35. Jahrg. « BERLIN, 6. April 1909.

» No. 14.

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PHOTOGRAPHISCHES

WOCHENBLATT

Redigirt von J. GAEDICKE,

Beriin W. lo.

Inhalts-Verzeichnis

Der Schutrverband ffir den Bogenhandel mit Photographen . . . 129

Künstliches Licht . . . . 131

Rflckgewährung Ton Lizenzen bei Feststellung der Nichtneuheit

von Gebrauchsmustern . . 134

Repertorium: Die Osram- Lampe als elektrische Starklichtquelie . 136 Ueber schwer brennbare Kinematogfaphenfilms . . 136

Photographie durch undurchsichtige Materialien . . 136

Bei der Redaktion eingegangen . . 137

Firmennachrichten . .138

Ausstellungswesen ....... ........... 138

Preisausschreiben . 138

Zeitungswesen . . 138

Briefkasten . 139

Unterrichtswesen . . . . . . . 140

Das Photographische Wochenblatt erscheint wöchentlich Dienst'ags. Jährlich viele Kunstbeilagen.

Bezugsbedingungen; Bezugspreis für In* und Ausland: Mk. lo das Jahr Mk. 5 das Halbjahr, Mk. 3,50 das Vierteljahr. Abounenicnts, die nlebt 14 Taf e vor dem Ablauf des Quartals abbestellt werden, gelten als stillschweigend welterlaafend. Anzeigen: die gespaltene PetitzeUe 30 Pf., Arbeitsmarkt 20 Pf. Daaeran aoncen mit

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Wochenblatt

Redigirt von 3. Gaedicke, Berlin U.

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1 Erscheint wöchentlich Dienstags |

35. Jahrg. [

Berlin, 6. April 1909.

^ Nummer 14

Der Scbufzverband rflr den Bosenbandel mit Pbotograpben

Von Johannes Gaedicke.

|j:e Unsicherheit, um nicht zu sagen, Unsolidität, im Bogenhandel in Aus- kopirpapieren mit den Photographen hatte im Laufe der letzten Zeit einen Umfang angenommen, der das Geschäft zu einer allgemeinen Hetze stempelte. Einzelne Fabrikanten unterboten die Händler, ja sogar Händler unterboten die Fabrikanten mit deren eigenen Fabri¬ katen. Vorgeschriebene Preise wurde scheinbar inne gehalten, aber durch Zu¬ gaben, wie Platinsalz oder anderen Sachen, z. B. Papierscheren etc., wurden die Vorschriften umgangen, sodass die soliden Geschäftsleute das Gefühl hatten: so geht es nicht weiter, die Preise müssen staWlisirt werden. Die Folge dieser all¬ gemeinen Erkenntnis war die Bildung des Bogenschutzverbandes, der den Zweck hatte, die bestehenden Preise festzulegen und für deren Innehaltung zu sorgen. So wurde denn der Schutz¬ verband für den Bogenhandel mit Fach¬ photographen seitens des »Verbandes der Händler und Fabrikanten photographi¬ scher Artikel (E. V)« vorbereitet durch Schriftstücke, die nach den Wünschen der Händler und der Fabrikanten modi- fizirt wurden, bis sie schliesslich beiden Gruppen genehm waren. Danach ist

jedem Fabrikanten freigestellt, seine Preise zu normiren, wie sie sich aus seiner Kalkulation ergeben und wie er sie für seinen unerlässlichen Verdienst genügend findet. Dieser Preis bleibt aber fest und weder der Fabrikant noch ein Händler darf ihn unterbieten. Es darf also nicht dem einen Konsumenten ein anderer Preis gemacht werden, wie einem anderen.

Der Vertrag zwischen Fabrikanten und Händlern ist so einfach und klar, dass man gut getan hätte, ihn zu ver¬ öffentlichen. Weil das aber nicht ge¬ schehen ist, so hat sich um dieses ge¬ heime Ding ein Kranz von Mythen ge¬ bildet, der die Photographen graulich machen soll, um sie den wenigen Fa¬ briken in die Arme zu treiben, die draussen geblieben sind und die an¬ scheinend nicht im Stande sind, sich Kundschaft durch die Qualität ihres Pro¬ duktes zu verschaffen, daher eine Gegen¬ bewegung zu schüren, Veranlassung finden können.

Man hört nicht auf, den Bogenschutz¬ verband einen »Trust« zu nennen, ist sich dabei aber gar nicht klar, was eigentlich ein Trust ist. Die Bildung eines Trusts erfolgt so, wie wir erläu¬ ternd hinzufügen wollen, dass eine

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Gruppe von Fabriken Zusammentritt, ihre Aktien oder Geschäftsanteile zusammen¬ wirft und einer Commission von Ver¬ trauensmännern (Trustees) gegen Zertifi¬ kate übergibt, ebenfalls ihre Verdienste aus den übrigens selbständig betriebenen Geschäften. Die Vertrauensmänner ver¬ teilen dann den Verdienst an die ein¬ zelnen Betriebe, sodass der Ueberschuss des einen Mitgliedes den Ausfall des anderen deckt. Mit einem vulgären Aus¬ druck heisst das, die Ti uitfabriken ar¬ beiten in einen Topf, ln Deutschland hat der Trust meist den Beigeschmack, dass derselbe bezweckt, gemeinsam höhere Preise zu erzielen. Wenn man nun die Zusammmensetzung der ver- tragschliessenden Fabrikantengruppe des Bogenschutzverbandes ansieht, so wird man darin solche Gegensätze der Ge- schäftspolitik finden, dass selbst, wenn einige trustlüsternen Elemente darunter wären, auch nicht eine Spur von einer .\ehnlichkeit mit einem Trust übrig bleibt Die Fabrikanten können aber ganz ver¬ schiedene Geschäftsprinzipien haben und doch in dem einen Punkt einig sein, durch feste Preise ein geordnetes, solides Geschäft zu ermöglichen.

