35. Jahrg, ^

BERLIN, 23. März 1909.

» No. 12.

PHOTOGRAPHISCHES

WOCHENBLATT

Redigirt von J. GAEDICKE,

Berlin W. lo.

Inhalts-Verzeichnis

Vereinfachte Gebrauchsanweisung' für Autochromplatten . 109

Der Markenschutzverband in seiner Wirksamkeit . HO

Nichtigkeit einer Konkurrenzklausel . 112

Die wichtigsten Punkte für Projektionen . 114

Repertorium: Alter Platinentwickler als Tonbad . 115

Sir Herbert Herkomer . 115

Drei neue Elemente . 116

Bei der Redaktion eingegangen 116

Ausstellungswesen . 117

Auszeichnung . 118

Briefkasten . 118

Patentliste . 119

Das Photographische Wochenblatt erscheint wöchentlich Dienstags. Jährlich viele Kunstbeilagen.

Bezugsbedingungen: Bezugspreis für In- und Ausland: Mk. lO das Jahr Mk. 5 das Halbjahr, Mk, 3,50 das Vierteljahr. Abonnements, die nlcbt 14 Tage TOr dem Ablanf des Quartals abbestellt werden, gelten als stillschweigend welterlanfend. Anzeigen: die gespaltene Pedtzeile 30 Pf., Arbeitsmarkt so Pf. Daneranuoncen mit

entsprechendem Rabatt.

Sämtliche Anzeigen werden im „Offerten-Blatt^ (erscheint am i. und 15. jeden Monats) gratis anfgenommen.

Anzeigen sind bis Sonnabend Abend an den Verlag, Berlin W«, Bendlerstr. 13 oder an die Druckerei von Bajanz & Stader, Berlin S., Alte Jaoobstr. 84 elnznsenden. Verlag und Redaktion von J. Gaedlcke, Berlin W., Bendlerstr. 13.

Han abonnirt bei der Geschäftsstelle Berlin W., Bendlerstr. 13 oder bei der Post (Post-Zeitongsllste alphabetisch eCngeordaet). Commlsslons-Verlag für den Buchhandel: Bd. Heinrich Mayer, Ldpdg. ,

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Wochenblatt

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1 Erscheint wöchentlich Dienstags |

35. Jahrg.

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Berlin, 23. März 1909.

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Nummer 12

Uereiitfacbte äcbraucbsanwelsung für Hutocbroinplaiten

Die Herren Lumiere schreiben darüber:

I jm die Verwendung der Autochrom- ^ platten zu erleichtern und den Wünschen zu entsprechen, die uns mehr¬ fach ausgesprochen wurden, haben wir bei unseren Autochromplatten Verbesse¬ rungen angebracht, die es gestatten, ihre Behandlung bedeutend zu vereinfachen, indem die erforderlichen Bäder auf zwei reduzirt sind.

Gebrauchsanweisung.

Man setzt folgende zwei Lösungen an:

No. 1 Entwicklungs bad. Wasser (am besten destil-

lirtes) .

1000

ccm

Metochinon .

4

gr

Wasserfreies Natriumsulfit

18

gr

Ammoniak von 22 " B

(S. G. 0, 923) . . .

6

ccm

Bromkalium .

1

gr

No. 2 Umkehrungsbad.

Wasser . 1000 ccm

Kaliumpermanganat . . 2 gr

Schwefelsäure .... 10 ccm

Die Platte wird nach der Exposition von der Rückseite, die unter Verwendung

der von uns gelieferten Oelbscheibe stattgefunden hat, in einer geeignet beleuchteten Dunkelkammer aus der Kassette genommen, indem man sich genau an die Vorschriften unserer Spezial¬ broschüre hält und dann in dem Bade No. 1 entwickelt.

A. Erste Entwicklung.

Man nimmt 100 ccm Bad No. 1 für eine 13X18- Platte. Die Dauer der Ent¬ wicklung ist genau 2'/2 Minuten, wenn die Exposition eine richtige war und wenn die Temperatur des Bades ungefähr 15'’ beträgt. Die Dauer der Entwicklung wird bei Ueberexposition verkürzt und bei Unterexposition verlängert (die Ver¬ längerung oder Verkürzung richtet sich nach dem Grade der Unter- oder Ueber¬ exposition).

B. Umkehrung des Bildes.

Nachdem die Platte aus dem Ent¬ wickler genommen ist, wird sie ober¬ flächlich unter einem Wasserstrahl abge¬ spült und dann in etwa 90 ccm der Lösung No. 2 gebracht, worauf man mit der Schale ins Tageslicht geht. Die Platte, die undurchsichtig war, klärt sich und

109

E2a?a^s!ras?ras!Z3sc3 photographisches Wochenblatt. EssBfi3E3ssHS^\HEi

die Farben werden in der Durchsicht nach und nach sichtbar.

Nach Ablauf von 3 oder 4 Minuten wenn das Bild vollständig hell und durchsichtig geworden ist, nimmt man es heraus und wäscht es in fliessendem Wasser etwa 30 Sekunden.

C. Zweite Entwicklung.

Die Platte wird darauf bei Tageslicht in dem Entwickler, der zur ersten Ent¬ wicklung gedient hat, wieder entwickelt (man lässt den Entwickler in seiner Schale ohne besondere Vorsicht stehenj bis die weissen Teile vollständig ge¬ schwärzt sind (Dauer 3 bis 4 Minuten). Nachdem die Platte aus dem zweiten Entwickler genommen ist, wird sie in fliessendem Wasser (3 bis 4 Minuten)

gewaschen und dann sofort zum Trocknen aufgestellt und nach dem Trocknen lackirt, indem man sich an die Vor¬ schriften unserer Spezialbroschüre hält.

NB. Wenn das Bild durch Ueber- exposition zu durchsichtig ist und es den Farben an Kraft fehlt, so kann man es verbessern dadurch, dass man es nach der zweiten Entwicklung verstärkt, indem man den Vorschriften unserer Spezialbroschüre folgt.

Anmerkung der Redaktion. Wir fügen dem vorstehenden noch hinzu, dass die Firma Furniere in der Fabri¬ kation solche Verbesserungen eingeführt hat, dass sie vom 1. April ab die Preise für die Autochromplatien um 40 “/o herab¬ gesetzt hat.

