Hampe, Karl Urban IV

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Bamberg unb '^i^bifcbof r>on Hlainj, J»5Ö3— \12§. gr. 8°. geheftet

9. lieft: ÜEIfan, Gilbert, 3Die publruitir' ber 23artboIomäU3nad>t

unb Utornays „Vindiciae contra Tyrannos". Iltit einem

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i£vid> HTarcfö.

2. Auflage * 1902 * 60 pfg.

Heidelberger Abhandlungen

zur mittleren und neueren Geschichte

Herausgegeben von

Karl Hampe, Erich Marcks und Dietrich Schäfer

ii. Heft.

Urban IV. und Manfred

(1261— 1264)

von

Karl Hampe

fr fr fr fr Heidelberg 1905 -♦'*'»** Carl Winter's Universitätsbuchhandlung

VerlagE-AxohiT Nr. 34.

Alle Rechte, besonders das Recht der Übersetzung in fremde Sprachen, werden

vorbehalten.

5 Car-

97LSU

Dem Andenken meines Lehrers

Paul Scheffer-Boichorst

gewidmet.

Vorwort.

Die vorliegende Darstellung ist aus einem schon vor mehreren Jahren gehaltenen Vortrage erwachsen, der aber bei der jetzt vorgenommenen Ausarbeitung stark verän- dert, erweitert und mit begründenden Anmerkungen ver- sehen ist.

Trotz der kurzen Dauer seines Pontifikats gehört Urban IV. zu den weltgeschichtlich bedeutenden Päpsten. Wesentlich seiner energischen Tätigkeit ist die endgültige Bezwingung der Staufer und die Herstellung der engen Verbindung des Papsttums mit Frankreich zuzuschreiben. Eine erneute Behandlung dieser wichtigen Vorgänge be- darf keiner eingehenderen Rechtfertigung, wenn sie, wie ich es von der hier gebotenen Darstellung hoffe, mannig- fach in Auffassungen und Einzelzügen zu Ergebnissen gelangt, die von der bisherigen Forschung abweichen oder sie ergänzen. Nicht wenig haben dazu die ungedruckten Briefe beigetragen, die ich aus der Formelsammlung des Richard von Pofi im Anhang zum ersten Male veröffent- liche. Ich habe es stets dankbar empfunden, daß mir seinerzeit in meiner Stellung als Mitarbeiter der Monumenta Germaniae durch deren damaligen Leiter Ernst Dümmler neben meinen besonderen Aufgaben Gelegenheit zur Be-

VI Vorwort.

schäftigung mit den Briefsammlungen des dreizehnten Jahrhunderts gewährt wurde, und möchte diesem Gefühl auch hier Ausdruck geben.

Auch meinem Kollegen, Herrn Privatdozenten Dr. Otto Cartellieri bin ich für die Mitteilung des von ihm für die Monumenta Germaniae vorbereiteten gereinigten Textes der Chronik des Saba Malaspina, sowie für einzelne sonstige Hinweise zu lebhaftem Dank verpflichtet.

Heidelberg, Mai 1905.

K. Hampe.

VII

Inhaltsübersicht.

Seite.

Vorwort V

I. Einleitung 1

Änderung des kirchenpolitischen Kampfes unter Fried- rich II. S. 1. Fortdauer desselben nach seinem Tode S. 2. Urteile über Urban IV. und Manfred S. 2—4. Darstellungen und Quellen S. 4—6.

II. Verhandlungen 7

Aufstandsversuche im Königreich Sizilien S. 7—10. Sicherung des Reiches für Manfred S. 10. Ausdehnung seiner Macht S. 11—13. Die allgemeine Lage beim Tode Alexanders IV. S. 13. Wahl und Ziele Urbans IV. S. 14. Hinneigung zu Frankreich S. 15. Änderungen im Kardinalskolleg S. 16. Erste Beziehungen zu Frank- reich und Manfred S. 17. Einleitung von Scheinver- handlungen mit Manfred, um den Wünschen Ludwigs des Heiligen Genüge zu tun S. 18—23. Äußerer Ver- lauf und Inhalt derselben S. 23-28. Abbruch S. 28, 29. Gewinnung König Ludwigs für die Pläne der Kurie S. 29—32. Verdienste des Kardinals Simon von S. Cae- cilia S. 32. Verhandlungen der Kurie mit Karl von Anjou S. 33. Schwierigkeiten betreffs der römischen Senatur S. 33, 34. Stockung während der Sedisvakanz S. 34, 35. Abschluß erst durch Klemens IV. S. 35, 36.

III. Kampf 36

Zähigkeit Urbans auch im Kampfe S. 36. Reorgani- sation des Kirchenstaats S. 37—40. Finanzpolitik des Papstes S. 40—43. Vordringen der Päpstlichen in An- cona und Spoleto S. 43. Rückschlag seit Abbruch der Verhandlungen mit Manfred S. 43. Verschiebung des Kriegsschauplatzes ^in das Patrimonium S. 44. Man- freds Angriffsplan S. 45—48. Änderung desselben in-

VIII Inhaltsübersicht.

Seite. folge der Bedrängnis Peters von Vico S. 48. Befreiung Peters durch Bedrohung Roms von zwei Seiten her S. 49-53. Wiederaufnahme des früheren Kriegsplanes gegen Orvieto S. 53. Gegenmaßregeln Urbans S. 54—56. Scheitern des Angriffes S. 56. Rückschlüsse auf Man- freds Charakter S. 57—59. Gefährdung Urbans in Or- vieto S. 59. Aufbruch und Tod des Papstes S. 60, 61. Weltgeschichtliche Bedeutung und Beurteilung seiner Politik S. 62, 63.

IV. Anhang: Papstbriefe zur Geschichte Urbans IV. und Manfreds aus der Formelsammlung Richards von Pofi 64

Notwendigkeit einer Ausgabe der vollständigen Samm- lung S. 64. Ihr historischer Wert S. 65. Vorkommen unausgefertigter Entwürfe in derselben, an einem Bei- spiel zur Geschichte Konradins erläutert, S. 65—69. Bemerkungen zu den einzelnen Briefen S. 70—79. Ab- druck der Briefe S. 79-96.

V. Namen- und Ortsregister 97

I. Einleitung.

Während des letzten Jahrzehntes der Regierung Kaiser Friedrichs II. erhob sich noch einmal der alte Kampf zwischen Sacerdotium und Imperium zu furcht- barer Höhe, und bei oberflächlicher Betrachtung mag man darin lediglich eine Wiederholung jenes Streites um die oberste Leitung der Christenheit sehen, wie ihn Heinrich IV. mit Gregor VII., Friedrich Barbarossa mit Alexander III. geführt hatten. In der Tat sind im Kampfes- eifer die alten Schlagworte von den Parteien wieder hervor- geholt, die universalen Ansprüche aufs neue erhoben, und der letzte Grund des Gegensatzes, „der uralte Macht- streit zwischen Königtum und Priestertum", wie ihn Bismarck genannt hat, stand auch hinter diesem gewaltigen Ringen. Aber die näheren Ziele, die man zu erreichen strebte, waren wenigstens auf kaiserlicher Seite andere ge- worden, hat doch Friedrich II. nicht mehr versucht, das Papsttum durch die Aufstellung von Gegenpäpsten in Ab- hängigkeit von sich zu bringen. Nicht die Unvereinbar- keit kirchenpolitischer Ansprüche im Reiche hatte zum Bruch geführt, sondern das rein politische Streben nach der Beherrschung Italiens, und weniger war es der Kaiser, dem ein Zusammengehen mit dem Papste in kirchlichen Fragen unbequem oder gar unmöglich geworden wäre,

H a m p e , Urban IV. und Manfred. 1

2 I. Einleitung.

als vielmehr der König von Sizilien, der die selbständigen Rechte seines straff organisierten Staates gegen die über- greifenden Ansprüche der Kurie glaubte verteidigen zu müssen.

Mit dem Erlöschen des Kaisertums hörte darum auch der Kampf nicht auf; selbst dann nicht, als die Usurpa- tion Manfreds doch gerade die Trennung Siziliens vom deutschen Reiche zu gewährleisten schien. Denn es blieb das Hinübergreifen nach Mittel- und Oberitalien und damit die Umklammerung des Kirchenstaats, es blieben die inner- sizilischen Konflikte mit der Kurie. Beinahe zwei Jahr- zehnte hindurch konnte noch nach Friedrichs Tode ohne die Macht seiner Persönlichkeit und seines Namens der Kampf gegen den Papst, zeitweise mit den günstig- sten Aussichten, fortgeführt werden: das scheint mir das gewichtigste Argument zu sein gegen jene Ansicht, nach welcher Friedrich schon zu seinen Lebzeiten von seinen Widersachern endgültig zu Boden geschlagen sein soll. Sein Tod bedeutet zwar einen tiefen Einschnitt in den großen Streit, aber nicht dessen Abschluß. Die Kämpfe Konrads IV., Manfreds und Konradins sind nicht etwa belanglose Nachspiele, sondern bringen erst die volle Ent- scheidung, und kaum zu Friedrichs Zeiten hat sich die Kurie in solcher Bedrängnis befunden, wie während des Pontifikates Urbans IV., als Manfred auf der Höhe seiner Macht stand.

Aber eben dieser Papst hat auch den entscheidenden Umschwung herbeigeführt dadurch, daß er die unge- schwächten französischen Streitkräfte wider den Staufer ins Feld rief. „Daß nun Urban IV. diese Kombination zustande gebracht hatte", so urteilt Ranke in seiner Welt- geschichte, „stellt ihn in die Reihe der bedeutenden

I. Einleitung. 3

Päpste."1 Er tritt damit in scharfen Gegensatz zu früheren Darstellern dieser Epoche, insbesondere zu Gregorovius, der über Urban das folgende Urteil fällt2: „Seine Regierung war ohne Größe gewesen, wie seine Politik ohne wahrhaften Erfolg; sein höchstes Ziel, den Fall Manfreds und die Erhebung Karls von Anjou auf den Thron Siziliens, hatte er nicht erreicht". Eine ge- nauere Betrachtung der Ereignisse während seines Ponti- fikats zeigt uns, wie Ranke mit seinem selten trügenden Scharfblick für das Wesentliche auch ohne eingehende Einzelstudien das Richtige erkannt hat.

Und wie über Urban, so schwanken auch die Urteile über Manfred. Von den Lobeshymnen, die ihm Schirr- macher3 gesungen hat, ist die Forschung, wenigstens so- weit es sich um Sicherheit des staatsmännischen Vorgehens und kriegerische Energie handelt, mehr und mehr ab- gekommen und hat auf Böhmers Ansicht zurückgegriffen.4 Neuerdings fehlt es sogar nicht an sehr harten oder gar völlig verdammenden Beurteilungen seines Gesamt- charakters.5 Mir scheint die Natur unseres Quellen- materials, das vor allem für die Zeit von Manfreds König- tum überaus dürftig ist, eine gewisse Zurückhaltung zur Pflicht zu machen. Wir wissen wenig über die inneren

1 Bd. 8, Kap. 19 (Textausgabe IV, 292).

2 Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter V3, S. 341.

3 Die letzten Hohenstaufen, Göttingen 1871, im folgenden stets als „Schirrm." angeführt.

4 Vgl. etwa Rodenberg, Innozenz IV. und das Königreich Si- zilien, S. 176.

5 Vgl. die Auffassungen von Doeberl, Berthold von Hohen- burg in Deutsche Ztschr. f. Geschichtswiss. Bd. 12 und Karst, Geschichte Manfreds vom Tode Friedrichs II. bis zu seiner Krö- nung, Berlin 1897. Dazu meine Besprechung in der Hist. Ztschr. Bd. 84, S. 86 ff.

4 I. Einleitung.

Zustände Siziliens während seiner Regierung, sind doch seine Verfügungen nicht, wie die der früheren Staufer, von Karl von Anjou anerkannt worden und daher meist zu- grunde gegangen. Wir können auch schwer den Einfluß abschätzen, den die Lancia und andere große Barone etwa damals noch auf seine Politik geübt haben. So möchte ich denn aus seinem Verhalten gegen Urban IV. nur einige Züge zu seinem Charakterbilde gewinnen, nicht ein Gesamturteil fällen.

Daß man auch sonst in der Auffassung und vielen Einzelheiten über die Darstellungen von Schirrmacher und Gregorovius heute hinauskommen kann, unterliegt wohl keinem Zweifel. Capassos Historia diplomatica regni Siciliae (1250 1266) und besonders Fickers Neu- bearbeitung der Böhmer'schen Regesten1 haben seitdem das Quellenmaterial vollständiger zusammengefaßt und besser gesichtet.

Weitaus von der größten Wichtigkeit sind darunter die Papstbriefe. Was sich aus den päpstlichen Register- bänden noch für unsere Zwecke gewinnen ließ, hat schon Rodenberg in den dritten Band seiner Epistolae Pontificum Romanorum selectae2 aufgenommen. Die französische Publikation bietet demgegenüber kaum etwas Neues. Über- haupt sind ja die Hoffnungen, die man für die politische Geschichte auf die vollständige Veröffentlichung der päpst- lichen Register des 13. Jahrhunderts gesetzt hat, nur in sehr bescheidenem Maße erfüllt worden.3 Wichtigere

1 Reg. Imp. V; unten zitiert B.-F. und B.-F.-W. (= Winkelmann).

2 Unten angeführt als „Ep. sei.".

3 Wie viel bedeutender erscheinen in dieser Hinsicht die 63 Briefe Urbans IV., die von Martene und Durand im Thesaurus novus anecdotorum II, 1 ff. veröffentlicht sind! Im folgenden sind

I. Einleitung. 5

politische Briefe sind selten eingetragen und dann auch fast immer schon von Kardinal Raynald für seine Annales ecclesiastici ausgebeutet.

Viel bedeutsamer sind in dieser Hinsicht die aus der päpstlichen Kanzlei hervorgegangenen Formelsammlungen, die der Forschung leider noch so wenig zugänglich sind. Für den Pontifikat Urbans IV. kommt vor allem die des Richard von Pofi in Betracht. Daraus haben Simonsfeld1 und Jordan2 einzelne Stücke veröffentlicht; ich selbst habe ein leider unvollständiges Exemplar der Sammlung ab- geschrieben3; aber schon darin finden sich mehrere für die Politik der Kurie zu jener Zeit wichtige päpstliche Schreiben, deren Echtheit durch die Überlieferungsquelle gut verbürgt erscheint, wenn auch, was ihren histo- rischen Wert nicht allzu sehr mindern würde, die Mög- lichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß es sich bei den Stücken .der Sammlung hier und da um un ausgefertigte Entwürfe handelt.4

Neben den Papstbriefen treten die zeitgenössischen Schriftsteller sehr zurück. Unter ihnen bedarf Saba Mala-

sie als „Mart." angeführt. In den Registerbänden hat man sich nur allzu oft durch öde Strecken hindurchzuarbeiten.

1 Fragmente von Formelbüchern, Sitzungsber. der Münch. Ak., phil.-hist. Kl. 1892, S. 456 ff.

2 Etudes d'histoire du moyen äge dediees ä Gabriel Monod, Paris 1896, S. 329 ff.

3 Aus dem Cod. C IV, 24 der Durhamer Kathedralbibliothek, vgl. Neues Archiv XXII, 609; XXIV, 505.

4 Vgl. Näheres darüber im Anhang. War Richard von Pofi selbst in der päpstlichen Kanzlei als Konzipient tätig, so können die Worte seiner Einleitung, in denen er ankündigt „litteras ex ingenii mei parvitate confectas" nicht mit Simonsfeld S. 459 als Beweismoment für frei erfundene Stilübungen verwandt werden, zumal da es heißt: „litteras ex mandato superioris et in- genii mei parvitate confectas".

6 I. Einleitung.

spina1 vielfach einer kritischeren Benutzung, als ihm bisher zuteil geworden ist, und die metrische Lebensbeschreibung Urbans von Thierricus Vallicolor2, die in ihren erbarmungs- würdig schlechten Distychen und der dunklen, geschraubten Ausdrucksweise sehr vertraute und zuverlässige Kenntnisse mehr verbirgt als enthüllt, liefert noch einige nicht ge- bührend berücksichtigte Einzelheiten.

Von neueren Monographien endlich bietet das Buch Sternfelds: „Karl von Anjou als Graf der Provence" (1888) eine ausgezeichnete Darstellung von dessen Verhandlungen mit der Kurie, und die fleißige Dissertation von Tenckhoff : „Der Kampf der Hohenstaufen um die Mark Ancona und das Herzogtum Spoleto von der zweiten Exkommunikation Friedrichs II. bis zum Tode Konradins" (1893) gibt, wenn sie auch zu sehr an den Einzelheiten haftet und den großen Zusammenhang der Dinge nicht überall gebührend berücksichtigt, doch eine zuverlässige Zusammenstellung des Stoffes für die dortigen Kämpfe in den Jahren 1261—1264.

1 Muratori Script, rer. Ital. VIII, 785 ff.

2 Gedruckt bei Papirius Massonus, Libri sex de episcopis urbis, Paris 1586, S. 227 ff. (daraus bei Muratori Script, rer. Ital. III b, Kol. 405 ff.). Im folgenden angeführt als „Vallicolor". Daß sich dieser Beiname auf die Stadt Vaucouleurs im Dep. Meuse bezieht, möchte ich nicht bezweifeln. Die andre Prosavita des Gregor von Segni (oder von Neapel) bei Massonus S. 223 ff. ist nahezu wertlos. Über beide Viten vgl. Sievert, Rom. Quartalschr. XII, 152 ff. Beide sucht man bei Potthast, Bibl. hist. med. aevi ver- geblich.

II. Verhandlungen.

II. Verhandlungen.

Es gab nach dem Tode Konrads IV. für Innozenz IV. einen Augenblick, in dem er glauben durfte, am Ziele seines Strebens angelangt zu sein; aber noch kurz vor seinem Ende erlebte er die Erhebung Manfreds, und während des Pontifikats seines Nachfolgers, des für politische und kriegerische Aufgaben wenig geeigneten Alexander IV., ging es mit der weltlichen Macht der Kirche reißend bergab. Manfred eroberte das gesamte sizilische Reich und ließ sich die Königskrone aufs Haupt setzen.

Die Kurie hat darauf mehrmals versucht, dem Usur- pator in seinem Reiche innere Feinde zu erwecken. In der Hoffnung auf päpstliche Hülfe und mit Betonung ihrer kirchlichen Ergebenheit haben bald nach Manfreds Krönung die Bewohner des kürzlich erst gegründeten, nicht fern von der Grenze des Kirchenstaates gelegenen Aquila gegen den königlichen Usurpator den Aufstand gewagt1, der im Sommer 1259 von Manfred an der Spitze seines Heeres niedergeschlagen wurde.2

Ein Jahr darauf, im Mai 12603, brach eine neue Rebellion an der Westspitze der Insel Sizilien los. Die

1 Vgl. Saba Mal. 799: „Sperabat enim (civitas) in praesumtae libertatis statu contra eorum dominos apostolicae sedis auxilio confoveri. Et ideo contra Manfredum etiam post suae coronatio- nis tempora pertinax in rebellione iam facta sub velamine devo- tionis ecclesiae regi parere contumaciter contemnebat".

2 B.-F. 4701 b. Vgl. auch E. Gothein, Die Kulturentwicklung Süditaliens, Breslau 1886, S. 167 ff.

3 In den chronologischen Angaben muß man sich, wie schon Schirrm. tat, an die Annales Siculi (M. G. SS. XIX, 499) halten, freilich nur an die Indiktionsangabe, da die Inkarnationsjahre sich verschoben haben; vgl. Ficker, Forschungen zur Reichs- und Rechtsgesch. Ita- liens 1, 357 Anm.2. In den Einzelheiten ist SabaMal.803 ausführlicher.

8 II. Verhandlungen.

Bewohner von Monte S. Giuliano, dem alten Eryx bei Trapani, hatten im Vertrauen auf die Unzugänglichkeit ihrer Bergfeste schon seit längerer Zeit eine sehr selb- ständige und trotzige Haltung eingenommen und keinem königlichen Beamten Zugang verstattet. Als Graf Friedrich Maletta, der Kapitän von Sizilien, herbeikam, um Manfreds Herrschaft bei ihnen zur Anerkennung zu bringen, ist es ihnen offenbar gelungen, einen seiner nächsten Vertrauten, den Marschall seiner Deutschen1, für sich zu gewinnen2, der mit einigen Helfershelfern den Kapitän ermordete, sich in die Bergfeste zurückzog und gemeinsam mit den Be- wohnern derselben monatelangen Widerstand leistete, bis der neue Kapitän Friedrich Lancia mit starkem, auf des Königs Kosten geworbenen Heere die Empörer im Oktober zur Unterwerfung zwang, einen Teil von ihnen aufknüpfen, blenden oder mit anderen Martern strafen

1 Man hat zu wählen zwischen den Namen Goblus (Saba Mal.), Gelbus (Contin. Iamsillae), Gobbanus, Gobbannus (Ann. Sic), die in dieser Form alle sehr undeutsch klingen, und ganz ab- weichend: Theobaldus, was richtig sein könnte, aber nur in der sonst dürftigen Contin. des Cod. 3 der Ann. Sic. überliefert ist und die Übereinstimmung des anlautenden Gob- bei Saba Mal. und Ann. Sic. nicht erklären würde. Daß er bei Saba Mal. als ein- stiger naher Vertrauter des Markgrafen Berthold von Hohenburg bezeichnet wird, weist vielleicht auf ältere Beziehungen zur rö- mischen Kurie.

2 Daß nicht die Mordtat der zufällige Anlaß der Rebeilion war, kann man schon der Darstellung des Saba Mal. entnehmen. Denn Friedrich Maletta begibt sich „versus montem Trapani, de cuius habitatoribus aliquod forte contrarium fama referente prae- senserat". Die Mordtat wird vollführt, als eben zehn Abgeordnete von Monte S. Giuliano mit dem Kapitän verhandeln, und der Mörder und seine Spießgesellen finden sofort „una cum praedictis nuntiis" in der Bergfeste Zuflucht. Die Widersetzlichkeit der Be- wohner ist also das Primäre, und nur damit ist auch die vorherige Einwirkung der römischen Kurie in Einklang zu bringen.

II. Verhandlungen. 9

ließ und den Rest in andere Gegenden verpflanzte. Man konnte diese Erhebung bisher als eine rein lokale und mehr zufällige Aufwallung des Trotzes und der Leiden- schaft betrachten. Erst ein Brief aus der Sammlung des Richard von Pofi belehrt uns, daß auch hier die Kurie ihre Hand im Spiele hatte, daß die Rebellen wegen ihrer Ergebenheit gegen die römische Kirche, deren Herrschaft sie erstrebten \ und auf direkte Aufforderung des Papstes Alexander IV. hin die Fahne der Empörung erhoben.2

Eine noch ernstere Gefahr erwuchs Manfred dies- mal im Innern der Insel , als etwa im Spätherbst 1261 3 ein halb betrügerischer, halb betrogener Greis4, der erste in der Reihe der Pseudofriedriche, sich für den tot- geglaubten Kaiser, der viele Jahre auf einer Pilgerfahrt verborgen geblieben sei, ausgab und bedrohlichen Anhang bei leichtgläubigen Gemütern und weniger gläubigen, aber die Gelegenheit gewissenlos ausnutzenden Widersachern

1 Man wird dabei stets im Auge behalten müssen, daß Inno- zenz IV. 1254, also erst vor wenigen Jahren, gerade die Insel Si- zilien als Domanium der Kirche erklärt hatte (vgl. Ep. sei. III, 299 vom 20. Okt. 1254), daß die kirchliche Herrschaft dort 1255 nahezu gesichert schien, und erst seit 1256 wieder ein allgemeiner Um- schwung zugunsten Manfreds eingetreten, 1257 der letzte Wider- stand der Päpstlichen erloschen war.

2 Vgl. Anhang, Brief Nr. 2.

3 Vgl. Capasso S. 216 N. 3.

4 Johann von Cocleria bei Saba Mal. (Calcaria, Cont. Iam- sillae). Das Nähere bei Saba Mal. 804 ff.; Barthol. de Neocastro Mur. SS. XIII, 1021; Salimbene (Mon. hist. ad prov. Parm. et Plac. pert. III) S. 57, der die Initiative bei dem ganzen Vorgehen einigen Großen und Baronen Siziliens und Apuliens zuschreibt; Chronica minor in Monumenta Erphesfurtensia ed. Holder-Egger S. 667 zum Jahre 1262. Auch Kampers, Die deutsche Kaiseridee in Pro- phetie und Sage, München 1896, S. 85 versetzt noch das Auftreten des Pseudofriedrich in das Jahr 1262.

10 II. Verhandlungen.

Manfreds fand. 1 Und zu diesen letzten hat nun wiederum die römische Kurie gehört. Gleich auf die ersten Nachrichten von dem „wunderbaren Wirken der Hand des Herrn" hat der Papst, damals schon Urban IV., einen geheimen Bevollmächtigten nach dem Aufstands- gebiete gesandt, um die Wahrheit der Gerüchte zu er- kunden und den Empörer zu weiterem Widerstand an- zuspornen; ja er hat kein Bedenken getragen, dem Neben- buhler Manfreds, den er in Wahrheit doch nur für einen feilen Betrüger halten konnte, da einem wiedererstandenen Friedrich am allerwenigsten die päpstliche Hülfe zuge- sichert worden wäre, den er aber trotzdem einen Knecht Gottes und ergebenen Sohn der Kirche nannte, die tat- kräftige Unterstützung der Kurie anzubieten, „auf daß sein Name erhöht werde unter den Völkern". So glaube ich wenigstens einen anderen noch ungedruckten Papst- brief, den Richard von Pofi überliefert, auslegen zu müssen.2

Aber Manfred gelang es im folgenden Jahre, auch dieses Aufstandes Herr zu werden und den Frieden im ganzen Königreiche zu sichern. Die neuerdings ange- knüpften Beziehungen zwischen der Kurie und dem wahren Erben Siziliens, dem jungen Konradin, und seinem Vormund, dem Herzog Ludwig II. von Bayern, hätten ihm wohl ge- fährlich werden und ihn im ruhigen Besitz seines Reiches stören können. Aber nachdem einer der an den Papst gesandten deutschen Bevollmächtigten im Sommer 1260

1 Daß unter den Anhängern des Pseudofriedrich von Saba Mal. die Neffen des Pietro Ruffo genannt werden, weist schon auf kirchliche Verbindungen und erklärt die sofortige freudige Unter- stützung des Papstes. Offenbar war der Pseudofriedrich nur eine Puppe in der Hand dieser alten Gegner Manfreds.

2 Vgl. Anhang, Brief Nr. 3.

II. Verhandlungen. 11

nicht ohne Zutun Manfreds, wie seine Gegner be- haupteten — auf kirchlichem Gebiete überfallen und er- mordet worden war1, scheinen die Verhandlungen trotz der Bereitwilligkeit der Kurie zu weiterer Fortführung2 vorläufig abgebrochen zu sein, und bald genug machten die erneuten Bestrebungen, Konradin auf den deutschen Thron zu heben, eine Verständigung völlig unmöglich.3 Auch die sizilische Kirche vermochte nicht, sich als ein Bollwerk des päpstlichen Einflusses zu behaupten. Ihre Verhältnisse unter Urban IV. ähnelten durchaus denen in den letzten Zeiten Kaiser Friedrichs IL Wohl fehlte es der Kurie nicht an treu ergebenen Anhängern unter den sizilischen Prälaten, aber soweit sie als solche hervor- traten oder irgend von Bedeutung waren, finden wir sie im Auslande, in Rom oder am Sitz der Kurie, untätig, zu vorübergehenden Aufträgen verwandt, vereinzelt auch wohl in andere Bistümer transferiert, ihre Kirchen im König- reiche aber vakant oder mit intrudierten Gegnern besetzt. Die Kurie mußte alle Hoffnung aufgeben, etwa durch sie eine kirchliche Gegenbewegung im Königreiche hervor- zurufen.4

Und schon hatte Manfred über dessen Grenzen hin- übergegriffen in den Kirchenstaat. Dort hatte Papst

1 Vgl. meine Geschichte Konradins S. 24 ff. Dazu jetzt auch Cronica pont. et imp. S. Bartholomaei in Insula Romani SS. XXXI, 225: „[Manfredus] solempnem nuncium eiusdem C[onradi] de curia accedentem ad Urbem procuravit occidiu.

2 Das geht aus dem ungedruckten Brief Alexanders IV. im Anhang Nr. 1 hervor.

3 Vgl. Gesch. Konradins S. 44 ff.

4 Das ist etwa der Eindruck, den man aus den sorgfältigen Zusammenstellungen Rodenbergs, Ep. sei. III, 561 N. 2 gewinnt. Dazu vgl. die allgemeine Schilderung Urbans, Ep. sei. III, 484 vom 26. April 1262.

12 II. Verhandlungen.

Alexander die Zeit der Ruhe schlecht genutzt.1 Durch unnötige Strenge hatten seine Rektoren allgemeine Un- zufriedenheit hervorgerufen. Jetzt (seit 1258) ging die südliche Hälfte der Mark Ancona auf den ersten Ansturm verloren, und auch im nördlichen Teile und im Herzog- tum Spoleto fand Manfred Anhänger. Der Untätigkeit Alexanders IV. haben die Bolognesen damals die Haupt- schuld an diesen Verlusten beigemessen.2

Dazu gestalteten sich im übrigen Italien für Manfred die Verhältnisse überaus günstig. Bei Cassano wurde 1259 sein Gegner Ezzelin gefangen und tötlich verwundet, und ein Jahr später brach bei Montaperto die Macht der Guelfen in Tuszien zusammen. Hier wie dort fochten Truppen Manfreds auf Seiten der Sieger3, und mit Pallavicini sowohl, dem Hauptmachthaber Oberitaliens, als mit dem Ghibellinen- bunde Tusziens stand er in der engsten Verbindung.

Daneben hatte er die alte Mittelmeerpolitik der sizilischen Könige aufgenommen, mit Genua und Venedig stand er in den freundschaftlichsten Beziehungen4; bald knüpfte er verwandtschaftliche Bande mit dem Könige von Aragonien und dem Fürsten von Epirus.5 Der Emir von Tunis zahlte ihm den üblichen Tribut.6 Das König- reich Torres auf Sardinien war in seinem Besitz7; schon

1 Vgl. dafür die angeführte Schrift von Tenckhoff.

2 Tenckhoff S. 78.

3 Vgl. B.-F. 4709 a, 4720 a.

4 Vgl. betreffs Genuas B.-F. 4664, 4692, 4732; betreffs Venedigs B.-F. 4704. Eingehend über diese Dinge G. Caro, Genua und die Mächte am Mittelmeer 1257-1311, Halle 1895 ff., I, S. 44 ff., 98 ff.

5 Vgl. B.-F. 4734 a, 4732 a.

6 Vgl. B.-F. 4760.

7 Es spricht für die Dürftigkeit unserer Überlieferung über Manfred, daß keinerlei eingehendere Kunde darüber vorliegt. Ab- gesehen von der einzigen Berufung Manfreds auf seinen sardi-

II. Verhandlungen. 13

hatte er in lilyrien festen Fuß gefaßt, fern in Mazedonien kämpften seine Hülfstruppen.1

Nun wurde er in den letzten Tagen Alexanders IV. auch noch in Rom von der ghibellinischen Partei zum Sena- tor gewählt.2 Wir wissen, daß imperialistische Hoffnungen Manfred und seinen Anhängern keineswegs fernlagen.3

Wahrlich, es war keine begehrenswerte Erbschaft, die Alexander seinem Nachfolger hinterließ, als er am 25. Mai 1261 starb: der Kirchenstaat von Süden und Norden bedroht, ein großer Teil bereits verloren, andere Gebiete mit Rebellen durchsetzt, in Rom selbst eine starke Partei für den Erbfeind der Kirche gewonnen, in Italien und zur See Manfreds Einfluß herrschend. Nehmen wir dazu die sonstigen Bedrängnisse der Christenheit: die Gefahren, die dem heiligen Lande aus der Wiederver- einigung Syriens mit Ägypten in der Hand der Mamelucken- sultane erwuchsen, die Bedrohung der gesamten euro- päischen Ostgrenze durch die Mongolen, die Alexander IV. noch kurz vor seinem Tode veranlaßt hatte, Bevoll- mächtigte aller europäischen Fürsten und Prälaten an die Kurie zur Beratung zu laden4, den 1260 ausgebrochenen

nischen Besitz in seinem Manifest an die Römer (B.-F. 4760 a vom 24. Mai 1265) erfahren wir davon nur aus einem Briefe Ur- bans IV. vom 14. Juli 1263 (Ep. sei. III, 528), wo es von dem Richter von Arborea heißt, er rüste sich „ad eripiendum regnum Turrita- num de manibus Manfredi quondam principis Tarentini, qui occu- pavit illud et detinet occupatum". Über das Zusammengehen Man- freds mit den genuesischen Doria in dieser Sache vgl. G. Caro a. a. O. II, S.21ff., wo man noch einige weitere Hinweise findet.