Gerade durch diesen Vertrag sollten die Photographen sich beruhigt fühlen, denn sie wissen, dass ihre Konkurrenten keine günstigeren Preisnotirungen erhalten können. Aus dem, Vorstehenden ergibt sich, dass bei dem Bogenschutzverband von einem Trust absolut nicht die Rede sein kann. Ohne Spur eines Beweises, spricht man von »geheimen Absichten«, die nur verschleiert werden und will da¬ durch die Photographen ängstlich machen vor dem Gespenst einer Vergewaltigung, Dabei handelt es sich bei dem Bogen¬ schutzverband lediglich um einen Vertrag zwischen Fabrikanten und Händlern.

Von den Photographen ist bei den Verhandlungen nur einmal die Rede ge¬ wesen, als seitens der Händler die Klage über ungenügenden Verdienst, der die Spesen nicht decke, erhoben und ein Teuerungszuschlag auf die Papierpreise vorgeschlagen wurde. Da waren es die Fabrikanten, die trotz ihrer eigenen Not-

I läge den Händlern den Rabatt erhöhten,

I aber die Ansicht aussprachen, dass man I unter den heutigen schweren Verhält¬ nissen den Photographen keine Verteue¬ rung ihrer Materialien aufbürden könne. Wenn das einmal notwendig wäre, so müsste man den Photographen Vorteile gewähren, die vielmal grösser wären, als eine etwaige Verteuerung der Bedarfs¬ artikel.

Es ist bemängelt worden, dass man die Photographen nicht zu den Verhand¬ lungen hinzugezogen hat, dazu lag aber gar kein Grund vor, da die Photogra¬ phen dabei gar nicht m Mitleidenscnaft gezogen waren. Wenn einmal dieser Fall eintreten sollte, so wird man sicher die Mitarbeit der Photographen ausgibig in Anspruch nehmen. Der Kampf gegen die Warenhäuser und Massengeschäfte, der von den Fabrikanten und Händlern verlangt wird, ist nicht durch einen Federstrich auszutragen, da er wegen noch laufender Verträge eine längere Zeit in Anspruch nimmt. Zunächst kommt es darauf an, die Warenhäuser am Schleudern zu verhindern und sie im Einkauf nicht besser zu stellen, als die Photographen und das wird tatsächlich angestrebt.

Dem eingebildeten Trust werden alle möglichen Schändlichkeiten nachgesagt, den Beweis für die Behauptungen bleibt man schuldig. Man reizt aber dadurch die Fachphotographen, die nicht genau orientirt sind, auf zu einem Widerstande gegen vernünftige Maassregeln, indem man Reklame macht für die Outsider, die sich der Mehrheit der Fabrikanten nicht angeschlossen haben und aus dieser Tatsache ist die Quelle zu entnehmen, aus der diese Ausstreuungen stammen.

Die Erfahrung der letzten Zeit hat es ergeben, dass einige Outsider gegenüber der Mehrheit gar keinen Einfluss auf das Gesamtgeschäft haben und dass diese durch ihre Weigerung im allgemeinen Interesse mitzuarbeiten, nur in ihr eigenes Fleisch schneiden. Die Aufforderung an die Photographen, bei nicht ange¬ schlossenen Fabriken zu kaufen und den Schutzverbaud für den Bogenhandel zu

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bekämpfen, verkennt das Interesse der Photographen vollständig Wenn dazu aufgefordert wird, die Macht der »ge¬ schlossenen Fachwelt« der Macht der Fabrikanten gegenüber zu stellen, so ist das lediglich eine tönende Phrase.

Es ist überhaupt ein wirtschaftliches Verbrechen, die Konsumenten mit ihren Lieferanten zu verhetzen, während ein freundliches Verhältnis zwischen beiden

in gegenseitigem Interesse liegt. Beide Gruppen sollen vielmehr gemeinsam an der Verbesserung des Geschäftslebens arbeiten, sie sollen zusammen die Schleuderei bekämpfen, die zur Ver¬ schlechterung aller Erzeugnisse führt und dazu beitragen, dass aus den Mitteln des Konkurrenzkampfes die Preisunterbietung ausgeschaltet und nur noch ein Kampf durch bessere Qualität zugelassen werde.

Hünstlicbes Cicbt.

iJie gesamten Verhältnisse auf photo- graphischem Gebiete haben in den letzten 10 15 Jahren eine so einschnei¬ dende Veränderung erfahren, dass es sich wohl verlohnt, Erfahrungen darüber an¬ zustellen, in welcher Weise man praktisch mit diesen Verhältnissen zu rechnen hat.

Die soeben angedeuteten Verände¬ rungen sind hauptsächlich zweierlei Natur und zwar wird einmal die wirtschaftliche Lage des Photographen getroffen, während auf der andern Seite die rein fachtech¬ nische Richtung ein besonderes Augen¬ merk beansprucht.

Wirtschaftlich kommt neben der all¬ gemeinen Teuerung oder vielleicht gerade im Gefolge derselben die Wahl der Geschäftsräume in Frage und es unter¬ liegt keinem Zweifel, dass der Photograph insofern jidem anderen Geschäftsmann gegenüber in einer recht wenig erbau¬ lichen Situation ist. Sind schon die Mieten an sich im Preise recht hoch, so trifft das ganz besonders zu hinsichtlich der Atelierräume, die ja vom Hausbesitzer gewöhnlich besonders mit Hinblick auf

eine möglichst rentable Verwertung an¬ gelegt sind.

Es liegt daher der Gedanke nahe, sich vom Atelier unabhänig zu machen und einen Raum zu benutzen, der be¬ quem in jeder Etage eines Hauses ein¬ zurichten ist. Je niedriger d'e Lage, desto angenehmer für das Publikum, das ist eine alte Erfahrung, der man Rechnung tragen kann, sobald man sich überhaupt entsciüeden hat, mit dem alten traditio¬ nellen Glashause zu brechen.

Und letzteres geht ganz gut, denn man hat heute so gute künstliche Licht¬ quellen, dass man auf das Glashaus ganz gern verzichten kann.

Lange Jahre eigenen Studiums er¬ lauben mir schon ein Wort in dieser überaus wichtigen Sache mitzusprechen und sehr eingehende Versuche befähigen mich, einige, wie ich wohl annehmen darf, praktische Hinweise zu geben, mit denen ich der Fachwelt nach Möglichkeit nützen möchte.