Der Itlarkenscbutz^^erband in seiner mirksamkeit.

crkbtliche Itlassnabmcn des IHarRcn* ' scbufzbcrbanacs gegen preisunter» | bietende', marenbäUSer. Der Markenschutz¬ verband, hat sein Versprechen, gegen die 1 Preisunterbietungen der Leipziger und I Breslauer Warenhäuser nicht nur durch I Sperre, sondern auch gerichtlich vor- ' zugehen, prompt und mit vollem Erfolge j eingelöst. [

Das Kaufhaus Messow & Waldschmidt G. m. b. H. zu Breslau hatte im Februar die bekanntesten Markenartikel weit unter | Preis angeboten und verkauft. Der Grossist, j welcher dieses Kaufhaus bedient hatte, * war im Besitz eines Reverses, worin sich j das Kaufhaus verpflichtet hatte, die Waren der Mitglieder des Markenschutzverbandes j

nicht unter Preis zu verkaufen. Auf Grund dieses Reverses erwirkte der Verband der Fabrikanten von Marken¬ artikeln E. V. gegen Messow &6Wald- schmidt eine schleunige einstweilige Verfügung, durch welche dem^Warenhaus zur Vermeidung einer Strafe von 100 M für jeden Zuwiderhandlungsfall untersagt wurde, die Waren der Mitglieder des Verbandes unter den festgesetzten Mindest¬ preisen anzubieten 3 oder zu verkaufen. Gegen die einstweilige Verfügung hatte das Kaufhaus Messow^ & Waldschmidt Widerspruch erhoben, welcher jedoch durch Urteil des Königl. Landgerichts I Berlin vom 10. Märzd.J. zurückgewiesen wurde.

110

PHOTOGRAPHISCHES WOCHEMBLATT. BSSS E3SH (BS3 B3S® \BSSa

Noch interessanter ist die Entscheidung i des Königl. Landgerichts Leipzig vom 8. März d. J., welche gegen das eben¬ falls preisunterbietende Warenhaus Brühl O. m. b. H zu Leipzig erlassen wurde. Hier lag kein Revers vor; das Warenhaus Brühl hatte sich die Markenartikel zum grössten Teil durch einen Friseur be sorgen lassen, welcher die Artikel von einer Einkaufsgenossenschaft entnahm. Der Markenschutzverband sammelte ein umfangreiches Material und veranlasste sodann seine Mitglieder, die Firmen Mülhens, Wolff & Sohn, Dralle, Berg- mann-Radebeul, gegen Brühl gerichtlich vorzugehen. Erfreulicherweise hat das Königl. Landgericht (Civilkammer für ge¬ werblichen Rechtschutz) zu Leipzig durch Urteil vom 8. März d. J. gegen Brühl eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach diesem Warenhause zur Ver¬ meidung fiskalischer Strafen für jeden Zuwiderhandlungsfall untersagt wird, die Markenartikel der vorbezeichneten Fabri¬ kanten unter Preis anzubieten und zu verkaufen. Das Urteil stützt sich entsprechend den Ausführungen der Mit¬ glieder des Markenschutzverbandes auf § 826 B. G. B., wonach derjenige welcher in einer gegen die guten

1 Sitten verstossenden Weise einem Anderen vorsätzlich Schaden zugefügt, zur Unterlassung dieser Handlungsweise und zum Schadenersatz verpflichtet ist. In richtiger Würdigung der Verhältnisse sieht das Landgericht Leipzig in dem ganzen lockartigen System des Kaufhauses, der Art und Weise, wie sich das Kauf¬ haus wider den Willen der Fabrikanten die Waren beschafft, eine unsittliche Handlungsweise.

Anmerkung. Man sieht aus dem Vorstehenden, dass Konventionen wenn sie mit ehrlichem guten Willen gehand- habt werden, wohl imstande sind, die geschäftlichen Missstände zu beseitigen und da helfend einzutreten, wo die Gesetzgebung im Interesse der Handels¬ freiheit naturgemäss versagen muss. Vor¬ stehende Entscheidungen konnten nur dadurch getroffen werden, dass sich die Fabrikanten bekannter Marken zu einem Schutzverband zusammengeschlossen haben, der im Interesse eines gesunden Geschäftes die Handelsfreiheit in den Markenartikeln soweit beschränkte, dass keine Schleuderei mehr verkommen kann, sondern jeder seinen legitimen Ver¬ dienst hat. Die Red.

111

jBaafijzSBcstaastass photographisches Wochenblatt i3S®(?ss£3ss^ES£gEssa

nicbiidkeit einer HoRkurrenzklausel.

Ijie Frage, ob die geltenden Be- Stimmungen über die Konkurrenz¬ klausel den Interessen der Angestellten in ausreichender Weise entsprechen, hat in der letzten Zeit vielfach die Oeffent- lichkeit beschäftigt. Es ist daher von Wichtigkeit, ein Urteil aus der neuesten Judikatur kennen zu lernen, das sich ein¬ gehend mit dieser Frage beschäftigt hat.

Dem Urteil lag folgender Tatbestand zugrunde:

Der Beklagte hat am l.juli 1900 mit dem Kläger einen schriftlichen Dienst¬ vertrag geschlossen, nach dem er in der Fabrik des Klägers als Betriebsbeamter angestellt wurde gegen beiderseitige drei¬ monatliche Kündigung, ln dem Vertrage wurde auf einen Revers Bezug ge¬ nommen, in dem sich der Beklagte auf Ehrenwort verpflichtete, von dem Gang und Stand der Firma X. Y., sowie von allen diesem Geschäfte eigentümlichen Einrichtungen, Verfahren und Erfahrungen, soweit sie ihm bekannt würden, nieman¬ dem ausserhalb des Geschäftes ohne aus¬ drückliche Erlaubnis seitens der Firma irgend welche Mitteilung zu machen. Diese Verpflichtung erstreckte sich auf die Dauer des Dienstverhältnisses sowie auf weitere drei Jahre. Der Beklagte verpflichtete sich ferner, während dieses Zeitraumes in Deutschland und einigen Nachbarländern ohne schriftliche Erlaubnis der Firma weder eine Stelle in einer Fa¬ brik anzunehmen, in der diejenigen Pro¬ dukte angefertigt werden, an deren Fler- stellung er sich bei der Firma X. Y. beteiligt hatte, noch selbst diese Produkte herzustellen, noch sich an einem Unter¬ nehmen zu beteiligen, das sich mit der Herstellung dieser Produkte befasst, noch einem solchen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im Falle der Zuwiderhand¬ lung gegen eine der obigen Verpflich¬ tungen hatte der Beklagte für jeden ein¬ zelnen Fall eine Konventionalstrafe von

[Nachdruck verboten.

