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CONSTANTIUS FUND.

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University for *' the purchase of Greek and Latin

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dated i88a)

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JAHRESBERICHT

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über ^ ^ - - 4

die Fortschritte der classischen

Alterthumswissenscliaft

begründet von

Conrad Bursian,

herausgegeben von

Iwan V. Müller,

OTcL offen tl. Prof. der classischen Philologie an der Universität Erlangen.

Sechzigster Band. Siebzehnter Jahrgang. 1889.

Dritte Abtheilimg.

ALTERTHU MS WISSEN SCHAFT.

Register über die drei Abtheüungen

BERLIN 1890.

VERLAG VON S. CALVARY b^iÖöCglc 4 W. Unter den Linden 17.

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Googte— -^

Inhalts- Verzeichnis

des sechzigsten Bandes.

Die Berichte über Geschichte und Encyklopädie der Alier- thamswisseDschaft von Professor Dr. K. Hartielder in Heidelberg; Paläographie yom Bibliothekar Dr. R. Beer in Wien; alte Geographie tod Dr. R. Fr ick in Höxter; To- pographie von Attika von Dr. Chr. Beiger in Berlin; Geographie des übrigen Griechenlands von Dr. Ober- hummer in München; Geographie von Unteritalien und Sidlien von Prof. Dr. ▼. Duhn in Heidelberg; Geographie von Mittel- und Oberitalien, Gallien, Britannien, Hispanien von Prof. Dr. D. Detlefsen in Glückstadt; Topographie der Stadt Rom von Prof. Dr. 0. Richter in Berlin folgen später. Jahresbericht über griechische Geschichte und Chro- nologie für 1881 1888. Von Prof. Dr. Adolf Bauer

in Graz 1 190

Einleitung 1. I. Funde, Intohriften, Hilfimittel 2. IL Quel- lenuntersuohungen 10. Herodot 15. - Thnkydides 20. Xe- nophon 30. Ephonis , Timftns etc. 37. Polybins 43. Diodor 44. Plutarch 60. Polyaen 67. Paosanias 61. 111. Orientaliaohe Qeaohlolite. Oriechiache Geschichte im All- gemeinen 67. Aegypten 66. Penien 70. Eleinasiatische Reiche 72. Griechenland 74. Inseln 94. IV. Einzetorbetten. Quellenuntertuohungen Im Besondern. 1) Zeit vor den Perser- Icriegen 96. Solonischee Archontat 102. Lykurgische Ver- £Ek88ung 104. Arkadien 109. 2) Zeitalter der Perserkriege HO. 3) Zeitalter des Perikles. Peloponnesischer Krieg 121. 4) Vom Ende des peloponnesischen Krieges bis anf Alexander den Grossen 136. 6) Zeitalter Alexander des Grossen 144. 6) Zeitalter der Nachfolger Alexanders 166. 7) Aetolischer and achäischer Bund 163. -- V. Chronologie 169.

Jahresbericht über römische Geschichte und Chrono- logie für 1887. Von Geh. Oberschulrat Dr. Hermann Schiller, Gymn.-Dir. und Univ.-Prof. in Giefsen . 262—341 1) Zusammenfassende Werke and Abhandlungen allgemeinen In-

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IV Inhalts -Verzeichnis.

halts 262 2) Chronologie 264. 3) Eönigszeit and üeber- gang zur Republik 270. 4) Zeit des Ständekampfes und der Eroberung Italiens 272. 6) Die panischen Kriege und die Unter- werfung der Mittelmeerl&nder 278. 6) Die Revolution 283.

7) Die Zeit der Julier, Glaudier, Flavier und Antonine 299.

8) Die Zeit der Verwirrung 317. 9) Die Zeit der Regene- ration 324.

Die Berichte über griechische Litteraturgeschichte von Dir. *

Dr. Volkmann in Jauer und römische Litteraturgeschichte J

▼on Dir. Dr. Bouterwek in Burgsteinfart folgen im näch- sten Jahrgang.

Deber die Arbeiten auf dem Gebiete der alten Philosophie in Russland im Jahre 1889. Von W. Lutoslawski 438 441

Der Bericht über griechische und römische Mythologie von ^

Dr. Back in Berlin, sowie der über griechische Staats- alterthümer von Dr. C. Schäfer in Pforta erscheint später.

Jahresbericht über die griechischen Sacralaltertümer. Von Aug. Mommsen in Hamburg . 222 261 u. 409—437 J

Fortsetzung des 4. Artikels: Athen 222. 5. Art.: Rhodos 409.

Der Bericht über griechische Privatalterthümer von Prof. Dr. Iwan von Müller in Erlangen folgt später.

Jahresbericht über die römischen Staatsaltertümer für ^"

1887. Von Geh. Oberschulrat Dr. Hermann Schiller, Gymn.-Dir. und Univ.-Prof. in Giefsen 342 408

A. Allgemeine Daratellungen und Sammelwerice 342. B. Die Staatsgewalt 1) Magistratur 358. 2) Senat 305. 3) BQrger- ^

Schaft 306. G. Die Staatsverwaltung. 1) Organisation des ^

Reiches 371. 2) Finanzverwaltung 381. 3) Milit&rwesen 387.

Legionen und Milizen 392. Limes und Römerstrassen 398.

4) Recht und Gericht 403.

Bericht über die die römischen Privat- und Sacral- ,

Altertümer betreffende Litteratur der Jahre 1886 und 'S

1887. Von Prof. Dr. Max Zoeller in Mannheim 191—221

1. Schriften allgemeinen Inhalts 191. II Schriften Ober PH- vatalterthQmer und Kulturgeschichte a) Griechisches und Rö- n

misches zusammen 194. b) Römische Privatalterthfimer geson- ^

dert 207. III. SacralalterthQmer 220.

Die Berichte über scenische Alterthümer von Studienrektor Prof. Dr. B. Arnold in München; Naturgeschichte von Dr. Max Schmidt in Berlin: mathematische Wissen- ^

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Inhalts -Yerieichnis V

Schäften von Prof. M. Gurtze in Thorn und über Medizin von Prof. M. Paschmann in Wien erscheinen später. Jahresbericht über die griechische Epigraphik für 1883 bis 1887. Zweiter Theil. Von Oberlehrer Dr. W. Lar-

feld in Remscheid 442—499

XII. iMuiae Aagaei marit oum Rhodo, Greta, Cypro 442. Aegina. Euboea 442. Lemnos. Myrina 444. Thasus 445.

TeDedos. Lesbua 449. Mytilene 463. Chius. Samus 466.

Amorgos 460 Delus 466. Rheoea. Myconus 479. Tenus. Syrus. Ceus 480. Seriphus. Siphnus. Parus 488.

Naxus 492. Melas. Ins 493. Pholegandrus. Thera. Anaphe. Astypalaea 494. Galymna. Cos 495 Nisyrus. TeluB. 8yme 499.

Der Bericht über römische Epigraphik von Dir. Dr. F. Hang in Mannheim folgt nach, ebenso die Berichte über Kunst- geschichte von Dr. Kroker in Leipzig; vorgeschichtliche Kunst^ Vasenmalerei etc. von Prof. Dr. E. Dümmler in Basel; Baukunst vom Architekt P. Koldewey; Bildhauer- kunst von Dr. F. Kopp in Berlin; Kunstmythologie von Dr. Back in Berlin; Numismatik von Dr. R. Weil in Berlin; vergleichende Sprachwissenschaft von Oberlehrer Dr. H. Ziemer in Colberg; griechische Grammatik von Prof. Dr. B. Gerth in Zwickau; Kyprisch, Pamphylisch Messapisch von Dir. Dr. W. De ecke in Mühlhausen, Eis.; Vulgärlatein von Prof. Dr. K. Sittl in München; latei- nische Lexikographie von Prof. Dr. K. E. Georges in Gotha; Metrik von Prof. Dr. R. Klotz in Leipzig; antike Musik von Dir. Dr. H. Reim an n in Berlin.

Register 500 518

I. Register aber die besprochenen Schriften 500

n. Register der behandelten Stellen:

Griechische Autoren 515

Römische Autoren 517

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1

Jahresbericht über griechische Geschichte und Chronologie für 1881 bis 1888.

Von

Prof. Dr. Adolf Baver

in Gras.

Fflr die Zusammenfassung der auf griechische Oeschichte und Chro- nologie bezüglichen Arbeiten aas den letzten acht Jahren schien es dem Berichterstatter ervrttnscht, von der in diesem Jahresbericht ttblichen Behandlangsweise abzusehen. Die äussere Form betreffend, wurden zu-- nächst die Bflchertitel in Anmerkungen yerwiesen; die Hinweise auf ein- zelne kritische Zeitschriften in diesen beziehen sich auf Recensionen der betreffenden Schriften, die von dem Verfasser des Berichtes herrtthren. Ich habe dadurch grössere Kttrze zu erreichen gestrebt und zu vermei- den getrachtet mich zu wiederholen. Die fortlaufende Reihe von Be- sprechungen einzelner Bücher und Aufsätze habe ich gelegentlich auf- gegeben und habe durch Vor- und Rückweise einen zusammenhängen- den, von dem Inhalt der einzelnen Arbeit unabhängigen üeberblick des Geleisteten zu geben gesucht Diese Behandlungsweise der gestellten Aufgabe schien mir auch die Uebersichtlicbkeit zu fördern, weil die Gegenstände der Untersuchungen besser als bei einer äusserlichen Anord- nung nach den Titeln in den Vordergrund treten. Es wurde deshalb auch eine Anzahl der auf Quellenkritik bezüglichen Arbeiten im Zusammen- hang mit jenen Monographien besprochen, die sich auf denselben Ab- schnitt der griechischen Geschichte beziehen. Vorher und ftlr sich sind nur jene Schriften dieser Art behandelt worden, deren Inhalt der Zu- weisung zu einem bestimmten Abschnitt widersprach, sowie jene Arbeiten, die sich mit der Abfassungszeit, Tendenz, Echtheit einzelner uns erhalte- ner Quellenschriften, mit Beiträgen zur Biographie oder schriftstelle- rischen Eigenthümlicbkeit ihrer Verfasser beschäftigen, endlich jene, wekhe fbr die Quellenkritik principielle Fragen erörtern. Dabei habe ich jener Forschungen kurz Erwähnung gethan und nur insoweit sie für die Geschichte von Wichtigkeit sind, welche unter den Abtheilungen »griechische und römische Autorenc in diesem Jahresbericht bereits be- sprochen waren oder noch zu besprechen sind. Nicht immer liess sich die Entscheidung scharf treffen; während die Alexanderhistoriker z. B.

JahreiUricht fiir AltcrthumswiMenschaft LX. Bd. (i8t9 Hl.) Digitizedly VjOOV LC!

2 Griechische Geschichte und Chronologie.

eine leicht abzugrenzende Gruppe bilden, und daher im Zusammenbang mit den Forschungen über die Geschichte Alexander des Grossen be- handelt werden konnten, hätte in anderen Fällen das ängstliche Fest- halten an diesem Grundsatz eine zu sehr ins einzelne gehende Zerlegung mancher Arbeiten nöthig gemacht, und hätte der Gang mancher Unter- suchungen deshalb gar nicht zur Anschauung gebracht werden können.

Was den Zeitraum betrifft, der durch den folgenden Bericht um- fasst wird, so hat für den Anfang die letzte von Prof. A. flolm (Bd. XXIII S. 289 ff.) verfasste üebersicht die Grenze gegeben, bezüglich des Endes glaubte der Berichterstatter am besten zu thun, wenn er, ohne sich an eine bestimmte Jahreszahl zu binden, soweit als irgend möglich bis in die Gegenwart herabging. Es wird Aufgabe eines folgenden Berichtes sein, die üngleichmässigkeit zu beseitigen und so zu ermöglichen, dass spätere Aufsätze ihrer Bezeichnung als »Jahresberichte entsprechend gestaltet werden.

Ich habe im folgenden, geringe Ausnahmen abgerechnet, die alle kenntlich gemacht sind, nur solche Arbeiten und Werke be- sprochen, die ich selbst kenne; das Urtheil über ihren Werth oder ün- werth ist mein eigenes, es steht öfter mit dem in anderen Besprechun- gen geäusserten im Widerspruch. In den Fällen, da ich mich auf blosse Inhaltsangaben beschränkt habe, hat die Zurückhaltung eines Urtheiles nicht überall als Zustimmung zu gelten. Andererseits möchte ich ausftlhrlichere Behandlung und eingehendere Widerlegung als einen Beweis höherer Einschätzung mancher Arbeit betrachtet wissen, auch dann, wenn mir ihre Ergebnisse unannehmbar erscheinen. Dass ich Einiges nur kursorisch gelesen oder wiedergelesen habe und nicht im Stande war, alles nachzuprüfen und zu vergleichen, wird man begreiflich finden. Eine Anzahl von Schriften konnte ich trotz aller Bemühungen nicht er- reichen, ich habe sie dennoch namhaft gemacht; wem ihre Zahl verhält- nissmässig gross erscheint, der möge bedenken, dass die hiesige Univer- sitätsbibliothek jährlich über 6000 Gulden für alle Bedürfhisse verfügt. Ich habe mich zwar bestrebt, möglichst vollständig zu sein, aber gewiss ist mir Einiges entgangen. Somit ist das Bild, das mein Bericht giebt, ein subjektives auch in dieser Hinsicht

I. Funde, Sammlangeii von Inschriften, HilfsmitteL

Dieser Abschnitt soll einen kurzen Ueberblick über die wichtigsten neuen Materialien bieten, welche der Forschung über griechische Ge- schichte in den letzten Jahren zugänglich gemacht worden sind.

Bezüglich der Inschriften konnte ein Hinweis auf die bedeutend- sten Sammelwerke genügen, die nach historischen Gesichtspunkten ange- legt sind Ich habe daher nur jene Veröffentlichungen von einzelnen Inschriften späterhin ausdrücklich namhaft gemacht, deren Herausgeber

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I. Funde, InBchriften-Saminlimgeii, HüfBOiittel. 8

ausfElhrlichere Darlegungen historischen Inhaltes beigegeben haben. Nach anderen Gesichtspunkten sind die Berichte über Epigraphik von Roehl (XXXVI. Bd. S. Iff,) und von Larfeld (LU. Bd. S. 379 ff.) angeordnet, auf die ich hiermit verweise.

Für die Zeit der An&nge griechischen Lebens, wie sie uns im Epos geschildert werden, ist durch die Erforschung der prähistorischen Niederlassungen auf kleinasiatischem und hellenisch-festländischem Boden von Heinrich Schliemann eine neue Quelle erschlossen worden. Seit den Entdeckungen des unermüdlichen und glücklichen Vorkämpfers auf diesem Gebiete, haben auch die zur Hebung der Reste antiker Ansiedelungen bestehenden deutschen, französischen, griechischen und amerikanischen Institute ihr Augenmerk den Ueberbleibseln griechischer Vorgeschichte zugewendet und ist der prähistorischen Archäologie reiche Belehrung zu Theil geworden. Die Ergebnisse der Nachgrabungen in Troja, Orcho- menos, Tiryns und Mykenai hat Schliemann in ebenso vielen besonde- ren Werken 1) theils selbst erläutert, theils von Theilnehmern an seinen Arbeiten und von befreundeten Forschem erörtern lassen. Die Heran- ziehung Dörpfelds zu den Arbeiten der zweiten troischen Ausgrabungs- periode und zu den Forschungen auf der Akropolis von Tiryns hat den Ergebnissen dieser Untersuchungen den erhöhten Werth verliehen, der aus deren Betrachten durch das geschulte Auge des Architekten ent- springt. Nicht gleich erfreulich ist, was Sayce, Mahaffy und Blind beigesteueii haben zur Lösung der ethnographischen und kunstgeschicht- lichen Fragen, die sich an die Fundstellen und an einzelne Fundgegen- stände knüpfen. lieber die baugeschichtlichen Fragen hat Adler eine zusammenfassende Darlegung gegeben. Eine vortreffliche Ergänzung zu den von Schliemann gegebenen Plänen bietet die Aufnahme der Akro- polen von Mykenai und Tiryns durch Steffen'), dessen Betrachtungen über die strategische Bedeutung dieser Befestigungsanlagen fbr die Her- kunft ihrer Erbauer und den Zweck ihrer Errichtung von grossem In- teresse sind. In die Erörterungen über die kunstgeschichtliche SteUung der prähistorischen Funde aus Griechenland und Kleinasien und über das Verhältniss derselben zu den Schilderungen der homerischen Epen, kann hier nicht eingetreten werden, es muss genügen, die wichtigsten zusammenfassenden Werke namhaft zu machen*). Für die der »Quellen-

1) Ilios, Stadt und Land der Trojaner. Leipzig, Brockhaus 1881, Orcho- menos, Leipzig 1881. Troja. Leipzig, Brockhaos 1884. Tiryns, der prähisto- rische Palast der Könige von Tiryns, ebenda 1885. Mehrere der genannten Werke sind auch in englischer und französischer Sprache erschienen.

S) Karten von Mykenai und erläuternder Text. Berlin, Reimer 1884.

S) Milchhöfer, die Anfänge der Kunst in Griechenland. Leipzig, Brockhaus 1883. Hei big, das homerische Epos aas den Denkmälern erläutert. Leipzig, Teubner 1884, 2. Auflage 1887.

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4 Griechische Geschichte und Chronologie.

kritikc Homers gewidmeten Arbeiten verweise ich anf den Jahresbericht über den Dichter. Die mehr der Archäologie als der Geschichte im engeren Sinne angehörigen Forschungen bei Seite lassend, soll ferner nur im Vorübergehen der Ausgrabungen in Pergamon, der Forschungsreisen in Lykien und Earien, der Funde auf dem Nimrud-Dagh und auf Kreta, der Bereisung der nördlichen Provinzen des alten Griechenland, der französischen Ausgrabungen auf Dolos, der amerikanischen in Assos, der Reisen Sterrets in Kleinasien, sowie endlich der wetteifernden Thätig- keit des deutschen archäologischen Institutes, des amerikanischen, der griechischen 'Eracpea und der französischen Abtheilung der ^coles de Rome et d' Äthanes gedacht werden, deren Er^^ebnisse theils in den von den genannten Vereinen herausgegebenen Zeitschriften, theils in grossen Prachtwerken zugänglich gemacht sind. Die Arbeiten von Bötticher über Olympia, Pergamon und die Akropolis von Athen, von Lupus, Cavallari und Holm über Syrakus, und jene von Hertzberg über Athen suchen eine Auswahl der Funde und eine Geschichte der Trümmer- stätten dem Verständnis des grossen Publikums nahe zu bringen. Vor- nehmlich sind es die inschriftlichen Funde, von denen die historische For- schung Kenntnis zu nehmen hat; solche hat sowohl die Attalidenburg wie die Anlage der kommagepischen Herrscher für die Geschichte der hellenistischen Zeit geliefert, die österreichischen Expeditionen in Klein- asien haben für die Zustände des griechischen Ostens unter der Römer- herrschaft den bedeutendsten Ertrag aufzuweisen, die nordgriechischen Reisen und die Ausgrabungen in Epidauros und in dem Amphiaraos- heiligthum steuern zur Kenntnis des Lebens in den abgeschiedeneren Theilen von Hellas bei, und die Abräumungen auf der Burg von Athen haben nebst reicher Ausbeute gerade über die älteste Zeit in ihrem weiteren Verlauf auch umfangreiche Reste für die Zeit nach Eukleides Archontat geliefert. Hand in Hand mit der Aufnahme Attikas durch deutsche Generalstabsoffiziere geht die genaue Erforschung der altatti- schen Landeseintb eilung, die Bergung zahlreicher zerstreuter Denkmale, und die Durchforschung des Peiraieus nach antiken Resten, die bereits reichlich die Arbeit gelohnt haben. Von der Anführung der Werke und Zeitschriften, in denen dieses Material veröffentlicht ist, muss hier Ab- stand genommen werden, und es genüge auf einige Sammlungen hinzu- weisen, in denen dasselbe Aufnahme gefanden hat. Von dem neuen Corpus der griechischen Inschriften, das die Berliner Akademie heraus- giebt, sind bisher die Veröffentlichungen der attischen Inschriften am weitesten gediehen. Die von Dittenberger*) bearbeitete Abtheilung, welche die Inschriften aus römischer Zeit enthält, ist mit dem zweiten

4) CIA. III. 2 inscriptiones Atticae aetatis Romanae. Berlin, Reimer 1882 mit den Indices 2um dritten Theil.

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I. Funde, Inschrift en-SammlangeD, Hilfsmittel. 5

Bande durch die Grabschriften zum Abschluss gebracht, U. Köhler^) hat die tabulae roagistratuuni, die catalogi und die instrumenta iuris pri- vati, die Weihinschriften, Ehren- und Künstlerinschriften, solche auf Altären, Orakel- und Grabinschriften, die der Zeit zwischen Eukleides und Augustus angehören, in zwei Bänden zusammengefasst , ferner hat A. Kirchhoff^) ein neues Snpplementheft zum ersten Bande dieser Sammlung veröffentlicht, das die von 1877—1886 gefundenen voreukli- dischen Inschriften enthält. Am zahlreichsten sind in demselben die Weihinschriften vertreten, die zugleich davon Zeugnis ablegen, dass schon vor den Perserkriegen zahlreiche fremde Künstler in Athen gear- beitet haben, die Stadt also schon vor Begründung des Seebundes eine führende Stellung auf geistigem Gebiete inne hatte, welche ihre spätere Stellung als Vorort und Haupt, schliesslich als Beherrscherin der Bundes- städte vorbereitet hat. Endlich hat K i r c h h 0 ff) nach Abschriflien Lollings die in den letzten zwei Jahren in Athen gefundenen Inschriften vorläufig ohne Commentar in Ms^uskeltranscriptionen bekannt gemacht.

Die Sammlung und Veröffentlichung der Steine aus den übrigen Landschaften Griechenlands ist noch nicht über die ersten Vorbereitun- gen hinaus und bleibt daher, von besonderen Veröffentlichungen einzelner Inschriften abgesehen, der Forscher vorläufig noch auf Boeckhs Corpus und die Sammlungen der Dialektinschriften angewiesen. Eine wichtige und erfreuliche Ergänzung zu dem ersten Bande des Corpus inscriptio- num Graecarum gibt Roehls®) Sammlung der ältesten Inschriften mit Ausschluss der attischen in Attika gefundenen, für welche das vierte Jahrhundert und die Annahme des ionischen Alphabetes im allgemeinen und soweit dies durchführbar erschien, die untere Grenze abgegeben hat.

Besonderen Zwecken dienen zwei Sammlungen, die von Hicks') und jene von Dittenberger^^). Während ersterer ausschliesslich solche Steine aufgenommen hat, die geschichtliche Ereignisse oder aus der Ge- schichte bekannte Persönlichkeiten erwähnen, verfolgt Dittenbergers Sammlung den Zweck, ihre Leser mit bezeichnenden und bemerkens- werthen Inschriften überhaupt bekannt zu machen; selbstverständlich stehen auch in der Sylloge die historisch werthvollen Beispiele im Vor- dergrund. Sehr zu loben ist es, dass Dittenberger besonders reichlich

5) CIA. II. 2 inscriptiones Atticae aetatis quae est inter Euclidis an- Dum et August! tempora. ebenda 1883. II. 3. ebenda 1889

^) CIA IV. fascicolus alter supplementorum voluminis primi partem alteram continenB. ebenda 1887

7) Sitzungsber. d. Berl. Akad. 1887, 1888.

9) Inscriptiones Graecae aDtiquissimae praeter Atticas in Attica repertas. Berlin, Reimer 1882.

9) A manuel of Greek historical inscriptions. Oxford, Clarendon Press 1882.

^^) Sylloge inscriptionum Graecarum. Leipzig, Hirzel 1883. 2 Bde.

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6 Oriechische Geschichte and Chronologie.

solche Inschriften angeführt hat, die noch nicht in anderen Sammlungen Aufnahme gefunden hahen, und deshalb, weil sie zerstreut in Zeitschrif- ten veröffentlicht sind, sich leicht der Kenntnisnahme weiterer Kreise entziehen. Die Weglassung aller metrischen Beispiele wird man nur billigen können ; da für diese KaibeTs treffliche Sammlung bereits in zweiter Auflage vorliegt; die nicht metrisch abgefassten Grabschrifteu haben dem Verfasser fOr den Zweck seiner Sammlung wohl inhaltlich zu wenig geboten, in Folge dessen ist diese ganze Klasse von Steinen, die Inschriften für im Kriege Gefallene ausgenommen, unvertreten, was man im Interesse der Vollständigkeit des Bildes, das Dittenberger geben will, für solche bedauern muss, die aus der SjUoge allein die verschiedenen Gattungen der griechischen Inschriften kennen lernen wollen.

Doch ist der Schade, der daraus erwächst, nicht gross, die treff- lichen Lemmata, welche mit Angaben über den Aufflndungs- und Auf- bewahrungsort und mit den nöthigen Hinweisen auf die Beschaffenheit der Steine den Nachweis älterer Publikationen verbinden, verweisen jeden, der sich näher unterrichten will, ohnedies auf die grossen Samm- lungen. Für die erste Orientierung sind auch die Anmerkungen über das Alphabet besonders dann genügend, wenn man, wie es des Verfassers Zweck ist, A. Kirchhof fs") Studien zur Geschichte des griechischen Alphabetes zu besserer Vergegenwärtigung heranzieht. Die Umschrei- bungen sind ausnahmslos in Minuskeln und ist dabei die jetzt mit Recht übliche Art der Wiedergabe gewählt, die sich dem Original soweit als möglich nähert. Für den Anfänger mag daraus einige Schwierigkeit ent- stehen, aber ohne einleitendes Studium, das der Einsicht in diese Samm- lung vorangeht, sollte dieselbe wohl nicht benutzt werden. Vortrefflich sind die Gommentare, die den Texten in der Form von Anmerkungen beigegeben sind, dieselben enthalten auch die Stellen aus der antiken Ueberlieferung, welche zur Erklärung und zum Verständnis der In- schriften nöthig sind. Dittenberger hat durch dieses Werk vollauf ge- leistet, was Orelli-Henzen und Wilmanns für die lateinische Epigraphik »non sine magno fructu effeceruntc, und es steht zu hoffen, dass diese Sammlung dem Studium der griechischen Inschriften nun in gleicher Weise von Nutzen sein werde.

Der erste Theil enthält in chronologischer Anordnung vornehmlich Weihinschriften, Volksbeschlüsse, Uebergabsurkunden und Rechenschafts- ablagen, Verlustlisten u. a. m. Dabei sind bis auf die Zeit Alexanders d. Gr. nur die in dem eigentlichen Hellas und an den kleinasiatischen Küsten gefundenen Steine berücksichtigt, fär die makedonisch -römische Zeit jedoch mit Recht auch solche, die in Asien und Äegypten gefunden wurden, herangezogen. Der zweite Band enthält in sachlicher Anordnung Verträge und Beschlüsse von Genossenschaften und Gemeinden, Grenz-

11) Studien zur Geschichte des griech. Alphabetes. 4. Aufl. 1887.

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I. Funde» Inschriften-Sammloiigen, HilÜBmittel. 7

steine, kurz auf das öffentliche Leben, ferner auf das Sakralwesen und Privatleben bezügliche Texte, der Mehrzahl nach aus der Zeit nach Alexander dem Grossen, und endlich sechs Indices.

Den gleichen Zwecken dient die weniger umfangreiche Auswahl, welche Hicks geboten hat. Auf die Veranschaulichung des Schrift- charakters der ausgewfihlten Beispiele verzichtet dieselbe von vornherein, sie setzt bei ihren Lesern weniger voraus und beabsichtigt sie weniger tief in die Epigraphik einzuführen als Dittenberger. Die Stelle kurzer An- merkungen bei letzterem vertreten hier bei der Mehrzahl der Inschriften erklärende Auseinandersetzungen, die Anordnung ist durchaus chronolo- gisch; das jüngste Beispiel bezieht sich auf das Jahr 80 v. Chr. Die Ueber- schriften, in denen der historische Bezug der Inschriften angegeben ist, werden in ihrer mitunter etwas pomphaften Fassung mit Inschriften noch nicht vertraute Leser enttäuschen, da der Ertrag für die Geschichte öfter denselben nicht entspricht; so z. B. enthalten die Nummern 13 und 14 unter dem Titel, Rise of Athens: Themistoklean walls B. G. 478 die zwei in den themistokleischen Mauern verbauten Steine CIA. I. 479, 483. Indem so ein möglichst enger Zusammenhang der ausgewählten Inschrif- ten mit der griechischen Geschichte und der Schriftstellerüberlieferung hergestellt wird, deren Kenntnis Hicks von seinen Lesern voraussetzt, macht der Verfasser sein Buch vorzüglich geeignet, jenen eine Vorstellung von der Bedeutung der Inschriften für die Geschichtsstudien beizubrin- gen, welche sich noch gamicht mit denselben beschäftigt haben; solchen muss das Manual als zur ersten Information völlig ausreichend empfohlen werden, im Verein etwa mit New ton 's'*) Vorträgen über griechische Inschriften, die dem deutschen Publikum durch Imelmanns Uebersetzung noch näher gebracht wurden.

Für die zahlreichen Veröffentlichungen einzelner geschichtlich merk- würdiger Inschriften und die nicht minder zahlreichen Arbeiten, die sich mit der Ergänzung und Erklärung von solchen beschäfdgen, muss ich die Leser auf den Jahresbericht über griechische Epigraphik verweisen.

Unter den neuen handschriftlichen Materialien zur griechischen Geschichte, die durch Funde (vgl. A. Ermann Hermes XXI S. 585) in Aegypten bekannt geworden sind, nehmen die in Berlin aufbewahrten Bruchstücke aus der attischen Politie des Aristoteles den wichtigsten Platz ein. Nachdem Bergk gegen Blass den aristotelischen Ursprung derselben erwiesen hatte, erfolgte eine ungenügende Veröffentlichung durch Land- wehr^') und hierauf die umsichtige und von einem genauen Facsimile begleitete Abhandlung von Di eis"), der die Frage der Altersbestimmung

iS) Die griechischen Inschrifteo, übersetzt von Imelmann 1881.

IS) Papyrus Berolinensis No. 163 Gotha Perthes 1883, wo die früheren Arbeiten aogefflhrt sind, Blass Hermes XVIII S. 473 ff.

") Die Fragmente des Aristoteles pap- Berol. 133. Abbandl. der Berl. Akad. 1886.

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8 Griechische Geschichte and Chronologie.

der Handschrift als eine offene betrachtet und, was deren äussere Eigenthttmlichkeiten anlangt, erhebliche Gründe dafür vorbringt, dass wir zwei lose, nach und nach von einem Schüler mit Abschriften be- deckte Blätter vor uns haben, die dann buchartig zusammenfaltet wur- den; damit werden die Argumente für die Reihenfolge der einzelnen Bruchstücke, die man aus äusseren Anhaltspunkten gewonnen zu haben glaubte, hinfällig. Zu demselben negativen Ergebnis gelangt U.W 11 ken^*), der die Bruchstücke für das Ende einer opisthographen Rolle hält und auf äussere Anhaltspunkte über Recto und Verso der Handschrift ge- stützt dahin neigt, in ihr Excerpte und night eine zusammenhängende Darlegung zu sehen, wodurch allerdings der aristotelische Ursprung dreier Stücke noch nicht in Frage gestellt wird. Von einer näheren Be- sprechung der für die älteste attische Geschichte wichtigen Angaben dieser neuen Quelle kann hier um so eher Umgang genommen werden, als der Jahresbericht über Aristoteles sich mit den Veröffentlichungen über den Papyr. Berol. 163 bereits eingehend befasst hat (Bd. XXX S. 20, XXXIY S. 13, wo der Berichterstatter mich missverstanden hat, XLII S. 232).

Endlich soll hier noch zweier Werke gedacht werden, welche zu- sammenfassend der historischen Forschung überaus werthvolles numis- matisches Material zugänglich gemacht haben.

Es hat bisher ein Werk gefehlt, welches dei^enigen, die sich nicht im Besonderen mit dem Studium der griechischen Münzen beschäftigten und nicht in der Lage waren dessen Fortschritte in den Zeitschriften jLU verfolgen, die Möglichkeit gewährte, rasch das für eine bestimmte Zeit oder für bestimmte Gegenden und Städte vorliegende Material zu überblicken und der bibliographischen Nachweise sich zu bemächtigen, die für eindringlichere Forschung nöthig waren. Diesem dringenden Bedürfnis ist nun durch das vortreffliche Werk von Head^^) abgeholfen; dasselbe macht nicht durchweg auf Vollständigkeit Anspruch, sondern will die wichtigen und bedeutenden Typen bringen, sichere und wo dies nicht möglich ist, wenigstens annähernde Datierungen derselben geben. Die Anordnung ist die topographische und innerhalb der örtlichen Gren- zen, soweit dies sich durchführen liess, eine chronologische. Auf die Spezialliteratur wird häufig verwiesen; in der Einleitung ein Ueberblick der numismatischen Literatur und ihrer Zeitschriften überhaupt gegeben; die Uebersicht der Geographie, Mythologie u. s. w. hätte übergangen werden können, da sie in keiner Hinsicht ausreichend ist. Vorausgeschickt sind aufklärende Betrachtungen über die Beziehungen, die zwischen dem Münzwesen Asiens und jenem des eigentlichen Hellas, zwischen diesem und jenem Siciliens, Unteritaliens und des übrigen griechischBn Westens

1») Hermes XXHI S. 464 ff.

1«) Historia numorum, a manuel of Greek Numismatics. Oxford 1887.

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I. Funde, Inschriften-SammlaDgen, Hilfsmittel. 9

bestehen; Head sucht die Wege zu ermitteln, auf denen die Münzsysteme des Ostens nach dem griechischen Westen vorgedrungen sind. Die Ent- stehung der Münztypen und die Technik ihrer Anfertigung, die Münz- typen selbst nach ihrer bildlichen und inschriftlichen Seite werden über- sichtlich, vielleicht etwas zu kurz behandelt, auch vermisst man ungern unter den zahlreichen Indices einen, der die bildlichen Darstellungen um- fasst; theilweise ergänzt werden die Darlegungen der Einleitung durch spStere Abschnitte, welche die Geschichte der bedeutendsten Prägestätten enthalten. Es wären bei aller Anerkennung der reichlich vorhandenen Hinweise auf die Spezialliteratur und auf Abbildungen, noch häufigere Citate gewiss erwünscht, manche Bemerkungen über die Geschichte ein- zelner Landschaften und Städte hätten dagegen ohne Schaden wegbleiben können. In der Deutung der Münztypen scheint mir, was die Darstellun- gen anlangt, Head zu sehr geneigt, symbolische Beziehungen auf den Kult von Gottheiten anzunehmen ; ich kann nicht glauben, dass fast aus- nahmslos jedes Pferd auf Poseidonverehrung weist und jede Kuh mit Hera in Verbindung zu bringen ist. Ein'ürtheil als Numismatiker ver- mag ich über das Buch nicht abzugeben, wohl aber darf ich sagen, dass es kein Historiker unbenutzt lassen sollte, und dass es als Einleitung in die wissenschaftliche Beschäftigung mit griechischen Münzen seinen Zweck in vorzüglicher Weise erreicht. Die irrigen Schlussfolgerungen, die bisher öfter von Nichtmünzkundigen auf Grund der unvollständigen und jetzt weit überholten Belehrung gemacht wurden, die das grundlegende Werk Eckhels bieten konnte, sind in Hinkunft leicht zu vermeiden.

Einen anderen Gesichtspunkt hat das Buch Imhoof-Blumers"), das den Leser mit sicher bezeugten Porträts auf griechischen Münzen vertraut machen will, und das auch um der werthvollen Einleitung willen und wegen der sehr brauchbaren und zuverlässigen Zeittafeln nicht nur den Forschern, sondern auch weiteren Kreisen empfohlen werden darf. Nicht mit Unrecht hat man Imhoof- Blumers Werk einen Plutarch in Bildern genannt, was jedoch bei dem Umstände, dass Porträtbilder auf griechischen Münzen erst nribh Alexander d. Gr. und auch dann verhält- nismässig selten vorkommen, nur eine beschränkte Geltung hat. Die Lichtdruckabbildungen dieses Werkes scheinen mir vor dem Verfahren den Vorzug zu verdienen, nach welchem bei Head eine Auswahl von Münzen im Texte wiedergegeben sind; alle feineren Einzelheiten sind bei letzterem schwer oder gar nicht erkennbar.

Die Münzen des Königlichen Museum in Berlin werden jetzt von Sallet'*) veröffentlicht, der erste den taurischen Chersones, Sarmatien,

1^) Porträtköpfe auf antiken Münzen hellenischer und hellenistischer Völker. Leipsig, Teubner 1885.

10) Königliche Museen zu Berlin. Beschreibung der antiken Münzen. I. Bd. Berlin» Speemann 1883.

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10 Griechische Oeschichte and Chronologie.

Dacien, Pannonien, Moesien, Thracien und dessen Könige umfassende Band enthält auch zahlreiche griechische Münzen und eine Reihe vor- trefflicher Abbildungen von solchen, sowie erschöpfende Register.

IL QnellenantersachnD^eii.

In dem folgenden Abschnitt sehe ich mich genöthigt auf einzelne Arbeiten zurückzukommen, die in den Berichten über die griechischen und lateinischen Schriftsteller bereits Erwähnung gefunden haben. Gleich- wohl schien mir dies unerlässlich bei der Bedeutung, welche die Quellen- analyse auch für die Geschichtsforschung gewonnen hat. Es versteht sich von selbst, dass vor allem jene Schriften hier eingehend Erwäh- nung finden mussten, welche sich mit den methodischen Grundsätzen der Quellenkritik und mit den bisherigen Erfolgen dieser Studien beschäfti- gen. Ich glaubte daran aber auch ein, wenngleich nur in Umrissen ent- worfenes Bild der Forschungsergebnisse fügen zu sollen, soweit die bishe- rigen Arbeiten über die Quellen einzelner Geschichtsschreiber ein solches zu zeichnen gestatten. Diejenigen Erörterungen, die mir ausschliesslich literargeschichtlichen Fragen gewidmet schienen, habe ich ihrem Inhalt nach nur kurz angedeutet. Dadurch, dass ein mehrjähriger Zeitraum überblickt werden kann und das Widerspruchsvolle der Ergebnisse vieler Arbeiten dabei deutlich zu Tage tritt, hoffe ich zur schärferen Fassung der auf die Methode bezüglichen Fragen sowie zur richtigeren Stellung der Probleme Einiges beitragen zu können.

A. Schäfers^^) bekannter Abriss hat eine dritte Auflage erlebt. Darf darin ein Beweis der Nützlichkeit des Buches innerhalb der engen Grenzen, die der Verfasser sich gestellt hatte, mit Recht erblickt werden, so kann doch nicht verhehlt werden, dass die Geschichte der griechi- schen Geschichtschreibung trotz zahlreicher Vorarbeiten oder vielleicht eben deshalb noch immer ungeschrieben ist.

Es hat fast den Anschein, als ob die Unzahl der Quellenunter- suchungen uns immer mehr von der Lösung dieser Aufgabe entfernen würde, statt uns ihrer Erfüllung zu nähern. Ich glaube dafür zwei Gründe vor allem namhaft machen zu können.

Ein berechtigtes Mistrauen gegen die Richtigkeit und Brauchbar- keit der grösseren Mehrzahl der Forschungsergebnisse auf diesem Ge- biete hat sich immer weiterer Kreise bemächtigt. Die enge Beschrän- kung, welche viele dieser Arbeiten sich hinsichtlich des Untersuchungs- feldes auferlegen, die Aeusserlichkeit des Verfahrens, die in dem blossen Vergleichen mehr oder minder vollständiger Sammlungen von Parallel- stellen liegt, die Willkür endlich, mit der des öfteren Sicheres, Wahr-

19) Abriss der Quellenkunde zur griechischen und römischen Geschichte- I. Theil. 3. Aufl. Leipzig, Teubner 1885.

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IL QuellenanterBDchangen. H

scheiDliches und Mögliches zu weitgehenden Schlussfolgerongen and vor- eiligem Yerallgemeinern benutzt wurden, haben dazu geführt, dass man eine Förderung unserer Kenntnis auf dem bisher betretenen Wege fftr ausge- schlossen, ja sogar überhaupt für unmöglich hält Es ist daher begreif- lich, dass es an Versuchen mangelt, von einer so stark angezweifelten Grundlage aus zu zusammenfassender Thätigkeit vorzuschreiten.

Diese ist jedoch durch den bisherigen Lauf der Dinge noch aus einem zweiten Grunde erschwert. Zu einer inneren Anschauung des einstigen Bestandes der historischen Literatur der Hellenen und zur Er- kenntnis des Entwickelungsganges, den dieselbe durchgemacht hat, kön- nen wir nur vordringen mit Hilfe der noch vorliegenden, ihrem ganzen Umfang nach oder zum guten Theil erhaltenen Werke derselben. .Die grosse Mehrzahl der Quellenforscher jedoch bringt ihre hauptsächliche Theilnahme den verloren gegangenen Schriftstellern entgegen, und ist fast ausnahmslos bestrebt, bei den uns vorliegenden späteren mit grösserer oder geringerer Wahrscheinlichkeit Reste der Verlorenen nachzuweisen. Die erhaltenen Autoren in ihrer Eigenschaft als Schriftsteller und For- scher sind nur selten Gegenstand der Betrachtung. Geschieht dies aber, und es fehlt dafür nicht an Beispielen , so tiberwiegt der Wunsch, ihre Quellen nachzuweisen dermaassen, dass die Wege dazu geebnet wer- den, indem man die erhaltenen Gewährsmänner in ihrer Eigenschaft als Schriftsteller und Menschen möglichst niedrig einschätzt, um so möglichst viel Entlehntes zu erweisen in der Lage ist Daher kommt es, dass wir über Ephoros, Phylarchos u. A. viel mehr zu hören bekommen, als über Diodor, Plutarch u. A. und doch sollte man denken, dass nur derjenige mit Erfolg die Quellenfrage in Angriff nehmen kann, dem das Bild der erhaltenen Gewährsmänner in allen Hauptzttgen fest und sicher umrissen vor der Seele steht.

In dem folgenden Berichte werde ich daher mein Augenmerk jenen Schriften zuwenden*^), die es sich zur Aufgabe gestellt haben, der schrift- stellerischen Eigenart uns erhaltener Quellen näher zu treten, vorerst jedoch noch jenes Schriftchens gedenken, das den pessimistischen An- sichten über die moderne Quellenforschung Ausdruck zu geben sich zur besonderen Aufgabe gemacht hat.

Die thatsächliche Unfruchtbarkeit dieser Studien ist ebensosehr durch die Wege bedingt, welche sie einschlagen, wie durch die Ziele,

^) Von der Besprechung ausgeschlossen habe ich die Literaturgeschich- ten, welche anlässlich der Prosaliteratur die Logographen, Herodot, Thuky- dides, Xenophon und die späteren Gescfaichtschreiber einer meist ganz kurzen Behandlung unterziehen. Ich nenne beispielsweise jene von Sittl, Bergk (2. Bd. herausgeg. v. Hinrichs. Berlin, Weidmann 1883. 4. Bd. herausgeg. ▼. Peppmüller) und jene von Christ (1. Müller, Handbuch d. klass. Alter- thumswissensch. VU. Bd. Beck, Nördlingen 1889).

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12 Griechische Geschichte und Chronologie.

denen sie zunftchst in ihrer Mehrzahl noch immer zustreben, nnd es besteht die Gefahr, dass gänzlich irrige Ansichten tiber Wesen und Zwecke der antiken Geschichtschreibung den Ausgangspunkt neuer Be- mtthungen auf diesem Gebiete bilden, die ihren Gipfel wohl hoffentlich in dem Satze erreicht haben, dass den griechischen und römischen Ge- schichtschreibern ebenso zu Leibe gegangen werden mtlsse, wie den Chroniken und Annalenwerken des Mittelalters, dass die späteren unter den antiken Autoren nicht anders einzuschätzen seien, als die Byzantiner oder die Mönche der deutschen und französischen Klöster. Von solchen Plutarch, Diodor oder Justinus betreffenden Lehren war nur mehr ein Schritt, ein bequemes Recept, nach dem Kritik geübt wird, auch auf die grossen Historiker der Hellenen anzuwenden und diese danach auf ihre Quellen zu befragen; auch diese Richtung hat ihre Vertreter gefunden.

Von gelegentlich geäusserten Einwendungen gegen solche Arbeiten abgesehen, hat B rocke r>^) den Versuch gemacht, diese Kartenhäuser durch eine besondere und umfassendere Betrachtung zu Falle zu bringen, und der » Einquellenlehre c den Boden zu entziehen.

Die Schrift, von der wir hier zu sprechen haben, ist eine Fort- setzung und Erweiterung der »Untersuchungen tiber Diodor« (vergl. Bd. XXni, S. 375) und sucht daher vornehmlich an diesem Schriftsteller die Unrichtigkeit der herrschenden Ansicht zu erweisen. Ihr Verfasser geht aus von den Quellen zur Geschichte Alexanders des Grofsen und sucht zu zeigen, dass der Annahme: Curtius, Diodor und Justin hätten ihre Darstellung aus Kleitarchos geschöpft, erhebliche Bedenken im Wege stehen. Die Übereinstimmungen des Curtius mit den durch Arriau ver- tretenen Darstellungen des Aristobulos und Ptolemaios zeigen, dass ersterer aufser Kleitarchos noch andere Quellen herangezogen haben mtisse, weil die spätere Veröffentlichung der Werke des Ptolemaios und Aristobulos die Annahme ausschliesst, dass Kleitarchos schon die Angaben beider ver- arbeitet habe. Zu einem gleichen Ergebnis fuhrt die Vergleichung der Bruchstücke des Kleitarchischen Werkes mit Curtius, Diodor und Justinus; alle drei Schriftsteller zeigen erhebliche Unterschiede sowohl unter ein- ander als auch von Kleitarchos, so dass dieser auch aus diesem Grunde als Quelle ausgeschlossen erscheint. Mit Recht wendet sich Bröcker end- lich gegen jene, welche die gegen die herrschende Lehre entstehenden Schwierigkeiten durch die Annahme einer oder mehrerer Bearbeitungen des Kleitarchischen Werkes zu beseitigen suchen.

In ähnficher Weise wird dann untersucht, welches Zutrauen die Annahme verdiene, dass fbr die Diadochengeschichte Diodor, Plutarch, Arrian, Justinus, Pausanias und Cornelius Nepos aus dem Werke des

91) Moderne Quellenforscher und antike Geschichtschreiber. Innsbruck, Wagner 1882.

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II. Qaellenuntenuchnngen. 18

Hieronymos von Kardia geschöpft hätten, und auch dieshezttglich ge- lang Bröeker zu einem negativen Ergebnis.

Der folgende Abschnitt behandelt eine Anzahl Stellen Diodors, an denen derselbe wiederholt in verschiedenem Zusammenhang in mehr oder minder ttbereinstimmender Weise auf dieselben Dinge zu sprechen kommt. Diese gehören meist den ethnographisch -geographischen Ab- schnitten seines Werkes und den Vorreden einzelner Bücher an. Mit gutem Grunde benutzt Bröcker diese Beobachtungen für die Schluss- folgerung, dass Diodor für bestimmte grössere Abschnitte seines Werkes nicht ausschliesslich eine Quelle ausgezogen habe; diese von Bröcker Doubletten genannten Absätze beweisen vielmehr, dass er selbständig und frei sich desjenigen zu bedienen verstand, was er bei anderen Schrift- stellern gelesen hatte. Ich halte diesen Theil der vorliegenden Schrift für den wichtigsten und besten zugleich.

Schliesslich wird noch deijenige Abschnitt von Diodors Werk einer Besprechung unterzogen, in welchem sich Uebereinstimmungen mit Hero- dot, Thukydides und Xenophon nachweisen lassen, und Bröcker tritt auch hier der Auffassung entgegen, welche die Aehnlichkeiten und Unter- schiede Diodors und der drei grossen Geschichtschreiber dadurch er- klärt, dass Diodor dem Ephoros gefolgt sei, der seinerseits nacheinander Herodot, Thukydides und Xenophon für seine hellenischen Geschichten zwar benutzt, sie zugleich aber auch durchweg überarbeitet habe. Bröcker nimmt direkte Benutzung der genannten drei Autoren an und schreibt die Verarbeitung ihrer Berichte mit anderen Ueberlieferungen dem Diodor selbst zu.

Um von dem letzten Abschnitt auszugehen, so scheint mir aller- dings Bröcker mit vollem Recht dagegen Einspruch zu erheben, dass man Diodors Bücher V XVI, soweit sie die orientalische und griechische Geschichte enthalten, lediglich als einen Auszug aus Ephoros betrachte, zu dem er nichts oder fast nichts von sich oder aus anderen Quellen hinzugefügt habe. Dass aber erhebliche Theile dieser eilf Bücher den- noch diesem Autor entnommen seien, scheint mir durch die seit Vol- quardsen angestellten Untersuchungen doch festzustehen. Allein nicht das ist das Wesentliche, ob Diodor nach einander Herodot, Thuky- dides und Xenophon verarbeitet hat, ob er ihre Berichte mit denen anderer verband, oder ob er sie bei Ephoros bereits in dieser Umge- staltung vorgefunden hat, sondern fär die Geschichtforschung entsteht vor allem die Frage, welcher Werth der bei Diodor vorliegenden Er- zählung im Vergleich zu den uns erhaltenen drei Berichterstattern zu- erkannt werden müsse, gleich viel wem sie ihre letzte, die vorliegende Fassung verdankt. Ich glaube im Vereine mit Holzapfel, Busglt und Anderen gezeigt zu haben, dass ihr Werth ein geringer ist, zugleich be- steht aber auch eine grosse Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Umge- staltung der bei Herodot, Thukydides und Xenophon zuerst niederge-

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14 Griechische Geschichte and Chronologie.

legten Ueberlieferung der Hauptsache nach, wie schon Cauer und Yol- quardsen dargethan hatten, dem Ephoros zuzuschreiben sei. Näheres über den Antheil des Diodor wird sich jedoch nicht auf dem Wege des Vergleiches von Parallelberichten ermitteln lassen, sondern wenn die von Bröcker gegebenen Anregungen verfolgt werden und das Bild seiner schriftstellerischen Persönlichkeit schärfer gezeichnet werden kann, als dies jetzt möglich ist.

Bröcker ist, wie mir scheint, doch zu weit gegangen, indem er den »elendesten aller Scribentenc zu retten unternahm. Davon abgesehen, dass er in seiner Schrift die Unterschiede häufig ebenso presst wie seine Gegner die Uebereinstimmungeu, ist doch gerade dasjenige, was über die Doubletten bei Diodor beigebracht wird, nicht geeignet, ihn als einen be- deutenden Stilisten und selbständigen Schriftsteller erscheinen zu lassen. Wer wie Diodor in den Vorreden der einzelnen Btlcher, wo er doch sein Eigenstes geben will, sich in Gedanken und Ausdrücken von Polybios abhängig erweist, dem darf auch eine grössere Abhängigkeit von seinen Vorlagen in der Geschichtserzählung zugetraut werden als anderen Schrift- stellern. Ein anderer Einwand, der dieser Schrift gegenüber erhoben werden muss, liegt darin, dass sie zwar den selbstthätigen Antheil Dio- dors an der Ausgestaltung der ihm vorliegenden Berichte mit Recht zu erweisen bemüht ist, dagegen von dem Antheil des Plutarch, Curtius, Justinus, Arrian an ihren Berichten nur äusserst selten gesprochen wird. Da letzterer nicht minder hoch, häufig höher anzuschlagen sein wird, so verlieren viele der angeblichen Unterschiede zwischen ihren Darstel- lungen und denen der verlorenen Quellen die Beweiskraft, die Bröcker ihnen zuschreibt. Aus demselben Grunde kann ich die statistischen Be- merkungen Bröckers nicht sonderlich überzeugend finden, in denen die Zahl der Uebereinstimmungeu des Wortlautes nach Zeilen berechnet, jenen Stücken gegenübergestellt werden, die solche Gleichmässigkeit nicht zeigen. Ich sehe von diesen Einwendungen abgesehen doch einen Vor- zug und den Nutzen dieser Schrift darin, dass sie dem voreiligen Ver- allgemeinern, an dem die Mehrzahl der modernen Quellenforschungen leidet, mit Entschiedenheit entgegentritt und bestrebt ist, wenigstens dem Diodor als selbständigen Schriftsteller gerecht zu werden, und dass sie auf diejenigen Stellen hinweist, an denen er sich als solcher zu erkennen giebt. Die antike Quellenforschung muss sich dieser Gesichtspunkte be- dienen, wenn sie das bisher Gefundene nutzbringend verwerthen und Neues, Ueberzeugendes vorbringen will; es wäre schon ein Verdienst, wenn nur die in zahllosen Arbeiten zerstreuten Bemerkungen zusammen- gefasst würden, die Richtiges über die Arbeitsweise der uns erhaltenen Autoren enthalten.

Wir wenden uns nunmehr den an einzelne Schriftsteller anknüpfen- den Arbeiten zu. Was Herodot betrifft, scheint mir in diesem Zu- sammenhange folgendes hervorzuheben.

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II. Qaellennntennchungen. 15

Die längere Zeit, zuletzt noch von Bachof^) geführten Erörte- rungen über Herod. Y. 77, welche seine Rückkehr nach Athen zu An- fang des peloponnesischen Krieges betreffen, sind selbst durch die Auf- findung eines Inschriftbruchstückes (CIA. lY, S. 73, A. Kirchhoff, Sitzungsber. d. Berl. Akad. 1887, S. 111 ff.) von der ursprünglichen Basis des auf der Akropolis stehenden Yiergespannes nicht zur endgiltigen Ent- scheidung gebracht worden. Sie haben uns hier sowenig näher zu be- schäftigen, als die von Gomperz, A. Kirchhoff und E. Meyer**) vorgebrachten Gründe, die für oder gegen die Annahme sprechen, Hero- dots Werk sei uns in dem vollständigen Ton seinem Yerfasser beab- sichtigten Umfange erhalten.

Auch die Untersuchungen über Herodots Reisen und über die Ent- stehung und Abfassungszeit seines Geschichtswerkes dürfen nur kurz Erwähnung finden. E. Bachof*^) erörtert das Yerhältnis der drei letzten Bücher zu dem übrigen Werk und gelangt zu dem Ergebnis, dass nichts in denselben für ihre Abfassung vor den sechs ersten Büchern oder auch vor nur einem Tbeil derselben spreche. Gründe, welche für die Ab- fassung des herodoteischen Gescbichtswerkes in der uns vorliegenden Anordnung sprechen, nebst kritischen Betrachtungen der gegentheiligen Hypothesen enthält die Schrift von E. Ammer**), während Anhalt**) glaubhaft zu machen sucht, dass der Gebrauch des Imperfectum in Hero- dots zweitem Buch darauf hinweise, dieses sei in Athen vorgelesen wor- den, die Ausarbeitung des Gescbichtswerkes habe dagegen in Thurioi stattgefunden. Diese Schrift ist überdies bestrebt, die Anfänge der kunstmässigen Geschichtschreibung im Drama zu finden, enthält Be- trachtungen sehr allgemeiner Art und berücksichtigt die Ergebnisse bis- heriger Untersuchungen über ihren Gegenstand zu wenig.

Die Dissertation von A. Doehler*') über die Bedeutung von Xoyo^ und XSyoe bei Herodot und über die Reihenfolge, in der er die einzelnen Theile seines Werkes verfasst hat, über die Orte, an denen diese ent- standen und über die Quellen, die er benutzte, enthält nichts, was nicht bereits gesagt wäre, darunter manches, was jetzt nicht mehr gesagt wer- den darf.

») K. Jahrbücher für Philol. 126. Bd. S. 147 ff.

**) Sitzungsber. d. Wien. Akad. 103. Bd. S. 141, 622, 112. Bd. 8. 607. Sitzungsber. d. Berl. Akad. 1886 S. 801. Rh. Mus. 42. Bd. S. 146.

**) Qnaestittucttia Herodotea. Progr. d. Gymn. zu Eisenach. 1880.

SB) Herodotos Halicarnassensis, quo ordine libros suos conscripserit. Wflrsbnrg 1881. Diss.

**) Qnaestio Herodotea Gratulationsschr. des Cöthner Oymn. fQr die Dessaner Pbilologenvers. COthen 1884.

*7) De partibus quibnsdam historiamm Herodoti, earumque compositio* Dis genere quaestiones. Halle 1886. Diss.

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16 Griechische Geschichte and Chronologie.

lieber die Reisen Herodots bandelt die vorsichtig gef&hrte Unter- suchung Yon Hildebrand^), die sich darauf beschränkt, Herodots An- wesenheit an jenen Orten festzustellen, für welche dies völlig sicher be- wiesen werden kann. Der Nachweis, dass man häufig irrthttmlich einige bei Herodot beliebte Wendungen als Beweise seines Augenscheines ver- wendet hat, scheint mir erbracht; doch hätte Hildebrand eben deshalb die Benutzung schriftlicher Ueb erlief erung für das zweite Buch nicht so rundweg in Abrede stellen sollen, da er doch ffXr die Beschreibung der Völker, die an dem Xerxeszug Theil nahmen, mit Recht eine solche an- nimmt.

Herodots Anschauung von der geographischen Lage der Länder, die er in seinem Werke beschreibt, sucht Robert Müller^) zu ermit- teln; er geht dabei von der irrigen Voraussetzung aus, dass Herodot seinem Werke wahrscheinlich eine Karte beigegeben habe und zwängt dann dessen Angaben zur Wiederherstellung einer solchen. Bei der Art, wie Herodot seinem Grundsatz treu Asj^ö/ieva Uj'stv auch in der Ver- zeichnung geographischer Nachrichten verfahr, halte ich es für unthun- lich, aus denselben ein abgerundetes Bild des orbis terrarum zu ge- winnen.

Die Frage nach der Entstehung des herodoteischen Geschichts- werkes ist noch nicht endgiltig gelöst, die Kirchhoffsche am längsten mit Ausdauer vertheidigte Hypothese hat keine neuen Verfechter mehr gefanden, wohl aber wiederholt Ablehnung erfahren. Ohne Kenntnis der in der deutschen Literatur erhobenen Einwände, ist ihr, soviel ich weiss, zuletzt Abbott (Journ. of philology Bd. 16 S. 86ff,) entgegen- getreten. In diesem Zusammenhang haben uns vor allem jene Unter- suchungen zu beschäftigen, welche sich mit den Quellen Herodots befassen, oder anders ausgedruckt, das Verhältnis Herodots zu seinen Vorgängern im Auge haben. Sieht man, wie billig, von ein paar Arbeiten ab, welche arg Uebertriebenes vorbringen, so muss hervorgehoben werden, dass die lange geltende Ansicht zu berichtigen ist, als ob Herodot ganz ausschliess- lich aus der mündlichen Ueberlieferung geschöpft habe. Sind auch manche Forscher bei Verfolgung dieses Problems ins Einzelne nur zu negativen Ergebnissen gelangt, so fehlt es doch nicht an bestimmten Anhalts- punkten, die eine wirkliche Förderung bedeuten und in weiterem Verfolg noch reichere Aufschlüsse versprechen.

Hippys von Rhegion muss zwar aus der Zahl der Schriftsteller ge- strichen werden, deren Bruchstücke man bisher mit Herodots Werk auf ihr Abhängigkeitsverhältnis hin zu vergleichen gewohnt war, denn wie

^) De itineribos Herodoti Enropaeis et Africanis. Leipzig 1883. Diss.

^) Die geographische Tafel nach den Angaben Herodots mit BerOck- sichtigung seiner Vorgänger. Reicbenberg 1881. Progr. d. Gymn. Vgl. Zeitschr. f. d. österr. Gymn. 1882. S. 76.

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II. QaellenonterBachaogen. Logographen. 17

V. Wilamowitz*^) gezeigt hat, lassen die Anführungen dieses Schrift- stellers bei späteren Autoren vennuthen, dass diese unter dem Namen des Hyppys eine Verfälschung des alten Werkes benutzt haben. Den inschrift- lichen Funden in Epidauros, deren vorliegender, im dritten vorchristlichen Jahrhundert abgefasster Text eine Wundergeschichte erzählt, welche auch ein Hippysfragment in Aelians Thiergeschichte (IX. 33) bietet, hatte V. Wilamowitz gleichfalls Gründe für seine Ansicht entnehmen zu können gemeint, deren Beweiskraft jedoch durch Z achers Bemerkungen (Hermes XXI S. 468) erschüttert worden ist.

Die Geschichtschreiber vor Herodot pflegt man auf Thuk. I, 21 ge- stützt als Logographen zu bezeichnen; über den Bedeutungswandel dieses Wortes in der griechischen Prosa handelt Lipsius^^) in einer Schrift, die im folgenden noch mehrfach zu nennen sein wird. An der Spitze dieser Schriftsteller steht Kadmos von Milet, häufig als mythische Figur betrachtet und als solche gegen den letzten Rettungsversuch von Heil**) wieder bezeichnet von Lipsius und abermals als geschichtlich vertheidigt von Rühl'^), der sein Werk entweder als echt oder als spätere Fälschung betrachtet wissen will. Letzteres dürften wohl auch jene gemeint haben, die Kadmos von Milet ins Reich der Fabel verweisen; darin stimmen alle überein, dass bei dei^enigen späteren Autoren, die seiner gedenken, keine Angabe aus seinem Werke enthalten ist, also auch keiner dieses benutzt hat, und das ist praktisch genommen wohl das Wesentliche.

Die Echtheit der erhaltenen Bruchstücke des Akusilaos hat Lip- sius gegen die geäusserten Yerdachtsgründe geschützt^*), derselbe For- scher hat auch die Nachrichten über die Schriftsteller des Namens Phe- rekydes einer abermaligen Erörterung unterzogen, Wiedemann^) und Neumann*^) jene über Gbaron von Lampsakos.

Auch die beiden Schriftsteller, die als Quellen Herodots ernstlich in Frage kommen, Xanthos und Hekataios und ihr Verhältnis zu ersterem, sind wiederholt behandelt worden.

SO) Hippys von Rhegion Hermes XIX. S. 442.

s>) Qaaestiones logographicae. DoctorenverEeichniss d. philos. Facultät Leipzig 1885/86. Ueber die Logographen, speciftU die Glaubwürdigkeit der mythischen Angaben des Xanthos u. Nikolaos v. Damaskos handelt Schaffe r: Beiträge zur grieeh. Historiographie, Kiew 1885. (Rassisch) wie ich einer freundlichen Mittheilung des Verf an die Calrary'sche Buchhandl. entnehme.

3^) Logographis qui dicuntur num Herodotus usus esse yideatur. Leipzig 1884, Marbnrger Diss.

»8) N. Jahrbücher f. Philol. 137. Bd. S. 116 ff.

M) Einen echten Akusilaos und eine neuplatonische Bearbeitung will Fr ick, Beiträge znr grieeh. Chronologie u. Literaturgesch., Progr. d. Gymn. Hüzter 1880, unterscheiden.

») Zu Charon von Lampsakos. Philol. 44 171.

86) De Charone Lampsaceno. Breslau 1880. Diss.

Jahresbericht für Alterthumswisscnschaft LX. Bd. (1889 IIl) ^ /^ T

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18 Griechische Geschichte und Chronologie.

Für die Echtheit der lydischen Geschichte des Xanthos sind Lip- sius und Pomtow'^) gleichmässig eingetreten; sie konnte nur deshalb bezweifelt werden, weil man längere Zeit geneigt war, die Bedeutung der pinakographischen Angaben der Alexandriner, die uns nur in stark ver- änderter Form vorliegen, erheblich zu überschätzen. Bringt die neuere Forschung, indem sie des Ephoros Autorität bezüglich Xanthos stützt, für dessen Echtheit gute Gründe bei, so kann kaum ein gleiches gesagt werden von den Versuchen, die weitere Angabe dieses Autors zu be- weisen: dass Herodot den Xanthos benutzt habe. Ich gehöre noch zu denen, welche daran glauben, bin jedoch mit Diels in dessen gleich zu erwähnendem Aufsatze jetzt der Ansicht, dass sich dieser Glaube nicht erweisen lässt Die Differenzen zwischen Herodots Angaben und den Bruchstücken des Xanthos hat Heil a. a. 0. hervorgehoben und zieht daraus den Schluss, dass Xanthos nicht benutzt sein könne. Es mag richtig sein, dass Nikolaos von Damaskos die mit Herodot auffallend über- einstimmenden Bruchstücke diesem direkt entnommen hat; es ist richtig, dass dieselben nicht der lydischen Geschichte angehören, in der Nikolaos den Xanthos zu Grunde gelegt haben soll, wie Pomtow darlegt; daher ist weder der Vergleich der Bruckstücke der Lydiaka mit Herodots erstem Buche noch sind die aus der Betrachtung des letzteren geschöpften in- neren Gründe für die Benutzung wirklich beweisend. Der Vergleich bei- der Schriftsteller kommt schliesslich meist darauf hinaus, dass Herodot gewisse Widersprüche nicht bemerkt haben soll, die durch die Verarbei- tung des Xanthos mit anderen Berichten entstanden sind, uns aber heute noch in seinem Werke auffallen. Gegen diese Weise der Quellenkritik, welche verlorene Schriftsteller nachzuweisen unternimmt, indem sie die erhaltenen ungünstig beurtheilt, hege ich auf allen Gebieten das gleiche Bedenken.

Ueber die Benutzung des Hekataios durch Herodot kann kein Zweifel mehr bestehen, obwohl Heil zu der Ansicht gelangt ist, dass aufser an den beiden Stellen, an denen dieser Schriftsteller ausdrücklich genannt ist, Herodot ihm nirgends gefolgt sei. Um diese Ansicht zu begründen, muss sich der Verf. angesichts zahlreicher Uebereinstimmun- gen zu der mislichen Annahme entschliessen, dass Hekataios' Werk in alter Zeit und zwar hauptsächlich aus Herodot interpoliert worden sei. Die Echtheit des dem späteren Alterthum vorliegenden Hekataios haben Lipsius und Diels^) erwiesen. Der eingehenden und überzeugenden Darlegung des letzteren Gelehrten pflichte ich auch in demjenigen bei, was über die uns aulMlige Citirweise Herodots gesagt wird: wenn dieser Schriftsteller sich auf ägyptische Ueberlieferung selbst in Fällen beruft, in denen er den Hekataios folgte, so ist dies, wie Diels sagt, die »sogar

57) De Xantho et Herodoto rerum Lydiarum scriptoribos. Halle 1886. Diss.

58) Herodot und Hekataios Hermes XXII S. 411 ff.

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IL QoelleDUDtersDchnngeD. Herodot. 19

löbliche Gewohnheit die Primärqaelle, den XoytK, nicht den Yermittler, den Xoyonotd^ zn nennen«. Diels weist auch überzeugend die Entlehnung von Herodotstellen durch Aristoteles nach. Aristoteles ist vor dem Verdachte sicher, ein Abschreiber und Compilator gescholten zu werden; diese Thatsache darf man daher auch als Warnung vor ähnlichen Beschuldi- gungen anderer Schriftsteller in Anspruch nehmen, sie giebt dem von Diels erbrachten Nachweis einen ganz besonderen typischen Werth.

Das »bisher übersehene« Fragment des Hekataios bei Aristeid. II. 482 hatte ich>^) bereits als solches nachgetragen.

Ferner hat Maass^) die Benutzung von Quellen (dass dieselben gerade schriftliche waren, scheint mir nicht unumgänglich) durch Herodot för einige Stellen überaus wahrscheinlich gemacht, die bisher von diesem Verdachte vOllig frei geblieben waren. In dem Proömium, in dem Ge- spräch zwischen Kroisos und Solon, in der Perserdebatte III. 88 ff. und in dem Streit der Athener und Tegeaten vor der Schlacht von Plataiai IX. 26 ff. sind dyatveg ^ci/^cüv, Behandlungen von tonot xotvoi verwendet, die den Kreisen der Sophisten angeboren. In der Verlegung jenes Ge- spräches über die beste Regierungsform an den persischen Hof, wie in der Einführung der sagenhaften Gegensätze zwischen Europa und Asien als persischer Ueberlieferung dürfen wir wohl das Vorbild des Schauplatzes erblicken, welchen Xenopbon für seine Kyrupädie gewählt hat.

Diesen Ergebnissen gegenüber lässt sich der Standpunkt, den Heil a. a. 0. zu verteidigen sucht, nicht mehr halten, dass nämlich Herodots Werk ausschliesslich auf der eigenen Erkundung beruhe, und nirgends von der zu des Schriftstellers Zeit vorhandenen Literatur abhängig sei. Uebertreibung ist es jedoch, wenn man mehrfach unternommen hat, die lange geltende Ansicht von Nitzsch in ihr gerades Gegentheil zu ver- kehren, wie dies Panovsky^^) und A. H. Sayce^^) getban haben, denen Herodot ein Schwindler und Lügner ist, der sich seine Gewährsmänner erfindet und vorgiebt, von einem Volke oder an einem Orte etwas er-

39) A. Bauer, Antike Ansichten über das jährliche Steigen des Nil. Histor. Unters. A. Schäfer gewidmet. Bonn 1882. Die Grundlage dieser Unter- snchnog hätten Diels Doxographi Graeci, Berlin 1879 bilden sollen. Einzel- heiten derselben berichtigt: Diels, Seneca und Lacan. Abhandl. d. Berl. Akad. 1886.

^) Untersuchungen zur Gesch. der griech. Prosa. Hermes XXII. S. 581 ff.

4i) De historiae Herodoteae fontibus. Berlin, Mayer u. Malier 1884, vgl. Deutsche Literatun. 1886 Sp. 69.

^) The ancient empires of the east, Herod. I— lU. London, Macmillan 1883. Ein Aufsatz desselben Forschers (Journal of Philology 14. Bd. S. 267 ff.) sucht den Beweis zu erbringen, dass Herodot zur Zeit der Ueberschwem- mong in Aegypten war, aber nicht südlicher als bis ins Fayyüm gelangte, wostt die Gegenbemerkungen Heath's (ebenda Bd. 16 S. 216 ff.) zu ver- gleichen sind.

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20 Griechische Geschichte und Chronologie.

fahren zu haben, wo ihm nur Nachrichten über diese vorlagen. Seit He- rodot und bis in die allerspätesten Zeiten der griechischen Literatur war es Sitte, von Hellenen oder Aegyptern zu sprechen und damit öfter einen bestimmten Autor zu bezeichnen, der über Griechenland oder Aegypten geschrieben hatte ; das ist freilich eine uns fremdartige Art des Citierens, die wir aber als solche hinnehmen und anerkennen müssen. In der weitaus grösseren Zahl von Fällen beziehen sich derartige Angaben Herodots auf die Kunde, die ihm an Ort und Stelle zu Theil wurde. Die älteste griechische laxopirj schöpft im ganzen ihr Material so sehr aus den auf Reisen gesammelten Ueberlieferungen des Landes, dass sie sich, auch wo sie Vorgängern folgt, nicht auf diese sondern auf deren Gewährsmänner zu berufen gewöhnt hat. Wenn der Vergleich mit den Funden und den Ergebnissen der altorientalischen Studien, wie Sayce denselben führt, keine andere Frucht hat als die Behauptung, dass die griechischen Schriftsteller Schwindler seien, die nirgends sich weit von der Küste entfernt haben und doch von grossen Reisen zu sprechen scheinen, so liegt darin ein Beweis, dass dabei von irrigen Voraussetzun- gen ausgegangen wurde (vgl. Stein in diesem Jahresbericht XLII S. 128 ff.).

Eine Vergleichung der Bruchstücke des Hellanikos mit dem Ge- schichtswerke Herodots giebt J. Bass^') und gelangt zu dem Schlüsse, dass beide Schriftsteller von einander völlig unabhängig seien ; die weni- gen geographischen Angaben, in denen sie sich berühren, seien auf gleichmässige Erkundigungen an Ort und Stelle zurückzuführen. Auch B. Niese**), der den Inhalt der beiden annalistischen Werke dieses Schriftstellers, der Atthis und der Herapriesterinnen, genauer und besser als bisher umschrieben hat, scheint der Ansicht zuzuneigen, dass deren Verhältnis zu Herodot sich nicht ins Reine bringen lasse; er sieht we- nigstens in den Erzählungen vom Raube der Helena durch Theseus und von dem Tyndarideneinfall in Attika (Hell. fr. 74 und Her. IX. 73) zwei verschiedene Fassungen derselben Sage. Mit Rücksicht darauf, dass Bass' Aufsatz zu manchen Einwendungen Anlass giebt, scheint mir der Gedanke nicht ganz abzuweisen, dass Hellanikos dem Herodot einige Nachrichten entlehnt hat, obschon die Richtigkeit dieses Satzes sich schwerlich erweisen lässt.

Die meisten der auf Thukydides bezüglichen Forschungen der letzten acht Jahre beschäftigen sich theils mit der Lebensgeschichte des Autors, theils mit dem Entstehen seines Werkes. Die Untersuchungen über dessen Zeitrechnung und der Vergleich mit inschriftlich erhaltenen Angaben haben zusammen mit Widersprüchen, die man in dem vor-

M) Ueber das Verhältnis Herodots und Hellanikos'. Wiener Stud. I. S. 161 ff.

**) Die Chroniken des Hellanikos. Hermes XXIII. S. 81 ff. vgl. Lipsius, Leipziger Studien IV. S. 153.

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II QnelleDDDtersnchungen. Thukydides. 21

liegenden Wortlaute des Werkes gefunden haben will, den Anlass zu der Hypothese gegeben, wir besässen nicht das Werk von Thukydides' eigener Hand sondern eine Ausgabe desselben, welche nach des Ver- fassers Tod aus dessen nachgelassenen Entwürfen veranstaltet wurde. Die hierauf bezüglichen Schriften und Aufsätze können hier nur kurz Erwähnung finden; näher zu beschäftigen haben uns diejenigen, welche des Schriftstellers Verhältnis zu seinen Vorgängern und den Gebrauch, den er von Urkunden oder Inschriften gemacht hat, betreffen; endlich sind noch jene Arbeiten zu erwähnen, die sich zur Aufgabe machen, die schriftstellerische Eigenart des Werkes, die Absichten seines Verfassers und die Glaubwürdigkeit seiner Angaben zu bestimmen. Gestützt auf die Unglaubwürdigkeit und späte Entstehung der Mehrzahl aller über Thukydides' Lebensumstände erhaltenen Nachrichten, soweit sie nicht seinem Werke selbst entnommen sind, hatten Petersen und v. Wilamo- witz den legendenhaften Charakter der Thukydidesbiographie erwiesen. G. Unger^) ist im Gegensatz dazu bestrebt, eine Anzahl von Nach- richten von diesem Verdachte zu befreien durch den Nachweis, dass sie den Späteren durch das Werk des Kratippos, eines glaubwürdigen und gleichzeitigen Zeugen, vermittelt worden seien, eines Schriftstellers, der eine Fortsetzung des Thukydides verfasst habe. Selbst zugegeben, Unger wäre der Beweis gelungen, dass dieses Werk bestanden habe und dass sein Verfasser zwischen Thukydides und Xenophon anzusetzen sei, so folgt doch daraus noch keineswegs und ist auch nirgends mit einer Aus- nahme dafür eine Gewähr vorhanden, dass die von Unger für zuverlässig gehaltenen Angaben der Biographien wirklich gerade auf Kratippos zu- rückzuführen sind. Dagegen ist es Unger allerdings meines Erachtens gelungen einigen der Bedenken, die gegen die Biographennachrichten geäussert wurden, die Spitze abzubrechen. Die Angabe des Praxipha- nes ferner, welche v. Wilamowitz auf den Geschichtschreiber bezogen und ftlr zuverlässig gehalten hatte, dessen Aufenthalt am makedonischen Hof betreffend, bezieht Unger auf den Dichter Thukydides. Der letzte Abschnitt sucht die Lebenszeit des Geschichtschreibers genau zu bestim- men und enthält eine Anzahl phantastischer Muthmaassungen.

Ueber die Lebensumstände des Thukydides handelt auch die Ar- beit von Böhme^^), die es sich zur Aufgabe gestellt hat, aus dem Werke die Nachrichten zusammenzustellen, welche über den Lokalaugenschein des Schriftstellers Aufschluss geben, und so die Frage zu beantworten, wie die bekannte darauf bezügliche Bemerkung V. 26. 5 zu verstehen sei. Die vorsichtig gefahrte Untersuchung, die sich in ihrem Gegenstand mehr-

M) Die Nachrichten über Thukydides. N. Jahrb. f. klass. Phil. Id8. Bd. 8. 97 und 145 ff.

^) Quaestionnm Thucydidearum capita selecta. Progr. des Gymnas. Schleiz 1888. ^ .

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22 Griechische Geschichte und Chronologie.

fach mit den beiden später zu nennenden jedoch dem Verfasser unbe- kannt gebliebenen Arbeiten von Swoboda und Fellner berührt, erörtert einstweilen die auf Akamanien und Aetolien, anf AmphipoMs und Thra- kien, sowie auf den Peloponnes bezüglichen Angaben und gelangt zu dem Ergebnis, dass in der Erzählung selbst genügende Anhaltspunkte für die Autopsie des Schriftstellers gelegen seien; darin scheint mir der Verfasser etwas zu weit zu gehen, wenn er Thukydides' persönliche Theil- nahme an den kriegerischen Ereignissen selbst wiederholt darzuthun sich bemüht.

Mit der Composition und Abfassungszeit beschäftigen sich J. N. Fischer*') und Faber*®). Beide Forscher wenden sich gegen Cwik- liiiskis Hypothese, dass die Geschichte der sicilischen Expedition zu- nächst für sich von Thukydides verfasst worden sei, dass sie als ein besonderes Werk bestanden habe, ehe sie in die Geschichte des pelo- ponnesischen Krieges hineingesetzt wurde. Kiel*^) betrachtet der Reihe nach die Gründe, die von Ullrich fUr seine bekannte Ansicht vorgebracht wurden, findet dieselben insgesammt unbeweisend und sucht Classens Auffassung, Thukydides habe erst am Ende des 2*7 jährigen Krieges zu schreiben begonnen, zu stützen und gegen Einwände zu sichern, indem er zugleich Herbsts Unterscheidung von b noAtfwg 58e und SSe 6 noke/ios genauer auf den bisher erzählten und auf den 27 jährigen Krieg bestimmt. Eine abermalige Prüfung der von Ullrich für seine Hypothese vorge- brachten Gründe führte auch Hugo Müller^) zu der Ansicht, dass diese unbeweisend seien, und sich nichts gegen die Ansicht einwenden lasse, Thukydides* Geschichtswerk sei in seinem ganzen Umfang erst nach 404 V. Chr. geschrieben. G. Meyer^^) giebt einen kurzen, aber erschöpfenden Ueberblick der sämmtlichen auf die Entstehung des thu- kydideischen Geschichtswerkes bezüglichen Arbeiten und gelangt zu der vermittelnden Anschauung: bald nach dem Ende des archidamischen Krieges schrieb Thukydides die Geschichte desselben bis zum Frieden des NikJas, vor dem Jahre 404 verfasste er dann die Geschichte des sicilischen Krieges» nach 404 setzte er diesen beiden Theilen die Ein- leitung nebst der Pentekontaetie voraus, überarbeitete seine Darstellung des archidamischen Krieges, verknüpfte diese durch Abfassung von V. 25 bis 116 mit der Geschichte der sicilischen Expedition und fügte der letz-

*7) Hat Thnkydides das sechste und siebente Buch als Specialgeschichte des sicilischen Krieges bearbeitet? Zeitschr. f. d. österr. Gymn. 32. Bd. S. 241 f.

«0) Qaaestiones Thncydidae. Marburg 1885. Diss.

^) Quo tempore Thucydides priorem operis sui partem composuerit. Hannover 1880. Götting. Diss.

M) Quaestiones de locis Thucydideis ad comprobandam sententiam Uli- richianam allatis. Giessen 1887. Diss.

61) Quibus temporihus Thucydides historiae suae partes cooscripserit. Nordhausen 1880. Jenaer Diss.

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II. QaellcnnntersochungeD. Thukydides. 23

teren die auf Griechenland bezüglichen Ereignisse ein nnd überarbeitete zugleich die Bücher VI und VII, denen er dann das unvollendet ge» bliebene achte Buch hinzufügte.

Die Beobachtung von Schwierigkeiten im Einzelnen, welche seit Ullrich die Annahme veranlasst hatten, dass der uns vorliegende Text nicht in der Reihenfolge, wie wir denselben lesen, entstanden sein könnei die bisher mit einer zwar von Thukydides selbst besorgten aber nicht ganz vollendeten Ueberarbeitung vorhandener Bestandtheile erklärt wor- den waren, haben im weiteren Verlaufe erst zu der Annahme von ten- denziösen Interpolationen^^), dann zu der Hypothese geführt, dass gar- nicht der Verfasser selbst, sondern ein anderer nach ihm die Verbin- dung der vorhandenen Stücke besorgt habe. Sie schien eine besondere Stütze darin zu finden, dass man die chronologischen Angaben für die Gomposition des W^erkes als Beweisgründe heranzog; in ihnen schien sich eine doppelte Berechnung des Anfanges des Krieges zu zeigen. Der Vergleich der Erzählung jener Ereignisse, die dem Ausbruch des Krieges vorangingen, mit inschriftlichen Angaben schien die Irrthümlich- keit der ersteren zu ergeben ; solche Fehler in wichtigen Einzelheiten und eine so verschiedenwerthige Arbeit im ganzen mochte man dem Thuky- dides selber nicht zutrauen, und so wurde ein unverständiger Heraus- geber für den üblen Zustand verantwortlich gemacht, in welchem uns das Geschichtswerk heute vorliegt Meine Ansicht über das Unzureichende der Gründe, die zu diesem Ausweg Aolass gaben, habe ich bereits geäussert; die Thätigkeit dieses Herausgebers wird von einigen For- schem^') unmittelbar oder doch bald nach des Schriftstellers Tod ange- setzt, während wieder andere^) das angerichtete Unheil so arg finden, dass sie dessen Urheber erst in eine spätere Zeit verweisen zu müssen glauben ; darin kommen jedoch die Vertreter beider Kichtungen über ein, dass sie vor jenen Mitteln zurückschrecken und sie als unzureichend be- trachten, welche bisher angewendet wurden, um augenfällige Irrthümer zu beseitigen: Textesänderungen und die Annahme von Interpolationen^^).

63) Müller-Strübing, Thukydideische Forschungen. Wien, Konegen 1881 und öfter, vgl. unten. Dem Vertreter dieser Ansicht ist es nicht schwer geworden, erst den »blutdürstigen Interpolatorc abzuschwören, sich dann zu einem »blutdürstigen Thukydides c zu bekennen und schliesslich auch an den Herausgeber zu glanben.

63) V. Wilamowitz, curae Thucydideae Gott ind. leot Sommer 1885. Hermes XX. S. 477 ff. Schwär tz, N. Rh. Mus. XLl S. 203ff.

M) MüUer-Strübing, N. Jahrb. f. Phil. Bd. 183 S. 585ff. Junghahn, Jahrb. f. Phil. Bd. 111 S. 657 ff., Bd. 119 S. 353 ff., zuletzt Berliner Studien V. 3. Heft und Jahrb. f. Phil Bd. 135 S. 745 ff

^) Gegen die Herausgeber -Hypothese: Lipsius, Leipziger Studien Bd. VIII S. 161 ff. Neue Jahrb. f. Philol. 131. Bd. S. 675. Bauer, Philol. Bd. 46 S. 458 ff. Jahrb. f. Phil. 137. Bd. S. 329. Sowohl die ursprQnglich

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24 Griechische Geschichte und Chronologie.

Ueber die yon Thnkydides fttr sein Gescbicbtswerk gewählte Zeit- rechniiDg bandeln nächst den eben genannten Schriften noch jene von SteupW) nnd H. L. Schmitt.*^) Ersterer findet in der Darstellung der dem Beginn des Krieges vorausliegenden Ereignisse mehrfache chro- nologische Schwierigkeiten, die theils durch Besserungen, theils durch die Annahme erklärt werden, dass der Verfasser nicht völlig mit der Redaktion dieser Tbeile zu Ende kam. Winter und Sommer des Thn- kydides bezeichnen zwei gleich lange Jahreshälften, seine Art der Zeit- rechnung war den Griechen zwar durchaus geläufig, aber für die Gc- schichtscbreibung noch nicht verwendet worden. Schmitt sucht gegen Unger den Nachweis zu liefern, dass Sommer- und Winterhalbjahr des Thnkydides von den beiden Aequinoktien an gerechnet werden, dass aber der Schriftsteller sich nicht sklavisch an diese Epochen gebunden hat, es auch gar nicht thun konnte, da ihm sicher häufig Nachrichten zugingen, die einer genauen Datierung mit Rücksicht auf diese beiden Abschnitte entbehrten. Unger^®) endlicb hat seine früheren Aufstel- lungen nunmehr dabin geändert, dass er sowohl fQr das Sommer- als das Winterhalbjahr kalendarische Rechnung annimmt und zwar ein Jahr als zu Grunde liegend voraussetzt, das mit dem Tage des Ueberfalles von Plataiai beginnt, daneben gebrauche der Schriftsteller jedoch die Ausdrücke 9ipog und ;^er/iu6v auch zur Bezeichnung der Naturzeiten. Der erste Theil dieser Abhandlung wendet sich gegen die Arbeiten von Schmitt, Müller-Strübing,W) A. Mommsen«>) und Herbst") über diese Frage, der zweite gegen v. Wilamowitz' curae Tbucydideae. Herbst^') seinerseits hat wieder die letzten auf diese Fragen bezüg- lichen Arbeiten Ungers u. A. einer neuerlichen kritischen Betrachtung unterzogen. Wie man sieht, steht also diese Frage in gewissem Sinne im Vordergründe des Interesses der Thukydidesforscher. Auf die zahl- reichen Einzelheiten dieser Erörterungen und die in denselben ange-

beabsichtigte, als aach später aas kanstlcrischen Gründen anders gewählte Stelle für die Pentekontaetie im ersten Buche will Holzapfel, Phil. N. F. I 8. 165 ff. erkannt haben.

^ Thnkydideische Stadien II. Freibarg, Mohr 1886. vgl. Deutsche Literaturzeit. 1886 No 23.

57) Quaestiones chronologicae ad Thacyd. pertinentes. Leipzig, Teabner 1882. Diss. vgl. Wochenschr. f. klass. Phil. 1884 N. 33.

SB) Das Eriegsjahr des Thukydides. I. Philol. Bd. 43 8. 577 ff. 11. Bd. 44 S. 622ff.

59) Das erste Jahr des peloponnesischen Krieges. N. Jahrb. f. Phil. 127. Bd. S. 578ff., 616ff.

M) A. Mommsen, Chronologie. Berlin, Weidmann 1883. vgl. unten Abschnitt V.

€1) Philologus Bd. 42 S. 625 ff.

^) Philologus Bd. 46 S. 491 ff.

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II. QaelleoaDtenucbungen. Thokydides. 25

stellten Berntthungen, den attischen Kalender in der Zeit des peloponne- sischen Krieges wieder herzustellen, kann ich nicht eingehen. (Vergl. unten Abschnitt V, besonders die dort erwähnte auf Thukydides' Zeit- rechnung sich beziehende Arbeit Kubickis). Was die von Thukydides gewählte Jahreseintheilung anlangt, so kann ich mich nicht zu der Auf- fassung bekennen, dass derselbe mit Zugrundelegung des attischen Ka- lenders ein künstliches Jahr für seine Erzählung gewählt habe. Die Nachrichten, die ihm zu kamen, werden nur in den allerseltensten Fällen genaue Tagesangaben enthalten haben; ein Jahr, das mit einem be- stimmten Tage begann, war daher für die Unterbringung solcher nur beiläufig datierbarer Ereignisse häufig das denkbar ungeeignetste; es ist also sehr unwahrscheinlich, dass ein Schriftsteller, der die Datierung nach Amtsjahren abweist, weil sie zu Ungenauigkeiten Anlass gab, eine solche nicht mindere Irrthflmer bedingende Rechnungsweise sollte gewählt haben. Eine kalendermässige Rechnung endlich, ob sie mit dem Amtsantritt eines Beamten oder mit dem Ueberfall von Plataiai anhob, war nicht von jener Gemeinverständlichkeit, nach welcher Thukydides überall strebt, da er das griechische Publikum in seiner Gesammtheit als Leser vor Augen hatte.

Die Frage nach den Quellen des Thukydides zerf&Ut der Sachlage nach in mehrere Theile. Es handelt sich um die Feststellung des Ver- hältnisses zu seinen Vorgängern in jenen wenig umfangreichen Abschnit- ten, die sich auf ältere griechische und sidlische Geschichte beziehen, femer darum, aus welchen Kreisen ihm die mündlichen Berichte zuge- kommen sind, aus denen er die Darstellung des Krieges selbst aufbaute. Endlich giebt das Vorhandensein von Urkunden in dem Werke wie auch der Umstand, dass wir eine der von Thukydides erwähnten Urkunden theilweise im Original besitzen, und die Kenntnis, die wir über die Fassungen von Inschriften überhaupt gewonnen haben, genügenden An- halt, um die Frage zu untersuchen, wie weit und in welcher Weise der Schriftsteller öffentliche Dokumente für seine Werke benutzt habe.

In ersterer Hinsicht liegt nur eine Arbeit vor, die das Verhältnis von Herodot und Thukydides neuerdings zur Sprache bringt. Schneege^) hält die Gründe, welche dafür vorgebracht wurden, dass Thukydides mehr- fach an Angaben Herodots Kritik Qbe, nicht für ausreichend und meint aus einzelnen übereinstimmenden Angaben schliessen zu müssen, dass Thu- kydides stillschweigend Herodot Nachrichten entnahm und die Kenntnis von dessen Werk bei seinen Lesern voraussetzt Die Auslegung, welche Schneege jener Stelle des Thuk. I, 20 giebt, von der jede Erörterung seines Verhältnisses zu Herodot ausgehen muss, halte ich für künstlich und ge- zwungen. Thukydides berichtigt hier, wie allgemein zugegeben wird, irrige

*s) De relatione historica, quae intercedat inter Thucydidem et Hero- dotum. Breslau 1885. DSbb.

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26 Griechische Geschichte und Chronologie.

Anschauungen; nun finden sich zwei deryonihm bekämpften, noch dazu auf ganz nebensächliche Dinge (den pitanatischen Loches und das Stimm- recht der spartanischen Könige) bezügliche Angaben gerade bei Herodot; ich kann es nur als eine Ausflucht bezeichnen, wenn diesem Sachverhalt gegenüber die Annahme vorgebracht wird, Thukydides bekämpfe nicht Herodot sondern vulgares errores.

Das achte Buch des Thukydides ist, wie ein Vergleich mit den übri- gen lehrt, nicht vollendet, eben aus diesem Grunde aber sehr geeignet, der Betrachtung über des Verfassers Arbeitsart als Grundlage zu dienen. Unter diesem Gesichtspunkt hat es Th. Fellner^) zum Gegenstande einer Untersuchung gemacht. Zuerst wird gezeigt, dass sowohl die Ge- samtanlage der Erzählung, als die Disposition der Reden, die Schlachten- schilderungen und die Charakterzeichnungen einzelner Personen in den sieben ersten und im achten Buche die gleichen Eigenthümlichkeiten zeigen. Ein weiterer Abschnitt sucht glaubhaft zu machen, dass die Hauptquelle des Thukydides für das achte Buch Mittheilungen des Alki- biades gewesen seien, mit dem der Geschichtschreiber während seiner Verbannung in Thrakien zusammen kam ; allerdings seien ihm aber auch Zweifel an der Richtigkeit von des Alkibiades Angaben auf Grund ander- weitiger Nachrichten aufgetaucht, denen er Ausdruck gab; eine Verar- beitung dieser widersprechenden Angaben hat er nicht mehr zu geben vermocht Ich kann nicht finden, dass es Fellner gelungen sei, diese Annahme wahrscheinlich zu machen, obwohl sie mit den unten zu er- wähnenden Forschungen Kirchhofs zusammentrifft, worin man geneigt sein könnte» eine Bestätigung ihrer Richtigkeit zu finden. Ueber den unvollendeten Zustand des achten Buches und anderer Stellen des ganzen Geschichts Werkes handelt auch Cüppers^). In umfassenderer Weise und wie Fellner auf Büdingers Anregung hin hat sich H. Swoboda^) um unsere Kenntnis von der Arbeitsweise des Thukydides verdient gemacht. Nachdem er eine Anzahl der Stellen betrachtet hat, an denen die Per- sönlichkeit des Schriftstellers hervortritt, an denen ferner Aeusserungen über seine Arbeitsweise wie über die ihm vorliegenden Berichte ent- halten sind, geht Swoboda an eine Kritik der Erzählungen über die Ge- fechte vor Pylos, in Akamanien, über die Belagerung von Lesbos und über die Ereignisse auf Sicilien im dritten und vierten Buche. Durch diese wird wahrscheinlich gemacht, dass Thukydides den I. 22. 2. u. 8. aufgestellten Grundsätzen treu für die Ereignisse vor Pylos neben auf Demosthenes zurückgehenden Nachrichten auch noch spartanische Be-

^) Forschung und Darstellungsweise des Thukydides gezeigt an einer Kritik des 8. Buches. Wien, Konegen 1880. Untersuchungen aus der alten Geschichte. 2. Heft.

^) De octavo Thucydidis libro non perpolito. Münster 1884. Diss.

M) Thnkydideische Quellenstudien. Innsbruck, Wagner 1881.

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II. QnenenuDtcrsachuDgeD. Thakydides. 27

ridite<, verrntttblich von den anf Sphakteria Oefangenen selbst verwendet habe, dass er ferner auch die Kriege in Akamanien auf Grund gleich- artiger Informationen und zu Gunsten des Demosthenes erzählt hat, dass ihm für die militärischen Vorgänge auf Lesbos Berichte von mytilenäischer, athenischer und spartanischer Herkunft vorlagen, und dass seine Fassung derselben etwas zu Gunsten des Faches ausgefallen sei. Ich möchte nicht alle von Swoboda herangezogenen Stellen in dem gleichen Sinne wie dieser verwenden und als beweiskräftig bezeichnen, finde aber, dass die Hauptergebnisse dieser vorsichtig geführten Untersuchung eine wirk- liche Förderung unserer Kenntnis bezeichnen, es ist ihrem Verfasser sehr wohl gelungen, die Eigenthflmlichkeit der zu Grunde liegenden Mitthei- lungen zu bestimmen, und die Art ihrer Verarbeitung zu kennzeichnen. Zu völlig sicheren Ergebnissen kann eine solche fast ausschliesslich aus dem Werke selbst schöpfende Untersuchung der Natur der Sache nach nicht gelangen.

Gleichwie &ir die Quellenkritik des Herodot in den Resten des Hekataios der einzige objektive Anhalt gegeben ist, so ist dafbr bei Thukydides bei weitem die wichtigste und verheissungsvollste Aufgabe, die Feststellung seines Verhältnisses zu den urkundlichen Angaben. Mit der Lösung derselben befassen sich die Arbeiten von Steup^), Kiel^) und A. Kirchhoff.^^) Ersterer bespricht die im vierten Buche und die beiden ersten der im ftüfiften ihrem Wortlaute nach mitgetheilten Aktenstftcke, Kiel nur das erste derselben, Kirchhoff bat alle neun im 4., 6. und 8. Buch enthaltenen Urkunden untersucht, anhangsweise auch die Bezugnahmen auf das Friedensinstrument von 445 erörteit und die Frage erwogen, in welcher Weise der Geschichtscbreiber in den Besitz der Texte gelangte, und ob deren Wortlaut ihm bei Abfassung der sie jetzt umgebenden Stücke seines Werkes bereits bekannt war oder nicht In der Hervorhebung der Anstösse, welche die jetzt vorliegende Ueber- lieferung der drei ersten Urkunden bietet, sind alle drei Forscher fast durchaus, in den Mitteln sie zu beseitigen befinden sie sich mehrfach in Uebereinstiromung.

Die IV. 118 erhaltene Urkunde ist nach Kirchhoff erst nach dem Ende des Krieges von Thukydides seiner bereits fertigen Erzählung einverleibt worden, dieselbe kann nur auf eine im Archiv zu Athen ge- nommene Abschrift zurückgehen. Später eingelegt ist femer anlässlich der Ueberarbeitung des betreffenden Abschnittes die Urkunde V. 18, 19,

<7) Thukydideische Studien 1. Freiburg, Mohr 1881.

^) Der Waffenstillstand des Jahres 423 v. Chr. N. Jahrb. f. klass. Phil. 123. Bd. 8. 311 ff.

^) üeber die von Thukydides benutxten Urkunden. Monatsber. der prenss. Akad. 1880 S. 834 ff. Sitzungsber. d. prenss. Akad. 1882 S. 909ff., 1883 a 829ff., 1884 8. 399ff.

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28 Griechische Geschichte und Chronologie.

hingegen ist das Aktenstück Y. 23, 24, obschon es Thukydides auch erst nach dem Ende des Krieges zugänglich sein konnte, doch von Anfang bestimmt gewesen, in diesem Zusammenhang mitgetheilt zu werden, ein gleiches gilt von dem Y. 4*7 erhaltenen Yertrags- und Bündnisinstrument Während diese Aktenstücke bei Thukydides, die zuletzt erwähnten mög- licherweise auf die Steinausfertigungen, sämmtliche jedoch zweifelsohne auf die athenischen Exemplare zurückgehen, sind die beiden in einem dorischen Dialekt mitgetbeilten Y. 77, 79 zwar gleichfalls erst später ein- gelegt, da sie mit der umgebenden Erzählung im Widerspruch stehen, aber nach den peloponnesischen Originalen mitgetheilt; wie Eirchhoff vermuthet, wurden sie durch Alkibiades von seinem Aufenthalt in Ar- gos her nach Athen gebracht und sind dort dem Thukydides zugäng- lich geworden. Aus Alkibiades' Nachlass endlich stammen die drei im achten Buch erhaltenen Urkunden, deren ursprüngliche Protokollierung wahrscheinlich von ihm selbst besorgt wurde. Diese zuletzt genannten Texte waren Thukydides bereits bekannt, als er das achte Buch nieder- schrieb. Die Deutung und das Yerständnis der in diesen Urkunden enthaltenen Bestimmungen ist durch Kirchhofs eindringliche und um- sichtige Kritik erheblich gefördert worden, und dieser Gelehrte hat an vielen Stellen den Wortlaut der ursprünglichen, durch Abschreiberver- sehen entstellten Texte in überzeugender Weise wieder hergestellt. Nicht ebenso unbedingt kann ich mich zu den Schlussfolgerungen bekennen, welche Kirchhoff aus dem Yerhältnis der Urkunden zu den sie umgeben- den Theilen des Geschichtswerkes auf ihre Yorlage oder spätere Einfü- gung gezogen hat. Es bleibt immer denkbar, dass die Widersprüche in allen Fällen oder doch in den meisten damit zu erklären sind, dass Thu- kydides in seiner Darstellung einer anderen Berichterstattung folgte und es vorzog, die Widersprüche nicht zu beseitigen und die Muthmassun- gen nicht auszusprechen, die durch die Urkunden an die Hand gegeben werden.

Wir haben endlich noch jener Arbeiten zu gedenken, welche sich ausdrücklich zur Aufgabe stellen, die schriftstellerischen Absichten und die Glaubwürdigkeit des Thukydides zu bestimmen. Hier stehen in erster Linie, was die überraschende Neuheit der Ergebnisse anlangt, mehrere Aufsätze Müller-Strübings'ö)^ in letzter Reihe sind sie nach meiner Ansicht^*) zu nennen, was die Förderung unserer Kenntnis des Schrift- stellers betrifft, so viele erwägenswerthe, Einzelheiten betreffende Be- merkungen sie auch enthalten. Ich halte jedoch eine kritische Methode für verfehlt, welche dieselben Schwierigkeiten, die ein Schriftsteller der Erklärung bietet, heute so und morgen anders zu lösen genöthigt ist und

70) Thukydideische Forschungen. Wien, Kooegen 1881. Jahrb. f. klass. Phil. 131. Bd. S. 289ff, ISS. Bd. S. 585fi;

71} Bauer, Thukydides und H. Müller-Strübing. Nördlingen, Beck 1887.

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II. QuelleDantersuchungen. Thukydidos. 29

die dabei, von den widersprechenden Ergebnissen ganz abgesehen, zn immer sich steigernden WiUkttrlichkeiten drängt.

Gegen die in älteren Schriften von diesem Forscher geäusserte Ansicht, dass Thukydides absichtlich die Erwähnung von Ereignissen unterlasse, welche sowohl die äussere als innere Geschichte Athens be- treffen, wendet sich ein Aufsatz von E. Lange ^'). Dieser behandelt in seinem ersten Theil vornehmlich die Darstellung der Ereignisse auf dem thrakischen Kriegsschauplatz, aus deren summarischer Erzählung M.Str. absichtliches Verschweigen gefolgert hatte; mit Recht wird darauf hin- gewiesen, dass eine ähnliche summarische Behandlung auch fär andere als die thrakischen Ereignisse gewählt sei, und daher der Grund dafUr nicht in einer persönlichen Absichtlichkeit erblickt werden dürfe, wohl aber darin zu finden ist, dass Thukydides gewisse Vorgänge in die erste Reihe rücken will und daher andere kurz abmacht, ein Recht, dass jedem Darsteller zukommt und nicht Anlass zu dem Vorwurf persönlicher Be- fangenheit bieten kann. Dass Thukydides fehlbar war und Sympathien und Antipathien besass, denen er auch in seinem Werke Ausdruck gab, ist darum nicht minder gewiss, irrig aber, wenn jeder Anstoss moderner Kritiker zu einem Anklagepunkt für den antiken Schriftsteller aufge- bauscht wird, wenn daraus, weil Thukydides manches nicht berichtet, was wir von ihm erfahren möchten, Vorwürfe abgeleitet werden, durch welche die Integrität seiner Person oder seines Werkes in Frage ge- stellt wird.

Ein seltsamer Arzt ist dem thukydideischen Geschichtswerk in Boltz^«) erstanden, welcher die Ansicht vertritt, der Schriftsteller habe überhaupt den 27 jährigen Krieg nicht als ein Ganzes aufgefasst und nirgends als solches bezeichnet; die Stellen, an denen dies in unseren Texten geschieht, werden ebenso wie alle Bemerkungen über das Ende der Kriegsjahre als Grammatiker -Interpolationen bezeichnet Thuky- dides gegenüber scheint alles als erlaubt gelten zu sollen.

Aus der Abhandlung von Sehr öd er 7^), die ihrem Hauptinhalte nach sich mit dem Gewinn befasst, der für die Textkritik des Thukydides aus Aristeides, dessen und anderen Scholiasten zu holen ist, erwähne ich hier den Nachweis der Benutzung einiger Thukydidesstellen in der Atthis des Philochoros. JosefMüller'*) versteht unter einer Wtlrdigung des Thuky-

7>) Zur Frage über die Glaubwürdigkeit des Thukydides. N. Jahrb. f. Phil. Bd. 136. 8. 721 ff. ^

73) Quaestiones de consilio, quo Thucydides historiam suam conscripserit. Halle 1887. Diss.

7^) Thttcydidis historiarnm memoria quae prostat apud Aristidem, Ari- stidis scholiastas, Hermogenem, Hermogenis scholiastas, Aristophanis scholia- stas. Göttingen 1887. Diss.

7^) Zur Würdigung des Thukydides vom ethischen Standpunkte aus. Progr d. Realgymn. Feldkirch 1885.

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30 Griechische Geschichte und Chronologie.

dides »vom ethischen Standpunkte eine Zusammenstellung und Bespre- chung jener Nachrichten seines Werkes , an denen die Glaubwürdigkeit und Genauigkeit seiner Berichte sich erkennen lässt, und betrachtet ins besondere die Stellen, an denen mit doxsT fioe oder wq Xsyerae und ähn- lichen Wendungen der nicht zuverlässig erscheinende Bericht von dem Schriftsteller selbst in dieser seiner Eigenschaft gekennzeichnet wird. Dazu kommen jene Stellen, an denen verschiedene, sich widersprechende Angaben aufgeführt sind oder nicht alles dem Schriftsteller Bekannte erzählt wird. Was ein zweiter Aufsatz desselben Verfassers ^^) zur Kenntnis der Sätze allgemeinen Inhalts beibringt, die sich bei Thuky- dides finden, ist nicht viel mehr als eine Zusammenstellung derselben, wobei häufig Dinge als von Thukydides gesagt oder beabsichtigt an- gegeben werden, die seiner Darstellung ganz ferne liegen; der son- derbare Titel entspricht dem Inhalt des Aufsatzes nur zum geringsten Tbcil. Da das Buch von Girard?^) über unseren Schriftsteller nur einen unwesentlich geänderten Wiederabdruck einer 1868 preisgekrönten Arbeit bietet, so habe ich dasselbe in diesem Zusammenhang nicht zur Bespre- chung gebracht. Eine Anzahl dieser auf Thukydides bezüglichen Schrif- ten hat Herbst einer meist abfälligen Kritik unterzogen 7^*).

Von den auf Xenophon bezüglichen Schriften haben uns diejeni- gen in erster Reihe zu beschäftigen, welche über seine Quellen und schriftstellerischen Zwecke handeln, sowie jene, welche das Kriegswesen betreffende Angaben des Schriftstellers erörtern. Die Nachrichten über Xenophon, die muthmassliche Abfassungszeit seiner Schriften und die Fragen über die Echtheit oder Unechtheit einiger derselben hat zuletzt in eingehender Weise und mit Rücksichtnahme auf frühere Aufstellun- gen A. Roquette^^) behandelt. Die Marschrichtung der Zehntausend nach der Schlacht von Kunaxa hat Strecker- Pascha^^) auf Grund der von ihm gewonnenen Landeskenntnis abermals in einer besonderen Schrift im Gegensatz zu Kieperts Annahme festzustellen versucht. In dem wesentlichen Streitpunkt, ob das Binggöl-Gebirge östlich oder west- lich umgangen wurde, ist Strecker bei der letzteren Vermuthung geblie- ben, übrigens hat er auf Kieperts Einwendungen hin einige Aenderun- gen des früher angenommenen Weges angebracht. Eine Anzahl Aufsätze und Programmarbeiten, die sich mit der Schlacht von Kunaxa, der Er- klärung einzelner Stellen sowie der taktischen Manöver und Reformen

7<) Zur WOrdigong des Thukydides vom psychologischen Standpunkte aus, Progr. d. Realgymn. Feldkirch 1888.

77) Essai sur Thncydides. Paris, Hachette 1884.

77m) Philo]. 40. Bd. S 271 ff., 42. Bd. S. 624 ff., 46. Bd. S. 491 ff.

7B) De Xenophontis vita. Königsberg i. P. 1884. Dissertation.

79) Ueber den Rückzag der Zehntausend. Berlin, Mittler und Sohn, 1886. Vgl. V. Sybel, Eist. Zeitschrift. N. F. Bd. XXXllI S. 310.

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II. QaelleDUDtersuchaDgeD. Xeaophon. 31

befassen, von denen in der Anabasis and Kyrupädie die Rede ist, be- gnüge ich mich, theils namhaft zu machen^), theils, wenn sie auch die Queilenfrage erörtern, kurz zu besprechen.

lieber den Hergang der Schlacht von Kunaxa, wie er bei Xeno- phon geschildert wird, handelt Mangelsdorf hauptsächlich über die als dvanruaoety ri^v tpahrffa bezeichnete Bewegung. Der Verfasser sieht die einzige Möglichkeit der erhaltenen Schilderung gerecht zu werden in der Annahme, dass an dieser Stelle abweichend vom sonstigen Ge- brauch des Wortes die Bildung einer Defensivflanke bezeichnet werde. Bei diesem Anlass bespricht der Verfasser auch den Bedeutungswandel anderer, das Kriegswesen betreffender Ausdrücke wie Lochos oder Pa- ragogen.

Den Werth und das wechselseitige Verhältnis der Berichte des Xenophon in der Anabasis und des Ktesias, hauptsächlich soweit diese die Schlacht von Kunaxa betreffen, bespricht Vollbrecht in eingehender Weise und stellt das berechtigte Verlangen im Anschluss an Eämmels Ausführungen, dass eine Darstellung dieser Ereignisse auf die griechische und persische Tradition sich zu stützen habe. Der Schluss der Arbeit ist dem Nachweis gewidmet, dass Xenophon, so wertbvoll seine Darstel- lung auch sei, doch sein persönliches Verdienst über Gebühr in den Vordergrund gestellt habe und wiederholt einseitig und parteiisch er- zähle. Jene späteren Schriftsteller, die seiner anlässlich des Zuges der Zehntausend nicht gedenken, seien dadurch stillschweigend dieser Selbstüberschätzung entgegen getreten. Reuss in dem Wetzlarer Pro- gramm von 1887 erörtert ebenfalls das Verhältnis von Xenophons Ana- basis zu den Auszügen aus Ktesias und zu Plutarchs Artaxerxesbiographie und gelangt zu dem für mich nicht überzeugenden Ergebnis, dass zwar die Anabasis zahlreiche Stellen aufweise, an denen eine Benutzung des Ktesias stattfand, gleichwohl aber auch andere, an denen später aus Ktesias hinzugefügte Interpolationen vorliegen. Vor allem meint Reuss, dass die direkten Erwähnungen des Knidiers ebenso wie die Bezugnahme der Hellenika auf Themistogenes hinzugefügt seien, und muss daher an- nehmen, dass schon dem Plutarch diese interpolierte Anabasis vorlag. Bei Verwerthung der aus Plutarchs Artaxerxes als Parallelen zur Ana- basis angefahrten Sätze, welche Ktesias als gemeinsame Quelle erweisen sollen, übersieht Reuss, dass Plutarch in seiner Biographie auch Xeno- phons Buch benutzt hat; nur in den Fällen, in welchen Photios bestäti-

ge) Reuss, Jahrbuch, f. class. Phil. Bd. 127 S. 817ff. Derselbe, Progr. des Qymn. WeUslar 1887. Mangelsdorf, Progr. d. Gymn. Karlsruhe 1884. Derselbe, Berl. phil. Wochenschrift VI. No. 38, 39. Bünger, Jahrbuch, f class. Phil. Bd. 127 S. 713. Vollbrecht, Progr. des Gymn. Ratzebarg 1888. Ball, Fhilologas Bd. 45 S. 614 ff. Pascal, Stades sur Parm^e Grecque. Paris, Klien- sieek, 1886.

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32 Griechische Geschichte und Chronologie.

gend herangezogen werden kann, ist diese Schlnssfolgerung zulässig. Die übrigen Hinzufttgungen, welche Reuss nachzuweisen bemüht ist, haben uns hier nicht weiter zu beschäftigen; eine eingehende Behandlung widmet der Yerfssser dem Ausdruck dvanruaattv und dem misglückten Nachweise, dass iziXzTj bei den älteren Schriftstellern, auch bei Xenophon, nicht einen Schild, sondern einen Speer bezeichne.

Die umfangreiche Arbeit Hartmanns^^), obwohl vornehmlich Text- kritisches zu Xenophon enthaltend, muss um einiger Capitel willen hier gleichfalls Erwähnung finden. In diesen wird zwar nicht der Beweis er- bracht, aber mit Hilfe einer schrankenlosen Einbildungskraft glaubhaft zu machen gesucht, dass Xenophon nur die vier ersten Bücher der Ana- basis unmittelbar nach den Ereignissen verfasste, dass er sie unter dem Pseudonym Themistogenes herausgab, dagegen den zweiten Tfaeil der Ana- basis zu seiner Yertheidigung erst von Skillus aus veröffentlichte. Merk- würdig ist, dass in dem vorhergehenden Capitel für den Nachweis, dass Xenophon 404 erst 25 Jahre alt gewesen sei, auch das Argument beige- bracht wird, mit dem in der Anabasis auftretenden Theopompos habe Xenophon sich selber bezeichnet. Es ist also bei diesem Schriftsteller des Yersteckenspielens kein Ende.

Ueber die schon in alter Zeit zu Xenophons Anabasis und zu dessen Schrift über die Jagd gemachten Zusätze handelt Lincke^^)und vermuthet, dass diese von einer Xenophon nahestehenden Person her- rühren, eine Hypothese, die mit der früher besprochenen über den Thukydidesherausgeber eine entfernte Aehnlichkeit hat. Was die Kyru- pädie anlangt, so hat Bald es ^) den Versuch gemacht nachzuweisen, dass diese Schrift ein Lehrbuch der Feldherrnkunst sei und hat die Lehren über Taktik, die darin enthalten sind, nach den jetzt üblichen Stichworten zusammengestellt. Diese Art der Betrachtung hat sich meines Erachtens zwar recht nützlich erwiesen, aber doch zur Folge gehabt, dass durch die einseitige Hervorhebung eines Theiles das Ganze übersehen wurde. Ein »Lehrbuch der Feldherrnkunstc kann man die Schrift nicht nennen, weil sie unter auderem auch Xenophons Anschauungen über Taktik enthält; vergleicht man sie mit den Bruchstücken der uns er- haltenen Strategik des Aeneas oder mit den beiden anderen das Kriegs- wesen betreffenden Schriften Xenophons, so zeigt sich, dass auch ihre Form eine ganz andere ist, so dass der schriftstellerische Zweck Xeno- phons mit der von Baldes gewählten Bezeichnung irrig, weil zu eng be- griffen erscheint. Xenophons Ansichten über Taktik, soweit sie in der

81) Analecta Xenophontea Lugd. Bat. Doesburgh. Lipsiae, Harrasso- wite, 1887.

8>) Zur Xenophonkritik. Hermes XVII S. 279 ff.

8S) Xenophons Cyrop&die als Lehrbuch der Taktik. Progr. des Gymn. Birkenfeid 1887.

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II. QaelleDoniersachuageo. Xenophon. SS

Kynipädie zum Ausdruck gelangen, treten jedoch in dieser Anordnung und Heraushebung sehr deutlich hervor. Auch Xenophon rechnet wie die späteren Taktiker mit angenommenen Grössen, das Heer der Kyru- pädie entspricht keinem irgendwo oder zu irgend einer Zeit wirklich be- stehenden.

Die Beantwortung der Frage, ob uns ausser Xenophons Anabasis von gleichzeitigen Schilderungen anderer Thoilnehmer des Rückzuges noch Reste erhalten sind, hängt im Wesentlichen von dem Ergebnis ab, das bei dem Vergleich der Anabasis mit der Erzählung Diodors XIY, c. I9ff. gewonnen wird. Nachdem bereits Yollbrecht (a. a. 0. Anm. 8) letztere als einen durch Ephoros vermittelten Auszug aus der Anabasis bezeichnet hatte, und von anderen das Verhältnis Diodors zu den übri- gen Berichten dadurch erklärt wurde, dass Ephoros neben der Anabasis sowohl das Werk des Ktesias als die Anabasis des Sophainetos benutzt hätte, tritt Neubert ^) für die direkte Benutzung Xenophons durch Diodor von c. 26 ab ein, und führt seine Erzählung auf diese Quelle zurück; daneben benutzte aber Diodor Ephoros, dessen Quelle sich picht näher bestimmen lässt, für die Anabasis des Sophainetos spricht kein über- zeugender Grund. Die vorsichtig geführte Untersuchung unterscheidet sich auch dadurch vortheilhafb von ähnlichen, dass sie stets mit der Er- wägung rechnet, gewisse Unterschiede, die Diodor bietet, seien auf seine eigene Rechnung zu setzen, und darauf dass er verstand, seine Quelle frei und selbständig wiederzugeben, dabei allerdings noch erweisbare Flüchtig- keitsfehler beging. Der erste Theil handelt von den seit Ritschi öfter besprochenen Zi^en angaben der Anabasis über die Stärke des griechi- schen Söldnerheeres und sucht durch den Nachweis, dass die Einzelan- gaben interpoliert seien, dieselben in Ordnung zu bringen.

Die recapitulierendcn und chronologische Angaben enthaltenden Zusätze zu dem Theile der Hellenika, der eine Fortsetzung des Thuky- dides im engeren Sinne bildet, hatUnger^) untersucht, dabei sich zu- gleich bemüht, die Jahresepocbe, die Xenophon gewählt hatte, zu be- stimmen und endlich vermuthet, dass die Quelle der Interpolationen die Olympionikenchronik des Phlegon von Tralles gewesen sei. Als Zweck, der Xenophon bei Abfassung des grösseren, Thukydides nicht unmittelbar fortsetzenden Theiles der Hellenika vorschwebte, bezeichnet Fellner^) die Darstellung der spartanischen Oberherrschaft in Griechenland; er sucht bei diesem Anlass die Interessen, die Xenophon vor allem er-

M) De Xenophootis anabaBi et Diodori, qaae est de Cyri expeditione parte bibliothecae quaestiones doae. Leipz. 1881. Diss.

^) Die historischen Glosseme in Xenophons Hellenika. Sitzungsber. der KönigL bayr. Akad. der Wiss. 1882 I S. 237 ff.

^ Zu Xenophons Hellenika. Historische Untersuchungen A. Schäfer gewidmet Bonn 1882. S. 47ff.

Jahresbericht für Alterthunuwiisenschan LX. Bd. (1889. Ul.) 3 ^-^ ^

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34 Griechische Geschichte und Chronologie.

füllten, nachzuweisen und endlich die Mängel seines Buches damit zu erklären, dass es aus einzelnen Abschnitten bestehe, die zu verschie- denen Zeiten verfasst nur oberflächlich aneinandergereiht seien. Ich vermag diese Ergebnisse nicht zu vereinigen und finde in Xenophons Lakonismus eine genügende Erklärung dafür, dass ihm Sparta in erster Linie steht, da er die Geschichte seiner Zeit zu schreiben unternahm.

Wie die früher erwähnte Schrift von Roquette an Dittenbergers statistische Untersuchungen über den Gebrauch der Partikeln bei Plato anknüpft, während das oben (S. 82) erwähnte Buch von Hartmann S. 85 ff. den Nachweis führt, dass den Ergebnissen dieser Untersuchungen über den Gebrauch der Partikeln bei Xenophon für die Zeitfolge der Schriften und die Echtheitsfrage nur eine bedingte Beweiskraft zukommen könne, hat auch Rosenstiel^^) um die Frage der Echtheit einzelner Schriften zu entscheiden, der gleichen Untersuchungsmethode sich bedie- nend, die Hellenika mit Agesilaos verglichen und ist zu folgenden ganz unwahrscheinlichen Ergebnissen gelangt: der Abschnitt der Hell. U. 8, 11 V. 1, 86 sei bald nach dem Eönigsfrieden verfasst und herausge- geben worden^ anlässlich der späteren Ausarbeitung des dritten von Y. 2 beginnenden Theiles habe Xenophon auch den unmittelbar vorhergehen- den wieder bearbeitet, der Verfasser des pseudoxenophontischen Age- silaos aber habe jene erste Ausgabe des Mittelstückes der Hellenika noch benutzen können; erst nach Xenophons Tod seien diese Theile mit dem Anfang zusammen als Gesammtausgabe veröffentlicht worden. Die von dem Verfasser für diese Hypothese beigebrachten sprachlichen Gründe lassen ihn zum Theil selbst im Stich, und eine solche Menge von Ausgaben, Ueberarbeitungen und eine scbliessliche Gesammtausgabe können durch keine irgend überzeugenden Gründe aus dem jetzt allein vorliegenden Werke erwiesen werden.

Auf Grund der Partikelstatistik sucht auch J. A. Simon*«) die Reihenfolge und Abfassungszeit der Bestandtheile von Xenophons Hel- lenika zu bestimmen. Den letzten Theil dieser Schrift, die Darstellung der Ereignisse vom Königsfrieden bis zur Schlacht von Mantineia hat E. V. Stern«®) zum Ausgangspunkte einer Untersuchung gemacht, die wenn auch auf Plutarchs Pelopidasvita, die Schrift de genio Socratis, auf Diodor und Pausanias übergreifend, doch die Feststellung der schrift- stellerischen Absichten Xenophons in dem genannten Abschnitt und die Bestimmung des geschichtlichen Werthes seiner Angaben zum Haupt- zwecke hat. Ich kann die Ergebnisse dieser unnöthig breit angelegten Untersuchung, soweit sie neu sind und eine andere unten zu erwähnende

«7) De Xenophontis historiae parte bis edita. Jena 1882. Gott. Diss.

88) Xenophonstudien. I. Progr. des Gymn. Düren 1887. II. ebenda 1888.

89) Xenophons Hellenika und die böotiscbe Geschichtsüberliefernng. Dor- pat, Earow 1887.

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II. QaeilenoDtersaefaangen. Xenophon. 85

Schrift desselben Verfassers ergänzen sollen, nicht f&r zutreffend erachten. Stern hebt selbst hervor, wie wenig wir Aber die verlorene griechische Literatur wissen, hat jedoch, soweit sein Thema in Frage kommt, dies nicht berflcksichtigt and sich sogar von diesem Wenigen noch die paar wichtigen Angaben bei Aeneas, die eine von Xenophon unabhängige, den Ereignissen gleichzeitige üeberlieferung enthalten, entgehen lassen.

£. V. Stern meint beweisen zu können, dass die erste schriftliche Darstellung der thebanischen Hegemonie von den nur einmal erwähnten, sonst völlig unbekannten böotischen Geschichtschreibem Dionysodoros und Anaxis herrOhre. Die bisher gründlich verkannte EigenthUmlichkeit des dritten Abschnittes der Hellenika bestehe darin, dass Xenophon dieser tendenziösen böotischen Üeberlieferung, die er als bekannt voraus- setzt, die seinige entgegenstellt. Diese beiden Autoren hat aber auch Plutarch in seiner Schrift über das Daimonion des Sokrates direkt, in der Pelopidasbiographie indirekt benutzt. In letzterer ist sein Mittels- mann Kallisthenes, in dessen Hellenika die beiden Böoter ebenfalls be- nutzt und durch volksthümliche Ausschmückung deren Angaben noch über- trieben waren, Kallisthenes ist endlich die Quelle Diodors und des Pau- sanias. Von alledem kann ich nur die Annahme der Bekanntschaft Plu- tarchs mit Kallisthenes für richtig halten, fbr welche die entscheidenden Gründe schon länger hervorgehoben wurden. Die Künsteleien und Schlim- meres, wodurch diese Ergebnisse ermöglicht wurden, zeigt ein Wider- spruch, in den der Verfasser mit sich selbst gerathen ist, am besten. Auf 8. 46 wird der Leser belehrt, dass die Darstellung der Oligarchen- ermordnng in Plutarchs Pelopidas nur verständlich ist, wenn jene de genio Socratis herangezogen wird; es wird also frühere Abfassung der letzteren, wenn auch stillschweigend vorausgesetzt, S. 69 dagegen das Gegentheil gesagt: Plutarch wird durch seine Darstellung im Pelopidas auf die von seiner Quelle Kallisthenes genannten Böoter aufmerksam, und legt diese seiner Schrift über das Daimonion zu Grunde. Dem öfter begegnenden unkritischen Streben, die letzten Quellen der uns vorliegen- den Berichte zu ermitteln, ist auch v. St. mehrfach unterlegen; er vermu- thet z. B., dass Xenopbons Erzählung über die Ermordung der Oligarchen von Pbyllidas und von der Wittwe des Leontiades herrühre! Solche Ein- fälle können der Forschung sowenig förderlich sein, wie die Kritik, die an den »böotischen Berichten« durch v. Stern geübt wird, um ihre Gering- werthigkeit Xenophon gegenüber darzuthun.

M. Evers*®) in einer, soviel mir bekannt ist, bisher nicht weiter- geführten Untersuchung bespricht die über den Agesilaos, der unter den xenophontischen Schriften erscheint, geäusserten Ansichten, denen er seine eigene nicht näher begründete Yermuthung beifügt, dass diese Schrift aus

M) Xenophon qnomodo Agesilai mores deacripserit. Progr. des Gymn. Düsseldorf 1888.

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36 Griechische Geschichte und Chronologie.

mehi'eren Lobreden auf den Spartanerkönig zusammengearbeitet sei, die mit Xenophon entnommenen Nachrichten verbunden wurden. Kurz werden die übrigen Quellen zur Geschichte des Agesilaos besprochen. Zwischen den verschiedenen Urtheilen über Xenophons Parteistellung glaubt der Verfasser am besten die Entscheidung zu finden, wenn er die Frage be- antwortet, ob Xenophon Philhellene war, ob man Agesilaos so bezeichnen könne, und um diese Fragen zu beantworten, wird die Vorfrage erörtert, ob die spartanische Herrschaft überhaupt Lob oder Tadel verdiene. Diesen letzten Punkt allein erledigt die vorliegende Schrift dahin, dass die Spartaner antipersisch, nicht bewusst gehässig und nicht eigen- nütziger, wenn auch minder grossartig als die Athener in der Zeit der Freiheitskämpfe sich gehalten hätten. Der Verfasser wäre wohl in der Lage gewesen, seinen Gegenstand auf dem beanspruchten Raum zu er- ledigen, wenn er nicht von vornherein in's Endlose gerathen wäre und in unerschöpflichen Anmerkungen sich ergangen hätte. Der Erörterungen über die pseudoxenophontische Schrift vom Staat der Athener*^) ist noch kein Ende, dieselben haben auch noch zu keinem Ergebnis geführt, welches mehr als vereinzelten Beifall gefunden hätte; die Vertheidigung ihres xenophontischen Ursprunges durch Belot ist allenthalben auf Ab- weisung gestossen.

Das Gegenstück, die Schrift vom Staat der Lakedaimonier, hat lange ein stilleres Dasein gehabt, erst in den letzten Jahren hat sich ihr die Aufmerksamkeit der Forscher zugewendet. Wulff") tritt für Xeno- phon als Verfasser ein, hält jedoch unseren Text einschliesslich des Schlusscapitels für abgeschrieben aus einer lückenhaften Vorlage, die nicht mehr die ursprüngliche Reihenfolge der einzelnen Theile hatte. Bazin") meint, wohl unter dem Einfluss der Forschungsergebnisse über die Schrift vom Staat der Athener stehend , dass auch die vom Staate der Lakedaimonier eine politische Tendenzarbeit sei; Xenophon soll die- selbe nach dem Tode des Lysandros im Auftrage oder im Sinne des

91) Faltin, Ueber Geist nnd Tendens der ps. xen. Schrift vom Staat der Athener. Barmen 1882 Progr. Derselbe, de lods nonnullis libelli qui inscribitnr *A&ijw, vol. in Gommentationes philologae in honor. A. Reifferscheid. Breslau 1884. Belot, la r6pnblique d' Äthanes etc. Paris 1880. Derselbe, sur nn m6molr etc. Lyon 1883 (annoaire de la facult^ de lettres ä Lyon). Hempel, quaestiones de Xenophontis qui fertnr libello de r. p. Ath. Halle 1882. Diss. L. Lange, de pristina Hb de rep. Lac. forma restituenda comm. Verzeichnis der Preisaafgaben der üniv. Leipzig 1883. Derselbe, Leips. Stud. zur class. Philol. V S. 895 ff. Znrborg, symbolae ad aet. hb. qui ^A&t^v. noX. inscrib. definiend. Zerbst 1884. Festschr. des Gymn. zur Begr. der 37. Phi- lologenversammlnng .

99) Quaest. in Xen. de rep. Lac. libello instit Münster 1884. Diss.

93) La r6pnblique des Lac6d. de Xen. 6tnde sur la Situation interieore de Sparte au commencement du 4me gi^cle a. L Ch. Paris, Leroux 1885.

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II. Qoelleonntenachangen. Aeneas. 37

Agesilaos verfasst haben, um damit den gegen die lykurgische Verfassung gerichteten Umstnrzplänen entgegenzutreten. Das 14. Capitel sei erst sp&ter hinzugefügt worden. Die Vermuthung Bazin's, dass Xenophon politische Zwecke im Auge hatte, ist durch später noch zu erwähnende Schriften ftber die lykurgische Gesetzgebung, wenn auch in etwas ande- rem Sinne doch bestätigt worden. Die Echtheit sowohl des Agesilaos als der Schrift vom Staat der Lakedaimonier bestreitet Fleischanderl^) auf Gründe hin, die mir nicht überzeugend erscheinen, er meint jedoch, dass beide Werke mit xenophontischem Material gearbeitet seien; für den Agesilaos kann man diesen Ausweg zugeben, aber die Schrift vom Staat der Lakedaimonier kann nicht aus den uns erhaltenen Schriften Xeno- pbons abgeleitet werden. Den Versuch des Verfassers, den Hipparchikos bis 359/57 berabzurflcken , kann ich auch nicht billigen; der sonstige Inhalt dieser Arbeit gehört den Staatsalterthümern an und hat uns da- her hier nicht weiter zu beschäftigen. Indem HolzapfeP^) entgegen den bisherigen Annahmen, dass die Schrift über die Einkünfte entweder 355 oder 346 nach der Capitulation des Phalaikos abgefasst sei, zu zeigen sucht, dass sie zwischen dem Abschluss des pbilokrateischen Friedens und der Capitulation des Phalaikos geschrieben sei, lässt er die Frage nach der Autorschaft unerOrtert, beliandelt jedoch anlässlich dieser Unter- suchung die Geschichte des phokischen Krieges mit ziemlicher Ausführ- lichkeit. Für Boeckhs Ansatz 355 tritt gegen Holzapfel, wie mir scheint, mit guten Gründen Roquette a.a.O. ein. Das Bruchstück aus der Strategik des Aeneas, über die Vertheidigung belagerter Städte, ist ftlr die Geschichtsforschung nicht nur deshalb wichtig, weil es uns mit einer Seite des Kriegswesens in der Mitte des vierten Jahrhundertes vor Chr. bekannt macht, sondern auch wegen der zahlreichen Beispiele aus der Kriegsgeschichte, denen zum Theile selbständiger Werth zukommt. Die Arbeiten, die in den letzten Jahren sich mit diesem Schriftsteller be- fassen, erörtern die Frage über die Anordnung des nicht gut über- lieferten Textes und über die Interpolationen, die diesen verunstalten^).

Von den Geschichtswerken des Ephoros und Theopompos wird bei Besprechung der Quellen Diodors, Plutarchs u. A. noch öfter die Rede sein, hier sollen zwei diese Schriftsteller besonders betreffende Unter- suchungen Erwähnung finden.

Endemann ^) behandelt zunächst das Verhältnis des Ephoros zu

M) Die spartanische Verfassung bei XeoophoD. Leipzig, W. Friedrich 1888.

9b) Ueber die Abfassungszeit der dem Xenophon zugeschriebenen itöpoi. Philot 41 S. 242ff.

M) Mosbach, de Aeneae tact. comm. poliorc. Berlin, Mayer & Müller 1880. A. C. Lange, animadversiones critic. in Aeneae comm. pol. Progr. des Gymn. Cassel 1883. Derselbe, Jahrb. für class. Philol. Bd. 119 S. 461 ff. Hng, ebenda S. 241 ff., 639 ff.

^) Beiträge zur Kritik des Ephorus. Marburg 1881. Diss.

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38 Oriechische Geschichte and Chronologie.

Thnkydides und Herodot und beschränkt sich dabei ausschliesslich auf die Fragmente und die mit Sicherheit auf Ephoros zurückzufahrenden Stücke bei Diodor. Der Vergleich ergiebt die Benutzung sowohl des Thukydides als des Herodot, deren Angaben jedoch rhetorisiert und effektvoller gestaltet wurden; was Ephoros über diese seine Quellen hinaus bietet, ist nirgends von Werth, bezüglich der Ursachen des peloponne- sischen Krieges schliesst er sich der Auffassung der Komiker an, deren er einige in seinem Werke angeführt hat.

Ein zweiter Abschnitt behandelt Ephoros' Darstellung der älteren griechischen Geschichte, soweit die Fragmente darüber Aufschluss geben; es zeigt sich hier im Vergleiche zu ursprünglicheren Berichten ein Be- streben seinerseits, Sagenhaftes zu rationalisieren und vereinzelte Angaben pragmatisch zusammenzufassen, die rhetorische Richtung des Mannes ist als der Grund seines weiten historischen Gewissens zu betrachten.

Eine gleichfalls tüchtige und brauchbare Arbeit über Theopompos bat Dellios^) geliefert, sie sucht erstlich den Inhalt und die Stoffver- theilung seiner beiden historischen Werke festzustellen und an der Hand der Bruchstücke und einiger Vergleichungen von Parallelbericbten ein Urtheil über die Schriftstellerei und die Tendenzen des Theopompos zu gewinnen. Sind auch die Hilfsmittel, deren sich Dellios bei den Quellen- vergleichen bedient, keineswegs erschöpfend herangezogen, so darf man gleichwohl seinen Ergebnissen über Theopompos' zur rhetorischen Ueber- treibung neigende, antidemokratische und leichtfertig dem Gerede fol- gende Gescbichtsdarstellung beipflichten. Die üblen Einflüsse der Rhe- torik auf die Geschichtschreibung sind bei diesem Autor ebenso greif- bar als bei seinem Genossen Ephoros.

Ueber die wenig bekannten Schriftsteller Dionysios und Aristoteles von Euboia, über die Lebenszeit des Herakleides von Kyme, über die Anordnung und Eintheilung der Bücher des Deinen, des Diyllos und Phi- listos handelt Rühl^) die bisher giltigen oder in neuerer Zeit aufge- stellten Ansichten bekämpfend.

Eine grössere Anzahl von Arbeiten ist dem Geschichtswerke des Timaios gewidmet. Die Vertheilung des von diesem Autor behandelten Stoffes auf die einzelnen Bücher bildet den Gegenstand des Streites zwi- schen Kothe^^) und Bei och ^0^), in dem auch die Frage erörtert wird, ob der Schriftsteller den ersten Büchern eine geographische Einleitung

9B) Zur Kritik des Geschichtschreibers Theopompos. Jena 1880. Diss. M) Vermischte Bemerkungen. N. Jahrb. f. class. Pbilol. 187. Bd. S. 119 ff.

100) N. Jahrb. f. class. Philol. 127. Bd. S 809ff., ebenda 133. Bd. S. 93. Derselbe, Timaeus Tauromenitanus quid historiis suis profecerit. Progr. des Mathiasgymn. Breslau 1887.

101) Die Oekonomie der Geschichte des Timaios. N. Jahrb. für class. Philol. 123. Bd. S. 697 ff., 133. Bd. S. 775.

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II. QaellenuntersuchungeD. Ephoros, Theopompos» Timaios. 39

vorausschickte und ob er darin nur die Geschichte des griechischen Westens behandelte. Die Schriftstellerei des Timaios erörtert Kot he in der angeführten Programmarbeit ausschliesslich an der Hand der Frag- mente und gelangt zu der Ansicht, dass der schon im Alterthum gegen ihn mannigfach geäusserte Tadel durchaus begründet sei, vermuthet einen periegetischen Charakter seines Werkes und findet einige seiner Eigen- thUmlichkeiten in der aristokratischen Herkunft des Timaios begründet

Die Schrift von Clasen^^') sucht dagegen an der Hand der Frag- mente nachzuweisen, dafs der im Alterthum schon geäusserte Tadel über Timaios über das Ziel hinausgehe. Hierauf geht der Verfasser ein in eine kritische Besprechung der Quellen zur sicilischen Expedition, zur Geschichte des ersten und zweiten Dionysios, endlich des Timoleon. Wäh- rend für die entsprechenden Abschnitte des Diodor verschiedene Quellen, neben Timaios u. A. Philistos und Theopompos angenommen werden, hat Plutarch im Nikias und Timoleon vornehmlich aus Timaios geschöpft. Glasen weiss aber auch so scharf zwischen direkter und indirekter Quellenbenutzung zu scheiden, dass er den Thukydides, Ephoros, Theo- pompos, Philistos auch als Quellen des Timaios zu erweisen vermag. Die Arbeit ruht auf einer genaueren Kenntnis der neueren Arbeiten über den Gegenstand als der antiken Ueberlieferung und begnügt sich häufig zwischen den Ergebnissen der ersteren eine Auswahl zu treffen; auf die sicher dem Timaios entlehnten Stücke, welche Müllenhoff bei Dio- dor nachgewiesen hat, ist der Verfasser gar nicht eingegangen, obschon sie für seinen Zweck äusserst wichtig waren. Die Programmarbeit von Beckmann^^') enthält keine Ergebnisse selbständiger Forschung, son- dern ist nur eine Wiedergabe älterer Arbeiten über den Schriftsteller und sein Geschichtswerk. Geburtsort und Lebenszeit des Timaios sucht ein Aufsatz von Columba^^) abweichend von der bisher geltenden An- sicht zu bestimmen. Auf Diod. XXI, fr. 16 gestützt (Holm hatte diese Stelle schon angeführt, ohne an der Herkunft des Timaios aus Tauro- menion irre zu werden) nimmt der Verfasser an, Timaios sei aus Syra- kus und nicht aus Tauromenion gebürtig gewesen; ein Umstand, dessen Wichtigkeit nur einleuchtet, wenn man sich auf den Standpunkt des Lokalpatrioten stellt, der Vater des Timaios, Andromachos war aus Tauromenion, wie Diod. XVI, 7 selbst angiebt und der Sohn hatte in Syrakus gelebt, seine Geburt setzt Columba in's Jahr 840 v. Chr. und seine Verbannung durch Agathokles in^s Jahr 317, letzteres Datum gab übrigens bereits A. Schäfer in der griechischen Quellenkunde.

An eine frühere Arbeit anknüpfend und sie fortsetzend, hat

io>) Historisch kritische Untersuchungen über Timaios von Tauromenion. Kiel 1883. Jenaer Diss.

lOS) Timaens von Tauromenium. Progr. des Gymn. Wandsbeck. 1884. 104) De Timaei bistorici vita. Rivisto di filologia Bd. XV p. 353 ff.

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40 Griechische Geschichte und Chronologie.

Glasen ^05) die Frage nach den Quellen Plutarchs und Diodors über Timoleon auch besonders behandelt. Seiner Ansicht zu Folge ist es ver- fehlt die Frage zu stellen, wann Plutarch und Diodor einer gemeinsamen Quelle folgen und wer diese geweseA sein könnte, da beide Schriftsteller ganz unvereinbare Erzählungen liefern, handelt es sich vielmehr zu ent- scheiden, welche die glaubwürdigere sei. Nun habe Plutarch fUr seine Biographie Timoleons die tendenziöse und von wunderbaren, geradezu unmöglichen Einzelheiten erfüllte Darstellung des Timaios benutzt, wäh- rend Diodor zur Gorrectur des auch ihm vorliegenden Schriftstellers sich der unparteiischen und nüchternen Erzählungen des Theopompos bediente, dies that er besonders in seinem Bericht über die Eroberung von Sy- rakus durch Timoleon. Glasen ist daher auch der Ansicht, dass die Darstellung der Geschichte Timoleons sich von den unzuverlässigen Er- zählungen des Plutarch und, soweit dieser Timaios folgt, des Diodor los- zumachen habe und der bei letzterem erhaltenen Erzählung des Theo- pompos allein folgen müsse. Mit der Ermittelung det nicht durch Gitate verbürgten Ueberreste des Geschichtswerkes des Timaios, bei den uns erhaltenen Autoren befassen sich femer die Aufsätze von E. Bachof^^) und Reuss*®'). Ersterer setzt eine ältere Untersuchung fort (vgl. oben . Holm, Bd. XIX, S. 339) und sucht den Abschnitt des 14. Buches Diodors, Gapitel 65 69, gegentheiligen Versuchen widersprechend, für Timaios in Anspruch zu nehmen. Der Verfasser wiederholt dabei sein früher schon vorgebrachtes Argument, dass die auf Ephoros zurückgehenden Abschnitte der griechischen Geschichte bei Diodor einen rationalisierenden, die auf Timaios zurückzuführenden, Sicilien gewidmeten einen deisidai- monischen Gharakter aufweisen. Das von Unger ermittelte Kriterium zur Unterscheidung beider Schriftsteller, die Verschiedenheit der Jahres- epochen, die uns später zu beschäftigen haben, hält Bachof zwar ftlr richtig, aber Ungers Annahme über das vorliegende Stück nicht ftlr zu- treffend, da gerade dieses die Frühlingsepoche des Timaios als Jahres- beginn aufweise. In der Erzählung des 14. Buches erkennt der Ver- fasser die Tendenz des Timaios, die Syrakusaner von dem Vorwurf der grausamen Behandlung der athenischen Gefangenen zu befreien, welchen die wahrheitsgetreuen Berichte des Thukydides und Philistos auf sie ge- häuft hatten; Timaios macht dafür aus politischem Hasse gegen Sparta den Gylippos verantwortlich. Die Abfassung der Reden des 14 Buches durch Diodor selbst hält Bachof ftlr unmöglich , und sieht in dem Um-

105) Kritische Bemerkungen zur Geschichte Timoleons. N. Jahrb. fOr Philol. 133. Bd. S 313ff., 137. Bd. S. 161 ff.

IM) Timaios als Quelle Diodors für die Reden des 13. und 14. Buches. Jahrb f. class. Philol. 129, 445 ff.

107) Timaios bei Plutarch, Diodor und Dionysios von Haiicarnass. Philol. 45. Bd. S. 245ff

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IL QaellenuoterBachungen. Timaios, Krateros, Sosibios. 41

Stande, dass sie dieselbe Tendenz haben, den Beweis für ihren Ursprung aus Timaios. Das Hauptergebnis dieser Untersuchung, die auch zu Dio- dors Schreibweise gute Bemerkungen heibringt, halte ich für richtig, wenn auch nicht alle beigebrachten Grtlnde für gleich beweiskräftig, dies gilt besonders von den wörtlichen Uebereinstimmungen, auf welche sich Bachof öfter beruft.

In allem Wesentlichen zu gleichen Resultaten gelangte Reuss, indem er gegen Unger Diod. XIY, 84 ff. und die Geschichte des pho- kischen Krieges im 16. Buche dem Ephoros ab- und Timaios zuspricht. Auch fftr diesen Forscher ist die Hervorhebung der Verdienste Korinths um die Syrakusaner und die Gehässigkeit gegen Sparta und Athen ein Hauptgrund, weshalh in den Erzählungen Plutarchs im Timoleon, des Polyaen, Justinus und Diodor der Einfluss des Timaios erkannt wird, von dessen abergläubischer Geistesrichtung sich in diesen Ab- schnitten gleichfalls Beweise finden. Die Erzählung des phokischen Krie- ges bei Diodor hatte man versucht auf Demophilos, den Sohn und Fort- setzer des Ephoros zurückzufahren, Reuss vermuthet, dass auch diese dem Timaios entnommen sei, der in einem Excurs auf diesen Krieg zu sprechen kam, da einzelne Theilnehmer an dem delphischen Tempelraube in Italien ihr Ende fanden. Endlich wird noch der Excurs über den Tyrannen Aristodemos von Kumae bei Dionys. von Halic. VII, 3 sammt den entsprechenden Abschnitten in Diodors 7. Buche gleichfalls für Ti- maios in Anspruch genommen, der überhaupt allen, den sicilischen Ty- rannen abträglichen Schilderungen Diodors zu Grunde liege.

Ueber die Anlage und den Inhalt der (/n^^eafxdrwv (TovaywyT) des Krateros und die Benutzung derselben durch Plutarch handelt Krech*®*), dessen Darlegungen ich nicht folgen kann, wenn behauptet wird, dass dieses Buch eine blosse Inschriftensammlung mit Erklärungen gewesen sei, in welcher ausschliesslich urkundliche Angaben enthalten waren. Dass ausser den Volksbeschlüssen auch anderes urkundliches Material angezogen und mitgetheilt wurde, hat Köhler*<>*) gezeigt. Den Ueber- resten der Schrift des Lakedaimoniers Sosibios bei Plutarch und den Lexikographen geht die Schrift von L Weber"<>) nach, welche auch eine vortreffliche Analyse der Bestandtheile enthält, aus denen die unter Plutarchs Namen überlieferten instituta Laconica zusammengesetzt sind. Der erste Theil einer Arbeit ton Schunck**") vertritt abweichend von

108) De Graten ipTj^wfidrwv {ruvaywj'j et de locis aliquot Plutarchi ex ea petitis. Oreifiswald 1868. Berl. Dias. Vgl. N. philol. Rundschau 1888 No. 10.

109) Hermokopiden-Inschrifteo. Hermes XXI II S. 392 ff.

110) Qoaestionum Laconicarnm capita duo. Qöttiogen 1887. Diss. Vgl. N. Phil. Rundschau 1888 No. 11.

111) De Pseudo Plutarchi institutis Laconicis. Progr. des Gymn. War- burg 1888.

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42 Griechische Geschichte und Chronologie.

Weber, der direkte Benutzung des plutarchischen Lykurgos annimmt, die Ansicht, dass dem Lykurgos und den instituta eine gemeinsame Quelle zu Grunde liege, und geht bei diesem Anlass die Ansichten älterer For- scher über die letztere Schrift durch.

Den Anföngen der Literatur über Staatsaltertbümer bei Aristoteles und Theophrast hat D um ml er "^j einen Aufsatz gewidmet, in welchem er bemüht ist, aus verschiedenen Schriften Plutarchs und aus Bruch- stücken bei Aelian unter Zuhilfenahme einer Reihe vereinzelter Notizen eine Vorstellung zu gewinnen von dem Inhalt und der Darstellungsweise der Politik des Theophrast und anderer, den Anfängen der staatswissen- schaftlichen Forschung der Peripatetiker angehöriger Werke. Ephoros Verhältnis zu den aristotelischen Politieen wird gestreift und die Priorität der letzteren angenommen. Die Eintheilung der Werke einer Anzahl von verlorenen Quellenscbriftstellern betreffende Bemerkungen hat RühP^^) veröffentlicht. Auf eine Zeitbestimmung des Schriftstellers Dionysios von Ghalkis meint dieser Forscher verzichten zu müssen; er ist einer der griechischen Zeugen, die von Roms Gründung berichten, von den Zwil- lingen weiss er noch nichts. Völlig unbekannt ist die Lebenszeit des zweimal erwähnten Aristoteles von Euboia. Herakleides vonKyme wird der Zeit König Philipps von Makedonien zugewiesen, während C. Müller ihn, da er von Plutarch Them. 27 zuletzt in einer Reihe genannt wird, hinter Deinen und Kleitarchos ansetzte. Rühl vermuthet, dass der erste Theil seines Werkes die Sitten und Einrichtungen der Perser, der zweite ihre Geschichte behandelt habe. Eine ähnliche Anordnung wird dann für Deinons Geschichtswerk vermuthet. Mir scheint, das Material, das uns für diese Frage zu Gebote steht, nicht ausreichend; ein paar Frag- mente aus Herodots ersten Büchern würden auch nicht hinreichen, um ihre Anordnung zu reconstruieren; es sind der Möglichkeiten zu viele. Bezüglich des Diyllos ist Rühl von allen bisherigen Reconstructionsver- suchen abweichend der Ansicht, dass sein 27 Bücher umfassendes Werk in drei Syntaxeis zu neun Büchern zerfiel, deren erste mit der Belage- rung von Perinth, mit demselben Ereignis abschloss wie des Ephoros Geschichte, die zweite mit dem Tode des Philippos Arrhidaios und die dritte vielleicht mit dem Tode Kasanders. Das Werk des Philistos end- lich wurde zweifach getheilt: Sikelika in elf Büchern und die Schrift über Dionysios IL als eine besondere Arbeit, die ersteren zerfielen in zwei Syntaxeis zu sieben und vier Büchern; eine zweite Eintheilung fasste alles als ein Ganzes und nahm zwei Syntaxeis: an die erste zu sieben Büchern, die zweite zu sechs Büchern, die letztere enthielt die Geschichte der beiden Dionysios. Von diesen beiden Eintheilungen scheint mir jedoch

119) Zu den historischen Arbeiten der ältesten Peripatetiker. Rh. Mus. N. F. 42. Bd. S. 179ff.

113) Vermischte Bemerkungen. N. Jahrb. f. class. Philol. 137. Bd. S. 119ff.

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IL Qoellenootersoehnngen. Tkeophrastos, Diyllos» Polybioa. 43

nur die erste bei Diodor genügend bezeugt zu sein. Die über Polybios erscfaieneBen Arbeiten haben uns hier nur insoweit zu beschäftigen, als sie sich mit der Abfassungszeit des Werkes und den demselben zu Grunde liegenden chronologischen Ansätzen befassen. Wie man bei Herqdot und Thukydides neben den Anzeichen einer ursprünglichen Ab&ssung auch die Spuren einer späteren Redaktion zu erkennen bestrebt ist, so hat Thommen"*) ein Gleiches bei Polybios zu erweisen versucht Während der gew()hnlichen Ansicht zu Folge die beiden ersten Bücher vor 160 und die Bücher III XI nicht vor 144 geschrieben wurden, Polybios im ersten Theil die Absicht hatte bis 167 herabzugehen, im zweiten sich den Stoff bis 146 erstreckte, nimmt Thommen an, dass er vor 150 schon die dreissig ersten Bücher verfasste, also der anfängliche Plan vollständig ausgeführt war; die Stellen dieser Bücher, welche die Kenntnis der Er- eignisse von 146 voraussetzen, seien später hinzugefügt; bei dieser Re- daktion blieben jedoch noch einige Bemerkungen stehen, die uns die Zeit der ursprünglichen Abfassung erkennen lassen. Diese Hypothese be- schränkt Hartstein^i^) dahin, dass er annimmt, Polybios habe die Bücher 1 und 2, die Prokatasteue , zuerst und für sich veröffentlicht, daher dieselben keine Spur einer späteren Ueberarbeitung aufweisen, die Fortsetzung war bis zum sechsten Buche gediehen, als Polybios sich ent- schloss seinen Gegenstand bis 146 herab darzustellen. Diesen Schluss begründet der Verfasser damit, dass nur in den Büchern III VI neben Spuren einer älteren Abfassung spätere, nach 144 angebrachte Aende- rungen zu beobachten sind. Es steht zu erwarten, dass in der nun auch für Polybios in Fluss gekommene Frage nach der Entstehung seines Werkes noch weitere Lösungsversuche angestellt werden.

Die Chronologie des Polybios, im besonderen die Olympiadcnberech- nung, die er in seinem Werke anwendet, hatte Steigemann' ^^) unter- sucht und gemeint, dass der Schriftsteller ihren Beginn vom Mittsommer, der Festzeit an, ihr Ende mit demselben Datum des fünften astronomischen Jahres berechne, innerhalb dieser Grenzen jedoch die einzelnen Jahre, das erste ausgenommen, mit Wintersanfang im November beginnen lasse. Da* gegen vertritt Seipt^*^), im Anschluss an Nissens'*^) Darlegungen über die Feier der Olympien, die diesem Gelehrten zufolge nicht im Juli son- dern abwechselnd im August und September stattfand, die Ansicht, dass

114) Ueber die Abfassnngszeit der Geschichte des Polybios. Hermes XX 8. 196e

115) Ueber die Abfassungszeit der Geschichten des Polybios. Philol. 45 8. 715. Vgl. Thommen, ebenda 46. Bd. S. 755.

11^) De Polybii olympiadnm ratione. Breslau 1885. Diss. 117) De Polybii olympiadnm ratione et de hello Pun. primo quaest chro- Bologicae. Leipzig 1887. Diss.

11») Ueber Tempelorieotierung. Rh. Mus. N. F. 40. Bd. 8. 349ff.

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44 Griechische Geschichte und Chronologie.

dieser Wechsel sich in den vollständig erhaltenen Theilen des poly- bianischen Geschichtswerkes noch nachweisen lasse, Polybios jedoch ein- zelne Olympiadenjahre der Gleichheit wegen mit dem Anfang October begann.. Dieses Ergebnis findet Seipt aach in den Brachstttcken der verlorenen Bttcher bestätigt, zugleich aber auch, dass der Beginn des ersten und das Ende des vierten Olympiadei^ahres nach der Zeit der Festfeier bestimmt sind.

Diodors Geschichtswerk ist fbr die Forschungen nach den Quellen der Geschichtschreiber des Alterthums der Ausgangspunkt gewesen, und es fehlt nicht an Forschem, die sich noch mit ihm beschäftigen; in letzter Zeit ist die erfreuliche Thatsache zu verzeichnen, dass man sich bemüht, Diodors schriftstellerische Individualität kennen zu lernen, und ihn nicht lediglich als ein Geföss betrachtet, in dem die verschiedensten Füllungen ganz unvermischt neben einander geblieben sind. Nicht um des Gegenstandes willen, sondern wegen des Ertrages, den die Arbeit für Diodors Verhältnis zu seinen Quellen ergeben hat, nenne ich zu- nächst die Untersuchungen über Diodors roythographische Quellen in den ersten Büchern. Seh war tz"^) hatte die Vermuthung. geäussert, dass die dem Diodor, Pseudo-Apollodor, mehreren Scholiasten u. A. ge- meinsame Quelle für mythologische Dinge Dionysios Skytobrachion ge- wesen sei. G. J. Schneiderin) hat seine Forschungen über die ersten vier Bücher Diodors fortsetzend in einer besonderen Abhandlung die Nachrichten über Aethiopien untersucht und mit Agatharchides (bei Pho- tius) sowohl als mit Strabons Darstellung im 16. Buch verglichen, und meint, dass Strabon Artemidoros benutzte, Diodor hingegen den- Agathar- chides, der seinerseits auch Artemidoros vor sich hatte und denselben frei bearbeitete. Ueber Diodors Arbeitsweise fällt Schneider kein gün- stiges Urtheil, er hat in der von ihm untersuchten Partie von IV, 12 angefangen lediglich eine Quelle .und diese nicht ohne Fehler benutzt, die zwölf ersten Capitel dieses Buches hingegen werden mit Hilfe Stra- bons auf Artemidoros zurückgeführt. Die Lebenszeit des Agatharchides bestimmt der Verfasser zwischen 250 und 146 vor Chr. Die Ergebnisse dieser Untersuchung scheinen mir keineswegs feststehende zusein. Hol- zer^^i) hatte die Benutzung des Matris auch in diesen Theilen von Dio- dors Werk nachgewiesen. Die Einsichtnahme in Timaios stand gleichfalls für eine Reihe von Stellen fest, diese Forschungen fortsetzend und be- richtigend gelangt Bethe^^) zu dem Ergebnis, dass der Agyrinäer für seine mythologischen Erzählungen im dritten und vierten Buche Ti-

li») De Dionysio Scytobrachione. Bodo 1880. Diss. IM) Quibns ex fontibus petiverit Diodoms hbr. 111 capp. 1—48. Sym- bolae loachimicae p. 219 ff. Berlio, Weidmann 1880.

isi) Matris, ein Beitrag zur Quellenkritik Diodors. Tübingen 1881. Progr. ^^) Quaestiones Diodoreae mythographae. Göttingeo 1887. Diss.

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II. QaellemmtenachiiDgen. Diodor. 45

maios and Matris benutzt nnd mit den Angaben eines »mythologischen Handbnchesc verarbeitet habe, dessen Spuren sich auch sonst nachweisen lassen und welches den Sto£f in genealogischer Anordnung enthielt. Die Abüassungszeit des letzteren bestimmt Bethe auf die Zeit zwischen 100 und 46 vor Chr. Dionysios Sk3rtobrachion ist darin bereits benutzt, wo- durch das erste Datum gegeben ist, Diodors Werk ergiebt das zweite. Dieser hat, was er seinen mythographischen Quellen entnahm, auch die romanhaften Erz&hlungen des Dionysios als Geschichte betrachtet und daher ernsthaft die verschiedenen Traditionen verzeichnet und, was ihm sonst an Varianten bekannt war, hinzugefügt Die Nachrichten über Aegypten im ersten Buche des Diodor sucht Schwartz^^) grösstentheils auf Hekataios von Teos (sog. Hekataios von Abdera) zurückzufahren, dem er in dieser Abhandlung auch die frtther von ihm dem Dionysios Skytobracbion zugewiesenen Bestandtheile des dritten und vierten Buches zutheilt; die Anschauungen und Auffassung des Hekataios sucht Schwartz auf Grund dieser Ergebnisse darzustellen, da ich den letzteren, die ziemlich stark von der Einquellenlehre bei Diodor beeinflusst sind, nicht beizupflichten vermag, so halte ich auch das von Hekataios entworfene Bild nicht für zutreffend.

An Diodors erstes Buch knüpft E. Evers***) an, ein Gegner der Annahme, Diodor sei auf längere Zeit immer nur einer Quelle gefolgt. Der Verfasser zeigt zunächst, dass die bei Diodor erhaltenen Vor- und Rückweise in seiner Darstellung begründet sind, dass diese daher von zhm bereits im vomhinein angeordnet und vorbereitet war, ehe er ein- zehie Theile ausarbeitete. Hierauf wendet sich Evers gegen Schneiders Untersuchung, der zufolge Hekataios die einzige Quelle unseres Schrift- stellers über Aegypten gewesen, im vierten Buch ausschliesslich Timaios benutzt wäre (vgl. oben Holm, XHI. Jahrg. 1880, S. 378). Der Verfasser behandelt femer die zahlreichen wörtlichen und sachlichen Ueberein- stimmungen der die Geschichte Aegyptens betreffenden Abschnitte mit Herodot und schliesst daraus auf dessen direkte Benutzung. Endlich weist Evers eine Beihe von Stellen in späteren Büchern Diodors als dem Poseidonios entnommen nach, und da hier die sonst beliebte Annahme einer Mittelquelle ausgeschlossen ist, so Hess sich die Selbständigkeit von Diodors Arbeit gerade an diesem Beispiele besonders erhärten.

Die auf Timaios und Poseidonios zurückgehenden Bestandtheile von Diodors Geschichtswerk über Sitten und Lebensweise der Gallier, Ligurer und Germanen sind Gegenstand der eindringlichen und erfolgreichen Untersuchungen K. Müllenhof fs^^) in der deutschen Alterthumskunde

i93) Hekataios von Teos. Rh. Mas. M. F. 40. Bd. S. 223ff. 1**) Ein Beitrag zur Untersuchung der Quellenbenutzong bei Diodor. Festsehrift zum fiOjähr. Jubil. der Königstädtischeo Realschule. Berlin 1882. \») Berlin, Weidmann. Der erste Band 1870, der zweite 1886 erschienen.

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46 Griechische Geschichte ond Chronologie.

ihre Ergebnisse, soweit Diodor und die Parallelberichte zu seiner Dar- stellung in Frage kommen, sind unzweifelhaft richtig und bilden werth- volle Beiträge zur Quellenkritik dieses Schriftstellers, wie sie auch in methodischer Hinsicht als vortrefflich bezeichnet werden müssen, durch sie ist ebensowohl die Benutzung des Timaios wie des Poseidonios für beträchtliche Abschnitte in der ersten Serie der erhaltenen Bücher Dio- dors erwiesen.

Ueber die Quellen der zweiteii Reihe der vollständig erhaltenen Bücher Diodors vom elften angefangen, ist bereits oben (S. 89) anlässlich des Timaios zum Theil die Rede gewesen, zum Theil werden wir, soweit die Geschichte Alexanders des Grossen in Frage kommt, noch auf sie zu- rückkommen, hier muss noch einiger Schriften gedacht werden, die aus- drücklich an unseren Schriftsteller anknüpfen.

Kallenberg"««) zerlegt den Stoff im 16. Buche Diodors in vier Gruppen, ein Verfahren, das an die Darlegungen Volquardsen's anknüpft, welcher die hellenischen und sicilischen Dinge geschieden wissen wollte. Nach Eallenberg geht der Sicilien betreffende Theil auf Ephoros zurück, der auf Griechenland bezügliche zerlegt sich in zwei Gruppen, in eine, welche die griechischen Angelegenheiten behandelt, und eine zweite, die den phokischen Krieg betrifft; eine vierte Gruppe endlich bilden die Persien behandelnden Abschnitte. Eallenberg glaubt für diese Scheidung auch eine Bestätigung in der sprachlichen Verschiedenheit der einzelnen Stücke zu finden; ich glaube jedoch hier einer Anzahl warnender Stimmen Recht geben zu müssen, dass Diodors Stil nicht geeignet sei eine der- artige Unterscheidung zu machen. Die Herkunft der drei zuletzt er- wähnten Gruppen bestimmt der Verfasser nicht näher und begnügt sich, die bisher geäusserten Vermuthungen , denen zu Folge Timaios, Demo- philos und Duris als Quellen genannt wurden, zu bekämpfen.

Auf Diodors 16. Buch ist neuestens H. Adams'*) nochmals zurück- gekommen und wieder zu anderen Resultaten gelangt, sowohl was die Zerlegung des Inhaltes in Gruppen, als auch deren Zuweisung an ein- zelne Autoren anlangt. Für Adams ist Diodor nur da, um Irrthümer zu begehen, wenn er verschiedene Berichte aneinander fügt; so lange sich solche Irrthümer nicht nachweisen lassen, neigt der Verfasser dazu, eine Quelle anzunehmen, das Vorhandensein eines Irrthums verräth seiner Ansicht nach den Wechsel der Vorlage. So zerlegt sich ihm Diodors 16. Buch in eine Anzahl von Stücken, welche einer chronographischen Quelle entnommen sind, ferner bilden die Sicilien betreffenden Nach- richten eine Gruppe, die bis c. 66 dem Ephoros, von da an dem Ti-

]2fiA) Diodors Quellen im 16. Buch. Festschrift des Friedrich-Werder- Bchen Gymn. Berlin 1881.

IM) Die Quellen des Diodoroa im 16. Buch. N. Jahrb. f. Philol. 135. Bd. S. 346 ff.

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II. Qaelleniinteniichiuigen. Diodor. 47

maios entlehnt ist, eine dritte Gruppe bilden die Erzählungen, welche die Geschichte Philipps von Makedonien zum Inhalt haben, eine vierte jene, welche den phokischen Krieg behandeln. Die letztere weist zwei verschiedene Quellen auf, die aber beide miteinander verbunden sind, Adams ist daher zu der Annahme genöthigt, dass der grösste Theil der den heiligen Krieg und Philipp betreffenden Erzählungen aus derselben Quelle geschöpft sei. Diese Partie findet er am nächsten verwandt mit der Geschichte des Agathokles in Diodors Büchern 19 -— 20, letztere werden auf Duris von Samos zurückgeführt, und daher findet der Ver- fasser die Entlehnung jener Theile des 16. Buches aus demselben Autor von vornherein am wahrscheinlichsten, üeberdies erkennt er aber auch den Standpunkt und die Schreibweise des Duris im 16. Buche wieder, und da er gleiche Beobachtungen auch in den Vorreden der Bücher 16, 19 und 20 macht, gelangt Adams zu dem Schluss, dass Diodor diesem Gewährsmann auch darin gefolgt sei. Die nicht auf Duris gehenden Bestandtheile der Erzählung des phokischen Krieges, sowie die künstlich ausgeschiedene fünfte Gruppe, die »centralgriecbischenc und orientalischen Stücke, sind, weil Diodor nicht gerne viel Quellen benutzt, dem Ephoros beziehungsweise Demophilos entnommen. Da Duris, wie Adams angiebt, auch seinerseits den Ephoros und Theopompos benutzte, so sehe ich auch hier nicht ein, wie es dem Verfasser möglich wurde, zwischen direkter und indirekter Benutzung eine sichere Unterscheidung zu treffen. Seltsam ist die Behauptung, Duris habe in seinem Geschichtswerk eine Reihe von Monographien gegeben, seltsam der Gedanke, den der Anbang »Chronologisches zu Diodoros« vorbringt, dass Beginn und Ende der Bücher des Diodor mit Haut und Haaren den Quellen entnommen sind, dass er gelegentlich zur Anbringung der Buchabschnitte bestimmt wurde, weil ihm monographische Quellen vorlagen. Soviel wird man dem Viel- geschmähten, der ein Buch, das ihm zu lang schien, in zwei Theile zer- legt hat, doch zutrauen müssen, dass er diese roheste Dispositionsarbeit selber gemacht hat.

Die Abschnitte des fünfzehnten Buches Diodors, welche die helle- nische Geschichte behandeln, hat Pohler^^) mit Xenophons Hellenika und den sonst erhaltenen Nachrichten verglichen, von den letzteren je- doch, wie dies häufig der Fall zu sein pflegt, dasjenige, was Aeneas in dem Bruchstück seiner Strategik bietet, nicht herangezogen. Diese Ar- beit nimmt so ziemlich das Meiste, was über Diodors Quellen im allge- meinen behauptet worden ist, als richtig an und stützt sich in der Be- weisführung im besonderen auf Ungers Darlegungen über den Jahres- anfang des Ephoros. Die Lobreden auf Pelopidas und Epameinondas werden als Erzeugnisse Diodors selbst betrachtet, was ich für richtig

^ DiodoroB als Quelle zur Geschichte ?on Hellas in der Zeit von The- bens Aufschwung und Grösse (879-862). Gassel 1881. Leipz. Diss.

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48 Griechische Geschichte und Chronologie.

halte. Pohlers eigene Aaseinandersetzungen liefern den besten Beweis, dass die Hypothese Ungers, von der gleich näher die Rede sein wird, nicht haltbar ist. Der Vergleich ist ziemlich äasserlich geführt und ein arges Misverständnis einer Stelle aus Plutarchs Moralien gleich anfangs unliebsam auffällig, in Folge dessen der Verfasser zu der sonderbaren Behauptung gelangt, Ephoros habe den Spitznamen Epameinondas er- halten, weil er die Gestalt dieses Mannes und den Sieg von Leuktra so ausführlich zur Darstellung brachte. Davon sagt Plut. de garr. 22 kein Wort. Die Frage, wie weit die Quelle des Diodor in der Darstellung von Thebens Aufschwung und Grösse von Xenophon abhängig ist, finde ich nicht erörtert, gelegentliche Widersprüche Diodors und Xenophons schliessen doch die Benutzung des letzteren noch keineswegs aus. Die bisher genannten Arbeiten suchen die Quellen Diodors zu ermitteln durch Vergleichung mit den Fragmenten der verlorenen Autoren, durch Beob- achtung stilistischer Eigenthümlichkeiten , des politischen und religiösen Standpunktes einzelner Abschnitte, durch Heranziehung von Parallel- berichten bei anderen Schriftstellern und Zerlegung des von Diodor Er- zählten in inhaltlich ein Ganzes bildende Abschnitte. Ein neues Mittel der Kritik empfiehlt Unger^*®), ein sichereres, wie er meint, als die bis- her angewandten zur Bestätigung des Ermittelten und zur Gewinnung von Neuem. Diodor habe die Jahresrechnung seiner Quellen gedanken- los beibehalten, er habe diese nicht umgerechnet; nun rechnen verschie- dene griechische Schriftsteller nach verschiedenen Jahresepochen, diese also sind das zuverlässigste Kriterium, um Diodor in seine Bestandtheile zu zerlegen. Nach meiner Ansicht wird durch diese Lehre dem Er- trinkenden ein Strohhalm gereicht. Wir besitzen Herodot, Thukydides und Xenophon, und dennoch sind wir selbst bei dem zweitgenannten, obwohl er über seine Jahreseintheilung ausführlich spricht und anna^ listisch erzählt, was, wie wir sahen, bei weitem die wenigsten grie- chischen Gescbichtschreiber gethan haben, noch lange nicht völlig im Reinen, ob er überhaupt eine ganz scharf bestimmte Jahresepoche ge- habt hat, und wenn dies wirklich der Fall gewesen sein sollte, welche diese war. Und nun sollte es möglich sein, die Jahresepochen des Ephoros, Timaios, Duris u. a., deren Werke wir nicht mehr besitzen, mit Sicherheit zu ermittteln und dann, wenn dies gelingen könnte, sie bei Diodor immer noch nachzuweisen? Bei Diodor, der doch zweifels- ohne ein chronologisches Hilfsmittel für seine Darstellung benutzte. Für möglich halte ich nur, auf diesem Wege Diodor ein paar chronologische Versehen nachzuweisen, nicht aber seinen Quellen auf die Spur zu kom- men, davon ganz abgesehen, dass in einigen Fällen die Jahresepoche der verlorenen Quellen erst aus Diodors Darstellung ermittelt wird und dann

IM) Diodors Quellen im XI. Buch. Philol. Bd. 40 S. 48ff., Bd. 41 S. 78fF.

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IL Qaelleniuiteraachnngen. 49

wiederum dazu dient, diese Darstellnog auf ihre verlorene Quelle hin zu bestimmen.

Der Aufsatz selbst behandelt die Jahresepochen des Ephoros und Timaios; der chronographischen Quelle sind nachUnger nur die literar- geschichtlichen Angaben entnommen, da diesen attische Jahre zu Grunde liegen, das spartanische und makedonische Königsverzeichnis zeigt die Jahrform des Ephoros. Für die Geschichte des Ostens im 11. Buche bestätigt sich das Ergebnis von Yolquardsens Untersuchungen dadurch, dass sie die Herbstnachtgleiche, die Epoche des Ephoros, aufweist, von den Sicilien betreffenden Abschnitten müssen jedoch einige aus eben die- sem Grunde dem Timaios ab- und dem Ephoros zugesprochen werden.

Ueber die chronographische Quelle Diodors handelt anlftsslich einer Besprechung der makedonischen Königsreihe im Gegensatz zu Unger H. Swoboda^'^), dem Dieis' Nachweis gegen Volquardsen zutreffend scheint, dass nicht Apollodoros die Quelle gewesen sei, dagegen Bomemanns Versuch, Eastor als seine Quelle zu erweisen, nicht völlig gelungen er- scheint (vgl. Volquardsen Bd. XIX S. 121, Holm Bd. XXIU S. 188). Swoboda nennt keinen Namen für die chronographische Quelle, sondern be- gnügt sich festzustellen, dass diese ähnlich angeordnet war wie der Kanon des Eusebios, d. h. eine Längstheilung nach Ländern, eine Quertheilung nach Jahren enthielt, dass ausser dem Wechsel der Regierungen auch literarhistorische Notizen geboten waren, und der Hauptzweck die Her- stellung von Synchronismen gewesen sei. Im letzten Ende sei dieses Hil&mittel, das zwar jünger ist als Apollodoros, doch auf dessen chro- nologische Arbeiten zurückzuführen.

So zahlreich also auch die Bemühungen um Diodors Quellen sind, so kann doch nicht gesagt werden, dass die Frage nach Diodors Arbeits- weise anders als höchst gelegentlich bebandelt wurde. Der Aufsatz von Haake^^), der dem Titel nach zu urtheilen sich damit beschäftigt, liefert einen Beitrag hierzu insofern, als er die Betrachtung der Disposition des 18. Buches zu dem Schlüsse verwendet, dass Diodor neben einer Haupt- quelle für den lamischen Krieg und die Geschichte des Ptolemaios sich zweier anderer Gewährsmänner bedient habe. Auf dem Räume von sechs Seiten lässt sich jedoch der Gegenstand nicht erschöpfen. Die meisten Forscher haben darüber eine bestimmte, wenn auch fast jeder eine andere Ansicht; und doch scheint mir eine bestimmte und zuverlässig begründete Ansicht über Diodors Arbeitsweise die nothwendigste Vor- frage, welche hier wie bei jeder anderen Quellenuntersuchung gestellt wer- den muss. Jene, welche überhaupt geneigt sind, Diodor als schriftstelle- rische Individualität zu betrachten, haben ihn als solche in seinem Werke

1S9) Vertrag des Amyntas von Makedonien mit Olynth. ArchäoL-epigr. Mittheilungen aus Oesterr. VII & Iff.

i<0) Ein Beitrag zur Historiographie Diodors. Progr. d. Gymn. Hagen 1884.

Jahresbtricht für Altortkumswittenschaft LX. Bd. (188». m.) 4 ,

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50 Griechische Geschichte und Chronologie.

zu erkennen vermocht, und ich halte daher von vornherein alle jene Ar- beiten und ihre Ergebnisse für verfehlt, für die Diodor selbst nicht existiert, und die seinen Bericht lediglich als ein grobes oder gröbstes Mosaik aus Bestandtheilen betrachten, die er fertig vorfand und aneinanderfügte. Insofern ist also der Protest völlig gerechtfertigt, den Bröcker in seiner eingangs erwähnten Schrift anlässlich der modernen Diodorbehandlung erhoben hat. (Vgl. hierzu, was Holm in seiner später zu nennenden griechischen Geschichte im zweiten Bande beigebracht hat.)

In noch erhöhtem Maasse ist der gleiche Einspruch berechtigt, wenn es sich um die Quellenanalyse Plutarchs handelt; wir gelangen nunmehr zu den Schriften, die sich diese Aufgabe gestellt haben.

Es ist für das Urtheil über Plutarchs Schriftstellerei und für seinen kritischen Standpunkt von Wichtigkeit, ob die Schrift über die Bosheit des Herodot seinen Werken zugewiesen oder abgesprochen wird. Diese Echtheitsfrage gehört zu den vielbehandelten, im bejahenden Sinne ist sie zuletzt von Holzapfel***) beantwortet worden, wie ich glaube mit vollem Recht. Nachdem verschiedene Gründe allgemeiner Art dafür gel- tend gemacht sind, dass Plutarch eine derartige Schrift verfassen konnte, und die Einwendungen von Bahr und Häbler zurückgewiesen wurden, zeigt Holzapfel, dass die Auffassung über die Freiheitskämpfe der Grie- chen, die in der Schrift de malignitate vorgetragen wird, in den Bio- graphien des Aristeides und Themistokles ihre vollkommene Entsprechung findet. Für die Vita des ersteren vermuthet H. Idomeneus als die Quelle, welche die bei Plutarch vorliegende Umarbeitung des herodotischen Be- richtes besorgte; Herodot als Quelle will dieser Forscher nicht gelten lassen, obschon er dadurch mit seiner eigenen Ansicht in Gegensatz ge- räth. Die Schrift de mal. beweist doch, da sie von Plutarch ist, ein- gehendes Studium Herodots, mit Recht weist Holzapfel ferner darauf hin, dass Plutarch im Aristeides und Themistokles Herodot citiert, um ihm die Verantwortung für seine Behauptungen zu überlassen; Herodots Darstellung kann daher aus der Reihe der Quellen Plutarchs nicht ge- strichen werden, und wir ersehen aus der Art, wie er benutzt ist, dass der Ghäronäer es wohl verstand, die Lebensbilder, die er gab, seinen eigenen Absichten entsprechend aus verschiedenartiger Lektüre und Kenntnis heraus zu gestalten.

Die Arbeit von Majchrovicz>'>) fasst nur eine Seite des Gegen- standes, indem der Verfasser mit Beiseitesetzung der Erörterung, ob die Schrift von Plutarch sei oder nicht, sich begnügt, die Anschuldigungen gegen Herodot auf ihren Werth hin zu untersuchen, speciell jene, die

131) Ueher die Echtheit der plutarchischen Schrift de Herodot! maligni- tate. Philol. 42 S. Sdff.

13S) De auctoritatc libelii Plutarchei qui xspl ^Hpodörou xaxoi^stag in- Bcribitor. Progr. des Gymn. in Lemberg 1881.

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II. QoellenunteniiehongeD. 51

seiner Ansicht nach theilweise begrttndet sind; so enthält diese Schrift mehr Beiträge zur Quellenkritik Herodots als Ergebnisse über Plutarchs Anklageschrift.

Mit Plutarchs literarischer Umgebung und der, wie mir scheint, noch ungelösten Frage, in welcher Reihenfolge seine Biographien ent- standen sind, befasst sich das Schriftchen von MuhP**). In letzterer Beziehung ist der Verfasser abhängig von der Dissertation von Michaelis; die Beweiskraft ihrer Argumente ist von A. Schmidt in seinem periklei- sehen Zeitalter mit Recht in Frage gezogen worden, ich kann jedoch nicht finden, dass der theilweise Lösungsversuch, den Schmidt selbst vor- bringt, gegen alle Einwände stichhaltig sei. Einen gut gewählten Gegen- stand, dessen erschöpfende Erörterung zur Kenntnis Plutarchs als Schrift- steller viel Gutes beisteuern könnte, behandelt Hanske*'^). Die Ab- handlung hält jedoch nicht, was der Titel verspricht; sie ist fast aus- schliesslich eine Vergleichung von Plutarchs Pelopidas mit den paral- lelen Berichten und gelangt zu dem Schluss, dass Plutarch zwar seine Heimat liebe, aber nirgends die Böoter bevorzuge. Wer die Schrift de malignitate dem Plutarch zuschreibe, dürfe daher nicht geltend machen, dass sein böotischer Patriotismus ihn zu dem heftigen Angriff auf Hero- dot veranlasst habe. Mit der Behandlung des Pelopidas ist nun diese Frage keineswegs abgethan, Plutarchs böotische Sympathien äussern sich bei anderen Anlässen sehr deutlich, z. B. wenn er, wie man mit Recht hervorgehoben hat, Themistoki. c. 1 sagt, das nördliche Hellas fie^pi BotanioQ sei modisch gesinnt gewesen. Aber auch was Hanske über Pelopidas vorbringt, kann ich nicht als zutreffend erachten. Die Frage- stellung ist von vornherein unrichtig und Hanske auf eine schiefe Bahn gerathen, weil er überall bemüht ist, Plutarch von dem Verdacht frei zu sprechen, er habe parteiisch geschrieben und zu Gunsten der Böoter die Thatsachen entstellt, den Agesilaos nicht mit Hass verfolgt u. dgl. Da- durch hat sich der Verfasser der Einsicht verschlossen, dass Plutarch seinen Helden im Pelopidas mit ganz besonderer Wärme behandelt hat; sie tritt hervor gerade an Stellen, wo Plutarch direkt zu seinen Lesern spricht, so z. B., wenn er Thebens Befreiung die grösste und edelste That nennt, und ihr andere lediglich zur Seite stellt, wenn er des Pelo- pidas Leichenfeier über jene des Dionysios und des Hephästion stellt und sagt, dass alle olympischen und pythischen Siege zusammen dem Verdienst dieses Mannes nicht gleichkommen. Diese Stellen sind auch bei Hanske erwähnt, aber in ihrer Bedeutung verkannt. Graf^^) ver^ tritt die Ansicht, dass die Symposiaca des Plutarch keine Excerpte

1") Plutarchische Stadien. Augsburg 1886. Progr. IM) Plutarch als Böoter. Wunen 1884. Progr. 185) »Plutarchischesc in den Gommentationes philologae für Otto Ribbeck. Leipzig, Teabner 188a S. 57 ff.

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52 Griechische Geschichte und Chronologie.

seien, handelt über die Entstehung des Werkes und vermuthet als Ver- fasser des Amatorius Plntarch, den Sohn. Es ist mit Recht hervor- gehoben worden, dass die auf die Quellenkritik des Plutarch aufgewen- dete Mtthe umsonst ist, sofern die Untersuchung auf dem beschränkten Felde einer oder einiger Viten geführt wird, weil selbst die sichersten auf diese Weise erzielten Ergebnisse nur eine bedingte Geltung haben, und die Versuchung nur zu nahe liegt allgemeine Behauptungen aufzu- stellen, deren Hinfälligkeit eine einigermassen vollständige Kenntnis des Schriftstellers sofort erweist. Ich halte daher auch die Fragestellung für glücklicher, die solche Anfängerarbeiten nicht auf die Quellen einer oder einiger Biographien, sondern auf die Benutzung eines Autors beschränkt, bei deren Bearbeitung daher das beiderseitige Verhältnis in seiner Gesammtheit zur Sprache gebracht warden muss. Will man Plutarchs Schriftstellerei auf dem Wege der Quellenvergleichung überhaupt näher umschreiben, so muss man dabei ausgehen von einer Feststellung des Gebrauches, den er von den uns erhaltenen Schriftstellern gemacht hat; hier sind die Bedingungen im vollen Masse gegeben, um Sicherheit dar- über zu gewinnen, ob Plutarch eine Hauptquelle zu Grunde legt, ob er mehrere zusammenarbeitet, ob er seinen Vorlagen wörtlich folgt oder sie frei und selbständig wiedergiebt, wann er seine Gewährsmänner nam- haft macht, wann er sie verschweigt u. a. m. Dennoch weiss ich von den hier in Frage kommenden Aufgaben: der Vergleichung Plutarchs mit Herodot, Xenophon, Thukydides, Polybios, Dionysios von Halikar- nassos u. a., wobei die ethischen Schriften natürlich neben den Biogra- phien herangezogen werden müssen, nur eine einzige Bearbeitung nam- haft zu machen. Simon^^^) hat das Verhältnis unseres Autors zu Thu- kydides behandelt, indem er Einsprache erhebt gegen die zahlreichen Quellenübersichten plutarchischer Viten, in denen Thukydides wir kön- nen hinzufügen des öfteren auch Herodot nicht als Quelle erscheint. Hierauf stellt der Verfasser aus den Moralien alle Stellen zusammen, die auf Thukydides zurückgehen und zeigt, dass diese Stellen auf alle Bücher des Geschichtswerkes das sechste fehlt zufällig in der Reihe der Citate des Plutarch sich erstrecken, die Bekanntschaft mit demselben folglich eine vollständige war. Ferner stellt Simon die in den Parallelen auf Thukydides zurückzuführenden Abschnitte zusammen, unter denen uaturgemäss der Nikias und Alkibiades den ersten Rang einnehmen.

Es ist ein unzweifelhaftes Verdienst, dass durch das in der vor- liegenden Abhandlung sorgfältig zusammengebrachte Material jener an sich thörichten Annahme, Thukydides sei nicht unter die dem Plutarch bekannten und von ihm benutzten Autoren zu rechnen, ein für allemal der Boden entzogen wird. In allen Hauptzügen stellt sich ferner aus derselben das Verhältnis zu Thukydides richtig dar, allein ich meine

IS«) Quomodo Plutarchus Thucydidem legerit. Berlin 1881. Dias.

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II. Qnellennntersachangen. 53

nicht, dass durch Simons Schrift die Arbeit schon vollständig geleistet ist, besonders nicht hinsichtlich der ethischen Schriften. Aus ihnen ftihrt der Verfasser nebst den Citaten des Thukydides nur vier Stellen an, welche er auf ihn zurttckzuffthren vermag, es giebt jedoch deren noch viel mehr und auch sonst in den Parallelen zerstreute Notizen, die daher stammen. Nach dieser Richtung bedarf also diese nützliche und grund- legende Untersuchung noch der Vervollständigung.

Einzelne Biographien, was in der Weise, wie es gewöhnlich ge- schieht, eine bequemere Arbeit ist als die eben erwähnte, bearbeiten auf ihre Quellen hin folgende Schriften. Ueber Themistokles handeln J. Meyer"^) und E. Schmidt^*«). Obwohl ersterer die in den Quellen Verwandtschaft zeigende Biographie des Aristeides herangezogen hat, kann man doch nicht sagen, dass die Ergebnisse seiner Untersuchung überzeugend sind; von einigen die Benutzung bOotischer Quellen und böotischen Lokalpatriotismus Plutarchs hervorhebenden Andeutungen abge- sehen, enthält diese Arbeit, welche das Verhältnis des Plutarch zu He- rodot, Ephoros, Ion und den Atthidographen festzustellen sucht, wenig Brauchbares; ein allseitiges Heranziehen der Beweisstellen auch auf dem engeren Gebiete, das Meyer behandelt, vermisst man, obwohl der Ver- fasser selbst eingehende Detailforschung als das allein Fördernde be- zeichnet. E. Schmidt wendet sich mit Recht gegen A. Schmidts Aus- ftlhrnngen, dass Plutarchs Biographien des Themistokles, Eimon und Pe- rikles zum grössten Theile auf Stesimbrotos von Thasos zurückzuführen seien, und sucht für Themistokles im besonderen den Nachweis zu liefemi dass die Herodot überarbeitende Quelle in dieser Biographie für die Haupterzählung von c. 7 an Phanias von Eresos gewesen sei, worin er in Mohr (vgl Holm, Jahresbericht 1880 XXIII 8. 384 ff.) einen Vorgänger gehabt hat. Dass Plutarch für die Vita des Themistokles diesen Autor benutzt hat und zwar über die fünf direkten Anführungen hinaus, halte ich für richtig, dass es aber möglich sei den Grad der Benutzung soweit festzustellen, wie dies Schmidt versucht, obschon dieser mit anerkennens- werther Vorsicht verfährt, ist mir zweifelhaft.

Plutarchs Themistoklesbiographie zum Zwecke quellenkritischer Uebungen habe ich^^) in der Weise herausgegeben, dass nächst Plu- tarchs Aeusserungen über den Zweck seiner Parallelen zu den einzelnen Sätzen der Biographie selbst die Vergleichsstellen, die bei Plutarch selbst und bei anderen Autoren sich vorfinden, in möglichster Vollständigkeit unter dem Text abgedruckt wurden. Da die ersten Worte der Vorrede,

IST) XJeber die Quellen des Plutarch in den Lebensbeschreibungen des Themistokles und Aristides. Alienstein 1882. Progr.

ISS) Die Hauptquelle von Plutarchs Themistokles. Marienburg 1883. Progr .

139) A. Bauer, Plutarchs Themistokles für quellenkritische Uebungen commentiert und herausgegeben. Leipzig, Tenbner 1884.

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54 Griechische Oeschichte und Chronologie.

»ich hätte an einem Beispiele zeigen wollen, wie weit die Quellenkritik gelangt ist, wie weit sie überhaupt gelangen kannc, von mehreren Beur- theilern seltsam misverstanden wurden, so darf ich sie hier für diese wohl dabin auslegen, dass ich durch den ersten Theil dieses Satzes dem Verdienst der bisher über den Gegenstand erschienenen Schriften gerecht werden wollte, mit dem zweiten meiner Ansicht Ausdruck gegeben habe, dass keineswegs sichere Ergebnisse in allen Einzelheiten gewonnen wor- den sind und erreicht werden können.

Die Benutzung einer wohlunterrichteten, gleichzeitigen Quelle, wahr- scheinlich des Stesimbrotos in dem vierten Kapitel der Themistokles- biographie sucht HolzapfeP^) durch neue Gründe zu stützen, welche die Vertrautheit dieser Quelle mit der Bauart der Kriegsschiffe Athens vor der kimonischen Verbesserung darthun sollen. Die Arbeit von Fulst^^^) war mir nicht erreichbar. Die Capitel der Agesilaosbiograpbie des Plu- tarch vergleicht der Reihe nach mit den Parallelbericbten Sachse'^'), um die Frage der direkten oder indirekten Benutzung der Hellenika des Xenophon zum Abschluss zu bringen; dass diese oder Ephoros aus- schliesslich die Quelle gewesen seien, nimmt der Verfasser zwar nicht an, ist jedoch geneigt, die Uebereinstimmungen mit Xenophon in den meisten Fällen auf Vermittelung des Ephoros zurückzuführen. Ueber das Leben des Artaxerxes handelt C. F. Smith^^) und sucht den Antheil, derauf die Werke des Ktesias und Deinen entfäUt, auszuscheiden, wobei wieder- holt ein Beweismittel verwendet wird, das auch in anderen Quellenunter- Buchungen begegnet, dem jedoch keinerlei Beweiskraft zugestanden wer- den kann. Es heisst Plutarch völlig verkennen, wenn man ihm gegen- über für die Entlehnung eines längeren Abschnittes aus einer Quelle, sich auf dessen ununterbrochenen Zusammenhang beruft; einen solchen herzustellen hat Plutarch selber fertig gebracht, auch wenn er mehrere Quellen benutzte. Dem Artaxerxes liegen nach Smith vornehmlich Deinen und Ktesias zu Grunde, aber auch Xenophon und Herakleides sind be- nutzt Dem Deinen habe Plutarch das Material zur Polemik gegen Ktesias entnommen, wofür ersterer Polykritos heranzog. Die Arbeit handelt fer- ner ausführlich über die Schlacht von Kunaxa und bekämpft mit Erfolg die Aufstellungen Kaemmels, welcher den Gegensatz von Xenophon und Ktesias durch die Annahme zu erklären suchte, dass der letztere die offizielle persische Darstellung wiederholte. Ais Quelle Diodors für diese

140) FlQtarchs Bericht über das Bergwerksgesetz des Themistokles. Philol. 42. Bd. S. 484ff.

141) Die Quellen des plutarchischen Aristides. Progr. des Gymn. Duder- stadt 1885.

143) Die Quellen Plutarchs in der Lebensbeschreibung des Königs Age« silaos. Progr. des Gymn. Schleis 1888.

143) A study of Plutarchs life of Artaxerxes with especial reference to the sources. Leipzig 1881. Diss.

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II. QaelleuuDtersuchangeo. 55

SchlacbtbeschreibuDg im 14. Buche ^It dem Verfasser Ephoros, der seinerseits die Anabasis des Sophainetos benutzte, auch Justinas' kurzer Bericht geht auf Ephoros zurück, endlich wird hervorgehoben, dass gegen Xenophons Erzählung gehalten des Ktesias Bericht der Vorgänge wähh rend und nach der Schlacht keine Glaubwürdigkeit verdiene, da er sich bemühte, eine möglichst dramatische Schilderung zu bieten. In dem letzten Punkte kann man mit Smith übereinstimmen, ohne deshalb die Darlegungen über die Quellenfirage, welche im ersten Theile seiner Schrift gegeben wird, für richtig zu halten. Plutarchs Artaxerxes kann jedoch allen zum Studium empfohlen werden, welche meinen, dass dieser Schrift- steller seinen Biographien stets oder meist eine Hauptquelle zu Grunde legte, ein unbewiesener Lehrsatz, den Smith, obwohl er selbst zu anderen Ergebnissen gelangt, doch am Anfange seiner Untersuchung gläubig wiederholt hat. Die Analyse des plutarchischen Artaxerxes, welche Mantey'^) vorgenommen hat, führt den Verfasser zu der Annahme, dass Deinen die Hauptquelle sei, neben der vornehmlich die Benutzung des Ktesias und Xenophon erweisbar ist; Xenophons Darlegung hat Flu* tarch mit Ergänzungen versehen und endlich einiges einem ijiekdoten- coropendium entnommen, von dem später bei Besprechung Aelians noch die Rede sein wird.

Wie die eben besprochenen Abhandlungen mit der Reihe der oben (S. d3) erwähnten, an Xenophons Anabasis anknüpfenden gemeinsamen Inhalt aufweisen, so fügt sich eine nun zu erwähnende, jenen früher (S. 89) besprochenen Arbeiten an, welche über das Geschichtswerk des Timaios handeln, sie rührt von Biedenweg^^) her, war mir jedoch nicht zu* gänglich.

Ueber die beiden uns erhaltenen Biographien des Phokion, jene Plutarchs und des Cornelius Nepos handelt G. Fricke^^^); den ver- schiedenen Standpunkt beider hebt der Verfasser richtig hervor und verwerthet denselben nebst einer Vergleichung mit Diodor zur Ermitte- lung ihrer Vorlagen. Bezüglich Plutarchs ist er in allem Wesentlichen von der Lehre abhängig, dass eine Hauptqnelle jeder seiner Viten zu Gmnde liege Fricke meint Duris nur die anekdotenhaften Zusätze hätte Plutarch der eigentlichen Geschichtserzählung aus anderen Autoren (Idomeneus), Excerpten und aus der Erinnerung eingefügt. Die Be- nutzung des Hieronymos von Kardia durch Plutarch wird abgewiesen in einer Darlegung, welche die apophtegmata regum et imperatorum als

IM) Welchen Quellen folgte Plutarch in seinem Leben des Artaxerxes. Progr. des Gymn. Greifenberg 1888. Vgl. auch Ernmbholz, quaestiunculae Ctesianae Comment. phil. f. Otto Ribbeck. S. 196 ff.

1^) Die Quellen von Plutarchs Dion und Timoleon. Progr. des Gymn. Dortmund 1884.

1^ De fontibus Plutarchi et Nepotis in vita Phocionis. Halle 1883. Diss.

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56 Griechische Geschichte aod Chronologie.

plutarchische Schrift voraussetzt und ausdrücklich bezeichnet! Für die Neposbiographie endlich vermuthet Fricke Demochares' Geschichtswerk als Quelle. Die Abhandlung befindet sich formell in dem Zustand von Bürstenabzügen. Zwei Arbeiten behandeln die Gruppe der plutarcbischen Biographien, welche durch Agis, Eleomenes und Aratos gebildet wird, deren Quellen naturgemäss eine gewisse Verwandtschaft zeigen, sie wur^ den daher auch mit Recht meist gemeinsam erörtert Indem Goltz >^^) die inhaltlich zusammen gehörigen Abschnitte derselben auch in der quellenkritischen Betrachtung zusammenfasst, findet er, dass die Capitel 1 86 des Aratos, von einigen Deinias und Phjlarchos entnommenen Stellen und Plutarchs eigenen Bemerkungen abgesehen, aus Aratos' Me- moiren geflossen seien. Für die Geschichte des kleomenischen Krieges werden hierauf die entsprechenden Partien der Kleomenesvita (4 30) und jene des Aratos (30 46) verglichen und als Hauptqnelle mit Aus- nahme des Schlusses der Aratosvita, die auf Polybios zurückgeführt wird, Phjlarchos als gemeinsame Quelle sowohl aus den wörtlichen An- klängen als auch aus der Parteistellung erschlossen, die insbesondere in der Vita des Eleomenes deutlich bemerkbar ist. Die Arbeit von Goltz wird durch die folgende fortgesetzt und vervollständigt. F. F. Schulz ^^) knüpft bezüglich der Yita des Agis, des Eleomenes (von c. 1 80) und des Aratos (von c. 1 47) an ältere Arbeiten über diese Frage an und weicht nur in einigen Einzelheiten ab; in der Haupt- sache, dass der Agis fast ausschliesslich aus Phylarchos, im Eleomenes neben Phylarchos als Hauptquelle an ein paar Stellen auch aus den Me- moiren des Aratos und aus Polybios geschöpft sei, endlich im Aratos vornehmlich die Memoiren und hier und da Polybios und Phylarchos benützt seien, stimmt er Goltz und der später zu erwähnenden Schrift von Elatt bei. Neues bringt seine Untersuchung für die Vita des Eleo- mens vom 30. Capitel an und über die des Aratos vom 47. ab. Die Vergleichung dieser Abschnitte mit Polybios' fünftem Buche ftlhrt zu dem Ergebnis, dass Phylarchos die gemeinsame Quelle des Plutarch im Eleo- menes und in den entsprechenden Abschnitten des Polybios gewesen sei, im Aratos hingegen Plutarch von dem genannten 47. Capitel an Polybios direkt und fast ausschliesslich benutzt habe. Diesen Theil der Unter- suchung halte ich für den bei weitem fruchtbarsten, da hier die Mittel zu einer Beurtheilung des beiderseitigen Verhältnisses wenigstens an- nähernd verbanden sind; für alles, was Plutarch über Polybios hinaus bietet, besteht freilich die von Schulz stets beanspruchte Möglichkeit, dass es bei Polybios in einem verlorenen Stück gestanden habe; die ausschliessliche Benutzung des Polybios in dem Schluss der Aratos-

1^7) Quibus fontibus Plutarchus in vitis Arati, Agidis, Cleomenis enar- randis usus sit. Insterbarg 1883. Eönigsberger Diss.

1^) Quibus fontibus fluzerint Agidis, Cleomenis, Arati vitae Platarcheae. Berlin 1886.

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II. Quell ennntersachangen. 57

biographie, die der Verfasser vertritt, wird nur demjenigen flberzeagead sein, der geneigt ist Plutarch den Gebrauch weniger Quellen zuzu- trauen. In den ttbrigen Tbeilen begegnen jene falschen und unvorsich- tigen Schlnssfolgerungen häufig, die es Schulz und seinen Vorgängern allein ermöglichten, zu so bestimmten Ergebnissen über Plntarchs Quellen in den drei genannten Viten zu gelangen.

Mit den Strategemensammlungen des Polyainos und Frontinus be- fassen sich je drei Untersuchungen, auch diese zumeist mit der Quellen- frage. Ihre Lösung scheint bei Sammelwerken wie den beiden genannten, die nur geringe Spuren der schriftstellerischen Thätigkeit ihrer Verfasser tragen, sehr anssichtsvoU wenigstens viel wahrscheinlicher zu erreichen, als bei Plutarch u. a. Autoren. Die Voraussetzung des Ausschreibens der Vorlagen abgesehen von redaktionellen Aenderungen und Kürzungen am Anfang und am Schluss jedes Stückes zum Zwecke der Abrundung oder schärferen Hervorhebung der Kriegslist trifft bei Frontin und Poly- ainoB wirklich zu; allein die Kürze ihrer Geschichten, welche zumeist charakteristische Einzelheiten bei Seite lässt, steht der Bestimmung der Quellen ebenso hinderlich im Wege wie der Umstand, dass uns aus einer grossen Zahl ähnlicher Sammelwerke nur diese zwei und aus der kriegs- wissenschaftlichen Literatur, von den zwei Taktiken und Aeneas abge- sehen, nichts erhalten ist. Wie weit diese beiden Literaturgattungen, neben den Schriften der Historiker als Quellen des Polyainos und Fron- tins zu betrachten sind, lässt sich nur annähernd bestimmen und blos durch Erwägungen allgemeiner Art wahrscheinlich machen. Endlich wird die Feststellung der Quellen dieser und ähnlicher Sammelwerke dadurch erschwert, dass mit dem fehlenden Zusammenhang der Erzählung auch ein sehr wichtiges Kriterium für die Vorlagen fehlt, und die erdrückende Masse von Einzelgeschichten den Ueberblick erschwert. Die Bestimmung der Quellen solcher Anekdotensammlungen ist daher nur scheinbar eine leichtere als bei darstellenden Werken.

Die Untersuchung von Knott^*') bietet zunächst einige aus den Proömien vornehmlich geschöpfte Bemerkungen über Polyainos' Arbeits- weise, und vergleicht hierauf das bei ihm vorliegende Material der Reihe nach mit Frontinus, Sueton, Herodot, Thukydides,. Xenophon, mit der Schrift de mulierum virtute, den plutarchischen Viten und mit Diodor. Die Benutzung dieser Schriftsteller bei Polyainos wird, Herodot, Thukydides und Sueton ausgenommen, stets in Abrede gestellt « dagegen sucht der Verfasser die Benutzung des Ephoros und Theopompos zu erweisen und vermuthet, dass Polyainos sowohl als Frontinus Vieles älteren Samm- langen ähnlichen Inhaltes entnahmen. Die übergrosse Feinheit, mit wel- cher die Vergleichung der Parallelberichte geführt wird, die stets wieder- holte Schlussfolgerungt Polyainos habe einen Autor nicht benutzt, sobald

itf) De fide et fontibus Polyaeni. Leipzig 1889. Jenaer Dias,

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58 Griechische Geschichte und Chronologie.

im Vergleich zu dessen erhaltenem Berichte auch nur 'das geringste hinzugefügt erscheint, passt nicht gut zu dem, was in der Einleitung über Polyainos* rasche und oberflächliche Arbeitsweise ermittelt wurde. Die Entscheidung der Frage nach der Vorlage eines Autors wird ferner wiederholt auf Grund einer ganz äusserlichen Statistik ganz oder nur theilweise stimmender Stellen getroffen, während doch alles auf die Art der Uebereinstimmungen und der Unterschiede ankommt. Der Nachweis, dass Ephoros und Theopompos benutzt seien, hängt an dem Haar der quellenkritischen Lehren anderer Forscher und Enott ist bei deren Nach- prüfung nicht so strenge verfahren wie früher, da er die Benutzung einiger Schriftsteller abzuweisen bemüht war. Wo Polyainos mit Diodor und Justinus, auch wo er nur mit Diodor oder Justinus stimmt, ist Ephoros, wo er gegen Diodor mit Cornelius Nepos zusammenstimmt, ist Theopom- pos Quelle; soweit ist die Forschung über Diodors, des Justinus und Cornelius Nepos Quellen noch nicht gediehen, dass diese einfach für Ephoros beziehentlich Theopompos gesetzt werden könnten. Zu loben ist die fleissige Zusammenstellung des Materiales und dass von der Ver- gleichung mit den erhaltenen Schriftstellern der Anfang genommen wurde, der Antheil des Polyainos an der Formulierung der ihm überkommenen Berichte scheint mir jedoch zu gering angesetzt.

Von der Ansicht ausgehend, dass Polyainos wesentlich nur einer Quelle gefolgt sei, ist Schirmer^^) denn auch folgerichtig dahin ge- langt^ aus dem »unbedingten Zutrauen dieses Schriftsteilers zu den be- nutzten Schriften und aus seiner geradezu sklavischen Abhängigkeit von denselben« die Benutzung älterer Sammlungen und neben diesen nur einer einzigen geschichtlichen Quelle zu erschliessen.

Die vergleichende Betrachtung der auf Themistokles bezüglichen Strategeme, sowie einer Anzahl anderer der Geschichte des fünften Jahr- hundertes angehörender, mit den sonstigen Berichten von Herodot, Thuky- dides und Xenophon angefangen zeigt ihm neben auffallenden Aehnlich- keiten doch immer wieder mannigfache Unterschiede; die Erklärung dieses Verhältnisses erblickt Schirmer theiis in Adolf Schmidts Annahme der ge- meinsamen Herkunft aus dem Werke des Stesimbrotos, theiis in dem Ein- fluss der Hellenika des Ephoros. Was nun Polyainos speziell betrifft, so wird die durch auffallende Uebereinstimmungen nahe gelegte Benutzung des Plutarch abgewiesen und auf Grund des Zusammentreffens mit ein paar Bruchstücken aus dem umfangreichen Geschichtswerk des Nikolaos von Damaskos, die Benutzung desselben »wahrscheinlich als einziger his- torischen Quelle« vermuthet.

Es liegt auch in dieser an manchen richtigen Beobachtungen im Einzelnen nicht armen Schrift eine vorschnelle Verallgemeinerung auf Grund unzureichender Versuchsreihen vor, denn die für das erste Buch ge-

150) Ueber die Quellen des Polyaen. Progr. des Gymn. Eisenberg 1884.

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II. Quellenuntenuchungen. 59

wonnenen Eindrücke sind nicht hinreichend, um über die ganze Arbeit des Polyainos ein Urtheil abzugeben, me dies der nächste Forscher, der sich dieser Aufgabe widmete, mit Recht hervorgehoben hat.

Diese ausführlichste der über Polyainos angestellten Untersuchun- gen von Melber^^^) scheidet, wie die zuletzt erwähnte, den bei diesem Schriftsteller Yorliegenden Stoff in zwei Gruppen; allgemein gehaltene, sich häufig wiederholende Stücke, die älteren Sammlungen oder taktischen Handbüchern entnommen sind und solche Erzählungen, die durch ihre an Einzelheiten und Persönlichem reiche Fassung auf historische Schrift- steller als Quellen zurückgeführt werden müssen. Die Richtigkeit dieser Unterscheidung wird durch eine Beobachtung, die schon Wölfflin gemacht hatte, bestätigt: in den auf Geschichtschreiber zurückgehenden Abschnitten, soweit sie sich auf eine Person beziehen, ist eine chronologische Anord* nung der einzelnen Stücke erkennbar; Unregelmässigkeiten der zeitlichen Abfolge gestatten daher auch den Schluss, dass mehrere Quellen in einem Capitel benutzt sind.

Die Untersuchung Melbers fasst sachgemäss die inhaltlich zusam- mengehörigen Stücke zusammen, gleichviel in welchen Büchern sie jetzt Polyainos' Disposition entsprechend vertheilt sind. So erweist sich zu- nächst die Einquellenlehre auch hier für grössere Abschnitte als irrthüm- lieh. Von den Theilen des Werkes , die Melber erschöpfend behandelt hat, führt er die chronologisch geordnete Ueberlieferung des ersten Buches mit Sicherheit, jene des siebenten mit Wahrscheinlichkeit auf Ephoros zurück, die auf sicilische Geschichte bezüglichen Abschnitte stammen ihm aus Philistos und Timaios, ohne dass jedesmal zwischen beiden eine Entscheidung getroffen werden könnte. Einzelne Paragraphen sind He- rodot, einzelne Thukydides entnommen, Xenophon hingegen ist nicht be- nutzt. Besonders reichlich bedachte Polyainos als Makedone die Ge- schichte Alexanders und der Diadochen freilich ist das aber auch die Zeit der grossen Kriegskünstler im eigentlichen Sinne er ver- wendete dazu KJeitarchos, Hieronymos, Duris und Phylarchos; nicht be- nutzt ist Plutarch, sehr vieles ist älteren Sammlungen, manches takti- schen Lehrbüchern entnommen, die letzteren Geschichten bezeichnet Melber vom Standpunkt der geschichtlichen Forschung aus als werthlos.

Die Anordnung der einzelnen Erzählungen nach den Feldherm und Königen, welche Kriegslisten anwendeten, ferner ihre von dem Autor beabsichtigte Gruppierung nach zeitlichen oder lokalen Beziehungen lässt das Verfahren, das Melber bei der Untersuchung befolgt, durchaus als berechtigt erscheinen und es erweist sich zutreffend, dass sachlich Zusammenhängendes denselben und nicht verschiedenen Quellen entlehnt

isi) Ueher die Quellen und den Werth der Strategemensammlung Po« lyaene. Ein Beitrag zur griechischen Historiographie. XIV. Snpplementbd. der Jahrb. für class. Philol. S. 419-688. Vgl. Philol. Anzeiger XVI S. 2I0ff.

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60 Griechische Geschichte and Chronologie.

ist. In Einzelheiten scheint mir auch Melber den Antheil des Polyainos an der Fassung des entlehnten Stoffes zu gering anzuschlagen, und ich kann daher auch in der Annahme von Mittelquellen dort nicht immer folgen, wo diese auf geringfügigen Unterschieden der erhaltenen Berichte beruht, wie ich denn weder durch Knott noch durch Schirmer und Mel- ber Yon der völligen Ausschliessung Plutarchs aus der Reihe der von Polyainos benutzten Autoren überzeugt worden bin.

Frontinus' Sammlung der Kriegslisten besitzen wir jetzt in einer neuen Ausgabe von Gundermann"*), die ich deshalb erwähne, weil sie in einem Anhang die Parallelstellen zu den einzelnen Erzählungen bietet Dieser Anhang darf ftlr die kritische Benutzung des Frontinus als Ausgangspunkt gelten, hätte jedoch bequemer als zweite adnotatio critica unter dem Text Platz gefunden, wie dies bei Melber**') in seiner Po- lyainosausgabe geschehen ist. Gundermann hat in zwei anderen, be- sonders erschienenen Abhandlungen auf Frontinus bezügliche Fragen er- örtert. In einer älteren***) wird speciell das vierte Buch behandelt, das der Verfasser dem Frontin abspricht mit Ausnahme der zwei IV. 7. 43 folgenden Geschichten, die er mit Hedicke nach II 9. 1 einreiht Eine zweite Schrift***) interessiert uns hier insoweit, als sie zeigt, dass die Abfassung der Strategemata zwischen die Jahre 88 und 96 nach Chr. zu setzen ist, und dass, soweit die uns noch erhaltenen Quellen vornehm- lich Livius, zum Vergleiche herangezogen werden können, sich genaue Benutzung der Vorlage ergiebt. Nicht ebenso überzeugend ist mir, was Gundermann über das Verhältnis des vierten Buches zu den übrigen vor- bringt Es scheint mir schwierig, dem Fälscher, der die echte Vorrede erweitert und mit dem echten Frontin eine Quelle gemeinsam haben soll, die Thorheit zuzutrauen, dass er die zahlreichen Doubletten anbrachte, die ihn verriethen. Die für uns erkennbare Genauigkeit in der Be- nutzung der erhaltenen Quellen schliesst an sich nicht aus, dass das Werk schon aus Frontinus' Hand mit Wiederholungen hervorging; das konnte bei der verwirrenden Menge und Aehnlichkeit dieser Geschichten sehr leicht geschehen. Auch hat Frontinus ältere Sammlungen neben den Geschichtschreibern benutzt, wie die einmal von Gundermann beob- achtete Uebereinstimmung der Reihenfolge mehrerer Geschichten mit Va- lerius Maximus beweist. Daraus ergiebt sich die Existenz einer solchen Sammlung in den ersten Zeiten des Principates; wir werden später sehen,

1*3) luli Frontini strategematon iibri qnattuor. Leipzig, Teubner 1888.

1*8) Polyaeni strategematon Iibri Vlll. etc. Lips., Teubner 1888.

1*4) Gommentationes philologae Jenenses I p. 86 ff. Der als Jenenser Dissertation erschienene Separatabdruck: de luli Frontini strategematon libro qui fertur quarto 1881 enthält nur zwei Kapitell

***) Quaestiones de luli Frontmi strategematon libris. Habilitationsschrift Jena 1888. Abgedruckt in Jahrb. für dass. Phil. Supplementbd. 16 S. 817 ff.

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Quellenantenachnngen. 61

dass aus gleichen Gr&nden auch auf das Vorhandensein einer ähn- lichen Sammlung von »Aussprttchenc in derselben Zeit geschlossen werden muss. Diese Thatsache legt mir auch hier grössere Zurückhaltung den Yariantenangaben des Frontinus gegenüber auf, als sie Gundermann ge- übt hat^ der in diesen spätere Zusätze erblickt. Bestanden schon solche Sammlungen, so ist nicht einzusehen, warum nicht ein Schriftsteller, der wie Frontinus eine neue herausgab, Bemerkungen gemacht haben soll, wie in den mit idem fecit eingeleiteten, jetzt besonders nummerierten Stücken enthalten sind. Was ich später über ähnliche Notizen bei Aelian zu be- merken habe, scheint mir dies zu bestätigen, und ich kann es daher nicht für richtig halten, dass so zahlreiche Zusätze von dem ursprünglichen Werk ausgeschieden werden, wie dies bei Gundermann geschieht.

lieber dieselbe Quellenfrage handelte schon früher Bludau'^*), zu- nächst die erhaltenen Abschnitte des Livius und Sallustius, ferner Caesar und Justinus mit den drei ersten Büchern der Strategemata vergleichend. Soweit Trogus Pompeius (Justinus) als Quelle des Frontinus in Betracht kommt, ist femer die später anzufahrende Schrift von Crohn: de Trog Pompei apud antiquos auctoritate heranzuziehen, für die auf die Cimbern-i kriege bezüglichen Angaben ist zu vergleichen, was K. Mülle nho ff in der deutschen Alterthumskunde Bd. II. beigebracht hat. Bludau sucht femer die Benutzung der verlorenen Abschnitte des Sallnst und Livius durch Heranziehung der Berichte ihrer Epitomatoren zu erweisen, und meint, dass Frontinus sämmtliche ausserrömische Erzählungen aus Trogus Pompeius schöpfte, ferner den Livius fUr seine Zwecke auszog, einiges dem Sallust entnahm, Coelius Antipater, Valerius Antias und Cato benutzte. Diese Nachweise sind nicht durchaus zwingend, besonders die Benutzung des Livius neben dessen Quellen lässt sich nicht beweisen, und endlich hat, wie mir scheint, Bludau nicht erwogen, was die früheren Bemerkungen darthun, dass Frontinus nicht die erste Sammlung dieser Art verfasst hat; auch die Möglichkeit der Einsicht in Mittelquellen und der Antheil des Frontinus an seiner Arbeit ist nicht berücksichtigt.

Des Pausanias Periegese von Griechenland interessiert in diesem Zusammenhange, soweit die in zahlreichen Excursen und bei verschie- denen Gelegenheiten eingestreuten historischen Nachrichten und deren muthmassliche Quellen in Frage kommen. Man kann ein Gegner der neuen Lehre über Pausanias, den Pseudo-Periegeten, sein und dennoch von seinen Quellen sprechen. Eine merkwürdige Thatsache muss hier hervorgehoben werden. Während man bemüht ist, den periegetischen Theil als abgeschrieben aus älteren Büchern zu erweisen und deshalb Pausanias' Autopsie in Frage zieht und ihn als Schwindler bezeichnet, fehlt es für die Theile seines Werkes, die sicherlich aus schriftlicher Ueberliefemüg stammen, für die mythologischen und historischen Ab-

iM) De fontibus Frontini. Königsberg 1883. Diss.

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g2 Griechische Geschichte und Chronologie.

schnitte bisher noch, von geringen Anfingen und Andeutungen Ober ein »mythologisches Handbuch« abgesehen, an Untersuchungen Ober seine Quellen gerade von der Seite, welche den meisten Anlass gehabt hätte darauf einzugehen. Es wurde auch dieses quellenkritische Problem zu- nächst an einem Punkte angefasst, an dessen fruchtbringende Erledigung erst nach der Lösung jener Vorfragen gegangen werden kann.

Mit der verdienstlichen Arbeit Wernickes*") Ober das Verhältnis zwischen Pausanias und Herodot ist dazu nur ein erster Schritt getfaan. Das Buch von Kalk mann i^^) dagegen hält das nicht, was der Titel verspricht, indem es zwar von des Pausanias »Schriftstellerei« ein ten- denziös gefärbtes Bild entwirft, in der Vorrede aber eine Untersuchung Ober die historisdien Abschnitte abgelehnt wird. Ueber die Quellen des Pausanias in der Geschichte der messenischen Kriege und in den Achaika, soweit die Geschichte des achäischen Bundes in Betracht kommt, sind hingegen zwei Arbeiten von Forschern noch später namhaft zu machen, die sich mit der »Pausaniasfragec nicht weiter eingelassen haben.

Die Periegese ist benutzt worden, wie wir aus einem Citat wissen, von Aelian bei Abfassung seiner navTodanr, laropca. Mit deren Quellen beschäftigt sich F. Rudolph^^^) und gelangt zu dem Ergebnis, dass nahezu alles in dem älianischen Buche Enthaltene aus Athenaeus, aus den beiden Werken des Favorinus vornehmlich der navTa^arrij laropla und aus Pamphila geschöpft sei. Wer sich die Mittel gegenwärtig hält, die fär diese auf Athenäus, Aelians Thiergeschichte, die Quellen des Laärtius Diogenes und des Gellius erstreckte Untersuchung jetzt zur Verfügung stehen, wird nicht ohne Befremden das Stemma betrachten, das am Schlüsse der Abhandlung die Resultate ziehend so Oberaus genau und sicher Ober direkte und indirekte Benutzung und die Beziehungen der erwähnten und noch einiger anderer Schriften Aufschluss giebt. So löb- lich es ist, dass der Verfasser sich bemOht hat, in einer Qnellenunter- suchung Ober Aelian alles zu sammeln, was uns gestattet ein Bild von der Schriftstellerei und Persönlichkeit des Mannes zu entwerfen, so wenig ist zu billigen, dass die hiemit zusammenhängende Frage Ober die äussere Form, in der wir die varia historia besitzen und die andere über die Echtheit der Thiergeschichte erst nach der Quellenerörterung angefOgt sind. Die hier vorgetragenen Ergebnisse, dass die nawodai^ iaropia des Aelian ein unausgeführter Entwurf des Verfassers sei und dass die Thiergeschichte von Aelian herrOhrt, sind für die Quellenanalyse zu wich- tige Voraussetzungen, als dass sie ohne Schaden erst später behandelt

167) De Pansaniae Periegetae studiis Herodoteis. Berlin 1884. Diss.

IM) Pausanias der Perieget, Untersuchungen über seine Schriftstellerei und seine Quellen. Berlin, Reimer 1886.

159) De fontibus qnibus Aelianus in varia historia componenda usus sit. Leipziger Studien f dass. Philo!. VII. Bd. S. 1 ff.

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II. Quellennntersachungen. 63

werden konnten. Ich gestehe, dass ich die sittliche Entrttstnng darflher, dass Aelian den Atbenäus abschrieb, die in den ersten Abschnitten sich Luft macht, nicht begreife, wenn nachträglich dem Leser bewiesen wird, dass er es bei Aelian mit blossen Collektaneen zu thun hat

Die Beweismittel, deren sich Rudolph bediente, sind denn auch häufig keineswegs solche, die überzeugend zu wirken vermögen. Die losesten und entferntesten Berührungen genügen, um weitgehende Schlüsse über die Quellenfiliation aufzubauen, mit der Möglichkeit, dass in dem mafToSoTtij iaropta betitelten Werke des Favorinus alles Mögliche ge- standen habe, wird so stark gerechnet, dass der Verfasser die entfern- testen Anklänge bei einem Gegenstand für Folgerungen genügend erachtet, bei dessen Behandlung die stärksten, formellen und inhaltlichen Üeber- einstimmungen allein sichere Ergebnisse gestatten.

Dass Rudolph Unrecht hatte die Verwandtschaft von Aelians Buch mit irgend einer der ähnlichen uns erhaltenen Sammlungen in Abrede zu stellen und es geradezu als Axiom aufzustelleu, bei Aelian sei keine ältere Sammlung benutzt, hat eine andere über denselben Gegenstand erschienene Schrift inzwischen gezeigt

Der Aufsatz von Brunk^^) hat die Quellenforschung über Aelian, wie ich glaube, auf dem engeren Gebiete, das derselbe behandelt, wesent- lich gefördert. Nachdem gegen ältere Aufstellungen der Nachweis er- bracht worden ist, dass weder die pseudo-plutarchischen Apophthegmata der Könige und Feldherm noch die Apophthegmata der Lakedaimonier noch endlich die echten plutarchischen Schriften, weder die Parallelen noch die ethischen Schriften, die Quellen Aelians gewesen sein können, da sich unter dieser Voraussetzung wenige Beispiele ausgenommen un- erklärliche Unterschiede finden, zeigt der Verfasser, dass wir vielmehr fUt alle diese Sammlungen, soweit Könige und Feldherrn in Fr^ge kommen, eine gemeinsame Quelle anzunehmen haben. Diese verlorene Apoph- thegmensammlung, aus der Aelian und Plutarch schöpften, die in ihrer äusseren Anlage aus Pseudo-Plutarchs apopht regum et imperat noch am deutlichsten erkennbar ist, also nach den Personen die dicta zusammen- stellte, verzeichnete auch genau, wenn ein und dieselbe Anekdote Mehreren in den Mund gelegt wurde und nannte ihre Namen; wir dürfen wohl Brunks Darstellungen vervollständigend noch hinzufügen, dass in dieser Sammlung auch die Quellen angegeben waren. Für ihre Abfassungszeit ergiebt sich aus den sehr lehrreichen Yergleichungen mit Valerius Maxi- mns, die der Verfasser an zwei Stellen vorbringt, als untere Grenze die erste Zeit des Principates. Plutarch hat diese Sammlung ausgiebig be- nutzt und ihr mitunter grössere Stücke entnommen, ich habe schon früher (Themistokles S. 158, 134 u. ö.) auf eine solche Quelle Plutarchs hinge-

tW) Zu Aelians varia historia. Commentationes philologae in hon. soda- litii philologomm GrypbiswaldeDsis. Berlin, Weidmann 1887.

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64 Griechische Geschichte and Chronologie.

wiesen, und der von Brunk angestellte Vergleich Aelians mit Plutarch ist auch sonst für des letzteren Arbeitsweise recht lehrreich. Es zeigt sich also hier genau dieselbe Erscheinung, die wir an den uns erhaltenen Erklärungsschriften und den Lexicis aus dem Alterthum beobachten können ; was wir besitzen ist nichts als ein verschlechterter Auszug aus älteren, reich mit Literaturnachweisen ausgestatteten Sammelwerken. Gleichwohl darf niciit ausser Acht gelassen werden, dass an der Aus- wahl, gelegentlich auch an der Vervollständigung und Fassung der Aus- züge die Autoren, welche uns erhalten sind, gleichfalls ihren Antheil haben, denn mit dem blossen Excerpieren und Abschreiben ist die Thä- tigkeit der Schriftsteller des zweiten und dritten Jahrhunderts nach Christo nicht erschöpft. Wer für sein Buch, wie Aelian für die varia historia Leser anziehen wollte, der musste auch Neues bringen, nicht blos durch Anordnung des Stoffes nach einem anderen Princip, sondern auch mit Rtkcksicht auf den Inhalt, und konnte sich nicht darauf be- schränken eine Sammlung abermals auszubeuten, aus der Valerius Maximus und besonders Plutarch schon geschöpft hatten. So halte ich die Annahme für näher liegend, dass die Varianten, welche Brunk der Quelle zuschreibt, von Aelian selbst verzeichnet wurden, weil er in seinen Quellen dieselbe Geschichte von Verschiedenen erzählt fand; hatte Aelian eine nach den Personen geordnete Sammlung vor sich, so musste ihm die Gleichheit solcher Geschichten besonders dann leicht auffallen, wenn er, wie in der That öfters, nach dem Inhalt anordnete. Die Er- gebnisse der Untersuchung Brunks sind auch für Polyainos, bei dem solche Wiederholungen derselben Geschichte häufig vorkommen und fUr Fronünus von Interesse; wie diese Schriftsteller mit Aelian selbst, so haben auch ihre Quellen mit den Quellen Aelians manches Gemeinsame. Wie dieselben Aussprüche von verschiedenen Personen, so wurden auch die- selben Kriegslisten von verschiedenen Feldherren erzählt. So viel sich erkennen lässt, gab es für die Anordnung solcher Geschichten mehrere Gesichtspunkte, die alphabetische Abfolge der Namen, die Gruppierung nach der Lebensstellung oder der Herkunft, die historische Reihenfolge, endlich die Zusammenfassung von im Inhalt sich berührenden Erzählungen nach Schlagworten, die aus diesem geschöpft wurden. Aelian befolgt keine dieser Anordnungen ausschliesslich und das scheint mir seiner Schrift eigenthümlich zu sein.

In den Kreis der Untersuchungen, welche den Zweck verfolgen den Wissensstoff, der in spätesten Schriftstellern niedergelegt ist, nach seiner Herkunft zu bestimmen, ist auch Aelius Aristides einbezogen wor- den. Mit seinen Quellen in der Rede de quattnor viris und im Panathe- naikos beschäftigt sich die Arbeit von Haas^^^) welche zeigt, dass auch

1^^) Quibua fontibns Aelius Aristidis in componeoda declamatione, quae inscribitur Ttpb^ Uldxtoya önkp xwv rtrxdpant usus Sit Greifswald 1884. Dis8.