1 Vgl. B.-F. 4669 a, 4701 a, 4732 a. 4709.

2 B.-F. 4730 a.

3 B.-F. 4707, 4760. Vgl. auch 4667a Matthaeus Paris: „qui ad imperium anhelabat".

* B.-F.-W. 9246; dazu Neues Archiv XXIV, 517 und unten im Anhang den Brief Nr. 4.

14 II. Verhandlungen.

allgemeinen Preußenaufstand, der die Errungenschaften des Deutschen Ordens in Frage stellte, endlich den noch während derSedisvakanz erfolgenden Sturz des lateinischen Kaisertums und damit die Erneuerung des alten Schismas.

Es bedurfte einer entscheidenden Wendung der päpst- lichen Politik und eines Mannes von ungewöhnlicher Energie und Klugheit, um die Kurie aus dieser Fülle der Gefahren zu erretten. Ein solcher Mann war Jakob Pantaleon, der Sohn eines Schusters aus Troyes, der im August 1261 zur päpstlichen Würde erhoben wurde und den Namen Urban IV. annahm.

Ich will hier nicht im einzelnen auf sein Vorleben1 eingehen. Bedeutsam war es gewiß, daß er als Patriarch von Jerusalem die Verhältnisse des heiligen Landes aus eigener Anschauung hatte kennen lernen. Er hat seinen Papstnamen, wie es scheint, besonders in Verehrung des Märtyrers Urban I. gewählt2, aber es ist kaum denkbar, daß ihm dabei nicht auch die Erinnerung an den großen Urheber des ersten Kreuzzuges vorgeschwebt haben sollte, der, wie er selbst, Franzose, sogar sein engerer Champagner Landsmann gewesen war. Trotzdem möchte ich die Ranke'schen Worte: „Er lebte und webte in den orien- talischen Verhältnissen" nur mit Einschränkung gelten

1 Vgl. darüber die Arbeit von W. Sievert in der Römischen Quartalschrift X, 451 ff.; XII, 127ff. Ältere Litteratur dort und bei Baumgarten, Rom. Quartalschr. III, 44 angeführt. Ergänzungen zu der Zeit seines Kanonikats in Laon und derjenigen seines Patriarchats von Jerusalem bieten unten im Anhang die bisher un- gedruckten Briefe Urbans Nr. 9 12.

2 Am Gedächtnistage Urbans I. (25. Mai) war Alexander IV. ge- storben; bald nach seinem Amtsantritt faßte Urban IV. den Plan, an der Stelle seines Elternhauses in Troyes eine Kollegiatkirche zu Ehren Urbans I. zu erbauen. Vgl. Rom. Quartalschr X, 452; XII, 151; Mart. II, 4 und Gregorü Vita Urbani IV. ed. Massonus S. 226.

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lassen. Das letzte Ziel seines Strebens mag allerdings die Errettung Palästinas gewesen sein. Wenn er aber später einmal der französischen Geistlichkeit gegenüber ausgesprochen hat, die Sache des heiligen Landes und des lateinischen Kaisertums hänge größtenteils ab von der Unternehmung gegen Sizilien1, so war das nicht nur ein geschickter Zug, um den Opfermut der widerstrebenden Prälaten anzustacheln, sondern es wird auch des Papstes innerste Überzeugung gewesen sein. Und bewunderungs- würdig ist es nun, wie er sofort alle Kräfte auf die Er- reichung dieses näheren Zieles gerichtet und unablässig mit eiserner Energie darauf hingearbeitet hat.

Da war es von hoher welthistorischer Bedeutung, daß mit Urban zum ersten Male wieder seit langer Zeit ein Franzose den Stuhl Petri bestieg, der bald genug ganz von dieser Nation beherrscht werden sollte.

Daß die Kurie nicht mehr aus eigener Kraft die Ver- nichtung der Staufer, durchführen könne, stand nun schon seit Jahren fest. Urbans Vorgänger hatte von England Hülfe erhofft und Edmund, dem Sohne Heinrichs III., die sizilische Krone in Aussicht gestellt. Aber schon in den letzten Zeiten Alexanders IV. scheint eine Entfremdung zwischen der Kurie und England, mindestens eine Stockung in den gegenseitigen Beziehungen eingetreten zu sein.2 Mochte die Uneinigkeit der Kardinäle in der Personenfrage und die Rücksicht auf die Not des heiligen Landes auf die Erhebung des außerhalb des Kollegiums

1 Ep. sei. III, 588, 591 vom 3. Mai 1264.

2 Vgl. darüber namentlich H. Otto, Mitt. d. Inst. f. öst. Gesch. XXII, 89 ff. Eine Kardinalsgruppe hielt freilich an den eng- lischen Sympathien fest. Vgl. auch Maubach, Die Kardinäle und ihre Politik um die Mitte des XIII. Jahrhunderts, Bonn 1902, S. 81.

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stehenden Patriarchen von Jerusalem stark eingewirkt haben, darüber wird man doch kaum im Zweifel ge- wesen sein, daß sie in der politischen Hauptfrage einen Systemwechsel bedeutete. Denn daß ein französischer Prinz, wenn es irgend zu erreichen war, mit Sizilien be- lehnt werden sollte, ohne Rücksicht auf die Abmachungen mit England, das stand bei Urban von vornherein fest; wir finden bei ihm keine Spur mehr von Unsicherheit.

Wenn die Politik seines schwächeren Vorgängers nicht zum wenigsten durch die gegensätzlichen Strömungen in dem stark zusammengeschmolzenen Kardinalskollegium ihren unsicher schwankenden Charakter erhalten hatte, so hat Urban gleich in den beiden ersten Jahren seines Ponti- fikats durch umfassende Neuernennungen diese Behörde gründlich umgewandelt und seinem Herrscherwillen da- durch einen anderen Resonanzboden geschaffen. Diese Er- nennungen vom Dezember 1261 und 1262 sind politisch dadurch charakterisiert, daß neben acht Italienern nicht weniger als sechs Franzosen berufen wurden, unter ihnen drei frühere staatsmännische Beamte Ludwigs des Heiligen.1

Künftighin hatte Urban, der das Verhältnis der Kardi- näle zum Papste ausdrücklich als das einer straffen Unter- ordnung bezeichnete2, wohl noch gelegentliche Reibungen zu überwinden, aber im Ernstfalle konnte er doch seinen Willen stets durchsetzen, während schon sein Nachfolger sich öfter auf Kompromisse einlassen mußte. Urban war ein ungewöhnlich zäher Politiker, der das einmal gefaßte Ziel unverrückbar festhielt, aber die Mittel, dahin zu kommen, je nach dem Gange der Ereignisse wechselte. Den Gegner mit Scheinmanövern hinzuhalten und zu über-

1 Für das Einzelne vgl. Maubach a. a. O. S. 91 ff.

2 Vgl. die von Maubach S.91 angeführte Äußerung des Papstes.

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listen hat er meisterhaft verstanden, gelegentlich auch Mittel nicht gescheut, die vom sittlichen Standpunkt betrachtet, mindestens bedenklich genannt werden müssen. Wir lern- ten schon seine Unterstützung des Pseudofriedrich kennen. Gleich nach seinem Amtsantritt hat er Ludwig dem Heiligen von Frankreich für einen seiner Söhne die sizi- lische Krone angeboten, und als Ludwig ablehnte1, knüpfte er im Frühjahr 1262 mit dessen Bruder Karl von Anjou Verhandlungen an.2 Weitgehende Anerbietungen, die Man- fred im Januar desselben Jahres durch Boten gemacht hatte, waren als „delusoria nee digna relatu" rundweg ab- gewiesen3; der Vermählung seiner Tochter Konstanze mit Peter von Aragonien suchte man an der Kurie nach Kräften, wenn auch vergeblich, entgegenzuarbeiten.4

1 Aus dem späteren Schreiben B.-F.-W. 9426 bekannt; vgl. Sternfeld S. 167.

2 Potthast Reg. Pont. 18256 a vom 23. März 1262; vgl. B.-F.-W. 9324, wo die Angliederung an die Instruktion vom 17. Juni 1263 die irrige Vorstellung erweckt, als sei die bei Muratori erwähnte mit jener identisch und mit falscher Datierung versehen, wovon indes keine Rede sein kann.

3 In der letzten Zeit Alexanders scheinen die Verhandlungen ganz abgebrochen gewesen zu sein; vgl. Ep. sei. III, 485: „(Man- fredus) traetatus omnes, quamquam eos non aeeeptasset ecclesia, sicuti nee debebat, prorsus omisit". Über die Wiederaufnahme durch Manfred nach dem Papstwechsel am 18. Januar 1262 vgl. B.-F. 4733 a, Ep. sei. III, 485. Ob die bestimmten von Manfred an- gebotenen Summen, die ein englischer Kleriker seinem Könige mitzuteilen weiß, auf Wahrheit beruhen, läßt sich nicht sagen. Daß für die Anerkennung seines Königtums hohe finanzielle Angebote teils als einmalige Vergütung, teils zu dauernder Lehenszinszahlung von Manfred gemacht worden sind, ist nur wahrscheinlich. Die Nachricht des Chron. rythm. Austr. (M. G. SS. XXV, 365), daß Man- fred Kardinäle bestochen habe, muß ebenfalls dahingestellt bleiben.

4 Vgl. B.-F.-W. 9280 v. 26. April 1262. Dazu ein Brief des Kardinaldiakons Ottobonus, Neues Archiv XXII, 361.

H a m p e , Urban IV. und Manfred. 2

18 II. Verhandlungen.

Wie ist es nun zu erklären, daß Urban trotzdem am 6. April 1262 einen neuen Prozeß gegen Manfred er- öffnet, ihn zur Rechtfertigung vor sich geladen1 und ihm weiterhin die Möglichkeit neuer Verhandlungen geboten hat? Glaubte er wirklich noch mit dem Staufer zur Ver- ständigung gelangen zu können, und hatte er seine Mei- nung bereits wieder geändert, daß das Heil allein von Frankreich zu erwarten sei?

Eine genügende Antwort auf diese Frage geben die bisherigen Darstellungen nicht. In der Tat sind auch die diplomatischen Verhältnisse außerordentlich verwickelt; an vier Stellen verhandelt Urban damals gleichzeitig über die sizilische Frage: mit Manfred, mit Ludwig dem Heiligen, mit Karl von Anjou und Heinrich von England. Die Er- gebnisse dieser Verhandlungen haben sich gegenseitig be- einflußt, manche andere Faktoren spielen hinein, und es würde hier daher zu weit führen, wenn ich auf alle Einzel- heiten eingehen wollte.

Der Kernpunkt der ganzen Verhandlungen bis zum Frühjahr 1264 scheint mir die Zustimmung Ludwigs des Heiligen zu sein, die Urban für seinen Plan um jeden Preis gewinnen mußte. Das aber war um deswillen nicht leicht, weil Ludwig in seiner ehrenfesten Gediegenheit ernste Gewissensbedenken hegte, ob denn das Erbrecht der Staufer wirklich erloschen sei, und ob die dem eng- lischen Prinzen Edmund erteilte Belehnung einfach zurück- genommen werden könne2. Die Kurie setzte sich dar-

1 Am Gründonnerstag, vgl. B.-F. 4737a.

2 B.-F.-W. 9297, wohl im Sommer 1262 geschrieben, schwer- lich mit Winkelmann später als 9296 zu setzen, da der Notar Albert, der Ludwigs Bedenken zerstreuen soll, diesen nach 9296 bereits verlassen hat und mit Karl von Anjou in der Provence verhandelt.

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über leicht hinweg, und es geschah sicher nur zur Be- ruhigung Ludwigs und zur formellen Liquidation der Angelegenheit, wenn noch mit dem englischen Hofe Ver- handlungen in Aussicht genommen wurden, um entweder den freiwilligen Verzicht auf die früheren Abmachungen zu erlangen oder die Lösung durch ein Rechtsverfahren an der Kurie zu erzwingen.1

Aber Ludwig, der ja in seiner eigenen Politik allen Widersachern außer den Mohammedanern gegenüber Aus- gleich und Versöhnung der kriegerischen Entscheidung vorzog, mochte überhaupt den Gedanken nicht aufgeben,

i Vergl. die päpstlichen Erlasse B.-F.-W. 9339—9343 vom 25.— 30. Juli 1263; Ep. sei. III, 533-537; dazu Martene II, 31. Der bevollmächtigte Erzbischof Bartholomäus von Cosenza wurde zu- nächst an den französischen Hof geschickt und sollte erst, wenn dort eine Entscheidung erfolgt, seine englischen Aufträge zur Ausführung bringen. Heinrich III. von England hat in der Tat die französischen Verhandlungen des Papstes sehr übelgenommen („tu, fili rex, hoc intelligens id grave tulisti et molestum", Ep. sei. III, 536). Der Papst mußte davon ungünstige Wirkungen auf das Gemüt Ludwigs IX. befürchten. Offenbar auf diesen gemünzt ist die an Heinrich III. und Edmund gerichtete Forderung: „non solum permittatis nos libere de regno ipso tractare , verum etiam et verbis ostendatis et litteris, quod vobis non displicet, immo placet, si dicta ecclesia super ipsius regni negotio tractet cum aliquibus mundi principibus". Die zweite Ausfertigung von B.-F.-W. 9341 sollte nicht, wie Winkelmann meint, die Möglichkeit einer neuen Anknüpfung mit England offen lassen, sondern durch einen Prozeß an der römischen Kurie die Lösung auch gegen den englischen König durchführen, wenn er sich nicht freiwillig füge („pace vel iudicio" Mart. II, 31). Vgl. die auf Karl von Anjou bezüglichen Worte, Mart II, 31 : „nee timeat negotium regni Angliae, quod adeo trivimus, tarn attente discussimus, ut nihil supersit penitus, nisi sola sententia seu potius declaratio notae pluribus vel notoriae veritatis. Ad quam si rex et eius filius ad terminum sibi praefigendum venerint sive non venerint, ineunetanter et libere procedemus."

2*

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daß ein friedliches Übereinkommen zwischen dem Papste und Manfred der Christenheit, insbesondere der Sache des heiligen Landes förderlicher sei als die kriegerische Unternehmung seines Bruders, und so drang er wieder- holt auf Wiederaufnahme der Verhandlungen. Noch im Anfang von Urbans Pontifikat hat er dem Papste sogar seine diplomatische Vermittlung zu diesem Zwecke an- geboten: der französische Gesandte, den er an die Kurie schickte, sollte von Urban bevollmächtigt werden, solche Ausgleichsverhandlungen mit dem sizilischen Könige zu führen. Nichts konnte dem Papste unerwünschter sein: das bedeutete für ihn nur einen völlig aussichtslosen Ver- such und eine unwillkommene, ja bei der bedrohlichen Lage geradezu gefährliche Verzögerung seiner französischen Pläne. Man glaubt seine Mißstimmung zu erkennen in den sauersüßen Dankesworten, mit denen er Ludwigs zarte Fürsorge für die Kirche rühmt, und in der ge- wundenen Art, in der sein Anerbieten zwar nicht schroff abgewiesen, aber auch nicht angenommen, also schließlich doch höflich abgelehnt wird. Die mannigfachen Verhandlungen seiner Vorgänger mit Manfred hätten zur Genüge dessen Trotz und Unversöhnlichkeit erwiesen, so daß es eine unnütze Bemühung des französischen Ge- sandten sein würde, dem er daher jene Vollmacht weder erteile, noch verweigere, indem er dessen eigenem Gut- dünken das weitere überlassen wolle.1

Damit aber ließ sich König Ludwig doch nicht ab- speisen, und da die französischen Pläne des Papstes am Ende doch nicht ohne seine Genehmigung zur Reife

1 Alles das geht aus dem unten im Anhang Nr. 4 zum ersten Male veröffentlichten Briefe Urbans IV. an Ludwig von Frankreich hervor.

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kommen konnten, so ließen sich seine Wünsche, an denen er zäh festhielt, auf die Dauer nicht umgehen. Noch war er weit von dem Punkte entfernt, auf dem Urban ihn zu sehen wünschte. Einen Augenblick schöpfte man Ende Juli 1262 an der Kurie neue Hoffnung, als die Kunde eintraf, Ludwig habe die Verhandlungen über eine Eheschließung seines Erstgeborenen Philipp mit der ara- gonesischen Prinzessin Isabella abgebrochen, als er die Vermählung von deren Bruder Peter mit Manfreds Tochter erfahren habe, und sogleich wurde ein kunstvoll stilisiertes Schreiben voll Dankesjubel an den König gesandt. i Indes die Hoffnung erwies sich als trügerisch, der Dank war verfrüht. Beruhigende Versprechungen des Königs Jakob von Aragonien hatten bereits Ludwigs Bedenken be- schwichtigt und seine Zustimmung zum Vollzug der Ehe erzielt.2 Die so hergestellten verwandtschaftlichen Be- ziehungen zwischen dem französischen Königshofe und der Familie des sizilischen Usurpators konnten leicht zu einer neuen Stütze für Manfreds Herrschaft werden und mußten Ludwig in seinen schon geäußerten Friedens- wünschen nur noch mehr befestigen.

Offenbar hat er sie inzwischen noch einmal geltend gemacht und einen erneuten ernstlichen Ausgleichsversuch mit Manfred geradezu als Vorbedingung für etwaige Ab- machungen mit Karl von Anjou in der sizilischen An- gelegenheit hingestellt, und dieses Verlangen war es, dem Urban endlich wohl oder übel Rechnung trug, als er sich in neue Verhandlungen mit Manfred einließ.

1 B.-F.-W. 9291 ; vgl. den Entwurf dieses Briefes im Anhang Nr. 5 und die dazu vorausgeschickten Bemerkungen.

2 Vgl. O. Cartellieri, Peter von Aragon und die sizilianische Vesper, Heidelberg 1904, S. 7.

22 II. Verhandlungen.

Daß das in der Tat lediglich auf den dringenden Wunsch Ludwigs geschah, darüber gibt uns ein späterer Brief Urbans in der Sammlung Richards von Pofi, dessen Echt- heit Simonsfeld ohne Grund angezweifelt hat1, die bündigste Auskunft. „Nachdem Du die sizilische Angelegenheit sorgfältig erwogen hattest," so schreibt er dem Könige, „schien es Dir förderlich, daß wir, soweit es die Ehre der Kirche zuließ, zur Herstellung des Friedens mit Manfred, dem . ehemaligen Fürsten von Tarent, in Unterhandlung träten, wie es uns von Deiner Seite nahegelegt ist."

Aber auch das scheint sich mir unzweifelhaft aus dem Gange der Verhandlungen zu ergeben, daß das Be- streben der Kurie einzig dahin ging, Manfred in den Augen Ludwigs ins Unrecht zu setzen, daß sie einen Aus- gleich mit ihm unter keinen Bedingungen mehr wollte, und das Ganze also lediglich ein Scheinverfahren war. Trotzdem ist Manfred darauf eingegangen. Vermutlich hat er wirklich noch Hoffnung auf Verständigung gehabt. Sorgfältig enthielt er sich während dieser Zeit aller kriegerischen Unternehmungen gegen den Kirchenstaat. Seine Anerbietungen, deren Inhalt wir im einzelnen nicht kennen, gingen sehr weit; er selbst hat später aus- gesprochen, daß er den Frieden mit der Kirche damals

i Sitzungsber. d. Münch. Akad. 1892, S. 466. Die S. 464, 465 geäußerten chronologischen Bedenken sind durch Rodenbergs Edition der Bulle vom 11. November 1262 aus dem Register (Ep. sei. III, 496) völlig gegenstandslos geworden. Vgl. B.-F.-W. 14920 vom April 1263 und unten im Anhang Nr. 6. Vgl. auch im Schreiben Kaiser Balduins II. an Manfred (Mart. II, 24) die Stelle: „tractatus pacis, qui inter vos et ecclesiam tractabatur, de quo idem rex rogaverat" etc. Ebenda wird Manfred aufgefordert, dem franzö- sischen Könige zu danken, „quod circa factum vestrum laborare dignatus est et dominum papam super hoc deprecari."

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ernstlich gewollt habe.1 Wir mögen ihn heute als Politiker tadeln, daß er seinen Gegner so lange verkannt hat, daß er sich solchen Selbsttäuschungen hingab, anstatt zu handeln; aber es ist doch fraglich, ob er wirklich viel anders hätte vorgehen können. Auch für ihn war es geboten, sich die Neutralität Ludwigs nicht durch Schroffheit zu ver- scherzen. Er ist dann freilich in diesem diplomatischen Kampfe völlig unterlegen.

Der Verlauf desselben war kurz folgender. Am 1. August 1262 weilten Boten Manfreds beim Papste; die Verhandlung wurde auf den 18. November verschoben.2 Um dieselbe Zeit waren an der Kurie zwei Männer, die in ihrem eigenen Interesse auf einen friedlichen Austrag der sizilischen Angelegenheit hinwirkten: der lateinische Exkaiser Balduin II. und Johann von Valenciennes, ein Abgesandter des heiligen Landes.3 Die Wiederherstellung

1 Vgl. Manfreds Brief an Urban vom Sommer 1264 (Mart. II, 92): „reconciliationis optatae gratiam, quam multifarie multisque modis expetii".

2 Vgl. B.-F. 4737a. Als Grund für die Verschiebung wird Ep. sei. III, 497 die Abwesenheit mehrerer Kardinäle von dem Sommeraufenthalt der Kurie in Montefiascone angegeben, wozu der Brief des Kardinals Ottobonus, Neues Archiv XXII, 363 gut stimmt. Daneben wird auf Seiten Manfreds der Wunsch nach per- sönlicher Zusammenkunft mit dem Papste mitgewirkt haben, wie der Geschäftsträger des Königs von England berichtet.

3 Vgl. die Stellen bei Schirrm. S. 499 Anm. 47, dazu Potthast 18350 vom 5. Juni 1262 und die betreffende Stelle im Schreiben Balduins an Manfred, Mart. II, 25, wonach Balduin und Johann mit Boten Manfreds zusammen an der römischen Kurie weilten, und Johann dort schon im Sinne eines Ausgleichs für Manfred tätig war. Wenn Johann als Überbringer eines päpstlichen Schreibens an den König von Navarra vom 23. Juli 1262 genannt wird (Guiraud, Registre came'ral d'Urbain IV. Nr. 144), so ist er doch jedenfalls erst nach dem 1. August von der Kurie abgereist.

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des lateinischen Kaisertums sowohl wie der ersehnte Kreuzzug schien ihnen durch kriegerische Verwicklungen im Abendlande nur in die Ferne gerückt zu werden. Beide finden wir bald darauf am Hofe Ludwigs wieder und sehen sie auch dort im Interesse Manfreds wirken.1 Des Königs Bedenken waren bereits halb überwunden gewesen.2 Jetzt rief er den päpstlichen Bevollmächtigten, der schon auf dem Wege zu Karl von Anjou war, zurück und befahl ihm, von weiteren Unterhandlungen vorläufig abzustehen, und als der auf den ausdrücklichen Befehl des Papstes hinwies, machte er ihm wenigstens zur Pflicht, nichts abzuschließen. Das war etwa im September 1262. 3 Es ist klar: eben waren die Nachrichten von dem Beginn der Verhandlungen Manfreds mit Urban eingetroffen.4 Ihren Ausgang glaubte der gewissenhafte König abwarten zu sollen, während die Kurie, der dieser Ausgang von

1 Mart.II, 23 ff.

2 Das geht daraus hervor, daß der päpstliche Unterhändler Albert sich nach der Antwort des Königs auf die Reise zu Karl von Anjou machen konnte und dann über die neuen Bedenken Ludwigs höchst erstaunt ist („ex hiis, que idem rex tibi de novo dixerat, vehementer admirans"); vgl. Ep. sei. III, 494.

3 Nach dem päpstlichen Briefe vom 25. Oktober 1262 zu schließen.

4 Die Rückberufung Alberts durch Ludwig erfolgte erst, nach- dem dieser aus der Hand Johanns von Valenciennes ein päpst- liches Schreiben erhalten hatte, dessen Inhalt er Albert nicht mit- teilen wollte, das ihm aber weitere Verhandlung untunlich er- scheinen ließ, ehe er nicht durch besonderen Boten neue Erkun- digung vom Papste eingezogen hätte. Die Person des Überbringers und der Zeitpunkt weisen darauf hin, daß in jenem päpstlichen Schreiben der Beginn der Verhandlungen mit Manfred gemeldet wurde. Johann von Valenciennes wird das seinige dazu getan haben, sie bei dem weitgehenden Entgegenkommen Manfreds als aussichtsvoll für den Frieden hinzustellen.

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vornherein feststand, ein Doppelspiel nicht scheute. Man- freds Entgegenkommen hatte bei Ludwig wenigstens einen vorläufigen Erfolg davongetragen.

Inzwischen verhandelte er mit dem Papste über eine persönliche Zusammenkunft auf kirchlichem Gebiete.1 Es scheint, daß sie an dem gegenseitigen Mißtrauen und der Meinungsverschiedenheit über die Stärke des Geleites ge- scheitert ist.2 Aber Manfred blieb einstweilen nahe der Grenze, und die Verhandlungen wurden den Winter über durch Boten geführt.3 Wir sind darüber sehr unvoll-

1 Bitte Manfreds durch Gesandte um sicheres Geleit kurz vor dem 11. November 1262 (Ep. sei. III, 497). An der Kurie rechnete man zeitweise wirklich mit seinem Kommen (Neues Ar- chiv XXII, 364). Das Vorgehen des Papstes gegen Manfreds An- hänger wurde übrigens durch diese Verhandlungen nicht zum Stillstand gebracht, vgl. Ep. sei. III, 560 N. 3.

2 Der Grund des Scheiterns ist nirgends genannt, vgl. B.-F. 4738 b. Aber nach Saba Mal. 806 kam Manfred „cum maxima equi- tum et peditum comitiva" an die Grenze, damit er „si expediret, non solum curiales, sed et posset terrigenas casu accidente viribus superare". Außerdem bat er, daß der Papst ihn „Je securo et habili loco, in quo cum familia et gente sua posset commode iuxta suae dignitatis exigentiam hospitari, provideret". Er dachte wohl an einen Ort nicht allzuweit von der Grenze. Der Papst war am 11. Nov. (Ep. sei. III, 496 ff.) zwar entgegenkommend in dem Umfange des zugestandenen Trosses (800 Personen und 700 Wagen), aber nur 100 Mann sollten Waffen tragen dürfen. Dabei wurde das ziemlich entlegene Orvieto, dessen Entfernung von der sizilischen Grenze Urban auf acht Tagereisen bemaß, als Ort fest- gehalten. Bei dem geringsten Verstoß gegen die Abmachungen sollte Manfred der Sicherheit des Geleites sofort verlustig gehen. Bei dem berechtigten Mißtrauen gegen den Papst wäre die An- nahme dieser Bedingungen für Manfred zum mindesten äußerst gefährlich gewesen. Der Papst hätte mit Leichtigkeit einen Ver- stoß feststellen oder auch seine Untergebenen scheinbar wider seinen Willen handeln lassen können.

3 Die Ahnahme Fickers (B.-F. 4739a), daß Manfred noch vor Ende des Jahres und überhaupt längere Zeit vor dem März 1263

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kommen unterrichtet. Der Darstellung des Saba Mala- spina folgend, nimmt man allgemein an, zuerst habe sich die Kurie entgegenkommend gezeigt; aber ihre Forderung, daß die verbannten Sizilianer wieder in den Besitz ihrer Güter zu setzen seien, habe Manfred auf Einflüsterung seiner Barone hin zurückgewiesen. Später habe er selbst in einem Paktum weitgehende Anerbietungen gemacht, die nun von der Kirche abgelehnt seien.1 Die Stelle ist wohl mißverstanden.2 Der erste Teil bezieht sich offen- bar rückgreifend auf ein viel früheres Stadium der Verhand- lungen aus der Zeit Innocenz' IV. oder Alexanders IV.3

die Stellung nahe der Grenze verlassen habe und nach Apulien zurückgekehrt sei, erscheint durch nichts gerechtfertigt.

1 Vgl. B.-F. 4738 b, Schirrm. S. 221, wo über diese Verhand- lungen überhaupt sehr unklar berichtet wird. Die allgemeinen, päpstlich tendenziösen Worte des Vallicolor 236, 237 kommen nicht weiter in Betracht.

2 Zum richtigen Verständnis muß ich sie ganz hierhersetzen: „Cumque non deceret ecclesiam, quae processerant de labiis summi pontificis irritare, qui cum comite Provinciae concessionis regni oblatione praeambula, cui super hoc non expediebat illudi, sollemnem per nuntios faciebat teneri tractatum, excusantium praedictorum allegationes pro rege idem summus pontifex non admisit, quia, dum ecclesia voluit, idemque rex potuit sedi se re- conciliare praedictae, consilio et suasione quorumdam comitum, quos ipse rex bonis nobilium exulum non iure praefecerat, qui- bus exulibus restitui per regem integre bona sua inter alia pacta ecclesia contendebat, rex praedictus ipsius ecclesiae beneplacita parvipendit nee annuit postulatis. Cum autem postmodum visus est velle sub exquisitis cum omni diligentia pactis sedis eiusdem se subiieere voluntati, eius humilitatem tunc repudiavit ecclesia, quia se sibi tempore congruo humiliare neseivit. Sicque ipsum regem, quem novorum comitum reddebant non reeta consilia per- tinacem, tamquam iam praescitum ad malum summus pontifex ex- communicationis vineulo innodavit."

3 Zuzugeben ist von vornherein, daß Sabas Stil hier, wie so oft, die wünschenswerte nüchterne Klarheit vermissen läßt. Aber

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Saba Malaspina will einfach sagen: Früher, als die Kirche den Ausgleich wollte, war Manfred störrisch ; jetzt, wo er aus Furcht vor den Abmachungen mit Karl zu Kreuze kroch, hat ihn die Kirche zurückgestoßen, „weil er sich vor ihr, solange es Zeit war, nicht hatte demütigen wollen". Das Entgegenkommen lag also damals ausschließlich auf Seiten Manfreds; auf Seiten Urbans unerbittliche Zurückweisung. Wenn später in einem Manifeste Kon- radins behauptet ist, der Papst sei damals zur Verleihung des Königreichs an Manfred bereit gewesen, so möchte man an eine durch Gedächtnisfehler hervorgerufene Ver- wechselung oder auch eine Verschiebung in antipäpst-

so viel ist doch deutlich, daß Urban damals, weil er bereits mit Karl von Anjou in Unterhandlungen war, die von Manfreds Boten angeführten Entschuldigungsgründe nicht mehr gelten ließ, daß er eine Versöhnung also nicht mehr wollte. Wenn dann fortgefahren wird: „quia dum ecclesia voluit" etc., so kann dieser Zeitpunkt, wo die Kirche (so! nicht Papst Urban) ernstlich die Versöhnung mit Manfred wünschte, nur in der Vergangenheit liegen. Ich möchte eine Beziehung auf die Verhandlungen mit Innocenz IV. von 1254 (vgl. z. B. die Restitution der von Friedrich II. und Konrad IV. Beraubten am 20. Oktober 1254, Ep. sei. III, 299) trotz des dafür unpassenden Titels „rex", der aber einmal die geläufige Bezeichnung Manfreds ist, für nicht ausgeschlossen halten. Aber auch Alexander IV. hat ja mit Manfred unterhandelt, ohne daß wir über die Einzelheiten unterrichtet wären (vgl. Ep. sei. III, 485, auch B.-F.-W. 9191). Auf die Verhandlungen mit Urban im Winter 1262/63 bezieht sich jedenfalls nur das, was unter „postmodum" folgt. Manfred will sich da „exquisitis pactis" ganz dem Willen der Kirche unterwerfen, erfährt aber völlige Zurückweisung, da er sich ..tempore congruo" (als der Papst noch nicht dem Abschluß mit Karl nahe war) nicht hatte beugen wollen. In dem bei Saba folgenden Satze ist der Einschub „quem novorum comitum redde- bant non recta consilia pertinacem" unter allen Umständen höchst unpassend und unlogisch, da doch Manfred zuletzt völlige Unter- werfung angeboten hatte. Er kann daher auch nicht gegen meine Auffassung sprechen.

