts eines Kapitals (Diskontierung). Ein nachen Jahren nur einmal eingehendes Kapital Nhat bei dem Zinsfuß p einen gegenwärtigen Wert von: N

V= ——— II. 1. 0p n

Beweis: Nach Formel I iſt N= V. 1 pn, daher V=

1, % n

Da Formel II ſehr häufig gebraucht wird, jo findet ſich in der Vor—

werts⸗Tafel B am Schluſſe des Werkes der Faktor ar für die üb- lichen Zinsfüße und Verzinſungszeiträume fertig berechnet.

Beiſpiel: Was iſt der gegenwärtige Wert einer nach 120 Jahren erfolgenden Haubarkeitsnutzung von 6000 Mk. pro Hektar und 2pCt. Zinſeszinſen?

N 6000 Antwort: nn. e Lopn 1.02725 Nach der Vorwerts-Tafel B iſt der Faktor 1025 0093, daher V = 0,098 x 6000 =558 ME. Ginge die Hälfte des Ertrags ſchon nach 60 Jahren ein, jo wäre der gegenwärtige Wert desſelben allein 3000 5 2 = pw” 0,305 x 3000 = 915 Mk., woraus ſich der Einfluß langer Verzinſungszeiträume klar ergiebt.

Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 115

3. Beſtimmung des Nachwerts einer ausſetzenden endlichen Rente.

Eine zum erſten Male nach m Jahren im ganzen n mal in Zwiſchenräumen von m Jahren mit dem Zinsfuß p auf Zinſeszinſen gelegte Rente R wächſt in mn Jahren an zu der Summe: 5

80A (lep ..,

III. 1,op m 1

Beweis: Von den n mal in Zwiſchenräumen von m Jahren ein⸗ gehenden Renten kann die nach mn Jahren eingehende gar nicht mehr verzinſt werden, ſie repräſentiert daher einen Wert R, dagegen kann die m Jahre früher erfolgende m Jahre, die 2 m Jahre früher eingehende Rente 2 m Jahre u. ſ. w. verzinſt werden Die einzelnen Renten for- mieren daher eine ſteigende geometriſche endliche Reihe mit dem Werte Sn RTR. 1, mR. [op m R R. 1, 0p (n- m, welche ſich

nach der Formel 8 = ſummieren läßt. Es iſt nämlich:

a = R; g = R. op m: R= op m und die Anzahl der Glieder n= men daher: 2 R (1, mn - I)

5 1,0p m- 1

Dieſe Formel iſt dazu empfohlen worden, den Endwert einer Wald— nebennutzung (etwa eines Maſtertrags), welche zum erſten Male nach m Jahren im ganzen n mal und in Zwiſchenräumen von m Jahren erfolgt, zu berechnen. Da aber derartige Nutzungen (Renten) bald früher, bald ſpäter, bald in größeren und kleineren Beträgen (Vollmaſten, Halbmaſten, Sprengmaſten u. ſ. w.) erfolgen und zuverläſſige ſtatiſtiſche Nachweiſungen über die Größe ſolcher Erträge noch fehlen, ſo iſt die Formel von untergeordneter Bedeutung. Es iſt auch nicht einzuſehen, warum eingehende Nebennutzungen nicht ähnlich wie Durchforſtungs⸗ erträge einzeln und mit ihren mutmaßlichen Beträgen nach Formel I an das Ende der Umtriebszeiten prolongiert werden ſollen. G. Heyer giebt (Waldwertberechnung, 3. Auflage, Seite 18) über Formel III folgendes Beiſpiel: Ein Hektar Buchenhochwald liefere im 85., 90., 95., 100., 105. und 110. Jahre jedesmal einen Maſt⸗ pachterlös von 24 Mk. Zu welcher Summe wächſt dieſe Ein— nahme bis zum Ende des 110. Jahres an? Zinsfuß pCt. 8 *

116 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.

Antwort: Hier it n=6; m=5; p 4½z᷑; R= 24, daher Sn 24(045 19 24 (1045 1) 24,745 —; 1) _

1.045 1 1084 1 1246 1 24 x 2,745 = Era 267/ Mk. 0,246 1

4. Beſtimmung des Nachwerts einer jährlichen endlichen Rente. Eine am Ende jeden Jahres und im ganzen n mal auf Zinſeszinſen angelegte Rente r wächſt bei p Prozent nach n Jahren an zu der Summe: N ane IV. O, p

Beweis: Am einfachſten gelangt man zu Formel IV, wenn man in

Formel III m = 1 ſetzt, man erhält dann Sn = rp 1) r (l,op® 1) . 150 1— 1 0,0p

Ein zweiter Beweis kann wie folgt geliefert werden: Die am Ende jeden Jahres eingehenden Renten formieren folgende ſteigende geometriſche Reihe:

Sn=r+r-1,opl+r-1,op+r-1,op+....r+1,opa-1,

In dieſer Reihe iſt die Anzahl Glieder n, a r, q=r-1,opt:r= =1,op. Setzt man dieſe Werte in die Summenformel der ſteigenden endlichen geometriſchen Reihe ein, ſo ergiebt ſich:

8 a (q I) e Cen 1 25 2 ; 12 1 11 0,0p

Da die Formel IV in der Waldwertberechnung eine hervorragende Rolle ſpielt, ſo findet ſich in der Renten-Endwerts-Tafel D am Schluſſe des Werkes der ſtändige Faktor nn l fertig berechnet.

Beiſpiel: Ein Waldbeſitzer zahlt am Ende jeden Jahres für Verwaltung, Schutz und Steuern pro Hektar 3,6 Mk. Zu welcher Summe wächſt dieſe Jahres ausgabe bei 3 pCt. Zinjes- zinſen bis zum Schluſſe der 80 jährigen Umtriebszeit an?

Antwort: Su - hop" 10 _ 3,60 (1,08 - 1) 3.60 x 321,36 =

0,0p 0,03 = 1156,90 ME.

5. Beſtimmung des Vorwerts einer ausſetzenden endlichen Rente.

Eine in Zwiſchenräumen von m Jahren und im ganzen nmal eingehende Rente R hat m Jahre vor dem Bezug der erſten Rente den Wert:

6 TTT ̃—oirv!᷑̃˙J é —ůðͤë̃' ñ ᷑FR᷑tE ! ? !! e r

Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 117 R (1,op m’ n 1) Jop m n (J op 1)

Beweis: Zur Formel V gelangt man auf die einfachſte Weiſe, wenn man Formel III, welche den Endwert der fraglichen Rente dar—

ſtellt, nach Formel II . |

Sr =

8 5 ), mit Berückſichtigung, daß hier n men

„op iſt, auf die Gegenwart diskontiert. Man erhält dann: gr Rlhopmn—1) 1 pan _Rllopm-—1) ep 1 F Ein zweiter Beweis beſteht darin, daß man die einzelnen Renten, von welchen die erſte nach m Jahren, die letzte nach mn Jahren ein— geht, ſummiert. Man hat dann: Sy R R R

= —— + —— + ...:.. l,opn I,opꝰm

In dieſer Reihe iſt die Anzahl Glieder=n, a =

R R 1

7 1,op?m l,opı fi 1, % m formel für die fallende endliche geometriſche Reihe ein, ſo erhält man:

a 12 5 R 150 m n 1 1 1, m (nom 1,0 1

und q=

1pm

Setzt man dieſe Werte in die Summen—

a, SEEN) 1,opm 1 1, pm 10pm eren - 1) 1,0p” Rer.

3 150m 1% m n (1,opm J) 1 l,opm n (15m 1) Bezüglich der Anwendbarkeit dieſer Formel in der Waldwert— berechnung gilt ähnliches wie von Formel III. Man hat den Wert von Waldnebennutzungen, welche nicht am Anfange der Umtriebszeit, ſondern erſt während derſelben eine gegebene Anzahl mal in Zwiſchen— räumen von m Jahren in gleichen Beträgen erfolgen, für die Zeit m Jahre vor der erſten Nutzung nach Formel V berechnet!).

Beiſpiel: Ein Buchenbeſtand liefert vom 55. Jahre an (ein- ſchließlich) bis zum 100. Jahre (einſchließlich) alle 5 Jahre einen Maſtertrag von 10 Mk., welchen Wert hat dieſe Einnahme im 50. Jahre bei 4pCt.?

Antwort: Hier iſt R= 10; m 5; n=10 und p=4; daher:

10 (04 0 ) 10 (4 » 1 39.67 Mk.

Sv “= 7095-% 109°-1) 1,04% (101 1)

) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 19.

118 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.

Derartige Übungsbeiipiele haben wenig praktiſchen Wert, weil in Wirklichkeit derartige Einnahmen weder in gleichen Beträgen, noch in gleichen Zwiſchenräumen zu erfolgen pflegen und weil deshalb derartige Einnahmen, im Falle ſie wirklich Beruͤckſichtigung finden ſollen, zwed- mäßiger in den einzelnen Poſitionen an das Ende der Umtriebszeit pro⸗ longiert, oder den Anfang derſelben diskontiert werden.

6. Beſtimmung des Vorwerts einer jährlichen endlichen Rente.

Der gegenwärtige Wert Sy einer nmal am Jahresſchluſſe eingehenden Renter iſt:

SSS DAR 194 VI ee . Beweis: Derſelbe läßt ſich auf zwei Arten leicht erbringen. Da (nach Formel IV) Sn = a a ) der Ausdruck für den Nachwert einer !

ſolchen Rente iſt, jo braucht man denjelben nach Formel II nur auf die Gegenwart zu diskontieren um die Vorwertsformel VI zu erhalteu. Das zweite Verfahren beſteht darin, daß man in Formel V, m = 1 ſetzt. Da dieſe Formel häufig vorkommt, ſo iſt in der Renten-Anfangs⸗ 150pn 1 15pm. O, op Beiſpiel: Ein Waldbeſitzer hat für Verwaltung, Schutz und Steuern pro Hektar 4 Mk. jährlich und während der ganzen SOjährigen Umtriebs zeit aufzuwenden, welchen gegenwärtigen Wert haben dieſe Ausgaben bei 3 pCt.? Antwort: Hier iſt r=4; p=3; n= 80: daher

Sy T (Lohn -) 4 (103 0 45 30,2 = 120,8 Mk. FCC

werts⸗Tafel E der Faktor fertig berechnet worden.

7. Beſtimmung des Vorwerts einer jährlichen immerwährenden Rente.

Der gegenwärtige Wert Su einer jährlich am Jahresſchluſſe aber immerwährend eingehenden Renter iſt:

0b Beweis: Der gegenwärtige Wert einer nach einem Jahre eingehenden

Einnahme er iſt einer ſolchen, welche nach 2 Jahren eingeht:

r 1,opt '

Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 119

3 5 u. ſ. w. Der gegenwärtige Wert einer immerwährenden Jahres— 7 rente läßt ſich daher in der geometriſchen Reihe ausdrücken:

Tr 4 IE 3 r r 1,op! 1,0p277. 1,0p°® Die Summenformel einer immerwährenden fallenden geometriſchen

SV

e

Reihe iſt aber Sv = er In diefer Formel iſt a = Ten und q = r r 1 ap weni FETT daher: r K 8 1,op 2 170 a r + 1,0p Er 1 l,op-1 (1,op-1) 1, O, op u 1,op 1,op

Dieje Formel haben wir bereits als Kapitaliſierungs- oder Ren⸗ tierungsformel kennen gelernt; ſie ergiebt ſich direkt, wenn man nach der Proportion p: 100 r: SV das Kapital S ſucht, welches jährlich r Zinſen abwirft. Es iſt dann:

„. 200 00 100 EB: 2 2 P pP p Op 100 100

Beiſpiel: Eine Waldwieſe wirft jährlich einen reinen Er— trag von 40 Mk. pro Hektar ab, was iſt die Summe der Jetzt— werte aller dieſer Einnahmen oder was iſt der Kapitalwert der Wieſe bei 3 pCt.?

1 40 4000 r 1333,33 Mk.

Dieſelbe Formel kommt auch bei Berechnung des Waldrentierungs— werts eines zum ſtrengſten Nachhaltbetriebs eingerichteten Waldes in Anwendung.

Antwort: Sv=

8. Beſtimmung des Vorwertes einer immerwährenden perio⸗ diſchen Rente.

A. Der gegenwärtige Wert Sy einer von jetzt an alleen Jahre eingehenden immerwährenden Rente R ift: R nat 3 Beweis: Die vorſtehende Formel läßt ſich leicht auf zwei Weiſen ermitteln: Man beſtimmt das Kapital Sv, welches alle n Jahre die In—

120 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.

tereſſen R liefert. Das Kapital Sy wächſt nämlich in n Jahren zur Summe Sy 1,0pn an. Zieht man davon das urſprüngliche Kapital ab, jo erhält man die n jährigen Zinſen R= Se. 1,op-Sv= = Sy (1, opn - 1), daraus: Sv 51

Oder man beſtimmt den gegenwärtigen Wert Sv aller einzelnen immer n Jahre ſpäter eingehenden Renten. Dieſelben bilden folgende fallende immerwährende Reihe:

FFF Sv I, opR + Topm + T,opa . Die Summierungsformel iſt: Sy = I Da hier a= T,opm Und . 3 8 4 = I op ſo erhält man: R R Mer I opt, r ap Pe IG 1 1 op Kopn (Hope ae 1,op" 1,op"

Dieſe Formel jpielt in der Waldwertberechnung eine große Rolle, 2 5 * PR 1 und findet ſich daher in der Periodenrenten-Tafel C der Faktor 1 7 bereits fertig berechnet.

Beiſpiel: Ein Hektar Fichtenwald liefert alle 100 Jahre einen reinen Abtriebsertrag von 8000 Mk., was iſt der gegen⸗ wärtige Wert all dieſer Nutzungen bei pCt.?

R 8000

Antwort: 8 = 1 cpr 1 1.025 50 1. 00925 x 8000 = 740 ME

B. Der gegenwärtige Wert Sweiner zum erſten Male nach m Jahren, dann aber allen Jahre eingehenden immerwährenden Rente iſt:

I op - Beweis: Die erſte Rente geht nach m Jahren ein und beſitzt daher

einen gegenwärtigen Wert 10 die zweite Rente geht nach m+n Jahren

pin’

ein, und iſt jetzt wert: u; ebenſo iſt der Jetztwert der dritten Rente

],opm+n +

I, opm +2n 7

Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 121

Die einzelnen Renten bilden daher folgende fallende geometriſche R R

En 5 . Se John . 1,opm+n I op. N + 23 und wird nach 3 e ee 2 4 $ 8 19 ſummiert. Da a 1,opm und q = J,opm+n ' T,opm R 1,opm n ien Lopa " Topn it, ſo hat man: . R Sv= 2 9 Op R : 1,op" N R 1, opn m

14 1 E 170 —1 2 l,opm(1,opa -I) * 1, 0pn u 1,op" 1,op"

Beiſpiel: Was iſt ein 4Ojähriger Holzbeſtand wert, der im 70. Jahre abgeholzt wird und dann und zwar alle 70 Jahre ſich wiederholend 4000 Mk. abwirft, bei 3 pCt.?

R 1, n —m 4000 1,03 2 7924000 1,03 nn

1,op" - 1 1.03 1 1,03 * 1 24000 2,4273 9709

2 = = 46 x 9709 = S 0 Wel 108 W ng = 01446 x 9709 = 1403,82 Mt.

C. Der gegenwärtige WertSv einer zum erſten Male augen— blicklich, dann aber allen Jahre eingehenden immerwährenden Rente R iſt:

R Iopn 150pn 1

Beweis: Zu vorſtehender Formel gelangt man auf drei Arten. Man prolongiert in Formel VIII, R aufen Jahre, oder ſetzt in Formel IX m o, oder ſummiert die eine fallende unendliche Reihe bildenden Renten.

Im letzteren Falle iſt:

Sv=

n R Sv=R+ 1,op" = 1,op2n 3 ],op?n 7% 1 ! eo ER * ER Die Summierungsformel iſt S = =. da hier a- Rund = Jon op R=

18 Tre ilt, jo hat man daher:

. R a R R 1, opn * a, I, opn 1 lopa-1'

1,0pn 1, pn

Beiſpiel: Ein Fichtenwald, welcher mit 100jährigem Um— triebe behandelt wird, erfordert jetzt und am Anfange jeder Umtriebszeit pro Hektar einen Kulturkoſtenaufwand von

122 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.

60 Mk., wie groß iſt der gegenwärtige Wert aller dieſer Auf— wände bei pCt.? 601025 % 60 11814 70881 1. e ee eee = 708,84 x 0,0925 = 65,57 Mk.

Da ſofort 60 Mk. zu verausgaben find, jo würden ſämtliche künftige Kulturausgaben nur einen gegenwärtigen Wert von 5,57 Mk. darſtellen. Theoretiſch betrachtet wäre (nach G. Heyer) 65,57 Mk. die Summe, welche ein Waldbeſitzer jetzt nötig hätte, um alle künftigen Kulturkoſten pro Hektar damit beſtreiten zu können. Praktiſch genommen, ruhen aber derartige Rechnungen auf einer ſehr unſoliden Unterlage, wie ſich ſpäter (namentlich bei Berechnung des Bodenerwartungswerts) noch ergeben wird; ſie ſind daher möglichſt zu vermeiden, oder durch beſſere zu er— ſetzen.

Antwort: Sv=

9. Verwandlung ausſetzender Renten R in jährliche Renten r. A. Erfolgt eine Rente Ralle n Jahre, ſo läßt ſich dieſelbe in eine jährliche Rente r wie folgt umwandeln: R 850 b Beweis: Nach Formel VIII iſt der gegenwärtige Kapitalwert einer immerwährenden Periodenrente 55 durch Multiplikation dieſes Kapitals mit 0, op erhält man aber die jährlichen Intereſſen r dieſes Kapitals, folglich iſt: 1, pn 1 * O, op. Ein zweiter Weg wäre der, daß man die Summe der Jetztwerte der jährlichen Rente, derjenigen der ausſetzenden gleichſetzt und daraus r ab— leitete. Es iſt nämlich:

Ser z T = Fe en Bin ar 2 d 1,op! * T,op? 1,0p® +...= Lopn * T,open f T,opim DDRE 2 * K daraus 0,0p 1,op" 1’ Araus u eh op.

Beiſpiel: Ein Hektar Waldwieſe liefert am Ende eines jeden Jahres einen reinen Ertrag von 70 Mk.; während die— ſelbe Fläche mit Fichten kultiviert am Ende jeder 80jährigen Umtriebszeit eine reine Einnahme von 8000 Mk. abwerfen

l

Formeln der Zinſeszinſenrechnung. 123

würde. Welche Benutzungsweiſe iſt bei 3 pCt. die vorteil— haftere?

Antwort: Verwandelt man die ausſetzende Rente in eine jährliche,

8000 103 0 1 x 0,03 = 8000 x 0,1037 x 0,03 = 24,89 Mk.

Der Wald bringt alſo jährlich 24,89 Mk., das Feld 70 Mk., folglich wäre die landwirtſchaftliche Bewirtſchaftung rentabler.

Vom mathematiſchen Standpunkt läßt ſich ja gegen eine derartige Berechnungsweiſe nichts einwenden. Die große Schwierigkeit für die Praxis liegt aber darin, daß es ſehr ſchwer vorauszuſagen iſt, ob der genannte Fichtenwald in der That alle 80 Jahre die fragliche Summe abwirft, was ſehr zweifelhaft iſt. Auch drückt der lange Verzinſungszeit⸗— raum den Wert ſehr herunter.

dann iſt r=

B. Erfolgt eine Rente R zum erſten Male nach m Jahren, dann aber alle n Jahre, dann läßt ſie ſich in eine jährliche Rente wie folgt umwandeln:

R 150pn m m op 1

Beweis: Der gegenwärtige Kapitalwert der ausſetzenden Rente iſt nach Formel IX: en wird dieſer Wert mit O,op multipliziert, jo erhält man bekanntlich den Jahreszins r desſelben, folglich iſt

12 R 1, op n m 1,5 pn 1

Oder man ſetzt die Summe des Jetztwerts der Jahresrente derje—

nigen der ausſetzenden gleich und entwickelt aus der Gleichung r. Man

O II.

0, op.

hat dann: r Dr 15 r R a R 8 R 1,op! 1,op? 1,op? ie l,pm 1,opn+m 1,op?n + m 2 8 E R · 10 pn ER R 1,0 n m daraus op 1, opn = undr = ; I * O,op.

Dieſe Formel hat, wie die vorhergehende, eine untergeordnete prak— tiſche Bedeutung, weil ſie ſich meiſt auf in weiter Ferne liegende ſchwer feſtzuſetzende Einnahmen ſtützt, welche ſehr geringe gegenwärtige Werte liefern. So ſtellt z. B. G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Auflage, Seite 21) zu dieſer Formal folgende

Aufgabe: Welche jährliche Rente würde einem Waldeigen— tümer zu entrichten ſein, wenn derſelbe auf einen Durch— forſtungsertrag von 240 Mk. verzichten ſollte (wo kommt ein ſolcher Fall vor?), welchen ein mit 100jähriger Umtriebszeit zu behandelnder Wald jedesmal im 40. Beſtandsjahre ab— wirft? Zins fuß 3 pCt.

124 Formeln der Zinſeszinſenrechnung.

240 10 0 22 5

Antwort: r= 1,03 50 —1 x 0,03 = 2,33 Mk.

Derartige Aufgaben kamen ſeither in der Praxis der Waldwert— berechnung nicht vor und werden auch künftig entbehrlich ſein; es ſind Übungsbeiſpiele aus der Zinszinsrechnung, die von dem Augenblicke an aus den Lehrbüchern ganz wegbleiben können, als die Examinatoren die Prüfungskandidaten nicht mehr nach derartigen Schulaufgaben fragen, ſondern ſich mehr auf wirkliche Fragen der Waldwertberechnung beſchränken.

C. Erfolgt eine ausſetzende Rente R zum erſten Male augenblicklich, dann aber alle n Jahre, ſo wird dieſelbe in eine jährliche Rente r wie folgt verwandelt:

R I/ opn 4,0 ‚pa 1 Beweis: Der gegenwärtige Kapitalwert einer ſolchen Rente iſt nach Formel X: R. I, op u 1,0 n- 10 multipliziert man dieſen Wert mit 0,0p, ſo erhält man den Jahreszins r dieſer ausſetzenden Rente, d. h. es iſt R. I, open 150p n - 1 Oder man ſetzt wieder die Summe des gegenwärtigen Werts der Jahres— rente derjenigen der ausſetzenden Rente gleich und erhält: r 1 R 8 8 R 4 R Hi R 1,0p? 1% % ,o pn 1% r R. I op n R. 1,0 0,0p 7 a * 1,0p u =

Auch von dieſer Formel 115 ſich ähnliches wie von XI und XII ſagen, wie ſich aus folgendem Beiſpiele ergiebt:

Beiſpiel: Es iſt der Aufwand für Kulturkoſten, welcher jedesmal zu Anfang der 100jährigen Umtriebszeit pro Hektar 60 Mk. beträgt, in eine jährliche Ausgabe zu verwandeln, wie hoch ſtellt ſich letztere bei 3 pCt.?

Antwort: 105103 003 = 65,57 x. 0,03 = 1.97 Mk. 1.03 100.1

Würde man alle künftigen Aufwände unberückſichtigt laſſen, und nur die Rente der erſten Ausgaben von 60 Mk berechnen, ſo erhielte man 60 x 0,03 = 1,80 Mk., alſo nur eine Differenz von 0,17 Mk., woraus der geringe Einfluß von in weiter Ferne liegenden Ausgaben auf die Reſul— tate folgt. Überhaupt ſind derartige Betrachtungen für im nachhaltigen Betriebe ſtehende Waldungen bedeutungslos.

1 x O,op.

„daraus

* O, op.

zu 2 uch

ee Er (6

Dritter Abſchnitt. Jorſtliche Grundlagen.

Vorbemerkungen. § 29.

Wiürde man ſich in der Waldwertberechnung auf die volkswirtſchaft— lichen Unterlagen, ſowie auf die Feſtſetzung des forſtlichen Zinsfußes, auf die Entwickelung der Formeln der Zinſeszinſenrechnung und der Rechnungs- regeln allein beſchränken, ſo wäre das ſehr einſeitig und fehlerhaft, denn die Erhebung der forſtlichen Thatbeſtände oder Grundlagen ſpielt hierbei eine mindeſtens ſo wichtige Rolle. Zu den forſtlichen Grundlagen rechnet man alles forſtliche Material, welches den auszuführen— den Aufgaben der Waldwertberechnung als Baſis dienen ſoll. Mit der Mathematik allein iſt es in der Waldwertberechnung daher nicht gethan. Die Formeln mögen noch ſo elegant entwickelt und ſcharfſinnig ausgedacht ſein, ſo führen ſie doch zu falſchen und wenig brauchbaren Reſultateu, wenn die in dieſelben eingefügten Größen keinen Anſpruch auf Zuverläſſigkeit machen können. Der Feſtſtellung der forſtlichen That— beſtände iſt daher der höchſte Grad von Aufmerkſamkeit zuzuwenden.

Soll z. B. ein Wald zum ſtrengſten jährlichen Nachhaltbetriebe ein— gerichtet werden, befindet ſich derſelbe aber noch nicht im Normalzuſtande, ſo kann es ſich um vorherige Aufſtellung eines vollſtändigen Hauptwirt— ſchaftsplanes handeln, um auf Grund desſelben die wahrſcheinlichen periodiſchen Maſſen- und Gelderträge und mittelſt dieſer und der Aus— gaben den Kapitalwert des Waldes berechnen zu können. Bei im aus⸗ jetzenden Betriebe ſtehenden Waldungen müſſen ebenfalls die künftigen Erträge und Ausgaben möglichſt genau feſtgeſtellt werden, während es fi) bei zum Ausſtocken beſtimmten Waldparzellen um eine möglichſt

126 Grenzen, Vermeſſung und Kartierung.

genaue Ermittelung der gegenwärtig vorhandenen Holzvorräte und des Bodenpreiſes für die künftige (landwirtſchaftliche) Benutzungsweiſe handelt. Die zu erhebenden forſtlichen Thatbeſtände haben ſich in der Regel über folgende Gegenſtände zu erſtrecken: Feſtſtellung der Grenzen und Flächeninhalte (Vermeſſung), Kartierung, Nutzfähigkeit des Waldes und Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers, Holz- und Betriebsart, Wald— behandlungsart, Umtriebszeit, Waldeinteilung, Unterſuchung der Ein- nahmen und Ausgaben des Waldes und Waldbeſchreibung.

I. Grenzen, Vermeſſung und Kartierung. § 30. 1. Feſtſtellung der Grenzen.

Bei allen Waldkäufen, ſowie bei Waldteilungs- und Berechtigungs⸗ fragen hat man ſich davon zu überzeugen, ob die in Frage kommenden Grenzen richtig geſtellt und dauernd bezeichnet ſind, weil ohne eine ſolche Klarſtellung eine genaue Vermeſſung, Flächenberechnung und Kartierung nicht erwartet werden darf und auch künftig nicht durchzuführen iſt. Es handelt ſich hierbei in erſter Linie um genaue Feſtſtellung der äußeren Umfangsgrenzen und dann, im Falle einzelne Waldteile mit Servituten belaſtet ſind, auch um genaue Kenntnis der Berechtigungsgrenzen, Triften u. ſ. w. Der Eigentümer iſt daher anzugehen, die Grenzen klar zu ſtellen, eine zuverläſſige Grenzbeſchreibung auf Grund der vorhandenen Grund— bücher zu liefern und die Richtigkeit derſelben auf Verlangen von den betreffenden Behörden beſcheinigen zu laſſen.

2. Vermeſſung und Kartierung.

Die Größe des Kauf- oder Tauſchobjekts läßt ſich unt nur aus den vorliegenden Vermeſſungsakten beurteilen. Über die Zuverläſſigkeit der Vermeſſung entſcheidet die am betreffenden Orte vorgeſchriebene Ver— meſſungsinſtruktion, die Zeit der zuletzt vorgenommenen Vermeſſung, die dabei in Anwendung gekommenen Inſtrumente und der Bildungsgrad des in Wirkſamkeit getretenen Vermeſſungsperſonals. Verdient die Ver⸗ meſſung kein Vertrauen oder liegt noch keine Vermeſſung vor, dann iſt eine neue Vermeſſung anzuordnen oder es müſſen, der Wichtigkeit des Objektes entſprechend, die wichtigſten Flächen, ſoweit es Zeit und Um— ſtände erlauben, feſtgeſtellt werden. Aus den vorliegenden oder erſt zu

Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtandes. 127

ſchaffenden Flächenüberſichten muß neben der Geſamtfläche des Waldes auch der Flächeninhalt der einzelnen Waldabteilungen, getrennt nach Holz⸗ und Betriebsart, Beſtandsalter und Standortsgüten, erſichtlich ſein. In letzterer Beziehung erweiſt ſich unter Umſtänden ein Einblick in die Grundbücher des Kataſters nützlich, aus welchen erſichtlich wird, in welche Steuerklaſſen die einzelnen Waldteile eingeſetzt ſind.

Gute Karten, insbeſondere Beſtandeskarten, erleichtern das Geſchäft der Wertberechnung ſehr. Immerhin wird es ſich empfehlen, durch einen Augenſchein an Ort und Stelle feſtzuſtellen, in wie weit der wirklich gefundene Thatbeſtand mit den Karteneinträgen übereinſtimmt. Ins— beſondere ſind dabei die vorkommenden Holzarten und Holzalter, ſowie die Beſtockungsverhältniſſe der einzelnen ausgeſchiedenen Beſtände ins Auge zu faſſen.

Handelt es ſich um Teilungsfragen, bei welchen den Intereſſenten die Bodenflächen mit Berückſichtigung der Bonität zugeteilt werden ſollen, dann iſt eine ſogenannte Bonitätskarte, welche die verſchiedenen Stand— orte nach Flächengröße und gegenſeitiger Lage erkennen läßt, von beſon— derem Nutzen. Daß auf derſelben auch die nicht produktiven Flächen ausgeſchieden werden müſſen, iſt ſelbſtverſtändlich.

Das Vermeſſungs- und Kartierungsweſen ſelbſt iſt Sache der Forſt— einrichtung und ſoll daher hier nicht weiter beſprochen werden.

II. Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtandes. .

1. Bezüglich des Bodenwerts iſt die Unterſuchung der Frage von Bedeutung, ob der Waldgrund je nach ſeiner mineraliſchen Beſchaffen— heit, Tiefgründigkeit, Feuchtigkeitsmenge, Expoſition, Umgebung, ſeiner Lage zu den Wohnorten und dem Forſtproduktenmarkte ſich nur zur Holzzucht oder auch zu landwirtſchaftlichen Benutzungsweiſen eignet und bei welcher Benutzung derſelbe das höchſte Reineinkommen verſpricht, zumal dann, wenn die Art der Benutzung des Grundſtückes keinerlei Beſchränkung (Forſtpolizei) unterliegt. Hierbei darf aber nicht überſehen werden, daß namentlich kleinere Waldparzellen, wenn ſie auch ihrer Bodengüte nach bei anderer Benutzungsweiſe einen beträchtlich höheren Ertrag abwerfen könnten, ſich hierzu doch aus andern Gründen für die Dauer ſelten lohnend erweiſen. So wirken z. B. die umgebenden hohen Holzbeſtände beſchattend und vermindern dadurch die Erträge der landwirtſchaftlichen

128 Nutzfähigkeit des Waldbodens und Holzbeſtandes.

Gewächſe nach Menge und Güte; Düngung, Bearbeitung, Aufſicht und Ernte ſind mißlicher und bei vorhandenem Wildſtande erleiden die Erträge oft noch weitere empfindliche Einbußen.

2. Was den Wert der zu kaufenden oder einzutauſchenden Holz— beſtände betrifft, ſo ſpielen hierbei eine große Menge maßgebender Faktoren mit. Die vorhandenen Holzbeſtände ſind ins Auge zu faſſen be— züglich der Holzquantitäten, welche ſie enthalten, und der Werte welche ſie nach den vorhandenen Holzarten und Sortimenten abzuwerfen verſprechen. Sehr alte Beſtände enthalten oft ſchon viel anbrüchiges und darum gering⸗ wertiges Holz oder liefern ſo ſtarke und ſchwere Stämme, daß ſie nur mit großem Zeit- und Koſtenaufwande transportiert werden können. Jüngere Beſtände liefern wohl kleine Nutz- und Bauhölzer, aber keine wertvolle Schnittwaare. Beſtände zwiſchen 80—120 Jahren dürften, abgeſehen von der zu höheren Umtrieben geeigneten Eiche, in der Mehrheit der Fälle das werthvollſte Material enthalten. Dabei darf nicht überſehen werden, daß, bei gleichem Alter der Beſtände, namentlich die Bonität, einen großen Einfluß auf die Qualität des Holzes ausübt. Eine 120 jährige Fichte I. Bonität erreicht eine Scheitelhöhe von 35—40 m, eine ſolche V. Bonität von nur 10—12 m; dem entſprechend beſitzen Stämme beſſerer Bonitäten auch größere Durchmeſſer und Längen und ſelbſtverſtändlich auch einen viel höheren Nutzwert.

Den allereinſchneidendſten Einfluß auf den Wert der Beſtände hat jedoch die Lage derſelben zum Markte und die Art des Marktes. Die ſchönſten aſtreinſten und langſchaftigſten Stämme können ſich als wertlos erweiſen, wenn dieſelben nicht abſetzbar ſind oder um niedrigere Brenn- und Kohlholzpreiſe abgegeben werden müſſen. Wer daher mit dem Ankaufe eines Waldes beauftragt iſt, wird in erſter Linie zu unter— ſuchen haben, ob derſelbe dem Markte ſchon vollſtändig erſchloſſen iſt oder ob es ſich noch um nicht oder ſchlecht abſetzbare Vorräte handelt. Er wird weiter reiflich erwägen müſſen, ob nicht ſofort oder ſpäter Ausſicht auf Verbeſſerung des Marktes durch Anlegung von Bahnen, Land- und Waſſerſtraßen, Einführung neuer holzverarbeitenden Induſtriezweige u. ſ. w. vorhanden iſt. Im letzteren Falle iſt ein günſtiger Abſatz mit raſch jteigen- den Preiſen in Ausſicht zu nehmen und man kann für ſolche Objekte beim Ankauf mehr bieten, als wenn der Wald noch längere Zeit ein ziemlich wertloſes, weil ſchlecht abſetzbares, Holzvorratsmagazin darſtellt. Waldungen dagegen, welche ſchon längere Zeit im lebhaften Verkehrs— gebiete liegen, beſitzen ſchon hohe Holzpreiſe, man muß dem entſprechend

Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers. 129

für ſie einen höheren Kaufpreis anlegen; eine Extrarente wird hier deshalb nur langſam und in geringerem Maße zu erwirtſchaften ſein, weil die Konkurrenz größer, der Reinertrag aber geringer iſt und ſich mehr Unternehmer in den Gewinn zu teilen haben.

III. Dispoſitionsfähigkeit des Beſitzers. 8 32.

Bei allen Erwerbungen iſt die Frage, ob der Verkäufer auch der rechtliche und un beſchränkte Eigentümer des Beſitzes iſt, von Wichtigkeit. Eingehende Erkundigungen über die bezüglichen Verhältniſſe und völlige Klarſtellung derſelben vor dem Kaufe oder Tauſche u. ſ. w. ſind daher immer am Platze.

Ergeben ſich hierbei beſchränkende Verhältniſſe, z. B. Hypotheken⸗ ſchulden, Grundlaſten, Servituten u. ſ. w., ſo wird es ſich darum han— deln, dieſelben im Einverſtändniſſe mit den Intereſſenten zu beſeitigen oder in anderer Weiſe zu regeln.

Gelingen derartige Übereinkommen nicht oder werden dieſelben nicht gewünſcht oder für unnötig befunden, dann iſt Vorſicht von Seiten des Käufers um ſo mehr geboten, als ſich bezüglich der Art, des Orts und Umfanges der Servituten oder ſonſtiger Laſten ſpäter keine unange- nehmen Streitigkeiten und Verwickelungen ergeben.

IV. Holz⸗ und Betriebsart, Umtriebszeit und Waldbehandlungsart.

$ 33.

1. Holzart.

Beim Tauſch oder Kauf von Waldungen ſind die vorkommenden Holzarten von ganz hervorragender Bedeutung. Die richtige Wahl der Holzart übt nämlich auf die Rentabilität der Waldungen einen weit größeren Einfluß, als die ſo beliebt gewordenen Beſtrebungen die Um— triebe zu erniedrigen oder durch alle möglichen Rechenkünſteleien die Einnahmen des Waldes oft nur ſcheinbar zu erhöhen.

So berechnen ſich z. B. nach den Burckhardtſchen Nr

Baur, Waldwertberechnung.

130 Holzart.

die Waldreinerträge des Rotbuchen-, Fichten und Kiefernhochwaldes für untenſtehende Umtriebe pro Hektar wie folgt:“)

—— d —ĩ4ĩ— -T—— 1

Jahre der Umtriebszeit

Holzart 20 40 50 60 | 70 80 | 90 100 110 120 Mark.

Buchen⸗Hochwaldi 55 104 14.2 18,1 211 34 25,6 27 28,1 284

dichten. 242 47,6 656 850 1015 1110 118512 |

Kiefern , 100 171 26,2 35,5 43,8 46,9 49/0 —- ZT

Setzt man in vorſtehender Tabelle die Erträge der Buche = 1, jo

ergeben ſich folgende Verhältniszahlen:

Buchen⸗Hochwald] 1,0 | 1,0 10 | 10 | 10 | 150 10 1 Be 1,0 Fichten 44 4 4 47 48 4% 16 48 ee Kiefern- 1 | 18 1718 7887 19| 21 2,0 19 lim

Berechnet man nach den Burckhardtſchen rtragstafeln für die⸗ ſelben Holzarten die Bodenerwartungswerte, weil nach den Anſichten der Bodenreinerträgler diejenige Umtriebszeit die vorteilhafteſte ſein ſoll, bei welcher ſich ein Maximum des Bodenerwartungswertes ergiebt, ſo erhält man folgende Reſultate, wenn man pro Hektar bei der Buche (natürliche Verjüngung vorausgeſetzt) 20 Mk., bei der Fichte 40 Mk. und bei der Kiefer 50 Mk. Kulturkoſten unterſtellt, und den jährlichen Aufwand für Verwaltung, Schutz und Steuern als im vorliegenden Falle irrelevant nicht in Rechnung ſtellt:

Jahre der Umtriebszeit

Holzart 30 40 60 60. 70 80,4 0 on

LE

Mark

Buchen⸗ Hochwald 81,6 157,4 1030 210,8 21133 1993 185,9 168,7 148,7 130,

Fichten 440,6 789,1 951.0 10360 1048 8968/6 874,8 7625 |

Kiefern 128,0 240,5 347,1 eo 426,5 384,7 338,1 | | | | |

1 1

*) K. Urich, „Holzart und Umtriebszeit“, Forſtwiſſenſchaftl. Centralblatt 1881, S 137. Weitere Beweiſe enthalten die am Schluſſe mitgeteilten Tabellen.

Holzart. 131

Setzt man hier die Bodenerwartungswerte der Buche = 1, jo ergeben ſich folgende Verhältniszahlen:

Jahre der Umtriebszeit

Holzart 30 | 40 50 | 60 70 80 90 100 110 120

| |

Mark

Buchen⸗ Hochwald 10 10 1,0 1,0 1,0 10 1,0 1,0 1,0 10 Fichten = 5,4 5,0 525 | 49 | 50 49 n eee Kiefern⸗ 10 1,5 1,819 20 19 1 —-— BE

|

Aus vorstehenden Überſichten geht deutlich hervor, daß, mag man ſich auf den Standpunkt des Wald- oder Bodenreinertrags ſtellen, die Frage der Umtriebszeit von viel untergeordneterer Bedeutung iſt, als die Wahl der Holzart; denn die Fichte liefert bei beiden Berechnungsarten circa fünfmal, die Kiefer circa zweimal höhere Werte als die Rotbuche. Dieſes der Fichte günſtige Reſultat iſt natürlich nur unter der Vorausſetzung richtig, daß die in dem Beiſpiele unterlegten Größen und Werte überall der Wirklichkeit entſprechen. Dieſes wird nun allerdings nicht immer der Fall ſein, denn es giebt in der That Gegenden, in welchen die Buche nahezu ſo hoch rentiert, als die Fichte; immerhin wird aber auch in ſolchen extremen Fällen der Satz ſeine Richtigkeit behalten, daß die Holzart den hervorragendſten Einfluß auf die Wertverhältniſſe der Wal- dungen ausübt.

Deshalb iſt auch die Frage in reifliche Erwägung zu ziehen, ob die vorhandene Holzart nicht alsbald oder im Laufe der Zeit durch eine andere erſetzt werden ſoll. Hierbei wirken entſcheidend: Boden, Lage und Klima, Flächengröße und Umgebung, Ertragsverhältniſſe der Holzart an Haupt⸗ und Nebennutzungen nach Maſſe, Wert und Abſatzgelegenheit, ihre Tauglichkeit zu der gewählten Betriebsart, ihre Schnellwüchſigkeit, ihr Bodenbeſſerungsvermögen, die Koſten ihrer An- und Nachzucht, die ihr örtlich drohenden Gefahren durch Schnee, Duft, Eis, Froſt, Wild, Sturm, Feuer u. ſ. w.

Man gehe jedoch bei derartigen Betrachtungen nicht zu weit und laſſe ſich nicht auf gewagte Spekulationen ein, welche dem langſam wachſenden und reifenden Walde nicht zuträglich find. Dabei wolle

1 9 *

132 Betriebsart.

nicht überſehen werden, daß manche Holzart oft nur momentan höher zu rentieren ſcheint, weil fie nur in geringeren Mengen vorhanden und des— halb augenblicklich größere Nachfrage nach ihr iſt; während die Ver— hältniſſe bei größerem Angebote ſofort umſchlagen können. Man ſei daher in der Frage der Umwandlung in eine andere Holzart recht vor⸗ ſichtig, namentlich ſo lange bezüglich eines guten Gedeihens der neu ein— zuführenden Holzart noch keine genügenden Erfahrungen vorliegen. Jeden— falls wird es ſich in zweifelhaften Fällen empfehlen, die Berechnung auf Grund der vorhandenen und der neu zu wählenden Holzart probeweiſe durchzuführen. Sind allerdings Beſtände, z. B. Buchenbeſtände, infolge lang anhaltender Streunutzungen oder ſonſtiger Mißſtände in ihrem Wuchſe ſehr herunter gekommen, dann dürfte die Wahl einer genügſamen und dabei doch möglichſt rentablen Holzart außer Zweifel ſein.

2. Betriebsart.

Bezüglich der Betriebsart ſind ähnliche Erwägungen wie bei der Holzart anzuſtellen. Selbſt wenn man vollkommen gleiche Holzarten und Standorte vorausſetzen würde, ſo berechnen ſich in der Regel für verſchiedene Betriebsarten auch weſentlich verſchiedene Bodenwerte und Waldwerte. Die Urſachen dieſer Wahrnehmung liegen weniger in der mit der Betriebsart wechſelnden Größe der Natural- und Gelderträge, obgleich auch dieſe ihren Einfluß geltend machen, als in den ſehr ver— ſchiedenen Umtriebszeiten, welche den einzelnen Betriebsarten unter⸗ liegen. Deshalb berechnen ſich für den mit kürzerem Turnus behan- delten Nieder- und Mittelwaldbetrieb (namentlich Eichenſchälwaldbetrieb) bei zweckmäßiger Bewirtſchaftung meiſt höhere Bodenwerte, als für Hochwälder mit ſehr hohen Umtrieben, namentlich wenn letztere wenig Gelegenheit zur guten und reichlichen Verwertung von Nutzholz bieten. Trotz dieſer Wahrnehmung liefern Hochwälder, ſo lange ſie das Maximum des Durchſchnittszuwachſes noch nicht weſentlich überſchritten haben, größere und wertvollere Naturalerträge. Wenn Hochwälder dennoch geringere gegen— wärtige Werte als Niederwälder liefern, ſo liegt das in den mit hohen Umtrieben verbundenen Diskontoverluſten, wie ſolche z. B. bei der Be— rechnung des Bodenerwartungswerts für den ausſetzenden Betrieb vor— kommen. Denn der gegenwärtige Wert einer z. B. bei Eichenſchälwald zum erſten Male nach 15 Jahren eingehenden und ſich alle 15 Jahre wiederholenden Rente 1 iſt bei 3 pCt. Zinſeszinſen 1,79, während dieſelbe Rente, welche ſich beim Hochwaldumtriebe vielleicht nur alle 120 Jahre

Betriebsart. 133

in gleicher Weiſe wiederholt, gegenwärtig nur einen Wert von 0,03 beſitzt, folglich 1,79 :0,03 = 60 Mal kleiner iſt, im Falle man, wie ſeither ge— ſchehen, in nicht zu rechtfertigender Weiſe in beiden Fällen trotz der ſehr verſchiedenen Verzinſungszeiträume mit gleichem Zinsfuße rechnen würde. Bei einem Zinsfuße von 2 pCt., welcher, gegenüber einer Umtriebszeit von 120 Jahren, jedenfalls mehr als 3 pCt. zu rechtfertigen wäre, be— trägt der gegenwärtige Wert ſchon 0,102; er iſt alſo nur noch 1,79 :0,102 = 18 Mal kleiner, als bei 15jährigem Umtrieb.

Trotz dieſes in vielen Fällen mehr für den Nieder- und Mittelwald— betrieb ſprechenden Ergebniſſes der Zinſeszinſenrechnung bedarf die Frage einer eventuellen Anderung der Betriebsart in der Waldwertberechnung einer recht ſorgfältigen Prüfung. Denn wenn auch 3. B. der Eichen- niederwald auf geeignetem Standort oft höher rentiert, als der Hoch— wald, ſo iſt dabei doch nicht zu überſehen, daß erſtere Betriebsart nur für verhältnismäßig wenige Standorte ganz geeignet iſt und daß auch die ſcheinbar gute Rente bald in das Gegenteil umſchlagen würde, ſo— bald man dem Schälwalde ein zu großes Terrain einräumen wollte. Denn iſt das Rindenbedürfnis einmal gedeckt, ſo liefert der überſchüſſige Schälwald nur noch ſchwaches und darum geringwertiges Brennholz. Der Hochwald birgt eben in ſeinem weit größeren Holzvorratskapital für den Beſitzer einen Sparpfennig, zu dem er im Falle der Not greifen kann. Der Hochwald enthält in ſeiner ſehr verſchieden alterigen Schlag— reihe die mannigfaltigſten Sortimente und die Wirtſchaft ſteht bei dieſer Betriebsform nicht auf einer Karte. Iſt nämlich das eine Sortiment im Augenblick ſchlecht verwertbar, ſo geht dafür ein anderes vielleicht um ſo beſſer. Im Hochwalde iſt für die Bedürfniſſe der Volkswirtſchaft weit mehr geſorgt, als bei an ſehr niedere Umtriebe gebundenen Betriebsarten. Der Hochwald repräſentiert in ſeinen Holzvorräten ein großes Kapital, verzinſt aber namentlich im ausſetzenden Betriebe den Boden ſchlechter, im Niederwald dagegen ſteht ein geringes Holzvorratskapital einer vielleicht höheren Verzinſung des Bodens gegenüber. Der Hochwaldbeſtitzer iſt daher, gleiche Waldflächen und ſonſtige Verhältniſſe vorausgeſetzt, doch der reichere, der Niederwaldbeſitzer der ärmere Mann.

Der Kaufliebhaber für einen Nieder- oder Mittelwald wird in erſter Linie den Zuſtand des Waldes in Bezug auf Holzarten, Beſtockungsverhältniſſe u. ſ. w. ins Auge faſſen. Sind die Holzarten ſchlecht gewählt, die Beſtände lückig und verwahrloſt, ſo wird er entſprechend weniger zahlen, oder, wenn ihm die Mittel zu Meliorationen fehlen, vom Kaufe lieber ganz abſtehen,

134 Umtriebszeit.

weil ein ſolcher Wald ſich namentlich für einen kleinen Privatwaldbeſitzer, welcher auf ſoſortige Verzinſung ſeiner aufgewendeten Kapitalien ſehen muß, weniger eignet.

Anders liegt die Frage für einen Unternehmer, der ſofort zu um— faſſenden Verbeſſerungen die Mittel hat; dieſer wird billig kaufen und durch Einführung einer rationellen Wirtſchaft den Zuſtand des Waldes heben und aus demſelben im Laufe der Zeit eine höhere Extrarente zu erwirt⸗ ſchaften ſuchen.

Liegt ein Hochwald zum Kaufe oder Tauſch vor, ſo entſcheidet für den Wert neben der Abſatzfähigkeit der vorhandenen Holzarten namentlich die Frage, ob ſofort oder in nicht zu weiter Ferne größere Holzmaſſen, insbeſondere wertvolle Nutzhölzer, ſchlagbar werden und einen guten Markt finden. In dieſem Falle übt das Objekt mehr Anziehungskraft, weil ein Teil des Kaufſchillings durch den Verkauf überſchüſſiger Hölzer ſofort gedeckt oder die erzielten Erlöſe zu rentablen Meliorationen wieder in dem Walde angelegt werden können. .

Sind dagegen die Vorräte gering oder ergiebt der Augenſchein die Notwendigkeit eines Übergangs vom Niederwald zum Mittel- oder Hoch⸗ wald oder ſonſtige zeitraubende und koſtſpielige Beſtandsumwandlungen, dann wird ſich das Kaufobjekt aus dem oben angegebenen Grunde über— haupt mehr für den Staat, reiche Gemeinden und Großgrundbeſitzer, als für den kleinen Mann eignen.

3. Umtriebszeit.

Die Umtriebszeiten, mit welchen dem Verkaufe ausgeſetzte Waldungen ſeither bewirtſchaftet wurden, müſſen natürlich auf den Wert derſelben einen hervorragenden Einfluß ausüben. Mit der Höhe der Umtriebs— zeiten wächſt nämlich der Normalvorrat und damit der Wert der vorhan— denen Beſtände. Überſchüſſe über den Normalvorrat können im Falle günſtiger Abſatzverhältniſſe alsbald verſilbert werden. Dazu kommt noch weiter, daß in Waldungen, deren Umtriebe höher ſind, als die Zeit, in welchem das Maximum des Durchſchnittszuwachſes erfolgt, alle Be— ſtände genutzt werden können, welche dieſes Maximum bereits überſchritten haben, im Falle älteres Holz nicht teurer bezahlt wird (Qualitäts- zuwachs), auch keine Steigerung der Preiſe in Zukunft in Ausſicht ſteht (Teuerungszuwachs). In dieſem Falle wäre für den Käufer die Möglichkeit einer Umtriebsverkürzung ſogar ohne Verminderung der jähr— lichen Waldrente gegeben; er könnte die einen rückſchreitenden Zuwachs

Umtriebszeit. 135

befienden Beſtände verwerten, mit den Erlöſen einen Teil der Ankaufs— ſumme abtragen und künftig doch noch aus dem Walde die gleichen Jahreseinnahmen beziehen. Der Kaufliebhaber hat daher dieſe Ver— hältniſſe, bevor er den Kauf abſchließt, wohl zu erwägen, um ſein Angebot danach bemeſſen zu können.

Weiter iſt bei der Frage der Umtriebszeit an die Diskontoverluſte zu erinnern, welche unter Umſtänden mit hohen Umtrieben verbunden ſind, bei welchen dieſe Einbußen nicht mehr durch beſſere Bezahlung des älteren Holzes ausgeglichen werden können.

Um einſtweilen und bevor die Methoden der Rentabilitätsberechnung gelehrt werden können, einen beiläufigen Einblick in dieſe Verhältniſſe zu gewinnen, denken wir uns einen friſch abgetriebenen Niederwald und unterſtellen der Kürze wegen einen gleich großen und gleichwertigen jährlichen Zuwachs = 1. Dieſe Annahme iſt zwar nicht ganz richtig, aber für den Zweck der allgemeinen Klarlegung der Verhältniſſe doch zuläſſig. Nehmen wir weiter einen 20- und einen 40jährigen Umtrieb und 3 PCt. an, jo beträgt der gegenwärtige Wert der periodiſchen Renten: “)

bei 20jährigem Umtrieb und 3 pCt. Diskonto 20 x 1,240 = 24,80, 40 " " 3 " 40 x 0,442 = 17,68, daher Kapitalverluſt bei 3 pCt. Diskonto = 7,12.

Es würde daher der 40jährige Umtrieb nur 17,68: 24,80 - 0,71 des Kapitalwerts vom 20 jährigen Umtrieb gewähren oder es müßte bei 40jährigem Umtrieb deſſen durchſchnittlich jährliche Rente ſich auf das 24,80: 17,68 14 fache von der dem 20jährigen Umtriebe entſprechenden Jahresrente erhöhen, wenn gleiche Kapitalwerte erfolgen ſollten.

Die für den 40 jährigen Niederwaldumtrieb berechnete Rentenerhöhung wäre nur möglich infolge

a) eines höheren jährlichen Maſſezuwachſes (Quantitätszuwachs)

oder

b) einer mit den Jahren ſteigenden Holzqualität (Qualitätszu⸗

wachs) oder

e) einer mit den Jahren ſteigenden Preisſteigerung (Teuerungs—

zuwachs) oder

Siehe Rententabelle C am Schluſſe des Werks.

136 Waldbehandlungsart.

d) eines höheren jährlichen Maſſezuwachſes und einer ſtattfinden⸗

den Wertſteigerung des Holzes *).

Ob und inwieweit dieſe Vorausſetzungen eintreten werden, hängt von den Holzarten, Standorts- und Marktverhältniſſen ab. Im all⸗ gemeinen kann man annehmen, daß der jährliche Maſſen-Durchſchnitts⸗ zuwachs der Niederwaldungen nach dem 20. Jahre nicht mehr ſteigt. Ein höherer Umtrieb würde ſich daher von dieſem Geſichtspunkt aus be⸗ trachtet finanziell kaum rechtfertigen. Dagegen liefert der 40 jährige Um⸗ trieb ſtärkere und unter Umſtänden wertvollere Holzſortimente, als der

20 jährige. Dieſer Gewinn iſt jedoch ſelten groß, weil der Niederwald⸗

betrieb überhaupt kein ſtarkes Nutzholz liefert, das ſogenannte Klein- nutzholz aber in der Regel bei niederem Umtriebe wertvoller iſt. Beim Eichenſchälwald würde aber der vermeintliche Vorteil ſchon aus dem Grunde wegfallen, weil hier das Hauptgewicht in der Rinde liegt, dieſe aber bei 20 jährigem Umtriebe wertvoller als bei 40 jährigem Um⸗ triebe iſt.

Noch größere Unterſchiede bezüglich des gegenwärtigen Wertes der Kapitalwerte ergeben ſich beim Vergleiche von Hochwaldungen mit mitt⸗ lerem Umtriebe, mit ſolchen von ſehr hohen Umtrieben, namentlich dann, wenn mit dem Wachſen der Umtriebszeit nicht auch die Holzpreiſe ent⸗ ſprechend ſteigen.

Doch darf hier zu Gunſten des Hochwaldes nicht überſehen werden, daß bei dieſer Betriebsart nicht, wie meiſt beim Niederwaldbetriebe, das geſamte Holz auf einmal am Ende der Umtriebszeit geerntet, ſondern daß ein beträchtlicher Teil (20—40 pCt.) ſchon früher, nämlich in Form von Vornutzungen bezogen wird und daß die von letzteren erzielten Baar⸗ erlöſe (ausſetzenden Umtrieb vorausgeſetzt) von der Zeit ihres Eingangs an bis zum Ende der Umtriebszeit, oft verzinslich angelegt werden und ſo zu nicht unbeträchtlichen Summen heranwachſen können.

4. Waldbehandlungsart.

Dieſelbe iſt für die Beſtimmung der Waldkapitalwerte nicht ohne Einfluß. Es kommt dabei in Frage, ob keine größeren Kulturrückſtände

*) Die hier über den Quantitäts-, Qualitäts- und Teuerungszuwachs an- geſtellten kurzen Betrachtungen ſind nicht etwa dem rationellen Waldwirt von Preßler (1859) entnommen, ſondern es ſind Gedanken, welche mein hochge— ehrter Lehrer Prof. Karl Heyer in Gießen, bereits 1848 in ſeinen Vorleſungen über Waldwertberechnung, ausſprach.

Waldeinteilung. 137

vorhanden, keine teueren Meliorationen, wie Entwäſſerungen, Weg- und Triftbauten ꝛc., notwendig find; ob die Reinigungs- und Durch— forſtungshiebe früher oder ſpäter beginnen, öfter oder ſeltner und in welcher Stärke vorgenommen werden können; ob man natürliche oder künſtliche Verjüngung bei der Rechnung unterſtellt, mit kleineren oder größeren Pflanzen operieren, oder mit Saat billiger ſeinen Zweck er— reichen kann.

Jedoch empfiehlt es ſich auch hier, ſich in keine zu kühnen Speku⸗ lationen einzulaſſen, ſondern ſich mehr an die thatſächlichen Verhält⸗ niſſe und Erfahrungen zu halten.

V. Waldeinteilung.

834.

Handelt es ſich um die Wertbeſtimmung ganzer Reviere, ganzer Wirtſchaftseinheiten oder Betriebsklaſſen, in welchen ſich häufig mehrere Standortsgüten, verſchieden alte Beſtände, oft auch verſchiedene Holzarten finden, dann muß bei ſorgfältiger Berechnung eine förmliche Wirtſchafts⸗ einrichtung (Waldertragsregelung) namentlich dann vorausgehen, wenn der Wald nicht ausgeſtockt, ſondern fortbeſtehen und deſſen Wert aus ſeinen Zukunftserträgen ermittelt werden ſoll.

Liegt eine neue Wirtſchaftseinrichtung vor, ſo kann dieſe unter Um⸗ ſtänden der Berechnung als Grundlage dienen, doch hat der mit dem Ankaufe beauftragte Sachverſtändige ſich vorher genau an Ort und Stelle zu orientieren, nach welchen Grundſätzen und mit welcher Ge— nauigkeit die Forſteinrichtung durchgeführt und namentlich welche Um— triebszeit zu Grunde gelegt wurde, weil dieſe, wie ſich ergeben hat, auf die Berechnung der Kapitalwerte den größten Einfluß ausübt.

Bezüglich der Waldeinteilung muß auf die Lehren der Forſteinrich⸗ tung ſelbſt verwieſen werden. Was jedoch die vorkommenden Beſtan— des verſchiedenheiten, insbeſondere deren Beſtockungsverhältniſſe an⸗ langt, ſo ſind dieſe mehr für den Wert der Holzvorräte von Einfluß, während die Standortsgüte den Ausgangspunkt für die Aufſtellung von Ertragstafeln bildet, welche ſich auf normale Beſtandesverhältniſſe zu beziehen haben.

Ohnehin wird bei Waldteilungen, Zuſammenlegungen dc. in der Regel mehr von der Güte des Bodens mit der Unterſtellung ausgegangen, daß jeder der Betheiligten womöglich gleiche Bodenwerte zugeteilt erhält,

138 Ermittlung der Holzvorräte.

während die auf dem Boden ſtockenden und ſich ſelten gleich verteilenden Holzvorräte eher durch Geld ausgeglichen werden können. Eine Ver⸗ teilung der Vorräte aber in der Art, daß jeder Beteiligte gleich von vorn— herein ſeinen Anteil in Beſtänden erhält, welche eine normale Schlag- reihe bilden, wird kaum in einem Falle erreichbar ſein

Handelt es ſich nur um den Ankauf einzelner Waldparzellen, welche nicht nach den Grundſätzen des ſtrengſten jährlichen Nachhaltbetriebes bewirtſchaftet werden können, jo muß man ſich natürlich darauf be= ſchränken, alle jene Waldteile auszuſcheiden, welche hinſichtlich des Be— ſtandswerts pro Flächeneinheit und der Standortsgüte differieren und jede ſolche Parzelle oder Beſtandespartie für ſich berechnen.

Sehr zu warnen iſt aber unter Umſtänden vor dem Verfahren, welches aus den Waldreinerträgen der letzten Jahre den künftigen Ka— pitalwert der Waldungen ableitet, indem hierbei der Käufer, wenn in der letzten Zeit überhauen wurde, oder auch der Verkäufer, im Falle er ſeither ein ſparſamer Wirt war, ſehr üble Erfahrungen machen könn⸗ ten. Deshalb wird der Käufer eine ſolche Wirtſchaftseinrichtung des Kaufobjekts zu machen ſuchen, von welcher er glaubt dauernd den meiſten Vorteil ziehen zu können.

VI. Ermittlung der Holzvorräte. $ 35.

Wer einen Wald kaufen will, den werden vor allen Dingen die vorhandenen Holzvorräte intereſſieren, und iſt der Kaufluſtige ein Privat⸗ unternehmer, der aus dem Walde einen möglichſt hohen Gewinn heraus— ſchlagen will, ſo wird er zunächſt feſtſtellen, wie viel Holz alsbald oder in den nächſten Jahren geſchlagen werden kann. Die jüngeren Beſtände, die unangebauten Kulturflächen werden einen geringeren Reiz auf ſeinen Unternehmerſinn ausüben. Die ſpezielle Beſtandsaufnahme erſtreckt ſich daher meiſt auch nur auf die wertvollen haubaren und nahe haubaren Hölzer, während die Maſſen jüngerer Beſtände zweckmäßiger nach Er— tragstafeln feſtgeſtellt werden.

Es werden jedoch noch ſehr viele Waldkäufe abgeſchloſſen, welchen gar keine ſpeziellen Beſtandsaufnahmen vorausgehen. Selbſtverſtändlich kann bei einem ſolchen ſummariſchen Verfahren der Wert auch um Tauſende von Mark zu hoch oder zu niedrig gefunden werden. Praxis und Theorie

der Waldwertberechnung gehen leider bis zur Stunde noch ſehr ausein— ander.

S

Ermittlung der Holzvorräte. 139

Über die Art und Weiſe der Maſſenermittlung und Zuwachsbeſtim— mung von Bäumen und Beſtänden geben die Lehrbücher über Holz— meßkunde Anleitung *). Hier ſei nur bemerkt, daß es ſich in Fragen der Waldwertberechnung um mein und dein handelt, und daß deshalb in der Regel diejenigen Methoden den Vorzug verdienen, welche, neben der Geſamtmaſſe, auch die Sortimente möglichſt genau liefern. Es gehören hierher die Beſtandesſchätzungsmethoden von Draudt und Urich, welche bekanntlich das Fällen von Probeſtämmen vorausſetzen. Bei weniger intenſiven Wirtſchaften und überall da, wo die Holzpreiſe noch niedrig ſtehen, auch der Nutzholzabſatz noch gering iſt, oder die Fällung von Probeſtämmen nicht zuläſſig, oder als zu zeitraubend befunden würde, kann man auch mittelſt der bayriſchen Maſſentafeln und guten Formzahlen noch recht befriedigende Reſultate erhalten.

Wohl ſelten wird ſich das Fällen von Probeſtämmen bei der Auf— nahme einzelner, eingewachſener Oberſtänder (Waldrechter) verlohnen, da die Holzmaſſe derſelben im Verhältnis zum geſamten Holzvorrat des Waldes doch zurücktritt. Hier genügt eine ſtammweiſe Aufnahme wertvoller Bäume mit der Kluppe und Beſtimmung des Inhalts nach Maſſentafeln oder durch Okularſchätzung. Bei derartigen eingewachſenen älteren Stämmen iſt auch zu erwägen, ob dieſelben jetzt noch ohne den vorhandenen Unterbeſtand zu beſchädigen, genutzt werden können. Andernfalls ſind ſelbſt die ſchönſten Stämme momentan wertlos.

Die Durchforſtungserträge werden am beſten nach lokalen Ertrags- tafeln bemeſſen, zur Vornahme kleiner Probedurchforſtungen wird meiſt die Zeit fehlen

Für Niederwaldungen und das Unterholz in Mittelwaldungen findet man in der Regel genügende Anhalte in den ſeitherigen Fällungsergeb— niſſen, wenn ſich dieſelben gut aus den Rechnungen entnehmen laſſen und nicht mit andern Holznutzungen vermiſcht ſind. Das Oberholz kann in ähnlicher Weiſe wie im Hochwald aufgenommen werden.

Handelt es ſich um Ankauf ſehr großer Waldungen in wirtſchaftlich noch weniger aufgeſchloſſenen Gegenden, oder um ſolche, welche aus— gehauen ſind und in nächſter Zeit überhaupt wenig oder nur geringe Erträge abwerfen, dann wird ſich eine genauere Aufnahme der vorhan— denen Holzvorräte überhaupt weniger empfehlen. Das Hauptgewicht

) Vergleiche des Verfaſſers „Holzmeßkunde“ 3. Aufl., Wien bei W. Brau- müller, 1882. Jetzt Paul Parey in Berlin.

140 Bon den Waldeinnahmen.

liegt dann im Boden, und ein mehr ſummariſches Wertſchätzungsverfahren, bei welchem man den durchſchnittlichen Waldwert der Flächeneinheit feſt⸗ zuſtellen ſucht, wird mehr am Platze ſein. Werden ja jetzt noch hin und wieder Waldungen (Holzbeſtand ſamt Boden) um einen Preis von 100 bis 200 Mk. pro Hektar gekauft; bei ſolchen Kaufobjekten lohnt ſich natürlich die Anwendung feiner, wiſſenſchaftlich begründeter Methoden noch nicht, hier iſt unter Umſtänden ein ganz rohes, ſummariſches Schätzungsverfahren nicht nur zuläſſig, ſondern auch vielfach üblich.

VII. Von den Waldeinnahmen. § 36. Vorbemerkungen.

Wenn auch in $ 35 bereits die Ermittlung der Holzvorräte im all⸗ gemeinen beſprochen wurde, ſo genügen dieſe Betrachtungen doch noch nicht zur Feſtſtellung der gegenwärtigen und künftigen Einnahmen eines Waldes. Dieſelben ſetzen ſich bekanntlich aus den Hauptnutzungen und Nebennutzungen zuſammen. Erſtere zerfallen wieder in Hau- barkeits- oder Abtriebsnutzungen und in Zwiſchennutzungen (Durchforſtungserträge u. ſ. w.). Alle dieſe Nutzungen nehmen aber erſt dann lebendige Geſtalt an, wenn ſie mit den Preiſen derſelben gewogen und in Geld umgewandelt werden; ſie liefern dann das Material zu den Wald-Bruttofapital- Werten.

Für viele Fragen der Waldwertberechnung bedarf man zur Ver⸗ anſchlagung der Hauptnutzungen Geldertragstafeln, welche ſich auf Holzertragstafeln ſtützen, d. h. aus dieſen mit Beiziehung der Preiſe abgeleitet werden. Wir haben daher die Waldeinnahmen in Haupt- und Nebennutzungen zu trennen und bei erſteren die Holz- und Geldertrags⸗ tafeln, ſowie die Preiſe einer näheren Betrachtung zu unterziehen.

1. Einnahmen der Hauptnutzungen.

A Holzertragstafeln.

Man unterſcheidet allgemeine und Lokalertragstafeln. Beide müſſen ſich auf die anbauwürdigſten Holzarten beziehen und ſollen für ver— ſchiedene Bonitäten (meiſt fünf) die Holzgehalte pro Hektar für die ein— zelnen Beſtandesalter unter Vorausſetzung normaler Beſtockung an— geben. Die Lokalertragstafeln beziehen ſich auf einen abgegrenzten

Von den Waldeinnahmen. 141

kleineren Bezirk, etwa ein Revier; die allgemeinen Normalertragstafeln dehnen ſich über größere Waldgebiete, ganze Provinzen oder Länder aus. Bezüglich der Methoden der Aufſtellung ſolcher Tafeln verweiſen wir auf unſer Lehrbuch der Holzmeßkunde, ſowie auf unſere bezüglichen Schriften über die Fichte und Rotbuche ).

Für lokale Fälle der Waldwertberechnung würden begreiflicherweiſe Lokalertragstafeln die beſten Reſultate in Ausſicht ſtellen. Leider ſind aber Lokalertragstafeln bis jetzt nur ganz vereinzelt entworfen und noch ſeltener veröffentlicht worden. Ihre Aufſtellung ſtößt nämlich viel⸗ fach auf unüberwindliche Schwierigkeiten, weil das Material zu ſolchen auf kleinem Waldgebiet meiſt nicht in genügender Menge zu finden iſt.

Man muß ſich daher bis zur Stunde meiſt noch mit allgemeinen Ertragstafeln behelfen, was auch keinen weſentlichen Bedenken unterliegt, wenn dieſelben nur mit genügend reichem und gutem Material entworfen ſind und neben der Derb- und Reisholzmaſſe auch die Kreisflächenſummen, mittleren Beſtandeshöhen und unter Umſtänden auch die Stammzahlen enthalten. Denn ob es neben den verſchiedenen Standortsklaſſen auch noch beſondere Wuchsgebiete giebt, wie manche annehmen, iſt eine noch unentſchiedene, auch ſehr ſchwer lösbare Frage.

Die älteren Extragstafeln entſprechen den an ſie geſtellten Beding— ungen im ganzen nicht. Die Phantaſie ſpielt in denſelben eine größere Rolle als die Wirklichkeit. Dagegen verdienen die von einzelnen Mit⸗ gliedern der deutſchen forſtlichen Verſuchsanſtalten in der neueſten Zeit veröffentlichten Holzertragstafeln ſchon deshalb weit mehr Vertrauen, weil fie wenigſtens auf gemeinſchaftlicher Baſis aufgebaut wurden, ob⸗ gleich auch ſie ausnahmslos noch der Verbeſſerung bedürftig ſind. Man darf eben in jetziger Zeit an ſolche Tafeln noch keine zu großen Anfor- derungen ſtellen, weil wir noch zu wenig gleichmäßig behandelte Beſtände haben, das Material für Normalertragstafeln infolge abnormer Begründung und Behandlung der Beſtände daher auch ſehr ſchwer zu finden, noch ſchwieriger aber ſo zu verarbeiten iſt, daß die Ergebniſſe keinen Anlaß zu bis jetzt meiſt ſchlecht motivierten Ausſtellungen geben. Unter

*) F. Baur, Die Holzmeßkunde, 3. Aufl., Wien 1882, Verlag W. Brau⸗ müller, jetzt Paul Parey in Berlin. Derſelbe, Die Fichte in bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form, Berlin 1876, J. Springer. Derſelbe, Die Rotbuche in bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form, Berlin 1881, Paul Parey.

142 Bon den Waldeinnahmen,

die von Mitgliedern der deutſchen forſtlichen Verſuchsanſtalten veröffent⸗ lichten neueren Ertragstafeln gehören neben unſeren ſoeben namhaft gemachten Tafeln über die Fichte und Rotbuche diejenigen von Kunze), Weije**), Schuberg***) und Lorey ).

Will man nun ſolche allgemeine Normalertragstafeln für einen gegebenen Fall anwenden, ſo beſteht die wichtigſte Aufgabe zunächſt darin, unter den zur Verfügung ſtehenden Tafeln diejenige heraus zu wählen, welche bezüglich der unterſtellten Standortsgüte mit derjenigen des einzuſchätzenden Beſtandes am meiſten übereinſtimmt. Man empfahl als zuverläſſigſten Standortsweiſer früher die Maſſe, indem man die Maſſe und das Alter des einzuſchätzenden Beſtandes feſtſtellte und dann unter den disponiblen Ertragstafeln diejenige als die maßgebende erklärte, welche bezüglich der genannten beiden Faktoren die größte Überein⸗ ſtimmung zeigte. Dieſer Weg kann aber in der Regel deshalb nicht zum Ziele führen, weil die Normalertragstafeln durchweg und in allen Teilen des Beſtandes normale Beſtockung voraus— ſetzen, eine derartige Vorausſetzung aber in der großen Mehr— zahl der praktiſchen Fälle nicht gemacht werden darf; denn es dürfte ſich kaum ein größerer Beſtand finden, der in allen ſeinen Teilen vollkommen beſtockt iſt, d. h. der eine ſo große Holzmaſſe aufzuweiſen hätte, als man ſie erhält, wenn man die in der Tafel ſtehende Maſſe pro Hektar mit der in Hektar ausgedrückten Beſtandesfläche multipliziert. Die wirkliche Beftandesmaſſe pro Hektar wird daher, vielleicht einige wenige Ausnahmen abgerechnet, immer hinter derjenigen der Ertrags⸗ tafeln zurück bleiben. Deshalb kann auch die Beſtandesmaſſe und das Alter allein keinen zuverläſſigen Weiſer für die Beurteilung der Stand- ortsgüte und die richtige Auswahl der Ertragstafel abgeben. Man überzeugt ſich ſofort von der Richtigkeit dieſer Anſicht, wenn man ſich in Gedanken in einen Samen-, Licht- oder Abtriebsſchlag verſetzt, der bonitiert werden ſoll. Der Beſtand kann auf dem vorzüglichſten Standorte ſtocken, beſitzt aber vielleicht noch nicht einmal die Holzmaſſe,

) Kunze, Beiträge zur Kenntnis des Ertrags der Fichte, Tharander forſtl. Jahrbuch 27. Band, Supplementheft 1877.

) Weiſe, Ertragstafeln für die Kiefer, Berlin, J. Springer, 1880.

n Schuberg, Ertragstafeln für Buchenhochwald. Forſtwiſſenſchaftliches Centralblatt 1882, S. 153 u. f. Desgleichen über die Weißtanne, daſelbſt 1884, Seite 626 u. f.

) Lorey, Ertragstafeln für die Weißtanne, J. D. Sauerländer, 1884.

Von den Waldeinnahmen. 143

welche bei gleichem Alter der geringſten Standortsgüte entſpricht. Für ſolche und faſt alle andern Fälle kann daher die zufällig vorhandene Maſſe und das Alter unmöglich für die richtige Bonität entſcheidend ſein.

Nach unſeren Unterſuchungen und Veröffentlichungen?) eignet ſich nach dem jetzigen Standpunkte unſerer forſtlichen Erkenntnis für die Bonitierung noch am meiſten die mittlere Beſtandeshöhe, wie ſie aus unter mittleren Schlußverhältniſſen erzogenen Hochwaldbeſtänden ſich heraus entwickelt.

Dieſe Anſchauung findet in allen neueſten Ertragsunterſuchungen ihre Beſtätigung; es giebt für den Praktiker keinen greifbareren Maßſtab für die Beurteilung der Bonität als die Beſtandes— höhe. Es läßt ſich in der That auch kein Grund namhaft machen, warum z. B. ein unter mittleren Verhältniſſen erzogener Beſtand beſten Standorts im Alter a eine geringere oder gleiche Höhe befiten ſollte, als ein gleich alter Beſtand geringſter Bonität und umgekehrt. Liegt es doch ſchon im Gefühle des praktiſchen Taxators, aus lang aufge— ſchoſſenen Bäumen auf einen guten Standort zu ſchließen. Stehen dagegen auf einem Abtriebsſchlage nur noch wenige Bäume, ſo vermag man aus deren geringen Maſſe keinen Schluß auf den Standort zu machen, wohl aber kann man letzteren mit Sicherheit beſtimmen, wenn neben dem Alter nur noch die Baumhöhe angegeben iſt. Deshalb iſt die Beſtandeshöhe und nicht die Beſtandesmaſſe der ſicherſte Führer in der Bonitierungsfrage. Die Beſtandesmaſſe iſt bei gegebenem Alter der Ausdruck für die Beſtandesgüte, die Beſtandeshöhe aber für die Standortsgüte. Beide Begriffe werden leider noch öfter verwechſelt.

G. Heyer übergeht in den beiden erſten Auflagen ſeiner Waldwert— berechnung (1865 und 1876) dieſe wichtige Frage noch mit Stillſchweigen, widmet überhaupt der ſo überaus wichtigen Frage der Verrechnung der Waldeinnahmen und Ausgaben nur eine einzige Seite! In der 3. Aufl. Seite 25 berührt er den Gegenſtand mit mehreren Zeilen wie folgt: „Um für jeden Beſtand die ſeiner Standortsgüte entſprechende Ertrags— tafel ausfindig zu machen, unterſucht man ſein Alter a und ſeine Maſſe Ma oder was ſich beſonders für lückige und junge Beſtände empfiehlt ſeine Höhe Ha und wählt nun unter den vorhandenen Tafeln diejenige aus, welche für das nämliche Alter die nämliche Maſſe oder Höhe auf— weiſt.“ Wie man ſieht macht G. Heyer der Bonitierung nach der Höhe ſchon weſentliche Konzeſſionen, aber er vermag ſich von ſeiner früheren

) Vergleiche unſere vorhin angezogenen Schriften.

144 Von den Waldeinnahmen.

Anſchauung, bei der Bonitierung ſei die Maſſe entſcheidend, noch nicht

ganz zu trennen. Er würde den Faktor „Maſſe“ ſicher ganz geſtrichen haben, wenn er ſeine eigene Lehre an einem Beiſpiele praktiſch durchgeführt hätte; denn er wäre dann zu dem Reſultate gekommen, daß es keine Tafel giebt deren Maſſenangaben bei gleichem Alter mit denjenigen des vorliegenden Beſtandes übereinſtimmen, weil eben die Beſtände immer lückig und in allen ihren Teilen nie normal ſind.

Da man im Intereſſe größerer Überſichtlichkeit innerhalb der ein⸗ zelnen Holzarten jetzt meiſt nur fünf Bonitäten ausſcheidet, ſich unter Umſtänden (3. B. bei der Weißtaune) ſogar noch auf eine geringere Zahl reduziert, während im Walde thatſächlich viel mehr Bonitäten vorhanden ſind und die Übergänge daher nie ſo plötzlich ſtattfinden, ſo werden ſich natürlich viele Beſtände finden, welche bei demſelben Alter doch nicht genau mit der zugehörigen Höhe in der Tafel übereinſtimmen. In ſolchen Fällen kann man ſich in der Art helfen, daß man auch die Anſätze in den Tafeln den abweichenden Höhen entſprechend reduziert.

Beiſpiel: Ein normaler Buchenbeſtand II. Bonität beſitzt nach un⸗ jeren Ertragstafeln im Jahre a- 90 die Höhe Ha = 25 m und die Holz- maſſe Ma = 544,5 fm. Ein einzuſchätzender Beſtand habe in gleichem Alter die Höhe H'a - 24 m, fo iſt deſſen Maſſe

Wa Ha, Ma = 24 x 544,5 = 0,96 x 544,5 = 522,7 fin. Ha 25

Nach dieſem einfachen Maßſtabe kann man ſich leicht eine Holzertrags⸗ tafel für jeden beliebigen Beſtand in kürzeſter Zeit entwerfen.

Schließlich ſei noch bemerkt, daß Blößen und junge Beſtände, in welchen die Höhe noch nicht zum richtigen Ausdruck gelangen konnte, am ſicherſten nach angrenzenden älteren Beſtänden gleicher Standortsgüte bonitiert werden.

Für die Zwiſchennutzungen (Durchforſtungen) müſſen beſondere Holzertragstafeln aufgeſtellt werden. Ihrer richtigen Konſtruktion ſtehen ganz beſondere Schwierigkeiten entgegen, weil einesteils die Anſichten über Beginn, Wiederkehr und Stärke der Durchforſtungen noch ſehr aus- einander gehen, andernteils aber aus Mangel an Abſatz oder Arbeits- kräften dieſe ſonſt ſo wertvollen Erträge noch keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle ſpielen. Hier ſind alſo lokale Vorertragstafeln beſonders am Platze, welche man auf Grund örtlicher Erfahrungen ent⸗ wirft und mit der Zeit weiter entwickelt. Wollte man eine in einem Lehrbuche der Waldwertberechnung mitgeteilte Vorertragstafel direkt auf die Verhältniſſe irgend eines Reviers übertragen, ſo wäre das in vielen Fällen ſehr fehlerhaft.

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Bon den Waldeinnahmen. 145

Nach den bis jetzt vorliegenden Unterſuchungen bleiben undurchforſtete Beſtände bezüglich ihrer Maſſe und Stärke gegenüber von durchforſteten weſentlich zurück. Die Durchforſtungsmaſſen können daher im ganzen als Gewinn betrachtet werden, nur darf man dieſelben da nicht in die Rech— nung ziehen, wo thatſächlich keine Durchforſtungen ſtattfinden können.

B. Geldertragstafeln.

Die Holzertragstafeln dienen den Zwecken der Materialſchätzung namentlich in der Forſteinrichtung; die Geldertragstafeln ſind in Fragen der Wertberechnung unentbehrlich. Letztere ergeben ſich, wenn man die in den Holzertragstafeln ſtehenden Maſſeneinheiten mit dem zu— gehörigen Preiſe einer Maſſeneinheit multipliziert. Wenn auch hiernach die Umwandlung von Holzertragstafeln in Geldertragstafeln ſehr einfach zu ſein ſcheint, ſo macht die richtige Durchführung in der Praxis doch oft recht große, ſelbſt unüberwindliche Schwierigkeiten. Die in den Holzertragstafeln enthaltenen Maſſeneinheiten ſetzen ſich nämlich aus ſehr verſchiedenen, ungleichwertigen Sortimenten von ſehr wechſelnden Brozent- verhältniſſen zuſammen. Die älteren Holzertragstafeln enthalten meiſt nur in einer Summe die Geſamtmaſſe, die neueren unterſcheiden nur zwiſchen Derb⸗ und Reisholz. Um zuverläffige Geldertragstafeln zu ſchaffen, muß das Derbholz wieder in die verſchiedenen Nutz- und Brenn⸗ holzſortimente zerlegt werden, welche bekanntlich nach Alter, Bonität, Holzart, Abſatzgelegenheit u. ſ. w. ungemein differieren. Die Geld— ertragstafeln müſſen daher ausgeſprochene Lokalertrags— tafeln ſein, und wenn man der einſchlagenden Literatur zum Vorwurf macht, ſie ſei zu arm an Geldertragstafeln, ſo iſt dieſer Vorwurf deshalb unbegründet, weil dieſelben nur dann von Wert ſind, wenn ſie dem engſten Lokale ihre Entſtehung verdanken. Wer ſich mit Fragen der Waldwertberechnung mit Erfolg befaſſen will, der muß vor allen Dingen das Material zu den unentbehrlichen Geldertragstafeln an Ort und Stelle ſammeln und mit aller Sorgfalt ſelbſt verarbeiten. Es giebt keine Geldertragstafeln, welche für ganze Länder, Provinzen oder Regierungs- bezirke gleich gut paſſen; die Specialiſierung iſt hier vielmehr ſo weit zu treiben, daß in einem und demſelben Revier für eine Holzart unter Um⸗ ſtänden mehrere Geldertragstafeln entworfen werden müſſen, wenn man für den Einzelbeſtand befriedigende Reſultate erzielen will.

Man denke ſich doch nur ein im Hochgebirge liegendes Revier. In einer Abteilung iſt das Material leicht und billig an die Abfuhrwege, Baur, Waldwertberechnung. 10

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Bon den Waldeinnahmen.

Floßſtraßen oder Rießen zu bringen, nicht nur die verſchiedenen Nutz⸗ holz⸗, ſondern auch die Brennholzſortimente ſtehen hier hoch im Preiſe, während in einer andern, vielleicht nur eine viertel Stunde weiter lie⸗ genden Abteilung die Bringung des Holzes ſo große Schwierigkeiten be⸗ reitet, daß, ganz gleiche Holzqualität vorausgeſetzt, dasſelbe verfaulen oder vielleicht gegen Rückerſatz der Fällerlöhne abgegeben werden muß. Was ſollen hier aus Büchern entnommene Geldertragstafeln und auf die⸗ ſelben ſich gründende Boden- oder Beſtandserwartungswerts-Berech⸗ nungen () für einen Wert haben?

Bisher war man vielfach gewohnt in Fragen der Rentabilität der Waldungen und in Lehrbüchern der Waldwertberechnung von den Burck⸗ hardt'ſchen Geldertragstafeln auszugehen. Wir bezweifeln keinen Augen⸗ blick, daß die Burckhardt ſchen Ertragstafeln für einzelne Verhältniſſe ganz zutreffend ſein mögen, denn Burckhardt war eine praktiſch vor⸗ züglich angelegte Natur, deſſen Verdienſte um die Waldwertberechnung bleibend ſein werden. Burckhardt war aber ſelbſt am allerwenigſten der Meinung, ſeine Geldertragstafeln genügten für alle deutſchen Wald- verhältniſſe. Es wäre daher ein großer Fehler, aus den Reſultaten, zu welchen man auf Grundlage der Burckhardt'ſchen Tafeln gelangt, Schlüſſe auf die geſamte Forſtwirtſchaft Deutſchlands machen zu wollen. Wer Aufgaben der Waldwertberechnung löſen, Unterſuchungen über die Rentabilität eines Reviers oder Beſtandes machen will, der muß ſich die Grundlagen der Berechnung ſelbſt ſchaffen und dies um ſo mehr, als die neueren Unterſuchungen ergeben haben, daß die Burck⸗ hardt'ſchen Holzertragskurven einen weſentlich anderen Verlauf nehmen, als durch die forſtlichen Verſuchsanſtalten feſtgeſtellt wurde.

Auch für den Unterricht können die Burckhardt'ſchen Geldertrags- tafeln nur den Zweck haben, die Methoden der Berechnung des Boden- und Beſtandeswerts an Beiſpielen zu erläutern, weitere Schlüſſe darf man für die forſtliche Praxis deshalb aus den gewonnenen Reſultaten noch nicht ziehen.

Aus dieſen Gründen (andere werden noch ſpäter namhaft gemacht werden) wird auch die ſogenannte Beſtandeswirtſchaft, d. h. die rechne⸗ riſche Feſtſetzung der Umtriebszeit für jeden einzelnen Beſtand, in der forſtlichen Praxis kaum feſten Boden gewinnen können, weil die Methode viel zu umſtändlich und die Schwierigkeit, für jeden Beſtand brauchbare Holz- und Geldertragstafeln aufzuſtellen, viel zu groß iſt. Man wird daher erprobtere Mittel anwenden und derartige Fragen auf anderem Wege in einfacherer und überzeugenderer Weiſe zu löſen ſuchen.