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IL QaeUenuntersachttogen. 65

im zweiten Jahrhundert nach Christus die selhstthätige Arbeit, die Be- kanntschaft mit der Alteren griechischen Literatur und die Verarbeitung der- selben nicht aufgehört hat. Naturgemäss ist des Aristides Bekanntschaft mit den Rednern, Philosophen und Dichtern häufiger zu erweisen und ausgedehnter als mit den geschichtlichen Quellen, immerhin lassen sich ans der Zahl derselben die sichere Benutzung Herodots, des Thu- kydides und Xenophon, sowie der Biographien Plutarchs darthun; auch hat Haas auf einige Stellen hingewiesen, die eigenthümliche Berichte aus nicht mehr nachweisbaren Vorlagen enthalten. Die Verwerthung dieser Quellen leidet natürlich unter dem rhetorischen Schwulst des Sophisten, dessen Hang zur Uebertreibung häufig bis zur Entstellung und Ver- aischung seiner Vorlagen ftüirt. Auch dafür ergiebt Haas' Schrift einige Beispiele, dass Ael. Aristides hie und da ältere Gewährsmänner nam- haft macht, die Mittelquelle, der er ihre Namen verdankt, verschweigt und so den Schein einer Bekanntschaft mit den Werken jener erweckt. Da er in der Rede de quattuor viris sich gegen Piatons Gorgias wendet, also dessen Kenntnis beim Leser voraussetzt, so kann gleichwohl von einem absichtlichen Trug nicht die Rede sein, wenn er wiederholt Thearion, Mithaikos und Sarambos erwähnt, als ob er ihre Schriften kenne, wäh- rend er von ihnen nur im Gorgias gelesen hatte; wir haben vielmehr anzunehmen, dass jene Zeit nicht den Massstab der Beurtheilung an- legte, der uns jetzt bei ausgebildeter Citirweise geläufig ist Ein ganz gleiches Verfahren lässt sich auch in des Aristides ägyptischer Rede nachweisen, was Ült die »Pausaniasfragec wichtig ist.

Am Schlüsse der Betrachtung einer so langen Reihe mit Quellen- kritik sich beschäftigender Arbeiten dürfen wohl noch einige zusammen- fiissende Worte und einige Wünsche für die Zukunft Platz finden. Die überwiegende Mehrzahl der besprochenen Untersuchungen rührt von An- fängern her und dankt ihren Ursprung den in dieser Richtung in Semi- narien und Societäten veranstalteten Uebungen. Es kann nicht geleugnet werden, dass gut die eine Hälfte dieser Arbeiten Problemen gewidmet ist, welche weder auf dem zu Gebot stehenden Raum noch mit den Durch- schnittskenntnissen des Anfängers zu lösen sind. Es wäre daher höchst wünschenswertb, wenn in Hinkunft die schon so oft behandelten Fragen über Entstehung und Gomposition des herodotischen oder thnkydidei- schen Geschichtswerkes, über die Entstehung von Xenophons Hellenika, die ewigen Vergleichungen ihrer Berichte mit Diodor und die Versuche für eine einzige, höchstens ein paar Plutarchbiographien die Quellen festzusetzen, von der Tagesordnung der Dissertationen und Programme verschwinden würden. Man entschuldige die Stellung oder Wahl solcher Aufgaben nicht mit dem Hinweis auf den Nutzen, den die Bearbeitung eines oft behandelten Themas für die methodische Schulung des an- gehenden Philologen und Historikers bringe. In den weitaus meisten Fällen ruhen die Ergebnisse dieser Schriften nicht auf eigener Lektüre

Jahresbericht für Alterthumswistenschaft LX. Bd. (18S9 III.) 5 ^^Jr>

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66 Griechische Geschichte und Chronologie.

und selbständigem ürtheil, sondern sie sind die Frucht eines* eklekti- schen Verfahrens ihrer Verfasser, die dabei auf den älteren Arbeiten fassen; den Nutzen eines solchen für die philologisch-historische Bildung darzuthun, wird nicht gelingen. Ich habe oben schon wiederholt darauf hingewiesen, wie diese Probleme zu stellen sind, damit sie auch von An- fängern in einer für sie und die Wissenschaft fruchtbaren Weise behan- delt werden. Wer es unternähme, das Verhältnis aller Schriften des Plutarch zu Herodot festzusetzen, der bleibt vor übereilten Verallgemei- nerungen bewahrt, die einer eineinen Vita gegenüber nur zu nahe gelegt sind, er hat den bleibenden Nutzen bei diesem Anlass zwei Schriftsteller ihrem ganzen Umfang nach genau kennen zu lernen, und wird sich vor den beliebten vorwitzigen Träumereien über den Inhalt der uns verloren gegangenen Geschichtswerke hüten. Auch die Vergleichung der späten ;uns erhaltenen Sammelwerke zunächst untereinander ist von grossem Nutzen, wie wir an mehreren Beispielen sehen konnten.

Wenn früher eine überwiegende Geneigtheit vorhanden war, die nicht »citatenmässigenc Reste der Schriftsteller zu ermitteln, deren sichere Bruchstücke in C Müllers Fragmentensammlung vorliegen, so besteht nenestens die Neigung die nachchristliche Literatur, die wir besitzen, der Hauptsache nach auf grosse, allen Wissensstoff vollständig enhaltende, unbekannte Gompendien zurückzuführen; das »Handbuch« zu ermitteln, das die Späteren zu Grunde legten, ist jetzt ebenso das Ziel der Quellen- forscher geworden, wie es früher die Wiederherstellung der Hellenika des Ephoros oder der Schmähschrift des Stesimbrotos von Thasos war. Die »Chronik« und das »athenische Stadtbuch« waren die ersten der- artigen Schlagworte in der modernen Literatur. Jetzt hören wir von dem »mythologischen Handbuch« des Pausanias, von einem andern, das Diodor benutzt hat. Aelian, Plutarch und Pseudo - Plutarch schöpfen nach den neuesten Forschungen aus einem grossen Apophthegmencom- pendium, wie Polyainos und Frontinus neben historischen Quellen ältere Sammlungen von Kriegslisten benutzt haben. Diesen unbekannten Mittel- gliedern hat man jetzt die Aufgabe zugewiesen, die Aehnlichkeiten der erhaltenen Berichte wie ihre Unterschiede zu erklären, die sich bei deren Vergleich nebeneinander finden.

Ich zweifle nicht, dass hierin dem früheren, voreiligen Verfahren gegenüber ein Fortschritt liegt. Diese Lösungen sind viel unverbind- licher und weniger präjudicierend, als wenn auf Grund geringfügiger Uebereinstimmung gleich die Benutzung eines bestimmten Schriftstellers behauptet wird. Allein ich verhehle mir nicht, dass die aus dieser Rich- tung und ihren Resultaten sich ergebende Ansicht über die literarische Produktion der nachchristlichen Jahrhunderte geeignet ist, eine einsei- tige Vorstellung zu begründen. Gewiss ist damals ebenso wie zu allen Zeiten gelesen und gearbeitet worden und waren die erhaltenen Autoren ebenso schriftstellerische Individualitäten, wie die älteren^ wenn auch

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III. Orientalisehe Geschichte. 67

keine hervorragenden; gewiss haben auch sie an den Werken, die wir besitzen, nach Form und Inhalt ihren Antheil. Die neueste Richtung der Quellenkritik läuft aber Gefahr dies zu übersehen und auch das wenige Eigene, was diese späten Schriftsteller besitzen, den unbekannten gelehrten Encyklopädisten zuzuweisen, deren Vorlage sie zu erweisen unternimmt. Sollten diese unbekannten Mittelspersonen nicht gelegent- lich nur darum so häufig nöthig werden, weil wir gewisse Beziehungen nicht mehr zu erkennen vermögen, und weil wir geneigt sind zu glauben, dass diese späten Schriftsteller nichts anderes gethan haben, als ledig- lich ihre Vorlage oder ihre Vorlagen abzuschreiben? Vergessen sollte man aber ferner nicht, dass es mit zu dem Schwierigsten gehört, den Inhalt »eines Handbuchesc nachzuweisen; diese »Handbücher« decken sich mit demjenigen zum guten Theil, was die Schulbildung geboten hat; ihren Antheil aus dem Wissen eines Schriftstellers loszulösen, wird schwer- lich irgendwann möglich sein, selbst dann nicht, wenn die QueUen so reichlich fliessen wie in der neueren deutschen Literaturgeschichte, und ich muss daher schliesslich aussprechen, dass der jetzt betretene Ausweg aus dem Irrgarten der Quellenforschung in einigen Fällen nicht mehr ist, als in anderer Form das Geständnis, dass wir nichts wissen können, oder mindestens nicht so viel, als wir gerne wissen möchten.

III. Orientalische Geschichte, griechische Geschichte im ÄllgemeiDeD«

unser Wissen über griechische Geschichte erhält eine wichtige Ergänzung durch das Studium der Denkmäler, welche dem Boden Aegyp- tens, der Euphrat- und Tigrisländer und Eleinasiens abgewonnen wurden.

Es entspricht dem Zwecke dieses Berichtes und geschieht in Bei- behaltung der bisherigen Gepflogenheit, wenn ich hier zunächst die wich- tigsten zusammenfassenden Werke über altorientalische Geschichte er- wähne, und dazu jene. Einzelnes betreffenden Schriften füge, welche die Darstellungen orientalischer Geschichte durch griechische Schriftsteller seit Herodot zum Gegenstande haben. Näheres über Aegypten bieten die »Forschungen über den Oriente, ein Jahresbericht von A. Wiedemann (Philologns N. F. I. Bd. S. 344 ff.), der die auf ägyptische Geschichte, Kulturgeschichte, Religion u. s. w., sowie auf die Topographie und die Funde bezügliche Literatur in geographischer Anordnung bespricht und verzeichnet.

Es geschieht nicht zufällig sondern entspricht durchaus der Be- deutung dieses Buches, wenn ich hier an erster Stelle £. Meyer's^*')

1^ Geschichte des Alterthums 1. Bd. Geschichte des Orients bis zur BegrfindaDg des Perserreiches. Stuttgart, Cotta 1884. Vgl. GOttinger gel. Anz. 1884 No. 25.

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QS GriechiBcbe Geschichte and Chronologie.

Oeschlchte des Alterthams namhaft mache. In diesem Znsammenhang interessieren zunftchst jene Abschnitte des Werkes, welche die Ansbrei- tnng der Perserherrschaft über Vorderasien sam Gegenstand haben, im weiteren Sinne jedoch aach die vorzügliche Behandlang der ägyptischen and babylonisch-assyrischen Geschichte ; wenn die letztere aach in erster Linie aaf den einheimischen Oeberliefernngen aafgebaat werden mass, so kann doch die moderne Geschichtschreibung der griechischen Be- richte niemals ganz entrathen. Herkunft und Werth derselben sind uns erst durch den Vergleich mit den inschriftlichen Nachrichten deatlich geworden. Die Einwirkungen der von den beiden wichtigen Mittelpunkten des alten Orientes ausgehenden Cultur auf Griechenland, ihre wechsel- seitige Durchdringung in Vorderasien haben auch die Forschung zur ältesten griechischen Geschichte zu beschäftigen, ftkr welche sowohl die Ausbreitung der Phöniker und Aegypter über das östliche als ersterer Ober das westliche Mittelmeerbecken von grosser Wichtigkeit ist £. Meyer vereinigt mit der philologischen Beherrschung der altorientalischen Spra- chen eine gründliche Kenntnis der klassischen üeberlieferung, eine vor- treffliche Darstellungsgabe verbindet sich bei ihm mit vorsichtiger und kritischer Verwerthung der noch vielfach unsicheren Angaben der ägyp- tischen und keilinschriftlichen Denkmale. Sein Buch darf allen, die sich mit den klassischen Völkern und ihrer Geschichte beschäftigen, auf*s Wärmste anempfohlen werden, es entspricht diesem Zwecke viel besser, als der besonders hierfür verfasste Abriss von Hommel^^) der in mehr als einer Hinsicht auf einem einseitigen Standpunkt steht, und über Aegypten geradezu Irreführendes enthält.

lieber Aegypten im Besonderen handeln die folgenden Werke. J. Dümichen^^) hat in einer den Nichtägyptologen bisher noch nicht gebotenen Ausführlichkeit die Geographie Aegyptens, die Sprache und Schrift dieses Volkes und die Geschichte der Entzifferung der letzteren behandelt, E. Meyer hat diese einleitenden Capitel fortsetzend eine Ge- schichte Aegyptens verfasst, in der auch den Fortschritten der Kenntnis seit Abschluss seiner Geschichte des Altertbums Rechnung getragen ist.

Zweck und Umfang dieser Arbeiten gestatteten ihren Verfassern nur gelegentlich auf die Streitfragen einzugehen, die an vielen Punkten noch der Lösung harren, meist musste ohne die Gründe darzulegen eine Entscheidung getroffen werden. Denjenigen, die ohne fachmännische

IM) Abriss der Geschichte der vorderasiatischen Kulturvölker und Aegyp- tens bis auf die Zeit der Perserkriege. Beck, Nördlingen 1887. Auch u. d. T. Handbuch d. klass. Alterthnmswissenschaft, herausg. v. Iw. Müller. Bd. in S. Iff.

i<4^ Geschichte des alten Aegypten von J. Dümichen und £. Meyer. Berlin, Grote. Auch u. d. T. Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen, herausg. von W. Oncken. I. Hauptabth. Bd. I. Vgl v. Sybel, Bist. Zeitschrift Bd. XX S. 60ff. In derselben Sammlung sind von F. Hommel und Justi Dar- stellungen der babylonisch - assyrischen und persischen Geschichte ersohiesen.

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III. Orientalische Geschichte. 69

Kennüiis eich nfther ftber den Stand der Dinge za unterrichten wün- schen, welche einen Ueberblick ttber die klassischen wie ttber die ein* heimischen Quellen zur ägyptischen Geschichte gewinnen wollen und das Material wie die Literatur zu beschaffen wünschen, die für eine be- stimmte Frage in Betracht kommen, darf A. Wiedemanns^*^) Bear- beitung der ägyptischen Geschichte als gewissenhafte und Übersichtliche Verzeichnung der erhaltenen schriftlichen und bildlichen Denkmäler in den europäischen, öffentlichen und privaten Sammlungen, sowie des noch im Lande selbst Erhaltenen bestens empfohlen werden. Von demselben Verfasserin) besitzen wir auch eine besondere Arbeit Ober jene Reihe ägyptischer Denkmäler, in denen man Erwähnungen der Griechen er- kennen zu dürfen meinte und eine Kritik der hierüber aufgestellten An- sichten. Ein populäres Werk im besten Sinne des Wortes, welches die bereits veralteten Manners and costums von Wilkinson in vorzüglicher Weise durch eine eingehende Behandlung dessen ersetzt» was man Kul- turgeschichte zu nennen pflegt, ist das- Buch von A. Ermann^'^), das jedoch, wofür schon des Verfassers Name als Aegyptologe bürgt, auch für den Fachmann reiche Belehrung bietet.

Obschon in derselben Sammlung wie Wiedemanns ägyptische Ge- schichte erschienen, unterscheidet sich von dieser doch der Anlage und Durchführung nach das Werk von Tiele^^), welches die babylonisch- assyrische Geschichte bis zur Eroberung Babylons durch Kyros zum Gegenstande hat. Die Darstellung tritt mehr in den Vordergrund, das Buch würde noch lesbarer ausgefallen sein, wenn für eine stilisti- sche Durchsicht besser Sorge getragen worden wäre. Eine wohlthuende Vorsicht in der Benutzung der keilinschriftlichen Denkmale zeichnet die Arbeit dieses Assyriologen besonders aus und erweckt Vertrauen zu den vorgebrachten Ansichten. Durch besonderen Druck ist die fortlaufende Hanpterzählung von den mit Quellennachweisen versehenen Ausführungen, die inzwischen eingeschoben sind, äusserlich unterschieden. Dadurch ist es möglich geworden, die Zahl der Anmerkungen zu verringern, i^')

i^) Aegyptische Geschichte. 2 Bände. Gotha, Perthes 1884. Snpple- mentband 1888 auch u. d. T. Handbücher der alten Geschichte. I. Vgl. v. Sybel, Bist Zeitschrift Bd. XVII S 487 ff

IM) Die ältesten Beziehungen zwischen Griechenland und Aegypten. Leipzig, Barth 1883. Ueber die »Seevölkerc der ägyptischen Inschriften hat zuletzt Krall, Studien zur Geschichte des alten Aegypten, III« Sitznngsber. der Wiener Akad. 116. Bd. S. 631 ff. gehandelt

167) Aegypten und ägyptisches Leben im Alterthum. 2 Bände. Tübin- gen, Laupp 1886. Vgl. Philol. Anz. XVI 8. 168 ff.

IM) Babylonisch-assyrische Geschichte. 2 Bände. Gotha, Perthes 1886 und 1888.

W) Simonoini's eompendio di storia anticadei popoli orientalii Palermo 1887, ist ein ganz kurzer Abriss fOr Schulzwecke.

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70 Griechische Geschichte und Chronologie.

Weit enger sind schon die Berührungen mit Oriechenland, welche die Geschichte des Ostens unter den Persem bis zur Eroberung des Reiches durch Alexander d. G. aufweisen* Die Geschichte Persiens von Darius I. bis Alexander bildet die wichtigste Ergänzung der auswärtigen Geschichte Griechenlands, sie hat mit der letzteren eine grosse Zahl von Quellen gemeinsam. Ihre Behandlung durch einen Orientalisten, die Verbindung der einheimischen inschriftlichen Ueberlieferung mit der bei den Griechen erhaltenen, endlich das Urtheil eines Kenners der späteren persischen Geschichte über die ältere Zeit sind ebenso viele Vorzüge ihrer neuesten Bearbeitung durch Nöldeke.^^^) Sie sind durch die Form, in welcher der Verf. sich dieser Aufgabe entledigt hat, noch we- sentlich erhöht worden. Diese schöne, soweit es zur Zeit der Abfassung zugänglich war, alles wesentliche heranziehende Geschichte des modi- schen und achämenidischen Reiches bildet eine wichtige Ergänzung zu den entsprechenden Abschnitten in allen Büchern über griechische Ge^ schichte.

Dem Inhalt nach schliesst sich unmittelbar an die von denselben Gesichtspunkten ausgehende, noch ausführlicher gehaltene Bearbeitung der Geschichte des asiatischen Osten von Alexanders Sieg bei Gauga- mela angefangen bis zum Untergang der Arsakiden durch A. v. Gut- schmid.i^i) In ihrem letzten Theile greift diese Arbeit ebenso wie Nöldekes zweiter, die Sasanidenherrschaft behandelnder »Aufsätze bereits über in die Geschichte jener Länder zur Zeit der römischen Herrschaft. Beide Schriften sind Neubearbeitungen mehrerer in der Encyclopädia Brittanica erschienenen Artikel der beiden Verfasser. Es genügt wohl an A. V. Gutschmids Arbeiten über die Alexandergeschichte zu erinnern, die uns noch zum Theile zu beschäftigen haben, und des verewigten Forschers bekannte Beherrschung der orientalischen Quellen zu erwäh- nen, um eine Vorstellung davon zu geben, wie sehr diese Zusammen- fassung von auf beiden Gebieten angestellten Studien auch für die »grie- chische Geschichtec fruchtbar geworden ist.

Endlich habe ich noch einer Anzahl von Specialschriften über orien- talische Geschichte zu gedenken, die ihren Stoff vorwiegend oder aus- schliesslich den griechischen Berichterstattern entnehmen. Von allen Er- eignissen der Geschichte der Euphrat- und Tigrisländer hat kaum eines das Interesse der griechischen Geschichtschreiber mehr in Anspruch ge- nommen als die Gründung der Perserreiches durch Kyros. Zu den sich widersprechenden griechischen Berichten sind nun noch zwei schwer zu deutende keilinschriftliche, die sogenannten Annalen Nabunahids und die Proklamation des Eyros nach der Eroberung von Babylon gekommen.

170) AufiB&tze zur persischen Geschichte. Leipzig, Weigel 1887.

171) Geschichte Irans und seiner Nachbarländer von Alexander d. Gr- bis zum Untergang der Arsaciden. Tübingen« Laupp 1888.

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III. Orientalische Geschichte. 71

Mit der Verwerthnng dieser iDscbriftlichen Angaben filr die Kritik der griechischen Berichterstatter and mit der Ghron ologie dieser Ereignisse beschäftigen sich mehrere Arbeiten.

Das Ende der Mederherrschaft, den Starz des Astyages und eine FttUe daran sich knüpfender chronologischer Fragen behandelt 6. F. Unger^^^). Ich kann jedoch diese Erörterungen über die Angaben He- rodotSy des Etesias und Späterer , sowie die auf Grund der ermittelten Chronologie versuchte Wiederherstellung der geschichtfichen Begeben- heiten, durch welche Kyros Herr von Medien wurde, nicht für zu- treffend halten. Ein gleiches gilt, was die Gesammtresultate betrifft, von den kühnen, phantasievollen Darlegungen , welche Y. Floign^*) an diese inschriftlichen Funde geknüpft hat. Sie haben dem zu früh verstorbenen jungen Gelehrten Anlass gegeben, von dem chronologi- schen Wirrsal aus seinen Blick in die weitesten Femen geschichtlicher Zusammenhänge schweifen zu lassen, er hat in überkühnem Fluge ge- dankenreicher Combinationen sich ergangen, wie von der Ahnung ge- trieben, dass es ihm nicht würde beschieden sein, mehr als eine kurze Spanne Zeit dieser Aufgabe widmen zu können. Die sagenhaften Be- richte des Alterthums über die Jugend und das Emporkommen des Kyros habe ich zum Gegenstand einer besonderen Untersuchung gemacht i^^*), in welcher auch ähnliche Reichsgründungssagen und mit ihnen sich berühr cende märchenhafte Stoffe herangezogen wurden. Die Ergebnisse für die Geschichte und für die Beurtheilang der griechischen Berichterstatter ziehen aus den Inschriften ferner die Arbeiten von Keiper^^*) und E. Evers"»); beide Schriften enthalten Versuche, den Hergang der Er- oberung Babylons und des Kyros Verhältnis zu den Besiegten, sowie die Mittel, die ihm zum Siege verhalfen, darzulegen. Die dunklen Angaben der babylonischen Inschriften geben zu mancherlei Vermuthungen hier- über Anlass. Evers^^^) hat in einem zweiten Aufsatze die Frage noch- mals erörtert, was unter dem Lande Ansan zu verstehen sei, von wo nach den babylonischen Inschriften die Macht des Kyros ausging. Der Verfasser prüft bei diesem Anlass auch die Nachrichten Herodots über die persische Abstammung des Kyros auf ihre Herkunft und ist geneigt.

17') Kyazares und Astyages. Abhandlungen der Königl. bayr. Akad. XVI. Bd. S. 237 ff. Vgl. pbilol. Anz. XIV. S. 121 ff.

173) Cyrus und Uerodot nach den neugefundenen Inschriften. Leipzig, Friedrich 1881.

178 a) A. Bauer, Die Kyros -Sage und Verwandtes. Sitzungsber. der Wiener Akad. der Wiss. Bd. 100 S. 495 ff.

174) Die neuentdeckten Inschriften über Cyrus. Zweibrücken 1882. Progr. 176) Das Emporkommen der persischen Macht unter Cyrus. Berlin 1884.

Progr. des Königst&dtischen Realgymn. Vgl. Philol. Anz. XV. S. 126 ff.

17«) Der historisdie Werth der griechischen Berichte über Cyrus und Cambyses. Berlin 1888. Progr. des KönigstadUscheu Bealgymn.

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72 Griechische Geschichte und Chronologie.

diese zum guten Thell auf delphische Ueberlieferung zurfickzufthren. Auch die Reste einer dem Herodot und Hellanikos gemeinsamen schrift^ liehen Quelle zur persischen Geschichte glaubt der Verfasser nachweisen zu können.

Die Nachrichten Herodots zur Geschichte des Smerdis behandelt Hutecker^^^) und sucht im Vergleich mit der Behistuninschrift und den sonstigen Nachrichten des Alterthums ihre Herkunft zu bestimmen. Die meisten der gekannten Schriften setzen sich mit der Hypothese Dunckers auseinander, der zu Folge Herodots Darstellung der Geschichte der ersten Perserkönige auf persische Dichtungen in letzter Linie zurfickzu* führen sei. Der Eyros-Sage wurde von diesem Forscher modischer Ur- sprung zugesprochen, Herodot jedoch hätte dieselbe durch die Vermitte- lung persischer Sänger vernommen. Femer erOrtern die meisten der ge- nannten Arbeiten, sei es besonders, sei es gelegentlich in Eicursen den Stammbaum des Achämenidengeschlechtes, fttr den nächst den babyloni- schen und persischen Inschriften gleichfalls Herodots Angaben die wich- tigste Quelle bilden.

Diese wenn auch nur in den äussersten Umrissen angedeuteten Forschungsgegenstände zeugen von dem erfreulichen Zuwachs an Kennt- nissen und Materialien, welcher der Geschichte der Hellenen durch die gewaltigen Fortschritte der altorientalischen Studien zu Theil geworden ist; dieser Gewinn ist allein demjenigen vergleichbar, was f&r die spä- teren Abschnitte der griechischen Geschichte aus der Verwerthnng der Inschriften sich ergiebt.

Fttr die Geschichte der kleinasiatischen Reiche sind wir von we- nigen Inschriften und bildlichen Darstellungen abgesehen auch heute noch auf die Berichte der Griechen und Römer allein angewiesen, wie dies bezüglieh der Aegypter, Babylonier und Assyrer bis zur Mitte die- ses Jahrhunderts der Fall war. Besondere Bearbeitungen neben E. Meyers vortrefflicher Behandlung Vorderasiens in der genannten Geschichte des Alterthums sind den Lydem, Lykiern und Earern zu Theil geworden. Schubert^^B) giebt in einem an guten Beobachtungen reichen Buche eine kritische Bearbeitung der Königsreihen der Atyaden, Herakliden und Mermnaden bis zur Eroberung des Landes durch die Perser. Anders als in der angegebenen Weise liess sich auch, was an Schriftstellernach- richten vorhanden ist, nicht erörtern; der Ver&sser hat dabei auf drei Dinge sein Hauptaugenmerk gerichtet : auf die Chronologie, beziehungs- weise den Nachweis, dass alle Angaben des Alterthums mit gsnz ge- ringen Ausnahmen auf Zurechtmachungen beruhen, die theils von der Generationenrechnung abhängig, thells chronologischen Systemen zu Liebe

177) Ueber den falschen Smerdis. Königsberg i. P. 1886. Diss.

178) Geschichte der Könige von Lydien. Breslau, Köbner 1884. Vgl Deutsche Literaturztg. 1884 No. 30.

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III. Orientaluch« Geschiebte. 73

gestaltet sind. lo zweiter Linie ontersncht Schobert das Yerhftltnis der UD8 erhaltenen Nachrichten des Alterthums untereinander, insbesonders die Frage, wie weit Xanthos als Qaelle f&r die lydische Geschichte io Betracht kommt^ ond wie weit Nikolaos von Damaskos und Diodor mit den erhaltenen Berichten zusammenhängen. (Vgl. die oben S. 18 ange- flihrten Arbeiten Ober Xanthos und Nikolaos). Endlich sucht er die Herkunft der lydischen Geschichte Herodots auf dem Wege einer Inhalts- analyse zu gewinnen; dass dabei der delphischen Tempeltradition ein erheblicher Antheil zugeschrieben wird, halte ich für völlig zutreffend. Die Ergebnisse der neueren Reisen in Lydien, die an sich weniger reich- liche sind als in anderen Theilen Kleinasiens, nehmen in Schuberts Buch nur einen ganz kleinen Raum ein, die Behandlung der Geographie des Landes erweist sich durch den gewählten Titel als absichtlich ausge- schlossen. Beide Gegenstände sind in dem Buche 0. Treuber's^'*) Aber Lykieo nebst der Landes -Geschichte soweit erörtert, als die jetzt vor- liegenden Veröffentlichungen der österreichischen Expeditionen dies ge- statten. Auch der Zeitraum, den dies Buch umfasst, ist ein erheblich gröCierer, die Geschichte des Landes ist herabverfolgt bis in die Zeit der römischen Kaiser; gerade hierfür haben ja die inschriftlichen Funde vieles geboten. Die gründlichen und ausgedehnten Studien, welche der Verfasser aufgewendet hat, um das auf Lykien bezügliche Material bei den Schriftstellern, aus den Inschriften und Münzen zu sammeln, verdienen volle Anerkennung und lassen dessen Verarbeitung auch dann nützlich er- scheinen, wenn man mit Einzelheiten derselben sich nicht einverstanden erklären kann. Vorstudien und Nachträge zu dem genannten Buche des Verfassers; in denen einzelne Punkte eingehender, als es in diesem ge- schehen konnte, erörtert werden, bieten zwei Tübinger Gymnasialpro- gnunme.**)

Die Nachrichten der Alten über die verwandtschaftlichen Beziehun- gen, Herkunft und sprachliche Zusammengehörigkeit jener Völker Klein- asiens, deren erste Nennung wir den Griechen danken, sind unverläfslich und vieldeutig. Dasjenige, was uns Schriftsteller und Inschriften an Per- sonen- und Ortsnamen hinterlassen haben, gestattet eine sicherere Be- antwortung dieser auch für die älteste griechische Geschichte wichtigen Fragen. Georg Meyer^^^) hat auf Grund dieser Anhaltspunkte den Nachweis unternommen, dafs die Karer ein indogermanisches, den Lykiern und Phrygem nahe verwandtes Volk gewesen seien, und dafs diese ganze Gruppe ihrerseits wiederum dem Griechischen nicht allzufern stand.

179) Geschichte der Lykier. Stuttgart, Kohlhammer 1887. Vgl. Neue philol Rundschan 1888 No. i.

1*0) Beiträge zur Geschichte der Lykier. Tübingen 1886. Weitere Bei- träge zur Geschichte der Lykier. Ebenda 1887.

isi) Die Karier. Bezzenberf. Beiträge X. Bd. S. 147 ff.

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74 Griechische Geschichte ood Chronologie.

Ehe wir diejenigen zum Theil noch nicht völlig abgeschlossenen Werke zur Besprechung bringen, welche die griechische Geschichte, sei es in ihrer Gesammtheit, sei es erhebliche Theile derselben darstellen, betrachten wir vorerst kurz einige Neuausgaben und Bearbeitungen länger bekannter Werke.

In diesem Zusammenhang scheint mir auch am geeignetsten einige Schriften zu erwähnen, die gesammelte Abhandlungen über verschiedene Probleme der griechischen Geschichte enthalten und endlich bei der Be- deutung, welche das Kriegswesen und die Kriegsgeschichte für die poli- tische Geschichte haben, ein Hinweis passend auf die zusammenfassen- den Darstellungen, welche diese Gegenstände gefunden haben. Ein näheres Eingehen auf die Wechselwirkung zwischen der modernen poli- tischen Entwickelung und den dadurch bedingten und hervorgerufenen Auffassungen der politischen Greschichte Griechenlands muss ich mir au diesem Orte versagen, so verlockend es wäre darauf einzugehen; ich würde hierdurch zu einer anderen Anordnung und Erweiterung des Stoffes genöthigt sein und so den Aufgaben dieses Jahresberichtes untreu wer- den. Ebenso verzichte ich mit Rücksicht auf den bereits beanspruchten und noch nöthigen Raum darauf im Einzelnen auseinanderzusetzen, welche Wirkung auf die neueren Werke über griechische Geschichte durch die altorientalischen Studien, durch die inschriftlichen Denkmäler der Grie- chen selbst, sowie durch die moderne {Quellenforschung geübt worden ist, da auch diese Fragen ein Hinausgreifen über den Zeitraum erfordern würden, den dieser Jahresbericht umfafst, obwohl sie eigentlich nach meiner Ueberzeugung in einem Berichte über die Fortschritte der classi- schen Alterthumswissenschaft in erster Reihe behandelt werden sollten, wofern dieser mehr als eine Reihe von Recensionen zu sein beansprucht und einer ktuiftigen Geschichte unserer Wissenschaft dienen will.

Während die älteren englischen Darstellungen der griechischen Geschichte, von Gillies, Goldsmith und Thirlwall u. A. jetzt nur mehr in wissenschaftlichen Arbeiten und auch da nur ganz gelegentlich Erwäh- nung finden, ist das Werk von Grote noch heute vielfach einflussreich und durch seine Anschauungen bestinunend; die Thatsache, dass auch die Theilnahme eines grösseren als des zünftigen Publikums ihm treu geblieben ist, darf daraus erschlossen werden, dass nebst einer Neuauf- lage in englischer Sprache auch eine Revision der ersten deutschen Ueber- setzung von Meissner erschienen ist, welch' letztere allerdings ein um so dringenderes Bedürfnis war, als die erste deutsche üebersetzung sehr viel zu wünschen übrig liess^^^). Daneben besitzen wir nunmehr in deut- scher Sprache auch einen Auszug aus Grotes Werk, der die Kenntnis-

1^^) Geschichte Griechenlands aus dem Englischen. 2. Aufl. Berlin, Hof- mann 1883.

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Griechisdie Geschichte. Allgemeines. 75

nähme von dessen Auffassung noch weiteren Kreisen zu vermitteln be- stimmt ist'*').

Von £. Curtius griechischer Geschichtet^) ist die sechste Aaf- lage im Erscheinen begriffen ; ein Vergleich derselben mit den früheren zeigt überall, in Auslassungen und Hinzufttgungen, in den Nachträgen der Anmerkungen, wie in neu beigefügten Abschnitten von der rüstigen Fortarbeit des Verfassers; die Nothwendigkeit einer sechsten Auflage ist ein Zeugnis der grossen Beliebtheit, deren sich dieses Werk bei dem deutschen Lesepublikum erfreut Auch die Darstellung der griechischen Geschichte in Webers^*^) fünfzehnbändiger Weltgeschichte ist anlttss- lieh der neuen zweiten Auflage einer Durchsicht unterzogen und mannig- fach verbessert worden.

Von G. Hertz her gl««) liegt ausser zwei Darstellungen der grie- chischen Geschichte in Onkens beiden Sammelwerken nunmehr noch eine dritte, für gebildete Leser bestimmte vor, welche bis auf Alarichs Zug herabreicht. Ich kann nicht finden, dass wir in derselben eine wertvolle Bereicherung der populären Bücher, mit denen der Markt überhaupt und von Hertzberg besonders überschwemmt wurde, zu erblicken haben.

Dunckers'«^) Geschichte des Alterthums, die ihrem ursprünglichen Plane nach mit dem Jahre 479 schloss, hat während der acht Jahre, die uns hier beschäftigen, sowohl mehrere Neuauflagen erlebt als auch eine nunmehr durch den Tod des Verfassers doch unvollendet gebliebene Fortsetzung in zwei Bänden erhalten. Die Darstellungsweise des ver- dienten Forschers darf als bekannt vorausgesetzt werden; das Streben den Leser mit der gesammten Ueberlieferung des Alterthums bekannt zu machen, hierauf durch kritische Betrachtungen den thatsächlichen Kern zu ermitteln, die einzelnen Traditionen in ihrer Eigenart zu schildern und wo möglich auch ihre letzten Gewährmänner mit Hilfe innerer Be- weismittel zurückzuverfolgen, tritt auch in den neuen Auflagen als eigen- thümlich in den Vordergrund, nicht minder das Interesse für die £r-

183) Jacoby, Geist der griechischen Geschichte, Auszug ausGrotes Ge- schichte Griechenlands, herausg. von F. Rühl. Berlin, Hofmann 1884.

IM) I. Bd. bis zum Beginn der Perserkriege. Berlin, Weidmann 1887. II. Bd. bis zum Ende des peloponn. Krieges. Ebenda 1888. Vgl v. Sybels bistor. Zeitschr. N. F. XXIV. Bd. S. 528.

id&) Allgemeine Weltgeschichte. II. Bd. Geschichte des hellenischen Volkes. Leipzig, Engelmann 1882. III. Bd. Römische Geschichte bis zum Ende der Republik und Geschichte der alexandrinisch- hellenischen Welt. Ebenda 1883. Vgl. Deutsche Literaturztg. 1883 No. und 31.

1^ Griechische Geschichte. Halle, Waisenhaus Buchhandlung 1884. Vgl. ZeiUchr. für die österr. Gymn. 1884 S. 118.

187) Geschichte des Alterthums. 5., 6. und 7. Bd. 3., 4. und 6. Aufl. Leipzig, Dnncker und Humblot 1882. Nene Folge 1. Bd. ebenda 1884, 2. Bd. 1886. Vgl. V. Sybels histor. Zeitschr. XXI. S. 242.

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76 GrieohiBche Geschichte and Chronologie.

kenntnis der politischen Lage und die Neigung hierfür durch eigene, combiniereDde und hypothetische Betrachtungen volle Anschaulichkeit zu erreichen. Mit bewunderungswürdiger Ausdauer ist alles zusammenge- tragen, verzeichnet und in jenen Zusammenhang gerttckt, in dem es der Erreichung dieses Zweckes dienlich sein kann. Die Ergebnisse der Einzel- forschung sind sowohl was die Quellenverhftltnisse als auch die chronologi- schen Fragen betrifft ttberall berücksichtigt, manchmal so sehr, dass man wünschen würde, Duncker hätte sich ihnen freier gegenübergestellt 80 bietet dies Werk in der That ein Bild des Standes der Ueberlieferung, wie des durch die moderne Forschung Erreichten und gleicht dem brei- ten, mächtig und ruhig dahinfliessenden Strom, dessen Fülle 4ie zahl- losen und verschiedenen Wasser völlig aufgenommen hat, die ihm bei seinem Ursprung zustrtfmten.

Die beiden neuhinzugekommenen Bände stellen die Gründung von Athens Vormachtstellung und des Perikles Staatsleitung dar. Der Zeit- raum von fünfeig Jahren, den Thukydides in den wenigen Gapiteln des ersten Buches übersichtlich erzählt hat, fällt hier zwei Bände von ge- gerade 1000 Seiten. Sehen wir auch ab von den Abschnitten, welche der Dichtung, Gelehrsamkeit, Prosaliteratur und Kunst jener Zeit ge- widmet sind, halten wir uns auch gegenwärtig, dass fQr das perikldsche Athen unsere Quellen reichlich fliessen, dass ein Darsteller, welcher die Verschiedenheit der antiken Berichte zum Ausdruck bringen und vor dem Leser Kritik an denselben üben wollte, hier auf ein an interessanten Problemen besonders reiches und überaus oft von neueren Forschern bear- beitetes Gebiet gekommen war, so reichen doch all diese im Gegenstand und in den schriftstellerischen Absichten des Verfassers begründeten An- lässe nicht hin, um den mit Rücksicht auf die früheren Bände unver- hältnismäfsigen Umfang dieser beiden letzten zu erklären. Dieser ist verursacht durch die Bemühung nahezu alles, was wir überhaupt über diesen Zeitraum wissen, für die Geschichte desselben nutzbringend zu verwerthen, was wiederum in vielen Fällen nur durch ausfährliche Be- trachtungen geschehen konnte und ein genaues Eingehen auf femer lie- gende Dinge erforderte. Ich rechne hierzu beispielsweise die wieder- holten Versuche die Tragödie, ihre Stoffe, sowie die Zeit, wann dieselben und die Art, wie dieselben von den Dichtern behandelt wurden, für die Erkenntnis politischer Stimmungen in Athen heranzuziehen. Hierher ge- hören ferner die nach dem Muster der antiken Geschichtschreiber den handelnden Personen in den Mund gelegten Reden und die breit ausge- sponnenen Betrachtungen, die angestellt werden, um die Beweggründe ihres Handelns und die politische Lage, in der ihre Entschlüsse gefasst wurden, zu erläutern.* Ich läugne nicht, dass es von hohem Interesse ist, Duncker auf diesen Wegen zu folgen und zu sehen, wie weitgehende Schlussfolgerungen über den Zusammenhang der Ereignisse sich an seine Stellungnahme zu den besondersten Problemen der Chronologie geknüpft

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Griedikdie Gesehichte. AUifemeines. 77

haben. Es IftsBt sich aber doch der Einwand nicht nnterdrficken , dass eine Hypothese Ober die Einrelhang einer Notiz Plutarchs oder eines anderen Gewährsmannes, die dorch andere Beweismittel sich nur unge- fähr vertreten lässt, darum doch nicht wahrscheinlicher wird, wenn sie als Ausgangspunkt umfassender politischer Betrachtungen allgemeinster Art sich geeignet erweist und überraschende neue Einblicke zu gestatten scheint Was endlich das ürtheil aber Perikles anlangt, so ist zu be- dauern, dass Duncker, wenn auch in massvollerer Weise, dieselben Vorwflrfe gegen seine Politik und besonders gegen seine Feldherrnleistungen er- hoben hat, die moderne Hyperkritik und Epigonenweisheit auf den athe- nischen Staatsmann gehäuft hat Es wäre eine Ungerechtigkeit, wollte ich nicht am Schlüsse dieser Einwendungen gegen Dunckers Behand- lungsweise das Terdienst des verstorbenen Gelehrten ausdrücklich aner- kennnen, das allein in dem Versuche gelegen ist, aus der Fülle der Einzelarbeiten mit voller Rücksicht auf ihre Ergebnisse zu einer Gto- sammtanschauung und der plastischen Gestaltung derselben vorzudringen. Nach den mehr als reichlichen Erwägungen über das Verhältnis des Diodor, Justin und Plutarch zu Thukydides und den verlorenen Quellen, ist Duncker wiederum zurückgekehrt zu der politischen Geschichte von Hellas, und hat Betrachtungen angestellt über den Gang der Ereignisse, wie über die Lage, in der sich die Leiter der Politik befanden, ehe sie wichtige Entscheidungen trafen. Dieser Versuch, die Ergebnisse aller Einzelstudien für die Geschichte nutzbringend zu verwerthen, musste ge- macht werden, und in ihm besitzen wir in mehr als einem Sinne ein werth volles und nachahmenswerthes Vermächtnis für die Zukunft.

Anders ist das Werk B ns o 1 1 ' s i^) angelegt, andere sind die Zwecke, denen es dienen will. Einer Sammlung von Handbüchern zur Geschichte des Alterthums angehörend soll es deren Plan gemäss für das Studium als Ausgangspunkt und Nachschlagebuch verwendbar sein, es soll über die Quellen orientierende Einleitungen bringen und in den zahlreichen Anmerkungen ebenso die Nachweise über die (Nachrichten der antiken Gewährsmänner wie über die weitschichtige moderne Literatur enthalten. Die Erfüllung dieser Aufgabe erforderte, wenn am rechten Orte der rechte Nachweis zu finden sein sollte, nebst der eingehenden Kenntnis der Ueberlieferung auch die grösste Vertrautheit mit der neueren Lite- ratur und sie erlegte dem Verfasser den Verzicht auf den Beifall des Lesers von vornherein auf. Busolt hat diese Forderungen aufs Beste erfüllt und selbst jetzt, da doch die Indices, welche gerade für dieses Buch von hödister Wichtigkeit sind, noch nicht vorliegen, wird man in

188) Griechische Geschichte bis zur Schlacht von Chaironeia. 1. Tbeil. Bis an den Penerkriegen. Gotha, Perthes 1885. 2. Theil. Die Perserkriege und das attische Reich. Ebenda 1888. Vgl. Neue philol. Rundschau 1886 No. 19, 1888 No. 11.

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78 Griechische Geschichte und Chronologie.

Folge der gewählten Anordnung leicht dasjenige finden, was fttr eine bestimmte Detailfrage nöthig ist. Es gilt dies nicht nur von den Ab- schnitten, welche historischen Dingen im engeren Sinne gewidmet sind, sondern gleich belehrend und reichlich sind die Angaben, die eine Ein- ftthrung in das Studium der griechischen Dialekte, der Heereseinrich- tungen und staatlichen Ordnungen, der Kunst- und Literaturbestrebun- gen bezwecken. Dass die Inschriften in allen Abschnitten in möglich- ster Vollständigkeit angefahrt, in den Qnellenttbersichten überall an die erste Stelle gerückt sind, entspricht durchaus der Wichtigkeit dieser Denkmäler ff^r die moderne Forschung; auch das numismatische Ma- terial ist überall in eingehender Weise berücksichtigt. In Busolts Werk besitzen wir eine sehr nützliche, bis zur Zeit des Erscheinens jedes Bandes vollständige Rechenschaftsablage über den Stand der Kenntnisse und Streit- fragen, die für selbständige Forschung und eingehenderes Studium dieses Gegenstandes von Wichtigkeit ist. Es versteht sich von selbst, dass nicht minder der Verfasser auch als selbständiger Forscher das Wort nimmt, sei es dass er an den Aufstellungen anderer Kritik übt, sei es dass er selber, häufig nur mit wenigen Worten in einer Anmerkung die' Wege und Ergebnisse seiner eigenen Untersuchungen mittheilt.

Schwerlich werden jedoch andere als wissenschajftliche Bestrebun- gen im engeren Sinne den Anlass geben , Dunckers darstellendes und Busolts das gelehrte Rüstzeug bietendes Werk zur Hand zu nehmen. Weitere Kreise, welche sich über die Fortschritte der Methode und die Bereicherung unserer Kenntnisse, über die wichtigsten modernen wissen- schaftlichen Probleme und die Versuche ihrer Lösung zu unterrichten wünschen, dürften durch den Umfang der beiden genannten Werke ab- geschreckt werden und insofern sich ihrer vergeblich bedienen, als sie diese Dinge überhaupt nicht formuliert oder nur angedeutet finden werden. Duncker wie Busolt setzen bereits eingehende Beschäftigung mit dem Gegenstande voraus, dessen weiterem wissenschaftlichen Ausbau sie die- nen wollen, jeder in seiner, jeder in anderer Art. Zur Einführung und ersten Umschau eignen sie sich daher nicht. Diese Gesichtspunkte sind in Holm 8 1^') griechischer Geschichte vor allem berücksichtigt, deren Verfasser über den Stand der wissenschaftlichen Meinungen weitere Kreise unterrichten will, und diese daher nach ihrer principiellen Seite und nach dem allgemeinen Inhalt hin betrachtend dem Leser Aufschlufs sowohl über die griechische Geschichte als über die ihre Ueberlieferung betreffen- den Streitfragen bietet und die wichtigsten Richtungen andeutet, in denen deren Beantwortung gesucht wird oder gefunden worden ist. Holm be-

189) Griechische Geschichte von ihrem Ursprung bis zum Untergang der Selbständigkeit des griechischen Volkes. I. Geschichte Griechenlands bis zum Ausgang des 6. Jahrh. v. Chr. Berlin, Calvary 1686. Vgl. Neue pbilol. Ruud- schau 1886 No. 28. II. Bd. 1. und 2. Lieferung 1888. ^

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Griediische Geschicüte. Allgemdinefl. 79

schränkt sich id den besonders gedruckten Anmerkungen darauf, die wichtigsten Quellenstellen und das Wesentlichste der neueren Literatur hervorzuheben. In den allgemeinen Sätzen jedoch ttber das Wesen des griechischen Volkes und in der seltsamen Einschätzung ihrer Religion mit Bezug auf das Christenthum hat der Verfasser keine glttckliche Hand bewiesen. Der vorliegende erste Band behandelt die Entwickelung der Hellenen und ihre Verbreitung bis zu dem Zeitpunkt, da ihre politischen Beziehungen zum Osten auf den Oang der geschichtlichen Ereignisse von nachhaltigem Einfluss zu werden beginnen. Es versteht sich von selbst, dass der eben dargelegte Zweck des Buches doch den Verfasser nicht darauf vergessen liess, dass er »Geschichte bieten sollte und nicht eine Reihe von Untersuchungen.! Der zweite Band behandelt, soweit er bis- her erschienen ist, die Geschichte der Perserkriege bis zur Rflckberufung Kimons. Die Anmerkungen enthalten eine eingehende Behandlung der Quellenfrage über erstere und ttber die Pentekontaötie.

Fttr Pöhlmanns>^) Bearbeitung der griechischen Geschichte kommt gleichfalls der Zweck des Sammelwerkes in Betracht, dessen einen Bestandtheil sie ausmacht. Diesem entspricht zunächst die einleitende üebersicht bisheriger Arbeiten ttber die politische Geschichte Griechen- lands, in welcher der Charakterisierung der seit Grote erschienenen Werke der grOsste Raum gewidmet ist Ich meine in einer üebersicht, welche »Geschichte und Methodikc der betreffenden wissenschaftlichen Disciplin darzustellen hat, dttrfte ein Hinweis auf den Einfluss nicht fehlen, welchen die altorientalischen Studien, die zcdilreichen quellen- kritischen Arbeiten und endlich die Verwerthung der Inschriften auf die neueren Arbeiten Ober griechische Geschichte gettbt haben. Freilich war dies auf dem beschränkten Raum, den der Verfasser in Anspruch neh- men konnte, kaum anders als andeutungsweise zu leisten. Einen unzu- länglichen üeberblick der neueren griechischen Geschichtschreibung, den ich gleich bei diesem Anlass erwähnen will, bietet auch H. Landwehr^'^) in der Einleitung zu einem Jahresberichte ttber die auf griechische Ge- schichte bezttglichen Erscheinungen von 1882—1886. Die »Grundzttget der politischen Geschichte in POhlmanns Darstellung sind aus mehreren Grttnden nicht leicht zu ttberblicken. Das Bestreben in aller Kttrze mög- lichst viel zu bieten, hat in formeller Hinsicht Nachtheile zar Folge ge- habt» dem Inhalt wurde die Abhängigkeit von den jeweilig letzten Be- handlungen einzelner Fragen abträglich. Ich verkenne gewiss nicht, dass Pöbhnann dabei von der an sich zu billigenden Absicht geleitet wurde.

190) Grandzage der politischen Geschichte Griechenlands. Auch a. d. T. Handbuch der dass. Alterthumswissenschaft Bd. 111 S. 365 ff. Beck, Nördlin- gen 1888.

191) Die Forschung über griechische Geschichte in den Jahren 1882 bis 1886. Pbiiologus Bd. 46 S. 107 ff. N. F. Bd. 1 S. 108 ff.

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80 GriediiBche GesclÜGhte und Chronologie.

in einem Handbuch gerade die neueste Literatur zu verzeichnen und deren Ergebnisse zu berücksichtigen; dadurch wurde aber einem eklek- tischen Verfahren in der Widergabe neuer und neuester Ansichten Vor- schub geleistet, für das gerade eine so kurze und orientierende Dar- stellung mir nicht der Ort zu sein scheint Durchaus billige ich hin- gegen, dass der Verfasser sich wirklich auf die politische Geschichte mit aller Strenge beschränkt hat und sowohl die Kriege wie die Ver- fassungsfragen kurz und nur ihren Ergebnissen nach behandelt hat Hier ist es freilich überaus schwierig einen entsprechenden und gerechten Massstab zu finden, nach welchem Werth und ünwerth der Güter zu bemessen seien, um welche gestritten ward. Mehr noch als in anderen Fragen wird hier die Entscheidung unter dem Einfluss modemer Theo- rien und Erfahrungen, bewusst und unbewusst, getroffen. Nur so vermag ich mir zu erklären, dass P. erst bezweifelt, ob Selon die Einschätzung der Bürgerschaft in VermOgensklassen aliein auf den Grundbesitz be- schränken konnte, dann aber zugesteht, dass seine Verfassung einer Zeit angehört, die noch nicht lange zur Geldwirthschaft übergegangen war. Die Haltung Spartas während der Perserkriege können wir, was auch Pöhlmann richtig hervorhebt, nur nach einer Darstellung beurtheilen, die der Zeit des »Dualismnsc entstammt und deren Verfasser eingestan- denermassen Athen als den berufenen Führer der Hellenen betrachtet. Es scheint mir aber doch, als ob maii jetzt wieder unter dem Einfluss modemer Eindrücke den Antheil Spartas an den Freiheitskriegen unter- schätzen würde. Es ist doch im Grunde von der Vormacht des Hellenen- bundes, die über keine Flotte verfügte, zu viel verlangt, dass sie sich in den Dienst Athens und Platääs hätte stellen sollen, und was dann den Gegensatz Spartas zu Athen unmittelbar nach dem Ende des Kampfes betrifft, »das klägliche Nachspiele, so ist doch zu bemerken, dass auch der Kampf um die Führerschaft innerhalb der Nation ein Kampf um Machtfragen ist, wie jener gegen auswärtige Feinde. Ob dagegen, von Einzelheiten abgesehen, der Vorwurf in seiner Allgemeinheit berech- tigt ist, dass Athen »ohne Zweifei durch eine Verletzung der ursprüng- lichen Vertraget den Seebund in sein Seereich verwandelt hat, halte ich nicht für so ausgemacht wie Pöhlmann. Wir kennen doch jetzt theils vollinhaltlich, theils aus Hinweisen die später geschlossenen Separatver- träge, die das Verhältnis der einzelnen Mitglieder zum Vorort auf eine neue rechtliche Basis stellten. Das Verhalten der Bundesmitglieder hatte den Anlass gegeben, dass die neuen Bedingungen nicht mehr so günstige waren. In dem Gegensatz zu Droysens Auffassung über die Reichsgrün- dung Alexanders des Grossen und die Form, welche dessen Weltherrschafts- pläne angenommen haben, begegnet sich Pöhlmann mit einer noch zu erwähnenden Schrift von Kaerst, dagegen ist bei ihm das ürtheii hier* über nicht wie bei Kaerst der Schätzung Philipps von Makedonien zu Gute gekommen. Der Vater Alexanders verfolgt nach Pöhlmann ledig-

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III. Griechische Geschichte, AllgomciDes. g]

lieh persÖDliche Zwecke und der national-hellenische Zug, den die Eini- gung der Griechen gegen Persien trägt, ist ihm blosser Aufputz.

Hier nnd noch an anderen Punkten harren wichtige Fragen der politischen Geschichte Griechenlands ihrer Lösung, es ist ein zweifel- loses Verdienst der Darstellung von Pöhlmann, dass diese Seite in sei- ner Abriss in erste Linie gestellt wurde; dieses Verdienst darf auch deijenige anzuerkennen nicht zögern, dem ihre Beantwortung durch den Verfasser in manchen Fällen nicht richtig zu sein scheint. Die beson- dere Behandlung der Staatsalterthüraer in dem Handbuch der klass. Alter- thumswissenschaft hat zwar Pöhlmann mit Recht veranlasst, die staatlichen Einrichtungen theils kurz zu berühren , theils durch Hinweise auf crstere abzuthun; dadurch scheint mir gleichwohl ein wichtiges Mittel zur Ge- winnung eines Massstabes preisgegeben. Die Leistungsfähigkeit einer Staatsverfassung, der wichtigsten Schöpfung für die Erfüllung aller der Aufgaben, die einem Volke gestellt sind, wird unserem Urtheii über die politische Geschichte überhaupt zu Grunde gelegt werden müssen. Die Verfassung Athens hat nicht nur die freie Entfaltung aller Volkskräfte auf dem Gebiete der Kunst und Literatur zur höchsten Vollendung mög- lich gemacht, sie hat auch die Mittel gewährt ein Reich zu organisieren. Sie darf als der Höhepunkt auch der staatenbildenden Fähigkeit der Hellenen-Freistaaten betrachtet werden. Die schrankenlose Entfesselung aller seiner Kräfte und die Hast, mit der es sich seine Aufgabe weiter und immer weiter steckte, hat es unmöglich gemacht, das Reich aus- zubauen und zu bewahren. Und wiederum hat das makedonische König- thum und hab^n Alexanders Welterobemngspläne, so unfruchtbar sie sich für eine Reichsgrttndung erwiesen haben, doch jene Expansion grie- chischen Wesens bewirkt, welche den kolonisatorischen Bestrebungen, die in der Vorzeit an der kleinasiatischen Küste begannen, durch den Gewinn des Ostens und Aegyptens für das Hellenenthura die Vollendung gaben.

Der Werthmesser für das Griechenthum kann nur aus einem Ab- wägen seiner Leistungen gegen frühere Staatsbildungen gewonnen wer- den, und ferner muss der Antheil berücksichtigt werden, welcher seinen Schöpfungen an dem Bildungsinhalt der kommenden Zeiten zufällt. Wer die Gegenwart selbst oder ein beliebiges Ideal als Massstab zu Grunde legt, verfährt willkürlich und sein Urtheii kann nicht Anspruch auf wis- senschaftliche Begründung erheben.

Das merkwürdige Buch von J. Schvarcz'^') steht deshalb auf einem falschen Standpunkt. Von dem Plan des Gesammtwerkes, dessen erster Band die Demokratie von Athen behandelt, kann hier nicht die

IM) Die Demokratie. 1. Bd. Die Demokratie von Athen. Leipzig, Duncker undHumblot 1882. Vgl. Was, Tvjdspiegel 1886. v. Sybel, Histor. Zeitschrift N. F. Xlll. Bd. S. 478.

Jahresbericht för Alterthumswissenschaft LX. Bd. (1889 III.) ft C^OOqIc

82 Griechische Geschichte und Chronologie.

Bede sein; er ist fast ebenso umfassend, wie jener Backles in seiner Geschichte der Givilisation in England. Wohl aber moss, am den Stand- punkt des Verfassers der Geschichte Athens gegenttber zu verstehen, er- wähnt werden, dass die Vorrede, in welcher er sich erst mit den neue- ren Geschichtsdarstellungen dann mit den Aeusserungen der Staats- rechtslehrer aber die Demokratie von Athen auseinandersetzt, u. a. fol- gende Sätze aufstellt: »Wo wäre heut zu Tage noch die Menschheit, wenn nicht andere Völker dem menschlichen Geiste seither das Feld er- öffnet hätten, auf welchem es dem menschlichen Geiste gelingen konnte, die EntWickelung des menschlichen Gapitales vom Druck des Ahnen- cultus und des Adelsstolzes zu befreien? Hätte das Menschengeschlecht je seine heutige Höhe erreichen können, wenn alle Staaten stets der Demokratie von Athen nachgeahmt hätten ?c »Athens Grösse besteht einzig und allein in dem seltenen Sinn seiner Bewohner oder doch eines Theiles seiner Bewohner ftlr Plastik, Baukunst, Drama und Beredsam- keit.! Schvarcz ist sehr geneigt, die hellenische Bildung als stark be- einflusst insbesondere von den Errungenschaften der Aegypter zu be- trachten; was aber die Folgezeit der hellenischen Bildung zu danken hat, davon scheint sich der Verfasser recht geringe Vorstellungen zu machen, der meint, ohne die »friedfertige, arbeitsame, humane, im em- pirischen Wissen voraneilende Monarchie im Nilthale wäre Solons Gesetz- gebung unmöglich gebliebent und ohne die ROckwirkung der Demokratie von Athen auf die Nachwelt auch Rom nicht geworden, was es that- sächlich geworden ist, »sondern es hätten sich wohl auch die modernen Demokratien auf Grundlage anderer Gebilde entwickelt, als dies nun geschehen istc Es dämmert also hier doch ein wenig der Gedanke eines geschichtlichen Zusammenhanges der Gegenwart mit den Errungen- schaften der Antike in Athen, der dem Verfasser vielleicht deutlicher geworden wäre, wenn er sich gefragt hätte, was die moderne Literatur und Philosophie der griechischen zu danken hat, und wie viel die Gultur des 19. Jahrhunderts, die ihm der absolute Massstab fttr die Vergangen- heit ist, jener Rückkehr zur Antike zu danken hat, die den Beginn einer neuen Zeit bedeutet. Bezeichnend genug wird aber in jenem Satze dem Leser der Gedanke nahe gelegt, dass ja noch »andere GebiMec densel- ben Dienst hätten leisten können , den Athen wirklich geleistet hat. Schvarcz hat gewiss Recht, wenn er Grote und Andere als Advokaten des Demos von Athen bezeichnet, sein Buch aber ist die leidenschaft- lichste und ungerechteste Anklageschrift, die man sich denken kann. Der Volksbeschluss des Diopeithes, die Thatsache, dass es altadelige, be- vorrechtete Familien, einen schlechten Kalender und Sklaven in Athen gegeben hat, genügen ihm, um über die »culturpolitische Bedeutung« der Demokratie von Athen den Stab zu brechen. Zu dieser Erbitterung ist Schvarcz gebracht worden durch das blinde Lob, von dem idealisie- rende Darstellungen der griechischen Geschichte überfliessen. Als Cor-

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JII. Griechische Geschichte, AUgemciDes. 83

rectar derselben empfiehlt sich die Lektüre dieses ?od allen Schnlmei- nangen ganz nnbeeinflassten Baches, dessen Verfasser nicht minder darin ?öllig recht hat, wenn er betont, dass das Staatsideal athenischer Demo- kratie, welches der Gegenwart als Muster vorgestellt werde, far diese einen ROckschritt bedeuten wOrde. Ich glaube aber, dass Schvarcz irrt, wenn er meint, jene Historiker» gegen die er sich wendet, hätten jemals daran gedacht, dieses Ideal ernstlich fQr die Verwirklichung zu em- pfehlen ; dass einzelne Kluge die Geschichte misbraucht haben , reicht nicht hin, die bisherige Betrachtungsweise verhängnis?oller Irrthamer zu zeihen. Die Einwendungen der Conaervativen, Liberalen und Radikalen hat der Verfasser vorausgesehen, den »einseitigen Realphilologenc spricht er die Fähigkeit ab, sich in politischen Werthfragen ein ürtheil zu bil- den, den Staatswissenschaftslehrem liest er wegen ihrer geringen real- philologischen Kenntnisse den Text und erkläxt schliesslich »fflr denkende Menschenc zu schreiben.

Ich glaube, dass viele in seinem Buche Anregung und manche vor- treffliche und beherzigenswerthe Bemerkung finden werden, alle die aus- gedehnten Studien des Verfassers anerkennen mOssen, dass aber gerade die »denkenden Menschenc sich den Standpunkt seiner Betrachtung nicht aneignen können, weil dieser willkürlich gewählt und unwissenschaftlich ist. Ein Zufall hat mir eine bei G. Wolf Leipzig 1884 erschienene ano- nyme Schrift: »Das gelehrte Gründerthum im Bunde mit den geheimen Priesterinnen der Venus, ein Stück Gulturgeschichte und Sittenleben aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundertsc, in die Hand gespielt; ich habe sie gelesen, da ich nach wenigen Seiten den Verfasser der Demokratie von Athen in dem Anonymus wiedererkannte. Ich erwähne dies hier, weil mir diese Schrift, in der die Gegenwart in einer höchst einseitigen und pessimistischen Beleuchtung erscheint, erklärlich gemacht hat, dass ihr Verfasser auch der Vergangenheit gegenüber zu keiner gerechteren Beurtheilung gelangen konnte. Wie sich Schvarcz den Planeten, den wir bewohnen, unter der Herrschaft der weissen Menschenrasse, den Sieg des Geistes über die Materie, den diese erringt, und ein demokrati- sches Gulturstaatensystem vorstellt, entwickelt der vorausgeschickte Ge- sammtplan des Werkes in den Hauptzügen, dessen ersten Theil »die De- mokratie von Athene bildet.

Sie hebt mit Selon an, stellt am ausführlichsten die Geschichte des fünften Jahrhunderts dar, da es dem Verfasser vor allem darum zu thnn ist zu zeigen, dass diese Zeit, von den Leistungen auf dem Ge- biete der Künste abgesehen, ganz ungebührlich überschätzt werde. Die Geschichte des vierten und der folgenden Jahrhunderte wird mit stets abnehmender Ausführlichkeit geschildert. Die Schöpfungen der histeri- schen und philosophischen Literatur werden in besonderen Unterabschnitt ten der allgemeinen Tendenz des Werkes entsprechend beurtheilt, weder Herodot noch Thnkydides und Xenophon noch Piaton haben Gnade vor

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84 Griechische Geschichte and Chronologie.

den Augen des Verfassers gefunden, die Perserkriege bieten nach seiner Ansicht nicht nur keinen Anlass zur Bewunderung, sie sind auch nicht von der weltgeschichtlichen Bedeutung , die ihnen- gewöhnlich beigelegt wird, diese kommt vielmehr den Schlachten Gelons gegen die Karthager zu. Die Kultnrbedeutnng des Hellenenthums des fünften Jahrhunderts im eigentlichen Hellas schlägt Schvarcz sehr niedrig an, dagegen hat er fOr den Staat der Pharaonen und f&r das Perserreich einiges ttbrig, weil er des Glaubens i^t, dass in dem ersteren die allgemeine Schulbildung von Staatswegen eingeführt, in dem letzteren die reine Wahrheitslehre Zarathustra's zum allgemeinen Bekenntnis geworden war. Die Babjlonier wie die Aegypter ist der Verfasser geneigt wegen ihrer Verdienste fbr die Astronomie hoch zu stellen, und so erscheinen ihm diese Völker des Orientes in dem Glanz einer idealen Verklärung, die sein Auge blendet und den Fortschritt nicht sehen lässt, den das Hellenenthum diesen Staatswesen gegenüber bedeutet.

Man wird in dem Buche nicht leicht zwei Zeilen lesen, ohne zum Widerspruch sich veranlasst zu sehen, eben deshalb aber schwerlich das Interesse an dieser eigenartigen Leistung verlieren.

Die Arbeiten von Jevons^^') und Borgeaud'^), da sie mehr staatsrechtlichen als geschichtlichen Inhalt im engeren Sinne haben, sind aus diesem Grunde hier von der Besprechung ausgeschlossen worden.

Von den französischen Werken über griechische Geschichte muss die letzte, mit zahlreichen Illustrationen versehene, grosse Ausgabe des Werkes von Duruy^^') als die bedeutendste Leistung näher betrachtet werden. Sie ruht auf einer reichen Belesenheit und ist von warmer Theilnahme für den Gegenstand getragen, die Einwirkung einer Anzahl französischer Einzelarbeiten ist deutlich erkennbar, ungern vermisst man die Berücksichtigung des Berliner Aristotelesfragmentes in der Darstel- lung der älteren attischen Geschichte. Duruys Bnch legt das Hauptge- wicht auf die Darstellung, welche erfüllt ist von Vergleichen mit der Gegenwart und ihren Anschauungen, es will mehr fesselnd erzählen als eine aus kritischer und streng wissenschaftlicher Forschung geschöpfte Arbeit liefern. So wird einerseits dem Leser und dem Forscher durch einzelne Bemerkungen mannigfache Anregung geboten, öfter aber fühlt er sich andrerseits zum Widerspruch herausgefordert. Es herrscht in diesem Werke das Streben durch wirkungsvolle Details und blendende Darstellung für den Gegenstand zu interessieren, und treten hinter die« sen Absichten alle anderen Seiten, die in einem Buch dieser Art Be- rücksichtigung finden konnten, erheblich zurück. Der erste Band be-

193) The development of the Atheoian democracy. London, Griffln 1888.

194) Histoire du pl^biscite. Paris, Thorin 1887.

10S) Histoire des Orecs, nonv. 6dit. Tom. I. Paris, Hachette 1887. Tom. 11. 1888. Vgl Neno philol. Rundschau 1887 S. 233.

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III. Griechische Geschichte, AllgemeineB. 35

handelt die Geschichte der Bildung der hellenischen Nation und ihre Anshreitung in den Colonien bis zu den Perserkriegen, wobei die sagen- hafte Vorgeschichte, die Religion und der Beginn literarischer und kflnst- lerischer Thätigkeiten recht ausführlich erörtert werden, nicht minder die auf die gesellschaftliche Ordnung, auf die Familie; auf Handwerk, Industrie und Handel bezOglichen Nachrichten; kurz was man Kultur- geschichte zu nennen pflegt, nimmt einen erheblichen Raum ein. FQr einen Theil der hier ?orgetragenen Ansichten ist das Werk von Pustel de Coulanges sehr massgebend gewesen.

Der zweite Band umfasst die Geschichte der Perserkriege, das Zeit- alter des Perikles, den peloponnesischen Krieg und die folgenden Ereig- nisse bis zum Königsfrieden. Auch fttr Literatur- und Kunstgeschichte ist in beiden Theilen gleichmäfsig ein ziemlich beträchtlicher Raum auf- gewendet, die grofsen Geschichtschreiber, die tragischen Dichter und Aristopbanes sind je in besonderen Abschnitten behandelt; das abfällige Urtheil ttber den letzteren ist ttberraschend und wie mir scheint, einer irrigen Auffassung des Lustspiels entsprungen, man kann doch Aristo- pbanes im Ernst daraus keinen Vorwurf machen, dafs seine Stücke den Demos von Athen nicht gebessert hätten.

Ein überaus reicher Bilderschmuck ist dem Werke in dieser neuen Auflage zu Theil geworden; reicher noch als in irgend einem der deut- schen Werke über den gleichen Gegenstand. Diese Bilder stehen zu dem Text häufig in einer sehr entfernten, ganz zufälligen Beziehung und können daher oftmals kaum als ilUustrationenc desselben bezeichnet werden. Doch das dürfte kaum getadelt werden, denn je mehr Bilder, desto besser. In der That hat Duruys Werk eine Reihe von Denkmälern durch Yortreffliche Abbildungen leicht zugänglich gemacht, die bisher nur den Fachleuten bekannt waren, und in diesem Punkt ist das neueste nicht nur aus französischen Publikationen herangezogen. Gerade unter den Abbildungen findet sich vieles, was die Leser weniger, die Forscher mehr zu fesseln geeignet ist Aber schliesslich hat der Verfasser sein Buch für das grosse Publikum bestimmt, und ob dieses ihm für die massenhaften Münzendarstellungen, ich schätze sie auf ein Drittheil aller Illustrationen, sonderlich dankbar sein wird, steht dahin. Mit Rücksicht auf diese selben Leser muss ich es aber als tadelnswerth bezeichnen, dafs in buntem Durcheinander Abbildungen aller Zeiten und Stilarten, römische Repliken und griechische Originale geboten werden. Welchen Sinn hat E. B. die Wiedergabe einer der Münzen mit Namen von Magistraten, auf der ein Themistokles vorkommt, mitten in der Erzählung von dem Themistokles der Perserkriege, oder die Beziehung einer mit einem Beth bezeichneten Münze auf Boges, den Gommandanten von Eiou, die noch dazu in der Anmerkung halb zurückgenommen wird. Dieser selbe Man- gel an Kritik und historischem Sinn äufsert sich in dem begleitenden Text, wenn die anekdotenhaften Erzählungen aller Zeiten ohne weiteres

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gg Griechische Geschichte and Chronologie.

zu dessen Anfpatz mitgetheilt werden oder wenn z. B. trotz der dem Verfasser bekannten Zweifel an der Zahl der Truppen in Xerxes' Heer, die Ziffer von fQnf Millionen fQr mOglich erachtet und in einem Athem erz&hlt wird, diese Truppen seien in sieben Tagen und Nftchten über die Hellespontbrücke marschiert. Im Texte ist die Berücksichtigung neuerer Arbeiten, wie es scheint, blos von zufälliger Bekanntschaft abhängig, man wundert sich ebenso oft hie und da eine nicht gerade bedeutende genannt zu finden, als man die Berttcksichtigung einschneidender Unter- suchungen vermisst. Im Bezug auf die Yerwerthung des gelehrten Rüst- zeuges steht der Text hinter den jetzt erst hinzugekommenen Abbildun- gen wesentlich zurück.

Die beiden in Amerika erschienenen ausführlicheren Behandlungen unseres Gegenstandes von Timayenis^**) und Harisson^^) sind mir leider nicht zugänglich gewesen; ich mnss mich um so mehr mit ihrer Namhaftmachung begnügen, weil mir auch anderweitige Besprechungen derselben nicht bekannt geworden sind.

Ein Buch von Beloch'^) enthält zu zwei Drittheilen eine Ge- schichte Athens von Perikles bis zur Zeit des lamischen Krieges, der Rest bringt eine Untersuchung über die Strategen und den Versuch einer Strategenliste von der Mitte des fünften Jahrhunderts an, sowie eine Anzahl Exkurse, welche der Erörterung von Einzelheiten der attischen Geschichte jener Zeit gewidmet sind. Gegen die Bezeichnung seiner Arbeit als »innere Geschichtec Athens oder »Geschichte der attischen Politik c verwahrt sich der Verfasser selbst; es dürfte seinen Absichten entsprechen, wenn man diese als eine Darstellung der politischen Par- teien, ihrer Ziele und ihrer Führer in dem angegebenen Zeitraum be- trachtet, in welcher die geschichtlichen Thatsachen als bekannt voraus- gesetzt sind. Was wir hierüber an Nachrichten besitzen, ist nicht allzu reichlich, und zumeist können nur Rückschlüsse aus dem Ausfall der Strategenwahlen uns Aufklärung über die Gegensätze der Parteien brin- gen. Ist schon dadurch der Zuverlässigkeit des Ermittelten eine enge Grenze gezogen, über welche hinaus wir uns auf dem Boden subjektiver Eindrücke bewegen, so gilt dasselbe von dem Urtheil über die Erspriefs- lichkeit oder Verkehrtheit desjenigen, was einzelne Parteien und deren Führer erstrebt oder erreicht haben. Es scheint mir mit dem Urtheil über die Politik nicht anders zu gehen als mit dem Urtheile, das wir uns heutzutage über die militärischen Leistungen einzelner Ftlhrer zu bilden suchen. Für uns, die wir den endlichen Erfolg oder Miserfolg klar vor Augen sehen, ist es leicht mit Rücksicht darauf den Politiker Perikles ebenso zu verurtheilen wie den Strategen, und Beloch nimmt

19<) History of Greece. 2 vols. New-York, Appleton 1881.

197) The Story of Oreece. New-York, Pntnam 1885.

i96j Die attische Politik seit Perikles. Leipzig, Tenbner 1884.

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III. Griechische Geschichte, Allgemeines. g7

wiederholt Anlass darauf hiozuweisen, dafs derselbe den peloponnesiscben Krieg leicht hätte vermeideo können, dass er Unrecht gethan hat, indem er die Aufmerksamkeit Athens von den inneren Verhältnissen und von sich durch einen grossen Krieg ablenken wollte. Damit ist nur wieder- holt , was in der Noth des Kampfes eine Partei in Athen dem grossen Manne zum Vorwurf machte, und Thukydides hat fQr diese Auffassung umsonst sich im ersten Buche bemüht, die ünvermeidlichkeit des Kampfes darzuthun. Die militärische Lage, da Athen in den Kampf gegen Sparta eintrat, die zur Beurtheilung des Operationsplanes des Perikles im Auge bebalten werden muss, ist uns keineswegs sehr genau bekannt, eine post- hume Verurtheilung seiner militärischen Leistungen, zu der auch Beloch geneigt ist, hat daher immer das Bedenken gegen sich, dass wir die strategischen Situationen, in denen er sich als Feldherr befand, nicht ge- nflgend zu würdigen vermögen. Aber die politische Lage vor der Kriegs- erklärung ist, scheint mir, doch so ausreichend bekannt, dass nur die Befürchtung als Thukydidestheologe zu gelten, der Anlass sein kann sich dem Zwingenden seiner Darlegung zu entziehen. Mir scheint durch den Ausgangspunkt der Betrachtung, der von Beloch gewählt wurde, weiter bedingt, dass solche Ergebnisse erzielt wurden; die Entwicke- Inng der Dinge seit dem Ende der Perserkriege, in der die Ursachen des peloponnesiscben Krieges gelegen sind, wird, seit Thukydides diesen Zusammenhang dargethan hat, nur zum Schaden der geschichtlichen Auf- fassung von der Betrachtung des Kampfes zwischen Athen und Sparta seit 481 losgetrennt. Aber auch die Ausgestaltung des Seebundes zum Reich, wie sie durch Kimon und Perikles geschab, hält Beloch für einen politischen Fehler; wie er sich den Einheitsstaat denkt, in welchem die Bflndner in Asien und auf den Inseln gleiches Rocht wie die Bürger in Athen genossen, vermag ich nicht zu verstehen, so wenig als die Vor- theile zu ermessen, den diese Einrichtung ihnen gebracht hätte.

Was sonst in Belochs Werk vorgebracht wird, um die Ueber- schätzung der Demokratie von Athen auf ein richtiges Mass zurückzu- fahren, halte ich für richtig. Die Unmöglichkeit mit dieser Verfassungs- form zu bestehen mitten unter Staatswesen, denen fast nur der beharr- liche Gegensatz gegen jeden Versuch unter einheitlicher Führung zusam- mengefasst zu werden gemeinsam war, die Unmöglichkeit eine conse- quente Politik zu treiben, da die jährlichen, zufälligen Majoritäten und jeder Miserfolg nach aussen eine Aenderung derselben zur Folge hatten, und da mit der Niederlage einer Partei häufig die Verfassung selbst in Frage stand, oder dieser Parteiwechsel mindestens in Processen vor Gericht sein Nachspiel fand; all dieses tritt in Belochs Darlegung mit voller Deutlichkeit zu Tage. Auch ist ihm, wie mir scheint, wohl ge- lungen, in der Geschichte des Gegensatzes zwischen Athen und Makedo- nien eine gerechte Würdigung der leitenden Persönlichkeiten und des Philipp von Makedonien zu geben. Dagegen möchte ich bezweifeln, ob

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38 Griechische Geschichte und Chroologie.

Alkibiades sich mit dem Gedanken trug Tyrann zu werden und ob es ihm nur an dem Mutb, dies durchzuführen, im entscheidenden Augen- blick gefehlt hat.

Für den Gedanken der nationalen Einigung, den Athen nach den Siegen in den Perserkriegen mit vorübergehendem Erfolg vertreten hatte, war Griechenland nicht der Boden, und ihn wieder auf die Fahnen zu schreiben, ist erst Philipp von Makedonien der Mann gewesen; keine Yerfassungsform , weder die Demokratie von Athen noch die Tyrannen auf Sicilien, weder die Gefahr, die von den Persem noch die, welche von den Karthagern der Existenz des Hellenenthums drohte, hat die Par- tikularsten, einzelne Ausnahmen abgerechnet, vermocht sich zu den Opfern herbeizulassen, ohne welche eine Einigung nicht zu Stande kom- men konnte. In den Zeiten der grössten Erfoge sowohl als auch später in jenen der grOssten Erniedrigung haben sich in Athen Stimmen für die nationale Einigung erhoben; im übrigen ist dieser Gedanke ein un- praktisches Ideal geblieben, das in der Dichtung und bei den Fest- spielen seinen harmlosen Ausdruck fand.

Es heisst also gleichfalls moderne Anschauungen in die Vergangen- heit hineintragen, wenn man mit v. Wilamowitz'^^) Athen preist als den Träger des Gedankens der nationalen Einheit und darin das Wesent- liche der griechischen Geschichte sieht, dass Athen bewusst und klar diesem Ziel zustrebte. Das politische Gebilde, welches die Athener her- vorgebracht haben, verdient wohl ebensowenig um seiner selbst willen die Theilnahme des modernen Staatsmannes als etwa die taktischen Re- formen Xenophons oder die schiefe Schlachtordnung des Epaminondas um ihrer selbst willen auf die Theilnahme des modernen Feldherrn rechnen dürfen; all diese Hervorbringungen haben nur Bedeutung mit Rücksicht auf das, was ihnen voranging und was zeitlich und räumlich neben ihnen bestand. Für die Gegenwart kann immer nur eine augen- blickliche Auffassung der Schöpfungen der Vergangenheit Werth haben, die Geschichte ist nicht berufen die Lehrmeisterin des Lebens zu sein, und wenn sie als solche ausgegeben wurde, ist eine jeweilige moderne Auffassung des Vergangenen misbräuchlich oder misverständlich als geschichtlich begründet ausgegeben worden. Wer die Strahlen des uns gegenwärtig leuchtenden Lichtes in einem Brennpunkt sammelt und da- mit die Vergangenheit zu erhellen versucht, läuft Gefahr, neben einem grell beleuchteten Flecke alles im Halbdunkel und in völliger Dunkel- heit liegende gänzlich zu übersehen. Ich halte es für einen verhängnis- vollen Irrthum, wenn deutsche Art, Gottesfurcht, deutsche Geschichte und Politik auf Schritt und Tritt in der griechischen Vergangenheit wieder erkannt und behauptet wird, die deutsche Geschichte der letzten

199) Philologische Untersuchungen. 1. Bd. Aus Eydathen. Derselbe, Rede zur Feier des 25jähr. liegierungs-Jubiläums Wilhelms 1. Göttingen 1886.

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III. Griechische Geschichte, Allg'^meines. g9

Jahrzehnte hahe uns jene von Hellas im fünften Jahrhundert verstehen gelehrt. Das sind »retrospektive Auffassungent , die nicht ein Haar besser sind als die Kaisergeschichten von Ampere, Beul6 und Genossen. Ergötzlich ist es zu sehen, wie diese neue Lehre sich selber widerlegt, wie dem einen ihrer Adepten Athen, dem andern Makedonien die Rolle Preussens spielt, Bismark bald für Antipatros bald fOr Alkibiades Modell sitzen muss. Grnndverschiedene Yolksindividuen, wie die Grie- chen des fünften und die Deutschen des 19. Jahrhunderts haben nichts mit einander gemein. Wer von den Wehrpflichtigen Athens, Südlän- dern in ihrer Erscheinung und in ihrem Wesen, spricht wie von den unvergleichlichen Truppen, die 1870/71 die Schlachten gegen Frankreich geschlagen haben, thut letzteren ein starkes Unrecht, weil er ihre Eigen- art verkennt. Man hat ja auch einmal geglaubt die geschichtliche Ueber- lieferung der Griechen und der Römer besser zn verstehen, indem man mit den Ansichten an ihre Analyse herantrat, welche die Yergleichung der mittelalterlichen Chroniken gelehrt hatte und hat einsehen müssen, dass dies ein Irrthum war. Die Geschichte Deutschlands in den letzten Jahrzehnten -ist auch nicht die erste, fälschlich angezogene historische Analogie, von der aus man ein besseres Verständnis der griechischen Geschichte zu gewinnen suchte.

Eine Anzahl von Werken über griechische Geschichte sowohl in deutscher als französischer und englischer Sprache, die den Zweck ver- folgen beim Unterricht als Lehrbücher oder neben den Schulbüchern als Lesebücher zu dienen, endlich solche, die lediglich Uebersetzungen bezeichnender Berichte der Quellen oder Sammlungen von Ausschnitten aus umfangreicheren Darstellungen enthalten, können hier füglich mit der blossen Titelnennung abgethan werden^.

Für die Geschichte Griechenlands ist die Kenntnis des Kriegs- wesens von ganz besonderer Bedeutung, im folgenden werden noch einige Werke namhaft zu machen sein, welche sich mit dem Hergang einzelner Kriege und Schlachten beschäftigen, in diesem Znsammenhang darf da- rauf hingewiesen werden, dass die sogenannten Kriegsalterthümer kurz

9O0) Maurer, Völker und Staatengeschichte, Geschichte der Hellenen in alten und neuen Darstellungen. Leipzig, Weber 1884. (Anthologie.) Roth, Griechische Geschichte nach den Quellen erzählt. 3. Aufl. von Westermayer. Nördlingen, Beck 1882. (Vgl. Z«ntschr. für die österr. Gymn 1882 S. 692.) Dauban, r6cits historiques etc. histoire Grecqae. Paris, Delagrave 1883. (Uebersetzungen von Quellenberichten mit verbindendem Text.) M^nard, histoire des Grecs. Paris, Delagrave 1884. Dauban et Gr6goire, histoire Grecque. Paris, Delagrave 1886. Dunan, histoire de la Gi^ce ancienne. Paris, Garnier 1885. Norm and, histoire Grecque, ponr la classe de cinquiöme. Paris, Alcan 1888. Gox, lifes of Greek statesmen. 1. series. London» Long- man 1885. 2. series ebenda 1880. Ausser Roth und Normand kenne ich die genannten Werke nur ans bibliographischen Nachweisen und Rezensionen,

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90 Oriediitdie Geschichte und Chronologie.

nach einander in der letzten Zeit Ton dem Berichterstatter^') sowohl als von H. Droysen^*) eine Neubearbeitung erfahren haben.

Endlich muss hier noch eine Schrift erwähnt werden, die gesam- melte Abhandlungen Ober verschiedene Einzelfragen der griechischen Geschichte enthält, daran fOgt sich dann eine Besprechung jener Ar- beiten, die nach einem geographischen Gesichtspunkt, sei es die Ge-' schichte einzelner Gemeinwesen, sei es jene einzelner Landschaften dar- stellen oder Untersuchungen Aber solche Gegenstände enthalten.

Ausgeschlossen habe ich hiervon jene Werke, die vorwiegend geo- graphischen, topographischen oder statistischen Inhaltes sind und in einer anderen Abtheilung dieses Jahresberichtes ihre Steile gefunden haben oder finden werden >^), so z. B. Neumann-Partsch's physikalische Geogra- phie, Berger's Untersuchungen zur Geschichte der antiken Erdkunde, Lolling^s Landeskunde, Beloch's Bevölkerung von Griechenland und Rom, Lenormant*8 Werke ttber das griechische Unteritalien, endlich die zahl- reichen Forschungen über die Quellen Strabons und anderer antiker Geographen.

Die ursprünglich in den Sitzungsberichten der Berliner Akademie erschienenen Arbeiten von Dnncker^, welche der Abfassung der letzten Bände seiner Geschichte des Alterthums vorausgehend eine An- zahl von Einzelfragen der griechischen Geschichte des fünften Jahrhun- derts vornehmlich behandeln, liegen jetzt von A. Eirchhoff gesammelt in einem Bändchen vor, das als ein erwünschtes Supplement zu dem genannten Werk bezeichnet werden muss. Sie sind sämmtlich in dem uns beschäftigenden Zeitraum entstanden, manche ihrer Ergebnisse sind als ein endgiltiger Gewinn der Wissenschaft, alle als treffliche Beispiele umsichtiger und eindringlicher Forschung zu betrachten. Die Untersu- chung über die Schlacht von Marathon hat später noch Erwähnung zu finden. Der Aufsatz Ober die Hufen der Spartiaten weist gegen Grote, der die Annahme einer ursprünglich gleichmässigen Yertheilung von Land unter die Spartiaten geläugnet hatte und die diesbezügliche Nachricht im plutarchischen Lykurgos als eine Erfindung der Restaurationszeit unter Agis lY. und Kleomenes III. bezeichnete, darauf hin, dass die spartanische Verfassung sowohl als der Gang der Eroberungen im Pelo-

^1) A. Bauer, die griechischen Kriegsalterthümer. Auch u. d. T. Hand- buch der class. Alterthumswiss. herausg. von 1. Müller. IV. 1. Bd. Nord- lingen, Beck 1887.

^ Heerwesen und Kriegführung der Griechen. Auch u. d. T. K. F. Her- manns Lehrbuch der griech. Antiquitäten. II. 2. Freiburg i. B. , Mohr 1888.

^ Vgl. hierüber die Jahresberichte G. Hirschfeld's im Geograph. Jahrbuch X. Bd. S. 401 ff., XU. Bd. S. Iff.

^ Abhandlungen aus der griech. Geschichte. Leipzig, Duncker und Humblot 1887. Vgl. v. Sybel, Histor. Zeitschr. N. F. XXIV. 8. 529 und MittheU. a. d. histor. Literatur XIV. S. 18.

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III. Griechische Geschichte, AHgememes. 91

ponnes, eiozeloe ältere erhaltene Nachrichten ehenso wie das sonst hei den Griechen tthliche Verfahren zwar nicht eine einmalige GOterconfis- cation and darauf folgende gleichmäfsige Land an Weisung, wohl aber eine allmählige, mit der Eroberung der sftdlichen Landschaften des Pelopon- nes Schritt haltende Zuweisung von unveräusserlichen Landlosen an die vollberechtigten Spartiatenfamilien zur Voraussetzung haben. Ohne von dieser Arbeit Dunckers Kenntnis zu haben ist Houssaye*^*) zu theiN weise ähnlichen Ergebnissen gelangt, er vermuthet, dass zur Zeit der Eroberung eine Landvertheilung stattfand und durch ein Gesetz diese Lose ftar unveränderlich erklärt wurden, gerade dadurch aber wurde die sociale Frage in Sparta aufgerollt, deren Phasen der Verfasser in einem besonderen Abschnitt darstellt

Die Angabe Herodots, der zufolge Themistokles sich durch die zweite Sendung za dem PerserkOnig nach der Schlacht von Salamis ein Guthaben fttr die Zukunft verrätherischer Weise schaffen wollte, gehört der ungeschichtlichen, Themistokles ungünstigen Ueberlieferung an. Die auf das Schreiben des Atheners an Artaxerxes (das bei Thukydides er- halten ist) gestützte Vermuthung, dass diese zweite Sendung Oberhaupt nicht stattgefunden habe, wird von Dnncker in einem besonderen Auf- satze widerlegt und gezeigt, dass diese Benachrichtigung dahin lautete, Themistokles halte die Griechen zurtlck von der Zerstörung der Helle- spontbrtlcken ; Xerxes, der schon einmal die Erfahrung gemacht hatte, dass das Gegentheil von dem geschah, was ihm Themistokles hatte be- richten lassen, hielt die Brücken f&r gefährdet und trat den Rückzug an*

Der Aufsatz über den Process des Pausanias zeigt, dass zur selben Zeit, da Athen die ersten Schritte that, um durch den Seebund Hellas gegen den Perserkönig zu einigen, der Sieger von Plataiai im Einver- ständnis mit dem Perserkönig die Herrschaft des Westens gewinnen wollte. Die Betrachtung der hierüber vorliegenden Nachrichten bringt Duncker zu der Ansicht, dass Pausanias thatsächlich 7 Jahre lang, 477 —470 Herr von Byzanz war, dass er die Stadt gegen Eimon vertheidigte und nach ihrer Einnahme von Xerxes in der Troas ausgestattet wurde, von wo aus er sich zum zweitenmale dem Rufe der spartanischen Be- hörden stellte. Das eigenthümliche Verfahren derselben, wie es uns Thu- kydides schildert, dass man trotz offenkundiger Beweise des Verraths sich zu umstilndlichen Vorkehrungen entschloss, ehe Pausanias handfest gemacht wurde, erklärt Duncker daraus, dass eine Partei in Sparta, die antiathenisch gesinnt war, den Pausanias so lange als möglich hielt, da seine Stellung in Byzanz und beim Perserkönig der Ausbreitung der athenischen Eroberungen hinderlich war. Den Ergebnissen dieser Unter- suchungen beiznflichten, hindert mich der Umstand, dass die Hauptstütze

^ La loi agrüre ä Sparte. Annuaire de Passociation des ötudes Grecques 18. Bd. (1884) S. 161 ff.

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92 Griecbiscbe Geschichte und Chronologie.

der ganzen Beweisftahning durch eine meiner Ansicht nach unzulässige Aenderung der Stelle Justin IX. 1, 3 gewonnen wurde. Dem prologus zurfolge war hier von den origines von Bjzanz die Rede, daher con- dita a. a. 0. festzuhalten ist; der Fehler, den dieser Satz enthält, muss anderswo gesucht und anders gebessert werden.

Der vielbehandelten Frage über den kimonischen Frieden gegen- über gelangt Duncker zu folgender Lösung: Perikles habe lediglich ein Abkommen mit dem Perserkönig zu treffen gesucht, durch Volksbeschlnss wurden die Instruktionen für die Gesandtschaft, an deren Spitze Kallias 449/8 stand, festgesetzt, die Verhandlungen mit den Persern führten jedoch zu keinem Ergebnis, die ruhmreiche Friedensnrkunde, auf die sich das vierte Jahrhundert bezieht, ist jene Instruktion für die Gesandt- schaft nach Susa; eine Annahme zur Vermitteiung zwischen den verschie- denen Quellenangaben, die wenig für sich hat Wir kommen später auf diese Frage noch zurück, hier begnüge ich mich darauf hinzuweisen, dass gegen Duncker die Thatsache eines Friedensabschlusses neuestens auch von Nöldeke in der früher (S. 70) angeführten Schrift vertreten wird.

Das Gesetz, das Plutarch zufolge Perikles gegen die Halbbürtigen in Athen einbrachte, ist nach Duncker eine mit Benutzung von Philo- choros' Erzählung der Getreideyertheilung 446/4 gemachte Erfindung, die der Reihe jener beliebten Erzählungen anzuschliessen ist, welche den Gesetzgeber ein Opfer seines eigenen Werkes werden lassen. Im Jahre 444 unternahm Perikles -- dies ist der Inhalt des letzten Aufsatzes eine Fahrt nach dem Pontus, welche Athens Seeherrschaft zu erweitern bestimmt war und eine neue Periode der auswärtigen Politik inaugu- rierte, deren Einleitung das Abkommen mit Persien und das Aufgeben der Ofiiensive in Aegypten bildeten. Den Bedenken, die sich gegen diese Auffassung aufdrängen» sowohl mit Rücksicht auf deren quellenmässige Begründung durch Plutarchs Angabe (Perik. 20) als auch mit Rücksicht auf die perikleische Politik Persien gegenüber, habe ich bereits an an- derem Orte Ausdruck gegeben. (Mitth. a. d. bist Literat. XIY. S. 18. V. Sybel. bist. Ztschr. XXI S. 244.)

Von den Arbeiten, welche ihren Gegenstand auf einzelne Städte, Inseln oder Landschaften beschränken, kommen hier nur jene Abschnitte in Betracht, die der Geschichte gewidmet sind, die geographisch- topo- graphischen sowie die antiquarischen Capitel, welche diese Schriften bieten, habe ich bei Seite gelassen.

Drei Arbeiten betreffen das festländische Hellas. Schwedler *M) verwerthet in den beiden ersten Abschnitten seiner Untersuchung über Tegea wiederholt geschicbüiche Zeugnisse, indem er den zwischen Sparta und Arkadien wechselnden Besitz einiger Gaue sowie das Asyl der Athena Alea behandelt Das dritte Capitel über die Königsherrschaft,

VM) De r^bus Tegeaticis. Leipziger Stud. z. class. Philol. IX S. 263ff.

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111. Griechische Geschichte, Allgemeines. 93

das vierte über die Zelt nach deren Abschaffung nnd über die Staat' liehen Einrichtangen der Folgezeit behandelt mit stets geringer werden- dender Ausführlichkeit die Geschichte ?on Tegea, am eingehendsten die sagenhafte Vorgeschichte. Eine andere kleine Arbeit desselben Ver- fassers*'') erörtert die Anfänge von Mantineia und die Geschichte der Stadt bis zum Ende des peloponnesischen Krieges.

Die Verfassung von Korinth und die BevOlkerungs Verhältnisse der Stadt hat E.Wilisch*^) in eingehender Weise besprochen, die Geschichte des korinthischen Handels und der Industrie einer folgenden Darstellung vorbehaltend. Der Verfasser nimmt an, dass Korinth ursprünglich von Argos abhängig war, von wo aus die Dorisierung Eingang fand. Die Bakchiaden, unter denen die Stadt unabhängig wurde, entstammen einer Nebenlinie der Herakliden von Argos, sie setzen an Stelle der Königs- herrschaft die Herrschaft des ganzen Geschlechtes, geübt durch demselben entnommene Prjtanen. Müssen hier hypothetische Annahmen gemacht werden, so fliessen für die Zeit der Tjrannis die Nachrichten reicher, versiegen jedoch für die Kenntnis der späteren Verfassungszustände fast gänzlich, unter den die Bevölkerungsverhältnisse betreffenden Darlegun- gen verdient besonders erwähnt zu werden, dass Wilisch die Zahl von 460 Tausend Sklaven in Korinth zu vertheidigen unternommen hat Sollte die ungewöhnliche Zahl von acht korinthischen Phylen nicht aus der Bedentang der Stadt als uralter Handelsplatz am leichtesten zu er- klären sein? Die Arbeit Wilisch's lässt allzusehr ausser Acht, die Nach- richten, deren sie sich bedient, auf ihre Herkunft hin zu prüfen; das Com- binieren und Gruppieren von Angaben der verschiedensten Zeiten und Ge- währsmänner kann, so besonnen und vorsichtig es auch gemacht ist, doch nicht dazu helfen, um einigermassen gesicherte Ergebnisse zu gewinnen.

Ein am Schluss der Abhandlung beigefügtes Verzeichnis der Lite- ratur zur Geschichte von Korinth ist eine willkommene Beigabe.

Ueber Akarnanien und die vorliegende Insel oder Halbinsel Leu- kas, sowie über die den Golf von Arta begrenzenden Landstriche von Epirus besitzen wir Jetzt eine eingehende Monographie von Oberhum- mer*^), in welcher auch die Landesgeschichte ausführlich behandelt ist. Der Verfasser hatte schon früher die für die älteste Geschichte wichtige Frage über die phönikischen Ansiedelungen in jener Gegend besonders erörtert >><^) und gemeint, zahlreiche Spuren derselben in Ortsnamen,

^7) De rebus Mantinensiam, in den Commentationes philologae fQr Otto Ribbeck. Leipzig, Tenbner 1888. S. 865 ff.

^ Beiträge zur inneren Geschichte des alten Korinth. Progr. d. Gymn. ZitUn 1887.

S09) Akarnanien, Ambrakia, Amphilochien, Leukas im Alterthum. Mün- chen, Ackermann 1887.

MO) Phönizier in Akarnanien. Untersuchnngen zur phOnis. Kolonial- und Uandelgesch. etc. München, Ackermann 1882. Vgl. v. Sybels histor. Zeitschr. N. F. Bd. XVni 8. 72. ,

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94 Griecbiscbe Geschichte und Chronologie.

Mythen und Kulten nachweisen zu können, worin ich ihm nicht beizu- pflichten vermochte; in allen wesentlichen Punkten hält Oberhummer auch in der zweiten Schrift seine fr&here Ansicht aufrecht, verlegt jedoch das Hauptgewicht nunmehr auf die historische Zeit, die mit der Gran- dung korinthischer Kolonien in jenen Gegenden anhebt, und deren Dar- stellung der Verfasser mit der Schlacht von Actium abschllesst Die sorgfältige und erschöpfende Verarbeitung der zahlreichen auf Akarna- nien bezüglichen Nachrichten zu einer Landesgeschichte bietet ein be- sonderes Interesse durch die stete Racksichtnahme auf die topographi- schen Fragen, wodurch das Verständnis einer Anzahl von Kriegsbegeben- heiten, die sich in jener Landschaft abspielten, gefördert wurde. In be- sonderen Abschnitten sind die auf Verfassung, Kulte und Kriegswesen bezQglichen Angaben zusammengestellt, und ein Anhang enthält eine Zu- sammenstellung der auf Akarnanieu bez&glichen Inschriften. Ein ans- fQhrlicher Index erhöht die Brauchbarkeit dieses Buches.

Das benachbarte Kephallenia hat ebenfalls eine besondere Bear- beitung durch Biedermann'^O erfahren, die Geschichte der Insel bil- det im Grunde doch nur einen Bestandtheil der in Akarnanien und auf Leukas sich abspielenden Ereignisse, für deren Darstellung konnte der Verfasser Oberhummers Buch bereits benutzen. Die Betheiligung der Paleer an der Schlacht von Plataiai erscheint Biedermann zweifelhaft, er nimmt irrthümlich mit Bei och an, dafs sie durch einen Lesefehler Herodots in die Liste kamen (vgl. unten Abschnitt IV, Abth. 2).

Von den Inseln des ägäischen Meeres ist Dolos, das um seiner bedeutsamen Stellung willen sicherlich eine besondere Darstellung seiner Geschichte verdiente, durch Attinger'i') jedoch nicht in abschliessen- der Weise behandelt worden. Die mannigfachen Fehler, welche diese Schrift besonders in dem die ältere Geschichte der Insel behandelnden Theil enthält, lassen eine neuerliche Bearbeitung wttnschenswerth er- scheinen. Wie fflr Delos die dort veranstalteten französischen Aus* grabungen und die Funde attischer Inschriften wichtiges Material ge- liefert haben, so ist auch für die Geschichte anderer Inseln des ägäischen Meeres ebenfalls aus den Inschriften reichliche Kunde geflossen, so bei- spielsweise für die Errichtung der Kleruchie auf Salamis durch einen attischen Volksbeschluss, den Köhler'^') und Foucart'^^) behandelt haben. Der mir zur Verfügung stehende Raum zwingt mich zu dem

Sil) Die Insel Kephallenia im Alterthnm. München 1887. Würzbur- ger Diss.

9iS) Beiträge zur Geschichte von Delos bis auf Ol. 163- 2. Franenfeld, Huber 1887. Vgl. N. philol. Rundschau 1887 No. 17.

si>) Mittheilungen des deutschen arch. Instituts XI. S. 177 ff.

si«) Bulletin de corresp. Hell. XII. S. Iff. Vgl. Gompen, Mittheil, des deutschen arch. lostituU XIll. S. 137.

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III. Griechische Geschichto, AllgemeiDes. 95

blossen Hinweis, dass dieses Material in den verschiedenen Zeitschriften ▼oriiegt, welche der epigraphischen und archäologischen Forschung dienen.

Drei Arbeiten sind der Insel Rhodos, ihrer Topographie and Ge- schichte gewidmet Torr^**) beschäftigt sich vorwiegend mit Archäolo- gischem, mit den auf Rhodos gefundenen Inschriften und den auf die dort lokalisierten Sagen bezQglichen Nachrichten; auch in den beiden anderen Schriften von Becker und Schumacher Qberwiegt das Vorge- schichtliche und Antiquarische. Becker*^*) handelt zunächst Ober die rhodischen Schriftsteller, von Zenon, den Diodor und Polybios benutzt haben, ausgehend und bespricht dann die bei ersterem erhaltenen, auf Rhodos bezOglichen mythischen Erzählungen, Diodors Berichte mit den abrigen vergleichend, wobei er bemttht ist den lokalen Ursprung der einseinen Mythen festzustellen, anhangsweise spricht der Verfasser von den Kolonien der Rhodier und bestimmt die Zeit der Seemachtstellung der Insel ungefähr auf den Beginn der Olypiadenrechnung. Schu- mach er >i^) erörtert eingehend, die Schriftsteller und Inschriften gleich- massig heranziehend, die staatlichen Einrichtungen von Rhodos, Kamiros, lalysos, Lindos und das Verhältnis der letzteren zu dem Hanptort.

Die Geschichte und staatlichen Einrichtungen von Herakleia am Pontus hat Schneiderwirth*^*) dargestellt Er betrachtet die Ereig- nisse bis zur Eroberung der Stadt durch M. Aurelius Cotta im Jahre 70 vor Chr. Es ist zu bedauern, dass der Verfasser dieser Monographie den Fachgenossen, die er gelegentlich neben den Lesern apostrophiert, die Zusammenstellung des auf Herakleia bezQglichen Materiales vorent- halten hat, die er selbst zur Abfassung seiner Schrift veranstaltet haben muss. Nur hier und da findet sich ein Citat unter anderen merk- wflrdigerweise ein lateinisches aus Memnon ~ so dass die Nachprüfung des von Schneiderwirth Mitgetheilten sehr erschwert wird. Die Erzäh- lung steht dem Verfasser, der Ober ausgebreitete und gegenwärtige Kenntnisse verflkgt, in erster Linie, vielfach tritt in dieser Hinsicht wirk- liches Geschick zu Tage; freilich ist auch eben in Folge dieser vorwie- genden Lust an der Darstellung der Anekdote hier und da ein unver- hältnismässiger Raum und unverdientes Gewicht beigemessen. Auch für die Fragen der göttlichen Weltregierung und fQr die Entsprechung zwischen Schuld und Strafe interessiert sich Schneiderwirth und findet einmal die letztere zu hart, »einer Todsttnde gemäss, obwohl die Hera- kleoten sich nur einer lässlichen Sttnde schuldig gemacht hätten, t

>i^} Rhodes in ancient times. Cambridge 1886.

»^) De Rhodicorum primordiis. Leipzig 1883. Jenaer Diss.

917) De republica Rhodiorum. Heidelberg 1886.

»>) Das Pontische Heraklea. Progr. des Gymo. HeiligensUdt 1882 und 1886, Inschriften aus Herakleia und Umgebung, erst aus römischer Zeit vgl. bei 0. Hirschfeld, Sitaungsber. der Berlioer Akad. 1888 S.874ff.

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96 Griechischo Geschichte und Chronologie.

Giardellfs^i') Schriftchen, obwohl seinem Titel nach der Be- trachtang der staatlichen Einrichtungen von Syrakus gewidmet, musste bei dem Mangel antiquarischer Nachrichten Geschichtliches im engeren Sinne heranziehen, es kann jedoch ohne Schaden unbenutzt bleiben.

ly. Einzelarbeiten, Qnellennntersnchnngen im Besonderen.

1. Die Zeit vor den Perserkriegen.

Die Geschichte der Bildung der griechischen Nation bis zu dem Zeitpunkt, da sie vorübergehend in ihren Hauptvertretern vereint dem Andrang der Perser sich entgegenstellte, hat die Einzelforschung nach verschiedenen Richtungen hin beschäftigt; auch hier sind jedoch gewisse Fragen ganz besonders beliebt und öfter, manche vielleicht zu oft be- handelt; der folgende Bericht zeigt, dass die Geschichte Solons und Ly- kurgs weitaus, die meisten Bearbeiter angezogen hat.

Die archäologischen Untersuchungen über die Reste vorhistorischer Ansiedlungen in Hellas und Kleinasien bleiben hier ebenso ausgeschlossen, wie die an die homerischen Dichtungen anknüpfenden Arbeiten. Von Wichtigkeit ist es dagegen festzustellen, welche Ansichten die griechischen Geschichtsohreiber über die vorhistorische Bevölkerung Griechenlands gehabt haben. Soweit dabei die Pelasger in Frage kommen, hat sich Brück •*>) der Aufjgabe unterzogen den Vorstellungen nachzugehen, welche seit Homer und Herodot bis auf Strabon, Dionysios von Hall- karnassos und Pausanias mit diesem Yolksnamen verbunden worden sind. Die umsichtige Arheit gelangt zu dem Ergebnis, dass von dem anfänglich in Kleinasien, Kreta und im südlichen Thessalien nachweis- baren Volk im ftinften Jahrhundert noch Reste mit der speciellen Be- nennung Tyrsener sich auf der Chalkidike vorfanden. Der Verfasser meint sie den Phrygem an die Seite stellen zu können und glaubt, dass sie aus Asien eingewandert ursprünglich gemeinsame Sitze inne gehabt hätten. Ihre angebliche Verbreitung über ganz Hellas ist ein Ergebnis der historischen und genealogischen Spekulation der späteren griechischen Geschichtschreiber, die Anknüpfung der italischen Vorgeschichte an die hellenische hatte dann auch die Annahme von pelasgischen Einwande- rungen in Italien zur Folge. Bei der Besprechung der Nachrichten späterer Gewährsmänner insbesondere des Pausanias scheint mir die Frage nicht genügend erwogen, wie weit ihre Angaben von den uns be* kannten älteren Nachrichten abhängig sind.

Die Untersuchung über das Wesen und die Verbreitung alter Kulte

>i9) Saggio di antichitä pnbbliche siracusane. Palermo 1887.. Vgl. v. Sybels histor. Zeitscbr. N. F. XXIV. 8. 274.

^ Qnae veterea-do Pelasgis tradiderint Breslau 1884. Diss.

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IV. Einseiarbeiten, Qaellennntersachnngen im Besonderen. 97

verspricht neben kritischer Sichtung der Tradition über die frühesten ethnographischen Verhältnisse die meisten Aufschlüsse über die gi*ie- chische Vorgeschichte zu bieten. Mit diesen an den Grenzgebieten der Mythologie und Geschichtswissenschaft liegenden Fragen befassen sich die Arbeiten von 0. Grusius^^), welche an Brucks Schrift anknüpfend die als pelasgisch bezeichneten oder als solche nachweisbaren Kulte zum Gegenstand der Betrachtung macht und jene von Enmann*^) über den Aphroditekultus auf Kypros, welche im Gegensatz zu älteren, fast zum Gemeingut gewordenen Lehren den Nachweis unternimmt, dass dieser hellenischen Ursprunges sei, und dass die Nachrichten über die Phö- niker in Griechenland, die auf uns gekommen sind, von phönikischen Ansiedelungen daselbst nichts wissen. In ein neues Stadium ist endlich die Pelasgerfrage durch die Auffindung einer Inschrift und Dar- steUung auf Lemnos getreten, deren sich die etruskische Forschung'^) bemächtigt hat und in welcher sie ein Denkmal der pelasgischen Tyrr- hener erblickt, von denen die griechischen Historiker berichten.

Unter den Ereignissen der ältesten griechischen Geschichte, so- weit dabei die Hellenen in ihrer Gesammtheit und nicht die Geschichte einzelner Gemeinwesen und Landschaften in Betracht kommen, ist bei weitem das wichtigste die Ausbreitung des Volkes auf dem Wege der Golonisation. Eine übersichtliche, zugleich eingehende, die QueUen und Literaturnachweise vollständig enthaltende Darstellung der griechischen Golonisation bietet das oben (S. 77) erwähnte Buch von Busolt, eine ktkrzere Holms griechische Geschichte (S. 78). Von Spezialarbeiten über diesen Gegenstand ist hier vor allem ein Aufsatz von E. Cur- tius"^) zu nennen. Mit Recht wird in diesem darauf Nachdruck gelegt, dass die Geschichte der Ausbreitung der Hellenen nicht erschöpft ist mit der Geschichte ihrer Golonien, der städtischen Ansiedlungen an den Küsten und im Binnenland, dass vielmehr vor dem Zustandekommen fester Ansiedlungen und während der Zeit ihres Bestehens zahlreiche Auswanderungen stattgefunden haben, die theils nur zu kleineren Nieder- lassungen zu Handelszwecken geführt haben, theils von Arbeit Suchenden ausgingen, die dann unter den Fremden wohnend, auch ihrerseits Ver- breiter heUenischen Wesens wurden, ohne gerade Begründer hellenischer

SSI) Beiträge zur griech. Mythologie. I. Die Pelasger und ihre Gülte. Progr. der Thomasschale Leipzig 1886.

sss) Kritische Versuche zur ältesten griechischen Geschichte. I. Kypros und der Ursprung des Aproditencultus. Leipzig, Voss 1887.

sss) Bugge, Der Ursprung der Etrusker durch zwei Lemnische Inschrif- ten erläutert. Christiania 1886. Pauli, Eine vorgriechische Inschrift von LemnoB. Deeke, Die Tyrrhenischen Inschriften von Lemnos. Rh. Mus. N. F. 41. Bd. S. 460ff.

SM) Die Griechen in der Diaspora. Sitzungsber. der Berliner Akad. 1887 S. 943 ff.

Jahresbericht für Alterthumswisseuschaft LX. Bd. (1889. III ) 7

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98 (^Griechische Geschichte und Chronologie.

Gemeinwesen zu werden. Auf eine anregende und lehrreiche Abhandlung G. Hirschfeld's'^) über die von den Griechen bei Ansiedelungen zu verschiedenen Zeiten bevorzugten Oertlichkeiten sei hier gleichfalls hin- gewiesen. Für die Geschichte der griechischen Golonisation erweisen sich die von dem Verfasser aus den Nachrichten der Alten, wie der eingehen- den Kenntnis antiker Ansiedelungsstätten abstrahierten »Typenc gleich- falls als ein wichtiges, noch zu wenig berücksichtigtes Moment.

Mit der hellenischen Golonisation in den Pontosgegenden beschäftigt sich ausser der schon früher erwähnten (S. 95) Schrift von Schneider- wirth Ober Herakleia die Arbeit von Bürchner*^), die in glücklicher Weise die Kenntnis der gegenwärtigen geographischen Verhältnisse mit der Ueberlieferung des Alterthums verbindend uns zunächst mit dem Schauplatz der milesischen Golonisation und mit den ältesten Bewohnern der Gebiete vertraut macht, in denen die Milesier sich niederliessen, hierauf den Einwirkungen und Spuren vorgriechischer Ansiedlungen nach- geht und endlich die milesischen Golonien selbst behandelt, durch die, soviel wir sehen können, die Pontosgestade dem Weltverkehr überhaupt erst erschlossen worden sind.

Die äusseren Bedingungen, unter welchen diese erfolgten, werden sowohl im allgemeinen als auch die Zahl jener besonders besprochen, deren Gründungsepoche überliefert ist. Was über die geringe Zahl der Ansiedler im Verhältnis zu den zahlreichen Barbaren des Hinter- landes gesagt ist, muss als belehrend auch für die griechische Goloni- sation in anderen Gegenden bezeichnet werden. Der in Aussicht ge- stellte zweite Theil soll die Geschichte der milesischen Golonien seit den Perserkriegen zur Darstellung bringen.

Die Unsicherheit der überlieferten Gründungsjahre der griechischen Golonien auf Sicilien und in Unteritalien weist Busolt'^) nach, aus dessen Darlegung auch deutlich zu ersehen ist, dass die Ansätze der Ghronographen deshalb nicht zur Bestätigung der uns erhaltenen älteren Angaben herangezogen werden dürfen, weil sie von nothwendigen Zu- rechtmachungen abgesehen von letzteren abhängen. Die künstlichen Be- rechnungen, welche ferner den bei Diodor erhaltenen Königslisten der Eurystheniden und der korinthischen Könige zu Grunde liegen, hat der- selbe Gelehrte ^^) darzuthun versucht. Die widersprechenden Nachrichten über die' Gründung von Naukratis behandelt G. Hirschfeld ^) und

as6) Zur Typologie griechischer Ansiedelungen im Alterthum. Histor. und philol. Anfs&tze £. Gnrtius gewidmet S. 365 ff.

SS6) Die Besiedelang der Küsten des Pontus Eoxinus durch die Milesier. I. Theil. Progr. des Gymn. Kempten 1885.

^) Bemerkungen über die Grflndungsdata der griech. Golonien in Sici- lien und Unteritaiien. Rh. Mus. 40 S. 466.

»8) Zu den griechischen Königsiisten. Rh. Mus. 89 S. 478ff.

»9} Die Gründung von Naukratis. Bh. Mus. N. F. 42. Bd. S. 209 ff.

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IV. Binzelarbeiten, Qae]]eniintersachnngeQ im Besonderen. 99

entscheidet sich auf Grund der von Petrie gemachten Funde, dass um das Jahr 670 die Griechenstadt unter Amasis entstand, während vorher Milesier seit Psametich I. eine Faktorei in Mdijattov reT^oc gehaht hatten. Den Anlass zu der Angahe, das italische Kyme sei im 11. Jahrhundert gegründet worden, sieht Rtthl>>*) in einer Verwechslung mit dem Grün- dungsdatum der gleichnamigen äolischen Stadt, an der jedoch Ephoros unschuldig ist.

Endlich hat Zeller^^) den Bedeutungswandel der Bezeichnung rupavvo^ hei den Griechen festgestellt und damit auch einen Beitrag zum Verständnis der wichtigen Zeit der Tyrannenherrschaften geliefert Die richtige Auffassung derselben ist bereits den Griechen und zum Theile auch uns dadurch erschwert worden, dass eine spätere Bedeutung des Wortes Tyrann unwillkürlich auf die ältere Zeit übertragen wurde. Es steht ja mit anderen der aristotelischen Politik entnommenen Termino- logien, deren wir uns noch bedienen, nicht anders.

Unter dem Einfluss der platonischen Staatslehre vollzieht sich der Wandel eines ursprünglich staatsrechtlichen Begriffes, demzufolge Ty- rann deijenige ist, der in einem freien Gemeinwesen sich gesetzwidrig der obersten Gewalt bemächtigt, zu einem moralischen, demzufolge der legitime wie der illegitime Alleinherrscher, wenn er schlecht regiert, als Tyrann gilt Ebenso entscheidet auch bei Aristoteles der Gebrauch, der von der Gewalt gemacht wird, über ihre Bezeichnung. Mit diesem Be- deutungswandel geht dann auch eine geänderte Auffassung von der Berech- tigung des Tyrannenmordes Hand in Hand.

Von den Arbeiten, welche die Geschichte einzelner griechischer Ge- meinwesen vor Beginn der Perserkriege enthalten, sind, wie dies natür- lich ist, jene über Athen und Sparta am zahlreichsten. Das an sich reichere Material über beide Staaten scheint zugleich auch noch der stärksten Bereicherung fähig; für die älteste attische Geschichte minde- stens haben sowohl die Auffindung eines Bruchstückes des Aristoteles (oben S. 7), als auch die Entdeckung mehrerer Inschriften, die der Pei- sistratidenzeit zuzuweisen sind, unser Material erheblich vermehrt

Ueber die Reste der attischen Eönigsliste, welche aus E^astor in der Chronik des Eusebios erhalten ist, hat Geizer***) gehandelt; der Vergleich derselben mit anderen bei den Chronographen, in der Marmor- chronik und bei Pausanias erhaltenen Angaben zeigt besonders starke Unterschiede der Ansätze für die jährlichen Archonten, deren Erklärung Geizer in den unruhigen Zeiten unter den JahrkOnigen der Adelsrepublik

uo) Vermischte Bemerkungen. Neue Jahrb. f. Philol. 137. Bd. S. d40ff.

tsi) Ueber den Begriff der Tyrannis bei den Griechen. Sitsungsber. der Berliner Akad. 1887 S. 1137.

*M) Eastors attische Königs- und Archontenliste. Histor. and philol. Aufsätze E. Cnrtius gewidmet S. 13 ff. Berlin, Asher 1884.

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100 Griechische Geschichte und Chronologie.

findet, in die uns das Aristotelesfragment einen Blick thun lässt. Die Unruhen hatten verschiedene Rechnungsweisen zur Folge, und diese bildeten für die spätere gelehrte Bearbeitung ein widerspruchsvolles Material.

Der Ansicht, welche C. Wachsmuth über des Thukydides Angaben von dem theseischen SynoiMsmos vorgetragen hat, tritt Kausel^'^) in einer Schrift entgegen, welche zuerst eine Interpretation der Thukydides- stelle, hierauf eine Kritik der Wachsmuth'schen Ansicht und endlich eine Besprechung der sonst über das Ereignis erhaltenen Nachrichten enthält. Den Vermittelungsversuch, den der Verfasser schliesslich vorträgt, kann ich nicht für glücklich halten, er soll die Angabe des Thukydides neben der Wachsmuth^schen Hypothese als zu Recht bestehend erweisen. Die blosse Betrachtung der antiken Ueberliefcrung kann in diesen Fragen keine Aufklärung bieten, da alle Wahrscheinlichkeit dafür ist, dass diese späterer Zurechtmachung ihren Ursprung verdankt.

Die solonische Gesetzgebung nach ihrer »ideellen und praktischen Seitec hat Dondorff^^) einer Reihe von allgemeinen Betrachtungen unterzogen, in denen ich nur dann eine Förderung für unsere Kenntnis zu erblicken vermöchte, wenn die Bestandtheile der Tradition, auf welche der Verfasser sich bezieht, von ihm auch als zuverlässige Nachrichten erwiesen worden wären. Allein mit den allgemeinen Erörterungen des aus Plutarchs Biographie schöpfenden Verfassers über »Oekonomik und Ethik« der solonischen Verfassung und über ähnliche Fragen scheint mir nichts geleistet, besonders wenn dabei Sätze unterlaufen wie: »die spar- tanische Verfassung trat mit dem Anspruch der Unveränderlichkeit auf, Solons Gesetze waren schon als geschriebene der Veränderung mehr unterworfen als die ungeschriebenen Lykurgs, c *

Die Ueberliefcrung über den athenischen Gesetzgeber hat Niese**^) untersucht und ihre Fassungen als beeinflusst von den Zeiten erwiesen, in denen sie niedergeschrieben wurden. Von Diogenes und Plutarch aus- gehend, denen Solon der Weise nach den Regeln der Philosophie ist, zeigt Niese, dass die späteste Fassung der Solonsage bei Plutarch noch verhältnismässig am besten vorliege, dass er ferner aus vielen QueUen, unter denen nur Solons Elegien und Gesetze werthvoU sind, seine Dar- stellung geschöpft habe und dass endlich das ihm, Diogenes und Diodor Gemeinsame wahrscheinlich auf Hermippos zurückgehe. Von den Reisen Solons hält Niese nur die eine in seiner Jugend nach Aegypten und Kypros unternommene für historisch, da sie durch die Dichtungen be-

388) De These! synoecismo. Progr. des Gymn. Dillenburg 1882.

384} Aphorismen Eur Beurtheilung der solonischen Verfassung, Symbolae Joachimicae Bd. 1. S. 101 ff.

33() Zur Geschichte Solons und seiner Zeit Histor. Unters. A. Schäfer gewidmet. Bonn 1882. S 1 ff.

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I V. Einzelarbeiten, QaellenuntersachungeD im Besonderen. 101

zeugt wird, die plutarchische Ueberliefening hat ftlr die zweite Reise Herodot benutzt und deshalb auch andere Motivierungen derselben ein- ftkhren müssen. Ebenso sagenhaft wie diese ist auch die Wirksamkeit des Epimenides als Vorläufer Solons anlässlich des kylonischen Frevels, die Ueberlieferung über den heiligen Krieg endlich, an dem Solon theil- nimmt, ist unter der Einwirkung des heiligen Krieges im vierten Jahr- hundert zurecht gemacht worden. Solons Antheil an ersterem ist über- haupt zweifelhaft, die Zahl der an dem Kampfe Betheiligten nicht so gross, seine Dauer nicht so lang, wie die Ueberlieferung berichtet. Ebenso ist Solons Verdienst um die Eroberung von Salamis eine unbegründete Schlussfolgerung aus seiner Elegie, und ist die Ueberrumpelung der Insel vielmehr dem Peisistratos im Kriege gegen Megara zuzuweisen und etwas vor 570 anzusetzen. Ohne auf Nieses Arbeit Rücksicht zu nehmen und ohne den Berliner Papyrus No. 163 zu berücksichtigen, behandelt densel- ben Gegenstand Jonas^). Er hält an der Geschichtlichkeit der Reisen nach der Gesetzgebung wie an der Ueberlieferung über den salaminischen und heiligen Krieg und der zweimaligen Eroberung von Salamis fest. Die Rolle des Epimenides erklärt auch Jonas für ungeschichtlich und giebt den Nachweis, dass Plutarch von Epimenides nahezu wörtlich gleich wie von Thaletas spricht. Ein folgendes Capitel handelt von Solons Reisen nach der Gesetzgebung, die Zusammenkunft mit Kroisos hält Jonas für geschichtlich. Drei folgende Abschnitte behandeln Solons Stellung zur Erhebung des Peisistratos, sein Lebensende und seinen Charakter. Die fieissige Arbeit entspricht gleichwohl nicht; das Problem, welches die Geschichte Solons bietet, kann nicht gefördert werden, ohne auf die Ent- stehung und EntWickelung der antiken Ueberlieferung einzugehen, mit dem blossen Zusammenstellen der Zeugnisse und dem gegenseitigen Ab- wägen ihrer Angaben ist nichts gethan.

Stettiner **^) bietet zunächst eine Untersuchung über Diodors Quellen im 9. Buche, die von Klüber abweichend zu dem Ergebnis ge- langt, dass neben Ephoros noch ein Autor aus alexandrinischer Zeit be- nutzt ist; die Uebereinstimmungen mit Diogenes lassen den Verfasser vermuthen, dass derselbe Hermippo^ ist. Die Bezeichnung Solons als Salaminier bei beiden Schriftstellern erklärt Stettiner daher, weil Solon als Archaget der dortigen Kleruchen galt (!). Ein letzter Abschnitt end- lich handelt von Solons Reisen, und sucht deren Zeit ernstlich festzu- stellen, nur die dritte von Diogenes und Suidas erzählte Reise hält der Verfasser für späte Erfindung, da sie inhaltlich der zweiten bei Plutarch erzählten gleich und chronologisch nicht unterzubringen ist.

Mit dem salaminischen Kriege des Peisistratos, daher auch mit den über Solon diesbezüglich erhaltenen Nachrichten befasst sich die erste

SM) De Solone Atheoiensi. Münster 1884. Diss.

^7} Ad Solonis aetatem quaestiones criticae. Königsberg i. P. 1886. Diss.

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102 Griechische Geschichte und Chronologie.

der quaestiones Pisistrateae von J. Toepffer^®), die sich nicht auf den blossen Vergleich der über die Gewinnung von Salamis und Nisaia er- haltenen Nachrichten beschränkt, sondern auch topographisches und ander- weitiges MBterial heranzieht um zu zeigen, dass Salamis, ursprünglich megarischer Besitz, lange Gegenstand des Streites zwischen Athen und Megara war, wobei vor Solons Auftreten Athen den kürzeren gezogen hatte. Der Gewinn der Insel fand erst in nachsolonischer Zeit statt, als Peisistratos Nisaia gewonnen hatte, vermuthlich begünstigt durch flüch- tige Megarer, die mit den dortigen megarischen Kleruchen die Insel an Athen auslieferten. Infolge eines Schiedsspruches der Spartaner blieb Nisaia den Megarern, Salamis wurde Besitz der Athener. Die Erzäh- lungen über die Art der Besetzung von Salamis und von Nisaia, die uns bei verschiedenen Autoren erhalten sind, betrachtet Toepffer sämmtliche als wahrscheinlich unhistorisch, da sie theils später entstanden, theils irrige Erklärungsversuche religiöser Gebräuche seien. Dies gilt schon von der ältesten bei Aeneas und Trogus vorliegenden Fassung der Kriegs- list des Peisistratos. Sicherlich ungeschichtlich ist jedoch die Herein- ziehung des Solon als Eroberer der Insel, für die lediglich irrige Folge- rungen aus seiner Elegie massgebend waren.

Diese Arbeit hat in einer Reihe wichtiger Punkte das Problem wesentlich gefördert und seiner Lösung näher gebracht.

Die Zeit des solonischen Archontates und damit der Gesetzgebung hat Holzapfel^) festzustellen gesucht. Er findet die auf Sosikrates zurückgehende Datierung 594/3 ungenügend bezeugt und in der plutar- chischen Biographie, deren Quellen die solonischen Gedichte zur Ver- fügung hatten, eine chronologisch brauchbare Anordnung der Ereignisse. Das genaue Datum bieten die Angaben des Berl. Pap. 168, demzufolge Solons Gesetze am besten nach dem zweijährigen Archontat des Dama- sias einzufügen sind, damit erreicht man 684/3 oder 683/2, wozu sowohl Demosthenes Angabe (de fals. leg. 261) passe und wofür auch eine kar lendai*ische Erwägung geltend gemacht werden könne. Auf letztere, zumal sie nicht genau stimmt, dürfte Holzapfel selbst nicht allzngrosses Gewicht legen. Die 240 Jahre bei Demostenes sind meines Erachtens eine bei- läufige Angabe, bezüglich Plutarchs Biographie und der Werthlosigkeit ihrer Angaben, die auch Holzapfel nicht in Abrede stellen kann, stimme ich Niese's und Toepffer's früher erwähnten Darlegungen bei; es kommt also für die Herabrückung der Gesetzgebung Solons um 10 Jahre alles darauf an, ob das Aristotelesfragment sie nothwendig macht oder ge- stattet, ich halte das für unzulässig und da die Ghronographenangaben doch mindestens auf den Anfang der neunziger Jahre zusammenstimmen, den von Holzapfel angefochtenen Ansatz für ungefähr richtig.

>M) Quaestiones Pisistrateae. Dorpat, Laakmann 1886.

^) Beiträge zur griechiachen Geschichte. Berliner Studien VII. 3. Heft.

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IV. Einzelarbeiten, QaellenuntersachungeD im Besonderen. 103

Wie die letzgenannte Untersuchung so ist auch jene von Land- wehr^ zur älteren attischen Geschichte angeregt durch die Auffindung der neuen Quelle unserer Kenntnis; sie sucht die neu gewonnenen Nach- richten dem Zusammenhang der bisher bekannten einzureihen und eine Yertielung unserer Kenntnis der Adelsherrschaft und des Geschlechter- staates des sechsten Jahrhundertes zu gewinnen, nicht ohne dabei irrige und mehrfach gewagte Behauptungen zur Geschichte des Archontates, über das Wesen der solonischen Verfassung, die drei Stände und die kleisthenische Beform vorzubringen. Ueberdies sind jetzt durch Diels Ausgabe des Berliner Papyrus (vgl. oben 8. 7) in einigen F&llen die Lesungen Landwehr's als unhaltbar erwiesen.

Endlich sind noch die Darlegungen Toepf fers a.a.O. (oben S. 102) über dem Kampf um Sigeion, Ungers^')und des genannten Forschers Untersuchungen über die Chronologie der Herrschaft des Peisistratos zu erwähnen. Toepffer nimmt die herodoteische Nachricht, dass Peisi- stratos Sigeion seinem nicht ebenbürtigen Sohne Hegesistratos übergeben habe, zum Anlass um sowohl die sagenhaften als geschichtlichen Be- ziehungen Athens zu Sigeion einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und gelangt zu dem Ergebnis, dass an der Wende des 7. und 6. Jahr- hundertes von Athen eine Kolonie nach der Troas abgeordnet wurde, die damals im Besitz lesbischer Aioler sich befand. Alte sagenhafte An- sprüche suchen die Athener als Besitztitel geltend zu machen. Es ge- lingt ihnen sich Sigeions zu bemächtigen; in den folgenden Kämpfen stützen sich die Mytilenäer auf die Feste Achilleion. Aus Alkaios' Dich- tungen ist uns dessen Theilnahme an diesen Kämpfen bezeugt, die Be- theilignng des Pittakas an einem Einzelkampfe in der Rüstung eines retiarius ist jedoch nicht zu erweisen. Durch ein Schiedsgericht Pe- rianders ward Sigeion den Athenern, Achilleion den Mytilenäern zuer- kannt. Um die Mitte des sechsten Jahrhundertes kam die Herrschaft der Athener zu Ende wahrscheinlich durch die Ausbreitung der persi- schen Macht Gegen Ende seiner Alleinherrschaft gewann Peisistratos Sigeion abermals, das sich damals wieder im Besitz der Mytilenäer be- fand. Der hübsche Nachweis über die von Athen aus gesuchten mythi- schen Anknüpfungen mit der Troas scheint mir, was die Zeit der Hervor- suchung und Weiterbildung jener Beziehungen anlangt, gleichwohl nicht einwandfrei Ich kann die Gründe nicht zwingend finden, auf welche hin Toepffer damit an die Wende des sechsten und fünften Jahrhunderts zurückgeht, oder vollends sie mit der ersten Besitzergreifung von Sigeion in Zusammenhang bringt. Die Zeit nach den Perserkriegen, in der uns diese Erscheinung zum ersten mal nachweisbar häufiger begegnet, scheint

SM) Forschungen zur älteren attischen Geschichte. Philol. V. Supple- mentbd. B. 98ff. Vgl Wochenschrift für klass. Philol. II. No. 14.

Ml) Die Regierungen des Peisistratos. Jahrb. f. Philol. 127. Bd. S. 38dfil

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104 Griechische Oeschichte und Chronologie.

mir zugleich jene zu sein, in der solche Bestrebungen von Seiten Athens am Platze sind, das nunmehr die Befreiung der Griechen Eleinasiens auf sich genommen hatte. Allerdings mussten Anhaltspunkte dafür aus früheren Zeiten gegeben sein.

Dem Versuche üngers eine viermalige Tyrannis des Peisistratos und seine dreimalige Vertreibung aus Athen zu erweisen, ist derselbe Forscher in der letzten seiner »peisistratischen Fragen« entgegengetreten. Unger hatte zu zeigen versucht, dass Peisistratos im Jahre 661 zuerst sechs Monate, dann nach einer Verbannung von 8 Jahren im Jahre 552 zum zweiten male, hierauf nach eii^ähriger Unterbrechung von 551 544 zum dritten male und endlich nach einem abermaligen Exil von mehreren Jahren bis 528 zum vierten male die Alleinherrschaft inne hatte. Die Gründe, auf welche sich Unger stützt, sind eine Stelle des Isokrates und ein Epigramm bei Becker und Tzetzes; dadurch wird für ihn eine Gor- rektur der Herodotstelle I, 62 noth wendig. «Mit Recht weist Toepffer darauf hin, dass den von Unger angezogenen Stellen die Beweiskraft nicht zukomme, die er denselben beigelegt hat, dass das Datum der Er- oberung von Sardes nicht zum Ausgangspunkt von weiteren Berechnun- gen gemacht werden könne, dass endlich wie Herodot so auch Aristo- teles nur von einer zweimaligen Vertreibung des Peisistratos spricht. Die Datierung der Stasis auf 40 Jahre, die sich bei Isokrates findet, möchte ich lieber trotz der Variante 41 Jahre bei dem Scholiasten zu Aristoph. Vesp. 502 als eine blos ungefähre Angabe betrachten, wozu die Zahl bekanntlich berechtigt, und sie jenen 240 Jahren des Demosthenes an die Seite stellen, von denen oben (S. 102) die Bede war.

Kaum minder zahlreich als die Arbeiten über Solon sind die Ver- suche das Problem aufzuhellen, das durch die Ueberlieferung über Ly- kurgos der Forschung gestellt ist.

H. K. Stein '^>) verhört zunächst die Zeugen über die lykurgische Gesetzgebung in chronologische Reihenfolge, stellt dann ihre Nachrichten über Lykurgs Abstammung, über seine Reisen und über den Ursprung seiner Gesetze zusammen und gelangt zu dem Ergebnis, dass die Reisen ebenso erfunden sind wie die Verbindung Lykurgs mit berühmten Zeit- genossen: Thaletas, Homer und Iphitos, dass Lykurg als königlicher Vor- mund seine Gesetze gab. Auf Grund der Annahme einer merkwürdigen Rftthselsprache der Ueberlieferung findet Stein heraus, dass Lykurgos, der minyscher Abkunft war, einen zweiten Synoikismos der spartanischen Bevölkerungstheile zu Stande brachte, der eine neue Phyleneintheilung und Umschreibung der Geronten- und Eönigsgewalt nach sich zog. Die jüngere ausitihrliche Fassung der Lykurgsage ist nach dem Muster der Solonüberlieferung gestaltet und zum Theil mit noch späteren Zügen be-

M>) Kritik der Ueberlieferung über den spartanischen Gesetzgeber Ly- kurg. Progr. des Gymn. Glatz 1882.

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ly. Einzelarbeiten, QuellenaDtersuchungen im Besonderen. ]05

reichert worden. Einige fast unglaubliche Behauptungen, die Einzel- heiten betreffen, ttbergehe ich; der in der Sage genannte Antioros soll gleich sein durl-Zpa und bedeuten, dass mit Lykurg eine andere, neue Zeit angefangen habe!

Die Arbeit von Winiker**') war mir nicht zugänglich. Mit Lykurgos beschäftigt sich auch ein Abschnitt der homerischen Unter- suchungen ü. V. Wilamo Witz '***), der als den Urheber der nach dem Solonmuster zurecht gerichteten Lykurgosfabel Dieuchidas von Megara vermuthet und die Tendenzen, die ftlr die spätere Ueberlieferung mass- gebend waren, in anregender Weise erörtert. Politische Bewegungen und Kämpfe zu Anfang des 4. Jahrhundertes haben Schriften hervorge- bracht, die dem Ephoros bereits vorlagen, damals ist der Gesetzgeber Spartas ein anderer Solon geworden, von der Ueberlieferung des 6. Jahr- hunderts wissen wir nur, was in den aus diesem erhaltenen Quellen steht. Die Betrachtung des Wesens des spartanischen Staates, seines immer mehr im Gegensatz zum Königthum erstarkenden Adelsregimentes ver- bietet nach V. Wilamowitz den Glauben an die Existenz eines Gesetz- gebers; der Lykurgos auf dem Diskos des Iphitos beweist nichts, sowenig als der Lykurgos Herodots, denn geschriebene Gesetze, wie sie ein Gesetz- geber hätte geben können, gab es in Sparta überhaupt nicht Eine uns noch erkennbare Episode des Kampfes zwischen dem Adel und dem Königthum schildert die uralte Rhetra (Vertrag) bei Plutarch (Aristo- teles), sie enthält die ersten Zugeständnisse der Könige. Den Namen für den angeblichen Gesetzgeber hat ein Heros Lykurgos hergegeben, dessen Verehrung zu Herodots Zeit bezeugt und durch das von ihm angeführte delphische Orakel begründet wird, der Lykurgos des olym- pischen Diskos ist gleichfalls ein Heros, an den wie an Iphitos die Ekke- cheirie geknüpft wird, dieser aber nicht der spartanische, sondern der arkadische Lykoorgos.

Bazin'^) findet die Lösung aller Schwierigkeiten, wenn die lykur- gische Verfassung in die Zeit der dorischen Eroberung zurück datiert wird, er hält es für unmöglich, dass eine so vorwiegend militärische Ver- fassung erst nach der Gewinnung Lakoniens mit den Waffen in der Hand hätte gegeben werden können Wie Monceau, dem ich die Kenntnis des Inhaltes dieser Schrift verdanke (Revue histor. Bd. 36, S. 362), mit Recht bemerkt, verräth dieser Gedanke geringe Kenntnis von den Ver- hältnissen Spartas, und mit einer Umschreibung dessen, was Plutarch in seiner Biographie erzählt, wie sie Bazin im Uebrigen bietet, ist na- türlich niemandem gedient -

M<) Stand der lykurgischen Frage. Progr. des Gymn. Grandons 1884. M^) Philologische Untersuchungen herausg. von Kiessling und Wilamowitz VIL S. 267 £ Berlin, Weidmann 1884.

345) De Lycnrgo, th^se latine. Paris, Lerouz 1885.

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106 Griechische Geschichte und Chronologie.

»Die Sammlung und Ordnung der Traditionenc über die Gesetz- gebung des Lykurgos, die v. Wilamowitz als nothwendig bezeichnet hatte, liegt von £. Meyers^ Hand nunmehr vor; sie hat in einer Anzahl sehr wesentlicher Punkte zu anderen Ergebnissen geftlhrt, als die bis- herige Forschung. Von Strabons Angaben ausgehend hat der Verfasser zunächst die Ueberlieferung des Ephoros und ihr Verhältnis zu jener des Aristoteles festzustellen gesucht, wobei er im Gegensatz zu Dümmler (vgl. oben^S. 42) Aristoteles als den Empfangenden betrachtet. Ephoros kannte die seit Herodot geläufige einheimische Ueberlieferung von der kretischen Herkunft der Verfassung Spartas und ausserdem eine Schrift des Königes Pausanias, die von diesem gegen die Neuerungen des Ly- sandros veranlasst wurde, überLykurgos und nicht, wie v. Wilamowitz angenommen hatte, gegen denselben. In dieser Schrift war der delphische Ursprung des Verfassungswerkes in der Form vorgetragen, dass bestimmte, als Orakel eingekleidete delphische Sprüche den ihnen entsprechenden Satzungen eine höhere Weihe geben sollten. Von Tyrtaios können diese Verse nicht herrühren, wie die Ueberlieferung behauptet, da noch zu Herodots Zeit die spartanische Ueberlieferung vom delphischen Ursprung nichts wusste. Diese Orakel sind also das Produkt einer politischen Be- wegung in Sparta mit ganz realen Tendenzen. Vermuthungsweise wird denselben Bestrebungen zugewiesen, was diese Ueberlieferung von dem späteren Ursprung des Ephorates erzählt, und von einer lykurgischen Landvertheilung zu berichten weiss, während bei Herodot auch die Ephoren eine Einrichtung des Lykurgos sind.

Die Combination, die Ephoros aus Herodot und der Schrift des Pausanias vornahm, hat Aristoteles nicht völlig adoptiert, sondern er war seinerseits der Ansicht in den lykurgischen Rhetren, die uns Piu- tarch aufbewahrt hat, ein besseres und echteres Zeugnis zu besitzen als die Orakel, die Pausanias gab. Diese Rhetren (Satzungen) sind jedoch auch darin weicht E. Meyer von v. Wilamowitz ab nicht älter als die angeblichen Tyrtaiosverse , sie enthalten nichts als ganz allgemeine Fassungen der in Sparta bestehenden Ordnung und können in der vorlie- genden Form unmöglich diese selbst begründet haben. Von den übrigen bei den Späteren erhaltenen Nachrichten muss endlich für die Schrift des Pausanias noch in Anspruch genommen werden, was von dem Eid erzählt wird, den Lykurgos die Spartaner schwören Hess und von seinem freiwilligen Tode. Von einem einzigen, sehr späten Zug abgesehen kann nach E. Meyers Ansicht nicht mit Stein-Wilamowitz davon die Rede sein, dass die Lykurglegende ein Abklatsch der Solonbiographie sei. Ueber die Gesetzgebung gab es ebensowenig eine Ueberlieferung wie über deren Urheber; in Sparta beginnen die ersten geschichtlichen Erinnerungen mit

M«) Die lykurgische Verfassung. Rhein. Mus. N. F. Bd. 41 S. 560 ff., Bd. 42 S. 8iff.

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IV. Einselarbeiien, Qaellenantersuchangen im Besonderen. 107

König Theopompos und von diesem wnsste man nur, weil Tyrtaios ihn genannt hatte, die Anknüpfungen des Lykurgos an die spartanischen Königslisten sind durchaus spät und willkürlich, diese selbst tragen deutliche Zeichen der Absicht, ihrerseits zwischen der sagenhaften und geschichtlichen Zeit zu vermitteln, Lykurgos aber ist nach der einzigen verlässlichen Angabe, die uns erhalten ist, ein in Sparta hochverehrter Gottj der dort sein Heiligthum und jährliches Fest hatte.

Ob bei dem Umstände, dass über die spartanische Verfassung sehr zahlreiche Schriften im Umlaufe waren, die engeren Berührungen des Ephoros und Aristoteles wirklich so verwerthet werden dürfen, wie dies von £. Meyer geschieht da ja neben ihnen auch ein erheblicher Unter- schied besteht ist mir zweifelhaft, weiteren Untersuchungen über das beiderseitige Verhältnis dieser Schriftsteller darf hierdurch nicht prt^u- diciert werden. Schon Herodot lag eine Ueberlieferung vom delphi- schen Ursprung der lykurgischen Gesetze vor, der er eine spartanische gegenüberstellt, erstere hatte, wie mir am wahrscheinlichsten ist, in Delphi selbst ihren Ursprung, dass die letztere keine Verbreitung in in der Literatur fand, ist sehr wohl begreiflich, weil diese von nichir spartanischen Federn herrührt; dass aber in Sparta selbst seit etwa 400 V. Chr. nur auf eine Tendenzschrift des Pausanias und fingierte Orakel hin die delphische Tradition officiellen Charakter bekam und »octroyiert« ward, halte ich nicht für glaublich; das mochte erst allmälig später gelingen, die Verse des Isyllos beweisen dies noch nicht Die Vergleiche mit dem Pentateuch, die von Wilamowitz zuerst gezogen bei Meyer wiederholt sind, halte ich nicht für zutreffend; für gestattet einen Hinweis auf die griechische Tradition in ihrem Verhältnis zur ältesten römischen; ehe ein spartanischer Fabius Pictor schrieb, kann von officieller Geltung des delphischen Ursprunges kaum die Rede sein; noch für Agesilaos schreibt aber Xenophon von Athen, für welchen der delphische Ursprung der lykurgischen Gesetze so sehr feststeht, dass er, obwohl im sparta- nischen Sinne schreibend, nur die selbständige Erfindung der Gesetze durch Lykurg betont und von darauf folgender Sanktion durch ApoUo spricht. Xenophons nokr^ta rmv Aaxtdaufwviatv sieht aber nicht aus, wie eine für spartanische Leser, die schwerlich jemals zahlreich waren, bestimmte Schrift, offiziell spartanisch ist an ihr einiges Material, be- sonders das auf militärische Dinge bezügliche und die Tendenz im aUge- meinen, aber nicht was über Lykurgs Verhältnis zu Delphi darin steht

Füi* die Geschichtlichkeit des Lykurgos tritt Busse n^^) ein, als sein 'Werk gilt ihm die bei Plutarch erhaltene Rhetra, deren Deutung jedoch anders versucht wird; für Bussen ist Lyknrgos Reformator im demokratischen Sinne, indem er neben den Adelsrath und die Könige

M7) Lykurgos und die grosse Bhetra, Bektoratsrede. Innsbruck, Wag- ner 1887.

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108 Griechische Geschichte and Chronologie.

die Yolksabstimmung mit bindender Kraft gesetzt hat, zugleich darch eine neue Territorialeintheilung den nicht adeligen Demos dem bishe- rigen, unter zwei Königen stehenden Gentilstaat einf&gend. Zu dieser Neueintheilung ist möglicherweise der Hauptinhalt jener Erzählungen von der lykurgischen Ackervertheilung als ein Werk des Gesetzgebers hinzuzunehmen. Nach dem ersten messenischen Krieg wird die demo- kratische Einrichtung des Lykurgos durch eine Reaktion des Königthums und Geburtsadels bedroht, die uns aus der Zusatzrhetra des Polydoros und Theopompos bekannt ist Durch das Ephorat ist es, trotzdem diese zu Recht fortbestand, dennoch gelungen den Geist der lykurgischen Ge- setzgebung zu bewahren; das Ephorat hat eine ähnliche Bedeutung wie der Yolkstribunat in Rom. Diese Hypothesen scheinen mir unter dem Einfluss der Analogien entstanden, die zu ihrer Begründung vorgebracht werden; von ihrer Richtigkeit vermochte ich mich nicht zu überzeugen.

Eine abermalige, auf den früheren Arbeiten, besonders auf E. Meyer fussende Behandlung des Gegenstandes giebt L. Mayr'^), der zunächst vneder einen Ueberblick der Berichte des Herodot, Pausanias, des Xeno- phon, Ephoros, Aristoteles, Polybios, Diodor und Plutarch liefert; der Verfasser verwirrt jedoch die Frage neuerdings durch die irrige Be- hauptung, dass nach der Ispartanischen Tradition bei Herodot Lykurgs Thätigkeit von Delphi inauguriert wurde, folgt aber Meyer demungeachtet, wenn er als Grund gegen Tyrtaios' Autorschaft anführt, dass zu Herodots Zeit die Ableitung der Veifassung von Delphi in Sparta nicht Geltung hatte. Auch darüber ist sich Mayr nicht klar geworden, dass die neueren Arbeiten, deren Ergebnissen er sich mit einigen Modificationen anschliesst, die nicht gerade Verbesserungen sind, seine Betrachtungsweise ausächlies- sen, die für Lykurgos durch Gombinationen verschiedener Nachrichten etwas gewinnen will. Wenn die spartanische Version, wie schliesslich Mayr Duncker folgend annimmt, mit der Herleitung aus Kreta die Her> kunft der Gesetze von Zeus bezeichnen will, dann ist die Erklärung von Herodots Bericht, von welcher der Verfasser ausgeht, erst recht unmög- lich. Ich kann also in dieser Arbeit eine Förderung der Frage nicht er- blicken, ihr Verfasser ist an eine Aufgabe herangetreten, deren Wesen ihm trotz Wilamowitz' und Meyers methodisch richtiger Formulierung doch fremd geblieben ist.

In etwas hellere historische Zeiten des spartanischen Staatswesens treten wir mit den messenischen Kriegen ein; über diese handeln Busolt*^) und Dundaczek*^). Ersterer vergleicht die Berichte des Pausanias, un-

M9) Die Tradition über die Heimatstätten der lykorgischen Verfassung. Progr. des Gymn. Marburg a/D. 1888.

M9) Zu den Quellen der Messeniaka des Pausanias. N. Jahrb. ff. Philol. 129. Bd. S. 814Jff.

>90) Beiträge sur Geschichte der messenischen Kriege. Progr. des Gymn. Czemowitz 1882. Vgl. Zeitschr. f. d. Osterr. Gymn. 1886 8. 79.

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IV. Einxelarbeiteo, QuellenonteniicbDDgen im Besonderen. 109

serer ausführlichsten Qaelle, mit Abschnitten aus Thnkydides und Xeno- phon, deren Schlachtenschilderungen sich mehrfach als benutzt erweisen. Basolt findet daher, dass für die Geschichte ausser den Tyrtaiosfragmenten ans der Flickarbeit des Pausanias oder seines Gewährsmannes nichts zu entnehmen ist. Das Ergebnis halte ich für richtig, wenn auch nicht alle Anklänge der angezogenen Berichte gleichmässig als beweisend gelten können. Die Arbeit von Dundaczek verzichtet, soweit die Chronologie in Frage kommt, auf absolut sichere Daten, meint jedoch ungefähr 734 724 für den ersten, 634 599 für den zweiten Krieg feststellen zu können; für letzteres Datum wird nebst der Aeusserung des Epameinondas, dass die Wiederherstellung Messeniens nach 230 Jahren stattfand, auch eine Generationenberechnung der Diagoriden auf Rhodos geltend gemacht Die folgende, mit der messenischen Yolkssage sich befassende Darlegung kommt zu dem gewiss richtigen Ergebnis, dass ausser den beiläufigen An- gaben des Tyrtaios auch im Alterthum keinerlei historisch brauchbares Material über diese Kriege vorlag.

Endlich hat Busolt'^^) gegen Niese polemisierend seine Ansichten über Spartas Verhalten gegenüber dem Hilfegesuch des Aristagoras dar- gelegt, er sieht den Grund der Ablehnung in den peloponnesischen Ver- hältnissen, die Spartas Kraft gerade damals vollauf in Anspruch nahmen.

Die Geschichte Arkadiens bis zur Zeit der Perserkriege behandelt ein Aufsatz von Höhle^^'). Die geographische Einleitung hat uns hier nicht weiter zu beschäftigen, hierauf spricht der Verfasser von den ver- schiedenen Namen des Landes ; das von den Arkadem selbst betonte und von den übrigen griechischen Stämmen anerkannte Authochthonenthum beweist für Höhle, dass sie eines der ältesten Völker des Landes waren, das sich vor den Ansiedlern der Küsten in das Landesinnere zurückzog. Dann wird das Pelasgerthum der Arkader besprochen und angenommen, dass der Pelasgemame eine ältere Stufe des Hellenenthums bezeichne, aus der sich die Hellenen als ein Besonderes entwickelten. Ausführlich werden dann die arkadischen oder auf Arkadien bezügliche Sagen er- örtert, wobei der Verfasser sowohl in der Deutung des Einzelnen, als auch in der gleichmässigen Heranziehung sehr verschiedenwerthiger Be- richte viel zu weit gegangen ist.

Auch die bei Pausanias und anderen Schriftstellern erhaltenen Genealogien seit dem Landesheros Arkas und dessen Söhnen sind zu Schlüssen auf eine arkadische Urgeschichte nicht brauchbar, ist doch so- gar, was über die Zeiten der dorischen Einwanderung an Berichten vor- liegt, weder räumlich noch zeitlich so zu bestimmen, dass wir dessen In-

tti) Sparta und der ionische Aufstand. N. Jahrb. f. Philo!. 129. Bd. S. 154ff:

SM) Arkadien vor der Zeit der Perserkriege. L Theil. Progr. der Real- sobnle zn Meerane 1883.

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110 Griechische Geschichte ond Chronologie.

halt als geschichtlich bezeichnen könnten. Als eine fieissige Zusammen- stellung des auf die arkadische Sagengeschichte bezüglichen Stoffes ist die Arbeit H6hle's willkommen.

In der ältesten Geschichte der peloponnesischen Staaten spielt Phei- don, der Tyrann von Argos, eine wichtige Rolle; die überaus wider- sprechenden Angaben, die uns von Herodot an über diesen Herrscher, besonders über die Zeit seiner Regierung erhalten sind, haben, von har- monistischen Versuchen durch Co^jekturen Ordnung zu schaffen abge- sehen, unter anderem auch dazu geführt, dass man zwei Pheidon, einen älteren und einen jüngeren, annahm und auf sie vertheilte, was über die Olympienfeier und die Münzprägung bekannt ist. Tri e her '^) sieht an V. Gutschmids Darlegungen anknüpfend die Quelle alles Irrthums darin, dass Theopompos in seinen philippischen Geschichten den ersten make- donischen König Earanos zum Bruder des Pheidon von Argos machte und zugleich auf die erste Olympiade fixierte; dadurch sollte dem make- donischen Reich dasselbe Alter zugewiesen werden wie dem medisch- persischen. Was das Yerhältniss des Ephoros zu Aristoteles* Politik an- langt, so ist auch Trieber geneigt, den Aristoteles aus ersterem schöpfen zu lassen; die Frage, wie Ephoros Geschichtswerk zu der Politik und den Politieen des Aristoteles sich verhält, verdiente wohl einmal im Zu- sammenhang behandelt zu werden. lieber Pheidon wissen wir zuver- lässig nur, was bei Herodot über ihn zu lesen steht, die Nachricht, dass der Tyrann zuerst Geld geprägt habe, ist eine Uebertreibung dessen, was Herodot berichtet, er habe ein geordnetes Mass- und Gewichtssystem geschaffen. Pheidon war ein älterer Zeitgenosse des Eleisthenes von Si- kyon und ist zwischen Ol. 46 und 48 etwa anzusetzen.

2. Zeitalter der Perserkriege.

Sieht man von den früher erwähnten und einigen hier zu bespre- chenden Untersuchungen über die Quellen zur Geschichte der Perser- kriege ab, so kann wohl gesagt werden, dass die Einzelforschung über diesen Abschnitt der griechischen Geschichte sich in dem von uns zu behandelnden Zeitraum mit Vorliebe der militärischen Seite der Ereig- nisse zugewendet hat; ausser einer zusammenhangenden kriegsgeschicht- lichen Betrachtung liegen über die Schlacht von Marathon nicht weniger als acht, über die von Salamis fünf Einzelbeiträge vor, darunter einige von ganz beträchtlichem Umfang.

Der Berichterstatter***) hat die über Themistokles erhaltenen Näch-

st') Pheidon von Argos, histor. Aufsätze dem Andenken an G. Waitz gewidmet. Hannover 1886

SM) A. Bauer, Themistokles, Stadien ond Beiträge zur griech. Histo- riographie und Qaellenkunde Merseburg, Steffenhagen 1881.

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IV. Eiiiselarbeiten, Qaellenantenachiuigen im Besonderen. Hl

richten zum Anlass genommen, am seinen Ansichten ttber die Entstehung und Weiterentwickelang der Tradition der Perserkriege von den ältesten Gewährsmännern bis anf die Rhetoren des zweiten Jahrhunderts nach Chr. Ausdruck zu geben und gelangte zu dem Ergebnis, dass von den absicht- lichen Besserungen der Herodotischen Ueberlieferung durch Thukydides abgesehen» die spätere Geschichtschreibung der Griechen für die Ge- schichte der Freiheitskämpfe nur sehr wenig Werthvoiles beizubringen in der Lage war, dass aber auch schon die älteste bei Herodot vor- liegende Fassung gleichfalls, wenn auch in anderer Weise entstellt ist.

Ein Beitrag zur Kenntnis der Ueberlieferung der griechischen Kämpfe gegen die Perser will auch die Schrift von Hanow^^) sein, nicht eine Darstellung der Ereignisse. Der Verfasser will durch Ver- gleichung der Quellen ermitteln, welchen Antheil an den grossen Er- folgen die Tradition von ihren Anfängen bis zum Ende des vierten Jahrhundertes den Athenern und Spartanern zugewiesen habe. Der vor- liegende erste Theil enthält zunächst einen Ober sämmtliche Quellen und die neueren Forschungen aufklärenden Abschnitt. Der zweite ist einer vergleichenden Betrachtung der Urtheile von Herodot bis Ephoros und Theopompos Ober Athens und Spartas Verdienste an den Siegen ge- widmet, Hanow stellt zuerst die Stellen allgemeinen Inhaltes, hierauf speciell die auf die Schlacht von Marathon bezüglichen zusammen. Die Schlusstabelle über die angeblichen Quellen der einzelnen Capitel von Plutarchs Aristides und Themistokles nach den verschiedenen neueren Arbeiten ist um ihrer Uebersicbtlichkeit willen ganz lehrreich Auch für Hanow hat sich die der Entwickelung der Tradition vornehmlich nach- gehende Betrachtungsweise fruchtbar erwiesen, so hat der Verfasser er- kannt, dass die Athener bei Marathon unmöglich 1 Vs Kilometer im Lauf zurückgelegt haben können. Eine Fortsetzung dieses ersten Theiles ist mir bisher nicht bekannt geworden.

Durch die Auffindung des Berliner Papyrus Nr. 163 ist auch das Gesetz des Themistokles zur Schaffung einer Flotte neuerlich Gegen- stand von Debatten geworden, Holzapfel (oben S. 54) ist der Ansicht, dass dasselbe in die Zeit vor der Schlacht bei Marathon zu setzen sei. Eingehend mit dessen Inhalt und mit den bisherigen Datierungen befasst sich Landwehr (oben S. 103) in seinen Forschungen zur älteren attischen Geschichte, dessen Versuch das Bergwerksgesetz in^s Jahr 483 herabzu- rücken, auf einer von Blass sowenig als Diels vertretenen Ergänzung des Papyrus beruht Meine eigene Darstellung (oben S. 110) bedarf gleich- falls der Berichtigung, ich verkenne die Gründe, die für das Datum »nach Marathone sprechen keineswegs.

Ein weiterer umstrittener Punkt aus dem Leben des Themistokles,

3M) Lacedämonier und Athener in den Perserkriegen. 1. Theil. Progr. des Gymn. Anklam 1886.

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112 Griechische Geschichte and Chronologie.

von entscheidender Wichtigkeit für manche Frage, ist sein Archontat. H. Schenkl^^) hatte den Zeugnissen hierfür die Beweiskraft abge- sprochen, C. Wachsmuth diese neuerdings vertheidigt. Th. Bergk^^) zieht zur Unterstützung für die Ansetzung des Archontates des Themi- stokles auf Ol. 71, 4 die aus Philochorus bekannte Inschrift des Hermes Agoraios heran und betrachtet die Verdoppelung des Themistokles in der Archontenliste des beginnenden fünften Jahrhundertes als verfehlt

Die Unechtheit der meisten bei Herodot überlieferten, auf die Ge- schichte der Perserkriege bezüglichen Orakel, sowie ihre Verfertigung ex eventu zeigt ein Aufsatz von Hendess*").

Von der Zerstörung Plataiais durch die Perser spricht Herodot nach Wieg and***) auf Grund blosser Yermuthung, denn er erwähnt nichts von dem Wiederaufbau der Stadt, in dem Bericht des Thukydides von dem Ueberfall Plataiais durch die Thebaner erkennt der Verfasser Spuren der Zusammenarbeitung von Erzählungen verschiedener Belage- rungen der Stadt, und kommt schliesslich dazu anzunehmen, Plataiai sei zwar im Jahre 480 belagert worden, habe längere Zeit widerstanden und schliesslich capituliert und eine thebanische Besatzung erhalten. Nach dem Sieg bei Salamis erhebt sich die athenische Partei und vertreibt die Besatzung, eine Erinnerung an diese Belagerung liegt bei Etesias vor, wenn er von der Schlacht bei Plataiai vor der von Salamis spricht. Eine hübsche Bereicherung unserer Kenntnis, nach berühmten Mustern gewonnen, schade nur, dass ausser dem Verfasser niemand daran glau- ben wird.

Die Nachrichten über den Zug der Perser nach Delphi hat Po m- tow*^) einer besonderen Behandlung unterzogen. Schon bei Herodot finden sich hierüber widersprechende Angaben, eine gänzlich abweichende Ueberlieferung bei Etesias, eine Bationalisierung des herodotischen Be- richtes und Bereicherung desselben durch die Inschrift eines später er- richteten Siegesdenkmales bei Ephoros (Diodor) die Benutzung Hero- dots und des Ephoros bei Diodor hat Pomtow nicht erwiesen, doch kommt darauf nicht viel an. Die Lösung der Schwierigkeiten, welche diese verschiedenen Erzählungen bieten, sieht der Verfasser in der An- nahme, dass nur ein Haufe von Plünderern auf eigene Verantwortung

^ Zar Geschichte des attischen Bürgerrechtes. Wiener Stadien VI. S. 78ff Vgl G. Wachsmath ebenda VII. S 159 and H. Schenkl S. d37ff.

357) Ueber die ra/uai and das Archontenjahr des Themistokles. Rh. Mas. NF. Bd. 39 8. 607 ff.

^ Untersuchungen über die Echtheit einiger delphischer Orakel. Progr. des Gymn. Guben 1882.

SS9) Platää zur Zeit des Einfalls der Perser in Böotien. Progr. d. Gymn. Ratzebarg 1886.

^ Untersuchungen zur griechischen Geschichte. I. Die Peraerexpe- dition nach Delphoi N. Jahrb f. class Philol. 129. Bd. S. 226ff.

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IV. fiiBselarbeiten, Qaellenuntersachangeii im Besonderen. 113

nach Delphi zog, wo ein Unwetter und der Angriff der zorflckgehliebenen Delphier ihn zur Umkehr nöthigte. Die lesenswerthe Abhandlung ent- hält eine Anzahl richtiger Bemerkungen und eine vorsichtige Erwägung aller bestehenden Schwierigkeiten; ihr Ergebnis vermag ich mir nicht anzueignen. Zweifellos ist, dass die delphische Priesterschaft beim Her- annahen des Xerxes keineswegs national gesinnt sich erwies, das geht aus Herodot, trotzdem er delphische Ueberliefernng benutzte, deutlich hervor, ebenso sicher ist, dass Delphi nicht geplündert und nicht zer- stört wurde, obwohl dazu reichlich Gelegenheit und wegen des Reich- thums des Tempels aller Anlass vorlag. Wenn man ferner bemerkt, wie nach dem Siege der Griechen eine unwahrscheinliche und wundersame Geschichte von einem persischen Angriff und dessen Abwehr von der delphischen Priesterschaft in Umlauf gesetzt wird, in der dem Gott der Hauptantheil des Sieges zugeschrieben wird, hierauf zwischen der Mitte des f&nften und vierten Jahrhundertes ein Tropaion im heiligen Bezirk der Athena Pronaia errichtet wird; dessen InschrifL(Diod. XI. 14) augen- scheinlich das Verdienst der Delphier in den Freiheitskriegen, neben jenes der »Retten von Hellas zu steUen bestrebt ist, deren Namen und Antheil am Siege die Inschriften der Schlangensäule verkündeten (Diod. XI. 33), so ist das freilich nur ein indirekter, darum aber nicht minder durchschlagender Beweis, dass die delphische Priesterschaft Grund hatte, einen Schleier über die Ereignisse zu decken, die während der An- wesenheit der Perser in Griechenland sich zugetragen hatten, wie von Wilamowitz schon angedeutet hat Daran würde auch nichts geändert, wenn wirklich die Abwehr weniger Plünderer Thatsache sein sollte; dass aber, wie schon Herodot erzählte, ein Theil des Heeres das Heiligthum angreifen wollte, ist delphische Priestererfindung, wie Wecklein zuerst vermuthete. Für die räthselhafte Stelle in Plutarchs Numa c. 9 ist zur Erklärung heranzuziehen, was Plutarch Arist c. 20 von der Erneuerung der Opferfeuer von Delphi aus erzählt

Die Ereignisse des Jahres 480 bestimmt Busolt^^) unabhängig von den späteren irrthümlichen Berichten auf Herodots Darlegung ge- stützt, in chronologischer Hinsicht genauer als bisher durch Verwerthung der von Herodot IX, 10 erwähnten Sonnenfinsternis. In ihrer Heran- ziehung und Bestimmung auf den 2. Oktober 480, Mittag gegen 2 Uhr, war ihm bereits Hoffmann in einer später zu erwähnenden Schrift vor- angegangen ; ft!Lr die Schlacht von Salamis ergiebt sich von diesem Datum aus etwa der 28. September, jene an den Thermopylen fällt auf die letzten Augusttage. Die Schlacht von Salamis konnte nach Busolts Ansicht über die vorliegenden Berichte nur in einer Zeit stattfinden, da die erste Nacht-

un) Zur Chronologie und Geschichte der Perserkriege. N. Jahrb. für Philol. 185. Bd. S. 38 ff.

JahrMbericht für AlterthumswUsenichAft LX. Bd. (IBM. HI.) ^ /^-^

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114 Griechische Geschichte und Chronologie.

hälfte nicht mondhell war (gegen Plutarch de glor. Ath. 7), was aaf das oben angeführte Datum zutrifft

Die kriegsgeschichtlichen Ereignisse der Perserkriege hat Del- brücks^) zum Gegenstand einer vergleichenden Studie gemacht, bei der die Kriege Karls des Kühnen gegen die Schweitzer aus zwei Gründen herangezogen wurden. Die Ueberlieferung über dieselben weist ihrem Wesen nach gleiche Eigenthümlichkeiten auf wie die bei Herodot vor- liegende, und die Kämpfe selbst bilden ein geeignetes Yergleichsmaterial deshalb, weil beidemale mit Lanzen fechtendes Fussvolk gegen Reiter und Bogenschützen steht. Nach beiden Richtungen also lässt sich aus der Geschichte der Burgunderkriege für jene der Perserkriege lernen. Delbrück behandelt die Landschlachten der Perserkriege und zeigt, wie viel die herodotische Ueberlieferung an unmöglichen Einzelheiten ent- hält, wie die militärischen Dinge in derselben zurücktreten und neben- sächlich sind, wie also ihre ICritisierung nur von den ein für allemal gegebenen taktischen und strategischen Grundsätzen ausgehen darf, nach denen sich mit Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse und der Be- waffnung beider Gegner der Kampf vollzogen hat, der zu den bekannten und unbestreitbaren Erfolgen der Griechen führte. Die Angaben über die Stärke der Perser sind ganz unhaltbar, da auf der Ebene von Ma- rathon der Raum für so grosse Massen nicht vorhanden ist, die Vor- stellung, als ob die Athener sich in langem Dauerlauf auf die Feinde gestürzt hätten, ist irrig, sie haben eine Defensivstellung in der Flanke der Marschrichtung des Perserheeres gegen Athen bezogen und sind aus derselben zum Angriff erst vorgegangen, als deren Vortheile erschöpft waren. Das Schildzeichen auf dem Pentelikon nach der siegreichen Schlacht hält Delbrück gleichfalls für eine Fabel. Das Buch enthält noch eine Reihe interessanter Besprechungen einzelner Situationen zur Zeit der Perserkriege vom kriegsgeschichtlichen Standpunkte aus, ferner eine Untersuchung über die Stärke der griechischen Heere, vortreffliche Bemerkungen über das Kriegswesen der homerischen Zeit und über die Bedeutung des taktischen Körpers im Kampfe. Wir kommen im folgen- den noch mehrfach auf Delbrücks Darlegungen zurück.

An dem üblichen chronologischen Ansatz der Schlacht von Mara- thon hat Unger (oben S. 104) gezweifelt. Toepfer (oben S. 104) ihn wieder zu Recht eingesetzt. Nicht im Frühling 490, wie ersterer meinte, sondern im September dieses Jahres fand die Schlacht statt, weil bei Plutarch und auf dem parischen Marmor das Archontei^jahr des Phai- nippos vom Sommer 490 bis Sommer 489 als Datum angegeben wird. Ein auf topographischen Untersuchungen ruhender Aufsatz von Lol- ling96S) bestimmt die Lage des Artemisheiligthums in Nordeuböa, und

S69) Die Perserkriege und die Burgunderkriege. Berlin, Walter und Apolant 1887. Vgl. v. Sybel, üistor. Zeitschrift N. F. Bd. XXIL S. 848. ^) Mittheilungeu des deutschen arch&ol. Institutes Vlll. Bd. S. 7 ff.

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IV. EiDzelarbeiteo, QoelleniintersnchaDgen im Besonderen. 115

bietet so einen Beitrag zu der dort geschlagenen Schlacht in den Perser- kriegen.

Von den zahlreichen Arbeiten, die sich theils mit einzelnen Nach- richten Ober die Schlacht von Marathon, theils mit dem Gang derselben und deren militärischen Einzelheiten beschäftigen, nenne ich zunächst die fieissige Untersuchung von Swoboda^, welche die Quellen einer kri- tischen Betrachtung auf ihre Wechselbeziehungen und ihren Werth hin unterzieht. Ihr Ergebnis ist, dass ausschliesslich Herodots Bericht, so manchen Bedenken er an sich unterliegt, einer Darstellung des Ereig- nisses zu Grunde gelegt werden dürfe; was die übrigen, auch die auf Ephoros zurückgehenden Berichte bieten, sind nicht Bereicherungen und auf besseres Wissen gestützte Correkturen der herodotischen Erzählung, sondern theils eigenmächtige Combinationen, theils rhetorische Aus- schmückungen. Von diesem Ergebnis der Quellenkritik aus hat Del- brück eine kritische Betrachtung des herodotischen Berichtes in der früher (S. 114) erwähnten Schrift angestellt, die, wie ich glaube, ein rich- tiges Verständnis der wesentlichen Momente des Kampfes und seines gesammten Charakters ergeben hat. Seine geringschätzige Auffassung bei Theopompos hat, wie Pomtow (oben S. 112) richtig gesehen hat, eine merkwürdige Parallele in dem Beriebt des Dion Ghrysostomos (or. XI. p. 866 ed R. v. L).

Lohr^) hat den Bericht des Nepos über den Baumbestand des Schlachtfeldes einer Kritik unterzogen, und die Vermuthung geäussert, dass die Perser deshalb ihre Reiterei theilweise eingeschifft hätten, um die Athener aus ihrer gedeckten Stellung herauszubringen; Crusius**^) bestimmt die Herkunft der in den Debatten über die Marathonschlacht vielberufenen Suidasnotiz Xwplg tnneeg aus der Sprichwörtersammlung des Atthidographen Demon, die nach allem, was wir über diesen Autor wissen, nicht die geringste Glaubwürdigkeit verdient Die Hervorhebung des Ver- dienstes der Toner weist diese Nachricht, mag sie schliesslich herrühren von wem immer, in den Kreis der späteren Tradition die absichtlich und zwar gegen Herodot in fast allen Schlachten der Perserkriege die Lands- leute in Kleinasien zu halben Verbündeten der Festlandgriechen macht (vgl. das unten über die Haltung der loner in der Schlacht von Salamis Bemerkte).

Die treffliche Dissertation von Nöthe*^) erörtert zunächst in sehr gründlicher Weise den Quellenbestand ; mit Recht wird bei dem Vergleich der plutarchischen Viten des Aristeides und Themistokles mit Herodot betont, dass letzterer sehr mit Unrecht aus der Reihe der Schriftsteller

SM) Die Ueberlieferung der Marathonschlacht. Wiener Studien VI. S. 1 ff. M5) Zur Schlacht bei Marathon. N. Jahrb. f. cUss. Phil. 127. Bd. a 522. SM) Xwpk Imteti, Rh. Mus. N. F. 40 S. 316ff. s^) De pugna Marathonia quaestiones. Leipzig 1881. Diss.

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116 Griechische Qeschichte and Chronologie.

gestrichen wird, die Plutarch benutzt habe; was über Herodot hinaas geboten wird, schätzt Nöthe nicht sehr hoch ein, besonders lässt sich eine willkürliche Zuspitzung der Dinge auf Aristides der Verfasser konnte hinzufügen auch auf Themistokles beobachten, die Plutarch selbst zur Last zu legen ist. Auf Ephoros gehen nach Nöthe Cornelius Nepos, Diodor und eine Anzahl Nachrichten bei Suidas; den Werth dessen, was Ephoros über Herodot hinaus bietet, schlflgt der Verfasser mit Recht nicht hoch an, Trogus Pompeius scheint ihm direkt von Herodot beeinflusst, dessen Bericht also als Grundlage zu nehmen ist. Ebenso eingehend, jedoch in einer nicht ganz glücklichen Reihenfolge werden dann die vereinzelten Nachrichten über die Schlacht besprochen. Der zweite Theil handelt über die Zahlenangaben der Heere; durch Schätzungen, die von der Zahl der Schiffe bei Herodot ausgehen, wird jenes der Perser auf etwas über 200000, eingerechnet Ruderer, Reiter und Knechte, bestimmt, gegen Curtius' und anderer Ansichten über die Nichtverwendung der persischen Reiterei polemisiert und endlich über die Aufstellung der Athener nach den Phylen, wogegen sich Bedenken erheben lassen, und über die Stellung des Polemarchen und der Stra- tegen gehandelt

Das Buch von Gasagrandi^) kenne ich nicht, in demselben wird die Ansicht vertreten, dass die Hälfte der Perser unter Artaphernes auf das Schildzeichen der Alkmaioniden wartend bereits eingeschifft war und Miltiades nur die andere Hälfte der Feinde unter Datis besiegte.

Fleischmann*^*) giebt eine mit mehreren Excursen ausgestattete Darstellung der Schlacht, in welcher die Defensivstellung der Athener ebenso richtig erkannt ist wie ihr Uebergang in die Offensive; die acht Stadien Laufschritt von den Höhen in die Ebene hinaus haben mit Recht den Glauben des Verfassers nicht gefunden, die spätere Ueberlieferung scheint mir jedoch zu günstig beurtheilt. Die Zahl der Perser schätzt Fleischmann auf 60000 Kampffähige, die Zahl der Athener eher auf mehr als 20000, der letzte der fünf Excurse setzt sich mit den Hypo- thesen von Curtius, Wecklein und Devaux auseinander.

M. Duncker hat in seinen früher (S. 90) genannten Abhandlungen unter dem Titel »Strategie und Taktik des Miltiadesc, auf Grund der Einsicht, welche die Aufnahme der marathonischen Ebene durch einen deutschen Generalstabsofßzier (Curtius und Kaupert Karten von Attika) gestattete, seine frühere Auseinandersetzung (v. Sybel, bist. Ztschr. N. F. X. Bd.) über ihren Hergang modificiert. In dieser Arbeit hatte Duncker im Gegensatz zu Curtius' Hypothese den Beweis angetreten, dass die Schlacht ernsthaft durchgekämpft worden sei und nicht blos ein Zu- sammenstoss mit den bereits im Abzüge begriffenen Persern war. Nach

M8) La battaglia die Maratona. Genova 1883.

^) Blfttter für das bayr. Gymnasialscholwesen 19. Bd. S. 233 ff.

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IV. Einzelarbeiten, Quelle Dontersuchttngeii im Besonderen. 117

der Zahl der Schiffe schätzt Duncker nnnmehr die Zahl der streitbaren Perser auf 60 70000 (Delbrück bestreitet mit Recht, dass die Angabe die Perser hätten 600 Schiffe gehabt, zur Grundlage einer solchen Schät- zung genommen werden dürfe), ihre Gesammtzahl auf 120000. Ihrem Lager .im östlichen Theile der Ebene von Marathon gegenüber, mit Be- drohung der Marschrichtung der Perser nach Athen in der rechten Flanke bezieht Miltiades im Thale von Avlona seine Stellung Front nach Süd- osten, das heutige Yrana im Rücken, die Flügel an die Abhänge des Agrieliki und Eotroni gelehnt. Um die Athener aus dieser Stellung her- auszubringen, stellen sich die Perser Front nach Südwesten am rechten Ufer des Marathonabaches auf; Miltiades entscheidet sich in dieser Stel- lung den Kampf anzunehmen, rückt in die Ebene heraus und legt sich zwischen dem Südabhang des Eotroni und dem Meere Front nach Nordosten der persischen Aufstellung vor, der Angriff erfolgte auf eine Distanz von 5000 Fuss im Laufe, der weitere Gang der Schlacht spielt sich dann in der Weise ab, wie Herodot dieselbe erzählt. Die Reiterei kam gar nicht oder nicht zu wirksamem Einbauen und konnte sich wohl grossentheils einschiffen. Delbrück nimmt zwar gleichfalls an, dass die Athener im Thal von Avlona Stellung bezogen nicht aber an dessen änsserster Mündung, sondern ist der Ansicht, dass sie etwas oberhalb, während eine Abtheilung den Eingang des Marathonathales sperrte, den Angriff der Perser abwarteten. In dieser Stellung Hessen sie die Geg- ner Front nach Südosten bis auf Bogenschussweite herankommen und gingen dann im Sturmlauf zur Offensive über, in der ihre Waffen den Yortheil über die persischen davontrugen. Die Flacht der Perser machte ein Eingreifen der Reiter unmöglich und die Mehrzahl der Flüchtigen konnte die Schiffe erreichen. Begründete Einwendungen gegen Dunckers Darstellung hat bereits Delbrück vorgebracht; mir scheint auch die Frontveränderung der Griechen angesichts des diesseits der Charadra in Schlachtordnung stehenden Perserheeres, um ihren linken, zugleich hinter den Yranabach zurückgenommenen Flügel von Südost in der Rich- tung nach Nordost an sich und besonders in der Weise unmöglich, wie dies die in den »Abhandlungenc veröffentlichte Karte zeigt

Nach der Ansicht des Hauptmanns Eschenburg ^^ endlich fand der Angriff der Griechen statt, als die Perser bereits im Abzüge be- griffen waren. Seine Modification der Gurtius'schen Ansicht stimmt mit den bisher genannten Darlegungen Dunckers und Delbrücks darin über- ein, dass Miltiades im Thale von Avlona zunächst eine strategische Flankenstellung bezog; wie die Au&teUung zur Schlacht erfolgte, ob durch Herabsteigen von den Abhängen oder Herausmarschieren aus der Thalmündung, will Eschenburg nicht entscheiden. In der Schlacht

S70) Topographische, archäologische und militärische Betrachtungen auf dem Schlachtfeld von Marathon. Als Manuscript gedruckt Berlin 1887, Reimer.

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11g Griechische Geschichte und Chronologie.

selbst steheu nach ihm die Griechen Front nach Osten auf dem rechten Ufer der Charadra mit dem linken Flügel Bei gegenüber, mit dem rechten bis gegen Pyrgos und den Seros hin, die Perser stehen Front nach Westen mit ihrem linken Flügel in der Nähe der Mündung des Marathonabaches, mit dem rechten an den Sfidabhang des Stavrokoraki, gelehnt, auf dem linken Ufer der Charadra. Der Aufmarsch der Grie- chen zur Schlacht in der angegebenen Weise unterliegt nicht denselben Bedenken wie Dunckers Annahme, da nach Eschenburg die Perser bereits im Abzug begriffen sind. Die siegreich vordringenden Flügel der Grie- chen bewegen sich längs des Meeres, beziehentlich längs des Berghanges gegen Eato Suli zu. Die Schlacht hat etwa acht Stunden gedauert, die Einschiffung des Perser heeres jedoch schon vor derselben begonnen ge- habt. Den fabelhaften Angriffslauf der Athener auf acht Stadien Ent- fernung deutet Eschenburg rationalistisch wie Leake als Schnellschritt. An den Aufsatz Eschenburgs knüpft Typaldos^O <^) ^^^ ^^ ^^^^' lieferten Zahlen der Perser retten will, indem er die ganze Ebene von Marathon durch sie erfüllt und die Athener auf dem Agrieliki aufgestellt denkt, und in Abrede stellt, dass in dem Satz, der den Angriff schildert, von einem Lauf auf acht Stadien die Rede sei. Typaldos nimmt an, dass erst auf Commando im Verlaufe des Anmarsches der Lauf stattfand. Darin kann ich eine Lösung der vorhandenen Schwierigkeiten nicht er- blicken, die Bedeutung der Flankenstellung ist dem Verifasser nicht klar geworden, der seinem Aufsatz eine sehr primitive Karte beigegeben hat. Die Schlacht von Salamis betreffend, ist zunächst ein topograr phischer Aufsatz Lolling's'^') zu erwähnen. Als geeignete Grundlage für die Kenntnis ihres Herganges kann nur genommen werden, was Aischylos und Herodot bieten, Löschckes Versuch Ephoros gegen He- rodot zu bevorzugen muss als verfehlt bezeichnet werden. Nach Lol- lings Darstellung fand die Einschliessung der in der Bai von Ambelaki lagernden Griechenflotte dadurch statt, dass der eine Flügel der Perser bei der schmalen, gegen Lipsokutali sich erstreckenden Landzunge (Kyno- sura) Stellung nahm, der andere nach Umsegelung von Salamis am nörd- lichen Ausgang der Enge gegen Eleusis zu. Statt Kdov sei daher bei Herod. VIIL 76 Aepou zu lesen. Der Aufsatz fixiert noch eine Anzahl anderer bei den Schriftstellern des Alterthums genannte Lokalitäten in der Enge von Salamis.

Den bei Diodor vorliegenden Bericht des Ephoros über die Schlacht hatBusolt^') als eine freie Bearbeitung des herodotischen, der keinen

>7i) [Japvoaüös röfios XI. Sept. 1887. Athen 1887.

972) Die Meerenge von Salamis. Histor. und philol. Aufsätze £. Gnrüas gewidmet. Berlin 1884.

>78) Ephoros als Quelle für die Schlacht bei Salamis. Rh. Mus. N. F. 38. Bd. S. 627 ff. Ephoros über die Verluste bei Salamis und Platäft. Ebenda S. 629ff.

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lY. £iDKelarbeiten, Qaellenuuteraucbuugen im Besonderen. 1 1 9

Werth beanspruchen darf, und ebenso die Yerlustangaben dieses Schrift- stellers Als Combinationen erwiesen. Der Berichterstatter'^^) hat gezeigt, dass es bezfiglich der Rolle der loner in der Schlacht bei Herodots An- gaben sein Bewenden haben mtlsse, und dass bei Ephoros und mehr noch bei Trogus Pompeius ihre nationale Haltung übertreibend hervorgekehrt wurde. Eine Darstellung der Schlacht, welche den Angaben des Aischylos, Herodot und Ephoros gerecht werden soll, hat Breitung''*) versucht, der sich die Griechen zunächst Front nach Osten an der Küste auf- gestellt denkt, worauf sie den Persern, die am Ausgang des Sundes standen, entgegenfuhren, dann aber durch beabsichtigten Rückzug sie in die Enge zu folgen verlockten und aus der wieder eingenommenen ursprünglichen Stellung angriffen. Ich kann nicht finden, dass diese, wesentliche Streitpunkte gar nicht berührende Darlegung die Frage ge- fördert habe. Endlich hat Busolt in der früher (S. 113) angeführten Arbeit, welche die Schlacht auf den 27. oder 28. September (Mondauf- gang nach Mitternacht) bestimmt, seine Ansicht über den Verlauf der- selben dargelegt. Gegen Lolling hebt Busolt die Unmöglichkeit sowohl einer früheren Besetzung von Leros als einer solchen in der Nacht vor der Entscheidung hervor. Seiner Ansicht nach standen die Hellenen von der Puntaspitze bis zu jener von Kynosura, also Front nach Nordosten, als der Kampf begann, die völlige Umschliessnng sei bewerkstelligt wor- den, indem der eine Flügel der Perser längs der attischen Küste im Bogen bis an die Abhänge des Aigaleos sich vorschob. Ich vermag mit dieser Darlegung die Erwähnung von Eleusis bei Herodot zur Bezeich- nung des einen Flügels nicht zu vereinen und sehe nicht, wie bei einer AttfsteUung zwischen der Spitze von Kynosura, Psyttaleia und dem Pi- räus, der westliche nach Eleusis hin stehende Flügel der »rechte« ge- wesen sein kann, da bei dem Abschluss der Enge im Süden nach der Be- setzung der Insel Psyttaleia die Front nach Norden gerichtet sein musste, und somit der rechte Flügel östlich von der Insel, der linke westlich von dieser bis gegen Kynosura hin stand. Die Stellung der persischen Flotte vor der Einschliessung muss meiner Ansicht nach an einer Stelle gesucht werden, an welcher der YHI. 76 und 85 erwähnte »westliche« Flügel mit Grund als nph^ 'Ekeüotvog stehend genannt werden kann, das ist aber nur denkbar, wenn die Perser die Küste im Rücken längs der- selben vom Piräus und Phaleron bis an den Abfall des Aigaleos hin sich aufgestellt hatten, dass dies geschehen war, geht auch aus c. 70 hervor ; Lollings Yeränderung von Keos in Leros vermag ich auch nicht zu billigen. Zur Topographie der Schlacht von Salamis ist endlich her- anzuziehen die Inschrift aus römischer Zeit, die Ephemeris 1884, S. 170

>T4) A. Bauer, Die loner in der Schiacht bei Salamis. Rh. Mus. N. F. 89. Bd. S. 624.

»5) Zur Schlacht bei Salamis. N. Jahrb. f. Philo! 129. Bd. S. 859 ff.

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120 Griechische Geschichte and Chronologie.

veröffentlicht ist, in der das Tröpaion, das Themistokles nach der Schlacht errichtete and eine Weihang vor derselben sowie ein Massengrab er- wähnt sind.

Goodwin^s^^ Behandlang der Schlacht von Salamis ist mir nicht zugänglich gewesen.

Die Schlacht Yon Plataiai ist in Delbrück^s (oben S. 114) er- wähntem Werke gleichfalls ausführlich behandelt und aus Erwägungen tlber die militärische Lage das Ergebnis gewonnen, dass auch diese Yon den Griechen als eine Defensivschlacht geschlagen wurde; die Flotten- ezpedition, die zur Schlacht bei Mykale filhrte, hatte wahrscheinlich den Zweck des Mardonios rückwärtige Verbindungen zu bedrohen, da das Griechenheer am Eithäron sich bereits in einer schwierigen Lage befand.

Herodots Bericht ist aus verschiedenen, sich widersprechenden Nachrichten über die Schlacht zusammengearbeitet, wie Delbrück über- zeugend nachweist, eine einigermassen sichere Reconstruction der that- sächlichen Vorgänge ist daher ausgeschlossen.

Ueber die Ereignisse am Tage nach der Schlacht von Plataiai und die Errichtung der Weihegeschenke handelt Spiridion Lampros^^) in einem Aufeatz, der kaum wissenschaftliche Ansprüche erhebt, jedes- falls solchen nicht entspricht Die Annahmen, zu denen sich Beloch^®) genöthigt sieht, um die Inschrift des delphischen Weihegeschenkes mit Herodot in üebereinstimmung zu bringen und sie als Quelle der Be- schreibung der Schlacht von Plataiai aufrecht zu erhalten, sind so künst* lieh, dass diese Hypothese nur noch unwahrscheinlicher wird. Mein Ver- such^*), die Verschiedenheit der Listen der Theilnehmer an der Schlacht bei Herodot und der Weihenden auf den Inschriften in Delphi und Olympia zu erklären, scheint mir keineswegs widerlegt; dass Pausanias Herodot taus der Taschec ziehen musste, um zu wissen, dass die Thespier bei Plataiai mit gefochten haben, habe nicht ich vorausgesetzt, freilich auch nicht erwartet, eine solche Einwendung zu erfahren. Die Nachrichten über die Schlacht von Himera endlich hat Busolt^) einer kritischen Besprechung unterzogen, die nur in Herodots Bericht eine auf alte Ueber- lieferung zurückgehende Darstellung von dem Ende des Hamilkar aner- kennt; dem gegenüber hat jedoch Melber (oben S. 69) die Berichte Diodors und Polyaens als auf sicilische Ueberlieferung zurückreichend, durch Timaios erhaltene Erzählung in Anspruch genommen.

^^ Papers of the American school at Athens vol. I.

*77) ^Jaroptxd fuAav^fiara, Athen 1884. S. 74 ff ö^tpaia r^c kv IHa-

a^s) Das griechische Heer bei Plataiai. N. Jahrb. fOr Philol. 137. Bd. S. 329ff.

*79) Die Inschriften auf der Schlangensäule und auf der Basis der Zeus« Statue in Olympia. Wiener Stadien IX. S. 228 ff.

SM) Zur Schlacht bei Himera. Rh. Mus. N. 8. 166.

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IV. Emseiarbeiten, QuelleDunteraachaDgen im Besonderen. 121

3. Zeitalter des Perikles, peloponnesischer Krieg.

Unter dieser zwar nicht ganz zutreffenden, jedoch mit Rücksicht aaf die zu besprechende Literatur nahe gelegte üeberschrift fasse ich die auf die Pentekontaetie und auf den peloponnesischen Krieg bezüg- lichen Arbeiten zusammen. Von früher bereits Erwähntem ist zu er- innern an Dunckers (oben S. 90) Perikles betreffende Arbeiten, an die Darstellung Belochs (oben S. 86) und, was den Schluss dieses Abschnittes betrifft, an die Schriften, welche an Thukydides anknfipfend die Jahre vor dem Ausbruch des peloponnesischen Krieges und die ersten Zeiten desselben behandeln.

Wir beginnen mit den Untersuchungen über das so überaus oft erörterte Problem, welches das griechisch-persische Abkommen, der Ki- monische- oder Kalliasfriede, darbietet. Busolt^^) sieht in dem Unter- nehmen der Athener gegen Aegypten> als dessen Urheber er Perikles betrachtet, den verhängnisvollen Fehler, der eine völlige Niederwerfung Spartas nach dem Siege bei Oinophyta durch eine Landung im Pelo- ponnes unmöglich machte, da die Flotte anderweitig in Verwendung stand. Diese Lehre musste Perikles aus dem wenn auch mit dem Sieg bei Salamis endenden Zug gegen Kypros gleichfalls ziehen, die attische Bürgerschaft war in ihrer Zahl und Wehrfähigkeit stark zurückgegangen, die Gefahr eines Kampfes mit Sparta bestand fort; das ist die Lage, in der unsere Ueberlieferung einen Friedensvertrag mit Persien ansßtzt Die Untersuchung derselben führt Busolt zu der Ansicht, dass in der That ein Abkommen getroffen wurde, über welches uns in der pane- gyrischen Rede des Isokrates die besten Angaben erhalten sind, die in den späteren, in zwei Gruppen zerfallenden Berichten ausgeschmückt wurden. Phaseiis war als Grenze für den Verkehr mit Kriegsschiffen bestimmt, Kypros fiel dem Perserkönig zu, die Griechenstädte Klein- asiens blieben thatsächlich in den Händen der Athener, die auf weitere Unterstützung des Amyrtaios verzichteten. Die Urkunde dieses Vertrages existierte zu Isokrates' Zeit noch, aber ruhmreich für Athen ist ihr Inhalt keineswegs, dieses Beiwort haben ihr erst die späteren Redner gegeben. In der »griechischen Geschichtet hat sich Busolt nunmehr Dunckers Vermittel nngsannahme angeschlossen (vgl. oben S. 92).

Holzapfel^ hat dieselbe Frage einer abermaligen Prüfung unterzogen, welche eine Darlegung des Verhältnisses zwischen Athen und Persien von der Schlacht am Eurymedon bis zum Jahre 411 ent- hält. Die Feindseligkeiten zwischen Athen und dem Grosskönig habeui

»1) Das finde der Perserkriege, v. Sybel, Histor. Zeitschrift N. F. 12. Bd. S. 386ff.

^ Athen und Persien von 465 bis 412 v. Chr. in Beiträge zur griech. Geschichte. Berliner Studien für class. Philol. VII. Bd. 3. Heft 1888.

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122 Griechische Geschichte und Chronologie.

wie dies auch von anderen hervorgehoben ist, nach 449 doch kein Ende gefunden, in diesem Jahr ]<ann also das Abkommen nicht getroffen sein. Die Gesandtschaft des Kallias, von der Herodot spricht, die zugleich mit einer argivischen in Susa eintraf, war vielmehr dort kurz nach dem Re- gierungsantritt des Artaxerxes und nach der Schlacht am Eurymedon angelangt; damals hatte, da der thasische Aufstand den Athenern Sparta auf den Hals zu bringen drohte, ein Verhandeln mit Persien guten Grund, 449 hätte Perikles einen schweren politischen Fehler durch diesen Schritt begangen. Der Inhalt dieses Vertrages erweist denselben nur als einen auf kurze Zeit geschlossenen Waffenstillstand, der eine Demarkations- linie bestimmte. Die spätere, pragmatische Geschichtschreibung erst hat diese Thatsache mit der kyprischen Expedition des Kimon in Zusammen- hang gebracht und in Folge dessen hat eine durchgreifende Umgestal- tung der Tradition stattgefunden. Ein wirklicher Friede mit Persien kam erst durch die Gesandtschaft des Epilykos um 424 zu Stande und auf diesen sind die fftr die Griechen Kleinasiens ausbedungenen Maxi- maltribute zu beziehen, von denen Isokrates im Panegyrikos spricht. Holzapfel hebt, wie ich glaube, mit Recht die freilich nicht gleichmässig beweiskräftigen Ereignisse hervor, welche gegen die Existenz eines Frie- dens von dem Inhalt des angeblich 449/8 geschlossenen sprechen, den positiven Theil seiner Ausführungen halte ich jedoch für verfehlt. Ich kann nicht glauben, dass Herodot von einem nur 16 Jahre später statt- findenden Ereignis gesagt hätte: noMoTirc {rsat Zartpov (VII. 161), da er doch IX, 73 genau mit denselben Worten von einem 60' Jahre später folgenden Ereignis spricht, und VII. 238 und 137 einen nicht viel ge- ringeren Zeitraum als 60 Jahre mit XP^^9 * * ^^^^^ sogar blos XP^^ /lereTKerev bezeichnet. War aber femer, wie Holzapfel will, das 464 getroffene Abkommen ein Waffenstillstand, so musste die Urkunde des* selben die Angabe enthalten, auf wie lange dieser Geltung hatte, und konnte daher niemand, der von dem »bertthmtenc Frieden sprach, sich auf diese berufen. Eine ähnliche Auffassung, allerdings für den Ver- tragsabschluss im Jahre 449, hatte bereits A. Schmidt vorgetragen. Holzapfel weist mit Recht darauf hin, dass die Stellung Athens in dem Seebund auf der FOhrung im Kampf gegen die Perser gegründet war; daraus darf man aber auch folgern, dass ein Abkommen mit Persien, durch das dieser Kampf aufgehoben wurde, mit dem man in Athen nicht zufrieden war und um dessen willen Kallias in einen Process verwickelt wurde, nach der Schlacht am Eurymedon noch weit weniger Wahrschein- lichkeit hat als nach dem Sieg des Kimon. Ich berichtige hier gleich eine irrthOmliche Deutung, die ich (Themistoki. S. 130) den Worten gab, mit denen Plut Kim. 13 von Krateros' Erwähnung der Friedensurkunde spricht; wie CIA. II. 673 zeigt, sind durfypa^ aovBrjxwv die Gopie auf Stein, Krateros hat sich also auf das Denkmal bezogen. Eine Mo- nographie über Perikles und seine Zeit kann in gewissem Sinne der letzte

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IV. EiDxelarbeiten, QaelleuimtersachaDgen im Besonderen 123

Band yod Dunckers Geschichte des Alterthums genannt werden (oben S. 76); zwei andere Arbeiten treten ihrem Titel nach mit diesem An- sprach auf. Der 6. Band des Forbigerschen Werkes: Hellas und Rom von Win ekler ^ bietet dem Zwecke des Unternehmens gemäss, dessen Abschlnss durch denselben gegeben wird, yornehmlich Topographisches ond Konstgeschichtliches. Die beiden ersten Kapitel enthalten eine po- puläre Darstell nng der äusseren und inneren Wirksamkeit des Perikles. Das erste schildert die Befestigung Athens und die Machtmittel, die am Anfange des peloponnesischen Krieges bereit waren. Hier sowohl als in dem folgenden Capitel, welches die Verfassungsänderungen, das Be- soldungswesen und die Gegnerschaft des Perikles behandelt, sind zur Verdeutlichung des Gebotenen auch die Verhältnisse früherer und spä- terer Zeit herangezogen. Die Anmerkungen am Schlüsse der einzelnen Capitel geben die Nachweise der wichtigsten Quellenstellen und der von dem Verfasser bei der Ausarbeitung benutzten neueren Arbeiten. We- sentlich neues enthält dieses Buch nicht und sollte es auch dem Zweck gemäss, für den es abgefasst ist, nicht bringen.

Eine zweite, wie es scheint, ebenfalls fttr das grosse Publikum be- rechnete Darstellung des perikleischen Zeitalters in französischer Sprache von Laroque^) habe ich nicht zu Gesicht bekommen.

Pflugk-Hartung'M«) hat sich deshalb fär besonders geeignet erachtet des Perikles militärische Befähigung richtiger als bisher zu beurtheilen, da er damit an einen ihm ferne liegenden Gegenstand heran- trat, »ohne zu einem der bisher damit beschäftigten Gelehr* ten persönliche, das ürtheil beeinträchtigende Beziehungen zu besitzenc (1), da er ferner durch die Theilnahme an dem Feldzoge 1870/71: und die Lektttre militärischer Werke praktische und theoretische Kenntnisse in der Wissenschaft des Krieges erworben hatte. Das 'Ergeb- nis der Betrachtung von diesen Gesichtspunkten ist ein Perikles sehr un« gttnstiges. Wie gefährlich und verkehrt dieses nachträgliche Besserwissen und Aburtheilen in militärischen Dingen selbst dann ist, wenn man Ober alle Einzelheiten mit der Genauigkeit unterrichtet ist, welche durch Marschtableaus und Gefechtsrelationen bei in neuerer Zeit geführten Kriegen erreicht werden kann, darüber hätte Pflugk-Hartung aus den Werken hochstehender Offiziere und der Feldherrn der deutschen Armee sich unterrichten können. Wie soll vollends diese posthume Verurtheiinng vom militärischen Standpunkt zulässig sein, da uns keinerlei fachmännische Berichte über Perikles Befehlsführung erhalten sind, da es überaus schwie- rig wenn nicht unmöglich. ist, sich die jedesmalige Lage und militari-

MS) Hellas und Rom. 2. Abtheil. Griechenland im Zeitalter des Peri- kles von A. Winckler. Leipzig, Fues 1882.

»*) La Gröce au sclöcle de Perides. Paris 1888.

SM«) Perikles als Feldherr. Stuttgart, Kohlhammer 1884.

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124 Griechische Geschichte und Chronologie.

scheu YorbediogaDgeo zu vergegenwärtigen, das Verhältnis von Politik und Strategie za verstehen, da alle Motive unklar sind, die auf seine Entschlüsse und Handlungen bestimmend gewirkt haben. Wer würde z. B. Frontinus, um nur ein Beispiel anzuführen, auf seine Strategemata hin für den tüchtigen Feldherrn halten, als den wir ihn in den britan- nischen Kriegen kennen lernen? Ob aus diesem für uns kaum begreif- lichen Gegensatz mehr für die Literatur- oder für die Kriegsgeschichte zu lernen ist, will ich nicht entscheiden.

Pflugk- Härtung hat sich aber überhaupt nicht bemüht die mili- tärische Lage, die Perikles vorfand, die Machtmittel, die ihm zur Ver- fügung standen, die Hemmungen, die er zu überwinden hatte, zu ver- gegenwärtigen, sondern ist kurzer Hand dazu geschritten Perikles' Kriegs- pläne für durchweg verfehlt zu erklären. Dafür, dass dies Urtheil nicht zu hart ist, nur einen Beweis; er ist jener Auseinandersetzung entnom- men, die den Eindruck erweckt, als ob Pflugk-Hartung sich die Macht- mittel beider Gegner vor Ausbruch des peloponnesischen Krieges ernst- haft zurechtgelegt hätte. Pflugk-Hartung verlangt rasches und ent- schiedenes Vorgehen Athens, dass dies nicht geschab, macht er Perikles zum Vorwurf und behauptet, dass zur Sperrung der Isthmospässe, zu einem Angriff auf Megara und zum Flottenangriffe dem Perikles 100000 Mann und darüber zu Gebote standen. Dabei bezieht er sich auf Boeckh*s Berechnung, vergisst Jedoch, dass in dieser die je 170 Ruderer der nahezu 300 Trieren einbegriffen sind. Dieser Satz hat also gerade soviel Werth, als wenn heute jemand den Franzosen zum Vorwurf machen würde, dass sie nach Sedan die Pferdekräfte ihrer Schlachtschiffe nicht zur Errich- tung einer Gavalleriemacht verwendet haben. Was über die athenische Kriegführung gegen Korinth im Osten und Westen beim Ausbruch des peloponnesischen Krieges gesagt wird, kann doch im Ernst nicht zur Beurtheilung »des Perikles als Feldherrnc verwendet werden; das sind doch Ereignisse, bei denen die politischen Rücksichten und Massregeln in erster Linie stehen. Wer will überhaupt mit modernen Anforderun- gen an einen Krieg herantreten, in dem zehn in der Regel jährlich wechselnde Feldherrn den Befehl führen. Es lässt tich kaum ausdenken, wie schwer in Athen Politik und Strategie in Ueberein Stimmung zu brin- gen waren. Pflugk-Hartung findet es unverantwortlich, dass Perikles den Spartanern durch den üeberfall von Plataiai die Vorhand überliess, in Athen aber hat man, wie wir wissen, Perikles die schnödesten Vor- würfe gemacht, dass er Sparta gegenüber nicht nachgiebiger war. Es haben doch auch die mächtigsten Staaten schon günstige Gelegenheiten zu offenem Friedensbruch vorübergehen lassen, um das gute Recht auf ihrer Seite zu erhalten, Thukydides selber ist dafür Zeuge, dass die Spartaner alle Unfälle des archidamischen Krieges, Pylos vor allem, durch das Unrecht verursacht glaubten, welches durch den Üeberfall ^iv imo)h 8aTs begangen war.

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ly. EiDzelarbeiteD, Qaellenniitersochangen im Besonderen. 125

Aach was Ober die Kriegführung des Perikles gegen Samos und Euböa vorgebracht wird, ist einseitig. Pflugk«Hartang sagt selbst, dass ein Conflikt zur See mit den Persern drohte, meint aber dennoch, Perikles hätte mit der Hauptmacht vor Samos bleiben und nur 20 - 30 Schiffe zur Beobachtung abschicken sollen ; mit gleichem Recht kann man aber sagen, dass nur ein Gefechtserfolg zur See vor der Gefahr, die eine gegen Samos heranfahrende Flotte barg, schützen konnte und um diesen zu erringen, waren 60 Schiffe gewiss nicht zu viel. Hätte es Perikles darauf ankommen lassen sollen, gegen die Samier und Perser zugleich schlagen zu müssen? Dafür aber, dass die zurückgelassenen Schiffe nicht ihre Schuldigkeit thaten, wird nicht »Perikles als Feldherrc verantwort- lich gemacht werden dürfen. Die Frage, ob eine Berennung von Samos Aussicht geboten hätte, lässt Pflugk - Härtung mit Recht unerörtert, kann es sich aber nicht versagen, sie trotz »ungenauer Sachkenntnisc aufzuwerfen und die Nachtheile der Aushungerung hervorzuheben. That- Sache ist doch, dass vor der Ausbildung des GeschOtzwesens und der Po- liorketik, die der Zeit nach Philipp von Makedonien angehört, ein Sturm- angriff auf eine befestigte, vertheidigungsfähige Stadt keinen Erfolg hatte und fast alle Belagerungen nur Einschliessungen und Aushungerungen waren. Geradezu lächerlich ist, wenn Pflugk-Hartung im zweiten Kriegs- jahre den Athenern den Rath ertheilt, mit den pestkranken Trappen An- griffe im Peloponnes zu machen, um so die Krankheit zu übertragen in Feindesland. Es bleibt also von allen Anklagen die eine übrig, dass es verkehrt war Attika dem Feinde preiszugeben und unthätig in den Mauern von Athen der Verwüstung der Landschaft zuzusehen, zugleich der einzige Punkt in der Kriegführung des Perikles, über den wir zwar nicht ausreichend aber doch einigermassen unterrichtet sind. Auch hier dürfen andere Erwägungen gegenüber den verurtheilenden des Alter- thums nicht ausser Acht gelassen werden. Ein ummauertes Athen in einem Umfang, dass es die Bevölkerung der Landschaft aufnehmen konnte, hatte Perikles bereits überkommen ; die Nothwendigkeit der zweimaligen Preisgebung von Stadt und Land und der Verbindung der seemächtigen Stadt mit ihrem Hafen hatte Themistokles, diesen »genialenc Feldherrn, veranlasst, die erstere für künftige Fälle innerhalb ihrer Mauern wider- standsfähig zu machen; die Festungen des Alterthums hatten überhaupt den Zweck, der umwohnenden Bevölkerung im Kriegsfall Schutz zu bieten, Athen sollte denselben der Bevölkerung von ganz Attika ge- währen; wir sind schlechterdings nicht in der Lage zu beweisen, dass ohne den Ausbruch der Pest der Zweck unerfüllt geblieben wäre, die Einfälle Spartas erfolglos und damit sein Landheer zu einer ganz un- nützen Waffe zu machen. Die jedesmal nach dem Abzug des Einfalls- heeres unternommenen Angriffe zeigen deutlich, wie diesem perikleischen Plane zufolge die Offensive bestimmt war die Defensive, wenn deren Vortheile erschöpft waren, abzulösen. Pflugk-Hartung redet dem Ver-

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126 Griechische Geschichte und Chronologie.

Sache einer Landschlacht und dem »Dranfgehenc das Wort und Über- trägt damit auf das Kriegswesen der perikleischen Zeit Vorstellungen, die dafflr garnicht zutreifen. Der Erfolg einer gewonnenen Schlacht ist vor Alexanders Zeit, der die Verfolgung des Gegners erst aufgebracht hat, ein minimaler und niemals ein nachhaltiger, selbst wenn ein Waffen- stillstand oder ein Friede zu Stande kam. Die Besitzergreifung des Peloponnes durch siegreiche attische Truppen, die Besetzung der Halb- insel und etwa ein Verstoss auf Sparta selbst scheint mir nach der Art der Kriegfflhrung des fünften Jahrhunderts Oberhaupt undenkbar, ganz abgesehen von dem keineswegs ttbertriebenen Ruhm, dessen sich die schweren Fusstruppen der Spartaner erfreuten, die erst noch zu Ober- winden waren.

Wir besitzen ein sachverständiges Urtheil Ober Perikles, jenes des Thukjdides; dass er fOr den grossen Athener Partei nimmt, ist bekannt, aber nicht bewiesen, was Pflugk- Härtung darthun will, dass er deshalb unser Vertrauen nicht verdient. Die Beurtheilung der perikleischen Krieg- fOhrung vom Standpunkt der modernen ist der Grundfehler, an dem diese Schrift leidet. Ein Excurs bestimmt die Lage der mehrfach genannten Insel, richtiger Inselgruppe Tragiai oder Tragia, bei der Perikles den Sämiern eine Seeschlacht lieferte, an der Stelle, an welcher die Karten Hjetussa angeben, westlich von dem latmischen Busen, sOdlich von dem Vorgebirge Trogilion; ein richtiges Ergebnis, das sich die Kiepert'sche Karte von Kleinasien bereits angeeignet hat.

Gegen die Auffassung Pflugk-Hartungs hat sich Egelhaaf^ in einem besonderen Aufsätze gewendet, einige der Einwendungen, die ich eben gegen die Verurtheilung des Perikles beigebracht habe» sind in diesem Aufsatze noch weiter ausgefohrt; darauf hat dann Pflugk-Har- tung^) unter dem Titel »Perikles und Thukydidesc geantwortet, üeber Thukydides enthält der Aufsatz gar nichts und zu der Streitfrage Ober Perikles nichts neues; die GrOndlichkeit und den inneren Ernst, den Pflugk-Hartung darin von seinen Gegnern verlangt, lässt sein Buch ver- missen, dessen saloppe Schreibweise, und falsche Schreibungen griechi- scher und moderner Eigennamen die gleiche Oberflächlichkeit verrathen wie die ungenOgende Kenntnis, mit der der Verfasser an die Behand- lung dieses »ihm ursprünglich femliegenden Gegenstandesc getreten ist. FOr die Geschichte der Pentekontaetie und des perikleischen Zeitalters sind die Ergebnisse der Durchforschung der attischen Inschriften von besonderer Wichtigkeit; sie haben uns das attische Reich erst kennen gelehrt, die Kenntnis der Finanzwirthschaft Athens in dieser Zeit und während des peloponnesischen Krieges danken wir ihnen, und auch sonst

^&) Analekten zur Geschichte. I. Die kriegerischen Leistungen des Pe- rikles. Stuttgart, Kohlhammer 1886.

^) Periklos und Thukydides. Zeitschr. f d. Osterr. Gymn. Bd. 38 S. 241 ff.

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IV. EiDzelarbeiteiii QaelleDanteraachaogen im Besonderen. 127

bieten sie far die mannigfachsten Fragen wichtige AnfschlQsse, die mit jedem der zahlreichen neuen Funde wachsen. Von dem, was die Studien Ober das Staatsrecht und die AlterthOmer diesen Denkm&lern verdanken ganz abgesehen, sollen im Folgenden nur einige der Arbeiten namhaft gemacht werden, die im engeren Sinne historische Probleme, meist im Anschluss an diese Quelle behandeln.

Den Schlussfolgerungen A.Kirchhoffis über die Entstehungsgeschichte des attischen Bundesreiches ist Beloch^^) entgegengetreten. Hatte Kirchhoff aus den Tributlisten geschlossen, dass die Provinzen erst all- mählich durch die fortschreitenden Eroberungen Athens entstanden seien und daraus die Unregelm&ssigkeiten der Einreihung erklären seien, dass ferner die Tribntsummen anfänglich nicht die von Thukydides angegebene Höhe von 460 Talenten betragen haben, so kommt Beloch zu dem Er- gebnis, dass die Bundesmitglieder, geringfDgige Ausnahmen abgerechnet, insgesammt nach den Siegen bei Plataiai und Mykale dem Bunde bei- traten, dass ferner gleich anfangs festgestellt wurde, wer SchilTe zu stellen, wer Tribut zu zahlen Latte und dass in der That die Summe der von Aristides angesetzten Tribute 460 Talente betrug. Die Provinzialeinthei- lung ist erst 442/1 eingeführt worden, aus Unregelmässigkeiten der Listen, aus der Zuweisung zu den einzelnen Kreisen kOnne daher auf die Entstehungsgeschichte des Bundes nicht geschlossen werden; das Gedicht des Timokreon beweist ferner, dass Rhodos und damit auch die nördlicher gelegenen Inseln bis Samos hin geraume Zeit vor der Schlacht am Eurymedon sich Athen angeschlossen hatten. Beloch hat sich auf die Negation und allgemeine Angaben beschräokt; dass die Schlüsse Kirchhofs aus den Listen nicht zwingend sind, ist gewiss zuzugeben. Sicher ist jedoch, dass die loner und Hellespontier zunächst (von den Inseln abgesehen) den Athenern sich anschlössen, das sagt Thuk. I. 69, 2 ganz deutlich, falsch ist, wenn Beloch gegen den deutlichen Wortlaut (Th. I. 97, 99) bestreitet» »dass die Verwandlung der Stellungspflicht in Geldbeiträge erst im Laufe der Entwickelung erfolgt seit und ich halte daher Kirchhoffs Anschauungen in der Hauptsache durch diese Ausfüh- rung für keineswegs widerlegt.

Wie Busolt^®) ferner gezeigt hat, verpflichtete Athen seine Bun- desgenossen ursprünglich zur Stellung von Schiffen und erst, wenn die Bundesgenossen an Stelle der Flottencontingente freiwillig oder gezwun- gen zur Phoroszahlung sich verstanden, trat ihre Verpflichtung zur Stellung von Fusstruppen ein, die ohne Rücksicht auf den Kriegsschau- platz Geltung hatte.

Auf Diodor und Justin gestützt zeigt Busolt^) femer, dass Epho-

S87) Zur Finanzgeschichte Athens. Rh. Mus. N. F. 43. Bd. 8. 104. SM) Die Dienstpflicht der athenischen Bündner. Rh. Mus. N. F. 37. Bd. S. 637. SM) Ueber die Verlegung des Bnndesschaues von Delos nach Athen. Rh. Mus. N. F. 37. Bd. 8. 312.

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128 GriechiBche Geschichte und Chronologie.

roB die Verlegung der Bandeskasse von Delos nach Athen zum Jahre 469 berichtete und die damals Übertragene Summe von 8000 Talenten durch eine Berechnung mit Zugrundelegung des Jahreseiugauges von 460 Talenten herausgebracht hat; erstere Nachricht ist daher mit Vor- sicht aufzunehmen, die Summenangabe geradezu unmöglich.

Die Tributquotenlisten von 446/5 bis 426/5 hat derselbe Gelehrte ^ zur Gewinnung von Ergebnissen Ober die Bundespolitik der Athener in diesem Zeitraum verwerthet und durch Vergleichung der Tributsätze in verschiedenen Zeiten nach ihrer Höhe, der Zeit ihrer Aenderung und der geographischen Lage der davon betroffenen Gemeinden auch Ober die wechselnde Ausdehnung des Machtbereiches Athens innerhalb dieser Zeitgrenzen Schlüsse gezogen. Es zeigte sich dabei, dass einschneidende Aenderungen in der Zahl der tributentrichtenden Gemeinden einer Pro- vinz, Erhöhung oder Verringerung der Betrftge stets mit bekannten Er- eignissen der Bundesgeschichte im Zusammenhang stehen ; dass seit dem samischen Aufstand, nach welchem ein Theil der thrakischen Städte von Athen abgefallen war, bis zum Abfall von Potidaia die Ordnung dort nicht mehr völlig hergestellt wurde. Eine nähere Begründung dieser aus den Inschriften ermittelten Vorgänge hat derselbe Forscher*'^) in einer besonderen Abhandlung gegeben. Ein Zusammenschmelzen des Bun- desgebietes fand nach der kyprischen Expedition Eimons statt und auch der Zusammenbruch der Landmachtstellung Athens findet in dem Abfall von Bündnern sein Echo; der gleichzeitig gegen die Peloponnesier und Aegypten geführte Krieg nöthigte Athen, Erhöhungen der Abgaben ein- treten zu lassen. Dem Abfall der Bundesgenossen trat Athen durch die Auflösung gemeinsam steuernder Distrikte in einzeln steuernde Gemein- den entgegen, dieses System der Auflösung von Syntelien reicht bis in die Zeit des samischen Krieges zurück. Bei diesem Anlass werden auch für einige der ausnahmsweisen Kategorien, welche in den Quotenlisten namhaft gemacht sind, ansprechende Erklärungen gegeben. Gegen die vorgeschlagene Einrechnung von jährlichen 200 Talenten Kriegsentschä- digung von Samos in die Tributsumme, um auf die 600 Talente in der Rede des Perikles zu kommen, spricht, dass dort von den 600 Talenten, die der 9^6poQ€ einbringe, andere Einnahmen ausdrücklich geschieden sind. Ich meine, dass mit Rücksicht auf die gleich darauf erwähnten 6000 Talente, die sich als Schatz auf der Burg befanden, beide Zahlen nicht als buchstäbliche oder aktenmässige zu nehmen sind, da sie auch nicht als solche gegeben wurden. Einen anderen Versuch, die 600 Ta- lente bei Thukydides zu erklären macht Beloch^, der zu den 460

990) Der Phoros der athenischen Bündner von 446/5 bis 426/5. Philolog. 41. Bd. S. 652ff.

^1) Die chalkidischen Städte während des samischen Au&tandes. Rh. Mus. N. F. 38. Bd. S. 307.

»S) Zur Finanzgeschichte Athens. Rh. Mus. N. F. 39. Bd. S. 34

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Berliner Studien (Qr classisclie Piiilologie und Arcliaeologie.

Die Berliner Studien veröffentlichen Arbeiten aus dem Gebiete der klassischen Philologie und Arcbaeolocle, welche für eine Zeitschrift zu umfangreich und für eine selbständifiro Ver- öffentlichung' mcht gross genug sind, namentlich auch Gelegenheitsschriften, Schulprogramme und Dissertationen. Dieselben erscheinen in Bänden zu je drei Heften und gleichzeitig in Einzel- Abdrücken, so dass es dem Forscher auf dem Einzelgebiete möglich gemacht wird, auch nur diejenigen Arbeiten zu erwerben, welche ihm erwünscht und nöthig sind. Die Abnahme des ersten Heftes zum Subscriptionspreise verpflichtet gleichzeitig zur Abnahme der beiden folgen- den Hefte des Bandes.

Bisher erschienen:

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in Punisoher Sprache gehaltenen Reden des Karthaginensers Hanno im 6. Act der O)moedie

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arbeitet J. Krall und Reiniann, Handbuch der griechischen und römischen Metrik.

Ueber die Fortsetzuncr behalten wir uns Mittheilung vor.

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IV. Einzelarbeiten, Qaellenuntersnchangen im Besonderen. 129

Talenten den Sandzoll vom Hellespont und die Einnahmen des Zolles und der Kriegsentschädigung von Samos rechnet, eine Auskunft, die ich gleichfalls nicht ftlr überzeugend halte.

Den Angriffen auf Kirchhoffs Untersuchungen Ober den atti- schen Staatsschatz, dessen Existenz von Beloch bestritten wird, ist M. Fränckel^ entgegengetreten und hat zugleich untersucht, wie die Verwaltung des Staatsschatzes im vierten Jahrhunderte vor sich ging.

BezQglich der Kosten des samischen Krieges ist Busolt^*) der Ansicht, dass diese die höchste uns erhaltene Angabe von 1200 Talenten erheblich Übertrafen, und dass die falsche Ziffer in den antiken Berichten auf den grossen Sünder Ephoros zurückgeht, der die dem Schatz der Göttin entliehene Theilsumme mit den Gesammtkosten fälschlich identi« ficierte. In dem zuletzt auf eine Urkunde zurückgehenden Bericht Plu- tarchs (Perikl. 17) über den Plan einer panhellenischen Abordnung nach Athen beobachtete Busolt^^), dass die Reihenfolge der athenischen Pro- vinzialgebiete der seit 439 üblichen entspricht, und setzt demnach diesen panhellenischen Plan des Perikles in die Zeit nach dem samischen Auf- stand, die zu dem Versuch einen allgemeinen Seefrieden herzustellen besonders einlud.

Die Nachrichten, welche auf Beziehungen Athens zu den Westlän- dern des Mittelmeers hindeuten, die Ergebnisse der numismatischen und archäologischen Forschungen auf diesem Gebiet hat H. Droysen^) zusammengestellt und gelangt zu dem Ergebnis, dass von einer Unbe- kanntschaft mit den Verhältnissen Siciliens, da die Athener den grossen - Kriegszug dahin unternahmen, nicht die Rede sein kann, die Berührun- gen mit jenen Ländern reichen vor das Zeitalter der Perserkriege zurück und waren, wie die ausgebreiteten Handelsverbindungen zeigen, in dieser Richtung sehr ausgedehnt, ehe politische Bande zwischen Athen und sici- lischen Gemeinwesen geknüpft wurden.

Ich habe schon oben (S. 23) darauf hingewiesen, dass die chro- nologischen Schwierigkeiten, welche des Thukydides und der Inschriften Angaben über den Beginn des peloponnesischen Krieges enthalten, zu meines Erachtens unbegründeten Hypothesen über die Entstehung des Geschichtswerkes des ersteren geführt haben. Hier ist noch zweier Versuche zu gedenken, welche ohne auf Thukydides' Kriegsjahr und die Entstehungsgeschichte seines Werkes einzugehen dieses Problem zu lösen

^ Zur Geschichte der attischen Finanzverwaltung. Histor. und philol. Aufsätze £. Curtius gewidmet S. 35 ff.

SM) Die Kosten des samischen Krieges. Rh. Mus. N. F. 38. Bd. S. 309.

^ Zum perikleischen Plane einer hellenischen Nationalversammlung. Rh. Mus. N. F. 88. Bd. S. 150.

SM) Athen und der Westen vor der sicilischen Expedition. Berlin Hertz, 1882.

Jaluresbericht für Alteithumswissenschaft LX. Bd. (1889. III.) 9 ^<-^ j

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130 Griechische Geschichte und Chronologie.

unternehmen. Holzapfel^^) hat in seinen Beiträgen zur griech. Ge- schichte (oben S. 121) mit A. Schmidt^^) den beanstandeten Ausdruck bei Thuk. II, 2 noBo8<opo(j ire , . , äp^ovroQ als zulässig erklärt PIu- tarch ist für eine solche Ausdrucksweise der früheste Zeuge und liest die Zahl der Monate nivrs fi^vag, da er den Ueberfall Plataiais auf den 5./6. März setzt, dies wieder, weil er den 80 Tage später roü (rfrou dx/idCovvoe erfolgenden Einfall in Attika auf den 25. Mai, vor Beginn der Weizenernte, bestimmt, das damit verbundene roD BepooQ . . äxfid- ZovroQ scheint Holzapfel erträglich. Bei Vertheidigung des Ausdruckes noBo8(opou . . . er< äp^ovroQ scheint mir übersehen, dass die Hinzufügung der fehlenden Monate diese Datierung in eine Angabe des Monates des Ueberfalles verwandelt, während nur eine genaue Angabe des Jahres beabsichtigt sein kann, die durch fluBoddpou äp^ovroQ allein, wie von Wilamowitz will, gegeben wird. Es folgt dann eine Polemik gegen Un- gers Versuch, die Frühlingsgleiche als Frühlingsepoche des Thnkydides zu erweisen, an ihre Stelle will Holzapfel den Spätaufgang des Arktur Anfang März setzen. Im Folgenden sucht der Verfasser die Dauer der Be- lagerung von Potidaia nach den darauf aufgewendeten Geldern zu be- rechnen, die jedoch dafür keineswegs genügend sichere Anhaltspunkte bieten, daher die für seinen Ansatz der Schlacht bei Potidaia zwischen Mitte September und dem 9. Oktober 432 gewonnene Bestätigung nicht als solche gelten kann. Die Vertheiiung der Ereignisse, die Holzapfel schliesslich vornimmt, hält die 6 Monate zwischen der Schlacht von Po- tidaia und dem Ueberfall von Plataiai fest, setzt aber in Folge einer anderen, mir unzulässig scheinenden Deutung von Th. 1. 125 den Zeit- raum zwischen der Bundesversammlung in Sparta und dem letzteren Er- eignisse von ungefähr einem Jahr auf ein halbes herab.

Wieder einen anderen Versuch diese Widersprüche auszugleichen hat W. Schmid^^) gemacht, der aber in noch grössere Schwierigkei- ten verwickelt. Schmid legt dem Umstand Bedeutung bei, dass bei Diodor der Beginn des peloponnesischen Krieges im Archontat des Euthydemos erzählt werde, glaubt daher, dass Ephoros denselben mit dem Einfall in Attika begann, dass also der Ueberfall von Plataiai nicht vier oder mehr Monate vor Ende des Archonlates des Pythodoros, son- dern, wie die Hdschr. besagen, zwei Monate früher, also Anfang Juni 431, der Einfall in Attika Mitte August stattfand. Die Folge davon ist, dass die Datierung: »sechs Monate nach der Schlacht von Potidaiac geän- dert, mit M. Strttbing roo akou als Interpolation gestrichen und ange-

S97) lieber die chronologische Anordnung der Begebenheiten von der Schlacht bei Leukimme bis zum ersten Einfall der Peloponnesier in Attika. Berliner Studien VII. Bd. 3. Heft.

»8) N. Jahrb. f. class. Philol. 133. Bd. S. 332.

^) Zu Thuk. II. 2. Rh. Mus. N. F. Bd. 43 S. 473.