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licher Tendenz glauben. Peter von Prece, der Verfasser des Manifestes war in jener Zeit Notar Manfreds ge- wesen1 und mochte sich wohl des Paktums erinnern, das aller Wahrscheinlichkeit nach in der Tat eine solche Verleihung in Aussicht nahm, und das nun den Verhand- lungen zugrunde gelegt wurde; aber dies Paktum wurde von Urban eben abgelehnt.

Verhandlungen, bei denen der eine Teil das Äußerste bietet, der andere alles ablehnt, können sich nicht allzu lange hinziehen. Als am Gründonnerstage dem 29. März 1263 der Papst ungeachtet aller Entschuldigungen und An- erbietungen die Exkommunikation gegen ihn erneuerte, haben seine Gesandten offenen Protest gegen das Ver- fahren erhoben und dadurch den völligen Abbruch der Beziehungen herbeigeführt.2 Manfreds Geduld hatte ein Ende; seine Entrüstung war wohl zu begreifen. Zu der- selben Zeit, in der er sich in Unterwürfigkeiten erschöpfte, nahmen die Verhandlungen der Kurie mit Karl ihren un- gestörten Fortgang; während er die Waffen ruhen ließ, nützte der Papst seine Untätigkeit zur Rückeroberung der Mark Ancona.

1 Vgl. meine Geschichte Konradins S. 346 ff. u. S. 68.

2 Vgl. das weiter unten zu erwähnende Schreiben Urbans an Ludwig von Frankreich von etwa April 1263, B.-F.-W. 14920. Die Schlußbemerkung Winkelmanns dazu, daß „nun erst, nachdem die Verhandlung mit Manfred endgültig abgebrochen war, ernstlich der Abschluß mit Karl von Anjou ins Auge gefaßt wurde", kann ich mir freilich, wie meine Darstellung zeigt, nicht zu eigen machen. Die erneute Exkommunikation Manfreds wird in den Regesten nicht vermerkt. Aber die in B.-F.-W. 14920 erwähnten päpstlichen „Processus" an dem üblichen Exkommunikationstage des Grün- donnerstags, die Manfreds Gesandte zu „depravare" versuchen, be- deuten offenbar nichts anderes; überdies war nach B.-F.-W. 14182 die Exkommunikation im Sommer 1262 nur für die persönlichen

II. Verhandlungen. 29

Der erneute offene Bruch mit dem Papste war für ihn nachgerade zur Notwendigkeit geworden; aber der Kurie konnte nichts erwünschter sein. Nun hatte man, was man wollte. Sogleich ging ein Schreiben an König Ludwig ab, in dem mit dreister Entstellung der Wahrheit alle Schuld auf Manfred geschoben wurde. Als man schon abschließen wollte, habe er in seiner trügerischen Gesinnung plötzlich das ganze Friedenswerk zerstört. „Wir erkennen nun", so fuhr Urban fort, „daß jener ver- stockte Tyrann, der von Stufe zu Stufe tiefer sinkt, die Brüste der Barmherzigkeit, die ihm die Güte des heiligen Stuhles entgegenkommend reichte, undankbar zurück- gestoßen hat und den Weg des Heils in seinem jeder Einsicht verschlossenen Sinne verschmäht."

Dieser Brief machte auf Ludwig so tiefen Eindruck1, daß Manfreds Freunde an seinem Hofe in ernste Besorgnis gerieten. Sogleich sandte Kaiser Balduin an den König von Sizilien ein Schreiben, in welchem er die bedenkliche Umstimmung Ludwigs schilderte und die Notwendigkeit betonte, ihn schleunigst durch einen wahrheitsgetreuen Bericht über die Verhandlungen von Manfreds Unschuld, an die der kaiserliche Absender trotz der päpstlichen Be-

Verhandlungen aufgeschoben, und Saba Mal. 807 sagt ja auch aus- drücklich, daß der Papst Manfred am Schlüsse der Winterverhand- lungen bannte. Manfred hatte diesen Ausgang wohl schon eine Zeit lang vorhergesehen, da er spätestens Ende Februar 1263 von der Grenze nach Apulien zurückkehrte (B.-F. 4740 ff.). An dem- selben 29. März ging der Papst auch gegen die Florentiner als Anhänger Manfreds vor (Ep. sei. III, 529, 542). Betreffs der Sie- nesen vgl. Guiraud, Reg. cam. Nr. 161; auch Reg. ord. Nr. 175, 277 und sonst.

1 Mart. II, 24 „de quibus ipsum valde animo motum inveni- mus et gravatum".

30 H. Verhandlungen.

hauptungen unerschütterlich glaubte1, zu überzeugen. Er solle den französischen König bitten, die Wahrheit in dieser Sache selbst zu untersuchen, und erklären, daß er etwaige Fehler, die er begangen, nach dem Rate jenes gutmachen wolle und ihm für seine bisherigen freundschaftlichen Bemühungen seinen Dank ausspreche.

Unglücklicherweise wurde dies wichtige Schreiben vom Papste aufgefangen und sofort für seine Zwecke aus- genutzt. Der Erzbischof von Cosenza mußte es mit nach Frankreich nehmen, damit dort der päpstliche Unter- händler Albert nicht nur den Grafen Karl von Anjou von seinem Inhalt unterrichte, sondern nach Gutdünken auch den französischen König auf die Zettelungen aufmerksam mache, die hinter seinem Rücken von Freunden Manfreds an seinem Hofe geübt würden.2 Dadurch wird die un- günstige Meinung Ludwigs noch verstärkt worden sein, der nun auch von Manfred über die Unwahrhaftigkeit der päpstlichen Darstellung nicht aufgeklärt wurde. Seine grundsätzliche Abneigung war überwunden; seit dem Herbst 1263 finden wir ihn an den Verhandlungen der Kurie mit seinem Bruder eifriger beteiligt. Nicht als wenn er sich nun in allen Punkten nachgiebig gezeigt hätte. Im Gegenteil! Dieser streng kirchlich gesinnte Fürst hat von jeher ein lebhaftes Gefühl für die selbst- ständigen Hoheitsrechte des Staates gezeigt, und es will schon etwas sagen, daß er in einigen Einzelheiten selbst über die Forderungen seines doch gewiß nicht beschei-

1 „Nisi vos culpabiles esse noveritis, quod nullatenus cre- deremus."

2 B.-F. 9342 vom 28. Juli 1263. Träger dieses Schreibens war offenbar der in B.-F. 9343 Albert empfohlene Erzbischof von Cosenza, von dessen auf England bezüglichen Aufträgen schon oben die Rede war.

II. Verhandlungen. 31

denen Bruders Karl hinausging. Charakteristisch ist, daß er sich besonders durch die Bestimmung verletzt fühlte, nach der die sizilischen Untertanen der römischen Kirche den Eid der Treue alle zehn Jahre erneuern sollten. Nie- mals wollte er dazu seine Zustimmung geben.1

So waren noch manche Bedenken zu heben. Noch Ende 1263 konnte der päpstliche Unterhändler in Frank- reich seinem Herrn nur „probabiles coniecturas" über die Gesinnung Ludwigs schreiben2, dessen offene Entscheidung also noch nicht erfolgt war.

Über die Anfangsmonate des Jahres 1264 sagt nun Sternfeld3, die Verhandlungen seien nicht wesentlich vor- gerückt. Das ist richtig nur für die besonderen Verhand- lungen mit Karl von Anjou. Hier hatten sich aus seiner Wahl zum römischen Senator, auf die ich gleich noch zurückkomme, in der Tat Schwierigkeiten ergeben, deren Lösung sich sehr hinauszögerte. Und doch ist in diese Zeit für das sizilische Unternehmen, wie mir scheint, geradezu die entscheidende Wendung zu setzen. König Ludwig ist erst damals ganz für die Sache gewonnen, wie ein Dank- brief des Papstes vom 7. Mai 1264 an den Erzbischof von Cosenza, dessen Klugheit und Takt das gelungen war, klar beweist.4 Und dieser Erfolg ist denn auch von

1 Vgl. die trefflichen Ausführungen von Sternfeld, Karl von Anjou S. 187 ff.

2 B.-F.-W. 9382 vom 9. Januar 1263.

3 A. a. O. S. 199.

4 Vgl. Ep. sei. III, 593: „Experimento cognovimus, quod pro negotio regni Sicilie in personam dilecti filii nobilis viri Caroli Andegavie ac Provincie comitis promovendo apud carissimum in Christo filium nostrum Ludovicum Francorum regem illustrem adeo multipliciter et efficaciter laborasti, quod eiusdem regis ani- mum sapienter et discrete ad dictum negotium attraxisti" etc. Es

32 II. Verhandlungen.

Urban in vollem Umfange gewürdigt. Jetzt nennt er plötz- lich den Traktat Ludwig gegenüber „iam pro maiori parte completum".1 Noch zu Beginn des Jahres hatte er die von Ludwig gewünschte Entsendung von Kar- dinälen nach Frankreich für verfrüht gehalten; sie könne erst erfolgen, wenn der Abschluß in sicherer Aussicht stände, damit sich die Kurie nicht kompromittiere.2 Jetzt hat er keine Bedenken mehr dagegen.3

Der Kardinal Simon, dem der Abschluß der Ver- handlungen übertragen wurde, war ein Vertrauter Ludwigs, bis vor kurzem sein Siegelbewahrer und Kanzler und Mitglied des französischen Staatsrates4. Mit des Königs Zustimmung und auf ihn gestützt, sollte er die noch be- stehenden Meinungsverschiedenheiten mit Karl von Anjou zum Austrag bringen.5 Die Verdienste, die sich dieser geschickte Unterhändler dann noch um das Zustande- kommen des Vertrages erworben hat, braucht man darum

folgt Danksagung und Weisung, zur Vollendung der Aufgabe an den königlichen Hof zurückzukehren.

1 Ep. sei. III, 591, Schreiben vom 3. Mai 1264 an den franzö- sischen König.

2 Mart. II, 46 Urban an den Unterhändler Albert: „Ex hiis igitur potes colligere manifeste nondum ad illum statum venisse negotium, de quo agimus, ut destinandi fuerint cardinales, quos pro sua gravitate non expedit currere in incertum."

3 Die „Pression", die Karl durch Sendung einer Galeere nach Rom auf Urban geübt habe, möchte ich für den päpstlichen Ent- schluß nicht so hoch bewerten, wie Sternfeld S. 196, 199 es tut. Maßgebend war die Kunde von der Gewinnung Ludwigs.

4 Vgl. Sternfeld S. 197; Maubach, Die Kardinäle etc. S. 96, 97.

5 Ep. sei. III, 594 „ad modificationes huiusmodi faciendas cum consilio Ludovici Francorum regis". Vgl. auch B.-F.-W. 9422 bis 9425, 14951, in denen überall das Vertrauen des Papstes zur Mitwirkung des Königs im Interesse der Kurie zum Ausdruck kommt.

II. Verhandlungen. 33

keineswegs herabzusetzen; selbst nachdem im wesent- lichen Übereinstimmung erzielt war, blieb im einzelnen ja noch viel zu tun.

Ich bin auf die besonderen Verhandlungen der Kurie mit Karl von Anjou bisher nicht eingegangen, einmal, weil gerade der Anteil Ludwigs des Heiligen mehr betont zu werden verdiente, als bisher geschehen; dann auch, weil hierfür die durchgehends befriedigende und sehr ins einzelne gehende Darstellung Sternfelds vorliegt.

Die Hauptpunkte, auf die es dem Papste ankommen mußte, sind bekannt: Anerkennung der unbedingten Lehenshoheit der Kurie über Sizilien, Unabhängigkeit des sizilischen Klerus von der weltlichen Macht, Garantien gegen eine Vereinigung Siziliens mit dem Imperium oder mit der Herrschaft über Teile des übrigen Italiens.

Mit der letzten Bedingung war nun die Senatur un- vereinbar, die Karl im August 1263 von den Guelfen Roms, wo der zwei Jahre vorher von der ghibellinischen Partei gewählte und auch jetzt wieder unterstützte Manfred keinen Eingang gefunden hatte, auf Lebenszeit angeboten wurde.1 Das führte zu ernsten Differenzen. Auch die Meinungen der Kardinäle waren geteilt. Die italienische Minorität glaubte daran festhalten zu müssen, daß Karl

1 Für das Folgende vgl. Sternfeld S. 182 ff. An sich und ab- gesehen von den besonderen Bedingungen, die Urban am 11. Au- gust 1263 noch nicht kannte, wurde Karls Senatur vom Papste im Hinblick auf das sizilische Unternehmen doch wohl aufrichtig, nicht nur scheinbar freudig begrüßt, wie Sternfeld S. 184 meint, denn Urban hatte schwerlich Veranlassung, an seinen Unterhänd- ler Albert anders zu schreiben, als er dachte; vgl. Mart. II, 26. Für die Unruhen in England und Marseille, die für die Verhand- lungen als verzögernde Momente in Betracht kommen, aber meiner Untersuchung fern liegen, verweise ich auf Sternfeld.

H a m p e , Urban IV. und Manfred. 3

34 II- Verhandlungen.

das Amt nur für drei, höchstens fünf Jahre annähme; die französische Majorität wollte im äußersten Falle zu- gestehen, daß er den Römern den Eid auf Lebenszeit leiste, aber insgeheim der Kurie verspreche, das Amt trotzdem niederzulegen, sobald der Papst das befehlen würde. Sein Eid sollte ihn dann nicht binden. Urban stand auf Seiten der Majorität. Es war zu erwarten, daß auf Grund ihres Vorschlags der Abschluß mit Karl er- folgen würde. Dieser gab im April 1264 seiner Über- zeugung von der nun bevorstehenden endgültigen Regelung der Angelegenheit offenen Ausdruck durch die Entsendung eines Vikars mit proven<;alischen Truppen nach Rom.1 Im August brachte dann Kardinal Simon, der eine Zeit- lang durch Krankheit behindert worden war2, in Boulogne wichtige Abmachungen zustande, die den Vertrag bis an die Schwelle des Abschlusses heranführten.3 Ins- besondere erklärte sich Karl betreffs der römischen Senatur bereit, die ihm entgegenkommende Formel der Kardinals- majorität anzunehmen.

Kurz nachdem die heißersehnte Kunde davon an die Kurie gelangt war, ist Urban IV. gestorben. Die Voll- endung seines Werkes hat er also nicht mehr erlebt, ja, nach seinem Tode schien noch einmal alles in Frage ge- stellt zu werden.

Denn die Kardinäle haben sich über die Person seines Nachfolgers nicht etwa sogleich geeinigt, wie man auf Grund einer Textverderbnis in einer älteren Ausgabe des

1 Sternfeld S. 202, 206.

2 Mart. II, 88.

3 Mart. II, 88 vom 4. September 1264, Urban an Simon: „Cum igitur memoratum negotium sub tua circumspectione votivis iam firmari successibus videatur" etc. Im einzelnen vgl. Stern- feld S. 211.

II. Verhandlungen. 35

Martin von Troppau allgemein angenommen hat1, sondern sie sind vier Monate lang in Zwiespalt gewesen.2 Und ich vermute, daß die Meinungsverschiedenheit in der Frage der römischen Senatur nicht die geringste Ursache davon war. 3 Denn wenn der endlich erwählte Papst Klemens IV. dann wieder auf jene Formel zurückgekommen ist, nach der Karl die Senatur schon nach drei (nicht einmal fünf) Jahren niederzulegen hatte4, so scheint eben die Kardinals- minorität, deren Stimmen man zu der für die Papstwahl erforderlichen Zweidrittelmajorität nicht ganz entbehren konnte, ihren Willen durchgesetzt zu haben.

Es liegt indes nicht im Thema meiner Untersuchung, dem Gange der diplomatischen Beziehungen noch weiter zu folgen. Genug, der Abschluß der mehr als drei Jahre geführten Verhandlungen ist endlich von Klemens IV.

1 Vgl. Neues Archiv XXII, 368, Anm. 3 und 408. Bis Mitte Januar 1265 war danach noch keine Einigung erzielt; diese erfolgte vielmehr erst unmittelbar vor der Papstwahl am 5. Februar, und damals befand sich der Erwählte noch auf der Reise von Frank- reich nach Perugia. Man kann daher auch nicht mehr sagen, daß Klemens IV. mit seiner Weihe und der erneuten Anknüpfung mit Karl länger als nötig gezögert habe.

2 Neues Archiv XXII, 408: „fratres ipsi suos defixerant animos in diversa". Also wohl nicht lediglich Zwiespalt in der Personen- frage, wie Maubach a. a. O. S. 114 meint, kommt in Betracht.

3 Wenn Kardinal Guido Fulcodii (nicht schon als designierter Papst, wie bisher angenommen wurde, sondern noch als einfacher Kardinal) in einem Briefe an Karl von Anjou vom 5. Januar 1265 noch mit der Möglichkeit rechnet, dieser könne wegen der drücken- den Bedingungen das Angebot Siziliens ablehnen, so mag auf ihn schon die Kunde gewirkt haben, daß die unter Urban überstimmte Kardinalsminorität jetzt während der Sedisvakanz zu um so größerer Geltung gekommen sei, als von der franzosenfreundlichen Richtung mehrere, wie Simon von S. Caecilia und Guido selbst, fern vom Sitze der Kurie weilten.

* Vgl. Sternfeld S. 223 ff.

3*

36 HI. Kampf.

vollzogen. Ihm war vergönnt, gleichsam den Kranz an den First des vollendeten Hauses zu knüpfen und sich des Erfolges zu freuen. Aber die historische Gerechtigkeit verlangt, daß wir das Verdienst allein dem Meister zuer- kennen, der die Pläne entworfen, das Fundament bereitet und rastlos unter Sorgen und Mühen den Bau bis zum Dache hinaufgeführt hat. Darum werden wir nicht mit Gregorovius sagen, daß der Pontifikat Urbans ohne wahr- hafte Erfolge gewesen sei, sondern wir werden uns an das treffende Urteil Rankes halten.

III. Kampf.

Sternfeld hat dem Papste einmal die Zähigkeit zum Vorwurf gemacht, mit der er während dieser Verhand- lungen an Einzelheiten festgehalten hat, die er dann doch nach längerem Sträuben habe aufgeben müssen, weil wohl Karl von Anjou, nicht aber die Kurie einen Aufschub ertragen konnte.1 Man wird immerhin entgegnen können, daß bei rascheren Zugeständnissen auch die Forderungen auf der Gegenseite angeschwollen wären, und daß Urban ein lebhaftes Gefühl für die Gefahren hatte, die der Kurie aus einer allzu weit bemessenen Vollmacht ihres eigenen Vorkämpfers erwachsen mußten.

Vergegenwärtigt man sich aber die damalige Lage des Papstes in Italien, so ist doch kaum begreiflich, woher er den Mut zu solcher Zähigkeit nahm, denn seit dem Abbruch der Beziehungen zu Manfred waren die kriege-

Sternfeld S. 199.

tl

III. Kampf. 37

rischen Unternehmungen wieder in vollem Gange, und es erschien kaum möglich, daß die Kurie sich der Übermacht ihres Feindes würde erwehren können.

Hat nun Manfred die Verluste, die er auf diploma- tischem Gebiete erlitten hatte, durch rücksichtslose An- wendung der Gewalt wieder eingebracht, oder hat Urban auch im Felde die nachhaltige Energie bewährt, die ihn als Politiker auszeichnet?

Eine oberflächliche Betrachtung wird auch hier nur Mißerfolge des Papstes sehen, waren doch seine Bedräng- nisse kurz vor seinem Tode derart angewachsen, daß er sich zur Flucht von Orvieto nach Perugia man hat sogar behauptet: außer Landes entschließen mußte. Eine eingehende Prüfung führt zu dem entgegengesetzten Ergebnis. Auch hier kann es sich für uns nur darum handeln, aus der Mannigfaltigkeit der Einzelvorgänge die Hauptzüge zu erkennen.

Die allgemeine politische Lage habe ich schon vorhin gekennzeichnet und betont, daß auch im Kirchenstaate selbst die päpstliche Macht durch die unkluge Politik Alexanders IV. stark erschüttert war. Hier hat Urban nun zuerst Hand angelegt. Nicht als ob er sofort und überall mit rücksichtsloser Strenge aufgetreten wäre; im Gegenteil hat er anfangs wohl den abtrünnigen Städten ein weises Entgegenkommen gezeigt, um ihnen die Um- kehr zu erleichtern.1 Aber mit unermüdlicher Energie und unerschütterlicher Folgerichtigkeit hat er während seines ganzen Pontifikates danach gestrebt, die unter seinen Vorgängern durch Verpfändung2, Verlehnung,

1 Vgl. Tenckhoff S. 85.

2 Vgl. Vallicolor 231 v.

38 HI. Kampf.

sonstige Vergabung aller Art1 oder durch Vernachlässigung in Verlust geratenen unmittelbaren Besitzrechte der Kirche wieder einzubringen, vor neuer Veräußerung zu schützen und weiter auszubauen. Das hat ihn freilich in unab- lässige Konflikte mit den zu weitgehender Selbständigkeit erstarkten Landadligen gestürzt2 und dadurch die ohne- hin vorhandenen Schwierigkeiten noch vermehrt, aber andererseits auch die Kraft und Widerstandsfähigkeit der Kirche erhöht. Denn vor allem auf die festen Burgen an der Grenze und im Innern hatte Urban es abgesehen. Bedenkt man die nur dreijährige Dauer seines Pontifikates, so ist die Zahl solcher friedlich oder gewaltsam durch- geführten Burgenrevokationen, die sich in diese kurze Zeitspanne zusammendrängt, wahrhaft staunenerregend.3

1 Vgl. etwa die Vergabung Alexanders IV. an seinen Neffen Rainaldus Rubeus, Vallicolor 232.

2 Nur die hervorstechendsten aus einer großen Reihe ähn- licher Konflikte sind die unten zu erwähnenden Kämpfe gegen die Herren von Bisenzo am See von Bolsena, gegen Ricardus Petri Anibaldi und Peter von Vico.

3 Hier einige Zusammenstellungen nach den päpstlichen Re- gisterbänden, wobei „G. ord." = Guiraud, Registre ordinaire, und „G. cam." = Guiraud, Registre cameral. Die meisten Revokatio- nen sind auch von Rodenberg in den Ep. sei. III an verschiedenen Stellen vermerkt und vermittelst des Index leicht zu finden. Auch Vallicolor (= V.) widmet diesen Dingen ein besonderes Interesse, und seine Angaben finden in den Registern größtenteils Bestätigung, so daß auch der Rest gut verbürgt erscheint. Im tuscischen Patrimonium: Marta (G. cam. 199, V. 233), Bisenzo (V. 244); die Inseln Martana (G. ord. 155, V. 234) und Bisentina (V. 234) im See von Bolsena, letztere nun „Urbana" getauft, vgl. auch Annales Urbevetani, SS. XIX, 270; Valentano (G. ord. 307, V. 234), Otricoli (G. ord. 844), castrum Arsi [einen modernen Ort des Namens finde ich nicht] (V. 235), Versuch betreffs Acquapendente (V. 236). In der Kampagna und Maritima: Guarcino (G. cam. 238, G. ord. 111, 278), Lariano (G. cam. 189), Giulianello (G. cam. 202), Trevj

III. Kampf. 39

Wo die Befestigungswerke verfallen waren, wurden um- fassende Herstellungsarbeiten unternommen, auch mehrere Burgen ganz neu erbaut.1 Besondere Sorgfalt verwandte Urban auf die Einsetzung tüchtiger und zuverlässiger Festungskommandanten, insbesondere in den Grenzburgen.2 Es ist wohl kein Zufall, daß uns nicht weniger als drei Fälle bekannt sind, in denen Tempelherren die Obhut be- drohter Punkte anvertraut wurde3; Urban mochte deren Tüchtigkeit in der Verteidigung fester Plätze als Patriarch von Jerusalem kennen gelernt haben. Gelegentlich unter-

(G. cam. 126, 127, G. ord. 79, V. 232), Ferentino und Valle Pietra (V. 232). In der Sabina: Octonelli, die Burg des Raullus Surdus, der 1260 Konradins Gesandten Konrad Bussarius (vgl. Anhang, Brief Nr. 1) ermordet hatte (G. ord. 726). Im Spole- tanischen: Cesi (G. cam. 59, G. ord. 2495, 2501, 2723), Miranda (G. cam. 147—149, V. 236), Stroncone (G. ord. 843), castrum Litaldi [auf neueren Karten finde ich den Ort nicht, schwerlich Castelli Ritaldi, nordwestlich von Spoleto] (G. ord. 314), Perocchio (G. ord. 315, V. 235); die „terra Arnulforum" zwischen Spoleto, Terni, Narni und Todi, wozu Cesi gehört (G. ord. 192, V. 235). Rück- forderungen von Bologna: G. cam. 190. Die Mark Ancona, in der es sich um den Kampf mit äußeren Feinden handelt, bleibt hier außer acht. Dazu kommen Verbote von Veräußerungen betreffs Ariccia (in der Maritima, G. cam. 58) und Arrone (in Spoleto, G. ord. 339—341). Vgl. auch die Bemerkungen von Tenckhoff S. 84.

1 Vgl. die Herstellung von Montefiascone (Vallicolor 233), die Befestigung der Insel Bisentina (ebenda 234), die Erbauung der Burg Trevi im Spoletanischen (ebenda 232), die Errichtung einer Burg in S. Gemino im Spoletanischen (G. ord. 328). Vgl. auch Tenckhoff S. 84, 85.

2 Vgl. die Einsetzung von Kommandanten in Orcla (G. ord. 784) im tuscischen Patrimonium und in Collestatte (G. ord. 310), castrum Litaldi (G. ord. 314) und Arrone (G. ord. 339—341) im Spoletanischen.

3 So Cesi (G. cam. 59), Perocchio (G. ord. 329) und Trevi (G. cam. 126, 127).

40 HI. Kampf.

stellte er auch wohl mehrere Burgen einheitlicher Auf- sicht.1

Noch größeres Gewicht legte er natürlich auf die Besetzung der Rektorenstellen mit hervorragenden Männern, zum Teil mit Kardinälen, vereinigte auch da wohl mehrere Provinzen in einer Hand, um in dieser Zeit der Not die Ab- wehr einheitlicher und straffer zu gestalten.2 Dieselbe zen- tralisierende Tendenz, die durch diese ganze Verwaltung hindurchgeht, spricht sich darin aus, daß er die Städte des tuscischen Patrimoniums und des Herzogtums Spoleto zwang, Appellationen an die Rektoren und die Kurie wieder zuzulassen 3, und daß er die Einsetzung der höchsten städtischen Behörden ängstlich überwachte.4 Endlich suchte er durch schärferes Vorgehen gegen die Straßen- räuber die Sicherheit des Verkehrs zu heben.5

Es versteht sich, wie sehr durch alle diese Maß- nahmen die militärische Macht des Kirchenstaates zur Ab- wehr der Angriffe von außen erhöht werden mußte, wie nun einem eindringenden Feinde allenthalben ein trefflich organisierter Widerstand entgegengesetzt werden konnte. Aber damit allein war es nicht getan : für die Kriegführung des damaligen Italiens galt doch schon der Satz, daß Geld der nervus belli sei. An sich verfügte nun zwar die römische Kirche über ein kunstvoll entwickeltes geld- wirtschaftliches System, das, wenn irgendeines, der sizi- lianischen Finanzkraft sich getrost entgegenstellen konnte,

1 Collestatte und castrum Litaldi werden an denselben Kom- mandanten gegeben, eine Reihe von Burgen im Spoletanischen der Aufsicht des Bischofs von Terni unterstellt (G. ord. 773, 774).

» Vgl. Tenckhoff S. 85, 86.

3 Vgl. B.-F.-W. 9359.

4 Vgl. z. B. Guiraud, Reg. cam. Nr. 150 betreffs Toscanella.

5 Vgl. Guiraud, Reg. cam. Nr. 300.

III. Kampf. 41

Indes in dem mehr als zwei Jahrzehnte ohne Unter- brechung geführten Riesenkampf gegen die Staufer ganz abgesehen von den anderen großen europäischen Aufgaben begannen nachgerade die Hülfsquellen der Kurie sich zu erschöpfen. Es ist dafür höchst bezeichnend, daß Urban selbst einmal gegen den Übereifer der Kollek- toren von Kreuzzugsgeldern in Frankreich mit Schärfe glaubte einschreiten zu müssen, damit nicht zum Schaden für das heilige Land eine völlige Verweigerung oder doch Verminderung der Abgaben erfolge. 1 Hier lagen die Hauptschwierigkeiten, mit denen der Papst im Kampfe gegen Manfred zu ringen hatte, wie er selbst oft genug betont hat, denn vor allem anderen verschlang die Be- zahlung der Soldtruppen, deren die Kurie zum Schutze des Kirchenstaates benötigte, Unsummen.

Nur im Zusammenhang einer umfassenderen Ge- schichte des päpstlichen Finanzwesens ließe sich die Frage entscheiden, ob Urban in dies Gebiet schöpferisch ein- gegriffen, ob er hier neue Formen gefunden, neue Quellen zur Befriedigung der dringenden Bedürfnisse eröffnet habe. Bei der Kürze seines Pontifikats kann das von vornherein nicht eben als wahrscheinlich gelten. Aber einen großen Eindruck gewinnt man doch auch in dieser Hinsicht von seiner Tätigkeit als Papst und Verteidiger des Kirchen- staates, denn eben nur als Kriegsmittel, nicht etwa unter

1 Vgl. Guiraud, Reg. ord. Nr. 375 vom 12. März 1263: „Cum nonnulli executores modum in colligendis predictis exce- dant aliasque in talibus perniciose versentur, nos nolentes ista sub dissimulatione transire, ne in grave (quod absit) vergant eius- dem terre per subtractionem vel diminutionem prefati subsidii detrimentum" etc. Zur Stimmung in Frankreich vergl. auch Lavisse- Langlois, Histoire de France III, 2, S. 68.

42 III. Kampf.

dem wirtschaftlichen Gesichtspunkte kommen seine finan- ziellen Maßregeln für uns in Betracht.

Ein Neuling war Urban auch auf diesem Gebiete nicht, ja man scheint seine Befähigung gerade dafür schon früher ganz besonders hoch geschätzt zu haben; denn als es 1253 gegolten hatte, die unhaltbaren Zustände des völlig überschuldeten Bistums Verdun zu reformieren, hatte Innocenz IV. geglaubt, keinem geschickteren Finanz- mann die Leitung dieser Kirche übertragen zu können als Urban, dem es in der Tat gelang, während eines einzigen Jahres die Schuldenlast des Bistums um ein volles Drittel zu verringern.1 Und wie er damals eine große Summe von Einkünften, die von seinen Vorgängern ver- äußert waren, in kurzer Zeit an die Verduner Kirche zurückbrachte2, so tritt auch in seinen päpstlichen Ur- kundenbänden, von denen namentlich das Kameralregister eine große Menge finanzieller Maßnahmen aufweist, höchst bedeutend die zähe Energie hervor, mit der er Rückstände aus der Zeit Alexanders IV. einzieht3, immer neue Forde- rungen in der ganzen Christenheit erhebt, sie dringend und immer dringender mit der Not des heiligen Landes, der Lage des lateinischen Kaisertums, der Bedrängnis der Kirche durch Manfred begründet, ohne Scheu selbst Bann und Interdikt anwendet, um die Ausstände der Kurie oder ihrer sienesischen und florentinischen Bankiers einzu- treiben.4 Obwohl seine Klagen gegen den Schluß seines Pontifikats immer beweglicher werden und endlich die völlige Erschöpfung der päpstlichen Kasse und damit die

1 Vgl. Sievert, Rom. Quartalschr. XII, 133.

2 Ebenda 135.

3 Z.B. Guiraud, Reg. cam. Nr. 179.

* Z. B. Guiraud, Reg. cam. Nr. 488 ff. B.-F.-W. 9261.