100000 Mark an die Firma X. Y. oder deren Rechtsnachfolger zu zahlen.

Der Kläger kündigte am 20. Februar 1902 dem Beklagten in vertragsmässiger Weise. Dieser ist daraufhin aus dem klägerischen Dienste geschieden. Doch sollte er seine Bezüge bis Ende Juni 1902 weiterbeziehen. Am 1. Juli 1902 trat er bei einer anderen Firma in Stellung.

Der Kläger behauptete, dass diese Firma eine Konkurrenzfabrik im Sinne des Reverses sei und klagte auf Zahlung einer Vertragsstrafe von 100000 Mark. Der Beklagte hat Klageabweisung bean¬ tragt, indem er einwendete, der Revers verstosse gegen die guten Sitten und sei daher nach § 138 BGB. nichtig. Das Landgericht hat dem Kläger den er- mässigten Betrag von 10000 Mark zuge¬ sprochen, im übrigen aber die Klage ab¬ gewiesen. Das Oberlandesgericht hat die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung zurückgewiesen. Auf Revision des Be¬ klagten hatte sich nun das Reichsgericht mit der Sache zu beschäftigen, das ent¬ sprechend dem Anträge des Beklagten auf völlige Abweisung der Klage er¬ kannte, wobei es in den Gründen etwa folgendes ausführte:

Der vom Beklagten Unterzeichnete Revers verstösst gegen § 138 BGB. Dies geht aus der Bestimmung über die Ver¬ tragsstrafe hervor, die in der ausserge- wöhnlichen Höhe von 100000 Mark bei jeder einzelnen Uebertretung der in dem Revers enthaltenen, höchst umfassenden und minutiösen Verpflichtungen verwirkt sein soll. Demgemäss ergibt sich unter Umständen eine solche Häufung der Vertragsstrafen, dass eine Summe heraus¬ kommt, die mit der tatsächlichen Sachlage überhaupt ausser jeder vernünftigen Be¬ ziehung steht. Die Klage verlangt Zah¬ lung von 100000 Mark von einem Be¬ klagten, der einen Jahresgehalt von 2400 Mark und Tantieme von etwa

112

PHOTOGRAPHISCHES WOCHENBLATT. gSS ESS ESS ESS BSBl

1000 Mark bezieht. Eine solche alle Grenzen übersteigende, in ungewisse, für den Beklagten dem regelmässigen Gange der Dinge nach überhaupt uner¬ schwingliche Summen auslaufende Ver¬ tragsstrafe enthält einen Verstoss gegen die guten Sitten. Die Bestimmungen des Reverses wahren lediglich unter Ver¬ nichtung der Vermögensstellung des Be¬ klagten während seiner ganzen Lebens¬ zeit in einseitiger Weise das Interesse des Klägers. Von einem auch nur ver¬ suchten Ausgleich der beiderseitigen In¬ teressen ist in keiner Weise die Rede. Die Ansicht, dass eine Vertragsstrafe niemals wegen ihrer Höhe gegen die guten Sitten verstossen kann, ist un¬ richtig. Auch das in § 343 BGB. dem Richter gewährte Recht, die Vertragsstrafe bei aussergewöhnlicher Höhe herabzu¬ setzen, steht der Anwendung des § 138 BGB. nicht entgegen.

Zu dieser ganz abnorm hohen Ver¬ tragsstrafe kommt aber noch die Ver¬ pflichtung des Beklagten mittels Ehren¬ wortes zum Schutze der lediglich finan¬ ziellen Interessen des Klägers. Die Ehre als ideales Gut bildet einen Teil des Persönlichkeitsrechtes des Menschen, sie ist Grundlage seiner Existenz. Daraus ergibt sich, dass sie nicht ohne weiteres in vermögensrechtlichen Beziehungen zu¬ gunsten anderer verwertet werden kann, da hier nicht vergleichbare Werte in Be¬ tracht kommen. Irgend ein ideales oder persönliches Moment, das die Bindung des Beklagten an seine Verpflichtungen vermittelst des Rechtsguts der Ehre zu rechtfertigen geeignet sein könnte, ist

nicht hervorgetreten. Der dem Reverse zugrunde liegende Vertrag ist einfach der typische Vertrag des Gewerbeunter¬ nehmers mit einer der in § 133 a G.-O. genannten, mit höheren technischen Dienstleistungen betrauten Personen. Der Revers lässt den fundamentalen Unter¬ schied zwischen der finanziellen Stellung des Klägers als Grossunternehmers und der des Beklagten, der zur Verwertung seiner wissenschaftlichen Kenntnisse und technischen Fähigkeiten lediglich auf seine Geistes- und Körperkräfte ange¬ wiesen ist, scharf hervortreten.

Der Revers kann auch nicht aus § 133f G.-O. aufrecht erhalten werden. Denn es handelt sich hier nicht um eine Beschränkung der gewerblichen Tätigkeit nach Zeit, Ort und Gegenstand, sondern um die Art der Verstärkungsmittel eines Vertrages. Ob eine solche Beschränkung, die eine unbillige Erschwerung des Fort¬ kommens enthält, vorliegt, kann dahinge¬ stellt bleiben. Denn der Revers ist, weil die persönliche Freiheit übermässig be¬ schränkend, als Verstoss gegen die guten Sitten anzusehen und daher in Gemäss- heit des § 138 BGB. für nichtig zu erklären.