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IV. Einzelarbeiten, Qaellenantersachongen im Besonderen. 181

nommenn werden mass, die Gapitel Thuk. II, 26 -29 seien ein »Notizen- zettele. Diesen Vorschlag halte ich fUr völlig unannehmbar. Zu den in diesen Fragen Öfter verwertheten Angaben eines Philochorosfragmentes ist zu vergleichen die letzte Behandlung desselben durch R. Seh 011*^), die auch iQr die Untersuchung der Quellen des plutarchischen Perikles, sowie fOr den Antheil des Krateros an dessen Darstellung zu anderen Ergebnissen gelangt als Moller- Strfibing'^'^) und Loeschcke*^. Nach Scholl geht die Einbeziehung des Processes des Pheidias in die Ereignisse, di& zum peloponnesischen Kriege ftlhrten, auf Aristophanes und die an die Komiker anknüpfende Quasitlberlieferung zurück, der schon Ephoros folgte. In dem Scholion zu Aristophanes* Frieden, welches das Philochoroscitat enthalt, wird dieser Auffassung entgegengetreten mit dem Hinweis, dass dem Philochoros zufolge der Process des Phei- dias 438 statt&nd, das megarische Psephisma hingegen erst 432 erlassen wurde. Gegen die daraus folgenden Ergebnisse für Pheidias' Lebens- schicksale und kOnstlerische Thätigkeit hat Robert^) Einsprache er- hoben, ohne jedoch auf anderes als die Pantarkesstatue näher einzu- gehen.

Von den Arbeiten, welche das Verhfiltnis Athens zu seinen Bundes- genossen in der Zeit des ersten Seebundes erörtern, nenne ich zunächst jene von Guiraud'^), die nebst einer kurzgefassten Geschichte des Bnndes und seiner Verwandelung in das Seereich der Athener die Be- hörden Athens in den Reichsstädten, die Gerichtshoheit des Vorortes, die militärischen Verpflichtungen und deren Wandel sowie die Tribut- sätze bespricht. Der Verfasser hat das bei den Schriftstellern und im CIA. vorliegende Material, sowie Boeckhs, Kirchhoffs, Köhlers und einige anderen Arbeiten aber seinen Gegenstand geschickt zu einem Gesammt^ bilde vereinigt, das nur in einzelnen untergeordneten Ztlgen eine andere als die vorgetragene Auffassung zulilsst, in mehreren durch eine noch entschiedenere Fassung gewonnen hätte.

Von Quellenuntersuchungen, welche die Geschichte des peloponne- sischen Krieges im Besonderen betreffen, sind hier zwei Arbeiten von W. Stern aber die siciiische Expedition der Athener namhaft zu machen, die sich in ihren Ergebnissen sowohl als in der Art der Beweisführung mit den zahlreichen, oben erwähnten Forschungen über Timaios (S. 38),

soo) Der Process des Phidias. Sitzungsber. der philos. Kl der Königl. bayer. Akad. der Wiss. 1888 S. 1 ff:

toi) Die Legenden von Pheidias' Tod. N. Jahrb. f PhiIoL 126. Bd. S. 289ff.

xtt) Phidias' Tod und die Chronologie des olympischen Zeus. Histor. Unters. A. Schäfer gewidmet a 25ff.

>os) Olympische Glossen. Hermes XXIII. 3. 444 ff.

tM) Sur la condition des alli6s pendant la premidre conf^deration Ath6- nienne. Annales des facultas des Lettres de Bordeaux et Toulouse. 1883.

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132 Griechische Geschichte und Chronologie.

über Diodor (S. 46) und Plutarch berühren. W. Stern«»») setzt die Untersuchnngen Holms und Holzapfels Ober die sicilische Quelle des Diodor und Plutarch, auf welche die nicht Thukydides entnommenen Nachrichten zurückgehen, fort und gelangt zu dem Ergebnis, dass Diodor und Trogus den Ephoros benutzten, der seinerseits Thukydides und an- dere (syrakusanische) Quellen verarbeitet hatte, Plutarch dagegen be* nutzte den Thukydides, Philistos, Timaios und Ephoros. Die Arbeit, welche diese Ergebnisse allzusicher vorträgt, enthält reichliche und brauchbare Zusammenstellungen von inhaltlichen und formellen Berüh- rungen der verglichenen Schriftsteller. Derselbe Forscher '<^) giebt Nach- träge und weitere Ausführungen über die Quellen Diodors in einem be- sonderen, die Geschichte von 416 413 umfassenden Aufsatz, der zu zeigen sucht, dass die nichtthukydideischen Nachrichten direkt oder in- direkt (durch Ephoros) aus Philistos stammen. Die Gründe für diese Annahme findet der Verfasser in mehrfachen Uebereinstimmungen der nichtthukydideischen Stücke Diodors mit Plutarch und Polyainos und in inneren Kriterien. Dies zu beweisen wird kaum für möglich halten, wer sich erinnert, dass Philistos den Thukydides nachgeahmt, also ge- kannt und benutzt hat, und dass auch Plutarch ausdrücklich versichert, daes er im Nikias den Thukydides benutzte; wir müssen uns also be- gnügen die thukydideischen und nichtthukydideischen Nachrichten von einander zu scheiden, die genauere Bezeichnung der letzteren bei Plu- tarch und Diodor lässt sich im einzelnen bei den vorliegenden vielen Möglichkeiten nicht festsellen.

Die Schrift von Columba^^^) über die erste Expedition der Athe- ner nach Sicilien war mir nicht erreichbar. Seinem Hauptinhalte nach gehört ferner in diesen Zusammenhang ein Programm von Welzel^ über die Familie der Kallias und Hipponikos, welche in gewandter Form die Nachrichten zusammenstellt, die uns über deren Mitglieder von dem angeblichen Zeitgenossen Solons bis auf Kallias III., den Zeitgenossen Piatons und Andokides', erhalten sind. Die Ueberliefernngen über den Ursprung des Reichthums der Familie, die bald den einen bald den an- deren der älteren Augehörigen derselben auf eine unredliche Weise in dessen Besitz gelangen lassen, sind fabelhafter Art, und wie Welzel ver- muthet, zum Theil erst bei Lebzeiten des dritten Kallias erfunden wor- den. Nicht zutreffend ist, was anlässlich des zweiten Kallias über deu kimonischen Frieden gesagt wird, und auch sonst würde man statt der

506) Zu den Quellen der sicilischen Expedition. Philol. 42. Bd. 8, 438 ff. 90^) Beiträge su den Quellen der sicilischen Geschichte. Progr. des

Gymn. Pforzheim 1886.

507) La prima spedizione Siciliana. Archivio storico Siciliano Bd. U. S09) Kallias, ein Beitrag zur athenischen Geschichte. Progr. des St Ma-

thiasgymn. Breslau 1888.

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IV. Eiozelarbeiten, Qaellenantenuchangen im Besonderen. 133

blossen Zasammenstellung der Ueberlieferang eine kritisebere Bearbei- tung derselben wflnscben.

Zwei Arbeiten sind auch in den letzten acht Jahren Ober Eleon erschienen. Emminger*^) stellt zusammen, was bei Aristophanes und Thukydides über Kleon erzählt wird und fügt daran eine Kritik dieser Angaben nebst polemischen Auseinandersetzungen mit Gilbert , Mttller^ StrQbing, Bttdinger u. A. und kommt zu dem Schlüsse, »dass Eleon nicht schlechter, in vielem besser war als die Mehrzahl seiner Zeitgenossen, nur zum Feldherrn sei er nicht geschaffen gewesen, c Ich habe in der Abhandlung nich ts finden können, wodurch das Problem Ober die bis zu ihrer Abfassung i^orliegenden Arbeiten hinaus gefördert erschiene, da- gegen vermisst man die Verwerthung des zu Thukydides erhaltenen Pa- rallelberichtes fiber Eleons Ende bei Diodor XII. 74.

Lange'io) hat abermals die Frage erwogen, ob dasjenige, was Thukydides Aber Kleon berichtet, f&r eine parteiische Auffassung zeugt oder nicht. Er beantwortet dieselbe dahin, dass zwar keine unrichtigen Thatsachen berichtet, wohl aber dem Handeln Eleons gelegentlich falsche Beweggründe unterschoben werden, dass folglich unser Urtheil tlber ihn etwas günstiger zu lauten habe, als Thukydides' Schilderung ergiebt. Was aus den Reden Kleons und des Diodotos dafür geschlossen wird, kann ich nicht für zutreffend halten, weil ich Langes Ansicht nicht thei- len kann, dass beider Aeusserungen für authentisch zu halten seien.

Den Antheil Kleons an der Hinrichtung der aufständischen Mity- lenäer und der Goufiscation der Ländereien auf Lesbos, sowie ihre Zu- weisung an attische Kleruchen hatte Müller-Strübing unter Annahme von Interpolationen und Lücken unseres Thukydidestextes dahin bestimmt, dass nicht tausend sondern nur wenige Oligarchen hingerichtet wurden, dass ferner nicht alle lesbischen Ländereien sondern nur die der Auf- ständischen eingezogen worden seien. Ersteres bestreitet HolzapfeP'^^), letzteres wird von ihm als zutreffend bezeichnet und gegen Stahls''*) Einwände, der durchaus an der vorliegenden üeberlieferung festhält, in einem zweiten Aufsatze nochmals vertheidigt'^'). Die Wiederholung der thukyd ideischen Nachricht von der Beschlagnahme der ganzen Insel durch die Athener bei Diodor schützt den Text desselben vor jedem

9oe) Der Athener Kieon. Progr. des Gymn. Eichstätt 1882.

310) Kleon bei Thukydides. Progr. des Gymn. zu Burgsteinfurt 1886. Vgl. N. Phil. Rundschau 1888 No. 6.

sii) Das Verfahren der Athener gegen Mytileue. Rh. Mus. N. F. Bd. 37 8. 448 ff.

si^ Ueber eine angebliche Lücke im Texte des Thukydides. Ebenda Bd. 38 8. 143 ff.

SIS) Holzapfel, Noch einmal über das Verfahren der Athener gegen Mytilene. Ebenda Bd. 38 S. 631 ff.

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134 Griechische Geschichte und Chronologie.

AeAderungsversuch und läset mir die Thatsache selbst zweifellos er- scheinen.

Was Hengstenberg'^*) ttber Brasidas vorgebracht hat, konnte ich nicht einsehen.

Auf Grund neuerlicher Lokalforschung , die gemeinsam mit den Brfldern Cavallari unternommen wurden, hat Holm'^^) die Rttckzugs- iinie der Athener von Syrakus und einzelne ihrer Haltpunkte etwas an- ders bestimmt als in seiner Geschichte Siciliens; die in diesem Aufsatz zuerst auseinandergesetzte Auffassung und Lokalisierung des thukydi- deischen Berichtes ist dann auch in die italienische und deutsche Topo- graphie von Syrakus (oben S. 4) Übergegangen.

Mit Alkibiades beschäftigen sich mehrere Arbeiten, unter denen die umfangreichsten die ausdrücklich als »Rettnngenc bezeichnete Schrift von Fokke^i^) ist. Ihr Verfasser macht aus der apologetischen Ten- denz kein Hehl und befürchtet selbst, für die nüchterne Forschung zu weit gegangen zu sein. Er hält sich überzeugt und sucht seine Leser für die Ansicht zu gewinnen, dass Alkibiades sich mit dem Gedanken der nationalen Einigung der Hellenen trug, dass er Athen zu dem ma- chen wollte, was Rom für Italien geworden war. Die Expedition nach Sicilien war daher eine Nothwendigkeit und ist Alkibiades aus den an- gegebenen Gründen ihr Förderer gewesen. Aber noch mehr. Nicht weil er in Athen ausgespielt hatte und der Vaterstadt Schaden zufügen wollte, ging Alkibiades nach Sparta sondern als der grosse Realpolitiker des Alterthums, der sich von dort aus sein Vaterland wiedergewinnen wollte, der das beste Recht hatte sich allein als den Vertreter Athens zu be- trachten. Perikles war ein grosser Partikularist, der Athen allein im Auge hatte, über ihn erhebt sich Alkibiades zum Panhelienismus und zu allgemein menschlicher Universalität.

Einige Aeusserungen des für Alkibiades begeisterten Isokrates in ihrem Verhältnis zu den Sokrates entschuldigenden Bemerkungen seiner Schüler, Piaton und Xenophon, die Beziehungen des Philosophen zu Al- kibiades bespricht Philippi'^^). Derselbe Forscher'^®) handelt über die auf Isokrates zurückgehende, aller Wahrscheinlichkeit nach von Ephoros wiederholte Behauptung, Alkibiades sei von Sicilien aus nicht unmittel- bar nach Sparta sondern erst nach Argos geflohen und bedrängt von

81«) Brasidas. Festschrift für Crecelius. 1881.

315) Zur Topographie des Rückzugs der Athener von Syrakus 413 v. Chr. Verhandlungen der 36. Philologen vers. S. 262 ff.

310) Rettungen des Alkibiades. 1. Theil. Die sicilische Expedition. Emden, Haynel 1883. 2. Theil. Der Aufenthalt des Alkibiades in Sparta. Ebenda 1886. Vgl. Zeitschr. f. d. österr. Gymn. 1884 S. 290, 1887 S. 290.

317) Alkibiades, Sokrates, Isokrates. Rh. Mus. N. F. 41. Bd. 8. ISff.

818) Ueber einige Züge aus der Geschichte des Alkibiades. v. Sybel, Histor. Zeitschr. N. F. 21. Bd. S. 898 ff.

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IV. EiDzelarbeiteD, Qoellenontenochaogen im Besonderen. 135

dort aüs nach Sparta. Hier darf man wohl auch erinnern, dass Themi- stokles* Flacht als Muster für diesen Aufenthalt dienen konnte und dies am so mehr, da ja za Isokrates' und Ephoros' Zeit Themistokles nicht mehr der Verräther war, als der er den Zeitgenossen und Nächstleben- den erschien. Hierauf wird die Behauptung des Isokrates, die Oligar- chen hätten dem Alkibiades nachgestellt und den Process gemacht, einer Prüfung unterzogen und es zeigt sich, dass weder Thukydides davon etwas sagt, noch die betheiligten Personen als Oligarchen gelten dür- fen, dass endlich in der Zeit der Hermokopidenprocesse überhaupt die schematische Gegenüberstellung von Demokraten und Oligarchen gar nicht zutrifft, dass aber die Redner nach der Wiederherstellung der De- mokratie diese Parteibezeichnungen gerne verwertheten , wenn sie vor Gericht sprachen. Von diesem Gesichtspunkte aus scheint es dem Ver- fasser eine spätere Erfindung zu sein, dass die Dreissig an dem Tode des Alkibiades Schuld haben, seine Ermordung durch Pharnabazos fand statt, weil den Lakedämoniern damit ein Dienst geschah. Schliesslich untersucht Philippi noch die Nachrichten über den dem Sohne des Al- kibiades hinterlassenen Process und jene über Phaiax als Partner des Alkibiades beim Ostrakismos. Eine neuerlich gefundene attische Todten- liste bezieht Eirchoff'^^) auf die während der Expedition des Alkibia- des nach dem Chersones Gefallenen und setzt sie in die Zeit nach dessen Rückkehr nach Athen 408 v. Chr.

Stahl^) bezeichnet die allein in dem sog. Markeliinos erhaltene Nachricht von einer nach der sicilischen Niederlage erlassenen Amnestie als eine irrthümliche und zeigt, dass diese allen sonstigen Nachrichten, insbesondere einer Angabe des Thukydides zuwiderlaufe. Der Verfasser ist geneigt darin eine Interpolation des Epitomators zu sehen, der ans die Angabe erhalten hat.

Zum Theiie berührt sich mit einem früher angeführten Aufsatze Ungers über die historischen Glosseme der Hellenika des Xenophon, was Beloch^^^) über die Chronologie jener Jahre des peloponnesi- sehen Krieges ausgeführt hat, welche von Xenophon dargestellt wur- den. Beloch geht in der Athetese noch weiter als Unger, ihm zu- folge sind sowohl die Jahreseinschnitte bezeichnenden Wendungen als auch die Listen der Ephoren und der Dreissig nicht xenophontisch, erstere mehrfach unrichtig augebracht, letztere von dem Interpolator aus guten alten Quellen geschöpft. Infolge dieser Annahme stellt Be-

919) Attische Todtenliste. Hermes XVII. Bd. S. 623. [Vgl. v. Wilamo- Witz Hermes XXII. Bd. S. 243.]

9») üeber eine angebliche Amnestie der Athener. Rh. Mus. N. F. 39. Bd. a 468ff.

sti) 2ar Chronologie der letzten Jahre des peloponnesischen Krieges. Philolog. 43 S. 261 ff.

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136 Griechische Geschichte und Chronologie.

loch ferner überhaupt in Abrede, dass die Erzählung des den Thuky- dides fortsetzendenden Theiles der Hellenika annalistisch angeordnet sei und findet als das einzige Mittel zur Gewinnung einer gesicherten Chro- nologie dieser acht Jahre die Rücksichtnahme auf die Liste der sparta- nischen Nauarchen, deren Amtsantritt auf Mittsommer bestimmt wird, zu der als weiteres die Liste der attischen Strategen hinzukommt. Mit die- sen Mitteln wird die Rückkehr des Alkibiades auf den Juni 407, die Schlacht bei den Arginusen in den September 406, die von Aigospota- moi August oder September 406 und die Kapitulation Athens auf den April des folgenden Jahres bestimmt. Von demselben Forscher '>*) rüh- ren eine Anzahl von Untersuchungen über die Finanzgeschichte Athens während des peloponnesischen Krieges her, welche fast ausnahmslos gegen Kirchhoffs Darlegungen über die Geschichte der attischen Schatzverwal- tung gerichtet sind, die jedoch, da sie antiquarischen und epigraphischen Inhaltes sind, uns hier nicht näher zu beschäftigen haben; um so weni- ger, als ihre Ergebnisse so zweifelhaft sind, dass weitere Schlussfolge- rungen aus ihnen, wie weit etwa die Finanzverhältnisse auf den Gang des Krieges selbst gewirkt haben, nicht als zulässig bezeichnet werden dürfen. Beloch kommt in den behandelten Fragen meist wieder auf Boeckhs Ansichten und Datierungen zurück. Endlich erwähne ich noch, dass die von Kirchhoff CIA. IV. S. 20 herausgegebene Inschrift, welche einen Vertrag der Athener mit den Haliern aus dem Jahre 420/19 ent- hält, von M üller-Strübing^*') einer erfolgreichen Neubehandlung unter- zogen wurde und vollständiger als im CIA. ergänzt worden ist.

4. Vom Ende des peloponnesischen Krieges bis auf Alexander den Grossen.

Die Mehrzahl der Einzelforschungen über diesen Zeitraum knüpft an Xenophons Werke an, die Schriften, welche der Erklärung einzelner Stellen und Erörterungen über die Schlacht von Kunaxa sowohl als der Feststellung des Weges, den die Zehntausend zurücklegten, gewidmet sind, haben bereits früher (S. 80 ff.) Erwähnung gefunden. Hier ist noch die Arbeit von Wildt'**) zu nennen, welche eine übersichtliche und gut zu- sammengestellte Geschichte der Lebensschicksale des griechischen Söldner- führers des jüngeren Kjros, des Klearchos, und seines Vaters enthält. Thukydides, Xenophon, Diodor und Plutarch haben dafür die Nachrichten

SM) Beloch, Zur Finanzgeschichte Athens. Rh. Mus. N. F. 39. Bd. S. 49 und 239ff., 43. Bd. S. 113ff.

s^) Der Vertrag der Athener mit den Haliern. N. Jahrb. für Pbilol. 125. Bd. S. 661 ff.

SM) De Clearcho Lacedaemomorum doce. Köln, Progr. des Gymn. au der Apostelkirche 1882.

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IV. Eiiuelarbeiten, Qaellenuntenucbungen im Besonderen. 137

geliefert, die der Verfasser verbunden hat. Anf die schwierigen Einzel» heiten der Schlacht von Knnaxa hat derselbe sich nicht näher eingelassen, auch die Qaellenfrage ist nicht näher erörtert, dazu war auch bei dem Zweck, den diese Programmarbeit verfolgte, kein Anlass geboten, um so weniger, als bezüglich des Elearch erheblich verschiedene Angaben bei den Schriftstellern des Alterthums nicht vorliegen. Mit den Vorgängen in Athen nach der Zerstörung seiner Mauern durch die Spartaner und nach der Vertreibung der Dreissig befasst sich die Schrift von Ltkb- bert**^}, in der zunächst die Nachrichten tkber die Vereinbarungen zwischen »denen in der Stadt,« »jenen im Piräus« und »jenen in Eleusis,« die Aufhebung der letzteren und die folgenden Eidschwüre betrachtet werden. Dass dabei die späteren Historiker vorangehen, die zeitlich näher liegenden Zeugnisse der Redner folgen, halte ich nicht ffXr glücklich, weil Lübbert deswegen in einem späteren Capitel, das die An- sichten der modernen Forscher behandelt, und in welchem er sich be- sonders mit Grossers Ansichten über die Form der uns erhaltenen Hellenika auseinandersetzt, abermals sowohl auf die Redner, als die Historikerberichte zurückkommen muss. Endlich werden im letzten Ab- schnitt die Prozessreden darauf hin durchgenommen, ob sie den Bestand der Amnestie von 408 voraussetzen oder nicht, so ist die Untersuchung recht umständlich und weitschweifig ausgefallen. Lübbert kommt zu dem Ergebnis, dass zunächst ein Friedensvertrag abgeschlossen wurde ohne nähere Bestimmungen, dieser jedoch nach der Vereinigung der Athener mit denen von Eleusis auf Thrasybulos' Antrag erneuert, genauer um- schrieben und eidlich erhärtet worden sei. Damals wurde auch die Be- stimmung beigefügt, dass wegen der Vorfälle in der Zeit der Anarchie niemand vor Gericht gezogen werden solle. Was bei diesem Anlass be- hauptet wird, dass die Amnestie nicht durch ein Psephisma habe ertheilt werden können, ist falsch, und eine Ausflucht, wenn Lysias und Ando- kides zugeschoben wird, sie hätten diesen Ausdruck im uneigentlichen Sinne gebraucht

Die Chronologie der Ereignisse von 895 387, deren Zusammen- hang und Verlauf, erörtert eine Schrift von Brückler'^), sie beschränkt sich auf das bei den Schriftstellern vorliegende Material. Die gewöhn- liche Benennung »korinthischer Kriege geht ebenso wie das geläufige Da- tum des Anfangs 394 auf Diodor zurück, dessen Scheidung des böotischen vom korinthischen Kriege Brückler als unzutreffend bestreitet, indem er zugleich für den Zusammenhang der Ereignisse des Jahres 395 mit den folgenden eintritt. Die eigenthümliche und abweichende Eintheilung der Kriege, welche Diodors Werk bietet, ist überhaupt eine Erscheinung, welche Beachtung verdient, auch die von Thukydides zum peloponnesischen

tt5) De amnestia anno 403 a. Chr. ab Ätheniensibus decreta. Kiel 1881. Dies. SK) De cbronologia belli, quod didtnr, Corinthiaci. Halle 1881. Diss.

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138 Griechische Geschichte und Chronologie.

Krieg gerechneten Ereignisse anf Eerkyra und vor Potidaia betrachtet Diodor als besonderen, »korinthischen« Krieg. Ich glanbe, dass wir diese Erscheinung auf die eigenthümliche Anordnung der Ereignisse in den hellenischen Geschichten des Ephoros zurückzuführen haben, der sich dadurch von der Auffassung der zeitgenössischen Schriftsteller, die er benutzte, Thukydides und Xenophon unterscheidet. Der Bericht über den Krieg, den letzterer bietet, leidet nach Brückler an Fehlern, deren Ursprung in dessen spartanerfreundlichen Haitang zu suchen ist, so hat er z. B. den Sieg der Argiver bei Oinoe in Argos (nicht zwei Siege), den Pausanias erwähnt, ausgelassen. Diodor wiederum hat sich infolge irriger Einreihung der Ereignisse in sein Jahresschema Irrthümer zu Schul- den kommen lassen. Ihrem Nachweis und hauptsächlich der Yergleichung dieser beiden Schriftsteller unter Bflcksichtnahme auf die neueren Dar- steller ist die Schrift Brücklers grossentheils gewidmet. Die Geschichte der athenischen Politik vom Ende des peloponnesischen Krieges bis zum Abschluss des Königsfriedens hat durch die Auffindung und Erklärung von einigen Inschriften eine wichtige Bereicherung erfahren. Es sind dies ein attischer Yolksbeschluss f&r Klazomenai, den H. Swoboda^ und ein paar Bruchstücke attischer Inschriften, die Koehler*^) be- handelt hat. Zweierlei ergiebt sich für die Geschichte: einmal die That- sache, dass seit dem Siege von Knidos Athen wiederum darauf aus war, sein altes, durch den Krieg verlorenes Seereich zu gewinnen, dass es in- direkte Steuern, »die elxoarij des Thrasybulos«, bei den wieder gewonne- nen Unterthanen einhob und Besatzungen in ihre Städte legte; in Thra- kien hat speciell im Jahre 390 Iphikrates das Uebergewicht und die Herr- schaft der .Athener wieder hergestellt. Das Datum des attischen Volks- beschlusses gestattet aber zweitens auch mit Rücksicht auf dessen Inhalt den Abschluss des antalkidischen oder, wie ihn die Inschriften nennen, des Königsfriedens genauer und in Uebereinstimmung mit einer Angabe des Polybios zu bestimmen; derselbe ist nicht vor dem Oktober 387 ge- schlossen worden, also später als man gewöhnlich annimmt. Ueber das Wesen des nunmehr von den Athenern befolgten Steuersystems im Ver- gleich zu der alten, direkten Steuer giebt Köhler in dem angeftlhrten Aufsatze bemerkenswerthe Aufschlüsse.

Schon früher (S. 34) war von einer Arbeit von Sterns die Bede, welche sich mit den Quellen zur Geschichte des Kampfes zwischen The- ben und Sparta befasste. Eine Seite dieses Gegenstandes hat Seih t'^) in darstellender Form behandelt, Athens Verhalten in dem Kampf zwi- schen Sparta und Theben wird in diesem Aufsatz verurtheilt, ohne dass

s^) MittheiluDgen des deutschen arch. Instituts VII. S. 174 ff. »8) Ebenda S. dldff.

^) Benrtheünng der Politik, welche die Athener während des thebanisch- spartanischen Krieies befolgt haben. Pro^r. der Realschule in Cassel 1886.

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IV. Einzelarbeiten, QuelleDantersachangen im BesoDderen 139

▼on einigen Irrthflmern in Einzelheiten abgesehen wesentlich Neues vor- gebracht würde. Eingehender hat E. v. Stern^s^^) denselben Gegenstand erörtert Diese Schrift, deren später erfolgte quellenmässige Begründung ich bereits besprochen habe (oben S. 34), ist mir nur durch ein ausführ- liches Referat Busolt's***) bekannt

Den Versuch von Sterns bei Diodor eine andere Quelle nachzu- weisen als Ephoros, und seine Darstellung auf den böoterfreundlichen Gewährsmann Plutarchs im Pelopidas, Kallisthenes, zurückzuführen, hält Busolt für verfehlt und ich pflichte diesem Urtheil auf Grund der Ein- drücke bei, die ich aus der näheren Ausführung dieser Dinge in von Sterns späterer Schrift gewonnen habe. Eine zweite Quelle Diodors neben Ephoros will Busolt erst im letzten Drittel des XV. Buches zugeben, und vermuthet, hierin von Stern folgend, Kallisthenes als dessen Gewährsmann; auf Kallisthenes fahren beide Forscher auch den Nachruf auf Pelopidas zurück, der sich bei Diodor findet Für den Olynthier hatten die thra- kisch-makedonischen Verhältnisse, in welche eben Pelopidas eingegriffen hatte, besondere Wichtigkeit und sie nahmen in seinen Hellenika einen ausgedehnten Raum ein, während bei Ephoros Epameinondas im Vorder- grund stand.

In der Beurtheilung der Politik Spartas durch von Stern stimmt Busolt bei, wenn ersterer die Handlungsweise des Agesilaos und der übrigen spartanischen Politiker als geleitet betrachtet von der Rücksicht auf Spartas Vormachtstellung und in den zum Theile rücksichtslosen Vergewaltigungen das folgerichtige Festhalten an diesem Endzweck er- kennt. Dagegen vermisst der Recensent die gebührende Hervorhebung der Aenderung in der Kriegsverfassung des peloponnesischen Bundes, der zufolge seit 383 anstatt der Stellung von Mannschaften Geldlei- stungen der Bundesgenossen treten konnten. Den Grund des Nieder- ganges Spartas sieht Busolt in der geringen Zahl seiner Bürger. Wie von Stern dem Agesilaos panhellenische Gesinnungen abspricht, so kann er auch, und ich glaube mit Recht, der herkömmlichen Auffassung sich nicht anschliessen, die in Epameinondas' und Pelopidas' Politik die Rück- sichtnahme auf das Wohl von ganz Hellas erkennt. Die Stärke dieser beiden Männer war, wie von Stern weiter zeigt, einseitig, eine grosse militärische Begabung zeichnete sie aus, staatsmännische Gedanken fehlen ihnen durchaus, so war auch ihre Schöpfung, der eine allseitige Abnei- gung gegen Sparta sich vorübergehend günstig erwiesen hatte, nur von kurzer Dauer; der Versuch dem Bauernvolk der Böoter eine Seemacht zu verschaffen, mislang kläglich, für die Folge bleibt als wichtigste Wir- kung des Aufschwunges von Theben die Vorbereitung der hellenischen

SSO) Geschichte der spartanischen und thebanischen Hegemonie vom Königsfrieden bis zur Schlacht bei Mantinea. Dorpat 1884. Pias, 331) phiiol. Anzeiger XV. S. 395 ff.

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140 Griechische Geschichte und Chronologie.

Verhältnisse auf den Eingriff der Makedonen. Während ich in den quellenkritischen Ergebnissen v. Sterns nicht beipflichten konnte, scheint mir mit Busolt diese Darstellung der thebanischen Vormachtstellung durch- aus zutreffend.

Das Verhältnis des Bundessynedrion und Athens während des zweiten Seebundes, die richterlichen, staatsrechtlichen und die Verwal- tung betreffenden Befugnisse beider, erörtert an der Hand der Inschriften im zweiten Bande des CIA. eine Dissertation von Lenz>^) und kommt zu dem Ergebnis, dass beide, Vorort und Bundesrath, sich in ihrer Macht- befugnis nahezu gleich stehen, jedesfalls völlig auf einander angewiesen sind. Der Verfasser benutzt den sich bietenden Anlass, um ausMhrlich die V. Hartersche Ansicht über die doppelte Lesung in der athenischen Volksversammlung mit Erfolg zu bekämpfen.

Ein Aufsatz Hoeck's^^^) behandelt die Inschriften, die uns tlber die zwischen Dionysios I. von Syrakus und dem zweiten attischen Bunde geführten Verhandlungen erhalten sind und gewinnt aus diesen, gegen Lenz's und Harteis Aufstellungen polemisierend, eine Bestätigung seiner früher aufgestellten Anschauung über das Verhältnis des Bundesvorortes zum Rathe der Bundesgenossen. Hoeck ist nämlich der Ansicht, dass Athen an die Vorschläge der Majorität des Rathes gebunden war, wenn über Krieg und Frieden oder Bündnisse verhandelt wurde; Aenderungen oder die Ablehnung der Majoritätsbeschlüsse seinerseits waren an die nachträgliche Genehmigung gebunden, wenn eine eidliche Verpflichtung auf dieselben von den Mitgliedern des Bundesrathes verlangt wurde. Die endgiltige Beschlussfassung findet immer durch die Volksversammlung in Athen statt Die Flottenrüstungen der Athener zur Zeit des Bundes- genossenkrieges lernen wir jetzt aus den attischen Seeurkunden, deren Erklärung nach dieser Richtung man Köhler'^) dankt, mit Wünschens- werther Genauigkeit kennen.

Von dem bekannten Werke A. Schäfer's^^) über Demosthenes und seine Zeit ist eine zweite Auflage erschienen, welche des Verfassers eigene Zusätze und Nachträge zu der ersten Ausgabe enthält; sie er- strecken sich sowohl auf die neuere Literatur als auch auf die neuen Inschriftenfunde.

Ferner ist zur Geschichte des Demosthenes im Besonderen zu nennen die Untersuchung von Sturm^^^), deren erster Theil in den

^^) Das Synedrion der Bundesgenossen im zweiten athenischen Bunde. Königsberg 1880. Diss.

33S) Zur Geschichte des zweiten athenischen Bundes. N. Jahrb. f. Philol. 127. Bd. S. 515ff.

3M) Aus den attischen Seenrkunden. Mittheilungen des deutschen arch. Instituts VI. S. 21ff.

335) Demosthenes und seine Zeit. Leipzig, Teubner. 3 Bände. 1885-1887.

386) De fontibusDemosthenicae historiae quaestionesduae. Halle 1881. Dias-

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ly. Einzelarbeiten, Qaellenuntenuchangen im Besonderen. 141

Zasammenhang der oben (S. 46) erwähnten Forschungen über Diodors 16. Bach gehört Dieser handelt von den Quellen ftir die Darstellung des phokischen Krieges nnd scheidet nach den widersprechenden Angaben Diodors deren zwei, die Capitel 28 27 und 66—60 der einen, die Abschnitte 28 40 und 61 64 der zweiten zuweisend. Bezüglich ihrer näheren Bezeichnung begnügt sich der Verfasser mit einem non liquet; ein Vergleich mit Plutarchs Timoleon macht ihm aber zweifellos, dass dieser mit Diodor nicht dieselbe Quelle benutzt haben könne, also Dio- dor auch nicht Timaios einsah, wenn, wie gewöhnlich angenommen wird, Plntarch diesem folgt Der zweite Theil behandelt der Reihe nach Pho- tius, die pseudoplutarchische Vita des Demosthenes im Leben der zehn Redner, die Demosthenesbiographie Plutarchs und die kleineren Viten des Redners bis auf jene des Suidas. Die Beobachtung, dass diesen zeitlich so weit auseinander liegenden Arbeiten doch vieles gemeinsam ist, giebt dem Verfasser den Anlass über die biographische Thätigkeit der Peripatetiker sich zu verbreiten, über Satyros, Hermippos und De- metrios Magnes zu handeln. Die Quelle, der Plutarch die meisten Nach- richten verdankt, hält Sturm für jünger als den letztgenannten, die nächst dieser am meisten benutzte scheint von Hermippos beeinflusst, dessen Sporen auch in den übrigen Viten zu erkennen sind, Photius und Pseudo- Plutarch über die zehn Redner gehen auf eine ältere, nicht näher zu be- stimmende Quelle zurück, welche über die zehn Redner in der Weise handelte, dass erst ihre Schriften aufgezählt, dann auf den Stil bezüg- liche Bemerkungen mitgetheilt und endlich in chronologischer Abfolge ihre Lebensgeschichte erzählt wurde. Während ich die Untersuchungen über Diodors 16. Buch als berücksichtigenswerth bezeichnen muss, scheint mir dasjenige, was im zweiten Theile vertreten wird, allzu künstlich, um als wahrscheinlich gelten zu können, die Auflösung der Plutarchbiographie in zwei Quellen unrichtig. Die Untersuchungen über das Volksvermögen von Attika, die Beloch*^) angesteUt hat, die sich mit der Schätzung des Nausinikos und dem Vermögen des Demosthenes befassen, haben zu Erörterungen über das attische rffxi^fia geführt, die hier nicht weiter ver- folgt werden können. Ueber zwei Episoden des Kampfes der Athener gegen Philipp von Makedonien liegen Spezialuntersuchungen vor. Un- ger**^) und Baran<^) haben im Zusammenhang mit der Frage nach der Reihenfolge der olynthischen Reden des Demosthenes das zeitliche Verhältnis des Krieges auf Euböa, sowie des Hilfegesuches und der Unter-

U7} Hermes XX. S. 237 ff., XXH. S. 371 ff. Vgl. Fränkel, Hermes XVllI. S. SUff. Boeckh, Staatshaushalt H.s S. 121*.

M*) Zeitfolge der vier ersten demosthenischen Reden. Sitsungsber. der Königl. bayer. Akad. 1880.

^ Zur Chronologie des euböischen Krieges und der Olynth. Reden des Demosthenes. Wiener Stadien VII. Bd. S. 190 ff.

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342 Griechische Geschichte and Chronologie.

Stützung der Olynthier erörtert. Baran ist geneigt der Erzählung dieser Ereignisse in der Rede gegen Neaira entscheidende Bedeutung zuzuer- kennen und gelangt zu dem Ergebnis, dass die Annahme eines zwei- maligen Bündnisses mit Olynth, die Unger vorgetragen hatte, aufzugeben sei, dass vielmehr der Krieg auf Euböa im Februar des Jahres 349 an- hob, mehrere Monate später ein Hilfsgesuch der Olynthier eintraf, dem die Hilfeleistung Athens folgte, so dass Philochoros ohne allzugrosse Un- genauigkeit den Bund Athens und Olynths in das Archontat des Kalli- machos (349/48) setzen konnte. Die beiden ersten olynthischen Reden gehen dem Jahre 349 voraus, die dritte ist nach diesem gehalten worden. Den Gang der Schlacht von Chaironeia hat nach den darüber vorliegenden Berichten Egelhaaf^^) darzustellen unternommen und dabei mit Rech darauf hingewiesen, dass selbst in den unzureichenden Darstellungen, die wir besitzen, doch die taktische Gesammtanlage seitens der Makedonen eine Anlehnung an die neue Fechtweise des Epameinondas zeigt, in der Verwendung der Kavallerie auf dem Angriffsflügel jedoch schon über die- selbe hinaus greift, also die Schlachtentaktik Alexanders schon von Phi- lipp vorweg genommen worden ist.

Eine Beziehung auf Philippos IL hat v. Wilamowitz**^) in dem Gedichte des IsyUos von Epidauros mit dessen Herausgeber Kawadias gefunden. Anknüpfend an die Annahme, dass der Dichter von der vmn- derbaren Yerheissung des Schutzes durch Asklepios erzähle, die ihm selber als Knabe zu Tlieil ward, da Philipp nach Chaironeia daran ging das Königthum in Sparta zu stürzen, erörtert v. Wilamowitz die poli- tische Lage dieses Jahres, sowie jene um das Jahr 280 v. Chr., in wel- chem IsyUos seinen Antrag auf jährliche Abhaltung einer Procession stellte. Blass**') hingegen sieht wegen der ausgesprochenen Absicht des in der Inschrift genannten Philippos das Königthum in Sparta zu stürzen, in diesem nicht den Sieger von Chaironeia sondern Philipp Y., der im Jahre 218 V. Chr. gegen Sparta zog. Wenn auch zum Theil schon in die Zeit der Regierung Alexanders übergreifend, so sind doch hier am besten die Untersuchungen namhaft zu machen, welche an die Persönlichkeit Phokions anknüpfend die politische Haltung der Akademie in dem Gegen- satz zwischen Athen und Philipp zum Gegenstand haben. Bemays*^) erörtert zunächst das Urtheil der Forscher des 18. Jahrhunderts über Phokion und findet dasselbe sowohl von politischen Tagesfragen als auch von den schematischen Anschauungen dieser Zeit über die griechischen Politiker beeinflusst. Aus dem Wesen der platonischen Lehre heraus will der Verfasser dann zeigen, wie die Akademie in dem makedonischen

MO) Die Schlacht bei Chaironeia. Analekten zur Geschichte S. 45 ff. Ml) Isyllos von Epidauros. Philol. Untersuch. 9. Heft 1886 8. 28ff. S. SOS, MS) Der Paian des Isyllos. N. Jahrb. f. Philol. 131. Bd. S. 822ff. M3) Phokion und seine neueren Benrtheiler. Berlini Hertz 1881.

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IV. £inzelarbeiten, QaeUeountenachungen im Besonderen. 143

Königthum das brauchbare Mittel zur Yerwirklichang ihres politischen Strebens fand. Sie bewegt sich im Gegensatz zum Stadtbürgerthuin und erhoffte die Erf&llang ihrer idealen Zwecke von einem hellenischen Gross- staat. In diesen Zusammenhang gebracht müsse Phokions Politik, seine Haltung den Makedonen gegenüber günstiger beurtheilt werden, als dies von den Forschem des 19. Jahrhunderts geschehen ist Seine Laufbahn wird geschildert und Bernays sucht dabei die Fäden aufzudecken, welche die Akademie und den makedonischen Hof verbanden, Phokions Stellung zu Philipp, Antipatros, Demetrios von Phaleron giebt dem Verfasser Ge- legenheit das Wesen der Verfassungsänderungen dieser Männer zu be- sprechen.

Die politischen Verhältnisse der Gegenwart, die fElr die Beurthei- lung Phokions durch Schlözer, Heyne und andere Gelehrte des 18. Jahr- hunderts massgebend wurden, hat erst Bernays aufgedeckt, jene politi- schen Verhältnisse und Ereignisse, welche seiner Einschätzung des Mannes zu Grunde liegen, sind sogleich von Gomperz^^) hervor- gehoben worden, der zugleich zeigt, wie wenig thatsächlich begründet die Auffassung ist, dass die Akademie eine politische Bedeutung ge- habt habe, und den Nachweis erbringt, dass sich der Philomacedonis- mus derselben nicht erweisen lässt; es hat also dabei sein Bewenden, dass wir die Vorgänge der griechischen Geschichte aus ihr selbst und nicht aus den stets wechselnden trügerischen Analogien zu verstehen haben, welche die Gegenwart bietet oder zu bieten scheint.

Die Geschichte der Westhellenen in diesem Zeitraum ist durch mehrere Arbeiten über Dionysios I. von Syrakus vertreten. Für seine edle Abkunft im Gegensatz zur Mehrzahl der antiken Berichterstatter, die den Tyrannen aus niedriger Familie empor kommen lassen, tritt Bass*^) mit Berufung auf Aristoteles ein; die Geschichte seiner Regie- rung liegt in ausführlicher Fassung von der Hand desselben Forschers*^) vor, in der einer gerechteren und unbefangeneren Würdigung dieses be- deutenden Mannes, dessen Fehler nicht verschwiegen werden, das Wort geredet wird. Bass thut dies in noch entschiedenerer Weise als Holm und man wird beiden darin beistimmen, dass die Tendenzschrifbstellerei gleichzeitiger und späterer Berichterstatter anekdotenhafte Einzelheiten, die keinen Glauben verdienen, über die Grausamkeiten des Tyrannen, verwerthet habe. Dionysios' Streben Sicilien von der Herrschaft der Karthager zu befreien, das ihn ganz erfüllte, ist auch als die Triebfeder

M4) Die Akademie und ihr vermeintlicher Fhilomacedonismus. Wiener Studien IV. 8. 108.

M6) Die Herkunft des Tyrannen Dionysios von Syracns, Wiener Studien m. S. 151 ff.

34«) Dionysios I. von Syrakus nach den Quellen dargestellt. Progr. des Staatogymn. im II. Bezirk Wien 1881.

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144 Griechische Geschichte und Chronologie.

jener rücksichtslosen Handlungen zu betrachten, deren Ueberlieferung glaubhaft ist. Da auch die Inschriften zu den »Quellen« der Geschichte Dionysios I. ihren Beitrag und zwar einen recht erheblichen liefern (vgl. oben S. 140), so muss gerügt werden, dass der Verfasser ihrer Be- nutzung aus dem Wege gegangen ist. lieber den Werth, der an man- chen Stellen vereinzelten Nachrichten später Autoren zugeschrieben wird, wird anderer Ansicht sein, wer den Charakter der Schriften im Auge behält, denen diese entnommen sind.

Das persönliche der Herrschaft des ersten Dionysos bei Seite lassend stellte sich Belo<;h^7) die Aufgabe den Umfang des von ihm gewonne- nen Gebietes zu bestimmen und die verfassungsmässigen Zustände vor und während der Herrschaft desselben in einem lehrreichen Aufsatze zu schildern. Die Bedingungen des Friedens von 392 v. Chr. zwischen Dionysios und den Karthagern sind, wie Beloch zeigt, bei Diodor falsch angegeben, damals trat Dionysios in seinen grössten Machtbesitz ein. Hierauf werden seine Eroberungen in Süditalien und seine Versuche sich im adriatischen Meere festzusetzen besprochen. Das Verhältnis von Syrakus als Vorort zu den Kolonien und verbündeten Gemeinwesen wird dann erörtert, die Besprechung der Verfassung von Syrakus selbst giebt dem Verfasser Gelegenheit über die militärischen Einrichtungen daselbst näher zu handeln, über die wir verhältnismässig am genauesten unterrichtet sind. Ein gleiches gilt von dem folgenden, die Herrschaft des Dionysios behandelnden Abschnitt ; in einem Anhang wird die Inschrift CIA. IL 52 mitgetheilt und werden Z. 35 ff. als Eidesleister Dionysios, seine Söhne, die Bule von Syrakus und die Phrurarchen vermuthet. Ich gestehe zu denen zu gehören, von welchen Beloch sagt Giacch^ ai trie- rarchi nessuno vorrä pensare.

5. Zeitalter Alexanders des Grossen.

Schon früher (S. 2) habe ich darauf hingewiesen, dass die Unter- suchungen über die Quellen zur Geschichte Alexanders d. Gr. ein leicht auszuscheidendes Ganze bilden, dass die Wege derselben sich nur selten oder gar nicht mit denen kreuzen, welche die Forschung auf anderen, selbst auf benachbarten Gebieten wandelt. Die Schrift von Bröcker behandelt die vor 1881 erschienenen Arbeiten zu den Quellen Alexan- ders d. Gr. kritisch und bekämpft ihre Resultate, wie gleichCetlls oben (S. 12) erwähnt wurde. Die seither erschienenen Quellenuntersuchungen sollen zunächst der Betrachtung unterzogen, hierauf die Einzelforschun- gen zur Geschichte Alexanders betrachtet werden, die mit geringen Aus- nahmen sich mit der militärischen Seite seiner Feldzüge befassen.

8^7} L*impero Siciliano di Dionisio. Atti dell' Accademia dei Lincei» ser. III, memorie della classe di science morali etc. vol. VII. p. 211 sq.

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ly. Einzelarbeiten, QoelleoimtenachiingeD im Besonderen. 145

£ine verlorene Quelle zur Geschichte Alexanders des Grossen sacht A. Müller**«) aus Strabon wiederzugewinnen, dessen Geographie be- kanntlich die Berichterstattung der Geschichtschreiber aufs erwünschteste ergänzt und theilweise berichtigt Strabon selbst erzählt, dass er eine Geschichte Alexanders verfasst habe. In seiner Geographie finden sich auf Schritt und Tritt die Kennzeichen der Vertrautheit mit der älteren Literatur über Alexander. Hinzu tritt nun für den Verfasser die wei- tere Beobachtung, dass in diesem Buche das über die östlichen Länder Asiens, insbesondere über Indien Gesagte in der Reihenfolge sich vor- findet, in welcher Alexander auf seinen Zügen im Osten die einzelnen Länder besuchte, dass ferner in diesen Abschnitten häufig geradezu auf den Zug Alexanders ausdrücklich hingewiesen wird. Dazu kommt, wie man schon länger bemerkt hat, dass Arrians Bericht häufige Ueberein- stimmungen mit Strabon aufweist. Zur Reconstruktion der Alexander- geschichte Strabons verfährt Müller nun so, dass er Arrians Erzählung als Gerüste zu Grunde legt und alle Alexanders Zug betreffenden Stellen der Geographie diesem einfügt. Dass damit der Zweck nicht erreicht werden kann, leuchtet ein, denn die Disposition Arrians brachte schon ein fremdes Element herein, selbst wenn auch wirklich alle der strabo- nischen Geographie entnommenen Abschnitte eo ipso auch in dessen Alexandergeschichte gestanden hätten. Ein Nachweis dafür ist aber nir- gends erbracht und lässt sich auch nicht erbringen, die geographische Kunde des Ostens hängt mit der Geschichte Alexanders so innig zusam- men, dass Strabon auch ohne eine Alexandergeschichte verfasst zu haben, dieselben Berichterstatter für sein topographisches Werk hätte einsehen müssen. Für unsere Kenntnis ist es ferner ganz gleichgiltig, ob die von Müller aneinandergereihten Stücke ursprünglich aus dem Gescbichts- werk stammen oder nicht, Interesse hätte es nur, wenn man die schrift- stellerische Eigenart dieses verlorenen Werkes wieder zu erkennen ver- möchte, dies halte ich aber für ausgeschlossen und durch die Hereinbe- ziehung der arrianischen Darstellung vollends für vereitelt Nützlich ist, dass am Rande zu jeder Strabonstelle die Parallelberichte, aus den übri- gen Quellen vermerkt sind.

Für die Quellenforschung zur Geschichte Alexanders d. Gr. ist eine Schrift von Wichtigkeit, die bisher nur ausnahmsweise Berücksich- tigung erfahren hat H. Grohu^^) hat die Spuren verfolgt, welche für eine Benutzung des Trogus Pompeius bei den späteren lateinischen Autoren sprechen, und ist dabei auch zu dem Schlüsse gekommen, dass

^^) Die Alexandergeschichte nach Strabo. I. Theil. Festgabe der Königl. Studienanstalt zur 3. Säcularfeier der Würzburger Universität. Wflrzburg 1882. Vgl. ZeitBchr. f. d. österr. Gymn. 1883 S. 296.

M9) De Trogi Pompei apud antiquos auctoritate. Strasaburg 1882. Diss. philol. ArgeDtorat« toUVII.

Jahresbericht für Alterthumswissenschaft LX. Bd. (1889. lU.) IQ

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146 Griechische Geschieht«» und Chronologie,

zahlreiche, meist auf gemeinsame Vorlagen zuiUckgeftihrte Uebereinstim- mnngen dieses Autors mit Curtius aus direkter Benutzung des Trogus zu erklären seien. Ohne auf Crohn Rücksicht zu nehmen hat Peters- dorff**®) dieselbe Ansicht vertreten, beide Forscher haben jedoch die Frage offen gelassen, wie weit Curtius daneben noch andere Quellen eingesehen hat Ich kann den Beweis nicht für erbracht halten, so be- stechend auch die nebeneinander gestellten Uebereinstimmungen beider Schriftsteller sich ausnehmen; die entscheidensten , deren Zugehörigkeit zu Curtius Petersdorff sich vergeblich zu erweisen bemttht, fallen für mein Urtheil deshalb weg, weil ich sie wie bisher als Interpolationen betrachte. Mit Recht hat Crohn überdies darauf hingewiesen, dass die Beziehungen des Trogus und Curtius nicht erschöpft sind, wenn man Benutzung des ersteren annimmt, da, was Trogus in zwei Büchern bot, unmöglich für die zehn des Curtius ausreichen konnte.

Dossons^^) umfangreiche Arbeit über das Geschichtswerk des Curtius kenne ich nur aus Vogels^') Anzeige. Ich entnehme derselben, was uns hier vornehmlich interessirt Dosson setzt die Abfassung des Werkes in das Jahr 41/42 und stützt dieses aus einer bekannten politi- schen Anspielung (X. 9, 8—6) gewonnene Datum mit der Sprache des Werkes entnommenen Gründen. Bezüglich des Quellenverhältnisses schliesst sich Dosson keiner der bisher ausgesprochenen Ansichten an und meint, dass Curtius eine grosse Anzahl Quellen ohne Yermittelung einer Zwischen- quelle benutzt habe. Vogel stimmt dem zwar bei und meint, dass die Einsicht in zahlreiche Quellen schon durch das Streben des Schrift- stellers nach lebensvollen Einzelheiten bedingt war; die Benutzung eines »Sammelwerkes« durch Curtius, in dem diese Dinge bereits vereinigt waren, welche von Dosson bekämpft wird, scheint auch Vogel nicht er- weislich, der aber auch die Benutzung verschiedener Quellen durch Cur- tius nicht streng erwiesen betrachtet Ich kann Vogel nicht beipflichten, wenn er als den einzigen festen Punkt die Benutzung des Trogus Pom- peius durch Curtius bezeichnet.

Dosson wirft femer Curtius Oberflächlichkeit und Flüchtigkeit in der Benutzung seiner Quellen vor und sucht dann seine schriftstellerischen Eigenschaften und Absichten zu umschreiben. Der Schriftsteller wendete sich nach ihm an das gebildete Publikum seiner Zeit, was gewiss richtig ist; auch scheinen die rhetorisch gehaltenen Partien mehr für Hörer als für Leser berechnet, ein Eindruck, dem ich keine Beweiskraft in diesem Sinne beimessen kann. Femer findet Dosson, dass Curtius mit gewisser Absichtlichkeit moralisierende Bemerkungen anbringt, endlich behandelt er die Anspielungen auf Verhältnisse der Gegenwart und meint, dass

uo) Eine neue Hauptquelle des Q. Curtius Rnfus. Hannover, Hahn 1884. S51) £tQd6 snr Quinte Curce, sa vie et son oeuvre. Paris» Hachette 1887. s&S) N. Jahrb. f. Philol. 136. Bd. S. 629.

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IV. Einseiarbeiten, Qaellenantersachangen im Bosonderen. 147

das Werk versteckte Hinweise auf Cäsar, Kleopatra, Antonius und Cali- gnla enthalte.

Ein sehr umfangreiches Buch A. FränkeTs^) legt mit Recht darauf Gewicht, dass das Problem durch theilweise Untersuchungen nicht gefördert werden könne, die sich nur auf einen einzelnen Autor oder nur auf einen bestimmten Abschnitt eines derselben beschränken. Mit Ausnahme der auf Alexander bezüglichen Stocke aus Polyainos und Fron- tinus, die man nach den Ankündigungen der Einleitung doppelt vermisst, hat Fr&nkel in der That das ausgedehnte Material Tollständig herange- zogen und bis ins Einzelste verglichen und durchforscht, ist aber schliess- lich zu einem Ergebnis gelangt, das, wie die Dinge liegen, als ein uner- weisliches bezeichnet werden muss. Als Materialsammlung wird Frän- kels Arbeit gewiss ihren Werth ^^alten, allein ihre allgemeinen Ergeb- nisse stossen auf begründete Bedenken und erweisen sich bei näherem Zusehen auch im Einzelnen als auf trügerischem Untergrund gewonnen. Fränkel betrachtet den Kallisthenes, Onesikritos, Ghares und Nearchos als die Quellen, welche dem Kleitarchos sowohl als dem Aristobulos fftr ihre Werke zu Grunde lagen. Kleitarchos ist nach ihm zweimal von unbekannten Autoren bearbeitet worden, die erste dieser Bearbeitungen hat Diodor benutzt, die zweite Bearbeitung haben abermals zwei Ano- nymi bearbeitet, der erste von ihnen ist die Quelle des Trogus Pom- peius (Justinus), der zweite lag dem Curtius vor. Arrian hat zwar Aristo- bulos und Ptolemaios als Hauptquellen daneben aber auch Kleitarchos und Nearchos benutzt, Eratosthenes, Megasthenes und Hieronymos min- destens eingesehen. Plutarch lagen als Primärquellen Onesikritos, Gha- res, die Alexanderbriefe und die Ephemeriden vor, als sekundäre be- nutzte er Kleitarchos, Aristobulos und Hermippos. Was wir an Frag- menten der Alexanderhistoriker besitzen, ist bekannt, welche spätere Autoren uns Darstellungen erhalten haben gleichfalls ; mit diesem Mate- rial ist das überaus künstliche Gebäude Fränkels nicht zu errichten und hätte sich der Verfasser seine Ergebnisse in einem Stemma zur Dar- stellung gebracht, so hätte er sehen müssen, der Möglichkeiten direkter und indirekter Benutzung seien« so viele, dass die von ihm ausgewählten nicht einmal Wahrscheinlichkeit fQr sich beanspruchen können. Mit der blossen Rücksichtnahme auf Aehnlichkeiten und Unterschiede sind Pro- bleme von der Art des vorliegenden nicht zu lösen, dass die uns erhal- tenen Autoren auch ihrerseits selbständig arbeiteten, bestimmte Absichten verfolgten und zum Ausdrucke brachten, die ihnen vorliegenden Berichte diesen gemäss auswählten, bearbeiteten und umgestalteten, wird bei sol- chem mechanischen Vergleichen niemals berücksichtigt, sondern jede ge-

su) Die Quellen der Alexanderhistoriker. Ein Beitrag snr griech. Lite- ratorgeschichte und Quellenkunde. Breslau, Kern 1883. Vgl. Zeitschr. f. d. österr. Gymn. 1884 S 282ff. Deutsche Literaturstg. 1884 No. 1.

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148 Griechische Geschichte and Chronologie.

ringfügige Uebereinstimmung für Gleichheit, jeder kleine Unterschied ftlr Verschiedenheit der Quellen verwerthet. Ist eine solche Vergleichung nur auf einen Theil des Quellenmaterials gegrtlndet, so machen ihre Be- weisführungen meist den Eindruck grösserer Zuverlässigkeit, der aber sofort schwindet, wenn man versucht das nicht verwerthete Material her- anzuziehen, ist hingegen dieses ganz oder fast ganz einbezogen, so ist das Resultat ein so künstliches, wie das von Fränkel gewonnene.

Der Lösung dieser Aufgaben kann also nur näher kommen, wer ohne ausschliesslich an solchen äusseren Beweismitteln zu hängen, das stets sich wiederholende Dilemma, ob Aehnlichkeiten auf direkte oder in- direkte Abhängigkeit zurückgehen, ob Unterschiede in den Quellen oder in Umgestaltungen durch die letzten Gewährsmänner begründet sind, auf Grund von Betrachtungen zu lösen sucht, welche über die Tendenz, eigenthümliche Auffassung und Darstellung der uns erhaltenen Bericht- erstatter angestellt werden. Auf welche Weise solche Anhaltspunkte für die Quellen der Alexandergeschichte zu gewinnen seien, ist in den Ar- beiten V. Gutschmid's^^) und Kaerst's^**) gezeigt, die uns nunmehr zu beschäftigen haben.

Trogus Pompeius' philippische Geschichten zeigen, wie v. Gut- schmid darlegt, eine auserlesene Quellenkenntnis und unterscheiden sich dadurch sehr zu ihrem Vortheil von den Resten der übrigen Werke die- ses Schriftstellers; die Vorzüge und Anlage seines Werkes werden hier- auf in kurzer und treffender Weise gekennzeichnet und gezeigt, dass die Arbeit des Trogus, wenn sie die Geschichtsdarstellung mit geographisch- ethnographischen Schilderungen verbindet, sich in den Bahnen der grie- chischen, nachpolybianischen Geschichtschreibung bewegt. Das Werk unterscheidet sich aber auch von anderen lateinischen Geschichtswerken durch die ungünstige Stimmung gegen Rom, die Hervorhebung der Ma- kedonen, die nur dem »Glücke« der Römer erliegen konnten, endlich durch die Verherrlichung der Parther. Hiezu kommt noch, dass sowohl Polyainos als auch Curtius zahlreiche Uebereinstimmungen mit Trogus aufweisen, die auf die Benutzung einer gemeinsamen Quelle mit Noth- wendigkeit hinweisen. Sucht man nach einem Schriftsteller, der den Bedingungen entspricht, die so für die gemeinsame Quelle aufgestellt worden sind, so bietet sich Timagenes von Alexandreia, den wir als Grundlage der Geschichtsdarstellung des Vocontiers zu betrachten haben, dessen Stellung innerhalb der Historiographie der augusteischen Zeit auch Mommsen (RG. V. S. 100) ganz ähnlich wie v. Gutschmid umschrie- ben hat.

Auf den Ergebnissen dieser Untersuchung weiter bauend und die-

S5«) Trogus und Timagenes. Rh. Mus. N. F. 37. Bd. S. 548 ff. 356) Forschungen zur Geschichte Alezanders d. Gr. Stuttgart, Eohl- hammer 1887. Vgl. N. Philo). Rundschau 1888 No. 2.

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IV. Einzelarbeiten, QaelleDiintersachaDgen im Besonderen. 149

selbe Methode wie diese verwendend hat Kaerst die Überlieferung über Alexander d. Gr. einer nicht am Buchstaben haftenden Kritik unter- zogen und gezeigt, dass neben der offiziellen Alexandergeschichte, deren Hauptvertreter für uns Arrian ist, auch eine oppositionelle literarische Strömung bis in des Königs Umgebung in ihren letzten Enden zurück- reicht. Die Träger der letzteren Überlieferung sind die Angehörigen der altmakedonischen Partei, die unter Philipp heraufgekommen mit den Welteroberungsplänen ihres jungen Herrschers, denen dieser seit seinem Aufenthalt in Ägypten nachging, nicht einverstanden waren. Einzelne hervorragende Vertreter dieser Partei sind zwar von Alexander beseitigt worden, aber ihre Ansichten über den grossen Eroberer gelangten be- reits bei Kleitarchos zu Wort. Ferner vermuthet Kaerst, dass auch Ti- magenes dieser Anschauung Ausdruck gab. Denn auch darin - womit das von Gutschmid Gefundene bestätigt und erweitert wird stimmen Trogus Pompeius und Gurtius gegen alle anderen uns erhaltenen Quellen zusammen, dass sie Alexanders Gharakter ungünstig und abträglich be- urth eilen, seine despotischen Anwandelungen und seine Willkür aufs schärfste verurtheilen. Kaerst macht ferner darauf aufmerksam, dass Timagenes, der der literarischen Opposition des Griechentbums gegen des Augustus Alleinherrschaft angehörte, mit dieser Auffassung des makedo- nischen Gewaltherrschers seiner Abneigung dem Principat des Augustus gegenüber Ausdruck verlieh.

Die Überlieferung, welche Kleitarchos gegeben hatte, ist nach früheren Darlegungen Kaersts' bei Diodor am reinsten erhalten (vgl. Bd. XIX. S. 87 ff.), die vorliegende Arbeit vertheidigt diese Position gegen Angriffe, die seither auf dieselbe gemacht wurden. Das Buch enthält femer eine Untersuchung über die Briefe Alexanders des Grossen. End- lich muss noch darauf hingewiesen werden , dass die Ergebnisse dieser Quellenstudien auch für die Geschichte von Bedeutung sind, indem sie uns mit den politischen Gegensätzen vertraut machen, die in Alexanders Umgebung auf einander trafen. An der Zusammenfassung der Hellenen unter makedonischer Führung, welche Philipp gelungen war, und an einer panhellenischen Politik wird auch in den ersten Zeiten Alexanders noch festgehalten, mit der Verfolgung seiner Welteroberungspläne hat er sich jedoch ebenso sehr von den Hellenen wie von den Makedonen losgelöst und die Bahn der Orientalisirung betreten.

An Kaersts frühere Untersuchungen über Kleitarchos knüpft im Verlaufe seiner Darlegung über die Topographie von Kilikien auch J. Neumann^^) an. Nachdem der Verfasser die Angaben über die kiükischen Pässe seit Xenophon durchgenommen hat, bespricht er die Nachrichten über die Schlacht von Issos und bestimmt die in den-

Sfi6) Zur Landeskunde und Geschichte Kilikiens mit Beiträgen zur Kritik der Geschichtschreiber Alezanders. N. Jahrb. f. Philol. 127. Bd. S. 627 ff.

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150 Griechische Geschichte und Chronologie.

selben genannten Oertlichkeiten, was aach eine genauere Einsicht in die strategische Einleitung der Schlacht durch Alexander gestattet. Da- gegen halte ich nicht fftr zutreffend, wenn Neumann in der Angabe des Curtius, Alexander habe sein Heer 32 Mann tief aufgestellt, eine werthyoUe, aus Ptolemaios flicssende Nachricht erkennen will. Curtius hat hier vielmehr nur übersehen, dass der anfängliche Aufmarsch aller- dings in einer Tiefe von 32 Mann erfolgte, dann aber durch succesive Verlängerung während des Vormarsches Alexanders die Front beim Zu- sammenstoss doch nur 8 Mann tief stand (Polyb. XII., 19, 5, 6). In diesem Punkt ist Polybios' Kritik an dem Bericht des Kallisthenes un- begründet Was die Ergebnisse für die Quellen der Alexanderhistoriker anlangt, so gewinnt Neumann aus einer Untersuchung über die Verhand- lungen zwischen Dareios und Alexander die Bestätigung, dass die Ver- knüpfung der arrianischen und der kleitarchischen, durch Diodor reprä- sentierten Tradition von einem Schriftsteller vorgenommen wurde, den sowohl Trogus Pompeius als Curtius benutzt haben.

Kleitarchos berichtete, wie man annimmt bei Curtius und Arrian, dass Ptolemaios wegen seines Verhaltens in der Schlacht gegen die Oxydraken den Beinamen Soter erhielt, bei Pausanias findet sich hin- gegen die Angabe, dies sei 304 durch die Rhodier aus Dankbarkeit ge- schehen; daraus hat man merkwürdiger Weise den Schluss gezogen, Kleitarchos habe nach dem Jahre 304 geschrieben; dass diese Annahme hinfällig sei, zeigt Bühl ^7), der zugleich nachweist, dass Fränkels aus Münzen gewonnene Schlüsse, wonach Ptolemaios gleich Anfangs als Stra- tege von Aegypten den Beinamen erhalten habe, gleichfalls aufzugeben sind, da diese Münzen dem Ptolemaios Philadelphos angehören.

Eine empfindliche Lücke in den bisherigen Untersuchungen über die Quellen der Alexandergeschichte, die ihre Erklärung nur in dem schon öfter gerügten Mangel an Interesse für die erhaltenen Autoren findet, hat eine Arbeit von Nissen^^) ausgefüllt, der durch eine Ver- gleichung Arrians mit den Dialogen des Lukian die Abfassungszeit der Anabasis bestimmt und die so gewonnenen Resultate an den Anspielun- gen auf gleichzeitige Ereignisse, welche die Anabasis enthält, die Probe ihrer Richtigkeit bestehen lässt. In Athen, wo sich zur selben Zeit auch Lukian aufhielt, hat Arrian zuerst die drei ersten Bücher der Anabasis im Jahre 166 nach Christo veröffentlicht, zwei Jahre später die übrigen vier herausgegeben. Sowohl die Dialoge des Lukian, als auch Airians Darstellung enthalten versteckte Beziehungen auf einander. Die Anaba- sis selbst nach einer langen Arbeitspause im Leben Arrians (Nissen giebt einen gedrängten Abriss desselben) abgefasst, gehört der Reihe jener

»7) Vermischte Bemerkungen. N. Jahrb. f. Philol. 137. Bd. S. 129 ff. SM) Die AbfasBungszeit von Arrians Anabasis. Rh. Mus. N. F. 43. Bd.

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IV. Einselarbeiten, Quellenantersnchangen im Besonderen. ]5|

historischen Arbeiten an, welche nach den schweigsamen and friedens- seligen Zeiten des Hadrian and Pias seit Marcus Anrelius* Thronbestei- gang unter dem Eindruck der kriegerischen Ereignisse entstanden, die soweit sie sich im Osten abspielten, auch anf den Eroberer Alexander abermals die Aufmerksamkeit der Schriftsteller lenkten. Die Arbeit er- giebt aber auch, was fbr die künftige Forschung von Wichtigkeit ist, dass die Qnellenverhältuisse der drei ersten Bücher keineswegs identisch sind mit denen der vier letzten, dass Arrian vielmehr für den zweiten Ab- schnitt sein litterarisches Rüstzeug verstärkt hat und dasselbe auch stär- ker zu erkennen giebt als Mher.

"Wir haben nunmehr noch zwei Arbeiten zu erwähnen, die bestimmte Abschnitte aus der Alexandergeschichte zum Gegenstand qnellenmässiger Untersuchung gemacht haben. Glück ^9) knüpft an die Berichte an, welche uns über die Belagerung von Tyros erhalten sind; auch seine Schrift bewegt sich im Gegensatz zu Fränkel und erhofft die LOsung der Schwierigkeiten von der Begrenzung auf einen kleinen Theil des Gegenstandes. Der Vergleich der Nachrichten des Arrian, Diodor, Cur- tius und Jnstinus wird besonders zur Ermittelung der Quellen des Cur- tius verwerthet und Glück glaubt, bei diesem Schriftsteller deren vier er- kennen zu können. Die Ucbereinstimmungen des Curtius mit Arrian wer- den auf Benutzung des Aristobulos zurückgeführt, auf eine zweite Quelle weisen die Uebereinstimmungen mit Diodor, von dem der Verfasser Bröcker folgend annimmt, dass er mehr als eine QueUe benutzte,. zwischen Arrian und Diodor besteht der Unterschied, dass Arrian vom makedo- nischen, Diodor vom Standpunkt der Tyrier aus erzählt. Einer dritten Quelle hat Curtius die ihm eigenthümlichen Nachrichten entnommen, die vierte Quelle ist möglicherweise Trogus Pompeius oder eine beiden ge- meinsame Vorlage; Crohns und Petersdorffs Darlegungen bekämpft Glück zwar, kann sie aber doch nicht für ganz unrichtig halten. Diese End- ergebnisse halte ich nicht für erwiesen, doch enthält Glücks Arbeit eine Anzahl richtiger Beobachtungen, um deretwillen sie berücksichtigt wer- den muss.

Die besonnene und umsichtig geführte Untersuchung von Lezius**^) über Alexanders Feldzug in Indien bewegt sich dem Hauptinhalt nach im Gegensatz zu Fränkel und Droysen. Sie weist zahlreiche Willkür- lichkeiten des ersteren zurück und tritt letzterem darin entgegen, dass sie die Bereicherung der arrianischen Ueberlieferung mit Zügen der bei Curtius, Diodor, Justinus erhaltenen Tradition in einer Darstellung der Geschichte Alexanders als unstatthaft bezeichnet. Die Einleitung, welche

^9) De Tyro ab Älezandro Magno oppugnata et capta etc. Eönigsberg 1886. Diss.

^ De Alezandri Magni ezpeditione Indica qnaestiones. Dorpat, Mat- tieaen 1887. Diss.

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152 Griechische Geschichte nnd Chronologie.

eine nicht ganz vollständige Auseinandersetzung mit den bisherigen Ar- beiten aber die Quellen enthält, legt darauf Gewicht, dass die Fest- stellung von Mittelquellen fruchtlos sei, dass es vielmehr darauf ankomme glaubhafte und unglaubwürdige Berichte von einander zu scheiden. Von der gewöhnlichen Auffassung über die Quellen der Alexandergeschichte weicht Lezius darin ab, dass er die nichtarrianische Ueberlieferung nicht wie die Meisten ausschliesslich auf Kleitarchos zurückführen will, sie ist ihm nur vielfach, aber nicht ausschliesslich aus Kleitarchos entnommen. Es folgt dann eine aus Arrian geschöpfte Darstellung des indischen Feldzuges, in welcher polemische Bemerkungen gegen Lassen, Droysen u. A. untergebracht sind. Die Besprechung der nichtarrianischen Ueber- lieferung findet sich in besonderen, als Appendix zusämmengefassten klei- nen Excursen; aus ihnen ergiebt sich, dass nur ganz Weniges aus Diodor, Gurtius und Justin glaubwürdig ist und zur Vervollständigung Arrians verwendet werden darf; damit nimmt Lezius die in der Einlei- tung vorgebrachten Sätze selbst theilweise zurück. Arrian folgt für die erstere Zeit Ftolemaios und Aristobulos an einigen Stellen sucht der Verfasser das jedem Zugehörige abzutrennen gegen Ende jedoch Fto- lemaios ausschliesslich, da dieser allein das auf die Kriegsgeschichte Be- zügliche enthielt, was Arrian für seine Darstellung brauchen konnte, wäh- rend Aristobulos nur von den Ländern und ihren Bewohnern erzählte. Es ist nicht uninteressant, dass Lezius, von Kaerst unabhängig, gleich- falls auf die Annahme gerieth, dass eine nicht -offizielle Ueberlieferung zuerst die Alexander minder günstigen Züge berichtete, die wir bei spä- teren noch lesen. Auf Flutarch und Folyainos ist nur gelegentlich Rück- sicht genommen; die Feststellung des Verhältnisses der Berichte des Arrian, Diodor, Gurtius, Justinus nach der Seite ihrer Glaubwürdigkeit ist der Hauptzweck dieser Untersuchung; dass die Forschung nach den Mittelquellen, recht betrieben, doch auch ihre lehrreichen Ergebnisse hat, hätte Lezius die Einsichtnahme in die früher genannte Untersuchung V. Gutschmids lehren können.

Von den beiden in England erschienenen Darstellungen Alexanders des Grossen, die mir nicht zugänglich waren, scheint jene von Abbott ^^) dem Umfang nach zu urtheilen ein ganz kurzes Gompendium, die von Mahaffy und Gilman««^) ausführlicher zu sein.

Alexanders Kriegführung ist für die Geschichte des griechischen Kriegswesens epochemachend, er zuerst verstand, wie H. Droysen*^') in einer diesem Gegenstand besonders gewidmeten Arbeit zeigt, die Frucht des in der Schlacht errungenen Sieges durch die direkte Verfolgung zu

<«i) History of Alexander the Great. London 1882. ^ Alexanders empire. London 1887.

MS) üntersachungen über Alexander d. Gr. Heerwesen und Kriegführung. Feiburg, Mohr 1886. Vgl. Zeitechr. f. d. österr. Gymn. 1886 S.451.

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IV. EinzelarbeiteD, QoelleoaDtersnchungen im Besonderen. 153

ernten. Die genannte Abhandlung enthält in tibersichtlicher Zusammen- stellung die Nachrichten, welche uns Ober das Heer und seine Bestand- theile, über die Bewaffnung der Truppen, Tross, Geschütze und sonstige Maschinen, über Sold und Verpflegung, über die innere Organisation und ihre Aenderungen, sowie über die Taktik Alexanders erhalten sind. Die allzu sicher vorgetragenen Keconstruktionen Küstows und Köchlys sind aufeugeben, Arrian erweist sich in militärischen Dingen als die einzige zuverlässige Quelle, zu der nur hier und da aus. anderen Schriftstellern Ergänzungen gewonnen werden können. Die Abhandlung Droysens ist, von ein paar geringfügigen Einzelheiten abgesehen, durchaus zuverlässig und enthält das Beste, was über das Heer Alexanders vorliegt.

Der Yiceadmiral Jurien de la Gravi ^re^ hat in ähnlicher Weise wie früher über die griechische und römische Marine nunmehr auch über Alexanders Kriegführung zu Land und zur See gehandelt; man wird diese feuilletonistisch gehaltenen Aufsätze gewiss nicht ohne Interesse lesen, über die Phantasie ihres Verfassers staunen, der im Geiste Heerschau hält über die Truppen des Dareios und Alexander, über manche der an- gezogenen modernen Analogien und Parallelen den Kopf schütteln, hier und da recht wenig zutreffende Bemerkungen über das Quellenverhältnis und Einzelheiten finden und endlich manche anregende Bemerkung gerne zur Kenntnis nehmen; für den Gegenstand, dem diese Aufsätze gewidmet sind, steht doch verhältnismässig wenig Brauchbares neben viel Phrasen und nicht zur Sache Gehörigem, wenn auch die Episoden aus des Ad- mirals reicher eigener Kriegserfahrung bemerkenswerthe Angaben ent- halten.

Eine Chronologie der Jahre 329, 328, 327, der Feldzüge Alexan- ders d. Gr. in Sogdiana, sowie die Feststellung der Oertlichkeiten , die daselbst berührt wurden, hat W. Geiger'^^) zu geben gesucht. Nautaka, wo Bessos dem Alexander den Weg nach Sogdiana verlegen wollte, sucht der Verfasser zwischen den beiden bisher dafür angenommenen Punkten bei Tschiraktschi oder Gusar, dort bezog dann Winter 328/7 Alexander selbst die Winterquartiere. Den Oxus überschritt er bei Kilif etwas oberhalb dieses Ortes; zu Grunde liegt die Angabe des Gurtius, dass von Baktra bis zur Uebergangsstelle 400 Stadien sind, die in einer Nacht und einem Tag zurückgelegt werden; diese aussergewöhnliche Leistung, 74 Kilometer in 24 Stunden, muss man an sich gelten lassen (vgl. die gleiche Arrian VL 6, 2), aber in Wahrheit müsste sie mit Rücksicht auf den Weg noch grösser gewesen sein, die Stelle scheint mir also nicht sehr geeignet, um daraus topographische Schlüsse zu ziehen. Der Ver- fasser bestimmt dann eine Anzahl von Oertlichkeiten, die für die Kriegs-

3M) Leg campagnes d' Alexandre. 6 vols. Paris, Plön 1883—1884. Mft) Alexanders Feldzüge in Sogdiana. Progr. des Gymn. Neustadt a. H. 1884.

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]54 Griechische Geschichte und Chronologie.

Operationen der nächsten Jahre am Tanais und in Sogdiana bis zum Auf- bruch nach Indien in Frage kommen ; ich bezweifle, dass dabei mit Recht wiederholt die Angaben des Gurtius denen des Arrian vorgezogen und mit Hilfe der ersteren die Oertlichkeiten bestimmt werden.

Der Aufsatz von Maiden*^) über Alexanders Feldzug in Afgha- nistan war mir nicht zugänglich. Den Feldzug nach Indien hat Schuf- f ert^^) behandelt, der Verfasser giebt zuerst einen Ueberblick der Quellen der Alexandergeschichte, der nichts Neues enthält und sucht dann an der Hand der Berichte neuerer Reisender den Weg festzustellen, den Alexander von Nautaka bis an den Indus zurücklegte und die daselbst angelegten Städte, Alexandreia am Kaukasus und Nikaia, zu bestimmen. Ich zweifle, dass Schüffert Recht hat, wenn er als den Zweck des indi- schen Feldzuges das Streben bezeichnet dem zu gründenden Reiche neue Handelsverbindungen auf dem Landweg mit Indien zu erschliessen, dass also mit anderen Worten Alexander die Bedeutung des »ostiranischen Fassagegebietesc , des Hindukuh, als Durchgangspunkt der Handels- strassen erkannt habe, die diesem neuestens beigelegt wird. Der Zug nach Indien wird dem zum Sohne des Zeus erklärten Jüngling, der die Welt erobern wollte, kaum in dem Lichte dieser nüchternen, handelspoli- tischen Beziehungen erschienen sein.

R. Schneider'^) hat eine tüchtige, auf dem Studium der Quellen ruhende Darstellung der Lebensschicksale der Olympias gegeben. Er tritt unglaubhaften Angaben des Alterthums entgegen und mit guten Gründen dafür ein, dass vor dem Jahre 340 von einer Entfremdung zwischen der Königin und Philipp nicht die Rede sein könne. Auch da- für, dass Olympias an Philipps Ermordung nicht betheiligt war, hebt Schneider, wie mir scheint mit Recht, die Gründe hervor. Die Arbeit bietet auch sonst in einer Reihe von Einzelheiten Berichtigungen zu Droysens und A. Schäfers Darstellungen. Nicht berücksichtigt sind da- gegen die Ausführungen von Reu ss^^) über das molottische Königshaus in seinen Beziehungen zu Philippos und Alexander, denen zufolge Arrybas, der Vater der Olympias, erheblich länger gelebt hätte, als man gewöhn- lich annimmt. Schneiders Schrift liefert den erfreulichen Beweis, dass mit gesundem Urtheil, guter Wahl des Gegenstandes und auf Grund selbständiger Lektüre ohne die Quellenfragen immer wieder in ihren tiefsten Tiefen nach dem gewöhnlichen Recept aufzuwühlen, innerhalb des Umfanges einer Programmarbeit Entsprechendes geleistet werden kann.

Das scheint auch Dimitsas'^^), der Verfasser eines stattlich

366) Journal of Philology 12. Bd. (1883) S. 271 ff.

367) Alexanders d. Gr. indischer Feldzag. Progr. des Gymn. Golberg 1886. 36S) Olympias, Die Mutter Alex. d. Gr. Progr. des Gymn. Zwickau 1885. 369) König Arrybas von Epeiros. Rh. Mus. N. F. 36. Bd. ä 161 ff. 37«) Bioypa^ia VAu/imädog r^s ^HneipwTido^. Athen 1887.

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IV. EinzelarbeiteD, QuellenaotersuchaDgen im Besonderen. 155

aussehenden Buches über Olympias, bemerkt zu haben. Die Begeiste- rung, die den Verfasser als Makedonen erfüllte und der Anlass erhöhte, macht sich wiederholt in einem gezierten Neugriechisch geltend; das Buch gehört zu den Festschriften aulässlich des 26jährigen Bestandes des Hellenikos philologikos Syllogos. Diese Stimmung und diesen Zweck hätte man sich also bei der Lektttre gegenwärtig zu halten. Der Ver- fasser will ein Bild der Lebensschicksale und des Charakters der Mutter Alexanders d. Gr. entwerfen, ihr Verhältnis zu Philippos und Alexandres kennzeichnen, sowie ihre Stellung als Königinmutter und ihren Kampf gegen Kasandros schildern. Nichts aber vermag die Thatsache zu ent- schuldigen, dass Dimitsas die Ergebnisse der früher erwähnten Arbeit von Schneider sogar die am Ende angebrachten Tabellen sich an- geeignet hat, ohne sie auch nur ein einzigesmal namhaft zu machen, eine literarische Freibeuterei, die niedriger gehängt zu werden verdient.

6. Zeitalter der Nachfolger Alexanders.

Die Geschichte des Ostens seit dem Ende des persischen Reiches hat, wie bereits erwähnt (oben S. 70), A. v. Gutschmid behandelt. Die Kultur und das Leben in den Griechischen Landgebieten vom Tode Alexanders des Grossen bis zur Eroberung Griechenlands durch die Rö- mer will M ahaffy'^*) schildern, beschränkt sich jedoch für diesen Zweck der Literaturgeschichte einen ziemlich grossen, der Kunstgeschichte einen recht ungenügenden Raum in einer Darstellung der politischen Geschichte anzuweisen. Der Verfasser schöpft, von der Verwerthung der wichtigsten Geschichtswerke und Dichtungen abgesehen, nirgends aus den Quellen, und die für seinen Zweck so wichtigen Inschriften sind ihm auch in den wenigen Fällen, da er ihrer gedenkt, nur durch die Vermittelung geläu- figer Handbücher bekannt. Von neuerlich erst erörterten erwähne ich beispielsweise die von Köhler'^^) veröffentlichten aus den Jahren der Theuerung zur Zeit von Alexanders Tod. Mahaffy ist der Ansicht, dass die hellenistische Zeit mit der Gegenwart auffallende Aehnlichkeiten auf- zuweisen hat und daher nie in Verlegenheit Analogien aus der neueren und neuesten Geschichte zu finden, die mitunter geradezu komisch wirken. Bei alledem ist also nicht viel Gutes herausgekommen und wer nicht eine besondere Veranlassung hat das Buch zu lesen, wird ohne Schaden für seine Kenntnisse au demselben vorbeigehen können.

Die Quellenkunde dieses Zeitraumes betreffend ist zu den früher bereits namhaft gemachten Arbeiten eine Untersuchung von Rös iger'^^)

371) Greek life aud thonght from the age of Alexander to the Roman conquest. London, Macmillan 1887. Vgl. N. Philol. Rundschau 1888 No. 9.

>7S) Mittheilungen des deutschen arch Inst VIII. 8. 211.

S73) Die Bedeutung der Tyche bei den späteren griechischen Historikern, besonders bei Demetrius von Phaleron. Progr. des Gynm. in Konstant 1880.

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156 Griechische Geschichte und Chronologie.

za fOgen , die einen Versuch enthält die geschichtliche Literatur dieser Zeit nach einer Seite hin zu charakterisieren, ihren Berührungen mit den Lehren der Philosophie nachzugeben. Die so gewonnene Kenntnis der eigenartigen Auffassung des Schicksales durch die Geschichtschreiber wird dann fOr die Quellenkritik bei Dlodor und Plutarch nutzbar zu machen gesucht. Der Verfasser ist der Ansicht, dass die Auffassung der Tyche als der im menschlichen Leben wirksamen Macht, unter die man sich mit Resignation zu beugen habe, ebenso wie die dem Drama ge- näherte Geschieb tsdarstellung das Ergebnis der überwältigenden geschicht- lichen Ereignisse unter Alexander d. Gr. und seinen Nachfolgern seien. Manche Züge jedoch die sentimentalen Betrachtungen der Machthaber, die Antithesen u. A. -- die Rosiger als dieser Zeit eigenthümlich be- trachtet, lassen sich auch früher schon nachweisen. Indem nun der Ver- fasser von den Bruchstücken der Schrift des Demetrios von Phaleron Tiept ruxyjQ ausgeht, sucht er zunächst ähnliche Gedanken bei Polybios zu erkennen und behandelt das Verhältnis des Demetrios zu Piaton und Aristoteles' geschichtsphilosophischen Lehren, er meint, dass durch Theo- phrast die Rückkehr zu der platonischen Auffassung angebahnt wurde, die bei Demetrios sich bereits vollzogen hat; er wie Duris von Samos betrachten die tü^t) als eine Macht, die menschliche Absichten und Pläne durchkreuzt und hindert, der alles willenlos sich unterzuordnen habe. Der Verfasser hat selbst darauf hingewiesen, dass er mit seinem Auf- satze nur einige unvorgreifliche Gedanken habe liefern wollen und dass der Gegenstand sich nur im Zusammenhang des Verhältnisses der grie- chischen Philosophie mit der Geschichtschreibung überhaupt endgiltig behandeln lässt. Ich meine, dass aus Diodor und Plutarch in diesem Sinne sich für Duris, Phylarcbos und andere Schriftsteller nicht so viel gewinnen lässt, als Rosiger glaubt.

Die Geschichte Griechenlands von Antipatros bis zum Ende des chremonideischen Krieges, vornehmlich jene Athens unter den beiden De- metrios, die Makedoniens unter Antigonos Gonatas hat v. Wilamowitz'^^) behandelt. Die Darstellung, in der das Verhältnis der philosophischen Schulen zu den Mächtigen der Zeit das vereinigende Band einer Reihe von Skizzen bildete, ist vornehmlich auf dem inschriftlichen Material auf- gebaut, das über das ausgehende vierte und beginnende dritte Jahrhun- dert vorliegt, dessen Anordnung noch nicht mit voller Sicherheit zu geben ist; V. Wilamowitz gewinnt ferner in der Philosophengeschichte des Laerto Diogenes, soweit sie auf Antigonius von Karystos zurückgeht, einen wertvollen Ersatz für den Mangel einer zusammenhängenden Ge- schichtsdarstellung dieser Zeit. Der Peripatos, die Akademie und die

S79) Antigonos von Karystos S. 178 ff. Die Philosophenschulen und die Politik. Philol. Untersuchungen IV. Heft 1881. Vgl. Lectiones epigraphicae Gott. Index lect. Sommer 1885.

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lY. EiDzelarbeiten, Qaellenantenachangen im Besonderen. 157

Stoa sind die Werthmesser, an denen das geistige Leben der Zeit, Athens im besonderen, znm Ausdruck gelangt; nicht die persönlichen Ver- bindungen der Angehörigen dieser Schulen, wohl aber die unwillkürlichen Wechselwirkungen zwischen Politik und Philosophie bilden die Signatur dieses Zeitraumes. Den Ergebnissen der modernen Quellenforschung, soweit Plutarchs Lebensbeschreibungen des Pyrrhos, Demetrios u. A. in Frage kommen, steht der Verfasser mit Recht ablehnend gegenüber; zu den quellenkritischen Aufgaben, welche Diogenes stellt, ist jetzt noch Useners Untersuchung in dessen Epicurea zu vergleichen.

Die Berichte über die Ereignisse in Babylon nach dem Tode Alexanders des Grossen untersucht eine Dissertation von Reicke*^^) vorerst die Qnellenfrage im Allgemeinen erörternd und daran eine Be- sprechung der Nachrichten über die Theilung des Reiches knüpfend. Ausser Gurtius, Diodor und Justin kommen hier des Photius Auszüge aus Arrians Diadochengeschichte und aus Dexippos in Betracht; die bei- den letzteren bilden nur eine Ueberlieferuog, da sie sehr genau überein- stimmen. Jene Forscher nun, welche als gemeinsame Quelle der ge- nannten Schriftsteller den Hieronymos betrachten und zu erweisen bemüht sind, erklären die Unterschiede ihrer Berichte als Flüchtigkeiten der uns erhaltenen Schriftsteller. Dies scheint Reicke unzulässig, der auch gegen den aus der gleichen Reihenfolge ihrer Erzählungen gewonnenen Hinweis auf die Vorlage einer Quelle Bedenken erhebt, die mir nicht begründet erscheinen. Indem er nun die Unterschiede der Berichte mit Fug und Recht hervorhebt, zeigt sich, dass Diodor eine besondere Ueberlieferung darstellt, eine zweite wird durch Arrian, eine dritte durch Gurtius ge- bildet, Trogus Pompeius schöpft theils aus der Quelle des Arrian theils aus jener des Gurtius. Bezüglich der Satrapienver theilung weist Reicke mit Recht darauf hin, dass die sechs erhaltenen Verzeichnisse nur vier verschiedenen Ueberlieferungen entspringen, vermuthet aber, wie ich glaube nicht mit Recht, dass in letzter Linie diese vier Verzeichnisse auf das- selbe offizielle Aktenstück, das an verschiedenen Orten zugänglich war, zurückgehen.

Zwei andere diesem Zeitraum angehörige Arbeiten, die von Gar- tault'^*) über den Process, der durch Harpalos veranlasst wurde, und eine Dissertation über den lamischen Krieg von Schäfer^^^) habe ich nicht einsehen können.

Eine eingehende Untersuchung der Quellen zur Geschichte des Krieges, den Pyrrhos in Italien und auf Sicilien geführt hat, nebst einer auf die Ergebnisse seiner Forschung gestützten Darstellung dieser

^^) De rebus post Alezandri Magni mortem Babylone gestis quaestio- Dom partieula 1. Königsberg 1887. Dias.

37^ De causa Harpalica. Paris, Thorin 1881. ^7) Der lamische Krieg. Giessen 1886. Diss.

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158 Qriechische Geschichte and Chronologie.

Kämpfe hat v. Scala*^®) gegeben. Als Primärquellen glaubt der Ver- fasser Proxenos, eine tarentinische Quelle und die ursprüngliche römische Tradition erkennen und scheiden zu können. Sie wurden verarbeitet in den Geschichtswerken des Hieronymos, Duris und Timaios sowie bei den römischen Annalisten. Diese zweite Schicht der Ueberlie ferung ist uns be- kanntlich nur in Bruchstücken erhalten, und mit grösserer oder geringe- rer Wahrscheinlichkeit ist mau bemüht Abschuitte' der Berichte Diodors, Plutarchs, des Justinus u. A. auf eine oder mehrere der erwähnten Mittel- quellen zurückzuführen, v. Scala handelt in je einem Capitel über Leben und Werke der genannten drei Schriftsteller, sucht aus den vorliegen- den Quellen jedem das Seine zuzuweisen und darnach den Parteistand- punkt Pyrrhos gegenüber zu kennzeichnen. Die Gründe, deren sich der Verfasser Schuberts Untersuchung über Plutarch folgend bedient, um die Primärquellen zu erkennen und das dem Hieronymos oder Duris zuzu- weisende von einander zu scheiden, sind willkürlichen Eindrücken ent- nommen und daher unbeweisend, wie sich zeigen lässt. Die Darstellung des zweiten Theiles ist gewandt und geschickt ^gemacht und enthält wie der erste methodisch verfehlte eine Anzahl zutreffender Bemerkungen. Pyrrhos* Regierungsantritt sucht Unger'^^) der gewöhnlichen, das Jahr 296 setzenden Annahme entgegen bereits auf 298/7 zu verlegen. Der- selbe Forscher liest Plutarch Pyrrhos 6 in den Vertragsbedingungen zwischen Pyrrhos und Kasandros^ Sohn, Alexander, an Stelle von \4xap- vaviav *ABafiaveav, durch diese Besserung ergiebt sich, dass Pyrrhos in den für ihn wichtigen Besitz des Hauptpasses zwischen Thessalien und Epeiros gelangte, während von einer Besitzergrefung des weit ab- liegenden Akarnanien nicht die Rede sein kann. Diese Vermuthung hat auch Oberhummer a. a. 0. (oben S. 93) gebilligt.

Von zwei Programmaufsätzen A. Kiessling's^^) kommen hier jene Capitel in Betracht, welche die Beziehungen des Pyrrhos zu Rom und Karthago behandeln. In der Einleitung wird die phantastische Auf- fassung vertreten, als ob die Ptolemäer zur Niederhaltung des kartha- gischen Einflusses erst Agathokles und dann Pyrrhos als Bundesgenossen zu gewinnen getrachtet hätten; für so weitaussehende Combinationen reicht meines Erachtens das Wenige, was wir von Familienbeziehungen wissen, nicht aus. In der Darstellung des Streitfalles zwischen Rom und Tarent weicht der Verfasser von der herkömmlichen Auffassung insofern ab, als er die Behandlung der im Hafen landenden römischen Schiffe

3^8) Der pyrrhische Krieg. Berlin und Leipzig, Parrisius 1884. Vgl Zeitscfar. f. d. österr. Gymn. 1884 S. 671 ff.

^79) Der Regiemngsanfang des Pyrrhos. PhiloL 48 S. 363ff. Pyrrhos und die Akamanen. Ebenda S. 205 ff.

<^) König Pyrrhas in seiner Stellung zn Born nnd Garthago. Progr. der Staatsrealschule J&gemdorf 1884 and 1886.

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IV. Einselarbeiteo, QaelleDantenochongen im Besonderen. 159

durchaus gerechtfertigt findet und die Berichte über die Beschimpfung der römischen Gesandtschaft für übertrieben erklärt; Dionysios als Quelle aller übrigen hat er jedoch keineswegs erwiesen. Ein folgender Abschnitt handelt über die Kämpfe Karthagos auf Sicilien von ihren Anfängen an, die eigentlich mit dem Unternehmen des Pyrrhos nur sehr von weitem zu thun haben.

Die folgende Darstellung der Kämpfe und Verhandlungen zwischen Pyrrhos und Rom und auf Sicilien ruht grosse nthcils auf einer combi- natorischen Kritik der sich widersprechenden Nachrichten und ist vielfach das Ergebnis theils einer allzugläubigen Richtung theils einer lebhaften Einbildungskraft Mit v. Scalas Arbeit hat sich der Verfasser nur ge- legentlich in den Anmerkungen des zweiten Theiles auseinandergesetzt, mehr werden Schuberts Untersuchungen herangezogen, zu deren Kritik er manches beibringt, wie denn ausdrücklich bemerkt werden muss, dass die Arbeit im Einzelnen eine Anzahl zutreffender Bemerkungen und Beobachtungen enthält.

Die Funde in Pergamon, besonders die Siegesinschriften haben die Aufmerksamkeit neuerlich den Gallierzügen, die über Griechenland und Kleinasien sich ergossen, zugewendet, die Ursprünge und Zusammenhänge dieser Gallierbewegungen im Osten hat K. MüUenhoff in den schon frü- her (S. 46) erwähnten Bänden der deutschen Alterthumskunde erörtert. Die Züge der Gallier in Kleinasien behandelt Chevalier^i); noch ohne eingehendere Kunde der pergamenischen Entdeckungen schildert er die Kämpfe der Gallier im Solde der Attaliden und in dem des Antiochos gegen die Römer. Für den Verfasser bestand so wenig als für Droysen darüber ein Zweifel, dass Attalos I. einen grossen Sieg über die Galater erfochten habe, infolge dessen er sich Bewunderung und Dank der Helle- nenwelt erwarb und in gerechtem Selbstgefühl die Krone aufs Haupt setzte. Die früher schon ausgesprochenen Einwände gegen diese Auf- fassung hat Köhler'^^) erneuert und gezeigt, dass der Sieg über die Gallier ein solcher über die gallischen Hilfsvölker des Antiochos Hierax gewesen sei. Köhler nimmt an, dass die nationale, die Gallier als be- kriegten Stamm behandelnde Auffassung so sehr in den Vordergrund trat oder gestellt wurde, dass dadurch ein irriger Zug in die Geschichte des Werdens des Pergamenerstaates getragen wurde. Dagegen hat Koepp^) vermuthet, dass von Attalos I., noch ehe er über Antiochos Hierax und seine keltischen Truppen den Sieg erfocht, von dem die litte- rarische Ueberlieferung berichtet, ein solcher über die Tolistoagier er-

Mi) Die Gallier in Kleinasien bis zum Tode des Königs Eumenes II. von Pergamon. Progr. des Gymu. Prag (Neustadt) 188d.

^9) Die Gründung des Königreichs Pergamon. v. Sybel, Bist. Zeitschr. 1882 S. Iff.

<») Ueber die Galaterkriege der Attaliden. Rh. Mus. N. F. 40. Bd. S. 114 ff*

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160 Griechische Qeschichta nnd Chronologie.

rungen ward, von dem eine pergamenische Inschrift meldet, und dass dieser an den Eaikosquellen gewonnnn ward; er fiel ins Jahr 240, das Jahr darauf ward ein Sieg bei einem Aphroditeheiligthum über denselben Eeltenstamm erfochten, der nun als Bundesgenosse des Antiochos er- schienen war. Endlich vermuthet der Verfasser auf Grund der Inschrif- ten noch einen dritten, darauf folgenden Sieg über Antiochos im hellespon- tischen Phrygien, von dem unsere litterarischen Berichte schweigen. Hier- auf werden die übrigen Bruchstücke von Siegesinschriften und die An- siedelung der Gallier in Kleinasien besprochen. Ein besonderer Abschnitt erörtert die Galaterkriege Eumenes II. und stellt die Ansicht auf, dass dieser die grossen Erfolge, welche er durch die Aufstellung des Altares und Gigantenfrieses verherrlichte, in den achtziger und Anfang der sie- benziger Jahre davontrug, infolge deren die Gallier seine Oberhoheit anerkennen mussten, erst 168 fand dann eine erfolgreiche Empörung der unterthänigen Gallier statt. Die Kämpfe, welche nach dem Tode des Antiochos II. Theos von den beiden Brüdern Seleukos Eallinikos und Antiochos Hierax erst gegen Ptolemaios Euergetes geführt wurden, den Krieg, der dann zwischen beiden Brüdern ausbrach, in welchem Antiochos sich gallischer Söldner bediente, behandelt Bei och '®^). Er folgt hierbei der Anordnung der Ereignisse, welche durch Trogus gegeben wird und setzt den Bruderkrieg nach dem gegen Aegypten ; die Combination, welche Trogus' und die widersprechenden Angaben des Eusebios zu vereinen sucht, indem ein Bruderkrieg vor nnd einer nach dem Kampf gegen Ptolemaios angenommen wird, weist der Verfasser zurück. Hierauf werden sowohl der Feldzug des Seleukos gegen die Parther, als auch die ge- meinsamen siegreichen Kämpfe des Antiochos und Ptolemaios gegen die andringenden Gallierschaaren erörtert. Während also hierin Beloch von Köhlers oben erwähntem Aufsatze abweicht, pflichtet er diesem in der Auffassung des Sieges des Attalos über Antiochos urd dessen gallische Söldner bei, setzt aber diesen Erfolg, der nach Köhler nicht lange nach 241 errungen wurde, ins Jahr 229/8, dabei einer Angabe des Eusebios folgend, dessen Bericht zu dem letztgenannten Jahre hierher gezogen, einen späteren nochmaligen Angriff des Antiochos, wie gewöhnlich ange- nommen wird, ausschliesst. Ebenso bestreitet Beloch, dass Seleukos in jenem Kampf gegen seinen Bruder auf Seite des Attalos gestanden habe. Ueber die Herrscher von Pergamon haben uns ausser den Funden in ihrer Hauptstadt auch die Inschriften, welche die Franzosen in Delphi gefunden und im Bulletin veröffentlicht haben, neue Kunde gebracht, wir erfahren von grossen Stiftungen, welche der zweite Attalos und Eu- menes vornahmen. Dittenberger^ hat an der Hand einer gleich-

st«) Seleukos Kallinikos und Antiochos Hierax. v. Sybel, Bist. Zeitschr. N. F. Bd. XXIV S. 499 ff.

^ Epigraphische Miscellen. Histor. und philol. Aufsätze £. Gnrtius gewidmet S. 285 ff.

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IV. EinzeUrbeitCD, Qoellenaiitersttchangen im Besonderen. 161

falls in Delphi gefondenen Inschrift gezeigti dass die Verschonnng des Apollonheiligthumes mit all ihren wundersamen Einzelheiten, von denen die literarische Tradition meldet, eine Sage ist, dass vielmehr die Gallier bei ihrem Einfall 279 den Tempel schädigten ond ein Brand desselben stattfand. Auf einige Inschriften, welche fUr Athens Geschichte am Be- ginne des dritten Jahrhunderts von Wichtigkeit sind, will ich schliesslich hinzuweisen nicht versäumen, muss mich jedoch mit der Angabe der Nachweise begnttgen^.

Was die Geschichte der Westhellenen in diesem Zeitraum anlangt, so hat die Regierung des Agathokles durch Schubert ^^) eine eingehende und quellenmässige Behandlung gefunden. Erst handelt der Verfasser über die verlorenen und erhaltenen Schriftsteller, welche aber Agathokles geschrieben haben; in der folgenden Darstellung seiner Herrschaft hat die kritische und vergleichende Betrachtung des von ihnen Erzählten Platz gefunden. Für das Urtheil, das Schubert aber Agathokles fällt, ist seine Ansicht von der Glaubwürdigkeit des Timaios und Duris ebenso wie die Vorstellung massgebend gewesen, die er von den Quellen Dio- dors hegt. Timaios* Darstellung hält er für überaus gehässig, Duris hat zwar das dem Agathokles günstige Werk des Kallias benutzt, allein so viel Abgeschmaktes und Uebertreibendes hinzugefügt, dass die dem Ty- rannen günstige Geschichtserzählung in unserer Hauptquelle Diodor sehr zurücktritt. Schubert beurtheilt Agathokles* Persönlichkeit, Charakter und Herrschaft daher günstiger als die bisherigen Darsteller. Ich habe mich nicht zu überzeugen vermocht, dass es auf dem von Schubert ge- wählten Wege gelungen sei Diodors Darstellung in ihre Bestandtheile aus Timaios und Duris zu zerlegen, von einzelnen brauchbaren Beobach- tungen abgesehen. Noch weniger aber ist mir einleuchtend, was der Verfasser über die ersten Quellen, über die angeblichen Berichte von den Reitern des Kleinen, die als griechische Söldner erst auf Seite der Kar- thager dienten, dann in Agathokles' Hand fielen, und über eine ähnliche Filiation der Berichte über den Kampf gegen Ophelias via Kallias, Du- ris, Diodor ermitteln zu können glaubt.

Ein Buch von Lumbroso'^) hält, soweit die griechische Periode Aegyptens in Frage kommt, nicht ganz, was der Titel verspricht, wohl aber was man von dem Verfasser der Recherches sur l'^conomie politique de TEgypte sous les Lagides erwarten konnte; es bietet eine lehrreiche Behandlung einer Reihe von kulturgeschichtlichen, auf die Administra-

836) Bulletin de corresp. H^llenique VI. 525ff. Vgl. v. Wilamowitz, Lectiones epigraphicae. Gott Index lect Sommer 1886 S. 8. A. Wilhelm, Hermes XXIll. S. 464.

887) Geschichte des Agathokles. Breslau, Köbner 1887. Vgl. N. Philol. Rundschau 1888 No. 6.

8M) L'Egitto al tempo dei Greci e dei Romani. Roma 1882.

Jahresbericht för Alterthumswissenschaft LX. Bd. (1889 III) 11

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162 Griechische Geschichte und Chronologie.

tioo, das Kriegswesen, kurz die Alterthümer bezüglichen Fragen; die Hälfte des Buches ist allein Alexandreia und dessen Topographie, der Charakterisierung seiner Bevölkerung, den Tempeln und Kulten daselbst gewidmet. Der Verfasser hat fOr die Behandlung dieser Gegenstände nebst den Nachrichten der Schriftsteller auch die griechischen Inschriften und Papyri herangezogen, gleichwohl in diesen Aufsätzen doch nur theil- weise erschöpft, was über die innere Geschichte Aegyptens unter dem Regimente der Lagiden sich sagen Hess. Bei dem Mangel an zusammen- fassenden Darstellungen über diese Dinge ist jedoch auch dasjenige, was geboten wird, dankenswerth.

Ich erwähne hier ferner eine Schrift von Erdmann'^), da diese auch über den Bauplan und die Anlage des alten Alexandreia ausführlich handelt, sie enthält ferner Bemerkungen über die Anlage von Antiocheia und vertritt die Ansicht, dass die Lehren des Hippodamos über die Städteanlage im 4. Jahrhundert allgemeine Verbreitung gefunden hätten, und sucht an der Ausrichtung beider Städte nach der Sonne die Zuver- lässigkeit der Nissen'schen Theorie zu erproben, die für Alexandreia nicht vollständig, für Antiocheia genau zutreffend sich erweist. Von Nissens Theorie wird noch näher zu sprechen sein; als Gründungsdatum von Alexandreia scheint Erdmann der 20. Januar 331 am geeignetsten, die Grundsteinlegung von Antiocheia fand am Tage des Frühlingsäquinoctiums im Jahre 300 v. Chr. statt.

Für die Kenntnis der Geschichte der Ptolemaier sind die einhei- misch-ägyptischen Quellen, demotische und griechische Papyri, sowie hiero- glyphische Inschriften von nicht geringem Wcrthe; einige solche bespricht Wiedemann^) und tritt im Gegensatz zu Revillout dafür ein, dass die Erwähnungen, welche diese Urkunden von »Ptolemaios, Sohn des Ptole- maios« machen, nicht auf den ersten Ptolemaier, sondern auf den zweiten zu beziehen seien, dass also Lagos nicht nur ein Spitzname des Vaters des Soter gewesen sei und dieser nicht, wie Revillout annahm, eigentlich Ptolemaios geheissen habe. Die Vermählung der Arsinoe mit Philadel- phos setzt Wiedemann ins Jahr 271 und nimmt an, dass zugleich Euerge- tes zum Mitregenten ernannt wurde, der Kampf gegen Magas von Ky- rene und der Aufstand der 4000 Galater im Heere des Philadelphos sei ins Jahr 265 oder kurz vorher zu setzen. Noch höher hinauf will Koepp im Anschluss an Theokrit die Vermählung rücken, das Datum 276 er- scheint nicht ausgeschlossen, da die den ägyptischen Inschriften entnom- menen Anhaltspunkte nur als die spätesten der möglichen Jahreszahlen zu erweisen sind. Die Inschriften der Ptolemaier zusammen mit den

>89) Zur Kunde der hellenistischen Städtegründnngen. Progr. des pro- testantischen Gymn. Strassbnrg 1883.

*90) Zur Chronologie der Arsinoe Philadelphos. Rh. Mus. N. F. 38. Bd. S. 384 ff.

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IV. Einzelarbeiten, QaelieDunteraachangen im Besonderen. 163

Papyri, deren Sammlang und Aasgabe von Wilcken zu erwarten ist, werden die Geschichte Aegyptens während ihrer Herrschaft in ähnlicher Weise umgestalten, wie dies die griechischen Inschriften in der Geschichte von Hellas schon bewirkt haben. Die mannigfachen Berührungen, welche seit dem ersten Ptolemaier die Schicksale der Inseln und des Festlandes von Hellas, vornehmlich jene Athens mit Aegypten verknüpfen, werden durch eine Arbeit, die dieses neue Material verwerthet, gewiss in ein helleres Licht treten, und verspricht ein solches Unternehmen reichen Ertrag nach beiden Seiten. Die Arbeit von Koepp^'O setzt auf Grund der oben erwähnten Datierung sowohl den ersten syrischen Krieg als den Kampf gegen Magas und die Vernichtung der Galater um zehn Jahre frflher an. In diesem syrischen Krieg war Antiochos der angrei- fende Theil, da das hohle Syrien sowohl als Kypros von Soter wieder- gewonnen und als ägyptischer Besitz dem Philadelphos war hinterlassen worden, mit Magas ist wohl Mitte der siebenziger Jahre rasch Friede geschlossen worden, da der syrische Krieg zusammen mit den Versuchen die Ansprüche der Arsinoe auf Herakleia und die ihr von Lysimachos geschenkten Gebiete geltend zu machen die Kräfte des Philadelphos vollauf in Anspruch nahmen. Der König von Aegypten behielt Phöni- kien, der Friedenschi uss ist daher wahrscheinlich vor den Beginn des chremonideischen Krieges zu setzen. Koepp handelt ferner über die syrischen Kriege des Euergetes zu Gunsten des Antiochos gegen Seleu- kos Kallinikos sowie über die Kämpfe gegen die meuterischen Gallier, die in Antiochos* Sold gestanden hatten, über das Eingreifen des Attalos in diese Kämpfe und über des Seleukos Zug nach dem Osten. Für das Datum, welches Koepp für Philadelphos' und Arsinoes Vermählung an- nimmt, tritt auch Krall^^) in einer Untersuchung ein, welche in ein- gehender Weise die Präskripte der demotischen Urkunden aus der Pto- lemaierzeit behandelt, die Zahl der von Wiedemann beigebrachten noch ergänzt und eine Anzahl hieroglyphischer Denkmäler aus der Ptolemaier- zeit bespricht. Endlich hat neuestens Wiedemann *^3) seine früheren Ergebnisse dahin berichtigt, dass er die Ehe des Philadelphos mit seiner Schwester Arsinoe vor das Jahr 273 setzt.

7. Der ätolische und achälsche Bund.

Die beiden Vereinigungen, an deren Spitze die Aitoler und Achäer standen, haben das vorwiegende Interesse jener Forscher in Anspruch genommen, die sich mit den Zeiten des Ausganges der griechischen

991) Die syrischen Kriege der ersten Ptolemäer. Rh. Mus. N. F. 39 S. 209.

s^) Stufen zur Geschichte des alten Aegypten. II. Sitzongsbericht der Wiener Akad. 105. Bd. 8. 347 ff.

S9S) Die Ehe des Ptolemaios Philadelphos mit Arsinoe II. Philol. N. F. Bd.I S. 81ff.

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164 Griechische Geschichte und ChroDologie.

Selbstständigkeit beschäftigt haben; daneben sind noch ein paar Arbei- ten zu nennen, die sich mit der Geschichte des KOnigthums in Sparta zur Zeit des achäischen Bundes befassen, mit Agis und Kleomenes, deren Biographien wir durch Plutarch genauer kennen, die auch, wie wir oben (S. 56) sahen, mehrfach Gegenstand von Quellenuntersuchungen gewesen sind. Wie in den früheren Abschnitten, so werden auch hier jene an Inschriftenveröffentlichungen anknüpfenden Arbeiten namhaft zu machen sein, die in grösserer oder geringerer Ausführlichkeit Beiträge zur Ge- schichte des Zeitraumes enthalten.

Vorerst haben wir uns jedoch einer Untersuchung C. Wachs- muths'^) über die Quellen zur Geschichte des achäischen Bundes zu- zuwenden, die von einem eingehenden und vorsichtig geführten Vergleich der historischen Skizze, die Tansanias VII. 7, 6 16, 10 giebt, mit Poly- bios beziehentlich Livius ausgehend zu dem Ergebnis gelangt, dass Tansanias für seine Darstellung der Beziehungen des achäischen Bundes zu Rom von ihren Anfängen bis zur Eroberung Griechenlands durch die Römer sich eines Schriftstellers bedient hat, der vom achäischen Stand- punkt schreibend den Polybios bereits benutzt aber öfter arg misver- standen hat und gegen ihn polemisierend das Ende der Achäer so darstellte, als ob sie anftnglich als echte Freunde zu Rom gehalten hätten, dann aber infolge der schlechten Behandlung sich erheben und durch Verrath und Thorheit ihrer Führer den Römern unterliegen. Zweifelhaft bleibt, ob einzelne Züge dieser Darstellung, wie die öfter angebrachten Parallelen aus der attischen Geschichte und die abergläubische Richtung, der zu- folge Sünden gleich oder an den Nachkommen sich rächen, dem Pausa- nias oder schon seiner Quelle zuzuschreiben sind. Wachsmuth nennt Psaon als diese Quelle ohne auf den Namen Gewicht zu legen und betont als das Wesentliche, dass sich die Unzuverlässigkeit und ünbrauchbar- keit dieser Darstellung von geringfügigen Einzelheiten abgesehen zei- gen lässt ; sie ist daher nur mit Vorsicht zu verwerthen, wo uns die Gontrole durch die livianisch - polybianische Ueberlieferung nicht mög- lich ist.

Eine andere Partie, die Kämpfe des achäischen Bundes unter Phi- lopoimen gegen Nabis von Sparta, hat Rühl^^) in einem Aufsatze dar- gestellt, der auch seinerseits die Quellenfrage im Gegensatz zu Nissen eingehend erörtert. Dessen Ansicht, dass bei Pausanias die plutarchi- sche Philopoimenvita mit Zusätzen vorliege, wird widerlegt und durch eingehenden Vergleich der auf Livius -Polybios zurückgehenden Ueber- lieferung gezeigt, dass Pausanias den Polybios selbst benutzt habe» dessen

^ Ueber eine Hauptquelle für die Geschichte des ach&ischen Bncdes. Leipziger Studien X. S. 269 ff.

^S) Der letzte Kampf der Ach&er gegen Nabis. N. Jahrb. f. Philol. 127. Bd. S. 33 ff.

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ly. EiDzelarbeitCD, QuellenuntersucfaungeD im Besonderen. 165

Jugendarbeit ttberPhilopoimen wiederum derPIutarchbiographie zu Grunde liegt. Dieser Beweis lässt sich erbringen, weil, was Pausanias mehr bie- tet als Plutarch, fast in allen Fällen seine Entsprechung bei Livius-Poly- bios findet.

Hieran schliesse ich die Erwähnung eines Werkes, welches die Geschichte beider Bünde darzustellen unternimmt, dann werde ich die ziemlich grosse Zahl der Einzelarbeiten über Agis, Kleomenes, Aratos und die ältere Geschichte des achäischen Bundes behandeln.

Dubois'^), ein Schüler Fustel de Goulanges, giebt zunächst einen sehr lehrreichen Ueberblick der älteren Bearbeitungen dieses Gegen- standes, in welchem auf die mannigfachen Einflüsse hingewiesen wird, die zu irrigen Auffassungen über das Wesen beider Bünde geführt haben. Hierauf folgt die Geschichte des ätolischen Bundes von der Zeit seiner ersten Erwähnung unter Alexander d. Gr. bis zum Jahre 189. Die Ver- bindung mit den Makedonen, die Begründung einer völlig unbestrittenen Herrschaft über Nordgriechenland, so dass selbst Versuche gemacht wer- den konnten sich zur See geltend zu machen, werden besonders hervor- gehoben. Obwohl diese Leistung des ätolischen Stammes nicht angethan ist eine besondere Bewunderung zu erregen, da die Gründung des Bun- des schliesslich doch nur möglich wurde infolge der günstigen Umstände, die den benachbarten Mächten die Hände banden, so tritt doch Dubois mit Recht der Auffassung entgegen, die Polybios von achäischen Sym- pathien erfüllt verträgt. Ein dritter Abschnitt erzählt die Geschichte des peloponnesischen Bundes seit seiner Einigung durch Sparta und er- blickt in dem unter thebanischem Einfluss sich bildenden Arkaderbunde, der gegen Sparta sich wendete, eine der wichtigsten Vorstufen der Ent< Wickelung, welche das Entstehen des achäischen Bundes zur Folge hatte. Diesem war es anders als dem ätolischen, nie beschieden, eine selbst- ständige Politik zu treiben, er ist in steter Abhängigkeit von den jewei- ligen Machthabern im Peloponnes. Von einem prinzipiellen Gegensatz beider Bünde, wie behauptet wurde, dass die Achäer das aristokratische, die Aetoler das demokratische Wesen vertraten, kann nicht die Rede sein; die gleichen socialen Gegensätze verursachen Kämpfe in den Bün- den selbst, an ihnen hat sich besonders der achäische verblutet, der als gemässigte Demokratie begann und als Tyrannis demagogischer Elemente endete. Ausführlich handelt der Verfasser dann über die Einrichtung beider Bünde, über die Versammlungen, Beamten und militärische Orga- nisation. Die inschriftlichen Nachrichten sind seither weit reicher ge- worden, die Liste der Strategen lässt sich vervollständigen, als Ausgangs- punkt für Arbeiten auf <]iesem Gebiete wird jedoch Dubois' Arbeit stets

<M) Les ligues ^tolienne et Ach^enne. Paris, Thorin 1886. Biblio- th^que des ^les francaises fasc. 40.

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166 Griechische Geschichte und Chronologie.

willkommen sein^ obwohl sie sich nicht alle damals erschienenen Spezial- arbeiten zu Nutze gemacht hat.

Eine Darstellung der Lebensschicksale des Agis und Eleomenes, die wie natürlich vornehmlich aus Plutarchs Biographien ihr Material und den Standpunkt der Beurtheilung nimmt, sich auf Einzelheiten nicht einl&sst und auch auf Heranziehung der Inschriften verzichtet hat, bietet ein Schriftchen von A. Neumeyer.^^^) Eine kurze Behandlung der Quellen zur Geschichte des Königes Agis und eine Darstellung seiner Regiernngsthätigkeit enthält ein Programmaufsatz von Preiss'^®), der Phylarchos als Hauptquelle des plutarchischen Agis bezeichnet; die bei Pausanias zerstreut sich vorfindenden Nachrichten über Agis sucht der Verfasser dem Zusammenhang, der durch ersteren Bericht geboten wird, einzufügen. Ueber Eleomenes* HI. Regierung handelt Gehlerf^), der in den chronologischen Fragen sich an die Ergebnisse von Klatts Unter- suchungen anschliesst und übrigens eine Erzählung der Kämpfe mit dem achäischen Bunde der Reformen und des tragischen Schicksales dieses Herr- schers nach Polybios, mehr aber noch nach der plutarchischen Biogra- phie bietet , in der hohen Einschätzung seines künstlichen Zurückgreifens auf die urspünglichen Zustände jedoch noch über diese hinausgeht. Richtig ist, was über des Polybios widersprechende Aeusserungen über Kleomenes nach dem Vorgang früherer Darsteller, die von dem Ver- fasser vollständig berücksichtigt und angeführt worden sind, bemerkt ist. In eine kritische Erörterung von Einzelheiten ist derselbe nicht einge- gangen. Die Dauer der Herrschaft dieses Königes, die nach Plutarch auf 16 Jahre angegeben wird, entspringt nach Unger^ einem Lese- fehler aus 6Vs Jahre, und der Regierungsantritt des Kleomenes nach dem Tode des Leonidas ist auf 227 v. Chr. zu bestimmen, als Ende seiner Herrschaft ist die Flucht nach Aegypten zu betrachten nach der Schlacht von ISellasia 221.

Durch Ungers Untersuchungen über das Strategeojahr der Achäer und die Zeit der Bundesversammlungen veranlasst ist die Schrift von Klatt^o^), die zu negativen Ergebnissen gelangt. Ich stimme, soweit nicht die Quellenfrage, das Verhältnis des Pausanias und Polybios für die Synode des Jahres 146, in Betracht kommt, denselben bei. Es lässt sich nicht erweisen, dass die Strategen jemals im Winter ihr Amt an-

S97) Agis und Kleomenes, zwei Lebensbilder aus der letzten Zeit des spartanischen Staates. Progr. des Gymn. Amberg 1881.

S99) Neue Beiträge zur Geschichte Agis III (IV) Königs von Sparta. Progr. des Gymn. Pillau 1882.

S99) De Gleomene III. Lacedaemoniorum rege. Progr. des Königl. Gymn. Leipzig 1883.

^) Der Anfang des Kleomenes 111. 227 v. Chr. Philol. 46. Bd. S. 766 ff.

^1) Chronologische Beiträge zur Geschichte des achäischen Bundes. Berlin. Progr. des Progymn. 1883. Vgl. Zeitschr. f. d. österr. Gymn. 1885 S. 295.

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IV. EiDzelarbeiten, QoellenuntersuchuDgeu im Besonderen. 167

traten, unsere Nachrichten sind so unbestimmt , dass wir die ständigen und ausserordentlichen Versammlungen, von denen wir lesen, nicht scheiden können; daher auch mit Ausnahme jener des Jahres 146 keine fEür die Zeitbestimmung sich verwenden lässt. Das Wahrscheinlichste bleibt die von Unger bekämpfte Anschauung, dass seit dem Jahre 217 die Strategen im Herbst ihr Amt antraten und die regelmässigen Syno- den im Oktober und Mai stattfanden. Der erste Abschnitt dieser Unter- suchung behandelt Pausanias* und Plutarchs Angaben über die Kämpfe des Agis und Aratos, die mit einander unvereinbar sind, und von denen Klatt die ersteren als unzuverlässig bezeichnet

Die beiden Programmaufsätze von Neumeyer^') über Aratos habe ich nicht einsehen können.

Hill^os) giebt Polybios und Livius vornehmlich folgend eine Dar- stellung der Beziehungen Roms zum achäischen Bunde seit der Schlacht von Pydna bis zur Niederwerfung des Kritolaos und Diaios, in der die Verwickelungen wegen Oropos ausführlicher erörtert werden. Zum Schlüsse bietet der Verfasser eine kurze Darlegung über das Oeschichts* werk des Polybios und verbreitet sich über die Gründe, die den Schrift- steller veranlassten, Roms mit besonderer Zurückhaltung in seinem V7erke zu gedenken.

Die Schrift von Gapes^^) ist, wie ich Anzeigen entnehme, ein Auszug aus Polybios, soweit dieser über den achäischen Bund Nachrich- ten bietet, der mit fortlaufenden Anmerkungen versehen ist und keine vollständige Darstellung des Oegenstandes.

Ganz unbrauchbar ist die Schrift von Klotzek^^) über die Be- ziehungen der Römer zum achäischen Bunde.

Für die Zeit, da die Römer ihren Einfluss auf griechischem Boden zuerst geltend machten bis zur Unterwerfung Griechenlands und über diese hinaus haben die Inschriften überaus reiche Nachrichten geliefert, einige der wichtigsten unter ihnen sollen hier Erwähnung finden.

Der umfangreiche Brief Philipps V. an die Larisäer, zuerst von Lolling^<>^) veröffentlicht, ist mehrfach Gegenstand besonderer Behand- lung gewesen, ein anderes Schreiben desselben Herrschers ist zu diesem ersten hinzugekommen. ^7) Für die Geschichte des Krieges, den Philipp gegen Rom geführt hat, über die Haltung der Rhodier und des Insel-

40») Aratos von Sikyon. Progr. des Gymn. Neustadt a. d. Haardt 1886 und 1887.

^ Der ach&ische Bund seit 168 v. Chr. Progr. der Oberrealschule Elberfeld 1883.

4M) The history of the Achaean ligne. London, Macmillan 1888.

405) Die Verhältnisse (sie) der ROmer zum achäischen Bunde von 229 bis 149. Progr. des Gymn. Brody 1887.

406) Mittheilnngen des deutschen arch. Inst. VII. S. 61 ff.

407) Bulletin VI. S. 140.

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168 Griechische Geschichte und Chronologie.

buDdes während desselben sind auf Delos gefundene Inschriften sehr auf* schlussreicb ; diese hat Durrbach^^), Homolle's Untersuchungen über den seit Anfang des 3. Jahrhunderts bestehenden Inselbund erweiternd besprochen, üeber die Stellung des arkadischen Orchomenos zum achäi- sehen Bunde handelt an eine von Foucart edierte Inschrift anknttpfend Dittenberger^^) in seinen Bemerkungen zu griechischen Inschriften. Die Steine von Delos, die grösstentheils im 6. Bande des Bulletin ver« Öffentlicht sind, geben wichtige Aufschlüsse über die Strategenliste der Aetoler im Anfange des zweiten Jahrhunderts. Interessante Inschriften aus Lampsakos behandelt Lolling^^^'), diese berichten von einer Ge- sandtschaft der Lampsakener, die unter anderem im Jahre 196 v. Chr. mit Flamininus in Korinth zusammentraf, bis nach Massalia sich begab und weit und breit Verbindungen anknüpfte.

lieber die spätere Einrichtung der delphischen Amphiktyonie geben dort gefundene Inschriften aus der Zeit des Perseus Anhaltspunkte ^^^), endlich hat LoUing^'^) drei Inschriften aus Thessalien veröffentlicht, die uns über die Einrichtungen des Magnetenbundes belehren, welcher dort seit dem Jahre 140 wieder von den Römern gestattet worden war. Ueber die Geschichte des thessalischen Bundes hat Monceaux^^'), wie ich einer Inhaltsangabe entnehme, eine gleichfalls vornehmlich aus den Inschriften schöpfende Darstellung begonnen. Interessante Aufschlüsse hat Weil^i^) den mit Magistratsnamen versehenen Münzen im Zusam- menhalt mit der literarischen Überlieferung über den Bund Athens mit Mithradates abzugewinnen verstanden.

Obschon der Verfasser ausdrücklich ablehnt eine Geschichte Athens zur Zeit der Römer zu geben, um sich auf die sogenannten Alterthü- mer zu beschränken, so darf doch die Arbeit Neubauers^^^) schon um des Grundes willen nicht unerwähnt bleiben, da sie wie die zuletzt er- wähnten vorzüglich aus den neuen Inschriftenwerken schöpfend eine Er- gänzung zu der nur auf Boeckhs Corpus ruhenden Schrift von Ahrens bildet. Neubauer hat den dritten Band des attischen Inschriftenwerkes auf die Stellung und Verminderung der Rechte der Volksversammlung, auf die Rolle des Rathes der Sechshundert und des Areopages in jener Zeit, auf das Verhältnis der Zahl der Rathmänner zu den Phylen, auf die im Prjtaneion gespeisten Beamten und sonst erwähnten Magistrate

^) Bulletin X. S. 112 ff.

«9) Hermes XVI. 8. 176ff.

410) Mittheilnngen des deutschen arch. Inst. VI. S. 95 ff.

*n) Bulletin VII. S. 427 ff.

4i>) Mittheilungen VII. S. 341 ff.

41S) Revue arch^ologiqne 1888 S. 221.

414) Mittheilungen VI. S. 316 ff.

415) Atheniensium reipublicae quaenam Romanorum temporibus fuerit conditio. Halle 1882. Diss.

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V. Chronologie. 169

hindurchgearbeitet und die daraus gewonnenen Ergebnisse mit den we- nigen Nachrichten der Schriftsteller in Zusammenhang gebracht und so einenützliche Zusammenstellung der eigenthümlicheu Einrichtungen Athens in jener Zeit geliefert. Zum Schlüsse endlich verweise ich auf die glän- zende Darstellung, welche dem europäischen Griechenland, sowie Aegyp- ten und Vorderasien während der Herrschaft der römischen Principes und Kaiser von Augustus bis Diokletian von Th. Mommsens Meister- hand zu Theil geworden ist.

y. Chronologie.

Die auf die griechische Chronologie bezüglichen Arbeiten der letz- ten acht Jahre dürften sich nach drei Richtungen getheilt besser über- blicken lassen. Zunächst sind jene Arbeiten zu betrachten, welche chro- nologisches und chronographisches Material bieten, sei es neue Veröffent- lichungen von Quellen, literarischen und inschriftlichen, sei es kritische Bearbeitungen des bereits Vorhandenen enthalten. Die Inschriften und die durch ihre Angaben augeregten Fragen über die Archontenliste nehmen auch hier den ersten Rang ein. Ferner ist eine Gruppe von Arbeiten zu besprechen, welche sich theils auf das Kalenderwesen der Griechen beziehen, theils astronomischen Inhalts für die griechische Chro- nologie in Betracht kommen. Endlich sind jene Werke namhaft zu machen, die den gesammten Gegenstand darzustellen unternehmen. Mit Rücksicht auf den bereits für die »Gescbichtec in Anspruch genomme- nen Raum und weiters mit Rücksicht darauf, dass ohne ein genaues Eingehen auf verwickelte Einzelheiten eine nähere Darstellung des In- haltes mehrerer hierher gehöriger Forschungen gar nicht möglich ist, musste ich mich hier mitunter mit kurzen Angaben begnügen. Ein fach- männisches Urtheil in chronologischen Fragen vermag ich übrigens nicht abzugeben.

Niese*^*) handelt über die chronographische Thätigkeit des Era- tosthenes und stellt im Gegensatz zu der geläufigen, auch für die über- lieferten chronologischen Daten massgebenden Ansicht fest, dass das öfter erwähnte Werk des Eratosthenes über die zu seiner Zeit vorhandenen »Chronographien« handelte, d. h. über Werke, von deren Inhalt wir uns mit Hilfe der parischen Marmorchronik eine Vorstellung zu bilden vermögen. Eratosthenes besprach die Ansätze dieser älteren Werke und verbesserte sie zugleich ; auf Grund seiner Untersuchungen hat erst ApoUodoros eine neue Chronographie, die xP^vixd^ verfasst, deren Daten, soweit sie nicht Haupt- und Angelpunkte betreffen, daher keineswegs eratosthenischen gleich gesetzt werden dürfen, da dieser in Einzelheiten sich überhaupt nicht eingelassen hatte. Die Chronik des ApoUodoros hat Unger^^^)

410) Die Chronographie des Eratosthenes. Hermes Bd. XXIII. S. 92. 417) Die Chronik des ApoUodoros. Philol. 41. Bd. S. 602 ff.

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170 Griechische Geschichte und Chronologie.

in eiDem Aofsats behandelt, der zu erweisen sncht, dass die Angaben des Psendoskymnos, die man bisher anf Apollodoros bezog , mit diesem nichts zu thun haben, sondern dass dieses in Versen abgefasste und dem Attalos Philadelphos überreichte Werk möglicher Weise von dem Per* gamener Artemon herrtthrte. Fallen so die bisher auf den Eratosthenes- schttler bezogenen Angaben des Psendoskymnos weg, so ergiebt sich auch von Umfang und Inhalt sowie Abfassungszeit der apollodorischen Chronik ein anderes Bild. Die Chronik ist geschrieben zwischen HO und 60, ihre Bruchstücke reichen über 1184/3 hinauf und über 144 herab, eines lässt auf Abfassung um das Jahr 70 v. Chr. schliessen. Apollodoros, der Chronist, hat also nach Psendoskymnos geschrieben und ist gut ein Jahrhundert später anzusetzen als bisher geschah. Die Vertheilung des Stoffes auf die vier Bücher der Chronik ist wahrscheinlich in der Weise anzunehmen, dass Buch I. bis zu den Perserkriegen, II. bis zu Alezan- ders Tod, III. bis 190, IV. bis zum Jahre 72 'reichte; das Werk war endlich nicht, wie man gemeiniglich annimmt, ein Schulbuch oder Hand- buch sondern ein gelehrtes, umfangreiches Werk mit Quellenangaben und Verzeichnung abweichender Nachrichten, erfüllt mit reichem Detail, gleichwohl in Versen abgefasst. Von der Richtigkeit dieser Ergebnisse kann ich mich nicht überzeugen. Die umfangreichen Vorarbeiten Oel- zers^*^) für eine Reconstruktion und Ausgabe des Julius Afnkanns um- fiißsen bisher zwei B&nde. Der erste Band bietet einen Reconstruktions- versuch der iChronographiec auf Grund der Fragmente und späteren Aus- schreiber. Geizer hält den Verfasser der Kestoi für identisch mit Julius Africanus, dem Verfasser der Chronographiai, und daher Sextus für sein praenomen, seine Heimat war das lateinische Afrika, die Nachrichten über seine Lebensschicksale als Soldat und seine späteren Reisen wer- den hieran! besprochen, eine geistliche Würde scheint der Schriftsteller nicht bekleidet zu haben, zwischen 212 und 221 sind die npovoYpafiau^ nach diesen die Kestoi verfasst.

Hierauf bespricht Geizer die chronographischen Angaben der Kir- chenväter, die vor Africanus geschrieben haben und den jüdisch -christ- lichen Charakter des Werkes des letzteren sowie dessen Oekonomie. Es wird dann das aus Africanus erhaltene Material nach sachlich zu- sammengehörigen Gruppen erörtert, wobei die jüdische Geschichte um der Tendenz des Werkes willen den ersten Platz einnimmt. Für die Erkenntnis der griechischen Geschichte des Afrikanus erweisen sich als die wichtigsten Quellen Johannes Antiochenus und die Ezcerpte des Bar- barus. Der reiche Inhalt der ersten drei Kapitel, welche die griechische Geschichte bis zur ersten Olympiade, die verschiedenen Königslisten, das Olympionikenverzeichnis und die auf griechische Geschichte bezüglichen

^19) Sextus Julius Africanus und die byzantinische Chronologie. 1. Bd. Leipzig, Teubner laSO. II. Bd 1885.

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V. Chronologie. 171

Notizen des Synkellos enthalten, kann hier nicht weiter besprochen werden.

Ein gleiches gilt von dem ersten Theil des zweiten Bandes, in dem die Nachfolger des Afrikanus, wie nattürlich mit besonderer Aus- fOhrlichkeit Eusebios behandelt wird, dessen weit ftber Afrikanus' Buch hinausgehende Kenntnisse von Geizer besonders betont werden. Nicht ein Ansschreiber des Afrikanus sondern ein auf Orund eigener, umfassen- der Gelehrsamkeit gegen Afrikanus wiederholt polemisierender Forscher tritt uns in dem Kirchenvater entgegen. Was den Synkellos anlangt, so betrachtet der Verfasser als eigentliche Quellen desselben neben der heiligen Schrift die beiden alexandrinischen Chronisten Panodoros und Annianos ; diese stehen im Mittelpunkte der ausgebreiteten Quellenunter- suchung über die chronographische Literatur, welche der zweite Band enthält. Es mnss genügen darauf hinzuweisen, dass Sulpicius Sev^rus, Johannes Malalas, der Barbaras, die zahlreichen anonymen chronogra- phischen Werke und schliesslich die orientalischen Chronisten darin be- handelt sind. Wie man sich bei der Benutzung der Nachrichten später Schriftsteller bereits daran gewöhnt hat, an ihrer Statt die sicheren oder wahrscheinlichen Quellen namhaft zu machen, wenn man ihre Angaben als Beweismitsel verwendet, so wird ein gleiches an der Hand von Gei- zers Werk auch für die Angaben der Chronographen in Zukunft gesche- hen müssen. Die Fassung, welche die Nachrichten über griechische Ge- schichte bei Julius Afrikanus erhielten, wird der zweite Theil dieses Ban- des darlegen, der die Fragmente des ersten christlichen Chronographen enthalten wird.

Ein Aufsatz von Trieber^^*) sucht den Nachweis zu bringen, dass Afrikanus in seiner spartanischen Königsliste durch Hinzufügung noch eines Königs vor der Angabe, dass das Ephorat an Stelle des König- thnms trat, einen künstlichen Synchronismus herstellte, wodurch er den Beginn des Königthums in Rom mit dessen Abschaffung in Sparta zu- sammenbrachte. Frick^^) weist dem Akusilaos die erweiterte Liste der attischen Könige zu, als deren Verfasser Brandis und nach ihm andere den Hellanikos betrachtet hatten, und hält gegen Kirchhoff daran fest, dass die Liste des Hellanikos wirklich elf und nicht neun Namen bot. Geizer a. a. 0. führt die athenische Königs- und ArchontenlistCi wie sie bei Afrikanus vorliegt, auf Philochoros zurück. Der umfangreichste der etwas aphoristischen iBeiträgec von Frick vertritt die Ansicht, dass die Profanchronologie der Excerpte des Barbaras fast ganz von Afrika- nus abhängig sei, was also auch für dessen Angaben aus der griechischen Geschichte Geltung hat.

41») Kritische Beiträge zu Afrikanus. Hist. Aufsätze f. B. Cnrtius S. 65 ff. *^) Beitrag« zur griechischen Chronologie und Literaturgeschichte, Progr. des Gymn. Höxter 188Q.

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172 Griechische Geschichte und Chronologie.

Die üntersuchang Uoger's^*^) Ober Anaxagoras uod Empedokles erwähne ich hier deshalb, weil die Lebenszeit beider Philosophen auch für die Beurtheilung einer Anzahl von Nachrichten über Themistokles und Perikles von Wichtigkeit ist und füge der Vollständigkeit wegen noch die Arbeit desselben Gelehrten ^^) über Pythagoras und die Py- thagoraier, sowie jene^*') Über die sämmtlichen aus dem Alterthum über- lieferten Daten der Zerstörung Trojas wenigstens dem Titel nach an. Zwei Aufsätze von SnsemlhH^) behandeln die chronologischen Fragen, die sich an die Lebensgeschichte der Dichter und Gelehrten knüpfen, die am Hofe von Alezandrien lebten. Die erste Abhandlung bewegt sich vornehmlich im Gegensatz zu Ck)uat's Ansätzen, während die zweite über Theokrit, Kallimachos, Aristophanes von Byzanz, Aristarcbos und Zenon handelnde Schrift theils Gorrektnren zu den Ergebnissen der ersten, iheils Auseinandersetzungen mit neueren Bearbeitern dieser literarge- schichtlichen Fragen enthält. In letzterem Aufsatz nimmt Susemihl auch Stellung zu den später noch zu erwähnenden Ergebnissen von üngers Untersuchung über Zenon, und hält für Zenons Tod am Jahre 264/3 fest. Die Bestimmung des Archontates des Arrheneides aus dem bei Laer- tius Diogenes erhaltenen Volksbeschluss für Zenon hält Susemihl für unzulässig, da ihm dieser unecht zu sein scheint.

Eine Reihe von Fragen, die sich an die parische Marmorchronik knüpfen, behandelt die Schrift von Dopp^), welche auch ein Facsimile der Inschrift nach neuerlicher Vergleichung des Originales enthält. Ge- gen Boeckhs Yermuthung, dass Phanias als Quelle der Inschrift und des Eusebios zu betrachten sei, erhebt der Verfasser begründete Einwendun- gen und tritt für die Annahme ein, dass die Quelle eine attische sei und zwar eine solche, die aus Atthiden und anderen Schriften ihr Ma- terial entnommen und in eine chronologische Ordnung gebracht hatte. Die Verwandtschaft einiger Angaben der Marmorchronik mit ApoUodo- ros' Bibliothek und Diodors mythischer Geschichte giebt dem Verfasser den Aulass, die chronographische Thätigkoit der Griechen in ihren vier Hauptarten kurz zu besprechen, deren eine ihm durch Hellanikos und Philochoros, die andere, von Aristoteles beeinflusste durch Pseudo-ApoUo- doros vertreten wird. Die dritte bilden, und das halte ich für einen durch- aus richtigen Gedanken, die Bearbeiter der griechisch-römischen Syn-

^i) Die Zeitverhältnisse des Anaxagoras und Empedokles. PhiIoL IV. Supplementbd. S. 513ff.

*^) Sitzungsber. der Münchener Akad. 1883 S. 140ff.

49S) Die troische Aera des Suidas. Abhandl der Münchener Akad. Bd. 17 S. ölöff.

*^) Analecta Alezandrina chronologica. Greifswald. Index lect Winter 1885/86. Analector. Alex, chronol. particnla II. Ebenda Winter 1888/89.

*^^) Quaestiones de marmore Pario. Rostock 1888. Dias.

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V. Chronologie. 173

cbronistik, als deren Vertreter in der Literatur Diodor hezeichnet wird; es lassen sich aber auch andere namhaft machen. Die vierte Gruppe bilden die christlichen Chronographen seit Sextus Julius Afrikanus. Der Verfasser vergleicht dann im Einzelnen zunächst die mythologischen Nachrichten des Marmor mit Eusebios, Diodor, Pseudo-ApoUodoros und anderen Nachrichten und gelangt zu dem Schlüsse, dass zwar keinerlei Einfluss der aristotelischen Gelehrsamkeit nachzuweisen sei, dagegen zahlreiche Gründe dafür sprechen, dass ein attischer Schriftsteller ein grosses chronographisches Werk verfasst habe, aus dem der Verfasser der Marmorchronik schöpfte. Ersterer schrieb vor Philochoros, ihn be- nutzten direkt oder indirekt die verglichenen Autoren. Fflr die Nach- richten, die der historischen Zeit angehören, von der 32. Epoche ange- fangen nimmt Dopp eine zweite Quelle an, deren Verarbeitung mit der ersten und Reduktion auf die athenischen Archonten das Werk des Ver- fassers der Marmorchronik sei. Eine Betrachtung über die Synchronis- men seit Herodot und Thukydides, über ihre Häufung durch die Alexan- driner und später erfolgende Auflösung führt bezüglich der Quelle des Marmor zu dem Ergebnis, dass diese meist drei Ereignisse unter einem Jahre zusammenfasstc ; der Verfasser der Chronik hat nur hier und da alle drei beibehalten sonst zumeist eine Auswahl getroffen. In dieser zweiten Quelle des Marmor sieht Dopp einen Rest der voralexandrini- sehen Chronographie der Griechen, die, wie an den Angaben über sici- lische Geschichte gezeigt wird, von irrigen Synchronismen ausging, welche erst die Alexandriner berichtigten. Was die Rechnungsweise anlangt, so nimmt Dopp an, dass im ersten Theil Boeckh*s computus B, im zwei- ten A vorwiege, d. h. also im ersten um ein Jahr mehr gerechnet sei ; daraus schliesst Dopp, dass der Autor den zweiten Theil zuerst, d. h. 264/8, den ersten später, d. h. 263/2 geschrieben habe. Das Jahr, in wel- chem er schrieb, rechnete er im zweiten, zuerst verfassten Theil nicht ein, im ersten zählte er es hinzu; für den Archen Arrheneides bleibt also 264/8, für Diognetos 363/2.

Eine auf derselben von Maass besorgten Revision des Originales ebenso wie auf Dopp ruhende und die sonstige Literatur wie v. Gut- schmids Beihilfe benutzende Ausgabe des Denkmales bietet J. Flach^^). Neben den Text sind die entsprechenden Angaben des Chroniken des Euse- bios gestellt, dessen Jahre auf die v. Chr. rednciert sind. Anhangsweise sind die sonstigen chronographischen Bruchstücke mitgetheilt. Die Einlei- tung bekämpft mit Dopp die Boeckhsche Annahme, dass Phanias als Quelle des Marmor zu betrachten sei und folgt Dopp auch bezüglich der Rechnungsweise des Verfassers der Chronik, indem nur zwei, um ein Jahr differierende Zählungen angenommen und das Archontat des Diognetos auf 263/2 bestimmt wird, während v. Gutschmidt (bei Flach

«M) Chronicon Parium. Tübingen, Fues 1884.

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174 Griechische Geschichte und Chronologie.

a. a. 0.) hierfür an 264/3 festhält. Endlich sind bezüglich dieses Denk- males, die wenn aach nur gelegentlichen Bemerkungen Nies e's^^) ttber Quellen und Werth der Marmorchronik als beherzigenswerth zu erwäh- nen. Eine Analyse zur Feststellung der ersteren hält Niese fQr aus- sichtslos, »da die Tradition des Unterrichtsf in dem Marmor niederge- legt sei, daraus erklärt sich das Henrortreten Attikas in Geschichte und Literatur; sein Werth pflegt um des äusseren Umstandes der inschrift- lichen Erhaltung willen erheblich überschätzt zu werden.

Für die attische Chronologie des fünften Jahrhunderts, für die Kenntnis des damals üblichen Schaltcyklus, der Ennaeteris, damit des Wechsels der Gemeinjahre und Schaltjahre ist die Urkunde über die während 11 Jahren dem Schatz der Athena und der übrigen Götter ent- lehnten Gelder CIA. I, 273 die wichtigste Quelle. Über sie handeln zwei Aufsätze von Eubicki^^^), der erste derselben führt seinen Titel eigentlich nicht mit Fug, da erst zum Schluss von der genannten Ur- kunde die Rede ist. Im übrigen handelt das Programm von 1885 über die Zeitrechnung des Thukydides (vgl. oben S. 25) und über die In- schriften CIA. IV. 179 a und b. Mit Hilfe derselben sucht der Verfasser zu erweisen, dass zur Zeit des Beginnes des peloponnischen Krieges in Athen Neujahr im Monat Thargelion war die zwei Monate bei Thuk. II 2 sind daher festzuhalten und erst seit dem Jahre 408/7 das Heka- tombaionnecüahr an dessen Stelle trat. Dieses Datum wird aus der Rede Antiphons nach Kubicki nicht des bekannten Redners für den Choreuten erschlossen. Neujahr im Monat Gamelion hatte aus einer irrigen Interpretation derselben Thukydidesstelle Greswell erschlossen; der Jahresanfang im Hekatombaion steht fest. Die Stellen bei Aristo- phanes über die Kalenderverwirrnng weisen nach Kubicki nicht auf Fehler von wenigen Tagen, sondern auf erhebliche, willkürliche Kalender* Veränderungen. Eine Bestätigung hierfür findet der Verfasser in den Angaben bei Thukydides und dessen Scholiasten über die Schlacht von Delion. Die zweite Abhandlung enthält Berechnungen über die Tages- dauer der CIA. I. 278 erwähnten Jahre, die ich nicht zu beurtheilen vermag und eine Ergänzung der Inschrift Dabei wird von Boeckhs Annahmen erheblich abgewichen: die Jahre 426/5—423/2 hatten Neu- jahr im Mai und zählten 371, 856, 867 und 871 Tage. Ich sehe nicht, wie das vorliegende Material hinreichen soll um solche ausserordent- liche und unregelmässige Verhältnisse zu erweisen. Wenn sich eine Regel mit Hilfe der zu Gebote stehenden Mittel nicht erkennen lässt, dann müssen wir überhaupt auf die Erkenntnis der kalendarischen Ein- richtungen, die der Inschrift zu Grunde liegen, verzichten. Was über

497) Hermes XXIII. S. 98 A. 3.

4S8) Das Schaltjahr in der grossen Rechnungs- Urkunde CIA. 1. 273. Progr. des Gymn. Ratibor, 1. Theil 1885, II. Theil 1888

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V. Chronologie. 1-75

Thukydides' Rechnang u. a., wo ich mir ein Urtheil gestatten darf, ge- sagt wird, ist nicht darnach angethan Zutrauen zu den Ergebnissen der anderen Abschnitte zu erwecken.

Was die Chronologie des vierten und dritten vorchristlichen Jahr- hunderts anlangt, so hat der Bericht A. Holms fftr 1879 und 1880 (Bd. XXIII. 8. 868) sowohl der Resultate der Usener*schen als einer ersten Arbeit Dnger's Erwähnung gethan und eine Ki&rung der sich entgegen- stehenden Ansichten von späteren Arbeiten erwartet. An solchen hat es seit 1880 nicht gefehlt, Klarheit ist gleichwohl noch nicht völlig er- reicht. Die Zählung der Monatstage im attischen Kalender, seit an Stelle der Rechnung mit ^Bfuovroc im letzten Drittel die Zählung fui^ eixddac getreten war, die Bedeutung der Doppeldatierungen xar' ip^ovra und xarä Beoy^ die Vertheilnng der Tage au die Prytanien, die Zeit der Einfflhrung des 19jährigen, metonischen Schaltcjklus, beziehungsweise einer besonderen, von Metons Cyklus verschiedenen athenischen Ennea- kaidekaeteris, die Schaltorduung selbst, ferner die Archontenreihe des dritten Jahrhunderts und der folgenden sind noch immer streitige Fragen in der attischen Chronologie; das stets wachsende inschriftliche Material und dessen Einordnung zwischen die bekannten und feststehenden Punkte hat ihre Zahl schon verringert und wird sie in Hinkunft noch weiter vermindern, an ihrer LOsung hängt die Darstellung der Geschichte Orie- chenlands im Zeitalter der Diadochen.

Von den Arbeiten, welche auf das bei Köhler im zweiten Bande der attischen Inschriften vorliegende Material gestQtzt diese für Ge- schichte und Chronologie gleich wichtigen Fragen zu erörtern unternah- men, ist hier noch die vortreffliche Schrift von Reusch^ nachzutragen. In den am Schlüsse angehängten Tabellen konnten Usener's Darlegungen noch berücksichtigt werden. Reusch bespricht zunächst eine grosse An- zahl von Präscripten aus dem zweiten Bande des Corpus, aus Xenophon, Andokides, Lykurgos und Demosthenes, ergänzt die ersteren zum Theile anders als Köhler (auf S. 11 7 ff. sind sämmtliche Präscripte mitReuschs Ergänzungen zusammengestellt) und erörtert dann die Frage, wie viel ordentliche Versammlungen und wann diese stattfanden, welche Gegen- stände sie zu verhandeln hatten. Die erste der am Schluss beigefügten Tabellen dient zur Bestimmung der Jahre in ihrer Eigenschaft als Ge- mein- oder Schaltjahre, wenn Prytanien- oder Kalenderdatum oder beide gegeben sind; die zweite, nach den Monaten geordnete enthält die be- zeugten Volksversammlungen, eine dritte die Monats- und Prytanientage, an denen Versammlungen überliefert sind, eine letzte stellt von 366 279 mit Rücksicht auf die Unger*sche und Usener*s Rechnung (ohne Rück- sicht auf die später noch zu erwähnenden Modificationen Ungers in

499) De diebus eontionum ordinarium apud Athenienses. Straasburg 1880. Dias. Dissert. Argent sei. Bd. 111. 8. Iff.

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176 Griechische Geschichte uod Chronologie.

»attische Archootenc Supplbd. Y. d. Philologus) der lOjährigen Cjklen die Daten zusammeQ. Die Abhaudlung von Keusch ist am besten ge- eignet eine Übersicht über die Verschiedenheiten der Ansetzungen dieser beiden Gelehrten zu gewinnen. Eine Anzahl von Präscripten aus CIA. II. hat derselbe Forscher ^*<)) nach den von ihm angestellten Beobachtungen über das Vorkommen einzelner Formeln mit Erfolg zu ergänzen versucht.

Die von Holm (a. a. 0.) besprochene Arbeit, welche die Archon- tenliste von 292 v. Chr. angefangen nach der inschriftlich bezeugten Qualität der Jahre und mit Hilfe des metonischen Cyklus herzustellen, die Liste von 301 285 zu gewinnen suchte, hat Unger^^) durch eine weitere ergänzt und vervollständigt, in ihr zugleich auch die Ergebnisse von Usener's zu gleicher Zeit erschienenen Kalenderstudien berücksich- tigend. Während nach ünger der 19jährige Cyklus zwischen 346 und 325 anhebt, rückt Usener das Datum auf 312 herab, auch bezüglich der Bestimmung einzelner Jahre als Schalt- oder Gemeinjahre sind beide Forscher zu verschiedenen Ergebnissen gelangt, und endlich zählt Usener die Tage des letzten Monatdrittels rückwärts gleichviel, ob sie mit ^ßcvovTog oder fisr eUddag bezeichnet werden, während Unger und Mommsen /ler elxddag vorwärts zählen. Als zu Usener's Rechnungsweise stimmend hat Köhler einige Inschriften bezeichnet, die er im VIII. Bande der Mittheilungeu besprochen hat. Im letzten Drittel des hohlen Monats lässt Usener weder die dexdryj ^l^evovrog wie ältere Forscher noch die Seurdpa ^devovrog wie Unger aus, sondern die ivdri^ ^8, und ebenso bei der späteren Zählweise die ivdry) fier elxddag. Die Schaltordnung, welche auf Grund dieser verschiedenen Ansichten aufgestellt wird, unterscheidet sich daher gleichfalls. In dem genannten Aufsatze hält Unger seine früheren Aufstellungen insgesammt fest, jedoch nicht ohne in einer An- zahl von Einzelheiten zu willkürlichen und, was die Obersetzung von deurdp^ i/ißok/fjLtf) CIA. II. 320 a u. 381 betrifft, zu unmöglichen Annah- men gedrängt zu werden. Die Annahme einer Kalenderverwirrung und den Gebrauch des 19 jährigen Cyklus hält Unger für unvereinbar. Wie die Dinge liegen, scheint es mir unmöglich ohne die erstere auszukommen.

Im Gegensatz zu Ungers Aufstellungen hat v. Wilamowitz^'^) über die Reihe der attischen Archonten von 296—262 gehandelt, und ist zu folgenden Ergebnissen gelangt. Die Feststellung der Zeiten der Tyrannis des Lachares führte, von Köhler, Droysen und Unger abwei- chend, zu der Vermuthung, dass der Nikias äp^^wv uarepog der In- schriften in Folge einer Verfassungsänderung, durch die halbjährige Be- amten eingeführt werden sollten, zum zweitenmale im selben Jahre (296/6)

«ü) Hermes Bd. XV. S. 336.

^1) Der attische Schaltkreis. Philol. 39. Bd. S. 475 ff. ^^) Philologische Untersuchungen IV. S. 235 ff. Lectiones epigraphicae GOtt. Index. Lect. Sommer 1885 S. 6ff.

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V. Chronologie. 177

das Archontat bekleidete. Athen fiel in die Hand des Demetrios im März 294. Die folgende Reconstruktion der Archontenliste nach den Inschriften und sonstigen Quellen setzt da ein, wo des Dionysios Ver- zeichnis der 70 (69) Archonten endet, ond es gelingt bis zum Ende der siebziger Jahre mit nur geringen Lücken die Namen festzulegen; von da ab sind freilich grössere Schwankungen möglich. Bemerkt muss wer- den, dass auch y. Wilamowitz wie Dopp (oben S. 178) gegen Boeckh dem Arrheneides das Jahr 264/3, Diognetos 263/2 zuweist Auch fOr die Zeit nach 271/70, in welches Jahr mit Sicherheit Pytharatos zu setzen ist, stehen Namen zur Verfügung und lassen sich einzelne wenigstens an- nähernd in ihrem wechselseitigen Verhältnis bestimmen ; von neuen Fun- den und glücklicher Gombination der bisher gemachten ist die endgiltige Feststellung der Reihe zu erwarten. Bisher ist aber unter den For- schern, die sich mit der Archontenliste des dritten Jahrhunderts befasst haben, noch keine Einigung erzielt worden. Die einander widersprechenden Ausführungen Useners und Ungers über den Schaltcyklus jener Zeit sind mit V. Wilamowitz' Anordnung der Archontenliste zwar unverträglich, doch kann darin eine Gegeninstanz nicht gesehen werden, da beide Gelehrte in ihren Ansätzen bezüglich des Wechsels von Schaltjahren und Gemeinjahren mit inschnftiichen Angaben über die Prytaniendauer wäh- rend je eines Archontates in Widerstreit gekommen sind. Eine förder«^ liehe Behandlung dieser Dinge muss also beide Probleme, den Schalt- cyklus und die Reihenfolge der Archonten, von einander getrennt erörtern.

Auf die letztere Frage ist auch die tüchtige Arbeit von Spangen- l)Qf g4S8) eingegangen. Der Verfasser konnte ausser den bereits erwähn- ten Schriften auch noch A. Mommsens später zu nennende Chronologie benutzen. Er will die Ergebnisse für die Zeit vopi Tode Alexanders d. Gr. bis zum chremonideischen Kriege zusammenstellen, handelt dann von des Antipatros Klasseneintheilung und den Änderungen, die er in der Beamtenschaft vornahm, hierauf von den abermaligen Veränderun- gen, deren Urheber Demetrios von Phaleron gewesen ist, welch letzterem im Gegensatz zu Droysen die verdiente Anerkennung zu Theil wird. Die Archontenliste und die chronologischen Fragen behandelt ein folgender Abschnitt anlässlich der Einrichtungen des Demetrios Poliorketes. Von 277/6 an unterscheidet sich die von Spangenberg vorgeschlagene Archon- tenliste wesentlich von den Aufstellungen früherer, in der vorangehenden Zeit schliesst er sich an v. Wilamowitz an.

Über die Errichtung der Antigonis und Demetrias sowie über die Art der Auftheilung der bestehenden Gaue unter die neuen Phylen ver- breitet sich ein nächster Abschnitt. Über die Finanzbehörde, an welche den Inschriften zufolge die Bezahlungen angewiesen werden, handelt ein

^3>) De Atheniensium pnbiicis institntis aetate Macedonum commutatis Halle 1884. Diss.

Jahresbericht für Alterthumsvrisaenschaft LX. lid. (1889. 111.) 12 ^-.^

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178 Griechische Geschichte nnd Chronologie.

weiteres Capitel, welches ausführt, dass der seit 838 fungierende Beamte in} rfj 8totxy}(nt die Einkünfte während seiner vierjährigen Amtszeit an die verschiedenen Kassen anzuweisen hatte. Dies lässt sich jedoch nicht mehr aufrecht erhalten, da sich Beweise für die Anweisung einer im vor- hinein bestimmten Summe an das Gollegium der Schatzbeamten beibrin- gen lassen. Die Amtsgeschäfte anderer Finanzbeamten und die Ablö- sung des b in\ rg Stoexr/ffec durch ein Gollegium, dessen Erwähnung für die Inschriftendatierung wichtig ist, wird hierauf erörtert und üngers Datierung auf 290/89 angenommen. Wie die Finanzbehörden ist auch das StrategencoUegium in makedonischer Zeit umgestaltet worden, da- rüber handelt Spangenberg gleichfalls auf Grund sorgfältiger, aus den Inschriften gemachten Zusammenstellungen. Zu den Archontennamen, welche die bisher namhaft gemachten Arbeiten in Betracht zogen, nnd die den Jahren vor 270 zuzutheilen sind, kommen nunmehr noch zwei weitere, die in den Epikurbriefen genannt sind (vgl. Usener, Epicurea 1888 p. 134); zwei andere mindestens müssen also von jenen ausgeschie- den werden, welche mit den inschriftlich überlieferten Namen bereits alle Stellen bis 270 besetzt haben. Ohne Rücksicht auf diesen jetzt erst sich ergebenden Sachverhalt ist ein Nachweis geführt worden, der zu dem gleichen Endergebnis drängt.

Zur selben Zeit, da die früher genannten Schriften erschienen, ist nämlich von Beloch^'^) die Grundlage für die bisherige Anordnung der Steine von den achtziger Jahren des dritten Jahrhunderts an als unbe- rechtigt angegriffen worden. Diese Grundlage bildete die chronologische Bestimmung über die Errichtung der Phylen Antigonis, Demetrias und Ptolemais. Man hatte angenommen, dass die zu Ehren der makedo- nischen Könige erriphteten Phylen Antigonis und Demetrias um das Jahr 260 während des sogenannten chromonideischen Krieges beseitigt, die Phyle Ptolemais zu Ehren des Ptolemaios Philadelphos errichtet worden sei. Demnach mussten Inschriften, welche diese 12 Phylen zur Voraussetzung hatten vor der Zeit des chremonideischen Krieges unter- gebracht, die, welche die Ptolemais erwähnten, frühestens unter Ptole- maios Philadelphos (starb 247) gesetzt werden. Beloch weist darauf hin, dass in dem Archontenkatalog CIA. IL 859 die Aufzählung der Thes- motheten in der offiziellen Abfolge der Phylen stattfand (von ein paar Ungenanigkeiten abgesehen), dass während des Zeitraumes, den diese Liste umfasst, die Demetrias verschwindet und die Ptolemais ihre Stelle einnimmt. Die letztere Phyle ist nicht, wie Pausanias angiebt, nach Phi- ladelphos, sondern, wie man aus der Benennung des Demos Berenikidai schliessen mnss, nach Euergetes benannt Die erwähnte Archontenliste wird in das Decennium 230 220 wegen des Wechsels von Demetrias

*W) Die Errichtung der Phyle Ptolemais. N. Jahrb. f. Philol. 129. Bd. S. 481 ff.

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V. Chronologie. 179

nnd Ptolemais gesetzt and daraus ergiebt sich etwa 230 als Jahr der Errichtung der letzteren. Es hätte also die Antigonis fortbestanden, so dass bis kurze Zeit vor Errichtung der Attalis stets 12 Phylen be- standen. Die Urkunden, welche die Antigonis nnd Demetrias erwilhnen, dOrfen also nicht zwischen die Jahre 290 266 gedrängt werden, son- dern sind über den Zeitraum 290 230 zu vertheilen, Inschriften, welche die Ptolemais erwähnen, gehören nach 229 v. Chr. Zu diesen Ergeb- nissen Belochs hat bisher noch keiner der Forscher auf dem Gebiete der Chronologie des dritten Jahrhunderts Stellung genommen.

Die Nachrichten, die uns über die Lebenszeit Zenons erhalten sind, bieten gleichfalls eine wichtige Handhabe fOr die Herstellung der Archon- tenliste des beginnenden dritten Jahrhundertes. Eine besondere Behand- lung hat ihnen Ung er ^^) zu Theil werden lassen. Insbesondere ist far die Bestimmung des schon öfter erwähnten Archen Arrheneides von Wich- tigkeit, ob der bei Diogenes erhaltene Ehrenbeschlnss fflr Zenon bei dessen Lebzeiten oder nach seinem Tode abgefasst wurde. Susemihl hat ihn für unecht erklärt (oben S. 172). Gewöhnlich wird, da man an- nimmt Zenon sei bereits todt gewesen, dieses Ereignis und der Archen Arrheneides in das Jahr 264/3 gesetzt und Diognetos ins folgende Jahr gerückt. Unger tritt hingegen dafür ein, dass Zenon noch am Leben war, und bringt dafür triftige Gründe bei und ist mit Rücksicht auf seine sonstigen Ansichten über die Lebenszeit des Begründers der Stoa ge- neigt, den Archen Arrheneides erheblich später anzusetzen, vermuthongs- weise 258/7, den Tod Zenons 256/6. Die folgende Darlegung behandelt die chronologischen Angaben des Porphyrios über die makedonischen Könige und sucht die Regiernngszeiten derselben Ton Philipp ü. bis auf Perseus genauer und anders, als dies bisher geschehen war, zu be- stimmen.

Endlich hatUnger^ theilweise seine früheren Aufetellnngen be- richtigend die Liste der attischen Archonten von 292—260 abermals be- bandelt, in allen Hauptfragen jedoch an seinen ursprünglichen Ansichten festgehalten. Zunächst tritt der Verfasser gegen die Annahme weitgehen- der Verwirrung im Mondkalender auf, zur Zeit der Oktaeteris konnte der Fehler höchstens 5, zur Zeit des 19jährigen Qyklus höchstens 2 Tage ausmachen. Der Abschnitt über die Zählung der Tage im letzten Drittel des Monates wiederholt fast nur schon von Unger selbst Gesagtes. Über die Hypothese A. Schmidts von einem mindestens schon seit 327 üblichen Doppelkalender, der aus den Datierungen xar' ip^ovra und xard Be6v im 2. Jahrhundert v. Chr. mit Heranziehung der 1470 n. Chr. verfassten Schrift des Theodoros Gaza erschlossen ist, handelt ein folgendes CapiteL

^ Die Zeiten des Zenon von Kition und Antigonos Gonatas. Sitsongsber. der bayr. Akad. 1887 8. 101 ff.

^ Attische Archonten 292—260 v.Chr. Philol. Supplbd.V. S. 629 ff.

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IgO. Griechische Geschichte und Chronologie. ^

Dem Archoiiteodatum legt Schmidt solare, dem Gottesdatum lonare Be- deutung bei, ^eog ist ihm Selene. Für Unger ist der Gott Helios, mit Beziehung auf ihn wird ein neues Sonnenjahr bezeichnet, das neben dem hergebrachten Mondjahr augewendet wurde, das an der Sommersonnen- wende Neujahr hatte, während das Neujahr xar äp^ovra auf den ersten Hekatombaion fiel. Die Mehrzahl der Forscher hingegen, unter ihnen Usener, Lipsius, A. Mommsen und Dittenberger sehen in diesen Doppel- daten überhaupt nicht das Vorhandensein zweier Kalendersysteme neben einander, sondern nehmen an, dass in der Zeit des Verfalles, den das 2, Jahrhundert bezeichnet, der Datierung xar äp^ovra^ die wiederholt willkürliche Schaltuugeu erfuhr, das gewöhnliche Datum, zur Orientierung als xard i^eov bezeichnet, beigesetzt ward. Bezüglich der Vertheilung der Tage auf die Prytanien bekennt sich Unger zu der Ansicht^ dass zur Zeit der zehn Phylen die Tagessummen in irgend einer Weise ein fftr allemal festgestellt und durchs Loos jährlich vertheilt wurden, also nicht 35tägige beziehentlich SStägige Prytanien zu unterscheiden seien und die überschüssigen Tage verloost wurden. Zur Zeit der 12 Phylen war häufig im Gemeinjahr ein Monat, waren im Schaltjahr 32 Tage jeder Prytanie zugemessen. Daneben zeigt sich aber zur Zeit der zehn wie der zwölf Phylen das Streben die Tagessummen der Prytanien so zu wählen, dass möglichst gleichmässig Vielfache von drei in denselben ent- halten sind, was durch den Vorsitzenden geschah. Wie diesem die Sorge für die Vertheilung der Tage auf die Prytanien, so stand nach Unger dem Hieromnemon die Sorge für die Einfügung der Schalttage zu, wäh- rend der Geltung sowohl der Oktaeteris als auch des neunzehnjährigen Cyklus. Es gab also keine Regel für die Zusatztage, den eigentlichen Schalttag hat der Hieromnemon, wenn er nothwendig wurde, eingelegt, den uneigentlichen, der bei dem Ausmass der Tage für die Prytanien einbezogen wurde, der Rathsvorsitzende. Streng wurde hingegen an dem regelmässigen und beständigen Wechsel hohler und voller Monate fest- gehalten. Die folgende Darlegung über die Qualität der Jahre von 338/7 an, von wo der 1 9 jährige Cyklus nach Unger beginnt, bis 279/8 wieder- holt gleichfalls schon früher Bemerktes und sucht noch eine Anzahl von Inschriftpräskripten zu ergänzen und bestimmten Jahren zuzuweisen, da- für werden öfter die muthmasslichen Archontennamen, häufiger aber wird die Jahresbeschaffenheit als entscheidender Grund verwendet; dadurch ohne Zweifel das unsichere Element, welches der von Unger angenom- mene Schaltcyklus enthält, abermals in die Frage einbezogen. Die Ände- rungen der Liste von 292/1 ab, welche Unger seinen früheren Aufstellun- gen gegenüber vornahm, bestehen u. A. darin, dass jetzt 291/90 mit Sost- Stratos (?) besetzt, der früher hier angesetzte Antimachos auf 273/2 her- abgerückt wird, 284/3 und 283/2 nehmen Lysias und Kimon, 276/5 Phi- lokrätes (?) u. s. w. ein. Das Fehlen einer zusammenhangenden histo-. rischen Überlieferung über diese Zeit, ebenso wie einer Darstellung des

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V. Chronologie. 181

Kalenderwesens in Athen aus dem Altertham macht die Aufgaben, welche die lückenhaften inschriftlichen Funde bisher der Geschichtsforschung stellen: die Herstellung der Archontenliste und die Reconstruktion des attischen Schaltcyklus und Kalenders, zu überaus schwierigen, doch ist die Hoffnung auf ihre endgiltige Lösung bei der stets wachsenden Zahl der Funde in Attika nicht ausgeschlossen ; auf diese epigraphischen Funde ist aber die Zukunft angewiesen, da die literarische Überlieferung auch ferner auf ihren jetzigen Bestand beschränkt bleiben wird.

Die Möglichkeiten für die Unterbringung der Archontengruppe, die für die Jahre von 228 205 v. Chr. in Betracht kommen können, hat Stschnkareff^'^) in einem Aufsatze besprochen und schliesslich in einer Übersicht zusammengestellt. Homolle^'^) hat für Köhlers Archontea- liste aus den Inschriften von Delos Bestätigungen gefunden ; danach lassen sich nun theils völlig sicher, theils mit grosser Wahrscheinlichkeit die Archontengruppen 169/8-161/60, 140-119 und 101/0— 95/4, feststellen, Listen von Serapispriestern gestatten eine Gruppe zu bestimmen, allein hierfür ist bei den unvollkommenen Entsprechungen noch nicht ' völlige Sicherheit erreicht. Ferner ist durch Gruppen von Archonten, welche die Inschriften bieten, fast mit Sicherheit die Reihe von 95—180 nach Chr. festzustellen. Über das stumme Jota als Kriterium für die Ein- reihung der Inschriften handelt ein Aufsatz von A. Schmidt^^'), der zugleich an seiner früheren Bestimmung des Archen Nikodemos gegen andere, die ihn dem 1. Jahrhundert zuwiesen, auf 142/1 v. Chr. fest- hält, dagegen den Archen Agathokles nunmehr, wie Köhler schon ge- than hatte, in die sechziger Jahre vor Chr. setzt ^; die entscheidenden Gründe entnimmt Schmidt seinen Ansichten über die Bedeutung der Doppeldatierungen xarä Be6v und xar' äp^ovra und über das Nebenein- anderbestehen einer solaren und lunaren Kalenderrechnung in Athen« Bei diesem Anlass behandelt der Verfasser auch die wechselnde Schreib- weise der Inschriften rj et und tj und den Gebrauch des stummen Jota überhaupt.

Von den chronologischen Arbeiten desselben Forschers sollen gleich hier jene der Reihe nach Erwähnung finden, die nicht wie dessen chro- nologische Fragmente (N Jahrb. f. Philol. 129. Bd. S. 649 ff.) in etwas anderer Fassung in dem Handbuch der griechischen Chronologie Platz gefunden haben, das später zu nennen ist.

Eine Bestätigung seiner Auffassung des attischen Doppelkalendors

^) Bulletin de corresp. H61I. XII.

488) Bulletin de corresp. H611. X. S. 6ff.

*^) Die Archonten Nikodemos und Agathokles. N. Jahrb. f. Philol. 136. Bd. S. 112ff.

440) Zur Archontenliste sind noch zu vergleichen Latischeff, Bulletin V. 8. 250ff., Reinach, Revue arch^ol. 1883 p. 91 u. A.

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182 Griechische Geschichte ond Chronologie.

findet Seh midt^^) in einem Inschriftenpräskript aus Tanagra und einem Stein aus Orchomenos, welch* letzteren er gleichfalls als doppelt datiert in Anspruch nimmt Der Verfasser bestimmt hier zunächst die Reihen- folge der böotischen Monate mit Hilfe der plutarchischen Gleichungen böotischer mit attischen Monaten, und sucht dann zu zeigen, dass nicht nur die bOotische und attische Oktaeteris, sondern auch später, als beide Kalender nach dem metonischen Gyklus geordnet waren, ihre Einrichtung sich völlig entsprach, obschon der Jahresanfang verschieden war. Die Ergebnisse dieser Betrachtung scheinen mir von geringer Zuverlässigkeit, da die Materialien über die Tagesbezeichnungen im bOotischen Kalender viel zu geringfügig sind, um daraus irgend welche Schlüsse zu ziehen. Wie hier zwei merkwürdige böotische Datierungen, so hat Schmidt in einem anderen Aufsatz ^^*) die seltsame Angabe des eleusinischen Steuer- dekretes aus perikleischer Zeit, den Antrag (vgl. Holm, XXHI. Bd. S. 818, zu den dort angeführten Schriften ist Sauppe's Behandlung im Göttinger index schol. Winter 1880/1 beizufügen) Lampons: /z^va 8k i^ißdAXetv ^Exaro/ißaewva röv veov äp^ovra behandelt und diesem Satz die kalen- darische Bedeutung abgesprochen und zu zeigen versucht, dass mit diesem Satze gesagt werden sollte: der Monat Hekatombaion solle von dem neu ins Amt tretenden Archon als Präclusivtermin für die Abliefe- rung der Feldfruchtquoten bewilligt werden. Von der Richtigkeit dieser Auslegung konnte ich mich trotz der umständlichen, an Belegen über- reichen Beweisführung nicht überzeugen. K. Schäfer^^) giebt Schmidts Darlegung zu, dass sie die Unmöglichkeit kalendarischer Auslegung der fraglichen Worte dargethan habe, die Schwierigkeit mit Schmidts Deu- tung die Nennung des Archon zu vereinbaren wird richtig hervorgehoben. Eine Reihe neuer Möglichkeiten der Erklärung, ohne sich für eine der- selben zu entscheiden, bringt der Verfasser andeutend vor. Dass die angeführten Worte mit den vorangehenden Bestimmungen über die dnapx^ in enge Beziehung zu setzen seien, wie Schmidt eingehend zu erweisen bestrebt ist und Schäfer als durchschlagend anerkennt, halte ich keineswegs für ausgemacht; die zusammenfassende Bemerkung über die Aufzeichnung der von den ^oyypa^eiQ verfassten, auf die dnap^V bezüglichen Bestimmungen ig rw öT7^X[d\ beweist meines Erachtens vielmehr, dass die drei folgenden, von Lampon bei diesem Anlass bean- tragten und vom Volke beschlossenen Gegenstände wenigstens nicht un- mittelbar mit dem Hauptbeschluss zusammenhängen; wie dies auch Lip- sius und Sauppe in ihren Erörterungen über die Inschrift vorausgesetzt hatten.

[Auf keinem Gebiete der Geschichtswissenschaft des Alterthums hat

Ml) Der böotische Doppelkalender. N. Jahrb. 131. Bd. S. 349 ff. ^) Das elensinische Stenerdekret. N. Jahrb. 131. Bd. S. 681. MS) Zum eleusinischen Stenerdekret. N. Jahrb. 133. Bd. S. 173ff.

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y. Chronologie. 133

das »dies diem docetc so sehr Geltung, als wo es sich um die Kunde handelt, die wir den Inschriften entnehmen. So bietet ein Stein aus Elensis, den Philios im letzten Hefte der £phemeris (1887, Heft 4) veröffentlicht hat, für eine Anzahl von Streitfragen, die wir eben erörtert haben, endgiltigen und zweifellosen Aufschlnss, und fOr Belochs oben (S. 173) erw&hnte Ausführungen eine glänzende Bestätigung. Beides hat der Herausgeber (S. 175 ff.) richtig erkannt. Die Inschrift nennt 18 Phy- len und dementsprechend 660 Buleuten. Danach sind die makedonischen Phylen Antigonis und Demetrias als erste und zweite den zehn alten Phylen vorausgesetzt worden, dann hat mau die Ptolemais an der sie- benten Stelle eingeschoben und bis zur Abschaffung der beiden make- donischen Phylen deren dreizehn gehabt. So erklärt sich auch, wie nach deren Abschaffung die Ptolemais in der offiziellen Abfolge die f&nfte Stelle erhalten konnte.

Wie nun die Inschriften auf Grund der Phylen Ober einen grösseren Zeitraum vertheilt werden können, als man bisher annahm, so ergiebt eine andere in demselben Hefte der Ephemeris veröffentlichte Inschrift (S. 171 ff.) die Bestätigung, dass mit den Archonten, die wir bis 277/6 kennen, herabgerückt werden muss. Sie lehrt uns zu den aus Useners Epicurea bekannt gewordenen Namen noch Hieron als Nachfolger des Polyeuktos kennen.]

Wiederum sind es die Inschriften, die zu einer Anzahl chrono« logischer Untersuchungen anderer Art Anlass und Material gegeben haben. Mehrere Forscher haben sich der Aufgabe unterzogen die in denselben vorkommenden Monatsnamen zu sammeln und die Kalender- einrichtungen, die denselben zu Grunde liegen, zu ermitteln. Von diesen kenne ich La tisch eff^ nicht, näheres über diese Schrift sowie einige der hier namhaft gemachten, bieten A. Mommsen's Berichte über die Sakralalterthümer (Bd. XLIV, S. 405 und Bd. LH, S. 385 ff.). Eine Dissertation von Clodius^^) sucht die Sammlung der griechischen Monatsnamen, die C Fr. Hermann seiner Zeit gegeben hatte, zu ver- vollständigen und beschränkt sich dabei auf die Inschriften der ionischen Gemeinwesen den Kalender von Dolos hatte bereits Homolle^^), der Finder so zahlreicher neuer Inschriften daselbst, behandelt Glodius hat über diesen wie über den Kalender von Samos und Halikarnassos sich am ausführlichsten geäussert und gegen Homolle das Verhältnis des attischen und delischen Kalenders richtiger bestimmt, indem er die verschiedenen Entsprechungen der beiderseitigen Monate auf den In- schriften ans verschiedener Schaltordnung in Athen und Dolos erklärt.

^ Ueber emige aeolische und dorische Kalender, epigr. Untersuchung Petersburg, Denbner 1888 (russisch.)

^) Fast! lonici. Halle 1883. Diss.

**») Le calendrier D61ien. Bulletin de corresp. H^ll. V. S. 26 ff.

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184 Griechische Geschichte und Chronologie.

Die samischen Inschriften bestätigen Kirchhoffs schon 1859 aufgestellte Liste der Monate.

Weitere Grenzen hat sich, was die Sammlung der Namen angeht, die Arbeit von E. Bischoff^^) gesteckt, welche auf die beiden letzt- genannten Schriften bereits ROcksicht nimmt, nnd als Eintheilungsgrund wie diese C. F. Hermann folgend die Stammangehörigkeit gewählt hat, und soweit als möglich die Kalender der Colonien zusammen mit denen der Mutterstädte behandelt. Die sonstigen kalendarischen Fragen, die Jahresformen und Schaltordnungen hat der Verfasser nicht in das Bereich seiner Untersuchungen gezogen. Zu seiner ausführlichen Be- sprechung der thessalischen Monatsnamen ist nunmehr noch heranzu- ziehen, was über den Kalender von Halos^^) seither ermittelt ist. Zum Schlüsse hat Bischoff die Ergebnisse seiner Untersuchungen übersicht- lich in Form mehrerer Indices zusammengefasst, welche das sichere und blos hypothetische gewissenhaft unterscheiden. In einer späteren Unter- suchung bietet Bischoff^*') eine ähnliche Materialsammlung für De- kadenbezeichnung, Tageszählung und Tagesnamen. Die Sammlung, für die Vollständigkeit vom Verfasser nicht beansprucht wird, ergiebt, dass erhebliche Unterschiede in der Monatstheilung und Tagesbenennung in den ausserattischen Kalendern sich nicht finden. Endlich hat C. Ro- bert***^) über die Festzeit der Delien und über einige von den ge- nannten Forschern bereits besprochene Inschriften und Schriftsteller, welche Monatsnamen bieten, gehandelt.

Für die Berechnung der Finsternisse und Mondesphasen ist ein neues und überaus einfach zu handhabendes Hilfsmittel in den astrono- mischen Tafeln Oppolzer's*") gegeben, auf Grund derselben hat G. Hofmann^') die Elemente auch der für die griechische Geschichte in Betracht kommenden Finsternisse neuerdings übersichtlich zusammen- gestellt. Die sämmtlichen Finsternisse des ersten vor- und nachchrist- lichen Jahrhundertes hat K. F. Ginzel^^') berechnet; über die von Archilochos erwähnte Finsternis sind ferner die Darlegungen von Op- polzer und Schwarz^ zu vergleichen.

447) De fastis Graecorum antiquioribus. Leipziger Studien zur klass. Philol. VII. Bd. 8. 316 ff.

«48) Bulletin de corresp. H^il. XI. S. 372 ff.

449) Beiträge zur Kenntnis nichtattischer Tagesnamen. Leipziger Stu- dien X. S. 299 ff.

450) Hermes XXI. S. 162.

451) Syzygientafeln für den Mond nebst ausführlicher Anweisung zum Gebrauch derselben. Leipzig 1881.

459) Sämmtliche bei griech. und latein. Schriftstellern des Alterthums erwähnte Sonnen- nnd Mondesfinsternisse. Progr. des Gymn. Triest 1884.

453) Sitzungsber. der Wiener Akad., math. Klasse 6d 35 8. 663ff.

454) Ebenda Bd. 36 S. 790ff., Bd. 37 8. 763.

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V. ChroDologie. 185

Endlich sind noch die auf astrouomiscijer Grundlage gewonnenen Ergebnisse der Forschungen Nissens***) über die Orientierung grie- chischer Tempel und der mit Hilfe derselben bestimmten Daten fttr die Festzeiten zu erwähnen. Die Grundanscbauung, von welcher diese For- schungen ausgehen, sind aus den pompeianischen Studien und aus dem Templnm bekannt. Die zuletzt erschienenen Aufsätze führen diese für eine Anzahl ägyptischer und für eine grössere Zahl griechischer Tempel- anlagen durch. Die Richtung der Tempelaxe, die nach Aufgangs- oder Untergangspunkten der Sonne oder auch unter fremdem Einfluss nach den Aufgängen von Sternen und Sternbildern gewählt wurde, vorwendet der Verfasser sowohl zur Bestimmung des Hauptfestes des Tempels als auch der Zeit, wann dieses gefeiert wurde, da seiner Ansicht zufolge die mit der Gründung des Tempels verbundene Feststellung seiner Rich- tungslinie auf diese Himmelserscheinungen Rücksicht nahm. Von den gewonnenen Ergebnissen ist das cinschneidenste jenes über die Olym- pienfeier, welche nach Nissen in den ungeraden Olympiaden zur Zeit des Augustvollmondes, in den geraden zur Zeit des Septembervollmondes begannen; die Orientierung des Tempels ist nach dem Septemberfeste getroffen, daher die Gründung zur Zeit eines solchen vorgenommen. Die ersteren Beobachtungen sind von der Lehre über die Tempelorien- tierung unabhängig gewonnen, auch Unger ist schon früher zu dem Er- gebnis gelangt, dass die gewöhnliche Annahme einer Festfeier am ersten Vollmond nach der Sommerwende hinfällig sei, hält jedoch am August für alle bekannten Olympiadenfeiern des fünften und eine des dritten Jahrhundertes fest, gleichviel ob sie gerade oder ungerade Feste be- treffen, da er in der Mitte des eleischen Jahres (im Sommer) den Schalt- monat ansetzt.

Im Gegensatz zu der gewöhnlichen Ansicht über die Tagesepoche der Grriechen befindet sich Bilfinger^<^). Die abendliche Epoche des Nacht und Tag umfassenden Zeitraumes hat man bei den Atheneru und Griechen überhaupt als eine notbwendige Folge der Zeitrechnung nach dem Monde betrachtet. Der Verfasser geht in seinen Darlegungen aus von den Nachrichten hellenistischer Zeit, unter denen die Berichte der Ephemeriden über Alexanders d. Gr. Krankheit bei Arrian und Plutarch deshalb so wichtig sind, weil sie keinen Zweifel darüber lassen, dass in ihnen nach Kalendertagen gerechnet ist, während sonst die Möglichkeit der blossen Berücksichtigung des natürlichen Tages besteht, dann aber selbstverständlich alle Schlüsse auf die Epoche des Kalendertages sich

455) Ueber Tempel-OrieDtierong. Rh. Mas. N. F. Bd. 40 S. 38 ff., 329 ff., 480, Bd. 42 S. 28ff.

456) Der bürgerliche Tag, Untersuchungen über den Beginn des Kalender- tages im classischen Alten hum and im christlichen Mittelalter. Stattgart, Kohlhammer 1888.

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186 Griechische Geschichte und Chronologie.

von selbst verbieten. Bilfinger geht eine Reihe nicht minder beweisen- der Stellen von den Ephemeriden bis auf Aelias Aristeides durch und zeigt, dass alle die Morgeuepoche fOr den bOrgerlichen Tag voraus > setzen. Der Verfasser hält sich daher für berechtigt dieselbe auch für die Zeit vor Alexander d. Gr. anzunehmen und zeigt, dass die uns er- haltenen Angaben, die an sich nur für den Naturtag gelten, auf den Kalendertag mit gleicher Epoche bezogen sich viel besser als nach der gewöhnlichen Annahme, wonach der Kalendertag am Abend beginnt, zum Theil nur so verstanden, richtig erklären lassen. Als ein Hauptr grund für diese Annahme galt die Einrichtung des Monates nach dem Monde, dagegen bemerkt jedoch Bilfinger, dass die Griechen seit der Einführung des neunjährigen Cyklus, die sehr früh anzusetzen ist, ihren Monat nicht mehr mit der beobachteten sondern mit einer berechneten, cyklisch festgesetzten Numenie begannen, also die Folgerung: weil Mond- monat daher Abendepoche des Kalendertages keineswegs berechtigt ist Hätten die Griechen wirklich die Abendepoche gekannt und für deu Kalendertag verwendet, so mttssten sich Spuren einer Rechnung nach Nächten bei ihnen finden; die öfter aufgestellte Behauptung, dass die Griechen nur die Reihenfolge »Nacht« und »Tag« gebrauchen, wird durch eine Sammlung von Beispielen des Gegentheiles widerlegt, unter diesen finden sich auch solche, deren kalendarische Auffassung noth- wendig scheint. Endlich wird gegen A. Mommsens Darlegungen in der Heortologie gezeigt, dass im Gultus ebenfalls die Morgenepoche gilt, dass zweifellose Beispiele dafür existieren, der Festtag sei der Fest- nacht vorangegangen; die Vorabendfeier geht überhaupt erst auf jüdisch- christlichen Brauch zurück. So bleibt als einziges Zeugnis für die Abend- epoche des Kalendertages in Athen eine Reihe von Nachrichten lateini- scher Schriftsteller, die insgesammt auf Varro zurückgehen. Ihre irrige Annahme meint Bilfinger mit der kosmogonischen Priorität der Nacht erklären zu können. Das Hauptergebnis dieser Darlegung, dass der Tag in dem gewöhnlichen Sprachgebrauch der griechischen Schriftsteller mit dem Morgen beginnt, muss meines Erachtens als feststehend be- trachtet werden, dieser Brauch ist aber von der theoretischen Epoche des Kalendertages gewiss ganz unabhängig, es ist jedoch sehr wahr- scheinlich, dass auch diese durch den Morgen gegeben ist.

Das bekannte Handbuch von Ideler ^^7) ist in einer zweiten unveränderten Auflage erschienen, neue Bearbeitungen der griechischen Chronologie sind drei zu verzeichnen.

A. Mommsen^ entwickelt in einer Einleitung seine Ansicht

4^7) Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie. 2 Bände. Breslau, Köbner 1883.

^ Chronologische Untersuchungen über das Ealenderwesen der Griechen, insonderheit der Athener. Leipzig, Teubner 1883.

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V. Chronologie. 187

über die ältesten griechischen Tages- und Jahreseintheilungen sowohl im Volksgebranch als auch im priesteriichen; für letzteren ist der Yer* fasser geneigt dem delphischen Heiligthum einen besonderen Einflass zuzuschreiben. Der folgende, den Monat behandelnde Abschnitt enthält Tabellen und Berechnungen über das Sichtbarkeitsalter des Mondes in Athen, die deshalb von Wichtigkeit sind, weil alle Yermuthungen über die Nothwendigkeit von Gorrekturen und über das Maximum der Fehler» haftigkeit des bestehenden Kalenders abhängig sind von der Möglichkeit die bedeutsamen Phasen, insbesonders den neuen Mond zu beobachten. Nach Mommsens Darlegung ist die schwindende oder neue Sichel durch- schnittlich im Alter vou noch oder erst 43 Vs Stunden sichtbar; mit Rück- sicht auf die Beobachtung im Alterthum wird jedoch nach meiner An- sicht dieser Mittelwerth zu erhöhen sein. Im Anhang zu einer Samm- lung der Tagesbezeichnungen in den attischen Monaten erörtert Momm- sen die Frage der Tageszählung der letzten Dekade, hält an der Vor- wärtszählung der mit /ler elxdSag bezeichneten Tage fest und bespricht endlich die ausnahmsweisen Datierungen der Inschriften, in denen er willkürliche Schaltungen erkennt. Auf eine Sammlung von Monats- namen folgt eine Erörterung über das Prytanienjahr, der gleichfalls eine Sammlung der Zeugnisse beigegeben ist. Gegen Unger tritt Mommsen für die Auftheilung 35 und 36 tägiger Prytanien im Gemeinjahr und 36 bis40tägiger im Schaltjahr ein; an der ungleichen Prytanienvertheilung hat Unger auch später festgehalten, da er ihrer für den von ihm an- genommenen Schaltcyklus bedarf, speziell um das Jahr 313/2 als Ge- meinjahr zu erweisen. Den grössten Theil des Buches von Mommsen nehmen die Darlegungen über die Jahresrechnung, über die Gyklen, den 9 jährigen, den metonischen und kallippischen , sowie die spätere Rech- nungsweise ein. Der metonische Cyklus begann nach ihm 433/2 und nicht im folgenden Jahre, an dem Unger gegen Mommsen festhält; beide Forscher sind auch bezüglich der Einführung des metonischen Kalenders verschiedener Ansicht, während Mommsen seine Einführung wenige Jahre nach obigem Datum (422/1) zu erweisen sucht, vertritt Unger die Ansicht, dass der metonische Kalender überhaupt nie einge- führt wurde sondern nur der 19jährige Cyklus, der jedoch erst für 338/7 nachweislich sei, während nach Usener auf die ältere und jüngere Form der Ennaeteris seit 314/312 der 19 jährige metonische Cyklus folgte. Die für Usener aus der Inschrift des Archonten Theophrastos sich erge- bende Qualität des Jahres 313/2 als Schaltjahr nach einem unmittelbar vorangehenden Schaltjahr veranlasst diesen Forscher gerade hier die Kalenderreform anzusetzen und sie mit einem annus confusionis beginnen zu lassen.

Endlich bietet Mommsen eine Besprechung von mehr als 50 ein- zelnen Jahren zwischen 1346 v. Chr. und 117 n. Chr., die er zum An- lass nimmt, um für die attische Chronologie wichtige Erscheinungen zu

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188 Griechische Geschichte und Chronologie.

erörtern u. A. auch die Zeitrechnung des Thnkydides, die Inschriften, welche Archontennamen enthalten; dabei setzt er sich aach mit Ungers und Useners Aufsteilungen auseinander, mit deren Darlegungen seine eigenen Ergebnisse unvereinbar sind.

Von dem ersten einleitenden Theile abgesehen, der sich mit den chronologischen Bezeichnungen bei Homer und besonders Hesiod befasst, ist Mommsens Buch fast ausschliesslich attische Chronologie, nur was über ältere, nach den Pleiadenphasen später nach dem Sirius eingerichtete Semester und Jahre und tlber die Anfänge lunarischer Rechnung gesagt wird, bezieht sich auf Griechenland Oberhaupt.

ünger*^') handelt von Mommsen in wesentlichen Punkten ab- weichend, die grösstentheils bereits erwähnt sind, der Reihe nach Ober die Tages- und Jahreszeiten der Griechen, hierauf über das bürgerliche Jahr, die Monatsschaltung, die verschiedenen Schal tsysteme, im Beson- deren ttber die attischen, endlich über die cyklischen, an Spiele an- knüpfenden Jahrrechnungen und später üblichen Aeren. Diese Darstellung berücksichtigt, wie durch die Sachlage begründet ist, das Kalenderwesen Athens in erster Linie, sie bietet eine übersichtliche Zusammenfassung der darüber von Unger gewonnenen Ergebnisse in den früher erwähnten Arbeiten und vermerkt kürzer, als in einem Handbuch vielleicht man- chem erwünscht ist, die abweichenden Ansichten anderer, hat aber vor Mommsens Chronologie voraus, dass sie auf alle für die Bearbeitung chronologischer Fragen wichtigen Punkte eingeht, während man bei A. Mommsen vieles durch den Obertitel getäuscht vergeblich suchen wird. In einem besonderen Abschnitt weist Unger auf die bemerkenswerthe Thatsache hin, dass Plutarchs Angaben nach attischen Monaten zum Theil um eine Stelle zu spät der Jahreszeit nach angesetzt sind. Ich erwähne dies, da man bekanntlich eine Anzahl solcher Angaben über wichtige historische Ereignisse diesem Schriftsteller verdankt; er hat aber auch an anderen Stellen, wo er Quellen folgt, die zutreffende An- gaben hatten, diese beibehalten.

Endlich hat A. Schmidt^^) eine griechische Chronologie hinter- lassen, die von F. Rühl herausgegeben wurde. Dadurch, dass es dem Ver« fasser nicht vergönnt war die letzten Abschnitte zur Vollendung zu brin- gen, ist sein Werk eine attische Chronologie geblieben, in der nur der Kalender erschöpfend behandelt ist. Eine Einleitung bespricht die neuere Literatur und die Quellen, erstere nicht mit der Vollständigkeit, die er- reichbar gewesen wäre. Von Wichtigkeit auch für die Nichtchronologen ist die Sammlung von Fehlern auf den attischen Steinen, doch meine ich, dass Schmidt im allgemeinen zu ungünstig über die Gontrole denkt,

4^9) Zeitrechnung der Griechen und Römer, Handbuch der klass. Alter- thumswissenschaft herausg. von I.Müller 1. Bd. S. 649ff. Nördlingen, Beck 1886. ^ Handbuch der griechischen Chronologie. Jena, Fischer 1888.

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y. Chronologie. 189

der die Ausfertigung der inschriftlichen Gopien von Aktenstdcken unter- lag. £in folgender Abschnitt handelt von den Schaltsystemen des Mond- jahres Oberhaupt und bespricht die »Kalendersagen«, auch hierin scheint mir der Verfasser in der Beziehung gewisser Zahlen auf kalendarische Verhältnisse zu weit gegangen zu sein. Den ennaeterischen Gyklus führt Schmidt auf apollinisch-delphischen Einfluss zurQck. Die Bezeichnung dieses acht Jahre umfassenden Zeitraumes und anderer Zahlbezeichnungen derselben Art geben den Anlass »die übergreifende Zähiweisec der Grie- chen und Römer überhaupt zu besprechen. Die folgenden Abschnitte behandeln insgesammt den attischen Kalender von Selon bis auf die Ein- führung des julianischen Kalenders. W^as im folgenden au Einzelheiten daraus hervorgehoben wird, erschöpft den mannigfaltigen Inhalt keines- wegs und ist zumeist mit Rücksicht auf Schmidts Stellung zu den Er- gebnissen früher erwähnter Arbeiten ausgewählt. Eine seltsame Ansicht hat sich der Verfasser aus den verschiedenen Datierungen der Präskripte der Volksbeschlüsse des 5. Jahrhundertes gebildet. Er ist geneigt darin die reine Schreiberwilikür zu sehen und das Echo eines erbitterten Kampfes zwischen Archen und Grammateus, in dem bald der eine bald der andere durchdrang, so dass bald der Archon an erster Stelle er- scheint, bald an die dritte gerückt wird, bald endlich überhaupt unter- liegt. Was die Prytanienvertheilung betrifft, so ist Schmidt Anhänger der Ansicht , dass sie regelmässig vertheilt wurden , so zwar dass zu- nächst die ganzen Vielfachen von 10 oder 12, die in der Tagessumme des Jahres enthalten waren, unter die Stämme vertheilt, dann durch Ver- losung die ordentlichen Ueberschusstage und endlich durch eine ausser- ordentliche Verlosung die »zweitenc Ueberschusstage zur Vertheilung kamen. Der Hekatombaion gilt als Neiuahrsmonat von allem Anfang und zu allen Zeiten. ~ Was die Einführung des metonischen Gyklus betrifft, so ist Schmidt der Ansicht, dass man dabei in das laufende Gyklusjahr trat und nicht, wie Usener annimmt, das erste Jahr eines 19jährigen Gyklus als Anfangsjahr wählte. Seit 342/1 ist nach ihm der metonische Gyklus in Athen eingeführt worden. Gegen Usener ferner tritt Schmidt für die Yorwärtszählung der Datierungen /xer' elxdSag ein. Ein Abschnitt handelt über die Tage der Volksversammlungen, ohne jedoch den Gegenstand ebenso eingehend wie Reusch zu erörtern. Auch die Reihe d er attischen Archonten vom Ende der Liste des Dionysos ab hat Schmidt in das Bereich seiner Untersuchungen gezogen und sie in einigen Punkten, obwohl wesentlich mit Uugers ersten Aufstellungen über* einstimmend doch anders als alle übrigen Forscher zu bestimmen ge- sucht. Von besonderer Wichtigkeit sind Schmidts Folgerungen, die er aus den Doppeldatierungen xar' äp^ovra und xatä beov zieht. Es war schon früher davon die Rede, dass er deshalb eine mindestens seit 322 v. Ghr. bestehende Doppelrechnung nach dem alten Mondkalender (xarä i^eov) und nach dem Sonnenkalender (xar' äp^ovra) annimmt, die aber

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190 Griechische Geschichte und Chronologie.

merkwürdiger Weise sehr häafig blos stillschweigeDd, d. h. mit Auslassang der Datierungsweise xar' äp^ovra geObt wurde; so nur ist es möglich, für die Existenz des Doppelkalenders zu einer Zeit einzutreten, da die Inschriften einen solchen noch nicht kennen. Schmidts Buch ist das Ergebnis langer und mühevoller Arbeiten wie alle die anderen zusam- menfassenden Untersuchungen über die Probleme, welche die griechische, speziell die attische Chronologie bietet. Die Eigenart dieses Forschungs- gegenstandes bringt es jedoch mit sich, dass eine begründete Einwen- dung gegen eine einzige Position, ein neuer Nachweis, den eine einzige neue Inschrift bringt, alle kunstreichen Systemen, Schaltcyklen und Kalenderreformen über den Haufen wirft. Dennoch bietet die Möglich- keit gerade hier zu absolut sicheren, weil mathematisch berechenbaren Ergebnissen zu gelangen einen starken Reiz , den Gegenstand wieder und wieder vorzunehmen, so wenig auch das vorhandene Material dem Fernerstehenden hinreichend scheint um den verwickelten Knoten zu lösen. Zwar scheint nur eine Regel auf diesem Gebiete erweislich, wo längere Zeiträume sich blos rechnungsmässig füllen lassen; da aber keine Theorie des Kalenders oder der Kalender und keine Regel den bekann- ten Thatsachen genügen will, so möchte dies doch auf Ausnahmen zu deuten sein; diese aber können uns erst ganz besondere neue Funde kennen lehren.

Graz, 18. November 1888.

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Bericht über die die römischen Privat- und

Sacral- Altertümer betreffende Litteratur des

Jahres 1886 und 1887

Professor Dr. Max Zoeller

in Mannheim.

L Schriften allgemeinen Inhalts.

1. Dictionnaire des Antiquit6s Grecques et Romaines d*aprÖ8 les textes et les monaments, contenant Texplication des termes qai se rapportent aux moenrs, aux institations, ä la religioD, aox arts, anx sciences etc., oovrage r§dig6 par uoe soci^t^ d'terivains sp^cianx d arch^ologues et de professeurs sous la direction de M. M. Gh. Daremberg et £dm. Saglio, avec 3000 figares d'apr^s Pantiqne dessin^es par P. Sellier et grav^es par M. Rapine. Paris Librairie Hachette et Cie. 4. 1873—1887.

Dieses in grofsartigem Stile angelegte Werk enthält bis jetzt Ar- tikel über sämtliche in das Gebiet der Staats- und Privataltertttmer ein- schlägigen Materien ans den ßachstaben Abis D (el) in elf Lieferungen. Die erste Lieferung (A bis Agr) erschien schon 1873, die zweite (Agr bis Apo) ebenfalls 1873, die dritte (Apo bis Ast) 1874, die vierte (Ast bis Bac) 1875, die fünfte (Bac bis Gae) 1877, die sechste (Cae bis Gas) 1879, die siebente (Gas bis Gho) 1880, die achte (Gho bis Gli) 1882, die nennte (Goe bis Con) 1884, die zehnte (Gon bis Gnp) 1886, und die elfte (Gup bis Del) 1887.

Die Verfasser gehen von dem Bestreben ans, der französischen Lesewelt ein Werk zu bieten, in welchem sie sich über das antike Leben vom Standpunkte der neuesten wissenschaftlichen Forschungen ans orien- tieren können, zugleich aber auch denen, welche sich selbst mit For- schungen auf diesem Gebiete befassen wollen, ein zuverlässiges Werk- zeug an die Hand zu geben. Der Text blieb dementsprechend frei von jeglicher Abktlrzung und jedem gelehrten Beiwerk, während das den Ge- lehrten und den Forscher interessierende Detail nebst sämtlichen Gitaten und Litteraturangaben in den Anmerkungen enthalten ist Die Abbil- dungen sind sämtlich antiken Quellen entnommen.

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192 Römische Privat- and SacralaltertQmer.

Ausgeschlossen sind aus dem Verzeichnis die Namen berühmter Männer oder historisch bekannter örtlichkeiten; von Göttern oder He- roen finden sich nur die Namen solcher, von deren Cultus u. dgl. auch anderweitig die Rede ist. Alle Artikel sind mit dem Namen der Ver- fasser unterzeichnet, von denen die meisten den hervorragendsten Ge- lehrten der französischen Akademie und der Pariser Universität ange- hören. Es kann natürlich die Aufgabe des Recensenten nicht sein, alle in dem umfangreichen Werke erschienenen Artikel lesen oder gar einer Kritik unterziehen zu wollen. Ein Überblick über das Ganze genügt, um zu erkennen 9 dafs ein Hauptvorzug des Werkes eine gewisse Voll- ständigkeit ist, so dafs kaum ein nur irgendwie erheblicher Punkt in dem so reichhaltigen Stoffe ausgelassen oder vergessen sein dürfte. So- gar alle in das Rechtswesen einschlägigen Materien sind mit grofser Genauigkeit (vgl. die Artikel actio, addictus, adjudicatio, adjutor) behan- delt. Ferner verdienen besondere Beachtung die trefflichen Artikel über die Ädilität und den ager pubiicus. Zu den beiden letzten Lieferungen (1886 und 1887), die zunächst dem Jahresberichte des Recensenten an- gehören, seien nur bezüglich der römischen Privataltertümer einige Be- merkungen gestattet. In dem lo. Bande fehlt zuerst ein Artikel über Conisterium. Bei Gontroversia wird auf judex verwiesen; dies genügt mit Beziehung auf die Privataltertümer nicht, da unter Gontroversia auch die erdichteten Streitfälle verstanden werden, welche in den lateinischen Rhetorenschulen den Schülern zur Übung im Disputieren vorgelegt wur- den und meist gar nicht dem wirklichen RechUleben entnommen waren. Übrigens findet sich das Nötige darüber in dem Artikel declamatio. Bei dem Artikel Gontubernium hätte der Unterschied zwischen diesem Institut und dem Goncubinat hervorgehoben werden müssen. In dem sonst treff- lichen Artikel über Gorona vermifst Recensent eine Erklärung des Aus- drucks sub Corona venire. Bei dem Artikel Gulcita findet sich nur die Erklärung Matratze (matelas), was ungenügend und auch nicht richtig ist; denn Matratze ist torus, und wenn auch culcita mehrfach gleich torus gebraucht wird, so kommt es doch ungleich häufiger im Sinne von Pfühl oder Kissen vor. Etwas zu kurz ist der Artikel über Guueus gehalten, dessen verschiedene Bedeutungen zwar aufgezählt, aber nicht genügend erklärt werden. Auch fehlt ein Artikel über deductores = assectatores.

Zu bedauern ist, dafs das Werk so langsam vorwärts schreitet. Dasselbe begann 1873, und jetzt, wo wir die letzte Lieferung von 1887 vor uns haben, ist es erst bis zur Mitte des Buchstabens D vorgedrun- gen. Ein gleiches langsames Vorwärtsschreiten in der Zukunft wird zu- nächst den Übelstand haben, dafs weder die Verfasser noch überhaupt die jetzige Generation die Vollendung des Werkes erleben werden; dann aber dürften die ersten Artikel längst schon wieder durch neuere For- schungen überholt sein.

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I. Schriften allgemeinen Inhalts. 193

2. A. Bouch^-Leclercq, Manuel des institutions romaines, Paris» Hachette, 1886, 8. 654 S.

Dieses Werk enthält eine ausführlichere Darstell nng der römischen Staatsaltertflmer und ist zunächst für Studierende bestimmt. Neben dem sehr klar geschriebenen Text bietet dasselbe die nötigsten Oitate und eine ziemlich vollständige Angabe der neuesten Litteratur. Eigene For- schungen giebt der Verfasser nicht, sondern derselbe beschränkt sich auf die Wiedergabe der nach seiner Ansicht ivvahrscheinlicbsten Aufistel- lungen der neueren Forscher, unter deren verschiedenen Meinungen er mit grofser Gewissenhaftigkeit seine Wahl trifft. Für die Privatalter* tum er kommt in diesem Werke nur der Abschnitt über das Privat* recht (droit priy§ S. 375—412) in Betracht, in welchem zuerst über die eheliche und väterliche Gewalt, dann über das Eigentumsrecht und zu- letzt über dos Personenrecht, einschliefslich Erb- und Obligationenrecht, gehandelt wird. Was wir in diesem Abschnitte besonders vermifst haben, sind klare und bestimmte Definitionen; so ist z. ß. bei den res mancipi eine genauere Unterscheidung von den res nee mancipi nicht gegeben; denn es wird uns weder gesagt, worin die res mancipi bestehen der Verfasser giebt nur an, durch welche Rechtshandlungen sie erworben wer- den — noch erfahren wir von den res nee mancipi etwas anderes, als dafs sie auch bona genannt werden; was aber unter bona selbst zu ver- stehen ist, wird nicht weiter erörtert. Übrigens bietet der ganze Ab- schnitt vom wissenschaftlichen Standpunkt keine irgend wie erhebliche Ausbeute. Die Sakralaltertümer sind in dem Werke ebenfalls be- handelt, und zwar in dem Abschnitte über die »Religionc (S. 459 bis 562); doch werden dieselben nur insoweit berücksichtigt, als sie politi- sche Bedeutung haben, wie dies in einem Buch über Staatsaltertümer ganz gerechtfertigt ist; daher handelt der Verfasser in diesem Abschnitte vornehmlich von den Collegien der Pontifices, der Augurn, Fetialen, Ha- ruspices und quindecemviri sacris faciundis. Kenner finden in diesem Teil eine gute und klare Zusammenstellung der neuesten wissenschaft- lichen Resultate auf diesem Gebiete; zum Teil begegnen wir hier auch eigenen Forschungen des Verfassers, wie z. B. in dem Abschnitt über den Quindecemviri (vgl. Bouch^-Leclercq, Histoire de la divination p. 286 bis 318, Paris, 1882) und über die Haruspices (vgl. dasselbe Werk IV, p. 1-115) sowie über die Pontifices (vgl. den Verfasser in dessen Schrift Les pontifes de l'ancienne Rome Paris 1871). Die Brauchbarkeit des Werkes wird bedeutend erhöht durch die beigefügten trefflich gearbei- teten Indices.

Jahresbericht fUr AlterthumswissenschftfV LX. (1889 HI-) ^^

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194 Römische Pri?at- ond Sacralaltertflmer.

n. Schriften über PrlyatalteriAmer und Kulturgeschichte.

a) Schriften, in welchen grieohii che nnd römische Priyataltertümer znsammen behandelt sind. 8. J. L. Ussiog, Erziehung nnd Jugendanterricht bei den Grie- chen nnd Römern. Berlin. S. Calvary & Co. Neue Bearbeitung (ohne Zeitangabe; das Vorwort ist datiert vom 1. Okt. 1884). kl. 8. 178 S. Zu der Besprechung im letzten Jahresbericht, mit der der Recen- sent vollständig einverstanden ist, sei hier folgender Nachtrag gestattet. Das Werkchen zerfällt in zwei Abteilungen. In der ersten ist »Die Kindheit und die Kindererziehung bei den Griechen und Römern« und in der zweiten »das Unterrichtswesen bei den Griechen und Römernc be- handelt. Der erste Teil zerföllt wieder in sechs Abschnitte und zwar

1. die Aussetzung der Kinder, 2. Festlichkeiten infolge der Geburt und Aufnahme des Kindes in die Familie, 8. Wahrsagungen, Amulette, 4. die Ammenstube, 5. Kinderspiele, 6. Kinderzucht. Der zweite Teil enthält folgende Unterabteilungen: 1. Art der Bildung, Anfang des Unterrichts,

2. der Gymnastikunterricht, 8. der erste Elementarunterricht, 4. die Schule des Grammatikers, 6. die Gymnasien und die Epheben, 6. die Rhetorenschule, 7. die Staatsunterstützung und die Hochschulen der Kaiserzeit. In allen diesen Abschnitten sind die griechischen und römi- schen Einrichtungen im Zusammenhange behandelt, was seine unbestreit- baren Vorteile, aber auch seine Nachteile hat. Der Verf. fängt bei jedem einzelnen Abschnitt von dem Augenblick an, wo die betrefifenden Ge- bräuche zuerst im alten Hellas auftauchen, und verfolgt sie dann mit allen ihren Modifikationen bis in die Zeit, wo nach dem Untergange des Heidentums ihre verblafsten Reste in das Mittelalter übergehen. Län- gere Zeit verweilt die Schilderung bei Athen im fünften und vierten Jahrhundert vor Chr. und bei Rom im ersten Jahrhunderte vor Chr. nnd dem ersten und zweiten Jahrhundert nach Chr. Auf diese Weise er- scheinen die betreffenden Gebräuche als ein Ganzes; andererseits wer- den aber dadurch die speziell griechischen und römischen Züge etwas verwischt, so dafs, wenn man sich über eine spezielle Sitte der Römer orientieren will, man oft lange vergebens sucht. Das Buch ist im übri- gen mit grofser Sorgfalt, namentlich mit Bezug auf die Qnellenstellen, gearbeitet; dagegen ist die Litteratur weder für die Hauptwerke noch für die Einzelschriften vollständig angegeben. So hätte doch in einer im Jahre 1884 erschienenen Monographie über Erziehung und Jugend- unterricht bei den Griechen und Römern das schon in den Jahren 1864, 1875 und 1881 erschienene grundlegende Werk von Grasberger (Erzie- hung und Jugendunterricht im klassischen Altertum) nicht übergangen wer- den dürfen. Auch die für den Rechenunterricht grundlegende Arbeit von Fnedlein: »die Zahlzeichen und. das elementare Rechnen der Griechen

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IL Schriften Ober PriTataltortfimer and Kaltorgesehiohte. 195

und Römer«, nach der 2. B. Marquardt seine frflhere Darstellung dieses Gebietes wesentlich modificiert hat, hätte herangezogen werden mflssen. Ferner ist zu bemerken, dafs die Citate ans den Privataltertttmern von Hermann und Marquardt nur nach den ersten Auflagen gegeben sind, was insofern ein Mifsstand ist, als seitdem diese BOcher infolge neuerer Forschungen vielfache Umgestaltungen und Berichtigungen erfahren haben. Auch sonst geht der Verf. den neueren Forschungen aus dem Wege, und zwar gerade da, wo dieselben sonst fast allgemein recipiert sind. So giebt z. B. der Verf. seine Erklärung der viermonatlicheu Sommer- ferien im alten Rom noch auf Grund der alten horazischen Lesart (Hör. Senn. I, 6, 74-76): Ibant octonis referentes Idibus aera, während jetzt als richtige Lesart festgestellt ist: octonos referentes Idibus aeris. So wäre im einzelnen noch manches zu bemerken. Was die historische Auf* fassung des Verfassers im allgemeinen betrifft, so geht derselbe noch vielfach von einer unrichtigen Beurteilung des römischen Altertums, ins* besondere der Kaiserzeit aus, während die unschönen Seiten der helle- nischen Sitten und Einrichtungen allzu wenig hervorgehoben werden. Im übrigen empfiehlt sich das Werkchen durch die Frische und Leben- digkeit seiner Darstellung nicht minder zur Lektüre vrie zum Studium.

4. Dr. Konrad Lange, Haus und Halle, Studien zur Geschichte des antiken Wohnhauses und der Basilika. Mit neun lithographischen Tafeln und zehn Abbildungen im Text. Leipzig, Verlag von Veit <& Comp. 1886. 8. 377 S.

Das Werk zerfällt, abgesehen von der Einleitung, in 10 Abschnitte. Im ersten behandelt der Verfasser die »Vorstufen der Basilika in der ägyptischen und asiatischen Baukünste, im zweiten »das homerische Haus«, im dritten »das altitalische Wohnhaus«, im vierten »die Königs- halle in Athen«, im fünften »andere dreischiffige Hallen in Griechen* land«, im sechsten »das griechische Haus«, im siebenten »die forensi- schen Basiliken des republikanischen Rom« , im achten »die Basiliken aufserhalb Roms und die Basilika der Kaiserzeit«, im nennten »das rö- mische Haus« und im zehnten »die Entstehung der christlichen Basilika«; dazu kommen noch drei Exkurse, in deren erstem »die profanen Ge- bäude von Olympia«, im zweiten »die Basilika von Pompeji«, im dritten »die Palastbasilika des Domitian« besprochen werden. Wie der Ver- fasser in der Einleitung hervorhebt, hatte bis auf vereinzelte Versuche besonders von technischer Seite bis jetzt niemand daran gedacht, »die formale Entwickelung der Basilika innerhalb der römischen Baukunst, dann ihr Hervorwachsen aus der athenischen Königshalle und endlich die Herkunft der letzteren quellenmäfsig und in wissenschaftlicher Weise zu untersuchen«. Die römische Gerichts- und Markthalle ist dem Ver^ fasser zufolge aus der athenischen Königshalle, und diese selbst aus dem ägyptisch -phönizischen Palast hervorgegangen. Ans dem drei-

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196 RAmiflcbe Pri?at- and Sakralaltertümer.

Bchiffigen SAulensaal Ägyptischer Tempelpalftste hat sich zunflchst die Throohalle Salomos entwickelt; den Grandrifs derselben haben die PhO- niker zu den Joniern des homerischen Zeitalters gebracht und hier so* wohl den Bau der öffentlichen Hallen wie den des Megarons im homeri- schen Eönigshause beeinflufst Zwar verschwindet das Megaron nachher im Priyathause, tritt aber später in dem Palaste der hellenistischen Zeit als oecus wieder in die Privatarchitektnr ein, fristet auch in dem vor- nehmen Privathause der früheren römischen Kaiserzeit, wenn auch küm- merlich sein Leben, um dann wieder in den byzantinischen Eaiserpalä sten , vor allem aber in der christlichen Basilika wieder hervorzutreten. Die Aufgabe, die sich der Verfasser gesetzt hat, besteht also darin »den Zusammenhang zwischen Haus und Halle in seinen einzel- nen Phasen nachzuweisen, die Geschichte des antiken Wohn- hauses und der Basilika in paralleler Behandlung soweit zu verfolgen, wie es zum Verständnis desselben nötig istc.

In der Darstellung des homerischen Hauses geht der Verfasser im Anschlufs an die Untersuchungen von Nissen (Pompejanische Studien zur Städtekunde des Altertums, 1877; vgl. des Recensenten Griechische und Römische Privataltertümer S. 31) aus von dem pergamenischen Bauernhause, wie es uns bei Galen (Galen, XIV, p. 17 ed. Kühn) ge- schildert ist Dieses Bauernhaus enthielt in der Mitte eine Tenne, die zugleich als Wohn-, Arbeits- und Schlafraum diente, und auf beiden Seiten Viehställe. Durch Einwirkung zweier Faktoren entstand daraus das Herrenhaus mit dem Megaron. Diese waren erstens »der zuneh- mende Wohlstand, der eine Trennung des Viehes von der Herrenwohnung und Unterbringung desselben in besonderen Höfen veranlafste, und zwei- tens die Einführung des semitischen, speziell phönikischen Säulenbaus, welcher sich der hierdurch frei werdenden Räume bemächtigte und sie zum ersten Mal in wirklich künstlerischem Sinne umgestaltete« (S. 83). Die weitere Beschreibung des homerischen Hauses und des Megaron können wir hier nicht weiter verfolgen. Wir heben nur hervor, dafs der Verfasser das Prinzip der Erleuchtungsmethode in einer Unterbre- chung der Dachschräge durch eine senkrechte oder nahezu senkrechte Fläche und in dieser Dachkonstruktion in weiterer Ent- wickelung die Keime fQr die Entstehung des basilikalen Querschnitts erblickt.

Auch in dem folgenden uns hier vor allem interessierenden Ab- schnitt »über das altitalische Wohnhausc hat der Verfasser sich vor- nehmlich durch die Forschungen Nissens anregen lassen (vgl. übrigens auch des Recensenten Griech. und röm. Privataltertümer S. 268), obwohl er in manchen Einzelheiten von demselben abweicht Gestützt auf die Ausführungen W. Heibig s (die Italiker in der Poebene, Leipzig, Breit- kopf u. Härtel 1874; vgl. dazu meine Recension im Philologischen An- zeiger) und Pöhlmanns (die Anfänge Roms, Erlangen 1881) sucht der

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II. Bchriiteii Aber Pmataltertümer and Eolturgeschichte. 197

Terfasser nachzuweisen, dafe im Gegensatz za dem auf der offenen An- siedelongsweise beruhenden geschlossenen mit einheitlichem Dach Ober- deck ten griechischen Hause das auf der geschlossenen Ansiedelung be- ruhende römische Haus infolge der dadurch bedingten parietes commones schon aus gesundheitlichen Rücksichten den Wasserhof, das atrium tus- canicum, bedingte. Nach dieser Ansicht ist das atrium tuscanicum die ursprüngliche spezifisch italische Form des Wohnhauses. Dieser Ansicht yennag sich Recensent nicht anzuschliefsen. Denn wenn es auch zuzu- geben ist, dafs die Italiker in der Poebene in den sogenannten Terre- mare in geschlossenen Dörfern wohnten (Heibig), und des weiteren ein- geräumt wird, dafs schon bei der Gründung Roms das Prinzip der ge- schlossenen Ansiedelungsart mafsgebend gewesen sei (Pöhlmann), so folgt doch daraus nichts für das altitalische Bauernhaus, yon dem der Verfasser in diesem Abschnitte spricht Für dieses letztere ist die ge- schlossene Ansiedelung im allgemeinen keineswegs nachzuweisen, sondern es stand frei und hatte demnach, da keine parietes communes vorhanden waren, ein geschlossenes, nach allen vier Seiten gleichmäfsig abfallendes Dach, eine testudo. Für das altitalische Bauernhaus ist daher das atrium testudinatum entschieden festzuhalten. Recensent kann also dem Ver* fasser nicht beipflichten, wenn er in dem später vorkommenden atrium testudinatum nicht ein Zurückgehen auf die altitalische Hütte, sondern einen Versuch erblicken will, die Unannehmlichkeiten, die ein offener Hof im Winter mit sich bringen mufste, zu vermeiden. Dagegen mufs Recensent dem Verfasser entschieden Recht geben, wenn er trotz einer gewissen Verwandtschaft des atrium tuscanicum mit der griechischen adX^ beide Bauarten nicht in einen inneren Zusammenhang bringen, sondern sie als Produkte ganz verschiedener Lebensgewohnheiten be- trachtet wissen will. Ebenso weist der Verfasser einen Zusammenhang des Atriums mit der Basilika, welch letztere man von ersterem hat her- leiten wollen, mit Recht zurück. Er führt die Basiliken vielmehr zurück auf die athenische Basilika. In Betreff der übrigen Teile des italischen Hauses verweist der Verfasser auf Nissen. Im übrigen hat der Ab- schnitt (die forensischen Basiliken des republikanischen Rom), der sich mit dieser Frage beschäftigt, mehr kunstarchäologisches und topographi- sches Interesse. Dasselbe gilt auch von dem folgenden Abschnitt (die Basiliken aufserhalb Roms und die Basilika der Kaiserzeit). Erst der hierauf folgende Teil (das römische Haus) berührt wieder das Gebiet der römischen Privataltertümer.

In diesem Abschnitt wird einmal der Einflufs ausgeführt, durch den das alte römische Wohnhaus im griechischen Sinne umgestaltet wurde. Doch erstreckte sich diese griechische Einwirkung nur auf das vornehme Haus, indem Atrium und Peristyl in der Weise combiniert wurden, dafs man das erstere zum Wirtschaftshofe bezw. Vestibül, das letztere zum Centrum der eigentlichen Wohnung machte. (Zu dem Peristyl kamen

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198 Römische Privat- und Sacralaltertamer.

dann noch verschiedene oeci.) Wenn zu dem Perystil nach Vitruv noch die Basilika hinzukommt, so bezieht sich dies auf die Einrichtung von Oerichtssälen, die aber nicht in Privathäosern, sondern nur in den Kai- serpalästen und Eaiservillen nachweisbar sind. Unter diesen Basiliken ist die wichtigste die des Flavierpalastes auf dem Palatin. Eine ge- nauere Untersuchung dieser Hausbasiliken ergiebt, dafs dieselben in der augusteischen Zeit noch die reine basilikale Form ihrer hellenistischen Vorbilder hatten, dafs sie aber schon unter Domitian und Hadrian in Modifikationen auftreten, die mit ihrer Einfügung in gröfsere Palast- komplexe zusammenhängen und gerade die eigentlich basilikalen ZOge des Vorbildes verwischen.

Einwirkungen anderer Art waren es, welche in der ersten Eaiser- zeit die Bauverhältnisse der mittleren und niederen Klassen umgestalte- ten. Die zunehmende grofsstädtische Entwickelung führte nämlich zur Ausbildung mehrstöckiger Miethäuser, deren Dnrchschnittshöhe nach der Ansicht Pöhlmanns beträchtlich höher angesetzt werden mufs als dieje- nige in den modernen Grofsstädten. Gegentiber diesen Miethäusern tritt das Atriumhaus (domus) allmählich zurück, so dafs nach der constanti* nischen Regionenbeschreibung auf 44 380 insulae nur 1781 Atriumhäuser kamen. Mit Recht bemerkt hierzu der Verfasser, dessen Ausführungen wir in diesem Punkte vollständig beipflichten, dafs man angesichts die- ser nicht zu leugnenden Thatsachen einen grofsen, aber nur zu häufigen Fehler begeht, wenn man sich die Physiognomie der auf dem Gipfel ihres höchsten Glanzes angelangten Hauptstadt, also das Rom der Fla- vier und Antonine, nach dem Muster Pompejis vorstellt, einer kleinen Provinzialstadt, die uns noch dazu erst auf derjenigen Stufe ihrer Ent- wickelung entgegentritt, die durch die VerschOttung vom Jahre 79 be- zeichnet ist

Der folgende und zugleich letzte Teil handelt von der Entstehung der christlichen Basilika und bildet gewissermafsen den Schlufsstein des ganzen Buches. Die in diesem Abschnitt behandelten Fragen können wir aber hier nicht weiter verfolgen, da sie vom Gebiet der römischen Privataltertümer, in das die früher besprochenen Abschnitte allerdings bedeutend eingreifen, zu weit abHegen. Im allgemeinen kann man sagen, dafs das Buch für die Kenntnis des römischen Hauses viel des Neuen und Belehrenden bietet und deshalb zum eingehenderen Studium für dieses Gebiet sehr zu empfehlen ist.

6. J. M. Miller, k. Gymnasialprofessor, Die Beleuchtung im Alter- tum. Beiträge. Programm der Königlichen Studienanstalt Aschafifen- burg für das Studienjahr 1885—86. Würzburg 1886. 8. 76 S.

Der Verfasser erörtert in diesem Programm die Beleuchtung im römischen Altertum, nachdem er die Beleuchtung bei den Griechen

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II. Schriften über Pri?ataltertamer und Kaitargeschichte. 199

in der Beilage zam Programm des Stadieigahres 1884—85 dargestellt hatte (Tgl. M. Voigts Jahresbericht für das Jahr 1885 S. 204).