Wer in einer Grossstadt oder auch in einer grösseren Provinzialstadt lebt,

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hat auch meistens Gelegenheit zum Bezüge von elektrischem Strom und dann ist ihm schon leicht zu helfen.

Unter den verschiedenen sehr guten elektrischen Bogenlampen - Systemen ist die Konstruktion der »Photolumen« von K. Weinert- Berlin eine der bewährtesten, da sich der Betrieb ausserordentlich ein¬ fach gestaltet und ausserdem die ge¬ nannte Lampe sehr vielseitige Anwen¬ dung erlaubt. Man arbeitet hier vor¬ wiegend mit reflektirtem Licht (unter Zuhilfenahme eines eigenartigen und dabei sehr einfachen Gardinensystems).

Wenngleich ich auch andere Lampen (z. B. Regina, Traut, Müller-Altona etc.) als ausgezeichnet kennen gelernt habe, so ist doch die Weinertsche Lampe als ein sehr einfaches System rühmend hervor¬ zuheben.

Sie stellt sich, mit 2 automatisch regulirenden Brennern versehen, auf ca. 460 M., ein Preis, der durch Ersparung der Ateliermiete sehr rasch herauszu¬ schlagen ist.

Die Betriebskosten für die Aufnahmen sind bei allen diesen Lampen überaus gering und vor allem darf man nicht die erhöhte Chance für eine gute Aufnahme und die hierdurch bedingte Ersparnis an Platten ausser Berechnung lassen.

Man tut gut daran, an verschiedenen Stellen des Aufnahmeraumes Anschluss¬ dosen anlegen zu lassen, damit man das elektische Kabel möglichst vielseitig durch Stechkontakt anschliessen kann.

Im allgemeinen hat sich in Fach¬ kreisen wenigstens die Erkenntnis durch¬ gerungen, dass elektrisches Licht uns einen ausgezeichneten Ersatz für das Tageslicht zu bieten vermag. Somit wäre die Einführung gesichert, zumal die Handhabung der Beleuchtung in keiner Weise schwierig zu erlernen ist. Ge¬ wöhnlich genügen 8 10 Tage, um sich über die hauptsächlich vorkommenden I Aufgaben klar zu werden.

Will man nun trotzdem nicht an die elektrische Beleuchtung heran, so wird man mit Erfolg auch dem Auer-Gaslicht näher treten können. Nach meiner An- | sicht hat man das Gasglühlicht als Be- 1

leuchtungsfaktor in unbegreiflicher Weise sehr stiefmütterlich behandelt. Durchaus mit Unrecht! Sieht man sich die wirklich schönen Leistungen an, die uns die Neuzeit auf diesem Gebiete beschert hat, so muss man uneingeschränkt anerkennen, dass mit dem Gasgiühlicht ausgezeichnete Resultate zu erreichen sind. Kersten in Berlin hat schon in der Mitte der neun¬ ziger Jahre tadellose Arbeiten Porträts, bei Gasgiühlicht aufgenommen, heraus¬ gebracht. Heute, wo die Lichtstärke sowohl der Lampen wie der Objektive auf die möglichst hohe Potenz gesteigert ist, sollte man doch erst recht die Be¬ nutzung der Gasbeleuchtung ins Auge fassen.

Es ist für den Interessenten eine grosse Annehmlichkeit, dass geeignete ßeleuchtungsapparate bereits fabrikmässig hergestellt werden. Man hat auf diese Weise daher nicht lange zu experimen- tiren, vielmehr wird die Einrichtung fertig geliefert, so dass sie blos durch eine Schlauchzuleitung mit dem Gasanschluss zu verbinden ist. Die Firma Anton Cremer- Darmstadt fertigt eine geeig¬ nete Lampe mit 13 bis 18 Einzellampen an. Zur Verwendung kommt das »hängende Gaslicht« (sogenanntes Graetzin - Licht). Das fahrbare Stativ trägt einen verstell¬ baren Stern, an dessen Stabspitzen die einzelnen Gaslampen montirt sind. Eine im Zentrum dieses Beleuchtungsapparates montirte Mittellampe dient zur Einstellung, während die übrigen Lampen nur bei der Aufnahme in Funktion treten.

Oben am Apparat ist eine Querstange befestigt, die 2 weisse Gardinen für die Lichtregulirung trägt.

Eine Kollektion von Bildern, durch die die Möglichkeit einer in sehr weiten Grenzen sich bewegenden Beleuchtungs¬ verschiedenheit dokumentirt wird, hat mir gezeigt, wie gut der Cremer’sche Apparat für alle möglichen Verhältnisse zu benutzen ist und ich bin der festen Meinung, dass ein einigermassen die Beleuchtung beherrschender Fachmann mit Leichtigkeit gute Erfolge mit dieser Beleuchtungsanlage erzielen muss. Vor allem bin ich überzeugt, dass jeder

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Photograph, dem elektrisches Licht nicht zur Verfügung steht, auf dieses neue Beleuchtungsmittel nicht verzichten wird, sobald er einmal die wirklich schönen Bilder kennen gelernt hat, die der Fabri¬ kant auf Wunsch gern einsendet.

Eine allgemeine Bemerkung bezüglich der Verwendung von künstlichem Licht kann ich an dieser Stelle nicht gut unterdrücken.

Wo ich noch Gelegenheit hatte, künstliches Licht in Aktion zu sehen, habe ich mich stets gewundert, wie wenig die Photographen meistens den allgemeinen photographischen Prinzipien Rechnung trugen. Die Exposition wurde ziemlich egal genommen, gleichgültig ob nahe oder fernere Apparat - Distanz; ja selbst beim Wechsel eines Objektives wurde dem Oeffnungsverhältnis, der Brennweite, Blendung etc. nicht durch eine genau abgepasste Exposition ent¬ sprochen. Und doch ist die Berechnung so ungeheuer einfach. Man hat doch nur beim Blendenwechsel sich vorzu¬ halten:

Die in Gebrauch befindliche Blende erfordert die halbe Exposition der nächst¬ folgenden kleineren Blende; gegenüber der nächstfolgenden grösseren Blende ver¬ langt sie die doppelte Belichtungszeit.