Diese Entscheidung zeigt, dass unser höchster Gerichtshof genügend soziales Verständnis besitzt, um übermässigen Beschränkungen der Angestellten ent¬ gegenzuwirken, und dass deren Interessen schon auf Grund der geltenden Be¬ stimmungen ausreichend gewahrt sind, so dass eine Gesetzesänderung sich als überflüssig darstellen dürfte.

113

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Die wicbtidsten Punkte für Projektionen

(Schluss.)

I^ie Selbstherstellung mit der erwähnten ' Einrichtung ist ohne jede Gefahr, genau wie eine Petroleumlampe gewiss ! zu keinem Bedenken Veranlassung geben * würde. Hätte ich nicht kürzlich in der Fachpresse kurz nacheinander verschiedene Anfragen gelesen, die mir den Beweis gaben, dass manchmal in Bezug auf Kalklicht noch recht naive Auffassungen existiren, so würde ich mir die Mühe der j Niederschrift nicht gegeben haben. j

Für die Kalklicht -Anwendung resp. [ Benutzung von komprimirtem Sauer¬ stoff (in dem erwähnten Cylinder) muss man ein sogenanntes Reduzirventil auf¬ schrauben, da man den Sauerstoffdruck ohne dieses Ventil absolut nicht unter der Gewalt hat. Wenn man das Schraubengewiude des Cylinders auch noch so vorsichtig öffnet, so kann man d'e richtige Zufuhr des Sauerstoffes doch nicht entfernt genau reguliren.

Ein Brenner kostet durchschnittlich 30 Mark, ein Reduzirventil 26 Mark, ein solches mit sogenanntem »Finimeter« 40 45 Mark. Das »Finimeter« zeigt jederzeit an, wieviel Sauerstoff sich noch im Cylinder befindet. Man kann auf diese Weise stets rechtzeitig um neue Anlieferung von Sauerstoff schreiben, damit dieser im Bedarfsfälle zur Steile ist.

Ausser dem Kalklicht kommt noch in Frage:

Starklichtlampe der A. E. G, Diese ist überall zu benutzen, wo elektrisches Glühlicht vorhanden. Man hat nur eine Glühbirne aufzuschrauben und an deren Stelle einen Schraubkontakt einzusetzen, in welchem 2 Löcher für den Stecher angebracht sind, die mit einer Doppel¬ litze mit der Lampe in Verbindung stehen.

Die Lampe besitzt 3 gekreuzte Stäb¬ chen, die durch den Strom in Weissglut geraten und einen hohen Lichteffekt abgeben.

Die Einrichtung ist nur bei einer Stromspannung von 220 Volt zu empfehlen,

eine Spannung von 110 Volt, wie sie in alten Netzen noch hier und dort üblich ist, gibt für Projektion kein genügend gutes Licht. Preis der Lampe 30 Mark; eine 4 Meter lange Doppellitze mit Schraubkontakt kostet 12 Mark.

Für mittlere Verhältnisse genügen auch noch die kleinen sogenannten Schwach¬ strom-Bogenlampen von 3'/a 5 Ampere Stromstärke, die mit Kohlenstiften gebrannt werden, stets aber noch einen kleinen Vorschau widerstand erfordern.

Die ganze Einrichtung kostet 50 Mark. Auch diese Lampe wird in einfachster Weise an Stelle einer Glühlampe ange¬ schaltet.

Für Projektion ist unbedingt Gleich¬ strom zu empfehlen; Wechselstrom gibt ein ziemlich unruhiges Licht, das zudem eine deutliche Gelbfärbung besitzt, die durchaus nicht erwünscht sein kann.

Eine noch sehr wenig gewürdigte Lichtquelle besitzen wir im Acetylen, das bekanntlich in einfachster Weise durch Einsenken von Calcium-Carbid in Wasser bereitet wird.

Die neuerdings sehr verbesserten kleinen Acetylen-Apparate sind ohne jede Gefahr zu benutzen, da in ihnen keine nennens¬ werten Gasmengen aufgespeichert werden. Vielmehr kommt alles erzeugte Gas sofort zur Verbrennung. Die ausserordentlich einfache Herstellungsweise des Acetylens kurz vor dem Moment des Verbrauches ist eine der verlockendsten Eigenschaften, die mit der Benutzung dieses schönen, brillanthellen Lichtes verbunden sind. Das Acetylen genügt für mittlere bis höhere Ansprüche.

Preis des Generator ca. 30 Mark, des Brenners ca. 12 15 Mark.

Ein Eimer Wasser, ‘/a kg Carbid und ca. 1 '/. Meter Gummischlauch sind die einzigen Requisiten, ausser Gasometer und Brenner.

Zum Schlüsse komm ich zu den Bildern, mit deren Qualität natürlich der

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ganze Effekt der Projektion steht und fällt. Vor allem benutze man Bilder, die in den Schatten noch durchsichtig sind.

Zeigen sich die Schatten dick und blakig, so sind auch gewöhnlich die Lichter übertont und damit ist der eigene Reiz dem Projektionsbilde schon ge¬ nommen.

Wenn man fertige Bilder des Handels benutzt, so suche man in erster Linie Woodbury-Bilder zu bekommen, die in Bezug auf Transparenz und zarte Zeich¬ nung alles hinter sich lassen. Die Gra¬ dation der Tonskala ist in feinster Weise definirt und die höchsten Lichter wie die energischsten Schatten zeigen noch eine genaue Differenzirung. Für diejenigen, welche Woodbury Bilder nicht kennen, sei hier kurz bemerkt, dass diese nur in fabrikmässiger Weise angefertigt werden können, dass sie also für Einzelexemplare

von Diapositiven nicht in Frage kommen können.

In Bezug auf die Grösse der Projek¬ tion zeigt sich meist die Neigung, die Bilder nur »recht gross« zu haben, ein Wunsch, der eine Analogie bei den Amateuren in Bezug auf die anzuschaffende Kamera findet.

Für die Projektion merke man: die absolute Grösse tut es nicht; man projizire vielmehr das Bild so gross, dass die am weitesten sitzenden Zuschauer die Details noch erkennen können. Mit 2 Meter Durchmesser wird man in den meisten Fällen ausreichen.