III. Kampf. 43

Unmöglichkeit jedes weiteren Widerstandes in nahe Aus- sicht stellen, so gewinnt man doch den Eindruck, daß es seiner Finanzkunst immerhin noch eine Zeitlang gelungen wäre, neue Mittel flüssig zu machen, hat er doch auch da die Hände nicht in den Schoß gelegt, sondern noch im Jahre 1264 einen umfassenden Plan zur Ausbeutung des wohl noch weniger als die größeren europäischen Reiche ausgesogenen Spaniens entworfen.1

Während Urban sich so die militärischen und finan- ziellen Mittel zum Widerstände schuf, ging er selbst in der Mark Ancona und dem Herzogtum Spoleto zum An- griff über. Es ist bezeichnend, daß hier eben während der Verhandlungen Manfreds mit der Kurie die Päpstlichen überall im Vordringen waren.2 Aber seit dem Abbruch jener Beziehungen erfolgte ein neuer Rückschlag.

Kaum ist Manfred „schäumend vor Wut und auf die Vernichtung der Kirche bedacht", wie Saba Malaspina schreibt, von der Grenze nach Apulien zurückgekehrt, so zeigen ihn 'uns seine Urkunden in lebhaften Beziehungen

1 Vgl. Guiraud, Reg. cam. Nr. 460 ff.

2 In der Zeit vom 6. April 1262 bis zum 29. März 1263 finde ich keine Spuren eines aktiven Vorgehens Manfreds oder seiner Generalvikare in der Mark und Spoleto. Er hat also soweit als möglich während der Verhandlungen Waffenruhe gehalten. Da- gegen nutzt Urban gerade diese Zeit zu Erfolgen. Schon im Sommer 1262 wurde in der Mark ein Umschwung zugunsten des Papstes erzielt (Tenckhoff S. 86). Manfreds neuer Generalvikar Konrad Capece kann im Mai 1263 von rebellischen Orten in der Mark sprechen, die zum Gehorsam gegen den König zurückzu- führen seien (B.-F.-W. 14201). Der bisherige Generalvikar Konrad von Antiochien wurde im Sommer 1262 bei Spoleto von den Päpstlichen geschlagen und gefangen (B.-F.-W. 14182; Tenckhoff S- 87). Im Frühjahr 1263 schwuren Spoleto und andere Städte der Kirche Treue (B.-F.-W. 14203).

44 III. Kampf.

zu der Mark Ancona.1 Einen der fähigsten unter seinen Beamten, Konrad Capece, sandte er als Generalvikar dorthin, und es gelang demselben in der Tat, die kürzlich erlittenen Verluste wieder einzubringen.2 Aber erst für das folgende Jahr 1264 wurden größere Unternehmungen vorbereitet.

Denn es konnte Manfred natürlich nicht entgehen, daß die Verhandlungen Urbans mit Karl von Anjou sich mehr und mehr ihrem Abschluß näherten. Welch un- mittelbare Gefahr daraus dem Königreiche erwachsen konnte, wurde plötzlich klar, als Karl zum römischen Senator gewählt wurde, fortgesetzte Beziehungen mit Rom unterhielt und, wie schon oben erwähnt, im April 1264 gar einen Vikar mit zwar nicht zahlreichen, aber aus- erlesenen provenc;alischen Rittern dorthin sandte. Daraus ergab sich mit Notwendigkeit eine Verschiebung des Krieg- schauplatzes.

Wohl behielten auch jetzt die Kämpfe in der Mark ihre volle Wichtigkeit. Es war ein schwerer Schlag für die Kurie, daß ihr Rektor und Generalkapitän, der Er- wählte Manfred von Verona, im Frühjahr 1264 geschlagen und gefangen wurde3, und es bedurfte der ganzen Energie

1 B.-F. 4740 ff.

2 Tenckhoff S. 89-

3 Von dem neuen Generalvikar Manfreds Jordan von Anglano, vgl. Tenckhoff S. 89. Das führte noch einmal zu einem Brief- wechsel zwischen Urban und Manfred: einer Bitte des Papstes um Freilassung der Gefangenen, die von Manfred zwar nicht ohne Mißtrauen aufgenommen, aber angesichts der Lage doch noch immer erstaunlich entgegenkommend beantwortet wurde: er wolle sich bei den betreffenden Großen für die Freilassung verwenden und jedenfalls für ehrenvolle Haft sorgen. Man gewinnt den Ein- druck, daß Manfred mit dem Papste bei dem gänzlichen Mangel an gleicher Behandlung von dessen Seite viel zu anständig und

III. Kampf. 45

seines Nachfolgers, des Kardinals Simon von S. Martin, um den Kampf zum Stehen zu bringen.

Aber das Hauptinteresse nimmt doch hinfort das Ringen der Parteien im Patrimonium in Anspruch. Es schien, als ob dort schon im Jahre 1264 die Entscheidung fallen sollte, denn Manfred selbst kam vom Süden her in die Terra di Lavoro, und auf einem Parlamente bei Neapel wurden nicht nur Vorkehrungen zur Verteidigung des Königreiches getroffen, sondern auch ein Angriffsplan festgestellt.1 Das eigentliche Ziel desselben war Orvieto, der Sitz der Kurie, nicht etwa Rom, wie bisher allgemein angenommen ist.2 Ich halte es für vollkommen richtig,

glimpflich verfahren ist. Vgl. Mart. II, 90,91 ; B.-F.-W. 9437; danach auch B.-F. 4754 früher anzusetzen. Vgl. auch B.-F.-W. 9486. Wei- tere Folgen hatte der Briefwechsel nicht; am 8. September 1264 war Manfred von Verona noch in der Gefangenschaft, vgl. Ep. sei. III, 625.

1 B.-F. 4752 b. Da Urban am 3. Mai 1264 offenbar schon Kunde von dem Angriffsplan hat, wird das Parlament in die zweite Hälfte des April fallen. O. Cartellieri, Peter von Aragon, S. 10, 11 nimmt vielleicht mit Recht an, daß der in den Akten des Prozesses gegen die Marseiller Verräter Karls von Anjou Anfang 1264 öfter genannte „princeps" Manfred sei. Die Flottensendung desselben gegen Marseille freilich, die er als Beweismoment verwendet, fällt nach der Indiktionsangabe und dem Zusammenhang in den An- nales Siculi (M. G. SS. XIX, 499) nicht in den April 1264, sondern in den April 1265 und kann hier daher nicht in Betracht kommen. Die geheimen Beziehungen zu den Aufrührern in Marseille wären ein weiterer Beleg dafür, wie Manfred es liebte, mit kleinen Mitteln zu arbeiten, wie er dem Gegner gern Unruhen im eignen Lande erweckt hätte, aber möglichst, ohne selbst ernstlich die Hände zu rühren, die heimlichen Zusagen zu erfüllen oder sonst dem Feinde kraftvoll zu Leibe zu gehen.

2 So von Schirrmacher S. 241, der Rom als das Ziel des Angriffs betrachtet und die Angaben des Papstes für unglaub- würdig hält.

46 HI. Kampf.

wenn Urban später schrieb, es sei Manfreds Absicht ge- wesen, ihn von Tuscien und vom Königreich her in Orvieto einzuschließen und samt den Kardinälen durch Androhung der Gefangennahme zu einem günstigen Ver- trag zu zwingen.1 Nur das scheint mir zweifelhaft, ob der König je persönlich die Führung des apulischen Heeres hat übernehmen wollen. Wenn wir aber wissen, daß in Neapel beschlossen wurde, den Percival Doria mit starker Truppenmacht in das Herzogtum Spoleto ein- rücken zu lassen2, so genügt ein Blick auf die Karte, um zu erkennen, daß nicht Rom, sondern nur Orvieto das Ziel dieses Marsches sein konnte.

So lagen die Dinge: In Rom Jakob Gantelmi, der Vikar Karls, mit seinen proven^alischen Rittern, vorder- hand nicht gefährlich, zur See, wie es schien, durch Man- freds Flotte von seiner Heimat abgeschnitten.3 In Orvieto

1 Mart. II, 85 vom 17. Juli 1264: „Ordinat enim, sicut accepi- mus, et disponit cum Florentinorum, Pisanorum, Senensium, Pistoriensium, Aretinorum et aliorum suorum fautorum exercitibus et cum mille militibus Theotonicis, quos habet in Tuscia ceteris- que suorum agminum et cohortum praesidiis et cum toto etiam posse suo personaliter ad territorium praedictae Urbevetanae civi- tatis accedere ac nos et fratres nostros in ipsa civitate hostiliter obsidere nosque per hoc ac fratres ipsos artare ad assentiendum, quod absit, suae iniquae libito voluntatis. Ähnlich schildert Urban bereits am 3. Mai 1264 dem Könige von Frankreich Manfreds Ab- sicht, durch Truppensendungen von Tuscien und Spoleto her die Kurie gleichsam wie in einem Netz zu fangen (vgl. Raynaldi Ann. eccl. 1264 § 13). Völlig übereinstimmend damit noch am 10. Juli 1264 (Ep. sei. III, 616): „intendit, sicut accepimus, universas suarum virium copias in unum congerere et suorum agminum undique coacervare catervas contra nos et Romanam ecclesiam ac civita- tem Urbevetanam, in qua cum tota nostra curia residemus".

2 Saba Mal. 809.

3 Ep. sei. III, 600 oben vom 21. Mai 1264: „sicque nos undi- que circumsepire nititur et iam pro viribus circumsepsit, ut nee

III. Kampf. 47

die Kurie, das Zentrum des wohlorganisierten Widerstandes im Kirchenstaat. Genau in der Mitte zwischen beiden die Feste Sutri, und es gelang nun in der ersten Hälfte des Mai 12641 einem mit der Kurie durch Besitzstreitigkeiten verfeindeten römischen Ghibellinen, dem Präfekten Peter von Vico'2, diesen Punkt mit Hülfe deutscher Söldner

per mare, ad hoc etiam inibi navigio deputato, nee per terram alicui ad nos securus aditus pateat vel a nobis reditus concedatur". Dazu vgl. die Besetzung von Ostia durch den Römer Ricardus Petri Anibaldi, gegen den der Papst wiederholt durch Erlasse vor- ging; vgl. Ep. sei. III, 579 N. 2; Guiraud, Reg. ord. Nr. 754, 755, 763. Eine direkte Verbindung desselben mit Manfred wird zwar nicht behauptet, doch heißt es Guiraud, Reg. cam. Nr. 229 vom 15. März 1263 von ihm: „non metuens suam cum spoliatoribus eiusdem ecclesie ponere portionem" etc.

1 Einen sicheren Punkt für die chronologische Bestimmung dieser Ereignisse gewinnt man m. E. daraus, daß bis zum 15. Mai (Mart. II, 81) die verschiedenen Vollmachten für den Kardinal Simon von S. Caecilia datiert sind, derselbe also erst kurz nach diesem Tage abgereist sein wird. Die Neuigkeiten also, die Ur- ban ihm am 19. Juni mitzuteilen hat, sind später als Mitte Mai anzusetzen; was er als bekannt voraussetzt, fällt früher. Danach kommt man noch zu kleinen Abweichungen von der von Stern- feld S. 206 Anm. 1 angenommenen Chronologie. Andererseits sollen nach Saba Mal. 808 sechshundert deutsche Ritter unter Franz Troghisio, die aus der Mark erst nach der Gefangennahme des Manfred von Verona (gegen Ende April, Tenckhoff S. 89, Ep. sei. III, 598 N. 1) von Montecchio her abgeschickt waren, an dem Handstreich auf Sutri teilgenommen haben, so daß dies Ereignis nicht mehr ganz im Beginne des Mai stattgefunden haben kann. Von diesen Deutschen aus der Mark ist übrigens eine andre deutsche Hülfsschar Peters von Vico zu scheiden, die ihm „de Tuscia" geschickt ist, wie der Papst schon am 27. März 1264 (Ep. sei. III, 578) erwähnt. Diese meint er wohl auch noch am 3. Mai (B.-F.-W. 9421, 9422). Vgl. auch B.-F.-W. 14216.

2 Vgl. über ihn meine Geschichte Konradins S. 342 ff. Für seine Verbindung mit Manfred ist die bisher unbeachtete Nachricht des Vallicolor 238 bemerkenswert, daß Manfred einem Sohne

48 1H. Kampf.

für Manfred zu besetzen und damit die Verbindung zwischen Rom und Orvieto zum mindesten stark zu gefährden. Da lag es nun doch sehr nahe, von zwei Seiten her einen Vorstoß gegen Orvieto zu unternehmen, d. h. den Percival Doria von Südosten, die deutschen Ritter und ghibelli- nischen Verbündeten Manfreds in Tuscien von Nordwesten 1 gegen den Sitz der Kurie vordringen zu lassen.

Dieser Plan wurde indes durchkreuzt dadurch, daß der römische Vikar Karls Sutri zurückeroberte2, Peter von Vico in seiner Burg Vico einschloß und zu vernichten trachtete.3 So wäre der feindliche Keil, der sich zwischen Rom und Orvieto geschoben hatte, beseitigt worden. So- gleich suchte Manfred4 durch eine Bedrohung Roms seinem bedrängten Bundesgenossen Luft zu schaffen.

Peters das Erzbistum Cosenza gegeben habe, während der päpst- liche Erzbischof außer Landes weilte.

1 Die Ausführung dieses Vorstoßes, der aber jedenfalls von vornherein beabsichtigt war, fällt erst in den Sommer 1264. Daß aber schon vorher dort nicht alles zum Besten für die Kurie stand, bewies am 4. Februar des Jahres die Ermordung Guiscards von Pietrasanta, des päpstlichen Rektors im tuscischen Patrimo- nium, durch die Herren von Bisenzo am Bolsenersee und der Schutz, den die Mörder im südlichen Tuscien fanden; vgl. Ep. sei. III, 570, 571; auch die Angaben unter B.-F.-W. 9390 und Ann. Urbev. SS. XIX, 270. Nach Vallicolor 238 bestand übrigens schon vor der Mordtat ein Bündnis zwischen den Herren von Bisenzo und Peter von Vico. Beide wurden in gleicherweise durch die ausgrei- fenden Besitzansprüche der Kurie in die Opposition getrieben. Im Mai beginnt das Vordringen der Sienesen gegen Süden; vgl. unten.

2 Jedenfalls nach Mitte Mai, da der Papst sie dem erst um diese Zeit abgereisten Kardinal Simon mitteilt (Mart. II, 81 u. 83 oben).

3 Gegen Ende Mai; nach dem Briefe Urbans vom 30. Mai war die Belagerung noch im Gange (B.-F.-W. 9443). Mancherlei Einzelheiten, die aber für uns nicht bedeutsam genug sind, um mitgeteilt zu werden, bringt über diese Ereignisse Vallicolor 239, 240.

4 Saba Mal. 809 sagt ausdrücklich, Manfred habe in Capua vofl der Bedrängnis Peters von Vico gehört und sofort seinen

III. Kampf. 49

Diese Bedrohung erfolgte von zwei Seiten her. Ein- mal von der kampanischen Grenze, wo Manfred, vermut- lich bei Ceprano1, Truppen zusammenzog. Dort hatte der Papst schon seit Monaten eine fieberhafte Tätigkeit entfaltet, um den Kirchenstaat gegen feindliche Einfälle zu sichern. Burgen und Lehen sollten nur an Einheimische gegeben, Eheschließungen mit Bewohnern des Königreiches nicht geduldet und diejenigen streng bestraft werden, die etwa in den Sold Manfreds treten würden.2 Die offenbar wichtige Burg Castro in der Diözese Veroli hatte er der unbedingt zuverlässigen Leitung des Kardinals Jordan von SS. Cosmas und Damian, als des Rektors der Kampagna und Maritima, anvertraut.3 Wenn nun trotz der schein-

Kriegsplan geändert. Auch in Urbans Brief vom 17. Juli (Mart. II, 83) heißt es von Manfred: „volens dicto Petro de Vico succurrere".

1 Nur dies Aus- und Einfallstor des Königreichs wird in Betracht kommen, wofür auch die päpstlichen Gegenmaßregeln in der Diözese Veroli sprechen. Vielleicht glaubte man an den dortigen Besitzungen des Grafen von Acerra eine Handhabe zu weiterem Vordringen zu gewinnen (Ep. sei. III, 613).

2 Vgl. Ep. sei. III, 526 vom 14. Juli 1263 und die ebenda 572 verzeichneten Papstbriefe aus Februar und März 1264, auch B.-F.-W. 9398, 9401 ; Guiraud, Reg. ord. Nr. 734, 758, 759, 782, 783, 793, 794.

3 Ep. sei. III, 614 N. 3 vom 13. April 1264. Vgl. Guiraud, Reg. cam. 496 vom 12. Januar 1264. Noch am 8. Juli wird ein Platz in der Diözese Veroli vor der Möglichkeit zu schützen versucht, daß Graf Thomas von Acerra Truppen Manfreds dorthin führe (eben- da 613; Guiraud, Reg. ord. Nr. 853, 854). Dagegen ist das ebenda 580 am 5. April 1264 genannte Rocca de Orcla doch offenbar nicht, wie angegeben, nördlich von Subiaco gelegen (danach auch B.-F.-W. 14949: w. Subiaco), sondern im tuscischen Patrimonium südwestlich von Viterbo, wozu sowohl der Kommandant Rayner von Viterbo stimmt, als der in N. 2 erwähnte Auftrag an den Rektor des tuscischen Patrimo n iums, ihm die Burg zu über- liefern.

Hampe, Urban IV. und Manfred. 4

50 MI. Kampf.

baren Angriffsvorbereitungen ein Einmarsch Manfreds in die römische Kampagna nicht erfolgt ist, so lag es für Urban nahe, das Verdienst daran ausschließlich der Treue der Grenzbewohner zuzuschreiben1, und dieser Ansicht hat man sich auch neuerdings angeschlossen.* Mir ist indes sehr zweifelhaft, ob Manfred einen Kriegszug gegen Rom überhaupt und insbesondere von dieser Seite her ernstlich beabsichtigt hat. Zuerst ein Aufgebot aller mili- tärischen Kräfte, wie es der Papst schildert, und dann ein Zurückweichen, weil die kampanische Bevölkerung des Kirchenstaates die Forderung sicheren Durchzuges und der Lieferung von Futter und Lebensmitteln ablehnt und Widerstand in Aussicht stellt, das scheint mir doch selbst für Manfreds unkriegerische Neigungen gar zu kläglich, und ich glaube daher kaum, daß man hier den Mit- teilungen Urbans, aiso doch mehr oder weniger unsicheren Erkundungen aus Feindeslager, so unbedingten Vorzug vor den Angaben des Saba Malaspina zuteil werden lassen darf, wie bisher geschehen ist.

Nach diesem hier recht gut unterrichteten Chronisten sammelte sich nicht Manfreds Hauptmacht an der kam- panischen Grenze, sondern nur ein zweites, wahrschein- lich kleineres Heer unter dem Befehle des Grafen Richard Filangieri, während die Hauptmacht unter Percival Doria nach dem ursprünglichen Plane ja ins Spoletanische marschieren sollte, aber nun mit verändertem Entschlüsse Weisung erhielt, bei Celle di Carsoli an der marsischen Grenze eine Rom bedrohende Stellung einzunehmen.3

1 Brief vom 17. Juli 1264, Mart. II, 83.

2 Schirrm. S. 237; B.-F. 4753a.

3 Saba Mal. 809: „Cumque rege Manfredo morante Capuae haec omnia ad ipsius notitiam pervenissent, mutato consilio in- ccntinenti memoratum Percivallum de Oria, qui versus partes

III. Kampf. 51

Auch hier war in erster Linie wohl nur eine Demon- stration beabsichtigt, um die Römer von der Belagerung Vicos zurückzuschrecken1, nebenher auch um die römischen Ghibellinen zu einem Handstreich zu ermutigen.2

Denn noch immer hegte er die Hoffnung, dort die Senatur zu erlangen, waren doch noch im August 1263 ghibellinische Parteigänger teils für ihn, teils für seinen Schwiegersohn Peter von Aragonien eingetreten.3 Im Falle der Ablehnung Karls hatte letzterer sogar Aus- sicht auf allgemeine Anerkennung gehabt.4 Damals, im Frühjahr 1264, schien es bei kräftiger Einwirkung von außen keineswegs unmöglich, diese in den Hintergrund gedrängte Partei ans Ruder zu bringen. Der Papst selbst

ducatus gressus direxerat, cum exercitu suo versus Vicum in eiusdem Petri subsidium propere mandavit accedere aliumque exer- citum in regni confinibus sub magistratu Richardi Filangerii iussit illico congregari, ut Romanis eisdem, nisi a praedicti castri obsi- dione discederent, omni quo possent hinc inde conamine detri- menta continuae offensionis inferrent.

1 Die Unfähigkeit der damaligen Kriegskunst, feste Plätze zu stürmen, ist ja bekannt. Sie konnte Manfred wohl von einer förm- lichen Belagerung Roms abschrecken. Ein beliebtes Mittel war dagegen die Verwüstung der Ernte im Gebiet der Städte. Damit mochte auch Manfred damals den Römern drohen, denn die Rück- sicht auf die schleunige Einsammlung der Ernte hat sie sowohl nach Urbans Schreiben wie nach Saba Malaspinas Bericht vor allem bestimmt, die Belagerung von Vico abzubrechen. Vgl. die lehr- reichen Bemerkungen Fickers B.-F. 2481a, die sich zunächst auf die Lombardei beziehen, aber im wesentlichen auch für das römische Gebiet gelten.

2 Auch die Haltung von Tivoli konnte Hoffnung erwecken, gerade auf diesem Wege vorwärts zu kommen; vgl. Ep. sei. III, 579 N. 2.

3 Vgl. B.-F. 4730 a.

4 Vgl. B.-F.-W. 9350.

4*

52 III. Kampf.

hegte solche Befürchtungen1 und befahl dem Bischof Thomas von Bethlehem, seinem Vikar in Rom, und der übrigen römischen Geistlichkeit, diesen Bestrebungen mit Aufbietung aller Kräfte entgegenzuarbeiten.2 Die Gefahr ging glücklich vorüber. Aber Manfred hat auch ferner- hin geheime Verbindungen in Rom unterhalten, und je größer die Bedrängnis der provencalischen Truppen dort wurde, desto günstiger schienen wieder seine Aussichten zu werden. Im Frühjahr 1265 ist es wirklich zu einem Handstreich auf die Stadt gekommen, der indes mißlang. 3 Nach Saba Malaspina wurden nun die beiden Demonstrationen an der südlichen und östlichen Grenze des Kirchenstaats etwa gleichzeitig von verschiedenen Truppenkörpern vorgenommen, und wir würden dann verstehen, daß das Heer bei Ceprano zwar gern zur Ver- einigung mit Doria durch die Kampagna hindurch- marschiert wäre, aber bei dem zu erwartenden Wider- stände der Bevölkerung davon Abstand nahm, um dann vermutlich auf dem weiteren Wege durch das marsische Land nachzurücken.4 Nach Urbans Bericht dagegen wäre die Demonstration hier und dort nacheinander mit den- selben Truppen ausgeführt worden, wobei sich indes auch chronologische Schwierigkeiten ergeben.5

1 Mart. II. 83 vom 17. Juli 1264 und unten Anhang Nr. 7: „ad regimen Urbis anelat".

2 Vgl. den unten im Anhang Nr. 7 veröffentlichten Brief Urbans.

3 B.-F.-W. 14245.

4 Daraus würde sich vielleicht auch das über einen Monat lange Warten Dorias bei Celle erklären; ebenso, daß Urban Karls Vikar nun mit 200 kampanischen Söldnern unterstützen konnte (Mart. II, 84), wie endlich überhaupt die irrige Darstellung des Papstes.

6 Belagerung von Vico gegen Ende Mai. Nachricht davon an Manfred nach Capua. Truppensammlung bei Ceprano, Versuch

III. Kampf. 53

Wie man sich aber auch entscheiden mag: der Haupt- zweck dieser Truppenbewegungen ward sehr bald erreicht; die Belagerung von Vico wurde von den Römern aufge- geben1, und Peter von Vico beherrschte bald wieder mit seinen deutschen Söldnern jene Gegend.2

Und nun griff Manfred auf den früheren Kriegsplan zurück. Percival Doria nahm wieder seine Richtung auf das Herzogtum Spoleto, also in letzter Linie gegen Orvieto. Wir kennen nicht die Stärke seines Heeres; unbedeutend ist sie gewiß nicht gewesen3, wenn wir auch den Ein- druck gewinnen, daß die eigenen kriegerischen Kräfte des

zum Einmarsch in den Kirchenstaat, Änderung des Entschlusses und Marsch nach Celle: alles das würde zum mindesten doch die erste Hälfte des Juni gänzlich ausfüllen. Darauf Verweilen Dorias bei Celle „per mensem et amplius" (nach Urbans Bericht), also bis nach Mitte Juli. Weiter: Marsch ins Spoletanische, Vor- rücken an der Nera „diebus aliquibus" gehindert, Tod Dorias, Kunde an den Papst nach Orvieto, dessen Gegenmaßregeln: alles das müßte noch vor das päpstliche Schreiben vom 17. Juli fallen. Schon am 10. Juli erwartete Urban den Einfall von Dorias Heer in das Patrimonium bei Orta (Ep. sei. III, 615). Die Schwierig- keiten beheben sich, wenn die Demonstrationen bei Ceprano und Celle etwa gleichzeitig in den Anfang des Juni gesetzt werden, wozu der Abbruch der Belagerung von Vico vor dem 19. Juni stimmt.

1 Vor dem 19. Juni, vgl. B.-F.-W. 9450. Die Kunde vom Herannahen Manfreds selbst war nur unsicheres Gerücht; Saba Mal. 809: „et rex Manfredus etiam famose dicebatur iturus".

2 Noch am 19. Juni schreibt Urban, er mache die äußersten Anstrengungen, um Peter und die Seinen niederzuzwingen und den Kirchenstaat dort zu behaupten, „quae, ut nosti, parata est ad malum" (Mart. II, 82). Am 17. Juli muß er schon von einem neuen Siege Peters über die Getreuen von Toscanella und von Schädigungen der 700 Söldner berichten, die er selbst hier gegen Peter im Felde stehen hat, Mart. II. 83.

3 Saba Mal. 809: „cum magna militum et arceriorum quan- titate".

54 III. Kampf.

Königreiches dazu nur unvollkommen herangezogen worden sind1, und daß ein wesentlicher Teil aus fremden Söldnern bestand. Denn außer deutschen Rittern und sarazenischen Bogenschützen2 werden uns Hülfstruppen aus Aragonien3 und Epirus4 genannt. Im Gebiete von Rieti konnte man auf Anhang rechnen.5 Unaufgehalten wälzte sich das Heer hindurch.6 Über die Haltung der Bewohner im Spoletanischen äußerte sich Urban selbst mit banger Sorge.7 Wie sehnlich hat er den Abschluß der Verhandlungen mit Karl und dessen Ankunft in Rom erhofft!8

Aber den Glauben an den endgültigen Sieg hat er wohl keinen Augenblick verloren; eben damals, mitten unter den kriegerischen Unternehmungen, hat er die

1 Daß in Neapel ein Lehensaufgebot beschlossen wurde, er- wähnt Saba Mal. 809.

2 Mart. II, 83; die von Saba Mal. 809 genannten „arcerii" sind wohl als Sarazenen zu betrachten.

3 Vallicolor 242 nennt „Catalanos". Es liegt also wohl eine Verletzung der Versprechungen vor, die Jakob von Aragonien im Sommer 1262 dem französischen Könige gemacht hatte: eine Unterstützung Manfreds im Kampf gegen die Kirche in keiner Weise zu gestatten. Auch eine Sendung des Thronerben Peter von Aragonien nach Sizilien zu Manfred war im Juli 1263 von König Jakob beabsichtigt gewesen, aber nicht zur Ausführung ge- kommen. Vgl. O. Cartellieri, Peter von Aragon und die sizilia- nische Vesper S. 7, 9, 236, 237.

4 Als solche werden mit Schirrm. S. 505 N. 26 die vom Papste (und Vallicolor 242) genannten „Cumani" zu verstehen sein.

5 Das ergibt sich aus Ep. sei. III, 495, 496, 551—553 und namentlich 612; auch 615 N. 3.

6 Mart. 11, 84.

7 Die dorthin entsandten Kardinäle, meint er, würden schwer- lich viel ausrichten können „propter malitiam et perfidiam inco- larum (Mart. II, 84).

* Vgl. u. a. B.-F.-W. 9466, 9468.

III. Kampf. 55

glänzendste Feier der katholischen Kirche, das Fronleich- namsfest eingesetzt.1 Und seine Energie wuchs mit der Gefahr. Die Soldtruppen, welche die Kurie damals sozu- sagen aus der Erde stampfte, werden sich ingesamt auf annähernd dreitausend Mann belaufen haben2, für jene Zeit keine geringe Zahl, zumal wenn man die Burgenbe- satzungen und die Truppen der treu gebliebenen Städte und Herren hinzurechnet, die auf allen Kriegsschauplätzen zusammen wohl mindestens ebensoviel ausgemacht haben werden. Um endlich die Zahl und Widerstandskraft der Verteidiger noch zu verstärken, griff Urban zu dem letzten und äußersten Mittel der Kreuzpredigt gegen Manfred in allen Teilen des Kirchenstaates mit Zusicherung derselben Indulgenzen wie für die Fahrt ins heilige Land.3 Die

1 Potthast 18998 (Guiraud, Reg. ord. Nr. 874) vom 1 1 . August 1 264.

2 In dem Briefe vom 17. Juli 1264 nennt Urban 700 Ritter im tuszischen Patrimonium, 800 Ritter und 200 Baiistarier in Spo- leto, 500 Ritter in der Mark. Dazu kämen die 200 an Karls Vikar überlassenen kampanischen Söldner und wohl noch einzelne andere (z. B. an der kampanischen Grenze zurückgelassene) Truppenteile, die uns nicht näher bekannt sind. Lombardische Ritter hat der Papst z. B. im August dem Grafen von Anguillara zu Hülfe ge- sendet, die wohl von den oben genannten Truppen zu unterscheiden sind (Saba Mal. 810). Im Vorjahre hatte er auch Deutsche anzu- werben versucht, vgl. unten. Von seinen unausgesetzten Werbe- bemühungen in ganz Italien sagt Urban selbst am 15. Juli 1263 (Ep. sei. III, 530): „Nos enim nostris et predicte ecclesie non parcendo sumptibus stipendiare milites, ubicumque per Italiam strenuos possumus invenire, et alias etiam magnificum congregare exercitum non cessamus". In der Mark ist von den treu gebliebenen päpstlichen Anhängern dieselbe Zahl gestellt wie vom Papste; das mag auch sonst als Norm anzusehen sein. Die Kosten der Verteidigung müssen für den Papst sehr beträchtlich gewesen sein. Urban berechnet sie am 17. Juli auf 200000 Pfund Sienesen.