Ferner:

Die Lichtstärke des Beleuchtungs¬ apparates nimmt ab im Quadrate der

zunehmenden Entfernung und umge - kehrt.

Wenn man diese zwei Regeln beachtet, ist man in der Lage, stets ganz gleich- mässig exponirte Negative herzustellen, da ja gerade das künstliche Licht am wenigsten solchen Schwankungen unter¬ worfen ist, wie das Tageslicht, bei welchem Wolken und Regen innerhalb weniger Minuten eine völlige Unsicherheit in der Beurteilung des Lichtes herbeizu¬ führen vermögen.

Wenn wir uns erst damit vertraut gemacht haben, dass mit der Benutzung künstlichen Lichtes uns ein ganz erwei¬ tertes Arbeitsfeld erschlossen wird, (ich meine dies auch in Bezug auf den Positiv- Prozess) dann werden wir, so meine ich, mit erneutem Eifer die Lebensbedingungen unseres Berufs - faches studiren und dann auch mit recht raschem Erfolg den wirtschaftlichen Nutzen geniessen, den uns die Verwen¬ dung künstlichen Lichtes als erstrebens¬ wertes Resultat vor Augen hält.

Wer einseitig in der jahrelang in gleichem Tempo sich hinbewegenden Tretmühle schablonenhafter Arbeit ver¬ bleibt, hat, pardon für das harte Wort Talent für den Rückschritt.

P. M. Roesl.

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Hückgswabrultg von Lizenzen bei Teststellung der niebtneubeit von Gebrauebstnustern.

Von Dr. iur. C. E. Berger.

||ie Gebrauchsmuster werden bekannt- lieh bei ihrer Eintragung vom Patent¬ amte nicht auf ihre Neuheit« geprüft. Infolgedessen ist es keineswegs selten, dass Gebrauchsmuster eingetragen werden, von denen sich dann sehr bald heraus- stelll, dass sie absolut nichts Neues schützen. Sache der beteiligten Inter¬ essenten ist es dann, dagegen vorzu¬ gehen, um die Löschung des betr. Ge¬ brauchsmusters zu erwirken. Nun kommt es öfters vor, dass der Inhaber des Ge¬ brauchsmusters der vielleicht selbst keine Ahnung hatte, dass das Gebrauchs¬ muster nicht neu ist dieses schon verkauft oder Lizenzen darauf vergeben hat, wenn sich die Nichtneuheit heraus- stellt. Wie ist es in solchen Fällen mit den Ansprüchen der Käufer bezw. Lizenz¬ nehmer? Können diese alles, was sie auf das Gebrauchsmuster bezahlt haben, zurückfordern oder nicht? Das ist die Streitfrage, die in solchen Fällen immer wieder akut \irird.

Zwei neuere Entscheidungen unserer obersten Gerichte kommen zu verschie¬ denen Ergebnissen.

In einem Falle, wo eine Firma einer anderen Firma ihr Gebrauchsmuster ver¬ kauft hatte, das sich nachher als nicht neu herausstellte, entschied das Kammer¬ gericht in Berlin (Urteil des 10. Zivilse¬ nates vom 6. November 1907) wie folgt:

»Die Annahme der Kläger (also der Käufer des Gebrauchsmusters), dass sie im Falle der Nichtneuheit des Musters aller Verpflichtungen aus dem Vertrage ledig seien, ist unbegründet. Allerdings hätte der Beklagte gemäss § 437 BGB., da zum rechtlichen Bestände des ver¬ kauften Rechts in Gemässheit der §§ 1, 4 des Gesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891,

[Naclidriick verboten.

auch die Neuheit des Musters gehört, für die Neuheit des Musters Gewähr zu leisten Im vorliegenden Falle ist aber zwischen den Parteien unstreitig, dass die Kläger eine Zeitlang das Muster ver¬ wertet und also solange von dem ihnen übertragenen Schutzrecht Gebrauch ge¬ macht haben. Insoweit hat der Beklagte tatsächlich seine antragsmässige Ver- pflichtung erfüllt und sind die Kläger, ohne Rücksicht darauf, dass ihnen von Rechtswegen das zu gewährende Schutz¬ recht eigentlich nicht zustand, zur Zah¬ lung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Diese Rechtsauffassung, die von der Lehre und Rechtsprechung erst allgemein auf den Fall der Uebertragung eines später für nichtig erklärten Patentes zur Anwendung gebracht wird, ist auch analog auf den gleichliegenden Fall der Uebertragung eines Gebrauchsm 'sters, das sich später als nicht neu herausstellt, anzuwenden. Dass aber die Kläger das Entgelt für das ihnen übertragene Ge¬ brauchsmuster für die ganze Zeit gezahlt haben, in welcher sie das Muster tat¬ sächlich ausgenutzt haben, haben die Kläger nicht dargetan, auch nicht einmal behauptet. Es würde also die von den Klägern mit dem Klageanträge begehrte Feststellung (dass die Beklagten keine Ansprüche mehr an die Kläger haben) nicht ausgesprochen werden können, selbst wenn man unterstellen wollte, dass ein rechtliches Interesse an der als¬ baldigen Feststellung vorhanden ist, dass das übertragene Muster nicht neu und dass die Gewährleistung für die Neuheit nicht ansgeschlossen ist.«

Anders das Reichsgericht. Dieses urteilt viel radikaler und erkennt An¬ sprüche der Verkäufer bezw. Lizenzgeber eines nicht neuen Gebrauchsmusters nicht

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PHOTOGRAPHISCHES WOCHENBLATT. KSSBSKJESSBSSSEJ \5fi3

an. Der 1. Zivilsenat des Reichsgerichts führt darüber in einem Urteil vom 26. Februar 1Q08 aus:

»Es ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Auffassung des¬ selben beizutreten, dass der Vertrag (über das Gebrauchsmuster) gemäss § 306 BGB. nichtig war, da das den Gegenstand des¬ selben bildende Gebrauchsmusterschutz¬ recht nicht bestand und bereits bei Ab¬ schluss des Vertrages objektiv feststand, dass das Gebrauchsmusterrecht überhaupt nicht mehr entstehen konnte, weil die eingetragene Einrichtung nicht mehr neu war. Da weiter festgestellt ist, dass die Uebertragung des Gebrauchsmusterrechts den hauptsächlichsten Teil der Verpflich¬ tungen des Beklagten ausmachte, so ist der gezogene Schluss, dass gemäss § 139 BGB. der ganze Vertrag nichtig war, mit Grund nicht zu beanstanden. Die Parteien haben daher Leistung und Gegenleistung einander Zug um Zug gemäss § 812 BGB. zurückzugewähren. Wenn hierbei der Beklagte den Anspruch erhoben hat, die Klägerin müsse für die ganze Zwischen¬ zeit, während deren sie die betreffenden Waren nach dem Gebrauchsmuster fabri- zirte, für die Ausnutzung des Muster¬ schutzes und der sonst gewährten Lei¬ stungen dem Beklagten ein angemessenes Aequivalent geben, so ist dieser Anspruch allerdings nicht gerechtfertigt. Denn wie das Reichsgericht bereits in mehrfachen

Entscheidungen dargelegt hat, kann zwar bei der überlassenen Ausnutzung eines bestehenden, aber später vernichteten Patents nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Schutz gegen die Herstellung der patentirten Einrichtung seitens des Patenterwerbers tatsächlich gewährt worden ist, solange das Patent bestand. Anders liegt jedoch die Sache, wenn sich herausstellt, dass ein einem anderen überlassenes Gebrauchsmuster der Neu¬ heit entbehrte, weil die Eintragung eines Gebrauchsmusters ausschliessliche Benut¬ zungsrechte nur unter der Voraussetzung gewährt, dass das eingetragene Muster wirklich neu war, während, wenn dies nicht der Fall war, überhaupt nichts ge¬ währt ist. Es ist demnach Abweisung der Widerklage bezüglich der Lizenzge¬ bühr gerechtfertigt.«

ln der Praxis kann die Auffassung des Reichsgerichts zu argen Härten führen, da ja tatsächlich der Käufer bezw. Lizenz¬ nehmer eines Gebrauchsmusters, auch wenn dieses sich hinterher als nicht neu erweist, schon vor dieser Feststellung sehr grosse Vorteile aus dem Gebrauchs¬ muster gezogen haben kann. In solchen Fällen ist es gewiss unbillig, dem Käufer bezw. Lizenznehmer alle von ihm be¬ zahlten Beträge wieder zuzusprechen, während er doch in Wirklichkeit trotz der »Nichtneuheit« ein glänzendes ,Ge- schäft gemacht hat.

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REPERTORIUM

Die Osram Lampe als elektrische Siarklichf quelle. Die elektrische Bogen¬ lampe, die lange Zeit hindurch für die elektrische Beleuchtung von Strassen und grösseren Innenräumen etc. als alleinige elektrische Starklichtquelle in Frage kam, hat neuerdings in der Intensiv - Osramlampe einen Ersatz ge¬ funden. Diese Intensiv-Osramlampen sind Metallfadenlampen, von 100 bis zu 400 Kerzenstärken für Spannungen von 100—250 Volt. Gegenüber gleich hellen Bogenlampen besitzen diese Intensiv- Osramlampen eine ganze Reihe erheb¬ licher Vorzüge. Jede Behörde und jeder Geschäftsmann, denen bisher durch die elektrische Bogenlampe mit ihrem flackernden Licht, häufigen Kohlenersatz, Reparaturen und Bedienung, die elek¬ trische Beleuchtung von Strassen und Geschäfts-Etablissements bisher verleidet wurde, erhalten jetzt durch Verwendung von Intensiv-Osramlampen eine ökono¬ mische elektrische Starklichtquelle, bei der alle die erwähnten Uebelstände fortfallen. Die Intensiv - Osramlampen zeichnen sich aus durch stets ruhig brennendes rein weisses Licht von ge¬ ringer Wärmeausstrahlung und benötigen während ihrer ganzen Lebensdauer keiner Bedienung, Reparatur und Kohlenersatzes. Die Lebensdauer dieser neuen Intensiv- Osramlampe beträgt durchschnittlich 800 Brennstunden, so dass Geschäfts¬ leute mit einer einzigen dieser neuen Glühlampe während eines ganzen Be- ieuchtungsjahres ausreichen, da sich letzteres in den meisten Fällen nur auf 600—800 Brennstunden beziffert.

Den schlagendsten Beweis für die Güte und Wirkung des Lichtes dieser neuen Intensiv-Osramlanipe erbringen die Lokalnachrichten der Presse, wonach durch diese hochkerzigen Osramlampen

ganze Strassenzüge tageshell erleuchtet werden. Auch in Berlin und \'ielen anderen Städten des ln- und Auslandes sind an Stelle von kleineren Bogen¬ lampen bereits vielfach Intensiv-Osram¬ lampen (Metallfadenlampen) in Gebrauch.

Da ferner die Anschaffung der Intensiv- Osramlampe, dieser v^/underbaren Errun¬ genschaft der modernen Metallfaden¬ lampenfabrikation, mit bedeutend gerin¬ geren Kosten verknüpft ist als bei der von Bogenlampen, so dürfte die Intensiv- Osramlampe überall bald eine weitere allgemeine Verwendung für Innen- und Aussenbeleuchtung finden. Br.

(Teclinische Beleuclitungs-Korrespondenz.)

Ueber schwer brennbare Kine- matographenfilms hat neuerdings auch die Firma Lumiere Versuche angestellt und ist dabei zu günstigen Resultaten gekommen. Die Films haben ähnliche Eigenschaften wie die aus Cellit der Elberfelder Farbenfabriken, worüber wir früher berichteten.

(Phot. Chronik, 14., /ehr. 09, S. 88.)