Grössere Formate überlasse man ge¬ trost den Spezialtheatern für Projektion, während für uns Klarheit, Schärte und Helligkeit des Bildes massgebend sind.

M. Roesl.

■■■*■■¥] REpERTORIClM !■■■*■■■■

APer Platinentwfckler als Ton¬ bad. Es dürfte nicht allgemein bekannt sein, schreibt ein Mitarbeiter in Photo- graphy & Focus, dass man alte Ent¬ wicklungsbäder von Platinpapier, worin mehrere Platinbilder entwickelt sind als Platintonbäder für Auskopir- Mattpapier benutzen kann. Der Gedanke ist ein¬ leuchtend, da es bekannt ist, dass im Entwicklungsbade von Platinbildern der grösste Teil des Platins enthalten ist, der in dem Platinpapier enthalten war. Statt die Entwicklungsbäder fortzugiessen, wie das gewöhnlich geschieht, soll man sie also aufbewahren und entweder, wie der Verfasser vorschlägt, sie zum Tonen von Silberbildern verwenden, oder wenn man dazu keine Gelegenheit hat wenigstens das Platin daraus wiedergewinnen. Der ,yerfasser konnte mit einem Bade, worin 3 Platinbilder 13X18 entwickelt waren.

drei auskopirte und mit Gold vorgetonte Bilder mit Platin tonen, worauf das, Bad zu schwach wurde. Er hat auf diese Weise vor zwei Jahren oder noch länger vorher Bilder getont, die gerahmt.wurden und a’len Arten von Tageslicht ausgesetzt waren, und die bis jetzt keine Spur von Verbleichen oder Fleckigwerden zeigen.

(Brit. Journ., 8. Jan, 09, S. 29.)

%

Sir Herbert Herkomer hat sich sehr ungünstig über die Schnappschützen oder Knipser ausgesprochen in einem Vortrage worin er über das mangelnde Interesse des Publikums für die Kunst klagt. Trotz der Liebe für die Kunst kann diese nich^ aufblühen. Das haben die illustrirten Zeitungen verschuldet, die

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den billigen Knipser dem teuren Künstler vorziehen. (Brit. Journ., 8. Januar 09, S. 32.)

Anm.: Der Künstler hat wohl recht, dass wir in Bezug auf die Kunst in einem Gährungsprozess sind und dass die photographischen oft mangelhaften Illustrationen, mit denen das Publikum täglich überschüttet wird, das Interesse für die Kunst abzustumpfen geeignet sind.

Drei neue Elemente sollen in Japan von Masataka Ogawa in

mehreren Mineralien (Thorianit, Molyb- dänit usw.) entdeckt worden sein. Dem einen kommt im periodischen System wahrscheinlich die Stellung zwischen dem Ruthenium und Molybdän zu und es ist ^Nipponium« getauft worden. Ein zweites, das noch nicht getauft ist, hat Aehnlichkeit mit dem Molybdän und sieht wie Magnesiumpulver aus. Im Thorianit soll sich neben diesen beiden Elementen noch ein drittes unbekanntes vorfinden, das angeblich radioaktiv ist.

(Die Umschau, 16. Jan. 09, S. 63.)

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Bei der Redaktion eingegangen

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Die Firma Dr. R. Krügener in Frankfurt (Main) sendet ihre Hauptpreis¬ liste No. 23 über Delta - Kameras und Photo-Chemikalien. Das Buch ist elegant ausgestattet und bietet eine reiche Aus¬ wahl von Apparaten und Objektiven für alle möglichen Zwecke. Da finden wir die Namen: Teddy, Trix, Minimum, Delta - Superba und Spezial - Kameras. Ferner sind aufgeführt und illustrirt Kassetten, Objektive, Verschlüsse, ein Universal-Vergrösserungsapparat, ein Gas¬ licht - Vergrösserungsapparat, mikrogra¬ phische Apparate, ein vertikal gebauter Projektionsapparat, Metallstative, ein Ak¬ tinometer und Doppelfernrohre. Dem schliesst sich an ein Verzeichnis der vielen’ Chemikalien in Patronenform und der£ Blitzlichtpräparate der Firma. Die Leistungen der Objektive werden veran¬ schaulicht durch eine grosse Anzahl von hübchen Aufnahmen, die in Autotypie wiedergegeben sind.

Die Firma J. H. Dalimeyer A.-G. sendet durch ihren Generalvertreter Carl Simonsen & Co. in Berlin einen Prospekt über ihre neuen Teleobjektive »Adon« und »Adon junior«. Das Adon ist ein für Handkameras bestimmtes Teleobjektiv, das bei 15 cm Auszug eine QX12 Platte und bei 22,5 cm Auszug eine 13X18 Platte deckt. Der Preis ist ein niedriger. Adon junior ist noch kompendiöser gebaut und liefert eine 2 '/.Hache Vergrösserung. Es ist für sich oder als Ersatz der Vorder¬ linse eines Objektives benutzbar und hat dann dieselbe Lichtstärke wie dieses Objektiv. Es ist billiger als das Adon.

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Die Neue Photographische Ge- sel Ischaf t A.-G. in Steglitz bei Berlin sendet eine Broschüre: Die Praxis des Askau - Druckes von Jos. Rieder, worin eine genaue Beschreibung der Arbeits¬ weise des neuen Verfahrens enthalten ist. Gleichzeitig liegt eine Preisliste über die Askau-Bedarfsartikel bei. Beides ist von

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der Gesellschaft gratis zu beziehen. Ein weiteres Unternehmen der Gesell¬ schaft ist die Herausgabe einer N. P. G.- Bibliothek«, die in einzelnen Bändchen Monographien über die Behandlung der einzelnen photographischen Papiere und Verfahren bringt. In diesen Bändchen wird der Arbeitsgang und alles was sonst zu beachten ist, in ausführlicher Weise geschildert, viele erprobte Rat¬ schläge werden gegeben, Misserfolge sowie deren Ursachen und Abhilfe wird besprochen. Es liegen uns vor Band 1 Bromsilberpapier und Band 2 Katatypie. Die Bändchen sind durch alle Photo- Händler oder durch den Buchhandel für 20 Pf. zu beziehen, oder direkt von der Gesellschaft unter Einsendung des Be¬ trages zuzüglich 5 Pf. Porto.