Abgesehen von dem Vorwort, (in welchem nachgewiesen wird, dafs der Gebrauch der Feuerzeuge sehr vereinzelt und selten gewesen und dafs vielmehr, wie in den Tempeln und Kaltstätten, in der Regel auch im Hause man das Feuer auf dem Herde zu erhalten gesucht habe) zer- fällt die Arbeit in drei Abschnitte. Der erste und wichtigste handelt von der Beleuchtung in dem Hause und aufser demselben, der zweite von der Beleuchtung bei religiösen Feierlichkeiten und Festen und der letzte von der Beleuchtung im Dienste des Krieges. Am Schlüsse fol- gen noch einige Bemerkungen über die Leuchttürme zur Ergänzung dessen, was der Verfasser im Programm des Jahres 1885 über dieselben vorgebracht hatte. Im ersten Abschnitte ist zunächst von dem Beleuch- tungsap parat und hierauf von der Art und Weise der Beleuchtung die Rede, wie sie bei den verschiedenen Beschäftigungen und Veranlassungen im gewöhnlichen Leben in und aufser dem Hause in Anwendung kam. Mit dem ganzen Beleucbtungsapparat macht uns eine Stelle des Apu- leius, Met. IV, 19, bekannt. In dieser werden in erster Linie erwähnt taedae, d. h. Fackeln von Kien oder Kiefernholz, hierauf Kerzen, can- delae, auch funiculi genannt, weiche teils aus Wachs (cereae) teils aus Talg (sebaceae) waren, wobei zu bemerken ist, dafs unter cereae nicht blofs Wachskerzen, welche aus dorn mit Wachs überzogenen Marke von Binsen bereitet wurden, zu verstehen sind, sondern auch Fackeln aus Papyrusfasern, welche zusammengedreht und mit Wachs überzogen wur^ den. Was den Namen funiculus und funale betrifift, so weist der Ver- fasser die irrige Behauptung Gölls (in dessen Bearbeitung von Beckers Gallus II, S. 398) zurück, dafs funale nicht wie funiculus und funalis das Licht, sondern den Leuchter bezeichne, indem er aus Isidor XX, 10, 7 darthut, dafs funale zwar auch einen Gegenstand, um Fackeln zu halten, bedeute, daneben aber auch Fackeln aus Papyrus oder Fasern von anderen Pflanzen, die wie ein Seil (funis) zusammengedreht und mit Wachs oder Pech überzogen waren. Die Talglichter (sebaceae candelae) waren nur für den Gebrauch des gemeinen Mannes bestimmt. Hierauf handelt der Verfasser von den candelabra und den Laternen. Die durch* scheinenden Teile der letzteren wurden anfangs aus Hörn oder Blase oder auch geölter Leinwand, später aber auch, wie dies der Verfasser gleichfalls aus Isidor XX, 10, 7 nachweist, aus Glas verfertigt. Zuletzt werden unter den Beleuchtungsmitteln die Öllampen (lucernae) erwähnt, deren Anwendung bei den verschiedensten Beschäftigungen nachgewiesen wird. Die Schrift bietet auch in den folgenden Teilen viel des Neuen und Interessanten, wobei lobend hervorzuheben ist, dafs der Verfasser uns durchweg die Einsicht in die Quellen bietet, aus welchen er seine Ansichten geschöpft hat. Weniger befriedigend dagegen ist die Anord- nung des Stoffes.

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200 Römische Privat- und Sacralaltertümer.

6. G. Bilfinger, Die Zeitmesser der antiken Völker. Stuttgart 1886. Wildt'sche Buchhandlung. 4. 78 S.

Der Verfasser, durch seine frühere bedeutende Arbeit auf demselben Feld: »Antike Stundenzählung, Progr. des Eberh. Ludw. Gymn. in Stutt- gart, 1883« rühmlichst bekannt, hat in der Yorliegenden Schrift es unter- nommen, die verschiedenen, in das Gebiet der antiken Zeitmessknnst ein- schlagenden, zum Teil noch sehr dunklen und controversen Punkte durch gründliche Untersuchungen aufzuhellen. Der Verfasser zerlegt seinen Stoff in sechs Abschnitte. Im ersten bespricht er die Zeitmesser der voralexandrinischen Periode und das Wassermafs, wobei der Verfasser zu dem Eesultat kommt, dafs hierbei nicht von einer Beziehung zu einer Stundeneinteilung noch von einer wirklichen Wasseruhr die Rede sein kann. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt der Verfasser in dem zweiten Kapitel, betitelt: »Das Schattenmafs bei den Attikernc, indem er aus einer sorgföltigen Vergleichung der betreffenden Angaben bei Vitruv mit den sonstigen Zeugnissen aus dem Altertum die Vermutung begründet, dafs die antiken Uhren in der Form, wie sie im Altertum und im Mittel- alter bis zum 14. Jahrhundert n. Chr. contsruiert und gebraucht wurden, sowohl Sonnen- als Wasseruhren, ihre Entstehung erst der alexandrinischen Periode verdanken, derselben Periode, in der uns die antike Stundenrechnung zum erstenmal in einer Stelle aus des Massiliensers Pytheas Schrift über den Ozean authentisch entgegentritt. Denn die antike Uhr wurde in ihrer Konstruktion bestimmt durch die Eigentümlichkeit der antiken Stunde, welche nicht wie unsere Stunde ein sich gleichbleibender Zeitraum, sondern jeweils der zwölfte Teil des Lichttags bezw. der Nacht, also eine im Verlauf des Jahres sich fort- während verändernde Gröfse war. Das dritte Kapitel handelt von der antiken Sonnenuhr. In diesem sucht der Verfasser die bisherigen For^ schungen auf diesem Gebiete für das allgemeine Verständnis zu ver- mitteln. Der Bogen, den die Sonne zwischen Auf- und Untergang am Himmel beschreibti wechselt mit der Jahreszeit. Diesen mit der Jahres- zeit wechselnden Sonnenweg mufste man durch einen dem Sonnenweg entsprechenden Schattenweg andeuten und dies geschah dadurch, dafs man auf einer der Halbkugel des Himmels entsprechenden Halbkugel den Schatten irgend eines schattenwerfenden Gegenstandes wandern liefs ; dieser Schatten beschreibt im Innern der Halbkugel ganz denselben Weg, den die Sonne am Himmel macht, nur in umgekehrter Richtung. Teilt man diesen Weg in zwölf Teile ein, so hat man die Stunde als den zwölften Teil des Lichttages. Da dieser aber je nach der Jahreszeit bald lang bald kurz war, so genügte es nicht, nur eine Linie auf der Schattenuhr anzubringen, sondern genau genommen hätte man ebenso viele Linien oder Kurven auf derselben anbringen müssen, als es Tage im Jahre giebt. Dies that man nun nicht, sondern begnügte sich mit den drei Schattenkurven für das Aequinoktium, für den längsten Tag

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II. Schriften Aber PriYataltertflmer und Koltnrgeachichte. 201

und fftr den kürzesten Tag. Diese im Altertum sehr verbreitete Art von Sonnenuhr wird von Vitriiv unter dem Namen »hemicyclinm excava- tum ex quadrato et ad enclima succisumc angeführt. Bisweilen wählte man jedoch eine andere Auffangflftche als eine hohle Halbkugel, und in diesem Fall mufsten erst durch Rechnung oder durch eine kompliziertere Konstruktion die Form und die zwölf Teile des Schattenwegs gefunden werden. Die Konstruktion, vermittelst welcher dies geschah, ist bekannt unter dem Namen Analemma, einem Ausdruck, der vielleicht nichts an- deres heifsen soll als »geometrischer Aufrifs«, aber niemals, wie die Lexika meinen, eine Sonnenuhr selbst bezeichnen soll. Im folgenden versucht nun der Verfasser das Verfahren, das hierbei befolgt wurde, darzustellen. Im vierten Capitel spricht der Verfasser von der antiken Wasseruhr. Auch bei der Wasseruhr handelt es sich darum, die stets wechselnden, unter sich ungleichen Stunden anzugeben. Dies sucht man entweder dadurch zu erreichen, dafs man den Wasserzuflufs in das Gefäfs, auf welchem die Stunden markiert waren, bald verlangsamte, bald be- schleunigte, oder aber je nach den Jahreszeiten an dem genannten Ge- fiftfse verschiedene Skalen anbrachte. Der letztere Weg war der am meisten verfolgte. Was der Verfasser zunächst darüber sagt, ist be- kannt. Neu dagegen ist das, was der Verfasser im folgenden Kapitel über die Aufisuguhr (horologium anaphoricum) des Vitruv sagt, an deren Erklärung, wie der Verfasser bemerkt, bis jetzt alle Ausleger des Vitruv gescheitert sind. Wir müssen hier darauf verzichten, die Ausführungen des Verfassers wieder zu geben, da dieselben ohne Abbildungen unver- ständlich wären. Wir bemerken nur, dafs das was sich aus der Schil- derung des Vitruv nach dem Verfasser ergiebt, die Vorstellung von einer ühr bietet, die sich von unseren Wand- oder Turmuhren in der äufseren Gestaltung nicht wesentlich unterscheidet. Es sind in diesem Triebwerk schon die Grundprinzipien der späteren Räder- und Gewichtsuhr gegeben, und das Wasser spielt dabei die Rolle, welche in weit späterer Zeit der Perpendikel übernommen hat. Dabei erfüllt die Uhr nicht blofs die ihr gestellte Aufgabe, jeden Tag und jede Nacht in die horae temporales zu zerlegen, sondern sie zeigt auch die tägliche und jährliche Bewegung der Sonne, das Wachsen und Abnehmen der Tagelängen, die Verschie- bung der Morgen- und Abendweite, kurz alles was man aus einem Eümmelsglobus lernen kann. Auch das was der Verfasser im folgenden Kapitel (Kapitel VI) von den »Stundentafeln« sagt, beruht zum grOfsten Teil auf dessen eigenen Untersuchungen. Es handelt sich hierbei um eine litterarisch und inschrifUich mehrfach bezeugte Methode der Zeit- bestimmung, über welche bis jetzt noch keine Übereinstimmung in der Beurteilung erzielt ist. Hierbei kommen insbesondere drei Tafeln in Betracht, die nach des Verfassers Ansicht bestimmt sind, für Landbe- wohner, denen es an künstlichen Zeitmessern fehlte, ein Verfahren an-

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202 Römische Privat- und Sacralaltertümer.

zugeben, die Tageszeiten am eigenen Schatten, den man mit den Füüsen abmafs, zn erkennen.

Der Charakter der ganzen Arbeit ist der der Gründlichkeit und Gediegenheit, sowohl da wo der Verfasser anderen Lehrmeinungen gegen- tlber Stellung nimmt, als auch in den eigenen Aufstellungen, bei welchen er mit kritischer Schärfe und Vorsicht zu Werke geht.

Dr. Edmond Dupong, La Prostitution dans Tantiquit^. £tude d'Hygi^ne sociale. Paris, librairie MeuriUon 1887. 219 S.

Das Buch enthält eine ausfuhrliche Darstellung der Prostitution im Altertum seit den ältesten Zeiten. Es bespricht zunächst die dahin einschlägigen Verhältnisse bei den Indern, bei den kleinasiatischen Völ- kern, bei den Aegyptern, Hebräern. Hierauf schildert es die Prosti- tution in Griechenland, wo zwischen einer sacralen, staatlichen und pri- vaten Prostitution unterschieden und auch auf die widernatürlichen Aus- wüchse des Näheren eingegangen wird. Ebenso unterzieht es die Prosti- tution in Italien und Eom einer eingehenden Besprechung; ausführlich werden dabei die Bachanalien, die Bordelle, das Leben der Gourtisanen und die Korruption der römischen Kaiser und die Sittenverderbnis der letzten Zeiten des Römerreichs geschildert. Zuletzt wird der Nachweis des Vorhandenseins venerischer Krankheiten im Altertum geführt und die Art und Weise ihrer Entstehung ausführlich dargethan. Von einer historischen Kritik ist dabei nirgends die Rede. Alle nur irgendwie überlieferten Anekdoten werden auf Treu und Glauben hingenommen, und dabei schöpft der Verfasser nicht einmal selbst aus den Quellen, sondern er stützt sich dabei überall auf moderne, meist französische Schriften. Des Griechischen, in dem gleichwohl ziemlich viel citiert wird, scheint der Verfasser, wie aus den vielfach gänzlich verstüm- melten und falsch geschriebenen Worten hervorgeht, sehr wenig oder gar nicht kundig zu sein; kommen doch griechische Wörter mit dem Circumflex auf der dritt- oder gar viertletzten Silbe vor. Auch die la- teinischen Citate sind mehrfach unrichtig oder sogar unleserlich. Als ein philologisches Werk kann somit das Buch, wie man sieht, nicht be- trachtet werden, wenn es auch sonst manches Interessante bieten mag. (Vergl. übrigens die Besprechung über desselben Schriftstellers Werk Medicine et moeurs de Tancienne Rome d'apr^s les po^tes latins im Jahres- bericht für 1885.

8 Ch. Seignobos, docteur ^s lettres. Abr6g6 de Thistoire de la civilisation depuis les temps les plus recul^s jusqu^ k nosjours. Avec figures dans le texte. Paris. G. Massen (ohne Zeitangabe). 236 S.

Dieses für die Schule bestimmte Buch enthält das Hauptsächlichste über Staat, Religion, Sitten und Kunst aller Kulturvölker seit den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart Der den Römern gewidmete Abschnitt

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II. Schriften Ober PriyataltertQmer and Kulturgeschichte. 208

(S. 40 76) enthält in gröfster Kürze das Wissenswerteste aus den Staats-, Sakral- und Privataltertttmern. Einen wissenschaftlichen Wert hat das Buch nicht.

9. Dr. Karl Frachter, Die griechisch-römische Popularphilo- sophie und die Erziehung (Beigabe zum Programm des Gymnasiums zu Bruchsal). Bruchsal (Weber) 1886. 4. 38 S.

Die Schrift verfolgt den Zweck, den innigen Zusammenhang nach- zuweisen, der im Altertum bis in die späteren Zeiten zwischen Philo- sophie und Pädagogik bestand. Alle Schriftsteller, die uns als Verfasser von pädagogischen Werken angeführt werden, sind uns zugleich als Philosophen bekannt, und umgekehrt finden sich unter den bedeuten- deren Philosophen nur wenige, die nicht zur Jugenderziehung Stellung genommen hätten. Insbesondere gilt dies von den Popularphilosophen, die einerseits vermöge ihrer praktischen Zwecke die Erziehung zu ihrem Berufe machten und andererseits die Unterweisung in der Philosophie als das Hauptmittel der Erziehung betrachteten. Die eigentliche päda- gogische Thätigkeit dieser Philosophen läfst der Verfasser in seiner Schrift unberücksichtigt; er will nur die hauptsächlichen pädagogischen Theoreme der Popularphilosophen, deren Ansichten wir hauptsächlich aus Seneca kennen, einer eingehenderen Besprechung unterziehen. Die nun folgende sehr interessante, zum gröfstenteil neue und aus den Quellen selbst gearbeitete Auseinandersetzung zerföllt in sieben Abschnitte : 1. Allgemeiner Charakter der Pädagogik dieser Richtung, 2. Möglichkeit und Notwendigkeit der Erziehung, 3. der Erzieher, 4. die Anlage, 5. die Erziehung und zwar: A) Zucht, B) Unterricht, bei welch letzterem Ab- schnitt hauptsächlich Senecas, Dions und Plutarchs Ansichten über den Unterricht des Näheren auseinander gesetzt werden. 6. Das philoso- phische Studium. 7. Lukian. Die Schrift ist allen denen, welche sich für das antike Unterrichtswesen interessieren, sehr zu empfehlen.

Friedrich Engels, Der Ursprung der Familie, des Privateigen- tums und des Staates. Im Anschlufs an Lewis H. Morgan's Forschun- gen 2. Auflage. Stuttgart, Vedag von J. H. W. Dietz 1886. 8. 146 S.

Diese nur zum Teil dem Gebiete, auf welches der Bericht des Re- ferenten sich erstreckt, angehörige Schrift, sucht die im Titel angedeu- teten Fragen auf Grund der, wie der Verfasser behauptet, von Morgan (Ancient Society, London 1877) neu entdeckten imaterialistischen Ge- schichtsforschungff zu behandeln. Dabei glaubt der Verfasser im An- schlufs an Morgan »in den Geschlechtsverbänden der nordamerikanischen Indianer den Schlüssel gefunden zu haben, der uns die wichtigsten, bis- her unlösbaren Rätsel der ältesten griechischen, römischen und deutschen Geschichte erschliefst«. Das Prinzip, das sich dem Verfasser hierbei ergiebt, besteht im Folgendem: Die gesellschaftlichen Einrichtungen eines

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204 Bömisehe Privat- and Sacralaltertftmer.

Volkes werden bedingt durch zwei Arten von Produktion: durch die Ent- wickelnngsstufe einerseits der Arbeit, andrerseits der Familie. »Je we- niger die Arbeit noch entwickelt ist, je beschränkter die Menge ihrer Erzeugnisse, also auch der Reichtum der Gesellschaft, desto überwiegen- der erscheint die Gesellschaftsordnung beherrscht durch Geschlechts- bande«, die alte, auf Geschlechtsverbänden beruhende Gesellschaft wird gesprengt im Zusammenstofs der neu entwickelten gesellschaftlichen Klassen und die Familienordnung ganz von der Eigentumsordnung be- herrscht. Dieses Prinzip führt nun der Verfasser durch die verschiede- nen Stufen der Völkergeschichte hindurch. Die drei Hauptformen, in denen der Staat sich auf den Ruinen der Gentilverfassung erhebt, finden wir in der athenischen, römischen und deutschen Geschichte. »Athen bietet die reinste, klassischste Form: hier entspringt der Staat direkt und vorherrschend aus den Klassengegensätzen, die sich innerhalb der Gentilgesellschaft selbst entwickeln. In Rom wird die Gentilgesell- schaft eine geschlossene Aristokratie inmitten einer zahl- reichen, aufser ihr stehenden, rechtlosen und pflichtenschul- digen Plebs; der Sieg der Plebs sprengt die alte Geschlechts- verfassung und errichtet auf ihren Trttmmern den Staat, wo- rin Gentilverfassung und Plebs bald beide gänzlich aufgehen. Bei den deutschen Eroberem des Römerreichs endlich entspringt der Staat direkt aus der Eroberung grofser, fremder Gebiete. Hier kann sich, weil die ökonomische Entwickelungsstufe der Eroberten und die der Eroberer fast dieselbe ist, die ökomische Basis der Gesellschaft also die- selbe bleibt, die Gentilverfassung lange Jahrhunderte hindurch in verän- derter Gestalt als Merkverfassung fort erhalten. Was die Auffassung des Verfassers bezüglich der Entwickelung der römischen Gesellschaft angeht, so stimmt dieselbe, wie er selbst zugesteht, mit der Anschauung Niebuhrs vom Wesen der gens und den auf dieser fufsenden neueren Darstellun- gen von L. Lange (römische Altertümer) u. a. im wesentlichen überein. Interessant ist nur die Art und Weise, wie die so aufgefafste Entwicke- lung der römischen Gesellschaft mit der anderer Völker in Beziehung gesetzt wird. Von diesem Standpunkt aus betrachtet ist die Schrift durch- aus lesenswert.

11. Richter, Dr. W., Die Spiele der Griechen und Römer. Mit Illustrationen. Leipzig, Seemann, 1887. Kl. 8. 220 S.

Das Buch bespricht in populärer Form zunächst die Spiele der Kinder, die Turnspiele der Knaben und die gymnischen Agone der Jüng- linge. Doch beziehen sich diese Abschnitte nur auf Griechenland. Bei dem Abschnitt III, Sport und Jagd, werden auch römische Sitten gestreift; dasselbe gilt von dem vierten Abschnitt, der von dem Knöchel- und Wür- felspiel handelt, und von dem filnften, welcher den Titel führt: Das Rät- sel und andere gesellige Spiele. Der sechste Abschnitt über »die Ebene

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II. Schriften Ober PriTataltertttmer und Ealtm^aschiobte. 205

und den Festplatz von Olympiac und der siebente über »die olympischen Spielec haben es wieder ausschliefslich mit griechischen Yerhftltnissen zn thnn, während der achte ttber »die circensischen Spiele der R&mer«,derneünte über »die Fechterspiele and Tierhetzen in römischen Amphitheatern und das SeekampÜBchauspiel daselbstc, und der zehnte über römische Fest- spiele und ihren Charakter im allgemeinen handeln. Eine sehr dankens- werte Beigabe sind die zahhreichen guten Illustrationen. Das Buch macht weder Anspruch auf Vollständigkeit noch überhaupt auf wissenschaftliche Leistung; es gehört der Seemannschen Sammlung »Eulturbilder aus dem klassischen Altertumc an, die die Resultat« der klassischen Altertums- wissenschaft für ein gröfseres Publikum in populärer und gefälliger Form yermittehi will. Dieser Aufgabe wird das Büchlein durchaus gerecht

12. M. Richard Cavaro, Les costumes des peuples anciens, Paris 1887, librairie de Tart. I. partie: ^gypte-Asie, 11. partie: Grfece- £trurie-Rome.

Dieses Werkchen besteht aus zwei kleinen Bänden, von denen der erste die Kleidung der Aegypter und Orientalen, und der zweite die der Griechen, Etrusker und Römer behandelt. Wie aus dem Titelblatt zu ersehen ist, bildet es einen Teil der Biblioth^que populaire des ^coles de dessin (fond^ par M. Ren6 M^nard, professeur ä T^cole nationale des Arts d^coratifs) und verfolgt mehr populär- praktische als wissen- schaftliche Zwecke. Die dem Texte beigefügten zahlreichen Zeichnungen sind gut gelungen.

13. RichardMaschke, Der Freiheitsprozefs im klassischen Alter- tum, insbesondere der Prozefs um Yerginia, Berlin 1888, R. Gärtners Verlagsbuchhandlung, Hermann Heyfelder. 8. 191 S. (Historische Untersuchungen, herausgegeben von J. Jastrow, Heft 8).

In der Geschichte des Freiheitsprozesses liegt bei allen Völkern und insbesondere bei denen des klassischen Altertums ein bedeutsames Stück Kulturgeschichte. Die juristischen Bestandteile in demselben machen sich aber mit besonderer Schärfe in den Abschnitten über den römi- schen Freiheitsprozefs geltend. Die vorliegende juristische Beweisftüi- rung über den letzteren soll nach der Ansicht des Verfassers ein ganz neues Licht auf diesen Teil der alten Kulturgeschichte werfen. Die Schrift zerfällt in vier Hauptteile : i. Einige orientierende Bemerkungen über den Gang des römischen Civilverfahrens, 2. der Freiheitsprozefs in Rom, 3. der Freiheitsprozefs in Athen, 4. die in rem actio der Inschrift von Oortyn. Dazu kommen noch zwei Exkurse und zwar 1. ein Bei- trag zum Verständnis der Legisaktionen, 2. der Prozefsbericht bei Dio- nysius und Livius. Der Schwerpunkt der Abhandlung ist in dem zwei- ten, »der Freiheitsprozefs in Romt betitelten Abschnitt zu suchen. In diesem werden zunächst die verschiedenen Formen desselben in den ver-

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206 ROmisctie Privat- nnd Sacral&ltertamer.

schiedenen Perioden des römischen Rechtes festgestellt. Tn der ersten Periode wird die Freiheitsklage dnrcb das Sakramentalverfahren erledigt (so genannt von der Summe Geldes, sacramentum, welches heide Parteien vor dem Prätor fftr die Richtigkeit ihrer resp. die Unrichtigkeit der gegnerischen Behauptung einsetzen). In der zweiten Periode findet die Erledigung der Hauptfrage (d. h. Eigentumsfrage) in einem Übergangs- stadium durch die in rem actio per sponsionem, regulär durch die in rem actio per formulam petitoriam, der Vorfrage (d. h. Besitzfrage) an- fangs noch durch prätorische Cognition, dann durch ein praeiudicium über die Frage utrum e Servitute in libertatem an e libertate in servi- tutem petatur statt. In der dritten Periode wird die Vorfrage durch praeiudicium und die Hauptfrage, wo sie nötig wurde (denn meistens be- ruhigt man sich bei dem praeiudicium) bei dem Feststellungsrichter im Wege der extraordinaria cognitio erledigt. In der vierten Periode (Di- gesten) fand die Erledigung der Freiheitsklage durch das rein magistra- tische Verfahren der cognitio extraordinaria statt. Im Folgenden geht dann der Verfasser zu einer eingehenden Kritik des Prozesses um Ver- ginia über, deren hier nicht weiter zu verfolgende Ergebnisse von dem Verfasser S. 67 der Abhandlung zusammengefafst werden.

14. Dr. Max Zoeller, Griechische und römische Privatalter- tttmer. Breslau (W. Eöbner) 1887. 8. 427 S.

Dieses Buch ist zunächst für den jungen Studierenden bestimmt, den es durch Vereinfachung des Stoffes und durch eine möglichst über- sichtliche Darstellung zu einer wissenschaftlichen Erfassung der Materie vorbereiten will. Deshalb war der Verfasser von dem Bestreben geleitet, den Stoff vom Standpunkt der heutigen Wissenschaft mit möglichster Vollständigkeit, aber mit Ausschlufs des Unwesentlichen in übersichtlicher Form zur Darstellung zu bringen. Griechische und römische Privatalter- tümer hat er verbunden, weil nach seiner Ansicht ohne eingehende ver- gleichende Betrachtung des griechischen Lebens ein genaueres Verständnis des römischen Lebens nicht zu erzielen ist. Doch hat er die griechischen und römischen Altertümer in zwei Abschnitte gesondert und dabei solche Dinge, die beiden gemeinsam sind, unter Verweisung auf den betreffenden Abschnitt nur einmal behandelt, überall aber die Ähnlichkeit und Ver- schiedenheit griechischer und römischer Einrichtungen scharf hervorzu- heben gesucht. Der über die römischen Altertümer handelnde Teil zer- fällt gleich dem griechischen Teil in vier Abschnitte : 1. die Familie und die häusliche Sitte bei den Römern, 2. die materiellen Lebensbedtlrfnisse und damit zusammenhängende Einrichtungen, 3. Lebensunterhalt und Er- werb, 4. die Genüsse, Unterhaltungen und der Luxus im geselligen Leben.

Da das Buch auch zum Eepetitorium und zum Nachschlagen be- stimmt ist, so ist ihm ein genaues Inhaltsverzeichnis und ein ausfllhr- licher Index beigegeben.

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BAmlsche PriTat- and Sakralaltertümer. 207

b) Schriften, die sich nur anf römische PrivataltertHmer besiehen.

16. M. Voigt, Über die lex Fabia de plagiariis (Abdruck aus den Berichten der philol.-bistor. Classe der Eönigl. Sachs. Gesellschaft der Wissenschaften 1885). 26 S. (S. 319 346).

Die Darstellung dieser Abhandlung erstreckt sich auf vier Punkte: Alter und Text des Gesetzes, Recht desselben samt seiner jüngeren Fort- bildung und die Vorschriften der lex tlber die quaestio wegen plagium und verwandten Fällen. Was den Inhalt des Gesetzes angeht, so fafst dasselbe zwei wesentlich verschiedene Thatbestände zusammen, in Kap. I die dolose, rechtswidrige Freiheitsberaubung, begangen an dem civis Bo- manus, und in Kap. II die dolose, rechtswidrige Besitzentziehung des Sklaven, begangen an dessen Herrn. Infolge der Verschiedenheit der beiden mafsgebenden Thatbestände sind es daher auch ganz verschiedene Klagen, welche mit der actio legis Fabiae in eine Goncurrenz treten, wobei jedoch für beide Gruppen von Thatbeständen das gleiche Rechts- mittel gesetzt ist: die actio popularis von Kap. I und II auf 50000 Libral- asse. Die Bezeichnungen plagium und plagiarius als einheitliche tech- nische Benenung fUr jene verschiedenen Thatbestände kommen jedoch noch nicht in der lex Fabia, sondern erst in der Jurisprudenz der an- gehenden Kaiserzeit in Anwendung.

In Kap. III wird die beim plagium vorgeschriebene Haussuchung: quaestio unter Bedrohung bei deren Behinderung seitens der Betreffenden mit einer dem Imploranten zuständigen Strafklage auf wohl ebenfalls 50000 Libralasse geregelt. Mit dieser Regelung wurde ein ganz neues Verfahren im römischen Rechte eingeführt, welches allmählich mehr und mehr verallgemeinert bzw. auf verwandte Vorkommnisse übertragen wurde.

16. J. Baron, Die Frauen im römischen Recht, in »Nord und Südc, Juli 1886, S. 53—76.

Dieser zugleich populär und wissenschaftlich gehaltene Aufsatz be- ansprucht ein gewisses Interesse durch die geistreiche Art. in der die recht- liche Stellung der römischen Frau mit den Kulturverhältnissen überhaupt in Beziehung gesetzt wird. »Heute wissen wir,t bemerkt der Verfasser mit Recht in der Einleitung, »dafs das Recht aus dem Leben des Volkes hervorgeht, dafs es ein Produkt des Volksgeistes ist.c Insbesondere ist dies bei dem so hoch entwickelten römischen Privatrecht der Fall. Diesem zufolge war die Ehe nicht blofs wie die romantische Ehe un- serer Zeit die Vereinigung eines jungen Mannes und eines »Mädchensc, sondern eine Verbindung zweier Familien. Dabei hatte zwar der Sohn rechtlich ein absolutes Einspruchsrecht, dagegen die Tochter nur dann, wenn der ihr bestimmte Bräutigam ein sittenloser Mensch war. Doch wich die Wirklichkeit von dem strengen Recht sehr zum Vorteile der Tochter ab, und dies hängt zusammen mit der freien und würdevollen

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208 BOmiflche Privat* und Sakralaltertamer.

Stellung, durch welche die römische Frau ausgezeichnet ist. Zwar kam nach der Ansicht des Verfassers diese freie Stellung der Frau den Rö- mern seit dem Ende der Republik sehr teuer zu stehen, als die allge- mein eingerissene Sittenlosigkeit auch sie ergriffen hatte und an Stelle der alten Zucht Schwelgerei und Üppigkeit getreten waren. Der Ver- fasser thut jedoch Unrecht, wenn er seine den AusfElllen der Satiriker und Philosophen entnommene Schilderung so ohne alle Einschränkung hinstellt. Denn, wie Friedlftnder nachgewiesen hat, steht es jetzt fest, daTs es damit lange nicht so. schlimm bestellt war, wie jene übertriebenen Darstellungen der Satiriker voraussetzen lassen. Wenn daher der Ver- fasser von den zwei von ihm unterschiedenen Perioden die eine, die ältere, schlechthin als eine Periode der Zucht und der guten Sitte und die spätere als eine Periode der Zucht losigk ei t bezeichnet, so können wir ihm hierin nicht vorbehaltslos zustimmen. Allerdings lassen sich, wie der Verfasser mit Recht darthut, tiefgreifende Unterschiede zwischen der älteren und späteren Zeit nachweisen und zwar nach drei Richtungen hin: 1. In der Stellung der Frau in der Ehe, namentlich im ehelichen Gttterrecht, 2. in der Eingehung der Ehe, 3. in der Scheidung. Allein die von dem Verfasser hervorgehobenen Unterschiede sind, wie er selbst zugesteht, mehr rechtliche als thatsächliche. Er sagt in betreff des ersten Punktes, dafs das Gesetz, welches in der strengen Ehe aus der Hausfrau eine Haustochter machte, ein blofser Buchstabe geblieben sei. Auch die Vermögenslosigkeit der Frau in der Ehe bestand nur dem Buchstaben des Gesetzes nach, in der Thatsächlichkeit des Lebens stand sie auch bezüglich des Vermögens hoch über ihren Kindern; »thatsächlich war die Frau in strenger Ehe ungefähr in deijenigen Lage, in welcher sich heutzutage eine in der Gütergemeinschaft lebende Frau befindet.« Wenn dies richtig ist, so war die spätere rechtliche Emancipation doch schon in den früheren thatsächlichen Zuständen und Ansichten vorge- bildet, und es bedarf zur Erklärung der ersteren doch nur der Annahme einer normalen Entwickelung der Rechtszustände aus dem Leben selbst ein Satz, von dem der Verfasser ja selbst ausgegangen ist und nicht der Sittenlosigkeit der Frauen, »die vor allem ihr Vermögen in ihren Händen behalten wollten, um ihren Launen fröhnen zu könnenc. Be- züglich des Eingehens der Ehe unterscheidet der Verfasser die con- farreatio die älteste Art der Eheschliefsung, die coömptio Form des Scheinkaufs und die frei Ehe. Dabei vermissen wir die Unter- scheidung deijenigen Form der Ehe, die den Namen usus führt, von der Ehe ohne manus. Dagegen stimmen wfr dem Verfasser vollstän- dig bei in der Erklärung der Bedeutung des Traurings. Der Trau- ring hängt zusammen mit deijenigen Eheform, welche als coämptio bezeichnet wird. »Die coömptio ist die Erfüllung des Kaufvertrags, ihr voran geht eine Beredung des Kaufvertrags, d. h. die Verlobung; zur Versicherung dafs dieser Vertrag erfüllt, dafs also später die co*

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Verlag von S. Calvary & Co. in Berlin.

PROSPEKT.

Soeben erschien:

HORATIUS

EX RECENSIONE I- G. ORELLII.

EDITIO QUARTA MAIOR VOLUMEN ALTERÜM.

CÜRAVIT

(SATIRAE. EPISTÜLAE. LEXICON HORATIANUM.) FASCICÜLUS PRIMUS.

Dem in den Jahren 1885/86 erschienenen ersten Band der grofsen Orelli- schen Horaz- Ausgabe, herausgegeben von W. Hirschfelder, wird jetzt der zweite Band folgen , für dessen Herausgabe Herr Professor FF. Mewes hier seit langer Zeit die umfassendsten Vorbereitungen getroffen hat.

Die 4. Auflage bringt in dem Rahmen der früheren Bearbeitungen die Kesultate der neuen kritischen und exegetischen Forschungen und die neuen Herausgeber berücksichtigen die sprachliche Seite der Erklärungen mehr als die früheren, wodurch der Vorzug der Orellischen Ausgabe, welche nament- lich auch eine »recht eigentliche Wirkung aufserhalb der philolo- gischen Kreise« gewann, noch wesentlich erhöht wird. Eine neue Bereiche- rung wird noch der Index erfahren, welcher zu einem vollständigen Lexicon Horatianam ausgestaltet werden soll.

Der zweite Band schliefst sich in der Ausstattung genau an den ersten Band an; ein eigens für das Werk angefertigtes reines Hanfpapier, neue Typen und sorgfaltige Korrektur werden auch den verwöhntesten Liebhaber befriedigen.

Wir eröfihen auf den zweiten Band eine Subscription unter folgenden Bedingungen:

Der zweite Band erscheint in 5 Lieferangen a 10 Bogen. Der Sub- scriptionspreis der Lieferung ist 3 Mark (= 30 Pf. per Bogen). Jeder Sub- scribent verpflichtet sich zur Abnahme des ganzen Bandes. Etwa alle 3 Mo- nate erscheint eine Lieferung, so dafs der Band bis etwa December 1890 fertig gestellt sein wird.

Der Subscriptionspreis erlischt nach Vollendung des Bandes und tritt alsdann der erhöhte Ladenpreis von 4 Mark pro Lieferung (= 40 Pf. für den Bogen), also 20 Mark für den Band ein.

Den Subscribenten des zweiten Bandes liefern wir während des Erschei- nens desselben

den ersten Band der 4. Auflage, herausg. von W. Hirsch fei der,

Ladenpreis 20 Mark, mit IWEairk.

Doch gilt dieser Vorzugspreis nur för die Subscribenten des zweiten" Bande"" und nur während des Erscheinens desselben.

Verlag von S. Calvary & Co. In Berlin.

Calvary's philologische and archaeologische Bibliotheii.

Bammlonff neuer Ausgaben älterer classischer HülfsbQcher zum Studium der Philologie» in jährlichen Serien von ca. 16 Bänden. Subscriptionspreis für den Band 1 M. 50 Pf. Einzelpreis 2 Mark. Jeder Band wird einzeln abgegeben. Neu eintretenden Abon- nenten wird die 1—3 Serie, 50 Bände, statt zu 75 Mark mit 36 Mark geliefert.

I. Serie. 15 Bände und 1 Suppleraentband.

Band 1: Wolf, F. A., Prolegomena ad Homerum. Cum notis ineditis Immanuel is Bekkeri. Editio secunda cui accedunt partis secundae prolegomenorum quae supcr- sunt ex Wolfii manuscriptis eruta. Einzelpreis 2 Mark.

Band 2— 6: Müller, K. 0., Kunstarohaeologische Werke. Erste Gesammtausgabe. 5 Bände. Einzelpreis 10 Mark.-

Band 7—15: Niebnhr, B. G., Römisohe Geschiohte. Neue Ausgabe von M. Isler.

3 Bände in 9Theilen. Einzelpreis (einschliesslich des Registerbandes) 18 Mark. Supplem entband '.Register zu Niebuhr's Römischer Gesohiohte. Einzelpreis 2 Mark.

IL Serie. 18 Bände.

Band 16 20: Dobree, P. P , Adversaria crttioa. Editio in Germania prima cum prae- fatione Guilelmi Wagneri. 2 Bände in 6 Theilen. Einzelpreis 12 Mark.

Band 21—24: Bentley, R., DiMertation upon the letters of Phalaris and other oritical works with introduction and notes by W. Wagner. Ein Band in 4 Theilen. Einzelpreis 8 Mark.

Band 25: Dobree, P. P., Observatlones Aristophaneae. Edidit illustram 6. Wagner Einzelpreis 1 M. 50 Pf.

Band 26—31, 33 u. 48 : Hamboldt, W. v. , Ueber die Verschiedenheit des menschlichen Sprachbaues und ihren Einfluss auf die Entwickelung des Menschengeschlechts, mit erläuternden Anmerkungen und Excursen, sowie als Einleitung : Wllh. v. Humbeldt und die Sprachwissenschaft, herausgegeben und erläutert von A. F. Pott. 2. Aufl. Mit Nachträgen von A. F. Pott und einem systematischen und alphabetischen Re- gister von A. Vanicek. 2 Band o in 8 Theilen. Einzelpreis 16 Mark.

III. Serie. 15 Bände und ein Supplementband.

Band 32 u. 43 : Hudemaun, £. E., Geschiohte des römischen Postwesens wahrend der Kaiserzeit. Zweite durch Nachträge, eine Inhalts -Angabe, ein Register und eine Strassenkarte des römischen Reiches vermehrte Auflage. Einzelpreis 4 Mark.

Band 34—42 : Becker, A. W., C ha r i k I e s. Bilder aitgriechischer Sitte, zur genaueren Kenntniss des griechischen Privatlebens, Neu bearbeitet von H. Göll. 3 Bände in 9 Theilen. Einzelpreis 18 Mark.

Band 44 17: Rangabe, A. R., Precis d'une histoire de la Litterature neo-hellenique.

4 Bde. Einzelpreis 8 Mark.

Supplementband: Müller, Lueian, Friedrich Ritsohl. Eine wissenschaftliche Biographie. 2. Aufl. Einzelpreis 3 Mark.

IV. und V. Serie. 35 Bände.

Band 49—55, 74—78, 86 ff.: Reisig, K., Vorlesungen über lateinische Spraohwissen*

Schaft. l.Theil: Etymologie, neu bearb. v. H. Hagen. 3 Bde. (Einzelpr. 6M.) 2.TheU:

Semasiologie, neu bearbeitet von F. He erde gen. ca. 2 Bände unter der Presse.

3. Theil: Syntax neu bearbeitet von J. H. Schmalz und G. Landgraf. 9 Bände.

(Einzelpr. 18 M.) Band 56—61, 72 2. Hälfte, 73, 79, 80: Meier, M. U. E., und G. F. Schoemann, Der

attische Prooess. Neu bearbeitet von J.H. Lipsius. 2 Bände in 10 Th. Einzelpr. 20 M. Band 62—70: Becker, A. W., Gallus oder römisohe Soenen aus der Zeit Augusts. Zur

genaueren Kenntniss des römischen Privatlebens. Neu bearb. von H. Göll. 9 Bände.

Einzelpreis 18 Mark. Band 71, 72 I.Hälfte: Ussing, J. L., Erziehung und Jugendunterricht bei den

Griechen und Römern. Neue Bearbeitung. Einzelpreis 3 Mark.

VI. und VII. Serie, ca. 36 Bände. Band 81—85, 89 u. S: Holm, A., Grieohisohe Geschichte von Ihrem Ursprünge bis zum Untergange der Selbstfindigkeit Griechenlands, ca. 20 Bände. Einzelpreis ca. 40 Mark. In Vorbereitung befinden sich: Movers, die Phoenlzier, neu be*

Römische PriTat- und Sakralaltertflmer. 209

6mptio yollzogen, die Ehe eingegangen werde, giebt der Bräutigam der Braut bei der Verlobung einen Bingt.

Zuletzt spricht der Verf. von der Ehescheidung. In der ersten Periode hat nur der Mann ein Scheiderecht. Wenn der Verf. hinzufllgt: »Dies war mit der sonstigen Stellung der römischen Frauen ganz unver- träglich und ward daher in der zweiten Periode geändert: Die Frau hatte seitdem ganz dasselbe Scheiderecht wie der Manne, so sind wir mit die- ser vom Verf. gegebenen Erklärung ganz einverstanden: die natürliche Entwickelung drängte dahin, den Unterschied zwischen dem Recht und dem Leben auszugleichen. Es bedarf zur Erklärung dieser Änderung auch hier nicht der Aufstellung eines schroffen sittlichen Gegensatzes zwischen der älteren und späteren Zeit.

17. B. Bttchsenschtltz, Bemerkungen ttber die römische Volks- wirtschaft der Königszeit Wissenschaftliche Beilage zum Programm des Friedrich- Werderschen Gymnasiums zu Berlin. Ostern 1886. Ber- lin 1886. (B. Gärtners Veriagshandlung, H. Heyfelder) 4. 36 S. In dieser mit grofser kritischer Schärfe und Umsicht geschriebenen Arbeit will der Verfasser weder unsere positive Kenntnis des behandel- ten Gegenstandes erweitern noch neue Gesichtspunkte für die Erforschung desselben schaffen; er will nur die Möglichkeit prüfen, ob sich aus dem vorhandenen Material, das er in erschöpfender Vollständigkeit und klarer Sichtung uns vorlegt, eine wirkliche Kenntnis der volkswirtschaftlichen Zustände der römischen Königszeit gewinnen lasse. Das Resultat, zu welchem der Verfasser am Schlüsse seiner auch für den Historiker inter- essanten Auseinandersetzungen gelangt, ist zwar ein negatives; aber wir stimmen dem Verfasser vollständig bei, wenn er am Schlüsse die Mei- nung ausspricht, das dieses negative Resultat insofern Wert habe, als es dazu beitragen könne, zu erweisen, dafs es besser sei, über das Nicht* wissen klar zu werden, als haltlose Hypothesen aufzubauen. Doch er- giebt sich aus den Erörterungen des Verfassers mit ziemlicher Gewifs- heit die Thatsache, dass am Ende der Königszeit die Volkswirtschaft für den weitaus überwiegenden Teil der Bürgerschaft auf der Landwirtschaft beruhte. Dies zeigt die weitere Geschichte des Staates in dem starken EinfluTs, welchen die Kämpfe um den ager publicus auf dieselbe gehabt haben, welcher Einflufs nur dadurch zu erklären ist, dafs die allergröfste Zahl der Bürger bei dieser Frage beteiligt ist. Doch wissen wir von den hierauf bezüglichen Zuständen im Einzelnen zu wenig, als dafs es möglich wäre, über die Landverfassung, die Verteilung des Grundbesitzes und die Stellung der einzelnen Klassen der Bevölkerung zu demselben etwas zu ergründen, das nur einigermafsen Gewähr fär seine Richtigkeit biete. In noch höherem Grade gilt dies für die anderen Zweige der wirtschaftlichen Thätigkeit, Insbesondere für Gewerbe und Handel. Was die ersteren betrifft, so könnte man vielleicht für deren Beurteilung einen

J«ltfMb«rieht fUr AltortamawiM^oMhAn LX. (1889. III. j 14 ^

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210 Römische Privat- and Sakralaltertamer.

Anhaltspunkt gewinnen aus der von Plutarch (Numa 17) und Plinius (H. N. XXXIV § l; XXXV § 159) mitgeteilten Ueherlieferung von neun durch Numa gestifteten Handwerkerinnungen (tibicines, aurifices, fabri tignarii, tinctores, sutores, coriarii, fabri aerarii, figuli und der neunten Innung der übrigen Gewerbe). Aber einmal hat es an sich schon grofse Schwie- rigkeiten, die Kollegien Numas mit den Kulturzuständen jener Zeit in Einklang zu bringen ; dann zeigen uns die Proben von den Erzeugnissen der Handwerke, welche auf uns gekommen, dafs die Technik jener Zeit auf einer ziemlich niedrigen Stufe gestanden haben mufs. Femer aber betrachtet der Verf. die Nachricht selbst mit Recht als eine unzuver- lässige. Dieselbe stammt wahrscheinlich aus den Traditionen der ge- nannten Kollegien, die sich natürlich ein möglichst hohes Alter zuge- schrieben und wohl deshalb ihr Entstehen auf Numa zurückführten.

Was den Handel betrifft, so hat der Verfasser im Gegensatz zu Mommsen (R. G. I^ S. 86), der demselben für das Entstehen und das Aufblühen der Stadt eine grofse Bedeutung beigelegt, schlagend nachge- wiesen, dafs ein solcher in irgendwie erheblicher Weise nicht bestanden haben kann. Weder die Schifffahrtsverhältnisse, noch die römische In- dustrie, noch die geographische Lage als Stapelplatz, noch die Einfuhr fremdländischer Waren konnten eine bedeutende Handelsbewegung in der damaligen Zeit begünstigen. Ferner spricht die Tbatsache, dafs ein Kolle- gium der Kaufleute erst im Jahre 459 v. Chr. eingerichtet wurde, ent- schieden gegen die Annahme eines eigentlichen Kaufmannsstandes für die älteste Zeit. Zu alledem kommen noch die aus der Überlieferung sich ergebenden beschränkten räumlichen Verhältnisse des Landes, die weder eine bedeutende commercielle noch industrielle Entwickelung be- günstigten. Allerdings steht damit in Widerspruch das Vorhandensein der grofsartigen Bauwerke, deren Entstehung sicher jener ältesten Zeit angehört, der Kloaken, der servianischen Befestigung, des kapitolinischen Tempels. Der Verfasser bemerkt dazu ganz richtig, dafs die Römer unter den politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen, wie sie der Tra- dition gemäfs in der Königszeit bestanden haben sollen, die Mittel zu solchen Bauten aus eigenem Vermögen nicht aufgebracht haben können. Die in der Tradition dafür angeführten Frohndienste setzen ein Unter- thänigkeitsverhältnis und dieses wieder ganz andere staatliche und wirt- schaftliche Verhältnisse voraus, als sie uns nach der Überlieferung er- scheinen. Der Schlufs, der sich hierans ergiebt, von dem Verfasser aber nicht gezogen wird, ist klar: jene Bauten existieren, sie gehören erweis- licher Mafsen der Königszeit an, und sie bedingen eine Staatsgewalt und einen Reichtum, wie sie in einem so kleinen Lande nicht angenommen werden können. Folglich mufs eben das Land gröfser und die Staatsge- walt eine mächtigere gewesen sein; es ergiebt sich hieraus die weitere Folgerung, dafs Rom die Hauptstadt eines gröfseren Landes gewesen und ein grofser Teil der Bevölkerung im Unterthanenverhältnis gestanden

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Römische Privat- and SakralaltertQmer. 2 1 1

haben mnfs. Dies würde dann, zu dem Schlüsse führen, zu dem Recen- sent in seinen Forschungen über altlateinische Geschichte (Latium und Rom, Teubner 1878) gelangt ist, dafs Rom l&ngere Zeit von £truskern unteijocht gewesen und die Hauptstadt eines gröfseren, Latium und an- grenzende Gebiete umfassenden Reiches gewesen sein mufs. Dafs der Verf. auf den von Polybios tiberlieferten und angeblich im ersten Jahre der Republik zwischen Rom und Karthago abgeschlossenen Han- delsvertrag nichts geben will, können wir ihm nicht verübeln. Nach allem, was bis jetzt über denselben geschrieben worden ist, unterliegt die Authenticität dieser Urkunde solchen Zweifeln, dafs auf dieselbe keine weiteren Schlüsse gebaut werden können.

Über den Umfang der Sklavenwirtschaft, ferner über die Frage, welcher Art und wie grofs die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Staates gewesen und welche Ansprüche derselbe in dieser Hinsicht an die Lei- stungen der Bürger gestellt habe, fehlt es uns an jeder Kenntnis.

Das wesentlich negative Resultat des Verf. wird jedenfalls so lange in Geltung bleiben müssen, als uns kein anderes Material als das jetzt vorhandene zur Beurteilung der genannten Verhältnisse zu Gebote steht Nur bedeutende Funde von erweislich jenen Zeiten angehörigen Industrie- produkten könnten hierin eine Änderung hervorbringen.

18. Dr. Albert Rothenberg, Gymnasiallehrer, Die häusliche und öffentliche Erziehung bei den Römern. Wissenschaftliche Beilage zum Programm des Gymnasiums und Realgymnasiums zu Prenzlau. Prenzlau 1887. 4. 16 S.

In der Einleitung zu dieser Abhandlung führt der Verf. den Ge- danken aus, dafs Rom in seinem Erziehungswesen eine glückliche Mitte zwischen dem conservativen, den Forderungen der Zeit trotzenden Sparta und dem allzu beweglichen Athen innegehalten und als obersten Grund- satz das instituere atque erudirc ad maiorum instituta atque civitatis disciplinam durchzuführen versucht habe. Hierauf spricht der Verf. zu- erst von der häuslichen Erziehung, deren Stufenfolge er im An- schlufs an die Bezeichnungen Varros (Varro ap. Nou. v. educere et edu- care) educere (physische Pflege und sittliche Gewöhnung) educare (Bil- dung von Geist und Gemüt, jedoch ohne schulmäfsige Zucht), instituere (Unterricht in den Elementen vom siebenten Jahre an) docere (höheren Unterricht) erörtert. Was im Anschlufs hieran von dem Einflufs der Mutter (educari in gremio matris), der Thätigkeit der Gouvernante, meist einer älteren Verwandten, der Aufsicht des Pädagogen, dem Unterricht des magister (litterator und litteratus, neben welchem Ausdruck aber, wie der Verf. zu erwähnen vergessen hat, auch vorzugsweise die Bezeichnung grammaticus üblich war) schliefslich dem Verfahren beim niederen und höheren Unterricht mitteilt, ist ein, wenn auch nicht ungeschickter, Aus- zug aus den bekannten Werken. Dasselbe gilt auch von dem zweiten

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212 ROmisehe Privat- and Sakralaltertflmer.

Teil der Abhandlung, welchen der Yerf. betitelt: »von der öffentlichen Erziehung« (während er besser gesetzt hätte: Erziehung aufserhalb des Hauses nach dem Tirociniam). Was der Yerf. in diesem Abschnitt sagt, reduciert sich ebenfalls auf eine zusammengedrängte Darstellung bekann- ter Dinge. Zu loben ist die meist anziehende und doch zugleich präcise Form der Darstellung, ebenso die sorgftltige und mit befriedigender Voll- ständigkeit durchgeführte Angabe der Quellenstellen. Dagegen vermifst Kecensent die Anföhrung der Litteratur, die der Verf. doch jedenfalls auch benutzt hat. Zu der allgemeinen Auffassung des Verf.'s erlaubt sich Recensent noch folgende Bemerkung. Wenn der Verf. in der Ein- leitung behauptet, dafs das besonnene Rom in seinem Erziehungswesen eine glückliche Mitte zwischen zwei Extremen, in denen das starre, den Forderungen der eilenden Zeit trotzende Sparta und das bewegliche, mafslose Athen sich aufrieben, eingehalten habe, so mag daran etwas Wahres sein; allein der angenommene Unterschied trifft doch nicht das Wesen der Sache; denn wie der Verf. selbst mit Recht bemerkt, kannte Rom in der weitaus längsten Zeit der Republik keine polizeiliche Auf- sicht über Erziehung und Unterricht und stand somit im wesentlichen auf dem Standpunkt, der in Athen der Erziehung gegenüber eingenom- men wurde; ja in einer Hinsicht war in Rom noch eine freiere Auffassung in Geltung, indem in Athen über sämtliche Unterrichtslokale eine poli- zeiliche Aufsicht geführt wurde, von welcher uns in Rom nichts berich- tet wird. Femer ist es zwar richtig, wenn der Verf. sagt, dafs die rö- mische Erziehung als Jugenderziehung wesentlich von praktischen Ge- sichtspunkten ausgegangen sei; wenn er aber hinzufügt: »im Gegensatz zu der idealischen Erziehung der Griechen«, so ist dem doch entgegen- zuhalten, dafs in Athen zwar dem idealischen Prinzip gewifs mehr Rech- nung getragen wurde, als in Rom, dafs aber bei der Erziehung und beim Unterricht doch auch dem Praktischen ein grofser Spielraum eingeräumt wurde. Der Enthusiasmus für das Schöne war überhaupt nur eine Seite des Griechentums; daneben ging eine andere, wesentlich den praktischen Interessen des Lebens zugewendete Richtung, wie der Handelsgeist be- weist, der zu allen Zeiten die Griechen ausgezeichnet hat.

19. Feiice Barnabei, prof., J Bronzi del giuoco del cöttabo. Roma, tip. della R. Accademia dei Lincei, 1886. 4. 16 S.

Unter verschiedenen Funden, die der Verf. in Perugia gemacht, befindet sich neben anderen ein Bronzecandelaber mit einer menschlichen Figur. Aus der Konstruktion desselben geht aber hervor, dafs hier von keinem Candelaber im eigentlichen Sinne des Wortes, d. h. einem Utensil zur Aufnahme eines Lichts oder einer Lampe, sondern nur von einem ähnlich geformten Instrumente, das dem Kottabos diente, die Rede sein kann. Es gab verschiedene Formen dieses Spiels, welches in Sicilien erfanden, später in Griechenland und in der folgenden Zeit, wie aus dem Funde hervorgeht, auch in Italien Eingang fand. Bei dem wohl nur bei

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Römische Privat- and SakralaltertQmer. 213

Symposien üblichen Spiele kam es darauf an, einen Strahl Weines oder einer sonstigen Flüssigkeit auf ein bewegliches Gefäfs oder eine Platte so geschickt zu werfen, dafs ein damit in Verbindung stehender Gegen- stand ebenfalls getroffen wurde. In dem genannten Fall war dieser Gegen- stand eine menschliche Figur, welche nach den griechischen Quellen den Namen fidvrj^ führt. Für die Kenntnis dieses bis jetzt nur aus schrift- stellerischen Notizen und Abbildungen auf Vasen bekannten, aber trotz eingehender Untersuchungen noch nicht völlig klar gestellten Spieles ist der genannte Fund von unschätzbarem Werte. Auch geht aus dem Fund- orte hervor, dafs, was man bis jetzt noch nicht wufste, das Spiel nicht nur in Griechenland, sondern auch in Italien oder wenigstens in Etru- rien bekannt war. lieber die weiteren Ausftlhrungen des Verf. enthalten wir uns noch eines Urteils, da denselben eine Abbildung, die uns ge- stattete, das Einzelne zu kontrollieren, nicht beigeftlgt ist.

A. Zocco-Rosa, La forma primigenia del diritto penale di Roma. Catania, tipografia Martinez 188*7. 8. 27 S.

Die organische und stufenweise Entwickelung des Rechts weist darauf hin, die Grundprinzipien desselben in den Urzuständen des Men- schengeschlechts zu suchen. Dies gilt auch vom römischen Recht, dessen Grundbegriffe in den Rechtsanschauungen der Arier vorgebildet sind. Dies will nun der Verf. in vorliegender Abhandlung vom römischen Straf- recht nachweisen. Die Strafe, poena, als späterer juristischer Begriff hat sich, dem Verf. zufolge, aus der persönlichen Rache und aus der Blutrache entwickelt (Vendetta individuale und Vendetta del sangue). Um diesen Satz zu beweisen, führt der Verf. sowohl antejustinianeische, wie justi- nianeische Quellenbelege an, aus denen auf die genannte Rechtsentwicke- lung zurückgeschlossen werden kann. So citiert er z. B. als eine Art Überbleibsel der Blutrache verschiedene Stellen (S. 16), aus denen hervorgeht, dafs der Erbe die Verpflichtung hatte, den Tod des Testators nicht ungerächt zu lassen u. a. (Honestati heredis convenit qualemcum- que mortem testatoris inultam non praetermittere (S. C. Silanianum bei Huschke Jurisp. antejustinianae quae supersunt p. 400. 2. Aufl. In der 8. Auflage findet sich die Stelle S. 459). Über die Zeit der Blut- rache hinaus, also in die Zeiten der rein tierischen Gewalt (reacione estantanea e violenta ferarum more), wie einige gewollt haben, will der Verf bei der Erklärung der Strafe nicht zurückgreifen, weil dieselbe durch den Kulturzustand der Vorfahren der Römer ausgeschlossen sei.

21. Prof. Dr. Moritz Voigt, (römische) Privataltertümer und Kulturgeschichte in Band IV des Handbuchs der klassischen Altertums- wissenschaft (herausgegeben von Iwan Müller, Nördlingen, Verlag der C. H. Beckschen Buchhandlung) 1887, S. '745—931.

»Die vorliegende Arbeit übernimmtc nach den Worten des Verf.'s (S. 747) »die Aufgabe, eine geschichtliche Darstellung der Lebensäufse-

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214 Römische Privat- uud 8akralaitertümer.

rungen und Entwickelungeo zu geben, wie solche im alten Rom in der bürgerlichen Gesellschaft und der Familie, wie an dem Individuum typisch sich gestalteten, und dabei solchen Stoff innerhalb eines zugewiesenen bescheideneren Raumes, wenn auch nicht in allen Details zu erschöpfen, so doch vollständig zu umfassen, in seinen wichtigsten Momenten voll und deutlich darzustellen und in sachlicher Behandlung, wie in Verwer- tung der Quellen ebenso auf das von den Vorgängern Gebotene zu stützen, wie aber auch durch selbständige Arbeit zu neuen Ergebnissen weiter zu führen.«

Der Verf. führt nun diese Arbeit in drei Teilen durch, denen eine kurze Beschreibung der physisch-geographischen Verhältnisse Roms und des ager Romanus vorausgeht. Von den genannten drei Hauptteilen umfafst der erste die erste Periode bis zur Mitte des 6. Jahrhunderts d. St. : das altrömische Volkstum, der zweite die zweite Periode bis zum Ausgang der Republik: Eindringen des Hellenismus, und der dritte die dritte Periode bis zu Diokletian: Eindringen provinzieller Kulturelemente.

In der ersten Periode bespricht der Verl zunächst die bürger- liche Gesellschaft, wobei die alten Bevölkerungsklassen und ihre Rechtsverhältnisse mit der an dem Verf. bekannten juristischen Schärfe und Prägnanz dargestellt werden. In den Kulturzuständen, in denen diese Bevölkerung sich bewegte, erkennt der Verf. als die signifikantesten Momente die Fähigkeit Metalle zu verarbeiten ui^i insbesondere Eisen zu schmieden, ingleichen Thon zu brennen und Gewebe anzuferti- gen, nicht minder Ackerbau und Baumkultur und zünftiges Handwerk zu betreiben, ferner die Schreibekunde, eine auf einen offiziellen Kalen- der sich stützende Zeitrechnung, sowie Agrimetation und Augurallehre, sodann ein äufserst detailliertes Religionssystem und Kirchenwesen, wo- bei Entlehnungen von fremden Völkern bereits in der Königszeit be- ginnen. Den Volkscharakter und die volkswirtschaftlichen Verhält- nisse schildert der Verf. auf Grund der bekannten Ergebnisse der neue- sten Forschungen auf dem Gebiet der römischen Geschichte. Dann geht der Verf. über zur Darstellung der Landwirtschaft der alten Römer, wo- bei er zuvörderst von dem Bauerngut, heredium, und dann von dessen Be- standteilen, dem hortus und dem ager, und zwar von den Teilen und Einrichtungen des ersteren und von der Art und Weise der Bestellung des letzteren (Zweifelderwirtschaft) eingehend spricht, mit einer ausführ- lichen Angabe des landwirtschaftlichen Inventars zum Schlüsse. Bei der hierauf folgenden Besprechung des alten Handwerks berührt der Verf. zunächst die bekannten Zünfte des Numa und die im Laufe der Zeit noch hinzugekommenen neuen Zünfte. Der zweite Abschnitt der ersten Periode handelt von der Familie und dem Individuum und zwar zunächst von der Hausgenossenschaft, der gens und der Klientel. Hier- bei tritt das juristische Moment, wie bei dem Verf. nicht zu verwundern,

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Römische Privat- and Sakralaltertümer. 215

sehr stark in den Vordergrund, und zwar in vortrefflicher und zum Teil origineller Behandlungsweise. Hierauf werden Wohnung und Lebensein- richtungen der alten Römer geschildert in allerdings manchmal zu grofser Concinnität, die durch das Bestreben bei aller Kürze möglichst voll- ständig zu sein entschuldbar ist, aber leider stellenweise das Verständ- nis etwas erschwert. Wenn der Verf. bei Besprechung der alten Namen sagt, dafs der Gebrauch der cognomina, welche auch die Frauen neben ihrem Namen führten, von vornherein patricische Sitte gewesen sei, die dann im Laufe der Zeit sich verallgemeinert habe, so möchte die Rich- tigkeit dieser Annahme wohl bestritten werden dürfen. Denn die cog- nomina waren ursprünglich gar nicht üblich; als sie aufkamen, wurden sie nur von Patriciem geführt und später nur teilweise von Plebejern. Hierauf folgt ein Abschnitt über Lebensordnung, welcher sich teilt in eine Besprechung der ältesten Erziehung und die Lebensordnung der Er- wachsenen, bei welch letzterer insbesondere von den Mahlzeiten (cena und prandium) die Rede ist, die in der älteren Zeit noch sitzend einge- nommen wurden. Der letzte Abschnitt der ersten Periode handelt von den Bekleidungen im ältesten Rom, welche meist aus appretierten Webstoffen von Wolle angefertigt wurden und in drei Hauptgruppen zerfallen: die stola, Bekleidungsstück für den Körper, das tegimen für den Kopf und das amiculum, das zugleich Kopf und Schulter bedeckende Gewand ; die stola selbst zerfällt wieder in zwei Unterarten: indumen (u. a. Ausdrücke); Anzug als Kleidungsstück, welches an den Körper anschliefst, und ami- ctus, Umhang (toga). Der Verf. führt die Beschreibung der dahin ein- schlägigen Kleidungsstücke im Folgenden mit grofser Genauigkeit und Vollständigkeit durch. Hierauf folgt die zweite Periode, bis zum Aus- gang der Republik: Eindringen des Hellenismus. Die Geschichte dieser Periode wird ebenfalls in zwei Hauptabschnitten a) die bürgerliche Ge- sellschaft und b) die Familie und das Individuum durchgeführt. Die be- deutenden politischen Wandlungen am Ausgange des fünften und der Mitte des sechsten Jahrhunderts hatten nicht minder wichtige Verände- rungen in betreff der Kulturverhältnisse Roms zur Folge. Der alte Gegensatz zwischen Patnciern und Plebejern verschwindet, und an seine Stelle tritt seit der Gracchenzeit der der Optimaten- und der Popular- partei; zugleich beginnt mit dem zweiten punischen Krieg der Verfall des alten römischen Bauernstandes, während die Reihen des alten Adels durch die Bürgerkriege mit ihren Proscriptionen gelichtet werden. Die herabgekommenen Bauern wandten sich nach Rom und bildeten dort in Verbindung mit auswärtigen Bevölkerungselementen ein ungeheures Pro- letariat. Schliefslich wächst die Zahl der Sklaven ins Ungemessene. Diese Vorgänge hatten eine vollständige Umkehrung der altüberlieferten Ord- nungen im Gefolge: den Übergang von der Ausschliefsung alles Fremden zu einer administrativ unbeschränkten Freizügigkeit. Rechtlich machte sich dieselbe geltend in der Ausbildung eines kosmopolitischen römischen

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216 Römische Privat- und SakralaltertOmer.

Privatrechts, des jus gentium. Die Hauptfolge war aber eine grofse Um- gestaltung in kultureller Beziehung, die im Gesamten als Eindringen des Hellenismus in Rom bezeichnet werden kann. Dasselbe machte sich gel- tend in der Sphäre der Religion (Eindringen des Euhemerismus; Helle- nisierung der römischen Religion) und den Lebensanschauungen über- haupt Diese Umwandlung hatte zwar einen intellektuellen Aufschwung, aber auch zugleich den Verfall der Sitten als schliefsliches Gesamter- gebnis zur Folge. Namentlich innerhalb der Familie führten die helle- nistischen Kultureinfltlsse allmählich zu einer Zerstörung der altrömischen Haus- und Familienordnung. Diese Einfltlsse und Wirkungen werden nun im folgenden einzeln nachgewiesen und die durch dieselben beding- ten Veränderungen im Kulturleben im Detail aufgezeigt, zunächst in Be- ziehung auf Volkscharakter und Sitten (Genufssucht, Geldgier), dann be- ztlglich der volkswirtschaftlichen Verhältnisse (Steigerung des allgemeinen Wohlstandes, Ansammlung von bedeutenden ReichtOmem in den Händen von einzelnen, Verschlechterung der Lage der Armen, Grofsgrundwirtr Schaft, Entstehung zahlreicher neuer Gewerbsbranchen, bltthender Klein- handel, greller Gontrast zwischen reich und arm). Mit Beziehung auf die Landwirtschaft, das Geldgeschäft und den Grofshandel, sowie Hand- werk, Kleinhandel, Lohn- und Mietg6werbe werden die in dieser Periode eingetretenen Veränderungen dann noch in besonderen Abschnitten und zwar mit grofser, fast zu detaillierter Vollständigkeit besprochen. Die neuen Verhältnisse äufsern aber ihre Wirkungen auch auf die Familie und das Individuum, und zwar in höchst ungünstiger Weise, dadurch, dafs sie allmählich die strenge Zucht des Hauses untergruben, das Familien- leben zerrütteten und das straffe Gefüge der alten Hausordnung lockerten. Insbesondere tritt uns hier immer allgemeiner die Praxis seitens der Frauen entgegen, Ehen ohne manus einzugehen, um damit gegenüber dem Gatten in finanzieller Beziehung volle Unabhängigkeit sich zu sichern, wodurch die Superiorität des Mannes herabgedrückt und die häusliche Zucht sowie die gesellschaftliche Ordnung empfindlich bedroht wurde. Auch in der Lebensstellung der Sklaven vollzog sich eine durchgreifende Wandlung, nicht nur mit Rücksicht auf die aufserordentliche Vermehrung, sondern auch in Beziehung auf die Mannigfaltigkeit und Neuheit ihrer Ver- wendung. In der sonst ausgezeichneten Darstellung dieses Punktes vermissen wir nur die sonst durchgreifende Unterscheidung zwischen den ordinarii und vulgares. Auch die sonst aus der Unterscheidung der familia mstica und familia urbana sich ergebenden speziellen Arten sind nicht scharf genug hervorgehoben. Hierauf werden die durch die neuen Lebensver- hältnisse bedingten Veränderungen in den Wohnungen, insbesondere der Villa urbana (neue Dachformen, Peristyl, Gynaeceum etc.), einer ebenso klaren wie eingehenden Darstellung unterzogen, und was von da weiter über die Lebensent Wickelung und Lebensordnungen der Individuen (Pe- riode der Mündigkeit, Totenbestattung, Wandelung in der Unterrichts-

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Bömisehe Prirat- nnd Sakralaltertfimer. 217

weise, Yergnttgangen, Tageseinteilung, Bekleidung und Körperschmuck) gesagt ist, wird gleichfalls aus den durch den allgemeinen Zeitgeist be- wirkten Veränderungen in den Lebensverhältnissen und Lebensanschauun- gen in geistvollster Weise abgeleitet. Auf eine Kritik des Einzelnen mttssen wir hierbei verzichten. Nur einen Punkt mochten wir hervorheben. Die Zeit der cena wird vom Verf. ganz allgemein auf 2 Uhr nachmittags angesetzt. Dem gegenüber steht jetzt durch verschiedene Untersuchun- gen, namentlich Bilfingers, fest, dafs die Tageseinteilung gleich der Stunde nach den verschiedenen Jahreszeiten wechselte, und daher im Sommer auf eine spätere Zeit als z. B. im Winter, im Sommer wohl auf 8*/4 und im Winter auf 2V* Uhr, zu setzen ist.

Wir kommen nun zur dritten und letzten Periode, d. h. der Zeit bis zu Diokletian, die der Verf. als das Eindringen provinzieller Kul- turelemente bezeichnet Die Aufnahme mannigfacher fremder Kultur- elemente zeigte sich zunächst von entscheidendem Einflüsse auf religiö- sem Gebiete, auf welchem sich eine totale Abkehr der Gebildeten wie auch der grofsen Menge von den altrömischen, durch den Euemerismus entstellten Gottheiten vollzog und einen Ersatz für dieselben teils in Naturtheologie und Philosophie, teils in orient.alischen Kulten suchte. Andererseits zeigt sich in dieser Periode eine konstante Abnahme in der Energie aller Lebensfunktionen der bürgerlichen Gesellschaft; es be- ginnt damit ein Verfall auf fast allen Gebieten des Lebens. Zunächst erreicht die schon in der vorhergehenden Periode begonnene abwärts gehende Bewegung in dem Wandel von Volkscharakter und Sitten zu Beginn des gegenwärtigen Zeitraums ihren Tiefpunkt. Der Zerfahren- heit der religiösen Zustände entspricht die Einbufse an idealen Gütern nnd der Verlust des idealen Strebens, und daraus ergiebt sich: Verfall der alten Sitten, Niedergang von Wissenschaft und Kunst, Entschwinden des Patriotismus nnd Niedergang des munizipalen Selbstgefühls. Als einzelne Erscheinungen hängen damit zusammen : Verfall des elterlichen Verhältnisses, grobe Genufssucht, Luxus und Prunksucht, letztere nament- lich hervortretend in ausgedehnten Prachtbauten, in kostbarem Hausrate, in einem Heere von Sklaven, in Kleidung und Körperschmuck, wie in Verwendung kostbarer Spezereien bei den Leichenbestattungen, und endlich schnöde Geldgier, gepaart mit einer leichtlebigen Gesinnung und einem unwirtschaftlichen Gebahren. In volkswirtschaftlicher Be- ziehung machten sich diese Wandlungen geltend in einem allgemeinen Rückgänge des Nationalwohlstands, von welchem hauptsächlich der Mittel- stand betroffen und infolgedessen ein immer gröfserer Gegensatz zwischen honestiores und humiliores geschaffen wurde. Der Handel gewann zwar eine gewaltige Ausdehnung; da er aber hauptsächlich Import- und nicht Exporthandel war, so ergab sich eine ungünstige Handelsbilanz, die grofsen Geldabflufs nach dem Auslande zur Folge hatte. Im Handwerk traten zwar zahlreiche neue Branchen auf, dagegen macht sich schon die Ten-

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218 Römische Privat- nnd Sakralaltertümer.

denz geltend, eine Grofsindustrie za schaffen. In den Familienbeziehnn- gen brach sich immer mehr der Gedanke Bahn, dafs das eheliche und elterliche Verhältnis ein Komplex gegenseitiger obligatorischer Rechte und Verbindlichkeiten sei, was für die Stellung des Hausvaters und der Ehefrau (vollständiges Verschwinden der Ehe mit manus) sowie der filii (weitergehende Rechtszuständigkeit unabhängig von dem pater familias) von durchgreifender Wirkung war. Wohnungen (Umwandlung des bür- gerlichen Hauses in den Palast, gröfserer Komfort, Fenster aus Marien- glas und Glas), Totenbestattung (Begräbnis statt des früheren Verbrennens), Unterricht und Erziehungsweise (Spaltung des Unterrichts in allgemeine und fachwissenschaftliche Disciplinen) erlitten in diesem Zeitraum viel- fache Veränderungen, wogegen die sonstigen Lebensordnungen sich durch- aus in den früher überlieferten Bahnen und Gepflogenheiten bewegten. Nur nahmen jetzt auch die Frauen teil an den Zechgelagen der Männer wie an der Sitte des Lagerns bei Tische; auch sonst erfuhr die An- ordnung der Tafel mehrfache Neuerungen (statt der quadra runder Speisetisch, orbis, halbkreisrundes Speisesopha, sigma, statt des Tricli- niums, Einführung der Speisegabeln und des Tischtuchs). In Bezug auf Bekleidung kamen neue Gewebe, neue Dessins und neue Kleidungs- stücke und teilweise auch neue Kleiderschnitte in Aufoahme. Mit der eingehenden Darstellung dieser Änderungen schliefst die Ar- beit, die sowohl durch Selbständigkeit der Forschung und Originalität der Entwickelung, wie Präcision der Darstellung sich in hervorragendem Mafse auszeichnet. Wenn auch die übrigens durch den Charakter der Arbeit bedingte Breviloquenz manchmal das Verständnis im einzelnen etwas schwierig erscheinen läfst, so ist doch die Gedankenentwickelung im allgemeinen übersichtlich und lichtvoll durchgeführt; es ist eben in erster Linie das Werk nicht zum Nachschlagen, sondern zum zusammen- hängenden Studium bestimmt, welchem Zweck es in ausgezeichneter Weise gerecht wird.

22. Reure, La vie scolaire k Rome, les ma!tres les 6coliers les 6tudes, discours, prononc^ ä la distribution des prix le 28 Juillet 1887 Lyon, Schneider fr^res, 1887. 8. 37 S.

Die vorliegende Schrift ist eine populär gehaltene, nicht uninter- essant geschriebene Abhandlung über einzelne Teile des römischen Schul- wesens. Natürlich macht dieselbe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder eigene wissenschaftliche Forschungen.

28. Giuseppe Carle, Leorigini deldiritto Romano, rico- struzione storica dei concetti, che stanno a base del diritto publice e private di Roma, Torino, fratelli Bocca editori, 1888; 4. 633 S.

Ja diesem, ebensowohl in das Staatsrecht wie das Privatrecht ein- schlägigen, Werke sucht der Verf. mit dem italienischen Juristen eigen-

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Römische Privat- und Sakralaltertftmer. 219

tttmlichen scharfen Verständnis fQr römische Rechtsverhältnisse die Grund- begriffe des römischen Staats- und Privatrechts historisch zu rekonstruieren. Dabei ist es ihm gelungen, das schon vorhandene Material scharf zu sichten und in einer für das Studium geeigneten Weise darzustellen. Namentlich gilt dies von dem Privatrecht, dessen Grundbegriffe in sehr klarer und fafslicher Weise entwickelt werden. Der Verf. geht dabei aus von den Rechtsbegriffen, wie sie schon in den Geschlechtern vor Grttndung des römischen Staates vorgebildet, aber erst nach der Ver- einigung der Geschlechter zu einem Staat durchgebildet wurden. Das Werk zerfällt in vier Bücher. Das erste enthält die Institutionen der ältesten gentes vor der römischen Zeit (Roma e le instituzioni delle genti italiche anteriori air epoca romana). Das zweite handelt von den römischen Rechtsordnungen in der ausschliefslich patrizischen Zeit (Roma e le sue instituzioni |nel periodo exclusivamente patrizio), das dritte Buch spricht von dem römischen Staats- und Privatrecht in der Zeit von der Servianischen Reform bis zu den 12 Tafeln (el diritto publice e private di Roma dalla riforma Serviana alle XII Tavole). Das vierte Buch endlich enthält die Rekonstruktion des ursprtlnglichen jus Quiri- tium (ricostruzione del primitive jus Quiritium). Jedes dieser vier Bttcher zerfällt wieder zu einer Reihe von Kapiteln und diese wieder in Para- graphen mit fortlaufenden Nummern. Wenn auch, wie der Verf. selbst zugesteht, die Arbeit die Forschungen anderer, insbesondere deutscher Gelehrten zur Voraussetzung hat, so verbreitet sie doch ttber einzelne Punkte gröfsere Klarheit, namentlich sind viele Begriffe schärfer definiert. Das Ganze ist in einer durchaus klaren und fafslichen Form dargestellt. Zu tadeln ist nur, dafs ein Teil der von dem Verf. angezogenen und be- nutzten deutschen Werke nur in der französischen Übersetzung und nicht im Originale citiert sind.

24. £d. Engelhardt, La tribu des bateliers de Strafsbourg et les Colleges de nautes gallo-romains. Paris, Berger -Levrault et Cie. (Extrait de la revue alsatienne d'octobre 1887).

Eine im Grofsherzogtum Baden und eine in der Schweiz gefundene römische Inschrift beweisen das Vorhandensein von Schifferinnungen in römischer Zeit in den genannten Ländern. Daraus schliefst der Verf. auch auf das Vorhandensein einer solchen Innung im römischen Strafs- burg. Es ist demnach wahrscheinlich, dafs die später im Mittelalter be- stehende Innung der Strafsburger » Schiff Ittte« auf das römische Colle- gium daselbst zurückgeht. In diesem Falle konnte dann, wie der Verf. meint, aus der Organisation letzterer auf die Einrichtungen der römischen coUegia zurflckgeschlossen werden. Der Verf. sucht dies nun an der Hand des ihm zu Gebote stehenden Materials durchzuführen.

26. Mau, A. Bedeutung des Wortes pergula (Durchgang), Sitzung des deutschen arch. Instituts zu Rom vom 12. Febr. 1886.

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220 Römische Privat- und SakralaitertOmer.

26. Meignen, E., £tade sur la lex Rhodia de jaotu. Paris, imp. Noblet 8. 386 S.

27. Giesen, Les c^libataires de rantiquitä romaine. Revue g^n6- rale de Belgiqne 1886.

28. Blttmner, G., Technologie und Terminologie der Gewerbe und Kttnste bei Griechen und Römern. 4. Band. 2. Atheil. Leipzig, Teubner.

Diese vier Schriften sind dem Referenten nicht zugekommen.

29. PaulGuiraud, Les assembl^es prorinciales dans Tempire Romain. Paris, Imprimerie Nationale, 1887. 8. 309 S.

Diese Schrift gehört nicht dem Gebiete an, auf welches der Be- richt des Referenten sich erstreckt.

m. Schriften Aber Sakralaltertflmer.

30. Henri Daniel-Lacombe, docteur en droit, Le droit fun4- raire 4 Rome. Paris, Alphonse Picard, 6diteur, 1886. Grofs 8, 220 S.

Die vorliegende Arbeit will von einem ausschliefslich juristischen Standpunkt das römische Begräbnisrecht zur Darstellung bringen. Zu diesem Zweck läfst es sich der Verf. angelegen sein, die zerstreuten Be- stinunungen, die sich auf die Frage der Bestattung beziehen, zu sam* mein, ihre Anwendung darzulegen und ihre Übereinstimmung mit den allgemeinen Rechtsgrundsfttzen nachzuweisen. Zwar hat er dabei nicht ganz auf historische Nachweise aus den klassischen Schriftstellern ver- zichtet, aber im ganzen, wie er selbst gesteht, nur einen mftCsigen Ge- brauch von derselben gemacht. In der Einleitung berührt der Verf. den unterschied von res divini juris und res humani juris, von res sacrae und religiosae und sucht nachzuweisen, dafs in den Augen der Alten alle Toten ohne Unterschied unter die Zahl der Götter aufgenommen wurden (Manen, Genien, Laren, Larven), eine Ansicht, die übrigens dem ganzen Altertum gemeinsam war, aber in dem Kultus der Römer eine scharfe Ausprägung fand. Das charakteristische Merkmal dieses Kultus sind die fortdauernden Wechselbeziehungen zwischen den Lebendigen und den Toten, welche letzteren in ihren Gräbern ihr Leben gevdssermafsen fort- führten und zu diesem Zwecke mit all den Gegenständen umgeben wur- den, die ihnen im Leben teuer gewesen waren, und deren man sie jetzt noch für benötigt hielt. Diese Beziehungen der Toten zu den Lebenden traten besonders hervor an den Totenfesten, welche vom 13. Februar bis 9. März begangen wurden, vornehmlich bei dem silicernium, dem Mahle, welches den Toten gespendet wurde. Die hierbei üblichen Gebräuche beweisen, dafs sich die Alten eine Fortezistenz des Toten im Grabe

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RömlBche PriTat- nnd Sakralaltertamer. 221

dachten, welche Fortexistenz man wohl von dem Glauben an die Un- sterblichkeit der Seele an sich unterscheiden mufs. Damit hängt nun die Ehrfurcht der Römer vor den Gräbern auf das innigste zusammen. Auf diesen in der Einleitung dargelegten Grundbegriffen basiert nun die folgende aus 10 Kapiteln bestehende Abhandlung.

Im ersten handelt der Yerf. von dem Rechte auf die Bestattung, wobei er nachweist, dikfs jeder Mensch, selbst der Sklave, ein Recht auf Bestattung hat und dafs jede Person eine solche vornehmen kann. Im zweiten Kapitel spricht der Yerf. von den Grundbedingungen, die ein Begräbnisort erfUUen mufs (des conditions constitutives du lieu religieux) ; das dritte Kapitel handelt von den zur Herstellung eines Begräbnisortes nötigen rechtlichen Festsetzungen, das vierte von dem rechtlichen Status des Begräbnisortes, das fünfte von den Gräbern, die einer Gemeinsam- keit, wie z. B. einer Familie, gehören, das sechste von dem Bau und der Ausschmückung der Gräber, das siebente von der Frage, in welchem Fall ein Ort seine Eigenschaft als Begräbnisort verliert, das achte von den Leichenbegängnissen, das neunte von den Leichenkosten und das zehnte endlich von der Verletzung der Gräber und den gesetzlich zu- lässigen Mitteln der Wiederherstellung derselben. Es ist hier nicht der Ort, das im einzeln oft sehr interessante Detail weiter auszuführen. Im allgemeinen dürfen wir aber wohl sagen, dafs wir es hier mit einer durch- aus selbständigen und an neuen wissenschaftlichen Ergebnissen reichen Arbeit zu thun haben, die nicht minder ftlr den Altertumsforscher wie den Juristen Interesse bietet.

81. Albert, M., Le culte de Gastor et PoUux en Italie, Paris 1883 Thorin.

32. Plattner, Private und politische Bedeutung des Götterkultus bei den Römern, Hermannstadt 1886. 4*7 S.

38. Fusinato, G., Dei Feziali e del diritto feziale Memorie delP Accad. dei Lincei. 8. ser., vol. XIII, p. 1—590.

34. Dehio, G., Die vestalischen Jungfrauen und ihr neu entdeck- tes Haus in Rom. Zeitschr. ftlr allg. Geschichte 188*7 No. 1.

35. Jordan, H., Der Tempel der Yesta. Berlin, Weidmann 1887.

36. Giachi, V., La superstizione neir antica Roma. Nuova Antologia XXII, 18.

Diese sechs Schriftien sind dem Referenten nicht zugekommen; die- selben sollen in dem Referat über Mythologie besprochen werden.

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Jahresbericht über die griechischen Sakralaltertümen

Von

Angnst Mommsen

in Hamburg.

Fortsetzung des 4. Artikels: Athen.

Dieser Bericht verzeichnet zunächst die Hülfsmittel, welche 1864, als die Heortologie erschien, noch nicht zu Gebote standen, besonders neu gefundene Inschriften. Nebenher sind einige längst bekannte, aber erst jetzt richtig hergestellte Texte, einzeln auch Denkmäler alter Kunst berücksichtigt. Dann erstreckt sich der Bericht auf Ergebnisse neuerer Forschungen, sowohl derjenigen die sich auf dem Gebiete der Festfeier bewegen, als auch solcher die nur gelegentlich etwas die gottesdienst- lichen Altertümer Athens Angehendes bieten, in der Hauptsache aber andere Ziele (Ortsbeschreibung, Jahreszeitenkunde, Neugriechentum) ver- folgen. Häufig ist Kritik geübt, teils an Hypothesen jüngeren und jüng- sten Datums, teils besonders an den in meinem Buche von 1864 ver- tretenen, dem neuen Material gegenüber nicht mehr haltbaren. Die Weise des vorigen Berichts, der immer eine Dissertation nach der an- deren vornahm und dem Gedankengange jedes einzelnen Verfassers zu folgen, sich auf sein Sondergebiet zu beschränken hatte, ist aufgegeben ; eine epitomierende Methode, wie sie dort befolgt worden, hätte es un- möglich gemacht, wenigstens erschwert Schriften heranzuziehen, die, im allgemeinen heterogen, doch manche eingestreute Bemerkungen enthalten, auf welche die heortologische Forschung nicht verzichten kann. Es ist also der Kalender zu Grunde gelegt und alles nach Festen geordnet.

Kronien. Der Annahme dafs man Geschäftssachen in der Regel vor dem 12. abgethan habe und vom 12. an eine Art von stiller Woche gewesen sei, H. 108^), stand schon früher Rang. n. 115 = G.I.A. I n. 149 (Prytan. 1 Tag 13 Zahlung) als Ausnahme entgegen. Jetzt haben sich die Ausnahmen gemehrt, C.LA. 11 2*p. 510 n. 737 (Prytan. 1 Tag 14 Zahlung), p. 148 n. 776 (Hek 1[6]; verm. Klage wegen Verlassung des Brotherrn), und es scheint eine Regel derart überhaupt nicht exi- stiert zu haben.

i) d. h. Heortologie Seite 108.

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Athen, FortseUang. 223

Synökien, H. 115 f. Das Material ist umfangreicher geworden und hat sich auch etwas ge&ndert. Die Hantgelder- Inschrift, von wel- cher Böckh zwei Fragmente hatte, liegt jetzt in vier Fragmenten, C.I.A II 2 p. 102 sq n. 741 a d, vor, und die alten Lesungen haben sich nicht überall behauptet. Von dem Ol. 111, 4 Arch. Nikokrates gebrach- ten Friedensopfer kamen 874, nicht 924, Drachmen Hautgeld ein. Das Fragm. c bietet uns ein abermaliges Friedensopfer vor den Panathenäen des folgenden Jahres Arch. Niketes 112, 1, Hautgeld 710 Dr. 3 Obolen. Das Friedensopfer Ol. 111, 4 ist mithin nicht als Ausnahme zugelassen, sondern die Athener haben das Opfer aUjäfarlich wiederholen wollen. - In welchem Sinne man die Eirene damals verehrte, erhellt aus Pausan. I 8, 2 [lerä Sk rag elxovag rwv inaivu/uov iarlv dyakfiara öeaiv, '4fi$pe- dpaoQ xa\ Elp^vr^ ipipoaaa IIXoutov ndcda. ivrau&a Auxoüpyog Te xterat j(aXxouc 6 Auxö^povog xal KaXXinQ^ Sc «jo^c 'Apra^dp^i^v ~ rotg "EXhjaev

inpa^e rijv elp-^v. Lykurg wufste, dafs an finanzielle Erfolge

nicht zu denken sei ohne Frieden nach aufsen. C.I.A. H n. 467 lin. 7 [xa\] rff Elpyjvj^ scheint sich nicht auf die Feier der Synökien zu beziehen.

Ammon, H. 114. Das vorhin erwähnte Fragment c der Inschrift n. 741 ist auch fQr das Ammonsopfer nicht ohne Belang, weil eine Ver- gleichung mit Fragm. a lehrt, dafs dem Ammon im Jahre 111, 4 etwa um den 20. Hekatombäon (Böckh St. H.* II 119) geopfert worden ist^ dafs aber im folgenden Jahre die Athener das Opfer nicht wiederholt haben. Danach scheinen es besondere Umstände gewesen zu sein, die Ol. 111, 4 veranlafsten dem fremdländischen Gotte zu opfern, später aber verschwunden waren. Weiter läfst sich kaum vordringen. Wer die bei dem Ammonsopfer thätigen Strategen, Fragm. a lin. 32 ix ri^c ^ualaQ T(f} ^Afjifiajvi napä arpaxTjYwv xrX^ auf Kriegsangelegenheiten deu- tet, wird zunächst auf die Unternehmungen Alexanders des Gr. gef&hrt (vgl die deliscfae Inschr. Bulletin VI p. 432 n. 62 "Ap^uuvt^ Widmung für das Wohl des Königs Ptolemäos VIII). Doch fragt es sich, ob auf napä arpaTrjyakv ernstlich Gewicht zu legen und nicht vielmehr an den friedlichen (jetzt auch durch C.I.A. II 2 p. 289 u. 819 Beojpo} 'A&^vij^

^(fiv ] ov rffayoyß rw ^Aiip.mvt t . . . belegten) Verkehr mit Kyrene,

wo Ammon in hohem Ansehen stand, zu denken ist; die für Ol. 114 116 nachweisbare Teilnahme der Kyrenäer an den Panathenäen, H. 126 Note, könnte seit Ol. 111, 4 angefangen haben besonders lebhaft zu werden.

'Kleine' Panathenäen (juxpä Ilava&i^vaea, Ilav. ficxpd) lassen sich aus Autoren (Menander, Lysias) belegen ; inschriftlich scheint IJava- Brpfata fitxpd nicht vorzukommen. Die Schreibung Ilava^i^voua rd (ie[xpä] $l£via] C.L Gr. I p. 892 n. 73 b = C.I.A. I p. 7 n. 9 lin. 2 be- ruht auf Korrektur. Aus den auf dem Stein gelesenen Buchstaben TAMI^AHX^ kann aber auch fi[sy]d{Xa] <r . . . . gemacht werden. Da nun venu, von Beisteuern die Rede ist, welche Erythrä als attische Kolonie nach der Metropole zu senden hat, so müssen wir Ilava&ij^ata

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224 Griechische Sakralaltertümer.

ra iilej'JdlXa] herstellen. Die Kolonie Brea (C.I.A. I n. 81) und die ab- hängigen Städte überhaupt (n. 37 frgm. h lin. 46) hatten zu den grofsen Panathenäen zu liefern.

'Ex Twv [lava^yjvaiwv b nAoug. Dafs dies Sprichwort, welches nachpanathenäische Abfahrten in Aussicht nimmt, einem Trierarchen, überhaupt einem Seemanne in den Mund gelegt werden kann, H. 137, hat seine Richtigkeit. Für die lunarische Seite des Sprichworts (Abfahrt zur Zeit der Monatsscheide) ist jetzt auf Chronol. S. 116 f., fUr die sola- rische (Seereise im Sommer) auf Griech. Jahreszeiten S. 19 hinzuweisen. Dafs man in den Neumondstagen gern unter Segel ging, findet Bestäti- gung durch mehrere bisher übersehene Fälle, deren Erörterung hier zu weit führen würde. Über die solarische Seite des Sprichworts sei nur so viel bemerkt, dafs die von Hesiod befürwortete Sommerausfahrt 60 Tage nach dem längsten beginnen soll und dafs dieser Fahrtbeginn der Enekänea des Hekatombäon mitunter entspricht; nach Systemen, die sonst stark divergieren, z. Beisp. auch nach Ungers Setzungen ergiebt sich, dafs die erste Numenie von Ol. 91, 1 sich der Konjunktion 416 vor Chr. Juli 18 11 Uhr 49 Min. morg. angeschlossen habe. Begann der Hek. am 19. Juli, so war Hek. 30 der 50. Tag nach dem Solstiz.

Agonen, H. 138 162. Die Entwickelung des musikalischen Agons ist neuerdings mit Erfolg untersucht und die Institutionen des Pisistra- tos ins rechte Licht gesetzt worden. S. vor. Bericht S. 366 (Auszug aus Reisch). Früher wurden C.LA. II n. 966 frgm. a und b als be- sondere Inschriften, Rang. 961 und 960, behandelt; aber es sind wahr- scheinlich Bruchstücke desselben Steins (eiusdem nisi fallor tabulae, Köhler). Dies stärkt die (übrigens schon längst, H. 139 Note, herrschende) Ansicht, dafs wir in Fragm. a einen panathenäischen Agon vor uns ha- ben; denn da Fragm. b wegen der Pyrrhiche (Lys. 21, 4) auf die Par nathenäen zu beziehen ist, so wird der ganze Inschriftstein panathenäi- schen Inhaltes gewesen sein. Vgl. Böckh St. H.' S. 61* Note 389. N. 966 also, herrührend aus den Anfängen des IV. Jahrh. vor Chr , um- fafst die drei grofsen Agonen. Eine Vereinigung mehrerer Agonen stellt auch die Mehrzahl der jüngeren Panathenäeninschriften dar; sie vereini- gen den grymnischen Agon mit dem hippischen. Dies gilt auch von der H. Tafel III und lY fehlenden n. 970. N. 969 aber enthält nur hippi- sche Spiele, und zwar, was bemerkenswert, von zwei verschiedenen Pa- nathenäenfesten. Der musikalische Agon ist in den jüngeren Urkunden spurlos. Von neuen Herstellungen sind zu erwähnen n. 968 lin. 16 iv t[a}]e ['EXsuaevio} mit Fragezeichen] ^vio^og iyßeßdC(ov Name, dnoßdri^g Name; n. 969 B lin. 1 [dmßdnjg iv ' EAjeuatvewle] Name, [^v/o;|fo]c Cstflirlee iyßtßdZfov [Name]. In beiden Verzeichnissen ist dies die erste hippische Rubrik, vielleicht weil der Festanfzug so geordnet war. Es ' scheint der Ort bezeichnet, wo der Apobat mit dem Heniochos jseine Kunst vor dem Publikum sehen liefs an der Spitze des Zuges, möglicher-

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Athen, Fortsetiong. 225

weise ohne zu certieren; y(^. Xenophon Hipparch. m 2, wo die Rede ist vom Paradereiten bis zum Eleusinion. Über G.I.A. III n. 1202 lin. 14 ^ytio^oQ llakXddoQ und die Behauptung, dars nicht an das Apoba- tenspiel zu denken sei, ist S. 349 des vor. Berichts zu vergleichen. Bei dem Apobatenspiel waren dem Wagen vier Pferde angeschirrt; Hy- gin. Astr. II 13 eumque (Ericbthonium) primo tempore adolescentiae ludos Minervae Panathenaea fecisse et ipsum quadrigis cucurrisse. Damit stimmt das attische Basrelief Bulletin VII Tafel XVII mit Text p. 458 —462 von M. Gollignon. Es sind vier Pferde dargestellt. Auch die Quadrigen, welche Welcker A. Denkm. II 172 ff. auf das Lebensende des Amphiaraos bezog, sind, wie a. 0. gezeigt wird, hierherzuziehn ; wenn das Relief Tafel IX, 16 bei Welcker, oropisch sei, so liege darin kein Hindernis eine Darstellung des apobatischen Viergespanns anzuerkennen; denn Theophrast bei Harpokr. v, änoßdv^Q sagt, das Apobatenspiel sei den Athenern und Böotern eigen gewesen, ^pwvrai di^ ipi^ai {9e6^pa(no^\ rolntp {t<p dyoßv^afiart) fiövoi rwv ^EXXvjvwv ^A^rjvaTot xa\ BotiuroL Nach M. CoUignon a. 0. p. 458 wäre mit Tnnojv noßXcx^ C^öyet G.I.A. n. 965 B lin. 8 das Apobatenspiel gemeint. Aber man vergleiche n. 966 A, wo vor lff]üvwpe8i nwXtx^ und [a]pfiari nwXtxfp noch Apobates und Heniochos verzeichnet sind; Sipfia scheint jüngerer Sprachgebrauch für Zs^yog^ H. 158.

Pyrrhiche. Diebeiden einst vereinten Reliefblöcke, deren einer die Worte vtxi^ltrac xoxXttp x^]p& ( H. 170), der andere iTtüppe^yaratg vtx^aag xrX (H. 165) enthält, sind so zu ordnen, dafs die Inschrift mit vtxi)[aaQ\ begann. So Ad. Michaelis 'zur Periegese der Akrop/ Mitteil. I 295. Ob sich aber die Fragmente a und b unmittelbar aneinander schlössen, lasse sich ohne abermalige Prüfung der Fugen und der be- merkbaren Spuren von Klammern nicht entscheiden. Was die für {K'\Tf}<ptG6[8]o}\p]o\i IpX^] Fragm. b in Frage kommenden Jahre 103, 3 und 114, 2 angehe, so führe die Schrift auf 114, 2. Den Eephisodor von 114, 2 hatte auch Beul6 verstanden.

£uandrie,H. 166— 169. Auf einer Inschrift demosthenischer Zeit, C.I.A. n 1 p. 79 n. 172, kommt ganz im Sinne der panathenäischen Enandrie eine durch Liturgien besorgte eöra^ea vor; lin. 4 o?8e iXjj{py To6{pY]f}(Tav in\ [ , , . . äp^ovroo] toraJ^iai xrX. Aus jeder der zehn Pfaylen sind zwei Kontribuenten genannt und die Summe die der einzelne gezahlt hat, meist 60 Drachmen. Es handelte sich wohl um einen Wettkampf in einer Spezies der Eutaxie und um einen zweiten in einer anderen Spezies, so dafs zwei gleiche Siegspreise, wie in der Enandrie n. 965, vermutet werden können. Doch ist das Fest, bei welchem in der Eutaxie gewetteifert wurde, nicht genannt; es bleibt also ungewifs, ob wir in n. 172 die panathenäische Enandrie unter anderem Namen vor uns haben. Die aus der Theseeninschrift n. 444 vergleichbaren Lei*

Xahrasbcricht für AUerthumswissenachaft LX. (1889. III.) 15

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226 Griechische SakralaltertQmer.

stungen führen die Namen Euandrie und Euoplie; dafs wir hier Arten eines Gesamtbegriffs vor uns haben und dafs der Gesamtbegriff ehra^ia war, läfst sich nicht mit Sicherheit behaupten. So ist es denn nicht weniger ungewifs n. 172 auf die Theseen zu beziehen.

Pannychis. Das Fackelgeleit, unter welchem die Erinyen (bei Äschylos) Besitz ergreifen von dem attischen Erdboden ist H. 171 mit Unrecht der panathenäischen Pannychis zugewiesen; die menologischen Anhaltspunkte der Orestee fuhren keineswegs auf den Monat Hekatom- bäon. Orestes, der in Delphi den Spruch, ohne Zweifel am 7. Bysios (Anthesterion), erhalten hat, langt einige Tage darauf in Athen an. Am 12. Anthesterion befindet er sich daselbst, und bald nachher, nicht erst im Hekatombäon, murs der Rechtshandel, den er mit den Rachegöttinnen hat, zur Entscheidung gekommen sein. Siehe Delphika S. 287 und Phi- lologus N. F. I S. 477.

Opferanteile, fiepideQ. Nach der H. 174 adoptierten Ergänzung Rangab^s II n. 814 = C.I.A. II 1 p. 68 n. 163 erhalten die Seher fünf Portionen xai yeiiiavz[ai roTg re fidvT]e(Tcv nevre [lepidag. Aber es ist mit dem Herausgeber des C.I.A. II vielmehr [zdlg npuzdvleatv zu setzen ; da die Schatzmeister, deren zehn sind, eine Portion erhalten, so müssen die fünf Portionen den fünfzig Prytanen bestimmt gewesen sein. Wei- terhin ist im C.I.A. >ca\ zolq ivvia äpl^ouaiv ] xat xrX gesetzt ; das

von Rangab6 eingefügte rpetg ist allerdings unsicher; eher liefse sich hvia vermuten, doch ist auch ewia dubiös. Dafs lin. 14 sq nicht Ta[rc dpprj^6poi\g (Rangabö) sondern rapc xavri^6poi\Q zu schreiben ist (H. 179), hat auch der jüngere Herausgeber gefunden.

Peplos, H. 184 ff. Die Schiffsprozession ist nur zu belegen aus der Inschrift von 299/8 und aus noch jüngeren Quellen (Autoren) ; auch das Panagien- Bildwerk, welches das Panathenäenschiff darbietet, Bötti- cher Philol. XXII S. 41 6 f., stammt aus später Zeit. In Aristophanes Tagen hat der auf die Burg zu bringende Peplos schwerlich an einer Rahe gehangen und wie ein Segel ausgesehen oder das Beförderungsmittel einem Schiffe geglichen- Möglich, dafs der Brauch gewisse Stufen durch- lief, indem man von einer Trage, die durch Menschenhände emporgehal- ten ward, überging zu einem Wagen, vgl. Jahresber. 1886 S. 887 (Dio- nysosbild auf Delos umgeführt mittelst Wagens), und den Prozessions- wagen dann zu einem Schiff umgestaltete. Das Isisschiff mochte neben- her einwirken oder gar den Gedanken zuerst eingeben. Dafs die in den Mitteil, des deutschen Instituts VIII 8. 57—66 behandelten Inschrif- ten sich, wie U. Köhler vermutete, auf die Peplosarbeit beziehn, s. vor. Bericht S 360 f., ist jetzt sicher. Es hat sich nämlich neuerdings ein zweites Fragment von C.I.A. II n. 477 gefunden, in welchem idnXov er- halten ist. Foucart Bullet. XIII p. 170 giebt unter n. 6 die beiden Frag- mente komponiert; lin. 7 11 lauten: oi 7raT[^£c] zmv naip&dvwv [ro;v r^pY\aaixiv<jJV z^ 'A&rjv^ ipta [ies zö]v ninXov ipL^a¥iZou\ai xaz^i^xo-

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Athen, Fortsetzung. 227

Xoü&fjxivou ddräg roeg &7r[A zou] dyjfwo ifpi^^etr/ielvotQ ne]p} rourwv näffi xal 7ienoe7jxdva[c . .]xaea xcd 7te7iojjL7xu[xdvau] xtX, Die belobten Fräu- lein haben also am Peplos gearbeitet und auch an der (panathenäischen) Pompe teilgenommen.

Die Inventierung des Goldelfenbeinbildes der Athena Parthenos, welche U. Köhler, Mitteilungen V (1880) S. 89flf., gestützt auf C.I.A. II n. 667, 670, 719, 727, im je vierten Olympiadenjahre annimmt, scheint ohne Bezug zum Gottesdienst stattgefunden zu haben; es zeigt sich näm- lich keine Rücksichtnahme auf die zu Anfang jedes 3. Olympiadei^ahres begangenen gröfsen Panathenäeo. Die Inschriften scheinen nur eben- zahlige Olympiadenjahre (98, 4, 100, 4) zu ergeben, wonach sich be- haupten liefse, es sei noch seltener, nur alle acht Jahre, inventiert wor- den. Immerhin sind die Belege auch mit einer penteterischen Bestim- mung vereinbar.

Herakleen im Eynosarges. Auf dem von Bötticher, Philolo- gus a. 0., publizierten Relief ist von dem Panathenäenschiff (34) (He- katombäon) und dem Löwen (35) rechts eine weibliche Figur mit Flü- geln (36), welche sich dem Herakles (38) und den ihn umstehenden Per- sonen (37, 39, 40) nähert. Bursian (Gentralblatt 1886 n. 44) erkennt in der geflügelten Figur das Zodiakalbild der Jungfrau und bezieht die angeschlossene Gruppe auf eine dem Metageitnion zuzuweisende Herakles- feier. Diese Ansicht verdient Beifall. Gemeint ist vielleicht die Feier im Kynosarges (Vermutung Böttichers, s. vor. Bericht S. 336 f.) Da- nach kann der laufende Vierfftfsler unterhalb des Löwen (35) für den xuiov dfjyög gehalten werden, welchen die etymologisierende Tradition mit der Stiftung des kynosargischen Heraklesdienstes in Verbindung bringt. Ein Stück Fleisch hat er allerdings nicht im Maul die Tradition läfst den Hund das Opfer, welches Diomos brachte, rauben und mit dem Raube nach Diomea laufen, wo dann im Kynosarges der Heraklesdienst gestiftet ward von Diomos, der dabei einem Winke der Götter folgte aber vielleicht ist der Fleischraub erst auf die Bahn gebracht durch die Zurückführung des Namens Kuvoffopyeg auf odpxeg (Suidas ig Kuvoffopysg ocovel ig Kovoaapxeg^ Dettmer de Herc p. 20), während die ältere Version die war, ein weifser Hund (Pansan. I 19, 3) habe dem Diomos die Stelle des zu gründenden Heraklesheiligtums gewiesen. Bötticher giebt eine siderische Erklärung und glaubt es sei canis msgor dargestellt, um die solarische Zeit zu definieren. Aber die- sem Zwecke genügt das Zodiakalz eichen des Löwen, was soU eine zweite Definition? - Wenn n. 42 das Sternbild der nördlichen Krone darstellt (Bötticher S. 423) und die kynosargische Feier der Apotheose des He- rakles gegolten hat, so mochte die Absicht sein anzudeuten, dafs dem verklärten Helden droben ein unvergänglicher Siegeskranz winke. Nach dieser Hypothese sind also die kynosargischen Herakleen ein Fest des Metageitnion gewesen. Derselbe Monat schlofs ein demApoQon Me- .

228 Griechische SakralaltertQmer.

tageitnios begangenes Fest, MeTayefrvea^ H. 206, ein. Die Stiftnngs- sagen der beiden Feste sind in solchem Mafse verwandt, dafs man sie kontaminieren könnte; etwa so: Herakles hatte gastliche Aufnahme gefanden bei Kolyttos (Kollytos), dem Eponymos des gleichnamigen Stadt- teils. Nun wollte des Eponymos Sohn Diomos den Herakles durch ein am väterlichen Herde geschlachtetes Opfer ehren, aber ein Hund störte die Opferhandlung. Man befragte also die Götter, und der Spruch lau- tete, es solle das Heraklesopfer verlegt werden, der Hund werde Ftlhrer sein um die rechte Stätte zu finden. Der Hund lief nach dem Lyka- bettos zu und da wo er sein Ziel erreicht hatte, gründete Diomos das kynosargische Heiligtum des Herakles und damit den Vorort Diomeia (das Material aus Suidas u. a. bei Dettmer de Hercule p. 17 sq.), denn bald kamen aus Melite (und dem in Melite oder nahe bei Melite ge- legenen Kollytos, dessen Plutarch de exil. 6 aber nicht erwähnt) Zu- wanderer, die sich bei dem kynosargischen Heiligtum ein neues Domizil suchten. Das Gedächtnis dieser Umsiedelung bewahrte das Nachbarfest, Merayehvta, (Ftlr Plutarch a. 0. pafst am besten ein von Melite umfafstes Kollytos; Wachsmuth Athen S. 358 tritt dieser Ansicht ent- gegen.) Es scheint also, dafs die Metageitnien den Herakleen angelehnt waren; um das durch einen hypothetischen Ansatz näher zu bringen, mag der 7. für die Metageitnien, der 8. für die Herakleen gewählt wer- den. Vgl. unten marathonische Herakleen. Im römischen Jahre scheint prid. id. Aug. der Tag gewesen sein, an welchem Hercules in hellenischer Weise verehrt wurde; Preller röm. Myth.' H 8. 292. Es entsprach dieser Tag, Aug. 12 jul. Kai., im Jahre 404 vor Chr. dem 8. Metag. OL 94, 1.

Zur Zeit des pythischen Hochfestes scheint in Athen ein bezüglicher Brauch geübt worden zu sein. Annähernd kennt man die Zeit jetzt, so- fern die Wescher-Foucartschen Inschriften gelehrt haben, dafs der Py- thienmonat, im delphischen Kalender Bukatios geheifsen, dem attischen Metageitnion entsprach. Die Tage sind koi^ektural. Da die Bekannt- gebung der herbstlichen Amphiktyonendekrete in Athen erst in der dritten Prytanie erfolgt, so giebt U. Köhler C.I.A. H 1 p. 319 n. 645 den Py- thien und der herbstlichen Pyläa eine späte Monatsstellung (in altera parte atque adeo sub finem mensis Bucatii). Ist dieser Ansicht, die sich unstreitig hören läfst, Folge zu geben, so brauchen wir doch die Analogie des 16. Bysios (Lenzpyläa) nicht fallen zu lassen; nur müssen die religiösen Bräuche nebst den Agonen, statt sie dem 16. Bukatios voranzuordnen (Delphika S. 214), diesem Tage nachgeordnet werden, etwa so, dafs die Sitzungen auf Bukat. 16 20, die Bräuche nebst den Agonen auf 21 25 kommen, die Athener also, welche der Pyläa und dem Feste beigewohnt, erst in den Tagen vom 26. ab die Heimreise an- treten und die ihren Landsleuten bestimmten Dekrete mitnehmen konn- ten, um sie bei ihrer Ankunft in Athen der Behörde zu überreichen. Eine langsame Beförderung müfste man auch bei einem noch späteren

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Athen, Fortsetsnng. 229

Ansätze (z. B. anf rpirv} ^BivovroQ nach Analogie der Panathenäen, vgl. Delphika S. 147 f.) annehmen, da die 3. Prytanie Ol. 100, 1 (Ge- meii^ahr), welche in G.I.A. II n. 545 genannt wird, erst um den 12. Boe- dromion beginnt. - Der am Tage des in Delphi gefeierten Hochfestes von den Athenern zu beobachtende Ritus wird entnommen aus Ephemer, n. 2830 = G.I.A. I n. 93; es scheint eine Verfügung des Apoll über- liefert, nach welcher das Athenabild zu der Zeit, da man den Mörageten opferte, mit dem Peplos zu bekleiden war. Für den Kalendertag des Ritus ist es gleich, ob wir verstehen ' um die Zeit der delphischen Möra- getenfeier d. i. des Pythienfestes, oder ob wir an ein entsprechendes kleines Möragetenopfer in Athen denken und die Bestimmung des Apoll auf die Zeit desselben beziehen; denn in Athen hat man für die Mörageten wohl keine andere Zeit gewählt als in Delphi. Ersteres dürfte vorzu- ziehen sein; Apoll befiehlt dann, dafs seinem delphischen Hochfeste Be- achtung geschenkt werden solle in Athen durch Anlegung des Peplos. Was lin. 12 der Inschrift PAK All MOIPAAETEIA angeht, so könnte paiQ ein Rest von i)fiepacg (Delph. S. 179) zu sein scheinen, aber man lese Motpat^. Das .A am Schlufs wird für A zu nehmen sein; da- nach haben wir in lin. 12 Folgendes: [MoC^paig Act Moepayerj^ 'A[n6XXa}ve Motpayerjfjf].

Metag. 4 v. E. Eleutherien in Platää und Panhellenien in Athen. Von Inschriften kommen zur Frage G.I.A. III n. 127, 1128, 1160, 1184, 86, 1199 (17) 1177. - Die ephebischen Reden (didXoyog) in Platää, welche n. 1128 und 1160 vorkommen, hat Semitelos Ephemer. (1862) p. 197 auf die Eleutherien bezogen; ebenso Dittenberger de ephebis (1863) p. 72. Danach bestand das Fest noch in der späten Zeit, welcher n. 1128 nnd 1160 entstammen, und es gehörte damals zu den Herkömmlichkeiten desselben, dafs die Epheben sich an den Agonen beteiligten durch jenen dtdXoyog; was indes SidXoyog eigentlich sagen wolle, blieb ungewifs. Neu- bauer comment. epigr. (1869) p. 52 dagegen hat aus dem Nichtvorkom- men der Eleutherien auf Inschriften dieser Zeit den Schlufs gezogen, dafs sie abgeschafft gewesen seien. Man habe den dtdXoyoQ vielmehr als eine Appendix des von Hadrian gestifteten Panhellenienfestes zu be- trachten. Den Epheben seien Geldgeschenke aus einer besonderen Kasse gemacht worden (ix twv aeßcuno^optxwv i86^7j n. 1128 und 1160) in Platää gelegentlich des Redewettkampfes dtdXoyog bedeute dies nnd nach n. 1184 habe die Geldaustcilung aus derselben Kasse bei den Panhellenien {8tä naa^eXhjviwv) stattgefunden. Da die platäischen Eleutherien ein Fest aller Hellenen gewesen seien, so müsse man ver- muten, dafs Hadrian nach ihrem Muster die Panhellenien gebildet habe; die kaiserzeitlichen Panhellenien seien umgenannte und umgesiedelte (von Platää nach Athen verlegte) Eleutherien; die Ephebenschaft habe, wenn in Athen Panhellenien begangen seien, einen Ausflug nach Platää ge- macht nnd so dem Gedächtnisse des alten Eleutherienfestes Rechnung

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230 Griechische Sakralaltertümer.

getragen durch Reden, die sich auf den platäischen Sieg von 479 vor Chr. und auf die Befreiung Griechenlands von den Medern bezogen. Vollständig abgeschafft ist also doch auch nach Neubauer das Eleuthe- rienfest in der Eaiserzeit nicht gewesen, es hat fortexistiert in dem ephebischen Brauch des BtdXoyog, der ihm ein Schattendasein fristete. Die 1872 bekannt gewordene Inschrift n. 127 nun aber lehrt, dafs die Eleutherien in Platää nicht abgeschafft waren in der Eaiserzeit, son- dern fortbestanden neben den Panhellenien in Athen; lin..I sqq. 'EXeu&e- peta iv nXareacg DaviXhjvia iv 'A&r/vaec ^EXeo&epeca iv flXazeGug xtA. Der dtdXoyoi wird also mit Semitelos und Dittenberger für einen Brauch des noch bestehenden Eleutherienfestes zu halten sein. Auch was Neubauer aus n. 1128, 1160 und 1184 schliefst: Panhelleniorum ergo festo Plataeis ephebi donativa accipiebant, ist nicht zuzugeben, da den Epheben die Spende in Athen bei den Panhellenien, in PlatÄä bei den Eleutherien zukommen konnte. Mit Grund aber hat Neubauer eine gewisse Verwandschaft zwischen den von allen Hellenen begangenen Eleutherien und dem Allhellenenfest {IlaveX^vta) angenommen. Dafs die Eleutherien nicht mit Meursius auf Mämakt. 16 (G.A. 63, 9) zu setzen sind, hat Gorsini F. A.: II p. 331 bewiesen. Er schlägt nach Plut Arist. 19 den 4. Boedr. vor. Aber wir können auch 4 v. E. Panemos = Metag. wählen nach Plut. a. 0. und Camill. 19, ja der 4. v. E. hat ein Näherrecht, weil die Platäer böotischem Kalender folgten. Dafs die bei den Reden in Platää, also am Feste der Eleutherien, gespendeten sebastophorischen Gelder im Metageitnion gezahlt wurden, läfst sich stützen durch n. 1177; aus dieser Inschrift erhellt, dafs die Erforder- nisse f&r den Monat Metageitnion eines gewissen Jahres aus der seba- stophorischen Kasse flössen, MeTayeiTo[v(]<bva ix rwv a&ßcuno^optxSiv xal dYa>v[sQ\ &i^ata xal 'Aßdvea. Auch ein allgemeiner Grund spricht für Metageitnion; denn in diesem Monate schlössen die Studien der Epheben, die alte Ephebenschaft stand im Begriff einer neuen Platz zu machen; am Schlufs des Kursus pafst es Belohnungen auszuteilen. Die- selbe Kalenderzeit, Metag. 4 v. E., ist für die Panhellenien in Anspruch zu nehmen, weil sebastophorische Spenden nach n. 1184 auch an den Panhellenien stattfanden. (Da die Inschrift Bulletin IV p. 241 = G.I.A. III n. 85 Ol lldviXXrjveg APICTAN xapnoh dnapxrjQ eleusinisch ist, so dürfte es Bedenken haben sie auf die Panhellenien zu beziehen. Man beziehe sie also mit Foucart a. 0. und Sauppe ind. 1880/81 p. 7 auf die herbstliche Komsteuer, welche im V. und IV. Jahrh. den eleusin. Göttin- nen zustand. In den folgenden Jahrhunderten ist die herbstliche Korn- steuer freilich spurlos und es ist unerwartet sie in der späten Kaiser- zeit, der G.I.A. III n. 85 zugewiesen wird, anzutreffen ; aber Hadrian mag das alte Herkommen auf kurze Zeit wieder eingeführt haben, s. Sauppe a. 0.)* Da die beiden Feste den Kalendertag gemein hatten, so folgt, dafs sie das Jahr nicht gemein hatten. Die Eleutherien waren überlie-

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Athen, Fortsetzung. 231

fertermafsen eine Penteteris, Corsini weist sie dem je 2. Olympiaden- jahre zu. Die Panhellenien, das heifst die grofsen n. 1199 (17), wer- den ebenfalls an eine mehijährige Periode geknüpft gewesen sein, und zwar so, dafs ihre Feier niemals in Eleutherienjahre fiel. Was Kon- flikte angeht, so liefse sich derselbe Kalendertag, Metag. 4 v. E., sogar noch &iT die grofsen Pythien in Anspruch nehmen, weil diese nun ein- mal in der Olympiade und zwar im je dritten Jahre gefeiert wurden, ihr Kalendertag also im 1., 2. und 4. Jahre fQr andere grofse Feste pen- teterischen oder trieterischen Ansatzes in Betracht kommen konnte.

Genesien, H. 209 ff. Die Stiftung des Festes scheint dem Ägeus beigelegt worden zu sein; Philologus N. F. I S. 468. Ein ehemaliges Hervortreten der vier jonischen Phylen, H. 210, ist möglich, aber ganz hypothetisch. Der Umstand, dafs die Opferung der vier Hyakin- thiden, deren jede eine jonische Phyle vertreten haben könnte, bei Apollo dor III 15, 8 (aber nicht bei [Demosth.] 60, 27) ebenfalls unter Ägeus gesetzt wird, trägt wenig oder nichts bei um die Hypothese zu stärken. Allerdings erwartet man eher eine Zwei- oder Dreizahl von Geopferten.

Die Einstandsbräuche der, mit dem Priester des Demos und der Chariten, am Staatsherd opfernden Epheben gehören in den Boedromion, weil mit diesem Monate der ephebische Jahreskursus begann. Sie kom- men vor auf jüngeren Inschriften, z. B. C. I.A. II 1 p. 249 n. 647 (vor Chr. 100, 99 ...). Verwandten Sinnes sind die thrasybulischen Charisterien des 12. Boedr., auch die erst jetzt aus C.I.A. II n. 741 A c und d bekannt gewordenen grofsen Opfer, welche Ol. 112 vor den Epidaurien (verm. Boedr. 18) der Demokratia gebracht wurden. Ob es je eine Zeit gegeben habe in der die drei Variationen des attischen Lieblingsthemas neben einander bestanden in den ersten siebzehn Tagen des Boedromion, darf man bezweifeln; nachdem die eine erloschen, mag die andere aufgekommen sein oder das materiell und kalendarisch fort- bestehende Opfer erhielt andere Namen und modifizierte Bestimmung. Dem Charisterientage indes auch die beiden anderen Opfer zuzuweisen, dürfte nicht möglich sein, weil die Inskription und der dabei übliche Ritus in die Anfänge des Monats (erste Dekade) zu setzen sein werden. Aber mit zwei Kalendertagen liefse sich vielleicht reichen für die drei Opfer. Die ^uffia TJ5 dlrjiioxpaTtq. kann auf den 12. gesetzt werden, jedoch mit grofser Unsicherheit, weil aus C.I.A. II n. 741c nur Grenzen (Eleusinien, Epi- daurien) zu Gebote stehen und sich überdem für die Grenze nach auf- wärts (Eleusinien) nur mittelst Hypothese eine annähernde Kalenderzeit gewinnen läfst. S. unten S. 234.

Eleusinien, H. 263 ff. und 269. Aufser den (vorhin erwähnten) Fragmenten c und d der Hautgelder- Inschrift C.I.A. II n. 741 ist als neues Hülfsmittel zu nennen Ephemer. III (1883) p. 123/5 lin. 89—49, herausgegeben von Chrestos Tsuntas, der p. 257 sqq auf die Eleusinien-

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232 Griechische Sakralaltertflmer.

frage eingegangen ist. Gleich nachher hat P. Foucart Bulletin YIII (1884) p. 199 sqq. die Frage herührt und einige Jahre später A. Nehe in der Dissert Halenses YIII (1887) p. 79 sqq. sie ausführlicher behan- delt. — Mit 'EXeuff/via werden teils Spiele die man in £leusis abhielt, teils die herbstlichen Mysterien bezeichnet. Dafs jene Bedeutung die ältere sei, liefs sich vermuten, H. 263, und dieser Vermutung ist ß 89 49 günstig, weil die eleusinische Urkunde, ein beziehungsweise altes Zeug- nis, nur von Agonen der Eleusinien weifs. Wenn späte Autoren unter ^EXeuaivta die Herbstmysterien verstehen, die alte Bedeutung aber eben- falls kennen und sogar überwiegend angeben, so scheint es, dafs nach- mals ein freierer Sprachgebrauch entstand, vermöge dessen 'EXeua/vea aufser den Agonen auch die Mysterien umfafste. Dieser freiere Sprach- gebrauch der Epigonen aber konnte nicht entstehen, wenn die Agonen kalendarisch von den Mysterien ganz getrennt waren. Die Tage der Agonen müssen also den Tagen der Mysterien nahe gelegen haben- Diese Ansichten, welche man bei Nebe antrifft, verdienen Beifall, nicht aber was er p. 88 über n. 741 sagt, Fragm. c (d) gebe den frühesten Beleg für die Eleusinien freieren Sprachgebrauchs. Nach Fragm. c lin. 9 [i$ 'EXe]uffevewv ttoLpä cepo[notatv ] sendete Athen Schlachtvieh nach Eleusis, welches ohne Zweifel an einem gewissen Kalendertage, der zu den Agonen gehörte, zu opfern war. Es ist also mit \^E^]oaevcwv eine klei- nere Anzahl von Tagen, nicht der ganze vieltägige, Spiele und Weihen umfassende Komplex gemeint Aber könnte man sagen - mancher spricht nicht deutlich und bestimmt aus was er meint; lin. 8 ist nur von Panathenäen die Rede, und doch zerstreute sich die Opferung der Tiere gewifs nicht durch das ganze Panathenäenfest, sondern geschah, von einigen Nebenbräuchen abgesehen, auf einmal, so dafs [ix //ajva^j^vo/ci/v eine ebenso vage und allgemeine Bezeichnung ist wie ein in dem freie- ren Sinne ' Spiele und Weihen' genommenes [i$ EXejuaivewv. Dieser Be- trachtung ist nicht stattzugeben. Die Panathenäen sind kein sehr kom- pliziertes Fest gewesen, während die städtisch - eleusinische Herbstfeier, zumal die Agonen hinzukommen, bunt und mannigfaltig war und mehrere besondere Opfer und besonders benannte Opfertage einschlofs. Eine allgemeine, die nähere Kalenderzeit nicht berücksichtigende Bezeichnung war weit erträglicher bei dem grofsen Opfer der Panathenäen als bei einem der zur Herbstfeier gehörenden Opfer, daher denn um die Dar- bringungen des Asklepiostages (Epidaurien) verständlich anzugeben, eine allgemeine Bezeichnung vermieden werden mufste, und wie lin. 18 [if- *AffxX\rjm6{a)[v] lehrt, auch vermieden ward. Dann erinnere man sich, dafs die Fragmente c und d sich auf Ol. 112, 1 und 2 beziehen und in der eleusinischen Urkunde Rechnung abgelegt wird für Ol. 112, 1 bis 4, die beiden Inschriften also, was das Abfassungsjahr angeht, sehr über- einkommen. Die letztgenannte nun ergiebt, wie bereits oben bemerkt ist, den ursprünglichen Sprachgebrauch ('EXeuama = Spiele); die Myste-

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Athen, FortsetsoDg. 233

rien werden lin. 28 sqq. für sich behandelt Einen andern den jün- geren Sprachgebrauch ({'EXeoff^via = Spiele und Weihen) auf die gleichzeitige Hautgelder- Inschrift anzuwenden fehlt jede Berechtigung. Die bezügliche Zeile [i$ 'Eke\uamwv bezieht sich also auf die nähere Kalenderzeit der eleusinischen Agonen und obligaten Opfer, was wir vor uns haben sind die Eleusinien alten Sprachgebrauchs.

H. 263, auch bei Nebe p. 87, ist angenommen, dafs sich die Spiele, welche man 'EXeuaevca hiefs, den Weihen anschlössen. G.I.A. II n. 741 aber lehrt, dafs sich die Weihen den Spielen anschlössen; die Anord- nung ist: Panathenften, Eleusinien, Opfer für Demokratia, Asklbpieen. Das Eleusiuienopfer fand also vor den Asklepieen, d. i. vor dem Epidaurien- tage (verm. 18. Boedr.) statt und es lag sogar noch eine nicht unbedeu- tende, vielleicht einen besonderen Tag in Anspruch nehmende Darbringung, die Buaia r^ ärifioxparitfi^ zwischen dem Eleusiuienopfer und dem nach Asklepios benannten. Wir haben mithin die von dem Eleusiuienopfer nicht zu trennenden Agonen der Eleusinien den Mysterien voranzusetzen. Dies l&fst sich so machen, dafs die Agonen, die trieterischen und pente- terischen wenigstens, s. u., bis. zum 18. und 14. Boedr. reichen. Für Eleusis waren dieselben dann ein unabhängiges Fest, konnten aber, weil am 15. die städtischen Weihbräuche anhoben, mit den Mysterien zu einem Gesamtfeste kombiniert werden. (Die eleusinischen Spiele am 15. beginnen zu lassen, macht wegen der Bucia r^ JT^fioxpazt^ Schwierig- keit.) — Da es keine Belege für Agonotheten der Mysterien und ago- nistische Mysteriensiege zu geben scheint, das Wort fioaryjpta also nicht Weihen und Spiele', sondern blofs ' Weihen' bedeutet, so ist Andokid. 1, 111 (Ratssitzung im städtischen Eleusinien rjj bareptuq. r&v fiuarTjpeojv ^ an- geordnet von Selon) mit einem Programm, welches den Mysterien die Spiele des Elensinienfestes anschliefst, nicht zu vereinbaren, denn was das solonische Gesetz in Aussicht nahm, war eine unmittelbar nach den My- sterien folgende Geschäftszeit Dafs die Hautgelderliste dem Kalender folgt, ist sicher. Gegen das aus ihr gezogene Resultat kann die Abfolge der eleusinischen Rechnungsurkunde ß 28-77: Mysterien, Eleusinien und (verm.) Haloen, nicht benutzt werden, weil hier finanzielle Gesichtspunkte obwalteten; dafs die groüsen Mysterien den Eleusinien und Haloen (?) vorgeordnet sind, beruht nicht auf dem Kalender, sondern man hat die auf Natur allieferungen (Gerste von der ^Papea und Getreidequoten der Phylen und der BOndner) gewiesenen Feste (Eleusinien und Haloen (?)) beisammen lassen müssen, weil die Naturallieferungen zusammengehörten. Die Mysterien verlangten bar Geld und mit lin. 39 hört die Geldrech- nung auf; nach den verzeichnteu Mysterienkosten ist ein Abschnitt in der eleusinischen Rechnungsurkunde. Was die späte, vielleicht erst nach Sullas Eroberung von Athen abgefafste Techniten-Inschrift C.I.A. II n. 628 angeht, so läTst sich nicht leugnen, dafs die aus lin. 4 und 5 zu

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234 Griechische Sakral altertümer.

eiitoehoiende Folge: Opfer, Mysterien, Agonen mafsgebend scheinen kann für die Spiele der Eleusinien und die Weihen, und ich habe einst das Pro- gramm des kombinierten Festes in Übereinstimmung mit der Techniten- Inschrift entworfen, H. 269, in der Meinung, dafs nicht blofs eine Trennung der technitischen Mysterien von den allgemeinen undenkbar sei, H.229 Note, sondern dafs die Techniten auch an den allgemeinen Agonen, d. h. an denen die 'EXeu ff ma genannt wurden, teilnahmen, H. 264, also in der n. 628 eine Erweiterung der Eleusinien durch technitische Spiele vorliege. Wer ein Programm für späte Zeiten entwerfen will, mag auch jetzt noch, nach dem Hinzukommen von C.LA. II n. 741 Fragm. c der Techniten- Inschrift C.I.A. II n. 628 zufolge den Mysterien Agonen anschliefsen, nur dafs er nicht sage, es seien die der Eleusinien. In n. 628 kommt der Name 'EXsoatvta nicht vor; nirgends wird angedeutet, dafs die technitischen Spiele sich einem schon vorhandenen Staatsfeste, wie die Eleusinien waren, einordnen sollten. Wenn in n. 628 wenigstens von trieterischen Un- terschieden die Rede wäre, dafs sich vermuten liefse, die Amphieteriden seien erweitert worden, während man keinen Anlafs gehabt habe zu einer Erweiterung der mit Spielen aller Art reichlich versehenen Trieteris und Penteteris aber auf Unterschiede wird in n. 628 nicht Bezug genommen. Mochten also die technitischen Opfer und Weihen mit den entsprechen- den Bräuchen des allgemeinen Mysterienfestes kalendarisch kolnzidieren, oder sich denselben nahe anlehnen dafs ihre Agonen, da sie, wie aus lin. 4 und 5 zu erhellen scheint, ihren Mysterien folgten, sich an Vor- handenes, insonderheit an die eleusinischen Agonen anschlössen, kann durch Worte der Inschrift keineswegs bewiesen werden. Die Inschrift also darf uns nicht hindern die durch C.I.A. II n. 741c an die Hand ge- gebenen Ealenderzeit der Eleusinien anzuerkennen. Zu Gunsten eines umfangreicheren Programms das den Mysterienfesten zu Grunde lag, würde sich, aber auch nur für späte Zeiten, die achttägige Dauer des eleusi- nischen Teils der Feier im Jahre des Arch. Koponios, heranziehen lassen; doch beruht die Achttägigkeit auf Voraussetzungen die unsicher sind. S. unten S. 239.

Wenn wir versuchsweise das Eleusiuienopfer auf Boedr. 9 setzen und diesem Tage die Spieltage anschliefsen, so mufs das der Demokratia geltende Opfer dem 9. Boedr. nachgeordnet werden. Wer es will, kann den 12. wählen; s. o. S. 231.

Dafs eine jährliche Begehung der Eleusinien, H. 265, aus Inschriften wie C.I.A. II n. 470 (lin. 26 Kranzverkündigung) folge (Tsuntas p. 259), ist nicht zuzugeben; vgl. H. 124, auch G.I.A. II n. 331. - Die Frag- mente n. 741 c und d, so ergänzt wie im C.I.A. II p. 103, unterstützen die Jährlichkeit, weil sich für die benachbarten Jahre Ol. 112, 1 und 2 Eleusinien ergeben. Die Ergänzung ist plausibel, aber nicht zwingend; die geringen Reste zu Anfang des Fragments c könnten auch auf die Panathenäeu hergestellt werden, so dafs die Eleusinien Arch. Aristopha-

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Athen, Fortsetzung. 235

nes (Ol. 112, 2) verschwänden und man zu sagen hätte, aus Athen sei nur Jahr um Jahr, nämlich zur trieterischen und penteterischcn Feier, Schlachtvieh gesendet worden. Einen besseren, fast vollwichtigen Be« weis um die Jährlichkeit zu erhärten, haben wir jetzt in ß lin. 42—46, weil die unter jedem der vier Archonten von Ol. 112 ausgeworfenen 61 Scheffel rarischen Getreides, obwohl sie nioht wie die $ler zugesetzten Hippodromie, s. unten, bestimmten 70 Scheffel, lin. 48 bIq r^v cTtnoSpofjuav r^v TtpooreBetüav xarä (pi^^cafia äßXa jxidtfivoi PAA, öls ä^^a bezeich' net werden, dem von Tsuntas erkannten Zusammenhange nach nur die Prämien des jährlichen Agons der Eleusinien sein können. Der Zweck, dem die 61 Scheffel dienten, ist wahrscheinlich hernach bei der Summie* rung, in der Lücke lin. 44 angegeben gewesen, wo der griech. Her- aasgeber i[n} zoug dywvag fid8t]iivot HHAAAAMMMM gesetzt hat 'für die Agonen 244 (= . 61) Medimnen'. Auch wer die Lücke anders ausfüllte, würde seine Ergänzung so einzurichten haben, dafs sie den Bezug der 4, 61 Scheffel auf die jährlichen Spiele ausdrückte oder wenigstens gestattete. Man könnte an i[c '^ä 'EXeomvia \jiidt\iivot oder e[<V 'EXeufftvia fie8e]fAvoe denken. Foucart schreibt i[Twv Terzdpwv fiddi]fivoe. Die Ansicht, das Eleusinienfest sei Jahr aus Jahr ein ohne perio- dische Abstufungen begangen worden, H. 266, läfst sich nicht mehr auf- rechterhalten. Die eleusinischen Rechnungsurkunde ß lin. 46—49 bestätigt nicht blofs die einst von Rinck vermutete (G.A- § 65, 39), aber allgemein verworfene Penteteris, sondern lehrt uns auch eine Trieteris der Eleusi- nien kennen. Dafs die jährlichen Spiele gymnisch gewesen sind, ist das wahrscheinlichste, obschon es sich nicht streng beweisen läfst. Es wurden in der 112. Olympiade jährlich 61 Scheffel Korn von der 'Papea als Prämien unter die Sieger verteilt, s. vorhin; die Kornart (Gerste) steht anderweitig fest, H. 268. Da die Prämien des jährlichen Agons ß lin. 42 46 abgesondert vorkommen, auch für sich summiert werden, so nehme ich ihn als unabhängiges Element auch der trieterischen und pentete- rischcn Eleusinien an, die mithin zwei gymnische Tage hatten (unsicher), den amphieterischen (vgl. Bulletin IX p. 134) und einen zugesetzten. Die Trieteris hatte nach ß 45 sq. gymnische Spiele, eine Hippodromie, einen Agon nach Sitte der Väter (6 ndrptog), s. unten Haloa, und einen mu- sischen Agon. Als Prämienquantum giebt die Urkunde 70 Scheffel, was so gemeint zu sein scheint, dafs jeder einzelne Agon 70 Scheffel bedang. Die Erklärer rechnen 70 Scheffel für die ganze Trieteris, abe die übrigen Angaben (61 für die Amphieteris, 70 für den zweiten hippiscben Tag) leiten anders. Um die Summe (verm. 490, HHHHLHAAAAl herauszubringen, sehe ich keinen andern Ausweg als den, dafs von den Agonen einer aufser Ansatz bleibt, also etwa Hippodroniie und Patrios zusammen auf 70 Scheffel kamen (unsicher); vgl. unten Haloa. Dann waren für die Trieteris 210 Scheffel Prämien zu geben; macht, da die Amphieteris hinzukommt, 271 Scheffel im trieterischen Jahre. Wer dem Sinne des Wortes rpeerT^ptg

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236 Griechische Sakralaltertfimer.

entsprechend ein zweimaliges Vorkommen der trieterischen Feier im Qaadrienniam erwartet, findet seine Erwartung nicht befriedigt; ß lin. 46 bietet Singular, x^v rpeent^p^da^ nicht Plural oder Dual. Materiell indes ist die zweite Trieteris vorhanden, nämlich als Element der Penteteris. Es folgte dann wieder die einfache blos in gymnischeu Spielen bestehende Feier mit 61 Scheffeln Prämien. Dieser schlofs sich endlich die Pente- teris an. Als Spiele werden angegeben gymnische, musische und hippische nebst dem ndrpeog^ auch eine nach Volksbeschlufs zugesetzte Hippodro- mie. Die vor letzterer erwähnten Spiele sind ein älteres Element und müssen, ehe der zweite hippische Tag hinzukam, rpierTjpig geheifsen haben. Für den zweiten hippischen Tag sind 70 Scheffel eingestellt. Die den übri- gen Agonen der Penteteris geltende Ziffer ist nicht erhalten ; verm. stand HAA (Tsuntas und Foucart). Danach ergiebt sich, wenn die 70 Scheffel distributiv zu nehmen sind und der ndrpeog in die Hippodromie eingerech- net wird, die Summe von 280 Scheffeln für die Penteteris, so dafs, da die Amphieteris hinzuzunehmen ist, im penteterischen Jahre 341 Scheffel Prämien ausgeteilt wurden. Die Prämien für die vier Amphieteriden be- trugen zusammen 244 Scheffel, Trieteris und Penteteris kamen auf 490. Die Erklärer haben im Widerspruch mit lin. 49 angenommen, dafs die Ziffer, nach ihrer Ergänzung 464, auch den Amphieteriden gelte, so dafs für Trieteris und Penteteris nur 464—244 = 210 Scheffel bleiben; aber der Gesamtbetrag der trieterischen und penteterischen Agonen mufste viel höher sein. Sicher ist indes auch mein Entwurf nicht. Was die Daner in Tagen anbelangt, so kann man für die verschiedenen Abstu- fungen 1, 4 und 6 Tage vorschlagen; rechnet man einen Opfertag hinzu, so werden es 2, 6 und 6 Tage.

Wenn Ol. x, 3 das für sämtliche Penteteriden Attikas gewiesene Jahr war (Dettmer de Hercule p. 49), so sind damit, aufser der Pente- teris selbst, auch die anderen Abstufungen des Eleusinienfestes orientiert in der Olympiade folgendermafsen: Ol. x, 1 Trieteris, 2 Amphieteris, 3 Penteteris, 4 Amphieteris. Einigen Anschein hat die Hypothese, aber bewiesen ist sie nicht (Philologus N. F. I S. 481, und ohne gute Beweise wird man nicht annehmen dürfen, dafs die kostspieligsten Feste alle demselben Jahre zugeschoben worden sind. Nach Tsuntas wären die höheren Be« gehungen der Eleusinieu auf Grund einer Stelle der Rechnungsurkunde in die Jahre Ol. x, 2 und 4 zu setzen, eine Ansicht, die A. Nebe adop- tiert hat. In der Rechnungsurkunde ß lin. 28 sqq. handelt es sich um Zahlungen, die den grofsen Mysterien bestimmt sind Pachtgelder, welche teils von Euthykrates und Eallikrates, teils von Äscbylos bei den Schatzmeistern der Göttinnen eingingen. Bei jenen fehlt eine Jahresbe- zeichnung, während bei Äscbylos der Archen des Jahres Ol. 112, 1 an- gegeben ist, lin. 31 [ek fJ^uä] 32 rr^pta pieydXa ht 'Apcaro^dvoug äp^ ^ovTOQ ficadwfidrwv 83 [idtoxev rap/auv toTv Beoev] 34 Atffx^^oQ xtL Tsuntas nun versteht hier die Mysterienfeier von 112, 2.

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Athen. Fortsetinng. ^237

Die vorher lin. 28 erwähnteo Mysterien sind ihm die des Jahres 112, 4 Arch. Eephisophon, anter welchem die Urkunde abgefafst ist. Wäre, sagt er Ephemer. III p. 267, 1, nicht das laufende Jahr (112, 4) sondern ein anderes gemeint, so würde der Archen dieses anderen Jahres ge- nannt sein; die Urkunde bietet also zwei Jahre, 112, 2 und 4, verm. weil diesen Jahren die erhöhten Begehungen der Eleusinien, Trieteris und Penteteris, angehörten und vermöge des Anschlusses der glänzenden Spiele an die Mysterien die Kosten des Gesamtfestes das von den Apo- dekten herbeizuschaffende (gewöhnliche) Mafs der Ausgaben überstiegen. Ähnlich meint A. Nebe p. 89, die Erwähnung der Mysterien von 112, 2 und 4 in der Rechnuugsurkunde lasse klar erkennen, dafs die Feste der beiden Jahre mit gröfserem Aufwand begangen seien und es bleibe kein Zweifel, dafs man in diesen Jahren die den Mysterien angeschlossenen Spiele trieterisch und penteterisch gefeiert habe. Nach Tsuntas und Nebe fehlen also in dem Abschnitt ß 28—35, wo die Kosten der Herbst- mysterieu angegeben werden, diejenigen welche für 112, 1 und 3 er- wuchsen. Es mufste sich aber die Abrechnung auf sämtliche Herbstfeste der 112. Olympiade erstrecken, so gut wie lin. 42 sqq. die sämtlichen Eleusinienfeste der 112. Olympiade eingestellt sind. Wenn die Trieteris und Penteteris der Eleusiuien den Mysterien etwas mehr Publikum zu- führte und mehr Opfer geschlachtet wurden, so liefen doch die Myste- rien auch in den amphieterischen Jahren ins Geld und mufsten ge- bucht werden. Sie mufsten das auch in dem möglichen Falle, dafs die Kosten sich auffallend niedrig stellten. Tsuntas' Auffassung ist damit be- seitigt. — Nebenher kann man auf einen andern Übelstand hinweisen, den Tsuntas' Auffassung in die Stelle der Urkunde hineinbringt, die der Zeitfolge widerstreitende Anordnung; Kephisophon Aristophanes , d. h. erst Ol. 112, 4, dann 112, 2; doch erscheint dieser Übelstand ganz ge- ringfügig gegen die Ungeheuerlichkeit der Annahme, dafs die Mysterien- kosten zweier Jahre seitens der Finanzbeamten ignoriert seien. Der Wahn, es beschäftige sich die Urkunde a. 0. blofs mit den Mysterien- festen von 112, 2 und 4 hat seine Wurzel in dem Mifsverstehen von lin. 31 sq.; weil hier die Feier eines bestimmten Jahres vorzuliegen schien, dachte Tsuntas, es müsse auch lin. 28 sqq. auf ein bestimmtes Jahr be- zogen werden. Aber lin. 31 sqq. handelt von einer unter dem Archen Aristophanes erfolgten Zahlung, nicht von den in seinem Jahre begange- nen Mysterien. In den Worten [«fc iiüa]rripta fieydXa iii ^Äpioro^dvooQ äp^ovToq fit<r&Q}/idra>v [ISojxev rafi/aev roTv ^eotv] Aiff)[uXog xrX ist der Artikel rd nicht wiederholt, eine Syntax wie ^umg ^ dv&pwTtivt/^ ^ ^X&ta (Krüger § 60, 9, 1) haben wir nicht vor uns; statt also Ir^ Apuno^voog auf die vorangehende Nominalverbindung zu beziehen, kon- struiere man: hi ^Aptaro^vooQ Idwxev Ah^uXoc ^ Aschjlos* Zahlung er- folgte im Jahre des Aristophanes'. Die Zerlegung der eingegangenen Suramen in zwei Pöste war nötig, weil der lin. 28 sqq. erwähnte Betrag

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238 Griechische Sakralaltertümer.

von Eotbykrates und Kallikrates, der lin. 31 sqq. erwähnte nicht von diesen, sondern von Äschylos entrichtet worden war. Weshalb sich bei dem zweiten Posten eine Zeitbestimmung findet, bei dem ersten das nicht der Fall ist, können wir nicht wissen; vielleicht haben Eathykrates und Kallikrates in allen Jahren gezahlt und regelmäfsig, während beson- dere Umstände bei der Zahlung des Äschylos obwalteten.

Demokratia. Zwischen den Eleusinien und Asklepieen von Ol. 112, 1 ist C.I.A. II n. 741 in dem neuen Fragmente c Hautgeld ver- zeichnet, 414V3 Drachmen, herrührend von einem Opfer, das die Stra- tegen der Demokratia gebracht hatten. Das ebenfalls neue Fragm. d lehrt, dafs die Strategen im folgenden Jahre um dieselbe Kalenderzeit der Demokratia geopfert haben. Es scheint also, dafs sich das Opfer alljährlich wiederholte. Der Tag ist nicht bekannt; vgl. S. 234. Dafs wir es hier mit einem der ^A&y^vä ärjjioxpazta bestimmten Opfer zu thun haben (Dittenberger Sylloge p. 551) ist wenig wahrscheinlich und wird durch C.I.A. III n. 165 {^A^rjväg, darunter kleiner geschrieben Avjiioxpa- Ttag) nicht bewiesen; vgl. Paus. I 3, 3 aroä 8k oma&sv o/xoSo/iy^rac ypa- fäg i^ouaa^ &eoug diodexa xakou/idvoug (Athena hier als eine der 12 Gott- heiten) • im im 8k zw zoe^a) zw nepav ßr^aeug iaze ye^pap-fievog xal /Irjpo- xpazca ze (eine Göttin des Namens ärjpoxpazta^ unabhängig von der unter den 12 dargestellten Athena) xai Jrjpog, umgekehrt, wird man, wenn die Charisterien , ein die Wiederherstellung der solonischen De- mokratie Ol. 94, 2 feierndes Fest, zunächst wohl der Athena galten, H. 217, nicht sagen dürfen, sie seien der 'A&y^m ärjjxoxpazia begangen wor- den. Der älteren Zeit scheint diese Verbindung unbekannt gewesen zu sein.

Grofse Mysterien; Kalenderzeit, H. 222ff. Von den Tagen atti- schen Kai. die hier in Betracht kommen, sind einige in ein anderes Licht getreten; Boedr. 19 ist dekretenfrei, dagegen giebt es ein Drekret vom 24. Statt Boedr. 20 25 als dekretenfreie Hälfte der Festtage, die in Eleusis zugebracht wurde, hinzustellen, H. 223, ergeben sich jetzt als dekreten- frei Boedr. 19—23. Durch Dittenbergers geschickte Komposition zweier Fragmente, die in C.I.A. III n. 5 vorliegt, ist über Boedr. 13 und 14 näheres bekannt geworden, was allerdings nur gilt für die späte Zeit der n. 5 angehört; die Epheben begaben sich am 13. Boedr. von Athen nach Eleusis um die heiligen Gegenstände (zä tepd) in Empfang zu nehmen und mit denselben am 14. nach Athen zurückzukehren. Dafs die Herbst- mysterien bei abnehmendem Monde gefeiert wurden, H. 223, wird dadurch nicht umgestofsen; Boedr. 13 und 14 waren nach n. 5 nicht sowohl Tage der Festfeier als Rüsttage. Abgesehen von dem damaligen Personal (Epheben), brauchen die Rüsttage nicht eine Neuerung der römischen Periode zu sein. 'Aus attischen Inschriften scheint es auch jetzt noch keine sicheren Belege für eixdg (£ixd8£g) zu geben, H. 226. (Desselben Sinnes ist was ich Ghron. 8. 106 über den Mangel von Belegen ^aus In-

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Athen, Fortsetzang. 239

Schriften' bemerkt habe, mit anderen als attischen Inscnritten beschäftigt sich mein Buch fast nirgends. £. Bischoff, Leipz. Studien X S. 304 hat mich etwas gar zu wörtlich verstanden). Die H. 232 befolgte Lesart ßouXi) lepä iv 'EXeuaeevc (Boss Demen S. VII = C.I.A. III n. 2 lin. 3) ist durch Köhlers Bevision des Steins hinf&Uig geworden; es stand, wie Meier vermutete, ßou^ Upä iv *EXe(j0£eve[w]^ die Batssitzung fand nicht in Eleusis statt, sondern im Eleusinion zu Athen. Das Datum ' Boedr. 28 im Jahre des Archonten Titos Koponios Tag 15 der 3. Prytanie' bereitet Verlegenheit, der Kalender mufs in Unordnung gewesen sein. Wir Iiön- nen uns für die Festfeier nur an die kalendarischen Tagnamen halten, auch wenn diese dem Mondlauf nicht entsprachen, d. h. wir haben zu sagen, dafs am 20. Boedr. Arch. Koponios die Mysterien zu Eleusis be- gannen und dafs sie vor dem 28. schlössen, weil man am 28. schon wie- der in Athen war. Weiter fragt es sich, ob wir hier Solons Gesetz (Andokid. 1, Ul), vollständig beobachtet glauben sollen; Selon hatte be- antragt am Tage nach den Mysterien eine Batssitzung im städtischen Eleusinion zu halten. Danach hätten die Mysterien Arch. Koponios erst am 27. geendet und in Eleusis vom 20. bis zum 27., also nicht weniger als acht Tage gedauert. Da sich in den ersten Jahrhunderten nach Chr. n. 2 wird der Zeit des Hadrian zugewiesen das Ansehen der eieusinischen Beligion fortwährend steigerte und die Herbstmysterien in Eleusis der alten Welt so zu sagen das Fest der Feste wurde, so ist eine achttägige Dauer nicht unmöglich; was in Sullas Zeit von den Tech- niten versucht ward C.I.A. II n. 628, das mochte unter Hadrian zur blei- benden Institution erhoben, also eine Beihe sinnreicher und fesselnder Bräuche, die aufser Demeter und Köre auch andere Götter und Heroen angingen und mehrere Tage in Anspruch nahmen, dem älteren Ceremo- niell zugefügt werden. Eine Vermehrung der fiuarr^peafTtSec fjfiepae läfst sich indes auch ohne die Annahme heortologischer Neuerungen er- klären; das Mystenpublikum konnte wohl einmal, z. B. im Jahre des Koponios, so zahlreich sein, dafs die Weihen wiederholt, die Tage ver- doppelt werden mufsten. Ob nun aber jenes alte Gesetz vollständig be- obachtet wurde, unterliegt einigem Zweifei; sehr leicht konnte das zwanglos lebende Völkchen der Athener gelegentlich abgehen von der vorgeschriebenen ocrepaia täv p,u(mjpe(uv und die Sitzung um ein paar Tage hinausschieben aus Gründen die nicht gerade zwingend zu sein brauchten. Aus dem Monatsdatum der Inschrift läfst sich also nicht mit Sicherheit folgern, dafs die Mysterien in Eleusis am 27. Boedr. schlössen. A. Nebe, der, einer falschen Beduktionsmethode folgend, das Datum der Inschrift d^rdoji^ per' eixäda im Sinne von dySoj^ ^^ivovrog nimmt, setzt p. 109 als letzten Mysterientag den 22. oder 21. Boedr. Arch. Ko- ponios. In drei oder zwei Tagen sollen sich die Mysterien zu Eleusis und obendrein die Spiele der Eleusinien die Nebe den Mysterien an- schliefst, vollzogen haben. Während der ersten Begierungsjahre des Ha-

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240 Griechische Sakralaltertümer.

drian, meint er, müsse die Feier heraotergekommeo und unbedeuteDd gewesen sein. Dieses befremdliche allem was wir sonst wissen, zuwider- laufende historische Ergebnis hätte ihn, sollte man denken, über den Wert seiner Methode aufklären müssen, zumal da dieselbe auch das über der Gleichung schwebende Dunkel nicht lichtet

Sonnenstand, H. 73 Note. Aus den Worten des Julian Rede 5 S. 173, welche Unger Zeitrechn. iu Iwan Müllers Handb. F. S. 578 un- richtig beurteilt hat, geht weiter nichts hervor, als dafs den Mysterien ein äquinoktialer Sonnenstand vindiziert wird, den kleinen die Frühlings- gleiche selbst (iv auTw fxkv rw xpiw /jLtxpä iwarijpta)^ den grofsen eine der Herstgleiche nahe liegende Zeit (rd iieydXa 8k nepl räc x^^^^ SvToq ijklou). S. Berliner philol. Wochenschrift 1886 n. 45 S. 1407 f.

Personal, H. 233 ff. Auch für die Mysterienämter und die Ge- schlechter, denen sie anvertraut waren, giebt es teils gebessertes teils neues Material; die alte Inschrift C.I.Gr. n. 71, bietet jetzt, nachdem sie von Hicks revidiert worden, ein Zeugnis ersten Ranges über die Be- rechtigung der Keryken und Eumolpiden zum Einweihen (iioetv) der No- vizen, C.I.A. IV p. 4 c lin. 23; aus der 1883 zu Eleusis gefundenen Ur- kunde C.I.A. II 2 p. 522 n. 834 b lin. 24 sq (Ol. 112, 4) lernen wir ein dort befindliches Haus kennen wo die Keryken ihre Sitzungen hielten (KTjpdxtjjv oixov). Doch ist es nicht nötig weiter auf den jetzigen Zu- stand des Materials einzugehen, weil in Dittenbergers sorgfältiger Arbeit, s. vorig. Bericht S. 363 ff., alles vereinigt ist. Dafs es den Mysterien- priestern als uraltes Vorrecht zukam im Prytaneion gespeist zu werden (Scholl, Hermes IV S. 14ff.), Iftfst sich nicht beweisen. Die Alsitenlisten des II. Jahrb. nach Chr. bieten allerdings die Mysterienpriester an her- vorragender Stelle dar, aber die ihnen erwiesene Ehre kann jüngeren Ursprungs, die Herleitung der Speisung im Prytaneion von Eeleos (Plu- tarch Sympos. IV 4, 1) spät hinzugedichtet sein um der Neuerung einen ehrwürdigen Anschein, eine gewisse Berechtigung zu geben. So ist denn eine der eleusinischen Geistlichkeit erblich seit alter Zeit zustehende öffentliche Beköstigung gewissen Zweifeln unterworfen. U. Köhler, den Scholl S. 51, 1 zitiert, hat anders und, wie mir scheint, vorsichtiger als Scholl geurteilt.

Das städtische Heiligtum der Demeter und Köre, r^ 'EXeuaevcov rb iv ourret oder rb und rfj nöAec^ verm. Darbringungsort der iepeia und der dem Gemeinwohl geltenden Opfer der Epimeleten und des Basileus (Boedr. 17, H. 228 und 248 ff.), ist H. 249 Note nach Leake angesetzt, der in der grofsen Höhle am östlichen Ende des Burgfelsens das Adyton dieses Heiligtums erblickte. Letzteres hat man bestritten, weil die Höhle keine Spur gottesdienstlicher Benutzung zeigt. C. Wachsmuth S. 302 gelangt danach zu der Meinung, das Eleusinion habe am Nordostfufs der Burg und zwar noch auf dem Abhänge gelegen, so jedoch, dafs sich

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Athen, Fortsetzung. 241

sein Temenos bis in die Ebene erstreckte. Diese Ansichten kommen m. £. der Wahrheit näher als diejenige, welcher A. Nebe p. 74, 2 gefolgt ist; sie rührt her von G. F. Unger, der in den MUnchener Sitz.-Ber. 2. Mai 1874 phil. Kl. eine ganz andere Lage des Eleusinion za erweisen gesucht hat. Er sieht Reste der Enneakrunos in einem Brunnenschacht des herodeischen Theaters; dieser Quelle nahe, oberhalb des herodeischen Theaters, setzt er das Eleusinion an; die beiden von der Enneakrunos aufwärts {uTtkp r^v xp-fjvTjv Pausan. I 14, 1) belegenen Tempel , der eine den beiden Göttinnen geweiht, der andere Triptolems Bild enthaltend, waren nicht sowohl dem Eleusinion benachbarte Gebäude, als vielmehr Teile des grofsen Heiligtums selbst; das Eleusinion umfafste sie. Der Hauptgrund dieser Hypothese liegt in der Anreihung bei Pausan. I 8, 6 f., die, wenn Leake oder Wachsmuth Recht hat, den topographischen Zu- sammenhang preisgiebt, indem sie vom Markte plötzlich hinüberspringt nach dem Ilissos. Dem Urheber der Hypothese ist der topographische Zusammenhang so sicher, dafs er sich desselben als Beweismittels bedient und S. 276 f. folgendermafsen argumentiert: Pausanias kommt von Nord- westen her über den Markt geschritten, seine Richtung ist eine südöst- liche, in dieser Richtung mufs die Enneakrunosgruppe I 8, 6 und 14, 1—5 liegen. Zuletzt hat er die Statuen des Harmodios und Aristogeiton erwähnt, welche sich nach Arrian am Aufgange zur Burg befanden. Da- mit sind wir für die zunächst folgende Partie, die Enneakrunosgruppe, auf den westlichen Abhang der Burg gewiesen. Thukydides aber rech- net die Enneakrunos zu den* Örtlichkeiten des alten, südlich von der Burg gelegenen Athen. Da wir also einerseits nach Westen, andererseits nach Süden gewiesen werden, so mufs sich, weil die 8, 5 f. erwähnten Dinge, die Tyrannenmörder und das zur Enneakrunosgruppe gehörige Odeion, sicher in örtlicher Nähe anzunehmen sind, die Enneakrunos an der Südwestecke der Burg befunden haben. Danach wird der im hero- deischen Theater aufgedeckte Brunnenschacht für einen Rest der Ennea- krunos zu halten sein. Die oberhalb der Quelle erbauten Tempel der elensinischen Göttinen und des Triptolemos lagen also bnb rfj noXety am Abhänge des Burgfelsens, und diese Tempel, zu einem Ganzen zusammen- gefafst, haben den Athenern rh' EXeuamov rb bnb t^ noXet geheifsen. Hiergegen ist vieles einzuwenden. Auch wer der Ungerschen Hypothese völlig zustimmt, wird die Anordnung und Behandlung des Stofifes in der Enneakrunospartie 8, 6-14, 6 untopographisch finden müssen, indem die Historik durchaus vorwiegt, die Topographie nebensächlich ist und nach- hinkt. Eingangs wird das Odeion flüchtig berührt um lange Berichte über die Ptolemäer und andere Diadochen, und noch längere über die Thaten und Srhicksale des Pyrrhos anzuschliefsen ; erst von 14, 1 an folgt Topographisches bis § 5. Ist aber die Anordnung und Behandlung des. Stoffes untopographisch, so darf man fragen, weshalb die Einsetzung in das ganze Werk vom topographischen Gesichtspunkte gemacht sein

Jalireaberieht Ar Alterthamsirlssentcbaft LX. (1889. m.) 10

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soll; Pausanias hat, wie Leake S. 175 erkannte, seine Historik 8, 6 13, 9 den früheren historischen Partien möglichst bald folgen lassen wollen, übrigens aber ihr die Form eines topographischen Abstechers zu geben gesucht. Dafs die Verwandtschaft des Gegenstandes ihn mitunter von der örtlichen Nähe absehen läfst, lehrt die Notiz über eine zweite Pan- dionsstatue 5, 4 und noch mehr die Übersicht der athenischen Gerichts- höfe 28, 6 11. - Wenn durch Ungers Hypothese die doppelte Beschrei- bung von Agrä 14, 1 ff. und 19, 5f., vgl. Wachsmuth S. 281, wegfällt, so dient ihr das allerdings zur Empfehlung. Aber diese Empfehlung wird aufgehoben dadurch, dafs vermöge der Ungerschen Hypothese die Ennea- kruuüsgegend doppelt vorkommt, 14, l 5 und 22, 14. Ferner ist Unger genötigt den Nam^n Kallirrhoe auf zwei Quellen anzuwenden; Kallirrhoe soll erstlich alter Name der Enneakrunos unter der Burg ge- wesen sein, dann Name des Quells am llissos. Nur sehr starke Gründe könnten solche Duplizität der Bezeichnung glaublich machen. Eine üble Annahme ist es dann, dafs die Enneakrunos durch die An- lage des herodeischeu Theaters überbaut oder umbaut, ja sogar ver- schüttet sein soll, Unger S. 278. Das herodeische Theater ist angelegt worden zur Zeit des Pausanias, jedoch erst als der Perieget die Stadt Athen verlassen hatte, Yll 20, 6. Damals aber mufs die Enneakrunos für eine sehr nützliche und nötige Quelle gegolten haben, sonst könnte Pausanias I 14, 1 nicht sagen <ppiaza fikv yäp xae 8tä ndarjQ r^c noXeufQ iffve, TtrjYrj Sk aurrj fxovTj. Durch Versperrung der Quelle hätte Herodes den Athenern einen schlechten Dienst erwiesen. Die Stelle aus den Hippiatrika des Hierokles haben Wachsmuth S. 226 u. a. mit Recht auf Nachbarschaft der Enneakrunos und des Olympieions gedeutet. Was Unger S. 280 über die Stelle sagt, ist nicht haltbar.

Epidauria, H. 260ff. In C.LA. II n. 741 c und d kommen die Epidaurien unter dem Namen 'Asklepieen* vor; dafs es die herbstlichen Asklepieen sind, ergiebt sich aus dem Platze, den sie einnehmen in dem Verzeichnis der Feste vou denen Hautgeld zu registrieren war. Das Opfer bestand in Rindern, Fragm. c lin. 12 [i^ 'AaxX\qmtiiüv napä ßoa^ vwv X. Von Heroenbräuchen, die verm. am Epidaurientage geübt wur- den, giebt uns G.I.A. II 1 p. 418 n. 463 b Kunde, lin. 9 xal 'EneSaup/occ xou ^piJMtQ (vorher Lücke) . Es scheint nur von einer Festzeit die Rede zu sein, so dafs der Unterschied zunächst in der Benutzung verschiede- ner örtlichkeiten, des kreisrunden Schachtes tür die Heroa, s. vorig. Bericht S. 339, des Asklepiostempels ftlr die Epidauria bestanden haben mag. Dafs wir es in u. 453 b mit den herbstlichen Asklepieen zu thun haben, lehrt der Name 'Emoaupea; vgl. auch n. 741 c lin. 12.napä ßow- v<ov mit dem ißoü&[077jas] n. 453 b lin. 6. ~ Die Tochter des Asklepios- priesters der das Opfer darbrachte, diente bei der Feier als Arrhephore, jin. 14, während eine späte Inschrift, C.l.A. III n. 916, eine bei den Epi-

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Athen, Fortsetzung. 243

daurien dienstliche Kanephore nennt. Von Pannychiden, H. 263, die dem Priester oblagen, ist lin. 8 die Rede. Die Heroa sind schwerlich ein allgemeines Totenfest gewesen. Ihre Einreihung in die Eleusinien läfst glauben, dafs nur solcher gedacht ward, welche alle Grade der Weihen empfangen hatten; vielleicht war aber noch mehr, eine eigent- liche Kanonisierung* {d<prjp(pa^i^vac ^ Piräus-Inschr. III, s. vor. Bericht S. 363, auch C.I.Gr. n. 2834. 2845), erforderlich, wodurch sich die Zahl der bei den Heroenbräuchen zu berücksichtigenden Toten sehr verkleinerte. Die Delphier haben in ihrem Boathoos (Boedromion att. Eal.) ein Heroenfest begangen, welches, auch seiner supranaturalistischen Tendenz nach, den Eleusinien entsprach. Die boedromischen Heroa von n. 463 b verdeutlichen nur die innere Verwandtschaft der beiden Feste. In Delphi war die Zahl der Heroen die mau feierte, ebenfalls eine sehr beschränkte, die Bräuche von ausschliefslichem , hocharistokratischem Charakter. Aus C.I.A. II 1 p. 426 n. 352 b ersehen wir, dafs die Äerzte alljährlich zwei- mal dem Asklepios und der Hygieia für sich und die Kranken die sie geheilt, zu opfern hatten; das eine dieser Opfer schlofs sich verm. den Epi- daurien (Boedr.), das andere dem lenzlichen Asklepiosfeste (8. Elaph.) an. Für die Epidauria hat Unger Philologus XXXVII S. 41 den 17., A. Nebe in den Diss. Halens. VIII p. 101 den 19. Boedr. vorgeschlagen. Ersterer Ansatz dürfte ohne weiteres abzulehnen sein, weil es sich um eine ganz späte Zeit der Einweihung handelt, H. 250 f. Vom 19. kann eher die Rede sein und ist schon längst die Rede gewesen; doch stimmt dieser Ansatz nicht mit der Analogie (8. Elaph. Asklepiostag) und der Bedeutung von Esmun (octavus) = Asklepios. Vgl. Chron. S. 92, 2. Auch müssen wir einen vollen Tag für die Epidauria verlangen; A. Nebe ist genötigt etliche Stunden abzuziehen, weil am 19. die Pompe nach Eleusis abgeht. (Dafs auch noch andere gottesdienstliche Akte, wie es scheint, am Epidaurientage stattfanden, kann man nicht mit Sicherheit gegen eine Kürzung des Epidaurientages benutzen, da die Tageszeiten, denen die verschiedenen Bräuche angehörten unbekannt sind und z. B. die Epidauria und die Heroa derselben Tageszeit angehört haben könnten. S. was vorhin über C.I.A. II n. 453 b gesagt ist.)

Dafs die lakchosprozession durchs Dipylon zog, H. 264, wird seine Richtigkeit haben; vgl. Wachsmuth Athen S. 254 und 304. Aber sie wird auch noch ein zweites dem Dipylon nahe gelegenes Thor, das hei- lige genannt, durch welches der gerade Weg nach Eleusis ging (6. von Alten, Mitteil. III Tafel III S. 33), benutzt haben, so dafs sich die vom Dipylon Kommenden und die vom heiligen Thore Kommenden am An- fang der heiligen Strafse vereinigten und vereinigt alsdann westwärts zogen. Ehe das Dipylon gebaut war, mag das heilige Thor allein be- nutzt sein, oder, da schon vor Erbauung des Dipylon an dessen Stelle ein Thor, das thriasische, existierte, vorzugsweise, das thriasische nur nebenher, benutzt sein.

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244 Griechische SakralaltertAmer.

Die C.I.A. I n. 5 vorkommenden Opfer sind H. 257, weil lakchos an der Trittöa teil hat, auf die Eleusinien bezogen worden. Da aber nach dem jetzt zu Gebot stehenden Lukian - Scholion Rhein. Mus. XXV (1870) S. 557 Dionysos auch unter den Haloengöttern ist, so verliert der aus lin. 5 der Inschrift [^Idx]^ü} Geoh Tpnroav ßaap^öv iv rfj io/?[rjJJ gezogene Schlufs an Sicherheit. Lin. 4 TpclnroXifiaiil ist einem Bezüge auf die Haloen günstig. Andererseits läfst sich nicht leugnen, dafs Bak- chos am Haloenfeste nicht mehr lakchos, sondern Dithyrambos war, man müfste denn annehmen, am ersten Haloentage sei der noch nicht aus Zeus geborene Gott (lakchos) herangebetet, am zweiten der geborene (Dithyrambos) begrtifst und gefeiert worden.

Proerosien, H. 218 ff. Material, das sich geradezu auf die Proe- rosien bezöge, scheinen die Ausgrabungen neuerer Zeit nicht ans Licht gebracht zu haben, aber die eleusinischen Urkunden Bullet IV p. 226 und Ephemer. III (1883) p. 123, welche Abgaben von den Cerealien be- treffen, dürften, obwohl das Wort rcporjpoaia nicht vorkommt und die Opfer deren Erwähnung geschieht, vielleicht einem anderen Feste be- stimmt gewesen sind, doch mit zur Proerosienfrage gehören. Ohne Zweifel nämlich sind die auf Apollons Geheifs der Deo, d. h. der eleusi- nischen Demeter, darzubringenden Proerosia (Suidas I p. 774 Beruh.) mit den Getreidequoten, die laut Apollons Ausspruch den beiden Göttinnen (Demeter und Köre) nach Eleusis gesendet werden sollten und gesendet wurden. Bull. IV 226 lin. 4 dnoLp^ea^at rotv ßeoTu zou xapnou xarä ndrpia xal rrjv /lavreeav Ti)v iy ätlfpwv xrA, und Ephemer. III p. 1 23 von lin. 50 an, zusammenzubringen, entweder so dafs wir nporjpoata für eine sakrale Benennung der Quoten nehmen oder so dafs wir Opferfladen verstehen, zu deren Herstellung von dem gesteuerten Korn genommen wurde. Letzteres stimmt mit den Aufserungen der Alten, die rcpoTjpoata fast ausschliefslich durch ^uatat oder ^ufiara erklären, auch den Singular npoTjpoffeov in gleichem Sinne (Schol. Aristoph. Eq. 729, Eiresione) kennen. Hiernach sind die Notizen des Suidas u. a. folgendermafsen zu verein- baren, beziehentlich zu berichtigen: es herrschste eine Landplage; Apoll, befragt wie man dieselbe beseitigen möge, befahl, in Athen solle jeder ein npoTjpoatov, bestehend in einem wollumwundenen Ölziyeig mit Früchten der Jahreszeil, vor sein Haus stellen, auch solle Deo npor^poota^ jedoch von anderer Art (Gerste und Weizen), erhalten und zu solchem Behuf müsse von aller Welt Enden Korn nach Eleusis gesendet werden. (Die natürlichste Motivierung des apollinischen Spruchs ist eine Hungersnot, und von Hungersnot sprechen denn auch die Alten, nebenher aber auch von Pestilenz.) Mein alter Ansatz der Proerosien auf Boedr. 13 beruht auf C I.Gr. n. 523 lin. 4 6. Dafs man einwenden könne, er sei zu früh, habe ich schon, als ich ihn aufsteUte, H. 219, zugegeben. Das Gewicht dieses Einwandes hat sich mir seither noch gemehrt, weil ich inzwischen

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Athen, Fortsetzung. 245

die späten Neujahre aufgegeben habe und mich zur Scaligerschen Zeit- rechnung bekenne. Jetzt ist auch Bullet. IV 226 , 24 einzuwenden ; da- selbst heifst es, dafs die Priester bei der Mysterienfeier den Versammel- ten (alljährlich) anempfehlen sollen von ihrem Korn zu steuern. Um den 20. Boedr. waren also die Getreidequoten noch in Aussicht. Folg- lich war auch der Proerosientag noch in Aussicht, denn Deos npor^poata bestanden in den Quoten oder wurden aus denselben bereitet; s. vorhin. Die Eiresione alsdann, dargebracht am Tage der Ankunft des Theseus aus Kreta (Etymol. M. p. 303, Sauppe Or. Att. II p. 271), dem T. Pyan., heifst TtpoTjpSatov^ Schol. Aristoph. a. 0 ; danach ist zu vermuten, dafs Deos Proerosien derselben Zeit und wohl demselben Tage angehört haben. Durch den Ansatz auf Pyan. 7 läfst sich endlich auch die Bezeichnung des Festes als eines proarkturischen, H. 77, erklären, worüber ich auf Chron. 8. 278, 1 verweise. Ursprünglich war Pyan 7 wohl nicht viel mehr als ein Lieferungstermin (np6 wie in npb r^g BexdryjQ Icrap.. u. dgl.), die Bräuche nebensächlich. Da nun die Urkunde Bullet IV p. 226 in alte Zeiten (5. Jahrh. vor Chr.) hinaufreicht, so ist es fraglich, ob die lin. 37 40 genannten Götter und Heroen: die beiden Göttinnen (De- meter und Persephone), Triptolemos, der Gott (Pluton), die Göttin (Persephone), Eubulos, Athenäa, nebst den Darbringungen die ihnen aus den Getreidequoten zu beschaffen waren, sämtlich oder teilweise auf den Proerosientag bezogen werden müssen. Das doppelte Vorkommen der Persephone und die beiden Nebenfiguren (Triptolem und Eubulos) könn- ten das Vorhandensein zweier Gruppen anzudeuten scheinen, und die erste Gruppe (Demeter, Persephone, Triptolem) liefse sich den Proero- sien, die andere (Pluton, Persephone, Eubulos) nebst Athenäa den Haloen zuweisen. Dafs Demeter und ihre Tochter den Proerosien vorstanden, wäre zu stützen durch Eurip. Hiket. 13. Allein man kann auch jene Sechszahl von Göttern und Heroen auf verschiedene Tage oder Akte eines und desselben Festes, der Haloen, verteilen und annehmen, dafs das V. Jahrh. ein Proerosienfest noch gar nicht kannte oder nur in An- fängen kannte. Ich entscheide mich vorläufig für diese Annahme, nicht weil sie sicher ist, sondern weil sie die einfachere ist und doch auch wahr sein könnte; denn Belege für das Proerosienfest sind auf älteren Inschriften nicht anzutreffen. Gab es also in der Blütezeit Athens einen Proerosien- oder Proarkturientag, so war er meiner vorläufigen Hypothese zufolge nicht viel mehr als was das auch in dem zweiten Namen wiederkehrende npö besagte, ein Termin, bis zu welchem die Quo- ten geliefert sein mufsten. Das Panagienrelief, ein Werk aus später Zeit, stellt in Fig. 8 und 9 (Bötticher, Philologus XXII Abbildung zu S. 386 ff.) das Saatpflügen dar. Die Erklärer (Bötticher S. 394 und Bur- sian Centralbl. 1866 n. 44) ziehen Fig. 8 und 9 zum Schützen (Mämak- terion) und denken an ein Fest des Zeus Georges. Dann gehört die Darstellung nicht zu dem Material, welches für die Proerosien in Be-

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246 Griechische Sakralaltertümer.

tracht kommt M. E. gehören Fig. 8 und 9 nebst 6 und 7 zum Skor- pion, vgl. Nonn. VI 240 f., so dafs das Saatpflügen als eine Handlung des Pya- nepsion dargestellt ist. (Bötticher will nicht zugeben, dafs Pyanepsion Saat- monat sei ; er hatPlutarch de Iside 69 übersehen. Der von ihm als Saatmonat betrachtete Mämakterion ist in dieser Eigenschaft neben dem Pyanepsion anzuerkennen, sofern sich ja das Geschäft der Bodenbestellung durch mehrere Monate erstreckt; vgl. Th. von Heldreich in den Griech. Jahresz. S. 571; Plutarch nennt blofs den Pyanepsion als Saatzeit, weil das Inter- esse sich besonders dem Beginn der Bodenbestellung zuwendet). Ob nun aber mit der in Fig. 8 und 9 dargebotenen Handlung des Pyanepsion die städtisch-eleusinische Proerosienfeier gemeint sei, mufs dahingestellt bleiben. Bötticher tritt für ein 'Fest des Zeus Georgos' ein und deutet S. 396 an, es seien die Proerosien; dafs es aber nahe liegt die sehr länd- liche Gruppe für eine gewöhnliche Bestellung des Ackers zu nehmen, hat er, wie seine Äufserungen S. 395 lehren, selber gefühlt.

Oschophorien, H. 271 ff. Nach Dittenberger de ephebis p. 63 haben wir das Fackelgeleit, mit welchem ein Pallasbild nach Phaleron hin und wieder zurück nach Athen gebracht wurde von Epheben, C.LA. II n. 469, 470 und 471, den Oschophorien zuzuweisen. Überliefert ist, dafs die Jünglinge von einem Dionysostempel (G.A. 56, 10) auszogen; eines Pallasbildes das hin und zurückging, erwähnt die Überlieferung nicht. Ich habe daher H. 431 G.I.A. II 470 f. auf die Plynterien bezogen. Aber vielleicht habe ich unrecht und ist Dittenbergers Ansicht zu befolgen; sie stimmt nämlich zu der einigermafsen kalendarischen Verzeichnung der Fackelspiele; es ist vom Pallasbilde n. 469 nach den Mysterien, n. 470 nach den Epitaphien, n. 47 1 nach den Proerosien die Rede. Da- nach hätten sich denn in späterer Zeit die Bräuche ganz geändert.

Theseen, H. 269 ff. Das Material ist jetzt in G.I.A. II viel besser dargeboten; auch ist es umfangreicher geworden (n. 448 gilt mir als neu).

Thesmophorien. Als hinzugekommene Belege sind zu nennen eine piräische Inschrift, C.LA. II 1 p. 422 n. 573 b und ein umfangreiches Scholion zu Lukians Hetärengespr. 2, 1, herausgegeb. von Erwin Bohde Rhein. Mus. XXV (1870) S. 549 f. Die Inschrift n. 573 b geht zwar zunächst nicht die städtische Feier an, giebt aber doch der Ablehnung oschophorischer Skira, H. 287 ff., gröfsere Sicherheit, denn sie bietet Skira, die im Thes- mophorion geübt wurden. Zuerst wird *das Fest der Thesmophorien' genannt, dann Plerosia, Ealamäen und die Skira. Im übrigen mufs ich auf den vorigen Bericht verweisen, jedoch nur vorläufig, da ich das S. 374 Gesagte nicht mehr ganz billige und den Gegenstand einer aber- maligen Prüfung zu unterziehen gedenke. Hier würde das zu weit führen.

KviaiioQ und SxXaafia für Tänze zu halten, die unter den Bräu- chen der Thesmophorien vorkamen, H. 302, ist, wie Rohde a. 0. zeigt, irrtümlich. PoUux IV 100 spricht nicht von dem Feste der Thesmo-

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Athen, Fortsetzung. 247

Phorien, sondern von dem * Thesmophoriazusen' betitelten Lustspiel des

Aristophanes und zwar von Vers 1175 au 8' hiava<poaa üspatxov.

Danach ist bei Poilux der Artikel ro umzustellen und zu schreiben: (fxXaaiia- oorw yäp rb iv ßeafj., Svo/id^eTai opj^y^fia [lepatxdv. Die Überlieferung hat den Artikel nicht nach ydp^ sondern nach dvo/idZerac.

Apaturien. Eine bei Tatoi (einst Dekelea) 1883 gefundene In- schrift CIA. II 2 p. 585 n. 841 b ergiebt Apaturienbräuche der Dekeleer. Auch aus dem patmischen Scholion zu Demosth. 57, 43 (Sakkelion im Bulletin I (1877) p. 11) ist einiges zu entnehmen. Der Priester des Zeus Phratrios, heifst es in n. 841 b, hat niedergeschrieben und hier aufgestellt eine Bestimmung der Opferanteile, die ihm von dem pecov und dem xoopeTov zukommen, lin. 1 8. Von lin. 9 an Beschlufs der Phratrie die sich Demotioniden nennt; es handelt sich um Fernhaltung Unberechtigter, die bezügliche Erörterung und Entscheidung (Seadixaaea) soll stattfinden in dem Jahre, welches folgt auf das Darbringungsjahr des xoopeTov^ am Kureotistage der Apaturien (also 12 oder 13 Monate nach der Darbringung, wenn die Apaturien wiederkehrten); die, über das An- recht der einzelnen, zu Gericht sitzenden Phratoren haben sich zu ver- pflichten bei dem Zeus Phratrios; diesem Gott fallen auch die Straf- summen zu, welche einzutreiben sind durch seinen Priester und den Phratriarchen, und vom Zeusaltar nehmen die zu Gericht sitzenden Phra- toren ihre Stimmsteine. Was H. 308 über psTov und xoupewv gesagt ist, dafs jenes kleiner als dieses gewesen sei, bestätigt sich durch lin. 5 8 dnb rou fietou xcjX^v nXeupövog^ dpyupioo |||, dnb tou xoupeeou xwX^v TrXeupövog, iXar^pa ^otvtxaTov^ otvou ^fi^j^ouv^ dpjvpfou J-. Die Überlieferung (Schol. Aristoph. Ran. 798) also, nach welcher fieTov = xoüpeTov (Pape v. peTov) wäre, ist endgültig beseitigt. Zwiefache Ver- schiedenheit der Weinzugabe, H. a 0," bestätigt sich dagegen, für De- kelea wenigstens, nicht, indem der Inschrift zufolge nur mit dem xoopelov eine Zugabe von Wein verbunden war. Neu sind die Geldgebtihren ; das pieTov schlofs eine Gebühr von 3 Obolen, das xoupsTov den doppelten Betrag, 1 Drachme, ein. Bemerkenswert ist, dafs Athena, die am Apaturienfeste Opfer empfing (Schol. Aristoph. Acham. 146, H. 309) und die neben Zeus den Phratrien vorstand, vgl. Sauppc de phratriis Götting. 1887 p. 7, in der dekeleischen Urkunde, auch in der kürzlich gefundenen zweiten Hälfte, s. Berliner Wochenschr. 1889 n. 7 S. 225 f., nicht vorkommt. Ob wir lokale Unterschiede zu statuieren haben, Athena also am Feste der Dekeleer nicht teil hatte, oder ob wie in der Hauptstadt, so in Dekelea Zeus Phratrios und Athena Phratria Apaturiengötter waren, die Urkunde aber der Kürze wegen überall blofe Zeus nennt, mufs dahingestellt bleiben. Sauppe a. 0. p. 12 hat sich auf eine Erörterung nicht eingelassen. Auf Demosth. 57, 43 xdAee fiot rwv ^paropwv robg olxefooQ^ diQ Tijw "jrapa^Xtav el(r^v€yxev bnkp ryjg /xr^rpog 6 narr/p bezieht sich folgendes

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248 Griechische Sakralaltertamer.

Scholion (Bullet. I p. 11): ya^ir^lla ^ eis roug ^paTopag iyypa^- Svioi 8k rijv Buacav ouraf <paa\ XeyeaBae rijv bnkp ratv fjLsAXovrcjv yapsTv f/vm- /levyjv (1. ytvoiievrjv) toTq hv zip drjiKp* xa\ ouroc ijyovTo Xa/xnadoSpopLea (1. ^yov Xa/inadoSpöpea) rijv kopr^v zw rs flpofii/jBee xal rw "^ü^alanp xai Tip Hav) rourov röv rponov, ol i<prjßot dXec(/>dfisvoe napä roü yopiva' aedp^oo^ xarä 8ea8o^ijv rpi^ovreg ^jrtrovro (1. ^tttov) tov ßojpjiv, xal 6 Trpwrog &(pag ivexa xal fj toutou <puXr), Die yapijXea hatte also zwei Bedeutungen. Man verstand darunter die Geremonie bei Einführung der jungen Ehefrau in die Phratrie und die den Apaturien angeschlossenen Bräuche für erwachsene Kinder, besonders Töchter, die der Ehe ent- gegensahen; es hätte vollständiger onkp ratv peUövrcjv yapelv xat ratv p^XXouawv yap.e7aBat lauten können. Dafs der Scholiast Apaturienbräuche beschreibt und zwar die von welchen H. 311 gesprochen ist, unterliegt keinem Zweifel. Vgl. Delphika S. 259, 2. Hiernach ist die H. 344 adop- tierte Vermutung aufzugeben; PoUux VIII 107 ^pdropeg, eig rouroog roug re xöpoug xal rag xopag tla^yov xal slg f}Xex{av npoeX^ovrwv iv rfj xa- Xoupdvjj xoupecjTcSc ^pipqi bnkp p^v rwv dppivmv xoupeeov i^oov, bnkp 8k Twv BrjXecwv rijv yapTjXtav hat sich keineswegs geirrt. Sein bnkp 8k rwv Br}Xemv bezieht sich offenbar auf heiratsfähige Töchter und ent- spricht dem bnkp twv psXXövnuv yapeTv des Scholiasten. Wenn die In- schrift n. 841 b der yapT^X/a nicht gedenkt, so folgt daraus nichts um die unverheirateten Kindern geltende yaprjXta des städtischen Apaturien- festes zu beseitigen. Das xoopetov bestand ursprünglich in abgeschnitte- nem Haupthaar, welches man der Gottheit weihte, und zwischen Tochter und Sohn wird kein Unterschied gemacht sein; so mochten denn die Bewohner von Dekelea mit dem Worte noch den alten umfassenden Sinn verbinden, vermöge dessen ein für erwachsene Kinder, Söhne wie Töch- ter, dargebrachtes Opfer verstanden ward. An eine Verteilung der Lampaden des Scholiasten auf verschiedene Kalenderzeiten ist nicht zu denken, da der Scholiast sie als ein Fest (r^v koprijv) zusammenfafst ; vgl. Delphika a. 0. Auch Ephemer. III (1883) p. 159 kommen in einer und derselben Urkunde Hephästien und Promethien vor.

Ptolemäen. Auf einigen Inschriften findet sich das Ptolemäos- fest denjenigen Festen angeschlossen, an welchen Kranzverkündigungen stattfinden sollen. Als solche kommen häufig vor: städtische Dionysien, -Panathenäen und Eleusinien, stets in dieser kalendarischen Reihenfolge. Hier und da erscheint an vierter Stelle das Ptolemäosfest, G.LA. II u. (341), 466, 467, 468. Die Folge: städtische Dionysien, Panathenäen, Eleusinien, Ptolemäen führt dahin, dafs die Ptolemäen nach den Eleu- sinien und vor den städtischen Dionysien gefeiert wurden. Der Phyle Ptolemals kommt in der solennen Ordnung die fünfte Stelle zu. Beruht nun, was ich Philologus N. F. I S. 465 ff. wahrscheinlich zu machen ge- sucht habe, die solenne Folge der zehn Stämme auf Festen die Bezug

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Athen, FortsetzuDg. 249

zn den Stammheroen haben, so müssen wir, wenn derselbe Gesichtspunkt für die zwölf Stämme genommen ward, die Ptolemäen dem 5. Monat zu- weisen. Ein Attalosfest müfste im 12. Monat begangen sein, weil die Phyle Attalis diese Nummer in der solennen Ordnung hat. Wenn es auf den Inseln Ptolemäen gab, die, wie es scheint, dem Lenz angehör- ten, Bulletin IT p. 323, und das delphische Attalosfest am 13. Hera- kleios = Thargel. att. begangen ist, Bericht 1886 S. 321, so lassen sich damit attische Ptolemäen im Mämakterion und Attaleen im Skirophorion nicht zurückweisen, weil derartige Feste nicht an die Natur und eine bestimmte Jahreszeit gebunden sind. Wohl aber kann und mufs man sagen, dafs jene Ansätze (Ptolemäen im Mäm., Attaleen im Skir.) hypothetisch sind und höchstens als Ausgangspunkte dienen können, um nach Bestätigungen oder Widerlegungen zu suchen. Im C.I.A. II n. 465, einem Dekret vom 9. Pos. werden als KranzverkOndigungszeiten blofs Dionysien, Panathenäen und Eleusinien genannt. Der Herausgeber vermifst die Ptolemäen ; sie seien weggeblieben, weil man sie (eben) vor Abfassung des Dekrets, also vor Pos. 9, gefeiert habe (Ptolemaea jam praeterisse, p. 242). Danach wäre denn ein Ansatz Ende Mäm. sehr angemessen. Aber ich mufs auf diese annähernde Bestätigung verzich- ten, da die Vermutung des Herausgebers mir nicht sicher zu sein scheint.

IlavxapTtfa. An dem Orte Attikas, für welchen die Opferliste C.I.Gr. n. 523 = C.I.A. III n. 77 galt, war dem Zeus Georges Opferbrot verschiedener Art und auch ein Allerlei von Feldfrüchten ohne Zusatz von Wein, eine navxapma vrjifdXtog darzubringen am 20. Mäm. Diesem ländlichen Brauch entspricht ein noch heutzutage in Arachoba (Parnass) beobachtetes Herkommen des 21. Nov. a. St. = 3. Dez. uns. Kai. Am Vor- abend dieses Tages bereiten die Frauen eine Familienspeise von Bohnen und FeldfrOchten aller Art durcheinander. Es soll daraus ein gesegnetes Jahr folgen. S. Beruh. Schmidt Volksleben der Neugr. S. 61.

Hahnenkämpfe. Der Schütze, Fig. 10 des Pangienreliefs , ent- spricht dem Mämakterion, und zum Schützen gehört die Gruppe Fig. II 15, welche den Hahnenkampf darstellt. Es ist derselbe also dem Mämakterion (November, Ende der Mause) zuzuweisen. Die Wahl des Spätherbstes ist bemerkenswert, weil die Hähne nicht schon im Spät- herbst, sondern erst im Frühjahr am streitbarsten sind, und vielleicht haben wir hier den Standpunkt des Landmannes zu erkennen, der sein Geflügel in der besten Legezeit (März) nicht gern hergegeben hätte zu solchem Turnier auf Tod und Leben Ob das vergnügungssüchtige Athen diese schonsame Rücksicht nahm, dürfte zweifelhaft sein Das Panagienrelief giebt uns nicht einen Auszug aus dem attischen Festkalen- der, sondern scheint Demotisches und Ländliches einzumischen. Es kann also nicht mit Sicherheit Älian V. Hist. II 28 'ABrjvaToe vö/tov i&evTo dXexTpuövac äyrnviZea^at Si^fioae^ kv tB Bearpaß ficäg ^fxepa^ rou eroug

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250 Griechische Sakral altertOmer.

auf die Figuren 11 16 des Reliefs angewendet werden (Ansicht Bötti- chers a. 0. S. 397).

Haloen, H. 317 ff. Aus den wenigen, dabei unzureichenden Be- legen, die es früher gab, liefs sich das Haloenfest kaum kennen lernen. Jetzt sind wir unterstützt durch das von E. Rohde im Jahre 1870 her- ausgegebene Scholion zu Lukian, Rhein. Mus. XXY S. 657 f. und durch eleusinische Funde, CI.A. II n. 834 b, Ephemer. III (1883) p. 119, IV (1884) p. 135 sqq. Von indirektem, d h. den Namen des Festes nicht enthaltendem Material ist am wichtigsten Bullet. IV p. 227; auch durch das von Philios herausgegebene Bildwerk Ephemer. V (1886) p. 19 Tafel 3 werden verm. die Haloen illustriert.

Dafs sie ein ' eleusinisches Fest' waren, wufste man (Böckh N. H.* S. 125); es ging hervor aus Bekk. An. p. 384 und [Demosth.] 69. 116. Die neuen Funde von Eleusis ergeben Bestätigungen, CIA. II n. 834 b II lin. 7 (örtliche Zurüstungen, die den Haloen gelten). Ephemer. III (1883) p. 119 lin. 47 ('die heilige Tenne'). Eine staatsseitig unter- stützte Feier der Haloen in Athen, die mit den städtischen Mysterien- tagen vergleichbar wäre, H. 321, folgt nicht aus den Stellen des Alki- phron; II 3, 4 (iv äazei) kann, I 39, 8 (roTg "AXtpotg 8k iv KoXXuv^, wo Pierson und Meineke mit Unrecht, statt des handschr. dXwotg^ 'ASwv^ote gesetzt haben) mufs demotische Begehung gemeint sein. Neben einer strengen offiziellen Feier in Eleusis hat man anderswo, in den Demen, populäre Haloen gefeiert. Unabhängig von den demotischen Haloen kann auf Staatskosten Schlachtvieh beschafft und nach Eleusis zum dortigen Hochfeste gesendet sein.

Obwohl in dem Scholion auch von Dionysos die Rede ist, dem neben Demeter und Köre das Haloenfest gegolten habe, a. 0. 8. 667 eofjT^ Ai^Tjvrjat iioazijpta Tiepte^ouffa dr/fir^rpoc xcd KopTjg xou Jcovöaou und ein bakchisches Dogma (Geburt des Dithyrambos, Delphika S. 271) sich heranziehen läfst, so ist doch dem Scholiasten die Geschlechtslust Hauptthema der Haloen, und diesem Hauptthema wird keineswegs ge- nügt durch Bezugnahme auf die Geburt des Dithyrambos. Sehen wir uns nun in der eleusinischen Religion das Fest ist ja eleusinisch nach einem dem Hauptthema des Haloenfestes entsprechenden Glaubens- artikel um, so bietet sich die erzwungene Vereinigung der Eore mit dem Unterweltsgott dar, ein Dogma, welches auf den Triumph einer wild her- vorbrechenden Leidenschaft hinauskommt und den Menschen zu gestatten scheint es ebenso zu machen. Dafs dies Dogma zur eleusinischen Reli- gion gehörte, bedarf keines Beweises.

Was die am Haloenfeste verehrten Götter und Heroen angeht, so können wir voranstellen Ephemer. IV (1884) a. 0. n. 22 A lin. 9 [i^ue 8]k xal To?c ^AXijjoeg Tjj re ärjpjjTpt xa\ rfj Kopjj xal roTg [äXlOXotg &£oTg ol]g nd7pio[v] Jjv xtX, Unter den anderen Göttern denen zu opfern die einheimische Tradition vorschrieb (ndrptov ^v)^ mufs, wenn das über

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Athen, Fortsetzung. 251

die Dogmatik vorhin Gesagte richtig ist, Flu ton die vornehmste Stelle eingenommen haben. Von dem Entführer und der Entführten ist Eubu- leus, Nebenfigur beim Raube der Köre (Schol. Luk. a. 0. S. 549), nicht zu trennen. Da ferner Athena ihre Rolle in dem figurenreichen Drama hatte, 0. Müller A. Denkm.' II n. 104 und 108 (Athena neben Pluton, den sie aufzuhalten bemüht ist), vgl. Hymn. Hom. Y 424, so wird auch diese Göttin unter den ßeoTg ole ndrpeov ^v {Bueev rote ^AXtpoeg) gewesen sein. Anzuschliefsen endlich ist noch Triptolemos. Das Jahr nach dem Raube ztürnte Demeter (Hymn. 305); als das Jahr des Zornes verronnen, mithin die Haloenzeit wieder da war, fand die Versöhnung statt und Triptolem wurde ausgesendet, den Ackerbau wiederherzustellen oder neu zu lehren. Dieser umstand, vermöge dessen die rohe Vergewaltigung doch schliefslich zum Segen ausschlug, mufste bei der Feier des Kore- raubes in Eleusis, bei den Haloen also, berührt und sogar yorzugsweise betont werden. Hiernach haben, aufser Demeter und Köre, an den Ha- loen teil gehabt Pluton, Eubuleus, Athena und Triptolemos. Wenn wir nun Bull. IV p. 227 eben diese sechs göttlichen oder halbgöttlichen Per- sonen als diejenigen genannt finden, welchen aus den Getreidequoten Opfer gebührten, so können wir die Opfer als Haloenopfer ansehen. Diesem Feste also sind die beiden Trittöen und die übrigen Darbrin- gungen verm. bestimmt gewesen. Vgl. oben S. 245. Die Haloen betrifft auch das von Philios publizierte Relief Ephemer, a. 0. n. 2, vielleicht auch n. 1, 8. vor. Bericht S. 375; aufgestellt hat das Bildwerk der Prie- ster des Gottes (Pluton) und der Göttin (Persephone) und des Eubuleus, eine Triade, die ganz ebenso Bull. IV p. 227 lin. 38 und 39 vorkommt, nur dafs der Heros nicht Eubuleus, sondern Eubuios heifst; den teil- weise erhaltenen Figuren des Reliefs n. 2 ist beigeschrieben: Pluton Triptolemos Göttin (Persephone) und der Name des Priesters. Perse- pbone, die Bull. IV p. 227 zweimal vorkommt, mag in doppelter Eigen- schaft gefeiert worden sein, als Zwangsbraut des Räubers und als Gattin des Pluton, die sich nach dem zur Aussendung des Triptolem führenden Vertrage zufrieden giebt und im Hades regiert neben ihrem Gemahl. Das feierliche Lebewohl an Persephone (npo^atprjT^pea), welches H. 262 den Herbstmysterien zugeteilt ist, dürfte vielmehr ein Nebengebrauch des Haloenfestes gewesen sein. Epigraphische Belege fehlen. Die Lesung von lin. 2 in dem Fragm. b der Hautgelder-Inschrift ist H. 254 und 831 beanstandet worden, aber Köhlers Revision bestätigt dieselbe. Es war also lin. 2 von einem der Daeira vor der Dionysienzeit gebrach- ten Opfer die Rede. Böckh N. H. 3 II S. 125 hat das Opfer ftir die Haloen in Anspruch genommen. Diese Ansicht mufs im Auge behalten werden, obschon die jüngere Haloengöttin in dem neuen Material nicht fl Adetpa oder ^ Köpi^ ^ ddetpa, sondern blofs i) Kopyj heifst.

Die Haloen sind nach Philochoros ein Fest des Monats Poseideon. Im vor. Bericht S. 395 f. ward mitgeteilt, dafs Foucai*t mit Bezug auf neugefun-

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252 Griechische Sakralaltertümer.

dene Inschriften zuerst den Gamelion vorgeschlagen habe, dann aber wieder zu Philochoros' Angabe zurückgekehrt sei. Er weist also jetzt die Haloen dem Ende des Poseideon zu. Ist aber die ins Schattenreich hinabsteigende Persephone Gegenstand der Haloenfeier gewesen, somufs die Feier so früh wie möglich im Poseidon vermutet werden; der Abstieg gehört in den Anfang des Winters und Winter wird es schon im Mämakterion, Harpokr. McufiaxTu^ffiatv dpxrjv Sk Xafxßdyovrog rou ^eeixwvoc iv rouTw Tu} jjLT^vl xrA., so dafs es sogar fraglich wird, ob der Abstieg und das ihm geltende Fest nicht vielmehr dem Mämakterion angehörte und Philochoros' Angabe auf die populären Haloen, die sich, allerdings im Poseidon, der strengen Feier anschlössen, zu beziehen sei. Danach wären die in Eleusis nach strengem Ritus begangenen Haloen dem An- fang der 5. Prytanie des Gemeinjahres das fftr die bezügliche Ur- kunde in Betracht kommende Jahr 112, 4 ist ein solches zuzuweisen und um den 25. Mäm. etwa gefeiert worden. Vgl. vor. Bericht S. 375. Andererseits ist nicht zu leugnen, dafs, wenn Eore im Gemeii^jahr nur etwa viertehalb Monate Bewohnerin des Hades war, daraus im. Schalt- jahr fünftehalb wurden, mithin durchweg eine Viermonatszeit, der dritte Teil des Jahres, Hymn. Homer. 464, gerechnet werden konnte. Wer also den Poseideon acceptiert, mag es thun; aber er mufs die Haloen der ersten Dekade zuweisen.

Unter den Haloengöttern war auch Dionysos, Schol. Luk. Die Urkunde des V. Jahrh. Bullet. IV p. 227 nennt ihn nicht. Ob er nun hier nur verschwiegen ist, vgl. Demosth. 60, 30, und eine jede der bei- den Trittöen auch den Dionysos angeht nach Anleitung von G.I.A. I n. 5, oder ob er im V. Jahrh. noch gar nicht unter den Haloengöttern gewesen ist, läfst sich kaum sagen. Etwas weniger unsicher dürfte es sein, eine Stelle der eleusinischen Rechnungsurkunde CIA. II n. 834 b, wo haloische und bakchische Bräuche nebeneinander vorkommen, lin. 46 ^'nap^^ J37- fJOTjTpt xa\ Kopjj xac lüourcjve p imardratQ 'Em^mta efe AiovOata dvaat AA> vgl. Meurs. Gr. fer. p. 235, auf die Haloen und den ^bereite rezi- pierten Dionysos zu beziehen. Dafs Dionysos im IV. Jahrh., welchem die Urkunde angehört, 'den Göttern, denen an den Haloen zu opfern das Herkommen gebotf, s. oben S. 250 f., zugesetzt war, können wir, unab- hängig von lin. 46, annehmen. Die Aufnahme des Bakchos unter die Haloengötter fand auf grund natürlicher Gegebenheiten statt; wenn eine höhere Kultur dahin ftlhrte den gegohrenen Most erst im Beginn des Lenzes (Anthesterion) anzustechen, so ward doch ohne Zweifel, wie heut- zutage, auf dem Lande viel früher angestochen und getrunken ehe noch die Bodenbestellung beendet war; vgl. Griech. Jahresz. S. 87. So ver- schmolzen die beiderseits entsprechenden Bräuche und Dogmen; die Ha- loen annektierten den in ihrer Kalenderzeit zur Welt kommenden neun- monatlichen Bakchos (Dithyrambos), den eben aus der Kufe geborenen Wein; der unterweltliche Zeus, welchem als dem Räuber der Köre die

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Athen, Fortsetzung. 253

Haloen galten, fiel zusammen mit dem Gebärer des Neunmonatskindes. Dafs bei der Kombination auf die Findung des Bakchos im Parnafs und die delphische Kalenderzeit dieses Ereignisses besondere Rücksicht ge- nommen ward, braucht man nicht anzunehmen, da sich die Eleusinier einfach an ihre eigenen örtlichen Weinfeste halten mochten. Der bei den Haloen beteiligte Poseidon, H. 820, fehlt Bull. IV p. 227 ebenfalls. Vielleicht ist zu sagen, dafs der Erschütterer und Be&uchter des Erden- schofses (Chamäzelos, Phytalmios), zwar dem Zwecke des Festes schöne Saaten und reiche Kornernten zu erzielen, sehr gut entspreche, aber in das Dogma vom Baube der Köre nicht hineinpasse und ursprünglich seinen besonderen von den Haloen unabhängigen Tag (Poseidon Chamä- zelos 8. Poseideon, C.I.Gr. n. 523; P. Phytalmios auf Rhodos 8. Theodäsios venu. = Poseideon, Bull. II p. 616) gehabt haben müsse, also wohl erst mit Bezug auf den dithyrambischen Bakchos, H. 323, den Haloen zuge- setzt sei in jüngerer Zeit. Doch mag er im lY. Jahrh. zu den am Ha- loenfeste herkömmlich zu berücksichtigenden Göttern gehört haben.

Dafs Adonisbräuche mit den Haloen verbunden waren, lehrt Al- kiphr. I 39, 8 rocg 'AX(poeg (vgl. oben S. 250) Sk iv KoXXuz^ iarcwfißßa (vielleicht iareatro/ieBa^ Meineke) ncupä rS> SerraXi^Q ipaarg zöv yäp ttjq 'AippoBiTTj^ ipwfievov ^ Serrahrj areXXet' Studq de ^$eeg ^ipouaa xy)mov xai xopdXXtov xcd röv aov ^Ädcjviv dv vuv nepefpu^sig. Vgl. Hymn. Orph. LVI 3. Die Dreiteilung des adonidischen Jahres, Apollodor HI 14, 4 § 4, kam ohne Zweifel mit den demetreischen Jahresdritteln überein.

Mit den Opfern, die in der Urkunde des V. Jahrh. bestimmt wer- den und der Ausführung solcher Bestimmung, wie sie in der Rechnungs- urkunde des IV. Jahrh. Ephemer. III a. 0. vorliegt, hat sich P. Foucart im Bull. VIII p. 402 f. beschäftigt. In den Worten der jüngeren Urkunde ß lin. 67 elg, poxdjvta roTv Beotv pede/ivog hatte Tsuntas [x]pox(uvia ge- schrieben; Foucart setzt, statt des nichtigen [x]pox(üvea^ sehr treffend [7i]poxwvca nach Harpokr. Demselben Gelehrten zufolge stimmen die beiden Urkunden, soweit ein Vergleich möglich, in Betreff der Opfer mit einander überein; in den drei Rindern die nach Ephemer, a. 0. ß lin. 77 vierhundert Drachmen das Stück kosteten, erkennt er die für De- meter Köre und Athena Bull. IV p. 227 lin. 37 ~ 40 vorgeschriebenen Darbringungen: zpirrotav de ßoucip^ov ^puaöxepojv roTv ßeotv ixa[rep^ d^nb räfv xpc&wv xal rwv nupaJv xac z^ 'A&vjvai^ ßoov )fpufföxep(üV. Aber die Übereinstimmung dürfte nur eine nominelle sein, denn die Vor- schrift der älteren Urkunde scheint nicht auf Tiere zu gehen, sondern auf Tierfiguren, die aus Teig hergestellt werden sollten. Lin. 36 &uecv 8e dnh fxev rou neXdvoo xaBore äv EupoXneSae i[(7ifj])^[a(ty\vTai ist vom Verbacken des feinsten Mehls die Rede, daher denn das zweite dno in den Worten, welche folgen: rpcrrocav 8e xrX. ebenfalls eine materielle Benutzung des Korns bezeichnen mufs, zumal da lin. 40 fortgefahren

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254 Griechische Sakralaltertümer.

wird: rckc ds äXXag xpSäg xa} nupobg dnoSoiiivooQ robg ceponocoug xtä. 'das übrige Korn soll verkauft werden'; jenes vorerwähnte Quantum, lin. 38 [d]nb tojv xptBiov xac rwv nuptov, war also dem Verkaufe nicht bestimmt; da man es nun aber doch verwendete, so mufs es stofflich verwendet sein um Tierbilder anzufertigen. Hieran kann auch das TsXseov lin. 39 nicht irre machen. Die jüngere Urkunde sagt klar, dafs fttr 1200 Dr. Rindvieh gekauft wurde. In Perikles' Zeit ist man spar- samer gewesen. Übrigens durften auch in späterer Zeit keine Opfer- tiere am Haupttage der Haloen geschlachtet werden, H. 321, [Demosth.] 59, 116.

Beachtung verdient schliefslich der ndzptoQ dymv der Haloen, Ephemer. IV (1884) p. 136 sqq. A. lin. 28 dvtmeTv 8k töv ari<pa[vov xa\\ rijv dvdf^eatv r§c elxovog ^AX</xov rtp narpltp d^wve. Auch B giebt einen Beleg für den Haloen -Agon nach der Sitte der Väter. Ebenso wird Ephemer. III (1883) p. 83 ein Festakt der eleusinischen Dionysien be- nannt: xa} dvayopeuetv rourov röv ari^vov ätovuacwv r<j) narptm dyatvc 'EXsuacvi i\f Tip Btdrpfp, Einen Agon nach Sitte der Väter gab es end- lich auch bei den Eleusinien, Ephemer. III p. 123 lin. 45 i[c] t^v rpte- rTjpiBa Tüjv ' EXeuaeifewv ine röv yupvtxov d-jrätva xat Trj[g ImzoSpopJag] 46 xal Tou narpeou dywvog xal T^g pouffcx^g fiedepvoe HAA . elg rf}v rtevre- Tr)ptda T[(bv ' EXeutTcviwv ine] 47 töv yupvexbv dycjva xal Tfjg pouaex^g xal TTjg enno8popea[g] xal rob narpeoo peStpvoe .... Foucart Bulletin VIII p. 193, 3 vermutet, lin. 47 habe der Steinmetz d^rojvog s^us Versehen weg- gelassen nach narpeou, doch ist ein elliptischer Gebrauch von 6 ndrpeog denkbar und man könnte behaupten, der Genitiv dyatvog vorher lin. 46 beruhe auf einem Versehen und es sei Akkusativ Plur äyatvag beabsichtigt gewesen, wodurch Hippodromie und Patrios näher zusammengebracht werden. Die Ausdrucksweise dywv rou narpeou bliebe indes nachlässig, da sie, nur nicht so direckt wie dyoiv rou narpeou dyojvog, auf dywv rou dymvog hinauskäme. Auf alle Fälle hat hier die Flut der Genitive das Adjektivum fortgeschwemmt; denn dafs 6 ndrpeog dymv die richtige Bezeichnung ist, unterliegt keinem Zweifel. Da von den in Betracht kommenden Festen: Haloen Eleusinien Dionysien, die beiden ersten den eleusinischen Göttinnen begangen wurden und zu diesen auch der Gott der Dionysien seine Beziehungen hat, so kann man sich vielleicht des Gedankens einer wesentlichen Verschiedenheit des an den verschie- denen Festen vorkommenden Patrios entschlagen und annehmen, dafs derselbe überall auf dieselbe einheimische Tradition zurückgehe. Am ehesten läfst sich an die Triptolemossage denken, welche zur Dogmatik des Haloenfestes gehört haben mufs, wenn anders die Haloen dem Raube der Eore und den weiteren Folgen desselben gegolten haben. Was die Eleusinien angeht, so flössen die Mittel zur Eleusinienfeier aus der "^Papea, dem Ackerfelde des Triptolemos. Ursprünglich, ehe die allge- meine den eleusinischen Göttinnen zustehende Kornsteuer angeordnet

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Athen, Fortsetzung. 255

war, werden aach die Haloa ihre Mittel aus dem Ertrage des rarischen Ackerfeldes bezogen haben, ein materielles Band, welches zerschnitten ward durch das im Verlauf entstandene Dogma: Triptolem sei Lehrer des Ackerbaues für die ganze Welt, mithin das die erste Kornsaat und den ersten Säemann angehende Fest der Haloa für seine Erfordernisse an die ganze Welt und die von allen Enden kommenden Getreidequoten gewiesen. Der erste Säemann auf dem von Demeter verliehenen Wa- gen der eigentümlich war Hygin Astr. II 14 spricht von Einrädrig- keit und der von Drachen gezogen ward oder auf Vogelfittichen dahinschwebte (0. Müller A.D.^ II n. 116), konnte ein Schaustück ab- geben ähnlich dem Apobatenspiel im städtischen Dienst der Athena, welches den Erichthonios zurückrief, der die ersten Pferde an einen Wagen geschirrt und seiner Göttin das Gespann glänzend vorgeführt hatte. Dann war der einheimische Agon von Eleusis ein Anhängsel der equestrischen Leistungen; die Rechnungsurkunde Ephemer, a. 0. nennt ihn zweimal nach der Hippodromie; vgl. auch das vorhin über lin. 46 dywvoQ Gesagte. Eine Prämiierung mochte wegfallen, weil nicht certiert ward ; vgl. oben S. 225. Nach dieser Hypothese mufs der Patrios seinen eigentlichen Sitz unter den Haloenbräuchen gehabt haben und auf die beiden anderen Feste nur übertragen sein. Foucart Bulletin VIII p. 201 nimmt an, der nach heimischem Brauch in Eleusis begangene Agon sei nicht allen Bewohnern Attikas, sondern allein den Eleusiniern zugänglich ge- wesen, und es ist wohl möglich, dafs nur Abkömmlinge eines eleusini- schen Geschlechts das Recht hatten im Patrios aufzutreten. Vgl. Ovid. Matam. IV 648. Nebe p. 81 der keine Exklusivität zulassen will, hat sich auf Gründe nicht eingelassen. Sicher ist allerdings Foucarts Auf- stellung nicht, wie ja auch alles, was ich hier über den schwierigen Gegenstand gesagt habe, dem Gebiet der Hypothese angehört.

Dem 7. Bysios delph. Kai. hat nicht der 7. Elaphebolion entspro- chen, sondern es ist Bysios delph. = Anthesterion att. gewesen. Diese Gleichung und überhaupt alle delphisch-attischen Monatsgleichungen sind jetzt, und schon seit langer Zeit, sicher und K. Fr. Hermanns System, dem das H. 59 Gesagte angehört, völlig beseitigt. Dieser besonders dem Wescher-Foucartschen Inschriften -Werke zu dankende Fortschritt hat denn auch weiter eingewirkt, indem gewisse Partien der attischen Sakral- altertümer durch die jetzt mögliche Vergleichung mit Delphi ins rechte Licht treten; so die Anthesterien, sowohl ihrer Dogmatik als ihrem Ri- tual nach. Was in Athen von Deukalion und der Flut gesagt und ge- glaubt ward, ist hergenommen aus Delphi; in dem Wettbewerb, den Delphi und Athen eingingen, um die Hellenen für ihren Kultus zu interessieren, ist ursprünglich Delphi voran, Athen nachahmend gewesen. S. Delphika S. 291 ff.

Die C.I.A. II n. 834 b lin. 68 vorkommenden Choen scheinen in Eleusis begangen zu sein; die Inschrift ist eleusinisch. Da manche Feste

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256 Grii^chische Sakraltertömer.

(Thesmophorien, Apaturien, Haloen) zugleich demotisch waren, so dürfte gegen eieusinische Choen nichts eingewendet werden können. Der Gedanke Ed. Lühherts, dafs der zu den Choen nach Athen kommende Orestes, da der Name auf Spog 'Berg' zurückgeht, Dionysos sei, Ind. Schol. Bonn 1888 p. XIX, beruht auf der Voraussetzung von Weinpflan- zungen an Bergen, und zwar an attischen Bergen es handelt sich ja um eine attische Sage. Aber diese Voraussetzung trifft nicht zu; ' der Weinbau ist in der attischen Ebene sehr bedeutend, die Weinpflan- zungen werden jedoch nie auf Hügeln und Bergabhängen angelegt* Th. von Heldreich Griech. Jahreszeiten S. 675. Der Ankunft des Orestes am 12. Anth. mufs das Göttergericht, welches ihn freisprach, bald ge- folgt sein, vermutlich schon Ende Antb , sofern die Tage 4, 3 und 2 vom Ende für Gerichte dienten, auch die Richtertäfelchen, C.I.A. II 2 p. 347 sqq., die letzte Phase anzudeuten scheinen. Da sich nun an das über Orestes gehaltene Gericht die Stiftung des Areopags knüpfte, so kann man vermuten, dafs Ende Anth. entsprechende Bräuche, die der Athena Areia galten, auf dem Hügel des Ares geübt wurden. S. Philol. N. F. I S. 477.

Chytren. Ob die Ermordung des Bakchos von sieben Titanen und ebenso vielen Titaniden ausgeführt ward, H. 373, ist fraglich. Ed. Lübbert a. 0. nimmt vierzehn Titanen, sieben Väter und sieben Söhne an; der Dichter Deinarchos nämlich hat denjenigen, welcher den Bakchos getötet, Perses (Perseus) genannt, und Perseus ist, nach Hesiod, des Ti- tanen Krios Sohn. Diese Feststellung ist beachtenswert, man müfste denn, weil es den Alten an einer Bekenntnisschrift wie wir sie haben, gänzlich fehlte und ihre Dogmatik poetisch auf und abflutete, überhaupt darauf verzichten wollen etwas festzustellen.

Kleine Mysterien. Ein Ansatz auf Anth. 19-21, H. 376, konnte früher auch insofern angemessen scheinen, als weltliche Geschäfte für keinen Tag dieses Triduums nachweisbar waren. Jetzt ist das anders geworden, man hat ein vom 19. Anth. datiertes Dekret, C.I.A. II n. 407. Es erübrigt nur ein Biduum. Vielleicht gehört auch C.I.A. II n. 482 lin. 22 hierher; es ist da die Bede von Antonieen, begangen am 17. Anth., der Gefeierte wird viog ^tovtxrog genannt. Danach könnte man versucht sein, Anth. 17—19 als Nebentage der kleinen Mysterien anzusehen und auf das Dekret vom 19. kein Gewicht zu legen.

Elaph. 8, H. 391. Die das grofse Dionysienfest einleitende Opfer- handlung scheint aufser dem Asklepios auch Agathe Tyche und Amphia- raos anzugehen; s. C.I.A. II n. 741 und n. 162 Fragm. c nebst dem p. 411 nachgetragenen Fragm. e. Der Herausgeber hat den drei für das Tycheopfer in Betracht kommenden Stellen der Hautgelder -Inschrift (n. 741) eine Monatsbestimmung nicht zugefügt und es ist allerdings

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Athen, Fortsetzung. 257

hypothetisch das Tycheopfer dem 8. Elaph. zuzuweisen. Vgl. indes den Jahresber. 1886 S. 389 ; Tyche sollte ein gtLnstiges Jahr schenken.

Abfahrtszeit der jährlichen Theorie nach Delos, H. 402. Wie die delphischen Funde nicht ohne fördernde Rückwirkung auf unsere Kenntnis von attischen Dingen geblieben sind, so hellen auch die In- schritten, welche Homolle u. a. auf Delos gefunden, zunächst zwar den ört- lichen Festkalender auf, lassen aber nebenher auch auf Athen einige Streif- lichter fallen. Das grofse auf Delos dem Apoll begangene Fest, J^- Xia genannt, wurde früher am 7. Tharg , dem delischen Geburtstage Apolls, angenommen, und da die Athener sich für die Theorie des The- seusschiffes bedienton, so konnte es scheinen, dafs der 6. Mun , an welchem Tage Theseus seine Kretafahrt antrat, auch, wenn nicht für den Abgang des Theorenschiffes, so doch für die Schmückung der Prymna gewählt worden sei. Dieser Hypothese ist jetzt der Boden entzogen ; die Delien sind weit früher im Jahre gefeiert worden, im Galaxies delisch = Elaph. att (s. Jahresber. 1886 S. 339), also vor dem 6. Mun. und lange vor dem 7. Tharg. Danach wäre die Schmückung des Schiffes etwa auf Anth. 4 V. E., das über Sokrates gehaltene Gericht auf den folgenden Tag, sein Tod auf Ende Elaph. zu setzen. Dafs sich die von ihm erreichten Le- bensjahre (Plat Apol. p- 17) dabei weniger gut ergeben, ist wahr; aber sie ergeben sich* auch nach der alten Ansicht (Delien am 7. Tharg.) nicht. S. Clinton-Krüger F. H. p. XXI.

Die Adonien sind von A. Reusch de diebus contion. (1880) p. 45 besprochen worden. Er weist eine ältere, die Adonienfeier des Jahres 415 vor Chr. angehende Aufsteilung mit Grund zurück,, ohne den Gegenstand weiter zu verfolgen. Das Lenzfest des Adonis mufs mit Koros lenz- lichem Aufstieg koinzidiert haben. S. oben S. 253. Gehen wir aus von Elaphebolion, so ergiebt sich, dafs die beiden anderen Drittel des Ado- nisjahres im Hekatombäon und Mämakterion (Haloen) begannen. Die Adonisbräuche des Hek. mochten sich an ein Aphroditefest, z. B. am 17., vgl. H. 317, lehnen; das Ultimo Skir. abgefafste attische Dekret Bullet. XIII p. 163 n. 3 betrifft Zurüstungen für ein der Aphrodite Pan- demos auszurichtendes Fest; und im Hek. haben auch die Delier Aphro- disien begangen. In dieser Zeit des Jahres blüht die Myrte.

Mun. 6 Delphinien. Auf Delos hiefs der Monat 'Artemision', es wurde der Artemis Britomartis mit Fackeln und Chören gedient S. Jahresber. 1886 S. 341. Da ApoUon Delphinios, dem das attische Fest galt, zur Artemis Diktynna gehört, diese aber auch Artemis Brito- martis hiefs, so haben wir in den delischen Britomartien , ein den Del- phinien Athens verwandtes Fest; auch kalendarisch mochten die beiden Feste zusammenfallen, die Britomartien also am 6. Artemision del. Kai. stattfinden. Dafs das attische Fest einstmals die Artemis näher anging,

Jahresbericht fttr AltariUum8wii>ii«nBehaft. LX. (1889. 111.) |7

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258 Griechische SakralaltertOmer.

ist H. 399 bemerkt, und vielleicht kann man sagen, dafs sich die ältere Ge- stalt desselben in den ganz artemidischen Britomartien von Delos darstelle.

Olymp ieen. Die 'Unterscheidung gröfserer und kleinerer Feste' H. 414, war schon froher unsicher, doch iiefs sich, so lange man über das Jahr von G.LA. II n. 741 Fragm. b schwankte (Böckh N. H.< 11 S. 124), kein bestimmter Gegengrund beibringen. Jetzt wird über das Jahr des Fragments b nicht mehr geschwankt, der Herausgeber des G.I.A. II bemerkt p. 103: pertinent haec et ipsa ad annum Ol. 111, 4. Es sind also in den Jahren 111, 3 und 4 Olympieen gefeiert worden und, wie die Hautgelder lehren, mit ziemlich gleichem Aufwände. Die gemut- mafsten grofsen (penteterischen) Olympieen im je 3. Olympiadei^jahre sind damit beseitigt.

Tharg. 6, Demeter Ghloe. Über den Ort, wo sich das Heilig- tum der Ge Eurotrophos und der Demeter Ghloe befand, H. 416, ist jetzt zu vergleichen der im 4. Artikel epitomierte Aufsatz ü. Köhlers, s. vor. Bericht S. 342.

Thargelien. Die Kalendertage sind nicht bekannt. Man hat den 6. und 7. angenommen, weil dies nach delischer Lehre die Geburts- tage der Letoiden sind und auf Delos ein bezügliches Fest begangen sein mufs. Die Annahme ist dubiös; die Delier werden am 6. und 7. ihres Thargelion besonders Leto gefeiert haben, s. Jahresber. 1886 S. 342, und welche Ähnlichkeit hat eine Letofeier mit den attischen Thargelien? Gegen das kalendarische Zusammenfallen zweier, ihrer Tendenz nach so sehr verschiedener Feste lassen sich Einw&nde erheben und man kann fragen, ob nicht den Thargelien eine Stellung im Monat wie sie die städtischen Dionysien hatten, zu geben sei, da sich in den Herkömm- lichkeiten der dionysischen und thargelischen Agonen eine gewisse Ober- einstimmung (DreiMse, s. vor. Bericht S. 368) kund giebt, auch die Zu- sammenhangslosigkeit der Festakte, H. 426, wenigstens insoweit verrin- gert würde, als das der Demeter Ghloe am 6. gebührende Opfer für sich zu stehen käme und nicht mehr zur Thargelienfeier gehörte. Aber neues Material, um die Thargelien in die 2. Dekade zu setzen oder wenigstens vom 6. und 7. loszumachen, scheint es kaum zu geben. In dem Opfer- verzeichnis G.I.A. lY p. 5 n. 3 kommt allerdings der 6. Tharg. vor, an- scheinend ohne Bezug auf die Thargelien. Indes dürften die schwieri- gen und lückenhaften Reste besser ganz bei Seite zu lassen sein. Auch giebt es doch einiges, was für die alte Setzung spricht (Eeinigung der Stadt am 6., H. 416), und ich glaube, dafs dieselbe vorläufig festzu- halten ist

Anakeen. Das Panagienrelief zeigt neben dem Zodiakalbild der Zwillinge (28) eine gymnische Figur (29). Die Zwillinge sind so darge- stellt, dafs sie zugleich für Wettkämpfer gehalten und mit der gymnischen

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Athen, Fortsetsoog. 259

Figur zu einer agooistischen Gruppe zusammengefafst werden können; in der That ist es wohl des Künstlers Absicht gewesen, das unvermeid- liche Zodiakalbild als etwas von selbst aus der dargestellten Handlung Hervorgegangenes darzubieten. Nach Bursian Centralbl- 1866 n. 44 wftren die Thargelien gemeint. Aber von einem gymnischen Agon der Thai^e- lien verlautet sonst nirgends etwas. Bötticher Philol. XXU S. 404 ff. hatte aufgestellt, es seien die Anakeen. Da wir den Monat des Anakeenfestes nicht kennen, so ist auch diese Deutung recht sehr hypothetisch. Bdtti- cher selbst aufsert sich in diesem Sinne S. 405. Allein seine Deutung hat doch wenigstens für sich, daTs ein (ohne Zweifel gynmischer) Agon der Anakeen Überliefert ist, Athenäos VI p. 235 B. Jetzt ist ein der Bötticherschen Ansicht günstiger Umstand hinzugekommen; der delische Festkalender weist nämlich im Monate Thargelion del. = Thargelien att. £al. ein Dioskurenfest auf, welches mit gymnischen Spielen began- gen ward, s. Jahresber. 1886 S. 342. Dafs dennoch Anakeen für die Stadt Athen bedenklich sind, hat Bursian mit Grund bemerkt; C.I.A. II n. 670 [i]c 'iiifdxia XHH '^r die Anakeenfeier 1200 Drachmen' ist von Bötticher, auch von Dettmer de Hercule p. 41, irrttUnlich auf städtische Anakeen bezogen worden; offenbar ist ein Fest des Demos Plothea zu verstehen; wendeten die Bewohner von Plothea 1200 Dr. für die städti- schen Anakeen an, so trugen ohne Zweifel auch andere Ortschaften ähnlich bei und es mufsten die städtischen Anakeen ein höchst glänzen- des Fest werden; sie waren aber vielmehr obskur. Wenn Bursian nun also städtische Anakeen auf dem Panagienrelief anzuerkennen mit Grund sich weigerte, so hat es doch nichts gegen sich, die Figuren 28 und 29 auf demotische Anakeen zu beziehen ; wo das Bildwerk ursprünglich auf- gestellt war, wissen wir nicht, und nichts hindert anzunehmen, dafs es demotisch sei und neben städtischen Festen auch örtliche angehe, wie die Opferliste C.I.Gr. n. 523. Für Anakendienst im Monate Skiro- phorion fehlen Belege. Aus C.I.A. I n. 3 wo lin. 9 gelesen ward: Jl^iuv»

[rtjpyocffe-ABn^lva/^ lin. 10 *Av]d[x]ocv [Z]xcpo^opia}voc, sind durch

Hicks* Revision die Anaken verschwunden, s. hernach. Welche Götter oder Heroen mit (Pfoafopot gemeint sind, C.I.A. III n. 10 iepsb^ 00)^ ^6pwv *Api0re[edi^c]^ ist nicht bekannt R. Scholl Hermes VI 18 behauptet, es seien die Dioskuren.