Zu einfacheren Methoden der Wertberechnung, bei welchen man ſich von trügeriſchen allgemeinen Holz- und Geldertragstafeln namentlich mittel⸗ alter und jüngerer Beſtände möglichſt unabhängig zu machen ſucht, wird man ſchon aus dem Grunde hingedrängt, weil richtige Geldertrags- tafeln für niedere Umtriebe jetzt überhaupt nicht aufgeſtellt werden können, denn es fehlen uns darüber zur Zeit faſt alle Erfahrungen.

Von den Waldeinnahmen. 147

Wer könnte es unternehmen z. B. eine richtige Geldertragstafel für 40 jährigen Fichtenumtrieb zu berechnen? In dem Markte erſchloſſenen Revieren gewinnen wir zwar 40 jähriges Durchforſtungsmaterial und er- zielen dafür oft vorzügliche Preiſe; aber über die Haubarkeitserträge ſolcher Beſtände fehlen alle maßgebenden Erfahrungen, denn wir können das Material in dieſem Alter aus Mangel an zureichendem Abſatz nicht ſchlagen Würden wir z. B. alle Fichtenbeſtände mit 40 jährigem Umtriebe behandeln, ſo würden die Erlöſe wahrſcheinlich ſehr gering aus— fallen. Die Geldwerte, welche für ſolche Beſtandesalter eingeſetzt werden, die von den ſeitherigen Umtriebszeiten weſentlich abweichen, ſind daher bezüglich der Haubarkeitsmaſſe unrichtig und haben nur für die Gelder— tragstafeln der Vornutzungen praktiſche Bedeutung.

Man hat vorgeſchlagen “), bei mangelnden lokalen Geldertragstafeln

ſeine Zuflucht zu ſolchen zu nehmen, welche für andere Abſatzgebiete ent- worfen ſind. Es ſoll dabei wie folgt verfahren werden: „Man ermittelt aus dem bekannten Erlöſe, welchen ein haubarer möglichſt normal be— ſchaffner Holzbeſtand innerhalb des betreffenden Abſatzgebietes geliefert hat, den durchſchnittlichen Verkaufspreis g eines Feſtmeters und leitet die Feſtmeterpreiſe für die übrigen Beſtandsaltek aus den Feſtmeter⸗ preiſen einer vorhandenen Geldertragstafel nach dem Verhältnis her, in welchem g zu dem Feſtmeterpreiſe g. ſteht, den die Geldertragstafel für das nämliche Alter aufweiſt.“ Wir können dieſem Vorſchlage keinen großen praktiſchen Wert zuſprechen, denn er ſetzt die Proportionalität der Feſtmeterpreiſe des haubaren Beſtan⸗ des mit den Feſtmeterpreiſen aller jüngeren Glieder der gegebenen Geld— ertragstafel voraus, welche aber in der Regel nicht vorhanden ſein wird. Man darf nämlich daraus, daß in einem Beſtande Im 100 jähriges Buchenholz 10 Mk. koſtet, in der vorhandenen Geldertragstafel aber für dasſelbe Sortiment in gleichem Alter 8 Mk. angeſetzt ſind, noch nicht ſchließen, dasſelbe Verhältnis bleibe auch für die jüngeren Beitandsglie- der beſtehen. In demſelben Beſtande kann vielleicht Buchenreis- oder Stockholz gar nicht abgeſetzt werden, während an dem Orte, wo die Er— tragstafeln aufgeſtellt wurden, beide Sortimente hoch im Preiſe ſtehen können.

Es giebt ferner Orte, wo 100 jähriges Fichten-Nutzholz im Preiſe ganz gleich ſtehen kann, während z. B. 40 jähriges Hopfenſtangenmaterial an dem einen Orte verfaulen muß, welches an einem zweiten Orte vielleicht doppelt jo hoch als das 100 jährige Nutzholz gezahlt wird. Unter ſolchen Verhältniſſen dürfte der Praktiker immer noch ſicherer gehen, ſich ſeine Geldertragstafeln auf Grund gemachter lokaler Erfahrungen zu ent- werfen, als Hülfe bei fremden Tafeln zu ſuchen, deren Zuverläſſigkeit ſogar nicht immer nachgewieſen werden kann.

) G. Heyer, Waldwertberechnung. 3. Aufl. S. 26.

10*

148 Bon den Waldeinnahmen.

Am Schluſſe unſeres Lehrbuchs haben wir in den Tabellen I, 1 bis VI, 1 einige Holz⸗ und Geldertragstafeln mitgeteilt. Die Holzertrags⸗ tafeln für Rotbuche und Fichte find unſeren bezüglichen Schriften, die⸗ jenigen der Kiefer den Ertragstafeln von Weiſe entnommen, zu welchen die forſtlichen Verſuchsanſtalten das Material geliefert haben. Die Geld-

ertragstafeln ſind natürlich nur für ſolche Beſtände direkt brauchbar,

welche dieſelben Holzpreiſe haben. Im übrigen haben ſie den Zweck, den ſpäter folgenden Übungsbeiſpielen als Grundlage zu dienen.

Endlich muß noch ausdrücklich darauf hingewieſen werden, daß die Anſätze in den Ertragstafeln normale Beſtockungsverhältniſſe vor- ausſetzen; dieſelben gründen ſich nämlich auf Beſtandespartieen von einem ſo hohen Vollkommenheitsgrade, als man ihn zuſammenhängend auf einer Fläche von mindeſtens 0,25 ha finden kann. Man kann gar manches Revier durchſuchen, ohne auch nur eine Beſtandespartie zu finden, welche den Anforderungen ganz entſpricht, welche man an eine zu Ertragstafeln geeignete Normalfläche ſtellen muß.

Es geht hieraus hervor, daß an den Anſätzen der Normalertrags⸗ tafeln Abzüge zu machen ſind, wenn ſie wirtſchaftlichen Zwecken dienen ſollen. Nach unſeren, auf dieſem Gebiete reichlich gemachten langjährigen Erfahrungen kann man an den Anſätzen in den neueſten Ertragstafeln 20 bis 25 pCt. in Abzug bringen, bis man auf Werte kommt, welche den wirklich erreichbaren Ergebniſſen einer aufgeklärten, intenſiven Wirt⸗ ſchaft im großen und ganzen entſprechen. In einzelnen, ſehr gleichmäßig geſchloſſenen Beſtänden betragen die Abzüge vielleicht nur 5 bis 10 pCt.; in anderen reichen dagegen 50 pCt. noch nicht ganz aus.

Dazu geſellt ſich noch der Mißſtand, daß dieſe Abzüge in einer und derſelben Lokalität, in einem und demſelben Beſtande ſich nicht einmal in allen Lebensjahren gleich bleiben. Je älter ein Beſtand iſt, um ſo größeren Gefahren wird er unter ſonſt gleichen Verhältniſſen ausgeſetzt ge⸗ weſen ſein. Daraus ergeben ſich Abzüge, welche mit wachſendem Alter des Holzes ſteigen müſſen. Ferner find Nadelhölzer meiſt größeren Beſchä— digungen ausgeſetzt als Laubhölzer; lichtbedürftige Holzarten lichten ſich früher und ſtärker als ſchattenertragende. All dieſe Verhältniſſe bedürfen in ſpeziellen Fragen der Wertberechnung einer eingehenden Würdigung. Trotz aller Aufmerkſamkeit werden aber unſere reduzierten Ertrags— tafeln und damit die forſtlichen Grundlagen der Waldwertberechnung immer mangelhaftes menſchliches Stückwerk bleiben.

E

Bon den Waldeinnahmen. 149

Schon Hoßfeld?) empfahl als eine Art Aſſekuranz, ohne Rückſicht auf Holzart und Umtriebszeit, etwa 0,1 pCt. des jährlichen Ertrags in Abzug zu bringen. Auch G. L. Hartig“ ſprach ſich je nach Holz- und Betriebszeit für derartige Abzüge aus; desgleichen Burckhardt“) Er jagt: „Nieder- und Mittelwälder, von Dieberei und etwaiger Boden— verderbnis abgeſehen, leiden weniger als Hochwaldungen, unter dieſen wieder die Eiche und nächſtdem die Buche weniger, als der Nadelwald. Hoher Umtrieb führt minder vollkommene Beſtände mit ſich, als kür— 4 „Für Mittel- und Niederwälder, wie für die Eiche, wird es ſelten einer beſonderen Aſſekuranz bedürfen und für die Buche in nicht allzu bedrohter Lage können 2—3 pCt. des Bruttoertrages oder eine entſprechende Ermäßigung der anzuwendenden Ertragsſätze aus— reichend ſein. Die meiſte Bedeutung hat die Aſſekuranz bei Nadel— wäldern, obwohl nach der Ortlichkeit ſehr verſchieden. Mit Einrech— nung des Ausfalles, welcher durch die meiſtens unentbehrlichen Betriebs- blößen entſteht, rechnen wir unter mittleren Verhältniſſen 810 pCt. des Rohertrags als Aſſekuranz auf beſondere Ereigniſſe inſoweit, als deren Einfluß über den herrſchenden Beſtandescharakter hinausreicht. Es kann dieſer Satz für die eine Ortlichkeit als ein reichlich hoher erſcheinen, während er in der andern nicht ausreicht. Lokale Erfahrungen und An— ſchauungen müſſen hier leitend ſein.“

Wenn hier Burckhardt verhältnismäßig kleine Abzüge vorſchlägt, ſo darf dabei nicht überſehen werden, daß ſich dieſelben mehr auf außer— ordentliche Beſchädigungen beziehen. Die fraglichen Abzüge müſſen aber auch deshalb gemacht werden, weil die Beſtände im ganzen nie die hohen Erträge liefern, als in den Normal - Ertragstafeln unterſtellt wird. *

Man hat vorgeſchlagen, ſtatt die Anſätze in den Normalertragstafeln auf Grund lokaler Erfahrungen zu ermäßigen, den Zinsfuß dafür ent⸗ ſprechend zu erhöhen. G. L. Hartig ließ bekanntlich den Zinsfuß von Periode zu Periode ſteigen 17), ohne die Richtigkeit ſeiner offenbar nach Gutdünken gemachten Annahmen zu beweiſen. Auch von Fabrice)

und G. Heyer ie) ſprechen ſich über den Gegenſtand aus. G. Heyer unterſcheidet ſich aber von G. L. Hartig darin, daß er, allerdings nur

*) Diana, 1805, Band III, Seite 430.

) G. L. Hartig, Forſtwiſſenſchaft nach ihrem ganzen Umfange, 1831, Seite 264.

das) Burckhardt, Waldwert, 1860, Seite 36 und 37.

+) v. Fabrice, Über die Bedeutung einer Erhöhung des Nadelholz-Zins⸗ fußes über den des Laubholzes. Allgem. Forſt⸗ u. Jagdzeitung 1880, Seite 80.

ir) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 28—30.

150 Bon den Waldeinnahmen.

für die Haubarkeitsnutzungen, das Maß der Zinsfußerhöhung berechnet, welches erforderlich iſt, um dieſelben Waldkapitalwerte zu erhalten, welche eine Verminderung der Ertragsanſätze hervorbringen würde.

Wir können in derartigen theoretiſchen Beſtrebungen nicht nur keinen praktiſchen Wert erkennen, ſondern halten ſie ſogar nicht einmal für zuläſſig. Macht man nämlich die Abzüge nicht, ſo ſtellt man Werte in die Rechnung ein, welche der Wirklichkeit nicht entſprechen. Sodann iſt kein Grund einzuſehen, warum man die Abzüge, nachdem ſie bekannt ſind, nicht direkt machen, ſondern auf Umwegen die Erhöhung des Zins⸗ fußes auf Grund dieſer Abzüge berechnen ſoll. Der forſtliche Zinsfuß iſt ja leider an und für ſich ſchon eine von vielen Beſtimmungsgründen abhängige Größe, ſo daß man jede weiteren Künſteleien ernſtlich von ihm abhalten ſollte. Endlich iſt nicht zu überſehen, daß dieſe Abzüge, wie in der Rechnung unterſtellt wird, weder für die Haubarkeitsmaſſe, noch für die Vornutzungen konſtante, ſondern im einzelnen Falle vom Beſtandesalter abhängige und darum im Laufe der Umtriebszeit ſehr wechſelnde Größen ſind. j

C. Holzpreiſe.

Aus den Holzertragstafeln (Maſſenertragstafeln) werden, wie ſoeben auseinandergeſetzt wurde, auf Grund der zugehörigen Holzpreiſe, die Geldertragstafeln entworfen. Bei Feſtſtellung der Holzpreiſe muß daher mit der größten Sorgfalt und Umſicht verfahren werden. Da je nach Angebot und Nachfrage die Holzpreiſe fortwährenden kleineren oder größeren Schwankungen unterliegen, ſo empfiehlt es ſich im all⸗ gemeinen aus den Holzverſteigerungserlöſen u. ſ. w. der einzelnen Sor⸗ timente innerhalb gleicher Marktgebiete aus den letzten 10 bis 20 Jahren Durchſchnittspreiſe zu berechnen und dieſe der Rechnung zu Grunde zu legen. Da ab- oder aufſteigende Bewegungen in den Preiſen nicht ſelten eine Reihe von Jahren anhalten, ſo empfiehlt es ſich in ſolchen Fällen die Durchſchnitte nicht aus einer zu geringen Anzahl Jahre zu berechnen; auch kann es ſich rechtfertigen, ganz extreme Jahre, z. B. Überflutung des Marktes durch große Windwurfanfälle, ganz aus der Rechnung aus⸗ zuſchließen.

Selbſtverſtändlich dürfen bei derartigen Berechnungen nicht die arithmetiſchen, ſondern die geometriſchen Mittel genommen werden. Wären z. B. für irgend ein Sortiment

*

Von den Waldeinnahmen. 151

im 1. Jahre a= 2 fm Holz für die Summe S = 20 Mk., " 2. U b 7 3 fm " " 5 " 81 42 " " 3. " e=12 fm " " " " 82 = 180 "

verkauft worden, jo iſt der richtige Durchſchnittspreis nicht 1 2 5 AD \ g * 3.0 28 5 wu 12) 3-(0 141% 8-13 Mk, a b 0

2 347 419 -_(8+8,+8) _ 20+42+180 242 144 Mk ſondern a bre 273712 17 ga

Sollte die Wahrſcheinlichkeit groß ſein, daß die jo ermittelten Durd)- ſchnittspreiſe ſpäter merklichen Anderungen unterliegen, jo müßte dieſer Umſtand allerdings berückſichtigt werden, ſo ſchwierig es auch iſt, in dieſer Beziehung ſichere Anhalte zu gewinnen. So kann z. B. die maſſen⸗ hafte Anpflanzung einer und derſelben Holzart, die Anlage neuer Wege, Eiſenbahnen, Waſſerſtraßen, Hämmer, Ziegeleien, Glasfabriken, wech- ſelnde Anſchauungen in der Zollpolitik u. ſ. w. umgeſtaltend auf die Sortimentsbildung und die künftigen Preiſe wirken. In der Regel werden die Preiſe an der Erzeugungsſtelle, d. h. die Waldpreiſe, in betracht kommen, von welchen man dann noch die Gewinnungskoſten (Holzhauer⸗ und Rückerlöhne) in Abzug bringt. In den Geldertrags— tafeln ſind daher, wenn nicht das Gegenteil bemerkt iſt, dieſe Koſten bereits abgezogen.

Dienen die Geldertragstafeln zur Berechnung des Bodenerwartungs— werts einer einzelnen Parzelle oder des Beſtandeserwartungswerts, dann müſſen die den erſteren unterlegten Preiſe natürlich auch genau dieſen Lokalitäten entſprechen, d. h. es müſſen in ein und demſelben Reviere für ein und dasſelbe Sortiment unter Umſtänden verſchiedene Preiſe berechnet werden.

Es iſt von den Anhängern der Bodenreinertragstheorie, insbeſondere von den Vertheidigern des Bodenerwartungswertes lange überſehen wor— den, daß es im Begriffe des Erwartungswerts liegt, der Rechnung nicht die gegenwärtigen, ſondern die künftigen Preiſe zu Grunde zu legen, wie ſie ſich nach 1, 2, 3 u. ſ. w. Umtriebszeiten ergeben werden. Es iſt aber eine ganz unlösbare Aufgabe, zu beſtimmen, wie hoch die Preiſe der verſchiedenen Holzſortimente in jeder Waldabteilung, denn darauf kommt es in dieſem Falle allein an, in 100 und mehr Jahren ſein werden. Gerade dadurch verlieren aber dieſe Methoden, welche man die wiſſenſchaftlich exakten glaubte nennen zu dürfen, ihre reelle Unterlage.

Man glaubte zwar aus der Wahrnehmung, daß die Preiſe im

152 Von den Waldeinnahmen.

großen ganzen bis auf die Gegenwart geſtiegen ſind, auch auf das Steigen der Preiſe in Zukunft ſchließen zu dürfen. Ja man ſprach ſogar mit Zuverſicht die Hoffnung aus, daß es gelingen werde, aus dem vor⸗— handenen ſtatiſtiſchen Material Kurven zu erfinden, aus welchen die Zukunftspreiſe mit genügender Sicherheit entnommen werden könnten; aber derartige brauchbare Kurven fehlen bis jetzt noch. Ein auch fer⸗ neres Steigen der Holzpreiſe iſt ja, abgeſehen von vorübergehenden Rück⸗ ſchlägen, an vielen Orten wahrſcheinlich, aber in welchen Abteilungen

und in welchem Grade dieſe Steigerungen eintreten werden, iſt un⸗

berechenbar. Deshalb wird man ſich im allgemeinen zwar an die gegenwärtigen, aus einer Reihe von Jahren berechneten Durchſchnitts⸗ preiſe halten, aber ſolche Methoden der Wertsbeſtimmung meiden müſſen, welche vorzugsweiſe an in ſehr ferner Zukunft liegende Erträge (Boden⸗ erwartungswerte) geknüpft ſind.

G. Heyer berührt merkwürdigerweiſe dieſen ſehr wunden Punkt künftiger Preisbeſtimmung in den beiden erſten Auflagen ſeiner Wald⸗ wertberechnung gar nicht und ſucht in der 3. Aufl. Seite 30 über den⸗ ſelben durch folgende zwei ungenügende Sätze hinwegzuſchlüpfen:

„Wie bereits Seite 9 angegeben wurde, iſt der Preis der Forſtpro⸗ dukte und insbeſondere des Holzes fortwährend geſtiegen; es läßt ſich daher mit großer Wahrſcheinlichkeit annehmen, daß dies auch fernerhin der Fall ſein wird. Da nun aber ſchon bei der Beſtimmung des forſt⸗ lichen Zinsfußes auf das Steigen der Holzpreiſe Rückſicht genommen wurde, ſo dürfen bei Waldwertberechnungen in der Regel nicht die künf⸗ tigen, ſondern es müſſen die gegenwärtigen bezw. die für die Zeit der Wertberechnung geltenden Preiſe in Anſatz gebracht werden ..“ Man könnte ſich ja mit dieſer Anſchauung einverſtanden erklären, wenn ange⸗ geben wäre, um wie viel das Prozent infolge der künftig ſteigenden Holz⸗ preiſe vermindert werden ſoll. Nach einer derartigen Angabe ſucht man aber an genannter Stelle vergebens; es läßt ſich eine ſolche auch nicht machen, eben weil dazu wieder die uns unbekannten künftigen Preiſe

gehören würden. Da die Preiſe ja nach und nach und nicht plötzlich

ſteigen, ſo müſſen natürlich die Preiſe der nach und nach eingehenden Durchforſtungserträge und ſchließlich der Haubarkeitsnutzung verſchie⸗ dene ſein und folglich in ein und derſelben Rechnung auch gerade ſo viele Zinsfüße angenommen werden, als in der Berechnungszeit Holz⸗ erträge angeſetzt wurden. Das ſcheint aber nicht beachtet und deshalb auch nicht vorgeſchlagen worden zu ſein.

Jedenfalls genügen jo allgemeine Angaben?) daß die Holzpreiſe jährlich in Württemberg von 1590—1830 um 1 pCt., in Böhmen (Kaiſerl. Domäne Buſchtehrad) von 1670—1869 um 1,5 pCt., in Bayern

) G. Heyer, Waldwertberechnung, Seite 9.

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Bon den Waldeinnahmen. 153

von 1851—1880 um 1,3 pCt. geitiegen ſeien zur Löſung der vorliegen- den Frage nicht, weil es ſich hier nur um die Preisſteigerungen in denjenigen Abteilungen handeln kann, in welchen Erwartungswerte be— rechnet werden ſollen; das ſind aber ſtatiſtiſch nicht nachweisbare Größen. Die ſogenannte Beſtandeswirtſchaft, welche auf Kenntnis dieſer Größen angewieſen iſt, ſcheint deshalb ſchon von dieſem Geſichtspunkte aus be— trachtet, unhaltbar zu ſein.

Eine intereſſante Mitteilung zur Bewegung der Holzpreije im ehe— maligen Königreich Hannover enthalten die „Beiträge zur Kenntnis der forſtwirtſchaftlichen Verhältniſſe der Provinz Hannover“ (Hannover, Klindworth's Verlag, 1881). Es heißt daſelbſt Seite 53:

„Nach der vorliegenden Zuſammenſtellung iſt der Preis des Eichen— holzes in Ilfeld von 1834—1879 auf das 3,72 fache, in Rotenkirchen von 1814—1879 auf das 4,01 fache, der Preis des Buchenholzes in Rothenkirchen von 1809 —1879 anf das 4,64 fache, in Weſterhof von 1814-1879 auf das 10,24 fache, der Preis des Fichtenholzes in Weſter— hof von 1814—1879 auf das 10,81 fache und der Preis des Kiefernholzes in Uchte von 1804-1879 auf das 6,98fache geſtiegen.“

„Danach berechnen ſich die Preisſteigerungsprozente nach Zinſeszinſen bezw. zu jährlich 3,0; 2,2; 2,2; 3,6; 3,7 und 2,6 pCt.“

„Zur Darſtellung des finanziellen Effekts der Preisſteigerung würde die innerhalb der betreffenden Periode eingetretene Preisminderung des Geldes berückſichtigt werden müſſen“.

„Wird dieſe Geldpreisminderung mit jährlich etwa 1,5 pCt. abgeſetzt (die Begründung dieſes Prozentes würde zu weit führen), ſo beträgt die eigentliche Preisſteigerung des Holzes für Weſterhof (Buchen und Fichten) jährlich reichlich 2 pCt.“

„Wäre alſo dort im Jahre 1814 der Betrieb nach finanzwirtſchaftlichen Grundſätzen eingerichtet, ſo hätte man für den Fall, daß man mit der Verwirklichung eines Wirtſchaftszinsfußes von 3 pCt. ſich begnügt haben würde, die Wirtſchaft mit Rückſicht auf die Preisſteigerung des Holzes unter Zugrundelegung der damaligen Preiſe nach dem Zinsfuße von 1 pCt. regulieren können. Eine zu jener Zeit nach dem Zinsfuße von pCt. erfolgte Einrichtung der Wirtſchaft würde auf ein thatſächliches Wirtſchaftsprozent von und eine Einrichtung von 3 pCt. auf eine Verwirklichung von 5 pCt. Zinſeszinſen geführt haben.“

2. Einnahmen der Nebennutzungen.

Zu den Nebennutzungen rechnet man alle außer dem Holze in den Waldungen vorkommenden Nutzungen. Die wichtigſten ſind: Lohrinden (an manchen Orten zu den Hauptnutzungen gehörig), Maſt von Bucheln und Eicheln, Samen der anbauwürdigen Holzarten und Kulturgräſer, Streumaterialien, Gras von Waldwieſen, Wegen, Triften, Mähplatten u. ſ. w., landwirtſchaftliche Gewächſe, nutzbare Steine, Erden und Mine-

154 Bon den Waldausgaben.

ralien, Erträge von Jagd und Fiſcherei, ſowie in Waldgebieten mit niederen Holzpreiſen das Harz der Fichte, Lärche und Kiefer.

Außer den genannten Nutzungen giebt es noch eine Menge anderer, welche zwar dem Waldbeſitzer keine oder nur geringe Einnahmen ge⸗ währen, welche aber doch deshalb von großer volkswirtſchaftlicher Be— deutung ſind, weil ſie der armen Klaſſe der Bevölkerung Gelegenheit bieten, ihre ſonſt nicht verwendbaren Arbeitskräfte nutzbar zu machen und ihr dadurch Quelle des Einkommens zu werden. Es gehören hierher nutzbare Beeren und Pilze, Mooſe, Zapfen, immergrüne Pflanzen und Zweige, Blüten u. ſ. w. zu Kränzen und ſonſtigen Dekorationen, durch welche, namentlich in größeren Städten, in Deutſchland allein jährlich Millionen umgeſetzt werden.

Wenn man nun auch der Anſicht beitreten kann, es ſeien von den Nebennutzungen nur diejenigen bei Waldwertberechnungsfragen zu berück⸗ ſichtigen, durch deren Nutzung die Haupterträge (das Holz) keine weſentliche Schmälerung erführen, ſo darf man doch auch auf der anderen Seite nicht überſehen, daß mit dieſen Faktoren doch ſo lange gerechnet werden muß, als dieſelben nicht beſeitigt werden können (Streunutzungen).

Die Nebennutzungen werden am beſten veranſchlagt, wenn man aus einer Reihe von Jahren die Durchſchnitte zieht und ebenſo mit den Preiſen verfährt. Erſcheint es hierbei auch zuläſſig und trägt es ſogar zur Vereinfachung der Rechnung bei, wenn man bei Berechnung der Erwartungswerte (ausſetzender Betrieb) die Nebennutzungen wie die Hauptnutzungen (Durchforſtungserträge) behandelt, ſo kann es bei nach⸗ haltiger Wirtſchaft doch unerläßlich ſein, auch den Kapitalwert der Neben⸗ nutzungen zu beſtimmen. Denn wenn z. B. gelehrt wird, man erhalte den Wert des Normalvorrats, indem man von dem Waldrentierungswert den Bodenerwartungswert abziehe, ſo iſt das doch nicht ganz korrekt, weil ſich ja der Waldwert aus der Summe von Normalvorrat Boden⸗ wert Nebennutzungswert zuſammenſetzt, und daher der Normalvorrat = Waldwert (Bodenwert + Nebennutzungswert) ſein muß. i

VIII. Von den Waldausgaben. § 37. Man kann dieſelben in fortdauernde und einmalige Ausgaben teilen. Zu den fortdauernden Ausgaben gehören: Koſten für Direktion, In⸗ ſpektion, Verwaltung, Schutz, Gelderhebung und Geldauszahlung, Unter— haltung der Dienſtwohnungen, Holzhauereibetrieb und Holzbringung,

7

Von den Waldausgaben. 155

Steuern und Laſten, Bau und Unterhaltung der Bezirks- und Waldwege, Kulturen, Vermeſſung, Kartierung, Unterhaltung der Grenzen, Prozeſſe, Jagd, Fiſcherei, Nebenbetriebsanſtalten (Sägemühlen, Köhlerei), Holz- verkauf, Inſektenvertilgung, Verſuchsweſen, Examen levent. forſtlichen Unterricht), außerordentliche Arbeitshilfe, Remunerationen, Umzugskoſten, Porto, Literatur u. ſ. w. Zu den einmaligen Ausgaben kann man rech⸗ nen: Erwerbung von Grundſtücken, Ankauf und Neuerbauung von Forſt⸗ dienſtwohnungen, Neubau von Waldwegen, Zuſchuß zu Forſtkulturen, Erbauung von Sägemühlen, Koſten für Ablöſung von Berechtigungen.

Man war ſeither gewohnt die jährlichen Ausgaben unter dem Namen „Koſten für Verwaltung, Schutz und Steuern“ zuſammen zu faſſen. Wir haben dieſelben etwas mehr ſpezialiſiert, weil man ſonſt leicht in die Lage kommt einzelne Poſten zu vergeſſen So rechnet z. B. G. Heyer in ſeinen Übungsbeiſpielen für Verwaltung, Schutz und Steuern pro Hektar 3,6 Mk. Es mag dieſer Betrag in wenigen Fällen forſtlicher Praxis zutreffen, für die Staatsforſtverwaltung und viele größere Pri— vatforſtverwaltungen iſt er zu niedrig.

In Eljaß-Lothringen*) ſind z. B. die jährlichen Geſamtausgaben für die Staatswaldungen und den Staatsanteil der ungeteilten Wal— dungen folgende:

(Siehe umſtehende Tabelle.) Es folgt aus nachſtehenden Mitteilungen, daß z. B. in Elſaß⸗Lothringen die jährlichen Koſten für Oberförſter und Schutzdiener pro Hektar allein

ſchon 6 Mk. betragen.

Weſentlich iſt auch hier wieder, daß alle Ausgaben für die be— treffende Ortlichkeit erhoben werden. Landesdurchſchnitte bieten für die Wertbeſtimmung konkreter Fälle keine genügende Anhalte.

Beiträge zur Forſtſtatiſtik von Elſaß⸗Lothringen. I. Heft. 1884.

156 Bon den Waldausgaben.

pro i ö Hektar in We |

jamt- | Ge Brutto- Wald- | jamt- Ein⸗

fläche] Aus⸗ a) Fortdauernde Ausgaben: Mk, gabe nahme

1. Für die a 8 den e | |

N 5 1,19 5,42 317 2. Für die Oberförſter. ee 2 2,76 | 12,62 7,38 3. Für das Forjtihußperfonal-. . ». » 2.2... 3,25 14,82 8,67 4. Für die Gelderhebung und Auszahlung. 0,45 207| 121 5. Für Unterhaltung und DAS von Bor

dienitgebäuden . . » 1,42 8 3,80 6. Für Holgmerbung.. gg were rund, So 1 Sue | 7. Für Kommunal⸗ er Reallaſten . ter 3 1,08 4,95 2,91 | 8. Zum Bau und Unterhaltung der Bote. 2c. |

Wege, Forſtwegeaufſeher .. g 0,81 3,71 2,18 9. Forſtkulturen, Holzabfuhr, Wegebauten, Ber |

Meſſunggen . RER 1,85 8,47 49 | 10. Auseinanderjegungen, Grenzen, Prozeſſe .. 0,12 0,55 033 | 11. Sagbverwalng - - = = 2. 2 0.0200. 0051 Po 12. RebenbetriebSanftalten. -. » » 2 2 2 2 2. 0,27 121| 0,73 13. Formularien, Holzverkauf . 8 0,23 1,07 0,63 14. Inſektenvertilgung, en Reifetoen,

Examen, Unterjtügungen . . . $ 0,15 0,69 0,41 15. Außerordentliche Arbeitshülfe, 8 0

kk 0,26 1520 0,70

= a i 19.50 b) Einmalige Ausgaben:

1. Erwerbung von Grundſtücken 2c. 055 2,511 1 2. Ankauf und en von e e

mimige n 8 0,43 1,97 1,16 3. Neubau wichtiger A ne 0,76 3,47 2,04 4. Zuſchuß zu Forſt kulturen. 0,09 0,41 0,24 5. Erbauung von Holzſägemühlen c ..] 0,50 2,30 1,35 6. Ablöſung von Berechtigungen auf Staatskoſten. 0,09 0% 0,20

Zuſammen . 21,92 J 100,00 | 58,50

Von den Waldausgaben. 157

Der Aufwand der Staatsforſtverwaltung in Baden in den zwei Budgetperioden 1872/73 und 1880,81 betrug jährlich pro Hektar)):

Budget⸗Nachweis

1872/3 | 188081 Art des Aufwandes 4 im ganzen pro ha im ganzen pro ha

Jährlich Mark

I. Laften. Steuern und Gemeindeumlagen ?) 8 Beiträge zu Landſtraßen u. Gemeindewegen Abgaben an Berechtigte u. Vergünſtigungen Sonſtige Laſten, Abgang, Nachlaß 2

80 600 0,93, 118 321 1 67 815 0,79 78883 0 51658 0,60 53612 | O

1300 0,01 1428 0

201373 | 2,33 252244 | 2,83

U. Aufwand für die Verwaltung.

Gentralverwaltung . Kaſſenverwaltung b Bezirksforſtverwaltung Vermeſſung und Einrichtung Verſchiedene und zufällige Ausgaben. Forſtſchutz und Aufſicht EHEM,

477173 0,55 60 400 0,68 4 718 875 322 400 3,61 247 776 3 N 14400 15000

1 776 10,19 5162 f 93 161782 | 1,87) 189 603 212

550 569 6,36 592565 | 6,64

III. Betriebsaufwand.

Berichtigung u. Unterhaltung der Grenzen

Holzabfuhrwege und Floßanſtalten (% für Neubauten, ½ für Wegpflege . . - -

Waldkulturkoſten (einjchliegl. Neuanlagen).

. der Erzeugniſſe . 3 erwertung der Erzeugniſſe.

1789 | 0,02 4811 0,05

139155 | 1,60 211709 | 237 97357 | 1,11 127 575 183 583 423 6,73 692068 | 7.75 8963 | 0,13) 13 128 015

830 687 9,59 1049 291 | 11,75

Im ganzen . .|1582629 1828 1894100 | 21,22

1) Karl Schuberg, Die Forſtverwaltung Badens. Karlsruhe 1884.

2) Das Walditeuerfapital hatte bis zu dieſer Periode eine Höhe von 30,3 Mk. erreicht; die Umlagen waren ebenfalls geſtiegen. Steuern und Um⸗ lagen betrugen zuſammen 26 Pf. auf 100 Mk. Steuerkapital. Staatsſteuern werden keine davon erhoben.

3) Von dem Geſamtaufwand der Centralverwaltung (für alle Domänen und die Leitung der Forſtpolizei) ſind hierher , von der Kaſſenverwaltung (Domänengüter und Forſte) ½ gerechnet.

4) Vom Aufwand für die lokale Betriebs⸗ und Forſtpolizeiverwaltung (Oberförſter und Gehilfen einſchließlich ihrer Büreau⸗, Diäten- und Reiſekoſten⸗ reverſen, Wohnungsgeldzuſchüſſe zc.) find hier °/, gerechnet.

57

158 Von den Waldausgaben.

Die Lohnſätze betrug im Durchſchnitt aller Landesteile in Mark:

Tagelöhne in der Gedingſätze = * | Hauerlohn für | Hauer- und Setzer⸗ Jahr Kulturzeit Hiebszeitf I fm Nutzholz vu bi Männer Frauen Männer] Laubholz Nadelholz Laubholz Nadelholz | 1878 1,82 192 0,80 0.80 | 0,85 0,82 | | | 1879 | 176 | 121 | 1,9 0,79 | 079 | 0,82 | 0,81 1880 1,74 129 08 0.11.71: 0,78 | 0,80 0,77 1881 170 ı 118 | 18 0,77 | 078 | 078 0,77 |

Über die Kulturkoſten in den badiſchen Domanialforſten macht

Schuberg folgende Angaben:

Die Saat (Samen und Arbeitslohn) kam durchſchnittlich auf 46,1 Mk. pro Hektar zu ſtehen und bewegten ſich zwiſchen 25—100 Mk.; die Pflanzung (Arbeitslohn) auf 78,3 Mk., mit dem Wert der Pflanz auf 131,75 Mk. pro Hektar, wenn man die Pflanzenverſchulungskoſten, nach Ab⸗ zug des Erlöſes aus verkauften Pflanzen, als Erziehungsaufwand rechnet. Die Pflanzungskoſten ſteigen örtlich bis auf 200 Mk. pro Hektar. Die Bodenvorbereitungen kamen durchſchnittlich auf 41,7 Mk. pro Hektar und die Anlage von Entwäſſerungsgräben auf 11 Mk., von Schonungsgräben 3,5 Mk. pro 100 m. Geſamtaufwand für 1 ha der Geſamtwaldfläche im Jahre 1882 1,42 Mk. In Württemberg betrug der Aufwand für Kultur auf 1 ha der Geſamtwaldfläche im gleichen Jahre 1,52 Mk., alſo wenig mehr wie in Baden. Wegbaukoſten auf 0,79 Mk. pro Hektar Waldfläche.

Im Kgl. Bayriſchen Regierungsbezirk Oberpfalz und von Regensburg beziffert ſich z. B. pro 1883 der Aufwand für

Mark pro Hektar

n 2 = Son ste Sag ð e . -i Perzeptionskoſten 028 Gewinnungskoſten für Haupt⸗ und Neben⸗ mitzungng f ; QQ Wegbaukoſten e n e eee e Forſteinrichtungskoſte n. 0,02 Kulturkoſten 0,89 Ständige Bauausgaben ud Unterhaltung der Forſtgebäudee - 355 0,29 Aufwand für Kreis, Diſtrikt, Gemeinde . Bunacl Übrige Ausgaben 011

Zuſammen . . 12,19

Von der Waldbejchreibung. 159

In Württemberg beträgt der Aufwand pro 1883 in den Staatswal— dungen (vergl. forſtſtatiſtiſche Mitteilungen aus Württemberg, Stuttgart 1885) bei einer ertragsfähigen Staatswaldfläche von rund 187 700 ha Aufwand für das f Mark pro Hektar

Forſtverwaltungsperſonal . 4,07 raherional. 1: 2... 0 en ra VTV / ͤ˙ 9 ehren 8,21 1 iingen 042

Zuſammen . . 21,53

IX. Von der Waldbeſchreibung.

8 38.

Handelt es ſich um den Kauf und Tauſch größerer, zuſammen— hängender Waldkomplexe, jo wird namentlich dem mit den Verhältniſſen unbekannten Kaufliebhaber eine genaue Forſtbeſchreibung erwünſcht ſein. Dieſelbe kann ähnlich wie bei Forſteinrichtungen in eine generelle und ſpezielle ſich abteilen, ſoll aber mehr die für die Waldwertberechnung wichtigen Momente hervorheben. In der allgemeinen Waldbeſchreibung wären mehr die Größenverhältniſſe, die äußere und innere Beſchaffenheit des Waldes, die ſeitherigen Abſatz-, Preis-, Berechtigungs- und poli⸗ tiſchen Verhältniſſe, die Bewirtſchaftungsweiſe u. ſ. w. auseinanderzu⸗ ſetzen, während in der ſpeziellen Waldbeſchreibung die einzelnen Abtei— lungen und Unterabteilungen bezüglich ihrer Beſtandes-, Standorts- und Kulturverhältniſſe, künftige Bewirtſchaftung und Erträge näher gewür— digt werden ſollen.

Die Waldbeſchreibung, welche von Forſttechnikern auszuarbeiten iſt, dient namentlich dem Käufer, der oft Laie in forſtlichen Dingen iſt, zu ſeiner näheren Unterrichtung und iſt beſonders dazu geeignet demſelben das bei der Wertberechnung eingehaltene Verfahren klar zu machen.

II. Ausführender Teil. Nie Methoden der MWaldwertberechnung.

Erſter Abſchnitt.

Von der Ermittlung des Vodenwerts.

Vorbemerkungen.

$ 39.

Sieht man von den Waldnebennutzungen ab, ſo ſetzt ſich der Wald- wert aus der Summe von Boden- und Holzbeſtandswert zuſammen. Wenn es nun auch in vielen Fragen der Waldwertberechnung nicht not= wendig iſt Boden- und Beſtandswert getrennt für ſich zu berechnen, ſo gibt es doch auch wieder eine Reihe von Fällen, in welchen dieſes ge— ſchehen muß. So z. B. beim Ankauf von Böden, welche erſt ſpäter mit Wald beſtockt werden ſollen; bei Wertanſchlägen ſeitheriger Waldböden, welche aber künftig dem landwirtſchaftlichen Betriebe zu übergeben ſind; bei Beurteilung der Frage, ob ſich der Anbau von Waldblößen für den Beſitzer überhaupt lohnt; bei dem Abtreten von Waldboden zu öffent⸗ lichen Zwecken (Expropriationen), für den Bergbau, zu Steinbrüchen, Erd- und Sandgruben, Bauplätzen u. ſ. w.

Für die Beurteilung des landwirtſchaftlichen und forſtwirtſchaftlichen Bodenwerts wird neben der Lage zum Markt in erſter Linie die Menge nutzbarer Kultur- oder Holzpflanzen, welche derſelbe nachhaltig zu liefern vermag, d. h. deſſen Erzeugungswert von Bedeutung ſein. Je nach der Art der Benutzungsweiſe, d. h. je nachdem man den Boden für den Nieder- oder Hochwaldbetrieb beſtimmt, und je nach der Wahl der Holz— art werden ſich ſehr verſchiedene Bodenwerte berechnen.

Ermittlung des Bodenverkaufswerts. 161

Bei der Berechnung des Bodenwerts können folgende Methoden in Betracht kommen: 1. der Verkaufswert, 2. der Rentierungswert, 3. der Walddurchſchnittsertrag (Waldrente), 4. der Erwartungswert, 5. der Bodenwert der Betriebsklaſſe und 6. der Koſtenwert.

I. Von der Ermittlung des Bodenverkaufswerts.

$ 40.

1. Begriff. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich ergibt, wenn man von dem Werte bekannter Bodenverkäufe auf den Wert des zu kaufenden Bodens gleicher oder ähnlicher Beſchaffenheit und Lage ſchließt.

2. Verfahren. Es kann ſich hier um die Erwerbung von forſt— lichem Grunde für künftige landwirtſchaftliche Zwecke und um den um— gekehrten Fall handeln.

a) Landwirtſchaftlicher Boden. Handelt es ſich um den An— oder Verkauf von ausgeſtocktem Waldboden, welcher künftig der Land— wirtſchaft übergeben werden ſoll, ſo liefern die Preiſe, welche ſeither bei Veräußerung von nahe liegenden, gleich guten, landwirtſchaftlichen Grund— ſtücken erzielt wurden, um ſo mehr die ſicherſten Anhalte, als dieſelben der Ausdruck für die Anſchauungen verſchiedener Sachverſtändigen find, zudem ohne beſondere Mühe feſtgeſtellt und Mittelwerte aus ihnen gezogen werden können. Müſſen an dem betreffenden rohen Waldgrunde erſt noch Rodungs⸗ oder ſonſtige Urbarmachungsarbeiten (Planierungen, Entwäſſerungen u j. w.) vorgenommen werden, jo ſind die auflaufenden Koſten hierfür in Abzug zu bringen. Fehlt es an neueren landwirt— ſchaftlichen Bodenverkäufen gleicher Beſchaffenheit, dann können auch die Erlöſe von etwas beſſeren oder ſchlechteren Grundſtücken unterlegt werden, nur ſind in dieſem Falle die erforderlichen Preisreduktionen vorzunehmen. Mangelt es in einer Gegend an allen neueren Bodenverkäufen, dann it der Preis nach dem Rentierungswert ($ 41) zu berechnen.

b) Forſtlicher Boden. Sollen ſchlechte Felder und Wieſen, Hut— weiden, Odungen u. ſ. w. für die forſtliche Kultur gewonnen werden, ſo

Baur, Waldwertberechnung. 11

162 Ermittlung des Bodenverkaufswerts.

können für dieſelben auch häufig die nämlichen Preiſe angelegt werden, welche ſeither bei landwirtſchaftlicher Benutzung gleicher Grundſtücke erzielt wurden. Käufer und Verkäufer werden ſich dann zwar vielfach nicht ganz klar darüber ſein, welche Produktionsfähigkeit ſolcher Boden künftig bei forſtlicher Benutzung hat; aber trotzdem wird man die landwirt⸗ ſchaftlichen Preiſe für forſtliche Erwerbungen unterſtellen dürfen, weil es ſich ja meiſt um ſchlechte Gründe handelt, welche bekanntlich noch eine forſtliche Rente abwerfen können, ſelbſt wenn eine landwirtſchaftliche Boden⸗ rente nicht mehr möglich iſt Auch werden ſich Landwirte ohne zwin⸗ genden Grund ſchwer entſchließen, ihren Boden unter dem ſeither üblichen Verkaufspreiſe abzugeben. Beſſere Grundſtücke werden ſich dagegen bei landwirtſchaftlicher Benutzung häufig höher rentieren. Man wird dieſelben aber auch nur ausnahmsweiſe, z. B. in der Abſicht beſſerer Arrondierung, für forſtliche Zwecke erwerben und ſich in ſolchen Fällen unter Umſtänden entſchließen müſſen einen höheren Preis anzulegen, als dem forſtwirt⸗ ſchaftlichen Werte zukommt. Übrigens berechnen ſich für gute landwirt⸗ ſchaftliche Gründe oft auch ſehr hohe forſtwirtſchaftliche Bodenwerte (vergl. $ 45).

3. Würdigung der Methode, Die Methode der Wertsermittlung nach dem Verkaufswerte hat ihre entſchiedenen Vorzüge ſchon deswegen, weil bei derartigen Bodenverkäufen die Anſchauungen vieler Techniker über den Bodenwert zum Ausdruck kommen. Insbeſondere wird ſich das Verfahren bei dem Erwerbe einzelner ſeither landwirtſchaftlich benutzter Parzellen, ſowie bei Expropriationen empfehlen, weil im erſteren Falle meiſt Erfahrungen über den eigentlichen forſtwirtſchaftlichen Wert ab⸗ gehen, im letzteren Falle dieſer Wert aber nicht immer maßgebend iſt. Bei Expropriationen (Zwangsentäußerung im Intereſſe des öffentlichen Wohles) ſollen vor allen Dingen gerechte Forderungen der zu Expropriierenden befriedigt werden, und iſt dabei der ortsübliche Bodenpreis oft ent⸗ ſcheidender, als der künſtlich herausgerechnete forſtwirtſchaftliche Wert des Bodens.

Man hat gegen die Bodenwertsermittlung nach dem Verkaufswert vorgebracht“), dieſelbe dürfe nur dann angewendet werden, wenn die der Wertbeſtimmung zu Grunde gelegten Verkaufspreiſe mit den nach der Methode der Erwartungswerte (ſiehe Methode § 43) ermittelten überein⸗ ſtimmten. Da dieſe Bedingung aber nur ſelten vorhanden ſei, ſo werde

) G. Heyer: Waldwertberechnung, 3. Aufl, S. 49 und 51.

Ermittlung des Bodenverkaufswerts. 163

von dieſer Methode nicht häufig Gebrauch gemacht werden; ſie empfehle ſich überhaupt nur für folgende zwei Fälle: | a) „wenn die Abſchätzung des Bodenwerts mit dem geringiten Koſtenaufwande bewerkſtelligt werden ſoll und

b) wenn die Wertbeſtimmung aus Veranlaſſung einer Expropriation ſtattfinde, weil es ſich in dieſem Falle mehr um den ortsüblichen Boden— preis, als um den forſtwirtſchaftlichen Wert deſſelben handle“.

Thatſächlich hat man dem Verkaufswert ſeither eine weit größere Bedeutung zuerkannt; denn wird Waldboden der Landwirtſchaft über— geben, dann entſcheidet für den Preis nicht der forſtwirtſchaftliche Wert. Umgekehrt wird der Waldbeſitzer, welcher landwirtſchaftliche Parzellen für die Forſtwirtſchaft erwerben will, ſich bequemen müſſen, den üblichen landwirtſchaftlichen Bodenverkaufspreis anzulegen, was er um ſo lieber thun wird, wenn eine vergleichende Nebenrechnung nach der Methode des Erwartungswerts ($ 43) oder des Bodenwerts der Betriebsklaſſe ($ 44) ein höheres Reſultat liefern ſollte. Dabei darf auch nicht überſehen werden, daß die Methode des Erwartungswerts zwar von den Ver— theidigern der Bodenreinertragstheorie als die wiſſenſchaftlich begründetſte hingeſtellt wird, daß ſie aber, wie ſich ſpäter ergeben wird, unter Um— ſtänden auf ſehr ſchwachen Füßen ſteht und überhaupt nur für den aus⸗ ſetzenden Betrieb einige Bedeutung hat.

In der forſtlichen Literatur finden ſich eine Reihe von Angaben über wirklich vollzogene Bodenkäufe.

Burckhardt (Waldwert 1860, S. 13) macht hierüber folgende Mit— teilungen: „In Hannover werden für größere Heideflächen (Kiefernboden) behufs forſtlicher Unternehmungen nach Umſtänden 100 200 Mk. pro Hektar bezahlt; Bodenankäufe von 230 350 Mk. pro Hektar ſetzen ſchon beſſeres voraus und 460 580 Mk. pro Hektar (wir geben die in Thalern und hannoverſchen Morgen angegebenen Zahlen hier in neuem Maße abgerundet wieder) wird man für forſtliche Unternehmungen wohl ſelten, oder nur für recht gute Gründe und unter Vorausſetzung einträglicher Nutzholzwirtſchaft anlegen können und wollen“.

Boſe giebt in ſeinen Beiträgen zur Waldwertberechnung (1863, S. 160) die Preiſe aus zahlreichen Bodenverkäufen im Großherzogtum Heſſen, bei einem Preiſe für 1 heſſiſchen Kubikfuß Buchenſcheitholz von 3 —4 Kreuzer und für mittleren Boden, auf 200 Mk. an.

Preßler (Rat. Waldwirt, 1859, Seite 78) giebt für abſoluten Wald- boden in den kultivierten Gegenden Deutſchlands auf Grund von Boden— verkäufen aus der Neuzeit ca. 150 200 Mk. pro Hektar an.

Donner (die forſtlichen Verhältniſſe Preußens 1883, I., S. 123) teilt mit, daß von der preußiſchen Staatsregierung in den Jahren 1867

1

164 Ermittlung des Bodenrentierungswerts.

bis 1881 für den Preis von 7292 072 Mk. (inkl. Aufforſtungskoſten) 38 329 ha Boden angekauft wurden. „Dieſe Summe ſchloß den Kauf- preis für die mit angekauften, meiſt jüngeren Holzbeſtände, ferner für einzelne Gebäude ein; auch iſt zu berückſichtigen, daß für wertvolle Enklaven verhältnismäßig hohe Preiſe angelegt werden mußten. Für das Gros der Ankäufe wird, wenn nur der Grund und Boden in betracht kommt, mit Einſchluß der Aufforſtungskoſten ein Preis von 200 Mk. pro Hektar als ausreichend zu erachten ſein.“

II. Von der Ermittlung des Bodenwerts nach dem Nentierungswert (Ertragswert).

8 41.

1. Begriff. Unter Boden⸗-Rentierungswert verſteht man denjenigen Wert, welcher ſich ergiebt, wenn man den als gleichbleibend zu denkenden reinen Jahresertrag (Rente) des Bodens zum Kapital erhebt.

2. Verfahren. Liegen über den land- oder forſtwirtſchaftlich zu benutzenden Boden keine zureichenden, zuverläſſigen Verkaufswerte aus neuerer Zeit vor, dann kann man aus den jährlichen Reinerträgen oder Pachterträgen gleichwertiger Böden, unter Zugrundelegung des landwirt- ſchaftlichen Zinsfußes (2¼—3 pCt.) den Kapitalwert ableiten, wobei man unter Umſtänden den Rat tüchtiger Landwirte einholen kann. Handelt es ſich um Erwerb von forſtlichem Grund für die Landwirtſchaft, dann müſſen die etwa noch aufzuwendenden Urbarmachungskoſten an dem Ren⸗ tierungswerte in Abzug gebracht werden.

Beiſpiel. Eine 1 ha große Waldparzelle liegt in einer Ackerflur. Der Beſtand iſt abgetrieben worden und der Boden ſoll künftig land— wirtſchaftlich benutzt werden. Nach vorliegenden Erfahrungen wirft 1 ha angrenzendes Ackerland jährlich durchſchnittlich einen Reinertrag von 60 Mk. ab. Wie groß iſt der Bodenrentierungswert bei 3 pCt.?

Antwort. Da 1 ha Ackerland jährlich und immerwährend 60 Mk. Reinertrag abwirft, der Wert der immerwährenden Jahresrente nach

= 3 2

Formel VII aber ann iſt, jo erhält man: 60 6000 e

1 33 2000 Mk.

Die Urbarmachung veranlaßt, nach Dareingabe des im Boden befind—

lichen Stock- und Wurzelholzes, noch einen Aufwand von 200 Mk., jo

daß der reine Bodenwert 2000 200 = 1800 Mk. beträgt.

Wäre in der fraglichen Gegend der Boden wegen dichter Bevölkerung ſehr geſucht, der Wert desſelben daher ſehr hoch, dann müßte der land—

Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 165

wirtſchaftliche Zinsfuß unter Umſtänden noch um ½—1 PCt. erniedrigt werden, um den zutreffenden Bodenwert zu finden.

3. Würdigung der Methode. Das Verfahren iſt überall am Platze, wo land- oder forſtwirtſchaftlich benutzter Boden jedes Jahr einen ſich ziemlich gleichbleibenden Ertrag abwirft. Es kann ſolches in folgenden Fällen der Fall ſein:

a) bei Waldwieſen oder ſtändig der Landwirtſchaft überwieſenem Forſtgrunde (Dienſtgelände).

b) Bei Waldboden, welcher der Landwirtſchaft dauernd überwieſen werden ſoll, und deſſen Wert daher aus den reinen künftigen landwirtſchaftlichen Jahreserträgen ermittelt werden muß.

e) Bei Waldboden, auf welchem Holz dauernd in einjährigem Umtriebe erzogen wird, wie z. B. bei der Flechtweidenzucht in ſogenannten Weidenheegern. -

Dagegen iſt die Methode des Bodenrentierungswerts bei Berechnung des wirtſchaftlichen Werts des Waldbodens überall da nicht anwendbar, wo die Umtriebszeiten, wie das mit Ausnahme der Flechtweidenzucht in der Regel der Fall iſt, mehr- oder vieljährige ſind.

III. Von der Ermittlung des Bodenwerts aus dem Durchſchnittsertrag (Waldrente). § 42.

1. Begriff. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich berechnet, wenn man den durchſchnittlichen jährlichen Waldreinertrag zum Kapital erhebt.

2. Verfahren. Dieſes Verfahren iſt in verſchiedenen Staaten unter gewiſſen, noch näher zu erörternden Vorausſetzungen zur Berechnung des Bodenwertes inſtruktionsmäßig vorgeſchrieben, beruht aber mehr auf praktiſchen Erwägungen, als auf einer ſtreng wiſſenſchaftlichen Begrün— dung und beſteht darin: man addiert ſämmtliche Einnahmen und Aus— gaben pro Flächeneinheit für die ganze Umtriebszeit, zieht, ohne Rückſicht auf die Eingangszeiten der Einnahmen und Ausgaben zu nehmen, die letztere von der erſteren ab, dividiert den Reſt durch die Jahre der Um— triebszeit und erhält in dem Quotienten den koſtenfreien Ertrag pro Flächeneinheit und Jahr, welcher mit dem vorgeſchriebenen Zinsfuß kapitaliſiert, den Bodenwert liefern ſoll.

Beiſpiel. Ein Hektar Fichtenwald liefert bei 80jährigem Umtrieb in

166 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag.

6 verſchiedenen Durchforſtungen, abzüglich der Aufbereitungskoſten, zu⸗ ſammen 1200 Mk., einen Abtriebsertrag im 80. Jahre von 6000 Mk., an Nebennutzungen 80 Mk., alſo eine Geſamteinnahme von 7280 Mk. Die Ausgaben für Kulturkoſten ſeien 120 Mk., für Steuern jährlich 2 Mk., alſo in 80 Jahren 160 Mk, daher Geſamtwert der Ausgaben 280 Mk. Somit die reinen Einnahmen in 80 Jahren pro Hektar = 7280 280 = 7000 Mk., oder durchſchnittlich jährlich 7000 : 80 = 87,5 Mk. Wird dieſer Rein⸗ ertrag r nach Formel VII. kapitaliſiert, jo erhält man:

e e, ET bei 3 pCt.: 0,03 3 2917 Mk. 87,5 8750

= = = 918 " 4 I * 0,04 4 2187 7 87 0 De. 5 5 i

Wie man ſieht, erhält man nach dieſem Verfahren unverhältnißmäßig hohe Reſultate, welche nicht ſelten den Wert von vorzüglichem landwirt- ſchaftlichem Boden in guter Lage überſteigen. Die Reſultate werden um ſo bedenklicher, wenn man, wie ſolches doch ganz gerechtfertigt erſcheint, mit einem mäßigen Zinsfuß (3 pCt.) rechnet.

Nach dem Expropriationsgeſetz im ehemaligen Königreich Hannover vom 6. September 1840, ſowie nach der großherzoglich heſſiſchen Inſtruktion über die Berechnung der Entſchädigung für Waldboden u. j. w. vom 28. April 1868, muß der Reinertrag mit 3 pCt, nach der 1884 auf⸗ gehobenen bayeriſchen Inſtruktion zur Ermittlung der Entſchädigung für die Überlaſſung von Staatswaldgrund zum Bau und Betrieb der Eijen- bahn vom 3. März 1857 (vergl. forſtl. Mitteilungen, II. Band, 4. Heft, Seite 91 94, von 1858) mit 4 pCt. und nach der Anleitung zur Wald⸗ wertberechnung, verfaßt vom Königl. Preuß. Miniſterial-Forſtbureau (Berlin 1866, Seite 7 u. 8) mit 5 p&t. kapitaliſiert werden. Die in Heſſen inſtruktionsmäßig berechneten Reſultate weichen daher in dem⸗ jelben Falle von denen in Preußen um 60 pCt. ab.

3. Würdigung der Methode. Nach dem unter Ziffer 2 geſchil⸗ derten Verfahren ſoll der Bodenwert nach den namhaft gemachten In⸗ ſtruktionen nur dann ermittelt werden, wenn (wie ſolches z. B. § 9 der Preußiſchen Inſtruktion vorſchreibt) das anzukaufende Grundſtück einem vorhandenen Waldkomplexe angefügt werden kann, welcher eine genügende Menge ſchlagbaren Holzes enthält, ſo daß der Einſchlag in demſelben ſich ſofort, dem Zuwachs auf der zugegangenen Fläche entſprechend, ver ſtärken läßt. Auch für den Fall, daß einem zum Nachhaltbetriebe ein⸗ gerichteten Komplexe eine gewiſſe Fläche dauernd entzogen werden ſoll,

Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 167

wird dieſelbe Unterſtellung gemacht. Insbeſondere fügt die Großh. Heſſ. Inſtruktion hinzu, daß der fragliche Berechnungsmodus weiter voraus— ſetze, daß die abzutretenden Waldſtücke im Verhältniß zum ganzen Wirt⸗ ſchaftsverbande nur jo klein ſeien, daß durch deren Abtretung keine weſentliche Störung des Nachhaltbetriebes in letzterem herbeigeführt werde. Auf Grund dieſer Vorausſetzungen wird dann weiter unterſtellt, „daß eine Perſon, welche die Produktion einer anzukaufenden Fläche, d. h. die Bodenkraft des Grundſtückes, einem beſtehenden Walde hinzufügt, dieſe Produktion höher bezahlen kann, als eine Perſon, welche ſie einem Walde nicht zuzufügen vermag.“

Jedenfalls verdient die Frage, mit welcher ſchon viel unpraktiſche Haarſpalterei getrieben wurde, eine verſchiedene Beurteilung, je nachdem man es mit dem ausſetzenden oder nachhaltigen Betriebe zu thun hat.

a. Unterſtellt man den ausſetzenden Betrieb, dann iſt die Ermittlung des Bodenwerts durch Kapitaliſierung des Durchſchnitts— ertrages unter allen Umſtänden verwerflich. Während bei Berechnung des landwirthſchaftlichen Bodenwertes das Verfahren (wegen des einjährigen Turnus) ganz richtig iſt, liefert es (vergl. § 41 3 c) in der Forſtwirtſchaft nur bei einjährigem Flechtruthenbetriebe zuläſſige Reſul⸗ tate. Der oben berechnete Reinertrag drückt nämlich nicht die Boden— rente, ſondern die Waldrente (Rente von Boden + Holzbeſtand + Neben- nutzungen) aus, deßhalb iſt auch die kapitaliſierte Waldrente nicht der Ausdruck für den Bodenwert, ſondern für den Waldrentierungswert.

Man erhält daher nach dieſem Verfahren, abgeſehen von dem ver— hältnißmäßig ſelten vorkommenden Falle der Unterſtellung eines ein jährigen Umtriebes, ein zu hohes Reſultat.

Beweis. Wäre der koſtenfreie Durchſchnittsertrag wirklich den Jahreszinſen des Bodenkapitals gleich, dann müßte derſelbe in u Jahren gleich dem Werth des Abtriebsertrags ſein. Iſt nämlich der Wert des Abtriebsertrags Au, die Umtriebszeit u, ſo iſt der Durchſchnittsertrag

Au 8 5 A 3 oder für u Jahre =

u- Au; d. h. der u jährige Durchichnitts- ertrag gleich dem Abtriebsertrag. Dieſes kann aber nur unter der Vorauss ſetzung richtig ſein, daß der Durchſchnittsertrag während der ganzen Um— triebszeit auch gar keine Zinſen abwirft, welche Annahme mit den gegen— wärtigen Geldverhältniſſen in Widerſpruch ſteht.

In der That wächſt der jährliche Durchſchnittsertrag nach Formel IV

168 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag.

2 = Au 1,opu 1 er in u Jahren zu Zee es an. Es müßte daher Au u 0,0p 0,0p

ſein. Dieſe Bedingung trifft aber nur für den Fall zu, als u=1 ift, 1,0 1 1,op 1 O,op 1 0, p 00p 0,op b. Geht man von dem nachhaltigen Betriebe aus, jo lagern ſich die Verhältniſſe weſentlich anders. Wenn man auch von einer un⸗ beſtockten Fläche, welche keinen Materialvorrat beſitzt, den Durchſchnitts⸗ ertrag nicht ſogleich beziehen kann, ſo iſt dies doch der Fall, nachdem die angebaute Blöße, welche künftig zum nachhaltigen Betrieb beſtimmt iſt, etwa das halbe Haubarkeitsalter erreicht hat.

Während man beim ausſetzenden Betriebe zu unterſtellen pflegt, der erſte Haubarkeitsertrag erfolge nach u Jahren, alſo nach Ablauf der Um⸗ triebszeit (vergl. Bodenerwartungswert IV, § 43), ſo kann man bei dem Nachhaltbetrieb annehmen, der erſte Haubarkeitsertrag erfolge ſchon nach 2 Jahren. Es müßte daher, wenn man die Methode beibehalten will, der

u 2

denn dann iſt auch

*.

Durchſchnittsertrag noch für 5 Jahre auf die Gegenwart diskontiert

2 2 2 1 f werden. Der ſich aus Jahre berechnende Durchſchnittsertrag wird

allerdings im Anfang, weil das Holz noch nicht ganz hiebsreif iſt, ein entſprechend niedrigerer ſein, aber will man vom ausſetzenden Betrieb zum nachhaltigen übergehen, ſo geht das ohne Opfer nicht ab.

Die Vertreter der Anſicht, daß eine Waldblöße, welche einem im nach⸗ haltigen Betriebe ſtehenden Wirtſchaftskomplex zugeteilt werde, einen höheren Wert habe, als wenn man dieſelbe für ſich bewirtſchafte, gehen aber noch von anderen Annahmen aus. So ſagt z. B. die preußiſche Inſtruktion Seite 8:

„Bei jeder Taxationsmethode bildet für die Regulierung des Betriebes und im beſonderen für die Höhe der alljährlich abzunehmenden Ernte einen weſentlichen Faktor der jährliche Zuwachs auf der Geſamtfläche. Hieraus folgt, daß wenn für die vorhandene und für die hinzu⸗ kommende Waldfläche ein gemeinſamer Betriebsplan aufgeſtellt wird der neue Abnutzungsſatz den früheren, d. h. den für den zu vergrößernden Wald bisher giltig geweſenen, ſelbſt wenn das hinzutretende Areal aus einer ganz jungen Kultur oder kulturfähigen Blöße beſteht, ohne Gefähr⸗ dung der Nachhaltigkeit überſteigen kann und in den meiſten Fällen auch überſteigen wird. Ob dieſe zuläſſige Erhöhung des Abnutzungsſatzes ſofort die ganze Produktion der Ankaufsfläche oder nur einen Teil der-

Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 169

ſelben umfaßt, ändert an der entſcheidenden Thatſache nichts, daß wenn eine zur forſtlichen Benutzung beſtimmte Fläche einem beſtehenden Walde zugefügt wird, die Produktion der erſteren eher zur Hebung gelangen kann, als wenn ſie für ſich bewirtſchaftet werden muß. Ganz beſonders aber fällt dieſer Umſtand bei den Prinzipien ins Gewicht, welche bei den Betriebsregulierungen in den preußiſchen Staatsforſten Giltigkeit haben. Nach ihnen wird, ſo weit thunlich, dahin geſtrebt, die Nachhaltigkeit des für die erſte Periode berechneten Abnutzungsſatzes durch ein Anſteigen der ſpäteren periodiſchen Flächen reſp. Erträge zweifellos darzulegen. Selbſtverſtändlich darf dieſe Annahme eine un- gebührliche Ausdehnung nicht erhalten. Tritt nun eine neue Fläche einem in dieſer Weiſe angemeſſen regulierten Reviere hinzu, ſo iſt klar, daß deren Produktionen wenn ſie erſt in einer der ſpäteren Perioden zur Hebung kommen das Verhältnis in dem Anſteigen der periodiſchen Flächen und Erträge verſchieben und über das Ziel hinausführen müſſen. Die praktiſche Folge hiervon wird faſt ohne Ausnahme ſein, daß die erſte reſp. die vor der Ernte der Ankaufsfläche liegenden Perioden in ihren Flächen und Abnutzungen werden verſtärkt werden, d. h. alſo, daß min— deſtens ein Teil der Erträge des hinzutretenden Areals früher wird erhoben werden, als wenn das Grundſtück mit einem Forſtkomplexe nicht wäre vereinigt worden. Bemißt nun jeder wirtſchaftliche Käufer den Preis, welchen er für ein Kaufobjekt anlegen kann, nach den Zinſen, welche das letztere ihm abwirft, und muß er ſich für den Zeitraum, während deſſen die Verzinſung ausbleibt, ein Diskonto in Rechnung ſtellen, ſo tritt hervor, daß der Käufer, welcher ein forſtlich zu benutzendes Grundſtück einem beſtehenden Walde hinzufügen kann, in den meiſten Fällen einen höheren Preis zu zahlen vermag, als eine Perſon, welche erſt die Reife der Holzernte auf dem Grundſtücke ſelbſt abwarten, alſo die erſt dann eintretenden Geldeinnahmen auf den Jetztwert diskontieren muß.“ - Wenn wir nun auch dieſer Auffaſſung eine gewiſſe Berechtigung zuer- kennen und ihr daher nicht ganz widerſprechen wollen, ſo kann aus der— ſelben doch noch weniger die Richtigkeit des Verfahrens abgeleitet werden, den Bodenwert durch Kapitaliſierung des Durchſchnittsertrags zu berechnen. Die Begründung des genannten Verfahrens iſt offenbar einer Anſicht Pfeils entlehnt, welche derſelbe bereits im 16. Bande, Heft 2, ſeiner kritiſchen Blätter, Seite 77, in folgenden Worten ausgeſprochen hat: „Denken wir uns z. B. daß in einem Kiefernforſte in regelmäßigem, nachhaltigem Betriebe der Etat ſo geordnet iſt, daß die Abholzung genau im Gleichgewicht mit dem Zuwachs erfolgt. Von dieſem werden bei 120 jährigem Umtriebe 10 Morgen mit 400 Kubikfuß jährlichem Zuwachs von einer 1 Jahr alten Schonung abgetreten. Da durchſchnittlich der Kubikfuß mit Sgr. bezahlt wird, jo macht dies eine jährliche Rente von 20 Thlr. Obwohl das 1 Jahr alte Holz jetzt nicht den Kapitalwert hat, daß davon jährlich 20 Thlr. Zinjen erhoben werden können, jo ver-

170 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag.

mindert ſich doch ſtreng genommen durch die Abtretung dieſer 10 Morgen

der Etat des Forites um 400 Kubikfuß oder 20 Thlr. jetzt gleich augen-

blicklich; denn wenn man einmal nicht mehr holzt als den jährlichen

Zuwachs, ſo muß man den Etat auch jetzt um ſo viel herunterſetzen, da

derſelbe durch die Veräußerung von 10 Morgen denſelben um 400 Kubik⸗

fuß vermindert hat. Es muß alſo als Entſchädigung für dieſen ein-

jährigen Beſtand ein Kapital gezahlt werden, das jetzt gleich fortwährend

20 Thlr. Zinſen trägt, weil der Etat des Forſtes um ſo viel vermindert worden iſt, indem man die Forſtfläche um 10 Morgen verkleinerte.“

„Nun iſt aber doch bei der Expropriation nicht zu beſtreiten, daß ein Forſtbeſitzer nachhaltig wirtſchaften und den Einſchlag aus ſeinem Forſte dem jährlichen Zuwachſe gleichſtellen kann,

daß mithin ein Morgen angebaute Blöße für den Einſchlag und mit- hin für den Geldertrag gerade ebenſoviel Wert hat, als ein Morgen haubares Holz.

daß folglich auch durch die Abtretung von Blößen oder Boden, der gleich angebaut worden wäre, der Etat ſchon in der Gegenwart vermin- dert wird

und daß deshalb der Forſtbeſitzer von demjenigen, der ihn zu dieſer Abtretung nötigt, eine Entſchädigung zu fordern hat, welche die Ver— ringerung des Einkommens in der Gegenwart vollſtändig erſetzt.“

Pfeil bewegt ſich hier in einer Reihe von Trugſchlüſſen. Er geht von einem Walde aus, „deſſen Abholzung genau im Gleichgewicht mit dem Zuwachs erfolgt“. Ein ſolcher Wald läßt ſich nur denken, wenn er ſich, wie Pfeil ſelbſt ſagt, im vollſtändigen Normalzuſtande befindet, d. h. wenn der Normalvorrat in der regelmäßigen Schlagreihe und Altersitufenfolge, ſowie der Normalzuwachs gerade vorhanden iſt.

Abgeſehen davon, das ſich ſolche Waldungen in der Wirklichkeit kaum finden und daß wir den Fällungsetat eines größeren Waldkomplexes bis auf 400 Kubikfuß genau kaum feſtzuſetzen vermögen, ſo iſt auch die Behauptung, der Fällungsetat vermindere ſich alsbald durch das Ab- treten der 10 Morgen einjähriger Kultur genau um 400 Kubikfuß, un⸗ richtig. Ein Beiſpiel mag dieſe Anſicht begründen.

Angenommen ein Wald von 1200 Morgen werde mit 120 jährigem Umtriebe behandelt, beſitze einen Durchſchnittsertrag von 40 Kubikfuß pro Morgen und befinde ſich ganz im Pfeilſchen Normalzuſtande, ſo daß alſo der Normalzuwachs nz genutzt werden könne. Nach der öſter— reichiſchen Kameraltaxe (oder nach der K. Heyerſchen Methode) iſt dann: der Normalvorrat nv = = nn 2 2 880 000 Kubikfuß. Der Normalzuwachs nz = 1200 40 = 48 000 Kubikfuß und der Fällungsetat nach der Kameraltaxe

ei. 2 880 000 2 880 000 = 48.000 Kubikfuß, u 120 d. h. es wird der jährliche Zuwachs in dieſem Falle und auch nach Pfeils Anſicht vollſtändig genutzt.

8

Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag. 171

Wird nun von obigen 1200 Morgen eine einjährige Holzkultur von 10 Morgen, d. h. gerade der jüngſte Jahresſchlag von 1200: 120 = 10 Morgen, weggenommen, ſo wird dadurch offenbar der Normalzuſtand geſtört und muß die Wirtſchaft, wenn auch fernerhin gleich viel 120 jähriges Holz geſchlagen werden ſoll, entſprechend umgeändert werden. Der verminderten Fläche von 1200 10 - 1190 Morgen entſpricht aber jetzt natürlich ein anderer Normalvorrat, ein anderer wirklicher Vorrat und ein anderer Normalzuwachs. Es iſt nämlich jetzt der zu 1190

5 5 1190 40 120 5 Morgen erforderliche Normalvorrat nv = N 2856000 Kubik⸗ fuß, ſomit gegen vorhin um 2880 000 2 856 000 = 24 000 Kubikfuß kleiner.

Dagegen iſt der wirkliche Vorrat nicht mehr 2 880 000, ſondern, da 10 Morgen 1jährige Kultur abgegangen ſind, nur noch 2 880 000 400 = 2879 600 Kubikfuß. Ebenſo iſt nz jetzt 1190 40 = 47 600; letzterer hat ſich daher um 48 000 47 600 = 400 Kubikfuß vermindert. Der Fällungs⸗ etat ſtellt ſich daher jetzt nach Abtretung von 10 Morgen Jjähriger Kultur nicht mehr auf 48 000 Kubikfuß, ſondern iſt:

W nf? 47 600 5 2 856 000 120 = 47 600 + 197 = 47 797 Kubikfuß.

Die Differenz zwiſchen dem jetzigen Etat und dem früheren beträgt daher nicht, wie Pfeil meint, 400 Kubikfuß, ſondern nur

48 000 47 797 = 203 Kubikfuß,

reduziert ſich daher ganz nahe auf die Hälfte. Es erklärt ſich das da— durch, daß durch die Verringerung der Waldfläche um 10 Morgen ſich der Normalvorrat um 24000 Kubikfuß, dagegen der wirkliche Vorrat nur um 400 Kubikfuß vermindert. Es ergiebt ſich deshalb ein Vorratsüber— ſchuß, der als totes Kapital abgenutzt, ja ſogar unter Umſtänden nicht nach und nach in 120 Jahren, ſondern ſogleich im erſten Jahre ſchon ge— erntet werden kann. Im letzteren Falle hätte ſogar gleich im erſten Jahre, aber natürlich nur für 1 Jahr, der Fällungsetat um 23 600 Kubif- fuß, infolge der Abtretung von 10 Morgen, erhöht werden können. Allerdings hätte ſich dann der künftige Etat jährlich um 400 Kubikfuß vermindert.

Ebenſowenig trifft die Anſicht zu, als könne durch Zuteilung einer Blöße oder einer jungen Kultur zu einem normal beſchaffenen Wirtichafts- ganzen der Fällungsetat desſelben alsbald um den jährlichen Durch— ſchnittszuwachs erhöht werden. Wäre dieſe Anſicht richtig, ſo müßte im obigen Beiſpiele, durch Zuteilung von 10 Morgen 1 jährigen Beſtandes, der Fällungsetat ſofort von 48 000 Kubikfuß auf

48 000 + 400 = 48 400 Kubikfuß geſetzt werden können. Die Sache verhält ſich aber anders. Der Nor: malvorrat für 1200 + 10 = 1210 Morgen ſtellt ſich auf

2104012 24050420 2 904 000 Kubitfuß.

We S UZ

172 Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag.

Dagegen vermehrt ſich der wirkliche Vorrat 2 880 000 Kubikfuß nur um 10 * 40 = 400 Kubikfuß, es iſt alſo wy = 2 880 400 Kubikfuß. Der Nor⸗ malzuwachs nz jteigt dagegen von 48 000 Kubikfuß auf

1210 x 40 = 48 400 Kubikfuß Somit künftiger Fällungsetat

VV = u 2 880 400 2 904 000 u

we=nz + = 48400 + 150

= 48400 197 = = 48 203 Kubikfuß.

Der Fällungsetat erhöht ſich daher auch nicht um 400 Kubikfuß, jon- dern nur um 203, derſelbe könnte ſogar im erſten Jahre eine Abmin⸗ derung von 23 600 Kubikfuß erleiden, wenn man die Differenz, um welche der Normalvorrat kleiner iſt als der wirkliche Vorrat, alsbald im Walde anſammeln wollte.

Überhaupt läßt ſich kein Grund auffinden, warum eine eben ange- baute und zu einem geordneten Wirtſchaftskomplexe zugeteilte Wald⸗ blöße ſür die Nachhaltigkeit denſelben Wert wie ein haubarer Beſtand haben ſollte. Dann könnte man ſich ja ſtatt einer Waldblöße einen Wald eintauſchen, oder umgekehrt könnte ein Waldbeſitzer zuvor das Holz eines haubaren oder mit Holz bewachſenen Beſtandes in ſeinem eigenen In⸗ tereſſe verwerten und den Boden dennoch um denſelben Preis verkaufen.

Wenn nun auch aus vorſtehenden Auseinanderſetzungen die Unrichtig- keit der Berechnung des Bodenwertes durch Kapitaliſierung des Durch- ſchnittsertrags klar hervorgehen dürfte, jo ſoll damit doch nicht aus⸗ geſprochen werden, es ſei ganz gleichgültig, ob eine Bodenparzelle künftig für ſich bewirtſchaftet oder einem Wirtſchaftskomplex zugeteilt werde. Wird ein Stück Waldgrund einer normalen Betriebsklaſſe zugeteilt, ſo hat dieſes den Vorteil, daß der volle Zuwachs auf Erſterem ſchon nach

u - 85 m : P 5 Jahren genutzt werden kann. Es werden ſich daher in dieſem Falle

jedenfalls eher Kaufliebhaber einſtellen. Auch läßt ſich nicht leugnen, daß mit dem Erwerbe ſolcher Parzellen für den Käufer noch mancherlei Vorteile verbunden ſein können. Dieſelben können z. B. Enclaven eines größeren Waldkomplexes bilden, ſo daß durch deren Erwerb Frevel und andere dem Walde drohende Gefahren gemindert, Schutz-, Verwaltungs-, Grenz- und andere Koſten vielleicht erſpart werden.

Wie man unter Vorausſetzung einer nachhaltigen Wirtſchaft den Bodenwert richtiger berechnen kann, ſoll unter Ziffer V. ($ 44) näher auseinander geſetzt werden.

Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 173

IV. Von der Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 8 43.

1. Begriff. Unter dem Bodenerwartungswert verſteht man die Differenz, welche verbleibt, wenn man von der Summe der Jetztwerte aller von einem Boden künftig zu erwartenden Einnahmen, die Summe der Jetztwerte aller künftigen Produktionskoſten abzieht.

Zieht man nämlich von der Summe des gegenwärtigen Werts aller bis in die fernſte Zukunft zu erwartenden Einnahmen, die diskontierte Summe aller in Zukunft erfolgenden Ausgaben ab, ſo muß offenbar die poſitive Differenz dem Vorteile gleich ſein, welcher aus dem Anbau des Bodens entſpringt, d. h. man muß in dieſer Summe den Bodenwert ſelbſt erhalten.

Sollte ſich bei dieſer Rechnung eine negative Differenz ergeben, was bei hohen Umtrieben, hohem Zinsfuß, niedrigen Produktenpreiſen und großen Produktionskoſten leicht vorkommen kann, ſo folgt daraus, daß ſich der Anbau der Fläche bei dem angenommenen Zinsfuß nicht verlohnt.

2. Verfahren. Der Bodenerwartungswert wurde früher nicht in übereinſtimmender Weiſe berechnet. Zwar hat ſchon Hoßfeld (3. B. in ſeiner Waldwertberechnung, Hildburghauſen 1825, Seite 62— 67) eine Anleitung zur Löſung dieſer Frage gegeben und ſo den Grundſtein ge— legt, auf welchen ſpätere Schriftſteller weiter bauen konnten; aber es fehlte doch noch lange Zeit eine Formel, welche, unter Berückſichtigung nicht nur der Haubarkeitserträge, ſondern auch der Durchforſtungen, Waldnebennutzungen und Ausgaben, den ganzen Rechnungsgang klar und überſichtlich darſtellte. Dieſe Formel lieferte der Gr. Heſſ. Ober— förſter Fauſtmann ). Bei der nachſtehenden Entwicklung der Formel für den Bodenerwartungswert folgen wir der Darſtellungsweiſe Fauſt— mannns “) und G. Heyers *).

A. Berechnung des Jetztwerts der Einnahmen.

a) Haubarkeitsnutzungen. Setzt man den in Geld ausgedrückten Haubarkeitsertrag (am beſten für die Einheit der Fläche) Au, die Um- triebszeit u und das der Rechnung unterſtellte Prozent -P, jo iſt nach

) Allgem. Forſt⸗ und Jagdzeitung von 1849. Von da ging dieſelbe auch in den „rationellen Waldwirt“ von Preßler, 1858 und 1859, ohne An— gabe der Quelle über.

5 G. Heyer: Waldwertberechnung. 3. Aufl.

174 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.

Formel VIII ($ 26) der Jetztwert ſämtlicher bis in die fernſte Folgezeit eingehenden und ſich alle u Jahre wiederholenden Haubarkeitserträge: Au ae

b Zwiſchennutzungen an Holz. Nennt man die in den Jahren a, b. . J eingehenden und ſich alle u Jahre wiederholenden Zwiſchennutzungen Da, Db. . . Dq, jo find nach Formel IX ($ 26) die Jetztwerte derſelben:

Da DD PT tar Dq-1,opu = d 1, u 1 N 1,0p u —1 Ba: 1,0p" 2 + Dbel,0op" 7b 4 »»Dg - A, op

1,opu =1

Ein im Jahre a, wobei a u, eingehender Durchforſtungsertrag Da kann nämlich, bevor der Haubarkeitsertrag erfolgt, noch u a Jahre auf Zinſeszinſen gelegt werden, erreicht alſo am Ende der erſten Um— triebszeit den Wert Da 1,0pu— a; da dieſe Einnahme alle u Jahre in Ausſicht ſteht, ſo iſt natürlich der gegenwärtige Wert aller dieſer in Perioden von u Jahren * Einnahmen Da 1,0 pu- a nach Da 1, hu a

Lopu-1

Formel VIII jetzt wert: . Ebenjo für die übrigen Durch⸗

forſtungserträge. c) Nebennutzungen. Da die Nebennutzungen ſich rechneriſch von den Zwiſchennutzungen an Holz (Durchforſtungserträgen ꝛc.) nicht unter⸗ ſcheiden, ſo können ſie auch wie dieſe behandelt werden. Es ſind näm⸗

lich auch die Jetztwerte der in den Jahren e, e .. . . i erfolgenden und alle u Jahre wiederkehrenden Nebennutzungen Ne, Ne..... Ni Ne: Io u Ne-1,opı =-e Ni 1% b 1 5 1,opu 1 150 b = 1 FIR 1,opu 1 Ne 1,0p%=®.} Ne-1,0pa-e +... Ni-1,0pu 3 7 150 1 f

B. Berechnung des Jetztwerts der Ausgaben.

a) Kulturkoſten. Unterſtellt man, daß zur Begründung eines neuen Beſtandes jedesmal zu Anfang der Umtriebszeit die Summe e erforderlich iſt, jo wächſt dieſelbe nach Formel I ($ 26) in u Jahren zur Summe c 1opu an. Im Falle ſich dieſe Auslagen alle u Jahre in gleichem Betrage wiederholen, berechnet ſich der Jetztwert des ge— ſamten Kulturkoſtenaufwands nach Formel X ($ 26) auf

+ I, opu 150 pu 1

Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 175

Die Unterſtellung, daß ſich die Kulturkoſten nach Ablauf jeder Um— triebszeit in gleichem Betrage wiederholen, darf aber nicht immer ge— macht werden. Wird z. B. ein Niederwald neu angelegt, ſo entſtehen nur am Anfange der erſten Umtriebszeit für den künſtlichen Anbau größere Koſten, während dieſelben in den nächſten Umtrieben ſehr klein find, weil die Stöcke und Wurzeln von ſelbſt ausſchlagen. In dieſem und ähnlichen Fällen müſſen daher die Kulturkoſtenaufwände anders be— rechnet werden.

Beträgt nämlich der Kulturkoſtenaufwand am Anfange der erſten Umtriebszeit e, in den folgenden Umtrieben aber jedesmal die kleinere Summe c, jo iſt der gegenwärtige Wert aller Kulturkoſtenaufwände, d. h. das Kulturkoſtenkapital = c + 1 8 15

b) Jährliche Koſten. Setzt man den Geldbetrag der jährlichen Koſten für Direktion, Inſpektion, Schutz, Steuern, Wegbauten ꝛc. -v und unterſtellt, daß ſich dieſelben fortwährend in gleichen Beträgen am Ende des Jahresſchluſſes wiederholen, ſo iſt der Jetztwert dieſer immerwähren— den Jahresausgaben gleich einem Kapital V, welches jährlich » Zinjen trägt, nämlich nach Formel VII 26):

V

O,

c) Erntekoſten. Es empfiehlt ſich den Ausdruck für dieſelben nicht in die Formel für den Bodenerwartungswert einzufügen, ſondern die baaren Auslagen gleich an den Waldpreiſen der Forſtprodukte in Abzug zu bringen. Wäre z. B. der durchſchnittliche Verſteigerungspreis eines Raummeters Fichtenſcheitholz 6 Mk., und die Gewinnungskoſten betrügen pro Raummeter 1,2 Mk., jo werden in der Rechnung 6— 1,2 = 4,8 Mk. eingeſtellt. Andere noch vorkommende beſondere Einnahmen oder Ausgaben, können in analoger Weiſe behandelt werden.

C. Allgemeine Formel für den Bodenerwartungswert.

Wenn es auch möglich wäre, eine Formel aufzuſtellen, in welcher alle überhaupt nur denkbaren Einnahmen und Ausgaben vorkämen, ſo wäre ein ſolches Verfahren doch nicht zweckmäßig. Eine ſolche Formel würde zu kompliziert und zu wenig überſichtlich. Man wird deshalb in weniger einfachen Fällen beſſer zum Ziele kommen, wenn man jeden der einzelnen Einnahme- und Ausgabepoſten in der angegebenen Weiſe für ſich berechnet und die Reſultate ſchließlich zuſammenſtellt. Übrigens er—

176 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.

hält man die Fauſtmannſche Formel in einfachſter Geſtalt, wenn man ſich uuter Da, Db. Da, ſowohl Zwiſchen- und Nebennutzungen, unter Au, Da, Db .. . Dq die bereits von den Ernte- und Erhebungs⸗ koſten befreiten Einnahmen vorſtellt und endlich annimmt, daß die ; = 5 0p weiteren Ausgaben nur in Kulturkoſten e, mit dem BR 10 und den jährlichen Koſten », mit dem Jetztwert 695 p“ beſtehen. In

dieſem Falle iſt die Formel für den ee uB: en Au Da 1,opu—a Db. 1,opu-b+,..Dqg-1,opu d - c-1,opa 1,0pu 1

Beiſpiel: Ein Hektar Buchenhochwald liefert bei 100 jährigem Umtrieb einen Abtriebsertrag von 2521 Mk. (Siehe Tabelle I. 1) und i den ihrer “00. . 30 40 50 60 TOTEr Zwiſchennutzungserträge von Mk. 12 36 56 6

Wie groß iſt der Bodenerwartungswert pro Hektar, wenn am An⸗ fange jeder Umtriebszeit für Kulturkoſten (in der Hauptſache natürliche Verjüngung unterſtellt) 20 Mk, für Verwaltung, Schutz, Wegbau, Steuern, Erhebungskoſten ꝛc. aber jährlich 6 Mk. aufgewendet werden, bei 3 pCt?