Die Firma C. A. St ein heil, Söhne München, versendet z. Zt. einen Prospekt über ein neues, astigmatisch korrigirtes Por- trait-Objektiv »Triplar«^ mit der besonders hohen Lichtstärke 1:3,8 (kleinere Nummern sogar 1 : 3,5) welches als modei ner Ersatz für das seitherige Petzval- Objektiv bestimmt ist und als solches in erster Linie für Kinderaufnahmen im Atelier, Portraits und Gruppenaufnahmen im eigenen Heim, anderseits aber auch für Projektion und Kinematographie dient; Eine gut ge¬ lungene Kinderaufnahme mit Triplar 1:3,8 f = 30cm hergestellt, schmückt die Vorderseite des Prospektes.

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Unter den Erfindungen, welche in den letzten Jahren im Handel erschienen sind, nimmt Gressner’s Sitzauflage aus Filz für Stühle und Schemel eine recht praktische Stellung ein. Ueber- raschend schnell hat sich dieselbe Ein¬ gang verschafft. Gegenwärtig sind bereits etwa 40500 Stück in Gebrauch und es kann keinem Zweifel unterliegen, dass nur in¬ folge wirklicher Vorzüge ein so günstiges Resultat erzielt werden kann. Die aller¬

grössten Etablissements, Firmen, die sicherlich bei derartigen Neuanschaffungen gewissenhafte Prüfung vorausgehen lassen, haben die Gressner’sche Sitzauflage für ihre gesamten Kontor - Sitzmöbel ange- geschafft. In Anbetracht dessen wird vielen unserer Leser eine Beschreibung erwünscht sein. Die Firma Gebr. Gressner Berlin-Schöneberg-W., versendet Prospekt- Preisliste gratis. Als weitere Spezialitäten fabrizirt diese Firma Nadelkissen sowie Markenanfeuchter aus Filz. Die Nadel¬ kissen werden in verbesserter Ausführung mit Untersatz geliefert Bezüglich der Markenanfeuchter ist zu bemerken, dass dieselben wesentlich länger gebrauchs¬ fertig bleiben, als solche von Schwamm; infolge der festen Elastizität des Filzes ist eine gewisse kleine Kraftanwendung beim Aufdrücken der Marken möglich, wodurch ein mässiges und gleichmässiges Anfeuchten der Marken erzielt wird. Man verlange Beschreibung.

Ausstellun^swesen

Die A^jsstellung der zentralafrika¬ nischen wissenschaftlichen Expedition Sr. Hoheit des Herzogs von Mecklenburg Dr. Adolf Friedrich der jüngst anlässlich seiner Verdienste um die Wissenschaft von der Universität Rostock zum Ehren¬ doktor ernannt wurde, war bis zum 20. März in den Ausstellungshallen am Berliner Zoologischen Garten geöffnet. Sie war für uns besonders interessant wegen der ausgedehnten Anwendung der Photographie, die ein anschauliches Bild von Land und Leuten des durch¬ querten schwarzen Erdteils gegeben hat, wie es nur selten in solcher Vollständig¬ keit geboten wurde. Die Photographie war in der Tat hier ein Mädchen für Alles, denn sie wurde ebenso für die Darstellung der Menschentypen und Tiere \/ie für die Topographie, die Geo¬ logie und die Charakterisirung der Land¬ schaft verwendet. Die Aufnahmen sind für die Zwecke der .Ausstellung zürn Teil sehr erheblich vergrössert worden. Die ganz rgossen Formate sind meist

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von der» A.-G.' Voigtländer & Sohn her¬ gestellt rund’ haben mehr dekorative Wirkung, während die von Dr. Ad Hese- kiel & Co. hergestellten sich durch grösseren Detailreichtum auszeichnen, besonders' fällt ein lebensgrosses, zwölf¬ jähriges Negermädchen in ganzer Figur auf. Auch Herr Rittmeister a. D. Kisling hat eine grosse Zahl landschaftlicher Motivevvergrössert.

Ebenso gross wie die photographische ist aber auch die zoologische bezw. Jagd- Ausbeuteunddie Sammlungen gehen in die vielen Tausende von Exemplaren. Die eth- nographischeSammlungist sehr bedeutend und füllt einen, grossen. Saal, während zwei Säle von der naturgeschichtlichen Ausbeute gefüllt werden. Gleich beim Eingang wiid man von einer mächtigenjagdtrophäe emp¬ fangen, die eine ganze Anzahl von Okapi feilen, zahlreiche Löwen- und Panther¬ felle enthält und von zwei mächtigen ausgestopften Tierköpfen, einem Nashorn- und einem Büffelkopf flankirt wird. Die Schmetterlinge, Käfer, Eidechsen, Schlangen, Vogelbälge, Schädel und Pflanzen gehen in die Tausende und sind hochinteressant. DieJ Ausstellung bildete ein ganzes Museum * und zeigte die ge¬ waltigen Resultate der Expedition, zu denen, wir dem Leiter derselben nur gra- tuliren können.

Auszeichnung

Die »Königl. Württemb. Zentralstelle für Gewerbe und Handel zu Stuttgart« hat der »Lehr- un d Versuchsanstalt für Photographie, Chemigraphie, Lichtdruck und Gravüre zu Mün¬ chen«, in dankbarer Anerkennung der hervorragenden Leistungen der Anstalt auf dem Gebiet derT künstlerischen Pho¬ tographie und ""der j ihren Interessen er¬ wiesenen wertvollen Dienste die Medaille des Kgl. Württbg.'_ Landesgewerbe - Mu¬ seums verliehen.