Plynterien. Um den Photios, der Tharg. 2 v. E. als Plynte- rientag angiebt, zu widerlegen, H. 428, war Äschin. 3, 27 heranzuziehen. In gleichem Sinne kann jetzt G.I.A. TL n. 121 dienen, vorausgesetzt, dafs die Inschrift auf Tharg. 2 v. £., mit Reusch de dieb. p. 103, herzustellen ist. Der Vermutung, das im Thargelion Übliche Fegen und Scheuem habe mit dem Ab- und Zugang der Dienstboten in Verbindung gestan- den, H. 432, ist das heutige Herkommen, s. Griech. Jahresz. S. 48, gün- stig. — Plynterische Opfer waren in dem älteren Material spurlos, und

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260 Qriechiflolie SakralaltertOmer.

da die Plynterien ein Trauerfest gewesen sind, so liefs sich denken, dafs gefastet wurde, um so mehr als die im Festzug getragene Feigenspeise auf Enthaltung von Fleisch zu deuten schien; H. 433 f. Aber C.I.A. I n. 3, s. vorhin, ergiebt nach den jetzt genauer geprüften Resten, s. G.LA. lY p. 6: nXovrripioiat *AB7i[va\i^ oh 'der Athena ein Schaf dar- zubringen an den Plynterien'. Näheres, z. B. dafs das Schaf ganz zu verbrennen war, erfahren wir nicht; es mufs ein Pflichtopfer gewesen sein, bei dem es auf Genufs ebenso wenig abgesehen war wie bei dem Schlachten des SOhnwidders dessen Fell kathartischen Zwecken diente. Das Schaf ftlr ein Epiböon das Gäa empfing , zu erklären, hiefse über den Wortlaut der Inschrift hinausgehen. Die Plynterien sind began- gen worden am 6. v. £. = 25. (24.) Tharg., Grenzen des 26. Tharg. Mai 24 Juni 21 jul. Kai. des Y. Jahrb., also in unserem Kalender Mai 18 Juni 15. In dieser Zeit werden die stillen Niederschlage in Attika selten oder hören ganz auf, was bei der Regenarmut der warmen Monate (Mai bis September) ein grofser Übelstand ist für den Land- mann und Gärtner, der seine Felder nun auch vom Thau nicht mehr getränkt sieht Dafs die in das Plynteriendogma verflochtenen Schick- sale der Thauschwestern, ihre Yerzweiflung und Selbsttötung, mit dieser Untugend des attischen Klimas in nahem Zusammenhange stehen, ist Griech. Jahreszeiten Yorwort S. YIl bemerkt.

Buphonien. Über die wahrscheinliche Identität des Altars, wel- chen der Thyechos bediente, mit dem des Zeus Hypatos ist zu verglei- chen S. 370 des vor. Berichts (Auszug aus E. Petersens Darlegung).

Die marathonischen Herakleen (Pindar Ol. IX 89) wären, wenn Dettmer Recht hätte, nicht dem Schlüsse (Demosth. 19, 86), sondern dem Anfange des Jahres zuzuweisen; er vermutet, sie seien am 4. Hek. jedes 3. Olympiadei^'ahres, also etwa drei Wochen vor den grofsen Panathe- näen, gefeiert worden. S. vor. Bericht S. 337 (Auszug aus Dettmers Diss.). Aber die ersten Monatstage dienten nicht zu Festen; man brachte kleinere, besonders wohl hausgottesdienstliche Opfer, wobei die Wahl des Tages an dem man einer bestimmten Gottheit zu opfern hatte, viel- fach beschränkt war; Schol. Aristoph. Plut. 1126 lifo; twv koprwv lspa{ veveQ Totj [iTjvbQ ijiiipat vo/jlcCovtcu ^AB'fjVTjüt &e6t^ uatv, otov vouiiTjvia xai ißSöfv^ 'AnöXXiovty rerpä^ '^/^f! *«^ SySöij StjobI (im Yenetus 474 ist noch zugesetzt Xdptat rpirrj). Obwohl sich gegen die Ogdoe des Scholiasten einwenden läfst, so ist sein l^m ra)v ioprojv doch im allgemeinen richtig. Dettmer sucht sich dem Scholion gegenüber so zu decken, dafs er sagt, Herakles werde nicht genannt Allein YoUständigkeit beabsichtigt der Scholiast nicht, weder was die Tage, noch was die Tagesgötter angeht; er belegt sein i(w twv koprmv mit ein paar Beispielen. Aus der Nicht- nennung des Herakles als Eigners der Tetrade folgt also nichts, und wir müssen annehmen, dafs <Ue terpäg laTa(M£¥oü nicht blots für Her-

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Athen, Fortsetiimg. 261

mes, den der Scholiast nennt, sondern ancb für andere an der rerpäc partizipierende Gottheiten (Herakles, Aphrodite, Eros), Yon denen er nichts sagt, ein nnfestlicher Tag gewesen ist. Oder sollte die Kegel des Scholiasten für demotische Bräuche nicht zutreffen? Allein die ma- rathonische Feier war anfänglich zwar demotisch, später aber reichte sie ttber die Grenzen des Demos hinaus. Aach sonst sind Herakleen im Hekatombäon schwer unterzubringen. (Am wenigsten wäre wohl, da TheseuB und Herakles einander so nahe stehen, gegen einen Theseus- tag einzuwenden, doch dürfte das Placitum des Pjthagoras: man müsse am 8. dem Herakles opfern, Benseier Eigennamen I S. 468, dabei kaum ins Gewicht fallen.) Durch Dettmers Ansatz kommen die bei Demosth. a. 0. erwähnten Herakleen in ein 3. Olympiadenjahr; es sei die Pente- teris (Pollux YIH 107) zu verstehen und für Penteteriden habe man dritte Olympiadei^ahre zu wählen. Aber ob Demosthenes yon pentete- rischen Herakleen spricht und welche periodische Bestimmung der pythi- sehe Gott dem alten Lokalfeste der Marathonier gegeben habe, ist un- gewifs.

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Jahresbericht über römische Geschichte und Chronologie far 1887.

Von

Geh. Oberschalrat Dr. Hermanii Schiller,

Gymnasial - Direktor und Uniyersitftts- Professor in Giefsen.

1. Zusammenfassende Werke und Abhandlungen allgemeinen Inhalts.

Von Durny-Hertzberg, Geschichte des römischen Kaiserreichs sind bis Ende 1887 drei Bände erschienen. Die Bearbeitung von Hertzberg und die treffliche AnsfQhrung der Illustrationen rechtfertigen die gute Aufnahme, welche das Unternehmen gefunden hat.

A. Labriola» I problemi della filosofia della storia. Roma £. Lö- scher & Co. 1887.

Der Verf. fiihrt in geistvoller Weise zunächst die Aufgabe der Ge- schichtsphilosophie vor. Alsdann bespricht er die methodischen Fragen, welche in Betracht kommen: das Interesse an der historischen Unter- suchung, Gewinn- und Sicherheit der Ergebnisse und die Objectivität der Darstellung. Ihnen reihen die prinzipiellen Punkte sich an: es han- delt sich hier um das Wesen der historischen Thatsache, um die Theo- rie der Civilisation, die soziale Psychologie und das historische Gesetz, die Neubildung und den Entwickelungsprozefs. Den Schlufs bildet die Besprechung der systematischen Fragen: Universalgeschichte, monisti- sche Hypothese, unabhängige und nicht reduzierbare Reihen, die Ge- schichte der Civilisation und welchen Gefahren sie ausgesetzt ist, die Ungenauigkeit in dem Begriffe Fortschritt und das Ergebnis der Kritik. Man mufs bei dem Verf. selbst die einzelnen Erörterungen nachlesen, da sie so knapp gehalten sind, dafs ein Auszug aus ihnen unmöglich erscheint.

Eusebii Garitii, De Roroanorum ingenio disputatio. Turin 1885.

Euseb. Garizio, De natura et moribus Romanorum oratio. Turin 1887.

Der Verf. schildert in diesen beiden Schriften das römische Wesen mit stark rhetorischer Färbung. Die Bewunderung der lateinischen Litte-

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1. Zngammanfafwangen und aUgemeine Abbandlimgen. 263

ratar ist übertrieben, und wenn SaUust dem Thukydides gleich, Livius Aber alle gestellt wird, so werden wir kaum diesen Urteilen beipflichten kennen. Sonst ist die lateinische Diction gewandt und die wesentlichen Züge sind treffend zusammengestellt.

Th. Birt, De Romae urbis nomine s. de robore Eomano. Mar- burg, UniT.-Schrift 1887.

Der Terf. stellt eine Anzahl Yon Bezeichnungen (Pollia etc.) zu- sammen, aus denen hervorgeht, welch* grofses Gewicht die Römer Namen von guter Vorbedeutung beilegten. Diesen Zug will er auch in dem Na- men Rom erkennen. £r will eine Anspielung auf die Bedeutung /^cu/lu^ in verschiedenen Ausdrucken des Idvius über die Gründungsepoche Roms erkennen (robur, vires, convalescere, valere); ebendahin soll die bisweilen vorkommende Verbindung vis R., vires R. gehören, oder Italae vires, suis et ipsa Roma viribus mit, ipsa suas vires odit Romana iuventus, patriae validas vires, quantas vires, Italum robur, non robore mensus Romanos bei Horaz, Vergil und Claudian. Für robur und vires tritt seltener vir^ tus ein; in der Stelle Propert 6, 10, 17 Urbis virtutisque parens soll virtutis = Romae sein! Da aber Birt selbst die Empfindung hat, dafs dies etwas willkürliche und gewagte Interpretationen sind, so will er im Folgenden solidere Grundlagen legen. Aus Verrius Flaccus, Macrobius und Plinius schliefst er, dafs in dieser Zeit die griechische Ableitung des Namens Roma schon natürlich erschienen sei. Aber er will auch ältere Spuren finden, welche darauf hinweisen, dafs ein früherer Name Roms Valentia gewesen sei, woraus er erklären zu dürfen glaubt, dafs die Römer ihre Kolonieen Valentia, Pollentia, Potentia nannten und ihren Soldaten gerade die tribus Pollia anwiesen. Die ältesten Spuren der Auffassung, dafs Roma die Kraftvolle bedeute, will der Verf. bei Cato de re rust 186 entdecken: aratra in terram validam Romanica bona erunt etc., femer bei Ennius: viri validis cum viribus luctant und Gerta- bant urbem Romam Remoramne vocarent. Eine gleiche Anspielung fin- det er bei Lycophron. Daraus ergiebt sich ihm der Schlufs, dafs schon zu Pyrrhus' Zeit Roma von ßwiiij abgeleitet wurde. Das unter dem Na- men der Melinno umlaufende Gedicht auf Rom will der Verf. nicht vor die Augusteische Zeit setzen. Den Begriff des poUeo und depello will Birt in Apollo entdecken. Die Soldaten sollen in ältester Zeit edepol gerufen haben, auch ecastor, wobei sie an pollentia und castrensis dach- ten. Aber in Quimius und Quirites findet sich der alte Geheimname von Rom: Quirium. Dasselbe soll = Qui-sium sein und Quisium soll bedeuten quod quit vel vim habet

Der Verf. bezeichnet seine Arbeit selbst als lusus expeditus et quasi discinctus. Sie ist nett und liebenswürdig geschrieben. Aber ob wir nun glauben werden, dafs neben dem Namen Quirium sich der grie- chische Roma durchgesetzt habe, ist eine andere Frage.

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264 Römische Geschichte und Chronologie.

Eberh Seidel, Montesquieas Verdienst um die römische Ge- schichte. Progr. Annaberg 1887.

Die Einleitung ttber die Vorläufer Montesquien^s ist ohne Wert, da sie uns längst bekannte Dinge bringt und minder Bekanntes oder Wichtigeres nicht kennt. Montesquieu's Verdienst besteht darin, dafs er im Gegensatz zu seinen Vorgängern das ganze Gebiet der römischen Geschichte mit hellem Lichte beleuchtet und so die Vorstellungen Ober die Geschichte Roms, wie sie heute allgemein verbreitet sind, zum grofsen Teile mit hat schaffen helfen. Er hat zuerst die Ursachen des Wachs- tums und des Verfalls des römischen Staates gezeigt ; er hat entwickelt, wie die römische Stadtgemeinde unter der Leitung kraftvoller Könige sich allmählich t&ber die benachbarten Gebiete ausdehnte und die Herr- schaft ttber ganz Italien errang und endlich die Kraft in sich gewann, die sämtlichen um das Mittelmeer gelagerten Völker zu unterwerfen. »Sein Werk ist der erste Versuch einer pragmatischen Geschichtschrei- bung, in welchem er dadurch, dafs er die Ereignisse in ihrer notwendi- gen Aufeinanderfolge und inneren Verkettung darstellt, mit einem nach den heutigen Begriffen wenig gesichteten Materiale es doch verstanden hat, einen ziemlich genauen Einblick in das Leben des Römerstaates zu thunc. Seine Schwächen sind einseitige Urteile, Generalisierung verein- zelter Vorkommnisse und Vernachlässigung gewichtiger Momente, nament- lich in der Verfassungsgeschichte, endlich Hineintragen philosophischer Anschauungen, welche unbefangener historischer Betrachtung fernliegen.

2. Chronologie.

G. F. Unger, Romulusdata. N. Jahrb. f. PhUoL 135, 409—423.

Der Verf. erörtert und erklärt die verschiedenen auf Roms Grün- dung bezw. Konzeption und Geburt des Romulus bezüglichen Data der alten Überlieferung. Bei der Masse der in Frage kommenden Einzel- heiten ist es nicht möglich, hier einen Auszug zu geben.

F. K. Ginzel, Finsterniskanon für das Untersuchungsgebiet der römischen Chronologie. Sitzungsbericht, d. Ak. d. Wiss. zu Berlin LH, 1099—1183.

Diese höchst verdienstliche Arbeit geht von der richtigen Ansicht aus, dafs »eine klare und verläfsliche Darlegung der Sichtbarkeitsverhält- nisse der Finsternisse mindestens während jener Periode, innerhalb wel- cher die Chronologie die meisten Schwierigkeiten mit den Aufklärungen über die Verwirrungen des römischen Kalenders hat, ein Bedürfnis sei.« So bietet er eine den ganzen historischen Zeitraum umfassende Darlegung der Sichtbarkeitsverhältnisse der römischen Finsternisse. Die Abhand- lung zerftllt in eine kurze Einleitung und in drei Abschnitte, von denen der erste die in Rom sichtbaren Sonnenfinsternisse während der Jahre

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2. Chronologie.

800 1 y. Chr., der zweite die Mondfinsternisse Ton 400 l v. Chr., der dritte eine Litteratnrttbersicht giebt. Die Schrift wird auf dem heillos verworrenen Gebiete der römischen Chronologie hoffentlich aufklärend wirken.

L. Holzapfel, Die Lage des 1. März im altlateinischen Sonnen- jahre. Philol. 46. 177-179.

Der Verf. tritt Soltau bei, dafs bei den Latinem ursprünglich ein nach den Phasen von Sternbildern in 10 Abschnitte eingeteiltes Jahr im Gebrauch war und auch für Rom ein derartiger Kalender vorausgesetzt werden mufs. Er findet in der Angabe des Gensorin, dafs der März in Alba 36 Tage gehabt habe, eine auch in Rom bestehende Einrichtung, da die fünf auf die Terminalien (28. März) folgenden Tage von Haus aus bereits dem März gehörten. Die Terminalien bezeichneten SchluTs des Ealendeijahres. Als normalen Tag für die Winterwende im vorcäsari- scheu Kalender ergiebt sich der 23. December, auf welchen Lydus in der That die bruma setzt Der 24. Februar ist der 69. Tag nach dem Wintersolstiz, was der Angabe Hesiods Erga 564 fast genau entspricht Dafs der März ursprünglich mit dem dem 24. Februar entsprechenden Tage begann, beweist auch die Thatsache, dafs Regifugium und Equiria ehemals in den März gehörten.

W. Soltau, Die römischen Schalljahre. N. Jahrb. f. Philol. 135, 423—428.

Der Terf. findet es vor aUem nötig, über die Grundlagen der rö- mischen Chronologie eine Übereinstimmung herbeizuführen; er versucht dies hier für die richtige Reihenfolge von Schalt- und Gemeiigahren.

Der römische Kalender erforderte eine regelmäfsige Abwechslung von Gemein- und Schalljahren, und die Schaltfreiheit der Pontifices mufs seit der lex Acilia 191 v. Chr. ziemlich enge Grenzen gehabt haben. Sie hatten vor allem zu bestimmen, ob ein Schaltjahr von 377 oder 378 Tagen, ein Schaltmonat von 22 oder 23 Tagen eingelegt werden sollte, und daneben hatten sie eine gewisse Freiheit der Bestimmung, wo der eine in jedem Schaltcyklus zu übergehende Schaltmonat ausgelassen wer- den sollte.

Welche Jahre waren Schaltjahre? Der Verf. verteidigt gegen ün- ger die gewöhnliche Annahme, dafs in der Regel die geraden Jahre v. Chr. Schalt-, die ungeraden Gemeiijahre waren. Das allein der Regel widersprechende Schaltjahr 83 v. Chr. wird so zu erklären versucht: Wer in einem Cyklus von 24 römischen Jahren (355 + 377 4- 355 + 378 u. s. w.) Schalt- und Gemeii^jahre so gruppieren wollte, dafs die Abweichungen von dem Sonnenjahr möglichst gering blieben, durfte nicht bis zum 22. Jahre des Cyklus alternierende Schaltung beibehalten; viel- mehr war es zu diesem Behufe erwünscht, schon vorher einmal den

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266 Römisehe Gesohiohte und Chronologie.

regelmftfsigen Wechsel zu verlassen und in einer Okta^ris statt des Schema (o = Gemeiigahr, x = Schalljahr) o + x + o + x + o + x + 0 4- 0 etwa eines der folgenden beiden anzuwenden: o + x 4- o + o + x + o + o + x oder o + o + x + o + o-l-x + o+x. Bei der Annahme dieser £Tentaalität würde nicht nnr das normale Schalt- jahr 83 erklärt sein, sondern auch Dio 40, 62, 1.

Oscar Seipt, De Poljbii Olympiadum ratione et de hello pnnico secondo. Diss. Leipzig 1887.

Der Yerf. will im Anschlaf s an die Untersuchung H. Nissens im Rh. Mus. 40 die Frage untersuchen, welche astronomisch berechne- ten möglichen Tage zu den Angaben des Polybios stimmen, und be- ginnt mit den Angaben des dritten Buches. Er findet dabei als Ergeb- nis, dafs Olymp. 140 Jahr 1 Ton August 1. Okt., Jahr 2 und 8 vom 1. Okt, Jahr 4 v. 1. Okt.— Juli lief, bezw. dafs die Olympiade begann und schlofs mit dem astronomisch berechneten 24. August. Was die ttbrigen Bflcher betrifft, so hat wohl Nissen Recht, wenn er behauptet, dafs Polybios 14. Buche jedem Buche zwei Olympiadei^'ahre zuwies. Von da -~ 15. Buche incl. werden nicht zwei ganze Jahre dargestellt; aber im 16. 18. Buche wird die frühere Weise wieder aufgenommen; von da ab wird die Entscheidung aber schwierig, weil die Auszüge aus dem Altertum fehlen. Das 4. Jahr Ol. 144 scheint mit Wintersanfang zu be- ginnen, das 4. Jahr y. Ol. 145 und 142 ebenfalls. Auch Ol. 144, 1 beginnt in gleicherweise, ebenso 147, 1 und 4; daraus läfst sich schliefen, dafs in den Fragm. des Polybios die Olympiade^jahre mit Wintersanfang beginnen. Wintersanfang fällt aber bei Polybios auf den 1. Oktober, welche Annahme in Berichten des livius ihre Stütze findet Andere Anfi&nge finden sich vereinzelt Ol. 152, 3; 156, 1. 2; 147, 8.

Im 2. Teile beschäftigt sich der Yerf. mit dem ersten punischen Kriege. Er berechnet folgende Daten. Nach den Fasten ist das Jahr der Stadt 501 » dem 12. des Krieges, ebenso nach Polyb. das J. 502 = 13 d. Krieges (fehlt bei Polyb.); das J. 503 = 14 d. Kr. ^ Polyb. 13 d. Kr.; 504 = 15 d. Kr. = Pol. 14 d. Kr.; 505 = 16 d. Kr. = Pol. 15, 16 d. Kr.; 506 ^ 17 d. Kr. = Pol. 17 d. Kr. etc. Die Niederlage des Regulus fällt Anfang 499; der Sieg des Gaecilius Metellus bei Panor- mus fällt in den Juni 504, die Schlacht bei den Aegatischen Inseln fällt Ende 502, das Ende des Kriegs 513.

Zwei Anhänge beschäftigen sich mit der Zählungsweise des Poly- bios und der Aera des Plinius. Bezüglich der ersteren Frage gelangt der Yerf. zu dem Ergebnisse, dafs Polybios keinen festen Grundsatz befolge; Plinius folgt an zwei Stellen der catonischen Aera, an einer dritten ist die Zahl verschrieben.

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2 Chronologie. 267

W. Seit an, Die Ealenderverwirrung znr Zeit des zweiten pnni- schen Krieges. Piniol. 46, 666 ff.

För die Frage, in wie weit die überlieferten Daten des altrömi- schen Kalenders jnlianischen Tagen entsprechen, sind für die erste H&lfte des 2. Jahrh. zwei absolut sichere Angaben überliefert. 1) Die Liy. 87, i zu J. y. 664 berichtete Sonnenfinsternis fand statt am jnl. 14. Mftrz 190 V. Chr. Die Kai. Mart. 564 waren 180 Tage früher als a. d. V id. Quinct bei Liyius, d. h. 4. Nov. jul. Die Differenz betmg mithin an den folgenden Kai. Jan. 564 125 Tage. 2) Die Liv. 44, 37, 8 zn Y. 580 berichtete Mondfinsternis prid. non: Sept. ist in der Nacht von jnl. 21/22. Jnni 168 v. Chr. eingetreten; also war III non. Sept. = 21. Juni jul. Die Kai. Mart. 168 waren 182 Tage yor a. d. III non. Sept., folglich waren Kai. Mart 586 = 20. Dec. jnl. 168 t. Chr. Die Differenz be- tmg also Kai. Mart V. 586 70 Tage oder an den folgenden Kai. Jan. y. 686 78 Tage. Also hat innerhalb dieser 22 Jahre die Differenz zwi- schen ofBzieller und julianischer Datierung um 47 Tage abgenommen. Bei regelmäfsigem Gange des Kalenders hätte die Abnahme nur 45 Tage betragen dürfen; so müssen aufserdem noch zwei 377tägige Jahre aufser- ordentlicher Weise in d78tflgige verwandelt worden sein. Aus einigen weiteren Daten wird es wahrscheinlich, dafs die Kalendemnordnnng 160 V. Chr. beseitigt ist.

Für das Menschenalter vor 190 v. Chr. sind die kalendarischen yerhältnisse nicht so aufgeklärt. Für die Jahre 218—216 v. Chr. und 208 - 201 V. Chr. sind zwar Daten in genügender Zahl vorhanden, aber die daraus gewonnenen Resultate gehen teilweise weit auseinander. Allerdings verstummen die Hypothesen von gröfseren kalendarischen yer- schiebungen in den Jahren 218 215 v. Chr. mehr und mehr. Für die Jahre 203/1 stellt Soltau eine längere Untersuchung an, deren Ergebnis folgendes ist: Um die Mitte des zweiten punischen Krieges bis zum Jahre 207 v. Chr. sind keine irregulären Abweichungen zwischen alt- römischer und julianischer Datierung wahrnehmbar. Zu Anfang des Jahres 203 findet sich eine Differenz von nicht ganz 30 Tagen, die sich dann bis zu Kai. Jan. 189 v. Chr. auf 125 Tage steigert. Diese letztere erklärt sich durch die Weglassung von 6 Schaltmonaten, deren letzter zum Teil durch die inzwischen verflossenen Mehrtage des römischen Ka- lenders wieder ersetzt worden wäre.

Um zu erklären, wie dies kam, führt Soltau aus, dafs, wenn die Konsuln ihren sakralen Obliegenheiten gerecht werden, ihre hauptstädti- schen Pflichten ausfahren, Gesandtschaften empfangen, wichtige Fragen der yerwaltung und Gesetzgebung erledigen sollten, es bei der damaligen Lage des magistratischen Neujahres unmöglich war, rechtzeitig ihre mili- tärischen Pflichten zu erfüllen; so sollte der sakralrechtlich nicht über den Jahresanfang zurückverlegbare Antrittstermin der Konsuln wenigstens thatsächlich in den Winter verlegt werden. Das wurde möglich auf

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368 Römische Geschiebte und Chronologie.

Kosten der Ealenderordnung nnter geschickter Benutznng des Aber- glaubens, der Furcht vor Gefahren und der Besorgnis ftLr die Errettung des Vaterlandes. Zum ersten Male wurde irregulärer Weise im Februar 207 y. Chr. der Schaltmonat übergangen.

W. Soltau, Die Sonnenfinsternis vom Jahre 217 t. Chr. Her- mes 1887, 483—485.

Livius 22, 1, 8. 9. erwähnt eine partielle Sonnenfinsternis; es ist dies die vom 11. Februar 217 v. Chr.; denn zwischen 220 und 210 ▼. Chr. war keine andere Finsternis flEür Unteritalien sichtbar. Daraus geht hervor, dafs Id. Mart. 637 wenigstens einige Tage nach dem 11. Febr. 217 gefallen ist. Damit ist erwiesen, dafs die Annahme Matzats Id. Mart. 637 = 29. Okt. 218 v. Chr. und die vulgäre Gleichung Id. Mart 637 = einem Datum des Januar unrichtig sind. Derartige offizielle Botschaften sakraler Art wurden aber nicht durch berittene Eilboten von Apulien und schwerlich vor Eröffnung der Schifffahrt Anfang März aus Sardinien nach Eom berichtet, und so wird man auf Grund dieser relativ sichersten Angabe aus der Zeit des zweiten punischen Krieges statuieren können, dafs zu Beginn 537 eine kalendarische Verschiebung noch nicht eingetreten war. In Latium und Rom, wo diese Finsternis nur um weniges schwächer sichtbar war, erregte sie keine besondere Au6nerksamkeit; ist es daher wahrscheinlich, daüs die römischen ponti- fices, welche eine Finsternis mit Vs Verfinsterung der Sonne 217 v. Chr. nicht beobachteten, eine *A Verfinsterung schon 200 Jahre früher als merkwürdiges Prodigium in dem Stadtbuche aufgezeichnet haben?

H. Matzat, Kritische Zeittafeln für den Anfang des zweiten puni- schen Krieges. Prog. Weilburg 1887.

Matzat läfst hier seinen im 2. Bande seiner Chronologie gegebenen Römischen Zeittafeln von 506 219 v. Chr. solche für die Jahre 218 216 folgen. Es ist nicht möglich in einem Auszuge die Menge wichtiger und controverser Fragen zu geben, welche in der Abhandlung erörtert wer- den. Gegen die Grundlagen der Behandlung haben sich namentlich Thouret, Unger und Soltau ausgesprochen.

G. F. ünger, Die römischen Kalenderdata aus 218 215 v.Chr. Philol. 46, 322ff.

Die Untersuchung ist gegen Matzats Kritische Zeittafeln für den Anfang des zweiten punischen Krieges gerichtet. Nach einer längeren mehr persönlichen Erörterung weist der Verf. nach, dafs 16 mart 586, nach Matzat 16. Okt 219, in der That 19. März 218 ist; femer ist 15 mart 587, nach Matzat 29. Okt. 218, «= 31. März 217; femer 15 mart 538, bei Matzat 18. Okt 217, = 21. März 216 und 15 mart 589, bei Matzat 30. Okt 216, ^ 2. April 215. Die Beweise für diese Gleichungen giebt

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2. Chronologie. 269

der Verf. in sehr gr&ndlicher Erörterung der Überlieferung; doch ist es nicht möglich, dieselbe im Auszug zu reproduzieren. In einem Anhange wird die Ansicht Matzats, dafs Polybios den wahren Zeitwert altrömischer Data nicht gekannt habe, an einem schlagenden Beispiele widerlegt.

0. Thouret, Die Chronologie von 218/17 7. Chr. Rhein. Mus. f. Phil. N. F. 42, 426—435.

Der Verf. erklärt sich entschieden gegen die Resultate, welche Matzat in seinen »Kritischen Zeittafeln ftlr den Anfang des zweiten pu- nischen Krieges« gefunden hat Die historische Überlieferung über die ersten Jahre des Krieges läfst sich mit Matzats Chronologie schlechter- dings nicht vereinigen : wir sind gezwungen entweder jene oder diese zu verwerfen.

Der Verf. unterwirft die Chronologie von 218/17 einer Prüfung. Die römische Überlieferung setzt die Schlacht an der Trebia Ende De- cember 218 v. Chr., den Antritt der neuen Konsuln Januar März 217 v. Chr. Matzat setzt das erstere = 25. Dec. 218. Aber die Id. Mart. Men nach seinem Kalender auf den 29. Okt. jul., somit fällt der Antritt der neuen Konsuln 29. Okt 218 v. Chr. Beide Ansätze schliefsen sich gegenseitig aus. Matzat verwirft die römische Überlieferung und stützt sich auf Polybios. Aber dieser (d, 70) befindet sich mit Livius gar nicht im Widerspruch, wenn man nur richtig übersetzt: oi imxaBtardfi^oi arpavfjyot Vxsm niemals heifsen die neugewählten, sondern nur die zur Neuwahl aufgestellten oder zu wählenden Konsuln. Die Stelle deckt sich dann völlig mit Liv. 21, 53 wo ol imx, arpar. = novi consules und ohrog yäp Ijv b ^pövog = tempus propinquum comitiorum ist. Ähnlich steht es mit Polyb. 3, 75 wo o7nsp eru/z^v unaroc rore xa&earofAivoc bedeutet »welche just damals d. h. nach der Schlacht an der Trebia, zu Konsuln gewählt worden waren.c

Auch Matzats Darstellung der Ereignisse zwischen den Schlachten an der Trebia und am Trasimenersee widerspricht dann auch den deut- lichen Worten des Polybios: denn er hat für diese Zeit kaum 6 Wochen übrig, in welche die Winterquartiere des Hannibal, welche den Galliem drückend wurden, der Aufbruch desselben im Frühling und der Marsch des Flaminius nach Arretium untergebracht werden sollen.

Jul. Ziehen, Ephemerides TuUianae, rerum inde a. XYII m. Martii 49 a. Chr. usque ad IX m. Augusti 48 a. Chr. gestarum. Diss. Bonn. Budapest 1887.

Der Verf. stellt äufserst sorgfältig aus den Schriften Ciceros die Daten für den betr. Zeitraum zusammen, indem er dabei hauptsächlich die innere Geschichte ins Auge fafst Die einzelnen Ansätze werden in eingehender Motivierung gerechtfertigt. Sehr genau wird zu Cic. ad. Att 10, 126 die Absicht Ciceros untersucht, f&r Pompeius Truppen zu

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270 Römische Geschichte und Chronologie.

werben und mit diesen zu ihm zu gehen; der Verf. meint, dafs die- selbe wohl bestanden habe, aber dadurch hinfällig geworden sei, dafs Cato Sicilien verliefs, was er leicht hätte halten können. Bezüglich der Gleichzeitigkeit der Niederlagen von Curio in Asien und G. Antonius und P. Gornelius Dolabella in Illyrien tritt der Verf. Nipperdey gegen Zippel bei. Die Rflckkehr Cäsars nach Rom erfolgte Anfang Oktober 49, nicht, wie man gewöhnlich annimmt, Ende November. Die Überfahrt des An- tonius nach Griechenland wird Ende Februar 48 angesetzt. Der Kampf, durch welchen die Einschliefsung von Dyrhachium beendet wurde, fiel Ende Juni 48. Diese wenigen Einzelheiten mögen zeigen, wie verdienst- lich die Schrift für die Aufstellung der Chronologie' jener Zeiten ist.

3. Eönigszeit und Übergang zur Republik.

W. Ihne, Die römische Eönigszeit. Vortrag gehalten in der dritten Allgem. Sitzung der 39. Vers. Deutsch. Phil. u. Schulmänner in Zürich 1887. (Philol. Wochenschr. 7, 1517).

Wie das ins dem fas nachgeht, und wie der heilige Herd die Grund- lage der Familie ist, so war Numa vor Romulus. Die Geschlechterord- nung Roms kennt nur ein gewähltes priesterliches Oberhaupt; da aber der Priester den Blutbann nicht Oben darf, stehen ihm hierfür die II viri perduellionis zur Seite. Der Priester darf auch nicht ins Feld ziehen; daher herrscht unter Numa ewiger Friede, und der Pontifex darf weder zu Pferd steigen, noch sich von der Hauptstadt entfernen. Dafür ist der praetor oder magister populi da. Der römische König ist gewählt, aber als Priester lebenslänglich und unverletzlich. Die Plebs ging erst spä^ ter einen Bund mit diesem Priesterstaat ein und verkehrte mit ihm durch die tribuni, welche als Gesandte unverletzlich waren. Die Ver- schmelzung dieser zwei Staaten ging auf revolutionärem Wege vor sich und wurde von einem Eroberer durchgeführt. Erst und nur die frem- den Tarquinier waren volle Könige. Aber dies ist in ganz Italien nur eine vorübergehende Episode , wie die Veienter* nur in ihrem letzten Kampfe »gegen die alte Sittec einen König wählten. Eine dauernde Folge des Priesterkönigtums ist die religio.

H. Jordan, Die Könige im alten Italien. Berlin, Weidmann 1887. 47 S.

Die Schrift ist Fragment rücksichtlich ihrer Weiterführung zu den letzten geschichtlichen Consequenzen. In sich selbst, so weit sie vorliegt ist sie fertig.

Der erste Abschnitt handelt von Amulius und Numitor. Die Sage von Romulus und Remus ist älter als der Krieg gegen Pyrrhos; wahr- scheinlich war sie bereits im 5. Jahrh. der Stadt Gemeingut des Volkes. Wohl ebenso alt ist die Sage von Amulius und Numitor. Beide Namen

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8. Ktaigwfiit nnd Oberg«og rar RepabUk. 271

sind lateinische Personennamen, Amolios oder ftlter Amollias ein ple- beischer Oeschlechtsname, Nomitor ein verlorener Vor- oder Zoname, von welchem der plebeische Gescblechtsname Nnmitorius abgeleitet ist Amallius kommt Yon amullns, einer Parallelform von am-oenus; Numitor stellt sich zu Nama, nnmems, Nnmerius. Wenn es aal^lt, dafs der eine der Brader ein Gog- oder Praenomen, der andere einen Geschlechts- namen führt, so kann man bei der Einnamigkeit anch den letzteren als einüetchen Individualnamen ansehen.

Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit Nnma Pompilias, Tullus Hostilins, Ancas Marcius, Servins Tullins und der Wahlordnung der Könige. Die vier Gentilnamen dieser Könige sind, wie Jordan aus den Inschriften beweist, sämtlich plebeisch; ihre Geschichte stand in der Zeit der Samniterkriege in den GrundzOgen so fest wie die Geschichte der Zwillinge und der Wölfin. Ohne Zweifel lag somit die Liste der sieben römischen Königsnamen lange vor dem Beginn der römischen Litteratur fertig und fest vor.

Das römische Königtum wurde allein durch Wahl und zwar durch die Wahl der den Senat bildenden patres vollzogen. Dabei funktionierte ein jeder Senator auf eine Frist von bestimmter Dauer als rex; seine Ernennung des lebenslänglichen rex war völlig unbeschränkt, wenn der- selbe nur den Geschlechtem angehörte und wahrscheinlich, wenn er nicht demselben Geschlechte angehörte wie der Vorgänger. Offenbar sollte das durch den Senat durchlaufende und verhältnismäfsig lange dauernde Interregnum das Urteil klären und schliefslich durch Ausschliefsung der Herrschaft eines Geschlechts die denkbar freieste Wahl des Oberbeam- ten herbeizuführen.

Aber da die Namen der vier Könige plebeisch sind, die Wahlordnung aber patrizisch, so entsteht hier ein schwer zu lösender Widerspruch. Der Verf. sucht denselben durch die Annahme zu lösen, dafs in der Zeit, in welcher die Plebeier Pompilius, Hostilins, Marcius und Tullins in Rom herrschten, daselbst eine Herrschaft der nachmaligen patrizischen Geschlechter noch nicht vorhanden war. Vor der neuen Verfassung ge- hörten Pompilii, Hostilii, Marcii und Tullii zu den in den drei Tribus stehenden vollberechtigten Geschlechtern. Erst die neue Verfassung, Jedenfolls getragen durch eine starke Einwanderung, erhob einen ge- schlossenen Kreis von Geschlechtern zur politischen Alleinherrschaft und drückte die übrigen, darunter jene, zum halbberechtigten Insassentum herab. Damit fielen die drei Stammtribus.

Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit dem altitalischen König- tum« Der Schlufs, dafs bei allen nachweislich nahe mit einander ver- wandten Völkern Italiens, also vor allen bei den ümbrem, Samniten und Latinem das Königtum bestanden habe und aufgelöst worden sei, entbehrt jeder Berechtigung. Gemeinsam ist ihnen nur die Entwicke- lung des Geschlechts und die Entwickelung der politischen Genossen-

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272 Römische Geschichte und Chronologie.

Schaft innerhalb des räumlichen Bezirks, tref-n trib-us genannt. Wir kennen eine ganze Reihe von Namen von Führern oder Beamten, aber bis jetzt nicht einmal einen Anklang an das lat. rex, reg-is. Selbst auf latinischem Gebiete sind wir fast ausschliefslich auf Rom angewiesen. Doch scheint sich noch ein einziger Rest einer sehr alten Überlieferung er- halten zu haben, welcher das Bestehen des latinischen Königtums ge- währleistet, die vom rex Nemorensis, der wahrscheinlich an den gestürzten König Yon Aricia erinnert.

Wir glauben nicht, dafs die im zweiten Abschnitt vorgetragene Hypothese über die grofse Revolution viele Anhänger finden wird. Wa- rum sollten in derselben gerade die sämtlichen Geschlechter, aus denen Könige genommen waren, Plebeier geworden sein? Auch die gänzliche Widerlegung der Annahme einer Erbmonarchie scheint nicht gelungen; erstlich würde bei dem Ausschlüsse der Erblichkeit geradezu undenkbar, dafs alle Königsgeschlechter Plebeier wurden; sodann aber ist es doch auch eine Annahme, die mit den einfachen Verhältnissen der ältesten Zeit unvereinbar ist, dafis eine so complicierte Einrichtung, wie das Inter- regnum aller Senatoren und die unumschränkte Befugnis eines Beliebi- gen, den König zu ernennen, blofs erdacht worden sei, »um das Urteil zu klären und durch Ausschliefsung der Herrschaft eines Geschlechts die denkbar freieste Wahl des Oberbeamten herbeizuführen.c Dafs man dagegen in späterer Zeit so konstruierte, um in dieser liegende Tenden- zen durch die mos maiorum zu stützen, liegt nahe. Eine irgendwie ent- scheidende Bedeutung hat demnach die Schrift nicht.

4. Zeit des Ständekampfes und der Eroberung Italiens.

Gull. Lackner, De incursionibus a Gallis in Italiam factis quae- stio historica. Pars. I. Pr. Gymn. Gumbinnen 1887. 26 S.

Während Niese und Mommsen annehmen, dafs die Chronologie des Livius und Polybios bezüglich der gallischen Kriege nicht übereinstimmt, will der Verf. beweisen, dafs die Chronologie beider völlig übereinstimmt. Zu diesem Zwecke sucht er die Quellenbenutzung des Livius, Dionysius und anderer festzustellen. Zu diesem Behufe analysiert er die Berichte des Livius über die Gallierkriege und erhält folgende Resultate. Livius stimmt völlig mit Polybios überein, wenn man alles ausscheidet, was die spä- teren Annalisten erfunden haben. Er schöpft nicht immer aus einer Quelle, sondern meist aus mehreren und zwar nicht in der Weise, dafs er ab- wechselnd die eine oder die andere ausschreibt, sondern sd, dafs er stets zugleich mehrere berücksichtigt, Claudius und Licinius hat er zwei- fellos selbst vor sich gehabt. Zu Ehren römischer Patrizierfamilien haben die späteren Annalisten Einfälle, wie die von 867 und 349 erfunden, andere, wie die von 861 in den Jahren 860 und 358, von 350 im Jahre 849 sind einfache Iterationen. Mannichiach werden Thatsachen und Ein-

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4. Zeit des Stftndekftmpfes nnd der Eroberung Italiens. 273

richtangen des ersten Jahrhunderts y. Chr. in jene Zeiten übertragen, die Niederlagen der Römer abgeschwächt oder durchaus bestritten wie in den Jahren 890 und 350.

Diodor folgt einer alten, wenn auch nicht so wertvollen Quelle als Polybios. Das meiste, was er berichtet, findet er in einer Livius und Dio gemeinsamen Quelle, vieles auch bei Dionysius und dessen Ausschreiber Appian. In dem Berichte Aber die AUiaschlacht hat er seine Quelle vielfach gekürzt und erhebliche Dinge weggelassen. Seine Quelle ist hier nicht Fabius selbst, wohl aber benutzt er hier die älteste Quelle unter allen Berichten, mit Ausnahme derjenigen des Polybios. Letzterer hat Fabius vor sich gehabt. Bezflglich der Chronologie des Polybios sucht der Verf. zwei Fragen zu entscheiden: 1) hat Polybios bei den Zeitangaben mit der Ordinalzahl Anfangs- und En^jahr mitge- rechnet? Die Antwort, die der Verf. giebt, lautet: Polybios rechnet nicht von dem Jahr der Thatsache, sondern von der Thatsache selbst an; also z. B. im Jahre nach der und der Thatsache bedeutet: seit der Thatsache sind mehr als x 1 Jahre verflossen, aber noch nicht voll X Jahre. 2) hat Polybios die fünf Anarchie- und die vier Dictatorexgahre mitgerechnet? Nach Mommsens Ansicht hat er nur ein Anarchiejahr gekannt und die vier Dictatorenjahre überhaupt nicht berücksichtigt. In seiner Reduktion der Fastenrechnung auf die polybianische Chronologie hat er überall, wo Polybios die Ordinalzahl hat, ein Jahr nicht gerech- net. Um die auffallende Thatsache zu erklären, dafs, trotzdem Polybios nur eine eii^jährige Anarchie berechnet haben soll, Livius ganz überein- stimmend einen neuen Galliereinfall in das Jahr $93 setzt, während er doch der Fastentafel folgte, nimmt Mommsen an, Polybios, wie alle Anna- listen, sei einer herkömmlichen Übersicht für die Gallierkriege gefolgt, wie sie Polybios auch aufweise, in der die vier Anarchiejahre noch nicht mitgezählt waren. Bei der Verteilung der Einfälle auf die einzelnen Jahre hätte man aber nicht mehr an diesen Umstand gedacht, sondern trotz der Zählung der vier Anarchiejahre den alten Ansatz belassen. Der Verf. teilt diese Ansicht nicht, sondern glaubt, dafs diese Übersicht erst das Werk des Polybios sei; noch weniger glaublich erscheint ihm, dafs die Annalisten eine so kurze Übersicht benutzt haben sollten, da sie nach Mommsens eigener Ansicht nicht die ältesten Annalen vor sich hatten. Er kann sich daher nicht zu der Annahme verstehen, dafs Fa- bius die eiigährige Anarchie gehabt habe, sondern schreibt ihm die fÜuQährige zu. Aber auch die von Strehl, Chronologische Daten des Polybios p. 27 34 und 37- 89 gemachten Reduktionen führen nicht zum Ziele. Denn er mufs annehmen, um die Differenz von vier Jahren zwischen den Jahren 299 und 346 zu erklären, Polybios habe die vier Diktatorenjahre nicht gezählt. Das stimmt aber nicht, denn Polybios ist Varro stets drei Jahre voraus, stimmt aber im Jahre 299 völlig mit ihm überein. Da er nun aber vom Jahre 299 bis zu dem Galliereinfalle

JahrMbaricht für AltartamfliriuensehAft LX. (1889. III.) 18

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274 Römische Oeachicbte and Chronologie.

43 Jahre rechnet, während Yarro 50 ansetzt, so berechnet er sieben Jahre weniger, also aufser den Diktatoreiigahren noch drei andere.

Der Verf. glaubt nun, dafs durch sein unter 1) entwickeltes Gesetz ttber die Reduktion der polybianischen chronologischen Angaben alle Schwierigkeiten gehoben würden. Dabei legt er den Livianischen An- gaben ein grofses Gewicht bei. Zwischen dem Brande und dem ersten Einfalle haben nun Polybios sowohl als Livius ein Intervall von 29, bis zum zweiten Einfalle ein solches von U Jahre. Zwischen 360 und 299 sind bei Polybios 43, bei Livius 51 Jahre. Nach Mommsen erklärt sich diese Differenz durch den Wegfiall von vier Anarchie- und vier Dictatoreigahren in der Rechnung des Polybios. Der Ver£ will zunächst in Übereinstimmung mit Livius zwischen 350 und 332 die von beiden berichtete Ruhe ansetzen , die also bei Polybios nur iflnf Jahre kürzer ist, dagegen für den Frieden 33 Jahre bei Livius, 30 bei Polybios anneh- men, da hier der letztere die drei Diktatorenjahre 324, 309 und 301 v. Chr. weggelassen habe. Dagegen die erstere Differenz sei dadurch zu heilen, dafs bei Polybios rpeaxcUSexa in irtTaxouSexa geändert wurde. Auf diese Weise würde mit Matzat die »doppelte Buchführung des Po- lybiosc beseitigt.

AdolfSonny, De Massiliensium rebus quaestiones. Diss. Dor- pat 1887.

Im ersten Abschnitt unterwirft der Verf. den Bericht des Justi- nus 43, 3, 4 5, 10 einer Kritik. Für die römische Geschichte kommt nur in Betracht der Bericht des Livius über die gallische Einwanderung in Italien. Der Verf. widerlegt zuerst Ungers Versuch, die Überliefe- rung im Ganzen zu halten und gelangt selbst zu folgendem Resultate: Die Gallier gelangten Anfang des vierten Jahrh. auf derselben Wanderung, welche sie nach Italien und Pannonien führte, auch nach Gallia Narbo- nensis. Trotzdem ist der Bericht des Livius über eine Hülfeleistung derselben gegen die Ligurer zugunsten Massilias richtig; sie ist nur ein Anachronismus: die Thatsache fUllt eben Anfang des vierten Jahrh.

Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit der Eüstenbeschreibung des Rufus Festus Avienus. Wir können aus der fleifsigen und eingehen- den Untersuchung nur weniges hervorheben. Ihre Abfassung setzt der Verf. nicht lange vor die gallische Wanderung. Die Macht Massilias war um das Jahr 400 v. Chr. am gröfsten: die Stadt besafs die ganze Ost- und Südküste Spaniens bis zu den Säulen des Herkules. Anfang des vierten Jahrh. erlagen alle diese Kolonien dem Galliersturme und den Angriffen der Karthager von Sicilien aus. Doch bald nachher begannen sie wieder neue Kolonien an der Nordostküste Spaniens zu gründen, denen andere an der norditalienischen Küste folgten.

Der dritte Abschnitt handelt über das Münzwesen von Massüia und seinen Kolonien. Der Verf. zieht daraus für den Handel der

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4. Zeit des St&ndekampfes nnd der Eroberung Italiens. 275

Massilienser wichtige Schlüsse. Im Auägange des sechsten und Anfang des f&nften Jahrh. v. Chr. trieben sie Handel mit Yelia and den asiati- schen Städten. Als die Römer anfingen, dem massilischen Handel Gon- carrenz zu machen, fing die Stadt an nach römischem Müuzfufse zu prägen. Die Prägung von Silberdrachmen hörte nach der Eroberung der Stadt durch Cäsar auf; die Kupferprägung bestand (gegen Momm- sens Ansicht) fort. Die Prägung der Kolonien Avenio, Cabellio und An- tipolis beginnt erst nach 49 v. Chr. und erlischt schon 23 v. Chr. wieder. Emporium schlug schon früh eigene Münzen zuerst im Anschlufs an Massilia, dann an Karthago, dann an Rom. Rhoda scheint nur kurze Zeit geprägt zu haben. Alle Prägungen von Massilia und diesen beiden letztgenannten Kolonien fanden grofse Verbreitung und teilweise Nach- ahmung in Gallien und Spanien.

Die Arbeit ist voll wichtiger Aufschlüsse.

C. F. Burger, De pas van Caudium. Over gedruckt uit bei Tyd- schrift voor Geschiedenis. Sept. 1887.

Da die Schmach von Caudium nach der gallischen Niederlage die gröfste war, so haben sich die Geschichtschreiber um die Wette bemühti dieselbe zu verdecken.

Der Verf. hat den Pafs besucht und giebt eine Beschreibung des- selben. Zwischen Arpaia und Monte Sarchio fand die Einschlief sung der Römer statt; dies konnte leicht geschehen, da die umgebenden Berge, die heute kahl sind, damals mit Wald bedeckt waren. Die nach den Annalisten im folgenden Jahre von den Römern geübte Vergeltung, welche sogar die Jochszene wiederholt, ist erfunden. Die Samniten konnten nachher noch lange den Krieg fortführen, was sich nicht mit jener Erzählung vereinigen läfst. Noch weniger glaubwürdig erscheint dieselbe bei einem Besuche des Thals von Caudium. Wenn man die umgebenden Berge betrachtet und sich dieselben bewaldet denkt, ohne gebahnte Wege und bewohnt von einer zahlreichen, mächtigen und streit- baren Bevölkerung, mufs man sich unwillkürlich die Frage vorlegen: wie konnten die Römer dieses Land unter sich bringen? Vorher wird der Zug durch den Pafs beurteilt; man kann nur eine Erklärung dafür finden: Unverstand. Die Erklärung, die Livius giebt, dafs der Marsch wegen der Bedrohung des befreundeten Luceria nicht zu vermeiden ge- wesen sei, ist nicht stichhaltig. Auch ist^ nicht richtig, was er von ver- schiedenen Zügen in das Samniterland berichtet; dies war den Römern noch unbekannt. Er läfst die Römer Bovianum einnehmen, während in der älteren Überlieferung dieser Name nicht vorkommt. Ebenso ist die Nachricht des Livius, den Konsuln sei ein längerer Umweg an der Küste des adriatischen Meeres nach Luceria offen gewesen, erfunden; diese Ansicht entstand erst anachronistisch nach der Unterwerfung Mittelita- liens. Aber Luceria kann auch gar keine befreundete Stadt der Römer

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276 BOmisehe Oeschiehte und Chronologie.

gewesen sein; denn im folgenden Jahre ist sie nach Livius selbst eine starke samnitische Festung, und wenn man die Berichte Aber die Stadt sammelt, so kommt man zu dem Resultate, dafs sie erst 815 ?on den Bömem erobert und zur latinischen Kolonie gemacht ist So ist die ganze Geschichte mit der Hilfeleistung erfunden, um den unglaublichen Unverstand der Konsuln zu verkleistern. Wahrscheinlich ist aber auch schon der ganze Feldzug des Fabius nach Apulien im Jahre 322 nur erfunden, vielleicht selbst der des Konsuls Aulius im Jahre 323. £ben so wenig glaubhaft ist das Bündnis, welches die Römer bereits 327 mit ApTilien geschlossen haben sollen; in Wirklichkeit scheinen erst nach dem Caudinischen Vertrage die apulischen Städte in den Krieg gezogen worden zu sein; erst von 819 ab sehen wir apulische Städte teils frei- willig, teils gezwungen zu den Römern übergehen. Und zwar ist dies die Folge einer veränderten Kriegsführung gewesen. Nach dem Candi- nischen Schlage führten die Römer den Kampf nicht mehr mit grofsen Heeren, sondern sie griffen die festen Plätze an und verwüsteten das Land. Für den ersten Teil des BLrieges ist Livius die einzige Quelle, wenn man von einzelnen Fragmenten absieht. Von 816 ab giebt Diodor kurze Mitteilungen, die auf die älteren Annalen zurückgehen und den Berichten des Livius öfter widersprechen. Die ausftlhrlicheren Angaben des letzteren sind teils der Sucht auszuschmücken entsprungen, teils dem Bestreben adeliger Familien, ihre Mitglieder berühmt zu machen, natür- lich stets auf Kosten der Feinde. Die Veranlassung zum Kriege ist glaubhaft. Aber schon der Bericht des Livius über die ersten Kriegs- jahre ist grofsenteils unglaublich: der ursprünglichen Tradition gehören sicher die Ortsnamen später nicht mehr vorhandener Plätze und die Triumphe an ; minder sicher sind die Berichte über Einnahmen samni- üscher Städte, so z. B. von AUifae und Rufrae 826, wo es sich in der That lediglich um Einfälle in die betreffenden Gebiete handelte. Da- gegen waren Cutina und Cingilia, die im Jahre 826 erobert wurden, zu Livius Zeit ebenso wenig bekannt, als Imbrinium, wo der Diktator Pa- pirius die Samniter besiegte. In den nächsten Jahren dürfen wir nun die Einfälle in Samnium, nicht die in Apulien für wahrscheinlich halten. Zweimal sollen die Samniten tief gedemütigt um Frieden gebeten und die Sieger den Triumph erhalten haben. Ob aber diese Triumphe der alten Überlieferung angehören, ist fraglich. Der des Papirius 825 hängt mit einer Erzählung über einen Streit des Diktators mit seinem magister equitum Fabius zusammen, die Niemand für authentisch hält. Mit der Erzählung kann auch der Triumph ersonnen, er kann aber ebenso gut erst die Grundlage für dieselbe geworden sein. Dasselbe gilt von dem Triumph im Jahre 322, der nach einem Teile der Quellen von einem Diktator, nach einem anderen von beiden Konsuln davongetragen ward. Auch hier ist unzweifelhaft der Einfall in Apulien, die Einnahme von Luceria und die Demütigung der Samniten Dichtung; aber auch die

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4. Zeit des Sl&ndekftmpfes nod der Eroberung Italiens. 277

Friedensyerweigerung durch die Römer ist Erfindung, um das Unglttck von Candinm als göttliche Strafe des Übermnts darstellen zu können. Der Gesamteindruck, den wir Ober die Kriegführung zwischen 327 822 er- halten, ist folgender: Jährliche Einfälle der Römer in das feindliche Gebiet mit ihrer gesamten Macht; Gefechte, Plünderungen, Behauptung einzelner eroberter Punkte, aber nirgends ein entscheidender Vorteil, nirgends entscheidende Eroberungen. Ebenso Einfälle der Samniten in das Gebiet der Römer und ihrer Bundesgenossen, z. B. in das Gebiet von Fregellae. Die Niederlage von Gaudium, wohin die Römer, ohne die Gröfse der Gefahr zu kennen, gegangen waren, wurde doppelt ent- scheidend, f&r die Samniten, weil sie in blindem Vertrauen auf die Ver- tragstreue der Römer sich ihren Vorteil entgehen liefsen, fttr die Römer, weil sie merkten, dafs auf dem bisherigen Wege Samnium nicht zu ge- winnen war. Der Krieg wurde von jetzt ab ausschliefslich Grenzkrieg mit der Tendenz, die umwohnenden Völker zu Bündnissen zu bringen und eine Reihe starker Grenzplätze zu besetzen. Zuerst gelang es mit den apulischen Städten; aber auch von den Hirpinem und Lucanern ist dies anzunehmen, obgleich darüber nichts berichtet wird. Die älteste Bundesgenossin Roms scheint Arpi gewesen zu sein; 319 wurde eine Stadt der Frentaner, wahrscheinlich Larinum, erobert, in den folgenden Jahren wurden Cannsium, Teanum, Forentum zur Verbindung mit Rom gezwungen; 315 wurde Luceria erobert und latinische Kolonie. Minder ungestört vollzog sich die Festsetzung an der Westgrenze von Samnium. Die Grenze reichte von Sora Suessula; die Samniten beherrschten das Gebirge, während Liristhai und das Flachland von Campanien den Rö- mern gehörte. Schon vor Ausbruch des Krieges hatten sie zur Vertei- digung dieser Grenze die latinischen Kolonien Fregellae und Cales ge- gründet und bald hatten sie auch die steilabfallende Höhe von Sora be- setzt. Nach der Caudinischen Niederlage war Fregellae in die Hände der Samniten gefallen, und gleichzeitig fielen die unterworfenen Satri- caner ab. Die harte Bestrafung der letzteren verhütete weitere Befol- gung des gefährlichen Vorgangs. Einige Jahre scheint es hier an der Westgrenze ruhig gewesen zu sein, und selbst Fregellae blieb in den Händen der Samniten, denen dadurch der Weg nach Latium offen stand. Erst 315 entbrannte mit der Eroberung von Plistica durch die Samniten der Kampf aufs Neue ; auch Sora kam in ihre Gewalt. Nun fielen die Römer ihrerseits in Samnium ein, nahmen Saticula, und es wurde gleich Luceria latinische Kolonie. Vergebens waren die Entsatzversuche der Sam- niten, die sich nun nordwärts wandten und das eigentliche Latium bedrohten. Die römischen Truppen standen fern in Apulien und Campanien. Fa- bius ward bei Lautulae in der Nähe von Tarracina entscheidend geschla- gen, und die Verbindung mit Campanien ging verloren, Aurunker und Gampanier drohten abzufallen: Rom war aufs äufserste bedroht. In der That hatte aber Rom in diesem Jahre mehr erreicht als Samnium.

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278 Römische Oeschichte und Chronologie.

Luceria und Saticula blieben stets in seinen Händen, während die Vorteile der Sanmiten in den nächsten zwei Jahren wieder verloren gingen; wie, sehen wir nicht; nnr so viel ist sicher, dafs auch diesesmal die Samniten ihre Vorteile nicht zu benutzen verstanden. 314 wurden die Einfälle der Samniten in römisches Gebiet zurückgeschlagen und die von Rom abgefallenen Städte zur Unterwerfung gebracht, 313 nahmen die Römer Sora und Fregellae und vollendeten mit Gründung der Kolonien Inter- amna, Suessa und Saticula den Festungsgürtel, der Samnium im Westen umschlofs. Auch noch unabhängige Städte Kampaniens wurden genom- men, und Samnium war machtlos, als 310 durch die Etrusker die Römer zur Diversion nach Norden genötigt wurden. Dieser Kampf und der Abfall der Herniker (306) gab den Samniten Gelegenheit, den Kampf noch einige Jahre fortzusetzen; sie eroberten nochmals Sora, ohne es jedoch behaupten zu können, 304 mufsten sie nach der Unterwerfung von Etruskern und Hernikern sich ebenfalls beugen.

Die Untersuchung des Verf. ist klar und einleuchtend, wenn auch manche Einzelheit noch fragwürdig bleibt.

5. Die punischen Kriege und die TJntervrerfiuig der Mittelmeerländer.

R. Thommen, Über die Abfassungszeit der Geschichten des Poly- bius. Philol. 46, 753 ff.

Gegen Hartstein (Jahresb. 1886, 291) führt der Verf. aus, dafs ihm zwar die von demselben gegen die Verwertung von Polyb. 25, 11; 18, 29, 13 15 und 12, 253 erhobenen Einwände berechtigt erscheinen, dafs aber die Beweiskraft der noch übrigen Stellen nicht erschüttert sei.

Speziell erkennt der Verf. in Pol. 14, 10, 5 und der Parallele 1, 73, 3 ein recht starkes Argument für die Richtigkeit der Annahme, dafs Karthago noch stand, als diese beiden Sätze geschrieben worden sind. Zu 9, 9, 9 habe Hartstein die Übersetzung des kxdarotQ bemängelt ; der Verf. kann dieselbe preisgeben, weil das voraufgehende dii^oripot^ allein genüge, seine Auffassung der Stelle gegen jeden Angriff zu sichern.

Was den Haupteinwand betrifft, dafs Thommen nicht erklärt habe, warum Polyb. nicht auch die Vorrede zu Buch I wie die zu Buch HI dem Wechsel seines ursprünglichen Planes gemäfs geändert habe, so er- klärt Thommen die beiden ersten Bücher für eine Einleitung im grofsen Stile, die mit dem eigentlichen Werke auch in den Augen des Autors wenig gemein habe. Dem entspreche, dafs er über Ziel tind Umfang jener Arbeit im Vorwort zum ersten Buche gar keine direkten Andeu- tungen gemacht habe. Das Vorwort zum ersten Buche ist eine geschichts- philosopische Einleitung, das zum dritten ein Arbeitsprogramm.

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6. Punische Kriege and UnterwertoDg der Mittelmeerlftnder. 279

G. Faltin, Über den Ursprung des zweiten panischen Krieges. Pr. Gymn. Neu-Ruppin 1887. 20 S.

In den uns erhaltenen Berichten über die Ereignisse, welche zu dem zweiten panischen Kriege führten, überwiegt bei weitem die römische Anschauung, unter deren Einflufs auch Polybios steht. Indessen gewährt die kritische Art seiner Geschichtschreibung manchen Blick in die Wider- sprüche der Yorpolybianischen Überlieferung. Aus ihnen gewinnt man manche Einsicht in den Zusammenhang der Ereignisse, und auch durch vorsichtige Heranziehung einzelner Angaben der späteren Schriftsteller läfst sich manche Lücke in des Polybios Darstellung ausfüllen.

Polybios' Ansicht über Hamilkar Barkas' Anteil an dem Ausbruche des Krieges ist einseitig, noch einseitiger die des Fabius über den Ein- flufs Hasdrubals und Hannibals. Sicher bezeugt wird durch dieselbe nur, dafs Hasdrubals Thätigkeit in höherem Grade die Leidenschaften der karthagischen Aristokratie erregt hat, als Hamilkars Auftreten. Sein Einflufs machte die Entwickelung in Spanien möglich, indem er die Macht der Aristokratie in der Heimat beschränkte und Hamilkar freie Hand verschaffte, wenn auch kaum zu bezweifeln ist, dafs der Gedanke an die Unterwerfung Spaniens von Hamilkar ausgegangen ist Die Ab- sicht der Barkiden war darauf gerichtet, Karthagos Freiheit und Selb- st^digkeit zu schützen. Zu diesem Zwecke murste man ein Heer haben, und bei dem schlechten Zustand der karthagischen Finanzen eröffnete der Krieg in Spanien Aussicht, den Krieg durch den Krieg zu ernähren, für Sicilien und Sardinien Ersatz zu schaffen und gegen plötzliche An- schläge Roms gerüstet zu sein. Bei den Verhandlungen im Jahre 218 ist der Bericht des Polybios mangelhaft; eine Hauptrolle spielte dabei der Vertrag zwischen Rom und Hasdrubal von 226, während bei Poly- bios überall Sagunt in den Vordergrund tritt, ja es sind ziemlich sichere Anzeichen vorhanden, dafs die Forderung der Ebrogrenze Ursache des Krieges war. Die Römer hatten zur Einmischung in Sagunt kein Recht, und sie waren, wie ihr Verhalten bei der Belagerung der Stadt zeigte, durch keinen Staatsvertrag mit der Stadt zum Eingreifen verpflichtet. Aber auch nach dem Falle Sagunts war man in Rom zur Kriegserklä- rung nicht geneigt, sondern beschlofs durch die Förderung der Ausliefe- rung Hannibals und seiner Ratgeber einen Druck zu üben auf die öffent- liche Meinung, in der Hoffnung, die Barkiden durch die aristokratische Partei zu ersetzen. Die Kriegserklärung selbst zu erwirken, mufs ein schweres Stück Arbeit gewesen sein, da die Mehrheit des Senates so- wohl als die Masse des Volkes dem Kriege entschieden abgeneigt waren; man wird dabei besonders den Fall Sagunts verwertet haben, durch den die römische Ehre und Treue als so blofsgestellt erschien, dafs sie nur in einem siegreichen Kampfe wieder hergestellt werden konnte. Wahr- scheinlich ist auch in diesen Verhandlungen immer wieder betont wor- den, der Krieg sei allein im Interesse der Barkiden, in Karthago wolle

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280 Bömische Geschichte und Chronolo(pe.

man denselben nicht. Die römische Gesandtschaft vom Frühjahr 218 versuchte vergebens Regierung und Feldherm zu trennen ; ihre Behaup- tung, dafs Hannibal die Verträge verletzt habe und deshalb auszuliefern sei, war glänzend widerlegt worden. Der Krieg wurde also nicht erklärt, weil die Römer in ihrem Rechte gekränkt waren und die Karthager einen Vertrag verletzt hatten, sondern weil die leitenden Kreise in Rom die Überzeugung gewonnen hatten, dafs es die höchste Zeit sei, mit aller Macht der weiteren Ausdehnung der karthagischen Herrschaft in den Weg zu treten. Polybios ist durchaus in der römischen Auffassung be- fangen, wenn er die Belagerung Sagunts und den Ebroübergang als den Anfang des Krieges ansieht

Am Schlüsse stellt der Verf. nochmals übersichtlich zusammen, in- wiefern doch Polybios für uns die beste Quelle ist.

J. Buchheister, Hannibals Zug über die Alpen. Samml. gemein- verst. wissensch. Vorträge, herausg. von Virchow und v. Holtzendorff. Neue Folge, zweite Serie, Heft 17. Hamburg 1887.

Nach einer die Hälfte der Schrift umfassenden Einleitung kommt der Verf. zu seinem eigentlichen Thema. Hier entscheidet er sich dafür, dafs Hannibal von Valence durch die Insula AUobrogum in das Thal der oberen Is^re marschierte, über das h. Sassenage bei Grenoble in das Dractal gelangt und diesem bis Vizille folgte. Von da ging er dem Thale der Romagne folgend östlich aufwärts über Bourg d^Oisans nach Brian^on und von hier auf die Pafshöhe des Mont Gen^vre. Neue Gründe werden nicht vorgebracht; der Verf. fafst die in den letzten Jah- ren erschienenen Arbeiten zusammen.

W. Streit, Zur Geschichte des zweiten punischen Krieges in Ita- lien nach der Schlacht von Gannae. Berlin 1887.

Der Verfasser beklagt in der Einleitung die traurige Beschaffen- heit der Überlieferung besonders für die Zeit nach der Schlacht bei Gannae, hofft aber durch genauere und schärfere Heranziehung der an- derweit vorhandenen Nachrichten und durch eingehende Prüfung der inneren Wahrscheinlichkeit und Glaubwürdigkeit der livianischen Dar- stellung die in derselben in letzter Zusammenfassung vorliegende anna- listische Tradition mit gröfserer Sicherheit, als bisher, ihrem Werte oder Unwerte nach zu erkennen. In der livianischen Überlieferung er- scheinen die Verhältnisse nach der Schlacht bei Gannae völlig umge- wandelt. Hannibal und die Römer haben vollständig die Rollen ver- tauscht; man begreift nicht, wie es unter solchen Umständen Hannibal möglich gemacht hat, sich noch volle vierzehn Jahre in Italien zu zu behaupten und trotz dieser nunmehrigen strategischen und taktischen Überlegenheit der Römer bis zum letzten Augenblicke die Kriegführung im freien Felde festzuhalten, und wir stünden vor einem unlösbaren Rätsel, wenn nicht glücklicherweise sich Spuren einer durchaus anders

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5. Panische Kriege und Unterwerfung der Mitielmeerländer. 281

lautenden Überlieferung fänden, in der alle die livianischen Siege nicht vorhanden sind oder auf ganz unbedeutende Vorfälle eingeschränkt oder geradewegs als römische Niederlagen dargestellt gewesen sein müssen.

Der Verf. beweist zunächst durch eine Zusammenstellung der an- geblichen Verluste Hannibals, die sich auf ungefähr 120 000 Mann be* laufen, dafs die annalistischen Berichte nicht zuverlässig sein können. Denn von dieser Zahl müfsten die oskischen Landschaften ungefähr 100 000 Mann geliefert haben, was weder nach dem äufseren Umfang der karthagischen Bundesgenossenschaft, noch nach ihrer inneren Kraft und Leistnngsfähigkeit angenommen werden kann. Auch hätte Hannibal sicherlich nicht jahrelang auf Verstärkungen aus Spanien, Afrika und Makedonien geharrt, wenn er die Möglichkeit gehabt hätte, das Fehlende aus Italien zu ergänzen. Daraus ergiebt sich, dafs die annalistischen Be- richte über die Kette von Mifserfolgen und Niederlagen der karthagischen V^affen nicht richtig sein können, weil die unumgänglichen Voraussetzun- gen ihrer Möglichkeit fehlen. Im folgenden werden die Einzelereignisse an der Hand der livianischen Darstellung näher beleuchtet und zer- gliedert.

Der erste Kampf vor Nola (Liv. 23, 16) kann nur ganz unbedeu- tend gewesen sein; die wohl richtige Überlieferung bietet Zonaras. Die Belagerung von Casilinum (Liv. 23, 17—19) hat als sicheren Kern nur, dafs die Stadt vom Herbst 216 bis zum Ende des Winters eingeschlossen gehalten wurde, dafs die Besatzung bis zum äufsersten ausgeharrt und erst nach dem Eintritt der höchsten Not unter ehrenvollen Bedingungen kapituliert hat. Der Bericht Aber den Versuch Hannibals auf Cumae (Liv. 23, 36 37) leidet an einer Reihe von UnWahrscheinlichkeiten und an grofser Übertreibung; in Wahrheit wird nur ein unbedeutendes Schar- mützel stattgefunden haben. Der zweite Kampf vor Nola (Liv. 23, 42 46) mufs in Wirklichkeit wesentlich anders verlaufen sein. Es bleibt wohl nur von dem Berichte übrig, dafs Marcellus mit dem Beobach- tungscorps, das unter Hanno vor der Stadt geblieben war, während der gröfste Teil dieses Heeres unter Hanno selbst anderwärts beschäftigt war, ein glückliches Gefecht bestand. Der dritte Kampf vor Nola (Liv. 24, 13. 17) mufs in das Gebiet der reinen Erfindung verwiesen werden. Die gloriose Einnahme von Arpi durch die Römer (Liv. 24, 45-47) beschränkt sich auf die von Appian berichtete Thatsache, dafs Arpi durch Verrat den Römern überliefert und die Besatzung niedergemacht wurde. Die ganze annalistische Überlieferung über das Jahr 211 (Liv, 26, 4—11) ist wert- los und mufs unbedingt verworfen werden; richtig ist nur die Darstellung bei Polybios. Ebenso wertlos ist der Bericht über die Schlacht bei Nu- mistro (Liv. 27, 2). Sie endigte nach Frontin mit einer zweifellosen Niederlage des Marcellus. Die Kämpfe in Apulien 209 (Liv. 27, 12—15), die mit einer dreitägigen Schlacht endigen, sind ebenfalls in ihrer bei Livius vorhandenen Darstellung unmöglich vorgefallen; die Kämpfe zwi-

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282 Römische Geschichte and Chronologie.

sehen Hannibal und Marcellus erreichten mit der am zweiten Tage er- folgten Niederlage der Römer ihr Ende; der Kampf am dritten Tage ist reine Erfindung. Auch der Bericht über das J. 208 (Liv. 27, 25-29) leidet an vielfachen üngenauigkeiten, und noch unklarer und unverständ- licher ist die Darstellung des Jahres 207; namentlich ist die Schlacht von Grumentum einfach erfunden; dafs auch der Bericht des Livius über den Marsch Neros gegen Hasdrubal und seine Rückkehr nach Apulien mannichfach Bedenken bietet, ist bekannt. In den Jahren 210—207 ist die Unglaubwürdigkeit der Berichte noch an einigen durchgehenden Zü- gen erkennbar: Hannibal weicht stets dem Kampfe aus, die römischen Feldherren tragen die gröfste Kühnheit und Siegesgewifsheit zur Schau; Hannibal hat auch verlernt, seine beste Waffe, die Reiterei, in der frü- heren genialen Weise zu gebrauchen. Die erste Schlacht bei Kroton (Liv. 29, 36, 4) hat eine bedenkliche Ähnlichkeit mit den drei Schlacht- tagen des Jahres 209; in der That wird von einem wesentlichen Erfolge der Römer im Jahre 204 nicht die Rede sein können. Die zweite Schlacht bei Kroton Liv. 30, 19, 11 ist eine Verkehrung ins Gegenteil; man kann nur annehmen, dafs auch dieser letzte Waffengang der Römer mit Han- nibal auf italischem Boden zu ihren Ungunsten ausgefallen ist Die von Liv. 30, 20, 6 berichtete Hinmordung der Italiker kann nur hafserflUlter Annalistenphantasie oder der Volkssage entstammen.

Wenn man auch nicht glauben wird, dafs es dem Verf. gelungen ist, überall die Erfindung nachzuweisen, so darf er doch Anspruch machen, die Glaubwürdigkeit der livianischen Tradition für den erw&hnten Zeitr räum noch stärker ei-schüttert zu haben, als dies ohnedies schon teil- weise geschehen war.

Friedr. Ferd Schulz, Quibus ex fontibus fluxerint Agidis, Cleo- menis, Arati vitae Plutarcheae. Berlin 1886. Diss.

Die drei in dem Titel genannten Lebensbeschreibungen des Plu- tarch sind für das richtige Verständnis des achäischen Bundes von grofser Wichtigkeit. Der Verf. will hauptsächlich diejenigen Punkte er- örtern, über die zwischen ihm einer- und Klatt und Goltz andererseits Meinungsverschiedenheiten bestehen.

In der Vita Agid. war Phjlarchus die Haupt- und beinahe die alleinige Quelle; der Verf. sucht nachzuweisen, dafs Goltz an zwei Stellen Unrecht habe. Bei Darstellung der Kriegsthaten des Agis kann man nur Plutarch folgen, während Pausanias ohne allen Wert ist.

In der Vita Oleom, bildet Phylarchos c. 30 fast die alleinige Quelle. Zu Gapitel 6, 15, 19 wird gegen Goltz, zu 16, 2 gegen Klatt polemisiert Über die Quellen, welche Plutarch von c. 30 39 benutzt hat, gehen die Ansichten auseinander, da die einen glauben, Phylarchus sei auch hier die Quelle, und Polybius habe denselben ebenfalls aasge- zogen. Andere betrachten Polybius als Hauptqueile, den Plutarch nur aus Phylarchos ergänzt habe. Um diese Frage zu entscheiden, stellt

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6. Die RevolatiOD. 283

der Verf. das Polybias and Plutarch Gemeinsame zusammen, sodann das, was trotz etwas abweichender Gestaltung doch ans derselben Quelle geflossen sein kann, darauf das, was Plutarch, aber nicht Polybios berichtet, endlich die abweichenden Versionen, welche die Benutzung einer gleichen Quelle unmöglich erscheinen lassen. Das Ergebnis ist, dafs Plutarch überaU den Phylarchus benutzt hat, auch wo er von Po- lybios abweicht; auch der letztere folgt Phylarchus, hat aber auch an- dere Quellen benutzt bis zum Ende des Kleomenischen Krieges.

Für die Yita Arat. folgt Plutarch c. 2—6 den Memoiren des Ara- tus die Annahme von Goltz, dafs der letzte Teil von c. 6 aus einer anderen Quelle geflossen sei, ist nicht zu erweisen. Auch c. 8 und 9 stammen aus Aratus, während der letzte Teil von c 9 und c. 10 teils aus Aratus. teils aus Polybios genommen ist. C. 11, 12 sind aus Ara- tus, c. 18 dagegen vielleicht aus Polemo oder sonstigen Sammlungen ab- geleitet. C. 14, 15 sind auf die Memoiren des Aratus zurflckzufAhren gegen Goltz, der c. 15 von xal BOcjv Ende einer anderen Quelle zuweist , ebenso 16 bis Xdpijc fikv ydp^ wo ein eigener Zusatz Plutarchs anfängt. G. 17 wird Phylarchus zugeschrieben, 18—22 dagegen wieder Aratus -— mit Ausnahme von 19 oSro; yhp in^proy wo wieder Zusatz des Plutarch vorhanden ist. In Gapitel 23-— 46 waren aufser Aratus Phylarchus und Dinias* Argolica Quellen; Einzelheiten sind aus seinen eigenen Sammlungen eingefügt Von 47 54 ist Polybios benutzt, dem er bald wörtlich folgt, den er aber auch zusammenzieht, aus dem er Wichtiges auslftfst und bisweilen Falsches berichtet: seine eigene An- schauung legt er mit Vorliebe in den Reden nieder.

So ergänzt die Untersuchung in methodischer und sorgfältiger V7eise die Vorgänger.

J. Elotzek, Die Verbältnisse der Römer zum achäiscben Bunde von 229-149. Progr. des Real- und Obergymn. Brody 1887.

Der Verf. will »die Verbältnisse der Römer zum achäischen Bunde unparteiisch betrachten, c Er gelangt zu dem Ergebnis, dafs es der Zu- stand der griechischen Staaten war, der die Römer zur Aufhebung der griechischen Freiheit zwang.' Von den neueren Untersuchungen über diese Frage hat der Verf. mit Ausnahme von Mommsen und Hertz- berg — keine Kenntnis. Deutsch kann er auch nicht Die Schrift ist ohne allen Wert

6. Die Beyolution.

Th. Mommsen, Mithradates Philopator Philadelphos. Zeitschr. f. Numism. 15, 207 ff.

Der auf vier Tetradrachmen des pontischen Königshauses genannte König Mithradates Philopator Philadelphos ist in der litterarischen Über- lieferung nicht bekannt; v. Sallet wollte die Mflnzen Mithradates V, dem Vater des Eupator, geben. Kttrzlich fand man in Rom eine Steininschrift^

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284 Römische Geschichte and Chronologie.

die offenbar demselben Könige zuzuweisen ist; durch dieselbe wird die Annahme v. Sallets widerlegt. Sie wurde 40 Jahre nach dem Tode des Euergetes errichtet und, wie eine Reihe von anderen Dedikationen, durch den ersten mithradatischen Krieg yeranlafst. Dann kann aber der König Philopator nicht über den Pontus geherrscht haben. Mithradates Eupa- tor behielt im Jahre 670 Paphlagonien nicht; es vermutet nun Mommsen, dafs der Mithradates Philopator Philadelphos ein pontischer Prinz war, dem Sulla Paphlagonien als eigenes Königreich überliefs.

V. Sallet ist mit dieser Erklärung nicht einverstanden, da er die Münze für älter hält.

B. Niese, Straboniana. VI. Die Erwerbung der Küsten des Pon- tus durch Mithridates YI. YII. Die letzten Tyrannen Athens. Rhein. Mus. f. Phil. N. F. 42, 559—581.

Der Anstofs zur Einmischung des Mithridates in die Verhältnisse der pontischen Nordküste ging von der Stadt Chersonesos aus, die, von den umwohnenden taurischen Skythen aufs äufserste gedrängt, sich ge- nötigt sah, den König zum Haupt zu wählen. Dieser schickte ein Heer über das Meer unter Diophantos, Sohn des Asklepiodoros aus Sinope. Er wurde mit seinen Truppen bei Chersonesos innerhalb der Verschan- zung, die von Meer zu Meer laufend, die nächste Umgebung der Stadt zu schützen bestimmt war, eingeschlossen, überschritt aber zunächst den Meeresarm, legte am Ostufer eine Befestigung an und brachte diese durch einen Damm mit Chersones in Verbindung, wodurch die Lage der Eingeschlossenen erleichtert wurde, indem durch dieselbe die rechte Flanke der angreifenden Feinde bedroht wurde. Ein Angriff des Sohnes des skythischen Grofskönigs, Palakos, wurde abgeschlagen und dieser selbst besiegt. Dem Siege folgte die Unterwerfung der Taurier und die Gründung einer Stadt, wahrscheinlich Eupatorions. Nunmehr begab sich Diophant an den ELimmerischen Bosporus, wo der Fürst Pairisades in ähnlicher Lage wie Chersones seine Herrschaft an Mithridates abge- treten hatte. Jetzt ging er mit den Chersonesiten offensiv in das Gebiet der Skythen vor, und sie unterwarfen sich fast alle. Doch empörten sich die skythischen Unterthanen bald wieder und Diophant, der nach Sinope zurückgekehrt war, schlug die Skythen abermals und unterwarf ihr Land. Gleichzeitig waren am Bosporus Wirren ausgebrochen, bei denen Diophant in persönliche Gefahr geriet; aber der Bosporus wurde von neuem unterworfen. Diese Ereignisse fallen auf die nächsten Jahre nach 118 vor Chr. Wahrscheinlich aber waren schon vor dem ersten mithridatischen Kriege infolge der Erwerbung des taurischen Cher- sones und des Bosporus nicht nur diese Teile der pontischen Küste, sondern auch die thrakischen Küstengebiete der Herrschaft oder Schutz- herrschaft Mithridats einverleibt wurden. Diese Erwerbungen hatten dem Mithridates den Namen König des Pontus verschafft.

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6. Die RerolQiion. 285

Der zweite Aufsatz beschäftigt sich mit den letzten Tyrannen Athens und dem ersten mithridatischen Kriege. Gewöhnlich nimmt man an, dafs die beiden Namen Aristio and Athenio, welche für den letzten Tyrannen überliefert werden, identisch, bezw. der erstere der Name, der letztere der Beiname sei. Niese bestreitet diese Annahme und weist nach, dafs Aristio viel später nach Athen kam als Athenio.

Willy Strehl, M. Livius Drusus Volkstribun im Jahre 663 a. u. C./91 V. Chr. Diss. Marburg 1887.

Nach Giceros Darstellung war Drusus ausschliefslich Verfechter der Interessen der oligarchischen Partei und beabsichtigte mit seinen Gesetzanträgen, insbesondere seiner lex iudiciaria, weiter nichts, als den Rittern die seit der lex iudiciaria des jtlngeren Gracchus verliehene richterliche Allgewalt zu entreifsen und dem Senat zurückzugeben. Seine Beziehungen zu den Bundesgenossen bleiben dabei unerwähnt; auch fehlt jeder Aufschlufs darüber, weshalb der Tribun von dem Senat aufgegeben wurde und der Konsul Philippus seinen Bestrebungen einen so energi- schen Widerstand entgegensetzte. Diodor und Appian geben hierüber befriedigende Nachrichten, sie setzen sich zum Teil mit der Ciceronia- nischen Überlieferung in Widerspruch.

Der Verf. prüft zuerst die Überlieferung Ciceros und gelangt zu dem Ergebnis, dafs dieselbe der Stütze der Tradition bei Diodor und Appian nicht entbehren kann und für sich allein betrachtet ein getrübtes und falsches Bild von den Bestrebungen des Drusus giebt. In der liviani- schen Epitome findet sich der Rest einer guten Überlieferung zusammen- gedrängt vor. Besonders fällt die Übereinstimmung mit Appian in die Augen. Der Rest der uns noch erhaltenen römischen Tradition hat nur geringen Wert Die Nachrichten bei Velleius und Flutarch entstammen guten Quellen und stehen der Überlieferung Diodors nahe, bieten aber wesentlich neues Material, das sich nicht bei Diodor und Appian fände, nicht. Appian giebt über die politischen Bestrebungen und die Partei- stellung des Drusus die ausfahrlichsten Nachrichten; diese unterwirft der Verf. einer eingehenden Prüfung. Nach deren Ergebnis sind Appians Nachrichten über die Agrarverhältnisse Italiens, die socialen Übelstände und Reformversuche die besten, die wir überhaupt besitzen. Dieselben gehen unzweifelhaft auf eine gut unterrichtete, unbefangen und sachlich urteilende Quelle zurück. Dieselben werden ergänzt und vervollständigt durch die Reste der Tradition bei Diodor. Es handelt sich hier beson- ders um die in den Fragmenta Vaticana erhaltene Eidesformel. Der Verf. erkennt darin ein Stück der Tradition bei Posidonius und hält dieselbe nicht fOr gefälscht, was er aus der formellen Korrektheit und analogen erhaltenen Formeln folgert. Mit dieser Formel wird der eben- &Us von Diodor berichtete Zug des Marsenführers Silo gegen Rom in Verbindung gebracht.

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286 Römische Geschichte und Chronologie.

Aus den Nachrichten der guten Überlieferung bei Diodor, Appian und dem sog. Aurelius Victor lassen sich die Tendenzen des Tribunen dahin deuten, dafs er analog C. Gracchus sein Tribunat von der die städtische Bürgermenge überwiegenden Mehrzahl der Neubürger sich jähr- lich erneuem lassen wollte; von der Dankbarkeit und Ergebenheit derselben getragen, wäre der Tribun als euepye-njc des Vaterlandes unzweifelhaft zu einer aufserordentlichen Macht gelangt und vielleicht zu ähnlichen Herrschaftsformen erhoben worden, wie später Cäsar. Drnsus' Heri'schaft konnte sich schon auf ein von der Verfassung Roms losgelöstes Volks- heer begründen. Somit ist er das Bindeglied zwischen C. Gracchus, Cinna und Caesar; er ist das notwendige Mittelglied in der Umgestal- tung des römischen Staatswesens zum Prinzipat, welches sich auf den Gedanken der Volkssouveränität gründete und bei der italischen Bevöl- kerung seine militärische Stütze suchte und fand.

In einem Scblufsabschnitt stellt der Verf. die Zeitfolge der Ereig- nisse zusammen. Der Senat wollte die Unterstützung der Italiker zur Durchsetzung der lex iudiciaria gegen die Ritter in Anspruch nehmen, hierin begegnete sich die Tendenz des Tribunen mit dem Senatsinteresse, dagegen war der ernste Wille einer Verwirklichung des Versprechens die Scheidewand, welche ihn vom Senat trennte. Sein Bündnis mit den Bundesgenossen ist wahrscheinlich schon vor Antritt seines Tribunats (10. Dec. 92) geschlossen. Bei dem Latinerfeste in den ersten Monaten 91 erfolgte der Mordanschlag auf die Konsuln, von dem der Tribun ge- wufst, und den er vereitelt hat. Jetzt promulgiert er eine lex iudiciaria, frumentaria und agraria, die per saturam vor die Komitien kommen. Die Gesetze stofsen auf den heftigen Widerstand der Ritter und des Konsuls L. Marcius Philippus, werden aber noch vor September mit Hilfe der Italiker per vim durchgesetzt. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auftritten, und Drnsus läfst den Konsul greifen. Durch diese Gesetze wollte er sich die drei Parteien Roms verpflichten für eine lex de civitate sociis danda, die er in den Comitien verfassungsmäfsig durchzusetzen hoffte; aber er scheiterte an dem heftigen Widerstände der städtischen Bürgerschaft und des Senats, der die revolutionären Bestrebungen des Tribunen fürchtete und zum Teil eifersüchtig war über den ihm zuge- dachten Zuwachs an 300 Rittern. Auch die Ritter opponierten, und noch im September wurden die drei Gesetze durch ein Senatsdekret kassiert Jetzt werden die Verschwörung der Italiker mit dem Tribunen und die Vorbereitungen zum Aufstand in Rom bekannt. Da Drusus keine Aussicht hat, seine lex in den Comitien durchzubringen, muTs er mit seinen Verbündeten die Civität mit Waffengewalt zu erzwingen suchen. Er wird krank, die Italiker bringen vota dar zu seiner Gene- sung. Dies beschleunigt seine Ermordung. An seinem Tode tragen seine Gegner, insbesondere der Konsul Philippus, die Schuld; denn er hatte das meiste Interesse an dem Tode des staatsgefährlichen Tribunen.

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6. Die Re?olatioD. 287

Die Arbeit ist sauber und konsequent durchgeführt und zeigt die Niesesche Schule. Von der Echtheit des Eides und den daran geknüpf- ten Folgerungen hat sie mich aber nicht überzeugt.

C. Thiaucourt, £tude sur la conjuration de Catilina de Salluste, Paris 1887.

Der Verf. stellt bezüglich der Einleitung des Sallust über die Zu- stände Roms fest, dafs es sich hier nicht um Geschichtsforschung, son- dern um geschichtsphilosophische Betrachtungen von sehr geringem Werte handelt Die Züge zur Charakteristik Catilinas sind Cicero ent- lehnt; das Bild ist sehr dunkel, einzelne Thatsachen sind offenbar un- wahr. Was die erste Verschwörung betrifft, so bewarb sich Catilina für 689, nicht für 690 ums Konsulat Als Urheber derselben gelten dem Verf. Crassus und Cäsar, hauptsächlich der erstere; sie hatte einen politischen Charakter, und Catilina war lediglich Werkzeug. Er bewarb sich für die Ersatz -Comitien ums Konsulat; man wies ihn ab mit der Motivierung, er habe seine Kandidatur nicht rechtzeitig aufge- stellt. Die Bede, welche Catilina an die bei ihm versammelten adeligen Teilnehmer der Verschwörung nach Sallust richtet, ist nicht etwa, wie man annahm, eine Verwechslung mit einer früher oder später an die Veteranen Sullas gehaltenen, sondern beweist nur, wie leicht es Sallust mit der historischen Wahrheit und Genauigkeit nahm. Sein Vorbild war in der änfseren Anlage Thukydides, aber in den wirklichen Eigenschaf- ten des Historikers hat er diesen bei weitem nicht erreicht: speziell die von ihm berichtete Versammlung hat in dieser Weise nicht stattgefunden. Auch tritt in der Darstellung des Sallust viel zu sehr die Thätigkeit Ciceros in dem Kampfe der Aristokratie gegen Catilina zurück. Um die Frage der Ereignisse bei Sallust bezüglich des Mordversuchs auf Cicero und der ersten Catilinarischen Bede zu erklären, nahm man mannichfach eine Verwechslung der Blätter des Manuskripts au; doch mufs man dabei Änderungen vornehmen (postremo wird postero, und nach dissimulandi causa wird Catilina eingeschoben), die durch nichts indiciert sind. Denn die Annahme, dafs Plutarch und Dio Sallust in dem Berichte über die Cati- linarische Verschwörung als Vorlage benutzt hätten, läfst sich nicht auf- recht erhalten. Die Bedeutung der Senatssitzung vom 21. Oktober ist ihm entgangen und auch sonst finden sich vielfach auffEUlige Angaben in seinem Berichte, die geradezu anderen ebendaselbst widersprechen. Er verwechselt die Mafsnahmen des 21. Oktober und die des senatus con- snltns ultimum. Durch letzteres wurde die Existenz der Verschwörung offiziell angekündigt. Catilina selbst war noch nicht entlarvt Aber in- dem Rom geschützt, die Senatsgenerale in die einzelnen Gebiete gesandt und Truppen aufgestellt wurden, mufste Catilina seine Pläne weiter aus- dehnen, die Provinzen gewinnen, in Kom Mord und Brand verbreiten: die Pläne bat er seinen Genossen in Laecas Hause mitgeteilt. Er be-

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288 Römische Geschichte und GhroDologie.

schliefst seine Abreise zu Manlius, will aber Ciceros Tod; dieser erklärt jetzt, nach der Entdeckung des Mordanschlags, Catilina als Haupt der Verschwörung und zwingt ihn zu Manlius zu gehen. Aber von diesem Zusammenhang erfährt man bei Sallust so gut wie nichts. Die zweite Catilinarische Rede ist die zweite Etappe in dem Yemichtungskampfe Ciceros gegen Catilina und seine Genossen. Der Brief des Catilina an Catulus wird von dem Verf. für echt gehalten. Bezüglich des Verhörs der AUobrogen und des Volturcius hat Sallust ebenfalls Ungenauigkeiten. Die Reden Cäsars und Catos entsprechen nicht den wirklich gehaltenen, sondern sind nach dem Charakter und den politischen Grundsätzen der beiden, beim Erscheinen der Schrift schon toten, Gegner bemessen.

Die Schrift ist nach 16 März 44 v. Chr. verfafst und vielleicht eine Antwort auf die Memoiren Ciceros, in denen dieser Cäsar anklagte, der Gönner und geheime Mitschuldige Catilinas gewesen zu sein. Sie ist eine Apologie zu gunsten Cäsars und zugleich eine harte Kritik der römischen Aristokratie ; gegen Cicero zeigt sich selten klar zu Tage tre- tend, aber stets wirksam, eine feindselige Gesinnung, die ihn ungerecht macht. Sallust zeigt sich in seinen Schriften als Anhänger der Demo- kratie und Feind der Nobilität. Der Verf. sucht die Entstehung dieser politischen Gesinnung und Haltung zu erklären. Für die absolute Mon- archie war er nicht; ob er sich aber deshalb von Cäsar trennte, ist mehr als fraglich ; jedenfalls zeigt er keinen Zug von Eingenommenheit gegen denselben und über die Notwendigkeit einer Alleinherrschaft war er sich klar. Eine Reform der sittlichen Verhältnisse schien ihm unentbehrlich.

Was der Verf. von den litterarischen Eigenschaften Sallusts be- merkt, gehört nicht in diesen Teil des Jahresberichts.

Im Ganzen giebt der Verf. eine Darstellung und Kritik der bis- herigen Ansichten in übersichtlicher Weise; er nimmt zu allen Fragen Stellung, ohne doch erschöpfend einzelne zu behandeln. Die Darstellung ist gewandt und angenehm.

C. Thiaucourt, Le proc^s des complices de Catilina aux Nones de Döcembre 63 av. J.-C. Caen 188*7.

1) Das Verhör der Angeklagten ist die eigentliche Grundlage des nachfolgenden Prozesses. Dabei darf man nicht vergessen, dafs trotz der Verbreitung der stenographischen Aufzeichnungen durch den Konsul dieser schon von den Zeitgenossen der Fälschung beschuldigt wurde. Die Berichte aller Quellen, mit Ausnahme des Sallust, gehen auf die dritte catilinarische Rede zurück; endlich haben die Allobroger in dem Prozesse die Rollen von agents provocateurs gespielt.

Cicero und Sallust gehen zunächst bezüglich der Aussagen des Volturcius auseinander. Der Verf. ist der Ansicht, dafs für den ersten Teil des Verhörs der Bericht des Sallust vorzuziehen sei; er nimmt nämlich an, dafs das Verhör zwei Teile gehabt habe. Im ersten erwiesen

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6. Die ReYolotioo. 2gg

sich die Anklagen gegen die Angeschuldigten so wenig bedeutend, dafs Lentulus versuchte jede Beziehung zu den AUobrogern zu leugnen; man konnte glauben, letzterer und Cicero hätten das ganze Komplott erfun- den. Da brachten die Allobroger und Volturcius, die des Lohns f&r ihren Verrat verlustig zu gehen fürchten mufsten, die erdrückenden Be- weise gegen Lentulus vor. Cicero hat diese beiden Phasen des Verhörs mit einander vermengt, um die Schuld der Verschworenen dem Volke plausibler zu machen.

2) Die Senatssitzung vom 6. December 68. Deren Gang kann man sich noch schwerer reconstruieren als den der vom 8. Dec. Denn schon die Zeitgenossen, wie z. B. Brutus, geben darüber Berichte, welche Cicero als irrig zurückweisen konnte. SaUust weifs nichts von der vierten catilinarischen Rede, dagegen erwähnt er allein den Antrag des Tiberius Nero. Dafs Cicero in dieser Sitzung mehrmals das Wort ergriffen hat, ist ebenso gewifs, als es unsicher ist, wann dies geschah; so, wie sie jetzt ist, wurde die Bede sicher nicht gehalten, und trotzdem wird weder der Antrag des Tiberius Nero, noch der des Kato darin be- rührt. Aber auch die Reden des Cäsar und Kato bei Sallust sind nicht die wirklich gehaltenen; es scheint sogar, dafs Cicero und Sallust die Hauptsache bei Cäsars Rede nicht erwähnt haben, dafs nämlich die Haft in den Munizipien nur eine einstweilige Mafsregel sein sollte, bis zur Beendigung des Kampfes gegen Catilina, worauf erst die eigentliche ge- richtliche Entscheidung eintreten sollte. Aber sei dem, wie ihm wolle, man kann das förmliche Zeugnis eines Zeitgenossen wie Sallust nicht in Frage stellen, namentlich da es durch Cicero in der Hauptsache be- stätigt wird.

Am meisten Zweifel hat die Verurteilung und Hinrichtung der CatOinarier selbst hervorgerufen. Der Verf. findet mit Berufung auf Madvig Verf. und Verw. die Todesstrafe zulässig. Dagegen bestreitet er mit Berufung auf dieselbe Autorität, dafs der Senat das Recht gehabt habe, sich als Gerichtshof zu constituieren ; selbst das senatus consultum ultimum habe diese Wirkung nicht in dem Falle der Catilinarier haben können, da Cicero selbst erkläre, er habe die Mittel besessen, jeden Senatsbeschlufs zur Ausführung zu bringen. Namentlich sagt er aber nirgends, dafs der Senat ohne Vollstreckung der Todesstrafe verloren geweseü sei. Man hat dann geltend gemacht, der confessus, der mani- festus habe ohne Urteil getötet werden können; wenn man dies auch zugiebt, so ist doch nicht zu erweisen, dafs Lentulus und seine Genossen wirklich ein Geständnis abgelegt haben; auch für manifesti konnte man sie deshalb nicht erklären. Cicero hat sich auch auf alle diese Gründe nicht gestützt, sondern seine Handlungsweise dadurch zu rechtfertigen gesucht, dafs er erklärte, man habe es mit bestes public! zu thun, die das Recht der Provocation verwirkt hätten. Aber in der That waren nur Catilina und Manlius zu bestes erklärt; bezüglich des Lentulus und

Jiihreftbericht für Alterthumswissoischaft LX. (1S89. III.) 19 . j

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290 Römische OeBcbichto and Chronologie.

seiner Genossen hatte der Senat nur erklärt eos contra rempublicam fecisse. Aber dasselbe war bei Postumius (Liv. 25, 8, 4) geschehen, der vor das Yolksgericht gestellt wurde, and bei Milo, der von einer quae- stio abgeurteilt wurde. Also konnten auch Lentulus und seine Genossen an das Volk appellieren. Cicero bemüht sich aber die Sache so zu dre- hen, als sei ihre Lage dieselbe wie die des Catilina und Manlius, weil sie in den Häusern von Senatoren in Haft gehalten waren. Damach kann man die Hinrichtung der Catilinarier nicht als gesetzliche Hand- lung ansehen. Aber sie war nicht ungerecht, denn an ihrer Schuld ist nicht zu zweifeln; selbst Cäsar nennt sie parricidae reipublicae. Cäsar erkannte sogar dem Senate das Becht zu, im Falle unmittelbarer Gefahr dem Konsul schrankenlose Befugnisse zu übertragen. Aufserdem befand sich der Senat in persönlicher Notwehr. Wollte er die drohende Mon- archie fernhalten, so konnte er dem Volke die letzte Entscheidung nicht überlassen; dieses sprach stets die Gegner des Senats frei; die notwen- dige Waffe schaffte ihm das Senatus consultum ultimum.

3. Cäsar und Cicero am 5. Dezember 63. Cäsar hätte, wie mancher Andere, der die Kompetenz des Senates nicht anerkannte, aas der Sitzung wegbleiben können. Aber er erschien und stellte einen Strafantrag von grofser Härte, um dem Gerüchte keine Nahrung zu geben, dafs er der Mitschuldige Catilinas sei. Aber er protestierte gegen die Todesstrafe, weil diese ein zweifelloses Becht des Volkes schädigte. Er rief nicht einmal die Hilfe der Tribunen an, um letztere abzuwenden, sondern wollte sie blofs zum Einschreiten gegen die Vermögens -Konfis- kation bestimmen. Der Senat hatte anfangs die Absicht, Cicero gegen die Folgen des 5 Dezember zu schützen, aber als Clodius sein Gesetz durchbrachte, begnügte er sich mit einer Anrufung der Konsuln, die Verbannung Ciceros nicht zu dulden. Wenn Cicero, der die Gröfse der ihn bedrohenden Gefahr kennen mufste, sich trotzdem zur Hinrichtung der Catilinarier entschlofs, so folgte er dem persönlichen Hasse gegen Catilina, den seine Frau Terentia und deren Schwester Fabia stachelten; er meinte damit den tötlichen Streich gegen seinen Todfeind zu führen und befriedigte zugleich seine persönliche Eitelkeit, die ihn trieb, als imperator togatus dem Buhm des Pompeius gleichzukommen; auch sollte darüber die Aristokratie den homo novus vergessen.

Die Untersuchung ist methodisch und geschickt geführt; aber sie betont das persönliche Element zu sehr. Wenn dies auch bei Cicero wirksam war, so war doch Cicero nicht der Senat Und es ist doch wahrscheinlicher, dafs Cicero unter dem Eindruck der allgemeinen Stim- mung gehandelt hat, als dafs er hoffen konnte, seine privaten Beweg- gründe für den Senat bestimmend zu machen.

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6. Die Revolution. 291

Giuseppe Stocchi, Dne Btndi di storia Romana. Firenze Frat. Bocca 1887. 189 S.

Die erste dieser Stadien iLa prima gaerra dei Romani nella Me- sopotamiac behandelt den Partherkrieg des Krassus.

Da Plntarch den Tod der Julia und die Nachricht von dem Unter- gänge des Krassus als gleichzeitige Ereignisse meldet, so sucht der Verf. zuerst das erstere Ereignis chronologisch zu bestimmen; er gelangt zu dem Ergebnis, dafs dasselbe nicht später als Juli 700 eintrat, aber auch schon in die zweite Hälfte Juni fallen kann. Alsdann sucht er zu er- weisen, dafs der Winter, den Krassus in Syrien verbrachte, der von 699/700 war, und dafs auch 700 die Katastrophe erfolgte, nicht 701, wie gewöhnlich angenommen wird. Dieses Resultat wird gefunden durch Combination von Dio und Plutarch und gestützt durch Stellen aus den Briefen des Cicero. Krassus fuhr von Brindisi im Juli 699 ab, kam spätestens im Verlaufe des August in Ephesus an und marschierte rasch nach Synnada. Dort liefs er die nördliche Strasse links liegen und folgte der stldöstlichen über Philomelum, Iconium, Cibistra und von da über die nördlichen Hänge des Taurus zum Euphrat, den er wahrschein- lich in der Nähe von Samosata überbrückte. Seine Eroberungen be- schränkten sich auf Osroene bezw. auf das Rechteck, welches nach drei Seiten von dem Euphrat und auf der Ostseite durch die Linie Samosata- Nicephorium gebildet ist. Am Schlüsse giebt der Verf. eine chronologische Rekonstruktion des Partherkrieges, welche seine Resultate im Zusammen- hange verwertet Wir geben kurz die Thatsachen, welche nach der ersten Überschreitung des Euphrat und den Erfolgen in Osroene aufge- führt werden. Die Winterquartiere 699/700 waren in der Umgegend von Nicephorium. Krassus ging nach Syrien, um seinen Sohn Publius zu erwarten und sich die Provinz von Gabinins übergeben zu lassen. Mit den Verstärkungen, die sein Sohn ihm zuführte, vereinigte er die Armee um Nicephorium und überschritt bei Zeugma den Euphrat; die Schlacht von Carrhae fand am 9. Juni 700 statt.

Schliefslich untersucht der Verf., wie die falsche Überlieferung, dafs Krassus' Katastrophe in das Jahr 701 falle, entstanden sei, und findet als Erklärung eine falsche Konsulnangabe bei Dio und eine falsch verstan- dene Stelle Appians.

Der zweite Aufsatz tCommio Atrebatec stellt die Nachrichten zu- sammen, welche sich bei Cäsar über diese Persönlichkeit finden. Zuerst leistet er ihm Dienste in Britannien und bleibt ihm, bis Anfang 702 treu; von da an wird er einer der unversöhnlichsten Gegner der Römer, der nach dem Falle von Alesia die Seele eines verzweifelten Widerstandes wurde, bis er sich über den Rhein flüchten mufste. Der Umschlag er- folgte infolge des Attentats, das Labienus durch G. Volusenus Quadratus Ende 701 oder Anfang 702 auf ihn machen liefs. Wahrscheinlich hatte er an der Verschwörung des Acco teilgenommen, die er auch nachher

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292 Römische Geschichte und Chronologie.

weiter fbhrte. Später gründete er in Britannien eine neae Dynastie; seine Söhne gerieten in Kampf mit denen des Cinobellinus und führten dadurch eine neue Intervention der Römer herbei.

Am Schlüsse polemisiert der Verf. weitläufig gegen mehrere An- sichten de Saulcy's ttber das Verhältnis des Gommius zu Cäsar und über jenes Einflufs in Britannien.

H. d'Arbois de Jubainville, La Gaule an moment de la con- qu6te Romaine. Rev. Celtique 8, 201 229.

Der Ackerbau war, wie der Verf. aus einer Menge von Notizen bei Cäsar nachweist, sehr bedeutend; ja nach Cäsar ist er von Gallien aus erst durch Kolonisationen auch in Britannien eingeführt worden. Von menschlichen Wohnstätten werden erwähnt: viel, Dörfer ohne Mauern in grofser Zahl, oppida feste Plätze, die sich schon am Ende des zweiten Jahrh. v. Chr. finden; nur die oppida der Bretagne bestehen in einer waldigen Höhe, geschtktzt durch Erdaufwurf mit Palissaden und Graben. In die festen Städte zieht sich bei Kriegsgefahr das Landvolk mit Her- den, Vorräten und Hausgeräte zurück. Es liegt in der Natur der Sache, dafs diese Städte in geringerer Zahl vorhanden sind als die viel; so hatten die Helvetier bei 400 vici nur 12 oppida. Bei 26 Stämmen der GaUia Belgica und Celtica lassen sich Städte nachweisen (Aduatuci, Aedui, Ambarri, Arvemi, Aulerci Eburovices, Bellovaci, Bituriges, Boii, Cadurci, Camutes, Curiosolites, Eburones, Helvetii, Esubii, Lexovii, Mandubii, Nervii, Parisii, Pictones, Raurici, Remi, Senones, Sequani, Sontiates, Suessiones, Veneti). Aufserdem gab es noch aedificia, auf dem Lande zerstreute Gebäude. Sie sind teilweise Herrenhäuser und bilden in dieser Hinsicht die Vorläufer der heutigen Schlösser; sie waren wie diese mit Wald (Park) umgeben. Teilweise sind sie Bauernhäuser und Ökonomiegebäude. An Stelle der aedificia traten im ersten Jahrh. nach Chr. die villae.

Was die Verfassungsformen bei Cäsars Ankunft betrifft, so ist das Königtum in der Celtica, aufser in zwei Gauen, überall verschwunden. Die Proklamation des Vercingetorix zum Könige ist eine ephemere Er- scheinung, während im allgemeinen die öffentliche Meinung dem König- tum feindlich gegenübersteht. Dagegen ist in Belgica das Königtum popu- lärer, aber doch auch nur Ausnahme, während die Republik die Regel ist In dieser stehen Magistrate an der Spitze, neben ihnen ein Senat, und unter ihnen die Bürgerschaft geteilt in Ritter und Volk (plebs, mul- titudo); erstere Kämpfer zu Pferde, letztere zu Fürs. Der höchste Be- amte, bei Cäsar kurzweg summus magistratus genannt, hiefs bei Aeduem und Lexoviem Vergobretus, war jährig und ohne Amtsgenossen. Was principatus bedeutet, weirs man nicht genau; öfter begegnen mehrere prin- cipes. Der Verf. betrachtet sie als reiche Geschlechtshäupter, die einen mächtigen Clan beherrschen und eine zahlreiche Klientel besitzen, aber

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6. Die Revolotion. 293

ohne amtliche Stellang sind. Cäsar kennt acht gallische Senate; die- selben haben alle eine hohe Mitgliederzahl (bei den Nerviern 600); alle Geschlechter haben einen Vertreter in denselben. Das Geschlecht bildete Überhaupt die Grandlage der gallischen Organisation. Die Reiterei war die Haaptwaffe, der politische Nachteil war die zu grofse Macht einzelner Olanshänpter, denen gegenüber der Senat ohnmächtig war. Diese Anar- chie begrOndete die römischen Erfolge.

B. Schneider, Uxellodunnm. Berl. Phil. Wochenschr. 7, 602.

Die Blockade von Uxellodanam im Jahre 702 durch Caninius und später durch Cäsar selbst bietet noch manche Schwierigkeiten, v. Göler sucht den Ort bei Luzech am Lot auf Grund von B. G. 8, 41, 1. Aber dagegen erheben sich folgende Einwände: 1. Die Halbinsel hat nur eine Erhebung bei la Pistoule, die Flafsufer sind flach. 2. Die Halbinsel hat keine Quelle. 3. Der FluTs bleibt bei der Umwallungslinie des Caninius ganz unberOcksichtigt. Luzech entspricht also der Darstellung des Hir- tius nicht. Dagegen spricht alles f&r das von Napoleon vorgeschlagene Puy dlssolu unweit der Dordogne, wo sogar der Minengang Cäsars zu der Quelle, welche der Stadt das Trinkwasser lieferte, gefanden wurde. Für die Stelle ab ea parte, quae fere pedum CCC intervallo fluminis cir- cuitu vacabat wird vorgeschlagen: quae fere passuum CC intervallum a fluminis circuitu habebat.

Francis T. Yine, Caesar in Kent An account of the landing of Julius Caesar and bis battles with the ancient Britons. 2. Aufl. London 1887.

Der Verf. erörtert in einer kurzen Einleitung die Quellenfrage. Dies geschieht für Cäsar insofern unvollständig, als er nicht scheidet zwischen dessen eigenen Erlebnissen und dem aus fräheren Quellen Ent- nommenen. Die älteren einheimischen Quellen vermag ich nicht zu be- urteilen. In der Benutzung der alten Antiquare ist Vorsicht geboten, da hier Selbsttäuschung, auch bisweilen der Aberglaube eine nicht un- bedeutende Rolle spielen. In dem ersten Kapitel sucht der Verf. zu erweisen, dafs an der keltischen Invasion in Italien die Briten beteiligt waren. Dies geschieht teilweise mit sehr gewaltthätigen Etymologien, z. B. dafs die Umbrer identisch mit den Kymbrern seien, dafs Insubres von den britischen Inseln (Ynys) ihren Namen hätten u. s. w.; auch der Name Gaesates soll britischen Ursprungs sein; sie selbst gelten für eine britische Kolonie in Gallien. Auch unter den Kimbern will der Verf. britischen Zuzug annehmen; den Ambronen wird ebenfalls britischer Ur- sprung zugewiesen. Im zweiten Kapitel wird der Handel Britanniens in alter Zeit dargestellt. Der Verf. geht dabei von der Ansicht aus, dafs die geringe Aaskunft, welche Cäsar von den gallischen Händlern über Britannien erhielt, ein Ausflnfs von dem Römerhasse derselben war, dafs

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294 Römieche Geschichte and Chronologie.

sie aber in der That sehr eingehende Kenntnis des britischen Landes besessen hfttten. Alsdann stellt er die Berichte griechischer Autoren zusanunen; Neues erfährt man natürlich hier nicht, da der Verf. die deutsche Litteratur über diese Frage offenbar gar nicht kennt. Im dritten Kapitel wird Cäsars Landungsplatz bestimmt. Beidemale fuhr er aus von Portus Itius (Boulogne); die Reiterei wurde in Ambleteuse eingeschifft; die Landung erfolgte bei Deal. Die Hypothese Batteleys, dafs Cäsar bei Richborough gelandet sei, wird in einem besonderen Anhange zurückgewiesen. Mttnzfunde werden zur Bekräftigung der An- nahme des YerVs angefCQirt. Kapitel vier beschäftigt sich mit Cäsars erstem Feldzuge. Die Darstellung ist breit und giebt nichts Neues. Der Ort des Kampfes wird in die Gegend von Ringwould und Martin Mill verlegt; hier hat man auch römische Urnen gefunden. Kapitel fünf stellt die zweite Expedition dar. Die örtlichkeiten werden nach Napoleon be* stimmt. Bei Adisham MiU fand er die Britten, welche ihm den Marsch auf Caer Caint (Canterbury) zu verlegen suchten. Kapitel sechs erör- tert die Frage, wo Cäsar sein erstes Lager im Binnenlande schlug; es geschah auf Barham Downs, während das Lager seiner britischen Bundesgenossen auf der Höhe von Garrington stand; die Spuren der Lager sind gefunden worden. Diese Reste sowie einzelne StrafsenzOge werden mit gröfserem Rechte der Kaiserzeit zugesprochen werden müssen. Kapitel sieben schildert Cäsars Rückkehr zur Küste und die weiteren Ereignisse. Hierbei werden wieder die britischen Berichte herange- zogen, welche Cäsar bis zur Themse gelangen lassen; auch an lokal- antiquarischen Vermutungen fehlt es nicht; inwieweit dieselben festen Grund haben, kann ich nicht entscheiden. Für einen bedeutenden wissen- schafUichen Gewinn kann ich das Buch nicht halten, da die Quellenfrage sehr nachlässig behandelt und zwischen Sicherem und Erfundenem nicht klar geschieden wird.

Stoffel, Histoire de Jules C^sar, Guerre civile. 2 vol. avecatlas de 24 planches gr. 4. Paris 1887.

Der Verf. dieses wertvollen Werkes war schon für Napoleon lU. thätig, eingehende Untersuchungen über Cäsars Kriegszüge anzustellen; er zog alle Länder des Mittelmeers in den Bereich seiner Untersuchun- gen. Seit 1879 hat er nochmals die vortrefflichen Karten und Ansichten, welche jetzt der Atlas bringt, nachgeprüft, und jetzt endlich hat er diese bis jetzt unübertroffene Arbeit veröffentlicht. Die Anlage und die Grund- anschauung entspricht dem napoleonischen Werke; aber der Verf. hebt mehr die militärische Seite hervor.

Mit besonderer Vorsicht wird eine Grundfrage untersucht, nämlich die Zeitfrage; nur wenn man weifs, in welcher Zeit Meldungen an ent- ferntere Truppenteile gelangen und die Märsche der Truppen ausgeführt werden konnten, läfst es sich zu einigermafsen sicheren Resultaten ge-

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6. Die BeTolatiom 295

laogeo. Stoffel berechnet, dafs ein Kurier etwa 5Vs km in der Stunde und eine Trnppenabteilnng durchschnittlich 28 km jeden Tag zurücklegte. Daraus ergiebt sich, dafs Cäsar bereits drei Wochen vor der Kriegserklärung der 12. und der 8. Legion den Befehl zum Nachrücken erteilte, somit nicht mit einer Legion den Krieg begann, sondern bestimmt auf die beiden nachrückenden Legionen zählen konnte, deren Eintreffen bis zur Entscheidung sicher zu erwarten war. Pompejus hatte im Januar 705 keine organisierten Truppen im nördlichen Italien, zwei standen 20 Marsch- tage entfernt in Apulien, sieben in Spanien; mit den 4000 Mann, mit welchen L. Domitius nach Corfinium abrückte, bekommt man zehn Legionen, von denen Pompeius sagen konnte, sie seien schlagfertig, aber sie waren nicht zur Stelle.

In dieser Weise weist der Yerf. fast an jeder Thatsache des Krieges neue Seiten auf, und man mufs seine Arbeit als die bedeutendste Leistung neuerer Zeit auf diesem Gebiete bezeichnen, die für Historiker und Militärs gleich wertvoll ist.

L^on Heuzey, Les Operations militaires de Jules C^sar 6tudi6es par la mission de Mac^doine. Ouvrage accompagn6 de cartes et de vues d'apr^s nature Paris 1886.

Wir erhalten in dieser vorzüglichen Arbeit zum erstenmal einen zuverlässigen Bericht über die Schauplätze des Bürgerkrieges in Griechen- land. Aus dem reichen Inhalt sollen nur einige Hauptsachen hervorge- hoben werden.

Cäsar konnte infolge genauer Beobachtung der Verhältnisse von Wind und Wetter sicher nach Griechenland gelangen, da im Oktober der herrschende Südwind wiederholt von Nordwind abgelöst wird, der dann regelmäfsig 2—3 Tage weht. Dann fährt man von Brindisi bis Avlona in kaum 12 Stunden und kann gut landen, weil das Land im Norden mehr und mehr nach Westen vorspringt und die südlicheren Küstengewässer deckt. Cäsar benutzte den Nordwind und konnte ohne Gefahr bei Palaeste landen (s. Paliassa). Auf schmalem Übergange gelangt man von Paliassa nach der Bucht von Avlona und Oricum; hier stimmt alles zu der Be- schreibung der Commentarien, nur die Verbindung zwischen dem Meere und dem inneren See mufs einstens tiefer gewesen sein.

Durch den beschleunigten Anmarsch des Pompeius wurde die Ein- nahme von Dyrrachium verhindert, und die beiden Gegner bezogen feste Lager am Unterlaufe des Apsus (Beratino). Der Hafen Nymphaeum, wo Antonius landete, ist der Ankerplatz Saint-Jean de M^dna, nahe der Mündung des Drin und Alessio, dem alten Lissus. Die Lager von Aspa- ragium hat man bei der Festung Bashtova, zwei Stunden von der Mün- dung des Genusus (h. Skhoummi) zu suchen. Die Vereinigung von An- tonius und Caesar erfolgte in ;den Ostlichen Berggegenden südlich vom Genusus, den Antonius bereits überschritten hatte; damit war die Apsus-

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296 Römische Geschichte nnd Chronologie.

linie für Pompeius verloroD. Bei der Blockade von Dyrrachium bildete Petra, der weifse Fels gegenüber von Durazzo (noch h. Pietra- Bianca) den Mittelpunkt des pompeianischen Lagers; ?on hier aus kann man alle Zugänge auf die Stadt, die etwas nördlich davon zusammenlaufen, schliefsen. Cäsar stand im Norden und zog seine Linie nach Süden herum; an dem südlichsten Punkte wurde dieselbe durchbrochen. Die einzelnen Nachweise über die Ableitung der Gewässer, über Verproviantierung etc. sind äufserst interessant.

Als Cäsar nach Thessalien zog, ging er am Aous (Yoiussa) hinauf, stiefs bei Aeginium (Kalabaka) mit Domitius zusammen und zog dann am Peneus (Salemvrias) abwärts: mit Gomphi und Metropolis hatte er ganz Thessalien aufser Larissa gewonnen. Hier erwartete Scipio die Ankunft des Pompeius, während Cäsar sich bei Pharsalus festsetzte. Das Schlacht- feld lag nach Heuzey im Nordwesten des heutigen Phersala auf dem linken Ufer des Enipeus (Eutschuk Tschaffnarli); hier lag nach seiner Ansicht Paläpharsalus dicht am Flusse an einem etwa 100 Meter ansteigenden Berge. Zwischen diesem Berge und Phersala glaubt Heuzey die Gräber der gefallenen Pompeianer gefunden zu haben. Das Lager des Pompeius wird auf die Abhänge verlegt, die bei Phersala sich ins Thal senken.

Felix Brueggemann, De Marci Aemilii Lepidi vita et rebus gestis. Diss. Münster 1887.

Als Geburtsjahr coiigiciert der Verf. nach der herkömmlichen Scha- blone — wenn er in seinem 40. Jahre Konsul wurde das Jahr 89 v. Chr. ; den Pontifikat erlangte er 64 v. Chr.; Münzmeister wurde er etwa 61 v.Chr. Anfang 62 wurde er nach Clodius* Ermordung der erste Interrex. Im J. 49 war er praetor, schlofs sich nachher Cäsar an und erhielt von die- sem bei seinem Abgange nach Spanien die Stellvertretung in Rom; nach- her wurde er von Antonius gänzlich in den Hintergrund gedrängt und erhielt die Statthalterschaft im diesseitigen Spanien. Für seine Thaten vor Ulla erhielt er von Cäsar den Triumph; zugleich bestimmte ihm der- selbe das Konsulat für 46, das er selbst mit Lepidus bekleiden wollte. Als Cäsar kurz vor Schlufs des Jahres 46 die Diktatur abermals über- nahm, machte er Lepidus zum magister equitum. Als solcher vertrat er den abwesenden Diktator weiter im Jahre 46 in Rom, wo aber thatsächlich Oppius und Baibus die Geschäfte leiteten. Zur Zeit der Ermordung Cäsars befand sich L. nicht in der Kurie, sondern bei seinen Truppen. Anfangs mit Antonius einig, besetzte er, da unterdessen Dissense entstanden waren, in der zweiten Nacht nach Cäsars Tode, mit seinen Truppen das Forum (?); doch versöhnte er sich am folgenden Tage mit Antonius, als er sah, dafs er nichts gegen diesen ausrichten konnte (I). Dafür erhielt er den Oberpontifikat. Nachher wurde er in seine Provinz Spanien geschickt, um S. Pompeius und D. Brutus in Schach zu hatten. Mit ersterem brachte er eine Aussöhnung zustande, wofür er den Triumph

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6. Die Revolation. 297

and die zweite imperatorische Begrttfsung erhielt. Der Senat sachte jetzt Lepidas gegen Antonias zu gewinnen, was jedoch nicht gelang. Als der Senat ihn nach Italien beorderte, kam er nicht selbst, sondern sandte seinen Legaten M. Silanas, der sofort fOr Antonias eintrat, zwar von Lepidas dementirt, aber nicht abberufen wurde. Als Antonias geschlagen war, verbanden sich beide offen, nachdem Lepidas noch kurze Zeit seine zweideutige Haltung fortgesetzt hatte. DafQr wurde er am 80. Juni 48 geächtet, was nachher auf den Antrag des Konsul Pedius wieder zurttck- genommen wurde.

In dieser und ähnlicher Weise verfolgt der Verf. die Lebensge- schichte des Lepidus in alle Einzelheiten. Grofs ist der Gewinn der Arbeit nicht; von den Streitfragen hat keine einzige eine sichere Ent- scheidung gefunden.

Max von Hagen. Quaestiones criticae de hello Mutinensi. Mar- burg 1887.

Der Verf. behandelt zuerst die Quellen. Er stellt Appian hoch, dagegen Plutarch niedrig, weil er nicht glaubt, dass derselbe meist lateinische, zeitgenössische Quellen benutzt habe. Warum soll aber letztere Annahme falsch sein, da doch die Kaiserbiographien sehr evi- dent die Benutzung und das Misverständnis lateinischer Quellen auf- weisen? Sehr hoch wird Nikolaus Damascenus gestellt, was man fQr die Chronologie zugestehen kann.

Das erste Kapitel beschäftigt sich mit den acta Caesaris. In der Vorgeschichte wird die von Appian mitgeteilte Nachricht, Lepidus habe seine Truppen auf das Marsfeld geführt, um Antonius zu unterstützen, mit Recht angezweifelt. Was die acta selbst anbetrifft, so sucht der Verf. zuerst festzustellen, was darunter zu verstehen sei. Alsdann weist er an mehreren Beispielen nach, dass Antonius durchaus nicht so willkQrlich verfuhr, wie Cicero es darstellti sondern sich in der Hauptsache an Cäsars Aufzeichnungen hielt, die in der Regel sich auf Beschlüsse bezogen, welche der Diktator mit einem Beirate gefafst hatte.

Kapitel 2 behandelt das bellum Matinense. Nach einer Darstellung der Vorgeschichte geht der Verf. auf die chronologischen Fragen ein. Pansa kann nicht nach III. Kai. April abgegangen sein. Von den kriegerischen Ereignissen wird der Kampf bei Forum Gallorum sehr ein- gehend dargestellt. Die Ächtung des Antonius erfolgte erst nach dem zweiten Kampfe am Mutina. Octavian nahm an der Schlacht zwischen Hirtius und M. und L. Antonius bei Forum Gallorum teil; der Bericht des Antonius über seine Flucht in einem Kampfe bezieht sich auf das von Dio 46, 37 berichtete Treffen an der Scultenna, das Id. April, oder einen Tag früher vorgefallen sein mufs. Bezüglich der Datierung des Kampfes vor Mutina, in dem Hirtius fiel, schliefst sich der Verf. im wesentlichen Drumann an.

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298 Römische Geschichte und Chronologie.

Kapitel drei erörtert den Tod des Decimus Brutus. Wir heben aus der neues nicht bringenden Untersuchung die Vermutung hervor, derselbe habe beabsichtigt, durch das Gebiet der Sequaner auf dem von ArioYist benutzten Wege sich dem Bheine zu nähern und dann durch das Donautbal nach Illyricum zu ziehen. Nachher versuchte er allein ndt wenigen Begleitern aus dem Gebiete der Sequaner zu den Helvetiem und von da nach Gallia Cisalpina zu gelangen. Wahrscheinlich wurde er im Sequanerlande getötet.

Herm. Wilkens, Quaestiones de Strabonis aliorumqne rerum gallicarum auctorum fontibus. Diss. Marburg a. d. Lahn 1886.

In dieser fleifsigen Quellenuntersuchung gelangt der Verf. zu fol- genden nicht unwesentlichen Ergebnissen: Cäsar berichtet teils als Augenzeuge und nach an Ort und Stelle von Germanen und Galliern eingezogenen Erkundigungen; teils hat er schriftliche Quellen benutzt, besonders Posidonius und Eratosthenes. Strabo benutzt Cäsars Com- mentarien sehr sorgfältig und berichtigt sie nach neueren Forschungen, welche namentlich durch Augustus in den Jahren 16 18 v. Chr. ange- stellt worden waren. Aber neben Cäsar hat er im vierten Buche auch noch mehrere andere Quellen benutzt, besonders Posidonius, Ti- magenes, Artemidorus, Asinius PoUio, in untergeordneter Weise auch Aeschylus, Aristoteles, Ephorus, Pytheas, Timaeus und Polybius. Aufser* dem hat er selbst in Rom Erkundigungen eingezogen. Im Allgemeinen be- sitzt Cäsar gröfsere Glaubwürdigkeit Ammian schöpft teils aus Schrift- quellen, besonders aus Timagenes, teils aus Autopsie; doch kann man ihn nicht ohne weiteres zur Beurteilung der beiden vorher genannten Schriftsteller verwerten, da zu seiner Zeit die Verhältnisse ganz andere waren als damals.

Viaud-Grandmarais, £tude sur la mort de Cl^opatre. Nan- tes 1887 ist vergriffen und nicht mehr im Buchhandel zu erhalten.

Th. Mommsen, Die Münzen des C. Clodius Yestalis. Ztschr. f. Numism. 15, 202ff.

Die Gold- und Silbermünzen mit der Inschrift C. Clodius C. f. Yestalis bieten manches Rätsel; man nahm an, dafs sie nach Cäsars Tode geschlagen sind ; unmittelbar nachher können sie indessen nicht geschla- gen sein. Die Prägung kann nicht vor 7 17, nicht nach 738 gesetzt wer- den. Die Frage ist jetzt noch dadurch verwickelter geworden, dafs offenbar derselbe Mann auf einer südetrurischen Inschrift blos Pro Cos. heifst. Mommsen hat sich begnügt auf die Rätsel hinzuweisen, ihre Lösung neuen Funden überlassend.

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Die Zeit der Jnlier, Glaadier, FUvier und Antonine. 299

7. Die Zeit der Jnlier, Clandier^ Flayier and Antonine.

Th. Mommsen, Der Rechenschaftsbericht des Augnstus. Hist Zeitschr. 1887, 385.

Der Verf. hält es für zweifellos, dafs das Mon. Ancyr. keine Grab- schrift sein kann, die sich der Kaiser selbst verfafst hat. Niemals redet auf einem römischen Gedenksteine der Verstorbene selbst, und ebenso- wenig nennt sich derjenige, welcher berichtet; die schlichte Form des historischen Berichts in dritter Person ist die einzige, welche die Denk- mäler kennen. Es ist ein politischer RechenschafUbericht. Der Grün- der der neuen Staatsordnung zieht die Summe seiner 60jährigen Regie- rung teils Tor dem Reichsrat, dem er die Lage des Staates im Einzelnen auseinandersetzt, teils vor der öffentlichen Meinung, vor welcher er in kurzem Überblick seine Kriegs- und Friedensthaten zusammenfafst. Die bei den Galatern aufgestellte Urkunde nennt sich eine Abschrift der res gestae divi Augusti quibus orbem terrarum imperio populi Romani sub- iecit et impensarum quas in rempublicam populumque Romanum fecit Diese Überschrift stand wahrscheinlich auf dem römischen Exemplar. Von Augustus rührte sie nicht her. Da dieser aber in seinem Testa- mente die Denkschrift in Bronze zu graben und vor seinem Grabmal aufzustellen befahl, so mufste er doch den Inhalt irgendwie bezeichnen; es ist nach Sueton wahrscheinlich, dafs er sie als index rerum a se ge- starum bezeichnete; also ist res gestae die von dem Verf. für die Schrift gebrauchte Bezeichnung. Die Denkschrift giebt sich als ein nicht an sich zu dem Grabe gehöriges, sondern aufserordentlicherweise zur Auf- stellung an demselben verordnetes Schriftstück. Dafs Augustus das Schriftstück aufgesetzt habe, durchdrungen von der Überzeugung seiner Göttlichkeit, weist Mommsen als mit dem mafsvollen Wesen dieses Kai- sers nicht vereinbar zurück. Dagegen will er orientalische, vor allem ägyptische Einflüsse erkennen. Die Nicht- Erwähnung der vananischen Niederlage ist Mommsen geneigt durch die Abfassungszeit zu erklären, die schon vor dieses Ereignis falle.

Job. Schmitt, Zum Monumentum Ancyranum. Philol. 46, 70—86.

Der Verf. bespricht teils zustimmend oder ergänzend, teils bestrei- tend eine Anzahl von Wölfflin zu dem Texte des Mon. Anc. gemachter Vorschläge. Die Ansicht desselben Gelehrten über den litterarischen Charakter des Schriftwerkes wird von Schmitt, m. E. mit Recht, ver- worfen. Jener wollte in dem Rechnungsbuche des römischen Hauswirts oder Geschäftsmannes das Vorbild für Inhalt und Form des Schriftstückes suchen (Sitzungsbericht der bair. Akad. d. Wiss. Philos.-philol. u. bist. Cl. 1886, 253 287). Die honores stellten die Einnahmen, die impensae für öffentliche Zwecke die Ausgaben des Augustus dar, oder voran stände, was das römische Volk für Augustus gethan, und es folgte, was

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300 Römische Geschichte and Chronologie.

er durch Freigebigkeitsacte oder Eriegsthaten dafür geleistet habe. Da aber zu dieser Annahme der etwas bunte Charakter der aufgezählten Thatsachen nicht stimmen will, so sucht Wölfflin einem Einwände dieser Art dadurch zu begegnen, dafs er mit dem Bilde des Kassenbuchs noch ein zweites, das des Testamentsinventars combiniert und zusammenfliefsen läfst. Doch können durch diese Annahmen die dispositionellen Beden- ken nicht beseitigt werden.

Alsdann wendet sich Schmitt gegen die Ansicht von v. Wilamowitz (Jahresb. 1886, 311), welche mit guten Gründen bekämpft wird.

Paul Geppert, Zum Monumentnm Ancyranum. Progr. d Berlin. Gymn. zum grauen Kloster. 1887. 18 S.

Der Verf. erweist zuerst gegen Moramsen, dafs wir in dem Monu- mentnm Ancyranum keine Zusätze des Tiberius haben, sondern den Text genau so besitzen, wie ihn Augustus hinterlassen hat. Der Kaiser hat allerdings wenigstens an einer Stelle eine Vervollständigung gewünscht, aber diese unterblieb. Überhaupt hat Augustus im Vertrauen auf die Redaktion nach seinem Tode da und dort etwas nachlässiger gearbeitet. Eine strenge Disposition ist ebenfalls nicht vorhanden. Was den Ort der Aufstellung der res gestae betrifft, so waren sie auf zwei ehernen Stelen eingegraben, welche auf dem freien Platz vor dem Mausoleum standen. Die Überschrift der Originalinschrifb in Rom lautete: Res gestae Divi Augusti. Und diese Stelen standen vor dem Tempel des Divus Augustus; denn das Mausoleum hatte den Charakter eines Tempels.

Als Prinzeps betrachtete Augustus sich nicht erst seit 727, son- dern mindestens seit 725, wahrscheinlich aber, sobald er eine hervor- ragende Stellung im Staate erlangt hatte. Er erklärt sich ausdrücklich nur als Kollegen der zeitweiligen republikanischen Magistrate; auch war er Kollege jedes senatorischen Prokonsuls. In den Titel nahm er den Prokonsul nicht auf, uro mit den gewöhnlichen Prokonsuln als Inhaber des militärischen Oberbefehls nicht auf gleiche Stufe gestellt zu werden.

Max. Rubensohn, Crinagorae Mytilenaei vita et epigrammata. Part, prior. Diss. Berlin 1887.

Diese fleifsige Untersuchung mufs hier insofern Erwähnung finden, als sie uns vielfach in die Anfänge des Principats hineinführt. Der Verf. vermutet, Grinagoras sei Lehrer der Kinder der Octavia gewesen; jedenfalls war er mit Octavia selbst, sowie mit ihren Kindern Marcellus und Antonia befreundet. Aber er hat auch die Regierung des Tiberius noch erlebt und die Thaten des Germanicus in Deutschland besungen ; wahrscheinlich ist er nach 767 gestorben.

J. Asbach, Cornelius Tacitus. Hist. Taschenb. Sechste Folge 6, 141—193. (Vgl. eb. 5, 65—88).

Dem ersten Teile seiner Untersuchung (Jahresber. 1885, 280f.) läfst der Verf. hier einen zweiten folgen. Tacitus ist von starrem altem

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7. Die Zeit der Jalier, Claadier, Flavier and Antonine. 301

RömersioD erfüllt, ein bedeutenderer Geist als Plinius, der sich von ihm überflügelt sieht. Die Historien sind nicht auf einmal erschienen, sondern wohl zuerst BB. 1 u. 2, die mit B. 3 um 104 vorliegen; die letzte Gruppe erschien vor 111. Nach 104 und vor 109 war er bis zur letzten Zeit des Domitian gelangt. Das schliefst der Verf. aus Plin. ep. 6, 20; aber diese Annahme läfst sich durch jene Stelle nicht stützen; denn wQnn Plinius dem Tacitus eine Äufserung seines Oheims aus dem Jahre 98 mitteilt, so Iftfst sich daraus nicht schliefsen, dafs Letzterer damals gerade am Jahre 93 stand. Das fertige Werk kann nur 12 Bücher umfafst haben (?). Die Darstellung der Kriege Domitians gegen Dakien stand unter dem Ein- drucke der Erfolge Traians an der Donau.

Die Annalen setzen die Vollendung der Historien voraus; aber ihre Abfassung wird vor 116 zu setzen sein. Die Publikation des ersten Teiles derselben ist vor lio erfolgt; die Zeit der Vollendung ist dunkel Da- gegen sind seine Anschauungen politischer Art klar. Er will den Herrscher, für den er volle Herrscherrechte in Anspruch nimmt, durch die Adoption erhoben sehen. Mäfsigung findet stets seinen Beifall, Opposition gegen die Kaiser billigt er nicht. Auch die Bechte des Senats will er nicht er- weitern, aber derselbe hat ein Becht auf die Rücksicht der Regenten, er verknüpft die Gegenwart mit der fernsten Vergangenheit. Die Herstellung der Republik erscheint ihm nicht wünschenswert; ihr Untergang wird nicht von ihm betrauert. Sein Ideal ist die Dyarchie. Als Geschichtschreiber steht er zwischen Gremutius Cordus, der durch seine Verherrlichung des Brutus den Zorn des Tiberius herausforderte, und dem alteren Plinius, der als Parteigänger des flavischen Hauses die Begebenheiten des Jahres 69 beschrieb. Auf religiösem Gebiete steht er auf stoischem Boden; doch hat er sich nicht tiefer mit Philosophie befafst

Der Verf. will an Tacitus die Kunst bewundern, mit der er anschau- liche Bilder zu entwerfen versteht; aber er wirft ihm zugleich Flüchtig- keit und Nachlässigkeit vor. Zugleich ist er ein Schüler der Rhetoren- schule; das Streben nach rednerischer Ausschmückung hat ihn zur Ent- stellung der Wahrheit, ja zu Erdichtungen geführt. Die Rolle des Ad- vokaten, der seinen Klienten ins hellste Licht setzt, die Schwächen der Gegenpartei rücksichtslos bioslegt, hat auch der Historiker Tacitus durch- geführt.

Paul Dietrich. Über die Tendenz des Taciteischen Agricola. Pr. Gymm. Stralsund 1887. 17 S.

Der Verf. giebt ein Resum6 der bisherigen Ansichten über die Ten- denz des Agricola, stellt alsdann eine Gliederung der Schrift auf und sucht nun, meist in polemischer Darstellung, zu erweisen, dafs es dem Tacitus hauptsächlich darauf ankam, das Handeln seines Schwiegervaters im Lichte der Energie des Willens und der That einerseits und einer teils angeborenen, teils anerzogenen; später auf eigener Überzeugung

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302 Römische Geschichte und Chronologie.

bertthenden Zurückhaltung andererseits erscheinen zu lassen, dafs wir es so mit einer allerdings nicht nach griechischer Weise gearbeiteten, sondern im ureigensten Geiste des Tacitus verfafsten Biographie zu thun haben. Letztere verfolgt den Zweck, dem Agricola ein Ehrendeokmal zu setzen und den von jenem vertretenen Standpunkt auch deigenigen gegenüberi welche ihn nicht billigten und des Agricola Unterwürfigkeit tadeln mochten, zu rechtfertigen. Einen wichtigen Antrieb zur Abfassung der Biographie gab dem Tacitus das durch Angriffe einzelner Gegner verletzte Gefühl der Pietät gegen seinen Schwiegervater, dessen Prinzipien auch er für sein ganzes Leben adoptierte, und in deren Befolgung er für einen Römer seiner Zeit die einzige Möglichkeit sah, dem eigenen Ruhme und dem Nutzen des Staates zu dienen.

Prammer. Zu Tacitus. Z. f. österr. Gymn. 38, 420f.

Wir heben aus diesen Bemerkungen nur die über die Verlustangaben hervor. Im allgemeinen wird von Tacitus kein spezialisierter Verlust an Toten und Verwundeten angegeben; wo dies geschieht, liegen besondere Gründe, wie spezielle Angaben eines Augenzeugen, vor.

K. Zangemeister. Zu der Frage nach der örtlichkeit der Varus- schlacht. Westd. Zeitschr. 6, 2d4ff 335 ff.

Der Verf. glaubt die Berechtigung von Mommsens topographischer Lösung der Frage erhärten zu können. Er giebt zunächst ein Resum^ der Mommsenschen Ansicht über die Stellung, die Märsche, das Lager des Varus, indem er überall dieselbe durch neue Beweise stützt. Anderer Ansicht ist er darin, dafs Mommsen den Varus auf dem Rückmarsche nach Vetera, d. h. dem Winterquartiere sich von der westlichen Richtung nicht allzu- weit nach Norden entfernen und Vetera zwar nicht auf dem nächsten Wege verfolgen, aber auch nicht völlig aus den Augen verlieren läfst Er erweist zunächst, dafs die Katastrophe des Varus 6—7 Tage vor dem 8. August erfolgt sein mufs, indem er sehr sorgfältige Berechnungen der Zurücklegung von Entfernungen durch Kuriere anstellt; eine Vergleichung dieses Ergebnisses mit Flor. 2, 80 = 4, 12, 85 macht es wahrscheinlich, dafs das genaue Datum der 2. August war. Dann kann aber Varus nicht auf dem Zuge nach dem Winterlager begriffen gewesen sein; vielmehr han- delte es sich um einen Wechsel des Sommenlagers. Sodann stützt Z. die Ansicht Mommsens, »dafs die römische Armee auf der hauptsächlichen militärischen Verbindungslinie des Sommerlagers an der Weser mit dem Rhein d. h. auf deqenigen Linie, die von Vetera nach Aliso und von da weiter an die Weser führte, nicht zu Grunde gegangen istc ; jede gegen diese Ansicht verstofsende Hypothese ist von vornherein abzuweisen. Ebenso begründet Z. weiter Mommsens Ansicht, dass das Schlachtfeld nördlich von der Lippe, östlich von der Ems zu suchen und dafs die saltus in dem Osning oder in dem Wiehengebirge zu erkennen sind. Dafs innerhalb des

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Die Zeit der Jalier, Glaadier, Flayier and Antonine. 303

weiten Spielraoms zwischen Ems, Weser und Lippe, den die Angaben der Alten lassen, die Lokalisiemng des Schlachtfeldes mit den ans ge- bliebenen Nachrichten nicht erreicht werden kann, ist auch die Über- zengong Zangemeisters. Weiter geftkhrt können wir hier nur werden durch eine Gombination dieser Berichte mit den Münzfunden.

Zangemeister giebt nun eine sehr eingehende Darlegung der Bare- nauer MOnzfunde, sowie eine willkommene Zusammenstellung der von Mommsen gesammelten Fundnotizen. Das Resultat derselben ist, dafs die Münzen mit geringen Ausnahmen in der Umgegend von Barenau selbst gefunden worden sind. Auf Zwischenverkehr können die älteren Sttlcke der V. Bar'schen Sammlung nicht zurQckgefQhrt werden; ebenso wenig gestattet die Verschiedenheit der Metalle und das zerstreute Vorkommen der Mauzen an einen hier in die Erde gelegten Schatz zu denken. Die Mftnzen können allein als der Nachlafs einer geschlagenen oder völlig zagrunde gerichteten Armee betrachtet werden. Endlich ist keine andere Katastrophe bekannt, welche nach Zeit und Ort in Betracht kommen könnte, als die der varianischen Legionen ; mit der Ansetzung des Schlachtfeldes stimmen die in den antiken Berichten vorliegenden Anhaltspunkte, wie Zangemeister schliefslich ebenfalls mit eigenen Zusätzen zu Mommsen Ausffthrongen erweist.

IginioOentile. L'imperatore Tiberio secondo la moderna critica storica. Milano 1887.

Der Verf. stellt zuerst die Nachrichten der Alten und die dem Ti- berins errichteten Denkmäler zusammen ; die zeitgenössischen geben keinen Anhalt, uns ihn als Tyrannen vorzustellen; ganz anders die späteren, von denen besonders Tacitus eingehend betrachtet wird. Dann werden die Ansichten der Neueren gründlich zusammengestellt, zuerst in den Spezial* arbeiten, alsdann in den umfassenderen Geschichtswerken. Der Verf. giebt selbst eine Zusammenfassung dessen, was ihm wirklich erreicht zu sein scheint So ist die Arbeit fQr eine Orientierung in der Tiberiusfrage recht verdienstvoll.

Fr. Enoke. Die Kriegszüge des Oermanicus in Deutschland. Mit 6 Karten. Berlin 1887.

Der Verf. erörtert zunächst die Quellenfrage, ohne feste Prinzipien zu gewinnen. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir nun Dinge Ober Ta- citus, fhr die der Verf. wohl wenig Gläubige finden dürfte. Dazu gehört nicht die Polemik gegen Uöfers Annahme, dafs Pedo Albinovanus die Quelle desselben für die Feldzüge des Germanicus sei; hier ist seine Po- lemik durchaus im Rechte. Aber wenn er behauptet, die Aufzeichnungen über die Schauplätze der Kämpfe stimmten überraschend mit der Wirk- lichkeit überein, so verfällt er in denselben Fehler wie die meisten Lo- kalforscher. Sie finden eine örtlichkeit, und dieser passen sie die Be-

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804 Römisehe Qeschiolite und Chronologie«

Schreibung des Tacitas an. Diese ist stets so allgemein gehalten, dafs man Qberall die Bestandteile znm Nachweis irgend einer örtlichkeit fin- den wird. Damit aber diese genaue Übereinstimmung erklärlich wird, mufs es im Heere des Germanicus einen Berichterstatter gegeben haben, der es sich zur Aufgabe machte, eine genauere Darstellung von den Thaten des Feldzuges zu geben. Diesen hat natürlich Tacitus benutzt. Schade, dafs sich für die interessante Fiction auch nicht der leiseste objectiye Anhalt findet!

Zunächst wird der Kriegs zug gegen die Marser im Jahre 14 behandelt. Der Verf. giebt im Anfange hier wie überall eine Übersetzung der Hanptquelle, der ein Abdruck des Originals folgt. Man begreift nicht, für wen letztere Raumverschwendung bestimmt ist. Das Resultat der sehr breiten Untersuchung ist, dafs Germanicus über den Rhein lippe- aufwärts ging, dann rechts abschwenkte, um bei Herdecke in das Ruhr- thal zu gelangen. Von hier sandte er die vier Abteilungen seines Heeres die Flufsthäler der Ennepe, Volme, Lenne und Ruhr hinauf. Die Silva Gaesia ist in der Gegend von Castrop zu denken. Der römische Vorstofs reichte bis über die Gegend von Arnsberg hinaus. Auf dem Rückwege fand der c. 61 beschriebene Kampf zwischen Herdecke and Dortmund statt. Die Hauptfrage, ob die Marsen südlich oder nördlich der Lippe gewohnt haben, wird nicht entschieden; deshalb haben auch die Ver- mutungen über die Richtung der Märsche keinen festen Boden und keinen Wert

Der Kriegszug gegen die Chatten im Jahre 15. Die Ar- mee von Ober-Deutschland zog von Mainz aus die alte Strafse vom Rhein aus am Fufse des Taunus entlang in der Richtung nach Kassel, die unterdeutsche zog auf der südlichen Seite der Lippe hinauf, dann auf dem sogenannten Heerwege nach Stadtberge an der Diemel. Wenn be- richtet wird, die Chatten hätten die Eder durchschwömmen, so ist dabei die mit der Eder vereinigte Fulda gemeint (!); die Römer versuchten bei Kassel eine Brücke über die Fulda zu schlagen. Die Chatten flüch- teten in das Waldgebiet, welches östlich von Kassel sich als Kaufunger Wald n. s. w. in weiter Ausdehnung hinzieht

Der Zug des Germanicus zur Befreiung des Sogest wurde auf der Linie der Lippestrafsen unternommen.

Der grofse Zug des Jahres 15. 1. Der Vormarsch. Als die drei Ausgangspunkte desselben betrachtet Knoke Vetera, die Mündung der Ems und die Insula Batavorum. Die vier von Germanicus geführten Legionen zogen von der Mündung der Ems flufsaufwärts. Gaecina zog von der Rheinbrücke bei Vetera aus in der Richtung über Hamminkeln weiter, kam östlich vor Bocholt, dann östlich vor Oeding vorbei und über Vreden, Ahaus, Nienborg und Ochtrup nach Rheine an der Ems, wo die Vereinigung der drei von Süden, Norden und Westen heranziehenden Heere erfolgte. Die Grenzen des Bruktererlandes werden von dem Verf.

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7. Die Zeit der Julier, Glaudipr, Flarier und Antonine. ^05

folgendermafsen bestimmt. Nach Westen fiel die Grenze zwischen Bnik- terern und Friesen mehr oder weniger mit der jetzigen Grenze zwischen Westfalen und Holland zusammen ; südlich stiefs das Gebiet an die mitt- lere Lippe und zwar aufwärts bis in die N&he von Lippstadt: von hier zog sich die Grenze in nord-nordwestlicher Richtung fort, so dafs die Orte Stromberg, Ölde, Osterfelde, Harsewinkel, Marienfeld, Sassenberg und FQchtorf noch zum Lande der Brukterer zu rechnen sind. Die Nordgrenze reichte jedenfalls bis nördlich von Rheine; die Ostgrenze wird mit der späteren DiOcesangrenze zwischen den Bistümern Münster und Osnabrück zusammengefallen sein. Die spätere Gaugrenze im Osten beweist indessen m. E. so wenig wie die Diöcesaneinteilung, da die Brukterer längst verschollen und ganz andere Gebietsteilungen an die Stelle ge- treten waren. 2. Der Krieg mit den Brukterern. Stertinius wurde gegen die Brukterer geschickt und marschierte .von Rheine nach Süden. Germanicus zog ebenfalls eine Strecke weit an der linken Seite des Flufses aufwärts, wahrscheinlich bis nach Greven. 3. Das Schlacht- feld vom Teutoburger Walde. Der Verf. bemüht sich zuerst nach- zuweisen, dafs das Heer des Yarus nicht von der Weser aus in die Ge- gend der oberen Lippe gezogen sei, femer, dafs das Schlachtfeld in der Gegend zwischen Ems und Lippe nicht gelegen sein könne. Seine eigene Hypothese über das Schlachtfeld ist folgende. Yarus befand sich im Sommerlager an der Weser, als ihm der Abfall der Brukterer gemeldet wurde, was natürlich lediglich Yermutung ist. Um in ihr Land zu zie- hen, mufste Yarus bei Rheine die Weser verlassen; dann wählte er die Richtung über Iburg, welche ihn in das Centrum des feindlichen Landes führen mufste; das Ziel des Marsches führte ihn zunächst die Werre, dann die Else entlang. Die ersten örtlichen Schwierigkeiten stellten sich bei Uhlenberg ein, wo man ein feuchtes Thal zu passieren und verschie- dene Bäche zu überbrücken hatte; die eigentlichen Gefahren begannen aber erst, als man die Höhen von Borgloh verlassen hatte; man mufste in der Richtung der heutigen Chaussee auf der Südseite des Lungenge- birges hinziehen. Der Kampf begann erst in der Nähe von Iburg, wo die Deutschen den Pafs gesperrt hatten. Yarus mufste sich jetzt auf den naheliegenden Uhlberg nordwestl. von Iburg zurückziehen; der Weg zieht sich am südlichen Abhänge des Berges, später auf der sogenannten Hüls- Egge hin, von deren westlichem Ende sich das Erdreich südöstlich von Hagen wieder gefällig zum Thale herabsenkt Hier wurde ein Lager ge- schlagen. Yon hier wollte man Rheine zu erreichen suchen. Auf dem Weitermarsch war das Heer genötigt, zwischen Natrup und Leeden den Lagerplatz mit Wall und Graben zu versehen. Alsdann richtete sich der Marsch auf die Stelle zwischen dem Leedener Berge und dem Habichts- walde. In und neben dem letzteren, schliefslich in dem Thalkessel nörd- lich von Leeden wird also die letzte Katastrophe der römischen Legionen unter Yarus stattgefunden haben. Im Anschlufs an diese durch thatsäch*

Jahreaberlelit Ar AlUrthanuwfsMiuohaft LX. (1889. m.) 20

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306 ROmisohd Geschichte und Chronologie.

liehe Beweisstttcke in keinem Punkte gestützte Hypothese von dem Schau- plätze der Yarianischen Katastrophe wird nan der Marsch des Oerma- nicusl^konstruiert Der letztere war bei Greven und somit von Ibnrg, d. h. dem Teutoburger Walde nur vier Meilen oder einen Tagemarsch entfernt« Um die Gegend zu recognoscieren, sowie Brücken und Wege anzulegen, wurde Gaecina vorausgeschickt, der rasch die Pässe bei Iburg besetzte und eine gerade Strafse von Greven nach Iburg herstellte. Der Leichenhflgel für das varianische Heer wurde bei Iburg errichtet Der Name Teutoburg wird neudeutsch von dem Verf. Düte-berg erklärt und als Berg, auf dem die Düte entspringt, verstanden; die Düte entspringt in der Nähe von Iburg und ist ein Nebenflufs der Hase. Dieser Name breitete sich weiter nach Westen aus. Es braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, wie unsicher und wertlos solche etymologischen Spielereien sind. 4. Die Schlacht bei Barena.u. Wollte Germanicus sein Ziel, die Unterwer- fung der Gherusker erreichen, so blieb ihm nichts weiter übrig, als in das Osnabrücker Bergland einzudringen. Armin zog sich aber nicht nach Osnabrück zurück» sondern nordöstlich durch das Bergland. Germanicus folgte ihm und erreichte etwa in der Gegend von Oster-Gappeln die Strafse nach Minden. Hier fand er, dafs Armin die Strafse nach Yenne eingeschlagen hatte, welche durch den Barenauer Pafs führte. Hier kam es zur Schlacht, und die Barenauer Münzfunde beziehen sich nicht, wie in ausführlicher Polemik gegen Mommsen zu erweisen versucht wird, auf die Varusschlacht 9 sondern stammen aus diesen Kämpfen. Freilich ist das eine und das andere möglich, weil beides nicht strikt zu erweisen. Germanicus mufste jetzt eilig zurück, weil er durch die Deutschen von seiner direkten Verbindung mit der Ems abgeschnitten wurde. Es blieb nur der Weg östlich des Dümmer übrig, auf dem er über LemfÖrde und Diep- holz zu der Strafse gelangen konnte, welche nordwärts der grofsen Moore über die Kloppenburger Geest an die Ems führt. 5. Die Rückzugs- linien der verschiedenen Heeresteile. 6. Der Rückzug des Gaecina« Der Verf. nimmt an, dafs Gaecina den Rückmarsch nach Rheine antrat, wo gröfsere Depots zurückgelassen waren. Vorher mufste er aber den Bückzug des Hauptkorps decken, das auf der Strecke über Lemf^rde und Diepholz über Gornau sicher abzog und glücklich an die Ems gelangte. Währenddessen blieb Gaecina in der Nähe des Dümmer, wahrscheinlich in dem Pafs von Lemförde stehen; seinen Rückzug nahm er über Diepholz. M. E. ist es wenig wahrscheinlich, dafs Gaecina hier einige Zeit unthätig blieb, noch dazu einen zwecklosen Umweg machte. Die von ihm überschrittenen pontes longi sind nach Kn. in der Gegend nördlich des Dümmer zu suchen; der Verf. will Teile desselben zwischen Mehr- holz und Brägel im Moore gefunden hafien. Natürlich beweist dies nichts; denn es werden beständig neue Bohlwege gefunden, und sicher^ lieh sind diese Funde noch lange nicht abgeschlossen. Gaecina muffte sein Lager westlich von dem Hofe Mehrholz schlagen. Auf dem Marsche durch die pontes longi und die daran sich schliebende Ebene blieb der

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7. Die Zeit der Julier, Claadier, FlaYier und Antonine. 307

Train bei Eroge im Snmpfe stecken, die Legionen aber erreichten die Höhen bei Haverbeck und schlugen bei Bergfeine ein Lager. Auf dem Wege, den Cäcina weiter über Damme, Vörden, das Wittefeld und Bram- sche einschlug, sind yielfach rOmische Münzen gefunden worden. Die ganze Annahme von Cäcinas Standort am Dümmer ist m. E. haltlos, da nach den Quellen diese YorfUIe sich nicht allzuweit von Yetera abgespielt haben können. 7. Der Rückzug des Germanicus. Bei dem von Tacitus geschilderten Zuge des Yitellius will der Yerf. an eine Expe- dition denken, welche von der Emsmündung in östlicher Richtung unter- nommen wurde, um die Nordseeküsten zu untersuchen und geeignete Lagerplätze für den nächsten Kriegszug aufzufinden. 8. Der Rückzug des Stertinius. Der Yerf. vermutet, Stertinius sei überhaupt gar nicht wieder zu dem Hauptheere zurückgekehrt und habe sich an dem ferne- ren Zuge desselben gar nicht mehr beteiligt. Sein Auftrag wird viel- mehr darin bestanden haben, auf der Südseite des Osning weiterzuziehen, um die rechte Flanke des Germanicus zu decken. Yielleicht sollte er durch den Pafs von Bielefeld vordringen, und hier ergaben sich ihm Segimer und Sesithacus. Im Endergebnisse war der Feldzug des Jahres 15 n. Chr. eine Niederlage.

Bei der Betrachtung des Kriegszuges gegen die Chatten und der Entsetzung des Kastells an der Lippe im folgenden Abschnitte erörtert der Yerf. die Lage von Aliso. Er nimmt an, dafs Drusus im Jahre 11 V. Chr. von Paderborn aus nach Höxter zog und in der letzteren Gegend die Weser erreichte. Bei dieser Gelegenheit soll er das Kastell Aliso da erreicht haben, wo er sowohl auf dem Hin- als auf dem Rückwege die Lippe passierte also in der Gegend von Hamm, und zwar MeUe unterhalb dieser Stadt, wo die alte Mündung der Ahse war, bei Nien- brügge. Doch ist das von Germanicus bei dieser Gelegenheit entsetzte Kastell nicht Aliso, sondern ein nicht weit davon gelegenes Kastell ge- wesen, wahrscheinlich das römische Lager an den Hünenknäppen bei Dolberg. Der Drususaltar war ganz in der Nähe dieses Kastells, in welchem Drusus gestorben war. Es ist dies im wesentlichen die Esse- lensche Hypothese, die dadurch wertlos ist, dafs Aliso Endpunkt der Lippestrasse ist, diese aber über Hamm hinausreichte.

Der grofse Kriegszug des Jahres 16. Die Landung der rö- mischen Flotte in der Ems erfolgte nicht unterhalb Halte, der Weiter^ marsch erfolgte am rechten Ufer des Flusses, sein Ziel war Minden bezw. die Porta. Der Bohlweg bei Sprakel war ein Teil desjenigen Weges, welchen das römische Heer unter Germanicus im Jahre 16 gezogen ist Diese Heerstrafse begann bei Lathen an der Ems und führte über Mär^ schendorf und die pontes loägi bis nach Mehrholz nördlich von Diepholz. Während Germanicus von Lathen direkt nach Löningen und von da die Hase hinauf nach Essen zog, fuhr die Proviantflotte die Ems hinauf nach Meppen und sodann die Hase hinauf nach Essen. Yon Mehrholz ging der Marsch nach Diepholz und Lemförde, dann über Levem und Alswede

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308 Römische Geschichte nnd Chronologie.

nach Lübbecke, von wo die Benutzung der am Wiehengebirge nördlich und südlich hinführenden Wege offen stand. Bei Lübbecke ' wurden Schanzen gebaut, um den hier von Süden nach Norden führenden wich- tigen Pafs zu sichern. Die Angrivarier wohnten zwischen Hunte und Weser und östlich der letzteren, südlich von den gröfseren Ghauken. Ger- manicus ging auf zwei Brücken nördlich und südlich von der Porta über die Weser. Die Katastrophe des Chariovalda erfolgte in der Gegend zwischen dem Harrel und dem Wesergebirge; Germanicus ging südlich der Porta über den Flufs und schlug nochmals ein Lager, vermutlich gegenüber dem Orte Erder. Am folgenden Tage fand erst die Schlacht von Idistaviso statt; letztere örtlichkeit ist zwischen Eisbergen und En- gern zu suchen, während der Sammelplatz des deutschen Heeres vor der Schlacht in die Gegend der Arensburg zn verlegen ist. Die Verfolgung des linken Flügels erstreckte sich bis in die Gegend von Hessisch-Olden- dorf. Die Trophäen wurden auf dem sogenannten Papenbrink errichtet Der ursprüngliche Name der örtlichkeit ist Eidistawiso und dieser Name ist zu Eidista- bergen d. h. Eisbergen zu stellen. Dem Verf. ist es nicht zweifelhaft, dafs Germanicus in dieser Schlacht einen vollständigen Sieg über die Deutschen davongetragen hat und nicht über die Weser zurückgegangen, sondern in das Land der Feinde weiter vorgerückt ist. Die Schlacht am Angrivarier- Walle wird in die Gegend des Rehburger Moors bei dem Dorfe Leese verlegt. Germanicus zog dorthin auf dem sogenannten Hele- weg vor dem Santforde, welcher von Minden aus dem Fufse der Bücke- berge und des Deisters folgte und über Gehrden oder Ronneberg und Pattensen weiterführend, bei Sarstedt die Leine erreichte. Stertinius war zur Beobachtung der Angrivarier auf dem linken Weserufer zurück- geblieben. Armin suchte den Germanicus zu veranlassen den alten Heerweg einzuschlagen, welcher auf dem rechten Weserufer über Nien- burg nach Verden an der Aller führte; als die Römer auf dem Marsche über Stadthagen hinaus begriffen waren, wurden sie plötzlich von deut- schen Truppen angegriffen. Um dem Feinde zu folgen, mufsten sie vor allem die Heerstrafse neben der Weser zu gewinnen suchen. Bei dem Kampf um den Angrivarierwall gelang es den Römern nicht, das Gen- trum der deutschen Stellung, die Düsselburg, zu nehmen. Ein Stein- fund — nach des Verf.'s Ansicht von Schleudersteinen im öhmer Holze wird besonders zur Stütze der Annahme verwandt Der von Ger- manicus errichtete Waffenhügel wird in die sogenannte Clus, einen Höhe- punkt der Loccumer Berge, verlegt. Stertinius scheint Leese gegenüber bei Holzenau den Angrivariem ein Gefecht geliefert zu haben, welches sich bis Schinna hinzog. Auf dem Rückwege blieb das Heer bis zu den pontes longi beisammen. Germanicus schlug von da den Weg über Essen nach der Ems ein, die anderen Truppen zogen s.w. weiter. Auch diese mit grofser Kühnheit vorgetragenen Behauptungen sind nicht sehr wertvoll, da z. B. bei der Bestimmung des Idistaviso-Schlachtfeldes der alte Lauf 4er Weser unbeachtet gebüeben ist. oigitizedbyVriuuyLc

7. Die Zeit der Jalier, Glandier, Flavier und Anionine. 309.

Dem Bache sind aufser einer Übersichtskarte des Eriegssdian- platzes Spezialkärtchen der Schlachtfelder im Tentoborger Walde, von Barenau und Idistaviso beigegeben.

Das Werk hat unzweifelhaft Fehler. Die Darstellung ist breit and verliert sich oft ganz in Polemik, in Einzelheiten hat der Verf. vielfach geirrt, namentlich seine Sach- und Sprachkenntnisse sind nicht immer sicher. Und dem Hauptfehler der Localantiquare , die allgemeinen und in geo- und topographischen Dingen wertlosen Angaben der alten Quellen- schriftsteller so zu pressen und zu deuteln, bis sie zu irgend einer Gon- ception passen, ist auch Knoke erlegen. Das meiste von dem, was fdr ihn für die Annahme bestimmter Örtlichkeiten mafsgebend ist, steht ent- weder nicht oder nicht so in den Texten, dafs es nur verstanden werden könnte, wie der Verf. will. Und diese wertlosen, allgemein gehaltenen Angaben, welche so ziemlich jeden Lokalantiquar zu einer anderen Hy- pothese berechtigen, sollen auf den genauen Mitteilungen eines Kriegs- berichterstatters beruhen, dessen jeweiligen Beobachtungsponkt Knoke mit rührender Gewissenhaftigkeit beschreibt! Also mit den Texten ist nichts Sicheres zu erreichen. Um so wertvoller ist die Genauigkeit und Sorgfalt, mit der uns Knoke die Terrainverhftltnisse der betreffenden Gegenden vorgeführt hat. Seine Polemik ist oft überzeugend und auch manche seiner positiven Resultate sind durchaus einleuchtend. Aber von Hypothesen, wenn auch noch so plausibel gestützt, bis zu erwiesenen Thatsachen ist ein weiter Schritt, und Thatsachen sind die Ergebnisse eben nicht, weil die alte Tradition uns hier so gut wie ganz im Stiche läfst, sobald wir den Versuch machen, über die allgemeinen und glaub- lichen Angaben hinauszugehen. Wenn hier nicht zuverlässige und be- weiskräftige Funde eingreifen, wird eine Gewifsheit nicht zu erlangen sein. Zu diesen zählt aber der Steinfund im öhmer Moor nicht; Knoke hat ja eine ganz hübsche Gombination gemacht, wie diese »Schleuder- steinec in das Moor gekommen sind; aber er hätte doch vor allem er- weisen müssen, dafs es sich hier nur um Schleudersteine handeln kann, und dafs diese aus der ersten Kaiserzeit herrühren müssen: von bei- den Beweisen ist aber nichts zu entdecken. So kann man zwar nicht sagen, dafs das Buch die streitigen Fragen entscheidet, aber für jeden Forscher wird es doch unentbehrlich sein, da der Verf. eine umfassende Literaturkenntnis besitzt und auch aus Autopsie wertvolle Beiträge liefert

P. HOfer, Haben die Forschungen über die Kriegszüge der Rö- mer in Deutschland bisher zu solchen Resultaten geführt, dafs sie schon jetzt für den Geschichtsunterricht und die Tacituslektüre ver- wertet werden können? Zeitschr. fllr das Gymn. Wesen 1887 (41 B.), 521 - 664.

Der Verf. wendet sich gegen Knoke, der verlangt hat, dafs die von ihm gefundenen Resultate in den Schulunterricht eingeführt und die vor-

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310 Römische Geschichte nnd Chronologie.

handenen Karten nacli denselben umgearbeitet werden sollten. Er stellt zunächst diese Resultate zusammen, unterwirft dieselben eioer Kritik und charakterisiert alsdann die Methode Knokes. Seine Zusammenfassung gestaltet sich zu einer yoUständigen Widerlegung der von Knoke mit so grofser Sicherheit vorgetragenen Behauptungen und die ruhige, beson- nene Art der Kritik macht einen guten Eindruck. Sie muTs unbedingt zur Erg&nzung des Knokeschen Werkes herangezogen werden, da sie mit grOfster Sachkenntnis dessen Schwächen, Willkürlichkeiten und sprach- liche Irrtümer feststellt.

W. Wagener, Der Kriegsschauplatz des Jahres 16 n. Chr. im Cheruskerlande. Corr.-Bl. d. deutsch. Gesellschaft f. Anthropol., Ethnol. und Urgeschichte 18, 29—31 und 38—40.

Das Lager der Cherusker am rechten Weserufer ist in dem alt- germanischen Ringwall auf einer Anhöhe bei Vössen südlich von der Porta zu suchen, während das Lager des Germanicus in der Gegend von Rehme war. Die Unterredung zwischen Arminius und seinem Bruder fand jedenfalls auf dem linken Ufer statt. Das Schlachtfeld auf dem Campus idista viso ist in dem mittleren Teile des Längenthals von Yelt- heim an aufwärts bis über Rintelen hinaus zu suchen; der Flufs hatte hier früher einen anderen Lauf, indem er sich oberhalb Rintelen links abzweigte und mehr nördlich an Hessendorf, Möllenbeck, Stemmen und Varenholz vorbeiflofs, um sich erst unterhalb des letzteren Ortes mit dem neuen Bette zu vereinigen. Die Thalebene zwischen Yeltheim und Rin- teln lag zur Römerzeit noch ganz auf dem rechten Ufer und entsprach ganz der Taciteischen Beschreibung. Die silva Herculi sacra (Tac. ann. 2, 12) ist der Bergwald Harrel bei Bückeburg; idista viso findet sich in dem bei dem Flecken Varenholz bis ins späte Mittelalter hinein be- wohnten Orte Edissen oder Edessen wieder, über den eine Menge Be- legstellen gebracht werden.

Nach der ersten Schlacht sammelten sich die Germanen wieder zwischen Steinhuder Meer und Weser, wo sich noch deutliche Reste des Grenzwalles finden.

Alle früheren Kämpfe der Cherusker und ihrer Verbündeten in den Jahren 9—15 n. Chr. erfolgten westlich der Weser. Für den Kampf des Jahres 15 n. Chr. weisen zwei alte Verschanzungen, die eine nord- wärts von Barenau mitten im Grofsen Moor zwischen Bramsche und dem Dümmersee, die andere südlich in der Hügelkette bei RuUe, unzweifel- haft auf die örtlichkeit desselben hin.

Das Cheruskergebiet auf dem rechten Weserufer erstreckte sich bis zum Süntel, Deister und dem nördlichen Teile des Steinhudermeers und schlofs sich von hier mit dem Angrivarierwalle wieder der Weser an, wo auch noch heute eigentümliche Volkstracht besteht.

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7. Die Zeit der Jolier, Glaadier, Flavier and Antonine. 31]

H. Yeltman, Funde von ROmermttnzen im freien Germanien und die örtlichkeit der Varusschlacht. Osnabrttck 1886.

Im ersten Abschnitt sucht der Verf. die Beweiskraft der Barenauer Münzsammlung möglichst zu erschfittem, ohne dafs ihm dies gelingt. (Ygl. V. Rohden Wochenschr. f. kl. Philol. 4, 1325 ff. und Menadier Nu- mism. Zeitschr. 14, Enoke die Eriegszüge des Germ. S. 176—188). Im zweiten Abschnitte werden die Barenauer Funde einer Reihe von ebenfalls geringwertigen sonstigen Funden gegenübergestellt. Im dritten Abschnitte wird ein ungenügendes Verzeichnis der Fundstätten von Römermünzen im freien Germanien aufgestellt und zur Erklärung der- selben die Sitte der Germanen verwendet, den Toten Münzen mit ins Grab zu geben. Man mufs die Schrift, in der es auch sonst nicht an Spuren der Unkenntnis fehlt, bezüglich ihres Zweckes, die Beziehung der Barenauer Funde zu einer römischen Niederlage zu leugnen, für verfehlt halten. Gleiches ungefähr gilt von

H. Neubourg, Die örtlichkeit der Varusschlacht mit einem voll- ständigen Verzeichnisse der im Fürstentum Lippe gefundenen römi- schen Münzen. Detmold 1887.

Der Verf. sucht zuerst zu erweisen, dafs Tacitus sich den saltus Teutoburgiensis als Waldgebirge vorgestellt habe und will denselben dann in dem Lippeschen Walde wiederfinden. Das Schlachtfeld sucht er in der Nähe und zwar östlich des namenlosen Lippekastells ; nur das erstere stimmt. Der Weg des Germanicus von diesem Kastell an die Weser ist falsch beschrieben. Nach des Verf. 's Ansicht schlug Varus auf seinem Rückzüge das erste Lager in der Lemgoer Mark, das zweite bei Detmold und wurde auf dem Winfelde südlich von Detmold vernichtet Germa- nicus aber zog an den Quellen der Lippe in das Lippesche Land, d. h. von SW. nach NO. durch den Lippeschen Wald. Dabei erreicht er aber zuerst das weit nach NO., nahe bei der Weser gelegene erste Lager, dann erst das kleinere und endlich die Stätte der Katastrophe, die doch nach des Verf.'s eigenen Ausführungen höchstens 3 4 Stunden von dem ursprüng- lichen Ausgangspunkte des Marsches entfernt lag. Wozu aber dieser Umweg, für den man keinen Grund zu finden vermag? Die AusfUirun- gen des Verf.'s über Münzfunde sind ganz wertlos. Vgl. Knoke a. a. 0. 83—100.

G. A. B. Schierenberg, Über die örtlichkeit der Varusschlacht Frankfurt a. M.

Derselbe, Die Römer im Cheruskerland. 2. Aufl. Nachschrift vom März 1886.

Der Verf. verwirft ebenfalls die Ansicht von Mommsen und sucht wie Veltman die Bedeutung der Mtlnzfunde noch weiter durch einen

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312 Römische Geschichte und Chronologie.

an ihn gerichteten Brief des Herrn y. Bar auf Barenan zu entkräften. Den Ort der Katastrophe nnd zugleich des Standlagers des Yarus sieht er bei Hörn in der Nähe der Extemsteine, deren Grotte von Yaras als Mithraeum angelegt sein soll. Der Yerf. hat alle seine polemischen und positiven Aufsätze in einer 1888 erschienenen Schrift >Die Kriege der Römer zwischen Rhein, Weser und Elbe« vereinigt, auf die im nächsten Jahresbericht ausführlich eingegangen werden soll.

0. Dahm in Mitteil. d. Yer. ftlr hess. Gesch. und Landeskunde. Jahrg. 1886, I— lY S. XLYIff.

erklärt sich auf Grund eigener Untersuchungen an Ort und Stelle für Mommsens Hypothese. Nur ist nach seiner Ansicht Yarus nicht dem Nordfnfse der Weserberge entlang auf Barenau marschiert, sondern zunächst von seinem Lager bei Rehme nach der römischen Heerstrafse, welche von der Porta nach der Bielefelder Schlucht führte. Er gelangte bis in die Gegend von Melle, liefs sich aber hier durch Germanicus be- stimmen, in die D^fil^en des Huntethals einzubiegen; als er sie passiert hatte, wurde ihm der Rückweg verlegt, und er sah sich zum Weiter- marsche zwischen Bergen und Sümpfen genötigt. Dieselbe Gegend er- reichte Germanicus, als er von der Lippequelle nach Norden marschierte.

Fr. Bock er, Damme als der mutmafsliche Schauplatz derYarus- schlacht sowie der Kämpfe bei den Pontes longi im Jahre 15 und der Römer mit den Germanen am Angrivarierwalle im Jahre 16. Köln 1887. Mit zwei Kärtchen.

Was der Yerf. will, sagt er im Titel; bewiesen hat er seine Be- hauptungen nicht. Das Beste an der Schrift ist die Untersuchung der im Yenner Moore vorhandenen Reste alter Bohlwege, denen aber einstwei- len noch das für den Historiker Wertvollste, der Nachweis des römischen Ursprungs, fehlt.

Luigi Cantarelli, Yindice e la critica moderna. Torino 1887. (Riv. di filologia, 16. Heft 1, 2.)

Der Yerf. giebt zuerst die Darstellung nach den Quellen, mit einer Reihe von polemischen Anmerkungen. Alsdann wendet er sich zur Un- tersuchung der Mommsenschen Ansicht, dafs Vindex die Republik habe herstellen wollen, und der von mir aufgestellten, dafs er die Idee ge- habt habe, ein gallisches Nationalreich zu gründen. Der Yerf. bedient sich in der Hauptsache meiner Argumente, um Mommsens Ansicht zu- rückzuweisen, aber die Konsequenzen zieht er nicht mit mir, sondern nach ihm wollte Vindex blofs die römische Welt von einer schimpflichen Tyrannei befreien. Dafs ich diesen Beweis für erbracht ansehe, dazu können mich die Versuche des Yerf.'s, meine Argumente zu widerlegen, nicht bestimmen. Ich kann zu ihrer Zurückweisung nichts weiter vor-

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Die Zeit der Julier, Glaudier, Flavier ond Antonine. 313

bringen, als was ich teils in meiner Geschichte des Nero, teils im Jah- resbericht auseinandergesetzt habe, glaube aber heute mehr als je, dafs das Gesagte ausreicht, um die ünwabrscheinlichkeit der Annahme des Verf/s nachzuweisen.

Heim und Yelke, Die rOmische Rheinbrttcke bei Mainz. Festg. d. Gen. Vers. d. Ges. Ver. der Deutsch. Gesch. u. Altert. Ver. zu Mainz, 18.— 16. Sept. 1887. (Z. d. Ver. zur Erforsch, d. rhein. Gesch. u. Altert. 8, 4) Mainz 1887.

Hier haben sich ein Techniker und ein Historiker vereinigt, um die Ergebnisse der Untersuchungen an der Mainzer ROmerbrücke festzustellen. Der Ereisbaumeister Heim hatte früher karolingischen Ursprung der BrOcke angenommen; nach den neuen Untersuchungen, die er mit dem grOfsten Detail uns vorlegt, ist der rOmische Ursprung der aufgefundenen Pfeiler zweifellos. Velke verlegt den Bau der festen Brücke in die Zeit zwischen 70 100 n. Chr., wahrscheinlich unter Domitian, etwa ums Jahr 90; und zwar hat zweifellos die 14. Legion den Bau hergestellt Durch die von diesem Kaiser vorgenommene Verschiebung der Grenze stieg die Bedeutung von Mainz, und naturgemäfs gewann dadurch das gegenüberliegende Kastell an Wichtigkeit. Jetzt war eine feste Verbin- dung von Mainz mit seinem Brückenkopf und dem Taunus- und Main- gebiet notwendig.

Die Brücke wird in ihren Holzteilen und besonders an den Pfei- lern, welche nach dem rechten Ufer hinlagen, bei Gefahr eines Einfalles der Germanen abgebrochen und von den letzteren wohl wiederholt zer- stört worden sein. Aber sie wird, so lange die Römer für ihre Herr- schaft in Deutschland am Mittelrhein und in Mainz ihren Knotenpunkt hatten, immer wieder hergestellt worden sein. Eine Reparatur der Brücke unter Garacalla läfst sich durch den aufgefundenen Brennstempel nachweisen. Die so hergestellte Brücke wurde unter Alezander Severus wieder zerstört und erst wieder unter Maximianus Herculius hergestellt. Aber unter Gonstantin bestand sie bereits nicht mehr, da es unter die- sem nur eine feste Brücke bei Köln gab.

V\r. Swoboda, Vermutungen zur Chronologie des sogenannten Markomannenkrieges unter Marc Aurel und Commodus (161 180 nach Chr.) Pr. Znaim 1887.

Der Verf. bespricht zuerst die Quellen und Hilfsmittel, wobei er aber weder neuere Quellenforschungen noch Darstellungen noch Inschrif- ten kennt; ebenso hat er von richtiger Münzverwertung eine sehr man- gelhafte Vorstellung. Der Beginn des Sjieges wird 161 gesetzt, der erste Feldzug gegen die Markomannen Sommer 167 bis Ende 168; der Krieg entbrannte von neuem 169 und währte ohne Unterbrechung bis 175; die Niederlage des Macrinus Vindex fällt 171, die Schlacht auf der

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314 Römische Geschichte und Chronologie.

gäfroreneD Donaa Winter 173/4, die Donnerschlacht im Quadenlande Sommer 174. Im Jahre 176 beginnt die zweite Periode des Krieges bis 180. Die Schrift ist ohne allen Wert nnd beweist nnr wieder, was hente noch alles geschrieben werden kann.

0. Hirschfeld. Die kaiserlichen Grabstätten in Rom. Sitznngs- ber. d. Ak. d. Wiss. za Berlin 1886, LI, 1149—1168.

Schon im Jahre 726 errichtete Augustns das Grabmal für das kaiserliche Haus auf dem Marsfelde: die Gewifsheit, dafs dieses Geschlecht für aUe Zukunft zur Herrschaft berufen sei, sollte in dem alle ähnlichen Anlagen in Rom an Glanz Überragenden Baudenkmale zu lebendigem Ausdruck gelaugen. In demselben wurde zuerst Marcellus bestattet, dem Agrippa und Drusus, dann die Söhne des ersteren, L. und G. Caesar folgten ; für die beideu letzteren scheint ein besonderes Grabmal errich- tet worden zu sein, das aber einen Teil des kaiserlichen Mausoleums bildete. Auch Augustus, Livia und Tiberius sind hier beigesetzt worden; ebenso Germanicus und Agrippina, sowie deren Kinder Nero, Drusus und Drusilla, und Claudius und sein Sohn Britanniens, endlich Poppaea Sa- bina, Neros Gemahlin.

Von Kaisern aus anderen Geschlechtern wurden in dem Mausoleum beigesetzt: wahrscheinlich Vespasian, dessen Asche später nach dem von Domitian erbauten templum gentis Flaviae, dem für das flavische Haus bestimmten Grabmale, übergeführt wurde, in dem auch die Gebeine des Titus und seiner Tochter Julia beigesetzt sind; selbst Domitians Asche wurde heimlich hierher gebracht. Der letzte Kaiser, der in dem Mauso- leum des Augustus beigesetzt wurde, war Nerva.

Traian liefs sich unter der dakischen Siegessäule bestatten. Ha- drian baute nach dem Vorgange der ägyptischen Grabdenkmäler sein Mau- soleum, das aber erst der Nachfolger 139 vollendete. In demselben wurden Hadrian, Sabina und L. Aelius Caesar bestattet; dann bildete dasselbe die Grabstätte des Antoninischen Hauses, von dem noch eine Reihe von Grabschriften erhalten sind. Wahrscheinlich sind aber in dem- selben bis auf Septimius Severus, mit Ausnahme des Didius Julianns alle Kaiser und fast sämtliche Mitglieder des Kaiserhauses bestattet worden. Severus selbst, seine Gemahlin und seine Söhne Caracalla und Geta haben ebenfalls hier ihre Grabstätte.

Severus Alezander scheint ein eigenes Grabmal erhalten zu haben; mit seiner Regierung versiegen die Nachrichten über Kaiserbegräbnisse in Rom fast gänzlich. Teils ist die Armseligkeit der Quellen hieran schuld, mehr aber die abnehmende Bedeutung Roms. Das gewaltige Grab- mal des Diokletian bei Salonae und mehr noch die Bestattung Konstantins in der ApoBtelkirche zu Konstantinopel zeigen, dafs Rom aufgehört hatte, die Residenz wie der lebenden, so der toten Kaiser zu sein.

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7. Die Zeit der Jnlier, Glaodier, Flavier nnd Antonine. 815

FrantzOomoDt. Alexandre d* Abonotichos. ün Episode de Thistoire da paganisme, an Ile siöcle de notre öre. Bnixelles 1887.

Der Verf. spricht in einer Einleitung von dem Verfall der heidnischen Religion und der Tendenz der Lucianischen Schrift über Alexander von Abonoteichos; er will in derselben einen Schwindler entlarven, um dadurch seinen Freund Celsus zu seinen Ansichten zu bekehren. In der eigent- lichen Abhandlung wird zuerst das Leben Alexanders geschildert. Der in demselben erwähnte angesehene Römer Rutilianus wird mit P. Mum- mius Sisenna Rutilianus der Antoninenzeit identificiert; seine Heirat mit Alexanders Tochter wird in die Zeit zwischen seinem Konsulate und seinem Abgange in die Provinz Moesien angesetzt Der zweite Teil be- handelt den von Alexander gestifteten Kult; es war ein Orakel des Askle- pios zu Abonoteichos. Alexander verschmolz mit einer schon bestehenden Schlangenverehrung den Kult eines neuen Gottes Glycon; neben diesem läfst er sich selbst aber als dem Vermittler zwischen Glycon und den Menschen eine Art Kultus erweisen. Der Gott orakelte durch seine Ver- mittlung auf versiegelte Anfragen, die Alexander ihm im Heiligtum vor- legte, die er in der That aber dort erbrach und wieder schlofs. Fftr hervorragende Personen orakelte auch die Schlange selbst. Endlich legte sich Alexander schlafen, und erhielt im Traume die zu verkündenden Orakel. Auch orakelt der Gott nicht blofs in Medicin-Angelegenheiten, sondern man erhält von ihm Rat in allen Angelegenheiten ; endlich richtete er Mysterien zu Ehren seines Gottes ein. Im dritten Teile wird die Aus- breitung des Alexander-Glycon-Kultus dargelegt; nicht nur nach den Schriftstellerangaben, sondern auch nach den Inschriften; doch fand er frühzeitig an Epikuräern und Christen lebhafte Gegner. Dieselben wur- den aber nicht des Schwindels Meister, nnd nach seinem Tode orakelte er als Heros weiter und der Glykon begegnet uns auf zahlreichen Münzen. In einer Schlufserörterung macht der Verf. wahrscheinlich 1. dafs Lucian Ende 164 nach Italien ging und Anfangs 166 sich mit Rutilianus unter- halten konnte; 2. dafs er 166 und 167 nach Syrien zurückkehrte und 167 und 168 Äbmotichos besucht hat; die Heirat des Rutilianus wird danach genauer in das Jahr 165 gesetzt; letzterer starb um 176, Alexan- der noch vor ihm (um l7l). Das Orakel wurde frühestens um 145 ge- gründet und war 165 schon in Blüte. Die Schrift ist in dem zweiten und dritten Teile besonders nicht ohne Verdienst.

Job. Kr ey her. L. Annaeus Seneca und seine Beziehungen zum Urchristentum. Berlin 1887.

Der Verf. untersucht von Neuem die Frage über die Beziehung des Seneca zum Apostel Paulus und gelangt zu dem Ergebnis, Seneca sei zwar nicht stiller Bekenner, aber Freund des Christentums gewesen und habe zu Paulus in näherem Verhältnisse gestanden. Die hierfür vorgebrachten Beweise haben nichts Überzeugendes, sondern beweisen

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316 Römische Geschichte und Chronologie.

nur, dafs der Verf. eine sehr einseitige Kenntnis der ersten Eaiserzeit hat. Das einzig Annehmbare enthält der erste Abschnitt, der tlber Se* necas Leben und Charakter handelt. Frei von Yerstöfsen sprachlicher und sachlicher Art ist auch er nicht; aber das Gesamturteil kann man gelten lassen. Im zweiten Abschnitt wird Senecas Verhalten zum Juden- tum und Christentum erörtert. Danach hat er die Juden als Volk ver- abscheut, ihrer Religion aber eine gewisse Anerkennung nicht versagt, ja er soll sogar mit den Gründen ihrer religiösen Gebräuche nicht ganz unbekannt gewesen sein. Die Beweise, welche hierfür gebracht werden, bedeuten so wenig, wie diejenigen, auf welchen die Behauptung aufge- baut wird, er habe dem Christentum sympathischer gegenüber gestanden. Die angeblichen Thatsachen sind durchgehends keine wirklichen That- sachen, sondern bestenfalls vage, nichtssagende Allgemeinheiten, die der Verf. in seinem Sinne auslegt. Der dritte Abschnitt »biblische Anklänge in Senecas Schriftent soll die eigenen Mitteilungen Senecas über seine religiösen Ansichten enthalten. Aber dieser Teil ist wertlos wie die beiden anderen, weil es sich durchgängig ebenfalls nur um allgemeine, aus der philosophischen Litteratur überaU mit Analogieen zu belegende Stellen handelt. Jeder Unbefangene würde zu dem umgekehrten Resul- täte gelangen, nämlich, dars die Verfasser der neutestamentlichen Schrif- ten von der Popularphilosophie jener Zeit stark beeinflufst waren. Im vierten Abschnitte sucht der Verf. die Einwendungen der Kritik zu wider- legen; man wird schwerlich mit ihm zu der Überzeugung gelangen, dafs ihm dies gelungen sei; insbesondere ist die Bestimmung Abfassungs- zeit der Senecaschen Schriften wesentlich nach Lehmann und Jonas nicht so sicher, dafs sich darauf so weitgehende Schlüsse gründen lassen, wie sie der Verf. wagt. Der fünfte Abschnitt bringt »Indizien aus den Schriften des Lukas und Paulus.« Es sind aber sehr hinfällige Indizien, um die es sich handelt, nichtssagende Ausdrücke, denen ein bestimmter Sinn untergelegt, oder historisch bekannte Thatsachen, die in einen bestimmten, nirgends berichteten Zusammenhang gebracht werden. Der letzte Abschnitt handelt von »Seneca in der christlichen Überlie- ferung«. In den drei ersten Jahrhunderten weifs kein Schriftsteller von Seneca, ja Lactantius nennt ihn noch »einen Mann, der die wahre Re- ligion nicht kannte«. So vermag denn der Verf. nur späte, wertlose Schriften aufzufinden, welche von den Beziehungen des Seneca und Paulus wissen; die Linusakten, welche in ihrer jetzigen Gestalt frühestens aus dem fünften Jahrhundert stammen, deren Kern aber Lipsius bis ans Ende des zweiten Jahrhunderts verfolgen will, verlegt der Verf. dreist »ungefähr 50 Jahre nach den erzählten Ereignissen«. Noch gröfseren Wert legt er der Briefsammlung bei, von der Augustin und Hieronymos sprechen, die aber gänzlich verloren ist, und von der wir doch irgend sicheres gar nicht wissen.

So kann man nicht sagen, dafis das Buch ein wertvoller Beitrag zu der erwähnten Streitfrage ist . . » »...^

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8. Die Zeit der Verwirrung. S17

Edm. Le Blant. Le christianisme anx yenx des paXens. M6I. d'arch6ol. et d'hist. 7, 196-215.

Der Verf. zählt zaerst die bekannten Anklagen des Heidentums auf, welche seit Kortholt's Arbeit (1698) stets wiederholt werden. Er hofift noch weitere entdecken zu können.

Als eine neue, noch nicht ausgebeutete Quelle erscheinen die Ver- höre der M&rtyrer-Akten. In denselben wird häufig die Gottheit Christi mit allen möglichen Argumenten bestritten, sein angeblicher Opfertod, die Kreuzigung, die Auferstehung, das sacrificium incruentum und das Abendmahl verspottet. Ebenso richten sich die höhnischen Fragen der Richter gegen die Lehre vom Wort (AJ^^oc), die Trinität, das ewige Leben, das Wohnen im Lichte. Die Reden der Christen vom Reiche Gottes machten sie der Empörung verdächtig, nach dem himmlischen Jerusalem wird im Verhöre geforscht.

Die Kenntnis der heiligen Schriften des neuen und zum Teil des alten Testaments fehlte den Heiden nicht gänzlich, aber sie war doch nur sehr oberflächlich und hinderte nicht sie mit den Juden, den Serapis- gläubigen zusammenzuwerfen und ihnen die Dogmen der Valentinianer zuzuschreiben. Doch verwerten die Richter mehrfach Citate aus der Bibel, z. B. die Verleugnung Christi, welche dem Paulus zugewiesen wird, die Opfer des Moses ; reichen Christen wirft man vor, dafs ihr Reichtum mit der Lehre Christi im Widerspruch stehe.

Besonders häufig war die Anklage wegen Zauberei, als deren Meister wegen ihres ägyptischen Aufenthalts Moses und Christus gelten. Man leitete namentlich aus dieser Quelle ihre Unempfindlichkeit gegen Qual und Folter ab.

öfter suchte man das Christentum lächerlich zu machen, indem man Aber die Schöpfungsgeschichte, die Arche, die Erzählung von Jonas und dem Walfische spottete, den Christengott mit einem Eselskopfe darstellte, ttber Namen und Bezeichnungen der Gläubigen lachte, sich an ihren Todesqualen weidete und ihnen zurief: tWohl bekomm'sic Besonders die Auferstehungslehre . gab Stofif zu vielen Witzen. Auch die Taufe wurde verspottet und mit dem Martyrium wurde Hohn getrieben.

Diese Zusammenstellung ist ganz interessant und verdienstlich ; doch darf man nicht vergessen, dafs der Wert der benutzten Quellen rein sub- jectiv ist. Le Blant will nämlich in den Märtyrer-Akten die echten Be- standteile von den unechten scheiden, ein Versuch, der selbstverständlich in hohem Grade durch subjective Anschauungen gestützt wird.

8. Die Zelt der Terwlrrung.

ErmannoFerrero.. La patria dell* imperatore Pertinace. Estr. dagli Atti dellaR.Acad. dellescienzediTorino Vol. XXII (1886/7). Torinol887. Dio, Capitolinus und Aurelius Victor bezeichnen Ligurien als Hei- mat des Kaisers Pertinaz. Die von Capitolinus erwähnte villa Martis ist

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318 Römische Geschichte und Chronologie.

sonst Dicht bekannt; man hat deshalb villa patris, paterna und matris conjiciert; der Verf. wflrde eher patroni oder patroni patris yermuten; derselbe war L. Lollianus Avitus; der Erbe seiner Besitzungen war Q. Lol- lianns Gentianus. Während nach Dio der Geburtsort des Kaisers bei Alba Pompeia zu snchen ist, hat die Lokalforschnng allerlei andere Ver- mutungen ausgesprochen, welche von dem Verf. als unbegründet erwiesen werden. Anknüpfend an die von Borghesi erwiesene Thatsache, dafs die Söhne des Lollianus Avitus heifsen L. Hedius Rufus Lollianus Avitus und Q. Hedius Lollianus Gentianus, und dafs Pertinax in Ligurien auf den Ländereien des Lucius Lollius Avitus geboren ist, welche durch Erbgang auf Q. Lollianus Gentianus übergingen, vermutet der Verf., dafs sich die Erinnerung an die agri Hediani fände in Diane, einem Dorfe wenige Kilometer von Alba, wie sich der ager Cornelianus in Cornegliano, der ager Mallianus in Magliano in derselben Gegend erhalten hat. Diano liegt auf einer Anhöhe, an deren Fufse Alba am Tanaro gelegen ist; die Lage stimmt zu den Angaben des Capitolinus und Victor.

Ohlensch lagen Römische Inschriften aus Bayern. Sitzungsber. der k. bair. Ak. d. Wissensch. Philos. histor. Classe 1887, 1, 171—214.

Aus einer Anzahl von Inschriften, die teils neu gefunden, teils neu gelesen sind, seien folgende hervorgehoben.

In Kempten wurde ein Meilenstein des M. Aurelius Antoninus ge- funden, woraus der Verf. schliefst, dafs um 216 eine Strafse vollendet wurde. Auf dieselbe Zeit weisen Bruchstücke eines bei der Hammer- schmiede bei Dambach gefundenen Denkmals für denselben Kaiser. Zwei weitere Inschriften dieses Kaisers sind in Pfünz gefunden. Eine in Pfünz in einem Bruchstücke gefundene Inschrift stimmt mit Inschriften zu Kösching und Pföring überein, welche dem Kaiser Antoninus Pius im Jahre 141 errichtet wurden. Der Verf. nimmt danach an, dafs der Kaiser den ihm zugeschriebenen Germanenkrieg im Jahre 141 geführt habe; wir wissen indessen von diesem Germanenkrieg so wenig, dafs die Vorsicht gebietet, diese Annahme mit einem Fragezeichen zu begleiten.

Conrad Gichorius. Gargilius Martialis und die Maurenkriege unter Gallien us. Leipz. Stud. 10, 319 ff.

Der Verf. vermutet, dafs Gargilius Martialis, von dessen grofsem landwirtschaftlichen Werke beträchtliche Stücke auf uns gekommen sind, identisch sei mit dem Historiker gleichen Namens, den Vopiscus v. Prob. 2, 7 nennt. Auf dieselbe Persönlichkeit bezieht er die Inschriften CLL. 8, 9047 und Eph. epig. 6, 1300; dieser Martialis ist im Jahre 260 gestorben. Er hiefs mit vollem Namen Q. Gargilius Q. f. Q. n. Quir. Martialis und stammte aus der römischen Kolonie Auzia, besafs den Ritterrang und war tribunus der coh. Hispanorum, welche in der Provinz Mauretania Caesariensis stand. Endlich wurde er praepoeitus der in seiner Vaterstadt

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8. Die Zeit der VerwimiDg. 319

Aazia garnisonier«nden coh. siDgularinm und eiber vexiliatio eqnitam Maurorum d. h. einer regulären Kayallerieabteilung, welche nach Auzia detachiert war.

Der Verf. will bei dieser Gelegenheit die Kämpfe in Mauretanien nach CLL. 8, 2615 näher behandeln. Er will die vier in der Inschrift aufgezählten Siege über die Bavaren (2), über die Quinqnegentanei (1) und tlber die Fraxinenses (1) streng geschieden haben. Die Bavares waren ein maurischer Stamm, die unter Führung von vier Scheichs bis Millev vordrangen, hier aber von C. Macrinius Decianus, dem Statthalter von Numidien, geschlagen und nach der mauretanischen Grenze zurückge- drängt wurden. Dort kam es zu einem zweiten fbr die Römer wieder siegreichen Gefechte. Verschieden von den Bavaren sind die Qninque- gentanei; sie wohnen ebenfalls im Süden der Caesariensis, wohl westlich von Schott el Hodna im Landstriche südlich von Auzia. Yermutlich hatten sie sich während des Bavarenkrieges erhoben, und derselbe Statt- halter trug über sie den dritten Sieg davon. Die Fraxinenses will der Yerf. als die sich um die Person des Faraxen scharenden und nach ihm benannten Aufständischen ansehen, welche unter anderem die Stadt Ba- pidum zerstörten. Von Mauretanien scheint sich Faraxen nach Numi- dien gewandt zu haben, wo er von demselben Legaten geschlagen wurde ; nachher scheint er von Gargilius angegriffen und gefangen worden zu sein. Als Zeit für den Aufstand des Faraxen wird 265^-269 eruiert; der Bavareneinfall soll 253 und 254, der Aufstand der Quinqnegentanei 254 faUen.

Alle diese Resultate sind unsicher und bei dem jetzigen Stande des Materials werden wir über Hypothesen nicht hinauskommen; letzte- res gestattet keine Entscheidung, wie sie der Yerf. zu treffen versucht hat.

Emile Lepaulle, Mariniane et Salonin. Rev. Numism. 1887, 249 ff

Auf den Mtlnzen aus der Zeit des Yalerian und Gallienus er- scheint der Name Mariniana; man hielt sie für eine Gemahlin Yalerians. Jetzt findet sich auf einer MtUize des Gallienus ein Marinianus, und der Yeri vermutet, dafs Mariniana die erste Gemahlin des Gallienus und Marinianus der Sohn aus dieser Ehe ist. Derselbe wurde zu gunsten der Söhne der zweiten Ehe zurückgesetzt, nach dem Tode des Saloninus wieder in seine Stellung eingesetzt und für 268 zum Konsul bestimmt.

Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Zeit des Todes des Saloninus. Nach der Inschrift von Modena (Orelli 1002) lebte derselbe noch 259. Im Jahre 262 wird er noch auf Münzen mit Gallienus dargestellt. Aller- dings wurden auf ein falsches Gerücht hin schon im Jahre 258 Münzen in Rom zu Ehren des Toten geschlagen; aber dieser lebte in Köln. Zweimal versuchte ihm Gallienus Hilfe zu bringen (260 u. 268); schliefs- lich überliefs er ihn seinem Schicksale. Mehrere Münzen des Postumus scheinen sich auf den Fall von Köln zu beziehen; dieselben fallen in das

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320 Römische Geschichte and Chronologie.

vierte Eonsnlat, also in das Jahr 266. Der Yerf. gelangt scbliedBlich zu dem Resultate, Saloninas sei erst 266 gestorben.

Die angefahrten Beweise für die Annahme, dafs Saloninus noch nach 269 gelebt habe, sind sämtlich viel zu ansicher, am den Resultaten des Verf. beizntreten.

S. Fränkel, Mariades -Cyriades. Hermes 22, 649.

Der Name des Antiocheners , der nach der Gefangennahme des Kaisers Yalerian seine Vaterstadt den Persem übergab, lautet yerschie- den: Mariades, Mareades, Mariadnes, Cyriades; die Verschiedenheit der Überlieferang läfst auf einen fremden Namen schliefsen. Der Verf. will ihn aus dem Aramäischen V'^1^*|D Mär jädä d. i. ,mein Herr erkennt' herleiten. Eyrios soll Übersetznng des semitischen Mär = Herr sein und der zweite Teil als griechische Ableitungssilbe aufgefafst worden sein. Letzteres scheint mir nicht sehr wahrscheinlich.

Wilh. Brandes, Über das Mhchristliche Gedicht Landes domini. Nebst einem Excurse: Die Zerstörung von Autun unter Claudius H. Progr. Gymn. Braunschweig 1887.

Die Abfassung des Gedichtes kann nach des Verf.^s Ansicht nicht vor 317 and nicht nach 823 gesetzt werden; das Gedicht selbst ist das Werk eines Rhetors oder Rhetorenzöglings der durch Konstantins Haus neu begründeten Schule von Flavia Aeduorum (Autun).

In einem Excurse behandelt der Verf. die Zerstörung von Autun. Dieselbe wird bekanntlich nur nebenbei erwähnt. Es kann also die Frage aufgeworfen werden: Wer belagerte und zerstörte die Stadt? Der Verf. beantwortet sie dahin, dafs Victorinus dies gethan habe. Er schliefst dies aus einer Stelle des Ausonius (Parent. 3, 2 ff. namque avus et genitor prosripti, regnum cum Victorinus haberet victor et in Tetri- cos reccidit Imperium, indem er den in diesen Versen geschilderten Untergang des Arborischen Geschlechtes mit dem Untergang von Autun in Beziehung bringt. Ich will nun nicht dagegen geltend machen, dafs die Lesart Victor, auf der ein Teil der Argumentation beruht, unsicher ist; aber wie sich cum haberet -et reccidit vertragen sollen, ist mir aus des Verf.'8 Bemerkung »der Wechsel von Modus und Tempus, welcher durch den Übergang vom Zustande (haberet) zur Handlung (reccidit) be- dingt erscheine, könne als eine folgerichtige Weiterbildung des Wechsels in parallelen Temporalsätzen doch wohl verteidigt werden« nicht ver- ständlich geworden, man müTste denn annehmen, Ausonius habe die Ab- sicht gehabt, eine verdrehte Stelle Ciceros noch verdrehter zu machen. Proscripti soll durch den Temporalsatz näher bestimmt werden; was ist das aber für eine Zeitbestimmung: sie wurden geächtet in der ganzen Zeit, als Victorinus die Herrschaft inne hatte und in dem Augenblicke, wo dieselbe auf die beiden Tetricus flberging? Das Ereignis soll in das

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Die Zeit der Yerwimmg. 321

Jahr 269, möglicherweise in den Anfang des Jahres 270 fallen. Um^ dieses Ergebnis za erhalten, betont der Verf. die Notiz des Aur. Vict. ep. 48 bis diebus Yictorinus regnum cepit; er nimmt an, dafs Eutrop. 9, 9, nach dem Yictorinus imperii sui anno secundo umkam, ebenfalls recht habe. Was die letztere Angabe betrifft, so wird sie durch die Mtlnzen (Cohen' Yictor. 96—98) widerlegt, wo er die trib. pot. III besitzt. Kam er 268 zur Herrschaft, so mufs dieselbe noch im Jahre 270 gedauert haben. Aber dann kommen wir bezüglich des Tetricus ebenfalls in Yerlegenheit. Yict. Caes. 85, 5 schreibt ihm nur zweijährige Herrschaft zu, wir kennen jedoch Mtlnzen desselben mit tr. pot. HI, er herrschte aber unzweifelhaft noch im Jahre 273 (R. Gesch. 1, 2, 864 A. 3) und regierte schon zur Zeit des Claudius (Cohen 6^ p. 118, I). So sind wir zu dem Schlüsse ge- nötigt, dafs die Angabe des Yictor falsch ist, dafs aber auch die Mün- zen schwerlich die ganze Regierungszeit des letzteren darstellen, wäh- rend für Yictorinus die Nachricht des Eutrop unrichtig ist. Die Schrift- steller berichten von einer Mitregentschaft des Yictorinus unter Postu- mus ; aber auf den Münzen ist dieselbe nicht bezeugt. Dürfen wir daraus ohne weiteres mit Mommsen schliefsen, dafs die Notiz auch nicht richtig, sondern nur Yictor und Eutrop zu folgen sei, welche jenen als Nach- folger des Postumus bezeichnen, während recht wesentliche Angaben bei ihnen erweislich falsch sind? So gut die gesamte Regierungszeit des Tetricus falsch und die spätere gar nicht bezeugt ist, so gut kann es an Münzen fehlen, welche auf diese Mitregierung geschlagen sind, die ohne- dies nicht lange gewährt haben kann, und während deren es in Gallien beständig Kämpfe gab. Ich möchte damit nur andeuten, dafs so einfach, wie Brandes die Frage entscheidet, sie nicht zu entscheiden ist; sie ist zur Zeit überhaupt nicht zu lösen.

Übrigens die für des Tetricus Regierung vermifsten Gefangenen auf den Münzen findet Brandes bei Cohen ^ Tetricus 189. 195. 204; sie erscheinen sogar auf Goldmünzen. Meine Äufserung über die Belagerer Ton Autun hat Brandes mifsverstanden; ich habe S. 865 von Bauernrevol- ten gesprochen, die mit den Soldaten gemeinsame Sache machten. Ich könnte mir ganz gut denken, dafs Soldaten und Bauern in dieser Zeit auch sieben Monate vor Autun lagen und die Stadt belagerten. Denn für einen Kaiser, wie Yictorinus, dessen kriegerische Tüchtigkeit Brandes besonders hervorhebt, und der alles Belagerungszeug zur Yerfügung hatte, wäre es doch eine überlange Zeit gewesen, eine Stadt wie Autun sieben Monate zu belagern, während sich dies eher von mangelhaft geleiteten, halbmeuterischen Truppen verstehen läfst.

Brandes vermutet schliefslich, die Besatzung von Autun hätte sich nach Postumus' Tode für Marius erklärt, oder dessen Truppen hätten sich in die Stadt geworfen. Yictorinus habe sie als eine abtrünnige an- gegriffen, und da die Bürger ihr Schicksal kannten, hätten sie sich so hartnäckig gewehrt. Es kann ja so gewesen sein; aber wie soll denn

Jfthretberlcht fttr AltwUmmiiriMenBehaft. LX. (1889. UI.) 21

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322 Römische Geschichte und Chronologie.

bewiesen werden, dafs es nicht auch anders gewesen sein kann, z. B. dafs Trappen auf eigene Faust die Stadt angriffen, um sie zu plflndern? Brandes hat mir einen schweren Vorwurf daraus gemacht, dafs ich in meiner Eaisergeschichte gesagt habe, Tetricus habe seinen Sitz in Bordeaux, nicht in Trier, genommen. So unvernOnftig, wie er das hin- stellt, wäre diese Mafsregel indessen nicht. Zunächst sagt £utrop, er sei absens von den Truppen gewählt worden und habe in Bordeaux den Kaiserpurpur angelegt. Bedroht war nicht die Ostgrenze zu dieser Zeit; wenigstens erfahren wir unter der ganzen gallischen Dynastie nach den Anfängen des Postumus nichts mehr darüber, sondern Spanien und Nar- bonensis, ja es scheint, dafs auch andere Teile von Gallien verloren zu gehen drohten. Da war es nun doch gar nicht so ttbel^ in dem tWin kelc von Bordeaux zu sitzen, wo man Spanien und Narbonensis am näch- sten war, Seeverbindung hatte und nicht unmittelbar in der Gewalt der Legionen war; fQr deren Treue sorgte schon Victorinua. Dafs er später nicht Bordeaux verliefs, habe ich so wenig behauptet wie das Gegenteil : wir wissen einfach darüber nichts.

Paul Allard, Les derni^res persöcutions du troisi^me si^cle (Gal- lus, Valerien, Aur^lien d'aprds les documents archöologiques). Paris 1887.

Das Ergebnis seiner Untersuchungen fafst der Verf. in dem Vorwort zusammen; es würde genügen, dieses hierher zusetzen, um über seine Ar- beit zu berichten.

Das erste Kapitel schildert das Christentum unter Gallus und die von diesem angeordnete Verfolgung; der Verf. bemüht sich Thatsachen zu finden, aus denen eine solche erschlossen werden könnte; aber er kann nur die Verweisung des römischen Bischofs nach Centumcellae und einige nichtssagende Redensarten finden, aus denen auf eine Ver- folgung in Afrika und Ägypten geschlossen wird, während doch die un- gehinderte Briefschreiberei des Cyprian der sprechendste Beweis gegen eine Verfolgung ist. Im zweiten Kapitel wird das erste, im dritten das zweite Edikt Valerians besprochen. Hier eröffnen die Märtyrerakten reichliche Quellen, und der Verf. hat sie in breiter und behaglicher Er- zählung fliefsen lassen. Über das erste Edikt läfst sich bei allem guten Willen des Verf. 's so gut wie nichts ausfindig machen, was Härte der Bestimmungen oder der Ausführung bewiese; der beste Beweis ist wieder Cyprian, dem es, abgesehen davon, dafs er nicht in seinem Bischofssitze bleiben darf, an nichts fehlt. Das zweite Edikt wird damit eingeleitet, dafs die Hinrichtung des »Papstesc Sixtus erzählt wird: le martyre d'un pape annon^ait une nouvelle phase de la persöcutionc. Wer in Sixtus bereits einen »Papste erkennt, mit dem ist nicht zu streiten. Was über das Edikt selbst gesagt wird, ist zwar weitschweifig, aber nicht neu; die Märtyrergeschichten werden gewissenhaft angeführt'; aber auch so erhält man nicht den Eindruck einer weit verbreiteten und Massen von Opfern fordernden Verfolgung.

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8. Die Zeit der Verwirrung. 323

Kapitel vier erörtert das nach Yalerians Tode erlassene erste To- leranzedikt. Die Veranlassung des letzteren kann ich nicht mit dem Yerf. darin erblicken, dafs Gallienus unter dem Eiuflufs seiner Gemahlin Salonina dasselbe erliefs, ebenso wenig darin, dafs er in dem Ende seines Vaters die göttliche Strafe fOr seine Verfolgung erblickte. Es liegt viel Dfther daran zu denken, dafs der Kaiser angesichts der von allen Seiten drohende Feinden den inneren Hader beseitigen wollte. Dem Edikte schreibt der Verf. Restitutionen zu, von denen sich keine Spur nachweisen läfst Ähnlich ist es mit der Verfolgung im Oriente unter Macrinus und Odaenathus, die ebenfalls auf die Autorität der Martyrien hin angenommen wird.

Kapitel fftnf schildert die Verfolgungen des Claudius II. und Aure- lian, an die in Deutschland unbefangene Forscher schwerlich mehr glau- ben. Aber die Martyrien berichten ja anders, also ist die Verfolgung richtig. Bezüglich des Claudius mufs der Verf. zwar zugeben, dafs es sich hier nicht um kaiserliche Anordnungen, sondern höchstens um vereinzelte Ausbrüche der populären Leidenschaften handeln kann; aber um so eifriger war Aurelian, der auch ein von wenigen fttr echt gehaltenes Edikt erlassen hat, das der Verf. sogar genau datieren kann; glück- licherweise starb er bald nachher so dafs die Verfolgung eigentlich nicht vorhanden war; doch hat es natürlich auch hier Überflufs an Mar- tyrien. Im Kapitel sechs wird die Lage der Christen unter dem Nach- folger Aurelians dargelegt: man weifs zwar nichts darüber, aber die Mar- tyrerakten berichten einige Martyrien: also hat auch eine Verfolgung stattgefunden. Man wird höchstens sagen können, dafs in den manichäischen Händeln die Regierung einige der gröfsten Lärmer fafste und bestrafte.

Eine Reihe von Appendices ist dem Buche beigegeben. Der erste handelt über das Grab des Bischofs Cornelius in Rom, der zweite über die Inschriften der Krypta des heil. Chrysanthus und der Daria. Im dritten wird der Nachweis zu erbringen versucht, dafs der römische Bi- schof Sixtus II. nicht gekreuzigt wurde, in dem vierten wird die Krypta des heil. Hippolytus behandelt, im fünften die Quellen der Passio S. Hippolyti, während der sechste die Identität des Hippolytus bei Enseb. h. e. 6, 20. 22 und des an der Via Tiburtina bestatteten gleichnamigen Märtyrers festzustellen sucht. Im siebenten Anhang wird die Entdeckung der Überreste des heil. Hyacinthus geschildert, der achte sucht zwei Märtyrer als mit Unrecht der Valerianischen Verfolgung zugewiesen nach- zuweisen. Appendix neun handelt vom galloromanischen Kaisertum; ich habe den Zweck dieses Abschnittes nicht verstanden, da er nur Alt- bekanntes bringt und manches Neue nicht kennt. Im letzten Appendix wird eine Stelle in den Acta martyr. graec. über die Verfolgung unter Claudius II. besprochen.

Für einen Fortschritt in unserer Kenntnis des älteren Christentums

kann ich das Buch nicht halten.

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324 Römische Geschichte und Chronologie.

9. Die Zeit der Regeneration.

Hugo Ostermann, Die Vorläufer der diokletianischen Reichs- teilung. Progr. Böhmisch-Leipa 1886.

Der Verf. twill die Teilungen der kaiserlichen Gewalt im römi- schen Reiche unter zwei oder mehrere Träger und die damit zusammen- hängenden Teilungen des Reichs darstellen, um sowohl die Verschieden- heit der Motive und der Durchführung der einzelnen Teilungen unter einander kennen zu lernen, als auch darzuthun, inwiefern das Beispiel der vorangegangenen Teilungen auf die diokletianische Reichsteilung ein- gewirkt hat.«

Leider fehlt dazu dem Verf. die wichtigste und unentbehrlichste Voraussetzung, die Kenntnis des kaiserlichen Staatsrechts. Was er tlber die Reichsteilung unter Galba und Vespasian sagt, ist insofern einflEtch sinnlos, als er von den früheren Thatsachen z. B. der Stellung des Gaius Caesar, des Tiberius unter Augustus, des Germanicus und Dmsus unter Tiberius, des Nero unter Claudius keine Ahnung hat. Ebenso ist das Verhältnis der Sammtherrschaft des Marcus und des Verus ganz falsch aufgefafst und seine Bedeutung für die Folgezeit nicht erkannt Noch thörichter ist das Gerede über die Stellung des Commodns: iMarcus gewährt nicht einmal seinem Sohne Commodus, den er bereits zum Cae- sar erhoben hatte, Anteil an den Regierungsgeschäften, c Der Verf. ahnt nicht, dafs gerade das Gegenteil leider richtig ist, und Commodus seit 177 Augustus war. Ebenso unrichtig ist, was über Sevems und seine Söhne vorgebracht wird. VöUig sinnlos ist die Darstellung der staats- rechtlichen Verhältnisse nach Maximins Tode, der Regierung des Decius und seiner Söhne, des Valerian und Gallienus, aber die Unwissenheit erreicht ihren Höhepunkt in der Darstellung des gallischen Kaisertums; überall sind dem Verf. nicht einmal die äufseren Thatsachen bekannt

Man begreift nicht, wie jemand heute den Versuch machen kann, ein Stück der Kaisergeschichte zu behandeln, ohne von Mommsens Staats- recht und den neueren Arbeiten über dieses Gebiet die geringste Kennt- nis zu besitzen.

F. Hettner, Römische Mttnzschatzfunde in den Rheinlanden. Westd. Zeitschr. 6, 119 ff.

Der Verf. verzeichnet fUnf jüngst im Regierungsbezirk Trier ge- machte Münzschatzfunde und knüpft daran einige für die Geschichte in- teressante Schlüsse. So enthält der Fund von Orscholz E^reis Saarburg 76 Münzen des Postumus, 2 des Laelianus, 7 des Marius, 2425 des Victorinus. Die Münzen des Tetricus fehlen ; dagegen sind 68 von Clau- dius und drei von Quintillus vorhanden. Daraus schliefst Hettner, dafs unter Quintillus Tetricus noch nicht in Gallien herrschte. Er stimmt also Mommsen R. G. 6, 161 bei, der für Postumus 10 Jahre, fUr Victo-

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9. Die Zeit der Regeneration. 325

rinos 2, fCkr Tetricus ebenfalls 2 Jahre annimmt and die Unterwerfung des Tetricus auf das Jahr 272 verlegt. Danach nimmt Hettner an, dafs sich für Postumus etwa 259—268, für Victorinus 269 und 270, för Te- tricus 271 und 272 ergebe. Er hat dabei übersehen, dafs Mommsen bei dem letzten Ansätze sich in einem Irrtume befand, den er S. 441 A. 2 selbst berichtigt hat; da die Zerstörung Palm3Tas erst Frttlgahr 273 füllt, so kann die Beseitigung des Tetricus frühestens in den Herbst oder Winter 273 gesetzt werden; damit werden die Angaben des Victor über die Regierungsdauer der drei gallischen Kaiser und die darauf gegrün- deten Annahmen Mommsens hinfällig. Wenn ferner aus dem Fund von St. Genis bei Genf, welcher 967 Münzen des Postumus, 52 des Claudius, aber keine von Marius und Victorinus enthält, geschlossen wird, dafs des Victorinus Herrschaft nach dem Regierungsantritt des Claudius Go- thicus (März 268) begann, so scheint mir ein solcher Schlufs nicht sicher. Denn es ist doch nicht ausgeschlossen, dafs die Münzen beider zur Zeit der Vergrabung des Schatzes aus dem Vergrabungsgebiete ausgeschlossen waren. Ebensowenig möchte ich den Schlufs für sicher halten, dafs Ma- rius vor Victorinus deswegen zu stellen sei, weil der Fund von Oren- hofen Münzen von Marius, aber keine von Victorinus enthielt; denn alles weist darauf hin, dafs Marius im Norden von Gallien Anhang hatte; hier waren also jedenfalls die Münzen des Gegenkaisers nicht im Umlauf. Mir scheint zur Zeit irgend eine Entscheidung über die verworrene Re- gierung der gallischen Kaiser unmöglich.

Sehr wichtig und interessant sind die Zusammenstellungen, welche Hettner im Anschlufs an den Fund von Emmersweiler über die 12 Emissio- nen der Trierer Münzen von 296 330 macht. Als Grund der Vergra- bung vermutet er, dafs im Jahre 298 die Alamannen in grofser Zahl in Gallien eindrangen, wobei die Saarbrücker Gegend in hohem Grade bedroht war.

Graf Ci. von Westphalen, La date de Tav^nement au tröne de Constantin le Grand suivant Eus^be et les m^dailles. Rev. nu- mism. 1887, 26 ff.

Ausgehend von Euseb. v. C. 4, 53 im Vergleich mit 1, 6 erörtert der zu früh der Wissenschaft entrissene Verf. die Ansichten der Aus- leger, die er sämtlich unbefriedigend findet, und gelangt zu dem Schlüsse, dafs die Texte die Schwierigkeit nicht lösen können, dafs vielmehr diese Lösung einzig von den Münzen zu erwarten ist.

Da der Tod des Chlorus am 26. Juli 306 erfolgte, so mufs Kon- stantin, der seinen Vater auf einem Feldzuge nach Britannien begleitete, spätestens März 306 in Gallien eingetroffen sein. Die Schriftsteller sa- gen nichts darüber, in welcher Stellung er bei seinem Vater stand; nur seine Ausrufung zum Augustus 25. Juli 306 und die Weigerung des Galerius, ihn anzuerkennen, werden berichtet, ebenso dafs letzterer ihm

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326 Römische Geschichte und Chronologie.

den Gäsartitel und die Nachfolge in seines Vaters Gebiet überliefs. Betrachtet man diese Anerkennung als den Ausgangspunkt der constan- tinischen Regierung, so erhält man allerdings eine Zahl, welche den An- gaben des Eusebius entspricht.

Aber es ist schwer glaubüch, dafs Konstantin seine Thronbestei- gung erst von der Anerkennung durch Galcrius datiert hat. Viel wahr- scheinlicher ist es, dafs Constantius seinen Sohn zum Cäsar und viel- leicht zum Mitregenten ernannt hat. Auf den Mtlnzen aus den Mttnz- gebieten des Constantius und der früher Maximianus Herculius gehor- chenden Länder wurde wahrscheinlich fortgesetzt und ununterbrochen auch nach der sogenannten Abdankung des letzteren auf ihn gemünzt. Das Prädikat senior Augustus erscheint in Gallien erst auf den Münzen, als Maxentius aufhörte, Münzen für seinen Vater zu schlagen. Nach dem Zeugnis der Münzen war die Situation der verschiedenen Regenten damals folgende: 1. Nach dem 1. Mai 305 erkannten Chlorus, Galerius, Maximian, Severus und Maximinus Daza sich gegenseitig an. 2. Diese Regenten wurden alle zu derselben Zeit von Maximianus Herculius an- erkannt, während ihn selbst nur Chlorus anerkannte. 8. Vor 25. Juli 306 münzte man wahrscheinlich schon für Constantinus Caesar in Rom, Karthago und in Tarraco, den Münzstätten des Herculius, sowie in Trier, Lyon und London, den Münzstätten des Constantius. 4. Nach 26. Juli 306 erkannten Galerius, Severus und Maximinus, nach Herculius, Kon^ stantin als Caesar an. Am 28. Oktober 306 wurde Maxentius in Rom als Augustus ausgerufen. Aber Anerkennung fand er nicht; sein Name erscheint nur auf den Münzen seiner Münzstätten. Er aber liefs die Namen aUer Regenten auf die Münzen setzen und schlug sogar solche mit Maxentius divo Constantio affini.

Für die genaue Bestimmung der Thronbesteigung Konstantins hängt alles von der Richtigkeit der Annahme ab, dafs Herculius vor 25. Juli 306 in Rom, Karthago und Tarraco geprägt hat. Diocletian führte die FoUis-Prägung in allen Münzstätten des Reiches durch. Die gewöhn- lichen Reversumschriften lauten damals Sacra Moneta, Genio populi ro- mani, Genio Augusti, Salvis Augg. et Caess., seltener Conservatori Afri- cae suae, Adventus Augg., Fides militum. Das Gewicht dieser Kupfer^ münze änderte sich bald, seit 1. Mai 305. Die Münzen des Severus Caesar haben alle das Gewicht von Abdankungsmünzen mit Providentia deorum, Quies Augustorum; von den Stücken des Severus Augustus hat schon ein Teil das reduzierte Gewicht. Unter den Münzen des Maxen- tius sind die mit dem Gewichte der Abdicationsmünzen äufserst selten. Die Münzen mit Licinius Aug., Constantinus fil. Aug., Maximinus fil. Aug. und Maximinus Augustus zeigen alle das reduzierte Gewicht. Da- raus läfst sich schliefsen, dafs Ende 306 die schwere Kupferprägung in den Gebieten aller Regenten eingestellt und Anfang 307 eine leichtere allgemein durchgeführt wurde.

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9. Die Zeit der Regeneration. 327

Nun giebt es für Konstantin als Caesar geschlagene Stücke nach der alten Währung weit mehr als solche für Severns und Maxentius die Sammlnng des Grafen von Westphalen enthalt allein 150 solcher Stocke ja aus den Münzstätten von Rom, Karthago, Aquileia nnd Tarraco giebt es weit mehr Stücke, die nach dem alten Systeme für Constantinus Caesar als für Maxentius geschlagen sind 17 für den ersteren stehen nnr 3 für den letzteren gegenüber.

AuTser den erwähnten Reverslegenden findet man auf Stücken der- selben Art, die in Aquileia und Tarraco geprägt sind, die Aufschrift Virtus Augg. et Caess. ziemlich oft, dagegen Yirtus Constantini Caes. sehr selten. Der Graf Yon Westphalen besitzt von diesen aus Münz- stätten des Maxentius hervorgegangenen Münzen 30, dagegen nur zwei mit dem Namen des Maxentius. An den Münzen dieser Art partizipieren mit den Reverslegenden Sacra moneta und Salvis Augg. die Cäsaren Severus, Maximinus und Constantin fast in gleich vielen Stücken, wäh- rend keine dieser Münzen auf Severus Aug. oder Maximinus Aug. ge- schlagen wurde.

Auf diese Thatsachen begründet der Verf. die Vermutung, dafs Maximianus Herculius schon vor dem Tode des Chlorus und vor der Erhebung seines Sohnes in Rom, Tarraco, Aquileia und Karthago prä- gen liefs. Diese Vermutung wird durch eine weitere Thatsache bestätigt. Es giebt nämlich schwere Kupferstücke der diokletianischen Währung, die ausschliefslich in Karthago geschlagen wurden und die Namen des MaximianusHerculius, Constantinus Caes. und Maxentius Caes. tragen. Vor 1. Mai 306 liefs Diokletian zu Karthago Münzen seiner Währung mit Felix Adventus Augg. et Caess. auf seinen und die Namen seiner Mitregenten schlagen. Das hierzu gehörige Münzbild findet sich vereint mit dem Re- vers Conservator Africae suae auf Kupfermünzen des Maximian. Aug., Constantin. Caes. und Maxent. Caes., aber auf keiner aus anderen Münz- gebieten. Die bis jetzt bekannten Stücke verteilen sich fast gleichmäfsig zwischen Maximianus und Constantinus, während auf zehn Stücke dieser beiden kaum eines für Maxentius kommt.