Antwort: Dieſe Werte in obige Formel für «B eingeſetzt giebt:

uB= Au Da- 1, % u- a .. Dq 1, u = 1, opu v

1,opı = 1 op _ 321 +12:1,03”° + 36:103%+56- 1,03% + 61°1,03%°+61-1.03%°+61-1,03% = 100 1,03 1 64˙1.03—20 1,0306 V6 1.03 = 1 0,03 _ 2521+ 12-7,918+ 365,892 + 564,384 + 61°3,262 - 61°2,427 +61°1, 806 | 1 0310 1 641,344 20. = 219 1 031⁰⁰ N 200 5 _ 2321 ‚00 + 95, Bi 212,12 + 245,50 z 198,98 + 148,05 + 110,17 1 03100 _ 86,02 384,38 3617.86 = 38 8 b m. 1031 200 = 090 - 200 = 3233,48 0,055 200 =

= 177,84 - 200 = 22,16 Mk.

Wie man ſieht, ergiebt fich bei den angenommenen Einnahmen und Ausgaben und dem Prozent 3 eine negative Größe, d. h. der Boden ver— lohnt unter dieſen Verhältniſſen den Anbau nicht. Nur wenn es ge— länge, die jährlichen Koſten auf 5,1 Mk. zu vermindern, würde v = 170 Mk.

uB =

Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 177

und der Bodenwert wäre dann 177,84 170 = 7,84 Mk., d h. eine mini⸗ male Größe, um welche der Boden ſicherlich nicht käuflich wäre. Wollte man nun den 100 jährigen Umtrieb nicht verlaſſen, weil vielleicht ſchwächeres Material nicht gut abſetzbar wäre, ſo könnte nur dann ein den ſeitherigen Anſchauungen mehr entſprechender Bodenerwartungswert erzielt werden, wenn man ſich mit einer geringeren Verzinſung begnügte. Behält man nämlich dieſelben Einnahmen und Ausgaben bei, ſetzt aber 2 pCt. in die Rechnung ein, ſo erhält man: 25217 12•1,0 27736 ·1,02056 5 1.020 611.029 + 61° 102.

uB 1 02:9 _ 64.102 20-102 6 1,09% 71 0,08 _ 321,004 124,000 + 36°3,281+56°9,692+61°2,908+61-1,811+61:1,486 1.02% 1 641219 —20.7,245 5 0 2521,00 + 48,00 + 118,12 + 150,75 + 134,69 + 110,47 + 90,65 + 1,00% 1 + 78,02 - 144,90 3251,70 144,90 8 8 1. 1021 300 - 1021 300 = 3106,80 0,16 300=

= 497,09 300 = 197,09 ME.

Bedenkt man den langen Verzinſungszeitraum von 100 Jahren und die übrigen Zinsbeſtimmungsgründe, ſo kann man ſich mit einer Ver⸗ zinſung von 2 pCt. bei ausſetzendem Betriebe wohl begnügen; auch dürfte ein Wert von 197 Mk. pro Hektar bei III. Bonität und der wenig Nutzholz liefernden Buche gegenüber den wirklichen Preiſen mehr entſprechen.

Die Fauſtmann'ſche Formel für den Bodenerwartungswert läßt ſich noch in etwas anderer Geſtalt anſchreiben. Es iſt nämlich:

- 1, un 10 . 1,0 pu 1 1,opı—1 Setzt man dieſen Wert in den allgemeinen Ausdruck ein, jo ergiebt ſich:

Au Da 1, opu-a f Db-1,opu-b+.. Dq-1,opu-4a—c 1, qu —1 2 005 ‚op

Unterſtellt man aber, daß, wie z. B. beim Eichenſchälwaldbetriebe, die Kulturkoſten am Anfange der erſten Umtriebszeit e, dann aber am Anfange aller folgenden Umtriebe e“ betragen, dann geht, wie wir geſehen haben,

das Kulturkoſtenkapital Ip 1

als eee Baur, Waldwertberechnung. 12

0 über in c+ 15 und man erhält

178 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.

Au Da- 1, pu-a T. . Dq - 1, opu-d - c! v uB =: N ‚Op = (ee

Beiſpiel: Was iſt der Bodenerwartungswert pro Hektar, bei Unter- ſtellung eines mit 15jährigem Umtriebe behandelten Eichenſchälwaldes mittlerer Standortsgüte, welcher bei ſeiner Begründung e- 60 Mk., bei jedem folgenden Abtrieb aber e“ = 20 Mk. Kulturkoſten, ferner jährlich 6 ME. Auslagen für Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. verurſacht und nach⸗ ſtehende Erträge liefert, bei 3 pCt.?

Durchforſtungsertrag im 10. Jahre 25 fm

Raumholz a 1 Mk.. = 25,00 Mk. Abtriebsertrag 60 Ctr. Rinde & 6,5 Mk. 390,00 16 10 fm Knüppel a5 = 50,00 1 30 ,„Reisfnüppelä4 = 120,00 N 20 ,, Reifig à 1, Mk. = 30,00 Summa des Abtriebsertrags = 590,00 Mk. Antwort: _Au+Da-1op-e | 590 4. 25 17035 20 6 Pe 1,opu —1 0 N 951 8 1,035 1 - (6 N sch 590 + 25 - 1,159 20 590 + 28,98 20 ee NE Lie 2 ' 260 = 1 660 200 10381 260 618,98 20 598,98 ee 03851 260 = 1.0351 260 = 598,98 x 1,791 260 = 812,77 ME.

Während wir alſo bei Buchen-Hochwaldbetrieb mittlerer Bonität bei viel bedeutenderen Abtriebserträgen und 3 p&t. auf einen negativen Bodenwert kamen, erhalten wir bei Unterſtellung von Eichenſchälwald einen Bodenwert von 812,77 Mk., einen Wert alſo, wie man ihn kaum bei großen zuſammenhängenden Flächen erzielen dürfte, denn in einem Re⸗ viere von nur 2000 ha betrüge der Bodenwert allein 1625 540 Mk.

Es geht hieraus hervor, daß man bei dieſer Betriebsweiſe, ſchon wegen des kurzen Verzinſungszeitraums, eine weit höhere Verzinſung fordern kann, um den ortsüblichen Bodenverkäufen mehr entſprechende Bodenwerte zu erhalten.

Bei Unterſtellung von 5 pCt. erhält man in der That:

590 + 25 - 1,05° 20 | Dre N eh (6 005 590 + 25 - 1,276 20 a 90 20 18 601 90

1 1 180 = 601,90 x 0,927 180 = 377,96 Mk,

Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 179

welcher Preis den wirklichen Bodenverkäufen ſchon mehr entſprechen dürfte. Es würde ſich daher die Wirtſchaft mit 5 pCt., und bei noch niedrigeren Bodenpreiſen noch höher rentieren.

uB =

Die „Anleitung zur Waldwertberechnung, verfaßt vom Kgl. Preuß. Miniſterial⸗Forſtbureau, 1866“, bedient ſich bei Berechnung des Boden— werts von Grundſtücken, welche ſelbſtſtändig für ſich bewirtſchaftet wer— den ſollen, eines ähnlichen Verfahrens, welches zu dem gleichen Reſultat wie die Fauſtmanni'ſche Formel führt.

Es werden hierbei die Jetztwerte der in der erſten Umtriebszeit er— folgenden Einnahmen

Au Da Dq

Lopu 1% ũ . I. für ſich berechnet und die Kulturkoſten e abgezogen; die in den folgenden Umtriebszeiten zu erwartenden Einnahmen und Kulturkoſten werden dann als alle u Jahre wiederkehrende Periodenrenten betrachtet, zu der erſten Summe addiert und ſchließlich das Kapital der jährlichen Koſten

v * Dep abgezogen. Man erhält dann folgenden Ausdruck: Au Da 1 Au 8 DR 1. p 25 1,opa we: 1,opa us v Lopa I opa I op A 1 1,opu—1 .

Der Fauſt mann ſchen Formel gebührt jedoch wegen ihrer größeren Bequemlichkeit bei der Berechnung der Vorzug.

Zur Geſchichte des Bodenerwartungswerts.

Die erſte Anleitung zur Berechnung des Bodenerwartungswerts gab wohl Hoßfeld. Schon im III. Bande der Diana (1805) finden wir Anregungen, welchen Hoßfeld aber in ſeiner Waldwertberechnung (Hild- burghauſen 1825, Seite 62—67) beſtimmteren Ausdruck gab:

Hoßfeld ſtellt hier folgende

Aufgabe: Es iſt ein Stück Wald durch einen einzigen Jahres— ſchlag ſoeben abgetrieben worden und hat einen reinen Erlös von 860 fl. geliefert. Wenn nun nach 30 Jahren und fortan alle n⸗ 30 Jahre die Hauung wieder dahin kommt, und dieſes Stück Wald jedesmal a 860 fl. einträgt, was iſt das abge— triebene Stück d. h. Grund und Boden jetzt wert bei p = 4 pCt.?

Auflöſung: Geſetzt, man gebe jetzt w fl. dafür, jo hat man 30 Jahre lang gar keine Einnahme von dem Waldboden zu erwarten und es wächſt das ausgelegte Kapital w mit den Intereſſen binnen n = 30 Jahren zu W. 1,0430 an. Zieht man hiervon das anfängliche Kapital w ab, jo bleiben die rückſtändigen Intereſſen W. 1,0430 w = w (1,0430 1) übrig. Werden nun die rückſtändigen Intereſſen durch die jedesmalige Hauung bezahlt, ſo bleibt das Kapital wieder auf die folgende Hauung

ausſtehen und es iſt alles in Ordnung, weil nach der folgenden Hauung 12*

180

Ermittlung des Bodenerwartungswerts.

der Wald wieder eben jo viel, wie jetzt, nämlich w fl. wert iſt. Setzt man nun die rückſtändigen Intereſſen des ausgelegten Kapitals = dem Ertrage a aus der Hauung, ſo folgt:

a

a = W (1, opn - 1) oder w= Asp

welche Formel zugleich der Ausdruck für eine immerwährende allen Jahre eingehenden gleichen Rente a iſt, und darum die Grundlage zur Berech— nung des Bodenerwartungswerts bildet.

Daß aber Hoßfeld auch ſchon die Zwiſchennutzungserträge und Kul- turkoſten würdigte, geht aus folgender Aufgabe (Seite 64) hervor:

Wenn ein Morgen Blöße, zu Wald erzogen, im 60. Jahre durchforſtet und alle 90 Jahre abgetrieben werden kann, und man aus der Durchforſtung Klafter oder 12 fl. und aus dem wirklichen Abtriebe 45 Klafter oder 180 fl. gewinnt, wie viel iſt dieſer Morgen Blöße nach dem Anbau oder Anfluge wert!

Antwort: Wegen der Revenue 180 fl. aus dem Abtriebe, welcher alle 90 Jahre erfolgt und alle 90 Jahre wiederkehrt, iſt er nach voriger Formel: i

a 180 W= po er und wegen der Durchforſtung, welche ebenfalls alle 90 Jahre ſich wieder— holt, aber das erſte mal um 30 Jahre früher erfolgt, iſt er: 121,045

1,04% 1 = 117 15

und mithin im ganzen 5,43 + 1,17 = 6,60 fl. wert, und man ſieht hieraus, daß man Grund und Boden muß geſchenkt erhalten, wenn man 6 fl. Kulturkoſten auf die Blöße verwenden muß, wobei die Steuern und Ab— gaben, welche auf 1 Morgen Wald fallen, noch nicht einmal in Anſchlag gebracht worden ſind.

Hoßfeld fügt dann noch am Schluſſe bei: „Die Kulturen wohl— feil und ſicher zu verrichten, muß daher das Hauptſtudium eines Forſtmanns ſein, worauf wir ſchon ſo oft aufmerkſam gemacht haben.“

Oberſtudienrat von Riecke lehrt in ſeiner Schrift: „über die Berech⸗ nung des Geldwerts der Waldungen 1829“ das Hoßfeld'ſche Rech— nungsverfahren.

Eine der Fauſtmann'ſchen Berechnungsweiſe nahezu gleichkommende Methode lehrte auch König (Anleitung zur Holztaxation, 1813, S. 257). Nur unterſtellte derſelbe, daß nur einmal mit Beginn der erſten Umtriebs—

zeit kultiviert werde und daß für ſpätere Umtriebe die Verjüngung koſten⸗ los erfolge.

Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 181

G. Heyer“) ſetzte das König'iſche Zahlenbeiſpiel in folgende alge— braiſche Formel um: Au Da 1, opu -a Y.. . Dq 1, 4 v et 1718 1 eee

3. Den Bodenerwartungswert beſtimmende Faktoren. Die Größe des Bodenerwartungswerts hängt von folgenden Verhältniſſen ab, deren Einfluß ſich ſchon beim Anblick der für denſelben aufgeſtellten Formel bis zu einem gewiſſen Grad beurteilen läßt:

A. Von der Größe der Einnahmen und Ausgaben. Je größer die zu erwartenden Einnahmen und je kleiner die mutmaßlichen Ausgaben ſind, um ſo höhere Bodenerwartungswerte werden ſich unter ſonſt gleichen Verhältniſſen berechnen. Die Einnahmen ſteigen aber mit wachſender Standortsgüte, mit der günſtigen Lage zum Markte und der Gelegenheit zum Abſatze großer Prozentſätze Nutzholz um hohe Preiſe und mit der richtigen Wahl der Holzart; während die Kulturkoſten, die Auslagen für Verwaltung und Schutz von dieſen Verhältniſſen viel weniger beeinflußt werden.

B. Von der Umtriebszeit. Junge Beſtände liefern ein nicht, oder nur ſchwer verkäufliches Holz, beſitzen daher keinen, oder einen nur geringen Gebrauchswert (Holzvorratswert); während auf ihnen die Aus⸗ lagen ſo gut wie auf älteren Beſtänden laſten. Daher erhält man bei Berechnung der Bodenerwartungswerte für niedere Umtriebe, bei welchen aus den Holzerlöſen kaum die Fällerlöhne gedeckt werden, negative Größen. Solche Umtriebe wird man natürlich nicht wählen. Mit dem Wachſen der Umtriebszeit ſteigt auch der Gebrauchswert des Holzes, der Bodenerwartungswert wird dann = 0, und ſpäter poſitiv, wenn der Zinsfuß ſich in beſcheidenen Grenzen bewegt. Je nach den Preiſen des Holzes in den verſchiedenen Altern ſteigt der Bodenerwartungswert lang— ſamer oder raſcher, erreicht endlich ein Maximum und ſinkt von da an im Anfang langſamer und ſpäter raſcher. Der Bodenerwartungswert nimmt übrigens nicht immer dieſen geſetzmäßigen Verlauf. Bei Holzarten, wie die Fichte, welche reichliche Gelegenheit zum guten Abſatz von kleinen Nutzhölzern (Hopfenſtangen) liefern, kann das Maximum des Boden— erwartungswerts unter Umſtänden ſchon mit 40 Jahren eintreten. In der Periode der ſchwachen Sparren- und Bauhölzer ſinkt dann der Bodenwert wieder beträchtlich, um ſpäter, wenn das Holz ſtarke und

) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 45.

182 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.

wertvolle Schnittware liefert, ſich wieder zu heben und noch ein zweites Maximum zu erreichen.

C. Von dem Aufwand an Kulturkoſten. Die Kulturkoſten ver⸗ mindern die Einnahmen des Waldbeſitzers, und deshalb auch die Boden- erwartungswerte. Billige Kulturmethoden empfehlen ſich deshalb vor teueren dann, wenn fie dieſelbe Sicherheit und dieſelben Erfolge in Aus⸗ ſicht ſtellen. Inſofern wäre die Naturverjüngung der künſtlichen Auf⸗ forſtung vorzuziehen. Dieſer Vorzug iſt aber deshalb oft nur ein ſchein⸗ barer, weil bei ſehr dichten Naturbeſamungen (auch zu dichten künſtlichen Saaten) der Länge-, Stärke- und Maſſezuwachs der Beſtände oft in einer ganz unnatürlichen und unverantwortlichen Weiſe zurückgehalten wird, im Falle nicht frühzeitige Beſtandesreinigungen und Durchforſtungen vorgenommen werden.

Auch auf die Höhe des Kulturkoſtenkapitals hat die Umtriebszeit einen gewiſſen, wenn auch keinen ſehr großen Einfluß. Unterſtellt man nämlich, daß immer zu Anfang einer Umtriebszeit e= 1 Kulturkoſten ver⸗ ausgabt würden, ſo ee 1 95 Annahme des ausſetzenden Betriebes

das Kulturkoftenfapital © bei den nebenſtehenden Umtriebszeiten

1 155 die untenſtehende Summe: Umtrieb: 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100. Kulturk.⸗Kapital: 3,91 2,24 1,70 1,44 1,30 1,20, 1,14, 1,10, 1,08 1,05.

Bei nachhaltigem Betriebe iſt zu berückſichtigen, daß die Kulturfläche bei gegebenem Flächengehalt der Betriebsklaſſe mit abnehmender Um⸗ triebszeit proportional zunimmt. Geht man z. B. vom 100jährigen Um⸗ triebe zum 50jährigen über, ſo wird dadurch die jährliche Kulturfläche, und damit der jährliche Kulturaufwand doppelt ſo groß.

D. Von den Eingangszeiten der Zwiſchen- und Neben— nutzungen. Frühzeitig eingehende derartige Nutzungen ſteigern (bei Unterſtellung des ausſetzenden Betriebes) den Bodenerwartungswert unter Umſtänden beträchtlich, weil die Erträge derſelben zu um ſo größeren Summen bis zum Ende der Umtriebszeit anwachſen, je früher ſie ein gehen. Es berechnen ſich auf dieſe Art natürlich dann auch höhere gegen— wärtige Werte. Frühzeitige, wenn auch kleinere Durchforſtungs- und Nebennutzungserträge üben daher auf die Bodenerwartungswerte des ausſetzenden Betriebes einen verhältnismäßig weit günſtigeren Einfluß als erſt ſpät erfolgende Vorerträge und Haubarkeitsnutzungen; wozu noch

Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 183

kommt, daß durch den frühzeitigen Aushieb von Durchforjtungsmaterial der bleibende Beſtand nach Maſſe und Qualität weſentlich geſteigert wird. Leider iſt ſchwaches Material nicht überall abſetzbar und würde noch mehr im Preiſe ſinken, wenn man plötzlich von höheren Umtrieben zu niederen überginge und dadurch den Markt mit ſchwachen Sortimenten noch mehr überführe.

E. Von den Verwaltungskoſten. Die jährlich erfolgenden und für alle Zeiten als gleichbleibend zu betrachtenden Ausgaben für Verwal— tung, Schutz, Steuern, Wegbau u. ſ. w., werden als eine immerwährende

1 4

O, op. Dieſes negativ wirkende Verwaltungskapital übt auf den Bodenerwar— tungswert einen großen Einfluß aus und bedarf eine verſchiedene Be— handlung je nach dem der anzukaufende oder zu veräußernde Boden im ausſetzenden, oder nachhaltigen Betriebe bewirtſchaftet werden ſoll. Es iſt dieſer Punkt ſeither viel zu wenig berückſichtigt worden. Wird eine Acker-, Wieſen⸗, Weide- oder auch Waldbodenparzelle für eine im nachhaltigen Betriebe ſtehende Betriebsklaſſe angekauft, jo werden dadurch Koſten für Verwaltung, Schutz, Gelderhebung u. ſ. w. in der Regel nicht ver— mehrt und wird das Grundſtück für den Staat erworben, ſo fallen ſogar oft die Steuern hinweg. In dieſem Falle kann » ſehr klein angenommen, oder ſelbſt = O geſetzt, werden. Durch letztere Annahme wurde der Bodenwert,

6 = 200 Mk. 0,03 200 Mk

Jahresrente v betrachtet und beſitzen den gegenwärtigen Wert V=

wenn etwa ſonſt v = 6 Mk. und der Zinsfuß = 3 wäre, um

pro Hektar vermehrt.

Durch den Zuſchlag einer kleineren Fläche zu einem beſtehenden Wald— komplexe wird ſogar künftig » pro Flächeneinheit vermindert, weil das gleich gebliebene » jetzt mit einer größeren Waldfläche dividiert und darum kleiner wird. Auch für den Fall, daß eine Boden- oder Waldparzelle künftig für ſich fortbeſtehen ſoll, wird v einer anderen Beurteilung be— dürfen, weil in einem ſolchen Falle der kleine Waldbeſitzer kein Perſonal für Schutz und Verwaltung des Waldes und für Gelderhebung u. ſ. w. aufzuſtellen pflegt.

Überhaupt iſt die Unterſtellung, ein friſch angelegter Beſtand, möge dieſer klein oder groß ſein, nehme alsbald die vollen Verwaltungskoſten » des nachhaltigen Betriebes in Anſpruch, eine ganz irrige und liegt in dieſer Thatſache ein weiterer Beweis, für den faktiſch beſtehenden Unter— ſchied zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe. Ein Wald—

184 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.

beſitzer, welcher z. B. 1000 ha im nachhaltigen Betriebe ſtehen hat, muß alsbald die vollen Verwaltungskoſten jährlich aufwenden. Anders aber bei einem Waldbeſitzer, der 1000 ha Hutweide gleichzeitig zu Wald an— legt. Wer wird in einem ſolchen einjährigen Walde einen Oberförſter anſtellen? Was ſoll derſelbe thun? Nicht einmal ein Schutzbeamter hätte im Anfange Beſchäftigung und auch die Steuer ſollte dem Beſitzer wenigſtens ſo lange erlaſſen bleiben, bis der Wald die halbe Umtriebs— zeit erreicht hat. Sollte der Wald im ausſetzenden Betriebe bleiben, jo würde die Aufſtellung einer Perſon, welche nach u Jahren den Wald abtreiben läßt und das Holz verwertet, genügen. Dann könnten die Ver⸗ waltungskoſten wieder u Jahre geſpart werden. Wollte man aber die 1000 ha gleichalterigen Holzes in den Nachhaltbetrieb überführen, dann u

ginge der Hieb jedenfalls nicht vor 2 Jahren an und könnten daher

auch in dieſem Falle die Verwaltungskoſten 5 Jahre geſpart werden, 2 ‚op RL V. von den etwa alsbald jährlich zu entrichtenden Steuern) ———— Es l,op 2

wird alſo in dieſem Falle in der Formel für den Bodenerwartungswert V unrichtig berechnet.

Auf der andern Seite haben manche Schriftſteller bei Berechnung des Bodenerwartungswerts von in nachhaltigem Betriebe ſtehenden Waldungen

d. h. das Verwaltungskapital wäre nicht V = Bar ſondern (abgeſehen

häufig zu kleine Beträge für » angenommen. So ſetzt z. B. G. Heyer

allgemein v = 3,6 Mk. Derartige Beträge ſtimmen mit den wirklichen Auf— wänden größerer Forſtverwaltungen in der Regel nicht. Das Einſtellen ſo ſehr niedriger Verwaltungskoſten geſchah wohl teilweiſe in der Ab— ſicht, die an und für ſich bei der Heyerſchen Art der Bodenwertsberech— nung oft ſehr klein oder gar negativ ausfallenden Werte, nicht noch mehr abzumindern.

F. Von dem Zinsfuß. Der Zinfuß übt weitaus den größten Ein- fluß auf die Bodenerwartungswerte aus. Da bei der gleichen Einnahme (Zinsmenge) bei hohem Zinsfuß ein geringeres Kapital erforderlich iſt, als bei niederem Zinsfuße, ſo muß der Bodenerwartungswert mit ſinken— dem Zinsſuß wachſen.

Wie z. B. aus den in Tabelle I, 5 und 7 beigefügten Bodenerwar—

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E67. Ve

Ermittlung des Vodenerwartungswerts. 185

tungswerten für Buchenhochwald III. Bonität hervorgeht, betragen die— ſelben bei

einer Umtriebzeit von 40 60 80 100 120 Jahren und 4 pCt. Mark 65 4 69 90 109 ET THESE neee 18 197 192 13

Es folgt aus dieſen Zahlen, daß eine Erhöhung des Zinsfußes um nur 1 pCt. den Bodenwert um das Zweihundertfache (ſiehe SOjähr. Um— trieb) vermindern kann, und zwar ſteigt der Bodenerwartungswert in einem weit raſcheren Verhältniſſe als der Zinsfuß ſinkt.

In innigem Zuſammenhang mit dieſer Wahrnehmung ſteht die weitere Thatſache, daß das Maximum des Bodenerwartungswerts bei hohem Zins— fuße früher eintritt, bei niederem Zinsfuße aber weſentlich weiter hinaus— gerückt wird, wie ſolches ebenfalls aus den am Schluſſe folgenden tabella— riſchen Ueberſichten hervorgeht.

4. Würdigung der Methode. Dem Verfahren, aus dem auf der Flächeneinheit für alle Zeiten zu erwartenden und auf die Gegen— wart zu reduzierenden Einnahmen und Ausgaben, den Bodenerwartungs— wert zu berechnen, ſchreiben die Vertreter der Bodenreinertragstheorie ſeit etwa 25 Jahren die größte Bedeutung zu. Da dieſelben lehren, der finanziell vorteilhafteſte Umtrieb ſei der, bei welchem der Bodenerwartungs— wert der Flächeneinheit ein Maximum erreiche, ſo liegt natürlich das ganze Fundament der ſogenannten „forſtlichen Finanzrechnung“ in dem Bodenerwartungswert, d. h. in der Art ſeiner Berechnung. Man hat in der That behauptet,“) die Methode des Bodenerwartungswerts ſei die einzige, welche den wahren wirtſchaftlichen Wert des Bodens angebe, weil ſie ſich auf die Produktionsfähigkeit des letzteren gründe. Abgeſehen davon, daß auch andere Methoden der Berechnung des Boden— werts dieſen letzteren Vorzug in Anſpruch nehmen, wird der Nachweis nicht ſchwer fallen, daß, wie ſich z. B. Forſtdirektor Jäger ausdrückt: “) „die ſeitherige Lehre vom Bodenerwartungswert einem Gebäude gleicht, welches, ohne Roſt auf Sumpf gebaut, weder Halt noch Dauer noch Wohnlichkeit beſitze, auch mit einem Stück gummi elasticum zu ver— gleichen ſei, welches man nach Belieben in die Länge und Breite ziehen

) Vergl. z. B. G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 43. *) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 49 u. f.

186 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.

könne.“) Wenn wir auch die theoretiſche Richtigkeit, welche den einzelnen Gliedern der Formel zu Grunde liegt, in den Hauptgedanken und abge— ſehen von V nicht angreifen wollen, jo kann und darf ein Wirtſchafts⸗ ſyſtem auf dieſe Formel doch deshalb nicht gegründet werden, weil in dem Verfahren die weſentlichen Unterſchiede zwiſchen ausſetzendem und nach— haltigem Betriebe nicht berückſichtigt wurden, weil ferner die Werte, welche in die Formel eingefügt werden müſſen, bei ſo langen Verzinſungs⸗ zeiträumen, wie ſie der ausſetzende Hochwaldbetrieb erfordert, mit ge— nügender Sicherheit nicht vorausbeſtimmt werden können und weil end— lich die Methode nur für eine Betriebsform, nämlich den kahlen Abtrieb, zugeſchnitten und bis jetzt genügend entwickelt worden iſt, dagegen die andern Betriebsarten ganz oder faſt ganz ignoriert. Die Methode des Bodenerwartungswertes ſetzt nämlich voraus:

A. Eine richtige Holzertragstafel für den Neben- und Hauptbeſtand des zu berechnenden Bodens. Wie bereits in § 36. 1. A nachgewieſen wurde, fehlen derartige Tafeln in der Regel; ſie ſind auch aus Mangel an Zeit, Mittel und Material oft nicht zu beſchaffen. Wer will voraus beſtimmen, welchen Haubarkeitsertrag z. B. eine anzubauende Weidefläche nach 100 und mehr Jahren liefern wird.

B. Eine richtige Geldertragstafel für den Haupt- und Nebenbeſtand des zu berechnenden Bodens. Macht auch die Aufſtellung einer richtigen Holzertragstafel ſchon große Schwierigkeiten, jo ſind dieſelben aus den in § 36. 1. B entwickelten Gründen für Geld- ertragstafeln noch viel größer. Zum Begriffe des „Erwartungswerts“ gehört nämlich Kenntnis der Holzpreiſe zur Zeit der 1, 2, 3. .. n Durchforſtung, ſowie des Haubarkeitsertrags nach Ablauf der erſten Umtriebszeit, ſowie Kenntnis der Gelderträge für alle bis ins Unend— liche erfolgenden Einnahmen. Wenn nun auch bei ſeitherigen mittleren Hochwaldumtrieben die nach der erſten Umtriebszeit noch zu erwartenden Einnahmen auf das Reſultat keinen weſentlichen Einfluß mehr haben, weil dieſelben mit Zinſeszins diskontiert nur geringe gegenwärtige Werte darſtellen, ſo ſollten aber doch die Preiſe während der erſten Umtriebs— zeit mit genügender Sicherheit voraus beſtimmt werden können.

Die Anhänger des Bodenerwartungswerts gingen anfänglich von der falſchen Meinung aus, die gegenwärtigen Holzpreiſe wären dieſelben wie die nach u—a, u—b, . . . . u Jahren. Da aber ſeither die

Vergl. Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen, 1873, Seite 49 u. f.

Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 187

Preiſe, abgeſehen von vorübergehenden rückläufigen Bewegungen, im ganzen geſtiegen ſind, ſo wurden die Gelderträge vielfach zu niedrig eingeſetzt, die Bodenwerte daher auch entſprechend zu klein gefunden. Man hat nun in neueſter Zeit vorgeſchlagen, aus der durchſchnittlichen Preisſteigerung des Holzes der Vergangenheit, auf die der Zukunft zu ſchließen. Aber ganz abgeſehen davon, daß das bis jetzt vorhandene ſtatiſtiſche Material viel zu dürftig iſt, weil es ſich hier um ganz ſpezielle Lokalpreiſe für den zu berechnenden Boden handelt, ſo iſt auch der Schluß von den Vergangenheitspreiſen auf diejenigen der Zukunft ganz unzuläſſig. Es ſind daher die in ſehr weiter Zukunft liegenden Lokalpreiſe mit der nötigen Genauigkeit nicht voraus zu beſtimmen und gerade deshalb muß man ſich gegen dieſe Methode der Bodenwertsberech— nung in allen den Fällen ausſprechen, in welchen dieſe Vorausſetzung gem acht werden muß.

C. Richtige Vorausbeſtimmung der Eingangszeiten der Neben-, Zwiſchen- und Hauptnutzungen. Wenn es ſchon ſchwer fällt, die künftigen Maſſe- und Gelderträge einer Blöße für eine Umtriebs— zeit voraus zu bejtimmen, jo hält es noch ſchwerer, die Eingangszeiten dieſer Nutzungen richtig in die Rechnung einzuſtellen. Welchen Geſchicken iſt der einzelne Beſtand innerhalb einer Umtriebszeit nicht ausgeſetzt, namentlich in den ſo häufig vorkommenden reinen Fichtenbeſtänden? Erſt haben wir es mit Froſtbeſchädigungen zu thun, dann bricht Schnee-, Duft⸗ und Eisanhang Löcher in die Beſtände, es folgen ſchädliche Forſtinſekten und ſchließlich noch Stürme, welche die Beſtände oft früher zur wirtſchaftlichen Benutzung zwingen, als es dem Wirtſchafter vielleicht angenehm iſt. Die Durchforſtungen müſſen oft aus Mangel an Abſatz oder wegen zu vielem Windbruch⸗ oder Dürrholz zurückgeſtellt werden; kurz die Vorausbeſtim— mung der Eingangszeiten iſt im Einzelbeſtande ſehr mißlich und un- ſicher und deshalb können Methoden der Bodenwertberechnung, bei welchen nach der Formel keine Störungen in den Eingangszeiten der Nutzungen des einzelnen Beſtandes vorkommen dürfen, nicht unſer Vertrauen erwecken. Wir müſſen vielmehr nach Methoden ſuchen (ſiehe $ 44), welche ihre Unterlagen nicht aus der Wirtſchaft des einzelnen Beitan- des, ſondern aus denjenigen des Waldes ſchöpfen. Wird ja doch auch der Wert des landwirtſchaftlichen Bodens, welcher Raps, Weizen, Gerſte, Klee, Kartoffeln u. ſ. w. produziert, nicht aus den Erträgen der einen Fruchtart, ſondern aus denjenigen der ganzen Wirtſchaft abgeleitet.

5

188 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.

D. Richtige Beſtimmung des Zinsfußes. Üben auch die unter A—C beſprochenen Faktoren ſchon einen bedeutenden Einfluß auf die Größe des Bodenerwartungswertes aus, ſo iſt dieſes in noch weit höherem Grade bei dem Zinsfuße der Fall. In der Unmöglichkeit die Höhe des Zinsfußes auf Jahrhunderte voraus zu beſtimmen, liegt neben vielen andern doch die Hauptſchwäche der Formel des Bodenerwartungs— wertes. Wir haben nämlich bei Betrachtung der Beſtimmungsgründe des landesüblichen und insbeſondere des forſtlichen Zinsfußes folgen— des feſtgeſtellt:

a) Der Zinsfuß hat mit der Dauer eine Tendenz zum Sinken. Die Formel des Bodenerwartungswerts nimmt irrtümlich aber bis in die fernſte Zukunft den Zinsfuß als gleichbleibend an, ſie rechnet daher mit einem und demſelben Zinsfuß für früh oder ſpät ein— gehende Zwiſchennutzungen, für niedrige und hohe Umtriebe.

b) Der Zinsfuß iſt für umlaufendes Kapital ein höherer, für fixiertes Kapital ein niedrigerer. Die Bodenreinertrags— theoretiker ignorierten ſeither dieſen in der Volkswirtſchaft allgemein anerkannten Satz.

c) Jeder Produktionszweig hat im Laufe der Zeit Verluſte an Kapital und Zins Unterſtellt man daher in der Waldwertberech— nung Zinſeszinſen, ſo iſt das nur dann zuläſſig, wenn man den Zinsfuß mit der Länge des Verzinſungszeitraums entſprechend fallen läßt. In der Formel für den Bodenerwartungswert wird auch dieſer höchſt wichtige Umſtand nicht berückſichtigt, ſie ſtellt deshalb an den Wald unerfüllbare Forderungen und gelangt deshalb bei höheren Umtrieben zu unbrauch— baren und mit den beſtehenden Thatſachen im Widerſpruch ſtehenden Re— ultaten.

Die Formel für den Bodenerwartungswert liefert je nach der Wahl der Umtriebszeit und des Zinsfußes viel zu ſtark abweichende Reſultate, als daß man ſie zu genaueren Bodenwertsbeſtimmungen gebrauchen könnte. Noch weniger aber iſt es zuläſſig, die forſtlichen Wirtſchaftsſyſteme auf dieſelbe zu gründen und die Umtriebe in den Zeitpunkt zu verlegen, in welchem ein Maximum an Bodenerwartungswert erfolgt.

Mit Recht haben die deutſchen Staats-, Gemeinde- und größeren

ſolideren Privatforſtverwaltungen ſeither dieſem neuen Evangelium wenig Glauben geſchenkt und hervorragende, wiſſenſchaftlich gebildete und litte—

Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 189

rariſch thätige Praktiker wie Boje*, Burckhardt“), v. Hagen“ ), Jäger), Dankelmann, Grebe, Braun und viele andere haben ſich daher auch gegen die Lehre ausgeſprochen.

H. Boſe ſagt (Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen, 1873, S. 431): „Sobald wir den alten bewährten Grundſatz:

„Behandle Deine Waldungen ſo, daß Du auf einer ge— gebenen Fläche die den konkreten Verhältniſſen entſprechende möglichſt große und möglichſt wertvolle Holzmaſſe erziehen kannſt“, oder mit andern Worten: „richte Deine Waldungen ſo ein, daß ſämtliche Zukunftsreinerträge des Normalwaldes auf die Gegenwart diskontiert, ein Maximum bilden“, verlaſſen, und zum Prinzip des größten Bodenerwartungswerts über— gehen, entziehen wir unſerer Waldwirtſchaft allen reellen Boden und predigen geradezu die Walddevaſtation, wie ich in meinen Rechnungs— beiſpielen nachgewieſen habe.“

H. Burckhardt ſagte, nachdem er ſich mit aller Entſchiedenheit gegen die Preßlerſche Reinertragslehre und damit gegen den Bodenerwar— tungswert ausgeſprochen hatte, u. a. folgendes:

„Größte und beſte Holzmaſſe in nachhaltigem und regel— mäßigem Bezuge bei thunlichſter Sicherheit des Waldes iſt das Hauptkriterium unſerer heutigen Waldbehandlung”.Tr) Dann (Seite 60): „Keine Zeit darf vergeſſen, daß ſie der Zukunft ver— antwortlich iſt, und wohl hatte Lintz vor Jahren in gleichem Falle Recht, wenn er die bedeutungsvollen Worte ſprach: „Der Wald iſt ein Fideikommiß, der Generation Rechtlichkeit anvertraut, ein Kapital, deſſen Ertrag der lebenden Welt, es ſelbſt der Ewigkeit angehört.“ Endlich thut er am Schluſſe ſeiner Abhandlung gegen Verkürzung der Umtriebs— zeit noch folgenden Ausſpruch: „Und doch dreht ſich die Erde um die Sonne, höre ich ſagen. Jawohl, ſie thut es gewiß, wie der Wald im großen und ganzen ſich um das Volkswohl dreht und drehen muß, und nur die ſolide Waldrente iſt ſein berechtigter Trabant“.

Am unzweideutigſten ſpricht ſich O. v. Hagen) über die Frage aus:

„Die Preußiſche Staatsforſtverwaltung bekennt ſich nicht zu den Grundſätzen des nachhaltig höchſten Bodenreinertrags unter Anleh— nung an eine Zinſeszinſenrechnung, ſondern ſie glaubt, im Gegenſatz zur Privatwirtſchaft ſich der Verpflichtung nicht entheben zu dürfen, bei der Bewirtſchaftung der Staatsforſten das Geſamtwohl der Einwohner des

) Boſe, Beiträge zur Waldwertberechnung ꝛc., Darmſtadt 1863. Sowie Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, namentlich Jahrgang 1872 und 1873.

*) Burckhardt, Aus dem Walde, Heft 1, Seite 153, 1863.

a) v. Hagen, Die forſtlichen Verhältniſſe Preußens, Berlin 1867.

) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen, 1873, Seite 49.

17) H. Burckhardt, Aus dem Walde, 1863, Seite 155.

Iii) O. von Hagen, Die forſtlichen Verhältniſſe Preußens, 1867, S. 123.

190 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.

Staates ins Auge faſſen und dabei ſowohl die dauernde Bedürfnisbe- friedigung in Beziehung auf Holz und andere Waldprodukte, als auch die Zwecke berückſichtigen zu müſſen, denen der Wald nach ſo vielen andern Richtungen hin dienſtbar iſt. Sie hält ſich nicht für befugt, eine einſeitige Finanzwirtſchaft, am wenigſten eine auf Kapital und Zinſengewinn be⸗ rechnete reine Geldwirtſchaft mit den Forſten zu treiben, ſondern für ver⸗ pflichtet, die Staatsforſten als ein der Geſamtheit der Nation gehören⸗ des Fideikommiß ſo zu behandeln, daß der Gegenwart ein möglichſt hoher Fruchtgenuß zur Befriedigung ihres Bedürfniſſes an Waldprodukten und an Schutz durch den Wald zu gute kommt, der Zukunft aber ein mindeſtens gleich hoher Fruchtgenuß von gleicher Art geſichert wird.“

Solche und ähnliche Grundſätze gelten auch bei den übrigen Staats⸗ forſtverwaltungen und auch die ſoliden großen Privatwaldbeſitzer ſetzten bis jetzt in die ihnen verheißenen „goldenen Berge“ kein Vertrauen und

die wenigen Waldbeſitzer, welche ſich anſchickten, zu den Umtriebszeiten des größten Bodenerwartungswerts überzugehen, haben meiſt bereits ein Haar darin gefunden und ſind keineswegs von der „rein mathematiſchen“ Forſtwirtſchaft begeiſtert!

Oberforſtrat E. Braun warnt in ſeinem „ſogenannten rationellen Waldwirt ꝛc.“ (Frankfurt a. M. 1865) vor der neuen Lehre, und thut dasſelbe in verſchärfter Weiſe in ſeiner Schrift: „Staatsforſtwirtſchaft und Bodenreinertragstheorie (Bonn 1873).

Forſtdirektor Jäger jagt*): „Nach Boſe's Beiträgen zur Wald⸗ wertberechnung (Seite 83) ergaben ſich für die Betriebsklaſſe „Buchen⸗ hochwald“ in mittlerer Bonität nach den Ertragstafeln von Oberforſtrat Grebe, folgende Größen pro heſſiſchen Morgen, in heſſiſchen Kubikfußen Buchenſcheitholz im Werte von 3,71 kr. ausgedrückt: f

Im Jahre 40 50 60 70 80 90 100

bei pCt. 181. 211, 9 Te 49 2,7

5 5 300 362 378 329 267 202 14 > 416 589 641 600 534 4

„Hier ſehen wir, daß eine Abweichung im Berechnungszinsfuß von nur ½ pCt., bei gleichem Alter eine ſolche von 2,7 bis 141 Kubikfuß, ſonach den 52 fachen Betrag des Ganzen zur Folge hat, und daß die ein⸗ zelnen Altersklaſſen vom einfachen bis zum 788fachen differieren. Wir müſſen uns ſonach überzeugen, daß der Bodenerwartungswert eine viel zu veränderliche, viel zu dehnbare Größe iſt, um als Grundſtein zum forſtlichen Gebäude gebraucht werden zu können.“

„Bei prozentigem Zinsfuß kulminiert der Bodenerwartungswert ſchon mit 50 Jahren, ſonach zu einer Zeit, wo kaum die Durchforſtungs⸗ fähigkeit der Beſtände eingetreten iſt; bei 3 und pCt. mit 60 Jahren, während der Durchſchnittsertrag erſt im 100 jährigen Alter ſeinen höchſten Stand erreicht. Da der Zinsfuß, welcher den größten Einfluß auf die

) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 50.

Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 191

Größe des Bodenerwartungswerts übt, eine ſtets wandelbare und richtig ſehr ſchwer beſtimmbare Größe iſt, ſo folgt ſchon hieraus, daß der Bo— denerwartungswert höchſtens als eine gutachtliche, keineswegs aber als eine nachweisbar feite! Größe anzuſehen und hiernach auch deſſen Wert zu bemeſſen iſt. Als Grundlage zu einem Wirtſchaftsſyſtem iſt derſelbe kaum zu gebrauchen, weil er ſelbſt auf unrichtigen Grundlagen und Unterſtellungen beruht.“

B. Borggreve*, B. Dankelmann !) und K. Grebe“) ſind ebenfalls große Gegner der Bodenreinertragstheorie nach dem Boden— erwartungswert. Charakteriſtiſch für die Geſchichte des Bodenerwartungs— werts iſt endlich, daß Preßler, welcher in ſeinem rationellen Waldwirt, 1859, Seite 93 u. 94 den Bodenwert nach der Fauſtmannſchen Weiſe, nur in populärer Form, entwickelte, in den forſtlichen Blättern von Borggreve, 1879, Seite 41 die Formel abzuleugnen ſucht und ſich be— züglich ſeiner ganzen Lehre auf den „Lichtungszuwachs“ zurückzieht. Als wenn man nicht ſchon lange wüßte, daß freiſtehende Bäume ein größeres laufendes Zuwachsprozent haben, als im vollen Schluſſe erwachſene!

E. In der Formel für den Bodenerwartungswert wird nicht zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe unter— ſchieden. Die Anhänger der Bodenreinertragstheorie wollen zwar einen Unterſchied zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe nicht aner— kennen; ſie unterſtellen vielmehr, daß jeder Schlag im nachhaltigen Betriebe als wie im ausſetzenden ſtehend betrachtet werden könne. Dieſe Annahme wäre aber nur dann richtig, wenn der Waldbeſitzer u zerſtreut liegende gleichwertige Bodenparzellen hätte, deren Beſtände je um ein Jahr im Alter differierten. In dieſem Falle könnte z. B. jede Parzelle in einem anderen Landesgebiete liegen, ſie würden zuſammen genommen den nachhaltigen Betrieb formieren, es wäre dann in der That kein Unterſchied zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Betriebe. So liegen aber die Verhältniſſe

in Wirklichkeit nicht. Der Waldbeſitzer, deſſen ſämtliche Waldflächen

nur einen gleichalterigen Beſtand bilden, hat keinen nachhaltigen Betrieb, er muß ſich denſelben, wenn er jährlich Holz ſchlagen will, erſt mit mehr oder weniger großen Opfern ſchaffen.

Da die Bodenreinerträgler nur beim nachhaltigen Be—

) B. Borggreve, Die Forſtreinertragstheorie, insbeſondere die ſogen. forſtl. Statik G. Heyers, Bonn, 1878.

*) B. Dankelmann, Rede gehalten in der XXII. General-Berjamm- lung des Schleſiſchen Forſtvereins zu Görlitz, 1874.

) K. Grebe, Betriebs- und Ertragsregelung der Forſte, 2. Auflage Seite 189 u. f.

192 Ermittlung des Bodenerwartungswerts.

triebe einen der Umtriebszeit entſprechenden Normalvorrat unterſtellen, nicht aber auch für den ausſetzenden Betrieb, ſo folgt hieraus von ſelbſt ſchon der Unterſchied zwiſchen beiden Betriebsarten.

Wer den Normalwald mit richtiger Schlagreihe und Altersſtufen⸗ folge aus der Blöße, z. B. einem aufgegebenen landwirtſchaftlichen Gute oder einer Gemeindeweide aufbauen ſoll, der wird nicht jährlich einen Schlag anbauen und die übrigen Teile unangebaut liegen laſſen, ſondern er wird ſo raſch wie möglich, womöglich in einem Jahre zum Anbau ſchreiten. Dann aber auch nicht nach Ablauf der erſten Umtriebszeit, alſo nach u Jahren, den erſten Haubarkeitsertrag beziehen, ſondern ſchon nach 5 Jahre, nach welcher Zeit der Normalvorrat ſich angehäuft haben wird. Die Formel für den Bodenerwartungswert unterſtellt aber, daß die erſte Hauptnutzung erſt nach u Jahren erfolgt, was wohl für den ausſetzenden Betrieb, nicht aber für den nachhaltigen Betrieb richtig iſt. Die Formel liefert daher für letzteren Betrieb ein zu kleines Reſultat. Es iſt überhaupt in der Forſtwirtſchaft, in welcher der nachhaltige Betrieb Regel, der ausſetzende Betrieb Ausnahme iſt, unzuläſſig, den Bodenwert aus den Erträgen des einen Schlages berechnen zu wollen. Der Wald bildet ein organiſches Ganze und deshalb muß auch der Bodenwert aus dieſem berechnet werden (vergl. § 44).

Zu vorſtehender Anſicht bekennen ſich namentlich die forſtlichen Prak⸗ tiker und eine Reihe forſtlicher Schriftſteller. So äußerte ſich u. A. Forſtdirektor P. Jäger wie folgt über dieſe Frage): „Der größte Fehler der finanziellen Forſtwirte und die Unhaltbarkeit deren ganzen Lehre liegt offenbar darin, daß ſie ſtets nur einzelne Parzellen oder Waldteile, ja ſelbſt nur einzelne Bäume im Auge haben, und dieſe nach ihrem Zuwachſe befragen. Sie bekümmern ſich ſtets nur um den Zu⸗ wachs der älteſten Beſtände, nie um den des ganzen Waldes, und wollen aus dem Stande jener auf die rationellſte Behandlung des gan⸗ zen Waldes ſchließen, was aber ein Trugſchluß iſt“.

„Die Staatsforſtwirte und Waldeigentümer ſtellen bei Beurteilung des finanziellen Effektes der Forſtwirtſchaft zuverläſſig nun die Frage: was rentiert der Wald, und wie hoch verzinſen ſich die in demſelben ſteckenden Kapitalien?“ denn hierauf kommt es einzig und allein an.“

) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1873, Seite 52.

Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 193

Auch Roth (Darmſtadt) trat der Frage näher“) und machte der

Fauſtmannſchen Formel namentlich zwei Ausſtellungen:

a) ſie operiere nur mit einem Zinsfuß, berückſichtige daher nicht, daß in der Waldwirtſchaft umlaufende und fixe Kapitalien thätig ſeien. Für erſtere empfehle ſich die Rechnung mit einem größeren Prozent p“, für letztere das kleinere Prozent p. In dieſem Falle gehe die Fauſtmannſche Formel für den ausſetzenden Betrieb in folgende über:

: ı ine F ı (l,op'u-1) aB = Au Da 1, op“ u- a 4. . . Dq. 1, 0p“ u - 4 - e ar

1,opu —1

b) die Fauſtmannſche Formel ſei nur für den ausſetzenden Betrieb (d. h. die Ausnahme), nicht aber für den nachhaltigen Betrieb richtig, ſie liefere daher immer nur Minimalwerte. Gehe man von dem kahlen Boden zur nachhaltigen Wirtſchaft über, ſo baue man nicht jährlich einen Schlag an, ſondern womöglich die ganze Fläche in

einem Jahre, der Normalvorrat ſei daher ſchon nach 2 Jahren vor⸗

handen und von da an könne daher auch der erſte Haubarkeitsertrag bezogen werden. Der finanzielle Effekt ſei daher bei Unterſtellung des nachhaltigen Betriebes ein günſtigerer, der Bodenwert ein höherer.

Roth ſtellt nun für den Bodenwert des nachhaltigen Betriebes fol—

gende Formel auf. Er berechnet den Koſtenwerth des 5 jährigen Be⸗ ſtandes (nach den ſpäter zu lehrenden Regeln) und ſetzt dieſen dem Ren— tierungswerte gleich, da ja nach 2 Jahre der Durchſchnittsertrag für

alle Zeiten fortgenutzt werden könne. Hiernach wachſen an:

die Bodenrente in 2 Nr er 1), die Kulturkoſten c in > Jahren auf 6 1% p? „a 3 un 2 SU . v(L,op2-1) Die jährlichen Verwaltungskoſten v in 2 Jahren auf er ı

Gehen ſchon Durchforſtungen Da, oder Nebennutzungen Ng ein, jo

u u kommen dieje mit Da-1,op2 "und Nq-1,op2 in Abzug und der Koſtenwert iſt:

Er en 1 77 1 ER rg B(l,op 2-1) 1, ? Da op? —Nꝗq 1 p?

>) Monatſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen 1874, Seite 337. Baur, Waldwertberechnung. 13

194 Ermittlung des Bodenerwartungswerts. 8

Da von 5 Jahren an der Durchſchnittsertrag mit

Au+Da+Ng-ec u jährlich erfolgt, jo iſt der Waldrentierungswert:

5 2 00% d nhde

an,

u

Br v(1,op sine 1) 0,0p

= „„ :O, op oder

u

u BG - De- 4 —Da'1,op NA 10-52

u Au+D 2 are. [ ai 5 N = |:0.09 +Da'1op2 ”+Ng'1op2 * IB = 3 1,op2 -1 42 9. op = 1) C 1, op ar 55 x 150p2 -1 u 9 at, ent an Wr+Da'1,op 2 “+ Ng‘1,op 2 c · 1,0% 2 „ders —D 2 ‚op 10p2 —1 Beiſpiel. Ein Hektar Buchenhochwald liefert bei 100 jährigem Umtrieb einen Haubarkeitsertrag Au - 2500 Mk., Durchforſtungen im 30. Jahre 160 Mk., im 40. Jahre 190 Mk., die Kulturkoſten ſeien 20 Mk., die Ausgaben für Verwaltung, Schutz, Steuern v=6 Mk., wie groß iſt der Bodenerwartungswert bei 3 pCt.? Antwort: Wr - Bet v]: p ee ee [ -6]:008 = [35 6.003 = 23:90: 008 = 148 me. Daher: 30 743,0 + 160 1,0350 30 + 190 1,0350 40 2010350 a U * 1,0350 1 X _ 188,0 + 160 1,81 +190 1,43 - 20 4,38 6. 112,8 1.0350 1 _ 148,0 42896 + 271,7 87,6 - 676,8 13043 - 764,4 589,9 2 1,0850 1 1.0350 1 1,0350 1

= 539,9 x 0,30 = 161,97 Mk.

Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 195

Hätte man im Nenner der Gleichung jtatt mit p = 3 pCt., mit 2 pCt. gerechnet, ſo wäre der Bodenwert noch höher ausgefallen.

Nach der Fauſtmannſchen Formel würde man bei denſelben Ein— nahmen und Ausgaben einen negativen Bodenwert erhalten.

Roth berechnet hier den Wert des Normalvorrats aus dem Koſten—

wert des 2 jährigen Beſtandes. Nach unſerer Anſicht iſt der Koſten⸗

wert oft ſchwer zu berechnen, auch für die Rentabilitätsfrage der Wal— dungen nicht immer entſcheidend. Da das Verfahren überdies noch an

andern Ungenauigkeiten leidet, indem es z. B. von Jahren an jähr-

u 2 lich ſich gleichbleibende Erträge annimmt, jo glauben wir dem jetzt fol- genden Verfahren, welches ſich in ganz naturgemäßer Weiſe entwickelt, den Vorzug geben zu ſollen.

V. Von der Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe.

8 44.

1. Begriff. Man verſteht darunter den Bodenwert, wie er ſich er giebt, wenn man von dem Waldrentierungswert den Normalvorrat (eventl. vermehrt um den Wert der Nebennutzungen) der normalen Be⸗ triebsklaſſe abzieht.

2. Verfahren. Geht man von dem nachhaltigen Betriebe aus, welcher doch die Regel bildet, jo liefert keine der unter I—IV beſchrie⸗ benen Methoden der Bodenwertberechnung den wahren forſtwirtſchaft— lichen Bodenwert. Den Bodenerwartungswert hat man zwar als den einzig richtigen hingeſtellt, allein die Berechnung deſſelben ſetzt den aus⸗ ſetzenden Betrieb, d. h. die Ausnahme voraus und ruht auf jo ſchwan— kenden Unterlagen, daß von ihm in der forſtlichen Praxis nur ausnahms⸗ weiſe die Rede ſein kann. Der Bodenwert des nachhaltigen Betriebes darf nicht aus dem einzelnen Beſtande, ſondern muß aus dem Betriebs⸗ verbande der normalen Betriebsklaſſe herausentwickelt werden.

Da ſich der Waldrentierungswert Wr der normalen Betriebsklaſſe, abgeſehen von den Nebennutzungen, aus Normalvorrat uN und Boden— wert uB zuſammenſetzt, jo wird ſich umgekehrt der Bodenwert ergeben, wenn man von dem Waldwert den Normalvorrat abzieht, d. h. es iſt uB=Wr-uN. Kommen in dem Walde noch namhafte Nebennutzungen uNe vor, dann iſt Wr=uB+uN+uNe, und B=Wr-(uN +uNe).

13 *

196 Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe.

Man braucht alſo nur dieſe drei Werte zu ermitteln, um uB berechnen zu können.

a) Ermittlung des Wald rentierungswerts. Denkt man ſich eine Betriebsklaſſe, welche aus ſo vielen Hektaren beſteht, als die Um⸗ triebszeit Jahre zählt, alſo die jährliche Schlagfläche 1 ha groß; ſetzt man ferner den Haubarkeitsertrag des älteſten Schlags = Au, die jähr⸗ lich in den jüngeren Schlägen erfolgenden Zwiſchennutzungen (excl. Neben⸗ nutzungen) Da, Db, . . Dq, die Kulturkoſten pro Hektar Se, die jähr⸗ lichen Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern pro Hektar v, die Um⸗ triebszeit u, jo iſt, wie $ 61 näher auseinandergeſetzt werden ſoll, der jährliche Waldreinertrag einer Betriebsklaſſe von u Hektaren:

Au Dat Db Daerr

Bei einem Proeent p iſt daher der Waldrentierungswert der Be— triebsklaſſe:

Au I Da Db... Dq - (eu · v Wr 44 )

und derjenige der Flächeneinheit:

Auf Da Db... . Dq - (eu · v O, op · u

b) Ermittlung des Werts des Normalvorrats. Wie ſich ſpäter 52) ergeben wird, hat man ſeither den Normalvorrat ſehr ver— ſchieden berechnet. Keine der Methoden iſt jedoch ohne Schattenſeiten. Das folgende Verfahren, welches wir § 52, E näher begründen werden, dürfte den thatſächlich vorliegenden Verhältniſſen am meiſten entſprechen. Soll jährlich in der normalen Betriebsklaſſe der älteſte Schlag mit dem Werte Au gehauen werden, ſo bedarf man eine normale Schlagreihe, in welcher das älteſte Glied fehlt, die alſo aus u i Schlägen beſteht, weil an dieſen ſich im Laufe eines Jahres Au anhäuft. Der Jahresertrag beträgt daher Aut Da r Db. . Da- (u- v). Geht man nun von dem nachhaltigen Betriebe aus, jo iſt der Normalvorrat als fixiertes Kapital zu betrachten, von welchem jedes Jahr Au Da r.. Dꝗ - (eu · v) flüſſig wird“). Soll nun der Wert des Normalvorrats ermittelt werden,

*) Ob es gerechtfertigt iſt, auch die jährlichen Zwiſchennutzungen zum Nor: malvorrat zu rechnen, wie das z. B. von G. Heyer geſchieht, ſoll ebenfalls $ 52, E noch beſprochen werden.

Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 197 ſo darf man den Jahresertrag des Normalvorrats nicht als eine immer— währende Rente behandeln, ſondern muß ihn als eine endliche Rente auffaſſen, weil der Normalvorrat nach 5 Jahren aufgebraucht iſt. Es handelt ſich daher hier um die Summierung einer abnehmenden geome—

eie: s e

mer in welcher r=Au+Da+..Dq-(c+u:-v),

n => it und in welcher die erſte Einnahme nach einem Jahre, die zweite ein Jahr ſpäter und die letzte nach 3 Jahren erfolgt. Der gegenwärtige

Normalvorrat giebt daher Ausſicht auf eine mal am Ende jedes Jahres

zu erwartende gleiche Einnahme Au Da.. Dq - (eu v), von welcher die Gewinnungskoſten bereits in Abzug gebracht ſind. Derſelbe repräſentiert

gewiſſermaßen eine Anzahl (5) noch nicht fälliger Wechſel, von welchen

der erſte nach 1, der zweite nach 2 Jahren u. ſ. w., der letzte nach 2. Jahren fällig wird, und welche daher nach obiger Formel diskontiert werden müſſen. g Deshalb iſt der Normalvorrat der Betriebsklaſſe N- [Aut Daz Db Da- Cen- (LPI) 0,0p F 1,op 2 und derjenige der Flächeneinheit: [Au+Da+Db+.. Dq - (eg u · v)] (12 - 1) u. O, op- 1, 0.2 Man hat daher r= Au Dar. . Da- (eu. v) nur mit dem 10 1 | . AR Bern (Tabelle E) zu multiplicieren, um in ein⸗ Op- I, op fachſter Weiſe den Wert des Normalvorrats der Betriebsklaſſe zu erhalten. So ergeben ſich aus Rententafel E für die nachſtehenden Prozente und

Rentenfaktor

Umtriebe, wenn man die zugehörigen Beträge für 2 Jahre herausſchreibt,

folgende Rentenfaktoren:

198 Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe.

Prozent 2 3 3215 4 41), 5 Umtrieb 40 16,35 15,59 14,88 14,21 13,59 13,01 12,46 50 19,52 18,42 17,41 16,48 15,62 14,83 14,09 60 22,40 20,93 19,60 18,39 17,29 16,29 15,37 70 25,00 23,15 21,49 20,00 18,66 17,46 16,37 80 27,36 25,10 23,11 21,35 19,79 18,40 17,16 90 29,49 26,83 24,52 22,50 20,72 19,16 17,77 100 31,42 28,36 25,73 23,46 21,48 19,76 18,26 110 33,17 29,71 26,74 24,26 22,11 20,25 18,63 120 34,76 30,91 27,68 24,94 22,62 20,64 18,93

Aus vorſtehender Überſicht folgt, daß der Wert des Normalvorrats, bei gleichbleibender Umtriebszeit, mit dem Wachſen des Zinsfußes fällt, daß er aber, bei gleichem Prozente, mit wachſender Umtriebszeit ſteigt.

e) Ermittlung des Werts der Nebennutzungen. Sind die Nebennutzungen bei Berechnung des Waldrentierungswerts, wie unter a geſchehen, nicht berückſichtigt worden, jo braucht der Wert derſelben auch nicht beſtimmt und bei Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe abgezogen zu werden. Andernfalls wäre der Kapitalwert der jährlich auf allen Schlägen zu erwartenden durchſchnittlichen reinen Einnahmen

Ne an Nebennutzungen = EN, Auf Grund der vorſtehenden Betrachtungen ergiebt ſich nun der Bodenwert der Betriebsklaſſe, wenn in dem Waldrentierungswert die

Nebennutzungen nicht berückſichtigt werden, wie folgt: uB = Wr uN Auf Da. . Dq (eg uv) [Aug Da . . Da - (eu . v)] (4 1).

O, p 0,0p · 10 und für die Flächeneinheit:

B. Auf Daz. Da- (eu- y) [Au+Da+..Dg-(c+u- ) (Ip A- 1.

u. O op u-0,op- 1,op®

Beijpiel. Eine normale Betriebsklaſſe von 50 ha Fichten III. Bo⸗ nität liefert nach der Ertragstafel (Tabelle V. 1) bei 50 jährigem Umtrieb einen Abtriebsertrag Au = 1880 Mk., einen Durchforſtungsertrag im 30. Jahre von 41 Mk. und im 40. Jahre von 83 Mk.; Kulturkoſten

Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe. 199

80 Mk., Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern 6 Mk. pro Hektar. Wie groß iſt der Bodenwert der Betriebsklaſſe pro Hektar bei 3 pCt.? Antwort:

Au+Da+..Dg-(e+u-v) [Au+Da+.. Da- (eu. Y) (I7op 1)

B= = u-0,0p u-. Cop; 102

_1880+41+83- (80+50-6) _ [1880441483 -(80+50- DIL? 03 En.

50. 0,03 50. 0,03 1 03 = 1083 - 566 = 517 Mk.

Geht man, wie jeither üblich war, in der Rechnung nur von einem Prozente aus, dann reduziert ſich obige Formel in ſehr einfacher Weiſe wie folgt:

Au+Da+..Dq-(e+u.v)

* u -0,op [Au+Da+..Dq-(c+u-v)] (10 1) 5 u- O op · 1, 0p _ Au+Dat. Dqꝗ- (eu- v) [Au Da. . Dq bela. ep u. O, op u. O, op 1,0 5 „Au+Da+..Dgq=(e+u-v) _ u-0,0p-1,op2° ut Dar. Da- Tul) 1 8 Wr 0,op- u 1, 1, op?

Setzt man in dieſe höchſt einfache Formel die Werte obigen Beiſpiels

ein, ſo erhält man natürlich denſelben Bodenwert: B = 1083 x 0,477 = 517 Mk.

Unterſtellt man die Ertragstafel für Fichten III. Bonität (Taf. V. 1) und führt die Rechnungen nach Tafel V. 4 und mit den weiteren Angaben des obigen Beiſpiels auch für die übrigen Umtriebszeiten aus, ſo ergiebt ſich für das gleiche Prozent 3 die folgende Überſicht:

200 Ermittlung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe.

eg Normalvorrat Bodenwert Umtriebs⸗ f . der der der | Ie bene B | oma fs 6 Jahre Mk. | Mk. Mk. Mk. Mk. | ME. 30 740 | 2248 2670 89 4770 | 159 40 27 080 67 12080 302 15 090 375 50 54150 1083 28 300 566 25 850 | 517 60 80 040 1334 47 100 785 32 940 | 549 70 111.090 1587 71610 1023 39480 564 80 148 640 1858 103 120 1289 45 520 369 90 185 580 2062 136 620 1518 48960 | 544 100 225300 2253 173 900 1739 51400 | 514 110 258 060 22346 207 020 1882 51 040 464 120 279 960 2333 232 440 1937 47 520 | 396 |

Aus vorſtehender Überficht geht hervor:

1. Daß der Waldrentierungswert pro Hektar im Anfange raſcher als ſpäter ſteigt und daß er mit 110 Jahren ſein Maximum erreicht.

2. Daß auch der Wert des Normalvorrats anfänglich raſcher als

ſpäter ſteigt, daß er aber mit 120 Jahren ſein Maximum noch nicht erreicht hat und

3. daß der Bodenwert pro Hektar im 80. Jahre ſein Maximum

erreicht, aber größer iſt als der Bodenerwartungswert, welcher nach Tabelle V. 8 im 60. Jahre ſein Maximum mit 308 Mk. erreicht.

Rechnet man neben 3 pCt. auch noch mit 2 pCt., ſowie mit der Länge des Verzinſungszeitraums abnehmenden Prozenten (3¼½ —2 pCt.), dann ergiebt ſich die Tabelle V. 9, aus welcher folgt, daß nach unſerer Methode das Maximum des Bodenwerts erſt mit 100 Jahren eintritt.

Im vorigen Beiſpiel haben wir in jeder Betriebsklaſſe gerade ſo viel Hektare angenommen, als die Umtriebszeit Jahre zählt; alſo z. B. bei 50 jährigem Umtriebszeit 50 ha, bei 100 jährigem 100 ha.

Die Verhältniſſe bleiben ſelbſtverſtändlich dieſelben, wenn man von einer gleichbleibenden Waldfläche, z. B. 100 ha, ausgeht und die Schlag- flächen im umgekehrten Verhältnis der Umtriebszeiten vergrößert oder

Ermittlung des Bodenkoſtenwerts. 201

verkleinert. Bei 100 jährigem Umtriebe iſt die Schlagfläche dann 100: 100 1 ha, bei 70 jährigem 100: 70 - 1,43 ha u. ſ. w. Natürlich ändern ſich dann mit der Größe der Schlagflächen auch die Einnahmen und Ausgaben, ſo daß die Größe des Waldrentierungswerts, des Nor— malvorrats und Bodenwerts pro Hektar dieſelbe bleiben muß. Bei 50 jährigem Umtriebe und 2 ha großen Schlagflächen verdoppeln ſich z. B. alle Einnahmen und Ausgaben, man erhält daher den doppelten Rentierungs⸗ und Bodenwert, auch den doppelten Normalvorrat für die Betriebsklaſſe; da aber dieſe Werte, um den Wert für die Flächeneinheit zu erhalten, auch wieder mit der doppelten Anzahl Hektare, nämlich 100 ſtatt 50, dividiert werden müſſen, ſo bleibt der Wert der Einheit genau derſelbe.

Eine eingehendere Beſprechung des Verfahrens, welches mit der Be— rechnung des Normalvorrats in innigem Zuſammenhang ſteht, findet ſich § 52, E.

VI. Von der Ermittlung des Bodenkoſtenwerts.

$ 45.

1. Begriff. Unter Bodenkoſtenwert verſteht man die Summe der Ausgaben, welche ein Beſitzer für einen Boden machen mußte.

2. Verfahren. Die aufzuwendenden Ausgaben können beſtehen: in dem Ankaufspreis des Bodens, in weiteren Koſten für die Urbar⸗ machung und ſonſtigen Verbeſſerungen und in den Zinſen der auf— gewendeten Kapitalien bis zur Zeit des Anbaues. Wäre der Boden zur Zeit der Erwerbung wertlos geweſen und hätte der Beſitzer vielleicht nur die Koſten der Urbarmachung zu beſtreiten gehabt, ſo fällt natürlich der Ankaufspreis hinweg und der Koſtenwert beſteht nur in dem zu machenden Aufwand bis zur Kultur⸗Fähigkeit des Bodens. Ob der Ankaufspreis ſich auf den Verkaufs-, Rentierungs⸗, Erwartungswert u. ſ. w. gründet iſt gleichgültig, weil es ſich hier ja nur um den Baaraufwand handelt. Der Koſtenwert kann daher gleich, größer oder kleiner als der wahre wirtſchaftliche Wert ſein.

Beiſpiel. Eine naſſe Wieſe, welche ſich mehr zur Holzzucht eignet, wird zum Zwecke der Anlage mit Erlen um den Preis von 200 Mk. pro Hektar erworben. Da die Wieſe erſt entwäſſert werden muß, ſo kann ſie erſt nach einem Jahre angebaut werden. Die Koſten für Entwäſſerungs⸗ gräben, welche erſt im trocknen Herbſt geführt werden können, betragen gegen das Ende des Jahres pro Hektar 50 Mk., wie groß iſt der Koſten— wert bei 4 pCt.?

202 Ermittlung des Bodenkoſtenwerts.

Antwort: 200 - 1,04 7 50 = 208 + 50 = 258 Mk.

3. Würdigung der Methode. Der Bodenkoſtenwert jpielt in der Forſtwirtſchaft meiſt keine hervorragende Rolle; weil in der Mehrheit der Fälle der ſorſtliche Boden keine beſonderen Urbarmachungskoſten verurſacht, oder weil dieſelben unter Rubrik Kulturkoſten ſchon berück⸗ ſichtigt werden. Erwirbt man landwirtſchaftlichen Grund für Zwecke der Forſtwirtſchaft, jo werden hier, abgeſehen vom gewöhnlichen Kultur⸗ aufwand, keine beſonderen Urbarmachungskoſten entſtehen, der Wald⸗ beſitzer wird meiſt den landwirtſchaftlichen Bodenverkaufspreis oder den Rentierungswert bezahlen müſſen. Geht umgekehrt forſtlicher Grund in die landwirtſchaftliche Benutzung über, jo wird man ebenfalls den land— wirtſchaftlichen Preis, abzüglich der Urbarmachungskoſten zu zahlen haben. Beſorgt der Käufer aber die Urbarmachung jelber, jo wird er die Koſten berückſichtigen, d. h. nur den um die Urbarmachungskoſten verminderten gegendüblichen landwirtſchaftlichen Bodenverkaufswert oder Rentierungs⸗ wert anlegen.

Forſtlicher Boden endlich, welcher auch ferner den Zwecken der Forſtwirtſchaft dienen ſoll, wird ebenfalls in der Regel nur Kulturkoſten verurſachen, welche bei ſämmtlichen Methoden der Bodenwertsermitt⸗ lung Berüdfihtigung gefunden haben. Der Koſtenwert wird alſo hier mit dem Ankaufspreis, ſei dieſer berechnet oder nur gutachtlich beſtimmt worden, zuſammen fallen.

Schließlich ſei noch bemerkt, daß ſich der Koſtenwert von Boden, welcher immer forſtlich benutzt war und namentlich den Beſitzer nicht ge⸗ wechſelt hat, überhaupt nicht beſtimmen läßt, weil der Boden in Ver⸗ bindung mit dem Holzbeſtand erworben wurde, man daher höchſtens den früheren Waldwert, nicht aber den Bodenwert kennt. Überdies beruhen die meiſten Walderwerbungen auf Okkupation, Schenkung u. ſ. w., die wenigſten auf Kauf. Niemand iſt daher im Stande in einem ſolchen es Reviere den Koſtenwert des Bodens einer Waldabteilung anzugeben, und doch haben manche Schriftſteller dem Bodenkoſtenwert bei forſtlichen Rentabilitätsberechnungen eine große Wichtigkeit zugeſchrieben.

Zweiter Abjchnitt. Von der Ermittlung des Beſtandswerts. Vorbemerkungen. § 46.

Im vorigen Abſchnitt wurde die Ermittlung des Bodenwertes ge— lehrt. Da ſich aber der Wald aus Boden, Holzbeſtand und event. aus Nebennutzungen zuſammenſetzt, ſo muß zunächſt noch die Lehre von der Ermittlung des Beſtandswerts abgehandelt werden. Iſt ein Beſtand haubar, jo ergiebt ſich ſein Wert einfach nach ſeinem Vorratswert (Ge⸗ brauchswert), indem dann der vorhandene Holzvorrat ohne Verluſt ver- käuflich iſt. Anders bei nicht haubaren, namentlich jungen Beſtänden; in dieſen beſitzt das Holz oft keinen oder nur einen ſo geringen Vorratswert, daß beim Abtriebe des Beſtandes unter Umſtänden noch nicht einmal die Fällungskoſten gedeckt werden. Dagegen beſitzen ſolche jüngeren Beſtände, trotz ihrer geringen Vorratswerte, doch als Träger künftiger höherer Ein⸗ nahmen für den Käufer einen höheren wirtſchaftlichen Wert, weil in die jungen Beſtände die Auslagen für Kultur, Verwaltung, Schutz, Steuern ꝛc. mit ihren Zinſen und Zinſeszinſen bereits hineingewachſen ſind. Der Verkäufer kann daher für nicht hiebsreife Beſtände ſtatt des Vorratswerts den wirtſchaftlichen Wert beanſpruchen.

Die Fälle, in welchen man den Wert unreifer Holzbeſtände zu be⸗ rechnen hat, kommen ziemlich oft vor. Werden z. B. junge Kulturen durch Viehherden, Inſekten, Schneedruck, Brand u. ſ. w. zerſtört, oder handelt es ſich um freiwilligen Verkauf junger Kulturen, oder um Expropriationen, jo dürfen die Beſtandswerte in derartigen Fällen nicht nach dem Vor⸗ ratswert beſtimmt werden, ſondern man muß dieſelben aus den Er- zeugungskoſten (Koſtenwert) ableiten, oder nach dem Erwartungs—

204 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.

wert, d. h. demjenigen Werte berechnen, welchen Beſtände als Träger künftiger Einnahmen gegenwärtig beſitzen. Hiernach dürfte der Stoff in folgender Weiſe zu gliedern und zu beſprechen ſein: Ermittlung des Beſtandserwartungswerts, Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts, Ermittlung des Beſtandsvorratswerts, Ermittlung des Beſtandsverkaufswerts, Ermittlung des Beſtandswerts aus dem Durchſchnittsertrag, Ermittlung des Werts des Normalvorrats und Ermittlung des Werts einzelner Bäume.

3 E 9 e

I. Von der Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.

§ 47.

1. Begriff. Unter dem Erwartungswert eines m jährigen Be⸗ ſtandes verſteht man die Summe aller von demſelben noch zu erwartenden und auf das Jahr m diskontierten Einnahmen, abzüglich der auf das⸗ jelbe Jahr m diskontierten Werte ſämtlicher Produktionskoſten, welche zur Erzeugung jener Einnahmen noch aufgewendet werden müſſen.

An den in Ausſicht ſtehenden Einnahmen werden zweckmäßig ſämt⸗ liche Gewinnungskoſten vor der Einſtellung in die Rechnung in Abzug gebracht. Wie man ſieht, weicht die Berechnung des Erwartungswerts des Bodens weſentlich von derjenigen des Beſtandes ab. Handelt es ſich um Ermittlung des Bodenwerts, dann müſſen alle von dem Boden bis in die fernſte Zukunft zu erwartenden Einnahmen und auf ihm ruhenden Ausgaben auf die Gegenwart, d. h. das Jahr Null, diskontiert werden, und man erhält in der Differenz den Bodenwert. Bei dem Be⸗ ſtandserwartungswert handelt es ſich ſelbſtverſtändlich nur um die ein⸗ malige Diskontierung der mutmaßlichen künftigen Gelderträge des zu⸗ fällig vorhandenen Beſtandes auf das Jahr m, nicht aber um Wieder⸗ holungswerte in künftigen Umtriebszeiten. Auch dürfen von den auf das Jahr m diskontierten Gelderträgen des Holzbeſtandes nur die auf dem Beſtande bis zu ſeinem Abtriebe noch haftenden Ausgaben in Ab⸗ zug gebracht werden, weil ja die vor dem Jahre m für den Beſtand gemachten Aufwände als bereits in denſelben hineingewachſen zu be⸗ trachten ſind.

2. Verfahren.

A. Berechnung des Jetztwerts der künftigen Einnahmen des Beſtandes. Iſt ein Beſtand noch nicht hiebsreif, ſteht er alſo noch eine Reihe von Jahren, ſo beſitzen natürlich ſeine künftigen mutmaßlichen

Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 205

Erträge jetzt einen geringeren Wert, ſie müſſen daher mit ſo viel Jahren auf die Gegenwart diskontiert werden, als die betreffende Einnahme ſpäter eingeht. Es ſind deshalb auch Haubarkeits- und Zwiſchennutzungen ge— trennt zu behandeln.

a) Jetztwert der Haubarkeits nutzung. Sit die Umtriebszeit u, der Haubarkeitsertrag am Ende derſelben Au und das Alter des Be— ſtandes m, jo geht der Haubarkeitsertrag erſt nach u m Jahren ein, er beſitzt daher im Jahre m, d. h. jetzt, einen Wert nach Formel II.:

Au Beiſpiel: Ein Hektar m= 65jähriger Beſtand verſpricht am Ende der 100 jährigen Umtriebszeit einen reinen Abtriebsertrag von 6000 Mk. zu liefern, was iſt deſſen Jetztwert bei 3 pCt.? Antwort: Nach Renten-Tabelle B iſt der Jetztwert einer nach 100 65 - 35 Jahren beziehbaren Mark bei 3 pCt. = 0,355, daher:

Au 6000 6000 .

b) Jetzwert der Zwiſchennutzungen. Erfolgt eine Zwiſchen⸗ nutzung im Werte von Dn im nten Jahre, wobei natürlich n größer als das Beſtandesalter m ſein muß, jo vergehen bis zu deren Bezug noch n m Jahre, weshalb die Einnahme auch mit n m Jahren auf die Gegenwart diskontiert werden muß, d. h. ihr Jetztwert iſt nach Formel II.:

Du 1,opı m

Wird Zähler und Nenner dieſes Ausdrucks, um den Nenner des— jelben in Übereinſtimmung mit dem Nenner des Wertes der Haubarkeits— nutzung (ſiehe a) zu bringen, mit 1ù0pu multipliciert, jo erhält man:

Dn - 1p Dn - 1,opu— n 1,0 pn - m. 1, opu l,opu-m

Sind in den Jahren o, qq u. ſ. w. noch weitere Zwiſchennutzungen, worunter ſelbſtverſtändlich keine Nebennutzungen zu verſtehen ſind, mit den Werten Do, Dq u ſ w. zu erwarten, jo find auch deren auf das

f 8 Do- 1 - Dq: 10 4 Ce : i Jahr m diskontierte Werte: Iopn= m I op u m

Beiſpiel: Ein mit 100 jährigem Umtrieb zu behandelnder m = 65“ jähriger Beſtand liefert im n= 70. Jahre einen reinen Durchforſtungs⸗ ertrag von 40 Mk., ſo iſt der Jetztwert desſelben bei 3 pCt. nach Renten⸗ tabelle B:

206 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.

Dn 40 40 1 Lopu—m 1,0305 1,088 40 x 0,86 = 34,40 ME. oder auch: Dn - 1,0opu—n 40. 1,0310070 40. 1.030 40 1,opı-m 1.03100 65 ii 1er 34,40 Mk.

Manche Schriftſteller (vgl. G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 53) bringen bei Berechnung des Beſtandswerts auch die nach dem Jahre m zu erwartenden Nebennutzungen (Streu, Gras, Samen, Erden, Steine u. ſ. w.) in Anrechnung und diskontieren deren Werte auf das Jahr m. Da aber zu dem Beſtande nur die Nutzungen an Holz gehören, ſo iſt das Hereinziehen der Nebennutzungen bei Berechnung der Beſtandswerte unzuläſſig, weil dieſelben wohl die Waldwerte, nicht aber die Beſtandswerte zu erhöhen vermögen. Es rührt dieſer Fehler daher, daß man ſeither den Waldwert überhaupt nur aus Bodenwert und Beſtandswert zuſammenſetzte.

B. Berechnung des Jetztwerts der Ausgaben.

a) Jetztwert der jährlichen Ausgaben für Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. Sit ein Beſtand m jährig und ſoll derſelbe noch u m Jahre ſtehen, oder, bei ſofortigem Hiebe, die unter A bemerkten Einnahmen am Ende der Umtriebszeit liefern, ſo müſſen demſelben für dieſe Zeit noch die jährlichen Verwaltungskoſten u. ſ. w. vorgeſchoſſen werden; dieſelben ſind als Darlehen für künftige Einnahmen zu be⸗ trachten. Setzt man den jährlichen Betrag derſelben pro Hektar v, jo it dieſe Summe noch u m mal zu verausgaben. Wir haben es daher mit einer abnehmenden u - m maligen negativen Jahresrente v zu thun, welche zum erſten Male nach 1, zum letzten Male nach u m Jahre er⸗ folgt und welche nach § 28, Formel VI., (Sy er) ſummiert wird. Es iſt daher, da hier r=v und n=u-m iſt:

v ,opa=m = 1) _ V Geb M 1) 0,op · 1,0opı = m 1, opu -m

7 wenn man nämlich der Kürze halber ve V jeßt. U

Beiſpiel: Die jährlichen Koſten für Steuern, Verwaltung, Schutz ꝛc. eines 65 jährigen Beſtandes, welcher mit 80jährigem Umtriebe behandelt werden ſoll, betragen pro Hektar v - 3,6 Mk., wie groß iſt der gegen- wärtige Wert derſelben bei 3 pCt.?

Antwort: Hier iſt

Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 207

daher: V (1,opa-m—1) 120 (1,0383065 1) 120 (1,0315 1) 120 (1,558 1) r 1,0380 —65 7 1,0315 > 1035

120 50,558 _ 66,96 = 770815 10,0315

b) Jetztwert der Bodenrente. Soll der m jährige Beſtand noch u m Jahre ſtehen oder am Ende der Umtriebszeit die unter A genannten Erträge liefern, ſo abſorbiert er in dieſer Zeit, in welcher nichts anders angebaut werden kann, die Zinſen des Bodenkapitals B. Es muß daher auch der Jetztwert dieſer u - m mal erfolgenden Bodenrente B. 0,0p be— rechnet werden. Nach § 28, Formel VI, iſt aber der gegenwärtige Wert Sy einer nmal am Jahresſchluſſe eingehenden Rente r:

Bir (1, pn 1) HB - 0,op (Io pu = m 1) 2 B(1,opı-m-])

0,0p + 1,op" 0,0p - 1,opı = m l,opu - mn

welcher Ausdruck dieſelbe Form hat, wie der ſoeben unter a entwickelte.

C. Formel für den Erwartungswert eines Beſtandes. Die— ſelbe ſetzt ſich aus vorſtehend entwickelten, teils poſitiven, teils negativen Gliedern zuſammen. Setzt man den Beſtandserwartungswert im Jahre m = Hem, dann iſt:

= 66,96 x 0,642 = 42,99 Mk.

7

3 Au ep Rn | Da ep e Ven Dir 1, pu 1, opu an 1,opU —m 1,5 pu ul B(l,pu-m-1)

Top Au Dn -. 10 un Dg - 1,opt-4—- (V +B)(1,opı-m_1) = 1,opı = m 7

Beiſpiel 1. Es iſt der Beſtandserwartungswert eines 65 jährigen Kiefernbeſtandes pro Hektar zu berechnen, welcher bis zu ſeinem Abtrieb im 100. Jahre (nach Burckhardts Tafel VII. 1) noch folgende Er- träge liefert: Durchforſtungsertrag im 70. Jahre 90 Mk., im 80. Jahre 88,8 Mk, im 90. Jahre 86,4 Mk., Abtriebsertrag im 100. Jahre 4500 Mk. Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern pro Hektar = 3,6 Mk., Boden— erwartungswert bei 100 jährigem Umtrieb 203 Mk., Zinsfuß 3 pCt.

v 3,6

r 1320 if 2

Antwort Da bier 0,5. 0,08 20 iſt, jo hat man

He. 4500 +90. 1,03100-70 f 88,8. 1,0310 -80+86,4 . 1,0310 0 6s 1,0310 65 7

(420 +203) (1,0310-65— 1) _ 1,03100 65 z

208 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.

4500 + 902,43 + 88,6 - 1,81+ 86,4. 1,34 323 (2,81 1) 1,0385 2

4500 + 218,70 + 160,37 + 115,78 584,63 4994,85 584,63 _

T 1,0335 > 1,0335

= 4410,22 x 0,355 = 1565,63 Mk.

Beiſpiel 2. Unterſtellt man diejelben Einnahmen, aber nur einen

80 jährigen Umtrieb und dem entſprechend den Bodenerwartungswert 318 Mk., ſo erhält man:

He. 3608 + 90 - 1,0380 - 70 (120.319 (1,0380 —65 1) 5 1,0380 65 m 2 3608 +90 - 1,34 438 (1,0315 1) _ 3608+120,60 438 - 0,558 _ 1,0315 N 1,035 7 _ 3728,60 244,40 1,0315

= 3484,20 x 0,642 = 2236,86 Mk.

Um zu ſehen, wie ſich die Beſtandserwartungswerte je nach Wahl der Umtriebszeit und des Zinsfußes in verſchiedenen Altern auf Grund einer und derſelben Ertragstafel und derſelben Ausgaben geſtalten, haben wir die nachſtehende Überſicht berechnet. Der Rechnung unterliegt die Burckhardtſche Ertragstafel für Kiefer (Tabelle VII. I).

Umtriebszeit = 70 Jahre. (v= 3,6 Mk.; uB = 363 Mk.; p=3). CFC 25 35 45 55 65 Beſtandserwartungswert: 306,6 562,8 873,8 1275, 9 1801,38 2496,8 Mk.

Vergleicht man die hier berechneten Beſtandserwartungswerte mit den Burckhardtſchen Abtriebserträgen (Vorratswerten) in deſſen Er⸗ tragstafel, jo findet man, daß erſtere durchweg größer find, wie das aus den entwickelten Gründen auch nicht anders zu erwarten war. So iſt 3. B. der Abtriebsertrag nach Burckhardt im 30. Jahre 302,4 Mk., während der Erwartungswert des 5 Jahre jüngeren, d. h. 25jährigen Beſtandes ſchon die Höhe 562,8 Mk. beſitzt.