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E. W. in D. Gleiche Gewichte des¬ selben Blitzpulvers können verschiedene Lichtmengen geben, je nach der Form ; in der das Blitzpulver verbrannt wird, j Man muss berücksichtigen, dass das { Produkt der Verbrennung die Magnesia 1 für Licht sehr undurchlässig ist und dass der Rauch, den der vordere Teil entwickelt, das Licht des hinteren Teiles verdeckt. Zur direkten Wirkung kommt eigentlich I nur der vordere Mantel der Flamme. Die ungünstigste Form ist die, wenn man das Blitzpulver auf ein Häufchen schüttet; hier geht ein grosser Teil des Lichtes der inneren Flamme verloren. Viel günstiger ist es wenn man das Blitzpulver in einem langen Wall aufstreut, der in der Mitte angezündet wird. Der günstigste Verbrennungsmodus ist der, wenn man das Blitzpulver in dünner Schicht auf einem schlechten Wärme¬ leiter z. B. Asbestpappe ausbreitet und der Schicht die Form eines gleichseitigen Dreiecks gibt, dessen Basis dem zu be¬ leuchtenden Gegenstand zugekehrt ist j und die Zündung an der hinteren Ecke bewirkt. Dann entzündet sich zuerst ein Punkt, die Flamme verbreitet sich von hinten nach vorn und der Rauch verdeckt nicht die hintere Flamme, weil diese schon erloschen ist. Aus dem angführten Grunde wirken auch kleine Mengen Blitzpulver verhältnismässig stärker als grosse, weil in letzterem Falle eben viel Licht durch den Rauch ver¬ schluckt wird.

O. N. in H. Das Vergilben Ihrer Bilder hat wahrscheinlich darin seinen Grund, dass Ihr Fixirbad zu viel Silber aufgenommen hatte, d. h. zu lange ge¬ braucht ist. Dieses silberbeladene Fixir¬ bad wäscht sich nachher sehr schwer aus und wenn davon nur kleine Mengen im Bilde bleiben, so geben diese in der I Feuchtigkeit der Luft Schwefelsilber, das I die Bilder vergilbt, selbst wenn es in unwägbaren Spuren vorhanden ist.

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Patentanmeldungen :

St. 12717. Verfahren zur Herstellung farbiger Lichtbilder durch Ausbleichen. Dr. Hans Stobbe, Leipzig, Robert Schumannsstr 12.

G. 27 68d. Lu tbremse für photographische Verschlüsse mit in einem Zylinder verschiebbaren Bremskolben. Gustav Gau'hier, Calmbach,

M. 34120. Verfahren und Vorrich'ung zum Photographiren nach einer bestimmten Richtung mittels eines in die Höhe getriebenen photogra¬ phischen Apparates Alfred Maul, Dresden, Bött- geritrasse 42.

M. 34465. Verfahren und Vorrichtung zürn Schutze von Kioematographenbildbäodern gegen den Einfluss der von der Lichtquelle des Projek¬ tionsapparates ausgestrahlten Hit'e, Frederic de Marc, Brüssel.

M. 35096. Vorrichtung zum Einstellen des Objektives von Kinematographenapparaten. Arcade Mailet, Paris,

T. 13 067. Verfahren zur Hersteüurg von Bildern in chrotnathahigen Schichten durch Be Führung mit durch Belichtung entstandenen Siiber- biidern; Zus, z. Anin. B. 44063 Dr Wilh. Triepel, Berlin, Pragerstr. 11,

E. 12977. Verfahren zum tonfreien Einwalzen von Lichtdruckschichten für dea Umdruck. Alfred Eisenach, Bürgel i. Th.

O. 5884. Zusammenlegbare Reflexkame a, bei welcher Spiegel und Mattscheibe am Karnerahinter- rahmen gelenkig angeordnet sind. Optische An¬ stalt C. P. Goerz, A.-G., Friedenau b. Berlin.

Sch. 27338. Schlitzverschluss mit zwei Achsen, auf deren jeder je eine Walze für einen Vorhang und die Rollen für die Bänder des anderen Vor¬ hanges angeordnet sind, der im geschlossenen Zu¬ stande aufgezogen wird und welcher nur einer in der unteren Walze befindlichen Schraubenfeder als treibender Kraft beim Ablaufen bedarf. Max Schönau, Jena.

D. 19460. Verfahren zur Herstellung von zu endlosen Rasterbändern für kinematographische Aufnahmen in natürlichen Farben zu verarbeitenden zylindrischen Blöcken aus aufeinander geschichteten Zelluloidblättern. Deutsche Raster-Gesellschaft m. b. H., Steglitz.

F. 25 193- Vorrichtung zum Verhindern des Einschiebens des Objektivträgers photographischer Kameras, bevor das Objektiv sich genau in der

Mittelstellung befindet; Zus. %. Pat. 199 446. Fabrik photogr. Apparate auf Aktien vorm. R. Hüttig & Sohn, Dresden.

M. 34578. Verfahren und Vorrichtung zutn Aufwickeln von Kinematographenbildbändern, bei der die Aufwickeltrommel mit ihrer Antriebsvor¬ richtung durch Reibung verkuppelt ist. Messters Projektion, Ges, m b. H , Berlin,

M. 34 157. Vorrichtung zum Photographiren mittels eines in die Höhe getriebenen auf bekannte Weise io eingestellter Richtung gehaltenen Auf¬ nahmeapparates. Alfred Maul, Dresden, Böttger- strasse 42.

Patenterteilungen :

No. 207 190. Auslösevorrichtung für photo¬ graphische Verschlüsse, welche solange in Offen- bteiluog bleiben, bis durch den Ablauf eines beim Oeffnen des Verschlusses gleichzeitig frei gege¬ benen, auf verschiedene Ablaufszeit Jeinstellbaren Federwerkes eine Hemmung der Auslösevorrich¬ tung ausgeruckt wird. Alexei Kudrjawzeff, Bogo- roditsk, Russland.

No. 207191. Fortschaltvorrichtung für das Bildband von Kinematographen. Deutsche Muto- skop- und Bi graph-Gesellschaft m, b. H., Berlin.

No. 207319. Verfahren zum Urawandeln photographischer Silberbilder in Pigmentbilder durch Aufbringen einer flüssigen, durch Bichromat, Ferricjanalkali und Bromkalium unter Mitwirkung des Silberbildes umssuwandelnden Pigmentgelatine¬ schicht Neue Photographische Gesellschaft, A.-G,, Berlin-Steglitz.