Auch die Silberprägung bestätigt, dafs man um den 1. Mai 305 für Constantinus Caesar Münzen schlug. Die Silberdenare wurden unter Diokletian reichlich geprägt, 96 auf das Pfund; nach seiner Abdankung wird die Prägung selten. (Madden bezeichnet die Denare des Diokle- tian und Herculius R^, die des Maximinus Daza und Maxentius R^, von Severus und Licinius giebt es gar keine). Die seltenen Denare des Maxentius unterscheiden sich erheblich von den diokletiam'schen. Die Denare des Chlorus sind ebenfalls äufserst selten. Da ist es nun sehr auffällig, dafs die Denare der diokletianischen Währung, mit dem Namen des Constantinus Caes., in Rom, Trier oder Lyon geprägt, keineswegs sehr selten sind. Ein gut erhaltener Denar dieser Art kostet 40 Frcs., während für einen solchen des Maxentius 250—350 Frcs. gezahlt werden,

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328 Römische Geschichte und Chronologie.

Auch das ziemlich seltene Gold ist doch einigermafsen lehrreich. Der Verf. hat trotz aller Bemühungen nur ein Goldstück des Constan- tinus Caes. entdeckt, das aus seinen oder seines Vaters Münzstätten hervorgegangen wäre. Dagegen liefs Galerius solche in Serdica ftür Kon- stantin prägen, Maximinus in Nicomedien und Maximian oder Maxentius in Bom; wahrscheinlich that es der erstere, da das Gold des Maxentius zu den gröfsten Seltenheiten gehört Der Verf. besitzt ein Stück mit einem sehr markanten Averse, der genau mit den diokletianischen MtLnz- bildem iu der Arbeit übereinstimmt, die Aufschrift enthält Constantinus nob. Caes., und mit dem Reverse: Principi iuventutis; dasselbe ist in Rom geprägt. Er nimmt an, dafs dieses Stück von Herculius kurz vor oder nach 1. Mai 305 geschlagen ist.

Der Verf. glaubt diese Thatsachen der Münzen durch folgende Anordnung der Ereignisse erklären zu können. Diokletian und Hercu- lius hatten sich vor ihrer Abdankung über, die künftigen Cäsaren ge- einigt, und Konstantin wurde dieser Verabredung gemäfs als Caes. de- sign. von dem 1. Mai 306 betrachtet (Lactant. de mort. 18. 19). Bei der Abdankung in Mailand proclamierte Herculius den neuen Cäsar und liefs in Rom und Karthago wenn dies nicht schon vorher geschah Mün- zen für ihn prägen. In Rom wurden geschlagen die Goldmünzen mit Princeps iuventutis und die Kupfermünzen mit Sacra moneta urb. * ., in Karthago die Kupfermünzen mit Salvis Angg. et Caess. fei. Garthago. Unterdessen hatte aber Galerius in Nikomedien Diokletian für die Pro- klamierung seiner Kandidaten Severus und Maximinus gewonnen. Dio- kletian hatte aber seinen Münzstätten schon vorher den Befehl geschickt, für Konstantin zu prägen, wodurch sich die zahlreichen Stücke der dio- kletianischen Währung mit Constantinus Caesar aus Siscia, Heraclea und Alexandria erklären; nach dem 1. Mai 305 machte Galerius diese Wei- sung rückgängig. Als Herculius diese Änderung in Nikomedien erfuhr, nahm er seine Abdankung zurück. Da er aber jetzt gegen Galerius, Severus und Maximin eine feste Stütze nötig erachtete, verband er sich mit Chlorus und dessen Sohne. Und um zu zeigen, dafs er seine Kaiser- würde behielt, ebenso aber festhielt an der Abmachung mit Diokletian über Konstantin, liefs er in Karthago den Revers Adventus Augg. et Caes. nn. ersetzen durch den Revers Conservator Africae suae mit sei- uem und Konstantins Namen. Später ernannte er auch seinen Sohn Maxentius zum Cäsar. Auch die Denare nach diokletianischer Währung müssen bald nach 1. Mai 306 geschlagen sein, wenn nicht auch schon vorher. Die in Trier geschlagenen beweisen, dafs Constantius Chlorus in die Abmachung zwischen Herculius und Diokletian eingeweiht war und auch nachher an der Proklamation in Mailand festhielt. Aber er selbst hat auch Konstantin bei seiner Ankunft in Boulogne zum Cäsar ernannt

Die verschiedenen Angaben des Eusebius über die Regierungs- dauer Konstantins erklären sich so^ dafs bei der Zahl von 30 Jahren

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9. Die Zeit der Regeneration. 329

und nahezu 10 Monaten die Ernennung durch Galerios Ausgangspunkt der Berechnung war; hei der zweiten von 31 Jahren 2 oder 3 Monateu und etwas darüber wtlrde er die Ernennung durch Constantius Ghlorus hertlcksichtigt haben. Möglicherweise hatte aber Eusebius an beiden Stellen die an zweiter Stelle genannte Zahl im Auge; man braucht dann nur unter dem npoairi lipov ungefähr 15 Monate zu verstehen, und beide Zahlen stimmen.

Selbstverständlich hat auch der verstorbene Verf. diese Aufstellun- gen noch nicht als sichere Thatsachen betrachtet. Das Material wuchs täglich unter seinen Händen, und ich habe in mehijährigem Verkehre mit ihm am besten Gelegenheit gehabt zu beobachten, mit welcher Sorg- falt und Gewissenhaftigkeit jede neue Erwerbung nach ihrem historischen Werte geprtkft wurde. Die vorstehende Untersuchung zeigt auch dem Fernerstehenden, welchen Verlust unsere Wissenschaft durch den frühen Tod des Grafen von Westphalen erlitten hat.

Fr. Görres, Die Verwandtenmorde Constantins d. Gr. Ztschr. f. wiss. Theol. SO, 348 ff.

In weitläufiger, nichts Neues enthaltenden aber manches Bekannte nicht kennender Darstellung wird das Resultat erreicht, dafs die Besei- tigung des Maximianus Herculius durch Konstantin ein Akt der Notwehr war. In ähnlicher Weise wird die Hinrichtung des Caesar Bassianus als ein Akt der Notwehr gegenüber einem undankbaren Hochverräter charak- terisiert. Dagegen ist die Hinrichtung des Licinius ein Akt des Mein- eids und der Grausamkeit Gräuelthaten des nacktesten Sultanismus sind die Beseitigung des jüngeren Licinius und des Crispus; Gründe für letztere weifs auch der Verf. nicht zu finden. Die angebliche Hin- richtung der Kaiserin Fausta hält der Verf. durch die Tirade eines recht zweifelhaften Panegyrikers für widerlegt: danach hat sie ihren Gemahl überlebt. Freilich soll das auch Julian sagen; aber dazu gehört des Verf.'s Interpretation, denn ein gewöhnlicher Mensch findet nur, dafs sie hier als Muster gepriesen wird, aber von ihrer Lebenszeit keine Silbe.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind von sehr geringem Werte; überraschend ist die Kritiklosigkeit des Verf.'s gegen Arbeiten wie die von Antoniades über Licinius. Was diese Autorität des »neugriechischen Forschersc wert ist, kann er Jahresber. 1886, 303 f. nachgewiesen finden.

Wilh. Wiegand, Beiträge zur Landes- und Volkeskunde von Elsafs-Lothringen. III. Heft: Die Alamannenschlacht vor Strafsburg 357. Eine kriegsgeschichtliche Studie. Strafsburg 1887.

Der Verf. erörtert zuerst die Quellenfrage und bespricht kurz die neueren Darstellungen, wobei Dahn recht schlecht wegkommt Seine eigene Darstellung geht von der Richtung der Bömerstrafse von Zabem auf Strafsburg aus. Julian hatte Zabem befestigt und brach von hier

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330 Römische Geschichte ond Chronologie.

gegen die Feinde auf. Er mnfste bis zum Lager der Barbaren 14 Leu- gen oder 21000 Schritt marschieren d. h. er marschierte auf der Strafse Zabem— Wolschheim Winzenheim Küttolsheim Hürtigheim— ßtrafs- burg, die über den Kochersberg führte. Es war in der zweiten Hälfte des August. Auf dem Plateau, auf welchem heute die Dörfer Willgottr heim und Winzenheim liegen, wollte Julian lagern, als ihn die Leiden- schaft der Soldaten zur Schlacht bestimmte. Von der Höhe von HQr- tigheim erblickten das herabziehende Heer die Spftherposten der Ala- mannen. Gegen zwei Uhr mittags begann der Kampf; die Alamannen standen auf der Höhe, zu beiden Seiten der Römerstrafse , nach Ittenheim wie nach Oberhausbergen zu entwickelt, an und westUch der Strafse der linke Flügel, vor allem die Reiterei; der rechte Flügel an der römischen Wasserleitung der Stadt Strafsburg im Thal des Mu- saubaches. Das Schlachtfeld ist in der südwestlichen Fortsetzung der Hausberge zu suchen. Der einleitende Kavallerieangriff wird an die Ittenheimer Strafse und den nördlich derselben leicht passierbaren Mu- saubach verlegt, während der Kampf des Fufsvolkes sich an derBömer- strafse und südlich derselben, nördlich des Musaubaches abspielte. Die Flucht der geworfenen Alamannen erfolgte östlich und nordöstlich gegen den Rhein, etwa in der Richtung auf Schiltigheim Bischheim. Der Rhein flofs damals weiter westlich, etwa 7 8 km vom Schlachtfelde (heute ungefähr 12 km). Die Gefangennahme des Ghnodomar wird in der Gegend von Hönheim zu suchen sein, gegen sieben Uhr abends.

Zwei Anhänge geben den Bericht des Libanios und eine Unter- suchung der Römerstrafse von Strafsburg nach Zabem.

Die Untersuchung ist mit grofser Umsicht geführt und ein wert- voller Beitrag zur Geschichte des vierten Jahrh. v. Chr.

H. Nissen, Die Alamannenschlacht bei Strafsburg. Westd. Zeit- schrift 6, 319 ff.

Zunächst berichtigt der Verf. an der vorstehenden Arbeit von Wiegand das Datum der Schlacht, das er »etwa am 26. Auguste ansetzt. Auch bezüglich der topographischen Einzelheiten ist Nissen nicht mit Wiegand einverstanden. Nach ihm bestimmt Ammian das deutsche Lager durch zwei 40 km von einander entfernte Punkte (Strafsburg und die Gegend an der Lauter); die Deutschen sind also unterhalb Strafs- burgs nach der Lauter zu über den Rhein gegangen. Julian aber be- fand sich am Morgen der Schlacht in der Gegend von Brumath. Strafs- burg war schon 8 14 Tage vor der Schlacht in seinen Händen. Auch der Abstand der Hausberge vom Rhein wird um 4—5 km zu gering von Wiegand berechnet. Auch die örtlichkeit der Flucht pafst zu den Angaben un- serer Quellen nicht. Der d/sröc des Libanios kann nicht die Wasser- leitung Von Argentoratum sein; die Gegend des Hinterhalts ist nicht in dem jeden Einblicke offenen Grunde des Musbächeis, sondern in dem

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9. Die Zeit der Regeneratioo. 331

Ried bei Bischweiler zu suchen. Wahrscheinlich ist das Schlachtfeld viel weiter nördlich zu suchen, als man gewöhnlich annimmt.

Scbliefslich giebt Nissen einige Bemerkungen über den geschichtr liehen Zusammenhang, dem die Schlacht angehört. Schon nach dem Tode des Magnentius ging Constantius daran, den in das Reich flutenden Strom der Alamannen abzudämmen. Zunächst sicherte er das Vorland am Nordfufs der Alpen. 864 rückt er von Ghalons-sur-Saone an den Rhein bei Basel; die Alamannen im südlichen Schwarzwald unter Gun- domad und Vadomar bitten um Frieden. Im nächsten Jahre zieht er durch Graubünden gegen die Alamannen des Linzgau nördlich vom Bo- densee und schlägt sie. Gleichzeitig sucht Silvanus das nördliche Gallien von den Raubscharen zu säubern, aber Nov. 355 fällt Köln, die Haupt- festung am Niederrhein. Am 6. November wird Julian Cäsar. Der Hauptangriff ist 356 gegen den Linzgau gerichtet und geht von Italien durch Graubünden; die Linzgauer erhalten Frieden, den sie 20 Jahre halten. Auch die Juthungen oder Schwaben an der oberen Donau waren 856 zum Frieden genötigt worden, fielen aber 358 wieder in Raetien ein.

Am 24. Juni 356 war der Cäsar in Autun, marschierte über Auxerre und Troyes nach Reims, von wo über Dieuze ein Yorstofs gegen die Alamannen gemacht wird. Nach Nissens Ansicht war das linke Rheinufer von Mainz bis Strafsburg in den Händen der Alamannen bis auf die Städte, nach denen die Alamannen als Bauern kein Verlangen hatten. Julian geht über die Zabemer Steige, besetzt Brumath und schlägt die Germanen in die Flucht. Dann macht er Kehrt, marschiert über Metz, Trier, Coblenz nach Köln, von wo er nach Sens zurückkehrt. Der Einbruch ins ElsaTs hatte aber keinen Sinn, wenn Julian die Aufgabe hatte Köln zu erobern. War aber der Einbruch erfolgt, warum mar- schierte er nicht rheinabwärts oder hielt wenigstens Zaberu besetzt? Wahrscheinlich hat Constantius den Cäsar aus dem Elsafs abgerufen und die dem Chnodomar gemachten Abtretungen auf dem linken Rhein- ufer ausdrücklich verbrieft. Mit dieser Abtretung will Nissen die An- lage einer Grenzwehr verbinden, welche den Zweck hatte, das Loch von Beifort zu schliefsen. Doch dauernde Abhülfe wurde nur durch die Her- stellung der alten Reichsgrenze am Phahlgraben gewonnen, und Julian trug sich mit diesem Gedanken; dem Drängen desselben gab Constan- tius 357 nach. Von Reims aus sollte der Yorstofs gegen den Elsafs wiederholt und hier die Vereinigung mit dem Hauptheer unter Barbatio hergestellt werden. Die Alamannen verständigten sich vor der drohenden Gefahr, und zwischen den beiden römischen Heeren hindurch unternahm eine Schar Elsässer und Pfälzer einen Angriff auf Lyon; drei Haufen wurden von Julian abgefafst, der Rest entkam. Beide römische Heere rückten nach dem Oberrhein; doch infolge von Mishelligkeiten wies der Kaiser beiden gesonderte Aufgaben zu. Barbatio wollte bei Breisach den Rhein überschreiten, Julian sollte ihm die Flanke nach Norden zu

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332 Römische Geschichte und Chronologie.

decken. Die Alamannen hatten sich aas der Ebene teils in die Vogesen, teils auf die Flufswerder zurttckzogen ; die Römer richteten aber auf letzteren unter den Flüchtlingen ein wildes Blutbad an; diese flohen jetzt auf das rechte Ufer. Julian besetzte Strafsburg und befestigte Zabem; eine Kette von Plätzen sollte von seinem Winterlager in Paris bis zum Rhein reichen, um ihm von den Bewegungen der Alamannen sofort Kenntnis zu geben. Eine Schiffbrücke des Barbatio wurde von den Fein- den zerstört; er giebt Julian kein Getreide, und dieser Iftfst das von den Alamannen gesäete ernten. Da er hierbei die Flankendeckung ver- nachlässigt, gehen die Alamannen heimlich zwischen Strafsburg und Schlettstadt über den Rhein und gegen die Römer auf Basel. Barbatio thut jetzt nichts mehr und die ganze Nation der Alamannen wendet sich gegen Julian.

Nach dem Siege im Elsafs befand sich der Rhein bis unterhalb Strafsburg und von Coblenz bis Köln im römischen Besitze. Julian geht jetzt nach Mainz über Zabem, Metz, Trier, Neumagen, Bingen; die links- rheinischen Gebiete blieben im Besitze der Alamannen, die sich wahr- scheinlich unterwarfen. Im Jahre 368 wurde abermals durch Raetien ein Heer unter Barbatio gegen die Juthungen entsandt Julian unter- warf zuerst Salier und Chamaven, zog dann gegen die Alamannen und überschritt den Rhein bei Worms. 369 sicherte Julian die Rhein- mündungen, stellte sieben Rheinstädte wieder her, drang vom Neckar bis an den Pfahlgraben vor und demütigte die Alamannen im Schwarz- wald. 360 marschierte er am linken Rheinufer von Speier bis Basel; damit war die Rheingrenze vollendet und die Alamannen der römischen Bundesgenossenschaft eingefügt; ein Teil der Ansiedler wird in die Recht- stellung der Laeti eingetreten sein. »Das nationale Gepräge des Elsasses stammt somit aus dem Jahre 362c.

Nissen hat diese Vorgänge ziemlich eingehend geschildert; er be- schränkt sich dabei »auf die bisher übersehenen Thatsachenc. Da ich auch in den letzten Jahren diese Verhältnisse in meiner Kaisergeschichte dargestellt habe, so war es für mich besonders interessant, zu erfahren, was ich »übersehene hatte. Zu meiner Freude fand ich, dafs ich sichere Thatsachen nicht übersehen, sondern in allen Hauptsachen dasselbe ge- sagt habe, was Nissen »als von Anderen übersehene darstellen wollte. Übersehen habe ich allerdings, dafs Constantius auch 866 hauptsächlich in den Linzgau (imperatore terras eorum ingresso und imperatore ur- gente per Raetias) einen Zug machte; aber ich werde diese neue Er- rungenschaft auch jetzt übersehen; denn eine Stütze hat sie wenigstens in den von Nissen angeführten Stellen nirgends, da es sich hier überall um einen combinierten Angriff gegen die Alamannen überhaupt handelt. Auch die Thatsache habe ich übersehen, dafs »der ganze Stamm der Alamannen von Julian als Glied der römischen Bundesgenossenschaft eingefügt wurdet. Ich halte sie auch jetzt noch nicht für erwiesen, so-

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9. Die Zeit der Regeneration. 333

gar für sehr unwahrscheinlich. Dafs alamannische Ansiedier im Elsafs blieben, wird nicht zu bezweifeln sein, ist auch nie bezweifelt worden, um so mehr aber, dafs der ganze Stamm in Steuer- und Militärpflicht eintrat. Dafür mtlfsten bessere Beweise geliefert werden als einige mit noch 80 grofser Sicherheit vorgetragene Behauptungen.

J. As b ach, Inschriftliches zur Geschichte der Rheinlande. Westd. Ztschr. 6, 231 ff.

Der Verf. will eine fragmentarische, im Bereiche des Bonner Ca- strums gefunde Inschrift auf den Wiederaufbau desselben unter Yespa- sian beziehen.

Die Inschrift CLL. 6, 1207 will er auf Julian beziehen. Die Kämpfe ad divortia Rheni sollen die Kämpfe gegen die salischen Fran- ken im Jahre 368 sein. Das Elogium kann aus der Zeit stammen, wo sich der Abfall Julians yorbereitete.

Arthur J. Evans, On a coin of a second Carausius Caesar in Britain in the fifth Century. Numism. Chronicle 1887. Part. III, S. 191 —219.

Die in Richborough gefundene Münze zeigt eine ziemlich barba- rische Darstellung eines Kaisers des vierten Jahrh. mit Diadem und Palu- damentum und die Legende: Domino Carausio Ces: Ligaturen finden sich bei AP V2I ^^^ £8* ^^^ Revers zeigt einen Typus, wie ihn die Münzen von Gonstans oder Gonstantius IL aufweisen: Kaiser mit Phö- nix und Labarum auf einem Schiffe, an dessen Steuer Victoria. Die Umschrift lautet Domin . . . Genta . . . no. Die Münze zeigt Spuren eines Quecksilberbades und wiegt 42^/4 gr. Das Reversbild läfst die Münze nicht dem bekannten Garausius am Ausgange des dritten Jahrh. zuschreiben. Domino einfach ist ohne Beispiel, Genta ist rätselhaft; man kann an ausgefallenes S denken, man kann auch ein auf der Münze sichtbares X für eine britische Spezialität statt S betrachten (z. B. celex- tis = celestis); die verwischten Buchstaben können N T i gewesen sein. Das Reversbild kann nicht früher und nicht später als 340—350 gesetzt werden; wahrscheinlich wurde es durch Konstans Fahrt nach Britannien hervorgerufen (343) ; aber es kann auf der vorliegenden Münze viel spä- ter zur Verwendung gekommen sein, da sich solche Repristinationen noch im sechsten und siebenten Jahrh. finden. Aus der Form der Ligaturen und Buchstaben schliefst der Verf. auf das fünfte Jahrb., und er will es unentschieden lassen , ob die christliche Inschrift ^ Garausius hie jacit in hoc congeries lapidum (Hübner Inscr. Brit. Ghrist. p. XX) nicht auf diesen Garausius zu beziehen ist. In dem Gonstantino sucht der Verf. Gonstantin HL, den gallischen Kaiser zu erweisen; Garausius kann sein Cäsar gewesen sein oder sich gegen ihn als Usurpator aufgeworfen oder durch die Münzlegende sich um seine Anerkennung beworben haben;

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334 Römische Geschichte uud Chronologie.

wahrscheinlicher erscheint dem Yerf« das erstere; ja er ist geneigt, diesen Carausins zur Familie des Gonstantinus III zu zählen.

Die (ülombinationen des Yerfs. sind recht scharfeinnig, freilich auch sehr kühn, aber die eine Münze ist nicht imstande mit Sicherheit die Grundlage für seine Annahmen zn liefern. Ihre Echtheit ist meines Br- ach tens nicht über allen Zweifel erhaben, und sie kann leicht aus einer Münze des vierten Jahrh. hergestellt sein. Schlug ein zweiter Carausius wirklich Münzen, so werden sich sicher noch andere finden; bis dahin darf man die Existenz eines zweiten Carausius, der für einen Gonstanti- nus Münzen schlug und dessen Namen in so auffälliger Weise auf den Revers setzte, doch noch mit einem Fragezeichen versehen.

Arthur Carr, The church and the Roman empire. London 1887.

Die Schrift will die äufseren Schicksale der Kirche seit Diokletian darstellen, die Entwickelung der Lehre ist ausgeschlossen. Die Grenze bildet Leo I. Was die politische Geschichte betrifft, so kennt der Verf. die neueren Arbeiten über diese Zeit nicht. Die Folge davon ist, dafs seine Darstellung im Wesentlichen ein Auszug aus Gibbon ist, in den grofsen Zügen natürlich richtig, in den Einzelheiten vielfach unzutreffend. Ähnlich steht es mit der eigentlichen Eirchengeschichte, Hier haben die neueren Untersuchungen über die Entstehung der Verfassung der Kirche manche bestehende Ansicht als unhaltbar erwiesen; aber auch bezüglich der Zahl der Christen, der von den christlichen Kaisern betreffe der Kirche erlassenen Gesetze und Bestimmungen wird man vielfach ver- altete Ansichten finden. Selbst die Charakteristiken der Haupt-Kirchen- väter verwerten nicht das Material, welches heute in dieser Hinsicht er- und verarbeitet ist Alles in allem ist das Buch ohne wissenschaftliche Bedeutung.

L. Mendelssohn, De Zosimi aetate disputatio. Rhein. Mus. f. Philol. N. F. 42, 625—530.

Der Verf. bekämpft die Ansicht von Jeep, der Zosimus mit Sicher- heit dem Anfang des fünften Jahrh. zuteilen zu können glaubte. Aus der Erwähnung des Olympiodor können wir nur schliefsen, dafs Zosimus nach diesem gelebt hat, d. h. nach 425; aus einer Notiz des Euagrius h. e. 5, 24 erfahren wir, dafs Eustathius von Epiphania für seinen 502 er- schienenen Abrifs den Zosimus benützt hat; also mufs Zosimus seine Ar- beit vor 502 veröffentlicht haben. Mendelssohn glaubt nun, dafs bei der ganzen Richtung derselben sie erst nach dem Tode des Verfs. herausge- geben worden sei, und dafs dieser in seinen letzten Jahren daran ge- arbeitet habe. Die Erwähnung des Verfalles des Reiches weist auf die Zeit nach Honorius, die Erwähnung, dafs zu seiner Zeit die Lasten der Senatoren teilweise nicht mehr existierten, weist frühestens auf 450, praetura und foUis abgeschafft wurden, spätestens auf 501, wo das chry-

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9. Die Zeit der RegeoeratioD. 835

sargyram aufhörte; aber dieses letztere Jahr ist nicht anzunehmen, da 602 schon Eustathius das Werk benutzt hatte. Das Ergebnis, dafs die Schrift nicht vor 450 und nicht nach 601 gesetzt werden kann, ist das Äufserste, was sich erreichen läfst

Ludw. Schädel, Plinius der Jüngere und Cassiodorius Senator. Progr. Darmstadt 1887.

Der Verf. stellt in einer kurzen Einleitung die Bedenken zusammen, welche gegen die Äcbtheit der zehn Bücher des Plinius sprechen. Der eigentliche Gegenstand der Abhandlung ist die Yai*iensammlung Gassio- dors. Er will darthun, dafs Senator in denselben nur den Höhepunkt der Regierung Theoderichs und die Schlufsepoche gotischer Selbstän- digkeit unter seinen Nachfolgern und auch dies nur mit einer durch den Zweck des Ganzen bedingten Auswahl dargestellt hat Die Yarien be- handeln die hohe Politik, wichtige Vorgänge der inneren Politik, Grund- sätze und Einzelfälle der Rechtspflege und Verwaltung, Heer und Flotte, öffentliche Bauten, kirchliche Fragen, Versorgung der Provinzen, Kunst, Ernennungen und Beförderungen. Die Folge der Bücher ist zwar nach der der Regierungen geordnet, aber innerhalb der einzelnen Regie- rungen folgen die Bücher nicht genau chronologisch aufeinander. Der Verf. führt dies im Einzelnen aus und berührt mehrfach interessante Fragen, so z. B. die nach dem Jahre der Alamannenschlacht; freilich entscheidet er sich nicht Auch Schädel nimmt an, dafs Cassiodor seine Sammlung in zwölf Bücher geordnet hat. Oft hat der Rhetor Senator den Staatsmann verschlungen. Der geschichtliche Stoff der Varien wird häufig von Exkursen überwuchert, in deren gelehrter Ausstattung Sena- tor leider seinen besonderen Schmuck gesehen hat. Zunächst wachsen dieselben aus dem Gleichnis hervor; das Material der Exkurse schildert mit sichtlicher Vorliebe das Leben der Tiere, dann alles Mechanische und Technologische; rein historisches ist selten. Dagegen ist die Ety- mologie eine besondere Liebhaberei des gelehrten Mannes; auch Witz und frohe Laune sind ihm nicht fremd. Auf dem Gebiete des Wort- vorrats bietet er manches Interessante.

Die Varien haben dadurch historischen Wert, dafs sie die poli- tische Zeitanschauung eines feinen Kopfes und hochgestellten Staats- mannes ausdrücken, der bis zuletzt an der gotischen Sache festhielt Als Gründe für den Zusammenbruch des Reichs ergeben sich uns aus den Varien die nicht allzustarke Zahl der Goten und die Unmöglich- keit, einen zuverlässigen Beamtenstand zu bilden. Die Beamtenordnung ist bis auf den Saionat aus dem römischen Reiche entnommen. Den Sigonat betrachtet der Verf. ausführlicher; er ist vom gotischen König- tum untrennbar. Aber vielleicht hätte der Verf. an den agentes in re- bus das Vorbild gefanden. Milde und Strenge wechseln in Theoderichs

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336 Römische Geschichte und GhroDologie.

Politik; geistig am meisten geleistet f&r die Gotenherrschaft hat Cassio- dor(?); politisch am höchsten steht er beim Regierungsantritt des Athalarich. Die Schrift ist reich an guten Gedanken; zu wünschen wäre, dafs der Verl statt der Appergus eine systematische Untersuchung geliefert hätte oder noch lieferte; dann würde vielleicht Cassiodorius von ihm weniger überschätzt werden.

L. Duchesne, Le concile d'Elyire et les flamines chrötiens. In M61anges Renier. Paris 1887. S. 159—174.

Der Verf. schliefst aus den Ganones des Konzils, welche den heid- nischen Kult betreffen, dafs dasselbe unmittelbar vor der diokletianischen Verfolgung, also etwa um das Jahr 300, gehalten worden ist, und ge- winnt aus der öffentlichen Stellung des Flamines, wie sie die Inschriften kennen gelehrt haben, eine Bestätigung dieser Ansicht.

Auguste Plocque, De la condition de Töglise sous TEmpire ro- main. Diss. Paris 1887.

Im ersten Kapitel wird das Christentum während der ersten drei Jahrh. geschildert. Der Verf. betont dabei die Bedeutung der coUegia funeraticia für die Entwickelung der neuen Lehre, ohne darüber mehr als Bekanntes vorzubringen. Den Beweis dafür, dafs man in den ersten Verfolgungen die Christen als Zauberer verfolgte, hat der Verf. natür- lich auch nicht erbringen können. Dagegen mag seine Darstellung will- kürlichen Verwaltungsverfahrens richtig sein.

£[apitel zwei behandelt die Regierungen Konstantins und seiner Nachfolger. In diesem Abschnitte ist der Nachweis am besten gelungen, wie Konstantin die bestehende Gesetzgebung zu gunsten des heidnischen Kultes auf das Christentum überträgt und wie dieses sich in den Insti- tutionen der römischen Staatsreligion einbürgert. Überschätzt hat er die Bedeutung und die Wirkung der Erlasse gegen das Heidentum.

Die Schilderung des Christentums unter Justinian im dritten Ka- pitel fällt aufserhalb der Grenzen des Jahresberichts.

Victor Schnitze, Geschichte des Unterganges des griechisch- römischen Heidentums. Jena 1887. Erster Band: Staat und Kirche im Kampfe mit dem Heidentum.

In der Einleitung giebt der Verf. eine Übersicht über die Ver- breitung des Christentums vor Konstantin. Er versucht auch Zahlen festzustellen, die aber gleich willkürlich und wertlos sind wie die zahl- reichen Hypothesen von ihm. Neues steht im Wesentlichen nicht darin. Die erste Abteilung schildert Beginn und Organisation des Kampfes in drei Kapiteln: »Konstantin d. Gr., die Konstantinssöhne und die Mit- arbeit der Kirche, c Seine Ansichten über Konstantin hat der Verf. im wesentlichen in der Weise vorgeführt, wie er sie in seinen Untersuchun- gen zur Geschichte Konstantins d. Gr. (Jahresb. 1885, 804 ff.) dargestellt

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9. Die Zeit der Regeneration. 337

hat. Ich verweise auf die von mir an letzterem Orte erhobenen Ein- wände. Seine Münzkenntnis hat er unterdessen nicht erweitert. Der zweite Abschnitt über die Konstantinssöhne giebt nur Bekanntes; auch hier vermifst man namentlich in dem Kampfe gegen Magnentius die ge- naue Kenntnis der Münzen, die nicht darin besteht, dafs man einzelne Stücke citiert, sondern den Zusammenhang kennt, in dem dieselben er- scheinen Die merkwürdigen Münzen des Magnentius mit dem antiaria- nischen A tind £1 versteht der Yerf. nicht, weil er das Münzwesen nur ganz ftuTserlich kennen gelernt hat

Im dritten Kapitel »Die Mitarbeit der Kirche« werden die kirch- lichen Schriftsteller, die Synodalbeschlüsse, die Propaganda der Geistlich- keit dargestellt zu einem wirkungsvollen Gesamtbilde, dessen einzelne Züge indessen so wenig irgend Neues enthalten wie die Zusammenfassung derselben.

Die zweite Abteilung schildert die heidnische Reaktion unter Julian in eingehender und meist zutreffender Weise; dafs der Verf. nicht überall dem Kaiser gerecht wird, entspricht seinem zu gunsten der Kirche überall nicht unparteiischen Standpunkte.

Die dritte Abteilung legt die Wiederaufnahme und Fortführung des Kampfes seitens der Kaiser gegen das Heidentum dar. Ohne Neues zu bringen gelangt doch der Verf. teilweise zu neuen Schlüssen. Dies liegt mit Notwendigkeit in seiner Auffassung des Verhältnisses von Kon- stantin zum Heiden- und Christentum. Statt in der Politik des Valen- tinian I. einfach die Fortführung strenger staatlicher Neutralität bei persönlicher Hinneigung zum Christentum sucht er nach Motiven, die nicht zu erweisen sind. In diesem Zusammenhange ist der Schlufssatz von Kapitel eins zu beurteilen: »Vielmehr wird in den unruhigen poli- tischen und kirchlichen Verhältnissen und in der Überzeugung, dafs die alte Religion von selbst dahinsterbe, die Erklärung dieser Ersdheinung zu suchen sein, die an der Politik der Konstantiner gemessen, allerdings sich auffallend ausnimmt«

Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Steigerung des Kampfes durch Gratian und Valentinian II. Auch hier werden die Thatsachen vollständig, doch ziemlich breit aufgeführt, neue Einblicke aber in keiner Beziehung gewonnen ; man könnte vielmehr die nur gelegentliche Berüh- rung der Regierung des Magnus Maximus einen Rückschritt nennen, da gerade hier eine Reihe von höchst bedeutsamen Momenten zutage tritt Die Beurteilung der Forderung des Syromachus auf Religionsfreiheit ist schief, aber nicht durch des Redners Schuld, sondern durch des Verf.'s irrige Auffassung der Neutralität Valentinians I. Die Bedeutung des Theo- dosius I. wird nach Gebühr hervorgehoben, neue Gesichtspunkte waren aber auch hier nicht zu gewinnen. Im Gegenteil, die allmähliche Wand- lung des Fanatismus in Staatsraison, welche sich bei dem Kaiser nach- weisen läfst, ist viel zu wenig beachtet; auch hätten sich z. B. aus dem

Jahmbericht für AltenhumswiMenichaft LX. (1889. III.) 22

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338 Römische Geschichte und Chronologie.

campanischen Feriale eine Reihe interessanter Schlttsse ziehen lassen, die man jetzt ungern vermifst; mehrere Gesetze, die der Verf. nicht anführt, hätten das hier sich bietende Material vermehren können. Das vierte Kapitel giebt die Zusammenfassung der durch die in den vorhergehen- den Kapiteln geschilderten Einflüsse für Kirche und Heidentum herbei- geführten Zustände; so ist es eines der lehrreichsten im ganzen Buche. Das fünfte Kapitel schildert die Vollendung der theodosianischen Reli- gionspolitik. Die Darstellung ist hier überall zu breit, an präziser Gruppierung und Zusammenfassung fehlt es überall. Im Einzelnen wird das Christentum Stilichos offenbar überschätzt; was er in seiner Regent- schaft der Kirche an Förderung erweist, ist in der That unerheblich, und es scheint, dafs auch er dem Heidentum ein ruhiges Ausleben ge- statten, die Neutralität des Staates demselben gegenüber wahren wollte, wenn auch der Kaiser, seine Minister und der Hof dem Christentume an- gehörten. Mit seinem Tode nimmt die kirchliche Politik eine ganz an- ders heidenfeindliche Richtung; es ist kein erfreuliches Blatt der Ge- schichte, welches hier entrollt wird. Trotzdem erhielt sich das Heiden- tum noch lange; doch vermissen wir im Westen, namentlich in den Gebirgsländem, eine ausreichende und sorgfältige Sammlung der nicht vereinzelten Denkmäler, welche frommer Glaube hier noch spät den heidnischen Göttern , namentlich dem Mithra errichtet hat. Selbst die Verordnungen hat der Verf. nach dieser Seite nicht ausgenutzt: sie reden zwischen den Zeilen eine unmifsverständliche Sprache, welche die Zähig- keit des Heidentums zur Genüge beweist.

In der vierten Abteilung wird der »Ausgang des Kampfesc ge- schildert, indem die Mafsregeln dargestellt werden, welche die Kirche noch im fünften und sechsten Jahrh. gegen das Heidentum traf. Die Schlüsse, welche der Verf. daraus zieht, werden schwerlich zutreffend sein, da in den Synodalbeschlüssen sicherlich nicht die ganzen thatsächlichen Ver- hältnisse ausgedrückt sind.

Der Verf. mufste zu diesen unbefriedigenden Ergebnissen gelangen, da er die thatsächlichen Verhältnisse auf den Kopf stellt Während Heidentum und Christentum sich mehr und mehr ausgleichen und die Gesetzgebung diesen Prozefs zu fördern sucht, ist sein Dogma: die Kai- ser wollten das Heidentum vernichten. Aber auch die Quellen kennt er nicht ausreichend, und ihren Wert hat er nicht festgestellt; selbst ein- gesehen hat er sie wahrscheinlich nicht durchgängig.

Karl Schwarzlose, Die Patrimonien der römischen Kirche bis zur Gründung des römischen Kirchenstaates. Diss. Berlin 1887.

Der Verf. hat sich die Aufgabe gestellt, die hauptsächlichsten Ein- nahmequellen der römischen Kurie aufzusuchen und ihre Ausbildung zu verfolgen; an erster Stelle handelt er von den Patrimonien, dem Grund- besitze der römischen Kirche, der hier wie überall den Anfang und den

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9. Die Zeit der Regeneration. 339

Grundstock ihrer späteren finanziellen Macht gebildet hat. Man kann erst von einem Haushalte der römischen Kirche reden, seitdem den Er- werbungen der Kirche durch das Edikt Konstantins die rechtliche Aner- kennung von Seiten des Staates zuteil geworden war, da erst damit der Kirche die Garantie ihres Bestandes gegeben war.

Zuerst wird die Frage beantwortet: Wie gelangte die Kirche zu ihrem ausgedehnten Grundbesitz, dem sogenannten Patrimonium? Dafs sich schon Grundbesitz in der vorkonstantinischen Zeit in Form von Kirchen, Spitälern, Herbergen, Kirchhöfen, Gärten, kleinen Gütchen findet, läfst sich mit ziemlicher Sicherheit nachweisen; aber ebenso sicher ist, dafs dieser Grundbesitz nicht rechtlich gesichert, sondern namentlich bei Verfolgungen der Konfiskation ausgesetzt war. Aber ausgedehnter Grund- besitz läfst sich vor dem konstantinischen Edikt von 321 nicht nach- weisen, durch welches die christliche Kirche für vermögensfähig erklärt wurde. Seit dieser Zeit entstanden durch den religiösen Zeitgeist, der durch die Predigt gesteigert wurde, zahlreiche und bedeutende Schen- kungen, die in der Stadt Rom vermöge des besonderen Ansehens der römischen Kirche besondere Ausdehnung gewannen. Schon Yalentinian I. sah sich genötigt, dem Strome der Schenkungen Schranken zu setzen. Doch sind auch in dieser Zeit solche Güterkomplexe, wie sie die späte- ren Patrimonien darstellen, noch nicht nachweisbar; aber es ist anzu- nehmen, dafs sich im Verlaufe des vierten Jahrh. die Ansätze zu den- selben gebildet haben. Die ersten praedia lassen sich wohl an der Wende des vierten und fünften Jahrh. nachweisen; unter dem Pontifikat Leos des Gr. erscheint kirchlicher Grundbesitz schon als etwas Selbstver- ständliches. Die weitere Entwickelung liegt über die dem Jahresbericht gesteckte Grenze hinaus. Drei Momente scheinen dem Verf. für die Meh- rung des römischen Grundbesitzes wesentlich: der Übertritt der vor- nehmen Familien Roms zum Christentum am Ausgang des vierten Jahrh., die gewaltige Beförderung des päpstlichen Ansehens unter Leo d. Gr. in der Mitte des fünften und die politischen Zustände und zahlreichen Kriege im sechsten Jahrh., welche das Aussterben vieler reicher Adels- geschlechter zur Folge hatten. Hierbei überschätzt der Verf. die Wir- kung der theodosischen Verordnungen, da er meint, schon im Jahre 389 hätten die vornehmen Geschlechter in Rom sich dem Christentum zuge- wandt. Wir wissen das Gegenteil.

Was der Verf. im zweiten Abschnitt über die geographische Aus- dehnung der Patrimonien vorbringt, gehört nicht in den Jahresbericht.

Albert Marignan, Le triomphe de r£glise au quatridme si^cle. Paris 1887.

Die Arbeit ist nur ein Bruchstück aus einem gröfseren Werke über die Urgeschichte des Christentums in Gallien.

Kapitel eins handelt von dem Mailänder Edikte. Der Verf. giebt

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340 Römische Geschichte und Chronologie.

hier eine sehr verständige Schilderung der Zustände der christlichen Welt zur Zeit des Ediktes, die sich von allem Legendenwesen fernhält und die Dinge so schildert, wie sie dem nüchternen Auge des Kritikers erscheinen müssen. Das Resultat ist, dafs der Zustand des Westens die Erlassung des Ediktes nicht erklären kann; dieselbe ist durch die Ein- flüsse bedingt gewesen, welche im Orient auf Konstantin geübt wurden, den dieser beherrschen woUte. Eine Reihe von kritischen Anmerkungen giebt die Belege zu dieser Ausführung. Dieselben beschäftigen sich dem Plane des Yerf.^s gemäfs hauptsächlich mit der gallischen Kirche, ohne die übrigen Länder zu übersehen.

Kapitel zwei beschäftigt sich mit den (politischen und gesellschaft- lichen) Zugeständnissen, die sich Staat, Gesellschaft und Kirche gegen- seitig machen mufsten. Auch hier zeigt der Yerf. in unbefangener, streng den Thatsachen entsprechender Darstellung, wie die Kirche den Einflüssen des sinkenden Reiches auf allen Gebieten unterlag, und wie Konstantins Gedanke, eine Einheit herzustellen, gerade das Gegenteil herbeiführte. Besonders interessant ist der Nachweis des Verhältnisses . der Aristokratie zur Kirche.

Kapitel drei erörtert die religiösen Zugeständnisse. Der Verf. zeigt, wie die Kirche dem Bedürfhisse des Westens durch den Heiligen- kult entgegenkam, da dieser nach menschlichen Gottheiten verlangte, zu denen man beten konnte: der Heilige verdrängt die Gottheit; ihm ge- hören die Kirche und die Priester. Auch die Ausbreitung des Evange- liums wird näher ausgeführt; der Verf. zeigt, wie nachsichtig auch hier die Kirche sich überall bewies, indem sie sich mit sehr rohen religiösen Vorstellungen begnügte. Auf dem flachen Lande trat nackte Gewalt an die Stelle der Predigt; in Gallien speziell erinnerten die Bräuche an die Druiden, und auf diesem Wege wurde ein Teil des Landvolkes gewonnen; endlich bekehrte die germanische Invasion viele, da man diese Völker als verkörperte Dämonen ansah, vor denen man sich nur durch die Taufe schützen konnte. Auf die Bedürfnisse des Landvolkes betreffend Saat und Ernte ging sie ein, indem eigne Fürbitten bei der Gottheit regelmäfsig abgehalten wurden. Auch hier geben zahlreiche Anmerkun- gen far Gallien eine Menge wertvoller Einzelheiten.

So ist das Buch eine der in Frankreich seltenen Erscheinungen, welche klar und objektiv die^Urgeschichte des Christentums darstellen.

AdolfHarnack, Lehrbuch der Dogmengeschichte. Zweiter Band : Die EntWickelung des kirchlichen Dogmas L Freiburg 1887.

Dieser zweite Teil, welcher die Geschichte der Entwickelung des Dog- mas enthält, kann nicht das hohe Interesse bieten, welches der Geschichte seiner Entstehung zukommt Es handelt sich hier häufig nur um einen Prozefs der Reduktion, Auswahl und Präcision. Aber trotzdem ist es dem Verf. gelungen, auch diesen Band für den Leser anziehend zu machen. Nicht

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9. Die Zeit der Regeneration. 341

durch hochfliegende Spekulation und religionsphilosophische Erörterun- gen, sondern dadurch, dafs er uns gezeigt hat, wie die Dinge konkret geworden und gewesen sind. FQr den Historiker speziell sind nicht alle Partieen von gleichem Interesse; aher solche Teile wie die geschicht- liche Orientierung im ersten Kapitel, die Tradition und die Kirche im dritten, die Lehre von der Homousie im siehenten, die Lehre vom heil. Geist und der Trinitftt im Anhang zum siebenten Kapitel kann er gar nicht dankbar genug begrQfsen, weil sie ihm in echt historischem Geiste eine Darstellung der Verhältnisse geben, wie sie bis jetzt noch nicht gegeben worden ist. So ist das Buch nicht blofs für den Theologen eine willkommene Erscheinung.

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Jahresbericht über die römischen Staatsalter- tümer für 1887.

Von

Geh. Oberschulrat Dr. Hermann Schiller,

Gymnasial- Direktor und Uni versit&ts- Professor in Gieüien.

A. Allgemeine Darstellungen und Sammelwerke.

Ettore dl Ruggiero, Dizionario epigraiico di antichitä Romane.

Das Werk nimmt stetigen Fortgang (erschienen ist Ende 1887 fascic. 7) und hält durchaus, was es im Anfange versprochen hat. Viel- leicht wäre eine raschere Vollendung in Aussicht zu nehmen, da das bisherige Tempo schwerlich einen baldigen Abschlufs in Aussicht stellt.

Theod. Mommsen, Römisches Staatsrecht. Dritter Band. Erste Abteilung. Bürgerschaft und Senat. Leipzig 1887.

Mit dem Erscheinen des dritten Bandes sind wir erst in den Stand gesetzt, über die ganze Konstruktion des römischen Staatsrechts durch Mommsen zu urteilen. Selbstverständlich kann es nicht die Absicht sein, hier den ganzen reichen Inhalt des Werkes vorzuführen.

Zunächst stellt der Verf. den Patriciat dar. Er behandelt hier in vielfach neuer Weise das Geschlechtsrecht, welches auf die Verhältnisse des Patriciats mannichfach helle Lichter wirft. Der Gesamtheit der zu einem Geschlechte vereinigten freien Bürger stehen gegenüber die in der Gewalt dieser Geschlechtsgenossen befindlichen unfreien Leute, die fa- milia. Diese letztere zerfällt in die unfreien und in die halbfreien Haus- angehörigen. Die Halbfreiheit wird definiert als der dem gemeindeange- hörigen Nichtbürger in der Form der Hörigkeit gewährte Rechtsschutz; in älterer patricischer Zeit hiefsen diese Hörigen und damit alle Nicht- patricier cUentes, in späterer wird die Gesamtheit dieser Halbfreien als die »Menget plebes bezeichnet. Der Client steht zwar aufserhalb der Geschlechtsgenossenschaft, aber er gehört dem Geschlechte an, wie der Patricier, da in der Zugehörigkeit zu dem einzelnen Schutzherrn die zu

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A. Allgemeine DarstelluDgen und Sammelwerke. 343

dem Geschlechte mit enthalten ist Deshalb müssen auch die Plebeier von jeher den Kurien angehört haben. Klientel und Plebität sind im Grunde identisch und unterscheiden sich nur durch ein Minder oder Mehr an politischen Rechten, ein Mehr oder Minder an Abhängigkeit gegentlber dem Schutzherm; dies wird in einer gründlichen, bis jetzt an strenger Systematik unerreichten Deduktion nachgewiesen. Auch hier mufs man wieder das unerreichte Wissen und die Feinheit der Kombination bewundem. Im dritten Abschnitt wird die Gliederung der patricischen Gemeinde entwickelt und zusammengefafst, was über die ursprüngliche Wehr- und Steuerordnung beigebracht werden kann. Die hierfür besonders verwertete Überlieferung findet sich in der Kurien- ordnung und der latinischen Municipalverfassung. Die ursprünglich ein- zige staatliche Gliederung der Bürgerschaft ist die nach den Kurien; sie ist allgemein latinisch. Wesentliche Rechtsgleichheit innerhalb der Ge- samtheit der Kurialen ist stets der Grundgedanke des Systems geblieben und dessen unterscheidendes Kennzeichen gegenüber dem patricisch- plebeischen Gemeinwesen. In den Kurien waren Patricier, Klienten und Plebeier, weil auch die letzteren zum Geschlecht gehörten und die Ku- rie nichts ist als ein Gesamtausdruck fOr eine Anzahl von Geschlechtem. Aber zum Stimmrecht in den Kurien sind die Plebeier erst später ge- langt; und zwar erst später als sie Stimmrecht in den Centuriatcomitien erhielten; in historischer Zeit standen Patricier und Plebeier gleichbe- rechtigt in den Kurien. Die drei tribus weisen auf drei einstmals gleich- mäfsig und selbständig und jede für sich geordnete Gemeinden, welche« vielleicht zunächst ohne gemeinschaftliches Oberhaupt, in ewiger Kon- förderation standen, dann aber, mit der Einsetzung eines Königs für alle, zum Einheitsstaat übergingen. Ursprünglich eine Bodeneinteilung, wird sie alsdann auf die Person übertragen. Die Gliederung der Gemeinde nach tribus und curiae kommt politisch zur Anwendung teils bei der Verwaltung (Ueerbildung und Steuererhebung), teils indem die Willens- erklärang der Gemeinde in dieser Gliederung oder in einer auf sie ba- sierten abgegeben wird. Die Dienstpflicht in der patricischen Gemeinde lag nur dem Patricier ob; vielleicht wurden aber dem Bürgerheer nur einmal 3000 Mann und den des Bürgerrechts entbehrenden Gemeinde- angehörigen 1 200 Mann beigegeben. Die centuria (manipulus), das Kon- tingent der curia, und die turma = der decuria kombiniert mit den drei tribus lassen noch die alte Einzelgemeinde innerhalb der dreieinigen er- kennen, milites weist auf miUe, die Zahl für das Kontingent der tribus, die legio, das Heer der dreieinigen Gemeinde stellt sich auf 3000 Mann; die tribuni militum, deren nachher die Legion gemeinschaftlich drei auf- weist, haben ursprünglich in dem Bundesheer jeder für sich 1000 Mann geführt. Die kleine Einheit der Reiter (celeres) ist die decuria, das Kontingent der Kurie. Die Dekurien werden nach der Zehnkurienord- nung in centuriae zusammengefafst, so dafs die einzelne Centurie die

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344 Römische Staatsaltertümer.

Reiterei der ürgemeinde darstellt und auf die dreieinige Gemeinde he^ zogen die ältesten drei centuriae equitum in der Gesamtzahl von 300 sich ergaben. In der militärischen Organisation findet sich von der Reitercenturie ebensowenig eine Spur wie von dem entsprechenden Tau- send des Fttfsvolkes. Durch die dreieinige Gemeinde wurde auch bei der Reiterei die dreigeteilte Kurie hervorgerufen, hier aber bewahrt; sie fuhrt uns das Bild des Ineinanderaufgehens der drei Gemeinden leben- dig vor. Zugleich sieht man daraus, dafs der spätere Patriciat einst- mals die Bürgerschaft war. Denn da die ältesten Reiterabteilungen des politischen Heeres noch in historischer Zeit aus Patriciem bestanden und bis in die späteste Zeit den Namen der drei alten Stammtribus ge- führt haben, mufs einstmals mindestens die gesamte BOrgerreiterei von dem Herrenstande gestellt worden sein.

Von dem Steuerwesen dieser Epoche wissen wir eigentlich nicht mehr, als dafs dasselbe noch in der dreieinigen Gemeinde nicht auf dieser ruhte, sondern auf der Einzelgemeinde (Einziehung der Steuer- quoten durch die Tribus). Das Erwachsen des Einheitsstaates aus der Konföderation tritt mit besonderer Schärfe in den Kollegien der Ponti- fices, Augurn und Vestalinnen zutage, die ursprunglich drei Mitglieder hatten. Die Verdoppelung aller dieser Zahlen hängt, wie die Verdoppe- lung der Gemeinde Oberhaupt, mit dem Aufgehen des Quirinals in den Palatin zusammen. Für den Senat läfst sich nur als sicher annehmen, dafs seit sehr früher Zeit nicht mehr fUr jedes Geschlecht ein Senator berufen wird, sondern es sind in der Zehnkuriengemeinde im Ganzen 100 Senatoren berufen worden. Wahrscheinlich ist, dafs sich bei allen diesen Einrichtungen die aus den drei konföderierten Gemeinden ver- einigten Bestandteile nicht sogleich vollständig verschmolzen; aber doch mag dies früher geschehen sein, als man gewöhnlich annimmt

Neben der allgemeinen Gliederung der Bürgerschaft sowie des Bürgergebiets nach den Stammtribus und den Kurien steht die Einteilung der Stadt in städtische Quartiere und der Flur in Landbezirke. Ihre rechtliche Stellung wird ebenfalls mit juristischer Schärfe festgestellt; schliefslich wird das Wenige zusammengefafst, was wir über die uralte Gliederung der Bürgerschaft wissen, welche an den Namen der Argei anknüpft. Die Zahl der Teile wird angegeben auf 27. Da die römische Gemeinde hervorgegangen ist aus drei späterhin verschmolzenen, so schei- nen auf die Zehnkuriengemeinde neun derartige sacella zu kommen; die- selben bezeichnen uns somit die sacrale Gliederung der Stadt.

Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit der patricisch-plebei- schen Gemeinde, die in dem Momente entstand, in welchem die Hörigen zum Stimmrecht in irgend welchen Gomitien zugelassen worden sind. Innerhalb der patricisch-plebeischen Bürgerschaft bestand der Patriciat fort. Die Rechtskreise der Herren und der Hörigen büeben unter prin- zipiell veränderter Stellung beider im Übrigen dieselben und schlössen

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A. AUgemeioe Dantellongen und Sammelwerke. 345

nach wie vor einander ans. Die Erwerbung des späteren Bürgerrechts ist dementsprechend Erwerbung entweder des Patriciats oder der Plebität. Die Entstehung der Plebität erfolgt durch Geburt, Adoption, Freilassung des Sklaven, Freilassung des Freien an Sklavenstatt oder Emancipation, Übersiedelung, personale Verleihung entweder durch Eurienbeschlufs im Wege der Arrogation oder durch die patricisch-plebeischen Coroitien, Postliminium, endlich Übertritt vom Patriciat zum Plebs.

Es folgt das Gemeinwesen der Plebs. Letztere hat nichts gemein mit dem coUegium und steht auf einer Linie mit dem populus. Aber die Institutionen entsprechen der Grundanschauung in der Hauptsache nicht, und alle die Befugnisse, welche die Gemeinde hat für die Rechts- pflege im Frieden und fttr den Krieg, für die Heerbildung und die Steuern, fdr die Wahl eines Senats, fütr Eigentum und Forderung, kom- men der Plebs nicht zu; alle plebeischen Institutionen haben ferner an der Bannmeile ihre Grenze. Der Rechtsboden, auf dem die plebeischen Magistrate standen, war nicht der des Gesetzes, sondern der Eidschwur der Plebs, gegen jeden, welcher diesen Magistraten zu nahe trat, die Selbsthttlfe gebrauchen zu woUen. Die Plebeier-Versammlung (concilium plebis) ist nicht kompetent zur Herstellung einer legitimen Willenser- klärung der Gemeinde; die Stimmabteilungen sind die Kurien unter Aus- scheidung der Patricier; wahrcheinlich besafsen die Patricier durch ihre Hörigen in dieser Versammlung entscheidenden Einflufs. Über die Ent- wickelung dieser Versammlungen hat der Verf. schon in den Rom. Forsch, das in dem Staatsrechte Aufgenommene begründet.

Ein besonders interessantes Kapitel ist das über die Verwaltungs- bezirke der patricisch-plebeischen Gemeinde, weil wir hier die wissen- schaftliche Fortentwickelung Mommsens deutlich verfolgen können. Die servianischen Tribus sind territorial, und in Beziehung auf den Boden ist die Tribus unwandelbar. Aber diese servianische Tribuseinteilnng bezog sich lediglich auf die urbs Roma und findet ihre Grenze an dem Pomerium; man kann sie wohl nur an die romulischen Tribus anknüpfen. Die Tribus kommt nur dem Grundstücke zu, welches in quiritischem Eigentum steht oder stehen kann. Gegen die Nachricht, dafs die Zahl der Tribus im Jahre 269 auf 21 gebracht worden sei, sprechen erheb- liche Bedenken; vielmehr wird die Zahl 20 richtig sein, da die clustu- minische jtlnger zu sein scheint als die übrigen. Da die Tribus am per- sönlichen Grundbesitz haftet, so kann die Erstreckung der Tribus von der Stadt auf die Flur nur ein anderer Ausdruck sein für die Er- streckuBg des Privateigentums auf den Grundbesitz überhaupt, der bis dahin im Geschlechtsb^sitze stand. Die traditionelle Jahreszahl für diese Umwandlung 269 der Stadt ist nicht schlechthin unmöglich, aber min- destens problematisch. Zu diesen 20 Tribus treten zwischen 283 (?) und 613 der Stadt 15 weitere hinzu. Besonders wichtig ist die Darstellung der Erweiterung der einzelnen Landtribus, namentlich auch der späteren

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346 Römische Staatsaltertümer.

territorialen Bodentribns, sowie der Nachweis, dafs die Landtribus nicht örtlich geschlossen waren. Die ans der Bodentribus abgeleitete perso- nale Tribus ist der Inbegriff der politischen Pflichten und Eechte, welche dem römischen Bürger aus der Bodentribus erwachsen. Es kann dies entweder die Tribus sein, welcher das ihm gehörige Grundeigentum (An- sässigkeit), oder diejenige sein, welcher das Territorium seiner Heimat- geroeinde angehört (Heimatrecht). Alle die hieraus zu deducierenden Rechtsverhältnisse werden ausführlich entwickelt. Daran schliefst sich die Betrachtung der nicht vom Boden abhängigen Personaltribus, des Zahlenverhältnisses derselben, endlich die Darstellung der korporativen Organisation der Tribus; besonders interessant ist hier die Abhandlung über die Tribusvorsteher.

Im folgenden Abschnitte werden die bürgerlichen Rechte und Pflichten der patricisch-plebeischen Gemeinde festgestellt. Der hierbei nun in Betracht kommenden Erörterung über Steuer-, Wehr- und Stimm- recht ist eine Untersuchung über Name und Heimatbezeichnung und Tracht voraufgeschickt; die erstere verwertet die Ergebnisse des ent- sprechenden Kapitels in den römischen Forschungen. Von den Fro- nen der ältesten Zeit wissen wir nur durch das Wort moenia (munia), aber die rechtlichen Grundlinien dieses Instituts sind namentlich im Stadtrecht der Col. Julia Genetiva erhalten. Die Umlage, auf gtund deren der Pflichtige die auf ihn entfallende Summe (tributum) an die Staatskasse zu entrichten hat, ist mindestens so alt wie der patricisch- plebeische Staat und die einzige aUgemeine Bürgerabgabe, welche die römischen Ordnungen kennen. Sie ruhte teils auf den zugleich dienst- pflichtigen Tribulen, teils auf den in früherer Zeit nicht dienstpflichtigen Aerarii. Diese Umlage wird nur bei eintretendem Deficit ausgeschrieben und dann als Zwangsanleihe, wenigstens den Tribulen gegenüber, behan- delt. Beseitigt wurde diese Umlage niemals, ausgeschrieben aber vom Jahre 687 der Stadt bis auf Diokletian nur einmal, im Jahre 711. Fro- nen und Steuern lasten auf dem Vermögen in der Art, dafs von je 1000 As eine bestimmte Quote gefordert wird; der Minimalsatz ist 1500 As. Die Heranziehung des Ausländers zu den Fronen und Steuern der römischen Gemeinde kommt bis zum Bundesgenossenkriege nur dem Bürger der latinischen Stadt zu, der danach municeps heifst. Alle nicht latinischen Ausländer dagegen sind von dem römischen Fron- und Steuerverbande ausgeschlossen. Die zweite Kategorie der municipes sind die Ortschaften ohne Stimmrecht, wie Caere und Capua; diese Halbbürgergemeinden verschwanden noch früher als die latinischen. Wer unter 1500 As besitzt, ist von der Steuer befreit.

Mit besonderer Sorgfalt hat Momrosen die Wehrpflicht und das Wehrstimmrecht der patricisch-plebeischen Gemeinde dargestellt; mit Recht, da die grofsen Entwickelungsstadien der römischen Geschichte auch später an das Wehcrecht anknüpfen. Der Fundamentalsatz ist

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A. Allgemeine Darstellangen and Sammelwerke. 347

hier, dafs ein NichtbQrger nie in einer römischen Heerabteilung gedient hat; umgekehrt ist die Wehrpflicht allen römischen Bürgern gemein, so- weit nicht gesetzliche Befreiungsgründe Platz greifen. Der Zweck der Einführung der patricisch-plebeischen Wehrordnung, welche an den Na- men des Servius Tullius angeknüpft wird, kann nur darin bestanden haben, die Wehrpflicht auf die bisher davon befreiten ansässigen Ple- beier zu erstrecken. Die schematische Verzeichnung der von dem König Servius bei der ersten Schätzung aufgestellten Abteilungen wird etwa zu Anfang des sechsten Jahrh. aufgezeichnet worden sein. Der Wehrpflicht unterliegen alle Bürger, aber sie scheiden sich in solche, die den eigent- lichen Waffendienst zu leisten haben, und in solche, von denen nur Hülfs- dienst gefordert wird, d. h. in die 188 Centurien der armati und in die 5 Centurien der inermes, welche zusammen das Heer (exercitus) bilden. Die Qualifikation für den Waffendienst verlangt ein gewisses Vermögens- mafs und Unbescholtenheit. Die servianischen Ansätze sind in Land- mafs ausgedrückt gewesen; die uns erhaltenen Geldansätze gehören frü- hestens in die Zeit des ersten punischen Krieges. Die fünf Stufen be- zeichneten ursprünglich die VollsteUen (= 20 jugera), die V*j V», *A und KleinsteUen, letztere = 2 jugera. Durch die Censuren der Jahre 422 and 450 ist an die Stelle des Grundbesitzes der Vermögensbesitz ge- treten, und es haben damit auch die nicht ansässigen Bürger sämtlich einen Platz in der Tribus und, soweit sie jenen Vermögenssatz erreich- ten, das Wehr- und in den politischen Centurien das Stimmrecht empfan- gen. Die Beträge nach dem schweren As stellten sich auf 40 000, 30 000, 20 000, 10 000 und 4400 schwere Asse. Bescholtene Bürger verloren in älterer Zeit die Wehrfähigkeit und das damit verbundene Stimmrecht; als die städtischen Tribus anfingen für minder ehrenhaft zu gelten, wurden die Bescholtenen in diese gewiesen, blieben also am Kriegs- und Stimmrecht beteiligt

Die servianische Ordnung der Reiterei ist bedingt durch die Stän- digkeit dieser Truppe. Die sechs benannten Centurien sind sicher die aus der servianischen Stimmordnung angeführten centuriae procum patri- cium. Sie wurden früher aus Patriciern gebildet und, wie es scheint, erst 534 der Stadt den Plebeiern eröffnet; die übrigen zwölf Centurien werden von jeher Patriciern und Plebeiern gleichmäfsig offen gestanden haben, faktisch aber von jeher plebeische gewesen sein. Die Wahl der Reiter sollte nach der Tauglichkeit geschehen; darauf weisen die hohen für den gröfseren Aufwand von der Gemeinde gewährten Aequivalente hin. So entstand der rechtlich fixierte Rittercensus erst, als um die Mitte des vierten Jahrh. neben den Staatspferdreitern der Dienst equo privato und damit die feldherrliche Aushebung zum Rofsdienst, sowie die dafür unentbehrliche censorische Feststellung der Qualifikation für denselben aufkamen. Die Centurie der Reiter blieb stets eine Truppe von 100 Mann unter einem Centurio; die Gesamtzahl von 1800 Staats-

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348 Römische Staatsaltertamef.

pferdinhabern bestand bis ins siebente Jahrb. fort. Von der Fufsvolk- centurie unterscheidet sie sich darin, dafs diese 120 Mann zählt; sodann beschränkte sich aber das Stimmrecht in den Rittercenturien auf die Inhaber des Staatspferdes and schliefst auch fUr die Zeit, wo es eine Qualifikation zum Empfang desselben gab, die blofs qualificierten Bürger aus, woraus sich auch erklärt, dafs die Stimmenzahl der Reitercenturie noch am Ende der republikanischen Zeit eine viel geringere ist als die der Centurie des Fufsvolks. Der letztere Unterschied rührt daher, dafs die Reitercenturie die effectiv im Dienste stehenden, die Fufsvolkcentu- rien die für eine gewisse Kategorie des Dienstes qualificierten Mann- schaften in sich schliefst. Das Fnfsvolk zerfällt nach der Altersgrenze von 46 Jahren in ein erstes und zweites Aufgebot; beide sind vollstän- dig gleich organisiert. Die dem YoUdienst unterliegende Bürgerschaft ist die classis, der volldienstpflichtige Bürger der classicus, während die übrigen niedriger stehenden Bürger bezeichnet werden als infra classem. Der Gegensatz des Yolldienstes und des Minderdienstes zeigt sich zu- nächst in der von den einzelnen Soldaten geforderten Ausrüstung. Die Zahl der centuriae des ersten Aufgebots beläuft sich auf 86, davon 40 classici, 45 infra classem. Die Verteilung der Bürger in die Centarien vollzogen die Censoren nach dem Prinzip, dafs für die frühere Republik die gleichmäfsige Verteilung der Tribulen einer jeden Tribus in sämt- liche Centurien, also die Zusammensetzung einer jeden Centurie aus gleich vielen Tribulen aller Tribus erfolgte. Doch konnte die Gleioh- mäfsigkeit höchstens approximativ sein. Um die in dieser Verteilung un- vermeidliche censorische Willktür zu beseitigen, wurde wahrscheinlich nicht durch Gesetz, sondern durch censorische Anordnung zwischen 513 und 536 der Stadt, wahrscheinlich 534, eine principielle Reform des Verhältnisses der Centurien zu den Tribus durchgeführt. Die neue Ord- nung hielt an dem alten Systeme fest; neu war nur die Anknüpfung der Centuriation an die Tribus. Die erste Klasse erhielt in der Stimm- ordnung 70 Stimmen, die zweite bis fünfte Klasse hatten zusammen 100 Stimmen; die Verteilung derselben unter die vier Klassen ist unbekannt; die Majorität lag nicht mehr in der Hand der classis, sondern die zweite Abteilung mufste jetzt noch dazu treten. In den siebzig tribuarischen Centurialverbänden fanden sich je fünf Centurien, zusammen 350 Cen- turien. Die für die zweite bis fünfte Klasse entfallenden Stimmen (280) scheinen durch Zusammenlegung auf 100 Gesamtstimmen redadert wor- den zu sein, da man sonst dem Minderbesitz gegen den Mehrbesitz ein absolut besseres Stimmrecht gegeben hätte. Die Reform ist demokra- tisch und wandte ihre Spitze gegen die regierende Nobilität und gegen die nicht grundsässigen Bürger, deren politischen Einflufs sie im Sinne des Fabius Maximus beschränkte; die Urheber der Reform sind wahr- scheinlich die Censorea des Jahres 534 C. Flaminius und L. Aemilius Papus.

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A. Allgemeine Darstellangen und Sammelwerke. 349

Zu 4en 188 Centurien der bewaffneten Mannschaft kamen fttnf der unbewaffneten hinzu, die auch zum ordentlichen Heere gehören und das Stimmrecht besitzen. Sie wurden von der Reform nicht bertlhrt.

Die Kompetenz der Yolksversammlung wird in scharfer juristischer Konstruktion dargestellt; doch sind die leitenden Gedanken aus Mom- sens früheren Werken bekannt; wir heben daraus namentlich die präcise Behandlung der lex hervor, die wahrhaft klassisch ist. Dafs Mommsen an dem Unterschied der concilia plebis und der patricisch-plebeischen comitia tributa festhält, ist selbstverständlich. Man darf über den gan- zen Abschnitt wohl sagen, dafs die Kompetenz der Bürgerschaft noch nirgend in solcher Vollständigkeit und in solcher Folgerichtigkeit eine Darstellung gefunden hat. Der nächste Abschnitt behandelt in gleich musterhafter Weise die Volksabstimmung.

In einem besonderen Kapitel wird das zurückgesetzte Bürgerrecht insbesondere der Freigelassenen behandelt. Dabei kommen die wichtigen Fragen der Benennung, des Eherechts, des Vermögensrechtes, der häus- lichen Gerichtsbarkeit, die Einreihung in die Abteilungen der Bürger- schaft und des Stimmrechts, des Heerdienstes und der municipalen Ämter und Ehren zu vollständig neuer Behandlung; namentlich haben die In- schriften eine reiche Ausbeute geliefert und manche früheren Annahmen beseitigt, sowie neue Kombinationen ermöglicht ; besonders gilt dies von den Tribus und dem Stimmrecht der Freigelassenen, sowie von der kur- zen, aber an Ergebnissen reichen Ausführung über die municipalen Ämter und Ehren, namentlich die Augustalität.

Mit der Abschaffung der bevorrechteten Stellung der Patricier ist die Rechtsgleichheit der patricisch-plebeischen Bürgerschaft hergestellt; aber sie besteht mehr nominell als effektiv, schwindet schon wieder in republikanischer Zeit und löst sich unter dem Prinzipat auch formell auf. Es bildet sich eine doppelte Adelschaft, der Erbadel der Nobilität oder, wie er später heifst, des Senatorenstandes, entwickelt aus der Ma- gistratur und dem aus dieser hervorgehenden Senat, und der Personal- adel der Ritterschaft, entwickelt aus dem Institut der Bürgerreiterei und dem daraus hervorgehenden Offizierkorps. Der Verf. behandelt zuerst die Nobilität und den Senatorenstand; auch hier wird zum erstenmale eine systematische Darstellung der Standesrechte, ihrer Erwerbung und ihres Verlustes gegeben. Alsdann behandelt er die Ritterschaft d. h. er weist nach, wie aus der Reiterei die Ritterschaft hervorgegangen ist, bekanntlich eine der umstrittensten Fragen in der römischen Altertums- wissenschaft. Da sich die 1800 Mann der Bürgerreiterei, welche teils zu Offizierstellen verwandt wurden, teils über die taugliche Altersgrenze hinaus im Dienste blieben, teils durch andere Zufälligkeiten Lücken in ihrem Bestände aufwiesen, für den Felddienst schon früh nicht als aus- reichend erwiesen, mufsten von den Feldherren, welche die Heerbiidung leiteten, andere Wehrpflichtige herangezogen werden. Die Schwierigkeiten,

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350 Römische Staatsaltertümer.

welche die Beschaffung der Pferde für diese improvisierten Reiter und die mangelnde Übung hervorriefen, mochten dadurch gemindert werden, dafs man vorzugsweise auf solche Personen griff, welche Pferde besafsen und sie zu gebrauchen wufsten. Auf alle FäUe konnten zu diesem mit den gesetzlichen Emolumenten nicht ausgestatteten Reiterdienst nur die vermögendsten Bürger herangezogen werden. So stellte sicher schon ge- raume Zeit vor dem hannibalischen Kriege sich die Regel fest, dafs jeder über eine bestimmte Grenze eingeschätzte Bürger bei Bildung der Legionen vom Feldherm f^r den Rofsdienst genommen werden könne. Dieser Rittercensus , der eigentlich nur für den Dienst auf eigenem Pferde gefordert wurde, kam später auch für die wohl seit langem vor- zugsweise aus den vermögendsten Bürgern ausgewählten Staatspferd- inhaber zur Anwendung. Mit der Ausdehnung des Reiterdienstes, die zu- erst 354 der Stadt bezeugt ist, hängt nicht blos die Übernahme des Soldes auf die Gemeindekasse zusammen , sondern wahrscheinlich auch die Bestimmung, dafs der Reiter den anderthalbfachen Sold des Centu- turio, den dreifachen des Legionars erhält, wonach sich im Anfang des siebenten Jahrh. der Reitersold auf 360 Denare = 260 Mark stellte. Als die Zahl der auf eigenen Pferden dienenden Reiter mehr und mehr zunahm, muTsten die für diesen Dienst Qualifizierten ungeföhr in glei- cher Weise der censorischen Liste entnommen werden, wie die volldienst- pflichtigen Legionare; wahrscheinlich ging deshalb die Bildung der Le- gionsreiterei später derjenigen der Legionsinfanterie vorauf. So traten neben die mit Staatspferd ausgestatteten Reiter, die in der früheren Republik allein vorhanden sind und für die Stimmordnung auch in späterer Zeit allein in Betracht kommen, die auf eigenen Pferden dienenden und neben diese tritt die Kategorie der zum Reiterdienst qualifizierten aber nicht da2u gelangten Btürger. Eigentlich kam der Rittername nur den Staatspferdinhabern zu; auf die beiden anderen Kategorien wird der- selbe nur mehr oder minder uneigentlich übertragen; in der Kaiserzeit, wo es wieder keine andere Ritterschaft giebt als die mit dem Staatspferd, verschwindet die mifsbräuchliche Ausdehnung der Bezeichnung; dies wird in einer sehr eingehenden sprachlichen Untersuchung erwiesen. Die politische Stellung der Ritterschaft ruhte verfassungsmäfsig auf dem Census. Seit SuUa kann es also equites equo publice in dem bisherigen Sinne nicht mehr geben; es mufs aber, da die Rittercenturien vor wie nach stimmten und auch das aurelische Gesetz von 604 das Vorhandensein der Ritterschaft voraussetzt, von Sulla an Stelle der censorischen Adsignation des Staatspferdes irgend eine subsidiäre Einrichtung gesetzt worden sein, die wir aber nicht kennen. Mommsen will nun annehmen, dafs Sulla die Senatorensöhne zu geborenen Rittern gemacht habe; möglicherweise wurde auch mit der Offizierstelle das Ritterrecht erworben. Auch das roscische Gesetz von 687 will Mommsen als Beweis erblicken, dafs der Besitz des Ritterpferdes in dieser Periode auf anderer Grundlage

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A. Allgemeine DaratellungeD und Sammelwerke. 351

ruhte. Aber er kann sich doch selbst nicht verhehlen, dafs auf diese Weise die Zahl von 1800 Ritterstellen nicht erreicht wurde; um diese Schwierigkeit zu beseitigen, wird an einen Aushilfe -Charakter der Ein- richtung gedacht; die dazwischen auftretenden Censoren brachten die alte Normalzahl wieder zusammen. Auch die Abgabe des Ritterpferdes war durch den Gensus bedingt; sie mufs also auch durch Sulla gefallen sein; es ist möglich, dafs die Verleihung des Ritterpferdes jetzt lebens- länglich wurde, wofern es nicht durch Eintritt in den Senat verloren ging oder durch eine etwa eintretende Censur entzogen wurde. In der Kaiserzeit verlieh der Kaiser das Staatspferd; die durch die geschlossene Zahl der Staatspferde gezogene Schranke wurde jetzt beseitigt; die Lebenslänglichkeit des Ritterpferdes wurde schon 741 anerkannt Da- gegen konnte unwürdigen oder ungeeigneten Subjekten das Pferd ent- zogen werden. Der Zweck der augustischen Reorganisation des Ritter- standes war zunächst ein militärischer, indem der Offizierdienst an den Besitz des Ritterpferdes geknüpft wurde; dem senatorischen Erbadel trat ein kaiserlicher Personaladel zur Seite. Darauf werden die Bedingungen für die Qualifikation und die Disqualifikation für den Rofsdienst zusam- mengestellt: Lebensalter, körperliche Fähigkeit, Vermögen, Herkunft, Wohnort, Ehrenhaftigkeit und ständische Incompatibilität; letztere kommt erst seit C. Gracchus gesetzlich in Anwendung; hieran schliefst sich die Darstellung der Rechte. Bezüglich der seviri equitum R. hat Mommsen seine frühere Ansicht geändert; jetzt ist er der Ansicht Hirschfelds ge- folgt, dafs jeder der seviri eine der sechs Türmen angeführt und diesen seviri als Vorstehern der gesamten Ritterschaft der Ausrichtung der ritterschaftlichen Spiele und der Vorsitz bei denselben obgelegen hat Besonders wichtig sind hier die Kapitel über die Geschworenenstellen und den Reiter- und Offizierdienst. Hierbei fanden sich vielfach neue Ansichten entwickelt und begründet z. B. über die tres militiae; auch die Abschnitte über die ritterlichen Ämter und Priestertümer enthalten ein aus tiefen Kenntnissen geschöpftes Material.

Die nächsten Abschnitte beschäftigen sich mit den Halbbüi^erge- meinden, dem Verhältnisse von Rom und dem Auslande und mit dem latinischen Stammlande. Die Darstellung der ersteren ist sehr instruk- tiv, wenn auch im Einzelnen manches unsicher bleiben mufs; aber überall hat man das Gefühl, dafs man sich der Führung Mommsens ruhig über- lassen darf. Bei der Darstellung der Beziehungen zu dem Auslande er- gab die Benutzung der Inschriften vielfach neue Gesichtspunkte; für die präcise Fassung der privatrechtlichen Verhältnisse, welche gewöhnlich eine Qual der nichljuristischen Leser bilden, war die juristische Bildung Mommsens von auTserordentlichem Werte ; wir erfahren hier auf wenigen Seiten, was uns öfter aus dicken Bänden nicht klar wird, weil die durch- greifenden Gesichtspunkte von der Masse des Details überwuchert sind. Auch die Behandlung des latinischen Stammlandes bietet eine Reihe von

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352 Römische Staatsaltertümer.

wichtigen Ausführungen, wir machen im Allgemeinen auf die pr&cise Konstruktion des öffentlichen und privatrechtlichen Yerhältnissesi im Spe- ziellen auf die Behandlung der Latini Juniani, des ius Italicum, des Latinum aufmerksam.

Nicht minder enthalten die drei folgenden Kapitel über die auto- nommen und die nichtautonomen Unterthanen sowie die attribuierten Orte eine Menge neuen, wieder zum grofsen Teile aus den Inschriften gewonnenen Materials. Wir heben daraus hervor die Ausführungen über den Namen Italici, über die verschiedenen Klassen der foederati und civitates liberae, das Wesen und die Formen, die Rechte und Pflich- ten der autonomen Unterthänigkeit» das Selbstregiment der Bundesge- nossen, die Frage des Bodeneigentums und der Besteuerung in den nicht autonomen Ländern u. s. w. Allen diesen Abschnitten ist ebenfalls die präcise und scharfe juristische Konstruktion eigen, welche alle Arbeiten Mommsens auszeichnet und die bis jetzt noch nirgends in gleich vorzüg- licher Weise gegeben worden ist.

Alle diese Vorzüge finden sich im höchsten Mafse vereint in dem vorletzten Abschnitte: »Das Municipalrecht im Verhältnis zum Staate.c Die Entwickelung des Municipium innerhalb des populus oder der Stadt zum Staat ist das Wesen der Geschichte Roms und die Municipalstellung die schliefsliche Ausgestaltung der abhängigen Autonomie. Da aber die Darstellung des Municipalwesens in dem vierten Bande gegeben ist, so beschränkt sich Mommsen hier auf die Grundzüge, die aber erst den rechten Einblick in die Entwickelung geben. Man kann wohl sagen, dafs dieser Abschnitt von ganz besonderer Wichtigkeit ist, da hier so zu sagen die Probe aufs Exempel bezüglich früher aufgestellter Ansichten gemacht wird; dafs die Rechnung überall stimmt, ist kein geringer Be- weis für Richtigkeit der prinzipieUen Sätze.

Ein kurzer Abschnitt über das römische Reich bildet den Schlufs der ersten Abteilung des dritten Bandes. Lange hat dieser Band auf sich war- ten lassen; aber in vollem Mafse bewährt sich an ihm das bekannte Wort: Was lange währt, wird endlich gut. Das schwierigste und umstrittenste Gebiet des römischen Staatsrechts blieb diesem Bande. Es ist im Ein- zelnen oben dargelegt, wie viel Neues und welche Vorzüge die Behand- lung aufweist. Dabei braucht kaum erwähnt zu werden, dafs Manches streitig bleibt und unzweifelhaft gegen nicht vereinzelte Teile des Ban- des grofser Widerspruch erhoben werden wird. Wir rechnen dahin die Darstellung der reformierten Centurien-Verfassung, der Augustalität, des Ritterstandes, der latinischen Eidgenossenschaft. Aber das ist Neben- sache; das grofse und unerreichte Verdienst des »römischen Staatsrechtes! wird durch diesen Band zum Abschlüsse gebracht. Hier sind die Grund- lagen gelegt, auf welchen alle weitere Forschung weiter bauen mufs.

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A. Allgemeine Darstellungen and Sammelwerke. 353

Ernst Herzog, Geschichte und System der römischen Staatsver- fassung. Zweiter Band. Die Kaiserzeit von der Diktatur Cäsars his zum Regierungsantritt Diokletians. Erste Abteilung. Geschichtliche Übersicht. Leipzig 1887.

Die Anlage des zweiten Bandes ist die gleiche, wie die des ersten (Jb. f. 1886, 3 ff.) Während der zweite Teil die systematische Darstellung der Eaiserverfassung liefern wird, ist in dem ersten im wesentlichen die Geschichte ihrer Entstehung gegeben. Durch die eigentümliche Be- schaffenheit der Überlieferung wird die Ausdehnung dieser geschicht- lichen Darstellung erklärt und gerechtfertigt, denn wir erhalten in die- sem Bande nicht viel Geringeres als eine Geschichte des Prinzipats.

Der erste Abschnitt enthält die Begründung der Imperatorenherr- schaft und behandelt zuerst die Diktatur Cäsars. Der Verf. nimmt an, dafs Cäsar neben der Diktatur sofort die tribunicische Gewalt auf Le- benszeit angenommen habe, um sich den EinfluTs auf die plebeischen Wahlen und die Intercession gegen widerspenstige Tribunen zu ver- schaffen und sich gegen das Tribunat mit dessen eigenen Waffen zu schützen, sich auch die Unverletzlichkeit der Person zu sichern. Er trennt aber diese Gewalt von der augusteischen insofern, als er in ihr nur eine Schutzmafsregel erblicken will; darin geht er aber vielleicht doch zu weit, denn Dio sagt durch seinen Ausdruck ä*g elneev t^v i^ooaiav xwv Si^fidp^oßv 8eä ßiov npoirs^sTo^ dafs Cäsar die ganze tribu- nicische Gewalt nur ohne den Namen besessen habe. Auch hier setzt Herzog, wie überall in der republikanischen Zeit, voraus, dafs die durch Diktatur und tribunicische Gewalt verliehenen Befugnisse genau und im Einzelnen durch Gesetze festgestellt worden seien. Erst von Mitte 46 an sollte nach des Diktators eigener Anschauung seine Herrschaft den Charakter einer ordentlichen Regierung des Reiches haben. Doch wurde ein einheitliches umfassendes Programm nicht von ihm aufgestellt. Ent- gegen Mommsens Anschauungen will Herzog nicht die methodische Um- formung des Staates gelten lassen, sondern nur die allseitige Bethäti- gung des Herrschergefühls, des Herrscherwillens und der Herrscherkraft. Die Darlegung der einzelnen Mafsregeln bietet nichts Neues, ebenso- wenig die Schilderung der Ursachen zum Sturze des Diktators. Der Abschnitt über die Zeit von Cäsars Zeit bis zur Gründung des Trium- virats enthält, wie der folgende, der die Zeit von der Gründung des Triumvirats bis zur Schlacht bei Actium umfafst, im wesentlichen nur Geschichte, wenig constitutive Momente. Zu letzteren gehört die Konstruktion des Triumvirats, die nach dem Prinzip der Kollegialität, aber mit räumlicher Teilung der Kompetenzen erfolgte; wenige Punkte blieben der Verabredung vorbehalten, die magistratisch -collegiale Inter- cession blieb ausgeschlossen. Was die zeitliche Begrenzung betrifft, so ist Herzog der Ansicht, dafs vor 1. Januar 37 eine Verlängerung infolge eines neuen gesetzgeberischen Aktes eintrat ; und zwar soll dies im Ver-

Jahresbericht fttr AlUrtumsfriBBenschaft LX. (1889. III.) 23

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trag von Misenum geschehen sein. Hier wurde nach Herzog die zweite Periode des Triumvirats geordnet auf die Zeit vom 1. Januar 37 bis 81. Dezember 32, also auf sechs, nicht auf fUnf Jahre. Freilich stimmt diese Annahme nicht mit Augustus eigener Angabe, dafs er das Trium- virat zehn Jahre ununterbrochen geführt habe. Herzog will diesen Widerspruch dadurch beseitigen, dafs er denselben, was er vom Jahre 32 an bis zum Schlufs des aktischen Krieges gethan, auf Rechnung des ihm übertragenen Eriegskommandos setzen läfst: er zählte also für die Zeit des wirklich geführten Triumvirats nicht elf, sondern zehn Jahre. Aber dies ist doch mindestens eine gewaltthätige Lösung, und zudem widersprechen auch andere Nachrichten dieser Annahme, die Herzog dadurch zu beseitigen sucht, dafs er annimmt, in die Angaben der Quellen sei durch die ungenaue Kenntnis der Verabredungen von Mise- num Verwirrung gekommen. Wir werden gut thun, uns diesen Hypo- thesen gegenüber abwartend zu verhalten.

In einer ähnlichen Lage befinden wir uns einer Annahme im fol- genden Abschnitte gegenüber, welcher das Prinzipat des Augustus behan- delt. Herzog nimmt hier an, Augustus habe im Jahre 29 auf Kundge- bungen hin, die ihm geworden, es auf sich genommen, die aufserordent- liche Gewalt, die er aus dem Kriege mitgebracht, weiter zu führen ; so- gar an einen formellen Legalisationsakt wird gedacht und weitere Kom- binationen über eine Definition des Imperium proconsulare daran geknüpft. Aber dies geht durchaus nicht aus dem Mon. Anc. lat. 6, 13 hervor; die von Mommsen St.R. 1, 671 vorgetragene Ansicht über das Notstandskomroando ist mindestens ebenso gut berechtigt, wie die Hjrpo- these Herzogs. Den Titel princeps bringt Herzog mit dem princeps senatus in Zusammenhang; doch »nachdem einmal eine allgemeinere Be- deutung entstanden war, war etwas Neues gegeben, das nun seinen be- sonderen Weg ging.t

Bezüglich der Gestaltung der Finanzen hält es Herzog mit vor- sichtiger Beschränkung hier nur für seine Aufgabe, an der Hand des thatsächlichen Materials die geschichtliche Grundlage für die Begriffe Ärar, Fiskus, Privatvermögen zu gewinnen.

Der zweite Abschnitt stellt die Fortentwickelung des Prinzipats von Tiberius bis Domitian dar. Herzog bezeichnet in dieser Epoche das Prinzipat als Tyrannis im griechischen Sinne des Wortes, nach welchem neben einer bestehenden Verfassung Alleinherrscher übertragene oder usurpierte Gewalt in einer Weise führen, dafs die Person des Herrschers alles bestimmt und in guter oder schlimmer Richtung wirkend die Funk- tion der konstitutionellen Faktoren zurückdrängt. Bei der Frage, ob nach Neros Sturze eine Wiederherstellung der Republik beabsichtigt oder nur die Ersetzung eines schlechten Herrschers durch einen besse« ren, letzteres unter Mitwirkung des Senates, entscheidet sich Herzog für letztere Annahme.

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A. Allgemeine Darstellongen und Sammelwerke. §55

Im dritten Abschnitte wird die verfassungsmäfsige Kaiserfolge von Nerva bis Commodus geschildert. Unter Traian wird der Einflufs des Senates überschätzt; die eigentlich konstituierende Thätigkeit fällt nnter Hadrian. Der vierte Abschnitt enthält die Ausgänge des Prinzipats, von Septimius Severus bis zum Regierungsantritt Diokletians. Auch diese Abschnitte enthalten ein reiches Material für die Kaisergeschichte. Herzog verfolgt bezüglich der Quellenbenutzang eine ziemlich konserva- tive Tendenz, verwertet aber alles bekannte Material und kennt die neueren Arbeiten; überall ist seine Kritik durchaus selbständig.

So wird das Werk für jeden unentbehrlich, der sich mit der Kaisergeschichte beschäftigt.

Ludwig Lange, Kleine Schriften aus dem Gebiete der klassischen Altertumswissenschaft. Erster und zweiter Band. Göttingen 1867.

Den Freunden des Verstorbenen wird in diesen zwei Bänden eine wertvolle und willkommene Gabe geboten: die zahlreichen Reden, Vor- träge und Abhandlungen desselben, die einzeln oft schwer zu erreichen waren, sind hier zu zwei stattlichen Bänden vereinigt.

Der erste enthält eine biographische Einleitung, den Plan der Sammlung und das Verzeichnis der Reden und Schriften L. Langes. Dann folgen die Reden, von denen namentlich die Festrede von 1881 über das römische Königtum hier in Betracht kommt. Die folgenden antiquarischen Recensionen und Abhandlungen sind sämtlich für die rö- mischen Altertümer mehr oder minder bedeutungsvoll geworden, wir er- innern nur an die über die leges Aelia und Fufia und die leges Porciae. Im zweiten Bande sind lauter hochbedeutende Abhandlungen vereinigt, durch welche teils in Form von Recensionen, teils von wissenschaftlichen Abhandlungen die Kenntnis des römischen Staatsrechts nach allen Rich- tungen gefördert worden ist.

J.-B. Mispoulet, £tudes d'institutions romaines. Paris 1887.

Der Verf. hat in diesem Bande mit drei schon veröffentlichten Untersuchungen (Le mariage des soldats romains, les enfants naturels romains (spurii) und les equites equo private Jahresb. 1884, 363), drei neue vereinigt: £tudes sur les tribus romaines, Le peuple romain 6tait-il souverain? und Des Chevaliers romains sous TEmpire.

In seiner Untersuchung über die Tribus erörtert der Verf. zuerst die Frage: Ist die Tribus eine Personal- oder eine Landeinteilung? Er bekämpft die Ansicht, dafs die Vermehrung der Tribus die Folge der Gebietserweiterung oder der Aufteilung der Staatsdomänen in Privatr besitz gewesen sei; dagegen will er die Ansicht verteidigen, dafs Gründung von Kolonien und Annexion von Municipien Veranlassungen zu derselben gewesen seien; d. h. mit anderen Worten der Personal- charakter der Tribus ist der ursprüngliche. Sodann wird die Ansicht

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356 Römische Staatsaltertümer.

Mommsens über den Bealcharakter der Tribus einer Kritik unterworfen, indem der Verf. von Cic. in Flacc. 32., 80 eine neue Interpretation giebt; auch die aus dem St. Adramyttenum gezogenen Schlüsse werden, weil lediglich auf einer Hypothese ruhend, verworfen. Im zweiten Ka- pitel handelt der Verf. du role des tribus et de leur döveloppement histo- rique. Danach ist tribus die Bezeichnung für die Vereinigung römischer Bürger in einem bestimmten Bezirke. Die Bezeichnung wird fUr den Bezirk sowohl als auch fQr die Einwohner gebraucht Servius teilte den römischen Boden in eine Anzahl solcher Bezirke und jeder Bürger ge- hörte zu dem Bezirke, in dem er zur Zeit der ersten Schätzung wohnte. Die Bezirksangehörigkeit vererbte; man konnte aus ihr nur durch Än- derung der origo oder durch den Willen eines Schätzungsbeamten aus- scheiden. Der Zweck der Einrichtung war lediglich die Erleichterung des Schätzungsgeschäftes. Von administrativen Zwecken will der Verf. in der früheren Zeit nur die Aushebung gelten lassen und vielleicht die Erhebung des Soldes für die Truppen. Politische Bedeutung erlangten sie erst durch die concilia plebis. Die Neubürger wurden im Allgemei- nen nicht auf einige Tribus beschränkt, sondern in die 31 ländlichen verteilt; nur die Italiker beschränkte man je nach ihrer Treue auf acht Tribus eine Ansicht, deren geringe Beglaubigung von Mommsen er- wiesen ist. Diese Ansicht hängt damit zusammen, dafs der Verf. an- nimmt, alle Landtribus seien unter einander gleich gewesen.

In dem zweiten Aufsatze behandelt der Verf. die Frage, ob der populus Komanus wirklich die Souveränität besafs. Er stellt zuerst fest, dafs es eine Verfassung in unserem Sinne nie in Rom gab. Die Sou- veränität bestreitet er zunächst im Wahlrecht, da die renuntiatio des wahlleitenden Magistrats und die patrum auctoritas erst die Wahl wirk- sam machten; aber auch die Zusammensetzung des Senats und die Un- absetzbarkcit der Magistrate bis in die Gracchenzeit sprechen gegen die Annahme einer Yolkssouveränität. Der Verf. betrachtet alsdann die Rolle des Senates im römischen Staate; dieselbe beruhte mehr auf der Gewohnheit als auf gesetzlichen Bestimmungen. Der Verf. sucht nach- zuweisen, dafs es bei Wahlen und Gesetzgebung sich auch nur um ge- wohnheitsmäfsig geübtes Recht des Senates handelte, das aber so fest stand, als wenn es ein Gesetz verbürgt hätte; dafs es für Plebiscite keines Senatsbeschlusses bedurfte, sucht der Verf. durch Zusammen- stellung der erhaltenen Nachrichten zu beweisen; in einer ausführlichen Polemik gegen Mommsen und Willems sucht er dieses Ergebnis zu stützen. Wenn für Plebiscite die Senatsbestätigung erwirkt wird, so geschieht dies nur, weil die Tribunen derselben sicher sind, und zwar vor der Abstimmung in der Tribusversammlung; nötig war dieselbe nicht Erst seit den Gracchenzeiten sprach sich der Senat eine Art Cassations- recht gegen Plebiscite zu, bei denen Nichtigkeitsgründe zu erbringen waren.

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A. Allgemeine DarstellaDgen and Sammelwerke. 357

Ein besonderes Kapitel wird der auctoritas patrum gewidmet. Der Verf. will, gleich Niebuhr, das Wort auctoritas der Augnrensprache ent- lehnen und darunter die einer Handlung nachfolgende Bestätigung ver- stehen; patres sind ihm die Patrizier, die in den Kurien vereinigt wa- ren, welche nur Patrizier enthielten. So kommt er auch mit Niebuhr zur Identificierung der patrum auctoritas und der lex curiata de imperio. Der religiöse Charakter macht diese Bestätigung notwendig, da die Pa- trizier die Vermittler zwischen Gottheit und Menschen sind; er ist es auch, der die Rechte der Patrizier bei der Reform des Servius Tullius schützte; da letztere eine Transaktion zwischen Patriziern und Plebeiem war, blieb den ersteren ihr Anteil an Gesetzgebung und Wahl, indem sie ihn in besonderen Versammlungen geltend machen durften. Unter- worfen waren der auctoritas patrum nur die Wahlen der magistratus cum imperio und die Centuriatgesetze. Aber ihre Befugnisse waren nur theoretisch, praktisch wurden sie nicht geübt. Eine ausführliche Wider- legung wird Willems und Mommsen gewidmet, kürzer werden Lange und Pantaleoni bekämpft. In einem Schlufswort fafst der Verf. seine Ergeb- nisse für seine Grundfrage zusammen. Weder die Kuriatcomitien noch die Genturiatcomitien waren souverän; am ehesten läfst sich dies sagen von den Tribusversammlungen ; mit der Anerkennung der Gesetzeskraft der Plebiscite ist die Volkssouveränität begründet.

Der erste Teil der dritten Untersuchung über die römischen Ritter ist schon früher veröffentlicht (Jahresb. 1884, 338 f.). Dagegen erscheint hier zum ersten Male der zweite Teil: Des Chevaliers romains sous Fempire. Zuerst untersucht der Verf., was aus der alten Scheidung von equites und equites equo publice geworden ist. Die Centuriae equitum verschwanden mit der Bedeutungslosigkeit der Comitien, während sich die Ritter mit Staatsrofs erhielten. Aber zwischen den letzteren und den equites schlechthin existiert kein Unterschied (gegen Mommsen). Dagegen bildete sich innerhalb des Ritterstandes eine neue Unterschei- dung, indem ein Teil desselben zum Senatorenstande gezogen wurde; doch ist die Bezeichnung equites illustres nicht die letzteren zukommende offizielle Benennung. Beide Änderungen rühren von Augustus her. Be- züglich der Organisation vermutet der Verf., dafs die sex turmae die Erinnerung an die sechs Centurien der Ramnes, Tities und Luceres wieder beleben sollten. Die Ansichten von Hirschfeld und Mommsen über die in den Türmen herrschende Hierarchie wurden zurückgewiesen. Für jede turma will der Verf. nur einen sevir zulassen, die Gründe daftkr sind beachtenswert. Den princeps iuventutis will er auch nicht als sevir anerkennen, sondern er vindiciert ihm den seviri gegenüber die gleiche Stellung, wie diese sie gegenüber den gewöhnlichen Rittern hatten. Dafs die Erwähnung des princeps iuventutis nicht mehr erfolgte, wenn der betreffende Senator geworden sei, bestreitet der Verf. durch eine Anzahl dagegen sprechender Inschriften ; hätte dieser Grundsatz be-

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358 Römische Staatsaltertümer.

standen, so hätte er auch für die seviri gelten müssen; aber auch gegen eine solche Annahme sprechen die Inschriften. Dagegen ist er der An- sicht, dafs das Sevirat wie das Prinzipat den Leuten senatorischen Stan- des vorbehalten war. Für die übrigen Mitglieder des Ritterstandes be- stand als einzige Bedingung der Zugehörigkeit der Gensus von 400 000 Sest. Aber nach des Verf.'s Ansicht wurden die Angehörigen des sena- torischen Standes, wenn sie in den Ritterturmen dienten, nie als einfache equites (equo publice) bezeichnet, sondern nur als seviri, was zur Folge hatte, dafs auch im Ritterstande geborene Individuen, sobald sie Auf- nahme in den Senatorenstand fanden, alsbald zum Sevirate gelangten. Der Verf. betrachtet alsdann die drei Wege, auf denen man in den Ritterstand gelangte: Geburt, Rittercensus und entsprechendes kaiser- liches Dekret, Militärdienst. Mit Recht nimmt er an, dafs der pri- mipilus durch seine Charge zur Ritterwürde gelangte. Die Prttfung der Ritterzugehörigkeit hatte das kaiserliche Bureau a censibus equitum romanorum (der Verf. schreibt zweimal a census S. 216. 224); der Verf. meint, dafs mit der transvectio auch die eigentliche Ritterschatzung ver- bunden worden sei. Die Ergebnisse des Verf. sind oft ansprechend. Aber fast überall hat man das Gefühl, dafs das Material nicht aus- reicht, um die von ihm aufgeworfenen Fragen zu entscheiden.

B. Die Staatsgewalt.

1. Die Magistratur.

A. Wagener, Qui d^signait le premier interroi? Rev. de l'insruc- tion publique en Belgique 30, 137 150.

Über diese Frage bestehen zur Zeit drei verschiedene Meinungen. Nach Schwegler, Becker und Clason wurde der erste Interrex von der Gesamtheit der Patrizier d. h. durch die Kuriatkomitien gewählt; in der Hauptsache stimmt auch Lange mit dieser Ansicht überein; nur spricht er diese Befugnis dem concilium populi d. h. den patres familias gentium patriciarum zu. Nach Mommsen, dem auch Herzog beitritt, er- folgte die Wahl ursprünglich nur durch die patrizischen Senatoren. Willems endlich, der die patrum auctoritas als die übereinstimmende Willensmeinung aller Senatsmitglieder auifafst, weist die Wahl dem Gesamt-Senate zu. Wagener tritt der Ansicht von Mommsen und Her- zog bei, indem er nachweist, dafs einzig die Wahl durch patrizische Senatoren mit den Schriftstellernachrichten in Einklang zu bringen sei.

£d. Moll, Über die römische Ädilität in ältester Zeit. Philol. 46, 98ff.

Der Verf. will nach den Arbeiten von Soltau, Herzog und Oh- nesseit die Frage nach dem Ursprünge und der ältesten Kompetenz der Ädilität einer nochmaligen Besprechung unterziehen; er schliefst sich dabei an den Gang der Soltauschen Untersuchung an.

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B. Staatsgewalt. 1. Magistratar. 359

Soltau weist schliefslich den aediles plebis als Unterbeamten der Tribunen in der aedes Gereris die Yorsteherschaft eines plebeischen Standesamtes sowie die Leitung plebeischer Schiedsgerichte zu; aber diese Annahme ist eine nicht einmal wohl begründete Hypothese. Die Ableitung des Namens aediles von der aedes Gereris ist mindestens unsicher; ebensowenig ist klar gestellt, wie diese Beziehung der aedi- les plebis zur aedes Gereris entstanden sein kann. Der Verfasser ist nicht abgeneigt, eine solche in der cura annonae zu finden, die in ihren Anfängen noch vor den Decemvirat zurückreichen kann. Wenn Soltau auch darin Kecht hat, dafs die ftdilicische Agorano- mie in gar keiner Beziehung zum Tribunate steht, so folgt daraus doch nicht, dafs die Aedilen diese Spezialkompetenz erst zu einer Zeit erhalten haben können, da sie nicht mehr bra^perac der Tribunen waren« Aber auch die Mommsensche Auffassung der Ädilitftt als einer Fron- baubehörde ist nicht ausreichend begründet. Was Soltau allerdings dagegen sagt, dafs die cura operum publicörum, von der censorischen Kompetenz abgezweigt, nur aushilfsweise den aediles plebis übergeben worden sei, somit erst nach 435 vor Ghr. die ädilicische Thätigkeit auf diesem Gebiete begonnen haben könne, ist schwerlich zutreffend, da die Thätigkeit der Ädilen und Gensoren auf dem Gebiete der Staats- bauverwaltung gänzlich verschieden ist und die Ädilen in Yacanz der Gensoren letztere nicht vertreten. Sicherlich ist die ädilicische procu- ratio unabhängig von der Gensur entstanden und vermutlich unmittelbar vom Konsulat abgezweigt und übertragen oder als neugeschaffene Amts- pflicht nach hellenischem Muster den Ädilen zugewiesen worden.

Auch Herzog leugnet eine selbständige Strafgewalt der Ädilen in der ältesten Zeit, nimmt aber für die spätere eine besondere Strafge- richtsbarkeit an bei nichtkapitalen und zugleich nichtpolitischen Yer- brechen, während Soltau jede Jurisdiktion der aediles plebis in Abrede stellt Herzog hat wohl Recht Er und Mommsen erklären diese spä- tere ädilicische Strafgewalt durch den AnschluTs an die den plebeischen Ädilen schon früher zustehende Befugnis, bei den tribunicischen Kriminal- klagen mitzuwirken.

Ohnesseit erklärt alle Thätigkeit der Ädilen, auch die gerichtliche, aus der ädilicischen Hülfestellung gegenüber dem Tribunat, findet aber das Yorbild der alten plebeischen Ädilität in der landstädtischen Ädi- Ktät. Der Yerf. will vorläufig als gesichertes Resultat dieser Unter- suchungen nur die Zurückführung der landstädtischen Ädilität auf alt^ latinischen Ursprung bezw. auf ältere latinische Verhältnisse anerkennen, während die Ableitung der römischen Ädilität von deijenigen der lati- nischen Landstädte problematisch bleibe. Es erscheint namentlich ge- wagt, aus Stadtrechten der cäsarischen oder der früheren Kaiserzeit so weitgehende Rückschlüsse für die älteste Zeit zu ziehen. Dieses Be- denken des Yerf. scheint indessen nicht so sehr erheblich, wenn man

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360 Römische Staatsaltertamer.

zngiebt, dafs in diesen Stadtrechten die älteste latinische Gemeindever- fassnng sich tren erhalten hat. Immerhin giebt der Verf. zu, dafs die Ohnesseitsche Hypothese die vielumstrittene Frage der ädilicischen Ju- risdiction lösen könne, glaubt aber, dafs diese Lösung ebensowohl gegeben sei, wenn sich die Ädilität auf römischem Boden selbständig entwickelt, vom Tribunate mehr und mehr losgelöst und allmählich aus dem nur plebeischen Hülfsamte zum allgemeinen Hülfsamte gegenüber dem Kon- sulate erhoben habe.

P. Wehrmann, Zur Geschichte des römischen Volkstribunats. Progr. des König -Wilhelms- Gymnasium. Stettin ISSl. 24 S.

Der Verf. will die Geschichte der einzelnen Tribunen -Kollegien von 100 70 V. Chr., so weit es die Quellen gestatten, darsteUen und dabei namentlich auch die Stellung jedes uns bekannten Tribunen unter Berücksichtigung seiner Vergangenheit und späteren Karriere hervor- heben. Besonders ausführlich werden hierbei die Tribunen L. Appu- leius Saturninus (100 v. Chr.) und M. Livius Drusus (91 v. Chr.), Sulpicius Rufiis (88 v. Chr.) behandelt. Die Arbeit ist nicht unverdienst- lich, wenn es derselben auch an wirklich neuen und bedeutenden Er- gebnissen fehlt.

Emil Middel, De iustitio deque aliis quibusdam iuris public! romani notionibus. Diss. Erlangen 1887.

Der Verf. will hauptsächlich die Ansichten von Adolf und Hein- rich Nissen sowie die Mommsens über das iustitium prüfen; dies ge- schieht in der Weise, dafs er zuerst von dem tumultus und decretum tumultus, dann von S.C. ultimum, schliefslich vom iustitium und dessen Beziehungen zu beiden vorhergehenden Materien handelt.

Um das Wesen des tumultus klar zu machen, bespricht der Verf., ohne Neues vorzubringen, zunächst die Trennung der Gebiete domi und militiae. Gegen H. Nissen wird erwiesen, dafs der ager Romanus schon zu dem Kriegsgebiete gehörte; somit war für denselben ein decretum tumultus nicht erforderlich. Während bellum ein Staats- und völker- rechtlicher Begriff ist, ist tumultus blofs das erstere. Er bezieht sich blofs auf die Bürger, unter denen infolge von Aufruhr oder von aus- wärtiger Bedrohung Verwirrung herrscht, so dafs die Magistrate eine verstärkte Gewalt nötig haben. Gegen die überwundenen Feinde galt das Kriegsrecht; die Ansage des tumultus liefs dem Beamten in der Be- handlung der Bürger gröfsere Freiheit; der Fall Cäsars zeigt, dafs mit dieser Ansage kein Urteil über den verbrecherischen Charakter irgend eines Unternehmens geföUt wurde. Anfangs war sogar der tumultus auf die Stadt Rom und blofs auf die Bürger beschränkt ; aber in ciceronia- nischer Zeit wurde der Begriff des tumultus auch auf die Bürger in den Provinzen erstreckt. Die von H. Nissen behauptete Beschränkung oder

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B. Staatsgewalt. 1. Magistrator. 361

Erstrecknng des tumultus ist nicht nachzuweisen. Durch die Erklärung des tumultus, die nur dem Senate zustand, soUten die Magistrate instand gesetzt werden, eine wirksamere Ausführung ihrer Anordnungen zu sichern und gegen die Behinderung ihrer Amtsgewalt geschützt sein. Zu letzterem Behufe wurde die tribunicische Intercession beschränkt, so dafs dieselbe tbatsächlich für die Zeit des tumultus aufser Kraft trat. Haupt- sächlich zeigt sich dies bei der Aushebung, die nach Ansage des Tu- multus nicht mehr im Weichbild der Stadt, sondern da vorgenommen wird, wo sie am zweckmäfsigsten erscheint. Alle Befreiungsgrttnde fQr den Eri^^sfall kommen dabei im Wegfall.

Die Form des S.G. ultimum ist gewöhnlich : Videant consules, ne quid respublica detrimenti capiat. Damit entbindet der Senat die Kon- suln der Pflicht, seine Mitwirkung zu ihren Anordnungen zu erlangen.

Er überträgt damit nicht nur seine eigenen Befugnisse den Kon- suln, sondern sogar solche des Volkes; dazu gehört wahrscheinlich das Recht Aushebungen vorzunehmen und Truppen aufzustellen, wahrschein- lich auch die Aufhebung der Provokation. Der Senat verfuhr hierbei, wie die Konsuln bei der Ernennung eines Diktators; auch dieser erhielt Befugnisse, die der Ernenner selbst nicht hatte. Das S.G. ultimum ledig- lich fftr eine willkürliche und ungesetzliche Erfindung der Optimaten gegen die Yolkspartei mit Mommsen anzusehen, geht mit Rücksicht auf SaUust Cat. 29 nicht an. Überhaupt war eigentlich das S.C. ultimum an Wirkung der Dictatur gleich, nur dafs die Gewalt sich auf zwei Träger verteilte. Auch darin findet sich eine weitere Analogie zwischen beiden Gewalten, dafs die Träger der letzteren aus den vorhandenen Magistraten nach Gefallen sich Gehilfen bestellen konnten ; diese konnten selbst aus den Tribunen genommen werden, wenn diese bereit waren, die Träger der aufserordenüichen Gewalt zu unterstützen. Gegen Momm- sen wird erwiesen, dafs die Ansage des tumultus und des S. G. ultimum durchaus nicht synonym sind, was die Vorgänge im Jahre 706 klar be- weisen; auch Ad. Nissen hat Unrecht, der meint, dafs in jedem Dekrete über Tumultus auch schon das S.G. ultimum enthalten sei. Ebenso sind des letzteren Unterscheidungen über die Bedeutung der einzelnen Formeln grundlos.

Zwischen iustitium und tumultus besteht ein sehr enger Zusam- menhang. Das iustitium trat ein, wenn der Senat das decretum tumul- tum erlassen hatte und die Vornahme von aufserordentlichen Aushebun- gen beschlossene Sache war. Der Natur der Verhältnisse entsprechend mufste dies am meisten der Fall sein, wenn Gefahr von einem auswär- tigen Feinde drohte. Das iustitium trat auf magistratische Anordnung hin ein (unter den bekannten dreizehn Fällen ordnet es neunmal der Diktator, dreimal ein Konsul, einmal ein Prätor an) ; die Dauer war ver- schieden; wahrscheinlich hörte es erst auf, wenn der edicierende Magi- strat mit dem exercitus tumultuarius nach Rom zurückgekehrt war. Be-

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362 Römische StaatsaltertQmer.

zttglich der Natur des iustitium wird die Ansicht von Ad. Nissen ver- worfen, welcher darin eine Sistierung des Rechts überhaupt erblicken wollte, und die gewöhnliche acceptiert, welche eine Einstellung der Juris- diction darin erkennt. Nur darf man dieselbe nicht mit Mommsen auf Givilsachen beschränken. Senatsversammlungen wurden von dem iustitium nicht getroffen. Dafs auch die Staatskasse geschlossen worden sei, ist weder zu erweisen noch wahrscheinlich. Diese Auffassung des iustitium wird durch die Bräuche der Kaiserzeit bestätigt.

Die Abhandlung zeigt Fleifs und Umsicht und bedeutet einige Förderung der Frage.

E. Elebs, Zur Entwickelung der kaiserlichen Stadtpräfektur. Rhein. Mus. f. Philol. N. F. 42, 164— ITS.

Der Verf. geht aus von der Notiz bei Plin. n. h. 14, 145 und Suet. Tib. 42, wonach erst von Tiberius L. Calpurnius Piso zum Stadt- präfekten ernannt wurde; er hält diese Notiz für zuverlässig. Um die Zeit der Ernennung zu finden, sucht er die Epoche für die von Suet. als correctio morum publicorum charakterisierten Regierungshandlungen des Tiberius in den Jahren 16 19 zu setzen; vergleicht man auch da* mit die Laufbahn des ebenda erwähnten Pomponius Flaccus, so ist die Ernennung Pisos in das Jahr 16 oder 17 zu setzen. Dagegen führt die Angabe des Tac. ann. 6, 11 auf das Jahr 13; ein Irrtum in der Zahl- angabe ist wahrscheinlich.

Mommsen schreibt die Errichtung der praefectura urbis als stän- diger Einrichtung dem Tiberius zu. Aber Tacitus 6, 11 berichtet nicht, dafs Augustus die neue kaiserliche Präfektur auf die alte republikanische zurückgeführt, auch nicht, dafs er sie blofs für seine Abwesenheit be- stellt hätte; vielmehr ist die Niederhaltung der unruhigen Elemente der Zweck der neuen Magistratur. Dieses Bedürfnis war aber allgemein vorhanden und nicht blofs, wenn der Prinzeps fem von Rom weilte; hätte Tacitus sagen wollen, dafs unter Augustus die praefecti urbi nur zeitweilig fungierten, dafs unter ihm dieselben nicht einmal regelmäfsig in Abwesenheit des Prinzeps, sondern nur in zwei vereinzelten Fällen eintraten, so hätte er diese Beschränkungen ausdrücklich hervorheben müssen. Einmal darum, weil die Motivierung des Tacitus, far sich ge- nommen, keinen beschränkenden Hinweis der Art enthält; sodann, weil die spätere Präfektur etwas wesentlich anderes als die augustische ge- wesen wäre. Bei Mommsens Ansicht kann auch unter Tiberius bis zum Jahre 26 nur perraro et paucos dies ein Präfekt vorhanden gewesen sein; also hätte über 50 Jahre der Prinzipat keine Institution zur poli- zeilichen Überwachung der Hauptstadt gehabt Dies ist nicht denkbar, da Tacitus ausdrücklich das Bedürfnis einer solchen als mafsgebend be- zeichnet hat und es eines der wesentlichsten Ziele der neuen Monarchie war, Ruhe und Sicherheit nach aufsen wie nach innen zu schaffen.

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B. Staatsgewalt. 1. Magtstratar. 363

Aber auch die Existenz der cohortes nrbanae, die sicher anter Augastns bezeugt ist, verlangt schon einen praefectus urbi; denn der Kaiser, der den cohortes praetoriae einen solchen gesetzt hatte, kann unmöglich über diese stets geringer geachtete und ungünstiger gestellte Truppe persön- lich den Oberbefehl geführt haben. Diese Truppen hatten von vornher- ein polizeiliche Funktionen, also mufs es auch einen Beamten gegeben haben, der ihre polizeiliche Verwendung regelte. Aus Tac. ann. 1, 7 kann nicht gefolgert werden, dafs der Stadtpräfekt in Anwesenheit des Kaisers nicht fungierte. Es werden blofs zwei Kategorien genannt, die senatori^chen Ämter und die ritterlichen, und zwar beide in ihren Haupt- vertretem. Der praefectus urbi leistete als Senator den Eid und brauchte nicht namentiich aufgeführt zu werden.

Die vorgebrachten Bedenken sind so erheblich, dafs man die Frage der Errichtung der ständigen Präfektur mindestens als noch schwebend bezeichnen mufs.

M. Gagnat, Note sur le praefectus Urbi, qu'on appelle ä tort Aconius Catullinus et sur le proconsul d'Afrique du m^me nom. M^l. d'archöol. et d'hist 7, 258—267.

Der Verf. bezweifelt zunächst, dafs CLL. 6, 1780 mit Recht an Stelle von Aconius eingesetzt sei Aconii. Derselbe Mann werde wahrscheinlich CLL. 2, 2636 erwähnt, wo er auch Aco Catullinus heifse. Er nimmt an, dafs Aco ein Zuname sei und der betreffende Mann Fabius Aco Ca- tullinus heifse. Aco Catulinus findet sich auch in den Jahren 342 344 in der Liste der Stadtpräfekten bei dem Chronographen von 354. Da- gegen findet sich allerdings im Cod. Theod. und Justin. Aconius Catu- linus. Eine neue tunesische Inschrift entscheidet die Frage. Hier findet sich klar und deutlich : Aconis CatuUini. So ist auch in der stadtrömi- schen Inschrift zu lesen, so in der spanischen. Man hat bisher meist die beiden Persönlichkeiten, welche als proconsul Africae und als vica- rius AMcae erscheinen für identisch gehalten. Dies ist aber nach den Intervallen, welche in dieser Zeit für beide Ämter bekannt sind, nicht möglich, sondern wahrscheinlich sind sie Vater und Sohn. Ob sie den Geschlechtsnamen Fabius geführt haben, ist nicht zu entscheiden.

Chr. Hülsen, Das Pomerium Roms in der Kaiserzeit. Her- mes 22, 615.

Der Verf. will die rein topographische Frage nach dem Verlaufe der Termination erörtern. Er wendet sich dabei speziell gegen die Auf- stellungen, welche Jordan Topogr. d. St. Rom 1, 1, 324—333 gemacht hat, indem er dabei einige wichtige neuere Funde verwertet, und gelangt KU folgenden Ergebnissen:

1. Der Lauf der Grenze wird an drei Punkten näher bestimmt. Im Marsfelde hat auch noch in hadrianischer Zeit ihre Linie eine starke

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:gle

364 Römische Staatsaltertümer.

Ausbiegung nach SO. gemacht, wodurch ein grofser Teil der nennten Begion (Gircus Flaminius) ausgeschlossen wurde. Im Norden entfernte sich die vespasianische Termination am Pincius nur wenig von der Aure- Hausmauer. Bereits von Claudius wurde der Aventin, und zwar sowohl die zwölfte als die dreizehnte Eegion in das Pomerium einbegriffen.

2. Was das Verhältnis der einzelnen Terminationen zu einander betrifft, so sind wir nicht zu der Behauptung berechtigt, dafs prinzipiell die vespasianische Erweiterung von der claudischen räumlich sehr wenig oder gar nicht abgewichen sei. Denn

3. die Annahme der Kontinuität der Bezifferungen, auf welche sich Jordan hauptsächlich stützte, ist endgiltig widerlegt. Die Frage, ob überhaupt jeder Cippus eine Nummer gehabt habe, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden.

4. Dafs die Termination im Marsfelde begonnen, am Emporium ge- schlossen habe, ist wenigstens für die claudische Termination widerlegt.

5. Ebenso wie die Kontinuität der Bezifferung ist die Gleichmäfsig- keit der Abstände, 480 Fufs = 4 Actus, aufzugeben.

6. Die Schriftseiten der Steine waren nach der Stadt zugewandt.

7. Staatsrechtlich interessant ist die auf den hadrianischen Besti- tutionsinschriften konstatierte Eingangsformel EX S.C. Denn für die Terminationen des Tiberufers läfst sich der besondere Auftrag des Se- nats nur in augusteischer Zeit nachweisen.

Felix Jaquelin, Le conseil des empereurs Romains. Diss. Poitiers 1887.

Der Verf. betrachtet das Consilium principis in vier Epochen: 1. von Augustus bis Hadrian, 2. von Hadrian bis Diokletian, 3. unter Diokletian, 4. unter den christlichen Kaisern bis auf Justinian.

1. Von Augustus bis Hadrian. Der Verf. will schon unter Augustus ordentliche und aufser ordentliche Mitglieder annehmen, was sicherlich nicht zu erweisen ist Ebenso macht er zur feststehenden Einrichtung, was unter Augustus nach der Überlieferung nur in ganz besonderen Fällen vorhanden ist. Noch weniger ist eine nachweisbare Fixierung der Kompetenzen vorhanden, wie sie der Verf. konstruieren will; er trennt scharf die Thätigkeit des Consilium für die Gesetzgebung, wobei das Consilium geradezu' den Senat ersetzt haben soll, für die Verwaltung und für die Rechtsprechung; aber er führt keinen einzigen Fall vor, der seine Annahme beweisen könnte. Ebensowenig ist die Annahme erwiesen, dafs das Consilium ein verfassungsmäfsig festgestell- ter Bestandteil der Kaiserregierung gewesen sei. Schon unter Tiberius kommt der Verf. mit seiner eigenen Theorie in Widerspruch; er läfst zwar noch das Consilium als offizielle Einrichtung fortbestehen, kann aber keine Thätigkeit desselben nachweisen, weil Tiberius sich überall des Senates als seines Consilium bediente: so wird denn die Verschwö-

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B. Staatsgewalt. 2. Der Senat. 365

rang Seians benutzt, um das nicht mehr nachweisbare Consilium bei dieser Gelegenheit verschwinden zu lassen. Unter den Nachfolgern hat das Consilium einen privaten Charakter, aber eine um so ausgedehntere Thätigkeit, namentlich für die Rechtsprechung.

2. Von Hadrian bis Diokletian. Durch Hadrian wurde das Consilium offizielle und bleibende Einrichtung ; ein Teil der Räte wurde aus Juristen entnommen, und nur diese hatten nach des Yerf.'s Ansicht eine dauernde Stellung im Consilium. Dabei hat er die Inschrift CüLi. 6, 1518 und ClGr. 6895 nicht berttcksichtigt, welche unter Commodus gehören. Was der Verf. an inneren Gründen für die regelmäfsige Zu- ziehung von Juristen beibringt, ist recht beachtenswert, namentlich auch seine Betrachtungen über die Reform des ins publice respondendi, in denen er sich zu gunsten der Ansicht ausspricht, welche Hadrian eine weitere Förderung der juristischen Autorität zuschreibt. In die Zeit zwischen Hadrians Tod und die Regierung des Septimius Severus ver- legt der Verf. die Umwandlung des Consilium in einen Regierungsrat für Verwaltung und Justiz. Unter Severus Alexander wird das Consi- lium zuerst Regentschafts-, nachher Reichsrat; diese Umwandlung wird im Einzelnen nachgewiesen.

3. Unter Diokletian. Was der Verf. hierüber vorbringt, hat nach den Untersuchungen von Mommsen, Cuq u. a. keine weitere Be- deutung.

4. Unter den christlichen Kaisern bis auf Justinian. Auch dieser Teil hat nach den Untersuchungen von Haubold u. a. kein be- sonderes Interesse. Unter Justinian kehrt das Consilium beinahe an den Anfang seiner Entwickelung zurück. Der Kaiser weist ihm in Gemein- schaft mit dem Senate lediglich die Stelle eines Staatsrates ohne Ini- tiative zu.

2. Der Senat.

5. Gsell, £tude sur le r61e politique du s6nat romain ä T^poque de Trojan. M61. d'arch6ol. et d'hist. 7, 339—382.

Die Haltung Tri^ans gegenüber dem Senate ist demselben diktiert worden durch das Schicksal Domitians; letzteres hatte gezeigt, dafs ein senatsfeindliches Regiment keine Dauer haben könne. Er behandelte den Senat mit Achtung und empfahl dies gleiche Verhalten anderen und er bewies den Senatoren besondere Rücksicht. Dabei darf man sich aber über die politische Rolle des Senats nicht täuschen. Denn Nervas Beispiel hatte Trajan bewiesen, dafs das Reich ohne eine feste Hand verloren sei. Darum wurde an den kaiserlichen Befugnissen recht- lich nicht geändert; der Kaiser liefs sie nur mitunter ruhen. Aber durch diese verfassungsmäfsigen Befugnisse war er so ziemlich unumschränkter Gebieter.

Der Verf. untersucht nun, wie der Senat die ihm von Trajan ge-

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Römische Staatsaltertflmer.

lassenen Befagnisse übte. Was zunächst die Beamtenwahlen betrifft, so benutzte der Senat die ihm gebliebene Freiheit schlecht; denn die Wah- len erfolgten nicht nach Würdigkeit, sondern nach Gunst; die Erwerbung derselben wurde ganz offen betrieben. Auch die Einführung geheimer Abstimmung erwies sich alsbald als wirkungslos. Ebensowenig erwies sich der Senat in der Verwaltung seiner Provinzen der ihm obliegenden Aufgabe gewachsen, wie das Beispiel Bithyniens zeigt; die Erpressun- gen und Bestechungen waren allgemein. Trajan liefs die Jurisdiktion des Senats über seine Statthalter unangetastet, aber auch diese Befugnis wurde schlecht benutzt. Die den klagenden Provinzialen aus der Mitte der Senatoren bestellten Ankläger thaten ihre Schuldigkeit nur sehr mangelhaft; sie suchten eher dem Angeklagten durch als der klagen- den Provinz zum Rechte zu helfen; die Richter standen in der Regel auf Seite ihrer beklagten Standesgenossen. Diese letzteren wurden ohne Gnade verurteilt, wenn sie Domitian gegen den Senat gedient hatten; ebenso gefthrlich war ein Angriff auf einen einflufsreichen Senator, gleichviel in welcher Sache. Die Verhandlungen in solchen Fällen ent- behrten häufig der Würde und der Ruhe. Der Verf. will diese Fehler der mangelnden Vorbildung für den praktischen Staatsdienst zur Last legen; dazu kam das nichtige litterarische Treiben, das ernste Leute nicht gedeihen liefs. Aber in letzter Linie traf die Schuld aller dieser Mifsstände Domitian, der durch seinen Despotismus jede Beteiligung am Staatsleben verleidet hatte.

An die Stelle der senatorischen Unfähigkeit trat des Kaisers ener- gische Verwaltung, die auf dem Gebiete der Provinzialverwaltung grofse Erfolge gewann. Aber gewaltsam wollte der Kaiser den Senat seiner Befugnisse nicht entkleiden; er sollte selbst seine Unfähigkeit einsehen. So gingen allmählich meist in der Form die Senatsrechte an den Kaiser über, dafs dieser nur vorübergehend, im besonderen Falle sie ausübte, während sie später wieder von dem Senat hätten geübt werden können. So ging es bei den Wahlen, bei der Entsendung besonderer Kommissäre in die Provinzen, bei der Einsetzung von curatores civitatum in Italien, bei der vereinzelt gebliebenen Einmischung in die Strafrechtspflege des Senats. Auf dem Gebiete der Gesetzgebung tritt die Thätigkeit des Senats mehr und mehr hinter die des Fürsten zurück.

So war auch die Regierung Trajans ein weiterer Schritt von der Dyarchie zur Monarchie.

3. Die Bürgerschaft.

Max Büdinger, Der Patriciat und das Fehderecht in den letzten

Jahrzehnten der römischen Republik. Denkschr. der K. Akad. der

Wissensch. Philos.-hist. Klasse. 36. Band, S. 81—126. Wien 1888.

Im ersten Kapitel wird der »Personalstandt behandelt Der Verf.

gelangt hier zu dem Ergebnisse, dafs im Jahre 63 v. Chr. an patrici-

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B. Staatsgewalt. 3. Die Bargerschaft. 367

sehen gentes sich noch nachweisen lassen: Aemilia, Claudia, Cornelia, Curtia (?), Fabia, Furia, Julia, Manlia, Papiria (?), Pinaria, Postumia, Quinctia, Quinctilia, Sempronia. Sergia, Servilia, Sulpicia, Valeria, Ve- tnria. Darauf betrachtet er die Eigentümlichkeit der patricischen Fa- milien dieser Zeit. Die Cognomina besitzen nur den Wert von Indivi- dualnamen, wie die Vornamen selbst, mit denen sie zum Teil identisch sind; sie sind verhältnismäfsig gleichgiltig und wechseln in ungeteilt ge- bliebenen patricischen gentes. Zur Gründung eines gesonderten Zweiges war ein Beschlufs der patricischen Gentilen erforderlich. Jede gens, mindestens in ihrem patricischen Teile, hat ihren eigenen Begräbnisplatz und bildet eine Art von coUegium funeraticium ; auch das Leichenbe- gängnis scheint Sache der gens gewesen zu sein. Wie weit indessen ihre Rechte in bezug auf einen einmal ausgeschiedenen und auch seiner- seits zur Corporation gewordenen Zweig gingen, läfst sich nicht sagen; eben- sowenig läfst sich entscheiden, ob die gens stets das Recht behalten hat, auf Grund der Gemeinsamkeit des Namens und der sacra den Gebrauch von Sondergräbern und eines Beinamens zu untersagen. Auch die Nach- richten über gentilicisches Erb- und Eigentumsrecht und Gentilvertre- tung des Patriciates sind unzuverlässig. Man kann jedoch nach der Analogie des römischen Familienrechtes überhaupt annehmen, dafs nach einer Trennung der Gens in Zweige jeder der letzteren unter einem Oberhaupt gestanden hat. Die Bezeichnung des Zweigs der Gens war nicht stirps, sondern familia; blieb die Gens ungeteilt oder starben alle familiae bis auf eine aus, so fiel Gens und Familia zusammen. Die ver- breitete Annahme, dafs plebeische Familien sich durch Fälschung zu patricischen machen konnten, lehnt der Verf. als unmöglich ab, wozu er besonders die Verhältnisse der Masones, Bruti und Scaevolae unter- sucht; nur der Fall der letzteren bleibt unauf klärbar, während die Pa- tricität der erstergn grundlos ist. In einem weiteren Paragraphen »In- dividuenc schildert der Verf. die Auflösung des wohldisciplinierten Clan- gefftges seit dem Beginne der Bürgerkriege an den Gentes der Cornelii, Julii Caesares, Claudii.

Das zweite Kapitel handelt von der »Interregnalordnung«. In den letzten Jahrzehnten der Republik zeigte sich der Patriciat als die noch immer herrschende Bevölkerungsklasse, wenn ein Interregnum eintrat. Über dieses selbst bekennt sich der Verf. zu der Lehre von Willems, die im wesentlichen nochmals vorgebracht wird. Das Verhalten der Plebs gegenüber dem Interregnum in späterer Zeit wird eingehend untersucht. Das Resultat ist: Wenn sonst keine reguläre Beamtung vorhanden war, hatten die Tribunen und sogar die plebeischen Ädilen die Pflicht, die Administration fortzuführen. Dasselbe galt, wenn bei Erlöschen der obersten Magistratur ein Interregnum nicht zustande kam. Sobald dasselbe aber eintrat, hatte auch die Plebs sich ihm zu fügen, und es war nur eine Anmafsung und Ausnahme, wenn aus dem Jahre 53

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368 Römische StaatsaliertQmer.

berichtet wird, dafs die Tribunen während eines Interregnums die Re- gierung zu führen unternahmen.

Im dritten Kapitel wird der »Waffenaufrufc behandelt. An das Pomerium anknüpfend und die von Ad. Nissen aufgestellten Behauptun- gen noch weiter führend, betont der Verf. die »fortwährende Wirksam- keit des Glanverbandes mit seiner patricischen Häuptlingsschaft«. Der Patriciat fügte sich der Ordnung voller und unbedingter Friedlichkeit, also auch der Kriegs- und Fehdeenthaltung innerhalb des Pomerium; er verzichtete auf sein Recht der Gefolgsherrlichkeit. Nun wird das loyale Verhalten der Patricier gefeiert, welche sich alles ohne Gewalt zu brau- chen entziehen liefsen. Erst die Besetzung des Konsulats mit zwei Ple- beiern scheint ihnen die Überzeugung befestigt zu haben, dafs die Er- haltung des Götterschutzes in plebeischen Händen nicht immer sorgfältig gewahrt bleibe. Und als die Gracchen und Saturninus völlige Auflösung drohten, da schritten die Patricier auch mit Gewalt ein. Nun wird das von den Patriciern beanspruchte Fehderecht entwickelt: es soll mafs- gebeud gewesen sein bei den Gewaltthaten gegen die Gracchen und Saturninus, bei Cinna, Sulla, Lepidus, Caesar. Aus diesen Vorfällen wird geschlossen, dafs die Patricier Anspruch erhoben, ein Fehderecht zu üben, sobald sie sich einmal in der sonstigen Staatsgemeinschaft ge- schädigt sahen.

Die Untersuchung ist sehr weitschweifig und schwer zu verstehen. Als Thatsachen werden doch immerhin recht bestreitbare Hypothesen, wie die von Ad. Nissen, angesehen und verwertet. Von der Richtigkeit des schlierslichen Resultates habe ich mich nicht überzeugen können; ich halte diese Kombination für weither geholt und viel zu kunstvoll, um wirklich zu sein.

Karl W. Ruppel, Die Teilnahme der Patricier an den Tribut- komitien. Diss. Heidelberg 1887.

Der Verf. will die Frage lösen, wer in den Tributkomitien gestimmt habe. Er erörtert zunächst die Zeit von 494— -461 v. Chr. Die An- wendung von Tributkomitien, in denen nach der lex Publilia Voleronis die Tribunen gewählt werden sollen, steht erst f&r die Zeit nach diesem Gesetze fest. Bis zum Dezemvirate waren die Patricier ausgeschlossen, und nur die Plebs stimmte. Für die Zeit nach 449 blieben die Patricier aus den Tributkomitien unter Leitung der Volkstribunen rechtlich aus- geschlossen. Dagegen veranlafst die Frage der Beteiligung der Patricier an den von patricischen Magistraten berufenen Tributkomitien eine pole- mische Erörterung gegen Mommsen, Berns und Herzog, worin nament- lich deren aus der Terminologie von populus und plebs, concilium und comitia, lex und plebiscitum u. s. w. gezogenen Schlüsse verworfen wer- den. Auch die Ansichten, welche Mommsen und Herzog aus der Vor- nahme der Auspizien und der Einholung der auctoritas patrum gewinnen,

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B. Staatsgewalt. 8. Die Bflrgenchaft. 869

werden zurückgewiesen. Wir können nicht sagen, dafs diese Widerlegung durchschlagend sei. Der Verf. mufs wiederholt zu solchen Schlüssen seine Zuflucht nehmen wie »es ergiebt sich, dafs sich die Beweise Mommsens auf ein Beispiel etc. und ein anderes etc. reduzieren, gewifs ein recht bescheidenes Materialc Wie viel Beweise lassen sich über- haupt bei der Spärlichkeit unserer Nachrichten nicht vereinzelt für eine Annahme vorbringen? Der Verf. kann sich selbst nicht verhehlen, dafs seine Beweisführung durchaus nicht tadellos ist: er fafst das Ergebnis derselben in die Worte zusammen : So hat sich herausgestellt, dafs fast aUe Gründe, welche angeblich die Existenz doppelter Trlbutkomitien dar- thun, diese keineswegs beweisen. Es bleibt noch eine kleine Zahl kon- sularischer Gesetze übrig, bei denen der Versammlungsort, das Forum, auf Tributkomitien, die Bezeichnung populus aber auf Versammlungen des ganzen Volkes hinweist. Der Verf. bestreitet hier, dafs diese Art der Eomitien das gewöhnliche Organ konsularischer Gesetzgebung war; ja er gelangt auf grund eines ebenfalls recht schwachen Beweismaterials zu dem Resultate, dafs Konsuln nur höchst selten und gegen die Tra- dition gesetzgebende Tributkomitien berufen haben. Der Verf. will ent- scheiden, wer hier abgestimmt hat; in drei Fällen beweisen zwei deut- lich, dafs der populus abgestimmt hat, dafs es sich also um Tribut- komitien des Gesamtvolkes handelt. Aber auch dafür hat der Verf. eine Erklärung: »Dafs hier der Konsul, ohne auf erfolgreichen Widerspruch zu stofsen, die Patricier bald hinzuziehen, bald ausschliefsen konnte, leuchtet eine Wir fürchten, dies leuchtet niemand als dem Verf. ein. Die von dem Verf. erörterte Frage wird auch nach seinen Aus- führungen niemand für entschieden halten, am wenigsten in seinem Sinne.

Th. Mommsen, Die römische Tribuseinteilung nach dem marsi- schen Krieg Hermes 22, 101 ff.

Gegen Belochs und Kubitscheks Ansicht, dafs die im Bundesge- nossenkrieg von Rom abgefallenen Gemeinden auf acht von den 31 länd- lichen Tribus beschränkt werden und diese Beschränkung dauernd ge- blieben sei, so dafs diese acht bezw. die übrigen 23 als Kennzeichen der Parteistellung in jenem Kriege betrachtet werden müfsten, führt der Verf. hier aus, dafs sie dem beglaubigten geschichtlichen Verlauf wider- spricht und auf unrichtiger Verallgemeinerung unserer höchst defekten SpezialÜberlieferung beruht.

Nach der ersteren setzte Ginna es im Jahre 667 beim Senate durch, dafs die Italiker als gleichberechtigt in den Komitien anerkannt wurden, und 670 wurden dieselben nach neuer Ordnung zum gleichen Stimmrecht zugelassen. Sulla gab 671 den Italikern ausdrücklich das Versprechen, dafs an ihrem Stimmrecht nicht gerüttelt werden solle. Und wenn er dieses Versprechen auch nicht völlig hielt, so scheint er doch auf Un- gleichheit des Stimmrechts nicht zurückgekommen zu sein. Denn als die

Jahrubertebt mr AUarthamswlMAMohAft LX. (18S9 HI.) 24 T

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870 Römische Staatsaltertflmer.

Agitation ftlr das Stimmrecht der Libertinen begann, ist von den Itali- kern nicht weiter die Rede.

Was die Überlieferung über die Parteinahme der einzelnen Städte betrifft, so ist dieselbe nur sehr unvollständig. Es lassen sich 14 Insur- gentengemeinden nachweisen, die sich auf elf Tribus verteilen ; von die- sen sollen acht Insurgententribus sein und alle Insurgentengemeinden in sich aufgenommen haben, während in der Hauptsache hier der reine Zufall gewaltet hat. Dafs alle Marser und alle Paeligner in der Sergia stehen, ist dagegen nicht Zufall, sondern sicher Strafe. Wenn man sich eine Vorstellung machen will von der infolge des Bundesgenossenkriegs eingetretenen Ausdehnung der. Tribus , so müssen dafür alle Städte zu- sammengefafst werden, die erst bei dieser Gelegenheit römisches Boden- recht empfingen. Mit Sicherheit können dahin sämtliche altlatinische Städte und latinische Kolonieen gerechnet werden, sowie ebenfalls alle Städte, die es mit den Insurgenten hielten; bei den treugebliebenen nicht latinischen ist es häufig fraglich, ob sie bis dahin römisches oder bundesgenössisches Recht hatten. Mommsen weist nun in einer Übersicht von dahin gehö- rigen Städten und ihrer Tribuszugehörigkeit nach, dafs bei der Vertei- lung der Neubürger alle Tribus, man kann nicht sagen gleichmäfsig, aber doch participierten. Die Minderung des Stimmrechts, nachdem sie ein- mal nicht zu vermeiden war, hat sich mehr oder minder auf alle 31 Be- zirke erstreckt.

Charles Borgeaud, Histoire du pl^biscite. Le plöbiscite dans l'antiquit^ Gröce et Rome. Paris 1887.

Der Verf. wiU die Gestaltung des modernen demokratischen Staa- tes zum Gegenstande seiner Studien machen; eine historische Vorstudie bildet die vorliegende Schrift. Man darf also weniger eine philosophisch- historische, als eine staatsrechtlich -konstruktive Arbeit erwarten. Im ersten Abschnitte verfolgt er die Entwickelung des Plebiscits in den griechischen Staaten, im zweiten denselben Gegenstand in Rom.

Kapitel eins beschäftigt sich mit den Eomitien. Die comitia cu- riata und centuriata waren nie eine demokratische Versammlung. Die- sen Namen verdienen allein die comitia tributa, die aber ebenfalls nie eine Versammlung mit allgemeinem Stimmrechte bildeten, da nach des Verf.'s Theorie die Patricier davon ausgeschlossen sind. Im zweiten Kapitel wird der Begriff und das Zustandekommen des Gesetzes ent- wickelt. Der sprachliche Teil ist recht schwach; die eigentlichen Er- gebnisse sind nicht originell. Kapitel drei handelt von dem Plebiscit Dasselbe bedeutete anfänglich gegenüber der lex centuriata nichts. Die erste verfassungsmäfsige Bestimmung über das Plebiscit giebt die lex Valeria Horatia. Eine zweite Entwickelungsphase bezeichnet die lex Publilia Philo- nis, nach der die Tribunen künftig nur Gesetze ex patrum auctoritate ein- bringen durften; sie wurde im Interesse der plebeischen Nobilität und der Tribunen gegeben. Die lex Hortensia von 287 erst gab dem Plebiscit Ge-

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B. Staatsgewalt. 3. Die Bargenchaft. 871

setzeskraft, unterwarf aber sein Zustandekommen dem Pontifikalrecht. Vollendet ist aber die Souveränität der Plebs erst im ersten Jahrh. v. Chr. Die Grundlage des Plebiscits ist das Recht des Stärkeren.

In einem Scblufswort fafst der Verf. seine Ergebnisse zusammen: es giebt kein Plebiscit im Altertum; denn in Born hat die Initiative allein die Magistratur; auch kommt dasselbe nicht in der Versammlung des ganzen Volkes zustande, da die Patricier nicht an derselben teU- nahroen; endlich erfolgt die Abstimmung nicht nach Köpfen, sondern nach tribus, von anderen wichtigen Faktoren wie der Engherzigkeit im Btlrgerrechte , der Sklaverei, der Unkenntnis des Repräsentativsystems, einer allmächtigen Staatsreligion etc. zu schweigen: die alte Demokratie hat keine Ahnung vom allgemeinen Stimmrecht; auch kennt sie nicht die Menschen-, sondern blofs die Bürgerrechte; der Bürger aber ist ein Privilegierter. Ebenso ist charakteristisch die Abstimmung nur an einem Orte; daher giebt es mit der Ausdehnung des Stadtgebietes über eine weite Fläche nur noch Minoritätsvoten. Endlich waren die einzelnen Stimmen durchaus nicht gleichwertig.

C. Die Staatsrerwaltung.

1. Organisation des Reichs.

Jul. Beloch, Die Bevölkerung der griechisch-römischen Welt. Leipzig 1886.

Der Verf. führt uns zuerst eine Erörterung der Frage vor, in wie weit die Alten selbst schon Volkszählungen gekannt haben, stellt sodann den Wert und die Glaubwürdigkeit ihrer Überlieferungen ftir sein Thema fest und behandelt die wichtigsten für ihn in betracht kommenden Hilfs- mittel (Höhe der Truppenkontingente, Getreideverbrauch u. ä.). Im dritten Kapitel berechnet er die Bevölkerung von Griechenland mit Ma- kedonien und Thrakien, Vorderasien mit Ägypten, Italien, Spanien, Gallien, der Donauländer ; Germanien und Britannien entziehen sich der Berechnung. Die Bevölkerung der Länder der alten Welt ergiebt sich im allgemeinen geringer, als man gewöhnlich annimmt; so z. B. findet er für Italien in hannibalischer Zeit drei Millionen, in augusteischer mit Einschlufs von Gallia Cisalpina 6V9 Millionen, für Gallien ohne Narbo- nensis ungefähr 3^6 Millionen, für Spanien 5 6 Millionen. Diese Re- sultate werden wohl wenig Billigung finden; darin liegt aber auch der Wert des Belochschen Buches weniger als in der Sammlung der Zahlen, welche für die Berechnung der Bevölkerung der alten Welt in Frage kommen.

E. Bormann, Etrurisches aus römischer Zeit. Sep.-Abd. aus Archäolog.-epigr. Mitt aus Österreich-Ungarn. 1887 Wien. 35 S. 1. Der Schriftsteller Tarquitius Priscus. Aus einer frag- mentarischen Inschrift, die angeblich von dem Begräbnisplatze des etrus-

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372 Römische Staatsaltertttmer.

kischen und anch des römischen Tarquinii stammte, sucht Bormann wahrscheinlich zu machen, dafs dieselbe sich auf Tarquitius Priscus beziehe, und dafs dessen Schriftstellerei über die Augurendisciplin wenig- stens teilweise poetisch war. Die Lebenszeit desselben wird zwischen 90—10 V. Chr. und die Herausgabe seiner Schrift vor 44 v. Chr gesetzt.

2. Der Städtebund Etruriens. Welche Städte zu den duode- cim populi Etruriae gehört haben, ist bekanntlich streitig. Unter Be- nutzung der aus dem Altertum durch Schriftsteller und eine aus Caere stammende Inschrift überlieferten Listen findet Bormann folgende zwölf Namen: Arretini, Caerites, Clusini, Cortonenses, Perusini, Populonien- ses, Rusellani, Tarquinienses, Vetulonenses, Volaterrani, Volcentes, Vol- sinienses. Die Zuverlässigkeit und Genauigkeit dieser Liste darf nach seinen Ausführungen wenigstens für die Zeit vom dritten Jahrh. y. Chr. an für hinreichend gesichert gelten.

In der Eaiserzeit erscheinen, wie Bormann ausführt, wohl infolge der Neuorganisation des Augustus XV populi. Die Inschriften, auf welchen dieselben erwähnt sind, lassen als ziemlich sicher erscheinen, dafs alle XII populi auch zu den XV gehörten und nur drei hinzugekommen sein müssen. Es können nun bei der Neuordnung des Augustus einige Gemeinden aufgenommen worden sein, die früher nicht Mitglieder waren ; hier kommen besonders Pisae und Faesulae in betracht. Aber bei Be- trachtung des plinianischen Verzeichnisses der siebenten Region hat Bormann gefunden, dafs sich dort fanden Arretini veteres, Arretini fiden- tiores und Arretini Julienses, ferner Clusini novi und Clusini veteres. Arretini und Clusini gehörten zu den XII populi. Wenn wir also seit der Ordnung durch Augustus statt der XII populi XV finden und gleich- zeitig in dem von demselben Augustus herrührenden Verzeichnisse der Gemeinden Italiens von zwei früher zu den XII populi gehörenden die eine in drei, die andere in zwei populi gespalten ist, so liegt es sehr nahe, das eine als eine Folge des anderen anzusehen und uns die Sache 80 zu denken, dafs Augustus bei der Neuschaffung des Bundes aus- nahmslos diejenigen Gemeinden aufnahm oder beliefs, die bis dahin Mit- glieder gewesen waren oder als solche gegolten hatten, dafs aber, da eine von diesen jetzt in drei, eine andere in zwei gespalten war, aus den 12 Gemeinden 16 wurden.

P. Willems, Les ^lections municipales ä Pomp6i. Discours pro- nonc6 ä la söance publique du 12 mal 1886. 142 S. Bruxelles 1886.

Der Verf. versucht in dieser wertvollen Monographie an der Hand der Wandinschriften die Wahlhandlung des Jahres 79 in Pompei zu schildern. Als Quellen werden diejenigen Inschriften benutzt, welche noch mit den frischesten Farben gemalt erscheinen.

Als Beamte erscheinen in dieser Zeit zwei duumviri iure dicundo und zwei Ädilen, von denen letztere auch den Kassendienst zu versehen

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C. Die StaatsverwaltaDg. 1. Organisation des Reichs. 373

hatten, der früher den beiden Quästoren zugefallen war. Fflr diese vier Stellen lassen sich aus 590 Wahlerkläruugen 10 Kandidaten feststellen, sechs für die Ädilität, vier für das Duumvirat; nach diesem Material wird die Wahlkampagne geschildert. Die Quartiere haben ihre beson- deren Kandidaten, bei deren Aufstellung offenbar die engsten Kirchturms- interessen mafsgebend sind. Indem nun der Verf. den einzelnen Strafsen nachgeht, wird es ihm möglich, die Charakteristik der Kandidaten, ihre Familienstellung, die Urheber der Wahlaufrufe und die verschiedenen Interessen, welche die Quartiere bewegten, festzustellen. Individuen, Be- rufskreise, Handwerker- und religiöse Korporationen geben ein ziemlich mannichfaltiges Bild des Wahlkampfes. Auch die einzelnen Stadien der Wahlvorgänge werden festgestellt; so ist dem Verf. gelungen zu finden, was vor der amtlichen Feststellung der Kandidatenliste infolge der pro- fessio und zwischen dieser und der Wahlhandlung lag. Die Wahlpolemik ist fast ganz verschwunden. Die einzigen Interessen sind materielle der Einzelnen und der Gemeinde.

In einer Reihe von Spezialuntersuchungen handelt der Verf. über die Wahl durch das Volk und die Ausdrücke rogare und facere, über die Namen der Abteilungen der Wähler (Forenses, Salinienses, Gampa- nienses), die Statistik der Wahlen in Pompei, das System der Eigen- namen daselbst. Für letzteren Punkt weist er nach, dafs die angesehe- neren Familien im Vornamen und ersten gentilicium die väterliche, im cognomen oder in einem zweiten und dritten nomen die mütterliche Ab- stammung oder die Seitenverwandtschaft bezeichnen.

6. Egelhaaf, Gemeindewahlen in Pompei. Deutsch. Rundschau 51, 110—118.

Der Verf. giebt nach Willems eine Darstellung der Kämpfe um die Gemeindewahlen in Pompei. Letztere ist populär gehalten und hat keinen wissenschaftlichen Wert.

Viollet, Sur les cit^s libres et f^der^es et les principales insur- rections des Gaulois contre Rome. Acad. des Inscr. et Belles-Lettres. S^ance du 15. juillet 1887. Rev. crit. 1887, No. 80 p. 7q.

Nach der Eroberung Galliens durch Cäsar wurde nicht das ganze Land römische Provinz, sondern dieses Los traf nur die besiegten Stämme. Die mit Rom verbündeten oder wohlwoUend neutral gebliebenen blieben rechtlich als civitates liberae und civitates foederatae unabhängig. Vor allem sicherte ihnen diese Stellung die Abgabenfreiheit. Seit Augustus mufsten diese Privilegien infolge der wachsenden Reichsbedürfnisse unter- drückt werden. Dies führte zur Revolution; die Aufstände von 21 und 70 werden durch zwei freie Stämme, Trevirer und Turonen und durch zwei föderierte, Aeduer und Lingonen unternommen. Boissier findet das Vorgehen Roms gerechtfertigt, da es den Galliern die innere Sicherheit

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374 Komische Staatsaltertflmer.

verschaffte. VioUet meint, da schon Cicero über Vergewaltigungen gegen- über den Provinzen klage, dürfe man an solche auch in der Kaiserzeit denken. Robert bemerkt, dafs die im Jahre 70 abgefallenen zwei Legio- nen fast ganz aus Galliern bestanden hätten.

Charles Victor Dubois, Du droit latin. Diss. Paris 1887.

Der Verf. behandelt zuerst die Frage des Personenstandes in Rom, wobei er nur bekannte Dinge wiederholt. Sodann geht er zum latini- schen Rechte über. Im ersten Kapitel werden die Latini veteres vorge- geführt. Der Verf. weist die Ausdehnung dieses Rechtsverhältnisses ein- gehend nach, indem er nacheinander die latinische Eidgenossenschaft und Roms Beziehung zu dieser darstellt. Er folgt hier in der Haupt- sache Marquardt, den er auch in entsetzlicher Verstümmelung bisweilen citiert (vgl. z. B. A. 1 auf S. 20). Darauf werden in ähnlichem An- schlüsse die Rechte der alten Latinität zusammengestellt und über den Erwerb des Bürgerrechts gehandelt.

Ein zweites Kapitel beschäftigt sich mit den Latini coloniarii und überhaupt mit der Rechtsstellung der Latiner nach Auflösung des foedus aequum, wobei wieder zuerst die historische Entwickelung , sodann der Rechtszustand, endlich die Erwerbung des Rechts dargestellt wird. Alle diese Kapitel sind fleifsig gearbeitet, aber neue Resultate geben sie nirgends.

Kapitel drei handelt über die Latini Juniani; wieder nach der- selben Disposition wie die beiden ersten Kapitel. Die Angaben über die lex Junia Norbana und lex Aelia Sentia tragen den neueren Unter- suchungen über diese Fragen nicht genügend Rechnung.

Die Arbeit giebt also mit der vorher erwähnten Ausnahme eine ganz brauchbare Zusammenfassung der z. Z. vorhandenen Kennt- nisse, aber eigene neue Resultate enthält sie nirgends.

M. Rogery, De la condition des ^trangers en droit romain. Diss. Montpellier 1886.

Der Verf. giebt zunächst eine Definition dessen, was unter »Frem- den« zu verstehen ist; er rechnet dazu die Latiner (doch nicht mit Recht), die peregrini, hostes und barbari; nur mit den drei letzteren will er sich eingehender befassen. Dabei werden drei Perioden unter- schieden. 1. Von den ältesten Zeiten bis auf die Einsetzung des prae- tor peregrinus, 2. bis auf Caracalla, 3. bis auf Justinian.

In der ersten Periode werden alle fremden Völker, die nicht mit Rom im Verbündeten -Verhältnisse stehen, als Feinde betrachtet und be- handelt: ihre Angehörigen sind auf römischem Gebiete rechtlos, höch- stens geduldet. Allmählich bildet sich durch handeis- und internatio- nale Beziehungen ein neues Rechtsverhältnis (ins gentium). In der zweiten Periode mufs man die Lage der Fremden nach den drei Ge-

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G. Die Staatsverwaltang. 1. Organisation des Reichs. 375

sichtspuükten der politischen, religiösen und civilrechtlichen Beziehun- gen betrachten. Politische Bechte hatte der Fremde nie, wohl aber mufs er an den Lasten teilnehmen; ebensowenig hat er teil an dem Eult- leben der Gemeinde. Auf priratrechtüchem Gebiete erhalten allmählich speziell für Rom erlassene Bestimmungen auch für Fremde Geltung; aber selbst fremde Normen erhalten für gewisse Fälle (z. B. Testament, Frauentutel, Eid) in Rom Gültigkeit ; natürlich wird der privatrechtliche Verkehr in der Hauptsache nach den Grundsätzen des Völkerrechts ge- regelt. Ausgeschlossen blieb der Fremde stets Ton allen den Rechten, welche aus einer giltigen Ehe erwuchsen. (Agnatenrecht, Intestaterbfolge, Manus, Mancipium, Geschlechtstutel, patria potestas, Curatel); ebenso von den Folgen des commercium (mancipatio, cessio in iure, nexum per aes et libram, usucapio, adiudicatio, revendicatio) ; ebenso blieb ihnen das active und passive Testierrecht untersagt. Doch konnten manche dieser Rechte durch SpezialVerleihung erteilt werden. Sehr weitgehend war der Ein- fluTs, den das ins gentium allmählich zu gunsten der Peregrinen übte; der Verf. hat die Thatsachen in sehr eingehender Weise zusammenge- stellt; doch ist dies fast lediglich Material für den Juristen.

Im zweiten Teile erörtert der Verf. die Fragen, wie man Peregrine wird, und wie man aufhören kann es zu sein. Auch diese Fragen haben meistens nur für den Juristen Interesse, für den ein sehr reiches Mate- rial gesammelt ist. Bezüglich der Bürgerrechtsverleihung des Garacalla ist der Verf. der Ansicht, dafs sicher folgende vier Kategorien ausge- nommen waren: die Sklaven, die Freigelassenen, welche in dem Rechts- verhältnisse von Latini Juniani oder Peregrinen standen, die dediticischen Freigelassenen, die Bescholtenen , welchen im Strafwege das römische Bürgerrecht aberkannt war. Ebenso blieb nach des Verf. Ansicht die Constitutio Antoniniana beschränkt auf die peregrini ingenui, welche bei ihrer Erlassung im römischen Reichsgebiete domicilierten.

Paul Guiraud, Les assemblöes provinciales dans TEmpire ro- main. Paris 1887.

Der Verf. legt in einer Einleitung die Bedeutung der Religion für die Herbeiführung von Einigung dar, die nicht minder grofs auf dem Gebiete der Familie als auf dem des Staates ist, die bei der Bildung der politischen Gemeinden mitwirkt, bei der Aussendung von Kolonieen eine entscheidende Bedeutung hat und das Band für die Völkervereini- gungen abgiebt. Sodann bespricht er die Apotheose im allgemeinen und die kaiserliche Apotheose im besonderen; hierbei wird besonders der Kult des Augustus und der Roma in seiner Verbreitung und politischen Bedeutung verfolgt.

Das erste Buch beschäftigt sich im ersten Kapitel mit dem Ursprung der Versammlungen nach drei Richtungen. Dieselben bestanden teils vor der römischen Eroberung und wurden durch letztere nicht alteriert,

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376 Bömische Staatsaltertümer.

teils muTsten sie sich wie z. B. in Gallieiii Galatien, Achaia und Hellas Yerftndernngen gefallen lassen; endlich sind sie erst von den Römern im AnschloTs an den Kaiserkult geschaffen worden. Für alle drei Ea- tegorieen werden die vorhandenen Thatsachen zusammengestellt. Im zweiten Kapitel werden die Provinzen zusammengestellt, für die sich sicher aus Inschriften, Münzen und Texten Versammlungen nachweisen lassen; zugleich wird die Dauer derselben bestimmt; sie ist sehr ver- schieden; während manche Landtage am Ende des zweiten oder Anfang des dritten Jahrh. eingehen, erhalten sich die meisten viel l&nger. Im dritten Kapitel wird die Zusammensetzung der Landtage erörtert; es handelt sich hierbei namentlich um die Frage, ob die samtlichen Städte einer Provinz Zutritt zu der Versammlung hatten ; der Verf. ist geneigt, dieselbe so zu beantworten, dafs jede Civitas dieses Becht hatte. Sie konnte es ausüben durch so viele Deputierte, als ihr gefiel; aber sie hatte nur eine Stimme; die Deputierten mufsten Decurionen sein und wurden von dem Gemeinderate gewählt; sie erhielten Reisekosten- ersatz, konnten denselben jedoch ablehnen. Die Sitze der Landtage waren entweder in von alters her religiös geheiligten Sitzen oder an Kultstätten des Augustus und der Roma; auch hier giebt der Verf. Ver- zeichnisse der Orte, an denen die religiöse und politische Hauptstadt zusammenfallen. Kapitel fünf sucht wahrscheinlich zu machen, dafs die Landtage nicht alle fünf Jahre zusammentraten, sondern in kürzeren Perioden; ja gewisse Anzeichen sprechen in manchen Provinzen für jähr- liche Wiederkehr, während in anderen dreijährige Perioden bestanden haben mögen. Den Vorsitz führte, wie in Kapitel sechs erwiesen wird, stets der Priester des Provinzialaltars ; Charakter und Bedingungen die- ser Würde werden eingehend erörtert; Kapitel sieben beschäftigt sich speziell mit den Asiarchen und ähnlichen Spezialbenennungen. Kapitel acht behandelt die Geschäftsordnung dieser Landtage, für welche nur vereinzelte Daten bekannt sind; die Ergebnisse sind deshalb auch von geringem Werte.

Das zweite Buch geht näher auf das Wesen der Versammlungen in der früheren Kaiserzeit ein, und zwar beschäftigt sich das erste Ka- pitel mit der Rechtsgrundlage derselben, dieselbe ist eigentlich nicht viel wert Denn von einer gesetzlichen Grundlage kann gar keine Rede sein; man kann höchstens dieselben betrachten als collegia licite coeuntia, wie denn der religiöse Charakter der Landtage stets in erster Linie blieb. Das zweite Kapitel stellt die Feste der Provinzen dar, und man wird bei der Ausführlichkeit der Darstellung nichts Wesentliches vermissen. Im dritten Kapitel erörtert der Verf. das Budget der Pro- vinzen; die Ausgaben entstanden wesentlich durch Kultkosten (Gebäude, Opfer, Spiele, Beamtengehalte), Deputationen, Prozefskosten und Ehren- erweisungen; sie wurden teils durch den Kaiser, teils durch Private oft teils ganz teils zum Teile den Kommunen abgenommen. Zur Bestreitung

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G. Die StaatsverwaltoDg. 1. Organisation des Reichs. 377

der Ausgaben diente die arca provinciae, bei der es einen judex und einen allector gab, deren Aufgaben indessen auch nach den Untersuchun- gen des Verf. 's noch durchaus unklar sind. Im vierten Kapitel wirft der Verf. die Frage auf, ob die Provinzen das Recht der Man2prägung hatten. Im Westen besafsen sie dasselbe nicht, dagegen hatten es im Osten eine Reihe von Provinzen; ausgeübt wurde es von dem xooföv. Man hat im allgemeinen in der Verleihung des Mttnzrechts eine anti- senatorische Politik zu erkennen, welche die Kupferprägung nicht gänz- lich far den Senat monopolisieren lassen wollte. Kapitel fftnf schildert die Beziehungen der Landtage zu dem Kaiser, wobei die von diesen ge- schickten Gesandtschaften besonders eingehend berücksichtigt werden. Ka- pitel sechs stellt die Ehrendekrete der Landtage zusammen, welche teils fttr Privatleute, teils für Beamten und namentlich ftkr die Kaiser erlassen wurden. In Kapitel sieben sind die Prozesse gesammelt, welche von den Landtagen gegen Statthalter angestrengt wurden. An diese Zusammen- stellung schliefst sich die Schilderung des dabei beobachteten Verfahrens. In Kapitel acht wird die Rolle nachgewiesen, welche die Landtage bei den Bürgerkriegen gespielt haben; dieselbe ist ganz unbedeutend, weil sie keine finanziellen Mittel und Befugnisse besafsen.

Im dritten Buche werden die Landtage im vierten und ftknften Jahrh. dargestellt. Dieselben werden zwischen dem Jahre 268 und der Regierung Konstantins d. Gr. nicht mehr erwähnt; doch trägt an dieser Erscheinung wohl nur die schlechte Überlieferung die Schuld. Nach den noch vorhandenen Spuren, denen der Verf. sorgsam nachgeht, ist es wahrscheinlich, dafs alle Provinzen in der diokletianisch-konstantinischen Schöpfung auch ihre Landtage besafsen, die sich zum Teil noch recht spät nachweisen lassen, so z. Z. der von Ligurien mindestens noch im Jahre 471. Die Frage, ob auch die Diözesen Versammlungen ähnlicher Art hatten, läfst sich z. Z. noch nicht entscheiden; dafs es ihnen ge- stattet war, steht fest; die älteste Versammlung, die man kennt, fand im Jahre 364 in Spanien statt Zwischen 401—405 scheint in Gallien der Versuch gemacht zu sein, diesen Versammlungen einen periodischen Charakter zu verleihen; doch wurde derselbe nicht perfekt; als er spä- ter wieder aufgenommen und durchgeführt wurde, hatte er doch einen zum Teil anderen Charakter. Im dritten Kapitel wird nachgewiesen, wie die Landtage unter dem Einflüsse des Christentums ihren religiösen Charakter' verloren; der sacerdos provinciae sank zum reinen Verwal- tungsbeamten herab. Im vierten Kapitel wird die Organisation der Diözesan-Landtage erörtert; auf denselben hatten Sitz und Stimme die Provinzialstatthalter (iudices), die honorati d. h. Exbeamte, welche in höheren Reichsämtern gestanden hatten, und die curiales d. h. die Mit- glieder der Gemeinderäte, die selbstverständlich nur durch ein oder zwei Abgeordnete vertreten waren. In der gallischen Versammlung, die alle Jahre zusammentrat, führte der praef. praetorio den Vorsitz. Kapitel

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378 Römische StaatsaltertOmer.

fünf handelt von der Organisation der Provinzial- Landtage, die teils regelmäfsig, teils in aufserordentlichen Fällen zusammentraten. Nur für die aufserordentlichen kennen wir die Zusammensetzung. Ihnen gehörte n die honorati und die primates an d. h. die Angesehensten unter den Curialen. Wahrscheinlich gelten aber für die ordentlichen Landtage die gleichen Grundsätze; von demokratischem Elemente konnte also in bei- den nicht die Bede sein. Über Zusammentritt und Geschäftsordnung wissen wir so gut wie nichts. In Kapitel sechs werden die Befugnisse dieser Versammlungen erörtert. Sie blieben im wesentlichen dieselben, wie in froherer Zeit; das Münzrecht jedoch verloren sie unter Aurelian, und ihre Geldmittel waren noch geringer als frtlher. Daher auch die gleiche Bedeutungslosigkeit in den Bevolten. Erst gegen Ende des fünften Jahrh. traten sie bei einigen Gelegenheiten hervor. Im allge- meinen hatten sie auch jetzt noch die Befugnis, sich mit allen Angelegen- heiten zu befassen, welche die Provinz angingen; thatsächlich waren sie überall ohnmächtig, wo die BeamtengewaJt mit im Spiele oder gegen sie war.

Die Untersuchung ist recht wertvoll, da sie das vorhandene Ma- terial klar und übersichtlich, auch fast erschöpfend zusammenstellt. Ein Mangel ist, dafs die Umbildung der Versammlungen zu kirchlichen Zwecken nicht ausführlich verfolgt wurde: sie hätte mehrfach Licht ge- worfen auf die politische Seite.

H. d'Arbois de Jubainville, La propri^t^ fonci^re en Gaule. Extr. des Comptes rendus des s^ances de TAcad. des Inscr. Juin 1887.

Der Verf. hat in der Sitzung der Akademie vom 18. Juni 1886 zu zeigen versucht, dafs zu Cäsars Zeit es noch kein Sondereigentum in den gallischen Landgemeinden gab, vielmehr gehörte alles Land der Ge- meinde, und der Einzelne hatte nur die Nutzniefsung des von ihm okku- pierten Teiles.

Der Verf. weist, um diesen Satz zu erweisen, darauf hin, dafs die Gallier in Ober-Italien nach Polybios keinen Sonderbesitz hatten, somit dieser auch noch nicht in Gallien vorhanden war, als die Gallier dieses Land verliefsen; sonst hätten sie in Ober -Italien ebenfalls das Sonder- eigentum durchgeführt. Ebenso ist die Auswanderung der Helvetier un- verträglich mit Sondereigentum an Grund und Boden. Gegen letzteres spricht auch die Ansiedelung der Boier in einem Teile des Gebietes der Äduer. Als Eigentümerin des Landes erscheint die civitas Aeduorum, der auch die Boier einen Tribut entrichten. Dieser Annahme scheint nun allerdings Gaes. b. g. 6, 13, 6. 6. zu widersprechen, wo es heifst si de hereditate, si de finibus controversia est. Der Verf. will aber diese Ausdrücke nicht im privatrechtlichen, sondern im öffentlichrechtlichen Sinne nehmen. Er führt nun allerdings aus bell. Alex, auch Stellen an, welche hereditas regni und heres regni enthalten. Aber diese Ausdrücke

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C. Die Staatsverwaltung. 1. Organisation des Reichs. 379

sprechen, wenn man überhaupt die ägyptischen Verhältnisse zu einem Beweise fQr die gallischen zulassen will, eher gegen als für seine An- nahme. Denn sie zeigen, dafs man hereditas gemeinhin nur im privat- rechtlichen Sinne anwandte und wenn man sie auf die absoluten Mon- archieen übertrug, die Ergänzung regni nicht für entbehrlich hielt. Das- selbe gilt von finibus; denn die Behauptung, dafs fines bei Cäsar stets im Sinne von Territorium angewandt wurde, beweist für unsere Stelle nichts. Der Pluralis mufste hier stehen, weil ja von zahlreichen Rechts- streiten dieser Art die Rede ist. Wenn er zur Stütze seiner Ansicht anführt, Cäsar spreche vorher von controversiae publicae privataeque und erstere fehlten, wenn man hereditas und fines nicht im staatsrecht- lichen Sinne nähme, so spricht gegen diese Behauptung 1. dafs in siquod est admissum facinus, si caedes facta nach römischer Anschauung cau- sae publicae angegeben sind, 2. dafs die Reihenfolge pubiicis privatisque vortrefflich zum folgenden stimmt, indem diese causae publicae zuerst und die controversiae privatae alsdtgin kommen.

So scheint mir die Hauptsache an dem Beweise zu fehlen; denn die Helvetier können auch bei Sondereigen einen Beschlufs auszuwan- dern gefafst haben, und die Äduer können den Boiern gegen Zins eben- falls früheres Sondereigen abgetreten haben. Es können aber auch grofse zusammenhängende Teile noch Ödland gewesen sein, worauf geradezu die Absicht der Äduer hinweist, durch Aufnahme neuer Klienten ihr Land bevölkerter zu machen.

H. d'Arbois de Jubainville, Le fundus et la villa en Gaule.

Comptes rendus des söances de TAcad. des Inscr. et Beiles -Lettres.

Octobre 1886.

In den Diplomen der Merovinger und Karolinger begegnet man oft der Bezeichnung villa in Verbindung mit einem auf iacus endigenden Ortsnamen. Ein solcher Ortsnamen findet sich auch auf der Alimentar- tafel von Yelcia: fundus Quintiacus. Der zweite Bestandteil dieses Wortes ist das keltische Suffix -äcos, das zur Adjektivbildung dient. Die oben erwähnten Attribute bei villa enthalten nichts anderes als die Namen von fundi, welche von Gentilicien abgeleitet sind. So gehörte die villa noncopante Aguciaco ehemals einem Besitzer mit dem Geschlechts- namen Acutius. Fundus und villa sind correlate Be^ffe; das erstere Wort bezeichnet den zur Kultur bestimmten Bodenteil eines bestimmten Eigentümers, während das letztere den Gebäudekoroplex bezeichnet, der zum Aufenthalte des Besitzers und zur Aufbewahrung des landwirtschaft- lichen Ertrags dient. Ohne villa ist der fundus blofs ager oder locus, ohne fundus die villa nur aedificium. Die Einführung von fundus und villa in Gallien ist Folge der römischen Eroberung; die villa findet sich zuerst erwähnt Tac. ann. 3, 46. Der fundus bildet die Unterabteilung des pagus für Steuerzwecke, und wahrscheinlich wurde dies durch den von Augustus 727 vorgenommenen Census durchgeführt.

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380 Römische Staatsaltertamer.

E. Bissinger, Funde römischer Münzen im Grofsherzogtum Ba- den. I. Progr. Donaueschingen 1887.

Die sehr genaue Zusammenstellung gieht eine wertvolle Unterlage für das Studium der römischen Herrschaft und Kultur im heutigen Baden.

Mommsen, Über eine Inschrift der Hyperlimitani. Berl. Anthrop. Gesellsch. 1887 Aprilsitzung. (Berl. Philol. Wochenschr. 1887, S. 640).

Auf einer in Bithynien gefundenen Inschrift wird ein procurator Hyperlimitanorum erwähnt in dem Dekumatlande. Mommsen schliefst daraus, dafs die Römer noch ein gewisses Gebiet jenseits des Limes be- sessen haben.

Von Jul. Jung, Römer und Romanen in den Donauländem ist eine zweite Auflage erschienen. Innsbruck 1887.

E. Göbel, Die Geschichte Mauretaniens bis zum Tode seines letzten Königs. Pr. der Realanst* Donnersberg. Leipzig 1887.

Nach kurzer geographischer Beschreibung bespricht der Verf. die Zeit der phönikisch-karthagischen Kolonisation, ohne irgend etwas Neues zu finden; darauf folgt die Zeit der römisch -karthagischen Kriege; mit dem gleichen Ergebnisse. Was darauf über König Bocchus I. gesagt wird, ist nach Biereyes Untersuchungen (Jahresb. 1886, 299 f.) nicht mehr neu. Die Resultate Ober die Regierungen des Bogud I. und des Bocchus IL und Bogud II. darf man mit Fragezeichen versehen. Die Regierungen von Juba und Ptolemaeus enthalten nur Zusammenstellun- gen allgemein bekannter Dinge.

E. Babel on, Marcus Annius Afrinus, gouvemeur de Galatie. Rev. Numism. 1887, 109ff.

Bereits Waddington hat nachgewiesen, dafs unter Augustus einigen Statthaltern von Asien und Afrika gestattet wurde, Münzen mit ihrem Bildnisse zu schlagen. Babelon weist nun hier einen Gouvemeur von Galatien nach, der unter Claudius dasselbe Recht übte; auf einer Münze von Iconium in Lycaonien erscheint sein Bild und sein Name. Der Verf. identificiert ihn mit dem M. Annius Afrinus der Inschrift CLL. 3, 288.

V. Domaszewski, Die Verwaltung der Provinz Mesopotamien. Wien. Stud. 9, 297 ff.

Mesopotamien wurde nicht von einem kaiserlichen Legaten, son- dern von einem praefectus verwaltet, der eine der höchsten Stellen in der ritterlichen Karriere einnahm; er führte den Titel vir eminentissi- mus, der sonst nur dem praef. praet. zukommt. Der Grund liegt wohl in der ungewöhnlichen Kompetenz dieses praef., der das Kommando über zwei Legionen führte. Die Konsequenz davon ist, dafs auch die eigent-

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a Die Staatsrerwaltiing. 1. Orgaaftatioii des Reidis. Sgl

liehen Führer der Legionen ebenfalls ritterliche Offiziere sind mit dem Titel praef. legionis. Die Zeugnisse für die Existenz einer starken Armee nnter dem Kommando ritterlicher Offiziere an der Ostgrenze des Reichs fallen erst in die Zeit der Philippi; aber die Einrichtung mufs von Septimius Severns bereits getroffen sein.

2. Die Finanzverwaltung.

Gust Humbert, Essai sur les finances et la comptabilit^ pub- lique chez les Romains. Paris 1886. Zwei Bände.

Das Werk zerftllt in drei Bücher, Ton denen nur das dritte neu erscheint. Zeitlich wird der Stoff in drei Teile Republik, Eaiserzeit vor Diokletian, Eaiserzeit von Diokletian bis Justinian zerlegt. Innerhalb eines jeden Teiles werden Einnahmen und Ausgaben des Staates fest- gestellt, sodann wird untersucht, wem die gesetzliche Feststellung bei- der zustand, wem der Erlafs der Zahlungsanweisungen, wem die Kassen- führung zufiel, endlich in welcher Weise die Kontrolle geführt wurde. Überall sucht der Verf. moderne Begriffe der Finanzwirtschaft einzuführen, nicht vereinzelt auch da, wo sie absolut nicht am Platze sind. So will er z. B. einen Etat nachweisen. Ebenso führt er in das Rechnungs- wesen Vorstellungen ein, die sich durchaus nicht bei den Alten finden; namentlich werden in der Darstellung des Kontrollewesens meist Phan- tasiegebilde geschaffen. Eigentlich Neues bietet die Arbeit, welche die deutsche Litteratur recht umfänglich benutzt, nicht; dagegen giebt sie eine Zusammenstellung alles Wesentlichen, was bis jetzt über die römi- sche Finanzverwaltung bekannt ist.

Luigi Correra, Di alcune Importe dei Romani. Torino 1887.

Der Verfasser behandelt hier einige ausgewählte Kapitel des römischen Steuerwesens. 1. Die Publikanen: Der Verfasser stellt sehr sorgfältig die bekannten Thatsachen zusammen und benutzt die neuere Litteratur über den Gegenstand mit Einsicht und eigenem Urteil; aber neue Resultate waren nicht zu finden. 2. Die Vicesima heredita- tium. Dieselbe wird mit bekannten Argumenten gegen die Ansicht von V. Vangerow und Bachofen auf Augustus im Jahre 769 zurückgefEÜirt. Auch hier wirft der Verf. einzelne, namentlich juristische Fragen auf^ ohne sie zu sicherer Entscheidung zu bringen. 8. Die Centesima rerum venalium. 4. V et XX venalium mancipiorum. 6. Verschiedene Abga- ben. In allen diesen Kapiteln erfährt man nur Bekanntes. Der Verf. erklärt im Schlufswort: A noi basta dichiarare che questo scritto ^ il resultato di studii compiuti, magari con grande amore; so wird er ja zu- frieden sein, wenn man ihm das Lob erteilt, dafs er nichts Falsches vorgebracht hat.

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382 Bömische StaatBaltertHmer.

Moritz Voigt, Über staatsrechtliche Possessio und den Ager compascuus der römischen Republik. Abh. der K. Sachs. Ges. der Wiss. phil.-hist. Klasse 10, 223 272.

Die Weidewirtschaft setzt für ihren Betrieb besondere Triften voraus; diese traten neben dem Kulturboden als eigene Sonderart des landwirtschaftlichen Nutzlandcs auf: pascuum, später ager pascuus. Die pascua sind bald loca publica, bald privata. Die ersteren zerfallen in drei Klassen 1. pascua, auf denen die Hütung einem jeden, wenn auch mitunter nur unter gewissen Voraussetzungen, freigegeben ist mit den Unterabteilungen a) auf gewissen Triften in der Nachbarschaft Roms und auch anderer Kommunen ist die Hütung jedem freigegeben, der Schlachtvieh zum Verkaufe nach der Stadt trieb b) Gewisser ager pub- licus in Italien, welcher durch die lex agraria von 643 weder in ager privatus verwandelt, noch ager compascuus noch auch sonst von einer Beschränkung dieses Gesetzes betroffen ist, und worunter wohl die sub- cesiva zu verstehen sind, darf mit zehn Stück Grofs- und wohl mit fünf- zig Stück Kleinvieh von jedem ohne Entrichtung einer scriptura beweidet werden, c) Die Rasenränder an öffentlichen Wegen und Viehsteigen dürfen mit demjenigen Vieh, welches nach den Weideplätzen getrieben wird, ohne Entschädigung beweidet werden, d) In der Kriegszeit waren ödländereien als gemeine Trift freigegeben. 2. compascuus ager, der- jenige locus publicus, auf welchem die Hütungsbefugnis gegen Entrich- tung eines vectigal einer geschlossenen Weidegesellschaft vom Staate oder einer Stadtgemeinde überlassen ist. 3. possessio, deijenige locus publicus, welcher parzellenweise gegen Entrichtung eines vectigal dem Privaten zur Sondernutzung, namentlich zur Weide auf Widerruf über- lassen wird. 4. pascua publica locata oder scripturarius ager, welcher von den Censoren als Trift an Private verpachtet ist, wobei der jähr- liche Pachtzins nach der Stückzahl des aufgetriebenen Viehes verein- bart, die Erhebung des Pachtzinses an publicani verpachtet wird.

Der compascuus ager (compascua, compascuum) charakterisiert sich im Gegensatz zur possessio als Gemein weide, im Gegensatze aber zu dem pascuum publicum in publice usu als diejenige Gemeintrift, auf welcher einer geschlossenen Weidegenossenschaft das Hütungsrecht zu- steht. Mit dieser letzteren Gerechtigkeit verbindet sich einerseits bei vorhandenem Baumbestande zugleich die Befugnis zur Holzbenutzung, wie andererseits die Obliegenheit zur Entrichtung eines vectigal, einer scriptura an den Grundherrn. Solche Weidegenossenschaft selbst setzt sich zusammen aus den zur Mitbenutzung der Gemeindetrift berechtigten Grundbesitzern, welche zudem in gleichem Wohnsitze und zwar in der Nachbarschaft des ager compascuus selbst räumlich vereinigt sind.

Unterschieden von dem ager compascuus tritt frühzeitig in Rom eine Almende als Weide auf, die zwar ebenfalls locus publicus populi Bomani, aber nicht zur Gemeinnutzung freigegeben, als vielmehr zu

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G. Die StaatoTerwaltong. 2. Die Finans?enraltang. 8g3

Sonderbesitz und Nutzung an Einzelne überlassen ist. Die alte offizielle Bezeichnung derselben ist pascuum, wogegen das Verhältnis des Besitzers zu seiner Parzelle technisch durch possidere, possessio bezeichnet wird; dieser Ausdruck wird auf das Objekt selbst übertragen und stehend, so dafs die alte Benennung possessio dadurch verdr&ngt wurde. Die Er- werbung zu Sonder-Besitz und Nutzung beruht auf den beiden Momen- ten der durch magistratisches Edikt erfolgenden concessio seitens des Staates und der occupatio seitens der Privaten (ager occupatorius). Der Staat behält aber das Revocations- und das Yectigal - Recht und die possessio bleibt von den Rechtverhältnissen des ins civile ausgeschlossen; doch ist sie Ült Veräufserung und Vererbung empfänglich. Die hieraus entstehenden Widersprüche suchte man durch eine bestimmte Rechts- ordnung zu beseitigen, welche von dem Verf. eingehend dargelegt wird; auch giebt er eine historische Entwickelung derselben, die ein recht interessanter Beitrag zur socialen Frage in Rom ist.

Der Königszeit ist weder die possessio noch der ager compascuus bekannt; erstere wird im Jahre 268 der Stadt als vorhanden erwähnt. Die Einfllhrung des Institutes war die Folge bedeutender Gebietserwei- terung und wurde zweifellos von vornherein durch politische Erwägungen bestimmt. Das eroberte Land war zu entlegen, um römischen Kommu- nen oder coloniae latinae attribuiert zu werden, wohl auch teilweise feind- lichen Einfällen zu sehr ausgesetzt, um besiedelt zu werden, teils aber infolge natürlicher Bodenbedingungen zur Bodenkultur ungeeignet; dazu kamen die egoistischen Motive der Patricier, welche die Teilnahme an der possessio als ihr Vorrecht beanspruchten. Dies erklärt sich aus der damaligen politischen Stellung der Stände, aber auch daraus, dafs man von vornherein die wirtschaftliche Bedeutung des Instituts unterschätzen mochte; der ökonomische Vorteil der Nutzung der possessio war gering, und die Weidenutzung war mit einer Hutungssteuer (scriptura) belegt, deren Betrag sich als angemessenes Äquivalent für die Bodennutzung geltend machen liefs. Als man im Laufe der Zeit den wirtschaftlichen Wert erkannte, wurde die Einrichtung im patricischen Sonderinteresse ausge- nutzt, die alten ödländereien in possessiones umgewandelt und damit der hergebrachten, allgemeinen und freien Benutzung als Trift entzogen; andererseits wurde von den späteren Eroberungen ein möglichst ausge- dehntes Material für possessiones reserviert. So konzentrierte sich all- mählich in der Hand weniger patricischer Familien ein Possessionsbesitz, dessen Ausdehnung den Umfang der eigentums-angehörigen Gutsäcker ganz unverhältnismäfsig überragte. Die wirtschaftliche Bedeutung der possessio beruhte in der Ermöglichung der grofsen industriellen Vieh- zucht sowie darauf, dafs weiterhin die possessio auch in Kulturland um- gewandelt, mit Gebäuden besetzt und als Ackerboden (fttr Hülsenfrüchte, Gemüse, Futterpflanzen), Plantage (Wein, Oliven) oder als Kulturwiese zur Henproduktion und zum Weidegang benutzt werden konnte. Gerade

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384 BömlBche StAatsalteriftmer.

in diesen landwirtschaftlichen Betriebsweisen erschlossen sich in den früheren Zeiten des römischen Volkslebens Mittel und Wege zum Er- werb verhältnismäfsig grorsen Vermögens. Die Bildung eines patrici- schen Kapitalistenstandes mit allen üblen Folgen der Eapitalwirtschaft rief das Verlangen der Plebeier nach Beform hervor; die Frucht der der Plebs gemachten Eonzession ist der compascuus ager; seine Ent- stehung fällt in die Zeit von der lex Gassia von 268 lex Licinia von 887, in der Weise, dafs mit den Koloniededuktionen und den Auftei- lungen vom ager viritanus die Zuweisung eines ager compascuus an die Kolonen oder an die Gutsnachbam in den vici verbunden wurde. Aber auch diese Konzession konnte den Anforderungen der Plebeier nur in ganz beschränktem Mafse genügen. Und so begannen denn die agrari- schen Motionen von neuem, die schliefslich zur lex Licinia von 387 führten, wodurch unter anderem die Plebeier Teilnahme an den possessio- nes erhielten und das Mafs der possessio auf 500 jngera im Maximum fixiert wurde. Aber indem nun das Sonderinteresse der Patricier an der possessio schwand und bei dem Andränge grofser Massen zur Okku- pation neu aufgelassener Ländereien unvermeidlich mannichfach Miß- brauche hervortraten, ward das bisherige System aufgegeben zu gunsten des anderen Systems, die loca publica durch die Gensoren zu verpachten. Dies tritt bereits im fünften Jahrh. in den neuerworbenen Staatsgebieten (Sabina, Picennm) auf. Infolge dieses Systems und infolge der Erwer- bung umfangreicher öffentlicher Triften gewinnt die römische Weide- wirtschaft einen aufserordentlichen Aufschwung, da sich erst jetzt gleich vortreffliche Sommer- und Winterweiden ergaben. Mit dieser Weidewirtr Schaft verband sich zugleich eine Sklavenzüchtung, um das erforderliche Material für Hirten zu gewinnen. Betreffs der possessiones Italiens griff die Gesetzgebung wiederholt noch ein, um das Maximum festzusetzen (lex Sempronia agraria von 621 erneuert 681), das Bevocationsrecht des Staates für die concedierten possessiones aufzuheben, das darauf haftende vectigal umzugestalten (lex Thoria von 686) bezw. den Besitz in Voll- besitz zu verwandeln und das vectigal zu beseitigen (lex agraria von 643) ; possessio gewann jetzt die Bedeutung von Grundeigentum. Zwar nahm Sulla nochmals durch die lex Gomelia Agraria von 678 die possessio allerdings in etwas anderer Weise wieder auf; aber diese possessiones wurden von Gäsar und den Kaisern in Volleigen verwandelt.

Eine besondere Betrachtung widmet Voigt der lex Licinia de modo agrorum. Es lassen sich in derselben sieben Verfügungen nachweisen: 1. das Maximum des als possessio von einem civis romanus besessenen Areales wird auf 500 jugera fixiert unter Ausdehnung einer multa für die Überschreitung solchen Mafses. 2. Deijenige ager publicus, welcher infolge der Verfügung unter 1 besitzfrei wird, ßoll eingezogen und dann den Plebeiern als possessio concediert werden. 8. Niemand soll auf seinen possessiones mehr an Weidevieh halten dürfen als 100 Stück

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G. Die Staatsverwaltung. 2. Die Finanzverwaltang. 385

Grofevieh (Rind, Esel, Pferd, Maultier), 500 Stück Kleinvieh (Schaf, Ziege, Schwein) bei Yermeidung einer multa. 4. Das unter dem Pfluge befindliche Land soll nicht in Kunstwiese (pratum) umgewandelt werden bei Vermeidung einer multa. 5. Als landwirtschaftliche Oberbeamte, so als Gutsverwalter, praefectus operariorum (Aufseher der Arbeiter), ma- gister pecoris (Obersenn) saltuarius (Alpen -Aufseher) sollen nur Freie d. h. gemietete Leute verwendet werden bei Yermeidung einer multa. 6. Die Anklagen wegen der durch Übertretung der Vorschriften unter 1., 3., 4., 5. verwirkten multa sind von den Ädilen durch multae inro- gatio, somit im Tributkomitial-Prozesse zu erheben. 7. Bei zukünftigen Ackerassignationen, sei es Kolonie*Deduktion, sei es viritane Assignation soll als Minimum ein Feldareal von sieben jugera dem Einzelnen zuge- teilt werden. Die letztere Bestimmung erkl&rt sich namentlich daraus, dafs inzwischen allgemein an Stelle des Dinkel- (far) der V7eizen (triti- cum) -Bau getreten war, der nur ein halb so grofses Ergebnis lieferte als jener; die Zuteilung von Septem jugera l&fst sich nachweisen im Jahre 464, 476 und 479.

Die Arbeit zeigt die ausgebreitete Gelehrsamkeit, welche sich in allen Arbeiten Voigts findet; auch ist ihre äufsere Form erheblich ange- nehmer, als dies häufig der Fall ist; sie verdient deshalb allgemeine Berücksichtigung.

Georg Hoff mann, Der römische ager publicus vor dem Auf- treten der Gracchen. Erster Teil: Allgemeines. Pr. Kattowitz 1887. 24 S.

Der Verf. schildeit nach einer allgemein gehaltenen Einleitung die Erwerbung des ager publicus durch die Bömer an zahlreichen Beispielen. Er legt dann weiter dar, wie die Verwendung desselben zu öffentlichen . Zwecken, z. B. zur Unterhaltung der Strafsen diente. In einzelnen Fällen wurden auch Dotationen an verdiente Männer aus demselben ge- geben. Bisweilen wurde die Domäne benutzt, um Verpflanzungen ganzer Gemeinden und Völkerschaften vorzunehmen. In Geldverlegenheiten des Staates wurden auch Domänen verkauft. Ein Teil derselben wurde als formell öffentliches, materiell privates Eigentum zur Nutzniefsung den Bürgern überlassen, ein anderer verpachtet, ein anderer ward für die Gemeindeweide ausgeschieden. Bisweilen wurde den Feinden neu abge- nommenes Land zur Okkupation freigegeben. Da diese aber wesentlich den Patriciern zu gute kam, wurden die ärmeren Bürger der Aussicht auf eine Verbesserung ihrer Lage beraubt; dadurch entstand Hafs und Zwietracht in der Bürgerschaft und durch das Anwachsen der Sklaven- bevölkerung, die hier zur Bewirtschaftung verwandt wurde, ward die Sicherheit des Staates gefährdet. V^ährend aber die Okkupation nur ein Nutzungsrecht auf Widerruf gestattete, ging durch die Assignation das Grundstück in das vollständige Eigentum desjenigen über, dem es

Jahresbericht für Alte rthumswissenschaft LX. (1889. III.) 25

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Römische Staatsaltertamer.

assigniert wurde. Neues bietet die Abhandlung nicht , wohl aber eine brauchbare Darstellung des bekannten Materials.

Joh. Unger, De censibus provinciarum romanarum. Leipz. Stu- dien 10, Iff.

Der Verf. will die Fragen lösen, von wem und wann die Schätzung in den Provinzen abgehalten wurde. Er stellt nun im ersten Teile seiner Untersuchung auf 48 Seiten die Inschriften zusammen, welche auf diese Bezug haben und bespricht dieselben im Einzelnen. 1. Die Schatzungs- beamten senatoriscben Standes. 2. Die Schatzungsbeamten ritterlichen Standes. 3. Fälschlich mit dem Schatzungsgeschäfte in den Provinzen in Verbindung gebrachte Persönlichkeiten. Im zweiten Teile (S. 48 71) handelt er zunächst über die Statthalter, welche die Schätzung vornahmen. Während Mommsen der Ansicht ist, dafs die Statthalter die Schätzung nur kraft besonderen kaiserlichen Auftrags üben konnten, und dafs gewöhn- lich zu derselben eigene Schatzungskommissarien bestimmt wurden, ver- teidigt der Verf. die Ansicht Zumpts (d. Geburtsj. Christi S. 160ff.), wonach die Abhaltung der Schätzung den Statthaltern von Amtswegen zukam. Die Nachricht des Suidas s. v. äno^pa^rj wird aus dem Lucas- evangelium abgeleitet und für wertlos erklärt; dagegen zeigen die In- schriften Eph. epigr. 5, 1345 und CLL 2, 4121 evident, dafs die Statt- halter als solche den Census abhielten. Auch läfst sich nicht nachwei- sen, dafs legati Aug. pro praetore andere Personen als eben die Statt- halter waren. Es läfst sich also kein Fall nachweisen, dafs mit Abhal- tung der Schätzung besondere Beamte betraut wurden; öfter aber läfst sich erweisen, dafs die Statthalter dieses Geschäft vornahmen; daraus läfst sich schliefsen, dafs, wie in republikanischer, so auch in der Eai- serzeit die Statthalter die Schätzung vornahmen. Zur Abhaltung der Schätzung bedurfte es allerdings besonderen kaiserlichen Auftrages so- wohl in den kaiserlichen als in den Senatsprovinzen; die Übertragung dieser Aufgabe galt als besondere Ehre

Im zweiten Jahrh wurde die Schätzung besonderen procuratores a censibus accipiendis übertragen, die alle dem Ritterstande angehörten. Und zwar scheint Hadrian zuerst in den Senatsprovinzen solche einge- setzt zu haben, um die Macht des Senates zu beschränken; Septimius Severus hat die Mafsregel auf die kaiserlichen Provinzen ausgedehnt, welche vorübergehend von Alexander Severus aufgehoben wurde.

Zum Zwecke des Census wurde die Provinz in mehrere Bezirke geteilt, wobei man möglichst alten Traditionen folgte; diese Bezirke wurden auch bei der Bekrutierung zu gründe gelegt. Zweifellos wurden aufser den tributpflichtigen Gemeinden auch die verbündeten und freien der Schätzung unterworfen; ebenso die Kolonieen, von denen vielleicht die mit ius Italicum ausgenommen waren; der Census, der in Lugdu- num nach dem Siege des Septimius Severus über Albinus abgehalten

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G Die Staatsverwaltung. 3. Militärwesen. 387

wurde, ist vielleicht als Strafmafsregel zu betrachten. Als Gehilfen er- scheinen in dieser Zeit Offiziere mit Ritterrang.

Was die Wiederholung der Schätzung betrifft, so erfolgte dieselbe nicht gleichzeitig für alle Provinzen; nur die gallischen Provinzen machen hier eine Ausnahme, da sie stets gemeinsam neu eingeschätzt wurden. Die Schätzungsperiode umfafste jedenfalls mehr als fünf, vielleicht fünf- zehn Jahre.

V. Brinz, Zu den Alimentenstiftungen der römischen Kaiser. Sitzungsber. d. K. bair. Akad. d. Wiss. 1887. Eist. Klasse S. 209 ff.

Der Verf betrachtet einige juristisch interessante Seiten dieser Stiftungen. Er stellt zunächst die Frage: Wer ist Herr oder Eigen- tümer der in diesen Stiftungen angelegten Gelder, wer der Kapitalist und Rentner? wer der Gläubiger zu Kapital und Zinsen geworden? Diese Frage wurde bis jetzt verschieden beantwortet. Henzen denkt an die jeweilige Stadt, deren Kindern die Alimente bestimmt waren ; Bruns tritt dieser Auffassung bei, nimmt aber als weitere Möglichkeit noch die Obli- gierung an den Kaiser an; an den Kaiser oder den Fiskus denkt auch V. Savigny. Der Verf. erörtert diese und andere Möglichkeiten und will im Anschlufs an die späteren Stiftungen ad pias causas die Annahme nicht ausgeschlossen erachten, dafs lediglich dafür ut pueri puellaeque alimenta accipiant obligiert worden sei. Sodann wirft er die Frage auf, wie denn für die Sicherheit dieser Forderungen gesorgt worden sei. Er ist der Ansicht, dafs die nötigen Kautionen mittelst satis datio (Stipulation und Bürgschaft) bestellt wurden und neben der alten praediorum obligatio die praedium obligatio herging. Trägt man in die Alimentartafeln nichts hinein, so schaut aus ihren Obligationen mehr als die Hypothek nicht heraus.

3. Militärwesen.

Th. Steinwender, Die römische Bürgerschaft in ihrem Verhält- nis zum Heere. Pr. Gymn Danzig 1887/88.

Der Verf. erörtert zunächst die allgemeinen Grundlagen der Dienst- pflicht und behandelt alsdann die Zahl der Dienstpflichtigen. Für die Ermittelung derselben können die Censuszahlen, insofern sie zutreffen, einen Anhalt bieten, wenn sich ermitteln läfst, welche Bestandteile der Bürgerschaft sie enthalten. Die Zahlen vor dem Latinerkriege sind mit Ausnahme der 80 000 oder 84 700 angeblichen Censiten des Servius Tullius nicht sicher. Letztere Zahl aber zeigt die Bevölkerungsziffer für die Zeit des gallischen Brandes. Die in diesen Angaben erwähnten ca- pita civium beziehen sich lediglich auf die erwachsene männliche Bürger- schaft, soweit sie wehrfähig war; sie umfassen also die iuniores und se- niores. Nach des Verf.'s Ansicht ist aber in denselben in historischer Zeit auch ein grofser Teil der Proletarier enthalten, während die cives

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388 Römische Staatsaltertflmer.

sine snffi*agio ausgeschlossen sind. Um letzteres zu erweisen « versucht der Verf. die aus Polyb. 2, 24 gezogenen Schlüsse zu widerlegen und femer darzuthun, dafs die Censussummen, allein auf die Yollbttrger be- zogen, sich sehr gut mit dem Gebiete des römischen Volkes in Einklang bringen lassen; beide Beweise scheinen mir problematisch zu sein, da namentlich bei der Berechnung der Bevölkerungsdichte schwer glaubliche Ansätze gemacht werden müssen. Die Resultate fügen lediglich eine neue Hypothese zu den vielen schon vorhandenen hinzu.

Der zweite Abschnitt behandelt das Verhältnis der Bürger zum Heere. Für die servianische Zeit berechnet der Verf., indem er der ftnften Klasse nur 20 Centurien zuteilt und jeder Centurie für den Kriegsdienst 100 Mann zuweist, die Censusziffer auf 40 000 ; Proletarier werden hier nicht mitberechnet, da sie dem Verf. in das servianische System nicht zu passen scheinen, das doch der wirtschaftlichen Not ein Ende habe machen wollen. Die allmählich wieder zukommenden Pro- letarier fanden unter den accensi Unterkunft. In einer sehr komplizier- ten und von unsicheren Voraussetzungen nicht freien Berechnung wird herausgerechnet, dafs die Infanterie der Feldarmee, ja annähernd die letztere überhaupt 10% der Gesamtbürgerschaft betrug, ein Satz, der sich aber nur für die spätere Zeit thatsächlich nachweisen läfst Der Verf. hält es für »ein sicheres Resultate, dafs die reguläre Truppenauf- stellung bis gegen die Mitte des zweiten Jahrh. v. Chr. und also auch wahrscheinlich bis zur Reorganisation des Marius 10 % der erwachsenen männlichen Vollbürgerschaft ausmachte.

Der letzte Teil behandelt den Begriff des delectus und der Legion. Die Aushebung erscheint dem Verf. als decimatio. Zur Verteidigung des Staates entrichtet der ager privatus einen lebendigen Zehnten, den legio- narius, und nur im Falle des Unvermögens (Witwen, Waisen) einen toten zur Ausrüstung des Heeres, der ager publicus durchweg nur die- sen letzteren. Die Legion ist der Mannszehnte, welchen die Bürgerschaft zu bestimmten Zwecken aussondert (fOr den Krieg und für die Städte- gründnng). Deshalb gab es ursprünglich nur eine legio, welche den ganzen feldmäfsigen exercitus von 8000 Mann umfafste. Die Teilung in zwei Legionen ist Folge der Einsetzung eines Doppelmagistrates; das konsularische Heer betrug also auch ursprünglich nur eine Legion. Der exercitus von zwei legiones für jeden Konsul entstand erst infolge der Verdoppelung der Bürgerschaft.

Es ist stets mifslich, sichere Zahlen in Verhältnissen ermitteln zu wollen, die sich durch die ganze Katur der Dinge und speziell durch die Art der Überlieferung so genauen Berechnungen stets entziehen werden. Auch sind so abstrakte und einfachen Verhältnissen wider- sprechende Konstruktionen wie z. B., dafs der ager privatus einen leben- digen Zehnten abgebe, wenig geeignet, in so wenig entwickelten Verhält- nissen, wie sie das alte Rom zeigt, eine vertrauenerweckende Grundlage Abzugeben.

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C. Die StaatSTerwaltnng. 3. Militftrwesen. 389

Fr. Fröhlich, Realistisches and Stilistisches zu Cäsar und dessen Fortsetzen!. Festschr. d. philoL Kränzchens zu Zflrich zur XXXIX. Phüol-Vers. Zürich 1887, S. 1—66.

1. Intervalle und Treffen-System Gäsars. Gegen die ver- breitete Ansicht, dafs bei Gftsar das erste Treffen sich mit Intervallen aufstellte, welche der Front einer Kohorte entsprechen und auch in diesen Intervallen kämpfte, in welche im gegebenen Momente die tak- tischen Einheiten des zweiten Treffens einrückten, hat Delbrück bewiesen, dafs das Kämpfen mit Intervallen unmöglich war. Aber stellten sich überhaupt die Kohorten mit Intervallen auf und waren solche absolut notwendig behufs Ablösung oder Verstärkung des ersten Treffens? Der Verf. verneint gegen Rüstow diese Frage, weil Cäsar nie in seinen An- gaben über die Aufstellung der Truppen zur Feldschlacht Intervalle zwischen den einzelnen Kohorten erwähne. Das von Rüstow für seine Ansicht angeführte disponere cohortes heifst nicht in Intervallen aufstellen, sondern an der betreffenden Stelle »die Kohorten nach verschiedenen Richtungen aufstellen c; endlich bedeutet signa conferre in unum locum nie das Aufgeben der Intervalle, sondern das Massieren der Truppen, wenn sie infolge eines unglücklichen Gefechts zur Defensive genötigt werden. Die Hauptsache ist ab»r, dafs die Intervalle der Manipular- legion zum Ausschwärmen der velites dienten, während die Kohorten- legion keine ihren taktischen Einheiten ständig beigegebenen Leicht- bewaffneten hat, also auch keine Intervalle braucht, damit aber auch kein Mittel besitzt, um die Intervalle zwischen den Kohorten, wie firtüier zwischen den Manipeln, fixieren zu können. Während das Einschieben (intericere, interponere) von Leichtbewaffneten zwischen die taktischen Einheiten der Reiterei oft erwähnt wird, geschieht dies nie bezüglich eines solchen zwischen diejenigen der Legion. Die zwei Stellen, an wel- chen dies zu geschehen scheint, beruhen auf falscher Interpretation von media acies, das mit »Centrumc zu übersetzen ist. Von allen Inter- vallen lassen sich zur Zeit der Kohortenlegion überhaupt quellenmäfsig für die Feldschlacht sicher nur die zwischen media acies und comua konstatieren. Dem Prinzip der Aufstellung genügender Reserven blieben die Römer auch zur Zeit der Kohortenstellung treu. Ken ist in der Kohortenlegion der Wechsel in der Zahl der Treffen, der durch die Stärke der Feinde und der eigenen verfügbaren Truppen bestimmt wird. Die Ausdrücke acies simplex, duplex, triplex und quadruplex können nur von der Aufstellung so und so vieler Treffen hintereinander, nicht so und so vieler Korps nebeneinander verstanden werden. Die acies Simplex und duplex entsprangen nur Notiagen, das Ideal der römischen Feldherren war die acies triplex. Der technische Ausdruck für sämt- liche Reserven ist subsidia. Am wenigsten wissen wir von der Verwen- dung der acies secunda; dies kommt daher, weil dieselbe immer eine und dieselbe ganz unabänderliche Bestimnuing hatte, welche für die

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390 Römische Staatsaltertamer.

Römer so selbstverständlich war, dafs ihre Historiker und Militärschrift- steller sie oft nicht einmal erwähnen. In der acies triplex oder quadm- plex war das zweite Treffen immer zur Unterstützung des ersten be- stimmt und zwar entweder durch Ablösung desselben oder durch Ver- stärkung. Wie beides geschah, versucht Fröhlich auseinanderzusetzen, aber als sicher kann man diese Ergebnisse noch nicht betrachten.

2. Die Gefechtsleitung Cäsars in den gallischen Feld- zttgen. Der Verf. sucht nachzuweisen, wie Cäsar durch die Praxis sich allmählich vervollkommnete. Die Schlacht bei Bibracte läfst bezüglich der Leitung der Legionen viel zu wünschen übrig, in der Schlacht gegen Ariovist wählte Cäsar den leichtesten Punkt zum Angriffe für sich; der Meldungsdienst war schlecht, aber die Verfolgung energisch. Im zweiten Buche tritt Cäsar schon entschieden in den Vordergrund. In den Jahren 56 53 V. Chr. fehlt es an gröfseren Aktionen. Der grofse Aufstand von 52 fand Cäsar auf der Höhe seiner Strategie. Doch zeigt die Schlappe vor Gergovia, dafs es mit der Disziplin im Heere nicht mehr besonders gut stand. In dem Entscheidungskampfe um Alesia war die Gefechts- leitung Cäsars meisterhaft.

3. Die Nominalstärke der Legion zur Zeit Cäsars wird nach einem Briefe Ciceros an Atticus und einer Stelle Cäsars auf 6000 Mann festgestellt.

4. Die »varietasc Cäsars in der militärischen Termino- logie und Phraseologie. Der Verf. giebt Zusammenstellungen der Ausdrücke bei Cäsar, Livius und Tacitus, in welchen statt der Bewegun- gen der Truppen die entsprechenden Bewegungen der Feldzeichen ein- gesetzt werden. Andere Zusammenstellungen liefern den Nachweis, dafs Cäsar die »varietast zu handhaben verstand.

5. Über die Identität des Verf. des VIIL Buches de hello Gallico und des bellum Alexandrinum. Eine reiche statistische Sammlung bietet dem Verf. Veranlassung, die bisher herrschende An- sicht von der Identität der beiden Verf. für unzutreffend zu erklären. Für das bellum Gallicum VIII. hält er an der Person des Hirtius fest, glaubt aber bezüglich des bellum Alexandrinum, dafs die Personenfrage schwerlich je mit Sicherheit beantwortet werden könnte.

Einen interessanten Einblick in die Entstehung des für die Kennt- nis der deutschen Verhältnisse in der römischen Zeit so wichtigen rö- misch-germanischen Central-Museums in Mainz gewährt die Schrift:

Das römisch-germanische Central-Museum in Mainz 35 Jahre nach seiner Gründung, welche der Lokalausschnfs des Ge- samtvorstandes des römisch-germanischen Central-Museums am 14. Sep- tember 1887 für die Wanderversammlung des Gesamtvereins der deut- schen Geschichts- und Altertumsvereine veröffentlicht hat.

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G. Die Staatsverwaltung. 3. Milit&rwesen. 391

Das Heer des römischen Kaiserreichs. Militär-Wochenblatt. 1887 Beibl. 10—12 Heft S. 319—364.

Nach einer kurzen Schilderung der Bewaffnung giebt der Verf. einen kurzen Überblick über das römische Heerwesen vor Augustus, um sodann die Heeresverfassung dieses Kaisers ausführlicher zu verfolgen. Da diese Darlegung meist nur Bekanntes giebt, so begnügen wir uns, das Neue herauszuheben.

Der Verf. glaubt nicht, dafs die Legion in der Schlachtordnung drei Treffen, das erste zu vier, die beiden anderen zu drei Kohorten formiert habe, wobei die Zwischenräume gleich den Frontlängen und die hinteren Kohorten auf die Zwischenräume der vorderen gerichtet gewesen seien. Nach seiner Ansicht diente diese Formation, wenn sie überhaupt angewandt wurde, nur dazu, die Linie beweglich und fähig zu machen, sich dem Terrain anzuschmiegen. Zum Gefecht kann eine solche künst- liche Gliederung nicht angewendet worden sein, weil bei ihr von Anfang an die Linie durchbrochen war und jede einzelne Kohorte umfafst wurde, was für die damalige Bewaffnung und Fechtweise das Allergefähr- lichste war. Wenn man in dieser Quincunxformation zur Schlacht mar- schierte, so wird jedenfalls vor dem Zusammenstofs das zweite Treffen in das erste eingerückt sein und hierdurch eine zusammenhängende Schlachtlinie hergestellt haben. Das dritte Treffen bildete alsdann eine Reserve, um Umfassungen entgegenzutreten oder selbst solche auszu- führen.

Bezüglich des Avancements der Offiziere schliefst sich der Verf. weder Rüstow noch v. Göler und Marqnardt an, sondern er meint, da ein Avancement aufser der Reihe häufig gewesen sei, so werde es wohl so zu verstehen sein, dafs für die Mehrzahl der Centurionen eine be- stimmte Reihenfolge die Regel war, dafs die Stellen der Kommandeure der Manipel und besonders der Kohorten aber aufser der Reihe mit geeigneten Persönlichkeiten besetzt wurden. Die zehn Kohortenkomman- deure wären dann die Centurionen primi ordinis gewesen. In dem prae- fectus fabrum erblickt der Verf. den Chef des Ingenieur- und Artillerie- wesens, zugleich auch eine Vertrauensperson unmittelbar beim Oberfeld- herrn, etwa den Chef des Generalstabes.

Bedauerlich ist, dafs der Verf. die Untersuchungen von Mommsen über die Konscription etc. nicht benutzt hat. Auch in der Legionsge- schichte finden sich Unrichtigkeiten, z. B. Alauda statt Alaudae; Auf- lösungen und Neuerrichtungen von Legionen werden mit einer Bestimmt- heit aufgeführt, die leider z. Z. unser Wissen über diese Fragen noch nicht besitzt. Die gröfseren politischen Gesichtspunkte der augusteischen Heeresorganisation sind nur zum kleineren Teile erwähnt.

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392 Römische Staatsaltertflmer.

Ernst Schultze, De legione Bomanomm XEH gemina. Diss. I

Kiel 1887. I

Nach einer kurzen Einleitung über das römische Heerwesen der '

Kaiserzeit und einer Angabe der Quellen und neueren Arbeiten behan- I

delt der Verf. im Kapitel eins Namen und Ursprung der Legion. Sie !

fQhrte immer nur den Beinamen gemina; derselbe wird auf die Ent^ '

stehung bezogen, als nach, der Schlacht bei Actium die Soldaten der legiones I— XII verabschiedet und bald nachher wieder eingerufen wur- |

den. Wann sie den bisweilen erscheinenden Beinamen pia fidelis erhielt, ist nicht bekannt Kapitel zwei handelt von den Feldzeichen und den Soldaten der Legion. Ersteres war der Löwe; die Heimat der Soldaten wechselt mit ihren Standlagern; viele waren verheiratet. Als Rekrutie- rungsbezirke erscheinen Dacien, Pannonien, Baetien und Italien. Be- zQglich der Tribus lassen sich Angehörige von 18 Tribus nachweisen.

Das dritte Kapitel handelt von den Standorten der Legion. Wahr- scheinlich kam sie 15 v. Chr. nach Germanien und lag in Mainz, von wo sie ungefähr um das Jahr 50 nach Yindonissa verlegt wurde. In Germa- nien nahm sie zuerst an dem Feldzuge des Drusus gegen die Usipeter und Sigambern 12 v. Chr. teil. An den Kastellbauten wurde sie jedenfalls auch verwandt, und mit ziemlicher Gewifsheit kann man annehmen, dafs die Mainzer Festungswerke ihr Werk waren; wahrscheinlich wurde sie zur Bekämpfung des germanischen Aufstandes verwandt. An der Mili- täremeute nach Augustus Tode beteiligt« sie sich nicht. Im folgenden Jahre nahm sie an dem Feldzuge gegen die Chauken teil, ebenso später an den Kämpfen des Germanicus mit den Cheruskern; im Jahre 28 n. Chr. wurden Teile derselben zum Kampfe gegen die Friesen verwandt.

Nach 50 und vor 63 kam die Legion nach Pannonien, wahr- scheinlich im Jahre 58 zum Ersätze der nach Syrien verlegten IV. Scy- thica. Sie lag zuerst in Poetovio, von wo sie, wahrscheinlich durch Do- mitian, nach Yindobona verlegt wurde. Von Pannonien aus wurde ein Teil der Legion zu Corbulo nach Syrien geschickt In den Kämpfen des Vierkaiseijahres stand sie auf Seite Othos. Zur Strafe liefs sie Yitellius an dem Bau der Amphitheater zu Cremona und Bononia ar- beiten ; nachher schlofs sie sich Yespasian an, für den sie bei Bedriacum tapfer kämpfte. Nach Beendigung des Bürgerkrieges kehrte sie in ihr Standquartier Poetovio zurtlck. Im Jahre 84 nahm sie am Suebo-Sar- mati sehen Kriege teil.

Im Laufe der Dakerkriege Traians kam die Legion nach Dakien; der Verf. nimmt an, dafs dies schon im Jahre 100 geschehen sei. Ihr Quartier war in Apulum. Hier kämpfte sie zuerst in den Dakerkriegen Traians mit; nachher hatte sie die Grenzwehr gegen die freien Daker und Sarmaten und andere Barbaren zu liefern, wobei sie nicht immer glücklich war; zu jenem Behufe war sie durch das ganze Land hin ver- teilt Das Lager von Apulum wurde von der Legion unter Beihilfe der

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G. Die Staatsverwaltung. 3. Milit&rwesen. 393

I. Adiutrix angelegt. Als ein Teil der Provinz aufgegeben wurde, er- hielt sie ihr Quartier in Mehadia; sicher ist dies unter Gallienus der Fall. Nach völliger Aufgabe Dakiens wurde sie nach Dacia Ripensis verlegt, wo in Aegeta, Transdrobeta, Burgonovo, Zernae, Batiaria Ab- teilungen lagen. Zuletzt kam sie nach Ägypten.

In einem Anhang stellt der Verf. alle bekannten Offiziere und Sol- daten der Legion zusammen. Die Abhandlung benutzt sehr viel inschrift- liches Material mit Fleifs und Sachkenntnis und hat deshalb flür die Kriegsgeschichte der Kaiserzeit ihren Wert.

A. Hamm er an, Die XL und XXL Legion am Mitt«lrbein. Gorr.- Bl. d. Westd. Zeitschr. 6, 48.

Der Verf. erörtert einige Inschriften und Stempel der XL Legion und findet es wahrscheinlich, dafs die XL Legion unmittelbar nach dem Jahre 70 in Mainz und Friedberg verweilte. Auch weist ein Stein in Baden-Baden auf Spätzeitlichkeit der dortigen Garnison. Grundlos wird die Annahme Bitterlings genannt, dafs Domitian die Legion nach Panno- nien verlegt habe, worauf sie vor dem Jahre 100 abermals nach Ober- germanieu zurückgekehrt sei.

Th. Mommsen, Die römischen Provinzialmilizen (Nachtrag zu Herrn. 19, 219 f.) Hermes 22, 546 ff.

Der Verf. stellt zunächst die bekannten Fälle von nicht die Form der Legion oder der Auxilien (alae, cohortes) annehmender Truppenbil- dung aus den ersten drei Jahrhunderten n. Chr. zusammen und versucht auf Grundlage dieser Übersicht die Gewinnung allgemeinerer Besultate.

Diese Provinzialmilizen stehen als dritter Heeresteil unter den Legionen und Auxilien, ihre technische Bezeichnung ist r^ aufjLfxa^^cxöv oder symmacharii. Diese Formation bestand jedoch nicht im ganzen Beiche, sondern beschränkte sich auf einen verhältnismäfsig kleinen Teil der unterthänigen Landschaften; es fehlen alle senatorischen und von den kaiserlichen Provinzen diejenigen älterer und intensiverer Civilisa- tion. Erstens wirkte die Grenzverteidigung darauf ein, sodann scheint aber auch die Verschiedenheit der Administration dafür in betracht ge- kommen zu sein. Die Gebiete, welche aus früheren Königreichen in das kaiserliche Begiment übergingen, und in denen der Kaiser noch un- beschränkter schaltete, als in den seiner Verwaltung unterstellten Pro- vinzen, erhielten, mit Ausnahme Ägyptens, nur schwache Besatzungen, behielten dafür aber in bedeutendem Umfange die provinzialen Milizen, 60 Raetien, Noricum, die Alpengebiete, Kappadokien ; auch in Britannien und Dakien scheint die gleiche Wehrordnung beibehalten worden zu sein. Diese Milizen wurden nicht zu den Reichstruppen gerechnet. Die Be- reitsteDung der Waffen und diejenige Ständigkeit des Dienstes, welche für die sofortige Einberufung im Falle des Gebrauchs gefordert wird,

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394 BOmische Staatsaltertümer.

kann nicht gefehlt haben. Aber die Löhnung erhielten Bie von ihrer Gemeinde, soweit sie nicht, was vielfach der Fall gewesen sein mag, verpflichtet waren, sich selbst die Waffen zu schaffen oder auf eigene Kosten zu dienen. Im Range stehen sie sämtlichen Reichstruppen nach. Sie waren in der Regel in den Alen und Kohorten als analoge Abteilungen von Infanterie oder Kavallerie, doch ohne so feste Grundzahl wie jene, zusammengefafst. Die Kommandanten (praepositi, praefecti) wurden von den Statthaltern bestellt. Bis auf Hadrian wurden sie nur in ihrer Hei- matprovinz verwandt. Aber mit dem Zusammenbrechen der römischen Heeresinstitution geht ihre steigende Verwendung im Reichsdienste Hand in Hand; natOrlich glich sich damit auch der Unterschied in Sold und Kommando zwischen ihnen und den Auxilien aus. Aber der nationale Zusammenhang erhielt sich, und damit begann die Gegenströmung der Nationalitäten gegen das färb- und marklose Reichsbürgertum.

Mit dieser Territorialarmee darf man einige andere Gestaltungen nicht verwechseln, die in andere Verbindungen gehören. 1. Die cohortes I et n orae maritimae in der Tarraconensis sind ohne Zweifel Reichs- truppen, die von den auxilia legionum nicht zu trennen sind. 2. Das Notstandskommando, wie es das Stadtrecht der Col. luL Genetiva kennt, ist municipales Aufgebot und als solches der Armee nicht zuzurechnen. 3. Die Institutionen des municipalen Sicherheitsdienstes gehören nicht in das Militärwesen.

Die hastiferi civitatis Mattiacorum waren die Landwehr von KasteL Sie besafs Mainz gegenüber ein castellum, das ihre bewaffneten Hirten ständig (consistentes) besetzt hielten.

Max Ihm, Cursus bonorum eines Legaten der 22. Legion unter Gordian III. Bonn. Jahrbücher 84, 88 102.

Historisch wichtig in dieser Inschrift ist die Thatsache, dafs die leg. XXII im Jahre 242 in Mainz stand. Mommsen hatte angenommen, dafs dieselbe im Jahre 238 nach Afrika versetzt worden sei an die Stelle der von Gordian III. kassierten leg. III Aug.

Herrn. C. Mau6, Der praefectus fabrum. Ein Beitrag zur Ge- schichte des römischen Beamtentums und des Kollegialwesens während der Kaiserzeit. Halle 1887.

Die Frage über Stellung und Thätigkeit des praefectus fabrum in der Kaiserzeit ist noch vielfach dunkel Thatsache ist, dafs die Kon- suln und Prätoren in der Republik die praefecti fabrum ernennen, dafs die ernannten aber erst während des Prokonsulats in Thätigkeit traten. Auch die Kaiser ernannten praefecti fabrum, und die prokonsularischen Beamten hatten ebenfalls solche; ob auch die kaiserlichen Legaten solche ernennen konnten, ist zweifelhaft; allerdings finden sich in einigen kai- serlichen Provinzen solche. Daneben finden sich andere kaiserliche praefecti fabrum, die in Beziehung zu den Kollegien der fabri stehen.

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G. Die Staatsverwaltang. 8. Milit&rwesen. 395

Wahrscheinlich gehen beide Arten von praefecturae nicht über den An- fang des dritten Jahrb. hinaus. Die Dauer des Amtes entsprach der Dauer des ernennenden Magistrats ; auch konnte das Amt mehr als ein- mal bekleidet bezw. verliehen werden. Eine Dienstleistung der Präfek- ten als Chefs des Geniekorps läfst sich nicht nachweisen; tiberall aber tritt der persönliche Charakter des Amtes hervor, den derselbe durch die nahen Beziehungen zu dem Oberbeamten trägt. Mommsen nimmt an, er habe die Verwaltung der Kasse des Feldherrn gehabt, doch steht diese Thatsache nicht fest. Der Verf. «will ihnen die Stellung von Ad- jutanten zuerkennen, aber damit wird doch eigentlich nur ein x gesetzt; die Bezeichnung praefectus fahr um ist auch jetzt noch nicht erklärt. Gegen Marquardts auf Vegetius beruhende Annahme, dafs in den ersten Jahrh. der Eaiserzeit sich eigne Korps von fabri unter diesen praefecti bei jedem Heere befunden hätten, werden wenig bedeutende Einwände erhoben. Jedenfalls ist die Stellung des praef. fabrum auch jetzt noch so unklar wie bisher.

Im zweiten Kapitel betrachtet der Verf. die kaiserlichen praef. fabrum, welche in Municipien und Kolonieen erscheinen, in denen staat- lich konzessionierte Vereine von fabri, centonarii und dendrophori exi- stierten. Er erkennt in ihnen kaiserliche Beamte zur politischen Über- wachung und Kontrolle dieser militärisch organisierten Verbände. Der Verf. giebt bei dieser Gelegenheit eine sehr sorgfältige und eingehende Darstellung des Kollegienwesens; wieweit dieselbe vollständig ist, kann nur beurteilen, wer auf diesen Zweck hin gesammelt hat. Mit Hirsch- feld wird angenommen, dafs der praefectus collegii fabrum tiberall da das Kommando der Kollegien fahrte, wo dieselben als militärisch -orga- nisiertes Korps in Funktion traten, also vor allem, dafs er bei Bränden, entsprechend unseren Feuerwehrdirektoren, die planmäfsige Leitung der Löscharbeiten hatte, und dafs die Kollegialen seiner militärischen Dis- ziplin unterstanden. Die praefecti collegii fabrum, centonariorura und dendrophorum finden sich nur im nordöstlichen Teile des Beiches, wo sich auch nur eine militärische Gliederung der Kollegien nach Dekurien bezw. Centurien nachweisen läfst. Wo sie allein erscheinen, hatten sie nach des Verf.'s Ansicht lediglich die militärisch- technische Leitung des Kollegs bei Fenersbrünsten, während eine besondere politische Über- wachung nicht bestand. Wenn aber praefecti collegii fabrum und praef. fabrum an demselben Orte nebeneinander erscheinen, so teilten sie sich in die Leitung des Kollegs in der Weise, dafs der praef. coli, fabrum die militärische, der praef. fabrum die politische Überwachung und viel- leicht die Aufsicht über die fiskalischen Leistungen hatte. Dieses Re- sultat dürfte noch keineswegs als sicher gelten; denn es hat sehr ge- ringe Wahrscheinlichkeit, dafs man für so geringe Kompetenzen zwei Beamte, deren Namen immerhin an eine hohe Stellung erinnerten und die auch stets den höheren Ständen angehörten, geschaffen habe. Eben-

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396 Römische Staatsaltertümer.

sowenig kann als bewiesen gelten, dafs die praefecti coli, fabrnm vom Kaiser ernannt wnrden. Diese Fragen können, wenn tlberhanpt, so jedenfalls nach dem von dem Verf. gesammelten Materiale noch nicht entschieden werden.

Der Verf. versucht die municipalen praefecti fabrnm zusammenzn- stellen, indem er mit Recht ausscheidet alle praef. fahr., welche den Namen des Oberbeamten angeben, ebenso alle, welche den Zusatz cos. oder praet. enthalten, endlich die, welche in ihrer Karriere nur militärische Posten und kaiserliche Prokuratüren bekleidet haben. Diese Übersicht, obgleich dieselbe schwerlich fClr jeden Fall gesichert ist, ergiebt, dafs die collegialen praef. fabrum mit den collegia fabrnm etc. örtlich zusammen- fallen. Im Laufe des zweiten Jahrh. sinkt diese praefectura fabrum mehr und mehr zum blofsen Titel herab und verschwindet am Anfang des dritten völlig.

Die militärische praefectura fabrum hat in der Amtskarriere keine bestimmte Stellung; doch giebt sich die kaiserliche praef. fabrum als der angesehenste unter sämtlichen Offiziersposten zu erkennen. Die In- haber derselben scheinen auch keine municipalen Ämter bekleidet zu haben. Dagegen war dies häufig bei den praef. fabrum der Statthalter der senatorischen Provinzen der Fall. Die collegiale praefectura üabmm gehört nicht zu den municipalen Ämtern. Dies will der Verf. daraus beweisen, dafs der Titel häufig getrennt von den municipalen Magistrats- wttrden und Priestertümern vorkomme. Dies beweist aber an und für sich nichts, um so weniger aber, wenn man die Fälle gegenüberstellt, in welchen der Titel zwischen den Municipalämtern erscheint, oder die, wo er einfach den Schlufs der Reihe bildet. Diese Annahme des Verf.'s ist demnach nicht erwiesen.