Anders lagern ſich die Verhältniſſe, wenn man ſtatt des 70jährigen Umtriebs, bei welchem der Bodenerwartungswert ſein Maximum erreicht, den 100jährigen und den dieſem entſprechenden Bodenerwartungswert wählt. Man hat dann:

Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 209

Umtriebszeit - 100 Jahre. (v = 3,6 Mk.; B = 203 Mk.; p = 3.) 15 35 55 75 95 Beſtandserwartungswert: 217,4 584,6 1149,38 2114,9 3839,18 Mk.

Hier ſind die Erwartungswerte nur für die Beſtandsalter 15 und 35 größer als die Abtriebserträge, während ſie für 55 und mehrjährige Be— ſtände ſchon unter dieſe herabſinken.

Umtriebszeit - 70 Jahre.

(v = 3,6; B= 920; p 2.) D 15 35 55 65 Beſtandserwartungswert: 410,4 1085,5 1995,7 2587,2 Mk.

Umtriebszeit - 100 Jahre. (v = 3,6 Mk.; B = 700 Mk.; p = 2.) D 15 35 55 75 95 Beſtandserwartungswert: 338,1 866,5 1561,4 2546,4 3994,1 Mk.

Nach Burckhardts Tafeln fällt auch bei 2 pCt. das Maximum des Bodenerwartungswerts in das 70. Jahr. Deshalb berechnen ſich auch bei 70jährigem Umtrieb und 2 pCt. überall höhere Erwartungs⸗ werte als Vorratswerte. Bei dem ſcheinbar weniger vorteilhaften 100jährigen Umtriebe finfen dagegen mindeſtens von 75 Jahren an die Erwartungswerte ſchon unter die Vorratswerte herab.

Bei den vorſtehenden Berechnungen der Beſtandserwartungswerte wurde von normal beſtockten Beſtänden ausgegangen, d. h. es kamen die Erträge der Ertragstafeln direkt und ohne Abzug in Anwendung. Anders müſſen ſich dagegen die Verhältniſſe lagern, wenn die Beſtockung eine abnorme iſt, wie ſich ſpäter ergeben wird.

Die Formel für den Beſtandserwartungswert läßt nach G. Heyer für den Fall, daß man als Bodenwert den Bodenerwartungswert zu Grunde legt, und dieſer noch nicht berechnet iſt, einige Vereinfachungen zu. Setzt man nämlich in dem Ausdruck für den Beſtandserwartungs⸗ wert für B den Bodenerwartungswert B und denkt man ſich unter Dn die Summe der auf das Jahr nm reduzierten Zwiſchennutzungen, welche nach dem Sahrem eingehen, und unter Da die Summe der auf das Jahr a reduzierten Zwiſchennutzungen, welche vor dem Sahrem ein- gehen, jo hat man Hem = Au Da- 1, o pu- Dn- 1% n= - 10 n

1,opı —1 1,opı-m Baur, Waldwertberechnung. 14

Au +Dn - 1 P - ( vv) 1p. 1)

210 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.

Aida (RP T Lopa-u = 1) = 1,opı-m

Wird dieſer Ausdruck unter einerlei Nenner gebracht, jo ergiebt ſich: Au- 1, opu Au+ Dn - 1, oz unn Dn - 1 op- 7 1, um (1, u 1) (Au+ Da - I, opu -A, Dn - 1,0pı-» - - 1, % (I, op un 1

1, u- m (1, n 1) 7 Au. 1, pn Au + Dn- 1,0p2a=n Dn - 1,opu-n Au -1,opı m + E I. opu-m (1, %% J) + Au— Da- I, opzu- -m Da - 1% u- Dn - 1,0p?u--2-m + Dn - 1,opa—n + 1,opa-m (1, n ])

Hem

e 1,op?u—m e 1. op 1,0 ¼.,˙m (1, pn 1)

Bringt man 1, pu-m vom Nenner in den Zähler, durch Wechſel der Zeichen der Exponenten, ſo wird:

Au- 1, om Au- 1,opm=u + Dn - 1, n num Dn - 1, o -

Hem 1,opu —1 Au-1,0p° Au- 1,0opm -u Da - 1 u- + Da 1 - 1,0opu 1 Dn - 1 un , Dn- 1,0pe8-n+c -1,opı e-1,opm l,opa 1 (Au + Dn- 1 he-) (Lopm 1 18. (% e- c=) - ede) 7 1,opı 1 Da 8 (Au + Dn - 1,0p&—n) (1% 1) + —c ) (1, - 1,0p“ ) 3 1,0p —1 ö

Wir machen hier nochmals darauf aufmerkſam, daß derjenige, welcher bei Berechnung des Beſtandswerts den übrigens nur für den ausſetzen⸗ den Betrieb zuläſſigen Bodenerwartungswert einfügt, den letzteren nur mit Berückſichtigung der Holzeinnahmen, nicht aber auch der Einnahmen für Nebennutzungen berechnen darf, weil der Beſtandswerts mit den Nebennutzungen in keinem Zuſammenhange ſteht. Bezüglich der Be⸗ deutung des Bodenerwartungswerts wird nochmals auf § 43, 4 ver⸗ wieſen.

3. Den Beſtandserwartungswert beſtimmende Faktoren.

Wie der Bodenerwartungswert, ſo hängt auch der Beſtandserwar⸗ tungswert von der Größe der Einnahmen und Ausgaben, von der Um⸗ triebszeit, von den Eingangszeiten der Zwiſchennutzungen, den Verwal⸗ tungskoſten, dem Bodenwert und dem Zinsfuße ab, welche Faktoren nun zunächſt zu beſprechen ſind.

Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 211

A. Die Größe der Einnahmen und Ausgaben. Eine Steigerung der Einnahmen erhöht, eine Steigerung der Ausgaben ver— mindert den Beſtandserwartungswert. Deshalb werden ſich für beſſere Standorte, bei günſtiger Lage zum Markte, bei hohen Nutzholzpreiſen und Nutzholzprozenten, bei niederen Fäller- und Bringerlöhnen u. ſ. w. unter ſonſt gleichen Verhältniſſen höhere Beſtandserwartungswerte berechnen. Da der Beſtandserwartungswert, bei ſofortiger Veräußerung reſp. Nutzung des Beſtandes, nicht unter den Vorratswert herunterſinken darf, denn Niemand wird einen Beſtand billiger ver— kaufen wollen, als ſein wirklich erzielbarer Vorratswert iſt, ſo müſſen die den Beſtandserwartungswert beſtimmenden Faktoren mit aller Sorg— falt erwogen werden, wenn man auf keine Abwege und Widerſprüche gelangen will. Denn während ein Waldbeſitzer für einen zu früh, d.h. vielleicht ſchon mit 60 und 70 Jahr abgetriebenen Beſtand glaubt außer dem Vorratswert noch eine beſondere Entſchädigung beanſpruchen zu können, rechnet man ihm möglicherweiſe einen niedrigeren Beſtands— erwartungswert heraus, ſo daß er auf Grund dieſer Rechnung auf jede Entſchädigung verzichten müßte. Es müſſen deshalb vor Allem die künftigen Holzpreiſe in reifliche Erwägung gezogen werden. Denn iſt ein Beſtand erſt 20 Jahre alt, er ſoll aber, bei 100jährigem Umtriebe, noch 80 Jahre ſtehen, ſo ſollten die Holzpreiſe zur Zeit des Abtriebes bekannt ſein. Seither ging man aber immer von den gegenwärtigen Preiſen aus; auch den Burckhardtſchen Geldertragstafeln, auf welche ſich die vorſtehenden Beiſpiele ſtützen, liegen gegenwärtige Preiſe zu Grunde. Iſt nun eine künftige Preisſteigerung zu erwarten, ſo können die berechneten Beſtandswerte nicht richtig ſein, man findet ſie immer zu klein. Deshalb iſt namentlich bei mittelalten und nahe haubaren Beſtänden die Frage einer möglichen künftigen Preisſteigerung recht ſorgfältig zu erwägen und ſind die Ertragstafeln nach Befund feſtzuſtellen, wenn man nicht zu niedrige Erwartungswerte herausrechnen will, welche mit vollem Rechte mißtrauiſch aufgenommen würden.

B. Die Eingangszeiten und Größe der Zwiſchennutzungen. Ofter und reichlich eingehende Zwiſchennutzungserträge müſſen den Be— ſtandserwartungswert erhöhen. Eingangszeiten und Gelderträge dürfen aber nicht aus allgemeinen Geldertragstafeln entnommen werden, ſondern müſſen ſich in jedem einzelnen Falle auf die Lage und thatſächliche Be- ſchaffenheit des zu berechnenden Beſtandes ſtützen. Iſt z. B. Durch⸗ forſtungsmaterial in Zukunft nicht oder nur ſchwer abſetzbar, ſo muß das

14 *

212 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.

berückſichtigt werden. Insbeſondere iſt aber nicht zu überſehen, daß die meiſten Beſtände, namentlich in höherem Alter, nicht mehr geſchloſſen find; umgekehrt können ſich aber in der Jugend lückige Beſtände ſpäter noch ſchließen; während die Angaben in den Ertragstafeln Normalbeſtände unterſtellen. Man ſtelle ſich daher bei derartigen Wertberechnungen thun⸗ lichſt auf eigene Füße, denn man wird in der Praxis nur gar zu oft zur Überzeugung kommen, daß es viel leichter iſt, Formeln auszudenken, als die in dieſelben einzufügenden Größen mit zureichender Genauigkeit feſt⸗ zuſtellen.

C. Die Verwaltungskoſten. Die Verwaltungskoſten erſcheinen als negatives Glied in der Formel, ſie vermindern daher den Beſtands— erwartungswert. Es empfiehlt ſich daher auch bei der Feſtſetzung der Ausgaben für Steuern, Verwaltung, Schutz, Gelderhebung u. ſ. w. um ſo mehr mit voller Überlegung zu handeln, als man überhaupt über die Art der Verrechnung dieſer Koſten ſtreiten kann.

Teilt man nämlich einen einzelnen Beſtand, deſſen Erwartungswert berechnet werden ſoll, einem Wirtſchaftsganzen zu, oder trennt denſelben,

wie bei Expropriationen, von einem ſolchen dauernd ab, jo erfahren da-

durch die Koſten für Verwaltung, Schutz u. ſ. w. in der Regel keine Anderung. Sit der Beſtand im Beſitz des Staates, oder ſoll er an den- ſelben übergehen, ſo fallen unter Umſtänden auch die Steuern hinweg. Es kann deshalb das Verwaltungskapital hier ganz erſpart oder doch gemindert und damit der Wert des Beſtandes geſteigert werden, was namentlich bei gewaltſamen Außerbeſitzſetzungen ganz am Platze ſein kann.

Auch in kleinen bäuerlichen Waldbeſitzungen werden ähnliche Er— wägungen anzuſtellen ſein.

D. Der Bodenwert. Die Frage, ob man den Bodenverkaufs— wert, den Erwartungswert oder den Bodenwert der Betriebsklaſſe in die Rechnung einführen ſoll, iſt nicht ſo leicht zu beantworten und wird von Fall zu Fall einer reichlichen Erwägung zu unterziehen ſein. Theoretiſch genommen ſollte man den wahren wirtſchaftlichen Bodenwert in die Formel einführen. Aber derſelbe iſt namentlich für den ausſetzenden Betrieb (Bodenerwartungswert) ſehr ſchwer zu beſtimmen und wird ins— beſondere von dem angenommenen Zinsfuß ſehr ſtark beeinflußt. Aus den vorſtehend berechneten Beſtandserwartungswerten 47, 20) folgt z. B., daß ſich nach den Burckhardt ſchen Tafeln für Kiefer das Maximum des Bodenerwartungswertes bei 2 und 3 pCt. zwar auf 70 Jahre ſtellt, daß aber der zugehörige Bodenerwartungswert bei 2 pCt.

Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 213

920 Mk., bei 3 pCt. aber nur 363 Mk. beträgt. Was iſt nun der richtige Bodenerwartungswert? Fehlen nun gar ſolide Unterlagen zur Ermitt⸗ lung des Bodenerwartungswerts, wie das ſo häufig vorkommt, ſo dürfte dem ortsüblichen Bodenwert oder bei der die Regel bildenden Nachhalts— wirtſchaft, der Bodenwert der Betriebsklaſſe, vor dem Bodenerwartungs— wert, der ohnehin vielfach negativ ausfällt, der Vorzug einzuräumen ſein, wenn man überhaupt dem Verfahren eine praktiſche Bedeutung zu— erkennen will.

G. Heyer ſpricht ſich in ſeiner Waldwertberechnung, 3. Aufl., S. 55 dahin aus, daß für den Fall, daß der Boden auch fernerhin der Holz— zucht gewidmet ſein ſoll und daß die Wahl der Umtriebszeit keiner Be- ſchränkung unterliegt das Maximum des Bodenerwartungswerts anzu— nehmen ſei. „Denn, fügt er hinzu, da man den vorhandenen Beſtand zu jeder Zeit abtreiben und den Boden zur Anzucht eines neuen, normalen und mit der Umtriebszeit des größten Bodenerwartungswerts zu behan— delnden Beſtandes verwenden kann, ſo iſt auch die Rente dieſes Boden— werts unter den Ausgaben zu verrechnen.“ Gegen dieſe Auffaſſung läßt ſich einwenden, daß der Bodenerwartungswert, wenn man auch ſeine Berechtigung nicht bezweifeln wollte, gegenüber den faktiſch beſtehenden Umtriebszeiten, zu ſo niederen Umtrieben führt, daß es thatſächlich nicht möglich iſt „den vorhandenen Beſtand zu jeder Zeit abzutreiben“, wenn man den Markt nicht mit Holz überführen, und die Waldrente ſchädigen will. Der Heyer ſchen Unterſtellnng könnte man nur dann zuſtimmen, wenn die Umtriebe des Maximums des Bodenerwartungswerts ſchon eingeführt wären.

Noch weniger kann man aber der weiteren Anſicht beitreten (S. 55), daß, wenn ſich der Boden landwirtſchaftlich beſſer benutzen laſſe, man den entſprechend höheren Wert desſelben der Beſtandswertsberechnung zu Grunde legen ſolle. Soll Wald ausgeſtockt werden, dann wird man den Boden natürlich nur nach dem Wert der andern Benutzungsweiſe berechnen nicht aber bei der Berechnung des Beſtandswerts von dem landwirtſchaftlichen Bodenwert ausgehen. Auch mit der Nachzucht neuer „normaler“ Beſtände gehts meiſt nicht jc leicht.

E. Die Umtriebszeit. Für den in der Praxis allerdings ſelten vorkommenden Fall einer normalen Beſtockung des Beſtands macht ſich die Umtriebszeit nach G. Heyer in folgender Weiſe bemerklich:

a. Bei Unterſtellung des Maximums des Bodenerwar— tungswerts liefert die dieſem Maximum entſprechende Um— triebszeit bei gleichem Zinsfuße auch die größten Beſtands— erwartungswerte. Ein Blick auf die $ 47 Ziffer 2 C berechneten Be— ſtandserwartungswerte überzeugt uns von der Richtigkeit dieſes Satzes.

214 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.

So fällt das Maximum des Bodenerwartungswerts bei 3 pCt. mit 363 Mk. in das 70. Jahr und der dieſer Umtriebszeit entſprechende Beſtandserwartungswert iſt z. B. im 55. Jahre = 1801,8 Mk. Bei 100jährigem Umtrieb und dem dieſem entſprechenden kleineren Boden- erwartungswert von 203 Mk iſt der Beſtandserwartungswert im gleichen 55. Jahre nur 1198,8 Mk. Würde man gar den größeren Bodenwert des 70jährigen Umtriebs wählen (363 Mk.), ſo würde der Beſtandswert noch kleiner ausfallen.

b. Unterſtellt man als Bodenwert das Maximum des Bodenerwartungswerts und eine dieſem entſprechende Um— triebszeit, jo ſind die rejultierenden Beſtandserwartungs— werte größer als diejenigen, welche ſich für andere Umtriebs— zeiten und die denſelben entſprechenden Bodenerwartungs-⸗ werte berechnen. Auch dieſer Satz ergiebt ſich aus den § 47 Ziffer 20 berechneten Beſtandserwartungswerten. Es fällt nämlich bei 3 pCt. das Maximum des Bodenerwartungswerts (363 Mk.) in das 70. Jahr.

r a era de 35 55 ſind die Beſtandswerte .. 306,6 873,8 1801,8; dagegen bei 100 jähr. Umtrieb

und 203 Mk. Bodenwert 217,4 584,6 1149,8 u. ſ. w.

c. Unterſtellt man einen größeren Bodenwert als das Maximum des Bodenerwartungswerts, ſo berechnet ſich das Maximum des Beſtandserwartungswerts für eine kleinere Umtriebszeit, als diejenige des größten Bodenerwartungs— werts iſt und umgekehrt. Auch von der Richtigkeit dieſes Satzes kann man ſich leicht durch Einfügung der entſprechenden Werte in die Formel überzeugen.

G. Heyer hat in der 3. Auflage ſeiner Waldwertberechnung, S. 56 und 57, auch den allgemeinen Beweis für die Richtigkeit der vorſtehen— den drei Sätze geliefert. Um nicht allzuviel Formelwerk zu bringen und weil dieſe Sätze doch nur für ſelten vorkommende normale Verhält— niſſe richtig find, glauben wir auf eine Mitteilung derſelben hier ver- zichten zu können.

Wann das Maximum der Beſtandserwartungswerte für abnorme Beſtände eintritt, welche die Regel bilden, das muß durch beſondere Be— rechnungen von Fall zu Fall feſtgeſtellt werden. Die Rechnung wird aber dann um ſo ſchwieriger, je abnormer die Beſtände ſind, weil es ſich dann ſehr ſchwer vorausſagen läßt, wie weit dieſelben ſpäter noch

au

Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 215

zuſammenwachſen und welche Erträge ſie in künftigen Jahren und bis zur Zeit ihres Abtriebs abwerfen werden.

Für ſolche durchlichteten Beſtände wird, theoretiſch betrachtet, das zweckmäßigſte Abtriebsalter das ſein, für welches ſich ein Maximum des Beſtandserwartungswerts ergiebt. Man kann dieſen Zeitpunkt zwar, wie angegeben, auch berechnen, ob man aber in ſchwierigen Fällen that— ſächlich praktiſchen Erwägungen nicht doch den Vorzug vor der Rech— nung giebt, das iſt und bleibt allerdings eine andere Frage.

F. Das Beſtandesalter. Ein Blick auf die § 47 Ziffer 2 C be- rechneten Beſtandeserwartungswerte belehrt uns, daß im allgemeinen dieſelben bei Annahme einer gewiſſen Umtriebszeit mit dem Beltandes- alter zunehmen; ſo ſind z. B. daſelbſt für die Umtriebszeit 100 und das Prozent 2 bei dem

15 35 35 75 95 Jahre die Beſtandserwartungswerte . 338 866 1561 2546 3994 Mk.

gefunden worden. In welchem Verhältniſſe dieſe Zunahme erfolgt, das hängt von der Größe und Eingangszeit der Nutzungen ab und läßt ſich daher nicht vorausbeſtimmen. Überhaupt bezieht ſich der ſoeben mit- geteilte Verlauf der Beſtandserwartungswerte auch mehr auf normale Beſtände und kann derſelbe daher durch mächtige Eingriffe in die Be— ſchaffenheit des Beſtandes, ſei es durch Aushiebe oder durch Sturm- und Inſektenbeſchädigungen u. ſ. w., ſehr weſentliche Abänderungen erfahren.

Da die Zwiſchennutzungen nicht jährlich, ſondern periodiſch bezogen werden, ſo kann der Beſtandserwartungswert im Jahre einer ſolchen Nutzung kleiner ſein, als in demjenigen des vorhergehenden Jahres.

Noch auffälliger tritt dieſe Erſcheinung bei Vorbereitungshieben, Sonnenſchlagſtellungen, ſtärkeren Wind- und Schneebrüchen u. ſ. w. hervor.

Obgleich man ſchon nach einigem Nachdenken angeben kann, wie groß der Beſtandserwartungswert am Anfange und Ende der Umtriebs— zeit iſt, ſo läßt ſich ſolches doch auch, an der Hand der Formel für den Beſtandserwartungswert rechneriſch feſtſtellen. Derſelbe iſt nämlich:

a. Zu Ende der Umtriebszeit für jeden beliebigen Boden— wert dem Haubarkeitsertrag Au gleich. In dieſem Alter ſind nämlich alle Zwiſchennutzungen bereits bezogen und das Beſtandesalter m iſt u. Daher geht die allgemeine Formel für den Beſtandserwar— tungswert über in:

216 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.

Hen Au (B I. V) (Ilopa- -I) Au- A. V (1) 1, opue= u 1 Au- (BA V) o 1 Die Koſten ſollen alſo hier auf Au keinen Einfluß haben!

b. Zu Anfang der Umtriebszeit, und im Falle als Boden- wert der Bodenerwartungswert geſetzt werden kann, gleich den aufgewendeten Kulturkoſten. Da im Jahr m So noch keine Zwiſchennutzungen ſtattgefunden haben, ſo iſt für dieſes Jahr der Be— ſtandserwartungswert:

Au.

He Au Da 1,0 pu- a.. . Dq. 1,5 op. = q- (B+V) (1,opı-0—]) 0 1,50 pu- 0

Setzt man nun für B den Bodenerwartungswert, ſo iſt:

He, = Au.. D. J, ü . . eee 5 1,opı— 1 7 . ehe v) dp 0b -h e.

Wenn G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 59) an vor⸗ ſtehende Entwicklung noch die Bemerkung knüpft: „für B>uB iſt im Jahre Null Heo Se; Heo kann ſogar So und negativ werden; dagegen für B<uB iſt Heo 2 c“, jo wird dieſes Ergebnis theoretiſcher ma— thematiſcher Betrachtung in der Praxis der Waldwertberechnung wenig Beachtung finden. Einmal iſt der Bodenerwartungswert an und für ſich ſchon eine richtig ſehr ſchwer beſtimmbare Größe, ſodann wird man aber, mag man für den Bodenwert mehr oder weniger als den Boden— erwartungswert bezahlt haben, nicht umhin können, die wirklich aufge— wendeten oder durchſchnittlich gegendüblichen Kulturkoſten bezahlen zu müſſen.

Ohnehin wird man darüber ſtreiten können, ob der Beſtandserwar— tungswert am Anfange der Umtriebszeit überhaupt ſich immer nur um die aufgewendeten Kulturkoſten bewegt. Denn wenn die Kulturkoſten darin beſtehen, daß man den Boden z. B. mit 6jährigen Pflanzen kulti⸗ vierte, man alſo gleich am Anfang der Umtriebszeit ſchon vor einem 6jährigen Beſtande ſteht, dann dürfte in demſelben doch ein höherer wirtſchaftlicher Wert ſtecken, als ſich aus dem Kulturaufwande ergiebt?

G. Der Zinsfuß. Aus den $47 Ziffer 2 C mit verſchiedenen Zinsfüßen berechneten Beſtandserwartungswerten folgt, daß, das Maxi— mum des Bodenerwartungswerts vorausgeſetzt, kleineren Zinsfüßen größere Erwartungswerte entſprechen und umgekehrt. Der Unterſchied bleibt ſich aber nicht unter allen Verhältniſſen gleich. Aus der Burck—

Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 217

hardt'ſchen Ertragstafel für Kiefer ergiebt ſich bei 70 Jahren und 3 pCt. das Maximum des Bodenerwartungswerts mit 363 Mk., bei 2 pCt. fällt bei einem Bodenwert von 700 Mk. das Maximum ebenfalls in das 70. Jahr; trotzdem berechnen ſich im letzten Falle bei faſt doppeltem Bodenwert höhere Beſtandserwartungswerte. Nämlich:

Alter des Beſtandes . . pe 55 65 Jahre Beſtandserwartungswert bei 3 pCt. 307 874 1802 2497 Mk. 5 e e ene

Wäre man in beiden Fällen von demſelben Bodenwert ausgegangen, hätte alſo auch bei 2 pCt. den kleinern Bodenwert (363 Mk.) zu Grunde gelegt, dann wären die Differenzen zwiſchen den Beſtandserwartungs— werten bei verſchiedenen Prozenten noch größer ausgefallen.

4. Würdigung des Verfahrens.

Die Methode der Berechnung des Beſtandserwartungswerts leidet an ähnlichen Gebrechen, wie diejenige des Bodenerwartungswerts. Es treten dieſe Übelſtände namentlich bei jüngeren Beſtänden hervor, bei welchen in ſehr weiter Ferne liegende, und darum ſchwer vorauszube— ſtimmende Einnahmen und Ausgaben mit einem ſchwer feſtſtellbaren und, wie ſeither üblich, für alle Zeiten als gleichbleibend angenommenen Zinsfuß, auf die Gegenwart diskontiert werden müſſen. Wie hoch werden 3. B. die Abtriebserträge eines jetzt 10 jährigen unregelmäßigen und lückigen Beſtandes bei ſeinem Hiebe im 100. Jahre, alſo nach 90 Jahren ſein, und welche Umgeſtaltungen wird inzwiſchen der Zinsfuß erfahren? Das ſind ſchwer zu beantwortende Fragen. Hierbei wird weiter noch die unzuläſſige Unterſtellung gemacht, daß auch die Jahresausgaben (Bodenrente, Koſten für Verwaltung, Schutz u. ſ w.) unter Umſtänden 100 und mehr Jahre gleich bleiben, welche Annahme ſehr unwahrſchein— lich, bei der Bodenrente aber jedenfalls und deshalb falſch iſt, weil der unvermehrbare Boden bei ſteigenden Bedürfniſſen unter allen Umſtänden im Laufe der Zeit im Werte ſteigen muß. Vor einem Buchenumtrieb hatte der Waldboden faſt überall in Deutſchland noch keinen oder nur einen geringen Wert, jetzt zahlt man pro Hektar unter Umſtänden 5001000 Mk. Was werden die Bodenpreiſe nach weiteren 100 Jahren ſein? Wir haben es daher auch hier überall mit unſicheren und fehlerhaften Fak⸗ toren zu thun, welche auch die Veranlaſſung ſind, daß man oft zu kleine Beſtandserwartungswerte findet, welche mit den Anſchauungen des prak⸗ tiſchen Lebens in Widerſpruch ſtehen. So fallen nach der Burckhardt—

1

218 Ermittlung des Beſtandserwartungswerts.

ſchen Ertragstafel für die Kiefer bei 100 jährigem Umtriebe und 3 pCt. vom 50. Jahre an die Erwartungswerte ſchon unter den faktiſchen Wert des Abtriebsertrags (Vorratswerts), d. h. der Waldbeſitzer würde auf Grund dieſer „mathematiſchen“ Methode für Beſtände, welche er etwa im Intereſſe des öffentlichen Wohls in dem Alter von 50 und mehr Jahren abtreiben müßte, keine Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe derſelben mehr beanſpruchen können. Die Rechnung liefert ein ſolches Reſultat, aber die Praxis wird wohl ſchwerlich von demſelben Gebrauch machen können und wollen.

Es gehören nämlich ſchon gewiſſe raffinierte Kunſtgriffe dazu, um an der Hand ſolcher ausgeklügelten „mathematiſchen“ Methoden höhere Be— ſtandserwartungswerte als die faktiſchen Abtriebserträge, d. h. eine Ent— ſchädigung für zu frühen Abtrieb von Beſtänden herauszurechnen, ob— gleich jeder Praktiker ſagen wird, daß im vorliegenden Falle unter allen Umſtänden eine Entſchädigung geleiſtet werden ſollte. Durch den Ein— wand, daß ſich an dem fraglichen Orte keine höheren Umtriebe hin⸗ reichend rentierten, wird ſich der Beteiligte von ſeiner Anſicht um ſo weniger abbringen laſſen, als wir den Nachweis glauben erbracht zu haben, daß die mit einem und demſelben Zinsfuß und für den aus⸗ ſetzenden Betrieb herausgerechnete Umtriebszeit ſamt den zugehörigen Bodenerwartungswerten für die forſtliche Praxis kaum und den Nach—⸗ haltbetrieb überhaupt nicht maßgebend ſind.

Wir empfehlen daher die Methode des Beſtandserwartungswerts höchſtens für ſolche im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Beſtände, welche be— reits die Hälfte der bereits beſtehenden finanziellen Umtriebszeit überſchritten haben, während für jüngere Beſtände die Methode der Koſtenwerte 48) mehr am Platze ſein dürfte. Es wird zwar nachgewieſen ($ 48), daß, bei Unterſtellung des Bodenerwartungswerts, der Beſtandskoſtenwert mit dem Beſtandserwartungswert zuſammen fällt, aber dieſer Nachweis gilt nur für die im Walde meiſt fehlenden normalen Beſtände, für welche die in den Ertragstafeln ſtehenden Größen direkte Verwendung finden, nicht aber für abnorme Beſtände, welche die Regel bilden. Es kann des— halb dieſer Beweisführung auch nur ein theoretiſcher Wert beigemeſſen werden.

Dagegen bietet die Beſchränkung der Methode der Beſtandserwar— tungswerte auf im ausſetzenden Betriebe ſtehende Beſtände, welche das halbe Umtriebsalter bereits überſchritten haben, die Vorteile, daß der Verzinſungszeitraum abgekürzt wird, die künftigen Zwiſchennutzungs- und

Ermittlung des Beſtandserwartungswerts. 219

Haubarkeitserträge, welche ja mit denen der Ertragstafel meiſt nicht über— einſtimmen, mit ihren Werten ſicherer vorausgeſagt werden können, daß auch die Bodenrente, die Koſten für Verwaltung, Schutz u. ſ. w. in dem kürzeren Zeitraum weniger großen Schwankungen unterliegen und der unterſtellte Zinsfuß vorausſichtlich in kürzeren Zeitabſchnitten geringeren Veränderungen unterliegt. Wir machen hier wiederholt auf die Schwierig— keit aufmerkſam, von jüngeren lückigen Beſtänden die künftigen Durch— forſtungs⸗ und Haubarkeitserträge mit genügender Sicherheit voraus— zubeſtimmen. Dieſelben wachſen nach 40, 50 und mehr Jahren oft noch ganz zuſammen, ſowie auch umgekehrt in der Jugend geſchloſſene Beſtände im Alter ganz lückig ſein können.

Endlich geht die Methode von der Vorausſetzung aus, daß der Wert eines im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Beſtandes unter allen Um— ſtänden mit dem eines im nachhaltigen Betriebe ſtehenden zuſammen— fallen müſſe, eine Annahme, der ſich ſehr gewichtige Bedenken entgegen— ſtellen laſſen.

Die in § 47 entwickelte Formel für den Beſtandserwartungswert hat bereits Oetzel in der allgemeinen Forſt- und Jagdzeitung von 1854, Seite 328, aufgeſtellt, doch konnte er ſich hierbei auf Vorarbeiten An— derer ſtützen.

So lehrte z. B. ſchon Widemann (1828) im J. Heft der forſtlichen Blätter für Württemberg, Seite 86, die Berechnung des Beſtandserwar— tungswerts, indem er den Wert der Haubarkeitsnutzung taxatoriſch er— mittelte, dazu den Wert der an das Ende der Abtriebszeit prolongirten Zwiſchennutzungen fügte, mit den Ausgaben ebenſo verfuhr, letztere von erſterer abzog und den Reſt auf die Gegenwart (das Alter m des Be— ſtandes) diskontierte. Nur ſprach ſich Widemann über Art und Um— fang der Koſten nicht näher aus.

Auch Riecke kam der theoretiſch richtigen Berechnung des Beſtands— erwartungswerts in ſeiner Schrift: „Über die Berechnung des Geldwerts der Waldungen, 1829, Seite 15,“ ſchon ziemlich nahe, nur ſpricht ſich derſelbe über die Behandlung der Zwiſchennutzungen und Verwaltungs— koſten nicht aus, während er die Behandlung der Bodenrente ganz richtig lehrt. Insbeſondere zeigt Riecke, daß man den Beſtandswert (den Ausdruck Erwartungswert gebraucht er nicht) unrichtig finde, wenn man nur den Ertrag der erſten Abholzung auf die Gegenwart diskontiere. Dieſes Verfahren wäre nur dann richtig, wenn dem Käufer des Holzes geſtattet wäre, dasſelbe bis zu Ende der Umtriebszeit noch ſtehen zu laſſen.

Weitere Bauſteine zur Lehre lieferte König in ſeiner Forſtmathematik (1846), indem er neben dem Haubarkeitsertrage und der Bodenrente

220 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts.

auch die Zwiſchennutzungen berückſichtigte, dagegen über die Behandlung der jährlichen Koſten ſich nicht ausſprach, ſeine Formel wäre daher: Au+Dn-1,opu-n+...— B(1,opı-m - 1) 1,opı m 5

II. Von der Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 8 48.

1. Begriff. Unter dem Koſtenwert eines m jährigen Beſtandes verſteht man die Summe der bis zum Jahre m prolongierten Produk⸗ tionskoſten, weniger den bis zu demſelben Jahre prolongierten Einnahmen, welche der Beſtand bereits geliefert hat.

2. Verfahren. Die Theorie des Beſtandskoſtenwertes wurde, den Bedürfniſſen der Zeit und der Entwicklung der Forſtwirtſchaft folgend, nach und nach ausgebildet. Eine recht klare Auseinanderſetzung des Verfahrens lieferte Fauſtmann in der Allgemeinen Forſt⸗ und Jagdzeitung 1854, Seite 84. Wir werden daher auch bei der jetzt folgenden Ausſtellung der Formel für den Beſtandskoſtenwert dem Fauſtmannſchen Gedankengang folgen.

Man kann nämlich, ſagt Fauſtmann, jedem Beſtand ein Soll und Haben eröffnen. In das „Soll“ gehören die Zinſen des Bodenkapitals, oder die Bodenrente, ſowie die Ausgaben bis zum gegenwärtigen Be- ſtandesalter, weil dies auf den Beſtand verwendete Koſten ſind, welche er daher ſchuldet. Dagegen gehören in ſein „Haben“ die Einnahmen aus ihm, während derſelben Zeit, weil ſie dasjenige ſind, was er ge- leiſtet, oder gleichſam von ſeinen Koſten zurückerſtattet hat. Das Konto des Beſtandes iſt daher mit der bisherigen Bodenrente und den ſonſtigen Ausgaben zu belaſten und mit dem Werte der etwaigen in derſelben Zeit gelieferten Durchforſtungen u. ſ. w. zu entlaſten; die Differenz oder der „Saldo“ giebt ſeinen Produktionswert. Dieſe wenigen Sätze laſſen ſich nun leicht in eine mathematiſche Formel umſetzen.

A. Berechnung der Produktionskoſten.

a) Bodenrente. Zur Hervorbringung eines Beſtandes gehört vor allen Dingen der einen gewiſſen Wert repräſentierende Boden. Iſt der Beſtand m Jahre alt, jo iſt in denſelben gewiſſermaßen der m jährige Bodenzins (Bodenrente) hineingewachſen, weil ja der Boden, wenn er für den Beſtand nicht verwendet worden wäre, hätte verpachtet oder verkauft werden können, dem Beſitzer daher einen jährlichen Zins ab— geworfen haben würde. Nun aber wächſt das Bodenkapital B in m Jahren zu B. 15opm an und man erhält die Zinſen dieſes Kapitals, d. h. die

1

Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 221

m jährige Bodenrente für ſich, wenn man vom Kapital ſamt Zins, d. h. von B. 10pm, das urſprüngliche Kapital B abzieht. Die m jährige Bodenrente iſt daher:

B-1,opm - B B (1,opm 1).

Zu demſelben Ausdruck gelangt man noch durch eine andere Betrach- tung. Man berechnet aus dem Bodenkapital B die Bodenrente = B. O,op. Da dieſelbe m mal verausgabt wird, jo beſtimmt man den Nachwert dieſer jährlichen endlichen Rente nach $ 28, Formel IV

1 (1,opn - 1

Se und erhält, da hier r=B-0,op und n= m ift: B. O, op (1, o 1)

O, op

b) Jährliche Koſten. Auf dem Beſtande laſten ferner die jährlich zu zahlenden Steuern und Ausgaben für Verwaltung, Schutz u. ſ. w. Bezeichnet man den Betrag dieſer jährlichen Koſten mit », ſo erhält man die Summe derſelben nach derſelben Formel IV für die m jährige

Jahresrente. Es iſt nämlich: v (1, pm 1)

0,0p

wenn man nämlich jtatt der jährlichen Koſten v das Verwaltungskapital

B (1, o - 1).

V (1,opm 1),

V . x 5 V in di inführt. 0% in die Formel einführt

e) Kulturkoſten. Verurſacht der Beſtand bei ſeiner Begründung auch Kulturkoſten, jo vermehren dieſelben ebenfalls den Koſtenwert des Beſtandes. Iſt der Betrag derſelben e, ſo wachſen dieſelben bis zum gegenwärtigen Alter m des Beſtandes zur Summe

e-1,opm an.

B. Berechnung der Einnahmen.

Hat der Beſtand bis zum Jahre m bereits Nutzungen an Durch— forſtungen, Windbruch⸗ oder Schneebruchhölzern u. ſ. w. geliefert, ſo wird derſelbe durch derartige Einnahmen von ſeinen Koſten mehr oder weniger entlaſtet. Es müſſen daher auch die Nachwerte dieſer Nutzungen berechnet und von den unter A entwickelten Koſten in Abzug gebracht werden. Geht daher z. B. ein Durchforſtungsertrag Da im Jahre a ein, wobei a immer kleiner als m jein muß, jo wächſt derſelbe bis zum Jahre m zur Summe Da - 1,opm a an; ebenſo ein im Jahre b eingehender Ertrag Db zur Summe Db. 10pm - b u. ſ. w.

222 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts.

C. Formel für den Beſtands koſtenwert.

Addiert man die unter A entwickelten Aufwände und zieht davon die unter B berechneten Einnahmen oder bereits erfolgten Zurück— erſtattungen ab, jo erhält man für den Beſtandeskoſtenwert Hkm fol- genden Ausdruck:

Hkm = B(l,opm— 1)+V(1,opm—1)-+c- 1,opm Da. I5opm - a Db . 1, opm -b+...)= = (B+V)(1,opm— 1)+c-1,opm— (Da-1,opm -a+Db-1,opm—-b+,,) Beiſpiel: Es iſt der Koſtenwert eines Hektars 5Ojährigen Fichten- beſtandes zu berechnen, welcher bis jetzt folgende Zwiſchennutzungserträge geliefert hat: im Jahre 25 35 45 Mark 30 60 65 Bodenwert pro Hektar 600 Mk., jährliche Auslagen v für Verwaltung,

Schutz, Steuern 4 Mk., Kulturkoſtenaufwand 110 Mk., Prozent 3. Antwort: Es iſt

* 90 = = 133,3 Mk.,

daher:

Hk 50 = 19 5 (I opm 1) TC. 1% Da. 1, a Db. 1, m = f . ) = (600 133,3) (1,03 1) 110-1,03°° - (30. 1,0325 60 1,03°°+65 - 1,0350 = = 733,3 (4,38 1) + 110 - 4,38 (30 - 2,09 + 60 - 1,56 + 65 - 1,16) = = 2478,55 + 481,80 (62,70 + 93,60 + 75,40) = = 2960,55 231,70 = 2728,65 Mk.

Setzt man nach G. Heyer in die Formel für den Beſtandskoſten⸗ wert ſtatt B den Bodenerwartungswert uB, jo nimmt dieſelbe folgende Geſtalt an, wenn Da die vor dem Jahre m und Du die nach dem Jahre m eingehenden Durchforſtungen bedeuten:

Be Au Da- 1, o pu- Dn- 1% un-. I, pu VIV (4, opm. 1)

ö 150 pu - 1 N C. 1, pm Da - 10pm - a 5 Au+ Da. 1, ua f Dn :. 1, n 1,opu— 1 + c-1,opm— Da. I,opm -a— _ Au-],opm Au+Da-1 8 Da. 1,op Ta

Far, 1,op\ 0,5 opm 1)

1,0pu 1 ze Dn ; l,opı +m-n Dn ; l,opu -n—c. l,opı+m en ce» 1 opu + 150 pu 1 + er: 1,0p8+Mm co. 1,0p Da, 10 Da ep 1,op“ ni

Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 223 ier Da- 1,0pt 24 Dn - 1% h F 150pu 1 on 150 pu -n +c- 1,0p! FIR 15pm + Da. 15 %pm 4 2 150 pu 1 (Au Dn- I, opu- u) ],opm —Au—Dn- 0p —— 6 == ' l,opt— 1 Da-1,op" En ed e 15 0pu 5 1,opın 150 pu 1 II Da In u (Au-+Dn- 0) (1,opm 1) + (7,52 - e) (hop —1,0p") = - 2

1,op"—1

Wie man ſieht, ſtimmt dieſer Ausdruck vollſtändig mit derjenigen Formel des Beſtandserwartungswerts überein, welche man erhält, wenn man in den allgemeinen Ausdruck für letzteren ebenfalls den Boden— erwartungswert einfügt. Es folgt deshalb aus dieſer Wahr— nehmung weiter, daß die Formel für den Beſtandskoſtenwert zu dem nämlichen Reſultat wie diejenige des Beſtandserwar— tungswerts führt, wenn man in beiden Formeln ſtatt B den Bodenerwartungswert uB einführt.

Dieſe Übereinſtimmung wird aber ſelbſt unter der gemachten Unter- ſtellung nur dann ſtattfinden, wenn bei der Berechnung des Beſtands— erwartungswerts und Beſtandskoſtenwerts diejenigen Einnahmen und Ausgaben, welche ſich bei Entwicklung obigen Ausdrucks (weil ſie poſitiv und negativ vorkommen) ſtreichen, als gleichbleibend angenommen werden dürfen.

Der Beſtand müßte deshalb in erſter Linie ein Normalbeſtand ſein; da aber Normalbeſtände ſelten vorkommen, ſo wird man auch von letz— terem Ausdruck in der Praxis ſelten Gebrauch machen können.

Dabei iſt ſeither gänzlich überſehen worden, daß ſich im Laufe der Umtriebszeit nicht nur V, ſondern auch B ändert. Berechnet man z. B. den Beſtandskoſtenwert, dann ſollte doch der Bodenwert zur Zeit der Begründung des Beſtandes in Anſatz kommen, während bei dem Beſtands— erwartungswert der Bodenwert im Jahre m entſcheidend iſt. Da aber bei einem z. B. m 100 jährigen Beſtand der Bodenwert vor 100 Jahren offenbar ein anderer war, als er gegenwärtig iſt, ſo können, ſelbſt wenn in beiden Fällen normale Beſtockung vorausgeſetzt werden dürfte, doch

224 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts.

Beſtandskoſtenwert und Beſtandserwartungswert unmöglich überein- ſtimmen. Die behauptete Übereinſtimmung zwiſchen dieſen beiden Beſtandswerten beruht daher ſelbſt bei Unterſtellung normaler Beſtände auf falſchen Vorausſetzungen, ſie findet bei richtiger Würdigung der Ver⸗ hältniſſe und trotz des ſcheinbar richtigen mathematiſchen Beweiſes über- haupt niemals ſtatt. Hierzu ſei noch bemerkt, daß, wenn man in die Formel des Beſtandskoſtenwerts den Bodenerwartungswert ein— führt, man dann überhaupt von keinem Koſtenwert mehr ſprechen kann.

3. Den Beſtandskoſtenwert beſtimmende Faktoren.

Aus der Formel für den Beſtandskoſtenwert:

Hkm = (B+V) (I, opm —1)+c-1,opm Da. 1 m -a. . ), folgt, daß derſelbe mit dem Wachſen des Bodenwerts B, der Verwaltungs— koſten » und Kulturkoſten e jteigen und zu einer um jo größeren Summe anwachſen muß, je länger dieſe Kapitale dem Beſtande vorgeſtreckt werden. Von der Zeit an, wo der Beſtand in ſeinen Zwiſchennutzungs⸗ erträgen nach und nach einen Teil ſeiner Schuldigkeiten zurück erſtattet, kann zwar im Jahre einer Durchforſtung der Beſtandskoſtenwert kleiner ſein, als in einem vorhergehenden Jahre, er wird aber trotzdem im Laufe der Jahre immer wieder weiter ſteigen. Nur wenn durch beſondere Ereigniſſe, wie Schnee-, Windbruchbeſchädigungen u. ſ. w., oder durch ſtarke Vorhiebe in einer gewiſſen Lebensperiode des Beſtandes die Zwiſchennutzungen über den normalen Betrag ſteigen, kann der Beſtands⸗ koſtenwert in ſpäteren Jahren gleich bleiben oder ſelbſt kleiner werden.

Selbſtverſtändlich wirkt auch der Zinsfuß auf die Größe des Be— ſtandskoſtenwerts ein. Unterſtellt man nämlich für verſchiedene Zinsfüße

ein und denſelben Bodenwert, ſo muß notwendig auch dem höheren

Zinsfuße ein größerer Beſtandskoſtenwert entſprechen. Legt man aber der Rechnung verſchiedene Bodenwerte zu Grunde, z. B. für den Zinsfuß 3 den dieſem entſprechenden kleineren und für den Zinsfuß 2 den dieſem entſprechenden größeren Bodenerwartungswert für ein und die— ſelbe Umtriebszeit, ſo tritt der umgekehrte Fall ein, es entſpricht nämlich dann dem niederen Zinsfuße ein höherer Beſtandskoſtenwert und um— gekehrt.

G. Heyer (Waldwertberechnung, 3. Aufl., Seite 64—65) ſtellt noch eine Betrachtung darüber an, wie ſich der Beſtandskoſtenwert für den Anfang und das Ende der Umtriebszeit geſtaltet. Obgleich ich dieſer Unterſuchung nur einen theoretiſchen Wert zuerkennen kann, wollen wir, um den Vorwurf der Unvollſtändigkeit von uns fern zu halten, dieſelbe doch nicht ganz unerwähnt laſſen.

Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts. 225

1. Für den Anfang der Umtriebszeit alſo im Jahre m So, ſoll der Beſtandskoſtenwert für jeden der Rechnung unterſtellten Bodenwert den eben aufgewendeten Kulturkoſten gleich ſein. Denn da im Jahre O noch keine Nutzungen bezogen worden ſeien, jo ſei die For— mel für den Beſtands-Koſtenwert für dieſes Alter:

(BTW (1, % 1) TC 10 % c.

Bei ruhiger Erwägung der Sachlage kommt man aber ſchon ohne mathematiſche Beweisführung zu dem Reſultat, daß am Anfang der Umtriebszeit, alſo im Jahre o, weder Einnahmen noch Ausgaben erfolgt ſein können, daß alſo auch der Beſtandskoſtenwert = o ſein müſſe. In der That ſind im Jahre o noch keine Kulturkoſten erfolgt, auch noch keine Zwiſchennutzungen eingegangen; deßhalb iſt der Beſtandskoſtenwert: (BT Y (IL, opo -1)=(B+V)-o=o, und nicht e.

2. Für das Ende der Umtriebszeit, alſo für m Su ſoll in dem Falle, daß 1. als Bodenwert der Bodenerwartungswert angenommen werden darf, 2. die Einnahmen von dem Beſtande, ſowie die Ausgaben für denſelben normal waren, 3. der Beſtand ſelbſt normale Beſchaffenheit beſitzt, der Beſtandskoſtenwert gleich dem Haubarkeitsertrage Au ſein.

Es wird das, da hier m Su it, wie folgt, bewieſen:

Hku=(B+V) (I. opu - 1) C 1% (Da-. 1 % : 4 . . D · 1, pu q).

Wird in dieſe Gleichung der Bodenerwartungswert eingeführt, ſo hat man:

A. ( Da- 1% aT. . Dq . 1, pn 4 - · I opn 1,0pu —1 e 1, n (Da. 1, a .. Dq . 1, p - 4) = Au.

V v) (I opa -1)+

Sodann wird noch beigefügt: „für B ug würde Hku S Au, für B<uB dagegen Hku < Au ſein, wogegen nichts zu erinnern iſt.

Dagegen iſt die Einführung des Bodenerwartungswerts, unter der Vorausſetzung, daß der Beſtand in Bezug auf Einnahme und Ausgabe ſtets normal war und noch normal iſt, deßhalb zwecklos, weil dieſelbe in der Wirklichkeit nie zutrifft.

Was ſind überhaupt normale Ausgaben? Doch wohl nur ſolche Durchſchnittswerte, im Sinne vorſtehender Formel, wie ſie ſich am An— fange der Umtriebszeit auf Grund lokaler Erfahrung berechnen. Die Jahresausgaben » ändern ſich aber nicht nur von Jahr zu Jahr, ſon— dern namentlich innerhalb einer Umtriebszeit ſehr bedeutend und dürfen daher, ſobald es ſich um lange Zeiträume (ältere Beſtände) handelt, nicht als gleichbleibend unterſtellt werden, wenn nicht Reſultate erzielt werden ſollen, welche von der Wirklichkeit allzuſehr abweichen.

Welcher Bodenerwartungswert ſoll überhaupt in die Formel für den Beſtandskoſtenwert eingeſetzt werden? G. Heyer ſpricht ſich darüber nicht aus. Nur ſo viel geht aus ſeinen Berechnungen hervor, daß er die Bodenerwartungswerte aus den gegenwärtigen Preiſen berechnet und daß er auf dieſer Grundlage eigentlich den Bodenerwartungswert am

Baur, Waldwertberechnung. 15

=

Anfang der Umtriebszeit, alſo vor u Jahren findet. Dazu gehören aber dann auch die jährlichen Ausgaben v, vor u- u. ſ. w. Jahren, während dieſe fälſchlich auch aus der Gegenwart genommen werden, ſo daß es ſich alſo um einen Bodenerwartungswert handelt, welcher weder für den Anfang noch für das Ende der Umtriebszeit richtig iſt.

Wir haben Tabelle I, 7 den Nachweis geliefert, daß der Boden- erwartungswert bei Buchen III. Bonität, 100jährigen Umtrieb und 3 pCt. pro Hektar 26 Mk. beträgt. Wollte man nun durch Einführung dieſes Bodenerwartungswerts in die Formel für den Beſtandskoſtenwert den Nachweis liefern, daß dann am Ende der Umtriebszeit der Beitand- koſtenwert gleich dem Haubarkeitsertrag Au ſei, jo müßte man B= 26 Mk. ſetzen, d. h. V noch um 26 Mk. vermindern, dann käme man allerdings zu dem Reſultat, daß der Beſtandskoſtenwert dem Haubarkeitsertrage Au gleich wäre. Aber was ſollen überhaupt derartige Rechnungskünſte, denen alle Anklänge an die Wirklichkeit fehlen, für einen praktiſchen Wert haben?

Der günſtigſte Fall wird doch in der Praxis immer der ſein, daß man den Boden geſchenkt bekommt, d. h. der Bodenwert gleich Null iſt. Kein Käufer wird aber bei dem Ankauf eines haubaren Beſtandes nach deſſen Koſtenwert, ſondern nur nach dem Werte, d. h. dem Vorrats⸗ oder Gebrauchswerte der wirklich vorhandenen Holzmaſſe fragen.

226 Ermittlung des Beſtandskoſtenwerts.

4. Würdigung der Methode.

Die Methode der Berechnung des Beſtandskoſtenwerts auf Grund der vorſtehend entwickelten Formel leidet an ähnlichen Gebrechen, wie die Methode des Boden- und Beſtandserwartungswerts; ſie wird näm⸗ lich unſicher und. bei Rechnung mit einem und demſelben Zinsfuß, ganz unbrauchbar, ſobald der Beſtand bereits ein höheres Alter erreicht hat. Die Methode ſetzt nämlich von Anfang der Umtriebszeit an bis zum Jahre m, alſo unter Umſtänden bis zum Ende der Umtriebszeit, gleich bleibende Koſten voraus, während ſowohl » als auch B im Verlauf längerer Zeitabſchnitte fort und fort zu ſteigen pflegen und auch künftig noch weiter ſteigen werden. Der Beſtandskoſtenwert darf daher N nur in Anwendung kommen, ſo lange man gleichbleibende Koſten unterſtellen darf, d. h. der Beſtand noch jünger iſt und etwa die Hälfte der Umtriebszeit noch nicht überſchritten hat. Hier iſt derſelbe am Platze und kann auch bei Unterſtellung des aus⸗ ſetzenden Betriebes durch eine andere Methode nicht leicht erſetzt werden. Handelt es ſich z. B. um die Abtretung eines jüngeren Beſtandes zu öffentlichen Zwecken, ſo kann für den Werth desſelben nicht der oft noch ſehr geringe oder gar negative Vorratswert, ſondern nur derjenige Kojten-

Ermittlung des Beſtandsvorratswerts. 227

wert entſcheidend ſein, wie er ſich aus den lokalen durchſchnittlichen Koſten unter gleichen Verhältniſſen beziffert.

Sodann wird in der Formel kein Unterſchied zwiſchen der Verzinſung des umlaufenden und fixen Kapitals gemacht. Der Boden B iſt fixes Kapital und hat als ſolches nur Anſpruch auf die demſelben zukommende niedere Verzinſung, während » und e umlau— fende Kapitale ſind und daher auf eine höhere Verzinſung Anſpruch machen können, ſelbſtverſtändlich mit Berückſichtigung der in der Forſt— wirtſchaft begründeten weiteren, bereits in § 16 namhaft gemachten Zins- beſtimmungsgründe. Es wäre daher in der Formel für fixes Kapital der niedere Zinsfuß p“ und für umlaufendes Kapital der höhere p ein- zuführen und ginge dieſelbe dann in folgende Form über:

Hkm = B (I, op“ - I) V (I, opm - 1) e 10m (Da. 15 oma. ..)

Endlich wird bei Berechnung des Beſtandskoſtenwerts die Länge des Verzinſungszeitraumes nicht betont. Da aber erfahrungsmäßig bei langen Verzinſungszeiträumen bei keinem Geſchäfte volle Zinſeszinſen um den ſonſt üblichen Zinsfuß erwartet werden können, weil thatſächlich die Kapitale nicht in der unterſtellten raſchen Weiſe anwachſen, ſo ſollte, im Falle es ſich um längere Verzinſungszeiträume, d. h. um ältere Beſtände handelt, mit einem niederen Zinsfuß und umgekehrt gerechnet werden. Zu welch ſchwindelhaften Höhen würde ſich z. B. der Beſtands— koſtenwert für 150 200 jährige Eichen, ſelbſt wenn man der Rechnung nur 2 pCt. Zinſeszinſen zu Grunde legte, berechnen, da 1 Mk. bei 2 pCt. in 200 Jahren ſchon zu 52,48 Mk., bei 3 pCt. aber zu 369,35 ME. anwächſt.

III. Von der Ermittlung des Beſtands⸗Vorratswerts. § 49.

1. Begriff. Man verſteht darunter denjenigen Wert, welcher ſich ergiebt, wenn man die gegenwärtige Holzmaſſe eines Beſtandes auf— nimmt, dieſelbe in Geldwert umwandelt und die Gewinnungskoſten in Abzug bringt.

2. Verfahren. Der Vorratswert eines Beſtandes wird beſtimmt, wenn derſelbe aus irgend einem Grunde ſofort abgetrieben werden muß. Es kann ſich hierbei um die Wertsermittelung vor der Fällung und nach der Fällung handeln.

Im erſten Falle wird der Beſtand nach den Regeln der Beſtands— 15*

228 Ermittlung des Beſtandsvorratswerts.

ſchätzung getrennt nach Sortimenten aufgenommen und das Ergebnis der gefundenen Sortimente einzeln mit den zugehörigen Preiſen des Holzes multipliziert. Hierauf werden die einzelnen Produkte addiert und von der Summe ſämmtliche Fällungskoſten abgezogen.

Im zweiten Falle, wenn nämlich der Beſtand bereits gefällt iſt, wird das Ergebnis nach Sortimenten aufbereitet und gerade jo ver— fahren, oder man verkauft das Holz zuvor und erhält dann in der Summe der Erlöſe, abzüglich der Gewinnungs- und Verkaufskoſten, den Vorratswert. Letzterer wird in dieſem Falle am genaueſten gefunden, weil die Maſſenermittlung des ſtehenden Holzes ſelten abſolut genau iſt.

3. Den Beſtandsvorratswert beſtimmende Faktoren. Je nach dem Alter des Beſtandes kann der Vorratswert negativ, gleich Null, oder poſitiv ſein. Negativ iſt derſelbe bei ſo jungen Beſtänden, daß der Wert ihres Holzvorrats noch nicht einmal die Gewinnungskoſten deckt. Null iſt der Vorratswert, wenn der Erlös für den vorhandenen Holzvorrat gerade die Gewinnungskoſten erreicht. Poſitiv wird der— ſelbe jedoch, wenn die Gewinnungskoſten hinter dem Wert des vorhan⸗ denen Holzvorrats zurückbleiben. Von dieſer Zeit an ſteigt der Vor⸗ ratswert anfänglich langſam, dann raſcher und erreicht ſein Maximum oft erſt hinter jenem Zeitpunkt, in welchem der Beſtand ſeinen größten jährlichen Maſſedurchſchnittszuwachs hat, und nimmt erſt dann wieder ab, wenn in ſpäteren Jahren ſtärkere natürliche Lichtungen oder künſt⸗ liche Vorhiebe erfolgen, oder vieles Holz dürr wird oder ſonſt an Wert verliert (Fäulnis). Am früheſten pflegt der Kulminationspunkt bei der lichtliebenden Kiefer, Eiche, Birke u. ſ. w, ſpäter bei ſchattenertragenden Holzarten einzutreten.

4. Würdigung der Methode. Es iſt einleuchtend, daß man den Wert jüngerer Beſtände nicht nach ihrem Vorratswert beſtimmen kann, weil ſonſt dem Waldbeſitzer die bereits vor Jahren auf den Beſtand verwendeten Auslagen (Steuern, Verwaltungskoſten, Bodenrente u. ſ. w.) ganz oder um ſo mehr verloren gingen, je wertloſer die gegenwärtige Holzmaſſe bei ihrem ſofortigen Verbrauche noch iſt.

Für mittelalte und nahe haubare Beſtände, welche ſchon eine gut verwertbare Holzmaſſe und darum einen beträchtlichen reinen Vorrats⸗ wert beſitzen, hat letzterer jedoch unverkennbar jeine großen Vorzüge, ob⸗ gleich man, vom theoretiſchen Standpunkte aus betrachtet, ſo lange einen kleineren Beſtandswerth finden muß, als das Beſtandsalter die gewählte lukrativſte Umtriebszeit noch nicht erreicht hat.

Ermittlung des Beſtandsvorratswerts. 229

Wenn dieſe Methode deshalb bis jetzt und mit Recht vielfach neben haubaren auch noch für nahe haubare, ſelbſt mittelalte Beſtände in Anwendung kam, ſo mag dieſes eines Teils ſeinen Grund darin haben, daß es an einfachen, entſprechenden beſſeren Verfahren fehlte, anderen Teils aber, daß man in die Berechnung des Werts der wirklich vorhandenen Holzmaſſen größeres Vertrauen ſetzte, als in die erſt in ferner Zukunft zu erwartenden Erträge, welche ſich auf einen voraus— zubeſtimmenden Betriebsplan oder auf unſichere Ertragstafeln gründen und mit einem ziemlich ſchwer zu beſtimmenden Zinsfuß auf die Gegen— wart diskontiert werden müſſen.

Für mittelalte, nahe haubare und haubare Beſtände em— pfiehlt ſich daher die Rechnung nach dem Beſtandsvorrats— wert namentlich bei hohen Umtriebszeiten und in allen Fällen, in welchen ſichere Anhalte über die Zukunftserträge, über früher gemachte Einnahmen und Ausgaben, über Boden— werte u. ſ. w. fehlen.

Sache praktiſcher Erwägung wird es bei Unterſtellung nachhaltiger Wirtſchaft ſein, in wie weit man die Vorratsmaſſe eines Beſtandes, nicht mit den ſeinem Alter entſprechenden, ſondern mit den Preiſen der hau— baren Beſtände multiplizieren ſoll, weil, ſobald der Beſtand die halbe Umtriebszeit überſchritten hat, man dann ſeinen vollen Durchſchnittszuwachs im Werte des haubaren Holzes fortnutzen kann, namentlich wenn die ältern Klaſſen vorherrſchen.

Außerdem iſt der Vorratswert ganz unentbehrlich, wenn die Differenz zwiſchen ihm und dem Erwartungs- oder Koſtenwert zu beſtimmen iſt, um in dieſer einen Maßſtab für die Größe des Verluſtes zu haben, welche bei Zerſtörung, Beſchädigung oder bei gänzlichem Abtrieb un⸗ reifer Beſtände (Expropriationen) feſtzuſtellen iſt.

Wenn ſich die meiſten Praktiker ſeither gegen die Anwendung der Methode der Berechnung des Beſtandserwartungswerts mehr ablehnend verhielten, jo dürfte ſich dieſes ſchon daraus erklären, daß man nach dieſem Verfahren oft Reſultate für den Beſtandswert erhielt, welche kleiner waren, als der Vorratswert ſelbſt, was noch abſurd iſt. Es er— klärt ſich ein ſolches unnatürliches Reſultat dadurch, daß man bald mit einem zu hohen Zinsfuße, bald mit unrichtigen Ausgaben und Holz— preiſen operierte, bald auch die mutmaßlichen und auf das Jahr m zu disfontierendeu Haubarkeits⸗ und Zwiſchennutzungserträge allgemeinen Ertragstafeln entnahm, ohne zu prüfen, ob die Anſätze in denſelben auch für den gerade vorliegenden Fall zutreffen; endlich den Unterſchied zwiſchen ausſetzendem und nachhaltigem Umtriebe nicht würdigte.

230 Ermittlung des Beitandsverfaufswerts.

IV. Von der Ermittlung des Beſtandsverkaufswerts. $ 50.

1. Begriff, Unter dem Beſtandsverkaufswert verſteht man den⸗ jenigen Wert, welcher ſich ergiebt, wenn man von dem bekannten Erlöſe aus einem verkauften Beſtande auf den Wert eines noch zu verkaufenden Beſtandes gleicher oder ähnlicher Beſchaffenheit ſchließt.

2. Verfahren. Es iſt einleuchtend, daß der Verkaufswert eines Beſtandes nur dann für den Wert eines andern Beſtandes maßgebend ſein kann, wenn erſterer mit Berückſichtigung aller einſchlagenden Ver⸗ hältniſſe richtig feſtgeſtellt wurde und der Beſtand, deſſen Wert erſt er— mittelt werden ſoll, mit demſelben gleiche Lage zum Markt, gleiches Alter, gleiche Maſſe und gleiche Qualität beſitzt. Dieſe Bedingungen werden ſich eher bei jungen, als bei älteren Beſtänden vereinigt finden. Altere und darum auch wertvollere Beſtände haben nämlich ſelten bei gleichem Alter noch ganz gleiche Maſſen und werden daher auch am beſten nach ihrem Vorratswert aufgenommen. Dagegen kann man den Wert junger Saaten und Pflanzungen dann ohne Anſtand nach dem Verkaufswerte ähnlicher Objekte beſtimmen, wenn deren Wert mit aller Sorgfalt z. B. nach dem Koſtenwerte beſtimmt wurde. In dieſem Falle erſcheint es überflüſſig die Wertberechnungen bei gleichen Objekten von Fall zu Fall zu wiederholen.

V. Von der Ermittlung des Beſtandswerts aus dem Durchſchnittsertrag. 8 51.

1. Begriff. Den Beſtandswert nach dem Durchſchnittsertrag er— hält man, wenn man den in Geld ausgedrückten reinen Haubarkeits⸗ durchſchnittszuwachs mit dem Alter des Beſtandes multipliziert.

2. Verfahren. So wie die öſterreichiſche Kameraltaxe den wirk⸗ lichen Maſſevorrat der Beſtände durch Multiplikation des Haubarkeits⸗ durchſchnittszuwachſes mit dem Beſtandsalter berechnet, ſo ſoll hier der Wert der Beſtände durch Multiplikation des Werts des Durchſchnitts— zuwachſes mit dem Alter ermittelt werden. Der Haubarkeitsdurchſchnitts⸗ zuwachs wird dabei aus vergleichbaren haubaren Beſtänden der nächſten Umgebung oder nach der gleichen Bonität angehörigen Extragstafeln

7 4

Beſtandswert nach dem Durchſchnittsertrag. 231

oder ſonſtigen Erfahrungen für ein vorteilhaft ſcheinendes Hiebsalter feſtgeſtellt. Dem Haubarkeitsertrage Au werden aber noch die Zwiſchen— nutzungen Da, Db. . . zugerechnet, dagegen die jährlichen Koſten », ſowie die Kulturkoſten e abgerechnet. Iſt ferner das Alter des Beſtandes m und die Umtriebszeit u, ſo iſt der Beſtandswert:

ten =.

Beijpiel. Ein Hektar Kiefernwald liefert nach Burkhardts Tafeln (Tabelle VII, 1) bei 70jähr. Umtrieb außer dem Abtriebsertrag 2970 Mk. noch folgende Zwiſchennutzungen:

0 0 0 50 80 12 2 57, 67,2 79,2

Die jährlichen Koſten für Verwaltung find y- 3,6 Mk., die Kultur-

koſten e=24 Mk., was iſt der Beſtandswert im Jahre 60%

Antwort: . v) 0 - 2970 + 12 + 42 + 57,6 4672 + 792 24 : 170 3.6) 60 ebe ai 3,60) . 60 = (46,06 3,6) 60 = 2547,60 Mk.

Um einen Einblick zu erhalten, wie ſich die Werte des Durchſchnitts— ertrags zu denjenigen der Vorrats- und Grwartungswerte ſtellen, ſollen dieſelben auf Grund der Burckhardtſchen Ertragstafel beigefügt werden, wobei wir für den Erwartungswert 3 PCt. unterſtellen.

E n 35 45 55 65 ccrktungswert . . . 563 874 1276 1802 2497 Beſtandsvorratswert . 205 484 966 1666 2516

Wert aus dem ertrag 1061 1486 1911 2335 2760 Wert aus dem A

75 1050 1350 1650 1950 nach Burckhardt 750 105 35 55 5

Wie man ſieht, liefert der aus dem Durchſchnittsertrag berechnete Beſtandswert durchweg, aber namentlich für jüngere Beſtände, nicht un— beträchtlich höhere Reſultate, als die andern Verfahren.

Burckhardt iſt dieſe Thatſache auch nicht entgangen. Um etwas niedrigere Reſultate zu erhalten, zieht er daher, ohne jedoch ſein Ver— fahren näher zu begründen, neben den jährlichen Ausgaben » auch noch die Bodenrente B. O, op ab; während er ſich über den Abzug der Kultur-

232 Beſtandswert nach dem Durchſchnittsertrag.

koſten nicht äußert. Bringt man an der vorſtehenden Formel auch be die Bodenrente in Abzug, dann geht fie in folgende über:

8 . Dq - e u

—(v+B-0,0p)) m.

Berechnet man nach dieſer Formel unter Zugrundlegung eines Bodenwerts von 415 Mk. die Beſtandswerte, ſo erhält man die in der letzten Zeile befindlichen Zahlen vorſtehender Überſicht. Aus letzteren geht hervor, daß dann die Beſtandswerte des Durchſchnittsertrags ſich denen des Erwartungswerts weit mehr nähern und hinter letzteren und denjenigen des Beſtandsvorratswerts in ſpäteren Jahren ſogar zurück⸗ bleiben, was wiederum unnatürlich iſt. Selbſtverſtändlich ſteigt bei dieſer Methode der Beſtandswert mit wachſendem Durchſchnittsertrag und Beſtandsalter.

3. Würdigung der Methode. Obgleich dieſes Verfahren einer ſtreng wiſſenſchaftlichen Begründung entbehrt, ſo hatte es ſeither unter den Praktikern doch ſeine Vertreter. Als ein Vorzug der Methode wird hervorgehoben, daß dieſelbe unabhängig von Zinsfuß und Zinſeszins⸗ rechnung und ohne beſondere Schwierigkeiten durchzuführen ſei. Viele Waldbeſitzer und Forſtwirte ſcheuen nämlich die auf lange Prolongierungen und Diskontierungen ſich gründenden Reſultate der Waldwertberechnung und uns ſelbſt iſt es in einer Waldteilungsfrage vorgekommen, daß uns der Waldbeſitzer auferlegte, die Beſtandeswerte für die geſtellte Wald⸗ teilungsfrage nicht mit Hülfe von Zinſeszinſenformeln zu berechnen.

Burckhardt empfiehlt das Verfahren vorzugsweiſe bei Entſchädi⸗ gungsberechnungen, welche z. B. durch zu frühzeitigen Abtrieb jüngerer Beſtände (Expropriationen) nothwendig werden. Da man aus Gründen der Billigkeit dem zu Expropriierenden lieber etwas zu viel als zu wenig vergüten ſoll, ſo läßt ſich hier das Verfahren noch eher rechtfertigen, ob⸗ gleich wir gerade für jüngere Beſtände die Rechnung nach dem Koſten⸗ wert für hinreichend begründet halten.

Das Verfahren kann aber auch da gute Dienſte leiſten, wo es ſich um eine flüchtige, möglichſt koſtenloſe Veranſchlagung des Werts der in einem größeren Walde (Revier) vorhandenen Holzvorräte handelt, um auf Grund einer ſolchen Erhebung etwa den Maximalpreis für derartige Holzvorräte feſtzuſtellen. Jedenfalls iſt das Verfahren noch einer weiteren Ausbildung bedürftig und würdig.

Wert des Normalvorrats. 233

VI. Von der Ermittlung des Werts des Normalvorrats. | $ 52.

1. Begriff. Unter Normalvorrat verſteht man bekanntlich die- jenige Holzmaſſe, welche in der normalen Betriebsklaſſe in dem 1 bis u— jährigen Schlage vorhanden ſein muß, um jährlich gleich viel Holz im u jährigen Schlage beziehen zu können. Dieſer in Geld ausgedrückte Normalvorrat ſtellt den Wert desſelben vor.

Bekanntlich kann bezüglich des Zeitpunktes der Berechnung der Nor— malvorrat auf drei Weiſen ermittelt werden: nämlich für Frühjahr in welchem das älteſte Glied der normalen Schlagreihe gerade genutzt, wurde, dann für die Sommermitte, indem man ſich den halben Jahres— zuwachs auf allen Schlägen und daher auch auf dem älteſten Schlage bereits wieder abgelagert denkt, und für den Herbſt, in welchem der Normalvorrat aus dem 1 bis ujährigen Schlag beſteht, alſo am größten iſt. Für unſere Unterſuchung müſſen wir uns das Vorratskapital (ſtehen— des Betriebskapital) als aus u—1 Schlägen beſtehend denken, in welchen alſo das ujährige Glied fehlt, weil ja innerhalb eines Jahres das älteſte Glied der Schlagreihe neu erſetzt wird, um in dem Haubarkeitsertrage Au als Hauptbeſtandteil der Waldrente genutzt zu werden.

2. Verfahren. Die Kenntnis des Werts des Normalvorrats iſt namentlich bei Beurteilung der Verzinſung, der in den Waldungen ruhenden Kapitalien, bei Bodenwertsberechnungen nach 8 44, ſowie bei Rentabilitätsberechnungen überhaupt unerläßlich.

Über die Art der Ermittlung des Normalvorrats waren die An— ſichten ſeither geteilt. Wenn z. B. gelehrt wird), der Wert des Normalvorrats ſetze ſich aus den Werten der einzelnen Alters— ſtufen zuſammen, ſo ſcheint das gerade ſo richtig zu ſein, als wenn man etwa ſagen würde: wenn in irgend einer Gegend ein Apfel 1 Pfg. koſtet, ſo findet man den Wert der daſelbſt gewachſenen Apfel, wenn man die Stückzahl mit 1 Pfg. multipliziert.

Es würde ſich nämlich der Wert des Normalvorrats nur dann aus den Werten der einzelnen Altersſtufen zuſammenſetzen, wenn das Holz aller Altersſtufen in ein und derſelben Zeit, ohne Preisdrückung, abſetzbar wäre und abgeſetzt werden dürfte, welche Forderung im Nachhaltbetriebe ausgeſchloſſen iſt. Der Wert des Normalvorrats wurde

) G. Heyer, Waldwertberechnung, 3. Auflage, Seite 75.

Be Wert des Normalvorrats.

daher ſeither auch vielfach unrichtig, insbeſondere zu hoch berechnet, wie das jetzt nachgewieſen werden joll. Der Wert des Normalvorrats kann nach folgenden Methoden er— mittelt werden: A. Ermittelung nach dem Vorratswert (Gebrauchswert),

B. ir 1 Erwartungswert,

C. 10 5 Koſtenwert,

D. 15 Waldrentierungswert und E. jährlichen Holzreinertrag.

Das letzte Verfahren, nach welchem wir den Normalvorrat beſtimmen, iſt unſeres Wiſſens neu und noch in keinem Lehrbuch der Waldwert— berechnung beſprochen worden. Unterziehen wir nun dieſe einzelnen Ver⸗ fahren einer kritiſchen Beſprechung.

A. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Vorratswerte.

Das Verfahren beſteht darin, daß man die Holzmaſſe des u- 1 bis jährigen Schlags der normalen Betriebsklaſſe beſtimmt und dieſe durch Multiplikation mit den reinen Durchſchnittspreiſen der letzten Jahre in Geld umſetzt. Dabei hat man wieder zwei verſchiedene Wege eingeſchlagen.

a) Ermittlung des Normalvorrats nach der öſterreichiſchen Kameraltaxe.

Bekanntlich beſtimmt dieſe Methode den Normalvorrat der Maſſe

er e 8 0 ; ; 2 nach der Formel = Sommermitte), in welcher u die Umtriebszeit,

Z den jährlichen Zuwachs auf allen Schlägen oder den Holzgehalt des älteſten Schlages ausdrückt.

E. Braun) ſetzt nun, um den Wert des Normalvorrats zu be— ſtimmen, für Z „den aus einer vorderen Periode ermittelten jährlichen durchſchnittlichen Geldnettoertrag nach Abzug aller Koſten“ Wäre z. B. der jährliche Geldnettoertrag pro Hektar = 2000 Mk, die Umtriebszeit u = 100, jo iſt der Wert des Normalvorrats von 100 ha nach der Formel eee e e

Gegen dieſes Verfahren laſſen ſich namentlich zwei Einwände machen: 1. Iſt der Begriff „jährlicher durchſchnittlicher Geldnettoertrag aus einer vorderen Periode berechnet“ viel zu unbeſtimmt; denn ſoll aus

„) E. Braun: Staatsforſtwirtſchaft und Bodenreinertragstheorie, Bonn bei Emil Strauß, 1879, S. 80.

J | |

Wert des Normalvorrats. 235

den nach der Formel De ermittelten M Feſtmetern Holzmaſſe deren Wert

richtig beſtimmt werden, ſo iſt das nur dann möglich, wenn man den mittleren Wert eines Feſtmeters kennt, wie er ſich aus den Sortimenten der verſchiedenen Altersſtufen ableitet. Iſt dieſer mittlere Preis m, ſo wäre der Wert des Normalvorrats allerdings M x m, im Falle man an

der Formel ge überhaupt keinen Anſtand nimmt. Die richtige Ab—

leitung von m iſt aber kaum möglich, weil man die Sortimente und zu— gehörigen Preiſe eigentlich nur für das haubare Holz, nicht aber für die jüngeren Beſtände kennt, von welchen nur die nicht maßgebenden Preiſe aus dem ſchwachen Durchforſtungsmaterial vorliegen.

2. Wäre es aber auch möglich nach 1 den Normalvorrat zu be— rechnen, ſo könnte dieſer Wert, namentlich bei Unterſtellung von Hoch— waldwirtſchaft, doch nicht maßgebend ſein, weil der Normalvorrat auf einmal nicht ohne Verluſt abſetzbar iſt und auch nicht ab— geſetzt werden darf, ohne den die Regel bildenden nachhaltigen Be— trieb überhaupt aufzugeben. Die Ermittlung des Normalvorrats nach Brauns Vorſchlag liefert daher ungenaue und zu hohe Reſultate und belaſtet das Betriebskapital der Forſtwirtſchaft in ungerechter Weiſe.

Die Formel ar ſetzt bekanntlich voraus, daß die ältejte Stufe

u ½ Jahre zählt. Enthält dieſelbe aber u—1 Jahre, dann iſt die

Formel 2 _ 2 richtiger. G. Heyer“) ſetzt daher für 2 den jähr⸗

lichen Reinertrag R der Betriebsklaſſe, welcher pro Flächeneinheit Au Da . Da -e

u

v

beträgt. Hiernach wäre der Normalvorrat der Flächeneinheit

u- R R eee ie

De - |@-n:2

u

Es iſt einleuchtend, daß nach diejer Formel der Normalvorrat ſich noch höher als nach Braun berechnet, weil hier unterſtellt wird, auch das Holz der jüngeren Altersklaſſen beſitze den Preis des hiebsreifen Schlages.

Anleitung zur Waldwertrechnung. 3. Auflage, S. 81.

236 Wert des Normalvorrats.

b) Ermittlung des Normalvorrats nach Ertragstafeln.

Man verfährt hierbei in der Art, daß man für die der Betriebs⸗ klaſſe entſprechende Bonität eine Maſſenertragstafel aufſtellt, dieſe durch Multiplikation der Feſtmeterzahl der betreffenden Altersſtufe mit dem Nettopreis eines Feſtmeters derſelben Stufe in eine Geldertragstafel verwandelt und an der Hand derſelben den Normalvorrat durch Sum⸗ mierung der Vorratswerte (Gebrauchswerte) der einzelnen Altersſtufen ableitet.

Dieſe Methode wurde u. A. von Burckhardt“) und Helferich**) in Anwendung gebracht, iſt aber, wie Verfahren A, auch nicht ganz tadellos. Es fehlen nämlich auch hier zuverläſſige Anhalte für die Preiſe der jüngeren Altersklaſſen, weil in denſelben zwar das ſchwächere und wertloſere Durchforſtungsmaterial, nicht aber der Hauptbeſtand genutzt zu werden pflegt Wenn auch hin und wieder einmal ein jüngerer Beſtand in Folge von Schneebruch oder Inſektenbeſchädigungen genutzt wird, ſo ſind die für denſelben erzielten Preiſe doch nicht maßgebend, ſondern Ausnahmspreiſe.

Fiele aber auch dieſer Einwand weg, ſo bleibt eben hier, wie bei A, immer noch das Bedenken, daß die Summe der Vorratswerte der ein- zelnen Altersklaſſen deshalb nicht den richtigen Wert des Normalvorrats zum Ausdruck bringen kann, weil derſelbe nicht in einem Jahre abſetzbar iſt, auch nicht abgeſetzt werden darf, und deshalb auch ein geringeres Kapital, als angenommen, repräſentieren muß. Der Wert eines Kohlen⸗ lagers wird bekanntlich auch nicht nach der Menge Kohlen, welche das— ſelbe birgt, bemeſſen, ſondern nach der Quantität, welche jährlich ge⸗ fördert werden kann. Übrigens erhält man nach b kleinere und darum richtigere Reſultate, als nach a, weil für die jüngeren Altersſtufen niedrigere Preiſe eingeführt werden; auch ſteht das Verfahren auf einer | beſſeren Baſis, als die Verfahren B, C und D, wie ſich gleich ergeben wird, und iſt unabhängig vom Zinsfuß.

B. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtands— erwartungswert.

Das Verfahren ſtützt ſich auf den, beiläufig geſagt, hier nicht richtig angebrachten Satz, daß ſich der Wert des normalen Vorrats aus den Be-

H. Burckhardt, Hülfstafeln für Forſttaxatoren. Hannover 1873, S. 89 u. f. 2

v. Helferich, Die Forſtwirtſchaft, Handbuch der politiſchen Okonomie, herausgegeben von Schönberg, Tübingen 1881, S. 711 u. f.

Wert des Normalvorrats. 237

ſtandserwartungswerten der Schläge der einzelnen Altersſtufen zuſammen— ſetze. Das Verfahren wird u. A. von G. Heyer?) gelehrt und von ihm und ſeinen Anhängern, neben dem Normalvorrat des Koſtenwerts, als das allein richtige erklärt. Es erſcheint daher eine Entwicklung und Be— leuchtung dieſer Methode unerläßlich.

G. Heyer ſchlägt zur Ermittlung des Erwartungswerts des Nor— malvorrats einer Betriebsklaſſe von u Hektaren folgenden Weg ein. Er berechnet die Erwartungswerte des u- 1, u- 2. . 2,1 und O jährigen Schlages, in dem er in die bekannte Formel für den Beſtandserwar— tungswert

Au T Dn - 1, %᷑ n n. . . (B+ V) (Io pu- m- 1)

Hen 5 1 op“! III

ſtatt m die angegebenen Alter einſetzt und vorerſt unterſtellt, daß nur die q jährige Altersſtufe eine Zwiſchen- und Nebennutzung (Y) liefere. Es iſt dann: Au—(B+V)(1,op!— 1) 1,opt

353 Erwartungswert der (u- 1) jähr. Altersſtufe. Au—(B+YV)(lop— 1) 1,op2

5 Erwartungswert der (u-2)jähr. Altersſtufe. Au (B V) (I, opu- - I) 1, opu = d

als Ae A 2 Erwartungswert der g jährigen Altersſtufe. Au+Dg-1,opı -a—(B+YV) (1,opı (4 -D—1]) 1,opı—(@-D

Erwartungswert der (g—1)jähr.Altersitufe. Au + Dg - 1,opı -a— (B+V) (1,opı -0— 1) E 1, pu o

rwartungswert des o jährigen Beſtandes.

Summiert man nun die vertikalen Kolumnen, ſo erhält man: 1,0 t _ 1,0p?

1 1 1 S I W Ge un 1

ea) (M (lr ‚opt + Top? ‚op? bs opt) + 1 1 1,opu-q+1 2 1, opu -d ua re)

Au (1551

+Dg- 1.opu- 4

) Anleitung zur Waldwertrechnung, 3. Auflage, S. 76—78.

238 Wert des Normalvorrats.

Es handelt ſich nun zunächſt um die Summierung der vorſtehenden vier in den Parentheſen ſtehenden geometriſchen Reihen. Setzt man die Summe derſelben wie ſie auf einander folgen 8, S., S; und $,, jo ergiebt ſich:

1 I 1

8 5 15002

N

Die Summenformel für eine endliche abnehmende Reihe iſt:

a (I- An) 14

und zwar iſt hier q 705 und n=u, daher:

1 1 ya, 1 /p 1 el Bin 2 ) 1 (l opn 1) Loh

8 me Ä De. 1,0p—1 150 1,opt(1,op—1) 1,0p 1,op _ (bopu—1) I,opu. O, ' Ebenſo iſt: l,op , 1,op? 1, p +, ee 5 FFW da man es mit u Gliedern zu thun hat. Ferner iſt wie bei S! auch: ag. 1 1 (1, opu - 1) RR 9 Top Lebe . Lebe Topf: dſeh: NO: 1 1

8

und da hier 9185

«= Topa-g+ri op, op¹. d ‚op

und n= q, jo:

1 1 55

ee: EN ),opu—qg+1 1,op—1 1,0p 1,0p 2 1 (hopa—1)Lop _ (1,0p1— 1) - op EN 1,opu-q4+1 1, pd. O % e 1,op-1,opu. 1,0op-4.1,0p4:.0,0p

_ (l,opa—1)

1,opu » O, op'

Setzt man endlich die ſummirten Reihen in die urjprüngliche Reihe ein, ſo erhält man:

Wert des Normalvorrats. 239 Au (fol) Deb 1,opt-0,0p- er}: 1,op1.0,0p =

Dq - 1 l,opu 4 (1, op4— 1) 1)

Erfolgen noch weitere Zwiſchennutzungen Da, Db... in den Jahren a, b. . ., jo werden für dieſelben in analoger Weiſe die Werte

Da- 1 2 (I, opa—- I) Db. 1,0 u ep 5 } 1,op“ - 0,op

op. 0,0p

beſtehen und der Erwartungswert des Normalvorrats der Betriebsklaſſe für u Hektare iſt: (Au+B+V)(1,op— + Da- 1, pu- (I, opa -I) A

pu. O, op

+Dgq - 1 u (1,opa— 1) u (B V. 1,op“ - O, op

Will man den Normalvorrat für einen Hektar haben, jo iſt vor— ſtehende Formel durch u zu dividieren und man erhält: (Au+B+V) (l,ope— I) T Da -1,opt- 4 (1, opa 1) 4 u-: Iopu. v,op a

Dog -; u- Be u. op. 0,op

Zu vorſtehender Formel giebt Heyer folgendes

Beiſpiel: Für B= 720, V= 120, p 3, u- 70 und die in der Burckhardtſchen Kieferntafel (Tabelle VII. 1) verzeichneten Erträge iſt der Erwartungswert des Normalvorrats pro Hektar = [(2970,0 + 720 + 120) (1,037 1) + 12,0 - 1,03% (1,03% 1) + +42,0-1,03% (1,03°° 1) + 57,6 - 1,03%° (1,03 1) + 67,2. 1,03%° (1,03% 1) + 79,2 - 1,0310 (1,0360 1)] : 70 - 1,037° . 0,03 (720 + 120) = _ (26 356,8180 + zen 77) 0,1268 840 834,52 M.

Setzt man in die Formel für den Erwartungswert des Normal- vorrats der Betriebsklaſſe den Bodenerwartungswert uB, jo nimmt die— ſelbe folgende einfache Geſtalt an:

(Au V) (Iopu - I) +B(Iopu - 1) Da- 1,0opu- a (opa 1) 1% p. O, op D- 1/0pu d (1, opa 1) 1,op“ - O, op

(Au+ V)(hopt—1) + I opU. O, op

40 V)

240 Wert des Normalvorrats.

Au Da. 1,opu- a.. Dꝗ - 1, opu-gA-— . 1 opu Arr. 04

15 pu - 1 1, % p O, op +Da- 1,opu a (I, opa - 1) Dq -1,opt-4(1,0p4— 1) 1, u. O, op eee

2 (Au V) (1, opu - 1) Au Da- 10 u- a. . Dq. 1,0 pu- d 1, ph. O, op c-1,opt— V. 1, ou V Da. 1, u- 4 (I, opa - 1) + I, op. O, op +Dg -1,opt=a (l,opa— 1) ee

u: 1, 0p Au+V. l,opu

op. O, op opu. O, op VI Auf Da- 1, opu- a Dꝗ- I, opu =- da- . 1, pu- V. I, op V 1,5 ph. O, op + Da . 1,0opt Da. 1 opu -a D-; 1,opt Dꝗ - 1,opu 4 I, op. 0,0p ee Au Da Dq 7 Nun aber iſt v e : Nun aber if 9 5 daher auch Au+Da+Dg-e _ up u Au Da D - (c+ uw) 0,0P 0,0P 0,op

Wie bereits 44, 2) kurz auseinander geſetzt wurde und ſpäter noch nachgewieſen werden ſoll, it Au Da .. Dq - (eu v) der Wald⸗ reinertrag und Nu Dat: 00 FUN) der Waldrentierungswert der Betriebsklaſſe. Man erhält demnach den Normalvorrat der Betriebsklaſſe nach dem Erwartungswert, wenn man von dem Waldrentierungswert den Bodenerwartungswert abzieht.