Photographie durch undurchsich¬ tige Materialien. Dr. Hall Edw[ards machte bei Eröffnung der Ausstellung der Photographischen Gesellschaft ,c zu Birmingham die Mitteilung, dass es als möglich befunden sei eine}»,Photographie mittelst gewöhnlichen Lichtes durch eine 19 mm starke Eisenplatte aufzunehmen. Die Einzelheiten des Verfahrens war er nicht in der Lage zu veröffentlichen, doch würde das in kurzer Zeit möglich sein.

(Biit. Journ., 5. März 09, S. 186).

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Bi53®E3Bi?K>e22a^® PHOTOGRAPHISCHES WOCHENBLATT E35S E3SS 535S E3SS HfiS

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Bei der Redakfion einjejangen

Die Firma Heinr. Feitzinger in Wien sendet ihre XVII. Preisliste, von der wöchentlich Nachträge unter dem Namen Photo-Börse erscheinen Die Liste führt die Markenartikel des Photohandels mit nennenswerter Vollständigkeit auf und ist daher sehr reichhaltig. Durch Illu¬ strationen ist der 224 Seiten starke Band sehr anschaulich gemacht und ein alpha¬ betisches Register erleichtert die Auffin¬ dung eines gesuchten Gegenstandes.

Die Firma Rudolf Chaste in Magde¬ burg sendet seine unter dem Namen »Mono« herausgegebenen Mitteilungen für die Praxis des Photohändlers. Die vorliegende Nummer enthält ein summa¬ risches Verzeichnis aller photographischen Bedarfsartikel, die der Händler zu Original¬ preisen beziehen kann und die ausführ¬ lich in dem im Druck befindlichen Photo- Wegweiser der Firma zu finden sein werden. Ausserdem liegt ein Prospekt über einen neuen Oelbscheibenhalter bei, der sich dadurch auszeichnet, dass er sich leicht an alle Klappkameras an¬ bringen lässt

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Die Freie Hoch schule Berlin hat soeben ihr neues Programm herausge¬ bracht, das wiederum eine Fülle anre¬ gender wissenschaftlicher Vorträge und Kurse enthält. Die Frühjahrs-Vorlesungen, die zum ersten Male abgehalten werden sollen, fallen in die Zeit zwischen Ostern und Pfingsten und bieten zehn- und fünfstündige Zyklen. Wie bisher ist das interessante, ausführliche Programm in allen öffentlichen Bibliotheken und Lese¬ hallen, in sämtlichen Filialen von Loeser & Wolff und in den bekannten Verkaufs¬ stellen der Hörerkarten kostenlos zu haben.

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Der Centralverband zur Be- kämpfungdes Alkohol! snius (Berlin, Geschäftsstelle: Friedenau, Rubensstr. 37) versendet das Programm seiner dies¬ jährigen Vorlesungen, die in der Oster¬ woche vom 13. bis 16. April gehalten werden. Die Vorträge, die von sach¬ kundigen Medizinern und Pädagogen gehalten werden, berühren die Fragen bei denen die Wirkungen des Missbrauchs alkoholischer Getränke am stärksten zu¬ tage treten.

Die Vorbereitungen für die kommende Saison sind von Seiten der Fabrikanten getroffen und täglich bringt uns daher die Post neue Katalogerscheinungen auf den Redaktionstisch. Heute liegt uns eine illustrirte Liste, die Goerz-Tenax- Li ste, der Optischen Anstalt C. P. Goerz, Berlin - Friedenau, vor. Sie enthält eine Zusammenstellung derjenigen Kamera¬ typen, die die genannte Firma unter der Bezeichnung »Tenax« in den Handel j bringt. Eine Reihe Probeaufnahmen illu- I stiirt die Leistungsfähigkeit dieser Appa¬ rate. Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Kamera anzuschaffen, versäume nicht, diese instruktive Liste bei seinem Händler einzufordern, oder von der Firma kommen zu lassen,

Hans Thoma, Landschaften 1.5 Blätter in Doppelton - Reproduktion nach Werken des Meisters in einem von Hans Thoma selbst entworfenen Um¬ schlag vereinigt 1 Mark. Verlag von Jos Scholz in Mainz.

Der Erfolg der von der Freien Lehrer¬ vereinigung herausgegebenen Kunstgaben, dieser künstlerischen Erbauungsbücher, hat gelehrt, dass in weitesten Kreisen der Wunsch rege ist, die Kunst unserer grossen Meister in schöner Wiedergabe im Hause zu haben. Kann man doch j so jederzeit nach den Blättern greifen j und sich an ihnen erfreuen, wie man I sonst wohl ein Gedicht aufschlägt und 137

BeraesssEZ^asssKra® photographisches wochenlbatt esss

seine Schönheit geniesst. Diese Kunst- ' gaben machen es jedem, auch dem Un¬ bemittelten, möglich, grosse und ernste ' Kunst als sein eigen zu erwerben, und die Wiedergaben sind so gut, dass so- j viel von dem ursprünglichen Werke hin¬ eingebannt ist, wie eine VC iedergabe nur gestattet. Diesmal bringt die Freie Lehrer- * Vereinigung ein Heft mit Landschaften ' von Hans Thoma. Der Name Thoma i hat für den Deutschen heute einen guten ' und heimeligen Klang. Es ist uns vor seinen Bildern als wenn uns jemand mit j treuen deutschen Augen anblickt und ; sagt: »Sieh da, das habe ich geschaut, ! das habe ich mit liebendem Sinn in mir getragen und nun will ich’s euch geben, dass es euch freue, wie es mich gefreut hat!« Thoma ist ein rechter Genosse der Dürer, Schwind und Richter. Treu¬ herzig, freundlich ist seine Kunst, und in die Tiefe geht sie, die dem Gefühl sich erschliesst. Das prägt sich auch in seinen Landschaften aus. Nehmen wir I dazu, dass in diesem Heft eine ganze Anzahl Bilder sind, die vorher noch nie veröffentlfcht wurden, so wird ein jeder < gern nach ihnen greifen und so einen neuen Reichtum in sein Haus tragen.