So ist das Ergebnis der Untersuchung nicht grofs. Die inter- essanteste Frage, ob der praef. fabrum eine militärische Stellung inne- hatte, und welche dies war, ist nicht zum Austrage gebracht. Und doch mufs der nötige Bestand von Zimmerleuten und Schmieden vorhanden gewe- sen sein, da letztere bei der damaligen Bewafihung sehr nötig waren, die ersteren aber bei Angriff und Verteidigung fester Plätze eine grofse Rolle spielten, indem sie nicht nur die erforderlichen Maschinen, Schutzdächer, Wandeltürme, Mauerbrecher, Dämme und Minen zu erbauen, sondern auch die Wurfgeschütze zu bedienen hatten. Man mag ja in der Not zu einzelnen dieser Arbeiten auch gewöhnliche Soldaten genommen haben, aber dafs dieselben doch keine Schmiedearbeiten vornehmen, keine Ma- schine bauen konnten, liegt auf der Hand. Daraus, dafs sie nicht be- sonders erwähnt werden, kann man nicht schliefsen, dafs sie nicht vor- handen waren. Dafs der praefectus fabrum eine seinem Namen nicht nur entsprechende, sondern sogar davon weit abliegende Thätigkeit geübt haben sollte, läfst sich wenigstens durch treffende Analogieen nicht be- weisen; 60 lange dies aber nicht gelingt, wird man die Römer ohne

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C. Die Staatsverwaltang. 3. Militärwesen. 397

weiteres solchen Widersinns nicht für fähig halten dürfen. Näher läge es, in dem praef. fahrum eine Art Generalstabschefs zu erblicken. Ve- getins wirft allerdings mancherlei durcheinander; aber deswegen braucht doch nicht alles, was er berichtet, namentlich wenn es so verständig ist, wie seine Notiz über die Thätigkeit der fabri, verworfen zu werden. Aber auch für die Stellung und Thätigkeit der praefecti fabrum und der von dem Verf. davon getrennten praef. coli, fabrum sind keine sicheren Ergebnisse gewonnen. Wir wollen zugeben, dafs dies in erster Linie durch die Beschaffenheit des Materials veranlafst ist; darf man aber dem Verf. überall den Vorwurf ersparen, dafs er von Konstruktionen ausgeht, statt aus den Sammlungen des Materials ohne Voreingenommenheit Schlüsse zu ziehen?

Th. Mommsen, Cohors I Breucorum von Pfttnz und ala nobilis Petriana (?) in Clibum. Korr.-Bl. d. Westd. Zeitschr. 6, 108.

Aus einem Inschriftenfragmente von Pfünz an der Altmühl lernen wir die coh. I Breucorum kennen, die unter Pius die Titel vindex oder fidelis valeria victrix, bis torquata ob virtutem appellata führte. Wäh- rend so dekorierte Alen bekannt sind, findet sich hier von einer Kohorte das erste Beispiel.

Fr. Bücheier, Ala classiaria in Köln. Rh. Mus. 42, 151.

Eine Inschrift in Köln nennt einen galatischen Reiter und gewe- senen römischen Wachtmeister der ala classiaria. Der Verf. setzt den Stein in das erste Jahrb., in die Zeit der Gründung der Colonia. Die ala steht unter Triyan in Britannien und kam dahin vom Rheine (viel- leicht im Jahre 61). Ihr Name besagt, dafs sie von vornherein einer Classis attachiert war, also wohl die germanische Flotte bei ihren Be- wegungen hatte unterstützen sollen.

Ermanne Ferrero, Iscrizione scoperta al passo del Furlo (Estr. dagli Atti della R. Acad. delle scienze di Torino Vol. XXII). Torino 1887.

Ein am Passe von Furlo gefundener Stein giebt einen kleinen Bei- trag zur Kenntnis der Flottenhierarchie, indem die Reihenfolge optio, tesserarius, signifer, armorum custos darauf sich findet.

Ermanne Ferrero, La strada Romana da Torino al Monginevro. Estr. dalle Memorie della R. Accademia delle scienze di Torino. Ser. II Tom. XXXVin. 1887/88.

Der Verf. beschreibt nach den vorhandenen Meilensteinen und sonstigen Spuren die Römerstrafse von Turin über den Mont Gen^vre nach Briangon durch das Thal der Dora Riparia. Dieses Unternehmen ist um so verdienstlicher, als die sicheren Anhaltspunkte nicht zahlreich und die vorhandenen Vorstellungen selbst in den neuesten Bearbeitungen

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398 Römische Staatsaltertfimer.

(z. B. bei Desjardies) mehrfach unrichtig sind. Es bedarf kaum beson- derer Versicherung, dafs die Arbeit mit gröfster Genauigkeit und Um- sicht durchgeführt ist.

Jos. Pohl, Verona und Caesoriacum, die ältesten Namen f&r Bonn und Mainz. Zweiter und letzter Teil. Pr. 6ym Münstereifel 1887. 23 8.

Der Verf setzt hier seine Besprechung der bekannten Florusstelle fort (s. Jahresb. 1886 S. 43), indem er zahlreiche Beispiele beibringt, dafs pontes in der betreffenden Stelle »Brücken« und classes nicht »Schiffe« bedeuten könne, sondern nur »Flotten« bezeichne. Alsdann vervollständigt er die Zeugnisse für das rheinische Verona und giebt einen Excurs über die französischen Ortsnamen, denen wahrscheinlich ein altes Caesoriacum zu gründe liegt. Eine Erörterung über das Bonner Wappen und Nachträge zum ersten Teile bilden den Schlufs.

Fr. Eofler, Echzell, ein Knotenpunkt römischer Strafsen im öst- lichen Teile der Wetterau. Westd. Zeitschr. 6, 40 ff.

Der Verf. sucht mehrere Römcrstrafsen nachzuweisen, die von Echzell ausgelaufen sind. Aus dieser Sachlage wird geschlossen, dafs hier ein Ort von hoher Bedeutung gewesen sein müsse. Diese Annahme wird durch zahlreiche Funde bestätigt, die in früherer Zeit gemacht wurden und immer noch gemacht werden. Der Ort wird der besonde- ren Aufmerksamkeit der hessischen Geschichtsvereine empfohlen.

E. Miller, Zur Topographie der römischen Kastelle am Limes und Neckar in Württemberg. Westd Zeitschr. 6, 46 ff

Während die Kastelle der römischen Grenzbefestigung vom Main bis an den Neckar mehr oder weniger genau nachgewiesen und am oberen Neckar Rottenburg und Köngen festgestellt sind, ist für die mittlere Neckarlinie erst das Benninger Kastell eruiert worden. Der Verf. ver- suchte es nun, letztere Castra aufzusuchen. Er glaubt, solche gefunden zu haben bei Böckingen- Heilbronn, Walheim, Benningen, Gannstatt (Altenburg), Jagsthausen, Welzheim.

Aus diesen Untersuchungen zieht der Verf. einige interessante Schlüsse. Er weist darauf hin, dafs längs des Neckar in einer Entfer- nung von 2—4 Stunden sich feste Römerorte nachweisen lassen: Neckar- mühlbach, Böckingen, die Insel bei Laufen, Besigheim, Benningen, Gann- statt, Köngen, Altenrieth, Tübingen, Rottenburg. Von Niedermtlhlbach fanden sich jetzt Böckingen, Walheim, Benningen, Gannstatt den Neckar hinauf. Ganz analog finden sich am äufseren Limes Osterburken, Jagstr hausen, Öhringen, Mainhardt, Murrhardt, Welzheim alle diese Orte in Abständen von zehn bezw. neun römischen Meilen. Auch zeigen alle diese Kastelle, aufser Jagsthausen, eine auffallende Übereinstimmung iu

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G. Die StaatsverwaltaDg. 3. Milit&rwesen. 399

der GrOfse. Das Merkwürdigste aber ist, dafs diese Kastelle paarweise zusammengehören. (Neckarmühlbach und Jagsthausen, Böckingen -Heil- bronn und Öhringen, Walheim und Mainhardt, Benningen und Murrhardt, Gannstatt und Welzheim); auch die Besatzungen der betreffenden Orte stimmen zum Teil überein. Die Anlage einer doppelten Linie mufs nach festem Plane erfolgt sein, und wenn in der Regel auch nur die äufsere Linie besetzt war, so dürfte die Neckarlinie als Bückzugslinie stets ihre Bedeutung behalten haben; ja in letzterer lag der Schwerpunkt der Ver- teidigung; Caracalla hielt sie im Jahre 213 gegen die Alamannen, in Meimsheim ist ihm die Inschrift ob victoriam Germanicam gesetzt.

Die Verteilung der Kastelle am rätischen Limes ist noch sehr un- klar; doch sind in neuester Zeit Kastelle auf dem Schirenhof bei Gmünd und Unterböbingen, früher schon in Aalen und Buch festgestellt. Für die Anlage eines zweiten inneren Ringes sprechen Spuren in Urspring, Niederstotzingen, Faimingen, Heidenheim.

Ergänzt und teilweise berichtigt werden diese Untersuchungen von

Herm. Ludwig, Neue Untersuchungen über den Lauf des römi- schen Grenzwalles vom Hohenstaufen bis zur Jagst. Pr. Gymn. Schw. Hall 1887/88.

Der Verf. beschreibt auf grund zahlreicher und eingehender Unter- suchungen die Strecken: Mainhardt Murrhardt, Murrhardt Welzheim, Welzheim— Lorch, Lorch— Hohenstaufen, Mainhardt— Öhringen, Öhringen —Jagsthausen. Er gelangt zu folgenden allgemeinen Ergebnissen. Auf einer Strecke von etwa 62 km zog der Wall schnurgrade aufser an drei Stellen. Der Neckar-Limes ist ein selbständiges, eigenartiges Glied in der römischen Grenzwehranlage, weder seinem System und Zweck noch der Zeit seiner Anlage nach eine unmittelbare Fortsetzung der Rhein- Mainlinie. Er sollte Grofskrotzenburg und den Hohenstaufen bezw. Pfahlbronn auf der kürzesten Linie verbinden. Bis zum ersteren Orte war der rheinische Limes von Domitian, bis zum letzteren der Donau- limes von Traian geführt worden; die Neckarlinie mit ihren Kastellen Juliomagus, Brigobanne, Arae Flaviae, Sumlocenna, Grinario und Cla- renna war unter den Flaviern in Besitz genommen worden. Aber zwi- schen den drei Strombefestigungen bestand eine klaffende Lücke, welche in gerader Linie durch einen verhältnismäfsig rasch hergestellten Erd- aufwurf beseitigt werden sollte. Die wichtigste Aufgabe dieser Linie bestand im Signaldienste; die Hauptaufgabe der Verteidigung fiel den Kastellen zu. Die Herstellung der Linie wird Hadrian zugewiesen.

Jede neue Veröffentlichung, namentlich der württembergischen Limesanlagen, zeigt, dafs wir noch von einer sicheren Kenntnis der wirklichen einstigen Verhältnisse bald mehr, bald minder weit entfernt sind. Nur fortgesetzte und mit kühlem Blute, insbesondere aber ohne Voreingenommenheit unternommene Grabungen werden hier allmählich Klärung der Hauptfragen herbeiführen können.

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400 Römische StaatsaltertQmer.

Fr. Ohlenschlager, Die römische Grenzmark in Bayern. (Abdr. aus d. Yerh. d. bayer. Akad. d. Wiss.) München 1887.

Auf grund neuerer Untersuchungen, weldie der Verf. am Limes Raeticus d. h. der Strecke von Kehlheim bis zur Wömitz vorgenommen hat, gelangt derselbe zu der Ansicht, dafs der Wall im Frieden eine feste Grenz- und Zolllinie bildete, ein Verkehrshindernis ersten Ranges. Im Falle eines Angriffes bildete die Grenzschutz wache eine zusammen- hängende starke Vorpostenkette und für gröfsere feindliche Heerhaufen ein sehr störendes Annäherungshindemis. Wenn insoweit der Verf. mit den Ansichten v. Gohausens übereinstimmt, so bekämpft er diese, soweit sie sich auf die Einrichtung des Limes auf bayerischem Boden beziehen. Er weist eine Reihe von gröfseren Kastellen und Standlagem nach, welche mit dem Limes in Verbindung stehen (Eining-Abusina, Imsing, Biburg, Kösching-Germanicum, Pfiing-Pontes, Weifsenbui^, Theilenhofen, Gnotzheim, Hammerschmiede bei Dambach). Die Länge des Limes auf bayerischem Gebiete beträgt 115,6 km. An den meisten Stellen besteht er aus einem Erdwalle, an anderen Stellen kommen Reste einer mit Mörtel aufgeführten Mauer von circa ein Meter Dicke und vier Meter Höhe zutage. Der Graben fehlt an manchen Stellen.

V. Veith, Römischer Grenzwall an der Lippe. Bonner Jahrb. 84, 1 27.

Drusus und Tiberius erbauten am Niederrhein und an der Lippe zur Abwehr der Germanen ausgedehnte Befestigungswälle, die ersten Anfänge der limites; den von Tiberius erbauten Teil an der Lippe will der Verf. näher untersuchen.

1. Terrainverhältnisse. Wahrscheinlich bildete die von Schmidt 1840 gefundene römische Befestigung des Annabergs westlich bei Haltern den rechten Flügelstützpunkt des limes, der sich von Velen über Grofs- Reken und Lavesum zum Annaberg hinzog. Weiterhin erkennt Veith ihn in dem wichtigen Terrainabschnitt zwischen Borken, Dülmen, Hal- tern, Schermbeck. Dieser Abschnitt ist ganz besonders stark auf der germanischen Seite nach Osten hin, wo Wasserzüge und Sümpfe ein Dreieck von drei deutschen Meilen Basis zwischen Borken und Scherm- beck, vier Meilen Höhe von Raesfeld bis Haus Dülmen d. i. einen Ver- teidigungs-Abschnitt von neun Meilen umziehen, wenn man die wichtigen Borken-Berge und die Westruper Heide hinzuzieht

2. Wege. 1. Einer der ältesten Wege jener Gegend führt von Vetera über Brünen, Borken, Ramsdorf, Coesfeld, Nottuln nach Münster* jedenfalls haben ihn die Römer benutzt. 2. Dieser Weg gabelt sich bei Borken und führt südlich zu den pontes longi des Hellweg durch das Moor-Venn auf Merfeld, Baldern, Senden. Das ist der angustus trames, von Domitius Ahenobarbus >aggeratus«r. 3. Eine wirkliche RömerstraTse ist die von Vetera nach Aliso über Steeger-Burgwart, Westruper Heide,

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G. Die Staatsverwaltong. 3. Milit&rwesen. 401

Heikenberg bei Lünen, Dolberg, Glenne-Mündung, Neahaas-Elsen, 76 leu- gen =114 millien = 169 km. 4. Auf dem linken Lippe-Ufer der Hell- weg über Dorsten, Maerl, Recklingbausen, Lager von Castrop zum Hell- weg nacb Dortmund. 5. Eine Römerstrafse zwischen Schermbeck und Haltern. 6. Ein sehr alter Weg fuhrt aus dem Lippethal zwischen Schermbeck und Steeger-Burgwart über Baesfeld nach Borken.

3. Wallreste des Limes des Tiberius. 1. Das Westruper Lager. 2. Die Befestigung der Borken-Berge. 3. Wälle bei Haus Dül- men. 4. Lagerreste bei Thier. 6. Schanze beim Langen Berg. 6. Schanze bei Gröning. 7. Dünenwall bei Wehling. 8. W&lle bei Hellermano. 9. Wallreste bei Düvelsteen. 10. Heiden. 11. Schlofs Gemen; hier an der Vilia (Aa bei Velen) lagerte Tiberius im Jahre 4 n. Chr. 12. Der römische Wachthügel des Rekenberg. 13. Borken. Südlich von Borken im sogenannten Trier, am limes des Tiberius lag wahrscheinlich Cäcinas Lager; hier finden sich noch zwischen Oelbach und Döringbach vier Pa- rallelwälle 1000 2000 Meter lang und in einer Gesamtbreite von 1000 Meter. Einen ehemaligen römischen Wachthügel will der Verf. auch in Haus Döring erkennen, eine kreisförmige Umwallung im Haselhof.

Die Befestigung jenes strategisch und taktisch so richtig gewähl- ten Terrainabschnittes ist für die klug berechnende defensive Natur des Tiberius charakteristisch.

Y. Cohausen, Römische Mainbrücken. Annalen des Yer. für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 20, 1, 87.

Eine neue Mainbrücke ist von Eofler bei Bürgel, 20 25 Schritte vom rechten Ufer nachgewiesen. Von dieser Stelle führen Wege nach Hanau, Seligenstadt und Dieburg, die auf alten Römerwegen zu liegen scheinen.

Wolf, Das römische Kastell in Deutz. Bonn. Jahrb. 83, 227 ff.

Der Verf. bleibt gegen Hettners Ansicht (s. Jahresber. 1886, 46) bei seiner Auffassung, dafs die erste Anlage des Kastells im engsten Zusammenhange mit der Gründung des römischen Kölns steht. Er be- zieht sich dabei insbesondere auf die übereinstimmende Grundform des Kölner und des Deutzer Gastrums, sowie auf die Lage des letzteren ge- nau vor der Mitte des römischen Köln, indem derselbe Decumanus beide Befestigungen durchschneidet. Die Lage für das Deutzer Castrum wurde sogar zuerst ausgesucht, um nach dieser die Lage der Kölner Stadtbe- festigung festzustellen.

Auch das Mauerwerk spricht nicht für Hettners Ansicht. Nach Wolf soll die Einziehung von Ziegelplatten in das Tuffsteinmauerwerk spätestens in der ersten Hälfte des zweiten Jahrb. entstanden und viel- ^ leicht den Reformen Hadrians zuzuschreiben sein. Keinesfalls kann aber

^ die Anwendung dieser Technik erst in die konstantinische Zeit gesetzt

Jahresbericht für AltertamawlBsenBehAft LX. (1889. III.) 26

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402 Romische StaatsaltertOmer.

werden, da die gefandenen Legionssteropel auf eine frühere Zeit hin« weisen. Die Platten auf der Nordfront tragen sämtlich den Stempel der achten Legion, die sicherlich zu irgend einer Zeit den ganzen Oberbau ausgeführt hat, von dem aber eben nur die Nordfront den Zerstörungen, welche das Kastell im Laufe der Zeit heimsuchten, entging. In der Ost- front wurde der Stempel der 22. Legion gefunden der aber weniger regelmäfsig ist, woraus sich schliefsen läfst, dafs die Arbeit der 22. Le- gion einem in späterer Zeit vorgenommenen Reparaturbau angehört. Spätestens mufs aber diese Bauthätigkeit der achten Legion in die Mitte des zweiten Jahrb. fallen, da sich ein Stein mit dem Namen der Kaiser Marcus und Verus (168/6) gefunden hat. Aber wenn auch erst der Oberbau um diese Zeit erfolgte, so ist damit noch keineswegs bewiesen, dafs die Anlage des Kastells erst in dieser Zeit erfolgte. Die Türme sind entschieden jünger als die Umfassung; sie zeigen eine auf der höchsten Stufe der Vollkommenheit stehende Flankierung. Auch die Technik des Mauerwerks ist nicht gleich.

Die erste Umwallung beider Anlagen bestand vermutlich aus Erde, in deren Mitte sich eine Brüstung aus schwachem Mauerwerk (lorica) erhob. Erst später, wahrscheinlich bei seiner Erhebung zur Kolonie erhielt Köln die Yollmauer, deren Reste vorhanden sind. Die Entste- hung der Deutzer Yollmauer kann in dieselbe Zeit fallen; die Türme stammen jedenfalls aus spätrömischer Zeit. Das Kastell in Deutz war ein Brückenkopf, und eine Brücke mufs früh dagewesen sein, weil man von Köln aus den Mittel- und Niederrhein beherrschte und ohnedem eine auf der rechten Rheinseite operierende Armee zwischen Yetera und Mainz keine gesicherte Verbindung mit der linksrheinischen Provinz gehabt hätte. Nur, weil bei Köln eine Brücke war, befand sich hier ein Win- terlager. Als um 50 n. Chr. die Legionen wegverlegt wurden, übernah- men die Bewohner und die aus Landeskindern formierten Kohorten den Schutz des Rheinübergangs. Aufserdem dienten die nur einen Tage- marsch entfernten Lager von Bonn und Neufs zu genügendem Schutze.

H. Dübi, Die Römerstrafsen in den Alpen. IIL Rätische Alpen. S.A. aus dem Jahrb. des S.A.C. Band XXI, 823—341.

Während Polybios in den rätischen Alpen nur einen Weg kannte, legte Augustus deren mehrere an. Der westlichste ist der Lukmanier; er hat Spuren einer alten Strafse, deren römischer Charakter aber nicht sicher ist. Sicher römisch ist dagegen der Weg über den Bernhardin, der sich noch ziemlich genau nachweisen läfst. Die Römerstrafse über den Splügen ist ebenfalls noch in Spuren vorhanden. Der Hauptweg von Bregenz nach Mailand ging wahrscheinlich über den Septimer. Die Strafse über den Julier war fahrbar. Im östlichen Teile der räti- schen Alpen sind zwei römische Hauptwege zu verzeichnen, die Via Claudia aus dem Etschthal in das des Inn über die Reschenscheideck

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C. Die Staatsverwaltung. 4. Recht und Gericht. 403

nnd von diesem in das Rheinthal bei Feldkirch über den Arlberg. Eine direktere Verbindung von Süd nach Nord bot die Strafse über den Brenner, die von Verona über den Pafs nach Innsbruck-Parthenkirchen durch den Ammergau nach Epfach am Lech und nach Salzburg ging und fahrbar \*ar.

In den Julischen Alpen ging die westlichste Strafse von Julium Carnicum = Zuglio aus am oberen Tagliamento nach der Alpis Julia im Monte Croce und führte über die Pleckenalp hinab nach Mauthen im Thale der Gail und von da wieder aufwärts durch den Kötschach- pafs nach Ober-Drauburg an der Drau. Durch das Pusterthal weiter- ziehend mündete sie bei Franzensfeste in die Brennerstrafse ein. öst- lich von ihr ging eine zweite Strafse aus dem Tagliamentothale ab über Pontebba und Pontafel nach der Wasserscheide zwischen Adriatischem und Schwarzem Meer bei Saifnitz. Dann senkt sie sich nach Tarvis, nach Villach und Virunum. Eine dritte Strafse überschritt von Aquileia ausgehend den Isonzo, folgte dem Laufe des Frigidus (Wippach), trat in den Birnbauraerwald, überstieg diesen in einer Höhe von 520 Metern und langte jenseits der Station Longaticum = Loitsch an; auch diese Strafse war fahrbar.

Der Verf. weist in seiner fleifsigen Untersuchung alle Spuren die- ser Strafsen nach.

4. Recht und Gericht. E. Brunnenmeister, Das Tötungsverbrechen im altrömischen Rechte. Leipzig 1887.

Der Verf. erkennt in dem parricidium im ursprünglichen Sinne nur den Mord des Geschlechtsgenossen. Die dabei gegebene etymologische Ableitung von nr^öc ist sehr bedenklich. Die lex Numae suchte die Blutrache zu unterdrücken und stellte den Grundsatz auf, dafs der Ge- schlechtsgenosse, durch dessen Hand ein zwar geschlechtsfremder, aber doch zum selben Gau gehöriger Mensch gefallen sei, von seiner eigenen Sippe ganz ebenso zur Rechenschaft gezogen werden müsse, wie wenn er die That an einem Blutsfreunde begangen habe. Ja sie hat sogar den Begriff des parricidium ausgedehnt auf die Tötung des Bürgers und sämtlicher Schutzverwandten der römischen Gemeinde, der Gäste, dien- ten und Latiner d. h. der Freien überhaupt. Der Thatbestand hatte die dolose und rechtswidrige Tötung zur Voraussetzung. Die Bestrafung trug ursprünglich einen sacralen Charakter und bestand in dem deo necari; dieselbe kam ursprünglich den Geschlechtsgenossen, später den Verwandten des Erschlagenen zu, denen der Thäter ausgeliefert wurde. Im Staate der Könige erleidet diese Rechtsordnung nur insofern eine Abänderung, als nunmehr der richtende Priester-König die religiös qua- lificierte Todesstrafe ausspricht und vollziehen läfst, welche ehedem durch das Zusammenwirken der Sippe des Mörders oder der Agnaten des Ge-

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404 Römische Staatsaltertdmer.

töteten zur Yollstreckung gelangte. Die Entwickelung findet demnächst ihren vorläufigen Abschlufs dadurch, dafs auch die Pflicht zur Aufspü- rung und Ergreifung des Mörders den Agnaten abgenommen und auf eine neugeschaffene Magistratur, die quaestores parricidii, übertragen wird. Später bildete sich der Begriff des parricidium wieder zum Ver- wandten- bezw. Elternmorde zurück.

Geo|r'g Steinhausen, De legum XII tabularum patria. Diss. Greifswald 1887.

Der Verf. untersucht zuerst den Wert der Berichte, die den grie- chischen Ursprung der Zwölftafel-Gesetzgebung melden. Was zunächst die griechischen Schriftsteller betrifft, die sicherlich alle Ursache gehabt hätten, das Ereignis zu überliefern, so hat wenigstens keiner der uns erhaltenen eine Nachricht darüber; aber wahrscheinlich hatten auch die verlorenen keine derartige Erzählung, da sonst Ephorus-Diodor sicher dieselbe bewahrt hätten. Von den römischen Geschichtschreibern wufste Fabius nicht von dieser Überlieferung; Polybios hat ihn benutzt; auch er weifs nichts davon. Hätte er in dem verlorenen Teile des sechsten Buches sich darüber geäufsert, so hätte sicher Cicero, der ihn ausschrieb, diese Nachricht bewahrt. Polybios selbst aber sagt 2, 12 ausdrücklich, dafs vor der Berührung mit den illyrischen Seeräubern keine römische Gesandtschaft je nach Griechenland gekommen sei. Nach Cicero de leg. 2, 59 wird es ziemlich wahrscheinlich, dafs auch die Juristen Sex. Aelius Catus und L. Acilius an eine Ableitung der Zwölftafeln aus der solonischen Gesetzgebung nicht glaubten. Aber auch noch Cicero und Sallust wissen offenbar von dieser Kunde noch nichts.

Nun berichtet allerdings Plinius h. n. 34, 21 Hermodorus, der interpres der Zwölf-Tafelgesetzgebung, habe eine Statue auf dem Comi- tium gehabt. Cicero weifs indessen von diesem Verdienste nichts, und Strabo, der dunkle Kunde von letzterem hat {SoxeT), weifs seinerseits nichts von der Statue; sie hat keinen Bezug auf die hier zu erörternde Thatsache gehabt.

Die erste Notiz über eine Entlehnung aus der solonischen Gesetz- gebung will der Verf. mit jedenfalls nicht ausreichenden Gründen dem L. Aelius oder anderen Juristen vor ihm zuschreiben, lediglich weil sie gewisse Ähnlichkeiten der Zwölftafel- und der solonischen Gesetz- gebung wahrnahmen. Ihnen nachgeredet haben Cicero an einigen Stellen, Gellius, Gaius, Joannes Lydus und Arrian.

Über das Wie der Verpflanzung finden sich zwei Versionen; die eine nennt den Hermodorus als Mitarbeiter, die andere bedient sich zur Vermittelung einer Gesandtschaft nach Athen. Die erstere Version gebt bei Cicero, Strabo und Diogenes auf eine gemeinsame Quelle, Heraklit, zurück, der dem Hermodorus die Fähigkeit der Gesetzgebung zuerkannte ; daraus wurde fortgebildet, er sei ein Gesetzgeber gewesen. Ntm befand

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G. Die StaatsyerwaltoDg. 4. Recht nnd Gericht. 405

sich unter den nach Rom geschleppten Statnen anch eine mit dem Na- men Hermodorus; man brachte ihn nun mit der Zwölftafelgesetzgebung in Verbindung. Wahrscheinlich ist kein geringerer als M. Terentins Varro der Urheber dieser Hypothese, die er auch nur als solche gab. Alle Schriftsteller, welche diese Notiz haben, haben nachweislich oder wahrscheinlich Yarro benutzt (Plinius, Pomponius, Strabo).

Die andere Version der Gesandtschaft geht auf Livins und Dio- njsios zurück; diese haben dieselbe nicht erfunden, sondern aus einer gemeinsamen Quelle entlehnt. Der Verf. betrachtet Licinius als dieselbe.

Im zweiten Teile vergleicht der Verf. die Zwölf-Tafelgesetze mit den griechischen. Das Haupthindernis eines klaren und überzeugenden Ergebnisses in dieser Frage bilden die geringen Überbleibsel beider Ge- setzgebungen. Auszuscheiden sind bei diesen Vergleichungen diejenigen Rechtsbegriffe, welche sich nicht nur bei Griechen und Römern, sondern ziemlich allgemein finden z. B. die Talionsidee, die Auslieferung des beschädigenden Tieres oder Menschen an den Beschädigten, die Unter- scheidung zwischen absichtlicher oder fahrlässiger Tötung, die Scheidung von auf der That betroffenem Diebe und nicht auf derselben ertapp- tem, die Erlaubnis, den Dieb zur Nachtzeit zu töten, das Recht des Vaters, seine Kinder auszusetzen oder zu töten, die harten Schuldgesetze. Andere Rechtsbegriffe sind indogermanisch z. B. die in ins vocatio, ma- nus iniectio, pignoris capio, die Frauentutel u. a. Andere Einriohtun- gen sind den Griechen und Römern gemeinsam, aber es blieben doch Unterschiede bestehen z. B. die Unterscheidung von in iure und indicio; das Verfahren bei dem Freiheitsprozesse, die Tutel und die Cura furiosi et prodigi u. a. m. Einige Gesetze z. B. die Sepulcralvorsefariften, wer- den von den Alten als griechische Entlehnungen bezeichnet, jedoch ohne Grund. Andere werden zusammengestellt, obgleich sie gar nichts mit einander gemein haben z. B. die Usucapion, die Bestrafung des Dieb- stahls. Manche Gesetze ähneln aber sogar nicht den solonischen, son- dern den von Solon abgeschafften.

Der Verf. will damit nicht behaupten, dafs die Griechen gar kei- nen Einflufs auf die Römer geübt hätten, er will nur feststellen, dafs wir sehr wenig hiervon nachweisen können. In der Hauptsache war das römische Recht ein echtes, unverfälschtes Volksrecht.

An Unsicherheit leidet der erste Teil in den Quellenuntersuchun- gen; hier haben wir nicht viel mehr als Hypothesen, zum Teil (z. B. bei Licinius) recht wenig wahrscheinliche. Der zweite Teil ist wertvoller, da er in der That den Beweis liefert, dafs die landläufige Annahme des griechischen Ursprungs der Zwölftafelgesetze auch materiell recht wenig zu erweisen ist.

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406 Römische Staatsaltertümer.

Jnles Poiret, De centumviris et causis centumviralibus. Diss. Paris 1886.

Der Verf. will aus dem Umstände, dafs schon die augusteische Zeit ttber den Ursprung des Namens centumviri im Unklaren, war und aus der Bildungsart desselben schliefsen, dafs die Centumviri eine alte Einrichtung gewesen seien; die Notwendigkeit dieses Schlusses habe ich nicht einsehen können. Auf den gleichen Ursprung sollen die Objecto der von diesem Gerichtshofe verhandelten Prozesse über Grundbesitz und Erbschaften hinweisen, ferner die grofse Autorität und Freiheit, selbst das Recht zu finden. Aus der Unabhängigkeit der Centumviralge- richte von der Prätur wird geschlossen, dafs ihre Einsetzung vor die Prä- tur fällt. Diese Annahme wird nach des Yerf.'s Ansicht durch die actio sacramenti und die Sitte der Aufsteckung der hasta unterstützt. In einer längeren und namentlich bezüglich des iudex unus nicht von Irr- tümern freien Untersuchung sucht der Verf. schliefslich den servianiscfaen Ursprung der Centumviri zu verteidigen.

In nicht minder weitläufiger Weise bekämpft der Verf. die An- sicht, die Centumviri seien in Tributkomitien gewählt worden; nach seiner Ansicht wurden sie aus den decuriae iudicum gewählt und zwar früher vom praetor, später von Xviri stlitibus iudicandis auf ein Jahr; doch war Wiederwahl zulässig, in der Kaiserzeit beendete erst der Wille des Kaisers die Amtszeit.

Die vor dem Gerichtshofe angebrachten Klagen betrafen Erb- schaftssachen aller Art, Vormundschaftssachen, Kauf- und Verkauf, Frei- heitsprozesse und Schuldsachen.

Bezüglich der Vorstandschafb der Xviri stlitibus iudicandis läfst sich nur mit Sicherheit sagen, dafs in der Blütezeit der Republik dieselben die Freiheitsprozesse hatten, in der Kaiserzeit ihnen unter Oberleitung des Prätors der Vorsitz im Centumviralgerichtshofe zukam. Die Klage wurde bei dem Gerichtshofe, ohne eine Formel bei dem Prätor einzu- holen, angebracht, die Verhandlung war kurz und bündig, das Urteil wurde ohne Aufschub gefällt. Wie die Einrichtung von vier hastae in der ersten Kaiserzeit gehandhabt wurde, läfst sich nicht finden. All- mählich schwand das Ansehen vor der neuen Kaisergerichtsbarkeit.

Die Arbeit enthält wenig Neues, ist aber fleifsig und meist genau.

Ludwig Moritz Hartmann, De exilio aqud Romanos inde ab initio bellorum civilium usque ad Severi Alexandri principatum. Diss. Berlin 1887.

In einer kurzen Einleitung erörtert der Verf. die Verbannung in den ältesten uns bekannten Fällen; sie war hier non supplicium, sed perfugium portusque supplicii. Die Einführung der ständigen Geschwo- renenkommissionen brachte eine Veränderung: hier wurde die aquae et ignis interdictio eine Strafe. Das Recht, römische Verbannte aufzuneh- men, hatten alle civitates liberae oder foederatae.

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C. Die StaatsyerwaltoDg. 4. Recht and Gerieht. 407

Im ersten Abschnitte wird das Exil vom Beginne der Bürgerkriege bis zum Prinzipate des Tiberius, und zwar die aquae et ignis interdictio, behandelt. Mit der Beendigung des Bundesgenossenkriegs hörte Italien auf als Verbannungsort zu dienen. Weder Sulla, noch Cäsar, noch die Triumvirn änderten in dieser Beziehung etwas. Cäsar beschränkte aller- dings die Verbannten auf die civitates liberae. Da es seit Claudius wirk- lich selbständige Städte im römischen Reiche nicht mehr gab, so konn- ten eigentlich auch die Verbannten sich nicht mehr im Reiche aufhalten. Aber in vielen Städten des Ostens bestand das Asylrecht; viele Ver- bannten hielten sich in solchen Städten auf und änderten ihr Bürger- recht überhaupt nicht. Als die Asylrechte beschränkt wurden, hörte die- ser Mifsbrauch ebenfalls auf. In der ersten Kaiserzeit trat nun auch die Änderung ein, dafs die Verurteilten durch die Verurteilung das Bürgerrecht verloren. Güterkonfiskation wurde mit der Verurteilung durch die Geschworenenkommissionen nicht mehr verbunden; aber durch Cäsar wurde dieselbe wieder eingeführt. Sodann behandelt der Verf. die deportatio und relegatio. Die erstere Strafe wurde 776 der Stadt eingeführt. Schon Augustus hatte 762 bei aquae et ignis interdictio den Aufenthalt nur auf bestimmten Inseln und unter bestimmten Beschrän- kungen gestattet, aber Tiberius bestimmte im Jahre 776, dafs die Ver- urteilung auch den Verlust des Bürgerrechts nach sich ziehen solle wahrscheinlich im Zusammenhange mit der Beschränkung der Asylrechte im Oriente; damit ist die Strafe der Deportatio fertig. Die Relegation, d. h. die Ausweisung aus einem bestimmten* Gebiete, wurde schon in republikanischer Zeit von den Magistraten geübt; gesetzliche Strafe scheint sie erst durch die lex Tullia de ambitu geworden zu sein; im Anfange der Kaiserzeit hatte Augustus dieselbe für bestimmte Vergehen festgesetzt. Daneben führte man allmählich die Strafe der Internierung in bestimmte Orte ein, die keine Inseln zu sein brauchten.

Der zweite Abschnitt schildert die Verhältnisse von Anfang des Prinzipats bis auf Severus Alexander. Zuerst werden diejenigen Behör- den und Gerichte festgestellt, welche das Recht der Deportation und Relegation hatten: der Prinzeps besafs beides unzweifelhaft, dagegen hatten das erstere weder die senatorischen noch die kaiserlichen Statt- halter. Der Hauptgrund war wohl, dafs diese Strafe auf die honestiores und in der Hauptsache auf Rom beschränkt war. Wohl aber besafsen sie das Recht der Relegation. Ein jeder Statthalter konnte nicht nur aus seiner Provinz, sondern auch aus der Heimatprovinz des Sträflings verweisen; Claudius erstreckte bereits die Verweisung aus einer Provinz auch auf Rom und Italien. Selbst die Verweisung auf eine Insel konnte von den Statthaltern in der Weise verhängt werden, dafs der Kaiser die Insel bestimmte. Die Procuratoren konnten nicht deportieren, aber wohl relegieren. Von den ritterlichen Präfekten besafsen der praef. annonae und praef. vigilum sicherlich das letztere Recht, vielleicht aber

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408 Rftmisclie Staatsaltertftmer.

gegen humiUores im zweiten Jahrh. auch das erstere; die praef. praet. besafsen in der Zeit der grofsen Juristen bereits beide Befugnisse : ebenso der praef. urbi; doch konnte hier nur der Kaiser die Insel anweisen, während der praef. praet. von sich aus dazu befugt war. Der Senat verhängte die aquae et ignis interdictio, wobei der Kaiser dem Yenir- teilten die Insel anwies. Die Relegation sprach er für Rom, Italien, die Heimatsprovinz des Verurteilten, vielleicht aber auch für andere Senats- provinzen aus; die Zeit, für welche sie verhängt wurde, wechselt. Die Kompetenz der Geschworenenkommissionen blieb bis ins dritte Jahrh. unverändert, kam aber dadurch den stets sich ausdehnenden neuen Ge- richten gegenüber immer weniger zur Geltung; zu dieser Zeit sprechen fast alle Gerichte, da der Senat keine Bedeutung mehr hatte, im Auf- trage des Kaisers Recht. Was den Strafvollzug betrifft, so bestimmte der Magistrat bei der Relegation das Yerweisungsgebiet und den Tag des Strafvollzugs; zu einer Relegation aus Italien wurden gewöhnlich 83 Tage bewilligt. Deportierte wurden gewöhnlich unter Bedeckung an den Deportationsort gebracht; für ihr Verbleiben hier hafteten die Orts- obrigkeiten ; Militär wurde nur in seltenen Ausnahmefällen zur Bewachung verwandt. Der Verf. stellt die Deportationsorte zusammen und bezeich- net die Tradition, dafs die Gefangenen hier allen Entbehrungen ausge- setzt gewesen seien, als falsch. Man sieht dies recht deutlich, wenn man die entsprechenden Strafen der humiliores damit vergleicht. Die Arbeit ist gründlich und wertvoll.

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Jahresbericht über die griechischen Sakralaltertamer.

Von

August Mommsen.

5. Artikel: Rhodos.

ComiDentationes philologae Jenenses. Vol. II Lipsiae 1883 pag. 91 136. De Rbodiorum primordiis scripsit Aug. Becker.

Aus dem Inhalte sei folgendes mitgeteilt: Teich inen. Einem einzelnen rhodischen Orte kann die Sage nicht zugewiesen werden, sie gehört der ganzen Insel an. Manche haben in dem märchenhaften Bilde der Urbewohner von Rhodos denen der Name Teichinen beigelegt wird, die verschobenen Zttge des Phöniziertums zu erkennen geglaubt (Duncker u. a.) ; auch auf einen polopoonesischen Yolksstamm hat man sie zurOck- ffihren wollen. Aber etwas Historisches, wirklich einmal Dagewesenes liegt schwerlich zu Grunde, wir haben es mit Ausgeburten der Einbil- dungskraft zu thun, die Telchinen sind Dämonen. Das Volk dem sie ihr dogmatisches Dasein verdanken, sind die Karer, von denen die Insel in ältester Zeit bewohnt war. Poseidon und die Poseidonssöhne, lalysische Sage. Aphrodite, die sich von Eythera nach Kypros begiebt, will auf Rhodos einkehren; die Poseidonssöhne hindern sie an der Lan- dung und werden dafOr von der Göttin gestraft. Da nach Diodor V 68 die von Kadmos beauftragten Phönizier sich mit lalysiern vereinigen um dem Poseidon zu dienen, so wird die Sage von den Poseidonssöhnen nach lalysos gehören. Sie fohrt nicht auf einen phönizischen Poseidon; im Gegenteil, die phönizische Göttin Aphrodite wird zurttckgewiesen, da- her wir die Zurttckweisenden und ihren Vater für nichtphönizisch halten müssen. Ebendasselbe ergiebt sich aus dem feindseligen Verhältnisse zwischen Poseidon und dem phönizischen Herakles. Der Poseidonsdienst von lalysos ist für karisch zu halten. In karischen Landen^ also ehedem auch auf Rhodos, blühte der von den südöstlichen Küsten des Mittel- meers ausgegangene Dienst des Poseidon, des libyschen, Herod. II 60; der karische Glaube verband den Poseidon eng mit den Teichinen, sie hattcji, selbst Söhne der See, den jungen Seegott erzogen und als der

Jahresbericht Tür Alterthumswissenschaft LJL Bd. (1889. III.) 27

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410 Griechische Sakralaltertümer.

Zögling beraDreifte, ward eine Telcbinin seine Geliebte. Wenn nun der Poseidonsdienst sieb aus der Urzeit, der des Karertums auf Rhodos, berscbreibt, so hat er doch auch nachmals nicht aufgehört, was neben- her bestimmt hervorgeht aus einer Stelle des Rhetors Aristeides. Igneten, alte Bewohner von Rhodos. Heimat der Sage die Ostküste der Insel, also wohl L^ndos. Nach dem überlieferten Text hätte Diodor V 55 von ' den sogenannten Riesen' gesprochen , ]reve(T&ae 8k xazä röv xatpdv TouTov (zur Zeit der Teichinen) iv tocq npoQ ioß fiipeae t^q vt^^ aoo Touc xAij&svrac yiyavzaQ, Aber das zugefügte xkrj^ivzo/Q Iftfst glau- ben, dafs ein weniger bekannter Name folgte. Einen solchen bieteu die Lexikographen in den Gneten oder Igneten, dem, nächst den Telchinen, ältesten Volke auf Rhodos. Man schreibe also tooq xhjBivrag '^fyyrjzag Da ferner die Igneten iv roT^ rrpö^ iw fiepeai t^c vi^ffou heimisch, also 7Tpo<nj<ioe waren, so erhellt, dafs keine anderen als sie später 7ipo€n/jwoi Saufiovec geheifsen haben. Nach Diodor freilich sollen die Poseidons- söhne, welche, von der zürnenden Aphrodite zum Rasen gebracht, die* eigene Mutter angetastet hatten und ob solchen Frevels dann von dem Vater unter die Erde entrückt worden waren, so geheifsen haben. Das mufs ein Mythograph willkürlich ausgesonnen haben, da die Bezeichnung der Dämonen als östlicher nur den der Ostseite von Rhodos angehören- den Igneten gegolten haben kann. Zeus und die Zeus söhne. Kameirische Sage. Der höchste Gott zeugt mit der Nymphe Himalia der Mehlspenderin' drei Söhne, Spartäos 'den Säemann', Kronios 'den Zeitiger' und Kytos 'den Berger' der Feldfrüchte. So Heffter. Der Zu- sammenhang mit dem von Mylas, einem Teichinen, eingesetzten Mühlen- feste, den Mylauteen, ist ersichtlich, und da Kameiros als Ort des Festes überliefert wird, so haben wir die Sage von Zeus und den Zenssöhnen für kameirisch zu halten. Diodor schliefst das dogmatische Faktum mit 8t£ 87) xat der frühesten Vorzeit au 'damals als Teichinen und Igneten Rhodos inne hatten, schuf sich Zeus die drei Söhne' und allerdings kann die Sage aus karisch-lelegischen Zeiten herstammen; nach Pausan. II 20^ 2 ist Myles, der Erfinder des Kornmahlens, Sohn des Lelex. Helios und die Heliaden. lalysische Sage. Der Dienst des Sonnengottes ist von auswärts nach der Insel gekommen, so wie er nach Korinth von auswärts kam. Auf spätere Rezeption eines fremden Gottes fdhrt zu- nächst der Umstand, dafs Helios (nach Pindar) beim Verlosen der An- teile übergangen war, also zu den Himmelsmächten die den älteren Götterstaat auf Rhodos bildeten, nicht gehörte. Dafs der Orient Heimat des Sonneudienstes ist, lehren einige der den Heliaden beigelegten Na- men (Makar; Kandalos = Eandaules); auch geht es hervor aus der Kunde von Sternen und Jahreszeiten,* die ihnen eignet, denn es ist dies die Wissenschaft der Ghaldäer. Was Rhodos angeht, so mag seine Be- zugsquelle der benachbarte Kontinent Kleinasieus, wo Helios in Ehren stand, gewesen sein; aus Griechenland stammt jedeufails dieser Kultus

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Bhodos. 411

nicht. Dafs die Heliadensage ihren Sitz in lalysos gehabt hat, ergiebt sich von verschiedenen Seiten her; von den stadtgrttndenden und mit den rhodischen Städten gleichnamigen Söhnen eines der Heliaden ist lalysos der älteste (nach Pindar), und die aaf ihrer Heimatsinsel ge- bliebenen Heliaden erbauen im lalysischen den Ort Achala (nach Dio- dor). AthenavonLindos. Die Stiftung steht (nach Pindar) in naher Verbindung mit dem aus dem Orient den Rhodiem zugekomme- nen Helios, der seinen Söhnen, den Heliaden, befiehlt der eben zur Welt kommenden Athena zu opfern; Helios' Söhne thun was ihnen geboten worden, vergessen aber fttr das Opfer Feuer anzuzünden, womit die feuer- losen Bräuche der lindiscben Göttin gestiftet sind. Es rühren dieselben sicher aus fernster Vorzeit her, lange vor dem Einwandern dorischer Griechen mufs man der Athena zu Lindos gedient haben. In Betreff der Sage bei Diodor V 68, nach welcher der aus Ägypten anlandende Danaos und die Danalden den Athenadienst zu Lindos stiften und drei von den Danalden Athenas Dienerinen werden, ist zu vermuten, dafs die Argiver, als sie sich auf Rhodos ansiedelten, zwar den Dienst nicht stif- teten - gestiftet war er längst, aber ihn doch insoweit beeinflufsten, als sie die Stiftung fttr Danaos und dessen Töchter in Anspruch nah- men, daher wir die argivischen Ansiedler als Urheber der bei Diodor überlieferten Sage ansehen dürfen. Die Sage von Phorbas dem Drachentöter und seinen Geschwistern Parthenia und Periergos ist teils ialysiscb, teils kameirisch. Während der Seefahrt entzweien sich die Brü- der; Phorbas, dem die Schwester Parthenia folgt, erleidet Schiffbruch, sie retten sich schwimmend nach lalysos, indes Periergos an das ka- meiriscbe Ufer gelangt. Phorbas empfängt nach seinem Tode Heroen- ehre, ein Totenopfer bei dem nur Freie dienstlich sind. In Phorbas von ^epßstv ^deis Vieh weiden' haben wir einen Gott, den ApoUon Epi- melios, in seiner Schwester eine Göttin, die Artemis zu erkennen. Pe- riergos, der bei Kameiros landet und daselbst als Heros verehrt worden sein wird, mufs Herakles sein. Der Name ist vielleicht verschrieben und mit Moritz Schmidt Eriergos zu lesen. Auf Heraklesdienst der Be- wohner von Kameiros läfst sich schliefsen aus der kameirischen Her- kunft des Epikers Pisander, der eine Heraklee dichtete. Althäme- nes. Kameirische Sage. Seine Heimat Kreta verlassend, landet Althär menes an dem ihr zugewendeten Gestade von Rhodos, bei Kameiros, und stiftet den Dienst des Zeus auf dem Berge Atabyris, der nicht weit von Kameiros abliegt. Ohne Zweifel haben Phönizier dem höchsten Berge der Insel den Namen gegeben und ihn Thabor genannt, woraus in hellenischem Munde Atabyris wurde; und die ehernen Stiere, welche zu brüllen anfingen wenn Unheil bevorstand, sind phönizische Götzen. Zeus Atabyrios ist also seinem Ursprünge nach ungriechiscb ; Kretische Phö- nizier mögen den Dienst ihres Gottes nach Rhodos verpflanzt haben. Wenn also nach Diodor V 69 der Stifter des Zeusdienstes, Altbämenes,

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412 Oriechische SakralaltertAmer.

ein kretischer Eönigssohn ist, so kann darin ein Machklang historischer Wahrheit enthalten sein, und wir werden den kretischen Stifter nicht aufgeben dürfen. Mit Unrecht also hat Schneiderwirth sich der anderen hellenisierenden Version, die den Althämenes zum Argiver macht, ans- schliefslich zugewendet und nur diesen einzigen Althämenes von Arges anerkennen wollen. Wir müssen zwei Althämenes neben einander sta- tuieren, einen kretischen und einen argiviscben. Tlepolemos. laly- sische Sage. Die Insel wird dorisiert durch Tlepolemos, der aus Argos einwandert und in der neuen Heimat zu königlicher Macht gelangt. De Pindar Olymp. Vll einen lalysier preist und dabei auf Tlepolemos kommt, so ist wohl anzunehmen, dafs Tlepolemos ialysischer Heros war. Das Dorertum der Insel Rhodos wird durch diese Sage in viel zu alte Zeiten verlegt, nämlich in die des Troerkrieges Tlepolemos fiel vor Troja; allein sie bestätigt das Bewufstsein der griechischen Bewohner aus Ar- ges zu stammen. - Als letzte vorgeschichtliche oder erste geschichtliche Kunde können wir ansehen was berichtet wird, von deu im festen lalysos sich haltenden Phöniziern unter Phalanthos, die von den Griechen unter Iphiklos belagert und zur Übergabe gezwungen werden.

Bemerkungen des Referenten: In unseren Quellen heifsen die Tei- chinen nicht Dämonen, doch ist nicht zu leugnen, dafs die Griechen sie sich einigermafsen dämonisch dachten - als SchwimmfQfsler die auch an- dere Gestalt annahmen, als Meister in guten wie in schlimmen KQnsteo, fähig dem Dunstkreise, trotz Zeus, Niederschläge zu entlocken, durch bösen Blick zu schädigen, auch wohl gelegentlich durch gesprengtes Styxwasser den Boden zu veröden. Aber das Telchineutum stammt aus ferner Yer gangenheit und die Vorstellung die man sich von den Teichinen machte, kann verschiedene Phasen durchlaufen, das Bild sich mehr und mehr verdüstert haben, so dafs das Zugrundliegen von etwas Wirklichem nicht ausgeschlossen ist; die mittelalterliche Vorstellung von einem Zauberer Yirgil geht zurück auf einen wirklichen Virgil der ein Mensch wie an- dere Menschen war. Dem Verfasser sind die Teich inen .Jcarisch, die Heliaden von anderer Nationalität. Aber ein Unterschied oder Gegen- satz tritt nicht hervor; Schneiderwirth S. 206 erklärt sicJi sogar dahin, dafs die Heliaden 'von den Teichinen nicht verschieden' waren. In der That stammen die Heliaden mütterlicherseits aus telchinischem Ge- schlechte; die Teichinen weichen aus Rhodos nicht vor den Heliaden, sondern weil sie die Sintflut vorausahnen, Diodor V 56. Streichen wir die rhodische Sintflut, in der der Verfasser sehr richtig eine jüngere Zuthat erkannt hat, so hindert nichts die Heliaden mit den Teichinen und übrigen Urbewohnem zu einem und demselben Volke so zu verei* nigen, dafs den sieben Heliadei). als den Herrscher sich die ürbewobner als die Beherrschten, als Xaot (Diodor a. 0.) unterordnen. Endlich fällt es bei der Ansicht des Verfassers auf, dafs, während von Gewerbe- fleifs und technischem Geschick der Karer durchaus gar nichts verlau-

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Rhodos. . 413

tet, die Telchineo, deoen diese Eigenschaften beigelegt werden, karisch sein sollen. Referent tritt denen bei die in ihnen ein Charakterbild des phönizischei) Volkes erkennen. Der Verfasser bestreitet einen phö- nizischen Poseidon; aus Diodors Überlieferung von Kadmos und den Phöniziern die mit lalysiern vereinigt dem Poseidon opfern, soll weiter nichts folgen als das Vorhandensein phönizischer Ansiedler auf Rhodos; aber offenbar gründet Kadmos hier den Dienst des von seinem Volke verehrten Gottes und auch Dinarchs JiaScxaaea 0ahjpia}v npbg 0oivixag tmkp r^c lepmauyr)^ xou JJoffetSafVo^ Sauppe Or. Att. II p. 822 scheint auf einen phönizischen Poseidon hinzuweisen. Allerdings kann nun noch nebenher gefragt werden, ob Poseidon ursprünglich phönizisch war. Diese Frage zu verneinen, werden wir durch Diodor und Dinarch a. 0. keineswegs gehindert, da sich einfach ein phönizischer Poseidon (und aus Diodor mit Sicherheit) ergiebt, darüber aber, ob er von vornherein phö- nizisch war oder erst im Verlaufe phönizisch geworden war, von den Autoren natürlich nichts ausgesagt wird. -^ Die Emendation "'lyvrjrag statt yiyavraQ Diod. V 55 ist sehr ansprechend. Das ysvioBai indes be- deutet wohl nicht genitos esse sondern fuisse ' sie waren dort befanden sich dort'. Diodor mag die Teichinen an der Nordwestseite, in Kameiros und lalysos, angenommen haben. Was npoarjwot dacfioveg besagt, ist schwer auszumachen. Der Verfasser nimmt Ttpofffjwog in dem Sinne von iv rotg nphg iw jiipeat r^c vyjaou^ aber sollte man Dämonen in geographischer V^eise bezeichnet haben? Auch die Vermutung, dafs sich das rhodische Stammvolk der Igneten zu Dämonen verflüchtigt habe, verdient keinen Beifall; viel eher konnten die unter die Erde verwünschten Poseidons- söhne die Rolle von Dämonen übernehmen. Vielleicht ist die Erklärung am Sternenhimmel zii suchen ; Sterne, wenn sie untergehen, sinken unter den Erdrand hinab; die sechs Poseidonssöbne liefsen sich etwa mit den sechs sichtbaren Plejaden identifizieren, denen im Mai hei ihrem FrOh- aufgang von Schiffern die vor Tag absegelten, Morgenopfer gebracht worden mochten, was denn Anlafs wurde sie 'npo<rr}<poi Sacßoveg zu nennen. Doch das sind Mutmafsungen. Unter den Heffterschen Deutungen der den Zeussöhnen beigelegten Namen ist besonders die von Kpövcog un- sicher. Man vermifst einen Vertreter des Ährenschnitts und Kpövtog könnte wohl 'Schnitter' sein. - Mit Recht legt der Verfasser Gewicht auf die nahe Verbindung des lindischen Athenadienstes mit Helios und den Heliaden. Ist der Heliosdienst orientalisch und ursprünglich fremd, so gilt dasselbe vom Athenadienst. Schneid erwirth S. 9 vermutet dafs Sidons Astarte von den Phöniziern nach Lindos gebracht und aus der phönizischen Göttin die Athena der dorischen Rhodier geworden sei. - Mit der Behandlung, die der Verfasser der Phorbassage an- gedeihen läfst, ist Referent nicht einverstanden. Höchstens die Deutung des Periergos auf Herakles verdient Auftnerksamkeit; a Ophiuchi (= Phor- bautis, Hygin Astron. II 14; vergl. Nonn. Dion. II 675 nämlich steht

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414 Griechische SakralaltertAmer.

dicht bei a Herculis (= Periergi?). Dafs wir, weil es Phönizier anf Kreta gab, auf die kretische Herkuhft des Althämenes Gewicht zu legen haben, kann man vielleicht zageben, aber die Annahme eines dop- pelten Althämenes mifsfällt. Der Tlepolemossage eine bestimmte Heimat anzuweisen, genügt das vom Verfasser beigebrachte Argument nicht. -- Im allgemeinen ist zu rttgen, dafs die rhodischen Inschriften zu wenig benutzt sind. So wird für das Fortbestehen des Poseidons- kults Aristeides angeführt und wegen des kameirischen Herakles auf Pi- Sanders Herkunft hingewiesen, der bezüglichen Inschriften aber mit kei- nem Worte gedacht. Einzelne Inschriften (C. I. Gr. n. 2108 und 2374) sind auch in unrichtiger Weise benutzt. Immerhin ist die Schrift lesenswert, auch für die rhodischen ' Sakralaltertümer nicht unwichtig, weil die Sagen meist mit örtlich vorhandenen Kulten zusammenhängen.

Rhein. Maseum N. F. Band XLI (1886) S. 223—241. Karl Schu- macher, Zu rhodischen und delischen Inschriften.

Im III. Abschnitt, betitelt 'Dionysos Sminthios in Lindos' hat der Verfasser die Inschrift Ross Hellen, n. 47 einem eingehenden Sta- dium unterzogen und teils Lücken ergänzt, teils Stellen, die was bei der Kleinheit, Nachlässigkeit und Undeutlichkeit der Buchstaben begreif- lich — von. dem Herausgeber, L. Ross, verlesen wurden, berichtigt Gleichzeitig hat sich W. Dittenberger mit n. 47 beschäftigt (in dem her- nach zu besprechenden hallischen Index Scholarum für den Sommer 1886) , und die beiden unabhängig von einander arbeitenden Gelehrten sind zu Herstellungen gelangt, die im wesentlichen übereinstimmen. Un- ter Hinzunahme ihrer, wenn nicht immer dem Worte, so doch dem Sinne nach im allgemeinen sicheren Herstellungen ergiebt sich der Inhalt von n. 47 wie folgt. 'Im Jahre des [Athenapriesters Kallijstrates und des Heliospriesters Rhodopeithes am elften Tage des Monats Diosthyos ha- ben Rat und Bürgerschaft von Lindos, auf Antrag der Epistaten, Be- schlufs gefafst in Betreif der Choregen: da der rhodische Gesamtstaat sich die Beobachtung der bakchischen Bräuche, der Agonen, FestzOge und Opfer bei der Sminthienfeier (lin. 9 i\v\ Zii\c\f^ioi^^ oder etwas Ähn- liches, K. Schuhmacher) sehr angelegen sein läfst, indem er Choregen bestellt durch Wahl aus Bürgern wie auch aus Fremden, und da es den Lindiern in gleicher Weise anliegt dem Gotte, frommer Pflicht gemäfs, zu dienen, (lin. 10-12 b^oivuQ dk xa[l Jev8i]ot e& räv norl top deöv tbaißetav [ig^ipov]Tou seil. (mouS^v * Eifer beweisen', K. S. unter Zwei- feln; viell. [npovoouv]rai), so soll, unter Voraussetzung der Bestätigung, hiemit seitens der Lindier beschlossen sein, dafs in Betreff der Smin- thien (lin. 14 nepl r[w]v I!/uv&t[w]v Dittenberger, nepl rbv Ufiev^eov Ross und K. S.) alles Übrige nach dem ( bisher geltenden) Dekret der Lin- dier (lin. 14. 15 xarä t[6 i/fd^]ec(TfjLa Jcv8t[(ov] oder etwas dergleichen, K. S.; xarä [Tiporepov i^a^\i(Tp(ev)a^ Dittenberger. Für i^fa^eofidiHx

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Rhodos. 415

dürfte der Raum nicht aasreichen) zu geschehen hat; (fortan) aber soll die zQstftndige Behörde (der Ergänzung nach die Epistaten lin. 16 noat- petff&wv [3k Tol imardTou], doch wird man müfste denn roe wegwer- fen, durch imardrcu die Zeile auffällig lang; für roe vergleiche Newton n. CGCLVII, lin. 50), welche eben im Amte ist, zu den ans Lindos er- wählten Choregen noch sechs Choregen und zwar Fremde (lin. 19 S^vouc Ross und Ditteuberger; $dv[wv\^ K. S., eine Änderung die nicht nötig scheint) hinzu wählen aus der Zahl derer die auf lindischem Grund und Boden wohnen und daselbst Ackerbau treiben, wenn nicht etwa einige sich freiwillig zur Ghoregie erbieten; die Erwählten sollen den Festzug bei der Sminthienfeier anstellen (lin. 20. 21 oreA^ovToi [täv] no[vn]äv räv iv Tocg üfitifBeoic Ditteuberger; Schuhmacher, hat seine Vorschläge nur bis lin. 20 erstreckt) und ein jeder in der Art wie es (in dem älteren Dekret) fflr die übrigen bestimmt worden ist' (lin. 21. 22 xa^dnep xal rwc äXloo^ {Y)i(yp)a{n)ra(i)),

Die Lindier also, bemerkt der Verfasser, hatten ein Dekret für die Wahl dionysischer Choregen erlassen, ohne die unter ihnen wohnen-' den Fremden heranzuziehen; da beschlofs der Gesamtstaat das Fest des Dionysos in gröfserem Mafsstabe zu feiern und auch die Fremden zur Ghoregie zu veranlassen. So sahen sich die Linder genötigt ihrem frü- heren Dekret eine Novelle zuzusetzen, und zwar gaben sie es der zu- ständigen Behörde anheim, sechs fremde Choregen zu den aus den Bür- gern gewählten hinzuzuwählen.

Von den epigraphischen Zeugnissen , die der Verfasser S. 238 für rhodischen Dionysosdienst beibringt, ist die dem Fundorte nach die Stadt Rhodos und ihren Dionysosdienst angehende Inschrift Newton n. CCGXLIII zu streichen. Denn obschon man dieselbe in der Johanniskirche der heutigen Stadt angetroffen hat, ist sie doch, wie Ditteuberger, De sacris Rhodior. comment. altera p. X XVI vortrefflich nachgewiesen hat, keines- wegs rhodisch, sondern kölsch; sie mufs einmal aus Kos nacb^ Rhodos gekommen sein. Übrigens steht es anderweitig fest, dafs die Gesamt- stadt der Insel Dionysosdienst hatte.

Index scholarum. Inest Guil. Dittenbergeri de sacris Rhodiorum . commentatio. Halle 1886. 13 Seiten. Commentatio altera. Ebend. 1887. 16 Seiten.

Einiges aus dem' Inhalt: Es steht fest, dafs Helios von vorn- herein den Rhodiern als Herr und Schützer der ganzen Insel galt. Dieses über die ganze Insel sich erstreckende Ansehen des Helios könnte nun in den Zeiten vor OL 93, 2 407/6 vor Chr., als die Stadt Rhodos mit ihrem Heliosdienst noch nicht existierte, sich so kundgegeben haben, dafs jeder der drei alten Orte, lalysos Kameiros und Lindos, seinen eigenen Sonnentempel und Sonnenpriester hatte. Allein dieser Annahme ist nicht stattzugeben. Bei Gründung der Gesamtstadt an der Nord-

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416 Griechische Sftkr&laltertamer.

spitze der Insel wurden die örtlichen Kulte nicht abgeschafft; unsere den späteren Jahrhunderten angehörenden Inschriften rofifsten also, da sie vielfach auf gottesdienstliche Dinge Rücksicht nehmen, örtlicher He- liosbräuche erwähnen; aber von iaiysischen oder kameirischen oder iio- dischen Bräuchen die den Helios feierten, verlautet nichts. Der Sonnen- priester Rhodopeithes , welchen eine lindische Inschrift, siehe oben S. 414, neben einem andern Funktionär darbietet, wird fflr den Eponymos des Gesamtstaats der Rhodier, nur der andere Funktionär fOr lindisch zu halten sein, so wie die Salaminier ihren Arcbou und den athenischen nennen, C. I. A. II n. 469 und 694. Es folgt, dafs die Insel Rhodos auch vor Ol. 98, 2 keine örtlich zerstreuten Heliosdienste hatte. Mithin mufs die diesem Gott ttber die ganze Insel zustehende Oberherrlichkeit einen anderen Ausdruck gefunden haben, und zwar in der Art, dafs die noch nicht zusammengesiedelten Bewohner sich zum Heliosdienst bei einem und demselben Tempel vereinigten wie die lonier zum Poseidonsdienst auf Mykale. An eine gelegentlich der Zusammensiedelung Ol. 98, 2 er- folgte Verlegung des hochangesehenen Kults ist nicht zu denken. Mit Unrecht hat A. Becker behauptet, lalysos sei ursprünglich Sitz des He- lioskults gewesen. ^ Das Fest des Sonnengottes hiefs ^AXceea. Diese inschriftlich gesicherte Form ist die richtige; das in wenigen und späten Titeln vorkommende 'AXeTa ist ebenso zu beurteilen wie wenn, statt ^Tjrieia^ sich T^eta geschrieben findet. Es hatten Agonen von allen drei Arten statt. Auf eine penteterische Bestimmung führt das Priesterverzeichnis Ross Inscr. n. 277 und die Anordnung der Spiele Revue arch^l. XIII (866) p. 164 n. 12. 13. In dem erstgenannten Titel, gefunden bei dem Dorfe Theologos, sind unter der Überschrift kpeTg ^AnoXkwvoQ 'EpsBtfjJou viele Namen verzeichnet, die ohne Zweifel ebenso vielen kontinuierlichen Jahren entsprechen. Beigeschrieben oder zwischengeschrieben sind Na- men von Festen. Das häufig zugesetzte 'AXceia 'Fest des Sonnengottes' kann aü^ die Namen der Priester und die durch dieselben bezeichneten Jahre so bezogen werden, dafs sich eine Penteteridenreibe ergiebt, die, da beim 4. und 16. Priester kein 'AXeeca gelesen wird, jetzt allerdings Lücken hat, einst aber auf dem noch nicht durch die Zeit Versehrten Stein vollständig vorhanden gewesen sein mag. Die Revue a. 0. registrier- ten Spiele Ilu^ca xolI AXeeta n. 12 und ^AXce[cd] ^I<r^fi[ca] Nsfis[eä] Jeoxo- ^puvec[a] n. 18 sind vermutlich nach dem Range geordnet; die Halieen treten als penteterische Spiele den penteterischen Pythien zur Seite, gehen aber den trieterischen Isthmien und Nemeen voran. Jährliche Halieen gab es nicht; mit Unrecht ist Festus v. October equus als Be- weis für jährliche Halieen angesehen worden. Dionysos. Die offen- bar lückenhafte Glosse des Hesychios: Buwvßaso ^owOaog Ttapä To- BioiQ ' Touc (TuxcvouQ ^dk^TaQ^ hat man durch Einsetzung der Worte oZno ixdXouy ^Podcoe nach Podwtg^ herstellen und daraus entnehmen wollen, dafs sich die Rhodier bei Bakchosfesten des Phallos bedienten. Aber es dürften

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Rhodos. 417

vielmehr aas der einen Glosse zwei zn machen sein; erste Glosse: ßufüvi- ScLQ- 6 AovuöoQ napä ^PoSiotQy zweite: [BoiovßaLQ] tou^ aux^vou^ ^dh^ag^ wo [Büwvßas] Akkusativ Plaralis ist Die zweite Glosse braucht dann den Kultus der Rhodier nicht näher anzugehen. Es gab auch bakchische Anthesterien auf Rhodos, dann die Anthesteriaden, Hesycfa. !4vBeaT7)ptd8ag rag i^ooffag wpav yd/iou 'Podeoi^ gehen auf ein Fest verwandten Namens zurück, so wie die beim Deiienfeste mitwirkenden Mädchen Deliaden hiefsen. Ohne Zweifel machte man die Mitwirkung von den Lebens- jahren abhängig und fixierte eine Altergrenze, daher denn, wie ans He- sych. a. 0. zu ersehen, 'AvBeaTfjptdSeg ein bestimmtes Alter zu bezeich- nen anfing. In demselben Sinne sprach man von naldeg 'IaBfuxot\ 'OAufi- mxoc\ flüBexou Die auf Rhodos begangenen Sminthien haben UefEter u. a. für ein Apollonsfest gehalten. Wir müssen sie vielmehr dem Bak- choB vindizieren. Dafs es einen sminthischen Apoll gab, hat seine Rich- tigkeit, allein manches Beiwort, furdXfitog zum Beispiel, ist bald auf diesen, bald auf Jenen Gott angewendet worden. Von den beiden Cü- taten aus dem Sminthienbeschreiber Philomnestos, die sich bei Athenäos p. 74 F und 466 A finden, ist zwar das erstere belanglos, das andere aber empfiehlt gar sehr die Annahme bakchischer Sminthien; es wird daselbst berichtet von dem Lindier Antheas, der sich dionysisch gekleidet, Oberhaupt dionysisch gelebt und einen Kreis von Dionysiasten um sich gesammelt habe (noXkobg rpi<pmy aißpßdxxoog). Denn wie kam der Smin- thienbeschreiber darauf der bakchischen Gewohnheiten des Lindiers zu erwähnen, wenn die Sminthien nicht bakchisch waren? Ebendahin fohrt entschieden das lindische Dekret Boss HeUen. n. 47, siehe oben S.414. Auf

Apollon. Lex. Hom. p. 143 iv T68(p Zpiv&ta kopri}^ Zrt ''AmkXiov

xoi Aeövuaog Sed^&sepav Toug fioag ist kein Gewicht zu legen und etwa apollonisch - bakchische Sminthien für Rhodos anzunehmen; der Sophist Apollouios hat wohl nur Homer. II. I 39 mit den bakchischen Sminthien der Rhodier vereinbaren wollen. Was die zu Lindos begangenen Smin- thien anbetrifft, so kann man, da jener Autor bei Athen, sein Buch nspl rwv iv Tödip (nicht iv Aivdip) ü/uvBciuu betitelt hat und da der Kalen- der der Insel Rhodos einen Monat Sminthios darbietet, fragen, ob nicht die lindischen Sminthien ein Fest des ganzen rhodischen Staates gewesen seien. Aber allgemein rhodisch kann die Feier auch dadurch gewesen sein, dafs sie wie zu Lindos, so auch zu lalysos und Kameiros be- gangen ward ; nehmen wir also für Jeden der. drei Orte besondere Smin- thien an. Eine entsprechende Feier der Stadt Rhodos dagegen wolle man nicht aus dem städtischen IpJvBiov Strab. p. 606 folgern. - Athen a und Zeus wurden in den einzelnen Städten der Insel als stadtschtttzende Gottheiten angesehen; fOr Lindos viele Belege, fttr Kameiros einige ; die StadtgottheJten von lalysos kommen Revue arch^ol. XVI (867) p. 81 und 71 vor, wo lin. 6 7 zu lesen ist: xcä 'ÄBav{äQ 'fjaXuaeag üoXtdBoQ xa} ätog UohituQ xa\\ ha]fuepddog xal ätbg [Uohitog]. Die Dekrete wur-

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418 Griechische SakrAlalterthümer.

den aufgestellt in den Heiligtflmern der Athena. FOr lalysos fehlt ein Beleg, ja es liefse sich anscheinend das Gegenteil folgern aus der In- schrift Newton GCGXLIX, welche die lalysier in drei Exemplaren, nicht im Athenatempel, sondern anderswo aufstellen wollen. Aher hier handelt es sich um den Schutz der AlektryonastAtte; kein Vieh soll dieselbe be- treten, auch anderes Profane fernbleiben; daher war es nötig das un- seren Polizeiverboten ähnelnde Dekret an den Zugängen, auf welchen etwas Unheiliges nahen konnte, aufzustellen. Was Anordnung und Bezeichnung betrifft, so ist zu bemerken, dafs die Inschriften Athena an erster, Zeus an zweiter Stelle nennen, dafs Zeus überall HoAceuc^ Athena aber nicht überall floXtaQ heifst. Sie heifst UohaQ zu lalysos, Kameiros und in der Gesamtstadt, die lindischen Titel dagegen kennen nur Aivdia als ihr Beiwort. Der uugriechische Name 'Lindos' bezeichnete wohl eigentlich die Höhe auf welcher der Athenatempel lag, und von dieser, nicht von der Stadt Lindos, mufs die Göttin in vordorischer Zeit den Zunamen Aofdta erhalten haben, wie von dem Berge Atabyris Zeus 'Ata- byrios' hiefs.

Bemerkungen des Referenten. Der Verfasser sagt nicht geradezu, dafs er sich den Heliosdienst vor 01.93,2 an der Stätte des noch nicht gebauten Rhodos denke, doch ist es seine Meinung gewesen; eine Verlegung des Heliosdienstes, die gelegentlich der Zusammensiedelung um 93, 2 erfolgt wäre, lehnt er I p. IV ab, was denn darauf hinaus- kommt, dafs der nach 93, 2 in der Gesamtstadt verehrte Helios, vorher schon da wo sie gebaut werden sollte, seine Altäre hatte. Diese An- sicht steht der Beckerschen nicht so schroff gegenüber, wie es auf den ersten Blick, besonders wenn man den Verfasser hört, scheinen kann. Becker hat p. 113 den Heliosdienst nicht blofs in lalysos, sondern auch bei lalysos angenommen Den ältesten Heliosdienst vermutet er in dem von den Heliaden gegründeten Achala; sie gründeten es im lalysischen, h laXoaiqi, Diodor V 67; Newton Brit. Mus. p. 123 n. CCGXLIX ido^s

zoTq iidarpotg xa\ laXuatotQ oikXay 8k (an^Xav ^d^ieev) in} räc xa-

raßdatog Tä[g] i$ "A^ata^ n[6]Xsapg. In oder bei lalysos lag auch das Heiligtum der Heliostochter Alektryona, wie dieselbe Inschrift beweist. Die örtlichen Anhaltspunkte der Sagen von Helios' Kindern führen da- hin, dafs auch für den Heliosdienst selbst lalysos und die ialysischen Umlande das gewiesene Gebiet sind. So liegt es denn auch vom Stand- punkte Beckers nahe, schon vor Ol. 93, 2 auf der eine Meile von lalysos entfernten Nordspitze, wo die Gesamtstadt Rhodos gebaut werden sollte, heliadische Heiligtümer anzunehmen. Die Gründung der Gesamtstadt und des dortigen Heliosdienstes war dann nicht sowohl eine Verlegung des Heliosdienstes von lalysos nach einem neuen Platze, als eine Ver- schiebung des Schwerpunktes, vermöge welcher die längst dagewesenen, aber weniger wichtigen und angesehenen Weihstätten des Helios und der Heliaden zu den allerwichtigsten und angesehensten wurden. Dem

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Rhodos. 419

Verfasser steht es fest, dafs Helios den Rhodiem von Tomherein allge- meiner Inselgott war; 'quem (Solem) totius insulae dominum ac tutorem antiquitos credituro esse constet'. Aber es steht nichts dergleichen fest. Wenn die ganze Insel den) Volke das den Heliosdieost mitgebracht, gleich gehorsam war, so konnte Helios gleich fttr den Patron der ganzen Insel gelten; eroberten aber die Ankömmlinge zuerst nur die Nordwest- ecke, während der Südwesten und der Osten vorläufig noch anderen Stämmen blieb, so erschien Helios anfänglich als Oberherr des Nord- westens, d. h. des ialysischen Gebietes, wenn nicht etwa die Heliosdiener, wQnscheod die ganze Insel zu gewinnen, den Wunsch in ihr Kredo auf* nahmen. Zeugnisse giebt es flber diese alten Vorgänge nicht. Fou- cart, der ebenfalls 'AAeeta als die richtige dorische Form festgestellt hat, Revue arch^ol. XIII (866) p. 169 n. 10, weist auch noch auf die entsprechende ionische Form, 'HXeeia hin; Ross Inscr. n. 98 iv ro) dyojve rwv 'HXtec[wv t]<o[v iu Tod^?], Inschrift von los. Dafs es auf Rhodos penteterische Halieen gab, ist auch des Referenten Überzeugung; je um- fangreicher und kostspieliger die Agonen, desto unwahrscheinlicher ihre Jährlichkeit. Aber was p. VI. VII über Festus v. October equns ' Rho- dii qui quotannis qnadrigas Soli consecratas in mare jaciunt' cet. bemerkt wird, ist nicht plausibel. Jährliche Halieen, meint der Verfasser, habe man nicht begangen; die Notiz des Festus müsse auf irgendwelche an- dere dem Sonnengott geltende Jahresbräuche bezogen werden; es habe deren gegeben; so gehöre zu den Jahresbräuchen das aus Ross Hellen n. 45 bekannte Opfer eines weifsen oder roten Zickleins am 14. Hyakin- thios. Aber wer kann glauben, dafs Festus sich mit Nebenbräuchen des Heliosdienstes beschäftige? ohne allen Zweifel ist es das Hauptfest der Halieen von welchem er spricht Die merkwürdige Ceremonie eines ins Meer versenkten Viergespanns gleicht nicht einem Nebenbrauche. Alljährlich, wenn das Datnm des Haupttages der penteterischen Feier im Kalender wiederkehrte, wird man die Ceremonie begangen haben, wie im mittelalterlichen Venedig der Doge alljährlich um Himmel- fahrt das Staatsschiff bestieg und sich der See antraute durch Versen- kung eines Ringes. Der Ernst des rhodischen Halieenfestes lag in der Versenkung des Viergespanns, Agonen kamen alle vier Jahre hinzu wie ein Putz dessen man entraten konnte. Auch wenn wir die Glosse des Hesychios ßuwvedag xrk so ändern wie der Verfasser will, müssen wir, was von dem Eigennamen Thyonidas dort überliefert wird, dafs er den Rhodiem geläufig sei, auch auf das gleichlautende Appellativum an- wenden. Dafs auf Rhodos Feigenäste als Phallen und zwar bei den wenn nicht ganz, so doch teilweise bakchischen Sminthien dienten, läfst sich durch Athen, p. 74 F 0d6fiv7j(rcog d' iv z^ nepl ziov h ToS^ Hfitv^iwv ^a{v ' ine} xal b auxoipd'^TrjQ xzX stützen. Der Sminthienbe- Schreiber kam auf die Sykophauten zu sprechen, weil zwar nicht die F eige oder der Feigenanzeiger, wohl aber der Feigenast unter dem Na-

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420 Griechische Sakralaltcrtflmer.

mdn ThyoDidas bei dem Fest seine Rolle hatte. Die Anthesteria- den führt der Verfasser mit Recht auf ein Fest verwandten Namens zurück. Zu Athen waren die Anthesterien ein bakchisches Fest des ersten Frühjahrs. Ob sie das auch zu Rhodos waren, läfst sich bei dem gänzlichen Mangel an Zeugnissen nicht untersuchen. Es könnte 'AvBe- an^pea auch ein zweiter Name des Sminthienfestes, welches nämlich wohl ursprünglich apoUonisch war und vielleicht auch als es wesentlich bak- chisch geworden, noch apollonische Tage einschlofs, siehe hernach, oder ein Spezi alname der apollonischen Tage desselben gewesen sein. Dann hätten wir den rhodischen Anthesterien eine Stelle im Jahre zu geben, die nicht dem noch halb winterlichen Frühling (Anthesterion), sondern dem vollen Frühling (Elaphebolion) angehörte. Athen, p. 74 F ist nicht belanglos für die Sminthien frage; die Bezugnahme auf die Sykophan- ten erklärt sich daraus, dafs die Sminthien mit Phallophorie verbunden, also bakchisch waren, siehe vorhin. Was das von älteren Forschem angenommene rein apollonische Sminthienfest angeht, so ist vom Ver- fasser, und ebenfalls von K. Schuhmacher Rhein. Mus. XLI S. 237, über- sehen, dafs Heffter nachgehends, Vorwort zum 3. Heft der Götterdienste auf Rh. S. X. XI, zu einer andern Hypothese gelangt ist mit Bezug auf

ApoUon. Lex. Homer, p. 143 Bekk. iv 'Podtp 2[uvBta koprij^ Sri

'AnoXXwv xa} Jeovuaoc Sed^&eepav robg fiüa^. Es folgen aus dieser Stelle apoUonisch- bakchisch e Sminthien. Was der Verfasser, um die Folge- rung abzulehnen, aufstellt, ApoUonios mache einen Ausgleichungsversuch mit Homer II. I 39, will nicht viel bedeuten. Athens städtische Diony- sien galten ehedem dem Apoll, wie längst zum Beispiel von Droysen Äschyl. S. 612 bemerkt worden ist, und was Delos angeht, so zeigen Hauvettes Inschriften ApoUonien und Dionysien in unmittelbarer Verbin- dung, siehe Bericht 1886 S. 338. Danach haben wir denn die Bemer- kung des ApoUonios mit Heffter a. 0. recht ernstlich ins Auge zu fassen. Der Verfasser will nicht zulassen, dafs wir aus dem hauptstädtischen Sminthien Strab. p. 606 auf eine hauptstädtische Feier schliefsen. Was sollte denn das Sminthien der Hauptstadt, wenn man keine entprechen- den Bräuche daselbst vollzog? offenbar hat die rhodische Hauptstadt entweder ihre eigenen Sminthien gehabt oder es ist die Feier, nach Art der herbstlichen Mysterien in Attika, teils in der Hauptstadt teils aufser- halb, zu Lindes, begangen worden. Das Zeugnis für Athena und Zeus als Stadtgottheiten von lalysos, Revue arch^ol. XVI p. 31 n. 71, ist aus sehr später Zeit, so dafs es einigem Zweifel unterliegen dürfte, ob früher besonders vor Ol. 93, 2, diese Übereijistimmung mit den übri- gen rhodischen Städten vorhanden war. Aus der Alektyonainschrift, die man nicht im Athenatempel aufstellte, wird allerdings kaum zu schliefsen sein, es habe in lalysos einen Athenatempel, dem ein viertes Exemplar des Dekrets zu überweisen war, nicht gegeben.

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Rhodos. 431

Wenq Referent mehrfach von dem Verfasser abweicht, so gelten ihm doch die beiden oommentaUones f&r höchst respektable Arbeiten; unsere Kunde von den rhodischen Sakralaltertttmem kommt dnrch die- selben unstreitig etliche Schritte weiter.

Carol. Schuhmacher. De republica Rhodiornm commentatio. Dissert. inaugularis. Heidelberg 1886. 62 Seiten.

Eine Untersuchung staatsrechtlichen Inhalts, die aber auch die Sakralaltertttmer angeht Von besonderem Interesse dQrfte das fQr die Ktönen, xrotvou, gewonnene Resultat sein. Der Verfasser sieht in ihnen rhodische Phratrien. Seine Erörterung nimmt etwa folgenden Gang.

In der Glosse des Hesychios xrup€u ^ xvueveu x^p^itg (cod. j^a»- p^<n)g) Ttpoyovexwv iepeetov ^ d^/wg fisfupiafuvog ist allgemein und mit Recht lepwu, statt lepeewv^ verlangt worden. Sonst hat man nur In- schriften. Besonders wichtig ist das Dekret Newton Brit Mus. n. CGGLI: Die Kameireer beschlossen, ihre Ktönen auf der Insel Rhodos wie auf dem Festlande alle zu verzeichnen und das Verzeichnis im Heiligtum der Athena aufzustellen. Auch den Bewohnern der Insel Ghalke soll, auf Wunsch, eine ähnliche Verzeichnung gestattet sein. Aus diesen Ktönen sollen die Insassen (rooc xroiudraQ) einen Senator {[idarpov^ Hesych. iidarpoi - ntipä ToScotq ßouki^r^peQ^ eigentlich Prüfer, Visitatoren) nach rhodischem Gesetz ernennen in dem Heiligtum, welches in jeder Ktöna das ehrwürdigste ist, und die so ernannten Senatoren sollen sich versammeln zu Kameiros im Heiligtum der Athena und sämtliche öffentliche Heiligtümer (Gottesdienste) der Kameireer beaufsichtigen (xoi d^p&üVT(u iepä Kafupdoßv [rä 8afjLo]TeX^ ndvra^ die Ergänzung [^o- pjo]TBk^ mit Fragezeichen bei Newton). In n. 13 Bulletin de corr. heilen. IX p. 114 ist die Rede von jemandem, den die Ktönaten f&r gottesdienstliche Funktionen erwählt haben und der seinem Auftrage sorgfältig nachgekommen ist; sie erkennen ihm Lob zu und wollen ihn bekränzen in. der nächsten Ktönatenversammlung (iv r^ iTistra auXXoytp). Ähnlichen Inhalts ist der karpathische Titel Bull. VIII p. 854: dem Kar^ pathiopoliten Themistolas erweist sich die Ktöna dankbar. Die Inschrift soll in zwei Exemplaren aufgestellt werden, zu Porthmos im Poseidons- tempel und zu Potidäon im Tempel der lindischen Athena. Die Ktöna nennt sich ^ xxoiva rwv Iloredatwv. Es ist die einzige namentlich be- kannte.

Man hat gemeint, die Ktönen seien Sonderstiftungen gewesen, gottesdienstliche Kolonien, die obschon separiert (3^/wg fujjLepeapsvog Hesych.), doch mit dem Orte von welchem sie ausgegangen in Kultge- meinschaft verblieben. Aber nach Ktönen wurden die pdaxpot gewählt ein jeder der drei alten Orte hatte seine fidarpoe^ d. h. seinen Senat, wie z. B. die Newton n. CCCLI genannten fidarpoe der Senat des Ortes Kameiros und der zu Kameiros gehörigen Umlande sind wie konnte

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422 Griechische Sakralaltert&mer.

bei der Wahl einer Behörde die alle Bürger anging, danach gefragt werden, ob der Wähler seinen Wohnsitz bewahrt oder irgend einmal mit einem abseits gelegenen vertauscht habe? die Wahlkörper (xroTvae) gar nur aus Sonderstiftlern zusammengesetzt zu denken, ist eine bare Un* möglichkeit. Von anderer Seite wird behauptet, dafs wir in den Ktö* nen Gaue, Demen in dem aus Attika bekannten Sinne, vor uns haben. Dafür liefse sich, wenn 8^fiog fie/iepiafievos = drjiioQ^ dieser Teil der Glosse des Hesychios in Anspruch nehmen. Aber die erste Hälfte der Glosse xTÖhfot ^wprjaetg npoyovtxiov Upwu 'Ktönen sind Bezirke, welche Heiligtümer der Vorfahren einschlössen' leitet keineswegs auf Demen im attischen Sinne. Der in dem karpathischen Titel, siehe vorhin, genannte Themistolas, welchem sich die Ktöna der Potidäer dankbar be- kennt, wird zu dieser Ktöna gehört haben. £r müfste also, wenn ' Ktöna der Potidäer' so viel wäre wie potidäischer Demos, das Demotikon üo- u8aeeug erhalten. Aber das ihm gegebene Demotikon ist Kaprra&toTtO' Xtn^g, Dafs die Wahl der Senatoren nach Demen erfolgte, ist nicht glaublich. Die Senatoren hatten die Oberaufsicht über den gesamten Kultus der Landschaft, Newton n. CCGLI, siehe vorhin. Es mufs die- selbe wesentlich in dem bestanden haben, was die lindische Inschrift n. COOL VII besagt: omog tcu cäpeaeeg ycvüßurat iu Atvitp ratv iepeapv

i$ aÖTwv AcvScwv - xa[c p.]ii psri^iovrt zwv iv Aiv8(p Upopv Ol /xij xai Ttpozepov fieree^ov. Das kommt denn darauf hinaus, dafs Per- sonen die jüngst mit dem Bürgerrecht beschenkt worden, von den gottes- dienstlicheu Funktionen fernzuhalten, nur alteingesessene Familien als qualifiziert zu betrachten waren. Danach mufs man vermuten, dafs die för das Vorrecht der alten Familien eintretenden Senatoren auch selbst von Altbürgern erwählt wurden, nicht von den Gaubewohnern überhaupt, unter denen sich auch Neubürger befanden. Die mit ihrer Erwählaug beauftragten Verbände die xroTvat werden also aus den alten Fa- milien bestanden haben. Wir gelangen mitbin auf diesem Wege zu eben dem was aus Hesychios entnommen wird; denn wenn die' Ktönen Heilig- tümer der Vorfahren umfriedeten', so müssen die an den Altären ihrer Väter opfernden Ktönaten zu den alten Familien gehört haben. Eine nähere Veranschaulichung der Ktönen dürfte aus n. GCOLII, einer ka- meirischen Inschrift, zu gewinnen sein, obschon das Wort xroeva nicht vorkommt. Es sind hier viele Familien, narpaa, gruppenweise gewissen Namen unterstellt, so umfafst in Kol. 6 der Stamm der Amphiueer sechs, der Name der Ghytrieer sieben Familien; die Gruppen sind wiederum znsammengefafst durch die allgemeine Überschrift 'AX^atii[evi$o\Q^ wo wir vielleicht ^uX^g zu ergäuzen haben. Der Stamm Althämenis umfafste also gewisse Gruppen von Familien und diese Gruppen werden Ktönen gewesen sein. Es hat mithin die Ktöna der Ghytrieer bestanden aus sieben Familien, den Iphikliden, Gharidamiden und wie sie weiter heifsen.

Obwohl die Ktönen für Rhodos bisher nur aus kameirischeu luschriften

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Rhodos. 423

nachweisbar sind, dürfte doch die der Einteilung in Demen untergeord- nete (subjunctam et inferiorem, p. 30) Ktöneneinteilung eine allgemeine, den ganzen Inselstaat angehende gewesen sein.

Bemerkungen des Referenten. Der Verfasser folgt der Ansicht, dafs Säfiog niemals die ganzen Landschaften bezeichnet, sondern entwe- der den umfassenden Sinn des rhodischen Inselstaats oder aber den be- schränkten Sinn eines Gaus hat. Damit scheint n. GGCLI xa\ d^peovrw eepä Kafiepeiov [rä dafw]Te^ ndvra nicht zu stimmen, weil die Heiligtümer des Ortes Kameiros und der kameirischen Gaue, also die der ganzen Landschaft gemeint sein müssen. Aber vielleicht kann man sagen, drjfwreXyjQ sei ein der allgemeinen Sprache angehöriges Wort und bedeute nur 'öffentlich', die Spezialterminologie des rhodischen Staats- rechts dürfe mau hier nicht anwenden. Dies unter der Voraussetzung, dafs die Ergänzung richtig ist. - Eine kürzlich von P. Foucart Bull. XIII p. 864 herausgegebene rhodische Inschrift ergiebt eine zweite namentlich bekannte Ktöna, n. 1 lin. 9. 10 xa\ iare^avaifidvou bnh Marewv xroafezav Ipaviaräv 0eXoxpaTeewv ^puaitp are^vtp. Die Erklärung der Patren- Inschrift n. CCCLII ist sinnreich und durchaus beifallswürdig. Jede Pa- tra entsprach wohl einem Grundbesitz, einer Hufe, oder wie man sonst sagen will. Wenn die Kol. a unter dem Präskript ^Afx^vewv ndrpat ver- einigte Gruppe '/TTTTord^at fpoudSai Bipddan BmdSat 9wd8ac Sipddat Bap- alXetoi den Namen des Thoadengeschlechts viermal darbietet, so ist zu entnehmen, dafs zur Ktöna der Amphineer sieben Hufen gehörten und dafs vier im Besitz der Thoaden waren. Aufserdem wird, wenn nicht jede Hufe, so doch jede Familie einen dem Profaugebrauch entzogenen Platz gehabt haben, der Tempel Altäre, Heroa, überhaupt Heiligtümer umschlofs und das Familiengrab enthielt oder demselben benachbart war. Die rhodischen Gharmylioneer KoL a lin. 15, welche einem nur teilweise erhaltenen Ktönennamen unterstellt sind, mögen wie die Gharmyleer auf Kos in ihrem Weihbezirk dem Heros Gharmylos geopfert haben; Ross luscr. III p. 45 n. 300 Itpd & xal ä olxia ä in\ r^ y9 ^^ ^^^ xänot xai rat olxicu rai in\ roßu xdntüv ßeofv 8u6dexa xal XoLppjbXoo ^pa}\p^ x€u\ r[a/Jv Xap/iuXdoßv, Die Ktönaten verfügten also über eine gewisse Anzahl von Weihbezirken und in denselben enthaltenen Heiligtümern. Das ehrwürdigste der in der Klöna belegenen Heiligtümer soUten sie nach n. GGGLI zum Versammlungsorte wählen die Entfernungen näm- lich kommen nicht in Betracht, weil die zu einer Ktöna vereinigten sechs oder sieben Familienwohnsitze einander ohne Zweifel recht nahe lagen. Da die wählenden Altbürger sich in dem angesehensten Tempel ihres Bezirks (xroeva) vereinigten um einen Senator zu kreieren, so müssen sie der Gottheit jenes Tempels vor der Wahlhandlung geopfert haben, und die Vermutung liegt nahe, dafs sich eine jede Altbürgerschaft einen dem entsprechenden sakralen Namen beilegte. Allein die Vermutung bestätigt sich nicht. Der Ktönenname Mduoc deutet nicht auf Gottes-

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424 Griechische Sakralaltertflnier.

dienst. Ebenso geht die Bezeichnung ^ xrotva rtov IJoredcueußV nicht die Verehrung des Poseidon, sondern den karpathischen Ortsnamen Po- tidäon an; zu Potidäon gab es einen Tempel der lindischen Athena, Po- seidon hatte eine andere Stätte ^uf Karpathos; siehe oben S. 421. Wenn das rhodische Demotikon 'Poyx/SoLg zugleich Etönaten die im Demos Ronkion wohnten, bezeichne (Vermutung Schumachers 12, 2), so ist auch für diesen Ktönatennaroen eine sakrale Deutung ausgeschlossen. Einer solchen widerstreben auch die Namen in n. CCCLII die wir fttr Ktönennamen halten dürfen, man mOfste denn die Ghytrieer mit gewissen Bräuchen, welche Chytren hiefsen, zusammenbringen wollen; doch wird wohl vielmehr ein Ortsname wie Chytrion zu Grunde liegen. Die rho- dischen Kultgenossenschaften, jene gottesdienstlich benannten Verbände, xoivbv Twv Aiovomaaratv^ zb xoevbv rlov ^A^v^vaLtaratv und dergl. haben wir also von den Ktönen zu scheiden. Wir werden mithin den Verband der Samothrakiasten und Lemniasten (^oLfio^pq^xecunäv xac Ji^ftvcaaräv zb xocuöv^ Revue arch. N. S. XI (865) p. 219) d. h. der Kabiren- diener, welche einen Seeoffizier kameradschaftlich ehren, nicht mit W. Bottermund de rep. Rhodior. Halle 1882 p. 33 für eine Ktöna halten dürfen. Bottermund vermutet, die KtOua habe das dem Offizier unter- stehende Schiff ausgerüstet. Aber von derartigen Leistungen der Ktönen ist nichts bekannt. Er schreibt den Verbänden gemeinschaftlichen Wohn- sitz zu, was sie allerdings den Ktönen annähern würde. Aber die reichen Leute welche solche Gesellschaften stifteten, werden ihren Freunden nicht auch noch zu benachbartem Grundbesitz verhelfen haben; ein Philon, Stifter der 'A^^aBoSou/xovuxaral 0tX6vetot^ ein Chäremon, Stifter der J/uvt;- atounal Xaepi^fiovewe^ mag ein Tempelchen zu gemeinsamer Feier erbaut, etwa auch ein Legat ausgesetzt haben bis zur Erwerbung von Grund- stücken und Verschenkung an die Freunde wird die Grofsmut nicht ge- gangen sein. Auch wenn von dem Adjektiv xoevöc eine Nebenform xToevog (vergl. äpxzog neben apxog^ ixrav neben xcuvoß, G. Curtius Ety- mol. II S. 267) einst existiert haben, also xoevov mit xzaim ursprünglich gleichen Sinnes gewesen sein sollte (womit sich Bull. X p. 261 n. 7 rb xotvbv rag [xjrotva^ vereinbaren liefse), würde eine Ktöna die von Sa- mothrakiasten und Lemniasten gebildet ward, nicht plausibler. Die xocvd bilden ihre Namen von Zeitwörtern auf d^w und /Cc(^, z. B. Jcovw attwToi von ScovumCdaß (Athen. X p. 446); ganz anders die Ktönenna- men. Dafs das Thun der Ktönaten sich in gottesdieustlichen Formen bewegt, ist wahr; aber ihre Aufgabe die [moTpoi zu wählen ist doch nicht gottesdienstlich; dagegen wollen die Mitglieder eines xotvoy einzig und allein ihrer Gottheit dienen und sich bei Festen gütlich thun. £Iin über die ganze Insel sich verbreitendes Ktönennetz ist ein an- sprechender Gedanke, aber vorläufig eben nur Gedanke. Der Verfasser legt Gewicht auf das Verhältnis der Wahlkörper zur Aufgabe derer die gewählt wurden. Es liefseu sich aber aucii wenn dem en weise gewälill

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Rhodos.

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wurde, die heterogenen Elemente durch Kontrole ausscheiden, so dafs nur die Berechtigten, die Altbürger, wählten; eigene altbttrgerliche Wäh- lerschaften (xToTvae) zu konstituieren, war nicht unbedingt nötig. Die Annahme also dafs die Etönen nicht blofs kameirisch, sondern allgemein rhodisch gewesen sind, bedarf der Bestätigung. Eine solche ist aus Bull. V p. 261 n. 7 to xotvöv rag [x]votvag nicht zu entnehmen, weil die Inschrift vom Kontinent herrührt, wo die Kameierer Ktönen hatten; vgl. n. CCCLI rag xroivag rag Ka/iipeußv r^g iv r^ vdaw xal rag iv dnetpfp. Sie ist nämlich in der Peräa gefunden. Einer allgemein rho- dischen Ktöneneinteilung günstiger ist Bull. XIII p. 364 n. 1, siehe vor- hin; der Fundort nämlich ist eine Grabkammer in der Nähe des heuti- gen Rhodus. Verstehen wir lin. 9. 10 von einer Bekränzung die dem vermutlich in der Gesamtstadt wohnhaften Philokrates dem Eigen- tümer des Grabes zu teil geworden seitens der von ihm gestifteten Ge- sellschaft, die sich der Etöna der Matier anschlofs, so liegt es aller- nahe, die Ktöna der Matier in oder bei der Gesamtstadt zu suchen. Sicher dürfte das indes nicht sein, da Philokrates auch Freunde zu Eameiros hatte; gleich lin. 11 ist von Bekränzung seitens der Karaeiereer die Rede.

Leipziger Studien VII (884) S. 313. De fastis Graecorum anti- quioribus scripsit Ern. Bisch off. Vergl. Jahresber. 1886 S. 409. Es kommt in Betracht Cap. III de fastis Doricis, insonderheit der Ab- schnitt B 2 der dem rhodischen Kalender gewidmet ist.

Tabelle A. Monatssysteme die der Verfasser aufstellt für Kos Kaiymna und Ehodos, nebst den korrespondierenden Monaten attischen Kalenders

a. b. c.

Kos. Kaiymna. Rhodos.

1. Alseios Alseios Thesmophorios Pyanopsion

2. Badromios Badromios Badromios Mämakterion

3. Kaphisios Kaphisios Diosthyos Poseideon

4. Theudäsios Theudäsios Theudäsios Gamelion

5. Petageitnyos Petageitnios Pedageitnyos Anthesterion

6. Artamitios Artamitios Artamitios Elaphebolion

7. Gerastios Gerastios Sraiuthios Munichion

8. Dalios Dalios Daiios Thargelion

9. Byakinthios Hyakinthios Hyakinthios Skirophorion

10. Agrianios Agrianios Agrianios Hekatombäon

11. Karneios Karneios Metageitnion

12. Panamos Panamos Panamos Boedromion

Zweit. Panamos

hresberichi für Altenhumswissenschaft LX. Bd. (1889 III.) 28

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426 Griechische Sakralaltertümer.

Die Kalender der dorischen Städte, lehrt der Verfasser, zeigen Verwandtschaft. Das Karneenfest war allgemein dorisch, Thuk. V. 54 Es muTs auf Grund eines und desselben Schaltzirkels begangen worden sein, der Monat Earneios überall die gleiche Lage im Sonnenjahr ge- habt haben; er entsprach dem attischen Metageitnion. Allgemein dorisch ist auch der Panamos nebst dem auf rhodischen Henkeln vorkommenden Panamos II. Die solarische Lage des Panamos kennen wir aus den ta- bulae Heracleenses, das Getreide war in diesem Monate reif und bereits gedroschen. Panamos (I) und II gehören also dem Nachsommer an, der Zeit wo der Herbst vor der Thttr ist. Danach wird der Panamos dem attischen Boedromion entsprochen haben und der Karneios, der allge- mein und mit Recht dem Metageitnion gleichgesetzt wird, mufs ihm an- mittelbar vorangegangen sein. Bei den Hellenen nun fand die Einschal- tung nach dem sechsten oder zwölften Monate statt und ward der Schalt- roonat als eine Wiederholung des sechsten oder zwölften Monats ange- sehen und dementsprechend benannt. Mithin ist Panamos entweder sechster oder zwölfter Monat des dorischen Kalendeijahres gewesen. Diese Alternaive ist in letzterem Sinne zu entscheiden mit Rücksicht auf Thuk. y 19 und 36. Eine Kombination der beiden Stellen lehrt, dafs der lakedämonische Amts- und Jahreswechsel zwischen Ausgang Elaphe- bolion und Wintersanfang lag. Danach mufs Panamos der zwölfte und letzte Monat des lakedämonischen und, wie wir hinzufügen dürfen, über- haupt dorischen Kalenderjahres gewesen sein, denn das lakedämo- nische Herkommen haben wir bei den Stammgenossen vorauszusetzen, der Dorier amtliches Neujahr also dem Herbstäquinoktium möglichst nahe folgen zu lassen, so dafs es dem 1. Pyanepsion entsprach. Lati- schew hat es an den Frühuntergang der Plejaden (November, Mämak- terion) knüpfen wollen, eine Ansicht die keinen Beifall verdient. Mit den Entsprechungen : Monat 11 Karneios = Metageitnion und Monat 12 Panamos = Boedromion stimmt es aufs beste, dafs der Karneios in der rhodisch-kretischen Kolonie Gela zum zweiten Semester und in dem von Gela aus angelegten Agrigont zum sechsten Bimester gehört hat. Wenn einzelne Kalender (Korkyra, Taurom enion) abwichen, so darf uns das nicht hindern ein dorisches Herkommen, eine, generelle Verwandtschaft der dorischen Kalender anzunehmen und aus dem einen auf den andern Schlüsse zu ziehen So giebt das auf Kos und Kalymna befolgte Mo- natssystem (Tab. A a und b) vielfach Anleitung für das rhodische (c), die kölsche Analogie lehrt uns die Plätze kennen, denen wir die gleich- namigen Monate der Rhodier zuzuweisen haben. Nur für den ersten, dritten und siebenten Platz und die rhodischen Monate Thesmophorios, Diostbyos und Sminthios ergiebt die kölsche Analogie nichts. Hier müssen andere Analogien helfen. Auf Kreta kommt Thesmophorios als erster, auf'Thera Diostbyos als dritter Monat vor, wonach dem rhodi- schen Thesmophorios die erste, dem rhodischen Diostbyos die dritte

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Rhodos. 427

Stelle zu geben ist. Es bleibt onn- nur eine Stelle offen, die siebente, die notwendig dem ebenfalls allein noch ttbrigen Monate Sminthios zu- fällt. — Die Lehre des Vitruv und Plinius, dafs die Übergangsjahres- zelten besonders geeignet seien um Ziegel anzufertigen, hat man auf die mit Monatsangabe versehenen Henkel rhodischer Thongefäfse angewendet und gemeint, so Anhaltspunkte für die solarische Lage der Monate und die Herstellung des Monatssystems zu gewinnen. Aber so viele Henkel mit rhodischen Monatsnamen sich auch gefunden haben, so genügen sie doch solchem Zwecke nicht und müssen wir diese Methode, den Sonnen- stand der rhodischen Monate festzustellen als irreführend bei Seite lassen.

Bemerkungen des Referenten: Der Verfasser giebt für den Schaltmo- nat nur IldvaiJLog ß' nach Henkelaufschriften. So in Nerutsos' Verzeichnis 'A^vaiov III (874) S.235 n. 60 hu 'Apxtßiou I]avdfjLüu ß\ Gewöhnlich steht mit Buchstaben IJavdfiou deurspou (selten Seorspou fl,^ Nerutsos n. 29); auch abgekürzt Dafs die Rhodier aber auch üdva/iog uarepog gesagt haben, lehrt die vom Verfasser nicht herangezogene Inschrift bei Newton. Brit. Mus. p. 117 n. CCCXLIV, in welcher die Monatsnamen durch Siglen an- gedeutet sind, der^Panamos (I) durch |Ä|, d. i. Ha. = Ilavd/iou^ der Pa- namos II durch |A{, d. i. /Ja. u. = IJapd/jLou baripoo. Die krumme Linie, welche sich nach oben öffnet, ist auch in anderen Abkürzungen anzu- treffen für L Dafs sie nicht über Ja| , sondern darunter angebracht ward, mag seinen, Grund haben in der Nachstellung von uarepog^ wie auch dsorepog in der Regel nachsteht ^siehe vorhin. Newton giebt, in den Majuskeln wie in der Umschrift, |A|, nebenher bemerkend, |A| oder {B| be- zeichne wohl den IMvapLOQ deurepo^, doch sei das Monogramm undeut- lich. Aber [El ist nicht zuzulassen; wie der Panamos (I) durch seine beiden Anfangsbuchstaben kenntlich gemacht ist, so wird auch dem II. Panamos das A nicht vorenthalten sein. Die meisten der in Tab. B c vereinigten Monatsnamen, elf, kommen auf rhodischen Inschrift- steinen vor; nur für ddXcog und IldvapjoQ Seurspos fehlen solche Belege und haben wir uns an die für rhodisch geltende Klasse der Henkel zu halten, welche, anfser den elf steinschriftlich beglaubigten, auch den Ja- Xcog und den UdvapLog Seurepos darbietet. Obwohl der Ursprungsort auf keiner der in diese Klasse eingestellten Thonscherben namhaft gemacht ist, haben wir sie doch, wenigstens soweit gewisse indirekte Kriterien und Merkmale reichen, als rhodisch anzuerkennen. Wenn sich ein Henkef mit dem kölschen Monatsnamen Alseios gefunden hat. Bullet. V (881) p. 887, so kann allerdings noch mehr Thonware aus kölschen Werk- stätten — Plin. H. N. 36, 46 Gols laus (amphora) maxima -t- verschifft sein und mag man fragen, ob unter den zahlreichen Henkeln deren Mo- nate ebenso sehr kölsch wie rhodisch sind, etliche aus Kos stammen, ist aber nicht berechtigtigt den Dalios oder die Bezeichnung des Schalt- monats mit SeuT&pog dem Kalender der Rhodier abzusprechen. Dem

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428 Griechische Sakralaltertümer.

Dalios sind so gut me dem sicher. rhodiscLen Sminthios mitunter Bild- zeichen (Helioskopf, Rose oder vielmehr Granatblüte) zugefügt, welche •lehren, dafs die Verfertiger Rhodier waren; den Ildvafiog deurepog an- gehend, vergleiche man in Nerutsos' Verzeichnis S. 236 n. 68 in} 'ärtfiotK IJavä/ioü Beuripoü {ßodov). Gegen die Monatsnamen in Tab. A c ist also nichts einzuwenden.

Was nun die Mittel betrifft um die Monate anzuordnen und an die Jahreszeit zu knüpfen, so operiert der Verfasser vorzugsweise mit Ana- logien, lehnt dagegen eine Benutzung der Henkelaufschriften ab. Wenden wir uns zunächst den Analogien zu. Wo rhodisches Material nicht vor- handen oder das vorhandene schwach ist, da müssen wir anderswo Hülfe suchen und uns halten an sichere Analoga aus Kalendern die dem rho- dischen verwandt sind oder sein können. So beruht die Abfolge Theu- däsios + Pedageitnyos (Tab. A c) auf einem Schiufs aus dem kölschen Kalender (a), in welchem diese Monate ebenso vorkommen, Theudäsios vorangehend, Patageitnyos ihm unmittelbar folgend; die koSsche Inschrift Ross Inscr. n. 311 läfst daran keinen Zweifel. Kos gehörte zur dori- schen Hexapolis und viele rhodische Monatsnamen waren auch auf Kos üblich, so dafs der kölsche Kalender unstreitig sehr geeignet ist, dem Menologen als Mittel für die Herstellung des rhodischen zu dienen. Hier also ist des Verfassers Schiufs so wohl begründet, wie es Ober- haupt ein Schiufs aus Analogie sein kann. Dagegen mufs die ebenfalls auf Analogie berührende Einstellung der Monate Badrom ios und Dio- sthyos, jenes als 2.^ dieses als 3., beanstandet werden. ' Der Verf- fasser hat dem rhodischen Badromios den zweiten Platz in Oberein- stimmung mit dem kölschen Monatssystem gegeben, doch ist dieses nicht das eigentlich Bestimmende hier, sondern geht selbst wiederum zurück auf knidischen Vorgang; die knidische Gleichung: Badromios Monat 2 = Mämakterion gab Anleitung sowohl für Kos als für Rhodos. Da die Stadt Knidos, wie die beiden Inseln, zur dorischen Hexapolis gehörte, so würde die vermutete Übereinstimmung recht viel für sich haben, wenn die knidische Gleichung sicher wäre. Ihre Begründung kommt hinaus auf die vom Verfasser p. 366 aufgestellte Harmonie der Kalender von Sparta, Heraklea, Thera und Knidos. In derselben fehlt der dem Mämakterion Monat 2 zu gleichende knidische Monat und diese Lücke füllt der Verfasser durch den knidischen Badromios aus. Wir kennen den knidischen Kalender sehr wenig und dafs Knidos von Lakedämo- niern gegründet worden (Her. I 174), genügt nicht um jene Kalender- harmonie zu stützen. Der Verfasser 'gesteht selbst p. 372, dafs wir über den knidischen Badromios nichts Näheres wissen und setzt dem in die Harmonie eingestellten Badromios der Knidier ein Fragezeichen voran, was Unsicherheit des Platzes bedeutet. Eine so schwache Position kann keinen Anhalt geben. Wer sie versuchsweise auf Rhodos anwenden wollte, würde Athen. VIII p. 360 nicht erklären können; siehe unten S. 483.

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Rhodos. 429

Ebenso unbegründet ist die dem Diostbyos gewiesene dritte Stelle. Sie stQtzt sich auf therälsche Analogie im kölschen Jahre gab es keinen Diostbyos also auf die schon erwähnte Harmonie dorischer Kalender. Ein vorgesetztes Fragezeichen giebt auch hier zu verstehen, dafs die dem theräiscfieu Diostbyos zugebilligte dritte Stelle dem Verfasser un- sicher war. Es ist also dasselbe zu sagen wie vorhin, ein unsicherer Ansatz kann einem anderen ebenfalls unsicbern nicht als Stütze dienen. Wir müssen sehen, ob sich auf anderem Wege, siehe unten S. 435 , et- was erreichen läfst.

Wir kommen zu den Henkelaufschriften und den auf sie angewen- deten Äufserungen der Alten. Plinius sagt H. N. XXXV 49, der Früh« ling sei die beste Jahreszeit um Ziegel zu verfertigen, im Sommer werde das Fabrikat rissig. Vitruv II 3, ebenfalls von Ziegeln redend, schreibt vor sie im Frübjahr und Herbst trocknen und erhärten zu lassen; das Sommerfabrikat werde in Folge des scharf ausdörrenden Sonnenstrahls äufserlich an der Rinde trocken, bleibe aber im Innern feucht, und wenn nachg'ehends auch das Innere trockene, so spalte die Rinde, so dafs das Fabrikat rissig und schwach werde. Was hier von Ziegeln gesagt ist, leidet auch auf Thongefäfse Anwendung, doch hing der Ziegler, der sein massenhaft hergestelltes Fabrikat ohne Zweifel nur. im Freien trock- nete, weit mehr vom Wetter ab als der Töpfer, dessen Betrieb nicht so ins grofse ging; ungünstige Witterung hinderte allerdings auch ihn im Freien zu trocknen, aber die Arbeit ganz auszusetzen war in keinem Monate nötig weil sich doch eine kleinere Anzahl seiner Thonfabrikate im Hause entfeuchten liefs. Wenn also alle zwölf Monate auf den Hen- keln vorkommen, so ist daraus keineswegs mit I. Franz Philologus VI S. 284 zu folgern, dafs der von den Alten hervorgehobene Jahreszeiten- unterschied auf Keramik nicht anwendbar sei. Die den Arbeiten in Thon ungünstigste Zeit ist die der herbstlichen und winterlichen Nieder- schläge, die Regenzeit; die Alten schliefsen sie stillschweigends aus; auch die Sommerglut ist nicht günstig. Empfohlen werden nur die beiden Übergangsjahreszeiten; am wichtigsten erscheint der Lenz, da Plinius die andere Obergangsjahreszeit nicht nennt. Die Anzahl der Thon- Scherben welche rhodische Monatsnamen darbieten, ist grofs. In Nerut- sos' Verzeichnis, welches sich blofs mit alexandrinischen Funden be- schäftigt, giebt es deren 412; wie die 412 Belege sich auf die einzelnen Monate verteilen, ist unten S. 437 Tab. B dargelegt. Das Häufigkeits- verhältnis wird, wovon sich Referent durch Zählung überzeugt bat, nicht wesentlich geändert durch Hinzunahme der auf Sizilien, in Südrufsland und anderswo gefundenen Henkel; vergl. einstweilen Franz a. 0. Überall zeigt es sich, dafs gewisse Monate sehr selten, andere sehr häufig vor- kommen, noch andere weder durch Seltenheit noch durch Häufigkeit auffallen. Nun kennen wir drei rhodische Monatsverbindungen: Theu- däsios + Padageituyos, siehe vorh. S. 428, Agrianios + Artamitios und

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430 Griechische Sakralaltertümer.

Hyakiothios + Panamos, siehe hernach. Die Monate eioes jeden dieser antreunbaren Paare zeigen ein übereinstimmendes Häufigkeitsverhältnis der in ihrem Verlauf verfertigten Henkelkrüge. Die Zeit im Jahre, wel- cher die 69 Tage des Theudäsios und Pedageitnyos angehörten, war dem Töpferhandwerk ungünstig, nach dem Ausweis der Sammldtagen giebt es nur sehr wenige Henkel die aus diesen beiden Monaten herrühren. Die beiden anderen Paare bestehen aus Monaten deren jeder überaus häufig belegt ist, was sich wiederum nur, nach Anleitung von Yitruv und Plinlus, durch die Gunst der Hören begründen läfst. Was wir also in den drei Monatsdyaden vor uns haben, sind Töpferjahreszeiten oder Stücke von solchen, vielleicht ergänzbar durch andere Stücke, nämlich durch Monate von gleicher keramischer Qualifikation. Das Häufigkeitsverhältnis der Monate auf Henkeln werden wir also nicht mit dem Verfasser bei Seite werfen dürfen.

Die ersten Schritte zur Kunde des rhodischen Kalenders können wir thun ohne zur Analogie unsere Zuflucht zu nehmen oder die Hülfe der keramischen Hören anzurufen. Es giebt uns nämlich die (vleUeicht auf die tägliche ölbeschafifung , vergl. Bull. VH (883) p. 97, bezügliche) Inschrift des brit. Mus. n. GGCXLIV, s. oben S. 427, Bruchstücke eines rhodischen Schaltjahrs, ausgeführt nach Monaten und Monatstagen. Ko- lumne a ist fast ganz durch Abbruch verloren gegangen. Kolumne b beginnt mit Tag 29 und 30 eines unbekannten Monats. Die hierauf folgenden 29 Tage gehören dem Agrianios, dessen monogrammatisch zu- sammengezogene Anfangsbuchstaben AFP der Tagzi£fer A vorangehen. Dann die Anfänge des Artamitios, Tag 1 bis 11; weiterhin Abbruch; auch hier steht vor Tag 1 die Monatsbezeichnung, eine Verbindung der Buch- staben A P T. Da der Agrianios 29 Tage hatte, so mufs der Artamitios die volle Zahl von 30 Tagen gehabt haben. Der Rest eines hohlen Monats, Tag 22 bis 29, womit Kolumne c anhebt, kann also nicht Scblufs des Arta- amilios sein, sondern die Artamitiostage nach dem 11. sind verloren und die restweise erhaltenen Tage 22 bis 29 Kolumne c. gehören zu einem Monate, dessen erste 21 Tage nebst der Monatsbezeichnung ebenfalls verloren ge- gangen sind. Die Lücke beläuft sich auf mindestens 40 Tage. War sie 40 Tage, so hat sich dem SOtägigen Artamitios ein 29tägiger Monat unbekann- ten Namens angeschlossen. Weiterhin bietet Kolumne c den mit 30 Tagen vollständig erhaltenen Monat Hyakinthios; vor der Ziffer des 1. Tages steht ein A^ betüttelt mit der nach oben geöffneten krummen Linie, siehe S. 427 ; es sind die Anfänge des Wortes 'YcuxivBioq, Schliefslich folgen Reste des (I) und des späteren Panamos; der Monogramme, die wie bei den übrigen Monaten der ersten Tagziffer voranstehen, ist schon oben gedacht. Von dem (L) Panamos giebt uns Kolumne c die 17 ersten Tage; Tag 18 bis 25 sind nicht erhalten; der Rest, Tag 26 bis 29, steht mitten in der letzten Kolumme (d), die dann noch Tag 1 bis 26 des Schaltmonats darbietet. Dafs der mitten in Kol. d verzeichnete Rest

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Rhodos. 431

ZQm (I) PaDamos gehört, dieser Mouat mithin in zwei durch eio Vakuum getrenuten Stücken vorliegt, ist sicher, weil die beiden Panaroos keinen Monat zwischen sich gehabt haben können. Aus den vielen Tagstellen die in der oberen Hälfte von d unausgefüllt geblieben sein müssen, er- hellt, dafs das Ende von Panamos (I) und der Schaltmonat so angebracht wurden wie man bei vorhandenem Spielraum Reste anbringt. Mit dem Schaltmonat endete die ganze Tafel, weitere Monate folgen nicht. Ohne Zweifel nun ist das ganze rhodische Jahr in. n. CCCXLIV verzeichnet gewesen und haben die Monate der ersten Jahreshälfte auf dem linker Hand verloren gegangenen Teile des Steines Platz gefunden. Die In- schrift bot also Panamos (I) als den 12., den späteren Panamos als den 13. Monat des Jahres dar, und, unter Voraussetzung einer nicht mehr als 40 Tage betragenden Lücke, gehören die erhaltenen Monate und Monats- bruchstücke ohne Ausnahme in das zweite Semester. Danach mufs der zwischen Artamitios und Hyakiuthios fehlende Monat Karneios gewesen sein. Da der Karneios nämlich in der rhodischen Enkelstadt Agrigent ein Monat des sechsten ßimesters war, so haben wir ihm im rhodischen Kalender eine dem sechsten Bimester möglichst nahebleibende Stellung zu geben. Das aus n. CCCXLIV gewonnene Resultat ist also dieses: Monat 8 Agrianios, 9 Artamitios, 10 [Karneios J, 11 Hyakiuthios, 12 Pa- namos, 13 späterer Panamos.

Wenn hiernach manches in Tabelle A c zu modifizieren ist, so be- stätigt sich doch vollkommen die vom Verfasser dem Panamos ange- wiesene 12. Stelle. Plausibel ist auch die von ihm befolgte Konkor- danz des rhodischen und überhaupt dorischen Panamos mit dem Boe- dromion attischen Kalenders; für Rhodos ist sie freilich nicht überliefert, sondern für Korinth, [Dem.] 18, 157. Sie hält die Mitte zwischen der bei Plutarch Camill. 19 vorkommenden böotisch-attischen Gleichung: Pa- namos = Metageitnion und einer durch Anwendung von Plutarch Nikias 28 auf obiges Resultat sich ergebenden Gleichung: Panamos = Pyanepsion ; nach Plutarch a. 0. entsprach der Monat Karneios in Syrakus dem atti- schen Metageitnion; dies, auf obiges Resultat: Monat 10 Karneios rho* dischen Kalenders angewendet, führt auf die Gleichung: Panamos = Pya- nepsion. Dem zwischeninneliegenden Ansätze Tabelle A c tritt also Referent bei. Sicher ist der Ansatz freilich nicht, er hat den Wert eines Versuchs. Referent schliefst sich also dem Verfasser auch in Betreff des Verhältnisses der rhodischen Semester zum Kalender Athens an und billigt überhaupt folgende Gleichungen der Tabelle A c: Anfang des Jahres und 1. Semesters = 1. Pyanepsion, Anfang des 2. Semesters = 1. Munychion, Monat 12 Panamos = Boedromion. Im Jahre 171 v. Chr. kam den Rhodiern im 2. Semester ihres Kalenders ein Schreiben zu von dem römischen Admiral C. Lucretius, der nach den feriae latinae, einem LenzfestC; aufgebrochen war und noch bei Kephallenia vor Anker lag. Der Eingang des Schreibens auf Rhodos mag im Mai oder im April

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432 Griechische Sakralaltertümer.

stattgefuDdeD haben. Siehe Polyb. XXVII 6, Liv. XLII 36 mit Weissen- boros Note. Hierzu stimmt ein Semesterauhang 1. Mun. = April 13 V. Chr. I7l. ~ Der Verfasser meint, das dem 1. Pyanepsion korrespon- dierende Neujahr und Monat 12 Panamos = Boedromion seien als allge- mein dorisch auch den Lakedämoniern beizulegen, zieht daher was Thuk. V 19 vom Amtswechsel zu Sparta ira Jahre 421 v. Chr. sagt, heran, wogegen sich nichts einwenden läfst. Dafs aber die Frage, ob der Monat Panamos die 6. oder die 12. Stelle in den dorischen Kalen- dern gehabt habe, durch Kombination von Thuk. V 19 und 36 zu Gun- sten der 12. Stelle entschieden werde, ist dem Verfasser nicht zuzu- geben. Nach Thuk. a. 0. hat im Jahre 421 der Amtswechsel in Sparta zwischen Elaph. 6 vom Ende und Wintersanfang stattgefunden. Des Ver- fassers eigenen Setzungen zufolge entspricht der 1. Munychion einem Se- mesteranfang, mithin, wenn es das erste Semester war, dem Anfange des Jahres, und der 1. Munychion fällt in jene Grenzen. Ein lakedä- monischer Jahres- und Amts Wechsel am l. Munichion wäre mit Thuky- dides nicht in Widerspruch, der Panamos bekäme damit die 6. Stelle und die Einschaltung hätte in der Mitte des dorischen Kalenderjahres stattgefunden. Aber im Ergebnis stimmt Referent durchaus bei. Lenz- liche Neujahre scheinen den Hellenen tlberhaupt wenig konveniert zu haben.

Durch die aus n. CCCXLIV gewonnene Monatsordnung wird, unter Anwendung der Gleichung: Panamos = Boedromion, aus den keramischen Belegen, siehe unter S. 437 Tabelle B, klar, was es mit den beiden günstigen Töpferzeiten: Agrianios + Artamitios und Hyakinthios + Pa- namos auf sich habe. Zwischen ihnen zeigt der Sommermonat Karneios eine merkliche Abminderung der Fabrikation von Thonkrügen. Dafs Vitruvs vernum tempus et autumnale nur annähernd zutrifft ist wahr, doch können wir, da er von Ziegeln, nicht von Thonkrügen spricht, kaum mehr als ein annäherndes Zutreffen erwarten, vergl. oben S. 429; und Thargelion + Skirophorion sind doch mitunter vollständig präsolstitial, Boedromion überschreitet häufig mit etlichen Tagen das Herbstäquinok- tium. Es mufs Handwerksgebrauch gewesen sein, dafs an vielen Tagen des Karneios die Arbeit ruhte. (Wie es freilich zugeht, dafs das sommer- liche Minimum sich nur im Karneios = Hekatombäon zeigt, nicht auch im Hyakinthios = Matageitnion, der, wenn er früh fällt, ebenso sonnig und trocken ist wie der Hekatombäon, ist schwer zu untersuchen. Eine vom Namensfeste des Karneios und obligaten Ferien hergenommene Er- klärung hat den Umstand gegen sich, dafs der Hyakinthios, dessen Na- mensfest doch wohl den Kameen ebenbürtig war, einer der arbeit vollsten Monate gewesen ist.) Zu den der Arbeit in Thon sehr günstigen Monaten gehörte auch der Dalios (63 keramische Belege). Da der herbstlichen Töpferzeit durch die im Laufe des Oktober beginnenden Niederschläge ein frühes Ziel gesetzt wird, auch Plinius den Herbst gar

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Rhodos. 433

Dicht neunt, so werden wir den Dalios nicht dem Panamos nachordnen dfirfcn, weil dadurch die herbstliche Töpferzeit der lenzlichen gleich, und sogar mehr als gleich würde. Es mufs also Dalios zu dem vernuro tem- pus des Vitruv gehören, so dafs dasselbe den attischen Monaten Muny- chion, Thargeliou und Skirophorion entspricht, mithin, bei frühem Fallen der Neumonde, nahezu das astronomische Frühjahr darstellt. Wenn die Lücke Kolumne b c nicht mehr als 40 Tage beträgt, so ist der Dalios den Monaten Agriauios und Artamitios voranzustellen. Wer nachweisen kann dafs sie 70 Tage beträgt hat ihn nachzustellen; aber solcher Nach- weis dürfte nicht zu erbringen sein, daher es bei der nächstliegenden Annahme einer 40 tägigen Lücke bleiben muss. Der Dalios ist also un- mittelbar Vorgänger des Agrianios gewesen. Damit ist das zweite Se- mester vollständig.

Für den Sminthios läfst sich kein anderer Parallelmonat attischen Kalenders vorschlagen als Elaphebolion , weil die lindischen Sminthien dem Hauptfeste des Elaphebolion, den grofsen Dionysien, nahe verwandt waren; siehe Dittenb. de sacris Rhodior. (886) p. IX. Der nahende Früh- lingsvollmond gab ohne Zweifel allen Griechen das Signal die grofsen Schauspielfeste zu feiern, siehe Jahresber. Art. 3 Delos S. 337 ff., und auch die Rhodier werden sich mit ihren apoUonisch - bakchischen Smin- thien der allgemein befolgten Jahreszeit angeschlossen haben. Auch C. L Gr. n. 3656 ist mit der Gleichung wohl vereinbar. Ein rhodischor Volksbeschlufs, der den befreundeten Kyzikeuern gilt, ist von Theoren die nach ihrer Heimat Kyzikos zurückkehren, überbracht worden ; er da- tiert vom 21. Sminthios, l'fiivßtoo np[w]T^ ef t[xd8oe] (Herstellung von K. Schuhmacher). Man kann annehmen, dafs die Theoren bald nach Abfassung des Beschlusses absegelten; vergl. Theophr. Char. 22 ri^v M- Jiarrav ix Atayualwy nkwifiov etvae, Wir gelangen also zu der Abfolge: Sminthios Dalios. Ebendieselbe hat der Verfasser vorgeschlagen; auch seine Gleichungen dififerieren nicht sehr.

Der dem Anthesterion entsprechende fünfte Monat rhodischen Ka- lenders mufs Badromios gewesen sein. Nach Theognis bei Athen. VHI p. 360 knüpfte sich an die Ankunft der Schwalbe auf Rhodos das ;^£^<- 8oviZei)f und zwar im Boedromion; etSog de rt rou dyeepeev ^ekdovcZeev Tö8toe xaXouatv^ S yiverat tw ßor^SfjoiJLc&vt /AJyw', heifst es a. 0. Den wohlbekannten Monat jonischen Kalenders hier zu verstehen ist unmög- lich ; im Boedromion zieht die Schwalbe aus Griechenland fort, hier aber handelt es sich um die Zeit ihres Ankommens. Der Autor mufs statt der einheimischen Form * Badromios' die ihm geläufigere jönische gesetzt haben und der Badromios im rhodischen Kalender seinen Platz am Ende des Winters, wenn die Schwalbe kommt, gehabt haben; dem Mämakte- rion, siehe oben Tabelle A, können wir ihn nicht gleichsetzen, dann ist die Schwalbe im Sudan. Nach allgemeiner Bestimmung kommt sie 10 Tage vor Äquinoktium nach Griechenland, nach Rhodos wohl einige

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434 Griechische Saknüaltertümer.

Tage eher, so dafs ihre Ankunft auf Rhodos etwas häufiger im Anthe sterion als im Elaphebolion erfolgt. Theognis indes hat gewifs nicht dieses geringen Unterschiedes wegen den früheren Monat Boedromion, oder vielmehr Badromios = Anthesterion, genannt, sondern der frühere Monat galt ihm als der richtige ; das Günstige hält man gern für nor- mal; nach Hesiod käme die Schwalbe sogar schon 60 Tage nach dem Wintersolstitium. Hat also der fünfte Monat rhodischen Kalenders dem Anthesterion entsprochen, so war sein Name Badromios. In Stoddarts Entwurf erhält denn auch der Badromios die fünfte Stelle.

Dafs Theudäsios + Padageitnyos in dieser Abfolge zusammenge- hören und ein Kontinuum bilden, auch dafs ihre keramische Qualifikation übereinstimmt, ist oben S. 428 und 430 bemerkt. Nun ist es wohl am besten, den rhodischen Theudäsios und den Poseideon einander korre- spondieren zu lassen. Am sechsten Theudäsios gebührte dem Poteidan Phytalmios das Opfer eines ausgewachsenen Schweines, Bull. 11 p. 615 n. 1 ; nach C. I. Gr. n. 523 lin. 16 erhielt Poseidon Chamäzelos am 8. Po- seideon ein Opferbrol. Die Tendenz dieser Bräuche ist dieselbe; Posei- don soll den Erdenschofs durch sanftes Leben zu neuer Fruchtbarkeit anregen, man opfert zu Gunsten der eben bestellten Aussaat Danach kann füglich Theudäsios als Monat der endenden Aussaat angesehen und dem Poseideon attischen Kalenders geglichen werden. Für den andern Monat der Dyade, den Pedageitnyos, folgt dann von selbst, dafs er dem Gamelion entprach. Die Zeit des Festes, an welchem dem Herakles unter vermutlich recht spafshaften Scheltreden ein Pflugochs geopfert ward, ist nur in soweit bekannt, als wir wissen, dafs sie die des Arotos war; der Opfersage nach tritt Herakles an den mit Pflügen be- schäftigten Theiodamas (rhodisch Theudamas) heran, dpoZvrt aurw e?re- (Trag Philostr. Imag. II 24, und nimmt ihm eins seiner Zugtiere weg um es sich zu braten. Ob aber das Fest dem Ende des Arotos (Poseideon) zuzuweisen sei, ob der Name des Pflügers mit dem des Festes und Fest« monats zusammen hänge, ob die kölschen Bräuche Ross Inscr. n. 311 koünzidierten, mufs dahingestellt bleiben. Der Pedageitnyos scheint in anderer Form vorzukommen bei Porphyr, de abstin. II 54 (G. A. § 27, 13), wo berichtet wird, auf Rhodos sei dem Kronos ein Menschen- opfer gebracht worden, man habe die Hinrichtung eines zum Tode Verurteilten bis zum 6. Metageitnion , dem Tage der Kronien, ver- schoben, am 6. Metageitnion alsdann habe man den Delinquenten vors Thor geführt, ihn sich berauschen lassen in Wein und den Berausch- ten getötet. Wenn die Notiz auf Mifsverstand beruht und die Tötung auf ein rohes Posseuspiel hinauslief, so pafst ein solches recht gut in die bakchischen Monate.

Die beiden noch übrigen Plätze 1 und 2 fallen dem Thesmopho- rios und dem Diosthyos zu. In Tabelle A c ist Thesmophorios als erster Monat des rhodischen Jahres aufgestellt, ebenfalls bei Stoddart und Franz.

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Rhodos. 435

Der Verfasser begründet die VoraDstellang dadurch, dafs in eiDem kre- tischen Kalenderjahre ein Monat gleichen Namens die erste Stelle hatte. Diosthyos wird dann zweiter Monat. Die seitens der Lindier am 11. Dios- thyos beschlossene Vermehrung der für die Sminthien thätigen Choregen, siehe oben in diesem Bericht S. 414 f., läfst keine bestimmte Folgerung zu Gunsten der dem Diosthyos zufallenden zweite Stelle zu, aber es folgt doch auch nichts zum Schaden des Ansatzes; im Laufe der vier Monate die es noch hin war bis zur Feier der Sminthieu, konnte der Beschlufs zur Ausführung kommen. Wir gelangen also für die Monate Diosthyos Theudäsios und Pedageitnyos wiederum zu einer Abfolge die sich ebenso in Tabelle A c findet, und auch die Gleichungen des Verfassers sind nur um eine Stelle verschieden.

Dafs die drei Monate bei einander bleiben müssen und als ein Kontinuum zu behandeln sind, geht auch aus ihrer Übereinstimmung in Betreff der keramischen Minima hervor, die uns eine Pause in der Aus- übung des Töpferhandwerks verraten. Die Dyade Theudäsios + Peda- geitnyos, deren Untrennbarkeit sich auf unabhängige Gründe stützt, siehe oben S. 428, mufs durch Zusetzung des Diosthyos zu einer Triade er- gänzt werden. Der nächste Grund dieser dreimonatlichen Arbeitspause liegt in den Niederschlägen des Herbstes und Winters, die auf Rhodos nicht geringer sein werden als in Smyrna, siehe Griechische Jahreszeiten S. 465. Sie beginnen im Oktober, gelangen aber schon im November (Mämakterion) zu ihrem Hauptmaximum. Es wird herkömmlich gewesen sein, am 1. Diosthyos = Mämakterion oder einem naheliegsnden Termin die Gesellen ihres Dienstes auf drei Monate zu entlassen, nicht weil der 1. Mämakterion im Kreislauf des Wassers. epochemachend war oder zu sein schien, sondern weil zwischen Meister und Gesellen Ordnung und Regel herrschen und ein bestimmter Tag dem landesüblichen Kalender entnommen werden mufste. Blofs durch die häufigen Regenfälle im No* vember, Dezember und Januar läfst sich indes die arbeitslose Dreimonats- zeit keineswegs erklären, da auch die folgenden Monate noch Nieder- schläge bringen. Da haben wir uns denn zu erinnern, dafs in den Thon- krügen besonders Wein ausgeführt wurde, Herod. III 6 (vergl. Nerutsos a. 0. S. 215) , und dafs für die Ausfuhr Schiffe dienten. Der Wein ist erst im Anthesterion vollständig ausgegohren, Plutarch Sympos. VUI 10, 3, xal fji^v citvou ye rov veov ol npiolakara mvovrec ^Av^earyjpiwvt rtivourn fii^y} fierä ^etfiaiua, vor Anthesterion also keine Nachfrage nach Gefäfsen ihn einzufüllen. Auch ruht die Schiffahrt vom Frühuntergang der Ple- jaden (November) an, erst nach dem Vollmond des Elaphebolion traut man sich wieder aufs Meer. So pausieren denn auch die Töpfer bis zu der Zeit wo Krüge für den neuen Wein verlangt werden und Schiffer bereit sind, sie zu verladen und auszuführen. Grofse Warenlager hatte man wohl nicht, es ward von der Hand in den Mund gelebt.

Der Gleichung: Thesmophorios = Pyanepsion ist es. günstig, dafs

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436 Griechische SakralaltertQmer.

die Athenerinnen gegen den Vollmond des Pyanepsion der Demeter Thes- mophoros die nach ihr benannten Bräuche ausrichteten; dafs der rhodi- sehe Monatsname sich auf dieselben Bräuche bezieht, dürfen wir an- nehmen. Allerdings scheinen die Thesmophorien anderswo früher im Jahre begangen zu -sein. Die grofse Feier, welche zu Lindos der aas Zeus' Haupt geborenen Athena begangen ward, hat vermutlich Ende Py- nanepsion = Thcsmophorios rhodischen Kalenders stattgefunden, indem sie mit den Chalkeen zusammen fiel. Es fand ein Wetteifer zwiscbea Rhodos und Athen statt der neugeborenen Göttin zu dienen und sie zur SchUtzerin zu gewinnen; die Rhodier, in ihrem Eifer, vergafsen Feuer mitzunehmen für das Opfer; Kekrops der damals zu Athen regierte, war nicht so hastig und vergefslich, er brachte freilich nachdem die Rho- dier schon geopfert hatten/ der Athena ein ordentliches Brandopfer dar (tov hexpona iiü rou nupb^ Büaae üarepov^ Diodor V 56). Diese Opfersagc setzt Festbräuche voraus die kalendarisch einander sehr oahe lagen; Kekrops opferte später (uaTepov)^ aber nur eipen Tag oder einige Stunden später. Die Feuerlosigkeit des rhodischen Opfers nun brachte man in Verbindung mit dem Attentat des Hephästos, dessen Fracht Erechtheus war (Schol. Find. Ol. VII 86 'AnoXXwvtog 6 novrjfzijQ ^mv änopa roug ^Podioog Upä do&tv dtä zijv npög ^H^aearov ivexa rtov ydiitüv e^^pav^ ort inedew^e Tijv 'A&rjväv ßouXofievog auixixtyijvai), und Hephästos* Attentat gehört zur Dogmatik des Ende Pyanepsion in Athen gefeierten Festes. Dieselbe Monatszeit ist also fflr die feuerlosen Bräuche der Rhodier in Anspruch zu nehmen. Zu gleichem Resultat läfst sich auf anderem Wege gelangen. Die Geburt der Athena scheint eine Umschrei- bung der herbstlichen Gewitter zu sein, vermöge welcher endlich wieder reichliches Wasser aus den Wolken fällt und den lechzenden Erdboden erquickt. Das jener Glaubensthatsache geltende Fest der Rhodier ge- hörte danach in den Oktober, dem teils der Pyanepsion teils der Mä- makterion entspricht. Um einen bestimmten lunarischen Monat and Tag zu erhalten, mufs man weiter behaupten, die attische Feier Ende Pya- nepsion habe ursprünglich Athenas Geburt betroffen; vergl. Delphika S. 255. War es so, so kann man getrost annehmen, dafs die fQr Athenas Geburtsfest in Athen gewählte Kalenderzeit von der rhodischen wenig oder gar nicht abwich. Wenn die Athener den von den Rhodiem be- wahrten Grundsinn des Festes durch Zusätze (Erechtheus) verdunkelten und änderten, so brauchen sie doch de;i ursprünglichen Kalendertag nicht gerückt zu haben. Auch dürften die jährlichen Funktionszeiten über- eingestimmt haben. In Athen hat Ultimo Pyanepsion die Arbeit am Pe- plos begonnen und ohne Zweifel der Wechsel im Personal der Ergastinen stattgefunden. Auf Rhodos ist das Athenafest gestiftet worden von den Dana'iden, G. I. Gr. II p. 300 n. 2374 Epocb. 9, und die Stifterinnen sind sogleich in den Dienst der lindischen Athena eingetreten, was vorbild- lich gewesen sein wird für spätere Fuuktionärinnen. Das lindische

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Rhodos.

437

Atheoafest war sehr angesehen und der Thesmophorios dem es ange- hörte, um so würdiger den Reigen der Monate als erster anzuführen. Möglich dafs das rhodische Neujahr, vielleicht überhaupt der rhodische Kalender, von Hause aus lindisch war. Da die Bundesbräuche welche die Hexapolis auf dem Vorgebirge Triopion beging, nicht blofs dem Apoll und Poseidon, sondern vermutlich auch der Demeter und Köre (Böckh G. I. Gr. I p. 45) galten, so könnte man denken, dafs die Unterweltsgott- heiten seitens des dorischen Bundes im Monat Thesmophorios geehrt wur- den und dafs der dem Apoll und Poseidon begangene Agon, das Doreen- fest, Awpeta kv Kvßq> Bull. V (881) p. 23 J u. 20, sechs Monate spä- ter, im Dalios, folgte. Aber dann wäre auch m den Kalendern der an- deren Bundesstaaten für den entsprechenden Herbstmonat der Name Thesmophorios oder ein sinnverwandter Name wie Damatrios zu erwar- ten, und diese Erwartung bestätigt sich nicht. Der koische Kalender wenigstens kennt keinen Thesmophorios oder Damatrios. So wird es denn vorläufig das beste sein, den Thesmophorios rhodischen Kalenders angehend, die Bundesbräuche aus dem Spiel zu lassen.

Die folgende Tabelle (B) bringt die Ergebnisse zur Übersicht. Die Nebengleichungen, welche durch die verschiedenen Schaltstellen im atti- schen und rhodischen Kalender notwendig entstehen, sind durch Klammern von den Hauptgleichungen unterschieden, und zwar ist die Zahl*der Neben- gleichungen möglichst klein angenommen. Zugefügt sind aus Nerutsos' Verzeichnis die Summen der Henkel auf denen die Monatsnamen vor- kommen.

Tabelle B.

Monate

Monate

Anzahl der Belege auf alexandrin Ischen

attischen Kalenders.

von Khodos.

Henkeln.

Pyanepsion (Mämakterion)

Thesmophorios

25

Mämakterion (Poseideon)

Diosthyos

6

Poseideon (Zweiter

Poseideon)

Theudäsios

3

Gamelion

Pedageitnyos

4

Anthesterion

Badromios

22

Elaphebojion

Smiuthios

28

Munychion

Dalios

63

Thargelion

Agrianios

71

Skirophorion

Artamitios

60

Hekatombäon

Karneios

19

Metageitnion

Hyakinthios

57

Boedromiou

Panamos

64

Pyanepsion

(Zweiter Panamos)

10

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üeber die Arbeiten auf dem Gebiete der alten Philosophie in Russland im Jahre 1889.

Von

W. Lntoslawski.

Die wichtigste Erscheinung auf dem Gebiet der Philosophie in Russland ist die von dem Moskauer Professor Orot unter Mitwirkung der Moskauer psychologischen Gesellschaft begründete neue philosophi- sche Zeitschrift;

Woprosy filosofii i psichologii, pod redakcijej prof- jessora J^. Ja. Grota^), izdanije A. A. Abrikosowa, Moskwa 1889. (Fragen der Philosophie und Psychologie, herausgegeben vom Professor N. J. Grot, Verlag von A. A. Abrikosow, Moskau 1889). Diese Zeitschrift, deren erster Band XX und 294 Seiten stark, am 1. Oktober 1889 ausgegeben wurde, wird auch fernerhin in vierteUfthr- lichen Bänden von 12 bis 15 Druckbogen erscheinen, und hat zur Auf- gabe, einerseits die russischen Leser mit den philosophischen Forschun- gen in anderen Ländern vertraut zu machen, andererseits aber fOr eigene philosophische und psychologische Untersuchungen zu dienen, und die gesammte philosophische Thätigkeit der Russen abzuspiegeln.

Obgleich nun die historischen Untersuchungen und besonders auch das Studium der alten Philosophie in das Programm dieser Zeitschrift eingeschlossen ist, finden wir in den ersten Bänden mehr psychologische und philosophische als historisch - philosophische Arbeiten, so dass nur ein Aufsatz zur Geschichte der alten Philosophie gehört, nämlich

D. Owsianniko-Kulikowskawo. Oczerki iz istorii mysli. (OwsiannikoEulikowskij, Skizzen aus der Geschichte des Gedankens) Band II, Seite 159—189.

In dieser Untersuchung, die einen Abschnitt aus einem umfang- reichen Werke bildet, stellt sich der Verfasser die Aufgabe, den ür-

^) Zur TranscriptioD der russischen Titel wende ich hier das polnische Alphabet an, da dies die meisten russischen Laute treu und für den Deutschen yerst&adlich wiedergiebt.

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W. Latos}aw8ki. 439

spruDg der Begriffe von »Weltordnungc und »Elementec in der vorso- kratischea Philosophie aufzuhellen. Er hält den Zusammenhang der ältesten griechischen Philosophie mit der ursprünglichen Mythologie und dem Volksglauben für gewiss, und glaubt, dass zur Erklärung dieser Ab- hängigkeit ein Vergleich mit indischer Mythologie und Philosophie nütz- lich sei, obgleich die griechische Philosophie nicht aus der indischen ihren Inhalt geschöpft hat, sondern ganz unabhängig und selbständig einen ähnlichen Ent wickelungsgang nahm.

Owsianniko-Kulikowskij entwickelt diesen Gedanken in einer Ver- gleichung der griechischen mit der ursprünglichen indischen Mythologie, wobei er darauf hinweist, dass die Mythen und der Cultus in Griechen- land schon sehr früh unter dem Einfluss der künstlerischen Neigungen und Bestrebungen des griechischen Volkes von ihrer ältesten Form ab- gewichen sind. Er schliesst mit dem Nachweis einiger Berührungspunkte der Philosophie Heraklits mit den ältesten indischen religiösen Vor- stellungen, wobei er jedoch die Voraussetzung einer direkten Entlehnung abweist, und Heraklit seine Begriffe aus dem griechischen Volksgeist schöpfen läfst. Dieser soll sie wiederum von früheren Epochen ererbt haben, deren treuestes Bild nach Owsianniko-Kulikowskij uns in den indi- schen Rigveda-hymnen aufbewahrt ist.

In demselben allgemeinen Ton, wie die obige Abhandlung, sind auch die meisten anderen russischen Werke über Geschichte der Philosophie gehalten; und Einzelforschungen auf diesem Gebiete sind in Russland noch nicht heimisch geworden. Das umfassendste Werk zur Philosophie der Griechen im Jahre 1889 ist

Kn. S. Trubeckoj Metafizika w drewniej Grecij. (Fürst S. Trubetskoj Metaphysik im alten Griechenland). 508 S. in 8^. Mos- kau 1890.

Grot giebt (Woprosy fitosofii Band II S. 105—108) eine kurze aber sehr anerkennende Recension dieses Werkes, das nur die vorplatonische Philosophie behandelt. Der Verfasser, ein junger Docent der Moskauer Universität, hat sich zur Aufgabe gestellt, nachzuweisen, dass, abgesehen von der späteren Blüthe der griechischen Philosophie unter Plato und Arisfoteles, schon die ältesten griechischen Philosophen nicht umsonst philosophirt haben, sondern sich selbst und alle ihre Nachfolger in den Besitz gewisser allgemeingültiger metaphysischer Wahrheiten gesetzt haben, die für alle Zeiten einen unveränderlichen Bestand der Philoso- phie bilden werden.

Trubetskoj geht gleichfalls, wie Owsianniko-Kulikowskij, von der Betrachtung der religiösen Vurstellungen der Griechen aus, und be- handelt hiernach Thaies, Anaximander, Anaximenes, die Pytha- goräer, Heraklit, die Floaten, Empedokles, die'^^Atomisten, Anaxagoras, die Sophisten und Sokrates. Er hebt den Werth

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440 Rassische Arbeiten zur Geschichte der alten Philosophie.

der Metaphysik stark hervor, indem er gegen den in Russland in den letzten Jahrzehnten herrschenden Positivismus die Thatsachen des Be- wusstseins geltend macht, die von jeher die Denker zu metaphysischen Untersuchungen angeregt haben. Die Darstellung der Lehren der ein- zelnen Philosophen soll nach Grots Meinung manches Neue enthalten, und der Verfasser eine grosse historisch-philologische Sachkenntniss be- weisen. Näher auf dies Werk einzugehen, muss ich mir einem nächsten Bericht vorbehalten , da ich erst nach meiner Rückkehr aus England in Kasan Gelegenheit haben werde, es kennen zu lernen.

Beiträge zur Eenntniss der alten Philosophie geben auch die russi- schen theologischen Zeitschriften. So enthält die Zeitschrift:

Wiera i razum, zurnat bogostowsko filosofskij. (Glauben und Vernunft, theologisch-philosophische Zeitschrift) im Jahrgang 1889 mehrere philosophische Arbeiten, die ich hier nach den Referaten in den »Wo- prosy fifosofii« anführe:

PawU Leikfelda Nieskolko slow o Sokratie i utilitarianismie. (Paul Leikfeld, Einige Worte über Sokrates und den ütilitarianismus). Der Verfasser tritt gegen die Ansicht Mill's auf, nach der in So- krates ein Vorläufer des ütilitarianismus zu sehen wäre.

P. Linickawo, Wiera i znanije. (P. Linickij, Glauben und Wissen). Der Verfasser untersucht den Einfluss von Plato und Aristoteles auf die christliche Theologie.

J. Kotsunskij, Sudby idei o Bogie w istorii religiozno filosofskawo mirosoziercanija drewniej Grecii. (J. Korsuns- kij, Das Schicksal der Idee Gottes in der Geschichte der religiös-phi- losophischen Weltansicht im alten Griechenland).

In diesem Aufsatz wird die sokratische und platonische Lehre von Gott dargestellt.

In einer anderen theologischen Zeitschrift

»Tworenija swiatych otcow«, (Schöpfungen der Kirchenväter) finden wir den Aufsatz:

A. Martynow, Nrawstwiennoje uczenije Klementa Alexan- drijskawo po srawnieniju s stoiczeskim. (A. Martynow, Die Ethik von Clemens von Alexandrien, verglichen mit der Ethik der Stoiker.)

In den Kiewer Universitäts-Nachrichten ist zu verzeichnen:

Ju. Kulakowskij, Fijosof Epikur i wnow otkrytyja jewo izreeze- nija. (J. Kulakowskij , Der Philosoph Epikur und seine neu ent- deckten Aussprüche).

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Rassische Arbeiten zur Geschichte der alten Philosophie. 441

In dem »Journal des Ministeriums der Volksaufkläruogc lesen wir :

Er. Radtow, Empedokles (Februar-Mai 1889). Zum Schluss noch ein Schulbuch zu erwähnen:

M. E. Sokotow, Kratkaja istoija fitosofii. Simbirsk 1889. 96 S. (M. E. Sokotow, Kurze Geschichte der Philosophie).

Eine Geschichte der Philosophie auf 96 Seiten! Das ist wohl sehr kurz, freilich auch für theologische Seminarien bestimmt.

Das ist alles was im Jahr 1889 in Russland auf dem Gebiete der alten Philosophie geleistet worden ist, nach den auf möglichste Voll- ständigkeit Anspruch machenden bibliographischen Tafeln, die dem zweiten Bande der Woprosy Fitosofii beigegeben sind. Um das Bild zu vervoll- ständigen, seien hier noch einige russische Uebersetzungen philosophischer Schriften des Alterthums erwähnt:

1. Cicero, De finibus bonorum et malorum, Lib. I— 11, übersetzt von Prof. Gwozdiew unter dem Titel: »Oprowierftenie epiku- reizmac (Die Widerlegung des Epikureismus). Kazan 1888. VI u. 106 S.

2. Seneca, De beneficiis Lib. I VII, in Nr. 22 24 der oben er- wähnten Zeitschrift »Glauben und Vernunft« .

3. Lucian, Werke I— V, im »Pantheon der Literaturc übersetzt von Aleksiejew.

4. Plato Laches, übersetzt und mit Anmerkungen versehen. Mos- kau 1890. (Ohne Angabe des Uebersetzers.)

Von deutschen Schriften, die sich auf die alte Philosophie beziehen, sind einige Recensionen in den »Woprosy Filosofii« gegeben. So be- spricht A. Adolf mit grosser Anerkennung Windelbands Geschichte der alten Philosophie (Nördlingen 1888) und L. Steines Die Erkennt- nisstheorie der Stoa (Berlin 1888). (Woprosy Filosophii Band I, zweiter Theil, Seite 93 95). Im zweiten Bande (Seite 111—113) wird ein Be- richt über J. Baumann*s Platons Phädpn (Gotha 1889) gegeben, und eine Dorpater Preisschrift (E. W. Simson, Der Begriff der Seele bei Plato. Dorpat 1889) gründlich abgefertigt, indem dieselbe als eine werthlose und unwissenschaftliche Gompilation durch viele Einzelheiten erwiesen wird.

London, 1. März 1890. , W. Lutoslawski.

Jahi«tb«riclit Itir AlterthumswiMtatchaft LX. (1889. m.) Digitized99 V^OOQlC

.Jahresbericht über die griechische Epigraphik für 1883—1887.

Von

Dr. Wilkelm Larfeld,

Oberlehrer in Remscheid.

Zweiter Teü*). ZU. Insulae Aegaei maris cum Rhodo^ Greta, Cypro.

Aegina. Latyschew, MDAI X 1885 S. 118 n. 16. St Petersburg, Eremi- tage. Genauere Kopie der Grabschrift des Antiochiers Themistokles (Stephan!, Bulletin hist.-phil. de TAcad. de St. Pötersbourg IX, 273 = Keil, PliiloIogQs YIII, 174. Kaibel n. 112).

Euboea. IGA8TO V. Wilamowitz-Möllendorff, Ind. Schoi. Gott. Winter 1886/86

S. 12 liest in der za Olympia gefundenen archaischen Inschrift IGA 870 : bnkp xe^oMfA (jjl*) bmepßdJisTo.

umioo Eretria. Tsuntas, 'E^. dpx- 1887 Sp. 77 80 n- 1. Proxe-

niedekret des Demos von Eretria auf Eunomos, S. des Kephisios, aas Karystos. Wahrscheinlich aus dem Ende des 4. oder Anfang des 3. Jahrh. V. Chr. Die Z. 28/29 erwähnten npoxa^i^voi sind nach dem Herausg. nicht verschieden von den npößouXoe des eretrischen Psephisma *E^. dpx» 1869 Sp. 317 ff.

1) Teil I 8. Bd. LH (1887. 111) a 379 - 664. Obwohl der vorUegende, schon Anfang 1889 im Manuskript abgeschlossene Teil erst jetrt som Ab- druck gelangt und somit die Kluft ^ welche die unmittelbare Gegenwart von dem Schlufstermin des Berichtes trennt, sich seitdem erheblich erweitert hat, erschien doch eine Einordnung der in den Jahren 1888 und 1889 wieder gewaltig angewachsenen epigraphischen Litteratur schon aus räumlichen Grün- den ab unthunlich. Die Besprechung der letzteren muüB daher der späteren Fortsetsung des Berichtes vorbehalten bleiben.

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XII. Insolae Aagaei mftris etc.: Aegina. Euboea. 443

Derselbe, a. a. 0. Sp. 79—82 n. Proxeniedekret desselben nmsss Demos auf Kleochares, S. des E]utheos, Maxed[w]v i$ ^Av^cnöXeoßg^ wel- cher rajv ß[a'{4)aeXda}v ^cXo[g 8eaT]eX£e eSvoug xal roTg (rrpaT[7^'(ß)Yo7g To?c TQ}V [ßaaiXdojv] xal ran S^fiwe tw *EpeTp[i'(Q)e<üv ^p:^(Tc/io[g . Die erwähnten Könige sind ohne Zweifel Antigonos Doson und sein Neffe Philipp, dessen Vormund ersterer bis zu seinem Tode war. Als Anti- gonos zur Herrschaft gelangte, fand er fast ganz Griechenland mit Aus- nahme Euboias abgefallen. In den Kämpfen um die Wiederunterwerfung Griechenlands scheint Kleochares sich den makedonischen Königen nütz- lich und den Eretriem wohlgesinnt erwiesen zu haben. Antigonos war König 229—220 v. Chr. In die mittlere Zeit seiner Regierung fällt unsere Inschrift.

Derselbe, a.a.O. Sp. 83— 108 n. 3. Die auf allen vier Seiten Anfang beschriebene Marmorplatte enthält ein zu verschiedenen Zeiten geschrie- ^J^''^' benes Verzeichnis von Eigennamen mit Vatersnamen, nach Komen ge- ordnet. Veranlassung unbekannt Wahrscheinlich gehörte zu diesem Verzeichnis eine weitere Inschrift, welche das betreffende Psephisma ent- hielt, dessen Fortsetzung unser Namenkatalog ist (vgl. das Namenver- zeichnis am Schlufs des Vertrages zwischen Eretria und einem Ghaire- pbanes 'E^. dpx- 1869 Sp. 3 17 ff.). Die Verzeichneten sind wohl sämtlich Bflrger von Eretria. Bei dieser Voraussetzung mufs es zwei eretrische Komen mit Namen Histiaia und Gropos gegeben haben; für Histiaia vgl. Eustratiades zu der erwähnten Inschrift, für Gropos Amm. Marc. 30, 4 und Stepfa. Byz. s. v. Anfser den beiden genannten enthält unsere In- schrift noch die Namen von 10 weiteren Komen: rpoyx^lg^ IkpaeTg, Boodtö&sv, TafwveTgf Mtv^Ovrtot^ JdxeBeUf Kw/meeeg, Uap^eveeTg, AlyXe- ^etpetg^ KoruXousTg. Von diesen begegnen drei in dem erwähnten Ver- trage: Aly (AlfXsfetpetg oder' AfycXea?)^ Fpu^^seg, MtvBoOvrioi, Von den übrigen sind noch bekannt und können inbezug auf ihre Lage mit hinlänglicher Sicherheit bestimmt werden die Taptuvecg^ IlapBevteig und KoTüXauecg, Dem Schriftcharakter nach ist die Inschrift schwer- lich älter, als der Anfang des 2. Jahrhunderts v. Ghr. Der mehrfach erwähnte Vertrag, welcher äufserst geringe Spuren des dem alt-eretri- schen Dialekt eigentümlichen Rhotazismus zeigt, wird von seinem Her- ausgeber Eustratiades um wenigstens ein Jahrhundert früher angesetzt. Wenn deren in unserm Jüngern Verzeichnis weit mehr begegnen, so ist wahrscheinlich, dafs die Eretrier wenigstens in öffentlichen Urkunden zeitig den Rhotazismus abwarfen, während derselbe sich in den Eigen- namen noch geraume Zeit erhielt

Chalkis. - Lolling, MDAI X 1885 S. 282 n. 1 (Bechtel, HD 1). Ar- Archaische Weihinschrift, bustrophedon: ßj^efwg dye*[e]xev. ^^*****

Derselbe, a. a. G. S. 288 n. 2. Ebd. aus Jakupi unweit Bathonda

29^

29* T

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444 Griechische £pigraphik.

bei Chalkis. Grabschrift auf Eleooikos, S. des Pheidias, in zwei Di- stichen.

Artemision in Nord-Euboia. Derselbe, MD AI VIII 1883

S. 202. Fragment: at r^oppt^]^ äH\ü} oder -wv (2) na]p[d]iv[d\v

^A[yp6\Tip[av, Aus Z. 1 scheint hervorzugehen, dafs bei dem Artemision Festversammlungen mit .Spielen stattfanden.

Derselbe, a. a. 0. 8. 203. Marmorsplitter: «a<r« fe[vofc?

Styra. B echte!, HD S. 32 weist nach, dafs für die von R5hl (II, 4) für gefälscht erklärten neun Lenormant'schen Bleiplättchen dieser Verdacht schwerlich bestehen bleiben kann.

Derselbe, a. a. 0. S. 35 f. n. 19, 434-446 (Taf. H, 1—18) teilt eine Anzahl unedierter Täfelchen mit.

Durrbach, BCH X 1886 S. 102—104 n. 1. Stele mit einem Ehrendekret der Histiäer auf den Rhodier Athenodoros s. unter De las (S. 468).

Lemnus. 400-887 Myrina (Kastro). Cousin und Durrbach, BCH IX 1885

S. 46 f. n. 1. Proxeniedekret (stoichedon) der Bule und des Demos der Myrinäer auf lloXuixvr^arog Nü/ia}[voi] ^Axpo^wtog, Akrotbooi oder Akrothoon lag auf der Athoshalbinsel und war wahrscheinlich, wie jene ganze Küste, von Chalkidiern kolonisiert. O =^ ou 'm den Genetiven- dungen und in dem mit Sicherheit herzustellenden Akkusativ Mup{tvaioQ. Die Inschrift ist aus einer Zeit, wo Lemnos nicht mehr unter athenischer Herrschaft stand, und fällt somit zwischen den Anfang des 4. Jahrb. und 387 V. Chr.

um 849 Dieselben, a. a. 0. S. 49f. n. 2. Anfang eines stoichedon ge-

schriebenen Ehrendekrets von Bule und Demos der attischen Eleruchen auf einen Epimeleten (der Name ist erloschen) in Hephaistia (Ostkttste von Lemnos); demnach nicht älter als 387 v. Chr. Der Tenor der In- schrift ist identisch mit dem der attischen Dekrete aus der ersten Hälfte des 4. Jahrb.; der Wortlaut erscheint (wie auch auf Samos und Imbros) dem in Athen üblichen, nachgebildet. Der Name des Sprechers ist ohne Vatersname und Demotikon, wie auf attischen Inschriften nur gegen Ende des Jahres 349; der Archen Eponymos ist nicht erwähnt. Wichtig ist diese und die folgende Inschrift, weil sie zum ersten Male einen Epi- meleten in einer Kleruchie während des 4. Jahrb. aufweisen; in unserm Dekret fungiert ein solcher in Hephaistia, im folgenden in Myrina. Über die Amtsobliegenheiten dieser Epimeleten (als solcher wurde alljährlich einer der beiden Hipparchen nach Lemnos entsandt) ist Näheres nicht bekannt.

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XII. Insulae Aegaei maris etc.: Enboea. LemDus. Thasns. 445

Dieselben, a.a.O. S. 54 n. 8. Fragment eines stoichedon ge- desgl. schriebenen Dekrets der attischen Klerachen in Myrina (6 8ij'{2)/iog 6 )ißi^v\aiaßv 6 ilv Mup]evee olxwv\ wonach den daselbst ansässigen Chalki- diern (ehemaligen Bewohnern der Ghalkidike oder vertriebenen EubOern?) ein Platz zur Errichtung einer Ehrensäule auf den Epimeleten (von My- rina) 8e6<piXog MtXkiovog 'AXamex^Btv bewilligt wjsrden und der Herold an den Dionysien die jenem zuerkannten Ehren verkfinden soll. Der Geehrte ist wahrscheinlich identisch mit dem bei Hypereides, fttr Lykophr. §14 von dem Angeklagten, der zwei Jahre lang Uipparch auf Lemnos gewesen war, um ein Leumundszeugnis angegangenen Theophilos.

Dieselben, a. a. 0. S. 58f n. 4. Fragment eines stoichedon ge- 4.jahrh? schriebenen Ehrendekretes des Demos der Athener in Myrina auf einen Perkon Xenoph .

Dieselben, a. a. 0. S. 60 n. 5. Fragment eines gleichen Dekre- _^^ tes (nicht stoichedon) des Demos der Myrinäer auf Lysimachos, S. des L.

Dieselben, a. a. 0. S. 63 n. 7. Dftrftiges Fragment eines Be- schlusses des S^ixoQ ^A^7j\v€Uiov t(üv i/i Mupev[ee. Z. 2: To]bg auvayiovtaa' Ifievoüg.

Plaka. Dieselben, a. a. 0. S. 62 n. 6. Fragment einer Ehren- inschrift der ip^aaral auf den Nauarchen Neiieus und dessen auväp^^ovreg.

Mudros. Dieselben, a. a. 0. S 64 n. 8. Grenzstein: ""Opog (2) x]<^pio{u) (3) 7:]e7Tpap.-'(4)duo{u) inl X'(^)u(Tse 'OpY'(6)e]ajm [HHHJH.

Dieselben, a. a. 0. n. 9. Unterhalb der von Kumanudes, Athe- naion IX, 369 und von Reinach, BGH IV, 642 veröffentlichten, jetzt in der Schule zu Bopanidi aufbewahrten Inschrift (vgl. Röhl II, 5) findet sich die Eflnstlerinschrift: 'Aptard^evog ESbnpenovioo Tev£8cog (2) inÖT^asv.

[Dieselben, BCH X 1886 S. 1. 8. Zwei archaische Inschriften, von denen die eine, auf der Breitseite des Steines, teilweise bustrophedon, das Bild eines Kriegers mit Lanze in der Hand umgiebt, während die andere, auf der rechten Schmalseite, drei Zeilen umfassend, völlig bu- strophedon geschrieben ist. Das Alphabet ist altgriechisch. Da die Sprache nichtgriechisch wahrscheinlich thyrrhenisch ist, so mufs hier darauf verzichtet werden, auf die zahlreiche Litteratur zur Deutung der Inschriften näher einzugehen.]

Thasus. Hicks, Journal of hellenic studies Vm 1887 S. 401 f. nach Ab- «n klatsch von Beut. Stoichedon geschriebener Schlnfs eines Grundgesetzes der Oligarchen nach dem Sturze der Demokratie auf Thasos im Jahre 411 V. Chr. (vgl. Thuk. 8, 64). Das Fragment hebt die von der Demo- kratie erteilten Privilegien auf. Die verbannten Parteigenossen sollen

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446 Griechische Epigraphik.

von dem Tage ihrer Rflckkehr an wieder Bflrgerrechte geniefseo. Wer 30 Minen fttr die öffentlichen Bedürfnisse beisteuert, soll lebenslftnglich Wohlthäter der Stadt heifsen und steuerfrei sein. Alle bei Errichtung der Oligarchie Beteiligten sollen dieselbe feierlich beschwören; als Ver- treter des Demos schwört eine Anzahl von Bflrgem, welche die Sole bestimmt. Datiert ist. das in ionischem Dialekt verfafste Dekret nach dem athenischen (der Name, Kallias, ist nicht erhalten) and drei thasi- schen Archonten.

^17?? Bechtel, Tbasische Inschriften ionischen Dialektes im Louvre.

Separatabdruck aus dem 32. Bde. der Abhandl. der Kgl. Gesellsch. der Wissensch. zu Göttingen. Gott. 1884. 32S. 4. 2Mk. - Rez.: P. G(aaer), LGB 1885 n. 31 Sp. 1042 f. Meister, Wochenschr. f. kl. Philol. Sp. 809. Dittenberger, DLZ n. 41 Sp. 1443. Larfeld, Berl. philol. Wochenschr. n. 46 Sp. 1450-1452. Eallenberg, Philol. Anzeiger XYI 1886 S. 181 f. Stolz, Neue philo!. Rundschau n. 13. Sp. 204. Auf grond neuer Ab- klatsche giebt der Herausg. bessere Lesungen von 21 Personenverzeich- nissen, meist Theorenlisten, die zu den von Miller, Revue arch. XII. Xni publizierten Nummern gehören. Hinsichtlich des Sprachcharakters zdgt sich eine allmähliche Abstufung von der ionischen zur attischen Mand- art bis zu gänzlicher Verdrängung der ersteren; somit sind die in Rede stehenden Inschriften die jüngsten der bisher bekannten Quellen des ionischen Dialekts. Auch das Alphabet hat eine bestimmte Skala durch- laufen, auf welcher B. trotz mannigfacher Schwankungen und Übergangs- formen fünf Hauptstufen unterscheiden zu können glaubt Schwieriger, als die von B. angenommene relative Zeitbestimmung der Sc^riftperioden auf grund ihres Sprachcharakters (vgl. meine Rezension a. a. G.) ist die absolute; doch wird auch hier das Ergebnis (ca. 300 175 v. Chr.) nicht allzu sehr von der Wirklichkeit abweichen.

Dittenberger, Epigraphische Miscelleo, in den ihistorischen und philol. Aufsätzen, £. Gurtius zu seinem 70. Geburtstage gewidmete, BerL 1884 S. 300 giebt eine Anzahl Ergänzungen verstümmelter Namen zu den von Miller in der Revue arch. (s. o.) publizierten thasischen In- schriften. Die Bechtelsche Sammlung lag bei Abfassung' des Au&atzes noch nicht vor; doch trifft D. fast überall mit den Ergänzungen der- selben zusammen. Weiterhin noch zu Bechtel, a. a. G. n. 5 Z. 9: [1^^- X(ou statt [A]üXa}v^, n. 6 Kol. II Z. 1 : 'Ava}t]r{\p]ijr<K? , n. 20 rechte Sp. Z. 2 wahrscheinlich 'AYpoilx]ou statt ^Aypoidou,

Hicks, Journal of hellenic studies VIII 1887 8.409 433, teilt nach Abklatschen von Beut eine Reihe von Inschriften, gröfstenteiis ans einem Tempel zu Alki, mit:

S. 410 n. 1. Namenverzeichnis von drei Archonten (das Präskript! ''Apxiov läfst darauf schliefsen , dafs der an erster Stelle genannte Hera-

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XII. Insolae Aagaei nuris etc. : ThasQs. 447

goras, S. des Neikades, als primns inter pares betrachtet wurde), fflnf Polemarchen, einem Hierokeryx and drei Apologoi. Die auch aas GIG 2161 bekannten Apologen waren Finanzbeamte. S. 411 n. 2: deo- vuciof I ^EpoiTo^i \ lepox^po^.

S. 424 n. 28. 'H Saalm nöXec ehrt 1) den Kaiser M. Aarelias 1 21s

«17

Antoninas (= Garacalla), 2) die lalia Domna, 3) den ßeb^ L. Septimias Sev[eras. Die Inschriften datieren aos der Zeit nach dem' Tode des Septimias Severos (211 n. Chr.) und des nicht genannten Geta (212), vor dem Tode der lulia Domna (21V n. Chr.). S. 425 n. 30* Das asiivSravov awiSptov t^c yspouaiag ehrt die Oberpriesterio Memmia YeHeia Alexandra, tt^v ya^ipa, S. 426 n. 31. Die Gerusia ehrt die Oberpriesterin FL Vibia Sabina, pjjtepa (8) idur^Cy f»j6vi^v (9) xa\ npdj- rs^y Tükv (10) dn «ä^vo^ izera^ (11) a^ou4Tav roiv ufwv (12) reifJLwv rocg ^repouaedCouffeu. 8. 426 f. n. 82. [T]a lepwrarov [v]^oM Mx^tov ehrt seinen Hierophanten lun. Lab. Makedon. Eine religiöse Genossen- schaft ersteren Namens war bisher fttr Thasos nicht belegt.

S. 411 f. n. 5. Weihinschrift an den S^bg Mi)v Tüpawog deSvuffog; 9Xß Schlufs: Jadov z^^M I notou]aa (?). Die Identifikation der asiatischen Mondgottheit mit Dionysos ist neit 8. 414 n. 12. Ver- stümmelte Yotivinschrift: E]u7:Xoca r^ Zß{v[^'<f) 'AnokXwvt \ T<p Tp<pdSt vaD[x^p<p, Darunter Reste einer metrischen Inschrift: N[^]aoy 'Aepa^v neptfÜBuiTag xrX. 2— E^nXota =■ Votivgeschenk f&r gute Schifffahrt. ^Aephj = Thasos; s. Steph. Byz. s.v. SdcoQ. n. 13. Yotivinschrift: ESiT^Xota X4p I Aaxlh^m^ xrX, S. 416 n. 14. Vorderseite einer Basis mit Yotiv- inschrift an Athe[n]e und Herakles wegen eunXea (so) für Eufyches, 8. des Epiktetos, aus Thessalonike und ZoIlos> S. des Z., einen dp^cxspSiv^ nppog (= Haupt einer Eaufmannsgilde, deren Schatzgott Hermes xepdifi^ nopog war.). 8. 416 n. 15. Rückseite derselben Basis mit fragmen- tierter Yotivinschrift für den voLÜxk^pog -[sjarianos [Trojphimos und seine aovnXdovTSQ, Am Schlüsse statt des üblichen ßöru^&i^: elg fop6s> n. 16. Fragmentierte Yotivinschrift an Poseidon und Asklepios wegen eonXoia für einen (?) Pegasos. S. 417 n. 17. Yotivinschrift: EinXotd coi^ ^ApTBfju, (2) vctüxX^pou Eöroxoü (3) MureXi^vcUou ^ npovauxX:^-{i)pqu Tu/ocoo^ xu߀pv:^(ß)roü louxoovdou. n. 18. KipSwv [i/eJ7'[aff? | b xal I{<TtpoQ weiht der Nemesis (Nejieoee dnaXXa^'tlc) ein Votivgeschenk fikr elüiäoia]. S. 418 n. 19. Euemeros, S. des Dionysios, weiht der Nemesis ein Votivgeschenk. Zu derselben Klasse von Inschriften gehört aoch wohl noch $. 413 n. 10: [X]aup"lBu— und vielleicht n. 11: BevSouc rü[x ? I Aöp, ESru^log .

S. 418 n. 21. Fragmentierte Grabschrift auf De[km]o8 Basile[ios und Ai]lios Herm[o]gene6. ^ 8. 427 n. 33. Grabschrift eines Vaters in swei fragmentierten Distichen auf einen Epheben Euktaios. n. 84. Grabscfarilt des Asklepiades und Ghrestos auf ihre Mutter Aphphias. S. 428 n. 36. Desgl. des Teimokrates auf Trophimos. n. 36. VieUeioht

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448 GriecbfaehA Epig^'apbik.

Grabstein eines Milesiers Ia]trokle8. - S. 428 f. n. 3T. Fragment einer metrischen (Distichen?) Grabschrift eines Vaters anf seinen Sohn. n. 38. Grabstein a) des Erites, S. des Kadmos, b) der Melete, T. des Trosdexes, Gattin des P. Rnfrius Pardaleos. 8. 429 f. n. 39. Grab- stein des Pbiloph[ron] , S. des Ph.; mit fragmentarisch erhaltener me- trischer Grabschrift (6 Distichen) anf eine Frau, vielleicht des Philophron. Z. 2.: fidrpiüva (To^[i^]. e = de (Z. 4: rouvexa xat fis nöiTiQ fJLupere d/Scov) nnd umgekehrt (Z. 7: dXXd^ <p{Xot^ iraoaaa^oLt ). S. 431 n. 40 Rest einer Grabschrift: rfj dYan]a}ßivji aü(ji)ßeou (so) ad[roü, n. 41. Grabscbrift in barbarischer Orthographie: (a) 'EnocTjcla iyai [r]o[^]jy ^i^ xe[ö]v i/iauTfj xe rw yküixoTarq} /lou d{v)Spe (b) xk toTq YXotx[6\TdTo[tg\ oeloec (8) sT rt Sk ßoohjBwv (I), [i|;^eTo. Letztere Bestimmung offen- bar = »wenn ich aber noch einem andern das Bestattungsrecht erteilen will, soll er's haben.t ~ 8. 431 f. n. 42. Fragment: Be(^og VAnoXlko- dwpou? 8. 482 f. n. 44. Reste von Grabschriften auf Mitglieder einer und derselben Familie mit der Scblufsformel: npoa^tXyjg^ X^P^-

8. 419ff. Theaterinschriften. 8. 419 f. n. 24: ät^tXog äitplXoo {2) lepebg Y^v\6p£vo\g, 8. 424 n. 27. 8itzinschrift : Vvi^aefioü ^EyUxroo, n. 26: peTg, 8. 420 424 n. 25 a— n. Rohe 8itzinschriften mit Namenfragmenten im Genetiv oder einzelnen Buchstaben zur Bezeich- nung der Platznummer.

8. 411 n. 3. Fragment: 'n]dffy}g napofjLovrjg f§[c. napajiov^ byz. = Wache. 8. 412 n. 7. Vielleicht Rest einer Widmung: däog 'AnoUo[dwpoü dvd^T^xev? 8. 413 n. 9. ^Avrdpiüg dvdffl/nj&lev. Adp. 'A. 8. 418 n. 20. Von verschiedenen Händen beschriebener 8tein; u. a.: ^AptaroY€irw[v] xaX6[g, 8. 419 n. 28. Desgl.; u. a.: 0tXwv ['ff]netp(urag [^leXog, 8. 419 n. 22. I^fMog xaXog xrX, S. 411 n. 4, 412 n. 6, 413 n. 8. Dürftige Inschriften ungewissen Inhalts.

Revue arch. 1884 8. 89. Grabstein. Unter dem Basrelief eines thrakischen Reiters (Jagdscene): 2ovrpo<pog üuvrpo^oo, ;|far[/?e.

A. a. 0. 8. 89 f. Zwei Fragmente eines Architravs. Unter der Darstellung eines aufrecht stehenden Mannes, welcher einem Hunde einen Gegenstand hinhält: Xog Jeovu^r | rparog Ko8 .

A. a. 0. 8. 90 f. In viele kleine Stttcke zertrümmertes Fragment einer Bauinschrift. Herstellung unmöglich.

Revue arch. 1886 8. 86. Kapelle des Theologos. Grabschrift der 11jährigen Aurelia Artemeisia, T. des Zosimos. Grabstele der Ko- rinthier Lokrion zo^otag und des Lysistratos, 8. des Eukles (EbxXiog), 4. Jahrb. v. Chr.

A. a. 0. Hicks, Journal of hellenic studies VIII 1887 8. 425 n. 29, nach Abklatsch von Beut. Basrelief aus Limenas, dem Hafen von Tbasos, mit der Darstellung eines Blitzstrahles und der Inschrift: ätbg Kepwjyloo. Das e des zweiten Wortes hat die Form eines kleinen kursiven e in horizontaler Lage.

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XII. Insolae Aegaei maris etc.: Thasns. Tenedns. Lesbna. 449

Über das von Fbncart, BGH XI 1887 S. 289—296 als Siegesin- schrift des Rhodiers Dorieas, 8. des Diagoras, in ansprach genommene Fragment IGA 380 s. unter Olympia (Bd. LH. 1887. III) 8. 472 f.

Tenedus.

Bechtel, SGDI I 2 1883 wiederholt unter den jȊolischen In- scbriftenc 8. 11 3 f. n. 805. 306 die Dialektinschrift Christ, Sitzungsber. der Kgl. bayr. Akad. der Wissensch. 1886 8. 248ff. und CIG 2166.

Lesbus.

Bechtel, SGDI I 2 1883 behandelt unter den »äolischen Inschrif- tent S. 83— 111 die Dialektinschriften von Lesbos: A. Mytilene 8.83

102 n. 213—273. Nachträge Bd. I Heft 4 8. 373f n. 1270—1277. B. Methymna 8. 102f. n. 276 279. C. Eresos S. 103—109 n. 281—290» D. Vorgebirge Bressa 8. 109 n. 292. E. Adespota 8. 109—111 n. 293

303. Wortregister zu den äolischen Inschriften von Meister SGDI IV Heft 1 8. 3—25. Rez. s. Bd. LH (1887. HI) 8. 391.

- Mytilene. Lolling. MDAIXII8868. 272f. n. 15. Sammlung im sgdi Gymnasium. Revision des zweiten, gröfseren Stückes des bekannten Volks- beschlusses Aber die Restitution der Verbannten durch Alexander den Grofsen (das kleinere Fragment ist nicht mehr vorhanden). Zur Besei- tigung oder Bestätigung der auch nach Hicks Publikation (Manuel of greek bist, inscr. 8. 225) noch in Frage gezogenen Varianten (vgl. SGDI 214) werden eine Anzahl Lesarten festgestellt. Vgl. Larfe|ld, Berl. philol. V^ochenschr. 1884 n. 19 Sp. 591 zu Z. 24.

Derselbe, a. a. 0. 8. 271 f. n. 14. Ebd. Varianten zu der In- schrift Gonze , Reisen auf der Insel Lesbos Taf. IV, 3; u. a. Z. 7 Ende: 0A— T|l (gpvc^a Zrrtvd xa BiXY, v. Wilamowitz-Möll.).

Fabricius, MDAI IX 1884 8. 89 ff. n. 4 mit Faks. An einem um soo Brunnen. Aus zehn Abschnitten bestehende 22 zeilige Inschrift, enthal- tend Aufzeichnungen Ober Wein- oder Feigenanpflanzungen von Privat- personen, wohl behufs Einschätzung fOr die Steuer; wegen Anführung von neun eponymen Prytanen aus einem Zeitraum von mindestens eben so vielen Jahren. Einheimischer Dialekt. Meister hat in den »Studia Nicolaitan^c Leipz. 1884 8. 1 -11 die Inschrift nochmals ausführlich be- handelt und einige Versehen berichtigt. Sprach- und Schriftcharakter lassen die Inschrift um etwa 200 v. Chri abgefafst erscheinen. 8. die folgende Inschrift.

Lolling, MDAI XI 1886 8. 264 n. 2. Sammlung im Gymnasium. Marmorblock, der nach dem Aussehen des Steines, und der Inschrift zu demselben Bau gehörte, dem die vorstehende Inschrift entstammt: %k^]

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450 Grieddache Epigraphik.

Ttpardwioc ^AfnahfopoQ "ävä^epptoc [xa2 dtov?]6(reoc | iv^ ^Ax9p]SdBi r^ fie- ydhp dfindXoßv ^(i[ra -- . Darfiber Zeileoreste gleichlautenden In- halts. »Aatianor und Diooysios werden auch in der grörseren Insohrifi genannte.

198 FrAnk^l, Arch. Ztg. 43 1885 Sp. 141 ff. n. 1 in Minuskeln, nach

Abechrift des Gynniasialdirektors Bernardakis in Mytilene; wiederholt von Lolling, MDAI XI 1886 S. 263 n. 1 in Majuskeln mit einigen Va* rianten. Ebd. Stele mit zwei Dekreten: l) Z. 1—12. Beschluß der Ätoler (einheimischer Dialekt) infolge einer Gesandtschaft der Mytilenfter, dafs keiner ihrer Landsleute und kein in Ätolien Ansässiger einen der mit ihnen verbündeten Mytilenäer rauben oder berauben solle. Fflr Zuwiderhandelnde werden Strafen festgesetzt. 2) Z. 18 37. Wieder- holung dieses Beschlusses in äolischem Dialekt und VolksbeschlutB, das Koinon der Ätoler, die Proedroi und den ätoHschen Strategen P]antaleon zu belobigen und die beiden Abgesandten zu bekränzen, u. a. weil si^ kriegsgefangeoe Mytilenäer im Peloponnes losgekauft hätten. Der Ta- mias wird angewiesen, denselben die zu diesem Zweck ausgelegte Siimme wiederzuerstatten. Nach Inhalt und Form stimmt das ätolische Dekret mit dem in bezug auf die Eeer (CI6 2350= (SIG 183) und Teer (016 3046) ttberein. Letzteres fällt sicher in das Jahr 193 v. Chr. Von den beiden bekannten ätolischen Strategen des Namens Pantaleon wird der in nn« serem Dekret Genannte der Jüngere sein. Derselbe wurde nach Polyb. 20, 9, 2 nach der Niederlage der mit Antiochus dem Grofsen verbfinde- ten Ätoler durch die Römer bei Herakleia als Gesandter an den römischen Feldherrn M*. Acilius Glabrio entsandt (191 v. Chr.). Gerade 193 v. Ohr. machten die Ätoler alle Anstrengungen, sich fttr den bevorstehenden Kampf mit den Römern Bundesgenossen zu erwerben (Liv. 35, 12). In diesem Jahr wird unser Dekret fallen. Die Z. 30 f. erwähnten E(Unpfe im Peloponnes können diejenigen der Achäer gegen Nabis seii^ »Wie freilich mytilenäische Bürger dabei in Kriegsgefangenschaft kommen konnten, wissen wir nicht; es kann auf blofsem Zufall beruhen, indem sie als Privatleute, in Geschäften oder zu irgend einem andern Zwecke auf dem Kriegsschauplatze anwesend waren«.

02 Fabricius, MDAI IX 1884 S. 83ff. n. 1. Türkisches Kastro.

Rest eines Senatsbeschlusses, welcher die den Mytilenäern durch Pom- peius L J. 62 V. Chr. erwirkte Selbständigkeit bestätigt. Von den bei- den Konsuln des Jahres, D. Junius Silanus und L. Licinius Murena, ist der Name des ersteren zum teil I Z. 14 erhalten: ui]ou leXavou u7td[Tou. Für den Vergleich sind wichtig die Urkunde über Wiederherstellung des Bündnisses mit Astypalaia v. J. 105 (CIG 2485) sowie das S. C. de As- olepiade, Polystrato, Menisco v. J. 78 v. Chr. (CIL. I 208). I Z. l. 2: u^ KXo I p/a Oödppwv scheint der Rest eines Veneichnisses der Personen zu sein, die in der Senatssitzung das Protokoll führten.

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Xn. Insalae Aegaei marisetc.: Lesbas. 451

I Z. 4 13 schlofs angenscheinlich mit der Beauftragung der Kousalii, das Dekret einmeifseln und auf dem Kapitol aufstellen zn lassen. II eutb&lt Teile der Freiheitsbedingnngen.

Derselbe, a. a. 0. S. 87 n. 2. Ebd. Widmung an Gn. Pompeius um es Hieroetae f. Theophanes als awriip und edepyirac. Der Geehrte ist wahrscheinlich identisch mit dem berühmten Historiker und Vertrauten des Pompeius; er mochte, nachdem ihm let^erer das Bürgerrecht ver- liehen (Cic. pro Arch. 24), den Namen seines Gönners angenommen ha- ben. Vgl. die Dedikationsinschrift aus Mytilene Inscr. in the Brit. Mus.

II 211 ; über die Nachkommenschaft des Theophanes Ealbel, Eph. epigr. II, 19f.

Derselbe, a. a. 0. S. 8a n. 3. Schule. Widmung an Cn. Pom- desgi. peius Gn. f. Magnus als auToxpdrwp^ euepyenjQ, awx^p und xr/avijg,

Lolling, MDAI XI 1866 S. 266 n. 4. Sammlung im Gymnasium» 1 1? Stein mit drei Ehreninschriften: 1) auf Gn. Pompeius Magnus; 2) auf den Difus G. lulius Gaesar; 3) auf G. und L. Gaesar, Kinder des leßa- (tt6q^ als principes ioventutis. Der Stein stammt ?on demselben Denk» mal, ivie Anc. greek inser. in the Brit. Mus. II 211. Auf letzterem waren neben Pompeius die bekannten Lesbier Theophanes und Potamon, 8. des Lesbonax, aufgestellt. Ähnlich ist die gleichfalls aus Mytilene etammende Inschrift Anc gr. inscr. II 213 angeordnet, welche sidi wie die unsrige auf G. und L. Gaesar bezieht unsere Inschrift wurde um den Aniang der christlichen Zeitrechnung, vermutlich gleich nach der Durchreise des G. Gaesar in den Orient und ziemlich gleichzeitig mit der in Bterretts Inscr. of AssoB S. 30 n. 13 (s. XV anter Assus) publizierten Inschrift angefertigt

Frftnkel, Arch. Ztg. 43 1885 Sp. 150ff. n. 2 nach Abschrift von um Bemardakis. Ebd. Fragment einer Ehreninschrift auf //Jo/atr^iov Maxpe^ ^ ^^' (2)vov] vebv Sso^dvvjy^ (3) x]ouaTc6pootpw^ T<i^i)ii/av xed dvTiaTpdT9j-(5)/ov Ilövrou xod B€(du'{e)vtaQ u. s. w. Nach Lolling, MDAI XI 1886 8. 278 n. 16 ist in den beiden letzten Zeilen zu lesen: inefu^njv dSo[d] \ xoi]v^^^ np$aße - -. ^ Der Geehrte ist vielleicht identisch mit dem Konsul des Jahres 164 n. Ghr. Seine Familie begegnet hier nicht ?um ersten Male auf Inschriften von Mytilene. Eine Münze (Newton, Arch. Anz. 1854 S. 515) mit der Anfecbrift: Seo^dvr^^ Beb^ bestätigt die Nachricht des TacitnSi dafs dem Geschichtschreiber nach seinem Tode göttliche Ehren erteilt worden seien. »Daraus erklärt sich in unserer Inschrift der Ausdruck: vioc Beo^dyyjQ als eine Form der Adulation, die den Nachkommen dem vergötterten Vorfahren gleichsetzt, wie yioQ Aiövoaog u. dergl.c

Lolling, MDAI XI 1886 S. 2671 n. 7. Ebd. Wahrscheinlich Fragment eines Ehrendekretes auf emen Damoneikos und seine Ange* hörigen. 266 n. 8. Vier Fragmeute einer Ehreninschrift; wahr«

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452 Griechische Epigraphik.

scheinlich auf eine n]ofinyjtavij - - flap^evexä. o. 9. Basisinschrift einer Claudia D[a -. S. 270 n. 13. Fragment wahrscheinlich eines Ver- zeichnisses von Freigelassenen, die als Upo) (so sicher Z. 7; = Tempel- sklaven) unter dem Schutze des Heiligtums standen, bei welchem ihre Freilassung unter der Form des Scheinkaufes stattgefunden hatte. S. 265 n. 8; mit einigen Varianten Fottion, ü. S. Consular Agent at Mytilene, American Journal of Archaeology I 1885 S. 304 n. 2 in Ma- juskeln. Isidoros, S. des A]phrodisios, aus Alexandreia, (rjw^lg (so) ix voaoo, errichtet dem Zeus Helios, dem Sarapis und der xup^ ^latSt eine Votivinschrift. S. 267 n. 5. Weihung an einen Kaiser. d. 6. Fottion, a. a. 0. (s. o.) n. 1 in M^gnskeln. Grabschrift: Ebdpj^yj 'AretSa^ |;ifa5»6</). S. 269 n. 1 1 ; Umschrift, Kommentar und Übersetzung von Petersen, S. 293 ff. Einige Textbesserrfngen von Karl Sehen kl, Ar- chäol.- epiprr. Mitteil, aus Österreich XI 1887 S. 93. Metrische Grab- »chrift in sechs Distichen auf einen greisen Vater und dessen vorzeitig gestorbene Söhne Nestos und Hedylos, deren frtlher Tod beklagt wird.

Hierzu Lolling, a.a.O. S. 278f. n. 34, Fottion, a.a.O. (s. o) n. 3 in Majuskeln. Unter den jedesmal von einem Kranz umschlossenen Worten: 6 So/jloq Grabschrift 1) des Gn. Pompeius Spurii f. Nestor, 2) des Cn. Pompeius Spurii f. Hedylos, 3) (fehlt bei Fottion) des Po[ni- peius . n. 12; ungenauer GIG 2209 nebst Add. Grabschrift des Aur. Epigouos [Meu]8auo^ olx&v iv [MuTi]k^vjj auf sich, seine Mutter, Bruder, Weib, Kinder und deren zukünftige Nachkommen. S. 273 n. 17. Auf dem Architrav des Grabsteins eines Gladiators: IJoXudpofuK'

S. 274 n. 18. Inschrift eines Grabaltars: /7o. TdxcvBoc KL

XXdj}. n. 19. Grabstein des Ariston, S. des Apollodo[t08, aus Ko« lophon. n. 20. Grabstein des Aphrode[i]sios, S. des Herakleon.

Papadopulos-Kerameus, KEfiü XY 1884 S. 39f. Neue Ab- schriften aus der Sammlung des Gymnasiums zu Mytilene. 8. 39 u. l. Gonze, Reisen S. 14 Z. 1 statt lAK zu lesen AAI . S. 40 n. 2. Grab- schrift: //X]o(nap/eSog (neu), | }[aip]e, n. 3: HepLvov Zamupw.

n. 4. Nur fünf Zeilen teilweise leserlich; Z. 3: ^eÄv roeg veotg? n. 6; wiederholt von Lolling, MDAI XI 1886 S. 268 n. 10 mit gerin- gen Varianten. Fragment des Briefes eines röm. Kaisers oder Beamten; nur sieben Zeilen teilweise leserlich; Z. 3: S^/iov upL&v. S. 42. Gonze, Taf. V 1 Z. 7 zu lesen: ENEOAIOS, Z. 10: AOIAHMON. - Taf. VI 2oZ. 1: ini Sk r^c---.

Derselbe, a. a. 0. S. 40 (in Minuskeln schon Anagnostis, *OXf^a Teva Tzsp} Aiaßoö 1871 S. 8, die letzte Hälfte Gonze S. 14); wiederholt von Lolling, MDAI XI 1886 S. 275 f. n. 24. Marmorbathron mit einem Adler inmitten eines Kranzes. Über und unter letzterem Weihinschrift eines Marcus Pompeius Lykaon mit seiner Gattin Phoibe und ELindern an den 9ebg ut/fKrro:, Grabstein: Jtd[^]eatQ Mav^i^ X^^ Ersterer

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XII. Insalae Aegaei mftris etc.: Lesbus. 453

Name oen, die Genetivfonn des zweiten merkwürdig. S. 40 f. Zwei sich ergänzende Fragmente; sehr verstümmelt. Z. 5: xcd rq. 'Pofjixf. r^t vtx(i^[pif>, S. 41. Unbedeutendes Fragment. S. 89. Schwer les- bares Fragment, wichtig zur Kenntnis der in Mytilene verehrten Gott- heiten; Z. 4: rciv ^Epißotav (neu), 7: ro; Zovvoaio, Z. 9:. Moufiaxt^ pct. Zweizeiliges Fragment einer agonistischen Inschrift; Z. 2: ardStov. Langer Stein in Parallelogrammformat mit der Aufschrift: E[]pdvaQ.

Lolling, MDAI XI 1886 S. 274ff. Mytilene, Stadt und nächste Umgebung. S. 274 n. 21 in Miguskeln. Fragment eines Dekrets in einheimischem Dialekt. S. 275 n. 23. Ehreninschrift auf Cn. Pom- peius Magnus, gleichlautend mit Anc. gr. inscr. in the Brit. Mus. II 210. n. 22. Fragment der Weihinschrift eines nax auf ApoUon. Da- runter Rest der Künstlerinschrift eines uq (Vatersname?). S. 276 n. 25. Widmung an den Kaiser Trajan; wohl identisch mit Conze, S- 13 (GIG 2178). n. 26, S. 277 n. 27. 28. Drei wörtlich übereinstimmende Widmungen an den Kaiser Hadrian. S. 277 n. 29. Dürftiges Frag- ment. — n. 30. Fragment eines Epistyls: K]ataapatv, S. 278 n. 31. Grabstein: ZoSyjiiog Uoffecdou (vollständig); n. 32 der Areston Naukle, Gattin des Euanax; n. 33 der Eirothemis, T. des Agesermos; S. 279 n. 35 (nach Conze's Kopie) des Quintus Yalgius; S. 280 n. 38 eines 'E\p]/i£[f}]a}[c]? n. 37. 39, S. 281 n. 40. Fragmente. n. 41. Notiz über GIG 2201.

Derselbe, a. a. 0. S. 281 ff. Thermen von Mytilene. S. 282 n. 44. Neue Abschrift der dialektischen Ehreninschrift von Bolla und Damos auf den Priester Lucius Italus (Conze IX, 2). S. 282 f. n. 45; die erste Hälfte auch BGH IV 1880 S. 432 n. 17 (ßöhl II, 10). Frag- ment der Ehreninschrift auf eine Agrippina; dialektisch. S. 283 n. 46. Fragment einer Ebreninschrift des Damos auf Cn. Pompeius Cn. f. ßufus. Derselbe begegnet wahrscheinlich auch in der von LoUing Anm. ^) neu ab- geschriebenen Inschrift SGDI 238. S. 284 n. 48. 49. Dürftige In- schriftreste zweier Postamente, der Form nach mit den Basen gleichen Fundorts BGH IV, 431 übereinstimmend. Alle waren zum Schmuck einer der öffentlichen Bauten bei den Quellen von der Stadt errichtet; vgl. n. 49 Schlufs: ^ X(<xpL7Cf}OTdT7^) Mu[TeXjj-\ vouwv 7t6[kg. ~ 8. 281 n. 42. Fragment; dialektisch. Der Artemis Thermia Homonoia weihen Teles- pboros, S. des Symphoros, und Fl. Tycha ein ehernes Bild zufolge einem Grakelspruche. Anm.^) Revision der gleichfalls hier befindlichen Inschrift Conze, S. 16. S. 282 n. 43. Fragment; dialektisch. Jemand weiht gemeinsam mit den ri)v (TxoTt[x^]v rd^^vi^v ipyal^öjjAevoc (letztere an dem Vulgärdialekt als Fremde kenntlich) der Aphrodite ein Agalma. S. 284 n. 47. Geringe Reste einer Weihung an [Artemis Thermia] Eua- koos und den Damos. - S. 285 a.. 50. Rest einer Grabschrift.

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454 iQriediisolie Epigraphik.

PapadopuloB-EerameiiB, KE0 2 XY ISS^ S, U. Der vor 1819 fungierende Oberpriester von Mytilene hat eine Anzahl von Inschriften kopiert; im Archiv Bd. 188 S. 66 ^ nnter dem Titel: ^Emypdiijijara^ ärofa tbp4^f}aav xarä fiipf} h rfj xa^' ^äg inap^t^. h. 1 = GIG 2186; ohne bemerkenswerte Abweichungen. n. 2 = GIG 2189. Z. 2 ffauXav statt A^Aov verlesen, ebenso Hepeeueavöv; Z. 6: irufieXe^aQ; Z. 9: ns- nXTjpaßxSra; Z. 14: itpuraveav; Z. 16: rocg vatQ (verlesen) 'Aa/ag ßwjwiQ, n. 3 = GIG 2176; zu schreiben: 'A ßöUa (Godex: ßouAä) xa\ 6 da- flog. n. 4 = GIG 2187 ; ohne bemerkenswerte Unterschiede. n. 5 = GIG 2171; mit dem Anfang: Aya^ä Tu)[a, Atbg fiej'ünoo - -. n. 6 = GIG 2184, add. p. 1026; der Godex: ^wvcug statt ^uai]aug^ Tidaaaeg statt na[t](raeg^ am Schlufs noch: ^doTt/Uag 8k Ttpbg räv ndrpav. Hiernach sind auch GIG 2185. 2187. 2188 und BGH IV, 431 n. 16 (Röhl U, 10) zu ergänzen. n. 7 = GIG 2166; Godex äufserst iQckenhaft; Original jetzt im Gymnasium. n. 8 = GIG 2211g; es fehlt Zave/rjy. n. 9 = GIG 2207. 2197 p. 1028. Gonze, Reisen Taf. V 6. "PaTifive st. "Fa- ziyte, ^Pauvta Z^g. 'AnoUwvce^ Mivav.dpt, 'AnoXXajv/ou. xpäve Cßg st. xpeie iv ^pZv näae, j^pT^ari^ X^P^ s^' ^ ^- n. 10 = GIG 2195 und add. p. 1028: xaravn^advtwv äncurev. n. 11 = GIG 2211«^ , add. p. 1029; der Godex fQgt hinzu: Mijviav MevexUoug^ X^P^ (vgl. 2200). n. 12 = GIG 2204. Gonze, Taf IV 4. n. 18 = GIG 2182. - n. 14 = GIG 2178. BGH IV, 428. KaibeJ, Eph. epigr, 2, 14. Die Abschrift des Godex rührt ohne Zweifel von einem andern Steine her; nach Verbesserung zweier Druckfehler: Auroxpdropt Nipoo^ xaä *ASptav^ Seßaarip Ilsppxivixa} Aaxixtp Hap^cxw ^apiari^tov, n. 15 EhreniDSchrift, noch nicht ediert: "^0 däpog (2) AcoyivTQv KAIMMH rbv Blfep^8)YiT€af dperäg ivexa xal (4) 6&vo{ag rag elg kauzSv,

Latyschew, MD AI X 1885 S. 122 n. 22. Odessa, Museum; un- zweifelhaft aus Mytilene. Ehreninschrift des Damos auf Abas, S. des Eonon, tparBuaayra xcu dyaßvo^BTijaavTa u s. w. ; in einheimischem Dialekt.

[Giere, BGH VH 1883 8. 80 n. 4, von Röhl II, 12 irrtflmlich anter »Lesbusc aufgeführt, gehört nach Mytilini auf Samos.]

Kagjanni und Akroteri. Papadopulos-Kerameus, KE0Z XV 1884 S. 36. Kagjanni, Vs Stande von Mytilene. 18 Fragmente einer Marmortafel, in eine Lade gesammelt; jetzt wohl in der archäolo- gischen Sammlung des Museums zu Mytilene. 19 zeilige, rechts stark verstümmelte Stoichedoninschrift: Ehrendekret der Bolla und des Da- nas auf einen Athanadas wegen Anlage von V^Tasserleitungen. Nach einer Notiz des Heransg. fliefsen auch jetzt noch die Gewässer von K. nach Mytilene. S. 37. Ebd* Grabstein mit dem neuen Namen EpiUeita.

Derselbe, a. a. 0. S. 37. Zwischen Kagjanni und Akroteri. Gröfstenteiis anleserliebe Inschrift s C9G 2210.

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XII. Insolae AegMi marta «tc.: Lesbns. 455

Derselbe, u. b. 0. Akroteri. Fragment: '0 ^«-j/ttoc imnitteii eines Kranzes.

Derselbe, a. a. 0. Grabsteine zwischen Akroteri und Mytilene.

S. 88 n. 1 des Henekles, S. des Agemachos; n. 2: KXewwfw^ Teptpew ; n. 8: §e6do$oQ \ ßs6x[X]coc; 4. Jahrb.? n. 4 des An- taios; n. 5: 26fwv UoffseSwviw', n. 6 des Phanes, 8. des Ealkodoros; n. 7 fast nnleserlich; n. 8 (mit dem aufrecht stehenden Bilde des Ver- storbenen) des Alexan[d]ros, S. des A. ; n. 9 sehr unleserlich ; 8. 89 n. tO arg verstnmmelt; n. 11 schon von Cyriacus (der die 7 Zeilen der In- schrift in 2 zusammenzog) gesehen, schwer leserlich; neue Abschrift und Herstellungsversuch von Lolling, MD AI XI 1886 8. 279 f. n. 86. Z. 1 deutlich: atßye , wodurch die Ergänzung Eph. epigr. 11 S. 18 hin- fällig wird; Z.4: ifJLov; Z. 6. 7 wahrscheinlich: iX[X\ov nXij[v] ra>[v | i]/£ai[M] r^*[v]<w[v; vgl. Eaibel, Eph. epigr. II, 4. 12 n. 11. n. 12: üoönh'(2)B 'lEitm I16'{S)aTo/ie n'(^)apeave, ;^/o-(5)jyoTe, (6) ;|fa?/o«; der Verstorbene stammt aus Parion in Bithynien. Aus diesem Distrikt stamnMn auch CIG 2195. 2197. 2204. 2211 <), bei denen fälschlich angegeben ist: Ka-

Derselbe, a. a. 0. S. 42. Hesopotamon: Ipov | Mowpav,

Derselbe, a. a. 0. 8. 43. Die Inschrift Conze, Lesbos X, 1 ist jetzt jämmerlich und vorsätzlich verstümmelt. Ein dreizeiliges Bruch- stfick wird im Kloster der Taxiarchen iv MavTafid8(f) aufbewahrt.

Derselbe, a. a. 0. »Ev MoX{ß߀p€ sah der Herausg. die Inschrift BGH IV, 484 n. 21 (Röhl D, 9). Z. 10: T^vj^rar, Z. 17: wevra-l/iiva/w; Z. 26 lassen sich vor -mto^c 8pnren eines A oder A^ auch Q oder 0 un- terscheiden. — Ebd. Bei Kopie der Inschrift XI, 8 fibersab Gonze des gleichlautenden Anfangs wegen die Zeile: -[Awt rm 'Fwfta/wv ßat^^e^tm.

Ebd. Arg verstümmeltes Fragment; nur wenige Buchstaben lesbar.

Hiera. Lolling, MDAI XI 1886 S. 286 n. 61. Fragment wahrscheinlich einer Vorschrift ttber Benutzung eines Familiengrabes.

Methymna. Derselbe, a. a. 0. 8. 285f. n. 62. Fragment einer dialektischen Ehreninschrift der j^dXXijarug d Zxop[{<ov auf Ho^ [ödwpoc (?) n]Xei(TT/[d]toc. Aus den drei Ghellestyeninscbriften von Methymna GIG 2168^, BGH IV, 433 ff. (Röhl II, 9). VII, 37 (ebd.) sind die Ghellestyenn amen d 'EpoBpcdtoy^ d Hpwriwv und d iPcaxeoßu schon bekannt. Vielleicht hängen dieselben mit den Einwanderungen zusammen.

8. 287 n. 68. Der Dam]os und die.' Ffofiouoi (wohl wie in der ganz ähnlichen InsohnftiBGH IV, 438 die römischen Kaufleute) bekränzen einen Theod[oros. n. 64. Zeilenanfaag einer metrischen Grabechrift.

S. 288;;n. 66. Grabstein eines Bassus.

▲ifeiroa (Miafcegna). -^ Derselbe, a. a. 0. S. 288 a. 66. Frag-

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4^6 Oriecbische Epigrapbik.

menUertee VBrzeichni» von artfavop&evreQ durch BoUa. lud Damos, die unter dem Prytaneo El]eostr[atos] dem 'Epiiäg ivaywveag eio Agalma und i$€8pou weihen.

Eresut Derselbe, a. a. 0. S. 289f. n. 57. Bechtel, Gott Nachr. 1886 n. 11 (5. Juli) S. 373—381 nach Abschrift von Bernardakis. Am Anfang verstümmeltes Ehrendekret (dialektisch) auf Agemortos, S. des Bakchios, der sich als Prytane »durch die Schenkung eines be- deutenden Kapitals für. Opfer vermutlich im Heiligtum der Athena am seine Vaterstadt neue Verdienste erworben hatte; die von ihm gewünsch- ten genauen Opfervorschriften wurden auf dem Altar, auf welchem das Opfer stattfand, eingeschrieben. S. 291 n. 58. Fragment eines dia- lektischen Ehrendekrets, wahrscheinlich auf einen Gesandten. S. 291 f. n. 59. Dialektisch. Eydareta, Adoptivtochter des Teimes, leibliche T. des Melantas, Gattin des Praxilaos, ehrt ihren Schwiegersohn Theophra- stos, S. des Ladamas.

Mesa bei Pyrrha. Derselbe, a. a. 0. S. 292 n. 60. Reste einer Grabschrift.

Umgebung von Plumari. Derselbe, a. a. 0. S. 293 n. 62. Bruchstücke eines Blockes: 'Aj^a-lB^lc T6^[7j],

Sorlin-Dorigny, Revue arch. V 1885 S. 47—50. Henkelinschrif- ten aus Mytilene mit 19 verschiedenen Stempeln; alle rhodischen Ur- sprungs. — Papadopulos*Kerameus, a. a. 0. S. 43. Drei Henkel- inschriften gleichen Ursprungs; eine mytilenäischer Herkunft. *

Pordoselena. Bechtel, SGDI I Heft 2 unter den »äolischen Inschriftenc S. 111 113 n. 304 die Dialektinschrift GIG add. 2166«', Mouaelov xai ßißXeo- ^T^KT} T^c eöayyeXcx^g ö^foA^ff II, 127 ff.

Kontoleon, MDAI XII 1887 S. 252 n. 15. Ober der Thür der Kapelle des Hag. Georgios. Grabschrift des Demos auf Manesmo und Abammo, Kinder des Getasios. »Vielleicht ist vorzuziehen: Mdvi^c Moh- yeraacou und ^ißä/x Mwj'eTaacotßt,

Ghins. Zu der delischen Künstlerinscbrift des Mikkiades und Archermos IGA 380» und Homolle, BGH VD, 254 (Röhl H, 14 f.) s. unter Delus (S. 465).

Samus. A^ Ghora. - Philippucci, BGH VIII 1884 S. 160. Archaischer

chaUch Grenzstein: Hopoc {2)Te/idvo{u)c (3) ""Jovoc (4) MeveHv.

um 820 Mytilini. Giere, BGH VII 1883 S. 517f.; ausführlicher Köhler,

MDAI X 1885 S. S2 f. Fragment des Antrages einer Gesetzeskommission

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XII. Insalae Aegaei maris etc. : Lesbas. Pordoselena. China. Samus. 457

(vo/jLoj'pd^oi) betreffs der Festfeier im Helikoniob, wonach der Opfer- dieost bei diesem Feste den von den Gbiliasteren (den Mitgliedern einer Chiliastys) ernannten inefi^vtoe (einer jährlich fttr die Hauptfeste ernann- ten OpferbehOrde ; vgl. die Uponowl in Athen) übertragen werden soll. Zu imfiijvtot sollen solche Männer ernannt werden, welche sich ihren Gbiliasteren zur Übernahme der Funktionen bereit erklären; ihnen und den voiioypdipot soll auch die Eintreibung fälliger Bufsen obliegen. Nach Köhler kurz nach 322 v. Chr., in welchem Jahre die Samier aus dem £xil zurückkehrten und das seit einem halben Jahrhundert aufge- löste Staatswesen wiederherstellten; wahrscheinlich etwas älter, als die beiden folgenden Ehrendekrete.

[Die von Röhl II, 12 irrtümlich unter Lesbos aufgeführte Inschrift Giere, a. a. 0. S. 80 n. 4 gehört nach Mytilini auf Sa mos.]

Chora. Fabricius, MDAI IX 1884 S. 194flf. Zwei Proxenie- desgl. dekrete für Männer, bei denen die aus ihrer Heimat durch attische Kle- ruchen vertriebenen Samier während der Verbannung Aufnahme und Unterstützung gefunden hatten; aus der Zeit unmittelbar nach ihrer Rückkehr (s. o.). S. I94f. n. 1. 20zeiliges Fragment zu Ehren eines Makedoniers Dionysios. S. 195 f. n. 2. 18 zeiliges, teilweise sehr ver- wischtes Fragment, zu welchem das von G. Gurtius, Inschriften und Stu- dien zur Geschichte von Samos, Lübeck 1877, S. 33 n. 11 herausgegebene und bei dem Brande der Sammlung des Gonsuls Dionysios Louis -Marc zu gründe gegangene Bruchstück Fortsetzung und Schlufs gebildet zu haben scheint; zu Ehren eines Hipponikos.

Kytilini. Derselbe, a.a.O. S. 197. Fragment einer Weih- 288-247 inschrift zu Ehren des Ptolemäus Philadelphus , [der Berenice,] seiner Gemahlin Arsinoe und des auch anderwärts bekannten Nauarchen Kalli- krajtes, S. des Bolskos, aus Samos.

Derselbe, a.a.O. S. 260. Grabinschrift eines attischen Kleru- eben: X^H\^{}Xoq deoy (2)'AXa£ug. Vielleicht war der von Athenäus und anderen genannte Dichter Hedylos, wahrscheinlich Zeitgenosse des Kalli- machos, ein Enkel dieses Eleruchen. Alsdann würde sich der Ausdruck bei Athenäus ( p. 297»): IdfiioQ ij 'A^rjvatoQ sehr einfach erklären. S. 261. Grabsteine; nach F. vor der attischen Okkupation: l) AoLfifito Zij* vwvoQj 2) MT^zpo} Matav8peo{v), S. 263. Steleninschrift: FepeXXavij Jcoy-(2)ev}g ^poeivrj (3) ZPV^i X^P^- ^^^ Name fpsXXavij begegnet auch GIG 2259, lepeXXavbg in einer unten (S. 458 u.) folgenden Grabschrift aus Ghora.

Chora. Derselbe, a. a. 0. S. 255. Katalog von sechs ve<o]' Ttolai'y darunter: oc JIapp.ev/(Txou [inoet. Von zwei ursprünglichen Kolumnen ist nur die zweite erhalten. Dafs sich die usoßnotae mehrerer Jahre am Heilig! um der Hera zur Weihunff vereinigten, schliefst Fabri-

Jahresbericht für AUerthumswisaenschaft L>X.. Bd. (1889. lU.) ;50 . ^

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458 Orieehisehe Bpigrapbik.

eins ans einer jetzt in Colonna befindlichen Namenliste bei Ray et, Bull, de r^cole franc. n. XI S. 228 n. 2 (Bechtel, HD 222) mit der Lesung: veofTtoei^cavTeg ""Hpvje. Beide Weihnngen aus vorrömischer Zeit.

j-M Derselbe, a. a. 0. S. 266 (Bechtel, HD 223). Weihung des De-

metrios, S. des Zendotos (so), an Here. Ebd. Der cornicularius {xopyi- xkdpcoQ) KotvroQ NipioQ KaTtphg widmet seiner Gemahlin Fausta und den Kindern der Hera Samia, dem Kaiser Trajan und dem Demos der Samier eine Statue des Asklepios und der Hygeia (so).

fi88 Derselbe, a. a. 0. S. 267f. Bule und Demos ehren den Kaiser

"^" Antoninus Pius (4) 8tä rwv iarpaTj^p^xoroßV iv rip pji[ (5> M, OhX-

Tt/ou KXauSeavoUy Aütou ^Ap^[— - (0) M]a^tpou rotj ß' ^Eppla roo t>aX£pivo\p. Die zwischen 138 und 161 n. Chr. abgefafste Inschrift mufs in die Jahre ppf bis pp^' = 140 - 149 einer in Samos üblichen Ära fallen, als deren Grenzen sich die Jahre 11 v. und 21 n. Chr. ergeben. Derselben Ära gehören die auf den unten (S. 459 u.) mitgeteilten Grab- steinen aus Chora und Vathi vorkommenden Zeitbestimmungen an: i. J. pIP^"^ = 149 und pva'^ = 151. In einem Exkurs über die in augustei- scher Zeit auf Samos gebräuchlichen anderen Ären {eroug ^ r^g xoXw' vcoQ^ iroug T^ff Kaiaopo^ vixrjg^ letztere mit Rofs auf die Schlacht bei Aktium zu beziehen) ergänzt Fabricius den Schlufs eines von Vischer, Rhein. Mus. XXII 1867 S. 325 publizierten Fragments: ivoug r^c

xokiüv{ag i<p* o\u\ ttj ^b^l \T\dvaB\7j\paTa dn£86{B]rj (Qberein-

stimmend, jedoch unabhängig von Mommsen , Monumentum Ancyranum' S. 96), welches nach Strabo p. 637 auf die Rückgabe der von Antonius geraubten myronischen Statuen durch Angustus zu beziehen sei; somit müsse auch das Jahr der Deduktion der Kolonie unter Augustus fallen. Schwerlich jedoch sei diese Kolonie-Ära identisch mit der oben erwähn- ten, in der Antoninenzeit üblichen Zeitrechnung, da sonst die Rückgabe der Statuen frühestens i. J. 11 v. Chr. hätte erfolgt sein können, wäh- rend dieselbe wahrscheinlich durch den ersten Besuch des Augustus nach der Schlacht bei Aktium oder durch dessen zweite Anwesenheit i. J. 21/20 V. Chr. veranlafst worden sei.

Derselbe, a.a. 0. S261. Grabstele des Herakleitos, S. des He- gemon, aus Kolophon. Grabstein des Emprepon, S. des Anaxenor. »Vor der attischen Okkupation«. S. 263. Stele: Eroug W/x^' pTjvhq a' errichtet Gerellanos sich selbst xaü z<p BalXo{j<rqq yivBt ein Grabmal. Am Schlufs die Drohung: 'Ekv 8e reg [xy{\l)aTei};^t}Xfiffjj xal <hfu$r], (12) d^ediai rg 'Ap^T^y^TeSe (13) r^c noXsog "^Hpq. {drjvdpta) <tv\ (14) i^iarw Sk Tfp ^e^ov-(15)T« xavfjYopTv, Über die Ära s. o.

Konto leon, MD AI XII 1887 S. 258 f. n. 32. Reste einer Grab- schrift auf mehrere Personen. Darunter Z. 6f.: NcxT^au» I (koo^

Z. 7— 9: ^Aaxkrptt' \ ddi^g A7ro-\XA(ovtdoo,

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XII. Insolae Aegadi maris etc.: Samus. 459

Tigani. Gardner, Jonrnal of hellenic studies VII 1886 «.jabrh. S. 148 ff. nach Abschrift von Bent Wichtige agonistische Inschrift mit Verzeichnis der Sieger, wahrscheinlich in den Heräen. Nach dem Präskript Z. 1. 2 folgen Z. 3 10 die Namen der Sieger in den musi- schen, Z. 11 15 (Z. 14 fehlt) in den gymnischen Wettkämpfen. Die Erwähnung eines ImoxpcTijg naXacäg rpayatScag Z. 3 erweist gegen Böckh, CIO I p. 766, dafs auch Stücke der alten Tragödie des Sophokles oder Euripides * sich in den musischen Agonen der späteren Zeit be- haupteten, und dafs auch Schauspieler dieser Kunstgattung gekrönt wer- den konnten. Aus Z. 4: rg kd]/ind8e toü ^^Hfaiarou touq dnb npatrcjv verbunden mit der zweimaligen, durch Erwähnung anderer Sieger unter brochenen Aufführung eines Lampadarchen (Z. 5. 7) folgert der Herausg., dafs eine Lampadephoria an den beiden ersten Festabenden stattfand. Wahrscheinlich aus dem zweiten Jahrh. v. Chr. Auf der Rückseite des Steines eine christliche Inschrift; s. unter XL.

Fahr i eins, MD AI IX 1884 S. 257. BasisinschrifL Der Demos ehrt den M. Livius Drusus, den Vater der Kaiserin Julia, als fisy^arojv dya^wv atriov (5) yeyovöra tu) xöafjLq) (vgl. ßöhl II, 16). Seitenstück hierzu eine von Rayet in der Nähe von Tigani gefundene ut\d im Bulletin de r^cole frang. S. 231 n. 9 mitgeteilte Basisinschrift: Der Demos ehrt die Alphidia, die Mutter der Kaiserin Julia, als fxey{(T-(5)Tajv dya&wv a/r/av (6) yeyovueav r^ xoafixp. Vermutlich waren in einem Tempel der Julia Augusla (eine Priesterin t^q 'Ap^rj^ercdoc ^Hpag xal ßeag 7ow- k/ag leßaarfjg auf einer samischen Inschrift bei Vischer, Rhein. Mus. XXII 1867 S; 314) neben dem Bilde der Göttin Julia selbst auch die Statuen ihrer Eltern aufgestellt. S. 258. Basisfragment einer Statue des Antoninos Pius.

Derselbe, a. a. 0. S. 262. Grabschrift auf einen ratou

Ttpjoxpdroog ulbg Kupeiva 0Xaßeav6gy dessen militärische Würden und Orden aufgezählt werden.

Clerc, BGH VII 1883 S. 80 n. 3 (Bechtel, HD 99). Grabstein: äamh} (2) MopfiuBcSecj (3) McXy^ahj.

Kontoleon, MDAI XII 1887 S. 259. Grabsteine aus Tigani. n. 33' des Kerses Zt^voSoto (Gen.); n. 34: des Alkyos FXauxo (Gen.); n. 35: der Chelone, T. des Leodamas.

Tathi. ~ Fabricius, MDAI IX 1884 S. 263. Angeblich aus dem Dorfe Phurni bei Karlovosi; gehört also zu den wenigen auf der West- hälfte von SamoB gefundenen Antiken. Grabstein mit dem Brustbilde einer Frau; der Anfang der Inschrift: ^Eroug pva. lap-ixT) (2) Zojffi/iou u. s. w. Über die Ära s. S. 458.

Diehl und Holleaux, BGH VIII 1884 S. 467 n. 2. Genauere t la-w Kopie der Parnassos 1881 S. 733 (Röhl II, 16) mitgeteilten Ehreninschrift

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460 Griechische Epigraphik.

auf den Prokonsul von Asien C. Vibius Po8tum[us. Derselbe war Konsul 5 n. Chr., Prokonsul von 12 oder 13 n. Chr. an drei Jahre durch Pro- rogation.

Gardner, Journal of helienic studies VII 1886 S. 153; nach Ab- schrift von Beut Grabstein des Menekrates, S. des Potamon. Aus rö- mischer Zeit.

Dittenberger, Epigraphische Miscellen in den »historischen und philol. Aufsätzen, E. Curtius zu seinem 70. Geburtstage gewidmete Berl. 1884 S. 299. In der Ehreuinschrift für einen Priester BGH V 1881 ^B. 486 n. 7 (ßöhl II, 16) ist Z. 3 ixyovov ToXfiarpiou rou Upi[(o^ | t§c ^Hpag ofifenbar für T{ctou) 0X(aücoü) Marpioo verschrieben oder verlesen.

Lepsia.

Bent, Journal of helienic studies VII 1886 S. 144. Fragmen- tierte Inschrift: ^Em are^avy^^opou 'AvTe'(2)ü)[ou rou Aia^evou (3) ^po6 pap^og VYjQ V7j(T'(A)(Tou (so) deovumog Et'(b)prjveou puffet 8k (6) *EXouvou dvijp 8i-(*l)xatoQ .

Amorgus.

iGA Aigiale. Comparetti, Museo italiano di antichitä classica

^^"^ I 2 1885 S. 227 n. 2 mit Faks. (IGA 390 a nach übereinstimmenden Ab- schriften von Ross und Weil; Add. S. 183 abweichende Lesarten von Dubois). Eine neue Abschrift von Halbherr bestätigt durchaus die von ßoss. Der Herausg. deutet: ""ESaaiQ fie pdofrj \ in' äfuivov. V. Wilamowitz-Möllendorf, Index Schol. Gott. Winter. 1885/86 S. 4 möchte Z. 1 mit Änderung des E in S lesen: ^Epaacc, pk '$ 68ö ceg.

IGA Derselbe, a. a. 0. S. 228 n. 3 mit Faks (IGA 390b|nach Ab- ^^^^ Schrift von Weil). Eine Kopie von Halbherr bestätigt die Ab- schrift der IGA. I nach Q ist kein Kifs des Steines. Gomp. hält die Inschrift nicht für die Anfangsbuchstaben des Alphabets: aß[y\S Äf[C]j7[d], sondern liest: ''Aßc8* int7ip[ave !

IGA 891 Derselbe, a.a.O. S. 225f. n. 1 mit Faks. (IGA 391 nach Ab-

schrift von Logiotatides; Add. S. 183 nach Abschrift und Abklatsch von Weil). Neue Abschrift von Halbherr. Z. 2: Der zweite Buchstabe ist nicht ^, sondern |^ mit einem Steinrifs als scheinbarem Verbindungs- strich. Gleichfalls Steiurisse in Buchstab. 12: K und 21: H. Nach Buchst. 24: ^ folgt ein kleiner Vertikalstrich, der jedoch nicht bis auf die Zeile reicht und mit dem vorhergehenden Zeichen kein N bildet. Der vorletzte Buchstabe war ^ oder A. Zu Anfang AM jetzt wegge- brochen; der fünftletzte Buchstabe ist G, clem Anschein nach korrigiert aus 3 Comp, möchte Z. 2 Buchst 15 mit ROhl für £1 halten. Er

liest: 0at-\(TUTkajQ nork xdyu} außdxifjv ikivap£v\ a, MdpjoÄt Ixa-

dddoü (angeblich ein Distichon)!