3 Der früheste Befehl dazu an den Bischof Thomas von Beth-

56 Ml. Kampf.

leidenschaftliche Energie des Papstes teilte sich seiner Um- gebung mit; an der Kurie in Orvieto gab es damals nur wenige, die nicht das Kreuz genommen hätten.1 Allein ins Spoletanische wurden drei Kardinäle entsandt, um persönlich die Kreuzpredigt zu betreiben und allerorten den Widerstand zu organisieren.2 Dem Heere des Percival Doria aber sandte er den eben erst angeworbenen päpst- lichen Marschall Bonifaz von Canossa3 mit tausend Mann entgegen.

Wie hat nun Manfred die unvergleichlich günstige Lage ausgenutzt, um diese letzte Kraftanstrengung seines Gegners niederzuzwingen? Er selbst war bereits vor einiger Zeit zu seiner Erholung nach Apulien zurückgekehrt, „suis consuetis deliciis potiturus", wie der Papst schrieb.4 Die große Unternehmung des Percival Doria aber konnte an einem Unglücksfall scheitern ! Gegen Mitte Juli ertrank der Feld- herr selbst beim Überschreiten des Flüßchens Nera nicht weit von Arrone, als er eben in das Gebiet von Spoleto einmarschiert war.5 Sein Nachfolger Johann von Maren,

lehem für Rom und Umgebung vom 27. März 1264 (Ep. sei. III, 578). Vgl. unten im Anhang Brief 7.

1 Vgl. Vallicolor 243.

2 Mart. II, 84. Vgl. die von Rodenberg Ep. sei. III, 616 N. 4 zusammengestellten päpstlichen Erlasse.

3 Über ihn vgl. die Ep. sei. 111,570 N. 3 aufgezählten Papstbriefe.

4 Nach Mart. II, 83 schon vor dem 17. Juli. Die zeitlichen Anknüpfungen bei Saba Malaspina, der hier erst nach dem Tode Dorias schreibt: „post modicum vero temporis rege in Apuliam redeunte", sind meist nicht so genau zu nehmen.

5 Urban (Mart. 11,84) spricht irrtümlich von einem Flusse Arro, ihm folgend Sternfeld S. 206. Da die Burg Arrone dem Papste wohl bekannt sein mußte (vgl. z. B. Guiraud, Reg. ord. Nr. 339 ff.), so ist der Irrtum vielleicht durch den Ausfall einiger Worte im Texte des Papstbriefes zu erklären; oder es liegt Verwechslung mit dem Küstenflüßchen Arrone im tuscischen Patrimonium vor.

III. Kampf. 57

ein Untertan des Papstes, der zu den Feinden übergegangen war, gewann zwar noch das nahe Collestatte, stieß aber, als er weiter auf Terni vorrückte, auf das infolge der Kreuzpredigt noch etwas verstärkte kleine Heer des päpst- lichen Marschalls und ließ sich von ihm, ohne daß es, wie es scheint, zu einem rechten Kampfe kam, kläglich in die Flucht schlagen und bis Rieti zurücktreiben.1

Selten ist eine Gunst des Schicksals leichtfertiger ver- scherzt worden als damals von Manfred. Es scheint doch, daß er den Ernst seiner Lage nicht gebührend gewürdigt hat. Bisher vom Glücke getragen, dünkte er sich sicher im Besitze seines Königreichs. Er glaubte mit kleinen Mitteln und ohne besonderen Kraftaufwand zum Ziele kommen zu können und verkannte die Energie seiner Gegner. Anstatt ernstlich gegen die geringe Schar der Provengalen in Rom vorzugehen, hoffte er, daß ihm die Stadt ohne sein Zutun überliefert werden würde; anstatt den Plan der Einschließung des Papstes in Orvieto kraft- voll selbst an der Spitze seiner Truppen durchzuführen,

1 Die Vita Urbans von Thierricus Vallicolor, sonst hier offen- bar nur eine metrische Umschreibung der betreffenden Papstbriefe, bietet doch auch einige originale Nachrichten. Johann von Mareri (südöstlich von Cittä Ducale), der nach Ep. sei. III, 615 N. 3 mit anderen Großen der Gegend zusammen das Heer Dorias in das päpstliche Gebiet geführt hatte, und der noch späterhin bei dem Unternehmen Konradins eine bemerkenswerte Rolle spielen sollte, wurde danach vom Heere selbst als Anführer gefordert und ge- wann Eingang in Collestatte. Heißt es dann weiter S. 242v (auch von Muratori unverbessert übernommen): „Inter Apuensem cum militibus petit urbem", so ist natürlich zu lesen „Interampnensem" = Terni. Die Verfolgung geht bis Rieti, und Collestatte wird von den Päpstlichen genommen und zerstört. Über diese der Kirche gehörige Burg (an der Nera, oberhalb Terni) vgl. Ep. sei. III, 532. Urban hatte dort am 23. Juli 1263 einen Kommandanten eingesetzt (Guiraud, Reg. ord. Nr. 310-312, 370, 773).

58 Hl. Kampf.

schickte er einen Feldherrn und ließ nach dessen unver- hofftem Tode die Unternehmung versanden.

Bei den verhältnismäßig dürftigen Nachrichten, die uns vorliegen, würde man vielleicht nach andern Gründen für sein Verhalten, die außerhalb seines Charakters liegen, suchen, wenn nicht die Ereignisse der nächsten beiden jähre dieselben Erscheinungen zeigten. Ungenutzt läßt er die viermonatliche Sedisvakanz verstreichen, den Gegner in Rom festen Fuß fassen, erstarken, in das Königreich einmarschieren, und es klingt kaum glaublich nach so langer Zeit findet ihn der Feind unvorbereitet! Da wird man doch zu der Überzeugung geführt, daß eine erst jüngst bekannt gewordene zeitgenössische Charakte- ristik Manfreds, die sich gleich weit entfernt hält von den bewundernden Lobeserhebungen seiner Anhänger wie von den aus Furcht und Haß geborenen Tyrannenschilderungen aus dem päpstlichen Lager, trotz einer gewissen einseitigen Schärfe viel Wahres enthält. Sie lautet1: „Von eitler Ruhmesliebe erfüllt, schlau und umsichtig, hat er doch nur eine kleinliche Sinnesart. Treibt ihn der Wind des Ruhmes vorwärts, so strebt er wohl nach hohen Dingen, aber von dem Verharren auf dieser Bahn hält ihn die Schwäche seines Charakters zurück, die er freilich so ge- schickt zu bemänteln weiß, daß er von der Mehrzahl so- gar für einen starken Charakter gehalten wird. Stets ist er nur da ruhmgekrönt gewesen, wo er es mit furcht- samen Gegnern zu tun hatte. Wenn er standhafte Wider- sacher findet, wird sein Angriff leicht zurückgeschlagen.

1 Vgl. den von einer Hand des dreizehnten Jahrhunderts ge- machten und erst von Holder-Egger richtig gedeuteten Zusatz zu der Cronica pont. et imp. S. Bartholomaei in Insula Romani, SS. XXXi, 221, sowie den Hinweis darauf von 0. Cartellieri, Hist. Ztschr. Bd. 91 S. 102.

III. Kampf. 59

Nicht im Kampfe ist er mächtig, nur im Drohen. Wo er durch heftige Drohungen nicht zum Ziele kommt, sucht er durch Ausgleichsverhandlung etwas zu erreichen, damit er nur nicht wider Willen zu kämpfen braucht. Durch Verdienste der Freigebigkeit soll er sich auszeichnen, die indes bei ihm stark von der Tugend abartet, da er Wohltaten einzig und allein nur zu dem Zwecke spendet, damit er die Schmeicheleien der Volksgunst und des ge- meinen Lobes erwirbt. Durch die Wünsche seiner Ge- mahlin läßt er sich lenken und gibt ihren Launen nach, und ihrer Natur hat er sich selbst angepaßt, denn unstät und schwankend erzeigt er sich in allen Dingen. Seine Brust wird von wechselnden Empfindungen durchstürmt, aber mehr hält ihn die Furcht zurück, als ihn die Herrsch- begierde vorwärts treibt."

Kehren wir zu Urban zurück! Es war nicht Manfreds Verdienst, daß dessen Lage in Orvieto allmählich doch unhaltbar wurde. In Tuszien hatte eben im August Lucca, der letzte Zufluchtsort der Guelfen, kapituliert1; so wurden die ghibellinischen Kräfte dort vollkommen frei, und bald bereitete man von Siena her den Angriff auf Orvieto vor.- Im Süden trug eben Peter von Vico mit seinen Deutschen einen neuen Sieg bei Vetralla über die vereinigten päpstlichen und römischen Truppen davon.3

1 Vgl. B.-F.-W. 14226 vom H.August 1264; B.-F. 4754 a.

2 Vgl. die Urkunden vom 16. und 17. Oktober 1264, B.-F.- W. 14234 und 14235; auch 9481. Das Vordringen der Sienesen gegen den Süden beginnt aber schon früher. Am 29. Mai 1264 nahmen sie Campiglia und bedrohten dann die päpstliche Enklave Radicofani, vgl. Ep. sei. III, 606 ff.

3 Die Einzelheiten interessieren uns hier nicht weiter. Der Sieg fand jedenfalls vor dem 9. August 1264 statt, da der Wechsel im Rektorat des tuszischen Patrimoniums (Ep. sei. III, 619) be- reits eine Folge davon ist; auch vor dem 6. August, da an diesem

60 III. Kampf.

Wie sehr mußte sich Urban gerade durch diese deutschen Söldner Manfreds, die er selbst im vorigen Jahre, wie es scheint vergeblich, anzuwerben versucht hatte l, bedroht fühlen, wenn er damals den völlig aussichtslosen und nach allem, was geschehen, doch reichlich beschämenden Ver- such machte, die Hülfe des jungen Konradin zur Rück- berufung derselben in ihre Heimat zu erbitten.2 Als end- lich in Orvieto selbst Spaltungen entstanden, und eine Adelspartei sich mit Peter von Vico und den Sienesen in Verbindung setzte3, wurde es für den Papst hohe Zeit, der äußersten Gefahr durch schleunigen Aufbruch zu ent- gehen.4 Seine Absicht war doch wohl nur, den Sitz der Kurie nach Perugia zu verlegen. Hatte er in Briefen nach Frankreich wohl von der Notwendigkeit einer völligen Preisgabe des Kirchenstaates und einer Flucht ins Aus- land geredet, da er den zur Verteidigung nötigen Aufwand nicht länger zu leisten vermöge5, so wird das immerhin

Tage der Kardinaldiakon Matthäus, der neue Rektor, schon als solcher bezeichnet wird (Ep. sei. 111, 618). B.-F.-W. 9472 ist übrigens zu streichen, als identisch mit 9473. Vgl. auch Vallicolor 243 v.

1 Vgl. Ep. sei. III, 525 vom 11. Juli 1263.

2 Vgl. meine Geschichte Konradins S. 54; Schreiben des Papstes vom 13. August 1264, B.-F.-W. 9474.

3 Vgl. darüber namentlich Vallicolor 244. Gegen den Willen des Papstes wird die Burg Bisenzo am Bolsenersee nicht zer- stört, sondern von einer Orvietaner Adelspartei („nobilium vis statt ius quorundam") im Einverständnis mit den Herren von Bisenzo, den Mördern des Guiscard von Pietrasanta, befestigt, mit Hülfe Peters von Vico und der Sienesen genommen und mit deutschen Truppen besetzt.

4 Am 9. September, vgl. Vallicolor 244 und Baumgarten, Rom. Quartalschr. III, 44.

8 Vgl. Mart. II, 85, 87. In letzterem Schreiben vom 28. Juli 1264, in dem Urban Karl von Anjou von angeblichen Giftmord- versuchen Manfreds gegen ihn und den Papst Mitteilung macht,

III. Kampf. 61

nicht ohne die Absicht geschehen sein, damit Eindruck zu machen und die Verhandlungen zu beschleunigen. Für den äußersten Notfall hat man das auch wohl ins Auge gefaßt l, aber ganz so weit war man vorerst noch nicht, konnte doch Urban noch zu derselben Zeit sagen, daß er von dem Kirchenstaat, wie er ihn von seinem Vor- gänger übernommen hatte, noch nichts verloren habe.2 Also Perugia wird das Ziel der Reise gewesen sein3, aber nur als Todkranker hat es der damals schon hochbetagte4 Papst erreicht5; am 2. Oktober ist er dort gestorben.

ist bemerkenswert, daß Urban Beziehungen mit einigen „de maiori- bus familiaribus" Manfreds zu unterhalten behauptete, es also schon damals nicht an Verrätern in dessen Umgebung gefehlt zu haben scheint. Die Giftmordversuche selbst dürften auf derselben Stufe stehen wie die sonstigen Mordanklagen Urbans gegen Manfred. Wenn der Papst glaubte, daß dieser seinen eigenen Vater und Bruder umgebracht habe (Ep. sei. 111, 497), so kann man sich freilich nicht wundern, daß er jede ihm zugetragene Nachricht von einer Schlechtigkeit seines Gegners gläubig und ohne Prüfung hinnahm.

1 Am 3. Mai 1262 hält Urban eine Verlegung der römischen Kurie vielleicht für nützlich, aber zur Zeit nicht ausführbar (B.-F.-W. 9281).

2 Mart. II, 87 vom 28. Juli 1264: „de qua per Dei gratiam nihil amisimus".

3 Dort konnte ja in der Tat die Kurie weiter residieren; warum sollte es Urban bei längerem Leben nicht vermocht haben? Auch die bestimmte Angabe des in allen diesen Dingen vorzüglich unterrichteten Vallicolor 244: „Urbem Perusii motus adire parat" fällt schwer ins Gewicht.

4 Vgl. Sievert, Rom. Quartalschr. III, 454.

5 Einzelheiten der Reise vgl. bei Vallicolor 244 ff. Wenn Urban die Absicht hatte, das etwas abliegende Assisi zu berühren („Assisium post haec accelerare volens"), so gedachte er dort offen- bar finanzielle Verhandlungen mit tuscischen Bankiers zu führen, denn am 18. Juli 1264 hatte er alle der Kirche ergebenen Kauf- leute in den tuscischen Städten aufgefordert sich nach Assisi zu

62 III. Kampf.

In den kriegerischen Unternehmungen so wenig wie auf diplomatischem Gebiete hat er den Abschluß seiner Bemühungen erlebt. Hier noch weniger, als dort, war das Ende abzusehen, und ohne die Energie, die Feldherrn- kunst und das Glück Karls von Anjou, ohne die Schlaff- heit Manfreds und den Wankelmut seiner Untertanen wäre der Ausgang wohl ein anderer gewesen. Aber auch hier gebührt doch Urban das Verdienst, den Widerstand organi- siert, in der schlimmsten Not stand gehalten und die späteren Erfolge vorbereitet zu haben.

Die endgültige Besiegung der staufischen Macht durch die Verbindung der Kurie mit Frankreich, also die Her- stellung jener Kombination, die für das nächste Jahr- hundert die Geschicke Europas bestimmt hat, wird man darum mit Recht an den Namen Urbans IV. knüpfen. Unzweifelhaft eine weltgeschichtliche Tat! Aber unwill- kürlich drängt sich doch die Frage auf, ob sie denn einer weiter schauenden Betrachtung überhaupt als ein Verdienst, auch nur im Sinne der päpstlichen Politik, erscheinen darf. Ist nicht bald genug von Frankreich her alles Elend über die Kurie gekommen?

Ich möchte hier die Vorbereitung der Erwerbung Siziliens durch Friedrich Barbarossa zum Vergleich heran- ziehen. Gewiß ist sie eine Quelle des Unglücks für die Staufei geworden, aber sie war darum nicht minder ein politischer Erfolg ersten Ranges, und wer möchte Friedrich I. tadeln, daß er nicht vorahnend die Entwicklung der Zu- kunft überschaut hat? So lag es auch mit der Über- tragung Siziliens an Karl von Anjou. Die Kurie bedurfte einer auswärtigen Hülfe, um den großen Kampf gegen

begeben, „ibidem, quamdiu de nostra voluntate processerit, conti- nuo moraturi;" Ep. sei. III, 617.

III. Kampf. 63

die Staufer, von denen sie ein tiefes und gewiß nicht un- berechtigtes Mißtrauen selbst bei ihrer damaligen Zer- splitterung schied, zum glücklichen Ende zu führen, und daß sie einen so tatkräftigen Vorkämpfer wie Kar! fand, war ein Erfolg, den kein Staatsmann im Hinblick auf die Möglichkeit künftiger Gefahren zurückweisen konnte. Wer hätte schon von dem Frankreich Ludwigs des Heiligen er- wartet, was unter Philipp dem Schönen geschah?

Urban IV. war eben ein Politiker und kein Prophet, wie jener joachitische1 Verfasser des berühmten Jeremias- kommentars, der schon vor einer Reihe von Jahren die Kurie warnte, die Macht Frankreichs gegen das Imperium auszuspielen, und ihr zurief2: „Siehe zu, Kapitel von Rom, daß das Können der Welschen dir nicht zum Dorn- stabe werde, der dem die Hand durchbohrt, welcher sich darauf stützet", und: „Du wirst an Ägypten zuschanden werden, wie du an Assur zuschanden geworden bist".

1 Zu dieser Wortform (statt joachimitisch) vgl. Holder-Egger Neues Archiv XXX, 323 Anm. 2.

2 Vgl. Winkelmann, Otto IV. S. 33, wo aber noch Joachim von Fiore selbst für den Verfasser des Kommentars gehalten wird. Zur zeitlichen Ansetzung vgl. Kampers, Kaiserprophetien und Kaisersagen im Mittelalter, München 1895 S. 240 ff. und in Fest- gabe für K. Th. von Heigel, München 1903 S. 117. Ähnliche Be- urteilung auch in dem in die Zeit kurz vor 1266 gesetzten Jesaias- kommentar, ebenda S. HS.

64

Anhang.

Papstbriefe zur Geschichte Urbans IV. und Manfreds aus der Formelsammlung Richards von Pofi.

Mit der Formelsammlung Richards von Pofi habe ich mich schon mehrfach beschäftigt und habe gelegentlich kurze Mit- teilungen darüber gemacht.1 Mein ursprünglicher Plan, die wich- tigeren Stücke daraus mit Benutzung einiger guter Handschriften herauszugeben, mußte auf die Ankündigung von E. Jordan 2, daß er eine ähnliche Edition vorbereite, zurückgestellt werden. Ob freilich diese Aufgabe als eine Nebenarbeit und Beilage zur Heraus- gabe der Register Urbans IV. und Klemens' IV., wie sie in Aus- sicht genommen zu sein scheint, in wünschenswerter Weise gelöst werden kann, darf billig bezweifelt werden. Obwohl jene Register von Richard von Pofi hie und da benutzt sind, so haben sie doch direkt mit seiner Sammlung nichts zu tun, eine Sonderung etwa der Stücke, die Urban und Klemens zuzuschreiben sind, müßte in zweifelhaften Fällen zu Willkürlichkeiten führen, würde das Gefüge der Sammlung zersprengen und den Rest sonstiger Briefe unberück- sichtigt lassen. Vielmehr ist eine vollständige Herausgabe der ganzen Sammlung mit Regestierung nur derjenigen Stücke, die aus den Registern entlehnt oder etwa sonst an leicht zugänglicher Stelle gedruckt sind, diejenige Forderung, die sich mit immer zwingenderer Notwendigkeit ergibt, je mehr man sich in den reichen Inhalt vertieft. Dafür aber freilich wäre es nun eine Vor- bedingung und wesentliche Erleichterung, daß endlich die Ausgaben der Register Urbans IV. und Klemens' IV., namentlich auch die Indices dazu, vollendet vorlägen, und diese Fertigstellung sollte lieber nicht durch die keineswegs notwendige oder auch nur

1 Vgl. Neues Archiv XXII, 609; XXIII, 378, 615 ff., 779; XXIV, 505. Deutsche Zeitschrift f. Gesch. Neue Folge II, Monatsbl. S. 289.

2 Etudes d'hist. du moyen äge ded. ä G.Monod (1896), S. 329ff.

Anhang. 65

wünschenswerte Verquickung mit einer andern mühevollen Auf- gabe verzögert werden.

Die geschichtliche Forschung kann aber inzwischen an den zum Teil wichtigen Briefen, welche die Sammlung enthält, nicht vorbeigehen, und so möchte ich hier denn eine Anzahl bedeut- samerer, bisher ungedruckter Stücke, die mit dem Thema meiner Arbeit im Zusammenhang stehen und größtenteils auch für die obige Darstellung verwertet werden konnten, zum Abdruck bringen. Hätte ich ein vollständiges Exemplar des Richard von Pofi ab- geschrieben, so würde ich vielleicht noch dies oder jenes hierher- gehörige Stück mehr bringen können; aber umfangreichere hand- schriftliche Studien zur Ergänzung meines Materials würden mich jetzt doch weiter führen, als die mir zur Verfügung stehende Zeit gestattet. So soll das Bessere nicht des Guten Feind sein.

Um noch ein Wort über den historischen Wert der von Richard von Pofi gesammelten Briefmuster vorauszuschicken, so wird man sich, je mehr von ihnen bekannt werden, um so mehr davon überzeugen, daß wir es fast ausnahmslos mit echten Stücken zu tun haben. Einige Privatbriefe Richards sind aufgenommen, und einzelne stilistische Versuche mögen da mit untergelaufen sein; die Papstbriefe indes, auf die es uns vor allem ankommt, halte ich sämtlich für echt. Nur die Möglichkeit wird man sich, wie ich schon oben andeutete, stets vor Augen halten müssen, daß sich hie und da einmal ein Entwurf darunter befindet, der entweder überhaupt nicht oder nicht in dieser Form zur Aus- fertigung gelangt ist. Daß in der Tat mit diesem Falle gerechnet werden muß, möchte ich an einem Beispiel zeigen, das zwar inhaltlich nicht hierhergehört, das aber deswegen besonders lehr- reich ist, weil da Entwurf und Ausfertigung aufeinanderfolgen.

Es handelt sich um einen Beitrag zur Geschichte Konradins. Ich setze die beiden Stücke nebeneinander.

Entwurf.1

(CommendanturCremonen-

ses, quod viriliter se ha-

buerunt contra hostes, et

confortantur.)

Inter alia, que de novis ru-

Ausfertigung.2

(CommendanturCremonen- ses de constantia contra hostes et aliter confortan- tur.) Novi rumores de vestrorum

moribus partium vestrarum ad I felicitate successuum, de hos-

» Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. 23 col. 1. 2 Cod. Dunelm. C IV, 24fol. 23 col. 2.

H a m p e , Urban IV. und Manfred. 5

66

Anhang.

nostram notitiam pervenerunt1, accepimus, quod hostes vestri, qui contra vos in2 hostilitatis conamine3 movebantur, ut4 ad dcpressionem et excidium ves- trum fraudulenta5 astutia pro- perarent, tandem fraudem eorum vestra prudentia collidente ac ip- sorum prudenter obviante cona- tibus, reperti sunt spe concepta frustrati et coacti a nephando resilire proposito, quod in effec- tum per Dei gratiam producere nequiverunt. Sed ne fraus sie perniciose concepta sine pena coneipientium pertransiret, iusto Dei iudicio contigit6, quod in manus fidelium regredientes im- pii corruerunt, penam in se ip- sis digna ultione ferentes, quam infligere forsan aliis intendebant. Profecto rumores huiusmodi grandi mentem nostram perfu- dere letitia7, licet nequaquam in hominum strage letemur, ti- mentes in ea periculum ani- marum, nisi cum iustus iudex in excercenda iustitia potentiam sue maiestatis ostendit.

tium videlicet depressione, quos in manibus vestris divini iudicii virga conclusit, ad auditum nos- trum

non sine grandi mentis letitia pervenerunt, licet nunquam in hominum strage letemur, timen- tes in ea periculum animarum, nisi cum iustus iudex in excer- cenda iustitia potentiam sue maiestatis ostendit. Profecto talis iudicis dexteram vobiscum8 arbitramur fecisse virtutem, dum videmus casu corruisse mutabili, qui duris conatibus ad ruinam vestramet excidium properabant, quique devotionem in vobis collidere nitebantur, qua Dei et

1 pervenerint Hs. 2 folgt vobis Hs. 3 inutili fügt eine spätere Hd. am unteren Rande hin%u. 4 Fehlt Hs. 5 Von d. spät. Hd. horr. aus fraudulenti und hinzugefügt nimis. 6 contingit Hs. 7 licencia Hs. 8 nobiscum Hs.

Anhang.

67

Arbitramur enim supernam pati providentiam noluisse, quod suos fideles et filios quasi no- vam prolem dominicam gladius perimeret iniquorum, aut illorum perversa nequitia tantam et ta- lem civitatem perverteret ac tra- heret per consequens in errorem.

Debet igitur vestra gaudere sinceritas, dum pensatis, quod qui a via veritatis erraveratis longi spatio temporis ac multa pertuleratis in devio rerum dis- pendia etdiscrimina personarum, ad illum animos ducti saniori consilio convertistis, qui et Cor- pora benigna salutatione guber- nat et animabus ipsum diligen- tibus salutis gratiam impertitur. Ideo rogamus mandantes, qua- tinus filiali zelo paternos susci- pientes affectus et mentes vestras virtute constantie roborantes, concessum vobis locum in apos-

ecclesie matris beneplacitis ad- heretis.

Non enim pati superna Pro- videntia voluit, quod suos fide- les et filios quasi novam1 pro- lem dominicam gladius perimeret impiorum aut quevis maligna seductio illorum corda perver- teret ac traheret per consequens in errorem, sed sie fidelibus as- titit, quod eos in fidei puritate constantes viribus depressis hostilibus exaltavit. Hoc siqui- dem, filii, dissimulari non con- venit, quin immo concessam vobis in hac parte victoriam po- tius debetis potentie superne virtutis ascribere, quam humane, cum bellorum eventus non ab hominum strenuitate dependeat, sed in illius, qui docet manus ad prelium2 dispositione con- sistant. Gaudeat itaque talium filiorum devota sinceritas, qui cognoscentes a via salutis se per longa spatia temporum3 de- viasse ac multa personarum et rerum in devio4 dispendia per- tulisse, ad illum suos animos ducti saniori consilio conver- terunt et cet. sicut in proxima supra.5

1 novem Hs. 2 Psalm 143, 1. 3 spacium tempora Hs. 4 Korr. aus devideO Hs. 5 So Hs.

68

Anhang.

tolice benevolentie gremio per continuationem fidelitatis et fi- dei conservetis nee quorumvis sinistrorum fictione relatuum puritas vestre constantie ter- reatur, nam prompta est et pa- rata prepotens manus ecclesie contra quoslibet temerarios pre- sumptores, si qui fuerint, de oportunis presidiis vobis et ce- teris fidelibus superna favente dementia providere. Pro qui- bus ad partes Lumbardie gene- ralem decrevimus in brevi des- tinare legatum, qui potenter et prudenter vices nostras in Om- nibus, sicut1 expediet, ad laudem Dei vestrumque statum pros- perum excercebit.

Die Beziehung dieser Stücke, die sich damit als Briefe Kle- mens' IV. herausstellen, auf den Überfall Kremonas durch Mastino della Scala von Verona mit Boso von Doara und deutschen Rittern Konradins am 20. Juni 1267 2 kann nicht zweifelhaft sein. Betrachten wir zunächst den Entwurf, so sind unter den „novi rumores" insbesondere auch die Gerüchte von der Ankunft Kon- radins zu verstehen, die in den Papstbriefen jener Zeit öfter er- wähnt werden. Die genannten Feinde Kremonas hatten gehofft, sich der Stadt durch einen kühnen Handstreich bemächtigen zu können, mußten aber vor den Toren umkehren; ihre „astutia" wurde also durch die „prudentia" der Städter zuschanden ge- macht. Aber das Unternehmen blieb nicht „sine pena"; auf der Rückkehr („regredientes") fielen die „impii" „in manus fidelium", d. h. beim Übergang über den Chiese fügten ihnen brescianische und mantuanische3 Bauern erheblichen Schaden zu.4 Diese Schlappe fiel nach den Ann. Plac. Ghib. in die Woche vom 26. Juni bis

1 sieud Hs. 2 Vgl. meine Geschichte Konradins S. 166.

3 Ein offenbar an die Mantuaner gerichtetes Schreiben, zum Teil mit denselben Wendungen, geht in der Hs. unmittelbar vorauf.

4 Ann. Plac. Ghib., Mon. Germ. SS. XV11I, 522.

Anhang. 69

zum 2. Juli. Die Bezeichnung der Kremonesen als „nova proles dominica" erklärt sich durch ihren erst vor kurzem nach langem Irregehen erfolgten Übertritt zur guelfischen Partei. Sie werden ermahnt, in dieser Stellung zu verharren und sich nicht „sinistro- rum fictione relatuum" (die drohende Ankunft Konradins und die ghibellinische Gärung in ganz Italien) beirren zu lassen, denn in kurzem wird ein päpstlicher Legat in die Lombardei entsandt werden: Erzbischof Philipp von Ravenna, der seine Vollmacht am 8. Juli erhielt.1 Etwa um dieselbe Zeit wird der Entwurf ge- schrieben sein. Er konnte offenbar so nicht abgeschickt werden, weil inzwischen neue Nachrichten eingetroffen waren, die ihn als teilweise veraltet erscheinen ließen. Auf den Handstreich der Ghibellinen war der Gegenschlag erfolgt; von den verbündeten guelfischen Streitkräften wurde Boso seit dem 7. Juli2 in seiner Burg belagert, bald darauf wird die Kunde davon an die Kurie nach Viterbo gelangt sein. Dem gegenüber mußte nun die unbedeutende Schlappe am Chiese völlig zurücktreten und verdiente keine weitere Erwähnung. Daher ist in der Umarbeitung diese Stelle fortgelassen, dagegen wird nun im Anfang von den Feinden ge- sagt „quos in manibus vestris divini iudicii virga conclusit", was sich auf die Belagerung von Doara bezieht, und der kriegerische Erfolg wird nun in höheren Tönen gepriesen. Die beiden Fassungen, die etwa als verschiedene Bearbeitungen eines Stil- künstlers in den der fortschreitenden Entwicklung angepaßten Einzelheiten sehr auffällig sein würden, . finden so eine voll- kommen ungezwungene Erklärung, die uns zugleich darauf hin- weist, daß die Sammlung Richards von Pofi, der ja selbst Beamter der päpstlichen Kanzlei war, nicht aus den Registerbänden ge- schöpft ist, was sie für uns heute ziemlich wertlos machen würde, sondern im wesentlichen aus aufbewahrten Konzepten entstanden sein wird, an deren Abfassung er zum guten Teil selbst beteiligt war. Ein ganz ähnliches Beispiel von Entwurf und Ausfertigung werden wir unter Nr. 5 kennen lernen.

Alles das aber trägt gewiß dazu bei, unser Zutrauen zu den intimen Kenntnissen Richards von Pofi zu erhöhen. Bei den folgenden Briefen glaube ich daher auch nicht in jedem Einzel- falle die Echtheitsfrage aufwerfen zu brauchen; doch schicke ich zu ihrer Bestimmung und Erläuterung einige kurze Be- merkungen voraus.

i B.-F.-W. 9797. - 2 B.-F.-W. 14351 a.