Firmennachrichten

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Knackstedt & Näther G. m. b. H. ist die neue Firma unter der die von Herrn Ludwig Knackstedt betriebenen Firmen Knackstedt & Näther und H. A. J. Schultz & Co. Nachf. beide in Hamburg weiter geführt werden Hen Knackstedt hat sich für eine Reihe von Jahren ver¬ pflichtet, die technische Leitung des Unternehmens weiter zu führen und neben ihm ist Herr Leopold Wernthal zum Geschäftsführer bestellt worden

Ausstellun^swesen

Für die vom 3. bis 13. Juni in Halle stattfindende Zweite Grosse Fach- Ausstellung des Deutschen Dro- gi sten-Verbandes hat der Oberprä¬

sident der Provinz Sachsen Exzellenz von Hegel in Magdeburg das Ehrenpro¬ tektorat übernommen. Die Austeilung wird in Gegenwart des Oberpräsidenten am 3. Juni, nachmittags 4 Uhr, eröffnet.

Dem Ehrenausschiiss gehören die folgenden Herren an: Kgl. Regierungs¬ präsident Freiherr von der Recke, Ober¬ bürg 'rmeister von Halle Dr. jur. Rive, Bürgermeister von Halle von Holly, Geh. Kommerzienrat Steckner, Stadtschulrat und Kgl. Kreisschulinspektor Brendel, Stadtrat Dr. jur. Pusch, Stadtbaurat Lammers, Geh. Medizinalrat Dr. med. Riesel, Sanilätsrat Dr. Herzan und Stadt¬ arzt Prof. Dr. von Drigalski, Halle.

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Preisausschreiben a^a

Wir machen die Interessenten darauf aufmerksam, dass mit dem 30. April der Termin für die Einsendungen zum zweiten diesjährigen Preisausschreiben der Leonar- Werke, Wandsbek, das den besten Lei stungen auf den Aristo- und Red Heart- Papieren und Postkarten dieser Firma gilt, abgelaufen stin wird. Die näheren Bedingungen für die diversen Preisaus¬ schreiben enthält die Broschüre »Die Sensation der Amateurpl otographie«, die direkt durch die Leonar-Werke oder durch die Händler bezogen werden kann.

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Zcitun^swesen

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Die letzte Nummer des British Journal vom 26. März ist eine Koloniai- und Auilandsnummer, die in ungewöhn¬ licher Stärke gedruckt, den Zweck hat, dem englischen Exportgeschäft eine immer grössere Ausdehnung zu geben. Mit den 80 Seiten Annoncen umfasst die Nummer 112 Seiten. Von 32 Text¬ seiten entfallen 18 auf die illustrirte Be¬ schreibung neuerer Apparate. Diese Nummer, der eine grosse Verbreitung gegeben wird, dürfte auf das englische Geschäft in Photoartikeln einen bedeu¬ tenden Einfluss ausüben.

13S

photooraphisches Wochenblatt

Technische Auskunft ist der Name einer demnächst im Bibliographi¬ schen Zentralverlage 3. m. b. H. in Berlin W. 50 erscheinenden Monats¬ schrift des Internationalen Instituts für Techno-Bibliographie. Der I. Teil bringt Mitteilungen der Technischen Auskunft¬ stelle des von den hervorragendsten Tn- dustriellen und Technikern begründeten Internationalen Instituts für Techno-Biblio¬ graphie. Der II. Teil Bibliographie der Technik, Neue Folge des bisher vom Kaiser). Patentamt herausgegebenen Re¬ pertoriums der technischen Journal -Lite¬ ratur, bringt Auszüge aus ca. 600 tech¬ nischen Zeitschriften aller Sprachen und referirt über die bedeutendsten Erschei¬ nungen des technischen Büchermarktes der Welt, sowie die nicht in den Handel gelangenden Publikationen wie Kataloge von Firmen usw. Ein ill. Teil (Anhang) enthält eine umfangreiche Bezugsquellen- Auskunftei für Industrie und Technik. Der Inseratenteil ist in die Abteilungen: Anzeigen der Industrie, Patentanwälte und Ingenieurbureaus, Technische Lehr¬ anstalten, Für Bureau und Zeichensaal, Literarischer Anzeiger übersichtlich ge¬ gliedert. Die »TÄ«f ist ein unentbehr- iiches Informationsmittel für Wissenschaft und Praxis, sie ist ein regelmässig be¬ nutztes Nachschlagemittel, das sich auf jedem Industrie - Bureau zum täglichen Gebrauch findet. Die »TA« wird auf allen Bibliotheken durchgesehen, auch von allen technischen Lehranstalten zur Benutzung für die Studirenden gehalten. Einige Hundert Exemplare sind vom Kaiserl. Patentamt abonnirt und auch die Patentanwälte sind auf dieses Auskunfts¬ organ angewiesen. Die »TA« erscheint in einer deutschen, einer französischen und einer englischen Ausgabe.

irlefkasten ■■■

K. T. in E. Da Sie keinen elek¬ trischen Strom zur Verfügung haben, so könnten Sie für Aufnahmen bei künst¬ lichem Licht Gaslicht verwenden und

wir verweisen Sie auf den m dieser Nummer abgedruckten Artikel. Wenn Sie aber in Ihrem Orte auch kein Gas¬ licht haben, so bleibt Ihnen nur Magne- siumbiitzlicht übrig, womit sie auch sehr schöne Porträtaufnahmen machen können, wenn Sie das Licht durch einen Vorge¬ setzten Schirm aus Seidenpapier oder Pausleinewand zerstreuen und durch gute Reflektoren die Schattenseite genü¬ gend auf hellen. Als Material für die Reflektoren dürfte sich sehr gut der neue mit Aluminiumbronce überzogene Schirm verwenden lassen, der auf Veranlassung der Zeisswerke für Projektionen heraus¬ gebracht ist.