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XII. Insulae Aegaei maris etc.: Samus. Lepsia. Amorgus. 4(^\

Dümmler, MDAI XI 1886 8. 97ff. n. 1 mit Taf (Kirchhoff, Stu- Anfang dien * 8. 32). Felseninschrift an der Nordseite einer kleinen Akropolis *■'***'**• des alten Aigiale. Die Lesung ist im Einzelnen nicht sicher; nach Dtlmmler vielleicht: I]uyiiaeo(u) naripog | dTjeSdfiag; oder, wenn man mit der letzteren, oberen Zeile beginnt: drjcSd/iag \ Uuy/iafoiu) na-

tepc . Dagegen liest Kirch ho ff, a a. 0.: ärjt8diiav{T)t \ DaYfiaQ

b itaryip. Wohl Grahschrift. Wegen linksläufiger Schrift und Buch- stabencharakters (vgl. Kirchhoff, a. a. 0.) nicht jünger, als die ersten Jahrzehute des 6. Jahrh. v. Chr. Deldamas ist neu, jedoch fttr Del- dameia vorauszusetzen. Pygmaios begegnet halbmythisch bei 8teph. Byz. als Sohn des Doros.

Arkesine. Comparetti, a. a. 0. 8. 228 n. 4 mit Faks. (Du- Ar- bois, BCH VI, 190 = Röhl II, 18). Felseninschrift; bustrophedon. Nach *'^"*'^ Halbherr: i|IC>BVnANI^3T = y>ew navTsg^

Kumanudes, 'E/p, dp^. 1884 Sp. 85 f. (Kirchhoff, Studien ^ S. 33. desgi. B e c h t e 1 , HD 29). Archaische Grabschrift , bustrophedon : ärjpatvBTTjg eQ)p} /iu-(2)^/ia t^c Aap.naaY6'(Z)peo,

Dümmler, MDAI XI 1886 S. 99 n. 2 mit Taf. (Kirchhoff, Stu- um 56o dien ^ 8. 84). Jetzt in Chora. Linksläufige archaische Inschrift; die beiden letzten Buchstaben nach rechts gebogen: 'Afjpaiiov EsvoxptrrjQ pvy^lia eazT^ffs. Merkwürdigerweise ist das N (auch wohl /V\) durchweg rechtsläufig geschrieben. Vgl. Kirchhoff, a. a. 0. Aörsion ist neu; eine Kymäerin Xenokrite erwähnt Plutarch, De mulierum virtutibus 26.

Derselbe, ä. a. 0. 8. 99f. n. 3 mit Taf. (Kirchhoff, Studien^ desgi. 8. 34). Jetzt in Chora. Rechtsläufige archaische Inschrift, mit der vo- rigen etwa gleichzeitig; wahrscheinlich: UTa^uXeg pLu^/xa (2) iav^asv ddeX'(Z)fTjt 'AXexaol Auffallend ist die Schreibung des Namens Alexo mit xa neben dem S der vorhergehenden Inschrift.

Derselbe, a. a. 0. 8. 107f. n. 10. Auf zwei Seiten beschriebene Marmorplatte. A. Bruchstück eines Ehrendekrets der Bewohner von Arkesine; B wohl Fragment einer Verwendungsvorschrift für öffentliche Einnahmen oder eines Pachtvertrages.

Derselbe, a. a. 0. 8. 110 f. n. 15. Fragment, in welchem es sich um Festsetzung einer Bauverpflichtung zu handeln scheint.

Reinach, BCH VIII 1884 S. 450 ff. n. 17. Der Demos bekränzt um 2&0? den Kleophantos, S. des Kleophon, wegen seiner Verdienste um die ito- nischen Spiele, insbesondere wegen seiner Freigiebigkeit gegen die Fest» genossen. Nach dem Herausg. aus der Mitte des 3. Jahrh. v. Chr.

Dümmler, MDAI XI 1886 8. 112f. n. 19 (nach Abschrift des Di- Rom. mitrios Prasinos). Fragment des Antrags eines Ehrendekrets (?), der ^"

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462 Oriechiache Epigraphik.

in direkter Bede mitgeteilt wird, wahrscheinlich wegen der Eitelkeit des Antragstellers, der auch wohl die Kosten der Publikation trug, des epo- nymen Magistrats Melanthos, S. des Hieron, Adoptivsohnes des Melanthos. Aus der Eingangsformel: Na^ciov rwv 'A/iopybv 'Apxeatv[e]av obcouvnov ivvofiov ix - (3) xAjya/av dy[ü]vTa})f iv tü} va^ toü ATjkiiwQ 'ÄTtoXXwvog er» fahren wir von einer naxischen Eleruchie auf Amorgos, von der nur Steph. Byz. s. V. 'Afwpybg berichtet. Der erwähnte Tempel ist ein d^e^pu/m des Apollo tempels vom Delion bei Naxos (letzteres erw&bnt von Plutarcfa» De mul. virt. 18 und von Parthenios Kap. 9).

a.jahrh.? Kumanudes, BCH VIII 1884 S. 23ff. Zwei aürypo^ati 1) A

S. 23—26. Schnldverschreibung der Bürger von Arkesine an Praxikles, S. des Polymnestos, aus Naxos über ein geliehenes Kapital von drei attischen Talenten mit Bestimmungen über Entrichtung der Zinsen und

Rückgabe des Kapitals; datiert: fiy^vhg ^Ex\aroiißaimoQ iv Nd$wt^

aIffUfJLVü)VT[(üv I evoüQ xa} Hwaxparoo^ iv 'Apxetrtvije $k fjojvb^

Mdro<poptü)voQ^ \ap/\ovTog KnjatipibvroQ, 2) B S. 26 f. Desgl. an mehrere Astypaläer für ein Darlebn von fünf Talenten ; datiert nach dem dofitopYÖg Gharigenes in Astypalaia und dem Archonten Timeratos in Ar- kesine. — Die Schrift beider Urkunden (die zweite ist dialektisch) nach Kumanudes aus dem 2. vorchristl. Jahrh. Zwei weitere Schuldver- schreibungen von Arkesine: Kumanudes, Athenaion X 688 ff. n. 9. 10 (R&hl II, 17). Vergl. zu diesen und andern auyypa^l D a r e s t e , BGH VIU, 372ff. und die eingehende Behandlung derselben von Wachsmutb, Rhein. Mus. 40 1885 S. 287 ff.

Dümmler, MDAI XI 1886 8. 108f. n. 18. Wahrscheinlich Frag- ment eines Ehrendekretes. 2. oder 1. Jahrh. v. Ghr. - 8. 109f. n. 14. Dürftige Reste, vielleicht eines Ehrendekretes. Z. 10 dorischer Name auf '8apjog; Z. 11 : t]oü ToStou. 1. Jahrh. v. Ghr.

Reinach, BGH VIU 1884 8. 449 n. 16. Fragment der Ehren- inschrift auf einen Kaiser, errichtet von dem Demos.

4.jahrh. Dümmler, MDAI XI 1886 S. 111 n. 16. Grabstein von Vater

und Sohn: des Xanthiades, S. des Aristoti[mos, und des A., 8. des X. 4. Jahrh. v. Ghr. n. 17. Fragment, wahrscheinlich eines Grab- steines: — [a]epoxXeoc 2a}a . n. 18. Geringe Buchstabenreste.

Reinach, BGH VIII 1884 S. 448 n. 12; weniger gut derselbe, Revue crit. 1884 8. 519f. Gomparetti, Museo italiano di antichitä classica I 2 1885 8. 230 n. 6 nach einer von Halbherr übermittelten Ab- schrift des Priesters Georgios Prasinos in Arkesine. Metrische Grab- schrift (3 Distichen) auf den 20jfthrigen Philostorgos, 8. der Nike. Son- derbar und dunkel V. 3. 4: ''AppT^rov 8k ^eapi* imScov SpTra^' ij^sv^i^v I Alipvtdtoo MocpT^Qy xXwop.aTa &eia xbXwv, Merkwürdig der auf Unsterb-

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XII. Insnlae Aegaei maris etc.: Amorgos. 4S8

lichbeit anspielende Schiars V. 5. 6: MjJTep^ foj fu $dxpvB' rtc ^ x^^^'^ dkXä aeßdZou, \ 'AoTijp yäp YevöfiT^v BeTo^ dxpttmipiog. Letzteres Adjek- tivum ist neu. »De la bonne ^poque romaiuec.

Derselbe, a. a. 0. S. 449 d. 13. (Bechtel, IID 88). Grabstein des Aristophon und des ''Ej'xpiTog (nea); n. 14 der Timesipole, T. des Xanthylinos; n. 15 des Nikokrates [9e]o^e{Sou.

Comparetti, Museo italiano di anticbitä classica I 2 1686 8. 229 f. n. 5. (Abschrift von Halbherr). Grabscbrift in 10 Distichen auf den durch einen nngltlcklichen Speerwurf im Gymnasion getöteten 16jfthrigen Ephebeu Diotimos, S. des S]osagoras und der Arete. Kaiserzeit. Emen- dationen: Bücheler, Rhein. Mus. 89 1884 S. 621. Z. 10: dXXä ßiqi r' elxe p^Xi^ 8^ "^Apewg f/Xxuaih^ xrk,; van Herwerden, Mnemosyne XIV 1886 8. 49: dXXä ßtär (= ißtäro), ecxe /xoXec S' äp\ iwg xrX.

Dümmler, MDAI XI 1886 S. 102 n. 4. Aigiale; jetzt in Tho- laria. Grabschrift der Ainesiphile, T. des Archidikos, auf ihren Mann Timokles, S. des Polydoros, in Form einer Weihung an die Götter.

Derselbe, a. a. 0. S. 102f. n. 6. Bei Tholaria. Fragment eines Namenverzeichnisses; die verzeichneten Personen weihen etwas (vielleicht die Statue eines Mitgliedes) den Göttern. Ihre Namen sind mit Patro- nymikon und teilweise mit Bezeichnung einer Würde versehen; z. B. <TTe^a[vii^^6]pog Z. 2/3. Unverständlich oi p.oX\Z* 4; auffällig ße]6[x]pt' roQ 'ApcaTd'(S)ou ^tX]öao^og 'Eni[xoü'(9)pecog; der Betreffende mufs ein öffentliches Lehramt bekleidet haben.

Comparetti, Museo italiano di antichitä classica I 2 1885 S. 231 n. 1 (Abschrift des Priesters Georgios Prasinos). Dorf Tholaria. Ein Gymnasiarch, ein Hypogymnasiarch und acht (¥) Epheben weihen etwas dem Hermes und dem Herakles.

Reinach, BGH VHI 1884 S. 4471 n. 11. Eastro; ans Aigiale. Metrisch sein sollende Grabschrift in barbarischem Stil und Schrift: *E(v)^a rd^os xtuBet 'A'no-(2)X{X)<üveia del 8a8e^Ttg (?), dv (3) l^y^cre Xpovov äfJLSfiTtrov (4) t^ auvoixtp uTnjpsTouaa^ fvfjdkv (5) [it^S' kaurfj iyxa- Xouffa fjLd'(6)xpi Too d7tB[ßfj?] und ndvzcjv f>£-(7)^J^^e«ya, ivßdSe xstfiau. Xaup\ [dt (8) napoSecTa^ xat (9) axoTtee wQ eldwc [S-(lQ)rs£ xal ao\ th ahxh dnoxeiTae,

Dümmler, MDAI XI 1886 8. 102 n. 6. Aigiale (Strumbos). Grabstein: Jluppovig. S. 104 n. 6. Ebd. Grabstein: 'Apybptdog, n. 7. Ebd. Grabstein des Leodikos, S. des Euphragenes.

Derselbe, a. a. 0. S. 105 n. 8. Zwischen Potamos und Tholaria. Beste eines Ehrendekretes aus der Kaiserzeit.

Katapola. Reinach, BCH VEI 1884 S. 489 n. 1. Fragment

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464 - Griechische Epin^aphik.

einer Weihinscfarift, welche die Namen der Dedikanten enthielt. Einer derselben, Euakes, begegnet auch in der Inschrift von Amorgos bei Ross, Inscr. Gr. ined. n. 114, 8.

Derselbe, a.a.O. n. 2. Grabstein: 'Apc(Tff'{2)T6Sj^ii'(Z)o]^ Eu7> {4)p]aa(TcO'{6)u yXoxuraroQ, Elmpdaacog = -npä^ioQ. Sehr jungen Datums.

Derselbe, a. a. 0. S. 440 n. 3. Ebd., aus Minoa. Rat und Volk von Minoa ernennen Kovrav (?) xkioug aus Deroetrias (Halb- insel Magnesia) und seine Nachkommen zu Ttpo^evoe und ebepyixat.

Derselbe, a. a. 0. S. 442 n. 4. Fragment der Weihinschrifb eines uaiKOü ^iatoQ b xai 'ApjopytoQ. Römische Zeit.

Derselbe, a. a. 0. S. 442f. n. 5. Rat und Volk ehren einen ihrer Mitbürger als <ne^avo^opi)(Tavra fxovov xal fiovov äp^ovra r^g ^Apoppwv MttvorjTwv noXetog u. s. w.

Derselbe, a. a. 0. S. 443 n. 6. Der Naxier E. Curtius Proclos Herakieon und sein Weib Phoibe errichten sich zu ihren Lebzeiten eine Grabstele. Ungewöhnlich die beiderseitige Scblufsformel: Xaupe' ^w.

Derselbe, a. a. 0. 8. 443 f. n. 7. Aurelius Kyros aus Tripolis in Syrien errichtet einen Altar.

Derselbe, a. a. 0. S. 444 n. 8. Grabstele des Titus Flavios Prosphoros.

Derselbe, a. a. 0. n. 9. Minoa. Fragment: npcjroyeutx .

Derselbe, a. a. 0. S. 445f. n. 10; wiederholt von Dittenberger, Observationes epigraphicae. Index Schol. Hai. Winter 1885/86 p. VI. Eastro. Erteilung des BOrgerrechtes an Serapion, 8. des Dionysios, aus Seleukeia, dessen Mutter Bürgerin von Amorgos war. Derselbe soll in die Tribus seiner mütterlichen Verwandten, die der BaacXetrat^ auf- genommen werden.

Dum ml er, MDAI XI 1886 S. 106 n. 9. Unweit Xylokeratidi im Gebiete von Minoa. Vielleicht noch epichorische Schrift': £ nl xupt- axoü I imrp . n. 10. Ebd. Fragment einer metrischen Grabschrift: Nufi^ I 2^ff Sk dperr^g imdr^Xa ( pvr^p.a eaxTjaev röSe. Wahr- scheinlich 4. Jahrb. v. Chr. n. 11. Ebd. Fragment einer gleich- falls metrischen Inschrift (wohl Grabschrift) aus der Kaiserzeit.

Halbherr, MDAI XI 1886 S. 82f. Minoa; jetzt Athen, Gentral- museum. Die aus zwei Kolumnen bestehende Ehreninschrift des S^fw^ 6 'AfwupY^wv (so I, 9. 15) rwv xaroexouvTwv Mevmav auf den Rhodier Nikolaos, S. des Aristarchos, (bisher unzulänglich publiziert von Henzen,

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XII. iDSülae Aegaei maris ete.: 'Amorgns. Delüs. 4f>5

Aon. deir lost XIV 1842 S. 153 und Arch. Ztg. 1843 S. 107, Boss, Inscr. gr. ioed. 111,68. Rang., Ant. hei]. 11,842) wird in besserer Ab- und Umschrift mitgeteilt. Von den Varianten ist namentlich erwähnens- wert fyxrjjiTtv l^ 3 statt ixxhjaeav.

Latyschew, MDAI X 1885 S. 116 ff. Odessa, Museum. Genauere Kopie dreier Inschriftfragmente, welche zu den Dekreten der Milesier aus Aigiale gehören. 8. 117 n. 19 = CIG 2264. S. 118f. n. 20. Grabschrift auf ]iyaß]ijfjLep}c Sivryjpi^oo^ yuvij Ahp, Eoippoffuvou. Der Z. 4 erwähnte Aü]p, lepanituv y ist wohl der Sohn des Ahp, lEpamtov ß' in der ähnlichen Inschrift Athenaion II, 408. S. 120f. n. 21. Grab- schrift auf Zosime, T. des Agatheinos, Gattin des Eumolpos.

Löwy, ArchftoL-epigr. Mitteilungen aus Österreich X 1886 S. 216 Anm. Nach einer Mitteilung des Vize-Admirals Spratt befindet sich die Inschrift Kaibel n. 277 jetzt in seinem Besitz.

Gardner, Journal of hellenic studies VI 1885 S. 360 n. 97a; aus den wieder aufgefundenen, »M. S. Inscriptions oollected in Greece by G. R. Cockerell, 1810— 1814c. Grabstein der Nike, T. des Aischrion, Gattin cTes Aulus Atanius. n. 97b. Ebendaher. Wohl Rest einer Grabschrift des Theodjoros Am[br]o8ios.

Del^8l).

Homolle, Les archives de Tintendance sacr^e ä D6I08. Biblio- th^que des £coles fran^aises d 'Äthanes et de Rome Bd. XLIX. Paris 1887. 148 S. mit Taf. 8. 5,50 Mk. Rez.: Furtwängler, BerL philol. Wochenschr. 1887 n. 13 Sp. 400/1. Dnbois, Revue crit. n. 27 S. 3-6. Prasek, Listy filologicke XIII 3. 4 S. 298. Die auf die delische Tempelverwaltung bezüglichen Inschriften werden klassifiziert und chronologisch bestimmt. Die Inschriften sind in drei Klassen ge- teilt: I. March^s de travaux publics. II. Pikees concernaut Taffermage des domaines et la perception des revenus sacr^s. III. Inventaires complets des temples ou comptes g6n6raux du trösor. Das Resultat der ver- dienstvollen Arbeit ist die chronologische Fixierung der delischen Ar- chonten von 301 166 v. Chr. Die Reihe ist abgesehen von zwei Namen vollständig. Eine Liste dieser eponymen Archonten und der hauptsächlichsten Tempelbeamten bildet den Schlufs. Im Anhang giebt der Herausg. ein chronologisches Verzeichnis von 103 Inschriften, welche seinen Studien als Basis gedient haben.

Blafs, Deutsche Litteraturztg. |1883 Sp. 1728 ergänzt in der iga Künstlerinschrift der Chier Mikkiades und Archermos IGA d80a und ^^^

1) Eine bequeme Übersicht über die Ausgrabungen auf Delos von Hirsch« ieid, Deutsche Rundschau 1884 S. 137 ff.

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466 Griechische Epigraphik.

Homolle, B€H VII, 254 (Röhl U, 14 u. Löwy, Inschr. griech. Bildhauer n. 1. Brunn-Kirchhoflf, Sitzungsber. der bayr. Akad. der WisseDSch. 1884 S. 523 Anm.) Z. 2. 3: - tv" kx7jß6[kog 'loxiatpa \ r]wt Xtwt Mika\y\iK narpaßcov ä(j[Tu xoiitaarji. Nach Scholl, Griech. KünstlerinschrifteD in den »historischen und philol. Aufsätzen, E. Gurtius zu seinem 70. Ge- burtstage gewidmete, Berl. 1884 8. 121 ist jedoch in dieser Fassung »der Dativ ohne verständliche Beziehung, der Ausdruck tlberhaupt scharfe. Scholl schlägt folgende Ergänzung vor; Mtxxt[d87}Q rod' äyaX]jia xaXbv [noer^ffs xal ulbg {2) ^A]p)^ep/xog - - - etffev ix7jß6[Xou 'AnoXXwvog (oder ^lo^eaiprjQ)^ (3) ol XTot, Mika\y]og narpdjtov äa[Ti} XmovTEQ. Weniger wahrscheinlich erscheint die Ergänzung von Bechtel, HD 53: \nohj(Tt oüv üio(u) I A]pj(eppo{ü) o[o<p\i7jtat\i ixr^ß6[X(oc 'AnSXXatve , obschon der lose Anschlufs von V. 3 in einem alten Epigramme nicht allzu befremd- lich wäre. In Y. 2 wird die Herstellung Röhls (a. a. 0.) das Richtige treffen: '^A]p;(sppog ß[o(u)X]rji(Ttv . Das an Inkonsequenzen reiche Alphabet gehört nach Seh. dem Fund- und Aufstellungsort des Denk- mals, Delos, an. »Wir hätten damit das bisher vermifste Beispiel ftlr das epichorische Alphabet von Delos, zugleich den erwünschten Beleg, dafs dasselbe mit demjenigen der Nachbarinseln, besonders Faros, über- einstimmte. Die Inkonsequenzen werden auf Rechnung der Yerfertiger des Denkmals zu setzen sein, welche die ihnen ungewohnte Schriftart anwandten. Diese auffallende Aneignung eines fremden Alphabets findet ihre Erklärung durch den richtig ergänzten Schlufs des Epigrammes: narpmtov äarv kenovreg (doch vgl. Brunn, a. a. 0). Die Chier Mikkiades und Archermos waren ausgewandert und lebten als Metöken in Delos. Dafs von Schutzbürgern in Weih- und Grabinschriften zwar der Dialekt ihres Heimatsorts, aber die Schrift ihres Wohnorts angewandt wird, bildet geradezu die Norm«.

Ho m olle, BCH YIII 1884 8.282 327. »Documenta nouveaox Bur ramphictyonie attico-d^liennef behandelt 22 meist neue Rechnungs- urkunden und Inventarienverzeichnisse von gröfserer oder geringerer Wichtigkeit, die die Untersuchungen Böckhs zum teil ergänzen, zum teil berichtigen. Der Herausg. teilt dieselben in drei Gruppen:

I. Datierbare Urkunden (sämtliche aroexy^Sbv geschriebenen In- schriften sind nach H. athenischen Ursprungs; von den eigentlich deli- 410 sehen zeigt keine einzige diese Schreibweise). 8. 283 ff. n. 1 (CIA lY 2, 283). Fragment einer arot^rjdbv geschriebenen Rechnungsurkunde athenischer Amphiktyonen , die mit Namen aufgeführt werden. Es sind vier ; hiernach ist die Annahme Boeckhs zu berichtigen. Datiert ist die Urkunde nach dem athenischen Archonten Glaukippos (Ol. 92, 3 = 410 V. Chr.) und dem delischen Archonten Apemantos. Es erhellt, dafs selbst nach der Deportation der Delier i. J. 422 denselben wenn auch nur dem Schein nach durch das Kollegium der vswxopot ein Anteil an

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XII. Insolae Aegaei maris etc.: Delos. 467

der Verwaltung des Heiligtums gewahrt blieb. S. 289 f. n. 2. Die In- 408-3oä Schrift BGH III, 12 wird besprochen; dieselbe fällt zwischen 403 und 398 V. Chr. - S. 290 f. n. 3 behandelt CIA II 814 aus den Jahren 377 »77-874 bis 374 V. Chr. S. 291 f. n. 4. Besprechung der beiden Dekrete BCH m.862 III, 473 ff. (Röbl 1, 14) aus den Jahren 369 und 362 y. Chr. S. 292f. Q. 6. Das in Athen gefundene Dekretfragment CIA H 116^ aus der um 86o Mitte des 4. Jahrb. S. 293 n. 6. Fragment einer Rechnungsurkunde S4< (oTOi^^i^döv) mit der ungewöhnlichen Datierung: 'Em 'Ap^cou äp/ovroc

iveaoTÖv äp^avxoQ J aus Ol. 108, 3 = 346 v. Chr. S. 294f. 84i

n. 7. Basis mit Weihinschrift (nicht arot^vjüov)'. Ol ^Ä^^ixtuo^bq xal b YpafjLfiaxeuQ ol [inll Nrxo/xd^ou äp^ovroQ (Ol. 109, 4 = 341 ^»jphr.) dvi- ßetrav; folgen die Namen von fünf Amphiktyonen und dem ypap^iareug.

S. 296 n. 8. Zwei Fragmente (nicht arot^rjSov). Vorderseite (A) dcigi. Bruchstücke einer Rechnungsurkunde der Amphiktyonen, gleichfalls v. J.

341 V. Chr.; Rückseite (B) vielleicht Reste eines Inventarverzeichnisses. S. 299 f. n. 9. Fragment (nicht (rcoc^y^dov) eines Inventarverzeichnisses aus gleicher Zeit.

II. Nicht datierbare Urkunden, aroe^i^Sov, S. 303 f. n. 10. Frag- ment einer Rechnungsurkunde über an die Amphiktyonen entrichtete Gelder; von welchen Behörden, ist nicht ersichtlich. Anfang des 4. Jahrh.

S. 304 n. 11. 12. Zwei dürftige Fragmente; wahrscheinlich aus glei- cher Zeit. S. 305 ff. n. 13. Zwei Fragmente einer Rechnungsablage der vaonotol über Errichtung eines Gebäudes. Drittes Viertel des 4. Jahrb.

S. 312 n. 14. Fragmentierte Liste über Vermietung von zum Tempel gehörigen Gebäuden. S. 313 n. 15. Fragmentierte Liste über Tempel- einkflnfte aus Domänen u. s. w. 4. Jahrh. S. 314 n. 16. Fragment einer ähnlichen Liste. S. 315 n. 17. Schlufs einer Rechnungsurkunde und Anfang eines nicht regelmäfsig aroi^i^dhv geschriebenen Inventar- verzeichnisses. — S. 316 n. 18. Inventarfragment.

in. Nicht datierbare Urkunden, nicht arot^^Sov, S. 317 n. 19. Fragment einer Rechnungsurkunde; wenig jünger als CIA II 814. S. 319 n. 20. Fragment einer Rechnuugsurkunde und eines Inventarverzeich- nisses. — 8. d20f. n. 21. Desgl. S. 323f. n. 22. Fragment eines Bauanschlages, dessen athenischer Ursprung aus der Formel: ini r^c deurepag itpuravecag ersichtlich ist. 2. Hälfte des 4. Jahrh.

Rein ach, a. a. 0. S. 170 n. 4. Widmung {arotx^ddv): Jepxiov (2) 'ABi^vdcoQ (3) Towc xe&-(4)[apiaTäs 'Anökkcjvt? Das Bthnikon 'il^jy- vaToc und der Charakter der Schrift (QC) lassen auf die Zeit vor der athenischen Kolonisation scbliefsen.

Derselbe, a.a.O. S. 851. Basisinscbrift (aTot)^7^Sdv): Mjuppt" vo(())aeog (2) Ku6]a^vai€üc (3) o(u) 'AjjeA^^Bv. 0 = ou. Wahr- scheinlich 1. Hälfte des 4. Jahrh.

Homolle, BGH X 1886 S. 461—467; in Minuskeln. Umfang- ^

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468 Griechische Epigraphik.

reiches (147 Z.) Inventar verzeichDis delischer Tempel ans dem Aintsjahre des athenischen Archonten Timokrates und des delischen Aknwv (864 v.Chr.). Z. 1 60 sind neu; von hier an stimmt das Verzeichnis fast durchweg mit dem Wortlaut schon bekannter Verzeichnisse flberein.

250 Durrbach, a. a. 0. S. 102 ff. n. l. Stele Volksbeschlnfs der

^^^ Histiäer auf Enböa zu Ehren des Rhodiers Athenodoros nebst einem Rats- und Volksbeschlufs der Delier, welcher die Aufstellung der Stele genehmigt. Das Dekret ist wichtig für die Kenntnis der bisher völlig unbekannten Verfassung von Histiäa. Wahrscheinlich 2. Hälfte des 8. Jahrh. v. Chr.

um 386 Derselbe, a. a. 0. S. 125 ff. n. 4. Stele mit drei Dekreten: 1) Rats-

und Volksbeschlufs der Delier, welcher dem Macedonier Admetos, S. des Bokros, Proxenos von Delos, einen Kranz und zwei bronzene Bildsäuleo zuerkennt. 2) Ein gleicher Beschlufs bestimmt, dafs die eine der beiden Bildsäulen auf Delos, die andere in Thessalonike , der Vaterstadt des Admetos, errichtet werden soll; der Wortlaut der Ehrendekrete wird festgestellt. Behufs Ausführung des Beschlusses soll ein Abgesandter nach Thessalonike entsandt werden. 8) Antwortschreiben nebst Ratsbe- schlufs der Thessalonicher. Die Basis der auf Delos errichteten Statue, deren Inschrift genau mit dem Z. 88 35 beschlossenen Wortlaut über- einstimmt, ist von Kumanudes, Athenaion IV 1875 S. 468 n. 18 veröffent- licht worden (Z. 8 ist zu lesen: [d^er^c, Z. 4: r[o]y dijX^uv). Der Sprecher in den beiden Dekreten der Delier, Bulon, S. des Tyunon, war Archont 285 v. Chr.

Anfang Derselbe, a. a. 0. S. Il2f. n. 2. Stele mit einem Rats- und

' Volksbeschlufs zu Ehren des Rhodiers Epikrates, S. des Polystratos, der als Admiral der vereinigten rhodischen, cykladischen und athenischen Flotte Delos durch ein Edikt für neutral erklärte und sich dadurch den Dank der Insulaner erwarb. Nach v. Domaszewsky, Archäol-epigr. Mitteilungen aus Österreich X 1886 S. 244 ist Z. 12/18 zu ergänzen: ol nee'\paTeu]ovTe^ roug noXefiioOQ, van Herwerden, Mnemosyne XV 1887 S. 382 ergänzt: net-lpT^r^Cjourei, Der Geehrte ist vielleicht iden- tisch mit einem rhodischen Befehlshaber gleichen Namens, der nach Livius 87, 13—15 eine gewisse Rolle im Kriege gegen Antiochus spielte. Da in diesem und dem folgenden Dekret derselbe Sprecher fungiert (Tele- mnestos, S. des Aristeides), so sind beide ungefähr gleichaltrig: aus dem Anfang des 2. Jahrh. v. Chr. S. 118 f. n. 8. Stele mit dem Fragment eines Rats- und Volksbeschlusses zu Ehren des von den Rhodiem mit der Aufsicht über die Cykladen und die cykladische Flotte betrauten

Ana[xi , S. des Phjoidianax, der sich während seines Aufenthaltes

auf der Insel um die Delier verdient machte. Ungefähr gleichzeitig mit dem vorstehenden Dekret.

um 240? Derselbe, a. a. 0. S. 121 weist die von dem xotvbv der Insu-

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XI 1. Insolae Aegaei maris etc.: Delas. 469

laner dem Rhodier Agathostratos, S. des Polyaratos, errichtete Ehren- inschrift GIG 228d<' add. = Löwy, Inschr. griech. Bildh. n. 178, welche HomoUe, BGH IV , 832 der Mitte des 3. Jahrh. v. Ghr. zuteilte, dem ersten Viertel des 2. Jahrh. zu. Dagegen identifiziert Schumacher, Rhein. Mus. 41 1886 S. 226 f. den Geehrten mit dem hei Polyän 6, 18 genannten rhodischen Nauarchen Agathostratos, der 244 v. Ghr. in der Seeschlacht bei Ephesus den ägyptischen Admiral Ghremonides vollständig schlug und dadurch die Herrschaft der Ptolemäer auf dem ägäischen Meere für längere Zeit brach. Hiernach würde der als Künstler er- wähnte Phyles von Halikarnals die Statue des Agathostratos um 240 an- gefertigt haben.

Derselbe, a. a. 0. S. 133 f. n. 5. Rats- und Volksbeschlnfs der Delier, wonach Dionysios, S. des ---ymos, aus Byzanz wegen einer Lieferung von 500 Scheffeln Getreide zum Proxenos ernannt wird.

Robert, »Der Bildhauer Polykles und seine Sippec, Hermes desgl. XIX 1884 S. 300—315 behandelt S. 304 f. die Künstleriuschrift BGH V, 390 ff (ROhl II, 22 f.^ und steUt S. 307 u. das wahrscheinliche Stemma der erwähnten Künstler, der Athener Dionysios, S. des Timar- chides, und des Timarchides, S. des Polykles, auf, deren Zeitalter an- nähernd bestimmt wird.

Paris, BGH IX 1885 S. 147ff.; in Minuskeln Auf ein Verzeichnis nvi der choregischen Wettkämpfer und Sieger bei den zu Ehren des ApoUon und des Dionysos unter dem Archontat des Timoxenos gehaltenen Spielen (Z. 1 13) folgt eine Übergaburkunde von Tempelgefäfsen des genannten Archonten an seinen Nachfolger Amphikles (Z. IS -69) und unter dem Präskript: Kai otde ^ywveaavro ratt dewt eine weitere Liste von Wett- kämpfen (Z. 70-80). Die Inschrift ist wichtig, weil sie die Reihen- folge der delischen Archonten von 183—171 v. Ghr. feststellt: Telesar- chides 183, Phokaieus 182, Demares 1dl, Xenotimos 180, Oineus 179, Phokaieus 178, Polyxenos 177, Polybos 176, Parmenion 175, Periandros 174, Theodoros 173, Timoxenos 172, Amphikles 171 v. Chr. Dagegen fällt nach Schumacher, »Zur Ghronologie der delischen Archonten«, Rhein. Mus. 41 1886 S. 228 232 das Archontat des Amphikles 170 oder 169, das des Demares 180 v. Ghr., wonach auch die Amtsjahre der in der Zwischenzeit fungierenden Archonten herabzurücken und die chrono- logischen Ansätze von Paris sowohl wie die von Homolle, BGH VI, 66 zu berichtigen wären. Nach S. 151 sind auf gnind von Z. 58/59 in der von Homolle, a. a. 0. S. 571 mitgeteilten Hieropennrkunde die Namen der Uponotol Phokion und Gharistios zu ergänzen.

Reinach, a.a.O. S. 879f.; vorher derselbe, Gomptes-rendns „„i50? de Tacad. des inscr. et des belies lettres. 28. Sept. 1883. S. 284. Basis- inschrift Den Servius Gornelius Servil f. Lentulus, arparyjYhv (3) dvBu- nazov^Paffjtafaßy^ seinen Oastfreund, ehrt durch Errichtung einer Bild-

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470 Griechische Epigrtphik.

Säule der Athener Dionysios, S. des Nikon, wegen seiner Gerechtigkeit gegen ihn, in Form einer Weihang an Apoilon. - Der Titel (rrparj^S^ dv&unaros = praetor pro consnle begegnet hier zum ersten Male. Die Vereinigung der Prätur mit dem consulare imperium scheint nach Momm- sen, Staatsrecht II, 1 S. 628 zuerst 179 v.Chr. in Spanien eingeführt worden zu sein. Ist der Geehrte identisch mit demjenigen Servins Ck>r- nelius Lentulus, der nach Livius 43, 11. 15 i. J. 169 Pr&tor von Sizilien war, während sein Kollege den Oberbefehl Ober die Flotte erhielt, so ist eine Verwechslung der Ämter bei Livius anzunehmen, da nach in- schriftlichem Zeugnis die römischen Flottenbefehlshaber während des ersten Drittels des 2. Jahrh. oft nach Delos kamen. Andrerseits ist Dio- nysios ;inschriftlich als Epimelet von Delos unter dem Archontat des Pölykleitos bekannt, dessen Amtsjahr mit Wahrscheinlichkeit auf 122 V. Chr. festgesetzt werd.en kann.

150-100 Homolle, BGH X 1886 8. 38 ff. giebt im Anschlufs an eine Abhand-

lung: Note sur la Chronologie des archontes ath^niens de la seconde moiti6 du 11°^» si^cle avant J.-G. (S. 6 32) einige unedierte Inschriften von Delos mit den Namen athenischer Archonten dieser Zeit: S. 33 n. 10; Verzeichnis der dyopavoiiot ol ini ZaXeuxou ap^ovroQ^ in Form einer Weihung an Hermes und Aphrodite. S. 33 f. n. 12. Fragment; wahrscheinlich einer Namenliste, aus dem Archontat des Theodorides. S. 34 n. 14. Fragment aus dem Archontat des Lykiskos. - S. 36 f. n. 19. W ßouk^ xal 6 Sr^fiog 6 ^A^rjvacojv tcjv iv Aijktot xaToexouvT<ov ehren den Dichter Amphikles; aus dem Archontat des Pelops. S. 36 f. n. 21. Fragment einer Ehreninschrift des Demos auf den Epimeleten von Delos IlokuxXeerlov AXe^id\vd[poö 0h}ea [vgl. S. 471], in Form einer Weihung an ApoUon; Archontat des Prokies. - S. 37 f. n. 25. Fragmen- tierte Ehreninschrift des Demos auf einen Theodor[os; aus dem Archon- tat eines iov.

Derselbe, BGH VIII 1884 S. 75-158 giebt in einer längeren Abhandlung >Les Romains ä D^los« eine sehr instruktive Schilderung der Beziehungen der Insel zu Born. Das gesamte epigraphische Mate- rial dieser Periode, soweit es in Betracht kommt, wird behandelt und, 341-239 wenn möglich, chronologisch fixiert. S. 8lf. Proxeniedekret auf Buzos 198 aus Ganusium; wohl zwischen 241 und 232 v. Ghr. S. 87. Ehrende- kret auf die i. J. 193 nach Rom geschickten Gesandten, welche die Er- des 1. gcbenheit der Insulaner aussprechen sollten. Ungefähr gleichzeitig mit letzterem Dekret (der Sprecher ist derselbe) zwei Proxeniedekrete: a) S. 89 auf Mdapxoe Hdarco^ Madpxoo 0pe-)reXXavoc\ b) S. 90 auf den Syrakusaner Timon, S. des Nymphodoros. S. 96. Weihinschrift von sechs italischen Hermaisten, deren Namen nur zum Teil erhalten sind, 100-88 ^ Hermes und Mala; aus unbestimmter Zeit. S. 103. Weihinschrift der Therapeuten auf den göttlich verehrten Mithradates] BbndropoQ äto*

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XII. Insulae Aegaei maris etc.: Delas. 471

vwjo[^; zwischen 100 oDd 88 v. Chr. Vgl. eine Inschrift des Kjriacus (S, 104): BamUatQ Mt-{2)^ptddtou (3) Eimdropog und eine weitere auf Delos gefundene einzeilige Basisinschrift (a. a. 0.) völlig gleichen Wort- lauts. — S. 105. Fragment einer Ehreninschrift Aotiochos VIII. Philo- metor auf den römischen Prätor Gn. Pap - - (wohl Gn. Papirins G. f. Garbo, Konsul 113 v. Ghr.; die näheren Umstände unbekannt). ~ S. 105 f. Ehreninschrift des B/]^ü^ 8paa[eo]Uf aovirsv^Q xal imaroXoypd^og des Königs, auf denselben Antiochos Philometor, in Form einer Weihung an ApoUon. S. 106. Ehreninschrift eines Atheners auf Selenkos VI. in Form 96-94 einer Weihung an Apollon, A[rtemis und Leto; zwischen 96 und 94 v. Ghr. S. 107. Ehreninschrift der römischen Kaufleute in Alexandria auf Lo- ches, S. des Kallimedes, aoj^'evi)^ des Königs Ptolemaios Euergetes IL, in Form einer Weihung an Apollon; 127 v. Ghr. oder wenig später. S. 108. Fragment einer ähnlichen Inschrift auf einen Unbekannten.

Aus der Agora der Italioten: S. 118. Biliugue (lat. und griech.) Weihinschrift italischer Hermalsten an Hermes (und Mala)?. S. 119. Ehreninschrift der Italioten auf Delos auf einen Idtov KXoutov Jeuxcou ülov (fzpa'njyov dv&unarov (so Foug^res, BGH XI 1887 S. 271, nach einer Revision des Steines) TatjuLo/aßv (= praetor pro consule; vergl. BGH IX, 379 [S. 469 u.]). Die Persönlichkeit ist unbekannt. A. a. 0. Zwei Fragmente: Kopv]i^Xeog (?) und J\f]dpxou olov (?).

S. 121 f.; jetzt im Museum von Mykonos. Schlufs der Ehrenin- schrift einer Kultgenossenschaft, wahrscheinlich der Melanephoren , auf einen Decimus lius M. f.

S. 123 f. Ehreninschriften auf Theophrastos aus Acharnae, Epi- 111 meleten von Delos 111 v. Ghr.: 1) Dürftiges Fragment: 0e]6^pa(no^ [intfi]sXi^Tr/^ (die Fortsetzung bildet wahrscheinlich das Frag- ment Foug^res, BGH XI 1887 S. 257 n. 10; s. S. 474); 2) der auf Delos ansässigen Athener und Römer. S. 126. Weihinschrift der römischen 97 und athenischen »t^v veTpd^ojvov ipya^ofjLsvou (Unternehmer der Arbeiten am Tetragonon) auf ApoUon und Hermes; datiert: in} imfukfjrou r^c

v^aoo IJoXuxXefvoo 0Xoia}g [vgl. S. 470 n. 21] = 97 v.Ghr. Hiernach ist

GIA II 985 D 27-29 herzustellen (s. S. 474). S. 128f. Weihinschrift desgl. des Philostratos, S. des Pb., rpaneCereuaiv iv äijXmt^ an Apollon und die Italiker. Dieser ans Askalon stammende Bankier ist auch anderweitig bekannt (s.S.477o.) ; wahrscheinlich gehörte er zu dem Thiasos der Apollo- niasten. Um 97 v. Ghr. S. 131. Dionysios. S. des D., Sphettios ehrt um iie in Form einer Weihung an Apollon seinen Freund, den römischen rapIaQ

und dvTKrcpdnjyoi Mdapx[ov ; um 116 v. Ghr. A. a. 0. (zu

Anm. 2 der vorherg. 8.)* Ergänzungen zu der Inschrift Hanvette-Bes- nault, BGH VI, 347 n. 68 (Röhl II, SO) auf grund der Inschrift Reinach, BGH YII,367 n. 17 (Röhl II, 25 u.). Der Name des Priesters ist Philo]- kles, der des Archonten The[odorides. 112 v.Ghr. S. 133. Die Delier ehren in Form einer Weihung an Apollon, Artemis und Leto den ^ ^^ (Redner) Mdapxov 'Avrwveov^ Madpxoo ulöv^ arparrffov^ STiaroy, xfp.ijf:^v

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472 Qriediische fipigraphik.

als ihren {iarwv) Patron. Der Geehrte war Censor 97 y. Chr. Das Pränomen des Vaters, Marcus sonst Gaius ist nach Mommsen (S. 134) frei erfanden; nach demselben ist die Bezeichnung: Prätor, Gonsul, Censor ohne Anstofs, da der Redner für seine Person allein den Titel Censor führte. Die fflr unsere Zeit auffällige Aufzählung der Ehrenämter des Antonius würde erklärlich durch die Annahme, dafs demselben das Denkmal nach seinem Tode er war eins der Opfer des 9< Marius und Cinna errichtet worden wäre (87/86 v. Chr.). S. 136 Anm. 1. Ergänzungen der Inschrift Leb^gue, rech. S. 144; 96 v.Chr.; um 95 ebd. Anm. 2 zu der Inschrift BCH VI, 321 (Röhl II, 28 u.); um 96 v. Chr.

8. 136. CIG 2293 ist statt EflH AEMOH PATOYAE «u lesen : N]dw[u]a ^E(p)/jLoxpdTou [A\£[uxovoea r\e\pea yevofjLevov,

Aus dem Apollotempel: S. 137 n. 1. Aul. Fabius ehrt in Form

einer Weihung an den Gott seinen Freund Hth^kov Aörpwilvtov [ dv^

TcTd]fuav TwfjLcuoßv (?). ~ A. a. 0. n. 2. L. Babyllius ehrt in Form einer Weihung an ApoUon, Artemis und Leto seinen Freund , {rrpa- trfjybv TwfjLcuwv. A. a. 0. n. 3. Der Demos ehrt einen l\d]cov U[a\(ß'

[A V, unarov. A. a. 0- n. 4. Ehreninschrift eines Nefiipto^.

A. a. 0^ n. 5. 6. Unbedeutende Inschriftreste. Unter dem Text Weihinschrift einer Babyllia an Demeter und Köre. um 80 Aus der Agora der Italioten [s. auch S. 471]: S. 143. Ehrenin-

schrift des [r]o[pyyas dofio^evöu aus Heraklea und des Ariston, 8. des Gorgias, aus Athen auf ihre Freunde Aul. und Publiiis Gabinius; um 74 80 V. Chr. 8. 145 ff. Weihinschrift von 12 Hermiasten, Apolloniasten und Poseidoniasten (zu letzteren s. 8. 477) an ApoUon und dieltaliker; da- tiert nach den Konsuln L. Licinius Lucullus und M. Aurelius Cotta =■ 74 V. Chr. Mit Ausnahme eines einzigen sind sämtliche Namen lateinisch.

8. 146 Anm. 1: Weihinschrift mehrerer Freigelassenen, 8ervilii. nach 67 8. 148. Der Demos der Athener und die Kultgenossenschaft der Pon-

(so)peiasten auf Delos ehrt den Pon(8o)peius (in Form einer Weihung an ApoUon?). Der Thiasos zu Ehren des Pompeius kann sich erst nach

desgl. den 8iegen desselben über die 8eeräuber konstituiert haben. ~ 8. 150. Weihung (wahrscheinlich eines Gymnasiarchen) an ApoUon und die dJise- ^ofievoe; datiert nach dem Epimeleten Protimos; aus derselben Zeit. 48 8. 153. Der Demos der Athener ehrt den C. Julius Caesar, dp^te- pia xa} abzoxpdzopcLi ^narov re deurepov^ rbv aiox^pa xa\ eu&pysri^y r<ov ^EXXi^vwv; datiert nach dem Epimeleten Agathostrastos, 48 v. Chr.

um 46 8. 154. Der Demos der auf Delos ansässigen Athener ehrt in Form einer Weihung an ApoUon, Artemis und Leto die Minucia, Mutter eines Quintus, wegen der Verdienste ihres 8ohnes; um 45 v:Chr. 8. 154 f. Der Demos der Athener ehrt den C. ?Caes]ar.

8. 155. Die ßouMj ^ e$ 'Apyjiou rräyou und der Demos ehren den M. Agrippa Postumus. 8. 155 f. Der Demos der Athener und die Bewohner von Delos ehren in Form einer Weihung an ApoUon, Artemis

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XIL Insnlae Aegaei maris etc.: Delus. 473

[and Leto] den Priester Pammenes (vgl. ROhl £1, 26; Sohn des BCH VIII, 175 f. D. 11 =S. 478 0. genanateo Zenoo) aus Marathon« unter dem Epimeleten Eurystias; gegen Ende des 1. Jahrh. v. Chr. 8. Iö7 (nach f^^ Kyriacus). Die Stadt ehrt den Kaiser Trajan (vielleicht nach Mykonos gehörig; vgl. S. 479 u.).

Foug^res, BGH XI 1887 S. 248—275 liefert unter einer grofsen Zahl neuer Inschriften wertvolle Ergänzungen zu der Abhandlung Ho- moUes Ober die Beziehungen von Delos zu Rom (s. S. 470).

S. 248 n. 1. Basis. Fragment einer Ehreninschrift der Nesioten s.jahrh. auf einen Nesiarchen.

S. 249 n. 2. Basis. Den Krokos, auyyev^g des Königs Ptolemaios 127-117 xcd [ßaae^yffffyjg (3) KX&ondxpaQ r^g dSektp^g^ xcä (4) ßaaiktffinjg KXeo- närpag r^g (5) ^uvacxog^ xal v[a]o[afi]^ov xal (rcpa-n^^dv (6) ahroxparopa xal dp)[ce-(7)pda rwv xarä Ku[7:p]ov ehrt ^ auvodog zwv (8) iv AXe^av- Speiat Tipeffßurdpwv i'(9)y8o)^ea}v in Form einer Weihung an ApoUon, Artemis und Leto. Die Inschrift fällt in das letzte Jahrzehnt der Regierung des Ptolemaios VIII. Euergetes H. Physkon (127—117 v. Chr.)« der im Jahre 127 v. Chr. seine verstofsene erste Gemahlin und Schwester Kleopatra II. neben seiner Nichte Kleopatra III. wieder als Gemahlin annahm. Auf Kypros bestand unter den Ptolemäern ein Kult der gött- lich verehrten Euergetes, des Dionysos, der Demeter und anderer Gott^ heiten. Der Zusatz Trpeaßurdpwv zu ij^do^ioßv ergiebt eine ältere und eine jüngere Genossenschaft von Magazinaufsehern in Alexandreia.

S. 252 n. 3. Basis. Fragment einer ähnlichen Ehreninschrift auf 120-117 einen auyyev^ ßaatMjwv (2) IhoXepiacwv und der beiden Kleopatren; wahrscheinlich aus der Zeit der gemeinschaftlichen Regierung Ptole- maios VUI. und Ptolemaios IX. Philopator II. (120—117 v. Chr.).

S. 253 f. n. 4. Basis. Der Athener Stolos, S. des Theon, (2) d aoy- in-si ytv^g ßofftXiiüg (3) IlToXe/iaeou rou deuhepou (4) Zwn^pogy ehrt den Si- m[a]los, (5) S. des Tiraarchos, aus Salamis, seinen Freund, in Form einer Weihung an ApoUon. -— Darunter sechs nicht vollständig erhaltene Distichen, in welchen der Geehrte wegen seiner Gastfreundschaft, sowie wegen seiner Beziehungen zu Ägypten, Rom, Athen und Delos gepriesen und ihm gewOnscht wird, er möge Homer zum Herold seines Ruhmes gefunden haben. Neue Ergänzungen des Epigramms von Gomperz, Archäol.-epigr. Mitt. aus Österreich XI 1887 S. 92 f. Es folgt der Name eines Antisthen[es ; des Dichters oder Bildhauers. Ptolemaios X. Soter, Sohn und Nachfolger Ptolemaios VIII. (s. 0.), regierte 117 107 v. Chr. über Ägypten, 107 88 über Kypros und bestieg wieder den Thron Ägyptens 88 v. Chr. Er starb 81 v. Chr.

ß. 255 n. 5. Stein einer Exedra mit Ehreninschrift des Demos der Delier auf Menyllos, S. des Diodotos.

n. 6. Basis. Rest der Ehreninschrift eines anes [auf den Kö-

Jahrosberieht fttr AltertamswlriBenschaft. LX. Bd. (1888 lU.) 31 ,^-^

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474 Griechische Epigraphik.

Dig Masanassa, S. des Königs] Gaia (3) 8cä 7tpoai]peaeif xal Buvotav. Die Wiederherstellung wird ermöglicht darch BGH II, 400. III, 469. Die Form Gaia (nicht Gaia), die hier zum dritten Male begegnet, ist von Mommsen, Hermes XIII, 560 als der richtige Name des Vaters des Masinissa hergestellt worden. Vgl. die Inschriften Röhl II, 24.

Ende S. 260 u. 17. Basis. Titus, S. des T., aus Herakleia, ehrt seine

2.T«hrh. j^utter Theodora, T. des Krateas, aus Teos in Form einer Weihung an

ApoUon, Artemis und Leto. Darunter Etknstlerinschrift des Eutychides.

Ausgang des 2. Jahrh. v. Chr. (vgl. Löwy, Inschr. griech. Bildh. 8. 180).

96^88 S- 266 ^- ^- 8' Basis mit Ehreninschriften in Form einer Weihung

an Apollon: 1) des Atheners Asklepi]ades, S. des A., auf seinen Sohn; der Asklepias, des [Ask]lepiades und der Diokleia auf ihren Bruder; 2) der drei letztgenannten auf ihren Vater Asklepiades. Darunter Ednst- lerinschrift des Atheners Hephaistion, S. des Myron. Die Inschrifteo, welche den Namen dieses Künstlers tragen, fallen nach Homolle, BGH Vin, 136 zwischen 95 und 88 v. Chr.; nach Böckh war derselbe ein Nachkomme des grofsen Myron ; vgl. Löwy, Inschr. griech. Bildh. S. 183.

S. 262 n. 22. Basis. Sarap]ion, S. des S., [Meh]Te6g^ ehrt seine Tochter Sosandra, eine gewesene Priesterin, in Form einer Weihung an Apollon, Artemis und Leto. Darunter Inschrift des obigen Eflnstlers.

Sarapion war Epimelet von Delos unter Theodosios (CIA II 2, 985, 68. 64) = 99 V. Chr. nach Homolle, BCH IV, 190. Der oben erwfthnte Zeitansatz des letzteren Gelehrten wird durch unsere Inschrift best&tigt.

111 8. 257 n. 10. Basis: Oeofpaarog] 'Hpaxkeh[ou ^ij^apveu^ (2) iwr-

/le^jyT^c] dTjXou y€v[6/ievog. Vgl. GIG 2286. Theophrastos war Epime- let im Jahre 111 v. Chr. unter dem Archen ten Diotimos. - Dieses Frag- ment ist wahrscheinlich die Fortsetzung der an demselben Orte gefun- denen Ehreninschrift Homolle, BGH VIII, 128 (s. S. 471). ^ S. 269 n. 33. Drei Basisfragmente. Ol iiinopot xa\ ol n^ rtrpd'

y<ovov ipyaZofievoe ehren den Römer Maraios Gerillanos, S. des Maraios, einen delisch en Bankier, in Form einer Weihung an Apollon, Artemis und Leto. Kflnstlerinschrift des Agasias, S. des Menophilos, aus Ephesos. Vgl. die Weihinschrift BCH VIII, 126 (s. S. 471). Der Tetragon wurde erbaut 97 v. Chr. Agasias arbeitete daher in diesem Jahre auf Dolos. S. 270 n. 34. Basis. Unter einer lateinischen Bauinschrift des A. Attiolenus Ehreninschrift eines aus Herakleia auf seinen Freund C. Bil[l]ie[n]us, C. f., arparyjybv dvBoTtarov T<o/ioUwv^ in Form einer Weihung an Apollon, Artemis und Leto. Der Titel avp. dv^., der hier zum dritten Male auf Delos begegnet, vgl. BCH VHI, 119 [s. S. 471]; IX, 379 [s. S. 469 u.] ist sonst inschriftlich nicht belegt. C Billienus, vielleicht der von Cic, Brutus 47 erwähnte Rechtsgelehrte und Redner, hatte in der Schola Romanorum eine Bildsäule, ein Werk des Agasias von Ephesos (s. o.), später restauriert von Aristandros von Faros (GIG. 2286 b).

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XII. iDBolae Aegaei maris etc.: Delas. 475

S. 260 n. 16. Basis. Titus, S. des Satjrion, aus Herakleia, ehrt um 97 seiDen Sohn Satyros in Form einer Weihung an ApoUon, Artemis and Leto. Ranstlerinschrift des Ephesiers Agasias, S. des Menophilos (s. S. 4*74 u.).

S. 264 n..26. Basis. Dionysios und Sostratqs, SS. des Boöthos, um iso ans Athen ehren ihren Freund, den Athener Nikion, S. des Aristogenes, in Form einer Weihung an Apollon. Der Geehrte ist zweimal aufge- . fahrt in einer Oymnasiastenliste unter dem Paidotriben Staseas (BCH X, 31). Letzterer war Serapispriester 4 Jahre vor dem Archontat des Nau- sias (um 118 ▼. Chr.). Das Amt eines Paidotriben verwaltete er früher (um 180 V. Chr.). - S. 264 n. 26. Basisfragment: 1) Der Marathonier Aristogenes» S. des N[ikion, ehrt seinen Sohn Ni[kion in Form einer Weihung an ApoUon. 2) Die Marathonier Aristjogenes, Menodoros und , SS. des Nikion, ehren ihre Mutter Timesarete, T. des Xenokles, in Form einer Weihung an ApoUon, Artemis und Leto.

S. 263 n. 28. Basis. Die l]finof>oi und [va]uxXi)poe ehren den 96>88 £pig]ene8, S. des Dios, M^kria^ als Epimeleten von Delos in Form einer Weihung an ApoUon. Kflnstlerinschrift des BoSthos und Theodo- sios. Der Name des Geehrten läfst sich hersteUen nach der Ehren- inschrift HomoUe, BGH IV, 220 n. 12 (ROhl II, 26). Letztere fällt nach dem Herausg. (s. S. 474), wie aUe Denkmftler mit dem EOnstiernamen des Hephaistion, zwischen 96 und 88 v. Chr.) Auch unsere Inschrift ist diesen Jahren zuzuteilen. Übrigens ist ein Boätbos bekannt aus der delischen Ehreninschrift HomoUe, BGH III, 863 (Röhl 11, 23). Er hatte die Bilds&ule des Antiochos lY. Epiphanes (175 -164 v. Ghr.) gemeifselt. Unser ti. ist vieUeicht ein Enkel des ersteren. Theodosios ist un- bekannt.

S. 264 n. 24. Architravfragment; Rest einer Ehren(?)iaschrift der auf Delos ansässigen Athener und Römer und der iiinopoi . S. 262 n. 2K Basis. Rest einer Ehreninschrift der auf Delos ansässigen Athe- ner und Römer.

S. 268 f. n. 11^14. Grofse Basis mit Ehreninschriften in Form einer Weihung an ApoUon: 1) des Artemidoros (I), S. des Hephaistion (I), MekreoQ^ auf seinen Vater; 2) des Hephaistion (II) und seines Bruders Artemidoros (II) auf ihre Mutter Olympias, T. d. Nikolaos; 3) der bei- den letzteren auf ihren Vater Artemidoros (I); 4) des Hephaistion (I) auf seinen Sohn Artemidoros (I). S. 269 n. 16. Basis. Ihren Vater Protos, S. des Phamakes, aus Amisos ehren Pharnakes, Euphron, Pro- tagoras und ApoUonides in Form einer Weihung an Apollon, Artemis und Leto. S. 261 n. 19. Basis. Phaidimos, S. des Ph., ehrt seine Tochter Meniske in Form einer Weihung an Apollon. S. 262 n. 20. Basis. Die Athener Dijonysios und Z[enon ehren ihren Vater Zenon in Form einer Weihung an Apollon. S. 261 n. 18: Midag Zr/vwlvog]^ ^BpdxXztoQ. Derselbe begegnet in der Weihinschrift Hauvette-Besnault, BGH VU, 280 (Röhl H, 80f.).

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476 Griechische Epigraphik.

75-50 S. 268 D. 30. Basisfragment (lat. und griech.). Den Fabias] C. f.

Hadrianus ehren und Apollonios aus Melos als ihren Wohlthäter in Form einer Weihung an ApoUon. Mitglieder der Familie der Fabli Hadriani bekleideten mehrere Ämter im zweiten Viertel des 1. Jahrh. V. Chr. um o ^' ^^^ "' ^*^' Basis. Dem Caius Valerius C. f. Triarius, itptaßeo^

T^c (= legato), dem Befehlshaber ihres Schiffes, errichten ol at/arpaTeo* ad{^4)iJL£vot Mthjatojv iv vrjt (5) dixpormty 7jt intypoup^t} llapMvo^^ eine Fhreninschrift. Der Geehrte ist bekannt aus CIL X, 6242. Ein C. Triarius, Redner und Freund Giceros, befehligte 48 v. Chr. mit Lälius die asiatische Flotte (Cäsar, Bell. civ. 3. 5), nahm an der Schlacht bei Pharsalüs teil (ebd. 92) und starb vor 45 v.Chr. Ein anderer, wahr- scheinlich sein Vater, spielte eine bedeutende Rolle in der Geschichte von Delos und im mitbradatischen Kriege als Legat des Luculius. Im Jahre 73 befehligte er die Truppen der asiatischen Seestädte gegen die Flotten des Mithradates. Als der Pirat Athenodoros Ol. 177, 4 = 69 V. Chr. die Delier in die Sklaverei geführt und die Heiligtümer zerstört hatte, stellte er die Stadt wieder her und befestigte Delos -mit einem Wall (Phlegon, Fragm. bist. gr. III, 606). Der Triarius unserer In- schrift ist wahrscheinlich der erstere.

S. 272 n. 35. Basis. C. Selus Aristomachos ehrt seinen Vater Cn. Selus Cn. f. in Form einer Weihung an Apolion. ~ Der Dedikant ist u. a. bekannt aus einer Ehreninschrift auf seine Mutter Kleopatra, T. des Pfailostratos , aus dem phönicischen Arados, in Form einer Wei- hung an die syrische Aphrodite ('A^\^. 1875 S. 462 n. 17). Vater und Sohn waren im Besitz des römischen Bürgerrechts.

S. 265 n. 28. Basisfragment. Den delischen Bankier Lucius, L. f., ehrt sein Sohn in Form einer Weihung an ApoUon.

S. 268 n. 30. Architravfragment : 'haktxo[iQ,

S. 256 n. 7. Basis. Rest einer Inschrift; erhalten nur das Datum nach dem äp^mv r^c (tovoSou Zrjvwv^ dem auvaycjyeuQ Stä ßtou Aulus Cal[vin]us und dem ^papfiareuc t^C (ntvodoo Diouysios, 8. des Lenaioa, einem Staatssklaven.

S. 273 n. 36. Basis. Weihung des Priesters Satyrion Kall ao

den delischen Heros Anios (Sohn und Priester des Apolion) unter dem Epiroeleten Dionysios, S. des Nikon, aus Pallene. Letzterer bekleidete sein Amt unter dem Archontat des Polykleitos, welchen Homolle, BGH X, 31 um 106 V. Chr. setzt.

S. 274 n. 37. Basis. Weihung des latrokles, S. des Demagathoe, aus dem karischen Athymbra (neu: 'Adovßptavbq) an Pluton, Köre, De- meter, Hermes, Anubis »xarck npö^TaYpa rod Beou€.

S. 257 n. 9. Fragment der Weihinschrift einer Kleostrate für ihre Kinder Kleo und Kleostrate an Artemis.

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XII. Insolae Aegaei maris etc.: Delus. 477

Rein ach, BGH VIII 1884 S. 486. Vollständige Copie (bisher nur um o? die vier letzten Zeilen bekannt: ßCH VII, 373 = Röhl II, 25 u.) der Basisinschrift zu £hren des aus Askalon gebürtigen Bankiers Philostra- tos, S. des Ph. (vgl. die Weihinschrift desselben BGH VIII, 128 f. = S. 471), der späterhin das Bürgerrecht von Neapel erwarb {NeanoX/rT^v). Jetzt ist ersichtlich, dafs ihm die Statue von drei Römern errichtet war, /y]o[7r]^«oc xal lacoc xal Fvatog ^^[vdTrJof Kotvrou^ als ihrem tuepyi'^Q' Die genannten drei Römer sind die Patrone des Kleomenes Egnatius, welcher i. J. 97 v. Ghr. mit andern Magistri vici (xofineraXtaaToi) den Göttern eine Bildsäule der Pistis weiht (BGH VII, 12 n. 5 = Röhl II, 28). Demnach ist der Künstler Lysippus Lysippi aus Herakleia, der die obengenannte Statue anfertigte, dem ersten oder wohl genauer dem Ende des zweiten Jahrh. v. Ghr. zuzuweisen.

Derselbe, BGH VII 1883 S. 467 f. n. 1. Die Genossenschaft der Poseidoniaslen (Verehrer eines phönici sehen Meergottes) aus Berytos, ijxnopot^ vavxXrjpot und iydo^eTg (letztere wohl = Depositare [vgl. S. 473]) er- richten der ^Piifjxrj Beä ebepyeTiQ^ der wahrscheinlich auch der Tempel der Genossenschaft geweiht war, eine Bildsäule wegen ihres Wohlwollens gegen die Genossenschaft und deren Vaterland. Datiert: dp^e^eaaereüovToc rd deurepov Mvouriou xou Jeovuowu Euepyerüu (s. denselben a. a. 0. S. 473/474 n. 1.2) u. s. w. Der Künstler ist ein sonst unbekannter Melanos aus Athen. S. 469 f- n. 2. Dieselbe Genossenschaft ehrt den Demokies, S. des Demophon, welcher nach der gleichzeitigen Inschrift S. 470 f. n. 4 (beide datiert nach dem Priester Apollodoros, S. des Apollophanes, Eucrgetes) in diesem Jahre Archithiasites war. S. 470 n. 3. Die Genossenschaft

ehrt , 8. des Apollojdoros, [Eujergetes. S. 471 n. 5. Desgl. die

Göttin 'Pof/ii^^ unter dem Archithiasiten Dionysios, S. des Sosipatros.

S. 471 f. n. 6. Ein Archithiasites , S. des Hieron, stiftet einen

Altar. S. 472 n. 7. 8. Unbedeutende Fragmente gleichen Inhalts. 8. 473 475 Architrav-Inschriften: S. 473 n. 1: Mva[aeag äi\ovt}atoo Eth tlpyixT^g d^ecitg narp{{oig. Die Ergänzung ist gesichert durch das Vor- kommen derselben Person S. 467 f. n. 1; s. o. Hiernach ist die Konjek- tur Böckhs GIG 2277 b zu berichtigen. S. 474 n. 2. Derselbe Mvaaiag dtovu](Tiou EbepysTT^g stiftet der Genossenschaft eine Stoa. S. 475 n. 3. Die Genossenschaft der berytischen Poseidoniasten weiht rd[v 6lx?]ov x[ai] rijv ffvoäv xal XPV^'^^P^^ S* ^"^^ °* ^•' ^^° o>c Eö- spyeTijg stiftet der Genossenschaft etwas. S. 476 glaubt Reinach auch die GIG 4532 n von einem ätovuatog Zi^vojvog^ BrjpvTtog^ EbepyeTT^g den BeoTg narphtg gemachte Widmung wegen ihrer Ähnlichkeit mit S. 473 n. 1 auf Delos zurückführen zu dürfen.

Derselbe, BGH VIII 1884 S. 176 n. 10. Basis: -4jyT?]o?. (2) 'AfAfiwvtog Zam6pou (3) iTtolee, Der Künstler ist unbekannt.

Derselbe, a. a. 0. 8. I75f. n. 11. Basis. In Form einer Wei- umso

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478 Griechische Epigraphik.

huDg an Apollon ehren die auf Delos ansässigen römischen, athenischen und die Obrigen griechischen ifinopoi und vaoxXijpoc den Marathonier Zenon, S. des Z., Epimeleten von Delos. Der Geehrte, ist der Vater des a. a. 0. 8. 156f. = S. 473 o.- genannten Pammenes. Mitte des i. Jahrfa.^ V. Chr.

Derselbe, a. a. 0. 8. 177 n. 13. Mosaikinschrift: DSnko^ 2a- rpexdvcoQ DonKioi} ulo^. Der Name des Dedikanten ist auf Delos nicht unbekannt; vgl. eine Inschrift des Kyriacus bei Riemann, BGH I 1877 S. 87.

um Derselbe, a. a. 0. 8. 178 n. 14. Bilingne (latein. u. griech.) Ba-

" sisinschrift des Künstlers Agasias, S. des Menophilos, aus Ephesos ; wahr- scheinlich zu dem Torso eines dem Borghesischen Fechter ähnlichen kämpfenden Kriegers gehörig. 8. 181 f. n. 16. Sechs kleine, nur ans einigen Buchstaben bestehende Basisfragmente ergänzt der Herausg. auf grund einer andern Ktknstlerinschrift des Agasias aus Delos (GIG 2285 b ; Hirscfafeld, Tituli statuariorum n. 158) zu einer Ehreninschrift auf /fo^vrov nofxneT6\v Kotv[Tou ulbv] Toö[<pov u. s. w. ^Äyaotalj: Mr^v]o^[(Xou\ ^E^i[ato^ ilnolkt. Hiernach würde die Ansetzung Böckhs a. a. G. (uro 110 v. Chr.) an Boden gewinnen. Pompeius Rufus war Konsul 88 v. Chr.; Agasias konnte zwischen 95 und 86, bis zur Einnahme der Insel durch die Feld- herren des Mithradates, auf Delos arbeiten.

Derselbe, a. a. G. 8. 184 f. n. 18 D. Am westlichen Portikus der Agora. Fragmentierte Weihinschrift eines ' yoc Kohrcoo {Ab[Q und eines dexfAo^,

Derselbe, a. a. G. 8. 186 n. 20. Fragmente einer Liste von griechischen und römischen Personennamen in zwei Kolumnen.

Gardner, Journal of hellenic studies VI 1885 8. 345 n. 52; aus den wieder aufgefundenen »M8. Inscriptions coUected in Oreece by C. R. Cockerell, 1810—14«. Der Achäer Philon, 8. des Diodoros, ehrt seine Tochter Herais in Form einer Weihung an die Götter. Zur Kflnstlerinschrift des Phy][l]es aus Halikarnafs vgl. Hirschfeld, Titnli statuariorum n. 70a, b, o, 84.

Schumacher, Rhein. Museum 42 1887 8. 316 ergänzt auf grund einer delischen Inschrift des Kyriacus von Ancona (Riemann, BGH I, 8. 88 n. 37) die Weihinschrift Hauvette-Besnault, BGH YI 8. 491 n. 4 (Röhl II, 31).

Dittenberger, Epigraphische Miscellen, in den »historischen und philol. Aufsätzen, E. Gurtius zu seinem 70. Geburtstage gewidmete Berl. 1884 8. 301. In der metrischen Weihinschrift BGH VII 1883 8. 370 n% 20 (Röhl II, 27) ist der erste Hexameter zu lesen: ndvra Xopi^yr/ffag np[e7t]e^[i^/jL\ou ncuQ KpiroSr^fio^. Der bisher unbelegte Eigen- name wird durch IlpeniXaog 8IG 134, 4 hinlänglich geschütst

Bechtel, 8GDI I Heft 1 wiederholt unter den Ȋolischen In-(

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Insülae Aegaei maris etc.: Delus. Rhenea. Myconus. 479

schriftenc die in diesem Dialekt abgefafste, auf Delos gefundene In- schrift CIG 2265b a. a. 0. S. 119f. n. 319. Dittenberger, DLZ 1884 n. 8 Sp. 271 ergänzt Z. 11 statt I!xa^avS[p]wvl6ßi<o auf gnind der er- haltenen Buchstabenreste I!xa/iavS[p]a)va[x]Te[eaß,

Dittenberger, Index schol. Hai. Sommer 1887 p. XIII sq. er- iss-iso weist sämtliche in der zwischen 186 180 v. Chr. abgefafsten Urkunde der Hieropoioi Homolle, BGH VI 1882 S. 29 ff. (Röbl II, 20) enthaltenen Namen koiscber Architheoren als auch in einer auf Rhodos gefundenen, von Dittenberger, 1. c. p. X -XIII Überzeugend für Kos in Anspruch ge- noromenen Inschrift Newton, Greek inscr. II 343 (vgl. S. 498) vorkommend nach. Der ungeheuerliche Name dp^e&ewpou TTOMHPOZ Z. 162 wird auf grund der kölschen Inschrift b, 58: /loßim^ Zamupou in Ilo/imo^ emendiert.

Schumacher, Rhein. Museum 42 1887 S. 148—161 macht wahr- scheinlich, dafs die auf Faros gefundenen Inschriften Athenaion Y 1876 S. 27 n. 12. (ergänzt von Seh. S. 149 f.) und S. 9 (vgl. Köhler, MDAI I, 257 f., Homolle, BGH VIII, 158, Dittenberger, SIG 238, Homolle BGH YIII, 150) von Delos her verschleppt sind.

Percy Gardner, Votive coins in Delian inscriptions (Journal of hellenic studies IV, 2 S. 243—247) bespricht die in einer Inschrift des Apollotempels Homolle, BGH VI S. Iff. (ROhl II, 20) unter den V^eih- geschenken erwähnten *Mttnzen.

Rhenea.

Latyschew, MDAI X 1885 S. 115 n. 17. Odessa, Museum. Ge- nauere Kopie der Grabschrift des Herakleon, S. des Neikias, ans Anti- ocheia (GIG 2317. Lebas 1940).

Derselbe, a. a. 0. n. 18. Ebd. Genauere Kopie der Grabschrift der Euporia, T. des Herakli(8o)tos (GIG 2314. Lebas 2037).

Myconus.

Homolle, BGH YIII 1884 S. 130 giebt den Anfang der Inschrift Athenaion IV, 469.

Derselbe, a. a. 0. S. 157. Eine nach Kyriacns (s. unter Delus S. 473 0.) mitgeteilte Inschrift der Stadt ehrt den Kaiser Trajan. Viel- leicht nach Mykonos gehörig.

Foug^res, BGH XI 1887 S. 275 n. 88. Über dem Basrelief zweier Frauen mit Fächer und Giefskanne W^eihung des Phijlnmenos, 8. des Menekrates, und des Philo[kles fflr ihre Familie an Zeus Meranos (sonst unbekannt) und die ßeal Nufi^ae,

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480 Griechische Epigraphik.

TeDUS.

Ein auf Tenos gefundenes Fragment eines Briefes der Athener, iu welchem des Areopags und des Heroldes desselben Erwähnung ge- schieht (BGH VII 1883 S. 250) s. Teil I unter Attica (Bd. LH. 1887. III S. 407).

Syrus.

Ende Dümmler, MDAIXI 1886 S. 115f. n. 3. Ein in Plaka auf Melos

ajahrh. gefun^jengg Fragment, in welchem die Verdienste des Rbodiers Ochidas aufgezählt und wahrscheinlich Ehren für ihn und den Demos der Rhodier wegen Entsendung des ersteren als Epistates behufs einer Verfassungs- reform beschlossen werden, ist nach Swoboda, ebd. S. 447 f. Syros zu- zuweisen, da die Fassung des Präskripts: ^ESo^ev r^ ßouX^ xa} rtp S^fufß^ SeoxptTog Seoxphoo (2) Na^lryjQ s^odov dnoYpa^dfxEvog in\ ri^ ßou^v ehev übereinstimmt mit der Syros eigentümlichen Präskriptformel CIG 2347o (Lebas IV, 1885) und das Demotikon Na^ttj^g dort wie hier be- gegnet. Nd^tQ oder Nd$ia war somit ein Demos von Syros. Beide Denkmäler sind zeitlich nicht allzu weit von einander entfernt. Da der Volksbeschlufs des GIG, der wegen Erwähnung der Seeräuber von Böckh wohl mit Recht in die Zeit des Pompejus gesetzt worden ist, ein etwas jüngeres Stadium bezeichnet, so dürfte mit Dümmler die neue Inschrifl gegen Ende des 2. Jahrh. v. Chr. zu setzen sein.

Ceus.

Halbherr, Museo italiano di antichitä classica 12 1885 S. 191 219 veröffentlicht als Frucht seiner Forschungen auf der Insel Keos im Sommer 1883 eine Anzahl von Inschriften, die teils unediert sind, teils unzulänglich herausgegeben wurden. In seinen Nachforschungen wurde der Herausg. wesentlich unterstützt durch den mit der Topogra- phie und den Altertümern der Insel vertrauten Konstantinos Man- thos in Tzia, welcher auch die in seinem Hause gesammelten Inschriften (n. 1. 11. 21) zur Verfügung stellte. ~ n. 4. 19 wurden im Gentralma- seum zu Athen kopiert.

5. Jahrh. A. a. 0. S. 191 n. 1 mit Faks. (= Bechtel, HD 47). Poieasa;

jetzt in Tzia, Haus des Manthos. Kleine Stele mit äufserst knapp ge- fafstem Ansiedelungsgesetz, wahrscheinlich ursprünglich an der Grenze des Gebietes von Poiessa aufgestellt. Aus der geringen Pachtsumme von jährlich SO Drachmen und dem Verzicht auf Naturalleistungen (wie solche anderwärts begegnen) läfst sich auf den geringen Umfang der den Ansiedlern in Pacht gegebenen Parzellen, sowie auf die Unfracht barkeit des Bodens schliefsen. Wenn der Fundort des Steines (Bezirk Hagios Merkurios am östl. Ende des Thaies von Poiessa) als dessen

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XII. Insulae Aegaei maris etc.: Teniu. Syros. Cens. 431

ursprünglicher Standort gelten darf, so erklären sich die Bestimmnngen daraus, dafs an dieser Stelle der Boden felsig und wenig knlturföhig ist. Übrigens ist uns der Geldwert der Drachme auf Keos für die Zeit unserer Inschrift nicht bekannt; auch dürften die Abgaben für Lände- reien bedeutend niedriger gewesen sein, als die Zinsen der durch sie repräsentierten Kapitalien. Die bisher äufserst fragmentarische Monats- liste von Keos (nur bekannt: Maufixixn^piwv und 'Ep/iaed^v) wird ergänzt durch Erwähnung des Bax^mv. Von Interesse ist die Form der Eigen- namen: Ilotäaaa und fJotdamot (attisch; vergl. Bechtel, a. a. 0.), sowie die Vokalisation: durchweg O, ß, OY; E = «« in den Infinitiven ^e- pev, napixev, xonrev, = jj in /xfivoV, l/iepa; dagegen H inij 7^, dexan^e, oix^fjv^ dp^v. Vgl. Dittenberger, Zum Vokalismus des ionischen Dia- lekts, Hermes XV, 225 f. und Bechtel, a. a. 0.

Ä. a. 0. S. 196 n. 3 mit Faks. Ebd. Fragment mit linksläufiger Ar- archaischer Inschrift: vSo^ MeSe | wx . Die Form des ^***"**'

l: (ebenso n. 10) ergänzt das Alphabet von Keos bei Kirchho£f, Alphabet * Taf. 1, XVn.

A. a. 0. S. 197f. n 4 mit Faks. (ungenügend ^.^oj^.SOIl). Ebd.; jeUt in Athen, Centralmuseum. Stein mit drei Proxeniedekreten des Rates und Volkes der Poiessier: Von n. 1 nur der Schlufs erhalten; n. 2 auf M[cuwv? Md]xpeeovxos^ aus Herakleia; n. 8 auf den [MJake- doner Pausanias, S. des Andronikos. Spätere makedonische Zeit

A. a. 0. S. 198 n. 5 mit Faks. Ebd. Fragment: ^nux \ [„V]e[v?] - -.

A. a. 0. S. 199 n. 6 mit Faks. Ebd. Fragment einer metrischen

Grabschrift: [A]wTtCwv *E[n]e[d] r[d]8e a[^fia | Mvi^ae--

xX[6e]a p[^Te[p .

A. a. 0. n. 7 mit Faks. Ebd. Grabschrift Nach einer Rasur: EÖTVIJ Qapia, Letzteres Wort Steinmetzfehler für "Qpaia oder Trans- skription von Varia?

A. a. 0. S. 200 n. 9 mit Faks. Coreasna; gefunden auf dem Hügel at- des Hagios Georgios bei Bukräri im Gebiet von Koressos. Archaisches ''^***^^- Fragment; S>^0:OP^% = W^cu:ciae.-. Das Alphabet ist verschieden von dem aller archaischen Inschriften von Keos und steht in einer Reihe mit dem von Ghalkis und Eretria und den nicht - ionischen Alphabeten. Wenn die Inschrift epichorisch ist, so würde in derselben nach dem Herausg. eine Spur der alten Herrschaft von Eretria über die Insel zu erblicken sein.

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482 Griechische Epigraphik.

desgl. A. a. 0. S. 200f. n. 10 mit Faks. (ungenügend 'E^, dp^. 3029).

Julia; jetzt in Tzia. Basisinschrift: Mcxöv^ K\p]üvcxos dv[rji\^i^ffav. B ech- te 1, HD 40 liest: M/xcav x[£]uvexog dv[i]B[£]<Tav. In dem Verbum ist das erste H sehr wahrscheinlich, das zweite sicher. Zur Orthographie vgl. Bechtel, a. a. 0. 8. 44.

desgl. Gomparetti, a. a. 0. S. 221f. n. 1 mit Faks. (Abschrift und Be-

schreibung von Halbherr) = Bechtel, HD 41. Ebd. Die Abschriften von Boss und Manthos der zuletzt IGA 393 herausgegebenen archaischen Weihinschrift sind wenig zuverlässig. Die Halbherrsche Kopie unter- scheidet sich von den IGA in folgenden Punkten: Z. 1: ^puaatJtdeoc, anf dßpefi folgt nach einem Zwischenräume von zwei Buchstaben der obere Teil eines A und die Hasta eines nach dem Zwischenräume eines weiteren Buchstaben die Spur eines H; demnach: 3/6)oc^[o7r|a-

T[p]ij . Z. 2 deutlich: an^v ^\(S) N\0^ '^^ u. s. w. -

Z. 3: Erster Buchstabe (fehlt in den IGA) wahrscheinlich nicht a; zweiter Buchstabe an schadhafter Stelle des Steines, wahrscheinlich: [<];

darauf deutlich: TTj^rjnoX ; dann oberer Teil eines | sowie. zweier

anderer Buchstaben, zwischen welch letzteren Bruch des Steines (in der Locke stand wahrscheinlich kein weiterer Buchstabe); alsdann deutlich obere Hälfte eines A oait folgendem ^ = avaXoza {fisfiaoza gänzlich unmöglich); es folgt ein o oder ^ (sehr abgenutzt, von dem Yertikal- strich keine Spur mehr vorhanden) ; hinter dem letzten Buchstaben A scheint mit Zwischenraum eines Buchstaben eine Spur von a zu folgen. Z. 4 sicher: v[a]T -; dann vielleicht oberer Rest eines |. Gom- paretti ergänzt Z. 3. 4: ^c T^]lp *ö]^f' ^ JIok[iäg] dvdXatra ^oXdl&y [ffet (4) dazmv re][x]va T[/][e« 5' aurd re xat narepac? »Die Inschrift mit (3omparetti als Denkmal des Alphabetes von Siphnos (auf grund von Z. 2: Uc^veog) zu betrachten, verbietet die Geltung des 0 = o und oic. Bechtel, a. a. 0.

um 400 Halbherr, a. a. 0. S. 195f. n. 2 mit Faks. = Bechtel, HD 44

(ungenau u. a. GIG 2363b ; vgl. zu IGA 398). Rings verstümmelte Mar- morplatte in Tzia, gefunden unterhalb der alten Akropolis von lulis und wahrscheinlich zu dieser Stadt gehörig (die Notiz des GIG, wonach der Stein aus Karthea stamme und die Inschrift mit n. 2362. 2356. 2367 auf demselben Steine stehe, ist zweiffeflos irrig). Die Abschrift des GIG stammt aus einer Zeit, wo der Stein noch weniger fragmentiert war. Neue Lesarten: II 6: & . . » \ji]t8ijc (nach Bechtel vielleicht: eieoxkydijg), Z. 7: Vv[a]r^Cj Z. 9 deutlich: Eüxohjg, Z. 16: '£M<l«ff- - Bechtel, a. a. 0. giebt den gesamten kritischen Apparat und einige neue Koi^ekturen.

4.jahrh? Derselbe, a. a. 0. S. 201 ff. n. 11 mit Faks. Gefunden unter

der Akropolis von lulis; jetzt in Tzia, Haus des Maathos. Fragment

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XII. iDSoUe Aegaei maris etc.: Ceos. 483

eines Gesetzes in bezog aaf die Behandlung gänmiger Schuldner des Tempels des Apollon Pythios in lalis. Wahrscheinlicher Inhalt : Es soll ein Verzeichnis der säumigen Schuldner von den raiiiau vor dem Heilig- tum ausgestellt werden. Kommen letztere dieser Bestimmung nicht nach, so sollen sie in Strafe genommen werden. Wer von den Schuldnern nach jener Mafsregel nicht zahlt, noch auch sich durch einen Eid recht- fertigt, soll die doppelte Straüsumme entrichten. Die rflckstftndigen Zinsen und die Strafgelder sollen von den ra/i/ou an die Upo{7mto\ flber- gefOhrt werden, welch letztere dieselben nph^ r^v xaTaa\xeo^¥ rmv hploy

xal n^p Boalaof verwenden sollen. Falls ein ra/ua^ zuwiderhandelt

oder einen Teil des Geldes anderweitig verwendet, soll er den ^ee/w- ^uXaxtg angezeigt und von diesen mit einer Bufse von 10000 Drachmen an den Tempelschatz bestraft werden, die er innerhalb zehn Tagen nach geschehener Anklage zu entrichten hat. Unterläfst er die Zahlung, so soll sein Name mit Vatersname und der Strafsumme in Stein gehauen und von den Hofxo^Xaxe^ im Pythion zu jedermanns Kenntnisnahme ausgestellt werden. Bestimmungen Ober die Niederschrift des Dekrets, welches ewige Zeiten gelten soll, und Ober die Aufstellung desselben cIq rb i;(sßwfjLov; nach Comparetti derjenige Teil der Peribolos, in welchem sich der Altar befand ) bilden den Schlufs. Die rechtlichen Formen des Dekrets (eha^r^eXia, Strafsumme u. dgl.) sind offenbar dem attischen Rechte entlehnt. Dasselbe scheint nicht jOnger als das 4. Jahrh. V. Chr. zu sein.

Derselbe, a. a. 0. S. 205 n. 12 mit Faks. (nebst einer Abschrift um i6o des besser erhaltenen Steines von Man t hos aus dem Jahre 1864).

Akropolis von lulis. Fragment: vog roü ^HpaxXeeSou (2) [S]af

peäg Idwxev (3) BamX£u][g] ''ArraXog (4) BaunXdcjg] ^ATTdXo[u].

Attalos II. regierte 159 138 v. Chr.

Derselbe, a. a. 0. n. 13. Bfarmorbasis aus den Ruinen der 67-4S Kirche rcuv 'Ay^wy 'Amarökwv in Tzia; Abschrift von Manthos. Der Demos ehrt den Cn. Pompeius Cn. f. Magnus als ebtpyirrjg und «roi- r^/o. Der Geehrte hatte Anspruch auf die Dankbarkeit der Insulaner wegen seiner Besiegung der Seeräuber 67 v. Chr. Die Inschrift fftllt .daher zwischen 67 und 48 v. Chr.

Derselbe, a. a. 0. S. 206 n. 14 mit Faks. Akropolis von lulis; Abschriften von Manthos und Halbherr. Aus zwei Stocken beste- hende Widmung des Glykon, S. des Theoteles, und seiner Kinder an Dionysos und die Stadt

Derselbe, a. a. 0. n. 16 mit Faks. Ebd. Fragment. Den SeoTg

29ßa]aTotg errichtet eine Weihinschrift oriX^jg ß* ^ekoxcuaap.

In einer andern Inschrift derselben Epoche aus den Ruinen von Karthea begegnet derselbe Stifter; vgl. "E^. dp^. 3030. CIG II Add. 2367o.

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484 Griechische Epigraphik.

Derselbe, a. a. 0. S. 207 n. 16 mit Faks. = Becbtel, IID 52. Ebd. Fragment: '0] 8^julos 6 looXojrm (2) Seat (3) 'PajijjJLi^t liurBipai.

t84-96 Derselbe, a. a. 0. n. 17. Tzia, Ruinen der Kirche t^c äylas

napaaxeu^g. Basis mit Ehreninschrift auf den Kaiser Domitian. Da derselbe den Titel Germanicus fahrt, 84-96 n. Chr.

Ende Derselbe, a. a. 0. S. 207 217 n. 18 mit Tafel. Stelenfragment

4.jahrh. ^^gj. ^j^g^^ rpgjj ^^j ^.^ rcchte Schmalseite fehlen) ans den Ruinen des

Äpollotempels in Garthea; jetzt in der Dimarchie Tzia. Bruchstück einer Rechnungsablage der Tempelbehörden, von verschiedenen Händen, zum teil völlig unleserlich und mit einer Anzahl ausgekratzter Zellen. Schmalseite A 62 Z.; Breitseite B 63 Z., von Z. 25 an höchst unleser- lich; Breitseite C 40 Z. Die Breitseite B zerfällt in drei Teile: Z. 1— 9, 14—24, 26 bis Schlufs. Z. 11. 12 sind nur Nachträge zu Teil I. Aus- radiert: Z. 10. 13. 32. 50. 51. 60. Z. 25 bis Schlufs: Liste von Per- sonennamen mit einer Ortsangabe und Zahl; z. B.: ßf]xri^fi(üv Ebdv[dpot}?] iv lepwt Atfiivt: HAAA-- (Z. 57). Z. 56 begegnen mehrere Per- sonen gleichzeitig: 'Eparewvog xXyjpovofjLoe . Z. 62 findet sich der

Name einer Frau mit ihrem legalen Vertreter: Seofpdtmj xal xopiog 'Ap^e[x]ü8i^^, Die Zahlen am Endo einer jeden Zeile scheinen nicht unter 15 und nicht Ober 100 zu gehen. Es handelt sich offenbar um Abgaben der Pächter von Grundstücken an die Tempelkasse. - Die gleichfalls »inter rudera templi Apollinis Gartheaec gefundene, von Halbherr nicht wieder entdeckte und nach unzureichenden Abschriften herausgegebene Inschrift GIG,'286 1—2363 besteht gleichfalls 1) aus einer kleineren Kolumne (n. 2363) mit einem Verzeichnis der von Ghoregen, Strategen und Ar- chonten gespendeten Kränze im Werte von je 100 Drachmen, 2) aus einer Breitseite (n. 2361), welche u. a. eine fragmentierte Liste von

Eigenamen mit folgendem iv enthält, 3) aus einer anderen

Breitseite (n. 2362) mit Dativendungen auf wi und folgender Zahl. Diese Inschriftfragmente standen auf dem oberen Teil einer Stele von derselben Gestalt, wie die unsrige, die gleichfalls der rechten Schmal- seite entbehrte. Die Mafsverhältnisse beider Stelenfragmente stimmen genau flberein; somit gehören dieselben zu einer und derselben Stele. Das Präskript des oberen Fragments ergänzt Halbherr mit Hülfe von B 9. 25: ßeoi, [Tu^y^ 'Ara^(?), (2) Oc8e dnidovro [zo^pca dnore/- aavTBQ elg 0eo'{S)Ssvea <^> imdexaT[ov (sc. t^c rep^g) xarä Tov vopov - . Hiernach wäre der Zehnte der Verkaufs summen der Län- dereien entrichtet worden, um die Kosten der Feste der Theoxenien zu bestreiten. Für die Asklepieen, welche B. 9. 25 in unmittelbarem Zusammenhange mit jenen genannt werden, scheint sich in dem Prär Skript kein Raum zu bieten. Die unverhältnismäfsig hoch bemessene Ab- gabe dürfte sich daraus erklären, dafs der Tempel von Karthea auf die verkauften Ländereien einen Rechtstitel erworben hatte. Mit B Z* 8. 9

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XII. Insalae Aegaei maris etc.: Geas. 4g5

schlofs offenbar die 'Liste einer Periode solcher Abgabenverzeichnisse. Halbherr ergftirzt: Ke^dAacov twv T<xfica[aiv elanpa^^ivrwv (9) ^eo^evea- xcuv, daxXipit(vcä}[v (sc. j^pyjfidraßv) , Die Form ra/jieciacv = ra« fuat^ begegnet auch in attischen Inschriften. Z. 11. 12 sind noch zwei weitere Abgaben verzeichnet, die nach Abschlafs der voraafgehenden Liste nachträglich hinzugefügt wurden. Z. 14 24 folgt unter dem Präskript: TdSe iSaveeaavo ^ n6k^' ein Verzeichnis der aus dem Tem- pelschatz von der Stadt entliehenen Gelder unter sechs Archonten: Pant- agathos (Z. 15), Ktesimenes (Z. 16), Theokydes (Z. 17), Philon (Z. 18), Kallimenes (Z. 19-21, drei Anleihen), Sokritos (Z. 22—24, drei An«

leihen). Die drei letzten Summen waren 2300 , 130 Drachmen

und 1959 Drachmen 8 Oboleu. Von Z. 25 bis zum Schlufs folgt nach dem Präskript: jl^/x/iara i^edj^evtaxwv xal d(TxA7j7:[t]a[x(ov das arg zerstörte oben erwähnte Verzeichnis. Von Interesse ist das ZeXtvoOvrto-

Z. 41 , welches sich wahrscheinlich auf einen (oder mehrere) Fremde

mit dem Rechte der iynjacg bezieht G beginnt mit einem fragmen- tierten Verzeichnis ähnlichen Inhalts, wie der obere Teil der Stele (GIG 2362) und ist die Fortsetzung des letzteren. Die Gesamtsumme der Beiträge wird Z. 15 auf 22149 Drachmen 5 Obolen angegeben. 0 Z. 16 bis Schlufs und die Schmalseite A enthalten ein Verzeichnis von Krän- zen, welche eine Anzahl Personen stifteten, die das Amt von Choregen und Strategen bekleideten (in dem ersten Fragment der den oberen Teil bildenden Kolumne A, CIG 2363, begegnen Widmungen von Archonten). Über die Beziehung dieses Verzeichnisses zu den pythischen Festen von Karthea und zu den bekannten jährlichen lyrischen Chören bei dem Lokalkult des Apollon s. BOckh zu dieser Inschrift. Doch zeigt unser Fragment, nach welchem u. a. das Kollegium der drei Strategen einen gemeinschaftlichen Kranz weiht, dafs es sich nicht um Kränze handelt, welche die obrigkeitlichen Personen bei den Festen zu tragen pflegten, sondern um solche, welche dem Kollegium nach Ablauf des Amtsjahres von der Stadt als Erkenntlichkeit fttr dessen Dienste verliehen wurden. Dasselbe scheint nach A Z. 36 ff. von den Choregen gesagt werden zu müssen, da hier der Chorege Aristopeithes nicht einen Kranz weiht, den er bei den Festfeiern auf Delos getragen hätte, sondern den das Volk ihm als Auszeichnung verlieh. Die Weihungen scheiden sich in Kranz- spenden und in Stiftungen von Summen, die dem Werte eines Kranzes (100 Drachmen) gleich kamen. MerkwQrdig ist die Orthographie: rd are^avov C Z. 20. 21. 23. 24. 25. In gleicher Weise ist die Assimilation des Endkonsonaten an den Anfangskonsonanten des folgenden Wortes konstant gewahrt in der Aufzählung der verkauften Ländereien in Ko- lumnen B und C. Obschon viele Personennamen (darunter eine An- zahl bisher unbekannter) unserer Inschrift auf anderen Inschriften von Keos begegnen, läfst sich fikr keinen einzigen, zumal bei datierbaren Ur- kunden, die Identität nachweisen. Von groDser Wichtigkeit ist die In-

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486 Griechische Epigrapfaik.

schiift ä. a. deswegen, weil sie neben dem Knlt des Apollon, auf den sich das Fest der ^eo^ivia bezieht, den mit jenem eng ?erbandenen Asklepiosdienst auf Eeös bestätigt (vgl. die Weihinschrift an Asklepios IQA 398). Aarserdem lehrt sie eine Anzahl Lokalnamen der Insel ken- nen. — Bachstabenformen und Orthographie weisen auf das Ende des 4. Jahrb. v. Chr.

Derselbe, a. a. 0. S. 218 n. 19 mit Faks. Ebd. Prismatischer Steinblock aus den Ruinen des Apollotempels; jetzt Athen, Centralma- seum. Nach Rats- und Volksbeschlufs wird dem Lykon, S. des Pytheas, aus Byzanz und dessen Nachkommen wegen seiner Verdienste um die Bürgerschaft das Bürgerrecht r^c nöXewg r^c KapBaedojv erteilt Wichtig ist die Inschrift wegen der Erwähnung des olxog Z. 15 als Un- terabteilung der ^u^i xä]l ^uX^g^ ^c ^^ ßouXwvrou, xal olxo{u, Sprecher des Dekrets ist ein Theorilos (dieser Name fehlt bei Pape).

Derselbe, a. a. 0. n. 20 (ungenügend 'E^. dpx- 3033). Inschrift eines Felsstückes im östl. Winkel des Hafens von Karthea: Boi^Bdg xakög I *A^y}vatoQ.

Derselbe, a. a. 0. S. 219 n. 22; Kopie von Manthos. Loka- lität VZ^äg auf Keos: 'ApTifu8o-\g iepöv.

Derselbe, a. a. 0. n. 23; Kopie von Manthos. Fragment einer Weihinschrift aus der Nähe der in Ruinen liegenden Kirche twv TaJ^tap- ;^a;v, 6stl. vom Berge St. Elias: V Betva ^ -^xUoog 'AnoX^vi.

Gomparetti, a. a. 0. S. 223f. n. 2 (nach Halbherr). Kirche des heil. Demetrios in Katomeriä, im Innern der Insel. Der Fundort mag zum Bezirk von Poiessa oder Karthea gehören; doch kann der Stein auch verschleppt sein. Rechts verstümmeltes Fragment (= '£Sp. dpj[. 3006). Der rechts fehlende Teil ist das an derselben Kirche kopierte, von Halbherr jedoch nicht aufgefundene Fragment 'E^. dp;[. 3523 (nach äusserst schlechter Kopie). Rats- und Volksbeschlufs, nach wel- chem ein imfieXTjTijQ dafür Sorge tragen sollte, dafs niemand in den Quellen, aus denen das Wasser durch eine unterirdische Leitung {6 dx]eTbg 6 xpimrog Z. 3) in den Tempel der Demeter geleitet wurde, baden oder waschen dürfe. Zuwiderhandelnde soll der impLeh^ri^g mit einer Bufse bis zu 10 Drachmen belegen und auf frischer That Ertappte schlagen dürfen {fiXTjycug xoMC<ov Z. 8) Die Stele mit dem Dekret soll an den Quellen an einem der Bule geeignet scheinenden Orte aufgestellt und die Kosten der Aufstellung von dem rap/ag getragen werden.

Derselbe, a. a. 0. S. 224 n. 3 (nach Halbherr). Gefunden in der örtlichkeit 0peap bei Kündura, am Meere. Der Stein ist rechts beschnitten und dadurch die Inschrift unvollständig geworden. Es ist die Rede von Siegen, die in zwei Städten errungen wurden. Die erst- genannte Stadt ist Phokaia. ( 0a}xia = dem gewöhnlichen 0wxatda; daher ist die Form Oa^xiag = 0a>xati£g bei Suidas s. v. dtxoioauw^

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XII. Insnlae Aegaei maris etc.: Cens. 4g7

nicht lediglich ein Versehen des Schreibers, obgleich Herodot sicher so nicht schreiben konnte.) Auch die andere Stadt ist ohne Zweifel in Kieinasien zu suchen. Der Ausdruck: [n]pdg Wo^o[v] 'Aptirra'jröpoij kann sich auf Kyme, Kyzikos und Milet beziehen, welche Städte Tyran- nen dieses Namens hatten. Der berühmteste von letzteren ist der Tyrann von Milet; von dieser Stadt war daher wohl die Rede. Wahrscheinlich diente die Inschrift als Basis zu vier Sinnbildern des Sieges, von denen- drei identisch, das vierte verschieden war. Gomparetti ergänzt: (Pwxea fiäv T[d]Se Tptaaä Miv[T]\ppt a^fiara vcxrjg, \ Ahrap ^Aptarayopou röSe [n]pö^ [X\6^o[v eUs TsrapTov. Wahrscheinlich stammt der Stein, wie auch der Schriftcharakter vermuten läfst, aus Kleinasien und wurde an der Ettste von Keos von einem Schifife, dem er als Ballast diente, ausgesetzt.

Halbherr, MDAI IX 1884 S. 319 323 mit 2 Beilagen (M^'us- kein und Umschrift). Jetzt im Museum zu Athen befindliche Stele mit fragmentiertem Namenkatalog in 5 Kolumnen (Kolumne IV 114 Zeilen). Aufser den auch sonst bekannten ^Tkt^ßcu (III, 29) sind verzeichnet An- gehörige der bisher unbekannten Phylen der Aemtdat I, 1, 9[p\<ya߀u IV, 1, Kop[7J\<rtoc IV, 64. Neue Eigennamen: KaXX{<ptXoQ I, 5, [J]efa;y/- dyj^ I, 7, IVfjelaQ II, 1, 'AyXwyexog II, 11, 'Epaaev[i]xo(: II, 18, 0avToxJ(^^ III, 6, Uuppav^oQ IV, 26, Upedv^g V, 65, ' Eß8o/i.[c]w[v V, 80.

Köhler, MDAI IX 1884 S. 271ff. mit Taf. (zu Z. 26 Bechtel, um mk HD 49). Links und unten gebrochene, auf der Vorder- und rechten Schmalseite beschriebene Marmorplatte mit 59 Zeilenresten eines Proze- nenverzeichnisses. Aus den verstümmelten Überschriften: 0e]oe' | Upo' Se]vot läfst sich schliefsen, dafs liuks etwas mehr als die Hälfte fehlt Z. 3 5 Reste eines Volksbeschlusses, wohl auf ein den Prozeneii zu verleihendes Privileg bezüglich. Es folgen die Proxenen mit ihren Na< men, Vatersnamen und Heimatsorten in geographischer Ordnung. Aus dem Umstände, dafs in dem eigentlichen Verzeichnis die Diphthonge durchgehends ausgeschrieben sind, dagegen in dem fragmentierten Volks- beschlufs hat sich findet, wird man die Abfassung des jDekrets nicht viel später als um den Anfang des 4. Jahrh. setzen dürfen, während die Auf- stellung der Inschrift in späterer Zeit stattfand. Die Z. 28 genannten Brüder n]u[B]wv, 'HpaxXet3eu[g hält K. für identisch mit den Mördern des thrakischen Königs Kotys (um 359 v. Chr.). Die Inschrift wird dem- nach um 345 anzusetzen sein.

Dragumes, MDAI X 1885 S. I72f. In dem von Köhler, MDAI I, 139 150. 255 f. mitgeteilten Gesetz über Toten bestattung ergiebt eine Neuprüfung des Steines Z. 14- 17 die Lesung: r^e 8k uarepcu [Tüspe]^ f^aivetv njv olxojv [i]XeüdQpov &a}{X6tai] npmxoVy ensira 5[^] b[a\ii^nwi\ o . . £t^ , wpzu der Herausg. Psalm 51,9 vergleicht: ßaa^rtetQ fu

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488 Griechische Epigraphik.

b<rad}n<p xal xaBoLptff^rjaoftat, 8. jedoch die abweichende Ergänzung von Bechtel, IID n. 43 (vgl. S. 46).

SeriphuB. Bent, Journal of heilenic studies VI 1885 S. 198. Rätselhafte Felseninscbrift in rohen Schriftzügen: Uivre dn* ifiou, nsvre inb aou^ '^aaupöv opuye. Wahrscheinlich bezieht sich die Aufforderung auf eine nahe gelegene Magnetmine.

Siphnus. Ar- Parnassos VII 1883 S. 94. Archaische Inschrift (auch von Boss,

Inselreisen erwähnt, doch nicht abgeschrieben): NY0EON I HIERAN.

Dragatses, Parnassos VIII 1884 8. 183. Grabschriften: 1) der Paramonis, 2) der Soteira, T. des Eumenes, und des Spartychos, 8. des Sp., 3) des Pherenikos, 8. des Eratonymos.

Derselbe, a. a. 0. 8. 184. Basisinschrift, 11 Zeilen, arg ver- stammelt.

Parus.

Dopp, Quaestiones de Marmore Pario. Breslau, Diss. 1883. 63 S. mit einer lithographierten Tafel auf grund eines neuen Abklatsches nebst einer Darstellung des ursprünglichen Umfanges des Steines in seinem Verhältnis zu dem von 8elden 1628 kopierten und dem jetzigen Frag- ment im Museum Bodleianum zu Oxford. Bez.: Landwehr, Phil. An- zeiger XIV n. 10. 11 8. 499 503. 8.' auch unter Flach (8. 491.) Da diese verdienstvolle Schrift den Stand der Untersuchung über die parische Marmorchronik (GIG 2374) in erheblichster Weise fördert und für die Beurteilung desselben eine Reihe neuer Gesichtspunkte auf- stellt, so dürfte eine eingehendere Inhaltsangabe gerechtfertigt erscheinen.

I Verfasser, Plan und Quellen. BOckhs Ansicht, der Aristo- teliker Phainias von Eresos sei der Gewährsmann des parischen Ohro- nisten, ist unwahrscheinlich. Zwar zählte dessen Geschichtswerk über die Prytanen seiner Vaterstadt in der attischen Geschichte gelegentlich auch die Jahre nach athenischen Archonten, nach welchen gleichfalls unser Chronist rechnet; aliein letzterer benutzt für die Chronologie der älteren attischen wie ausländischen Geschichte die attischen Königslisten. Die Bedeutung Athens zur Zeit des chremonideischen Krieges war nicht derart, dafs der parische Chronist sich hätte veranlafst sehen können, nach athenischen Archonten zu zählen, zumal das Proöminm auch eigne parische Archonten anführt Der Umstand, dafs der Chronist die Spezial- geschichte von Paros so vernachlässigt, während er die athenische Ge- schichte einseitig bevorzugt, wäre unerklärlich, wenn derselbe nicht von attischen Quellen abhängig wäre. Auch weicht der Chronist von den

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XII. Insnlae Aegaei marifl etc.: Seripbus. Siphons. Paras. 489

Ansätzen des Aristoteles, dem ohne Zweifel sein Schüler Phainias folgte, nicht selten erhehlich ab. -~ Der Text des Marmors stimmt in merk- würdiger Weise mit der pseudepigrapben Bibliothek des Apollodor flber- ein. Als Quelle letzteren Werkes » dessen erweiterte Überarbeitang In Diodors gleichnamigem Werke vorliegt, hat Robert die cyklischen Ge- dichte erwiesen; somit sind diese anch indirekt Quellen des Marmors; wie denn alle Chronographen von der parischen Chronik bis auf Euse- bius von denselben abhängig sind. Dem Marmor liegt von Epoche 1—31 eine mythische Quelle zu gründe. Die Verwandtschaft zwisehen onserm Chronisten, Diodor und Eusebins wird in einzelnen Epochen aus- führlich nachgewiesen. Häufig berührt sich die Darstellung mit der des Hellanicus, Philochorns, Strabo, Pausanias, Steph. von Byzanz, Suidas, dem Etymologicum Magnum. Die gemeinschaftliche Quelle aller mufe ein Atthidenschreiber sein. Diese direkte Quelle des Marmors ist älter als Philochorus; Cekrops wird als erster König Attikas angenommen, übereinstimmend mit Eusebius; die chronologischen Ansätze sind unab- hängig von Aristoteles. -- Von Epoche 82 an liegt dem Marmor eine historische Quelle zu gründe. Die chronologisdien Differenzen zwischen dem Marmor und den Historikern werden einer eingehenden Erörterung unterzogen. Die attische Quelle des Marmors hatte den mythischen und den historischen Teil zu einem Ganzen vereinigt und mit der Geschichte und Chronologie der Athener in Einklang gebracht

IIa. Synchronismen. Diese chronographische Quelle des Mar- mors teilt je drei Ereignisse demselben Jahre zu (Ep. 49 52). Der Verf. der Marmorcbronik exzerpierte oft nur zwei Ereignisse desselben Jahres; bisweilen begnügte er sich mit einem einzigen. Die späteren Chronographen, wie Eusebius oder seine Gewährsmänner, gefallen sich darin, die gleichzeitigen Ereignisse verschiedenen Jahren zuzuweisen. Durch die chronographischen Werke der Alexandriner geriet die Quelle des parischen Chronisten ganz in Vergessenheit. Doch selbst diese sind, wenn die Chronologie nicht mehr festzustellen war, jener Quelle gefolgt.

IIb. Die Geschichte Siziliens und der parische Marmor. Der Marmor bringt nicht nur sonst unbekannte Fakta aus der sizilischen Geschichte, wie Sapphos Flucht auf diese Insel und die Herrschaft der Geomoren, sondern befolgt auch eine völlig abweichende Chronologie. So setzt der Chronist die Flucht des Stesichorus nach Griechenland Ol. 73» 4 =s 485 V. Chr., während letzterer nach Suidas Ol. 37 66, nach Eusebius Ol. 43, nacb Hieronymus Ol. 42 lebte, wie auch Aristoteles denselben für einen Zeitgenossen des Äsop und des Phalaris erklärte. Auf dem Marmor scheint die Zeit des Stesichorus in synchronistischer Weise berechnet zu sein. Statt der gewöhnlichen Zählung, wonach Gelo 486, Hiero 478 sich der Tyrannis bemächtigte, finden sich bei dem pari- schen Chronisten die Daten 478 und 472. Die ganze Chronologie der siziliscben Tyrannen scheint bei ihm von der Flucht des Stesichorus nacb

Jahresbericht für Alterthumswissenschaft LX. Bd. (1889 m.) 32

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490 Oriechische Epigraphik.

Griechenland abzuhängen. Am wahrscheinlichsten föllt letztere mit der Einnahme Gelas durch Gelo zusammen; 7 Jahre später unterwarf der* selbe Syrakus (478). Hiervon ist auch die Zeit des Hiero abhängig. Die von Eusebius und Diodor erwähnten Zeiten des Thrasybul und der Demokratie werden auf dem Marmor übergangen. Der Anfang der Herr- schaft des Dionysius weicht von dei> Zeitbestimmungen der anderen Schriftsteller völlig ab.

in. Chronologie. In dem mythischen Teile wird nach Königen, in dem historischen nach Archonten gerechnet. Die Zuverlässigkeit des Verf. kann an den Archontenangaben bei Diodor und Dionys geprüft werden. Von den beiden im Altertum üblichen Methoden, den terminus ad quem entweder mitzuzählen oder unberücksichtigt zu lassen, haben die Alexandriner und der parische Chronist in dem ersten Teile seines Werkes die erstere (B) befolgt, während derselbe in dem zweiten Teile nach letzterer Methode (A) rechnet; daher die chronologischen Differenzen. Nach Böckh soll auch im ersten Teile bei Ep. 36. 38. 41 die Methode A befolgt sein; allein das Archontat des Euthydemos (Ep. 41) fällt nicht Ol. 56, 1, sondern 56, 2, das des Aristokles (Ep. 35) nicht Ol. 43, 4, son- dern 44, 1, das des Damasias (Ep. 38) läfst sich durch die von Thaies vorausgesagte Sonnenfinsternis auf Ol. 48, 3 bestimmen, mit welcher Zeit> rechnung das Zeugnis des Pausanias über die gleichzeitige Wiederein- setzung der pythischen Spiele übereinstimmt. Daher ist statt der Kon- jektur Böckhs HHHA[PI]II vielmehr HHHA[AI]II zu ergänzen. Eine willkürliche Ausnahme bildet nur das Archontat des Chares (Ep. 55). Diese doppelte Rechnungsweise ist daher zu erklären, dafs der Verf. von der ihm zunächst liegenden Zeit ausging und hierbei das Jahr der Ab- fassung seiner Chronik nicht mitzählte (A), während er, da bei dem Fortschritte des Werkes allmählich ein ganzes Jahr oder ein gröfserer Teil desselben verflofs, letzteres bei der Chronologie der älteren Zeiten in Anrechnung brachte (B). Das Proömium schrieb er nach Vollendung des ganzen Werkes (cf. dvsypaipa xtX,) Das Archontat des Diognetos muTs demnach nach der Methode B berechnet werden = 263/2 v. Chr. (Ol. 129, 2). Das ganze Werk wurde verfafst 264/3 und 268/2 v. Chr. (Ol. 129, 1. 2). Mit Recht hat v. Wilamowitz-MöUendorff das Jahr 264/3 = 0). 129, 1 dem Archonten Arrhenides zugewiesen. Die attische Eönigsliste bis etwa auf das Archontat des Kreon setzt der Marmor um je 26 Jahre höher an, als Eusebius. Die frühesten attischen Chrono- graphen scheinen ihren Berechnungen die argivischen Königslisten in der Weise zu gründe gelegt zu haben, dafs sie den Regierungsantritt .des ersten mythischen Königs Ogyges in das 26. Jahr des Phoroneus, des zweiten Königs von Argos, setzten (nach Eusebius ed. Schöne p. 17 Hb). Der parische Chronist rückt dagegen den Regierungsantritt des ersteren in das letzte Jahr des letzteren. Somit mufs die eusebianische Königs- liste älter sein, als der Chronist. Die Excerpta barbari liegen den

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XII. losolae Aegaei maris etc.: Paras. 49]

chronologischen Ansätzen des Eusebius um 50 Jahre voraus, da der Ge- währsmann des ersteren den Regierungsantritt des Ogyges mit dem des ersten argi vischen Königs Inachos identifizierte. Denselben Gegen- stand behandelt

Flach, Ghronicon Paricum. Rec. et praefatus est. Accedunt appendiz Chronicorum reliquias continens et marmoris specimen partim ex Seldeni apographo partim ex Maassii ectypo desriptum. Tübing. 1883. XVII und 44 8 nebst 2 Inschriftbeilagen. 2,40 Mk. - Rez.: Dopp, Wochenschr. f. kl. Philol. 1884 S. 193 195. Eugelbrecht, Zeitschr. f. d. Österreich. Gymnasien XXXV 1884 S. 413 419. Schöne, DLZ n. 23 Sp. 830 f. Landwehr, Philol. Anzeiger XIV n. 10. 11 S. 499—503. Girard, Re?ue crit. 1885 n. 35 8. 154. Pecz, Egyetemes phil. közlöny n. 11 Sp. 712f.

Der von Maass genommene neue Abklatsch, den Dopp seiner Unter- suchung zu gründe legte, ist auch von Flach benutzt. Dopps Resultate haben verdiente BerOcksichtigung gefunden; wertvoll ist die Schrift durch gehaltvolle Beiträge v. Gutschmids. Die eignen Leistungen Flachs be- schränken sich fast ausschliefdlich auf Textergänzuugeu. Dopps Wider- legung der Böckhschen Ansicht hinsichtlich der Quelle des Chronisten, sein Nachweis der cyklischen Gedichte als indirekter, eines vor Philo- chorus lebenden Atthideuschreibers als direkter Quelle fQr die mythische Zeit wird von Flach akzeptiert. Die wichtigen Resultate Dopps iube- tre£f der Beschaffenheit der Quelle fttr den historischen Teil ( s. 0. IIa ) werden merkwürdigerweise mit Stillschweigen übergangen; alles, was wir aber jene Quelle bei Flach finden, beschränkt sich darauf, dafs der Gewährsmann des Chronisten ein Athener war. £s folgt eine Zeittafel der attischen Könige und Archonten bis zu den jährlich gewählten nach v. Gutschmids, von der daneben aufgeführten Böckhschen öfters abwei- chenden Berechnung. Hieran schliefst sich eine vergleichende Zusammen* Stellung der Ansätze des Chronisten und der Chronographen, aus der sich ergiebt, dafs die parische Chronik noch am meisten mit den Zeit- angaben des Pseudo-Thrasyllos stimmt. Hinsichtlich der Erklärung der Kompute A und B stimmt Flach der Hauptsache nach Dopp in allem bei obwohl jene Hypothese eine grenzenlose Stupidität des parischen Chronisten voraussetzt! und nimmt gleichfalls den Archonten Diognetos für das Jahr 263/2 in Anspruch. Nicht genügend berücksichtigt ist eine briefliche Notiz von Gutschmids (p. XVI, 2), in welcher ein kleines Mifs- verständnis aufgedeckt und dem Archonten Arrhenides das Jahr 263/2, dagegen dem Diognetos 264/3 v. Chr. zugewiesen wird. Zweiffellos hat V. Gutschmid mit der Erklärung der Kompute A und B das Richtige getroffen: »Itaque marmoris auctor in priore cbronici parte annnm, in quem desinit, includit, in posteriore excludit: ea vero inconstantia tritissima est et Velleii exemplo commode defenditur«. Die eigentliche Edition

3a'

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492 Griechische Epigraphik.

bietet auf der einen Seite den Text, auf der gegenüberstehenden eine 6- bezw. 6 teilige synchronistische Tabelle. Dem Text wie den Tabellen sind kritische Noten beigefügt. Erwähnt sei noch, dafs Bergk, Griech. Litteraturgesch. II, 536 Anm. 39 Z. 61 in scharfsinniger Weise den Namen des Dichters Melanippides des Älteren von Melos wiederhergestellt hat:

Boxpiroo,

Schumacher, Bhein. Museum 42 1887 S. 148—161 macht wahr- scheinlich, dafs die auf Faros gefundenen Inschriften Athenaion V 1876 S. 27 n. 12 (ergänzt von Seh. S. 149 f.) und S. 9 (vgl. Köhler, MDAI I, 267f., Homolle,;BCH III, 158, Dittenberger, SIG 238, Homolle BCH Vm, 150) von De los her verschleppt sind.

Nexus. Ar- Martha, BCH IX 1885 S. 494 n. 1. Säulenfragment mit archai-

chaisch. g^ßp B^gtfQpiieclon-Inschrift; nur teilweise lesbar. Z. 16/17: [t\ü8' Ala- iTXpoQ xa2 I 'A^vTji.

IGA411 Derselbe, a.a.O. S. 495 n. 2. Bessere Kopie der archaischen

Felseninschrift IGA 411: ä<opo<pia (xa) \ Kapi(uV'\rj Ao<pio{u). Das $ in ersterem Worte ist sicher (so -jetzt auch KirchhoflF, Griech. Alphab. 4 S. 90 statt Awpo^ia 3. Aufl. S. 77). Die Buchstaben KA sind nicht zu xa} zu ergänzen, da sich nach denselben kein Bnchstabenrest mehr findet; viel- mehr hat der Steinmetz den zweiten Eigennamen wegen Raummangels hier abgebrochen, um ihn dann in linksschräger Richtung mit dem ersteren zu verbinden.

Derselbe, a. a. 0. S. 496f. n. 3. Naxia. Anfang eines Ehren- dekrets der Aulonier (wahrscheinlich im S. 0. der Insel) auf mehrere von der Bürgerschaft an die Ätoler geschickte Abgesandte, welche 280 von den Ätolern geraubte Bürger wieder loskauften. Ende des 3. oder Anfang des 2. Jahrb.

Derselbe, a.a.O. S. 499 n. 4. Ebd. Basis einer Ehren- oder Weihinschrift; nur erhalten der Schlufs: h:) ypap^aTecjg AiyroxpdrouQ \ roo Eb^pdvroü.

Derselbe, a. a. 0. S. 499f. n. 5. Ebd. Bruchstück eines kaiser- lichen Schreibens?

Derselbe, a. a. 0. S. 500 n. 6. (Bechtel, HD 27). Stele: Nu/i^i-^lwv

Derselbe, a. a. 0. S. 501 n. 7. Bruchstück einer schwer lesbaren metrischen Grabschrift in Hexametern auf eine 19jährige junge Frau, von der ihr Mann rühmt, sie sei ihren Tugenden nach eine zweite Pene- lope gewesen.

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XII. Insulae Aegaei maris etc.: Parus. Nazos. Melos. Ins. 493

Derselbe, a. a. 0. S. 502 ff. Naxia. Orabsduriften: S. 602 n. 8. Fragment in Distichen. Der Verstorbene hinterläfst eine Gattin und zwei Kinder. S. 603 n. 9. Metrisches Fragment S. 503 f. n. 10. Gippus mit zwei Grabschriften: 1) anf Antiochos , S. des Nestor, aus Arados in Syrien, 2) auf Antiochos, S. des Menandros, aus Herakleia.

S. 604 n. 11. Desgl.: 1) 'ApiaroxpiriQ | Motpiooy 2) 'Ap^i^ \ Ncxdif Spoü, S. 606 n. 12. Dürftige Beste einer Ehren- oder Grabschrift. Z. 3: vjyp 'Apre/uS .

Zerlentis, MDAI VIII 1883 S. 384. Basisinschrift: 9pdatog Ilwh reXeedou, Grabschrift auf einen Asklepiodoros.

M e 1 u 8,

Dümmler, MDAI XI 1886 S. 114 n. 1. Plakes. Altertümliche at- Inschrifk: ^]avjy[ff (2) <Pavo'{S)xXet-i4)3a, Da das offene Zeichen '*"*^ für d verwendet ist, so gehört die Inschrift in die zweite oder dritte der von Kirchhoff, Studien ^ S. 67 ff. konstruierten Klassen; in weiche, kann bei dem Fehlen des Sigma nicht entschieden werden (Ol. 56 70 oder 70-91).

Derselbe, a. a. 0. S. 116 n. 2. Trypiti. Schmaler Streifen einer ^^^i. archaischen Inschrift. Eine Ergänzung ist unmöglich, da es uogewüjs ist, ob die dürftigen Beste rechts- oder linksläufig sind.

Derselbe, a.a.O. S. Il7f. n. 4. Ebd. Bnle und Demos ehren den lebenslänglichen Priester G. lulius, S. des Mnesikleides, Epianax Philopatris wegen seiner Verdienste um die Götter und seine Vaterstadt

Ein gleichnamiger Verwandter unseres Epianax wird GIG 2431 und BGH III, 256 erwähnt. Sicher nicht jünger, als die Zeit des Olaudius; vielleicht noch aus Augusteischer Zeit.

Derselbe, a. a. 0. S. 119 n. 6. 6. Auf der Fundstätte des von Weil, MDAI I, 248 publizierten Architravstflckes mit einer Weihung an den Kaiser Trajan wurde ein weiteres Architravfragment: [<ü]w7w , sowie eine Inschrift: 'A^ijva gefunden.

Derselbe, a. a. 0. S. I16f. n. 3 s. unter Syrus (S. 480).

Ad. Michaelis, Journal of hellenic studies V 1884 S. 156 n. 26. Broom Hall (Schottland), Sammlung der Elgin marbles. Neue Abschrift des Fragments GIG 2424. Z. 3 bleibt unleserlich. Aus römischer Zeit

Jus.

Bergk, Hermes XVUI 1883 S. 610 614, »Lucians iyxdtfuov Ji^-

/loffBsvooff und der Gedenktag Homers c (aus dem Nachlasse herausgeg*

von Hinrichs), bespricht S. 611 die von Qoss, Archäol. Aufsätze 11, 683 ff*

nütgeteilte, jetzt im Museum zu Syra befindliche Inschrift aus später

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494 Griechische Epigraphik.

römischer Zeit: ßuffees (2) fin^vog (3) '0/x7^p€-{4:)(üvog (5) /c', indem er den 16. Homereon = 16. Pyanepsion (Oktober) als sagenhaften Todes- tag Homers feststellt.

Pholegandrus. tu-87 Gabalas, jB^p. dp^- 1885 Sp. 266. Ehreninschrift des Tetfi^g 2<0'

atriXoü auf seine Mutter Upa^iomov, TetpiwQ ^oyarepa^ 9jv xal 6 $^fioc ireiiiTjaev, ßeoTg. Derselbe Tetfi^c = Tc/ieag (vgl. 'Epfx^c = 'Epfieac) und sein Vater Sositeles begegnen in der Inschrift gleichen Fundorts CICJ 2443. Der Genetiv Teefxdwc und der Akkus. Tee/iea (CIG 2448) sind nach Analogie der Nomina auf eug gebildet. Der Name der Mutter ist neu; vielleicht ist er CIG 2443b add. Z. 4 herzustellen: Upa» ^ionuf 'Ayafi . Aus CIG 2442 geht hervor, dafs unser 7e«/i^c Priester und Zeitgenosse des Kaisers Tiberius war.

Thera.

Dittenberger, Epigraph. Miscellen, in den »Histor. und philol. Aufsätzen, E. Curtius zu seinem 70. Geburtstage gewidmete Berl. 1884 S. 300. Bei Ross, Inscr. Gr. ined. III p. 13 n. 255, wo der Schlufs dem Herausg. rätselhaft geblieben ist, ist zu lesen: ayyeXoQ \ KaXXtv6'\7jg xat [£]y-|^[/?]av[T]«x^ff. Zu letzterem Namen vergl. die Inschrift gleichen Fundorts BCH I, 136 n. 59: Ebippaivooaaaf 'Emaxeuaarexou,

J;ga^ Collitz, Hermes XXII 1887 S. 186 liest die Inschrift IGA446/7|: Aßp{üv6g ijixt,

A n a p h e. Dittenberger, a.a.O. S. 292. In dem Epitaphium bei Euma- nudes, UaXqYtveaia 19. Sept. 1865, Vidal- Lablache, Revue arch. XXII (1870/71) S. 285 folgt auf die Dedikation: '0 Säfiog \ Eö&ufiiSa \ AvSpo- fid'\voog äpcara | ßtmeaaav in Z. 6—9 offenbar ein elegisches Distichon: ^ExTov xi^ijxoarbv irog Z^aaaav dXun<og \ da/iog d^pokt^^ Eu^/u'8^ üv- Spopsvoug. »Die unrichtige Prosodie Eö6vpi8a wird gewifs niemanden an dem metrischen Charakter der Inschrift irre machen«.

Astypalaea.

Dubois, BCH VE 1883 S. 477 n. 1. Tempelvorschrift: ^g ro Upbv pij iaepnev^ ^<r-(2)ng' pi) äyvog i(nt Jj zsXet (3) ^ €df7m iv van iaaeTrau.

Derselbe, a. a. 0. n. 2. Ehrendekret auf einen uvrog'Poüfotj (?) wegen seiner der syrischen Göttin Ata]rgatis und dem xoivbv des Thiasos geleisteten Dienste; datiert nach dem Priester Ophelion, S. des Enation.

Derselbe, a. a. 0. S. 478 n. 3. Agathokles, S. des Theuge[De8, weiht einen Tempel und dydXpaza dem Sarapis und der Isis.

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XII: PhoIegaBdrns. Thera. Aoapbe. Astypalaea. Galymna. Cos. 495

Derselbe, a. a. 0. n. 4. Weihang: Mevearparog N^xaivoc (2) nac' dovofi^ffae (3) räe twv naeScjv (4) d^cas (5) 'EpfioU xal HpaxXet,

Derselbe, a. a. 0. n. 5. Arg verstttmmeltes Fragment, in welchem Z. 1 von einem aXaoQ die Rede zu sein scheint.

Galymna.

Dubois, BGH VIII 1884 S. 28. n. 1. Ehrendekret (dialektisch) der Ealymnier auf einen Apollopriester Tib. Glandius Dikastophon.

Derselbe, a.a.O. S. 30 37 n. 2. Langes Fragment (135 Z., dialektisch) einer Liste von Personen, denen das Recht der Teilnahme an einem Kult zustand, in folgender Ordnung: Männliche Mitglieder der Phyle der Dymanen aus dem Demos Pothaia; Frauen und Jungfrauen der Phyle der Hylläer aus demselben Demos; Frauen, Jungfrauen, &^ ßot und ifTjßoc (es fehlen 'die ävdpeg) des Phyle der Hylläer aus dem Demos Panormos.

Derselbe, a.a.O. S. 43f. n. 3. Freilassungsurkunden: 1) der Epauxesis, 2) der Artemis und Elpis. S. 44 n. 4. Freilassungsur- kunde der Halieia und des Protion.

Derselbe, a.a.O. S. 45 n. 5. Zwei Fragmente einer Weihin- schrift der Kalymnier und eines einzelnen Dedikauten an Apollon ; letzteres unvollständig Ross, Reisen 11, 98. Newton, Greek inscr. 11 S. 54.

Derselbe, a. a. 0. S. 46 n. 6. Ehrendekret (dialektisch) auf den Oetäer Praxiteles, S. des Ischo[machJos, den [Ath?]ener Podilos, S. des Philon, und .

Dareste, BCH X 1886 S. 235 244 bespricht die von Newton, Greek inscr. II 299 edierte Inschrift, welche die Akten eines von zwei Bürgern von Kos, Pausimachos und Hippokrates, gegen die Stadt Ka- lymna angestrengten Prozesses wegen eines derselben vorgestreckten Darlehns enthält.

Dittenberger, Index schol. Hai. Winter 1886/86 p. XIII sq. In den Freilassungsurkunden Newton, Greek inscr. U 306 a— f. 307. 308 isti wie namentlich aus Z. 3 der letzteren Inschrift hervorgeht, die im Eingang häufig wiederkehrende Formel 'Eni Mo. mit folgendem Eigennamen = ^En\ /io{vdpj[ou) zu fassen; vgl. Newton zu n. 339 S. 105.

Cos.

Dubois, BCH VII 1883 S. 478 f. n. 1. Chora. Arg verstümmeltes Fragment, welches Bestimmungen über die Finanzen eines Heiligtums zu enthalten scheint; datiert nach einem /i6]vapxoc» Der Monat Gera- stios Z. 15 war bisher im Kalender von Eos unbekannt.

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496 Griechische Epigraphik.

Derselbe, a«a. 0. S. 480 d. 2 (dialektisch). Bala luid Damos ehren den Tiberios Claudios, 8. des Ti. Gl. Nikagoras.

Derselbe, a. a. 0. n. D^ Anlas Seins A. f. Varus ehren oi BpeitTol x(u cd ^penval xaü oi koenoi ot mvre^.

Derselbe, a. a. 0. S. 481 f. n. 4. Antimachia. Ehrendekret (dia- lektisch) anf Philistos, S. des Ph., und -ias, S. des Aristokleidas, wegen ihrer Verdienste als kpoTOficou. Dittenberger, Ind. Schol. Hai. Winter 1885/86 p. XYI ergänzt K]Aijvouc sutt 0]h^¥ou€.

Derselbe, a. a. 0. S. 482f. n. 5. Ebd. Schlufs eines Ehrendekrets.

Derselbe, a. a. 0. S. 483 n. 6. Pili. Grabschrift des Asklepiades anf seinen gleichnamigen, im Aaslande verstorbenen (iTeX[eüT^](TavTa) Vater, den er in heimischer Erde bestattet hat

Derselbe, a. a. n. 7. Ebd. Grabstein des Sezstos (so) M. t Aemilianns.

Derselbe, a. a. 0. n. 8. Kephalos. Fragment: rbv dato rou Ttpoxa^rjYBpLÖvo^ xai aojx | rou ^AaxXrjmod t^c Saiw .

Derselbe, a. a. 0. S. 484 n. 9 (dialektisch). Vollständigere Ab- schrift des Yon Rayet, inscr. de Tue de Kos n. 10 mitgeteilten Frag- ments eines Katalogs von sechs Männern, deren Abstammung namentlich nach mtktterlicher Seite festgestellt wird.

Gardner, Journal of helienlc studies VI 1885 S. 249 f. n. 1 und S. 253 n. 4 nach Abklatschen, welche Petrides von der Insel Syme er- hielt Fragmentierte Listen von Geldbeiträgen der Bftrger in dorischem Dialekt, mit zum teil neuen Namen. Der Herausg. weist die Verzeich- nisse auf grund der ähnlichen Inschriften Newton, Greek inscr. II 343. 344 nach Rhodos; doch hat Dittenberger (s. S. 498) die Zugehörigkeit wenigstens der ersteren Liste (n. 343) zu Kos erwiesen.

Derselbe, a. a. 0. S. 252 n. 3 nach Abklatschen von Petrides ans Syme. Zwei vielleicht zusammengehörige Fragmente in dorischem Dia- lekt: a eines Gesetzes aber den Verkauf von Priesterämtern (Z. 9: t\cu npaaet toq ltpw\aOvaQ^ Z. 11: ro\ 8k najXrjvae); b vielleicht Privilegien

der Käufer (Z. 1. 2: diaypa^al xavä . . . inl xoa/ii^aeog ). Nach

a Z. 6. 12: To]u 'ÄaxXamolj xaH toq ^T-^t&iag scheinen die Fragmente kö- lscher Herkunft zu sein; vgl. S. 497 o.

Derselbe, a. a. 0. S. 254f. nach Abklatschen gleicher Herkunft S. 254 n. 6 (vgl. GIG 6843). VlTidmung an die ^eo\ narp<pot ftlr die Gesandheit des Marens Aelius Sab(e)iniaiins, eines olhg noAewc xat yB- pooaioQ imd Wohltfaäters seiner Vaterstadt n. 8. Widmung an die- selben fUT die aatrypia des Nikias, rm S[d^(4,)fi\oo oiw ^eXo7td''{B)Tpt8og og und Wohltliftters der Stadt S. 255 9. Widmung an die-

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XII. Imahe Aegaei maris etc.: Co& 497

selben f&r die <ra/r]i7/t>/a des G. [8]teif ti]niii8, S. des [Heralkleitos, [Xe]- DophoD. Letztere stimmt, abgesehen von der Zeilentrennnng, wörtlich ftberein mit GIG 6844; ebenso, wie n. 6 mit einer jetzt in Oxford be- findlichen Inschrift. Die ^eol narpoMe yon Kos sind Asklapios und Hy- gieia. Der in n. 9 erw&hnte Xenophon, Arzt des Kaisers Claudias (vgl. Tac. Ann. 12, 61) ist auch anderweitig inschriftlich bekannt (vgl. Röhl II, 42 n., 43 a.).

Derselbe, a. a. 0. 8. 269 f. teilt die Beschreibung zweier Gladia« torenreliefs mit geringen Schriftresten mit.

Vielleicht gehören nach Kos auch die Abklatschen derselben Herkunft entstammenden Inschriften dorischen Dialekts a. a. 0. S. 263 n. 6, 264 n. 7, S. 266 f. n. 11 , 8. 266 n. 12 (s. u. XXXIX: Inscriptiones incertorum locorum).

Pantelides, BGH XI 1887 S. 7lf. n. 1 (dialektisch). Die Stadt Kos ernennt zum Proxenos den Protomachos, S. des Epinikos, Kcavbv (>ix r^c TtöXeoßff KiOü€y der Herausg.) und seine Nachkommen {ixyovos Z. 4 Acc Plur.) unter Erteilung des Privilegiums von ungehindertem eij- und ixnkoog. Sprecher ist ein Xenokritos. SchluCs: '^Edo^e (8) ßouXät xau rat ixxhjaiat^ pnih{d)fia npooraräv .

Derselbe, a. a. 0. S. 72 n. 2 (dialektisch). Verstümmeltes Ehren- dekret gleichen Wortlauts.

Derselbe, a. a. G. S. 73f. n. 3. Bule und Demos ehren einen Gymnasiarjchos [der Neoi und] Epheboi, Tamias der Stadt, Agoranomos, Phylarchos u. s. w. durch Errichtung einer Bildsäule.

Derselbe, a. a. G. S. 74 n. 4 (dialektisch). Bu[la und Da]mos ehren den [M.] Aarel[ius, u. a. als Gymnasiarchen der Neoi [und Epheboi.

Derselbe, a. a. G. S. 76 f. n. 6. Ehreninschrift in 7 Distichen auf den Auleten Ariston.

Benndorf und Niemann, Reisen in Lykien und Karlen I 1B84 S. 16 n. 3. Grabstein des 28jährigen Aelius Soteas.

Dieselben, a. a. G. S. 16 n. 5. Fragment einer Namenliste.

Dittenberger, Index schol. Hai. Winter 1886/86 p. XII sqq. nimmt die von dem Herausg. Michaelis wegen der Form TrpT^yurreuaavTog fttr kretisch gehaltene, jetzt in England befindliche Ehreninschrift Archäol. Ztg. XXXÜ 1874 S. 69 für Kos in Anspruch, da 1) das Amt eines p^- vapxos nur für Kos und Kalymna bezeugt sei, 2) die Ämter eines dp)[t6^ piuc und d<ffjLap}[os auf Kos begegnen, 3) die erwähnte Verbalform als allgemein dorisch zu betrachten sei.

Derselbe, I. c. p. XIV. Die Inschrift Boss, Hellenica U p. 94 f sr/ss n. 14 ist zu lesen: 'JEi^uxuTou Tipatrou rag (2) fatjoo Kacaapog repiMOfiX"

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498 Griechische Epigraphik.

{B)oo olou rBpfiavexoü Z£ßa-(^)aroo ine^avetoLS ^ Sajia-(B)p)[eüvroc Ui^Tou IlomkXio[o (6) olod 'Poufou ^tXo[xai-{l)aapog xal ^eXoSd]fioo. Sie ge« hört iD das Jahr nach der Thronbesteigung {im^aveca; vgl. SIG 279) des Kaisers C. Caesar Caligula = 37/38 n. Chr.

Derselbe, Index schol. Hai. Sommer 1887 p. X— XVI. Der von Ross, Inscr. Gr. ined. III p. 20 n. 274 nur zum teil gelesene, damals in einer vom Johanniterorden erbauten mittelalterlichen Kirche auf Rhodos eingemauerte, jetzt im Britischen Museum befindliche Stein ist von New- ton, Greek inscr. II S. 107 n. 343 unter den rhodischen Inschriften her- ausgegeben. Er enthält auf der Vorderseite einen Volksbeschlufs Aber Geldbeiträge der Bürger zur Befestigung der Stadt, unter demselben sowie auf den drei andern Seiten ein Verzeichnis der Beisteuernden mit den gezeichneten Summen. Als rhodisch haben den Stein behandelt Gilbert, Griech. StaatsaltertQmer II, 179 n. 2 und 180 n. 1; Schumacher, Rhein. Mus. XLI 1886 S. 238; derselbe, De republica Rhodiorum, Heidelb. 1886, p. 50. Ditteuberger erweist überzeugend die Inschrift als kölsch, weil 1) eine Aufstellung von Volksbeschlüssen im Asklapieion, wie sie in dem Dekret beschlossen wird, für Rhodos sich nicht nachweisen l&fst, auch in keiner einzigen der zahlreichen rhodischen Inschriften dieses Heiligtum erwähnt wird, während die Aufstellung von Dekreten im As- klapieion zu Kos bezeugt ist (BCH V 1881 S. 211 n. 6 Z. 19 = ROhl 11,40); 2) die Anfangsworte des Dekrets nicht mit Newton 'Eiü vaui]äp' ^ou Nexofii^doug^ sondern 'Eni fiov]dp^o'j N, zu ergänzen sind^), zumal der letztere zweifellos mit dem auf der Münze Mionnet, Descr. de m^- dailles III, 406 n. 57 Genannten identisch ist; 3) das Amt der 6, 29 er- wähnten Ttpoordrat nicht auf rhodischen Inschriften, doch wohl auf solchen von Kos und Kalymna (s. p. XII sq.) begegne; 4) statt der a, 8 ff. er- wähnten ndpoexoc auf Rhodos nur /leroexoe vorkommen. Die Namen der Liste werden p. XIII XVI ausführlich auf grund der Inschriften als koisch belegt; u. a. kehrt der sonst unbekannte Eigenname Z/iev- dpcDV dcofieSovroc d, 14.80 wieder in dem verschriebenen Namen des kölschen Architheoren Jco/ieSovzog rou ZfievSiuvos einer Urkunde der delischen Hieropoioi aus den Jahren 185 180 v. Chr. BCH VI 1882 S. 29 ff. Z. 109 (Röhl II, 20). Auf grund des Namens eines andern Ar- chitheoren letzterer Inschrift Z. 95: Xcupsarpdroo rou ' ExaTo8<opou ist d, 6 zu ergänzen: *ExaT]6d(üpog Xatpearpdroo, Auch die übrigen seltenen Namen der Architheoren jener Inschrift begegnen in unserer Liste: EödXdaiv Z. 31 = c, 56; ßfaxapeug Z. 34 = c, 81; 'AX^nivf^q Z. 37 = d, 70; die unerhörte Genetivform nOMHPOZ Z. 162 läfst sich nach b, 58: 116 /img Zwmpou als llofmtoq herstellen. -> b, 2 ist nach andern kölschen Inschriften Ae[o'\xt7moo^ b, 57 ^EppJag 'Epliieyßa zu lesen.

1) Harold N. Fowler ergänzt im Anschlnfs an einen Artikel »The ftämpot at Rhodesc, American Journal of philology VI 1886 S. 472—475: *EkI Nai]dpxou.

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XII. Insulae Aegaei maris ptc: Cos. Nisyras. Telns. Byrne. 499

Derselbe, 1. c p. XVI. Auf grund obiger Inschrift b, 4 ist ia der koischen Inschrift Annaaire de Tassociation pour Tencouragement des Stades Grecques en France IX 1875 8. 299 col. IV Z. 36 0aü{ji](voü zu emendieren.

Pantelides, BCHXI 1887 S. 76 ff. n. 6. Einen auf Kos gefun- denen Volksbeschlufs von lasos s. unter XIII: Carla.

N 1 8 y r u 8.

Dubois, BCH VII 1883 S. 485 n. 1 s. unter Cnidus.

Derselbe, a. a. 0. n. 2= Parnassos 1878 S. 163; vgl. Röhl II, 44- (dialektisch). Der Demos ehrt den Kydarchos, S. des Kalligenidas, mit einem goldenen Kranz und einer Bildsäule.

Talus.

Bent, Journal of hellenic studies VI 1885 S. 234. Grabsteine: KakXtpoa (?), jifo^e und : Saruptov \ )iXe(av3p7jtc, \ [yluvä 8k Kop6p.ßou,

Syme.

Papadopnlos-Kerameus, KE02T^ 1884 S. 53 n. 1. Inschriftr tafel mit geringen Buchstabenresten; darunter: Agathen.

Dnrrbach und Badet, BGH X 1886 S. 267 n. 5. s. XIII unter Iasas.|

Dieselben, a. a. 0. S. 269 n. 6. Grabstein einer Empeiria. n. 7. Grabstein: ßeur^fwo (2) Ttfiapdrou (3) EbBrjvka (Ethnikon von Euthenai in Karlen, unweit Halikarnafs).

(Fortsetzung folgt im nächsten Bande.)

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Register*

I. Yerzeichnlss der besprochenen Schriften.

Abbott, E., date of the composition of

Herodotos I 252 Abbott, F. K., evangeliorum versio ante-

hierooymiana ex cod. Usseriano II 93 Abioht, K., Wiener Handschrift des He-

rodot I 240 Abraham, Fr, Tiberius u. Sejan II 263 Aota Thomae rec. M. Bonoett II 10 Aesohylus, Agamemnon, by A. Sidgwick

I 412

Eumenides, by A. Sidgwick I 413

Orestie, von N. Wecklein I 409

Perser, von Schiller-Conradt I 406

UpoßTj^suq deaTüOfTTjg, önd K. 3aV' ^onouXoü I 406

the Seven, by Verrall 1 408 Adams, H., Quellen des Diodoros I 358.

III 46 Albreoht, P., philologische Untersuchun- gen n 273 Aliard, P., les derniers persecutions

in 322 Altinger, J., de rhetoricis in orationes

Thucydideas scholiis l 73 Amati, L., saggio della antica civiltä

greca l 399 Ammer, E., Herodotus quo ordine libros

8U08 conscripserit III 15 Anhalt, quaestio Herodotea III 15 Antoine, F., de casnam syntaxi Vergi-

liana II 126 Apulelus Ttepi kpßrjvetwv herausg von

Ph. Meiss II 88 '

Amor und Psyche, übersetzt von A. Mosbach II 87

der goldene Esel, übersetzt von A. Rode II 88

d'Arbols de Jubainviile, la Gaule au moment de la conqu^te III 292

propri^te fonciöre III 378

le fnndns en Gaule III 379 Arnold, Br., de Euripidis re scenica 1 439 Arrlani fragmenta ed. B. Beitzenstein

I 381

Asbaoh, J.. Cornelius Tacitos III 300

~ Inschrittliches III 333

Asohauer, J., über Parodos and Epi-

parodos I 393 Assmann, E., Seewesen I 215 Attinger, Beiträge zar Geschichte von

Delos III 94 Auffenberg. L , de orationum operi Tba-

cydideo insertarum origme 1 80 Augustini speculum ed. F. Weihrich 11 89 Auler, A., Victor von Vita II 70 d'Avanzo, la litt6rature de PEglise II 37 Avianus, the fahles, by R. EUis II 112 Babeion, E., Marcus Annius Afrinus

111 380 Baohof, Timaios als Quelle Diodprs

III 40 Bahr, P.» de oxtoq apod Herodotum I 250 Beides, Xenophons Cyrop&die III 32 Balkenholl, J., de participiorum nsa

Thucydideo I 127 Baran, zur Chronologie des euböischen

Krieges III 141 Barnabei, F., bronzi del cöttabo I 213 Baron, J., die Frauen im römischen Recht

III 207 Bass, die Herkunft des Dionysios Ton

Syracns. Dionysios I. von Syracus

III 143 Baszel, A., die Reden des Thukydides

I 86 Bauer, A., Themistokles III 110 ~ Plutarchs Themistokles III 53

zu Plutarch und Posidonins 1 348

die Joner in der Schlacht bei Salamis III 119

Baumert, H., Apionis fragmenta I 311 Bazin, la r^publique des Lac^d^moniens III 36

de Lycurgo III 105

Bechtei, Thasische Inschriften III 446 Beok, J. W., Sulpicius Apollinaris II 59 Beoker, A., de Rhodiorum primordila III 95. 409

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VerzcichDiss der besprochenen Schriften.

501

Becker, R., Sophocles qaemadmodum sui temporis res pablicas ad describendam heroicam aetatem adhibuerit I 421

Beckmann, Timaeus von Tauromenium 111 39

Beer, R., die Anccdota Borderiana 1 91

Behrendt, G., Gebrauch des Infinitivs mit Artikel bei Thukydidcs I 131

Belooh, J., Bevölkerung der griechisch- römischen Welt III 371

zur Finanzgesch. Athens III 127. 136

Chronologie des peloponnesischen Krieges III 135

attische Politik III 86

das griechische Heer bei Plataiai III 120

Oekonomie der Geschichte des Ti- maios III 38

die Phyle Ptolemais III 178

Seleukos Eallinikos III 160

Pimpero siciliano di Dionisio III 144 Beleheim, J., Codex Corbeiensis II 94

epistulae Paulinae. Palimpsestus Yindobonensis 11 93

Berger, H., Geschichte der Erdkunde

der Griechen I 319 Berlage, J.» de Euripide philosopho I 439 Bernays, Phokion III 142 Berndt, H., quaestiones grammaticae in

Sophociis Trachinias I 433 Berthold, Th., Untersuchungen zu Euri-

pides Medea I 444 Bethe, quaestiones Diodoreae mytho-

graphae I 357. III 44 Bettinger, F., das Wesen des Tra|;ischen

I 397 Biedermann, die Insel Eephallonia III 94 Biifinger, der bürgerliche Tag 111 185

die Zeitmesser III 200 Biograph! graeci ed. J. Flach I 297 Birt, Th., de Romae nomino III 263 BisohofT, E., de fastis Graecorum III

184. 425 Bitschofsky, R., de Apollinaris Sidonii

studiis Statianis II 57 Bludau, de fontibus Frontini III 61 Böcker, Fr., Damme als Schauplatz der

Varusschlacht III 312 Böhme, W., quaestiones Thncydideae

I 130. 111 21 Böhner, de Arriani dicendi genere I 382 Bohlmann, C, de attractionis usn in

enuntiationibus relativis 1 128 Boiesler, G., observations k propos des

lettres de Symmaque II 62

promenades arcblologiques ; Horace et Virgile II 184

Boltz, quaestiones de consilio, quo Thu- cydides historiam suam conscripserit 1 201. III 29

Bonnet, M., acta Thomae II 10

zu Macrobius II 1

Booth, V., des Prudentius Schrift gegen

Symmachus II 45 Boreades, A., ^top&antxd 1 71 Borgeaud, Gh., histoire du pl^biscite

III 370 Bormann, E., Etrurisches III 371 Bouchd-Leclerq, manuel des institntions

romaines III 193 Bourgoin, A., de Claudio Mario Victore

II 5

Brattmaier, Schätzung Homers und Vir-

gils II 169 Brandes, W., über das Gedicht Landes

domini II 33. HI 320.

zum Gedicht de Christi beneficiis II 51 Brandt, H., zur Erklärung des Sophokles

1 421 Brandt, S., Eumenius II 27

Beiträge zu den gallischen Panegy- rikern II 31

Verzeichoiss der im Codex von Or- leans vereinigten Fragmente lateini- scher Kirchenväter II 37

Braun, H., Procopius quatonus imitatus

Sit Thucydidom I 62 Breidt H., de Prudcntio Horatii imita-

lore II 46 Breitung, zur Schlacht bei Salamis

III 119

Briegleb, H., de comparationibus 1 404 Brinz, J v., Alimentenstiftungen III 387 Bröcker, modornc Quelleoforscher III 12 Brosow, A., quomodo sit Apollonius ex

Etymologio M explendus I 309 Brunk, quae veteres de Pelasgis tradi-

derint III 96 Bruckier, de chronologia belli Corin-

thiaci III 137 Bruggemann. F., de Marci Aem. Lepidi

Vita III 296 Brunk, zu Aelians varia historia I 373.

III 63 Brunnenmeister, E., Tödtungsverbrechen

im altrömischen Recht III 403 Buohheister, J , Hannibals Zug Ober die

Alpen III 280 BQcheler, F., ala classiaria III 397 Buchsenschütz, B., Bemerkungen über

die römische Volkswirthschaft III 209 BQdinger, IM., Patriciat und Fehderecht

III 366

Kleon bei Thukydides I 101 Burchner, Besiedelung der Küsten III 98 Burger, C, de Lucio Patrensi II 86 Buresch, Quellen der Berichte von der

Catilinarischen Verschwörung I 385 Burger, C. F., de pas van Caudium III 275

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502

Register.

Burkhard, K., obserratiooes ad pane gyricos II 29

de perfecti tertii personae forrnis in erunt II 30

Bursian, C, poema ultimom des Pauli-

nus Nolaous II 38 Busohe, K , zu Euripides Andromache

I 441

observaliones in Troades I 450 Busolt, griechische Geschichte III 77

zur Chronologie der Perserkriege III 113 119

das Ende der Perserkriege III 121

die Kosten des samischeu Krieges. ~ Zum Perikleischen Plane einer hellen. NationalversammluDg III 129

Dienstpflicht der athenischen Bund- ner. Phoros der athenischen Bund- ner III 127 f.

Orflndungsdata III 98

Diodors Yerhältniss zum Stoicismus I 354

Ephoros als Quelle I 326. III 118

Quellen der Messeniaka III 108 BuMier, E., de sententiarum asyndeti

usu Euripideo I 438 Busson, Lykurgos und die grosse Rhetra

HI 107 Cagnat, R , sur le praefectus urbi III 363 Cammerer, Cl., quaestiones Thucydideae

I 76 Cantarelli, L, Vindice e la critica III 312 Carle, G., origini del diritto romano

III 218 Carr, A.» ihe Church and the Roman

empire III 334 Caspar! , C P., kirchengeschichtliche

Anecdota II 36. 43 50

Martin von Bracara de correctione rusticorum II 9

eine Augustin beigelegte homilia de sacrilegis II 91

Cassiani opera rec. M. Petschenig II 95 Cauer, F., römische Aeneassage II 174 Cauer, P., nachahmende Kunst des Ver-

gil II 170 Cavaro, R., les costnroes des peuples

anciens III 205 Centralmuseum in Mainz III 390 Chambalu, A., Verhältniss der Katilina-

rischen Reden II 201 Chatelain, E , notice bur manuscrits II 38 Chevalier, die Gallier in Kleinasien

III 159 Christ, A. H., zu Gic pro Milone II 224 Christ, W , der Aetna in der griechi- schen Poesie I 401 Ciohorius, C, Gargilius Martialis III 318 Cioero's ausgewählte Reden, von Halm- Laubmann II 189. 228

Cicero orationes selectae ed. EL Nohl II 202. 205 221. 226 f.

in Gaecilium divinatio and in Verrem actio prima ed. J. King II 189

pro Milone, pro Ligario, pro rege Deiotaro, ed. A. Komitzer II 221

pro Roscio Amerino, de imperio, pro Archia, ed. R Novak U 186

Rede für Archias, von J. Strenge II 207

pro Caelio, rec. J. C. Vollgraff II 217

in Catiliuam, ed A. Kornitzer II 199 von Richter-Eberhard II 199

pro Cluentio, by W. Y. Fausset II 195

de imperio, da C. Tincani II 193

für Ligarius, von J. Strenge II 226

für Annius Milo, von R. Booterwek II 222

~ da y. Menghini II 222

pro PlanciOy von K5pke- Landgraf

II 220

pro Roscio Amerino, von A. Kor- nitzer II 186

von G Landgraf II 186

von Richter- Fleckeisen II 18G

gegen Verres, IV. V., von C. üacht- mann.II 189

de signis, par E. Thomas- II 191 Cime, A., analecta Vergiliana II 167 Clapp, E., conditional sentences I 404 Clasen, Bemerkungen zur Geschichte

Timoleuns III 40

Untersuchungen über Timaios 111 39 Ciaudiani Mam. opera rec. A Eogel-

brecht II 9 Claudii Marli Victoris Alethia rec. C.

Schenkl II 5 Clodius, fasti ionici III 183 Cohausen, v., römische MainbrQcken

III 401

Cohn, L., Konstantin Paläokappa I 294 Collignon, A , uotc sur une grammaire

latine II 73 Collilieux, E., 6tude sur Dictys et Dar^

IL 101 Columba. de Timaei viu III 39 Commodiani carmina rec. R. Dombart

II 96

Conradt, C, zu Thukydides I 42. 44 Corippi quae supersont rec. M. Petsche*

nig II 98 Cornelius, E., quomodo Tacitus in ho-

minum memoria versatus sit II 230 Corpus inscriptionum Atticarum 11. IV.

III 5

Correra, L., di alcune importe III 381 Cristofolini, C, schedulae criticae I 419 Crohn, H., de Trogi Pompei auctoritate

III 145 Croiset, M., de la t^tralogie I 393

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Yerseichniss der besprochenen Schriften.

508

Cruindmeli ars metrica, heraasg. von

J. Haemer II 77 Crusius, Xatplg iKifeg II i 115 Cuouel, Gh., Pb^r^s dans TAkeBtc d'Eo-

ripide I 441 Cumont, F., Alexandre d'Abonotichos

III 315 Curtiue, E., griechische Geschichte 111 75

- die Griechen in der Diaspora III 97 Cypriani libri ed. F. Leonard II 99 Dahm, O., zur Oertlichkeit der Varus- schlacht III 312

Damiraiis, K., neuer Codex des So- phokles 1 415 Daniel-Lacombe, droit fnn^raire III 220 Debbert, P., de propositionum nsu Thu-

cydideo I 187 Delboeuf, J., promenade k travers les

six Premiers livres des annales de

Tacite II 266 Delbrfiok, H., Perserkriege und Bor-

gunderkriege III 114 Delisle, L, Virgile copi6 par le meine

Rahingns II 176 Dellios, zur Kritik des Theopompos

III 38 Deltour et Rinn, la trag^die grecque 1395 DemitaaS) ßioj^pa^iaVAufimädog 111 154 Denig, K., quaestioues Hephaestiooeae

I 290 Dearousseaux , A. M , la critique des

toxtes; H^rodoto 1 245 Dezeimeria, corrections et remarques,

III 11 131

6iu<]os sur le Querolns II 48 Dictionnaire des antiquit^s grecques et

romains, par Daremberg et bagtio III 191 Diela, H., Atacta I 264

Herodot und Hekatäos 1261. III 18.316 Dietrich, P., Tendenz des Tacitoischen

Agricola III 301 DIttenberger, W., sylloge inscriptionum Graecarum Hl 5

epigraphische Miscellen III 160. 446

de sacris Rbodiorum III 415 Dobbelatein, G , de carmine contra fau-

tores II 32 Doberentz, E, de scholiis in Thucydi-

dem I 68 Döhler, de partibns quibusdam historia-

rnm Herodoti III 15 Domaazewaki, A. v., die Verwaltung der

Provinz Mesopotamien 111 380 DondorfT, Apboriämen III 100 Dopp, quaestiones de marmore Pario

HI 172 488 Dosson, ötude sur Quinte Cnrce III 146 Drefke, O., de orationibus qnae in bist.

Thncyd. insunt I 74

Droyaen, H., Athen und der Westen III 129

Untersuchungen über Alexander d.Gr. Heerwesen III 152

Dubois, les ligues 6toIienne et ach^enne

Hl 165 Duboia, Gh., du droit latin III 374 Duoheane, L, concile d*£ivire III 336 DQbi, H., Römerstrassen in den Alpen

HI 402 DQmiohen, J. u. E. Meyer, Geschichte

des alten Aegypten III 68 Dümmler, E., zu den bist. Arbeiten der

ältesten Peripatetiker I 329. III 42

zu Paulus Diaconus II 41

rbytbmorum ecclesiasticorum speci- men II 80

Dunoker, M , Geschichte des Alter- tbums III 75

Abhandlungen aus der griechischen Geschichte Hl 90. 116

Dundaczek, Beiträge zur Geschichte der messeniscben Kriege Hl 108

Dunger, H., de Dictye-Septimio 11 101. 171

Dupong. E, la Prostitution dans Panti- quitö III 202

Duruy, V , bistoire des Grecs III 84

Duruy- Hertzberg, Geschichte des rö- mischen Kaiserreichs III 262

Duwe, A.« quatenus Piocopius Thucy- didem imitatus sit I 62

Eberhard! Hetbuuiensis Graocismus rec. J. Wrobel 11 78

Eokleben, S., Fegt feuer des h. Patricius

II 83

Egelhaaf, G., Analekten zur Geschichte

III 126

die orthoepischen Stücke der byzan- tinischen Litteratur I 273

die orthographischen StQcke I 274

Gl meiiidowahlen in Pompei Hl 373

Schlacbt bei Chaironeia HI 142 Eggert, J., de Vatic:mi codicis Thuci-

didei auctoritate I 41 Egii, J., Beiträge zu den pseudovergi-

lianischen Gedichten II 158 Eichler, O, de respousione Euripidea

1 438 Ekedahl, E , de usu pronominum Hero-

doteo I 249 Ellia, R., emcndations to Vorgil 11 160

the riddle in Vergil II 183 Emminger, der Athener Kleon HI 133 Endemann, Beiträge zur Kritik des

Ephoros 111 37 Engeibrecht, A, Untersuchungen über

die Sprache des Claudianus Mamer-

tus 11 4 Engelhardt, E., bateliers de Straasbourg

Hl 219

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504

Register.

Engel«, Fr., der Urspmng der Familie

III 203 Enmann, Eypros III 97 Ennodii opera rec. W. Hartel II 102

rec. Fr. Vogel II 102

Erdmann, znr KuDde der hellenischen

St&dtegründuDgen III 162 Erman, A., Aegypten III 69 Eaohenbura, Sdilachtfeld von Marathon

III 117 Esmein, A , sar ^oelqnes lettres de Si-

doine Apollinaire II 57 Eaeen, H. v., index Thncydidens I 142 Eugippli opera rec. P. Knöll II 90. 103 Euripidis tragoediae, von D. Bernadakia

I 451

ausgewählte Tragödien, von N. Weck- lein 1 446

Alkestis, von Bauer- Weck! ein I 440

Heracleidae, by C. S. Jerram I 443

the Hippolytos, by W.S. Hadley 1 444

Iphig6nie ä Anlis, par H. Weil 1 445 " Medea, by G. Qlazebrook I 448 von K. Kuiper 1 448

Pboinissai, von D. Bemadakis I 451 Evana, A., coin of a second Garausins

III 333 Ever«, E., Emporkommen der persischen Macht. Werth der criecbischen Berichte Ober Gyrus und Gambyses I 260. 111 71

Qnellenbenntzung bei Diodor III 46 Ever«, M., Xenophon qnomodo Agesüai

mores descripserit III 35 Fabrioiua, W., Theopbanes und Dellins

I 383

Fausti epistulae rec. B. Krusch II 51 Felohenfeld, A., de Vergili Bucoiicon

temporibus 11 164 Fellner, Th.. Forschnngsweise des Thu-

kydides III 26 Ferrero, E.. patria deir imperatore Per-

tinace III 317

iscrizione al passo del Fnrlo. Strada romana da Torino al Monte- ginevro III 397

Fiervllle, Gh., une grammaire latine

II 78

Flach, J., cbronicon Parium III 173. 491

Eudociae violarium herausgegeben. Ein Godex Tubingensis des Oregorios von Nazianz. Koch einmal die Tü- binger Nonnoshandschrift I 294

Flelaohanderl, spartanische Verfassung

bei Xenophon III 37 FI5ok, C, vindiciae Thucydideae I 116 Flolgl, V, Gyrus und Herodot III 71 Förster, J., de fide Vegetii 11 67 Förster, R., de Apulei physiognomia

II 88

Forbiger, Hellas und Rom III 123 Foraman, K., de Aristarcho lexid Apol-

loniani fönte I 301 Fohke, A., Waltungen des Alkibiades. - Alkibiades und die aizilische Ex- pedition I 102. 111 134 Frfinkel, A , die Quellen der Alexander-

historiker III 147 Frfinkel, S., Mariades-Gyriades III 320 Franoken, C. M., ad Taciti libroa poste- riores II 265 Franzutti, N., l'orazione funebre di Pe-

ricle I 109 Freericks, H., eine Neuerung des So- phokles I 416 Friok, Beiträge zur griechiscfaeD Ghro*

nologie 111 171 Frlok, C, Quellen Augnstins II 92 Fricke, G., de fontibus Plntarchi III 55 Friedrich, J., Didodramen II 172 Fritsch, A., Vokalismus des Herodoti-

schen Dialektes I 248 Fröhlich, Fr., Realistisches zu Gftaar

III 389 Frontini strategematon ed. Gundermann

III 60 Froat, P , on the reflexive pronoms 1 140 Fflrtner, J., Sulpicius Severus als Nach- ahmer des Vergil. Bemerkungen zu Sulpicius Severus II 60 Fulst, Quellen Plutarchs I 361 Garizio, E., de Romandrum •ingenio.

De moribus Romanorum III 262 Gaaqui, A., de Fulgentio Virgilii inter-

prete II 173 de Giceronis pro Balbo oratione.

Gic^ron jurisconsulte II 218 Gassner, J., Ober tragische Schuld 1 398 Gaudenzi, A., Popera di Gassiodorio II 96 Gebauer, W., Euripidis Phoenissae 1 452 Gehlert, de Gleomene III. 111 166 Geizer, Kastors Eönigsliste 111 99 —> Sextus Julius Africanns 111 170 Gentlle, J , l'imperatore Tiberio III 303 Qeppert, P., zum Monnmentum Ancy-

ranum III 300 Gerber et Greef, lexicon Taciteum II 238 Gessner, A , Servius und Pseudo-Aaco-

nius II 185 Glardelti, saggio di antichit^ III 96 Gieaing, Fr, Koi^'ekturen zu Tadtos

11273 Qinzel, F. K., Finsternisskanon III 264 Gitibauer, M., zu Vergil II 183 GIQck, de Tyro ab Aiexandro M op-

pugnata III 151 Göbel, E., Geschichte Mauretanlena

III 380 Görrea. Fr., Verwandtenmorde Goastaa- tins III 329

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Yerzeichniss der besprocheoen Schriften.

505

Gdtz, Q., de Sisebuti earmine II 59 Qoetz, O.. quaestiones de genetivi usu

Thucydideo 1 134 Qolisoh, J., de praepositionam usu Tba-

cydideo I 186 Goltz, guibus fontibns Plntarchus naoB

Bit III 66 Gomperz, Th., Abschluss des Herodo-

teischen Geschichtswerkes I 258

die Akademie III 148

Nachlese I 391

Qorski, K., die Fabel vom Löwenantheil

II 109

Gräber, Q., Reste neben geordneter Satz-

bildung I 123 Grat Plntarchisches III 51

zu PlnUrchs Symposiaka I 386 Greif, W., die mittelalterlichen Bear-

beitonsen der Trojanersage II 101 GröMt, J., quatenus Silius Italiens a

Yergilio pendere Yideatnr II 171 Grossmann, H., de doctrinae metricae

reliqniis ab £nstathio servatis Grot, N., woprosy filosofii III 488 Grote, Geschichte Griechenlands über- setzt III 74 GrGndler, R, Uebersetzung des 1. Ge- sanges der Aeneide II 161 Geell, S., 6tnde snr le r61e politiqne du

s6oat III 365 GQnther, Zeugnisse n. Proteste I 895 Güthling, O, cnrae Vergilianae II 167 Guiraud, P. , assembl^es provinciales

III 875

condition des alMs III 131 Gundermann, quaestiones de Frontini

libris III 60 Guttohmid, A. v., Geschichte Irans III 70

Ober Quellenforschung I 386

Trogus und Timagenes III 148 Haake. Beitrag zur Historiographie

Dioaors III 49 Haas, quibus fontibns Aelius Aristides

usus Sit III 64 Habbe, W., de dialogi de oratoribns

locis duobus lacuno8is II 241 Hache, R., de participio Thucydideo 1 125 Hagen, H., de codice Bemensi II 37

Theodnlfi de iudicibus versus II 80 Hagen, M v., quaestiones de hello Mu-

tinensi III 297

Haldenhaln, Fr., das Wesen des Tragi- schen I 397

Halbherr, Inschriften von Keos III 480 ff.

Hammeran, A , die XL und XXI. Legion am Rhein III 393

Hampke, H, Studien zu Thukydides 1 151

Hanow, Lakedämonier und Athener III 111

Hanske, Plutarch als Böoter III 51

Hamaok, A., Lehrbuch der Dogmen ge-

schichte III 840 Harris, R., treatise of Palladius II 27 Hartman, analecta Xenophontea III 82 Hartmann, L. M , de exilio III 406 Harteteln, Abfassnngszeit der Geschich- ten des Polybios III 48 Hauff, G , Ober Vergils Aeneis II 169 Haupt, H., animadversiones II 22 Haussleiter, J. , Leben u. Werke des Bischofs Primasius II 42

de versionibus Pastoris Hermae II 84 Hauvette, A., une Episode de la seconde

gnerre m6dique I 259 Havel, L., le Querolus II 47 Head, historia numorum III 8 Heer, das, des römischen Kaiserreichs

III 391 Heldtmann, G , Emendationen zn Vergil

II 165. 178 Heiland, J., Beiträge zur Textkritik des

Euripides I 437 Heim und Welke, römische Rheinbrflcke

bei Mainz III 313 Heine, Th., studia Aristotelica 1 895 HeKkamp, S., Lektflre des Lateinischen

II 173

Helmbold, J., über die snccessive Ent- stehung des Thukydideischen Ge- schichtswerkes I 149

Hondeaa, Untersuchungen Ober die Echt- heit einiger delphischer Orakel III 112

Hephaestion de metris ed. H. zur Ja- cobsmühlen I 282

Herbst, L., Ober den Artikel bei Tha- kydides I 141

Horodotl libri ed. Dietsch-Kallenberg I 229

Hertzberg, G., griechische Geschichte

III 75

Herwerden, H v., lucnbrationes Sopho- cleae I 417

de locis nonnullis Thucydideis I 200 Herzog, E., römische Staatsverfassung

III 353 Hesse, Dionysii Halicam. de Thucydide

iudicia I 66 Hesyohii quae supersunt ed. J. Flach

I 297

de viris illustribus rec J. Flach I 300 Hettner, F., Münzschatzfunde III 324 Heuzey, L , les Operations militaires de

Jules G^sar III 295 HIcks, manuel of Greek inscriptions III 5 Hilarii tractatus de mysterüs et Silviae peregrinatio ed. J. Gamurrini II 57 Hlidebrand, de itineribus Herodoti III 16 Hildebrand, A., Boethius und seine Stel- lung znm Christenthum II 94 Hildebrandt, R., Vergils Culex II 160

Jahiesbericht für Alterthumswisfenschaft LX. Bd. (1889. JH.)

83

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506

Register.

HRgard, A., ezcerpta ex libris Hero-

diani I 266 HilgenfeM, A., zom Fragmentum Mu-

ratorianom II 32 Hill, der achäische Bund III 167 Hitler, zu Aeschylos I 401 Hippenstiel, W., de Graecorum tragi-

cornm principam fabularnm nomini-

bus I 387 Hlreohfeld, G., znr Typtologie III 98

Gründung von Naukratis III 98 Hirtohfeld, O., die kaiserlichen Grab- stätten in Rom III 314

Hoeok, znr Geschichte des zweiten athe- nischen Bundes III 140

Höfer, O., zu den griechischen Tragi» kern I 392

Höfer, P., die Forschungen Ober die KriegszQge der Römer in Deutsch- land III 309

Höhle, Arkadien III 109

Hörsohelmann , W., ein griechisches Lehrbuch der Metrik I 280

Untersuchungen zur Geschichte der griechischen Metriker 1 279

Hofnnann, G.^ der ager publicus III 385 Holder, A., die Boulogneser Glossen zu

Prudentius II 47 Holm, A., griechische Geschichte I 328.

III 78

zur Topographie des Rückzugs der Athener yon Syrakus III 134

Holub, J., Begründung der Emporos- scene I 435

Sophocies Oed. Eol. I 429 Holzapfel, L., Beitr&ge zur griechischen

Geschichte III 102

Abfassungszeit von Xenophons nöpot III 37

Athen und Persien III 121

^ zur Schlacht bei Leukimme III 130

Verfahren der Athener gegen Myti- lene III 133

^ über die Echtheit der Sctnh de He- rodoti malignitate III 50

die Lage des 1. M&rz III 265 Holzer, J., Betrachtung über die Haupt- charaktere des Sophokles I 421

Homolle, les archives de Pintendance de D610S III 465

docnments snr Pamphictyonie III 466 Houeman, A. E., the Agamemnon I 412

corruptions in the Persae I 407 Houssaye, la loi agraire k Sparte Hude, C, adnotationes Thucydideael 196 Hülsen, Chr., das Pomerium III 363 Huemer, J-, die Epitomae des Gram- matikers Yirgilius II 71

Huemer, J., über ein Glossenwerk zum Seduliua II 54

Humbert, Q., essai sur les finances cfaez

les Romains III 381 Hummel, Abriss der Geschichte der

vorderasiatischen Kulturvölker III 68 Huteoker, über den falschen Smerdis

III 72 Jaoobson, S., de nsu sententiarum fina-

lium Thucydideo I 111 Jacobson, M., de fabulis ad Iphigeniam

pertinentibus I 446 Jaooby^ Geist der griechischen 6e

schichte III 75 Jacqueiin, F., le conseii des empereurs

III 364 Jahns, Th., Aeschylus quo tempore com-

posuerit Oresteam I 411 Jakowlokl, L., observationes in Thncy-

didem I 100 Jebb, R C, die Reden des Thnkydides,

übersetzt von J. Imelmann I 81 Ihm, Q., Aphorismen II 174 Ihm, M., Gursus bonorum eines Legaten

III 394 Ihne, W., die römische Eönigszeit III 270 Imhoof-Blumer, Portrfttköpfe auf Mün- zen III 9 John, C, der Tag der ersten Rede Gi-

ceros gegen Catilina II 200 Jonas, de Solone III 101 Jordan, H., die Könige im alten Italien

III 270 Judeloh, Cäsar im Orient I 352 Julllan, C, ms. de la Notitia dignitatam

II 21

Junge, F., zur Rede des Kleon I 100 Junghahn, E., die Reden bei Thnkydides

Studien zu Thnkydides I 77. 79.

110 Jurien de la Graviore, les campagnes

d'Alezandre 111 163 Kaerst, Forschungen zur Geschichte

Alexanders d. Gr. III 148 Kahle, A., de irci usn Euripideo I 438 Kaibel, G., scenische Aufführungen in

Rhodos I 416 Kalkmann, Pausanias der Perieget III 62 Kallenberg, Diodors Quellen III 46 Kampf henkel, O., de Enripidis Phoenis-

sis I 452 Kausohe, W., mythologumena Aeschylea

I 405 Kausei, de Thesei synoecismo III 100 Keiner, die Inschriften über Gyrus III 71 Kellner, A., Dido, Trauerspiel II 173 Kiel, quaestiones de locis Thucydideis

HI 22 Kieser, Fr., Thucydidea 1 118 Kles8llng,A., (J&gerndorf), König Pyrrbus

III 158

KImmIg, O., spicflegium criticam II 200

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VerseichDiss der besprochenen Schriften.

507

KlrohholT, A., Studien snr Geschichte des griechischen Alphabets III 6

Ueberliefemng des Thukydideischen Textes I 46

Urkunden des Thukydides III 27

Selbstcitat Herodots I 252

Klebs, E., Entwickelung der kaiserlichen

Stadtpr&fektur III 862 Kirsoh.A., qnaestionesVergilianae II 165 Klatt, chronologische Beiträge III 166 Klebs, E., Konsulatfijjahr des Tacitus II 2d0 Kleineoke, P., de penthemimere II 128 Kleist, H., Bau und Technik der Thu- kydideischen Reden I 84 Klotzek, J., die Verhältnisse der Römer

zum ach&ischen Bunde III 283 Kiouoek, W., Yergiliana II 182 KluMmann, M., cnrae Tertuliianeae II 68 Knoke, Fr., KriegssQge des Tiberius III 808

Rdckzng des G&cina 11 269 Knott, de fide Polyaeni III 57

Koch, G A., Wörterbuch zu Vergil II 177 Kook, J., quaestiones de proYerbiis I 400 Köhler, M., Ober die Archäologie des Thukydides I 146

Gründung des Königreichs Perga- mon III 159

Kopp, die syrischen Kriege der Ptole* mäer III 163

über die Galaterkriege III 159 Koller, F., Echzell 111 398

Kopp, A., Beiträge zur griechischen

Ezcerptenliteratur I 264 Kornitzer, A., zu Gic. in Verrem IV 90.

II 192 KorsunskI, sudby idei o Bogie III 440 Kothe, Timaeus Tauromenitanus III 38

zu den Fragmenten des Timaios 1 341 Kraffl, M., Wortstellung Vergils II 168 Kräh, A., de infinitiYo äophocleo I 420 Krall, J., Studien zur Geschichte des

alten Aeg:^pten 111 163 Kraz, H., die drei Reden des Perikles

bei Thukydides 1 104 Kreoh, de Crateri (/n^^ttrßdrtov ^t/va-

rofrü 1 338. III 41 Krelher, J., Senecas Beziehungen zum

ürchristenthum III 815 Krenkel, F., de Prudentii re metrica

II 46 Krieg, C, über die theologischen Schrif- ten des Boethius II 94 Krttmbholz, Wiederholungen bei Diodor

I 855

Diodors assyrische Geschichte I 856 -> de Gtesia I 866

qnaestiunculae Gtesianae I 325 Kubioki, das Schaltjahr in der grossen

Rechnungsurkunde III 174

Kflhiewoln, Beiträge zur GeBchiehte der

hippokratischen Schriften II 12 Kühn, O.y sittliche Ideen der Griechen

I 399

Kühn, R.. der Octavius des Minueins

Felix II 18 Kuiper, K., Euripidea I 486

wysbegeerte en godsdienst in het drama van Euripides I 440

Kulakowakl, J , filosof Epikur III 440

Kuliander, E., de orationis obliquae usa Thncydideo I 120

Kuasmahly, F., Beobachtungen zum Pro- metheus I 406

La Borderie, A. de, l'historia Britonum

II 20

Labriola, A., problemi della filosofia

della storia lll 262 Laokner, W, de incnrsionibus a Gallis

in Italiam factam III 272 Lagarde, P. de, die lateinischen Ueber«

Setzungen des Ignatius II 85 Lalstner, L., invento nomine II 254 Landwehr, H., Forschungen zur älteren

attischen Geschichte 111 79. 108

die älteste Thukydideshandschr. 1 46

Glaubwürdigkeit des Thukydides III 29 Lange, E., Kleon bei Thukydides I 102.

III 133

Lange, Konrad, Haus und Halle III 195 Lange, Ludwioh, kleine Schriften III 855 Lange, F., Ronsards Franciade II 171 Lauozizky, Sage von Agamemnons Er- mordung I 411 Le Blant, E., le christianisme anx yeux

des palens III 317 Lechthalar, J., Darstellung der Unter- welt bei Homer und Virgil II 170 Lehmann, O, Virgils Grab II 176 LeikfeM, P., o Sokratie 111 440 Lenz, das Synedrion der Bundesgenossen

III 140 Lepaulie, E., Mariniane III 319 Leyde, L, de Apollonii lezico Homerico

1 310 Leziu, de Alexandri M. expeditione

indica 1 381. III 151 Liera, die Theorie der Geschichtsschrei- bung des Dionys von Qalikarnass I 352 Lindnar,Q., kritische Bemerkungen II 167 Lipsius, J. H., quaestiones logographicae

1 314. III 17 LIpsiue, H., Thukydides aus Gassius Die

emendiert I 59 Löeohe, Q., Minueins Felix' Verhältniss

zu Athenagoras II 18 Lohr, zur Schlacht bei Marathon III 115 Loiling, Inschriften aus Lampsakos etc. III 168

die Schlacht von Salamis III IIB

83*

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oogle

508

Register.

Lowlntki, A., zar Kritik des Prologs

im Prometheus I 406 Ludwioh, A.) de Joanne Philopono I 275 Ludwig, H., Untersuchungen über den

römischen Grenzwall III 399 Lflbbert, E., de amnestia ab Athenien-

sibus decreta III 137 LGdeoke, de fontibus Arriani J 378 Lugge, G, quomodo Euripides in Sup-

plicibus tempora sua respexerit I 444 Lumbroto, TEgitto 111 161 LupuS) B., die Stadt Syrakus im Alter-

thnm I 202 Luterbacher, Fr., zu Julius Obsequens

II 22

Maats, E., Herodot und Isokrates 1 263 Untersuchungen zur Geschichte der

griechischen Prosa III 19 Maoke, R., Eigennamen bei Tacitus II 236 Maonaghten, H., Aeschvlea I 411 Mfthly, J , zur Orestie I 410 Magulre, Th., Herodotus on the vote of

the Spartan kings I 259 Mahaffy, Greek life III 155 Maiohrowioz, de auctoritate Plutarchi

III 50

Mair. Q., Land der Skythen I 255 -<- Feldzug des Dareios I 256 Mangeladorf, Schlacht vonEunaxa III 31 Manitiua, M., anonymi de situ orbis libri

II 83

~ zu Sulpicius Severus II 60 Mantey, welchen Quellen folgte Plutarch im Leben des Artaxerxes? 1 368. 111 35 Marignan, A., le triomphe de TEglise

III 339

Martha, inscriptions de Naxns etc. III

492 Maaohke, R., der Freiheitsprozess III 205 Masson, J., a lost edition of Sophocles

I 434 Matljevitsoh, R., nonnulla Vergiliana II

170 Matthias, Th., zu alten Grammatikern

I 276 -^ zu Giceros Reden II 209 Matzat, H., kritische Zeittafeln II 268 Mau6, H , praefectus fabrum III 394 Maurer, Th., zu Yergil II 178 Mayer Ernst, Entstehung der Lex Bi-

buariorum II 85 Mayr, L, Tradition über die Ueimat-

stätten der lykurgischen Verfassung

III 108 Meier, Q., die sieben freien Künste III 83 Melber, aber die Quellen Poly&ns III 59 Mendelssohn, L, deZosimi aetate III 334 Meuss, H., Neid der Götter I 254 Meyer, E. (Rostock), de Arriano Thu-

cydideo I 61

Meyer» Eduard, Geschichte des Orienta 111 67

die lykurgische Verfassung III 106

ist Herodots Geschichte yoUendet?

I 253

zu Duris I 342

Meyer, Q. (Jena), quibns temporibns Thucydides historiae suae partes con- scripserit III 22 Meyer, Georg, die Earier III 73 Meyer, J. (Allenstein), Ober die Quellen

des Plutarch III 53 Miohaelis, G., de infinitivo usn Thncy-

dideo I 133 Middel, E., de iustitio III 360 Miller, J. M., die Beleuchtung Im Aiter-

thum III 198 Miller, K., zur Topographie der römi- schen Kastelle in Württemberg III 398 Miller, Th., Euripides rhetoricus I 439 MInuoli Feilols Octavius, em. £. B&hrens

II 17

rec. J. Gomelissen II 16

übersetzt von B. Dombart U' 14 Miodonski, A. St., de enuntiatis sab-

iecto carentibus apud Herodotom 1 250 MIspoulet, J., dtudes d'institutioos ro-

maines III 355 Moll, E., römische Aedilität III 358 Mommsen, A., Untersuchungen über das

Kalenderwesen der Griedien III 186 Mommsen, Th., römisches Staatsrecht

III 342

römische Provinzialmilizen III 393

Rechenschaftsbericht des Augnstos III 299

Tribuseintheilung III 369

Mithradates Philopator III 288

cohors I Breucorum III 397

die Münzen des Clodius Vestalis in 298

Morsoh, H., Goethe und die griechischen Bühnendichter I 399

MflilenholT, deutsche Alterthumskunde I 345

Müller, A., die Alexandergeschichte nach Strabo III 145

Müller, C Fr , zu Cic. de imperio II 195

Müller, Emil, Charakter der Hauptperson im König Oedipus I 426

Müller, Franz, Disposition der ersten Perikleischen Rede. Dispositionen zu den Reden des Thukydides I 93

Müller, H. F., was ist tragisch? I 396

Müller, Joseph, zur Würdigung des Thukydides I 151. 111 29

Müller, Robert, die geographische Tafel nach den Angaben Herodots III 16

Möller -Strubing, Thukydideische For- schungen III 23. 28

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Yeraeichniss der besprochenen Schriften.

509

Müller- Strflbing, polemische Beiträge

I 60 Muhl, Plutarchische Studien 1 371. III 51 Naber, 8 . Herodotea 1 241

Thucydidea I 146 ff.

Nagel, L, quaestiones ad participiorum

asum Thucydidium pcrtinentes 1 127 Narduooi, E, intomo a Yari commenti

al satyricon di Marziano Gapella II 7 Neldhardt, E., quaestiones Aeschyleae

I 414 Nestle, E., zu Herodot I 247 Nettleehip, H , Nonius Marcellns 11 21 Neubauer, A., Atheniensium reipublicae

quaenam Romanorum tf-mporibus fue-

rit conditio 111 168 Neubert, de Xenopbontis anabasi 1 d3 Neubourg, H., Ojertlichkeit der Varus- schlacht 111 311 Neumann, J., zur Landeskunde Kilikiens

111 149 Neumann, K. J., zu Minucius Felix II 18 Neumann, Th., quid ex Eur Cyclope

rednndet I 447 Neumeyer, A , Agis u Eleomenes III 166 Newton, die griechischen Inschriften,

übersetzt Yon Immelmann III 7 Niesohke, A., de Thucydide Antiphontis

discipulo I 98 Niese, B., die Chronographie des Era-

tosthenes I 384 III 169 Niese, B., die Chroniken des Hellanikos

I 321. III 20

zur Geschichte Solons III 100

Straboniana III 284

Text des Thukydides bei Stephanos von Byzanz I 68

zur parischen Marmorchronik III 174 Nietzki, M., de Thncydideae elocutionis

proprietate I 129 Nirsohl, J., Lehrbuch der Patroiogie

II 31

Niesen, H , die Alamannensch lacht III 330

Abfassungszeit von Arrians Anabasis I 376. III 150

über Tempel-Orientirung III 185 Nöldeke, Aufs&tze zur persischen Ge- schichte III 70

Nöthe, de pugna Marathona III 115

Noite, zu Orosius II 26

Novak, R , zu Cicero Catilinaria II 200

ad Taciti annales II 270 Oberhummer, Phönizier in Akarnanien

III 93

Dehler, R., animadversiones in Hermo-

cratis orationem I 101 Oeltze. O., de particularum apud Thu-

cydiaem usu I 138 Oerl, J., Responsion im Rhesos I 449 Oesterlen, Th., Studien II 175

.Ohienachlager, Fr., römische Grenz- mark in Bayern III 400

~ Inschriften aus Bayern III 318

Old Latin Biblical texte, II, ed. by J. Wordsworth II 93

Omont, H., manuscrits de Constantin Palaeocappa I 294

Onions, J A, zu Tacitus 11 270

Orientii carmina rec. R. Ellis II 25

Oaberger, kritische Bemerkungen zu Thukydides 1 58

Oatermann, H., Vorläufer der diokletia- niscben Reichstheilung III 324

Overholthaua, Q., Lektüre lateinischer Dichter II 174

Owsianniko-Kulikowski, ocserki iz isto- rii mybli III 438

Panofsky, de historiae Herodoteae fon- ttbus I 260

Panzner, M., John Dryden als üeber- Setzer II 163

Papadimitria, S., Beiträge zu den Sche- uen des Euripides 1 437

Papageorg, P. N . scholia in Sophociis tragoedias I 420

xptxtxd xai italatOYpa^txd I 402

korrupte Sophokleische Stellen I 416 Paaoal, C., de Quintilio Varo II 183 Patrum apostolicorum opera rec. Fr.

Funk II 33 Patzig, E , die Nonnusquelle der Eudo-

cia Die Tübinger Nonnos-Hand-

schrift I 294 Pauli Warneft*idi in s. regulam commen-

tarium II 49 Paulini epigramma ed. K. Schenk! 11 41 Pauiini Peilaei eucharisticos rec. W.

Brandes II 39 Paulini Petrioordiae quae supersunt rec.

M. Petschenig II 40 Peters, H., de recensendis Herodoti hi-

storiarnm libris I 240 PetersdorfT, neue Hauptquelle des Cur-

tius III 146 Petschenig, M., textkritische Grundlagen

in Cassians conlationes II 95

Studien zu Corippus II 98

zu Porphyrie I 42

Ueberlieferung des Victor von Vita

II 67

Patzke, P., dicendi genus Tacitinum II 234 Pfltzner, Verhältniss unserer Schulaus- gaben des Tacitus zu dem Florentiner Codex II 267 PflQgl, F., studia Sophoclea I 419 Pflugk-Harttung, Perikles als Feldherr

III 123

^ Perikles und Thukydides III 126 Philipp, E., zur Tacitushandschrift Vin- doDonensis II 241

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510

Register.

Philipp!, Alkibiades. Ueber einige

Züge des Alkibiades III 134 Piliing, C, de Telephi tabula I 394 Piper, Notkers Uebersetzongen II 7 Platner, G. G., gerands in Tacitas II 236 Piooque, A., condition de TEglise III 336 Pluss, Th., zu Vergil II 178 Piutarolius de proverbiis cd. 0. Grusius

I 376

Pdliimann, Grandzüge der politischen

Geschichte Griechenlands III 79 Poetae Latini minores rec E. Bährens,

V. II 23. 43 Poetae latini aevi Carolini rec £. Dümm-

1er II 79 Pdtzeoh, Victor von Vita II 70 Poiret, J., de centumviris III 406 Polak, H. J., ontstan van het lexicon

van Apollonius I 308 Pohl, J., Verona u. Gaesoriacum III 398 Pohler, Diodoros als Quelle III 47 PomtoWy Untersuchungen zur griechi- schen Geschichte III 112

de Xantho et Herodoteo I 261. 323. III 18

Pr5ohtor,K., Popularphilosophie III 203 Preise, zur Geschichte A^is III. III 166 Prohasel, P., analecta cntica I 175 Przygode, A., de eclogarum Vergiliaua-

rum temporibus II 164 Puioh, P., de Eudociae violario. Zu

Eudoda. ^ Pariser Handschriften des

Nonnus I 294 Pusohmann, Th., Alexander Yon Tralles

II 12

iUippoid, J., Beiträge zur Eenntniss des

Gleichnisses I 399 iUiseow, J., zur Hekate des Euripides

I 442 Rausoher, G., de scholiis Homericis 1 283 Reicko, de rebus post Alexandri M. mor- tem Babylone gestis III 157 Reiffersohoidt, A., Analecta. Goniec-

tanea I 124 Reiter, 8, de syllabarum in trisemam

longitudinem prodnctarum usu Aeschy-

leo I 405 Reitzenstein, R., de scriptorum rei ru-

sticae libris deperditis II 105 Reure, vie scolaire ä Rome III 218 Reuse, Timaios bei Plutarch III 40

zu Xenophon III 31

de diebus contionnm III 175 Reuter, H., Augustinische Studien II 92 Riohter, W^ die Spiele der Griechen und

B^mer III 204 Riedel, K., der Epitaphios bei Thuky-

dides I 107 Rieppi, A., lo scudo di Enea II 176 Riese, A., die Sueben II 255

Ritsohl, 0., de epistolis Cyprianicia.

Gyprian von Karthago II 100 Robert, uotice palaeographique II 46 Robert U.. Olympische Glossen III 131 Roboiski, J., Sallustius quo iure Thu-

cydidis exemplum secutns esse eziali-

metur 1 65 Rookel, C. J., de allocntionis usa Thu-

cydideo I 92 Römer, A , Studien zu der Ueberiiefe*

ruDg des Aeschylus I 401

Thukydides u. Aristarch 1 60 Rönsoh, ein Ausspruch des Thukydides

II 34

Rosiger, Bedeutung der Tyche III 155 Rösler, A., der katholische Dichter Pm-

dentius II 45 Rogery, M., condition des ^trangers

III 374

Rohde, E., zu Apulejus II 86 Rosenstiel, de Xenophontis historiae

parte bis edita III 34 Rossberg, K., zu Orestis tragoedia 11 25 Rossi, G.-B. de, i carmi di s. Damaso

II 100

Roth, F., oratio obliqua bei Thukydides

I 122 Rothenberg, A., Erziehung bei den Rö- mern III 211 Rubeneohn, M., Orinagorae vita III 300 Rudl(owski, W , Landeskunde von Aegyp-

ten nach Herodot I 255 Rudolph, F., de fontibus Aeliani III 62 Ruhl, vermischte Bemerkungen III 42

Kampf der Achäer gegen Nabis III 164 Ruggiero, E. di, dizionario epigrafico

III 342

Ruppel, K., Theiinahme der Patricier an

den Tributkomi tien III 368 Sabbadini« R., cntica del teste del de

officiis II 161

quae libris III et IV Aeneidos cum uni- verso poemate ratio intercedat II 168

Saohs, A , de panegyricis Eumenii II 28 Saohse, Quellen Plutarchs I 364 Salkowski, S., didaktische Behandlung

der Rede Giceros für Archias II 208 Salviani opera rec. F. Pauly II 52 Sander, J., eine Vergillektion II 182 Sauppe, H , quaestiones criticae I 248 Sayoe, A. H., the ancient empires of the

East III 19

the travels of Herodotus I 254 Soala, R. v., der pyrrhische Krieg

III 158 Sohädel, L., Pliuius und Gassiodor II 95.

III 355 Sohifer, A., Abriss der Quellenkunde

III 10

Demosthenes III 140

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Yerzeichniss der besprochenen Schriften.

5U

Schanz, M., zu den Quellen des Yegetius

II 67 Schaubaoh, A., Wörterbuch zu Phädrus

II 108

Schenkl, K., lectiones paoegyricae 11 30

Sohepss, G., Priscillian 11 44

Schierenber^, Oertlichkeit der Varus- schlacht — Die Römer im Cherusker- land III 311

Sohirmer, über die Quellen des Polyäu

III 58

Sohlenger, Emendation zu Gic. pro Sestio

II 217

Sohliemann, H., Ilios. Troja. Ti- ryns III 3

Sohmaus, H., Tacitus ein Nachahmer Vergils II 171

Sohmid, S., Untersuchung über die Echt- heit der Rede pro Marcello II 224

Sohmid, W., zu Thukydides III 130

Schmidt, A., Handbuch der Chronologie

III 188

der böotische Doppelkalender III 182

die Archonten Nikodemos und Aga- thokles III 181

Schmidt, E , (Marienburg), Uauptquelle

Yon Plutarchs Themistokles III 53 Schmidt, Edmund, regula sancti Bene-

dicti 11 49 Schmidt, F. W., kritische Studien zu

den griechischen Dramatikern I 390 Schmidt, Heinrich. Stanyhursts Ueber-

setzung der Aeneide II 163 Schmidt, Joh., zu Serenus Sammonicus

11 56 Schmidt, Oswald, de Ulixis persona 1 394 Schmidt, Seimar, de oratione Archi-

dami 1 100 Schmitt, H. L, quaestiones chronolo-

gicae 111 24 Schmitt, Joh., zum Monumentnm An-

cyranum 111 299 Sohneegc, de relatione, quae intercedat

inter Thucydidem et Uerodotum III 25 Sohneidawind, W., über den Akkusativ

des Inhalts 1 135 Schneider, A., Prozess des C. Rabirius

II 197 Schneider, G. J., quibus ex fontibus

petiverit Diodorus lib. III. 111 44 Sohneider, J. G., Ober die Reden der

Kerkyräer I 98 Sohneider, R., Uxellodunum 111 293 Schneider, R., Olympias 111 154 Sohneider, Riohard, Bodleiana 1 272 Sohneider, Th., ober den Text der Tra>

chinierinnen I 433 Sohneiderwirth, Heraklea III 95 Sohneidewind, E., quaestiunculae Sopho-

cleae I 419

Sohdil, Fr, Interpolationen in Cicerot

Rede de domo 11 209 Scholl, R., der Prozess desPhidias 111 131 Sohöne» A., zur Ueberliefening des Thu*

kydideischen Textes 1 47 Schöne, A. E., Konjekturen zu den An-

nalen des Tacitus II 272 Sohönemann, J., zu Aeschylus Persern

I 407

Sohrader, K., zu Tacitus Annalen 11 267 Schröter, G., Beiträge zur Kritik von

Vergils. Aeneis II 166 Schubort, Geschichte des Agathokles

III 161

Geschichte der Könige von Lydien 111 72

Schubert, F., Beiträge zur Kritik des

Sophokles 1 419 Schuhlein, Studien zu Posidonius I 349 SchufTert, Alexanders indischer Feld- zug 111 154 Schuitze, V., Geschichte des Untergangs

des Heidenthums III 336 Schuitze, Ernst, de legione XIII gemina

111 392 Schulz, Fr. A., quibus ex fontibus fluxe-

rint Agidis cet. vitae Plutarcheae 111

56 2d2 Schulze, Paul, Lukianos als Quelle 1 394 Schuhmacher, de republica Rhodiorum

III 95. 421

zu rhodischen Inschriften III 414 Schunck, de Pseudo-Plutarchi institutis

Laconicis 1 374. 111 41 Schvaroz, Demokratie von Athen 111 81 Schwabe, E., quaestiones de scholiorum

Thucydideornm fontibus 1 69 Schwartz, de Diouysio Scythobrachione.

UekaUios von Teos 1 149. 344.

111 44 f. Schwartz, Ed.,scholia in Euripidem 1 437 Schwarzlose, K, die Patrimonien der

römischen Kirche III 338 Sohwedler, de rebus Tegeaticis 111 92 Soipio, 0 , des Augustinus Metaphysik

II 92

Sedulii opera rec. J. Huemer 11 54

>— operis paschalis lib. V. ed. E. Lud- wich II 54

Seibt, Politik der Athener III 138

Seidel, E., Montesquieu's Verdienst III 264

Seignobos, Gh., abr6g6 de Thistoire de la civilisation 111 202

Seiler, Fr., Ruodlieb II 80

Scipt, de Polybii Olympiadum ratione

III 43. 266

Sidonius Apollinaris, oeuvres, par £.

Baret 11 56 Siegel, E., die nomina propria II 170

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512

Register.

Simon, qnomodo Platarchos Thucydidem

legerit III 62 SImonoini, compendio di storia III 69 Smith, C. F., study of Plutarch's iife

of Artaxerxes III 54 Sörgol, J., die Beden bei Thakydides

I 77 Soltau, Fr. . zur Erklärung der Sprache

der Skythen I 258 Soltau, W., römische Schaltjahre III 265

Kalenderverwirruog II 267

Sonnenfinsterniss Tom J. 217 III 268 Sonntag, M., Beiträge zur Erklärung

Vergilischer Eklo^en II 166 -> Appendix Vergihana II 159 Sonny, A., de Massiliensium rebus III 274 Sophooiea Tragödien, von 6 Mistriotos

I 424 von G. Schmelzer I 432

erklärt von F. W. Schneidewin I 424. 484

Ton N. Wecklein I 423. 426

Werke, übersetzt von L. Türk-

heim I 422

Aias, von Wolff- Bellermann I 423

Antigene, Yon J. Holub I 432

by R C. Jebb I 431

von D. Semitelos I 430

Oedipus Tyraonos, von J. Holub 1 425 ~ Oedipus auf Kolonoe, von J. Holub

I 428

übersetzt von Th. Meckbach 1 429

SoranI gynaeciorum translatio latina rec.

y Rose II 12 Spangenberg, de Atheniensium publicis

institntis III 177 Spormann, C, de ellipsis I 251 Sprotte, J., Syntax des Infinitivs bei

Sophokles I 42Ö Stadtmfiller, H., zur Kritik der griechi- schen Tragiker I 390

Euripidea I 436

zu Euripides Iphigeneia in Aulis I 445

Stahl, Amnestie der Athener III 135 Stahl, M., quaestiones grammaticae I 112

de hyporchemate amoebaeo I 447 Stange, rr, de re metrica ^artiani Ca-

pellae II 6 Stangl, Th., zu Cassiodorius II 96

TuUiana II 229

Steffen, Karten von Mykenai III 3 StefTenhagen, Gottorper Codex II 21 Steigemann, de Polybii Olympiadum ra-

tione III 43 Stein, Ferdinand, de figurarum apnd

Thucydidem usu I 94 Stein, H. K., Kritik der Ueberlieferung

aber den Gesetzgeber Lykurgus III 104 Steinberger, A., die Oedipussage I 399

Steinhausen, Q., de legum XII tabnla- rum patria III 404

Steinwender, Th., die römische Bürger- schaft in ihrem Verhältnisa zum Heer III 387

Stern, E. v., Geschichte der spartaoi- schen und thebanischen Hegemonie III 139

Xenophons Hellenika u. die böotische GeschichtsQberliefernnff I 362. lil 34

Stern, W., Theopompos Hauptqnelle des Diodor I 334

zu den Quellen der sicilischen Ex- pedition — Beiträge zu den Quellen der sicilischen Geschichte III 182

Stettiner ad Solonis aeutem III 101 Steup, Thukydideische Studien III 24 Stooohi, G., studi di storia Romana III

291 Stool(, W., de recensenda Ciceronis ora-

tione in senatu II 208 StofTei, histoire de Jules C^sar III 294 Stornaiolo, C, osservazioni sngli epi-

grammi Damasiani II 101 Stowasaer, J., zu den Hisperica fomina

II 76

Streoker- Pascha, Rückzug der Zehn- tausend III 30 Strahl, W., M. Livius Drusus UI 285 Streit, W., zur Geschichte des zweiten

pnnischen Krieges III 280 Ströbel, E., zur Handschriftenkunde der

Reden Ciceros II 220 Strojek, J., Teiresias in der Poesie 1 394 Studemund, W., aoecdota varia I 278

tractatus Harleianns de metris 1 286

Pseudo-Castoris excerpta rhetorica I 287

Pseudo-PIutarchus de metro heroico I 288

de Theognideorum memoria I 288 Sturm, de fontibus Demosthenicae histo-

riae III 140 Suaemihi , analecta Alexandrina III 172 Swoboda, H., Thukydideische Studien

III 26

Ueberlieferung der Marathonschlacht III 115

~ Vertrag des Amyntas III 49 Swoboda, W. , Vermuthungen zur Chro- nologie des Markomannenkrieges III 313 Swoboda und Köhler, attische Inschrif- ten 111 138 Symmaohi opera rec. 0. Seeck II 61 Taoitua annales, ed. J. Prammer II 260

historiarom libri, von E. Wolff II 256

Germania, Agricola, dialogus, rec R. Novak II 247

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VeneicfaiÜBS der besprochenen Schriften.

513

Taoitus. Germania, con note di C. Fn- magalli II 253

von J. Maller II 252

von J. Prammer II 250 f.

von Schweizer-Sidler II 254

von K Tücking II 252

de vita Agricolae» ed. A. E. Schöne II 242

vita di Agricola, tradnxione di 0. Aurenghi 11 274

dialogo, commentato da L. Valmaggi II 239

TanzI, C , studi sni libri variarum di

Cassiodorio II 95 Tertulliani apologeticum, par F. L^-

nard II 62

Werke, übersetzt von K. H. Kellner

II 62

Theodosius de situ terrae sanctae, her- ansg. von J. Oildemeister II 65

Thiaucourt, C^ 6tnde snr la coiguration de Sallaste III 287

~ le proeös des complices de Catilina

III 288

8ur nn passage de l'Agricola II 246 Thielmann, Ph., versio Palatioa des

Pastor Uermae II 35

Muscio II 14

Thommen, R, Abfassungszeit der Ge- schichte des Polybios I 345. III 43. 278

ThouretG., die Chronologie von 218/217 V. Chr. III 269

Thuoydidee, von J. Glasten I 1

par A. Croiset I 14

van H. van Herwerden I 10

von Krflger-Pökel I 8

von F. Müller, zweites Buch I 9

von Poppe- Stahl I 5

book I, by Gh. D. Morris I SO

book II, by B. Shilleto I 26

book IV, by G. E. Graves I 29

book VI, by Tb. Dougan I 27

books VI aud VII, by l\ Frost I 25

books VI and VII, by W. Lamber- ton I 31

book VII, by Gh. F. Smith I 30

extraits, par J. Bebin I 25

-- morceauz choisis, par A.Groisct 1 24

fraduction par E. A. B^tant I 39

>- par A. Firmin-Didot 1 38

del D. Gracian I 34

übersetzt von Heilmann- Güthling I 32

translated by B. Jowett I 37

par G. Levesqne I 39

tradotto da P. Manzi I 36

übersetzt von Oslander I 33 translated by H. Owgan 1 37

übersetzt von A, Wabrmund I 34

Thufcydldee, traduction par Gh. Z^vort

I 39

ungarisch von B. Zsoldos I 40 Tiefe, babylonisch-assyrische Geschichte

III 69 TöpfTer, J , quaestiones Pisistrateae III

102 f. Tomasohek, W., Kritik der Nachrichten

über den skythischen Norden I 258 Torr, C, Rhodos III 95 Treuber, 0., Geschichte der Lykier.

Beitr&ge zur Geschichte der Lykier

III 73 Trieber, kritische Beiträge zu Africanus

III 171

Pbeidon von Argos 111 110 Troost, K., des Aeoeas Irrfahrt; Ueber-

tragung des I. und 3. Buches der

Aeneis II 162 Trubetskoi, Fürst, metafisika III 439 Tybaldoa, zur Schlacht von Marathon

III 118 Üble, 0., fore bei Tacitns II 238 Ungar, G F, Eyaxares und Astyages

III 71

die Ghronik des Apollodoros III 169

Zeitfolge der demosthenischen Reden III 141

Diodors Quellen 10 48

die Nachrichten über Thnkydides III 21

die Regierungen des Peisistratos III 103

Knegsjahr des Thukydides III 24

zu Xeuophons Hellenika III 33

die Z<*iten des Zenon

Attische Archonten III 179

Zeitrechnung 111 188

der attische Schaltkreis III 176

römische Ealenderdata III 268

RomulusdaU III 264

Ungar, Jobann, de censibus III 386 Unger, R , electa e Giris commentariis

II 160

Unrein, 0., de Aviani aetate II 111 Urllchs, L. V., ein Medea- Sarkophag 1449 Usaing, J. L., Erziehung und Unterricht

bei Griechen und Römern III 194 Vaoandard, 6tudes snr les poömes de s.

Bemard II 82 Vahlen, J., ad Enr. Electra I 443

ad Enninm I 454

Vegetli epitoma rec. G. Lange II 66 Velth, V , Grenzwall an der Lippe III 400 Veitmann, H., Funde von RömermQnzen

u. Oertlichkeit der Varusschlacht III

311 Vargilii opera, par E. Benoist II 138

- par A. Gollignon II 140 von tl Pütscbke U 130

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514

Register.

Vergilii opera par J. DuTaux II 139

by J. B. Greenoagh U 122

rec. 0. Güthling II 141

ed. W. Kloacek II 143

erkl&rt von Ladewig- Schaper II

146

rec J. Lejard II 139

von D. Naguiewski II 132

ed. G. Thilo II 143

cannina selecta ed. W Eloncek II 143

Gedichte übersetzt von J. H. Voss, neu heraasg. von 0. Güthling II 1dl

Aeneide, von 0. Brosin II 152

von Gebhardi-Ihm II 164

von Gebhardi-Mahn II lö7

Textausgabe von W. Gebhardi

II 168

by A. E. Haigh II 138

by C S. Jerram II 137

erkl&rt von K Kappes II löO

ed. W Kloucek II 143

di R. Sabbadini II 134

translatedbyW.J.BornhilllllSS

English by Ch. Bowen II 138

volgariz«ato da A. Caro II 136

metrisch übersetzt von E. Irm- scher II 162

bucolica et georgica cd. W. Kloucek (ed. maior et minor) II 143

bucolica, di C. Fumagalli II 136 by A. Sidgwick II 137

georgiche, da £. Stampini II 123 Vetter, M. H., Charakter des Königs

Oedipus I 428 Viotorls Vitonsis historia rec. M. Petsche-

nig II 67 Vine, F., Caesar in Kent III 293 Viollet, sur les cit^s libres III 373 VIrgilii grammatici opera ed. J. Uuemer

II 70 Vielo Tnugdali herausg. von A. Wagner

II 82 Vogelor, A., Paulus Diaconns II 41 Voigt, IM., römische Privatalterthümer

m 213

über die lex Fabia III 207

Possessio u ager compascuns III 382 Voigt, Tit., de Atrei fabula I 411 Volibreoht, Berichte des Xenophon III 31 Volp, E., de usu numeri pluralis Aeschy-

leo I 404 Voltz, L.p de Helia monacho I 282

die Traktate nepl nat^wv 1 289 Waolismuth, C, über eine Hauptqnelle

für die Geschichte des ach&ischen

Bandes III 164 Wagonor. A., qni d^signait le premier

interroi? DI 368 Wagoner, W., Kriegsschauplatz im Che-

mskerland III 310

Wageningen, J van, de Vergilii georgi-

eis II 184 Wagner, H., de usu particulae nfw

Thucydideo I 117 Wagner, R., de Infinitive cum articalo

coniuncto I 131 Waiiiolis, Geschichtsschreibung des Ta-

citus II 232 Waiser, J., Moment der Idealit&t im

Oedipus Tyrannos I 427 Waiter, Beiträge zu den griechischen

Tragikern I 392 Walter, Fr, zu Tacitus Annalen II 268 Walther, C, nam quae imitationis Thu-

cydideae vestigia in Dem. inveniri

possint I 63 Walther, 0., äfs bei Herodot I 250 Webers Weltgeschichte III 76 Weber, L., quaestiones Laconicae III 41 Wecklein, N., Textüberliefemng des

Aeschylos I 403

Schauplatz in Aeschylus Eameniden

I 414

über fragmentarisch erhaltene Tra^ gödien des Euripides I 463

Wehrmann, P., römisches Volkstribunat

III 360 Weidenbaoh, P., Aristoteles und die

Schicksalstragödie I 397 Weidgen, J., deEuripidisPhoenissis 1462 Weil, H., traces de remaniement dans

les drames d'Eschyle I 403 Weihrioh, F., das Speculum des h. Augu>

stinus II 89 Weiske, G. A.j Gebrauch des substanti-

virten Infinitivs I 131 Weissateiner, A., de stili Taciti proprie-

tatibns II 236 Wellmann, de Istro Callimachio I 385 Welzei, Kallias III 132 Wesenbergs Vorschläge zur Mureniana

II 203

Wessely, K., eine Thukydideshandschrift

I 46

WesthofT, B., quaestiones ad Dracontii

carmina spectantes II 102 Westphalen, Graf von, l*avönement an

tröne de ConsUntin III 326 Wetzel, A., die translatio s. Alexandri

II 84

Wiohmann, J., Dionysii Halicarn. de

Thucydide iudicia I 66 Wiedemann, A, ägyptische Geschichte.

-> Beziehungen zwischen Griechenland

und Aegypten III 69

zur Chronologie der Arsinoe III 162

zu Charon I 320 Wiegand, Platää III 112

Wlegand, W., Alamanneniohlacht von Strassburg III 329

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Yerzeidmiss der bofaaadelten Stellen.

»15

Wllamowltz-M5llendoHr, U. v., Antigo- no8 Yon Karystos III 166

homerische Untersuchungen III 105

curae Thucydideae I 43

Isyllos von Epidauros III 142

zu den Hiketiden I 409

Hippys von Rhegion III 18

zu Charon von Lampsakos I 321

Beise der attischen Archonten III 176

aus Eydathen III 88 WUoken, U., Achmin Papyri I 449 Wildt, de Clearcho III 136 Wilhelm, Fr., de Minucii Felids Octavio

U 19 Willsoh, E., Beiträge zur Geschichte

Korinths III 93 Wilkens, quaestiones de Strabonis fon-

tibus I 350. III 298 Willems, P., ölections municipales k

Borne III 372 Wi nokler, A., Hellas und Born III 123 Winnefeld, H , sortes Sangallenses II 22 Wissowa, B., analecta Macrobiaoa.

De Macrobii fontibns II 2 WolfT, das römische Kastell in Deutz

III 401 Wormstall, J., aber die Ghamaver II 255

Wolke, alte Formen bei Vergil II 175 glossae spiritnales secundum Euche-

rium II 103 Wulff, quaestiones in Xen. de rep. Lac,

libello inst III 36 Zabka, V., die Begr&bnissreden I 108 Zaoher, J., Macer Floridns II 82 Zahn, Forschungen II 9 Zangemeister, K., zu der Frage nach

der Oertlichkeit der Varusschlacht

III 302 Zavadlal,- M., des Sophokles Philoktetes

I 434 Zeller, Begriff der Tyrannis III 99 Zenonle sermones reo. J. Ginliari II 73 ZerdJk, quaestiones Appianeae I 382 Zeltsohei, de Thucydidis inventione 1 97 Ziehen, J., ephemerides TuUianae III269 Zimmermann, M., de Tacito Senecae

imitatore II 236 ZIngerle, A., zu Cicero II 204 Zoooo-Roea, A., forma primigenia del

diritto pönale di Borna III 213 Zöller, M., griechische und römische

Sacralalterthümer III 206 Zographos, A. K., xpinx^ ßsXenj iv

rou Bouxvdidou I 191

n. Yerzeicliniss der behandelten Stellen.

a) Griechische Autoren. (Die nicht näher bezeichneten Stellen sind ans der ersten Abtheilung.)

Acta Thomae II 10.

Aousilaus 314.

Aelianus variae historiae 373. III 63.

Aesohylue 400. Agam. 412. Gboe- phori. Eumen. 413. Orestia 409. Persae. Prom. 406. Septem 408.

Alexander TralUanus II 12.

Antiphon 97 f. 129.

Apio 302. 311.

Apoliodorus biblioth. III 489. chro- nica HI 169.

Apollonius Dysoolus 276. 310.

Apollonius Sophista, lexicon Hom. 301 ff 308 ff. III 417. 420.

Apollonius Rhodiua iv S64 316.

Applanus 382. III 285. 297.

Aroadius 273 296.

Arlstarohus 60. 802 ff.

Aristidea Aellua II 482. III 19. 64.

Aristobulos III 152.

Aristophanes Plutus iise III 260. -~

ranae 1193 399. Aristoteles de mirab. auscult 347. ~

Poet. V 393. Polit. 329. 330. U

10. III 110. Arrianus Anab. 61. 376. III 145. 150.

fragmenta 381. Athenaeus p. 397 III 457. Cadmus Milesius 325. III 17. Cailias III 161. Cailisthenes 362. III 35. Castor, excerpta rhet. 287. 296. Charon Lamps. 320. Choerobosous, dictata in Theodos. com.

Ciitarohus ni 12 147. 149. Craterus, synagoge 338. III 41. Crinagoras epigrammata III 300. Ctesias 325. 366. Demetrius Phaiereus III 156.

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516

Register.

DMiosthenes 190 131. Olynth. Ili 141

Dexippus 130. III 157.

Dino 337. 368.

Dio Casafua 111 363 n le, i 59.

XLvi »7 111 268. DIodorus 335. 354. III 13 44. 161.

286. - 1 70 344. V 66 111 410. 413.

vn u 331. 332 - ix III 101. - xv

III 139. 61 363 - XVI 358. 76, § 337. Dionysfus Aelius 71. DIonyslus Areopagita 300. Dfonysius Halle. 362. 1 73 325.

de Thuc. iudicium 65 67. 95. 130.

III 41 Dionyslua Soythobraohio 358 DIonyaiua Thrax xvi 266 ff. - appen-

dix 280. Diyllua 337. III 42. Duria 342 III 47. 156. 161. Ephorua 326. 363. III 37. Eratoathenea 384. III 169 Eudooiae violarium 294 ff. Euripidoa 435. Alcestis 440. An-

dromache 441. Cresphontes 454

Cyclops 394. 447. Electra 394.

442. Hecaba 442 Ueraclides

443. - Hippol. 444. - Ion 447. Iphig. Aul. 445. - Ipbig. Taur 446.

Medea 448. Phoenissae 451. Rhesus 449 Suppl. 443 Troa- des 450. fragmenta 453

Euaebiua III 171. hist ecclesiae vi so 111 323. Vita Gonst M. i6; lYds

III 325. 328

Euatathiua in Hom. comm 284.

Gorgiaa fragmenta 129

Heoataeua 261. 315. 316. III 18. 45.

Heliaa monaohua 282.

Holiodorua grammatioua 277.

Hoilanioua 321. in 20. 171.

Hephaeatio 279 ff. - de metris 282.

enchiridion 290. Horaolidea Cumanua 336. III 42. Hormae pastor II 34. Hormogenea rhetor 287 Herodlanua catholica 265 273 f. nepl

xklmwq 268. ittpi dxXirwv ffr^pA^

Xiov 270. Herodotua 200. 229. 264. III 15. ~

I III 72. - 1 16 324 es III 104.

niia 319. 166 318. m 88 III 19.

IV 44 319. VI 67 259. vn 161. 137.

3SS III 122 SI8 252. 253. vm 67

328 76 III 118f. 1X26 III 19. Heayohiua onomatologus 297 ff. 111416.

419. - de viris ill 300. Hippooratea II 12. Hippya Rheginua 315. UI 16. Homarua II 169. Od 1x363; hymn.

Apoll. 463 60. - scholia 283.

Ignatll epistulae II 35.

Joannea Alexandrinua (Phlloponua) 266.

273. 275 Joaephua 383. laooratea III 134. layllua III 142 Laoharea rhetor 288. Logographi 111 17. Luoianua 377. Alexander III 315. -

quomodo bist, conscr. ait II 232. Maroolllnua 6.

Marmor Parloum III 172 488. Monumentum Anoyranum III 299. Moaohion (Muaoio) II 13 NIoolaua Damaao 323 351. III 18 Pauaaniaa periegesis III 61. 109.

vn 7 III 164 X 19, 1 259. Pauaaniaa Laoedaemonlua de Lycurgo

III 106 Phaniaa III 175. Phereoydea 315. Philiatua 34 111 42. 132. Philoohorua, fragm. is6 339. Photiua excerpta III 157. PIndarua Ol vn 86 III 436 ix sa UI 266.

Pyth I 401.

Plutarohua 361 - vitae: Agesilaas 364 ' Ada 368. III 166. 282. - Alexander 111 147. - Aristides III 50 XXVI 340 -— Artaxerxes 366 III 54.

Clcomenes 369 III 56. Cimon xm UI 122. XIX 334. -> Demadea III 141 - Marias xi 346. - Felo- pidaa III 35. 51. Periclea xvn 111 129. Philopömen III 165. Pho- cion 111 55. Pyrrhns vi III 158.

Selon III 102. Themifitocles III 53 Timoleon III 40. insü- tuta Lacon. 374. III 41. ^ apophth. 373. III 63. de proverbiia 376. de malign Herod. Ill 60. de metro heroico 288. de exilo vi III 228.

Pollux vinio7 III 261.

Polyaenua 383. III 57.

Polybiua 345 ff. Ill 43. 164. 166 f. 266. 273 278 279 n 34 Hl 388. - ni 70. 76 111 269. V 37 370. vi« 333. vni3 371.

Porphyriua II 2. III 179

Poaidoniua 345.

Prooopiua 62.

Proxenua Tarentlnua III 158

Soylax periplus 319.

Soymnua III 170

Sergiua Anagnotoa, Onomaticon 260

Sopboolea 415. Aiax 423. Anti- gone 430 - Electra 425. - Hera- des 390. ~ Oed. Tyr. 426. Oed. Col. 428. - Philoct433. - Trach. 432.

Sorania gynaec. latine II 12.

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Veneichidss der behandelten Stellen.

517

Stephanui Byz. ed. Thnc. 59.

Strabo 380. 383. III 145. 298. v

318. vn 3,1 830. vni5,5 33i.

xvn 319. Suidas 8. ▼. Thac. 70. Synoellus III 171. Tneodoretus de spiritas 275. Theodoeiiie grammaticas 269. Theophanee 383. Theopompus 333 111 38. Thuoydides 1. III 20. 100. - i 146.

90 III 25. 91 314 93 82. III 26. S9 98.

70 95. 80 loa 198 III 130. -- II 161.

9 125. III 174. 98 III 131. 88 105. 107.

109. 48 II 34. 47-84 168. 60 105.

m 172. 87 100 49 101. iv 183. iis

III 29. - y 191. 19 III 426. 432. 98.

94. 47. 77. 79 Hl 28. 8«. 84 III 426. VI

200. 9, 4 323. 9 103. le. 89 103 S8 101.

76 78. 208. - vm III 26. scholia 68. Timaeus 341. III 38. 161. Timagenes 350 III 148f. Xanthus 261. 315. 323. III 18. Xenophon 117 f. III 30. - Anab. III

31. Gyrop. III 32. Hellen. 123.

362. III 33. 135. U 8; V 9 111 34 -

de rep. Lac; de rep. Athen. III 86.

107. Agesil. III 35. de Tectig.

III 37. Zenon Cit. III 172. 179. Zoslmus, Yita III 334.

b) Lateinisclie Autoren. (Die nicht n&her bezeichneten Stellen sind aas der zweiten Abtheilang.)

Aoro 85. Aethloue 85. Albinovanue III 303. Alteroatio Heraoliani 36. Ambrosiue de Abraham 19 85. Ammianue 231. I 851. III 298. Anonymus de dtu orbis 83. Anthologie latlna IV: carmen contra

fautores 32. Apolllnarle Sfdonlus 56. Apollonius Senator 20. Apulelus 86. Asinos aar. 88. Amor

et Psyche 87. ««/>i kppa^vetwy 88. Arnoblus 89.

Asoonfus in Pisonem 200. Atteriue 55. Augustinus de civ. dei 90 xvin 92

speculam 89. homelia 91. Augustus imp., res gestae, y. Monomen-

tarn Ancyranum. Ausonlus parentalia m 9 III 320. Avianus 111. Bernardus carmina 82. Biblla aaora latine 93. Boethius 94. Cfisar III 389. b. g. III 292. 298. -

VI 18, 8 III 378. - vm III 390. 4i, 1

III 293. ~ b. ciT. III 295. m 8 III

476. - b. Alex. III 390. Capitollnus III 317. Carmen de laad. domini 33. Casslanus 95.

Cassiodorius Senator 95 III 335. Cato de re rast, m III 263.

Cioero 186. III 285. pro Arehia 207. - pro Balbo 218. - in CaecU. 189. pro Caelio 217. in Catil, 199. III 287. - pro Deiot. 227. - de domo 209. pro Flacco 208. de imp. 193. de lege agr. 196. pro Lig. 226. pro Marc. 224. pro Mil. 221. pro Mar. 202. ~ Philippicae 228. in Pis. 220. pro Plancio 220 pro Rabirio 197.

pro Roscio 186. pro Seato 216.

pro Sulla 205 Verrinae 189.

Laelias 98 ; Gato m. 69 226 ep. ad Att. X 196 III 269. ad Q. &. 1 1, 9 223 de harasp. resp. 215.

Claudianus Mamertus 3.

Commodlanus 96

Corippus 98.

Cruindmeii sIto Fuloharii ars metrica77.

Curtius I 379. III 12. 146. 150.

Cyprianus 99.

Damasus pontifex max. 100.

Dares et Diotys 101. 171.

Draoontlus 23. 102.

Ennodius 102.

Epistolae pontificum 36.

Euoheril gtossae spiritales 103.

Eugippi ezcerpta Aagustini 90. yita

8. Severini 103. Eumenius 27. Eutropius IX 9 III 321. Festus Avienus ora maritima III 274. Florus 231. n8o(ivi9) III 302. 396. Fragmentum Muratorianum 32.

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518

Register.

FrontlniM Btrategematon III 60.

Fuigentius 173.

Gargitius Martialis de re rast. III 318.

Qomiadlus 5.

Hadoardus 8.

Miaperioa famina 76.

Horatius semi i e, 74 HI 196.

Hyginua astron. ni4 III 265.

bidorus 104. xx lo, 7 III 199.

Julius Afrloanua III 170.

Juatlnus epitomator xLins III 274.

Lfviue III 272 274. 275. - IV 87, i I 318.

XXI 58 III 269. xxn i, g, 9 III

268. xxm III 281 ff. XXXVII 4

III 267. XLHi 11, 16 III 470. -

XLIV 87, 8 III 267. Maopobiue I. 112. Martlanua Capeila 6. Martinua de Braoara 9. 106. Martyrologia 10. Mediol romani 11. Minuoiua Felix 14. Nenn 11 bist. Britannica 20. Noniua Maroellua 21. Notitia dignitatum 21. Obsequentia prodigioram über 22. Orlentiua 26. Oroalua 26.

Paoatius paneg. Theod. 30. Palladlua 27. Panegyrioi latinl 29 f. Paneg. Const.

II 30. Paternua 67.

Paulini epigramma 6 41. Paullnua Noianus 38. Paulinua Pallaeua 38 Paullnua Petrioordiaa 40. Paulua Diaoonua 41. Pauli WarnefHdl in s. regalam com-

mentarium 49. Phaadrua 107. Plinlua nat. bist, xiv ub Ili 362.

XXXIV 31 404. Pllniua ianior III 336. ~ ep. ii i 230.

ep. VI 80 III 301. Porphyrio 41. Primaaius 42. Priminiua 43.

Priaolanua inst, gramm. 43. I 276.

Prlsoliiianua 44.

Propertlua v lo. n III 263.

Prudentlua 46.

Querolua 47.

Quintilianua 2.

Remigius 8. 65.

Rufini comm. in symb. apostolonim 60.

Rurioiuaepistulae; deCbristibenefieiis 61

Rutiliua 52.

Salluatiua I 66. - Gatilina 287.

Salvianus 62.

Sriptorea rei ruatloae 105.

Saduliua 64.

Saneoa pbilosophns III 316.

Serenua Sammonioua 66.

Silviae peregrinatio 67.

Siaebutua 69.

Sortea Sangallenaea 22.

Suetoniua Tiberias 4S III 362. yiu Vergilii 176.

Sulpioius Apoliinaria 69. 79

Sulpioiua Saverut 60.

Symmaohua 61. orat. nio 106.

Taoitus 230. III 300. bist. 266. i ss 270. - ann. 260 17 III 363. n ij III 310. n 88, 15 270. m III 379. VI 11 III 362. diaJ. 239. xxvin 17 269. Agric. 242. 246. III 301. - Germ. 247.

Tarquitiua Prisoua III 371.

Tertullianua apologeticas 19. 62.

Theodosiua de sita terrae sanctae 65.

Trogus Pompelua ni 146. 148.

Vegetlua 66. III 397.

Vergiliua 122. Aen. 129 134. i et iv 166. Bucol. 137. 164. Georg. 123. 130. - Eclog. 126. 130. 164. - Appendix; eleg. in Mess. 169. Ciris V5 161. - Culex 160

Victor Aurellua ep. 48 Hi 321.

Viotor, Claudiua Marina 6.

Victor Vitensia 64

Virgiiiua grammaticas 70

Viaio Tnugdali 82.

Vitruvius III 201.

Zeno.Veronenaia 73.

Dmck TOD Mariin Oldenbourg* in fieriid.

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