70 Anhang.

1) Der Vorgang, von dem das Schreiben Alexanders IV. handelt, fällt zwar zeitlich' vor die oben geschilderten Ereignisse, ist aber für Manfreds Geschichte von Bedeutung und spielt auch in den Briefen Urbans IV. noch eine Rolle. Obwohl die hier überlieferte Namensform „Buscanus" von der sonst bekannten, aber dem deutschen Namen auch kaum völlig entsprechenden „Bussarius" oder „Bussarus" abweicht, kann die Beziehung auf diesen Ge- sandten Konradins und seines Vormunds Ludwig II. von Bayern kaum zweifelhaft sein. Entstellungen sind bei diesen deutschen Namen ja überaus häufig. Auch in einem Schreiben Klemens' IV. (Potthast Reg. Pont. 19 747) findet sich die abweichende Form „Busardus", in einem andern Schriftstück gar „Bursim" \ bei Saba Malaspina 797 : Bonscianus, bei Nicolaus de Carbio, Vita Inno- centii IV. c. 39: Bursarius (höchstwahrscheinlich dieselbe Persön- lichkeit). Einige Pariser Handschriften des Richard von Pofi habe ich daraufhin eingesehen. Zwei von ihnen Codd. Paris, lat. 4166 und 4168 haben: „Tuscan.", aber die viel bessere Handschrift des Cod. Paris, lat. 14766 vom Jahre 1286 bietet „Ruscarii". Hält man das mit der Durhamer Überlieferung zusammen, so darf man wohl vermuten, daß der Name in der Sammlung ursprünglich gelautet hat: „Buscarius". Hätten wir es übrigens mit einer andern Per- sönlichkeit zu tun, so müßte es befremden, daß sich von dieser offenbar aufsehenerregenden Mordtat keine Spur in den uns bekannten Papstbriefen findet. Was sonst in dem vorliegenden Schreiben gesagt wird, spricht durchaus für die Annahme der Identität. Der Mörder, der Römer „Raullus dictus Surdus" wird auch in einem Briefe Urbans IV. vom 31. Oktober 12633 ebenso wie hier als „vir sanguinum" bezeichnet. In letzter Linie wurde die Schuld freilich von Urban IV.3, den tuscischen Guelfen4, Saba Mal. und der Cron. S. Barthol. (vgl. oben S. 1 1) Manfred beigemessen. Bussarius war eben von der Kurie zurückgekehrt; dazu paßt vortrefflich der Ausdruck „quasi de nostris sublatum brachiis". Auffallen könnten die warmen Worte, mit denen der Papst diesen Todesfall als einen schweren Schlag für ihn selbst und die Kirche betrauert, wenn wir nicht gerade aus dem eben genannten Briefe Urbans IV. wüßten, daß der Mörder durch seine Tat „ecclesiam graviter offendisse et im- mensam eidem iniuriam intulisse dinoscitur". Derselbe Brief be-

1 Vgl. meine Geschichte Konradins S. 25 Anm. 1. 2 Guiraud, Reg. ord. Nr. 726. - 3 Vgl. Ep. sei. III, 485 vom 26. April 1262. - 4 Vgl. B.-F.-W. 14142.

Anhang. 71

weist, daß die Kurie die auch hier in Aussicht gestellte Bestrafung an dem Täter, dem angeblichen Werkzeuge Manfreds, nach Kräften durchzuführen suchte.1 Da das Schreiben Alexanders IV. an mehrere Personen gerichtet ist, so kann es nicht, wie die ober- flächliche Überschrift des Stückes will, für einen „consanguineus" bestimmt sein. Die Worte am Schlüsse: „in vestris et dominorum vestrorum negotiis feliciter promovendis" zeigt vielmehr, daß es an die überlebenden Gesandten, etwa nach Florenz, geschickt ist. Von diesen Gesandten ist zwar nur einer „Konrad Kroff" als solcher bekannt, daß aber in dessen Begleitung noch ein oder mehrere Edle waren, deren Namen etwa in der über die Ermordung des Bussarius an den Papst gesandten Mitteilung einen Platz fanden, ist nur wahrscheinlich; die in dem Schreiben der Florentiner Guelfen genannten Graf Heinrich von Sparvaria und Roger von Dragone könnten da in Betracht kommen.2 Gerade aber, daß von mehreren „domini" die Rede ist, spricht für unsre Annahme, denn wie viele Gesandte gibt es, die im Auftrage mehrerer Herren handeln? In unserm Falle aber, auf Konradin und Ludwig II. be- zogen, ist die Mehrzahl durchaus sachgemäß.

Der so bestimmte Brief zeigt uns, daß auch nach jener Ge- sandtenermordung, wenigstens auf seiten der Kurie, anscheinend volle Geneigtheit bestand, die Verhandlungen mit Konradin wohl- wollend fortzuführen. Für die Persönlichkeit des Bussarius, den man noch nicht recht hinzubringen weiß, ist das „generis nobili- tate preclarum" im Anfang bemerkenswert. Übrigens hatte Richard von Pofi wohl ein besonderes Interesse daran, hier einmal aus- nahmsweise einen Brief Alexanders IV. seiner Sammlung einzu- verleiben. Denn sonstige Privatbriefe zeigen ihn uns in nahen Beziehungen zu den römischen Anibaldi, wie eine genauere Kenntnis seiner Sammlung ergeben wird. Raullus Surdus aber war nach Saba Malaspina ein Neffe Richards Anibaldi, des Kardinaldiakons von S. Angelus.

2) Ein Gebot an einen päpstlichen Legaten, sizilische Be- wohner, die unter der kirchenfeindlichen Regierung des letzten Herrschers zu leiden hatten, der Gunst des jetzigen Königs zu empfehlen, kann, wenn man den Bestand der Sammlung in Be- tracht zieht, nur von Klemens IV. an Radulf, den Bischof von Albano, gerichtet sein, der am 15. Februar 1266 zum Legaten für

1 Vgl. oben S. 38 Anm. 3 betreffs Octonelli. - - B.-F.-W. 14142.

72 Anhang.

das Königreich Sizilien bestellt wurde1 und ibald nach Karls Eroberung dort eine umfassende Restitutionstätigkeit2 zugunsten aller bisher Verfolgten oder Verbannten begann. Da diese ihre Wünsche bald nach dem Regierungswechsel vorgebracht haben wer- den, so wird auch dies Schreiben noch in das Jahr 1266 zu setzen sein. Die darin behandelten Vorgänge des Aufstandes von Monte S. Giuliano bei Trapani von 1260 habe ich schon oben berührt.

3) Gerüchte von dem wunderbaren Auftreten eines Neben- buhlers Manfreds in Sizilien weiß ich nicht anders als auf den Pseudo-Friedrich zu deuten, da etwa an die Nachrichten von den ersten Erfolgen Karls von Anjou nach der ganzen Fassung des Schreibens gar nicht zu denken ist. Der Brief wird in die letzten Monate des Jahres 1261 fallen und gehört dann Urban IV. an, da die Sammlung ja vorwiegend Papstbriefe enthält, und Form wie Inhalt auf einen Papst als Absender deuten. Der Empfänger wird sich nicht bestimmen lassen. Beziehungen des Papstes zu Piazza, südlich von Castrogiovanni, also in der Nähe des sizilischen Auf- standsgebietes, lassen sich aus den päpstlichen Registern zum 25. Oktober 1261 nachweisen3, wie auch der Bischof von Catania ein Anhänger des Papstes war. Daß Beziehungen der Auf- ständischen zur römischen Kirche auch sonst wahrscheinlich zu machen sind, habe ich oben bereits dargetan. Jedenfalls aber hat die durch unser Schreiben "nachgewiesene Unterstützung des Pseudo-Friedrich durch Urban IV. einen pikanten Beigeschmack und bringt dem Papste unter dem moralischen Gesichtspunkte eben keinen Ruhmestitel ein.

4) Der folgende Brief ist in dem unvollständigen Durhamer Kodex nicht enthalten; ich benutze eine alte Abschrift Thom. D. Dolliners (f 1839) für die Monumenta Germaniae aus einer Wiener Handschrift4 mit Kollation einer andern5, die mit der ersten auf eine gemeinsame Quelle zurückzugehen scheint. Daß das Stück an Ludwig den Heiligen von Frankreich gerichtet ist, leuchtet ohne weiteres ein. Dieser hat sich offenbar beklagt, daß von einem Aufruf des päpstlichen Vorgängers bezüglich der Tatarengefahr keine Ausfertigung in seine Hände gelangt sei. Damit ist das Rundschreiben Alexanders IV. an die Fürsten und Prälaten Euro- pas vom 17. November 1260 gemeint, das sie zur Entsendung von

1 B.-F.-W. 9643. 2 Vgl. über die Bevollmächtigung dazu B.-F.- W.9652. 3 Guiraud, Reg.ord.Nr. 18,19. »Wiener Hofbibliothek Cod. 404 (Phil. 69) s. XIV. - 5 Ebenda Cod. 481 (Phil. 153) s. XIV.

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Anhang. 73

Machtboten an die Kurie wegen der Tatarennot auffordert1, und das u. a. auch an Ludwig von Frankreich gerichtet ist, so daß Ur- ban wohl mit Recht Versehen oder Nachlässigkeit der über- mittelnden Boten vermutet. Durch den Tod des Papstes fiel der Plan ins Wasser, das Kardinalskollegium mochte mit den spärlichen Bevollmächtigten, die eintrafen, nichts Ernstliches unternehmen.2 Die Klage Ludwigs führt uns jedenfalls in die ersten Zeiten des Nachfolgers, Urbans IV., bald nach den ersten offiziellen Be- grüßungen. Die vorhandenen Briefe Urbans an Ludwig aus dieser Zeit (Potth. 18135 ohne Dat., 18155 und 18156 vom 20. und 21. No- vember, 18196 vom 27. Dezember 1261, 18202 undatiert) geben uns keinen sicheren Anhaltspunkt, doch wird die Bezeichnung „gegen Ende 1261" etwa das richtige treffen. Unter allen Um- ständen muß der Brief vor dem 5. Juni 1262 (Potth. 18350) ge- schrieben sein, weil damals bereits die Sorgen um den Untergang des lateinischen Kaisertums und dessen mögliche Wiederaufrich- tung die Tatarengefahr, wenn sie auch in den päpstlichen Briefen noch gelegentlich erwähnt wird, in den Hintergrund geschoben hatten. Im weiteren Verlaufe berührt das Schreiben auch den Thronstreit im deutschen Reiche und namentlich die Bemühungen Ludwigs für einen Ausgleich zwischen der Kurie und Manfred. Diese Ausführungen habe ich in meiner obigen Darstellung bereits verwendet und brauche darum hier nicht darauf zurückzukommen. 5) Die Durhamer Handschrift befindet sich auf der Rück- seite von fol. 49 in arger Verwirrung. Vermutlich hat in der Vor- lage ein Blatt gefehlt, wodurch Teile von zwei Briefen sinnlos zusammengefügt sind. Nur der Schluß des unter Nr. 5 gedruckten Schreibens ist hier deshalb zu finden. Eine ergänzende Abschrift des Stückes aus dem Cod. der Pariser Nationalbibliothek lat. 14766 (= S. Victor 273) v. J. 1286 besorgte mir Herr L. Pajot in Paris. Inhaltlich deckt sich dieser Brief fast vollständig mit dem von Kar- dinal Raynald aus einer Handschrift der Vallicellana in seinen Annales ecclesiastici 1262 § 17 herausgegebenen Schreiben Ur- bans an König Ludwig von Frankreich von etwa Ende Juli 12623, in dem der Papst dem Könige für den ihm gemeldeten Abbruch der französischen Heiratsverhandlungen mit Aragonien nach Be- kanntwerden der Vermählung Peters mit Manfreds Tochter jubeln- den Dank sagt. Aber bei durchgehender inhaltlicher und zum

i B.-F.-W. 9246. - 2 Vgl. Neues Archiv XXIV, 517 ff. - Vgl. B.-F.-W. 9291.

74 Anhang.

Teil auch wörtlicher Übereinstimmung bemerken wir in der Form doch auch starke Abweichungen. Es ist weder ein Auszug aus dem im allgemeinen volleren und pomphafteren Texte Raynalds, denn es finden sich einzelne nicht unwichtige Zusätze, noch kann von der Umarbeitung eines Stilkünstlers die Rede sein, auch nicht etwa bei Raynalds Text gegenüber dem unsrigen, denn dafür er- scheinen die mannigfachen Umstellungen und Abänderungen viel zu planmäßig und sinnvoll. Vielmehr ist, wie ich schon oben an- deutete, allein die Annahme berechtigt, daß Richard von Pofi uns auch hier einen ersten Entwurf aufbewahrt hat, der für die Aus- fertigung noch einer starken Umarbeitung unterzogen wurde. Im Verkehr mit dem französischen Könige bedurfte man damals einer ganz besonders gewählten und klug bemessenen Ausdrucksweise; da wird nicht jeder Entwurf gleich die Zustimmung des Papstes gefunden haben. Durch einen Vergleich der beiden Texte gewinnen wir so einen lehrreichen Einblick in die politischen und stilistischen Erwägungen, die der Fertigstellung eines solchen Schriftstückes an der römischen Kurie voraufgingen. Wenn es etwa, um nur Wichtigeres hervorzuheben, in unserm Texte heißt: „nee volebas, quod idem M[anfredus] pretextu talis affinitatis sibi regium fa- vorem in aliquo vendicaret", so war damit die geheime Besorgnis des Papstes: politische Stärkung Manfreds durch irgendwelche, wenn auch nur indirekte verwandtschaftliche Beziehungen zum französischen Königshause, wohl allzu deutlich zum Ausdruck ge- bracht. Ludwig konnte zu leicht aus dieser Wendung entnehmen, wie sehr in dem Verhältnis der Kurie zu Manfred die weltlich-poli- tischen Interessen die rein kirchlichen überwogen, und das im übrigen ganz auf die religiöse Gemütsverfassung des Königs be- rechnete Schreiben konnte schon durch eine so geringe Ent- gleisung um seine Wirkung gebracht werden. Daher ist die Stelle in der Ausfertigung fortgelassen und statt dessen die wiederholte Exkommunikation Manfreds, die irgendwelche Beziehungen zu ihm verbiete, besonders hervorgehoben. Außerdem war in dem Ent- wurf die schmeichelnde Lobpreisung Ludwigs als des einzigen Hortes der Kirche noch nicht kräftig genug aufgetragen. Die Aus- fertigung ist um einen ganzen Abschnitt derartigen Inhalts be- reichert, der in einem Vergleich Ludwigs- mit Jesus gipfelt: wie die Jünger bei der Verklärung Christi (Matth. 17), als sie ihre Augen aufhüben, niemand sahen denn Jesum allein, so spähen Papst und Kardinäle, von den Sturmeswogen umbrandet, aufwärts und er- blicken nur Ludwig als den einzigen kraftvollen Schirmer der Kirche.

Anhang. 75

Das mußte auf den frommen König Eindruck machen! Indessen, wie ich bereits oben in meiner Darstellung ausgeführt habe, schon zu der Zeit, als man sich so in der päpstlichen Kanzlei mit der fein berechneten Stilisierung dieses Schreibens abmühte und sich ge- wiß den besten Erfolg davon versprach, hatte Ludwig nach kurzem Schwanken, das eben dem Papste zu Ohren gekommen war, auf die beruhigenden Versicherungen des aragonesischen Königs hin trotzdem seine Einwilligung zum Vollzuge der Ehe gegeben. So war alle Mühe eitel.

6) Das folgende Schreiben, auf das ich in meiner Darstellung besonderes Gewicht lege, steht mit dem oben besprochenen vierten Briefe in so naher Beziehung, und Simonsfelds Herausgabe1, die nicht jedem gleich zur Hand sein wird, ist in Bestimmung, Da- tierung und Beantwortung der Echtheitsfrage so unsicher, dazu auch textlich noch verbesserungsfähig, daß ich das Stück hier noch einmal zum Abdruck bringen möchte. Unzweifelhaft ist es der- selbe Brief, dessen Inhalt in einem Schreiben des Exkaisers Bal- duin an Manfred vom 2. Juli 1263 2 treffend charakterisiert wird mit den Worten : „Excellentiae vestrae volumus esse notum, quod cum nos redeuntes de Hispania ad partes Franciae venissemus, invenimus, quod dominus rex Franciae receperat a curia Romana litteras et rumores querulos de vobis plurimum onerosos, et eidem domino regi mandaverant aliqui, quod tractatus pacis, qui inter vos et ecclesiam tractabatur, de quo idem rex roga/erat et pro bono totius christianitatis laboraverat erga ipsos, per vos reman- serat, et totum illud, quod tractatum fuerat, ruperatis. Manda- verunt etiam, quod nee voluntatem habebatis, quod pax fieret nee affectum et quiequid super traetatu praedicto videbamini facere, faciebatis fraudulenter, et haec erat vestra intentio, ut ecclesiam ipsam possetis deeipere, et mala voluntas, quam habebatis circa ecclesiam, satis fuerat manifesta." Unter dem unbestimmten „ali- qui" verbirgt sich eben der Papst, den Balduin nicht offen nennen will. Das Schreiben ist vermutlich schon im April 1263 von der Kurie abgegangen.3 Daß die Bedenken Simonsfelds gegen seine Echtheit leicht zu beheben sind, und der Wortlaut des Stückes uns über die Beziehungen Urbans, Manfreds und Ludwigs noch wichtige Aufschlüsse gewährt, wird sich aus meiner Darstellung ergeben haben.

' Münchener Sitzungsber. 1892, S. 509. - 2 B.-F.-W. 14204. 3 So auch B.-F.-W. 14920.

76 Anhang.

7) Ein Verfolger der Kirche, gegen den das Kreuz gepredigt wird, ein Sohn Belials, der nach der römischen Senatorvvürde strebt, das kann in jener Zeit nur Manfred sein. Sein Streben nach der Senatorwürde tritt seit dem Jahre 1261 hervor, die Kreuz- predigt aber wird erst in der Not des Frühjahrs 1264 von Urban IV. im ganzen Kirchenstaate angeordnet. Einen Auftrag dazu für Rom und seine Umgebung erhielt am 27. März 1264 l der Bischof Thomas von Bethlehem, der päpstliche Vikar in der Stadt, und mit ihm diejenigen, welche er für geeignet dazu halten würde („ac per alios, quos ad hoc ydoneos esse cognoveris"). Dieser Auftrag ist offenbar das im Eingang unseres Schreibens erwähnte „man- datum apostolicum". Seitdem trat etwa Anfang Juni 1264 durch die Truppendemonstrationen Manfreds an der kampanischen und marsischen Grenze des Kirchenstaats aufs neue und drohender als je die Gefahr eines Umschwungs im Innern Roms hervor, wo stets eine Partei für die Senatur des sizilischen Königs gewirkt hatte. Urban schreibt selbst am 17. Juli 1264 (Mart. II, 83): Man- fred habe damals an die Stadt herankommen wollen, „ad cuius turbationem vehementius aspirabat, prout ab aliquibus sibi fuerat damnabili praesumtione promissum". Diese Gefahr hat ihn nun, wohl noch im Juni, veranlaßt, an den Bischof von Bethlehem und die andern Kreuzprediger in der Stadt, über deren lobenswerte Tätigkeit er inzwischen Bericht erhalten hatte, die dringende Mahnung zu richten, diesem inneren Umschwünge und der Sena- tur Manfreds mit allen Kräften entgegenzuarbeiten. Daß dies die richtige Deutung des Schreibens ist, geht ferner aus der Er- wähnung der Angriffe Manfreds auf den Kirchenstaat hervor, die in eben diese Zeit fallen, und aus einer gewissen Ähnlichkeit der Ausdrücke mit dem genannten Mandat an den Bischof von Beth- lehem.

8) Auf das Königreich Sizilien, das unter dem Joche der Tyrannei seufzt, also zur Zeit Manfreds, bezieht sich das folgende Stück. Ein Großer hat einem mächtigen Edlen, einem Verwandten, wie es scheint, des Königs, notgedrungen und aus Furcht be- wogen, seine Besitzungen verkaufen müssen. Vom Papste erbittet und erlangt er nun die Kassierung dieses Verkaufs, die ihm frei- lich wenig nützen wird, solange Manfreds Herrschaft dauert. Nach dem Bestände der Sammlung ist Urban IV. wohl am wahrschein- lichsten als dieser Papst anzunehmen, doch kann auch Klemens IV.

1 Ep. sei. III, 578.

Anhang. 77

während seines ersten Jahres noch in Betracht kommen, und selbst Alexander IV. in seiner letzten Zeit ist nicht völlig aus- geschlossen. Das Fehlen aller Namen hindert hier leider die volle Verwertung des Stückes, und auch eine bestimmtere Datierung würde nur dann möglich sein, wenn sich etwa eine Ähnlichkeit des Diktates mit anderen Papstbriefen finden lassen würde.

9) Die folgenden Briefe habe ich hier aufgenommen, weil sie uns neue Belehrung über das Vorleben Urbans IV. bieten ; durch solche Rückverweise sind sie ohne weiteres als Schreiben dieses Papstes kenntlich. Zunächst eine Erinnerung an seine Tätigkeit als Kanonikus in Laon1, wie sie ähnlich und mit beson- derer Liebe noch öfter in seinen Papstbriefen wiederkehrt; hier aber besonders deswegen bemerkenswert, weil sie auf eine da- malige Reise des Jakob Pantaleon an den französischen Königs- hof anspielt, von der bisher nichts bekannt war. Es mochte sich dabei um den Streit des Kapitels von Laon mit dem Grafen En- guerran III. von Coucy handeln, wegen dessen Urban in jener Zeit zwei- oder dreimal nach Rom gesandt wurde. Auch zu der Zeit, in die unser Schreiben fällt, befand sich das Kapitel von Laon wieder in einem Streit, diesmal mit der Bürgerschaft von Laon. Urban suchte alte Beziehungen zu einer einflußreichen Persön- lichkeit bei Hofe zu nutzen, um dem Kapitel, dessen Sache er, wie er sagt, als seine eigene betrachtete, bei König Ludwig und seinen Räten zum Rechte zu verhelfen. Diese Persönlichkeit, ein erwählter Bischof oder Erzbischof, dessen Konsekration noch zur Entscheidung stand, ließe sich vielleicht bei weiterem Nachspüren in den Registerbänden noch mit einiger Wahrscheinlichkeit er- mitteln, doch liegt das meiner Aufgabe zu fern, um viel Zeit darauf zu verwenden. Indes kann man den Brief zeitlich mit annähernder Sicherheit bestimmen. Denn was den Kardinal betrifft, der den Erwählten von den ehrlichen Bemühungen des Papstes in seiner Sache überzeugen soll, so könnte man zwar an den Kardinal- bischof Guido von Sabina denken, der am 22. November 1263 (Potth. 18718) als Legat nach England geschickt wurde und seinen Weg natürlich über Frankreich nehmen mußte. Wahrscheinlicher aber ist doch die Beziehung auf den Kardinalpriester Simon von S. Caecilia, dessen Entsendung an den französischen Königshof im Mai 1264 in meiner obigen Darstellung berührt worden ist. Der

i Vgl. darüber im einzelnen Sievert, Rom. Quartalschr. X, 458 ff.

78 Anhang.

Brief würde danach in die letzten Monate Urbans: Mai bis Sep- tember 1264 fallen.

Es folgen drei Briefe Urbans, die sich auf seine uns nur wenig bekannte Tätigkeit als Patriarch von Jerusalem (1255 1261) 1 zurückbeziehen und alle in die erste Zeit seines Pontifikates zu setzen sind:

10) Das Schreiben an die Äbtissin und den Konvent von S. Lazarus zu Bethanien wird annähernd mit dem 17. September 1261 zu datieren sein und findet durch den Hinweis auf die an diesem Tage in gleicher Angelegenheit erlassene und in das Re- gister eingetragene Urkunde bei Guiraud, Reg. ord. Nr. 15 sowie die Bemerkungen von Sievert S. 145 ff. darüber völlig ausreichende Erklärung.

11) Nach dem Fortsetzer der Kreuzzugsgeschichte des Wil- helm von Tyrus war die von Alexander IV. vollzogene Über- tragung jenes Klosters an den Johanniterorden für den Patriarchen Jakob mehr nur ein Vorwand für seine Reise an die römische Kurie. Der wahre Grund sei die Spannung mit dem eigentlich unter ihm stehenden, aber als Legat ihm übergeordneten Bischof Thomas von Bethlehem gewesen.2 Sievert läßt diese Angabe auf sich beruhen, da eine urkundliche Bestätigung dafür fehle. Diese erhalten wir nun in dem unten mitgeteilten Briefe Urbans, der zweifellos bald nach seinem Amtsantritt an Bischof Thomas von Bethlehem gerichtet ist, um diesem zu versichern, daß er ihm die alte Zwietracht und die Reibungen zwischen ihnen nun in keiner Weise mehr nachtrage; denn damals sei er der Vertreter der Rechte einer besonderen Kirche gewesen, jetzt aber sei er der Richter aller geworden, der jedem einzelnen sein Maß von Gerechtigkeit zukommen lasse.

12) Handelt es sich hier um das Auslöschen alter Feindschaft, so wird in einem dritten auf Urbans Patriarchatszeit bezüglichen

1 Vgl. darüber Sievert, Rom. Quartalschr. XII, 137 ff.

2 Vgl. Contin. Guil. Tyr. bei Migne Patrol. lat. 201 col. 1044: „Apres cele guerre vint en Acre legat frere Thomas de Lantil evesque de Bethleem, et par despit de ce que eil qui devoit (de- voient, Migne) estre desous lui vint legat de sor lui, s'en parti il de Surie et s'en ala ä la cour de Rome, mes il trouva aueune autre achaison. Car il fist entendant as gens, qu'il s'en aloit por faire rapeller le don que le pape Alixandre avoit fait de S. Lazare de Bethanie ä l'Ospital S. Johan."

Anhang. 79

Briefe die Erinnerung an frühere wertvolle Dienste sowohl im heiligen Lande als an der römischen Kurie lebendig erhalten, und die Empfänger denn der Plural der Anrede weist auf eine kirchliche Gemeinschaft (etwa einen der Ritterorden?) hin, nicht auf einen „amicus", wie die Überschrift will werden nun der besonderen Gunst des Papstes versichert. Daß auch dies Schreiben ganz in den Anfang von Urbans Pontifikat zu setzen ist, geht aus den Worten hervor: „quibus hactenus, cum regimini Jerosoli- mitanae preeramus ecclesie, (nos) obsequiis honorastis". Eine genauere Bestimmung ist mangels aller Anhaltspunkte vorderhand leider nicht möglich.

13) Zum Schluß füge ich noch einen Brief hinzu, der nur durch seinen Absender Papst Urban IV., nicht seinem Inhalt nach, hierher gehört, der aber wegen seiner Beziehung auf deutsche, insbesondere kölnische Angelegenheiten immerhin willkommen sein wird. Es ist das Schreiben an den Erzbischof Engelbert II. von Köln, das in einem Mandat Urbans IV. vom 27. Januar 1264 (Ep. sei. III, 563) mit den Worten „Unde nos eidem archiepiscopo nostris dedimus litteris firmiter in preceptis" etc. erwähnt wird und bisher nicht bekannt war. Da das Schreiben mit jenem ge- druckten zum großen Teile wörtlich übereinstimmt, so bedarf es nur eines Hinweises auf die von Rodenberg dort in den An- merkungen hinzugefügten Erläuterungen. Trotz Empfang dieses Schreibens hat Engelbert II. dem päpstlichen Befehl nicht ge- horcht, ist von dem Bischof von Lüttich für suspendiert erklärt, und der vom Papste begünstigte Propst Arnold hat sich nun an die Kurie gewandt und Urbans Mandat vom 27. Januar 1264 er- wirkt. Der Befehl an den Erzbischof wird daher geraume Zeit vor diesem Datum erlassen sein.

1.

Papst Alexander IV. spricht den überlebenden Gesandten Konradins und Ludwigs II. von Bayern sein Beileid ^u der Ermordung des Konrad Bussarius aus, stellt strenge Bestrafung des Tälers und für fernere Ver- handlungen geneigtes Entgegenkommen in Aussicht.

Subiaco (?), etwa August 1260.

Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. 46* col. 2}

1 Überschrift: Turbatur dominus papa scelus commissum de occisione cuiusdam et consolatur consanguineum.

80 Anhang.

De nefando scelere nuper in personam quondam Buscarii1 a ßelial filio, viro sanguinum, perpetrato gravi sunt viscera nostra commotione turbata et multiplicis doloris. acerbitate commota, dum in eo magne devotionis filium, generis nobilitate preclarum, virtute preditum strenuitatis ac industrie titulis decoratum conspi- cimus quasi de nostris sublatum brachiis2 perdidisse. Licet autem ex vi doloris, nee mirum, casum eius miserabilem defleamus, dum tarnen nostram et ecclesie confusionem attendimus, in quorum obprobrium perfidus ille Sathan tarn horrendi sceleris immanitatem exereuit, graves in animo punetiones meroris immensitate senti- mus. lllud etiam mentem nostram quam plurimum incitat ad do- lendum, quod dum tantum virum deploratis amissum et in patrati mali iuxta condicionis humane3 morem severitate pensatis, qua- dam non modica, immo multa iacere desolatione prostrata vestra precordia contemplamus. In quo siquidem paterno vobis com- patientes affectu, vobiscum ydemptitate doloris affligimur4 et eadem, qua lesi estis, offensa reputamus nos similiter esse lesos. Ad quam utique, sicut5 decet ac expedit, ulciscendam sie6 intendimus apponere manum apostolice potestatis, ut7 dinoscatur apertius sceleris acerbitatem nos acerrime pupugisse8 usque interius ad medullas. Quocirca, dilecti in Domino filii, considerantes non esse quomodocumque9 reparandum dolore, quod aeeidit, providam gerite, quesumus, modestiam in lamentis, habituri tanquam viri prudentes consolamen in illo, qui potenter aufert, quod liberaliter exhibet, et qui nonnunquam de non expeetata salute solet in se sperantibus clementi consilio providere. Confortemini igitur et habete dignam in adversitate10 constantiam; erigantur animi vestri merore depressi, vigorem solitum resumpturi, nam sedem aposto- licam in vestris et dominorum vestrorum negotiis feliciter promo- vendis invenietis propitiam, favorabilem et benignam.

2.

Papst Klemens IV. trägt dem Kardinalbischof Radulf von Albano, seinem Legaten für das Königreich Sizilien, auf, er möge das Anliegen der noch überlebenden einstigen Bewohner von Monte S. Giuliano bei Tra- pani, die nach ihrem auf Anregung Papst Alexanders IV. unternommenen, aber mißglückten Aufstande von 1260 von Manfred in ungesunde Gegen-

1 Buscani Hs. 2 Vgl. oben S. 70. 3 humanum Hs. 4 aifligimus Hs. 5 sieud Hs. 6 sieud Hs. 7 am Rande v. spät. Hd. 8 pupigisse Hs. 9 quomodoque Hs. 10 adversitatem Hs.

Anhang. 81

den verpflanzt seien, nunmehr aber in ihre Heimal zurückzukehren wünschten,

bei König Karl I. von Sizilien befürworten. Viterbo(7), etwa 1266. Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. 13 col. i.1

Legato. Nuper universitas hominum devota nobis insi- nuatione monstrarant, quod ipsi dudum positi sub servili iugo quondam [Manfredi] persecutoris2 ecclesie propter devotionem, quam gerebant ad ipsam, ipsius dominium affectantes, ad requisi- tionem [Alexandri] predecessoris nostri potenter contra persecu- torem eundem rebellare curarunt, eidem ecclesie devotis animis adherendo. Propter quod idem persecutor exercitu congregato ipsos obsedit et longi spatio temporis dira tenuit obsidione con- strictos, et tandem ipsi resistere nequeuntes, cum nullum eis auxi- lium preberetur, fuerunt miserabiliter expungnati. Quorum non- nullos dictus persecutor, non parcens sexui, ordini vel etati, sus- pendi patibulo, quosdam orbari lumine, multos vero ex aliis diversorum generibus fecit tormentorum affligi nee hiis contentus reliquos eorum, quos illius immanitas morti non tradidit, ad di- versa et infima loca transmisit3. Quorum quamplures propter in- temperiem aeris sunt ibidem humanis rebus exempti. Cum autem residui predictorum hominum, quos de huiusmodi periculis mise- ratio divine pietatis eduxit, ad solum et bona propria redire desi- derent et sperent in hac parte sedis apostolice presidiis adiuvari, mandamus, quatinus regi premissa prudenter exponens interponas apud eum, sicut4 honeste poteris, partes tuas, ut super hoc desi- deriis predictorum hominum regium prebeat clementer assensum, sicut4 viderit expedire.

3.

Urban IV. teilt einem Geistlichen die Gerüchte von der Erhebung des Pseudo-Friedrich in Sizilien gegen Manfred mit und befiehlt ihm, sich per- sönlich von der Wahrheit derselben {u überzeugen, den Empörer %u fer-

1 Überschrift: Quod habeat commendatos homines Montis Trapani. 2 persequtoris hier u. sonst Hs. 3 Siba Mal. 804 schreibt darüber: De cuius minutis (andre Lesart: montis) incolis iussit rex construi civitatem novam, quae vocatur Regalis prope Bonreparium, in loco videlicet, ubi veteris civitatis Apollinis vestigia subsiste- bant. Eine sichere Bestimmung dieser Örtlichkeit ist mir noch nicht ge- lungen. — 4 sieud Hs.