No. 207 192. Verfahren zur photomechanischen Herstellung von Raster - Tiefdruckformen. Alois Schäfer & Wilhelm Pribul jun., Wien

No. 207209. Heliographische Tiefdruckform mit an der Oberfläche der Druckform liegendem Raster. Theodor Reich, Berka a. Werra.

No. 207410. Vorrichtung zur Parallelver- schiebung des Rasterrahmens von Rspruduktions- kameras. August Westberg, Stockholm.

No, 207 499. Photographischer Kopirapparat für Farbrasterphotographien. Dr. John Henry Smith, Paris u, Dr Waldemar Merckens, Mülhausen, Eisass.

No. 207 677. Feuerschutzvorrichtung an Kine¬ matographen, bei welcher eine drehbare Platte vor dem Bildfenster der Tourenzahl der Antriebs¬ vorrichtung entsprechend von einem Zentrifugal¬ regulator gehoben, beim Reissen oder nach völligem Ablauf des Bildbandes aber unter Mit¬ wirkung einer ekktfomagnetisch gesteuerten Vor-

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richtung wieder vor das Bddlenster zurückgeführt wird. Emil Gottlieb Homes und Julius Oskar Gindert, VVi-n.

No. 207 750. Verfahren zur Herstellung von aus kleinen Flächenelemenien der verschiedenen Grundfarben zusaramengese z'en Mehrfarbenfiltern. Societe Anonyme des Plaques & Papiers Photo- graphiques A Lumiere et ses fils, l yon- Monplaisir

No 208054. Verfahren zur Herste'lung von photographischen Kohpapieren und Kunstdruck- papieren durch Behandlung mit Schwefelsäure. Photochemische Fabrik Roland Risse, G. m, b. H., Flörsheim, Main.

No. 207 830 Maschine zum K'loiiren von Kinematographen-Bildbändern mittels Schablonen, die mit dem Bildbande schrittweise fortgeschaliet werden. Socie e des Etablissements Gaumont, Paris

Gebrauchsmuster-Anmeldungen :

No. 303184. Zeiger für die Enifernungsskala an photographischen Kameras Fa. Dr R. Krüger er, Frankfurt a. M,

No. 363 19.7. Feuerschutzgehäuse für Kine- matographen Buderus Kinematographenwerke G. m. b. H., Hannover.

No. 363494. Kurbelachse mit Schwungrad und Kegelrad für schlittenariig hoch und nieder verschiebbare, mit feststehendem Bi'dfenster und Objektiv versehene Projektionsapparate lebender Photographien. Jobs. Kölle, Reutlingen.

No. 363497. Gestell für Kinematographen. Buderus Kinematographenwerke Ges. m. b. H., Hannover.

No. 363 623. Aus einem Rahmen mit Falz¬ rändern vor der Trockenp'attenaufnahmeöfthung und zwei Aussparungen zum Erfassen der Platte bestehende Metallkassetteneinlage. .Adolf Hoppe, Stegsir. 4.1, und Carl Hoppe, Rothschildallee S, Frankfurt a M

No 363652. Rings geschlossener Lichtschirm, der mit einem Griff geöffnet und geschlossen werden kann. Fa Dr. R, Krügener, Frankfurt a. M,

No 361924. Mattscheibenrahmen für umkehr¬ bare Mattsctieiben. A Hch. Rietzschel, Ges. in b. H., Optische Fabrik, München.

No .363933 Kassetteiischieber aus starkem Papier zum Umlegen. Fa. Dr. R. Krügener

Frankfurt a. M,

No. 363942. Rf produktionskamera mit ein¬ stellbaren Rasterhaltelei.'ten. Hoh & Hahne, Leipzig.

No. 363 943. Reproduktionskamera mit ein¬ stellbarem Diaposiiivrahmen. Hv)h & Hahne, Leipzig.

No. 364 039. Andrückblech für Filmspulen. Fa. Dr. R. Krügener, Frankfurt a. M.

No. 364 064. Deutsche Mutoskop- und Bio¬ graph-Gesellschaft m. b. H , Filmzuggetriebe für Kinematographen.

No. 364 065. Feuerschutztroramel für das Bildband von Kinematographen. Deutsche Mulo- skop- und Biograph-Gesellschaft ni b. H , Berlin.

(Schluss folgt.)

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Kiel, den 18. März 1909.

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jeder aufmerksame Leser wird in jedem Jahrgange dem Blatte so viele Vorteile entnehmen, dass dagegen die geringen Anschaffungs¬ kosten nicht in Betracht kommen.

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Der Annoncenteil des Wochenblattes erscheint in einer Sonderausgabe unter dem Namen „Offertenblatt für die photo¬ graphische Branche“ und wird monatlich zweimal in grosser Auflage gratis versandt.

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J. HAUFF & Co., G.m.b.H., Feuerbach (WUrttbg.)

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BUDAPEST, 15. Aug. 08.

Im Jahre 1906 habe ich hier, in Budapest, einige Pakete

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gekauft. Ein Paket derselben ist mir damals übrig geblieben, auf das ich ganz vergessen hatte. Jetzt also nach 2 Jahren, als ich mich wieder mit Diapositiven beschäftigen wollte, habe ich dieses Paket, welches sich die ganze Zeit über in meiner Schreibtischlade befand, hervorgenommen, und wollte versuchen, was für Bilder mit diesen Platten noch zu erhalten wären.

Es ist mir eine angenehme Pflicht Ihnen, meine Herren, mltzuteiien, dass ich ein ausgezeichnetes Resuitat erzieit habe, da die Piatten gegen meine Hoffnung, und trotz der langen Lagerung alle Details, so im Schatten als Im Licht vor' zQglich wiedergegeben haben. Die Bilder sind überhaupt nicht zu nnter- scheiden von denen, welche auf ganz neu gekauften Platten kopirt waren, bloss habe ich bemerkt, dass bei gleicher Behandl. derTon dieser Bilder etwas dunkler ist, so dass sie sich eherzu Glasbildern, als zum Projiziren bei schwächerer Lichtquelle eignen.

Hochachtungsvoll

ROLAND HARMATZY

Königl. Ungar. Ministerium des Innern.

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