Der Normalvorrat der Flächeneinheit ergiebt ſich durch Diviſion vorſtehender Formel mit u und iſt:

Au Da. . Da- (eu · v)

u-0,0p =

Auch über dieſe Formel giebt G. Heyer folgendes Beiſpiel. Für die im vorigen Beiſpiele verzeichneten Erträge, ſowie für c = 24, v=3,6 Mk., u- 70, p=3 berechnet ſich ein Bodenerwartungs-

111

aA

Wert des Normalvorrats. 241

wert WB = 362,56 Mk. Nach vorſtehender Formel wäre alſo der Wert des normalen Vorrats:

2970 + 12,0 + 42,0 + 57,64 67,2 + 79,2 - (24 + 703,6) 70 - 0,03

Gegen das ſoeben entwickelte Verfahren und insbeſondere auch gegen die Einfügung eines Bodenerwartungswerts in die Formel läßt ſich folgendes einwenden:

1. G. Heyer“) fügt bei Berechnung der Beſtandserwartungswerte auch die Nebennutzungen ein und er erhält daher erſtere um den Wert der Letzteren zu groß. Um den Normalvorrat richtig zu erhalten müßte er deshalb von dem Waldrentierungswert den Bodenwert + den Wert der Nebennutzungen in Abzug bringen, was nicht geſchieht. Dieſes Ver— ſehen iſt übrigens verbeſſerlich, was bezüglich anderer Punkte nicht der Fall ſein dürfte.

2. Scheint es uns logiſch nicht richtig gedacht zu ſein, bei Berech— nung des Normalvorrats von einem Bodenerwartungswert auszugehen, der aus den meiſt in weiter Zukunft liegenden Einnahmen und Aus⸗ gaben des Waldes ſelbſt abgeleitet werden muß, während der Normal- vorrat bereits vorhanden iſt. Ich dächte, man ſollte den umgekehrten Weg einſchlagen und zuerſt den Normalvorrat berechnen; bleibt dann nach Abzug des Letzteren vom Waldwert noch ein Plus übrig, ſo wäre dieſes der Bodenwert. Kann ja doch ein Wald bekanntlich ſeine Pro— duktionskoſten ganz decken, ohne daß der Boden einen Wert zu haben braucht.

Das von G. Heyer gelehrte Verfahren führt aber unter Umſtänden zu unzuläſſigen Widerſprüchen. Rechnet man nämlich den Bodenwert nach der Methode des Bodenerwartungswerts und bringt die wirk— lichen Ausgaben in Aufrechnung, ſo gelangt man in der Regel ſchon

362,56 1043,15 Mk.

bei 3 pCt. Zinſeszinſen und geringeren Bonitäten (3. B. III. V. Buchen-

bonität) zu negativen Bodenwerten. Setzt man nun den Normalvor⸗ rat der Betriebsklaſſe Nu, ſo wäre in dieſem Falle

Au Da .. . 4 Dꝗ - (eu · v)

Nu fa; (-u-uB) = ee, 0,0p

d. h. man käme zu dem abjurden Rejultat, daß der Normalvorrat

) G. Heyer, Waldwertrechnung, 3. Aufl., Seite 76 u. 77. Baur, Waldwertberechnung. 16

242 Wert des Normalvorrats.

gleich wäre dem um den negativen Bodenwert vermehrten Waldrentierungswerte. Nun wird es aber niemand einfallen, für den Normalvorrat mehr als den richtig berechneten Waldwert zu bezahlen. Ich hoffe übrigens ſpäter den Beweis zu erbringen, daß, jo= bald eine Waldrente und mit ihr deshalb auch ein poſitiver Wald— rentierungswert vorhanden iſt, der Bodenwert überhaupt nicht negativ ausfallen kann. Ein Bodenwert kann = 0 ſein, wie derſelbe aber, ſo— bald der Wald eine Rente bei irgend einem angenommenen Zinsfuß ab⸗ wirft, negativ werden ſoll, iſt uns unerfindlich.

3. Bei der Entwicklung der Formel für den Normalvorrat wird weiter die unzuläſſige Unterſtellung gemacht, der Wert des Haubarfeits- ertrags Au und der Zwiſchennutzungen Da, Dq . .. bliebe während der ganzen Umtriebszeit derſelbe und ergebe ſich aus den gegenwärtigen Preiſen des Holzes! Als ob der Wert des Haubarkeitsertrags des jetzt haubaren (u- 1) jährigen Schlages derſelbe wäre, wie der des 1 jährigen Schlages, der erſt nach u—1 Jahren haubar wird! War denn der Holz⸗ preis vor 100 Jahren nicht ein ganz anderer als jetzt und wird er nach 100 Jahren nicht auch wieder ein ganz anderer ſein? Es iſt daher nicht zu billigen, wenn in einer Formel, die den Anſpruch einer wiſſenſchaftlich begründeten erhebt, ſo einſchneidende Faktoren unberückſichtigt gelaſſen werden.

4 Ahnlich verhält es ſich mit dem Boden- und Verwaltungs- kapital; auch hier wird, ohne Berückſichtigung der Folgen, einfach unter⸗ ſtellt, Bodenwert und Verwaltungskoſten blieben ſich während der ganzen Umtriebszeit gleich. Wo liegt, darf man wohl fragen, auch nur ein Schein von Berechtigung zu einer ſolchen Annahme? In der Nieder— waldwirtſchaft mit ihren niedrigen Umtrieben kann man wohl eine ſolche Unterſtellung machen, nicht aber in Hochwaldwirtſchaften, welche ſich auf 100- und mehrjährige Umtriebe gründen. Gewiß hat hier die Frage ihre volle Berechtigung: wie groß waren die Bodenwerte und Verwal— tungskoſten vor 100 Jahren, und wie groß werden ſie nach 100 Jahren ſein? Wer wird das mit mathematischer Sicherheit vorausſagen können? Jedenfalls werden dieſelben künftig ganz andere, als gegenwärtig ſein. Die Formel unterſtellt aber gleichbleibende Werte durch die ganze Um— triebszeit, wodurch ihr jede ſolide Unterlage entzogen wird.

5. Die Methode unterſtellt einen und denſelben Zinsfuß, berückſichtigt daher weder die Natur des Kapitals, noch den Verzinſungszeitraum, ſie

Wert des Normalvorrats. 243

macht daher nicht zutreffende Unterſtellungen und kann deshalb auch aus dieſem Grunde zu keinem befriedigenden Reſultat führen.

6. Das Verfahren iſt nur für den Kahlſchlagbetrieb ausgebildet; wie bei der noch ſehr verbreiteten Mittelwaldwirtſchaft, oder bei dem Femel⸗ und Femelſchlagbetrieb verfahren werden ſoll, iſt bis jetzt unſeres Wiſſens noch nicht, oder doch nur in ungenügender Weiſe gelehrt worden.

Wir wären daher für eine Belehrung darüber ſehr dankbar, wie der Normalvorrat eines ausgeſprochenen Femelwaldes oder Mittelwaldes, auf Grund der Beſtandserwartungswerte des 1 bis u—1 jährigen Schlages berechnet werden ſoll.

So lange daher die unter 1—6 erhobenen Einwände nicht wider— legt werden, können wir der ſo ſehr gerühmten Methode der Berechnung des Normalvorrats aus der Summe der Beſtandserwartungswerte der normalen Schlagreihe, weder einen praktiſchen noch wiſſenſchaftlichen Wert zuſprechen.

C. Ermittlung des Normalvorrats nach dem Beſtandskoſten— wert.

Nach dieſem Verfahren ſoll ſich der Wert des Normalvorrats durch Summierung der Beſtandskoſtenwerte der 0 bis u—1 jährigen normalen Schlagreihe ergeben.

G. Heyer entwickelt auf dieſer Grundlage folgende Formel für die Fläche einer Betriebsklaſſe von u Hektaren. Er unterſtellt zunächſt, um die Entwicklung einfacher zu geſtalten, es liefere nur die ajährige Alters— ſtufe eine Zwiſchen⸗ reſp. Nebennutzung und leitet dann aus der bekannten allgemeinen Formel für den Beſtandskoſtenwert:

Hkm - (B V) (1,op® - 1) Se. 10% Da 1 m a. . .) die Koſtenwerte der einzelnen Altersſtufen ab. Man erhält dann:

hre 1, % Koſtenwert d. jähr. Altersſtufe,

ee 1% nn Koſtenwert d. Ijähr. Altersſtufe,

(B+ ) (1 opa - I) Te-. 1, oa - bB iA. Koſtenwert d. ajähr. Altersſtufe,

(B V) (I, opa -I) Te. 10 a- Da. 10 . .= Koſtenwert d. (a+1)-

jährigen Altersſtufe. (B+V) (1,opu-1— 1) Te. 1 ui Da - 1, u a1 = Koſtenwert d. (u—1)- jährigen Altersſtufe.

16*

Summiert man nun, wie beim Beſtandserwartungswert, die vertikalen Kolumnen, ſo ergiebt ſich:

244 Wert des Normalvorrats.

(B+YV)(1,op® - 1,opt 1,op? In ann 1,0 pu (BV) (1 11972 Ir e (1,opP + 1,opl + 1% +..... 1,0pü-1) Da (1+ 1,op+ 1,op + se a ee + 1,opı 2-1) = (B+V) (l,op®— 1) . (IL, opu 1) Da (I, opu-a 1) 55 0, op nee O, op * O,op ;

Unterſtellt man nun noch weitere Zwiſchennutzungen Db...+Dq im Jahre b. . . 4, jo liefern dieſelben die analogen Werte

Db (1,opı-b— 1) Dq (1, o pu-A- 1) e 0,05

und der Koſtenwert des Normalvorrats der normalen Betriebsklaſſe ſetzt ſich wie folgt zuſammen:

B+V+.c)(1,opı = 1) Da (I, opu -a 1) T. . Dq (1, opu 4-1 ( e) (Lopu 1) HDA 059 )+-..Dq(1,op -a (BW..

Dividirt man dieſen Ausdruck durch u, jo erhält man den Normal⸗ vorrat der Flächeneinheit, nämlich: (B+V-+e)(1,opı—1)—[Da (1,opı-2—1)+...Dq(1,opı-4—1)]

u- O, op

6

Beiſpiel. Geht man von denſelben Einnahmen und Ausgaben aus wie in dem Beiſpiel für den Normalvorrat des Erwartungswerts, d. h. ſetzt man B= 720, V= 120, p = 3, u- 70, jo erhält man den Normal- vorrat pro Hektar:

4720 + 120 + 24) (1,037 1) (12,0 (1,035 1) + 42,0 (1,03% 1) + + 57,6 (1,038 1) + 67,2 (1,032 1) + 79,2 (1,031 1) )]: 70 - 0,03

(720 + 120) = a. 292300 840 = 1863,69 M.

Der Normalvorrat des Erwartungswerts wurde in dem gleichen Bei- ſpiele nur 834,52 M. gefunden! Welche Größe, jo darf man wohl fragen, iſt nun die richtige?

Iſt es geſtattet, ſo fährt G. Heyer fort, in die Formel für den Koſtenwert des Normalvorrats den Bodenerwartungswert einzuführen, dann geht erſtere in folgende über:

Au Da. 1, opu-a Lea u [re ner Ba er ST ey gl,op-1-

1111

Wert des Normalvorrats. 245

[Da (1, pura 1) . . . Dq (1, opu-a 55 0, p u (uB V) =

Au Da.. . Dq e D 0,0p 0,0p re ED au,

Ebenſo ergiebt ſich durch Diviſion mit u der Normalvorrat der Flächeneinheit: Au Da. . Dq - (eu · v

u -0,0p Br

Dieje Formeln ſtimmen mit denen des Normalvorrats nach dem Erwartungswert genau überein, d. h. der aus dem Koſten— wert berechnete Normalvorrat iſt ebenfalls gleich der Diffe— renz zwiſchen dem Waldrentierungswert und dem Bodener— wartungswert.

Soweit wäre die Sache, vom rechneriſchen Standpunkte aus be— trachtet, nicht zu beanſtanden, trotzdem können wir uns von der Richtig keit dieſes Verfahrens nicht überzeugen, weil es ebenfalls von ganz falſchen Unterſtellungen ausgeht. Wir belegen unſere Anſicht mit fol- genden Gründen:

1. Die Waldnebennutzungen, welche G. Heyer hereinzieht, ſtehen mit dem Normalvorrat in gar keinem Zuſammenhang, ſie müßten wenigſtens, wie bereits bei Verfahren B nachgewieſen, ſammt dem Bodenwert von dem Waldrentierungswert abgezogen werden, um den Wert des Normal- vorrats zu erhalten, oder dürften bei Berechnung des Waldrentierungs— werts überhaupt nicht berückſichtigt werden, dann wäre aber der Begriff „Waldrentierungswert“ nicht mehr richtig.

2. Es ſcheint uns aus denſelben Gründen, wie bei Verfahren B, ſo auch hier, nicht richtig, erſt den Waldrentierungswert und dann den Bodenerwartungswert zu berechnen, um aus der Differenz (bei negativem Bodenwert aber aus der Summe beider!) den Normalvorrat zu berechnen; derſelbe ſollte vielmehr ganz unabhängig von beiden ermittelt werden, wie ſolches bei Verfahren E auch gelehrt werden ſoll.

3. Die Methode muß, um zu der Schlußformel zu gelangen, die ganz unzuläſſige Unterſtellung machen, es blieben das Boden und Ver— waltungskapital (B V), die Kulturkoſten e und die Werte der Durch— forſtungen Da, Db. . während der ganzen Umtriebszeit gleich; denn

246 Wert des Normalvorrats.

nur dadurch, daß man in allen Gliedern der normalen Schlag— reihe B, V, c, Da u. ſ. w. gleich groß annimmt, kann man die— ſelben ſummieren und zu dem End ausdruck gelangen. Wenn man ſich den ſorſtlichen Betrieb allerdings ſo einfach, wie hier geſchehen, vorſtellt, dann iſt es natürlich leicht elegante und in harmoniſchem Drei⸗ klang) ſtehende Formeln zu entwickeln.

Aber bloße Vorſtellungen genügen hier nicht.

In Wirklichkeit liegen nämlich die Verhältniſſe im Walde ganz anders; denn die Rente des Waldes und damit die des Bodens entwickelt ſich thatſächlich nach ganz andern Geſetzen. Soll man, wie verlangt wird, den Wert des Holzes der einzelnen Altersklaſſen nach den Koſten be= rechnen, ſo darf das ſelbſtverſtändlich doch nur in der Art geſchehen, daß man die bei der Begründung des Beſtandes und deſſen weiteren Pflege bis zur Haubarkeit thatſächlich aufgewendeten Koſten in Anſatz bringt, denn ſonſt hat das Wort Koſtenwert überhaupt keine Bedeutung.

Es iſt uns daher auch ganz unerfindlich, wie die Anhänger dieſer Methode 3. B. den Koſtenwert eines jetzt hiebsreifen 120jährigen Buchen⸗ oder Tannenbeſtandes berechnen wollen! Dabei wollen wir von der Beantwortung der noch weit ſchwierigeren Frage, wie der Koſtenwert eines Femelbeſtandes berechnet werden ſoll, zunächſt ganz abſehen.

Um den Koſtenwert eines 120 jährigen Beſtandes zu berechnen, muß man doch nothwendig kennen:

a) Den Bodenwert vor 120 Jahren. Bekanntlich war aber vor 120 Jahren an vielen Orten nicht nur der Waldboden, ſondern auch der Wald noch wertlos. Kann dieſe Thatſache nicht geleugnet werden, ſo darf man zu den Produktionskoſten des jetzt haubaren Beſtandes doch nicht die Zinſeszinſen eines Bodenkapitals rechnen, was faktiſch nicht exiſtierte. Aber auch zugegeben, der Boden, auf welchem der fragliche Beſtand ſtockt, habe vor 120 Jahren bereits einen Wert gehabt (wie groß derſelbe war, wird aber kaum oder nur ſelten zu ermitteln ſein), ſo darf man doch nur den damaligen und nicht den jetzigen Wert des Bodens in Rechnung nehmen, wie letzteres thatſächlich von den Anhängern dieſer Methode geſchieht. Der jetzige Bodenwert muß nämlich in Rech— nung gezogen werden, wenn der Koſtenwert eines nach 120 Jahren und nicht jetzt hiebsreifen Beſtandes berechnet

) Die Methode des Waldrentierungswerts D führt nämlich zu demſelben Reſultat.

Wert des Normalvorrats. 247

werden ſoll. Dazu kommt aber noch, daß der Bodenwert im Laufe der Zeit im großen Ganzen fortwährend geſtiegen iſt. Nimmt man zur Vereinfachung der Sache auch nur an, der Bodenwert irgend einer Be— triebsklaſſe wäre geweſen

vor 81120 Jahren pro Hektar 50 Mk., 41— 80 5 Ä ns I " 1— 40 " " 300 "

jo darf man den Beſtänden, aus welchen ſich der Normalvorrat zu⸗ ſammenſetzt, für den erſten Zeitabſchnitt doch nur die Zinſeszinſen von 50 Mk., für den zweiten von 100 Mk. und für den dritten von 300 Mk. in Anſatz bringen, wenn man nicht zu ganz unbrauchbaren Reſultaten gelangen will. Statt deſſen legt man anſtandslos die gegenwärtigen Bodenpreiſe für alle Beſtandsalter zu Grunde, wie ſich ſolche nach der Formel für den Boden erwartungswert, berechnet mit gegenwärtigen Holzpreiſen, ergeben! Was bezüglich der Berechnung des Koſtenwerts des haubaren Beſtandes geſagt wurde, gilt ſelbſtverſtändlich auch für alle jüngeren Beſtände.

Nimmt man daher für alle Beſtandsalter gleichbleibende Bodenwerte an, ſo ignoriert man damit die ganze Theorie von der Entwicklung der Bodenrente, wie ſie von Thünen= Ricardo gelehrt und von unſeren ueueren und neueſten tüch⸗ tigſten Nationalökonomen weiter ausgebildet wurde (Vergleiche § 10). Man leugnet mit andern Worten die aus ſteigender Nachfrage und gleichbleibendem oder beſchränktem Angebot in aufſteigender Tendenz ſich fortentwickelnde Bodenrente, was um ſo ſchwerer verſtändlich iſt, als die Anhänger derſelben Schule jetzt einſehen, daß man die Bodenerwartungswerte mit Rückſicht auf die in Zukunft wahrſcheinlich ſteigenden Holzpreiſe berechnen müſſe.

Mit dieſem Ausſpruch ſoll jedoch die Lehre von dem Beſtands⸗ koſtenwert durchaus nicht verworfen werden. Wir halten dieſelbe viel⸗ mehr für unentbehrlich und machen von dem Beſtandskoſtenwert auch in der forſtlichen Praxis mit beſtem Erfolge Anwendung. Aber wir leugnen die Zuläſſigkeit der Formel, ſowie es ſich um hohe Umtriebe und namentlich ſolche ältere Beſtände handelt, welche die halbe Umtriebszeit bereits überſchritten haben.

b) Um den Koſtenwert eines z. B. 120 jährigen Beſtandes berechnen zu können, müſſen auch die Koſten für Verwaltung, Schutz,

248 Wert des Normalvorrats.

Steuern u. ſ. w. vor 120 Jahren bekannt ſein. Ob ſich dieſelben in jedem einzelnen Falle feſtſtellen und durch die ganze abgelaufene Um⸗ triebszeit mit genügender Sicherheit weiter verfolgen laſſen, iſt höch unwahrſcheinlich. Übrigens gelten auch bezüglich dieſes Punktes genau die unter a) gemachten Einwände.

e) Ahnliches gilt bezüglich der Kulturkoſten, welche ebenfalls für die ganze Umtriebszeit als gleichbleibend angenommen werden, während fie vor (u- 1), (u—2) u. ſ. w. Jahren jedenfalls andere, als gegenwärtig, waren. Man wende hinſichtlich dieſes Punktes nicht etwa ein, man müſſe eben mit Durchſchnittswerten rechnen; denn um Durchſchnitte berechnen zu können, muß doch zunächſt der Wert der einzelnen Glieder bekannt ſein. Derartige Durchſchnittswerte ſind überhaupt nicht immer, wo es ſich um Summierung geometriſcher Reihen handelt, zuläſſig.

d) Auch die in den Jahren a, b. .. eingehenden Werte für Durch⸗ forſtungen werden bei den einzelnen Gliedern der normalen Schlag⸗ reihe als gleich angenommen. Ganz abgeſehen davon, daß man früher, alſo zur Zeit der Begründung der jetzt hiebsreifen Beſtände, noch gar nicht durchforſtete, ſo wird doch nicht geleugnet werden wollen und können, daß ein Durchforſtungsertrag, welchen ein jetzt 120 jähriger Beſtand im 30. Jahre, alſo vor 90 Jahren, abwarf, einen ganz andern Wert hatte, als ein Durchforſtungsertrag eines jetzt 40 jährigen Beſtandes, den der⸗ ſelbe ebenfalls im 30. Jahre, alſo erſt vor 10 Jahren, lieferte!

4. Die Methode ignoriert die wichtigſten Beſtimmungsgründe für den Zinsfuß, indem bei ihr überhaupt nur nach einem Zinsfuß gerechnet wird, ganz einerlei, ob der Verzinſungszeitraum 1 Jahr oder 120 Jahre beträgt.

5. Die Methode iſt nur für den Kahlſchlagbetrieb, nicht aber für den Mittel- und Femelwaldbetrieb ausgebildet, und würde daher eine Aufklärung darüber, wie der Normalvorrat dieſer Betriebsarten nach dem Koſtenwerte berechnet werden ſoll, gewiß mit Dank aufgenommen werden.

6. Sodann wäre noch auf einen Punkt untergeordneter Bedeutung hinzuweiſen, der ſich auch auf die Methode des Erwartungswerts (B) bezieht.

Es werden nämlich in den beſprochenen Formeln für alle Alters- klaſſen geometriſch gleiche Jahresſchläge unterſtellt, was, wenn man auch überall normale Beſtockung vorausſetzt, doch in der forſtlichen Praxis

1 A rn TE ÄT n

Wert des Normalvorrats. 249

deshalb nicht zutrifft, weil ſich wohl kaum eine Betriebsklaſſe findet, deren Abteilungen alle einer und derſelben Standortsgüte angehören.

Iſt dieſes aber zugegeben, dann können im Normalwald zwar gleiche Haubarkeitserträge erfolgen, aber dieſelben werden verſchieden große Jahresſchläge beanſpruchen; denn es war ſeither nicht üblich und iſt auch praktiſch gar nicht durchführbar, daß man innerhalb der Holzart auch noch für jede Bonität eine beſondere Betriebsklaſſe bildete und den Etat für jede derſelben feſtſetzte. Unter dieſen Umſtänden werden daher die einzelnen Jahresſchläge bezüglich ihrer Größe beträchtlich von einander abweichen, es können daher auch aus dieſem Grunde z. B. die Kultur— aufwände aller Altersſtufen nicht gleich ſein.

7. Endlich muß es befremden, daß man erſt eine Formel für den Normalvorrat aus den Koſtenwerten der einzelnen Beſtandesglieder er— mittelt, dann aber ſtatt des ortsüblichen Bodenkoſtenpreiſes den Boden— erwartungswert in der Meinung einführt, der Normalvorrat ſei dann noch als Koſtenwert aufzufaſſen. Es iſt doch klar, daß, ſobald man den Bodenwert aus ſeinen noch zu erwartenden Einnahmen und Aus— gaben berechnet und nicht ſeinen Ankaufspreis zur Zeit der Begründung des Beſtandes zu Grunde legt, man überhaupt von keinem Koſtenwerte mehr ſprechen kann.

Wir müſſen daher unſere Ueberzeugung dahin ausſprechen, daß für die Berechnung des Koſtenwerts der älteren Glieder der normalen Schlag— reihe alle zuverläſſigen Anhaltspunkte fehlen und daß aus den ent- wickelten Gründen überhaupt die Ermittelung des Normalvorrats aus den Beſtandskoſtenwerten in der forſtlichen Praxis als unzuläſſig erſcheint.

D. Ermittelung des Normalvorrats nach dem Rentierungs wert.

Dieſes Verfahren beſteht darin, daß man von dem Waldrentierungs- wert der Fläche der normalen Betriebsklaſſe den Bodenwert abzieht, und zwar wollen die Anhänger der Bodenreinertragstheorie den Boden— erwartungswert abgezogen haben. Man erhält dann den Normalvor— rat der Betriebsklaſſe

Au Da. . Da- (eu- Y

DB —u-uB; und denjenigen der Flächeneinheit: Au Da. . . Da - (eu · v) N

O, op · u 2

250 Wert des Normalvorrats

d. h. man hätte dann in der That für die Berechnung des Normalvor⸗ rats nach den Methoden B-D ein und denſelben Ausdruck, allerdings nur für den Fall, daß überall der Bodenerwartungswert zu Grund ge- legt wurde und die weiter gemachten Unterſtellungen zuläſſig wären.

Es bietet jedoch auch dieſes Verfahren Gelegenheit zu einer Reihe von Einwänden, von welchen wir nur folgende hervorheben wollen:

1. Es wird nicht angegeben, welcher Bodenerwartungswert der nor= malen Schlagreihe vom Waldrentierungswert abgezogen werden joll. Der Bodenerwartungswert iſt bekanntlich keine konſtante Größe, ſondern ändert ſich, wie ja auch G. Heyer lehrt“), mit den Holzpreiſen, der Waldbehandlungsweiſe u. ſ. w. Der Erwartungswert des Bodens, auf dem jetzt ein hiebsreifer 120 jähriger Beſtand ſtockt, iſt ein ganz anderer, als derjenige, auf dem ſoeben ein Beſtand neu begründet wurde. Der Erſtere müßte u. A. aus den gegenwärtigen Haubarkeitserträgen, die man vor 120 Jahren nicht kannte, berechnet werden, der letztere (für den neu zu begründenden Beſtand) wäre aber aus den Haubarkeitserträgen nach 120 Jahren abzuleiten, welche man ebenfalls nicht kennt. Man ſuchte nun ſeither über dieſe Schwierigkeiten in der Art hinwegzukommen, daß man einfach der Rechnung gegenwärtige Preiſe unterſtellte, ſich aber trotzdem nicht ſcheute dieſelben auf volle u Jahre auf die Gegenwart zu diskontieren!

2. Die Methode bedient ſich ebenfalls nur eines Zinsfußes, ignoriert alſo die wichtigſten Zinsbeſtimmungsgründe.

3. Es iſt nicht bewieſen, daß man von dem Waldrentierungswert den Bodenerwartungswert abziehen müſſe, um den Normalvorrat zu er⸗ halten. Man machte dieſe Annahme nur, weil die Methoden B und O, natürlich nur unter den dort gemachten unrichtigen Unterſtellungen, zu dieſem Reſultat führten. Wir ſtellen jedoch die Richtigkeit dieſer Formel ſchon aus dem Grunde in Abrede, weil dieſelbe bei Berechnung des Waldreinertrags von dem nachhaltigen Betriebe, bei der Berechnung des Bodenerwartungswerts aber von dem ausſetzenden Betriebe aus— geht, d. h. einen falſchen Bodenwert abzieht. Es folgt dieſes ſchon daraus, daß in allen Fällen, in welchen der Bodenerwartungswert negativ ausfällt, ſich der Normalvorrat, wie bereits nachgewieſen, aus der Summe des Waldreinertrags + Bodenwerts ergeben würde, was doch Niemand mit Ernſt wird behaupten können.

2

) Waldwertberechnung, 3. Auflage, Seite 44.

Wert des Normalvorrats. 251

Man wird zwar den Einwand machen, es exiſtiere kein Unterſchied zwiſchen dem Bodenwert des nachhaltigen und ausſetzenden Betriebes, denn der erſtere laſſe ſich aus letzterem zuſammenſetzen, man könne aus— ſetzende Renten in Jahresrenten auflöſen u. ſ. w. Dieſer Einwand dürfte aber hinfällig ſein, weil in der That nach $ 43 u. 44 der Bodenerwar- tungswert nicht mit dem Bodenwert der Betriebsklaſſe zuſammenfällt.

E. Ermittlung des Normalvorrats aus dem jährlichen Holz— reinertrage.

Überblickt man die unter A bis D geſchilderten Methoden der Berechnung des Normalvorrats und ruft ſich die geſchilderten Mängel derſelben ins Gedächtnis zurück, ſo tritt das Bedürfnis nach einem beſ— ſeren Verfahren recht lebhaft hervor. Wenn wir nun auch die Über—

zeugung haben, daß es nie gelingen wird, ein durchaus tadelloſes

Verfahren zu erfinden, weil bei den langen Zeiträumen, mit welchen wir zu rechnen haben, Holzpreiſe, Koſten, Zinsfuß u. ſ w. zu ſehr wechſeln, ſo erlauben wir uns doch nachſtehend unſeren Fachgenoſſen eine Methode zur Prüfung vorzulegen, welche die Mängel der bis jetzt bekannten Berechnungsweiſen ſo weit beſeitigen dürfte, als es bei der Natur des Waldgewerbes und nach dem heutigen Standpunkte unſerer wirtſchaft— lichen und wiſſenſchaftlichen Erkenntnis überhaupt möglich iſt. Unſer Gedankengang iſt folgender):

Der Normalwald ſtellt im Wirtſchaftswald des die Regel bildenden Nachhaltbetriebes ein ſich in die einzelnen Altersſtufen verteilendes fixiertes Kapital vor, von welchem am Ende jedes Jahres nur der älteſte Schlag mit dem Ertrage Au und die in den jüngeren Beſtänden vorkommenden Durchforſtungserträge mit den Werten Da, Db... Dq flüſſig werden. Da die Wirtſchaft nachhaltig nur dann fortgeſetzt werden kann, wenn der Waldbeſitzer auch die jährlich erfolgenden Koſten für Kultur e, Verwaltung, Schutz u. ſ. w. = v beſtreitet, jo bezieht er aus dem Walde der Betriebsklaſſe jährlich einen reinen Holzertrag Au Da Db... Da- (eu- w. Auf einen größeren jährlichen Bezug hat er bei Unterſtellung nachhaltiger Wirtſchaft und ſo lange er den gewählten Umtrieb für den vorteilhafteſten hält,

) Wir haben, um verſtändlich zu werden, das Verfahren, welches auch mit der Bodenwertsberechnung zuſammenhängt, bereits § 44 kurz berührt, wer— den es aber hier, des Zuſammenhangs wegen, ausführlicher darlegen.

252 Wert des Normalvorrats.

keinen Anſpruch, die übrigen Glieder des Normalvorrats ſind als im Walde fixiertes Kapital zu betrachten und ergänzen ſich innerhalb eines Jahres durch neuen Zuwachs immer wie— der zu dem vollen Normalvorrat.

Da die Waldnebennutzungen, welche z. B. G. Heyer in Anrechnung bringt, mit dem Normalvorrat gar nichts zu thun haben, ſo dürfen die⸗ ſelben in die Jahreseinnahmen auch nicht eingefügt werden, man würde ſonſt den Normalvorrat zu groß erhalten.

Nach Verlauf eines Jahres iſt das nächſtälteſte Glied der Schlag- reihe auch haubar geworden. Da der Wert desſelben aber erſt nach einem Jahre flüſſig wird, ſo iſt er gegenwärtig geringer, er muß daher auf ein Jahr diskontiert werden. In gleicher Weiſe verhält es ſich mit den immer um ein Jahr ſpäter eingehenden Gliedern der Schlagreihe, die Werte derſelben ſind alle je um ein weiteres Jahr auf die Gegenwart zu diskontieren.

Wie in der Forſteinrichtung gelehrt wird, iſt aber der jetzt vorhan⸗

dene Normalvorrat ſeiner Quantität nach in = Jahren aufgezehrt. Dieje

Thatſache darf aber nicht ſo aufgefaßt werden, als ſei nach 5 Jahren

überhaupt kein Normalvorrat mehr vorhanden; im Gegenteil, was jähr⸗ lich im älteſten Schlag genutzt wird, wächſt jährlich in allen übrigen Schlägen wieder zu. Man muß ſich nur rechneriſch die Sache jo vor⸗ ſtellen, weil thatſächlich (für Sommermitte) der Normalvorrat nur die Hälfte des Zuwachſes vorſtellt, welcher innerhalb der Umtriebszeit u erfolgt.

Es vollzieht ſich nämlich hier ein ähnlicher Vorgang wie bei Lebens⸗ verſicherungsanſtalten u. ſ. w. Die Berechnung der Prämien u. ſ. w. ſtützt ſich ja auch auf die Annahme, daß z. B. von 1000 gegenwärtig vorhandenen Mitgliedern nach x Jahren Alle geſtorben find, trotzdem hört aber dann die Anſtalt nicht auf, weil der Abgang wieder erſetzt wird, aber bei den der Aufſtellung der Tarife zu Grunde liegenden Rechnungen muß eben immer von beſtimmten Zeitabſchnitten ausgegangen werden.

Der Wert des Normalvorrats repräſentiert daher eine endliche Jahresrente, welche zum erſten Male nach einem Jahre eingeht und nach

u ea { Jahren aufhört und deren Summe man nach der Formel

9

J w m 1

Wert des Normalvorrats. 253

r (1, opn 1), In dieſer Formel itr=Da+Db+..Dy—(e+u-v) und n= 5

| daher ijt die Formel für den Normalvorrat der Betriebsklaſſe u N: aN Ln Da DBA Dq (eu- v) (dcp 2. ).

u

0,op- 1,op 2

Beiſpiel: Eine normale Betriebsklaſſe Kiefernwald von 50 ha liefert nach der Burckhardt'ſchen Ertragstafel (ſiehe Tabelle VII) beim 50 jährigem Umtrieb einen Abtriebsertrag Au = 1267,2 Mk., einen Durch⸗ forſtungsertrag im 20. Jahre von 12, im 30. Jahre von 42 und im 40. Jahre von 57,6 Mk. Kulturkoſten 24 Mk. und jährliche Verwaltungs⸗ koſten 3,6 Mk. pro Hektar, Zinsfuß 3 pCt. Wie groß iſt der Normal- vorrat der Betriebsklaſſe?

Antwort:

8 [Au+Da+Db+..Dq- (eu · w)] 10 2 1) 3

u 0,op-1,op2° _ [(1267,2 + 12 + 42 + 57,6) (24 + 50 - 3,6)] (1,0325 1) 2 F 0,03 - 1,03® *

1178 8 (1,03% - 1) = 779,08 1.0355

(1,03% 1) 0,03 . 1,033 ſchlagbar und im vorliegenden Fall 17,41 iſt, jo ergiebt ſich ſehr einfach: uN=1178,8 x 17,41 = 20 523 Mk. oder pro Hektar = 410 Mk.

Wie man ſieht, ergiebt ſich der Normalvorrat nach unſerer Methode kurz dadurch, daß man den jährlichen Holzreinertrag der Betriebs— klaſſe, d. h. Au+Da....+Dq—(e+u-v), mit dem der gewählten Umtriebszeit und dem angenommenen Zins fuß entſprechenden Rentenfaktor multipliziert.

So ergeben ſich z. B. aus der bezüglichen Rententafel für die nach— ſtehenden Prozente und Umtriebe, wenn man die zugehörigen Beträge für

2 Jahre herausſchreibt, folgende Rentenfaktoren:

Da aber der Faktor in jeder Rententafel direkt auf⸗

254 Wert des Normalvorrats.

Umtrieb f ER = 2 | 5 | 16,35 | 15,59 | 1488 1421 13,59 1301 | 12,46 50 19,52 18,2 | 1741 | 1648 | 152 1483 | 14,08 60 2240 | 2093 19,60 1839 17,29 | 1629 | 15,87 70 25,00 | 23,15 | 21,49 | 20,00 | 18,66 | 17,46 | 1637 s0 2736 25,10 23,11 21,85 | 19,79 | 1840 | 17,16 90 2949 | 26,83 24,52 22,50 | 2072 19,16 17, 100 31,42 | 3836 25,73 23,46 | 2148 | 19,76 1826 110 33,17 29,71 | 26,74 2426 22,11 2025 | 1868 120 34,76 | 30,91 | 27,68 | 24,94 22,62 | 20,64 | 18,98

Bei 4 pCt. und 100jährigem Umtriebe iſt daher der Normalvorrat der Betriebsklaſſe von 100 ha dem 21,48 fachen jährlichen Holzreinertrage [Au Da. . . Da- (eu- v)] gleich. Eine einfachere und klarere Berechnung des Normalvorrats kann man ſich doch kaum denken.

Aus vorſtehender Überſicht folgt weiter, und zwar in voller Harmonie mit den vorliegenden Verhältniſſen, daß der Wert des Normalvorrats, bei gleichbleibender Umtriebszeit, mit dem Wachſen des Zinsfußes fällt, daß er aber, bei gleichem Prozente, mit wachſender Umtriebszeit ſteigt. Unter keinen Umſtänden kann man aber, wie das häufig bei den Methoden B bis D der Fall iſt, zu dem abſurden Reſultat kommen, der Normal- vorrat ſetze ſich aus Waldrentierungswert + Bodenerwartungswert zu⸗ ſammen; denn der Waldrentierungswert ergiebt ſich durch

E 0,0p für die immerwährende Rente; der Normalvorrat aber durch

Kapitaliſierung des Waldreinertrags nach der Formel

. » 12. EK. 2 Summierung einer endlichen, nach 5 Jahren aufhörenden,

ſonſt aber gleich großen Rente a folglich muß der Normalvorrat, wie ſolches ganz naturgemäß iſt, immer kleiner als der Waldrentierungswert ſein.

Man hat gegen die vorſtehende Methode eingewendet*), ſie ignoriere u

2

die geſammte Holzmenge der jüngſten Altersſtufen und ſetze diejelbe

*) Allgem. Forjt- und Jagdzeitung von 1855, Seite 360.

Wert des Normalvorrats. 255

rechneriſch 0 Wolle man überhaupt, nach der Auffaſſung der Forſt⸗ einrichtung, den eingeſchlagenen Weg betreten, ſo müſſe man das, was

man an den > Renten durch Diskontierung gekürzt habe, wieder in der

Art erſetzen. daß man auch die Diskontowerte der I ſpäteren Renten

2 hinzufüge.

Beide Auffaſſungen ſind aber ganz unzutreffend. Da nämlich bei ge- gebener Umtriebszeit und bei Unterſtellung des ſtrengſten Nachhaltbe— triebes jährlich nur der Wert Au T Da T. . Dq - (eu) flüſſig wird, die ſämtlichen jüngeren Glieder der normalen Schlagreihe daher als fixiertes Kapital im Walde ruhen bleiben, ſo würde man den gegenwärtigen Wert des Normalvorrats ſtreng genommen in der Summe der gegenwär— tigen Werte aller u—1 Glieder der normalen Schlagreihe erhalten. Man hätte alſo auch den Wert des erſt nach u— 1 Jahren eingehenden einjährigen Schlages auf die Gegenwart zu diskontieren, was jedenfalls bei höheren Umtrieben eine verſchwindend kleine Größe ſein würde. Dieſes Verfahren wäre aber ſehr umſtändlich und ungenau. Umſtänd⸗ lich deshalb, weil die auf die Gegenwart zu diskontierenden u- 1, u- 2 u. ſ. w. bis 1 jährigen Schläge, ganz ungleiche Werte haben, alſo nicht nach der Formel einer gleichbleibenden Jahresrente ſummiert werden könnten, ungenau aber aus dem Grunde, weil man über den Preis des Holzes der jüngeren Schläge auch gar keine ſicheren Anhalte beſitzt.

Deshalb ſummieren wir nicht die immer kleiner werdenden Werte der u- 1, u- 2, u- 3 bis 1jährigen Schläge der normalen Schlag⸗

reihe, ſondern wir nehmen durch = Jahre gleichbleibende Er—

träge an, indem wir den Holzgehalt des u- 1 jährigen Schlages durch Hinzufügung des einjährigen, denjenigen des u 2jährigen durch Bei⸗ fügung des zweijährigen u. ſ. w. zu einem vollen haubaren Jahresſchlag

ergänzen, daher auch nur = volle Jahreserträge (Au+Da+..Dg -

(e uv) auf die Gegenwart disfontieren. Hierdurch wird der lange Ber: zinſungs zeitraum und die Unſicherheit in der Wertsbeſtimmung der jünge- ren Beſtände abgeſchnitten. Es iſt deshalb der Einwand, unſer Ver⸗ u 8 det; man erhält vielmehr nach demſelben eher ein etwas zu großes Re⸗ ſultat.

Wollte man aber nach dem Verbeſſerungsvorſchlage nicht > volle

fahren jege die jüngſten Jahresſchläge rechneriſch = 0, ganz unbegrün⸗

Jahreserträge, ſondern u Jahreserträge auf die Gegenwart diskontieren, ſo erhielte man als Reſultat den gegenwärtigen Wert des innerhalb einer Umtriebzeit u erfolgenden geſamten Zuwachſes, d. h. 2 uv, was offenbar ganz unrichtig wäre.

256 Wert des Normalvorrats.

Wir wiſſen recht gut, daß, wenn man einen u- 100 jährigen Umtrieb hat und jährlich das älteſte Glied der Schlagreihe nutzt, der Normalvorrat ſich immer wieder innerhalb eines Jahres anhäuft und das jetzt jüngſte

Glied erſt nach u und nicht nach 2 Jahren genutzt wird, aber dieſe

Nutzung iſt nicht der Normalvorrat nv, ſondern der doppelte Normalvorrat 2. mv. Wollen wir daher den gegenwärtigen Wert von nv berechnen, jo dürfen wir nicht u volle reine Jahresnutzungen auf die Gegenwart dis— kontieren, ſondern wir müſſen entweder die u- 1 Jahresſchläge, von welchen jeder folgende um einen vollen Jahreszuwachs kleiner iſt, diskontieren und ſummieren, oder den von uns eingeſchlagenen zweiten Weg betreten,

d. h. für 2 Jahre She ende Erträge annehmen und dieſe nach

rm T (I.opn 1) u

Formel eg worin n= 2 iſt, auf die Gegenwart diskontieren. Erſterer Weg wäre der theoretiſch richtigere, letzterer aber der praktiſch brauchbarere.

Mit dem geſchilderten Verfahren dürften telgenne klar vorliegende Vorteile verbunden ſein:

1. Das Verfahren iſt ungemein einfach, weil man nur den leicht zu ermittelnden jährlichen Holzreinertrag der Betriebsklaſſe mit dem Renten⸗ faktor zu multiplizieren braucht. Will man jedoch den Normalvorrat der Flächeneinheit, ſo wird der Holzreinertrag (des älteſten 1 ha großen Schlages) zuvor mit u dividiert und der ſich ergebende Quotient, d. h. der jährliche Holzreinertrag pro Hektar mit dem Rentenfaktor multipliziert.

2. Das Verfahren iſt auch ſehr leicht auf andere Betriebsarten, 3. B. Femelwald, anwendbar, während die unter A bis D beſchriebenen Methoden nur für die Kahlſchlagwirtſchaft ausgebildet ſind.

3. Das Verfahren ruht auch auf weit ſicheren Grundlagen, weil es nur Kenntnis der gegenwärtigen durchſchnittlichen Haubarkeits- und Zwiſchennutzungserträge vorausſetzt, welche leicht aus einer Reihe der letzten Jahre abgeleitet werden können. Dagegen fallen die Preiſe der nicht hiebsreifen Altersklaſſen, welche nicht oder nur ſehr ſchwer beſtimm⸗ bar ſind, hier ganz weg.

Es iſt nämlich ein großer Unterſchied, und das muß hier ſcharf im Auge behalten werden, ob man in einer Rechnung das Eingehen des erſten Haubarkeitsertrags Au nach u Jahren, das zweite nach 2 u Jahren u. ſ. w. unterſtellt und dieſe Einnahmen als immerwährende Periodenrenten auf die Gegenwart diskontiert (Bodenerwartungswert), oder ob dieſe Ein—

nahmen alsbald beginnen und ſchon nach 5 Jahren aufhören, wie ſolches

Wert des Normalvorrats. 257

bei unſerem Verfahren vorausgeſetzt wird. Im erſten Falle operiert man nämlich mit Preiſen, die bei den üblichen Hochwaldumtrieben niemand vorausbeſtimmen kann, im zweiten Falle ſteht man dagegen auf dem feſten Boden thatſächlich vorhandener gegenwärtiger Holzreinerträge.

Man hat zwar eingewendet, um den Vorwurf der Unſicherheit der Reſultate einer erſt nach u und dann alle u Jahre erfolgenden immer— währenden Periodenrente zu entkräften, bei dem Waldrentierungswerte operiere man ja auch mit einer immerwährenden Rente, aber es gehört doch eigentlich wenig Einſicht dazu, um zu begreifen, daß aus den eben entwickelten Gründen dieſer Einwurf hinfällig iſt, ganz abge— ſehen davon, daß unſere Methode der Ermittlung des Normalvorrats den Waldrentierungswert nicht bedarf.

4. Der größte Vorzug unſeres Verfahrens ſcheint aber in dem günſtigen Umſtande zu liegen, daß der größtmögliche Verzinſungszeitraum

bei ihm auf nur > Jahre reduziert wird, während z. B. bei dem Koſten⸗

und Erwartungswerte Prolongierungen und Diskontierungen auf u Jahre notwendig find, der Bodenerwartungswert ſich ſogar auf Unendlichkeits— rechnungen ſtützt. Nun wird aber jeder unbefangene Fachmann zugeben müſſen, daß, wenn man in der Waldwertberechnung ſelbſt nur mit 3 pCt. Zinſeszinſen operiert, man doch nur dann zu brauchbaren Reſultaten gelangt, wenn das Geld nicht allzu lang auf Zinſeszinſen ſtehen bleibt, d. h. kein zu langer Verzinſungszeitraum vorausgeſetzt wird, wie ſolches bereits eingehend in der Lehre vom Zinsfuß ($ 16) auseinandergeſetzt wurde.

Wir nehmen zwar an der Unterſtellung keinen Anſtand, daß 1 Mk. bei 3 pCt. in 40 Jahren auf 3,26 Mk. und in 50 Jahren auf 4,38 Mk. anwächſt, wenn man uns aber zu glauben zumuten wollte, dieſelbe Mark wachſe in der doppelten Zeit, alſo in 100 Jahren, auf 19,22 Mk., in 200 Jahren auf 369,36 Mk. an, ſo würden wir einen ſolchen Gedanken, als nach dem Ausſpruche H. Cottas ins Tollhaus gehörig, entſchieden zurückweiſen müſſen. Deshalb führen auch alle Rechnungen, welche ſo lange Verzinſungszeiträume vorausſetzen (Bodenreinertragstheorie des ausſetzenden Betriebs), zu Reſultaten, welche in der forſtlichen Praxis meiſtens als unbrauchbar gelten.

Allerdings hat auch unſer Verfahren die jedoch unvermeidliche

Schattenſeite, daß es während > Jahre gleichbleibende Einnahmen und

Baur, Waldwertberechnung. 17

258 Wert des Normalvorrats.

Ausgaben vorausſetzt, aber es ſind dieſelben doch aus den letzten Jahren abgeleitete Durchſchnittswerte, deren Anwendung, wenn man überhaupt rechnen will, weit weniger bedenklich erſcheint, als wenn man für u und mehr Jahre gleichbleibende Werte unterſtellen müßte. Übrigens ſchließt unſer Verfahren keineswegs aus, auch die wahrſcheinlichen Preiſe

der nächſten > Jahre in Rechnung zu ziehen, alſo z. B. ſteigende Preiſe

zu unterſtellen, aber ſo lange die Preiſe noch ſo ſehr ſchwanken und von der weiteren Entwicklung der Verkehrsmittel und der Zollpolitik abhängig ſind und bleiben werden, nehmen wir Anſtand dieſes Gebiet gewagter Spekulation zu betreten.

5. Die Werte des Normalvorrats, welche ſich nach unſerer Methode für verſchiedene Umtriebszeiten entwickeln, nehmen einen ganz natur⸗ gemäßen Verlauf, und auch die Bodenwerte, welche ſich mit Hülfe der— ſelben berechnen, bewegen ſich, wie aus den Tabellen I bis VI hervorgeht, in viel engeren Grenzen, ſind entſprechend höher, als diejenigen der Erwartungswerte, und dürften daher der Wirklichkeit weit mehr entſprechen.

Aus nachſtehender Überſicht wolle entnommen werden, wie ſich die Normalvorräte für verſchiedene Methoden und Umtriebszeiten nämlich für die Methode der Gebrauchs- oder Vorratswerte (Burckhardt,

Helferich), der öſterreichiſchen Kameraltaxe nach dem Erwar⸗ tungs⸗, Koſten⸗ und Rentierungswert mit Unterſtellung des Boden⸗ erwartungswerts, nämlich nach Formel er (G. Heyer) und end⸗ R (1, op 2 1) u. Op 1,op I- Erträge der Burckhardtſchen Kiefernertragstafel (Tabelle VII, I) und 3 pCt. zu Grunde legt geſtalten: (Siehe Tabelle Seite 259.)

lich nach unſerem Verfahren wenn man überall die

Wie man ſieht, liefert das G. Heyerſche Verfahren in nachſtehen⸗ dem Beiſpiele lauter poſitive Bodenerwartungswerte, und der Normal- vorrat wird daher nach ihm gefunden, wenn man von dem Waldren⸗ tierungswert den Bodenerwartungswert abzieht.

Weſentlich anders geſtalten ſich aber die Verhältniſſe für dieſe Methode, wenn man ein Beiſpiel wählt, welches negative Bodenerwartungswerte

Wert des Normalvorrats. 259

Nach dem Erwartungs- und Nach der Nach dem Koſtenwert Verfahren Um⸗ öſterr. Vorrats— R B (G. Heyer) Baur Be oder . Heyer triebs Kameral⸗ Gebrauchs- op R(1 op 1) taxe 75 iche 1 f 5 f Tu, eit Burckhardt, Waldren⸗ Bodener: | 3 u b B-am-=1) |‘ Helferich) tierungs- wartungs⸗ gu ern u-0,op 17% 2 | wert wert | Ar Jahre Mark pro Hektar 40 269 208 460 174 | 286 164 50 576 365 188 |... 2720: | 1506 409 60 984 589 1112 34 | 771 654 70 1455 70 1406 363 | 1043 906 80 1799 1177 1519 318 | 1201 1083 90 2128 1484 1594 268 | 1326 156.42 100 2296 1720 1546 | 203 | 1343 1194

liefert. Wir bedienen uns dabei unſerer Material- und Geldertrags- tafel für 1 ba Buchen⸗Hochwald III. Bonität (Tabelle I. 1) ).

Auf Grund der dort berechneten Werte, ſowie bei e 24 und v = 6 ME. ergiebt ſich der Normalvorrat für genannte vier Verfahren pro Hektar wie folgt:

(Siehe Tabelle Seite 260.)

Wie man ſieht, fallen nach der Methode G. Heyer die meiſten Bodenwerte negativ aus; nur für den 60 jährigen Umtrieb iſt derſelbe +3, für den 70 jährigen + 6 Mk. pro Hektar, wofür offenbar kein Beſitzer ſein Waldgelände abtreten würde.

Man erhält daher hier das abſurde Reſultat, daß ſich mit Aus⸗ nahme des 60- und 70⸗-jährigen Umtriebs der Wert des Normalvorrats nicht aus der Differenz, ſondern aus der Summe von Waldrentierungs- wert und Bodenerwartungswert ergiebt, während nach unſerem Verfahren, ſobald überhaupt ein Waldreinertrag nachweisbar iſt, ſich unter allen Umſtänden, alſo auch bei jedem Prozent, ein poſitiver Bodenwert ergeben muß, was uns nur logiſch richtig zu ſein ſcheint.

) Vergleiche auch F. Baur: Die Rotbuche in Bezug auf Ertrag, Zu— wachs und Form. Berlin. Verlag von Paul Parey 1881. 17

260 Wert des Normalvorrats.

Nach dem Erwartungs- und Nach der [Nach dem Koſtenwert Verfahren Um⸗ öſterr. Vorrats⸗ R 5 Baur Kameral⸗ Ze 5 een) u triebs⸗ [ Gebrauchs⸗ pP Rd,opl_1) a B ach. 5 dt, Wald Bod - zeit 5 (Burckhardt, |Waldren- | Bodener- 8 u 2 Helferich) tierungs⸗ wartungs⸗ pe. u-0,op-1,opz wert wert De Jahre Mark pro Hektar 40 82 124 140 41 181 62 50 196 212 ae 139 60 336 316 380 +3 377 223 70 504 435 486 +6 480 314 80 687 568 580 1 581 402 90 890 715 666 12 678 490 100 1114 876 750 26 776 579 110 1291 1044 710% ER 634 120

1481 1213 830 62 892 689

6. Endlich wäre noch die Frage aufzuwerfen, ob zu dem Normal⸗ vorrat nur die Haubarkeitserträge oder auch die Durchforſtungen zu rechnen find. Burckhardt, Helferich, ſowie die Bodenreinerträgler rechnen, letztere nach dem Vorgange G. Heyers, auch die Zwiſchennutzungen zu dem Normalvorrat. In der vorſtehenden Überſicht haben wir dieſelben daher ebenfalls eingerechnet, um alle Methoden vergleichen zu können. Wir ſchließen uns jedoch bezüglich dieſer Frage mehr an die Auffaſſung Karl Heyers, welcher ſich bereits in ſeiner „Waldertragsregelung“, Gießen 1841, Seite 41 und 42, dahin ausſprach, daß ſich der Normal⸗ vorrat nur auf die prädominierende (weſentliche) Holzmaſſe zu beziehen habe, und es hätten deshalb in Hochwaldungen die den Durchforſtungen anheimfallenden Holzmaſſen nicht in Aufrechnung zu kommen. Dieſer Auffaſſung dürfte wohl kein weſentlicher Einwand entgegengeſtellt werden können. So wenig der Landwirt ſeine jährliche Ernte zum ſtehenden Betriebskapital rechnet, ſo wenig ſollten die Holzwerte, welche jährlich ſozuſagen als Zins aus dem Walde gezogen werden, zum Betriebs- kapital gezählt werden. Der Bedingung, jährlich gleich viel haubares Holz in der normalen Betriebsklaſſe zu ſchlagen, kann vollſtändig ohne die Durchforſtungen entſprochen werden.

Wertsermittlung einzelner Bäume. 261

Bleiben nun die Zwiſchennutzungen bei Berechnung des Normal— vorrats unberückſichtigt, ſo vermindert ſich dadurch das Vorratskapital, während die Verzinſung der Waldwirtſchaft, wie leicht einzuſehen iſt, entſprechend größer wird.

VII. Von der Ermittlung des Werts einzelner Bäume.

$ 53.

Es kommen in der forſtlichen Praxis Fälle vor, in welchen man, ganz abgeſehen von den beim jährlichen Fällungsbetrieb vorkommenden Stammverkäufen, den Wert einzelner Bäume und den Schaden, welcher etwa durch den zu frühen Abtrieb derſelben entſteht, zu berechnen hat. Namentlich ſind im Forſtſtrafweſen Tarife notwendig, welche den Wert von entwendeten oder beſchädigten Bäumen und den damit für den Wald— beſitzer verbundenen Schaden enthalten; denn der Forſtſträfling wird nicht nur wegen ſeines Vergehens beſtraft, ſondern er hat auch den Wert des entwendeten Objekts zu erſetzen und iſt für den verurſachten Schaden haftbar. Es kann ſich in derartigen Fällen auch wieder um den Vor⸗ ratswert (Gebrauchswert) und um den Koſten- und Erwartungswert des Baumes handeln.

Der Vorratswert eines ſtehenden, gefällten oder bereits entwen— deten Baumes läßt ſich leicht aus deſſen Dimenſionen berechnen. Man beſtimmt den Kubikinhalt desſelben nach den Lehren der Baumſchätzung *), zerlegt den Inhalt in die einzelnen Sortimente, multipliziert die Maſſe jedes Sortiments mit dem Preiſe und erhält in der Summe der Werte der Sortimente den Vorratswert des Baumes. Wäre der Baum ent— wendet, aljo nur noch der Stockabſchnitt vorhanden, jo ſucht man einen noch ſtehenden Baum nächſter Umgebung von gleichem Stockabſchnitt und berechnet dieſen.

Die Frage, ob von einem etwa durch einen Frevler gefällten Baume außer dem Vorratswert auch noch Schadenerſatz zu leiſten ſei, hängt in erſter Linie davon ab, ob der Baum dürr oder grün und im letzteren Falle ob unterdrückt oder prädominierend war. Bei dürren, unterdrückten und im Abſterben begriffenen Stämmen fällt natürlich jeder Schaden- erſatz hinweg; dieſelben wären ja doch bei nächſter Gelegenheit heraus— gehauen worden.

Siehe des Verfaſſers „Holzmeßkunde“. 3. Auflage. 1882.

962 Wertsermittlung einzelner Bäume.

Anders bei noch nicht hiebsreifen prädominierenden Bäumen, welche entwendet oder beſchädigt wurden. Hier kann natürlich der momentane Vorratswert nicht allein entſcheiden, ſondern der Baum muß als Träger einer künftigen größeren Einnahme betrachtet und danach ſein Wert beſtimmt werden. Letzterer läßt ſich nach verſchiedenen Methoden berechnen. Für jüngere Bäume kann ſich die Wertbeſtimmung nach dem Koſten⸗ wert, für mittelalte diejenige nach dem Erwartungswert empfehlen; für nahe haubare und haubare Bäume verdient der Vorratswert ($ 49) den Vorzug.

Wäre z. B. der durchſchnittliche Koſtenwert einer 30 jährigen prädominierenden Fichte zu berechnen, ſo ermittelt man den Wert pro Hektar, ſowie die Stammzahl pro Hektar und dividiert den Koſtenwert durch die Stammzahl. Dieſes Verfahren iſt natürlich nur für den Fall richtig, als der zu berechnende Stamm die arithmetiſch mittlere Stärke beſitzt; in jedem anderen Falle iſt der Koſtenwert Hk mit dem Kreis⸗ flächenverhältnis K: k zu multiplizieren, in welchem K die Kreisflächen⸗ ſumme des Beſtands pro Hektar, k aber die Kreisfläche des betr. Baumes in Bruſthöhe vorſtellt.

Die Differenz zwiſchen Koſten- und Vorratswert wäre dann dem zu leiſtenden Schadenerſatz gleich, im Falle der Baum im Beſitz des Waldeigentümers bliebe. Im anderen Falle wäre außer dem Schaden- erſatz auch noch der Vorratswert des Baumes zu erſetzen. Bei der Auf⸗ ſtellung von Wert- und Schadenerſatztarifen müßte man ſich der Ein⸗ fachheit halber innerhalb jeder Bonität auf die Ausſcheidung von 3 bis 5 Stärkeklaſſen in jedem Beſtande beſchränken.

Wollte man den Wert eines Baumes aus dem Erwartungswert berechnen, dann müßten ermittelt werden:

1. die Anzahl der Jahre, welche der Baum noch hätte wachſen können;

2. der Vorratswert des Baumes zur Zeit ſeines Abtriebes;

3. der Anteil, welcher von dem Boden- und Verwaltungskapital auf den betreffenden Baum fällt.

Werden dieſe Größen in den allgemeinen Ausdruck für den Beſtands⸗ erwartungswert eingeführt, ſo erhält man den Erwartungswert des Baumes. Nun iſt es allerdings nicht ſo leicht, dieſe Zukunftswerte ſchon jetzt mit genügender Schärfe zu beſtimmen. Da der Waldbefiter jeden⸗ falls vollen Erſatz für die ihm in böswilliger Abſicht ausgehauenen prädominierenden Stämme verlangen kann, die Entſchädigungen aber,

Wertsermittlung einzelner Bäume. 263

welche nach der Formel für den Beſtandserwartungswert ſich ergeben, an und für ſich, namentlich bei langen Verzinſungszeiträumen, ſchon gering genug oder gar negativ ausfallen können, ſo dürfte es ſich wohl empfehlen, den Erwartungswert des Baumes nur durch Diskontierung des Zukunftsertrags desſelben zu berechnen und die Boden- und Ver— waltungsrente nicht in Abzug zu bringen. Es läßt ſich dieſe Verein— fachung noch damit begründen, daß für den Waldbeſitzer durch den Aus⸗ hieb eines Stammes die künftigen Verwaltungskoſten doch bleiben und die kleine Blöße, welche durch den Wegfall eines ſolchen Baumes ent— ſteht, bis zum Hiebe des ganzen Beſtandes ſich wieder verwächſt und nicht alsbald neu kultiviert werden wird.

G. Heyer) berechnet den Koſtenwert einer dreijährigen Kiefern— pflanze unter der Vorausſetzung, daß der Bodenwert B pro ha= 362,56 Mk., der Kulturkoſtenaufwand e- 24 Mk., der jährl. Aufwand für Verwaltung, Schutz ꝛc. v = 3,6 Mk. betrage und auf dem Hektar 6400 Pflan— zen ſtehen und der Zinsfuß 3 PCt. iſt, nach der Formel für den Be⸗ ſtandskoſtenwert theoretiſch richtig wie folgt:

862,52 + 120) (1,035 1) 24. 1,03 70,9581 8 6400 6400 zer

Es bedarf aber wohl kaum der Bemerkung, daß wenn der Wald- beſitzer für 3jährige Kiefernpflanzen, welche ihm geſtohlen werden, pro Stück nicht mehr als 1 Pf. verlangte, er jedenfalls nicht rationell han— deln würde, denn für dieſen Preis läßt ſich eine ſolche Pflanze häufig nicht erziehen. Man nimmt hier richtiger den ortsüblichen Verkaufs⸗ preis an.

Ahnlich wird der Wert einer 45jähr. Kiefernſtange nach dem Er— wartungswert auf 0,36 Mk. berechnet iſt. (Seite 73, Aufgabe 2.) Dieſer Wert iſt ſchon deßhalb zu klein, weil die hier angenommene Stamm— zahl 3501 pro Hektar für das 45. Jahr viel zu hoch iſt. Weiſe giebt für II. Bonität 2035 an (Weiſe, Ertragstafeln für die Kiefer. Berlin 1880).

Angeſichts ſolcher und ähnlicher Rechnungsreſultate, wirft ſich da⸗ gegen die Frage auf, ob die jogenannten mathematiſchen Methoden hier überhaupt kurzweg angewendet werden dürfen. Nach unſerer Anſicht fallen hier noch eine Menge praktiſcher Erwägungen und insbeſondere auch der Umſtand ins Gewicht, daß die Entwender von Bäumen und Pflanzen nicht immer auf der That betroffen werden, der Selbſtkoſten— preis des Objekts als Norm für Wert und Schaden daher doch zu niedrig ſein dürfte.

*) G. Heyer, Waldwertberechnung. 3. Aufl. S. 72 u. 73.

Dritter Abſchnitt. Von der Ermittlung des Waldwerts.

Vorbemerkungen.

§ 54.

Nachdem wir die Methoden der Wertsbeſtimmung des Waldbodens und der Holzbeſtände (event. auch der Waldnebennutzungen, welche wie die Zwiſchennutzungen zu behandeln ſind), kennen gelernt haben, bietet die Berechnung des Waldwertes keine beſonderen Schwierigkeiten mehr. Waldwertberechnungen kommen bei freiwilligen Waldverkäufen und bei gezwungenen Außerbeſitzſetzungen (Expropriationen), Konkurſen u. ſ. w. vor. Je nachdem der eine oder andere Fall zu behandeln iſt, kann das Verfahren der Waldwertberechnung verſchiedene Modifikationen erleiden. Bei freiwilligen Veräußerungen kann ſich jeder der Intereſſenten den Kapitalwert des Objektes von ſeinem individuellen Standpunkte aus bemeſſen und vermeintliche Nachteile oder Vorteile mit in Rechnung bringen. Dagegen iſt bei gezwungener Außerbeſitzſetzung der Gang der Rechnung oft ſchon durch geſetzliche Beſtimmungen vorgeſchrieben (Expro⸗ priationsgeſetze), oder es handelt ſich darum, dem ſeitherigen Beſitzer einen allen Gründen des Rechts und der Billigkeit entſprechenden Wert zu berechnen, auf der anderen Seite aber auch übertriebene Forderungen gründlich motiviert zurückzuweiſen.

Bei Berechnung des Waldwerts muß man zunächſt zwei Hauptfälle, den ausſetzenden und den nachhaltigen Betrieb unterſcheiden, da auf beide Betriebsformen nicht dasſelbe Rechnungsverfahren anwendbar iſt.

Steht ein Wald im ausſetzenden Betriebe, handelt es ſich alſo nur um die Wertsbeſtimmung einer oder einzelner Waldparzellen (Abteilungen), ſo iſt der Wert jeder derſelben für ſich zu berechnen und es kann dabei,

Ermittlung des Waldvorratswerts. 265

e nach der Lage des Falles, die Methode des Erwartungs-, Koſten-, Vorrats⸗ und Verkaufswerts und des Durchſchnittsertrag angewendet wer— den. Es ſind daher auch dieſe verſchiedenen Verfahren für ſich zu be— handeln.

Erſtes Kapitel.

Bon der Ermittlung des Waldwerts im ausſetzenden Betriebe.

I. Von der Ermittlung des Waldvorratswerts (Gebrauchswerts). $ 55.

Das Verfahren beſteht darin, daß man den Holzbeſtand der be— treffenden Parzelle nach den Regeln der Beſtandesſchätzung ſo genau wie möglich, getrennt nach Sortimenten, aufnimmt und letztere mit den orts⸗ üblichen Preiſen multipliziert; die Summe der Produkte liefert der Vorrats⸗ wert des Beſtandes. Wird zu dieſem noch der Bodenwert addiert, ſo ergiebt die Summe den Waldvorratswert. Kommen belangreiche Nebennutzungen vor, ſo ſind dieſe ebenfalls in die Rechnung einzuſtellen. Das Verfahren iſt für die Wertsermittlungen von Waldparzellen am Platze, welche überhiebsreifes, haubares und nahe haubares, mithin ohne Verluſt ver- wertbares Holz haben und für welche ſich überhaupt nach der Methode des Beſtandserwartungswerts keine höheren Reſultate als bei dem Be— ſtandsvorratswert ergeben.

Setzt ſich der Beſtand aus verſchiedenalterigem Holze zuſammen, ſo entſcheidet für die Methode der Berechnung die Art der Altersklaſſen— verteilung. Herrſcht das haubare und nahe haubare Holz vor, ſo iſt der Vorratswert maßgebend, bei vorherrſchend jüngerem Holze kann aber die Berechnung nach dem Koſtenwerte mehr am Platze ſein. In einer eigentlichen Femelwaldparzelle (Bauernwald), in welcher jährlich ziemlich gleich viel Holz ausgehauen wird, kann ſogar der Waldrentierungswert des nach— haltigen Betriebes 61) ganz befriedigende Reſultate liefern. Letzteres Verfahren bietet im vorliegenden Falle den großen Vorteil, daß der hier ſchwer zu ermittelnde Bodenwert unberückſichtigt bleiben kann, indem ſich der Waldwert durch Kapitaliſierung der Waldrente direkt ergiebt.

266 Ermittlung des Waldverkaufswerts.

Die Frage, welcher Bodenwert zu dem Beſtandsvorratswert addiert werden ſoll, um den Waldvorratswert zu erhalten, wird von Fall zu Fall beantwortet werden müſſen. Bei im ausſetzenden Betrieb ſtehenden Waldungen wird es oft ſchwer fallen, die entſprechende Geldertragstafel richtig auszuwählen oder zu konſtruieren, auf Grund derer der Boden- erwartungswert berechnet werden ſoll. Immerhin wird es ſich empfehlen, denſelben probeweiſe zu berechnen, um ſich zu überzeugen, wie weit er mit dem ortsüblichen Bodenverkaufswert übereinſtimmt, welcher in der Regel doch maßgebend ſein dürfte.

Liegt es in der Abſicht, den Wald auszuſtocken und künftig einer andern Benutzungsweiſe zu übergeben, ſo entſcheidet ja überhaupt nicht mehr der Waldbodenwert, ſondern der Wert für die andere Benutzungsart, wobei ſelbſtverſtändlich die Urbarmachungskoſten zu berückſichtigen ſind.

Im letzteren Falle kann auch das Abkommen ſo getroffen werden, daß der Käufer für das reife oder nahe hiebsreife Holz dem Verkäufer den Preis zahlt, welcher nach der Aufbereitung desſelben wirklich erlöſt wird.

II. Von der Ermittlung des Waldverkaufswerts. $ 56.

Der Waldverkaufswert iſt derjenige Wert, den der Wald nach Maß⸗ gabe anderer bekannter Waldverkäufe beſitzt. Es muß hierbei die Vor⸗ ausſetzung zutreffen, daß der zu verkaufende Wald mit andern in mög⸗ lichſt gleicher Zeit verkauften Waldungen gleiche Flächen-, Bonitäts⸗, Beitodungs-, Beſtands⸗ und Marktverhältniſſe hat. Da dieſe wertbe⸗ ſtimmenden Faktoren in dem bereits verkauften und noch zu verkaufenden Walde jedoch ſelten zuſammentreffen, ſo ſpielt auch der Waldverkaufs⸗ wert, wenn es ſich um genaue Wertsbeſtimmungen handelt, eine verhält⸗ nismäßig untergeordnete Rolle in der Waldwertberechnung. Namentlich haben ältere Beſtände ſelten einen ganz gleichen Beſtockungsgrad, und wenn auch die übrigen Faktoren übereinſtimmen, ſo wird ſich hier doch eine Berechnung des Beſtandswerts nach andrer Methode mehr empfehlen. Dagegen kann der Waldverkaufswert bei jungen Kulturen und Natur⸗ verjüngungen, welche ſich durch Gleichartigkeit der Verhältniſſe auszeichnen, und auch noch einen verhältnismäßig kleinen Wert beſitzen, zu ganz be⸗ friedigenden Reſultaten führen und namentlich bei Expropriationsgeſchäften zu manchen wünſchenswerten Vereinfachungen und Erleichterungen führen.

Ei:

nn

Waldwertsermittlung nach dem Durchſchnittsertrag. 267

III. Von der Ermittlung des Waldwerts aus dem Durchſchnittsertrag. $ 57.

Führen die Methoden I und IT nicht zum Ziele oder fehlt es für den vorliegenden Fall an guten Ertragstafeln, oder will man überhaupt von den auf Zinszinsrechnung ſich gründenden Erwartungs- und Koſten— werten ($ 58 u. 59) unabhängig ſein, jo nehmen manche Praktiker auch zum Durchſchnittsertrag ihre Zuflucht. Wenn auch das Verfahren einer vollſtändigen wiſſenſchaftlichen Begründung entbehrt, ſo hat es für die eben berührten Fälle doch den Vorzug, daß es ſich auf greifbare, wirkliche Erträge ſtützt, einfach iſt und von der Zinszinsrechnung unabhängig iſt.

Geht man von der Burckardtſchen Formel des Beſtandsdurch— ſchnittsertrags n

u

—(#+B.0,0p)) m aus (31),

*

ſo hätte man derſelben nur noch den Bodenwert B hinzuzufügen, um den Waldwert des Durchſchnittsertrags zu erhalten. Da der Zinſeszins⸗ rechuung hier aus dem Wege gegangen wird, der Bodenerwartungswert ſich aber auf dieſelbe ſtützt und an und für ſich oft zu unhaltbaren Reſul⸗ taten führt, ſo dürfte hier als Bodenwert in der Regel der ortsübliche Bodenverkaufswert einzuführen ſein.

Bekanntlich erhält man nach dieſem Verfahren für jüngere Beſtände höhere Werte als nach dem Beſtandserwartungswert. Burckhardt empfiehlt dasſelbe daher für Expropriationszwecke, bei welchen Gründe der Billigkeit dafür ſprechen, die Entſchädigungen lieber etwas zu reichlich, als zu niedrig zu bemeſſen. Immerhin wäre zu erwägen, ob in ſolchen Fällen nicht der Beſtandskoſtenwert 48) zu bevorzugen wäre.

Ein ähnliches Verfahren, welches ſich auf den Durchſchnittsertrag (Waldreinertrag) ſtützt, von dem oben geſchilderten aber doch in einigen Punkten abweicht, teilt Oberforſtrat Frey aus Darmſtadt in der Zeit- ſchrift für Forſt⸗ und Jagdweſen von Dankelmann, 1885, Heft 8, mit. Indem wir auf das Freyſche Verfahren hiermit verweiſen, bemerken wir noch, daß Frey den Beſtands- und Bodenwert auf Grund des Wald— reinertrags berechnet.

IV. Von der Ermittlung des Walderwartungswerts. 5 58. Der Walderwartungswert eines wjährigen Beſtandes Wem ſetzt ſich aus dem gleichalterigen Beſtandserwartungswert und dem Bodenwert zuſammen. Die Frage, welcher Bodenwert, ob Verkaufswert, Erwar—

268 Ermittlung des Walderwartungswerts.

tungswert u. ſ. w der Rechnung zu Grunde gelegt werden ſoll, iſt von Fall zu Fall zu beantworten. Ebenſo darf die Frage der nor= malen oder abnormen Beſchaffenheit des Beſtandes und die Art ſeiner Beſtockung nicht unberückſichtigt bleiben. Endlich ſtellt ſich die Rechnung anders, je nachdem der Beſtand alsbald abgetrieben werden muß (Expro⸗ priationen) oder noch längere Zeit ſtehen bleiben kann. Stellen wir zunächſt irgend einen Bodenwert B in die Rechnung ein, ſo iſt der Walderwartungswert Wem = Beſtandserwartungswert im Jahre m B, alſo Au Dn -1,opı#+..Dq - 10 = (BY) (I, op u 1) * Ko 9 Au Dn -. I % = +- D- Io p- VA, pp 7 10 = Bi. 1,op = + B == B- lopı-m 1 Au Dn - 1,opı-2 + . Dꝗ - 1,0p&-@ = V (1,opı-m - B 1,opı m

Fällt m vor die Zeit des erſten eingehenden Durchforſtungsertrags Da, dann geht vorſtehender Ausdruck in folgenden über:

Au Da. I, op = . Dq - 15 % uπν -V (I, op- )B Hem = = 1. P-.

Bevor man dieſe allgemeine Formel auf einzelne Fälle der Wald⸗ wertberechnung anwendet, bedürfen folgende Punkte einer näheren Prüfung:

1. Iſt der Beſtand abnorm oder normal? In der Regel, bei älteren Beſtänden vielleicht immer, wird man eine abnorme Beſtockung in⸗ ſoweit unterſtellen müſſen, als die Holzmaſſe des mjährigen Beſtandes pro Hektar nicht der in den Normalertragstafeln für dieſelbe Bonität und dasſelbe Alter enthaltenen gleichkommen wird, denn bekanntlich dienten zur Aufſtellung dieſer Tafeln nur ganz gleichmäßige und durchaus voll beſtockte Beſtandspartieen. Liegt dieſer Fall vor, dann müſſen auf Grund der gegenwärtigen abnormen Beſtockung der künftige Haubarkeits⸗ ertrag Au, ſowie die nach m Jahren noch in Ausſicht ſtehenden Durch⸗ forſtungserträge Da.. Dg eingejchäßt werden. Es iſt dieſes eine um jo ſchwierigere Aufgabe, je jünger der Beſtand iſt, d. h. je länger der Ab- triebsertrag Au hinausgerückt wird. Das Verfahren verliert dadurch an Exaktheit, und deshalb kann es, wie die Methode des Beſtands⸗

Ermittlung des Walderwartungswerts. 269

erwartungswerts, höchſtens für Beſtände empfohlen werden, welche das Alter der halben Umtriebszeit bereits überſchritten haben.

2. Iſt der Beſtand alsbald abzutreiben oder kann er noch längere Zeit ſtehen bleiben? Muß der Beſtand, wie bei Expropria— tionen, alsbald genutzt werden, dann iſt der Walderwartungswert auf Grund ſeines gegenwärtigen Alters m und der von dem Beſtande künftig zu erwartenden Erträge zu berechnen, für welche ſich ein Maximum des Beſtandserwartungswerts ergiebt. Kann dagegen der Beſtand noch längere Zeit ſtehen bleiben, weil er etwa nicht an einen andern Beſitzer über— geht, jo iſt vom Standpunkte der Rentabilität die Löſung der Frage von Intereſſe, wie lange man einen ſolchen abnormen Beſtand noch wachſen laſſen ſoll. Es wird das, wenn nicht andere wirtſchaftliche Gründe da— gegen ſprechen, diejenige Zeit ſein, in welcher derſelbe das Maximum ſeines Beſtandswerts erreicht.

Beiſpiel. Ein 50 jähriger Kiefernbeſtand, welcher bei normaler Beſchaffenheit die in Burckhardts Kiefernertragstafel (Tabelle VII, 1) verzeichneten Erträge geliefert hätte, iſt durch Schneebruch ſo gelichtet worden, daß ſeine gegenwärtige Maſſe nicht, wie in der genannten Er— tragstafel angegeben, 1267,2 Mk., ſondern nur 800 Mk. wert iſt. Der Beſtand liefert daher auch keinen Durchforſtungsertrag mehr, verſpricht dagegen im 60. Jahre einen Abtriebsertrag von 1300 Mk. und im 70. Jahre einen ſolchen von 1850 Mk., Bodenwert 400 Mk., Verwaltungskoſten v= 3,6 Mk., alſo V= 120 Mk., Umtrieb 70 Jahre, Prozent 3. Es fragt ſich nun, was iſt das Maximum des Beſtandserwartungs- und des Wald— erwartungswerts?

Antwort: Man muß durch probeweiſe Rechnung zunächſt unter— ſuchen, für welches Jahr ſich auf Grund obiger Zahlenangaben das Maximum des Beſtandserwartungswerts ergiebt.

Wird der Beſtand im 60. Jahre abgetrieben, dann iſt:

1300 (400 + 120) (1,03 1) 1300 (520 x 0,344) 1300 179 re 1,03” Fr 1,03% 1.0315 = 1121 x 0,744 = 834 Mk.

Wird er aber erſt im 70. Jahre, d. h. nach 20 Jahren, genutzt, dann iſt: 1850 (400 + 120) (1.032 1) 1850 520 0,806 1850 - 419 1,032 = 1,03% Bw = 1431 x 0,554 = 792 Mk. Hiernach wäre 60 das vorteilhafteſte Abtriebsalter, weil für 70 Jahre ſich ein kleinerer Beſtandserwartungswert ergiebt. Man erhält nun leicht für das Abtriebsalter 60 und das gegenwärtige Beſtandsalter 50 den höchſten Walderwartungswert We 50 wie folgt:

He,

270 Ermittlung des Walderwartungswerts.

Au r Da. 1, opu 2 . . D . 1, % -4a— V (I, op“ 5 1) B ——

Wem = 1,0opu ann

da die Durchforſtungen im vorliegenden Falle hinwegfallen:

1300 120 (1,030 1) 4 400 1300 120. 0,344 40 FEINEN 1,03% 7 1,0370 Mi

1700 -41,28 _ 1658,72 _ 1 55 = 1934 Sy 1,031 1658,72 * 0, 144 1234,09 Mk.

4 1 5

Selbſtverſtändlich erhält man dasſelbe Reſultat, wenn man, wie hier geſchehen, erſt den Beſtandswert ermittelt (834 Mk.) und dazu den Bodenwert addiert (400 Mk.), es iſt dann der Waldwert - 1234 Mk.

Es darf hier nicht verſchwiegen werden, daß es gerade bei durch Unglücksfälle ſtark gelichteten Beſtänden ſehr ſchwer iſt den künftigen Wert der Abtriebs- und Durchforſtungserträge ſchon jetzt voraus zu be— ſtimmen. Es werden deshalb auch bei den ſorgſamſten Erwägungen größere oder kleinere Fehler, welche den Wert der Methode abſchwächen, unvermeidlich ſein. Praktiſche Gründe werden daher auch hier häufig den Sieg über die Formelmethode erringen.

3. Soll der Boden nach Abtrieb des Beſtandes einer anderen einträglicheren Benutzungsweiſe übergeben werden oder eignet er ſich für eine ſolche? Liegt es in der Abſicht oder erſcheint es rentabler, den Beſtand alsbald abzutreiben und ihn der landwirtſchaftlichen Benutzungsweiſe zuzuwenden, dann ſetzt ſich der Waldwert aus dem Beſtandsvorratswert + dem Bodenwert bei land— wirtſchaftlicher Benutzung unter Berückſichtigung der Urbarmachungskoſten zuſammen. Beſtehen jedoch Zweifel darüber, ob es rentabler iſt, alsbald zum landwirtſchaftlichen Betriebe überzugehen, oder einen in guten Wachstumsverhältniſſen befindlichen Beſtand noch eine Reihe von Jahren wachſen zu laſſen, dann muß eine Proberechnung angeſtellt werden.

Es ſtehen ſich nämlich zwei Werte gegenüber: Auf der einen Seite, bei ſofortigem Abtrieb, ſteht der landwirtſchaftliche Bodenwert + Beitands- vorratswert. Angenommen, erſterer ſei 600 Mk., letzterer (nach vorigem Beiſpiele) 800 Mk., ſo hätte man alsbald zuſammen 1400 Mk. zur Verfügung. Auf der anderen Seite ſteht der noch weiter überzuhaltende Beſtand mit ſeinem forſtlichen Bodenwert (nach vorigem Beiſpiel) von 400 Mk. Man hätte nun zu unterſuchen, für welches Abtriebsalter ſich das Maximum des Beſtandserwartungswertes ergiebt, und fände z. B. nach vorigem Beiſpiel für einen 50 jährigen Beſtand das Abtriebsalter 60, und daraus das Maximum des Walderwartungswertes 1234,09 Mk. Im erſten Falle hätte man alſo 1400 Mk., im zweiten 1234 Mk., und

Ermittlung des Walderwartungswerts. 271

würde ſich daher die ſofortige Einführung des landwirtſchaftlichen Betriebes mehr verlohnen.

Auch wenn der ſeitherige Waldboden zu Eiſenbahngelände beſtimmt würde, derſelbe wäre aber zur landwirtſchaftlichen Benutzung tauglicher und darum wertvoller, ſo könnte das ſoeben beſprochene Verfahren ein— gehalten werden. Würde der höhere landwirtſchaftliche Bodenwert ſo fort vergütet, ſo wäre eine Entſchädigung wegen zu frühen Abtriebes des Beſtandes nur dann zuläſſig, wenn das Maximum des Walderwartungs— wertes größer wäre als der um den Beſtandsvorratswert vermehrte landwirtſchaftliche Bodenwert.

Wäre beabſichtigt, an Stelle der ſeitherigen Holzart eine rentablere zu ſetzen, ſo wird es ſich um die Frage handeln, in welchem Beſtands— alter dieſer Wechſel am rationellſten erſcheint. Junge, wüchſige Beſtände wird man nicht alsbald wieder umwandeln wollen, ſonſt hätte man es ſchon bei der Begründung gethan, auch iſt es ja nicht gewiß, ob die mit Koſten verbundene Neuanlage gleich nach Wunſch ſo gelingt und die erhofften Vorteile auch wirklich eintreten. Man wird daher bei jüngeren Beſtänden nur dann zur Umwandlung ſchreiten, wenn ſie unvollkommen und ſchlechtwüchſig ſind und keine Zukunft verheißen. Die Berechnung des Eintritts des vorteilhafteſten Haubarkeitsalters wird hier, wegen Unſicherheit der Unterlagen, zu keinem befriedigenden Ziele führen und praktiſchen Erwägungen weichen müſſen.

Ahnlich liegen die Verhältniſſe bei älteren Beſtänden. Auch hier wird man nach allgemeinen wirtſchaftlichen Erwägungen die vorteilhafteſte Zeit der Beſtandsumwandlung richtiger beſtimmen, als nach der Methode des Walderwartungswertes.

G. Heyer (Waldwertrechnung, 3. Aufl., S. 85) weiß zwar auch für dieſen rechneriſch ſchwierigen Fall Rat, indem er für die Berechnung des Walderwartungswerts unter der Vorausſetzung, daß nach der Ernte des Holzbeſtandes eine andere Holzart eingeführt werden ſoll, folgende Vor— ſchrift erteilt:

„Man ermittelt die Abtriebszeit u, für welche ſich unter Zu— grundelegung des Bodenwerts B der neu einzuführenden Holzart oder Boden-Benutzungsart der größte Beſtands-Erwartungswert ergiebt und berechnet den Walderwartungswert nach der Formel

Au r Dun. 1, ou = nf. . V (loop m 1) B l,opu—m N

in welcher für den Fall, daß der Beſtand abnorm iſt, A und D an die Stelle von A und D treten.“

272 Ermittlung des Walderwartungswerts.

Eine derartige Vorſchrift iſt leicht zu erteilen, aber wir müſſen es dem Praktiker überlaſſen, ſelbſt Erfahrungen darüber zu ſammeln, wie weit dieſe Formel Vertrauen verdient und zu praktiſch brauchbaren Reſul⸗ taten führt.

4. Iſt die Frage in reifliche Erwägung zu ziehen, ob bei der Berechnung des Walderwartungswertes die u—mjährige Verwaltungsrente V (1, uw 1) in Abzug gebracht werden darf. Im ausſetzenden Betrieb, von welchem wir eben handeln, iſt in der Regel kein Forſtſchutz und Verwaltungsperſonal vorhanden. Verkauft ein Bauer an den Staat eine Waldparzelle, ſo wird er wohl mit dem Abzug von V (1, op um 1) nicht einverſtanden ſein, und umgekehrt hat der Staat ja auch durch die Zuteilung einer ſolchen Parzelle zu einem bereits beſtehenden Reviere künftig keinen größeren Aufwand für Forſtperſonal zu machen, höchſtens könnte daher die etwa zu entrichtende Grundſteuer in Frage kommen.