H a m p e , Urban IV. und Manfred. 6

82 Anhang.

nerem Widerstände %u ermuntern und ihm die Unterstützung der Kirche in Aussicht %u stellen.

Viterbo, Ende 1261.

Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. 40 col. 1. '

De Scicilie partibus novi respersi rumores ad nostrum per- venerunt auditum, in quibus percepimus, quod in eisdem partibus manus Domini mirabiliter operatur. Cum enim iniquitatis filius Manfredus quondam princeps Tarentinus, qui fedus cum Belial pe- pigisse dinoscitur, ecclesiam multipliciter offenderit nisusque fuerit libertatem ecclesiasticam2 conculcare, divina Providentia Dei fa- mulum, ecclesie devotum, dicti Manfredi emulum3 in Scicilia sus- citavit, qui Christi causam amplectens et ecclesie4 negotium per se ipsum assumens gerit prelia seque liberaliter et ferventer ex- ponit pro Dei reverentia et conservatione libertatis eiusdem circa dictum negotium promovendum. Unde cum ex hoc letemur et exultemus in domino Deo nostro, a quo miraculose factum est istud, volumus et mandamus, quatinus ad easdem partes te per- sonaliter conferens inquiras et videas, si premissa veritate nitan- tur, et si ea sie esse compereris, ut feruntur, predictum studiosis induetionibus exorteris, ut ipsum negotium, quod tarn laudabiliter inchoavit, salubriter prosequatur. Nos enim intendimus sibi fer- venter assistere ac de celeri et oportuno auxilio dante Domino providere, ita quod nomen eius exaltetur in gentibus et quieun- que ipsum imitati fuerint, quietis optate gratia perfruantur.

4.

Papst Urban IV. entschuldigt es dem Könige Ludwig IX. von Frank- reich gegenüber als ein Versehen, wenn jener kein Schreiben seines Vor- gängers Alexander IV. in Sachen der Tatarengefahr erhalten habe, weist auf seine und der Kardinäle Bemühungen %ur Erledigung des deutschen Thronstreites hin, und lehnt des Königs Erbieten \u einer Friedensvermitt- lung ^wischen der Kirche und Manfred höflich ab.

Viterbo, etwa Ende 1261.

Cod. bibl. Caes. Vinddbon. 404 (philol. 6y) fol. ji (= 1); Cod. bibl. Caes. Vindobon. 481 (philol. 153) fol. iyov (= 2j.b

Plenis in Domino gaudiis exultamus et plenitudinem tibi gra- tiarum exolvimus, quod te6 seeundum cor nostrum filium devo-

1 Überschrift: Committitur, ut inquiratur de rumoribus, qui feruntur. 2 ecclesiam Hs. 3 ennulum Hs. 4 eclesie Hs. 6 Überschrift: Scribitur regi, quod opponat (apponat 1) se contra Tartaros. 6 fehlt 2.

Anhang. 83

tionis habentes, ubi pro quieto statu fidelium profundis cogitationi- bus in continuas vigilias excitamur, in te secure quiescimus ve- lut in alto robustoque matris ecclesie membro ac ' stabili fidei firmamento. Tu quidem orthodoxe religionis cultor eximius, tu pugil ecclesie strenuus, tu ipsam odientium2 vel non reverentium emulus, tu3 pacis amator inclitus, pacis cultor egregius et pacem persequentium inimicus. Sic progenitorum tuorum gesta recolenda prosequeris et eorum vestigia meritorum studiis imitaris, quod singularis haberis inter ceteros principes orbis terre catholicos4 habentes ad Deum et sedem apostolicam reverentiam filialem. Seimus enim, quod a tue primordio iuventutis, dum patrie suberas potestati, exaltationem ecclesie velut eius specialis alumpnus pro- movere sollicite5 studuisti, et tandem positus extra ipsius limites6 potestatis, iuvando dietam ecclesiam et7 fideles Dei, eius negotium agi desiderans, ferventi animo, potenti brachio et frequenti8 exer- citio, nullis parcendo laboribus, propriam9 et tuorum exposuisti personas pro defensione fidei et10 ecclesie libertatis. Numquid taliadissimulanda sunt11 etperempni memorie nonhabenda12? Sunt eure minoris opera, quod ea diligenter apostolica Providentia non attendat? Et an tepescit pie13 matris affectus circa predilectum filium intra14 materna precordia recumbentem? Absit, fili karis- sime15, ut oblivionis deleantur16 ineuria, que scribi perempniter in paterni pectoris sacrario meruerunt. 17 Et ideo, quesumus, fuisse non arbitreris18 omissum, quod [Alexander] predecessor noster tibi, dum ageretur de Tartarorum negotio, non scripsisset, immo forsitan fuit in culpa, quod magis credendum est, impedimentum vel negligentia nuntiorum, per quos regie serenitati super hoc apostolice littere mittebantur. Nam ad19 resistendum eorum cona- tibus eras tanto specialius requirendus et efficacius exhortandus20, quanto potius in te, qui primos hostium21 reprimebas insultus, vires conflari22 fidelium oportebat. Ideoque rogamus, quatenus pro23 reverentia redemptoris contra feritatem Tartaricam, qua patria celestis offenditur et orbis versatur angustiis, regia magna-

1 et 2. 2 inobedientium /. 3 fehlt i. 4 orb. t. cath. princ. i. 6 solicite 1,2. 6 limina /. 7 fehlt 2. 8 ferventi 2.

9 tuam 2. 10 nee non 2. n fehlt 1. 12 hier kein Satz- schluß 1. 13 fehlt 1. u inter /. 15 Absit enim kar. fili 2. 16 deleatur 2. 17 ineuria meruerunt fehlt 2. 1S arbitraberis 2.

19 si 2. 20 et efficacius exhortandus fehlt in 1. 21 hodie /.

22 So 1,2; in 2 am Rande mit and. Tinte: confortari. 23 fehlt 1.

6*

84 Anhang.

nimitate consurgens, gregem dominicum, populum videlicet Chri- stiane professionis, a tante cladis casibus, Christi pietate previa, tuearis, ut1 te murum inexpugnabilem sub divine velamento dex- tere constitutum nequeant hostiles incursus abrumpere, quin immo sub tue virtutis potentia2 divina faciente 3 dementia deprimantur. Super quo4 nos et fratres nostri, si5 fuerit ex alto permissum, in- tenta sollicitudine6 cordis et animi auxilium et consilium appo- nemus7.

Circa negotium autem imperii, de quo fecerunt tue littere mentionem, nostra et eorundem fratrum intentio cotidiana versa- tur, curas assiduas agimus et vigiles operas adhibemus, ut ipsum feliciter ad divini nominis laudem et gloriam8, honorem sancte matris ecclesie, pacem catholicorum principum et statum fidelium prosperum iuxta9 desideria Deo propitio consummetur.10

Super eo vero, quod tanquam rex pacificus et princeps de- votissimus2 ad reformandum pacem inter ecclesiam et M[anfre- dum] olim principem11 Tarentinum interponere partes tuas effica- citer intendebas, supplicans, ut habendi 12 super hoc tractatum . . nuntio tuo licentiam preberemus, multe laudis attolli preconio meruisti, et nos13 tue mentis intima cognoscentes condignas gra- tiarum tibi referimus actiones, cum affectu filiali desideres14, que- cunque consideras15 ecclesie profutura. Verum quia diversis et variis tractatibus habitis illius dure cervicis acerbitas et asperitatis nodose protervitas nullius potuit aspersione dulcedinis emolliri16, sed tanquam obstinatus de malo labens in peius, quanto dicte sedis benignitas17 affluentis ubera misericordie sibi liberalius obtulit, tanto factus rigidior viam salutis obtusis intelligentie sensibus aspernatur 1S, non putantes verisimiliter utile dictum nuntium huiusmodi tractatibus fatigari, sibi licentiam in hac parte non dedimus, nee denegavimus postulatam 19, sed id sue probitatis arbitrio duximus relinquendum.

5.

Papst Urban IV. belobt den König Ludwig IX. von Frankreich da- für, daß er, wie er nach seiner Übersiedlung von Viterbo nach Monte-

1 et 2. - fehlt 2. 8 So i, 2 ; vgl. S. 92. - 4 Insuper 2. 5 quanto /. 6 solic. 1,2. 7 opponemus /. 8 gloriam et 2. 9 folgt nostra 2. 10 consumetur 1,2. " principem olim /. 12 huiusmodi 1. 13 nos et 2. 14 consideres 2. 15 desideras /; consideres am Rande v. and. Hd. verbessert in fuerint in posterum 2.

16emoliri 1,2. 17 benignitatis /. 18 Vgl. dieselben Worte in Nr. 6.

19 postulatum /.

Anhang. 85

fiascone vernommen habe, die Verhandlung über die Verheiratung seines Sohnes Philipp mit einer Tochter des Königs Jakob I. von Aragonien so- gleich abgebrochen habe, als er hörte, daß dieser eine Tochter Manfreds mit seinem Sohne Peter verheiratet hätte.

Moniefiascone, bald nach dem 24. Juli 1262 (Entwurf).

Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. 49 V coi If en(j}äU nur den Schluß (= D); Cod. Paris, lat. 14766 fol. 244^ (= P). Vgl. die inhaltlich übereinstimmende, in der Form stark abweichende Ausfertigung bei Ray- nald, Ann. eccl. 1262 § ij (B.-F.-W. 9291); die Übereinstimmungen mit ihr sind durch Sperrdruck gekennzeichnet. *

Estivi2 caumatis aliquandiu [vitaturi3] calorem ad cas- trum Montisflasconis, quod est ecclesie Romane speciale demanium4, ubi serenis5 aure flatibus aeris temperies enutritur, recedere de Viterbio proponentes6, per [dilectum filium] nobi- lem [virum Johannem de Valencenis7] quasdam litteras, ut in eis mentis nostre considerares affectum8, tibi cum desiderio mittebamus. Delectamur enim, cum tue serenitati scripta diri- gimus nostra aut9 cum nos contingit tuarum litterarum oraculis visitari. Illud quidem ex utrisque consurgit, quod animus noster, qui circa tui contemplationem assidua meditatione versatur, sie contemplando maiori nimirum ioeunditate repletur. Cum autem ad idem castrum nos divina dementia perduxisset, felices audi- vimus de tua sospitate rumores, ingenti exultatione letantes, quod honoribus matris ecclesie tamquam filius benedic- tionis10, zelator eximius maternis affectibus verbi, cordis et operis promptitudine te conformas11, dirigens ad omnia seeundum ipsius matris beneplacitum vota tua. Ex eo 12 namque plus animo psallimus13 quam litteris exprimamus, quod, cum de contrahendo matrimonio inter . . natum tuum14 et filiam15 regis16 Aragonum traetaretur tuque personaliter ad certum locum ob id specialiter, ut aeeepimus, te transferres, com- perto, quod idem rex filium suum nate M[anfredi] quon- dam prineipis Tarentini, persecutoris ecclesie mani-

1 Überschrift: Significatur recessus pape de certo loco et tran- situs ad certum locum P; fehlt D. 2 Extivi P. 3 So oder ähnlich wird man ergänzen müssen. 4 demandamentum P. s So wohl statt terrenis P. 6 folgt et P. 7 So nach der Ausfertigung ^u er- gänzen. — 8 affatim P. 9 aliter P. 10 benedicationis P. 11 reconformans statt te conformas P. I: ea P. 13 psalimus P. 14 Philipp. is Isabella. 16 Jakob I.

86 Anhang.

festi, matrimonialiter copularat, ab huiusmodi tractatu resiliens hoc salubre verbum, hoc acceptum Deo et nobis eloquium in medium produxisti, quod nunquam alicui velles amicitia vel affinitate coniungi, qui1 tantum persecutorem2 et inimicum ecclesie amicum3 sibi fecerit vel affinem, nee vole- bas, quod idem M[anfredus] pretextu talis affinitatis sibi regium4 favorem in aliquo vendicaret. Utinam scires, fili carissime, cum quanta verbum huiusmodi fuit a nobis et fratribus nostris ioeunditate suseeptum! Profecto exultares in Domino, quod nobis et eis tante letitie gloriam attulisti5, quod in te secure quieseimus velut6 in7 alto robustoque membro matris eiusdem et stabili fidei8 firmamento. Tu quidem ex hoc9 non solum quon- dam10 tuorum progenitorum gesta recolenda prosequeris et eorum vestigia grandium, immo sublimium operum studiis imitaris11, verum etiam illos, sicut evidentibus 12 patet indieiis, vir- tute meritorum13excedis. Super hiis igitur condignas gratia- rumactionestuecelsitudinireferentes, quesumus, utsem- per intenta mente consideres et solitam sollicitudinem14 constanter adhibeas, ut ad laudem Dei et salutem fidelium Status ecclesie de bono in melius exaltetur nee15 quiequam, ubi posse tuum aderit16, fabricari17 permittas, quod in eius posset dispendium redundare, cum ipsa inter omnes prineipes orbis terre catholicos filialem reverentiam ad Deum18 et apostolicam sedem habentes te sibi reputet filium singularem.

6.

Papst Urban IV. teilt dem Könige Ludwig IX. von Frankreich mit, daß auf dessen Rat hin von der Kurie schon seit längerer Zeit Friedens- verhandlungen mit Manfred geführt, diese aber am letzten Gründonnerstag d. 2g. März an der Verstocktheit des Gegners endgültig gescheitert seien.

Orvieto, bald nach dem 2<). März 126}.

Cod. Jjunehn. C IV, 24 fol. 401' col. 1 (— DJ; Druck von Simons-

1 quum(?) P. 2 Mit diesem Worte beginnt der mit einem andern Stücke irrtümlich zusammengeschweißte Text in D. 3 amictum D. * regni P. - 5 folgt et D. 6 velud P. 7 fehlt P. 8 fehlt P. 9 ex hoc fehlt P. 10 So vielleicht zu verbessern statt quod P, D; oder quod ist ganz Ku Mgen' wlc *n ^er Ausfertigung. n immitaris P. 12 euntibus P. 1? multorum P. u consuetudinem D. - 15 me P. 16 adherit D. ,7 frabicari P. 18 eum P.

Anhang. 87

feld, Münchener Sitzungsberichte , phil.-hist. Kl, 1892 S. joy, aus Cod. Bernensis 166 fol. 83 (= B). *

Quia tamquam princeps christianissimus Studium providentie salutaris amplecteris, sie vigilem in rebus agendis diligentiam ad- hibes, sie circa2 cautelam in futuris aciem circumspecte mentis apponis, ut procedant saiubriter, que tui maturitate consilii diri- guntur. Hanc itaque considerationem habentes, te8, quem erga Deum et Romanam ecclesiam novimus clare devotionis titulis in- signitum, super negotiis eiusdem ecclesie, cuius inter ceteros prin- cipes orbis terre catholicos zelator honoris et exaltationis ipsius preeipuus amator4 existis, et maxime super facto regni Sicilie5, quod in precordiis ipsius ecclesie geritur, olim duximus cum fiducia consulendum, ut regio libratum et discussum examine procedere posset utiliter et felicibus auspieiis 6 Christi pietate previa promo- veri. Tu vero ipsius negotii condicione7 pensata fore videbas expediens, quod ageremus cum honore ipsius ecclesie ad refor- mationem pacis cum Manfredo8 dudum principe Tarentino, sicut ex parte tua nobis extitit intimatum. Nos igitur attendentes, quod ferventer animum dirigis ad ea, que nostrum et ecclesie9 memorate respiciunt10 commodum11 et honorem12, haberi cum ipso feeimus expressum diutius de huiusmodi pace reformanda traetatum, et cum ipsum speraretur13 negotium per ea, que traetata fuerant14, debere ad honorem ecclesie prefate feliciter consummari 15, dictus M[anfredus], nobis et eidem ecclesie more solito tamquam vir deeeptionis illudens, in die cene Domini proximo preterito16, as- tante coram nobis et fratribus nostris apud Urbem Veterem fidelium de diversis mundi partibus multitudine congregata, quosdam non pro consummanda, sed pro dissipanda potius pace predieta nuntios ad sedem apostolicam destinavit, qui17 exprimentes verbo, quod idem M[anfredus] gestabat in pectore, non solum, quod non ad pacis consummationem18 intenderent, immo19 nitebantur nostros

1 Überschrift: Significantur rumores D. Commendat papa regem, qui diligit ecclesiam, et signat quedam de adversario ec- clesie B. 2 fehlt D. 3 in te B. 4 amotor D. 5 seilt, mit Strich über t D. 6 auspieibus D. 7 condictione B. 8 Manffre- do D. - 9 fehlt B. 10 respiciant B. n comodum D. 12 com. et hon. resp. D. 13 sper. ips. B. 14 fuerunt B. 15 consumari B, so stets. 16 preterio D. )7 Das folgende ad pre- Sentes in B unterstrichen und dadurch getilgt. 18 COnsumationem D. 19 imo B.

88 Anhang.

Processus contra dictum M[anfredum] habitos depravare. Profecto conspicimus1, quod obstinatus ille tyrampnus, de malo labens in peius, quanto dicte sedis benignitas2 affluentis ubera3 misericordie sibi liberalius obtulit, tanto factus ingratior viam salutis obtusis intelligentie sensibus aspernatur4. Quapropter5, fili karissime, premissa tue serenitati significare decrevimus, cupientes regiam non latere notitiam, que nos et eandem ecclesiam vel statum eius precipue talium arduitate gestorum contingere dinoscantur6.

7.

Papst Urban IV. belobt den Bischof Thomas von Bethlehem, päpstlichen Vikar in Rom, und die, welche ihm bei der Kreu^predigt gegen Manfred und seine Anhänger geholfen haben, wegen ihres Eifers und ermahnt sie, Manfreds Streben nach der römischen Senatorivürde auch ferner entschlosse- nen Widerstand %u leisten.

Orvieto, etwa Juni 1264.

Cod. Dunelm. C. IV, 24 fol. 2iv col. 2.1

Zelus devotionis et obedientie plenitudo, Studium efficax et experientie laudabilis opera, que tamquam precones fidei circa predicationem crucis contra [Manfredum] et fautores suos iuxta mandatum apostolicum adhibere sollicite studuistis8, sunt in con- spectu sedis apostolice presentata, illaque Dei filius dominus Jesus Christus in eius9 humilitatis honore clementer advertit et suscipit digno premio compensanda. Per hoc siquidem ipse Jesus defen- ditur, quem filii Belial iterum crucifigere voluerunt, per hoc viscera nostra doloribus lacessita sanantur, per hoc etiam universalis ecclesie statui, quem impii subvertere satagunt, providetur necnon et Urbis discrimini aliorumque filiorum ecclesie dispendiis imminen- tibus obviatur. Dum enim ille fidei persecutor, instigantibus eum, qui cum Dathan et Abyron maledictionis premia meruerunt10, ad regimen Urbis anelat, quid intendit, nisi ecclesiam ledere et liber- tatem ecclesiasticam enervare? Quidnam de tali tenebitur, qui se hostem veritatis constituit, qui more lupi rapacis nititur aulam do- minici gregis11 infringere, qui vineam Domini Sabaoth, ubi violen- tas potest manus inicere, lacerat, dissipat et conculcat12. Ad im-

1 conspeximus B. 2 benignitatis B. 3 verba B. * Vgl. dieselben Worte oben in Nr. 4. 5 Quare B. 6 dinoscuntur D. 7 Überschrift: Commendantur (-datur Hs.) predicatores crucis et in- ducuntur ad bene prosequendum officium. 8 studuisti Hs. 9 cuius Hs. 10 Vgl. Num. c. 16. « regis Hs. 12 Vgl. Manfreds damalige Angriffe auf den Kirchenstaat.

Anhang. 89

pediendos itaque dampnabiles conatus ipsius tanto sollertius1 cogitamus tantoque curam affectiorem inpendimus, quanto gravius in ovium offensione Domini doleremus, quas permissione superna custodiendas suscepimus et pascendas. Quare rogamus, in re- missionem vobis peccaminum iniungentes, quatinus opponentes vos murum contra prefatum Dei et ecclesie inimicum et quoslibet2 fautores suos vel nomen invocantes eiusdem, stetis et laboretis pro testamento Dei et conservatione libertatis ecclesie3, sicut* viriliter et efficaciter incepistis, ut, qui spiritum Dei habent, ad iu- vandam causam eius opportuna9 semper magnanimitate consurgant et in principium5 adversariorum prava molimina devolvantur. Ex huiusmodi profecto divina Providentia vobis salutis pollicetur aug- mentum, nosque sollicitudines et labores vestros retributionis con- dignis premiis curabimus dante Domino conpensare.

Papst Urban IV. oder Klemens IV. (Alexander IV.?) kassiert auf Bitten eines si%ilischen Großen den Verkauf der Besitzungen , den jener mit einem mächtigen Verwandten Manfreds nur aus Furcht vor dessen Einfluß vollzogen hat.

(1258—1266.)

Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. 9 col. 2.6

Intuentes regnum Sicilie positum peccatis exigentibus in ma- ligno, non possumus eius incolas miserabilibus depr^ssos angustiis pia compassione non prosequi ac interdum non vertere circa eos paterne compassionis intuitum7, sed illos nimirum sereniori vultu respicimus, pro quibus filialis devotio probabiliter intercedit. Cum igitur ipsius regni populus artatus iugo tyrampnice8 servitutis adeo severa depopulatione vastetur, quod nonnulli rerum cogantur non vitare dispendia, ut fugientes a facie persequentis vitent pericula personarum, pium arbitramur et congruum, ut perplexis opportunis9 adesse remediis iuxta sollicitudinis10 apostolice providentiam stu- deamus. Ad nostrum siquidem11 pervenit auditum, quod cum

1 solercius Hs. 2 quodlibet Hs. 3 So doch wohl statt huius- modi Hs. * sicud Hs. s So wohl richtig im Gegensatz etwa %u 2. Mac. 6, 1$: Peccatis nostris in finem devolutis. Sonst wäre an praecipitium od. dgl. %u denken. 6 Überschrift: Restitutio castrorum exulum regni Sycilie. 7 ituitum Hs. 8 Also wohl jedenfalls nach Manfreds Usurpation. 9 oport. Hs. 10 solic. Hs. " So wohl statt quidem Hs.

90 Anhang.

talis1 in2 castra et possessiones huiusmodi3 oculos aviditatis iniecit et fultus talis4 presidio intento procüravit studio, quod ad ipsum bona predicta saltem sub emptionis specie pervenirent, tu super hoc indempnem servare te metuens, ne rerum indempnitas personarum pareret lesionem, prefata possessiones et castra eidem nobili designata certa quantitate pecunie5 vendidisti sicque predic- tum regnum fuisti exire compulsus quasi bonis propriis destitutus. Unde cum ea detineat occupata8, nos attendentes, quod ad ven- dendum eadem bona predicto nobili, qui apud eundem7 ratione consanguinitatis et officii magnus habebatur et potens, timor te, non voluntas induxit, cum non sit verisimile, quod ipsa bona, de quibus cum familia tua poteras honorifice vivere, voluntarie de- struxisses, venditionem ipsam penitus revocamus, cassamus, cassam et irritam nuntiamus ac decernimus nullius prorsus existere fir- mitatis.

9. Papst Urban IV. ersucht einen französischen Erwählten, der einst- mals ihn, den Kanonikus der Kirche von Laon 8, am französischen Königs- hofe freundlich gefördert hat, die Sache der Laoner Kanoniker in ihrem Streite mit den Bürgern von Laon im Gerichte des Königs Ludwig IX. von Frankreich wirksam %ii unterstützen, und verspricht tunlichst günstige Erledigung seiner Wahlangelegenheit.

1 Ein Verwandter Manfreds, vgl. unten. 2 fehlt Hs. s So an Stelle der Namen Hs. 4 Manfreds? 8 peccunie Hs. 6 Der Name des nobilis ist wohl als Subjekt ausgefallen. 7 Manfredum \u ergänzen? 8 Die ebenfalls auf diese Laoner Zeit bezügliche Arenga eines, so viel ich sehe, ungedruckten Briefes Urbans IV., aber nur die Arenga, bringt Richard von Pofi im Durhamer Codex auf f 61. jo col. i unter der Über- schrift: Rememorat dilectionem, quam semper habuit ad quamdam ecclesiam. Das Stück lautet: Celare nolumus, tacere non possumus, immo fateri compellimur, quod dudum Laudunensis ecclesia debi- tores sibi constituit nos in multis. Quapropter multe sollicitudinis excitamur instantia, ut apostolicis muneribus tanta debita compen- santes thesaurum nostri favoris et gratie circa eam liberaliter effundamus. Recolimus enim, quod sue dulcedinis ubera suximus a nostre primordio iuventutis, quod ipsa nos provexit in virum, in ipsa suscepimus (suscipimus Hs.) nostrarum primitias dignitatum quodque se primum gradum nostris subiecit ascensibus, et demum (devium Hs.) ascendendo pervenimus ad specula preeminentie pa- storalis. Hiis igitur etc.

Anhang. 91

Orvieto (?), Mai bis September 1264 (?).

Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. i2v col. i.1

De libro nostre memorie nunquam2 delevit oblivio, qualiter nos olim, dum essemus canonicus ad curiam regis pro quibusdam negotiis ecclesie Laudunensis accessimus, et qualiter tu, quem ibi- dem invenimus, causam eiusdem ecclesie ad requisitionem nostram sub tuo patrocinio cum omni promptitudine et attentione suscipiens, illam opportunis3 munisti favoribus et presidiis efficacibus defendisti. Cum igitur extunc ad personam tuam pro eo, quod te vidimus nobis et ipsi ecclesie in eadem causa fideliter et laudabiliter astitisse, affectum conceperimus4 specialem ac semper ex hoc speraverimus8 et speremus, quod debeas pro eadem ecclesia eiusque agendis stare constanter et obfirmare vultum adversus omnes, qui eam in suis iuribus prosequuntur, rogamus, quatinus, cum inter burgenses Laudunenses, sicut6 scire te credimus, ex parte una et canonicos ipsius ecclesie super iustitia servientium7 canonicorum ipsorum, quam idem burgenses ad se spectare asserant, ex altera in foro eiusdem regis questio8 ventiletur, sie eorumdem canonicorum cau- sam, quam nos propriam reputamus, ob persone nostre reverentiam favore benevolo et prompto auxilio prosequaris, illam apud eundem regem eiusque consiliarios iuxta datam tibi a Deo prudentiam efficaciter promovendo, quod dicti canonici tue in hoc sibi dili- gentie Studium sentiant multipliciter profuisse, nosque videntes et recognoscentes9, quod libenter nostris beneplacitis te coaptes, red- damur exinde tibi ad benevolentiam promptiores et grata respon- dere vicissitudine10 teneamur.

Ad hec licet expeditio negotii electionis de te in ecclesia celebrate fuerit exigente iustitia, in qua seeundum apostolum su- mus insipientibus et sapientibus debitores u, per non modicum tem- poris spatium retardata, ad hoc tarnen, ut idem negotium finem sortiretur optatum, nos illam, quam seeundum Deum possumus, inpendimus diligentiam et cautelam, sicut per cardinalem12, tui honoris fervidum 13 zelatorem 14 poteris plenius edoceri. Tu igitur

1 Überschrift: Quod promoveat causam ecclesie. 2 nunc- quam Hs. 3 oport. Hs. 4 coneepimus Hs. 5 speravimus Hs. 6 sieud Hs. 7 servientum Hs. 8 quando Hs. 9 recon- gnoscentes Hs. 10 viciscitudine Hj. « Rom. 1, 14. 12 wahr- scheinlich Simon von S. Caecilia, vgl. oben S. 77. 13 fidum, über dem i noch ein u Hs. u folgt existere, von spät. Hd. getilgt, Hs.

92 Anhang.

de nobis sicut1 de benigno et benevolo patre confidens, ad nos in cunctis2 tuis et ecclesie tue opportunitatibus3 secura prompti- tudine ac prompta securitate recurras. Inveniemur enim secun- dum Deum prompti et parati ad omnia, que salubria tui et ecclesie tue Status respiciant incrementa.

10.

Papst Urban IV. teilt der Äbtissin und dem Konvent des Benediktiner- klosters vom h. Lazarus %u Bethanien mit, daß er die von seinem Vorgänger Alexander IV. vollzogene Schenkung des Klosters an den Johanniter or den, die er schon als Patriarch von Jerusalem an der römischen Kurie eifrig bekämpft habe, nun, nachdem er selbst zum Papsttum erhoben, für nich- tig erkläre, und bittet, ihn in die Gebete einzuschließen.

Viterbo, etwa ij. September 1261.

Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. ]8V col. 2.i

Olim ecclesie Jerosolimitane regimini presidentes, circa mo- masterium [S. Lazari de Bethania, ord. S. Benedicti] tunc nobis specialiter eiusdem ecclesie ratione subiectum, ut protegeretur a noxiis et proficeret salubribus incrementis, intentum animum gere- bamus sicque in oneribus eius humeri nostri quasi mole magni gravaminis premebantur, quod illis inminentibus precordia nostra langoris vexabat anxietas8 eisque vix poterat quietis paucitas in- dulgeri. Sane cum inter cetera desiderabilia cordis nostri, de quibus felicem expectabamus eventum, pro revocanda collatione de ipso monasterio facta magistro et fratribus [hospitalis S. Johan- nis Jerosolimitani] non minus inportune quam opportune6 studia nostra laboriosas et vigiles operas diutius inpendissent, nee fuisset tunc temporis ex alto permissum, quod optatum super hoc vota nostra sortirentur effectum, postmodum non nostris suffragantibus meritis, sed illius faciente dementia, qui ponit humiles in sublimi, ad summi apostolatus apicem evocati, de sursum nobis potestate tradita, negotii meritis plene discussis de fratrum nostrorum con- silio revoeavimus omnino collationem eandem dictumque monaste- rium in eum statum, quo fuerat collationis predicte tempore, duximus reducendum, sicut in litteris nostris inde confectis7 videbitis plenius

1 sieud Hs. 2 euntis Hs. 3 oport. Hj. 4 Überschrift: Ab- batisse et conventui scribit papa, quod revoeavit collationem ec- clesie faetam in preiudicium earum et rogat, quod habeant eum in orationibus commendatum. 5 anexitas Hs. 8 oport. Hs. 7 Guiraud, Reg. ord. Nr. ij vom ij. September 1261.

Anhang. 93

contineri. Quesumus igitur, dilecte in Domino filie, ut corda vestra sursum habentes ad Dominum et eidem, qui vos de tantis fluctuationibus tempestatum per ministerium nostrum clementer eripuit, laudes et gratias referentes, devotis apud eum supplicationi- bus insistatis, ut in administratione commissa nobis dignetur sua misericordia nostrum supportare defectum et actus per suorum dirigere semitas mandatorum.

11.

Papst Urban IV. versichert dem Bischof Thomas von Bethlehem, daß er ihm die %ur Zelt seines Patriarchats von Jerusalem ^wischen Ihnen ob- waltenden Zwlstigkellen jet^t als Papst in keiner Weise nachtragen -wolle, und erbittet sein volles Vertrauen.

Vlterbo, etwa Herbst 1261.

Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. 49V col. 2. 1

Faciens misericordiam cum servo suo Dei filius dominus Jesus Christus, ut in eius beneplacito feramus iugum apostolice servitutis, nobis viam humilitatis edocuit nosque suorum doctrinis manda- torum instruxit, ut etiam in offensis patientiam habeamus. Ad hoc enim voluit2 nos in specula eminentis apostolatus assumi, quod gerentes licet inmeriti vices eius in terris, ipsius, qui patiens, hu- milis est et misericors, vestigia, quantum patitur humana fragilitas, imitemur3. Hiis itaque paterna consideratione pensatis scribere tue fraternitati4 decrevimus, ut de nobis plena securitate confidas et illius5 turbationis pretextu, qua, dum eramus6 in minori officio constituti, videlicet ecclesie Jerosolimitane regimini presidentes, alterutrum vexabamur, cum simus huiusmodi, nichil hesitationis in te remaneat vel rancoris. Tunc enim in spiritualibus causis nostram iustitiam fovebamus, nunc in singulis tanquam universalis omnium iudex libram appendimus equitatis. Tunc eiusdem ecclesie specialiter curabamus iura tueri, nunc autem ex commisso pastorali nobis officio tenemur profectibus intendere singulorum. Cum igitur de memoria nostra sit prorsus abolitum, quicquid esse poterat discordie enutritum, et te resumpserimus ad debite reconciliationis amplexus nostreque intentionis existat te gerere in caritatis vis- ceribus et favoribus prosequi gratiosis, voluimus, quod in tuis et ecclesie tue negotiis ad nos recurrere non formides. Nam tanto

1 Überschrift: De misericordia, quam habet papa in alios. - 2 noluit Hs. 3 imitetur Hr. 4 facultati Hs. 5 von spät. Hd. korr. In nullius Hu 6 erramus Hs.

94 Anhang.

magis favorem apostolicum promptum etbenignum invenies, quanto gratius habebimus, ut beneplacitis nostris devotus et securus ad- herens in effectu percipias, que tibi presentibus offeruntur.

12.

Papst Urban IV. erinnert sich gern der freundlichen Dienste, tvelche ihm eine kirchliche Gemeinschaft \ur Zeit seines Patriarchats von Jerusalem dort und an der römischen Kurie geleistet hat, und versichert dieselbe seiner besonderen Gunst.

Viterbo, etwa Herbst 1261 (?).

Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. 36 col. 2.1

Licet multiplici negotiorum varietate distracti circa multa diversa, que nostris incumbunt humeris, onera continuis occu- pationibus intendamus, preteritorum tarnen inmemores esse non possumus, quin illorum, quos nobis devotos et gratiosos amicos in minori officio constitutis reperimus, assidue recordemur. Absit enim, quod labenter ingrata tollat oblivio, que conscribi perhen- niter in libro memorie meruerunt, quodque percepta dudum obse- quia preminentia gradus aboleat vel incompensata relinquat. Pro- cedunt enim ex intime caritatis affectu, que scribimus, ut certiori vobis notitia pateat a nostra non excidisse memoria, quibus hactenus, dum2 regimini Jerosolimitane preeramus ecclesie, tarn in partibus Ulis, quam etiam apud sedem apostolicam obsequiis nos3 honorastis et quante liberalitatis4 promptitudine nostra beneplacita prosequi cum opportunis5 effectibus6 operum non sine filiali benevolentia studuistis7. Hec siquidem in animo recolentes8 et zelum intime puritatis, quam semper ad ecclesiam Romanam habuistis et inces- santer habetis, intenta consideratione pensantes, vos meruisse conspicimus, ut apud eam inter electos et predilectos ipsius vobis locum favoris precipui vendicetis. Grandium siquidem meritorum claritate conspicui sunt grandibus preveniendi muneribus et dignis honoribus attollendi, quia virtutum studia interdum lentescerent, nisi laudis commendata preconio preconiorum fomenta sentirent. Quare devota mente suscipite, quesumus, paterne benignitatis

1 Überschrift: Amico super eodem. Das vorhergehende Stück, vielleicht auch von Urban IV. aus derselben Zeit, aber ohne deutliche Be- ziehung, trägt die Überschrift: Scribit papa verba benevola illi, qui fuit amicus suus in minori officio. 2 So wohl statt cum Hs. 3 fehlt Hs. * libertatis Hs. 5 oportunnis Hs. 6 affectibus Hs. 7 studuisti Hs. 8 revolentes Hs.

Anhang. 95

affectum, quo datur eiusdem sedis alumpnis de sue gratie plenitu- dine certitudo, ut fervore maioris devotionis accensi reddamini de bono in melius circa prefate sedis et nostra servitia promptiores. Nos enim prosperum statum vestrum plenis desideriis affectantes, illum manutenere proponimus et promovere divina favente dementia felicibus incrementis.

13.

Papst Urban IV. befiehlt dem Er^bischof Engelbert II. von Köln, seinem Kaplan Arnold, dem Sohne des Grafen von Loo\, die ihm rechtmäßig ver- liehene Kölner Dompropstei, in deren Genuß aber der Erzbischof den Kanonikus Heinrich von Heinsberg gesetzt habe, \ii überlassen.

Orvieto, etwa zweite Hälfte 1263 (längere Zeit vor dem 27. Januar 1264J.

Cod. Dunelm. C IV, 24 fol. 10 col. 2.1

Causa nobis admirationis ingeritur et de te materiam turbationis habemus, quod cum sis nobile membrum ecclesie Romane teque facturam2 eius recognoscere tenearis, in aliquo factis suis obviam3 inveniris, cum omnia, que per eam fieri contingunt, tamquam sibi placita deberent tuis affectibus inherere. Sane talis4 prepositus nobis significare curavit, quod licet olim preposituram talis5 ecclesie, quam promotionis tue tempore obtinebas6, confirmata electione de te in eadem ecclesia celebrata7, sibi contulerimus ac decreveri- mus irritum et inane, si secus de ipsa contingeret atremptari, non obstante, quod nondum erat decursum tempus8 de consecrandis episcopis a canonibus diffinitum9, dictusque [Arnoldus] in nostra presentia tibi exibuerit homagium et fidelitatis iuramentum, quod a Coloniensi preposito Coloniensi solet archiepiscopo exiberi, tu tarnen tali 10 eiusdem ecclesie canonico, quem ipsius ecclesie capi- tulum post collationem huiusmodi de facto, cum de iure nequi- verint, in suum prepositum elegisse et cuius electionem vicarius tuus confirmasse dicuntur, contra prefatum [Arnoldum] super hoc favorem inpendis, asserens, quod idem nee homagium nee iuramen- tum huiusmodi tibi exiberi curavit. Volentes igitur super hoc

1 Überschrift: Quod amoveatur detentor et detur possessio. 2 Zum Ausdruck vgl. Eph. 2, 10. i So oder obvius statt obvium Hs. 4 Arnoldus. Er war ein Verwandter Wilhelms von Holland (Ep. sei. III, 346). 5 Coloniensis. 6 optinebas Hr. 7 Am 31. Dezember 1262, vgl. Ep. sei. III, 502 N. 1. - 8 tepus Hs. 9 Vgl. Ep. sei. III, j6ß N. 7. - ,0 Henrico de Hinsebergue.

96 Anhang.

apostolica sollicitudine providere, ne idem prepositus eo, quod per nos gratiose actum esse dinoscitur, a te vel quovis alio contempti- biliter defraudetur, mandamus, quatenus amoto ab eadem preposi- tura dicto [Henrico] seu quolibet alio detentore facias prefatum [Arnoldum] ipsius prepositure pacifica possessione gaudere ac sibi tamquam Coloniensi preposito intendi ac de iuribus1 et proven- tibus ipsius prepositure responderi. Alioquin [venerabili fratri nostro Leodiensi episcopo et abbati Sancti Trudonis Leodiensis diocesis]2 damus nostris litteris in mandatis, ut te ad id monitione premissa, sublato appellationis obstaculo, auctoritate nostra com- pellant3, non obstante, si tibi a sede apostolica sit indultum, quod interdici vel excommunicari nequeas aut suspendi.

1 viribus Hs. 2 Vgl. Ep. sei. III, 564: Heinrich III. von Lüttich und Wilhelm von S. Tronä. 3 compellat Hs.

97

Namen- und Ortsregister.

Acerra, Graf von: Thomas.

Acquapendente 38.

Ägypten 13.

Akkon 78.

Albano, Bischof von: Radulf.

Albert, Notar, päpstlicher Unter- händler 18. 24. 30—33.

Alexander III., Papst 1.

Alexander IV., Papst 7. 9. 12. 13. 15—17. 26.27. 37. 38. 42. 70—73. 77—82. 83. 89. 92.

Ancona, Maf*k 12. 28. 39. 43. 44. 47. 55.

Anglano, von: Jordan.

Anguillara, Graf von 55.

Anibaldi, römisches Adelsge- schlecht 71 ; s. Richard, Ricar- dus Petri A.

Anjou, Graf von: Karl.

Antiochien, von: Konrad.

Apollinis civitas 81.

Apulien 9. 26. 29. 43. 56.

Aquila 7.

Aragonien 54. 73; s. Isabella, Jakob I., Peter.

Arborea, Richter von 13.

Aretiner 46.

Ariccia 39.

Arnold, Sohn des Grafen von Looz, päpstlicher Kaplan, Köl- ner Dompropst 79. 95. 96.

Arnulforum terra 39.

Arrone, Burg 39. 56.

Hampe, Urban IV. und Manfred.

Arrone, Flüßchen 56. Arsi castrum 38. Assisi 61.

Balduin II., lateinischer Kaiser 22. 23. 29. 75.

Bartholomäus, Erzbischof von Cosenza 19. 30. 31. 48.

Bayern, Herzog von: Ludwig II.

Berthold, Markgraf von Hohen- burg 8.

Bethanien s. S. Lazarus.

Bisentina, Insel 38. 39.

Bisenzo 38. 60; Herren von 38. 48. 60.

Bologna, Bolognesen 12. 39.

Bolsener See 38. 48. 60.

Bonifaz von Canossa, päpst- licher Marschall 56. 57.

Bonreparium 81.

Boso von Doara 68. 69.

Boulogne 34.

Brescianer 68.

Bussarius, Bussarus, Buscarius etc. s. Konrad.

Calcaria von: Johann. Campiglia 59. Canossa, von: Bonifaz. Capece, von: Konrad. Capua 48. 50. 52. Carsoli s. Celle. Cassano 12.

98

Namen- und Ortsregister.

Castro, Diözese Veroli, 49. Castrogiovanni 72. Catania, Bischof von 72. Celle di Carsoli 50. 52. 53. Ceprano 49. 52. Cesi 39. Champagne 14. Chiese, Fluß 68. 69. Cocleria, von: Johann. Collestatte 39. 40. 57. Cosenza, Erzbistum 48; Erz- bischof von: Bartholomäus. Coucy, Graf von: Enguerran.

Deutsches Reich 2. 73. 82. 84;

deutscher Orden 14; deutsche

Söldner, Ritter 8. 46—48.

53-55. 59. 60. 68. Doara, Burg 69; von: Boso. Doria, genuesische Familie 13;

s. Percival. Dragone, von: Roger.

Edmund, Sohn König Hein- richs III. von England 15. 18. 19.

Engelbert II., Erzbischof von Köln 79. 95. 96.

England 15. 16. 33. 77.

Enguerran III., Graf von Coucy 77.

Epirus 54; Fürst von 12.

Eryx 8.

Ezzelin III. von Romano 12.

Ferentino 39.

Filangieri: Richard.

Fiore, Abt von: Joachim.

Florenz, Florentiner 29. 42. 46. 71.

Frankreich, Franzosen 2. 15. 16. 18. 30. 32. 35. 41. 60. 62. 63. 75. 77. 90; König von: Lud- wig IX.

Franz Troghisio 47.

Friedrich I., Kaiser 1. 62.

Friedrich II., Kaiser 1. 2. 9—11.

27. 61. Friedrich Lancia, Kapitän von

Sizilien 8. Friedrich Malerta, Graf, Kapitän

von Sizilien 8. Fulcodii: Guido.

Gantelmi: Jakob.

Gelbus s. Goblus.

S. Gemino 39.

Genua 12.

Giulianello 38.

Gobbanus s. Goblus.

Goblus (Gelbus, Gobbanus, Theobaldus) Marschall 8.

Gregor VII., Papst 1.

Gregor von Segni (oder von Neapel) 6.

Guarcino 38.

Guido Fulcodii, Kardinalbischof von Sabina s. Klemens IV.

Guiscard von Pietrasanta, päpst- licher Rektor im tuszischen Patrimonium 48. 60.

Heiliges Land 13-15. 20. 23. 41. 42. 55. 79; s. auch Palästina.

Heinrich IV., Kaiser 1.

Heinrich III., König von Eng- land 15. 17-19. 23.

Heinrich von Heinsberg, Kölner Kanonikus 95. 96.

Heinrich III., Bischof von Lüttich 79. 96.

Heinrich, Graf von Sparvaria 71.

Heinsberg von: Heinrich.

Hohenburg, Markgraf von: Ber- thold.

Hubert Pallavicini, Markgraf 12.

ällyrien 13.

Innozenz IV., Papst 7. 26. 27. 42.

Isabella, Tochter Jakobs I. von

Aragonien 21. 85. Italien, Italiener 1. 2. 12. 13. 16.

33. 40. 55. 69.

Namen- und Ortsregister.

99

Jakob I., König von Aragonien

12. 21. 54. 75. 85. Jakob Gantelmi, römischer Vikar

Karls von Anjou 34. 44. 46. 48.

52. 55. Jakob Pantaleon s. Urban IV. Jerusalem, Patriarch von, s.

Urban IV. Joachim, Abt von Fiore 63. Joachiten 63. Johann von Cocleria (Calcaria)

s. Pseudofriedrich. Johann von Mareri 56. 57. Johann von Valenciennes 23. 24.

85. Johanniterorden 78. 92. Jordan von Anglano, General- vikar Manfreds 44. Jordan, Kardinaldiakon von SS.

Cosmas und Damian 49. Kampagna 49. 50. 52. 55. 76. Kardinäle 15-17. 23. 32-35. 40.

46. 54. 55. 73. 74. 82. 84. 86. Karl, Graf von Anjou, Provence

etc. 3. 4. 17-19.21.24.26-28.

30—36. 44. 45 54. 58. 60. 62.

63; König von Sizilien 72.81. Katalanen 54. Kirchenstaat 2. 7. 11-13. 22.

37_41. 47. 49. 50. 52. 53. 55.

60. 61. 76. 88; s. auch Patri- monium. Klemens IV., Papst = Guido

Fulcodii, Kardinalbischof von

Sabina 35. 36. 64. 68. 70. 71.

76. 77. 80. 89. Köln 79. 95: Erzbischof von:

Engelbert II. Konrad IV., deutscher König 2.

7. 27. 61. Konrad von Antiochien, General- vikar Manfreds 43. Konrad Bussarius, Gesandter

Konradins 10. 11. 39. 70. 71.

79. 80.

Konrad Capece, Generalvikar

Manfreds 43. 44. Konrad Kroff von Flüglingen,

Gesandter Konradins 71 . 79. 80. Konradin von Hohenstaufen 2.

10. 1 1 . 27. 39. 57. 60. 65. 68—71 .

79. 80. Konstanze, Tochter Manfreds

17. 21. 73. 85. Kremona, Kremonesen 65—69. Kroff s. Konrad. Kumanen 54.

Lancia, Familie 4; s. Friedrich.

Lantil, de: Thomas.

Laon 77. 90. 91; Kanonikus s.

Urban IV. Lariano 38. Lateinisches Kaisertum 14. 15. 24.

42. 73; lateinischer Kaiser: Bal-

duin II. S. Lazarus zu Bethanien, Äbtis- sin und Konvent 78. 92. Litaldi castrum 39. 40. Lombardei 51. 68. 69. Looz, Graf von 95. Lucca 59. Ludwig IX. der Heilige, König

von Frankreich 16—25.28—33.

46. 54. 63. 72-75. 77. 82-88.

90. 91. Ludwig II., Pfalzgraf bei Rhein,

Herzog von Bayern 10. 70. 71.

79. 80. Lüttich, Bischof von: Heinrich III.

Malaspina: Saba.

Maletta: Friedrich.

Mamelucken 13.

Manfred, König von Sizilien, Fürst von Tarent, mehr- fach ; zur Beurteilung von Politik und Charakter nament- lich 3. 4. 57. 58.

Manfred, erwählter Bischof von Verona 44. 47.

100

Namen- und Ortsregister.

Mantuaner 68.

Mareri, von: Johann.

Maritima 49.

Marseille 33. 45.

Marsisches Land, marsische

Grenze 50. 52. 76. Marta 38. Martana, Insel 38. Mastino della Scala 68. Matthäus, Kardinaldiakon von

S. Maria in Porticu 60. Mazedonien 13. Miranda 39. Mohammedaner 19. Mongolen s. Tataren. Montaperto 12. Montecchio 47. Montefiascone 23. 39. 84. 85. Monte S. Giuliano, Mons Tra-

pani 8. 72. 80. 81.

Navarra, König von 23. Neapel 45. 46. 54; s. Gregor

von Segni. Nera, Fluß 53. 56. 57.

\ Octonelli 39. 71. Orcla 39. 49. Orta 53. Orvieto 25. 37. 45. 46. 48. 53. 56.

57. 59. 60. 86. 87. 91. 95. Ostia 47. Otricoli 38. Ottobonus, Kardinaldiakon von

S. Adrian 23.

Palästina 15; s. auch heiliges Land.

Pallavicini: Hubert.

Pantaleon: Jakob.

Patrimonium Petri 45. 53; s. auch Kirchenstaat, tuszisches Patrimonium.

Percival Doria, Feldherr Man- freds 46. 48. 50. 52. 53. 56—58.

Perocchio 39.

Perugia 35. 37. 60. 61.

Peter, Infant von Aragonien 17.

21. 51. 54. 73. 85. Peter von Prece 28. Pietro Ruffo, Neffen des 10. Peter, Präfekt von Vico 38 47.

48. 51. 53. 59. 60; Sohn 47. Philipp (III. der Kühne), Sohn

des Königs Ludwig IX. von

Frankreich 21. 85. Philipp IV. der Schöne, König

von Frankreich 63. Philipp, Erzbischof von Ravenna

68. 69. Piazza 72.

Pietrasanta, von: Guiscard. Pisaner 46. Pistojesen 46. Pofi, von: Richard. Prece, von: Peter. Preußen 14. Provence 18; provencalische

Truppen 34. 44. 46. 52. 57;

Graf von: Karl von Anjou. Pseudofriedrich (Johann von

Cocleria oder Calcaria) 9. 10.

17. 72. 81. 82. Radicofani 59. Radulf, Kardinalbischof von Al-

bano, päpstlicher Legat 71. 80.

81. Rainaldus Rubeus, Neffe Papst

Alexanders IV. 38. Raullus Surdus 39 70. 71. 79. 80. Ravenna, Erzbischof von: Phi- lipp. Rayner von Viterbo 49. Regalis civitas 81. Richard Anibaldi, Kardinaldiakon

von S. Angelus 71. Richard Filangieri, Graf 50. 51. Ricardus Petri Anibaldi 38. 47. Richard von Pofi 5. 9. 10. 22. 64.

65. 69. 71. 74.

Namen- und Ortsregister.

101

Rieti 54. 57.

Roger von Dragone 71.

Rom, Römer 11. 32. 34.44 46.

48. 50-54. 56—59. 63. 76. 77.

88; römische Senatur 13. 31.

33-35. 44. 51. 76. 88. Rubeus: Rainaldus. Ruffo: Pietro.

Saba Malaspina, zur Beurteilung

namentlich: 5. 26. 27. 50. 52. Sabina, Kardinalbischof von:

Guido Fulcodii. Sarazenen 54. Sardinien 12. Scala, della: Mastino. Segni, von : Gregor. Siena, Sienesen 42. 46. 48. 59. 60. Simon, Kardinalpriester von S.

Caecilia 32. 34. 35. 47. 48. 77.

91. Simon, Kardinaldiakon von S.

Martin 45. Sizilien mehrfach ; sizilische

Kirche 11. Spanien 43. 75. Sparvaria, von: Heinrich. Spoleto, Stadt 43; Herzogtum

12. 40. 43. 46. 50. 53—56. Staufer 4. 15. 18. 41. 62. 63. Stroncone 39. Subiaco 79. Surdus: Raullus. Sutri 47. 48. Syrien 13. 78.

Tarent, Fürst von: Manfred.

Tataren (= Mongolen) 13. 72. 73. 82. 83.

Tempelherren 39.

Terni 57; Bischof von 40.

Terra di Lavoro 45.

Theobaldus s. Goblus.

Thierricus Vallicolor, zur Beur- teilung namentlich : 6. 57.

Thomas, Graf von Acerra 49.

Thomas (de Lantil), Bischof von Bethlehem, päpstlicher Vikar in Rom 52. 55. 76.78. 88. 93.

Tivoli 51.

Torres, Königreich 12. 13.

Toscanella 40. 53.

Trapani 8. 72. 80.

Trevi (i. d. Kampagna) 38. 39.

Trevi (i. Herz. Spoleto) 39.

Troghisio: Franz.

S. Trond, Abt von: Wilhelm.

Troyes 14.

Tunis, Emir von 12.

Tuszien, tuszische Städte, tus- zische Guelfen etc. 12.46—48. 59. 61. 70; tuszisches Patri- monium 40. 48. 49. 55. 56. 59.

Urban 1., Papst 14.

Urban 11., Papst 14.

Urban IV., Papst, mehrfach; zur Beurteilung von Persönlich- keit und Politik namentlich 2. 3. 16.37-43.62.63; als Jakob Pantaleon, Kanonikus in Laon 14. 77.90.91; als Bischof von Verdun 42; als Patriarch von Jerusalem 14. 16.39.78.79.92-94.

Valenciennes, von: Johann.

Valentano 38.

Valle Pietra 39.

Vallicolor: Thierricus.

Vaucouleurs 6.

Venedig 12.

Verdun, Bistum 42; Bischof von s. Urban IV.

Veroli 49.

Verona 68; erwählter Bischof von : Manfred.

Vetralla 59.

Vico, 48. 51-53; von: Peter.

Viterbo 69. 81. 82. 84. 85. 92. 93; von : Rayner.

Wilhelm von Holland, deutscher König 95.

Wilhelm, Abt von S. Trond 96.

Carl Winter's Universitätsbuchhandlung, Heidelberg.

Historische Werke.

Peter P. .4//. Die Geschichts- und Altertumsvereine Badens. 1903. 80 Pf.

Ä". Beyerle. Die Konstanzer Ratslisten des Mittelalters. Lex.-8°. brosch. 8 M. 1898.

Badische Biographien. V. Teil. 1891 1901. Herausgegeben von Fr. v. Weech \m& A. Krieger. Heft 1 8. brosch. 16 M. 8°. 1904/05.

/«/«« Cahn. Der Rappenmünzbund. Eine Studie zur Münz- und Geld- geschichte des oberen Rheintales. 1902. Mit vier Tafeln. 7 M.

B. Erdmannsdörffer und K. Obser. Politische Korrespondenz Karl Friedrichs von Baden. 1783-1806. Bd. I— V. I. 1783 1792. 16 M. II. 1792— 1797. 20 M. III. 1797 1801. 16 M. IV. 1801 bis 1804. 20 M. V. 1804— 1806. 25 M. Lex.-8°. brosch. 1888— 1901.

Festschrift des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich von Baden ehrerbietigst gewidmet von dem Grh. General-Landesarchiv in Karlsruhe. 1903. 203 Seiten. Mit einer genealogischen Tafel. 2 M. Gebunden 3 M.

Mit Arbeiten von F. v. Weech, Eine Schweizerreise des Markgrafen Karl Friedrich von Baden 1775; K. Obser, Voltaires Beziehungen zu der Markgräfm Luise von Baden-Dur- lach; K. Brunner, Die Erziehung des Markgrafen Georg Friedrich von Baden-Durlach; O. K. Roller, Zur Charakteristik des Großherzogs Karl Friedrich, ein genealogischer Versuch.

Ernst Fischer. Die Münzen des Hauses Schwarzburg. Ein Beitrag zur Landesgeschichte der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt. 1904. Mit 16 Lichtdrucktafeln. 12 M.

M. Immich. Zur Vorgeschichte des Orleans'schen Krieges. Nuntiatur- berichte aus Wien und Paris 1685— 1688. Mit einem Vorwort von Fr. von Weech. Lex. -8°. brosch. 12 M. 1898.

K. Knies. Karl Friedrichs von Baden brieflicher Verkehr mit Mira- beau und du Pont. 2 Bde. Lex. -8°. brosch. 25 M. 1892.

A. Krieger. Topographisches Wörterbuch des Groliherzogtums Baden. 2. Auflage. Bd. I u. Bd. II, 1. Lex.-8°. brosch. 31 M. 1904.

Heinrich Neu. Geschichte der evangelischen Kirche in der Grafschaft Wertheim. 1903. 4 M.

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Neujahrsblätter der Badischen Historischen Kommission. Neue Folge, gr. 8°. brosch. je 1,20 M. 1898 ff.

1. (1898.) Fr. von IVeech. Römische Prälaten am deutschen Rhein 1761 1764.

2. (1899.) E. Gothein. Joh. G. Schlosser als badischer Beamter.

3. (1900.) K. Beyerle. Konstanz im dreißigjährigen Kriege. Schicksale der Stadt bis zur Aufhebung der Belagerung durch die Schweden 1628— 1633.

4. (1901.) P. Albert. Baden zwischen Neckar und Main in den Jahren 1803 1806.

5. (1902.) E. Kilian. Samuel Friedrich Sauter. Ausgewählte Ge- dichte. Mit einem Titelbild.

6. (1903.) H. Finke. Bilder vom Konstanzer Konzil.

7. (1904.) Fr. Panier. Deutsche Heldensage im Breisgau.

8. (1905.) E. Fabricins. Die Besitznahme Badens durch die Römer. Mit einer Karte.

Quellen und Forschungen zur Geschichte der Abtei Reichenau. Bd. I. K. Brandt. Die Reichenauer Urkundenfälschungen. Mit 17 Taf. in Lichtdruck. 40. brosch. 12 M. Bd. II. K. Brandt. Die Chronik des Gallus Öhem. Mit 27 Taf. in Lithographie. 40. brosch. 20 M. 1890— 1893.

O. K. Roller. Ahnentafeln der letzten regierenden Markgrafen von Baden-Baden und Baden-Durlach. 1902. Ein Textband in von 214 und 153 Seiten mit einem Atlas in 40 mit 12 genealogischen Tafeln in groß Folio. 20 M.

A. Schulte. Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden und der Reichs- krieg gegen Frankreich 1693— 1697. 2 Bde. Bd. I. Darstellung mit einem Bild in Heliogravüre. Bd. II. Quellen mit 9 Tafeln in Lichtdruck. Zweite billige Ausgabe. Lex.-8°. brosch. 12 M. 1901.

Siegel der badischen Städte in chronologischer Reihenfolge. Der er- läuternde Text von Fr. von IVeech, die Zeichnungen von Fr. Held. 2 Hefte. 1. Die Siegel der Städte in den Kreisen Mosbach, Heidel- berg, Mannheim, Karlsruhe. Mit 290 Siegelreproduktionen auf 51 Tafeln und 32 Seiten Text. 2. Die Siegel der Städte in den Kreisen Baden und Offenburg. Mit 202 Siegelreproduktionen auf 41 Tafeln und 16 Seiten Text. Lex. -8°. brosch. 18 M. 1899— 1903.

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Oberrheinische Stadtrechte. I. Abteilung. Fränkische Rechte i.— 6. Heft. i. Wertheim, Freudenberg und Neubronn, bearb. von R. Schröder. 2 M. 2. Der Oberhof Wimpfen mit seinen Tochterrechten Eberbach, Waibstadt, Oberschefflenz, Bönnigheim und Mergentheim, bearb. von R. Schröder. 5,50 M. 3. Mergent- heim, Lauda, Ballenberg und Krautheim, Amorbach, Walldürn, Buchen, Külsheim und Tauberbischofsheim, bearb. von R. Schröder. 6 M. 4. Miltenberg, Obernburg, Hirschhorn, Neckarsteinach, Wein- heim, Sinsheim und Hilsbach, bearb. von R. Schröder und C. Koehne. 6 M. 5. Heidelberg, Neckargemünd und Adelsheim, bearb. von Carl Koehne. 7 M. 6. Ladenburg, Wiesloch, Zuzenhausen, Bretten, Gochsheim, Heideisheim, Zeutern, Boxberg, Eppingen, bearb. von Carl Koehne. 5 M. Lex.-8°. brosch. 1895 1902.

Julius Werner. Johann Eberlin von Günzburg. Ein reformatorisches Charakterbild aus Luthers Zeit. Für die Gegenwart dargestellt. Zweite völlig umgearbeitete Auflage. 1905. 1 M.

Erich Wild. Mirabeaus geheime diplomatische Sendung nach Berlin. 1901. 4,80 M.

Karl Wild. Tagebuch Joseph Steinmüllers über seine Teilnahme am russischen Feldzuge 1812. Herausgegeben von Karl Wild. Mit vier Abbildungen und einer Übersichtskarte. 1904. 1,20 M.

Johann Philipp von Schönborn, genannt der deutsche Salomo, ein Friedensfürst zur Zeit des dreißigjährigen Krieges. 1896. Mit einem Bildnis Schönborns. 4 M.

Jakob Wille. Bruchsal. Bilder aus einem geistlichen Staat im 18. Jahr- hundert. Zweite vielfach umgearbeitete und vermehrte Autlage. Mit 8 in den Text gedruckten Abbildungen. 1900. 2 M.

/. A. Zehnter. Geschichte des Ortes Messelhausen. Ein Beitrag zur Staats-, Rechts-, Wirtschafts- und Sittengeschichte von Ostfranken. 1901. XII. 355 S. 6 M.

Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins. Neue Folge. Bd. I bis XIX. 8°. brosch. 228 M. 1886 1904. Einzelne Bände soweit vor- handen 12 M.

Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission. Nr. 1 26. Beigabe zu den Bänden 36—39 der älteren Serie und Band I-XIX der Neuen Folge der obigen Zeitschrift. 1883 1904.

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(Sarlsruffer getrung.)

Scftfd>aft

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CErjrerbictigft gerpibmet von bem

<5tof?b,et:3ogIi$en <5cncral=£anbe»ar(I)ir) in jRarI»rut)e.

3nrjalt: I. (Eine Scbroei3crrci|'e bes ITlarfgrafen Karl ,f riebrief) von 8aben im 3ab,re (775. Kuf* jeicfinungen bes profeffors 3°bann Corenj Sötfmann, mitgeteilt pon ,j riebrid) pon ir>ecch. II. Doltaires Schiebungen ju ber ITlarfgräfin Karoline £uife pon 23aben=I>urIad) unb bem Karlsruher £?ofe, pon Karl ©bfer. III. Sie Demiät)Iung bes ITlarfgrafen ^riebridi illagnus pon 8aben:Z>urIad) unb ber prinjeffm Uugufie ITlarie pon Scb[esrüig=8oIftein, pon Ulbcrt Krieger. IV. Die (Eiterung bes iUarf= grafen (Peorg ^riebrief) pon Saben=Dur[ad), pon Karl Srunner. V. <?jur CEbarafterifhf bes ©rofjtie^ogs Karl ^riebrid), ein genealogtfeber Dcrfucb pon ©tto Konrab Holler.

£er.=8°. gerjeftet mit Hmfd)lag3eid)nung pon ^ermann C5öt)Ier 2 ffl., fein Ceinrpanbbanb 5 1TI.

Silber axw einem geiftlid>en Btaat im J8. 3al>rl>iwt>ert. von Dr. 3aJob Wille,

(Dberbibliotbefar unb ProfctTor an ber UniuerfTtät in ^eibelberg.

ITTtt adjt in ben üert gebrueften 2lbbilbungen.

3n>eite oielfact) umgearbeitete unb oermebrte Auflage.

£er.s8°. fein gerjeftet 2 ITT.

©taatsminiftet Dr. tPilbelm Hott.

ron ^riefcrict) von XVeedy.

Xflit einem Porträt in £td)tbrucf. 8°. gerjeftet \ X\X. Piefe erfte Qusfürjrlid^c ll^ürbigung bes r/errorragenben HTannes unb IHiniftcrs barf einer freubigen Aufnahme in allen Krctfen bes babifctien £anbes unb über feine (5rett3eu rjinaus fidjer fein.

<L. 5. TDinter'fcbe 23ucbbrudierei.

DG

Hampe, Karl

847

Urban IV

.168

H24

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