J. F. in M. Der Vergrösserungs- schwindel mit den Printen ist ein grosser Uebelstand, aber er lässt sich auf keine andere Weise beseitigen als durch Aufklä¬ rung des Publikums. Die Unternehmer sind gewöhnlich keine Photographen, sondern skrupellose Kaufieute, die durch ebenso skupellose Agenten oder Hausirer das Publikum beschwatzen, indem sie »nur der Reklame wegen« Gratisvergrösse- rungen liefern. Haben sie aber erst ein zu vergrösserndes Bild in Händen, so wird der Besteller durch geschickte Ueberredung dahin gebracht, den ge¬ lieferten Rohabzug nun auch retuschiren und rahmen zu Tassen und damit wird dann ein aussergewöhnlich hoher Ver¬ dienst gemacht. Nun versprechen die Hausirer auch Bromsilber - Vergrösse- rungen, und wenn es zu einem Prozess kommt und der Sachverständige stellt fest, dass es keine Vergrösserungen auf Bromsilberpapier sind, sondern Printen, so sagen sie: ja, das sind Bromsilber¬ printen, weil sie vielleicht dem zur Sal¬ zung des Papiers verwendeten jodkalium etw'as Bromkalium zugesetzt haben. Na¬ türlich werden sie damit abgewiesen. Der Schwindel wird aber so lange blühen, so lange es Leute gibt, die sich überreden lassen und den schlau abge¬ fassten Bestellschein unterschreiben.

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saaEOfaEa^aeasKüra photographisches Wochenblatt. ss«ej®s53 ^^««3 «ssa

Unterrichtswesen

Städtische Fachschule für Photogra¬ phen zu Berlin. Die Fachschule befindet sich Friedrichstrasse |2ö, im Gebäude des ehemaligen Friedrichs-Gymnasiums. Beginn des Unterrichts: Donnerstag, den 1. April. Die Annahme von Schülern findet bis auf weiteres jeden Montag, Lticnstag und Donnerstag von 7 bis 8 Uhr abends im Schullokale statt. Die Annahme für deu Unter- licht in Chemie, in „Photographische Prozesse“, in Reproduktionsretusche und in den Photographi¬ schen Uebungen findet im Lettehause statt. Die Osterferien dauern vom 8. bis 14. April einschliess¬ lich, die Pfingstferien vom 28. Mai bis 2. Juni ein¬ schliesslich, die Sommerferien vom 11. Juli bis 7. August einschliesslich. Der Unterricht fällt aus am 20. Mai und 2. September. Es findet folgender Unterricht statt:

Montags von 7 bis 9 Uhr: Positivretusche, Herr Carl Spohr, Beginn am 5. April. Dienstags von 6 bis 8 Uhr; Experimentalvortrag über Chemie für Photographen, I. Teil, Experimentalchemie, Herr Direktor Schultz-Hencke, Beginn am 6. April im Hörsaal des Lettehauses, Viktoria Luise-Platz 6, Dienstags von bis S'/j Uhr: Als Parallelkursus zur Positivretiitche „Grosse Retusche“ auf Brom- silbervergrösserungen und Platinpapier, Herr Carl Spohr, Beginn am 6- April. Mittwochs von 7'/j bis 9V2 Uhr; Zeichnen nach Gips und dem lebenden Modell, Herr Carl Barioschek, Beginn am 7. April. Mittwochs von 6'/2 bis S'/? Uhr: Photographitche Optik, Herr Prof. Dr. Franz Stolze Beginn am 7. April. Donnerstags von 5 bis 8 Uhr: Photographische Uebungen, Herr Direktor Schultz- Hencke, Beginn am 1. April in der photographi sehen Lehranstalt im Lettehause. Die Uebungen

können auch zweistündig von 6 bis 8 Uhr belegt werden Donnerstags von 7 bis 9 Uhr: Negativ¬ retusche, Herr Ernst Ewerbeck, Beginn am 1. April. Freitags von 7‘/s bis Uhr: Negativretusche, Parallelkursus, Herr Ernst Ewerbeck, *ffBeginr. am 2. April. Freitags von 7 bis 9 Uhr: Chemie für Photographen, II. Teil, Die photographischen Prozesse, Herr Direktor Schultz-Hencke, Beginn am 2. April im Lettehause. Freitag von 7 bis 9 Uhr: Reproduktionsretusche (Maschineretusche), Fräulein M Pflug, Beginn am 2. April im Lettehause. Sonnabends von 7'/2 bis Q'j^ Uhr: Zeichnen nach Gips und dem lebenden Modell, Parallelkursus, Herr Carl Bartoschek, Beginn am 3. April. Sonn¬ tags von 9 bis 1 Uhr vormittags: Aquarelliren und Uebermalen von Photographien, Herr Carl Spohr, Beginn am 4. April.

In der Retusche beginnt der Unterricht für Anlänger mit der Positivretusche. Das Schulgeld beträgt pro Wochenstunde und Semester 1 Mark, ist pränumerando gegen Quittung zu entrichten und muss mindestens 4 Mk. pro Semester betragen. Die Parallelkurse am Dienstag, Freitag und Sonn¬ abend können auch besonders belegt werden. Der Unterricht Im Aquarellieren kann auch zwei¬ stündig (von 9 bis 11 oder 11 bis I Uhr) belegt werden. Am Unterricht können sowohl Lehrlinge wie Gehilfen teilnehmen, an demjenigen in der Chemie, in der photographischen Optik und im Aquarelliren sowie an den praktischen Uebungen auch Prinzipale. In Fachschul-Angelegenhelten ist der Dirigent Freitags und Montags von 12 bis 2 Uhr und Dienstags von 5 bis 6 Uhr abends Im Lettehause zu sprechen.

Berlin, im März 1909.

gez.: Direktor Schultz-Hencke, Dirigent der Fachschule.

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Das Photogr. Wochenblatt besteht seit dem Jahre 1875 und hat sich in dieser Zeit stets derart auf der Höhe erhalten, dass die Literatur sehr häufig darauf als Quelle hinweist. Es wird in allen Weltteilen von den führenden Autoritäten des Faches auf¬ merksam gelesen und sehr günstig beurteilt. Unbeirrt durch augenblickliche Moderichtungen und Ausschreitungen auf künstle¬ rischem und geschäftlichem Gebiet beleuchtet es die Vorgänge von einem objektiven Standpunkte aus und ist ein durch keine Rück¬ sicht gebundenes ganz unabhängiges Organ.

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