5. Seither ſetzten wir den die Regel bildenden Fall voraus, der Wald ſei abnorm. Es kann jedoch die Unterſuchung der Frage wenigſtens einiges theoretiſche Intereſſe bieten, wie ſich die Berechnung bei Vorausſetzung normaler Beſchaffenheit des im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Waldes geſtaltet.

Sit der Wald normal beſtockt und beſitzt er einen normalen Zuwachs, dann müßten die in den Normal-Geldertragstafeln enthaltenen Anſätze für Au, Da... Dq direkt in die Formeln der Waldwertberechnung übertragen werden können. Ein ſolcher Fall der Normalität wird aber kaum irgendwo zu finden ſein, weil ja die Normalertragstafeln, wie bereits erwähnt, nicht durch wiederholte Aufnahme eines und desſelben Beſtandes von Jahr zu Jahr entſtanden ſind, ſondern aus ſehr vielen Beſtänden zuſammenkonſtruiert wurden. Man wird ſich daher die Normalerträge der Waldungen ſo zu denken haben, wie dieſelben im großen Durchſchnitt der Wirtſchaft bei mittlerer Betriebſamkeit erwartet werden dürfen. Dieſe ſind aber weſentlich geringer, als die in den Normalertragstafeln enthaltenen Angaben. Je nach der Lage der Waldungen, je nach den beſtehenden Holz- und Betriebsarten, den Gefahren, welchen dieſelben durch Frevel, Sturm, Inſekten, Schnee, Duft ꝛc. ausgeſetzt find, wird man die in den Ertragstafeln ſtehenden Anſätze event. mit dem Faktor 0,6—0,9 zu reduzieren haben. Die in den Normalertragstafeln ſtehenden Zahlen erhalten nämlich die höchſtmöglichen Maximalerträge auf etwa 0,25 ba großen Flächen, während die je

9 9

Ermittlung des Walderwartungswerts. 273

nach dem vorliegenden Falle ſich durch Multiplikation mit den vor— ſtehenden Reduktionsfaktoren ergebenden Erträge die bei mittlerer Betriebſamkeit thatſächlich erreichbaren wahren Normalerträge ganzer Beſtände ſind.

Nimmt man nun an, dieſelben Normalerträge Au, Da... D der Wirt— ſchaft mittlerer Betriebſamkeit könnten ſowohl in die Formel des Boden— erwartungswertes als des Beſtandserwartungswertes eingeführt werden, und die beſtehende Umtriebszeit wäre bereits derjenigen gleich, für welche ſich ein Maximum vom Bodenerwartungswert berechnet, dann wäre es ſtatthaft, in der allgemeinen Formel für den Walderwartungs— wert den Bodenerwartungswert einzuſetzen und die Zeit des Eintritts des Maximums des Walderwartungswertes fiele dann auch mit derjenigen des Maximums des Bodenerwartungswertes zuſammen ($ 47. 3. E.)

Unter dieſer Vorausſetzung geht die Formel für den Walderwartungs— wert, wenn man für B den Bodenerwartungswert uB einführt, in folgende über:

Wem = Au Dn . I opu-n +... V (I,opu-m 1) ug I, opu=m Au Dn - I, opu-n V (I, opu-m 1) + 1,opu-m 5 = + Da - 1,opu=a + 2 ur + 1,opU v) ‚OP 1,opu-m

=[Au+Dn - 1, opu-n V (1,opı-m 1)] (1,opı 1) + l,opu m (I, opu 1) Au Da. Iopu-a +... Dn . 1, un c.1,0opt V (1,opt 1) 1,opı m (1,opt 1)

=Au-1,0opt Auf Dn - 1,0pu-n. ],opt Dn. 1, u-

150 um (1,opt 1) V. 1,opa=m.1,opt + V.1,opı + V.1,pı-m— V+ 15 um (, op - 1) + Au Da- I, opu-—a , Dn - I opunn . 1 opu - V.1,opt+V 1,opı m (1,op\ —1) g

Bringt man 1,op-m vom Nenner in den Zähler mit 1, pm, jo ſtreicht ſich ferner im Zähler 1,opu gegen 15 0pu im Nenner und es bleibt: We _ 1,0p®(Au+Dn. Io ph -n —V.1,opu-m+-V-1,op=m+-Da-1,0p-2—c) 25

* 1,0p 1 Baur, Waldwertberechnung. 18

274 Ermittlung des Walderwartungswerts.

Da 1, pm (au + Dn - 1,opı a + er -e) V:1,op-m (If op 1) 1,opu 1 (1,opt 1) 1,op-m 1 opm (Au + Dn - 1,opı 2 +.. N e Br Loge Bi, 1,opı 1 Liegt das Beſtandesalter m vor dem Alter, in welchem der erſte Durchforſtungsertrag Da eingeht, dann hat man ſtatt voriger Formel zu ſetzen: Ijopm (Au Da- Io pura f. . Dq - I, opu- A e) v A 1,opı 1 1

Wen

Beiſpiel. Es iſt der Erwartungswert eines Hektars 40jährigen Kiefern-Waldes zu berechnen, welcher die in Burckhardts Tafeln (Tabelle VI angegebenen Erträge liefert. Umtriebszeit 70, 6 = 24, v-36 und p=3.

Antwort. Der Waldwert ſetzt ſich aus dem Bodenerwartungs— wert uB und dem Beſtandserwartungswert He zuſammen:

Be Au Da-. 1, % u- D. 1 - 1, pu . Fr 1,opu —1 5

2970 + 12 - 1,03°° + 42 - 1,03% + 57,6 - 1,03°° + 67,2 1,032 + 79,2 1,031 Ei 1,05% —1

= 362,56 ME.

24103 36 1.08701 0,03

Au Dn - 1 un . D. 1, u- - (uB V) (I, op- m 1) 8 1,030 m 8 2970 + 67,2 - 1,03%° + 79,2 - 1,03% (362,56 + 120) (1,03 1) _ di 1,033 7

He

1034,10 Mk.

Daher der Walderwartungswert = uB + He = = 362,56 + 1034,10 = 1398,66 Mk.

Zu demſelben Reſultat gelangt man natürlich, wenn man den Wald- erwartungswert direkt aus der oben entwickelten Formel:

1% pm (Au + Dn - 1, pu - 1 Leb o)

Men 1,opı —1

berechnet. Man erhält dann:

1,03% (2970,0 + 67,2 1,03°° + 79,2 - 1,0810 + 100 + 10055 +

1,03% 1

Wem =

Ermittlung des Waldkoſtenwerts. 275

57,6 105620 10037 (1 = 1396,66 Mk. Da ſich hier der Waldwert aus Bodenerwartungswert und Beſtandserwartungswert zuſammenſetzt, ſo treffen das Verfahren auch die bei Behandlung dieſer beiden Werte bereits beſprochenen Schattenſeiten.

120 = 3,262 (2970 269, 4119 24) 0,1446 120 =

V. Von der Ermittlung des Waldkoſtenwerts. $ 59.

Der Waldkoſtenwert für den ausſetzenden Betrieb ſetzt ſich aus dem Beſtandskoſtenwert und dem Bodenwert zuſammen. Setzt man daher den Bodenwert B und den Beſtandskoſtenwert Hk = (B+ V) (I, opm 1) Te. 1,opm Da. 15 opma, jo iſt der Waldkoſten— wert im Jahre m:

Wkm = B (B V) (I, opm —1)+c-1,op® Da. I, opm-a BTB. Iopm— BV. Iopm— Ve. 1% m Da. 1,opm-a (BT Vc) 1, m (Da-. 1,5 oma .. . V).

Selbſtverſtändlich können auch bezüglich der Anwendung dieſer Formel wieder ähnliche Erwägungen gemacht werden, wie bei dem Wald- erwartungswert. Zum Begriffe des Koſtenwertes gehört jedoch, daß der Waldwert auch aus den auf ihn wirklich verwandten Koſten und den bereits erfolgten Einnahmen berechnet werde. Es würde ſich daher als Bodenwert der wirkliche Ankaufspreis deſſelben, einſchließlich etwaiger Urbarmachungskoſten, ſoweit ſolche nicht ſchon in den Kulturkoſten ent— halten ſind, empfehlen. Fehlen Notizen über die Erwerbungskoſten des Bodeus, dann hat der entſprechende gegendübliche Verkaufswert einzutreten; unter Umſtänden kann auch der Bodenerwartungswert probeweiſe berechnet werden, obgleich man es dann mit keinem Koſtenwerte mehr zu thun hätte.

Die Frage, inwieweit beim ausſetzenden Betriebe Verwaltungskoſten und in welchem Betrage entſtanden ſind, muß von Fall zu Fall behandelt werden.

Die bereits eingegangenen Zwiſchennutzungserträge ſind nicht aus allgemeinen Ertragstafeln zu entnehmen, ſondern nach ihren wirklichen Beträgen in Anſatz zu bringen.

Wäre der Beſtand normal, ſtimmten etwa auch die Erträge des vor—

18 *

276 Ermittlung des Waldkoſtenwerts.

liegenden Waldes pro Hektar vollſtändig mit denen der Ertragstafel überein (in der Regel werden ſie zu reduzieren ſein) und würde man unter dieſen Umſtänden den aus den nämlichen Erträgen und Ausgaben berechneten Bodenerwartungswert uB ſtatt B in vorſtehende Formel für den Waldkoſtenwert einführen, dann ginge dieſelbe in folgende über: WE.. —(B+V+c)1,opm (Da. 1 ma f. V) = Au T Da. 1 ug . . D- 1,opı-4—c- op 150pu 1 (Da: 1.0P 3 E.% u V)= (Au+Da-1,opt-2+...Dn-1,optn+....—c-1,opt Te. I, opu —c)l,opm

ä I. opn.—

1,opı 1 Da. 1,opm-a. 1,opt + Da - 1,opm a Bean. 22, 1,opı 1 Da

(Au Dn cg . .. . 1 % H e 10 h

= 3opu 1 a

Wie man ſieht, ſtimmt dieſer Ausdruck mit dem für normale Verhältniſſe entwickelten Walderwartungswert überein; woraus folgt, daß, wenn man normale Beſtände vorausſetzt und in beiden Fällen den Bodenerwartungswert einführt, der Walderwartungswert dem Wald- koftenwert gleich iſt. Aus ug Hen = uB Hk folgt aber auch, was übrigens auch früher ſchon direkt nachgewieſen wurde, daß Hen =Hks iſt.

Man darf übrigens derartigen theoretiſchen Betrachtungen keinen großen praktiſchen Wert beilegen, weil die daran geknüpften Voraus⸗ sehungen in der Praxis der Waldwertberechnung ſelten zutreffen.

Der Waldkoſtenwert dürfte ſich mehr für jüngere Beſtände, welche die halbe Umtriebszeit noch nicht überſchritten haben, empfehlen.

Zweites Kapitel.

Yon der Ermittlung des Waldwerts im nachhaltigen Betriebe. Vorbemerkungen.

§ 60. Im vorigen Kapitel wurde gezeigt, wie man den Wert einer Wald— parzelle berechnet, mag dieſe für ſich im ausſetzenden Betriebe behandelt

9

Waldwert des nachhaltigen Betriebs. 277

oder einem im nachhaltigen Betriebe ſtehenden Wald künftig zugeteilt oder ausgeſtockt werden. Wenn auch der ausſetzende Betrieb in wald— reichen Gegenden und beim Großgrundbeſitz die Ausnahme bildet, ſo kommen doch häufig Wertberechnungen von parzellierten kleineren Privat— waldungen vor, deren Beſitzer öfters durch ihre wirtſchaftliche Lage ge— zwungen find, ihr Waldeigentum zu verkaufen. Übrigens handelt es ſich auch bei den vielfach vorkommenden Expropriationen meiſt nur um die Abtretung kleinerer Waldteile.

Ganz anders lagern ſich aber die Verhältniſſe bei Waldungen, welche im kontinuierlichen Betriebe ſtehen und nachhaltig bewirtſchaftet werden. Wollte man hier den Waldwert aus der Summe der Waldwerte einzelner Parzellen zuſammenſetzen, jo wäre das aus mehrfachen Gründen unzu⸗ läſſig. Zunächſt würde eine derartige Waldwertberechnung viel zu viel Zeit beanſpruchen, denn es müßte, da die Beſtände meiſt keine normale Beſtockung haben, die Holzmaſſe und Bonität jeder Waldparzelle für ſich beſtimmt werden, um annähernd feſtſtellen zu können, welche Exträge dieſelben künftig abzuwerfen verſprechen. Es wäre dies eine ſehr um— ſtändliche und kaum zu bewältigende Arbeit. Wir bezweifeln daher auch, ob dieſes Verfahren beim An- oder Verkauf ganzer Reviere und Herr- ſchaftsbeſitzungen ſchon angewendet wurde, oder künftig angewendet werden wird.

Dazu kommt aber noch, daß die Zuſammenſetzung des ganzen Waldes aus den Werten der einzelnen Teile nicht immer richtig wäre, denn es würde dies gleiche wirtſchaftliche Verhältniſſe der einzelnen Abteilungen mit denen des ganzen Waldes vorausſetzen. Man kann nämlich einen einzelnen Beſtand in irgend einem vorteilhaft ſcheinenden Alter abtreiben, daraus folgt aber noch nicht, daß man auch für einen größeren Wald die Umtriebszeit in dasſelbe Alter verlegen kann. Die Anhänger der Boden— reinertragstheorie wollen auf ſchlechten Unterlagen rech neriſch die finan— ziell vorteilhafteſte Umtriebszeit für jeden Beſtand feſtſtellen. Wenn nun aber die ſo herausgerechneten Umtriebe viel niedriger ſind, als die ſeit— her üblichen, ſo können dieſelben doch nicht eingehalten werden, weil Abſatzverhältniſſe, Rückſichten auf Hiebsfolge, Nachhaltigkeit und andere wirtſchaftliche Verhältniſſe es nicht geſtatten. Die Waldwirtſchaft kann daher nicht der Beſtandeswirtſchaft untergeordnet werden, ſondern die Beſtandeswirtſchaft muß ſich in den Rahmen der Waldwirtſchaft fügen. Man wird auch künftig, wie ſolches ſeither überall üblich war, wo Forſte eingerichtet wurden, ſchlecht

278 Waldwert der normalen Betriebsklaſſe.

wachſende, lückige Beſtände vorſchieben, dagegen Abteilungen, welche ſich in guten Zuwachsverhältniſſen befinden, in jüngere Perioden zurückver⸗ legen. In dieſem Sinne trieben die Forſtwirte auch ſeither ſchon Be— ſtandeswirtſchaft und zwar mit beſtem Erfolge. Deshalb wird man auch den Waldwert zuſammenhängender Waldungen auf Grund eines ſorg⸗ fältig ausgedachten und auch durchführbaren Wirtſchaftsplans be⸗ rechnen und erſcheint derjenige Betriebsplan als der rentabelſte, bei welchem ſich der größte gegenwärtige Waldwert ergiebt. Durch Probe⸗ rechnungen wird man denſelben möglichſt richtig zu ſtellen ſuchen.

Es ſind hierbei zwei Hauptfälle zu unterſcheiden. Der Wald kann ſich nämlich im normalen oder annähernd normalen Zuſtande befinden, oder abnorm ſein. Beide Fälle ſollen bei der folgenden Darſtellung auseinander gehalten werden.

Beim Studium der heutigen Waldwertberechnung bekommt man gar nicht mehr den Eindruck eines ein Wirtſchaftsganzes bildenden Waldes. Die Vertreter derſelben kennen nur noch die Wald-Parzelle, die Abteilung oder Unterabteilung und lehren deren Wertsermittlung. Nur der Wald- rentierungswert wird von ihnen noch auf wenigen Zeilen abgehandelt. Von welchen Geſichtspunkten man bei dem Ankauf eines ganzen Reviers oder gar eines großen ausgehauenen Herrſchaftsbeſitzes zu verfahren hat, das erfährt man nicht und doch fällt es gerade im letzteren Falle keinem Forſttechniker ein, den Waldwert aus den Waldkoſten- oder Erwartungs⸗ werten der einzelnen Beſtände zu berechnen, weil man ſich in der Praxis aus naheliegenden Gründen weit ſummariſcherer Methoden bedienen muß.

I. Von der Ermittlung des Waldwerts der normalen Betriebsklaſſe (Waldrentierungswert).

$ 61.

Sind Waldungen zum jährlichen Nachhaltbetriebe eingerichtet und befinden ſich dieſelben bereits ſo weit im normalen Zuſtande, daß ſie jährlich gleiche oder nahezu gleiche Einnahmen gewähren, wie ſolches 3. B. bei gut bewirtſchafteten Niederwaldungen, aber auch öfters bei Hoch— waldungen der Fall iſt, ſo kann man deren Wert nach dem Wald— rentierungswert berechnen. Bezeichnet nämlich R die jährliche reine Rente (Waldreinertrag), welche der Wald nachhaltig zu liefern verſpricht, * ar: R jo iſt der Kapitalwert des Waldes nach Formel VII. 28) oe

Man hat aljo nur R und den Zinsfuß feſtzuſtellen. Beſteht ein

Waldwert der normalen Betriebsklaſſe. 279

Revier oder Wirtſchaftsganzes nur aus einer Betriebsklaſſe, z. B. lauter Kiefernhochwald, ſo geſtaltet ſich die Rechnung am einfachſten. Man hat den durchſchnittlichen Rohertrag der letzten maßgebenden Jahre aus den Revierrechnungen zu erheben und ebenſo die durchſchnittlichen jähr- lichen Produktionskoſten in Abzug zu bringen. Der jährliche Rohertrag ſetzt ſich zuſammen aus dem Haubarkeitsertrag Au des älteſten Jahres- ſchlages und aus den Zwiſchennutzungen und Nebennutzungen Da, Db, . .. Dq, welche ſich jährlich in den übrigen Schlägen ergeben. Die Pro— duktionskoſten beſtehen in den jährlichen Kulturkoſten e des älteſten Schlages und etwaiger Nachbeſſerungen in jüngeren Schlägen (denn vollkommene Normalkulturen, bei welchen alle Nachbeſſerungen wegfallen, gehören zu den Seltenheiten), ſodann in den jährlichen Auslagen für Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w., welche ſich auf ſämmtliche Alters ſtufen zu beziehen haben. Sind letztere für eine Altersſtufe », ſo ſind fie für alle Altersklaſſen der Umtriebszeit u y- u. Damit nichts ver⸗ geſſen wird, entnimmt man die Beträge am ſicherſten aus Einnahme⸗ und Ausgabejournalen, und da die reinen Jahreseinnahmen ſich auch in Normalwaldungen nicht gleich bleiben, ſo müſſen, wie erwähnt, die Durchſchnitte aus einer genügenden Anzahl maßgebender Jahre gezogen werden.

Hiernach ergiebt ſich der jährliche Reinertrag R einer Betriebsklaſſe:

R= Au Da . . Da- (eu- v) und der Waldrentierungswert Wr iſt: R Au+Da+..Dg-(ce+u-v)

N 0,0p 0,0p Au+Da+..Dgq-—e uv u O, op 0 A er 5 u Da . D N 0,0p

Aus vorſtehender Formel ergiebt ſich nun auch leicht der Wald— rentierungswert der Flächeneinheit. Man denkt ſich nämlich die normale Betriebsklaſſe nur aus jo vielen Hektaren zuſammengeſetzt, als die Um- triebszeit u Jahre zählt. In dieſem Falle drücken Au, Da, .. Dq, e und V die Werte für ein Hektar aus und es iſt

Au Da.. Da- e 0,0p

der Waldrentierungswert von u Hektaren. Wird dieſer Ausdruck durch u dividiert, ſo erhält man den Waldrentierungswert pro Hektar:

680 Waldwert der normalen Betriebsklaſſe.

Au Da . Dq e

u u+0,op

N.

Beiſpiel: Ein Hektar Kiefernwald liefert nach Burckhardts (Ta⸗ belle VII, 1) einen Abtriebsertrag im 70. Jahre Au- 2970 Mk. und fol- gende Zwiſchennutzungserträge:

im Jahre TA Een Mark 2% Be

Wenn nun die Kulturkoſten pro ha jährlich 80 Mk. und ebenſo die Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern ꝛc. 6 Mk. betragen, wie groß iſt der Waldrentierungswert einer Betriebsklaſſe von 70 Hektaren und der Flächeneinheit bei 3 pCt.? Antwort: Waldrentierungswert der Betriebsklafje = Au T Da. Da e * 20970 + 12 +42 + 57,6 + 67,2 79,2 80

0,0p Br 0,03 „6 _ 3228 80 3148 5 7 . 2 Ze in = 10 0 9005 70. 200 = gg 14000 = 104933 14000 = 90933 ME.

Waldrentierungswert der Flächeneinheit = Au r Da . Da- e 104933

= Ss AY % 200 = 1299 Mk. Setzt ſich ein Revier oder Wirtſchaftsganzes, deſſen Wert ermittelt werden ſoll, aus verſchiedenen Betriebsklaſſen zuſammen, für welche ver⸗ ſchiedene Umtriebszeiten beſtehen, ſo iſt der Rentierungswert für jede Betriebsklaſſe beſonders zu berechnen, was deshalb nicht immer ohne Schwierigkeiten durchführbar iſt, weil die Ausgaben in den Revier⸗ rechnungen nicht immer für jede Betriebsklaſſe ausgeſchieden werden.

Man muß eben in einem ſolchen Falle repartieren, ſo gut es geht. Werden zur Feſtſtellung der Waldreinerträge des Normalwaldes die Erträge aus den thatſächlichen Einnahmen der letzten Jahre, die Aus⸗ gaben ebenſo aus den wirklichen Aufwänden entnommen, dann iſt bei Waldverkäufen wohl zu erwägen, ob dieſelben auch die normalen waren und ob nicht in Zukunft die Einnahmen fallen und die Ausgaben, etwa durch Gehaltsaufbeſſerungen oder Anlage guter Waldwege u. ſ. w., ſteigen. Es kommt nämlich nicht ſelten vor, daß Waldbeſitzer, welche die Abſicht haben ihren Wald zu verkaufen, vorher noch alles mögliche nutzbare Holz, z. B. eingewachſene ältere Nutzhölzer aus noch nicht hiebsreifen Beſtänden, ſowie ältere Beſtände außer dem gewöhnlichen Etat nutzen, um ſich auf dieſe Art Extraeinnahmen zu verſchaffen und den Waldreinertrag der letzten Jahre, welchen ſie glauben der Rechnung zu

Waldwert der normalen Betriebsklaſſe. 281

Grunde legen zu können, künſtlich zu ſteigern. Das Altersklaſſenver— hältnis kann dann ganz gut noch ein normales ſein, aber trotzdem werden die künftigen Jahreseinnahmen kleiner ausfallen. Man erhält in einem ſolchen Falle offenbar einen zu großen Waldrentierungswert. Umgekehrt können aber auch die Einnahmen, im Falle der ſeitherige Beſitzer ein ſparſamer Wirt war, künftig geſteigert werden. Werden dann trotzdem die ſeitherigen Einnahmen zu Grunde gelegt, ſo ergiebt ſich ein kleinerer Rentierungswert und der Käufer macht in dieſem Falle einen Gewinn.

Dieſer Punkt führt uns ſchließlich noch zur kurzen Beſprechung der vorteilhafteſten Umtriebszeit und des zu wählenden Zinsfußes. Iſt die Umtriebszeit eine gegebene, alſo durch rechtliche oder forſtpolizeiliche Be— ſtimmungen feſtgeſtellte, oder iſt ſie vielleicht auch die finanziell vorteil— hafteſte, dann bleibt nur noch der Zinsfuß zu beſtimmen. Der Verkäufer wird hierbei einen möglichſt niedrigen, der Käufer einen möglichſt hohen Zinsfuß durchzuſetzen ſuchen. Es werden aber für beide Teile die bereits abgehandelten Zinsbeſtimmungsgründe als Richtpunkte zu dienen haben und wird hierbei die Frage, ob künftig die Holzpreiſe eine Steigerung erwarten laſſen, eine Hauptrolle ſpielen und umgekehrt. Jedenfalls wird man nach § 16 für hohe Umtriebe einen kleineren Zinsfuß als für niedere zu wählen haben. (Vergleiche Tabellen I, 9 VI, 9)

Iſt die Wahl der Umtriebszeit frei gegeben, jo darf man nicht über- ſehen, daß der Waldreinertrag, welcher ja bei Ermittlung des Wald— rentierungswerts zum Kapital erhoben wird, keineswegs eine konſtante Größe iſt. Derſelbe iſt vielmehr bei niederen Umtrieben klein, er ſteigt dann mit dem wachſenden Maſſe- und Wertzuwachs der Beſtände, er— reicht ein Maximum und fällt dann wieder, wenn der in ſpäteren Jahren abnehmende Maſſezuwachs keine genügende Auffriſchung durch den Wert— zuwachs erfährt. Es wird daher auch der Waldrentierungswert denſelben Geſetzen unterliegen. Er wird für mittlere Umtriebe höher, als für niedere und ſehr hohe ſein. Selbſtverſtändlich kann der Waldreinertrag und damit der Waldrentierungswert um der Zeitperiode, in welcher er ſein Maximum erreicht hat, auch eine Reihe von Jahren ziemlich oder ganz konſtant bleiben.

Da es aber unſere Aufgabe iſt, im Falle nicht beſondere volks- und ſtaatswirtſchaftliche Verhältniſſe dagegen ſprechen, die höchſten Effekte mit kleinſtem Betriebskapital zu erzielen, das Betriebskapital im ſtockenden Holzvorrat aber mit wachſender Umtriebszeit und gleichbleibender Fläche größer wird, ſo bleibt zu erwägen, ob nicht, ohne den Waldreinertrag

282 Waldwert der normalen Betriebsklaſſe.

künftig zu ſchmälern, ein Teil des überſchüſſigen Vorratskapitals durch Nutzung der älteſten Schläge flüſſig gemacht werden kann. Dies wird namentlich in ſolchen Waldungen nicht ſelten der Fall ſein, in welchen die älteren Beſtände ſchon längſt das Maximum des größten Maſſezuwachſes erreicht haben, ohne daß, wie z. B. bei ſehr alten Buchenbeſtänden, noch ein entſprechender Qualitätszuwachs erfolgte.

Läßt ſich im Normalwald auch künftig noch derſelbe Waldreinertrag bei geringerem Umtriebe nach etwaigerteilweiſer Nutzung derälteſten Beſtände erzielen, was natürlich den Abſatz des Mehreinſchlags ohne Preisernie⸗ drigung vorausſetzt, ſo muß das bei Waldkäufen auch ſeinen Einfluß auf den Zinsfuß äußern. Denn derjenige Käufer, welcher beabſichtigt einen Teil des überhaubaren Holzes alsbald zu nutzen, der aber die Berechnung des Waldreinertrags auf den ſeitherigen Normalertrag des älteſten Schlags gründet, kann ſich offenbar mit einem geringeren Zinsfuß begnügen, als wenn er den Wald bereits auf die niedrigſt zuläſſige Umtriebszeit geſetzt fände.

Es iſt bei Ermittlung des Waldrentierungswerts mit einem gegebenen Prozente jeither. vielfach überſehen worden, daß es ſich in der Wald- wirtſchaft des Nachhaltbetriebes keineswegs, wie bei Zinsertrag und Geld⸗ kapital, um ein konſtantes Verhältnis handelt. Iſt nämlich der Jahres⸗ ertrag eines Waldes R und der Wert des Normalvorrats W, ſo iſt das Verhältnis R: W ein ſehr veränderliches, je nachdem die Umtriebe hoch oder niedrig ſind. Iſt die Waldrente R ſchon im Sinken, ſo kann W immer noch zunehmen, während das Nutzungsprozent R:W ſchon ſinkt, woraus folgt, daß man den Rentierungswert bei noch beſtehenden hohen Umtrieben mit einem niedrigen Zinsfuß berechnen muß, wenn der Ver⸗ käufer nicht große Verluſte erleiden ſoll; denn er hätte ſelbſt vorher einen Teil der älteren Beſtände nutzen können, ohne daß der Waldrentierungs- wert dadurch ein kleinerer geworden wäre. Selbſtverſtändlich kann nach dem Rentierungswert auch der Wert von Femelwaldungen beſtimmt werden, welche jährlich durchſchnittlich gleiche Jahreserträge abwerfen.

Schließlich ſei noch bemerkt, daß der Waldrentierungswert des Nor⸗ malwaldes ſich aus dem Wert des Normalvorrats und dem Bodenwert zuſammenſetzt. Wird der Normalvorrat nach des Verfaſſers Verfahren berechnet ($. 52. 2. E), dann darf als Bodenwert nicht der Bodenerwar— tungswert des ausſetzenden Betriebes genommen, ſondern es muß der Bodenwert der normalen Betriebsklaſſe in Abſatz kommen, der ſich nach

Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 283

§ 44 ergiebt, wenn man von dem Waldrentierungswert den Wert des Normalvorrats abzieht.

II. Von der Ermittlung des Waldwerts der abnormen Betriebsklaſſe. 8 62.

Wir unterſtellen auch hier, daß die Standortsverhältniſſe (Boden, Lage, Klima) des Waldes eine anderweite Benutzung (Landwirtſchaft ꝛc.) nicht zulaſſen, oder daß polizeiliche Beſtimmungen, vorhandene Servituten, Verhältniſſe privatrechtlicher Natur, Fideikommiſſe u. ſ. w. eine immer⸗ währende Waldwirtſchaft bedingen. Iſt nun ein derartiger größerer Wald abnorm, d. h. fehlen normale Schlagreihe und normale Alters- ſtufenfolge oder normaler Zuwachs, oder alle Bedingungen des Normal— zuſtandes, ſo können die Jahres-Einnahmen und Ausgaben und damit die Waldreinerträge unmöglich gleich ſein, eine Berechnung des Wald— werts nach dem Rentierungswert iſt daher ausgeſchloſſen. Aber auch eine Berechnung der Beſtandserwartungswerte von Beſtand zu Beſtand wäre viel zu umſtändlich und wegen der ſchwer vorauszuſagenden Zu— kunftserträge auch zu unſicher.

Trotzdem empfiehlt ſich für ſolche Waldungen der nachhaltige Betrieb und die Anbahnung möglichſt gleicher Erträge für die Zukunft. Es gilt dieſes insbeſondere bei Waldungen, welche im fideikommiſſariſchen Ver— bande ſtehen, oder bei denen, wie in Seniorats-, Pfarr- und Mark⸗ waldungen der jeweilige Beſitzer nur der Nutznießer iſt. Auch Gemeinde— und Staatswaldungen gehören im gewiſſen Sinne hierher, denn auch bei ihnen iſt der gegenwärtigen Generation nur der Zinſengenuß, nicht aber auch der Angriff auf das für den dauernd gleichen Zinſengenuß not— wendige Betriebskapital im ſtockenden Holzvorrat geſtattet.

Der Wert ſolcher Waldungen kann daher nur auf Grund eines rationell und ſorgfältig aufgeſtellten Betriebsplanes ermittelt werden, und zwar erhält man erſteren in der Summe aller auf die Gegen— wart diskontierten Walderträge, dieſe vermindert um den gegenwärtigen Kapitalwert aller Produktionskoſten, Laſten und Ausfälle. Der verbleibende Überſchuß enthält dann den Kapital- wert des Bodens, ſowie den Wert des zum Nachhaltbetriebe erforderlichen ſtockenden Holzvorrats. Beide brauchen daher nicht beſonders betrachtet zu werden.

284 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe.

Der Waldwert wird ſich natürlich anders geſtalten, je nachdem die Umtriebszeit unabänderlich gegeben iſt, oder beliebig gewählt werden kann. Wir wollen daher auch beide Fälle getrennt von einander be— handeln.

1. Ermittlung des Waldwerts bei gegebener Umtriebszeit.

Der Berechnung haben folgende Arbeiten vorauszugehen:

1. Aufſtellung eines Fällungsplans für die Haubarkeits⸗ und Zwiſchennutzungen, für die einzelnen Perioden der erſten Umtriebszeit, um die Gelderträge derſelben berechnen zu können. Hier⸗ bei muß mit aller Sorgfalt verfahren werden. Insbeſondere iſt den Er⸗ trägen der beiden erſten Perioden alle Aufmerkſamkeit zu ſchenken, weil die Werte derſelben am wenigſten durch die Diskontierung ver⸗ lieren, während in jpäteren Perioden eingehende Einnahmen ſchon viel ge⸗ ringere gegenwärtige Werte liefern und Fehler in der Ertragsbeſtimmung daher von verhältnismäßig geringerem Einfluß find. Deshalb erſcheint es auch gerechtfertigt, die nach Ablauf der erſten Umtriebszeit ein⸗ gehenden Erträge als normale zu betrachten, weil dieſelben auf die Gegen⸗ wart diskontiert, das Reſultat wenig mehr beeinfluſſen.

Die Art der Einreihung der Beſtände in die einzelnen Perioden iſt natürlich nicht gleichgültig. Werden maſſenreiche und wertvolle ältere Beſtände in ſpätere Perioden zurückgeſchoben, minder vollwertige dagegen in die erſte Periode geſetzt, jo berechnen ſich natürlich geringere Wald- werte. Käufer und Verkäufer werden hierbei verſchiedene Standpunkte zu vertreten haben. Der Käufer wird wertvolle Beſtände bei der Auf— ſtellung des Betriebsplans zurückſtellen wollen, der Verkäufer wird für deren Voranſtellung wirkſam ſein.

2. Einſchätzung des Bodens in ſeine Normalbonität, und Ermittlung der Flächengröße und Ertragsfähigkeit jeder Bodenklaſſe, um hiernach die nach Ablauf der erſten Umtriebszeit zu erwartenden Normalerträge berechnen zu können. Hierbei wird die Bo— nitierung der einzelnen Beſtände nach der mittleren Scheitelhöhe die beſten Dienſte leiſten.

3. Feſtſtellung der in den einzelnen Wirtſchaftsperioden in die Rechnung einzuſtellenden Holzpreiſe, an welchen die Hauer— und Bringerlöhne in Abzug zu bringen ſind. Die richtige Preisermitt⸗ lung iſt die ſchwierigſte Aufgabe der ganzen Waldwertberechnung, weil die den einzelnen Perioden im abnormen Walde zugewieſenen Beſtände

Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 285

verſchiedenwertig ſind, und wahrſcheinlich die Holzpreiſe ſpäterer Perioden andere ſein werden, als in der Gegenwart. Ob aber die Preiſe ſteigen oder fallen und in welchen Grenzen ſich die Preisdifferenzen bewegen werden, das iſt ſehr ſchwer zu ſagen und deshalb leiden alle derartige Rechnungen an gewiſſen Unſicherheiten und das Reſultat iſt und bleibt dehnbar, je nachdem die eine oder andere Auffaſſung angenommen wird. Der Verkäufer wird den Nachweis künftiger Preisſteigerung zu erbringen ſuchen, der Käufer wird ſich auf den entgegengeſetzten Standpunkt ſtellen.

4. Feſtſtellung der auf dem Walde ruhenden Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. nach den aus den Rechnungen zu entnehmenden wirklichen Beträgen, unter Berückſichtigung etwaiger künftiger Erſparungen oder Mehrausgaben in einzelnen Poſitionen.

5. Ermittlung der Waldnebennutzungen. Sind das Reſultat weſentlich beeinfluſſende Waldnebennutzungen zu erwarten, ſo ſind die— ſelben mit ihren Mengen und Werten ebenfalls zu ermitteln.

6. Feſtſtellung des Zinsfußes. Hierbei ſind die bereits be— ſprochenen Zinsbeſtimmungsgründe abzuwägen und namentlich bei höheren Hochwaldumtrieben für ſpätere Perioden, wegen des längeren Verzin- ſungszeitraums, niedere Zinsfüße anzuwenden ($ 16).

Die weitere Darſtellung des Verfahrens wollen wir gleich in Ver⸗ bindung mit einem Beiſpiele bringen. Dasſelbe kann natürlich kein ganzes Revier umfaſſen, ſondern muß ſich in dem engbegrenzten Rahmen eines Lehrbeiſpiels bewegen. Wir unterſtellen daher einen 95 ha großen, mit 80 jährigem Umtriebe zu behandelnden Kiefernwald. Derſelbe iſt wie folgt zuſammengeſetzt und verſpricht unter normalen Verhältniſſen die beigeſetzten Haubarkeits⸗Durchſchnittszuwachſe pro Hektar:

Abtl. 1 15jährig mit 6 ha à 4 fm Durchſchnittszuwachs = 24 fm 12 à 5 " = 60 1 3 65 1 " 8 a4 " 32 „a5, R a3, 15, 4 : SIT 5 60 jährig 28 7 " =1% „6 49 30 2 à 6 —=180

Summe 95 ha 545,5 fm

Nimmt man den durchſchnittlichen Preis eines Feſtmeters hiebsreifen Holzes zu 10 Mk. an, ſo hätte der Haubarkeitsertrag des Normalwaldes einen Wert von Au = 545 x 10 = 5455 Mk.

286 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe.

An Durchforſtungen ſtehen in Ausſicht: im Jahre 20 30 40 50 60 70 Mk. 20 50 60 70 80 90 daher Da Db-+..= 20 + 50 + 60 + 70 80 + 90 = 370 Mk.

Die jährlichen Kulturtoſten von 30 1,19 ha mögen 60 ME. ber tragen. Die jährlichen Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern pro Hektar = 3,6 Mk., alſo für 95 ha = 342 Mk.

So wäre unter der Vorausſetzung, daß ſich der Wald im Normal⸗ zuſtande befindet, der Waldrentierungswert der 95 ha bei 3 pCt.:

Wr Au+ Da A. .‚Dgq—c—-v-u 5455 4 370 60 342 77 0,0p Fi 0,03 x 5825 402 5423

402 3180767 ME: 0,03 0,03 a

dagegen bei pCt., womit bei 80 jährigem Umtrieb gerechnet werden ſollte: 216 920 Mk.

Nun aber iſt der Wald, wie die vorſtehenden Beſtände ergeben, abnorm, es muß alſo ein Betriebsplan entworfen und zunächſt der Wert des Ertrags jeder Periode der erſten Umtriebszeit ermittelt und auf die Gegenwart diskontiert werden. Da der älteſte Beſtand erſt 65 Jahre alt iſt, der Umtrieb aber ein 80 jähriger ſein ſoll, ſo werden ſich bei dem Entwurf des Betriebsplans wohl ſteigende Periodenerträge in der erſten Umtriebszeit ergeben. Bei 20 jährigen Perioden wäre im Normal⸗ wald der Periodenertrag (5455 + 370) 20 = 5825 x 20 116500 Mk. Wir unterſtellen daher für den abnormen Wald als Ergebnis des Betriebs⸗ plans in der

I. Periode = 100 000 Mk.

IL. #050. M 4.0 =, ArBbaın IV... (ELEND

Der Kapitalwert der Einnahmen kann nun auf folgende zwei Arten beſtimmt werden:

a) indem man unterſtellt, daß die jeder Periode zuge— wieſene Holzmaſſe in jährlich gleichen Beträgen genutzt wird.

In dieſem Falle ſteht eine jährliche Einnahme zu erwarten in der:

Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 287

100 000

I. Periode von = 5 5000 Mk.

100500 „19x

5 55 5025 112 000

1 . 5600 111000

V. S u

[2 [2 20 755)

Die Aufgabe formuliert ſich nun wie folgt:

Welches iſt der gegenwärtige Wert einer n- 20 Jahre lang in gleicher Größe erfolgenden Rente, die zum erſten Male nach m+ und zum letzten Male nach m+n Jahren eingeht?

Nennen wir die Rente (Jahresertrag) R und das Prozent p, jo iſt ihr Kapitalwert K:

R R R = Topm+t I op 2 . I,opm n Wird dieſe abnehmende geometriſche Reihe, deren erſtes Glied

R 1 * a ir S Glieder a Io 1 und deren Quotient q an und deren Gliederzahl=n

iſt, nach Formel S = ur ſummiert, jo erhält man:

ge 1 150pn 1 R 1,op" R 1,op® K == 4 —— —_ l,opm +1 = Dee l,opm+1 a l,op—1 1,op 1,0p 4 R 1,op-1,opt —1,0p R 1,op(l,opt—1) 1,op. ],op 10pm. O, op 1, 0pm. 1% 1, pn; 0,op a (1,opt 1) 1,opm I, op. O op

Wird dieſe Formel auf unſer Zahlenbeiſpiel angewendet, dann iſt: 5000 (1,0320 1)

LB. 5-20 m= 0; R=5000 daher K 8 050.005 74400 Mk II. P.: n- 20; m- 20; R= 5025 * I 0% 41575 II. P.: n- 20; m—40; R= 5600 * 105000 25577 IV. P.: u 20; m—60; R 5750 * 400005 147

Summe 2156128 Mk.

288 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe.

Nach dieſem mathematiſch richtigſten Verfahren beträgt demnach bei einem konſtanten Zinsfuß von 3 pCt. für die Zeit des abnormen Zu⸗ ſtandes die Einnahme 156 128 Mk.

Operiert man mit den von uns vorgeſchlagenen verſchiedenen Zins⸗ füßen, dann geſtaltet ſich die Rechnung wie folgt:

5000 (1,03520 1)

I. Periode: K = 103520 0,035 71121 Mk. 5025 (1,035 1) 4: n. * 10355 0035 5 803 5600 (1,0350 1) I N

1,0258 . 0,025 Summa = 177819 ME.

Es fallen alſo die Periodenerträge in einem langſameren Verhältnis als bei dem gleichen Zinsfuß 3, was auch naturgemäßer ſein dürfte.

b) Unterſtellt man, der ganze Periodenertrag ginge auf einmal in der Mitte der Periode ein, ſo müſſen die einzelnen Periodenerträge von der Mitte der Periode aus auf die Gegenwart dis⸗ kontiert werden und man erhält in der:

100 000

I. Periode: 7,030 74 400 ME. IT ren: ar e 1 105% 25536 len er TE

Summe = 155 766 ME. Rechnet man auch hier wieder mit verſchiedenen Zinsfüßen, dann geſtaltet ſich die Rechnung wie folgt:

I. Periode = 1055 100 000 x 0,709 = 70 900 Mk. N 12 100 500 x 0,356 = 35778 e 10005 112000 0,228 25536 * 10025 115.000 x 0,178 20 470

Summe 152 684 Mk.

Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 289

Die Differenz zwiſchen den Verfahren a und b beträgt daher bei dem gleichen Zinsfuß 3:. . . 156128 155766 = 362 ME. bei ungleichen Zinsfüßen 3¼—2½: 177819 152 684 = 25135

Nachdem der gegenwärtige Wert der Waldeinnahmen für die Zeit des abnormen Zuſtandes berechnet iſt, muß derſelbe noch für die Zeit des Eintritts des Normalzuſtandes ermittelt werden. Wir unterſtellen dabei, daß nach Ablauf der erſten Umtriebszeit der Wald einen jährlich gleich großen und ſeiner Ertragsfähigkeit entſprechenden Ertrag abwirft. Der— ſelbe wurde bereits am Anfange unſeres Beiſpiels auf 5825 Mk. feſt⸗ geſtellt.

Dieſer jährlichen Einnahme vom 2. Umtriebe an entſpricht ein Kapital⸗ wert bei 3 pCt. von 85 8 194 167 Mk.; bei 21, pCt. aber von 0,„%ũ 0,03 233 000 Mk.

Da aber dieſes der Kapitalwert nach 80 Jahren iſt, ſo muß derſelbe noch mit 80 Jahren auf die Gegenwart diskontiert werden.

Der gegenwärtige Wert iſt daher

. 194 167 N yet 21. = = 2 2 . bei 3 PCt 1,030 194 167 x 0,094 = 18252 Mk 233 000 5 2 1 —— 233 000 x 0,139 32 387

Die Summe von 18 252 Mk. reſp. 32 387 Mk. repräſentiert ſomit den gegenwärtigen Wert aller nach Eintritt des Normalzuſtandes noch erfolgenden Einnahmen. Der Kapitalwert aller Einnahmen für den fraglichen Wald beträgt daher:

für die Zeit des abnormen Zuſtandes und 3 pCt. = 156 128 Mk. ti normalen 15 BR IN ne zuſammen = 174 380 ME.;

dagegen bei verſchiedenen Prozenten für die Zeit des abnormen Zuſtandes = 177 819 Mk. normalen 5 32 zuſammen = 210 206 Mk.

Es iſt nun noch der Kapitalwert der Ausgaben zu beſtimmen. Die jährlichen Kulturkoſten haben wir zu 60 Mk., die jährlichen Koſten für Verwaltung, Schutz, Steuern u. ſ. w. zu 3,6 Mk. pro ha und für die Waldfläche zu 3,6 X 95 = 342 Mk., ſämtliche Jahreskoſten daher zu 60 + 342 = 402 Mk. angenommen. Da dieſelben immerwährend erfol-

gen, ſo beträgt der Kapitalwert derſelben bei 3 pCt.: Baur, Waldwertberechnung. 19

290 f Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe.

R 402 40 200 5 2 40 200 rent 13 4008 5 2 Li = 0.08 003 3 Mk. und bei pC 25

Der Kapitalwert der Einnahmen beträgt bei 3 pCt. 174 380 Mk.

5 H Ausgaben 5 1 13400 Daher iſt der reine Kapitatwert des abnormen Waldes = 160 980 Mk. Bei Unterſtellung normaler Verhältniſſe war er 180 767

Rechnet man aber mit verſchiedenen Zinsfüßen, dann iſt der Kapitalwert der Einnahmen 210 206 Mk.

u 60 Ausgaben 16080 Daher reiner Kapitalwert des abnormen Waldes 194126 ME.

Bei Unteritellung normaler Verhältniſſe und bei pCt. dagegen (vergl. S. 286). 216 920

1

2. Ermittlung des Waldwerts bei beliebiger Umtriebszeit.

Unter 1 haben wir den Fall betrachtet, der Kapitalwert eines Waldes ſei unter Vorausſetzung einer unabänderlich gegebenen Umtriebs⸗ zeit zu beſtimmen. Der Wert, welcher ſich auf dieſe Weiſe ergiebt, wird daher nur dann ein größter ſein, wenn die gegebene Umtriebszeit die lukrativſte war. Im anderen Falle werden ſich kleinere Waldwerte und bei zu niedrigen, wie bei zu hohen Umtrieben auch kleinere Waldrein⸗ erträge ergeben, weil bei erſteren der Quantitäts- und Qualitätszuwachs noch ſteigt, bei letzteren aber jedenfalls der Quantitätszuwachs ſchon in ſtarkem Rückgang begriffen iſt.

Es bleibt jetzt noch der Fall zu betrachten, wie ſich der Wert eines Waldes geſtaltet, wenn der Beſitzer oder Käufer bezüglich der Aus⸗ nutzung desſelben, alſo auch bezüglich der Feſtſetzung der Umtriebszeit, natürlich innerhalb der polizeilichen Beſtimmungen, in keiner Weiſe ge⸗ hemmt iſt. Man wird hier zunächſt fragen: war die ſeitherige Um⸗ triebszeit ſchon die vorteilhafteſte, oder können nicht durch Erhöhung oder Erniedrigung derſelben beſſere finanzielle Erfolge erzielt werden? Dieſe Frage läßt ſich nur auf dem Wege probeweiſer Rechnung in der Art löſen, daß man Betriebspläne für verſchiedene Umtriebszeiten, welche in Frage kommen können, aufſtellt, dann die Rechnungen für jede Um⸗ triebszeit nach 1. ausführt und unterſucht bei welcher Umtriebs⸗ zeit ſich ein Maximum von Waldwert ergiebt; letztere wäre dann als die vorteilhafteſte zu wählen, wenn nicht andere überwiegende wirt⸗ ſchaftliche Bedenken entgegen ſtehen.

16080 Mk.

6

e

Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe. 291

Wurde das Kaufobjekt bereits über Gebühr ausgehauen, ſo daß in nächſter Zeit bedeutende Einſparungen ſtattfinden müſſen, ſo werden auch die erſten Periodenerträge geringer ausfallen und es wird ſich dem entſprechend ein kleinerer Kapitalwert berechnen. Günſtiger geſtaltet ſich aber die Lage, wenn noch größere Holzvorräte in älteren Beſtänden vorhanden ſind, deren raſcher Verwertung ſich keine Hinderniſſe entgegen— ſtellen. In dieſem Falle werden die vorderen Perioden mit vielem und wertvollem Holze auszuſtatten ſein, der Fällungsetat kann infolge deſſen ſchon in der nächſten Zeit bedeutend erhöht werden, ein höherer Kapitalwert wird ſich herausrechnen, unter Umſtänden viel höher, als wenn man denſelben aus den ſeitherigen Waldreinerträgen nach dem Rentierungswerte ermittelt hätte. Ergiebt ſich daher bei Einkürzung der Umtriebszeit ein höherer Waldreinertrag als derjenige war, welcher ſeit— her verwirtſchaftet wurde, ſo kann natürlich der Vorratsüberſchuß ſobald wie möglich genutzt werden. In der That iſt ſchon gar mancher alte Wald nach dem Rentierungswert und auf Grund der ſeitherigen viel zu niedrigen Waldreinerträge erworben worden. Der Käufer hatte dann nur notwendig einen Teil des überſchüſſigen ältereren Holzes zu verwerten, und konnte mit dem Erlöje vielleicht den ganzen Kaufſchilling decken, nebenbei künftig aber noch die ſeitherigen Jahreseinnahmen, wenn nicht noch höhere, beziehen. Die jüngeren Beſtände nebſt Grund und Boden liefern in einem ſolchen Falle einen leicht verdienten Unter— nehmergewinn, zu welchem natürlich nur ein ſpekulativer Unternehmer gelangen wird, dem ein Verkäufer gegenüberſteht, welchem die einfachſten Grundbegriffe der Waldwertberechnung gänzlich abgehen.

Wirft man ſchließlich noch einen Blick auf die in den Tabellen I-VI ausgeführten Berechnungen, jo gelangt man zu dem intereſſanten Reſul⸗ tat, daß ſich für Fichte und Kiefer I. und III. Bonität, ſowie für Rot⸗ buche I. Bonität (für die übrigen Holzarten und Bonitäten wurden keine Berechnungen angeſtellt) bei Unterſtellung normaler Beſtände die Um⸗ triebe wie folgt geſtalten:

Umtrieb des höchſten Waldrohertragg gs. . 100-110 Jahre“) 5 Waldreinertrags . . 100-110 Bodenerwartungswerts bei ver— ſchiedenen pCt. (2—3 9% . . 100 1 Bodenwerts der Betriebsklaſſe 100 24

) Buchen III. Bonität 120 Jahre. 192

292 Waldwert der abnormen Betriebsklaſſe.

Es fallen alſo die Umtriebszeiten des Waldrohertrags und Wald— reinertrags nahezu mit denjenigen der höchſten Bodenverwertung, d. h. der höchſten Bodenrenten zuſammen, ſobald man in der Waldwert- berechnung je nach der Länge des Verzinſungszeitraums mit verſchiede⸗ nen Zinsfüßen operiert. Nur bezüglich der Höhe des Bodenwerts findet, wie nicht anders erwartet werden darf, ein Unterſchied inſofern ſtatt, als ſich der Bodenwert der Betriebsklaſſe (Nachhaltbetrieb) weſentlich höher berechnet, als der des Erwartungswerts (ausſetzender Betrieb).

Auf Grund dieſer Reſultate ziehen wir den Schluß, daß das Be— ſtreben der Praktiker, aus dem Walde die höchſten Reinerträge dauernd zu beziehen, d. h. die Umtriebe im Allgemeinen nach der Zeit des Eintritts des höchſten Waldreinertrags zu regeln, ſeine volle Berechtigung hat. Hiernach würden Umtriebszeiten von durchſchnittlich 100110 Jahren ſich bei normaler Beſtockung als die vorteilhafteſten erweiſen, woraus aber von ſelbſt folgt, daß lichte, zuwachsloſe Beſtände früher, dagegen ſehr wüchſige Beſtände, namentlich wenn ſtarkes Nutzholz begehrt wird auch mit entſprechend höheren Umtrieben bewirtſchaftet werden können. Die Frage, ob künftig, nachdem einmal überall ein rationeller Durch— forſtungsbetrieb durchführbar iſt, die Umtriebe nicht noch mehr gekürzt werden können, glaube ich auf Grund meiner vielfach in dieſer Richtung angeſtellten Unterſuchungen ebenfalls bejahen zu können; doch mag die— ſelbe, bis dieſes Ziel erreicht iſt, noch als eine offene betrachtet werden.

Würde man dagegen die vorteilhafteſte Umtriebszeit nach der For— mel des Bodenerwartungswerts bei Unterſtellung von 3 pCt. beſtimmen wollen, ſo käme man z. B. bei der wichtigſten Nutzholz-Holzart, der Fichte, nur auf 60 —70 jährige Umtriebe, mit welchen wir unmöglich wirtſchaften können, weil in dieſem Alter die Fichte erſt beginnt recht in den Wert zu wachſen und abſetzbar zu werden.

Überhaupt wird es ſich immer empfehlen, nachdem nach unſerm Verfahren für normale Verhältniſſe die vorteilhaft ſcheinenden Umtriebe berechnet find, erſt noch durch lokale Erwägungen feſtzuſtellen, ob die⸗ ſelben auch ſtreng eingehalten werden können, denn die Rechnung wird in der Regel nur die Bedeutung haben, die allgemeinen Richtpunkte vorzuzeichnen.

*

Vierter Abſchnitt.

Behandlung beſonderer Fragen der Waldwert— berechnung.

Vorbemerkungen. $ 63.

In den drei vorigen Abjchnitten haben wir von der Ermittlung des Boden⸗, Beitands- und Waldwerts im allgemeinen gehandelt. Es kommen aber in der Waldwertberechnung noch eine Reihe wichtiger Spezialfragen vor, welche vielfach in die forſtliche Praxis eingreifen und daher noch einer beſonderen Beſprechung bedürfen. Wir rechnen hierher:

1. Die Berechnung der zu leiſtenden Entſchädigungen für die Ab— tretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.

2. Die Berechnung der Vergütung für Benutzung des Bodens zur

Gewinnung von Foſſilien.

3. Die Berechnung der Abfindungsſumme für Waldſervituten. Die Beſteuerung der Waldungen.

5. Die Teilung und Zuſammenlegung der Waldungen.

>

I. Die Berechnung der zu leiſtenden Eutſchädigungen für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.“) 8 64.

Es iſt für die Kapitalwertbeſtimmung der Waldungen keineswegs gleichgültig, ob letztere der freiwilligen Veräußerung ausgeſetzt werden

) Vergleiche des Verfaſſers Schrift über die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken, Berlin, Paul Parey. Die daſelbſt vor 16 Jahren ausgeſprochenen Sätze vermag ich heute nur noch teilweiſe aufrecht zu erhalten.

294 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.

oder ob eine zwanlgsweije Außerbeſitzſetzung ſtattzufinden hat. Im erſten Falle bietet der Beſitzer ſeinen Wald zum Verkaufen an und wenn ihm nicht die gewünſchte Kaufſumme geboten wird, jo bleibt er im Be⸗ ſitze ſeines Eigentums, um beſſere Zeiten abzuwarten. Bei allen öffent⸗ lichen Bauten, Straßen, Eiſenbahnen, Kanälen u. ſ. w. kann aber der Befitzer eines Waldes zur Abtretung desſelben geſetzlich gezwungen werden, wenn es im Intereſſe des allgemeinen Wohles liegt. Da man aber den Privaten nicht zumuten kann, der Geſamtheit Opfer zu bringen, ſo

erfordert es Recht und Billigkeit, daß der Staat oder von ihm con⸗

ceſſionierte Geſellſchaften u. ſ. w. nicht nur für Grund und Boden, ſondern für alle mit der Abtretung desſelben verbundenen direkten und indirekten Nachteile vollen Erſatz leiſten.

Sollte die Verhandlung zwiſchen den Beteiligten zu keiner Ver⸗ ſtändigung führen, ſo muß der Gegenſtand durch Anrufen der Gerichte, welche zu beeidigende Sachverſtändige zu berufen haben, zum Austrage kommen. Dabei ſollten die Experten wohl erwägen, daß eine Expro⸗ priation, auch bei voller Entſchädigung des abzutretenden Objektes, dennoch oft eine recht empfindliche Sache für den Expropriierten bleibt, weshalb ſich eher eine etwas reichliche, als ängſtlich knapp bemeſſene Entſchädigungsſumme rechtfertigen dürfte.

Da es ſich bei Anlage von Eiſenbahnen, Straßen u. ſ. w. um das Abtreten langer, ſchmaler und kahl abzutreibenden Waldesſtreifen handelt, welche ſich nicht für einen nachhaltigen Betrieb eignen würden, ſo iſt es zweckmäßig Boden- und Beſtandswert für ſich zu berechnen. Es dürfte ſich in den einzelnen Fällen in der Regel um folgende Feſtſtellungen handeln:

1. Entſchädigung für die dauernde und vollſtändige Abtretung des Waldbodens. Entſchädigung für die auf beiden Seiten des Bahnkörpers be⸗ findlichen Lichtungs- oder Sicherheitsſtreifen, welche zwar im Intereſſe des Bahnbetriebes ausgeſchieden werden, aber bei geſchmälerter künftiger Nutzbarkeit in den Händen des Beſitzers bleiben. Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe der Beſtände. Entſchädigung für Sturmſchaden und Entſchädigung für andere aus der Expropriation erwachſende Nachteile.

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Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 295

1. Berechnung der Enſchädigung für den abzutretenden Wald⸗ boden.

Der Waldbeſitzer kann, im Falle er, wie hier, zum Abtreten von Waldgrund gezwungen wird, jedenfalls eine Entſchädigung verlangen, welche der günſtigſten Benutzungsweiſe des fraglichen Bodens entſpricht. Es iſt daher zunächſt die Frage zu entſcheiden, ob ſich der Boden über— haupt zur landwirtſchaftlichen Benutzung eignet, und, im bejahenden Falle, ob ſich bei land- oder forſtwirtſchaftlicher Benutzung ein höherer Wert berechnet. Die Rechnung muß daher mit der Ermittlung des land- und forſtwirtſchaftlichen Bodenwerts beginnen.

Bei Ermittlung des landwirtſchaftlichen Bodenwerts wird man ſich, im Falle eine genügende Anzahl vergleichbarer Bodenverkäufe vor— liegt, an den Verkaufswert anlehnen, kann aber auch aus dem durch— ſchnittlichen jährlichen landwirtſchaftlichen Reinertrage oder der Pachtrente ähnlicher Grundſtücke den Rentierungswert berechnen; in beiden Fällen unter Berückſichtigung der abzuziehenden Urbarmachungskoſten.

Der forſtliche Bodenwert wird, im Falle keine brauchbaren forſt— lichen Verkaufswerte vorliegen, insbeſondere für den nachhaltigen Betrieb, am richtigſten nach dem Bodenwert der Betriebsklaſſe 44) ermittelt. Das Verfahren, den Bodenwert aus dem zu kapitaliſierenden reinen Geldwerte des Haubarkeitsdurchſchnittsertrags pro Flächeneinheit zu berech— nen, läßt ſich aus den § 42 entwickelten Gründen wiſſenſchaftlich nicht rechtfertigen; es liefert zu hohe Reſultate und iſt daher verwerflich.

Die Methode des Bodenerwartungswerts bezieht ſich auf den meiſt nicht vorliegenden ausſetzenden Betrieb und liefert für höhere Umtriebe und dem ſeither meiſt in Anwendung gebrachten Zinsfuß von 3 pCt. bei Hochwaldbetrieb meiſt zu kleine und darum ebenfalls unbrauchbare Reſultate. Letzteren kann nur durch Anwendung von verſchiedenen gut be— gründeten und der Länge des Verzinſungszeitraums entſprechenden Zins— füßen aufgeholfen werden. Unter Umſtänden kann ſich die Ermittlung des Bodenwerts nach verſchiedenen Methoden empfehlen. Ergeben ſich dabei für den Boden-Verkaufswert höhere Reſultate, ſo läßt es ſich wohl begründen, auch den letzteren zu Grunde zu legen. Wenigſtens wird man einem Beſitzer nicht wohl zumuten können, ſeinen Waldboden billiger als um den ſeitherigen ortsüblichen Verkaufspreis abzugeben, wenn er letzteren zu jeder Zeit erhalten kann.

296 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.

Die Ermittlung des Bodenwerts nach dem Durchſchnittsertrag iſt, unter Vorausſetzung des nachhaltigen Betriebes, in verſchie⸗ denen Staaten vorgeſchrieben. So z. B. in der Kgl. Preuß. Inſtruk⸗ tion für Waldwertberechnung vom 24. Mai 1866, § 5, 5 und § 9; ſo⸗ dann in der Gr. Heſſ. Inſtruktion betreffend die Berechnung der Ent- ſchädigung für Waldboden u. ſ. w. vom 28. April 1868.

Auch die Vorſchrift des Kgl. Bayr. Finanzminiſteriums vom 3. März 1857 (Forſtl. Mitteilungen, 8. Heft, Seite 91—94), betreffend die Wert⸗ beſtimmung des zu den Eiſenbahnbauten abzutretenden Waldbodens ſtützt ſich auf den Durchſchnittsertrag, denn es heißt daſelbſt S 1. „Der Boden wird alsdann (nachdem nämlich der Holzbeſtand abgeräumt und im Intereſſe des Beſitzers verwertet iſt) als eine unbeſtockte aber produktive Waldfläche betrachtet und auf Grund des Durchſchnittsertrags des be- treffenden Waldkomplexes oder Reviers in den jüngſt verfloſſenen drei Jahren und unter Anwendung des 4 prozentigen Zinsfußes ermittelt.“ In neueſter Zeit wurde dieſe alte Inſtruktion durch eine etwas beſſere erſetzt ). Dieſelbe ſchreibt bezüglich der Entſchädigung für dauernd und vollſtändig an Eiſenbahnverwaltungen, abzutretenden Waldboden, die Berechnung desſelben nach dem Bodenerwartungswert vor und zwar ſoll dabei die den genehmigten Betriebsapparaten des Reviers zu Grunde liegende Umtriebszeit unterſtellt und ein zweiprozentiger Zinsfuß angenommen werden. Durch letztere zweckmäßige Beſtimmung ge⸗ langt man zu Werten, welche ſich an die thatſächlich beſtehenden Boden- preiſe mehr anſchließen, jedoch müſſen wir dem Bodenwert der Betriebs klaſſe für den Nachhaltbetrieb den Vorzug einräumen

Sit nach den geſchilderten Methoden der land- und forſtwir tſchaftliche Bodenwert ermittelt, ſo wird man als Entſchädigung denjenigen Boden⸗ wert zu gewähren haben, welcher ſich bei der vorteilhafteſten Benutzungs⸗ weiſe ergiebt, im Falle nicht geſetzliche Beſtimmungen ein anderes Ver⸗ fahren im Lande vorſchreiben.

2. Berechnung der Entſchädigung für die Sicherheitsſtreifen. Zur Verhinderung von Feuersgefahr und um die Bahnlinie vor Aſten und abgebrochenen oder entwurzelten Stämmen zu bewahren, welche bei Stürmen über dieſelbe geworfen werden können, werden auf beiden Seiten des eigentlichen Bahnkörpers im Walde noch mehr oder weniger breite „Sicherheitsſtreifen“ abgeholzt. Die Breite dieſer Streifen richtet ſich nach dem Boden, der Höhe der Bäume (ob Nieder- oder

) Inſtruktion zur Ermittlung der Entſchädigung für die Überlaſſung von Staatswaldgrund zum Bau und Betrieb von Eiſenbahnen. München, den 14. Juli 1884. (Kgl. Staatsminiſterium der Finanzen.)

2363

Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 297

Hochwald), der Richtung des Bahnzugs und den herrſchenden Winden und wird wohl meiſt von der Bahnverwaltung feſtgeſetzt. An verſchiedenen

Orten wird der Boden des Bahnkörpers und derjenige der Sicherheits—

ſtreifen an die Bahnverwaltung verkauft und kann es ſich dann um eine Entſchädigung für die Sicherheitsſtreifen nicht mehr handeln. In andern Gegenden bleiben aber die Sicherheitsſtreifen inſofern im be— ſchränkten Eigentum des Waldbeſitzers, als auf dieſen Flächen künftig höchſtens noch Buſchholzwirtſchaft, Acker- oder Wieſenbau getrieben werden darf. 5

Da die Sicherheitsſtreifen meiſt ſchmal ſind, ſo leiden die auf den— ſelben wachſenden land- oder forſtwirtſchaftlichen Gewächſe immer mehr oder weniger unter der Beſchattung der angrenzenden Holzbeſtände, oder durch Sonnenbrand; auch iſt die Bearbeitung, Düngung und Ernte umſtändlicher, zeitraubender und koſtſpieliger. Es iſt daher zunächſt zu er⸗ wägen, ob ſich auf einer ſolchen Fläche für die Dauer Buſchholzwirtſchaft (Bandweidenzucht 2c.), Gras- oder Feldbau betreiben läßt. Sodann ſind, auf dieſe Betrachtungen geſtützt, die jährlichen reinen Erträge dieſer Nutzungen pro Flächeneinheit zu erheben, wobei etwaige Urbarmachungs— oder Anlagekoſten nicht außer Rechnung bleiben dürfen. Der ſo er— mittelte jährliche Reinertrag wird nun mit dem gewählten Zinsfuße kapitaliſiert und die gefundene Summe von dem ad 1 berechneten Bodenwert in Abzug gebracht und man erhält ſo in der Differenz die für die Sicherheitsſtreifen pro Flächeneinheit zu leiſtende Entſchädigung. Darf auf den Sicherheitsſtreifen Niederwaldwirtſchaft betrieben werden, ſo iſt der Boden nach Ziffer 1 unter Berückſichtigung wahrſcheinlicher, niedrigerer Erträge zu berechnen, und es beſteht die Entſchädigung dann ebenfalls in der aus beiden Verfahren ſich ergebenden Wert— differenz.

3. Berechnung der Entſchädigung für zu frühen Abtrieb der Beſtände.

Wenn auch das Holz auf den für öffentliche Zwecke abzutretenden Waldflächen meiſt im Intereſſe des Waldbeſitzers verwertet wird und im Eigentum desſelben bleibt, ſo kann der Beſitzer trotzdem dann noch eine weitere Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe der Holzbeſtände beanſpruchen, wenn letzterer vor Ablauf der als vorteilhaft erkannten Umtriebszeit erfolgen mußte. Hierbei iſt jedoch zu berückſichtigen, daß man auf eine Entſchädigung bei nahe hiebsreifen und hiebsreifen Be—

298 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.

ſtänden deshalb wird verzichten können, weil ſich dieſelbe entweder gleich Null oder doch ſehr klein berechnen wird und die Ermittlung des wirtſchaftlichen Werts ſolcher Beſtände wegen der ſchwierig zu ſchaffenden Unterlagen auch nicht abſolut ſicher iſt.

In jüngeren Beſtänden dagegen, im Falle dieſelben wegen großer Lücken und allgemeiner Zuwachsloſigkeit nicht doch abgetrieben und durch andere ſofort erſetzt werden müßten, wird unter allen Umſtänden eine Entſchädigungsberechnung angeſtellt werden müſſen.

Die zu leiſtende Entſchädigung beſteht dann in der Differenz zwiſchen dem wirtſchaftlichen Wert des Beſtandes und deſſen Vorratswert (Gebrauchswert).

Wie der Vorratswert berechnet wird, wurde bereits § 49 gelehrt. Der wirtſchaftliche Wert kann nach dem Koſtenwerte ($ 48) eventuell Erwartungswerte 47) des Beſtandes ermittelt werden. Selbſt die Berechnung nach dem Durchſchnittsertrag nach Burckhardts Vorſchlag 42) kann unter Umſtänden zu befriedigenden Reſultaten führen, wenn auch dieſe Methode einer ſtrengen wiſſenſchaftlichen Begründung entbehrt.“)

Die Kgl. Sächſ. Inſtruktion vom 15. Januar 1861 ſchreibt für die Wertberechnung unreifer Beſtände den Koſtenwert vor, indem fie $ 3 folgendes beſtimmt: „Die jungen Orte vom 1. bis zum 20. und reſp. 40. Jahre ſind, wenn ſie den für das Umtriebsalter angenommenen Er— trag zu gewähren verſprechen, nach dem Koſtenpreiſe, alſo unter Zu- grundelegung der Bodenwertzinſen nebſt Kulturkoſten-Nachwert anzuſetzen, und hiervon bei nicht normaler Beſchaffenheit ein entſprechender Abzug zu machen“. Die neue Kgl. Bayr. Inſtruktion zur Ermittlung der Ent⸗ ſchädigung für die Überlaſſung von Staatswaldgrund zum Bau und Betrieb von Eiſenbahnen findet ebenfalls die Entſchädigungsſumme in der Differenz zwiſchen Koſtenwert und Gebrauchswert und unterſtellt dabei, daß das Beſtandsmaterial im Beſitz des Waldeigentümers bleibt. Dabei iſt weiter angeordnet, daß dieſe Berechnungsweiſe ſich in der Regel auf jene Holzbeſtände zu beſchränken habe, welche drei Vierteile der betriebsplanmäßigen Umtriebszeit noch nicht zurückgelegt haben und daß dieſelbe zu unterbleiben habe bezüglich aller jener Beſtände, welche aus betriebstechniſchen Erwägungen bereits in den ſpeziellen Wirtſchafts— plan aufgenommen waren. Bei der Berechnung des Koſtenwerts iſt derjenige Bodenwert zu Grunde zu legen, welcher der betriebsplanmäßigen Umtriebszeit entſpricht, auch ſollen Koſten- und Gebrauchswert (Vor— ratswert) auf die Vollbeſtockung reduziert werden.

Die Gr. Heſſ. Inſtruktion vom 28. April 1868 ermittelt den wirt-

*) Man vergleiche in dieſer Beziehung auch die Zeitſchrift für Forſt- und Jagdweſen von Daukelmann. Jahrgang 1885, Seite 425.

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Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 299

ſchaftlichen Holzbeſtandswert aus dem Durchſchnittsertrag und leitet dafür folgende Formel ab: Es ſei der reine Haubarkeitsertrag H, die Summe ſämtlicher Durchforſtungen während des Umtriebs SD, die Summe der aus dem Beſtande bereits bezogenen Durchforſtungen SD, der Geſamtbetrag der Kulturkoſten Se, die Umtriebszeit u, das Be— H+SD u

ſtandsalter = a, der Geſamtdurchſchnittsertrag „die Kulturkoſten pro

Sahr = Es wird dann weiter geſchloſſen:

„Die Kulturkoſten wurden bei der Begründung des Beſtandes für die ganze Umtriebszeit vorgelegt, der auf das Beſtandsalter kommende Teil derſelben = za iſt in dem Holzbeſtande gleichſam verkörpert und

wird durch denſelben wieder erſetzt. Der auf den Reſt des Umtriebs

(u a) e

fallende Teil derſelben e 1 De 7 iſt jedoch für den Wald—

eigentümer verloren, wenn der Beſtand im aten Jahre abgetrieben wird, und muß ihm deshalb als Schadenserſatz zurückvergütet werden. Der dem

Waldeigentümer zu zahlende Betrag iſt demnach en .a+ aaa 2

wovon jedoch die ſchon bezogenen Durchforſtungen in Abzug zu bringen

ſind. Der aus dem Durchſchnittsertrag ermittelte Holzbeſtandswert iſt ( "

hiernach W a. 4 en 8D“.

Schließlich jei noch bemerkt, daß, wenn der Boden bei landwirt- ſchaftlicher Benutzung einen höheren Wert beſitzt und derſelbe auch vergütet wird, eine Entſchädigung wegen zu frühem Abtriebe des Beſtandes in dem Falle nicht gewährt werden kann, als der forſtliche Bodenwert, vermehrt um dieſen Entſchädigungsbetrag, den landwirt— ſchaftlichen Bodenwert erreicht oder überſteigt. Iſt der forſtliche Bodenwert = B, vermehrt um die Differenz d zwiſchen wirtſchaftlichem Beſtandswert und Beſtandsvorratswert, jedoch kleiner als der landwirt— ſchaftliche Bodenwert B., dann iſt die zu leiſtende Entihädigung=B,—(B-+d).

4. Berechnung der Entſchädigung für Sturmſchaden.

Bekanntlich unterliegen verſchiedene Holzarten, namentlich ſolche mit flachem Wurzelbau, langem Schafte, dichter und immergrüner Belaubung, mehr oder weniger dem Windwurf. Der hierdurch hervorgerufene Schaden tritt an Orten, welche ſchon infolge ihrer Lage den herrſchenden Winden ausgeſetzt ſind, beſonders ſtark hervor und wird noch weiter vermehrt, wenn ſeither geſchloſſene Beſtände plötzlich aufgehauen und ſo

300 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zweden.

dem Eindringen des Windes geöffnet werden. Es iſt daher auch eine bekannte Regel, daß der Forſtmann bei der Verjüngung der Waldungen die herrſchende lokale Windrichtung nach Möglichkeit berückſichtigt und die Beſtände auf der dieſer Richtung entgegengeſetzten Seite anhaut. Ebenſo bekannt iſt aber auch, daß der Wind in mehr herangewachſenen Beſtänden, welche ihr Hauptlängenwachstum bereits erreicht haben, weit gefährlicher wird, als in jüngeren oder kurzſchaftigen Waldungen, weil er ſich in den hohen dichten Kronen leichter fängt und bei dem langen Hebelarme des Schaftes überhaupt ein viel leichteres Spiel hat. Dagegen kann von einem belangreichen Windſchaden in jüngeren oder kurz— ſchaftigen Beſtänden, ſelbſt wenn ſie unvorſichtig angehauen worden wären, deshalb kaum die Rede ſein, weil ſich die Randbäume infolge der freien Stellung mit der Zeit kräftiger bewurzeln und dadurch viel windſtändiger werden (Loshiebe).

Anders liegt die Sache, wenn haubare und nahe haubare Beſtände oder ältere Stangenhölzer durch das plötzliche Aufhauen der ziemlich breiten Eiſenbahn- und Straßenlinien dem Winde ausgeſetzt werden Hier find Windbeſchädigungen oft unausbleiblich und der Waldbeſitzer kann Anſpruch auf Entſchädigung machen.

Bei Beurteilung der Größe des Schadens wird man neben den ſoeben namhaft gemachten Geſichtspunkten noch beſonders ins Auge zu faſſen haben, ob infolge des Durchhiebs einer Bahnlinie einzelne Beſtandspartieen nach allen Seiten freigeſtellt und dadurch möglicherweiſe in Bälde ganz von dem Winde geworfen werden können, oder ob in größeren

Komplexen infolge des gaſſenförmigen Aufhiebs nur eine Trennung

erfolgt und darum ein Windſchaden nur an den beiden blosgelegten Rändern längs der Bahnlinie zu befürchten iſt. Lokale Erfahrungen über Häufigkeit und Heftigkeit der Stürme ſind natürlich für die Beurteilung der Größe des Schadens von beſonderem Wert, und iſt es ſelbſtverſtändlich, daß es ſich hier nur um eine beiläufige Ver— anſchlagung des Windſchadens handeln kann, welcher infolge des Aufhiebs der Bahnlinie zu erwarten iſt, und daß alle übrigen Be— ſchädigungen, die auch ohne denſelben kommen könnten, außer Anſatz bleiben müſſen.

Aber gerade dieſe Veranſchlagung des Schadens unterliegt großen Schwierigkeiten. In einem uns bekannt gewordenen Falle wichen die von zwei Experten angeſtellten Entſchädigungsberechnungen um 500% von einander ab!

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Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken. 301

Bezüglich der Veranſchlagung der Entſchädigung ſind uns bis jetzt folgende Methoden bekannt geworden:

1. Man überſchlägt auf Grund einer Lokalbeſichtigung die Fläche, welche mutmaßlich bis zum Abtrieb des Beſtandes im Haubarkeitsalter vom Sturme heimgeſucht werden kann und drückt den pro Flächeneinheitentſtehenden Schaden in Teilen des gegenwärtigen Holzgehalts des fraglichen Beſtandes aus.

Beiſpiel. Angenommen durch den Aufhieb einer Bahnlinie würden 12 ha durch Sturm bedroht, es ſtünden ferner auf dem Hektar 400 fm Holz à 8 Mk. - 3200 Mk. und der Schaden würde auf ½ der gegen— wärtigen Holzmaſſe taxiert, ſo betrüge die Entſchädigung pro Hektar 3200 : 10 = 320 Mk. und für 12 ha = 3840 Mk.

Dieſe Methode beruht auf einer bloßen Okularſchätzung, und werden deshalb auch bei Anwendung derſelben ſehr verſchiedene Reſultate erzielt werd en.

2. Man überſchlägt die Fläche, welche mutmaßlich vom Sturme betroffen wird, drückt den jährlichen Schaden in Teilen des Wertes des jährlichen Durchſchnittszuwachſes pro Flächeneinheit aus und kapitaliſiert denſelben mit einem zu begründenden Zinsfuße.

Beiſpiel. Angenommen, es würden wieder 12 ha durch Sturm be— droht, der Durchſchnittszuwachs pro ha betrage 50 Mk. und der jährliche Schaden ¼0 des Durchſchnittsertrags, d. h. 50: 10 5 Mk., ſo wäre die Entſchädigung pro ha bei 4 pCt.: 501 125 Mk. und für 12 ha = 125. 12 = 1500 Mk.

Auch dieſe Methode gründet ſich auf unſichere Okularſchätzung und leidet noch an dem Fehler, daß ſie, indem ſie den jährlichen Schaden kapitaliſiert, letzteren als eine immerwährende Rente betrachtet, während der hier in Frage kommende Windſchaden nur eine begrenzte Anzahl Jahre zu erwarten ſteht. Wird nämlich ein 60 jähriger Fichtenbeſtand, welcher im 80. Jahre abgetrieben worden wäre, jetzt durch Wind beſchä— digt, ſo dauert der Schaden nur 20 Jahre, weil der neue Beſtand ſich an den Rändern ſo ſtark bewurzelt, daß er vom Winde künftig nicht mehr als andere zu leiden haben wird.

3. Die unter 1. und 2. beſprochenen Methoden können auf Zuver⸗ läſſigkeit keinen Anſpruch machen. Ein tadelloſes Verfahren giebt es überhaupt nicht. Dagegen gewänne die Baſis der Berechnung an Soli— dität, wenn es gelänge wenigſtens das Maximum des überhaupt mög—

302 Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken.

lichen Schadens zu berechnen. Es würden auf dieſer Grundlage wenig⸗ ſtens unſtichhaltige Schätzungen und überſpannte Forderungen abgeſchnitten. Der für den Waldbeſitzer ungünſtigſte Fall wäre offenbar der, daß

ein Beſtand alsbald nach dem Aufhiebe der Bahnlinie ganz vom

Winde geworfen würde. In dieſem Falle aber iſt das Mari- mum des Schadens der Entſchädigung wegen zu frühem Ab— triebe des Beſtandes gleich zu ſetzen und daher auch nach Ziffer 3 zu behandeln.

Wäre Ausſicht vorhanden, daß der Beſtand noch 10 Jahre gehalten werden könnte, ſo wäre etwa der Koſtenwert des 10 Jahre älteren Beſtandes zu berechnen und hiervon der Vorratswert (Gebrauchswert) in Abzug zu bringen. Die ſich ſo ergebende Differenz müßte jedoch, da die Entſchädigung ſchon jetzt zu leiſten iſt, noch auf die Gegenwart diskontiert werden. In ähnlicher Weiſe könnten noch andere Even⸗ tualitäten behandelt werden.

5. Berechnung der Entſchädigung für andere aus der Expropriation entſtehende Nachteile.

Durch die Anlage von Bahnen, Straßen, Kanälen u. ſ. w. wird der Waldeigentümer unter Umſtänden noch von anderen Nachteilen betroffen, für welche er Entſchädigung verlangen kann. So können z. B. Veränderungen in der Wirtſchaftseinrichtung, in den Plänen und Karten eintreten, Verlegungen von Abfuhrwegen, Be- und Entwäſſerungsgräben, neue Durchläſſe notwendig werden. Sache der Lokalbeſichtigung wird es ſein, die erforderlichen Thatbeſtände zu erheben und nach Befund die entſprechenden Entſchädigungen zu berechnen, im Falle ein Abkommen nicht in der Art getroffen wird, daß die Bahnverwaltung auf eigene Koſten die etwa notwendigen neuen Durchläſſe, Übergänge, Gräben u. ſ. w. ſelbſt anlegt, wozu während des Bahnbaues die beſte Gelegenheit geboten iſt.

II. Die Berechnung der Vergütung für Benutzung des Bodens zur Gewinnung von Foſſilien. § 65. Kommen auf forſtlichem Grund und Boden Erze, Mineralien, nutz⸗ bare Steine, Torf-, Erd-, Kies-, Sand-, Mergellager u. ſ. w. vor, von welchen eine höhere Rente als vom Walde ſelbſt zu erwarten iſt, ſo kann,

Abtretung von Wald zu öffentlichen Zweden. 303

im Falle keine polizeilichen Gründe dagegen ſprechen, eine Ausbeute der- ſelben im Intereſſe des Waldbeſitzers liegen. Wenn nun auch die Ermittlung des Werts eines Bergwerks oder Steinbruchs keinen Gegen— ſtand der Waldwertberechnung mehr bildet, ſo berühren derartige Anlagen den Forſtwirt doch inſofern, als für den Betrieb derſelben dauernd oder vorübergehend Gelände zu Abfuhrwegen, Lagerplätzen für Schutt, Steine, Torf u. ſ. w. abgetreten werden muß, womit in der Regel auch Abräumungen von Holzbeſtänden verbunden ſind. Es kommen daher in ſolchen Fällen ganz ähnliche Entſchädigungsberechnungen wie bei dem Abtreten von Wald zu öffentlichen Zwecken vor, nur mit dem Unterſchiede, daß manches vorübergehend abgetretene Gelände im Verlaufe der Zeit wieder an den Waldbeſitzer zurückgegeben wird. Bei den hier vorkommenden Entſchä— digungen müſſen daher folgende zwei Fälle unterſchieden werden:

1. Berechnung der Entſchädigung für dauernd abzutretendes Gelände.

In dieſem Falle werden die Berechnungen des Werts für abzu— tretendes Gelände, ſowie der Entſchädigungen für zu frühen Abtrieb der Beſtände und dadurch vermehrte Sturmgefahr und ſonſtige Nachteile nach § 64 vorgenommen.

2. Berechnung der Entſchädigung für vorübergehend abzutretendes Gelände.

Die Berechnung der Entſchädigung für zu frühen Abtrieb der Beſtände, ſowie für etwaige Sturmgefahren und ſonſtige Nachteile geſchieht ebenfalls nach § 64; dagegen wird hier, da die Abtretung des Bodens nur eine vorübergehende iſt, nicht der Bodenwert, ſondern die Bodenrente für die Zeit der Überlaſſung des Geländes in Rechnung genommen. Dazu käme noch eine weitere Entſchädigung für den Fall, daß der Boden ſpäter in einem minderwertigen Zuſtande an den Walbdbeſitzer zurüd- gegeben würde.

Wird der Waldboden nach n Jahren an den Beſitzer wieder zurück— gegeben, ſo kann man den Übernehmer des Bergwerks, Steinbruchs u. ſ. w. als Bodenpächter betrachten, dem man jährlich die Bodenrente B. Oop für n Jahre entrichten läßt, oder man kann ſich auch auf einmal den gegenwärtigen Wert der n maligen Bodenrente nach Formel:

Sr (Ip 1) B. Cop (I,opn 1) B (Lopn 1) 0,op - I opn O,%üp - Lopn J„opn

304 Ablöſung von Waldſervituten.

zahlen laſſen. Der Bodenwert, aus welchem die Bodenrente abgeleitet wird, kann aber als derjenige der normalen Betriebsklaſſe ($ 44) berechnet werden. Da bei Vergebung von Gelände zu Steinbrüchen, Kiesgruben u. ſ. w. die Beſchützung dieſes und des anliegenden Geländes fortdauert, ja unter Umſtänden eine Steigerung erfahren muß, jo kann der Wald- beſitzer event. Anſpruch auf Erſatz der Verwaltungsrente V. 0, op machen, V(I,opn —1)

15 pn

Wird endlich der Boden minderwertig zurückgegeben, ſo iſt der kleinere Bodenwert zu berechnen und die Entſchädigung wird aus der Differenz zwiſchen dem urſprünglichen und dem jetzigen Bodenwert ermittelt.

oder dieſelbe ſich nach Formel auf einmal erſetzen laſſen.

III. Die Berechnung der Abfindungsſummen für Waldſervituten. 8 66. Vorbemerkungen.

Wenn auch in einer Reihe von Staaten (Sachſen, Preußen, Württem⸗ berg u. ſ. w.) die wichtigſten Waldſervituten ſchon abgelöſt ſind, ſo ruhen doch auf anderen Waldungen (in Bayern, Heſſen u. ſ. w.) noch ſehr ſchädliche Gerechtſame, welche aus ſtaats-, volks- und forſtwirtſchaftlichen Gründen ſo bald als thunlich beſeitigt werden ſollten. Die Lehre von den Servituten ſelbſt, ſowie die Entwickelung der Gründe, welche für den einen oder den anderen Ablöſungsmodus ſprechen, gehören nicht in das Gebiet der Waldwertberechnung, ſondern in dasjenige der Forſt⸗ politik“). Wohl aber muß in der Waldwertberechnung die Ermittelung der Roh- und Reinerträge der Servituten gelehrt werden, um aus dieſen die Abfindungsſummen ableiten zu können.

Wenn G. Heyer (Waldwertrechnung, 3. Aufl. S. 104) bemerkt, die Ermittlung der Naturalrente oder des Geldwerts der Servituten komme

in der Lehre der Waldwertberechnung nicht in Betracht, ſondern vor Allem die Beſtimmung des Werts und der Größe des zur Abfindung

) Man vergleiche: Dankelmann: Die Ablöſung und Regelung der Wald— grundgerechtigkeiten. I. 1880. F. Baur: Monatſchrift für Forjt- und Jagd⸗ weſen, insbeſondere die Jahrgänge 1877-80; dann die Verhandlungen der deutſchen Forſtmänner in Bamberg (1877) und Dresden (1878).

n

Ablöſung von Waldſervituten. 305

dienenden Waldes, ſo kann dieſer Anſicht nicht zugeſtimmt werden. Ge— rade die Beſtimmung der Natural- oder Geldrente der Servituten ver— urſacht oft die größten Schwierigkeiten und ohne Kenntnis derſelben iſt auch die Ermittlung „des Werts und der Größe des zur Abfindung dienenden Waldes“ unmöglich. Mit demſelben Rechte könnte man dann auch behaupten, zur Beſtimmung des Boden- und Waldwerts gehöre nicht die Lehre von der Ermittlung der Boden- und Waldrente ſelbſt, ſondern nur die Kapitaliſierung dieſer Renten.

Die wichtigſten Waldſervituten beſtehen in Gras-, Weide-, Streu-, Harz⸗, Nutz⸗ und Brennholzrechten. Von dieſen ſind als beſonders nach— teilig diejenigen zu betrachten, welche die Produktionskraft des Bodens ſchädigen, wie Weide-, Gras- und Streunutzungen. Da vom Stand— punkte der Waldwertberechnung die einzelnen Servituten unter Umſtänden einer verſchiedenen Behandlung bedürfen, ſo wollen wir erſt das Ab— löſungsverfahren im allgemeinen betrachten und daran die Behandlung der einzelnen Fälle knüpfen.

1. Berechnung der Abfindungsſummen im allgemeinen.

Man kann zunächſt zwiſchen freiwilligen und zwangsweiſen Ablöſungen unterſcheiden. Im erſteren Falle treffen Belaſtete und Pflich— tige ein freiwilliges Übereinkommen; in letzterem wird die Ablöſung durch Zwang geſetzlich verfügt. Der Ablöſungsmodus wird dann im Geſetz vorgeſchrieben und in demſelben auch beſtimmt, ob das Recht, die Ab— löſung zu beantragen, nur dem Pflichtigen, oder auch dem Berechtigten zuſtehen ſoll. Raſcher werden ſich jedenfalls die Ablöſungsgeſchäfte ab— wickeln, wenn beiden Teilen die Beantragung der Ablöſung geſtattet wird.

Die Abfindung kann geleiſtet werden:

A. in Geld und zwar Kapital oder Rente;

B. in landwirtſchaftlichem Gelände und

C. in Wald.

Im Fall keine gütliche Vereinbarung unter den Intereſſenten jtatt- findet wären abzulöſen:

1. in Geldkapital alle Servituten, welche ſich auf Waldneben— nutzungen, oder Bau- und Nutzholz erſtrecken;

2. in Geldkapital oder Geldrente (mit Rückſicht auf ſteigende oder fallende Holzpreiſe) alle Einzelnen zuſtehenden Brennholz⸗ Berechtigungen;

3. in Geldkapital, Geldrente oder Wald: Berechtigungen zum Bezug von Brennholz bei Gemeinden und Genoſſenſchaften.

Baur, Waldwertberechnung. 20

306 Ablöſung von Waldſervituten.

Dagegen ſollte Wald nur dann abgetreten werden, wenn 1. die Erhaltung und forſtwirtſchaftliche Benutzung der abzutretenden Waldſtücke durch Geſetz ſicher geſtellt iſt; 2. das abzutretende und das verbleibende Waldſtück nach den ört⸗ lichen Verhältniſſen und nach ſeinem Umfange zur forſtwirt⸗ ſchaftlichen Benutzung geeignet bleibt und der Verpflichtete in der Lage iſt, geeignete Waldſtücke, deren Abtretung zu keiner Zerſplitterung des Waldes führt, abzulaſſen. . Im Einverſtändnis beider Intereſſenten ſollte ſtatt Wald auch landwirtſchaftliches Gelände abgetreten werden können.

Der Ablöſungspreis, beziehungsweiſe das Ablöſungskapital wäre in der Weiſe zu beſtimmen, daß der durch Sachverſtändige ermittelte ernte— koſtenfreie Jahreswert der Gerechtſame nach Abzug aller Gegenleiſtungen der Berechtigten mit dem für gleich ſichere Kapitalanlagen beſtehenden landesüblichen Zinsfuß kapitaliſiert wird (3 5 pCt.).

Endlich ſollten die an Stelle von Geld eventuell zu gebenden land⸗ wirtſchaftlichen Gelände und Waldſtücke einen dem Ablöſungskapital gleichſtehenden Kapitalwert haben.

Die Entwickelung der Gründe, welche für vorſtehende Ablöſungs⸗ grundſätze ſprechen, gehört nicht hierher. Ebenſo iſt es ſelbſtverſtändlich, daß man ſich in jedem Falle der Ablöſung, abgeſehen von etwa getrof— fenem freiwilligen Übereinkommen, an die betreffenden Landesgeſetze zu halten hat.

Da das Ablöſungskapital ſich durch Kapitaliſierung des reinen Jahreswerts der Berechtigung ergiebt, ſo iſt die Frage der richtigen Wahl des Zinsfußes wohl ins Auge zu faſſen, denn je größer der Zins⸗ fuß, deſto kleiner das aus derſelben Rente ſich berechnende Kapital.

Über die Beſtimmungsgründe des Zinsfußes haben wir uns bereits ausführlich ausgeſprochen; bei Ablöſungsgeſchäften ſind jedoch noch einige weitere Geſichtspunkte zu berückſichtigen. Es gehört hierher namentlich die Frage, ob die Servitute auch künftig noch denſelben Naturalertrag gewährt und denſelben Wert beſitzt. Es iſt das namentlich bei ver— ſchiedenen ungemeſſenen Servituten jedenfalls nicht der Fall. Viele Hutweiden haben ſich im Laufe der Zeit verſchlechtert, oder werden, wegen Anderung des landwirtſchaftlichen Betriebes (Stallfütterung), nicht mehr oder nur noch zum Scheine ausgeübt. Hier ſinkt alſo der Wert des Jahresertrags und damit der Kapitalwert; die Rechnung mit

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Ablöſung von Waldſervituten. 307

einem höheren Zinsfuße erſcheint daher gerechtfertigt, wenn der Wald— beſitzer nicht lieber auf eine Ablöſung ganz verzichtet.

Ahnlich verhält es ſich mit Gras- und Streunutzungen. Bei lang andauernden Streunutzungen ſinkt ſchließlich, wegen geſchwächter Boden— kraft, auch der Streuertrag. Hat der Berechtigte daher jährlich eine ge— gebene Fläche zu nutzen, ſo muß der reine Wert der Berechtigung im Laufe der Zeit ſinken, der Zinsfuß des Ablöſungskapitals daher ſteigen.

Auch Stock- und Leſeholzberechtigungen ſinken vielfach in ihrem Werte, weil die Arbeitslöhne geſtiegen und die Brennholgzpreiſe infolge großer Einfuhren von Brennſurrogaten vielfach geſunken ſind. Wenn daher das Württembergiſche Geſetz vom 26. März 1873, betreffend die Ablöſung der auf Waldungen haftenden Weide-, Gräſerei- und Streu— rechte, den hochſcheinenden Zinsfuß 5 pCt. vorſchreibt, ſo iſt das mit Rückſicht auf das Geſagte gewiß am Platze.

Anders verhält es ſich mit wertvollen Brenn- und Nutzhölzern, bei dieſen iſt unter Umſtänden eine Preisſteigerung zu erwarten, was ein Herabſetzen des Zinsfußes rechtfertigen könnte. Wenn man aber berück— ſichtigt, wie ſchwer hier ein Blick in die Zukunft ſchon deshalb iſt, weil noch fortwährend neue Verkehrswege erſchloſſen werden und auch die wechſelnde Zollpolitik mit hereinſpielt, ſo erſcheint es zweifelhaft, ob man auf ſo wechſelnder Unterlage für Holzberechtigungen den landesüblichen Zinsfuß ändern ſoll. Die Geſetzgebungsbehörden werden ſich jedenfalls ſchwer dazu entſchließen.

Will man in ſolch zweifelhaften Fällen Berechtigte und Pflichtige vor Verluſten ſchützen, ſo kann man auch an die Stelle eines einmal zu zahlenden Kapitals eine jährliche, ſich nach den lokalen durchſchnitt— lichen Jahrespreiſen des Sortiments richtende veränderliche Jahres— rente ſetzen. Hierdurch werden allerdings die Servituten nicht abgelöſt, ſondern nur gemeſſen, aber die Berechtigten würden doch, was hoch anzu— ſchlagen, aus dem Walde verdrängt und die größten Schattenſeiten der Waldrechte durch ein ſolches Verfahren beſeitigt.

Selbſtverſtändlich wird man bei Abtretung von Wald den Kapital- wert desſelben nach den in der Waldwertberechnung üblichen forſtlichen Zinsfüßen berechnen, wenn auch z. B. der Wert eines Weide- oder Streu- rechtes mit dem landesüblichen Zinsfuß ermittelt worden wäre.

308 Ablöſung von Waldſervituten.

2. Berechnung der Abfindungsſummen für ſpezielle Fälle der Waldſervituten⸗Ablöſung.

A. Ablöſung von Waldſtreuſervituten.

Da der Berechtigte, abgeſehen von freiwilliger Vereinbarung, als Aquivalent für Streumaterialien kein landwirtſchaftliches Gelände, noch weniger Wald beanſpruchen kann, ſo wird das Ablöſungsobjekt in der Regel in Geld beſtehen, deſſen Betrag durch Kapitaliſierung des reinen jährlichen Jahresertrags der Streunutzung erhalten wird. Letzterer muß daher vor allen Dingen ermittelt werden. Dieſe Aufgabe iſt oft gar nicht ſo einfach, als ſie auf den erſten Augenblick ausſieht. Es können dabei drei Hauptfälle vorkommen, welche einzeln zu beſprechen ſind.

a) Das Steurecht iſt gemeſſen, d. h. der Berechtigte hat ein ganz beſtimmtes Streuquantum, z. B. einen Wagen à 20 Ctr., jährlich zu beziehen und es liegen auch genügende örtliche Erfahrungen über den Wert der Streu vor.

In dieſem Falle wickeln ſich die Ablöſungsgeſchäfte am einfachſten ab. Wird z. B. jährlich Streu in Haufen à 1 Wagen von gegebener Größe aufbereitet und dem öffentlichen Verkaufe an die Meiſtbietenden ausgeſetzt (wie ſolches z. B. in Staats-, Gemeinde- und Privatwaldungen im Gr. Heſſen geſchieht), io iſt es leicht, den durchſchnittlichen Verſtei⸗ gerungspreis eines Wagens Streu einer gewiſſen Gattung zu ermitteln. Da aber der Berechtigte in der Regel verpflichtet iſt, ſich die Streu ſelbſt aufzubereiten, aufzuladen und nach Hauſe zu führen, ſo müſſen an dem Verſteigerungspreiſe noch die Aufbereitungskoſten und Fuhrlöhne in Ab— zug kommen, wobei es billig erſcheint, mäßige Anſätze zu machen, weil der Berechtigte ſeine eigene Arbeit und ſein eigenes Geſpann nicht ſo hoch anzuſchlagen pflegt. Wird nun der ſo erhaltene reine Wert eines Wagens Streu mit dem vereinbarten oder geſetzlich vorgeſchriebenen Zinsfuß zum Kapital erhoben, ſo erhält man das Ablöſungskapital für den jährlichen Bezug eines Wagens.

Beiſpiel: Ein Bauer hat in einem benachbarten Staats— wald jährlich 5 Wagen Laubſtreu zu beziehen und die Koſten der Aufbereitung und den Fuhrlohn ſelbſt zu beſtreiten. Wie groß iſt das Ablöſungskapital bei dem Zinsfuß 5%

Antwort. Der durchſchnittliche Verſteigerungspreis eines Wagens

Laubſtreu, berechnet aus den etwa vorgeſchriebenen letzten 20 Jahren beträgt 8,60 Mk. Um einen Wagen Laubſtreu zuſammen zu rechen,

„rr

Ablöſung von Waldſervituten. 309

aufzuladen und in den Hof zu fahren werden vereinbart: 1 Mannstag— lohn 1,30 Mk., 1 Weibstaglohn 0,60 Mk. und für Fuhrlohn 2,00 Mk., zuſammen 3,90 Mk. Daher reiner Wert eines Wagens Streu 8,60 3,90 = 4,70 Mk. Dieſe Summe mit 5 pCt. kapitaliſiert giebt 4,70 x 20 = 94 Mk., und Ablöſungskapital für 5 Wagen = 94 x 5 - 470 Mk.

b. Das Streurecht iſt gemeſſen, man kennt alſo das jähr— lich abgegebene Streuquantum, dagegen fehlen jegliche An— halte über erzielte Streupreiſe.

In dieſem Falle muß der Wert der Waldſtreu auf indirektem Wege ermittelt werden. Es kann das in der Art geſchehen, daß man die Wald— ſtreu in Strohwert verwandelt, für welches ein Marktpreis beſteht. Zunächſt muß das Gewicht eines Wagens waldtrockener Streu ermittelt werden. Da aber Stroh in lufttrockenem Zuſtand, d. h. mit geringerem Waſſergehalt, zur Verwendung kommt, ſo muß auf dem Wege des Ver— ſuchs, d. h. durch Trocknen der Streu an der Sonne, dieſelbe lufttrocken gemacht und dann wieder gewogen werden. Man erfährt ſo das Gewicht eines Wagens lufttrockener Streu. Nun aber beſitzt ein Centner luft⸗ trockenes Stroh einen größeren Wert, als ein Centner lufttrockene Streu, es muß deshalb der Streuwert noch in Strohwert verwandelt werden.

Auf dem Wege wiſſenſchaftlicher Unterſuchung und praktiſcher Er— fahrung hat man feſtgeſtellt, daß der Wert von 1 Ctr. Stroh, je nach der Qualität der Waldſtreumaterialien, gleich 2 bis 3 Ctr. Waldſtreu angenommen werden kann. Würde nun ein Wagen von 20 Ctr. wald— trockner Streu ein Lufttrockengewicht von 15 Ctr. repräſentieren, und käme man überein, 3 Ctr. Streu = 1 Ctr. Stroh zu ſetzen, jo hätte 1 Wagen Waldſtreu den Wert von 5 Ctr. Stroh. Beträgt ferner der aus einer vorgeſchriebenen oder vereinbarten Anzahl Jahre ermittelte Durchſchnittspreis für 1 Ctr. Stroh 1,50 Mk., ſo wäre der rohe Wert eines Wagens Streu 5 X 1,50 - 7,50 Mk. Hier wäre wieder ein mäßiger Arbeits⸗ und Fuhrlohn für Gewinnung und Zufuhr in Abzug zu bringen (vielleicht 3,50 Mk.), um den reinen Wert 7,50 3,50 =4 Mk. und durch Kapitaliſterung desselben das Ablöfungstapital f. B. 005 5. 80 MI. für einen Wagen Streu zu erhalten.

Der Ausführung eines beſonderen Beiſpiels bedarf es im vorliegen— den Falle nicht. Dagegen wollen wir darauf aufmerkſam machen, daß von der Kgl. Württ. forſtl. Verſuchsanſtalt unter unſerer Leitung Unter— ſuchungen über den Ertrag an Rotbuchen-Laubſtreu in mit Streurechten belaſteten Beſtänden angeſtellt wurden, um Anhaltspunkte für die Ab-

310 Ablöſung von Waldſervituten.

löſung dieſer ſchädlichen Reſte zu gewinnen). Die Reſultate dieſer Unterſuchungen wollen in der Monatſchrift für Forſt- und Jagdweſen, 1876, Seite 289 u. f. nachgeleſen werden. Es ſind daſelbſt 61 Verſuche unter Angabe der verſchiedenen Standortsverhältniſſe mitgeteilt, aus welchen u. a. hervorgeht, daß aus je 100 kg waldtrockner Streu nach dem Trocknen an der Sonne im Minimum 23 kg, im Maximum 84 kg lufttrockne Streu werden, je nachdem das Laub trockner oder feuchter liegt oder längere oder kürzere Zeit nach einem Regen geſammelt wurde. Durchſchnittlich werden aus 100 kg waldtrocknes, 55 kg lufttrocknes Laub. Der Ertrag an lufttrockner Buchenlaubſtreu ſchwankt pro Hektar zwiſchen 360 (V. Bonität) und 4651 kg (I. Bonität). über das landwirtſchaftliche Gebrauchswertsverhältnis zwiſchen Streu-

ſtroh und verſchiedenen Waldſtreumaterialien (Farrenkraut-, Heidefraut-, Heidelbeer-, Moos- und beſonders Laubſtreu), ein Hinblick auf die Ablöſung der betreffenden Waldſtreurechte, erſtattete Prof. Dr. W. Funke (früher in Hohenheim, jetzt in Breslau) ein Gutachten, welches ſich in der Zeit— ſchrift für die geſamten Staatswiſſenſchaften, Jahrgang 1875, Seite 21, Tübingen, abgedruckt findet. Funke gelangt hier zu dem Reſultat, daß ein Gewichtsteil lufttrocknes Stroh (mehr oder weniger durch— gefreſſenes Wirrſtroh, der mittleren chem. Zuſammenſetzung nach etwa gleich Winterroggenſtroh) gleichwertig ſei mit 3 (bis 3,25) Gewichtsteilen lufttrockner Laubſtreu Buchen- / Eichenlaub)

1,84 Gewichtsteilen Heidekrautſtreu,

1,70 5 Heidelbeerſtreu.

1,42 75 Moositreu,

e. Das Streurecht iſt nicht gemeſſen, es fehlen alle An— halte über den jährlichen Naturalertrag und den Wert der Streu.

Dieſer Fall kommt häufig vor. Dem Berechtigten wird dann in der Regel jährlich eine gewiſſe Waldfläche von dem Pflichtigen über— wieſen, auf welcher er die Streugewinnung unter gewiſſen Abmachungen ſelbſt vornimmt. Der jährliche Naturalertrag kann nun auf verſchiedene Weiſe erhoben werden. Liegen etwa bei dem Vorſteher der berechtigten Gemeinde Aufzeichnungen über die Anzahl Wagen Streu vor, welche jährlich in den Ort geführt wurden, ſo können dieſe zur Schätzung des durch— ſchnittlich jährlichen Naturalertrags und Streuwerts nach b benutzt werden. Ein weiterer Weg iſt der, daß man aus den den Berechtigten jährlich zur Streunutzung geöffneten Flächen, mit Angabe der Waldteile und Ertragsklaſſen, auf Grund gemachter Vorunterſuchungen (vergl. Anmerk—

) Die Ausführung beſorgte unſer damaliger Aſſiſtent und jetziger Pro- feſſor der Forſtwiſſenſchaft Herr Dr. A. Bühler in Zürich.

Fu

Ablöſung von Waldſervituten. 311 *

ung bei Verfahren b) durch Schätzung feſtſtellt, wie viel Centner wald— und lufttrockene Streu jede Fläche pro Hektar giebt. Durch Multipli— kation des Ergebniſſes pro Flächeneinheit mit der Fläche, erhält man den jährlichen lufttrocknen Streuertrag. Wird dieſer für die geſetzlich vorgeſchriebene Anzahl Jahre ermittelt und durch die Anzahl der Jahre dividiert, ſo ergiebt ſich der durchſchnittlich jährliche Naturalertrag an Streu, welcher dann noch in Strohwert nach b umzurechnen iſt. Zieht man ſchließlich noch die Gewinnungskoſten und Fuhrlöhne pro Centner oder Wagen ab, ſo erhält man den reinen Jahresertrag, der mit dem gegebenen Zinsfuß zum Kapital erhoben die Abfindungsſumme ergiebt.

Wäre, wie in Württemberg (Ablöſungsgeſetz vom 26. März 1873), der Zinsfuß 5 und müßte der Jahresertrag aus dem Durchſchnittser— gebnis der letzten 20 Jahre abgeleitet werden, ſo hätte man nur den reinen Geldwert der Nutzung für die letzten 20 Jahre von Jahr zu Jahr zu berechnen, um in der Summe direkt den Kapitalwert der Jahres— nutzung zu erhalten. Denn es iſt offenbar einerlei, ob man den durch— ſchnittlichen Jahresertrag mit 5 pCt. zum Kapital erhebt, d. h. 20 mal nimmt, oder ob man die einzelnen 20 Jahresnutzungen addiert. In dem nachfolgenden Beiſpiele iſt das Verfahren durchgeführt.

(Siehe Tabellen Seite 312 uud 313.)

Am mißlichſten geſtaltet ſich die Sache, wenn weder von dem be— laſteten Waldeigentümer noch von dem Berechtigten brauchbare Aufzeich— nungen über die in dem fraglichen Zeitraum genutzten Streumengen vor— liegen. In dieſem Falle müſſen die Experten den immerhin etwas ſchwankenden Boden der Schätzung betreten, indem ſie zunächſt die ganze belaſtete Streufläche feſtſtellen und an der Hand etwaiger forſtpolizeilicher Beſtimmungen die jährlich zuläſſige Nutzfläche ermitteln.

Wir glauben das hier einzuhaltende Verfahren am beſten an einem zweiten Falle klarſtellen zu ſollen, welcher bei einer Streuablöſung in Würt- temberg auf Grund des dortigen Ablöſungsgeſetzes von 1873 im Jahre 1876 vorgekommen iſt.

(Siehe Beiſpiel 2, Seite 314.)

312 Ablöſung von Waldſervituten. Beiſpiel 1. Berechnung des 5 Pen I | ss ı Ss re Geöffnete Fläche a8 SS Su | | S385 53 385 Erſtmalige Wiederholte BE» S ES Waldteil | 35322 1808| 858 | Nutzung 2 68 2 ep 55 5 | S 2eg: jez Ban redu⸗ redu⸗ 3 3X 855 "= & ganze zierten) ganze zierte‘) 8 S8 8 8 2 2 808 = Name N 2 B S =S 288 8 = Fläche S | 3830 5321 502 = | | | | 62 I Morgen Nr. ;Fuderä20Ctr.| Ctr Ctr CCC s 10. 7 TE e | | Mooshau. 3 III | | 1855)| Bergwald 5. 38 30 |m| 1, | 834 ea ) do. 6 22%) 78” 1 y | aaNns Eichwald. | II 75 „5 1 A 1854 | Wie 1853 _ 43 = 163 1855 do. el, 3 A 163 1856 do. - |-|8|-| | 163 Mooshau. . 4 | Pe 1, 80 | 1857ʃ] Bergwald 5. 38% %%% lo, = HKERRS) 14, 342 (505 168 1 26. 2| 3 III 5 34 [3 Eichwald. „%%% | 49 1858 | Wie 1853. a a 28 Bi.) 163 1859 do. „„ r 163 1860 do. na er 163 1861 do. ln = 163 | Mooshau. . u 1,243 7 II 7 178 560 1862] Bergwald 5. 10.| | 38.) 302.01 1 448 ( = 187 IE e e NEL 34 Mooshau . 12 % 101 1435 1863 Bergwald 5 30 III Re 334 3 145 | Mooshau. . 42 TA le I. 1864] Bergwald 5 el nen % 423 (534 178 Fi e 12 3 Im 5% 353.

1865 a a ee BE), 178 | 4 u 175 Teufelsklinge 5. 2 4 NN 375 45 735 8 1867 Ba 7 n 1) 390 | 9 1868 1. e 7 390 130 1869 r en 130 1870 do 5 „„ 130 1871 0 1 | 1872 rn e a 1

55 406 |

Ablöſung von Waldſervituten. 313

es eines Laubſtreu-RNechtes.

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2.0 52 | 2 | S *

r kr. fl. kr. fl. kr 11. e F 6 | | 1) Zu Spalte 4 und 6. a | | In Spalte 4 und 6 iſt die in Spalte 3 und 5 53,4 24 12 20964 N 52 vorgetragene Geſamtfläche durch Abzug ein— N I | | mal der e Be Wege, Kae der bei PR I den gemiſchten Beſtänden auf das Nadelholz 48,0 24 24,0) Ser entfallenden Fläche auf die produktive Laub— 54,0 24 30,0 81 30 5 8 Ke 51 24 276 74 59 holzfläche reduziert. | 2) Zu Spalte 8. Spalte 8 enthält die auf früherer ſummariſcher

428 24 18,8 52 38 Schätzung beruhenden Erträge der berech— | | ten Flächen nad) den Einträgen in die jähr-

| lichen Streuregiſter und kommt für die Be-

1 11,4 24 0 47,4 128 46 rechnung der genutzten Streumenge nicht weiter

47,6] 24 23,6 64 7 in betracht. Spalte 8 ſteht daher mit Spalte

424 23,60 64 7 7 und 9 in keinem ſich ziffernmäßig darſtellen⸗

57,1 24 33,1 89 55 den Zuſammenhang (vgl. Anm. 3). 1 3) Zu Spalte 9.

118 24 37,8 117 49 Maßgebend für die Berechnung des Ablöſungs— kapitals ſind die Einträge in Spalte 9. Die⸗ | ſelben 1 naht die im 5 1873 von

er ze | der forſtl. Verſuchsſtation Hohenheim im Re— Da 24 | 3 ers vier Hohengehren angejtellten Verſuche, welche | | ergaben: | | für die E sklaſſ 1% 24 47, 140 37 1 | | | a) für die erſte Nutzun A 2360 700 1 A 21,4 f 16,5 114 7,5 5,3 | b) für die wiederholte Nutzung Summa der Jahre 1853—1865 ne 11 VVV u 1 24 33,1 98 12 nn lufttrockene Laubſtreu pro 1 Württbg. = Der Eintrag in Spalte 9 iſt das Produkt aus

1 25 2 2774 114 33 der in Spalte 4 bezw. 6 a deer Mor⸗

RE: 1 1 genzahl multipliziert mit dem betreffenden

1 162 24 13 32 1138 a Streuquantum vorſtehender Ertragstafel.

El || - 1331 71 43 H [n dieſen beiden Jahren unterblieb die Nutzung f aus forſtpolizeilichen Gründen.

Summa der Jahre 1853—1872 1536

29

314

Ablöſung von Waldſervituten.

Auf Grund vorſtehender Tabelle ſtellt ſich nun der Anteil der beteilig— ten Gemeinden an dem Ablöſungskapital wie folgt:

Nach den gemachten Erhebungen wurde die geöffnete Streufläche von den 4 Gemeinden ohne Mitwirkung der Forſtbehörde in der Weiſe unter ſich verteilt, daß die Lauberträge der 3 Gemeinden zugeteilten Flächen im Durchſchnitt unter ſich gleich waren, dagegen der 4. Gemeinde, welche ſich übrigens im Jahre 1865 letztmals an den Streunutzungen beteiligte, nur ½ dieſer Beträge, ſomit nur 50 des ganzen Ertrags zufiel.

Es verteilt ſich hiernach das Ablöſungskapital folgendermaßen:

Anteil der letzteren Gemeinde 1 an dem Geſamtwert

der Nutzungsſumme 1853 —1865 mit 1098 fl. 11 kr. = 109 fl. 49 kr. jeder der 3 weiteren Gemeinden je ½ des Reſts von 1426 fl., 40 kr. ſomit 11e 47

Beiſpiel 2. Berechnung des Werts einer zwei Gemeinden zuſtehenden Streugerechtigkeit.

In der zwiſchen der Biſchen Gutsherrſchaft und den Gemeinden M. und N. ſchwebenden Streurechtsablöſungsſache kam ein gütliches Übereinkommen nicht zu ſtande, weshalb das Oberamt H. zur Ab- wicklung dieſer Angelegenheit 3 Sachverſtändige und zwar die Herren X., N. und Z. aufgeſtellt hat.

Dieſe 3 amtlichen Schätzer wurden von dem K. Oberamt in Pflicht genommen und haben ſofort am 1. und 2. Auguſt 1876 in Anweſenheit von Vertretern der Berechtigten und der Belaſteten die erforderlichen örtlichen Beſichtigungen und Erhebungen vorgenommen und ſich nun— mehr zu folgendem Schätzungsergebnis vereinigt.

Anerkanntermaßen waren die Berechtigten nur zur Gewinnung von Laubſtreu befugt, ſoweit überhaupt die Gewinnung derſelben forſtpolizei⸗ lich zuläſſig war.

Die abzulöſenden Streurechte fallen daher als ungemeſſene unter Art. 79 des Geſetzes vom 26. März 1873. Demgemäß iſt zunächſt feſt⸗ zuſtellen, welche Streumenge in dem für die Berechnung der Ablöſungs⸗ ſumme maßgebenden Zeitraum von den Berechtigten bezogen worden it. Maßgebend iſt, nachdem ſeitens des Belaſteten die Ablöſungs-An⸗ meldung unterm 27. April 1875 erfolgt und ſeitens des K. Oberamts ſofort dem andern Teil inſinuiert worden iſt, nach Art. 80 des Geſetzes der 20jährige Zeitraum 1855/74.

Weder von dem belaſteten Waldeigentümer noch von den berechtigten Gemeinden konnten brauchbare Notizen über die in dem Zeitraum 1855/74 genutzte Streumenge geliefert werden, weshalb die Kommiſſion auf an— derem Wege ſich hierüber Anhaltspunkte verſchaffen mußte.

Als äußerſtes wirtſchaftlich zuläſſiges Maß der Nutzung, wofür Ent⸗ ſchädigung zu leiſten iſt, iſt in den unangefochtenen Motiven zu Art. 80 des Geſetzes dasjenige bezeichnet, welches unbeſchadet dauernder Erhaltung der beſtehenden Holz- und Betriebsart gewonnen

Ablöſung von Waldſervituten. 315

werden kann. Demgemäß war nun zunächſt die Fläche zu ermitteln, welche nach dieſen Grundſätzen von den Berechtigten jährlich berecht werden durfte.

Die Gemeinden M. und N. ſind in folgenden Waldungen der B.jchen Gutsherrſchaft berechtigt.

Diſtrikt G. 65% Morgen 30,4 Rth. PCC 8 „VC

191 Morgen 3,0 Rth.

Der Diſtrikt G. iſt mit einer im Durchſchnitt etwa 12jährigen Forchen— kultur beſtockt und trug auch früher Forchen; es fand deshalb hier 1855/74 keine Laubſtreu-Nutzung ſtatt.

Der Diſtrikt H. iſt zu 50 pCt. mit Laubholz beſtockt. Dieſe 50 pCt. waren in der 20 jährigen Periode dem Rechen geöffnet. 0

0,5 , 114% M. 36,6 Rth. 2 57¼ M. 42,3 Rth.

Der Diſtrikt N. war von jeher Mittelwald mit 30jährigem Umtrieb; die Mittelwaldungen ſind von Forſtpolizeiwegen dem Rechen verſchloſſen in der erſten Hälfte der Umtriebszeit und außerdem je 3 Jahre vor dem Hieb; es waren ſomit jeweilig dem Rechen geöffnet , der ganzen Fläche.

1% K 12% M 32,0 Rth. 2 M. 22,4 Rth. Im ganzen waren ſomit dem Rechen offen:

Bu Diet Nn. 5 ½ M. 22, Rth. m H. . Mg 4 42,8 [2

62°/, M. 16,7 Rth.

Um unter den gegebenen Verhältniſſen und unbeſchadet der dauern— den Erhaltung der beſtehenden Holz- und Betriebsarten von 1 Morgen Laubwald einen Wagen mit 20 Ctr. waldtrockene Streu nachhaltig zu bekommen, darf nach dem Urteil der Kommiſſion dieſe Fläche nicht öfter als in 3 Jahren 1 mal berecht werden, es ergiebt ſich ſomit für die

8 Jahre 1855—1874 eine jährliche Nutzungsfläche von eV ac; * = 20¾ M. 7,27 Rth, ſomit rund 21 Morgen, welche nach den angeſtellten Ertragserhebungen im Durchſchnitte 21 Wagen waldtrockener Laubſtreu abgeworfen haben.

Weil aber der Geldwert der Laubſtreu nicht unmittelbar, etwa aus Aufſtreichserlöſen erhoben werden konnte, ſo war zu ermitteln, wie viel Centner Stroh denſelben Geldwert haben, wie die 21 Wagen waldtrockene Streu. Ein Wagen mit einem Gewicht von 20 Ctr. wald— trockener oder 15 Ctr. lufttrockener Streu hat nach dem Gutachten der Kommiſſion denſelben Wert wie 5 Ctr. Stroh, ſomit ſind 21 Wagen waldtrockene Laubſtreu gleichwertig mit 105 Ctr. Stroh.

9

316 Ablöſung von Waldſervituten.

Für 1 Ctr. Stroh wurden nach Beil. 1 im Durchſchnitt von 1855 bis 1874 bezahlt 1 Mk. 50 Pf.

Es beträgt ſomit der Wert von 105 Ctr. Stroh à 1 Mk. 50 Pf. 157 Mk. 50 Pf.

Hiervon gehen, da in dem Strohpreis von 1 Mk. 50 Pf. die Koſten der Beifuhr vom Orte des Strohankaufs bis zum Wohnſitz der Berech⸗ tigten eingeſchloſſen ſind, noch ab die Koſten der Gewinnung und Bei⸗ fuhr der Waldſtreu.

Für das Zuſammenrechen und Aufladen von 1 Wagen Laubſtreu kommen in Anbetracht, daß die Berechtigten ſelbſt dieſe Arbeiten be⸗ ſorgten, folgende auf / 57 des wirklichen Betrages ermäßigte Koſten in Anrechnung:

1 Mannstaglohn à 1 Mk. 20 ff.. 1 Mk. 20 Pf. 2 Weibstaglöhne a 60 Pf.. .. 1 Für das Nachhauſeſchaffen der Een ie Ge⸗

ſchäft hier wegen des coupierten Terrains ein

ſehr ſchwieriges wor = 20. vi si 3 Mk. 90 Pf und für 21 Wagen vu mn. Brutto wer , 50 Unksſennw BUSH EEE ſomit Nettojahreswert . 775

Das Ablöſungskapital beträgt daher im 1 Betrag des Jahres- wertes rund 1512 Mk.

Die Verteilung des Ablöſungskapitals an die berechtigten Gemeinden bleibt letzteren wie bisher die Verteilung der Streu überlaſſen.

B. Ablöſung von Waldgras ſervituten.

Bei Berechnung des Abfindungskapitals für Waldgräſereirechte hat man von ähnlichen Geſichtspunkten wie bei Streurechten auszugehen. Es iſt eben auch der durchſchnittlich jährliche reine Ertrag der Gras— nutzung zu ermitteln und mit dem vorgeſchriebenen oder vereinbarten Zinsfuße zum Kapital zu erheben. Die Gräſereirechte ſind ſehr verſchie⸗ dener Art und laſſen ſich daher die Abfindungsſummen nicht nach einer gegebenen Schablone berechnen. Nur folgende allgemeine Anhalte laſſen ſich geben. Darf das Waldgras auf Wagen, Schiebkarren fortgebracht werden, ſo iſt die jährliche Wagen- oder Karrenzahl nebſt Gewicht feſt⸗ zuſtellen; muß dagegen das Gras aus dem Walde getragen werden, ſo hat man wieder Zahl und Gewicht der jährlich und durchſchnittlich jährlich genutzten Traglaſten zu ermitteln. Auf dem einen oder andern Wege läßt ſich daher das durchſchnittlich jährlich aus dem belaſteten Walde be—

zogene Gewicht des Grünfutters feſtſtellen. Dieſes Gewicht wird dann

Ablöſung von Waldſervituten. 317

in lufttrockenes Grünfutter umgeſetzt, was keine Schwierigkeit hat, weil ja der Waſſergehalt des Grünfutters und Dürrfutters bekannt iſt. So kann z. B. aus 5 Ctr. Gras 1 Ctr. Dürrfutter gewonnen werden. Wird die ſo ermittelte Centnerzahl Dürrfutter dann mit dem Preiſe eines Centners multipliziert, ſo erhält man den jährlichen rohen Geldwert der Berechtigung. Hierbei iſt nur noch zu berückſichtigen, daß Waldheu einen weſentlich geringeren Wert als Wieſenheu beſitzt.

Von dem rohen Geldertrag ſind ſchließlich noch die Gewinnungs— koſten unter mäßigen Anſätzen (wegen Verwertung der eigenen Arbeits— kraft) in Abzug zu bringen, ſo ergiebt ſich der Reinertrag der Berechtigung, welcher noch zum Kapital zu erheben iſt. Ein der Wirklichkeit (Württem⸗

berg) entnommenes Beiſpiel wird das Verfahren am beſten klarſtellen.

Beiſpiel. Berechnung des Wertes eines Waldgräſerei— Rechtes.

Den Einwohnern der Teilgemeinde U. ſteht das Recht zu, das Gras in dem 210 Morgen großen gutsherrlich Cſchen Walde Sumpf in der Weiſe zu nutzen, daß im Sommer an 3 Wochentagen von jeder Vieh beſitzenden Familie eine mit einem Berechtigungsſchein verſehene Perſon das Gras mit der Sichel oder der Hand gewinnen und zu Futterzwecken nach Hauſe tragen darf. Ganz das gleiche Recht ſteht derſelben Teil— gemeinde auch noch in dem 257 Morgen großen der Gemeinde B. ge— hörigen ſogenannten Bannwalde zu und ſind beiderlei Rechte von den— ſelben Perſonen gleichmäßig ausgeübt worden und bei der Gleichartig— keit der Beſtandes⸗Verhältniſſe, ſowie der Lage der beiden Waldungen zu dem Weiler B. relativ gleichwertig.

Es iſt aber Seitens der Teilgemeinde A. die Ablöſung nur gegen— über der Ciſchen Gutsherrſchaft angemeldet worden, wogegen der auf dem Gemeindewald von B. haftende Teil des Geſamtrechtes fort— beſtehen ſoll.

Von Seiten der belaſteten Gutsherrſchaft iſt nachgewieſen und von der berechtigten Teilgemeinde nicht widerſprochen worden, daß in dem für die Ablöſung maßgebenden Zeitraum 1854/73 die beiden Rechte durchſchnittlich jährlich von 21 Perſonen und zwar an ca. 50 Tagen aus⸗ geübt worden ſind.

Nach den von der Kommiſſion angeſtellten Erhebungen beteiligten ſich an der Nutzung in der Hauptſache nur Weibsperſonen, wovon ?/, er- wachſene und / halberwachſen waren.

Nach den angeſtellten Verſuchen iſt ferner anzunehmen, daß erſtere täglich 3 Trachten à 0,7 Ctr., letztere 2 Trachten à 0,5 Ctr. zu gewinnen und nach Haus zu tragen im ſtande waren.

Hiernach mögen aus beiden belaſteten Waldungen zuſammen jährlich

(14 * 3 5 0, 4 7 2 0,5) 50 = 1820 Ctr. Grünfutter = 364 Dürrfutter

318 Ablöſung von Waldſervituten.

gewonnen worden ſein, welch letzteres nach dem Urteil der Kommiſſion einen Bruttowert von 2 Mk. pro Ctr., ſomit im Ganzen jährlich von 728 Mk. darſtellt.

Daß die beiden belaſteten Waldungen dieſe Futtermenge zu liefern vermochten, geht daraus hervor, daß die Kommiſſion auf Grund ein- gehender Beſichtigung der belaſteten Waldungen deren nutzbaren Jahres⸗ Ertrag an Dürrfutter nach der Berechnung in Beil. 1 zu 460 Ctr. ge⸗ ſchätzt hat.

Von dem geſchätzten Bruttoertrag von 728 Mk. gehen ab die Ge— winnungskoſten.

Für eine erwachſene Weibsperſon werden täglich 60 Pf., für eine Halberwachſene 40 Pf. berechnet, wonach die jährlichen Gemwinnungs- koſten ſich belaufen auf

(14 x 0,6 + 7 x 0,4) 50 = 560 Mk.

Der reine Jahreswert der ganzen Nutzung beträgt daher 168 ME. Dieſe Jahresrente mit 5 p&t. kapitaliſiert, giebt ein Ablöſungskapital von 3360 Mk. Hiervon trifft die Gutsherrſchaft C. nach ihrem 210 Morgen betragenden Flächenanteil an der belaſteten Geſamtfläche von 467 Morgen 45,0 pCt. oder 1512 Mk.

C. Ablöſung von Wald weideſervituten.

Bezüglich der Berechnung der Abfindungsſummen für beſtehende Waldweiderechte geht man von denſelben Geſichtspunkten wie bei A. und B. aus, nur iſt die genügende Feſtſtellung des reinen Jahreswerts der Berechtigung mit großen Schwierigkeiten verbunden. Dieſelben liegen in den vielgeſtaltigen Weideformen und in dem ſehr verſchiedenen Wert der Waldweide, je nach Lage und Beſchaffenheit der Waldungen und der landwirtſchaftlichen Entwicklung.

Die Taxation der Waldweiden wird auch dadurch noch beſonders er— ſchwert, daß im Laufe der Zeit der land- und forſtwirtſchaftliche Betrieb weſentlich umgeſtaltet wurde. An die Stelle der Viehweide iſt vielfach die Stallfütterung getreten und der Wald ſelbſt bietet, infolge ſorgfälti⸗ gerer Forſtkultur, weniger und ſchlechteres Waldgras. Deshalb wird das Waldweiderecht in vielen Waldungen nur noch wenig oder gar nicht mehr ausgeübt und oft nicht des Gewinnes, ſondern nur der Auf— rechterhaltung des Rechts wegen.

An ſolchen Orten wird vorausſichtlich die Ausübung der Waldweide mit der Zeit von ſelbſt aufhören und der Waldbeſitzer hat daher auch weniger Grund auf die Ablöſung der Weiderechte zu dringen. Das Ab— löſungskapital wird nämlich, im Falle dasſelbe aus dem reinen Werte der Waldweide z. B. aus den letzten 10 oder 20 Jahren abgeleitet werden

Ablöſung von Waldſervituten. 319

ſoll, um ſo kleiner ausfallen, je länger man mit der Ablöſung wartet, weil die Befahrung der Waldweide immer mehr abnimmt.

Weſentlich anders liegen die Verhältniſſe noch in den Hochgebirgs— forſten, bei der eigentlichen Almenwirtſchaft. Hier überwiegt die Milch-, Käſe⸗, Butter⸗ und Fleiſchproduktion den Ackerbau ſchon deshalb, weil die kleinen und großen Grundbeſitzer, meiſt in Thälern wohnend, ſich mit dem Acker⸗ und Wieſenbau nicht nach Belieben ausdehnen können, der Wald ſelbſt aber in den rauhen Hochlagen, bei dünner Bevölkerung und ſchwerer Bringung des Holzes, an ökonomiſcher Bedeutung verliert. Hier kann unter Umſtänden die Waldweide noch ganz am Platze ſein und ihre gewaltſame Verdrängung wäre in vielen Fällen vielleicht ein volkswirtſchaftlicher Fehler.

Die Berechnung des Ablöſungskapitals darf und kann daher, wegen der Vielgeſtaltigkeit der Weiderechte, nicht nach einer beſtimmten Scha— blone geſchehen, ſondern erfordert von Fall zu Fall eine ſorgfältige Er— wägung. Je nach der Lage der Sache wird man bei der Abwicklung von Waldweiderechten folgende Punkte für die Anzahl Jahre, welche bei Berechnung des Reinertrags der Weide zu berückſichtigen ſind, in eingehender Weiſe zu prüfen haben.

1. Umfang der quantitativen Ausübung des Weiderechts in der letzten Zeit.

2. Täglicher Futterbedarf für ein Stück Groß- oder Jungvieh, je nach dem Lebendgewicht der Stücke.

3. Tägliche Erſparnis von landwirtſchaftlich erzeugtem Futter durch Benutzung der Waldweide.

4. Preis guten Wieſenheues pro Centner und Ermittlung des Ver— hältniſſes des Nährwerts zwiſchen Wieſen- und Waldheu oder Grünfutter, in Verbindung mit der Frage, ob bei der Waldweide die Qualität des Futters durch die Quantität erſetzt werden kann.

5. Höhe des Hüterlohnes, Aufwand für Triebgaſſen, Umzäunung u. ſ. w.

6. Betrag des Düngerverluſtes.

7. Minderproduktion an Fleiſch, Fett und Milch.

Dabei gilt der Grundſatz, daß der Berechtigte wirtſchaftlich intakt bleiben, d. h. durch die Ablöſung weder Vorteil noch Nachteil erleiden ſoll. Selbſtverſtändlich müſſen ſich die Rechnungen ſtreng an die Be- ſtimmungen der Ablöſungsgeſetze halten, im Falle nicht Berechtigte und

*

320 Ablöſung von Waldſervituten.

Pflichtige ein freiwilliges Übereinkommen getroffen haben. Für die Be⸗ rechnung der Abfindungsſummen find u. a. folgende Verfahren vorge— ſchlagen oder befolgt worden.

1. Bemeſſung des Werts einer Waldweide nach dem Sättigungs⸗ effekt und dem relativen und abſoluten Nähreffekt.“)

a) Der Sättigungseffekt bemißt ſich nach dem 'Gejamtlebend- gewicht der in Frage kommenden Anzahl Wiederkäuer, vielleicht auch Schafe oder Ziegen, welche ſich während der Weidezeit geſättigt haben und ſoll damit das Quantum des aufgenommenen Weidefutters zum Ausdruck kommen.

b) Der relative Nähreffekt der Waldweide drückt die Nahr— haftigkeit eines beſtimmten Quantums des Weidefutters aus und be— zeichnet daher die Qualität der Weide.

c) Der abſolute Nähreffekt ſoll den Geſamtausdruck für den Sättigungs- und relativen Nähreffekt abgeben und maßgebend für den Weide heuertrag und Gebrauchswert der Waldweide ſein.

Die Berechnung ſoll wie folgt durchgeführt werden:

ad a. Zuerſt wird feſtgeſtellt, wie viel Rindvieh, Schafe oder Ziegen | und mit wie viel Geſamtlebendgewicht jeder Tierart ſich während wie viel ganzer Weidetage auf der betreffenden Weide, innerhalb eines jährlichen Weideganges geſättigt haben. Hierauf wird der Sättigungseffekt in gutem Wieſenheu ausgedrückt, indem man annimmt, daß von demſelben zur Sättigung von Rindvieh und Schafen auf 100 Pfd. Lebendgewicht 3 Pfd., bei Ziegen aber 4,2 Pfd. täglich gehören. Bezeichnet nun s den in Heu ausgeſprochenen Sättigungseffekt einer Weide, 1 das Lebend— gewicht der Weidetiere, und t die durchſchnittliche Anzahl der jährlichen Weidetage, ſo iſt

a. bei der Ausnutzung durch Rindvieh oder Schafe:

E 8 UU Pfund Heu. 8. bei der Ausnutzung durch Ziegen Ix t * 4,2 .. 8 8 100 Pfund Heu.

*) Vergleiche Dr. E. Hartenſtein, Anleitung zur landwirtſchaftlichen Rechnungsführung (Bonn 1863, Seite 49) und Dr. W. Funke: zur landwirt⸗ ſchaftlichen Taxation bei der Ablöſung der auf Wäldern laſtenden Weide- und Streurechte“, in der Zeitſchr. für Staatswiſſenſchaft, Tübingen 1875, S. 1-38.

Ablöſung von Waldſervituten. 321

ad b. Sit der Sättigungseffekt nach a feſtgeſtellt, jo muß die Qua— lität der Weide, der relative Nähreffekt durch genaue Lokalbeſichtigung feſtgeſtellt werden. Bekanntlich iſt ja das Waldfutter (abgeſehen von einzelnen Hochgebirgsweiden, auf welchen faſt kein Wald mehr vorkommt) meiſt aus ſchlechteren Futtergewächſen zuſammengeſetzt als Wieſenfutter; wozu noch weiter kommt, daß das erſtere auch infolge von Beſchattung, vorkommenden naſſen, ſumpfigen Stellen u. ſ. w. auch weniger nahr— haft iſt. Das Waldweidefutter iſt deshalb geringerer Qualität. Sache des Taxators iſt es nun, feſtzuſtellen, ob im einzelnen Falle das Ver— hältnis zwiſchen Wieſen- und Waldheu bei Rindvieh durch die Zahlen 3233 32,753 322,505 3: 2,25; 3: 2 oder 3: 1,5; bei Ziegen aber durch die Zahlen 4,2: 3,8; 4,2: 3,50; 4,2: 3,15; 4,2: 2,8 anzunehmen iſt.

ad c. Iſt der relative Nähreffekt feſtgeſtellt, jo ergiebt ſich der ab— ſolute Nährſtoffgehalt der Weide, indem man die zweite Zahl der den relativen Nähreffekt darſtellenden Verhältniſſe in obigem für den Sätti⸗ gungseffekt gefundenen Ausdruck anſtatt 3 reſp. 4,2 einſetzt. Iſt z. B. von einer Rindvieh- oder Schafweide der relative Nähreffekt auf 3: 2,5 taxiert, ſo iſt der abſolute Nähreffekt oder der Naturalertrag der Weide: a Pfund Weidehen.

Beträgt die Entfernung der Weide von dem Stalle der Tiere mehr als 1 Kilometer, ſo wird auf je 400 weitere Meter ein Abzug von 3% an dem berechneten Naturalertrage der Weide für den Kraftaufwand und damit zuſammenhängende Verluſte gemacht. Bei einer Entfernung von 1800 Metern wären alſo 6% des Weideertrags abzuziehen. Dieſer Abzug darf jedoch nur gemacht werden, wenn das Vieh täglich in den Stall zurückkommt, nicht aber z. B. bei Hochgebirgsweiden, wo dasſelbe während der ganzen Weidezeit im Freien auf der Weide die Nacht zubringt.

Übernachtet das Weidevieh im Stalle, ſo genießt der Berechtigte noch einen Vorteil, der darin beſteht, daß in dem Stalle Dünger ab— geworfen wird, den nicht die eigene Wirtſchaft produziert. Der Wert desſelben muß daher an dem in Normalheu berechneten Geldwert der Naturalnutzung abgezogen werden. Profeſſor Dr. Funke macht nun den Vorſchlag indem er andere kleine Vorteile und Nachteile, welche mit dem Weiderecht zuſammenhängen, ſich kompenſieren läßt —, bei dem in Abzug zu bringenden Düngerplus nur den Wert der wichtigſten Nährſtoffe Kali und Phosphorſäure in nt zu bringen.

Baur, Waldwertberechnung.

1

322 Ablöſung von Waldſervituten.

Den Wert dieſer Nährſtoffe berechnet er auf Grund chemiſcher Analyſen der Futterſtoffe und Tiere und Tierprodukte wie folgt:

100 Pfund lufttrockenes Weideheu, durch den Kali Phosphorſäure.

Sättigungseffekt ermittelt, enthalten (Zuſammen⸗ Pfd. Pfd. ſetzung des mittleren Wieſenheues ) . 1,30 0,40 Davon gehen in tieriſche Produkte über . 1,04 0,12 Somit enthält der Dünger den Reſt mit . 1,26 0,28

Von dieſem Weidedünger werden im Stalle bei der nächtlichen Einſtallung abgeworfen VVT ee tar VDE 0,13

Durch Multiplikation der deſinitiv feſtgeſtellten Centner Weideheu mit 1,26 und 0,28 ergiebt ſich in Pfunden der Kali- und Phosphorſäure⸗ gehalt der zu gewinnenden geſamten Exkremente, dagegen aus der Multiplikation der durch den Sättigungseffekt ermittelten Centnerzahl lufttrockenen Weidefutters mit 0,57 und 0,13 die Pfunde Kali und Phosphorſäure, welche in dem bisher im Stalle angeſammelten nächt⸗ lichen Weidedünger enthalten waren. Werden endlich beide Produkte von einander abgezogen, ſo erhält man in der Differenz den Mehr⸗ gewinn an Kali und Phosphorſäure in dem durch Verfütterung des Erſatzheues zu erzielenden Düngerplus. Die Pfunde Kali und Phosphor⸗ ſäure mit dem Preis eines Pfundes multipliziert (31 Pfennige für beide), gibt den Wert dieſer Dungſtoffe.

Beiſpiel: Zwei Kühe von zuſammen 1600 Pfd. Lebendgewicht werden durchſchnittlich jährlich 120 Tage auf die 1400 m entfernte Weide und für die Nacht in den Stall getrieben; es iſt das Ablöſungskapital zu berechnen bei 5 pCt.

Antwort. Der Sättigungseffekt der fraglichen Waldweide in Heugewicht iſt:

._1xtx3 1600 120-3 100 100 wobei das angenommene Normalheu theoretiſch allein mit ſeinem Gehalt an Trockenſubſtanz und dem Volum desſelben in Betracht kommt. Der relative Nähreffekt der Weide wird auf 3: 2,5 taxiert. Es find daher die 57,60 Ctr. Sättigungsfutter i 5 3 25 a

100 400 I 8 _ 4800 Pfd. = 48 Ctr. Weidehen.

Da die Kühe vom Stall bis zur Weide 1400 m zurückzulegen haben, ſo kommen von obigen 48 Ctr. noch 3 pCt. in Abzug, und man erhält in der Ziffer 48 48 x 0,03 = 48 1,44 = 46,56 Ctr. den definitiven

= 5160 Pfd. = 57,60 Ctr.;

Ablöſung von Waldſervituten. 323

Naturalertrag der Weide, ausgedrückt in Centnern Weideheu, letzteres auch als Erſatzheu bezeichnet im Hinblick auf die an Stelle der bis— herigen Weidewirtſchaft angenommene Stallfütterung. Nimmt man für den Centner einen Durchſchnittspreis von 2,5 Mk., ſo ergiebt ſich für den Naturalertrag ein Geldwert von 46,56 x 2,5 = 116,40 Mk. Hiervon kommt jetzt noch das Düngerplus in Abzug.

Phosphor⸗

Kali ſäure

Es enthalten 46,56 Ctr. Erſatzheu 46,56 x 1,26 = 58,66 Pfd. e 46,56 0,28 = 13,03 Pfd.

Der bei der nächtlichen Einſtallung aufge— fangene Weidedünger von 57,60 Ctr. Sättigungs— futter enthält: an Kali. . 57,60 & 0,57 32,83 Phosphorſäure . . 57,60 * 0,13 = 7,48 daher enthält das durch Verfütterung des Erſatz— heues im Stalle zu erwartende Düngerplus .. 25,83 Pfd. 5,55 Pfd. Dieſes in Geld ausgedrückt giebt, da 1 Pfd. Staßfurter „ſchwefelſaures Kali“ und 1 Pfd. gedämpftes ſtaubfreies Knochenmehl inkl. Transport je 0,31 Mk. koſten: 25,83 „0,31 8 Mk. für Kali und 5,55 x 0,31 = 1,72 Mk. für Phosphorſäure, macht zuſammen 9,72 Mk. Es bleibt ſomit reiner Jahreswert der Weide 116,40 9,72 = 106,68 Mk.; dieſer mit 5 pCt. zum Kapital erhoben, giebt ein Ablöſungskapital für 2 Kühe von 106,68 x 20 = 2133,60 ME.

So ſchön theoretiſch das geſchilderte Verfahren auch ausgedacht iſt, ſo hat es, vom praktiſchen Standpunkt aus betrachtet, und insbeſondere in der Hand eines Unerfahrenen, doch ſeine weſentlichen Bedenken. Schon das Reſultat gibt Veranlaſſung zum Nachdenken. Ein Ablöſungs⸗ kapital für ein Weiderecht von nur 2 Kühen, welche jährlich 120 Tage auf die Weide getrieben werden, von 2133 Mark, das iſt eine hohe Summe, welche auszugeben der Pflichtige ſich ſchwer entſchließen wird.

In der That laſſen ſich namentlich folgende Einwendungen gegen das Verfahren vorbringen:

a. Für Hüterlohn, Aufwand für Triebgaſſen, Umzäunungen im Walde u. ſ. w., welch letztere namentlich im Hochgebirge zum Verhüten des Abſtürzens von Vieh unentbehrlich ſind, wird kein Abzug gemacht, und doch vermindern dieſe Ausgaben des Berechtigten den Wert der Waldweide.

b. Es wird die unbewieſene Unterſtellung gemacht, daß das aus— getriebene Vieh auch wirklich Stück für Stück den Sättigungseffekt erreiche, d. h., bei einem mittleren Lebendgewicht eines Stückes von

ai?

324 Ablöſung von Waldſervituten.

600 Pfd. dasſelbe auch wirklich 6 * 3 -= 18 Pfd. Wieſenheuwert, oder 5 * 18 = 90 Pfd. Wieſen gras wert freſſe und wie im Stalle verdaue. Das wird aber in der Regel nicht der Fall ſein; denn viele Weiden ſind dürftig und ſchlecht, ſo daß das Vieh im Walde nicht voll ernährt wird, und daher, im Falle es täglich in den Stall zurückgetrieben wird, noch Beifutter erhalten muß. Nehmen wir aber auch an, das Vieh würde im Walde ganz geſättigt, d. h. es freſſe ſich den Wanſt ganz voll, ſo würde eine volle Ernährung doch nur dann eintreten, wenn das Waldweidegras dieſelbe Nährkraft wie das gute Wieſengras hätte, was bekanntlich ſelten der Fall iſt. Hätte das Weidegras nur den halben Wert, ſo müßte ein Stück Rindvieh, um nicht nur geſättigt, ſondern auch voll ernährt zu werden, 90 x 2 = 180 Pfund Waldgras täglich freſſen, was ſchon die gegebene Größe des Wanſtes nicht zuläßt. Es iſt daher auch in dieſem Falle eine volle Ernährung unmöglich, vielmehr muß ein Verluſt an Fleiſch-, Fett- oder Milchproduktion ein⸗ treten, welcher in dem Verfahren ebenfalls nicht berückſichtigt iſt, übrigens, das geben wir zu, ſchwer zuverläſſig zu taxieren iſt.

c. Auch können wir das Verfahren, den Wert einer Waldweide im Marktpreiſe von gutem Wieſenheu auszudrücken, ſchon deshalb nicht für zuläſſig erklären, weil an dem Marktpreiſe des Heues die Koſten für Gewinnung, Transport in die Scheunen und auf den Markt nicht in Abzug gebracht wurden. Wir halten daher auch den Pachtertrag von Weiden, abzüglich der auf dieſelben verwendeten Ausgaben, oder die Pachtgelder, welche der Berechtigte zahlen muß, für einen beſſeren und gerechteren Maßſtab für die Beurteilung des Wertes einer Waldweide.“)

2. Bemeſſung des Werts einer Waldweide nach dem Pachtwert des Weidefutters, der direkten Einſchätzung der Weide ze. Dieſe Methoden fanden in der Praxis der Waldweideablöſung mehr

Anwendung, liegen auch mehr im Geiſte der Geſetzgebung. So geht

z. B. das] Württembergiſche Ablöſungsgeſetz vom 26. März 1873

*) Vergleiche in dieſer Frage auch: Zeitſchrift der Staatswiſſenſchaften. Tübingen 1876, Heft 1, Seite 151 u. f. Es heißt daſelbſt u. A.: Es iſt unrichtig, den Nutzen einer Waldweide nach der Menge und dem Marktpreis des Wiejen- heues beſtimmen zu wollen, welches der Berechtigte durch die Ausübung der Weide „erſpart“ haben könnte, wie auch umgekehrt Niemand verſucht ſein wird, „den örtlichen Heupreis“ aus Waldweidepachtpreiſen zu berechnen.

Ablöſung von Waldſervituten. 325

bezüglich der Einſchätzung in der Hauptſache von folgenden Geſichts— punkten aus: Der Artikel 80 beſtimmt, daß die Ermittlung des der Berechnung des Ablöſekapitals zu Grund zu legenden Jahreswertes nach Vorſchrift des Artikel 49 zu geſchehen habe, nur mit dem Unterſchied, daß der Durchſchnitt der der Ablöſungsanmeldung vorangegangen 20 Jahre (ſtatt 18) als Anhalt für die Schätzung zu dienen hat.

Nach Artikel 49 haben aber die Beteiligten die in ihrem Beſitze befindlichen urkundlichen Nachweiſungen (Berechnungen, Pachtverträge 2c.) den Schätzern zur Einſicht und Benutzung bei der Schätzung zuzuſtellen.

„Bei der Ermittlung der Ablöſungsentſchädigung iſt unter Berück— ſichtigung des durchſchnittlichen Reinertrags der der Ablöſung voran— gegangenen (18) Jahre zu erheben, welcher Nutzen dem Berechtigten aus der Weide unter den gegebenen Verhältniſſen entſprungen iſt.“

„Dabei iſt von dem Grundſatz auszugehen, daß die Belaſteten nicht für den aus der Viehhaltung oder Landwirtſchaft der Berechtigten ſich ergebenden Ertrag, ſondern nur für den reinen Weide- oder Pachtnutzen, ſoweit letzterer dem Weideberechtigten oder einem dritten zukommt, eine Entſchädigung zu geben haben.“

Auch die Motive zu Artikel 49 (vom 16. Dezember 1868) beſagen: „Bei der Ermittlung des Ablöſungskapitals iſt davon auszugehen, daß die Belaſteten nur für den reinen Weide- und Pferchnutzen, alſo für den Pachtwert des Weidefutters und den Verkaufswert des auf dem Weideareal gewonnenen Pferchs Entſchädigung zu geben haben, wobei noch die Ausgaben für Leiſtungen an den Weidepächter, z. B. Wohnhaus, Schafhaus, Hürden, in Abzug zu bringen ſind.“

Nach dieſen Beſtimmungen entſcheidet in Württemberg daher nicht der „Marktpreis des ſurrogierten Wieſenheues“, ſondern der Pachtwert des Weidefutters.

Zum Schluß ſoll das Ablöſungsverfahren noch an einigen Beiſpielen gezeigt werden, welchen wirkliche Ablöſungen in Württemberg zu Grunde liegen.

Beiſpiel 1. Der Gemeinde X ſteht auf der nicht mit Holz beſtandenen Waldweide ein Rindviehweiderecht zu, deſſen Wert auf folgende zwei Arten ermittelt wur de.

1. Unter Zugrundelegung des lebenden Gewichtes der Weidetiere und des Futterbedarfs. Das Vieh der Berechtigten gehört zum Mittelſchlag. Das Großvieh, welches aus ausgemolkenen Kühen und einigen trächtigen Rindern (Kalbeln) beſteht, beſitzt ein durch— ſchnittliches Lebendgewicht von 6 Ctr, das Jungvieh ein ſolches von 2 Ctr.

326

Ablöſung von Waldſervituten.

Der Futterbedarf pro Centner Lebendgewicht wechſelt zwiſchen 1,5 Pfd. Heuwert Erhaltungsfutter und 4 Pfd. Produktionsfutter. Das Futter, welches auf der Weide konſumiert wurde, beträgt etwas mehr als das notwendige Erhaltungsfutter und wird darum auf 2 Pfd. geſchätzt.

Die Dauer des jährlichen Weideganges wird auf 120 Tage feſtgeſtellt. Die Rechnung geſtaltet ſich nun auf dieſer Grundlage wie folgt: Es haben durchſchnittlich geweidet 58 Stück Vieh, davon

6 Stück a 6 Ctr. „= 36 Ctr. Lebendgewicht B ee ee eee 5

zuſammen = 140 Ctr. Lebendgewicht;

giebt 140 x 2 = 280 Pfd. Heuwert täglich und zuſammen auf 120 Tage konſumiertes Weidefutter 2,8 x 120 = 336 Ctr. Dieſe werden trotz der geringen Qualität und frei von allen Un- koſten taxiert zu 1,70 Mk. pro Centner, beſitzen alſo einen Wert von 336 x 1,7 = 571,20 Mk. Hiervon gehen in Folge der Weideausübung ab:

Lohn für den Hirten 150009 Weideged 3,6047, Verluſt von 670 Ctr. Dünger à 30 Pf.“) 201,00 354,60 bleibt reiner Jahreswert der Waldweide . . . 216,60 Mk.

2. Unter Zugrundlegung der direkten Schätzung des Er- trags der Weide. Es wird durch Schätzung feſtgeſtellt, daß der Er— trag der fraglichen ſtändigen Weide durchſchnittlich jährlich pro Flächen- einheit (Hektar) 14 Ctr. oder im Ganzen 364 Ctr. Dürrfutter beträgt.

Mit Rindvieh abgeweidet, unter den oben erwähnten Koſten und mit dem Verluſt des Düngers (die Morgenzugabe an Futter geht verloren und wird wohl nicht ganz erſetzt durch den Stallmiſt vom Weidefutter) verwertet ſich der Centner höchſtens rein auf 0,60 Mk., demnach wäre der Jahreswert der Waldweide 364 x 0,6 = 218,4 Mk.

Zieht man aus beiden Reſultaten den Durchſchnitt, ſo erhält man (216,60 + 218,4): 2 = 435: 2 = 217,5 Mk. und das Ablöſungskapital beträgt 217,5 x 20 = 4350 Mk.

Beiſpiel 2. Der Gemeinde Y ſteht das Recht zu, den 150 ha großen, auf der Ortsmarkung gelegenen und in der Hauptſache mit Fichten und Tannen beſtockten Privatwald in fährigen Zeiten mit Schafen zu be— weiden. Sie hat dieſes Recht unterm 10. Oktober 1873 zur Ablöſung angemeldet, weshalb für die Wertsberechnung nach dem Geſetz der

) Im Allgemeinen kann man annehmen, daß 1 Ctr. konſumiertes Weide—

futter 2 Ctr. Dünger liefern und daß der Düngerverluſt der täglichen Weide— dauer entſprechend zu veranſchlagen ſei, jo daß z. B. bei 14ſtündiger Weide- zeit % des auf der Weide und im Stall produzierten Düngers für den Be— rechtigten verloren gehen.

Ablöſung von Waldſervituten. 327

20jährige Zeitraum 1853/72 maßgebend iſt. Die nebenbei beſtehende oben ſoll fortbeſtehen.

In jenem Zeitraum hat die Gemeinde das Weiderecht in der Weiſe ausgeübt, daß der Gemeindeſchäfer ſeine durchſchnittlich 250 Stück hal— tende Herde bald auf der Feldmarkung, bald in dem gedachten Wald weiden ließ.

Da es an einem direkten Maßſtabe für die Bemeſſung des Anteils der Waldweide an dem Ertrage der Geſamtweide mangelt, ſo bleibt nur übrig, den Futterertrag der Waldweide für ſich zu ermitteln und unter Berückſichtigung des Pachtvertrages der Geſamtweide in Geld zu be—

rechnen. Von der geſamten belaſteten Fläche waren im Durchſchnitt von 18% verhängt (Schläge uud Kulturen)... 53 ha o eee

Die fährigen 97 ha lieſerten 015 11 Gutachten der Schätzungs— kommiffion jährlich pro ha Ctr. im Ganzen Ctr. 63 ha wegen zu dichten Beſtandes—

ea 9 0 eecchſchnittlich eh 225 70 3 Wege und Blößen. 10 30

Somit jährlicher Geſamtertrag der Waldweide 100 Ctr. Waldheu.

Die Geſamtweide in Feld und Wald ernährte durchſchnittlich 250 Schafe während 200 Tage und lieferte daher, wenn unter den gegebenen Verhältniſſen auf 1 Schaf 3 Pfd. Weideheu gerechnet werden, im Ganzen jährlich 250 x 200 x 3 = 150 000 Pfd. = 1500 Ctr. Weideheu.

Der Bruttopachterlös aus der Geſamtweide betrug im Durchſchnitt der Jahre 18% jährlich 1596 Mk. und nach Abzug der Leiſtungen der Gemeinde an den Hirten 1500 Mk., wonach 1 Ctr. des Geſamtweide— ertrags einen reinen Nutzen von 1 Mk. abgeworfen hat.

Mit Rückſicht darauf, daß das Waldweidefutter geringer iſt, als das Feldweidefutter, wird für erſteres der Preis gutachtlich auf 90 Pf. pro Centner ermäßigt. Die relativ geringe Preisermäßigung für das Wald— weidefutter wird damit begründet, daß die Waldweide im Hochſommer, wenn die Feldweide weniger befahren werden konnte, als Beſtandteil der Geſamtweide immerhin einen relativ höheren Wert hatte, als ander— wärts eine iſolierte Schaf-Waldweide.

Die 100 Ctr. Weideheu, welche der belaſtete Wald lieferte, ſtellen daher einen Geldwert von 100 x 0,90 = 90 Mk. dar, wonach das Ab— löſungskapital 90 x 20 = 1800 Mk. beträgt.

Beiſpiel 3. Dem Bauern A zu 2 ſteht das Recht zu, in den fährigen Teilen des 292 ha großen Staatswaldes Eiſenhardt 6 Stück Rindvieh gegen Erlegung eines jährlichen Weidegeldes von 1,70 Mk. pro Stück weiden zu laſſen. Zur Mitweide berechtigt ſind noch zwei weitere Guts— beſitzer mit 9 Stück Rindvieh.

328 Ablöſung von Waldſervituten.

Nach den bezahlten Weidegeldern hat A dieſes Recht in den für die Ablöſung maßgebenden 20 Jahren 18% ; im Ganzen mit 63 Stück und zwar mit 40 Kühen und 23 Stück Jungvieh ausgeübt.

Da in der Gegend die Annahme von Stallvieh üblich iſt, ſo ſchlägt die Kommiſſion den einfachſten und ſicherſten Weg ein, den Nutzen, welchen A aus der Weide gezogen hat, unter Berückſichtigung des orts⸗ üblichen Weidegeldes zu beſtimmen. Nach den von der Kommiſſion gelieferten Nachweiſen wurde als ortsübliches Weidegeld exkl. der Entſchädigung für die Stallmiete und den Hirten im Durchſchnitt von 18 bezahlt für 1 Stück Großvieh 8,50—12 Mk. und für 1 Stück Kleinvieh 5—6 Mk. jährlich.

Nach eingehender Vergleichung der belaſteten Weide mit den für die Ermittlung des ortsüblichen Weidepachtgeldes in betracht gezogenen Weiden hat die Kommiſſion mit Stimmenmehrheit beſchloſſen, den reinen Nutzen, welcher aus der belaſteten Weide pro Stück Weidevieh gezogen wurde, dem Höchſtbetrag der bezahlten ortsüblichen Weidepachtgelder gleichzuſetzen. Das dritte Mitglied der Kommiſſion hat ſich für den Durchſchnitt jener Pachtgelder ausgeſprochen. Demgemäß beträgt der Geldwert des in Frage ſtehenden Weiderechts

40 x 12 = 480 Mk. 23 * 6139 und der Geſamtbruttowert = 618 ME. Hiervon geht ab der von dem Berechtigten an den Belaſteten ent- richtete Weidezins für 63 Stück à 1,70 = 107,10 Mk.; wonach das Ab⸗ löſungskapital 618 107,10 = 510,90 Mk. beträgt.

D. Ablöſung von Holzſervituten.

Dieſelbe bietet in der Regel weniger Schwierigkeiten, als die Ab- löſung von Streu-, Gras- und Weiderechten, weil der reine Wert der Holzrechte ſich leichter feſtſtellen läßt. Beſteht das Recht in dem jähr⸗ lichen Bezuge eines quantitativ und qualitativ beſtimmten Holzſortiments, 3. B. in einer Anzahl Raummeter Scheit⸗, Prügel- oder Stockholz irgend einer Holzart, ſo haben dieſe Sortimente einen bekannten Marktpreis, ſo daß leicht der Durchſchnittspreis aus den in Frage kommenden letzten Jahren berechnet werden kann. Ebenſo ſind Fäller- und Fuhrlöhne, im Falle dieſelben berückſichtigt werden müßten, leicht feſtzuſtellen. Auch bei Berechtigungen auf Stockholz, welches der Berechtigte ſelbſt gewinnen muß, ſind genugſam Erfahrungen über Quantitäten pro Flächeneinheit und über Gewinnungskoſten bekannt. Ahnlich verhält es ſich mit gewiſſen Dürrholzſortimenten, Abfallholz beim Fällungsbetrieb, Leſeholz u. ſ w. Über die Abgaben von Bau- und Nutzholz an Berechtigte wird der

Ablöſung von Waldſervituten. 329

Waldbeſitzer genaue Liſten führen, ſo daß man den durchſchnittlich jähr— lichen Wert desſelben berechnen und aus der geſetzlich vorgeſchriebenen Anzahl Jahre leicht feſtſtellen kann.

Beiſpiel: Eine Pfarrei iſt zum jährlichen Bezug von 20 Raummeter Buchenſcheitholz gegen Rückerſatz des Fällerlohns berechtigt, wie groß iſt das Ablöſungskapital bei einem vor— geſchriebenen Zinsfuß von 5 pCt. und wenn der Holzpreis aus den letzten 20 Jahren abgeleitet werden joll?

Antwort: Der Durchſchnittspreis der letzten 20 Jahre beträgt pro Raummeter im Walde 9,80 Mk., die Fällerlöhne 0,80 Mk., der Fuhrlohn vom Walde in die Wohnung 3 Mk. Da der Berechtigte den Fällerlohn zu erſetzen hat, ſo beſteht der reine Nutzen für 1 Raummeter für den⸗ ſelben in 9,80 (3 + 0,80) = 9,80 3,80 = 6 Mk.; folglich für 20 Raum⸗ meter in 6 * 20 = 120 Mk. Das Ablöſungskapital beträgt daher 120 x 20 = 2400 Mk.

E. Ablöſung in landwirtſchaftlichem Gelände und Wald.

Obgleich der zum Bezuge irgend eines Forſtprodukts (Streu, Gras, Weide, Holz u. ſ. w) Berechtigte als Ablöſungsobjekt keinen landwirt— ſchaftlichen Boden oder Wald verlangen kann (die Entwicklung der Gründe iſt kein Gegenſtand der Waldwertberechnung), ein dahin ab— zielendes Ablöſungsgeſetz daher auch nicht den Forderungen der Billig— keit, namentlich dem Waldbeſitzer gegenüber, entſprechen würde, ſo kommen, wenn auch nicht auf dem Wege des Zwanges, ſo doch auf dem des frei— willigen Übereinkommens Abtretungen von landwirtſchaftlichem oder forit- lichem Gelände und Wald vor, und der Forſtwirt muß daher auch mit dem dabei einzuhaltenden Verfahren bekannt ſein.

Soll die Entſchädigung für ein Forſtrecht in landwirtſchaftlichem Ge⸗ lände beſtehen, ſo muß der Kapitalwert der Berechtigung K, ſowie der landwirtſchaftliche Bodenwert B pro Hektar in bekannter Weiſe berechnet

ie de - SE A werden und man erhält in dem Quotienten 7 die Größe des abzu—

tretenden Grundſtücks. Ahnlich verfährt man, wenn forſtlicher Grund, welcher aber künftig landwirtſchaftlich benutzt werden ſoll, das Abfindungs— objekt bildet. Nur müſſen, im Falle man von dem gegendüblichen land— wirtſchaftlichen Bodenwert ausgeht, von dem forſtlichen Gelände dann noch die Urbarmachungskoſten abgezogen werden. Wird forſtlicher Boden abgetreten, der aber von Seiten des Berechtigten wieder forſtlich benutzt werden ſoll, dann iſt natürlich der forſt liche Bodenwert auf

330 Ablöſung von Waldſervituten.

Grund der richtig motivierten forſtlichen Zinsfüße zu berechnen, wäh⸗ rend die Berechtigungsrente unter allen Umſtänden mit dem in dem Ablöſungsgeſetz vorgeſchriebenen (oder vereinbarten) meiſt höheren Zins⸗ fuß zum Kapital erhoben werden muß.

Soll endlich ein Wald abgelöſt werden, wozu aber der Berechtigte geſetzlich nicht gezwungen werden ſollte, ſo muß das Waldſtück einen dem Kapitalwert der Berechtigung gleichen Wert beſitzen, wobei es ſelbſtverſtändlich iſt, daß bei der Berechnung des Waldwerts der bei Waldwertberechnungen übliche, bei Ermittelung des Ablöſungs⸗ kapitals aber der im Geſetz vorgeſchriebene Zinsfuß zur Anwendung kommt. Beſtünde der abzutretende Wald aus einem Beſtande, ſo wäre ſein Kapitalwert W pro Hektar zu ermitteln, und die Größe des abzu⸗ tretenden Stückes wäre . Selbſtverſtändlich kann ſich die Abtretung von Wald nur dann empfehlen, wenn das in Frage kommende Wald⸗ ſtück ſo groß iſt, daß auf ihm künftig und mit Erfolg Forſtwirtſchaft getrieben werden kann. 8

Eine Ablöſung in der Art, daß der Berechtigte ein Stück Wald von ſolcher Größe erhält, daß er künftig und nachhaltig aus demſelben gerade ſo viel Holz beziehen kann, als er ſeither von dem Pflichtigen bekam, halten wir, dem Letzteren gegenüber, für unbillig, weil ja der Wald außer dem Holze auch noch andere Nutzungen (Streu, Gras u. ſ. w.) liefert, welche dem Berechtigten bei einem derartigen Abkommen frei in den Schooß fielen. Sollte trotzdem eine derartige Ablöſung in einem beſonderen Falle aus irgend einem Grunde nicht zu umgehen ſein, dann müßte jedenfalls der Wert der übrigen Nutzungen des Waldes von dem Wert der Holzberechtigung erſt abgezogen werden. Für den dann noch

verbleibenden Reſt von der jährlich zu beziehenden Raum- oder Feſt⸗ f

meterzahl wäre dann wenn überhaupt möglich ein Stück Wald von ſolchem Altersklaſſenverhältnis abzutrennen, daß bei einem Minimum von Waldfläche gerade das erforderliche Holzquantum jährlich geſchlagen werden könnte. Es würde das für diejenige Umtriebszeit zutreffen, bei welcher ein Maximum von Durchſchnittszuwachs eintritt. Jede Abtretung von älteren Beſtänden würde eine größere Waldfläche und ein größeres Holzvorratskapital zum Nachteile des Pflichtigen zur Folge haben.

Von der Waldbeſteuerung. 331

IV. Von der Ermittelung der Waldſteuerkapitalien. $ 67.

Vorbemerkungen.

Bei der Beſteuerung des Grundeigentums geht man von dem Rein— ertrage aus, welcher je nach der Produktionsfähigkeit des Bodens und der vorliegenden Kulturart ein anderer iſt und daher durch Sachverſtän— dige feſtgeſtellt werden muß. Beim landwirtſchaftlichen Betriebe, welcher auf ein und derſelben Bodenfläche jährliche Nutzungen geſtattet, liegt die Sache deshalb einfacher, weil es ſich hier nur um Beſteuerung des Bodenkapitals reſp. der Bodenrente, d. h. um eine eigentliche Grund— ſteuer handelt. Anders in der Forſtwirtſchaft. Der Waldwert ſetzt ſich, abgeſehen von den Nebennutzungen, aus dem Bodenwert und dem in der Regel viel größeren Holzvorratskapital zuſammen, welches auf dem Boden ſtockt. Es fragt ſich daher, ob man, wie in der Landwirtſchaft, nur den nackten Boden, d. h. die forſtliche Bodenrente, oder den Boden ſamt dem Holzvorrat, d. h. den Waldreinertrag beſteuern ſoll. Würde man vom Walde nur den Boden beſteuern, der oft nur einen geringen Wert hat, ſo würde die Steuer in vielen Fällen ſehr gering ausfallen und das unter Umſtänden 10 15 mal jo große Holzvorratskapital ginge leer aus. Ein Waldbeſitzer 3 B., welcher einen großen Teil ſeiner Holz— vorräte nutzte und das dafür erzielte Geld in Papieren, Gebäuden oder Gewerben niederlegte, würde jetzt alsbald zur Kapitalrenten-, Gebäude— oder Gewerbeſteuer gezogen werden, während er, im Falle er das gleiche Kapital im Wald werben ließe, für dasſelbe ſteuerfrei bliebe. Aus dieſen Gründen empfiehlt es ſich und gilt auch in der Steuergeſetzgebung der verſchiedenen Staaten als Regel, nicht die Bodenrente, ſondern die Waldrente, d. h. den Waldreinertrag, zu beſteuern.

Ruhen auf Waldungen noch Servituten und Reallaſten, ſo hat die darauf fallende Steuer der Bezugsberechtigte zu entrichten, und muß deshalb der Jahreswert dieſer Nutzungen von dem Reinertrage der belaſteten Waldungen abgezogen werden. Die Frage der Ermittlung der Waldſteuerkapitalien liegt bei Unterſtellung des jährlichen Nach— haltbetriebes anders, als wenn man vom ausſetzenden Betriebe ausgeht, und ſoll daher auch geſondert behandelt werden.

332 Von der Waldbeſteuerung.

1. Waldbeſteuerung bei nachhaltigem Betriebe.

Weitaus die meiſten Waldungen, namentlich diejenigen des Staats, der Gemeinden, Stiftungen und Grundherrſchaften, werden in nachhaltigem Betriebe bewirtſchaftet, ſie werfen deshalb jährliche Erträge ab und können daher auch bezüglich ihrer Waldreinerträge (Au Da Db... cu v) leicht eingeſchätzt werden. Bei der Einſchätzung der Waldungen und Waldlaſten kommen folgende Punkte in betracht:

A. Rohertrag. Darunter iſt der geſamte Holzertrag zu verſtehen, wie er ſich nach Maßgabe der Standortsverhältniſſe und bei Unterſtellung einer geordneten Wirtſchaft für die herrſchenden Hauptholzarten, Betriebs⸗ arten und Umtriebszeiten im Durchſchnitt ergiebt, wobei für Unglücksfälle und ſonſtige Verhältniſſe veranlaßte Zuwachsverluſte in Abzug gebracht werden können. Nebennutzungen (excl. Lohrinden) können namentlich dann unberückſichtigt bleiben, wenn durch dieſelben der Holzertrag geſchmälert würde.

a) Ausſcheidung der Holzarten und Bildung der Sortimente.

Nur die Hauptholzarten, welche entweder größere reine Beſtände bilden oder in Beſtandsmiſchungen eine hervorragende Rolle ſpielen, können bei der Beſteuerung Berückſichtigung finden. Untergeordnete Holzarten müſſen denjenigen herrſchenden zugewieſen werden, zu welchen fie am beſten paſſen. Dagegen müſſen die Hauptholzarten, den orts⸗ üblichen Aufbereitungs- und Verkaufsweiſen entſprechend, in Sortimente (Nutz⸗, Scheit⸗, Prügel⸗, Stock- und Reisholz und Rinde) mit Angabe der Prozentſätze zerlegt werden, um den Geldwert des Rohertrags berechnen zu können.

C. Holzpreiſe. Dieſelben ſind für die Hauptholzarten und inner⸗ halb derſelben für alle Sortimente in allen Bezirken zu berechnen, welche abweichende Abſatzverhältniſſe und deshalb verſchiedene Preiſe haben. Dabei bedient man ſich am beſten der öffentlichen Verſteigerungspreiſe aus den Durchſchnitten einer Reihe von Jahren (10-20), an welchen die Koſten für Fällung, Aufbereitung und Bringung an die Wege u. ſ. w. in Abzug zu bringen ſind. Eine Berichtigung dieſer Preiſe erſcheint zu⸗ läſſig, wenn die Verſteigerungserlöſe eines Bezirkes ausnahmsweiſe den wahren Mittelpreis eines Sortiments nicht zum Ausdruck bringen ſollten.

D. Produktionskoſten. Um den Reinertrag berechnen zu können, müſſen die Produktionskoſten feſtgeſtellt werden. Dieſelben beſtehen in Ausgaben für Kultur, Schutz und Verwaltung. Dieſelben werden mitt⸗

Von der Waldbeſteuerung. 333

leren Erfahrungsſätzen entnommen. Da namentlich kleinere Waldungen oft keine Verwaltungskoſten verurſachen, ſo werden in manchen Steuer— geſetzen (z. B. Württemberg, Geſetz vom 28. April 1873, S 44) nur die Kultur⸗ und Schutzkoſten in Abzug gebracht.

E. Reinertrag. Zieht man von dem jährlichen Geldwert des Roh— ertrags der Flächeneinheit die zugehörigen Produktionskoſten ab, ſo er— hält man in der Differenz den zu beſteuernden Reinertrag, welcher unter Umſtänden noch etwas abgerundet wird, um ihn in die nächſtliegende Reinertragsklaſſe einreihen zu können.

F. Grundlaſten. Ruhen auf den Waldungen Reallaſten und Dienſt— barkeiten an Holz, ſo wird deren jährlicher Reinertrag ebenfalls berechnet und an dem Reinertrag E in Abzug gebracht, wogegen der Bezugs— berechtigte dieſen Betrag zu verſteuern hat. Laſten auf den Waldungen auch Servituten an Nebennutzungen, ſo unterwirft man dieſelben nur dann einer Gefällſteuer, wenn dadurch der Holzertrag geſchmälert und der Verluſt nicht durch Gegenleiſtungen ausgeglichen wird.

Bezüglich des Geſchäftsganges, welcher bei Einſchätzung der Wal— dungen zur Steuer zu beobachten iſt, wird noch folgendes beigefügt:

Die einem Reviere, am beſten des Staats, zugetheilten Waldungen bilden zweckmäßig einen Schätzungsbezirk. Sind jedoch die Abſatzverhält— niſſe innerhalb eines Revieres ſehr verſchieden, ſo kann dasſelbe auch ausnahmsweiſe in mehrere Bezirke, in welchen dieſe Verſchiedenheiten ihren Ausdruck finden, getheilt werden.

In jedem Schätzungsbezirk find durch eine Kommiſſton von forſt— verſtändigen Mitgliedern (Landesſchätzer) für die in demſelben vor— kommenden Holz⸗ und Betriebsarten Reinertragsklaſſen aufzuſtellen, deren Prüfung und endgiltige Genehmigung einer Kataſterkommiſſion obliegt. . Sind die Reinertragsklaſſen in jedem Steuerbezirk feſtgeſtellt, dann

handelt es ſich ſchließlich noch um die Einſchätzung ſämmtlicher Wal—

dungen des Steuerbezirks (von Parzelle zu Parzelle) in die zugehörige

Reinertragsklaſſe, wobei natürlich nicht die momentan vorhandene Be—

ſchaffenheit des Beſtandes, ſondern nur die Standorts güte maßgebend

ſein kann. Die Einſchätzung ſelbſt erfolgt durch eine, am beſten aus

etwa 3 tüchtigen wirtſchaftlich und wiſſenſchaftlich gebildeten Forſtwirten zuſammengeſetzte Kommiſſion (Lokalſchätzer).

Anmerkung. Wer ſich näher über das bei der Steuereinſchätzung

von Waldungen einzuhaltende Verfahren unterrichten will, den verweiſen

wir auf „Die forſtlichen Verhältniſſe Württembergs“. Stuttgart,

334 Von der Waldbeſteuerung.

Riegerſche Verlagsbuchhandlung, 1880, Seite 113—127. Wir ſelbſt wirkten 1877 als Landesſchätzer in Württemberg bei der Feſtſtellung der Reinertragsklaſſen u. ſ. w. mit und haben uns dabei von der Zweck⸗ mäßigkeit der im Geſetz vom 28. April 1873 niedergelegten Beſtimmungen überzeugt.

Der Steueranſchlag (Reinertrag) der geſamten bis 1880 eingeſchätzten württembergiſchen Waldungen betrug 25,30 Mk. pro Hektar. Legt man eine Zprozentige Staatsſteuerquote für Grundeigentum zu Grunde, jo würde die Waldſteuer in Württemberg durchſchnittlich pro Hektar 25,3 x 0,03 = 75 Pfennige betragen. Würde aber nur (wie in der Land⸗ wirtſchaft) der Boden beſteuert und der Waldbodenwert betrüge pro Hektar durchſchnittlich 300 Mk., jo wäre die Bodenrente 300 x 0,03 = 9 Mk. Bei dem gleichen Prozent betrüge die Steuer pro Hektar dann 9 x 0,03 = 0,27 Mk., d. h. nur ca. / der Waldſteuer.

2. Waldbeſteuerung bei ausſetzendem Betriebe.

Wird ein Wald im ausſetzenden Betriebe bewirtſchaftet, ſo geſtattet er keine jährlichen gleichen Einnahmen; ſondern er liefert bei nur einer Altersitufe während einer Umtriebszeit nur einen Abtriebsertrag und in längeren Perioden ausſetzende Zwiſchennutzungen. Das zur Ver⸗ ſteuerung kommende Waldkapital wechſelt daher nach dem Alter des Be⸗ ſtandes und iſt unmittelbar vor dem Abtriebe am größten und gleich nach demſelben am kleinſten. Wollte man daher den im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Wald nach den Grundſätzen einer nachhaltigen Waldwirtſchaft (Ziffer 1) beſteuern, ſo würde das nur für das Abtriebsalter richtig ſein. Am allerungerechteſten wäre aber die Beſteuerung nach Ziffer! für den kahlen Waldboden, weil derſelbe nur als Boden nach der Boden⸗ rente und nicht als Wald aus der Waldrente beſteuert werden dürfte.

Die Frage der Beſteuerung des im ausſetzenden Betriebe ſtehenden Waldes iſt daher auch ſchon vielfach vom theoretiſchen und praktiſchen Standpunkte aus beſprochen worden. Faßt man die Frage rein theoretiſch auf, ſo müßte der Walderwartungswert für die verſchiedenen Jahre der Umtriebszeit mit einem feſtzuſetzenden Zinsfuße berechnet und von dieſem durch Multiplikation mit O,op die Waldrente beſtimmt werden, welche dann das Steuerobjekt bilden würde. Da der Walderwartungs⸗ wert mit dem Beſtandesalter bis zur Abtriebszeit fort und fort ſteigt, ſo würde auch die Waldrente dem wachſenden Waldkapital entſprechend zunehmen, der Beſteuerungsmodus wäre daher ein ganz gerechter.

Dieſem theoretiſch begründeten Verfahren ſtellen ſich aber nicht ge= ringe praktiſche Schwierigkeiten entgegen, die namentlich darin liegen,

Von der Teilung der Wälder. 335

daß die für eine gegebene Bonität, Holz- und Betriebsart pro Hektar jährlich zu entrichtende Steuer eine ſehr veränderliche und darum die Fortführung der Kataſter und die Berechnung des jährlichen Steuer— ausſchlags eine viel zu umſtändliche und zeitraubende wäre. Deshalb dürfte es ſich für die praktiſche Durchführung mehr empfehlen, für im ausſetzenden Betriebe ſtehende Parzellen die dem Wechſel unterworfene zufällige Beſtockung ganz unberückſichtigt zu laſſen und dafür ein für alle mal nur ein Holzvorratskapital von ſolcher Größe in Rechnung zu nehmen, wie es der halben Umtriebszeit entſpricht. Bringt man von dieſem Vorratskapital die durchſchnittlich jährlichen Auslagen in Abzug, ſo erhält man den zu beſteuernden Waldreinertrag. Auf dieſe Weiſe berechnet ſich für die Zeit bis zu 5 Jahre ein zu hohes, für die Zeit von 2 bis u Jahre ein zu niedriges Steuerkapital. Da die auf jo kleine im aus⸗ ſetzenden Betriebe ſtehenden Waldungen entfallende jährliche Steuer an und für ſich nicht hoch iſt, pro Hektar vielleicht nur 0,30 Mk. beträgt, ſo dürfte ſich das genannte Verfahren im Intereſſe der Stabilität des Kataſters noch am meiſten empfehlen.

V. Von der Teilung der Wälder. § 68.

Handelt es ſich um die Teilung einer einzelnen Waldabteilung, oder eines gleichalterigen und überall gleich beſtockten Waldes einer und der— ſelben Bonität, ſo daß der Wert jeder Flächeneinheit derſelbe iſt, dann bietet das Teilungsverfahren keine Schwierigkeit, es iſt ein rein geometriſches und kann nach den Lehren der Flächenteilung durchgeführt werden“).

Anders liegt aber die Frage bei größeren Waldungen, welche ſich aus Beſtänden verſchiedener Altersklaſſen, Holzarten, Standorts- und Beſtandesgüten zuſammenſetzen. In dieſem Falle muß vor der Teilung der Boden⸗ und Beſtandswert jeder Waldabteilung oder Unterabteilung ermittelt werden und es laſſen ſich dann im Allgemeinen folgende drei Teilungsverfahren durchführen.

1. Teilung jeder Abteilung, welche ſich von der anderen durch Alter, Standorts- oder Beſtandesgüte unterſcheidet.

ber Flächenteilung ſiehe des Verfaſſers Lehrbuch der niederen Geo— däſie, 3. Auflage, Wien 1879.

336 Bon der Teilung der Wälder.

Dieſes Teilungsverfahren wäre jedenfalls das genaueſte, weil, wenn z. B. ein Wald dem Werte nach in drei gleiche Teile geteilt werden ſollte, jede Abteilung in drei gleiche Teile zerlegt würde. Es ſprechen jedoch ſehr gewichtige wirtſchaftliche Gründe gegen dieſes Verfahren. Der Zuſammenhang unter den einzelnen Teilen ginge nämlich ganz ver⸗ loren und deshalb wird ein derartiges Teilungsverfahren wohl kaum irgend wo zur Durchführung kommen.

2. Theilung des ganzen Waldes mit möglichſter Erhaltung des Zuſammenhanges der einzelnen Teile. Wäre z. B. ein Wald in drei gleichwertige Teile zu zerlegen, ſo würde zunächſt der Geſammt⸗ wert durch drei dividiert, um den Wert eines Teiles zu erhalten Hierauf würde man von einer Seite des Waldes aus ſo viele im Zuſammenhang liegende Waldabteilungen von dem Ganzen durch eine möglichſt paſſend erſcheinende Linie abtrennen, bis der Bedingung der Aufgabe Genüge geleiſtet wäre. Selbſtverſtändlich müßte hier der Waldwert jeder Ab- teilung vorher ermittelt werden, ſowie es auch nicht zu vermeiden ſein wird, daß ſchließlich, zum gänzlichen Ausgleich, von einer oder der andern Abteilung noch entſprechend große Teile abgetrennt werden.

Bei dieſem Teilungsverfahren wird zwar eine gleichwertige Teilung des Waldes in möglichſtem Zuſammenhang der einzelnen Teile erreicht, da aber der Beſtandswert in allen Abteilungen nicht derſelbe iſt, ſo werden ſich je nach Umſtänden ſehr verſchiedene Bodenwerte für die einzelnen Teilhaber ergeben, was nicht immer gewünſcht wird. Lägen z. B. zufällig die wertvolleren haubaren und nahe haubaren Beſtände ziemlich beiſammen, jo würde der betreffende Teilhaber zwar ſehr wert- volle Holzwerte, aber dem entſprechend auch kleine Bodenflächen erhalten. Um dieſes zu vermeiden, greift man zum dritten Verfahren.

3. Teilung des ganzen Waldes nach gleichwertigen Boden- teilen und Ausgleichung etwaiger Beſtandsungleichheiten durch Geldaufzahlungen. Hierbei denkt man ſich zunächſt den Holzbeſtand ganz hinweg und teilt nur die Bodenfläche des Waldes mit Berückſichtigung der Bonität nach den Lehren der Flächenteilung in die gewünſchten Teile. Hierauf werden die Beſtandeswerte auf jedem Bodenteile ermittelt. Er— giebt ſich hierbei für einen Teilhaber ein Wertsüberſchuß an Holzbeſtänden, io wird derſelbe an denjenigen Teilhaber in Geld (oder auch Holz) zurüd- erſtattet, welcher zu wenig erhalten hat. Selbſtverſtändlich wird man ſich hierbei ſo weit wie thunlich bemühen, die Teilung ohne Aufhebung

Von der Teilung der Wälder. 337

des Zuſammenhangs ſo vorzunehmen, daß die Ausgleichungen in Geld eine möglichſt kleine Summe ausmachen.

Durch dieſes Teilungsverfahren wird bewirkt, daß die einzelnen Teil— haber, im Falle der Wald in Teile gleicher Produktionsfähigkeit zerlegt wurde, mit der Zeit auch gleiche Erträge aus den ihnen zugewieſenen Waldſtücken erzielen können.

Es bedarf wohl kaum noch der Erwähnung, daß auch bei der Zu— ſammenlegung von Waldungen, welche ſeither einzeln bewirtſchaftet wurden, künftig aber zu einem gemeinſchaftlichen Wirtſchaftsverband ver— einigt werden ſollen, die gleichen Grundſätze wie bei der Waldteilung befolgt werden können.

Baur, Waldwertberechnung. 22

*

Anhang 1.

Derſelbe enthält: I. 54 Tabellen (I, 1—VI, 9) in welchen pro Hektar Buchenhochwald I. und III. Bonität Kiefernhochwald y 8 Fichtenhochwald 5 E und verſchiedene Umtriebszeiten zur Darſtellung kommen: . Der Material- und Geldertrag. . Der Waldnaturalertrag. Der Waldrohertrag. . Der Waldreinertrag. Der Bodenerwartungswert berechnet mit 2 pCt. Zinſeszinſen. Der Bodenerwartungswert berechnet mit pCt. Zinſeszinſen. Der Bodenerwartungswert berechnet mit 3 pCt. Zinſeszinſen. Der Bodenerwartungswert berechnet mit verſchiedenen Prozenten (3¼ —2). . Der Bodenwert der Betriebsklaſſe berechnet für 3, 2 und verſchiedene Prozente (31/,—2). II. Eine Tabelle VII, 1), welche den Material- und Geldertrag pro Hektar Kiefernhochwald mittlerer Bonität nach Burckhardt nachweiſt.

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Die 54 Tabellen geſtatten einen klaren Einblick, wie ſich für die genannten Holzarten und Bonitäten die Waldnatural-, Roh- und Reinerträge, ſowie die Bodenwerte und Umtriebszeiten geſtalten, je nachdem man von dem Bodener— wartungswert des ausſetzenden Betriebs oder dem Bodenwert der Betriebsklaſſe ausgeht und mit verſchiedenen Prozenten operiert.

Bei den nachſtehenden Berechnungen wurden die in den Normalertrags— tafeln enthaltenen Werte voll eingeſetzt. Da aber die wirklichen Erträge hinter den normalen immer zurückbleiben, ſo müſſen an den gefundenen Bodenwerten je nach der Vollkommenheit der Beſtände entſprechende Abzüge gemacht wer— den, welche bis zu 25 pCt. und mehr betragen können.

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341

Material- und Geldertragstafel für Buchen III. Bonität.

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Naturalertragstafel für Buchen III. Bonität.

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Waldrohertragstafel für Buchen III. Bonität.

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Waldreinertragstafel für Buchen III. Bonität.

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Bodenerwartungswert bei pCt. für Buchen III. Bonität.

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wert bei 2—3½ pCt. für Buchen III. Bonität.

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Bodenerwartung

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Bodenwert der Betriebsklaſſe für Buchen III. Bonität

(Berechnet auf Grund der Tabelle I, 1.)

349

Tabelle I, 9. Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe

für 1 Hektar eech III. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten.

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Material- und Geldertragstafel für Buchen I. Bonität.

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Naturalertragstafel für Buchen I. Bonität.

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358 Bodenwert der Betriebsklaſſe für Buchen J. Bonität.

Tabelle II, 9. Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe für 1 ha Buchenhochwald I. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten. 2 (Berechnet auf Grund der Tabelle II, 1.) Kulturkoſten pro ha: c= 24 Mk., Koſten für Verwaltung, Schutz ꝛc.: v=6ME. u

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30 5 820 | 194 2 340 | 78 3 480 | 115 40 16 800 420 8360 209 8 440 211 50 33 850 677 16 750 335 17 100 3342 60 59 500 975 29 580 493 29 920 482 70 90 440 1292 45 220 646 45 220 646 80 120 000 1500 64080 801 55 920 699 90 176 400 1960 97 290 1081 79 110 879 100 250 500 2 505 128 900 1289 121 600 | 1216 110 297 550 2705 168 080 1528 129 470 117 120 324 600 2705 190 080 1584 134 520 | 1121

359

Material- und Geldertragstafel für Kiefern III. Bonität.

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Naturalertragstafel für Kiefern III. Bonität.

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Waldrohertragstafel für Kiefern III. Bonität.

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362

Waldreinertragstafel für Kiefern III. Bonität.

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363

pCt. für Kiefern III. Bonität.

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Bodenerwartungswert bei pCt. für Kiefern III. Bonität.

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366 Bodenerwartungswert bei 2—3 “7,

8 III op

Bodenwert der Betriebsklaſſe für Kiefern III. Bonität. 367

Tabelle III, 9. Berechnung des e der Betriebsklaſſe

ür 1 ha Kiefernhochwald III. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten. (Berechnet auf Grund der Tabelle III, 1.) Kulturkoſten pro Hektar: e = 80 Mk., Koſten für Verwaltung, Schutz ꝛc.: v6 Mk. pro Hektar. 1

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Material- und Geldertragstafel für Kiefern I. Bonität.

368

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Baur, Waldwertberechnung.

Waldrohertragstafel für Kiefern I. Bonität.

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Waldreinertragstafel für Kiefern I. Bonität.

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Bodenerwartungswert bei pCt. für Kiefern I. Bonität.

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Bodenerwartungswert bei 3 pCt. für Kiefern I. Bonität.

374

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376 Bodenwert der Betriebsklaſſe bei 2—3½ pCt. für Kiefern I. Bonität.

5 Tabelle IV, 9. Mr Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe für 1 ha Kiefernhochwald I. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten. (Berechnet auf Grund der Tabelle IV, 1.) Kulturkoſten pro Hektar: ce = 80 Mk.; Koſten für Verwaltung, Schutz ꝛc.: v= 6 Mk. pro Hektar. =,

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377

tafel für Fichten III. Bonität.

8

Material- und Geldertrag

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Waldnaturalertragstafel für Fichten III. Bonität.

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aldrohertragstafel für Fichten III. Bonität.

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Waldreinertragstafel für Fichten III. Bonilät.

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Bodenerwartungswert bei 2 pCt. für Fichten III. Bonität.

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Bodenerwartungswert bei pCt. für Fichten III. Bonität.

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Bodenerwartungswert bei 3 pCt. kür Fichten III. Bonität.

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pCt. für Fichten III. Bonität.

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Bodenerwartungswert bei 2—3',

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Bodenwert der Betriebsklaſſe bei 2—3"/, pCt. für Fichten III. Bonität. 385

Tabelle V, 9. Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe

für 1 ha Fichtenhochwald III. Bonität und verſchiedene 1 elten, (Berechnet auf Grund der Tabelle V,

Kulturkoſten pro Hektar: e 80 Mk., Koſten für b Schutz ꝛc.: pro Hektar v2 6 Mk.

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Material- und Geldertragstafel für Fichten I. Bonität.

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394 Bodenwert der Betriebsklaſſe bei 2—3½ pCt. für Fichten I. Bonität.

Tabelle VI, 9. Berechnung des Bodenwerts der Betriebsklaſſe für 1 ha Fichtenhochwald I. Bonität und verſchiedene Umtriebszeiten. (Berechnet auf Grund der Tabelle VI, 1.) 5 Kulturkoſten pro Hektar: e 80 Mk.; 6 0 105 Verwaltung, Schutz ꝛc. pro Hektar:

v=6

u es S = = Se Formel: B Au T Da. . Da- (eu- v) [Au+Da+..Dq (105 2—1) u.-0,0p u-0,0p-1,0p2 Wald- | | naeh rentterungewert Hormaluorrat | eit der 8 der der ; ‚Betriebs: | beo Betriebs⸗ a Betriebs- ei klaſſe Hektar klaſſe Hektar klaſſe Hektar Jahre Mk Mk. Mk. [Mk. M. 3 pCt. Zinſeszinſen. 30 I’ 21810 127 7800 260 | 14010 | 467 40 68 920 1723 30 720 768 38 200 955 50 111 350 2227 58 200 1164 | 53150 1063 60 I 159000 | 2650 93540 | 1559 || -65460 | 1091 70 230 230 3289 148 400 2120 81830 1169 80 309 360 3867 214560 | 2682 94 800 1185 90 403 020 4478 296460 3294 || 106560 | 1184 100 473 200 4732 365 300 3653 107 900 1079 110 529 760 4816 426 910 3881 102 850 935 120 576 720 4806 478 800 | 3990 97 920 816 g 2 pCt. Zinses nen | 30 32 700 1090 8400 280 24300 810 40 103 280 2582 33 800 | 845 69 480 1737 50 167 050 3341 65 250 1305 101 800 2036 60 238 500 3975 106860 | 1781 | 131640 2194 70 345310 4933 172690 | 2467 || 172620 2466 80 464 000 5800 253 840 3173 | 210 160 2627 90 604440 | 6716 356 490 3961 || 247 950 2755 100 709 800 7098 446 100 4461 2863 700 2637 110 794 640 1224 527230 | 4793 || 267410 | 431 120 864 960 7208 601 440 5012 2863 520 | 2196 Bei dem Verzinſungs— | | | zeitraum .. . . 1-40, 41-50, 51—60, 61—70, 71—80, 81—90, 91—120 Jahre und dem Zinsfuß: 2 3 27, 21% 27 2 pCt. 30 18 690 623 7530 251 11160 319 40 59 040 1476 29 360 f 134 29 680 142 50 111 350 2227 55050 | 1101 | 56300 1126 60 173 460 2891 87 720 1462 85 740 1429 70 | 276 290 3947 138 110 1973 138 180 1974 80 371200 4640 198 240 2478 172 960 2162 90 537 300 5970 296 460 | 3294 240 840 2676 100 709 800 7098 || 365300 3653 344500 3445 110 794 640 7224 448 910 4081 345 730 3143 120 864 960 7208 488 760 | 4073 376 200 3135

395

rn mittlerer Bonität.

Kiefe

tafel für

8

Material- und Geldertrag

000 Fler 78098 008 82908 % 1961 0'999 7'208 0801

NG

UAIPQ

9885

9˙61+ | 9069 0'898 1608 0'998 Ile 90001 0 '96

Aaopouilog

Gungnuspayaugnofy

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0'0047 901 9˙88 0 88UT Tor L805 961988 6 5818 00888 eg 98861 8˙9 965 000081 6 0'477 7'809 8 1061 7095 Fe OT! 0˙96 AT 0'08

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1

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8001 0˙51 0˙¹ 081 018 07% 8%

071

Aenne

910%

Anhang I.

Tabellen,

welche die Rechnung mit den Zinſeszins-Formeln auf eine einfache Multiplikation zurückführen, und darum die logarithmiſche Berechnung entbehrlich machen.

(Zur leichteren Durchführung der Rechnungen beigefügt.)

Gebrauchsanweiſungen.

Tafel A. Kapital⸗Prolongierungs⸗ oder Nachwertstafel (N= V. 1% ). Dieſe Tabelle, mit dem Faktor 1. pu, giebt den Wert an, zu welcher 72 das Kapital 1 (3. B. 1 Mk. oder 1 Gulden) mit Zinſeszinſen binnen E jo viel Jahren anwächſt, als die in der erſten Spalte a = Sahreszahl anzeigt.

Beiſpiel. Bei 3 pCt. wächſt 1 Mk. in 40 Jahren zu 3,262 Mk. an, Be und 10 Mk. werden daher 10 x 3,262 = 32,62 Mk.

Tafel B. Kapital⸗Diskontierungs⸗ oder Vorwertstafel 63 Dieſe Tafel, mit dem Faktor 1

81 den zZ des VE

der eriten Spalte ſtehende Jahreszahl 1 £ Beiſpiel. Eine Mark, welche nach 60 Jahren eingeht, iſt bei Fr.

Zinſeszinſen jetzt 0,1269 wert, 20 Mk. daher 20 x 0,1269 = 2 Mk. Tafel C. Periodenrenten-Kapitaliſierungstafel 188 e Age 1551 Dieſe

Tafel mit dem Faktor I ai giebt den gegenwärtigen Wert an,

welchen eine alle n eo es aber unaufhörliche Rente 1 am Anfang der erſten Periode hat.

Beiſpiel. Der jetzige Wert von 1 Mk., welcher zum erſten Mal nach f 25 Jahren und dann immerwährend alle 25 Jahre eingeht, iſt jetzt bei 3 pCt. Zinſeszinſen 0,9143 Mk. wert; daher 30 Mk. = 27,429 Mk.

Gebrauchsanweiſungen. 399

r (l,op® 1) ,p

Tafel D. Nenten⸗Endwertstafel (Sn = ) Diele Tafel,

giebt den End- oder Summenwert an, zu welcher eine am Jahresſchluſſe und im ganzen mmal verzinslich angelegte jährliche Rente 1 in jo viel Jahren (n) anwächſt, als die in der erſten Spalte ſtehende Jahreszahl anzeigt.

Beiſpiel. Eine jährlich und im ganzen 40 mal eingehende Rente von 1 Mk. hat am Ende des vierzigſten Jahres bei 2 pCt. Zinſeszinſen einen Wert von 60,402 Mk., ſomit find 50 Mk. = 50 x 60,402 = 3020,10 Mk. wert.

mit dem Faktor

r (1,op" 1) O, p - 1,op"

Tafel E. Nenten-Anfangswertstafel (8 = Dieſe

2 iebt den Kapitalwert an 1, n. O, % 9 5 welchen ein zu Ende jedes Jahres und im ganzen nmal erfolgende Rente 1 zu Anfang des J. Jahres beſitzt. Beiſpiel. Eine am Ende jedes Jahres, und im ganzen 80 mal zu machende Ausgabe von 1 Mk. hat gegenwärtig, d. h. am Anfang des 1. Jahres, bei 4 pCt. Zinſeszinſen einen Wert von 23,9154 Mk., 10 Mk. find daher = 23,9154 x 10 = 239,154 Mk. wert.

Tafel, mit dem Faktor

270

)

40

0

A. Prolongierungs- oder Nachwerts⸗Tafel.

Faktor: 1 opu.

| 1/ 1/ | 1 5 Zinsf. p ö 414 5 Prozent Jahr n | |

1 | 1,0200 | 1,0250 | 1,0300 | 1,0850 | 1,0400 1,0450 1,05 2 | 1,0404 | 1,0506 | 1,0609 | 1,0712 | 1,0816 1,0920 1,1025 3 1,0612 1,0769 1,0927 | 1,1087 1,1249 1,1412 1,1576 4 || 1,0824 | 1,1038 1,1255 | 1,1475 1,1699 1,1925 1,2155 5 1,1041 1,1314 1,1593) 1,1877 12161 1,2462 1,2763 6 11262 1,1597 | 1,1941 | 1,2293 1,2653 1,3023 | 1,3401 7 | 1,1487 | 1,1887 ı 1,2299 | 1,2723 1,3159 1,3609 14071 Seer 12184 ı 1,2668 | 1,3168 1,3686 1,4221 1,4775 9 || 1,1951 | 1,2489 | 1,3048 | 1,3629 1,4233 1,4861 1,5513 10 || 1,2190 | 1,2801 | 1,3439 | 1,4106 | 1,4802 1,5530 1,6289 II || 1,2434 | 1,3121 | 1,3842 | 1,4600 1,5395 1,6229 1,7103 12 || 1,2682 | 1,3449 | 1,4258 | 1,5111 1,6010 1,6959 1,7959 13 1,2936 1,3785 | 1,4685 | 1,5640 | 1,6651 1,7722 1,8856 14 || 1,3195 | 1,4130 | 1,5126 | 1,6187 1,7317 1,8519 1,9799 15 | 1,3459 | 1,4483 | 1,5580 | 1,6753 1,8009 1,9353 2,0789 16 | 1,5728 | 1,4845 | 1,6047 | 1,7340 | 1,8730 2,0224 2,1829 17 | 1,4002 | 1,5216 | 1,6528 | 1,7947 1,9479 2,1134 2,2920 18 | 1,4282 | 1,5597 | 1,7024 | 1,8575 | 2,0258 2,2085 2,4066 19 || 1,4568 |: 1,5986 | 1,7535 | 1,9225 | 2,1068 2,3079 2.5269 20 1,4859 1,6388 | 1,8061 | 1,9898 2.1911 2,4117 2,6533 21 || 1,5157 | 1,6796 |’ 1,8603 | 2,0594 2,2788 2,5202 2,7860 22 || 1,5460 | 1,7216 | 1,9161 2,1315 2,3699 2,6337 2.9253 23 || 1,5769 | 1,7646 | 1,9736 2,2061 ! 2,4647 2,1522 3,0715 24 | 1,6084 | 1,8087 | 2,0328 | 2,2833 2,5633 2,8760 3,2251 25 | 1,6406 |- 1,8539 2,0938 | 2,3632 | 2,6658 3,0054 3,3864 26 | 1,6734 1,9003 | 2,1566 | 2,4460 2,7725 3,1407 3,5557 27 1,7069 | 1,9478 | 2,2213 | 2,5316 | 2,8854 3,2820 3,1335 28 ı 1,7410 | 1,9965 | 2,2879 | 2,6202 | 2,9987 3,4297 3,9201 29 | 1,7758 | 2,0464 | 2,3566 | 2,7119 | 3,1187 3,5840 4,1161 30 || 1,8114 | 2,0976 | 2,4273 | 2,8068 | 3,2434 3,7453 4,3219 31 || 1,8476 | 2,1500 | 2,5001 | 2,9050 3,3731 3,9139 4,5380 32 || 1,8845 | 2,2038 | 2,5751 | 3,0076 | 3,5081 4.0900 4,7649 33 | 1,9222 | 2,2589 | 2,6523 | 3,1119 | 3,6484 4,2740 5,0032 34 1,9607 | 2,3153 2,7319 23.2209 3,7943 4,4664 5,2533 35 || 1,9999 | 2,3732 | 2,8139 | 3,3336 | 3,9461 4,6673 5,5160 36 | 2,0399 | 2,4325 | 2,8983 | 3,4503 4, 1039 4,8774 5,7918 37 | 2,0807 | 2,4933 | 2,9852 | 3,5710 | 4,2681 5,0969 6,0814 38 2,1223 | 2,5557 3,0748 | 8,6960 4,4388 5,3262 6,3855 39 2,1647 | 2,6196 | 3,1670 3,8254 4,6164 5,5659 6,7048 40 | 2,2080 | 2,6851 3,2620 3,9593. 48010 | 5,8164 7,0400 41 || 2,2522 | 2,7522 3,3599 | 4,0978 | 4,9931 6,0781 7,3920 42 || 2,2972 | 2,8210 | 3,4607 | 4,2413 | 5,1928 6,3516 | 7,7616 43 2,3432 | 2,8915 | 3,5645 | 4,3897 5,4005 6,6374 8,1497 44 23901 | 2,9638 | 3,6715 | 4,5433 5,6165 | 6,9861 8,5571 45 || 2,4379 3,0379 3,7816 | 4,7024 | 5,8412 7.2482 8,9850 46 2.4866 3, „1139 3,8950 4,8669 6,0748 7,5744 9,4343 47 2,5363 3.1917 4,0119 5,0373 6,3178 7,9153 9,9060 48 || 2,5871 | 3,2715 4,1323 | 5,2136 | 6,5705 8,2715 10,4013 49 || 2,6388 3,3533 | 4,2562 | 5,3961 6,8333 8,6437 10,9213 50 2,6916 3,4371 | 4,3839 | 5,5849 7,1067 9,0326 11,4674

L

A. Prolongierungs⸗- oder Nachwertstafel.

401

Faktor: Iopn.

a 2 3 3, SZ Er Zinsf. p 95 Prozent Jahr n | 51 2,7454 3,5230 4,5154 5,7804 7.3910 9,4391 120408 52 2,8003 3,6111 4,6509 5,9827 7,8666 9,8639 12,6428 53 | 2,8563 | 3, 7014 4,7904 6,1921 7,9941 10,3077 13,2749 54 2,9135 3,7939 4,9341 6,4088 8,3138 10,7716 13,9387 55 2,9717 3,8888 5,0821 6,6331 8,6464 11,2563 14,6356 56 3,0312 3,9860 5,2346 6,8653 8,9922 11,7628 15,3674 57 3,0918 4,0856 5,3917 7,1056 9,3519 12,2922 16,1358 58 3,1536 4,1878 5,5534 7,3543 9,7260 12,8453 16,9426 59 3.2167 4,2925 5,7200 7,6117 10,1150 13,4234 17,7897 60 3,2810 4,3998 5,8916 7,8781 10,5196 14,0274 18,6792 61 3,3467 4,5098 6,0684 8,1538 10,9404 14,6586 19,6131 62 | 3,4136 4,6225 6,2504 8,4392 11,3780 15,3183 20,5938 63 3,4819 4,7381 6,4379 8, 7346 11,8331 16,0076 21,6235 64 3.5515 4,8565 6,6311 9,0403 12,3065 16,7279 22,7047 65 | 3,6225 4,9780 6,8300 9,3567 | 12,7987 17,4807 23,8399 66 | 3,6950 5,1024 7,0349 9,6842 13,3107 18,2673 25,0319 67 || 3,7689 | 5,2300 7,2459 10,0231 13,8431 19,0894 26,2835 68 3.8443 5,3607 7,4633 10,3739 14,3968 19,9484 27,5977 69 3,9211 5,4947 7,6872 10,7370 14,9727 20,8461 28,9775 3.9996 5,6321 7,9178 11,1128 15,5716 21,7841 30,4264 71 4,0795 5, 7729 8,1554 11,5018 16,1945 22,7644 31,9477 72 4,1611 5,9172 8,4000 11,9043 16,8423 23,7888 33,5451 73 4,2444 6,0652 8,6520 12,3210 17,5160 24,8593 35,2224 274 | 4,3292 6,2168 8,9116 12,7522 18,2166 25,9780 36,9835 75 4.4158 6,3722 9,1789 13,1985 18,9453 27,1470 38,8327 76 4.5042 6,5315 9,4543 13,6605 19,7031 28,3686 40,7743 77 4,5942 6,6948 9,7379 14,1386 20,4912 29.6452 42,8130 78 4,6861 6,8622 10,0301 14,6335 21,3108 30,9792 44,9537 79 4,7798 7,0337 10,3310 15,1456 22,1633 32,3733 47,2014 80 | 4,8754 7,2096 10,6409 15,6757 | 23,0498 33,8301 49,5614 81 4.9729 7,3898 10,9601 | 16,2244 23,9718 35,3525 52,0395 82 5,0724 7,5746 11,2889 16,7922 24,9307 36,9433 54,6415 83 5,1739 7,7639 11,6276 17,3800 25,9279 38,6058 57,3736 84 5,2773 7,9580 11,9764 17,9883 26,9650 40,3430 60,2422 85 5,3829 8, 1570 12,3357 18,6179 28,0436 42,1585 63,2544 86 5,4905 8,3609 12,7058 19,2695 29,1653 44,0556 66,4171 87 5.6003 8,5699 | 13,0870 19,9439 30,3320 46,0381 69,7379 88 5, 7124 8, 7842 13,4796 20,6420 31,5452 48,1098 73.2248 89 5,8266 9,0038 13,8839 21,3644 32,8071 50,2747 76,8861 90 5,9431 9,2289 14,3005 22,1122 34,1193 52,5371 80,7304 95 6,5617 10,4416 16,5782 26,2623 | 41,5114 65,4708 103,0347 100 7,2446 11,8137 19,2186 31,1914 50,5049 81,5885 131,013 110 | 8,8312 | 15,1226 25,8282 43,9988 74,7597 | 126,7045 | 214,2017 120 10,7652 19,3581 34,7110 62,0643 110,6626 | 196,7682 | 348,9120 130 13,1227 24,7801 46,6486 87,5478 163,8076 | 305,5750 568,3409 140 | 15,9965 31,7206 | 62,6919 | 123,4949 | 242.4753 | 474,5486 | 925,7674 150 19,4996 40,6050 84,2527 174,2017 | 358,9227 736,9594 1507,9775 160 123,169 51,9779 | 113,2286 | 245,7287 | 531,2932 1144,475 | 2456,336 170 28,9754 66,5361 | 152,1697 | 346,6247 | 786,4438 11777,334 | 4001,113 180 35,3208 85,1718 | 204,5033 | 488,9484 | 1164,1289 2760,147 | 6517,392 190 43,0559 | 109,0271 274,8354 | 689,7100 1723,1912 4286,425 10616, 145 200 52,4849 139,5639 | 369,3558 | 972,9039 | 2550,7498 6656686 17292581 Baur, Waldwertberechnung. 26

402

B. Diskontierungs⸗ oder Vorwerts⸗Tafel. Faktor: 1 955 { ir 2, 1 1 5 Sf. P = = L a Zins tex Prozent Jahr n | | | | 1 0,98039 | 0,97561 0,97087 | 0,96618 | 0,96154 | 0,95694 | 0,95238 2 96117 95181 | 94260 93551 92456 91573 90703 3 94232 92860 | 91514 90194 | 88900 87630 86384 4 92385 90595 88849 87144 85480 83856 82270 5 90573 88385 86261 84197 82193 80245 78353 6 88797 86230 | 83748 81350 79031 76790 | 74622 7 87056 84127 81309 18599 15992 | 73483 | 71068 8 85349 82075 78941 75941 | 73069 70319 67684 9 83676 80073 76642 73373 70259 67290 64461 10 82035 78120 74409 | 70892 | 67556 64393 61391 11 \0,80426 0, 76214 0, 72242 | 0,68495 | 0,64958 | 0,61620 | 0,58468 12 78849 74356 70138 | 66175 | 62460 58966 | . 55684 13 1 7303 72542 68095 63940 60057 56427 53032 14 75787 70773 66112 61778 57748 53997 50507 15 74301 69047 64186 59689 55526 51672 48102 16 72845 67362 62317 57671 53391 49447 45811 17 71416 65720 60502 55720 51337 47318 43630 18 70016 64117 58739 53836 49363 45280 41552 19 68643 62553 57029 52016 47464 43330 39573 20 67297 61027 | 55368 | 50257 | 45639 | 41464 | 37689 21 0,65978 0,59539 0,53755 | 0,48557 | 0,43883 | 0,39679 | 0,35894 22 64684 58086 | 52189 46915 | 42196 37970 34185 23 63416 56670 50669 45329 40573 36335 32557 24 62172 55288 49193 43796 39012 34770 31007 25 60953 53939 47761 42315 37512 33273 | 29530 26 59758 52623 | 46369 40884 36069 31840 | 28124 27 58586 51340 45019 39501 34682 30469 286785 28 57437 50088 43708 38165 33348 29157 25509 29 [ 56311 48866 42435 36875 32065 27901 24295 30 [55207 47671 41199 35628 30832 26700 23138 31 0,54125 0,46511 0,39999 0,34423 0,29646 | 0,25550 | 0,22036 32 53063 45377 38834 33259 28506 24450 20987 33 52023 44270 37703 32134 | 27409 23397 199 34 51003 43191 36604 31048 26355 22390 19035 35 50003 42137 35538 29998 25342 21425 18129 36 49022 41109 34503 28983 | 24367 20503 17266 37 48061 40107 33498 28003 23450 19620 | 16444 38 [ 47119| 39128 32523 27056 22529 18775 15661 39 46195 38174 31575 26141 21662 · 17967 14915 40 45289 37243 30656 25257 20829 17193 14205 41 0,4401 0,36335 0,29763 | 0,24403 | 0,20028 | 0,16453 | 0,13528 42 43530 35448 28896 23578 19257 15744 12884 43 42677 34584 28054 22781 18517 15066 12270 44 41840 33740 27237 22010 17805 14417 11686 45 41020 | 32917 26444 21266 17120 13796 1108 46 40215 32115 25674 20547 16461 13202 10600 47 39427 31331 | 24926 19852 15828 | 12634 | 10095 48 38654 30567 24200 19181 15219 12090 09614 49 37896 29822 23495 18532 14634 11569 | 09156 50 0,37153 0,29094 | 0,22811 | 0,17905 |, 0,14071 | 0,11071 | 0,08720

E j.

403

B. Diskontierungs- oder Vorwerts⸗Tafel. Faktor: 15 f . e 5 Zinsf. p Prozent ahr n | | 3 51 ö 036421 028385 0,2146 0,17300 | 0,13530 | 0,10594 | 0,08305 52 | 35710 27692 | 21501 16715 13010 10138 07910 53 35010 27017 20875 16150 12509 99701 07533 54 34323 26358 20267 15603 12028 | 09284 07174 55 33650 25715 19677 15076 11566 08884 06833 56 32991 25088 19104 14566 11121 | 08501 06507 57 32344 24476 18547 14073 10693 08135 06197 58 31710 23879 18007 13598 10282 07785 05902 59 31088 23297 17483 13138 09886 07450 05621 60 30478 22728 16973 12693 09506 | 07129 | 05354 61 0,29881 | 0,22174 | 0,16479 | 0,12264 | 0,09140 0,06822 0,05099 29295 21633 15999 11849 08789 06528 04856 6328720 21106 15533 11449 08451 | 06247 04625 64 | 28157 20591 15081 11062 | 08126 05978 04404 65 27605 20089 14641 10688 07813 05721 04195 66 | 27064 19599 14215 | 10326 07513 05474 03995 67 | 26533 19121 | 13801 999717 907224 05239 03805 68 | 26013 18654 13399 09640 06946 | 05013 03623 69 25503 18199 13009 09314 06679 | 04797 03451 70 25003 17755 | 12630 | 08999 | 06422 | 04590 | 03287 71 0,24513 | 0,17322 | 0,12262 | 0,08694 |, 0,06175 | 0,04893 | 0,03130 72 24032 16900 11905 08400 05937 04204 | 02981 73 | 23561 16488 11558 08116 05709 04023 02839 74 | 23099 16085 11221 07842 05489 | 03849 02704 75 t 22646 15693 10895 07577 05278 03684 02575 76 | 22202 15310 10577 07320 05075 03525 02453 721766 14957 | 10269 | 07073 04880 03373 02336 78 Ä 21340 14573 | 09970 06834 | 04692 03228 02225 79 20921 14217 09680 06603 | 04512 03089 02119 80 20511 13870 09398 06379 04338 02956 02018 81 0,20109 | 0,15552 | 0,09124 | 0,06164 | 0,04172 | 0,02829 | 0,01922 8 19715 13202 | 08858 05955 04011 02707 01830 83 19328 12880 08600 05754 03857 02590 01743 84 18949 12566 08350 | 05559 03709 02479 01660 85 18577 12259 | 08107 05371 03566 | 02372 01581 86 18213 11960 07870 05190 03429 02270 01506 87 | 17856 11669 07641 05014 03297 02172 01434 88 17506 11384 | 07419 | 04844 03170 02079 01366 89 17163 11106 | 07203 | 04681 03048 01989 01301 90 16826 10836 | 06993 04522 | 02931 01903 | 01239 95 |0,15240 | 0,09577 | 0,06032 | 0,03808 | 0,02409 | 0,01527 | 0,00971 100 13803 | 08465 | 05203 03206 01980 01226 00760 110 11323 06613 | 03872 02273 01337 00789 00467 120 09289 05166 02881 01611 | 00904 00508 00287 130 07618 04036 02143 01142 | 00610 | 00327 00176 140 06251 03152 01595 00807 00412 00211 00108 150 05129 02463 01187 | 00575 00278 00136 00066 160 04207 | 01924 | 00883 | 00407 00188 00087 00041 170 03452 01503 | 00657 00289 00127 00056 00025 180 02831 01174 00489 | 00205 00086 00036 00015 190 02322 00915 | 00364 00145 | 00058 00023 00009 200 |0,01906 | 0,00716 0, 00271 0,00103 | 00,000 39 0,00015 | 0,00006

26 *

j

404 > + 1 C. RBerivdenrenten-Tafel. Faktor: 2 „„ ß ee

Ane Prozent

Jahr n !: 1 50,0000 40,0000 33,3333 28,5714 25,0000 22,2222 20,0000 2 24,7525 19,7531 16,4204 14,0400 12,2549 10,8666 9,7561 3 16,3377 13,0054 | 10.7843 | 9,1981 8,0087 7,0839 | 6,3442 4 12,1312 9,6327 7,9676 6,7786 5,8873 5,1943 4,6402 5 9,6079 7,6099 | 6,2785 | 5,3280 | 4,6157 4,0620 3,6195 6 7,9263 6,2620 5,1333 4,3620 3,7690 3,3084 2,9403 7 6,7256 5,2998 | 4,3502 | 3,6727 | 3,1652 2,7711 2,4564 8 || 5,8255 | 4,5787 3,1485 | 3,1565 2,1132 2,3691 2,0944 9 5,1258 4,0183 | 3,2811 2,1596 2,3623 2,0572 | 1,8138

10 | 4,5663 | 3,5703 2,9077 2,4355 2/0823 | 1,8084 | 1,5901 II 1089.30 3.5060 27741 1857 | 1,6055 | 1,4078 12 3,7280 2,8995 | 2,3487 | 1,9567 1,6638 1,4370 1/2565 13 3,4059 26419 | 2,1343 | 1,7732 1,5086 | 1.2950 | 1,1291 14 3,1301 2,4215 | 1,9509 | 1,6168 1,3667 | 1.1738 | 1,0205 15 2,8913 2,2307 1,7912 14807 1,2485 | 1.0692 | 0,9268 16 2.6825 2,0640 1,6537 1,3624 11455 | 0,9781 0,8454 17 2.4985 1,9171 | 1,5317 | 1,2584 | 1,0550 08982 0,1740 18 | 2,3351| 1,7868 | 1.4236 1,1662 | 0,9748 | 0,8275 | 0,7109 19 | 2,1891| 1,6704 | 1,3271 1,0840 0,9035 | 0,7664 0,6549 20 | 2,0578) 1,5659 | 1,2405 | 1.0103 | 0,8395 | 0,7084 | 0,6049 21 | 1,9592 1,4715 1,1624 | 0,9439 | 0,1820 | 0,6578 | 0,5599 22 | 1,8316. 1,3859 | 1,0916 | 0,8838 | 0,7300 | 0,6121 0,5194 23 | 1,7334, 1,3079 | 1,0271 | 0,8291 | 0,6827 | 0,5707 | 0,487 21 16436 1,2365 0,9682 | 0,7792 0,6397 | 0,5330 0,4494 25 15610 1,1710 | 09143 0,7335 0,6003 04986 0,4190 26 1,4850 1,1107 | 0,8646 0,6916 0,5642 0,4671 0,3918 27 14147 1,0551 0,8188 | 0,6529 | 0,5310 04382 | 0,3658 28 | 13459 1,0035 | 0,7764 0,6172 0,5003 | 04116 0,3424 29 1.2889 0,9556 | 0,1372 | 0,5842 | 04720 | 03870 0,3209 30 1.2325 0,9111 0,7006 | 0,5535 | 0,4458 | 0,3634 | 0,3010 31 | 1,1798] 0,8696 | 0,6666 | 0,5249 | 0,4214 | 0, 0,2826 32 1.1305 0,8307 0,6349 | 0,4983 | 0,3987 0,3236 | 0,2656 33 | 1,0843 0,7944 0,6052 0,4735 | 0,3776 | 03054 | 0,2498 34 | 1,0409 | 0,7603 | 0,5774 | 0,4503 | 0,3579 02885 | 02851 35 1,0001 0,7282 | 0,5513 | 0,4285 | 0,3394 | 0727| 0214 36 0,9616 0,6981 0,5268 | 0,4081 | 0.3222 02579 0,2087 37 0.9253 0,6696 | 0,5037 | 0,3889 | 0,3060 | 0441 0,1968 35 0,8910 0,6428 | 0,4820 | 0,3709 | 0,2908 | 02311 | 0,1857 0,8588 0,6174 | 0,4615 0,3539 02765 02190 | 0,1758 0 08278 0,5934 | 0,4421 | 0,3379 | 02631 | 0,2076 | 0,1656 1 DD | 0,9228 | 0,2504 | 0,1969 | 0,1564 42 | 0,7709| 0,5491 0,4064 | 0,3085 0,2385 0,1869 | 0,1479 43 0,7445 0,5287 | 0,3899 | 0,2950 | 0,2272 | 0,1774 | 0,1399 44 0,7195 0,5092 0,3743 | 02822 | 0,2166 | 0,1685 | 0,1323 45 | 0,6955 | 0,4907 | 0,3595 | 0,2701 | 0,2066 | 0,1600 | 0,1252 46 | 0,6727| 0,4731 0,3454 | 0,2586 | 0,1971 0,1521 0,1186 47 | 0,6509| 0,4563 | 0,3320 | 0,2477 | 0,1880 | 0,1446 | 0,1123 48 0,6301 0,4402 | 0,3193 0,2373 | 0,1795 | 0,1375 0,1064 49 | 0,6102, 0,4249 | 0,3071 | 0,2275 | 0,1714 0,1308 | 0,1008 50 0,5912 04103 | 02955 | 02181 | 0,1638 | 0,1245 | 0,0955

C. Periodenrenten-Tafel. Faktor: Tops 10 1 1 r sf. p =

Zinsf v Prozent

Jahr n f 51 | 0,5729 | 0,3963 | 0,2845 | 0,2092 0,1565 | 0,1185 0,0906 52 5555 3830 2739 2007 1496 1128 0859 53 5387 3702 2638 1926 1430 1074 0815 54 | 5226 3579 2542 1849 1367 1023 | 0773 55 5072 3462 2450 1775 1308 0975 0733 56 4323 3349 2361 1705 1251 0929 0696 57 4781 3241 2277 1638 1197 C0886 0661 58 4643 3137 2196 1574 1146 0844 0627 50 4511 3037 2119 1512 1097 0805 0596 60 4384 2941 | 2044 1454 1050 0768 0566 61 f 0,4261 | 0,2849 | 0,1973 | 0,1395 | 0,1006 0,0732 0,0537 62 '4143 2760 1905 1344 0964 0698 0510 63 4029 2675 1839 1293 0923 0666 0485 64 | 3919 | 2593 1776 1244 0884 0636 0461 65 | 3813 | 2514 1715 1197 0848 0607 0438 66 2438 1657 1152 0812 0579 0416 67 3612 | 2364 | 1601 1108 | 0779 0558 0396 8 3516 2293 1547 1067 0746 0528 0376 59 3423 2225 1495 1027 0716 0504 0357 70 3334 2159 1446 0989 0686 0481 0340 71 ı 0,3247 | 0,2095 | 0,1398 | 0,0952 0,0658 0,0459 0,0323 72 3163 2034 1351 0917 0631 0439 0307 73 3082 1974 1307 0883 0605 0419 | 0292 74 3004 1917 1264 0851 0581 0400 0278 75 2928 1861 1223 0820 0557 0382 0264 76 2854 1808 1183 0790 0535 0365 0251 2182 1756 1144 0761 0513 0349 0239 78 | 2713 | 1706 1107 0733 0492 6334 0227 79 | 2646 1657 1072 0707 0473 0319 0216 80 2580 1610 1037 0681 0454 0305 0206 81 0,2517 0,1565 | 0,1004 | 0,0657 0,0435 0,0291 0,0196 82 | 2456 | 1521 0972 0633 0418 0278 '0186 83 2396 1478 0941 0610 0401 0266 0177 84 2338 | 1437 0911 0589 0385 0254 0169 85 2282 1397 0832 0568 0370 0243 0161 86 2227 1358 0854 0547 0555 0232 0153 87 2174 1321 C0827 0528 0341 0222 0145 88 2122 1285 0801 0509 0327 0212 0138 89 | 2072 1249 0776 0491 0314 0205 0132 2023 215 | 075 0474 | 0302 01% | 0125 95 0,1798 | 0,1059 | 0,0642 | 0,0396 | 0,0247 | 0,0155 | 0,0098 100 16⁰0² 0925 0549 0331 0202 0124 0077 110 1277 C0708 0405 0233 0136 0080 0047 120 1024 0545 0297 0164 0091 0051 0029 130 0825 0421 0219 0116 0061 0033 0018 140 0667 0326 0162 0082 0041 0021 0011 150 0541 0252 0120 0058 0028 0014 0007 160 0439 0196 0089 0041 0019 0009 0004 170 0357 0155 0066 0029 0013 0006 0002 180 0291 0119 0049 0020 0009 0004 0002 190 0238 009 0037 0015 0006 0002 0001 200 | 0,0194 0,0072 | 0,0027 | 0,0010 0,0004 0,0001 0,0001

406 n D. Renten⸗Endwerts⸗Tafel. Faktor: 1 95 L U Zins p 7 3 ee 5 Prozent

Jahr u | | l 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 | - 1,0000 | 1,0000 2 2,0200 2,0250 | 2,0300 2.0350 2,0400 2,0450 | 2,0500 3 3,0604 3,0756 | 3,0909 | 3,1062 3,1216 | 3,1370 3,1525 4 4,1216 4,1525 | 4,1836 4,2149| 4,2465 4,2782 4,5101 5 5,2040 5,2563 | 5,3091 5,3625 5,4163 | 5,4707 5,5256 6 6,3081 6,3877 | 6,4684 | 6,5502 6,6330 | 6,7169 6,8019 7 74343 7,5474 | 7,6625 7,7794 7,8983 8,0192 8,1420 8 | 8 5830 8,7361 8,8923 9,0517 9.2142 9,3800 9,5491 9 9,7546 | 9,9545 | 10,1591 10, 3685 10,5828 108021 110266 10 10,9497 11,2043 11,4639 | tt. 1914 | 12,0061 12,2882 12,5799 11 12,1687 12,4835 12,8078 15. 1420 13,4864 13,8412 | 14,2068 12 13,4121 13,7956 | 14,1920 14,6020 15,0258 15,4640 159171 13 14,6803 15,1404 15,6178 16.1130 16,6268 17,1599 17,7130 14 15,9739 16,5190 17,0863 | 17,6770 182919 18,9321 19,5986 15 17,2934 17,9319 18,5989 19,2957 20,0236 20, 7841 21,5786 16 18,6339 19,3802 20,1569 20,9710 21,8245 22, 7193 23,6575 17 20,0121 20,8647 21,7616 22,7050 23,6975 24, 7417 25,8404 18 21,4123 22,3863 23,4144 24,4997 25,6454 26, 8551 28,1324 19 22,8406 23,9460 | 251169 26,3572 27,6712 29,0636 30,5390 20 24,2974 25,5447 26,8704 28,2797 29,7781 31,3714 33,0660 21 25,7833 27,1833 28,6765 30,2695 31,9692 33,7831 35,7193 22 27,2990 28,8629 30,5368 32.3289 34,2480 36,3034 38,5052 23 28,8450 30,5844 32,4529 34,4604 36,6179 38,9370 41,4305 24 30,4219 32,3490 34,4265 36,6665 39,0826 41,6892 44,5020 25 32,0303 34,1578 36,4593 38,9499 41,6459 44,5652 47,7271 26 33,6709 36,0117 38,5530 41,3131 44,3117 47,5706 51,1135 27 35,3443 37,9120 40,7096 43,7591 47,0842 50,7113 54,6691 28 37,0512 39,8598 42,9309 46,2906 49,9676 53,9933 58,4026 29 38,7922 41,8563 45,2188 48,9108 52,9663 57,4230 62,3227 30 40,5681 43,9027 47,5754 51,6227 56,0849 61,0071 66,4388 31 42,3794 46,0003 50,0027 54,4295 59,3283 64,7524 70,7608 32 44,2270 48,1503 52,5028 57,3345 62,7015 68,6662 75,2988 33 46,1116 50,3540 55,0778 60,3412 66,2095 72,7562 80,0638 34 48,0338 52,6129 57,7302 63,4532 69,8579 77,0303 85, 0670 35 49,9945 54,9282 60,4621 66,6740 73,6522 81,4966 90, 3203 36 51,9944 57,3014 63,2759 70,0076 77, 5983 86,1610 95, 8363 37 54,0343 59,7339 66,1742 73,4579 81, 7022 91,0413 101, 6281 38 56,1149 62,2273 69,1594 77,0289 85, 9703 96, 1382 107 7095 39 1582 2372 64,7830 72,2342 80,7249 90 4091 101, 4644 114, 09⁵0 40 60, 4020 67,4026 75,4013 84.5503 95, ‚0255 107 0303 120,7998 41 62,6100 70,0876 78,6633 88,5095 99,8265 112,8476 127, 8398 42 64,8622 72.83 398 82,0232 92,6074 104.8196 118.9248 135, 2318 43 67,1595 75,6608 85,4839 96,8486 110,0124 125,2764 142, 9933 44 69,5027 78,5523 89,0484 101,2383 115,4129 131,9138 151, 1430 45 71,8927 81,5161 92,7199 105,7817 | 121,0294 | 138,8500 159, 7002 46 74,3306 84,5540 96,5015 110,4840 | 126,8706 146,0982 168,6852 47 76,8172 87,6679 100,3965 115,3510 132,9454 153,6726 178,1194 48 79,3535 90,8596 104,4084 | 120,3883 139,2632 161,5879 188, 0²⁴ 40 81,9406 94,1311 108,5406 125,6018 145,8337 169, 8594 198, 4267 50 84,5794 97,4843 112,7969 130,9979 | 152,6671 178, „5030 209, 3480

w A * 7 n 1 * Zu 7

ie De

407

D. Nenten⸗Endwerts⸗Tafel. Faktor: 2655. ‚op : Ä Zins. p Wr 3 37 4 4 5 Jahr - Prozent I f 51 | 87,271 7418 . | g 3 En 1 1 11 0 136,583 159,774 187,536 220,82 Ber le 54 | 95,673 111,757| 131,187 154,2 i 10 75 . 4,538 182845 217 258,77 55 98,587 115,551 136,072) 160947 2 5 N ‚072 947 191,159 227 272.7 4 F 7 0,94 1590 227,918 2272,71 VV 8 40,388 174,445 208,79 250,937 302,72 = 150855 131 5 . 263.229 31885 555 167383 186905 221876 216,015 335,79 61 | 117,333) 140,55 a Ba bi 11501 168,945) 7 218,510 303,55 372,26 1 124093 149.524 181.264 835 4 1275575 154,262 187,70 220,820 333,502] 412,47 ** 1 Sr 1 229,123 282,662 349,510 434 09 8 | 124749 161096 | 201163 2481200 307767 253719 5 67 138,444 169,199 208,198 257,8 10 % en er 6 208, 257,804 321,078 401,98 505,67 68 142213 174429 215,444 26782, 334. 5 D 334,921 421,005 531.95 e 282205594. 2888988, 364,2 61870 58853 5 155 977 . sr 300,051] 379,862 483,654 618,95 33 162218 202.608 en 311,552 396,057 506,418 650,90 4 185,463 208672 256,007 323457 4405 580207 (7962 15 170.792 214.888 en 35,118 430,415 555,066 719,67 16 115,208 221,260 281,810 e e el 77 | 179712 227792 91 2 | 361,729 467,577 608,191 795,49 78 184.306 234,487 tt . 5 188992 241.349 311 02| 389,588 507,771 666,205 879,07 30 1384772 2438 2353 10907 551845 125 2715 81 198, 588883805 1 une 5 129,55 971,25 6 1207 5826 86 740 10725 83 20 5 ap al,2 598,267 798,740 1072,83 8 > a 623.19“ 835,684 112747 5 | 307851 485379 619,125 874.289 1184,84 14456 311857 59780 676,090 914,632 1245,09 87 230.017 302/796 402885 in 50 ae ee 28 18 511856 45885 561,100 16351 1000 d 1374,76 89 | 241380 320150 429.408 281. = 495440 1090094 151772 J 4, 1517,72 u u 413,349] 603,205| 827,983, 145,269 1594.61 100 | 312.232) 4249 607 888 882012 1287624 17901856 261008 110 39555 == 8 2,612 1237,62 790,856 2610,03 0 aLsı | 19958 1813,99 | 2793,47 | 4264,03 e | 126,69 2741,56 | 4350,40 | 6958,24 140 | 149,82 a een 6768,33 | 11346,82 820 2056,40 | 3499,85 | 6036,88 | 10523,30 18495,35 10% 113820 208942 | 314093 695225 1325733 2541058 | 4910673 r 55 49106,73 18 TE all nen mie Lasum mins nen a 2 13941,38 2908,22 | 61314,39 13032584 2255 1992858 1067743 6574345 1479074 212302, 89 2 256 1227853 27763,68 63743,75 14790414 | 345831,16

408 F. Nenten⸗Anfangwerts⸗Tafel. Faktor: 11

I, opn. O % ie 1 1 1 | Zinsf. p 2 | 3 b 3 e 2 er Prozent Jahr n > u, 7 Di | | 10 0,9804 0,9756 | 0,9709 | 0,9662 | 0,9615 | 0,9569 0,9524

2 | 1,9416| 1,9274 | 1,9135 | 1,8997 | 1,8861 | 1,8727 1,8594 3 28839 2,8560 | 2,8286 2,8016 2,7751 | 2,7490 2,1232 4 3,8077 3,7620 | 3,7171 | 3,6731 3,6299 | 3,5875 | 3,5459 5 4,7135 4,6458 | 4,5797 | 4,5151 | . 4,4518 4,3900 4,3295 6 5,6014 5,5081 54172 5,3286 5,2421 5,1579 5,0757 3 6.4720 6,3494 6,2303 6,1145 6,0021 5,8927 5,1864 9

7,3255 7,1701 | 7,0197 | 6,8740 6,7327 6,5959 6,4632 8.1622 1,9109 7,7861 7,6077 7,4353 | 7,2688 | 7,1078 | 8/9826 8,7521 8,5302 | 8,3166 | 8,1109 7,9127 79717 II || 9,7868] 9,5142 | 9,2526 | 9,0016 | 8,7605 | 8,5289 | 8,3064 12 10.5753 10,2578 9,9540 9.6633 9.3851 9,1186 8.8633 13 11,3484 10,9832 10,6350 10,3027 9,9856 | 9,6829 93936 14 12,1062 11,6909 | 11.2961 10,9205 10.5631 | 102228 | 98986 15 12,8493 12,3814 11,9379 11,5174 11,1184 10,7395 10.3797 16 13,5777 13,0550 12.5611 | 12/0941 | 11,6523 11,2340 10,8378 17 14,2919 13,7122 13,1661 12,6513 12,1657 11.7072 11.2741 18 14.9920 14,3534 13,7535 13,1897 12,6593 12,1600 11,6896 19 15,6785 14,9789 14.3238 13,7098 13,1339 12,5933 12,0853 20 168514 1555892 14.8775 | 14.2124 | 13,5903 13,0079 12.4622

21 17011 16,1845 | 15,4150 | 14,6980 | 14,0292 | 13,4047 | 12,8212

22 17,6580 16,7654 15,9369 15,1671 | 144511 13,7844 13,1630 23 18.2922 17,3321 16,4436 15,6204 14.8568 14.1478 13,4886 24 18.9139 17,8850 16,9355 16,0584 | 15.2470 14,4955 13,7986 25 19,5235 18,4244 | 174131 16,4815 15,6221 14.8282 | 14.0939 26 20,1210 18,9506 17,8768 16,8904 | 15.9828 15,1466 14,3752 27 20,7069 19,4640 18,3270 17,2854 16,3296 | 154513 | 14.6430 28 21,2813 19,9649 18,7641 17,6670 16.6631 15,7429 14,8981 29 21,8444 20,4535 19,1885 18,0358 16,9837 16,0219 15,1411 30 22,3965 20,9303 19,6004 18,3920 17.2920 16,2889 15,3725 31 |22,9377 | 21,3954 | 20,0004 | 18,7363 | 17,885 | 16,5444 15,5908 32 23,4683 21,8492 20,3888 19,0689 17,8736 16,7889 15,8027 33 23,9886 22,2919 20,7658 19,3902 18,1476 | 17.0229 16/0025 34 24,4986 22,7238 21,1318 19,700 18,4112 17,2468 16,1929

35 24,9986 23, 1452 21,4872 20,0007 | 18,6646 17,4610 16,3742 36 25,4888 23, „5563 21,8323 20,2905 | 18,9083 17,6660 16,5469 37 25,9695 23, 9573 22,16 12 | 20,5705 | 19,1426 | 17,8622 | 16,7113

38 26 ‚1406 24, 3486 22,4925 20,8411 19,3679 18,0500 16,8679 39 26,9026 24, 7303 22,8082 21,1025 19,5845 18,2297 17,0170 40 27 3555 25, 1028 23,1148 21 3551 19,7928 18,4016 17,1591 | 27,7995 | 25,4661 | 23,4124 | 21,5991 19,9931 | 18,5661 | 17,2944 28,2348 25,8206 23, 7014 21, 8349 20,1856 18,7235 17,4232 43 28,6616 26,1664 23, 9819 22 0627 20,3708 18,8742 17,5459 44 29 ‚0800 26,5038 | 24, 2543 22.2828 20,5488 19,0184 17,6628 45 29, 4902 28, 8330 24, 5187 22,4954 20,7200 19, 1563 17,7741 46 29.8923 27, 1542 24, 7754 22,7009 20,8847 19 2884 17,8801 47 30,2866 27 4675 250247 \ 22.8994 21,0429 19 ‚4147 17,9810 48 30, 6731 27,7732 25,2667 23,0912 21,1951 19.5356 18,0772 49 31.0521 280714 25,5017 23.2766 21,3415 19,6513 18,1687 50 31,4236 28,3623 25,7298 23,4558 21,4822 19,7620 18,2559

409

& 7 a, * Lop—1 F. Renten-Anfangwerts-Tafel. Faktor: T,opn - 0, 6p 75 75 1 TE e . Prozent Jahr n ARE: i

51 31,7878 28,6462 |

512 23,6286 21,6175 19,8679 18,3390 52 32.1449 28,9231

9512 ‚1662 23,7958 21.7476 19,9693 18,4181 3750 - 77

e be S ER»)

53 32,4950 29,1932 23,9573 21,8727 20,0663 18,4934 54 32.8383 29,4568 26,5777 24,1133 21.9930 20,1592 18,5651 55 33,1748 29,7140 26,7744 24,2641 22,1086 20.2480 18,6335 56 33,5047 29,9649 26,9655 24.4097 22,2198 20,3330 18,6985 33,8281 30,2096 27,1509 24,5504 22,3267 20,4144 18,7605 34.1452 30,4484 27,3310 24,6864 | 22/4296 20,4922 18,8195 59 34.4561 30,6814 27,5058 24,8178 22,5284 20,5667 18,8758 60 34,7609 30,9087 27,6756 249447 22.6235 20,6380 18,9293 61 |35,0597 31,1504 | 27,8404 | 25,0674 | 22,7149 | 20,7062 | 18,9803 62 35,3526 | 31,3467 | 28,0003 | 25,1859 | 22,8028 20,7715 19,0288 63 35,6398 31,5578 28,1557 25,3004 22,8873 | 20,8340 | 19,0751 64 35,9214 31,7637 28,3065 25,4110 22,9685 20,8938 19,1191 65 36,1975 31,9646 28,4529 35,5178 33,0467 20,9510 19,1611 66 36,4681 32,1606 28,5950 25,6211 23,1218 21,0057 192010 67 36,7334 32.3518 28,7330 25,7209 23,1940 21,0581 19,2391 68 36,9936 32,5383 28,8670 258173 23,2635 21,1082 19,2753 69 372486 32,7203 28,9971 25,9104 23,3303 21,1562 19,3098 70 37,4986 32,8979 29,1234 26,0004 23,3945 21,2021 19,3427 137,7437 | 33,0711 | 29,2460 | 26,0873 | 23,4563 | 21,260 19,5740 37,9841 | 33,2401 29,3651 26,1713 23,5156 | 21,2881 | 19,4038 73 65 07 33,4050 29,4807 26,2525 23,5727 21,3283 19,4322 38,4507 33,5658 29.5929 26,3309 23,6276 21,3668 19,4592 75 38,6771 33,7227 29,7018 26,4067 23,6804 21,4036 19,4850 16 388991 33,8758 29,8076 26,4799 23,7312 21,4389 19.5095 77 39,1168 34.0252 29,9103 26,5506 23,7800 21,4726 19,5329 78 0 5 34,1709 30,0100 26,6190 23,8269 21,5049 19,5551 |

39,5394 | 34,3131 30,1068 26,6850 23,8720 21,5358 19,5763 39,7445 34,4518 30,2008 26,7488 23,9154 21,5653 19,5965 81 |39,9456| 15871 | 30,2920 358101 | 23,9571 | 21,5936 | 19,5157 82 403350 34,7192 30,3806 26,8700 23,9972 21,6207 19,6340 40,3360 34,8480 30,4666 26,9275 24.0358 21,6466 19,6514

84 40.5255 34,9736 30,5501 26,9831 24.0729 21.6714 19.6680 85 40,7113 35,0962 30,6312 27,0368 24,1085 21,6951 19,6838 86 40,8934 35,2158 30,7099 27.0887 24,1428 21,7178 19,6989 87 410720 35,3325 30,7863 27,1388 24,1758 21,7395 19,7132 88 412470 35,4463 30,8605 27,1878 24,2075 21,7603 19,7269 89 414187 35,5574 30,9325 27,2341 24,2380 21.7802 19,7399 90 41,5869 35,6658 31,0024 27,2793 342673 21,7992 19,7523 1800 36,1692 | 31,3227 2785 978 | 21,8828 | 19,8059 100 4 55 36,6141 31,5989 27,6554 24,5050 21,9499 19,8479 1555 37,355 32,043 27,922 24.666 22,047 19,907 45,355 37.934 32373 28,111 24,774 22,109 | 19,943

130 46,191 38,385 32,619 28245 24,847? 22,150 | 19,965 140 46,874 38,739 32,802 28,341 24,897 22,175 | 19,978 150 47,435 39,014 32,938 28,407 24,930 22,192 19.987 160 47,896 39,230 33039 | 28.455 24953 | 22203 | 19,992 170 48,274 | 39,399 33,114 28,489 | 24,968 | 22,210 | 19,995 180 48,584 39,530 | 33,170 28,513 | 24,979 22,214 | 19,997 190 48839 | 39,632 33,212 28,527 24,985 22.217 159,998 200 49,047 39,713 33,243 28,542 24.990 22,219 | 19,999

Dim von Gebr. Unger in Berlin, Schönebergerſtr. 174.

Verlag von PAUL PAREY in Berlin sw.

Der Waldbau.

Von Dr. Karl Gayer,

Kgl. Professor der Forstwissenschaft an der Universität zu München. Zweite, umgearbeitete Auflage. Mit 88 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 12 M. Gebunden 14 M. Der Zweck des vorliegenden Werkes ist, der in der forstlichen Litteratur vorherrschend zu beobachtenden Einseitigkeit, deren absolute Befolgung für die Praxis keineswegs immer das be- absichtigte günstige Resultat herbeizuführen vermag, zu steuern. Dieser Aufgabe bewusst,

entwickelt der Verfasser die Prinzipien einer rationellen Forstwirtschaft in der umfassendsten Vielseitigkeit, überall auf die kleinsten Details mit sorgfältigstem Fleisse eingehend.

Die Forstbenutzung.

Von Dr. Karl Gayer, Kgl. Professor der Forstwissenschaft an der Universität zu München.

Sechste, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 289 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 12 M. Gebunden 14 M.

Das vorliegende Werk ist nach dem einstimmigen Urteil aller Fachgenossen und aller Kritiken das beste in seiner Art, und kann nur sehr empfohlen werden, um sich erweiterte Kenntnisse über die vorteilhafteste Art der Ausnutzung und Verwertung der verschiedenen Forstprodukte zu verschaffen.

Bei der Besprechung der technischen Eigenschaften der Hölzer sind die neuesten Resultate der Wissenschaft stets gehörig gewürdigt, und was über Verwendung des Holzes in den ver- schiedenen Gewerben, über Transport, Fällung ete gesagt ist, dürfte wohl überhaupt das Aus-

führlichste sein, was in einem Lehr- und Nachschlagebuch für den praktischen Forstmann vor- kommen kann.

Die physikalischen Einwirkungen des Waldes

auf Luft und Boden und seine klimatologische und hygieinische Bedeutung. Von Dr. Ernst Ebermayer,

Professor an der Kgl. Central-Forstlehranstalt zu Aschaffenburg.

I. Band. Mit in den Text gedruckten Holzschnitten, Tabellen und einer Extra-Beilage, enthaltend graphische Darstellungen. Preis mit Atlas 12 M.

Die Holzzucht.

Ein Grundriss für Unterricht und Wirtschaft. Von Dr. Bernard Borggreve, Königl. Preuss. Oberforstmeister und Professor, Direktor der Forstakademie zu Münden,

Mit Textabbildungen und 6 lithographischen Tafeln. Preis 6 M.

Inhalt:

Einleitung. I. Teil. Die deutschen Holzgewächse. A. Allgemeines. I. Ernährung und Wachstum. 2. Vermehrung und Fortpflanzung. 3 Verbreitung. 4. Bedeutung. B. Die forst- lichen Eigenschaften der wichtigsten deutschen Holzarten. ı. Nadelhölzer. 2. Laubhölzer. II. Teil. Die deutsche Holzzucht. A. Bestandsgründung. 1. Die Naturbesamung. 2. Die Holzsaat. 3. Die Holzpflanzung. 4. Die Schlagholzverjüngung. B. Bestandspflege. ı. Die Läuterung. 2. Die Durchforstung. 3. Die Aufastung.

Zu beziehen durch jede Buchhandlung.

Verlag von PAUL PAREY in Berlin SW.

Preussens landwirtschaftliche Verwaltung in den Jahren 1881, 1882, 1883. Bericht des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an Se, Majestät den Kaiser und König. Preis 25 M.

Der Bericht über die Jahre 1878 1880 erschien im Jahre 1881 zum Preise von 20 M.

Döbners Botanik für Forstmänner. Nebst einem Anhange: * Tabellen zur Bestimmung der Holzgewächse während der Blüte und im winterlichen Zustande. Vierte Auflage, vollständig neu bearbeitet von Dr. Friedrich Nobbe,

Professor an der Kgl. Sächs. Forstakademie und Vorstand der pflanzenphysiolog. Versuchs- und Samenkontroll- Station zu Tharandt, Redakteur der „Landw. Versuchs-Stationen “.

Mit 430 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 15 M. Gebunden 17 M.

Dr. G. L. Hartigs Lehrbuch für Förster.

Zeitgemäss bearbeitet durch Dr. Bernard Borggreve,

Direktor der Königl. Forstakademie zu Münden.

Zweite, verbesserte Auflage. Preis gebunden 7 M. 50 Pf.

Lebensbilder hervorragender Forstmänner und um das Forstwesen verdienter Mathematiker, Naturforscher und Nationalökonomen. Von Dr. Richard Hess, Professor der Forstwissenschaft an der Universität Giessen Preis 10 M. Der Verfasser stellte sich die Aufgabe, seinen Lesern über die äusseren Lebensumstände

und die wissenschaftliche und praktische Thätigkeit aller verstorbenen deutschen, österreichischen und schweizerischen Forstmänner Kunde zu geben. Die Biographieen enthalten je eine kurze

Beschreibung des Lebensganges und sodann eine gedrängte Aufzählung der beachtenswertesten

Leistungen der Einzelnen. Nicht nur Schriftsteller, sondern auch ausgezeichnete Kritiker fanden einen Platz. N

Die Schrift ist nicht nur für den Unterricht über Forstgeschichte ein gutes Hilfsmittel, sondern bietet auch dem Praktiker lehrreichen Unterhaltungsstoff und liefert Beiträge zur Prüfung der forstlichen Bildungsfrage.

Jägerbrevier.

Jagdaltertümer, Weidsprüche und Jägerschreie, Jagdzeremoniell, Jagd-

kalender, Jägerkünste, Jägeraberglauben, Freischützsagen, Festmachen, Ge- schichten und Sagen guter und böser Jäger etc. etc.

Herausgegeben von

Dr. J. G. Th. Grässe,

Kgl. 8. Hofrat in Dresden. Zweite, vermehrte Auflage.

Ausgabe in einem Band. Gebunden Preis 7 M.

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HRoistliche us inantaheskunele)

Darstellung des Forstorganismus nach seinen Zwecken und Aufgaben, in seiner Begründung und Wirksamkeit. Mit vorzugsweiser Rücksicht auf Österreich

bearbeitet von

Robert Micklitz,

Oberlandforstmeister und Ministerialrat im K. K. Ackerbau - Ministerium in Wien. Zweite, verbesserte Auflage. Preis 6 M.

Die Beschädigung der Vegetation durch Rauch.

Unter Beihilfe des Königl. Preuss. Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten herausgegeben von Dr. J. von Schroeder, und Karl Reuss,

Chemiker der Versuchs-Station in Tharand. Städtischer Oberförster in Goslar.

Mit 5 Farbendrucktafeln und 2 Karten. ‚Ereis = M.

Der Forstwart.

Lehrbuch der forstlichen Hilfs- und Fachgegenstände. Für den Selbstunterricht von Forstwarten und Kleinwaldbesitzern sowie zum

Gebrauch an forstlichen Lehranstalten bearbeitet von

Gustav Henschel, K. K. Forstmeister, Prof. an der K. K. Hochschule für Bodenkultur in Wien, Mitgl. d. K. K. Prüfungs- Kommission für Lehramts-Kandidaten forstwirtschaftlicher Mittelschulen.

Mit 283 in den Text gedruckten Holzschnitten. Zwei Bände. Preis 16 M.

In den oft unverhältnismässig grossen Aufsichtsbezirken des Hochgebirges muss dem Forst- warte gar manches übertragen werden, was in den kleineren Förstereien der Flach- und Vorberg- länder ausschliesslich Sache des Verwaltungsbeamten ist. Es wird hierdurch seine Stellung nicht blos die eines Aufsichts-, sondern bis zu einem gewissen Grade auch die eines technischen Wirtschaftsorganes, und dem entsprechend müssen die Anforderungen an seine Ausbildung höher, der des Försters im Sinne des Förstersystems gewissermassen gleichgestellt werden.

Von diesem Gesichtspunkte und gestützt auf die Erfahrungen einer nahezu zwanzigjährigen Thätigkeit auf dem Gebiete der äusseren Verwaltung, ist der Verfasser bei Auswahl und Fest- stellung des Umfanges der Lehrgegenstände vorgegangen, und dieses ist der Grund, warum Einiges Aufnahme in diesem Buche fand, was streng genommen mit dem gewählten Titel »Der Forstwart« in unmitttelbarem Zusammenhange vielleicht nicht stehen dürfte.

Leitfaden zur Bestimmung der

schädlichen Forst- und Obstbaum- Insekten

nebst Angabe der Lebensweise, Vorbauung und Vertilgung. Für Forstleute, Okonomen, Gärtner analytisch bearbeitet von

Gustav Henschel, Forstmeister u. Leiter der Waldbauschule der K. K. Priv. Aktien- Gesellschaft der Inneberger Hauptgewerkschaft.

Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Preis 4 M.

Schädliche und nützliche Forstinsekten.

Von C. A. L. von Binzer,

Königl. Preussischer Forstmeister. Mit 50 in den Text gedruckten Holzschnitten. Preis 2 NM.

Zu beziehen durch jede Buchhandlung.

Verlag von PAUL PAREY in Berlin SW.

Plänterwald oder schlagweiser Hochwald. Eine forstliche Tagesfrage besprochen von

Hermann Fürst, K. B. Regierungs- und Forstrat, Direktor der Kgl. Forstlehranstalt Aschaffenburg.

Preis 2 M. 50 Pf.

Kauschingers Lehre vom Waldschutz. Dritte Auflage,

vollständig neu bearbeitet von

Hermann Fürst, K. B. Regierungs- und Forstrat, Direktor der Forstlehranstalt Aschaffen b uıg.

Mit 4 Farbendrucktafeln. Preis 3 M. 50 Pf.

Der Bearbeiter der vorliegenden dritten Auflage des Buches schied zunächst alles aus, was in das Gebiet der eigentlichen Forstpolizei gehörte, erweiterte dagegen die von Kauschinger zum Teil sehr kurz behandelten eigentlichen Lehren des Waldschutzes und bearbeitete ins- besondere die Teile über Pflanzenkrankheiten, Pilze und Insektenkunde nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft, unter thunlichster Beschränkung auf das Wichtigste und Notwendigste,

Eigenschaften und forstliches Verhalten

der wichtigeren in

Deutschland vorkommenden Holzart

Ein akademischer Leitfaden zum Gebrauche bei Vorlesungen über Waldbau. Von Dr. Richard Hess, Professor an der Universität Giessen. Preis 5 M. Der Verfasser giebt von 51 Laubhölzern und 11 Nadelhölzern: Namen, Varietäten, botani- sche Charakteristik, Verbreitungsbezirk, Bodenbesserungsvermögen, Wuchs, Lichtbedürfnis, Verhalten gegen Witterungseinflüsse, Gefahren durch Tiere, Pflanzen und Krankheiten, Aus-

schlagsvermögen, Betriebsarten, Umtriebszeiten, technische Eigenschaften des Holzes und Ge- brauchswert.

Geschichte des Forst- und Jagdwesensin Deutschland.

Von

Dr. Karl Roth,

Professor an der Universität München.

Preis 122 M. Gebunden 14 M.

Inhalt: I. Bis zur Auf lösung des grossen Frankenreichs. II. Von Mitte des 9. bis Mitte des 16. Jahrhunderts. f. Kapitel: Allgemeiner Überblick der Zustände, 2. Kapitel: Waldeigentum und Waldnutzungsrecht. 3. Kapitel: Jagdrecht und Jagdnutzung. 4. Kapitel: Waldbienen. 5. Kapitel: Forst- und Jagdpersonal. 6. Kapitel: Strafrecht in Forst- und W III. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis in die neuere Zeit. Einleitung. I. Kapitel: Forst- und Jagdhoheit. 2. Kapitel: Die Waldordnungen. 3. Kapitel: be N auf die jetzigen forstlichen Zustände. 4. Kapitel: Jagdrecht und Jagdpolizei. 5. Kapitel Jagdbetrieb und Jagdpersonal. 6. Kapitel: Anfänge der Forst- litteratur. 7. Kapitel: Fortschreitende Ausbildung der Forstwissenschaft.

Zu beziehen durch jede Buchhandlung.

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"Verlag von PAUL PAREY in Berün W.

Das Weidwerk.

Handbuch der Naturgeschichte, Jagd und Hege aller in Europa jagdbaren Tiere.

Von 0. von Riesenthal. Mit 69 Holzschnitten und 13 Farbendrucktafeln nach Zeichnungen des Verfassers.

Preis zo M. Gebunden 23 M.

Mit scharfsinniger Beobachtungsgabe und warmer Liebe zur Natur verbindet der Verfasser die umfassendsten Kenntnisse des gesamten Weidwerks und eine glänzende Gabe der Dar- stellung. In fesselnder Schilderung führt er uns »in das Terrain«, weiht uns in die Geheimnisse des Tier-Haushaltes ein, macht uns mit der Natur und den Lebensgewohnheiten des Wildes bekannt und lehrt, wie wir uns technisch und gesellschaftlich weidgerecht dem Letzteren gegen- über zu benehmen haben, kurz, er ist ein gewandter und zuverlässiger Führer für Den, der das ernste Bestreben hat, die Kunst, ein Weidmann und angenehmer Weidgenosse zu sein, sich anzueignen.

Handbuch der Fischzucht u. Fischerei.

Unter Mitwirkung von

Dr. B. Benecke, und E. Dallmer,

Professor in Königsberg in Pr. Oberfischmeister in Schieswig

herausgegeben von

Max von dem Borne,

Rittergutsbesitzer auf Berneuchen.

Mit 581 in den Text gedruckten Abbildungen. Preis 20 M. Gebunden 22 M. 50 Pf.

Fischzucht und Fischerei nehmen, wie segensreich die Massnahmen vieler Behörden und die Wirksamkeit des Deutschen Fischerei-Vereins bislang auch schon gewesen sind, noch lange nicht die Stellung im Haushalte des Deutschen Reiches ein, welche ihnen gebührt.

Die deutschen Binnengewässer müssen zu einem grossen Teile neu mit Fischen bevölkert werden und dazu gehört die weiteste Verbreitung von Kenntnissen in der Kunst der Fischzüch- tung; die deutschen Meere mit ihrem unerschöpflichen Fischreichtum müssen in ganz anderer Meise ausgebeutet werden, wie bisher, und dazu gehört die weiteste Verbreitung von Kenntnissen in der Kunst des Fischfangens.

Das waren die Gesichtspunkte und Gründe, welche es wünschenswert erscheinen liessen, dass die Resultate der vielen wissenschaftlichen Untersuchungen und reichen praktischen Erfah- rungen der beiden letzten Jahrzehnte, unter Heranziehung alles dessen, was die ausländische Litteratur über diesen Gegenstand bietet, nunmehr zusammengefasst würden in einem systema- tischen und ausführlichen, allgemein verständlichen Handbuch der Fischzucht und Fischerei.

Es war dabei von vornherein ausgeschlossen, dass ein Mann allein diese schwierige Auf- gabe lösen konnte, aber die Verlagshandlung glaubt, dass sich selten Männer bei Abfassung eines Handbuches gegenseitig so durchaus ergänzten, wie die drei Verfasser des vorliegenden Buches, und sie selbst ist sich bewusst, kein Opfer gescheut zu haben, um auch äusserlich be- treffs der Abbildungen etc. das Werk, seinem inneren Werte entsprechend, dem deutschen Publi- kum übergeben zu können.

Das Werk zerfällt in folgende vier Abteilungen:

Naturgeschichte u. Leben der Fische (Benecke). Fischzucht (Borne). Seefischerei Dallmer). Süsswasserfischerei (Borne).

Zu beziehen durch jede Buchhandlung.

Verlag von PAUL PAREY in Berlin SW.

Forstwissenschaftliches Centralblatt.

Unter Mitwirkung zahlreicher Fachleute aus Wissenschaft und Praxis herausgegeben von Dr. Franz Baur, o. ö. Professor der Forstwissenschaft an der Universität München.

Preis des Jahrganges von 12 Heften 14 M.

Das »Forstwissenschaftliche Centralblatt« bringt in Monatsheften von zusammen 40 Druck- bogen Originalartikel, Mitteilungen, Litteraturberichte und Notizen aus der Feder der bewährte- sten Männer der Praxis und Wissenschaft. Die Originalartikel bezwecken, bei einfacher, aber wissenschaftlicher Haltung, die Weiterentwickelung aller Zweige der Forstwissenschaft; die Mitteilungen orientieren den Leser bezüglich der Anderungen in der Gesetzgebung, Organi- sation, Wirtschaftsergebnisse u. s. w. der Staats- und Gemeindeverwaltungen und bringen die Verhandlungen der wichtigeren Forstversammlungen; die Literaturberichte liefern objektive Referate über die neuen Werke der Forst- und Jagdwissenschaft, sowie der verwandten Natur- wissenschaften, während die Notizen kurze Mitteilungen über Erfindungen, Beobachtungen, Versuche, Naturereignisse, Erscheinungen im Pflanzen- und Tierleben, Personalveränderungen u. s. W. enthalten.

Die Holzmesskunde. Anleitung zur Aufnahme der Bäume und Bestände nach Masse, Alter und Zuwachs

von Dr. Franz Baur, o. ö. Professor der Forstwissenschaft an der Universität München, Dritte, umgearbeitete und vermehrte Auflage. Mit 77 Holzschnitten. Preis 10 M.

Der Verfasser, welcher 25 Jahre auf diesem Gebiete als Lehrer thätig ist und namentlich in letzter Zeit als technischer Leiter des forstlichen Versuchswesens in Württemberg und Bayern reichliche Gelegenheit fand, bei Aufstellung von Baum- und Bestandesmassentafeln seine Be- obachtungen auf ein grösseres Gebiet zu erstrecken und vielfach neue, den seitherigen Anschau- ungen oft geradezu widersprechende Erfahrungen zu sammeln, bietet uns in dieser 3. Auflage alle die mit vereinten Kräften erzielten Errungenschaften der Neuzeit nebst dem bewährten alten Wissensschatz in klarer Darstellung, unterstützt durch mathematische Beweise und durch ver- deutlichende Zeichnungen. Dabei ist derselbe bestrebt, die verschiedenen Methoden unparteiisch und rein sachlich zu würdigen, so dass man sich mit Hilfe seines Werkes über den Stand dieses Zweiges der F orstwissenschaft vollständig zu orientieren imstande ist.

Die Rotbuche in Bezug auf Ertrag, Zuwachs und Form. Unter Zugrundlegung der an der Kgl. Württembergschen forstlichen Versuchsanstalt angestellten Untersuchungen bearbeitet von

Dr. Franz Baur,

Professor an der Universität München.

Mit 6 lithographierten Tafeln. Preis 6 M.

Über die Berechnung der zu leistenden

Entschädigungen für die Abtretung von Wald zu öffentlichen Zwecken,

mit Rücksicht auf die neuere Theorie des Waldbaues der höchsten Bodenrente. Von Dr. Franz Baur,

Professor an der Universität München.

Preis 2 M. Lehrbuch der niederen Geodäsie.

Für Forst- und Landwirte, Kameralisten und Geometer, sowie zum Gebrauche an mittleren technischen Lehranstalten bearbeitet von Dr. Franz Baur, Professor an der Universität München. Dritte, vermehrte und verbesserte Auflage. Preis 10 M.

Das Werk zeichnet sich durch seine einfache, klare und leicht verständliche Darstellungsweise, sowie dadurch vor anderen Büchern dieser Art vorteilhaft aus, dass es bei dem Leser verhältnis- mässig geringe mathematische Kenntnisse voraussetzt und sich darum auch zum Selbststudium eignet

Zu beziehen durch jede Bi Buchhandlung.

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